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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. Friedrich Lisch,

großherzoglich meklenburgischem Archiv=Rath,
Conservator der geschichtlichen Kunstdenkmäler des Landes, Regierungs=Bibliothekar,
Direktor der großherzoglichen Alterthümer= und Münzen=Sammlungen zu Schwerin,
Ritter des Rothen Adler=Ordens, des Nordstern=Ordens, des Oldenburgischen Haus=Ordens und des Dannebrog=Ordens, Inhaber der großherzogl. meklenb. goldenen Verdienst=Medaille und der königl. hannoverschen goldenen Ehren=Medaille für Wissenschaft und Kunst am Bande, der kaiserlich österreichischen und der kaiserlich russischen großen goldenen Verdienst=Medaille für Wissenschaft,
wirklichem Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Stockholm, correspondirendem Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, der kaiserl. archäologischen Gesellschaft zu St. Petersburg und der oberlausitz. Gesellschaft der Wissensch. zu Görlitz, Ehrenmitgliede der deutschen Gesellschaft zu Leipzig und Ehrencorrespondenten der kaiserl. Bibliothek zu St. Petersburg, Mitvorsteher des naturgeschichtlichen Vereins für Mecklenburg,
Ehrenmitgliede,
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Mainz, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Sinsheim, Königsberg, Lüneburg, Emden, Luxemburg und Christiania,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Stettin, Hannover, Halle, Jena, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Kopenhagen, Gratz, Reval, Riga, Leyden, Antwerpen
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Neunundzwanzigster Jahrgang.


Mit neunzehn Holzschnitten.
Mit angehängten Quartalberichten.
Auf Kosten des Vereins.
Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1864.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte.

Seite
  I. Ueber die Besitzungen der Tempelherren in Meklenburg, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 3
 II. Ueber des Herzogs Magnus Reise nach Cassel, zur Vermählung seiner Tochter Anna, von dem Oberlehrer Dr. G. Schmidt zu Göttingen 21
III. Ueber die genealogischen Arbeiten in Meklenburg im 18. Jahrhundert, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 25
      und über v. Hoinckhusens Landkarte von Meklenburg S. 30
Nachtrag S. 285.
IV. Uebersicht über die kirchlichen Denkmäler mittelalterlicher Kunst in Meklenburg, von D. C. W. 49
 V. Kämmerei-Register der Stadt Wismar, 1326-1336, von D. C. W. 77
VI. Urkunden, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 109
Mit zwei Holzschnitten.

B. Jahrbücher für Alterthumskunde.

   I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne 113
       1) Vorchristliche Zeit 115
          a. Steinzeit 115
              Höhlenwohnungen und Pfahlbauten in Meklenburg: Höhlenwohnungen von Dreveskirchen und Pfahlbauten von Gägelow, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 115
                            Nachtrag S.286.
          b. Bronzezeit 138
              Ueber Bronze=Kronen und die Krone von Schwerin, von demselben 142
                            Mit vier Holzschnitten.
              Analysen antiker Bronzen, von dem Dr. L. R. v. Fellenberg zu Rosenbühl i. d. Schweiz 156
          c. Eisenzeit 177
              Begräbnißplatz von Bartelsdorf, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 177
              Ueber die bronzenen Hängeurnen und Buckel, von demselben 190
                            Mit zwei Holzschnitten.
       2) Alterthümer des christlichen Mittelalters 195
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  II. Zur Baukunde 199
       1) Vorchristliche Zeit 199
              Der Burgwall von Alt=Buckow, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 199
       2) Christliches Mittelalter 201
           Gewölbmalereien in der Kirche zu Zurow, von D. C. W. 202
 III. Zur Kunstgeschichte 211
           Die alten Chorstühle des Domes zu Ratzeburg, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 211
           Das bronzene Tauffaß in der Marien-Kirche zu Rostock, von demselben 216
 IV. Zur Münzkunde 225
           Der Münzfund von Schwiesow, von dem Archiv=Rath, Pastor Masch zu Demern 225
           Die Münzen des Herzogs Christoph zu Meklenburg, von demselben 253
                            Mit sechs Holzschnitten.
           Medaille und Wachsmedaillon des Herzogs Heinrich d. Friedfertigen von Meklenburg, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 257
                            Mit zwei Holzschnitten.
  V. Zur Geschlechter= und Wappenkunde 263
              Die stammverwandten Familien von Holstein und Kruse, von demselben 263
                            Mit drei Holzschnitten.
 VI. Zur Naturkunde 275
              Alte Rindsskelete 275
              Alte Rennthiergeweihe 283
       Nachträge.
              Ueber die v. Hoinckhusenschen General=Karten von Mecklenburg, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch (Nachtrag zu S. 30) 285
              Ueber die ersten deutschen Pfahlbauten in Meklenburg bei Wismar, von demselben (Nachtrag zu S. 120) 286

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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.

 


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I.

Ueber

Besitzungen der Tempelherren

in Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


N achdem die meklenburgischen Besitzungen verschiedener Ritterorden in den Jahrbüchern zur Untersuchung gekommen sind, läßt sich die Frage nach Tempelherren in Meklenburg nicht gut umgehen, wenn auch die Forschung sehr schwierig und unerquicklich ist, jedoch auch ihre anziehenden Seiten hat.

Im Beginn der Untersuchung muß entschieden ausgesprochen werden, daß sich in keinem Archive irgend eine Urkunde über Tempelherren in Meklenburg gefunden hat. Dennoch ist seit ungefähr hundert Jahren die Sage verbreitet, daß auch in Meklenburg Tempelherren gewohnt haben. Wilken und Falkenstein in ihren Geschichten des Tempelherrenordens haben behauptet, daß die Templer eine Commende zu Wredenhagen besessen hätten, können aber keine Beweise dafür angeben. Die Nachricht ist wahrscheinlich durch Klüver's Beschreibung von Meklenburg, 1728, I., S. 638, und Franck's Altes und Neues Mecklenburg, 1754, V., S. 221, verbreitet worden.

Die Quelle sämmtlicher Nachrichten ist aber ohne Zweifel eine kurze Genealogie des meklenburgischen Adels von Joachim von Pritzbur. Der königlich=dänische Oberlanddrost, Etatsrath J. v. Pritzbur verfaßte 1710 für sich kurze, lateinische Nachrichten über die meklenburgischen Adelsfamilien, welche

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nach seinem Tode im J. 1722 gedruckt erschienen, unter dem Titel: Index concisus familiarum nobilium ducatus Megapolitani, conscriptus duodecim abhinc annis per illustrissimum quendam virum etc. Havniae, 1722. Dieser sagt bei der Familie v. Pritzbur: die Vorsteher der S. Marienkirche zu Röbel hätten über den Ankauf gewisser Ländereien eine Urkunde vom J. 1285 gehabt, welche von Pritzbur von Kelle und dessen Sohn Henning Pritzbur, Bruder des Templerordens zu Wredenhagen, besiegelt gewesen sei:

"In antiquo latino emptionis instrumento 1285 est: Provisores fraternitalis sacri collegii oppidi Robel s. Virginis divae habentes et tenentes in eorum manibus chirographum videlicet emptionis et venditionis certorum agrorum, sigillis quorundam validorum Pritzebur de Kelle et Henningi, filii sui, ordinis templariorum fratris, residentis in Wiedenhagen, Nicolaus II. princeps Vandalicus, qui Gustraviae vixit, in horum confirmandis privilegiis 1293 testem adposuit: Pritzebuer noster marschalkus."

Pritzbur fügt hinzu, daß dieses den Tempelherren einst zuständig gewesene Amt nach dem Untergange derselben fürstliche Domaine geworden sei, daß jedoch noch zu seiner Zeit ein Theil der Burg in Erinnerung an die Tempelherren "der Tempel" genannt werde. ("Ista praefectura templariis olim concessa, his deletis, fisco ducali cessit, unde in templariorum memoriam pars adhuc "der Tempel" dicitur").

Zu bemerken ist, daß in dem Druck des pritzbur'schen Werkes durch einen Druckfehler wirklich "Wiedenhagen" statt "Wredenhagen" steht, daß er aber ohne Zweifel Wredenhagen meint.

Dieser Urkundenauszug hat nun freilich ganz das Ansehen, als wenn er einer ächten Urkunde entnommen wäre. Es gab in Röbel allerdings seit dem 13. Jahrhundert eine Vorsteher=Brüderschaft der Marienkirche, welche Urkunden ausstellte. Aber die Urkunde selbst ist nicht zu finden und in dem Verzeichnisse der Urkunden dieser Brüderschaft aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, welches noch im schweriner Archive aufbewahrt wird, ist diese Urkunde nicht aufgeführt; auch ist die Frage, ob die Urkunde richtig gelesen ist.

Man möchte jedoch geneigt sein, diese Nachricht für urkundlich ächt zu halten, und darnach den Aufenthalt von Templern in Wredenhagen bei Röbel als wahr und begründet anzunehmen.

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Dies ist die Quelle aller Nachrichten über, die Tempelherren in Meklenburg. Von hier ging die Nachricht bald in d. Behr's († 1729) Meklenburgische Geschichte: Rerum meclenb. Libros, p. 221 und 525, und in Klüver's Mecklenburg I., S. 638, mit denselben Worten über, und Franck verbreitete sie, V., S. 221, weiter.

Und wirklich finden sich in neueren Zeiten in Wredenhagen Spuren, daß früher Tempelherren daselbst gewohnt haben. Der Hof von Wredenhagen steht noch auf dem ziemlich klar gebildeten alten Burgwalle, dessen großer Burgraum noch mit einer alten Mauer umgeben ist und noch Reste von alten Gebäuden aufweiset. Nach den zu den Acten eingereichten Berichten brannte am 19. Februar 1735 das "aus altem Mauerwerk bestandene considerable Brau= und Kornhaus, so vormals eine Kirche der sogenannten Tempelherren gewesen sein soll, in wenig Stunden" ganz ab. Nach einer Gutskarte ungefähr vom J. 1770 lag rechts von dem Wege von Wredenhagen nach Cambs und weiter hin nach der Neuen=Mühle ein Ackerstück, welches "Auf dem Templin" hieß. Ueber das benachbarte Gut Cambs bringt Franck A. u. N. M. XII., S. 331, die Nachricht: "es hat selbiges vormahls den Tempelherrn gehöret, wie denn ohnweit dem dortigen Ritter=Sitz ein Haus stehet, so zum Andencken noch heutiges Tages der Tempel genannt wird".

Von Gewicht wäre die Beantwortung der Frage, ob es nach der Geschichte des Ortes Wredenhagen möglich oder wahrscheinlich ist, daß die Tempelherren denselben in Besitz gehabt haben. Nun ist aber aus alter Zeit über Wredenhagen weiter nichts bekannt geworden, sondern der Ort tritt erst in die Geschichte, als der Templerorden eben aufgehoben war.

Der Templerorden ward im J. 1312 förmlich aufgehoben. Die ersten Spuren seiner Verbreitung in Deutschland finden sich im J. 1216 im Sprengel von Mainz, dann bald darauf in den Sprengeln von Cölln und Halberstadt. Sehr reiche Besitzungen gewann der Orden aber in den ehemaligen Wendenländern 1 ). In dem heutigen Regierungsbezirke Frankfurt a. O. hatte derselbe ungefähr seit dem J. 1230 drei Comthureien: Lietzen, Quartschau und Lagow oder Zielenzig, und beträchtliche zerstreuete Güter, und in Pommern die Com=


1) "Ueber die Tempelherren und ihre Besitzungen im preußischen Staate vgl. v. Ledebur's Archiv für Geschichtskunde, Band XVI., 1835, S. 97 flgd., in 3 Abschnitten.
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thureien Rörich, Wildenbruch und Pansin mit vielen andern Besitzungen; unzweifelhaft war das Dorf Tempelhof bei Berlin eine Besitzung der Templer, welche nach der Aufhebung des Ordens in eine Johanniter=Comthurei verwandelt ward.

Grade zur Zeit der Aufhebung des Templerordens war Meklenburg mit Brandenburg in einem heftigen Kriege begriffen, welcher zu Gunsten Meklenburgs endigte. In der Mark Brandenburg blieb der Templerorden von den blutigen Verfolgungen, die ihn in Frankreich trafen, verschont, und die Brüder und Besitzungen desselben gingen in den Johanniterorden über. Zunächst aber nahmen sich die Markgrafen der Tempelgüter an und am 31. Januar 1318 nahmen sie den Johanniter=Orden innerhalb der Mark und außerhalb derselben in Pommern, Wenden und Meklenburg sowohl für den Besitz des Johanniterordens, als für den Besitz, "der ehemals dem Tempel gehörte", in Geleit und Schirm. Das ist gewiß, daß die Markgrafen von Brandenburg damals auch Wredenhagen 1 ) an sich gerissen hatten; denn in dem Frieden von Templin vom 25. November 1317 zwischen Brandenburg und Meklenburg mußten die Markgrafen sich verpflichten, die Burgen Eldenburg (Lübz) und Wredenhagen an Meklenburg und Werle zurückzugeben.

Es ist also leicht möglich, daß die Aufhebung des Tempelherrenordens den Markgrafen von Brandenburg die Veranlassung gegeben hatte, Wredenhagen als Templerbesitzung an sich zu reißen.

Erst mit dieser Begebenheit tritt Wredenhagen in die ununterbrochene Geschichte der meklenburgischen Lande. Zur Zeit aber, als 1285 ein Tempelherr Pritzbur in dieser Gegend genannt wird, wird in derselben Gegend auch eine "Neuburg Wenden" ("novum castrum Wenden") genannt (vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn, Urk., I., B., S. 116), welche im Besitze der Landesherren, und nicht der Templer war. Es ist möglich, daß diese Burg Wredenhagen ist, es ist aber auch nicht unwahrscheinlich, daß Neuburg Wenden an einem andern Orte in der Nähe von Wredenhagen gelegen hat. Nach Karten aus dem vorigen Jahrhundert liegt zwischen Heinrichshof, Melz und Kieve in einer großen Wiese östlich von Heinrichshof, welche gegen Süden hin bis nach Kiewe reicht und die Burgwiese hieß, eine runde Erhöhung, welche Borgwall genannt ward. Dieser Burgwall kann vielleicht die Neuburg


1) Vgl. Höfer's Auswahl der ältesten deutschen Urkunden, 1835, S. 125, Nr. 49.
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Wenden sein. Die heidnischen Burgwälle jener Gegend lagen bei Vipperow und Röbel an der Müritz.


Die bisherigen Forschungen bewegen sich mehr auf dem Felde der Sage. Es kommen hiezu aber noch einige urkundliche Erscheinungen, welche höchst seltsam und wunderlich sind, aber als solche doch eine Untersuchung verdienen. Der Tempelherrenorden soll auch die Güter Netzeband und Rossow in dem ehemaligen Lande Lieze, bei den jetzigen meklenburgischen Enklaven in der Mark, besessen haben. Die Gegend südlich von Wredenhagen, ungefähr zwischen Wredenhagen, Witstock, Ruppin, Reinsberg und Zechlin, bildete das alte Land Lieze oder das Liezländchen, welches in alten Zeiten ganz an Meklenburg gehörte, woher noch heute die genannten Enklaven stammen. Schon in der frühesten Zeit christlicher Bildung, seit den Jahren 1232 und 1233, ward fast das ganze Liezland an geistliche Stiftungen weggegeben, welche sich um Meklenburg verdient gemacht hatten oder mit Meklenburg im engern Verkehr standen: das Kloster Amelungsborn, das Mutterkloster des meklenburgischen Hauptklosters Doberan, besaß die Dörfer Schwinrich, Sevekow, Gr. und Kl. Bale, beide Rederank, Zempow, Uchtorf, Berlin und Schild, mit dem Haupthof Dranse (vgl. Jahrb. II., S. 92, und XIII., S. 135); das Kloster Alten=Camp bei Cöln am Rhein, das Mutterkloster des Klosters Amelungsborn, befaß die Dörfer Kiewe, Winterfeld, Wüsterade, Schönfeld, Gr. Berlin, Glöwen, mit dem Haupthof Kotze (jetzt Mönchhof) bei Wredenhagen (vgl. Jahrb. II., S. 94); das Kloster Dünamünde in Liefland besaß das Dorf Röggelin mit Zubehörungen, mit dem Haupthof Dünamünde (vgl. Jahrb. XIV., S. 70); das Nonnenkloster Arendsee, das Mutterkloster mehrerer meklenburgischer Klöster, hatte ausgedehnten Besitz am Flusse Temnitz zwischen Dünamünde und Netzeband (vgl. Jahrb. XV., S. 15). Von der ganzen Lieze blieben nur die Güter Netzeband und Rossow frei von Klosterherrschaft. Die Klostergüter aber kamen nach und nach in andere Hände. Nachdem die Klöster ihre Sendung zur Cultivirung der Wendenländer erfüllt hatten, verkauften um das J. 1430 die Kloster Amelungsborn und Dünamünde ihre Besitzungen an den oft bei der Stadt Witstock residirenden Bischof von Havelberg, nachdem derselbe schon 1320 Zechlin von dem Kloster Doberan gekauft hatte, und im J. 1436 verkaufte das Kloster Alten=Camp seine Besitzungen an die Stadt Witstock. So kam im

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15. Jahrhundert fast die ganze Lieze in den Besitz des Bischofs von Havelberg und der Stadt Witstock und im 16. Jahrhundert durch Säcularisirung der geistlichen Güter an die Markgrafen von Brandenburg, welche zugleich die Besitzungen des märkischen Klosters Arendsee mit säcularisirten. So kam die Lieze an Brandenburg, mit Ausnahme von Netzeband und Rossow mit Zubehörungen, welche seit alter Zeit Lehn waren und daher ohne Gewalt nicht so leicht genommen werden konnten.

Die liezländischen Güter des Klosters Alten=Camp aber reichten mit dem Haupthofe Kotze (jetzt Mönchhof) und der Kotzer Haide (jetzt Witstocker Haide) südlich bis unmittelbar an Wredenhagen.

Im J. 1276 verlor die meklenburgische Linie Werle die Lieze an die Markgrafen von Brandenburg, gewann sie aber von diesen wieder durch den Frieden von Templin.

So weit urkundliche Nachrichten reichen, waren die Enklaven Netzeband und Rossow Lehngüter, welche bis heute von den meklenburgischen Fürsten verliehen sind. Die Nachrichten gehen bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts zurück. Vorher aber sollen diese Güter dem Tempelherrenorden gehört haben. Hierüber reden nun zwei Urkunden 1 ), welche aber an Styl, Sprache und Inhalt so dunkel und verworren sind, daß ihr wahrer Inhalt wohl unter keinen Umständen ermittelt werden kann, ja selbst eine Abschrift derselben fast

an die Unmöglichkeit grenzt. Diese Urkunden wurden im Kruge zu Rossow aufbewahrt und kamen im Anfange des 17. Jahrhunderts zum Vorschein. Sie waren schon einem Erlasse des Herzogs Carl vom J. 1609 beigelegt und wurden von Bauern im J. 1611 wieder vorgebracht; der Herzog Adolph Friedrich trug aber Bedenken, diese verworrenen Abschriften anzuerkennen. Beide Urkunden sind nur Abschriften von beglaubigten Abschriften.

Die erste Urkunde ist vom J. 1330. Der Inhalt ist wohl schwer zu bestimmen; dem Anscheine nach wird dem Kruge zu Rossow etwas verliehen. Die ganze Schrift wimmelt voll der größten Unsinnigkeiten. Folgendes ist aber klar. Es werden die Dörfer der Enklaven im Ober=Liezlande genannt; der Abt des Klosters Camp gehört mit zu den Ausstellern; außerdem werden häufig erwähnt: "die Tempelherren in dem Oberhause Wredenhagen, der Comthur


1) Diese Urkunden sind der Merkwürdigkeit wegen im Anhange mitgetheilt.
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"des hohen Tempels, das Haupthaus Wredenhagen, das Tempelkreuz und andere Dinge mehr".

Es ist nicht möglich, die Schrift zu entwirren; aber es kommen so viele Einzelnheiten darin vor, daß man glauben möchte, es sei nicht Alles erdacht, sondern doch aus alten geschichtlichen Nachrichten zusammengewürfelt oder auch nach einer alten Schrift durch mißverstandene Abschrift gänzlich entstellt.

Die zweite Schrift ist eine Urkunde des Herzogs Heinrich von Meklenburg vom J. 1421, durch welche er die Urkunde "des Tempelherrn von Werle mit den Kreuzherren vom Kloster Camp" bestätigt, aus welcher hervorzugehen scheint, daß der erste Brief ein Erbpachtbrief sein soll.

Etwas Bestimmtes ist mit diesen seltenen Unsinnigkeiten kaum anzufangen. So viel scheint aber doch daraus hervorzugehen, daß man annahm, die Tempelherren hätten in jener Gegend Besitzungen gehabt.

Daß Cöln erwähnt wird, kann durch das Kloster Alten=Camp bei Cöln veranlaßt sein; jedoch sollen die Templer auch in Cöln ein Ordenshaus gehabt haben (vgl. v. Ledebur a. a. O. S. 114).

Die Güter Netzeband und Rossow verschwinden nach dem J. 1330 wieder eine Zeit lang aus der Geschichte. Am 30. December 1353 verlieh aber der Herzog Johann von Meklenburg=Stargard dem Henning Behr das Landmarschallamt des Landes Stargard und legte zu diesem Amte alle Angefälle auf der ganzen Lieze (vgl. Jahrb. II, S. 292); sicher ist, daß bald darnach die Behr die Güter Netzeband, Dargitz, Drusedow und Grünberg besaßen (Schönberg ward erst um 1557 erbauet). Die Behr veräußerten aber noch vor dem J. 1387 die Güter an Hermann Gadow, welcher sie bald wieder an die Rohr verkaufte, in deren Händen sie lange gewesen sind. Die Behr besaßen schon im 13. Jahrhundert Güter auf der Lieze, welche sie am 13. Januar 1274 an das Kloster Amelungsborn verkauften; vgl. Lisch Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, I.. A., §. 17.

Dies ist Alles, was sich über die Tempelherren in Meklenburg sagen läßt. Wenn auch Alles sehr unsicher und dunkel ist, so scheint es doch nicht unwahrscheinlich zu sein, daß die Tempelherren eine Comthurei in Wredenhagen gehabt haben; jedoch läßt sich nicht mehr als die Wahrscheinlichkeit behaupten.


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Außer diesen dürftigen Spuren von einer Templercommende wird noch oft eines "Tempels" in Parchim gedacht. An einer der Hauptstraßen der Stadt Parchim, welche sich durch die ganze Stadt zieht, früher die Lindenstraße hieß, vom Volke lange Zeit die Lange Straße genannt ward und jetzt wieder mit dem Namen der Lindenstraße belegt ist, lag ein großes, massives Haus, welches seit alter Zeit der "Tempel" oder das "Tempelhaus" genannt ward. Nach einem amtlichen Berichte vom J. 1707 war das Haus "rings umher mit einer starken Brandmauer umgeben und ging mit dem Vordergiebel an die sogenannte Lindenstraße; das daran gefügte Hintergebäude war von dem damaligen Besitzer zu einer besondern Wohnung aptirt, darauf verschiedene Ställe in Einer Continuation mit dem Hinterhause folgten, und schloß sich an diese Gebäude eine ziemlich ansehnliche, dem Berichte nach von jeher allda gewesene Scheune, deren Giebel mit Steinen ausgemauert in Einer geraden Linie mit des Nachbarn Hause an die Hintergasse ging; an einer Seite hatten diese Gebäude eine neben aufgehende enge Gasse, an der andern Seite aber eine ziemlich räumliche Auffahrt, und ist der Hofplatz, so weit das Mittelgebäude gehet, von ziemlicher Weite, und gehet von solchem Hofplatz ein Gang an einen öffentlichen Brunnen". Dieses Gebäude oder dieser Hof bildete also ein ganzes, großes, frei stehendes, mit alten, massiven Gebäuden bebauetes Viereck, welches von der Lindenstraße bis zu der damit parallel laufenden Hinterstraße ging und neben welchem noch zwei Gärten lagen, welche wüste Hausstätten sein sollten, so daß diese Grundstücke die eine Seite einer "ganzen Gasse" bekleideten; an der dritten Seite lief eine enge Gasse, an der vierten Seite war eine geräumige Auffahrt. Wir haben hier also eine ziemlich bedeutende, starke Hofanlage in der Stadt. Die enge Gasse zur Seite des ganzen Hofes war die Gasse, welche in alter Zeit die Judengasse genannt ward und in den neuesten Zeiten mit dem Namen Tempelstraße belegt ist.

Die Juden waren im Mittelalter in Parchim sehr zahlreich. Nach alten Einrichtungen, welche an manchen Orten bis auf die neueste Zeit gedauert haben, waren sie auf eine bestimmte, schmale Straße beschränkt, in welcher sie eng und schmutzig neben einander wohnten; man kann sich also die Judenstraße (jetzt Tempelstraße) in Parchim lebhaft so denken, wie die weit bekannte Judenstraße in Frankfurt a. M. In dieser Straße hatten sie auch ihre Synagoge, welche in der Mitte der Judenstraße stand, der Hinterstraße hinter den

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Tempelhäusern, und dem Brunnen grade und der Ecke der Tempelscheure schräge gegenüber. Noch heute liegt der ehemalige Synagogenplatz hier etwas eingerückt und an einer Seite frei, welche mit Auffahrten von andern Häusern in Verbindung steht. Die Judenstraße kommt schon seit dem Jahre 1355 vor; wahrscheinlich wohnten die Juden auch noch in den anstoßenden hintern Straßen, da ihre Wohnungen auch die Judenstadt genannt werden, z. B. 1355 Judaeorum habitationes, 1356, 1387 villa Judaeorum, 1406 domus Judaeorum (vgl. Cleemann's parchimsche Chronik S. 210 flgd.). Zu dieser Judenstadt gehörte auch vor dem Kreuzthore ein Judenkirchhof (Keifer), dessen berühmte Leichensteine zum Theil zu den Fundamenten eines Anbaues der Marienkirche und des Kreuzthores verwandt sind (Cleemann S. 311 flgd. und 516).

Das Tempelhaus lag also an der Ecke der Lindenstraße und der Judenstraße, mit der Fronte nach der Lindenstraße. Jetzt ist die Stelle dieses Hauses und der früher daneben liegenden weiten Auffahrt mit einem großen, langen Hause neu bebauet und die Auffahrt ist an der Judenstraße. Auf dem Hofe finden sich noch Reste von alten Gebäuden. Die hintern Straßen und der Brunnen stehen noch nach alter Weise.

Im Mittelalter wird dieses Haus nicht grade Tempelhaus genannt, kommt aber doch einige Male so vor, wie es scheint mit Auszeichnung, daß es ziemlich genau zu erkennen ist. Im J. 1406 wird gesagt, daß ein Haus an der Lindenstraße mit zwei Seiten (also mit den Nebengebäuden und mit dem Scheurengiebel) den Judenhäusern gegenüberliege und Bernhard Lore gehöre ("confrontata domibus Judaeorum ab utraque parte"); dies ist wohl ohne Zweifel das Tempelhaus. Im J. 1387 wird eines Hauses den Juden gegenüber ("domus stans in opposito ville Judeorum") und im Jahre 1374 eines steinernen Speichers bei den Juden gedacht (vgl. Cleemann S. 210 flgd.).

Zu dem Tempelhause gehörten seit alter Zeit (noch im Anfange des 18. Jahrhunderts) sehr bedeutende Grundstücke: nämlich zerstreut im Stadtfelde 62 1/2 Morgen Acker, Wiesenkaveln zu 20 Fuder Heu und 2 Hopfendämme, außerdem 2 Gärten bei dem Hause und bei der Scheure in der Stadt und 2 Kohlgärten vor dem Wokenthore. Im Anfange des 18. Jahrhunderts ward behauptet, daß zu dem Hause als Pertinenz auch "4 Tempelbauern", nämlich 3 Büdner und 1 Kossate, in dem bei Parchim liegenden Dorfe Rom gehörten, welche die "60 Morgen Acker beackern und die Wiesen abwerben" mußten.

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Das Tempelhaus tritt unter diesem Namen im Jahre 1503 in die Geschichte, indem es die S. Georgenkirche verkaufte; in der S. Georgen=Kirchen=Rechnung heißt es: "1503 Item VIII. schill. to wynkopesbere, also dat tempelhuss vorkoft wort"; im J. 1508 legirte es Willeke Zölkow halb an die S. Georgen= und halb an die S. Marienkirche (vgl. Cleemann S. 211). Wie die S. Georgenkirche zu und von dem Hause gekommen sei, darüber ist keine Nachricht vorhanden. Nach einem Berichte vom J. 1706 besaßen es darauf im 16. Jahrhundert die Wahrendorf und nach diesen der Hofmeister Pelican zu Schwerin. Am 19. Januar 1574 verkaufte Pelican "sein Haus und Hof der Tempel genannt in der Lindenstraße auf dem Orte (Ecke) bei Hans Vagt belegen an den Edlen und Ehrenfesten Joachim Plate", welcher es zugleich "seiner ehelichen Hausfrau Magdalene v. Buchwald zum Leibgedinge" gab. Bis 1. October 1618 besaßen die v. Stralendorf das Haus, als "Levin und Hans Gebrüder die Stralendorf zu Neuhof und Möderitz erbgesessen für sich und in Vollmacht ihrer Brüder und Schwester, Joachim, Christoph, Dethlof und Dorothea, ihrer seligen Aeltern Wohnhaus in Parchim, der Tempel genannt, nebst den dazu gehörigen Stätten, Scheuren, Gärten, Hufen, Aeckern und Wiesen, sammt vier Bauern, als drei Hüfnern und einem Kossaten im Dorfe Rom dem Edlen und Ehrenfesten Arnd von Möllendorf zu Dargelütz erbgesessen als sein eigenes gekauftes und bezahltes Gut" verkauften und es diesem mit den vorstehenden Worten vor dem Rath der Stadt Parchim verließen.

Nach dieser Zeit wird das Tempelhaus mit dem Gute Dargelütz in Verbindung gebracht. Dargelütz bei Parchim war ein altes Lehn der Familie von Hagenow, welche um das Jahr 1582 ausstarb. Der letzte dieses Geschlechts, Christoph v. Hagenow, trat das Gut im J. 1581 an den Lehnherrn Herzog Ulrich ab, welcher nach v. Hagenow's Tode am 25. Juli 1583 den Arnd v. Möllendorf mit demselben belehnte, da dieser Christoph's v. Hagenow Tochter Dorothea, Herzogs Ulrich wailand Gemahlin gewesene Hofmeisterin, zur Frau hatte. Im J. 1584 trat Vicke v. Stralendorf zu Möderitz seinen Antheil an Dargelütz, da er auch eine Tochter aus der Familie v. Hagenow zur Frau hatte, an Arnd v. Möllendorf ab. Die Möllendorf blieben sicher bis zum J. 1750 im Lehnsbesitze von Dargelütz.

Nachdem nun die von Möllendorf im J. 1618 das Tempelhaus gekauft hatten, ward es nach und nach Gewohn=

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heit, dieses Haus als eine Pertinenz des Gutes Dargelütz zu betrachten, obgleich dies nach der hier mitgetheilten kurzen Geschichte beider Besitzungen nicht im mindesten wahrscheinlich ist, zumal eine alte Stadt gewiß nie einem Vasallen ein Recht einräumte, das sie oft nicht einmal den Landesherren zugestand. Das Haus hat sicher, so lange es weltlich war, immer zu Stadtrecht gelegen. Aber seit dem 17. Jahrhundert fingen die adeligen Gutsbesitzer nicht selten an, auf ähnliche Vorrechte, wie die hier angedeuteten, Anspruch zu machen.

Dagegen werden die Bauern zu Rom doch wohl zu dem Tempelhause gehört haben. In dem Visitations=Protocolle vom J. 1649 werden der "Bauern zu Rohm, sowohl derjenigen, welche zum Tempel gehören, als eines Ehrbaren Raths zu Parchim Bauern", gedacht.

Der dreißigjährige Krieg brachte die v. Möllendorf herunter, so daß sie 1662 das Gut Dargelütz an die v. Plessen verpfändeten, welche im J. 1682 den Pfandcontract an die v. Cramon cedirten; von diesen reluirten die v. Möllendorf das Gut wieder und erhielten im J. 1695 einen neuen Lehnbrief.

Bis zum J. 1668 war das Tempelhaus in adeligem Besitze. Nachdem Arnd v. Möllendorf im J. 1662 sein Lehngut Dargelütz hatte verpfänden müssen, verkaufte er am 6. April 1668 sein "in der Lindenstraße belegenes Wohnhaus, sonst der Tempel genannt, sammt den dazu gehörigen Zimmern, wüsten Stätten, Aeckern und Wiesen" an den Rathsverwandten und fürstlichen Kirchen=Oekonomus Johann Rampe.

Die 4 Bauern in Rom hatte Arnd v. Möllendorf schon im J. 1655 an die Stadt Parchim verkauft und auf diese Weise von dem Hause gebracht.

Der Rathmann Johann Rampe starb im J. 1670 und vererbte das Haus auf seinen Sohn, den Canzellisten und Oekonomus Johann Rampe. Von diesem versuchten zwar die v. Möllendorf, als sie 1695 das Gut Dargelütz reluirten, auch das Tempelhaus, als "von Alters her ein sonderbares Pertinens des Lehnguts Dargelütz", zu reluiren, jedoch ohne Erfolg.

Im Anfange des 18. Jahrhunderts kam Rampe in Verhandlungen mit dem Rath der Stadt Parchim über die Bebauung der wüsten Stellen, von denen er im J. 1707 eine bebauet hatte. Bei dieser Gelegenheit behauptete er 1706, daß das "Tempelhaus ein freies adeliges Haus" sei; jedoch machte der Rath alle seine Behauptungen streitig und bewies ihm in den meisten Stücken das Gegentheil. Bald darauf,

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nachdem Rampe nach Güstrow gezogen war, kam das Haus 1718 in andere Hände, und damit verschwindet die geschichtliche Bedeutsamkeit dieses Hauses.

Im J. 1707 sagt Rampe, daß die "Tempelstätte eines von den besten ansehnlichen Stadterben in Parchim" sei. In neueren Zeiten ist der ganze Raum neu bebauet, jedoch liegt zu dem Haupthause noch immer ungewöhnlich viel Acker.


Es steht nun zur Frage, wovon das Tempelhaus oder der Tempel in Parchim, welcher ungemein oft bis in die neuesten Zeiten genannt wird, den Namen habe.

Man pflegt wohl anzunehmen, daß der Tempel die ehemalige Juden=Synagoge sei, nachdem durch die Verbrennung der Juden in Sternberg 1491 alle Juden aus Meklenburg verbannt waren und daher die Judenstraße in Parchim als solche aufhörte (vgl. Cleemann S. 211 flgd,). Aber der Ausdruck "Judentempel" für ein jüdisches Gotteshaus scheint ein moderner Ausdruck zu sein, und es würde wohl Niemand in den Sinn gekommen sein, ein solches mit einem Namen zu belegen, welchen man wohl christlichen Kirchen gab. So wird grade die S. Georgenkirche in Parchim im 14. Jahrhundert und noch im Visitations=Protocolle vom Jahre 1563 oft "Tempel" genannt. Es wäre also möglich, daß das Tempelhaus grade von dieser Kirche den Namen trüge, da diese im Anfange des 16. Jahrhunderts vorübergehend im Besitze des Hauses war. Es ist auch nicht glaublich, daß die Juden im Mittelalter ein so großes Haus, und dazu mit der Fronte nach einer der Hauptstraßen, sollten besessen haben, und es ihnen erlaubt worden sei, so ungewöhnlich viel Acker zu demselben zu erwerben.

Es ist daher nicht unmöglich, daß das Tempelhaus in alter Zeit ein Haus der Tempelherren gewesen sei, da sie in vielen Städten, z. B. Cöln, Braunschweig, Halberstadt, Magdeburg, städtische Besitzungen hatten, welche den Namen "Tempel, Tempelhaus, Tempelhof" trugen. Ja, "in manchen Fällen ging der Tempelname auch auf die spätern Besitzer der Tempelhäuser über". So hatte z. B. im J. 1367 der Johanniter=Ordens=Meister von Sachsen den Tempelhof in Braunschweig dem Kaland daselbst überlassen: den "hof to sunte Mattewese, de do licht in der stadt Brunswich in dem Haghene unde ichteswanne was des ordens van dem Tempele", und der Hof wird noch 1408 "dat godeshus to sunte Matthewese to dem Tempelhoue"

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genannt; daher werden die Kalandsbrüder zu Braunschweig noch in einer Urkunde vom J. 1409: "Tempelheren to Brunswik to sunte Matthewese" genannt (vgl. v. Ledebur a. a. O. S. 114 flgd.).

Bis auf weitere Aufklärungen mag es denn auch nicht zu gewagt sein, das Tempelhaus in Parchim für eine ehemalige Besitzung der Tempelherren zu halten.


Anhang.


Nr. 1.

Wir an Filianten an den obern Herrnn Erblande auer Werll, vnnd Haupthause Wrugdenhagen vntersessene Wirdens, Wir Oberster Anherr, vnnd erster Bruder Herrn Johann Apt, Ander Anherr des Obern Litzlandes, der Vehste Opferburgk, Temnitzerbanden an Affterwerll, tho dit Closter Kampe, vnnd Gadeshauße Hochmeister, vnnd vor dat gantze gemeine Conuent, des Regulirten Ordens Acht Zinßeans Bruder, an des stiffts Wrugdenhagen vnnd Cöln, derer hoch Hochherrn vonn Werll Vicarientz vnnd vnse mede bruder Propst vnnd Senior, Wir Tempelherrn, Disch Creutz=Herrn, an dem Auerhaußes thom Wrugdenhagen, vnd Ordens beyleser Anbetrachtende, des geistlichen Commendurten Hohen Tempels Anwehsens, des stiffts von Cöln Sanct vnnd Zinß Galleyen, vnnd wir Lampert vonn Axsten, Vnnser Preister vnnd Bruder Gertt von Gelß Conuers, vnnd Prouers Bruder Ampt, vnd gantzen Conuent dieser vor Anschafften des gantzen Litzlandes, geistlichen Herrn, vnnd Vor Pleger Aller Geistlichen inkamen der Kotzer heide, vnnd Walde Vorbitherrn vnnd vnsern Obern Anhern von Wrugdenhagen,

Wir Interessenten der intgemeine Bekennen offentlich vor Vnnß, vnnd vnsern Eleigen nachkommen, dat wir in Vnserenn Hauptdorpffe, vnnd Kenkenpreiß des Banneren Woldes tho Rossouw, alle Erbherligkeitenn geistliche, vnnd

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weldtliche Vnderricht, vnnd Setze der Rechte, an einiger Schultz, vnd inniger Kruger, einigk, ewig allein, vnd mit an vberschepffenn vnnd ehren verordenten Medebrudern, vnnd vnterschepffen, vnnd auch Achtersleute, in gnedigen Uhrsprache affgetreden vnnd thogelatenn hebben, darbey auch alle an Wrugigkeidtenn, vnsern andernn Feldtmarckenn, die vor vnseren tiden tho der Opfferborgk, vnnd Vheste Temnitzerbande kleinn fronen gewesen, nemblichen tho des vnseren anbestiften Haupt=Preisterdohms Rossouw, vnsern einkommenden Plegen, vnnd vorangelatenen Untern Haupt=Herrn, vnnd Verpfleger vber der verwuste Vehste Temnitzerbanden, alle Rossouw, an Nietzebandt, Drußdouw, Schönberge, Grunenberge, Schafe, Darsekouw, Pribs, vff diese Kriegsverherung, hinforderst scholen sie nun gude Achtunge geben, dat Vnseren Closter davon Recht geschudt, van Feldenn vnnd grentzen scheiden vnd Vrientz vlitige Volge thuen, Amptwehr, Vnder Weldtliche geistliche, vnd Weldtliche Saken in vnterricht zuerkennen geben, vnnd aldes Herkommen Nutz, vnd Antuge Registern mit Jhren thobehorungen, wie recht in gudenn Nachkommenden, vnnd sich thom besten verwahren, damit ehre, vnnd vnse angehefften vndergleidtlichen Erbherligkeiten, gegen vnß vnderthenigst Erbarlich, vnd gottsehligk thogebracht vnnd bliuen möge, Dagegen wir auch vnser Pflichte ansettiglich bekamen, vnd vnsern Hoch Herrn, an allen Theilen vor erst thue dem Haupthause Wrugdenhagen, vnnd mehres tho des Hohenstifts von Coln Jn Vorwehr, an Zinsenn vnnd an schetze vollenfuhren konnen, dat wir mit freden vnserenn Communicirtentz hierein hocheiligk haltenn, vnd beruhet bliuen.

Wir wollen Jhnen dajegen mit gudem schutz an gades stadt, vnd ehr an wehr seyn, vnnd tho vertredens bliuen, weise vnd gude Erfleude bey sich vffnemen, dat schall vnser Wilkuer vnd meinung sein, da idt jo nocht kamen wurde, dat alle vnse saken beschwer, vnnd Jtz gefehrlich stahn, dat wi dit Erflandt Plutzlich entlaten mustenn, scholen sie vollenstendigk, bey ehren Rechten an dessen Hauptdorffe vnnd pertinentien, Vunß vnnd ehren heiligen Kirckspeill ordens, vnnd wesens bliuen, die eine Feldtmarcke Schafe, dabey frey beholdenn, dauon ehr Anwehr tho ehren besten Hoffwehr Hofen enden vnnd scheiden thostan, wie sie dan dabey gades liemude Ourigkeidt hochst schützen werden, vnnd dauon den ehre Ourigkeitt gleiche Alß vnnß nun von Jder Sandthueffe Jglicher huefe Erbwehr last 7 ß stendelß geuen, An dem gadeshause Campe Weldtlich burde tragen, tho vnseren vnd

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ehren gadesdeinst, vnd Preisterdohm vnseren brodern Albrecht von Schlabberndorff, in allen Saken bey sich die hochwichtigk sindt anthehen, ehm Affterwirdens geben den Zehenden, wie dessen Ordens gebreuchlich ist, vnnd derer Heyligkeit an kegen Registern vorfasset sein, ehre gewanheit, vnd gebreuke von allen feldtmarken, vnß tho rechter Tidt in Hüre tho schicken, vnd vp dat Ampthauß veranbrengen, ock na ehren freyheiten, die sie von vnß hebbenn mit denen pertinentien benendtlich huefen, hofen, enden vnd scheiden, Schultz vnnd Kruegern, Baurschafft ein ieder na altenn hebbenden Rechten gleichmessigk seiner anzahll huefen vnnd gerechtigkeiten, an schatte dohn, von Jglicher huefen 7 ß stendels berechnen, datzu noch an ehren Huefen gleich vorordnet sindt, Jedoch vnnß vnd vnserenn Nachkommen an ehren rechten gleichmessigsten Vhrsprake vnschedtlich sein, auch Vnappellirtt keine folge mehr dohn scholen, dem Preisterdohm zwe huefen, an gleichen der schultz vier hueffen, daran ein Wahn Kossett eine Huefe, erfolgende Krueger vnd Auerschepffe bey dem Kruegkhofe zwe Hofen, daran ein Wohnkossete eine halbe Huefe, sampt ein Hauß, vnnd Hofiken jegen dem Kerckhaffe, Jglicher Bure Zwe Hueffen, Jglicher Kosset eine Huefe, an Holtzungen, Freyheiten, Wischen, Wassern, Fischereyen, Weiden, an Masten, soll ein Jeder nach seinem Huefenscheidt, vnd breitte angemessiget seinn, Jm Jahr quartall durchs Vitsrecht, vp allen saken, drey tage holden vnd schlichten, vnd auch godtlichs ordens beiholden, vnnd noch Jnsonderheit, vnse Pflege bey vorscheinender Sonnen, alß vnterscheidtlich zwe Termin, die geldt Pflege erstlich vp Pfhilippi Jacobi den helfften theill ihres Wirdens bringenn, vnd den Andern euen vp Sunte Dinnies, auch so einuorschaffen, Vnsere hohe Jagten an Feisten, vnd Vnfeisten Wildtbradts, An Hirschen, Schwein, Rhe, scholen sie an vnsere stath jagen, dauon vnß schicken wat oldes gebreuchlich ist, alß den gantzen Rump, Halß, vnd Kopff, auch eingeweide behalten, Die auer Bröke waß vnnß zu richten gehoret, sich nicht anuergripen, An allen grentzen, Luegen vnd Wassern, Jegenwehr guede vlitige vpsicht nehmen, wo feill oder schlicht wehr scholde ghann, vnß datselbige bey Tiden anmelden, vnd bey Eides vthseggen, vnd Rechtens gewertigk sein, Vp dit schall ein Jedes, sein frey eigenes gekaufftes oldes herkommen hauß vnd hoff mit vnserm Vnterrichtswaldt wißenn vnd willen verkauffen, ohne vnser angehabten Hochzeit sonsten voreußern, vorpfenden, vorbeßern, guede Abdanckunge offentlich, von Vnseren Anuorwanten Vnterrichts Schultzen, vnnd Schepfenn, Orden vnnd Präsidentien, in Ourigkeit an vnser stath thuen, Wat Vnbil=

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siges sey, thovorkamen, wie die ehrm stande, vonn vnserntwegen datzu gesetzt, vnnd geordnet werden, dat wi ehm dat alle oldes herkamen vnseren hohen Auerlatenen hilligen Ampts, Dieses Kloster wirdens Herentpreißlichen vp des Heupthauses Wrugdenhagen vnnd stiffts van Cöln, Hochanhern beweldigert worden, von dem vnd in gadesstath mit diesem Closter anverwirdiget sein, Vnd deße vnsere vnderthenige veranwehsers, Beutpfenniger,Preister, Schultz vnnd Schepfen, alß Krogers dieses vnten Ampts Zwengern, mit denen Superioriteten eins anbehalten vnd vngezweyet sein sollen, vnd eigenthumblich Entwerlich, von Vnß in allen ehren Rechten endthebet sein solten, Wen gedinge hierauf komen vnd idt vorfallen deit, schall vnß die Schultze 12 ß stendelsch an Zinß geben, der Kröger vnd Auerschepffe 11 ß an Zinße geben, vnd anlaß briefe foddernn, Dazu vp deme die Pauren ehm scholenn vnderthenigk sein, wie vor wehr wir Jhnen hiemit zugesagt hebben, vnnd an ehren Rechten keinen Vorfangk von Vnnß in Ewigkeit nicht leiden sollenn, Darumb wir Herr Abbet, erster Anherr des Closters Campe, eingeweyet von den hohen Herrn vonn Werle, vnd hohen An Bischopffs von Cöln, Anherrn zu Stargardt, mede anherrn der Lande Lindouw und Ruppinn, Wir außgehenden Angebornen Grauen, mit keyserlicher M. Priuilegien, beuehlmechtiger, vor vnse mede Bruder vnd Ampts Principahlen dieser vnser Obern Anherligkeiten, wegen vnser Herschafften, die Reformalien alimentirt vnnd Confirmirt, vor vnnß alle vnser Brudern, mit Jhren Jnnigen wethen, vnnd gutenn willen, vnd vor vnser aller Chur vnd Schnur brudern, die alten gesetze vorbrieffet, vnd idt tho foddern, von vnsern nachkammen heren weise, vnd Erb domination wedder vfs new gehuert, den ehrigen Erbzinstien vnderthanen, wedder tho confirmiren, dat sie datselbe vor rechts vorwehr, vp tho leggen hebben, vnd keinen Vorfangk leiden scholen.

Geschehen zu Rossouw in dem Schepenstuell des Krogers, tho deß Kerckengebewdes, daselbsten vnsers an Jahres vndt Gottes Dienstes in Jahres Pflegender vorsamlungen, tho Jerusalem zeiten, in dem instimmigen Dage, vnser Wapen Achtmall mit Anzeigunge eines Tempel=Creutzes an den Kerckhön, Aldes Kercken gemelte, zu einem neuen Bänn wider versehen laßen vnd eingelecht worden, vnd das vorhin vermahlet, durch anstifftunge vnsers willens, Aber deße Kercke durch vns neu gestifftet vnd gebauwet ist, vnd an dessen Briefe euer mit vnsern gleichmetigen Ansiegels, des Closters Insiegell ein einfaltiger Adeler, dran gehanget an dißen brieffe,

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in gegen zeuge außweiset, rechte Vorordens gottlichen Freyheitenn, sie von unß abendtwircket, vnnd wir in gnaden gethann, Wir tho der stede vnd stunde, vnd Ordt in sommer Ostern tidt der dagen, hochwirdens tho Rossouw gegeben, Lob sey ehr, vnd Preiß, in Ewigkeit die Gottlichs Namens wachende, vnnd der Freyheit, zu Wirdens nach kommen, nach der hochstenn geburth Jesu Sanctae vnsers einigen erlosers vnnd seligmachers Christi, Anno Ein tausendt Drei hundert vnnd dreysigk erwehnet wordenn.

(L. L.)

Dieses wir bezeugen in helliger Abschrift aufs neue verdolmetschet.

  ad Copiam
  Manu. pp. H.

Nr. 2.

Wir Heinrich die Olde, Hertogen tho Mechelborgk van der gnade Gades Her vnndt Forste auer die anlande vnde Herschafften Wenden, Schwerin, Rostock, Stargardtt, auck nun Vor=Herrn des Hilligendohms Obern Litzlandt Herrn, Bekennen mit diesen brieffe apenbor vnnde jegen jedern, dat wir vnseren Heuptdorffe Rossow, darinnen alle die Freyheidt, die sie von Olders vnndt jeher — — — — gehafft hebben,  — — — ehn wedder tho vndt anstan laten. — — — — — — Wi willen ehm, vnde vnse Eruen vndt nach kommen also holden, wie vnse guedt, vnnde bewehren helpen, wie sie idt von deme Godeshaußes Dohms des Closters Campe in gebreuchnisse bei ehren Tiden gehatt hebben, vnde nun alse vnse guedt aber wider von vnß tho der Erbmiede in gnaden Erblich vndt eigenthumblich hiemit gegeuen worden, jedoch vnsernn anrechtten ohne schaden, mit allen frey= und gerechtigkeidten daran beschutten, mit wehr vnndt waffen beistan, wie sie idt in rechtt jegen vnß anfangen, wie wir ehm datselbe mit dem schwerde eingesettet, vnndt dat landt mit einen teuren schwerdt gewohnnen, vnndt dat soltt durch schwerdtt, tho der anteige ferner schall gestreken werden, in der geteugnus die gewehr schall vnß alhewege Ihm vorgange sein, vndt keinen vorfangk gewinnen. Vb didt hebben

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wi vnse Insiegell an dessen brieffe na dem olden heuptbrieffe des Tempelhern von Werle mit denen Creutzherrn vom Closter Campe tho einer Erffwehr wedder in gedechtnuß nademe vnten anhencken lathen vnnde Ewigen auck damede bestettiget. Gegeuen vb die Opferborgk vnndt Vehste Temnitzerbanden im ein tausendt vierteyen hundersten beschreuen, darnach im ein vndt zwentigsten Jahre am tage fonleichnambs nach der geburdt Jehsu Christi vorsehen worden.

(L. S.)
  H. R.
  M. p. p.
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II.

Ueber

des Herzogs Magnus von Meklenburg

und dessen Familie

Reise

durch Göttingen nach Cassel
zur

Vermählung Seiner Tochter Anna, 1500,

von Dr. Gustav Schmidt zu Göttingen.


W o hertoge Magnus von Mekelenborch myt siner furstynne, sonen unde dochteren herbergede, do he der dochter eyne brachte to Cassel myt dem lantgraven elick bytoliggende.

Anno etc. . quingentesimo, sabbato post Galli (Oct. 17), kam hertoge Magnus von Mekelenborch to Gottingen myt syner furstynnen unde gemalhen, dren sonen, alse hertogen Hinricke, hertogen Albrechte, hertogen Erigke, unde twen dochtern, der de eldeste was gelovet dem lantgraven von Hessen 1 ), dem se de wolden bringen to Cassel elick bytoliggende, hadden tosammende boven 350 perde reisiges tuges woll gerustet, darto boven 150 stall-,


1) Wilhelm der Mittlere von Hessen, geb. 1468, † 1509, war in erster Ehe vermählt mit Jolanthe von Lothringen (die Hochzeit am 1. November 1497 ward vom Göttinger Rathe beschickt, dem Landgrafen 50 fl. geschenkt), zum zweiten Male mit Anna von Meklenburg, welche die Mutter des Landgrafen Philipp des Großmüthigen ward.
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retzen- unde wagenperde, 5 verguldede hangillwagen, 5 gesperde wagen unde darto 8 edder 10 wagen myt korven oven gespert unde myt wande betogen. So nw desse heren myt den oren to Gottingen wolden ynryden, hofft de rad one 2 orer radesfrunde myt 40 perden under ogen gescnicket beth boven Angersteyn 2 ), se willekommen geheten, ore denste geboden unde gebeden, by den oren to bestellen, den oren neyne ungefoich totowenden; des gelick de rad by den oren hebben gedan, unde eff ienich gebreck twischen den oren erwese, se dat an den rad laten langen dat bytoleggende, wille de rad des gelick wedderumme. Unde so de hertogen hebben darup gesecht, se sulkes by den oren reide hebben bestalt unde forder willen bestellen, syn de unse vor one hergetogen beth hinder sunte Partholomeus 3 ) vor dat Wender dor unde by de sulven twene ores rades frunde und itwelke, de up de schotgadern wardeden; de andern dore weren, dewile se ynreden, alle gesloten.

So draden se ton harbergen one vor bestalt weren, leyt de rad hertogen Magnus unde synen sonen tosampne geschencken 1 vath Embschen beres, 10 stoveken wyns unde 10 molder havern unde des gelick syner furstynne unde dochtern, de in eyner herberge weren, ock tosampne weren, 1 vath Embschen heirs, 10 stoveken wyns unde 10 molder havern. Darboven wart nymandes int besundern geschencket. Se legen hir in der uthreise 2 nacht unde des gelick 2 nacht in der wedderreise.

Des sondages (Oct. 18) na deme ynriden randen hir 2 par scharn, was eyn hertog Hinrick, hertogen Magnus son, sunder de myt ome rande, nadde de kronen. Hilden den avent darna hir uppeme radhuse dantz, unde korts ehir se to dantze ghingen, kam hertoge Hinrick 4 ), hertogen Wilhelms son, von Brunswigk hir ynridende myt 11 edder 12 perden unde leyt de syne — hadden noch by 150 perden — to Hardegessen. He kam mede tome dantze, und so fro he was affgeseten, leyt ome de radt schencken 6 kannen wyns unde 6 molder havern.

Des sulven sondage na middage kemen hir ock de geschickeden des lantgraven, de hir de brut scholden entfangen, hadden by 60 perden, weren ock sere tuchlick.


2) Angerstin, 1 1/2 Stunden nördlich von Göttingen.
3) S. Bartholomäus war ein Siechenhaus auf der Nordseite der Stadt.
4) Heinrich der Aeltere, † 1514.
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Manck den sulven weren 3 graven, nemlick 2 graven von Waldeck unde eyn grave von Wysz. Den sulven leyt de rad nicht schencken, darumme de lantgrave hadde den heren unde furstynnen vorbenomed unde den oren alle hir de koken unde kost bestalt in Hummen 5 ) huse unde ore geschencke den heren unde furstynnen von Mekelenborch gedan syn alle mede m de koken gekomen.

Item under deme dantze vorgerort hefft de rad hertogen Hinricke, den heren unde furstynnen van Mekelenborch, oren reden unde iunckfruwen, ock den geschickeden des lantgraven upper rades dorntzen, darhin se se leyten biddene to komende, geschenckt unde int erste laten geven unde vordragen backenkrud in den schauweren, unde darup laten schencken lutterdranck, darna rossin, unde darup geschenkt malmeser, darna koken, unde darup geschenckt wyn, intleste eppel, unde darup geschenket wyn unde Embsch ber.

Item de 4 nacht, sulk folk hir lach, hofft de rad de burszlude uppen wellen unde doren laten waken, sunder bynnen der stadt hebben de borgere in harnsche nemlick iowelker nacht by 200 gewaket, der eyn deils uppeme radhuse weren unde de andern ghingen in der stad umme, unde by iowelk parth bynnen unde buten weren geschickt 2 des rades.

Item indeme sulk folk von hir wolde wedder reisen, hofft de rad aver eynen tall borger in harnsche geschicket vor dat dor, dar se uth wolden, unde de andern dore, so lange se wech weren, togesloten 6 ).

Vorstehende Aufzeichnung findet sich von gleichzeitiger Hand geschrieben in Liber antiquorum gestorum des Göttinger Rathsarchivs. - Im Geh. und Hauptarchive zu Schwerin finden sich keine andern Nachrichten über diese Vermählung, als die feierlichen Urkunden, auch sind bis jetzt keine genaueren Angaben bekannt geworden.

D. Red.


5) Heinrich Hummen, Rathsmitglied 1486-1504.
6)

Im Rechnungsbuche der Stadt vom Jahre 150 0 / 1 findet sich gelegentlich dieses fürstlichen Besuches Folgendes verzeichnet:

8 sl. 4 pf. Winkelbach, Mynden et sociis es sind die Rathsknechte) pro helpen mess unde stro faeren uppe den market, den vordeylen unde streigen to dem stekespele der heren von Mekelnborch unde der oren (3 1/2 Schock Stroh für 21 sl. wurden gebraucht).
1/2 Mr. 15 sl. gegeuen unsern reysigen knechten pro bibali, eo dat se myt unsern ridemestern deme hertogen

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von Mechelnborch under ougen reden to behoff des bilegers cum landgr. Hassie unde mit one, do se wedder quemen, na woentliker wise nicht eneten.
3 fl. den 9 clarittern, trummittern, bungern, Flöter unde Zinkenspilern des Herzogs, domin. Lucae, und 4 sl. dem Lautenschleger des Herzogs.

Herzog Heinrich dem Aeltern wurden 20 mr. 30 ß. zu einem Hengste geschenkt, der Landgraf erhielt 50 fl. als Hochzeitsgeschenk, und die Rathsherren Hans Rosen und Heinrich Giseler verzehrten in Cassel während der Festlichkeiten 4 mr. 7 ß. 9 pf.

In dem Jahre 150 2 / 3 wird wieder einer Durchreise des Herzogs Magnus zum Besuche seiner Tochter in Cassel erwähnt und im folgenden Jahre zieht Herzog Heinrich von Meklenburg vig. Jacobi durch die Stadt, als er sich zum Heere des Landgrafen an den Rhein begeben wollte.

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III.

Ueber

die genealogischen Arbeiten in Meklenburg

im 18. Jahrhundert,

von

G. C. F. Lisch.


I m Lande ist die Sage weit verbreitet, daß ein Herr v. Hoinckhusen, "Vice=Präsident des Hof= und Landgerichts", in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Geschichte und die Stammtafeln der adeligen Familien Meklenburgs bearbeitet habe; viel weniger besprochen ist die Nachricht, daß von einem Herrn von Penz in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts diese Arbeit fortgeführt worden sei. Diese Nachricht hat sich in neuern Zeiten sicher aus der viel benutzten gedruckten Beschreibung des Geschlechts von Bülow, 1780, S. 15, verbreitet, da diese noch beim Leben des Herrn v. Penz herauskam. Diese Arbeiten sind zu allen Zeiten viel gesucht; wenn auch von Zeit zu Zeit einige Personen von ihrem Aufbewahrungsorte wußten, so schienen sie nach der allgemeinen Ansicht doch ein halbes Jahrhundert lang verschwunden zu sein, bis der Herr von Engel auf Breesen bei Neubrandenburg mir am 2. Julii 1860 den ganzen Nachlaß zu treuen Händen übersandte, um die Einverleibung in das Staats=Archiv zu bewirken, welche auch durch hohe Verfügung vom 29. October 1860 erfolgt ist. Die Arbeiten hatten bis dahin auf dem Hausboden des herrschaftlichen Wohnhauses zu Breesen in einer verschlossenen Kiste gelegen; das Gut Breesen aber ist eine alte Besitzung der Familie v. Engel, welche im vorigen

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Jahrhundert mit der ausgestorbenen Familie v. Hoinckhusen und vielfach mit der Familie v. Penz verwandt war.

Aus diesen jetzt wieder zum Vorschein 1 ) gekommenen Papieren, durch deren Schenkung sich der Herr von Engel ein ungemein großes Verdienst um die vaterländische Geschichte erworben hat, läßt sich nun auch zum ersten Male eine Geschichte dieser genealogischen Arbeiten entwerfen, welche zur Würdigung derselben und verwandter Bestrebungen unerläßlich ist. Es wird hiebei aber nöthig sein, die ganze Entwickelung der genealogischen Arbeiten für Meklenburg in Betrachtung zu ziehen.

Die ersten genealogischen Arbeiten sind von Bernhard Latomus († 1614) aus dem ersten Viertheil des 17. Jahrhunderts; die Originalhandschrift, mit in den Text eingedruckten, gut gezeichneten Wappen, wird im Staats=Archive zu Schwerin aufbewahrt; der stargardische Adel, den welchem das Original der Handschrift durch eine Abschrift ersetzt ist, ist im J. 1619 gedruckt. Die Arbeit von Latomus ist noch sehr allgemein, kurz und mager und hat eigentlich nur durch die Stammbäume der gleichzeitigen Personen Werth.

Während des durch den dreißigjährigen Krieg so sehr zerrütteten 17. Jahrhunderts ruhen diese Bestrebungen ganz, bis am Ende dieses Jahrhunderts die Arbeiten begonnen werden, welche das ganze 18. Jahrhundert hindurch reichen.

Der erste, welche diese Arbeiten wieder aufnimmt, ist wohl der herzogliche Archivar Johann Schultz, der Vater, zu Schwerin (1701 † 1737), welcher nicht nur über viele einzelne Familien Nachrichten, sondern auch Uebersichten aus den Originalurkunden und Acten des Staatsarchivs zusammengestellt hat. Diese Nachrichten, von denen die Concepte wohl ziemlich vollständig im Staatsarchive aufbewahrt werden, sind nun zwar sehr gründlich und sicher, aber noch sehr abgerissen und lückenhaft, da die Archiv=Acten und Arbeiten damals noch in ihrer ersten Entwickelung begriffen waren. Sein Sohn und Nachfolger, der Archivar Johann Heinrich Schultz d. j. (1737-1756) setzte die Bestrebungen seines Vaters fort, jedoch nicht in so großer Ausdehnung.

Zu gleicher Zeit mit dem älteren Schultz arbeitete Matthias Hans v. Behr († 1729), ritterschaftlicher Deputirter


1) Schon in dem Bülowen=Buche S. 15 wird die Befürchtung ausgesprochen, daß die Papiere verloren gehen könnten: "es wäre Schade, wenn diese Sammlung durch einen Zufall verloren gehen könnte".
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zu Wien 1715-1729, an seiner meklenburgischen Geschichte: Rerum Meclenburgicarum Libri octo, in welcher Lib. VIII., Cap. XIII., p. 1559-1691, auch eine kurze geschichtliche Uebersicht des meklenburgischen Adels enthalten ist.

Wichtiger für die Genealogie ist dessen Bruder, der Hofmeister Claus Josias v. Behr, welcher eine möglichst vollständige Geschichte der meklenburgischen Adelsfamilien ausarbeitete: "Mecklenburgische Adels=Chronika, aus beglaubigten Nachrichten und untrüglichen Urkunden zusammengetragen". Er legte zu diesem umfänglichen Werke die beiden handschriftlichen Werke von Latomus, Beschreibung des meklenburgischen Adels, und Elzow, Pommerscher Adelsspiegel, zu Grunde und benutzte auch Denkmäler, Leichenreden und andere Gelegenheitsschriften, stützte sich aber vorzüglich auf Urkunden, deren er eine große Menge zusammenbrachte, wobei er von dem hannoverschen Staats=Minister Freiherrn Andreas Gottlieb v. Bernstorf eifrig unterstützt ward. Das Werk ist also für seine Zeiten mehr gründlich, als vollständig zu nennen, enthält aber einen großen Schatz von Privaturkunden in Abschrift. In den "Kurzen Remarquen über Klüver's Mecklenburg" wird 1739, S. 24, gesagt: "daß sonderlich in Rostock an einer gantz vollständigen und aus einer zulänglichen Anzahl bewährter Urkunden und sicheren Nachrichten gezogenen Geschlechts= und Wapen-Historie des Mecklenburgischen Adels von gantz vornehmer und geschickter Hand mit guten Success gearbeitet und von dem gütigen patriotischen Gemüthe des fürnehmen Herrn Verfassers gehoffet wird, solche Historie und viele hundert Diplomata bald in der Land=Stände Archiv zu setzen". Nachdem schon 1741 und 1747 Verhandlungen über den Ankauf des Werkes gepflogen waren (vgl. Franck A. u. N. Mecklenb., XVIII., S. 295 und 386), hat, nach des Geheimen=Raths J. P. Schmidt handschriftlicher Nachricht, "das Werck der Autor an die Mecklenburgische Ritterschaft in Manuskript für 6000 Rtthlr. Anno 1749 verkauffet und wird auf der Ritterschaftlichen Bibliothek in Rostock verwahrlich aufbehalten".

Einige andere genealogische Arbeiten aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts haben nur sehr untergeordneten Werth, sind aber doch viel benutzt, weil sie gedruckt sind. Die älteste und wichtigste ist von Joachim v. Pritzbur, dänischem Etats=Rath und Oberlanddrosten († zwischen 1714-1722), dessen Adelsverzeichniß unter dem Titel: "Index concisus familiarum nobilium ducatus Megapolitani", 1722 zu Kopenhagen herausgegeben ward. Das kleine Büchlein ist nur dürftig und

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von dem Verfasser nicht zum Druck bestimmt, jedoch das erste gedruckte Buch über den meklenburgischen Adel, nach des Verfassers Tode gedruckt; die Mecklenburg. Scribenten-Bibliotheque, Stück 5, 1731, S. 31, sagt: "Es ist dem seligen Autori wohl nie eingefallen, daß die Schrift sollte gedruckt werden". Ihm folgte Klüver in der Beschreibung des Herzogthums Mecklenburg, Bd. II., ohne jedoch mehr als dürftige Auszüge aus Pritzbur und andern bekannten Schriften zu geben, welcher deshalb sogleich Anfechtung erlitt, andere kleine Uebersichten, z. B. von Hieronymus Hartwig v. Stötterogge, 1741, gedruckt in v. d. Kuesebeck Archiv für Geschichte und Genealogie, Band 1, Hannover, 1842, S. 255 flgd., haben gar keinen Werth.

Von allen diesen Bestrebungen sind nur die Arbeiten von dem Archivar Johann Schultz und dem Hofmeister Claus Josias v. Behr von Werth. Neben diesen entwickeln sich die v. Hoinckhusenschen Arbeiten, welche jedoch eine schärfere Untersuchung erfordern.

v. Hoinckhusen.

Es ist allgemein herrschende Ansicht, daß Bertram Christian v. Hoinckhusen, "Vice=Präsident des Hof= und Land=Gerichts", † 1722, eine Beschreibung der adeligen Geschlechter Meklenburgs verfaßt und handschriftlich hinterlassen habe. Wahrscheinlich rührt diese Ansicht von v. Westphalen her, der dies schon im J. 1739 1 ), also 17 Jahre nach Hoinckhusens Tode, behauptet. Dies wird auch in Nettelbladt Succincta notitia scriptorum Megapol., 1745, p. 94, und sonst wiederholt und in der Folge nachgesagt, z. B. in den gedruckten Familiengeschichten der v. Bülow, 1780, S. 15, und der v. Koß, 1789, S. 9 und 10; in der v. Koß'schen Geschichte heißt es: "Der Herr v. Hoinckhusen, Vice=Präsident beim Hof= und Landgericht zu Güstrow, hat mit außerordentlicher Mühe die Mecklenburgische Genealogie ausgearbeitet und ist das Beßte, was man hat, und wird besessen von des unermüdeten Herrn von Pentzen Erben." Dies ist jedoch, wie vieles Andere,


1) Vgl. v. Westphalen Mon. ined. T. I, 1739, Praef. 33, Not. b.: "Hoiningbusen vicarius quondam praeses in judicio provinciali et aulico Mecklenburgico, qui omnium fere nobilium patriae genealogias et merita gentilitia negotioso opere historico de familiis nobilius Mecklenburgcis descripsit, quod in nonnullis lima quidem et accuratione indiget, sed dignum tamen quod tenebris eripiatur."
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nicht richtig; vielmehr sind die umfassenden Arbeiten einem Sohne des Vice=Präsidenten v. Hoinckhusen zuzuschreiben, wie aus den folgenden Nachrichten hervorgehen wird.

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Bertram Christian v. Hoinckhusen, der Vater.

Ueber den als Vice=Präsidenten am 14. Dec. 1722 gestorbenen Bertram Christian v. Hoinckhusen besitzen wir eine gleichzeitige Lebensbeschreibung in den Annales literarii Mecklenburgenses auf das Jahr 1722, Rostock und Neu=Brandenburg, 1723, S. 30 flgd., welche fast wörtlich im Mecklenburgischen Gelehrten=Lexicon, II. Stück, 1729, S. 55 flgd., wiederholt ist. Bertram Christian v. Hoinckhusen, Sohn des herzoglichen Rathes und letzten ratzeburgischen Domherrn Heinrich Hoinckhusen († 1683) zu Ratzeburg, war am 6. Juli 1651 geboren. Nachdem er im väterlichen Hause durch Privatunterricht vorgebildet war, besuchte er seit 1665 das Gymnasium zu Lübek unter Bangert und seit 1670 die Jesuitenschule zu Hildesheim, wo er sich rühmliche Zeugnisse erwarb. Im J. 1673 bezog er die Universität Rostock und studirte hier nicht allein die Rechtswissenschaft, sondern auch Mathematik, indem er sich aus besonderer Neigung Vorlesungen über Geometrie, Trigonometrie, Astronomie, Befestigungskunst u. s. w. privatissime halten ließ. Darauf ging er im J. 1676 nach Leipzig, um unter dem berühmten Carpzow seine Studien zu vollenden, und vertheidigte hier am 6. Dec. 1677 mit großem Ruhme eine öffentliche Disputation, welche er dem Herzoge Christian Louis widmete, worauf dieser ihm die Aussicht auf eine Rathsstelle gab. Damit trat er im J. 1678 eine große Reise an, zuerst nach Holland, wo er noch zu Leyden studirte, dann 1679 nach England; von hier ging er nach Frankreich, wo er sich lange Zeit auf der Universität zu Bourges aufhielt. Nachdem er die "große Tour" durch Frankreich gemacht hatte, ging er auf ein halbes Jahr nach Speier "zur Besichtigung des Reichs=Kammergerichts" und kehrte nach einer Abwesenheit von 6 Jahren im J. 1684 über Worms, Mainz, Frankfurt, Gießen, Marburg und Cassel in die Heimath zurück. Schon im J. 1685 ward er Referendar an der Justiz=Canzlei zu Schwerin und hatte hier die Ehre, den Prinzen Friedrich Wilhelm in den mathematischen Wissenschaften zu unterrichten. Im J. 1691 ward er Assessor und 1707 Vice=Präsident des Hof= und Land=Gerichts, welches im J. 1708 von Parchim nach Güstrow verlegt ward, nachdem er sich 1693 mit Jlsabe Agnete v. Bennighusen aus Holstein

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verheirathet hatte. Am 18. Sept. 1716 ward er in den Adelsstand erhoben. Er starb in Güstrow am 14. Dec. 1722.

In allen Nachrichten über sein Leben ist nun von geschichtlichen Bestrebungen mit keiner Sylbe die Rede und der Hoinckhusensche Nachlaß zeigt auch nirgends die geringste Spur davon.

Dagegen trieb er als Nebenbeschäftigung bis zu seinem Tode seine Lieblingswissenschaft, die Mathematik, und brachte durch dieselbe ein großes Werk zu Stande, nämlich die erste genaue und umfassende

Karte von Meklenburg.

Ueber diese bedeutende Arbeit kann ich keine bessere Auskunft geben, als die Nachricht, welche der sorgsame Geheime=Rath J. P. Schmidt in seiner handschriftlichen Erd= und Staatsbeschreibung der Herzogtümer Meklenburg darüber hinterlassen hat, indem er zugleich die beim Tode Hoinckhusens erschienene Lebensbeschreibung desselben darin verarbeitet. Schmidt schreibt:

"Allen Mängeln abzuhelfen, ist dahero der Bertram Christian von Hoinckhusen, vormahliger Vice-Praesident bey dem Herzogl. Mecklenburgischen Hoff= und Land=Gericht, schon vor mehr alß 50 Jahren rühmlichst bemühet gewesen, zu welchem Behuf er eine gantz neue Charte von Mecklenburg gezeichnet hat, welche den vorzüglichsten und ersten Rang ohnstreitig verdienet."

Von diesem von Hoinckhusen steht eine kurze Nachricht in dem 2. St. des Mekl. Gelehrten Lexici, p. 55 und eine umständlichere nette Lebens=Beschreibung in den Annalibus literariis Mecklenburgensibus, p. II, vom Jahre 1722, Cap I. n. V, p. 30 seq., worinnen dasjenige, was diese Landkarte betrifft, wörtlich also lautet: "Durch Hülfe der mathematischen Wissenschaften hat der wohlseel. Herr Vice-Praesident ein noch wichtigeres Werk unternommen, wovon es nicht unangenehm sein kann, wenn wir die uns davon communicirte Nachricht hiemit zu erst publiqve und den Liebhabern geographischer Wißenschaften bekanndtmachen. Es hat sich der Sehl. Mann eine unbeschreibliche Mühe gegeben, eine recht vollkommene und accurate Landkarte von Mecklenburg zu entwerfen, welche er auch nach 35jähriger Arbeit noch endlich bey seinem Leben völlig zum Stande gebracht. Das Werck bestehet eigentlich in folgendem. Erstlich ist es eine general-Charte des gantzen Landes. Nachgehends eine

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eigene und besondere über jedes Amt, und wenn es groß ist, wohl zwei von einem Amte. In diesen Special-Charten werden nicht allein die Wege, Moräste, Hölzungen, Wind= und Wassermühlen, Zölle etc. . bemercket, sondern auch durch gewiße signa wird am Tage geleget, wo Fürstliche Höfe, Rathhäuser, Adeliche Höfe, Kirchen, Capellen; wo Prediger und wo keine; auch: ob adeliche Höfe in dem Kirchdorfe seyn? Nächst diesem sind bey jedem Amte Tabellen von der Größe wie die Charten, darauf zu sehen, was in jedem Amte vor Fürstl. Domainen, Adeliche Güter, auch andere Dörfer vorhanden; wohin sie gehören und zu Hofe dienen müßen; wo Pfarren und was dahin gehöret; auch: wer das Jus patronatus besitzet. Welche Arbeit dann ihre gäntzliche Richtigkeit bekommen und nach accurater Dimension ins Reine gezeichnet worden. Nach absolvirtem diesem Wercke hat der Sehl. Mann auch noch die Mühe auf sich genommen, ein accurates Register über alle Dörfer dieses Landes zu machen, welches der vorigen Arbeit hinzugefügt werden sollen; damit aber ist er nicht über die Helffte gekommen, hat aber solche Bewandniß, daß es in etlichen Monathen auch gar leicht zur Vollenkommenheit gebracht werden kann.

Die Ausbeßerungen sind nach den rechten Vermeßungs=Charten der Domanial=Stücke und einiger anderer Güther in diesen Landen allmählig geschehen. Auf einmahl hätte auch noch die ganze See=Kante von Travemünde bis zum Fischlande rectificirt werden können, wenn hierzu die bey der Directorial-Vermeßungs-Commission adhibirten Landmeßer, welche zwei Jahr hindurch müßig gelegen und doch ihre Wartgelder gezogen haben, wären gebrauchet worden. Allein da die Herzogliche Cammer auf das dieserwegen an sie ergangene Rescript dennoch eine so geringe Zulage hat ersparen wollen, so ist immittelst solches gönstiges Tempo nunmehro aus Händen gegangen.

Gar sehr wäre es zu wünschen, daß diese Charte, welche des jetzt Regierenden Herzogs Friederichs Durchl. noch als Erbprinz von den Erben des Verfaßers für eine ansehnliche baare Vergeltung von 100 Reichsthalern käuflich an sich gehandelt haben, schon lange ediret seyn möchte, oder mit denen allmählig hinzugekommenen Ausbeßerungen nun annoch nächstens zum öffentlichen Stich hinausgegeben würde.

Diese durch die Unterhandlung des Amtmanns Streubel gekauffte Charte haben der Herzog vielfach abzeichnen

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laßen. Sie ist auch durch freundschafftliche Communication in die Hände des Svedischen Generals Lantinghausen und des Dänischen Generals Comte St. Germain gekommen. Auch ist sie durch andere privat Abzeichnungen in verschiedener Privatorum Hände gerathen."

Am 14. Nov. 1728 bot Hoinckhusens Sohn, Johann Heinrich v. Hoinckhusen, durch einen noch in der Bibliothek des Landraths v. Negendanck auf Zierow auf der landständischen Bibliothek zu Rostock befindlichen Brief an diesen die Charte "dem Lande für eine convenable Discretion" an, erreichte jedoch seinen Zweck nicht. Bei dieser Gelegenheit beschreibt der Sohn das große Werk seines Vaters und nennt darin zuerst:

"1) eine generale Mecklenb. Land=Carte 5 Fuß lang und 3 breidt, auff pargament.
Nachfolgendes ist von ordinairer Land=Cartengröße.
Der erste Bogen enthält das fürstl. Meckl. mit Farben gezeichnete Wappen."
Der andere eine generale Mecklenb. Land=Carte."

Dann werden 22 Special= Karten mit dazu gehörenden Beschreibungen aufgezählt.

Von diesem Kartenwerke hat, wie der Geheime =Rath Schmidt oben berichtet, der Herzog Friedrich die General=Karten gekauft. In Nettelbladt's Succincta notitia wird

"v. Hoingshusen Bertr. Christ. General=Charte vom ganzen Lande Mecklenburg"

aufgeführt, und der Geheime =Rath J. P. Schmidt bemerkt noch ein Mal hiezu handschriftlich:

"Diese mit der Feder gezeichnete Charte haben der Herzog Friedrich von den Erben für 100 Rthlr. gekaufet und selbige nachher wegen der befundenen Accuratesse häufig auf Atlass übertragen lassen."

Diese General=Karten sind also in fürstlichen Besitz übergegangen und werden hoffentlich noch zu finden sein.

Die sämmtlichen Special=Karten mit den dazu gehörenden Beschreibungen haben sich aber in dem von dem Herrn von Engel auf Breesen im J. 1860 geschenkten v. Hoinckhusenschen Nachlasse gefunden und das ganze Werk ist, mit Ausnahme der großen und der kleinen General=Charte, vollständig; es scheint nur ein Bogen von der Beschreibung des Amtes Grevismühlen zu fehlen.

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Wenn nun diese Landes=Karte auch für den praktischen Gebrauch keinen Nutzen mehr hat, so ist sie doch geschichtlich von großem Werth und kann einst über manche dunkel gewordene Stelle willkommenen Aufschluß geben.

Von großen geschichtlichen Ausarbeitungen des Vice=Präsidenten von Hoinckhusen ist aber nirgends die Rede. Es sind freilich Spuren davon vorhanden, daß er sich auch mit geschichtlichen Gegenständen, namentlich mit Heraldik, beschäftigte, indem er nach seiner Lebensbeschreibung in den Annal. lit. Meckl. II., S. 40, bei der Einführung der Assessoren des Hof= und Landgerichts, z. B. 1709 über das Wappen der Familie v. Plessen, 1709 über das Wappen der Familie v. Lehsten, 1712 über das Wappen der Familie v. Bülow, 1712 über den Namen Sibeth Einführungsreden hielt, auch seinen Sohn durch Mittheilung von Urkunden aus der Hof= und Land= Gerichts=Registratur unterstützte; aber geschichtliche Arbeiten sind von ihm nicht vorhanden. Dies beweisen schon die Handschriften, indem sämmtliche geschichtliche Arbeiten in dem hoinckhusenschen Nachlasse von der sicher ermittelten Hand des Sohnes sind und mit der Handschrift auf den Karten nicht übereinstimmen. Der Vice=Präsident v. Hoinckhusen muß also aus der Reihe der meklenburgischen Genealogen ausscheiden und für ihn sein Sohn eintreten.

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Johann Heinrich von Hoinckhusen, der Sohn.

Der Vice=Präsident Bertram Christian v. Hoinckhusen hinterließ einen Sohn Johann Heinrich v. Hoinckhusen. Nach Vollendung seiner Universitäts=Studien ging er in das älterliche Haus in Güstrow zurück und legte sich als Privatmann aus wissenschaftlicher Neigung ganz auf die vaterländische Geschichte, Genealogie und Heraldik und unternahm sehr umfassende Sammlungen von Nachrichten über den meklenburgischen Adel. Schon das "Mecklenburgische Gelehrten=Lexicon, Stück 2, Rostock, 1729, fügt am Schlusse der Biographie des Vaters S. 60 hinzu:

"Er hat einen Sohn hinterlassen, von dem man sich vieles zur Mecklenburgischen Geschichte vermuthet."

Und die "Kurtzen und eilfertigen Remarquen über einige Articul des 33sten Capituls der neuen Edition des ersten Theils von Klüvers Beschreibung des Herzogthums Meklenburg, 1739," sagen S. 24:

"Nicht zu vergessen, daß ein guter Freund in Güstrow auch hierunter (in der Geschlechts= und

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"Wapen=Historie des Mecklenburgischen Adels) collegiret und verschiedene Familien gantz ausführliche Beschreibungen von ihrer Genealogie besitzen, davon anjetzt nur die von Berckenthin, von Moltke, von Oertzen, von Negendanck, von Pentz, von Plessen und von Preen nennen will."

Der Genealog ist also Johann Heinrich v. Hoinckhusen der Sohn. Dies wird auch durch die Handschrift bewiesen; denn der ganze genealogische Nachlaß ist von einer und derselben Hand geschrieben, welche nach Vergleichung von unterzeichneten Originalbriefen die Hand des jüngern Hoinckhusen ist.

Auch der Inhalt der von ihm abgefaßten Genealogien giebt den Beweis, indem eine sehr große Menge von Daten aus den ersten 20 Jahren nach des Vaters Tode von der Hand des jüngern Hoinckhusen in die Genealogien eingetragen ist.

Hoinckhusen arbeitete selbstständig, und wie es scheint zurückgezogen, ohne mit den beiden Behr und den beiden Schultz in Verbindung zu stehen, welche wieder unter sich auch nicht in Verbindung standen.

Hoinckhusen arbeitete ungefähr zwanzig Jahre und starb früh. Er war nicht verheirathet und wird um das Jahr 1700 geboren und wahrscheinlich im Jahre 1746 gestorben sein 1 ), da sich von seiner Hand noch häufig die Jahreszahl 1745, öfter auch noch 1746, aber kein Mal die Jahreszahl 1747 in die Genealogien eingetragen findet. Er hinterließ ungefähr 20 Genealogien lebender Familien fertig, ungefähr 85 in der Ausarbeitung und ungefähr 110 in der Vorbereitung ("Kladde"), Nachrichten über 338 ausgestorbene Familien, eine Geschichte der Herzoge von Meklenburg mit vielen eingeschalteten Adelsnachrichten und Wappen und viele kleine Aufzeichnungen, Nachrichten und Sammlungen. Außerdem hat sich, was bisher noch nicht bekannt gewesen ist, in dem Nachlasse

ein meklenburgisches Wappenbuch

des meklenburgischen alten und angesessenen Adels von seiner Hand gefunden, welches wohl das erste meklenburgische Wappenbuch sein dürfte. Es hat groß Landkartenformat, ist für jene


1) Nach den gütigen Mitteilungen des Herrn Dompredigers Türk zu Güstrow beginnen die Todtenlisten der Domkirche und der Pfarrkirche zu Güstrow erst mit dem Jahre 1781, ältere Aufzeichnungen erst mit dem Jahre 1756. Es wird also Hoinckhusen's Todesjahr nicht mehr sicher nachzuweisen sein. Im J. 1743 wird v. Hoinckhusen (ohne Vornamen), neben einem Herrn v. Gamm, als Taufzeuge aufgeführt.
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Zeit sehr hübsch gearbeitet und colorirt. Die Wappen haben mit den Helmen eine Höhe von ungefähr 3 1/4 Zoll.

Der Nachlaß ging zunächst ohne Zweifel auf den jüngern Bruder Ulrich Christoph v. Hoinckhusen und die beiden Schwestern über. Ulrich Christoph kam nach seines Bruders Tode nach Meklenburg zurück, kaufte sich in der Stadt Penzlin ein Haus und verheirathete sich am 28. September 1747 mit einer Tochter des dänischen Hauptmanns Valentin v. Penz auf Bresewitz und Gädebehn und der Margarethe Katharine v. Engel von Gr. Helle; er starb als der letzte männliche Sproß seines Geschlechts am 7. September 1758 1 ); seine Wittwe starb im J. 1777 in Penzlin. Die ältere Schwester v. Hoinckhusen war mit dem dänischen Hauptmann v. Engel auf Breesen verheirathet; die jüngere blieb unverheirathet und starb spät, vielleicht erst nach 1782, in Penzlin. Aus diesen Verwandtschaften mit den v. Engel und v. Renz und dem Zusammenfluß dieser Familien in und bei Penzlin läßt sich die spätere Fortsetzung der hoinckhusenschen Arbeiten erklären. Zu gleicher Zeit hatte auch der ältere Sohn des Hauptmanns Valentin v. Penz, Gottfried, eine Beate Margarethe v. Engel, und deren Bruder wieder eine Schwester ihres Mannes zur Frau, und Gottfrieds v. Penz Sohn heirathete wieder eine v. Engel.

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Conrad Lüder von Penz.

Der jüngere Sohn des Hauptmanns Valentin v. Penz war Conrad Lüder v. Penz, welcher im J. 1728 geboren war; er war in seinen jüngern Jahren holländischer Lieutenant, ging darauf nach Meklenburg zurück, ließ sich in der Stadt Penzlin als Privatmann nieder und verheirathete sich wohl nicht lange nach 1760 mit Ida Benedicta v. d. Lühe aus dem Hause Oberhof. Er starb im Frühling 1782.

Dieser Conrad Lüder v. Penz wandte sich, zur Beschäftigung und wie es scheint auch zum Gelderwerbe, den meklenburgischen genealogischen Studien zu. Er hatte "das Glück gehabt, von den Erben des v. Hoinckhusen dessen gesammte Aufsätze zur weitern Bearbeitung zu bekommen", und "beschäftigte sich von 1766 an bis zu seinem Tode mit dieser "Arbeit".

Conrad Lüder v. Penz hat in den Nachrichten über die ausgestorbenen Familien eigenhändig die Geschichte der Familie


1) Vgl. (C. L. v. Penz) Verzeichniß des Mecklenb. Adels in Jahrb. XI. S. 445.
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von Hoinckhusen geschrieben und dabei zugleich nicht allein v. Hoinckhusens Arbeiten, sondern auch zugleich seine eigenen Bestrebungen geschildert, so daß, in Beihalt der noch vorhandenen Arbeiten, über den ganzen Verlauf aller dieser Bemühungen nicht der geringste Zweifel walten kann. Da diese ganze Angelegenheit wichtig ist, so wird es am passendsten sein, den Abschnitt aus des Conrad Lüder v. Penz eigenhändigen Nachrichten über die Familie v. Hoinckhusen hier wörtlich mitzutheilen, jedoch mit Auslassung des größten Theils der schon oben mitgetheilten gedruckten Nachrichten über den Vice=Präsidenten v. Hoinckhusen und dessen meklenburgische Karte. Conrad Lüder v. Penz berichtet:

"Hoinckhusen.

Dieses Geschlecht hat wahrscheinlicherweise seine Abkunft der bereits erwehnten und im XIV. Jahrhundert hier geblüheten Familie, welche sich Hennighus schrieb, zu verdanken. Wann man aber einwenden will, daß die von Hoinckhusen jungen Ursprungs sind und dannenhero mit denen von Hennighus nicht eines Herkommens seyn können, weil selbst der Nahme auch so gar verschieden ist; so kann man erwiedern: daß die Enderung des Nahmens gar leicht in der Länge der Zeit entstanden sein kann, indem vielfache ähnliche Beweise hievon angeführt werden könnten, und dannenhero es auch glaublich bleibt, daß jene von diesen entstanden sind, zumahlen beyde, viele Gleichheit des Nahmens habende Geschlechter, auch in einem Lande gewohnet haben. Wenigstens ist es gewisser, als wenn andere im Adelstand erhobene sich bloß darum die Renovation erbeten, dieweil sie nur gehört oder gelesen, daß vor einigen hundert Jahren ähnliche Nahmens führende adeliche Geschlechter mehr als 100 Meilen von ihren Vorfahren entfernt, floriret haben. Dem sey nun wie ihm wolle, so gehört dem Geschlechte derer von Höinckhusen doch gewiß das preißwürdigste Andenken, indem es, so lange es mir nur durch Schriften bekannt ist, und eine Zeit von etwas über 100 Jahren, in dreien Generationen enthält, lauter Männer hervorgebracht, deren Asche fortdauernd von der Nachwelt in Ehren gehalten zu werden verdient; und welches denn auch von mir, in folgender Beschreibung bewiesen werden soll.

Heinrich Höinckhusen war Herzogl. Meklenburgischer Raht und Canonicus des vormahligen Stiftes Ratzeburg, woselbst er auch als letzter Domm=Herr sein rühmlich geführtes Leben 1683 beschloß.

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1651. Dessen Sohn Bartram Christian, ward den 6ten Jul. 1651 geboren. Dieser legte den Grund seines studierens erstlich unter privat Information, biß er 1665 nach Lübeck die öffentliche Schule und das Gimnasium bezog; und sich von dort 1670 nach Hildesheim bey denen Jesuiten in die Schule gab. Bey dem Examine den 15/26 Septbr. 1671 bestund er schon so wohl, daß ihm von dem dortigen Weihbischofe beydes primum Praemium Chriae, als auch primum Praemium Carminis Heroici gereicht wurde. Und 1672 erhielte er Praemium primum Orationis und secundum Praemium in Graecis, welche Praemia und die dabey ertheilte Zeugnisse noch vorhanden sind. Im Jahr 1673 zog er auf die Universität nach Rostock und legte sich daselbst auf sein Haupt=Studium, die Jura, nächsthin aber auch auf Mathematica, und ließ sich Collegia Geometrica, Trigonometrica, Fortificatoria, Astronomica etc. privatissime lesen. Hierauf ging er 1676 nach Leipzig und setzte daselbst unter dem Doctor Carpzovio das Studium Juris mit grosser Bemühung fort. Unter desselben Präsidio vertheidigte er den 6ten Dec. 1677 mit grossem Ruhme eine öffentliche Disputation: de Jure circa aërem, welche er dem Herzoge Christian Ludwig zu Meklenburg dedicirte, und als er 1678 zu Hause kam, sogleich von dem gedachten Herzoge die Versicherung erhielte, daß ihm nach zurückgelegten Reisen die Stelle eines Rahts zu Theil werden sollte. Hiemit trat er noch im letzteren Jahr seine Reise nach Holland an, und als er daselbst sich insbesondere noch eine Zeit lang auf der Universität zu Leiden aufgehalten hatte; so ging er zu Anfang 1679 nach England, besahe nächst denen Merkwürdigkeiten der Stadt London, auch die daselbst berühmten Universitäten, und wandte sich zum Schluß dieses Jahrs, über Douvres und Calais, nach Paris, — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — nachgehends aber über Worms, Mayntz, Franckfurth, Gießen, Marburg und Cassel, endlich 1684 wieder zu Hause kam. Wie er nun 6 Jahr auf seinen Reisen zugebracht, so nahm er sich die Freiheit, dem Herzoge Christian Ludewig der gegebenen Zusage zu erinnern, und um eine Beförderung bey der Justiz unterthänigst anzuhalten. Als aber kein Assessorat bey denen Gerichten ledig war, so wurde ihm 1685 erst die Referendarien=Stelle bey der Schwerinischen Justiz=Kanzeley anvertrauet. Nach erfolgtem Absterben des Assessor Klatten wurde unser Hoinckhusen im Jahr 1691 an dessen Stelle

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"wiederum Assessor, und endlich als der Vice=Präsident Victor von Grabow auf Lusewitz und Severin, im Monat Febr. 1707 diese hohe Bedienung durch den Todt ledig gemachet, so ward er bey dem Land= und Hof=Gerichte dieser Lande zum Vice=Präsidenten von dem Herzoge solenniter eingesezet und installiret. — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — .

Den 18. Septbr. 1716 ward er zu Wien vom Kayser Carolo VI. in den Adel=Stand erhoben und erhielte zum Wapen: Einen in 2 Theil nach der Länge abgetheilten Schild, in dessen hintern silberfarbenen Feldung ein mit denen Saxen einwerts gekehrten rohten Adlers=Flügel; in dem vordern mit 2 silberfarbenen Strassen in 3 gleiche Theile abgetheilter blau oder lasurfarbenen Feldung aber 3 sechsekigte güldene Sterne über einander erschienen. Auf dem Schilde stand ein offener blau angeloffener roht gefutterter Turniers=Helm mit anhangenden Kleinod, rechter blau und weiß, linkerseits aber weiß und roht herabhangenden Helm=Decken. Auf dem Helm stand ein silber, roht und blau durcheinander gewundener Pausch oder Bund, darob zwischen zweyen mit denen Saxen einwerts gekehrten rothen Adlers=Flügeln, der in dem Schild beschriebene Stern zu sehen warr; wie ein solches alles, das oben stehende Wapen mit mehrerem zeiget.

Oben haben wir erwehnet, daß sich unser Vice=Präsident auf Universitäten, sonderlich auch in denen, mathematischen Wissenschaften geübet. Durch die hierin erlangte Geschicklichkeit erhielte er die Gnade, daß er nachgehends, wie er noch zu Schwerin das Referendariat bey der Justiz verwaltete, dem damaligen Prinzen Friderich Wilhelm hierin informiren muste. Durch Hülfe aber dieser Wissenschaft gab er sich die unbeschreibliche Mühe, eine recht vollkommene und accurate Land=Charte von Meklenburg zu entwerfen, welche er auch nach 35jähriger Arbeit noch endlich bey seinem Leben völlig zum Stande gebracht. — — — — — — —

So viel habe ich von dem Leben dieses sowohl um die Justiz als Gelehrsamkeit in unserm Lande so hoch verdienten Mannes bekannt machen wollen; und wer ein mehreres von seinen großen Wissenschaften und wichtigen Verrichtungen wissen will, kann solches in den 1723 zu Rostock und Neu=Brandenburg herausgekommenen Gelehrten Mecklenburgischen Jahr=Geschichten, und zwar daselbst Seite 30 bis 46 antreffen. Ich muß denn nur noch erwehnen, daß er sich den 27. Apr. 1693 vermehlt gehabt, mit Jlsabe Agneta, einer

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"Tochter des Königl. Dänischen Justizraths Johann von Bennighusen und Margareta Hedewig von Roepstorf aus dem Hause Grünholtz in Holstein; welche in Glückstadt den 29. Merz 1668 geboren war, und in Bresen den 29. Merz 1753 verstarb. Die in dieser beglückten Ehe gezeugeten 4 Kinder sind:

1. Catarina Dorothea, geb. in Parchim den 24ten Januar 1696, starb in Neu=Brandenburg den 25ten Merz 1773 und hatte sich den 4ten Jan. 1717 vermählt gehabt mit den Königl. Dänischen Hauptmann Hans David von Engel auf Bresen, welcher den 18. Febr. 1681 zu Fritzau in Pommern geboren war, und den 26. Nov. 1753 in Bresen verstarb.

2. Magdalena Hedewig, geb. in Parchim den 19ten Mey 1698, und lebt annoch als die allerlezte dieses Geschlechts. Sie hat sich vermählt gehabt den 1ten Juli 1726 mit dem Königl. Dänischen Hauptmann Philipp Bernhard von Behr auf Stresow, Dargarzin und Müssow, welcher den 17. Apr. 1699 geboren war, und den 13. Dec. 1766 in Stresow verstarb.

3. Johann Hinrich. Je kürzer die Laufbahn dieses, für alle Freunde der Geschlechts=Nachrichten zu früh vollendeten würdigen Edelmanns ist, desto ausgebreiteter und unsterblicher ist sie, in ihrem innern Werte. Wie seine Voreltern, widmete er sich den Wissenschaften, und wandte seinen besondern Fleiß auf die Geschichte, Geschlechtskunde und Wappenkunst. Nach vollendeten Akademischen Jahren, hielte er sich bey seinen Eltern auf, und hier wurde auch einmahl aus Vaterlandsliebe der Gedanke bey ihm rege, den eingebohrnen Meklenburgischen Adel genealogisch und historisch zu beschreiben. Er fing zu dem Ende eine sehr weitläufige Sammlung an, prüfete alles mit genauester Vorsicht, und suchte überall mehr Licht und Gewisheit in seinen Nachrichten auszubreiten, als bishero von andern geschehen war. Nicht zufrieden, daß er überhaupt nur etwa ein Geschlecht nannte, den Stammvater aufsuchte, die Abstammende richtig angab und die Verbindung mit andern Familien getreulich anzeigte, war dieses vielmehr sein gröstes Augenmerk, wie er mit beglaubten Urkunden, Verträgen, Contracten, Begnadigungsbriefen und gerichtlichen Verhandlungen, seine Aussagen bewahrheiten mögte. Was ihm selbst etwa in diesem so wichtigen Fache noch abgehen mochte, das konnte ihm von seinem Vater, dem die Zugänge zu den Landes=Archiven immer offen stunden, reichlich verschaffet

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werden. Kein Wunder also, daß er mit festem Schritt eine bis daher noch sehr hökrichte und ungewisse Bahn betreten und uns in den wenigen Jahren, die er auf diese Arbeit verwandt, vollständige Nachrichten von 336 bereits ausgestorbenen und etwa 100 noch blühenden adelichen Familien geliefert, wovon auch bereits ein Band zum Druck rein geschrieben war, als dieser fleissige Forscher der Geschlechts= Alterthümer über seinen Fleiß erkrankte, und

in der besten Blühte seiner Jahre in unverehelichtem Stande, zu frühe in seine Ruhe einging.

Zuverlässig würde dieses Werk das Schicksahl vieler andern wichtigen Schriften, die mit ihrem Verfasser zugleich sterben, gehabt haben, wann ich nicht nach einer Reihe von ohngefehr 20 Jahren das Glück gehabt, von den Erben des verstorbenen Verfassers seine gesammte Aufsäze zu meiner weitern Bearbeitung zu bekommen, um sowohl das vollständig zu machen, was noch nicht seine ungezweifelte Richtigkeit erlanget, als auch da den Faden der Geschichte wieder anzuknüpfen, wo er durch den Todt des Verfassers abgerissen war. Von 1766 an habe ich mich mit dieser Arbeit beschäftiget. Ich habe, um der Absicht meines Vorgängers gleichzukommen, zu dem Ende einen weitschweiffigen und zum Theil kostbaren Briefwechsel unterhalten, was bisher aus neuentdeckten Quellen einzuschalten, habe ich ergänzet, mehrere ausgegangene und noch lebende Familien bis auf gegenwärtige Zeit völlig ausgearbeitet, und habe überall diesem Werk eine so große Brauchbarkeit und Gewißheit zu geben mich bemühet, daß es auch bereits das Glück gehabt, Kennern, so die Handschrift von verschiedenen Familien durchzusehen sich haben bemühen wollen, ein völliges Genüge zu thun, und es fehlet dem Werke jetzt weiter nichts, als daß es durch den Druck ganz und gar gemeinnüzig gemacht werde.

Wann ich mir bey diesem fortgesezten Geschäfte aber allein alles zuschreiben wollte, so würde ich auf eine sehr unedle Art die preißwürdigsten Unterstüzungen der aller Verehrung würdigen Männer verkennen, welchen ich so viele Hülfe und Ermunterung schuldig bin, und welchen ich hiemit öffentlich tiefen und verbindlichen Dank für ihre über alle meine Erwartung gehende Bemühungen abzustatten, mir die Ehre nehme. Sie alle mit Nahmen zu nennen, würde die Grenzen der mir selbst vorgeschriebenen Kürze überschreiten. Doch kan ich nicht umhin, vornemlich drey Freunde und Gönner, deren Gewogenheit ich als das schäzbarste Glück der Vorsicht betrachte, und wovon ich alzu lebhaft gerührt

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bin, als daß iemahls das Andenken davon in meiner Seelen erlöschen könnte, hier nahmhaft zu machen.

Der erste ist der über alles mein Lob weit erhabene verdienstvolle Minister, Herr Christoph Otto von Gamm, auf Karow, Käselow, Göhren, Lebbin und auf ein Antheil in Poppentin Erb= und Lehnherr, Herzogl. Meklenburg=Strelitzscher Geheimerraht und Präses von der Justizkanzeley, auch Königl. Dänischer Kammerherr und Ritter des Dannebrog=Ordens, welcher zur größten Bewunderung, in einer sehr kurzen Zeit, meine ausgestorbene Geschlechter mit einer Anzahl von etwa 600 vermehret, und mit diplomatischer Richtigkeit ausgearbeitet hat; so daß meine ganze Sammlung solcher Familien nunmehro an die Zahl von 1000 reichet. So groß wie nun der Dank ist, welcher ihm dieserhalb mit Recht von mir gegeben wird, so sehr haben auch alle Liebhaber der alten Geschichte Ursache, ihm dafür fortdauernd hoch zu schäzen und zu verehren.

Der Zweyte, dessen ich ruhmwürdig gedenken muß, ist der Königl. Dänische Conferenzraht und Herzogl. Meklenburgische Landraht Magnus Friederich von Barner, Erbherr auf Bülow etc. .; indem er mir nicht allein mit einigen Nachrichten von seiner eigenen Familie, sondern auch noch mit einzelnen Stücken von unterschiedenen andern hier blühenden Geschlechtern gewogenst an die Hand gegangen ist, so daß ich hiedurch im Stande gesetzt worden, solche um ein ziemliches zu verschönern.

Der Dritte, dem ich alle Verbindlichkeit schuldig bin, ist der Dommherr des hohen Stifts zu Merseburg, Carl Ludolph von Alvensleben, Erbherr auf Zichtau in der Alten=Mark; indem ich durch seine mir mitgetheilte Geschlechts=Nachrichten so weit gekommen, selbige von denen uhrältesten Zeiten an, biß hieher, genealogisch und historisch auszuarbeiten, und damit die Anzahl meiner auswertigen Geschlechter, welche sich durch Heiraht mit denen hiesigen verbunden, zu vermehren.

Endlich macht den Beschluß dieses Geschlechtes

4. Ulrich Christoph, des gedachten Vice=Präsident von Höinckhusen jüngster Sohn. Dieser erwählete die Waffen und ging anfangs als Fähndrich unter einem Herzogl. Meklenburg=Schwerinschen Dragoner=Regiment, bey welchem er denn auch schon im Jahr 1719 Gelegenheit erhielte, in dem mit den Hannoverschen Kreis=Truppen bey Walsmühlen vorgefallenen Treffen Proben seiner Unerschrockenheit abzulegen. Hiernächst ging er in Königl. Polnisch=Chur=Sächsische Dienste,

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und ward Lieutenant unter dem Dragoner=Regiment des General=Maiors von Berner, auf Wrodrow Pfandgesessenen; wobey er sich denn auch, bey allen Vorfällen sowohl in Sachsen als Polen, allemahl auf das rühmlichste betrug. Als er nun aber auch hier wieder quitirte und sein Leben in Ruhe zubringen wollte, so machte er sich endlich käuflich seßhaft in der Stadt Pentzlin; alwo er denn auch, unbeerbt, als der lezte männliche Erbe seines Geschlechts, den 7ten Septbr. 1758, mit Ruhm verstarb, nachdem er sich in Grossen=Helle den 28ten Septbr. 1747 vermählt gehabt hatte, mit Sophia Beata, einer Tochter des Königl. Dänischen Hauptmanns Valentin v. Pentz, ehemaligen Erbherrns auf Bresewitz, und Margareta Catarina von Engel aus dem Hause Grossen=Helle. Sie war 1707 geboren, und starb in Pentzlin den 3ten Jun. 1777."

Wörtlich aus v. Pentz handschriftlicher eigenhändiger Sammlung der ausgestorbenen adeligen meklenburgischen Geschlechter. Die Lebensbeschreibung des Vizepräsidenten v. Hoinckhusen ist ein Auszug aus der Biographie in Annales literarii Mecklenburgenses oder Jahr=Register von denen Geschäfften der Gelehrten aus Mecklenburg, auf das Jahr 1722, Zweite Vorstellung, Rostock und Neu=Brandenburg, 1723, S. 30-46, welche im Mecklenburgischen Gelehrten=Lexicon, II Stück, 1729, S. 55-60, wiedergegeben ist.

Penz unternahm es, die Arbeiten Hoinckhusens fortzuführen und weiter auszuführen, um das Werk mehr practisch nützlich zu machen. Er trat deshalb in einen sehr ausgebreiteten Verkehr und zog von allen Seiten her Nachrichten, Ahnentafeln u. s. w. ein. Er brachte also die Genealogien von ungefähr 80 Geschlechtern und die Nachrichten von 734 ausgestorbenen Geschlechtern "zum Druck fertig" und daneben viele einzelne Nachrichten zusammen. In dem Bülowen=Buch, 1780, heißt es S. 15:

"Der unermüdete Herr von Penz, in der Stadt Penzlin wohnhaft, besitzet diese Handschriften und suchet sie nach Möglichkeit zu verbessern, auch in der neuen Geschichte fortzusetzen."

Auch in den gedruckten genealogischen Nachrichten von der Familie von Koß, 1789, deren Ausarbeitung zum Druck er bedeutend unterstützte, wird seiner in der Einleitung häufig gedacht, z. B. S. 7:

"Eine historische Tabelle der Familie v. Koß ist zwar von dem Herrn Vice=Präsidenten (?) v. Hoinckhusen zuerst 1722 abgefaßt, aber von dem Herrn v. Pentz zu Pentzlin, was die neuern Zeiten betrifft, mit vieler Mühe umgearbeitet."

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Penz beabsichtigte allerdings den Druck des Werkes, gelangte aber nicht zur Ausführung, um so weniger, als er einige Jahre nach der Fassung dieses Vorsatzes starb.

Das einzige Buch, welches noch zum Druck gelangte, war die Beschreibung des Geschlechts von Bülow, welche Jacob Friedrich Joachim von Bülow auf Klaber, herzogl. meklenb.=strelitzscher Geheimer Kammer=Rath zu Neu=Strelitz, überarbeitete und 1780 drucken ließ. Bülow erließ am 5. Julii 1779 eine noch vorhandene gedruckte Subscriptions=Einladung. Unter diese gedruckte Einladung schrieb v. Penz am 22. Jan. 1780 eigenhändig mit v. Bülow's Erlaubniß, daß er "an der angekündigten Beschreibung des Geschlechts von Bülow Antheil habe". Er sagt, "er habe diese willig hergegeben, um von der vollständigen Beschreibung eine Probe zu geben. Wenn diese also dem Wunsche entspreche, so sei er entschlossen, die genealogischen und historischen Nachrichten aller mecklenburgischen adeligen Geschlechter durch den Druck gemeinnützig zu machen."

"Mehr als 30 Jahre hat der Wohlsel. von Hoinckhusen auf diese Arbeit Mühe und Kosten verwandt, und seit 14 Jahren ist es mein Geschäft, die hinterlassenen Aufsäze dieses verdienten Mannes zu zu ergänzen und bis auf die gegenwärtige Zeit vollständig zu machen."

Im Besitze seines Enkels, des Herrn Amtmanns Otto v. Penz zu Güstrow, befindet sich noch eine schließliche Berechnung des Umfanges und der Druckkosten. Er veranschlagte die Zahl der Familien schließlich auf 758, von denen ungefähr 680 ausgestorben waren, und die Druckkosten auf 5 Thlr. für jede Familie, wobei ohne Zweifel darauf gerechnet ward, daß die Nachricht über jede ausgestorbene Familie nur wenige Zeilen betragen sollte. Der Beschreibung sollten 617 Wappen im Druck beigegeben werden. Die Zeit des Drucks berechnete er auf drei Jahre und den Preis eines Exemplars auf 12 Thaler. Die Subscription wird aber nicht genügend ausgefallen sein, da der Druck nicht zur Ausführung kam. Nach einer Nachricht in der Geschichte der Familie v. Flotow, S. VII, wird gesagt, daß er (oder vielmehr seine Erben) im J. 1790 den meklenburgischen Landständen nicht allein sein eignes, sondern auch des Herrn v. Hoinckhusen Manuscript zum Kauf angeboten habe. Nach einigen Andeutungen in den hinterlassenen Papieren geschah die Unterhandlung nur persönlich und mündlich auf dem Landtage.

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Conrad Lüder v. Penz war ohne Amt und ohne Vermögen, da er jedem seiner drei Kinder nur ungefähr 800 Thlr. hinterließ. Er machte daher seine Arbeiten ununterbrochen für sich nutzbar, indem er für einzelne Familien häufig Ahnentafeln, Stammbäume und dergleichen entwarf und ausarbeitete, auch die ganzen Genealogien einzelner Familien an einzelne Familienglieder überließ.

Diese in vielen Familien verbreiteten Genealogien sind Anlagen des Herrn von Hoinckhusen und Ausführungen des Herrn von Penz, und die Originale sind an der festen Handschrift des Herrn v. Penz sehr leicht zu erkennen. Auf diese Weise sind die v. Penz ausgearbeiteten Genealogien wohl alle in Umlauf gekommen. Manche sind auch mit seinem Namen bezeichnet, z. B. "Die Genealogisch=historische Beschreibung von dem adelichen Geschlechte der von Gammen, aus sichern Nachrichten zusammengetragen von Conrad von Pentz in der Stadt Pentzlin im Jahr 1781".

Diese sichere Erforschung dient dazu, den ziemlich weit verbreiteten Irrthum zu zerstreuen, daß der herzogl. meklenburg=strelitzische Minister Christoph Otto v. Gamm Verfasser der neben den Behrschen Arbeiten vielseitig in Umlauf befindlichen ausgeführten Genealogien sei. Die Unrichtigkeit dieser Annahme wird durch die jetzt vorliegenden handschriftlichen Ausarbeitungen bewiesen. Ich selbst habe in diesem Irrthume gestanden, wenn ich das bekannte allgemeine und classificirte Verzeichniß des meklenburgischen Adels, welches der Sohn des Ministers v. Gamm dem Vereine geschenkt hat und welches in den Jahrbuchern XI, S. 423 flgd. gedruckt ist, dem Minister v. Gamm zugeschrieben habe. Die vorliegende Handschrift ist ohne Zweifel von dem Herrn v. Penz geschrieben, und das Verzeichniß muß dem Herrn Conrad Lüder v. Penz zugeschrieben werden. Gamm arbeitete etwas anders und hatte andere Absichten.

Conrad Lüder v. Penz starb im Frühling 1782.

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Christoph Otto von Gamm.

Zu gleicher Zeit mit Conrad Lüder v. Penz hatte Christoph Otto v. Gamm, auf Karow, Käselow, Göhren, Lebbin und Antheil Poppentin, herzoglich meklenburg=strelitzischer Geheimer=Rath, gleiche Studien begonnen. Christoph Otto v. Gamm, ein Sohn des Paul Otto v. Gamm auf Göhren m. Z., dänischen Hauptmanns, war am 19. Jan. 1721 geboren, studirte in Jena und Halle und trat nach vollbrachten

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Reisen in dänische Dienste, zunächst im März 1743 als Canzlei=Secretair in Kopenhagen, wozu er schon 1739 designirt war. Im Aug. 1743 ward er dänischer Legations=Secretair zu Madrid und seit 1747, als Justizrath, in verschiedenen Aemtern Beamter bei der dänischen Gesandtschaft in Stockholm. Im Jahre 1757 ward er dänischer Landdrost zu Delmenhorst und übernahm zugleich die von seinem am 24. Oct. 1756 gestorbenen Vater ihm zugefallenen meklenburgischen Güter Göhren und Lebbin. Im J. 1764 ging er, als dänischer Kammerherr, auf seine Güter nach Göhren, war bis 1766 Deputirter des Engern Ausschusses und ward 1767 zum meklenburg=strelitzschen Geheimen=Rath berufen und 1769 zum Präsidenten der Justiz=Canzlei in Strelitz ernannt. Nachdem er Göhren und Lebbin verpfändet hatte, kaufte er 1772 Karow und Käselow.

Dieser begann seine vaterländischen Studien genau zu gleicher Zeit mit v. Penz. Während jedoch v. Penz sich mehr ausbreitete, suchte v. Gamm mehr die letzten Ergebnisse zusammenzufassen und sammelte vorzüglich nur auf Stammtafeln des lebenden meklenburgischen Adels mit ganz kurzen geschichtlichen Uebersichten und auf ein möglichst vollständiges Verzeichniß des ausgestorbenen meklenburgischen Adels mit einigen kurzen geschichtlichen Nachrichten. Der Geheime=Rath v. Gamm hinterließ:

1) Kurze Beschreibung der ausgestorbenen und aus dem Lande gezogenen Geschlechter, 1780;

2) Genealogische Tabellen der adeligen Familien, welche in Meklenburg das Indigenatrecht haben;

3) v. Pritzbur Index concisus familiarum Megapol, 1705, gedruckt Kopenhagen 1722, mit neuen Zusätzen vermehrt bis auf das Jahr 1780.

Diese drei Werke, von v. Gamm mit eigener Hand ausgeführt, waren von dem Herzoge Friedrich Franz erworben und früher in der großherzoglichen Bibliothek zu Ludwigslust, werden aber seit einiger Zeit im Staats=Archive aufbewahrt. Jedoch hat v. Gamm auch einige Familien in kurzen, chronologisch zusammenhängenden Nachrichten bearbeitet, in der Art wie v. Hoinckhusen und v. Penz arbeiteten, wenn auch von diesen Geschichten vorhanden waren. So z. B. existirt handschriftlich eine "Geschichte des Geschlechts v. Oertzen, zusammengetragen im Jahr 1782 von Christoph Otto von Gamm."

Auch v. Gamm stand über seine Arbeiten mit sehr vielen Personen im Verkehr. Er hat aber auch alle frühern Arbeiten, namentlich die von v. Hoinckhusen und v. Penz sehr benutzt. In seinem Berichte über seine Arbeiten führt v. Penz den

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Minister v. Gamm als den ersten seiner Freunde und Gönner auf (vgl. oben S. 41). Es ist ohne Zweifel, daß der Minister v. Gamm ununterbrochen die Hoinckhusen=Penzschen Arbeiten zu Hülfe nahm. Auch nach Penzens Tode benutzte Gamm die alten Papiere. Unter den nachgelassenen Papieren des Herrn v. Penz findet sich z. B. "ein Verzeichniß derer Familien, so auf Befehl Sr. Hochwohlgeboren des Herrn Geheimen Raths von Gamm unterthänigst darzustellen sind", und nun werden 22 Familien aufgezählt, deren Genealogien eingesandt, 4 welche nachgesandt und 2, welche aus einer frühern Sendung noch nicht zurückgekommen waren. - Der Herr Kammerherr Friedrich Ludwig von Gamm auf Friedrichshof, Sohn des Ministers, schenkte dem Vereine für meklenburg. Geschichte aus dem Nachlasse seines Vaters, außer der eben erwähnten und in den Jahrbüchern XI gedruckten Uebersicht des Adels 19 ausgeführte Genealogien, von denen 3 von der Hand des Herrn v. Penz, 2 Abschriften von Behr und Schultz, 3 gedruckt, die übrigen aber von der Hand des Herrn v. Hoinckhusen geschrieben sind, außerdem Nachrichten von 15 ausgestorbenen Familien von v. Hoinckhusens Hand, endlich schon früher allein eine Genealogie von der Hand des Herrn v. Penz. Dies ist also sicher ein Beweis, daß diese Arbeiten aus dem Hoinckhusen=Penzschen Nachlasse geliehen, aber nach v. Gamm's Tode nicht zurückgegeben sind. Ein schlagender Beweis über den Gang dieser Mittheilungen war, daß unter den von dem Herrn Kammerherrn v. Gamm geschenkten Genealogien die erste Lage der von dem Herrn v. Penz geschriebenen Genealogie der Familie v. Barner vorhanden war, welche dem Originale der jetzt von dem Herrn v. Engel geschenkten Genealogie fehlte.

Der Geheime=Rath von Gamm starb im Jahre 1797.


Die Arbeiten der drei Herren v. Hoinckhusen, v. Penz und v. Gamm stehen also in einem, fortführenden Zusammenhange.

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Dethlof Joachim von Oertzen.

In demselben Jahre 1797, in welchem der Minister v. Gamm starb, ward Dethlof Joachim v. Oertzen auf Roggow dem Erbprinzen Friedrich Ludwig von Meklenburg=Schwerin als Kammerherr zugesellt; im Jahre 1812 ward er zum Hofmarschall ernannt. Dieser vielseitig gebildete und eifrige Mann, welcher dem Herzoge Friedrich Franz I. in dessen umfassenden

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vaterländischen Bestrebungen mit Einsicht und Fleiß zur Seite stand, betrieb auch mit Sorgfalt die Adels=Genealogie und führte, wahrscheinlich durch v. Gamm's Arbeiten angeregt, dessen Stammtafeln und Nachrichten fort und hat ebenfalls einen Folioband vielfach berichtigter Stammtafeln von eigener Hand hinterlassen; dieser Band wird im Originale zu Roggow und in Abschrift im großherzoglichen Staats=Archive zu Schwerin aufbewahrt. Der Hofmarschall v. Oertzen starb am 15. Februar 1820. Mit den Arbeiten dieses Mannes schließen die Bestrebungen auf diesem Felde der Geschichte.

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Johann Gottlieb Pistorius.

Zu gleicher Zeit mit v. Penz und v. Gamm arbeitete der Land=Syndicus, Rath Johann Gottlieb Pistorius zu Neu=Brandenburg auf diesem Felde. Pistorius, "in der Geschichte des Vaterlandes vollkommen bewandert und einer der gelehrtesten Alterthumsforscher in Meklenburg", bereitete eine Geschichte aller adeligen Familien vor, welche ausführlicher, kritischer und gründlicher werden sollte, als alle bisherigen. Pistorius war ein scharfsinniger, wissenschaftlicher, ernst und vaterländisch gesinnter Mann, welcher außer der meklenburgischen Landeskunde in seinen Mußestunden Naturkunde und Münzkunde trieb. Er war im Jahre 1708 zu Friedland geboren und ward im Jahre 1756 stargardischer Land.Syndicus (vgl. Journal von und für Deutschland, 1784, Stück 6, Juni, S. 639, und Jahrbücher des Vereins für meklenb. Geschichte XIX, S. 169). Im Jahre 1766 war von seiner Geschichte des meklenburgischen Adels der erste Theil, die Geschichte des Geschlechts v. Warburg, fertig und die rostocker "Berichte von gelehrten Sachen" von H. F. Taddel forderten am 29. October 1767 auf diese damals schon unter der Presse befindliche Geschichte zur Subscription auf. Im Jahre 1767 war auch der größte Theil dieser Geschichte gedruckt. Aber "Undankbarkeit und Mangel an Theilnahme" sollen ihn, einen sehr scharf blickenden und daher auch wohl empfindlichen Mann, an der Fortsetzung verhindert haben, so daß selbst der Geschichte der v. Warburg noch der Titelbogen und der Schlußbogen fehlt (vgl. Nugent's Reisen durch Mecklenburg, aus dem Englischen übersetzt, 1781, I, S. 244). In dem Bülowen=Buch, 1780, wird S. 17 gesagt: Pistorius "hat den besten Willen geäußert, sich durch Beschreibung Meklenburgscher Familien verdient zu machen. Er hat auch würklich mit dem Geschlechte von Warburg den Anfang gemacht und dadurch bei Lieb=

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habern der Adelshistorie den Wunsch erreget, daß er nicht so bald ermüden möge. Es scheinet aber, als ob er durch den Beifall dieser wenigen sich nicht belohnt genug gehalten." Auch in den Genealogischen Nachrichten der Familie von Koß, 1789, wird gesagt: "Land=Syndicus und Rath Pistorius zu Neu=Brandenburg hat auch den Anfang gemacht, Mecklenburgische Familien zu beschreiben." Pistorius starb schon im Jahre 1781. Es ist daher anzunehmen, daß sein Nachlaß nicht sehr reich und umfassend war, da er nach allen Andeutungen wegen Mangel an Theilnahme, welche freilich bis dahin alle Arbeiter gedrückt hatte, die Arbeiten ruhen ließ. Dennoch wird er gewiß manche interessante Sammlung hinterlassen haben, welche nach seinem Tode wahrscheinlich in den Besitz des Ministers v. Gamm gekommen sind, wie mehrere in v. Gamm's Nachlaß gefundene Sammlungen von Briefen an Pistorius mit dessen Bemerkungen zu beweisen scheinen.

Die Hoinckhusen=Penz=Gamm'schen Arbeiten,

welche in einem innern und historischen Zusammenhange stehen, sind jetzt im großherzoglichen Staats=Archive zu Schwerin vereinigt. Freilich sind alle solche Bestrebungen des 18. Jahrhunderts für die ältern Zeiten nicht zuverlässig, da die Archive sehr schwer zugänglich waren und es den Arbeitern damals an ausreichender Gelehrsamkeit und Kritik fehlte. Dennoch ist das Material als Grundlage sehr anerkennenswerth und für das 17. und 18. Jahrhundert äußerst wichtig.

Vignette
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IV.

Uebersicht

über

die kirchlichen Denkmäler mittelalterlicher Kunst in Meklenburg,

von

D. C. W.


D ie auf den nachfolgendem Seiten abgedruckte Arbeit kann höheren Ansprüchen nicht Genüge thun und nur zur Uebersicht bringen, was fast ausschließlich der verdiente erste Secretair unsers Vereins, der Archivrath Dr. Lisch, in diesen Jahrbüchern über die Reste kirchlicher mittelalterlicher Kunst in unserer Heimath berichtlich niedergelegt hat. Würde dieser daher auch am besten im Stande gewesen sein, die vorliegende Uebersicht auszuführen, so ist er bekanntlich anderweitig derartig überhäuft, daß Schreiber dieses von ihm zur Anfertigung des gegenwärtigen Inventariums verpflichtet wurde, welcher leider erst im Laufe der Arbeit erkannte, wie wenig seine Kräfte der Größe seiner Aufgabe entsprechen. Es muß daher erklärt werden, daß die chronologische Reihenfolge der Monumente einer sichern Basis allerdings entbehrt, daß aber die Datirung allzu sehr von der Richtigkeit auch nicht entfernt sein wird und daß ferner nichts erwünschter sein würde, als Berichtigungen competenterer Beurtheiler.

Da unter den Lesern der Jahrbucher weitaus die Mehrzahl sich nicht mit der Archäologie des Mittelalters beschäftigt hat und doch dieser und jener derselben diesen Blättern seine Aufmerksamkeit vielleicht zuwenden möchte, so scheint es nützlich ein paar Bemerkungen über die Mittel vorauszuschicken,

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durch welche sich das Alter eines Kunstwerkes bestimmen läßt, und ebenso über die Schwierigkeiten, welche sich dabei in den Weg stellen. Den sichersten Anhalt geben natürlich Inschriften, welche über die Anfertigung des Kunstwerkes, an dem sie angebracht sind, Kunde geben; aber es kommt auch vor, daß z. B. an Werken der Architektur Inschriften aus älteren Monumenten in die gegenwärtigen mit hinüber genommen worden oder daß derartige Inscriptionen in späterer Zeit nachgetragen sind. Nächstdem sind Urkunden und chronistische Nachrichten von hohem Werthe, doch sind auch diese, von häufigen Undeutlichkeiten ganz abgesehen, nicht ohne Weiteres und durchaus verläßlich, da sie sich nur zu oft auf untergegangene, nicht aber auf die jetzt vorhandenen Werke beziehen. Man kann auch ferner aus Vermächtnissen zu Kirchenbauten u. s. w. auf die Entstehungszeit letzterer hin und wieder schließen; weit häufiger aber ist dies nicht der Fall, da im Mittelalter die Hände zum Dienste Gottes nie müde wurden und kaum ein Testament aus jener Zeit gefunden werden dürfte, welches nicht eine fromme Gabe an die Pfarrkirche des Testators oder an sonst ein Gotteshaus enthielte. Auch Grabschriften erlauben bisweilen chronologische Folgerungen, aber selten nur, da man die Leichensteine in Pietät mit hinübernahm aus dem alten in den neuen Bau, um davon nicht zu reden, daß lange Verstorbenen von Nachkommen Steine nachgelegt wurden und Lebende solche für sich anfertigen ließen. Von geringem Werthe ist es, wenn eine ecclesia an diesem Orte oder jenem genannt wird, weil das nur die Existenz einer Pfarre daselbst verbürgt, nicht aber eines Kirchengebäudes, am wenigsten des gegenwärtigen, und eben so ist auch die im Uebrigen so annehmliche Vermuthung, daß bei Aufführung einer Reihe von Pfarrherren, z. B. als Zeugen, dieselben nach dem Alter ihrer Kirchen geordnet wurden, nicht wohl zu verwerthen. Man hat im Mittelalter bei Begründung der Parochien keineswegs sofort Monumentalbauten errichten können, sondern ohne Zweifel sich in den allermeisten Fällen zuvor mit einem Nothbau, der meist wohl von Holz und Lehm hergerichtet gewesen sein wird 1 ), begnügen müssen, denn wenn auch damals die Christenheit sogenannte "freundliche" Kirchen noch nicht kannte, sondern der Ansicht war, daß für unseren Herrgott nichts zu gut und schön sei, so kostete ein Kirchenbau damals ebensowohl Vorbereitungen und ohne Zweifel noch mehr Geld verhältnißmäßig, als heutzutage.


1) Hamb, U. B. I, Nr. 181. Jahrb. XXVIII, S. 188, Nr. 3.
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Ganz besonders ist dies zu berücksichtigen bei den Klosterbauten, wo der Natur derselben nach zuerst Wohnlichkeiten und zwar sichere, abgeschlossene hergestellt sein müssen, ehe man an die Ausführung monumentaler Kirchenbauten denken konnte. Wenn nun solchergestalt urkundliche Nachrichten auch nur einen bedingten Werth für die Ermittelung der Entstehungszeit eines Bauwerkes haben, so sind auch die Merkmale, welche aus den Formen desselben entnommen werden können, aus dem Materiale, der Anlage, der Construction, dem Ornamente, keineswegs das, was dem Chemiker die Reagentien sind. Ein Bogenfries charakterisirt allein noch nicht eine Kirche als romanisch, ein Spitzbogen noch nicht als gothisch, rechteckige Altarhäuser kommen auch nach der Uebergangsperiode vor und der Granit gehört nicht ausschließlich der ältesten Zeit an. Man muß also etwa vorhandene Nachrichten vergleichen mit der sich darbietenden äußeren Erscheinung und solche Monumente, wo diese zu jenen passen, als feste Punkte hinstellen, um welche dann die übrigen, von denen keine schriftlichen Aufzeichnungen oder dergleichen erhalten sind, gruppirt werden müssen.

Wenn somit die Bestimmung des Alters eines Bauwerkes eine ziemlich schwierige und, da sie eben auf Combination beruht, unsichere Sache ist, so ist diejenige von Arbeiten des Pinsels, des Meisels und dessen, was aus der Hand des Bildschnitzers und des Gießers hervorging, noch unendlich schwieriger, zum Theil überhaupt, zum Theil bis jetzt. Grabsteine, oft nachgelegt, und größere Gußwerke haben freilich meist ein Datum, aber die Fünten und Weihelsteine von Granit oder Kalkstein erlauben selten einen Schluß auf ihr Alter, die Altarschreine sind bei uns bisher mehr in Bezug auf ihren Inhalt als auf ihre Kunstweise Gegenstand der Forschung gewesen und von Malereien ist so wenig erhalten und bekannt, daß ihre Zeitbestimmung, wo nicht andere Anhaltspunkte sind als ihre äußere Erscheinung, sehr mißlich ist.

Die Ueberbleibsel mittelalterlicher Kunst im Lande Stargard sind in dieser Liste unberücksichtigt geblieben, theils weil sie weniger mit den Monumenten im übrigen Meklenburg als mit den märkischen zusammenhangen, theils weil sie überhaupt noch zu wenig bekannt sind 1 ). Aus letzterem Grunde haben auch die bürgerlichen und Befestigungsbauten, sowie die klösterlichen nicht berücksichtigt werden können. Thurmbauten sind nur ausnahmsweise erwähnt; diejenigen der kleineren Kirchen


1) Vgl. Jahrb. X, 314.
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datiren selten wohl vor 1400, da diese vordem Dachreiter und hölzerne Glockenhäuser neben sich hatten.

Der Umstand, ob eine Kirche aus Granit oder aus Ziegeln erbaut ist, hat für die Abschätzung ihres Alters, was Meklenburg anlangt, nicht den Werth, welchen man anderwärts darauf zu legen berechtigt sein mag, denn von den ohne allen Zweifel ältesten Monumenten hier Landes sind eben so viele von Ziegeln wie von Stein erbaut, und wir haben in der Kirche zu Dassow ein Beispiel, daß man sich des letzteren sogar noch in der ersten Zeit der Gothik bedient hat. Daß man sich später auf Backstein beschränkte, hatte ohne Zweifel darin seinen Grund, daß Granit nicht allenthalben hinreichend und leicht zu haben war, die Bearbeitung theurer und das Bauen damit schwieriger wurde und weit endlich seine spröde Natur die Herstellung gothischer Formen noch weniger gestattete, als es der Backstein thut. In der Liste ist bei den einzelnen Bauwerken die Anwendung von Granit durch römische, die von Ziegeln durch deutsche Schrift bezeichnet.

Vor der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts ist an Kunst in Meklenburg natürlich nicht zu denken, da erst im Jahre 1164 Pribislavs Taufe unser Land der Cultur öffnete. Erst seit dieser Zeit ist eine nennenswerthe Wirksamkeit der Bischöfe und Gründung von Parochien möglich geworden. Im Jahre 1170 wurde das Cistercienserkloster Doberan an der Stelle heidnischen Götzendienstes, zwei Jahre später für denselben Orden das Kloster Dargun gestiftet und 1178 finden wir die ersten Pfarren in Meklenburg genannt, nämlich die zu Stük, Kramon und Vicheln bei Schwerin und die zu Röknitz bei Dargun. War aber daneben das Heidenthum noch so mächtig gegenüber den deutschen Einwanderern aus Sachsen, Engern, Westfalen, aus Friesland und vom Niederrhein, um noch 1179 jene Klöster, die Stiftungen der Landesherren, gründlich zerstören und so gewaltig aufstehen zu können, daß Doberan erst 1186, Dargun sogar erst 1216 wieder neu aufzurichten möglich wurde, so erscheint es wahrscheinlich, daß erst in den letzten zehn, höchstens fünfzehn Jahren des zwölften Jahrhunderts monumentale Bauten vorbereitet oder begonnen worden sind; es ist kaum glaublich, daß eine der noch erhaltenen alten Kirchen vor 1200 datirt. Wenige unserer Kirchen gehören dem romanischen Style an, die Mehrzahl der älteren der Uebergangszeit, und ebenso haben wir sehr wenig aus der besten Periode des gothischen Styls, dagegen viele Bauten, die der jüngeren Zeit angehören; bei diesen werden sich wohl die meisten Irrthümer in der Datirung finden. Wie viel übrigens

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noch in der heimathlichen Kunstgeschichte des Mittelalters zu thun erübrigt, mag man daraus abnehmen, daß noch nicht ganz ein Drittel der vorhandenen Kirchen untersucht ist, wenn man auch die bedeutenderen kennt, und daß die Zahl von Werken der Malerei, Schnitzkunst, der Metallarbeit u. s. w., welche bekannt sind, noch viel geringer ist.

Kirchengebäude.

Romanische Periode, bis 1220.

(Jerichow 1149-1159?)
(Braunschweig, Dom S. Blasien, Weihung desselben 1194.)
Ratzeburg, Dom. - Masch's G. d. B. Ratzeb. S. 747. B.B. VII, 61. A. XI, 420. XX, 312. XXIV, 309.
Schlagsdorf (Ratzeburg), Schiff. B. VII, 63. (Zweischiffig)
Rehna, Schiff, Reste. B. VII, 72. A. XV, 287.
Lübow (Wismar). B. VII, 66. A. XVIII, 287, N.
Vietlübbe (Gadebusch). B. IV, 82. VII, 65.
Gadebusch, S. Jacobi, Schiff. B. III, 124. VII, 65.
Lübchin (Tessin), XXIII, 315.
Papenhagen bei Rambow (Malchin), Ruine. B. IV, 91. VI, 103.
Frauenmark (Kriwitz). XXV, 282.
Doberan, Cistercienser=Klosterkirche, Ruinen des Kreuzganges und die Südwestecke der Kirche. Wiedererrichtung des Klosters 1186. Bestätigung 1192 und 1193. Consecrationsfeier der Kirche 1232.

Periode des Uebergangsstyles, bis 1270.

Dambek (Röbel), Chor. XV, 283.
Neuburg (Wismar). B. VII, 73. A. XVIII, 285.
Wokern (Teterow). XXI, 264.
Neuenkirchen (Schwan), Chor. X, 310. XXIV, 312.
Rehna, Thurm. B. VII, 72. A. XV, 287.
Neukloster (Wismar). B. III, 142. 147. VI, 87. Stiftung des Klosters 1219, Weihung 1236?
Schwerin, Dom, Unterbau des Thurmes. VIII, 29, N. Weihung des Domes 1248 oder 1249.
Güstrow, Dom S. Cäcilien, alter Chor und Querhaus. B. VIII, 97. Stiftung des Collegiatstiftes 1226.
Reknitz (Güstrow), S. Bartholomäi. XIII, 412. (Zweischiffig.)
Wattmannshagen (Güstrow), Chor. XII, 467.
Lüssow (Güstrow). B. VI, 87.

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Schwan. B. VI, 87.
Kampz (Schwan), Chor. B. VI, 87. A. XXVII, 207.
Gr. Grenz (Schwan). B. VI, 87.
H. Sprenz (Schwan). B. VI, 87.
Marlow. XXIII, 324.
Sanitz (Rostock). XXIII, 322.
Jördensdorf (Teterow). XII, 465.
Parkentin (Doberan), Chor. XVIII, 292.
Satow (Kröpelin). X, 308.
Kolzow (Tessin). XXIV, 345.
Ruchow (Sternberg). B., VI, 87.

Die vorstehenden, auch landschaftlich ziemlich zusammengehörigen Kirchen vom Dome zu Güstrow an zeichnen sich durch eine besondere Gewölbeconstruction aus und sind daher zusammengestellt, nicht aber weil sie etwa im Einzelnen älter wären als die folgenden bis zur Kirche zu Gnoien.

Konow (Grabow). XXVII, 201.
Zittow (Schwerin), Chor. XXI, 282.
Vipperow (Röbel). XIX, 403.
Ankershagen (Penzlin), Chor. B. VIII, 124. (Zweischiffig.)
Witzin (Sternberg). B. VII, 74.
Thelkow (Tessin). XXIII, 327.
Röbel, S. Nicolai. B. VIII, 109.
Röbel, S. Marien. B. VIII, 112.
A. Garz (Neubukow), S. Johannis.
Doberan, H. Bluts=Kapelle. IX, 411. XIX, 373. Dedicationsfeier 1248.
Bützow, S. Elisabeth, theilweise. XXIV, 313. Gründung des Stifts in der angefangenen Kirche 1248.
Wittenburg. B. VI, 80. A. XXII, 307. Geweiht zwischen 1257 und 1284.
Hagenow, Chor. XX, 321.
Proseken (Wismar), Schiff. B. VIII, 144. A. XIX, 406.
Ribnitz, S. Marien, Schiff. XII, 473.
Plau. B. VIII, 119.
Gnoien, Chor. XII,. 462. (Zweischiffig.)
Drevskirchen (Wismar). B. VIII, 103. A. XVII, 371. Gründung der Pfarre 1229.
Brüel. B. VII, 75.
Dargun, Cistercienser=Klosterkirche, Schiff. B. III, 169. VI, 89. A. XII, 471, Vorbereitungen zum Neubau 1221-1225.

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Rühn (Bützow), Cistercienser=Nonnenkloster. Stiftung des Klosters 1233.
A. Kalen (Neukalen). XII, 457.
Gögelow (Sternberg). B. VIII, 101.
Döbbersen (Wittenburg), Chor? B. VI, 84. Weihung des Altars 1255.
Gr. Giwitz (Waren). B. VIII, 128.
Grevesmühlen, S. Nicolai. B. VIII, 142.
Klütz, S. Nicolai. B. VIII, 139. A. X, 300.
Serran (Krakow). B. VIII, 103.
Lohten (Dobertin), Chor. XXI, 268.
Parchim, S. Marien. B. VIII, 105. Weihung 1278.
Lage, Chor. XII, 463.
Bernit (Bützow). XXII, 314.
Schlön (Waren), Schiff. B. VIII, 127.
Stük (Schwerin), Chor. B. VI, 86. A. XXII, 310.
Dänschenburg (Marlow). XXIV, 347. Weihung des Kirchhofes 1256.
Neubukow. B., VII, 74. A. XXI, 269.
Röknitz (Dargun). B. VI, 99.
Moisall (Bützow). XXVII, 208. Bestimmung über den Acker der von Schlemmin hieher verlegten Kirche 1264. 1 )

Frühgothische Periode, bis 1290.

Bützow, theilweise. XXIV, 313.
Wattmannshagen (Teterow), Schiff. XII, 467. XXVII, 205.
Reinshagen (Güstrow). X, 310.
Boitin (Sternberg). XXVII, 204.
Güstrow, Dom, Oberschiff. B. VIII, 97.
Steffenshagen (Doberan), Chor. XIX, 395.
Kröpelin, Chor. XXII, 318.
Beidendorf (Wismar), Chor. XIX, 408.
Dassow. B. VIII, 146.
Rostock, S. Nicolai, Schiff.
Wismar, S. Marien, Unterbau des Thurmes. 2 )

Gothische Periode.

Kröpelin, Schiff. XXII, 318.
Güstrow, Pfarrkirche, Kern derselben. XV, 310.


1) Kirchen aus der Zeit des Uebergangsstyls sind auch noch die zu Levin (D. VI, 99), Grubenhagen (B. VIII, 129), Schwinkendorf (zweischiffig, B..VIII, 127), Grüssow (XVI, 291), dieselben bedürfen aber noch einer näheren Untersuchung.
2) In diese Rubrik wird auch die Kirche zu Kuppentin gehören, XVII, S. 16.)
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Passee (Neubukow). XXII, 317.
Gr. Salitz (Gadebusch). B. VII, 78.
(Brand der S. Marienkirche zu Lübeck und Neubau 1276, Anfang des Baues der Thürme daselbst 1304 und 1310.)
Rostock, S. Marien, Chorschluß und Umgang.
Rostock, S. Jacobi, Langhaus.
Güstrow, Dom, Thurm.
Schwerin, Dom, Chor und oberer Theil des Thurmes. B. III, 191. A. X, 306. XIII, 147. XIX, 398. B. Gottfried v. Bülow, 1292-1314. Der "neue Chor" fertig 1327.
Wismar, S. Jürgen, Chor.
Wismar, S. Marien, Umgang und Chor mit Ausschluß des oberen Theils. Contract zur Vollendung der Kirche mit Johann Grote 1339. Weihung des Chores 1353.
Doberan, Klosterkirche. IX, 413. Brand des Klosters 1291. Consecration der Kirche 1368.
Wismar, H. Geist=Kirche, theilweise. Weihung des Altars 1326.
Dobbin (Krakow). XXVII, 221.
Zapel (Kriwitz). XXVII, 219.
Rutenbek (Kriwitz). XXVII, 220.
Boitzenburg. XXVII, 216.
Kirchdorf auf Pöl (Wismar), S. Marien, Chor. XV, 306.
Ludorf? (Röbel), S. Marien. XVI, 294. XXV, 308. Consecration der Kirche 1346.
Warnkenhagen (Teterow). XII, 468.
Lage, Schiff. XII, 463.
Dobertin, renovirte Klosterkirche mit älteren Resten. Kreuzgang. B. VIII, 130.
Gressow (Wismar), Chor. B. VIII, 148.
Parchim, S. Bartholomäi. Stiftung der Kapelle 1349.
Kalkhorst (Dassow). B. VIII, 149.
Grabow? B. V, 118.
H. Vicheln (Wismar). B. III, 144.
Basse (Tessin), Schiff. XXIII, 327.
Bentwisch (Rostock). XXII, 320.
Volkenshagen (Rostock). XXII, 321.
Mestlin (Goldberg), Schiff. XXI, 276. (Zweischiffig.)
Tarnow (Güstrow). XXI, 277. (Zweischiffig.)
Rethwisch (Doberan). XIX, 395.
Steffenshagen (Doberan), Schiff. XIX, 395.

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Lichtenhagen (Rostock), Schiff. XIX, 394.
Parkentin (Doberan), Schiff. XVIII, 292.
Zurow (Wismar), S. Marien. XVI, 300.
Waren, S. Georgen, Schiff. B. VIII, 121.
Waren, S. Marien. B. VIII, 122.
Bützow, S. Elisabeth, Chor. X, 304. Verleihung eines neuerrichteten Altars im neuen Chor 1364.
Schwerin, Dom. XIII, 156, Anm. 1. XIX, 401. Bauthätigkeit unter Bischof Friederich v. Bülow durch Peter Petzel und Daniel. 1 ) 1365-1375.
Parchim, S. Georgen. B. VIII, 107. Chorbau um 1375.
Buchholz (Brüel). XXI, 282.
Retchendorf (Schwerin). XXI, 279.
Dambek (Wismar). XXVII, 211.
Wustrow (Ribnitz). XXVII, 200.
Hornsdorf (Wismar), S. Lorenz. XXVII, 210.
Schorrentin (Neukalen), Schiff. XII, 466.
Lübz. B. VIII, 134.
Wismar, Dominikaner=Klosterkirche S. Peter und Paul. Weihung des Chores 1397. Reste des Kreuzgangs.

Junggothische Periode.

Wismar, S. Nicolai. Gründung des Chores durch Heinrich v. Bremen 1381 oder 1386.
Rostock, S. Marien. Beginn des Neubaues 1398.
Wismar, S. Georgen. Anfang des Thurmbaues 1404.
Tempzin, Präceptoreikirche, Chor. B. III, 155. A. XV, 152.
Schwerin, Dom, Oberschiff. Einwölbung des Langhauses 1430. (Kreuzgang.) XIX, 398.
Kirchdorf auf Pöl, S. Marien, Schiff. XV, 306.
Wismar, S. Nicolai. Nördliche Abseite 1434, südliche und Leichenhaus 1437 durch Hermann Münster.
Slate (Parchim), Schiff. XXII, 323.
Retschow (Kröpelin). XVIII, 289.
Hohenkirchen (Wismar), S. Nicolai. B. VIII, 148.
Rehna, Prämonstratenser=Nonnenkloster, Chor. XV, 287. XX, 342. Weihung 1456.
Wismar, S. Georgen. Unterer Theil des Neubaues durch Hermann Münster.
Neukalen. XXVII, 214. Thurm angefangen 1439.


1) Die Bezeichneten werden wirklich Baumeister gewesen sein, denn "Steinhauer" wird die Uebersetzung von lapicida sein, was "stenwerter" wiedergiebt, eine Bezeichnung, die für die Maurermeister eben gerade gebraucht wurde.
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Ribnitz, S. Marien, Chor. XII, 473. 1457-1458.
Dargun, Klosterkirche, Chor und Querhaus. B. III, 169. VI, 89. A. XII, 471. XXVI, 215. Anfang 1464.
Güstrow, S. Gertruden. XXI, 283.
Zarrentin, Cistercienser=Nonnenkloster. B. IV, 84. A. XV, 309. Ablaß zum Neubau der verfallenen Kirche 1460.
Althof (Doberan), Kapelle. XIX, 138.
Beidendorf (Wismar), Schiff und Thurm. XIX, 408.
Demern (Rehna). 1480. Masch, B. Ratzeb. S. 382.
Holzendorf (Brüel). XXVII, 220.
Müsselmow (Brüel). XXVII, 220.
Gr. Tessin (Wismar). XXVII, 216.
Tempzin, Präceptoreikirche, Schiff. B. III, 155, A. XV, 152.
Levitzow (Teterow). XII, 470.
Bennin (Boitzenburg)?, S. Dionys. 1503. Masch a. a. O.
Dassow, S. Georgen. 1506? Masch a. a. O. S. 383.

Leichensteine mit Figuren oder Wappen.

Anm. Diejenigen Steine, auf welchen nur ein Wappen, sind mit einem * bezeichnet.
1284. (?) Bischof Ulrich von Ratzeburg. Ratzeburg. (Masch a. a. O. S. 169.)
129  . * Bürgermeister Marquard v. Walmerstorp. Wismar, S. Marien. (Nachgelegt?)
1304. Heinrich v. d. Weser und Frau. Doberan. (A. IX, 446.)
1320. Pröpste Johann und Hermann zu Rehna.(A. XV, 298.)
1330. Pfarrherr Nicolaus zu Steffenshagen. (A. XIX, 397.)
1336. (?) B. Marquard v. Ratzeburg. (Masch a. a. O. S. 233.) Abt Johann Rostock von Dargun. Dargun. (B. VI, 96.)
1338. Peter Wise von Lübek. Doberan. (A. IX, 419.)
1341. Ritter Heinrich und Ludolf v. Maltzan. Dargun. A. IX, 470. Lisch's Geschl. Maltz. II,, Taf. 5.)
1355. B. Volrad von Ratzeburg. Ratzeburg. (Masch a. a. O. S. 256.)
1361. A. Jacob von Doberan. Doberan. (A. IX, 435.)
1363. Pf. Johann Bernit von Parkentin; daselbst. (A. XVIII, 293.)
1367. B. Wipert von Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 268.)
* R. Andreas v. Flotow. Dargun. (B. VI, 99.)
Pf. Johann Jwanze von Kalkhorst; daselbst. (B.VIII, 150.)
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1369. A. Hermann v. Riga von Dargun; daselbst. (B. VI, 94.)
1370. * Heinrich Knut von Priborn und Frau. Leizen. (A. XXV, 311. Taf.)
1371. Reimar v. Barnekow und Frau. Rühn. (B. III, 161.)
* Söhne des Rathmann Peter Strömkendorp. Wismar, S. Marien.
1379. * Lambert Schönefeld. Wismar, Schwarzes Kloster.
1380. Reimar v. Barnekow und Frau. Rühn. (B. III, 160.)
1381. A. Gregor v. Rostock von Dargun; daselbst. (B. VI, 94.)
1382. R. Berthold v. Maltzan und Frau. Rühn. (A. IX, S. 470. Lisch's Geschl. Maltz. II, Taf. 6.)
Pf. Hermann Toda. Lübow.
1389. R. Joachim Nortmann und Frau von Rossewitz. Reknitz. (A. XIII, 413. Lisch's Geschl. Behr III, Tafel.)
Vicare Johann Doberan und Nicolaus Dalwitz von Reknitz; daselbst. (A. XIII, 414.)
A. Martin von Doberan; daselbst. (A. IX, 436.)
138  . Pf. Gherd Vogelsang von Teterow; daselbst. (A. XII, 464.)
1390. Vogt Hartwig von Dargun; daselbst. (B. VI, 96.)
1391. Johann Moltke von Neuenkirchen und Frau. Doberan. (A. IX, 445.)
Gherd Bassewitz und Frau. Basse. (A. XXIII, 327.)
1393. Pf. Alard Schademöller von Steffenshagen; daselbst. (A. XIX, 397.)
1395. B. Gerhard von Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 297.)
1397. Pr. Andreas Gilow von Jvenack; daselbst. (B. VI, 102.)
13... Pr. Heinrich Mulsow von Rühn; daselbst. (B. III, 162.)
1401. Heinrich v. d. Lühe. Doberan. (A. IX, 446.)
1404. * Bürgermeister Marquard Bantzekow und Frau. Wismar, S. Marien.
1410. Pf. Andreas Bukow von Neuburg; daselbst. (B. VII,73.)
1412. Domherr Yo v. Morin. Alt=Röbel. (B. VIII, 113.)
Vicar Peter Rodemölner. Alt=Röbel. (B. VIII, 113.)
1413. * Nicolaus Driberg und Frau. Wismar, S. Nicolai.
1417. Pr. Nicolaus Mezstorp von Dobertin; daselbst. (A. XXVII, 236.)
1419. B. Dethlev von Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 318.)
1420. A. Johann Plate von Doberan; daselbst. (A. IX, 437.)
1427. A. Hermann Bokholt von Doberan; daselbst. (A. XIX, 391.)
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1431. B. Johann von Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 331.)
1432. R. Heinrich Moltke und Frau von Toitendorp. Doberan. (A. IX, 444.)
1434. Vic. Diederich Winkelmann. Neukloster. (B. III, 150.)
143  . * Nicolaus Nortman und Frau, Reknitz. (A. XIII; 414.)
1440. B. Pardamus von Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 340.)
1441. Bernd Rode, Professor der Theologie. Wismar, Schwarzes Kloster.
1442. Vicar Matthias Runge. Wismar, S. Nicolai.
A. Bernhard von Doberan; daselbst. (A. IX, 437.)
1445. R. Mathias Axekow und Frau. Doberan. (A. IX, 441.)
Werner Axekow und Frau und R. Matthias Axekow. Doberan. (A. IX, 441.)
Johann Axekow und Frau und R. Werner Axekow. Doberan. (A. IX, 441.)
Matthias Axekow und Frau und Claus Axekow und Frau. Doberan. (A. IX, 441.)
1448. * Ludolf Hahn und Frau. Dargun. (B. VI, 98. Lisch's Geschl. Hahn II, A. Taf. 3.)
1449. Hermann und Sivert v. Oertzen. Doberan. (A. IX, 443. Lisch's Geschl. Oertzen II, Taf. 1.)
1450. * Alheid Rampe. Wismar, Schwarzes Kloster.
1454. B. Johann II. von Ratzeburg. (Masch a. a. O. S. 350.)
1457. Hans v. Stralendorp und Frau. Neukloster. (B. III, 150.)
1459. Marschall Ulrich v. Maltzan und Frau von Grubenhagen; daselbst. (B. VIII, 129, Lisch's Geschl. M. III, Taf. X.)
1461. B. Johann III. von Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 355.)
1463. M. Gherd Werkmann, Pf. zu S. Jürgen zu Wismar; daselbst.
1464. Herzogin Anna. Doberan. (A. IX, 432.)
1465. Vicke v. Oertzen und Frau. A. Garz. (A. X, 312. Lisch's G. Oertzen. II, Taf. 2.)
1466. B. Ludolf v. Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 361.)
1468. Heinrich v. Bülow und Frau. Neukloster. (B. III, 149.)
146  . Pf. Herman Giwertz von Neuburg. Doberan. (A. IX, 440.)
1477. Rathmann Peter v. Barken und Frau. Wismar. S. Nicolai.
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1479. B. Johann IV. von Ratzeburg; daselbst. (Masch a. a. O. S. 366.)
1480. * R. Ludolf Hahn und Frau. Dargun. (B. VI, 98. Lisch's Geschl. Hahn II, Taf. 5.)
1483. Brand Holdorp und Frau. Wismar, S. Nicolai.
1488. Hinrik Buk und Frau. Kirchdorf auf Poel. (A. XV, 308.)
1489. A. Johannes Wilken von Doberan; daselbst. (A. IX, 438.)
1491. Herzogin Dorothea Gadebusch. (B. III, 135.)
1493. * Bürgermeister Hans Klevena. Güstrow, Pfarrkirche. (A. XV, 312.)
1499. A. Franz Meyne von Doberan; daselbst. (A. IX, 439.)
Stadtschreiber M. Gottfried Perseval. Wismar, Schwarzes Kloster.
13... (?) Hinrik Glove. Dobertin. (A. XXVII, 237.)
1504. A. Hinrich Mutzel von Doberan; daselbst. (A. IX, 439.)
1510. * Vicar Johannes Winter. Wismar, S. Nicolaus.
1524. Präceptor Johann Cran von Tempzin. Lübz. (A. IX, 456.)

Metallene Grabplatten.

a. Geschnittene.
1347. Bischöfe Ludolf und Heinrich v. Bülow zu Schwerin. XVI, 306.
1375. Bischöfe Gottfried und Friedrich v. Bülow zu Schwerin. XVI, 306.
1434. Königin Agnes von Schweden zu Gadebusch. Eingelegt. B. III, 132.
b. Gegossene.
1504. Herzogin Sophie von Meklenburg. Schwarzes Kloster zu Wismar. Tile Bruit.

Kreuze.

12... Graf Heinrich (von Ratzeburg?) bei Wittenburg. X, 197.
..... Schönberg. Masch's G. d. Bisth. Ratzebg. S. 329, N. 3.
1351. Werner v. Bernstorf. Bernstorf. B. II, 167.
1364. N. Ledege. Wendorf bei Wismar. XXIII, 351.
1391. Lüdeke Moselenburg. Eversdorf bei Grevismühlen. XI, 483. XX, 300.
1399. Hermann Lammeshovet. Selow bei Bützow, X, 371.
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1411. Nicolaus Vinke. Schimm bei Wismar. XXIII, 352.
1439. Johann Steenvort. Sauensdorf bei Wismar. XXIII, 354.
149  . Thomas Rode. Rostock.

Fünten und Weihelsteine.

a. Von Granit.

Eixen. I, 66.
Vicheln. B. III, 146. II, 119.
Pokrent. B. VII, 72.
Sülten. B. VI, 112.
Malchin. B. VI, 113.
Karlow. XXVII, 231.
Vietlübbe. B. IV, 84.
Zarrentin. B. IV, 84.
Döbbersen. B. VI, 85.
Güstrow, Dom B. VIII, 100. A. XXVII, 236.
Gr. Lukow. B. VI, 113.
Satow (Kröpelin). X, 309.
A Garz. X, 311.
Teterow. XII, 464.
A. Kalen. XII, 461.
Lichtenhagen. XIX, 395.
Steffenshagen. XIX, 397.
Warsow (Schwerin). B. IV, 95.
Hohenkirchen. B. III, 181.
Witzin B. VII, 74.
Belitz. B. XII, 469.
Bernit. XXII, 317.
Lübchin. XXIII, 316.
Moisall. XXVII, 210.

b. Aus Kalkstein.

Röbel, S. Nicolai. B. VIII, 110. XIX, 407.
Drewskirchen.
Rehna. XV, 291.
Proseken. XIX, 407.
A. Bukow. XXI, 268.
Neuburg. XXI, 274.
Tarnow. XXI, 278.
Thelkow. XXIII, 327.
Wustrow. XXVII, 201.

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c. Aus Metall.
1290. Rostock, S. Marien.
(1310) ! Roststock, S. Nicolaus.
(1340?). Wismar, S. Marien.
1312. Wittenburg. B. VI, 83. Meister Wilken.
1357. Schönberg. Masch a. a. O. S. 267. Gerhard Crancmann.
1365. Parchim, S. Marien. B. VIII, 106. Meister Herman.
(1370?). Schwerin, Dom.
1440. Ratzeburg. Masch a. a. O. S. 339.
1450. Gadebusch. B. III, 129.
1474. Bützow. B. III, 139.
1508. Kröpelin. XXII, 320. Andreas Rive zu Rostock.
1512. Rostock, S. Peter. Andreas Rive.

Glocken.

Dreizehntes Jahrhundert.
Hohenkirchen. B. III, 180. A. XXIII, 356.
Kalkhorst. B. VIII, 150.
Woserin. XXII, 325. 1 )
Brenz. XVIII, 295.
Satow bei Kröpelin. X, 310.
Biestow.
Vierzehntes Jahrhundert.
Gr. Tessin. (2.) XXVII, 218.
1301. Doberan. XIII, 424.
Neuburg. B. VII, 73.
Rostock, S. Marien.
Rostock, S. Jacobi.
Reinshagen. X, 310.
Krak. B. I, 65.
A. Karin. IX, 455.
Kirch=Rosin. XII, 478.
Rechlin. VIII, 154.
Bernit. (2.) XXII, 314.
Camin bei Wittenburg. B. II, 119.
Lewitzow. XII, 470.
Below. XXVII, 235.

1) Die beiden dort beschriebenen Glocken gehören zusammen, da beider Inschriften einen Hexameter bilden (Gloria u. s. w.), das einzige Beispiel dieser Art, welches bisher in Mecklenburg beobachtet ist.
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1370. Reknitz. XIII, 417.
Wismar, S. Marien, Nr. 5.
1382. Brüel.
(Beginn der Minuskelschrift.)
1379. Rostock, S. Marien.
1384. Westenbrügge. Figürliche Darstellungen. IX, 454.
1393. Below XXVII, 235.
1394. Rostock, S. Nicolaus.
Funfzehntes Jahrhundert.
1404. Russow. X, 314.
1409. Rostock, S. Marien.
1409. Döbbersen. Hans Rode. B. VI, 86.
1412. Bützow.
1415. Meklenburg. Bartholomäus. Figürl. Darstellung. Deutsche Inschrift. VI, 82.
1417. Kalkhorst. Bartholomäus. Fig. Darstg. B. VIII, 149.
1421. Dänschenborg. XXIV, 349.
1422. Lichtenhagen.. XIX, 394.
1433. Warnemünde.
1435. Russow. Timmo Jäger. Fig. Darstg. X, 313.
Dambek bei Wismar. Timmo Jäger. XXVII, 211.
Lübchin. XXIII, 317.
Wismar, S. Marien, Nr. 9.
1436. Levin B. VI, 100.
1440. Rostock, S. Marien.
1441. Brütz. XXVII, 234.
1442. Mühlen=Eixen. I, 68.
1443. Retschow. XVIII, 292.
Dargun. XII, 471.
Klinken. XXII, 327.
1450. Kirch=Rosin. XII, 478.
1452. Bülow.
Thürkow.
Sülstorf. I, 65.
1453. Brenz. XVIII, 295.
1457. Brüel. B. VII, 78.
1460. A. Garz. Figürl. Darstg. X, 312.
1461. Neukloster. B. III, 152.
1462. Zurow. Figürliche Darstellungen.
1463. Lüdershagen. IX, 453.
1464. Schwerin, Schloß. Aus dem Dom? Figürl. Darstellungen, XV, 162.
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1470. Schwerin, Dom. Fig. Darstg. B. III, 192.
1473. Wittenförden. Fig. Darstg. XVIII, 289.
Wismar, H. Geist.
1474. Warsow. B. IV, 95. VII, 81.
1479. Wismar, S. Nicolaus Nr. 6.
1480. A. Garz. X, 313.
Lichtenhagen. XIX, 394.
1481. Malchin.
1482. Retchendorf. XXI, 281.
1488. Rostock, S. Nicolaus.
1489. Wismar, S. Jürgen Nr. 6.
1491. Lübz. B. VIII, 137.
1494. Bützow. XX, 357.
Pinnow. XX, 333.
1495 Bützow. Fig. Darstg. XX, 357.
1497. Jördensdorf. XII, 466.
   ? Satow bei Malchow. Fig. Darstg. XVI, 294.
   ? Schwerin, S. Nicolaus. B. III, 192.
Sechszehntes Jahrhundert.
1504. Schorssow.
1506. Moisall. XXVII, 210.
Wismar, Schwarzes Kloster.
1508. Klütz. Fig. Darstg. Hinrich v. Campen. B. VIII, 142.
Schwerin, Schloß. Hinrich v. Campen. XV, 162.
1514. Levin. B. VI, 100.
Schwerin, S. Nicolaus. Fig. Darstg. Hinrich v. Campen. B. III, 192.
1519. A. Garz. X, 313.

Chorgestühl und Chorschranken.

Gögelow, vor 1350. XXIV, 343.
Doberan, um 1350. IX, 416. (XIII, 418.)
Wismar, S. Jürgen, nach 1350.
Bützow. B. III, 138.
Güstrow, Dom, B. VIII, 100.
Klütz. B. VIII, 141.
Wismar, H. Geiste 1420.
Parchim, S. Georg. 1430.
Wismar, S. Marien. 1430.
Gadebusch, 1430-1460. B. III, 127. 134.
Kirchdorf auf Pöl. XV, 307.
Rehna. XV, 295.
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Neukloster. B. III, 143. 148.
Wismar, S. Nicolaus.
Tempzin. B. III, 157.
Eixen. I, 66.
Röbel, S. Nicolaus, aus dem Dominikanerkloster, durch Fr. Urban Schumann. 1519. B. VIII, 110.

Kirchenstühle. 1 )

Bützow. (Jetzt im Antiquarium zu Schwerin.)
Wismar, S. Jürgen.

Kanzel.

Kampz bei Schwan. XXVII, 207. (Im Antiquarium zu Schwerin.)

Orgel.

Bützow.

Triumphkreuze.

Dambek bei Wismar. XXVII, 212.
Doberan.
Eixen. I, 66.
Krak. I, 65.
Kirchdorf auf Pöl, XV, 307.
Parchim, S. Georg. B. VIII, 109.
Rehna. XV, 297.
Retchendorf. XXI, 280.
Sanitz. XXIII, 323.
Volkenshagen. XXII, 322.
Wismar, S. Marien. 2 )
    =    S. Nicolaus.
    =    S. Jürgen.
    =    Schwarzes Kloster.
    =    H. Geist.

Altartafeln.

Die mittelalterlichen Altartafeln, welche Meklenburg noch besitzt, sind, so weit bekannt, mit wenigen Ausnahmen Schnitz=


1) Die folgenden Abteilungen alphabetisch.
2) Dies Kreuz hat auf seiner Rückseite noch die alte, irren wir nicht, feststehende Bemalung: grün mit rothen Weinblättern.
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werke und gehören bis auf diejenige des Doberaner Hochaltars sämmtlich dem fünfzehnten oder sechszehnten Jahrhundert an. Darum und weil sie überhaupt bisher mehr ihrem Inhalte als der Form nach studirt sind, folgen sie hier nur in alphabetischer Ordnung. Manche sind restaurirt, manche entweder wegen Kostspieligkeit der Restauration oder auch in sonderbarem Eifer zurückgestellt, so daß vielen der Untergang bevorsteht.

Ankershagen, 2. B. VIII, 125.
Banzkow. XXVII, 203.
Bentwisch. XXII, 320.
Berendshagen.
Bernit. XXII, 317. XXIV, 344. XXVI, 239.
Bützow, 1503. XXIV, 318.
Dobbin. XXVII, 222.
Doberan, Hochaltar, um 1350. XIV, 352. XIX, 392.
     =     H. Drei=Königs=Altar. XIII, 418. XIX, 367.
Frauenmark. XXV, 284.
Gadebusch. B. III, 128. (Im Antiq. z. Schwerin.)
Gnoien. XII, 462.
Gögelow. XXIV, 343.
Grabow. Aus Lübek. 1379. X, 318.
Güstrow, Dom. 1490-1500. B. VIII, 100. A. XV, 312.
     =     Pfarrkirche, 1508. Jan Borman. XV, 311.
Hagenow. XX, 324.
Holzendorf. XXVII, 220.
Kampz bei Schwan. XXVII, 207.
Kirchdorf auf Pöl, 2. XV, 306.
Kirch Rosin. XII, 478.
Krak. I, 65.
Müsselmow. XXVII, 221.
Neukloster. B. III, 147.
Neustadt. X, 318. Aus Lübek. Jetzt im Antiquarium zu Schwerin.
Parchim, S. Marien. (Nach Schröder's P. M. S. 520 früher im Franciskanerkloster.) B. VIII, 106.
     =     S. Georg, 1421. Henning Leptzow von Wismar. B. VIII, 109. XXIII, 364.
Parkentin. XVIII, 294.
Pinnow. XX, 333.
Radun. XXVII, 219.
Rehna. XV, 296. XX, 333.

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Reknitz. XIII, 417.
Retchendorf. XXI, 280.
Retschow. XVIII, 289.
Rethwisch. XIX, 394.
Röbel, S. Marien. B. VIII, 110. A XXI, 289.
Röknitz. XXVII, 224.
Rostock, S. Marien.
     =     S. Nicolai, 2. XVIII, 296. 1 )
     =     H. Kreuz Kloster.
Rutenbek. XXVII, 220.
Schwerin, Dom. 1495.
Slate. XXII, 323.
Steffenshagen. XIX, 396.
Stük. XXII, 311.
Tarnow. XXI, 277. XXVII, 214.
Tempzin. B. III, 157.
Teterow. XII, 464.
Thelkow. XXIII, 327.
Toitenwinkel. XX, 325.
Vipperow. XIX, 405.
Warnemünde, 1475. Aus Danzig, nach Schröder's P. M. S. 2278.
Wismar, Krämer=Altar von 1410-1420, aus S. Marien, jetzt in S. Jürgen.
     =     S. Nicolaus. (Schifferaltar?)
     =     S. Jürgen, Hauptaltar.
     =          =      Drei Königs= oder Schneideraltar.
     =          =     1497.
     =          =
     =          =
     =     Schwarzes Kloster, Hauptaltar.
     =          =     S. Thomas=Altar.
     =          =     
Witzin. XXVII, 226.
Wokern. XXI, 267.
Zapel. XXVII, 219.
Zurow. XVI, 302.


1) Im Jahre 1855 sahen wir in dieser Kirche, die damals renovirt wurde, einen überaus schönen Flügelaltar, der aus dem S. Johannis=Kloster (Dominicaner) stammen sollte. Ob er noch existirt, ist uns nicht bekannt; man sagte, daß er dem Thürmer zur Disposition gestellt sei.
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Sacramentshäuser.

Dänschenburg. XXIV, 348.
Doberan. XIV, 351.
Granzin. Im Antiquarium zu Schwerin.
Hansdorf. XVIII, 297.
Lichtenhagen. XIX, 395.
Rostock, H. Kreuz=Kloster. XVIII, 297.
Rethwisch. XIX, 394.
Sanitz. XXIII, 323.
Gr. Tessin. XXVII, 217.


Bernit. XXVI, 240. Schreine.
Gadebusch. B. III, 128. Schreine.
Jesendorf. Schreine.
Lübow. Schreine.

Gemalte Altartafeln.

Doberan, H. Bluts=Altar. IX, 422.
     =     Fronleichnams=Altar. IX, 424.
     =     Dreieinigkeits=Altar. IX, 425.
     =     Altar der fürstl. Begräbniskapelle. XIX, 363.
Gadebusch. B. III, 128. (Jetzt i. d. Gh. Bildergallerie.)
Wismar, S. Jürgen. 16. Jahrh.

Decorative Malereien.

Dambek bei Minzow. XV, 284. 13. Jahrh.
Doberan. XVI, 288. XIX, 385. 14. Jahrh.
     =     H. Blutskapelle. XIX, 373. 13. Jahrh.
Gadebusch. XX, 313. 13. Jahrh.
Güstrow, S. Gertrud. XXI, 283. 15. Jahrh.
Grüssow. XVI, 293. 13. Jahrh.
Neuenkirchen. XXIV, 312. 13. Jahrh.
(Proseken. XIX, 406. 16. Jahrh., untergegangen. Unter der Tünche der Gewölbe stecken noch Malereien.)
Alt Röbel. XVI, 290. XVII, 376. 13. Jahrh.
Rostock, S. Nicolai. XVIII, 297.
Satow bei Malchow. XVI, 293. 13. Jahrh.
Steffenshagen. XIX, 396. Gegen 1300.
Tarnow. XXVII, 212. 13. Jahrh.
Wismar, S. Marien, Kapelle über der Sacristei. XVI, 289. 15. Jahrh.
     =     Schwarzes Kloster. Ende 14. Jahrh.

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Figurative Wandmalereien.

Bernit. XXVI, 234. Um 1300.
Brüel. B. VII, 77.
(Bützow. XXIV, 317. Vernichtet.)
Doberan, Bülowen= Kapelle. IX, 447. XIX, 378. Mitte d. 15. Jahrh.
     =      Drei Königs=Altar. XIII, 418. 15. Jahrh.
      =     H. Bluts=Kapelle. XIX, 373. 13. Jahrh.
Gögelow. XXIV, 338. 13. Jahrh. Restaurirt.
Tarnow. XXVII, 212, 14. Jahrh. Restaurirt.
Wismar, S. Marien, Kapelle über der Sacristei, Um 1400.
      =     S. Jürgen, Wollenweberkapelle. 15. Jahrh.
Zurow. 14. Jahrh. Restaurirt.

Glasmalereien.

Basse, Fragmente. XXIII, 329.
Bützow, Fragmente. Wappen. B. III, 138.
Dargun, Wappen. B. VI, 93. A. XXVI, 215, 15. Jahrh.
Doberan. 14. Jahrh.
Neukloster. B. III, 147. 13 Jahrh.
Rethwisch, Fragmente. XIX, 394.
Röbel, S. Marien, Fragmente. B. VIII, 113.
Stük, Fragmente. B. VI, 86. XXII, 311.
Wismar, S. Marien, Kapelle über der Sacristei. Anf. 15. Jahrh.

Kelche.

Bützow. 15. Jahrh. XXIV, 333.
Karlow. 1300-1350. B. VII, 72. XXVII, 229.
Kavelsdorf. B. VII, 80.
Teterow. Vor 1380. XXI, 287.
H. Vicheln. B. III, 146.

Belt.

Bützow, von 1504. XXIV, 335.

Stickereien und Malereien.

Kelchtücher, Altardecke aus Ribnitz. A. XII, 448. XXVIII, 308.
Güstrow (Antiquarium). XXI, 285.
Rühn. XXI,I, 284.


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In dem nachstehenden Verzeichnisse, welches die Kirchen Meklenburgs nach den Präposituren, die alphabetisch einander folgen, geordnet enthält, sind die untersuchten Kirchen mit lateinischer, die unbekannten mit deutscher Schrift gedruckt, die neuen Kirchen eingeklammert (), Kapellen durch einen —, Filiale durch ein † bezeichnet. Die Zahlen vor den Namen bezeichnen die Perioden, welchen die Kirchen angehören, und zwar 1 romanischen, 2 Uebergangs=, 3 frühgothischen und gothischen, 4 spätgotischen Styl, so daß z. B. 2.4 bedeutet, daß der westliche Theil einer Kirche dem Uebergangsstyle, der östliche der Spätzeit angehört.

Verzeichnis, welches die Kirchen Meklenburgs nach den Präposituren, die alphabetisch einander folgen, geordnet enthält
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V.

Kämmerei-Register der Stadt Wismar

aus den Jahren 1326 - 1336,

mitgetheilt
von

D. C. W.


B ei dem so ausgezeichnet trüben Geschick, welches Wismar seit zweihundert Jahren erdulden mußte, kann der armselige Zustand des dortigen Rathsarchives kein Verwundern erregen, welcher mit der glänzenden Vergangenheit der Stadt in den Tagen von ehemals in so schroffem Gegensatze steht. Um so werthvoller aber sind dort diejenigen Urkunden, welche durch allerlei glückliche Zufälle gerettet sind. Zu diesen gehört auch ein Kämmerei=Register, welches die Jahre 1326 bis 1336 umfaßt.

Das Buch besteht aus 44 Blättern Pergament in Groß Octav, welche in einen Umschlag aus demselben Material, dem unteren Theile einer nicht ausgefertigten Urkunde Vom Jahre 1316, eingenäht sind, auf dessen innere Seite man ebenfalls mehrere Notizen gemacht hat. Die Erhaltung des Buches ist nicht die beste; namentlich sind die oberen Ränder durch Moder und sorglose Aufbewahrung so mitgenommen, daß manche Eintragungen dadurch ganz unverständlich geworden sind. Die Handschrift ist dieselbe durch das ganze Buch und scheint die des damaligen Stadtschreibers, Heinrich von Eimbek, ZU sein.

Niemand wird in dem Register die exacte Buchführung der späteren Zeit und unserer Tage suchen und man kann daraus weder für die Einnahmen noch für die Ausgaben der Stadt eine, wenn auch nur annähernde Schätzung gewinnen,

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denn es fehlen unter beiden namhafte Rubriken. Doch giebt es mehrere Pöste, welche mit einer gewissen Regelmäßigkeit notirt zu sein scheinen, und wenigstens diese bieten Anhalt zu Berechnungen dar.

Das politische Jahr, um uns so auszudrücken, begann in Wismar mit Himmelfahrt; der Rath wurde zu dieser Zeit umgesetzt, d. h. ein Drittel blieb, eins, nämlich die zwei Jahr im Rathstuhle gesessen, schied aus, und ein Drittel, welche ein Jahr draußen gewesen waren, trat wieder ein. So war es nämlich factisch, wenn auch formell eine Art Wahl stattfand. Auch bei den einzelnen Rathsämtern, die jedes mit zwei Personen besetzt waren, beobachtete man ein Gleiches: zu dem, welcher ein Jahr z. B. bei der Kämmerei gewesen war, wurde ein neuer gesellt, der ums Jahr wieder einen anderen Genossen erhielt, während der alte abtrat. Dies ergiebt sich aus den jedem Jahre in unserem Register vorgesetzten Namen der derzeitigen Kämmerherren, so wie der auffallende Umstand, daß ihr von jeher und bis heute besonders geehrtes Amt vorzugsweise mit den jüngsten Rathmännern besetzt wurde.

Stehend beginnen die Notizen mit der Heuer einer Anzahl Buden, 24-30 an der Zahl, die wohl beim Rathhause gelegen haben und die 1304 genannten "Steinbuden" gewesen sein werden. Die Miethe für die Bude betrug von Ostern zu Ostern 1 M. 4 S. bis 6 M. Die Mieter waren Leute allerlei Art, Barbiere, Krämer, Schneider, Schuhmacher u.s.w.

Weniger regelmäßig ist die Pacht anderen städtischen Eigenthums verzeichnet. Dahin gehören: die Salze Aa - ohne Zweifel der untere Theil des Mühlenbachs -, der Aderholm (Wallfisch), eine Wiese an der Aa, eine Wiese oder Insel vor dem Lübschen Thore, eine Wiese bei der Wotrentz=Mühle (Klus), eine Windmühle, die Rathswage, die Rathsschmiede. Nur sehr sparsam findet sich hie und da eine andere Einnahme notirt.

Viel ausführlicher und regelmäßiger sind anscheinend die Ausgaben eingetragen. Dieselben betrafen zunächst die Gehalte der städtischen Diener, des Stadtschreibers, eines gewissen Bernhard, welcher Wachtmeister (Utridervogt der Lübischen?) gewesen sein mag, des Marschalks (stabularius), der übrigen ordinären Diener, der Thorwächter. Die Besoldungen scheinen, wie überhaupt früher, nicht allzu regelmäßig gezahlt zu sein und bestanden die Emolumente außer jenen in freier Wohnung, Kleidung, Sporteln u. dgl.

Einen nicht unbedeutenden Theil der Ausgaben bilden die Kosten der Sendungen der Rathmänner, welche theils

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im Interesse der Stadt, theils und namentlich zur Zeit der Vormundschaft nach Heinrichs d. L. Tode für die jungen Fürsten reisen mußten. Da diese Reisen sich nicht allein in die Nachbarschaft, sondern selbst bis nach Dänemark und Flandern erstreckten und Leib und Leben dabei in Gefahr waren, so fielen sie den Rathmännern oft schwer genug und man war 1354 genöthigt, in Betreff der Verpflichtung zu denselben ein eigenes Statut aufzurichten. Wer grade in einem Falle die Reise "reiten" sollte, wird von der Bestimmung der Bürgermeister abhängig gewesen sein. Es springt aber in die Augen, daß nicht bloß die Mitglieder des sitzenden Raths, sondern der gesammte Rath sich solchen Expeditionen unterziehen mußte, und daß die Uebernahme derselben keineswegs einer festem Reihenfolge unterlag, denn während Johann Wise in sieben Jahren 47 Reisen machte, ist von Diederich Lasche so wenig, wie von den Bürgermeistern Heinrich v. Ricquerstorp und Gert v. Slawestorp eine einzige vermerkt.

Auch an Geschenken, Ehrengaben und Almosen zahlte die Kämmerei ein Erkleckliches. Die Anwesenheit des Landesherrn in der Stadt, Ereignisse in der fürstlichen Familie, der Besuch angesehener Personen setzte die Kämmerei jedesmal in Unkosten.

Mehrfach sind Ausgaben für den Ratskeller notirt, welcher von einem Kellermeister verwaltet und von den Weinherren dirigirt wurde und dessen Erträge den Rathmännern zu Gute kamen. Mehrere Pöste betreffen den Marstall, welcher, wie wahrscheinlich auch das Kriegswesen, unter der Aufsicht der Stallherren stand.

Leidlich regelmäßig sind die Zahlungen der verkauften Renten vermerkt, welche vorzüglich nach Lübek gingen. Im Anfange des Buches sind die Copien mehrerer Rentenverkäufe eingetragen, die hier aber nicht mit abgedruckt, sondern nur ihrem Inhalte nach angegeben sind. Beiläufig ist nach diesen dem Buche eine Aufschrift gegeben. 1 )

Großes gab die Stadt auch aus für Bauten allerlei Art, denen damals schon eigene Bauherren (bumesteri, magistri edificatorii) vorstanden. Solche Ausgaben betrafen theils Materialien, wie Schwellen (svlle, limina), Sparren, Wagenschott (engl. wainscot, Tafelholz), Kalk, Dachsteine, föhrene Dielen, Balken, eichene Bretter, Ziegel und Latten;


1) Hic sunt copie privilegiorum Septem fratrum et Bogheneri, domini Willekini de Proceken, Meynekini de Puteo, plura arbitria consulum et ciuitatis.
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theils sind die Structuren augegeben, für welche sie gemacht wurden: so das Rathhaus, der Ziegelhof vor dem Lübschen Thore, der von den Ziegelherren beaufsichtigt wurde, der Pfandkeller, die Garbräterbänke, die Büttelei, das Heringshaus, die Wage, ferner die Befestigung der Stadt, der Wall und Graben beim Lübschen Thore und beim "Rosengarten", der Thurm (wikhus) vor dem Pöler Thore, bei der Wasserpforte und bei der Weberstraße und noch ein vierter, sowie die Zugbrücke vor dem Meklenburger Thore. Auch zu den Dämmen vor der Stadt verwandte die Kämmerei alle Jahre, sowie auch sonst allerlei Erdarbeiten ausgeführt wurden, wie ein Graben durch das Moor, auf der Ricquerstorfer (Baumfelds) Wiese, Zwei Siele vor dem Meklenburger Thore, der Scheidegraben gegen Grese. Auch für Torf stechen sind Ausgaben notirt.

Endlich enthält ein eingeheftetes loses Blatt ein paar Willküren, welche hier nicht abgedruckt sind, und eine Berechnung der Ziegelherren aus dem Jahre 1330.

Wir müssen uns darauf beschränken, von dem Inhalte des Registers vorstehende skizzirte Darstellung zu geben und auf eine eingehendere Behandlung verzichten, welche, wenn sie erschöpfend sein sollte, einen allzu großen Raum in diesen Jahrbüchern in Anspruch genommen haben würde, und sind diese gleich weniger der Veröffentlichung urkundlichen Materials, als vielmehr der Verarbeitung desselben bestimmt, so sind doch Denkmäler wie unser Register aus dieser Zeit selten genug und dies, wie uns scheint, nicht bloß für die Wismarsche Specialgeschichte hinreichend nutzbar, als daß wir nicht hoffen sollten, man werde die Publication desselben als einer inhaltsreichen Urkunde an dieser Stelle ausnahmsweise gutheißen.

Wir bemerken zu dem Abdrucke noch, daß, während im Originale die einzelnen Posten unter einander gesetzt sind, dieselben hier hinter einander, durch einen Strich getrennt, folgen. Die Absätze werden durch den Inhalt der einzelnen sich rechtfertigen. Gestrichene Posten sind cursiv gedruckt.

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Auf der inneren Seite des hinterem Umschlagblattes.

(1319.) Henneco de Rene conuenit duas bodas a camerariis, videlicet a domino Bernardo Clumpsiluer et domino Andrea Laschen a proximo pascba ultra ad annum vnum pro vij mr. lub. den. Scriptum anno domini M°ccc°xix°. — Blome per eundem annum bodam suam pro vj mr s . lub. fideiussores sunt. ............. Arnd wantscerere bodam suam pro v- 1 ) mr a . lub. Peter sartor de boda sua vicina bode Henneconis de Reene dabit iiij sol. .............. Wilkyn Plvckebotere 2 ) de boda angulari vj mr. lub. Ide Brud de boda sua v mr s . lub. Greta de boda sua iiij mr s . lub. Mornewech fidus. Gener Henneconis hokeman conuenit bodam Kotonis pro iiij or mr s . lub. ....................... Thideman gropenghetere vnam bodam pro iiij or mr s . lub. Lvdeco goldsmid conuenit bodam pro iiij or mr s . lub. Martyn .............. Conradus piliator conuenit antiquam bodam Plvckeboteren pro ......... Hinricus goldsmit conuenit bodam suam pro xij mr s . .................... reliquas vj mr s dabit Egberd campsor.


Auf der inneren Seite des vorderen Umschlagblattes.

Westfal bokeman conuenit wagham pro v mr s annuatim.

(1320-1324.) Camerarii Andreas Lasche et Ghert Slawestorp sustulerunt de bonis arrestatis domini Vickonis de Stralendorp vij mr s . Item viij mr s . Item xij mr s de Borkano. Item vj mr s et vi sol. Item xij mr s ex parte domini Bernardi Clumpsiluer.

(1327.) Nos Nicolaus Rabode et Hinricus Klumpsiluer habems vij- so. ex parte puerorum Johanni Cristi(ani) ad ..... andum hereditas suas, quos nobis presentarunt Vos gener Plvckeboteren.


Fol 1]

Anno domini M°ccc° sexto in Ascensione domini inchoatur liber computacionis camerariorum dominorum
Hinrici Kadowen et Nicolai Raboden.

Henneke Herderi conuenit per. annum Aa salsam pro marca denariorum. — Isti conuenerunt bodas suas a proximo pascha ultra annum. Albertus de Klvtze


1) Für die in dem Manusript des folgenden Registers angewandten durchstrichenen Ziffern 1/2 (1/2), 4 1/2 (4 1/2), 9 1/2 (9 1/2), d. i. einhalb, fünftehalb, zehntehalb, sind in dem folgenden Abdruck die Bezeichnungen j-, v-, x- gebraucht.
2) Der Schreiber hat in den Eigennamen und in den deutschen Wörtern, welche hie und da vorkommen, für den Vokal, welcher jetzt -ü- lautet, immer den Buchstaben -v- gebraucht und denselben durchstrichen, wie -ø für -ö-; ein durchstrichenes -u- für -ü- kommt nicht vor. Ein nicht durchstrichenes -v- erscheint nur in dem deutschen Worte vnde. Da ein durchstrichenes -v- augenblicklich in der Druckerei fehlt, so ist in dem folgenden Druck immer ein undurchstrichenes für ein durchstrichenes -v- gesetzt.
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bodam angularem pro v mr s . lub. Conradus barbitonsor bodam suam pro iij- mr a . Thideke Tilental bodam Rungonis pro xl sol. lub. Johannes barbitonsor bodam suam pro iiij mr s . Boytin bodam suam pro xl sol. et habebit duos annos. Sceere bodam suam pro iij- mr a . Nicolaus Bøycenborch bodam angularem Bvtzowen pro iijj- mr a . Dreweke garbradere suam pro xx sol. Kruse fertor suam pro ij mr s . Lambertus Paues suam pro ij mr s . Dominus Kosuelt suam pro ij mr s . Blankenberch suam pro ij mr s . Hosang suam pro iij mr s . Johannes wantscerere suam pro iiij- mr a . Matheus sartor suam pro ij mr s . Rybe suam pro vj mr s minus iiij sol. Rasecop suam pro ij mr s . Gerrardus sartor conuenit bodam Johannis de Rene pro iiij mr s . Henneke de Klinken bodam suam pro ij mr s . b] Lorifex de sua xxxx sol. b] ........ conuenit bodam pro iij mr s . Willekinus Pluckeboter conuenit bodam [J]de Brud. iij- mr a . Vichle sartor suam pro ij mr s . Grote Hinricus suam pro ij mr s . Runge pro sua iij mr.

....tores reddituum dominus Conradus Reynoldi de tribus annis anno quolibet j mr. Dominus Strømekendorp de iiijor annis quolibet anno xij sol. et de duobus annis suorum ortorum quolibet anno viij sol. slau. Dominus Rodekoghele viij sol. slau. [pro] orto(?) caulis. Dominus Ludolfus de Mølne de tribus annis quolibet anno j mr. slau. Dominus Hermannus Walmerstor(p) de isto anno j mr. slau. Dominus Hinricus Syphus x sol. slau. de isto anno. Vos Osberni xij sol. slau. de hoc anno. 2] Pro liminibus et sparris Swedensibus x mr. — Pro ponte ad secretum iiij mr. — Pro pilis et muris erectis x mr. — Dominus Krøpelin et dominus Johannes Kalsowe xij sol. versus dominum nostrum in Sterrenberch. — Dominus Hinricus Kalsowe et Hinricus Howentorp versus Zwerin cum Wuluone xij sol. — Domini Johannes Kalsowe et Lvdeco de Mølne ad dominum nostrum versus Sterrenhergh x sol. — De festo sancti Johannis. Hinrico notario nostro iij mr s . Hinrico famulo nostro j mr m , — Domino nostro Magnopolensi xxx mr s lub. in pane et ceruisia versus Daciam cum Cristoforo quondam rege.— Dominbus de Godebutz j mr. lub. — Domino Johanne de Klvtze xxiiij sol. de pasca. — Planantibus moor xxvj sol. — Fossoribus sespitum xxij mr s . — Ad hauenam iiij-mr m . — Domino Martino vj mr s pro lesta cer(uisie) domino nostro. - Versus Sterrenberch j mr. den. per Johannem Rodekoghelen et Johannem de Kalsowe. — Pro liminibus,

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b] weghenscot et sparris xix mr s . — b] ...... iiij- mr m .

Pro calce iiij- mr m . — Bernardo Glaseman v- mr m . pro lignis. — Domini Johannes Kalsowe et Wentorp ij mr s versus Rozstok et Sterrenberch. — Pontifici ante valuam Lubicensem viij- mr m . — Pontifici ante valuam Magnopolensem v mr s . — Fossoribus pro renouacione antique sespitis xxij sol. Item v mr s . pro fodiendo ante valuam Lubicensem et apud Rosengarden. — Reysa versus Sundis per dominos Martinum et Wentorp vij mr s . lub. — Sagittariis versus Sundis viij mr. — Domini Rodekoghele, Wentorp et Eghardus vnam mr m . — Domine Alheydi apud minores j mr m de Michaelis. — Dominabus de Godebutz vnam mr m . — Domino Thiderico de Vichle xxiiij sol. — Domino Storm vj mr s . — Pro triangulo ad consistorium xx mr s . — Domino Conrado de Mandrowe xiij sol. pro tunica. — Domine Magnopolensi ad puerperium xxxviiij mr s . — Nicolao Kriwitz ix mr s . slau. de redditibus trium annorum preteritorum. — versus Lvbeke Kropelin et Kalsowe iij- mr m . — Domine Johanne de Klvtze de Michaelis iij-mr m . — Domino Johanni de Varne versus Parchem viij sol. — Domino Johanni de Klvtze fratri predicatorum ij mr s . — Dominus Johannes Wise et Hinricus notarius noster versus Schoneberch viij sol. de sancto Spiritu. —

3] Gherardo de Bokholte in Lvbeke xx mr s de festo sancti Martini. — Pro ponte vaccarum iiij- mr s . — Fossa trans mor xxxvj solidos. — Distincionis fossa inter dominum Pren et nos j mr m . — Pro ij sylis extra valuam Magnopolensem iij- mr m . — Domino Rodekoghelen xiij mr s . — Domino Gherardo de Tribbeses xxx mr s et post festum Cristi dabuntur xx mr s nuncio suo. — Dominus Tidericus Siphusen viij- mr m . — Fabro xviiij mr s . — Domino Kadowen vj mr pro equo. — Marquardo Mvseken xliij soll et xx sol. pro sua taliia defalcatos. — Krøne ij mr s . et iiij- sol m . pro ceruisia. — Reysa Ribenisse Martinus Stromekendorp et Johannes Calsowe ij mr. — Hinricus notarius noster versus Schoneberch viij sol. de sancto Spiritu. — Reysa Ribenisse Johannes Calsow xvj sol. — Holt de Lubeke xxx mr. — Sagittator de Godebusse iiij mr s . — Magistro Rodolfo xij mr. lub. den., cum quibus sibi totaliter persolutum est, in quo ciuitas sibi tenebatur siue consules, sicut placitatum est per dominos Krøpelinum, Andream Laschen, Hinricum Korneken et Frodericum Kørneken. Ita inter consules et ciuitatem et dictum magistrum Rodolfum omnia in amicicia terminata sunt

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b] et finita. — b] Dominus Kadowe versus Parchem vj- sol.—

Ex parte domus sancti Spiritus xxviij sol. — Domino Johanni Kalsowen xij sol. — Domino Johanni de Wesera persolutum est totum, quod consules tenebantur Thidekino de Wesera, ita quod sicut verus prouisor seu testamentarius idem dominus Johannes consules dimisit nomine huiusmodi debiti sibi persoluti liberos, quitos et solutos. — Holdoni de Lubeke xxx mr s . lub. — Domino Hermanno Klendest Ix mr s . — Domine Johanne de Klvtze iij- mr m . — Domino nostro Magnopolensi CLxxx mr s . — Johanni Laschen iiij mr. — Magistro Ywano xxiij m. pro x marcis puri. — Arnoldo de Molne iiij mr. et vj sol. ad structuram. — De pascha domine Wendelen apud fratres j mr. — Monialibus de Godebutz j mr. — Pro auena L mr s . — Hinrico notario vi mr s . Bernardo vi mr s . Famulis tribus xij mr s . Cancro xxx sol. Pro tunicis siluaricis (?) famulorum iiij- mr m . Pro eorundem tunicis vij- mr m . tempore pasche. Pro tunicis nostri notarii et bernardi vj mr s . Pro vino xl mr s . Custodientibus valuas x mr s . Stabulario viij- mr m . Pro tunicis stabularii et magistri xxvj sol.

Fol. 4] (enthält einen Rentenverkauf von 30 Mark Lübisch aus der A. Wismar Mühle für 220 Mark an den Lübischen Bürger Heinrich Bögener von 1327, Februar 15, und einen Schuldvermerk auf 117 Mark Lübisch für Rudolf v. Dülmen zu Lübek.)

Fol. 5, 6 a] (enthält einen Rentenverkauf an den Lübischen Kleriker Herman Sövenbröder auf 15 Mark für 150 Mark Lübisch von 1327, Febr. 16.)

6 b] Anno Domini M° ccc° xxvij° in Ascensione eiusdem domini camerarii electi domini Rabode et
Klumpsiluer, quorum computacio hic conscripta reperitur.

Gnvbbig conuenit bodam suam pro iiij- mr a . Ghisle bodam suam angularem pro v mr s et Henneko de Bremis cum ea. Albertus de Klvtze fidus. Boyzenborch corrigiator suam pro iiij- mr a . Scere pro sua iij- mr m . Magister Conradus pro sua iij- mr m . Magister Johannes de Gøtingen pro sua iiij or mr s . Vichle sartor pro sua ij mr s . Kruse pro sua iij- mr m . Grote Hinricus pro sua iij- mr m . Hosang pro sua iij mr s . Dominus Kosuelt pro sua ij mr s . Matheus sartor pro sua ij mr s . Rybe pro sua vj mr s . Tiletal pro sua iij- mr m . Lorifex pro sua iij- mr m . Lvdeke soltman pro sua ij mr s .

7] Rasecoppes wif pro sua ij mr s . Tornator pro sua ij mr s .

Blankenberch pro sua ij mr s . Lemmeke Paues pro sua iij mr s . Drewes garbradere pro sua xx sol. Gherco

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sartor pro sua iiij sol. Boytin suam pro iij- mr a . Kølnere pro sua iij- mr m . Henneke Honouere iij- mr m . Reyneke proba iij mr s pro boda Polonica. Ghiseke sartor pro sua v mr s .

Greue de Pøle xxvj sol. pro Aderholmen et Henneke Rughe cum eo. Natiuitatis beate virginis dabunt. Henneke Herderi pro Aa salsa mr m , quolibet tempere iiij sol.

Computacio hic incipit.

Dominus Martinus vnam marcam versus dominum de Werle. — Dominus Wyse vnam marcam versus Scøneberch. — Nuncio versus Daciam xij solidos. — Dominus Wentorp versus Kriwitz xxi sol. — Domini Wentorp et de Molne ad dominum meum versus Sterrenberch vnam marcam. — Dominus Wyse versus regem pro priuilegiis v- marcam. — Nuncio versus Daciam xviij sol. — Nuncio versus Daciam vnam marcam. — Versus Sundis per dominos Kropelinum et de Molne vj- marcam. — Versus

b] Ribbenitz dominus Eghardus xx sol. — b] Bagginis de Godebutz vnam marcam. — Wendelen apud fratres j m. — Ollifusatrici xij sol. — Dominus Wyse ad regem ij m. — Dominus Ludolfus de Molne x s. ad episcopum. — Reysa Goslarica xxiiij s. — Tammeken ix s. versus Rvygen ad dominum meum et Wernemvnde. — Dominus Rodekoghele et Eghardus Walmerstorp versus Ribbenitz ad dominum meum xlij s. — Pons antique Wismarie, waghebrvgge, porta aque in ponte Stephani, sca(m)pna piscium, propugnaculum pontis ante valuam Haroldi, propugnaculum fra(n)gendum retro Jacobum Mulen et aliud ibi iuxta construendum, via trans foueam aduocati ad portandum wordinge iuxta portam Cancri xxxij m. — Nachtegalen fahre xviij m. — Clerico Septem fratrum viij- m m . — Bøghenero xxx m. — Domino nostro Magnopolensi primo xl m. — Eidem secundo xxxiij m. — Comiti Zwerinensi in ceruisia et medone viij m.

8] Domino Gherardo Tribbeses Lij (?) m. lub. — Holdoni ciui Lubicensi xxx m. — Domino Ludolfo de Mølne xx m. ex parte puerorum domini Sifridi de Bokholte.

(Hier folgt der Vermerk einer Rente von 20 Mark für 200 Mark an Arnd Wildeshusen zu Lübek von 1327, December 6.)

Scriptum anno Domini M° ccc° xxvij die sancti Nicolai.

b] Domino Hermanne Klendest Ix m. Adhuc tenemur sibi xxxviiij m. lubicenses de redditibus retentis. — Hermanno Simitzen CL m. lubicenses datas domino nostro Magnopolensi. — Heredibus Johannis Voot x m. lubicenses pro

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vltimis redditibus. — Regi amoto cum reysa xj m. — Pro refectione wage xxviij s. — Marquardo Mvseken duas m. Cum hiis duabus marcis habet totum, in quo sibi tenebamur ex parte Middeluar. — Reysa ad Sundenses pro composicione vi m.

9] Anno domini Millesimo ccc° xxviij° came(ra)rii domini Thidericus Lasche et Hinricus Klumpsiluer perhurauerunt bodas.

Ghisle et Johannes de Bremis bodam pro v m. Bøytyn suam pro iij- m a . Johannes de Gøtingen suam pro iiij m. Thiletal suam pro iij- m a . Rasekoppes wif suam pro ij m. Kyue suam pro ij m. Tornator suam pro ij m. Hosang pro sua iij m. Schere suam pro iij- m a . Glvbbing suam pro iiij- m a . Vichle sartor suam pro ij m. Ghereke sartor suam pro iij- m a . Lorifex suam pro iij- m a . Lodwicus sutor suas ambas pro iiij- m a . Johannes Bøycenborch pro sua iiij- m a . Grote Hinricus pro sua iij- m m .- b] Kruse pro sua boda iij-m m . b] Conradus barbator pro sua iij m. Lvdeke soltman pro sua ij m. Ghiseke sartor pro sua v m. Dominus Koosuelt pro sua ij m. Mattheus sartor pro sua ij m. Dreweke garbradere pro sua xx s. Hinceke de Svlta pro sua iiij- m s . Spanttekow suam pro iij- m a . Kølnere suam pro iij- m a . Bremere sutor angularem pro xliiij s.

Henneke Herderi pro Aa vnam m m .

10] Anno eodem receperunt prata ante Hillenbrvgge ad iiij annos quilibet pro j marca. Dominus Krøpelin. dedit suam marcam de sua. Dominus Ricquerstorp. Dominus Andreas Lasche, dedit pro sua marcam. Dominus Johannes Kalsowe. Dominus Varner. dedit. Dominus Kadowe. Dominus Rabode. Dominus Thidericus Lasche. dedit. — Habentes Lipetz ad vnum annum. Dominus Rodekoghele. dedit. Dominus Slawestorp. dedit. Dominus Andreas Lasche, dedit. Dominus Wesera. dedit. Dominus Kalsowe. dedit. Dominus Rabode, dedit. Dominus Klumpsiluer. dedit. Dominus Wentorp. dedit. — Habentes prata per annum ante valuam antique Wismarie. Dominus Conradus Reynoldi. dedit. Dominus Strømekendorp. dedit. Dominus Bernardus Volmari. dedit.

b] Anno eodem infra octauas Ascensionis. — Kornekino xx m. — Duobus currentibus Daciam xx sol. — Dominus Wyse versus regem in Rozstok ij m.

Herder de Schimme dedit ix sol. lubicenses de prato iuxta Aa.

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(Hier folgt die Copie eines Leibrentenverkaufs von 18 Mark für 150 Mark an den Pfarrherrn Wilken von Proseken und dessen Mutter zum Besten des h. Geistes von 1328, Juni 6.)

11] Pro vino iij- m m . — Reysa versus Godebutz j m. — Versus Lvbeke reysa xxiiij s. — Dominus Martinus ad dominum Lvtzowen viij s. — Versus Sterrenberch j m.— Pro lignis Suedensibus xliiij s. — Pro aliis lignis xiiij s. — versus Sterrenberch vij s. — Domino Martino versus Daciam ij m. — Domino Krøpelino versus Sterrenberch xxiiij s. — Arnoldo Wildeshusen v m. de festo Johannis baptiste. — Magistro Johanni Burgimagistri vj m. — Pro cemento calcinando v m. et xviij d. — Domino Wentorpe xxx sol. consumptos Greuesmolen. — Domino Kropelino versus Greuesmolen Lij s. — Pro spaarris xxiij s. — Sororibus de Godebutz vnam m. reddituum. — Sorori Alheydi apud fratres j m. — Domino nostro Magnopolensi L m. — Duobus currentibus Daciam iij m. — Domino Kropelino versus sterrenberch j m. — Domino nostro Magnopolensi ad nupcias xxiiij m. pro iiij lestis ceruisie. —

b] Fratribus minoribus iiij m. pro j- lesta brasei. — Versus Trauenam domini Johannes Krøpelin et Martinus Strømekendorp j m. — Reysa versus Zwerin per dominum Wentorp pro equis Mulen xxvj- s. — Pro eisdem equis versus Sterrenberch ad dominum nostrum xij s. — Messoribus iiij m. et vij s. — Domine Kratzes ij m., quas dedisse debuissent aduocati. — Pro lateribus tectoriis ij m. — Wernero de Dale xij sol. pro litteris versus Scanør. — Inuitacio domine nostre xvj m. constetit. — Donacio eidem data xxxiiij m. — Vltima reysa pro equis Mulen iij m. — Hennekino Pickardo nequam ij m. lub. — Dominus Rodekoghele et dominus Eghardus Walmerstorp versus Sterrenberch xxvi s.— Dominus Lvtzowe in domo Rodekoghelen xxviij s. — Pro pice x s. — Versus Lvbeke xx sol.

Nostri consules tenemur Hermanno et Arnoldo fratribus de Sosato m platea carnificum xiiij pulcros pannos in Natiuitate Cristi soluendos ad viij m. et iiij s. Epiphanye persoluti debent esse.

12] Dominus Wentorp versus Zwerin xxij s.— Dominus Klumpsiluer versus Lvbeke xij s. — Domino Blikcen pro ceruisia ix m. — Pueris de Bokholte x m. de Michaelis. — Thome Morkerken xiiij m. pro sericeis frustis et speciebus domine nostre datis. — Domino Gherardo Tribbeses L m. lub. — Pro scalis argenteis domine nostre

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Magnopolensi datis xvij m. lub. — Pro litiera regis xliiij m. — Domini Rodekogh(e)le et Klumpsiluer versus sterrenberch iij m. — Dominus Martinus Stroslash;mekendorp ad episcopum vnam m. — Domino Slawestorp iiij m. — Domino Nicolao Dedden lx s. — Septem fratrum viij- m m . de Michaelis. — Domino Andree Laschen iij- m m . pro tunica H(inrici). — Dominus de Mølne viij s. versus Greuesmolen. — Holdoni de Lubeke xxx m. de redditibus. — Bøghenero xxx m. de Michaelis. — Magistro Ywano xx m.

b] de redditibus. — Fabro xiiij m. — b] Domino Hermanno Klendest Ix m. lub. — Dominus Ludolfus de Mølne vj s. versus Bukowe. — Idem dominus Ludolfus ibidem j m. — Pro tunica Hinrici iij m. — Berteheylen pro vino vij m. — Domino Hinrico Syphusen j m. — Pro speciebus, caligis et serico v- m. — Reynekino Seleghen pro speciebus viij s. — Notario nostro de Natiuitate Cristi iij m. — De Natiuitate Cristi tribus famulis nostris equitantibus vnicuique vnam m. — Marquardo famulo nostro vj s. de hura. — Bernardo Kriwitz xxv s. de Natiuitate Cristi. — Dominus Hinricus Klumpsiluer sustulit vnam m. de redditibus Michaelis dominarum de Godebutz. — Valuatoribus iij- m m . — stabulario xxx s. — Kreuete vj s. — Petro Marlowen jm. — Dominus Klumpsiluer sustulit j m. de Natiuitate Cristi ex parte bagginarum de Godebutz. — Domino Sali xxx s.

13] Domino Johanni de Wesera viij s. — Landesbando vnam m. — Wendelen apud fratres j m. — Relicte Willikini Aduocati j m. — Pro xiiij pulchris pannis C et xvi m. — Dominus Sapiens versus Marchiam iij- m m . — Dominus Rodekoghele versus Sundis viij- m m . — Dominus Kropelin versus Sterrenberch viij s. — Domini Rodekoghele et Kropelin xx s. versus Bukowe. — In vltima reysa ad dominum nostrum xxviij sol. — Domino meo ad sepulturam xxx m. domicello nostro computandas et nobis soluendas. — Witfote vij sol. ad Marchiam. — Equitantes ad sepulturam viij m. consumpserunt. — Ollifusatrici bis xij s. de redditibus duplicibus. — Domino Hinrico Riequerstorp v m. — Domino Rodekoghelen et Domino Martino xi sol. versus Bukowe. — Nachtegalen xviij s. — Pro hereditate Gøghelowen L m. — Domini Krøpelin et de Mølne versus Rozstok v m. — Domini Syphus et Bernd

b] Volmari xx sol. versus Dartzowe. — b] Dominus Krøpelin versus Zwerin ij m. — Domini Krøpelin et Kalsowe vj- m m . versus Lubeke. — Domini Martinus et Wise ij- m m . versus Sterrenberch. — Berteheylen pro vino xiiij m. et xx d. —

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Domicello nostro xxx m. in commemoracione domini nostri. — Domino Eghardo versus Slauiam ij m.— Domino Wysen versus Slauiam iij m. et ij sol. — Domino Syphusen versus Lvbeke xij s. — Domino Wysen versus Slauiam j m. — Domino Syphusen versus Lubeke j m. — Slichtekrulle vj sol. versus Rozstok. — Pro equo xj m. — Pueris domini sifridi de Bokholte x m. redditus de pasca. — Pro dimidia lesta ceruisie comitis Zwerinensis v- m m . — Pro stomatico xxiiij s. — Domino Wysen versus Kriwitz viij s. — Pro cemento v m. — Domino Johanni de Wesera viij s. — Pro sigillo domicelli nostri v m. — Domini Eghardus et Wyse iiij m. versus Slauiam. — Domini Rodekoghele et Martinus in duabus reysis ad dominum de Werle iij m. et xi s. — Versus Dartzowe dominus Rodekoghele et dominus Martinus Strømekendorp iij m.— Versus dominum de Werle in Keetze iij- m m . Rodekoghele et Wyse. — Dominus Kropelin et Wentorp ij m. versus Zwerin. — Ollifusatrici xij s.

14]

De turri.

Ex parte domicelli nostri Magnopolensis hec infrascripta sunt exposit et promissa. Domino Hinrico Vresen consuli Rozstokcensi quinquaginta marcas dedimus. Domino Hinrico Ricquerstorp dedimus xv m. nomine domini Lvtzowen. Domino Martino Strømekendorp dabimus proximo Michaelis xxxv m. x s. pro sespite. Domino Eghardo Walmerstorp xxxviij m. dabimus in proximo Michaelis. Domino Wysen xxvij m. Michaelis. Domino Wyperto Lvtzowen Lx m. dedimus. Domino Ludolfo de Mølne xviij- m s lub. dabimus ex parte domini Lvtzowen proximo Michaelis Wittenbeken denumeratas. Domino Johanni Kropelin xiij- m s . lub. den. ex parte domini Johannis de Plesse proximo Michaelis. Domino Johanni Kalsowen xl m. ex parte domini Thiderici Klawen proximo Michaelis. Domino Vikkoni Stralendorp dedimus iiij m. minus ij s. de xlvij m. Johannis sibi dandis. Domino Krøpelino v m. ex parte domini Lvtzowen. Domino Johanni Kalsowen xxvj m. pro domo Michaelis. Domino Krøpelino vj m. et vj sol. de domo allecis. Domino Kropelino xvij m. cum viij- m a . in computacionem domini Martini scriptas. Domino Martino xxxv m., de quibus dedimus domino Krøpelino viij- m m . et defalcabit x s. pro sespite et ad hoc iiij M. laterum et Hermanno Rikelant iij m., domino Ricquerstorpe xiij- m s . Berteheylen dabimus xxiiij s. de debito domini Eghardi.

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b, 15 a] (Hier folgt eine Copie eines Leibrentenverkaufs von 24 Mark, bez. 18 Mark für 220 Mark an Meineke vom Sode zu Lübek und dessen Schwester von 1328.)

15 b] Domine Johanne de Klvtze iij- m m . — Domine de Godebutz vnam m. — Versus Marchiam domini Krøpelin et Martinus Stromekendorp iij- m s . — Inuitacio comitis Zwerinensis xxx m. — Pro tunicis famulorum xj- m m . interscisis. — Pro griseis tunicis eorum iiij m. — Pro tunica Bernardi xxxv s. — Valuatoribus v m. — Domino Hinrico Rikquerstorp xv m. ex parte domini Lvtzowen.— Berkhane sustulit de Johannis suam marcam. — Domini Krøpelin et Wentorp iiij- m s . versus Zwerin. — Wittenbeken x m. ex parte domini Lvtzowen. — Pixarto iiij-m. pro arte. — Pro caligis familie comitis xx s.

16] Anno domini Millesimo ccc° xx° nono in Ascensione domini domini Nicolaus Rabode et Thidericus Lasche in camerarios sunt electi.

Eodem tempore conuenerunt isti infrascripti bodas suas a proximo pascha vltra annum. Rasekoppes wif suam pro duabus marcis lub. Tornator suam pro duabus marcis lub. Vichle sartor suam pro duabus m. lub. Boytin suam pro iij- m a . lub. Lambertus Paues suam pro ij m. lub. Tammo suam pro v m. Albertus de Klvtze suam. Johannes wantscherere et Gnvbbin(g) eorum pro iiij- m s . Henneke Greuesmolen pro sua iij- m m ., pro quo fiderunt Rvmeschotele et Johannes de Wismaria. Schere pro sua iij- m m . Lvdeke soltman pro sua ij m. Dominus Kosuelt pro sua ij m. Ghert sartor pro sua iij- m s . Kruse pro sua iij- m s . Bremere pro sua xliiij s. Matheus sartor pro sua ij m. Preen sartor conduxit bodam, in qua morabatur Rybe institor, pro v m. Intravit eam festo Michaelis. Petrus Haghemester suam

b] pro iij- m s . Kolner pro sua marcam. b] Johannes Hosang pro sua iij m. Hinricus Grote pro sua iij- m s . Conradus barbirasor iij- m s . Ghiseke pro sua v m. Boytzenborch iiij- m s . Andreas garbradere xx s. Kolnere pro sua vnam marcam. Honouere suam pro iij- m s . Reyneke de Templo suam pro iij m. — Jacobus Slukeber faber conuenit fabricam ciuitatis a proximo pascha ultra duos annos pro tribus marcis lub. Duo villani de Wentorp ij m. pro Aderholmen. Werner Moderit(ze) pratum et agrum iuxta Wotrentze ad iij annos a proximo Johannis vltra, quemlibet annum pro ij m. dandis Johannis.

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Henneke Kremere sutor conuenit bodam Rybonis a proxima Michaelis vltra ad quatuor annos. Scriptum anno domini M° ccc° xxx° octaua Epiphanye domini. Pro vj- m.

17] Anno domini M° ccc° xx° nono ab Ascensione domini inchoatur computacio camerariorum subscripta.

Reysa versus Rozstok per dominos Eghardum Walmerstorp et Sapientem pro decollacione latronis equorum Roggenbuk ij m. et iij s. — Custodientes municionem domini Hardenakken consumpserunt ij m. — Versus Sowane iij m. dominus Martinus et Sapiens ex parte domicelli. — versus municionem frangendam vij m. et ij s. Item iiij m. Item iij m. pro lignis. Carpentariis ij m. Item xx s. pro ceruisia. Versus dictam municionem Hardenakken xx s. Funes ad dictam municionem xxviij s. — Bertehelen vij m. pro vino Penthecostes. — Versus Zwerin dominus Kropelin xij s. — Reysa contradicta versus Wystok xxv s. — Equi domini Varne(r)s xxiij s. —

b] Pro cemento xxj s. — b] Marquardo xxij s. de festo Johannis. — Valuatoribus iij- m m . — Berkhanen j m. — Hillen ollifusatrici xij s. — Versus Marchiam iij- m s . per dominum Eghardum et Wysen. — Nicolao stabulario xxx s. — Bagginis de Godebutz j m. — Versus Slukup domini Eghardus et Wyse xxiij s. — Versus Sowane Rodekoghele et Wyse ex parte domicelli nostri xxiij s. — Versus Wolken xxv s. contra dominum de Werle per dominos Rodekoghelen et Wysen ex parte domicelli nostri. — Jacobo Russowen iiij m. — Predicatoribus xx m. pro domo laterum. — Dominus Eghardus versus Rozstok j m. — Dominus Wentorp versus Zwerin xiij s. — Versus Lvbeke contra Dedden vnam marcam et viij s. — Item relicte Crazes v m. de aduocacia. — Dominus Wyse versus Mølengheetze xx s. ex parte domicelli. — Pro destructione turris xitj m. et ij s. — Versus Wolken contra dominum de Werle per dominos Rodekoghelen, Krøpelinum et Mar-

18] tinum xx s. in vigilia sancti Jacobi. 18] Berkhane sustulit redditus suos de festo Michaelis. — Notarius noster de festo Michaelis viij s. — Nuncio versus Rigam xxx m. — Versus Rozstok xix s. per dominos Kropelin et Eghardum Walmerstorp ex parte ciuitatis. — Ex parte domini nostri versus Sowane j m. per Johannem Kalsowe et Johannem Wisen. — Ex parte domini nostri versus Rozstok per Eghardum Walmerstorp et Ludolfum de Mølne xxiiij s. — Domino Syphusen iij- marcam cum si-

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gillo domicelli nostri ducendo versus Marchiam circa Michaelis. — Buxtehuden ante valuam Haroldi de Michaelis x s. — Domino Rodekoghelen versus domicellum nostrum xxiiij s., cum restrueret dominus Hardenakke municionem suam. — Domino Wendelen apud fratres j m. de Michaelis. — Marquardo j m. — Heynen Scvtten xxiiij s. — Bernardo suos redditus. — Notario nostro

b] iij m. — Valuatori value Magnopolensis x s. — b] Circa Michaelis dominus Rodekoghele versus Rozstok j m. — Domino. Kropelin et Wentorp ad comitem xxix s. —. Domicellus noster consumpsit in tribus comestionibus x- m s . Dyonisii.

Domino Eghardo Walmerstorp xxxviij m. de turri. Domino Krøpelino xxxij- m s . de turri. Bernardo Kriwitz xxvj m. de turri. vnam marcam sustulit inde dominus Wyse de sespite. Domino Martine Strømekendorp xxxv m. de turri, de quibus adhuc habebit duas m. et vj s. et Hermannus Rikelant iij m. habere debet et dominus Rikquerstorp habebit xiij- m s ., de quibus sustulit iij m s . Domino Vikken Stralendorp xlvij m., de quibus sustulit iiij m. minus ij s. et dominus Hinricus Rikquerstorp habebit xliij m., de quibus sustulit xiij m. Domino Hinrico Rikquerstorp xlv m. Domino Johanni Kalsowen Ixvj m. de turri et de domo.

19] Domine Johanne de Klvtze iij m. lubicenses. — Hinrico notario de Natiuitate Cristi j m. — Marquardo de eodem termino suos redditus. — Dominus Hinricus Klumpsiluer sustulit de redditibus dominarum de Godebutz xix s. et ij d. — Domino Salis xv m. slau. — Domino Gherardo Tribbeses ij m. — Boghenere viij m. — Meynekino de Soode xij m. — Pro tunicis famulorum vj- m s . — Domino Johanni Kalsowen iij m. ex parte domini Martini. Vicken Kortenakken xviij- m m . ex parte domini Ludolfi de Mølne. — Dominus Wentorp ad comitem x s. — Dominus Johannes Kalsowe disbrigabit v m. pro pane datas reuerso dommo Martino. — Domino Kadowen versus Flandriam xlviij m. — Dominis de Rozstok versus Rigam xxx- m m . ij s. — Domicello nostro ij pannos pro xx m. — Fabro xxvij s. de curia domini nostri. — Per Ludolfum de Mølne et Kadowen versus Rozstok xxi s. — Fratri Johanni de Klvtze ij m.

b]

Redditus dati Lubicensibus Michaelis.

Domino Gherardo Tribbeses lx m. quinque m. lub. Anno futuro habebimus de suis redditibus. — Boghenero

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xxx m. — Meynekino de Soode xij m. — Gherardo de Bokholte et suo fratri de festo Martini x m. lub, quas sustulit Johannes Mule. — Domino Hermanno Klendest lix m. de vitimis suis redditibus retentis et de aliis. sic totos suos habet retentos redditus. — Johanni Hoolt xxx m. lub. — Pueris domini de Bokholte x m. pasche, quas sustulit Petrus Kremere.

20] Relicte vxori Daligendorpes v m. — Aduocato nostro in Schanore vj m. — Magistro Ywano xx m. pro sallario. — Dominus Hinricus Klumpsiluer sustulit xix s. et iij- denarios pro dominabus de Godebutz de Natiuitate Cristi. — Hincekinus sustulit vj s. de pascha. — Predicatoribus pro domo laterum xxx m. — Relicte Hinrici Vrowenborch xl. m. — Wokkemanno Ix m. — Arnoldo Wildeshusen quinque m. — Pro speciebus iij m.—. Schrapetroghe x. s. — Magistro Alberto iiij m. — Dominus Kropelin, Martinus et Kalsowe versus Rostok ad iudicandum per dominum Johannem de Bvlowe et vltra ad placita cum domino de Werle Letare vj m. — Pro ambulatore empto per dominos Martinum et Kalsowen xv m. lub. — Domino Ludolfo de Mølne xvi m. ad emendum strumulum. — Feria quinta ante Palmas versus dominum de Werle ex parte domicelli nostri vi m. domini Kropelin et Marti-

b] nus. — Kaien Petro xx s. — b] Feria quinta post Quasimodogeniti iiij m. versus dominum de Werle ex parte domini nostri per dominos Krøpelin et Martinum in Ruchowe ex parte domini nostri. — Sabbato ante Quasimodogeniti domini Rodekoghele et Martinus ad dominum Johannem de Bvlowe xx s. ex parte domini nostri. — Hillen gropengheterschen xxiiij s. de Natiuitate Cristi et de pascha. — Die Walburgis versus dominum de Werle domini Kropelin et Martinus vj m. ex parte domini nostri. — Domino Jacobo de Godebutz ij m. Slau. de pascha ex parte dominarum de Godebutz. — Daligendorpeschen v m. de pascha.— Fabris xx m. — Dominus Rabode ad ....... camere xv m.

21] Anno domini M° ccc° xxx° conuenerunt isti bodas suas.

Johannes Gøtingen pro sua iiij m. Tammeke et Vlotowesche pro sua v m. Slichtekrul pro sua xlliij s. Bremere pro sua ij m. Alheydis Mundesche ij m. Alsidis pro sua ij m. Paues pro sua ij m. Ghiseke pro sua v m. Schere pro sua iij- marcam. Gherco pro sua

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iij- m m . Gnvbbing et Johannes iiij- m m . Mester Konrad pro sua iij- m m . Matheus sartor pro sua ij m. Vichle sartor pro sua ij m. Lvdeke soltman pro sua ij m. Martin sartor pro sua iij m. Kruse pro sua iij- marcam. Bøycenborch iiij- m m . Hosang pro sua iij m. Bøytyn hoke pro sua iij- m m . ad duos annos. Grote Hinricus pro sua iij- m m . Lodwicus pro sua iij- m m . Wilkinus frater eius fidit cum eo. Greuesmølen pro sua xl sol.

b] Henneke Honouere pro sua iij- m m . Haghemester pro sua iij- m m . Drewes garbradere xx sol. Sarwørte pro sua iij- m m . Reyneke de Templo pro sua iij m. Dominus Koosuelt pro sua ij m. Hinricus Bukowe institor suam bodam pro xxviij sol.

Hinricus Kerstane conuenit insulam ante valuam Lubicensem infra pontem et rennebom et nouam piscinam annuatim pro iiij sol. lub., quod exspirabit tempore, quo prata ante valuam predictam exspirabunt.

22] Computacio camerariorum dominorum Raboden et Hermanni Walmerstorp anno domini M°ccc°xxx° inchoatur.

Domine nostre tutoribus ij m. — versus dominum de Werle dominica ante penthecosten dominus Krøpelin et dominus Martinus iij m. ex parte domini nostri. — Hermanno Septem fratrum de Michaelis et de pascha xv m. — Meynekino de Sode xij m. de pascha. — Arnoldo Wildeshusen v m. de Johannis. — versus Wolken ad dominum de Werle ex parte domicelli nostri Ix sol. per dominos Martinum et Sapientem circa Johannis. — Inuitacio domini Johannis de Bvlowe ij m. — Propugnaculum Westfali x m. — Velbrvgge Magnopolensis value iij m. — Vor vvrneboort v- m m . — Vor sparren vnde svlle xx m. — Vor swedesschot iiij m. — Vor berneholt xiij m. — Abbati de Cismere xxvj m. pro berneholt videlicet. — Domino Rikquerstorp iiij m., Bvtzowen, vj m., Gherken vj m. Item j m. nautis ad iussum Gherkini. Wikboldo xij sol. Item xxiiij sol. pro lignis ad imam(?)

b] fornacem. — b] Seniori Speghel xxviij sol., fratri suo xix de pecunia abbatis. — Dominabus de Godebutz ij m. slau. — Pro refectione pontis value Haroldi viij m. — Destructio turris deconstetit cum mundificacione laterum vsque diem Marie Magdalene xiij m. — Pro vestibus crestistarum (?) xviij m. cum pancquitacione. (?) — Pro timmerholt vij m. — Ollifusatrici xij sol. de Johannis. —

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Ad episcopum iij- m s . — Bis versus Wolken v m. — Versus Lvbeke dominus Wyse j m. — Ad cretistas (?) bis ij m. — Versus Schøneberghe xx s. — Versus Rozstok domini Krøpelin et KKalsowe v- m m . Versus Bukowe domini Johannes Kalsowe et Wentorp x sol. — Versus Bukowe xx sol. per dominum Rodekoghelen et Ludolfum de Mølne pro latrocinio mulieri facto. — Per dominos Rodekoghele, Krøpelinum, Eghardum et Wentorpum versus Sterrenberch et ad dominos de Werle cum duce Saxonie xv m.

Arnoldus Witte construet domum habitabilem in proximo pascha pro x. m., in qua Johannes Dedde locauit suos fructus, in platea serdonum sita.

23] Per dominos Conradum Reynoldi et Wentorpum versus Bukowe iij m. pro latronibus mulieris. — Ad dominum Lvtzowen pro domino Eghardo Walmerstorp dominus Wentorp xxiiij sol. — Dominus Eghardus Walmerstorp versus Schøneberghe et ibidem captus iij m. ex parte ciuitatis. — Sabbato post Omnium Sanctorum versus Sterrenberghe dominus Wentorp et Ludolfus de Mølne ad placita comitis Zwerinensis et illorum de Cernyn iij m.— Hinricus versus Schonebergh met tercius pro ...i m. — Domini Wentorp et de Mølne contra comitem Zwerinensem versus Ventzekowe ex parte domicelli nostri xxix s. dominica ante Martini. — Versus Schoneberghe, cum dominus Eghardus ibidem esset captus, vj m. — Dominus Kadowe ad dominum Lvtzowen dominica ante Martini et vltra ad Trauenam ij m. — Hinrico de Sulta x m. ad

b] aduocaciam in Schanøre. — b] Pro asseribus ad domum lateream iiij m. minus iiij sol. — Dominica prima Aduentus domini versus Wolken iij- m m . domini Eghardus et Wyse. — De Natiuitate Cristi Hanna de Godebutz sustulit redditus suos ij m. slau. — Pro fossa circum curiam domini nostri x m. — Pro fossa purganda et fodienda super prato campi Rikquerstorp) ij m. — Pro stadio in loco antique domus allecium decem m. — Ad ampliandum propugnaculum Waterporte octo m. — Propugnaculum refectum circa plateam textorum xx m. — Gadera ad celarium pignorum ij m. — Scampna fartoria j m. — Ad terebintandum machinas iij m. — Emenda domus preconis ij m. — Pro refectione stadii super curia laterum

24] ante valuamLubicensem iij m. — 24] Pro griseis tunicis famulorum vij m. — Domino Conrado de Mandrowe pro hura et tunica iij m. — Daligendorpeschen xxviij s. — Pro equo Gripeswolt dicto iiij- m m . — Domino Ludolfo de

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Mølne x m. ex parte domini episcopi. — Dominus Martinus versus Trauenam infra octauas Epiphanye iij- m s . — Pro concordia versus Gnewesmolen per Rodekoghelen et Lvdekinum de Molne iij m. — Ibidem alia vice pro dicto negocio per Wentorpum et Hermannum Rikelant duas marchas. — Versus Rozstok domini Rodekoghele et Kalsowe, vbi ciuitate(s) congregati erant ante Letare iij m. — Magistro Alberto iiij m, quas sustulit dominus Ludolfus

b] de Mølne. — b] Pro vino xl m. — Ad stabulum centum m. — Bernardo vj m. — Notario xij m. — Pro tunicis eorundem vj m. — Famulis nostris xxiiij m. — Pro tunicis eorum paschalibus x m. — Valuatoribus v m. — Fabro xl m. — Westfalo xxx sol.— Pro fodiendo sespites xxvij m. — Stabulario viij m. — Pro fundamento funditus deportando turris xx m. — Pro ekene brede et tegulis vj m. — Ad equitandum Lvbeke contra Andream Burgimagistri xxviij sol.

25]

Istis Lubicensibus dati sunt huiusmodi redditus.

Domino Gherardo de Tribbeses Lj m. lub. — Domino Hermanno Kleendest xl m. — Filio domini Sifridi de Bokholte x m. — Arnoldo Wildeshusen Centum et v m. — Lvdekino de Colle xxx m. ex parte Bøgheneri. — Ad iussum domini Andree Laschen famulo Meynekini de Sode et Hermanni Septem fratrum xx- m m . lub. — Meynekino Morneweghe et Septem fratrum xx m. lub. de Michaelis. — Holdoni xxx m. lub. de Michaelis.

b] Anno domini M° ccc° xxx° primo camerarii electi in Ascensione domini videlicet domini Johannes Kalsowe et Thidericus Lasche, a quibus subscripti conuenerunt suas bodas.

Tammeke conuenit bodam suam, sicut habuit, pro iij- m a . Boycenborch suam pro iiij- m a . Schere suam pro iij- m a . Lvdeke soltman suam pro ij m. Alheydis Bantekowe suam pro ij m. Ghiseke suam pro v m. Johannes Gøtinghen pro sua iiij m. Alsida suam pro ij m. Johannes Gnvbbing et wantscherere suam pro iiij- m a . Matheus suam pro ij m. Bremere suam pro ij m. Lorifex suam pro iij- m a . Vichle suam pro ij m. Johannes Honouere pro sua iij- m m . Johannes Hosang pro sua iij m. Ghert sartor pro sua iij- m m . Mester Konrad suam pro iij- m a . Relicta Hinrici Magni suam pro iij- m a .

26] Andreas garbradere pro sua xx s. Kremers swagher pro sua iij- m m . Kølnersche. Reyneke de Templo

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pro sua iij m. Heyle Ryben pro sua ij m. Mornewe pro sua xviij sol.

Werner Møderitz pratum et agrum iuxta Wotrentze a proximo Johannis vltra ad tres annos, annum pro duabus marcis; in qualibet Natiuitate sancti Johannis dabit redditus.

Prata ante valuam Lubicensem recepta sunt ad iiij or annos.

b] Computacio eorundem camerariorum. Die Corporis Cristi versus dominos de Werle iiij m. domini Kropelin et Strømekendorp. — Pro cemento et eius calcinacione v m. et ij sol. — Pro lignis ad caicinandum vij m. et v s. — Hermanne lapiscide viij m. de muro murato. — Domino Eghardo Walmerstorp v m., quas consumpsit in captiuitate. — Pro lignis ad domum laterum xxx s. — Versus Lvbeke dominis Johanni Kropelin et Martinus contra comites circa Trinitatem iiij m. — Pro cemento vj m. iij s. — Pro lignis xxx s. et iij- den m . — Pro lignis iij m. et iiij- s. — Item pro lignis iiij m. et xv den s . — Hermanno teghelere iiij m. — Pro lignis xxj- sol m . — Pro lignis xxx sol.

27] Hartmanno tenetur ciuitas libram grossorum Michaelis. — Domino Hinrico Rikquerstorp xxvj m. Michaelis. — Johanni Kriwitz et Lvdekino Haluehoyken xxx m. minus vj s. pro argento.

b] Anno domini M° ccc xxx secundo feria sexta post dominicam Misericordia domini a camerariis dominis Johanne de Kalsowe et Thiderico Laschen conuenit seu hurauit Wernerus Møderitz pratum et agrum circa Wotrentze pro ij m. lubicensibus et insulam apud molendinum Lubicensem pro quatuor solidis a proxima Natiuitate sancti Johannis ultra ad iiij annos et redditus dabit quolibet anno in dicto feste sancti Johannis.— Eodem anno conuenit siue hurauit dominus Koosuelt bodas suas ad vnum annum pro iij m. a proximo pascha vltra et restruet parietem per ipsum inter bodas destructam. — Arnd Brunswik conuenit bodam suam a proximo Johannis vltra annum pro xx s. et ergo non sorciet cum aliis. — Hanneman pro Aa iij- m m . a proxima Natiuitatis sancti Johannis baptiste vlra annum. — Hasse Lasche domum a proximo pascha vltra annum pro ij m.

28] Anno domini M° ccc° xxx secundo in Ascensione domini electi sunt camerarii dominus Nicolaus Rabode et dominus Willikynus Albus,

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a quibus hurate sunt subscripte bode a proximo pascha vltra annum.

Euerd pro boda, quam Rybe habuit, ij m. lub. Kruse pro sua boda iij- m m . lub. Mester Koord pro sua iij-m m . Schere sartor pro sua iij- m m . Lemmeke Paues pro sua ij m. Ghiseke sartor pro sua v m. Gherd sartor pro sua iij- m m . Andreas garbradere pro sua xx s. Alsida pro sua ij m. Boytyn pro sua iij- m m . Johannes et Gnvbbing iiij- m m . Vichle sartor ij m. Honouere pro sua iij- m m . Hosang pro sua iij m. Grote Hinricus pro sua iij- m m . Alheyd Bantekowe pro sua ij m. Witfoot

b] pro sua ij m. Lvdeke soltman pro sua ij m. b] Reyneke de Templo pro sua iij m. Herman Hofnaghel pro sua j m. Vlensborch pro sua iiij- m. Hince Scherf suam pro iij m. Vlotowe et Tameke possidebunt bodas suas, sicut nunc sunt diuise; hoc placitatum est per consules et ordinatum et quiuis eorum dabit iij- m s . Super hoc camerarios non molestabunt, sicut sepe fecerunt. Hince Vindyseren pro boda et cellario xxiiij s.

Isti concesserunt pecuniam ciuitati proximo Martini de tallia eis soluendam. Howarde xx m. lub. — Nicolaus Helperici x m. lub. — Slvtere x m. lub. — Johannes kremere vj m. — Vlake Jordan decem m. — Molenstrate xv m. — Domina nostra x m. — Dankwardus ix m.

29] Hic incipit computacio eorundem camerariorum videlicet dominorum Nicolai Raboden et Willikini Albi.

Meynardo de Soode xij m. de pascha. — Relicte Willikini Daligendorpes v m. de pascha. — Domino Hinrico Syphusen j m. de pensione eius. — Dominabus de Godebutz xix s. de Johannis. — Waluatoribus de Johannis xl s. — Johanni Witten v m. ad vias Hornstorp. — Pro nouo ponte xviij m. — Ad vias extra valuam Magnopolensem nij m. — Versus Lvbeke domino Wysen iij- m s .— Versus Rozstok domino de Molne et domino Wysen duas mr s circa Assumpcionem. — Domino Rodekoghelen et Wysen versus Sowan iiij m. — Domino Rodekoghelen et Wysen versus Priwalk duas m. — Domino Kropelyno et Wysen versus Priwalk et Lvbeke ad comites Holtzacie viij m. Omnes iste reyse suprascripte facte sunt circa

b] Assumpcionem ex parte domini nostri. — b] Domino Andree Laschen versus Mølenghetz ad episcopum Zwerinensem duas m. — Willikino Daligendorp v m. de Johannis. — Berteheylen xiiij m. pro vino antiquorum camerariorum. — Pro littera domini episcopi magistro

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Willikino duas m puri. — Magistro Lvdberto xx s. — Extra valuam Haroldi ad vias xv m. — Domino Hinrico Kadowen xiiij or m. de combustione laterum. — Schereue vectori xxj s. pro vectura. — Vikken Kortenakken iij- m m de Michaelis. — Cristiano Bersen iiij m. — Domine Johanne de Klvtze iij m. — Domine de Godebutz xix s. — Domine Wendelen xix s. — Hospiti nostro in Sterrenberghe xiiij s. — Versus Lvbeke dominus Wyse xxiiij s. domini nostri. — Versus Rozstok idem Wyse xxx s. domini nostri. — Pro lateribus x m. — Heydenrico sutori xlv s.—

30] Murum inter dominum nostrum et Mulerschen xlviij m. deconstetit, — Pro stadio circa antiquam domum allecium xij m. — Pro ponte lapideo apud nowm pontem ij m. — Johanni Mulen xx m. pro hereditate ad curiam domini nostri. — Pro domo value Lubicensis x m. — Pro cemento xxx m. — Mulen v m. pro lateribus sibi datis. — Nicolao Helperici iij- m . pro lateribus datis. — Hermanno Sedelere iij- m m . pro lateribus datis. — Domino Kadowen v m. pro lateribus datis. — Haluehøyken vj m, pro lateribus datis. — Pro xij tremodiis auene xij m, vni de Niygendorpe. — Dominus Rodekoghele et dominus Kalsow versus Rozstok circa Martini iij- m m , ex parte domini nostri Magnopolensis.— Ditmer Kerstane xviij- (m m .) pro trabes ad celarium domini nostri. — Johannes Moltecow xxvij- solidum pro sulfar. — xij s. pro j tremodeum

b] auene. — b] Domino Andree Laschen xv m. ex parte antiquorum camerariorum.— Domino Johanni Kalsowen iiij m. — Dankwardo Kalsowen iij- m m , antiquo, — Domino Hermanno Rikelant j m. — Pro conciuio (?) xxiij s. antiquo. — Reynekyno Seleghen xj- m m . de antiquo. — Hinrico Gudiar v m. — Pinnekeschen j m. — Domino Rikquerstorp iij m. antiquo. — Dalygendorpeschen v m. — Domine Wendelen xix s. — Domino de Godebutz xix s. — Magistro Ywano xx m. antiquo. — Domino de Klvtze vj m. — Marq(ua)rdo Wentorp xij m. antiquo.— Dominus Rodekoghele et dominus Kalsowe ad episcopum Zwerinensem et dominus Kalsowe vltra versus Rozstok ij m. — Dominus Rikelant versus Rozstok j m. — Dominus Strømekendorp ex parte domini nostri ad placita cum domino Detleuo Røpere ij m.

31]

Data sunt subscrpta Lubicensibus.

Pueris domini Sifridi de Bokholte xx m. — Domino Hermanno Klendest x m. — Domino Hermanno Klendest xl m. — Domino Jordano Tribbeses L m. — Bøgenere

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xxx m. — Septem fratrum viij- m s . pasche. — Meynekino de Sode xij m.

De pascha dominabus de Godebutz xix s. et iij- d. —

b] Daligendorpeschen v m. — b] Pro lignis ad domum lateream vij m. et ix d. — Timmoni de Grobenitz xlij s. pro lignis quercinis. — Drvkkepenninge xxxj s. pro lateribus. — Versus Slauiam et Sowane ex parte domini nostri per dominum Wysen xxiiij s. in capite ieiunii — Versus Lvbeke bis propter composicionem domini Røpere per dominos Krøpelyn et Eghardum Walmerstorp xxx m. — Versus Wolken et Ceghenere propter illos de Cernyn iiij- m m . — Hinrico notario nostro xij m. de anno. — Bernardo xij m. — Famulis nostris xxxij m. — Valuatoribus v m. — Stabulario viij- m m . — Westfalo

32] xxx s.— Pro auena centum m. et v m. — 32] Fossoribus cespitum xlv- m m . — Pro vino Ixxxxv m. — Pro domo value Lubicensis et pro valua xx m — Pro tunica notarii iij m. — Pro tunica Bernardi iij m. — Ad expedicionem contra Røperum CL m. et vj- m m . — Pro swedesholt et berneholt xx m. —

Summa xi C m s ij m s ij sol. —

Item laterario viij m.

b] Anno domini M° ccc° xxx tercio a camerariis videlicet domino Johanne Wysen et domino Nicolao Raboden isti subscripti conuenerunt suas bodas.

Magister Conradus pro duabus v m. Hasse Lasche pro domo ij m. Grete Struuen pro sua xxiiij s. Henneke bardscherere suam pro vj m. Pauesche suam pro ij m. Alsyda suam pro ij m. Hinricus Vichle sartor suam pro ij m. Hosang suam pro iij m. Boytyn pro sua boda iij- m m . Drewes garbradere pro sua xx s. Lvdeke soltman pro sua ij m. Matheus sartor pro sua ij m. Vlotowe pro sua iij- m m . Tammeke pro sua iij- m m . Schere pro sua iij- m m . Grote Hinrik pro sua iij- m m .

33] Dominus Koosuelt pro suis quinque m. Boytzenborch suam pro iiij- m a . Reyneke de Templo suam pro iij m. Euerd paruam bodam sutoriam pro xx s. Honouere suam pro iij- m a . Lammeshøuet pro sua xl s. Wakker pro sua sex m. Runge concessit consulibus xx m. lubicenses, quas reddent sibi a proximo pascha ultra annum. medio tempore de boda sua dabit vj sol. Ghyse Wolteri bodam suam pro iij- m a . Hofnaghel suam pro j m.

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Hec exposuit dominus Kalsowe: viij m. sespitum magistro. iiij m. pro auena. Nicolao stabulario ad preciandum suos laborantes xx s. et xij s.

Ab aduocatis sustulerunt camerarii x- m m .

b]

Computacio camerariorum de expositis.

Dominus Rodekoghele et dominus Wyse circa pentecosten versus dominum de Werle ex parte domini nostri Magnopolensis ad Steghen et vltra Gvztrowe et Rozstok viij m. — Dominus Eghardus et dominus Wyse versus Rozstok circa Jacobi et vltra versus Meygenborch ex parte domicelli nostri ix (m.). — Dominus Eghardus et dominus Wyse versus Gvztrowe circa Nativitatem beate virginis ex parte domini iiij m. — Dominus Wyse in tribus reysis ad Steghen et vnam Tzvzowe vj m. ex parte domini. — Dominus Hermannus Rikelant versus Lvbeke iij m. ex parte domini nostri. — Domino Martyno pro equo viij m. — Prenoni Stenhus ex parte Swarten xij m. — Pons lapideus super via Rikquerstorp xxij m. — Via circa Cillinges krvtze viij m. — Daligendorpeschen v m.

34] de Michaelis. — Matri domini Vwani iij m. — 34] Domino Rikquerstorp ij m. — Boghenholte j m laterum; adhuc habebit ij- m. — Domino Salis ij m. super computacione. — De reysa versus Rozstok ex parte domicelli nostri Judeo iij- m s . ......... iij m. per dominum Wysen et dominum Eghardum. — Paulo iiij m. — Hospiti in Rozstok vj- m s . — Hospiti in Sterrenberghe xiiij s. — Hospiti in Gnewesmolen xiiij s. — Dominus Martynus ad episcopum Lubicensem v- m s . — Pro dammone value Lubicensis vj m. — Dominus Rabode et dominus Wyse versus Gvztrowe vj m. — Reyse due versus Steghen iiij m. — Dominus Wyse ad dominum de Werle ij m. — Dominus Wyse versus Trauenemvnde et vltra Lvbeke duas m. — Dominus Eghardus et Wyse ad marchionem viij m. — Reysa versus Steghen contra illos de Cernyn ij m. per dominum Wysen. — Reysa versus Wolken per dominum Wysen ij m. — Versus Boycenborch per dominum Wysen ij- m s .

b]

Istis Lubicensibus dati sunt redditus.

Bøghenero xxx m. — Filio domini Sifridi de Bokholte xx m.

Versus Wolken dominus Wyse xxvj s. — Versus Rozstok domini Kalsowe et Eghardus vj m. — Versus Wolken per dominum Wysen xxix s. — Dominus Hermannus Walmerstorp versus Lvbeke ij m. — Pro frusto

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astructo ad domum lateream xiiij m. —. Pro tecto fornacis cum lignis et lapidibus xxxvj m. — Pro lignis edificialibus ix m. — Ranguns sustulit ij m., pro quibus portabit ligna. — Pro fornace pistorali in curia domini nostri iiij m. — Pro refectione consistorii et bodarum ix m. — De pascha domine Wendelen v m. minus iiij s. Ottoni Pistori v m. — Vor pale vj m. — Pro lignis v fornaciuum xxx m. — Pro refectione celarii preconis viij m. — Domino Andree Laschen xxxiij m. —

35] Cuidam nuncio secreto x m. — De pascha et Martini Septem fratribus xv m — Meynekino de Sode de pascha et Martini xxiiij m. — Domino Hermanno Klendest xl m. — Domino Tribbeses Ix m. — Magistro Ywano x m. — Daligendorpeschen x m. — Domino Vichmanno iij m. — Domine Johanne de Klvtze xij m. — Bagginis de Godebutz v m. — Domine Wendelen v m. — Notario nostro et fumulis nostris, Bernardo ac aliis cum sallario et tunicis et caligis, calciis et cereis Ixx m. — Valuatoribus xlj m. — Fossoribus cespitum xxxiij m. — Vicario Ploten ix m. — Pro stabulo tenendo centum m. — Fabro xxx m. — Pro vino Ixiiij m. — Quod consules et ciues tenuerunt equos, non est computatum. — Summa ỉ (?) m. minus xxx.

b] Anno domini M° ccc° xxx° quarto circa Ascensionem domini perhurauerunt bodas camerarii domini Johannes Kalsowe et Johannes Wyse a proximo pascha vltra annum.

Magister Conradus bodas suas duas pro v m. Lantekowe suam pro vj m. Tamme wantscherere suam pro iij- m a . Herman Rambowe pro sua iij- m m . Thideke Wedeghen pro sua iij m. Gnvbbing pro sua vj m. Schere pro sua iij- m m . Ghyseke de Kølne pro sua iij- m m . Hosang pro sua iij m. Boytyn pro sua iij- m m . Lvdeke soltman pro sua ij m. Pauesynne pro sua ij m. Vichle sartor pro sua ij m. Matheus sartor pro sua ij m.

36] Johannes Kremere dictus sutor pro sua vj m. Kruse fertor pro sua iij- m m . Boytzenborch pro sua iiij- m m . Vlotowe pro sua iij- m m . Alsida pro sua duas m. Vastelauent pro sua v m. Grete Struuen pro sua xxiiij s. Tornator pro suis v m. Vitrarius suam pro ij m. Honouere suam pro iij- m a . Gherd Vorwerk suam pro xx s. Hofnaghel suam pro marca. Reyneca de Templo pro sua iij m.

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Werner Moderitz pro prato circa Wottrentze et ante valuam Lubicensem a proximo Michaelis vltra ad iiij or annos annum pro xxxvj s.

Pro auena ix m.

Andreas mvllere et Nicolaus Wartus tenentur de ventimolo proximo Martyni ij m., deinde penthecostes ij m. et deinde Martyni ij m et deinde penthecostes ij m.

b] Hinricus Swanebeke convenit siue hurauit bodam suam angularem, quam Ghyseke habet, annuatim pro viij m. lub., qui ciuitati concessit x m. lub. sibi reddendas, cum bodam amplius noluerit inhabitare. Nullus eum exquiret, quia eam, si wlt, reseruabit pro tali hura, sicut alius eam hurare vellet seu conuenire, si wlt. Quando wlt eam linquere, predicet consulibus per integrum annum ante. Hec infrascripta presentata sibi sunt, que representabit finito suo termino exspirato.

Primo rotundus claws ferreus.

Hasse Lasche dabit de wagha et domo annuatim vij m. lub.

Ciuitas tenetur domino Johanni Kalsowen ——— 1 ) concessorum prompte den. lub.

37]

Computacio dominorum Kalsowen et Wyse.

De pecunia sortilegica. Pro auena vj m. et tenemur vj m. pro auena. — De Johannis ollifusatrici xij s. — Pro auena xij s. — Messoribus et laboratoribus xviij s. — Messoribus v m. et iiij s. — Fabro ij m. — Stipendiariis xxxxviij s. — Bumesteri sustulerunt xiiij m. ex macellis carnium.

b] Exposita de pecunia sortilegica. Messoribus et laboratoribus xviij s. — Pro auena xij s. — Messoribus v m. iiij s. — Fabro ij m. — Pro auena xxviij s. — Hinrico notario nostro iij m. de Johannis. — Cursoribus marcam. — Vigilatoribus xx s. singillatim. —

Dominus Hermannus Walmerstorp tenetur xij m. pro vna sorte. Has xij m. leuabunt camerarii de locis panniscidarum ex redditibus, quas sua mater habet in locis eisdem, proximo Michaelis, cum quo Ixix sortes sunt computate. —

Domino Hermanno Walmerstorp xiiij s. pro auena.— Nicolao Kriwitz xxiiij m. — Lapiscidis ... — Bumestere


1) Radirt. Wahrscheinlich stand ducentas m. S. P. 38.
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38] iiij m. — 38] Daliendorpeschen centum m. — Wendelero j m. pro seruo in Kopenhauene. — Domino Johanni Kalsowen ducentas m. — Bøghenero xxx m. Martyni. — Dominus Rabode xij m. de prima sua sorte datas Normannis pro bordonibus. Galli. — Berteheylen xix m. et iij s. pro vino. — Gherardo Ploten iiij m. — Magistro Ywano centum m. et iij- m m . — Nicolao Dedden ix m. et iij s. — Drvkkepenninge x m. — Kerstyne Bersen x m. — Johanni Schomakere xxxij- m s . — Daligendorpe vj m. — Magistro Ywano ix m. et iij s. in pecuniam superius sibi scriptam computatas. — Bogenhaghen xij s. — Bumesteris xxiiij m. — Herman Gerre xij s. — Domine Johanne de Klvtze iij m. — Berteheylen xxvij m. pro vino. antiquo. — Pro auena marcam. —

b] Kopeken Schrodere xij s. — Pro aceto x s. — Domine

Wendelen xix s. et iij- d s . — Dominabus de Godebutz xix s. et iij- d s . — Messoribus feni xxv s. — Duas marcas pro auena. — Pro carnibus ouinis supra coggonem Johanni Rodehode viij s. — Notario nostro de Michaelis iij m. — Domino Kalsowe vij m. pro brasio dato fratribus maioribus et minoribus. ij m. datas fratri Johanni de Klvtze. — Pro auena vj m. — Looni et Hermanno Voghet ij m. — Domino Hinrico Rikquerstorp ij m. ad huram. — Judeo pro ij vlekken xij s. — Septem fratrum xxx m. de Michaelis et redditibus retentis. — Fabro ix m. et j s., quarum fiebant Johanni de Pole ij m. et domino Johanni Kalsowen iiij or m. —

39] Dominus Conradus Reynoldi dedit Meynekino de Soode xij m. ex parte ciuitatis pro sorte Galli soluenda. — Dominus Rykelant dedit de sua p..... sorte Hermanno Septem fratrum x m. et duas m. defalcabit quitando cum camerariis. — Dominus Wyse xij m. datas pro lignis vrendis laterum de sorte Galli soluenda. — Dominus Kadowe xij m. de sorte sua dicto termino soluenda datas sibi pro lignis. — Dominus Andreas Lasche xij m. dedit de sua. — Dominus Willikinus Albus dedit xij m. de sorte.

b] Anno domini M° ccc° xxx quinto camerarii videlicet domini Johannes Kalsowe et Thidericus Lasche constituti in Ascensione domini, a quibus subscripti bodas eorum hurauerunt.

Vastelauent pro boda sua. Alscida pro sua ij m. Vitrarius pro sua ij m. Lewitzowe pro sua ij m. Lemmeke Paues pro sua ij m. Wituot pro sua ij m. Lvdeke soltman pro sua ij m. Matheus sartor pro sua ij m.

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Bøycenborch pro sua iiij- m s . Swanebeke pro sua vij m. Nantekowe pro sua vj m. Gnvbbing pro sua vj m. Johannes Kremere pro sua vj m. Grete Struuen xxiiij s. Thideke Wedeghe pro sua iij m. Henneke Bremer sutor

40] bodam angularem pro iij- m s . 40] Boytyn pro sua iij- m s . Johannes Hosan(g) pro sua iij m. Kruse pro sua iij- m m . Herman Rambowe iij- m m . Tornator funifex pro sua v m. Schere sartor pro sua iij- m m . Mester Koord pro suis v m. Ghiseke coriator pro sua iij. m m . Tamme rasor iij- m m . Vlotowe pro sua iij- m m . Johannes de Hvdzem iij m. pro sua. Gherke Vorwerk pro sua xx s. Reyneke pro Templo iij m. Vlotowe pro sua iij- m m . Hofnaghel pro sua j m.

b] Hinricus Mvcelmowe tenetur ij m.
Ciuitas tenetur domino Kropelyno viij styghe latten. Ciuitas tenetur domino Johanni Kalzowen ix- c waghenschotes.

Bernd Schild emit snikkam ciuitatis, de qua soluet proximo Martini ij m., in Natiuitate Cristi ij m. et in proximo pascha iiij or m. lub.

41] Anno domini M° ccc° xxxvj, quo domini Thidericus Lasche et Ywanus sunt camerarii, isti hurauerunt bodas hic subscripti a proximo pascha vltra annum.

Ghyse suam pro iij- m a . Herman Rambowe suam pro iij- m a . Magister Conradus suam pro v m. Thideke Wedeghen suam pro iij m. Schere suam pro iij- m a . Matheus suam pro ij m. Grete Struuen pro xxiiij s. Lvdeke soltman suam pro iij m. Hosang suam pro iij m. Boytyn suam pro iij m. Boycenborch suam pro iij m. Johannes wantscherere suam pro iij- m s . Glvbbing suam pro v m. Nantekowe suam pro vj m. Tornator suam pro iij m. Vlotowe suam pro iij- m s . Tammeke suam pro

b] iij- m s . Vitrarius suam pro ij m. b] Alcyda suam pro ij m. Hoppe, que habuit Kruse, iij m. Hvdzem pro sua iij m. Vastelauent pro sua v m. Wituot suam pro iij m. Lewitzowe suam pro ij m. Honouere suam pro iij m. Gherke Vorwerk suam pro xix s. Johannes Kremere suam pro vj m. Euert suam pro xx s. Petersche suam pro v m. Hofnaghel pro sua j m.

Stacius lapiscida stat pro ventimolario ciuitatis, quod equefaciat camerariis infra hinc et festum Natiuitatis sancti Johannis baptiste.

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Henneke Bremere hurauit bodam sutoriam angularem a proximo pascha vltra ad sex annos pro iij- m a . annuatim.

42] Ab hoc anno domini Millesimo ccc° xxx sexto domini mei consules tenentes prata sortilegiata feria sexta ante penthecosten vltra tenebunt ad quatuor annos.

Bertoldus teghelere mansit ciuitati, cum recederet, xxxij m. lub. soluendas pro fauore consulum, quando prius potest. — Andreas Wartus mansit ciuitati, cum recederet de ventimolo, viij m. lub. soluendas proximo Michaelis, cum quo fidit Stacius lapiscida. — Dominus Wernerus Lewitzowe dabit singulis annis quolibet Martyni pro sua tallia duas m. lub. recipiendas ab illo, qui horreum suum habuerit, in termino prenotato.

b] Marquardus famulus consulum sustulit ij m., que debentur sibi pasche, Johannis et Michaelis et Natiuitatis Cristi. 1 ) — Hinricus Mvtzelmowe sustulit vj marchas.

Nos camerarii tenemur soluere domino Andree Laschen xiiij m. lub. proximo Martyni ex parte nostri notarii de xx m., quas consules sibi dederunt ad sollempnitatem prime sue misse. — Item Lamberto Lorf lxvj m. lub. eodem termino. Econtra tenetur Arnd Witte pro iij fertonibus satisfacere consulibus, quibus minus ponderauit cyfus debito pondere promisso per Arnoldum antedictum. — Domino Andree Laschen vj m. — Lamberto Lorf Lxvj m., de quibus rehabebimus ab Arnoldo Witten ij fertones puri et j m. lub. — Paulo xv m. — Dithmaro Vichlen xxxviij- m m .

43] Preen de Schymme et Arnoldus Witte tenentur manu iuncta ligna duarum fornacium et ad viij mvndas calcis, quarum medietatem pagabunt nunc in hyeme et reliquam medietatem, postquam fuerit seminatum, pro xiij m. solutis de pecunia sortilegica ex parte Wysen. — Dominus Kadowe tenetur pro sorte die Galli dandam ligna duarum fornacium et ad iiij or mvndas calcis, postquam fuerit seminatum, paganda. — Bvtzowe et servvs abbatis tenentur ligna vnius fornacis et duorum mvndorum calcis. — Gherd Krøghere de Dybowe et Bvtzekowe tenentur ligna ad fornacem laterum et duorum mvndorum calcis. Johannes Dedde fidus, quem tenebunt indempnem. — Schachtsnidere tenetur ligna pro j marca sibi data.


1) Ursprünglich stand iij m. und die Aufzeichnung schloß mit Michaelis; darauf ist iij durchstrichen, ij darüber geschrieben und et Nat. Cr.
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Consules soluerunt Hinrico Nigro et suis fratribus xxx marchas lub. die Martyni anno domini M° ccc° xxxvj, et dabunt eisdem proximo Martyni xxx m. lub., quibus pagatis omnia inter consules et ciuitatem ex vna et dictos fratres parte altera vertencia in bono terminata sunt et finita. Dicte xxx m. sunt persolute.

b] De pecunia sortilegica recepimus ad vsum ciuitatis xiij sortes, de quibus presentauimus magistris edificatoriis tres sortes. Item ij sortes expositas per dominum Willikynum Album et dominam Vresinnen et per eundem dominum Willikynum in vsum coggonis positas et conuersas in ceruisia et pane, lignis et sale. — Item i(i)dem magistri edificiales receperunt xij m., quas Hartmannus pro sorte dedit. — Item iidem magistri xij m., quas dominus Martynus pro sorte dedit. — Item iidem magistri xij m. datas per dominum Thidericum Laschen pro sorte.

Exposita de sortibus per dominum Wilkynum Smodesinne. xxviij d. pro neghele — Pro troia xij s. Johanni Roden. — Pro lignis vj m. Prenoni. — Camerarii sustulerunt ab ipso ij m. vj sol. iiij den. minus. — Pro lumi-

44] nibus et sepo xliiij sol. Heydenrico. — 44] Pro lignis remigatoriis xviij sol. — Pro pulte xij s. — Pro cantris iij s. — Pro moldis et scutellis vij. s. — Pro thela xi s. — Pro sepa x s. — Pro lucernis iiij s. — Libram grossorum xij- m m . et j s. — Stvremanno xxiiij s. — Krygoni xxx m. — Pro strumulo vij m. — Pro kexis et bipenni iiij or s. — Pro pane et synape xix s. — Balkerschen xiij m. pro ceruisia j s. — Pro carnibus v- s. — Pro carbonibus v s. — Pro pane x- m m . —

b] Vor boord ad coggonem xviij s. — Paulo xl s. ex parte Gheylingi. — Pro carnibus ouinis viij- s. Leoni. — Hinrico repere ij s. pro fune. — Alberto Litzowen x m. pro cer(uisia). — Domino Slawestorp viij m. pro carnibus. — Pro draad vij s. — Pro clauis v s. — Carpentariis x s.— Pro lignis edificialibus et vrendis et aliis ad snikkam aptis xxiiij s. — Fabro iij m. — Pro pisis et lardone et butiro et lagenis xiij m. iiij or sol. minus. — Item tribus stipendiariis xxxvj s, — Ricquardo braxatori xij s. — Johanni Roden xij s. — Bvlleken xij s. — Kote iuuenis xij s. — Gerhardo de Pvle v s. pro lignis edificialibus. — Gereke Loste xij s. — Johannes de Mollendino xij sol. — Exposita pro expedicione coggonis.


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45, b] Anno domini M° ccc xxx° ab Ascensione vsque in Ascensionem prouisores domus laterum videlicet domini Hinricus de Syphusen et Hermannus Rikelant. Tunc venerunt ad vsum ciuitatis vj- m holstens et x m mvrstens et j- m holstens versus Greuesmølen. — Dominus Johannes Krøpelin tenetur iij. m m holstens et iij. m mvrstens. — Dominus Thidericus Lasche iij. m holstens. — Dominus Hermannus Walmerstorp u. m et ij. m holstens. — Bernd Warendorp j m . holstens. — Witte Wilken x m mvrstens. — Hinricus Lasche j m holstens. —. ........ ij m m holstens. — Bvtzowe j. m holstens. — Domina Greta Walmerstorp ij. m et ij. c holstens. — Nicolaus Helperici tenetur vj m mvrstens de isto anno xxx primo. —

Hinricus de Gherden hurauit bodam Rungen ad duos annos quemlibet annum pro iij. m a a proximo pascha vltra. Scriptum anno xxxv dominica Oculi.

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VI.

Urkunden.


Nr. I.

Bernhard Kopman und seine Söhne verlassen dem Ritter Siegfried von Plöne alle ihre Güter in dem Dorfe Sanitz.

D. d. Ribnitz. 1313. Nov. 14.
Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Omnibus presens scriptum cernentibus Bernardus dictus Kopman salutem in domino sempiternam. Ne ea, que fiunt in tempore, lapcione temporis euanescant, racioni consonum esse dinoscitur, ut eadem agibilia scripti munimine ac uoce testium perhennentur. Nouerint vniuersi presencia inspecturi, quod ego Bernardus Kopman et mei filii scilicet Bernardus, Theodericus, Gherardus, Bruno, Arnoldus libero arbitrio et bona voluntate ex vnanimi consilio meorum amicorum omnia bona nostra ville Sagintze adiacencia Syfrido de Plone militi et suis veris heredibus cum omni iure, sicut nos habuimus, et cum omnibus vtilitatibus, fructibus infra terminos dicte ville contentis resignauimus et dimisimus rite et racionabiliter possidenda. Recognoscimus eciam, quod litteras nobilis domini Erici Danorum Slauorumque regis super huiusmodi bona habuimus, quas amisimus deo teste, si postmodum inuente fuerint, ad dicta bona nullam habebunt vim amplius vsurpanda. Vt hec firma et rata a nobis et nostris successoribus permaneant, ego Bernardus Kopman et nos consules ciuitatis Ribbenitze ad peticionem iam dicti Bernardi et suorum puerorum, Wernerus plebanus in Ribbenitze, Arnoldus de Vitzen, Fredericus Molteke, Guntherus de Lewitsowe, milites, Ludolfus Sepelyn, Reddich mit der Nese, famuli, sigilla nostra presen-

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tibus duximus apponenda. Testes huius sunt: Hinricus de Deghowe, Ny. Reddagi, milites, Marquardus Stoltenbergh, famulus, Arnoldus Kopman, Thye, Otbertus de Zelowe, Hinricus Sclichtop, ciues de Rostoke, Ludolfus Dalenborch et alii quam plures fide digni. Datum Ribbenitze, anno domini M °. CCC°. terciodecimo, feria quarta post Martini.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer engen, kräftigen Minuskel. An Pergamentstreifen hangen 8 Siegel aus ungeläutertem, braun gefirnißtem Wachs;

1) ein großes rundes Siegel, von mehr als Thalergröße, mit einer Hausmarke im leeren Siegelfelde, mit der Umschrift:

Umschrift

2) das große Siegel der Stadt Ribnitz, mit einem Stierkopfe und zwei Fischen zu den Seiten, mit der Umschrift:

Umschrift

3) ein kleines parabolisches Siegel, in dessen oberer Hälfte eine sitzende Figur, anscheinend ein Marienbild, in der untern Hälfte ein Wappenschild steht, welcher zwar etwas flach und gedrückt ist, aber noch oben zwei aufgerichtete Schafscheren und unten ein Herz zeigt, mit der Umschrift:

Umschrift

Die beiden letzten Buchstaben IZ stehen im Siegelfelde rechts neben dem Marienbilde. Die Umschrift würde vollständig lauten:

Inschriftskreuz S. Werneri de Axecowe plebani de Ribeniz.

Der ribnitzer Pfarrer Werner war also nach Wappen und Umschrift aus dem adligen Geschlechte von Axekow.

4) ein schildförmiges Siegel mit einem rechts aufsteigenden Wolf mit der Umschrift:

Umschrift

5) ein schildförmiges Siegel mit einem Gatter, mit der Umschrift:

Umschrift

6) ein schildförmiges Siegel mit drei Birkhähnen, mit der Umschrift:

Umschrift
Siegel

7) ein hieneben auf Kosten des Herrn Grafen v. Zepelin auf Aschhausen in Würtemberg abgebildetes schildförmiges Siegel mit einem rechts gekehrten Eselskopfe, mit der Umschrift:

Umschrift

8) ein schildformiges Siegel mit einem rechts hin gekrümmten Fische mit der Umschrift:

Umschrift
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Nr. II.

Margarethe v. Kardorf, des Ritters Radolph v. Kardorf Wittwe, deren sohn Radolf v. Kardorf d. j. und ihre Erben verkaufen dem Klostr zum Heil. Kreuz in Rostock das Holz von 8 Hufen in dem Dorfe Kankel.

D. d. Rostock. 1331. Oct. 11.
Nach dem Original im Archive des Klosters zum Heil. Kreuz in Rostock.

Vniuersis Christi fidelibus, ad quos presencia peruenerint, Margareta de Kercdorpe, quondam uxor Radolfi de Kercdorpe militis pie memorie, Radolfus de Kercdorpe iunior. filius eius, ac eorum ueri heredes salutem in domino. Nouerint vniuersi, quod nos matura deliberacione prehabita de consensu et consilio omnium nostrorum amicorum, quorum interest aut interesse poterit, vendidimus rite et racionabiliter ac coram dominis terrarum resignauimus preposito et priorisse ac sanctis monialibus omnibus monasterii sancte Crucis in Rozstok nemora octo mansorum ville Kankel dicte situata ab illa parte riuuli, qui transit de stagno uille Dolghen ad aquas molendini in sabene, cum omni proprietate, fructu et vtilitate et LX a solidorum iudicio et iure vasallico, pro centum marcis cum quinque Lubicensibus denariis, sicuti predicta nemora tenuimus et habuimus in hodiernum diem, ita tamen si coloni uille Kankel per incendium uel per aliam destructionem edificiis et domibus carerent, qunod deus avertat, extunc de dictis nemoribus de speciali gracia prepositi et conuentus, si se cum ipsis amicabiliter regant, subsidium optinebunt. Ne igitur hanc litteram nostri posteri et heredes et debitam vendicionem amplius imbrigare presumant, presentas litteras ego Radolfus de Kercdorpe meo sigillo vna cum sigillo Boltonis seppelin generi mei duxi communiri. Testes uero sunt: Nicolaus de Axekowe, miles, Thidericus Vinke et Hinricus de Clenperowe, sacerdotes, Hinricus Walle, clericus, Johannes de staden, Famulus, ac alii plures fide digni. Datum et actum Rozstok in curia sancte Crucis ibidem, sub annis

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domini M °. CCC°. XXX primo, feria sexta post festum Dyonisii ac sociorum eins martirum beatorum.

Nach dem Original auf Pergament. An Pergamentstreifen hangen 2 schildförmige Siegel:

Siegel

1) ein Siegel mit drei Richträdern und der Umschrift:

Umschrift

2) das hieneben auf Kosten des Herrn Grafen v. Zepelin auf Aschhausen in Würtemberg abgebildete Siegel mit einem rechts gekehrten Eselskopfe und der Umschrift:

Umschrift
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Inhalt:

B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.

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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne.


1. Vorchristliche Zeit.

a. Steinzeit.


Höhlenwohnungen und Pfahlbauten in Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.

Seitdem die merkwürdigen und viel besprochenen Pfahlbauten in der Schweiz entdeckt sind, habe ich ununterbrochen ein scharfes Augenmerk darauf gerichtet, auch in Meklenburg Pfahlbauten aus der ältesten Zeit des Menschengeschlechts zu beobachten und zu entdecken. Freilich war ich von vorne herein gegen das Vorhandensein eingenommen, da in Norddeutschland lose Erde im Ueberflusse vorhanden ist, welche mit leichterer Mühe in Gewässer und Moore geschüttet werden kann, um einen gesicherten Wohnsitz zu gewinnen, und da sich die Entdeckungen von Höhlenwohnungen im festen Boden aus der ältesten Zeit immer mehr wiederholten. Aber die Anzeichen von Pfahlbauten mehrten sich ununterbrochen, indem in Mooren immer häufiger Alterthümer, oft in großer Menge, gefunden wurden, welche nicht zufällig verloren gegangen sein konnten, sondern von einem menschlichen Wohnsitze ins Wasser gefallen sein mußten. Auch trat bei mir nach und nach die Ansicht, daß künstlich eingeschüttete Inseln zum Schutze ausreichend sein könnten, immer mehr in den Hintergrund, da nur

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steil emporsteigende und an den Rändern überragende Pfahlfundamente im Wasser genügende Sicherheit gegen wilde Thiere gewähren können, gegen welche die Pfahlbauten vorzüglich errichtet gewesen zu sein scheinen. Ich erließ daher im Quartalberichte XXVII, 1, Oktober, 1861, S. 9 flgd., eine dringende Aufforderung zur Beobachtung von Pfahlbauüberresten und ließ dieselbe in den öffentlichen Zeitungen wiederholen, freilich bis jetzt ohne allen andern Erfolg, als daß schon manche Menschen an das Vorhandensein von Pfahlbauten in Meklenburg sich gewöhnen und glauben. Denn die Entdeckung derselben ist wegen des außerordentlich hohen Alters und der dadurch bewirkten Verwesung so schwierig und mühevoll, daß sie sich nur durch lange fortgesetzte Aufmerksamkeit und Ausdauer machen läßt. Dennoch ist endlich sicher zu Gägelow ein Pfahlbau in Meklenburg entdeckt worden, d.h. die Ueberreste einer menschlichen Wohnung aus der heidnischen Steinzeit auf Pfählen im Wasser, wie sie unten beschrieben sind.

Ganz gleichen Charakter mit den Pfahlbauten haben die Höhlenwohnungen in Meklenburg. Alle in beiden gefundenen Alterthümer sind völlig gleich. Jedoch ist es nicht zu erkennen, ob Höhlenwohnungen und Pfahlbauten in der Zeit neben einander standen oder auf einander folgten.

Ich lasse hier die Beschreibung der neuesten Entdeckungen hinter einander folgen.


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1. Höhlenwohnung von Dreveskirchen.

Meklenburg hat bis jetzt keine schweizerische Pfahlbauten, keine dänische Kjöckenmödding, keine französische vorsündfluthliche Steinalterthümerlager, u. s. w., aber es hat sicher bescheidene Höhlenwohnungen aus der heidnischen Steinzeit. Es leidet keinen Zweifel, daß hier Menschen der Steinzeit ihre Wohnungen, Küchen, Keller etc. . in der Erde auch in ausgegrabenen Höhlen hatten. Diese sind im Laufe der Jahrtausende verschüttet und können nur durch Zufall bei tiefen Ausgrabungen entdeckt werden, wozu die neue Erfindung des Drainirens des Ackers mitunter, wiewohl selten, Gelegenheit giebt.

Der Herr Koch auf Dreveskirchen bei Neu=Bukow entdeckte vor zehn Jahren beim Drainiren tief in der Erde Alterthümer aller Art aus der Steinperiode, in welchen ich zuerst die Ueberreste von Höhlenwohnungen zu erkennen glaubte. Die Alterthümer lagen immer ungefähr 5 Fuß tief

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in der Erde am Abhange einer kleinen Hügelkette, und zwar gewöhnlich dort, wo Sandschollen im Lehmboden standen. Hiedurch aufmerksam gemacht, setzte Herr Koch in den nächsten Jahren seine Beobachtungen beim Drainiren fort und fand an der ganzen Hügelkette und weiter hinaus Spuren von mehr als 50 Höhlenwohnungen. Man vgl. Jahrb. XIX, 1854, S. 289, XX, S. 276, und XXI, S. 228.

Im Jahre 1858 wurden auch zu Bresen bei Rehna Höhlenwohnungen entdeckt, welche denen von Dreveskirchen völlig gleich waren; vgl. Jahrb. XXVI, S. 127.

Die Beschaffenheit der Höhlenwohnungen ist immer dieselbe. In einer Tiefe von etwa 5 Fuß findet sich ein Fußboden oder ein Herd von Feldsteinen, der gewöhnlich eine runde Form vermuthen läßt. Auf diesem Fußboden liegen nun viele Scherben von sehr dickwandigen Kochtöpfen, Holzkohlen, zerhauene Thierknochen und steinerne Alterthümer.

Der Herr Koch setzte seine Beobachtungen unverdrossen fort und hatte in den jüngsten Zeiten das Glück, beim Ausgraben einer Mergelgrube, welches mehr Gelegenheit und Ruhe zur Beobachtung bot, als das Drainiren, eine ziemlich vollständige Höhlenwohnung zu entdecken. Diese lag in demselben Höhenzuge an dem Bache, welcher die Häuser der unmittelbar an einander grenzenden Dörfer Dreveskirchen und Blowatz von einander scheidet, am Bache abwärts hinter dem Hofe Dreveskirchen, und ist die östlichste der dort bisher entdeckten Höhlenwohnungen, an der Furth durch den Bach, dessen Ufer zu den Seiten an 10 Fuß Höhe haben, also zunächst unmittelbar an einer natürlichen, alten Verkehrsstraße. Ungefähr 5 Fuß lief lagen in gleicher Ebene neben einander Feldsteine, von dem Fußboden oder dem Feuerherde, und auf und neben den Steinen viele Alterthümer beisammen auf einem kleinen Raume.

Zunächst fand sich eine große Menge Scherben von Gefäßen zum häuslichen Gebrauche, alle sehr dickwandig, mit grobem Granitgrus durchknetet, ohne Verzierungen, also sehr verschieden von den Graburnen, welche immer dünnwandig, fein und verziert sind. Es lassen sich Ueberreste von wenigstens vier dickwandigen (Koch=)Töpfen unterscheiden, indem der Boden von allen noch vorhanden ist, da sie auf dem Feldsteinpflaster standen; die Bodenstücke sind 3/4 bis 1 Zoll dick. Daneben fanden sich die Scherben von wenigstens acht kleineren Krügen mit dünnern Wänden. Auch Ueberreste von zwei sehr großen, dickwandigen Gefäßen, Vorraths=

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töpfen (?), fanden sich, deren ziemlich große Scherben fast gar keine runde Schwingung zeigen, also auf ungewöhnlich große Gefäße deuten.

Auch fand sich ein Stück von einer röthlich gebrannten Lehmwand mit ausgebrannten Stroheindrücken.

Daneben lagen viele Thierknochen. Diese sind alle zerhauen. Ich habe grade nicht so feine Ansichten, daß ich glaube, die Alten hätten die Knochen vorzüglich "deshalb" zerhauen, "um" die Leckerbissen des Markes herauszuholen, sondern ich glaube, daß sie dies gewöhnlich ganz einfach deshalb gethan haben, um die Fleischstücke in die Kochtöpfe bringen zu können, welche nicht allzu groß waren, wie dies ja auch noch heute geschieht; das Mark mögen sie sich gelegentlich dabei auch herausgeholt haben, wie heute. Es sind aber auch Knochen zerhauen, welche keine Markhöhlen haben.

Um nun den Kochherd vollständig erkennen zu lassen, fand man neben den Topfscherben noch viele ziemlich große Kohlen 1 ) von Tannenholz.

Auch die Küchengeräthe, Hausgeräte und Waffen aus Feuerstein fanden sich: eine Lanzen= oder Dolchklinge (wie Frid. Franc, Tab. XXX, Fig. 4), eine halbmondförmige Säge (wie Frid. Franc. Tab. XXVII, Fig. 4), beide schon sehr gut muschelig behauen und ausgearbeitet, ein keilartiger Feuerstein als Hammer brauchbar, drei Feuersteinspäne von verschiedenen Formen als Küchenmesser verwendbar. Alle Küchengeräthe sind offensichtlich viel gebraucht und abgenutzt.

Mehrere (scheinbar metallische) Schlacken, unter denen ein sehr großes Stück, lassen sich schwer erklären und sind wohl Producte des Kochherdes, oder später in die Erde hineingekommen.

Wir haben hier also eine vollständige Küche der Steinzeit vor uns und glauben wiederholt dargethan zu haben, daß zu einer Zeit der Steinperiode die Höhlenwohnungen in den norddeutschen Hügelländern wohl ziemlich allgemein verbreitet waren.

Diese Höhlenwohnungen haben ganz denselben Inhalt, welcher in den holländischen Steinhäusern bei Hilversum entdeckt ist (vgl. Jahrb. XXVII, S. 168).

Diese Verhältnisse sind so klar, daß man sie wohl zur Richtschnur für andere Vorkommenheiten nehmen könnte. Ich


1) In dem Mergel der Grube fand sich auch ein ziemlich großes Stück schwarzer Steinkohle als Geröll.
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kann und will mich nicht auf weit reichende Untersuchungen und Streitigkeiten einlassen, aber ich fühle mich veranlaßt, bei dieser Gelegenheit die Vermuthung auszusprechen, daß die viel besprochenen Steinalterthümer von Abbeville in Frankreich, welche unter sündfluthlichen Thierüberresten liegen oder liegen sollen, vielleicht auch Überreste von Höhlenwohnungen sein könnten, welche nach und nach von den höher liegenden steilen Wänden aus derselben Erde zugeschüttet sind. Eben so gut, als die Alterthümer von Abbeville vorsündfluthlich sein sollen, können auch die Alterthümer von Dreveskirchen dafür ausgegeben werden, da sich Mergelerde und Steinkohlengerölle über denselben gefunden hat.

Geschrieben im März 1863.

Von Wichtigkeit sind die Thierknochen. Der Herr Professor Steenstrup zu Kopenhagen hat die Güte gehabt die gefundenen Knochen zu bestimmen. Die Knochen, welche sämmtlich zu den "gewöhnlichen Haustierarten Nord= und Mittel=Europas" gehören, sind folgende:

1) vom zahmen Rind (Bos Taurus): Unterwand der Augenhöhle von einem ziemlich starken Thiere, Bruchstücke von Rückenwirbeln (durch Hundezähne angenagt), vom Becken, vom Unterarm (radius), vom metatarsus, vom humerus und zwei Phalangen;

2) vom zahmen Schwein (Sus scrofa domesticus):

zwei Backenzahne;

3) vom Schaf (Ovis Aries domest.): linker Unterkiefer;

4) vom Pferd (Equus Caballus), ziemlich mittlerer Größe: ein Backenzahn von der rechten Seite des Oberkiefers;

5) von der Gans (Anser domesticus?), ob wild oder zahm, ist nicht genau zu sagen: eine tibia (durch Raubthiere (Hunde) angenagt).

Dieses Resultat stimmt mit dem Resultate der Knochenuntersuchungen aus dem Pfahlbau von Gägelow überein, indem in diesem auch nur zahme Hausthiere vorkommen. Dennoch gehört die Höhlenwohnung noch der Steinperiode an, jedoch der Steinperiode jüngerer Zeit, da die Feuersteingeräthe schon sehr sauber und kunstvoll geschlagen sind. Es mag nicht unwahrscheinlich sein, daß je weiter nach dem Norden hinauf die Thiere in jüngern Zeiten desto mehr schon als Hausthiere in den Racen gekreuzt einwanderten.


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2. Pfahlbau von Gägelow.

Es ist jetzt mit Sicherheit ein Pfahlbau aus der heidnischen Steinzeit in Meklenburg entdeckt worden. Da ein Pfahlbau aber keinen hervorragenden sichtbaren Bau bildet, sondern meistentheils nur als Moder in der Tiefe eines Moores mit großer Schwierigkeit zu erkennen ist, so ist eine ausführliche und genaue Beschreibung der Entdeckung die Hauptsache für den Nachweis des Vorhandenseins.

In dem Dorfe Gägelow bei der Stadt Wismar, in der Nähe des Kirchdorfes Proseken, wurden in einem Torfmoor zwei Hirschhörner gefunden, welche gespalten und an allen Enden mit rohen Werkzeugen angearbeitet waren, um daraus Material zu kleinen Werkzeugen zu gewinnen (dgl. Jahrb. XXVI, S. 132). Ich veranlaßte den für den Verein eifrig bemüheten Sergeanten Herrn Büsch zu Wismar, diese Hörner für die Sammlungen zu erwerben; der Besitzer Erbpächter Herr Seidenschnur, welcher die Jahrbücher des Vereins mit großer Theilnahme liest, gab im Jahre 1861 die Hörner dem Vereine gerne zum Geschenke. Darauf ward in demselben Torfmoore eine zur Handhabe für einen Steinkeil bearbeitete kleine Elenschaufel gefunden (dgl. Jahrb. XXVII, S. 172). Ich vermuthete, daß da, wo diese Hörner gefunden seien, sich noch mehr finden müsse, und sprach schon in den Jahrb. XXVII, 1862, S. 172, die Vermuthung aus, daß hier wohl ein Pfahlbau gestanden haben könne. Aber trotz aller Nachforschungen ist bis jetzt in diesem Torfmoore nichts weiter gefunden. Ich ließ jedoch nicht nach, im Jahre 1862 den Herrn Büsch fortwährend zu ermuntern, die Erkundigungen nach Ueberresten von Pfahlbauten in Gägelow fortzusetzen und die Sache dort ununterbrochen anzuregen. Dies hatte die Folge, daß Herr Seidenschnur ihm im Anfange des Jahres 1863 die Mittheilung machte, er habe in einem Wasserloche eichene Pfähle und innerhalb der Pfähle Alterthümer der Steinzeit gefunden, und daß derselbe dem Herrn Büsch die Alterthümer zur Uebersendung an mich auslieferte. Nach der Anschauung dieses Fundes zweifelte ich nicht mehr daran, hier einen Pfahlbau gefunden zu haben, um so mehr, da hier die beiden nothwendigen Faktoren, eingerammte Pfähle und neben denselben Alterthümer der Steinzeit, vorhanden waren. Ich trat daher im Mai 1863 mit dem Herrn Büsch bei dem Herrn Seidenschnur in Gägelow zusammen, um die Sache an Ort und Stelle genauer zu untersuchen, und fand meine Vermuthung bestätigt. Das Verdienst der Entdeckung gehört den unverdrossenen

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Bemühungen des Sergeanten Herrn Büsch unter dem treuen und bereitwilligen Beistande des Erbpächters Herrn Seidenschnur.

Der Pfahlbau von Gägelow liegt auf dem weit gestreckten Acker des Herrn Seidenschnur, eine weite Strecke von dem Dorfe, rechts von der Chaussee von Wismar nach Grevismühlen, ungefähr zwischen den Landgütern Wendorf und Hoben, gegen eine halbe Stunde von dem wismarschen Meerbusen der Ostsee. Hier ist auf einem niedrigen Landrücken in dem Boden eine ziemlich große, fast runde Einsenkung, welche rings umher von sanft ansteigenden Höhen völlig und ohne Unterbrechung eingeschlossen ist und noch jetzt der "Krambeker Soll" genannt wird. Der ebene Grund dieser Einsenkung war feucht, bestand aber aus Sand und Thon. Der Herr Seidenschnur suchte auf seinem Felde nach Moder zur Düngung und Verbesserung seines Ackers, und fand ihn in großer Mächtigkeit in dieser Einsenkung unter dieser Sand= und Thonschicht. Es ergab sich bei der Fortsetzung der Arbeit, daß die Einsenkung in den ältesten Zeiten Wasser gewesen war und nach und nach zugewachsen und mit Moder gefüllt ist und daß nach der Befestigung des Moderbodens im Laufe vieler Jahrhunderte der Sand und Thon von den nahe umher liegenden Höhen nach und nach über die Moderfläche so gewehet und geschlemmt ist, daß diese feste Erddecke eine Schicht von beinahe 2 Fuß Dicke über dem Moderlager bildete. Die begrenzenden Höhen sind überhaupt gegen die Einsenkung hin vorgerückt, indem sich die Moderlage noch etwa 7 Fuß weit unter die Anhöhen fort erstreckt, so daß es viele Arbeit kosten wird, dieses Moderlager ganz von der immer rascher ansteigenden festen Höhe zu befreien.

Der Herr Seidenschnur unternahm seit dem Jahre 1858 die Ausbeutung des Moderlagers. Nach Abräumung der Sand= und Thondecke fand er die ganze Einsenkung mit Moder, größten Theils Pflanzenmoder von Baumblättern und Wasserpflanzen, aber auch Thiermoder, von großer Mächtigkeit gefüllt, welcher in der Tiefe auf festem Boden stand. Er brachte den ganzen Vorrath, so weit er nicht von den hoch aufsteigenden Ufern mit Lehm zu hoch bedeckt war, auf das trockene Land, und nach nicht langer Zeit füllte sich das Loch wieder mit klarem Wasser so daß wieder ein kleiner See, wie früher, gebildet ist, welcher jetzt ungefähr 110 Fuß lang und 90 Fuß breit ist, also groß genug, um einige Pfahlwohnungen aufzunehmen. Jedoch erstreckt sich die ehemalige Wasservertiefung noch eine ganze Strecke weiter unter den

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Ufern fort, so daß der alte See noch viel größer gewesen ist.

Im Anfange ging die Ausgrabung des Pflanzenmoders ziemlich leicht von statten. Später ward aber die Arbeit schwieriger, indem an der einen Seite, nicht sehr weit von dem jetzigen festen Ufer, die Vertiefung mit ziemlich nahe bei einander stehenden Pfählen besetzt war. Die Pfähle standen hier in einem kleinen Halbkreise; sie waren aus Eichenholz, noch 7 und 8 bis 10 Fuß lang, 7 bis 8 Zoll im Durchmesser, zum Theil behauen, zum Theil roh und noch mit Rinde bedeckt, unten zugespitzt, oben vermodert, und von unregelmäßiger Gestalt. Es scheinen zwei Pfahlbauten in diesem See gestanden zu haben, an jedem Ende der Längenausdehnung des Sees, im Osten und im Westen, ein Bau. Die Pfähle standen aufrecht in dem Moder und die Köpfe derselben lagen ungefähr in dem jetzt wieder entstandenen Wasserspiegel. An dem einen Ende im Westen, in der Richtung nach dem Dorfe Wendorf hin, standen noch 11 Pfähle aufrecht in einem Halbkreise den 18 bis 22 Fuß Kreisdurchmesser, die einzelnen Pfähle 2 und 3 Fuß auseinander. Neben diesen Pfählen fanden sich auch mehrere Balken, welche horizontal auf dem Boden unter dem Moder lagen. Am östlichen Ende, in der Richtung nach dem Dorfe Hoben hin, standen auch Pfähle, welche auch wohl im Kreise gestanden haben; vor denselben standen nach dem Lande hin noch 4 Pfähle, welche wohl eine Brücke getragen haben werden. Die Pfahlwerke haben also ohne Zweifel kreisförmige Fundamente gebildet, von denen Brückenpfähle gegen das feste Land hin gingen. - Hier sind also ohne Zweifel die Ueberreste von menschlichen Wohnungen, welche rund waren und im Wasser auf Pfählen standen, also Pfahlbauten. Es werden sich sicher noch mehr Pfähle finden, wenn die Aufgrabung unter dem festen Ufer noch fortgesetzt werden sollte. Die Pfähle und Balken sind herausgenommen und zum Verbrennen leider zersägt und gespalten; es sind jedoch noch mehrere lange Stücke in die Sammlungen gekommen. Das Eichenholz ist im Innern noch ganz fest und schwarz.

Innerhalb dieser Pfähle war der Raum ganz mit festem Pflanzenmoder gefüllt, welcher zahllose Ueberreste von Pflanzen aller Art und von Holz, vielleicht auch Thiermoder enthielt. Dieser Moder ist auf das feste Land gebracht und lag noch im Sommer 1863 in einer Masse von mehrern hundert Fudern auf einer Stelle beisammen. Er enthielt überall große Klumpen von reinem Pflanzenmoder, unter denen

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noch die Fasern von Baumstämmen, auch Wurzeln, Rinden und Zweigen erkennbar waren, und dabei Alterthümer mancherlei Art.

Daß diese Stelle ein Pfahlbau der heidnischen Steinzeit war, ward durch zahlreiche Alterthümer bestätigt, welche sich sowohl gleich beim Ausgraben, als auch hinterher in dem ausgeworfenen Moder fanden.

Zuerst fand sich, als vorzüglicher Beweis, innerhalb der Pfähle eine granitne Handmühle, d. h. ein halbmuldenförmig auf einer Fläche glatt und tief ausgeriebener Granitblock, ungefähr 1 1/2 Fuß lang, gegen 1 Fuß breit und 1/2 Fuß hoch, wie solche im Lande sehr häufig gefunden werden (vgl. Jahrb. XXV, S. 212 flgd.). Leider ist dieser Stein in Abwesenheit des Herrn Seidenschnur von den Maurern beim Ausmauern eines neuen Brunnens unten in demselben vermauert worden.

Daneben und in dem ausgeworfenen Moder fanden sich viele runde oder rundliche Reibsteine und dazu bestimmte zerschlagene, noch rohe Steine, von 3 bis 4 Zoll Durchmesser, auch kleinere, ganz rund geschliffene, aus festem Granit oder altem Sandstein. Es sind bis jetzt 8 abgerundete und abgeriebene Reibsteine und 2 offenbar zu Reibsteinen bestimmte zerschlagene kubische Steine gesammelt. Diese Steine sind ohne Zweifel Reibsteine zum Zermalmen des Getraides und anderer Früchte; vgl. Jahrb. XXIII, S. 276.

Diese Handmühle mit den Reibsteinen innerhalb eingerammter Pfähle beweiset am sichersten das Vorhandensein eines Pfahlbaues, da man nur annehmen kann, daß sie beim Untergange des Pfahlhauses in die Tiefe des Wassers gefallen sei, und es nicht glaublich ist, daß sie hier durch irgend einen andern Zufall verloren gegangen sein könne.

Ferner fanden sich zum Beweise überall zahlreiche Scherben von sehr großen, dickwandigen Töpfen, welche nach heidnischer Weise bereitet und im Innern mit grobem Granitgrus durchknetet sind. Die Töpfe müssen zum Theil sehr groß gewesen sein, da die Schwingungen der Scherben sehr weit sind. Einige Scherben haben die Dicke von fast 3/4 Zoll. Einige sind röthlich gebrannt, andere geschwärzt, auch gehenkelt. Diese großen, dickwandigen Töpfe sind ohne Zweifel Kochtöpfe der Steinzeit, wie sich dieselben ganz genau auch in den Höhlenwohnungen Meklenburgs und in den Pfahlbauten der Schweiz finden.

Bei diesen Scherben fanden sich auch viele Thierknochen, welche, wie die Thierknochen der Höhlenwohnungen,

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alle queer zerhauen sind, um das Fleisch mit den Knochen in die Kochtöpfe bringen zu können.

Außerdem sind bis jetzt an Geräthen gefunden:

ein roh zugehauener Keil aus fettlosem, grauem Feuerstein, von der unvollkommenen Art, wie sie sich in den dänischen Austerschalenbänken finden;

ein dünner, geschliffener Keil aus Feuerstein, von welchem am obern Bahnende etwas abgeschlagen ist;

ein Feuersteinblock, von welchem Späne zu Messern abgeschlagen sind;

eine durchbohrte und geschliffene Streitaxt aus Diorit oder aus feinem Gneis, von Größe und Gestalt, wie Frid. Franc. Tab. XXVIII, Fig. 6;

ein Spindelstein aus gelblich gebranntem Thon, 1 3/4 Zoll im Durchmesser, roh gearbeitet, ganz ähnlich den Spindelsteinen der schweizerischen Pfahlbauten;

ein Mörser aus grauem Basalt, viereckig, 3 1/2 Zoll hoch und 2 1/2 Zoll in der Basis, in den Außenflächen geschliffen und an den Ecken abgeschliffen, mit einem eingeschliffenen Loche von 2 Zoll Tiefe und 1 1/2 Zoll Weite. Mörser ganz gleicher Art, bald von viereckiger, bald von achteckiger Form, einige auch mit einem einpassenden Stöpsel, sind wiederholt in Meklenburg=Schwerin gefunden, ohne daß man sie einer bestimmten Zeit hätte zuweisen können; auch in der Sammlung zu Neu=Strelitz befindet sich ein gleicher achteckiger Mörser.

Endlich fand sich

ein ganz regelmäßig geformtes, kubisches Stück gedörrten Thon, 2 1/2 Zoll groß, die Hälfte eines durchschlagenen Geräthes, welches in der Mitte ein eingebohrtes Loch gehabt hat, vielleicht ein Leuchter, an einer Seite von Rauch geschwärzt.

Um nun die Aehnlichkeit mit den schweizerischen Pfahlbauten zu vervollständigen, läßt sich noch berichten, daß sich wiederholt Schalen von aufgeknackten Haselnüssen in dem Moder fanden.

Auch Pflanzensamen fanden sich in der Tiefe überall und zahlreich zwischen den Schichten des reinen dunkelbraunen Pflanzenmoders, jedoch lagen die Körner nur zersprengt und nicht haufenweise neben einander, so daß sie wohl nicht gut verloren gegangene Massen gesammelten Samens sein konnten, wie in der Schweiz. Es waren ziemlich wohl erhaltene, glänzende, gebliche Kapseln desselben Samens, welcher überall in den Moder eingesprengt war. Es ist nur noch die glänzende Haut des Samens vorhanden; der Kern der Körner ist, wahrscheinlich durch Keimen, verschwunden. Nach der Bestimmung

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des Herrn Professors Röper zu Rostock gehört der Same sicher der Gattung des Potamogeton an, wahrscheinlich dem Potamogeton natans, einer sehr gewöhnlichen Wasserpflanze, welche aus der Tiefe der Gewässer emporkommt und mit ihren Blättern und Blüthen die kleinen Seen und Teiche bedeckt. Diese Samenkörner hangen also nicht mit dem Pfahlbau zusammen.

Es wird aus dem Vorgetragenen sich unzweifelhaft ergeben, daß wir hier einen vollständigen Pfahlbau mit allen Kennzeichen und Eigenthümlichkeiten gehabt haben. Es ist sehr wahrscheinlich, daß sich im Winter bei der Abfuhr des Moders auf den Acker noch zahlreiche Alterthümer in demselben finden werden. Für die fernere Untersuchung bemerke ich jedoch, daß sich, außer dem ausgeworfenen Moder, an Ort und Stelle nichts weiter mehr findet, als ein kleiner See, und daß in diesem nichts mehr zu sehen und zu untersuchen ist.

Ich bin jetzt fest überzeugt, daß an vielen Stellen im Lande, wo sich im Moor oder Moder steinerne Alterthümer, namentlich Reibsteine, und Holzüberreste finden, Pfahlbauten gestanden haben. So z. B. ist es mir höchst wahrscheinlich, daß in dem dem gägelower sehr ähnlichen Moderlager zu Friedrichshöhe bei Rostock, in welchem auch an 16 Reibsteine und andere Alterthümer gefunden wurden, ein Pfahlbau gestanden hat (vgl. Jahrb. XXIII, S. 276, und XXIV, S. 265), und daß die Funde aus dem Sühring=Moor bei Bützow, welche in dem Anhange zu dieser Abhandlung wieder zusammengestellt sind, ebenfalls von einem Pfahlbau herstammen.

Geschrieben im Mai 1863.

Von großer Wichtigkeit sind die bisher in diesem Pfahlbau gefundenen Thierknochen. Ich sandte deshalb dieselben an den Herrn Professor Rütimeyer zu Basel, welcher sich darüber folgendermaßen brieflich äußert.

"Die bisher gefundenen Thierknochen von Gägelow sind folgende:

Rind: Bos Taurus, Kuh, und zwar Hausthier:

1 Stück vom rechten Schienbein,
2 Stücke vom linken Oberarm,
1 rechtes Schulterblatt,
1 Fersenbein von einer kleinen Kuh, ohne Zweifel Bos Brachyceros, unzweifelhaft benagt, wahrscheinlich von Thieren;

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Pferd: Equus Caballus:

linke Beckenhälfte,
1 Stück vom rechten Oberschenkel,
dritter unterer rechter Backenzahn,
Eckzahn eines männlichen Pferdes;

Ziege: Capra Hircus:

Vorderarmknochen, linke Speiche.

Ueber das Rind, Die Skeletstücke gehören durchweg kleinen Thieren an, einige auch noch jungen Thieren (die beiden Oberarmknochen), einem sehr kleinen erwachsenen Thiere das Schulterblatt, einem mittelgroßen Thiere das Schienbein. Ueber Race lassen die Knochen, außer dem Schädelstücke nichts vermuthen, unzweifelhaft aber gehören sie zahmen Thieren an. Das Schädelstück stammt von einem größeren Thiere, als alle anderen Knochenstücke, und ebenfalls von einem Hausthiere. Die Race ist jedenfalls durchaus nicht mehr rein, sondern aus mehrern Quellen gemischt. Im Ganzen trägt das Schädelstück den Typus der Primigenius=Race; dies geht hervor aus dem breiten Ansatz des Hornzapfens an die Stirne, der derben Textur des Hornzapfens und den starken Furchen an deren Hinterrand. Allein die reinen Primigenius=Schädel haben eine vollkommen flache Stirn mit gerader Hinterhauptskante, niedrigerem Stirn= (Occipital=)Wulst und geringere Diploë des Schädels, dabei weniger abgeplattete Hörner und steilere Emporrichtung ihrer Spitzen. - Alle diese letzteren Eigenthümlichkeiten, namentlich aber die gewaltige Diploë und die Depression der Hornzapfen und die Kantenbildung am hintern Umfange der letztern sind sonst bei der Frontosus-Race zu Hause, so daß ich eine Mischung von Bos Primigenius mit Bos Frontosus in diesem Schädel vermuthe, jedoch offenbar mit Vorwiegen des erstern. Hiergegen spricht nur ein Umstand, der sehr dichte Hornansatz und das offenbar sehr schmale Hinterhaupt; allein beides finde ich, trotzdem daß ein Einfluß von Bos Frontosus das Occiput den Bos Primigenius noch breiter machen sollte, doch bei recenten Schädeln, welche ich ebenfalls einer ähnlichen Mischung von Bos Primigenius und Bos Frontosus zuschreibe. Es stimmt nämlich das Schädelstück von Gägelow vortrefflich zu Schädeln der jetzigen Westerwälder und Vogelsberger Race, die ich beurtheile als eine mit Bos Frontosus gemischte Primigenius-Race. (Ueber Bos Primigenius vgl. unten: Zur Naturkunde, Rinderskelet von Malchin.)

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Ueber das Pferd. Die vorliegenden Ueberreste gehören einem kleinen Schlage an, welcher kleiner war, als das arabische Pferd; allein sie bieten durchaus nichts dar, was zu einem eingehenden Urteil berechtigen dürfte.

Ueber die Ziege, von der nur ein Knochen vorhanden ist, läßt sich sagen, daß es ein ziemlich ansehnliches Thier war."

In seiner gedruckten Fauna der Pfahlbauten der Schweiz sagt Rütimeyer über die

"Ziege"

S. 127: "In den ältern Pfahlbauten der Schweiz überwiegt die Ziege das Schaf in Menge in unverkennbarem Grade, nach den neuern hin kehrt sich das Verhältniß um. Es fällt dies insofern auf, als die historischen Nachrichten über unsere Hausthiere das Schaf überall mit dem ältesten Hausthier, der Kuh, erwähnen, wahrend die Ziege erst viel später genannt wird. - Die Reste weisen auf ein Thier, das von der in der Schweiz so allgemein verbreiteten gewöhnlichen Race heutiger Ziegen nicht im geringsten abwich und, wie diese, in Größe nicht sehr viel variirte."

"Sollte man nach den wenigen Resten irgend einen Schluß ziehen dürfen, so wäre er, spätere Funde vorbehalten, folgender. Die Sammlung enthält:

1) nur Hausthiere,
2) keine reine Viehrace,
3) dabei Pferd und Ziege.

Wenn nicht noch zu erwartende Funde dieses Resultat ändern, so erscheint, im Vergleich zu den schweizerischen Resultaten, diese Knochenablagerung relativ sehr jung, jedenfalls viel jünger, als das Steinalter in der Schweiz, wo Hausthiere nur spärlich und nur in reinen, den Stammthieren höchst ähnlichen Racen sich finden, auch das Pferd wahrscheinlich als Hausthier fehlt. Auch in anderer Beziehung weicht die kleine Sammlung von Gägelow von den schweizerischen Pfahlbauüberresten ab. In diesen ist keine Spur von Bos Frontosus.

Dennoch, schreibt Rütimeyer weiter, muß ich das Fragment von dem Stierschädel durchaus für alt halten, und von demselben Alter, wie alle andern dort gefundenen Thierknochen. Es hat vollkommen die Farbe, Textur, Schnittspuren und, was nicht ohne Interesse ist, die gleichen Umfangsverhältnisse, wie unsere Torfknochen, und es müßte ein auffallender Zufall sein, wenn neben den andern Knochen ein solches Hornstück, so zerbrochen, so zugeschnitten, so er=

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halten, aus späterer Zeit hinzugekommen wäre. Daß neuere Knochen auch diese Farbe tragen könnten, bezweifle ich zwar nicht, aber die Schlachter hatten schon damals ihre bestimmten Zerlegemethoden, eben so gut wie die unsrigen, aber verschieden von diesen."


Das Resultat der ganzen Untersuchung wird nun dahin ausfallen, daß der Pfahlbau von Gägelow der jüngsten Zeit der Steinperiode angehört. Daß er überhaupt noch in die Steinperiode fällt, geht daraus unwiderleglich hervor, daß sich, außer den thönernen Geräthen mit dem Charakter der Steinperiode, nur steinerne Geräthe finden und Metall ganz fehlt. Dagegen scheinen die Thierknochen zu sprechen, welche alle nur Hausthieren, und darunter dem Rind von gekreuzter Race, angehören. Jedoch sind die Thiere und Racen noch alt, und man muß im Norden vielleicht ein anderes Verhältniß vermuthen, als in der Schweiz, wo in den Pfahlbauten der Steinperiode das uralte Rind von der Frontosus-Race ganz fehlt. Für die Steinperiode spricht vorzüglich die oben beschriebene Höhlenwohnung von Dreveskirchen, welche dieselben Thierknochen enthält, aber nach allen Geräthen sicher in die Steinperiode fällt. Das Vorkommen der Ziege als Schlachtvieh in Gägelow spricht jedenfalls für eine alte Zeit und weist die Vermuthung zurück, als könnten die Knochen durch Zufall in den Sumpf gerathen sein. Jedoch wird man einräumen müssen, daß der Pfahlbau von Gägelow der jüngsten Zeit der Steinperiode angehört, da in demselben schon eine durchbohrte Streitaxt von einer jüngern und schönern Form, als der einfachen Form der Steinperiode, vorkommt, welche die dänischen Forscher nach mannigfachen Erfahrungen schon der Bronzeperiode zuschreiben.


Im Herbst des Jahres 1863 ließ Herr Büsch im Auftrage des Vereins unter seiner Aufsicht einen großen Theil des ausgeworfenen Moders, der sich sehr hart gelagert hatte, umstechen und fand dabei noch viele Alterthümer, welche die ausgesprochene Ansicht vollkommen bestätigen. Diese sind:

1 breiter Keil aus bräunlichem Feuerstein, an allen vier Seiten sehr regelmäßig und gut geschliffen, jedoch am obern Ende verstümmelt und vielfach zerschlagen;

1 breiter Keil aus bräunlichem Feuerstein, an beiden breiten Seiten geschliffen, am obern Ende ebenfalls verstümmelt und an einer Seite vielfach zerschlagen.

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Ueberhaupt scheinen die meisten steinernen Geräthe durch häufigen Gebrauch vielfach gelitten zu haben und durch Rauch gebräunt zu sein.

Ferner fand sich:

1 Dolch aus geschlagenem grauen Feuerstein, mit viereckigem Griff, vollständig;

1 Dolch aus geschlagenem grauen Feuerstein, mit viereckigem Griff; die Hälfte der Klinge fehlt;

1 Stück von einer langen, schmalen, geschliffenen Streitaxt aus Gneis; dieses Bruchstück, die Spitze, ist ein Viertheil einer Streitaxt, 5 1/2 Zoll lang, 1 Zoll hoch und 1/2 bis 3/4 Zoll breit; die Streitaxt ist nicht nur im Schaftloche durchbrochen, da noch ein Theil des ausgeschliffenen Bohrloches vorhanden ist, sondern die lange Spitze ist auch der Länge nach gespalten;

3 Bruchstücke von Feuerstein=Spänen oder Messern; auch diese sind zerbrochen und nach den stumpfen Schneiden offensichtlich gebraucht;

1 scheibenförmiges, abgeschlagenes Stück Feuerstein von 2 Zoll Durchmesser, wie sich dergleichen auf Feuersteingeräthfabrikstätten auf Rügen häufig finden.

Ferner fanden sich Bruchstücke von bearbeiteten hölzernen Geräthen, welche fast das Ansehen und den Geruch von Braunkohle haben.

Endlich fanden sich noch ungewöhnlich viele Topfscherben, alle sehr stark und mit grobem Granitgrus durchknetet; einige haben eine braune Farbe, andere sind röthlich gebrannt. Viele Bodenstücke und Seitenstücke sind sehr dick, so daß sie sichtlich von sehr großen und starken Kochtöpfen stammen. Andere Seitenstücke und Randstücke, auch mit kleinen Henkeln, sind dünner und scheinen zu Krügen gehört zu haben. An einigen Bodenstücken und Seitenstücken sitzen inwendig schwarze, zähe Massen, als wären dies Ueberreste oder Niederschlag von gekochten Speisen. Einige wenige Scherben gehören zu kleinen Krügen von feiner Masse, dünnen Seitenwänden, gleichmäßig dunkelschwarzer Farbe, glänzender Politur; ein Randstück, das einzige mit Verzierung, zeigt feine, eingeritzte, parallele Schräglinien; diese Stücke gleichen ganz manchen feinen schwarzen Begräbnißurnen der Bronzeperiode.

Aus diesen vervollständigenden Funden läßt sich mit noch größerer Sicherheit schließen, daß der Pfahlbau von Gägelow der jüngsten Zeit der Steinperiode angehört.

Geschrieben im November 1863.


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Am 14. December 1863 nahm der Herr Büsch wieder eine Nachsuchung in der ausgeworfenen Modde vor und fand wieder:

1 Reibstein aus feinkörnigem Granit, fast regelmäßig rund abgerieben, 4 Zoll im Durchmesser;

1 Reibstein, eine fast regelmäßige Kugel von Feuerstein, 2 Zoll im Durchmesser, völlig glatt, wahrscheinlich Geröll vom Meeresstrande;

1 Keil aus bräunlichem Feuerstein, auf den beiden breiten Seiten ganz, auf den beiden schmalen Seiten gar nicht geschliffen, an der Schneide überall abgesplittert;

1 Keil aus hellgrauem Feuerstein, welcher ausnahmsweise an beiden Enden scharf und auf der ganzen Oberfläche geschliffen, aber durch vielen Gebrauch überall vielfach zerschlagen ist;

1 kleine Streitaxt aus Diorit, völlig zugerichtet, aber noch nicht geschliffen und in der Bohrung des Loches an beiden Seiten mit konischen Vertiefungen angefangen, jedoch noch nicht durchbohrt;

1 roh zugehauener kleiner Feuersteinblock, von welchem rund umher Späne zu Messern und Pfeilspitzen abgehauen sind.


Im März 1864 beim Aufthauen der Modde suchte Herr Büsch wieder in der ausgeworfenen Modde und fand wieder:

1 Reibstein aus feinkörnigem Granit,

1 Keil aus Feuerstein, ebenfalls bräunlich von Farbe, am obern Ende vielfach zerschlagen, am untern schräge und scharf geschliffen, und

1 Granitplatte aus grobkörnigem Granit, ungefähr 2 1/2 Zoll im Quadrat und 1 Zoll dick, auf einer Fläche ganz glatt geschliffen.


So weit waren die Untersuchungen an Ort und Stelle gediehen, als der Druck der vorstehenden Forschung, welche wegen ihrer Wichtigkeit nicht länger zurückgehalten werden durfte, beginnen mußte. Es läßt sich vermuthen, daß sich im nächsten Frühling und Sommer in dem noch lagernden Reste der Modde noch Alterthümer finden werden. Aber der bisherige Fund ist mehr als hinreichend, um den Pfahlbau über alle Zweifel zu erheben.


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Andere Pfahlbauten in Meklenburg.

Wenn man alle Umstände und Erscheinungen bei der Entdeckung des Pfahlbaues von Gägelow sorgfältig betrachtet, so wird man zu der Ansicht gelangen, daß viele Alterthümer, welche in größerer Zahl nach und nach an denselben Stellen in Torfmooren gefunden und zu verschiedenen Zeiten in die Vereinssammlungen gekommen sind, ebenfalls von Pfahlbauten stammen, welche nur nicht als solche erkannt und gehörig beobachtet sind. Wenn man diese nach und nach an einem Orte gefundenen Alterthümer auf Eine Stelle zusammenbringt und an Ort und Stelle darüber genauere Nachforschungen anstellt, so wird man zu der überraschenden Erkenntniß kommen, daß Ueberreste eines Pfahlbaues vorliegen. Zu einem solchen Pfahlbau gehören z. B. gewiß die Alterthümer aus dem Sühring=Moor bei Bützow.


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Pfahlbau von Bützow.

Vor dem Rostocker Thore der Stadt Bützow liegt in einer Viehweide im sogenannten Sandfeldsbruch, an dem Ackerschlage Freiensteinsberg, nicht weit von Parkow, ein Torfmoor, welches "die Sühring" genannt wird, eine im Lande oft vorkommende Benennung. In neuern Zeiten wurden beim Torfstechen nicht weit vom festen Boden im Moor an Einer Stelle zu verschiedenen Zeiten immer viele Alterthümer gefunden, welche sich hinterher als Reste eines Pfahlbaues deuten lassen. Es ist dies erst nach völliger Erschöpfung der Alterthümer auf dieser Stelle zum Bewußtsein gekommen und daher während des Grabens nicht so genau darauf geachtet, als zur sicheren Erkenntniß nothwendig gewesen wäre. Die Erfahrung steht aber fest, daß die Alterthümer von der Sühring alle auf Einer Stelle nicht weit vom Rande des Moores in der Tiefe desselben lagen und daß die Auffindung ganz aufhörte, als die Torfstecher mehr nach der Mitte des Moores vordrangen. Die mehr künstlich bearbeiteten Alterthümer sind durch die Fürsorge des Herrn Friedr. Seidel alle in die Sammlungen zu Schwerin gekommen.

Zuerst fanden sich oft an einer Stelle Pfähle und behauenes Holz, sehr viele Thierknochen und ganze Haselnüsse. Dies alles ist untergegangen, jedoch sind noch Haselnüsse erhalten.

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Darauf wurden an derselben Stelle bei den Pfählen, ungefähr seit dem Jahre 1860, in den Jahren 1860-62 nach und nach folgende Alterthümer gefunden und an die schweriner Sammlungen abgegeben:

zwei kugelförmige Reibsteine aus feinkörnigem Granit, von gewöhnlicher Größe (Jahrb. XXVI, S. 133);

ein kugelförmiger Reibstein eben so (Quartalbericht, Oktober 1861, XXVII, 1, S. 3);

ein halbmondförmiges Messer (Säge) aus geschlagenem Feuerstein (Jahrb. XXVI, S. 133);

ein halbmondförmiges Messer (Säge) aus geschlagenem Feuerstein (Quartalbericht, October 1861, XXVII, 1, S. 3);

ein Ende von einem starken Hirschgeweih, welches offenbar durch Feuersteinkeile abgekeilt und bearbeitet ist (Jahrb. XXVI, S. 133);

ein Ende von einem dünnen Rennthiergeweih, ebenfalls mit Spuren von Bearbeitung (Jahrb. XXVI, S. 301);

ein Hundsschädel (Jahrb. XXVII, S. 290);

eine starke Nadel aus Bronze, 3 1/2 Zoll lang (Quartalbericht, Januar 1861, XXVI, 2, S. 4).

Dies alles, welches sicher auf Einer Stelle im Moor gefunden ist, scheint mit großer Sicherheit auf einen Pfahlbau schließen zu lassen.

G. C. F. Lisch.


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Pfahlbauten von Wismar.

Mehrere glaubwürdige Nachrichten lassen darauf schließen, daß auch an den Ufern des wismarschen Meerbusens in den ältesten Zeiten Pfahlbauten gestanden haben.

Der Herr Rentier Mann zu Wismar gab nach vielfacher öffentlicher Besprechung der bekannten schweizerischen Pfahlbauten darüber im Jahre 1863 zuerst folgende Nachrichten. Bei der seit zehn Jahren (seit 1854) betriebenen Reinigung und Verbreiterung des Fahrwassers durch einen Bagger sind in dem Meerbusen von Wismar nicht weit von dem Ufer in den ungeheuren Massen des ausgebaggerten Moders oft sehr zahlreiche Alterthümer beobachtet worden, namentlich zahllose Thierknochen, feuersteinerne Keile und Dolche oder Messer, Hirschgeweihe u. s. w. Alles dies ist aber zum größten Theile mit dem Moder an tiefen Stellen des Meerbusens wieder versenkt, zum kleinsten Theile von den Arbeitern gesammelt, aber bald wieder zerschlagen oder sonst zerstreut, so daß gegenwärtig wohl nichts mehr davon aufzufinden sein dürfte. Solche alterthumsreiche Stellen fanden sich namentlich

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von Wismar aus an dem rechten Ufer des Meerbusens hinter dem sogenannten Baumhause. Es sollen dort auch oft alte Pfähle gefunden sein. Der Herr Mann hat von den dort gefundenen Alterthümern nichts weiter mehr auftreiben können, als einen verzierten Taschenbügel aus Rennthierhorn, welcher jedoch auch in jüngern Zeiten hier verloren gegangen sein kann.

Der Herr Sergeant Büsch zu Wismar übernahm es darauf im Jahre 1864, in Grundlage dieser allgemeinen Nachrichten genauere Nachforschungen bei einzelnen Arbeitern in Wismar, welche bei der Ausbaggerung des Fahrwassers beschäftigt gewesen sind, anzustellen. Das Ergebniß ist folgendes. Mehrfache Aussagen von Arbeitern geben an, daß an mehrern Stellen des wismarschen Meerbusens, namentlich in der nächsten Nähe des Landungsplatzes für die Schiffe bei Wismar (also hinter dem Baumhause), ferner in der Gegend zwischen Redentin und der Insel Wallfisch, auch in der Nähe des Kirchsees auf der Insel Poel, sobald sie in dem Moder eine Tiefe von 8 Fuß erreicht gehabt hätten, in der Regel viele Knochen und "Steine von sonderbarer Form", namentlich von Feuerstein, ans Tageslicht gekommen seien. Besonders sind viele Keile und Schmalmeißel aus Feuerstein gefunden. In der Regel haben die Arbeiter, wenn sie solche gefunden, die dünne geschliffenen Spitzen abgeschlagen, um sie zum Feueranschlagen für sich zu verwenden, und die dickern Enden wieder ins Wasser geworfen. Herr Büsch hat noch ein Mittelstück von einem großen Schmalmeißel aus Feuerstein, 4 Zoll lang, 1 1/8 Zoll breit und 3/4 Zoll dick, in Wismar aufgetrieben. Dies ist aber der einzige Ueberrest; alle andern Alterthümer sind spurlos verschwunden. Zwei Feuersteinmesser, "sehr zerhackt", das eine aus gelbem, das andere aus weißem Feuerstein, sind beim Auffinden von den Arbeitern an einen englischen Steuermann verkauft. Ein Hirschgeweih mit abgesägten Spitzen und eingebohrten Löchern ist an einen Kaufmann in Wismar verkauft. Eine "trichterförmig ausgehöhlte Schale von Stein" (Mühlstein?) ist in der Nähe von Wismar wieder ins Wasser versenkt. Bronzesachen sollen viele gefunden, aber an den Kupferschmied Vosseck in Wismar verkauft und von diesem eingeschmolzen sein.

Dies ist Alles, was sich noch hat ermitteln lassen, und auf mehr ist nicht zu hoffen. Diese wenigen Nachrichten scheinen aber auch sicher Pfahlbauten anzudeuten.

G. C. F. Lisch.


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Feuersteingeräthe von Vitense.

In dem ,,Wispel=Moor" der Forst von Vitense bei Rehna wurden folgende interessante Alterthümer von Feuerstein gefunden und durch den Herrn Oberforstmeister von Lehsten zu Rehna zur großherzoglichen Alterthümersammlung überreicht:

1 Keil, beilförmig mit breit ausladender Schneide, wie in Worsaae Nordiske Oldsaager, 1859, S. 9, Nr. 4, abgebildet und dergleichen in Meklenburg noch nicht beobachtet sind, überall noch behauen und nur an der Beilschneide wenig geschliffen, 6 Zoll lang; diese Keile wurden, um so mehr, da sie nur dünne sind, wohl zum Einklemmen in einen gespaltenen Schaft und als Streitbeile benutzt;

1 Keil, ganz eben so, 5 1/2 Zoll lang;

1 kleiner Keil, überall, mit Ausnahme des Bahnendes, sehr sorgfältig geschliffen, 4 Zoll lang;

1 ganz kleiner Keil von weißem Feuerstein, überall, auch sogar am Bahnende sorgfältig geschliffen und an der Schneide hohl geschliffen, 2 3/4 Zoll lang;

1 Schmalmeißel, 4 1/2 Zoll lang.

Die sich so oft wiederholende Versenkung im Moor scheint auf Pfahlbauten zu deuten. Die Stücke dieses Fundes dürften den kostbarem Besitz von Feuersteingeräthen eines Hauses oder einer Person ausmachen, da sich in jedem größern Grabe ungefähr dieselben und ungefähr eben so viel Feuersteingeräthe finden.

G. C. F. Lisch.


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Handaxt oder Steinkeule von Zarrentin.

Zu Zarrentin ward eine große Steinkeule oder Handaxt, wie wir sie früher genannt haben und Frid. Franc. Tab. XXIX, Fig. 3 abgebildet haben, gefunden. Das Geräth ist aus Hornblende oder Grünstein (Diorit) und gleicht einem großen Keile oder einer Streitaxt, ist aber nicht durchbohrt, sondern hat am Bahnende einen etwas dünnern, rundlichen Griff; ähnliche Geräthe, welche sehr selten sind und sehr alt zu sein scheinen, sind schon früher zu Steinhagen und Cramonshagen gefunden: vgl. Jahrb. XIV, S. 310, und XVI, S. 256. Das gegenwärtige Exemplar, ein Stück erster Größe, ist 6 Pfund schwer und überall geschliffen. Es zeichnet sich vor den bekannten dadurch aus, daß auf dem Rücken des Griffes und noch ein wenig auf das Beil hinaus eine breite Vertiefung sehr sorgsam eingeschliffen ist, woraus hervor=

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zugehen scheint, daß das Geräth zum Einbinden in eine Handhabe bestimmt gewesen ist. Das gegenwärtige Exemplar ist ein Geschenk des Herrn Amts=Registrators Röhlcke zu Zarrentin.

G. C. F. Lisch.


Ein Dolch

aus grauem Feuerstein, 8 Zoll lang, ward von dem Herrn Ober=Appellations=Gerichts=Canzellisten Rogge in Rostock zu Althof bei Doberan gefunden und dem Vereine geschenkt.


Ein Dolch

aus grauem Feuerstein, 6 Zoll lang, ward von dem Herrn Ober=Appellations=Gerichts=Canzellisten Rogge in Rostock vor dem S. Georgen=Hospitale vor Rostock gefunden und dem Vereine geschenkt.


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Alterthümer von Parchim

Bei der Anlage der Gasbereitungsanstalt auf dem alten Burgwalle wurden in der größten Tiefe

1 Stück Hirschhorn mit abgehackten Enden, ungewöhnlich stark verwittert, und

1 Schleifstein aus festem Thonschiefer gefunden.

Beide Stücke, welche der Herr Senator Beyer zu Parchim geschenkt hat, gehören gewiß den allerältesten Zeiten an. In geringerer Tiefe wurden auch Hirschhörner neben eisernen Alterthümern gefunden; vgl. unten Mittelalter.

G. C. F. Lisch.


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Schleifstein von Neu=Wendorf.

Bei dem wendischen Begräbnißplatze zu Neu=Wendorf bei Tessin (vgl. Jahrb. XXVII, S. 181) fand der daselbst weilende Herr Oekonom Carl Sibeth im Jahre 1863 einen werthvollen Schleifstein zum Schleifen der Feuersteinkeile aus der Steinzeit und schenkte denselben dem Vereine. Dieser Schleifstein ist wohl eines der schönsten und sehenswerthesten Exemplare von allen, welche bekannt geworden sind. Er ist, wie immer, aus sehr festem "alten rothen Sandstein", 16 Zoll lang, 4 bis 6 Zoll hoch und 3 bis 4 Zoll breit, mit zwei schmalen und zwei breiten Schleifflächen, überall sehr sorgsam, regelmäßig und glatt ausgeschliffen.

G. C. F. Lisch.


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Schleifstein von Zarrentin.

Auf dem Felde von Zarrentin ward ein viereckiger Schleifstein, aus "altem rothen Sandstein", gegen 11 Pfund schwer, gefunden. Der Stein ist an beiden breiten Seiten regelmäßig und glatt ausgeschliffen und in der Steinzeit zum Schleifen der Feuersteinkeile gebraucht. Die großherzoglichen Sammlungen erwarben dieses seltene Prachtstück durch die Bemühungen des Herrn Archivraths Masch zu Demern.


Ein zur Streitaxt vorbereitetes Stück von einem Hirschgeweih,

von der Rose bis über das zweite Ende hinaus, mit abgehackten Enden, von sehr altem Ansehen, 10 Zoll lang, vor mehreren Jahren gefunden auf der Besitzung "Weinberg" am Gutower See bei Güstrow, tief im Moor, ward dem Vereine geschenkt von dem Herrn Oekonomen Carl Sibeth aus Güstrow zu Neu=Wendorf.

Ein ganz gleiches Stück

von gleicher Grüße und sehr schönem Bau und Ansehen, mit vielen Spuren der Vorbereitung zur Streitaxt ward beim Bau der meklenburgischen Staatsbahn in einem Moor gefunden und den der Baudirection zu Malchin im Julii 1862 durch die Fürsorge des Herrn Baumeisters Wachenhusen daselbst an die großherzoglichen Sammlungen eingesandt.


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Hörnerner Taschenbügel von Wismar.

Beim Ausbaggern des halbsalzigen Meerbusens von Wismar, nicht weit von der Stadt und dem Ufer, hinter dem Baumhause, ward vor mehreren Jahren ein merkwürdiges, bearbeitetes hörnernes Geräth gefunden. Dasselbe besteht aus einem gespaltenen, halben Horne, welches fast regelmäßig weit kreissegmentförmig gebogen und in grader Linie 10 1/2 Zoll lang, überall 1 1/4 Zoll breit und in der Mitte ungefähr 2/8 bis 3/8 Zoll dick ist. Die untere Fläche ist in der Mitte porös, grade und geglättet. Die obere, glatt bearbeitete Fläche ist gewölbt, mit einem klar ausgedrückten Mittelrücken, der ganzen Länge nach in der Mitte mit Vierecken, an beiden Seiten mit eingreifenden Dreiecken verziert, welche alle von eingegrabenen Linien gebildet und mit eingegrabenen dichten, etwas unregel=

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mäßigen Linien gefüllt sind. Die beiden Enden sind in zwei kleinen Halbkreisen ausgekehlt und jede der nach innen gebogenen Ecken ebenfalls ein Mal. An jedem Ende ist ein großes Loch durchgebohrt; an der innern Biegung sind zehn kleinere Löcher durchgebohrt. Die nach außen gebogene Rundung hat keine Löcher. Das Geräth ist nach der innern Structur und der großen Dichtigkeit und Festigkeit der äußern Schale aus Horn gearbeitet, - nach der Krümmung aus Rennthierhorn, auch nach der sehr flachen Rose, von welcher an einem Ende noch etwas erhalten ist. Auch der Herr Professor Rütimeyer zu Basel schreibt darüber: "Der Gegenstand von "halbmondförmiger Biegung ist aus Hirschgeweih verfertigt: von welcher Hirschart, ist schwer zu sagen; jedoch paßt die Krümmung in ebener Fläche viel besser in das Rennthiergeweih, als in das Geweih irgend einer andern europäischen "Hirschart." Es ist die Frage, wozu dieses Geräth gedient hat und woher es stammt. Es sieht beinahe so aus, wie das obere oder untere Stück einer geschweiften Lehne eines modernen Rohrstuhls. Material und Arbeit sind jedenfalls alt, da sie zwar fest und tüchtig, aber unvollkommen sind. Der Herr Conferenz=Rath Thomsen zu Kopenhagen giebt über die Bestimmung willkommenen und genügenden Aufschluß: "Der gefundene hörnerne Bügel ist die Hälfte von der Oberkante oder dem Schluß einer Tasche, wie solche früher in "Lappland, besonders von den Frauen, gebraucht wurden, um allerlei Nähsachen und Proviant zu transportiren. Der an den Bügeln durch die Löcher befestigte Beutel war von Rennthierfell. In der ethnographischen Sammlung zu Kopenhagen befindet sich eine solche Tasche mit gleichen Bügeln und mit Beutel und" (in der antiquarischen Sammlung sind) zwei solche lose Bügel, welche in Gräbern gefunden sind 'ohne Beutel)." Das im wismarschen Meerbusen gefundene Geräth kann aus der alten heidnischen Zeit stammen, vielleicht ist es aber jüngern nordischen Ursprunges und von Schiffern verloren, jedoch gewiß immer noch alt. Es ward in der Nähe eines muthmaßlichen alten Pfahlbaues mit vielen Hirschhörnern und Steingeräthen, welche aber alle verloren gegangen sind, gefunden (vgl. oben S. 132). Der Herr Rentier Mann zu Wismar hat die Güte gehabt, dieses Geräth dem Vereine zu schenken.

G. C. F. Lisch.


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b. Bronzezeit.

Kegelgrab von Schulenberg.

Der Herr Pächter Belitz zu Schulenberg bei Marlow fand auf dem dortigen Felde:

1) den Griff und zwei Stücke von der Klinge eines bronzenen Schwertes und

2) eine bronzene Framea mit Schaftrinne, von welcher ein Ende abgebrochen ist.

Auf die Nachricht von diesem Funde gruben einige Wochen später der Herr Dr. med. Hüen aus Marlow und der Herr Pächter Belitz an der Fundstelle weiter nach und fanden hier sämmtliche Bruchstücke des Schwertes, so daß dieses jetzt ganz vollständig vorhanden und mit der Framea durch den Herrn Dr. Hüen für den Verein erworben ist.

Die Alterthümer lagen auf der Höhe eines Hügels unter Feldsteinen von der Größe einer starken Faust verpackt. Die Klinge des Schwertes war, nach den alten Bruchenden zu schließen, vor der Beilegung in wenigstens 6 Stücke zerbrochen. Wir haben hier also ohne Zweifel ein Grab aus der Bronzeperiode oder ein sogenanntes Kegelgrab.

Die beiden in dem Grabe gefundenen Waffenstücke sind sehr werthvoll, wenn sie auch zerbrochen sind. Beide sind offenbar sehr alt, sehr tief vom Rost durchdrungen und mit edlem Rost bedeckt; beide sind kräftig gearbeitet und verziert und gehören der ältern Zeit der Bronzeperiode an.

Das Schwert ist verhältnißmäßig lang, im Ganzen gut 30 Zoll hamburg. Maaß, in der Klinge 25 1/2 Zoll lang. Die Klinge, welche sich in der Mitte des ganzen Schwertes verbreitert, hat einen sauber gearbeiteten, stark gewölbten Mittelrücken, welcher an jeder Seite von zwei durch Furchen gebildete Linien begrenzt ist. Der Griff, welcher eine Länge den nur 2 1/2 Zoll hat, ist ganz von Bronze, nicht durchbrochen gearbeitet, und mit erhabenen Parallelreifen verziert. Im Innern des (durchgebrochenen) hohlen Griffes steckt noch der feste und harte Gußkern, wie es scheint von thonhaltigem

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Sande. Der Griff faßt mit halbmondförmigen Lappen von schönen Formen über die Klinge und ist scheinbar mit 2 großen und 2 kleineren buckelförmigen Nieten, welche mit verzierten Kreisen umgeben sind, befestigt; es hat aber das Ansehen, als wenn diese Vernietung nur scheinbar und das ganze Schwert aus einem Stücke gegossen ist. Der ovale Knopf des Schwertes hat oben eine flache Scheibe, in deren Mitte eine buckelförmige Erhöhung steht. Um diesen kleinen Buckel ist die Scheibe mit sehr reichen und charakteristischen Verzierungen bedeckt, welche wahrscheinlich modellirt und mit gegossen sind. In 5 Ellipsen stehen 5 doppelte Spiralwindungen, welche ganz die Gestalt der bronzenen sogenannten Handbergen, an denen besonders Meklenburg reich ist, haben, so daß sogar die Windungen nach innen hin immer dünner werden. Diese Darstellung ist für eine bestimmte Zeit der Bronzeperiode sehr charakteristisch.

Die voll gegossene Framea, wie Frid. Franc. Taf. XIII, Fig. 4, in deren Schaftrinne noch geringe Ueberreste von Holz sitzen, ist in der Mitte auf den Seiten ebenfalls verziert, indem an jeder Seite zwei Male 3 Zickzackbänder, jedes zwischen 3 Linien, in leiser Erhöhung angebracht sind.

Beide Alterthümer füllen sehr passend eine Lücke in der Verzierungsweise unserer Bronze=Alterthümer.

G. C. F. Lisch.


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Kegelgrab von Bandow.

Im November 1862 wurden dem Herrn Amtsverwalter Balck zu Schwaan von dem Hauswirthe Wulf in dem Dorfe Bandow, Amts Schwan, folgende Bronze=Alterthümer überliefert, welche dieser auf seiner Hufe beim Steinbrechen gefunden hatte:

1) ein kurzes, breites Messer, in Gestalt eines Schermessers, aber wohl zum Zerschneiden von Gewandstoffen gebraucht, wie Worsaae Nordiske Oldsager, 2. Aufl., Taf. 36, Nr. 174, ohne Verzierungen, ungefähr wie Frid. Franc. Taf. XIX, Fig. 12;

2) eine Pincette (zum Zusammenhalten zweier Zeugenden zur Bildung einer Nath), ungefähr wie Frid. Franc. a. a. O., nur kleiner, an den Rändern mit einer eingegrabenen Linie und daneben mit eingeschlagenen kleinen Dreiecken verziert, welche auch auf dem bronzenen Horne von Wismar aus der ausgebildeten Bronze=Periode, Lithographie zu Jahrb. III,

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und an andern gleichzeitigen Bronze=Alterthümern als Verzierungen vorkommen;

3) ein Pfriemen;

4) eine Schmucknadel, welche in der Nadel viereckig, oben aber rund und gebogen ist und einen an den Seiten mit vier erhabenen Knöpfen verzierten Knopf hat, 3 1/2 Zoll lang, ganz wie Worsaae a. a. O. Taf. 53, Nr. 238, nur etwas kleiner.

Diese Alterthümer, welche mit einem leichten, nicht edlen Rost bedeckt sind, bilden offenbar das Arbeitsgeräth (1, 2, 3) und den Schmuck (4) einer weiblichen Person.

Der Herr Amtsverwalter Balck begab sich sofort an die Fundstelle und gewann folgendes Ergebniß.

Auf der sehr hügeligem Hufe lag, an der Grenze des Hausgutes Tatschow, eine kleine, kahle Anhöhe (ein "Kegelgrab") von ungefähr 8 Fuß Axenhöhe. Sie bestand aus Sand und Lehm und war im Innern von schwarzen Aschenstreifen durchzogen und mit Kohlen von Tannenholz vermischt. Ungefähr 3 Fuß unter der Oberfläche stieß man auf eine Steinkiste, aus großen, platten Grund=, Seiten= und Decksteinen aufgeführt, nach Westen hin offen, etwa 3 Fuß hoch, breit und tief. Auf dem Boden der Kiste standen mit Sand bedeckt im Dreieck

5) drei Urnen, jede von ungefähr 3/4 Fuß Höhe, fast eben so großer Weite in der Bauchung und etwa 4 Zoll Durchmesser in der Oeffnung, unten abgerundet, von der Gestalt, wie Jahrb. XI, S. 359. Sie waren stark mit Kieselstücken und Grand versetzt, bräunlichschwarz von Farbe, mit einem breiten Henkel und ohne alle Verzierungen, also ganz wie gewöhnlich die Urnen aus dieser Zeit gefertigt und gestaltet. Durch das Steinbrechen hatten sie aber alle gelitten, waren geborsten und zerfielen beim Wegräumen des Sandes. Von den beiden an der hintern Wand stehenden Urnen war die eine mit gröbern, die andere mit feinern zerbrannten Knochen gefüllt. Die dritte an der Oeffnung der Kiste stehende Urne enthielt nur Sand und Asche. Auf der Oeffnung dieser letztern gefüllten Urne sollen die oben beschriebenen Bronze=Alterthümer gelegen haben. Mehr hat sich nach Aussage der Dorfbewohner in dem Grabe und in der Nähe desselben nicht gefunden.

Wir verdanken diese sorgfältige Aufdeckung und Beschreibung dem Herrn Amtsverwalter Balck.

Ungefähr um dieselbe Zeit deckte der Herr Archiv=Rath, Pastor Masch aus Demern ein ganz gleiches Kegelgrab zu Lockwisch bei Schönberg auf. Das Kegelgrab hatte eine

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ganz gleiche Einrichtung, eine Steinkiste, in welcher eine gefüllte Urne stand, auf welcher ein Messer, eine Pincette und eine Nadel aus Bronze lagen. Diese Nadel war jedoch oben zu einer einfachen Spirale gebogen, wie Worsaae a. a. O. Taf. 53, Nr. 236. Vgl. über dieses Grab unten.

G. C. F. Lisch.


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Kegelgrab.

In Jahrb. XXVIII, S. 300, ist eine polirte, kleine elliptische Tafel aus feinkörnigem, bräunlichem Sandstein beschrieben, welche in einem Kegelgrabe der Bronzeperiode in Meklenburg gefunden ist und besondere Beachtung verdient, da in dieser Periode ähnliche Steine noch nicht bekannt geworden, oder doch noch nicht besprochen sind. Zugleich ist angeführt, daß der Herr Dr. v. Hagenow zu Greifswald den ähnlichen Inhalt eines Bronzegrabes besitzt. Derselbe hat nun die Freundlichkeit gehabt, unserm Vereine die merkwürdigsten Stücke dieses Fundes in bemalten Gypsabgüssen und andern Nachbildungen zum Geschenke zu machen. In einer wohl erhaltenen Urne, welche auf der Stelle gefunden ward, wo vor einigen Jahren das neue Detentionshaus bei Naugard erbauet ist, wurden neben mehrern Arm= und Fingerringen und einer Pfeilspitze aus Bronze, so wie zwei gleichen, nur in der Länge ein wenig verschiedenen Doppelknöpfen aus Bronze mit langer, aufstehender Spitze, wie sie in Jahrb. XI, S. 378, abgebildet sind, folgende merkwürdige Gegenstände gefunden:

ein fester, grünlicher Stein (Kalkstein) von elliptischer Gestalt, jedoch nur in der Größe einer halben Ellipse, so daß die Ellipse queer durchschnitten ist. Der Stein ist 2 Zoll hoch und 2 Zoll breit, so daß derselbe in seiner ganzen Größe ungefähr die Gestalt und Größe des in Meklenburg gefundenen Steines gehabt haben würde. Der Stein von Naugard ist jedoch dicker, ungefähr 1 Zoll dick; alle Kanten sind abgeschrägt und jede Fläche ist sorgfältig polirt; von einem mechanischen Gebrauche ist keine Spur vorhanden.

Was aber diesen Stein noch merkwürdiger macht, ist, daß ein zweiter, ganz gleich geformter Stein (Kalkstein) dabei lag, welcher jedoch nur 1 3/4 Zoll lang und breit und dabei 1 1/2 Zoll hoch, also viel kürzer und höher und dabei sehr stark abgeschrägt ist, so daß die elliptischen eigentlichen Oberflächen nur 3/4 Zoll Länge haben, indem alle Kanten sehr stark abgeschrägt sind. Auch an diesem Steine sind

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sämmtliche Flächen sauber polirt und ohne alle Spur von einem Gebrauche.

Ferner ward dabei noch

ein scheibenförmiger, an beiden Seiten ausgehöhlter Stein gefunden.

Das Seltenste dieses Fundes ist, daß bei allen diesen Alterthümern noch ein zugespitzter Griffel aus Knochen, 4 1/4 Zoll lang und 1/4 Zoll dick, gefunden ward.

Diese steinernen Alterthümer, in Verbindung mit dem Griffel sind nun im höchsten Grade selten und merkwürdig und wohl schwer zu deuten. Ich wenigstens weiß nichts zur Deutung beizubringen, möchte aber fast glauben, daß sie eine gottesdienstliche, symbolische Bestimmung gehabt haben.

G. C. F. Lisch.


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Ueber Bronze=Kronen

und

die Krone von Schwerin,

von

G. C. F. Lisch.

In Meklenburg waren bisher drei alte Zackenkronen aus der Bronzezeit gefunden, welche in den Sammlungen zu Schwerin aufbewahrt werden. Alle drei sind im Wesentlichen gleich, indem sie einen hohen Reif bilden, der oben in Zacken ausgearbeitet und zu einem Viertheil ausgeschnitten ist, welches sich in einem Charnier um einen mit einem Schmuck versehenen Stift dreht und mit einem Zapfen in ein entsprechendes Loch fällt, also geöffnet, um eine Kappe gelegt und wieder geschlossen werden kann. Diese drei meklenburgischen Kronen, welche die hier abgebildete Gestalt haben und zu Trechow, Admans=

Gestalt der Krone
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hagen (beide 5 1/2 Zoll hamburger Maaß im innern Durchmesser) und Lübtheen (7 Zoll weit) gefunden sind, sind in Jahrb. XIV, S. 315 flgd. vergleichend beschrieben. In Kopenhagen wird auch eine gleich gestaltete Krone 1 aufbewahrt, welche zu Töndering, im Amte Viborg, gefunden ist, und in der jetzt an die königlichen Sammlungen zu Hannover verkauften Sammlung des Herrn Baumeisters Wellenkamp zu Lüneburg befindet sich eine den meklenburgischen gleiche Krone von Emmendorf bei Uelzen (vgl. Jahrb. XXVI, S. 159).

Diese Kronen sind vielfach besprochen, seitdem ich dieselben in der Versammlung zu Hildesheim im Jahre 1856 vorgezeigt habe (vgl. Corresp.=Blatt, Jahrg. V, Nr. 3 und 6, und Jahrg. VI, Nr. 2, 4, 7 und 11), und in lebhaftem Streite sogar für "Hundehalsbänder" erklärt worden. Ich habe den Streit weder aufgenommen, noch denke ich ihn weiter zu führen, indem ich die Lösung dem Laufe der Zeit und glücklichen Entdeckungen in demselben überlassen habe, da ich diesen zu vertrauen in einer langen Wirksamkeit vielfach gelernt habe. Und dieses Vertrauen hat sich denn auch in der neuesten Zeit zu meiner Freude gerechtfertigt.

Am 18. October 1862 meldete mir nämlich der Herr Pridatdocent Dr. Handelmann zu Kiel, daß die Sammlung zu Kiel einen "höchst eigenthümlichen Ring von Bronze" geschenkt erhalten habe, welcher für die vaterländische Alterthumskunde nicht ganz unwichtig sein dürfe. Nach einer zuerst mitgetheilten leichten Zeichnung und demnächst nach einer Photographie erkannte ich sogleich in diesem "Ringe" eine Krone, von derselben Einrichtung, wie die meklenburgischen, jedoch von anderer Form. Der Herr Dr. Handelmann berichtete über diesen Fund sogleich in holsteinschen öffentlichen Blättern und darauf, mit Abbildung, im Correspondenzblatt, Jahrg. XI, Nr. 5, 1863, Mai, und im Dreiundzwanzigsten Bericht der Königlichen S. H. L. Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer zu Kiel, 1863, Julii, S. 65. Seitdem ist diese Krone von Söhren 2 in Mainz durch


1) In Dänemark sind in den neuesten Zeiten, nach der Mittheilung des Herrn Conferenzraths Thomsen, noch zwei Kronen, wie die meklenburger gefunden: die eine ist im Jahre 1863 gefunden und wird in der Alterthümersammlung zu Aarhus aufbewahrt, die andere war in der Privatsammlung des hochseligen Königs Frederik VII. und ging in dem Schloßbrande von Frederiksborg 1859 unter.
2) Nach der Mittheilung des Herrn Conferenzraths Thomsen sollen sich in der Sammlung zu Kopenhagen 6 oder 7 solcher "Ringe befinden, wie der von Söhren", welche ebenfalls alle zum Oeffnen (  ...  )
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den Herrn Professor und Conservator Dr. Lindenschmit abgeformt und in einem bemalten Abgusse auch der schweriner Sammlung geschenkt worden. Nach allen diesen ausreichenden Hülfsmitteln gebe ich hier einen Bericht über diese Krone und eine Abbildung derselben, zu welcher der Herr Dr. Handelmann unserm Vereine den Holzschnitt geliehen hat.

Krone

"Bei einer Wegearbeit zur Verbreiterung eines Verbindungsweges zwischen den Dörfern Söhren und Benz bei Eutin ward" (nach den brieflichen Mittheilungen Handelmann's) "durch einen Spatenstich ein schwarzes thönernes Gefäß zerbrochen, dessen Inhalt aus weißer Knochenasche und calcinirten Knochenfragmenten (von der Mittelhand und den Fingern) bestand. Oben auf den Knochen lag der Ring. Der Standort der Urne war ungefähr 2 Fuß tief unter der nie bearbeiteten Erdoberfläche; der Boden ist gelblicher Sand und es ist keine Spur vorhanden, daß derselbe früher bewaldet gewesen sei. Die Gegend ist arm an heidnischen Gräbern. Die Urne bestand aus schwarzem grobsandigen Thon und war, so weit einige noch vorhandene Bruchstücke erkennen lassen, ohne alle Verzierung." Der Ring ward im


(  ...  ) eingerichtet sind, jedoch giebt derselbe nicht besonders an, ob diese Ringe auch den charakteristischen, hohen, verzierten Charnierstift haben und überhaupt kronenartig gebildet sind. Abbildungen von diesen Ringen würden sehr willkommen sein; Worsaae giebt sie bisher nicht!
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Oktober 1862 von dem Herrn Bauernvogt Schwien zu Söhren dem Museum vaterländischer Alterthümer zu Kiel geschenkt.

Der Ring besteht aus guter, alter Bronze, nach der Analyse des Herrn Professors Karsten aus 90 pCt. Kupfer und 10 pCt. Zinn, und ist mit tiefem, hellgrünen edlen Rost bedeckt; der Ringkörper ist hohl gegossen und hat im Innern noch den Gußkern, wie an zwei schadhaften Stellen deutlich zu erkennen ist. Der Ring ist 778 1/2 Grammen schwer und hat, nach dem Abgusse, einen Durchmesser im Innern von 5 1/4 Zoll, im Aeußern von 7 Zoll hamburger Maaß (nach welchem die schweriner Kronen gemessen sind); der Ringkörper hat 7/8 bis 1 Zoll hamb. Maaß im Durchmesser. Die Einrichtung dieser Krone ist ganz derjenigen der schweriner Kronen gleich. Der ausgeschnittene Theil, welcher sich bis zu einem Winkel von etwa 70 Grad um den Stift bewegt, macht beinahe ein Drittheil des Ganzen aus; er paßt mit einem Zapfen in das gegenüber stehende Loch und durch eine Umdrehung des Stiftes werden beide Theile fest zusammengepreßt, ohne daß man den Mechanismus genau erkennen kann. Der Stift ragt 1 3/8 Zoll hamb. Maaß über den Ringkörper hervor; er gleicht freilich unten den Stiften der meklenburgischen Kronen, verjüngt sich aber von da an zierlich in viereckiger Form, ist höher und endigt oben mit einem geschmackvoll dreieckig ausgeschweiften Knopfe; die Stifte der meklenburgischen Kronen endigen in eine ziemlich formlose Spitze, auf welche jedenfalls ein kostbarerer Zierrath aufgesteckt gewesen ist.

So weit gleicht der Ring von Söhren vollkommen den meklenburgischen Kronen, namentlich der Krone von Lübtheen an Umfang und Hohlguß. Der Ring von Söhren unterscheidet sich aber von allen bisher bekannten Kronen dadurch, daß der Ringkörper oben nicht kronenartig ausgezackt ist, sondern einen runden Wulst bildet, der auf der obern und äußern, beim Tragen sichtbaren Hälfte mit vertieften Linienornamenten aus Queerbändern und Dreiecken verziert ist, wie sie auf dem Armringen der Bronzezeit vorkommen und oben unter dem Ringe abgebildet sind.

Man wird es jetzt, nach der Beschaffenheit des Ringes von Söhren, namentlich nach den Verzierungen und der Beschaffenheit des Stiftes, wohl nicht mehr bestreiten können, daß die meklenburgischen Kronen wirklich Kronen sind; auch hat sich die allgemeine Ansicht, nachdem sich die Hitze des Streites abgekühlt hat, schon längst dafür entschieden. Auch Herr Dr. Handelmann möchte den Ring von Söhren "allerdings in die Kategorie der sogenannten Kronen rechnen. Es

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überwiegt jetzt die Ansicht, daß alle diese Reife als eine Art Haupt= oder Haarschmuck gedient haben, mag man nun annehmen, daß sie oben um eine Kappe oder einen Helm, oder daß sie um ein kunstvoll aufgebauetes Haargeflecht gelegt wurden. Für beide Zwecke war es bequemer, wenn gleich keinesweges notwendig, daß die Reife sich öffnen ließen. So genügte auch der geringe Durchmesser, der für einen wirklichen Kopfring unzureichend wäre".

Von Wichtigkeit zur endgültigen Entscheidung der Frage scheint die Nachricht zu sein, auf welche der Herr Dr. Chr. Jessen in Kiel hingewiesen hat. In Jahn's Jahrbüchern für classische Philologie, Bd. 85, S. 574, wo über die goldenen westgothischen Kronen, gefunden zu Guarrazar bei Toledo, berichtet wird, heißt es: "Mehrere der Kronen von mittlerer Größe sind mit Scharnieren zum Auf= und Zumachen versehen". Wenn nun solche Kronen noch zur Westgothenzeit als Kopfschmuck wirklich gedient haben sollten, so wird man dasselbe mit um so größerer Sicherheit für die germanische Vorzeit annehmen dürfen, und unsere Bronzekronen werden nicht mehr anzuzweifeln sein.

Nach dem Hohlguß, dem hellen, wenn auch festen Rost und der Leichtigkeit der Verzierungen wird die Krone von Söhren in die jüngere Hälfte der Bronzezeit fallen; der Rost der beiden voll gegossenen meklenburgischen Kronen von Admanshagen und Trechow ist viel tiefer und dunkler. Die Zackenkronen werden also viel älter sein, als die Söhrensche Krone, um so mehr da die beiden eben genannten noch voll gegossen sind und die von Admanshagen noch aus Kupfer (mit nur 1 1/2 pCt. Zinn) besteht.

Die Zeit hat jedoch noch mehr gebracht als die Krone den Söhren. Kaum hatte Herr Dr. Handelmann die neue Entdeckung im Mai 1863 durch das Correspondenzblatt bekannt gemacht, als ich eine neue Form dieser Kronen in der großherzoglichen Sammlung zu Schwerin entdeckte. Hier lag ein Bruchstück eines Geräthes, welches aus zwei flachen, dünnen Bronzestangen bestand, welche um ein Charnier beweglich waren; ich hatte dieses Bruchstück, welches eher einem Nußknacker als einem Kronenreife gleicht, 30 Jahre lang häufig mit Befremden und Bedenken angesehen und schon mitunter den Vorsatz gefaßt, es bei Seite zu legen. Als ich im Junii 1863 mehrere seit langer Zeit in der Sammlung zurückgelegte Bruchstücke von bronzenen Kopfringen durchmusterte und es durch Zusammenlegen versuchte, ob sich noch irgend etwas Ganzes daraus zusammenstellen lasse, fielen mir zwei Bruch=

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stücke auf, welche oben eben so wellenförmig verziert waren, wie das zur Schau abgelegte Bruchstück mit dem Charnier. Und als ich die drei Bruchstücke zusammenpaßte, war die Krone oder der Kronenreif vollständig, welchen ich hier in Abbildung

Kronenreif

wiedergebe. Woher die Krone stammt, ist nicht bekannt; sie gehört zu der alten fürstlichen Sammlung und mag schon über hundert Jahre in derselben gewesen sein. Wir wollen sie daher nach der Sammlung die Krone von Schwerin [ 1 ) nennen. Diese Krone hat nun genau dieselbe Größe und Einrichtung, wie die alten Kronen von Trechow und Admanshagen. Es ist ungefähr ein Drittheil des Ringes ausgeschnitten, welches sich um ein Charnier bewegt und mit einem Zapfen in ein gegenüberstehendes Loch greift. Aber die Gestalt ist eine andere, als die der andern bisher bekannt gewordenen Kronen. Diese schweriner Krone besteht nämlich nur aus einer dünnen Bronzestange, von der Dicke der sehr häufig vorkommenden, gewöhnlichen, gewundenen Kopfringe, ist aber flach und oben mit 20 erhaben modellirten, niedrigen Wulsten oder Zacken verziert, welche durch 21 schmale Queerwulste getrennt sind. Diese größern Wulste sind Andeutungen und Ersatz für die hohen, spitzen Zacken an den Zackenkronen. Die Wulstverzierungen finden sich nur oben und sind daher auch von der äußern Seite sichtbar; unten ist der Ring flach und glatt und hinten stark abgescheuert, wie es scheint. Im Verhältniß zu dem Reifen ist auch das Charnier und der Stift mit seiner Verzierung sehr gedrückt und niedrig gehalten. Es


1) Nach der Mittheilung des Herrn Conferenzraths Thomsen befindet sich in der Sammlung zu Kopenhagen unter den 6 oder 7 Ringen, wie der Söhrensche, auch einer, welcher ganz niedrige Zacken hat.
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leuchtet aber auf den ersten Blick ein, daß auch dieser Kronenreif zu der Classe der oben beschriebenen Kronen gehört. Der Rost ist dunkel, aber nicht tief, und der Ring scheint lange unter Händen gewesen und abgegriffen zu sein. Die Zeit dieses Ringes mag zwischen die Zackenkronen und die Krone von Söhren fallen.

So wären denn drei Formen von Kronenringen gefunden, welche sich gegenseitig erläutern und ergänzen und selbst dafür reden, daß sie als Kopfschmuck gebraucht seien.


Von großer Wichtigkeit zur Vergleichung sind die oben erwähnten westgothischen goldenen Kronen von Guarrazar, und erlaube ich mir deshalb einige Nachträge nach den Originalwerken (von der königlichen Bibliothek zu Berlin). Im J. 1859 wurden in Spanien 8 goldene Kronen und mehrere goldene Kreuze durch einen französischen Artillerieoffizier aufgekauft und von demselben durch die französische Regierung erworben und dem Museum im Hôtel de Cluny zu Paris zur Aufbewahrung übergeben. Vorher waren an demselben Fundorte 14 gleiche Kronen gefunden, an die Münze zu Madrid verkauft und eingeschmolzen. Der Fundort war nach genauen Nachforschungen La Fuente de Guarrazar in der Nähe von Toledo. Man stellte an der Fundstelle Nachgrabungen an und fand hier die Fundamente einer altchristlichen Kapelle, innerhalb welcher die Schätze in zwei ausgemauerten Kisten verborgen gewesen waren. Ein dort gefundenes Grabdenkmal auf einen Priester Crispinus ist vom J. 693 und das Bethaus muß spätestens nach der Mitte des 7 Jahrhunderts erbauet worden sein. Im J. 1860 ward noch eine Krone gefunden und ebenfalls für Paris erworben, wo sich jetzt also 9 Kronen befinden. Im J. 1861 ward wiederum eine Krone gefunden und der Königin von Spanien zum Geschenke dargebracht.

Dieser höchst merkwürdige Schatz ward im J. 1860 durch den Grafen v. Lasteyrie bekannt gemacht in Description du trésor de Guarrazar par Ferdinand de Lasteyrie, Paris, Gide. 1860, von schönen, colorirten Abbildungen in natürlicher Größe begleitet, und von E. Hübner, welcher selbst in Spanien und Frankreich war, mit den übrigen darüber erschienenen Schriften in Jahn's Jahrbüchern für classische Philologie, Band 85, 1862, S. 568 flgd. mit kritischen geschichtlichen und sprachlichen Untersuchungen und mit Fundberichten angezeigt. Die rein antiquarische Seite hat aber noch keine eingehende Untersuchung und Vergleichung gefunden.

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Von den zuerst gefundenen 8 goldenen Kronen sind 5 von massivem Goldblech, die andern 3 von durchbrochener Arbeit; diese letztern kommen hier nicht besonders zur Berücksichtigung. Alle Kronen sind von reinem Golde und zum Theil mit schönen Edelsteinen und Perlen, auch geschnittenen Steinen, Glaspasten und Perlemutter reich besetzt. Die massiven Kronen sind ganz gerade Reifen von Goldblech, ohne Verzierungen von Zacken, Wulsten oder Hauptschmuck am obern Rande. Alle sind an dem obern Rande mit Ketten und mit einem Haken zum Aufhängen und am untern Rande mit hangenden Ketten mit Bommeln zum Schmuck versehen, so daß jede aufgehängte, vollständige Krone einem Kronleuchter nicht unähnlich ist. Innerhalb hängt von dem Anhängehaken an einer Kette ein goldenes, mit Edelsteinen besetztes Kreuz bis unter die Bommeln herab. An der größten Krone in Paris und an der Krone in Madrid sitzen auf den Bommeln ausgeschnittene Buchstaben, auf jeder Bommel ein Buchstabe, welche einen Namen bilden; auf der pariser Krone steht: RECCESVINTHVS REX OFFERET (statt offert), auf der madrider der Name Svinthila. Der westgothische König Svinthila regierte 621 - 631, der König Reccesvinth 649 - 672. Der Schatz läßt sich also dem 7. Jahrhundert und den westgothischen Königen zuweisen. Offenbar sind diese Kronen Weihgeschenke, sowohl nach der ausdrücklichen Angabe der Inschriften, als nach dem später hinzugefügten Kettenwerk zum Aufhängen; diese Sitte, Kronen als Weihgeschenke aufzuhängen, läßt sich lange Zeiten hindurch verfolgen.

Es ist die Frage behandelt, ob diese Kronen je getragen worden sind. Von der größern hat man es zugestanden, da der Reif um einen starken Manneskopf paßt und sich noch Reste von Futterung an derselben gefunden haben. Man muß also annehmen, daß die Könige die Kronen für den Fall ihres Ablebens dem Gotteshause vermachten.

Von den übrigen, etwa mit Ausnahme von noch einer, hat man es aber in Abrede genommen, daß sie getragen worden, da sie zum Umlegen um einen Kopf zu klein seien. Nun haben aber, nach den vorliegenden Abbildungen in natürlicher Größe, die 3 kleinern goldenen Kronenreifen, welche eine Höhe von 1 7/8, 1 5/8 und 1 3/8 Zoll haben, einen Durchmesser von 5 1/8, 4 5/8 und 4 5/8 Zoll hamburger Maaß, sind also ungefähr gerade so groß wie alle bisher gefundenen Bronze=Kronen der Bronzezeit. Es muß also alle Zeiten hindurch Sitte gewesen sein, die Kronen nur von dieser Größe zu machen, und man darf nicht vergessen, daß es vorherrschend

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Sitte gewesen ist, die Kronen auf einer Kopfbedeckung zu befestigen und nicht den Reif um die Stirne zu schlagen. Es giebt manche neuere Zeiten, in denen die Kronen, welche wirklich getragen und nicht bloß zu der Ceremonie der Krönung gebraucht wurden, ebenfalls sehr klein waren. Das sehr schöne Bronze=Diadem von Kreien Jahrb. XIV, S. 318, hat auch nur einen innern Durchmesser von 6" hamburger Maaß.

Das Merkwürdigste ist aber, daß nicht allein die große Krone, sondern auch die drei kleinern Reifen mit einem Charnier versehen sind, so daß sie sich beim Umlegen öffnen und schließen lassen. Dies zeugt dafür, daß sie wirklich getragen sind; für eine Nachbildung zum bloßen Aufhängen wäre dies unnöthig und unzweckmäßig gewesen. Und auch hierin gleichen diese goldenen Kronen ganz den Bronze=Kronen, welche sich alle um ein Charnier öffnen und schließen lassen. Diese Sitte des Oeffnens setzt sich noch bis in die ältere Eisenperiode fort, indem das hieneben abgebildete merkwürdige Diadem von Roga (Jahresber. VII., S. 37, und Jahrb. XIV., S. 330), welches auch einen biegsamen graden Blechstreifen von 1 5/8" Höhe und 7" Durchmesser bildet, ebenfalls

Diadem von Roga

geöffnet und geschlossen werden kann und also den goldenen Kronen ganz gleich ist, wie es denselben auch ungefähr gleichalterig sein mag. So lange man noch in starre Bronze goß, mußte man zur Oeffnung ein Stück ausschneiden, welches sich um einen Stift bewegte; als man aber mehr in Blech zu arbeiten gewohnt ward, wurden die Reifen biegsam, nur einmal geöffnet und an beiden Enden mit einem Stift zusammengehalten.

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Die 3 durchbrochenen Kronen von Guarrazar mögen Frauenkronen gewesen sein.

Aus dem Vorgetragenen geht nun zweifellos hervor, daß die goldenen westgothischen Kronen der Mehrzahl nach in der Größe und Einrichtung den bronzenen Kronen der vorchristlichen Bronzezeit völlig gleich sind, und daß man wohl zu dem Schlusse berechtigt ist, daß die Größe und Einrichtung der Kronen von der allerältesten Zeit bis gegen die Zeit des Anfanges der neuern europäischen Staatsgeschichte immer dieselbe war und daß die westgothischen Könige ihre Kronen nur uralten Formen nachbildeten.


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Bronze=Alterthümer mit Commandostab von Pustohl,

von

G. C. F. Lisch.

Im J. 1861 wurden zu Pustohl, ritterschaftlichen Amts Neu=Bukow, Pfarre Berenshagen, am Rande des Hofteiches vor dem Wohnhause im Moder 1 bis 2 Fuß tief zwei Bronzealterthümer gefunden, welche in Vergleichung zu andern wichtigen Alterthümern sehr merkwürdig sind, nämlich:

1) ein bronzener Commandostab (oder Götterzeichen), wie ein Exemplar in Jahrb. XXVI. S. 140, abgebildet ist. Es ist nur der obere Theil mit der Dolchklinge vorhanden, der Stab fehlt. Dieser Commandostab ist den früher in Meklenburg zu Blengow, Glasin und Hansdorf (nach Jahrb. a. a. O. S. 142) gefundenen völlig gleich. Die Umrisse sind ganz gleich, die Dolchklinge ist mit dem Ganzen zusammen gegossen und das Metall besteht, nach der Analyse des Hr. Dr. Techen zu Wismar, auch aus Kupfer und Zinn und ein wenig Silber; auch die ganze Arbeit und Verzierung ist völlig gleich. Es ist nicht anders möglich, als daß die früher gefundenen aus derselben Werkstätte stammen, und dies wird auch dadurch wahrscheinlich, daß Glasin etwa 1 Meile, Hansdorf 1 1/2 Meilen und Blengow 2 Meilen von Pustohl entfernt sind. Die bisher gefundenen, gleichen Exemplare sind alle innerhalb eines Kreises von ungefähr 2 Meilen im Halbmesser in der Mitte von Meklenburg gefunden.

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Das Exemplar von Pustohl ist in den Formen den früher gefundenen ganz gleich; die Verzierungen sind aber an allen Exemplaren von einander abweichend und beweisen, daß sie aus freier Hand geformt sind.

Nach der Versicherung des Herrn Gutsbesitzers Bobsien auf Pustohl war der obere Aufsatz mit dem Dolche auch mit einem Holzpflocke, welcher jedoch verloren gegangen ist, auf den Stab gesteckt und steckte beim Auffinden noch in der Höhlung.

Das zu Pustohl gefundene Exemplar gehört also zu den früher gefundenen Nachbildungen und ist daher von dem Urstück von Stubbendorf bei Dargun (vgl. Jahrb. XXVI, S. 138 flgd.) verschieden, welches mit breiten Blech=Armringen und Dolchen zusammengefunden ward.

Der Stubbendorfer Fund ist aber wieder dem Funde von Neu=Bauhof bei Stavenhagen ähnlich, da dieser dieselben Dolche und Blecharmringe enthält (vgl. Jahrb. XXVI, S. 144).

Es ist nun merkwürdig, daß sich zu Pustohl neben dem Commandostab auch

2) ein breiter Blecharmring von 2 1/2 Zoll Höhe fand, welcher wieder den Ringen von Stubbendorf und Neu= Bauhof gleich ist. Diese Art Ringe haben sich in Meklenburg bisher nur neben Dolchen und "Commandostäben" gefunden. Der Ring von Pustohl ist einem Ringe von Neu=Bauhof und einem von Stubbendorf ganz gleich; es ist jedoch zu bemerken, daß die Zahl der erhabenen Parallelreifen auf allen Ringen verschieden ist (12, 13 und 14), daß also auch auf diesen Ringen die Verzierungen aus freier Hand modellirt sind.

Der Fund von Pustohl giebt also ein merkwürdiges Mittelglied zu einer gewissen, wichtigen Art von Alterthümern, welche an und für sich eigenthümlich sind und immer aus denselben seltenen Gegenständen bestehen.

Der Herr Gutsbesitzer Bobsien auf Pustohl hat die Güte gehabt, diese wichtigen Alterthümer dem Vereine zu schenken.


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Bronze=Schwert von Kritzower=Burg.

Zu Kritzower=Burg bei Wismar ward im Moor eine wohl erhaltene bronzene Klinge mit schmaler Griffzunge, ohne Rost, gefunden und im J. 1862 von dem Herrn Alwardt zu Kritzower=Burg dem Vereine geschenkt. Die zweischneidige Klinge ist schmal, mit erhabenem Mittelrücken, aber dünne

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und flach, gegen die Spitze hin etwas verbreitert und bis zur Ueberfassung des Griffes nur 13 1/2" lang; die Griffzunge von hier ist 5 1/4" lang; das Ganze ist 18 3/4" lang. Die Griffzunge ist stark, nur 3/8" breit und am Ende zugeschärft, wie ein Meißel, zum Eintreiben in einen Schaft. Die Waffe ist wahrscheinlich ein sehr kurzes Schwert, weil das Griffende bis zu 2" Breite ausgedehnt ist und die gewöhnliche Breite der halbmondförmigen Ueberfassungen der Griffe hat. Die schmale Griffzunge zum Eintreiben in einen Schaft spricht dagegen für eine Lanzenspitze oder einen Dolch; es giebt Lanzenspitzen und Dolche gerade von dieser Gestaltung. Für einen Dolch ist die Klinge aber wieder zu lang. Wahrscheinlich ist also die Waffe ein Schwert, um so mehr da in der Bronzezeit die Schwerter sicher mehr wie Dolche, also mehr zum Stechen Mann gegen Mann, als zum Hauen gebraucht sind.

G. C. F. Lisch.


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Bronzeschwert von Roggow.

Zu Roggow bei Neu=Bukow ward im Frühling 1862 beim Drainiren ungefähr 3 Fuß tief unter der Erdoberfläche in einer Mergelschicht eine ganz wohl erhaltene Schwertklinge mit Griffzunge von gewöhnlicher Form und Beschaffenheit gefunden; das Ganze ist aus hellgelber Bronze und 30" lang, davon die Griffzunge mit der halbmondförmigen Ueberfassung 4 1/2" lang, und mit grünem edlen Rost bedeckt. Das Schwert ist im Besitze des Herrn v. Oertzen auf Roggow.


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Framea von Neu=Kalen.

In dem städtischen Torfmoor von Neu=Kalen ward im Sommer 1861 durch die Torfstechmaschine eine voll gegossene bronzene Framea mit Schaftrinne, ohne Rost, zu Tage gefördert und durch den Herrn Burgemeister Mau zu Neu=Kalen dem Vereine geschenkt. Diese Framea, mit breiter, abgerundeter Schneide, ist sehr zierlich und klein, nur 3 1/2 Zoll lang, also eine der kleinsten, welche bisher beobachtet sind, und könnte wohl als Geräth zum häuslichen Gebrauche gedient haben.


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Diadem von Kröpelin.

Der Herr Dr. Crull zu Wismar schenkte dem Vereine ein rostfreies bronzenes Diadem, welches in der Gegend der Stadt Kröpelin gefunden und von hier durch den Kupferschmied Herrn Kalderach zu Wismar erworben ist. Das gewundene Diadem, mit tiefen Furchen, ist aus 4 Flügeln um einen Drath, abwechselnd vorwärts und rückwärts gewunden und gleicht dem seltenen, in Jahrb. XIV. S. 318 abgebildeten Diadem von Kreien, ist jedoch sehr viel dünner, ungefähr nur so dick, wie das Diadem von Kreien in der Abbildung a. a. O. Leider ist das Ganze verbogen und ein Ende abgebrochen, jedoch wird der Schmuck in seiner ursprünglichen Gestalt ungefähr 6 Zoll im Durchmesser gehabt haben.


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Bronzenadel von Eldenburg.

Der Herr Wasserbaumeister Garthe zu Parchim schenkte eine Bronzenadel, welche beim Baggern in dem Verbindungswasser zwischen der Warenschen Müritz und dem Eldenburger Wasser grade über der sogenannten Kählers=Lust gefunden ist, wo in alter Zeit ein Brückenübergang gewesen sein muß, da man immer auf altes Pfahlwerk stößt, welches jetzt nur noch am Ufer sichtbar wird. Diese Nadel ist für Meklenburg sehr selten. Die aus Bronze gegossene Nadel ist im Ganzen 6" lang, der Stift 3 1/2 lang. Auf dem Stifte steht eine große, kreisrunde, durchbrochene Scheibe von 2 1/2" Durchmesser, die ein vierspeichiges Rad vorstellt, welches innerhalb breiter Felgen 4 dünne Speichen um eine dünne Nabe hat. Man hat diese durchbrochene Verzierung auch wohl ein Kreuz in einem Kreise genannt. Oben auf der kreisförmigen Einfassung sitzen 3 angegossene Oesen oder Henkelchen. Diese Nadel gleicht daher den in "Lindenschmit's Alterthümern der heidnischen Vorzeit", Heft IV, Taf. 4, Nr. 1-5 abgebildeten Nadeln, namentlich der im Hannoverschen gefundenen Nadel Nr. 2, wenn auch unsere Nadel in großem Zwischenräumen durchbrochen ist und das Rad deutlicher zeigt. Diese Nadeln sind in den ostelbischen Ländern sehr selten, werden aber von den hannoverschen Landen bis in die Rheinlande immer häufiger. Ich halte die Verzierung der Scheibe für ein vierspeichiges Rad; jedoch tragen manche Nadeln nur ein Kreuz mit gleich großen Balken ohne Andeutung der Nabe, andere sind mit mehr Balken nach verschiedenen Zeichnungen verziert;

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es ist aber möglich, daß diese Zeichnungen nur ornamentale Ausbildungen des Rades sind. Diese Nadeln, welche wohl in der Regel nur einen kurzen Stift haben, werden wohl Schmucknadeln, wahrscheinlich Brustnadeln, gewesen sein; Lindenschmit a. a. O. hält sie für Haarnadeln. Wenn aber Lindenschmit sie der Eisenperiode zutheilt, so kann ich mich damit nicht einverstanden erklären, da diese Nadeln immer aus antiker Bronze gefertigt sind, den ornamentalen Charakter der Bronzezeit zeigen und in Kegelgräbern der Bronzezeit gefunden sind; vgl. Schaum Alterthümer= Sammlung zu Braunfels, 1819, S. 44, Nr. 98, mit Abbildung Taf. IV, Nr. 98, und S. 45 die übersichtliche Darstellung.

G. C. F. Lisch.


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Rohe Bronze.

Bei Sternberg, ungewiß an welcher Stelle und unter welchen Verhältnissen, ward ein rohes Stück alter Bronze, 1 3/4" lang, 1" breit, 1/2" dick und 5 Loth Schwer gefunden und an den Herrn Professor Dr. Schulze zu Rostock eingeliefert, welcher es wieder dem Vereine Schenkte. Das Stück ist offenbar aus einem Schmelztiegel, rundlich gebogen, rauh und von einem größern Stücke abgeschlagen und abgehackt, auf einigen Stellen mit edlem Rost bedeckt. Wahrscheinlich stammt dieses Stück aus der Bronzeperiode und ist ein Rest aus einem Schmelztiegel, zum Umschmelzen bestimmt. Das Stück würde großen Werth haben, wenn es sich durch Nebenumstände genauer bestimmen ließe.

G. C. F. Lisch.


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L. R. v. Fellenberg.

Analysen antiker Bronzen.

(Sechste Fortsetzung. Nummern 133 bis 140.)

Mit einer Tafel.

(Berner Mittheilungen, Beilagen zu Nr. 535 und 536. 1863.)


Infolge des zunehmenden Interesses an der Erforschung der Ueberbleibsel vorhistorischer Zeiten konnte auch eine genauere Kenntnißnahme der chemischen Bestandtheile antiker Metalle nicht ausbleiben und veranlaßte daher vielfache Untersuchungen, welche manchmal überraschende Uebereinstimmung in der Zusammensetzung von Legirungen darboten, deren Fundstätten Hunderte von Meilen von einander entfernt sind, sowie umgekehrt manche aus benachbarten Lokalitäten stammende die auffallendsten Verschiedenheiten in deren Bestandtheilen aufweisen, sei es, daß sie andern Zeiten oder Volksstämmen angehörten.

Der Zusammenhang, welcher zwischen der Komposition der verarbeiteten Metalle und der Natur der Erze besteht, von welchen man annimmt, daß jene daraus dargestellt worden seien, ist schon von verschiedenen Forschern nachgewiesen worden und veranlaßt immer wieder die Frage: woher nahmen diese und jene Völker die von ihnen verarbeiteten Metalle; fanden sie dieselben in ihrer Nähe oder mußten sie solche von Weitem her beziehen?

Bei den in vorliegender Arbeit untersuchten Bronzen,


G. C. F. Lisch.

Archäologische Erlauterungen

zu

L. R. v. Fellenbergs Analysen antiker Bronzen

aus meklenburgischen Gräbern.


Der Herr Dr. L. R. von Fellenberg zu Rosenbühl bei Bern hat sich seit mehreren Jahren eifrig und aufopfernd damit beschäftigt, die Metalle der Geräthe der europäischen Vorzeit der chemischen Analyse zu unterwerfen und hat seit

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welche mir von Herrn Dr. G. C. F. Lisch, großherzoglich meklenburgischem Archivar zu Schwerin, aus dem dortigen archäologischen Museum durch Herrn A. v. Morlot übersendet worden sind, muß ebenfalls die Frage sich aufdrängen: woher mag wohl das Kupfer dieser Bronzen kommen?

Die Nummer 135, ein in einem Kegelgrabe der Bronzezeit gefundenes Golddrähtchen, scheint ein wenig den Schleier zu lüften: Herr Senator H. L. von Santen, Apotheker zu Kröpelin in Meklenburg, hat in einer im Jahre 1844 veröffentlichten Schrift, betitelt: Chemische Analyse antiker Metalle aus heidnischen Gräbern Mecklenburg's, auch Analysen von Gegenständen aus Gold mitgetheilt, deren ziemlich konstant zwischen circa 10 % und 18 % variirender Silbergehalt eine auffallende Uebereinstimmung zeigte mit den von G. Rose analysirten Proben Goldes aus dem Ural, und aus welchen v. S. den Schluß zog, daß die von ihm untersuchten Goldgegenstände wohl aus Ural'schem Golde möchten gemacht sein, das Gold also vom Ural nach dem Mecklenburg'schen gebracht worden sein könnte. Nun stimmt die Analyse meiner Nummer 135 mit obigem Silbergehalte ebenfalls überein, aber fügt ein neues Argument zum Ural'schen Ursprunge des Goldes bei, nämlich einen, wenn auch nur unbedeutenden Gehalt an Platin, welcher außer beim gediegenen Golde vom Ural, wohl nur selten vorkommen möchte, und also kaum eine andere Deutung zuläßt, als daß die Völker, welche in der Bronzezeit das heutige Meklenburg bewohnten, mit dem Ural in einigem Verkehr gestanden haben müssen, welcher ihnen nicht nur das Gold, sondern wahrscheinlich auch das weit wichtigere und in weit grösserm Maaße benöthigte Kupfer aus diesem Gebirgslande gebracht hat. Hiermit stehen


dem Jahre 1860 die Analysen in den "Berner Mittheilungen" bis jetzt in 7 verschiedenen Abhandlungen veröffentlicht. Die ersten 5 Abhandlungen behandeln zum größten Theil die Metalle von Alterthümern, welche in der Schweiz gefunden sind; die 6 und 7 Abhandlung bringen auch Analysen von Flensburger Alterthümern; die 7. Abhandlung oder "Sechste Fortsetzung" behandelt, mit 2 Ausnahmen, Metalle von Alterthümern, welche in meklenburgischen Gräbern gefunden sind. Wir verdanken die Erwerbung dieses großen wissenschaftlichen Gewinnes der Vermittelung des Herrn Professors A. Morlot zu Lausanne, welcher lange Zeit die Sammlungen zu Schwerin studirt hat.

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wiederum die Analysen der meisten meklenburgischen Bronzen der Bronzezeit in Uebereinstimmung, welche als deren Grundlage ein äußerst reines, fast immer silber=, meistens auch bleifreies Kupfer voraussetzen, wie es eben nur aus oxydischen Kupfererzen (Malachit, Kupferlasur, Kupferschwärze u. s. w.) erzeugt werden konnte, welche im Ural in so reichlicher Menge vorhanden sind, daß sie noch heute das reinste Kupfer des Handels liefern.

Die Bronzen aus den Kegelgräbern der Bronzezeit zeigen eine eigenthümliche Abweichung in dem Zustande ihrer Erhaltung von denjenigen, welche auf dem Grunde von Seen und Flüssen unserer schweizerischen Pfahlbauten gefunden worden sind. Während diese nur von Kalksinter oder einem meist nur dünnen Ueberzuge von Grünspan bedeckt sind, im Uebrigen aber deren Form und Umrisse, selbst Verzierungen deutlich erkennen lassen, sind jene in einem eigenthümlichen Zustande von Aufgeblähtheit mit meist rissiger, geborstener Oberfläche und weit größerm Querschnitt als der ursprüngliche war, welche die frühern Formen ganz verwischt; dabei ist die Masse bis tief in's Innere oxydirt und das Kupfer zum großen Theile in Oxydul verwandelt. Werden solche Gegenstände durch abwechselnde Behandlung mit verdünnter Salpetersäure und Ammoniak blank gemacht, so findet sich die Legirung in einem kristallinischen so mürben, sandsteinähnlichen Zustande, daß sich Körner davon zwischen den Fingern abreiben lassen. Da die keltischen Kegelgräber Meklenburg's nach Dr. Lisch's Beobachtung reichliche Spuren von Leichenverbrennung aufweisen, so möchte wohl auch die beschriebene Veränderung der Einwirkung lange andauernder, sich jedoch nicht bis zur Schmelzhitze der Bronze steigernder Gluth zuzuschreiben sein; da wo


Für uns ist diese Arbeit gewissermaßen eine Fortsetzung der "Chemischen Analysen antiker Metalle aus heidnischen "Gräbern Meklenburgs, von H. L. von Santen" in unsern Jahrb. IX, 1844, S. 317 flgd., welche durch die Fellenbergschen Arbeiten theils bestätigt, theils ergänzt und fortgeführt werden.

Mit Erlaubniß des Herrn Dr. v. Fellenberg theile ich dessen Arbeit auch hier in unsern Jahrbüchern mit, erlaube es mir aber, die einzelnen Analysen in einer andern, mehr chronologischen Reihenfolge vorzuführen und, wie in Jahrb. IX a. a. O., mit Erläuterungen über die Umstände der Auffindung der Altertümer und die Beschaffenheit der alten Gräber, in denen sie gefunden wurden, zu begleiten. Die

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das Feuer die Gegenstände zum Theile geschmolzen hat, findet sich dieser Zustand von Aufgeblähtheit nicht vor, und das Metall ist noch etwas dehnbar, während es dort unter dem Hammer manchmal bis zu Pulver zerfährt.

Die beiden ersten (hier nicht wieder aufgenommenen) Nummern der heutigen Arbeit gehören noch den in voriger Abhandlung vorgeführten Bronzen der Flensburger Sendung an, und bilden deren Schluß. Die 18 folgenden Gegenstände von Nr. 123 bis Nr. 140 stammen aus dem Museum von Schwerin. Bis Nr. 135 incl. gehören sie nach Dr. Lisch's Angabe dem Bronzealter, Nr. 136 der Uebergangszeit zwischen dem vorigen und dem nachfolgenden, und die vier letzten Nummern dem Eisenalter an. Diese letztern sind zum Theil schon durch das Auftreten eines Zinkgehaltes charakterisirt.

Die Analyse des Golddrahtes Nr. 135 wurde folgendermaaßen ausgeführt. Das dünn ausgewalzte Gold wurde wiederholt mit Kalibisulfat geschmolzen, die Salzmasse in Wasser gelöst und das Silber durch Kochsalzzusatz ausgefällt. Das rückständige Gold wurde in Königswasser gelöst, wobei eine kleine Menge Chlorsilber zurückblieb, welche dem andern zugefügt wurde. Die concentrirte Goldlösung wurde mit Chlorkalium und Alkohol versetzt, wobei sich Kaliumplatinchlorid abschied, welches abfiltrirt und gewogen und aus demselben der Platingehalt berechnet wurde. Die Goldlösung wurde durch frisch bereitete Eisenvitriollösung gefällt, das Gold mit Salzsäure ausgekocht, filtrirt und nach dem Glühen gewogen. In der vom Chlorsilber abfiltrirten Lösung war noch eine geringe Spur an Kupfer enthalten, welche jedoch nicht bestimmt wurde.

Folgendes sind nun die in gegenwärtiger Arbeit untersuchten Gegenstände:


Fellenbergschen Nummern der einzelnen Analysen habe ich in (   ) beigefügt.

Der Analyse der Bronze des Kessels von dem berühmten Kesselwagen von Peccatel, welche v. Fellenberg schon in der Vierten Fortsetzung Nr. (81) mitgetheilt hat, (vgl. Jahrb. XXVI, S. 151), räume ich der Vollständigkeit wegen hier wieder einen Platz ein.

Die Resultate dieser neuen Forschungen ergeben sich aus der Abhandlung von selbst, nämlich daß die Bronze der alten, reinen Bronze=Periode nur aus Kupfer und Zinn besteht und daß die Mischung der Metalle aus ungefähr derselben Zeit immer fast dieselben Verhältnisse zeigt.

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1. (Nr. 133.) Kupferne Krone von Admanshagen. Vereins=Katalog Nr. 2027. Was ich zur Analyse erhielt waren Bohrspäne von kupferrother Farbe. 2,0 Gr. verwendet, ergaben:

Kupfer 95,66 %
Zinn 1,63 =
Blei 0,14 =
Eisen 2,33 =
Nickel 0,24 =

2. (Nr. 126.) Verrostetes Bronzeschwert aus dem Kegelgrabe von Dabel Nr. 1. Ver. Kat. Nr. 3236. Die Bronze war so total oxydirt, daß es unmöglich war, unverändertes Metall zur Analyse zu isoliren. Die ganze Masse verwandelte sich durch Pulverisiren in einen dunkelrothen Staub. Von demselben wurden zwei Gramm zur Analyse verwendet und alle metallischen Bestandteile direkt bestimmt. Danach besteht das rothe Pulver aus:


I. Kupfer der Bronzezeit.

1. (133.) Krone von Admanshagen. Diese Krone ward in einem niedrigen, schon unter den Pflug gebrachten Kegelgrabe gefunden; vgl. Jahrb. X, S. 272 flgd. mit Abbildung. Sie ist voll gegossen, tief gerostet, jedoch nicht aufgeblähet und gespalten, und zerbrochen. Nach der rothen Farbe zu schließen, hielt man das Metall für reines Kupfer und eine vorläufige Analyse ergab nur Kupfer mit einer geringen Beimischung von Eisen. Merkwürdig ist, daß der Stift, um welchen sich der Ausschnitt dreht, eine goldgelbe Bronzefarbe zeigt; wahrscheinlich ist er in jüngerer Zeit durch einen neuen ersetzt worden. Altes Kupfer hat sich in Meklenburg bisher nur 3 Male in gegossenen und nicht polirten Keilen von den Formen der Steinzeit und auch in einer Framea gefunden, deren Analyse auch 98,64 Kupfer, 1,190 Zinn und 0,746 Silber gab; vgl. Jahrb. IX, S. 327. Die vorstehende neue und gründliche Analyse der Krone von Admanshagen scheint zu bestätigen, daß es allerdings Alterthümer giebt, welche den Anfängen der Bronzezeit oder dem Uebergange aus der Steinzeit angehören und nur aus Kupfer im natürlichen Zustande bestehen.

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Kupfer 1,423 Gr.
Zinn 0,183 =
Blei 0,0085 =
Eisen 0,0052 =
Nickel 0,0071 =
Kohlensäure, Sauerst. 0,3732 =

und die Bronze in 100 Theilen aus:

Kupfer 87,47 %
Zinn 11,24 =
Blei 0,52 =
Eisen 0,32 =
Nickel 0,45 =

3. (Nr. 127.) Handring aus dem Kegelgrabe von Dabel Nr. 2. Ver. Kat. Nr. 3287. Die Ringbruchstücke waren so sehr aufgebläht und geborsten, daß deren Form nicht mehr erkannt werden konnte. Durch Behandlung mit Säure konnte ein Kern von Metall so weit gereinigt werden, daß er zur Analyse zu gebrauchen war, aber auch dieser metallische Theil war ganz körnig, kristallinisch und äußerst spröde. 1,373 Gr. ergaben bei der Analyse folgende Bestandtheile:

Kupfer 87,56 %
Zinn 11,91 =
Eisen 0,25 =
Nickel 0,28 =

II. Bronze der Bronzezeit.

2. 3. 4. (126. 127. 128.) Bronzen aus den Kegelgräbern von Dabel Nr. 1 und 2. Die beiden großen Kegelgräber der Bronzezeit von Dabel, deren wissenschaftliche Aufdeckung in den Jahrb. XXII, S. 279 und XXIII, S. 279 flgd. beschrieben ist, gehören zu den Kegelgräbern erster Classe in Meklenburg; sie hatten eine Axenhöhe von 9 bis 12 Fuß und standen nahe bei einander. Diese Gräber gehören sicher zu den ältesten Gräbern der Bronzezeit im Lande. Alle Bronzen sind sehr tief oxydirt, aufgeblähet und gespalten, mitunter von tiefblauem Oxyd bedeckt; die Formen der Geräte sind noch etwas derbe und unentwickelt; in beiden Gräbern lagen noch Pfeilspitzen aus Feuerstein, welche sonst in keinem Bronzegrabe Meklenburgs beobachtet sind; die Heldenleiche mit dem Bronzeschwerte war nicht verbrannt; andere Leichen in diesen Familiengräbern waren verbrannt. Jedoch fand sich in

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4. (Nr. 128.) Gewundener Kopfring aus dem Kegelgrabe von Dabel Nr. 2 (mit 2 steinernen Pfeilspitzen). Ver. Kat. Nr. 3290. Die Ringfragmente waren ganz geborsten und tief oxydirt, so daß der größte Theil weggelöst werden mußte, um reines Metall zu erhalten. 2,242 Gr. fanden sich zusammengesetzt aus:

Kupfer 91,35 %
Zinn 8,52 =
Eisen 0,06 =
Nickel 0,07 =

5. (Nr. 130.) Handberge aus dem Kegelgrabe von Pisede. Ver. Kat. Nr. 3187. Bruchstück eines Ringes von 16 Millim. Breite und etwa 4 Millim. Dicke. Die eine Seite zeigt unter einem dünnen graugrünen Ueberzuge eingegrabene Linien und Striche; die andere Seite ist mit einer dicken


dem einen Grabe schon ein goldener Fingerring. Wir haben hier also ohne Zweifel Gräber der ältesten, aber schon vollständigen Bronzezeit. In der Beschaffenheit der Bronzen kann ich aber mit v. Fellenberg im Allgemeinen keine "eigenthümliche Abweichung von den in Seen und Flüssen gefundenen Bronzen der schweizerische Pfahlbauten" erkennen. Die "Aufgeblähtheit" der Dabelschen und anderer Bronzen liegt nicht darin, daß sie tief in Kegelgräbern gefunden sind, sondern darin, daß diese Bronzen so sehr alt sind. Es giebt viele Tausende von Bronzen mit edlem Roste aus Kegelgräbern, welche vollkommen wohl erhalten und durchaus nicht aufgebläht und rissig sind, sondern alle Verzierungen noch in der größten Vollkommenheit und Reinheit zeigen. Aber es scheint eine weit rückwärts liegende Zeit zu geben, für welche auch selbst der edle Rost die Bronzen nicht vor dem gänzlichen Zerfallen schützt.

Nr. 2 (126.) Das Schwert, mit Bronzegriff, ist tief gerostet und gespalten, und gleicht ganz den Schwertern aus gleich großen und mutmaßlich gleich alten Kegelgräbern; es ist dem Leichenbrande nicht ausgesetzt gewesen.

Nr. 3 (127.) Der Handring ist voll gegossen, sehr dick und schwer und mit Gruppen von Queerlinien verziert, zersprengt, grade gebogen und aufgeblähet und gespalten; ist im Leichenbrande gewesen.

Nr. 4 (128.) Der Kopfring ist gewunden, nicht dick, tief gerostet und in Stücke zerbrochen und zersprengt, vielleicht durch Leichenbrand.

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buckeligen Decke von Grünspan überdeckt, welche keine Verzierungen wahrnehmen läßt. Das Metall ist dehnbar und biegsam. Ein abgesägtes Stück, welches nach der Reinigung 1,889 Gr. wog, bestand aus folgenden Elementen:

Kupfer 88,71 %
Zinn 10,62 =
Eisen 0,11 =
Nickel 0,56 =

6. (Nr. 134.) Getriebenes Bronzegefäß aus dem Kegelgrabe von Ruchow (mit zwei Frauenskeletten). Die Fragmente waren so gänzlich oxydirt, daß kein reines Metall hergestellt werden konnte. Die Analyse von 2,0 Gr. Bruchstücken ergab:

Kupfer 1,365 Gr.
Zinn 0,245 =
Eisen 0,008 =
Kohlensäure, Sauerst. 0,382 =

und die Bronze besteht in Procenten aus:

Kupfer 84,36 %
Zinn 15,14 =
Eisen 0,50 =

5. (130.) Handberge aus dem Kegelgrabe von Pisede. Dieses Familiengrab stand auf einem kleinen Begräbnißplatze, in dessen Ring auch ein Grab der Steinperiode hineingezogen war; vgl. Jahrb. XXI, S. 234 flgd. Die Bronzen dieses Begräbnisses haben einen sehr tiefen, dunklen, edlen Rost, der an einigen Stücken in's Bläuliche spielt. Die Handberge ist durch Leichenbrand in viele Stücke zersprengt. Andere Bronzen dieses Begräbnisses sind nicht vom Leichenbrande ergriffen gewesen. Alle Bronzen dieses Begräbnisses sind jedenfalls sehr alt.

6. (134.) Bronzegefäß aus dem Kegelgrabe von Ruchow. Dieses Grab von Ruchow ist wohl das größte Kegelgrab, welches bisher in Norddeutschland aufgegraben ist, (vgl. Jahresber. V, S. 30 flgd.) und hat eine sehr große Menge von Alterthümern geliefert. Es war ein Familiengrab. In der Mitte lag eine unverbrannte Heldenleiche mit dem Schwerte. Zur Linken derselben lagen zwei verbrannte Leichen nach den Alterthümern zu schließen, weibliche; die Geräthe, welche bei diesen gefunden wurden, sind nicht dem Leichen=

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7. (81.) Wagenbecken von Peccatel. Ver. Kat. Nr. 1146. Im Jahre 1843 wurde in Peccatel, eine Meile südlich von Schwerin, bei Abtragung eines Kegelgrabes ein merkwürdiges Geräthe gefunden, welches einen kleinen bronzenen, vierrädrigen, eine bronzene Vase tragenden Wagen vorstellt und in den Jahrbüchern des Vereins für meklenburgische Geschichte IX, S. 372 beschrieben und seither nach gehöriger Zusammenfügung der durch Bruch getrennten Theile restaurirt und abgebildet worden ist. Die zur Analyse verwendete Probe stammt von der Vase her. Es waren dünn getriebene Bleche, auf beiden Seiten mit einer rauhen Kruste von Grünspan bedeckt. Durch Reinigen mit Säure und Blankputzen kam eine sehr schöne goldähnliche Farbe zum Vorschein. Zur Analyse wurden verwendet 1,997 Gr.; sie ergab:

Kupfer 87,20 %
Zinn 12,75 =
Eisen 0,05 =

Von andern metallischen Bestandtheilen konnte nichts aufgefunden werden.

8. (Nr. 123.) Kopfring aus dem Kegelgrabe von Peccatel Nr. 1 (mit dem Kesselwagen). Ver. Kat. Nr. 1162. Kommt aus dem gleichen Grabe, in welchem sich Nr. 81 befand. Stäbchen von rundlichem Querschnitt von 5 bis 6 Millim. Durchmesser und etwa 1 Zoll Länge, mit einer dicken Kruste von Grünspan bedeckt. Ein Abschnitt von 2,38 Gr. ergab bei der Analyse:


brande ausgesetzt gewesen. Bei den verschiedenen Leichen dieses Familiengrabes wurden 5 goldene Fingerringe gefunden. Bei der einen verbrannten weiblichen Leiche lag das hier analysirte, aus Bronze dünne gehämmerte Gefäß, welches schon sehr zerbrochen ist. Alle Bronzen sind sehr alt und tief gerostet, das Schwert ist schon aufgeblähet und verwittert. Das Bronzegefäß zeigt keinen Nickelgehalt, merkwürdiger Weise eben so das folgende gehämmerte Gefäß von Peccatel.

7. 8. 9. 10. (81. 123. 124. 125.) Bronzen aus den Kegelgräbern von Peccatel Nr. 1 und 2. Diese beiden Kegelgräber mittlerer Größe lagen dicht neben einander und gehören zu den merkwürdigsten, welche je aufgegraben sind. In beiden fanden sich viele Alterthümer der ausgebildeten, mittlern Zeit der Bronzeperiode, in dem Grabe Nr. 1 auch ein gewundener massiver Armring von Gold.

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Kupfer 86,47 %
Zinn 12,78 =
Blei 0,20 =
Eisen 0,12 =
Nickel 0,43 =

9. (Nr. 124.) Gewundener Halsring aus dem Kegelgrabe von Peccatel Nr. 2 (mit dem Opferaltar). Ver. Kat. Nr. 2249. Der Ring von 9 Millim. Durchmesser ist mit einem vierfachen, links gewundenen Gewinde von 10 Millim. Steigung verziert. Nach Entfernung der ziemlich dicken Grünspankruste zeigte sich die Oberfläche des Metalles körnig krystallinisch und das Gewinde bröckelte leicht aus. 1,349 Gr. ergab folgende Zusammensetzung:

Kupfer 87,47 %
Zinn 11,89 =
Eisen 0,15 =
Nickel 0,49 =

10. (Nr. 125.) Handberge aus dem Kegelgrabe von Peccatel Nr. 2 (mit dem Opferaltar). Ver. Kat. Nr. 2242. Bruchstück eines in großen Spiralen gewundenen


Das Grab Nr. 1, welches in Jahrb. IX, S. 369 flgd. beschrieben ist, enthielt sehr viele Bronzealterthümer, von denen die merkwürdigsten auf der lithographischen Tafel zu den Jahrb. abgebildet sind. Das allermerkwürdigste Alterthum war

7. (81.) Das Wagenbecken oder der Kesselwagen von Bronze, d. h. ein kleiner, fahrbarer Wagen, auf welchem eine große Bronzevase oder ein Kessel befestigt ist. Dieser Kesselwagen ist seitdem häufig behandelt, zuletzt und ausführlich in Jahrb. XXV, S. 215 flgd. mit einer vollständigen Abbildung dieses merkwürdigen Geräthes. Die vorstehende Analyse behandelt ein Bruchstück der auf dem Wagen stehenden Vase, welche merkwürdiger Weise ebenfalls keinen Nickelgehalt zeigt, wie die voraufgehende gehämmerte Schale aus dem vielleicht gleichzeitigen Grabe von Ruchow von ähnlicher Beschaffenheit.

8. (123.) Der Kopfring aus dem Grabe Nr. 1 ist voll gegossen, gewunden, stark gerostet, in Stücke zersprengt und von gewöhnlicher mittlerer Dicke.

Das Grab Nr. 2, welches durch seinen innern Bau sehr merkwürdig ist, stand ganz nahe bei dem Grabe Nr. 1 und ist in Jahrb. XI, S. 366 flgd. beschrieben und abgebildet. Es

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Ringes von ovalem Querschnitte von 5 und 6 Millim. Durchmesser. Die eine Hälfte der Oberfläche ist glatt, die andere gereift, mit einem dünnen Ueberzuge von Grünspan bedeckt; ein Ende ist im ursprünglichen, das andere in dem oben erwähnten, stark aufgeblähten Zustande mit geborstener Oberfläche und bis tief hinein oxydirt. Ein vom gesunden Ende abgesägtes, blank gebeiztes Stück von 2,442 Gr. zeigte folgende Zusammensetzung:

Kupfer 88,37 %
Zinn 11,15 =
Eisen 0,11 =
Nickel 0,37 =

11. (Nr. 129.) Armring aus dem Kegelgrabe von Lehsen. Ver. Kat. Nr. 857 b. Ein Endstück eines offenen Ringes von ovalem Querschnitt von 6 bis 8 Millim. Durchmesser. Die innere Wölbung glatt und glänzend, die äußere mit verschiedenen Linien und Kerbungen verziert, die Grünspanschicht glänzend grün. 2,227 Gr. blank geätzter Bronze enthielten:

Kupfer 87,71 %
Zinn 11,89 =
Eisen 0,14 =
Nickel 0,26 =

enthielt einen Opferaltar, einen großen thönernen Kessel, eine thönerne Wanne mit einer geopferten Leiche und viele Bronzealterthümer, auch viele Bernsteinknöpfe. Die Bronzen dieses Grabes waren durch Leichenbrand zersprengt und tief gerostet.

9. (124.) Der Halsring aus diesem Grabe ist voll gegossen, gewunden und tief gerostet, und dem Kopfringe Nr. 8 (123) aus dem Grabe Nr. 1 gleich.

10). (125.) Die Handberge aus demselben Grabe ist von der gewöhnlichen, oft vorkommenden Beschaffenheit, ganz zerbrochen und gesprengt und tief gerostet.


Die bisher aufgeführten analysirten Bronzen stammen aus den ältesten, größten und merkwürdigsten Kegelgräbern der Bronzezeit in Meklenburg und stimmen in der Zusammensetzung der Metalle auf eine merkwürdige Weise überein.


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12. (Nr. 131.) Schmuckkästchen mit Deckel aus dem Kegelgrabe von Sandkrug. Ver. Kat. Nr. 3035. Ein dünn gegossenes Stück einer Dose von etwa 1 1/2 Millim. Dicke, ziemlich stark oxydirt, zum Theil aufgeborsten. 2,014 Gr. ergaben bei der Analyse:

Kupfer 86,52 %
Zinn 12,96 =
Eisen 0,17 =
Nickel 0,35 =

13. (Nr. 132.) Bronzegefäß aus dem Kegelgrabe von Weisin. Ver. .Kat. Nr. 2204. Fragmente sehr dünn getriebenen Bleches, sehr stark von Grünspan zerfressen. Beim Blankätzen wurden papierdünne Blätter von röthlicher Bronze erhalten, welche 1,649 Gr. wogen und zusammengesetzt waren aus:

Kupfer 87,79 %
Zinn 10,15 =
Blei 1,57 =
Eisen 0,21 =
Nickel 0,28 =

11. (129.) Armring aus dem Kegelgrabe von Lehsen. Das Grab war ein Kegelgrab mittlerer Größe und enthielt nur Bronzeringe von geschmackvollen Formen in großer Zahl. Vgl. Jahrb. VII, S. 23. Alle Arm= und Handringe sind voll gegossen, mit ovalem Durchschnitt, im Erze vom Rost noch gar nicht angegriffen, sondern durchaus fest, auf der Außenfläche reich mit vertieften Linien verziert, mit leichtem, schönem, hellem, apfelgrünem edlen Rost ganz bedeckt, so daß der Rost selbst die Verzierungen noch nicht angegriffen hat. Das Grab gehört also der ausgebildeten, mittlern Bronzezeit an, nicht mehr der ältesten, aber auch noch nicht der jüngsten Zeit. Daher stimmt die Legirung der Bronze auch noch zu der der ältesten Bronzen.

12. (131.) Schmuckdose aus dem Kegelgrabe von Sandkrug Nr. 5. Die Kegelgräber von Sandkrug, welche in Jahrb. XIX, S. 310 beschrieben sind, waren nur gewöhnliche, kleine Gräber, welche ohne Zweifel zu den jüngeren gehören. Die Bronzen sind schon dünner und ängstlicher gearbeitet, der Rost matt. In dem Grabe Nr. 5 ward eine kleine, zierliche und sauber gearbeitete Schmuckdose und ein

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14. (Nr. 136.) Armring von heller Bronze aus dem Begräbnisse von Ludwigslust. Ver. Kat. Nr. 304. Bruchstücke eines gegossenen Ringes von etwa 2/3 Millim. Dicke, 17 Millim. Breite und 30 Länge, mit einem sehr dünnen grünlichen Anfluge von Grünspan bedeckt, der der Wirkung der Säure schnell wich und das Metall blank erschienen ließ. Die convexe Wölbung war polirt, die concave gußroh; Farbe gelblich=roth, das Metall brüchig, unter dem Hammer zerspringend. 1,291 Gr. ergaben bei der Analyse:

Kupfer 84,79 %
Zinn 10,72 =
Blei 3,60 =
Eisen 0,16 =
Nickel 0,67 =
Silber 0,06 =

15. (Nr. 138.) Bronzeheftelbügel aus dem Eisengrabe von Wotenitz. Großhzgl. Kat. Nr. 93. Halbgeschmolzene Bestandtheile einer Heftel mit einem grau=grünen


Armring gefunden. Die Bronzen, obgleich sie der Oberfläche des Grabes nahe lagen, sind sehr leicht und an einigen Stellen noch gar nicht gerostet. Jedoch ist die Erzmischung noch die alte, wenn auch der Zinngehalt groß ist.

13. (132.) Bronzegefäß aus dem Kegelgrabe von Weisin. Das Kegelgrab Nr. 4 von Weisin, welches in Jahrb. XI, S. 383 beschrieben ist, gehört sicher zu den jüngsten Gräbern der Bronzezeit oder in den Uebergang zur Eisenzeit; Kegelgräber dieser Art sind sehr selten in Meklenburg beobachtet, da die Urnen der Eisenzeit immer in den natürlichen, flachen Erdboden vergraben sind und keinen Hügel über sich haben. Das Grab enthielt zwei kleine Bronzegefäße von der Größe und Form von Tassen. Diese Gefäße sind äußerst dünne und blechartig gehämmert und beschnitten, in den Formen steif und unschön, und sehr leicht gerostet; die Bronze ist hell. Neben denselben soll eine eiserne Sichel gefunden sein, welche sehr festen, hellen Rost hat, im Gegensatze jüngerer eiserner Geräthe, denen der Rost gewöhnlich sehr leicht aufzuliegen pflegt. Zu dem sehr jungen Alter wird denn auch die Erzmischung stimmen, welche auch Blei zeigt, welches in den jungen, hellen Bronzen von Ludwigslust (vgl. unten Nr. 14) viel gefunden wird.

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Ueberzüge von Grünspan bedeckt; nach dem Wegätzen dieses letztern zeigte das Metall schöne Bronzefarbe und eine löcherig poröse Oberfläche; unter dem Hammer wurde es bald rissig und zerbarst. 2,224 Gr. zeigten folgende Zusammensetzung:

Kupfer 85,10 %
Zinn 14,32 =
Blei 0,09 =
Eisen 0,16 =
Nickel 0,32 =
Silber 0,01 =

III. Bronze der Eisenzeit.

Mit dem häufigen Erscheinen des Eisens wird die Legirung der Metalle plötzlich eine andere; zugleich verschwinden die auf den natürlichen Erdboden aufgeworfenen Grabhügel und die Todtenurnen erscheinen in die flache Erde (1 bis 2 Fuß tief) eingegraben.

14. (136.) Armring von Ludwigslust. In den allernächsten Umgebungen von Ludwigslust sind in dem dort weit verbreiteten losen Sande oft viele Urnen mit Alterthümern ausgegraben, welche dem Anfange der Eisenzeit angehören; bronzene Geräthe sind noch vorherrschend, aber die Bronze ist von matter Farbe und der Rost nur leicht und oft gar nicht vorhanden; daneben kommt schon häufig Eisen vor. Vgl. Frid. Franc. Erl. S. 63 flgd. Merkwürdig ist der im Jahresber. II, S. 44 flgd. beschriebene Fund, welcher eine Menge den Handringen und Beschlagringen enthielt. Alle bestehen aus einer hellen, weißlichen Bronze und sind nur wenig und leicht oder auch gar nicht oxydirt. Die Handringe sind dünne und hohl gegossen und nach innen offen. Viele Handringe sind zerbrochen; aber die zusammen passenden Bruchstücke haben an den Bruchenden gegenüberstehende Bohrlöcher, um die Bruchstücke zusammenzubinden, eine ärmliche Erscheinung, welche nur einige Male bei Geräthen derselben Art wahrgenommen ist. Schon v. Santen hat in Jahrb. IX, S. 341 zwei von diesen Ringen analysirt und in einem Beschlagringe eine Mischung von 83,6 Kupfer, 10,8 Zinn und 5,6 Blei und in einem Armringe 89,44 Kupfer, 6,32 Zinn und 4,24 Blei gefunden. Auch v. Fellenberg hat ähnlichen Kupfer= und Zinngehalt, aber auch viel Blei und wenig Silber gefunden. Es tritt hier schon silberhaltiges Blei auf.

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16. (Nr. 140.) Spiralheftelfeder aus dem Eisengrabe von Camin. Ver. Kat. Nr. 145. Nach Weglösen der Kruste von Grünspan war das Metall schön gelb, von körniger kristallinischer Oberfläche. Als versucht wurde, die Spirale aufzurollen, zerbrach sie in kleine Stücke und hatte also total ihre Geschmeidigkeit verloren. 1,272 Gr. ergaben bei der Analyse folgende Resultate:

Kupfer 80,30 %
Zinn 2,85 =
Blei 0,16 =
Eisen 0,38 =
Zink 16,31 =

15. (138.) Heftel von Wotenitz. Der in Jahrb. XXV, S. 252 flgd. beschriebene Begräbnißplatz von Wotenitz gehört sicher den Begräbnißplätzen der Eisenzeit oder den "Wendenkirchhöfen" an. Die Eisenzeit scheint sich im nordöstlichen Deutschland in zwei Perioden zu spalten. Wenn die Alterthümer dem Ansehen nach ein höheres Alter haben, so sind die thönernen Urnen, welche gewöhnlich von Rauch tief geschwärzt und glänzend geglättet sind, mit mäander= oder "hammerförmigen" Verzierungen geschmückt, deren Linien aus kleinen Vierecken bestehen und durch ein laufendes gezahntes Rad gebildet sind (vgl. Abbildungen Jahrb. XXV, S. 253 und XXVI. S. 161 flgd). Ich halte die Begräbnißstellen mit diesen Urnen für Gräber der ersten Eisenzeit in Norddeutschland (vgl. Jahrb. XXVI, S. 161 flgd). In einer so verzierten Urne des Begräbnißplatzes von Wotenitz, welcher schon sehr reich an Eisen war, und schon weißes und hellblaues Glas zeigte, fanden sich nicht allein viele silberne Nadeln von offenbar fremder Arbeit, sondern auch eine sehr fein und kunstreich gearbeitete goldene Kette mit Bommel (vgl. Jahrb. a. a. O.), welche wohl dem 2. oder 3. Jahrh. n. Chr. und Italien zuzuschreiben ist. Analysirt ward aus dieser Begräbnißstätte ein Bügel von einer Heftel, wie sie in Jahrb. XXV, S. 254 abgebildet ist. Die Analyse ergab neben dem Kupfer viel Zinn und schon ein Weniges von Blei und Silber.

16. (140.) Heftel von Camin. Der große und reiche Begräbnißplatz von Camin, der erste, welcher in Meklenburg wissenschaftlich aufgedeckt und im Jahresber. II, S. 53 beschrieben ist zeigte in großer Zahl dieselben, mit den mäanderförmigen Punctlinien verzierten Urnen, viel Eisen, noch zahl=

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17. (Nr. 137.) Bronzene Hefteln aus einem Eisenbegräbniß von Hagenow. Großhzgl. Kat. L. II. A. 2. b. Nr. 34. Sieben verschiedene Bruchstücke von Hefteln, theils Spiralfedern, theils Bügel; einer der letztern halb geschmolzen; mit einer graulich grünen Haut von Grünspan überzogen, aber ohne eiserne Bestandtheile. 2,215 Gr. gereinigten Metalles fand sich zusammengesetzt aus:

Kupfer 88,37 %
Zinn 1,46 =
Blei 0,31 =
Eisen 0,19 =
Zink 9,60 =
Silber 0,07 =

18. (Nr. 139.) Hefteln aus dem Eisengrabe von Pritzier. Ver. Kat. Nr. 1010. Halb geschmolzene und zusammen geflossene Theile von Hefteln, mit einer grün=schwarzen Oxydkruste bedeckt. Nach wiederholtem Behandeln mit Salpetersäure und Ammoniak konnte das Metall blank erhalten werden; es zeigte eine krystallinische Oberfläche, körnigen Bruch und zerbrach sehr leicht. Zur Analyse wurden 1,272 Gr. verwendet und ergaben:


reiche Bronzen und schon etwas Silber. Der Begräbnißplatz wird auch der ersten Eisenzeit zuzuschreiben sein. Die Analyse ergab sehr wenig Zinn, dagegen einen großen Zinkgehalt: es ist also der römische Einfluß wohl unverkennbar. v. Santen fand in einer Heftel von Camin 88,15 Kupfer und 11,85 Zinn.

Die Legirung der Metalle in der Eisenzeit ist viel schwankender, als in der Bronzezeit.

17. (137.) Hefteln von Hagenow. Im Amte Hagenow, unbestimmt bei welchem Dorfe, wurden 9 zerbrochene, bronzene Hefteln von der beschriebenen Art gefunden (vgl. Frid. Franc. Erl. S. 97), welche ohne Zweifel der Eisenzeit angehören. Die Analyse ergab wieder wenig Zinn und viel Zink. Bei Hagenow sind die vielen und schönen römischen Alterthümer gefunden, welche in Jahresber. VIII, S. 38 flgd. beschrieben sind.

18. (139.) Hefteln von Pritzier. Der große Begräbnißplatz von Pritzier, welcher in Jahrb. VIII, S. 58 flgd.

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Kupfer 93,54 %
Zinn 5,56 =
Blei 0,56 =
Eisen 0,22 =
Nickel 0,12 =

19. (Nr. 135.) Gold aus der Bronzezeit von Röknitz. Großhzgl. Kat. L. II. T. 4 Nr. 1 b/c. Es war ein Dräthchen, 20 Millim. lang, 1 Millim. dick, von hellgelber Farbe. Behufs der Analyse wurde es dünn ausgewalzt und in Totalität verbraucht. Es wog 0,2865 Gr. und war zusammengesetzt aus:


beschrieben ist, wird der jüngern oder zweiten Bronzezeit angehören. Er enthält vorherrschend Eisen, aber auch noch viel Bronzen, jedoch von modernen Formen, daneben Silber und sehr viel dunkelfarbiges und mosaikartig zusammengesetztes Glas; den Urnen fehlen die schönen Formen und die mäanderförmigen Verzierungen aus Punctlinien. Die Bronzen sind hell und enthalten wenig Zinn, jedoch kein Silber und Zink. Auch v. Santen hat eine solche Heftel (Jahrb. IX, S. 343) analysirt und nur 97,32 Kupfer, 1,96 Zinn und 0,72 Blei darin gefunden.

IV. Gold der Bronzezeit.

19. (135.) Goldene Ringe von Röknitz. Zu Röknitz bei Dargun wurden unter einem großen Steine, zwei große spiralförmige Ringe aus Golddrath gefunden, welche 3 1/2 Zoll lang und 1 1/4 Zoll weit sind und wahrscheinlich zum weiblichen Haarschmuck gedient haben, um Haarflechten durchzuziehen (vgl. Jahrb. XV, S. 269). Nach der Form gehören diese Ringe ohne Zweifel der Bronzezeit an. Die Mischung des Ringes, welches v. Fellenberg analysirt hat, stimmt ziemlich zu den Mischungen der Goldringe aus Kegelgräbern, von welchen v. Santen Jahrb. IX, S. 335 flgd. Analysen giebt. Das Gold enthält viel Silber. Jedoch hat v. Fellenberg auch Platin in dem Golde gefunden, welches v. Santen in den von ihm analysirten Ringen noch nicht fand. Santen sagt in Jahrb. IX, S. 336, daß er von einem Spiralfingerring von doppeltem Golddrath aus dem Kegelgrabe von Ruchow (vgl. oben Nr. 6) "die concentrirte Goldlösung auf "Platin, so wie auf die Gegenwart eines andern Metalles

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Gold 0,2420 Gr. 84,56 %
Silber 0,0406 = 14,17 =
Platin 0,0026 = 0,92 =


0,2852 Gr. 99,65 %

nebst Spuren von Kupfer, die jedenfalls weniger als 1/2 % betragen haben.


geprüft, aber von allen keine Spur entdeckt" habe. Herr v. Fellenberg äußert nun brieflich, "daß die Anregung des Herrn d. Santen ihn bewogen habe, im Golddräthchen auf Platin zu fahnden, und er ohne jene Anregung eher alle andern Metalle als Platin gesucht und dieses nicht gefunden haben würde".

V. Glas der Bronzezeit.

20. Glasperlen aus dem Kegelgrabe von Lehsen. Im J. 1838 ward zu Lehsen bei Wittenburg ein großes Kegelgrab der Bronzeperiode geöffnet, welches 9 Fuß Höhe und 88 Fuß Durchmesser hatte. In dem Erdhügel standen neben einander zwei Steinhaufen, jeder über 30 Fuß lang, 16 Fuß breit und 7 Fuß hoch (vgl. Jahresber. IV, S. 27). Vor den Steinhaufen fanden sich in dem Erdhügel Kohlen, Asche und Urnenscherben. Unter den Steinhaufen lag in kleine Steine und Sand verpackt neben Spuren von verwitterten Knochen und vermodertem Holz unter jedem Steinhaufen ein Spiralfingerring von doppeltem Golddrath, wie die Abbildung in Jahrb. IX, S. 336 zeigt und die goldenen Fingerringe in den Kegelgräbern der Bronzeperiode gewöhnlich und häufig sind; der eine Fingerring war weit und an beiden Enden geschlossen, der andere war eng und an einem Ende aufgeschnitten. Ohne Zweifel waren hier Mann und Frau neben einander ohne Leichenbrand beigesetzt, und die Fingerringe sind "Trauringe"; der Mann starb wohl früher als die Frau, welche ihren Ring zum Zeichen der Auflösung der Ehe an dem einen Ende öffnete: aufgeschnittene Doppelspiralfingerringe kommen öfter vor.

Neben dem engen Fingerringe (der Frau) wurden Glasperlen gefunden; es wurden 9 vollständige und Bruchstücke von mehreren gesammelt. Diese Glasperlen sind ganz klein, rund, durchbohrt, glänzend und durchscheinend und von grünlich hellblauer oder meerblauer (caeruleus) Farbe.

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Im J. 1844 ward zu Peccatel bei Penzlin ein ähnliches, aber größeres Kegelgrab, von 25 Fuß Höhe und 120 Fuß Durchmesser, geöffnet, welches gleiche Erscheinungen zeigte. (Jahrb. X, S. 274 flgd.) Auch hier fanden sich meerblaue Glasperlen und Fingerringe von Golddrath. Aber die Leichen waren verbrannt und daher die Golddräthe und die Glasperlen zerschmolzen und zusammengeschmolzen, und nur in geringern Bruchstücken vorhanden. Dagegen fanden sich in diesem Grabe viele Bronzen, welche freilich auch durch den Leichenbrand angegriffen waren, aber den Beweis gaben, daß sie der mittlern Bronzezeit angehörten.

Daher wird sich auch das Kegelgrab von Lehsen der mittlern Bronzezeit zuschreiben lassen.

Dieses meerblaue Glas, welches unter sicher verbürgten archäologischen Verhältnissen gefunden ist, ist nun von der allergrößten Wichtigkeit für die Erkenntniß der Vorzeit. Es ist ohne Zweifel das älteste Artefact im Norden, von dem man wohl mit Sicherheit sagen kann, daß es nicht im Norden angefertigt, sondern aus der Fremde eingeführt ist. Es mußte daher von Wichtigkeit sein, zu wissen, mit welchem Metall diese Glasperlen gefärbt seien, um beurteilen zu können, ob diese Färbung auch mit den übrigen Umständen der Forschung übereinstimme. Man kommt leicht zu der Ansicht, daß diese Glasperlen aus Phönizien stammen. Es ward bald nach der Auffindung mit einem Perlenbruchstück ein Versuch mit dem Lötrohre gemacht; das Glas gerieth vor dem Lötrohre in Fluß und eine zweimalige Schmelzung griff die Farbe durchaus nicht an. - Dieses Glas von dieser hellblauen Farbe ist in Meklenburg bisher nur in Kegelgräbern der Bronzeperiode beobachtet und kommt später gar nicht wieder. In den Gräbern der Eisenperiode kommen viele blaue Glasperlen vor, welche aber stets eine stark dunkelblaue Farbe haben. (In der großherzoglichen Sammlung zu Neu=Strelitz sind auch einige Glasperlen von derselben meerblauen Farbe, welche zu Glave in einem "Kegelgrabe" gefunden und nach Neu=Strelitz geschenkt sind. Sonst ist dieses Glas nicht weiter beobachtet).

Bei der Wichtigkeit der Sache übermittle ich daher dem Herrn d. Fellenberg die Hälfte einer zerbrochenen hellblauen Glasperle aus dem oben beschriebenen Kegelgrabe von Lehsen zur chemischen Analyse; mehr wegzugeben konnte ich mich bei der großen Seltenheit nicht entschließen. Der Herr v. Fellenberg hat nun auch dieses Bruchstück nachträglich analysirt und theilt Folgendes brieflich mit:

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"die kleine hellblaue Glasperle aus dem Kegelgrabe von Lehsen ist durch Kupferoxyd gefärbt

(und nicht durch Kobalt). Das Kupfer konnte unzweifelhaft durch Reduction mit Zinn nachgewiesen werden. Zu einer Analyse der Bestandtheile des Glases ist aber der Gegenstand viel zu klein, um brauchbare Resultate zu liefern".


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Uebersicht der Zusammensetzung verschiedener antiker Bronzen.
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c. Eisenzeit.

Begräbnißplatz von Bartelsdorf bei Rostock,

von

G. C. F. Lisch.


Erste Fortsetzung von Jahrb. XXVIII, S. 301.

Auf dem zur rostocker Kiesgrube benutzten merkwürdigen Begräbnißplatze von Bartelsdorf bei Rostock ist seit Septbr. 1862 weiter gearbeitet. Im Mai 1863 besuchte ich die Grube wieder, um die weitere Ausdehnung des Begräbnißplatzes zu beobachten und die dort noch gefundenen Altertümer zu retten. Die fernern Aufgrabungen bestätigen die in den Jahrb. XXVIII. S. 301 flgd. ausgesprochenen Ansichten 1 ). Nach den Berichten der beiden angestellten vorsorglichen Tagelöhner aus Riekdahl setzt sich der Begräbnißplatz für unverbrannte Leichen gegen Osten hin fort. Es wurden zu den früher aufgegrabenen 80 Leichen von Sept. 1862 bis Mai 1863 noch 54 Leichen aufgedeckt, so daß die Arbeiter bis Mitte Mai 1863 schon 134 unverbrannte Leichen beobachtet haben. Schädel ließen sich nach der Aussage der Arbeiter nicht retten.

Jedoch sind durch die Aufmerksamkeit der Arbeiter und die besondere Theilnahme des Herrn Kämmereibürgers Ladendorf die bei den unverbrannten Leichen gefundenen Alter=


1) Auf dem benachbarten Felde von Dierkow (dem alten Goderak), auf dem Dierkower Berge, hat man, nach dem Bericht des Herrn Pastors Flörke zu Toitenwinkel, beim Abgraben von Erde neben Urnen und Aschenschichten auch unverbrannte menschliche Gerippe gefunden.
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thümer gerettet und in die Sammlungen des Vereins gekommen. Unter diesen ist besonders ein Topf merkwürdig, welcher neben einer Leiche stand. Dieser vollständig erhaltene Topf ist aus röthlich gelbem Thon, mit Kies durchknetet, aus freier Hand geformt, etwas rauh auf der Oberfläche, unten auf dem Boden mit einer (schwer erkennbaren) erhabenen, kreuzförmigen Verzierung bezeichnet, von cylindrischer Form, am Rande mit vertieften Parallellinien verziert, nur 4 Zoll hoch und ungefähr eben so weit, ganz ähnlich dem hieneben und früher in Jahrb. XII, S. 437 abgebildeten Gefäße von Bobzin, welcher jedoch leichte Wellenverzierungen statt der Parallellinien am Rande hat. Dies ist unzweifelhaft ein Topf oder Krug zum häuslichen Gebrauche, welcher dem Todten statt eines andern Geräthes mitgegeben ist. Er ist an einer Seite leicht von Ruß geschwärzt. Dieser Topf, sicher keine Begräbnißurne, da eine solche immer größer und sorgfältiger gearbeitet ist, stammt ohne Zweifel aus der Zeit des Unterganges des Heidenthumes in Meklenburg, da auf allen zur Zeit Niklots zerstörten heidnischen Burgwällen Scherben von diesen kleinen, dünnen Krügen mit Parallellinien am Rande, neben denen mit wellenförmigen Verzierungen, in zahllosen Stücken gefunden worden. Der Topf wird sicher aus der Zeit 1160 - 1170 stammen; er stand am Rande des Begräbnißplatzes in einer der ersten Reihen der unverbrannten Leichen.

Es wurden ferner neben den Leichen noch gefunden:

5 eiserne Messer, von denen eines noch mit Resten des hölzernen Griffes und eines mit einer krumm gebogenen Oese am Griffende zum Anhängen;

1 eisernes Messer, welches ungewöhnlich reich gearbeitet ist. Der Griff ist mit rundem Knochen bekleidet, am Griffende sitzt ein Knopf von weißem Stein. Die Scheide der sehr dünnen Klinge ist von Leder, wovon noch ein Bruchstück vorhanden ist; die Enden der Scheide sind mit Bronzestreifen beschlagen gewesen, von denen der obere am Rande mit feinen Zickzacklinien gravirt ist.

Ferner ward gefunden:

1 eiserne große Gürtelspange, am breiten Ende mit großen Bronzenieten geheftet, am schmalen Ende zum Haken umgebogen, 2" breit am breiten Ende und 6" lang, mit vertieften Linien verziert, und

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1 eiserne kleine (Gürtel=)Spange, etwa 2 bis 3" lang, ganz wie die Spange in der Urne mit den zerbrannten Gebeinen (vgl. Jahrb. a. a. O. S. 302).


Zweite Fortsetzung.

Da die fortgesetzten Arbeiten in der Kiesgrube dem Vernehmen nach noch immerfort Ausbeute an Alterthümern gaben, so besuchte ich am 13. Julii 1863 den Begräbnißplatz wieder und forschte sonst in Rostock, wodurch ich manche wertvolle Erfahrung gewann. Die Arbeiter waren hinter den von mir methodisch aufgedeckten Räumen ununterbrochen auf Leichen gestoßen, hatten aber aus Mangel an Einsicht und Zeit die Bestattungen nicht genau verfolgt, jedoch bei auffallenden Begräbnissen Beobachtungen angestellt und die Funde aufbewahrt.

Der Begräbnißraum mit den verbrannten heidnischen Leichen lag gegen Westen nach der Stadt Rostock hin und war in seiner größern mittlern Ausdehnung bei der Eröffnung der Kiesgrube zerstört. Ich fand aber an dem einen Ende des Begräbnißplatzes nach der Chaussee (Norden) hin noch 2 Urnen mit verbrannten Knochen (vgl. Jahrb. XXVIII, S. 302). In der Nähe dieser letzten Urnen fand ich selbst am 13. Julii 1863 zwischen den ersten Reihen der unverbrannten Leichen noch eine verbrannte Leiche, welche ohne Urne nur in einer kleinen Grube im Sande gegen 2 Fuß tief vergraben und mit einem großen Steine unterhalb der Erdoberfläche bedeckt war.

Im Sommer 1863 fanden die Arbeiter am entgegengesetzten südlichen Seitenende des Brandkirchhofes nach dem Hofe Bartelsdorf hin noch Alterthümer aus der Brandzeit, welche sie aufbewahrten und mir überlieferten, nämlich:

eine große, grobkörnige, hellbraune Urne, etwas rauh im Aeußern, mit sehr vielen goldfarbigen Glimmerfünkchen durchsprengt, ohne Verzierungen, 12" hoch und weit, zum Theil zerbrochen, jedoch noch in einer Vorderansicht erhalten, mit den Gebeinen eines erwachsenen Menschen. In der Urne lag eine große, breite Gürtelspange aus Eisen mit eisernen Nieten.

Nicht weit davon fand sich noch

eine große, feinkörnige, dunkelbraune und schwärzliche Urne, ebenfalls etwas rauh im Aeußern, in der obern Hälfte zerbrochen, mit den Gebeinen eines erwachsenen Menschen, und in derselben

ein Messer aus Eisen.

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Auf dem Raume mit den unverbrannt begrabenen Leichen wurden andere beachtenswerthe Entdeckungen gemacht.

Die Arbeiter fanden immerfort unverbrannte Leichen und sammelten bei denselben noch

5 Sargnägel aus Eisen, welche alle sehr verbogen sind, so daß man auf eine große Unvollkommenheit der Geräthe, namentlich auf Unbekanntschaft mit Bohrwerkzeugen, und auf große Härte des Holzes schließen muß.

Bei einer unverbrannten Leiche fanden die Arbeiter

eine Perle aus weißem, weichem Stein.

Von Wichtigkeit war der Fund, welchen der Herr Dr. Ernst Kühl zu Rostock auf dem Begräbnißplatze machte und dem Verein überlieferte. Dieser fand

über den unverbrannten Gebeinen eines erwachsenen Menschen, welcher

ein Messer aus Eisen in lederner Scheide bei sich hatte,

die unverbrannten Gebeine eines jungen im Zahnwechseln stehenden Menschen, wahrscheinlich Mädchens, welches 2 gleiche bronzene Armringe bei sich hatte, von der Art wie schon früher dergleichen auf diesem Begräbnißplatze gefunden sind. Diese Armringe, ungefähr 2 3/4" im innern Durchmesser, sind von Bronzeblech und hohl, an den Enden offen und an einem Ende durch die Enden stumpf geschlossen, am andern Ende auf die Außenseite in einer doppelten Windung zurückgebogen, so daß die Enden nicht zum Ineinanderhaken gedient haben können. Dies sind also die charakteristischen Ringe aus dem Ende der Heidenzeit in den südbaltischen Ländern. Die Ringe von Bartelsdorf sind mit vertieft eingetriebenen Zickzacklinien und dazwischen stehenden durchgeschlagenen Puncten verziert. Der eine Ring ist dicker, als der andere, aber beide sind ähnlich verziert. Auf beiden sind Stücke von ziemlich feiner Leinewand angerostet. Wahrscheinlich dienten diese Ringe zum Schmuck des Oberarmes, da sie für den Unterarm eines ganz jungen Mädchens wohl zu weit sind und da ein Schlüsselbein und das Gaumenbein grünlich gefärbt sind, die Ringe also beim Zusammenfallen der verwesenden Leiche wohl nach dem Kopfende hin gesunken sind.


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Dritte Fortsetzung.

Als ich am 25. August 1863 in Rostock war, besuchte ich wieder den Begräbnißplatz zu Bartelsdorf, um den Fortschritt der Arbeit zu beobachten und die Erfahrungen der Arbeiter zu vernehmen.

Verbrannte Leichen in Urnen waren nicht mehr gefunden. Dagegen zeigten sich noch immerfort unverbrannte Leichen unter den früher beobachteten Verhältnissen; jedoch fanden sich Alterthümer immer seltener. Die Arbeiter, welche der Entdeckung der Leichen mit Theilnahme folgen und sich die Zahl merken, geben an, daß sie bis zum 25. Aug. 1863 schon 148 unverbrannte Leichen gefunden hätten.

Vom 13. Julii bis 25. Aug. 1863 hatten sie von den aufgegrabenen unverbrannten Leichen

3 Schädel gerettet, welche in die schweriner Sammlungen gekommen sind.

Von diesen 3 Schädeln haben 2 die Bildung der übrigen hier gefundenen, welche in die öffentlichen Sammlungen zu Schwerin und in Privatsammlungen in Rostock gekommen sind. Alle sind Langschädel von gewöhnlichen Formen, unter sich ähnlich und fast gleich, ohne auffallende hervorragende Theile, mit schmaler, nicht sehr hoher, etwas spitz nach oben auslaufender Stirn. Nur einer von den zuletzt gefundenen 3 Schädeln nähert sich mehr der runden Form; er ist kurz und in allen Theilen mehr aufgetrieben, namentlich ist der obere Theil der Stirn stark nach vorne gedrängt. Diese Form wird aber ohne Zweifel mehr in irgend einer Verbildung oder Krankheit, als in der Race liegen, um so mehr da die Stirnnath vom Scheitel bis zur Nasenwurzel nicht verwachsen ist, sondern oben eine vollständig ausgebildete Nath zeigt, obgleich der Mensch, dem der Schädel angehörte, vollständig ausgewachsen gewesen ist. Der Herr Medicinal=Rath, Leibarzt Dr. Mettenheimer zu Schwerin hat den Schädel untersucht und äußert sich über denselben also: "Den Schädel mit der offen gebliebenen Stirnnath habe ich angesehen. Die Nath ist nur auf der äußern Fläche des Schädels zu bemerken, auf der Innern nicht, wie überhaupt grade an diesem Schädel die Andeutungen der Näthe auf der innern Schädelfläche viel schwächer sind, als gewöhnlich. Der fragliche Schädel scheint, so viel sich nach dem Augenmaaß urtheilen läßt, sehr voluminös zu sein; die Knochen sind sehr dünne. Alle diese "Umstände, im Verein mit der starken Convexität des obern Theiles des Stirnbeins, sprechen dafür, daß das Gehirn im

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Allgemeinen sehr groß war und sehr stark entwickelte Stirnlappen hatte, oder aber dafür, daß in der Jugend ein mäßiger Grad von Hydrocephalus" (Wasserkopf) bestand, "welche die frühzeitige Schließung der Stirnnath auf= "hielt, einer regelmäßigen Weiterbildung der Schädelknochen "jedoch später nicht entgegentrat".

Bei dem einen Gerippe fand sich

ein eisernes Messer mit Holzgriff und bei einem andern

ein eisernes Messer, Bruchstück.

Bei einem Gerippe, von welchem keine Gebeine gerettet sind, fanden sich

zwei Perlen aus weißem, weichem Stein,

wie schon früher (vgl. S. 180) deren eine gefunden ist.


Vierte Fortsetzung.

Im Spätherbste 1863 wurden noch mehrere Gerippe bloß gelegt und einige Alterthümer gewonnen:

ein großer Schädel von einem bejahrten Menschen, mit stark abgeschliffenen Zähnen;

ein kleinerer Schädel eines jungen Menschen, mit vollständigen, zarten Zähnen und Unterarmknochen, welche von Bronzerost grün gefärbt sind;

eine eiserne Gürtelspange von ungewöhnlicher Größe und guter Arbeit, leider zerbrochen; sie ist wenigstens 9" lang und oben 3" breit gewesen. Auf der untern Seite sind viele Alterthümer fest angerostet: zwei kleine eiserne Ringe von beinahe 1" Durchmesser, wahrscheinlich zum Einhaken der Spange oder zum Anhängen an den Gürtel, kleine bronzene Spiralringe, ein eisernes Messer u. s. w.

Im Winter 18 63 / 64 bis zum Druck dieser Blätter haben die Erdarbeiten geruhet.


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Begräbnißplatz von Parchim.

Auf dem Stadtfelde von Parchim ward auf der ehemaligen Feldmark des untergegangenen Dorfes Bicher, nicht sehr weit von der "Dorfstätte", ein Begräbnißplatz entdeckt, welcher der Eisenzeit angehört. Die Urnen mit zerbrannten Menschengebeinen waren in den flachen Erdboden ohne Hügel eingegraben. Der Verein verdankt die Erhaltung und Einsendung dem Herrn Senator Beyer zu Parchim.

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Es wurden folgende Urnen entweder unversehrt, oder doch in solchem Zustande, daß sie wieder zusammengesetzt werden konnten, gerettet:

1) eine große hellbraune Urne, mit 2 kleinen Henkeln, mit einfachen graden Linien verziert, 8" hoch, 12" weit im Bauche und 9" im Rande; in dieser Urne fanden sich unter den übrig gebliebenen, noch nicht verschütteten zerbrannten menschlichen Gebeinen:

zwei Pferdezähne , Backenzähne, nach der Bestimmung des großherzogl. Ober=Roßarztes Viereck zu Schwerin, welcher zugleich erklärte, daß diese Zähne einem zwar schon ausgewachsenen, aber ungewöhnlich kleinen Pferde angehört haben müssen; diese Zähne sind wohl die ersten Ueberreste von Pferden, welche in Urnen der Eisenzeit aufgefunden sind;

2) eine große, hellbraune Urne, mit einfachen graden Linien verziert, 11" hoch, 10 1/2" weit im Bauche und 8" im Rande.

In dieser Urne fand sich unter den zerbrannten menschlichen Gebeinen ein Bruchstück von einem knöchernen Kamme.

In dieser größern Urne stand

3) eine kleine hellbraune Urne, am Bauchrande mit horizontalen Parallellinien und unter diesen mit herunterhangenden Bogen verziert, 4 1/2" hoch, 7" weit im Bauche und 6" weit im Rande.

Ohne Zweifel war diese Urne eine Kinderurne, und wir haben also hier auch in der Eisenperiode ein Beispiel von der Bestattung einer Mutter mit ihrem Kinde; vgl. unten S. 188.

4) eine große hellbraune Urne reich mit parallelen graden und Zickzack=Linien verziert, 6 1/2 hoch, 11" weit im Bauche und 9 1/2" weit im Rande; diese Urne ist der zum Jahresber. II. Lithogr. Taf. I, Fig. 1 abgebildeten, bei Malchin gefundenen Urne sehr ähnlich;

5) eine große. schwarze Urne, von derselben Form und Größe, wie die vorhergehende Nr. 4, mit einem großen Henkel, mit einfachen Linien verziert;

6) eine kleinere, hellbraune Urne, mit einfachen Linien verziert, 5" hoch, 8" weit im Bauche und 7" im Rande.

In den auf diesem Begräbnißplatze gefundenen Urnen, theils in den vorstehend beschriebenen, theils in den zerbrochenen, wurden folgende Alterthümer gefunden, von denen sich jedoch nicht sagen läßt, in welcher Urne sie gelegen haben:

7) eine Heftel aus Bronze und

8) eine Heftel aus Bronze, beide vollständig erhalten;

9) eine Heftel aus Bronze, zerbrochen;

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10) eine Heftel aus Bronze, Bruchstück;

11) eine Heftel aus Bronze, Bruchstück;

diese Hefteln sind alle sehr klein und fein gearbeitet;

12) eine Heftel aus Eisen, Bruchstück;

13) eine Heftel aus Eisen, Bruchstück;

14) eine Schnalle aus Eisen;

15) eine Gürtelspange aus Bronze;

16) ein Doppelknopf aus Bronze;

17) eine Nähnadel aus Bronze;

18) ein dünner cylindrischer Beschlag aus Bronze, 1 3/4" lang;

19) ein Messer aus Eisen, in der Klinge 4" lang, wohl erhalten;

20) ein Messer aus Eisen, in der Klinge 3" lang;

21) ein Messer aus Eisen, rückwärts gebogen, in der Klinge 3" lang;

22) ein Messer aus Eisen, Bruchstück;

23) ein sehr kleines Messer aus Eisen, vollständig erhalten, in der Klinge nur 1 1/4" lang; an der kleinen Griffzunge sind noch Reste des hölzernen Griffes zu erkennen; dieses ist wohl das kleinste Messer der heidnischen Zeit, welches bisher beobachtet ist;

24) eine Sichel aus Eisen, Bruchstück;

25) ein eiserner Messergriff (?), am Ende mit Bronze beschlagen;

26) Bruchstücke von mehrern eisernen Messern;

27) eine eiserne Stange mit einem gebogenen Ringe am Ende;

28) ein Kamm aus Knochen, Bruchstück, welches in der Urne Nr. 2 lag;

29) ein Schleifstein (?) aus grauem Thonstein, 3" lang, 1" breit, 5/8" dick, auf allen Flächen und auch auf den abgekanteten Ecken glatt geschliffen; es ist die Frage, ob dieser Stein zum Schleifen von Werkzeugen bestimmt gewesen ist, da sich nirgends eine Spur von einer Vertiefung findet.


Nach diesen Alterthümern zu urteilen, wird dieser Begräbnißplatz der jüngern heidnischen Periode angehören, also wirklich ein "Wendenkirchhof" 1 ) gewesen sein. Die Alter=


1)

Wenn Prof. Petersen in den neuesten Zeiten (Schlesw. Holst. Bericht XXIII, S. 9) sagt, daß "man wohl ein flaches Feld mit Urnen in größerer Zahl einen Wendenkirchhof genannt habe, diese Benennung aber einen Irrthum fortpflanze, dem entschieden

(  ...  )
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thümer sind den bei Malchin gefundenen, im Jahresbericht II, 1837, S. 69 flgd. beschriebenen und dazu auf Lithogr. Taf. I abgebildeten völlig gleich und fallen mit diesen ohne Zweifel in dieselbe Zeit. Namentlich sind die Urnen, besonders Nr. 4, an Form, Verzierung und Farbe, der Kamm, die kleinen Hefteln den Malchinern fast ganz gleich. Eben so sind die zahlreichen Urnen aus dem Wendenkirchhofe von Pritzier (Jahrb. VIII, B, S. 58 flgd.) den Parchimschen Urnen gleich.


Wahrscheinlich waren in der Nähe des Begräbnißplatzes Wohnungen, denn es fanden sich daselbst

30) zwei Thürsteine, ungefähr kopfgroße Granitstücke, in denen an einer Seite auf der abgeglätteten Fläche ein rundes, nicht durchgehendes Loch eingeschliffen ist, in welchem sich der stehende Thürpfosten oder die Angel drehte.


Einige Ruthen von dem Begräbnißplatze mit den verbrannten Leichen entfernt ward

31) das Gerippe eines jungen Menschen gefunden, von welchem der Schädel, mit gesunden Zähnen, und die Beinknochen noch ziemlich erhalten sind. Wahrscheinlich wiederholt sich auch hier die zu Bartelsdorf bei Rostock beobachtete Sitte, in der ersten Zeit des Christenthums die Leichen neben dem Brandkirchhofe zu begraben; vgl. Jahrb. XXVIII. S. 301, und oben S. 177 flgd.


Sehr merkwürdig ist, daß sich auf dem Begräbnißplatze mit den Urnen, noch

32) ein breiter, voll gegossener, gravirter Armring aus Bronze, und


(  ...  )

widersprochen werden müsse, da sich solche Plätze in norddeutschen Gegenden finden, in denen nie Wenden gewohnt haben", so beruht dieser sein Widerspruch auch wohl nur auf einem Irrthume, da dieser noch im Munde des Volkes lebende Ausdruck von Forschern nur auf die ostelbischen Gegenden angewandt ist, in denen in der jüngern heidnischen Zeit bekanntlich nur Wenden gewohnt haben. Andere mögen dergleichen Plätze in andern Gegenden anders benennen. Allerdings sind nicht alle flachen Todtenfelder in Deutschland "Wendenkirchhöfe; aber in den ehemaligen Wendenländern sind solche Begräbnißplätze in der Nähe der Dörfer mit wendischen Namen, wann sie die Zeichen einer jüngern Zeit tragen, ohne Zweifel wendische Begräbnißplätze.

G. C. F. Lisch.

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33) ein runder, dünner Armring aus Bronze, beide zerbrochen und nicht mehr vollständig, mit edlem Roste bedeckt, fanden,

welche ohne allen Zweifel der Bronze=Periode angehören und daher den Beweis geben, daß hier schon lange vor der Eisenperiode ein Begräbniß war. Wir haben auf diesem Platze also Begräbnisse aus den verschiedensten Zeiten.


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Zweiter Wendenkirchhof von Neu=Wendorf,

von

G. C. F. Lisch.

In den Jahrbüchern XXVII, S. 181 ist ein Begräbnißplatz aus der Eisenzeit beschrieben, welcher auf dem Gute Neu=Wendorf bei Tessin entdeckt ist und an der Grenze des Gutes Dammerstorf liegt. Nach dieser Entdeckung ist auf diesem Gute ein anderer großer Begräbnißplatz aus der Eisenzeit entdeckt, welcher weit entfernt und fast entgegengesetzt von dem ersten an der Grenze des Gutes Reppelin liegt. Hier stehen in einer Sandscholle die Begräbnißurnen in großer Anzahl unter dem flachen Erdboden eingegraben, ohne äußere Merkmale, in kurzen Entfernungen neben einander. Der zu Neu=Wendorf weilende Oekonom Herr Carl Sibeth hat mit großer Sorgfalt und Ausdauer diesen Begräbnißplatz im J. 1861 aufgedeckt und beobachtet. Die zahlreichen Urnen stehen nicht tief unter der Erdoberfläche, bald im Sande, bald durch umhergestellte Steine geschützt; häufig sind sie mit einem großen Steine zugedeckt, oft liegt auf der Urne ein Stein, welcher kleiner ist als die Oeffnung der Urne; mitunter fehlen Steine ganz. Einige Male wurden auch zwei Urnen übereinander stehend gefunden. Die Urnen sind mit zerbrannten Knochen, Asche und Sand gefüllt. Alterthümer sind in keiner Urne gefunden. Sehr viele Urnen waren zerbrochen oder durch Pflanzenwurzeln zersprengt; andere zerfielen beim Ausgraben. Jedoch ist es dem Herrn Sibeth gelungen, noch 9 Urnen größtentheils unversehrt zu Tage zu fördern. Die Urnen sind theils schwärzlich, theils braun, und haben ganz den Charakter der Urnen der Eisenzeit; die meisten sind groß, schalenförmig, mit scharfem Bauchrande und weit geöffnet; die meisten sind ohne Verzierungen, nur einige haben leicht eingeritzte oder eingeschabte Verzierungen. Zwei kleinere Urnen haben einen kugeligen Bauch und einen hohen engen Hals

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und gleichen ganz den häuslichen Gefäßen, wie in Jahrb. XII, S. 348 eines abgebildet ist. Die alten Bewohner dieser Gegend scheinen sehr arm gewesen zu sein, weil sie zu der Beisetzung häusliche Töpfe statt der Begräbnißurnen genommen haben, welche letztern sich durch Gestalt, Verzierung und sorgfältigere Bereitung deutlich von jenen unterscheiden. Merkwürdiger Weise lag um eine hellbraune Urne mit zwei kleinen Henkeln ein vollständiges, unverbranntes, sehr mürbes menschliches Gerippe und in der Urne unverbrannte Menschengebeine, welche nach genauerer Besichtigung aus Stücken vom Beckenknochen und Schenkelhalse und aus Rückenwirbeln bestehen. Diese Erscheinung läßt sich wohl nicht anders erklären, als daß die Leiche in den letzten heidnischen Zeiten unverbrannt auf dem Begräbnißplatze und durch Zufall über einer Urne eingegraben ist und daß die Knochen bei der Verwesung der Leiche theils neben, theils in die Urne gefallen sind.

Im Laufe der Zeit hat der Herr Sibeth die Alterthümer dieses Begräbnißplatzes weiter verfolgt und im J. 1863 auf demselben noch drei eiserne Hefteln und einen kleinen eisernen Ring gefunden.

Der Gutsbesitzer Herr A. Schmidt auf Neu=Wendorf hat die Güte gehabt, sämmtliche Urnen und Alterthümer dem Vereine zu schenken.

G. C. F. Lisch.


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Begräbnißplatz von Kl. Schwiesow.

Nachtrag zu Jahrb. XIII, S. 380.

Bei Gelegenheit von Erdarbeiten an der Eisenbahn von Bützow nach Güstrow wurden im J. 1862 auf der Feldmark Kl. Schwiesow bei Bützow in der Böschung unmittelbar an der Bahn, an der Stelle, wo der Nebelfluß in geringer Entfernung fließt, nicht lief in der Erde zwei Urnen gefunden, deren jede mit einem Steine zugedeckt war. Der Herr Eisenbahn=Baumeister Ruge zu Schwerin hat die Güte gehabt, alle erhaltenen Ueberreste des Fundes dem Vereine zu überreichen.

Die eine Urne, von hellbraunem Thon, ist sehr groß, 10" hoch und eben so weit in der Bauchweite und annähernd cylindrisch gestaltet, sehr dickwandig, ohne Verzierungen. Die untere Hälfte der Außenseite ist noch rauh und nicht mit geschlämmtem Thon geebnet und nicht geglättet. Die Urne war ganz und fest mit zerbrannten, nicht sehr starken Knochen gefüllt, welche einer erwachsenen Person angehörten. In dieser

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großen Urne stand eine kleinere Urne von ähnlicher Beschaffenheit, jedoch ganz mit geschlämmtem Thon überzogen, ungefähr 7" hoch. In dieser Urne lagen die zerbrannten Knochen eines neu gebornen Kindes; die zarten Schädelbruchstücke, welche so stark sind wie dickes Papier, und zwei erhaltene kleine Rückenwirbel geben den sichern Beweis. Es ist hier also eine im Wochenbette mit ihrem Kinde gestorbene Mutter beigesetzt; es ist schon früher die Beobachtung gemacht, daß in solchen Fällen die Urne des Kindes in der Urne der Mutter steht: vgl. Jahrb. XXIV, S. 295, und oben S. 183. Die beiden Urnen, von denen sich die größere fast ganz hat wieder zusammensetzen lassen, sind zerbrochen und in den Rändern lückenhaft; wahrscheinlich hat sie in ihren obern Theilen der Ackerpflug oft gefaßt und zerbrochen und in den obern Theilen zerstört. Die Kinderurne lag in Bruchstücken mit den Kinderknochen in der Mitte der großen Urne und enthielt viel mehr losen Sand, als diese. Alterthümer wurden nicht gefunden, obgleich die Urne unangerührt mit allen Knochen nach Schwerin gebracht und hier ausgeräumt ist; es sind entweder keine Alterthümer vorhanden gewesen, oder sie sind, da sie obenauf gelegen haben werden, durch den Pflug beim Zerbrechen zerstreut.

Es ward nahe bei dieser Urne eine zweite Urne gefunden, welche jedoch völlig zerbrochen war und nicht gerettet werden konnte.

Diese Urnen gehören ohne Zweifel noch zu dem großen "Wendenkirchhofe von Schwiesow", welcher im J. 1847 bei der Anlage der Eisenbahn bei der schwiesowschen Ziegelei gefunden und durchschnitten ward; vgl. Jahrb. XIII, S. 380. Die Bestattungsweise und die Beschaffenheit der Urnen ward eben so beobachtet, wie sie jetzt gefunden ist. Im J. 1847 wurden hier 20 bis 30 Urnen in Scherben ausgegraben und ebenfalls keine Alterthümer gefunden, obgleich der Herr Seidel zu Bützow den Platz sorgfältig durchsuchte.

G. C. F. Lisch.


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Begräbnißplatz auf der Mooster bei Marnitz.

Auf der jetzt sogenannten "Mooster" bei Marnitz, der Feldmark eines untergegangenen Dorfes Damoster (vgl. Jahrb. XXV, S. 266) sind in einer Sandscholle in einem Haidemoor, welche den Begräbnißplatz dieses Dorfes bildete, schon früh und nach und nach im Laufe der Zeit viele Alterthümer aller

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Art aus der Eisenzeit gefunden; vgl. Frid. Franc. Erl. S. 97 fld. Der Herr Waterstradt, jetziger Förster zu Marnitz, welcher sich schon früher als Forstadministrator zu Gostorf durch die Rettung des wichtigen Fundes von Wotenitz Verdienste erworben hat, hat auch in Marnitz seine Aufmerksamkeit der Mooster zugewendet und mehrere Alterthümer aus der Eisenzeit eingesandt, welche auf der Mooster in einer Sandgrube gefunden sind, nämlich:

2 Hefteln aus Bronze, von der Form der Hefteln der Eisenzeit und dünnen schlanken Verhältnissen, und

mehrere kleine Klumpen und einzelne Stücke Perlen aus mittelblauem und dunkelgrünem, mit roth eingelegtem und anderm Glase.

Ein kleiner bronzener Degen mit Parierstange und Bügel wird ohne Zweifel ein Pfeifenräumer aus jüngern Zeiten sein.

In dem Torfmoor auf der Mooster ward eine hohl gegossene Framea gefunden.

G. C. F. Lisch.


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Begräbnißplatz von Kröpelin.

"Kröpelin, 21. Januar 1863. In diesem Winter ist bei der Niedrigerlegung der Hofstelle eines hiesigen Baumanns ein heidnischer Begräbnißplatz aufgefunden. Als die Arbeiter ungefähr 2 Fuß tief gegraben hatten, stießen sie auf eine Partie Scherben. Nachdem darauf aufmerksam gemacht war, daß sich vielleicht ganz erhaltene Urnen finden möchten, wurde auf Geheiß des Besitzers behutsam weiter gegraben, wobei wirklich 3 Urnen aufgefunden und unversehrt zu Tage gefördert wurden. Da dieselben feucht waren und einen üblen Geruch verbreiteten, so stellte man sie zum Trocknen im Freien auf, wo sie leider von Knaben muthwilliger Weise zertrümmert sind". - (Nach der Rostocker Zeitung in der Mecklenburg. Zeitung, 1863, Jan. 23, Nr. 19).

Ohne Zweifel ist dies der Begräbnißplatz des ehemaligen wendischen Dorfes Kröpelin.

G. C. F. Lisch.

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Die Eldenburg bei Waren,

ein uralter Uebergangspunct über die Elde, zwischen zahlreichen und ausgedehnten Gewässern, hat schon oft Alterthümer aus allen Zeiten geliefert; vgl. Jahresber. VI, S. 80, eben so das

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nahe gelegene Gut Klink an der Müritz. Der Herr Literat Fromm in Schwerin fand hier im Sommer links an der Ausmündung der Elde in den Kölpin=See wieder viele Topfscherben aus der letzten heidnischen Zeit, auch mit Wellenlinien verziert, mehrere vom Flusse stark abgeschliffen, einige vielleicht auch aus älterer Zeit, viele Feuersteinspäne zu Messern und Pfeilspitzen, wie sie auch auf wendischen Wohnstellen mitunter noch vorkommen, daneben aber auch mittelalterliche blaugraue Topfscherben aus dem 14. bis 15. Jahrhundert, eine aus derselben Zeit stammende eiserne Pfeilspitze und andere eiserne Geräthe, Knochen, u. s. w. Außerdem ward die Hälfte eines großen Keils aus Diorit gefunden. Der Herr Fromm schenkte dies Alles dem Vereine.

G. C. F. Lisch.


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Ueber die bronzenen Hängeurnen und Buckel.

Wir haben in Jahrb. XXVI, S. 172 flgd. die von Sr. Majestät dem heiligen Könige von Dänemark gegebene Erklärung der viel besprochenen bronzenen Hängeurnen und Buckel nach dem mündlichen Vortrage Sr. Majestät und dem kurzen Berichte über die Jahressitzung der königl. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde mitgetheilt und ausführlich besprochen.

Nachdem jetzt die Mémoires de la société royale des antiquaires du Nord, 1850-1860, Copenhague. 1861. erschienen und ausgegeben sind, theilen wir den hierin gegebenen amtlichen Bericht hierüber in folgenden Zeilen in deutscher Uebersetzung mit.


Königliche Gesellschaft der nordischen Alterthumsforscher.
Jahressitzung vom 14. Mai 1859.
Vorsitz Sr. Majestät des Königs Friedrich VII. von Dänemark

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Se. Majestät der König zeigte mehrere sehr ausgezeichnete Alterthümer vor, theils aus Feuerstein, theils aus Bronze, welche in dessen Privat=Cabinet aufbewahrt werden.

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Unter den Gegenständen von Bronze heben wir vorzüglich eine Vase zum Aufhängen hervor, welche durch ihre schönen Verzierungen ausgezeichnet ist.

Diese Vase ward im J. 1858 beim Torfstechen auf dem Felde von Smidstrup gefunden, ungefähr eine halbe Meile von dem Fischerdorfe Gilleleie, im nördlichen Theile von Seeland, und ungefähr 75 Metres von dem Hügel Ullehöi, wo zwei Grabkammern stehen, deren Wände und Decken von Stein sind. Sie hatte ganz grade in der Torfmasse gestanden in einer Tiefe von ungefähr 1 Metre (2 Ellen). In der Vase stand der darüber abgebildete Buckel von der Art, von welcher man früher mehrere von ganz ähnlicher Gestalt gefunden und welche man für Verzierungen von Helmen (hjalmar) oder Schilden gehalten hat, welche aber wahrscheinlich dieselbe Bestimmung gehabt haben, wie der, welchen man hier gefunden hat, der vielleicht als Deckel zu der Vase gehört, an welchen diese vermittelst eines Riemens befestigt war.

Wir geben hier eine Abbildung 1 ) dieser Vase in Viertelgröße.

Vase

1) Da uns die Holzschnitte der dänischen Geräthe nicht zu Gebote stehen, so geben wir hier statt derselben zur Erläuterung die ganz ähnlichen: Hängeurne von Roga 1/4 Größe und Buckel von Lübberstorf 1/2 Größe.
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In demselben Torfmoor entdeckte man 30 Fuß weit von der Stelle, wo die Vase gefunden war, zwei aus Bronze gegossene Blasehörner von ausgezeichneter Arbeit, jedes ungefähr 6 Fuß lang; sie waren in 3 Stücke zerbrochen, welche nachher zusammengesetzt sind. Der obere Theil, welcher abgenommen werden kann, ist mit gradirten und erhabenen Spiralen verziert, und ganz nahe an dem Mundloche sind 5 ebenfalls bronzene Zierrathen zum Aufhängen; ein sechster ist verloren gegangen. Um das Schalloch ist eine breite Scheibe, auf welcher 6 erhabene Buckel und mehrere Henkelchen angebracht sind.


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Ueber die Runen der Urne von Köbelich,

von

G. C. F. Lisch.

Nachtrag zu Jahrb. XXIV, S. 16 - 23.

In den Jahrb. a. a. O. sind zwei Aufsätze von Wocel und Hanus über eine zu Köbelich in Meklenburg=Strelitz gefundene thönerne Urne wieder abgedruckt, welche am Rande eine dort auch abgebildete Runeninschrift tragen soll. Die Entdeckung dieser Runen, welche noch nicht mit Sicherheit entziffert sind, machte allerdings Aufsehen in der gelehrten Welt; es erhoben sich aber, auch in mir, Zweifel, ob diese eingeritzten Züge auch wirklich Schriftzüge, oder ob sie durch Zufall entstandene, bedeutungslose Eindrücke seien. Im Julii 1863 hatte ich Gelegenheit, in Neu=Strelitz diese nach heidnischer Weise bereitete und der Form nach der Eisenzeit angehörende Urne selbst zu sehen und zu untersuchen. Wenn nun auch manche Züge undeutlich sein mögen und ich auch nicht im Stande bin, die Inschrift zu entziffern, so sehe ich mich doch zu der Erklärung veranlaßt, daß diese in den Rand der Urne eingeritzten Züge wirklich mit Absicht und Vorbedacht von Menschenhand gemachte Charaktere, und nicht zufällige Eindrücke sind, daß wir hier also mit Sicherheit ächte Runen vermuthen dürfen.


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Bernsteinperle von Dierkow (Goderak).

Auf dem wendischen Burgwalle der Stadt Goderak auf der jetzigen Feldmark von Dierkow, der Stadt Rostock gegen=

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über, (vgl. Jahrb. XXI, S. 54), ward eine Bernsteinperle gefunden, welche der Herr Ober=Appell. Ger. Canzellist Rogge zu Rostock dem Vereine schenkte.


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Filetnadeln von Dierkow.

Auf dem Felde von Dierkow bei Rostock, wahrscheinlich dem Felde der alten wendischen Stadt Goderak (vgl. Jahrb. XXI, S. 54), wo sehr oft Alterthümer der Eisenzeit gefunden werden, wurden unter einem großen Steine viele bronzene Nadeln gefunden, welche ganz den noch heute gebräuchlichen sogenannten Filetnadeln (zum Netzstricken) gleich sind. Die Nadeln bestehen aus ganz dünnem Bronzedrath, sind 41/2 Zoll lang und an beiden Enden gespalten und hier wie zu einem Nadelöhr zusammengebogen. Der Rost geht ziemlich tief und es ist nicht unmöglich, daß sie noch der wendischen Eisenperiode angehören; jedoch können sie auch jünger sein. Der Herr Ober=Appell. Ger. Canzellist Rogge zu Rostock schenkte dem Vereine 23 Stück von diesen Nadeln.


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Mühlsteine? oder Anker? von Warnemünde.

In der Bucht der Ostsee, links von der Mündung der Warnow, zwischen Warnemünde und der Landspitze bei dem Dorfe Diedrichshagen, die Stolteraa genannt, wurden vor mehrern Jahren Reste eines alten Schiffswracks und in diesem mehrere hundert mühlsteinartig bearbeitete Steine von hartem, dunklem Gneis entdeckt, welche die warnemünder Fischer nach und nach herausgeholt haben, um sie als Ballast oder sonst zu gebrauchen. Die meisten sind nach und nach durch Verbrauch und Verkauf zerstreut; jedoch finden sich hin und wieder noch einzelne in den Höfen, Gärten und Böten von Warnemünde. Der Herr Justiz=Canzlei=Director von Bülow aus Schwerin hat im Sommer 1863 zwei solche Steine in Warnemünde gekauft und dem Vereine geschenkt.

Die Steine sind rund, 17" und 19" im Durchmesser, 4" bis 5" dick, an der einen Seite convex gewölbt, an der andern Seite horizontal und glatt, regelmäßig bearbeitet und noch neu. Der kleinere Stein hat in der Mitte ein durchgehendes Loch von 1", der größere ein Loch von 3" Durchmesser.

Gleiche Steine, jedoch schon etwas verbraucht und zerstoßen, finden sich sehr häufig im Lande, sowohl von Gneis,

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als auch von Granit, theils häufig in Mooren an Wasserufern, theils auf dem Felde, und sind in den Jahrbüchern oft besprochen. Man hält sie theils für Mühlsteine, theils für Anker. Die granitenen Steine werden, nach ihrer Ausschleifung, zu Mühlsteinen gedient haben. Die häufig am oder im Wasser sich findenden Steine aus Glimmerschiefer oder Gneis mögen als Anker gebraucht worden sein, da sie vorherrschend im Wasser gefunden werden und das weiche Gestein sich wenig zum Mahlen zu eignen scheint. Jedoch sind die Warnemünder Steine ziemlich regelmäßig bearbeitet. Ihr Gebrauch scheint in die Heidenzeit zurückzugehen. Ganz klar ist die Sache noch nicht.

G. C. F. Lisch.


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2. Alterthümer des christlichen Mittelalters und der neuern Zeit.

Alterthümer von der Burg Wolken.

Nachtrag zu Jahrb. XIII, S. 389.

Unmittelbar hinter dem Bahnhofe Bützow, auf der Bahnstrecke von Bützow nach Schwaan, überschreitet die Eisenbahn den Nebel=Fluß, welchem hier zum Bau der Brücke ein neues, grades Bett gegraben ist, indem der Fluß früher hier eine große Krümmung bildete. Hindurch ist jetzt links an der Bahn vor dem Flusse vor der Brücke eine Halbinsel entstanden, welche den Dienstgarten des Herrn Bahnmeisters Winkenwerder bildet. Das Nebelthal besteht vom mittlern Laufe an aus weiten Wiesen. Die jetzige Halbinsel, oder vielmehr Insel, welche durch das Abschneiden der Flußkrümmung entstanden ist, liegt ganz nahe dem jetzigen Hofe Wolken, von welchem man früher durch die Wiese auf die alte Burg Wolken ging, welche in der jetzt abgeschnittenen Krümmung der Nebel, früher am rechten Ufer derselben, (jetzt zwischen der Brücke und dem Bahnhofe) lag. Diese alte Burg Wolken, welche nicht sehr weit vom festen Lande und doch fest genug lag, war im 13. und 14. Jahrh. eine Burg der rittermäßigen Familien v. Babbe und v. Trechow, welche Vasallen der gewöhnlich zu Bützow residirenden Bischöfe von Schwerin und Burgmänner der bischöflichen Burg zu Bützow waren. Vor dem Bau der Eisenbahn hieß dieser Burgplatz bei Wolken der fürstliche Berg und diente zur Lagerung von Holz aus landesherrlichen Forsten, welches von hier zu Wasser transportirt ward. Schon beim Bau der Eisenbahnbrücke im J. 1847 ward ein kreisförmiges Fundament von einem Thurme gefunden, aus welchem Ziegel, Kohlen, Topfscherben und eiserne Lanzen= und Pfeilspitzen ausgegraben wurden.

Eine gleiche Erscheinung ward im Jahre 1862 beobachtet, als die Eisenbahnbrücke reparirt ward. Der Herr Winkenwerder, dessen Garten beim hohen Wasserstande mitunter zum Theil überfluthet ward, ließ nicht weit von dem neuen Bette

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der Nebel einen großen, tiefen Graben ziehen, um die hieraus gewonnene Erde zur Erhöhung des Gartens zu benutzen und den Schutt von der Brückenreparatur in die Tiefe des Grabens zu werfen. Ich beaugenscheinigte, aufmerksam gemacht durch den Herrn Eisenbahn= Baumeister Langfeld zu Rostock, mit dem Herrn Fr. Seidel zu Bützow die Arbeit am 17. Sept. 1862, als sie grade im vollen Gange war. Es standen in dem Graben, der wohl gegen 10 Fuß tief war, eingerammte, starke Pfähle aufrecht, jedoch nicht sehr zahlreich und nicht nahe bei einander. Aber neben denselben lagen mächtige Schichten von horizontal gestreckten, dünnen Baumstämmen ("Ellernschleten"), welche zum Theil zu starken Lagen Holzerde vergangen, zum Theil aber noch nicht vermodert waren. Diese Art, auf sumpfigem Boden auf "Ellernschleten", statt Steinfundamenten, zu bauen war im Mittelalter nicht selten; für den Bau eines Theils der Stadtmauern und Thorthürme von Stralsund ist diese Bauart (1446) verbürgt und am Schlosse zu Schwerin ward dieselbe Erfahrung gemacht (vgl. Jahrb. XV, S. 161). Genauere Beobachtungen über die Größe und Richtung dieser Fundamente konnten nicht gemacht werden, da der Graben, wenn auch sehr breit, doch nicht breit genug und in der Tiefe mit Wasser gefüllt war.

Ich fand außer dem Holze viele Scherben von blaugrauen Töpfen, Ziegel, Thierknochen in der ausgeworfenen Erde liegen, auch ein zusammengeschmolzenes Glasgefäß, welches auf den Brand der Burg zu deuten scheint.

Der Herr Baumeister Langfeld, welcher die Aufgrabung zuerst beobachtet hatte, erwarb als Geschenk für den Verein folgende Alterthümer, welche der Herr Bahnmeister Wickenwerder auch freundlichst abtrat:

1) den Rand von einem großen, ovalen Gefäße aus festem, blaugrauem Thon, 11" und 8" weit in der Mündung; daß das Gefäß durch Brand und Druck die ovale Form sollte erhalten haben, ist wohl nicht denkbar, da der Thon zu fest und spröde ist;

2) einen Topf von blaugrauem Thon, 5" hoch, an einer Seite zerbrochen;

3) eine mit Reifen gedrechselte hölzerne Schale, zerbrochen;

4) einen dünnen, keilförmigen Schleifstein aus Gneis, 11" lang;

5) einen flachen, runden Schnallenring von Messing, 2" im Durchmesser, auf einer Hälfte der Oberfläche mit einer

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eingegossenen erhabenen Inschrift, welche noch nicht hat entziffert werden können. Fast sicher zu lesen zu sein scheinen die Buchstaben:

Inschrift

Die in () eingeklammerten Buchstaben sind wohl deutlich, aber nicht ganz rein. Das Ganze scheint:

Inschrift

zu lauten. Ich bin aber durchaus nicht im Stande, diese Buchstaben zu deuten. Die Schriftzüge gehören der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts oder dem Anfange des 14. Jahrh. an.

6) Knochen von Hausthieren aller Art.


Die Burg Wolken muß in alter Zeit große Festigkeit gehabt und den Bischöfen von Schwerin oft als Zufluchtsort gedient haben. So z. B. ist aus dem oben mitgetheilten wismarschen Kämmerei=Register ersichtlich, daß in der bewegten Zeit der Vormundschaft der Söhne Heinrichs des Löwen die Burgemeister und Rathmänner der Stadt Wismar, wo die Vormundschaft ihren Sitz hatte, häufig zu Unterhandlungen nach Wolken reiseten, z.B. 1330 (nach Mai 1): Bis versus Wolken V m. - Dominica prima Aduentus domini versus Wolken III m.- 1333 (nach Mai 1): Reysa versus Wolken per dominum Wysen II m. - Versus Wolken dominus Wyse XXVI s. - Versus Wolken per dominum Wysen XXIX s. (vgl. oben S. 95 und 101).

G. C. F. Lisch.


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Gemalte Fenster von Wismar.

Der Herr Sergeant Büsch schenkte folgende 3 auf Glas gemalte Wappen, aus einem Privathause in Wismar:

1) im Schilde ein Taubenhaus auf einer Straße, auf dem Helme ein Hirschgeweih; Unterschrift:

D . HINRICVS . SCHABBEL[T]

(1660, Sept. 12, + 1677, Jun. 23 Burgemeister zu Wismar);

2) im gespaltenen Schilde: rechts ein halber Stern, links ein unbelaubter Eichenzweig mit drei Eicheln, auf dem Helme ein belaubter Eichenzweig mit drei Eicheln; Unterschrift:

CHRISTOPH . GRÖNING . 1675.

(1709, Jan. 3. + 1733, Jan. 8 Burgemeister zu Wismar, vorher Tribunals =Fiscal);

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3) im gespaltenen Schilde: rechts ein Baum, links ein wachsender Hirsch, auf dem Helme ein wachsender Hirsch; Unterschrift:

ERICH . HERZBERG . 1677.
(1693, Jul. 25, + 1693, Aug. 28 Burgemeister zu Wismar).

G. C. F. Lisch.


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Künstliche, messingene Menschenhände von Rostock.

Bei der im J. 1863 ausgeführten Restauration der Petri=Kirche zu Rostock wurden auch die in dem Fußboden der Kirche befindlichen Begräbnisse zugefüllt. In einem derselben wurden neben einem Schädel mit langem weiblichen Haarzopf zwei künstliche messingene Hände gefunden, welche von dem Kirchenvorstande dem Vereine übergeben wurden. Die Hände sind nur klein und kleinen weiblichen Händen nachgebildet, und bestehen aus dünnem, jedoch nicht leicht biegsamen Messingblech. Die Finger sind hohl, jedoch wohl für ein bequemes Hineingreifen zu enge. Die Daumen sind oben an der Wurzel inwendig durch eine runde Platte ganz geschlossen. Es ist also keine Möglichkeit vorhanden, daß diese Hände als Handschuhe über eine natürliche Hand haben gezogen werden können. Daß sie zu einem wirklichen oder einem Parade=Harnisch gehört haben können, ist auch nicht denkbar, da sie zu klein sind, keine Spur von Annietung oder Saum tragen und mit sehr feinem Handschuhleder fein übernähet sind. Man sieht also zwei behandschuhete, feine Frauenhände. Diese Erscheinung ist fast unerklärlich. Nach der augenblicklichen Lage der Sache kann man nur annehmen, daß es zwei künstliche Hände für eine weibliche Person gewesen sind, welcher beide Hände gefehlt haben.

G. C. F. Lisch.


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II. Zur Baukunde


1. Zur Baukunde der vorchristlichen Zeit.


Der Burgwall von Alt=Bukow.

Bei dem Dorfe Alt=Bukow liegt im Wiesengrunde eine Anhöhe, welche der "Litenberg" genannt wird. Das Wort "Lite" kommt häufig vor und bezeichnet einen Bergabhang oder auch eine Horst in sumpfiger Bruchgegend; so heißt z. B. der Bergabhang von der Stadt Tessin nach Zarnewanz, aus dem Reknitz=Thale auf das Geestland hinauf, die "hohe Lite". Diese Anhöhe bis A. Bukow fand der Herr Koch auf Dreveskirchen mit zahlreichen Gefäßscherben bedeckt, von denen er mit wissenschaftlicher Einsicht eine große Menge sammelte und dem Verein überlieferte. Ein großer Theil dieser Scherben ist nach heidnischer Weise bereitet, d. h. mit Kiessand durchknetet und am offenen Feuer gedörrt, und gehört nur zu Gefäßen zum häuslichen Gebrauche. Viele Scherben von großer Dicke stammen von Kochgefäßen; andere, welche dünner und sauberer gearbeitet sind, stammen von Krügen. Diese sind häufig mit den bekannten Parallelreifen und den wellenförmigen Linien verziert, welche die häuslichen Gefäße auf den Burgwällen aus der letzten Zeit des wendischen Heidentums charakterisiren und auf allen wendischen Burgwällen in großer Zahl gefunden werden. Der Burgwall stammt also aus der Wendenzeit.

Der Burgwall von Alt=Bukow ward aber noch später bewohnt. Denn es finden sich nicht nur auch Scherben von großen gehenkelten Gefäßen, welche schon nach christlich=mittelalterlicher Weise geformt, aber noch mit wenig Kiessand gemengt sind, sondern auch zahlreiche Scherben von den be=

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kannten blaugrauen oder schwärzlichen Töpfen des christlichen Mittelalters, welche sehr fest und hell klingend gebrannt sind und auf allen Burgwällen der christlichen Ritterzeit gefunden werden.

Es geht hieraus also unbezweifelt hervor, daß dieser Litenberg ein wendischer Burgwall ist, welcher noch weit in die christliche Zeit hinein bewohnt war. Bukow ist ein sehr alter Ort. Ich glaube jetzt aber, daß wenn in alten Zeiten von Bukow die Rede ist, hiemit dieser Burgwall den Alt=Bukow gemeint, und daß der große Burgwall von Neu=Bukow (Jahrb. XXI, S. 273) ein Werk christlicher Zeit ist, um so mehr da ich hier keine heidnische Scherben habe entdecken können. Freilich hat die Kirche zn Alt=Bukow (Jahrb. XXI, S. 268) nichts Altes mehr, als ein uraltes Würfelkapitäl aus Kalkstein von einem alten, großen Bau. Die Kirche zu Neu=Bukow gehört dem späten Uebergangsstyle an und ist nach der Kirche zu Neukloster, vielleicht um 1240, erbauet, und viel früher wird auch die Stadt nicht angelegt sein; bis dahin wird also der Burgwall von Alt=Bukow bewohnt gewesen sein.

Auf diesem Burgwalle von Alt=Bukow fand Herr Koch früher auch drei unverbrannte Leichen und neben denselben die eisernen und bronzenen Alterthümer aus der Heidenzeit, welche in Jahrb. XXVII, S. 182 beschrieben sind, namentlich eine Messerscheide mit Bronzebeschlag. Auch bei den neuern Untersuchungen fand derselbe einen menschlichen Schädel und mehrere Bruchstücke von eisernen Alterthümern, z. B. von einem Messer, einer Spange und einem Nagel. Diese Begräbnisse und Alterthümer gleichen ganz den in den neuesten Zeiten zu Bartelsdorf bei Rostock entdeckten Begräbnissen aus der Zeit des Ueberganges von der heidnischen in die christliche Zeit (vgl. Jahrb. XXVIII, S. 301 flgd., und oben S. 177 flgd).

G. C. F. Lisch.


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2. Zur Baukunde des christlichen Mittelalters.


Kirchliche Bauwerke.

Die S. Petri=Kirche zu Rostock

ist im J. 1863 im Aeußern von allen entstellenden Anbauten befreiet und im Innern restaurirt worden. Erst nach der vollständigen Ausräumung der Kirche (mit Ausnahme des Altars und der Orgel) zeigte sich der regelmäßige Bau (vom Ausgange des 14. Jahrh.?) ganz in seiner Reinheit. Es soll hier nur die alte Decoration, welche bei der Restauration stellenweise zum Vorschein kam, besprochen werden. Die Kirche ist eine dreischiffige Kirche, mit erhöhetem Mittelschiffe, ohne Kreuzschiff. Die Gewölbe werden von achteckigen Pfeilern mit gut gegliederten Basen getragen. Die achteckigen Pfeiler sind überputzt. Die Flächen der Pfeiler, welche mit den Ringwänden parallel laufen, waren mit schrägen Wellenbändern bemalt, genau so wie der eine der hohen Pfeiler in dem Kreuzschiffe der Kirche zu Doberan. Die vier andern, abgeschrägten Seiten der Pfeiler waren wie Ziegelsteine gemalt, die Ziegel mit einem schönen, milden Roth, die Kalkfugen mit bläulich=weißen Streifen. Eben so waren mit Ziegeln alle nicht vertieften Seitenwände der Kirche bemalt. Die Decoration ist also ganz mit der Decoration der doberaner Kirche (1368) übereinstimmend. Daß diese Decoration die erste und ursprüngliche war, bewiesen zwei Seiten des südwestlichsten Pfeilers, welche von einem alten, hohen Stuhle bedeckt und nie mit Kalk übertüncht gewesen waren. Ueberhaupt ist die Kirche erst in neuern Zeiten (vielleicht erst im Anfange dieses Jahrhunderts) mit Kalk getüncht worden.

Die Seitenwände des Schiffes haben spitzbogige Nischen oder Arkaden, ähnlich den Oeffnungen der Pforten. Diese waren weiß geputzt und auf dem weißlichen Kalkgrunde mit großen figürlichen Scenen bemalt, welche aber größtentheils vernichtet waren. In der mittlern südlichen Nische war noch eine große, knieende männliche Figur erhalten.

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Die Gewölbe sind auch mit figürlichen Darstellungen bemalt gewesen, welche man noch durch die dünne Kalktünche durchschimmern sehen konnte.

G. C. F. Lisch.


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Gewölbmalereien in der Kirche zu Zurow.

Vgl. Jahrb. XVI, S. 300.

Als im Sommer 1862 die Kirche zu Zurow "renovirt" ward, kamen am Gewölbe Malereien zum Vorschein, von denen Herr Pastor Köpke daselbst dankenswerthe Anzeige machte. Eine demzufolge angestellte und, so weit noch möglich, ausgedehnte Untersuchung ergab Folgendes. Die aus dem 14. Jahrh. stammende gothische Kirche war ursprünglich nicht getüncht, sondern zeigte in den Wänden, Gurten und Rippen die schone tiefrothe Farbe der Ziegel. Die Gewölbekragsteine hatten allem Anscheine nach eine hellgrane Farbe. Der Putzgrund der Kappen war gegen die Schildbogen mit einem 3 Zoll breiten Streifen abgesetzt und zwar so, daß der Streifen neben dem einen Schenkel schwarz, neben dem andern grün war und daß von jedem Kragsteine zwei gleichgefärbte Streifen abgingen. Die Näthe der Kappen waren durch eine schwarze Linie hervorgehoben, die in den Gewölben des Chores über dem Scheitel der Schildbogen in ein Kreuz mit verkürztem unteren Balken endigte. In einem Abstande von 1 1/2 Zoll von den ebengedachten Streifen und den Rippen und Gurten lief ein mit den gewöhnlichen Blättchen besetzter 1 1/2 breiter grauer Streifen hin, der neben dem Scheitel der Gurte jederseits in einer Lilie abschloß; gegen die Schlußsteine der Gewölbe hin ist die graue Farbe vielleicht in ein blasses Roth übergegangen. Die drei inneren Kappen des Chorschlußgewölbes nun enthielten die oben gedachten figurlichen Darstellungen 1 ).

Auf der mittleren Kappe war eine aus einem orangefarbenen, einem schwarzen, einem weißen und einem grünen Streifen zusammengesetzte, nach unten parabolisch gespitzte Ellipse (Mandorla) gemalt, in welcher der Salvator auf einem aus Grün, Weiß und Orange und aus Schwarz zusammengesetzten Regenbogen thronte, die beiden Hände erhoben, und angethan mit einem grünen Gewande und schwarzgrauen Mantel, um


1) Der Herr Maler Canow zu Wismar, welcher diese Malereien restaurirt hat, hat dem Vereine saubere Zeichnungen von denselben geschenkt.
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das Haupt einen Nimbus, Von der rechten Seite seines Mundes ging ein grüner Lilienstengel aus, von der linken ein Schwert. An die Mandorla schlossen sich in gleicher Farbe Bogen, welche die geflügelten Symbole der Evangelisten enthielten.

Auf den beiden seitlichen Kappen waren je zwei auf grünen Brinken knieende, anbetende Figuren dargestellt, auf jeder Hälfte eine. Auf der inneren Hälfte der nördlichen Kappe sah man eine weibliche Figur, mit einem Nimbus um das Haupt, in röthlichem Gewande, mit einem weißgrauen, grün gefutterten Mantel, auf der äußern Hälfte einen Kriegsmann, Kopf und Hals mit einer Kappe bedeckt, bekleidet mit einem schwärzlichen engen Rock mit weiten Aermeln, einen Gürtel um die Hüften; unter dem Rocke sah das Panzerhemd hervor und die Beine waren mit Schienen bekleidet. Vor ihm stand ein dreieckiger Schild, dessen vordere Hälfte ein rothes Rad mit 3 2/2 Speichen und dessen hintere Hälfte drei Strale oder Pfeile enthielt, und über demselben ein Helm mit schwarzgrauer Decke und geziert mit einem Pfeile, der auf seiner Spitze ein Federbüschel trug. Ueber dieser Darstellung zog sich ein Spruchband hin, auf welchem man las:

leue moder gades bidet

Die Schrift war aber verkehrt, von der Rechten zur Linken laufend, also wohl mit einer Schablone aufgetragen, was auch bei dem eben beschriebenen Wappen der Fall gewesen zu sein scheint, da die v. Stralendorf sonst die Pfeile vorne und das Rad hinten führen. Allerdings sind aber auch noch zwei andere Beispiele von dieser ungewöhnlichen Anordnung bekannt 1 ), beide jedoch aus der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, und es wäre auch möglich, daß der Maler sich geirrt hätte, indem er einen Siegelstempel in Gedanken hatte. Unterhalb dieses Bildes war in Grün ein o mit einer grünen Krone darüber gemalt.

Auf der südlichen Kappe war dem Heilande zunächst ein Bischof mit einem Nimbus und das Haupt in schwarzgrauem Mantel und weißem Unterkleide dargestellt. Mit Schwarzgrau war auch seine Mütze verziert; vor ihm steckte sein Bischofsftab im Boden. Auf der äußeren Hälfte der Kappe sah man eine weibliche Figur in einer Haube, mit einem grünlichen Mantel bekleidet, die den v. Bülowschen


1) Vgl. Lisch M. U. II, 227. Lisch G. v. Oertzen II, Taf. 2.
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Schild vor sich und über sich ein Spruchband hatte mit den - recht geschriebenen - Worten:

leue here bidet vor m[p]

Die mittlere Darstellung kommt oft genug vor und ist hinreichend klar, so daß sie keiner näheren Erörterung bedarf, die dagegen bei den übrigen Bildern um so nöthiger ist. Daß die Malereien unmittelbar nach Vollendung des Baues der Kirche, wenn nicht auf dem naßen, so doch auf dem frischen Putze ausgeführt sind, lehrt der Augenschein, und daß die beiden äußeren Figuren niemand anders darstellen als die Urheber des Baues, scheint nach der Sitte des Mittelalters unzweifelhaft. Ferner kann die Malerei nur erst nach 1350 datirt werden, da vorher Gothische Minuskel monumental nicht angewendet ward, aber auch nicht nach 1400, da der Styl der Kirche, der Malerei überhaupt und die Formen von Helm und Schild bestimmt dem vierzehnten Jahrhundert angehören. Zurow war sicher schon 1336 im Besitze der Söhne des Ritters Heino v. Stralendorf des jüngeren, mit Namen Heino, Heinrich und Nicolaus, und der mittlere von diesen ist es, den ich in dem Dargestellten vermuthe. Derselbe wird etwa 1328 volljährig, Ritter ungefähr 1350 geworden und um 1371 gestorben sein. Das ist freilich bis jetzt nicht zu erweisen, daß er eine v. Bülow zur Ehe hatte, aber Grund dies anzunehmen liegt darin, daß zwei seiner Söhne, der Ritter Henning und Hans, Namen führten, die bis dahin nicht bei den v. Stralendorf, wohl aber bei den v. Bülow üblich waren. Vielleicht ist es sogar erlaubt auf Johann V. v. Bülow als Großvater von der Mutter wegen zu rathen, da dieser, gleich wie sein Enkel der Ritter Henning, die Vogtei Krivitz hatte 1 ). Uebrigens war zu gleicher Zeit der Ritter Vicke v. Stralendorf, der Bruder Marquards, mit Gertrud v. Bülow verheirathet 2 ); doch ist an diese hier nicht zu denken, da nähere Beziehungen ihrerseits zu Zurow durchaus nicht bekannt oder wahrscheinlich sind. Dagegen bewährten grade die Söhne des Ritters Heinrich wiederum der Kirche daselbst ein besonderes Interesse, indem der Ritter Henning auf Begehren seines seligen Bruders Vicke zu Ehren der h. Jungfrau und zum Besten aller ihm theuren Seelen und (besonders) seiner Aeltern 1393, September 4, dort eine Vicarei stiftete, welche er mit Einkünften aus Varen dotirte. Wenn dies alles zusammengenommen dafür spricht, daß der Ritter Heinrich


1) Vgl. v. Bülow, G. v. Bülow, S. 45.
2) Vgl. Schröder's P. M. S. 1440, 1460, 1485, 1488, 1503.
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mit seiner Hausfrau die Erbauer der Kirche und die Dargestellten sind, so kann man den Bau und die Malerei zwischen 1350 und 1370 setzen.

Die beiden Heiligen für die persönlichen Patronen der Donatoren anzusehen, liegt nahe; da aber nicht allein die Mutter Gottes und ein h. Bischof auf der 1462 gegossenen Glocke sich ebenfalls finden, sondern auch das alte Siegel der Kirche über dem v. Stralendorfschen Schilde das Bild der h. Jungfrau zeigt, so ist wohl nicht zu zweifeln, daß wir die Patrone der Kirche hier vor uns haben. Es fragt sich aber, welcher Bischof gemeint ist, da derselbe so wenig auf der Glocke, wie hier ein Attribut hat. Die meiste Wahrscheinlichkeit dürfte der h. Nicolaus für sich haben, da dieser ein in unseren Gegenden besonders beliebter Heiliger war und sehr häufig ohne Attribut vorkommt.

Die bräunlichen Conturen der Malereien waren vollständig erhalten, die Farben aber zum Theil mehr oder minder verblichen, namentlich auf der gesprungenen und ausgebesserten südlichen Kappe, was durch das öftere Uebertünchen ohne Zweifel bewirkt war. Da die Bilder in diesem Zustande aber nicht zu retten waren, so entschloß sich der Herr Landrath v. Stralendorf auf Gamehl in Anbetracht des kunsthistorischen Werthes und der Bedeutung dieser Darstellung für seine Familie dieselben restauriren zu lassen, was nach erhaltener Einwilligung des Patronats von dem Herrn Carl Canow in Wismar mit größter Gewissenhaftigkeit und Treue ausgeführt ist. Neuerungen sind nur darin getroffen, daß die Fleischtheile, welche ursprünglich grau gefärbt und mit Braunroth schattirt waren, ihre natürliche Farbe erhalten haben, da Herr Canow fürchtete bei der jetzigen Decoration der Kirche den ihm gestellten Bedingungen sonst nicht genügen zu können, daß dem o auf der nördlichen Kappe entsprechend ein a auf der südlichen Kappe ergänzt ist, und daß auf die Spruchbänder bei den Evangelistensymbolen die betreffenden Namen geschrieben sind.

Die Glocke von 1462, von welcher oben die Rede war, ist sehr bemerkenswerth. Die Krone derselben ist band= oder tauartig modellirt. Oben um den Hals liest man in einer Zeile:

Inschrift
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Darunter stehen die in Meklenburg sonst auf Glocke wohl noch nicht beobachteten Namen der "Wetterherren" 1 ):

Inschrift

Der Kranz der Glocke ist mit einer altertümlich modellirten schönen Weinranke verziert. Auf dem Mantel der Glocke sind, erzeugt durch Einritzen in den Mantel aus freier Hand, zwei Bilder 2 ) angebracht, die einem Meister im Zeichnen ihren Ursprung verdanken. Auf der einen Seite sieht man die Mutter Gottes mit dem Christkinde auf dem Arme und vor ihr einen Fuchs, der eine Gans im Maule trägt, auf der anderen Seite einen heiligen Bischof mit erhobener Rechten und vor ihm ein aus Hammer und Zange gebildetes Doppelkreuz, um welches sich eine gekrönte Schlange windet. Diesen beiden Darstellungen wird ohne Zweifel eine parallele und allegorische Bedeutung unterzulegen sein und namentlich dem Handwerkszeuge nicht etwa die eines Attributes, welches den h. Eligius kennzeichnen würde. Da aber dieser hier zu Lande schwerlich sonst vorkommt, das Attribut auch in der Malerei fehlt, so wird an diesen nicht zu denken sein. Das Hauptgewicht wird vielmehr auf der Schlange ruhen, die, wenn anders unsere auf den h. Nicolaus gewendete Vermuthung richtig ist, um so mehr hier an der Stelle war, als dieser Bischof auch sonst, wenn nicht mit einer Schlange, so doch mit einem Drachen (Arianismus?) gefunden worden ist 3 ). - Die Glocke ist nach dem darauf angebrachten Mark von demselben Gießer, der eine zu Thürkow befindliche Glocke vom Jahre 1452 gegossen hat.

Mit Bezug auf die oben angeführte frühere Beschreibung der Kirche sei hier noch bemerkt, daß, nach gefälliger Mittheilung des Herrn Pastor Köpke aus den Kirchenpapieren, der Thurm der Kirche, wie dort richtig vermuthet ist, früher eine Spitze (Helm oder Dachreiter?) gehabt hat, die durch einen Blitzstrahl 1639 entzündet worden ist. Die dort ferner notirten oberen Anker, sind jetzt beseitigt, die inneren Anker sind bei Gelegenheit der durch den eben bemerkten Brand veranlaßten Restauration angebracht. Endlich ist bei der jetzigen "Renovirung" der schöne Eisenbeschlag, namentlich ein künstlich gearbeiteter, geflochtener Thürring aus Eisen, von den Thüren, die zum Theil durch moderne, gestemmte ersetzt sind, entfernt und später in's Antiquarium nach Schwerin versetzt.


1) Vgl. Otte Glockenkunde, S. 81.
2) Der Herr Maler Canow hat dem Vereine Durchreibungen von diesen Glockenbildern geschenkt.
3) Vgl. Hack, Christl. Bilderkreis, S. 366.
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Unter den Altargeräthen ist ein geschmackvoll gearbeiteter silberner Krankenkelch aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, welcher auf den 6 Knöpfen des Griffes die Buchstaben

ihecvs

trägt, bemerkenswerth.


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Der Altar zu Neu=Kalen,

welcher restaurirt werden mußte und selbst in seiner verfallenen Gewalt sich als ein sehr beachtenswerthes Werk zeigte, ist eine ungewöhnlich große und reiche Kunstarbeit vom J. 1610, also aus der sinkenden Kunstperiode der Renaissance. Die Kirche ist ein einfaches Oblongum im gothischen Baustyle aus dem Anfange des 15. Jahrh. und ist auf Wölbung angelegt, welche aber nicht zur Ausführung gekommen, sondern durch eine Balkendecke ersetzt ist; die ausgeweißte Kirche hat also außer den Fenstern nicht viel von gothischer Baueigenthümlichkeit und daher war der im Holzwerk noch fest erhaltene Altar füglich zu erhalten. (Vgl. Jahrb. XXVI, S. 214). Der Altar ist ein ungewöhnlich großes Werk, welches fast die Höhe und Breite der Kirche erreicht, und außerordentlich reich an architektonischen Ornamenten, Vergoldungen und glänzenden Farben. Das Ganze bildet einen reichen Säulen= und Nischenbau, in dem Bildhauerwerke aus Eichenholz stehen, welches aus den verschiedensten Zeiten stammt.

Das Mittelstück hat zwei Abtheilungen. Unten ist die Kreuzigung Christi. Das Crucifix ist klein und alt; Maria und Johannes sind große Figuren mit etwas manierirten Gewändern aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts. Unter dieser Darstellung stehen auf einer Tafel aus der Zeit der Erbauung des Altars folgende Sprüche in hochdeutscher Sprache: "Und "wie Moyses in der Wüste eine Schlange erhöhet hat" u. s. w. und "Also hat Gott die Welt geliebet" u. s. w. -. Oben im Mittelstücke ist die Auferstehung Christi mit den Wächtern am Grabe, ein Bildhauerwerk aus der Zeit der Erbauung des Altars. Die Inschriften auf der Tafel darunter waren bis auf den letzten Buchstaben abgefallen. Es sind bei der Restauration folgende Sprüche darunter gesetzt: "Wir wissen, daß "Christus von den Todten erweckt, hinfort nicht stirbt" u. s. w. (Röm. 6, 9) und "Ich war todt und siehe, ich bin lebendig" (Offenb. 1, 18).

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Neben der untern Tafel mit der Kreuzigung stehen Adam und Eva in neuern Figuren von 1610. Darunter fanden nur die Namen Raum.

Daneben stehen zwei Gruppen mit den 4 "Evangelisten" in mittelalterlichen Bildwerken, je zwei und zwei neben einander sitzend. Es werden aber wohl ursprünglich die 4 großen Propheten gewesen sein.

Umher stehen in Renaissance=Nischen die Apostel. Diese sind alte, gute Figuren, von einem alten Flügelaltar aus dem Anfange des 15. Jahrhunderts, noch ziemlich genau mit den alten Farben bemalt. Unter diesen Figuren sind Tafeln, auf welche nach altkirchlicher Ueberlieferung die Sprüche das apostolischen Glaubensbekenntnisses in niederdeutscher Sprache (nach einem alten Katechismus) in folgender Weise verteilt sind:

  1. S. Petrus: Ich gelowe an God den Vader, Almechtigen Schepfer Hemmels vnde der Erden.
  2. S. Andreas: Ich gelowe an Jesum Christum, synen einigen Sone, unsern Heren,
  3. S. Jacob der Groteste: De empfangen ihs von dem hilligen Geiste, Gebaren uth Maria der Jungfrawe,
  4. S. Johannes: Geleden vnder Pontio Pilato, gekreuziget, gestorven vnd begraven,
  5. S. Thomas: Nedder gestege thor hellē, am drudden dage wedder vpgestā vā dē dodē,
  6. S. Jacob der klene: He is upgefarē tho hemmel, steet thor rechtē gades des allmechtigēe vaders,
  7. S. Philippus: Von dar he kamē wert to richten de levendigen vnde de doden.
  8. S. Bartholomäus: Ich gelowean den hilligen Geist,
  9. S. Matthäus: Ich gelowe eine hillige Christlike kerke, de gemene der hilligen,
  10. S. Simon: Ich gelowe vergeunge der sunden,
  11. S. Judas Th: Vpstandīge des Fleisches,
  12. S. Mathias: Vnde ein ewig leuēt.

In den architectonischen Seitenverzierungen ist 4 Male das fünfschildige meklenburgische Wappen mit der Jahreszahl 1610 und einer Widmung gemalt, an jeder Seite 2 Male neben einander. Von den Unterschriften war nur noch eme mit Mühe, aber sicher zu lesen:

Dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fursten vnde Hern Hern Adolf Friedrich Hertzogen zu Meklenburgk,

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Fursten zu Wenden, Graffen zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herren 1610.

Auf der Tafel daneben waren noch von dem Namen die Buchstaben:

— — — hannes Alb — — — — —

zu erkennen.

Diese beiden Wappen stehen heraldisch links und gehören offenbar den beiden jungen herzoglichen Brüdern Adolf Friedrich und Johann Albrecht, welche im J. 1608 selbstständig geworden waren. Die beiden Wappen auf der rechten Seite haben daher wohl sicher dem Herzoge Carl, unter welchem ohne Zweifel der Altarbau begonnen ward, und der Herzogin Sophie, der Mutter der jungen Herzoge gehört, da diese die einzigen älteren fürstlichen Personen waren, welche damals im Lande noch lebten. Herzog Carl starb 22. Jul. 1610.

Auf die Predelle war in der Mitte das Abendmahl, heraldisch rechts davon die Anbetung der Hirten, links die Anbetung der Weisen gemalt. Das mittlere Gemälde war schlecht; die beiden kleineren Gemälde zu den Seiten auf Kreidegrund waren ziemlich gut, aber fast ganz abgefallen.

G. C. F. Lisch.


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Die Kirche zu Tarnow.

Nachtrag zu Jahrb. XXI, S. 277, und XXVll, S. 212.

Bei der in den letzten Jahren ausgeführten Restauration der Kirche zu Tarnow wurden auch sämmtliche Kirchenstühle erneuert. Von diesen kamen ins Antiquarium 3 abgesägte Kopfstücke von eichenen Seitenlehnen, welche mit flach geschnitzten Brustbildern der Besitzer in Renaissance=Medaillons verziert waren.

Unter dem einen sind die Buchstaben H. V. B. eingeschnitten. Dies ist also das Bild des Hans von Bülow auf Karcheetz, welcher nach vielen Feindseligkeiten sich so weit hinreißen ließ, im J. 1565 seinen Bruder Jürgen v. Bülow auf Prützen zu erschießen. Er floh nach Ungarn und soll dort von einem Bauer ermordet sein. Dieses Bild ist ziemlich gut und mag Portraitähnlichkeit haben.

Unter einem zweiten Bilde stehen die Buchstaben L. M. Dies ist also das Bild der Lucia Maltzan von Grubenhagen und Rahden, der Gemahlin des Hans v. Bülow. Dieses Bild ist ganz schlecht und nur Carricatur.

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Ein drittes Bild hat keine Unterschrift. Es ist aber in ganz gleicher Manier und von demselben Arbeiter und zu derselben Zeit, wie das Bild des Hans von Bülow gearbeitet. Dieses Bild wird Elisabeth von Bredow von Reinsberg, die Gemahlin des ermordeten Jürgen von Bülow auf Prützen, darstellen Es ist auch ziemlich gut gearbeitet.

Die Arbeiten mögen ungefähr aus dem J. 1560 stammen. Zu dem in Jahrb. XXVII, S. 214 beschriebenen alten Altar ist noch zu bemerken, daß sich beim Beginn der Restauration desselben im J. 1861 zeigte, daß die Attribute der Heiligen auf die Rückseite in Roth und auf den Kreidegrund in Schwarz gemalt waren. Hiernach ist die obere weibliche Figur im linken Flügel, welcher das Attribut fehlte, zu berichtigen, da diese nicht die H. Margarethe sein kann. Es ist nämlich eine Zange hintergemalt. Diese kann nun die H. Christine oder die H. Agathe bezeichnen. Vielleicht soll sie aber auch die H. Apollonia bedeuten, welche auch auf dem Altare und dem Tauffaß der nahen Kirche zu Bützow steht; vgl. Jahrb. XXIV, S. 322, Nr. 2, S. 324, Nr. 11, und S. 332, Nr. 12. Freilich fehlt in der Zeichnung auf dem tarnowschen Altar der Zahn in der Zange, welcher bei der H. Apollonia nicht zu fehlen pflegt.

G. C. F. Lisch.


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III. Zur Kunstgeschichte.


Die alten Chorstühle

des

Domes zu Ratzeburg,

von

G. C. F. Lisch.

Der Dom zu Ratzeburg besitzt noch Ueberreste von alten, aus Eichenholz geschnitzten Chorstühlen, welche die höchste Beachtung verdienen, wenn auch die Stuhle nicht mehr vollständig erhalten sind.

1. Die romanischen Chorstühle.

Der Dom besitzt noch zahlreiche Ueberreste von Chorstühlen romanischen Styls von ungewöhnlicher Schönheit, welche zu den größten Seltenheiten des christlichen Europas gehören. Es sind von den Stühlen nur noch die geschnitzten Seitenstücke vorhanden, die Sitzklappen und Rückwände aber längst verschwunden. Jedes Seitenstück ist unterhalb der Sitzklappe vorne mit zwei kleinen romanischen Säulen, welche alle verschieden sind, verziert; das Ende oberhalb der Sitzklappen, welches nicht höher ist, als das untere Ende, ist ausgeschweift, oben mit einem Wulst bedeckt und mit geschnitzten romanischen Rosetten und Blumen verziert. Diese Chorstühle stammen sicher aus der Zeit der

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Erbauung des Domes, des ältesten Bauwerkes in Meklenburg, also aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Wenn die jetzt noch stehende Domkirche auch sicher nicht aus der Zeit der Stiftung des Bisthums (1154) stammt, sondern der letzten romanischen Bauperiode angehört, so möchte ich die Vollendung der Kirche doch noch in das Ende des 12. Jahrhunderts setzen, da sie noch ganz im romanischen Baustyl durchgeführt ist, abgesehen von den Hauptgewölben, welche sicher viel jünger sind. Jedenfalls gehört die Kirche noch ganz der romanischen Bauperiode an, und eben so alt sind sicher und wenigstens die romanischen Chorstühle, welche auf den ersten Blick sowohl nach dem Styl, als nach ihrem ganzen Ansehen ein sehr hohes Alter verrathen. Sollte man dem Domgebäude mit zwingenden Gründen ein etwas jüngeres Alter aufdringen können, so möchte ich diese Chorstühle grade nicht für jünger halten. Es wäre doch möglich, daß sie nach Vollendung des jetzt stehenden Doms aus der S. Georgenkirche von Ratzeburg, wo im Anfange des Bisthums der Bischofsitz war, in den Dom versetzt wären.

Wenn ich nun gesagt habe, daß diese Chorstühle noch vorhanden sind, so meine ich nicht, daß sie noch als vollständige Chorstühle existiren, wie sie in Lenoir Architecture monaslique, Paris, 1856, und in Gailbabaud und zuletzt von Ch. Riggenbach: († 1863) "Die Chorstühle des Mittelalters" in den Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, Wien, 1863, August, S. 218, ziemlich gut abgebildet sind: sie sind nur noch in Bruchstücken vorhanden. Man hat diesen seltenen Kunstwerken sehr übel mitgespielt, wahrscheinlich im J. 1648, indem man die Stühle auseinanderriß und nur die verzierten Seitenstücke erhielt. Diese Seitenstücke wurden aber in der Mitte auseinander gesägt und die Stücke zu Füßen für Sitzbänke untergeordneten Ranges benutzt. Am Westende des Mittelschiffes stehen 3 offene Bänke für arme Leute mit diesen alten Füßen; die übrigen finden sich unter mehreren Bänken im nördlichen Seitenschiffe befestigt. Im Ganzen waren im October 1859 noch 10 untere Hälften und 12 obere Hälften von den alten Seitenstücken als Bankfüße im Dome vorhanden. Es ist allerdings ein dringendes Bedürfniß für die Culturgeschichte, daß diese merkwürdigen Reste des Alterthums wieder zusammengebracht und anständiger und sicherer aufbewahrt werden, wenn sich auch nicht leugnen läßt, daß man die Erhaltung dieser Reliquien sicher nur der untergeordneten Verwendung beim Abbruch der Stühle verdankt.

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2. Der altgothische Chorstuhl.

An der Südwand des hohen Chores steht ein alter Stuhl mit drei Sitzen, in welchem ebenfalls noch alte Ueberreste verborgen sind. Dieser Chorstuhl ist, ebenfalls um das Jahr 1648, aus verschiedenen Bruchstücken zusammengebracht. Die Sitze und die Rückwand sind jung. Der ungleich dreifach getheilte Baldachin stammt aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. Die Seitenstücke sind aber alt. Diese bestehen aus zwei verschiedenen Theilen. Die beiden viereckigen, oblongen Seitenplanken sind alt und gehören sicher zusammen; die darauf genagelten Giebel sind freilich auch alt, gehören aber nicht zu den viereckigen Seitenplanken, sondern sind von andern Seitenstücken abgesägt und auf diese Seitenplanken genagelt. Von diesen Ueberresten sind die beiden zusammengehörenden Seitenplanken allein von Wichtigkeit. Unten ist von denselben auch schon ein Ende, vielleicht so lang als die Sitzhöhe, abgesägt, der obere verzierte Theil ist aber noch vollständig erhalten. Diese viereckigen Seitenstücke sind jetzt noch gegen 6 Fuß hoch und gegen 2 Fuß breit und an den Außenseiten mit Schnitzwerk bedeckt. Die eine Seitenwand stellt die Wurzel Jesse in Weinlaub, die andere einen Bischof unter den Wurzeln eines Eichbaums dar, das Ganze also die Entwickelung des Christenthums und der Kirche in sehr sinniger Anordnung.

Die eine Seitenwand stellt die Wurzel Jesse dar (nach Jes. 11, 1, Matth. 1, 6 u. s. w.) und ist bereits in dem französischen Werke: "Le moyen age monumental et ..archéologique" abgebildet. Auf einem Bette liegt Jsai, auf dessen Brust ein Weinstock wurzelt, dessn zwei Hauptreben sich zu drei elliptischen Medaillons verschlingen, in denen übereinander die drei Hauptpersonen des Stammbaums stehen: unten David mit Krone, Reichsapfel und Lilienscepter, in der Mitte Maria mit den beiden Händen über die Brust gekreuzt, oben Christus, die rechte Hand zum Segnen erhoben, mit der linken Hand das geöffnete Buch haltend; in den Ranken des Weinstocks stehen 6 Propheten mit Spruchbändern (ohne Schrift) in den Händen.

Die andere Seitenwand hat in der obern Hälfte einen Eichbaum, dessen Wurzeln auf der untern Hälfte an beiden Seiten lang herunter hangen. Zwischen den Wurzeln steht eine gothische Nische in altem Spitzbogen, jedoch noch mit rundbogigen Oeffnungen in den Seitenpfeilern; in der Nische steht ein Bischof, mit niedriger Bischofsmütze, die rechte

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Hand zum Segnen erhoben, in der linken Hand einen einfachen Bischofsstab haltend.

Diese beiden zusammengehörenden Seitenstücke sind nun ohne Zweifel auch sehr alt; wenn sie auch nicht mehr dem romanischen Style des 12. Jahrhunderts angehören, so muß man sie doch noch in das 13. Jahrhundert verweisen. Die Arbeit ist zwar vortrefflich; aber sie ist naturalistisch und ängstlich und liegt offenbar in den allerersten Zeiten der gothischen Kunst, als man das natürliche Blattwerk einführte, ehe man es künstlerisch=architektonisch zu behandeln verstand. Die ganze Arbeit ist flach gehalten und mehr gezeichnet und ausgeschnitzt, als modellirt; die Oberfläche liegt fast ganz in einer ebenen Fläche. Die Figuren sind groß und schlank, wenn auch flach. Das Blattwerk ist gut gezeichnet, aber oft klein und naturalistisch behandelt, so daß noch überall die Zeichnung durchschimmert; die Blätter sind nach ihrer Lage je nach der Oberfläche mit vertieften und nach der Unterfläche mit erhabenen Rippen unterschieden und die Rippen der Natur ängstlich nachgeahmt. Die Zweige, welche nach dem natürlichen Wuchs nicht Platz finden konnten, sind als abgehauen dargestellt. Die Kronen sind große, alte Lilienkronen. Das kurze Scepter Davids ist oben mit einer sehr großen, breiten Lilie geschmückt, wie solche auf den großen Brakteaten und andern Werken der romanischen Zeit erscheinen. Die Bischofsmütze ist sehr niedrig und schmucklos; der sehr einfache Bischofsstab hat nur ein einfaches Weinblatt in dem Haken und nur einen kleinen Knopf unter dem Haken. Ueberall zeigt sich, z. B. in der Umrahmung, noch der Rundstab, nirgends ist eine Hohlkehle sichtbar. Die Nachahmung der Natur tritt überall hervor, während die romanische Kunst eine ausgebildete Architektur=Ornamentik hatte, welche mit großer Gewandtheit und Freiheit behandelt ward, wie schon die romanischen Chorstühle zeigen. Die einzige architektonische Stylandeutung, die sich findet, ist der Spitzbogen, unter welcher der Bischof steht; aber dieser gothische Bogen ist sehr einfach, alt und strenge und liegt jedenfalls in den ersten Anfängen der Gothik.

Ich trage daher kein Bedenken, diese Seitenstücke in die Mitte der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, ungefähr zwischen 1260-1280 zu setzen, in die Zeit, in welcher der nördliche Theil des Kreuzganges gebauet ward. Daher ist dieses Kunstwerk auch noch sehr alt und sowohl durch Seltenheit, als durch Geist und Zartheit ein sehr ausgezeichnetes Stück.

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3. Der junggothische Chorstuhl.

An der Nordseite des hohen Chors steht ein großer Chorstuhl mit drei Sitzen, welcher in den Seitenwänden und in der Bedachung noch unversehrt ist; es fehlen nur die alten drei Sitze. Er hat einen dreifach getheilten Baldachin und hohe Giebel und Fialen; die ganze Arbeit stammt aus der jüngern Zeit der Gothik und läßt sich ziemlich genau nach der Zeit bestimmen. Die Seitenwände sind nur mit der gewöhnlichen gothischen Architektur geschmückt. Unter den Giebeln stehen jedoch zwei große geschnitzte Wappen, rechts das Wappen des Bisthums Ratzeburg, (eine halbe Burg und ein Bischofsstab), links das Wappen des Bischofs Johann Proel, welcher 1440-1454 den Bischofsstuhl einnahm und in der Kapelle hinter diesem Stuhle begraben ward. Dieser Stuhl, welcher ziemlich gut gearbeitet ist, erhält durch diese Zeitbestimmung eine gewisse Wichtigkeit.

Noch wichtiger aber wird dieser Stuhl durch die gottesdienstliche Bestimmung, welche er hatte. Es ist dies einer jener seltenen Stühle, welche zum Meßdienft gehörten, also ein kirchliches Geräth bildeten, ein sogenannter "Levitenstuhl". Während an der Nordseite (Evangelienseite) des alten Altars das Tabernakel stand, stand an der Südseite (Epistelseite) ein hoher, oft architektonisch reich geschmückter Chorstuhl mit drei Sitzen, in welchen sich der Meßpriester, der Diakon und der Subdiakon anbetend zurückzogen, während das Gloria in excelsis und das Credo gesungen ward. Ich habe diese Stühle in den Jahrb. XXII. S. 218 flgd., berührt und sie in Doberan, Amelungsborn, Maulbronn, Wimpfen und sonst nachgewiesen. Dieser Stuhl in Ratzeburg gehört nach seiner ganzen Einrichtung ohne Zweifel zu den Stühlen für den Meßdienst und stand früher gewiß an der Südseite, von wo er aber vor einem ungeheuren modernen Epitaphium weichen mußte. An seiner Stelle flickte man wohl im 17. Jahrhundert den oben erwähnten altgothischen Stuhl zusammen, welcher viel schmaler und niedriger ist und dem Epitaphium nicht im Wege steht. Leider sind die beiden Chorstühle im J. 1648 schwarz angestrichen, wie überhaupt die todte schwarze Stuhlfarbe in dem weiß getünchten Dome vorherrschend ist.

G. C. F. Lisch.


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Ueber das bronzene Tauffaß von 1290

in der Marien=Kirche zu Rostock,

von

G. C. F. Lisch.

Unter den alten Kunstwerken aus Metall in Meklenburg und vielleicht in Norddeutschland und weiterem Kreise nimmt ein bisher noch nicht besprochenes bronzenes Tauffaß in der Marienkirche zu Rostock durch sein hohes Alter, seine Größe und seine Schönheit unstreitig den ersten Rang ein; ja man könnte demselben wohl eine hervorragende Stelle unter allen Gußwerken des frühern Mittelalters 1 ) zuerkennen.

Das Ganze besteht aus einem runden Tauffaß, welches von vier Figuren getragen und von einem kegelförmigen Deckel zugedeckt wird, auf dessen Spitze ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln steht.

Das Ganze ist über 10 Fuß hamburger Maaß hoch. Das Tauffaß ist 2 1/2 Fuß, die 4 tragenden Figuren sind bis zur Höhe der tragenden Schultern über 1 1/2 Fuß, der Deckel bis zur Spitze des Adlers über 6 Fuß hoch. Das Werk macht also einen sehr großartigen Eindruck und ist in seiner Einrichtung ungewöhnlich, da alte Taufkessel mit Deckeln sehr selten sind. Der Deckel hat in alten Zeiten in Ketten über dem Tauffaß geschwebt, so daß er beim Gebrauche nur zur Seite geschoben zu werden brauchte; hiezu dienten 4 große Bronzeringe, welche von 4 Löwenköpfen am untersten, weitesten Rande des Deckels im Maule gehalten werden.

Das Ganze (Träger, Faß und Deckel) ist von Bronze im Jahre 1290 in Rostock gegossen. Dies sagt deutlich folgende Inschrift, welche in den untern Raud des Deckels eingegossen ist:


1) Ein ähnlicher großes Tauffaß, auch mit einem kegelförmigen Deckel, schöner, jedoch kleiner, vielleicht noch aus dem 12. Jahrh. stammend, findet sich im Dome zu Hildesheim (auch in einem schönen Gypsabgusse im Museum zu Berlin). Ganz alte große Tauffässer (Fünten) im schwierigen Metallguß sind sehr selten. Im 14. und 15. Jahrhundert werden sie, aus verschiedenen Metallen, häufiger. Der hildesheimer Taufkessel ist auch abgebildet im kölner Organ für christliche Kunst, 1862, Nr. 23, 1 Dec., vgl. S. 268, Note. Nach den Angaben bei dieser Abbildung hat der hildeshenner Kessel 6' Höhe und 10 1/3' Umfang.
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Inschrift

d. i. Anno domini M CC nonagesimo in festo Pasche praeparatum fuit baptismum in Roztok.
(Im Jahre des Herrn 1290 am Osterfeste ist fertig geworden die Taufe in Rostock).

Im Original steht wirklich durch Versehen novogesimo statt nonagesimo und pace statt pasce, d. i. paschae. Das Tauffaß ward also in Rostock am 2. April 1290 fertig. Zu dieser Zeit stimmt auch der ganze Styl und der Charakter der Buchstaben der Inschriften, so daß das Alter des Werkes keinem Zweifel unterworfen sein kann.

Das Metall des Ganzen ist eine helle Bronze. Leider sind in jüngern Zeiten die Flächen vergoldet und die Figuren weiß übermalt. Die Zeichnung ist tief gefühlt und für die Zeit correct, der Guß ist überall gelungen, wenn auch rauh und etwas roh. Eine klare Zeichnung würde jedoch sehr schöne Ansichten bieten.

Der größte Schmuck des Werkes besteht in den zahlreichen erhabenen figürlichen Darstellungen, mit denen das Ganze bedeckt ist. Das Tauffaß hat 2 Reihen figürlicher Darstellungen, welche von 3 Bändern mit vertieften Inschriften eingefaßt und getrennt werden. Der Deckel hat ebenfalls 3 Inschriftbänder, aber 3 Reihen figürlicher Darstellungen, indem über dem oberen Inschriftrande an der Spitze unter dem Adler noch eine Reihe von Figuren steht.

Alle Figuren sind im Charakter des 13. Jahrhunderts groß und schlank und kommen den Figuren in dem schönen Altare der Kirche zu Doberan am nächsten. Dieses Tauffaß gehört daher zu den wenigen kleinen alten Kunstwerken, welche noch in Norddeutschland erhalten sind.

Das Tauffaß stammt daher noch aus der alten Marienkirche, von welcher auch nicht die geringste Spur mehr übrig ist, indem die ganze Kirche im 14. und 15. Jahrhundert zu einem ganz gotischen Gebäude umgestaltet ist.

Die Darstellungen auf der Oberfläche bestehen also aus Inschriftbändern und figürlichen Darstellungen. Es kommen zunächst die Inschriftbänder zur Untersuchung. Das Tauffaß hat 3 Inschriftbänder (an den Räudern und in der Mitte), der Deckel hat ebenfalls 3 Inschriftbänder. Die Inschriften, welche nicht ganz leicht zu entziffern 1 ) waren, sind vertieft


1) Im Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen, Jahr. V, 1741, Woche 43, S. 685, sind einige Worte und lückenhafte Abschnitte (  ...  )
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in großen gothischen Majuskeln mit. dem Ganzen gegossen. Nach Vollendung der Entzifferung der einzelnen Buchstaben ergab es sich, daß die Inschriften 2 bekannte Gebete der katholischen Kirche: Ave Maria (den Engelsgruß) und Salve regina (Gegrüßt seist du Königin) enthalten. Die Inschriften auf dem Tauffaß gehen von oben nach unten, die Inschriften auf dem Deckel von unten nach oben. Auf dem Tauffaß steht am obern Rande das Gebet Ave Maria in einer Reihe. Mit der mittlern Reihe nach unten beginnt das Salve regina, welches sich nach unten auf den unteren Rand des Tauffasses fortsetzt und auf dem Deckel von unten nach oben in 3 Reihen ausläuft. Auf dem untern Rande des Deckels ist die Inschrift auf die Vollendung des Werkes zwischengeschoben.

Die Inschriften sind folgende, wörtlich nach dem Breviarium Romanum, wie sie noch heute im Gebrauche sind:

Inschriften.

Tauffaß.

Oberer Rand.

Inschrift

d. i. Ave. Maria, gracia plena, dominus tecum, benedicta tu m mulieribus et benedictus fructus ventris tui. Amen.

(Es steht im Originale wirklich t VJ (statt tu), e D (statt et), FR e S VS (statt fruges oder fructus).

Mittlerer Rand.

Inschrift

d. i. Salve, regina, [mater] misericordie; vita, dulcedo et spes nostra, salve. Ad te clamamus exules filii Eve; ad te


(  ...  ) dieser Inschrift mitgeteilt, aber regellos durch einander geworfen und an vielen Stellen ganz falsch wiedergegeben z. B. festo primo tum fuit, statt: In feste pace preparatum fuit u. s. w.
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(Es steht im Originale wirklich c L A M A VS (statt clamamus) und beide Male A D t e (statt ad te); das Wort [mater] fehlt im Originale).

Unterer Rand.

Inschrift

d. i. suspiramus gementes et flentes in hac lacrimarum valle. Eya ergo, advocata nostra, illos tuos mis [ericordes].

(Es steht im Originale wirklich SVSPIRIMVS (statt suspiramus) und A t VO A t (statt advocata).

Deckel.

Unterer Rand.

Inschrift

d. i. oculos ad nos converte et Jhesum │ Anno domini M c c nonagesimo in feste Pa[ s ]ce preparatum fuit baptismum in Roztoc. │

(Es steht im Originale wirklich NOVO S e SIMO (statt nonagesimo) und P A c e (statt pasce, d. i. paschae).

Mittlerer Rand.

Inschrift

d. i. benedictum fructum ventris tui nobis post hoc ex[ ilium ].

Oberer Rand.

Inschrift

d. i. ostende. O clemens, [ o pia, o dulcis virgo Maria ].

(Es steht im Originale wirklich OS t e N e (statt ostende).

Dieses Antiphon Salve Regina soll schon im 6. Jahrhundert bekannt gewesen sein. Die Schlußworte: O Clemens, o pia, o dulcis virgo Maria soll der heilige Bernhard bei einer

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großen kirchlichen Feier im Dome zu Speier um die Mitte des 12. Jahrhunderts hinzugefügt haben.

Die bildlichen Darstellungen, welche sehr reich sind, stellen in der Hauptsache das Leben Jesu nach den biblischen Berichten dar. Sie beginnen unten am Tauffaß und schreiten nach oben fort, (während die Inschriften auf dem Tauffaß eine umgekehrte Richtung haben), und endigen auf dem Deckel mit kirchlichen Darstellungen.

Das Tauffaß hat zwei Reihen figürlicher Darstellungen, welche von drei Reihen Inschriftbänder begrenzt und getrennt werden. Jede dieser beiden Reihen ist in 16 Felder oder Nischen mit altgothischen Baldachinen getheilt, unter welchen die Figuren stehen. Die untere Reihe der Figuren auf dem Tauffaß beginnt unter den Worten Salve regina, die obere Reihe unter den Worten Ave Maria.

Bildliche Darstellungen.

Tauffaß.

Bildliche Darstellungen - Tauffaß
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Bildliche Darstellungen - Tauffaß
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Bildliche Darstellungen - Tauffaß - Deckel
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Bildliche Darstellungen - Deckel
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Die Träger, welche das Tauffaß tragen, statt Füße, sind 4 große, männliche, bärtige Figuren in langen Gewändern, wie Hemden, barfuß, auf einem Fuße knieend, welche eine umgekehrte große Flasche halten, an welcher etwas wie Wellen herausfließt, wie an dem großen Taufbecken im Dome zu Hildesheim. Diese Figuren stellen eigentlich die vier Ströme des Paradieses vor. Auf dem rostocker Tauffaß bedeuten sie aber die vier Elemente. Auf die 4 Flaschen, welche die 4 Figuren halten, sind die 4 Wörter wenig vertieft eingegossen:

Inschrift

(Das erste Wort ist im Originale wirklich I S NS gezeichnet, statt I S NIS). Möglich ist es, daß die 4 Elemente in höhern Sinne für Ströme des Paradieses oder der Weltschöpfung genommen sind.

Nach diesen Mittheilungen wird es nicht auffallend sein können, wenn wir diese Taufe an Kunst, Technik und Geist für ein sehr ausgezeichnetes Werk des frühern Mittelalters Norddeutschlands halten.

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IV. Zur Münzkunde.


Der Münzfund von Schwiesow.

Von dem

Archivrath Pastor Masch

in Demern.

Am 2. November 1861 wurden auf dem Hofe zu Schwiesow bei Bützow in Meklenburg= Schwerin der dem alten Schafstalle beim Dungabräumen einige Zoll unter der Erdoberfläche gegen 1700 kleinere Silbermünzen 1 ) gefunden und von der Obersten Verwaltungsbehörde des großherzoglichen Hausgutes eingefordert, den Findern vergütet und auf Befehl Sr. K. H. des Großherzogs der großherzoglichen Münzsammlung überwiesen. Die Münzen, ungefähr 3 Pfund an Gewicht, hatten in einem schwärzlichen oder blaugrauen Kruge gelegen, der leider zertrümmert ist, von welchem jedoch noch große Ueberreste eingeliefert sind. Die Münzen selbst waren mit Grünspan bedeckt, zum Theil auch an einander gerostet, - die gewöhnlichen Erscheinungen bei solchen Funden.

Es darf als bekannt vorausgesetzt werden und ist auch bereits so vielfach ausgeführt und dargelegt worden, daß man sich hier der weiteren Begründung überheben darf, wie seit der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts die marca denariorum Slavicensium, auch als moneta usualis bezeichnet, von der marca denar. Lubicensium unterschieden ward, und daß die erstere Währung halb so viel werth gerechnet ward, als die letztere, und ist dabei auf die bekannten Untersuchungen von Evers und Grautoff zu verweisen. Beide Marken waren aber nur Rechnungsmünze, in welche sich die ausgeprägten Münzstücke einzufügen hatten.

Bereits sind mehrere Münzfunde, welche die Lübische Mark repräsentiren, zur Untersuchung gekommen, so der von


1) Dieser Aufsatz ist auch schon in Köhne's Blättern für Münzkunde u. s. w., Berlin, 1863, gedruckt. In diesem Abdruck ist aber bei der unten folgenden Beschreibung der Münzen in den Umschriften häufig irrthümlich c statt e gesetzt, obgleich der Abdruck sonst correct ist.
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Hagenow (Meklenb. Jahrb. IV, S. 50) und der von Rüst (Jahrb. XV, 335), und es sind bei ihnen die geschichtlichen Verhältnisse dargelegt worden; aber ein Münzfund, welcher die Münzen der Slavischen (wendischen) Mark in ihrem Umlaufsverhältnisse und in ihren Formen zur Anschauung brachte, war noch nicht gemacht, und das ist das hohe numismatische Interesse das der vorliegende Münzfund in seiner Totalität hat, daß wir hier die slavische Mark der späteren Zeit vor Augen haben, von welcher bisher allerdings einzelne Gepräge bekannt wurden, ohne daß man sie so recht eigentlich von dem anderen Münzfuße geschieden hätte.

Die erste Frage ist nun natürlich nach dem Alter dieses Fundes, und um dasselbe festzustellen, dienen die einzelnen Stücke des lübischen Fußes, die sich darunter gefunden, haben. Es wurden ja bekanntlich in den Münzrecessen der hansischen Städte bestimmte Kennzeichen des Gepräges festgestellt, die mit den Jahren geändert wurden, also bestimmte Anhaltspunkte geben, und sind diese Zeichen bei dem Münzfunde von Rüst nachgewiesen. Hier finden sich nun Wittenpfenninge von Hamburg und Wismar vor 1379 und den Rostock vor 1381, aber auch von Lübeck, Hamburg und Lüneburg Münzen, welche in die Zeit von 1403-1410 fallen, und von Lübeck und Hamburg Münzen, die entschieden später sind als 1410. Wir haben demnach die Mitte des 15. Jahrhunderts als die Zeit, wo diese Münzen im Umlauf waren, und stimmen damit die Münzen des Königs Erich von Schweden, der von 1397 bis 1459 regierte. Wollte man es als bestimmt annehmen, daß die pommerschen Münzen von Erich II. ausgegangen sind (vgl. Köhne Beiträge S. 18), so würde man etwas später kommen, da dieser von 1457-1474 regierte; jedoch haben neuere Forschungen, welche bei den pommerschen Münzen speciell angegeben sind, diese Annahme nicht bestätigt.

Führen wir uns nun den Fund in seinem Umfange vor Augen, so ergiebt sich, daß unter diesen 1650 Stücken die in Rostock geprägten die größere Zahl ausmachen, daß also diese Stadt ihr Münzrecht am stärksten ausgeübt hat, während auch in den beiden andern Meklenburgischen Städten, die unter dem Einflusse der slavischen Mark standen, in Güstrow und Gnoien, fleißig geprägt wurde. Ob diese beiden Städte in dieser Zeit, eben so wie die pommerschen Städte, die hier repräsentirt sind, auf landesherrliche Rechnung prägten, oder auf eigene, wofür die Inschrift der Münzen spricht, ist noch immer unentschieden, und trägt auch dieser Fund zur Entscheidung dieser nicht unwichtigen Frage nichts bei, die am Ende doch nur aus dem

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Archive beantwortet werden kann, das aber nach Evers nichts darüber enthält.

Hinsichtlich der Gepräge schließt sich diese Periode der norddeutschen Münzverfassung der früheren hanseatischen, der Wittenpfennige, in der Form so entschieden an, daß das Streben, einen Zusammenhang mit diesen zu erhalten, unleugbar ist. Es ist ferner das Streben sichtbar, daß die verschiedenen Münzstätten ihre Producte unter einander conform gestalten wollten, wie das Zusammenhalten der Pommerschen und Rostocker Münzen es an den Tag legt; daß man letztere als Grundform ansehen muß, ist wohl gewiß, da Rostock den größten Verkehr bei sich hatte. - Die Erscheinung, daß von demselben Typus immer Stempelverschiedenheiten vorkommen, rührt von der Technik her, die es nöthig machte, jeden abgenutzten Stempel durch einen neu geschnittenen zu ersetzen, wo denn die Münzmeister und Eisenschneider es zweckmäßig fanden, beim allgemeinen Festhalten der Form Unterscheidungszeichen anzubringen. Daß darunter verschiedene Schmelzungen bezeichnet werden sollen, ist angenommen, für spätere Zeiten auch gewiß; jedoch um das auch hier bestimmt zu erweisen, müßten Schmelzproben vorgenommen werden, welches den Untergang der Stücke zur Folge hätte, also unthunlich wäre. Auch ist die Entscheidung dieser Frage nicht eben sehr wichtig und kann man sie auf sich beruhen lassen.

Indem man den Urtypus, das Kreuz, festhielt, unterließ man jedoch nicht, das specielle Zeichen des Prägortes möglichst zur Geltung zu bringen, obgleich es meistens nur als ein Beizeichen auftreten konnte, wo es dann allmählig verschwindet. Man kann wohl mit Recht diejenigen Münzen, auf denen es erscheint, als die älteren annehmen. Einzelne Städte haben ihre Zeichen immer festgehalten, so Rostock den Greifen, Stralsund und Anklam den Strahl, Demmin die Lilie, u. s. w.

Im Ganzen haben die Münzeisenschneider besser gearbeitet, als die Präger. Die Stempel sind reinlich geschnitten (es haben sich nur einzelne wenige Stücke gefunden, wo die Buchstaben versetzt waren), die Buchstaben stehen gut in den Kreisen und sind auch gut gebildet; das M kommt seltner vor, die Unciale M ist allgemein, aber das A , das e und N weisen noch auf die frühere Form hin. Die Bilder selbst sind gut und die Greife, die hier so vielfältig vorkommen, heraldich richtig gebildet. Dagegen sind aber die Präge=Maschinen ungemein schwach gewesen, oder vielleicht die Stücke mit dem Hammer geschlagen, nur wenige von ihnen zeigen vollständig den Stempel; die Schrötlinge sind nicht völlig rund geschnitten,

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auch nicht genau der Größe des Stempels angepaßt oder dem Stempel genau untergelegt worden. Beischläge, welche den Stempel theilweise doppelt zeigen, sind auch vorgekommen. Mit einem Worte, die ganze Darstellung der Münzen ist eine im hohen Grade ungenügende und steht der Münzprägung der früheren Wittenpennige bedeutend nach.

Den Hauptbestand dieses Fundes, denn der Hohlpfennige wie der doppelten Stücke (Großpfennige) finden sich unverhältnißmäßig wenige, bilden die den Wittenpfennigen zu 4 Pfennig der früheren Zeit analogen Stücke, welche man gewöhnlich, weil sie den späteren Schillingen an Größe und Werth ähnlich sind, mit diesem Namen zu bezeichnen pflegt, obgleich er ihnen zu der Zeit, als sie eigentlich in Umlauf waren, nicht zukam. Sie wurden zu 1/16 Loth ausgeschrotet und es finden sich auch einzelne wohl erhaltene Stücke, die dies Gewicht haben, jedoch die Mehrzahl ist jetzt leichter und wiegt nur 1/32 Loth mit einem Ueberschuß von 3-5 Aß, hat also ungefähr 1/64 Loth verloren. Ob dieser Verlust nur eine Folge der Abführung im Umlauf oder der mangelhaften Stückelung, oder der Reinigung vom Roste durch Säuren ist, mag dahin gestellt bleiben. Wären sie vollwichtig, so würden 256 Stück auf die rauhe Mark gegangen sein; von den Rostocker Münzen gleichen Gepräges waren so viel vorhanden, daß eine solche Mark ausgewogen werden konnte, und so gab, um mit dem alten Ausdruck zu reden, "de Koopmanns Büdel" 293 Stück, es waren also 37 Stück erforderlich, um den Abgang zu decken. Es war somit diese Münze leichter, als die der Hansestädte, denn von den Wittenpfennigen von 1410 sollten 200 auf die Mark gehen, und sind auch die hier vorkommenden einzelnen Stücke dieser Bestimmung gemäß im Gewichte gefunden; und ebenso ist es auch annähernd ganz richtig, wenn 1411 die Rostocker, Stralsunder, Greifswalder und Anclamer Münze um 1/4 geringer (also zu 3 Pfenning) gegen die Lübische, Hamburgische und Lüneburger Währung gesetzt ward (Grautoff III, S. 205).

Um den Feingehalt dieser Münzen, wenn auch nur annähernd zu bestimmen, wurden 3 7/16 Loth Bruchstücke und abgeschliffene Münzen dem Wardein der Stadt Lübeck zum Einschmelzen gegeben. Die Masse verlor 3/16 Loth und die gewonnene Zaine ist nach der Strichprobe über 11= und unter 12löthig. - Demnach ist also der Werth des einzelnen Stückes in Courant des 14Thalerfußes = 1 Schilling 7 1/3 Pfenning.

Die Münzstätten und das Zahlenverhältniß weis't die folgende Tabelle nach.

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Münzstätten und das Zahlenverhältniß

Das Gewicht dieser Stücke (mit Einschluß der geschmolzenen Zaine ist 2 Pfund 30 1/2 Loth.

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Beschreibung der Münzen.
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Münzfund von Dümmer,

von

G. C. F. Lisch und G. M. C. Masch.

Beim Abbruche eines sehr alten Bauerhauses zu Dümmer bei Wittenburg wurden neben demselben in einem verschütteten Graben im Sommer 1862 viele Münzen gefunden, von denen die meisten, zuerst 2 goldene und 50 silberne, in späterer Zeit noch 41 silberne als der angebliche Rest für die großherzoglichen Münzsammlungen erworben werden konnten, mehrere aber wohl an dem Fundorte von den Findern zerstreut worden sind.

Dieser Münzfund aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts (nach 1513) ist wegen mehrerer bisher nicht bekannter Formen meklenburgischer Münzen der Herzoge Magnus und Balthasar nicht ohne Interesse. Die Münzen sind folgende.

A. Goldmünzen. - Die beiden Goldmünzen sind Goldgulden.

I. Trier, Erzbisthum.

Hs. Schrift.

Auf einem durchgehenden Kreuze ein quadrirter Schild, welcher im 1. u. 4. Felde das Kreuz von Trier, im 2. u. 3. den Raben des Familienwappens zeigt.

Rs. Schrift.

Die Schilde von Mainz, Cöln mit dem Mörsschen Mittelschilde und Pfalz=Baiern in Dreieck gestellt, in der Mitte ein Stern.

Die Münzen des Erzbischofs Rabanus von Trier, aus dem Geschlechte der von Helmstädt, welcher 1431 nicht ohne Widerspruch zur Regierung gelangte, 1438 resignirte und im Privatstande 1439 starb, gehören zu den seltener vorkommenden. Appel Repert. II, 1. S. 309, giebt einen seltenen Groschen desselben an; Köhler im Ducaten=Cabinet hat keinen Goldgulden desselben gekannt; in der Reichelschen Münzsammlung, Th. IV (1842), S. 489, wird ein Goldgulden desselben aufgeführt, der in den Bildern mit dem vorliegenden übereinstimmt, jedoch auf der Rückseite nur die Jahreszahl 1438 zeigt (anno dni MCCCCXXXVIII), er ist wie der unsrige in Coblenz geprägt. Letzterer ist von gutem Gehalte und 1/4 Loth weniger 5 Aß schwer.

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II. Utrecht, Bisthum.

Hs. Schrift.

Der Heilige in bischöflichem Ornate, mit Stab und segnender Rechte.

Rs. Schrift.

In einer dreifach gebogenen und gespitzten Einfassung ein Schild mit dem Kreuze von Utrecht, belegt mit dem Familienwappen (Löwe und Adler, aber sehr undeutlich) im Mittelschilde.

Dieser Goldgulden des BischofsRudolph von Utrecht, Grafen von Diepholz, (erwählt 1433 † 1455), von sehr schlechtem Gehalt und 3/16 Loth schwer, ist bekannt; vgl. Köhler Duc. Cab., S. 517.

B. Silbermünzen.

I. Meklenburg, von den Herzogen Magnus († 1503) und Balthasar († 1507), meistens in den bei Evers M. V. II beschriebenen Formen.

1) Halbreichsort (1 Stück), wie Evers S. 42, 1 Münze).

2) Doppelschillinge (11 Stück), o. J.

a) Hs. Schrift.

Ein quadrirter Schild, mit folgenden Wappen in folgender Stellung,

1. Meklenburg. 2. Schwerin.
3. Stargard. 4. Rostock.

und zwar in folgenden Formen: 1) für Mekleuburg ein vorwärts gekehrter Stierkopf mit aufgerissenem Maule, 2) für Schwerin der queer getheilte Schild, 3) für Stargard ein heraldisch links gekehrter Arm mit einem Ringe in der Hand, 4) für Rostock ein heraldisch links gekehrter, sehr dünnleibiger Greif. Ein Herzschild und der werlesche Stierkopf fehlen sicher. Diese Münze, welche in der Literatur bisher unbekannt gewesen ist, ist die einzige, welche ein vierschildiges Wappen zeigt. Da die Münze schon den stargardischen Arm hat, so muß sie schon den Herzogen Magnus und Balthasar angehören und nach dem J. 1480 oder 1483 geschlagen sein (vgl. Jahrb. XXV, S. 94). - Ueber dem Schilde ein Kleeblatt zwischen 2 Puncten.

     Rs. Schrift.

In einem Vierpaß Blumenvignette auf einem durchgehenden Kreuze der meklenburgische Stierkopf mit Halsfell.

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Die Münze fällt sicher in die Zeit des Ueberganges von dem dreischildigen zum fünfschildigen Wappen, und zeigt, wie man zuerst den stargardischen Arm, und darauf wohl erst den wendischen Stierkopf aufnahm.

Die großherzogliche Sammlung meklenburgischer Münzen im Archive besitzt aus des Archivraths Evers d. j. Zeit ganz dieselbe Münze.

Neben derselben besitzt sie aus derselben Zeit einen zweiten Doppelschilling von Magnus und Balthasar, auch zu Güstrow geprägt, welcher auf der Hs. ebenfalls ein vierschildiges Wappen hat, jedoch in folgender Stellung der Schilde:

1. Meklenburg. 2. Schwerin.
3. Rostock. 4. Stargard.

also 3 und 4 umgekehrt und der Dümmerschen Münze entgegengesetzt. Die Rs. hat den Stierkopf ebenfalls in einem Vierpaß.

b) Hs. Schrift.

Mit einem Vierblatt über dem fünfschildigen Wappen.

     Rs. Schrift.

Auf einem durchgehenden Kreuze ein Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe.

c) Hs. Schrift.

     Rs. Schrift.

mit gleichen, bekannten Wappen.

d) Eben so mit Schrift.

e) Eben so:

     Hs. Schrift.

     Rs. Schrift.

f) Hs. (Kleeblatt) Schrift.

In dem fünfschildigen Wappen ist unten links 4 der werlesche Stierkopf allerdings durch den Herzschild und den abgerundeten allgemeinen Schildrand schon etwas gedreht, so daß der Stierkopf schon etwas schräge gelehnt erscheint, wenigstens ist die linke Hälfte des Maules nicht zu sehen, das Maul etwas aufgebogen und die Krone mit den Hörnern etwas schräge gestellt. Dies wird die Münze sein, auf welcher Taddel nach Evers S. 44 einen schräge gelehnten Stierkopf sah, den Evers noch nicht beobachtet hatte.

     Rs. Schrift.

g) Hs. Schrift.

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Mit einem Kreuze über dem fünfschildigen Wappen.

     Rs. Schrift.

Die übrigen 4 Doppelschillinge sind von den in Evers beschriebenen Formen.

3) Schillinge (10 Stück) o. J.

a) Ein Schilling, ist bisher unbekannt gewesen:

     Hs. (Wiederkreuz) Schrift.

Im Anfange der Umschrift ein Wiederkreuz, d. h. ein Kreuz, an welchem jeder Balken am Ende wieder zum Kreuze gestaltet ist. Ueber dem Schilde mit dem Stierkopfe ein Stern.

     Rs. Schrift.

Die Formen der Wappen und Buchstaben sind alt, strenge und schön und das Gepräge ist scharf: die Münze ist gewiß alt.

b. Ein anderer Schilling

     Hs. Schrift.

     Rs. Schrift.

bietet auch eine neue Form, indem der Slierkopf auf der Hs. nicht auf einem Schilde, sondern in dem runden Felde steht.

4) Sechsling (2 Stück) o. J., von der bekannten Form.

II. Rostock.

Schillinge (15 Stück) o. J. in der bekannten Form, mit Greif auf der Hauptseite und einem r auf durchgehendem Kreuze auf der Rückseite (Eders S. 391); die Beizeichen im rechten Unterwinkel waren Stern, Dreiblatt, Dreiblatt und Pyramide, Hund.

Sechsling (1 Stück) o. J. mit Stern als Beizeichen.

III. Pommern, von dem Herzoge Bugislav X. Schillinge (48 Stück) in den bekannten Formen mit dem Greifen auf der Hauptseite und dem rügenschen Schilde auf der Rückseite. Es waren folgende Jahre: von Stettin 1499, 1500, 1501, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 11, 15, von Damm 1492, 93, 94, 96, 97, 99, 1500 und o. J., von Garz 1480, 1481 und 1511, und auch Schillinge ohne Jahreszahl von diesen Prägeorten, vorhanden. Nach der großen Anzahl in diesem Funde, wie in andern ähnlichen Funden, haben diese Münzen in dieser Zeit am zahlreichsten coursirt.

IV. Stralsund.

Schillinge (2 Stück) von 1511.

Sechsling (1 Stück) von 1513.


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Die Münzen
des Herzogs Christoph zu Meklenburg,

Administrators des Bisthums Ratzeburg.

Vom
Archivrath Pastor Masch in Demern.


Die Münzgeschichte des Bisthums Ratzeburg wird schwerlich klar dargestellt werden, denn die Quellen für dieselbe sind als verloren anzusehen. Es waren zwei Actenbunde über diese Angelegenheit im Ratzeburger Archive; aber die sind 1740 nach Neustrelitz eingefordert worden und weder zurück gesandt, noch jetzt dort vorhanden. Von den wenigen zurück gebliebenen Stücken gehört nur eins der früheren Zeit an.

Auch jetzt noch muß ich meine, vor Jahren in der Geschichte des Bisthums Ratzeburg S. 519 ausgesprochene Ansicht, daß Herzog Christoph (reg. 1554 - 1592) der erste war, welcher bischöflich Ratzeburgische Münzen schlagen ließ, aufrecht halten. Es ist mir nirgends eine Münze eines frühern Bischofs vorgekommen, auch unter den Hohlmünzen des 14. und 15. Jahrhunderts ist keine, deren Bild man auf Ratzeburg deuten könnte. - Leitzmann Geschichte der gesammten Münzkunde (1828) S. 98 sagt wörtlich: "Bistum Ratzeburg. Von ihm sind nur unter seinen beiden letzten Bischöfen Münzen bekannt, außer einigen Groschen zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Im Jahr 1648 wurde es in ein Fürstenthum verwandelt und dem Herzoge von Meklenburg übergeben, wovon ein Theil Dänemark erhielt. Von Seiten Meklenburgs sind Münzen für dies Land vorhanden, aber nicht von Seiten Dänemarks". So wie hier in den historischen Angaben Wahres und Falsches gemischt ist, so wird es auch wohl mit den numismatischen der Fall sein, und wahrscheinlich hat Leitzmann das 16. und 17. Jahrhundert verwechselt und die Doppelschillinge des Bischofs August von 1611-1620 in der Erinnerung gehabt, welche in drei Hauptformen: mit drei Helmen über dem Wappenschilde, mit diesem allein (alle diese mit dem neu angenommenen Bilde im Mittelschilde) und mit dem alten bischöflichen Wappen allein, vorkommen. Die letztere Form, in vielfacher Hinsicht die interessanteste von allen, hat Lisch, Jahrbuch XIX, S. 418, zuerst zur Kenntniß gebracht.

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Die "Numismatische Zeitung" Weißensee 1863, Nr. 6, S. 43 giebt an, daß den einem erhaltenen Münzrecht sich keine Nachricht vorgefunden, und die bekannt gewordenen Münzen in das sechzehnte Jahrhundert gehören.

Die älteste Spur, daß dem Bisthum von Kaiser und Reich das Recht Münzen zu schlagen zugestanden ward, ist ein Erlaß des Königs Ferdinand, d. d. Regensburg, 15. März 1557, worin der auf dem Reichstage daselbst gefaßte Beschluß, daß nur nach der Ordnung des Reiches von denen, die das Münzrecht haben, gemünzt werden solle, bekannt gemacht wird. Da dieses Mandat (nicht in Hirsch Münz=Archiv enthalten), durch Unterschrift und Siegel originalisirt, dem Bisthum mitgetheilt ward, wie es jetzt noch im Ratzeburger Archiv sich befindet, so ist der Schluß wohl gerechtfertigt, daß man dem Bischof das Münzrecht zugestand, wohl als eine Folge der unmittelbaren Reichsstandschaft des Bisthums, welche schon seit längerer Zeit durch Theilnahme an den Reichstagen u. s. w. ausgeübt wurde. (S. Gesch. d. Bisth. Ratzeb. S. 490.)

Herzog Christoph als Administrator hat nun von dem Rechte Münzen zu schlagen Gebrauch gemacht, und gab ihnen auch durch Aufprägung des kaiserlichen Adlers und Titels die vorgeschriebene Form. Es ist bereits durch Evers Meklenb. Münzverfassung II, S. 33 aus den Niedersächsischen Kreisacten von 1585 mitgetheilt, daß der Herzog durch einen Lübeckischen Goldschmied Hans Wechsel einige wenige ganze, halbe und Ortsthaler in Schönberg habe prägen lassen. Wenn Evers hinzusetzt "wovon noch keine bekannt geworden sind" so ist er, was die Thaler betrifft, durch die Annahme, daß sie eben vor oder im Jahre 1585 geprägt seien, getäuscht worden, denn die ganzen Thaler waren ihm bekannt.

Die älteste Münze des Herzogs Christoph ist nun aber der halbe Thaler, der bisher gänzlich unbekannt war und zu den seltensten Münzen gerechnet werden muß.

Abbildung der Münze.
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Die Hauptseite zeigt das meklenburgische Wappen in der damaligen vollständigen Form den 4 Feldern mit dem Mittelschilde. Auf dem Schilde in deutscher geschweifter Form ruht eine Bischofsmütze, und 2 Bischofsstäbe sind hinter denselben gestellt, zu den Seiten steht die Jahreszahl 15-76. Die Umschrift in punktirten Kreisen:

Umschrift.

Die Rückseite zeigt den Reichsadler mit Scheinen um die Köpfe, mit dem Reichsapfel auf der Brust, worin die Zahl 16, die Krone geht in die Umschrift:

Umschrift.

Der Stempel ist rein und gut geschnitten, das Gepräge jedoch auf der einem Stelle der Umschrift schwach (jedoch erkennbar) ausgefallen. Das in meiner Sammlung befindliche Exemplar wiegt 1 Loth weniger 3 Aß, ist also ganz der Reichsordnung gemäß ausgeschrotet.

Einige Jahre später 1581 ward der ganze Thaler geprägt, der bekannt ist, aber immer noch zu den seltenen Münzen gehört.

Abbildung der Münze.

Er hat auf der Hauptseite das Bild des halben Thalers beibehalten, und steht an den Seiten des Schildes die Jahreszahl 15-81; es finden sich von ihm mehrere Stempelverschiedenheiten in der Umschrift angegeben:

Umschrift. 1

1) Evers II, S. 32, 1. - v. Madai I, Nr. 1348 - v. Schultheß=Rechberg Thaler=Cabinet II, Nr. 4706. - de Zetter (Arend) Münzbuch, S. 152. - Köhne Zeitschrift II, S. 166 aus Hupel Nord. Miscellen III, IV, 134. - In der großherzogl. Münzsammlung im Archive zu Schwerin.
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Umschrift. 2
Umschrift. 3

Die Rückseite ist in der Form des Adlers und Reichsapfels dem halben Thaler gleich, doch ist die Zahl 32 im Reichsapfel. Es werden zwei verschiedene Umschriften angegeben:

Umschrift. 4
Umschrift. 5

Das Gewicht des vorliegenden, nicht stark ausgeprägten Thalers meiner Sammlung ist 2 Loth weniger 4 Aß; er ist vollgültig ausgeschrotet und auch so anerkannt.

Die späteste Münze, welche Herzog Christoph schlagen ließ, ist, so viel man weiß, der Schilling von 1588.

Abbildung der Münze.

Auf der Hauptseite ist im geriefelten Rande der meklenburgische gekrönte Stierkopf mit Halsfell und Nasenring, zur Seite steht 8 - 8 und über demselben in der Umschrift:

Umschrift.

eine Bischofsmütze zwischen zwei Stäben.

Die Rückseite hat die durch ein durchgehendes Lilienkreuz geteilte Umschrift im geriefelten Rande

Umschrift.

und in den Winkeln des Kreuzes

D D E F

Es ist bereits früher (Jahrb. XII, S. 490) von mir darauf hingewiesen, wie es unerklärlich ist, daß der Herzog auf diese kleine Münze den Titel des Bischofs setzen ließ, den er so wenig auf seinen großen Münzen, wie in seinen Urkunden gebrauchte, wo er sich immer Administrator nennt.


2) v. Schultheß=Rechberg a. a. O. Note. In der königl. Münzsammlung in Berlin. Aus meiner Sammlung vorstehend abgebildet.
3) Evers a. a. O. 2, aus Manzel, Bützow. Ruhestunden, Th. 15, S. 77, Nr. 20 angeführt.
4) An allen unter 1 - 3 angeführten Stellen.
5) Evers a. a. O. 3, aus einem Auctions=Catalog, Hamb. 14. Nov. 1746, S. 99, Nr. 710 angeführt. Ob die Angaben hier und oben unter 3 genau sind, kann ich nicht entscheiden.
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Die Rückseite dieses Schillings, der 1/16 Loth wiegt, und außer in der meinigen, auch in der Rostocker Münzsammlung sich befindet, ist offenbar den Schillingen der Herzoge Johann Albrecht und Ulrich nachgebildet, welche auch in den Winkeln des Kreuzes die Anfangsbuchstaben ihres Wahlspruchs haben; der wird also auch hier anzunehmen sein. Aus Schlüsselburgs Leichenpredigt kennen wir seinen Wahlspruch: Jch traw auff Gott und erwarte der Zeit, oder: Expecto in deum et spero Silendo; der trifft hier nicht zn, und die früher gegebene Deutung: De deo est fortiudo, läßt sich nicht urkundlich begründen.

Der erwähnte Ortsthaler ist bis jetzt noch nicht aufgefunden worden und würde ich mit größtem Dank es erkennen, wenn Jemand, der die Bitte erfüllen kann, mir Nachweis davon geben wollte.


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Medaille und Wachsmedaillon des Herzogs Heinrich des Friedfertigen von Meklenburg,

vom
Archivrath Dr. Lisch in Schwerin.

Nachfolgende Zeilen haben den Zweck, einen Blick in die unübertreffliche alte Medaillenarbeit zu eröffnen; nicht ohne Werth ist für diese Darstellung die kleine Geschichte der Entdeckung des Verfahrens in einem einzelnen Falle.

Im Jahre 1828 erschien zu Wien: "Bildnisse der regierenden Fürsten und berühmter Männer in einer Folgereihe von Schaumünzen, zusammengestellt von C. G. Heräus". In diesem Werke ist auf Tafel 46, Nr. 1, auch eine silberne Medaille auf den Herzog Heinrich den Friedfertigen von Meklenburg (geb. 1479, reg. 1503 † 1552) abgebildet. Von dieser nicht sehr ausgeführten, aber doch charakteristischen Abbildung schenkte der verstorbene tüchtige F. W. Kretschmer, Gehülfe am königl. Münz=Cabinet zu Berlin, in einer großen Sammlung von ihm meisterhaft gezeichneter unedirter meklenburgischer Münzen dem Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde im J. 1838 eine Abzeichnung und führte dadurch diese Medaille in die meklenburgische Numismatik ein. Nach allen Anzeichen war diese Medaille die älteste meklenburgische Medaille und wahrscheinlich von guter Arbeit, obgleich sie nur durch wiederholte Copie bekannt geworden war.

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Während des großen Schloßbaues zu Schwerin ward zu der mir Allerhöchst übertragenen Herstellung der fürstlichen Ahnengallerie das Bedürfniß guter Vorbilder des Herzogs Heinrich, welche in Meklenburg ganz fehlten, fühlbar; ich fand ein solches endlich zu Gotha, und später ein anderes zu Gripsholm. Diese Bilder waren zwar ganz gut, schienen aber etwas materiell aufgefaßt zu sein. Ich bemühete mich daher nach dem Originale der von Heräus bekannt gemachten Medaille und fand auch dasselbe, wahrscheinlich das einzige Exemplar, im kaiserlichen Münz=Cabinet zu Wien. Ich erhielt auf meine Bitten bereitwilligst einen guten Gypsabguß und überzeugte mich bei dessen Anblick, daß das Portrait dieser Medaille ein äußerst geistreich und kunstreich ausgeführtes Kunstwerk sei, welches einem Maler zu einem Bilde des Herzogs wohl dienen konnte. Freilich war die Medaille, welche ohne Zweifel modellirt und gegossen war, nicht ganz scharf ausgeprägt und hin und wieder, wie gewöhnlich, etwas gedrückt und abgescheuert. Der Gypsabguß that aber seine guten Dienste und ward dann vorläufig in der Münzsammlung niedergelegt.

Im Julii 1861 zeigte mir zu Nürnberg im Germanischen Museum der Freiherr von Aufseß ein Kästchen mit sieben äußerst zarten und meisterhaft ausgeführten Wachsmedaillons, welche das Museum kurz vorher erworben hatte, und unter denen sich auch das Bildniß des Herzogs Heinrich des Friedfertigen befand. Mit andern Arbeiten vollauf beschäftigt, konnte ich augenblicklich die Sache nicht weiter verfolgen; aber nachdem ich heimgekehrt war, tauchte in mir die Erinnerung an diese kleinen Meisterwerke wieder auf, und ich bat das Germanische Museum um Photographien von dem Wachsmedaillon des Herzogs Heinrich, welche mir auch bereitwilligst gesandt wurden. Zu gleicher Zeit machte das Germanische Museum den Fund der sieben Medaillons in dem "Anzeiger "des German. Museums" 1862, Nr. 8, Angust, S. 276, mit dem Holzschnitt eines der Medaillons, des Kurfürsten und Cardinals Albrecht von Brandenburg, bekannt.

Als ich den Gypsabguß der Wiener Medaille und die Photographie des Nürnberger Medaillons neben einander vor mir liegen hatte, überzeugte ich mich sogleich, daß die Medaille und das Medaillon dieselbe Arbeit seien oder vielmehr, daß die silberne Medaille ein Abguß von dem wächsernen Medaillon sei, welches sich wunderbarer Weise über 300) Jahre unversehrt erhalten hat.

Ich lasse zunächst die Betreibung nach den Mitheilungen des Germanischen Museums im Anzeiger folgen. "Mit

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einer eigenthümlichen, aber sehr wirkungsvollen Technik ist ein schwarzes, rundes Schieferplättchen als Unterlage für das eigentliche Bildwerk gebraucht, das ganz aus weißem Wachs in schwachem Relief an den Umrissen der Figuren ausgeschnitten ist. Die Umschriften, ganz wie auf Münzen und Medaillen angebracht, bestehen ebenfalls aus ausgeschnittenen Buchstaben aus weißem Wachs. Die Ausführung dieser Arbeiten zeugt von großer Wissenschaft. Das Relief ist sehr schwach, die Masse so dünn aufgetragen, daß an manchen Stellen der dunkle Grund durchscheint, und indem diese mit Absicht meistens auf den Hintergrund, oder die mehr zurückweichenden Flächen der Figuren vertheilt sind, ist mit der Plastik eine sehr wirkungsreiche Malerei verbunden".

Es sind sieben Medaillons, welche kürzlich in den Besitz des Germanischen Museums gekommen sind". Nach brieflichen Mittheilungen hat das Germanische Museum diese Medaillons aus dem Nachlasse des "kürzlich zu Erlangen verstorbenen Hofraths Böttiger erworben, welcher sie lange besessen hat; es läßt sich aber nicht mehr nachweisen, woher dieser sie erhalten hat". In dem "Anzeiger" berichtet das Germanische Museum weiter: "Sechs dieser Medaillons, deren Durchmesser sich von 1" 2'" bis 1" 9'" erstreckt, enthalten Bildnisse bekannter und unbekannter Personen, eins eine allegorische Darstellung. Die dargestellten bekannten Personen sind: Herzog Heinrich der Friedfertige von Meklenburg (1479 - 1552), Cardinal Albrecht von Brandenburg. Kurfürst von Mainz (1490-1545)". dessen Medaillon im Anzeiger abgebildet ist, "und Kurfürst August von Sachsen (1526-1586)". Die übrigen Medaillons sind bis jetzt noch nicht erkannt.

Ich will hier nur die Medaille auf den Herzog Heinrich den Friedfertigen von Meklenburg behandeln, weil diese bis jetzt allein eine klare Einsicht gewährt. Ich theile hier auf der folgenden Seite einen auf Kosten Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz II. von Meklenburg=Schwerin ausgeführten Holzschnitt von der Vorderseite und von der Rückseite der silbernen Medaille mit, die Vorderseite nach dem Original=Wachsmedaillon in Nürnberg, die Rückseite nach dem Gypsabguß den der silbernen Medaille in Wien 1 ).


1) Der Holzschnitt ist, soweit die Arbeit Gesichtsähnlichkeit und Haltung behandelt, leider nicht ganz nach Wunsch gelungen, da der nürnberger Künstler, welcher auch das Medaillon des Cardinals Albrecht geschnitten hat, während der Arbeit starb und diese von einem andern Künstler vollendet werden mußte.
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Abbildung der Medaille.

Ich bemerke hier vor allen Dingen, daß das Wachsmedaillon und die Vorderseite der silbernen Medaille durchaus in jeder Hinsicht identisch sind, mit Ausnahme daß die silberne Medaille ein wenig stumpfer ist, daß es daher einer Abbildung der Vorderseite der silbernen Medaille nicht bedarf; dagegen fehlt in Nürnberg ein Medaillon für die Rückseite der Medaille. Das Wachsportrait des Herzogs Heinrich ist äußerst charakteristisch und sehr klar und scharf ausgeführt; es ist ein Portrait im höhern Sinne des Wortes, unzweifelhaft eine Gesammtauffassung des Mannes. Das Wachsrelief ist nicht höher, als ein flaches Medaillonrelief und als das Relief auf der silbernen Medaille.

Es ist die Frage, zu welchem Zwecke das Medaillon angefertigt ist. Ich glaube, daß es ein Original=Portrait ist, um davon Formen zu nehmen, aus welchen beliebig viele Medaillen in Metall abgegossen werden konnten. Die Fürsten haben ohne Zweifel Auftrag zu Medaillen, welche auch zu "Gnadenpfennigen" benutzt wurden, gegeben und dem Künstler, welcher ohne gezeichnete Hülfsmittel die Portraits gleich in Wachs modellirte, persönlich dazu gesessen. Man sieht es der silbernen Medaille an, daß sie ein etwas stumpferer Abguß von dem Medaillon ist. Das germanische Museum wirft die Ansicht auf, daß es "bei der Feinheit und "Schärfe der Arbeit kaum glaublich scheinen könne, daß diese aus freier Hand auf den Grund aufgetragen sei, und daß man versucht sei zu glauben, daß das Bild zuerst vertieft in Metall ausgeführt" und hieraus in Wachs ausgedrückt worden sei. Jedoch fügt das germanische Museum hinzu, "bemerkt man in den Schieferplatten an einigen Stellen, wo das Wachs weggesprungen, leicht eingerissene Vorzeichnungen, so daß es. doch wahrscheinlich wird, daß die Bilder aus freier Hand

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"modellirt wurden". Ich glaube aber von vorne herein annehmen zu müssen, daß das Wachsmedaillon die erste, ursprüngliche Arbeit sei; denn theils lag es durchaus in der Arbeitsweise jener Zeit, die Medaillen zu modelliren oder in Stein oder Holz zu schneiden, um eine Form zu gewinnen, und dann zu gießen, theils würde sich eine so große Weichheit und künstlerische Vollendung durch Graviren in Metall gar nicht erreichen lassen. Die Schönheit der alten Medaillen beruht wesentlich grade darin, daß sie als Portraits von bedeutenden Künstlern modellirt und dann gegossen wurden. Eine technische Schwierigkeit bestand allein darin, von dem zarten Wachsmedaillon eine Form zum Abgießen zu nehmen; aber diese werden die gewandten Techniker jener Zeit auch wohl zu überwinden gewußt haben. Sonst bliebe noch immer die Annahme übrig, daß das Wachsmedaillon nur als Vorbild für gleiche Medaillons in Holz, Speckstein u. dgl. gedient habe, um von diesen Formen zu nehmen. Das nürnberger Wachsmedaillon ist ohne Zweifel das Original und das einzige Exemplar dieser Art, welches existirt hat. Es wurden bei dem Künstler metallene Medaillen in gewisser Anzahl bestellt und zur Anfertigung dieser behielt er das Originalmodell zurück; dadurch erklärt es sich auch, daß so viele Wachs=Medaillons, welche in der Zeit gewiß weit aus einander liegen, so lange Zeit beisammen blieben. Ich kann daher mit dem German. Museum nicht glauben, daß diese Wachsmedaillons als "Portraits" vervielfältigt und zum "Kaufe" aufgeboten wurden.

Ob die Rückseite der silbernen Medaille mit dem meklenburgischen Wappen von demselben Künstler modellirt sei, läßt sich nicht bestimmen; es ist aber sicher, daß die Rückseite mit Rücksicht auf das Wachsmedaillon ausgeführt ist, da auf derselben die Umschrift in gleicher Weise fortgeführt ist. Wahrscheinlich ist es, daß die Rückseite ein anderer, mehr untergeordneter Künstler modellirte.

Daß aber die Vorderseite der silbernen Medaille von dem Wachsmedaillon abgeformt ist, geht, außer der völligen Portraitgleichheit, aus allen Eigenthümlichkeiten der Umschrift, z. B. DV: ftatt DVX:, aus der Stellung der Buchstaben, der Interpunction und allen andern Umständen unbezweifelt hervor.

Von Wichtigkeit ist die Beantwortung der Frage nach der Zeit der Verfertigung dieser Medaille auf den Herzog Heinrich. Vorausgesetzt, daß alle Wachsmedaillons von einem und demselben Künstler herrühren, so ist das Medaillon des Kurfürsten August von Sachsen das jüngste, da dieser als

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Kurfürst (elector) bezeichnet wird, zu der Würde aber erst 1553 gelangte; doch muß nach Tracht und Gesichtszügen das Bild bald nach dieser Zeit aufgeführt sein. "Die andern "Portraits sind wahrscheinlich älter." Das Portrait des Herzogs Heinrich giebt aber vielleicht einen Anhalt für den frühesten Zeitpunkt der Anfertigung. Der Herzog erscheint auf dem Medaillon in seinen besten Mannesjahren, eher jung, als alt. Ich möchte annehmen, daß er höchstens 50 Jahre alt gewesen sei, als das Bild modellirt ward. Dann würde dieses im J. 1530 ausgeführt sein. In diesem Jahre war aber der Herzog auf dem Reichstage zu Regensburg (vgl. Jahrbücher des Vereins für meklenburg. Geschichte XXVI, S. 17), und es ist sehr wahrscheinlich, daß er sich während dieses Reichstages oder während eines andern in der Zeit nahe liegenden hat portraitiren lassen. Ganz gleich mit diesem an Größe und Technik ist das Medaillon des Cardinals Albrecht, welches jedenfalls mehrere Jahre vor 1545 gemacht sein muß. Man ist also genöthigt, die Ausführung dieser beiden Medaillons in die Zeit um das Jahr 1530 oder spätestens zwischen 1530 und 1540 zu setzen. Daß die Medaillons in Süddeutschland gemacht sind, beweiset sowohl der Styl in jeder Hinsicht, als auch die Gegend der Wiederauffindung; denn wahrscheinlich sind sie immer in dem jetzigen Baiern geblieben. Jedenfalls aber besitzen wir in diesen Medaillons Kunstwerke aus der besten Zeit der nürnberger Kunst.

Die Medaille ist aber dadurch von besonderm Werthe, daß sie ohne Zweifel die älteste und beste Medaille einer meklenburgischen Person ist, und einen seltenen und noch klaren Blick in das Kunstverfahren und die Meisterschaft der besten Zeit der deutschen Kunst eröffnet.


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V. Zur Geschlechter= und Wappenkunde.


Die stammverwandten Familien

von Holstein und Kruse,

von

G. C. F. Lisch.

Es kann nach den Forschungen der neuesten Zeit wohl nicht mehr bezweifelt werden, daß in der Regel alte adelige Familien, welche gleiches Wappen und nahe liegende Wohnsitze haben, von einem und demselben Stammvater herkommen, auch wenn sie verschiedene Namen führen. Es reden in der alten Zeit viele Anzeichen dafür: solche Familien pflegen häufig denselben Besitz zu haben oder nahe bei einander zu wohnen, gegenseitig für sich zu bürgen und zu zeugen und sonst viel gemeinschaftlich zu handeln und sich beizustehen. Urkundenbeweise für die Stammverwandtschaft gleich beschildeter und behelmter Familien sind aber äußerst selten; in Meklenburg ist es bis jetzt nur gelungen, die Stammverwandtschaft der Familie Hahn und v. Dechow, welche dasselbe Wappen führen, urkundlich zu beweisen: vgl. Lisch Geschichte des Geschl. Hahn, I, S. 41 flgd.

Zu den Familien, deren Stammverwandtschaft jetzt auch urkundlich nachgewiesen werden kann, gehören die Holstein und Kruse, von denen die Familie Holstein noch blühet, die Familie Kruse aber im J. 1848 ausgestorben ist.

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Die Familie v. Holstein war im Mittelalter sehr mächtig und bewohnte mehrere Jahrhunderte lang die außerordentlich große und feste Burg Ankershagen bei Penzlin, von welcher noch ungewöhnlich ausgedehnte Ruinen zeugen (vgl. Jahrb. VIII, S. 124, und XXVI, S. 213).

Die Familie Kruse war ebenfalls sehr angesehen und saß auf der nicht weit von Ankershagen belegenen Burg Varchow.

Beide Familien führten in alten Zeiten einen längs getheilten Schild, in dessen rechter Hälfte ein Flügel, in der linken Hälfte eine ganze und eine halbe Rose stehen. Der Helm trägt, gewiß als uraltes Gnadenzeichen der meklenburgischen Fürsten, einen Stierkopf, zwischen dessen Hörnern der Flügel aus dem Schilde steht. In neuern Zeiten ist die Stellung umgekehrt geworden, indem die Rosen in der rechten Hälfte, der Flügel in der linken Hälfte steht. Beide Familien scheinen sich dadurch zu unterscheiden, daß die v. Holstein einen silbernen, die Kruse einen schwarzen Flügel haben; sonst sind die Färbungen gleich. Ob diese Verschiedenheit sehr alt ist, läßt sich noch nicht beweisen; es kommt jedoch öfter vor, daß selbst verschiedene Linien einer und derselben Familie gleiches Namens sich durch verschiedene Färbung irgend eines Wappenstückes unterscheiden.

Die Familie v. Holstein hat wohl ohne Zweifel den Namen davon, daß sie aus dem Lande Holstein stammte; daher führen die Glieder derselben in alter Zeit immer den Namen Holste, oder lateinisch Holtsatus. d. h. nach alter Redeweise: der Holsteiner. Es gab in Meklenburg mehrere, theils adelige, theils Patricier=Familien mit dem Namen Holstein (vgl. z. B. Jahrbücher XI, S. 176); hier sind aber nur die Holstein auf Ankershagen gemeint, welche mit den Kruse immer und unveränderlich dasselbe, oben beschriebene Wappen führen.

Der Stammvater dieser Familie ist mehr als wahrscheinlich Heinrich Holstein ("Hinricus Holtsatus"), welcher im Gefolge des Fürsten Borwin I. von Meklenburg schon am 24. Junii 1218 bei der Bewidmung der Stadt Rostock und am 7. Junii 1222 bei der Stiftung des Klosters Tempzin vorkommt.

Schon im Anfange des 14. Jahrhunderts erscheinen die Familien Holstein und Kruse, wie sehr viele alte Familien, im östlichen Meklenburg mit dem alten, festen Güterbesitze, welchen sie in der Folge lange Zeiten hindurch behaupteten.

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Die Familie Kruse erscheint schon am 13. Juli 1326 im Besitze von Varchow, als "Eckhard, Reiner und Dietrich "Krusen zu Varchow" die Kapelle zu Lehsten gründeten, und darauf am 22. März 1342 nach einer Urkunde des Klosters Broda ("Reynekinus et Thydericus fratres dicti Krusen, filii domini Reynekini Crusen, quondam militis pie memorie, commorantes inmvilla Verchowe").

Die Familie v. Holstein besaß in demselben Jahre 1342 das Gut Zierzow bei Neu=Brandenburg ("Joachim et Vicke fratres dicti Holzste, famuli filii domini Arnoldi Holzste, quondam militus felicis recordacionis, commorantes in villa Cyrizsowe"). Die Familie wird seit der deutschen Gründung im Besitze des Gutes gewesen sein, denn am 2. Febr. 1352 verkauften die Brüder Joachim und Vicke Holstein das Gut, wie es seit der ersten Gründung gelegen und von ihren Vorältern besessen war ("sicut bona a primeua sui plantacione sunt sita et radicata et quemadmodum nos nostrique parentes ac progenitores bona eadem hactenus possedimus"). Ein hervorragendes Glied dieser Familie war der Ritter Heine Holstein (1317 † 1342), welcher in der Zeit 1328-1337 als Vogt zu Penzlin vorkommt und wahrscheinlich auch im Pfandbesitze der Vogtei war.

Damals waren die v. Holstein wahrscheinlich noch nicht im Besitze von Ankershagen. Das Dorf Ankershagen ist wohl sicher von der Familie von Anker gegründet und aus Wald (Hagen) urbar gemacht. Diese Familie v. Anker hat Namen und Ursprung mehr als wahrscheinlich von dem Dorfe Anker in Sachsen=Lauenburg, ungefähr eine Meile westlich von Ratzeburg. Am 1. Mai 1266 ward die Kirche zu Ankershagen geweihet, welche als Filial von Freidorf von dem Ritter Eckhard v. Ankershagen gebauet und bewidmet war (vgl. Mekl. Urk.=Buch II, Nr. 1080). Dieser Ritter Eckhard v. Ankershagen (oder besser v. Anker) ist wohl der Gründer des Gutes Ankershagen und der Stammvater der Familie v. Anker in Meklenburg. Man hat wohl geglaubt, die Holstein seien die Gründer von Ankershagen und die v. Anker ein Zweig der Familie v. Holstein. Aber dies kann nicht der Fall sein. Die Familie v. Anker war eine eigene Familie, kommt aber in Meklenburg sehr selten vor. Im J. 1328 erscheint in einer Brodaer und im J. 1342 in einer Wanzkaer Urkunde ein Knappe Eckhard von Anker, welcher einen Schild mit einem stehenden Schiffsanker im Siegel führt, welches die Umschrift hat:

Umschrift.
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Nicht lange hernach wird die Familie von Anker in Meklenburg ausgestorben und das Gut Ankershagen in den Besitz der v. Holstein übergegangen sein, um so mehr, da im J. 1342 die Holstein und Kruse 32 Hufen und ihren Hof in Zierzow, also wohl das ganze Gut, verkauften. Uebrigens wird in alter Zeit nur das Dorf mit dem Namen Ankershagen belegt; der Hof oder die Burg, welche eine ganze Strecke von dem Dorfe entfernt ist, führte seit dem 16. Jahrh. gewöhnlich den Namen Wickenwerder (Vickenwerder?).

Der bisherige Stammbaum der Familien v. Holstein und Kruse ist noch sehr mangelhaft und unrichtig. Ich gebe hier nach sicheren Originalquellen eine Tafel, welche die Verwandtschaft während der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, also der Entwickelungszeit dieser Familien, darstellt und für diese Zeit auf Richtigkeit, jedoch nicht auf Vollständigkeit Anspruch macht.

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Stammtafel.
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Die Stammderwandtschaft der beiden Familien v. Holstein und v. Kruse wird nun nicht allein durch die Gleichheit ihrer Siegel, sondern auch durch ausdrückliche Urkundenzeugnisse bestätigt.

Als der Ritter Heine Holstein, auf dem Schlosse zu Penzlin wohnhaft, eine neu gestiftete Vikarei in der Klosterkirche zu Broda am 26. Jan. 1337 mehrte und ordnete, bezeugten und besiegelten zu Penzlin die darüber ausgestellte Original=Urkunde "seine Vettern Joachim Holstein und "Reineke und Thideke Krusen, Brüder" ("To tughe hebbe ick Heyne Holste, ridder, wanachtich vppe deme slote to Pentzelyn, vnde myne vedderen Jachim Holste, Reyneke vnde Tideke brodere gneheten Krusen, knapen, vnse ynghezeghele heten henghen vor dessen bref"). Hier werden Joachim Holstein und Rehneke und Thideke Krusen ausdrücklich Vettern des Ritters Heine Holstein, also auch Vettern unter sich, genannt. Die Sache kann nicht zweifelhaft sein, da in der Originalurkunde ganz klar der Plural "myne vedderen" ( Schrift. ) steht. Auch würden die Kruse keine Veranlassung gehabt haben, die Urkunde mit zu besiegeln, wenn sie nicht Lehnsvettern der Holstein gewesen wären.

Am 2. Febr. 1342 verkauften, vielleicht zum Ankaufe von Ankershagen, die Brüder Joachim und Vicke Holstein 23 Hufen, von denen sie 6 unter eigenem Pfluge hatten, und ihren befestigten Wohnhof in Zierzow, wie sie und ihre Vorfahren das Gut seit der ersten Gründung besessen, an den Bürger Siegfried von Bresen in Alt=Treptow, und in einer andern spätern Urkunde leisteten Reineke und Dietrich Kruse, Brüder, Eckhard Holstein, Sohn des Ritters Heine, ferner Conrad v. Lankow zu Bresen, Heine Voß zu Calübbe und Berthold Düring zu Zierzow mit den Brüdern Joachim und Vicke Holstein dem Käufer Gewähr; die Kruse waren hiernach also ohne Zweifel Lehnsvettern der Holstein; die drei übrigen Bürgen: Lankow, Voß und Düring waren wohl Seitenverwandte, da z. B. 1350 Berthold Düring zu Zierzow Oheim der Brüder Holstein genannt wird. Am 22. März 1342 ließen Joachim und Vicke Holstein, Brüder, der Ritter Heine Holstein zu Penzlin, Reineke und Dietrich Krusen, Brüder, und Eckhard Kruse, Hennings Sohn, mit gesammter Hand ("coniuncta manu et in solidum") das Gut vor dem Koster Broda, als der Lehnsherrschaft, dem Käufer auf und das Kloster belehnte diesen; die früher als Mitbürgen aufgeführten Lehnleute werden in dieser Urkunde nur als Zeugen

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aufgeführt. Am 23. Febr. 1345 pachteten die Brüder Joachim und Vicke Holstein von Siegfried von Bresen wieder einen Hof mit 3 Hufen in Zierzow auf 3 Jahre.

Es kann also keinem Zweifel unterliegen, daß die Holstein und Kruse stammverwandt waren, und dies wird auch durch die Siegel bestätigt, welche seit uralter Zeit gleich waren. Ich gebe hier die Abbildung 1 ) der ältesten und zugleich schönsten Siegel beider Geschlechter, so weit sie bekannt geworden sind, nach den Originalurkunden des Klosters Broda, und zwar

Siegel des Ritters Siegel des Knappen
Heine Holstein Reineke Kruse
zu Penzlin. zu Varchow.
1320, Juli 26. 1337, Jan. 26.
Siegel. Siegel.

Wir sehen, daß Geschlechter stammverwandt waren, wenn sie gleiche Wappen führten, obgleich die Namen verschieden waren. Im Gegentheil zeugt die Gleichheit des Namens allein nie für den gleichen Ursprung der Geschlechter. Dies wird ein Beispiel deutlich machen. In dem bekannten Stralsunder Bundesbrief des rügenschen Adels vom 5. Jan. 1316, dessen zahlreiche Siegel der Freiherr v. Bohlen in seiner Geschichte des Geschlechts v. Krassow, 1853, in Abbildungen gegeben hat, wird als Theilnehmer auch ein Knappe "Hinrik Holzste" aufgeführt, dessen Familie bis in's 16. Jahrhundert auf der Insel Rügen zu Garlepow und Teschvitz gesessen war; vgl.


1) Die Kosten für die Zeichnung und den Holzschnitt sowohl dieser beiden Siegel, als des weiter unten folgenden Siegels des Knappen Henneke von Wotenick hat der Herr Ministerial=Rath von Holstein zu Schwerin dem Verein, vorzüglich für das Meklenburg. Urkundenbuch, freigebig geschenkt.
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v. Bohlen a. a. O. Urk. S. 8, Not. 67. Nun führt aber dieser Heinrich Holste ein bei v. Bohlen a. a. O. Tab. III, Nr. 10 d abgebildetes Siegel, welches nicht allein sicher ein völlig abweichendes, freilich auch undeutlich gezeichnetes und nicht zu deutendes Schildzeichen, sondern auch die Umschrift:

Umschrift.

hat. Bohlen vermuthet freilich, Frisus (Friese oderb Frese) könne eine Uebersetzung von Holstein sein; dieser Mißverstand könnte allerdings möglich sein; aber dieses Geschlecht ist sicher nicht mit den Holstein in Meklenburg verwandt, da ohne Zweifel der rügensche Heinrich Holzste denselben Schild führen würde, welchen der genau zu derselben Zeit lebende Ritter Heinrich oder Heine Holstein zu Penzlin führte. Klempin in seinen Matrikeln der pommerschen Ritterschaft, Berlin, 1863, S. 61, Not. 37, macht in seinem Streben, die Gleichheit der Wappen als nicht nothwendig für den Nachweis der Stammverwandtschaft darzustellen, diesen rügenschen Heinrich Holzste als unbestritten zu einem "Urenkel" des im J. 1218 zuerst in Meklenburg auftretenden "Ritters" Heinrich Holstein, also zu einem Mitgliede des meklenburgischen Adelsgeschlechts. Ich glaube aber, daß der hier besprochene rügensche Knappe gar nicht zu dem meklenburgischen Geschlechte gehört, da es diele Familien mit dem Namen Holstein gab.

Dagegen führte die Familie von Wotenick im Festland Rügen, ohne Zweifel nach dem Dorfe Wotenick bei Demmin so genannt, mit den v. Holstein und Kruse ganz gleiches Wappen. An dem Stralsunder Bundesbriefe den 1316 führt der Knappe Hermann Tzwechowitz oder Schweikwitz das bei v. Bohlen a. a. O. Tab. VI, Nr. 26 c abgebildete Siegel, welches im gespaltenen Schilde rechts einen "Flügel mit einem Kopfe, links anderthalb Rosenkränze" zeigt. Das Siegel ist so abgebildet, daß links anderthalb Linienrauten Linienraute. stehen, auf deren Ecken kleine Rosen liegen. Dies ist aber ein ganz anderes Zeichen, als die Holsteinsche Rose. Auch kommt in den Holsteinschen Siegeln kein "Kopf" an dem Flügel vor. Ueberhaupt sind Köpfe an Flügeln auf alten meklenburgischen Siegeln ganz unbekannt. sondern die Knäufe an den Enden der Flügel sind nur mittelalterlich ausgebildete, reine Ornamente. Bohlen a a. O. S. 8, Not. 87, sagt, daß die "Familie Wotenik sich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. des im J. 1316 von Hermann Tzwechowitz geführten "Wappens bedient" habe. Ihm stimmt Klempin a. a. O. S. 67, Not. 49, bei, indem er sagt, daß "vielleicht der Knappe

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Hermann zu Schweckewitz, da eine Familie dieses Namens sonst nicht vorkommt, zu den Woteniks, die mit ihm dasselbe Wappen führten, gehört" habe, und legt bei dieser Gelegenheit einen seiner genealogischen Grundsätze dar: "daß auf die Wappengleichheit nur ein sehr geringes Gewicht gelegt werden könne, da oft die fremdartigsten Familien durch Nachbarschaft, namentlich durch Verschwägerung und Theilhaberschaft an demselben Lehn zum Austausch ihrer Wappen bewogen wurden". Obwohl ich ganz entgegengesetzter Ansicht bin, will ich doch die Stammverwandtschaft der Wotenik mit den Holstein nicht behaupten, kann aber auch die Verwandtschaft mit dem Hermann von Tzwechowitz nicht zugeben, da dieser andere Schildzeichen führt, als die Wotenik, - oder die Zeichnung des Tzwechowitzschen Siegels bei v. Bohlen ist nicht richtig. Schon am 1. März 1335 führte der Knappe "Henneke Woteneke" an einer Quittung für das Kloster Doberan im Archive zu Schwerin das wohl erhaltene, völlig deutliche Siegel, welches hieneben in zuverlässiger Treue abgebildet ist. Dieses hat im gespaltenen Schilde rechts einen Flügel (ohne Kopf) und links anderthalb Rosen, also ganz das Wappen der Holstein und Kruse. Möglich ist es freilich, daß die Gleichheit des Wappens reiner Zufall ist; die Möglichkeit der Stammverwandtschaft dieser Geschlechter läßt sich aber auch recht gut denken 1 ). - Bei dieser Gelegenheit können nicht genug die sorgfältigsten Siegelstudien empfohlen werden, da die bloße Abzeichnung des scheinbar Erkennbaren durch einen unkundigen Zeichner allein bei weitem nicht ausreicht.

Wappen.

Im Gegensatze zu den bisher behandelten Erscheinungen läßt es sich auch ausführen, daß die Gleichheit des Namens Holstein kein Beweis für die Stammverwandtschaft mit der meklenburgischen adeligen Familie Holstein auf Ankershagen ist.


1) Es ist wohl die Vermuthung ausgesprochen, daß die im J. 1527 ausgestorbene Familie Stalbom mit der Familie Holstein stammverwandt gewesen sei, vermuthlich weil sie auch Antheile in Ankershagen besaß. Aber die Stalbom, welche Gädebehn besaßen und 1398 Chemnitz von den Krusen kauften, führten im Schilde ein halbes laufendes Thier mit hinterwärts gestreckten Hörnern (Hirsch) oder Ohren, also ungefähr ein Wappen, wie die von Lowzow und von Oldenburg.
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Um die Mitte des 13. Jahrhunderts kommt wiederholt (bis 1264) ein Ritter "Eckhardus Holtsate" vor, welcher wohl mitunter irrthümlich für den Stammvater der meklenburgischen Familie Holstein gehalten ist, in welcher im Laufe der Zeit der Vorname Eckhard einige Male wieder erscheint. Aber im J. 1240 versprechen "Eckhard Holtsate (d. i. Holsteiner), "Thetlev, Marquard und Heinrich Brüder genannt von Parkentin den Lübekern Schutz auf den durch ihr Gut Parkentin führenden Landstraßen" ("Eckchardus Holtsate, Thetleuus, Marcquardus et Heinricus fratres dicti de Parkentin"); vgl. Lübek. Urk. B. I, S. 91, Nr. 89. Dieser Eckhard Holstein ist also ohne Zweifel ein Glied der bekannten, im vorigen Jahrhundert ausgestorbenen adeligen Familie v. Parkentin oder Berkentin, nach dem Gute Parkentin, jetzt Barkentin, im Lauenburgischen bei Lübek benannt. Er erhielt den Beinamen Holtsate (= der Holsteiner) gewiß davon, weil er nach dem benachbarten Holstein ausgewandert war, während die meklenburgischen Holfstein wohl davon ihren Namen trugen, daß sie aus Holstein stammten. Noch am 21. Sept. 1319 tritt wieder ein "Detleuus Parkentin Holtste dictus, miles", auf (vgl. Lübek. Urk. B. II, S. 327, Nr. 378), welcher freilich nur ein Helmsiegel führt, welches jedoch die Umschrift hat:

Umschrift.

(vgl. Milde Siegel des Mittelalters, Heft V, Lübeck, 1862, S. 88, Nr. 1). An der oben erwähnten Urkunde vom J. 1240 hängt nun noch, als ein sehr seltener Fall, das Siegel des Ritters Eckhard (von Parkentin) Holtsate, welches Milde a. a. O. Heft V, Taf. 9, Nr. 134, vgl. S. 87, in Abbildung gegeben hat; dieses Siegel ist queer getheilt, oben leer, unten mit vier linken Schrägebalken, und hat die Umschrift:

Umschrift.

Eckhard's Bruder Thetlev, welcher im J. 1264 von dem Bischofe Ulrich v. Ratzeburg den halben Zehnten aus dem Dorfe Parkentin zu Lehn nahm, hat ebenfalls im Siegel einen queer getheilten Schild, welcher aber oben einen mit drei Kleeblättern besteckten, rechten Schrägebalken, unten vier linke Schrägebalken hat (vgl. Schlesw.=Holst.=Lauenb. Urk.=Buch I, S. 87, Urkunde mit Siegelbeschreibung). Die Familie v. Parkentin führte aber späterhin einen queer getheilten Schild unten mit rechter Schrägetheilung, oder auch mit einer rechten Spitze. Wenn nun auch dieses feststehende jüngere v. Parkentinsche Wappen

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mit den alten Siegeln nicht ganz genau übereinstimmt, so scheinen die letztern doch die Elemente des Parkentinschen Wappens zu enthalten. So viel ist aber sicher, daß dieser Eckhard Holstein zu der Familie v. Parkentin gehört und mit der meklenburgischen Familie v. Holstein, welche ein ganz anderes Wappen hat, in keiner Verbindung steht.


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Das Wappen der von Stralendorf.

In den Jahrb. XXVII. S. 251, ist Bericht gegeben, daß sich als Helmschmuck des Stralendorfschen Wappens seit dem J. 1460 nur ein aufgerichteter Pfeil nachweisen lasse und der jetzt gebräuchliche Federschmuck neben diesem Pfeile neuern Ursprunges sein dürfte. Bei der Restauration der Kirche zu Zurow sind aber an den Chorgewölben im J. 1862 unter der Kalktünche Malereien, ungefähr vom J. 1360, entdeckt und wieder hergestellt, in denen auch ein Stralendorf, vermuthlich Heinrich v. Stralendorf, mit Schild und Helm dargestellt ist (vgl. oben S. 203). Hier trägt der ungekrönte Helm einen aufgerichteten Pfeil, auf dessen Spitze ein Pfauenwedel steckt. Diese Helmzier ist also schon sehr alt und in der Zurowschen Darstellung natürlich und geschmackvoll. Dagegen läßt sich die neuere Art der Aufschmückung des Pfeils mit Straußfedern, wie sie im Meklenb. Wappenbuche dargestellt ist, nicht loben und die Zeit der Entstehung derselben noch nicht nachweisen.

G. C. F. Lisch.


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Ueber die Bürgerfamilie Lammeshoved.

Der Herr Geschichtsmaler Milde zu Lübek schenkte dem Vereine einen Abdruck von einer vergoldet gewesenen gravirten Kupferplatte, welche an der Außenwand der Petri=Kirche zu Lübek angebracht war und das Andenken der Familie Lammeshoved bewahrte. Die Platte enthält: in der Mitte Christum am Kreuze ud zu den Seiten Maria und Johannes und zu den Füßen die beiden Donatoren in kleinerm Maaßstabe mit ihren Wappen; an jeder Seite der Kreuzigung: 4 weibliche Heilige. Am obern Rande steht folgende Inschrift:

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Inschrift.

Im J. 1407 erheirathete Lüdeke Lammeshoved mit Margarethe von Kamen zwei Häuser auf dem Kohlmarkt, jetzt die beiden Häuser 272 und 273 in der obern Holstenstraße (Petri=Kirchspiel), welcher Theil im Volksmunde noch jetzt der Kohlmarkt genannt wird. Im J. 1425 übernahm Heinrich Wittenburg die beiden Häuser von Lüdeke Lammeshoved, der keine Kinder hatte; wahrscheinlich war um diese Zeit Lammeshovd's Frau gestorben. Der Name Lammeshoved verschwindet mit diesem Lüdeke in Lübek.

Die Platte muß also aus der Zeit zwischen 1407-1425 stammen.

Am 15. Junii 1399 ward bei Selow in der Nähe der Stadt Bützow ein Bürger Hermann Lammeshoved, welcher ohne Zweifel zu der lübeker Familie gehörte, erschlagen. Der Denkstein (steinernes Kreuz) steht noch auf dem Felde von Selow; vgl. Jahrb. X, S. 371. Auf diesem Denkmale hat Hermann Lammeshoved einen Schild mit drei Lammsköpfen. Auf dem lübeker Denkmale hat der Mann einen Schild mit einer Hausmarke neben sich.

In einer Urkunde der Stadt Gadebusch vom 1. Oct. 1411 wird ein lübeker Bürger Hermann Lammeshoved, vielleicht ein Sohn des Erschlagenen, als Testamentsvollstrecker eines andern lübeker Bürgers aufgeführt.

Der Name Lammeshoved kommt auch in Wismar vor. Im J. 1333 miethete ein Lammeshoved eine von den Rathsbuden in Wismar: "Lammeshouet pro sua XL s". Wismarsches Kämmerei=Register oben in Jahrb. XXIX S. 100.

G. C. F. Lisch.


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Siegelstempel des Bürgers Henneke Forth.

Der Herr Rentier Mann zu Wismar fand zufällig auf einem Schutthaufen in Wismar einen mittelalterlichen Original=Siegelstempel, von runder Gestalt, mit einer Hausmarke im Siegelfelde und der Umschrift:

Umschrift.

Die Wittwe eines Gerd Vord kommt 1343 in Wismar vor.


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VI. Zur Naturkunde.


Rindsskelet von Malchin.

(Zahme Primigenius=Race).

Beim Auslaufe des neuen Kanals bei der Stadt Malchin in den alten Kanal, vor dem Bahnhofe, ward im J. 1863 in einer Tiefe von 15 Fuß im Moor das unversehrte Gerippe eines versunkenen uralten Rindes gefunden und durch die Fürsorge der Herren Baumeister Wachenhusen und Luckow zum großen Theile gerettet und an die Sammlungen zu Schwerin abgegeben. Das Gerippe ist wahrscheinlich vollständig vorhanden gewesen; es haben aber nur folgende Theile herausgebracht werden können: der vollständige Schädel mit Unterkiefern, die Hals= und Rückenwirbel, das Steißbein, die Mehrzahl der Rippen und die Schulterbeine.

Der Schädel ist dem Herrn Professor Rütimeyer zu Basel, auch auf dessen dringenden Wunsch, noch im J. 1863 zur Untersuchung zugesandt. Dieser äußert sich darüber brieflich folgendermaßen: "Der große Schädel von Malchin gehört ohne allen Zweifel einem Bos primigenius, jedoch "einem zahmen Thiere, stellt also eine Primigenius=Race dar, welche aber mit der Stammform überraschend viel Eigenthümliches hat, außer der Richtung der Hörner, welche bei der Stammform vertical aufstehen, hier horizontal liegen. Nichts desto weniger ist kein Zweifel, daß wir hier einen Primigenius=Schädel vor uns haben. Der Schädel hat mir auch wertvollen Anfschluß über einen Schädel gegeben, der mich viel beschäftigt hat und der aus einem englischen Park (Legh Park) von einer noch wilden Heerde stammt. Dieser Schädel stimmt mit dem Schädel von Malchin in der vollkommen horizontalen Richtung der Hörner,

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auch in andern Eigenthümlichkeiten durchaus überein". - In dem Schädel aus dem Pfahlbau von Gägelow (vgl. oben S. 126) erscheint bereits im Steinalter die Frontosus-Race mit Primigenius gekreuzt."

Ueber das Wesen der uralten Rindviehracen spricht der Herr Professor Rütimeyer in seiner gedruckten Fauna der Pfahlbauten der Schweiz also:

Wilde Thiere.
Der Ur. Bos primigenius.

S. 71. "Das Vorkommen und die Gesellschaft des Bos primigenius im Diluvium sind bekannt genug; in der letztern namentlich treten Thierformen auf, die gewiß den Bewohnern der Pfahlbauten vollkommen unbekannt waren; aus der Gesellschaft aller der großen Pachydermen, die heute auf das tropische Afrika und Asien beschränkt sind, sehen wir den Urochs ohne alle Brücke und ohne Sprung in eine durchaus nicht kulturlose menschliche Gesellschaft treten, die auf ihn Jagd macht, allein gleichzeitig directe oder Mischlingsabkömmlinge dieses Zeitgenossen des Nashorns und Flußpferdes im Stalle pflegt und melkt. - Der Ur erscheint "also als ein in der Periode des Steinalters über die "ganze Schweiz verbreitetes und häufiges Wild."

Hausthiere.
Steinalter.
Das Rind.

S. 130. "Das Thier, welches seit dem höchsten Altertum, soviel wir wissen, vom Anfang menschlicher Geschichte an mehr als irgend eine andere Species dazu beigetragen hat, das Loos seines Herrn zu erleichtern und zu verbessern, nicht zwar durch active Annäherung an denselben, wie Hund und Pferd, allein dadurch, daß es ihm mehr als jedes andere Thier im eigentlichsten Sinne des Wortes alles zur Verfügung stellte, was es besaß, ist das Rind."

Primigenius=Race.

S. 140. "Während die Trochoceros=Race, deren Stammform nach den spärlichen bisherigen Quellen auf Italien zurückführt, auf die westliche Schweiz beschränkt erscheint, findet sich eine andere zahme Race von ebenfalls großen Schwankungen in der Körpergröße über alle Pfahlbauten des Steinalters in der Schweiz verbreitet, eine Race welche

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in der Schädel= und Hornbildung mit dem an derselben Stelle so ergiebig in wildem Zustande aufgefundenen Bos "primigenius übereinstimmt."

S. 141. "Der ganze Verlauf des Horns entspricht demjenigen von Bos primigenius und wird noch heute als der schönste Typus beim Rindvieh geschätzt."

S. 142. "Die Größe der Primigenius=Race des Steinalters schwankt innerhalb nicht sehr weiter Schranken. Ihr Mittel entspricht der Größe der mittelgroßen Viehrace von Schwyz. Doch sind auch weit größere Individuen im Steinalter gar nicht selten."

Brachyceros=Race.

S. 143 "ist eine sehr kleine Ochsenart, welche in neuerpliocenen Terrains von England ziemlich häufig mit Elephant und Rhinoceros, in den Torfmooren Irlands mit Megaceros hibernicus, in noch neuern Bildungen mit Edelhirsch und römischen Antiquitäten zusammen gefunden wurden. Owen vermuthet in ihr die Stammart der kleinen kurzhörnigen bis hornlosen Viehracen, welche unter den Namen der Kyloes und Runts in den Hochlanden von Schottland und Wales gehalten werden und nach Owen's Vermuthung die zahmen Viehheerden der Einwohner Britanniens vor der römischen Invasion bildeten."

"Nach Nilsson findet sich dieselbe Species in Skandinavien gleichzeitig mit Bos primigenius, Rennthier und einer ferneren Ochsenart, Bos frontosus, in Menge fossil; Nilsson glaubt, daß sie im wilden Zustand vor der historischen Periode ausgerottet wurde, und führt das kleinhörnige Vieh Finnlands auf sie zurück."

S. 145. "Alle Angaben stimmen durchaus überein mit den Merkmalen, welche die als Torfkuh bezeichnete kleine und kleinhörnige Viehrace des schweizerischen Steinalters charakterisiren, eine Race, welche in den vermutlich ältesten Pfahlbauten dieser Periode fast ausschließlich vorkommt."

S. 145. "Die drei Racen, Trochoceros=, Primigenius= und Brachyceros=Race, sind die einzigen, welche im Steinalter in der Schweiz bisher aufgefunden wurden. Eine vierte Race von eben so guter zoologischer Abgrenzung, welche in der Schweiz heutzutage stark vertreten ist, und weiter unten unter dem Namen der

Frontosus=Race

zur Besprechung kommen wird, hat im Steinalter keine Spuren hinterlassen."

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Gegenwart.
Primigenius=Race.

S. 201. "Die Schädel von Bujadning (Oldenburg), Friesland und Holland entsprechen in jeder Beziehung den "Schädelstücken aus den Pfahlbauten der Schweiz, welche ich unter dem Namen der Primigenius=Race vereinige. Auch an Größe bleibt der friesische Schädel nicht hinter dem riesigen Stammthier zurück."

Brachyceros=Race.

S. 205. "Die Schädel der ungefleckten, in den Abstufungen von Hellgrau bis Schwarzbraun immer einfarbenen und mehr oder weniger thierfarbenen Race von Schwyz, Uri, Wallis, Oberhasle, Graubünden und in vollem Maaß auch der Schädel aus Algier zeichnen sich durch ein gemeinsames Gepräge aus, welches dieselben sowhl von der eben beschriebenen, als von der nachfolgenden Race sofort unterscheidet." (Vgl. unten Rindsschädel von Penzin.)

Frontosus=Race.

S. 207. "In Torfmooren des südlichen Skandinaviens finden sich gleichzeitig mit solchen von Bos primigenius und Bison europaeus Schädel einer Ochsenart, welche, kleiner als der Urochs, doch den Bos brachyceros an Größe bedeutend übertrifft, allein von der in Skandinavien gegenwärtig lebenden Viehrace in vielen Stücken vollständig abweicht. Sie hat durch Nilsson den Namen Bos frontosus erhalten."

S. 208. "Außer Skandinavien hat auch England Schädel dieses fossilen Ochsen geliefert, der nach Nilsson's Ansicht zu der ältesten postpliocenen Fauna dieser Länder gehört und mit Bos brachyceros, mit dem Rennthier, Wildschwein und andern Thieren aus Deutschland nach Skandinavien einwanderte zur Zeit, als diese beiden Gebiete noch vereinigt waren."

"Die Heimath des Bos frontosus sucht Nilsson in Deutschland."

"Unter den Resten vom Rind in den schweizerischen Torfmooren suchte ich bisher ganz vergeblich nach Spuren des Bos frontosus; es war dies um so auffälliger, als ja grade seine Genossen in Schweden, der Urochs und der Wisent, so reichlich auch hier sich vorfanden, und als ich seit

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"langem wußte, daß der von Nilsson in Deutschland ursprünglich einheimisch vermuthete Bos frontosus in der Schweiz durch eine der wichtigsten und berühmtesten heutigen Rindviehracen reichlich vertreten ist; seine ostceologischen Details finden sich bis in alle Einzelheiten wieder bei der großen, meistens roth mit weiß gefleckten Viehrace, welche, in reinster Form in den hintersten Thälern des bernischen Saanenthales zu Haus, sich von da durch das Simmenthal fast über alle ebenen Theile der Schweiz ausgedehnt und daher verschiedene Namen erhalten hat, allein doch im Ganzen wesentlich Simmenthal=Saanen=Race genannt wird. Dieselbe Race findet sich mit schwarzer Farbe oder schwarz und weiß gefleckt im Kanton Freiburg."

"Der Umstand, daß dieselbe Species, in früherer Periode in Schweden fossil, heute in der Schweiz reichlich vertreten, in den Pfahlbauten daselbst gänzlich fehlt, ist also ein evidenter Beleg für die Einwanderung in die Schweiz."

S. 221. "Das allgemeine Resultat dieser freilich noch sehr unvollständigen Uebersicht eines Theils der heutigen Rindviehracen von Mittel=Europa geht dahin, daß dieselben von drei schon theilweise seit längerer Zeit bekannten diluvialen Species: Bos primigenius, Bos brachyceros und Bos frontosus abstammen, von welchen die erste im Diluvium von ganz Europa, die zwei letztern bisher nur in Schweden und England fossil nachgewiesen sind. Fernere Forschungen müssen lehren, ob dieselben nicht auch anderwärts als autochthon zu betrachten sind; für Bos brachyceros wird dies durch sein allgemeines Auftreten in den ältesten Perioden des Pfahlbaues höchst wahrscheinlich; bei Bos frontosus spricht, wenigstens in Bezug auf die Schweiz, sein eben so constantes Fehlen durch alle Perioden der Pfahlbauten eben so entschieden gegen eine solche Annahme.

G. C. F. Lisch.


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Rindsskelet von Rügkamp.

(Zahme Primigenius=Race.)

Im J. 1863 ward zu Rügkamp bei Neukloster ein zweites Exemplar eines Rindes von der zahmen Primigenius=Race 3 Fuß tief im Moor gefunden und von dem Herrn Pächter Schütt zu Rügkamp gerettet und durch Ver=

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mittelung des Herrn Försters Albrecht zu Neukloster für die Sammlungen zu Schwerin gewonnen. Dieses Exemplar ist dem bei Malchin (vgl. S. 276) gefundenen an Bildung gleich, jedoch kleiner; der Schädel ist nur 19 1/2 Zoll hamburger Maaß lang. Vorhanden sind noch der Schädel, eine Kinnlade, zwei Schulterknochen, vier Beinknochen und das Steißbein.

G. C. F. Lisch.


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Rindsschädel von Penzin.

(Brachyceros=Race.)

Zu Penzin bei Blankenberg ward beim Drainiren in der Nähe des Hofes 4 Fuß tief in schwarzer Erde (Moder) der Schädel eines jungen Rindes gefunden und von dem Herrn Kammer=Ingenieur Beyer dem Vereine geschenkt. Der Schädel war zunächst dadurch auffallend, daß das obere, eingebogen gebildete Stirnbein und die kleinen halbmondförmigen Hornzapfen wie leicht vergoldet erscheinen, aber wahrscheinlich mit einem kupferhaltigen Niederschlage bedeckt sind, welcher sich zuweilen in den Moorgründen bildet. Der Herr Professor Rütimeyer zu Basel, welchem dieser Schädel zur Ansicht zugesandt ist, äußert sich darüber folgendermaßen: "Der kleine Schädel, dessen Metallniederschlag in der That von Torfwasser herrührt, ist vollkommen identisch mit den kleinen Brachyceros=Schädeln, die ich in Anzahl aus dem Bieler=See habe und von noch lebenden Heerden aus Algier." (Vgl. oben S. 279.)

G. C. F. Lisch.


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Hirschgeweih von Allershagen.

Zu Allershagen bei Doberan ward 1855 im Torfmoor 8 Fuß tief ein altes, starkes, großes Hirschgeweih, ein Zwölfender, neben Knochenstücken und zugleich mit zwei Pfeilspitzen aus Feuerstein gefunden und Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge überreicht, Allerhöchstwelcher im Jahre 1864 die Gnade hatte, dasselbe den Alterthümersammlungen zur Aufbewahrung übergeben zu lassen.

G. C. F. Lisch.


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Bearbeitetetes Hirschgeweih von Höltingsdorf.

Zu Höltingsdorf bei Bukow ward in einem Torfmoore die vielzackige Krone eines Hirschgeweihes gefunden, welche offensichtlich mit unvollkommenen Geräthen zur weitern Bearbeitung abgekeilt und dann abgebrochen ist. Der Herr Forsteleve Bouchholtz zu Schwerin machte dieses Stück dem Vereine zum Geschenke, mit der Nachricht, daß neben diesem Hirschgeweih auch ein Feuersteindolch gefunden sei, welchen er aber von dem Besitzer nicht habe erlangen können.

G. C. F. Lisch.


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Elengeweihe von Neu=Kalen.

Bei dem Bau des Kanals den Neu=Kalen in den Cummerower See im Jahre 1863 fand sich, ungefähr in der Mitte der Kanalstrecke, eine feste Erdscholle von 45 Ruthen Länge aus Kiesboden, obgleich die übrige Strecke nur aus Torf besteht, welche mit der Stechmaschine leicht ausgehoben werden kann. In diesem Kiesboden fanden sich einige Stücke Bernstein 1 ), jedoch nicht von besonderem Werthe, und zwei kleine Elenschaufeln von zwei verschiedenen Thieren. Beide Schaufeln sind zerbrochen; jedoch ist wohl nicht zu ermitteln, ob die dabei gefundenen Zinken ursprünglich oder beim Aufgraben abgebrochen sind. Die eine Schaufel ist unbearbeitet. Die andere ist jedoch an der Rose bearbeitet, nämlich am Ende grade und eben gekeilt und mit einem eingebohrten Loche in die Stange hinein versehen. An einer Seite ist auch ein alter Bruch. Solche angebohrte kleine Elenschaufeln sind schon wiederholt im Lande gefunden. Bei den Elenschaufeln lag eine kleine, ganz glatt geschliffene Steinkugel, welche jedoch nur 1 1/2 Durchmesser hat und Naturbildung ist, aber zur menschlichen Thätigkeit benutzt sein mag.

Das Vorkommen einer bearbeiteten Elenschaufel auf festem Boden im Moor scheint auf einen alten Pfahlbau zu deuten, welcher freilich nicht weiter verfolgt werden konnte.


1) Der schöne, gebirgsartige "Hartwald" zwischen Malchin, Teterow und Neu=Kalen scheint viel Bernstein zu bergen. Bei dem Bau der Eisenbahn von Malchin nach Teterow 1862 -1863 ist oft Bernstein, zuweilen hellgelb und in großen Stücken, gefunden. Auch zu Lelkendorf, und wenn ich nicht irre zu Mistort, sind schon große Stücke Bernstein vorgekommen.
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Der Herr Bürgermeister Mau zu Neukalen hat die gefundenen Sachen dem Vereine geschenkt.

G. C. F. Lisch.


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Ein Pferdeschädel,

dem der untere Theil fehlt, mit einem Bruchstück einer Kinnlade, ward zu Malchin beim Aufgraben der Fundamentgräben zu dem Empfanghause 4 Fuß tief im Moder gefunden und von der Eisenbahnbau=Direction an die Sammlung zu Schwerin abgeliefert.

G. C. F. Lisch.


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Rennthiergeweih von Grabow.

Der Herr Schuldirector Gerdeß zu Schwerin schenkte dem Vereine im Jahre 1863 ein Bruchstück von einem Rennthierhorn, welches ihm als Rector zu Ludwigslust vor vielen Jahren von einem Schüler mit dem Berichte geschenkt ist, daß es in der Gegend den Grabow gefunden sei. Das Horn ist eine starke, glatte, graue Stange, von welcher in der Biegung die obere Schaufel abgebrochen ist, und von der glatten Rose bis zu der Biegung 18 Zoll lang, also länger als das große Rennthiergeweih von Güstrow (Jahrb. XXVI., S. 298 flgd.). Die schaufelförmige Augensprosse unmittelbar über der Rose ist fast ganz erhalten. Der Eissprießel dicht darüber ist abgebrochen. Das Horn ist sehr stark und ungeweöhnlich hart, anscheinend in der Versteinerung begriffen, da es sich wie Sandstein schabt und beim Ankratzen klingt.

G. C. F. Lisch.


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Rennthiergeweih von Vietschow.

Um das Jahr 1836 ward zu Vietschow bei Lage bei Aufräumung und Vertiefung eines tiefen Wiesengrabens ein Rennthierhorn gefunden, welches zwar alle Enden verloren hat, aber in der Stange ungewöhnlich dick und kräftig ist. Der Herr Pauly auf Vietschow hatte die Güte, dieses seltene Stück dem Vereine zum Gesehenke überreichen zu lassen. - Vgl. Jahrb. XXVI, S. 298 flgd.

G. C. F. Lisch.


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Drei Rennthiergeweihe von Boddin bei Gnoien.

Bereits vor einigen Jahren wurden mir zwei nicht zusammengehörende Fragmente von Geweihen, als zu Boddin beim Reinigen von Gräben gefunden, gebracht, die ein Sachkundiger für Rennthiergeweihe erklärte.

In diesem Herbste ward zu Boddin ein Teich zur Gewinnung von Modde und Kalkmergel ausgekarrt. Der Untergrund ist grauer Sand. Darauf lagert eine Schicht Kalkmergel mit stark vorherrschendem Kalk, mehrere Fuß stark. Diese Schicht senkt sich von Westen nach Osten. Sie steht im Westen selbst unter dem angrenzenden Acker mit 1 1/2 - 2 Fuß Ackererde bedeckt. Nach Ablassung des Wassers zeigte sich im Westen eine Schicht Modde von kaum 1 Fuß Stärke. Im Osten der Grube steht die Modde schon fast 14 Fuß über dem Kalkmergel.

An einer Stelle, wo die Modde etwa 6 Fuß über dem Kalkmergel stand, fanden die Arbeiter die eine Stange eines schönen Rennthiergeweihes. Die Augensprosse des Geweihes ist 9 Zoll Rheinländisch lang und bildet eine lange, dünne, spitze, runde Seitenstange, welche noch keine Schaufel hat; die höher sitzende Sprosse 15 Zoll mit zwei Abzweigungen an der Spitze. Die gerade, erst nach hinten, dann wieder nach vorne gebogene Stange ist etwas über 3 Fuß lang und hat oben 3 nur kurze Seitenenden. Das Geweih ist hart, nur das obere Ende etwas mürbe. Das Bruchloch enthält viele Stücke von Holz, was dort gestanden; diese sind im Innern meist hellgelb, nach dem Rande rotbraun, und ist die Masse eine durchaus weiche.

Diese verschiedenen Funde aus derselben Feldmark dürften es bestätigen, daß in Meklenburg Rennthiere 1 ) gelebt haben.

In dem angrenzenden Gute Dölitz ist ebenfalls beim Ausmodden ein schönes Elengeweih gefunden, das jetzt im Besitz des Gutsbesitzers, des Herrn Grafen von Behr auf Semlow, sich befindet.

Boddin bei Gnoien 1863.

L. v. Lützow.



1)

Se. Excellenz der Herr Staatsminister a. D. v. Lützow hat die große Güte gehabt, diese drei Rennthiergeweihe dem Vereine zu schenken. Es sind also jetzt sicher wenigstens 20 alte Rennthiergeweihe in Meklenburg bekannt, welche fast alle sicher sehr tief in Wiesenkalk, Moder oder Torf gefunden sind.

G. C. F. Lisch.

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Eckzahn eines Höhlenbären.

In dem Urboden unter dem Burgberge von Parchim ward bei Grabung eines Brunnens ein großer Eckzahn eines Bären, höchst wahrscheinlich eines Höhlenbären (Ursus spelaeus), gefunden, abgebildet in Bronn Lethäa, T. 45, F. 1, g vgl. Fraas Würtemberg. Jahreshefte, Bd. XVII., S. 169 (nach E. Boll), geschenkt von dem Herrn Senator Beyer zu Parchim. Der Verein besitzt schon einen diesem gleichen Zahn, welcher zu Knese gefunden ist.


Ein Stück Bernstein,

6 1/2 Loth schwer, ganz rein, auf den Außenflächen mit Abdrücken von Rinden und Früchten, wie es scheint, ward 1862 beim Landarbeitshause zu Güstrow beim Ausgraben der Ziegelerde gefunden und für die großherzoglichen Sammlungen erworben.


Ein Stück Bernstein,

4 Loth schwer, ganz rein, jedoch ohne Abdrücke auf der Oberfläche, ward 1863 in demselben Erdlager gefunden und ebendaher erworben.


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Nachträge.


Die Landkarte von Meklenburg

von B. C. v. Hoinckhusen.

Nachtrag zu S. 30 flgd.

Die General=Karte von Meklenburg von dem Vice=Präsidenten Bertram Christian v. Hoinckhusen hat sich nach dem Drucke des Aufsatzes oben S. 30 flgd. gefunden. Vor mehreren Jahren übernahm ich von der Regierungs=Registratur einige zurückgelegte alte Special=Karten ins Archiv. Bei Gelegenheit anderer Forschungen fielen mir auch diese Karten wieder in die Hände, unter denen sich auch eine groe Genral=Karte von Meklenburg fand. Hoinckhusen hat sich zwar nicht darauf genannt, wie sein Name auch auf allen andern Karten nicht steht; aber nicht allein das Jahr der Abfassung (1721), der Styl und die Handschrift, sondern besonders eine genaue Vergleichung aller Einzelnheiten der General=Karte mit den Special=Karten der Aemter, namentlich an den Grenzen, giebt den sichern Beweis, daß die gefundene Karte die Hoinckhusensche ist. Sie hat die oben S. 32 angegebene Größe und den Titel:

Novissima et accuratissima delineatio geographica ducatus Meklenburgici MCCXXI.

Sie ist auf Papier gezeichnet, auf Leinewand gezogen und viel gebraucht. Zwar ist diese Karte nicht das "auf Pergament" gezeichnete, eigentliche Original, aber doch eine gleichzeitige Ausfertigung. Sie ist wahrscheinlich sehr lange zum Gebrauche im Regierungs=Collegium gewesen und daher sehr abgenutzt.

Auch die kleine General=Karte von Hoinckhusen, "in ordinairer Landkartengröße", hat sich zu gleicher Zeit unter den im Archive aufbewahrten alten gedruckten Karten von Meklenburg gefunden, freilich nicht in einer gleichzeitigen Ausfertigung, sondern nur in einer Copie von C. L. U. Born, unter dem Titel:

Novissima et accuratissima Mappa Mecklenburgica.

Eine Vergleichung mit der großen General=Karte giebt den Beweis, daß auch diese kleine Karte eine Hoinckhusensche ist, wenn der Zeichner auch seine Quelle nicht angiebt.

Beide Karten werden jetzt im Archive als die Karten von Hoinckhusen aufbewahrt.


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Nachtrag zu S. 120.
Sendschreiben (Auszug)
an den Herrn Professor Dr. Rütimeyer zu Basel.

(Vgl. Nordd. Corresp. 1864, Nr. 161, und Meckl. Zeitung Nr. 163).

Die ersten deutschen Pfahlbauten in Meklenburg

haben durch sichere und umfassende Entdeckungen in der neuesten Zeit vollkommene Bestätigung gefunden.

In den zahlreichen Landseen Meklenburgs, welche größtentheils flache Ufer haben, hatten sich während dreißigjähriger scharfer Beobachtungen nie Spuren von alten menschlichen Anlagen gezeigt. Dagegen waren aus den noch zahlreichern Torfmooren und Moderlagern des Landes sehr häufig viele Geräthe aus Stein und Bronze, oft neben viel Holz, zu Tage gefördert. Diese fast in jedem Monat der wärmeren Jahreszeit alljährlich sich wiederholende Erscheinung hatte wohl die Aufmerksamkeit erregt, war aber, trotz vielfacher Besprechungen, unerklärt geblieben. Da wurden seit dem Jahre 1857 und früher in der Schweiz die Pfahlbauten entdeckt. Aber alle Bemühungen, in Meklenburg zur Erkenntniß ähnlicher Anlagen zu kommen, blieben fruchtlos, und ich kam schon auf den Gedanken, daß Meklenburg gar keine Pfahlbauten gehabt habe, weil das Land genug lose Erde und Wasser besitzt, um auch in den ältesten Zeiten feste und sichere Wohnsitze durch Einschüttung von Erde ins Wasser zu bilden, wie die jüngern Wenden sie gebauet haben. Als aber bei gesteigerter Theilnahme die Moorfunde im Lande sich mehrten und bei größerer Aufmerksamkeit in neuerer Zeit die Funde von uralten Thiergehörnen, von denen viele von Menschenhänden angearbeitet waren, häufiger wurden, nahm ich den Gedanken an Pfahlbauten wieder auf. Im Herbst des Jahres 1861 machte ich öffentlich darauf aufmerksam, daß Meklenburg wahrscheinlich auch Pfahlbauten habe, und bat dringend um scharfe Beobachtung der Torfmoore (vgl. Quartal=Bericht des Vereins f. meklenb. Geschichte, 1861, October, die gleichzeitigen Zeitungen und Jahrbücher des Vereins etc. . XXVII, S. 171). Als hierauf im Jahre 1862 die Auffindung von angearbeiteten Thiergehörnen größere Ausdehnung annahm, ließ ich nicht nach, den um die Auffindung von Alterthümern für den Verein schon lange mit Eifer und Erfolg bemühten Sergeanten Herrn Büsch zu Wismar aufzufordern, ein scharfes Augenmerk auf

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die Moore bei Wismar zu richten. Und schon im Anfange des Jahres 1863 hatte dieser den ersten Pfahlbau zu Gägelow bei Wismar entdeckt, welcher oben in den Jahrbüchern des Vereins etc. ., S. 120, beschrieben ist. —  —

Das fortschreitende Glück vergrößerte den Reiz, und schon im Mai 1864 entdeckte Herr Büsch eine große Pfahlbau=Anlage in einem großen Torfmoore bei Wismar in der Nähe des Stadtgutes Müggenburg, welche am 6. Juli 1864 bei einer gemeinschaftlichen Untersuchung sicher erkannt ward. Hier liegt noch der ganze Pfahlbau der Steinperiode mit allen dazu gehörenden Alterthümern in sehr großer Anzahl. Aber sowohl die Erkenntniß, als auch die Gewinnung der Ueberreste ist außerordentlich schwierig und erfordert viel Umsicht und Mühe. Die folgende Schilderung der Lagerungs=Verhältnisse wird beweisen, daß ein alter Pfahlbau nur unter sehr günstigen Umständen entdeckt und nicht so leicht an einzelnen Pfählen im klaren Seewasser erkannt werden kann. Das ausgedehnte Moor bei Wismar ist ungefähr 16 Fuß tief. In der Tiefe liegt auf Thon eine 10 Fuß dicke Schicht von wasserhaltigem, jedoch festem, torfartigem, schwarzem Moder. Bis zur Höhe dieser untersten Schicht, welche in uralten Zeiten den Spiegel eines Sees gebildet haben wird, reichen die Pfähle der Pfahlbauten, und innerhalb der Pfahlringe und neben denselben liegt auf dem Grunde der gesammte Hausrath der ehemaligen Bewohner. Diese unterste Moder= oder Pfahlbautenschicht wird von einer ehemaligen Rasenschicht von etwa 1 Fuß Dicke bedeckt, welche nichts enthält. Auf dieser Mittelschicht, welche schon in grauer Vorzeit die im tiefen Grunde stehenden Pfahlbauten mit Vergessenheit verhüllt hat, ist eine reine Torfschicht von etwa 5 Fuß Dicke gewachsen. Diese oberste Schicht hat einst ein großes Erlenbruch getragen, von welchem noch außerordentlich viel wohl erhaltenes Wurzelholz in dem Torfe steht. Diese Schicht bietet oft viele wohl erhaltene vollständige Knochen von versunkenen Thieren, z. B. die Knochen eines Pferdes mit eisernen Hufeisen, also Alterthümer des christlichen Mittelalters. Beide Hauptschichten begegnen sich in der dünnen Mittelschicht, eben so auch die Pfähle von den Wohnungen der Steinzeit von unten herauf und die Pfahlwurzeln des Erlenbruches von oben hinab. Aber auch dieses Erlenbruch ist längst spurlos verschwunden und die Oberfläche des Moores bildet jetzt ein ebenes festes Weideland, welches gegenwärtig zur Torfgewinnung bis auf den Thongrund ausgestochen wird.

Um nun hier zur Erkenntniß eines Pfahlbaues zu kommen, muß die ganze Moder= und Torfmasse bis zur Tiefe

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von 16 Fuß bis auf den Grund ausgegraben werden, was bei dem stark andrängenden Grundwasser und den langen heftigen Regengüssen in der ersten Hälfte des Monats Juli große Schwierigkeiten hatte. Am 6. Juli und in den folgenden Tagen lag aber das Pfahlwerk eines runden Hauses von ungefähr 14 bis 16 Fuß Durchmesser klar frei. Die Pfähle von Eichenholz sind jetzt etwa 10 Fuß hoch und ungefähr 6 bis 7 Zoll dick und stehen gegen 2 Fuß weit von einander entfernt. Das Holz ist schwarz und von dem Moder schwer zu unterscheiden; es ist beim Aufdecken weich, wie Moder, und zerbricht oft bei der geringsten Berührung, jedoch erhärtet es wieder an der Luft. Auf den jetzigen oberen Rasendecken des Moores liegt außerordentlich viel Holz von diesen schwarzen Pfählen, welche hier in sehr großer Anzahl gestanden haben. In und bei dem oben erwähnten runden Pfahlfundamente sind in kurzer Zeit bis jetzt schon außerordentlich viele Alterthümer der Steinzeit gefunden, nämlich diele Pfähle von Eichenholz, einige auch an der Oberfläche verkohlt, 14 Keile aus Feuerstein, 2 Schmalmeißel aus Feuerstein, 1 Säge aus Feuerstein, 4 angearbeitete Feuersteinblöcke zu Geräten, 10 Feuersteinspäne zu Messern, viele Splitter und Stücke von Feuerstein, eine Streitaxt aus Diorit, 2 ausgeschliffene schöne Schleifsteine aus Altem Rothem Sandstein, 2 kugelförmige Reibsteine aus feinkörnigem Granit und altem Sandstein, 1 linsenförmiger Glättstein aus Thonschiefer, 1 runde Mühlsteinplatte aus Lava, viele Gefäßscherben, Holzkohlen, viele vollständige Haselnüsse, vollständige und angearbeitete Hirschgeweihe, abgehackte Hirschhornenden zu Geräthen, außerordentlich viele zerhackte und gespaltene Thierknochen, Rehgeweihe, Stierhörner, Schafhörner, viele Thierzähne der verschiedensten Art, ganze Schädel von kleinern Thieren, z. B. ein Hundeschädel und ein Biberschädel, und Anderes. Beim Fortschritt der Torfarbeit im jetzigen und in den künftigen Jahren werden die Alterthümer sich ohne Zweifel sehr mehren, da es scheint, als wenn die Graoung erst bis gegen die Mitte der runden Pfahlfundamente vorgeschritten ist.

Die Pfahlbauten von Wismar sind also zweifellos festgestellt. Es werden jetzt bei scharfer Beobachtung unter ähnlichen Verhältnissen wie zu Gägelow und zu Wismar mit der Zeit noch mehr Pfahlbauten in Mecklenburg entdeckt werden.  — — — — — — — — — — —

Schwerin, den 11. Julii 1864.

G. C. F. Lisch.

Vignette
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XXIX. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im October 1863.

Vignette

D er Tod hat in den letzten drei Monaten drei Männer abgerufen, die zu den Seinen zu zählen, der Verein sich zur besondern Ehre rechnete. Am 26. August starb in hohem Alter der Geheimerath, Landrath Ernst Anton v. Blücher auf Teschow und Kuppentin. Nachdem er in seiner Jugend dem Rufe seines Fürsten zum Kampfe gegen den Feind des Vaterlandes gefolgt war und sich die goldene Militairverdienst=Medaille, sowie die Kriegsdenkmünze aus Geschützmetall erworben hatte, zeichnete er sich nach wiedergewonnenem Frieden als Staatsmann nicht minder aus, und wußte sich als vieljähriger vorsitzender Landrath besonders während der bekannten Streitigkeiten zwischen den adligen und bürgerlichen Gutsbesitzern durch seine Leitung der stürmischen Landtagsversammlungen die Achtung aller Parteien und den Ruf eines wahren Ehrenmannes zu erwerben. Unserem Vereine trat der Verstorbene gleich bei der Stiftung desselben am 4. Mai 1835 als ordentliches Mitglied bei und ward bei der Jubelfeier am 24. April 1860 zum Ehrenmitgliede ernannt. Sein reges Interesse für die Bestrebungen des Vereins hat derselbe namentlich auf dem Landtage von 1860 durch seine einflußreiche Fürsprache bei Gelegenheit unseres Antrages zur Unterstützung des beabsichtigten Urkundenbuches bewiesen. - Ihm folgten rasch hintereinander zwei Gelehrte ersten Ranges, Jacob Grimm und Johannes Voigt. Jacob Grimm, Hofrath und Professor zu Berlin, Mitglied der Akademie, ward am 20. Sept. im 79. Jahre seines Alters durch einen Schlaganfall mit seinem lieben Bruder Wilhelm wiedervereinigt. Was die Wissenschaft an ihm verliert, das weiß die ganze gebildete Welt;

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aber das Vaterland betrauert in ihm nicht bloß den berühmten Gelehrten, sondern auch den edlen Mann und den wahrhaft patriotischen Bürger, - kurz, einen seiner besten Söhne, und die ihm näher standen den treuesten, liebevollsten, stets zu Rath und That bereiten Freund. Und zu den letztern dürfen auch wir uns zählen, denn der Verstorbene, welcher schon am 5. October 1835 zum correspondirenden, bei der Jubelfeier am 24. April 1860 aber zum Ehren=Mitgliede des Vereins ernannt ward und mit unserm ersten Secretair in beständigem Briefwechsel stand, hat nicht nur unsre Bestrebungen mit großem Interesse verfolgt und gefördert, wie und wo ihm Gelegenheit dazu geboten ward, sondern hat auch unsre Leistungen ausdrücklich und wiederholt rühmend anerkannt. - Wenige Tage darauf, am 23. September, starb zu Königsberg der berühmte Geschichtsschreiber Preußens, Professor und Archivdirector Dr. Johannes Voigt, Senior der Universität und deren Vertreter im preußischen Herrenhause, 78 Jahre alt. Auch er ward am 5. October 1835 zum correspondirenden Mitgliede des Vereins ernannt, und hat die Arbeiten desselben häufig, namentlich noch in jüngster Zeit, wo er uns auch durch persönlichen Verkehr und Benutzung der Acten des hiesigen Archives näher getreten war, durch Mittheilungen aus dem dortigen Archive für unser Urkundenbuch, stets bereitwillig unterstützt und gefördert. - An ordentlichen Mitgliedern hat sich der Verein dagegen wiederum durch den Beitritt der Herren Buchdrucker Dr. Sandmeyer hieselbst, Pastor Flörke zu Toitenwinkel, Canzleirath v. Amsberg hieselbst und Minister v. Bülow Exc. zu Neustrelitz verstärkt.

Der Druck des Urkundenbuches ist bis zum 67. Bogen fortgeschritten, so daß der erste Band gleich nach Weihnacht ausgegeben werden kann. Zu den Holzschnitten sind wieder 10 Stempel und zu den Urkunden der zweiten Abteilung 239 Nummern hinzugekommen. - An wissenschaftlichen Arbeiten für die Jahrbücher sind 10 Abhandlungen eingesandt, nämlich:

1) vom Herrn Dr. G. Schmidt in Göttingen: über die Reise des Herzogs Magnus von Meklenburg und dessen Familie durch Göttingen nach Cassel zur Vermählung seiner Tochter Anna, 1500;

2) und 3) von dem Herrn Archivrath Pastor Masch zu Demern: über die Münzen des Herzogs Christoph von Meklenburg, Administrators des Bisthums Ratzeburg, und: über den Münzfund zu Schwiesow;

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4) von dem Herrn L. R. v. Fellenberg zu Rosenbühl in der Schweiz: chemische Analysen antiker Bronzen und antiken Goldes und Glases aus meklenburgischen Kegelgräbern;

5) von dem Herrn Professor Steenstrup zu Kopenhagen: Bestimmung der Knochen aus der Höhlenwohnung zu Dreveskirchen;

6) von dem Herrn Professor Rütimeyer zu Basel: Bestimmung der Knochen aus dem Pfahlbau bei Gägelow und eines bei Malchin gefundenen Rinderskelets (bos frontosus);

7-10) von dem Herrn Archivrath Dr. Lisch: über den General=Feldmarschall Joachim Maltzan; - über eine neu entdeckte Bronze=Krone; - über die Kirche zu Cambs bei Röbel; - und über die Petrikirche zu Rostock.

Die verschiedenen Sammlungen des Vereins hatten sich in dem abgelaufenen Quartale folgender neuer Erwerbungen zu erfreuen:

1) Die Alterthumssammlung.

A. Aus der Steinzeit.

1 Keil aus Feuerstein, 3 1/2 Zoll lang, gefunden in der Gegend von Gnoien, geschenkt von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin bei Gnoien.

1 Keil aus Feuerstein, gefunden beim Ausgraben eines Kellers in der Stadt Röbel, geschenkt von dem Herrn Lehrer Sarcander zu Fürstenberg.

1 scheibenförmiger Spindelstein aus Sandstein, 2 Zoll Durchmesser und 3/8 Zoll dick, an beiden Seiten durch eingegrabene, strahlenförmig vom Mittelpunkt ausgehende grade Linien verziert, und ein Spindelstein aus Thonstein, 1 1/2 Zoll im Durchmesser und 3/8 Zoll dick, an beiden Seiten mit zwei concentrischen Kreisen kleiner Löcher und einer Zickzacklinie verziert, gefunden in der Gegend von Gnoien, geschenkt von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

1 zum Keil vorbereiteter Feuersteinblock, gefunden auf dem Exercierplatze bei Schwerin, geschenkt von dem Herrn Handlungs=Commiss Heumann zu Schwerin.

B. Aus der Bronzezeit.

1 Schmucknadel, zum Brust= oder Kopfputz aus Bronze, bestehend in einer kreisrunden, durchbrochenen Scheibe von 2 1/2 Zoll Durchmesser, mit einem Kreuz in der Mitte, vielleicht ein vierspeichiges Rad darstellend, mit einer 3 1/2 Zoll langen

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Spitze, gefunden in dem Canal zwischen der Müritz und dem Eldenburger Wasser, geschenkt von dem Herrn Wasserbaumeister Garthe in Parchim.

1 zerbrochenes Bronzeschwert mit Griffzunge, gefunden in der Gegend von Gadebusch, geschenkt von dem Herrn Aug. Kniep zu Schönberg.

1. hohlgegossene Framea aus Bronze mit Oehr, gefunden auf der Mooster bei Marnitz, 2 Fuß tief im Torfmoor, eingesandt von dem Herrn Förster Waterstradt zu Marnitz.

1. ähnliche Framea, aber zerbrochen, gefunden in der Gegend von Plau, geschenkt von dem Herrn Apotheker Dr. Kühl in Rostock.

1. Stück alter, roher Bronze, 5 Loth schwer, gefunden bei Sternberg, geschenkt von dem Herrn Prof. Dr. Schulze in Rostock.

C. Aus der Eisenzeit.

Zwei große braune Urnen mit verbrannten menschlichen Gebeinen, zwischen welchen in der einen eine Gürtelspange und in der andern ein Messer aus Eisen lag; 2 eiserne Messer mit lederner Scheide und hölzernem Griff, mehre eiserne Sargnägel, 2 bronzene Armringe, 3 Perlen aus weißem, weichem Stein, sowie 3 Menschenschädel, gefunden auf dem Wenden=Kirchhof bei Bartelsdorf. Vgl. Jahrb. XXVIII. S. 301 ff.

Zwei Hefteln aus Bronze, gefunden auf einem schon früher ausgebeuteten Wenden=Kirchhofe auf der sogenannten Mooster bei Marnitz und geschenkt von dem Herrn Förster Waterstradt zu Marnitz. Vgl. Jahrb. XXV. 266.

Zwei mühlsteinartig bearbeitete Steine von hartem Glimmerschiefer, gefunden in einem alten Schiffswrack in der Stolteraa bei Diedrichshagen, einer alten Mündung der Warnow, geschenkt von dem Herrn Canzlei=Director v. Bülow zu Schwerin.

D. Aus dem christlichen Mittelalter.

Zwei künstliche Hände aus Messing, mit feinem Handschuhleder überzogen, gefunden in einem Begräbnisse in der Petri=Kirche in Rostock neben einem Schädel mit langem, weiblichen Haarzopf.

Ein eiserner Bratrost, gefunden in einem Torfmoor bei Rehna, und eine eiserne Axt, gefunden zu Bülow bei Rehna, 3 Fuß tief unter der Erde, geschenkt von dem Herrn Küster Bohn zu Demern bei Rehna.

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Eine hölzerne, tonnenförmige, stark mit eisernen Reifen beschlagene Sparbüchse aus der Schustergesellen=Herberge zu Rehna, worauf ein junger Manu und ein Mädchen auf grünem Grunde in Oelfarbe gemalt sind, mit Schloß und Kette und im Innern mit einer Drathhemmung, etwa aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts, geschenkt von dem Herrn Küster Bohn zu Demern.

Ein Netzsenker aus blaugrauem Thon, scheibenförmig, in der Mitte durchbohrt, 5 1/2 Zoll im Durchmesser und 1 1/4 Zoll dick, gefunden bei Malchin in der Mahlpene, eingesandt von der Direction der meklenburgischen Ostbahn.

2) Die Münzsammlung.

1) Eine kupferne Medaille auf die Vermählung des Herzogs Ernst Ludwig I. von Sachsen=Meiningen, 3. Juni 1714, gefunden zu Friedrichshöhe bei Rostock, geschenkt vom Herrn Pastor a. D. Ritter daselbst.

2) Eine kupferne Denkmünze auf die Erhebung der Herzogthümer Schleswig=Holstein, geschenkt von dem Herrn Ober=Medicinalrath Dr. Litzmann zu Gadebusch.

3) Eine neuere Silbermünze, gefunden in der Gegend von Schwerin, geschenkt von dem Herrn Geschichtsmaler Lange zu Bützow.

4) Ein Doppelschilling des Herzogs Ulrich von Pommern, 1621, gefunden beim Kirchenbau zu Alt=Kalen, geschenkt von dem Herrn Pastor Walter daselbst.

5) Ein Rostocker Sechsling von 1697 und ein meklenburgischer Dreiling von 1692, geschenkt von dem Herrn Regierungsrath Dr. Prosch zu Schwerin.

6) Ein lübischer Sechsling, 1621, gefunden zu Malchin, geschenkt von dem Herrn Baumeister Luckow daselbst.

7) Clichés von 2 Münzen des Herzogs Christoph, geschenkt von dem Herrn Archivrath Pastor Masch zu Demern.

3) Die Bildersammlung.

Sechs photographische Blätter mit den Heiligenfiguren eines Altars aus der Kirche zu Neustadt, und der sitzenden Madonna aus dem Dome zu Schwerin, im großherzoglichen Antiquarium, geschenkt von dem Herrn Photographen Möllhoff zu Schwerin.

Photographie des bei Malchin gefundenen Schädels eines bos frontosus, von dem Herrn Möllhoff in Schwerin.

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4) Die Büchersammlung.

I. Nordische Alterthumskunde.

  1. Die Ureinwohner des scandinavischen Nordens. I. Das Bronzealter. Ein Versuch in der comparativen Ethnographie und ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte des Menschengeschlechts von S. Nilsson. Aus d. Schwedischen übersetzt. Hamburg 1863. 8°.

II. Dänemark.

  1. Deutsch=dänische Geschichte 1189-1227 von Rudolf Usinger. Berlin 1863. 8°.

III. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. A. Nr. 4. 5. 6. (Tauschexemplar vom german. Museum.)
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Jahrg. IX, Nr. 4. 5. 6. (Zwei Exemplare.)

IV. Oesterreich.

  1. Zeitschrift des Ferdinandeums f. Tirol u. Vorarlberg. Folge III. Heft II. enth.: "Leben u. Heldentod des Grafen Ludw. v. Lodron, k. k. Feldhauptmanns, von Alois Moriggl". Innsbruck 1863. 8°.
  2. Ferdinandeum. Rechnungs=Ausweis und Personalstand am 1. Jan. 1863. (Nr. 5 und 6 Tauschexempl. v. dem genannten Vereine.)

V. Bayern.

  1. Sitzungsberichte der Königl. Bayer. Akademie der Wissenschaften zu München 1863. I, 3. 8°. (Tauschexemplar v. d. Akademie.)
  2. Erinnerung an Jean Paul. Vortrag von Dr. Kraußold. Bayreuth. 1863. 8°.
  3. Archiv f. Geschichte u. Alterthumskunde von Oberfranken. Bd. IX, 1. Bayreuth 1863. 8°. (Nr. 8 u. 9 Tauschexemplare v. d. Vereine.)

VI. Hessen und Frankfurt a. M.

  1. Zeitschrift des Vereins zur Erforschung der rhein. Ge= u. Altertümer in Mainz. Bd. II, 3. Mainz 1863. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine.)
  2. Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins f. Geschichte
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u. Alterthumskunde in Frankfurt a. M. Bd. II. Nr. 2. Oct. 1862. 8°.

  1. Desselben Vereins Neujahrsblatt 1863, enth.: "Drei römische Votivhände aus den Rheinlanden mit den übrigen Bronzen verwandter Art, zusammengestellt, nebst einem Excurse über Thonbilder des Zeus Sabazios, von Dr. Jacob Becker". Frankfurt a. M. 1862. 4°. (Nr. 11 u. 12 Tauschexempl. v. d. Vereine.)

VII. Sachsen.

  1. Mittheilungen des Freiberger Alterthumsvereins. Heft. 2. Freiberg 1863. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine.)
  2. Jahresbericht des Voigtländischen alterthumsforsch. Vereins v. J. 1860 u. 63. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine.)

VIII. Lausitz.

  1. Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 40. Görlitz 1863. 8°. (Tauschexemplar v. d. Lausitzer Gesellsch.)

IX. Niedersachsen.

  1. Archiv für Geschichte u. Verfassung des Fürstenth. Lüneburg, herausg. von E. L. v. Lenthe. Bd. IX, Abth. 2. Celle 1863. 8°. (Tauschexemplar v. d. Lüneburgischen Ritterschaft.)

X. Brandenburg.

  1. Märkische Forschungen. Bd. VIII. Berlin 1863. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine f. Geschichte der Mark Brandenburg.)

XI. Pommern.

  1. Matrikeln u. Verzeichnisse der Pommerschen Ritterschaft vom XIV. bis in das XIX. Jahrhundert, herausg. durch Dr. Rob. Klempin u. Gust. Kratz. Berlin 1863. 8°. (Geschenk des Herrn Archivars Dr. Klempin zu Stettin.)
  2. Baltische Studien. Jahrg. XIX, 2. Stettin 1863. 8 9 . (Tauschexemplar v. d. Gesellsch. f. Pommersche Gesch. u. Alterthumskunde.)

XII. Schleswig, Holstein und Lauenburg.

  1. Dreiundzwanzigster Bericht der Königl. S.=H.=L. Gesellschaft f. die Sammlung und Erhaltung vaterländ. Alterthümer in den Herzogthümern. Kiel 1863. 8 9 . (Tauschexemplar v. d. Gesellschaft.)
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XIII. Meklenburgica.

  1. Archiv f. Landeskunde. Jahrg. XIII, Heft 5-8. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.)
  2. Meklenb. Museum, herausg. von Joh. Chr. Fr. Dietz. Stück 1. 2. 3. Rostock 1786. 8°. (Geschenk des Herrn Ober Medicinalraths Dr. Litzmann zu Gadebusch.)
  3. Dem um das Vaterland hochverdienten Manne G. M. C. Masch, Pastor zu Demern, Großh. meklenb.=strelitz. Archivrath etc. ., beglückwünschen zu seiner 25jährigen Pfarramts=Jubelfeier am 1. Juli 1863 seine Collegen in der vaterländ. Geschichtsforschung Dr. G. C. F. Lisch, Dr. W. G. Beyer, Dr. Fr. Wigger. Schwerin 1863. 4°. (Beigedruckt ist: "Ein Brief von Henricus Cölerus, Pastor zu Demern, vom 17. Mai 1658.")
  4. Geistreiche biblische Kinder=Uhr aus dem A. u. N. Testament, zusammengesetzt von P. H. Rhode, Schulmeister im Siechenhause bei Dassow. 1805. kl. 12°. (Geschenk des Herrn Archivraths Masch).
  5. Der Fürstenhof in Mirow während der Jahre 1708 bis 1761, dargestellt von Ludwig Giesebrecht. Stettin 1863. 4°. (Geschenk des Herrn Verfasser.)
  6. Programm des Gymn. Fridericianum v. J. 1863, enth.: "Sophokleische Analecten vom Director Wex." Schwerin 1863. 4°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
5) Die Urkundensammlung.

Eine Patentverordnung vom 23. Aug. 1684: Verbot der Kornausfuhr, und ein Requisitionszettel des Lützow'schen Freicorps für das Gut Gottesgabe vom 27. October 1813, Geschenke des Herrn v. Schack auf Poltenitz.

6) Die naturhistorische Sammlung.

Ein Skelet eines bos frontosuus, gefunden bei Malchin 15 Fuß tief im Moore, eingesandt von den Herren Baumeistern Wachenhusen und Luckow.

Ein Rennthiergeweih, gefunden bei Grabow, geschenkt von dem Herrn Schuldirector Gerdes in Schwerin.

W. G. Beyer , Dr., Archiv=Secretair,     
als zweiter Secretair des Vereins.        

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XXIX, 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin im Januar 1864.

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I n dem Neujahrsberichte von 1863 hatte ich die Freude, den Beginn des Druckes unsers sehnlich erwarteten Urkundenbuches anzeigen zu können, und noch vor Ablauf des Jahres war der erste Band vollendet, so daß schon in den ersten Tagen den vorigen Monats den allerhöchsten Protectoren des Vereines und den Mitgliedern der hohen Ministerien zu Schwerin und Neu=Strelitz, sowie dem Engern Ausschusse und dem dirigirenden Landrathe der hohen Stände des Landes auf dem eben versammelten Landtage als thatsächliche Danksagung für die dem Werke verliehene wirksame Unterstützung ein Exemplar desselben ehrerbietigst überreicht werden konnte. Mit wahrer Freude und großer Genugthuung kann ich zugleich mittheilen, daß das Werk nicht nur bei der persönlichen Ueberreichung desselben durch die eigentlichen Bearbeiter und Herausgeber, Herrn Archivrath Dr. Lisch und Archivregistrator Dr. Wigger, von allen Seiten mit warmer Anerkennung entgegengenommen, sondern inzwischen auch der mit dieser Angelegenheit von Seiten des Vereins betraueten Commission im speciellen Auftrage der Landesversammlung durch den Engern Ausschuß die schriftliche Anerkennung der bisher entwickelten Thätigkeit, sowie der Wunsch eines gedeihlichen Fortganges der Arbeit ausgesprochen worden ist.

Außerdem sind zur Zeit etwa 100 Exemplare an die Mitarbeite

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unentgeltlich versandt worden, und ungefähr eben so viel an die bisherigen Subscribenten. Hoffen wir, daß sich die Zahl der letztern nun nach dem Erscheinen des ersten Bandes bedeutend vermehren werde, zumal da der Ertrag natürlich nicht in die Vereinscasse fließt, sondern zur Fortsetzung des Druckes und würdigen Ausstattung des Werkes verwendet werden wird. Es dürfte daher nicht überflüssig sein, hier nochmals daran zu erinnern, daß der ohnehin schon überaus billig gestellte Ladenpreis von 5 Thaler für den Band für die gesammten Mitglieder des Vereins auf zwei Thaler herabgesetzt worden ist.

Eine ausführliche Besprechung des Werkes nach dem wissenschaftlichen Werthe desselben ist hier nicht am Orte. Es wird daran in den geeigneten Zeitschriften des In= und Auslandes nicht fehlen und sehen wir dem Urteile der Wissenschaft mit Spannung entgegen. Eine kurze Anzeige nach seinem Inhalte und seiner äußern Erscheinung darf aber, mein' ich, auch hier zur Nachricht für unsre Mitglieder nicht fehlen. - Der ausgegebene erste Band enthält außer einer 9 Bogen oder LXXII Seiten starken Vorrede, 76 1/2 Bogen oder 612 Seiten Text in gr. 4. Die von dem Hauptredacteur Herrn Dr. Wigger bearbeitete Vorrede giebt zunächst über die den Vereinsmitgliedern hinreichend bekannte Entstehung, Einrichtung und Zweck des Werkes die nöthige Aufklärung hat aber außerdem einen selbstständigen wissenschaftlichen Werth für sich in Anspruch zu nehmen, indem sie eine vollständige Uebersicht über die Quellen der urkundlichen Geschichte Meklenburgs für den ältesten Zeitraum liefert, deren Reichtum gewiß die meisten Leser überraschen wird, - eine äußerst mühsame und mit großer Sorgfalt ausgeführte Arbeit, deren Werth der künftige Forscher auf diesem Gebiete zu schätzen wissen wird. Angehängt ist derselben das einen vollen Bogen füllende Verzeichniß der benutzten Druckschriften und ein Verzeichniß der dem Texte eingedruckten Siegelholzschnitte.- Die Urkundensammlung selbst reicht in diesem Bande bis zum Jahre 1250, und enthält im Ganzen 666 größtentheils vollständig abgedruckte Documente und urkundliche Nachrichten über Meklenburgische historische Ereignisse, Zustände und Personen. Nur wo es sich bloß um Nachweisung einer unserm Lande und unsrer Geschichte angehörigen Person in auswärtigen, unsre Verhältnisse sonst überall nicht berührenden Urkunden handelte, schien neben der Inhaltsanzeige in der Ueberschrift ein Auszug der betreffenden Stelle, z. B. das Zeugenverzeichniß, zu genügen. Von diesen Documenten gehört nur eine (vom 29. Jun. 786) dem achten, 9 dem neunten und 13 dem zehnten Jahr=

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hunderte an, wogegen aus der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts nach dem Abbruch alles friedlichen Verkehrs der gebildeten christlichem Welt mit dem völlig in das Heidenthum zurückversunkenen Wendenlande jede urkundliche Nachricht über das letztre fehlt, und aus der zweiten Hälfte mit Mühe nur 5 Urkunden zusammengebracht werden konnten. Aus dem zwölften Jahrhundert steigt dann die Zahl derselben rasch bis auf 140 und die erste Hälfte des dreizehnten lieferte nicht weniger als 448 Urkunden, was uns zugleich einen Maaßstab für die Größe des Urkundenschatzes Meklenburgs aus dem folgenden Zeitraume geben kann. - Die dem Texte eingedruckten Holzschnitte der diesem Zeitraume angehörigen einheimischen Siegel sind nach der musterhaften Zeichnung des Herrn Geschichtsmalers Milde zu Lübeck in der Teubner'schen Anstalt zu Leipzig sehr klar und sauber ausgeführt, und gereichen dem Werke zu hohem Schmucke. Die Zahl der in diesem Bande abgedruckten Siegel beträgt 43, wovon 6 den Schweriner und 6 den Ratzeburger Bischöfen, 3 den Domcapiteln dieser beiden Kirchen, 3 den Klöstern Neukloster und Dobbertin und 1 einem unbekannten Pfarrherrn zu Schwerin angehören. Von den weltlichen Siegeln wurden 15 von meklenburgischen Fürsten, 5 von Grafen von Schwerin und 1 von einer Gräfin von Ratzeburg geführt. Drei Siegel endlich gehörten den Städten Schwerin und Gadebusch. - Das verheißene dreifache Register wird erst mit dem Schlusse der ersten, bis zum Ende des 13. Jahrhunderts reichenden, und drei Bände umfassenden Abtheilung ausgegeben werden. -Druck und Papier gereichen der Bärensprung'schen Hofbuchdruckerei hieselbst, die alles aufgeboten hat, dies vaterländische Werk würdig auszustatten, wahrhaft zur Ehre.

Der zweite Band der ersten Abtheilung ist in diesem Augenblicke bereits unter der Presse, und an der zweiten Abtheilung des ganzen Unternehmens wird gleichzeitig rüstig und ohne Unterbrechung fortgearbeitet. Es sind in dem letzten Quartale zu dieser Abtheilung wiederum 219 Urkunden gesammelt, so daß die Gesammtzahl derselben gegenwärtig 2197 beträgt.

An kleinern wissenschaftlichen Arbeiten für die Jahrbücher hab' ich aus diesem Quartale nur zweie zu verzeichnen:

1) Ueber den Burgwall von Lübchin und den daselbst aufgefundenen angeblichen Götzen von dem Archivrath Dr. Lisch und dem Archivrath Pastor Masch;

2) Ueber Parkow, Neukloster, Sonnenkamp, Kussin und den Fluß Tepenitz vom Archivrath Dr. Lisch.

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Unter den Angehörigen unsers Vereines hat der Tod abermals eine reiche Erndte gehalten. Zunächst ist ein Todesfall, der Europa unter die Waffen zu rufen droht, auch in unsern friedlichen Annalen zu verzeichnen. Am 15. Novbr. 1863 starb bekanntlich zu Glücksburg Se. Majestät der König Friedrich VII. von Dänemark und Herzog von Schleswig=Holstein, der schon als Kronprinz am 12. Juli 1841 die ihm dargebotene Matrikel als hoher Beförderer des Vereines, dessen Sammlungen er wiederholt mit dem lebhaftesten Interesse in Augenschein genommen hat, allergnädigst annahm. Der hohe Verstorbene suchte die nordische Alterthumskunde nicht bloß aus fürstlicher Liebhaberei in jeglicher Weise zu fördern, sondern er hatte in der That ein tiefes wissenschaftliches Verständniß derselben, und hat sich in beider Beziehung große Verdienste um dieselbe erworben.

Ferner hat der Verein abermals zwei seiner correspondirenden Mitglieder verloren:

1) Johann Friedr. Böhmer, Dr. jur. und Stadtbibliothekar zu Frankfurt a. M., am bekanntesten als Herausgeber seiner Regesten der deutschen Kaiserurkunden, welcher unserm Vereine seit dem 5. October 1835 angehörte, und nach mehrjährigen Leiden am 22. October 1863 verstorben ist; und

2) Joseph v. Arneth, kaiserlicher Regierungsrath, Director des Antiken= und Münz=Cabinets und Professor der Archäologie zu Wien, welcher am 11. Jul. 1852 zum correspondirenden Mitgliede ernannt ward, und am 31. October 1863 im 73. Lebensjahre zu Carlsbad verstorben ist. - Diese wiederholten Verluste haben den Vereinsausschuß in seiner letzten Sitzung veranlaßt, den Herrn Archiv=Director v. Arneth zu Wien, Sohn des Verstorbenen; Herrn Archivar Dr. Beneke zu Hamburg und die Herren Archivare Klempin und Kratz zu Stettin wiederum zu correspondirenden Mitgliedern zu ernennen.

Von den ordentlichen Mitgliedern endlich hat der Verein so eben erst am 18. December 1863 einen Mann verloren, dessen Tod in weiten Kreisen die herzlichste Theilnahme gefunden hat, und den wir von der ersten vertrauten Versammlung im Jahre 1834 an, auf welcher die Stiftung des Vereines beschlossen ward, in jeder Sitzung desselben mit warmer Theilnahme auf seinem Platze zu sehen gewohnt waren, - ich meine den Geheimen Canzlei=Rath Peter Friedrich Rudolph Faull. Seit dem 17. Januar 1835 bis zum 11. Jul. 1851 Cassenführer, dann mehrjähriges repräsentirendes Mitglied des

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Ausschusses, und seit dem 24. April 1860 Vicepräsident des Vereines, ist der Verstorbene gewiß zu dessen würdigsten Mitgliedern, so wie zu den treuesten Freunden und Förderern unserer Bestrebungen zu zählen. - Herr Revisionsrath Hase hat es auf Ersuchen des Ausschusses freundlich übernommen, die Stelle des Verstorbenen bis zu der in der nächsten Generalversammlung vorzunehmenden Neuwahl zu vertreten. - Außerdem wurden uns durch den Tod entrissen: der Canzlei=Auditor Gustav v. Lehsten zu Schwerin, Mitglied seit 14. September 1861, gest. am 13. October 1863, und der Bürgermeister Zickermann zu Sülz, Mitglied seit 24. October 1862, gest. am 14. December 1863. - Dagegen habe ich die Herren Bürgermeister Schlaaff zu Crivitz, Kammerherr v. Ahrenstorff auf Zahren, Bürgermeister Lange zu Rehna, Hofbuchhändler Bolhoevener zu Schwerin, Hofbuchhändler Schmidt zu Rostock und Literat Fromm zu Schwerin als neu beigetretene ordentliche Mitglieder anzumelden.

Ueber die Sammlungen des Vereins giebt das folgende Verzeichniß der neuen Erwerbungen Aufschluß. Es erwarb nämlich:

I. Die Alterthumssammlung:

A. Aus der Steinzeit.

Zwei Keile und zwei Dolche aus Feuerstein, eine zerbrochene Streitaxt aus Gneis, mehre spanförmige Feuerstein=Messer, eine Menge Topfscherben und Bruchstücke von hölzernen Geräthen, gefunden in der Modde von dem Pfahlbau zu Gägelow, und eingereicht durch den Sergeanten Büsch zu Wismar.

Eine Streitaxt aus Grünstein, sehr schön geformt und geschliffen, gefunden in einer Mergelgrube zu Schorrentin bei Neukalen, und geschenkt von dem Herrn Domainen=Rath Viereck auf Schorrentin.

Ein Keil aus Feuerstein, gefunden zu Raben=Steinfeld, und geschenkt von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.

Eine Streitaxt aus Hornblende, gefunden zu Klopzow an der Müritz, geschenkt von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.

Eine Reibkugel aus ganz feinkörnigem Granit, rund geschliffen, 4 Zoll im Durchmesser, gefunden auf dem Hofe Triwalk bei Wismar, geschenkt von dem Herrn Sergeanten Büsch in Wismar.

Die Hälfte einer großen Streitaxt aus einem von Natur axtförmigen, aber nachgearbeiteten Gneisblock, welcher

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in dem sehr großen, geschliffenen Schaftloche queer durchgebrochen ist, gefunden bei Neu=Kalen, geschenkt von dem Herrn Bürgermeister Mau daselbst.

Ein viereckiger Polierstein aus Feuerstein, vielleicht aus neuerer Zeit stammend, geschenkt von dem Herrn Friedr. Seidel in Bützow. Vergl. Jahrb. XVIII. S. 236.

B. Aus der Eisenzeit.

Eine Nadel aus Bronze, 10 Zoll lang, mit einer in der Form eines vierspeichigen Rades durchbrochenen Scheibe von 3 Zoll im Durchmesser, und mehre Scherben von theilweise verzierten Thongefäßen, gefunden 1861 zwischen Lübow und Kletzin bei Wismar, geschenkt von dem Herrn Sergeanten Büsch in Wismar.

Die Hälfte eines großen Keiles aus Diorit, viele anscheinend zu Messern und Pfeilen benutzte Feuerstein=Späne, und Scherben von thönernen Gefäßen mit verschiedenen Verzierungen, gefunden an der Mündung der Elde in den Kölpin=See bei Eldenburg, und geschenkt von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.

Verzierte Topfscherben von dem Burgwalle zu Vipperow bei Röbel, einem Burgwalle im Feisnik=See bei Waren und aus AltGaarz bei Mirow, geschenkt von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.

Mehre (23) bronzene Filet=Nadeln, gefunden auf dem Felde von Dierkow bei Rostock, geschenkt von dem Herrn Ober=Apellat.=Ger.=Canzellisten Rogge zu Rostock.

Feuerstein=Späne und ein dreieckiges, geschliffenes Stück Kieselschiefer, gefunden auf dem Mahnkenberge bei Bützow, geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel zu Bützow.

Vier Spindelsteine, gefunden auf dem Klüschenberge bei Bützow, geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel.

C. Heidnische Alterthümer fremder Völker.

Eine kleine, hockende menschliche Figur, welche mit der rechtem Hand eine Frucht auf den Knien und mit der linken einen Hahn hält; ein Kopf einer menschlichen Figur, und eine Lampe von Thon, von dem Schiffs=Capitain Herrn Oberländer aus Alexandrien mitgebracht, geschenkt von dessen Schwester, der Frau Doctorin Lorenz in Schwerin.

D. Aus dem christlichen Mittelalter.

1) Ein hörnerner, gebogener und mit 12 Löchern versehener Taschenbügel, 10 1/2 Zoll weit und 1 1/2 Zoll breit

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(vielleicht noch der heidnischen Zeit angehörig), gefunden in dem Meerbusen von Wismar, nahe am Ufer hinter dem Baumhause, geschenkt von dem Herrn Rentier Mann zu Wismar.

2) Drei auf Glas gemalte Wappen des Heinrich Schabbel, Christoph Gröning und Erich Herzberg, alle drei Bürgermeister zu Wismar im 17. Jahrhundert, aus einem Privathause zu Wismar, geschenkt von dem Herrn Sergeanten Büsch daselbst.

3) Eine große Keule aus Bronze mit eisernem Stiele, gefunden auf dem sogenannten Schloßberge auf der Feldmark Schorrentin bei Neu=Kalen, geschenkt von dem Herrn Domainen=Rath Viereck auf Schorrentin.

4) Ein kleiner, künstlich geschmiedeter eiserner Thürgriff, gefunden zu Schorrentin, geschenkt von dem Herrn Bürgermeister Mau zu Neu=Kalen.

5) Ein eisernes Beil und ein eisernes Messer, gefunden beim Alusgraben einer Mergelgrube zu Vorder=Wendorf am Fuhrwege nach Woltersdorf, 5-6 Fuß tief, geschenkt von dem Herrn Sergeanten Büsch zu Wismar.

6) Eine an einer Seite aufgesprengte Leuchtkugel, eine eiserne Heugabel oder Spret, zwei kleine Hufeisen und ein Pferdeschädel, gefunden zu Lehnensruh bei Wismar in einem Torfmoor, 8-10 Fuß tief, geschenkt von dem Herrn Sergeanten Büsch zu Wismar.

7) Zwei Hufeisen, gefunden mehre Fuß tief in einem Torfmoore der Stadt Neu=Kalen, geschenkt von dem Herrn Bürgermeister Mau daselbst.

8) Ein aus Thon gebrannter Spindelstein, gefunden zu Bützow unter dem Raths=Armenhause, geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel daselbst.

9) Ein kleines, russisches Kreuz aus Messing, aus dem vorigen Jahrhundert, gefunden zu Godern, geschenkt von dem Herrn Archiv=Registrator Dr. Wigger zu Schwerin.

10) Ein kurzes, eisernes Schwert, gefunden bei dem Dorfe Steinloh bei Salzgitter, geschenkt von dem Herrn Gymnasiallehrer Reisner zu Schwerin.

II. Die Münzsammlung:

Ein wismarscher Kupferscherf von 1570 und ein meklenburgischer Kupferdreiling von 1622, geschenkt von dem Sergeanten Herrn Büsch zu Wismar.

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III. Die Siegelsammlung:

Der Herr Literat Fromm hieselbst schenkte Zeichnungen der Siegel des Nicolaus v. Pinnow (1369), Nicolaus Heidebreke (1400) und Hermann Vorbek (1400) aus dem Rostocker Archiv.

Vgl. oben die auf Glas gemalten Wappen der Wismarschen Bürgermeister Heinrich Schabbel († 1677), Erich Herzberg († 1693) und Christoph Gröning († 1733).

IV. Die Büchersammlung:

I. Sprachkunde.

  1. Wendisches Wörterbuch von Dr. Pful. Heft 6. Budissin. 1863. 8°.

II. Kunstgeschichte.

  1. Erklärung der Bildwerke am Tempel des Jupiter Ammon zu Siwah von Dr. E. H. Toelken. Berlin 1823, 4°. (Geschenk des Herrn C. v. Kamptz in Schwerin.)

III. Siegel= und Wappenkunde.

  1. Sammlung interessanter mittelalterlicher Frauen=Siegel von F. K. Fürst zu Hohenlohe=Waldenburg. Stuttgart 1861. Kl. Fol.
  2. Ueber die Siegel der Pfalzgrafen von Tübingen von F. K. Fürst zu Hohenlohe=Waldenburg. Stuttgart 1862. Kl.
  3. Sphragistisches Album mittelalterlicher Siegel gegenwärtig noch blühender Geschlechter des deutschen hohen Adels von F. K. Fürst zu Hohenlohe=Waldenburg. Heft I. und II. 20 Blätter. Frankfurt a. M. 1863. Quer=Fol.
  4. Der sächsische Rautenkranz. Heraldische Monographie von F. K. Fürst zu Hohenlohe=Waldenburg. Stuttgart 1863. Kl. Fol. (Nr. 3-6 Geschenke des Herausgebers, Fürsten F. K. zu Hohenlohe=Waldenburg Durchl. zu Kupferzell.)
  5. Svenska Sigiller från medeltiden, utgifna af Bror Emil Hildebrand. Första Häffet. Stockholm 1862. Fol. (Tauschexemplar von der königl. Akademie zu Stockholm.)

IV. Geographie.

  1. Physikalische Beschreibung der Canarischen Inseln von Leopold v. Buch. Berlin 1825. 4°. (Geschenk des Herrn E. v. Kamptz in Schwerin.)
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V. Russische Ostsee= Provinzen.

  1. Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv=, Ehst= und Kurlands. Bd. X, 2. Riga 1863. 8°. (Tauschexemplar von der Gesellsch. f. Geschichte u. Alterthumsk. der Ostsee=Provinzen Rußlands.)

VI. Belgien und die Niederlande.

  1. Bulletin de la Société scientifique et litteraire du Limbourg. Tom. II. 2. Tongres 1862. 8°. (Tauschexemplar v. d. Gesellschaft.)
  2. Annales de la Société archéologique de Namur. T. VII. 4. Namur 1862. 8°. (Tauschexemplar v. d. Gesellschaft.)
  3. Revue de la Numismatique Belge. III e . Série. Tom. VI, 3. 4; IV e Série. Tom. I, 1. Bruxelles 1862 u. 63. 8°. (Tauschexemplar von der Gesellschaft.)

VII. Die Schweiz.

  1. Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des histor. Vereins der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Bd. XIX. Einsiedeln 1863. 8°. (Tauschexemplar von dem genannten Vereine.)

VIII. Allgemeine deutsche Geschichte und Altertumskunde.

  1. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. X. Nr. 7. 8. 9. (Tauschexemplar v. d. German. Museum.)
  2. Neunter Jahresbericht des Germanischen Nationalmuseums zu Nürnberg. 1863.

IX. Oesterreich.

  1. Mittheilungen des histor. Vereins für Krain, redigirt von Aug. Dimitz. Jahrg. XVII. Laibach 1862. 4°.
  2. Marci a. S. Paduano BibIiotheca Carniolia. Laibach 1862. 4°. (Nr. 16 u. 17 Tauschexemplare von dem genannten Vereine.)
  3. Dreiundzwanzigster Bericht über das Museum Francisco-Carolinum. Nebst der achtzehnten Lieferung der Beiträge zur Landeskunde von Oesterreich ob der Enns. Linz 1863. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Museum.)
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X. Bayern.

  1. Sitzungsberichte der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Jahrg. 1863. I, 4. (Tauschexemplar von der Akademie.)
  2. Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte, herausg. von dem histor. Vereine von und für Oberbayern. Bd. XXII. u. XXIV. München 1863. 8°. (Tauschexemplar von dem Vereine.)

XI. Thüringen.

  1. Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. V, 4. Jena 1863. (Tauschexemplar von dem Vereine.)

XII. Die Rheinlande.

  1. Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande. XXXV. Jahrg. 18, 1. Bonn 1863. 8°. (Tauschexemplar von dem Vereine.)

XIII. Schlesien.

  1. Abhandlungen der Schlesischen Gesellschaft f. vaterländische Cultur. Abth. f. Naturwissenschaften u. Medicin. 1862. Heft 2. Breslau 1862. 8°.
  2. Vierzigster Jahresbericht der Schlesischen Gesellschaft f. vaterl. Cultur. Breslau 1863. 8°. (Nr. 23 u. 24 Tauschexemplare von der Gesellschaft.)

XIV. Pommern.

  1. Baltische Studien. Jahrg. XIX, 2. Stettin 1863. 8°. (Tauschexemplar von der Gesellsch. f. Pommer. Gesch. und Alterthumsk.)

XV. Niedersachsen.

  1. Zeitschrift des histor. Vereins f. Niedersachsen. Jahrgang 1862. Hannover 1863. 8°. (Tauschexemplar von dem Vereine.)
  2. Verzeichniß jetzt wüster Ortschaften, welche im Herzogth. Braunschweig, Königr. Hannover, Halberstadtischen, Magdeburgischen und in den angrenzenden Ländern belegen waren, gesammelt durch J. Grote, Reichsfreiherrn zu Schauen etc. . Wernigerode 1863. 8°. (Geschenk des Herrn Verf.)
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XVI. Meklenburg.

  1. Petri Lindebergii Chronicon Rostochiense posthumum. Rostochii, bei Stephan Myliander, 1596, 4.
  2. Bernhard Hederich's Schwerinsche Chronica, Rostock, bei Christoph Reußner, 1589.
  3. Chronica der Herzogin zu Mecklenburg von Casparo Calovio. Leipzig, 1600. (Nr. 28-30 Geschenke des Herrn Unteroffiziers Büsch zu Wismar, zugleich mit den unten aufgeführten Handschriften und Fortsetzungen der Chronik von Caspar Calovius in Einem Bande.)
  4. Der Münzfund von Schwiesow. Von dem Archivrath Pastor Masch in Demern. Separat=Abdruck aus den Berliner Blättern f. Münzkunde. 1863. I, 3. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  5. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg, herausg. von Dr. Ernst Boll. Jahrg. XVII. Neubrandenburg 1863. 8°. (Tauschexemplar von dem Vereine.)
  6. Ein Wort in Bezug auf nordische Geschiebe, nebst einem Beitrage zur Kenntniß der Geschiebe Meklenburgs von L. Vortisch, Prediger zu Satow. Separat=Abdruck aus Boll's Archiv Jahrg. XVII. (Geschenk des Herrn Verf.)
  7. Programm der Großen Stadtschule in Wismar vom J. 1863, enthaltend: "Beiträge zur Geschichte der Schule vom Prof. Dr. Crain. Abth. II." Wismar 1861. 4°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
V. Die Urkunden= und Handschriften=Sammlung:

Der Herr Unterofficier Büsch zu Wismar schenkte dem Vereine einen Quartband Schriften, in welchem, außer den oben verzeichneten gedruckten Chroniken von Hederich, Lindeberg und Calovius, folgende Handschriften enthalten sind:

1) Rostocker Erbvergleich vom 21. September 1573;

2) Fortsetzung des Caspar Calodius von 1603 bis 1688 (dem Tode des Erbprinzen Carl von Meklenburg=Güstrow). Diese Fortsetzung enthält nur Familiennachrichten der Herzoge von Meklenburg, Landesnachrichten und Rostocker Nachrichten. Es ist daher wahrscheinlich, daß dieselbe in Rostock geschrieben und eine Rostocker Chronik ist, vielleicht ein Original, da sich hin und wieder Nachträge von derselben Hand finden;

3) Genealogie oder Stammbäume der Fürsten von Meklenburg nach Nic. Marschalk und Casp. Calovius

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ausgeführt ("Genealogia ducum ac principum Megapolitanorum ex N. Marschalci Annalibus et C. Calovii Chronica"), von derselben Hand, welche (1) die Fortsetzung der Chronik von Calovius geschrieben hat. Diese Genealogie geht ungefähr bis zum Jahre 1658; sie hat weiter geführt werden sollen, da S. 51 noch der Herzog Gustav Adolf von Meklenburg=Güstrow aufgenommen und auf dessen Stammbaum weiter unten verwiesen ist. Dieser fehlt aber, da die Arbeit 2 Seiten darauf aufhört, obgleich noch viel unbeschriebenes weißes Papier hinten angebunden ist. Die Arbeit ist also nicht fertig geworden.

Der ganze Band, welcher den Titel Lindebergii Chronicon hatte, war nach der Inschrift auf dem Titel der Lindebergschen Chronik bald nach der Vollendung der Handschriften im Besitze des "Jacobus Severus, Robel. Megapolitanus. 1689." Jedoch sind die beiden handschriftlichen Chroniken nicht von seiner Hand geschrieben. Im Jahre 1774 besaß den Band (J.) D. Overbeck zu Lübeck.

VI. Die naturhistorische Sammlung:

Zwei kleine Elenschaufeln, zum Theil bearbeitet, gefunden bei dem Baue eines Canals von Neu=Kalen in den Kummerower See, geschenkt von dem Herrn Bürgermeister Mau zu Neu=Kalen.

Der Schädel und mehre Knochen eines Rindes der zahmen Primigenius=Race, gefunden zu Rügkamp bei Neukloster, 3 Fuß tief im Moore, geschenkt durch den Herrn Förster Albrecht zu Neukloster.

Ein Quarzblock, etwa 1/2 Kubikfuß haltend, an einem Ende mit schriftähnlichen, aber wahrscheinlich natürlichen Vertiefungen, geschenkt von dem Herrn Fabricius auf Rothen.

W. G. Beyer , Dr., Archiv=Secretair,     
als zweiter Secretair des Vereins.        

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XXIX. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im April 1864.

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I. Verzeichniß der neuen Erwerbungen der Sammlungen des Vereins in dem Quartale von Neujahr bis Ostern 1864.

A. Der Alterthumssammlung.

1) Aus der Steinzeit.

Ein Keil aus Feuerstein, eine Reibkugel aus Granit und eine kleine geschliffene Granitplatte aus dem Pfahlbau bei Gägelow, bei Durchsuchen der Modde von dem Herrn Sergeanten Büsch zu Wismar aufgefunden.

Zwei halbmondförmige Messer aus Feuerstein und eine kleine Streitaxt aus Hirschhorn, gef. in einem Torfmoor zu Kambs bei Schwaan, gesch. von dem Herrn Förster Prestin zu Letschow durch Vermittelung des Herrn Pastors a. D. Ritter zu Friedrichshöhe.

Ein Bruchstück einer durchbohrten Streitaxt aus Diorit, gef. 1863 in der Umgegend von Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

Ein Keil aus hellgrauem Feuerstein, gef. 1863 zu Warbelow bei Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

Ein Keil aus braunem Feuerstein, gef. zu Wietow bei Wismar, gesch. von dem Herrn v. Blücher auf Wietow.

Ein Keil aus gelblichem Feuerstein und ein Schmalmeißel aus weißlichem Feuerstein, gef. im Pfarracker zu Hohenkirchen, gesch. von dem Herrn Pastor Strecker daselbst.

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Eine Reibkugel aus feinkörnigem Granit, gef. bei Zippendorf, gesch. von dem Herrn Hofmaler Schlöpcke zu Schwerin.

Eine Menge (38) Feuersteinspäne aus der Gegend von Bützow, gesch. von dem Herrn Fr. Seidel daselbst.

2) Aus der Bronzezeit.

Zwei zerbrochene hellbraune Aschenurnen, worin zerbrannte Gebeine von jungen Menschen und Kindern, und folgende Alterthümer: eine kleine nur 2 Zoll hohe Kinderurne, ein Ring aus Bronze von 2 Zoll Durchmesser, der Knopf einer kleinen Nadel aus Bronze, 3 Spindelsteine und einige Klumpen zusammengeschmolzener Perlen, gef. in einem Kegelgrabe an der Eisenbahn bei Teterow, eingesandt von der Eisenbahn=Bau=Direction.

3) Aus der Eisenzeit.

Ein eiserner Schlüssel und eine große Menge Scherben von thönernen Gefäßen zum häuslichen Gebrauche, gef. in einer Grandgrube auf der Feldmark Boddin, gesch. von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

Eine 10" lange Nadel aus Bronze, am obern Ende mit einer in Form eines vierspeichigen Rades durchbrochnen Scheibe, gefunden nebst mehren Scherben von thönernen Gefäßen zum häuslichen Gebrauche aus der Eisenzeit, und einem Randstück von einem blaugrauen Topfe aus dem Mittelalter, gef. 1861 in einer Sandgrube zwischen Lübow und Kletzin bei Wismar, gesch. von dem Sergeanten Herrn Büsch zu Wismar.

Zwei Spindelsteine aus Thon, gef. bei Bützow, gesch. von dem Herrn Fr. Seidel daselbst.

Ein Spindelstein aus Thon, gef. zu Hohenkirchen, gesch. von dem Herrn Pastor Strecker daselbst.

Ein Spindelstein aus Thon, gef. zu Boddin bei Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

B. Der Münzsammlung.

Eine kleine Silbermedaille auf den Herzog Christian Ludwig 1752. Angekauft.

Ein meklenburgischer Dreiling o. J. (1697), ein brandenburgischer Groschen und eine mit einer Krone nachgestempelte Silbermünze von undeutlichem Gepräge, gef. auf der Feldmark Schwerin, gesch. von dem Herrn Schriftsetzer Wollbrandt zu Schwerin.

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Ein Wismarscher Kupferdreiling 1622, ein englisches Vier=Pence=Stück 1842, ein Zwanzig=Centimes der französischen Republik 1850, vier französische Zwei=Centimes 1852-55, und fünf französische Ein=Centime 1853-56, gesch. von dem Herrn Hofmaler Schlöpcke zu Schwerin.

Vierundzwanzig verschiedene Silber= und zwölf Kupfermünzen, gesch. von dem Herrn Rector a. D. Römer zu Grabow.

Vierzehn verschiedene Scheidemünzen von Silber, zwei Rostocker Kupfer=Bracteaten=Pfennige und zwei Rostocker Kupferpfennige von 1666 und 1682, gef. zu Friedrichshöhe, gesch. von dem Herrn Pastor a. D. Ritter daselbst.

C. Der Bildersammlung.

1) Eine Sammlung von 20 Portraits verschiedener Größe und Ausführung theils Kupfer=, theils Stahlstiche, darunter das Brustbild der Königin von Gr.=Brittanien, Sophie Charlotte, geb. Prinzessin von Meklenburg=Strelitz, Gemahlin Georgs III.; ferner ein Folioblatt, wahrscheinlich Titelblatt eines Leichenprogramms, mit dem Brustbilde des herzoglich schleswig=holsteinschen Conferenzrathes Ludolf Friedrich v. Bassewitz auf Duckwitz etc. ., daneben dessen Stammbaum, mehr unterhalb die trauernden Hinterbliebenen, gest. von Christ. Fritzsch in Hamburg 1737; endlich die Portraits mehrer auswärtiger Regenten, Staatsmänner, Krieger, Gelehrten u. s. w. Geschenk des Herrn Bürgermeisters Mau zu Neu=Kalen.

2) Vier verschiedene alte Homann'sche Stadtpläne. Geschenk des Herrn Advocaten Schultz in Schwerin.

D. Der Bibliothek.

I. Amerika.

  1. Annual Report of the Board of Regents of the Smithsonian Institution. Washington 1862. 8°.
  2. 3. Smithsonian Miscellan. Collections 160: Instructions for research relative to the Ethnology and Philology of America by George Gibbs; 161: A Dictionary of the Chinook Jargon by G. Gibbs. Washington 1863. 8°. (Nr. 1. 2. 3 Geschenke des Smithsonian Institution in Washington.)

II. Norwegen.

  1. Norske Rigsregistranter. Forste Bind, 1523 bis 1771, udgivet af Chr. C. A. Lange; Andet Binds
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Føste Hefte, 1572-1579, udg. ved Siegw. Petersen; Andet Binds andet Hefte, 1579-1588, udg. ved O. Gr. Lundh. Christiania 1861. 1863. 8°. (Geschenk der Universität zu Christiania.)

III. Luxemburg.

  1. Publications de la Société pour la Recherche et la Conservation de Monuments Historiques dans le Grand-Duché de Luxemb. Année 1862. XVIII. Luxembourg 1863. 4°. (Tauschexemplar von der Gesellschaft.)

IV. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. X. Nr. 10-12. (Tauschexemplar v. d. German. Museum.)
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Jahrg. XI. Nr. 9 bis 12. (Zwei Exemplare.)

V. Oesterreich.

  1. Mittheilungen der K. K. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, herausg. von Karl Weiß. Jahrgang VIII. Wien 1863 kl. Fol. (Tauschexemplar v. d. genannten Commission.)
  2. Mittheilungen des histor. Vereines für Steiermark. Heft XII. Gratz 1863. 8°. (Tauschexemplar von dem Vereine.)
  3. Josef Ritter von Arneth, eine biograph. Skizze von Dr. Fr. Kenner. Als Manuscript gedr. Wien 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Regierungsraths und Vice=Archivdirectors A. v. Arneth.)

VI. Bayern und Württemberg.

  1. Sitzungsberichte der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Jahrg. 1863 II, 1-4. 8°. (Tauschexemplar v. d. genannten Akademie.)
  2. Schriften des Württemberg. Alterthums=Vereins. Heft 6. 1863. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine.)

VII. Frankfurt a. M.

  1. Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins für Geschichte u. Alterthumskunde in Frankfurt a. M. II, 3. Frankfurt a. M. 1863. 8°.
  2. Oertliche Beschreibung der Stadt Frankfurt a. M. von Joh. Georg Battonn, herausg. von Dr. jur. L. H. Euler. Heft 2. Frankfurt a. M. 1863. 8°.
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  1. Aerzte, Heilanstalten, Geisteskranke im mittelalterlichen Frankfurt a. M. von Dr. Georg Ludwig Kriegk. Frankfurt a. M. 1863. 4°. (Nr. 13. 14. 15 Tauschexemplare v. d. genannten Vereine.)

VIII. Hessen.

  1. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte u. Landeskunde. Bd. X, 1. 2. Kassel 1863. 8°.
  2. Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins f. hessische Gesch. u. Landesk. 1863. Nr. 9. 10. 11. 8°. (Nr. 16. u. 17 Tauschexemplare v. d. Vereine.)

IX. Schlesien, Sachsen, Brandenburg und Pommern.

  1. Zeitschrift des Vereins für Geschichte u. Alterthum Schlesiens. Bd. V, 1. 2. Breslau 1863. 8°.
  2. Codex Diplomaticus Silesiae. Bd. IV. Breslau 1863. 4°. (Nr. 18. u. 19 Tauschexemplare v. d. genannten Vereine.)
  3. Jahrbücher der Königl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt. Neue Folge. Heft 3. Erfurt 1861. 8°.
  4. Zur Theorie des Quarzes mit besonderer Berücksichtigung der Circularpolarisation vom Bergrath Dr. Jenzsch. Erfurt 1861. 8°. (Nr. 20. und 21 Tauschexemplare v. d. genannten Akademie.)
  5. Sammlung von Ehestiftungen u. Leibgedingsbriefen ritterschaftlicher Geschlechter der Provinzen Sachsen, Brandenburg, Pommern und Preußen, herausgeben von Georg Adelbert v. Mülverstedt. Magdeburg 1863. 8°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
  6. Protokolle der ersten lutherischen General=Kirchen=Visitation im Erzstifte Magdeburg Ao. 1562-1564. Heft 1, herausg. v. Dr. Fr. H. O. Danneil. Magdeburg 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
  7. Riedel Novus Codex diplomaticus Brandenburgensis A. Bd. 24 u. 25. 4°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
  8. Ein seer schön und nützlich Spiel von der lieblichen Geburt unsers Herren Jesu Christi zu Koln an der Spree gehalten durch Henricum Chnustinum Hamburgensem Ao. 1541. Berlin 1862. Kl. 8°.
  9. Der Todtentanz in der St. Marien=Kirche zu Berlin. Ein Wort für die Besucher der Kirche. Berlin 1863. Kl. 8°. (Nr. 25 und 26 Geschenke des Herausgebers, Herrn Geh. Archivraths Dr. Friedländer zu Berlin.)
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  1. Geschichte des Geschlechtes von Kleist, von Gustav Kratz. I. Theil: Urkundenbuch. Berlin 1862. 4°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)

X. Niedersachsen.

  1. Mittheilungen des historischen Vereins zu Osnabrück. Bd. VII. Osnabrück 1864. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine.)

XI. Lübeck.

  1. Lübeck und Marquard von Westensee, von Wilhelm Mantels, Professor am Catharineum. Lübeck 1856. 4°.
  2. Herr Thidemann von Güstrow, Bürgermeister der Stadt Lübeck im 14. Jahrh., von W. Mantels. Lübeck 1862. 4°.
  3. Der im J. 1367 zu Köln beschlossene zweite hanseatische Pfundzoll von W. Mantels. Lübeck 1861. 4°.
  4. Dat Lof ener framen Husfruwen unde Een Schipper=Nachtleed ut olden Bökern up dat nye upgelecht von W. Mantels. Lübeck 1863. 4°. (Nr. 29. 30. 31 u. 32 Geschenke des Herrn Herausgebers.)
  5. Urkunden=Verzeichnisse zur Geschichte Lübeckischer Wohlthätigkeits=Anstalten: 1) des St. Johannis=Klosters, 2) des Hospitals zum heil. Geiste, 3) des St. Clemens=Kalands; mitgetheilt vom Dr. jur. G. W. Dittmer. Lübeck 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
  6. Die älteren Lübeckischen Zunftrollen, herausg. v. C. Wehrmann, Staatsarchivar zu Lübeck. Lüb. 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
  7. Die Unterdrückung der Herrnhuter in Lübeck, von K. Klug, Pastor zu St. Jacobi. Lübeck 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
          Nr. 33-35 Festschriften des 50jährigen Jubiläums des Bürgermeisters Roeck zu Lübeck.          

XII. Meklenburg.

  1. Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Meklenburg. Jahrg. XIII, Heft 9-12 (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.)
  2. Ueber die Verlegung des Bisthumes von Meklenburg nach Schwerin, ein Sendschreiben an Herrn Archivrath Masch von Franz Boll. Neubrandenburg 1863. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
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  1. Großherzoglich Meklenb.=Schwerinscher Staats=Kalender f. d. Jahr 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Dr. F. W. Bärensprung.)
  2. Ueber die genealogischen Arbeiten in Meklenburg im 18. Jahrh. von G. C. F. Lisch.
  3. Uebersicht über die kirchlichen Denkmäler mittelalterlicher Kunst in Meklenburg von D. C. W. (Nr. 39 und 40 Separatabdrücke aus den Meklenb. Jahrb. Jahrg. 29.)
  4. Jahresbericht über die Realschule zu Schwerin vom Director Dr. Dethloff. Schwerin 1864. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
E. Der Urkundensammlung.

Abschrift einer Urkunde über das Gut Schmachthagen vom 9. Februar 1367 mit einer beschreibenden Beglaubigung des Rathes zu Lübek vom Jahre 1439. Geschenk des Herrn Archivars Wehrmann zu Lübek.

F. Der Naturhistorischen Sammlung.

Eine vollständige und zwei verschiedene, zerbrochne Rennthierschaufeln, gefunden beim Reinigen eines Teiches zu Boddin, und gesch. von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

II. Wissenschaftliche Arbeiten.

Die Versendung des ersten Bandes des Urkundenbuches an die bisherigen 104 Subscribenten und an diejenigen, welche nach den angenommenen Grundsätzen ein Freiexemplar zu beanspruchen hatten, ist in dem verflossenen Vierteljahr vollständig beschafft, 300 Exemplare sind der Stiller'schen Hofbuchhandlung zum Vertrieb übergeben, der Rest aber wird im Antiquarium aufbewahrt. - Von dem zweiten Bande des ersten Zeitraums sind 18 Bogen gedruckt, und die für diesen und den dritten Band bestimmten Holzschnitte größten Theils vollendet, was den Herausgebern sehr erhebliche Mühe und Arbeit gekostet hat. - Für den zweiten Zeitraum vom Ende des 13. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts sind in diesem Quartale weitere 263 Urkunden gesammelt.

Abhandlungen für die Jahrbücher sind in diesem Quartale bei dem Ausschüsse nicht angemeldet oder zu der statutenmäßigen Lesung überreicht. Dagegen ward in der jüngsten Quartalversammlung die Ausarbeitung eines Registers über die letzten 10 Bände der Jahrbücher, einschließlich des im nächsten Jahre auszugebenden 30. Bandes beredet.

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III. Personal=Chronik.

Da der schon am 3. Mai 1862 erfolgte Tod des Dr. Möhlmann zu Aurich bedauerlich erst jetzt zu unserer Kenntniß gekommen ist, so habe ich denselben hier nachträglich anzuzeigen. Der Verstorbene, früher zu Stade, später Auditor bei der Königl. hannoverschen Landdrostei zu Aurich in Ostfriesland, ward am 3. April 1848 zum correspondirenden Mitgliede unteres Vereines ernannt, und hat auch wiederholt größere Abhandlungen und kleine Notizen zu unseren Jahrbüchern geliefert. - Auch in dem abgelaufenen Quartale sind wiederum zwei correspondirende Mitglieder gestorben, nämlich der Geh. Archivrath Dr. Eduard Friedrich Klaatsch zu Berlin, Mitglied des Vereins seit dem 5. October 1835, gest. im Januar 1864, und der Geh. Regierungsrath, Bürgermeister Dr. Carl Gustav Fabricius zu Stralsund, Mitglied des preußischen Herrenhauses, und den Freunden der vaterländischen Geschichtsforschung durch seine verdienstvolle Urkundensammlung des Fürstenthums Rügen wohlbekannt, seit dem 4. October 1835 sehr thätiges und stets dienstbereites Mitglied unsers Vereins, gest. am 10. Januar 1864.

Von seinen ordentlichen Mitgliedern verlor der Verein in diesem Quartale den meklenburgischen Bundestagsgesandten zu Frankfurt, Geh. Legations=Rath, Kammerherrn v. Bülow, Mitglied seit dem 11. Juli 1845, gest. zu Mentone unweit Nizza am 15. März 1864, und den Geh. Legations=Rath Dr. v. Schmidt auf Gr.=Labenz, Mitglied seit dem 16. Januar 1835, gest. zu Ludwigslust am 17. März 1864.

Dagegen ist in dem gedachten Zeitraum der Verein für Bremische Geschichte und Alterthümer, Abtheilung des Kunstvereins daselbst mit uns in Correspondenz und Schriftenaustausch getreten. - Ferner wurden in der letzten Quartalversammlung am 4. April d. J. der Herr Prof. Dr. Jaffé zu Berlin, und der Herr Archivar Dr. v. Mülverstedt zu Magdeburg zu correspondirenden Mitgliedern ernannt, und endlich sind die Herrn Ministerial=Rath Losehand zu Schwerin, Regierungs=Rath Rudloff zu Frankfurt a/O. und Amtsverwalter zurNedden zu Dargun dem Vereine als ordentliche Mitglieder beigetreten.

W. G. Beyer, Dr., Archiv =Secretair,     
z. Z. zweiter Secretair des Vereins.       

Vignette
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XXIX. 4.

Quartal- und Schlussbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im Juli 1864.

Vignette

D as wichtigste Ereigniß in der Geschichte unseres Vereines während des letzten Geschäftsjahres, das mit dem 11. d. M. abschloß, ist ohne Zweifel die Ausgabe des ersten Bandes des meklenburgischen Urkundenbuchs. Wenngleich dasselbe schon in dem Januarberichte ausführlicher besprochen worden ist, darf es doch auch hier in dem üblichen Rückblick auf die Jahresereignisse nicht unerwähnt bleiben. Die hohe Bedeutung dieser Erscheinung für die Geschichte unterer Heimath wird von Niemandem verkannt werden können; in ihrem ganzen Umfange aber ist vielleicht nur Der sie zu würdigen im Stande, welcher selbst einmal in der Lage gewesen ist, irgend einen Zeitabschnitt oder ein specielles historisches Ereigniß aus den Quellen zu bearbeiten. Und ihm wird es keine Uebertreibung scheinen, wenn ich behaupte, daß die Vollendung dieses hiemit begonnenen Werkes, woran der Verein hoffentlich auch fernerhin seine ganze Kraft setzen wird, wahrhaft epochemachend für unsere Geschichtsforschung sein wird. Nicht nur daß die Quellen dieser Geschichte sodann ein Gemeingut aller Gebildeten sein werden, - man darf behaupten, daß erst dann auch für den Eingeweihtern eine wahrhaftige Geschichte unsers Landes und Volkes möglich sein wird, da bisher Niemand im Stande war, die ganze Masse des noch in den Archiven aller Länder ver=

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steckten historischen Materials zu übersehen. Die volle Wahrheit dieses Ausspruches wird man erst nach dem Erscheinen der folgenden Bände erkennen können, die nach allen Seiten hin immer tiefere Einblicke in das innere Leben des Volkes eröffnen werden, während in dem erstern vorzugsweise nur das Verhältniß nach außen hin bloßgelegt wird.

Diese Bedeutung unsers Unternehmens ist denn auch in den öffentlichen Beurtheilungen des ersten Bandes, z. B. von Professor Waitz in Göttingen und in dem Literarischen Centralblatt für Deutschland (anscheinend von einem einheimischen Gelehrten), so wie in zahlreichen Privatschreiben auswärtiger Gelehrter, die dem Vereine und vor allen den Herren Herausgebern ihren Glückwunsch ausgesprochen haben, nicht nur im Allgemeinen vollkommen gewürdigt, sondern es hat auch die musterhafte Ausführung der schwierigen Arbeit überall ihre volle Anerkennung gefunden. - Andererseits hat das Erscheinen des ersten Bandes auch bereits den öffentlichen Widerspruch eines geachteten einheimischen Geschichtsforschers gegen die in einer Note zu der dort gedruckten Dotationsurkunde des Bisthums Ratzeburg von 1158 ausgesprochenen Ueberzeugung von der Aechtheit dieses wichtigen Diploms hervorgerufen. Herr Pastor Franz Boll zu Neubrandenburg sucht nämlich seine früher in den Jahrbüchern des Vereins (Bd. XIII) ausgesprochene entgegengesetzte Ansicht in einem gedruckten Sendschreiben an den Herrn Archivrath Masch mit Nachdruck aufrecht zu halten. Das Schreiben dürfte aber richtiger an den Herrn Dr. Wigger adressirt worden sein, auf dessen ausführlichere Begründung dieser, in der gedachten, vom Herrn Archivrath Masch unterzeichneten, Note nur kurz wiederholten, Ansicht in seiner Abhandlung über den Bischof Berno (Jahrb. XXVIII, S. 81 ff.) dort ausdrücklich verwiesen worden ist. Hoffentlich wird die Antwort, wozu die Vorrede des zweiten Bandes des Urkundenbuches der geeignetste Ort sein dürfte, nicht ausbleiben, da der Gegenstand des Streites für unsere Geschichte zu wichtig ist und die Angegriffenen sich noch keineswegs für besiegt halten dürften.

Inzwischen wird an dem zweiten Bande unsers Werkes unermüdlich fortgearbeitet, so daß der 50ste Bogen, welcher bis zum Jahre 1270 reicht, in diesem Augenblicke bereits die Presse verlassen hat, während gleichzeitig die Sammlung des Materials für die folgende Abtheilung täglich an Umfang gewinnt und bereits 2873 Nummern umfaßt, wovon 413 in dem letzten Quartale eingeliefert sind. Die Beförderung des Werkes durch einheimische Vaterlandsfreunde und auswärtige Gelehrte

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ist fortwährend ungeschwächt und mit lebhaftem Danke anzuerkennen. Namentlich sind neuerdings wieder von der Stadt Neubrandenburg, sowie dem Herrn Ministerialrath v. Holstein zu Schwerin und Herrn Grafen Voß auf Gr. Giewitz die Kosten zu den Holzschnitten der Siegel der betreffenden Stadt und Geschlechter bereitwillig geschenkt worden.

Der neunundzwanzigste Band der Jahrbücher des Vereins enthält diesmal in seinem ersten geschichtlichen Theile 3 kleinere Abhandlungen, welche theilweise schon im vorigen Jahre zum Abdruck bestimmt waren, aber damals zurückgelegt werden mußten, um die umfängliche Arbeit über den Bischof Berno vollständig aufnehmen zu können. Den Anfang macht (S. 1-20) Herr Archivrath Dr. Lisch mit einer Untersuchung über die angeblichen Besitzungen der Tempelherren in Meklenburg, worin alle zuerst im 18. Jahrhundert auftauchende Sagen über die Ansässigkeit dieses Ordens in unserer Heimath, namentlich zu Wredenhagen und Parchim, auf ihre letzten Quellen zurückgeführt und in ihrer Glaubwürdigkeit geprüft werden, jedoch ohne zu einem sichern Resultate zu gelangen. - Die zweite Abhandlung desselben Herrn Verfassers über die genealogischen Arbeiten der Herren v. Hoinckhusen, v. Penz, v. Gamm, v. Oertzen, Pistorius, welche in neuerer Zeit durch einen glücklichen Zufall größtentheils vom Untergange gerettet worden sind, liefert (S. 25-48) einen interessanten Beitrag zur Literaturgeschichte Meklenburgs im vorigen Jahrhunderte. - Hieran schließt sich als ein sehr dankenswerther Beitrag zur ältern Kunstgeschichte Meklenburgs (S. 49-76) eine zunächst nach den Gegenständen, in den einzelnen Abtheilungen aber chronologisch geordneten Uebersicht aller in den bisher erschienenen 28 Bänden unserer Jahrbücher besprochenen kirchlichen Denkmäler mittelalterlicher Kunst in Meklenburg von dem noch immer anonym bleibenden Herrn D. C. W., der den Verein schon so vielfach zum freundlichsten Danke verpflichtet hat. - Außerdem werden in dieser ersten Abtheilung noch mehre, für die Geschichte unsers Landes interessante, bisher ungedruckte Handschriften mitgetheilt, worunter das alte Kämmerei=Register der Stadt Wismar aus den Jahren 1326-1336 mit einer kurzen Einleitung von D. C. W. den ersten Rang einnimmt (S. 77 -108). Ferner eine aus dem liber antiquorum gestorum im Göttinger Rathsarchive von dem Herrn Dr. Gustav Schmidt daselbst mitgetheilte gleichzeitige Nachricht über die Reise des Herzogs Magnus von Meklenburg durch Göttingen nach Cassel zur Vermählung seiner Tochter Anna im Jahre 1500 (S. 21 - 24). Endlich mehre

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Urkunden aus dem hiesigen Archive, theils im Anhange zu der ersten Abhandlung, theils selbstständig am Schlusse dieser Abtheilung.

Die zweite antiquarische Abtheilung bringt diesmal außer den Berichten über die neuesten antiquarischen Funde mehre selbstständige Abhandlungen, namentlich über die bisher entdeckten Pfahlbauten und Erdwohnungen in Meklenburg und über die Bronzekronen unserer Sammlung vom Herrn Archivrath Dr. Lisch (S. 115-133 und S. 142-51), sowie die schon im vorigen Jahre angezeigten Analysen antiker Bronzen von dem Herrn Dr. L. R. v. Fellenberg zu Rosenbühl bei Bern mit archäalogischen Erläuterungen von Herrn Archivrath Lisch (S. 156 - 176).

In Meklenburg speciell wird die erste dieser Abhandlungen das lebhafteste Interesse finden. Aber so rasch folgt jetzt, nachdem die Bahn einmal gebrochen ist, auf diesem Gebiete eine Entdeckung der andern, daß dieselbe fast schon antiquirt ist, bevor sie veröffentlicht werden konnte. Der Herr Sergeant Büsch zu Wismar, dessen Thätigkeit unsere Sammlungen schon so viel verdanken, derselbe, welcher im Anfange des Jahres 1863 zuerst auf den Alterthumsfund bei Gägelow aufmerksam machte, in welchem der Scharfblick des Herrn Archivraths Lisch sofort den ersten Pfahlbau in Meklenburg erkannte, hat im Laufe dieses Sommers in einem Torfmoore bei Wismar aufs Neue eine ganze Reihe von ähnlichen Bauten entdeckt, aus welchen in der jüngsten Generalversammlung bereits eine große Menge von Alterthümern aller Art, Steinwaffen, Gefäßscherben, Thierknochen u. s. w., vorgelegt werden konnte, zu denen aber bei dem fortgesetzten Torfstiche in dem gedachten Moore täglich neue wichtige Funde hinzukommen. Diese meklenburgischen Pfahlbauten, bisher die einzigen außerhalb der Schweiz bekannten, sind aber um so wichtiger, als gerade jetzt auch in den süddeutschen Seen dieselben Erscheinungen zu Tage gefördert werden. Nach Zeitungsnachrichten ist es nämlich dem Herrn Prof. Desor aus Neuenburg gelungen, bei einer Untersuchung der Ufer des Starnberger Sees in Baiern in Begleitung des bekannten Zoologen Herrn Prof. v. Siebold zu München neben und unter der anscheinend künstlich aufgeworfenen Roseninsel unzweifelhafte Spuren von Pfahlbauten zu finden, und diese Untersuchungen sind demnächst durch die Herren v. Siebold und Moritz Wagner auch in dem Chiemsee, Ammersee und Seonsee mit dem glücklichsten Erfolge fortgesetzt. Es steht daher schon jetzt die von Anfang an nicht zu bezweifelnde Thatsache fest, daß das Volk, von

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welchem diese Bauten herrühren, sich mindestens über ganz Mitteleuropa erstreckte, und dasselbe ist, dessen Grabmäler unter dem Namen der Hünengräber in einem noch viel weitern Gebiete längst bekannt waren. Diese Thatsache folgt mit voller Sicherheit aus der Identität der in den Wohnstätten, wie in den Grabhügeln aufgefundenen Kulturgegenständen. Sie ist aber von um so größerer und wahrhaft unberechenbarer Wichtigkeit, als die Pfahlbauten durch die verschiedenen Erdablagerungen, die sich über denselben gebildet haben, den Geologen ein sicheres Mittel zur annähernden Bestimmung des Zeitalters geben, in welchem dies Urvolk Europas die Ufer unserer Gewässer bewohnte und unsere Wälder durchstreifte.

Noch wichtiger und entscheidender würde es allerdings sein, wenn es sich bestätigte, was man freilich vorläufig zu bezweifeln allen Grund hat, daß in den zahlreichen, bis jetzt noch ununtersuchten Gräbern der Steinzeit im südlichen Frankreiche, in neuern Zeiten, wie behauptet wird, auch unbekannte alte Münzen gefunden seien. Vielleicht ist an dieser Nachricht wenigstens so viel wahr, daß nicht römische Münzen in einem heidnischen Grabe niedergelegt waren, welches dann aber gewiß einem jüngern Zeitraum angehörte. Sollte hier gar unvermuthet eine Bestätigung der dunklen Spuren phönizischer Kultur zu Tage gefördert sein, welche Nielsson in der nordischen Bronzezeit nachzuweisen gesucht hat? Die Ideen Nielssons scheinen aber, beiläufig bemerkt, auf dem Festlande bis jetzt wenig Glauben zu finden, und werden z. B. in einer sehr strengen Recension seines Werkes in v. Siebels historischer Zeitschrift, doch wohl zu strenge, als eitle Phantasieen verworfen. - Sicherer scheint eine andere, gleichfalls einen jüngern Zeitraum betreffende Mittheilung, welche geeignet ist, über die schon in meinem vorigjährigen Berichte erwähnten Schleswigschen Moorfunde bei Brarup in der Landschaft Angeln und bei Ost=Satrup im Sundewitt ein neues Licht zu verbreiten. Nach einem Vortrage des Freiherrn Dr. v. Ledebur in Berlin, welcher unter dem Titel: "Das Eiderdänenthum in der Alterthumskunde" mit der sogenannten Kreuzzeitung veröffentlicht worden ist, hat dieser geachtete deutsche Gelehrte, unsern siegreichen Heeren folgend, eine nachträgliche Untersuchung dieser von dänischen Forschern schon in den Jahren 1858 und 59 ausgebeuteten reichen Moore angestellt. Aus den umfänglichen dänischen Berichten war nun zwar schon bekannt, daß hier nicht nur römische Münzen aus der Zeit des Antoninus Pius und Marcus Aurelius, also aus der Mitte des zweiten Jahrhunderts v. Chr. G., sowie Geräthe der ältern Eisenzeit mit

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römischen Inschriften neben nordischen Runen, sondern auch zahlreiche Schiffstrümmer, ja ganze Schiffe von circa 80' lang und 12' breit gefunden worden seien, was theilweise von dem Herrn v. Ledebur in seinem, wie mir scheint, auf diesem Gebiete durchaus unberechtigten und jedenfalls diesmal ungerechten patriotischen Eifer übersehen worden ist. Neu aber, so viel ich weiß, ist die wichtige Mittheilung, daß jene Alterthümer dergestalt in und zwischen diesen Schiffstrümmern gelagert gewesen seien, daß sie unverkennbar als ein Theil der ehemaligen Ladung eines hier versunkenen Schiffes betrachtet werden müssen. Darnach hätten wir also in dem jetzigen Moore, welches diese werthvollen Alterthümer in seinem Schlamme verbirgt, unbezweifelt einen ehemaligen Meerbusen wieder entdeckt, von welchem aus schon in jener frühen Zeit ein mehr oder weniger lebhafter Handelsverkehr zwischen den die cimbrische Halbinsel bewohnenden germanischen Stämmen und den römischen Kolonisten in Gallien und Britannien geführt ward. Der durch diese Kolonien vermittelte Einfluß römischer Kultur in dem hohen Norden in dem gedachten Zeitraum wäre also hiemit erwiesen, damit aber zugleich die damals bereits untergegangene reine Bronzezeit des Nordens abermals in einen viel ältern Zeitraum zurückgedrängt.

Doch kehren wir nach dieser Abschweifung nach Meklenburg zurück.

Außer zu den oben besprochenen, von dem Vereine selbst ausgegangenen, literarischen Arbeiten ist dessen Thätigkeit auch wiederholt von auswärtigen Gelehrten zur Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiete der Geschichte und Alterthumskunde in Anspruch genommen, z. B. von der Redaction der mit Unterstützung der Herren Droysen, Ledebur, Märker, Preuß, Ranke, Riedel u. a. erscheinenden Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde; von dem Herausgeber der Zeitschrift für deutsche Mythologie und Sittenkunde und mehrer selbstständiger Werke über denselben Gegenstand, Dr. Wilhelm Mannhardt, zur Sammlung und Mittheilung von Erndtegebräuchen; von dem Archivar Landau zu Kassel zur Unterstützung seiner Forschungen über den Hausbau in Deutschland u. s. w. Fast allen diesen Aufforderungen ist von einzelnen Mitgliedern, namentlich dem Archivrath Dr. Lisch, Oberlehrer Dr. Schiller, Literat Fromm und dem Unterzeichneten hieselbst, sowie von dem Pastor Günther zu Gr. Methling und dem Lehrer Struck zu Waren, entsprochen worden.

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Zugleich ist in dem abgelaufenen Jahre wiederum eine ganze Reihe kleinerer und größerer historischer Schriften veröffentlicht, welche eine fortwährend rege Thätigkeit auf diesem Gebiete auch außerhalb des Vereins beweisen. Die Geschichte der ersten Zeit nach der Gründung germanischer Staaten in dem alten Wendenlande behandelt vor Allen Dr. Rudolf Usinger, Privatdocent an der Universität Göttingen, in seiner deutsch=dänischen Geschichte von 1189-1227, sowie Pastor Franz Boll zu Neubrandenburg in dem oben erwähnten Sendschreiben über die Verlegung des Bisthums von Meklenburg nach Schwerin. Das auf gründlicher Quellenforschung beruhende Werk des Herrn Usinger, der vor zwei Jahren auf einer wissenschaftlichen Reise namentlich auch unser Urkundenbuch bereits im Manuscripte im hiesigen Archive benutzt hat, gehört unstreitig zu den bedeutendsten Erscheinungen in der historischen Literatur Deutschlands während der letzten Jahre, und ist namentlich für die Geschichte Meklenburgs von der größten Wichtigkeit. Dennoch dürfen wir das Urtheil des Herrn Verfassers in dem damaligen, für die Zukunft unsers Vaterlandes und des ganzen nordöstlichen Deutschlands entscheidenden Streite mit Dänemark nicht als die endgültige Entscheidung in letzter Instanz anerkennen. Herr Usinger hätte sein Werk richtiger als eine Geschichte Waldemars II., Königs von Dänemark, bezeichnet; denn was über den voraufgehenden Zeitraum gesagt wird, ist, unbeschadet der Tüchtigkeit und Selbstständigkeit auch dieser Forschungen, doch nur eine Einleitung zur Geschichte dieses seines Lieblingshelden, der von seinem ersten Auftreten an so vollständig den Mittelpunkt der Erzählung bildet, daß alles Uebrige nur als Beiwerk erscheint und auch nur so weit berührt wird, als es in Beziehung zu dem großen Dänenkönige steht. Das Urtheil Usingers über diesen Fürsten ist aber nach meiner vollen Ueberzeugung kein unbefangenes. Ich bin weit davon entfernt, den hochgeehrten Verfasser einer bewußten Partheilichkeit zu beschuldigen, wenn er sich in den damaligen deutsch=dänischen Händeln, die unwillkürlich an die ähnlichen Ereignisse unserer Tage erinnern, entschieden auf die Seite des Feindes unsers Volkes stellt. Er selbst weis't eine solche Verdächtigung ausdrücklich und mit Entrüstung zurück, und wir dürfen ihm glauben. Aber die ungewöhnlichen Erfolge Waldemars, der in der ersten Hälfte seiner Regierung wunderbar vom Glücke begünstigt, namentlich den elenden Zustand des durch innere Kämpfe zerrissenen deutschen Reiches klug und entschlossen, aber ohne schweren Kampf und hervorragende Thaten für seine ehrgeizigen Pläne zu be=

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nutzen verstand, sowie das tragische Ende des gefürchteten Eroberers, dem dänische Eitelkeit erst in jüngerer Zeit den Beinamen des Siegers gegeben, ihm dem so vollständig Besiegten, daß mit seinem noch in voller Manneskraft erfolgten Sturze auch feine ganze Schöpfung für immer zusammenstürzte und fast spurlos unterging, - dies allerdings in hohem Grade anziehende und romantische Geschick unsers Helden hat den Verfasser bestochen und ihn zugleich zu wirklicher Ungerechtigkeit in der Beurteilung der Gegner des Königs verleitet. Dies trifft namentlich unsern kühnen und tapfern Grafen Heinrich von Schwerin, den von seinen Zeitgenossen und Nachkommen mit Recht hochgefeierten Besieger Waldemars und Befreier der gesammten deutschen Ostseeländer. Die ungünstige Beurtheilung der Persönlichkeit des Grafen hat aber unverkennbar und mehrmals in höchst auffallender Weise auch Einfluß auf die Darstellung der Verhältnisse und Ereignisse selbst gehabt, so daß eine selbstständige Bearbeitung einer Geschichte unserer Grafen auch nach Usinger keineswegs überflüssig, vielmehr gerade jetzt erst recht wünschenswerth, ich möchte sagen, nothwendig geworden ist.

Gleichfalls noch mit der ältern Zeit beschäftigt sich ferner, wenngleich speciellen genealogischen Zwecken dienend, der II. und III. Band der Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechtes Behr vom Archivrath Dr. Lisch. Beide Bände sind mit mehren Kunstbeilagen und genealogischen Tabellen geziert und umfassen den Zeitraum von 1300-1425.

Einen wertvollen Beitrag zur Geschichte der neuern Zeit liefert dagegen die Schrift des Consistorialraths Professor Otto Krabbe zu Rostock: aus dem kirchlichen und wissenschaftlichen Leben Rostocks, als Beitrag zur Geschichte Wallensteins und des dreißigjährigen Krieges. Mit der neuesten Geschichte beschäftigen sich sodann E. v. Kamptz: Beitrag zu den Annalen des meklenburgischen Subsidien=Corps in Holland 1788-95 (Archiv für Landeskunde XIII, Heft 1 und 2, S. 69-73); H. v. Boddien, Rittmeister in Ludwigslust: Die meklenburgischen freiwilligen Jägerregimenter. Denkwürdigkeiten aus den Jahren 1813 u. 14; Fr. Brasch, Rector a. D. zu Schwerin: Meklenburg=Strelitz 1813 (Meklenburg. Zeitung von 1863 Nr. 28-30), und: Die Lage des nördlichen Deutschlands im März 1813 (daselbst Nr. 52-62); Karl Theodor Körner, sein Leben, sein Tod, sein Grab. Eine Erinnerung an den 26. Aug. 1813 (Anonym); und Niederhöfer: Zur Erinnerung an Theodor Körners 50jährigen Todestag.

Der schon früher angezeigte, nunmehr vollendete Abriß

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der Meklenburgischen Geschichte in Rabe's Vaterlandskunde (von dem Ministerial=Secretair Dr. Wedemeier), welcher überall auf den neuesten Forschungen beruhet, liefert dagegen in sehr anziehender und klarer Darstellung eine populäre Geschichte unseres Landes von der ältesten bis auf die neueste Zeit.

Als Beiträge zur Specialgeschichte der meklenburgischen Städte sind ferner erschienen: L. Fromm, Chronik der Haupt= und Residenzstadt Schwerin (Schlußheft); Schliemann, Pastor zu Gorschendorf: Zur Geschichte der Stadt Neukalen (Schluß. Archiv für Landesk. XIII, Heft 9 und 10, S. 561 bis 574); und Abriß der Geschichte und Statistik Parchims mit einem Plan der Stadt, in der Festgabe zur Feier der Hauptversammlung des patriotischen Vereins vom 1.-4. Juni 1864 (Von den Gebrüdern Fr., K. und A. Beyer 1 ).

Monographien anderer Art geben: Dr. Sandvoß, Gymnasiallehrer zu Friedland: Einige Anmerkungen zur deutschen Mythologie, 1. Der deutsche Herkules: Hake, und 2. Mahren und Hexen (Schulprogramm von Ostern 1863); Eduard Danneil, Pastor zu Penzlin: zur Geschichte der Hexenprocesse in Meklenburg (Archiv f. Landesk. XIII, Heft 1 u. 2, S. 77 bis 82; und L. Kreutzer: Meklenb. Dorfgeschichten, Bd. 1.

Endlich als Beiträge zur historischen Topographie Meklenburgs habe ich zu nennen: das 8. und 9. Heft des bekannten, werthvollen Album der meklenburgischen Schlösser und Landgüter von Ministerial=Secretär Dr. Wedemeier und Archivrath Dr. Lisch; der Plauer See von L. Fromm (Archiv f. Landeskunde XIII, Heft 5 und 6, S. 281-315), und die Müritz von L. Fromm und C. Struck, Lehrer zu Waren, mit einer Seekarte (daselbst XIV, Heft 1 u. 2, S. 1-49).

Die Sammlungen des Vereins sind auch in diesem Jahre wiederholt von fremden Gelehrten zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt worden, namentlich von dem Kunstfreunde Sutton aus England und dem Maler Martin aus Köln, welche sich im Herbste v. J. 7-8 Wochen hier aufhielten, um die bedeutendsten Gegenstände der Sammlung von kirchlichen Alterthümern des Mittelalters abzuzeichnen und theilweise von dem Herrn Möllhof hieselbst photographiren zu lassen. - Vom 30. Mai bis zum 2. Juni d. J. dagegen


1) Die Angabe in dem offiziellen Berichte über die gedachte Versammlung, daß der historische Theil dieser kleinen Gelegenheitsschrift von mir herrühre, ist ein Irrthum. Die Schrift und die derselben beigegebenen Pläne sind eine gemeinschaftliche Arbeit meiner drei Söhne zu Ehren ihrer Vaterstadt.
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verweilte hier der Baron v. Bonstetten auf Eichenbühl bei Thun in der Schweiz, welcher sich mit Erforschung der Gräber aus der Steinzeit im südlichen Frankreich beschäftigt und zur Vergleichung die hiesige Sammlung studirte, auch in Begleitung des Archivraths Dr. Lisch mehre Hünengräber des Landes besuchte. Die Erweiterung der einzelnen Sammlungen in dem abgelaufenen Jahre war wieder sehr bedeutend, namentlich der Alterthumssammlung, welche außer den zahlreichen Gegenständen aus den Pfahlbauten und Erdwohnungen auch sehr werthvolle Gold= und Bronze=Sachen erwarb; auch die Bibliothek ist im Ganzen wieder um 128 Bände (darunter 23 Meklenburgica) vermehrt worden. Die neuen Erwerbungen während des letzten Quartals von Ostern bis Johannis sind in den Anlagen

Nr. 1-5

vollständig verzeichnet.

Die finanziellen Verhältnisse des Vereins stellen sich nach dem in der Anlage

Nr. 6

enthaltenen Auszuge aus der letzten revidirten Rechnung als durchaus befriedigend dar. Die laufende Einnahme war zwar in dem voraufgehenden Jahre um ungefähr 3  höher, was aber lediglich in dem außerordentlichen Geschenke eines Mitgliedes seinen Grund hatte. Die ordentlichen Einnahmen sind dagegen überall gestiegen, namentlich die Jahresbeiträge von 534 auf 541  , der Erlös aus den Druckschriften von 37  auf 41  24  und der Betrag der Zinsen von 76  22 1/2  auf 79  6  Die Ausgabe für die laufenden Bedürfnisse des Vereins betrug dies Jahr 621  411/2  , d. h. 113  mehr als im vorigen Jahre, was hauptsachlich durch die Druckkosten (337  statt 281  ) und das Porto (43  statt 26  ) veranlaßt ist. Gleichwohl konnten auch in diesem Jahre noch 83  6  zinslich belegt werden, so daß das Vermögen des Vereins trotz des um ungefähr 31  verringerten Cassenvorraths im Ganzen noch um 51  36 1/2  vermehrt worden ist.

Der Ab= und Zugang von Mitgliedern des Vereins war in allen Abtheilungen ein ungewöhnlich starker. Wir verloren namentlich durch den Tod einen der hohen Beförderer des Vereins, Se. Majestät den König Friedrich VII. von Dänemark, und 2 Ehrenmitglieder: Landrath v. Blücher auf Teschow und Prof. Jacob Grimm zu

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Berlin, sowie 6 correspondirende Mitglieder: Prof. Voigt zu Königsberg, Bibliothekar Dr. Böhmer zu Frankfurt a. M., Prof. v. Arneth zu Wien, Dr. Möhlmann zu Aurich, Geh. Archivrath Klaatsch zu Berlin und Bürgermeister Dr. Fabricius zu Stralsund. Endlich verlor der Verein im Ganzen 10 ordentliche Mitglieder, größtentheils durch Todesfälle, und zwar außer den bereits früher angezeigten den Postdirector Lignau zu Neustrelitz, Mitglied seit dem 22. Mai 1837, dessen Todestag ich nicht genauer anzugeben weiß, den Hauptmann v. Quitzow auf Severin, Mitglied seit 10. Juni 1843, gest. den 20. April 1864, und den Oberbaurath Bartning zu Schwerin, Mitglied seit dem 25. Februar 1848, gest. den 30. Mai 1864. Außerdem sind aber die Herren Geh. Kriegsrath Grimm und Rentier Cossel hies. ausgeschieden. - Andererseits hat der Verein die Herren Archivdirector v. Arneth zu Wien, Archivar Dr. Beneke zu Hamburg, die Archivare Dr. Klempin und Kraatz zu Stettin, Prof. Dr. Jaffé zu Berlin und Archivar Dr. v. Mülverstedt zu Magdeburg wiederum zu seinen correspondirenden Mitgliedern ernannt und ist gleichzeitig noch mit zwei neuen Vereinen in Correspondenz und Schriftenaustausch getreten, nämlich dem Vereine für Bremische Geschichte und Alterthümer zu Bremen und neuerdings dem Central=Comite zur Publication von Inschriften für Ostflandern zu Gent. An ordentlichen Mitgliedern endlich sind dem Vereine 14 Herren beigetreten, worunter im letzten Quartale der Herr Criminalrath Krüger zu Bützow. Der Verein zählt daher in diesem Augenblicke nach Ausweisung des in der Anlage

Nr. 7

enthaltenen vollständigen Verzeichnisses im Ganzen 2 allerhöchste Protectoren, 6 hohe Beförderer, 6 Ehrenmitglieder, 87 correspondirende Vereine und Institute, 52 correspondirende Mitglieder und 289 ordentliche Mitglieder 1 ).

Unter den durch den Tod ausgeschiedenen alten bewährten Freunden des Vereins befindet sich bekanntlich auch unser bisherige Vicepräsident, Geh. Canzleirath Faull. Statt


1) Nach Abrechnung natürlich des zum correspondirenden Mitgliede ernannten Herrn Archivars Beneke. In dem Schlußberichte vom Juli 1863 ist die Zahl der ordentlichen Mitglieder in Folge eines Rechnungsfehlers um 1 zu hoch angegeben. In dem betreffenden Jahre waren nur 26, nicht 27 neue Mitglieder beigetreten, und die Gesammtzahl betrug daher am Schlusse des Jahres nicht 287, sondern nur 286.
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seiner ist der Herr Revisionsrath Haase in der letzten Generalversammlung durch Stimmenmehrheit wiederum zum Vicepräsidenten erwählt worden, nachdem derselbe als ältester Repräsentant der Gesammtheit auf den Wunsch des Ausschusses die Geschäftsführung bereits zu Anfang dieser Jahres interimistisch übernommen hatte. Der Ausschuß des Vereins besteht daher zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:

Präsident: Herr Minister=Präsident v. Oertzen Exc.
Vicepräsident: Herr Revisionsrath Haase,
Erster Secretair: Herr Archivrath Dr. Lisch,
Zweiter Secretair: Herr Archiv=Secret. Dr. Beyer,
Berechner: Herr Ministerial=Secretair Dr. Wedemeier,
Bibliothekar: Herr Oberlehrer Dr. Schiller,
Repräsentanten: Herr Canzlei=Director v. Bülow,
            =             Gymnasial=Director Dr. Wex
            =             Prorector Reitz und
            =             Regierungsrath Prosch.

Als Aufseher der Münzsammlung und der Bildersammlung endlich fungiren der Herr Archivrath Pastor Masch zu Demern und Herr Architect Stern hieselbst.

Die über die Verhältnisse des Gesammtvereins der historischen Vereine Deutschlands eingehenden Nachrichten sind wenig erfreulich; ja, es scheint selbst der fernere Bestand des Vereines bedroht zu sein. Inzwischen hat die geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg, welcher auf der letzten Generalversammlung für das laufende Jahr die Geschäftsführung übertragen ward, durch Missive vom 24. Juni zu der auf den 12. bis 16. September angesetzten Generalversammlung zu Constanz eingeladen. Der wichtigste Berathungsgegenstand wird der zu erwartende Antrag auf einen engern Anschluß des Vereins an das Germanische Museum zu Nürnberg sein, da bei der geringen Theilnahme, die der Verein bisher gefunden hat, das selbstständige Fortbestehen desselben kaum möglich zu sein scheint. Selbst das Erscheinen des Correspondenzblattes ist mit dem Schlusse des 11. Jahrganges unterbrochen worden, und wenn gleich der gegenwärtige Verwaltungsausschuß unter der Direction des Hrn. v. d. Gablenz zu Altenburg die demnächstige Fortsetzung desselben für die nächste Zukunft in Aussicht stellt, so scheint doch die Hoffnung geringe zu sein, daß dasselbe selbst billigen Ansprüchen auf die Dauer zu genügen im Stande sein werde, so lange der Redaction nicht größere Mittel zu Gebote gestellt

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werden können. Dagegen sind gerade jetzt in der Stellung des Germanischen Museums Veränderungen eingetreten, die wohl geeignet scheinen, die bisherigen Zweifel und das gerechte Mißtrauen gegen dies Institut zu beseitigen. König Ludwig von Baiern, dessen wahrhaft königlicher Liberalität das Institut schon so unendlich viel verdankt, hat nämlich zum Ankauf der bekanntlich die Grundlage des ganzen Museums bildenden Privatsammlung des Herrn v. Aufseß die Summe von 50,000 Fl. unter der Bedingung zugesichert, daß der Vorstand bis zum Jahre 1863 nachgewiesen haben würde, daß der Rest des geforderten Kaufpreises von 120,000 Fl. gedeckt sei. Diese Frist ist demnächst bis zum letzten Januar 1864 verlängert; da aber gleichwohl der inzwischen durch die Geschenke des Kaisers von Oestreich, des Königs von Preußen und einiger anderer Fürsten zusammengebrachte Fond zur Deckung dieser bedeutenden Forderung nicht mehr als circa 4500 Fl. betrug, so ließ der königliche Beschützer des Instituts sich bewegen, den von dem Vorstande mit dem Herrn v. Aufseß abgeschlossenen Kaufvertrag auch ohne die Erfüllung jener Bedingung rein zu genehmigen. In Folge dessen ist denn nunmehr dem Museum die gedachte Privatsammlung als wirkliches Eigenthum überwiesen, indem der Verkäufer den Rest der Kaufsumme gegen billige Zinsen und unter Verpfändung des gesammten disponiblen Grundvermögens bis zum 1. Januar 1883 gestundet hat. Unter diesen Umständen scheint der schon früher angestrebte engere Anschluß des Gesammtvereins an das Museum, welches nunmehr in der That ein deutsches National=Institut zu werden verheißt, für beide Theile wünschenswerth, wodurch dann namentlich der von dem Vorstande des Museums seit dem Jahre 1854 herausgegebene "Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit" künftig zugleich zum Organ des Gesammtvereins erhoben werden würde. Aus diesen Gründen ward denn auf der Generalversammlung unsers Specialvereins vom 11. d. M. beschlossen, den Herrn Archivrath Dr. Lisch, welcher in dem bevorstehenden Herbste die wichtigsten Schweizer=Seen bereisen zu können hofft, um die dortigen Pfahlbauten aus eigener Anschauung kennen zu lernen, zugleich um die Vertretung unsers Vereines auf der Versammlung zu Constanz zu ersuchen und zur Befürwortung und möglichsten Beförderung jenes Planes zu ermächtigen.

W. G. Beyer, Dr., Archiv=Secretair,     
als zweiter Secretair des Vereins.        


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Anlage Nr. 1.
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Verzeichniß

der in dem Quartale von Ostern bis Johannis 1864 erworbenen Bücher

I. Schweden.

  1. Besitzungen des deutschen Ordens in Schweden, von C. Rußwurm. Riga 1861. 4°. (Geschenk des Hrn. Verf.).
  2. Ed. Claparède L'age du bronze en Scandinavie. Second article. Tire de la Biblioth. Universelle et Revue Suisse, livraison de Juin 1863. 8°. (Geschenk des Herrn Prof. Nilsson zu Stockholm).

II. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. XI, Nr. 1. 2. 3. (Tauschexemplar von dem Germanischen Museum).

III. Oesterreich.

  1. Mittheilungen der k. k. geographischen Gesellsch. Jahrg. VI, redigirt von Franz Foetterle. Wien 1862. 8°. (Tauschexemplar von d. Gesellsch.).
  2. Archiv f. vaterländische Geschichte u. Topographie, herausgegeben v. d. Geschicht=Vereine f. Kärnten. Jahrg. VIII. Klagenfurt 1863. 8°. (Tauschexempl. v. d. Vereine).
  3. Supplementi al Saggio bibliogpafico della Dalmazia e del Montenegro di Guis. Valentinelli. Zagabria 1862. 8.
  4. Arkiv za Povjestnicu Jugoslavensku. Knjiga VI. VII. Zagrebu 1863. 8°. (Nr. 6 u. 7 Tauschexemplare von d. Gesellschaft f. südslavische Geschichte u. Alterthümer).

IV. Bayern und Württemberg.

  1. Sechsundzwanzigster Bericht über das Wirken und den Stand des histor. Vereins zu Bamberg im J. 1862/63. 8°. (Tauschexempl. v. d. Vereine).
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  1. Archiv des histor. Vereins v. Unterfranken u. Aschaffenburg. Bd. XVII, 1. Würzburg 1864. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine).
  2. Historische Preisaufgaben der Commission für deutsche Geschichte und Quellenforschung bei der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften 1860 u. 1862. 8°.
  3. Sitzungsberichte der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften zu München. Jahrg. 1864, I. 1. 2. (Nr. 10 u. 11 Tauschexemplare. v. d. genannten Akademie).
  4. Württembergische Jahrbücher f. vaterländische Geschichte, Geographie, Statistik und Topographie. Jahrg. 1862, Heft 1 u. 2. 8°. (Tauschexempl. vom statist. Bureau zu Stuttgart).

V. Hessen.

  1. Hessische Urkunden, herausg. v. Dr. L. Baur. Bd. III. Die Prov. Rheinhessen v. 1326-1399, sowie Nachträge zu den drei Provinzen von 1133 bis 1335. Darmstadt 1863. 8°.
  2. Archiv f. hessische Geschichte u. Alterthumskunde. Bd. X, 3. Darmstadt 1864. 8°. (Nr. 13 und 14 Tauschexemplare vom histor. Vereine zu Darmstadt).
  3. Die Verwandtschaft der Großherzoglichen Häuser Hessen und Mecklenburg=Schwerin, von Hofrath Dr. Steiner. Darmstadt 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Verf.).

VI. Westfalen.

  1. Bildwerke des Mittelalters in Soest. Das Südportal an der Marienkirche zur Höhe. (Geschenk des Herrn Verf., Archivraths a. D. Barons v. Medem zu Golnow).

VII. Sachsen.

  1. Protokolle der ersten lutherischen General=Kirchenvisitation im Erzstifte Magdeburg. Ao. 1562-1564, Heft 2, herausgeg. von Dr. F. H. O. Danneil. Magdeburg 1864. 8°. (Geschenk des Herrn Verf.).

VIII. Brandenburg.

  1. Märkische Forschungen, herausgeg. von d. Vereine f. Geschichte der Mark Brandenburg. Bd. V. VI. VII. Berlin 1857. 58. 61. 8°. (Geschenke von dem genannten Vereine).
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  1. Dritter Jahresbericht des historisch=statistischen Vereins zu Frankfurt a. O. 1863. 8°.
  2. Statistische Nachrichten über den Regierungs=Bezirk Frankfurt, herausgeg. von C. Zitelmann. Frankfurt a. O. 1863. 8°.
  3. Heinrich v. Kleist, seine Jugend u. die Familie Schroffenstein nebst einem bisher ungedruckten Stück aus: "Der Katechismus der Deutschen" von A. R. Schillmann. Frankf. a. O. 1863. 4°. (Nr. 19-21 Tauschexemplare von d. genannten Vereine).

IX. Pommern.

  1. Pommerns Münzen im Mittelalter, erläutert von H. Dannenberg. Mit vier Kupfertafeln. Berlin 1864. 4°. (Geschenk des Herrn Verfassers, Stadtgerichtsraths Dannenberg zu Berlin).

X. Bremen.

  1. Bremisches Jahrbuch, herausgeg. von der Abtheilung des Künstlervereins f. Bremische Geschichte und Alterthümer. Bd. I. Bremen 1864. 8°. (Tauschexemplar von dem genannten Vereine).

XI. Meklenburg.

  1. Archiv f. Landeskunde. Jahrg. XIV, Heft 1 u. 2. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz).
  2. Höhlenwohnungen und Pfahlbauten in Meklenburg von G. C. F. Lisch.
  3. Ueber Bronze=Kronen und die Krone Von Schwerin von G. C. F. Lisch.
  4. Analysen antiker Bronzen aus meklenburg. Heidengräbern von L. R. v. Fellenberg, mit archäolog. Erläuterungen von G. C. F. Lisch. (Nr. 25. 26 u. 27 Separat=Abdrücke aus den Jahrb. f. Meklenb. Geschichte u. Alterthumskunde, Jahrg. 28).

K. Schiller, Dr. , Oberlehrer,
als Bibliothekar des Vereins.       


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Anlage Nr. 2.
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Erwerbungen

für die Alterthumssammlung von Ostern bis Johannis.

A. Aus der Steinzeit.

Zwei Reibsteine aus feinkörnigem Granit, ein zum Keil vorbereiteter Feuersteinblock und ein messerförmiger Feuersteinspan aus der Erdwohnung bei Dreveskirchen, geschenkt von Herrn Koch daselbst.

Ein abgehacktes, ausgehöhltes und durchbohrtes Hirschhornende, gef. in dem muthmaßlichen Pfahlbau im Wismarschen Hafen, gesch. von dem Herrn Rentier Mann in Wismar.

Ein halbmondförmiges Messer aus Feuerstein, gef. in einem muthmaßlichen Pfahlbau bei Bützow, gesch. von dem Herrn Fr. Seidel in Bützow.

Eine abgebrochene Dolchklinge und ein zerbrochener Schmalmeißel aus Feuerstein, beide noch unvollendet, ferner ein messerförmiger Feuersteinspan, gef. bei Damerow am Kölpin=See, geschenkt von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin. Vergl. Jahrb. VII, S. 46.

Zwanzig Feuerstein=Splitter, ein Stück von einem verunglückten Schmalmeißel und eine Pfeilspitze aus Feuerstein, nebst einer Topfscherbe aus der Steinzeit, gef. zu Nossentin bei Malchow, gesch. von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.

Ein großer Schleifstein aus feinkörnigem, grauem Sandstein, gef. zu Wamekow, gesch. von dem Hrn. v. Bülow daselbst.

Ein Schleifstein aus rothem Sandstein, gef. auf dem Hünengrabe bei Friedrichsruhe, gesch. von dem Herrn Archivrath Dr. Lisch.

Etwa 50 noch nicht registrirte Alterthümer aller Art aus der Steinzeit, gef. in den neuentdeckten Pfahlbauten in dem Müggenburger Moore bei Wismar, eingesandt von dem Herrn Sergeanten Büsch zu Wismar.

B. Aus der Bronzezeit 1 ).

Eine Nadel, eine Heftel und eine glatte Doppelspirale aus Bronze, ein kleiner thönerner Becher, 2 1/2 ' hoch


1) Ein vor mehren Jahren zu Wohlenhagen bei Wismar gefundener goldner, 8 5/8 Loth schwerer Eidring ist von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge für die Alterthumssammlung angekauft worden.
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und ebenso weit, und mehrere Urnen aus Thon, gef. auf einem Begräbnißplatze der Bronzezeit bei Mölln, A. Stavenhagen, gesch. von den Herren Eisenbahn=Baumeister Wachenhusen zu Malchin, Ingenieur Bargum zu Neubrandenburg und Pogge auf Gewezin.

Bruchstück eines Schwertes aus Bronze, gef. zu Damshagen bei Grevismühlen, gesch. von dem Herrn Oberstlieutenant Köhler zu Schwerin.

C. Aus der Eisenzeit.

Mehre Topfscherben, gef. auf dem Burgwalle bei Laschendorf, dem sog. Wiwerberg, gesch. von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.

Ein Spindelstein aus Thon, gef. zu Dreveskirchen, gesch. von dem Herrn Gutsbesitzer Koch daselbst.

Ein in der Mitte durchbohrter, fünfstrahliger Stern aus Bronzeblech, gef. neben wendischen Urnen und Eisengeräthen zu Gloewe bei Sorau in der Lausitz, gesch. von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.

D. Aus dem christlichen Mittelalter.

Ein alter eiserner Schlüssel, eine eiserne Schnalle, eine messingene Schnalle, ein russisches Kreuz aus Messing, eine eiserne Kanonenkugel, 2 kupferne Münzen, 15 rein auskrystallisirte Granaten und ein keilförmiger Granitstein, gef. auf der sandigen Höhe der Villa Paulshöhe bei Schwerin, gesch. von dem Herrn General v. Elderhorst zu Schwerin.

Zwei künstliche Ziegel aus Kalk, mit Sand vermischt, 1 1/2 bis 2 Zoll dick, mit mehren trichterförmig bis auf den Grund eingebohrten Löchern, gef. zu Wamekow, gesch. von dem Herrn Gutsbesitzer v. Bülow daselbst.

Ein Löffel aus Messing mit rundem Blatt und der Figur des Apostels Paulus mit Buch Schwert am Ende des Stiels, gef. im See bei Dobbertin, gesch. von dem Herrn Klosterhauptmann v. Maltzan zu Dobbertin.

Mehre Scherben von Gefäßen aus blaugrauem Thon, gef. auf dem Burgplatze Lenz bei der Einmündung der Elde in den Plauer See, gesch. von dem Herrn Literaten Fromm zu Schwerin.


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Anlage Nr. 3.
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Erwerbungen

für die Münzsammlung von Ostern bis Johannis.

Ein kurkölnisches Zehnkreuzerstück (um 1773), ein lauenburgischer Doppelschilling v. 1738, beide fein und sehr abgegriffen, gefunden in einem Garten zu Lage und gesch. von dem Herrn Bürgermeister Lüders daselbst.

Ein österreichisches Fünfzehnkreuzerstück von Kupfer, 1807, eine kupferne geprägte Marke der Berliner Börsenhalle, gef. auf der Paulshöhe bei Schwerin, gesch. von dem Herrn General v. Elderhorst in Schwerin.

Zweiundfünfzig silberne Bracteaten der ersten Hälfte des 14. Jahrh. aus einem zu Schwechow gemachten Münzfunde, gesch. von dem Hrn. Kammerherrn v. Laffert auf Schwechow.

Drei silberne Bracteaten aus dem 14. Jahrhundert aus einem Münzfunde bei Schwaberow, geschenkt von dem Herrn Rector Römer zu Grabow.


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Anlage Nr. 4.
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Erwerbungen

für die Siegelsammlung von Ostern bis Johannis.

Eine Sammlung von 88 colorirten, nach den Originalen sehr schön aufgeführten Abgüssen von seltenen alten Siegeln aus Deutschland, Skandinavien und Britannien. Geschenk des Herrn Pastors Ragotzky zu Triglitz.


Anlage Nr. 5.
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Erwerbungen

für die Bildersammlung von Ostern bis Johannis.

Copie der in Farbendruck herausgegebenen Abbildungen der Herzoge Heinrich († 1552) und Philipp († 1557), nach den Originalen im Schlosse Gripsholm in Schweden. Geschenk des Herrn Hauptmann Bruns zu Schwerin.

Plan von dem Stadtfelde zu Parchim; erste Section: Neustädter Feldmark; zweite Section: das Große und Mittel= Feld auf der Altstädter Feldmark; nach den vorhandenen Charten und Plänen zusammengetragen und verjüngt im Jahre 1862 durch Fr. Beyer, Senator und Kammer=Ingenieur. Stich und Druck der lithogr. Anstalt von Leop. Kraatz in Berlin. Verlag der Wehdemann'schen Buchhandlung in Parchim. Geschenk des Herrn Verfassers.

Portrait des Superintendenten und Hofpredigers, Consistorialraths G. G. Beyer zu Parchim. Photographie von Tesch in Schwerin, nach einem Oelgemälde von Liszewsky 1788. Geschenk des Archiv=Secretair Dr. Beyer in Schwerin.


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Anlage Nr. 6.
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Auszug

aus

der Berechnung der Vereins=Casse vom 1. Juli 1863 bis 30. Juni 1864.

Vereins-Casse vom 1. Juli 1863 bis 30. Juni 1864.
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Vereins-Casse vom 1. Juli 1863 bis 30. Juni 1864.

Schwerin, den 30. Juni 1864.

F. Wedemeier Dr. , Ministerial=Secretair,
p. t. Cassen=Berechner.                   

Vignette
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Anlage Nr. 7.
horizontale Klammer

Verzeichniß

der
allerhöchsten Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder,
am 11 Juli 1864.


I. Allerhöchste Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz.

II. Hohe Beförderer.

  1. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin=Mutter von Meklenburg=Schwerin.
  2. Seine Durchlaucht der regierende Fürst von Schaumburg=Lippe.
  3. Seine Majestät der König von Sachsen.
  4. Seine Majestät der König von Preußen.
  5. Seine Hoheit der Herzog Wilhelm von Meklenburg=Schwerin.
  6. Seine Hoheit der Herzog Georg von Meklenburg=Strelitz.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Se. Exc. Herr Staatsminister v. Dewitz zu Neustrelitz.
  2. Se. Exc. Herr Geheimerath v. Olfers, General=Director der königlichen Museen zu Berlin.
  3. Se. Exc. Herr Staatsminister v. Lützow auf Boddin bei Gnoien.
  4. Se. Durchl. der Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell bei Heilbronn.
  5. Herr Conferenzrath Thomsen, Director der königlichen Museen zu Kopenhagen.
  6. Herr Archivrath, Pastor Masch zu Demern bei Rehna.
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IV. Correspondirende Vereine und Institute.

A. In den deutschen Bundesstaaten.

Großherzogthum Baden.
  1. Alterthums=Verein für das Großherzogthum Baden zu Baden=Baden.
Königreich Bayern.
  1. Königlich Bayrische Akademie der Wissenschaften zu München.
  2. Germanisches Museum zu Nürnberg.
  3. Historischer Verein für Oberbayern zu München.
  4. Historischer Verein für Oberfranken zu Bamberg.
  5. Historischer Verein für Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg.
  6. Historischer Verein für Oberfranken zu Baireuth.
  7. Hiftorischer Verein der Oberpfalz und von Regensburg zu Regensburg.
  8. Historischer Verein für Schwaben und Neuburg zu Augsburg.
Herzogthum Braunschweig.
  1. Archiv=Verein der Stadt Braunschweig.
Freie Stadt Bremen.
  1. Verein für Bremische Geschichte und Alterthümer (Abtheilung des Kunst=Vereins) zu Bremen.
Freie Stadt Frankfurt.
  1. Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt a. M.
Freie Stadt Hamburg
  1. Verein für Hamburgische Geschichte zu Hamburg
Königreich Hannover.
  1. Historischer Verein für Niedersachsen zu Hannover.
  2. Museum zu Hildesheim.
  3. Alterthums=Verein zu Lüneburg.
  4. Bibliothek der Lüneburger Landschaft zu Celle.
  5. Verein für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden zu Stade.
  6. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück.
  7. Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden.
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Kurfürstenthum Hessen.
  1. Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde zu Kassel.
Großherzogthum Hessen.
  1. Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz
  2. Historischer Verein für das Großherzogthum Hessen zu Darmstadt.
Herzogthümer Holstein und Lauenburg.
  1. Schleswig=Holstein=Lanenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte zu Kiel.
  2. Königlich Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vatertändischer Alterthümer zu Kiel.
Freie Stadt Lübeck.
  1. Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde zu Lübeck
Großherzogthum Luxemburg und Limburg.
  1. Ärchäologische Gesellschaft für Erhaltung und Aufsuchung geschichtlicher Denkmäler im Großherzogthum Luxemburg.
  2. Archäologische Gesellschaft für das Herzogthum Limburg zu Tongern.
Großherzogthum Meklenburg.
  1. Verein der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg.
Herzogthum Nassau.
  1. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung zu Wiesbaden.
Kaiserthum Oesterreich.
  1. Kaiserliche Akademie der Wissenschaften zu Wien.
  2. Kaiserliche geographische Gesellschaft zu Wien
  3. Kaiserliche Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler Oesterreichs zu Wien.
  4. Museum Francisco=Carolinum zu Linz.
  5. Historischer Provinzial=Verein für Krain zu Laibach.
  6. Historischer Provinzial=Verein für Steiermark zu Gratz.
  7. Historischer Provinzial=Verein für Kärnthen zu Klagenfurt.
  8. Ferdinandeum zu Innsbruck.
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Königreich Preußen.
  1. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin.
  2. Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte zu Salzwedel.
  3. Verein für die Geschichte der Grafschaft Ruppin.
  4. Königliche Akademie der Wissenschaften zu Erfurt.
  5. Thüringisch=sächsischer Verein zur Erforschung vaterländischen Alterthums zu Halle.
  6. Historisch=statistischer Verein zu Frankfurt a. d. Oder.
  7. Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz.
  8. Schlesische Gesellschaft für vaterländische Kultur zu Breslau.
  9. Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens zu Breslau.
  10. Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde zu Stettin.
  11. Westfälische Gesellschaft zur Beförderung vaterländischer Kultur zu Minden
  12. Verein für die Geschichte und Alterthumskunde Westphalens zu Münster.
  13. Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande zu Bonn.
  14. Historisch=antiquarischer Verein für die Städte Saarbrücken, St. Johann und deren Umgegend zu Saarbrücken.
Fürstenthümer Reuß.
  1. Voigtländischer alterthumsforschender Verein zu Hohenleuben.
Königreich Sachsen.
  1. Deutsche Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig.
  2. Königlich Sächsischer Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichte und Kunstdenkmale zu Dresden.
  3. Freiberger Alterthumsverein zu Freiberg.
Großherzogthum Sachsen=Weimar.
  1. Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde zu Jena.
Herzogthum Sachsen=Meiningen.
  1. Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte zu Meiningen.
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Herzogthum Sachsen=Altenburg.
  1. Geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg.
  2. Verwaltungs=Ausschuß des Gesammt=Vereins der deutschen Geschichts= und Alterthums=Vereine zu Altenburg.
Königreich Würtemberg.
  1. Würtembergischer Alterthums=Verein zu Stuttgart.
  2. Königliches Würtembergisches statistisch=topographisches Bureau und Verein für Vaterlandskunde zu Stuttgart.
  3. Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben zu Ulm.
  4. Historischer Verein für das Würtembergische Franken zu Mergentheim.
B. Im Auslande.
Schweiz.
  1. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft zu Bern.
  2. Historischer und alterthumsforschender Verein der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug zu Luzern.
  3. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Zürich.
  4. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Basel.
  5. Historisch=antiquarischer Verein zu Schaffhausen.
Niederlande.
  1. Gesellschaft für Friesische Geschichts=, Alterthums= und Sprachkunde zu Leeuwarden.
  2. Königlich Niederländisches Museum für Alterthümer zu Leyden.
  3. Gesellschaft für NiederländischeLiteratur zu Leyden.
Belgien.
  1. Belgische numismatische Gesellschaft zu Brüssel
  2. Archäologisches Institut zu Lüttich.
  3. Archäologische Gesellschaft zu Namur.
  4. Central=Comité zur Publication von Denkmäler=Inschriften in Ostflandern zu Gent.
Preußen.
  1. Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg.
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Rußland.
  1. Kaiserlich bestätigte archäologisch=numismatische Gesellschaft zu Petersburg.
  2. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Russischen Ostsee=Provinzen zu Riga.
  3. Esthländische literarische Gesellschaft zu Reval.
  4. Gelehrte Esthnische Gesellschaft zu Dorpat.
Ungarn mit den Nebenländern.
  1. Verein für Siebenbürgische Landeskunde zu Hermannstadt.
  2. Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde zu Agram.
Dänemark.
  1. Königlich Dänische Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen.
  2. Dänischer historischer Verein zu Kopenhagen.
Schweden.
  1. Königlich Schwedische Akademie der schönen Wissenschaften, Historie und Antiquitäten zu Stockholm.
Großbritannien.
  1. Archäologisches Institut für Großbritannien und Irland zu London.
Amerika.
  1. Smithsonian Institution zu Washington.

V. Correspondirende Mitglieder.

In Bayern:
   zu München: 1. v. Hefner=Altenek Dr., Professor.
   zu Nürnberg: 2. Michelsen Dr., Geh. Hofrath, erster Vorstand des Germanisch. Museums.
In Belgien:
   zu Antwerpen: 3. Vicomte de Kerckhove.
in Braunschweig:
   zu Wolfenbüttel: 4. Schmidt Dr., Archivrath.
in Dänemark:
   zu Kopenhagen: 5. Rafn Dr., wirklicher Etatsrath und Professor.
6. Worsaae, Professor.
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in Griechenland:
   zu Athen: 7. Riza=Rangabé, Minister, Exc.
in Hamburg: 8. Beneke Dr., Archivar.
9. Lappenberg Dr., Archivar.
in Hannover:
   zu Göttingen: 10. Havemann Dr., Professor.
11. Waitz Dr., Professor.
   zu Hannover: 12. Grotefend Dr., Archivrath.
13. Baron v. Hammerstein, Staatsminister.
in Hessen:
   zu Mainz: 14. Lindenschmit, Professor.
in Lübeck: 15. Behn Dr., Eisenbahn=Director.
16. Dittmer Dr., Canzlei=Secretair.
17. Mantels, Professor.
18. Milde, Geschichtsmaler.
19. Wehrmann, Archivar.
in den Niederlanden:
   zu Leyden: 20. Janssen Dr., Conservator.
in Oesterreich:
   zu Wien: 21. Arneth, Regierungsrath u. Archiv=Vicedirctor.
   zu Zara: 22. Petranovich Dr., Landgerichtsrath.
in Preußen:
   zu Berlin: 23. Adler, Königl. Baumeister.
24. Friedländer Dr., Geh. Archivrath.
25. Homeyer Dr., Professor.
26. Jaffé, Dr., Professor.
   zu Berlin: 27. Freiherr v. Ledebur, Dr., Director des Kunstkabinets und der Alterthums=Sammlung.
28. Pertz Dr., Ober=Bibliothekar, Geh. Ober=Regierungsrath.
29. Riedel Dr., Geh. Archivrath und Professor.
30. Freiherr v. Stillfried=Rattonitz, Graf von Alcantara, Dr., Wirkl. Geh. Rath, und Director des Königl. Hausarchivs, Exc.
   auf Radensleben: 31. v. Quast, Geh. Regierungsrath, Conservator der Kunstdenkmäler.
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   zu Jüterbock: 32. Heffter Dr., Land= und Stadtgerichts=Director.
   zu Triglitz: 33. Ragotzky, Pastor.
   zu Salzwedel: 34. Danneil, Director und Professor.
   zu Greifswald: 35. v. Hagenow Dr., Gutsbesitzer.
   zu Stettin: 36. Giesebrecht Dr., Professor.
37. Hering Dr., Professor.
38. Klempin Dr., Archivar.
39. Kratz, Archivar.
   zu Stralsund: 40. Brandenburg Dr., Syndicus u. Archivar.
41. Zober Dr., Professor und Stadtbibliothekar.
   zu Gollnow: 42. Baron v. Medem, Archivrath a. D.
   zu Liegnitz: 43. v. Minutoli, Regierungsrath.
   zu Halle: 44. Leo Dr., Professor.
   zu Magdeburg: 45. v. Mülverstedt, Archivar.
in Rußland:
   zu Petersburg: 46. v. Köhne Dr., Kaiserl. Staatsrath.
in Sachsen:
   zu Dresden: 47. v. Langenn Dr., Geheimer Rath, Exc.
in Schweden:
   zu Stockholm: 48. Brör Hildebrand, Reichsantiquar und Director des Münzkabinets.
49. Nilsson Dr., Mitglied der Akademie.
in der Schweiz:
   zu Lausanne: 50. Troyon, Alterthumsforscher.
51. A. Morlot, Professor.
in Würtemberg:
   zu Stuttgart: 52. Paulus, Finanzrath.

 

VI. Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.
zu Alt=Strelitz: 1. Genzken, Stadtrichter.
bei Boizenburg: 2. Neumann, Pastor zu Gülz.
bei Brüel: 3. v. Kolhans auf Golchen.
4. Rösecke, Pensionair zu Jülchendorf.
zu Bützow: 5. Dugge Dr., Senator.
6. Krüger, Criminalrath..
7. Friedrich Seidel, Bürger.
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bei Bützow: 8. Kossel, Pastor zu Tarnow.
9. Baron v. Meerheimb auf Groß=Gischow, Drost.
10. Baron von Meerheimb auf Wokrent, Kammer=Director a. D.
11. Schwartz auf Steinhagen.
in Crivitz: 12. Schlaaff, Bürgermeister.
bei Crivitz: 13. von Barner auf Bülow.
14. Kindler, Pastor zu Kladrum.
15. Schencke Dr., Präpositus zu Pinnow.
16. Willebrand, Pastor zu Cladow.
zu Dargun: 17. zurNedden, Amtsverwalter.
18. v. Pressentin, Amtshauptmann.
bei Dargun: 19. Pogge auf Wolckow.
zu Dobbertin: 20. Baron v. Maltzan auf Kl.=Luckow, Klosterhauptmann.
bei Dobbertin: 21. Wiechmann auf Kadow.
bei Doberan: 22. Fromm, Präpositus, zu Parkentin.
bei Dömitz: 23. zurNedden, Pastor zu Conow.
bei Friedland: 24. v. Rieben auf Galenbeck, Landrath.
bei Fürstenberg: 25. v. Buch auf Tornow, Kammerherr.
zu Gadebusch: 26. Litzmann Dr., Ober=Medicinalrath.
: 27. v. Koppelow, Amtsverwalter.
bei Gadebusch: 28. v. Döring auf Badow.
29. Rohrdantz auf Dutzow.
30. Seemann, Pensionair zu Marienthal.
zu Gnoien: 31. Cramer, Bürgermeister.
32. Wiggers, Conrector.
bei Gnoien: 33. v. Blücher auf Quitzenow.
34. Günther, Pastor zu Gr.=Methling.
bei Goldberg: 35. Bassewitz, Pastor zu Brütz.
zu Grabow: 36. Fabricius, Amtsverwalter.
37. Römer, Rector.
38. Rüst Dr., Amtsarzt.
bei Grevismühlen: 39. Owstin, Pastor zu Börzow.
40. Rettich auf Rosenhagen.
zu Güstrow: 41. v. Amsberg, Justizrath.
42. v. Bassewitz, Canzlei=Vicedirector.
43. Diederichs, Advocat.
44. Trotsche, Stadtsecretair.
45. Türk, Pastor.
46. Viereck, Senator.
bei Güstrow: 47. v. Buch auf Zapkendorf.
zu Hagenow: 48. Prätorius, Bürgermeister.
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bei Hagenow: 49. v. Röder, Domainenrath zu Redefin.
bei Kleth: 50. Walter, Pastor zu Kastorf.
bei Kröpelin: 51. Maue auf Gr.=Siemen.
52. Vortisch, Pastor zu Satow.
zu Lage: 53. Kues Dr., Sanitätsrath.
54. Lüders, Bürgermeister.
bei Lage: 55. Graf v. Bassewitz auf Prebberede.
56. Graf v. Bassewitz auf Schwiessel, Landrath.
57. v. Lowtzow auf Rensow.
58. Pogge auf Pölitz.
zu Lübz: 59. Gädcke, Advocat, Senator.
60. v. Lehsten, Kammerjunker, Forstmeister.
zu Ludwigslust: 61. Danneel, Pastor.
62. Lützow, Major.
63. Baron Printz v. Buchau, Major.
zu Malchin: 64. Timm, Apotheker.
bei Malchin: 65. Graf v. Bassewitz auf Bristow.
66. Walter, Pastor zu Bülow.
zu Malchow: 67. v. Oertzen auf Marin, Kammerherr und Klosterhauptmann.
68. Rettberg, Bürgermeister.
bei Malchow: 69. Graf v. Blücher auf Blücher.
zu Marlow: 70. Hüen Dr. med.
bei Marlow: 71. v. Vogelsang, Hauptmann, auf Gutendorf.
zu Mirow: 72. Giesebrecht, Präpositus.
zu Neubrandenburg: 73. Ahlers, Landsyndicus.
74. Brückner Dr., Hofrath, Bürgermeister.
75. Conradi, Pastor.
76. Nicolai, Hofrath.
bei Neubrandenburg: 77. v. Dewitz auf Kölpin.
78. v. Klinggräff auf Chemnitz.
79. Pogge auf Blankenhof.
80. Pogge auf Gevezin.
zu Neubuckow: 81. Flörke, Amtmann.
82. Keil, Dr. med.
83. Müller, Präpositus.
bei Neubuckow: 84. v. Restorff auf Rosenhagen, Landrath.
zu Neukalen: 85. Mau, Bürgermeister.
zu Neukloster: 86. Kliefoth, Seminar=Directar.
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zu Neukloster: 87. Questin Dr., Pastor.
zu Neustrelitz: 88. v. Bülow, Staatsminister, Excell.
89. v. Grävenitz, Kammer=Präsident, Excellenz.
90. v. Schultz, Justizcanzlei=Director.
91. v. Voß, Kammer=Director.
bei Neustrelitz: 92. Kannegießer, Oberförster zu Glambeck.
zu Parchim: 93. Beyer, Senator.
94. Flörke, Hofrath, Bürgermeister.
95. Schumacher, Apotheker.
bei Parchim: 96. Engmann, Pastor zu Gr.=Pankow.
97. Malchow, Pastor zu Granzin.
zu Penzlin: 98. Müller, Bürgermeister.
99. v. Arenstorf, Kammerherr auf Zahren.
100. Flügge auf Gr.=Helle.
101. v. Gundlach auf Rumpshagen.
102. Jahn auf Kl.=Vielen.
zu Plau: 103. Schultetus, Senator.
bei Plau: 104. v. Hartwich auf Daschow.
105. A. Kittel, Erbpächter zu Barkow.
106. Zander, Pastor zu Barkow.
zu Rehna: 107. Demmler, Senator.
108. Lange, Bürgermeister.
zu Ribnitz: 109. Dolberg, Pastor.
bei Ribnitz: 110. Peters, Navigationslehrer zu Wustrow.
zu Röbel: 111. Engel, Hofrath, Bürgermeister.
112. A. Niederhöffer, Dr. phil.
bei Röbel: 113. v. Ferber auf Melz.
114. Frau v. Schulse, geb. v. Knuth, auf Ludorf.
zu Rostock: 115. Ackermann, Ober=Appellationsgerichts=Vice=Präsident a. D.
116. Bachmann Dr., Professor und Director des Gymnasiums.
117. v. Bassewitz, Ober=Appellationsgerichts=Präsident.
118. Ditmar Dr., Geheimer Justizrath und ritterschaftlicher Syndicus.
119. Dumrath, Kaufmann.
120. Flügge, Ober=Postamts=Director.
121. v. Heise=Rotenburg.
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zu Rostock: 122. Kollmann, Domainenrath.
123. Ernst Kühl Dr.
124. Langfeld, Landsyndicus.
125. Baron von Maltzan auf Rothenmoor, Landrath.
126. Baron von Maltzan, Justizrath.
127. Mann, Dr., Ober=Appelat.=Rath.
128. Meyer, Staatsrath a. D., Syndicus.
129. zurNedden, Amtmann.
zu Rostock: 130. Rogge, Ober=Appellationsgerichts=Canzlist.
131. Schmidt, Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath.
132. Schmidt, Hofbuchhändler.
133. Sellin, Realschullehrer a. D.
134. Siemssen, Dr. med.
135. W. Wachenhusen, Baumeister.
136. Weber Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath.
bei Rostock: 137. Flörke, Pastor zu Toitenwinkel.
138. von Haeften, zu Hohen=Schwarfs.
139. M. von Heyse=Rotenburg auf Poppendorf.
140. Krey auf Pankelow.
141. Lembcke, Pensionair zu Lambrechtshagen.
142. von Plessen auf Gr. Viegeln.
143. Ritter, Pastor a. D., Erbpächter zu Friedrichshöhe.
zu Schönberg: 144. Bicker, Buchdrucker.
145. Kindler, Advocat.
146. v. Oertzen, Justizrath.
bei Schönberg: 147. Pumplün, Pastor zu Carlow.
bei Schwaan: 148. Priester, Präpositus zu Buchholz.
zu Schwerin: 149. Ackermann, Minister.=Registrator.
150. Assur, Zeitungs=Redacteur.
151. Bäreusprung Dr., Hofbuchdrucker.
152. Bartning, Geheimer Hofrath.
153. Beyer Dr., Archiv=Secretair.
154. v. Bilguer, Generalmajor.
155. Bolhoevener, Hofbuchhändler.
156. v Brock, Geheimerath, Excellenz.
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zu Schwerin: 157. Bruns, Hauptmann.
158. von Bülow, Canzlei=Director.
159. Drechsler, Landdrost.
160. Driver, General=Auditeur.
161. von Elderhorst, Generalmajor a. D.
162. Fischer, Geschichtsmaler.
163. Fromm, Literat.
164. Gillmeister, Glasmaler.
165. Hager Dr., Gymnasiallehrer.
166. Hase, Revisionsrath.
167. Hildebrand, Buchhändler.
168. Hobein, Advocat.
169. v. Holstein, Oberstlieutenant a. D.
170. Jahr, Archivschreiber.
171. Jentzen, Landschaftsmaler.
172. E. v. Kamptz.
173. Kaysel, Oberkirchenraths=Director.
174. Kayser Dr., Zeitungs=Redacteur.
175. Kliefoth Dr, Oberkirchenrath.
176. Knaudt Dr., Geheimer Regierungsrath a. D.
177. Knebusch, Domainenrath, auf Greven und Lindenbeck.
178. Koch, Geh. Amtsrath.
179. Köhler, Oberstlieutenant.
180. Krüger, Landbaumeister.
181. Krüger, Amtshauptmann.
182. Kueß, Canzleirath, Lehnsfiscal.
183. Latendorf Dr., Gymnasiallehrer.
184. v. Levetzow, Staatsminister, Exc.
185. Lisch Dr., Archivrath und Conservator.
186. Lorenz, Schulrath.
187. Losehand, Ministerialrath.
188. Manecke auf Duggenkoppel.
189. Mantius, Commerzienrath.
190. Mencke, Canzlei=Vicedirector.
191. Meyer Dr., Oberlehrer.
192. Müller, Geheimer Canzleirath, Regierungs= und Lehnsfiscal. a. D.
193. v. Müller, Kammer=Director.
194. Baron v. Müller=Lilienstern auf Rothspalk.
195. zur Nedden, Hofrath.
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zu Schwerin: 196. Baron v. Nettelbladt, Hauptmann, Prinzen=Gouverneur.
197. v. Oertzen, Minister=Präsident, Excelenz.
198. Oldenburg, Ministerial=Assessor.
199. Peters Hof=Registrator.
200. Pfeiffer Dr., Sanitätsrath.
201. v. Prollius, Justizrath.
202. Prosch Dr., Regierungsrath a. D.
203. Prosch Dr., Geheimer Cabinetsrath.
204. Reitz, Prorector.
205. Baron von Rodde.
206. Ruge, Baumeister.
207. v. Santen, Lieutenant.
208. Sandmeyer Dr., Buchdrucker.
209. Schiller Dr., Oberlehrer.
210. Schliemann, Oberkirchenrath.
211. Schmidt, Schuldirector.
212. Schnelle Dr., auf Halenbeck.
213. Schröder Dr., Ober=Schulrath.
214. Schultz, Advocat.
215. Schumacher, Hofmaler.
216. Schweden sen., Advocat.
217. Schweden jun., Advocat.
218. Seebohm Dr., Sanitätsrath.
219. Steiner, Hoftrath, Theaterdirector.
220. Stern, Architect.
221. Susemihl, Baurath.
222. A. Voß, Kaufmann.
223. Wachenhusen, Baumeister.
224. Wedemeier Dr., Ministerial=Secretair.
225. Wex Dr., Director des Gymnasiums.
226. Wigger Dr., Archiv=Registrator.
227. Zehlicke, Cand., Lehrer an der Bürgerschule.
bei Schwerin: 228. Ahrens auf Neu=Schlagsdorf.
229. Berner, Pastor zu Uelitz.
230. v. Böhl auf Cramonshagen.
231. Schubart, Pensionair zu Gallentin.
zu Stargard: 232. Siemssen, Bürgermeister.
bei Stavenhagen: 233. v. Oertzen auf Jürgenstorf, Landrath.
234. v. Oertzen, Kammerherr, auf Kittendorf.
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bei Sternberg: 235. v. Bülow auf Wamekow.
bei Tessin: 236. Karsten, Kirchenrath, Präpositus zu Vilz.
237. v. d. Lühe auf Gnewitz.
238. v. Oertzen auf Woltow, Landrath.
239. v. Plüskow auf Kowalz.
240. v. Schack auf Nustrow.
bei Teterow: 241. Baron v. Maltzan, Vice=Landmarschall auf Gr.=Luckow.
zu Waren: 242. Pries, Bürgermeister.
bei Waren: 243. Brückner, Präpositus zu Groß=Giewitz.
244. v. Frisch auf Klocksin.
245. v. Oldenburg auf Marxhagen.
246. Graf v. Voß auf Gr.=Giewitz, Landrath.
zu Warin: 247. Bartsch Dr., Kreisphysicus, Medicinalrath.
zu Wismar: 248. Albrandt, Pastor.
249. Büsch, Sergeant.
zu Wismar: 250. Crain Dr., Prof., Gymnasial=Rector a. D.
251. Crull, Kaufmann, Königl. Niederländischen General=Consul.
252. Crull, Dr. med.
253. Frege Dr., Gymnasiallehrer.
254. Haupt, Senator.
255. Jordan, Domainenrath.
256. Lembcke, Advocat.
257. Mann, Rentier.
258. Pentzlin, Dr. med.
259. v. Rantzow, Lieutenant.
260. v. Schuckmann auf Viecheln.
261. Techen Dr. med.
262. Thormann, Baumeister.
bei Wismar: 263. Baron v. Biel auf Zierow.
264. Koch auf Dreveskirchen.
265. Niemann, Pastor, zu H.=Viecheln.
266. v. Stralendorf auf Gamehl, Kammerherr und Landrath.
zu Wittenburg: 267. v. Flotow, Amtmann.
bei Wittenburg: 268. v. Grävenitz auf Zühr, Major a. D.
269. v. Lützow auf Tessin.
bei Woldeck: 270. Graf v. Schwerin auf Göhren.
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B. Im übrigen Deutschland:
in Braunschweig: 271. Hänselmann, Stadtarchivar zu Braunschweig.
in Hamburg: 272. Weber, Commerzienrath.
in Hessen: 273. Rothfuchs, Gymnasiallehrer in Marburg.
in Preußen: 274. Graf Behr=Negendank auf Dölitz und Semlow bei Damgarten in Pommern.
275. Brüning, Auscultator, zu Berlin.
276. Graf v. Bülow, wirkl Geheimer Rath, Excellenz, zu Nimmersatt, Kreis Bohlenhagen, Regier.=Bezirk Liegnitz, in Schlesien.
277. Danneil Dr., Pastor zu Niedern=Dodeleben bei Magdeburg
278. Graf v. Finkenstein, Kgl. Kammerherr zu Berlin.
279. Fischer, Redacteur zu Berlin.
280. Karsten Dr., Regierungsrath a. D. zu Berlin.
281. v. Kröcher, Geheimer Regierungsrath zu Berlin.
282. v. Oertzen, Geheimer Rath zu Berlin.
283. v. Oertzen, Landrath, auf Pamitz bei Anklam.
284. Rudloff, Regierungsrath zu Frankfurt a. O.
285. v. Thiele=Winkler, Major, auf Schloß Michowitz bei Beuthen in Schlesien.
in Sachsen: 286. Freiherr Adolph v. Maltzan Exc. zu Dresden.
in Würtemberg: 287. Graf Friederich v. Zepelin auf Aschhausen bei Schönthal.

 

C. Im Auslande:
288. v. Oertzen, Legations=Secretair zu Paris.
289. Graf Alexander Simolin=Bathory auf Gr.=Dselden in Curland.
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Zusammenstellung.
I. Protectoren 2
II. Hohe Beförderer 6
III. Ehrenmitglieder 8
IV. Correspondirende Gesellschaften 88
V. Correspondirende Mitglieder 52
VI. Ordentliche Mitglieder 289

 


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