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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

G. C. F. Lisch,

großherzoglich=meklenburgischem Archivar und Regierungs=Bibliothekar, Aufseher der Großherzoglichen Alterthümer= und Münzensammlung zu Schwerin,
auch
Ehrenmitgliede der deutschen und ordentlichem Mitgliede der historisch=theologischen Gesellschaft zu Leipzig, Ehrenmitgliede des voigtländischen alterthumsforschenden Vereins, correspondirendem Mitgliede der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Stettin, Halle, Kiel, Salzwedel, Sinsheim, Berlin, Kopenhagen, und Hamburg,
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Siebenter Jahrgang.


Mit einer Steindrucktafel.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1842.

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Inhaltsanzeige.


Seite
I. Ueber die Vormundschaft und den Regierungsantritt des Fürsten Albrecht II. von Meklenburg, vom Archivar Lisch zu Schwerin 1
II. Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg aus inländischem Rasenerz, von demselben 52
III. Ueber die wendische Fürstenburg Ilow, von demselben 156
IV. Ueber die Burg Neuburg, von demselben 169
V. Ueber die Burg Dobin, von demselben 174
VI. Ueber die Hohe Burg bei Schlemmin, von demselben 176
VII. Ueber das mittelalterliche Vogelschießen, namentlich in Wismar, von Professor Dr. Crain zu Wismar 179
VIII. Ueber die Landfahrer-Krämer-Compagnie zu Rostock und das Papagoien-Schießen dieser Compagnie, vom Archivar Lisch 188
IX. Ueber meklenburg=strelitzische Orden, vom Pastor Masch zu Demern 211
X. Ueber ältere meklenburg=schwerinsche und güstrowsche Orden, vom Archivar Lisch 216
XI. Ueber Handschriften mittelhochdeutscher Gedichte, von demselben 225
XII. Urkundensammlung 233
A. Urkunden über die Vormundschaft und den Regierungsantritt des Fürsten Albrecht 235
B. Vermischte Urkunden 301

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Siegel des Fürsten Albrecht II. von Meklenburg
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I.

Ueber die

Vormundschaft und den Regierungs=
Antritt

des

F ue rsten Albrecht II. (I.) des Großen
von Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


W enn sich die Geschichte auch nicht nach vorgefaßten Meinungen und Constructionen philosophischer Lehrmeinungen in Systeme fügt, welche schon vor Durchdringung der Begebenheiten nach den Satzungen Anderer entworfen und hierauf für jeden Fall angepaßt werden, so ist es doch unbestreitbar, daß gewisse Männer und Ereignisse einen bedeutenden Einfluß nicht allein auf die Mitwelt, sondern auch auf die Nachwelt haben, einen Einfluß, der wieder nicht periodenweise aufhört, sondern sich oft bis in die spätesten Zeiten verfolgen läßt. Zu den Männern von einer solchen Bedeutung, nicht allein für Meklenburg, sondern für den ganzen Norden gehört denn auch der Fürst Albrecht II. von Meklenburg, welcher im J. 1348 seinem Fürstenhause die Herzogswürde erwarb. Zu einer rechten Würdigung dieses Mannes sind seine einzelnen Handlungen urkundlich noch lange nicht sorgfältig genug bearbeitet, um ein sicheres und umfassendes Urtheil über ihn begründen zu können, wenn auch der Zeitraum seiner langen Regierung den Geschichtschreibern Stoff genug dargeboten hat.

Läßt sich aber ein Mann nicht selten aus den ersten Richtungen seiner jugendlichen Thätigkeit erkennen, wie eine Handlung gewöhnlich nach ihren ersten Veranlassungen am richtigsten beurtheilt werden kann, so möchte sich Albrechts Denkweise vorzüglich in seinen ersten Regentenhandlungen offenbaren, welche allerdings die Grundlage aller folgenden großen Begebenheiten seines reichen Wirkens wurden. Leider ist bis jetzt

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aber die Zeit seines Regierungsantritts nicht bekannt gewesen, so viel auch darnach geforscht ist, weil die Erkenntniß dieses Zeitpunctes ein helles Licht auf die damaligen Zeitverhältnisse zu werfen im Stande ist,

Albrechts Vater, der Fürst Heinrich der Löwe, starb am 21. Januar 1329. Seine beiden Söhne Albrecht und Johann waren noch minderjährig; der Vater mußte also bis zur Volljährigkeit und Selbstständigkeit seines ältesten Sohnes Albrecht für die Regierung des Landes durch zweckmäßige Veranstaltungen sorgen. Albrechts Mutter lebte nicht mehr, so daß der im vorigen Jahrhundert in den slavisch - deutschen Ländern gültig gewesene Gebrauch der landesherrschaftlichen Vormundschaft und Regierung durch die Landesmutter nicht in Anwendung kommen konnte; seiner erst im J. 1328 erheiratheten dritten Gemahlin und seiner Söhne Stiefmutter mochte der scheidende Fürst bei dem wachsenden Ungestüm und Reichthum der Vasallen nicht Kraft genug zutrauen. Auch war in der Erbverbrüderung zwischen ihm und dem Fürsten Nicolaus von Werle vom 27. Januar 1302 1 ) nicht nur eine Eventual=Succession stipulirt, sondern auch den Herren von Werle die Vormundschaft über die Söhne Heinrichs zugesichert, wobei die Volljährigkeit der Fürsten in das zwölfte Jahr gesetzt ward:

"Si ipsum - - (Hinricum dominum Magnopolensem) prius nobis mori contigerit., heredum suorum tutor erimus, quousque ad annos discretionis perueniant, et a natiuitate ipsorum in anno duodecimo ipsos ad dominium suum restituemus, qualihet occasione pretermissa."

Dennoch überging Heinrich seine Vettern von Werle, und setzte, selbst mit Uebergehung der Geistlichkeit und des gewandten Grafen von Schwerin, zur Vormundschaft ein Collegium ein, welches aus (sechszehn) rittermäßigen Räthen und Vasallen und den Rathmännern der Städte Rostock und Wismar bestehen sollte. Die Gründe, aus welchen Heinrich dies that, sind dunkel 2 ); vielleicht aber mochte er nach den so stürmischen,


1) Gedruckt in Gerdes Sammlungen, S. 671.
2) Die Geschichte der Vormundschaften in den fürstlichen Häusern Meklenburgs ist dargestellt in den Programmen der Universität Rostock von Ostern und Pfingsten 1796 von J. M. Martini: "Welche Grundsätze befolgte man in dem hohen meklenburgischen Regentenhause bei eintretenden Fällen der anzuordnenden Vormundschaften?" - Die muthmaßlichen Gründe Heinrichs des Löwen zur Bestellung eines vormundschaftlichen Collegii sind hier auch im Oster=Programm S. 16, berücksichtigt.
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wenn auch gewinnreichen Jahren seiner Regierung seine Kinder und sein Land lieber seinen Vasallen in die Hände liefern wollen, als sie von ihnen befehden lassen; die Städte sollten wohl das Gegengewicht bilden nach Kirchberg geschah diese Vormundschaftsbestellung auf Anrathen seiner Räthe.

Die älteste und zuverlässigste Quelle, welche über die Einsetzung der Vormundschaft berichtet, ist Kirchberg cap. 169:

Dy czid von Mekilnborg Hinrich
recht als eyn lewe mudiglich
gelebit hatte syne tage,
hevyel mit eynre krangheit phlage,
dy waz genant quartnea.
Synen rad besante her dar na
geyn Sterrenberg; nach irme rade
syn testament her saste drade,
Von erst soulden sy mit gantzir craft
syne kind vursten yn vormuntschaft,
so daz sy synre gebornen vrunde
keyme stadeten, zu eyme vormunde
daz her syne kint soulde virstän:
dar myd daz testament hub an.

Eben so klar lautet denn auch die Urkunde des jungen Fürsten Albrecht vom 18. März 1329 über den Verkauf des fürstlichen Hofes zu Wismar an die Stadt 3 ):

"na rade - - user vormunder, den use leue vader her Hinrik van Meklenborch - us und use land beuohl in dem letzten".

Und der Fürft Heinrich sagt selbst an dem Tage vor seinem Tode in seiner letzten Willenserklärung 4 ), durch welche er seine Tochter Beatrix dem Kloster Ribnitz übergab, zu seinen Getreuen, daß sie seine Lande verwalten sollten, indem er die Erfüllung dieses Willens ans Herz legt:

"uniuersis et singulis suis fdelibus terrarum prouisioni praeficiendis, - - - sicut de eis coram districto iudice iustam reddere cupitis racionem".

Auf welche Weise und wie lange diese Vormundschaft regiert, wie der junge Fürst nach erlangter Volljährigkeit die Regierung fortgeführt habe, darüber fehlt es bisher an sicheren Nachrichten. Alle Angaben unserer Geschichtschreiber sind von einander abweichend, je nachdem sie dieses oder jenes Ereigniß


3) Urk. Nr. I.
4) Vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. CXXX.; vgl. Nr, CXXIX.
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als eine Bezeichnung der begonnenen Selbstregierung ansahen. Alle Meinungen 5 ) hier kritisch zu prüfen, würde zu weit führen; außer der Thatsache, daß die ältern Historiker die Vermählung Albrechts gewöhnlich in das Jahr 1336 setzen, genüge es hier, die Ansichten der beiden neuesten Forscher anzuführen. Rudloff 6 ) sagt, der Fürst habe im J. 1335, nach seiner Vermählung mit Euphemia von Schweden, das Ruder der Regierung übernommen; v. Lützow 7 ) berichtet, daß Albrecht bereits seit dem J. 1333 in landesherrlicher Thätigkeit begriffen gewesen sei und im J. 1335 Anstalten zu seiner Vermählung getroffen habe, wenn gleich der urkundliche Beweis für den Eintritt seiner Volljährigkeit fehle. An einem andern Orte berührte auch ich diesen Gegenstand 8 ) mit der Behauptung, dass Albrecht bald nach seines Vaters Tode unter eigenem Namen und Siegel Verträge geschlossen habe, also bald nach demselben mündig geworden sein müsse. Weitere Schlüsse wagte ich nicht zu machen. Denn wirklich ist in den gedruckten Urkunden von


5) Die Ansicht der frühern Historiker bis in das 17. Jahrhundert ist über diesen Gegenstand sehr unbestimmt und allgemein; als ihren Repräsentanten kann man Alb. Krantz in seiner Vandalia VIII., cap. XV., ansehen, indem er sagt:

"Henricus dominus de Magnopoli per; hec tempora circa tricesimum post mille trecentos concessit in fata, relinquens duos parvulos, Johannem et Albertum. Commendabat autem moriens urbium suarum primariis Rostockii atque Wismariae presidibus, ut tutelam filiorum impuberum suorum principum fide credita implerent, quoadusque iam adulti possent rebus ,ipsi suis preesse atque prospicere. Albertus autem prior uxorem duxit, germanam regis Sueciae Magni. Ipse tum gubernacula apprehendens, prudenter et fortiter terram suam gubernabat".

6) Rudloff Mecklb. Gesch. II., S. 279. Ebendas. S. 359 setzt Rudloff die Volljährigkeit Albrechts um "etwa 1336". - Die Annahme, daß Albrecht im J. 1335 vermählt und mündig geworden sei, kommt wohl daher, daß die Vermählung Albrechts in den Auszügen aus Detmars Chronik in Gerdes Sammlungen IX., S. 40, wohl durch einen Druckfehler, ohne Jahrszahl geblieben und hinter das Jahr 1335 eingefügt ist; im Originale steht die Vermählung, nach Grautoffs Ausgabe, im J. 1336.
7) v. Lützow Mecklb. Gesch. II., S. 174. Ein Irrthum v. Lützows ist es jedoch, wenn er durch Anführung einer Urkunde des Grafen Heinrich von Schwerin vom J. 1334 in Gercken cod. Dipl. brand, I., p. 149, darauf hindeutet, als wenn die Vormundschaft in diesem Jahre noch urkundlich bestanden habe. Nicht "als für einen Unmündigen reverfir" sich der Graf für Albrecht; nach einer andern Urkunde vom J. 1334 in Gercken a. a. O. I., p. 148, tritt der Graf nur als Schiedsrichter nicht nur für Albrecht, sondern auch, nach Gercken a. a. O. I., p. 251, für Johann von Werle auf. Von der Vormundschaft und Unmündigkeit Albrechts ist in allen diesen Urkunden mit keiner Sylbe die Rede; daß Albrecht noch "junchere", d. h. noch nicht Ritter war, kann bekanntlich nichts entscheiden.
8) Lisch in "Albrecht der Zweite und die norddeutschen Landfrieden", Schwerin und Berlin, 1835, S. 2, Not.
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Minderjährigkeit und Vormundschaft keine Spur 9 ) zu finden; vielmehr sind alle Urkunden vom Tode Heinrichs an unter dem Namen Albrechts und "mit seinem Siegel" ausgestellt 10 ).

Dennoch war es kaum zu glauben, daß eine für die meklenburgische Geschichte so wichtige Begebenheit, wie Albrechts Regierungsantritt in der That ist, im Geschäftsgange spurlos vorüber gegangen sein sollte. Eine glückliche Entdeckung führte bald zu den günstigsten Ergebnissen, welche alle Zweitel zu lösen im Stande sind. Die Lösung liegt in einem Copialbuche im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, welches eine Reihe von Urkunden über das Dorf Jürgenshagen (Jordaneshagen) bei Schwan, Pfarre Neuenkirchen, Amts Bützow, enthält.

Am ersten Sonntage Advent (3. Dec.) des Jahres 1329 verkauften die Gebrüder von Oldenstad den Gebrüdern Dietrich und Johann Wilden 11 ), Bürgern zu Rostock, für 1800 Mark Rostocker Pfennige das Lehngut und nachmalige bischöflich=schwerinsche Gut Jordaneshagen, welches sie auch den Käufern am 5. Januar 1330 zu Wismar vor der Lehnsherrschaft aufließen 12 ). An demselben Tage verlieh der Fürst Albrecht den Wilden dasselbe Gut zu Lehn 13 ) und stellte am 25. Februar 1330 den ausführlichern, den Kauf bestätigenden Lehnbrief aus. Die einflußreichen rostocker Patricier aus dem Geschlechte Wilden gingen aber noch weiter und erwarben am 18. Junii 1334, was namentlich damals nicht schwer war, Eigenthum, höchstes Gericht, Bede und Roßdienst von dem Gute für 300 lüb. Mark von der Lehnsherrschaft, welche sich jedoch den Wiederkauf vorbehielt. Diese Urkunde 14 ), welche, wie alle übrigen Urkunden aus der Zeit der Vormundschaft, ganz so ausgestellt ist, wie der regierende Fürst Albrecht sie hätte ausstellen müssen, sagt aber ausdrücklich, daß der Fürst Albrecht noch unter Vormund=


9) Das einzige, was urkundlich auf die Volljährigkeit Albrechts hindeuten kann, ist eine Stelle, welche Rudloff, II., S. 279, Not. 9, aus einer Urkunde anführt, in welcher Albrecht sagt: "Nos igitur cmancipati". Und doch läßt Rudloff ihn schon im J. 1335 mündig werden.
10) Auch Nettelbladt war über die Dauer und Art der Vormundschaft nicht zur Erkenntniß gekommen, indem er in den Rost. Nachr. u. Anz. 1753, S. 170, sagt:
"Von demjenigen, was zur Zeit dieser Vormundschaft allhier vorgegangen, haben wir keine besondere Nachricht auffinden können."
aus dem Verlauf seiner Darstellung geht aber hervor, daß er annahm, die Vormundschaft sei schon im J. 1333 beendigt, weil Urkunden in des Fürsten Namen in diesem Jahre ausgestellt wurden.
11) Am 3. Dec. war ein Gerwinus Wilde, Rathmann der Rostock.
12) Vgl. Urk. Nr. V.
13) Vgl. Urk. Nr. VI.
14) Vgl. Urk. Nr. XIII.
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schaft stehe und daß er sich das Recht des Rückkaufs vorbehalten habe, wenn er zu seinen vollkommenen Jahren gelangt sei und drei Jahre darnach, mit den Worten:

"hac interposito conditione, quod huiusmodi proprietatem, Judicium, precarias et seruicium dextrarii reemere poterimus, quandocumque nobis reemendi facultas suppetit, adhuc sub tutoribusi existentes, et in triennio postea, cum emancipati fuerimus et ad annos discretionis peruenerimus".

Kaum war der Fürst nach Beendigung seiner Minderjährigkeit zur Regierung gelangt, als er sich veranlaßt sah, am 22. Februar 1337 diesen Verkauf, unter Transsumirung der Verkaufsurkunde, welche mit dem für die Zeit seiner Minderjährigkeit geschnittenen großen Siegel besiegelt sei:

"magno nostro sigillo, dum adliuc in minori etate et sub tutoribus essemus, nobis sculpto sigillata",

zu bestätigen, und zwar nach erlangter Volljährigkeit unter Anhängung seines neuen Siegels:

postquam ad legitime discretionis annos peruenerimus, sub alio nouo sigillo, quod tunc ex causa quadam speciali fieri fecimus".

Am Schlusse Sagt der Fürst noch ein Mal, daß er diese Transsumirung durch Anhängung seines neuen Siegels bekräftige:

"noui sigilli nostri apprensione".

Die Urkunden, namentllch die letztere, geben, außer mehrern wichtigen Zeitbestimmungen, die wichtige Nachricht, daß die Vormundschaft zwar alle Urkunden im Namen des Fürsten ausstellte, sich aber eines eignen großen Siegels bediente, der Fürst Albrecht sich dagegen bei seinem selbstständigen Regierungsantritte ein neues großes Siegel stechen ließ 15 ); er hatte dies nach seiner eigenen Angabe aus


15) Ein ähnlicher Fall fand ungefähr um dieselbe Zeit in der Mark Brandenburg statt, auch hier war mit dem fürstlichen Siegel während der Minderjährigkeit des jungen Markgrafen Ludwig Mißbrauch getrieben. Daher erklärte sein Vater, der römische König Ludwig, am 17. Mai 1333 im Fürstengericht zu Nürnberg alle Siegel für kraftlos, welche während der Minderjährigkeit seines Sohnes; des Markgrafen Ludwig von Brandenburg, ohne seiner Vormünder und seines Vaters Bewilligung verfertigt seien. Vgl. Gercken Cud. Dipl. Brand. I., S. 138, und II., S. 530, Not. - Auch im Hause Pommern =Wolgast waren die drei Herzoge von 1326 bis 1338 minderjährig.
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besondern Beweggründen gethan. - Auch in einer doberaner Kloster=Urkunde vom 9. März 1337 sagt er, daß er die Briefe mit seinem neuen Siegel:

"novo nostro sigillo roboratas"

gegeben habe. Auf diese Siegelveränderung deutete auch der Bischof Lubolph von Schwerin, als er am 26. Jan. 1339 eine rostocker geistliche Urkunde Albrechts vom 9. Nov. 1338 vidimirte, welche mit des Fürsten ächtem Siegel:

"suo vero sigillo"

besiegelt gewesen sei.

Und bei Vergleichung der Original=Urkunden des Großherzogl. Archivs fiel denn die Verschiedenheit beider Siegel sogleich ins Auge. Sie sind auf der beigegebenen Steindrucktafel abgebildet: Nr. I. ist das Siegel der Vormundschaft 16 ), Nr. II. ist das Siegel Albrechts nach erlangter Volljährigkeit. Beide sind gleich groß, beide haben dasselbe Zeichen: den mächtigen Stierkopf mit dem weitaufgerissenen Maule, welcher seitdem unterscheidendes Wappenbild des meklenburgischen Hauses blieb; aber beide Siegel unterscheiden sich wesentlich dadurch, daß das Vormundschaftssiegel schildförmig ist und den Stierkopf im leeren Siegelfelde trägt, der Fürst aber den Stierkopf auf einen, unter Blumen stehenden, ritterlichen Schild im runden Siegel gestellt hat; auch das Abweichende haben die großen Siegel Albrechts, daß die Umschrift aus ihnen nicht über der Mitte des Schildes, sondern an der linken Schildecke beginnt. Die Umschriften weichen ebenfalls bedeutend ab. Um das Vormundschaftssiegel steht als Umschrift: Umschrift
Umschrift . Auffallend ist, daß in dieser Umschrift des Vormundschaftssiegels das: Umschrift fehlt. Das neue Siegel des Fürsten Albrecht hat die Umschrift: Umschrift
Umschrift . Dieses große Siegel des Fürsten bleibt sich, mit Ausnahme der Umschrift und einiger unbedeutender Abweichungen in der Lage der Blumenverzierungen, während seiner ganzen Regierung völlig gleich;


16) Das Siegel Nr. I. der Vormundschaft ist das erste, welches den meklenburgischen Stierkopf in der später geltenden, bezeichnenden Gestaltung hat; dazu ist die Auffassung des Stierkopfes künstlerisch so ausgezeichnet, daß sich unter allen meklenburgischen Siegeln wohl keines finden möchte, welches mit so großem Rechte zum Vorbilde dienen dürfte. Es möchte sich überhaupt nirgends eine bessere Auffassung dieses Wappenzeichens finden.
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die Umschrift ändert sich natürlich schon mit der Annahme der Herzogswürde. Nach der Erwerbung der Grafschaft Schwerin kommen mehrere kleine Siegel des Fürsten zum Vorschein. In der ganzen ersten Hälfte seiner Regierung bedient er sich aber sehr häufig noch eines kleinen runden Secretsiegels 17 ), welches auf der Steindrucktafel Nr. III. abgebildet ist. Dieses hat nichts als einen befiederten Helm im runden Siegelfelde, auf welchem außerdem noch sieben Sterne stehen. Die Umschrift lautet: Umschrift

Durch Hülfe der Siegel und der urkundlichen Andeutungen wird es jetzt leicht sein, den Regierungsantritt Albrechts ziemlich genau zu bezeichnen. In einer dem Schweriner Dom=Capitel ausgestellten Bestätigungs=Urkunde vom 9. Januar 1337, welche jedoch nur copeilich vorhanden ist, sagt er, daß am 30. April 1334 dem Capitel Güter geschenkt seien unter Beistimmung seiner Vormünder:

"tutorum nostrorum ac omnium heredum suorum consensu".

Bis zu diesem Zeitpuncte, erweislich seit dem 21. Mai 1329, sind auch alle, noch im Originale vorhandenen Urkunden mit dem Vormundschaftssiegel besiegelt, namentlich zwei Urkunden des Klosters Doberan vom 13. Januar und vom 3. Februar 1334 und eine Urkunde des Klosters Eldena vom 27. April 1334; wenigstens sind im Großherzogl. Archive zu Schwerin keine Urkunden vor dem Anfange des J. 1337 mit dem neuen Siegel Albrechts vorhanden. Nach den angeführten Urkunden über das Gut Jürgenshagen stand er noch am 18. Junii 1334 unter Vormundschaft. In einer doberaner Bestätigungs=Urkunde vom 9. März 1337 sagt der Fürst, daß er am 29. Junii 1335 noch unter Vormundschaft gestanden habe, indem ein Gut verliehen sei:

"tutorum nostrorum et heredum ipsorum proximorum beneplacito".

Das letzte urkundliche Vorkommen der Vormundschaft findet sich in einer dem Kloster Reinfelden über das Dorf Wichmannsdorff zu Grevismühlen am 6. Februar 1336


17) Dieses Secretsiegel des Fürsten ist dadurch interessant, daß es die spätere Helmzierde für den meklenburgischen Schild schon vollständig ausgebildet hat: Helm, Schirmbretter, Pfauenwedel und einen Stierkopf auf einem querliegenden Schilde hinter den Schirmbrettern vor dem Pfauenwedel; die letztere Bemerkung ist wohl eine neue Entdeckung. - Schon die Regierung Heinrichs des Pilgers gebrauchte im J. 1300 ein Secret mit einem völlig gleich gestalteten und geschmückten Helme.
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ausgestellten Urkunde, welche in zwei Original=Ausfertigungen mit dem Vormundschaftssiegel versehen ist.

Bis zum 6. Februar 1336 bestand also sicher die Vormundschaft.

Es kommt nun darauf an, wann Albrecht als regierender Herr auftrat. Der erste urkundliche Beweis hiefür ist vom 9. Januar 1337: in einer copeilich vorhandenen Urkunde, in welcher er dem schweriner Dom=Capitel 1 1/2 Hufen in Dunkersdorf, als am 30. April 1334 demselben vor ihm und seinen Vormündern geschenkt, bestätigt, sagt er, daß er jetzt der Vormundschaft entlassen sei:

"nos itaque emancipati huiusmodi dimisionem confirmamus".

Eben so drückt er sich am 11. Januar 1337 aus, nach einer von Rudloff II. 9 S. 279 angeführten Stelle aus einer handschriftlichen Urkunde. In der Jürgensdorffer Urkunde vom 22. Februar 1337 bestätigt er den Verkauf:

"postquam ad legitime discretionis annos peruenerimus, sub alio nouo sigillo",

hier also schon unter Anhängung seines eigenen neuen Siegels. In einer doberaner Urkunde vom 9. März 1337, in welcher er eine Verleihung seiner Vormünder vom 29. Junii 1335 ratificirt, sagt er noch klarer, daß er bis dahin unter Vormundschaft gestanden habe, jetzt aber derselben entlassen und mit Gottes Hülfe zu seinen vollkommenen Jahren gelangt sei, mit den Worten:

"adhuc sub tutoribus costituti, nunc ergo emancipati et ad annos legittime discretionis, domino largiente, iam perducti",

und bekräftigt diese Ratification durch sein neues Siegel:

"nouo nostro sigillo".

Von diesem Zeitpunct an wird des Ueberganges von der Vormundschaft 18 ) zur Selbstständigkeit nicht weiter mit Worten gedacht; von dem Anfange des J. 1337 an ist jedoch das Vormundschaftssiegel verschwunden und nur das eigene große


18) Die Vormundschaft über den Fürsten Albrecht war übrigens allgemein bekannt. So nennt der lübecker Cantor in einem Commissorium vom 26. Aug. 1331 zur Schlichtung der Streitigkeiten über die Pfarre zu Barth: "litteras domicelli nobilis Magnopolensis et tutorum snorum", und eben so kommen kurz vorher in einer Klage des Pfarrers zu Barth vor: " nobilis domicellus Magnopolensis ac eius tutores et consiliarii'.
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Siegel Albrechts in Gebrauch. Dieses hängt z. B. an zwei Original=Urkunden, d. d. Stargard d. 1. Mai 1337, über die Güter Berbeck und Trechow, an einer Original=Urkunde des Klosters Dargun vom 4. Junii 1337, an einer Pöler Urkunde vom 26. August 1337, an einer Mirowschen Urkunde vom 10. October 1337 und von hier an unter sehr vielen Urkunden ohne Abweichung.

Sein Bruder Johann war im J. 1337 noch unmündig und Albrecht war für ihn natürlicher Vormund; in der Mirowschen Urkunde 19 ) vom 10. October 1337 giebt er eine Bestätigung, auch für seinen

"bruder Johannes, de noch vnmundich is"

Ostern 1339 führte Johann noch kein eignes Siegel, da sein Bruder Albrecht sagt: "Sigillum etiam fratris nostri dilecti Johannis, cum primo habuerit, in euidenciam sui consensus nostre littere apponetur". Johann ward, nach Rudloff, im Jahre 1344 volljährig.

Mochte die Vormundschaft aber auch noch so selbstständig auftreten, so scheint doch Albrecht schon in seiner Jugend den Gang der Geschäfte beobachtet und durch seine Gegenwart wenigstens Theil an denselben genommen zu haben. Die Residenz der Vormundschaft war die Stadt Wismar: mit Ausnahme einiger wichtigern Staatsurkunden und Verträge mit benachbarten Fürsten sind vorherrschend alle mit dem vormundschaftlichen Siegel ausgestellte Urkunden der Vormundschaft zu Wismar ausgestellt. Der junge Fürst führte jedoch schon während seiner Minderjährigkeit selbst ein eignes Siegel, und zwar schon am 18. März 1329 20 ), nämlich das oben angeführte kleine Secretsiegel . Es sind nun einige Urkunden vorhanden, welche nicht zu Wismar ausgestellt und nicht von den Vormundschaftsräthen, wenigstens nicht allein und vorherrschend von diesen, bezeugt sind: diese Urkunden sind mit Albrechts Secretsiegel versehen; gewöhnlich sind diese Urkunden in Klöstern oder für Klöster ausgestellt. Am Dienstage vor Michaelis 1331 stellt Albrecht z. B. im Convent zu Neukloster ("in conuentu Noui Claustri" 21 )


19) Vgl. Jahrbücher II., S. 260.
20) Vgl. Urk. Nr. II.
21) In einer andern Schenkungsurkunde (gedruckt in Lisch Mekl. Urk. II., S. 137) für das Kloster Neukloster vom 13. Nov. 1338 sagt der Fürst Albrecht, daß das Kloster viele und große Verdienste um ihn habe:

"benemeritis et gratuitis benivolenciis nobis per venerabilem virum dominum Henricum prepositum Novi Claustri et sanetimoniales ibidem plurimum benigne exhibitis".

(  ...  )
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eine Urkunde aus, welche mit dem (jetzt abgefallenen) Vormundschaftssiegel und dem Secretsiegel (sigillis nostris, maiori et minori) besiegelt ist; Zeugen dieser Urkunde sind: die Ritter Erich von Lübbersdorf und Dietrich Clawe, der Knappe Heinrich Bonsack und Albrechts Capellan ("capellanus noster") Willekin von Helpede. Dieser Capellan Albrechts, Willekin von Helpede, aus einer meklenburgischen rittermäßigen Familie, welcher häufig, mit Sicherheit seit dem Anfange des Jahres 1330, in seiner Begleitung erscheint und nach erlangter Volljährigkeit Beweise seiner Dankbarkeit und Anhänglichkeit erhält, scheint Albrechts Erzieher gewesen zu sein. - Am 9. October 1332 bestätigt Albrecht den Verkauf des Gutes Goldenitz an den rostocker Rathmann Johann von Roden von dem Ritter Nicolaus von Axecow; die Urkunde 22 ) ist zu Doberan ausgestellt und ausnahmsweise hier mit dem Vormundschaftssiegel ohne Rücksiegel besiegelt; Zeugen sind die Ritter Heinrich von Barnekow, Eckhard von Bibow, Johann von Plessen, Dietrich Clawe und Nicolaus von Helpede. - Am Dienstage vor Palmsonntag 1331 vidimirt Albrecht zu Parkentin unter Anhängung seines Secretsiegels dem Kloster Doberan eine Urkunde in Gegenwart der Ritter Nicolaus von Helpede, Johann von Plessen, Johann von Axecow, Nicolaus von Axecow, Hermann von Oertzen, Conrad von Moltke und Helmold von Bibow und mehrerer Geistlicher, fast lauter Männer, welche auch später sein Vertrauen behielten oder auch nicht zur Vormundschaft gehörten. - Als die Vormundschaft am 6. Februar 1336 dem Kloster Reinfelden zu Grevismühlen eine Urkunde ausstellte und mit dem Vormundschaftssiegel doppelt ausfertigte, verschaffte sich das Kloster noch eine dritte Ausfertigung mit Albrechts Secretsiegel.

Das Auffallendste ist, daß Albrecht während des ganzen Jahres 1337 alle mit seinem neuen großen Siegel ausgestellten Urkunden auf der Rückseite dieses Siegels außerdem noch mit seinem Secretsiegel versah, gewiß zur größern Versicherung, welche darauf hindeutet, daß sich die Vormünder ihres erloschenen Rechts noch nicht zu begeben und vielleicht gar ihr Siegel noch ferner zu gebrauchen die Absicht hatten. Seit dem J. 1338 kommt die Versicherung des großen Siegels durch das Rücksecret nur in einzelnen Fällen vor.


(  ...  )
Sollte Albrecht einen Theil seiner Bildung in diesem Kloster erhalten haben? In Neukloster beschäftigte man sich mit Erziehung.
22) Die Original=Urkunde befindet sich im Archiv des St. Jürgen=Hospitals zu Rostock; nach Mittheilung des Hrn. Vorstehers Prang.
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Nach allen urkundlichen Zeichen trat Albrecht als regierender Herr selbstständig mit dem Anfange des Jahres 1337 auf. Es ist mir nur Eine Urkunde mit Albrechts eignem großen Siegel aus dem J. 1336 bekannt geworden; dies ist eine Urkunde im Archive des Klosters Dobbertin, ausgestellt am 8. December 1336 (anno millesimo tricentesimo XXX "sexto" ipso die concepcionis Marie in opido nostro Wismarie) in Gegenwart von Heinrich und Johann von Plessen; diese Urkunde 23 ) enthält aber keine andere Hindeutung auf die Vormundschaft.

Bei dieser Gelegenheit ist es von Interesse, mit welchem Lebensjahre Albrecht volljährig ward, und überhaupt: mit welchem Lebensjahre die Volljährigkeit der Fürsten unsers Vaterlandes eintrat. Kennten wir das Fürstenrecht jener Zeiten genauer und den Tag der Geburt unsers Albrecht, so wäre die gegenwärtige Untersuchung überhaupt kurz abgemacht; leider wissen wir von Beidem nichts Bestimmtes. In ältern Rechten unterschied man: zu seinen Jahren kommen und zu seinen Tagen kommen. Nach sächsischem, fränkischem und longobardischem Rechte kam der Knabe zu seinen Jahren mit Vollendung des zwölften Jahres: er ward dann zurechnungsfähig, mündig, auch lehnbar; - zu seinen Tagen kam nach sächsischem Rechte der Jüngling mit Vollendung des ein und zwanzigsten Jahres, d. h. er ward Sslbstständig, volljährig 24 ). - Nach andern mittelalterlichen Rechten, z. B. nach longobardischem, schwäbischem und lübischem Rechte, trat die Volljährigkeit schon mit achtzehn Jahren ein. Diesen Termin bestimmte auch Kaiser Carl IV. in der goldenen Bulle (VII, 4) für die Volljährigkeit der Kurfürsten 25 ). Denselben Termin von achtzehn Jahren haben wir auch wohl für die Volljährigkeit des Fürsten Albrecht anzunehmen. Da Albrechts Mutter, welche schon vor ihm einen früher verstorbenen Sohn gebar 26 ), in der Mitte des Jahres 1315 vermählt ward 26 ), so kann Albrecht frühestens gegen die Mitte des Jahres 1317 geboren sein. Am 24. Julii 1321 ward er mit der schwedischen


23) Gedruckt ist diese Urkunde in Schröder Pap. Mekl. I., S. 1171.
24) Vgl. Sachsenspiegel I., §. 42. und Homeyer Glossar unter Jahr; Kraut deutsches Priv. R., §. 349. flgd.; Eichhorn deutsche St. U. R. Gesch. §. 353; Grimm R. A. S. 410 - 417.
25) Vgl. Kraut und Eichhorn a a. O.
26) Vgl. Rudloff II., S. 266 und Stammtafel.
26) Vgl. Rudloff II., S. 266 und Stammtafel.
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Princessin Euphemia versprochen 27 ), welche er gegen die Mitte des Jahres 1336 heirathete, woraus er spätestens mit dem Anfange des Jahres 1337 als volljährig auftrat. Der sächsische Termin der Volljährigkeit von 21 Jahren kann hier also nicht gelten; eben so wenig der Termin der Mündigkeit von 12 Jahren, da die Zeit der Heirath Albrechts ungefähr mit der Zeit seiner Mündigkeit zusammenfiel. Es bleibt daher wohl nichts anders übrig, als den lübischen Termin von 18 Jahren anzunehmen, der auch bald darauf vom Kaiser für Reichsfürsten festgesetzt ward 28 ). Nimmt man nun an, daß Albrecht, was viel Wahrscheinlichkeit für sich hat, da er das zweite Kind seiner am 6. Julii 1315 vermählten Mutter war, - in der zweiten Hälfte oder um Ostern des Jahres 1318 geboren ward, so würde seine Volljährigkeit mit vollendetem achtzehnten Jahre und seine Vermählung, wie es geschah, ungefähr in die Mitte des Jahres 1336 fallen. Die erste Spur eines selbstständigen Auftretens unsers Fürsten enthält denn auch die Urkunde, welche er als Ritter (dominus), nach seiner Vermählung, am Tage vor seiner Abreise nach Schweden, am 23. Junii 1336 der Stadt Rostock zu Warnemünde ausstellte, in welcher er sagt, daß er zwar mit Beistimmung seiner Räthe, jedoch nach eigener entscheidender und verständiger Ueberlegung,

"propria deliberacione discreta et prudenti",

gehandelt habe 29 ). Daß bei der Volljährigkeit Albrechts nicht der Termin der Mündigkeit von 12 Jahren gemeint sein könne, geht auch daraus hervor, daß Albrecht selbst im Anfange des J. 1337 sagt, daß er zu seinen gesetzmäßig vollkommenen Jahren ( ad legitime discretionis annos ) gelangt sei. Im werleschen Fürstenhause ward freilich der Termin der Mündigkeit von 12 Jahren zum Antritt der Regierung festgesetzt 30 ).


27) Vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. CVII.
28) Seit dem Anfange des 16. Jahrh. begann die Volljährigkeit der meklenburgischen Fürsten mit der Vollendung des 25sten Jahres. In den Verhandlungen über die Landestheilung zwischen den Herzogen Heinrich und Albrecht seit dem J. 1521 heißt es:

"Dannoch s. f. g. Herzog Albrecht zu iren vollkomenen Jharen seyndt komen vnd funf vnd zweinzig Jahr alt worden vnd dadurch auch aller Formundschaft, es sey tutela oder eura gnandt, erledigt vnd frey worden".

29) Vgl. Urk. Nr. XV.
30) Vgl. Rudloff II., S. 359.- Im dreizehnten Jahrhundert begann die Mündigkeit in der Regel mit dem zurückgelegten zwölften Jahre. Der Minderjährige hatte dann die Befugniß, sich einen Vormund zu wählen oder nicht; gewöhnlich wählte er sich einen Vormund für die Zeit, bis zum Eintritt seiner Volljährigkeit. Vgl. Michelsen Ueber die erste holsteinische Landestheilung, 1838, S. 8 u. 40.
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Daß Albrecht übrigens auch von seinem Rechte der Mündigkeit mit zwölf Jahren Gebrauch machte, geht wohl daraus hervor, daß er während der Dauer der Vormundschaft (welche ungefähr den Zeitraum seiner Mündigkeit bis zu seiner Volljährigkeit ausfüllte) ein Secretsiegel führte und als Zeuge auftrat. Am frühesten tritt Albrecht 31 ) am Hofe von Dänemark auf und zwar als Zeuge zu Ringstad in einer Urkunde vom Martini=Tage 1329, in welcher sich König Christoph von Dänemark und Herzog Kanut von Halland mit einander vergleichen. Unter den vielen Zeugen, welche diese Urkunde besiegelten, steht hinter den Söhnen Erich und Otto des Königs, den Herren Johann und Henning von Werle und dem Grafen Johann von Holstein unser Albertus domicellus Magnopolensis; sein Siegel ist leider zerbrochen. - Bei seiner Vermählung ward Albrecht im J. 1336 zum Ritter geschlagen; bis dahin heißt er unter der Vormundschaft immer domicellus oder junkhere; nach diesem Zeitpunct, zuerst am 23.Juuii 1336, dominus oder here.

Für manche Verhältnisse kann endlich die Beantwortung der Frage von Bedeutung werden: welche Personen des Fürsten Vormünder waren, Nach Kirchberg setzte der Fürst Heinrich seine Räthe zu Vormündern ein. Franck im A. und R. M. VI. S. 92, nennt vierzehn Personen von Adel; Rudloff M. G. II. S. 268 sagt, es seien sechszehn gewesen, Diese Angaben fließen aus einer der Stadt Wismar ausgestellten Urkunde über den Verkauf des fürstlichen Hofes zu Wismar an die Stadt Wismar, welche in v. Behr Rer. Mecl., p. 250, in lateinischer Uebersetzung und mit Lücken abgedruckt ist. Die Urkunde ist ursprünglich in niederdeutscher Sprache 32 ) an dem anderen sunauende in der vasten ( 18. März ) 1329 zu Wismar ausgestellt und von sechszehn Vormündern bezeugt; v. Behr hat zwei derselben (Hermann von Oertze und Bolte Hasenkop) ausgelassen: daher führt Franck vierzehn und Rudloff sechszehn auf. Die Urkunde lautet im Auszuge folgendermaßen:


31) Uebrigens wird in Urkunden sein Name schon früher genannt, z. B. in einer Urkunde, welche am 25. Junii 1327 sein Vater:

"Hinricus Dei gratia Magnopolensis dominus - - consensu illustris dominae dominae Annae couthoralis nostrae et domicelli Alberti filii nostri"

zu Stargard ausstellt.
32) In niederdeutscher Ausfertigung ist die Urkunde auch gedruckt in Senckenberg Selecta juris etc. II, p. 495, und in der Urkunden=Sammlung zu dieser Abhandlung Nr. II. nach einer Archivabschrift mitgetheilt.
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"Wy Albrecht, en junchere van Mekelenborch, - - na rade vnd vulborde vses leuen ohemes greuen Henrikes von Zwerin - vnd sunderliken vser vormunde, den yse leue vader her Hinrik - vsz vnd vse landt beuohl in deme letzten - - u. s. w. - - Desser ding sind tuge - - vse leuen truwen man vnd vse vormundere
  1) Conrad van Cremon,
  2) Juries Hasenkop,
  3) Hermann van Ortze,
  4) Bolte Hasenkop,
  5) Wipert Lutzow,
  6) Johann van Plesse,
  7) Johann van Bulowe,
  8) Hinrik van Barnekowe,
  9) Berthold Preen,
10) Otto van Dewitze,
11) Heine Manduuel,
12) Claus van Helpede,
13) Gottschalk Storm,
14) Hinrik van Plesse,
15) Eggerd Negendanke, riddere,
16) Henneke Molteke, en knape."

Diese Urkunde befindet sich nur in einer Abschrift im großherzoglichen Archive und hat am Ende die Bemerkung:

Horum curatorum consensus specialibus litteris est conscriptus sub eodem dato, quarum copiam transcribere supervacuum visum est.

Dieser Consens der Vormünder ist in dem von dem Hezoge Albrecht bestätigten Privilegienbuche der Stadt Wismar von 1351 enthalten; die Urkunde ist nach einer Abschrift des Herrn Dr. Burmeister zu Wismar in der Urkunden=Sammlung zu dieser Abhandlung mitgetheilt 33 ). Diese Urkunde, welche von den Vormündern mit ihren eigenen Siegeln besiegelt gewesen ist (- die Original=Urkunden der Stadt sind im J. 1350 verbrannt -), zählt ebenfalls sechszehn Vormünder auf; nur hat diese statt Eggerd Negendanke den Ritter Eggerd Hardenacke.

Im Großherzoglichen Archive zu Schwerin befindet sich eine Urkunde 34 ) vom 11. April 1333, in welcher Wipert


33) Vgl. Urk. Nr. II.
34) Vgl. Urk. Nr. XI.
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Lützow, Heinrich von Barnekow, Johannes von Plesse und die Magistrate von Rostock und Wismar als Vormünder,

"provisores nobilis domimi, domini Alberti Magnopolensis "

das Kloster Doberan über die richtige Auszahlung von 300 Mark Rost. Pf. quittiren, für welche Summe dem Kloster die Bede und das höchste Gericht in Parkentin, Bertramshagen und Stäbelow nach dem Hauptbriefe des Fürsten verpfändet sei. Diese Urkunde ist aber auch nicht zu Wismar, sondern zu Bützow ausgestellt, auch nicht mit dem Vormundschaftssiegel, sondern mit dem Siegel der genannten Aussteller besiegelt. Der Hauptbrief des Fürsten über diesen Gegenstand ist am 7. April 1333 auf dem Kirchhofe zu Cobrow bei Sternberg in seinem Namen ausgestellt, jedoch

"vna cum discretis provisoribus et militibus nostris,"

und als Zeugen werden aufgeführt:

"Testes sunt fideles nostri milites: Georgius Hasencop, Bolte Hasencop, Volradus Smekere, Johannes de Plesse, Hinricus de Barnecowe, Eghardus de Bybowe, Nicolaus de Helpede, Hermannus de Warborch, item Hinricus Friso, Arnoldus de Gotlande, Thidericus Horn, consules in Rozstok, necnon Johannes Rodekoghele magister ciuium in Wysmaria ac Johannes Wise consul ibidem",

In einer andern Urkunde des Klosters Doberan vom 9. April 1333 über dieselbe Angelegenheit wird ebenfalls etwas verheißen:

"domino Alberto Magnopolensis necnon Wyperto Luzowen, Georgio Hasencop, Hermanno de Oritze, Volraro Smekere, militibus, ac eciam Henrico Frisconi et Henrico Roden, consulibus in Rozstok

Dennoch werden diese Männer, unter dem Vormundschaftssiegel, auch häufig gradezu Vormünder genannt, z. B. in einer Urkunde vom 3. März 1331, welche also beginnt:

"Albertus domicellus - - de nostro et tutorum nostrorum omnium et singulorum, scilicet: Georgii Hasencop, Hermanm de Ortze, Johannis de Bulowe, Wiperti Lutzowe, Hinrici

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Barnecowe, Hinrici de Plesse, Godschalci Storm et Echardi Hardenacken, militum, et Johannis Molteken, armigeri, - nos de nostrorum tutorum ac fidelium predictorum consensu, etc.

Am 16. Oktober 1331 ist zu Stargard der Stadt Friedland über zwei Hufen in Lübbersdorf mit dem "secretum nostrum sigillu" eine Urkunde ausgestellt:

"de nostro et nostrorum tutorum consilio"

Nach zuverlässigen, von Zeichnungen begleiteten Nachrichten des Herrn Pastors Masch über das Original hängt an demselben das Secretsiegel Albrechts. Dagegen ist nach denselben Nachrichten die der Stadt Friedland am Palmsonntage 1332 zu Friedland ausgefertigte Verleihung von sechs Hufen zu Lübbersdorf mit dem Vormundschaftssiegel bekräftigt.

Da die Urkunde vom 18. März 1329 einige Wochen nach dem Tode des Fürsten Heinrich am Residenzorte der Vormundschaft ausgestellt ist, so ist es allerdings sehr wahrscheinlich, daß die genannten 16 Ritter die zu Vormündern bestellten Räthe Heinrichs waren. Wahrscheinlich waren es die Hof= und Regierungsbeamten Heinrichs, da er die meisten von ihnen in den letzten Urkunden seines Lebens gewöhnlich zu Zeugen gebraucht und mehrere Male seine consiliarii nennt; Wipert von Lützow war sein Marschall (Oberstallmeister) und Nicolaus von Helpede sein Truchseß (coquinarius, Hofmarschall oder Oberküchenmeister). - Einige von diesen Vormündern kommen in den nächsten Jahren nicht weiter vor, wie

Conrad von Cremon,
Eggerd Negendank,
Bolte Hasenkop,

welcher Letztere dagegen nach Beendigung der Vormundschaft wieder hervortritt. Es ist daher sehr glaublich, daß sich das Collegium der Vormünder bei vorkommenden Abgängen wieder ergänzt habe. Nach sorgfältiger Vergleichung der Urkunden sind folgende Männer 35 ) diejenigen, welche während des größern mittlern Zeitraums die Geschäfte als Vormünder führten:


35) Sie sind in der Reihenfolge aufgeführt, in welcher sie gewöhnlich vorkommen; diejenigen, welche am häufigsten in den Geschäften erscheinen, sind mit gesperrter Schrift gedruckt; am häufigsten kommt Wipert Lützow vor.
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  1) Georg Hasenkop,
  2) Hermann von Oertzen,
  3) Johann von Bülow,
  4) Wipert von Lützow,
  5) Heinrich von Barnekow,
  6) Heinrich von Plessen,
  7) Gottschalk Storm,
  8) Otto von Dewitz,
  9) Nicolaus von Helpede,
10) Johannes von Plessen 36 ),
11) Eckhard Hardenack,
12) Eckhard von Bibow,
13) Heinrich Mandüvel,
14) Barthold Preen,
15) Nicolaus Axekow, Ritter,
16) Johann Molteke, Knappe.

Durch die Mittheilung dieses Resultats glaube ich der Aufführung aller Aufzählungen der Vormünder in den einzelnen Urkunden überhoben zu sein; in der Regel kommen nur 6 bis 9, und zwar als Räthe und alleinige Zeugen der im Namen Albrechts ausgestellten Urkunden vor.

Ueber die Theilnahme der Städte Wismar und Rostock an der Vormundschaft herrscht noch einige Dunkelheit. Rudloff (II., S. 268) und von Lützow (II., 172) sind der Meinung, daß die städtischen Vormünder bald von der Mitregentschaft verdrängt worden seien; Beweise für diese Meinung sind von beiden nicht beigebracht. Freilich kommen die städtischen Rathmänner nicht häufig vor; aber eine gänzliche Verdrängung ist eben so wenig begründet, als eine theilweise Zurückdrängung nach der seltenen Zuziehung allerdings wahrscheinlich ist 37 ). Dennoch waren die Rathmänner beider Städte noch thätige Mitglieder der Vormundschaft, als diese am 25. Februar 1330 zu Wismar den Wilden den Lehnbrief über das Gut Jürgenshagen gab und dabei als Zeugen auftraten:

"Wipertits Lutzow, Georgius Hasencop, Johannes de Bulow, Bertoldus Pren, Godscalcus Storm., Nicolaus de Helpede, Nicolaus de Axecowe, Ericus de Lubberstorp, milites, Ar-


36) Ueber die von Plessen vgl. unten S. 38.
37) Die Ansicht, daß die Magistrate der beiden Städte von der Vormundschaft verdrängt worden seien, mag wohl daher kommen, daß die Urkunde vom 18. März 1329 (Nr. I.) nicht von den Rathmännern mit ausgestellt ist. Dies konnte aber nicht geschehen, da die ritterlichen Vormünder in dieser Urkunde an die Stadt Wismar etwas verkauften.
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noldus Kopmann, Hermannus Wokrenthe, Johannes Pape, Johannes Rode, consules in Rostock, Johannes Cropelin, Johannes Rodekogele, Andreas Lasche (oder "Lasthe"), Gherhardus Wolmerstorp, Martinus de Stromekendorp, consules in Wismaria;

ferner als die Vormundschaft am 5. Junii 1330 eine Urkunde über eine Vikarie am Dom zu Schwerin ausstellte im Namen des Fürsten und

"consiliariorum nostrorum infra scriptorum consensu. - - Testes sunt: Hermannus de Ortze, Johannes de Bulow, Wipertus Lutzow, Bartholomaeus Preen, Hinricus de Barnekow et Godschalcus Storm, milites, Hinricus Friso et Johannes Rufus, consules Rostockcenses, Johannes Rodekogele, Johannes Cropelin, Martinus de Stromkendorp et Echardus de Walmerstorp, consules de Wismaria, consiliarii nostri.

In einer vormundschaftlichen, besiegelten Urkunde des Klosters Reinfelden vom 27. Julii 1333 sind Zeugen: Johannes de Bulowe, Bolto Hasencop. Hinricus et Johannes dicti de Plesse, Hinricus de Barnecowe, Johannes Molteke, milites, Johannes Cropelin et Johannes Rodekogele, consules in Wismar.

In einer andern, unter dem Vormundschaftssiegel ausgestellten Doberaner Kloster=Urkunde vom 14. Januar 1334, d. d. Wismar, sind Zeugen:

"Georg Hasencop, Johannes dePlesse5 milites, Johannes Reschinkel, famulus, Ludolphus de Gotlandia et Hinricus Friso, consules in Rozstock,

und in einer anderen Doberaner Urkunde vom 3. Februar 1334:

"Wypertus Lutzowe, Hinricus de Barnecowe, Johannes de Plesse, Echardus de Bybowe, milites, Johannes Cropelin et Johannes Rodekoghele, consules in Wismar.

Auch ist eine gänzliche Ausschließung, namentlich des Raths zu Wismar kaum anzunehmen, da die Vormundschaft in dieser Stadt ihren Sitz hatte.


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Nach diesen diplomatischen und heraldischen Vorbereitungen wird es schon leichter werden,

die Vermählung Albrechts im J. 1336

näher zu bestimmen und in Verbindung mit seinem Regierungsantritt zu bringen.

Schon im frühen Knabenalter (am 24. Julii 1321) war der Fürst Albrecht mit der schwedischen Königstochter Euphemia versprochen. Kaum war er, wahrscheinlich mit Vollendung seines achtzehnten Lebensjahres, volljährig geworden, als er schon

seine Vermählung ins Werk setzte, um bei den Stürmen, welche von Seiten seiner Vasallen droheten, Frieden und Glück im Hause zu finden. - Rudloff (II., S. 279) setzt seine Vermählung in das Jahr 1335; v. Lützow sagt unbestimmt, daß er bereits im J. 1335 beschäftigt gewesen sei. Anstalten zu seiner Vermählung zu treffen; die frühern Historiker nehmen an, daß die Vermählung im J. 1336 vollzogen sei. Die in neuern Zeiten eröffneten chronistischen Quellen sind jetzt fähig, die urkundlichen Andeutungen zu unterstützen; namentlich sind, da Kirchberg uns hier schon verläßt, die Berichte des lübecker Lesemeisters Detmar, welche kürzlich von Grautoff herausgegeben sind, vom höchsten Interesse und leisten Bürgschaft genug, da die Lübecker einen sehr regen Antheil an dieser Begebenheit nahmen.

In den schwedischen Geschichten finden wir wenig, obgleich sich aus Schweden noch viel über die Begebenheiten dieser Zeit erwarten läßt. Dalin 38 ) sagt nichts weiter, als:

"1335 um die Zeit des Eriksfestes 39 ) ward Euphemia mit dem Grafen (!) Albrecht verlobt";

und 38 ):

"Im Anfange des Jahres 1336 ward die Hochzeit der Euphemia in Rostock, die von da mit ihrem Gemahl - - nach Schweden zurückkam, um ihres Bruders und seiner Gemahlin Krönung beizuwohnen, die in Stockholm mit aller Pracht vor sich ging".

Geyer 40 ) sagt nur, daß Euphemia, Albrechts Gemahlin, im J. 1336 eine Verpflichtung unterschrieben (?) habe.

Der ribnitzer Lesemeister Slagghert erzählt in seiner niederdeutschen Original=Chronik:

"Anno ut supra (133A) here Albrecht, eyn sone here Hinrickes tho Mekelenborch des Lowen, hest anghehauen


38) Dalin Gesch. v. Schweden II., S. 343 und 345.
39) Festum Erici Regis Sueciae Mart: 18. Mai.
38) Dalin Gesch. v. Schweden II., S. 343 und 345.
40) Geyer Gesch. v. Schweden, S. 175.
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tho regeren in sinen vederlyken eruen. In der tydt ghemenlyken alle slote vnn borge sines landes weren vorborget vnn vorpandet den guden menren 41 ) van deme adel. Desse here vp ene tydt, so he myt sinen guden menren 41 ) vnn getruwen reth vp deme velde, heft he grepen enen vagel vnn dem vth geplucket syne vedderen 42 ) vnn so ghewyset synen guden menren 41 ) vnn en ghefraget, vste ock de vagel also wol mochte leuendich blyuen. Se antwerden: Nen! So Segge yck ju, dat gy nicht werden leuen, sunder gy vns wedder geuen vnse slote vnn borge, de gy besitten".

In dieser, übrigens höchst charakteristischen Erzählung scheint Slagghert in der Angabe des Jahres zu irren, wenn er unter "mit dem Anfange der Regierung in den väterlichen Erben" nicht etwa einen, uns unbekannten Termin der Mündigkeit vor der Volljährigkeit versteht. - Richtiger redet er von der Vermählung Albrechts:

"Anno dni. M. CCC. XXX VI. here Albrecht, de oldeste sone here Hinrickes des Lowen tho Mekelenborch, vnn eyn broder froychen Beata, do he tho synen vullenkamen iaren nu was ghekamen, heft he myt sinen heren broder, here Johan 43 ), ghedelet er vederlyke erue. So dat here Albrecht, de erste sone, heft beholden Zwerin vnn dat lanth tho Mekelenborch, vnn here Johan dat Lant tho Stargardt. Hyr na dorch rath des adels here Albrecht heft syck laten vertruwen froychen Euphemiam, de suster des konynges tho Zweden Magnus ghenomet, vnn de hochtydt 44 ) vnn brutlach 45 ) myt groter werdycheyt wurt gheholden tho Rostock".

Viel klarer und bestimmter spricht der Lübecker Detmar. Dieser sagt zuerst über die Vormundschaft:

"In deme iare cristi M. CCC. XX. IX. in sunte agneten daghe starf de edele vrome Hinric, de here van Mekelenborch, - - Twe sone he let iung van iaren, den satte he vormundere, sine riddere, de


41) Vasallen.
41) Vasallen.
42) Federn.
41) Vasallen.
43) Fürst Johann war jedoch noch im J. 1339 unmündig; nach Rudloff II., S. 315 ward er im J. 1344 volljahrig und die Landestheilung geschah im J. 1352.
44) hochtyd=feierliches Fest.
45) bratlach, althochdeutsch: brutlouft=Hochzeit.
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he wol belovede, unde darto de ratmanne van Rostock vnde van der Wismer; de vorstunden de kindere unde dat lant mit groten eren bet an de tyd, dat de oldeste, iunghere albert, nam des koninghes suster van Sweden".

Die letzte bisher bekannt gewordene Urkunde, welche die Vormundschaft ausstellte, ist vom 6. Februar 1336 datirt. Ueber die Vermählung giebt nun Detmar eine sehr ins Einzelne gehende, höchst anziehende Schilderung. Nach dieser sandte der König Magnus von Schweden im J. 1336 nach Ostern (in diesem Jahre am 31. März) seine Schwester Euphemia nach Rostock zur Vermählung mit dem Fürsten Albrecht. Die Hochzeit, bei welcher Albrecht vom Herzoge Erich von Sachsen zum Ritter geschlagen ward, ging hier mit großen Festlichkeiten vor sich.

Am Johannistage 1336 fuhr das junge fürstliche Ehepaar mit großem Geleite nach Schweden. Noch am Tage vorher erließ der Fürst zu Warnemünde der Stadt Rostock, in Betracht der vielen ihm erzeigten Gefälligkeiten und des großen Dienstes, die von der Stadt auf nächsten Michaelis zu zahlende Grundsteuer (Orbör) 46 ). Auf der See ward das junge Paar von Gesandten der Stadt Lübeck empfangen, welche es nach Kalmar geleiteten, eine zarte Aufmerksamkeit der mächtigen Hansestadt und der Herrin der Ostsee, welche aber zugleich beweiset, wie früh bei guten Aussichten sich die Stadt um die Gunst des edlen jungen Fürsten bewarb. Vor Kalmar zur See ward das junge Ehepaar von der königlichen Mutter empfangen. Von Kalmar fuhr die Gesellschaft nach Stockholm, wo zur Krönung des schwedischen Königspaares ein Fest gefeiert ward, so glänzend, wie je eines. Darauf trat Albrecht mit seiner Gemahlin die Rückreise nach Meklenburg an, auf welcher sie zur See viel Ungemach erlitten. Nach Detmar kamen sie erst am Michaelistage wieder in Meklenburg an. Dies ist offenbar ein Fehler, da er selbst hinterher sagt, daß die lübecker Gesandten später als er, bis zu Unserer Frauen Tage der Ehren, d. i. Assumptio Mariae (15. August), zu Stockholm geblieben seien, wo ihnen der König von Schweden große Privilegien ertheilt habe 47 ). Zum bessern Verständniß folgt hier die anziehende Stelle aus Detmars Chronik:


46) Vgl. Urk. Nr. XV.
47) Nach Lappenberg Gesch. der Hansa II., S. 847, wurden am 19. August 1386 diese Privilegien ausgefertigt.
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1336.

"In dem iare christi M. CCC. XXX. VI. na paschen do sande de koningh magnus van sweden unde van norweghen sine suster euphemian to rostock alberte, dem heren van mekelenborch; de nam se, unde hadde dar vele heren to der hochtid. Dar wart he riddere van hertoghen erik van sassen.
Darna des neghesten daghes sunte ioannis to middensomere do vor de here van mekelenborch mit siner brut uter wernowe weder to sweden. He hadde mit eme sines omes sone, hertoghen rodolves van sassen, unde hinrike, greven gherdes sone van holsten, unde vele riddere unde knechte. Do se quemen in de see, do weren dar boden van lubeke, de voren ene bette an den kalmersund. Dar quam do des koninghes moder mit eren schepen unde untfeng eren swagher unde ere dochter unde de heren al mit groter vroude, unde voren tosamene mit schalle allerleye speles bet to kalmeren. Dar weren se ghuhden hoghen vif daghe. Darna do voren se to deme stocholmen; dar let de koning schone toreden unde quam dar mit den hoghesten heren unde vruwen des rikes; dar wart he riddere van sinem swagher van mekelenborch. Des anderen daghes quam de koning mit der koninginnen blanken, de eme des iares darvore was ute vlanderen bracht, des greven dochter van ame, to der kerken. Dor was dar komen de vrome biscop ghiselbert van darbathe umme werf sines stichtes; den ereden dar de biscop van vpsale unde andere biscope des rikes, dat he sang de misse unde wyede unde kronede den koning unde de koninghinnen. Na der mysse wart in des koninghes sale, den he dar hadde laten buet lang unde wit, vele hovendes over der tafelen. Na des wart dar danz unde zdustes vele. Dar randen hertogen rodolves sone unde greven gherdes sone unde dar ute den lande unde ute manighen anderen landen manich dure man, unde breken spere al ane tal. Do dat hadde waret dre daghe, do vor de koning van dennen korte tyd, unde quam dar weder. De van mekelenborch mit den anderen heren vor do weder to der see, unde leghen lange borelos. To lesten verstak se de wint, dat se quemen to gotlande; dar wart en hulpen mit spisen unde mit anderen dinghen, dat se vort

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quemen to lande bi sunte michelis daghe, beide mit arbeide unde mit unghemake.
De boden van lubeke bleven to deme stocholme bet to unser vrowen daghe der eren, unde worven bi deme koninghe grote vriheit in sweden unde in deme lande to schonen eweliken to brukende; darup gaf he der stad unde den borgharen to lubeke sine hantvestunghe beseghelet. In der tyd hadden de van lubeke ere boden bi deme koninghe to stocholme".

Nach einer Quittung 48 ) des Fürsten Albrecht, welche er den Rathmännern der Stadt Rostock ausstellte über 60 1/2 Mark rostocker Pfennige, welche sie ihm nach seiner Heimkehr von Schweden zur Bestreitung nothwendiger Bedürfnisse zu Warnemünde und Rostock vorgeschossen hatten, da er wahrscheinlich nach den langen Seeleiden mit dem großen Gefolge von allen Mitteln entblößt seine Heimath betrat.

"pro necessariis, Warnemunde et Rozstock, cum de reysa Swecie veniebamus, consumptis",

wie die Urkunde sagt, war er am 30. August 1336 wieder in Rostock; die Urkunde ist nämlich datirt: MCCCXXX sexto, in crastino decollacionis b. Johannis Bapt. Dies ist die erste bekannte Urkunde, welche von dem Fürsten nach seiner Heimkehr aus Schweden vorhanden ist. Sie ist freilich so abgefaßt, daß es den Anschein hat, der Fürst sei erst vor kurzem vom Schiffe gestiegen; sie ist ohne Zeugen und mit dem Secretsiegel Albrechts ausgestellt. Dennoch finden sich Nachrichten, daß er früher wieder in Meklenburg war.

In dem Kloster Doberan waren zwischen den Mönchen aus den sächsischen und den wendischen Ländern die heftigsten Streitigkeiten 49 ) ausgebrochen (man vgl. weiter unten); die Erbitterung ging so weit, daß sogar Giftmischereien und Zaubermittel versucht wurden, um gehässige Personen aus dem Wege zu räumen, und unter diesen auch den jungen Fürsten Albrecht, dessen strenges Eingreifen man wohl mit Recht fürchten mochte. Albrecht war damals zu Rostock und war bald nach seiner Vermählung eifrig bemühet, die Streitigkeiten im Kloster zu schlichten. Er hielt sich deshalb auf dem doberaner Klosterhofe Satow, ungefähr 2 Meilen südlich von Doberan, auf. Hier ward in den ersten Tagen des Monats Mai sein junger Schildknappe Wedekin von Plate durch einen Laienbruder vergiftet


48) Gedruckt in rostocker wöchentl. Nachr. 1763. S. 177. Vgl. Urk. Nr. XVI.
49) Vgl. die Klage=Artikel Nr. XXXII.
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und darauf am 9. Mai 1336 zu Doberan begraben. Albrecht mochte eine solche Unthat noch nicht ahnen, obgleich der Jüngling gleich ausgesagt hatte, er sei vergiftet worden. Gleich nach, seiner Rückkehr erfuhr jedoch Albrecht, daß derselbe Laienbruder mit einigen Andern ein Weib zu Hohenfelde bei Doberan zu Verfertigung eines Zaubermittels, eines Wachsmännchens, verführt hatten, um ihn durch Anwendung desselben aus dem Wege zu räumen. Da machte Albrecht sich sogleich am 20. Julii 1336 nach Hohenfelde auf, zog das Weib gefänglich ein, brachte es zu einem freiwilligen und offenen Geständnisse, zog mit demselben nach Cröpelin, hielt dort selbst Gericht am 21 Julii und ließ an demselben Tage nach Urtheil und Recht das Weib als Hexe verbrennen 50 ).

Nach diesen Vorgängen war der Fürst Albrecht also schon am Ende des Monats Julii 1336 wieder in Meklenburg.

Daraus schloß der Fürst Albrecht, als "her" von Meklenburg, am 22. October zu Misdorf das erste Bündniß mit den Herren von Werle; an der darüber ausgestellten Urkunde fehlt leider das Siegel. - Am 6. Februar 1336 ist die letzte bekannte Urkunde mit dem Vormundschaftssiegel ausgestellt; gleich nach Ostern 1336 vermählte Albrecht sich zu Rostock und ward Ritter; Johannis 1336 reiste er mit seiner Gemahlin nach Schweden, wo er selbst schon den König von Schweden zum Ritter schlug; nachdem er vor dem 20 Julii 1336 wieder zu Rostock angekommen war, errichtete er, vorzüglich gegen aufrührerische Vasallen, am 22. October 1336 zu Hohen=Misdorff ein Schutzbündniß mit den Herren von Werle; mit dem Anfange des Jahres 1337 erklärte er sich selbst wiederholt für volljährig.

Nach allen beigebrachten Beweisen steht es jetzt wohl kaum mehr zu bezweifeln, daß unser Albrecht mit seiner Vermählung Ostern 1336 volljährig ward, wenn wir auch erst vom Anfange des Jahres 1337 und in, dem Siegel der oben erwähnten dobbertiner Urkunde vom 8. Decbr. 1336 urkundliche Erklärungen darüber haben; der Zeitraum von Ostern 1336 bis Neujahr 1337 ging mit Vermählungs=Feierlichkeiten und Reisen, mit Bündnißschließen und Anstalten gegen die aufsätzigen Vasallen und mit den schwierigen Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Regierung hin.


50) Vgl. die Klage=Artikel Nr. XXXII. Art, XXX - LI. Diesc ausführliche und interessante Darstellung ist die älteste Nachricht von einem Hexen=Processe.
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In dem Schutz= und Trutzbündnisse mit der Stadt Wismar vom 11. Junii 1337 erklärt Albrecht, daß seine Vasallen, und unter diesen vorzüglich die von Plessen darnach getrachtet hätten, ihn zu verderben. In dieser Beziehung ist die oben erwähnte dobbertiner Urkunde vom 8. December 1336 merkwürdig. Diese Urkunde 51 ) ist vom Fürsten Albrecht zu Wismar, also noch in der Residenz der Vormundschaft ausgestellt, jedoch schon mit Albrechts neuem, großem Siegel, welches das Secretsiegel als Rücksiegel trägt, besiegelt; von der Minderjährigkeit des Fürsten und, von seiner Vormundschaft ist aber durchaus nicht die Rede, dagegen sind als Zeugen nur aufgeführt Heinrich von Plessen und Johann von Plessen, welche beide zu den Vormündern gehört hatten. Da weiter keine Zeugen genannt sind, so läßt sich schließen, daß die übrigen Vormundschaftsräthe schon auseinander gegangen waren, diese beiden jedoch nicht weichen wollten, diese also wohl die von Plessen waren, die den Fürsten zu verderben trachteten, da sie dem Fürsten keine Erwähnung seiner Verhältnisse in der Urkunde gestatteten, welches doch seit dem Anfange des J. 1337 so häufig vorkommt.

Eben so wichtig ist gewiß eine Urkunde vom 9. December 1336 im pommerschen Archive 52 ), in welcher

"Johann von Plesse und Johann Moltke, Ritter, bekennen, daß sie Namens Herzogs (?) Alberti zu Mecklenburg zur Wiedereinlösung des Landes Barth - - vom Kloster Neuenkamp 1700 Mark sundischer Pfennige erhalten haben".

Nach dieser Inhaltsanzeige scheinen ebenfalls noch einzelne Vasallen, unter denen sich wieder Johann von Plessen befindet, die Geschäftsführung im Lande fortgesetzt zu haben.

Nach diesen Erläuterungen gewinnt die Geschichte dieser Zeit eine ganz andere Gestalt, indem sich die Veranstaltungen der Vormundschaft klar von den Mitteln scheiden, welche der Fürst Albrecht nach erlangter Volljährigkeit ergriff, so wie anderer Seits die Bemühungen des Grafen Heinrich IV. von Schwerin zwischen beiden Parteien klar hervortreten.


51) Gedruckt ist diese Urkunde in Schröder Pap. Mekl. I., S. 1171; das wohl erhaltene Original liegt im Archive des Klosters Dobbertin.
52) Nach Oelrichs pommerschem Urkunden=Verzeichniß.
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Es kann hier nicht die Absicht sein, die ganze Geschichte der vielfachen, verwickelten Verhandlungen aus dem Zeitraume von 1329 bis 1338 zu schreiben. Es möge hier nur das, berührt werden, was das höchste Ziel des Fürsten Albrecht war: Ruhe und Friede im Lande und lebendiger Verkehr im Innern und nach außen. Dieses Streben läßt sich vorzüglich aus den Landfrieden erkennen, welche in damaliger Zeit geschlossen wurden.

Schon an einem andern Orte 53 ) habe ich auf die große Wichtigkeit der früher oft vernachlässigten Landfrieden hingedeutet und die Wichtigkeit und den Zusammenhang derselben im nördlichen Deutschland darzulegen versucht.

Die Landfrieden im nordöstlichen Deutschland waren keinesweges gewöhnliche Polizei=Maßregeln, sondern die Urkunden der Völkerbündnisse und Fürsten=Congresse im heutigen Sinne des Wortes; die Landfrieden des nordöstlichen Deutschlands zeichnen sich vor allen andern vorzüglich dadurch aus, daß sie, ohne Bezugnahme auf den Kaiser und das Reich, aus selbstständiger Macht der Fürsten abgeschlossen und, ohne Einsetzung von Landfriedensrichtern, durch die selbstständige Kraft der abschließenden Parteien aufrecht erhalten werden. Ich habe ferner in der oben angeführten Schrift, auf welche ich hier verweisen muß, näher darzulegen versucht, daß es vorzüglich unser Albrecht war, welcher in der Mitte des 14. Jahrhunderts die Landfrieden groß, dauernd und wirksam schuf, und vorzüglich Landfriedensstifter genannt werden kann. Was mir damals noch dunkel erschien, wird durch die nachfolgenden Untersuchungen eine viel größere Bedeutsamkeit erhalten.

Die vorzüglichste Sorge der Vormundschaft in den ersten Jahren ihrer Wirksamkeit war, mit den benachbarten Fürsten Landfrieden, d. h. Bündnisse zu schließen, um sich von außen her und gegen aussätzige Unterthanen zu sichern. Schon am 5. Junii 1329 schlossen zu Dutzow die Vormundschaft und der Graf Heinrich IV. von Schwerin einen vierjährigen Landfrieden mit den Herzogen Erich und Albrecht von Sachsen=Lauenburg 54 ). Nachdem die Lehns= und Pfand=Verhältnisse mit der Mark Brandenburg geregelt waren 55 ), schloß die Vormundschaft mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg am 24. Sept. 1329 auf der Görni=


53) "Herzog Albrecht von Meklenburg und die Norddeutschen Landfrieden von Lisch", Berlin und Schwerin, 1835.
54) Vgl. Urk. Nr. III.
55) Vgl. Rudloff II., S. 269.
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chen Brücke einen zehnjährigen Landfrieden 56 ), in welchen auch die eben berührten Lehns= und Pfand=Verhältnisse aufgenommen wurden; es war dieser Vertrag ein schließliches Bündniß, durch welches allen Irrungen ein Ende gemacht werden sollte. In demselben ward für streitige Fälle auf die Grafen Günther von Lindow und Heinrich von Schwerin compromittirt.

Bald darauf ward die Angelegenheit beseitigt, welche der Vormundschaft die wichtigste sein mußte, nämlich der Anspruch der Herren von Werle an die Führung der Vormundschaft; am 20. Mai 1330 ward zwischen den Herren Johann und Henning von Werle und den Vormundschaftsräthen in dem Dorfe Schwisow ein Bündniß 57 ) geschlossen, in welchem den Herren von Werle für die Entsagung der vormundschaftlichen Regierung 3000 kölnische Mark Silbers verheißen und eine gegenseitige Eventual=Succession zwischen den Häusern Werle und Meklenburg bestimmt und ein Landfriede verabredet ward. Nachdem hierauf der Fürst Johann von Werle mit dem Herzoge Otto von Pommern zu Wollin am 13. December 1330 58 ) und mit dem Herzoge Barnim von Pommern zu Demmin am 11. April 1331 ein Landfriedensbündniß 59 ) geschlossen hatte, vereinigte sich die Vormundschaft der Fürsten Albrecht und Johann mit diesem letztern Fürsten am 15. Julii 1331 zu einer gleichen Verbindung 60 ); von den etwanigen Feinden ward wiederum der Graf Heinrich von Schwerin ausgenommen.

Bei allen diesen Bündnissen und den daraus entstehenden Streitigkeiten übernimmt der Graf Heinrich von Schwerin die Rolle der Obhut über die meklenburgischen Lande und die Vormundschaft. Schon bei dem Verkaufe des fürstlichen Hofes in Wismar an die Stadt am 18. März 1329 besiegelte der Graf die Verkaufsurkunde neben dem Fürsten Albrecht 61 ), in dem brandenburgischen Landfrieden vom 24. Sept. 1329 ward sein und des Grafen von Lindow Schiedsspruch für mögliche Streitfälle im voraus anerkannt und in dem pommerschen Landfrieden vom 15. Julii 1331 wird er von den etwanigen Feinden der Verbündeten ausgenommen. Ja, am 17. Julii


56) Vgl. Urk. Nr. IV.
57) Vgl. Urk. Nr. VII.
58) Vgl. Oelrichs Urk. Verz..
59) Vgl. Urk. Nr. VIII.
60) Vgl. Urk. Nr. IX, Unter den Vasallen (leven man, nicht lenenman bei v. Medem in Höfer's Ausw.), welche diesen Landfrieden mitschließen, stehen die, zu diesem Geschäfte abgeordneten Vormünder voran und sind klar von den nachstehenden werleschen Vasallen gesondert.
61) Vgl., Urk. Nr. 11.
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1331 schließt er selbst auf der Fähre (bei Schwerin?) mit dem Herzoge Barnim von Pommern ein Bündniß 62 ) gegen alle dessen Feinde, von denen die jungen Herren von Meklenburg ausgenommen werden.

Einige Jahre bestanden freilich die friedlichen Verhältnisse. Aber Schon im J. 1334 waren sie mit Brandenburg getrübt; der Graf Heinrich von Schwerin glich die Uneinigkeit zwischen Brandenburg und Meklenburg jedoch dadurch aus, daß er, auf den die Entscheidung gestellt war, am 15. August 1334 ein compromissarisches Schiedsgericht zur Beilegung der Irrungen einsetzte 63 ). Da dieser Weg nicht zum Ziele geführt zu haben scheint, so ordnete er am 18. Nov. 1334 ein zweites Compromiß=Gericht an 64 ).

Hierauf gingen die Friedensverhandlungen hin und her, ohne daß etwas besonders Wichtiges erreicht zu sein scheint. Am 28. Junii 1333 hatten bereits die Herzoge Otto und Barnim mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg zu Lippehn einen Landfrieden auf drei Jahre geschlossen 65 ), von dessen Feinden die Herren von Werle ausgenommen wurden, und am 17. Nov. 1333 kam ein Hülfsbündniß zwischen dem Markgrafen und dem Herzoge Otto von Braunschweig=Lüneburg zu Stande 66 ) gegen alle, mit Ausnahme des Reichs, des Herzogs Otto von Braunschweig und des Herrn Johann von Werle.

Die meklenburgische Vormundschaft tritt in den politischen Verhältnissen zu den Nachbarländern mehr in den Hintergrund. Dagegen scheint sich Alles mehr um den Markgrafen Ludwig von Brandenburg zu drängen, dessen Geschichte im J. 1334 reich an Landfrieden ist. Am 27. Mai d. J. schlichtete Graf Heinrich von Schwerin die Landfriedensirrungen zwischen dem Markgrafen und dem Herrn Johann von Werle 67 ); der Markgraf schloß hierauf Landfriedensbündnisse: am 18. Nov. zu Templin mit dem Grafen Heinrich zu Schwerin 68 ) und dem Bischofe von Camin 69 ), am 23. Nov. zu Templin mit den Herren Johann und Henning von Werle 70 ) und am 3. Dec. zu Schwedt mit den Fürsten von Pommern 71 ),


62) Vgl. Urk. Nr. X.
63) Vgl. Gercken Cod. Dpl. Br. I., p. 255.
64) Vgl. Gercken a. a. O., p. 149.
65) Vgl. Gercken a. a. O., p. 166.
66) Vgl. Gercken a. a. O., p. 178.
67) Vgl. Gercken a. a. O., p. 251.
68) Vgl. Gercken a. a. O., p. 148.
69) Vgl. Gercken a. a. O., p. 152.
70) Vgl. Gercken a. a. O., p. 145 u. 146.
71) Vgl. Gercken a. a. O., p. 150.
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Alle diese Bündnisse aus dieser Zeit im nordöstlichen Deutschland, die sich weiter hin noch mehrfach verzweigen, verrathen einen Mangel an Festigkeit und zeigen nichts als ein Umhertappen und Irren nach Kraft und Ruhe, während das Land Meklenburg sich selbst überlassen blieb und mehr und mehr dem wachsenden Hochmuth der des Oberhauptes entbehrenden Vasallen unterlag. Ein Glück noch war es, daß der durch Ansehn und Bündnisse gestützte Graf Heinrich einigen Einfluß von seiner nahen Veste Schwerin aus die Vormundschaft zu Wismar üben mochte.

Es fehlt bis jetzt leider fast ganz an Nachrichten über die Handlungsweise der Vormünder, wenn sie nicht etwa bekannte Landes= und Privat=Angelegenheiten betrafen, welche auf die gewöhnliche Weise abgemacht wurden. Arg müssen sie es aber getrieben haben, da am 3. August 1333 der Graf Heinrich von Schwerin mit den Herzogen Erich und Albrecht von Sachsen=Lauenburg den Dutzower Landfrieden nach Ablauf desselben zu Lauenburg in der Art erneuerte 72 ), daß die Herzoge sich zu einer mächtigen Folge in die Länder Schwerin, Wittenburg, Boizenburg, Grevesmühlen, Gadebusch und Sternberg verpflichteten, - in Länder, in welchen nur Vasallen gefährlich sein konnten und welche wohl der Tummelplatz der Vormünder waren, wie auch einzelne Stellen der Urkunde anzudeuten scheinen.

Ein besonderer Fall ist aber dennoch aufzuführen. Einer der ältern Vormünder war Bolte Hasenkop, welcher zu der Zeit die Güter Sievertshagen und Köchelstorf bei Rehna inne hatte und dessen Nachkommen noch bis ins 15. Jahrhundert auch aus Rüting, Pokrent, Frauenmark und Eixen, alle in der Nähe von Gadebusch, saßen. Dieser war mit seinen Söhnen Ludolph und Bolte so kühn gewesen, vor dem fürstlichen Hause zu Gadebusch, aus fürstlichem Gebiete, ein Haus, wie einen Zwinger, aufzuführen. Schon in dem lauenburger Bündnisse vom 3. August 1333 73 ) hatte der Graf Heinrich von Schwerin bedungen, daß im Falle die lauenburgischen Herzoge Vesten, namentlich Bolte Hasenkops Veste, gewinnen würden, sie dieselbe ohne seine Zustimmung nicht aus den Händen lassen oder abbrechen lassen sollten. Bolte Hasenkop blieb aber noch einige Jahre im Besitze seiner Gewalt, bis er mit seinen Söhnen am 31. Mai 1335 versprach, das Gebäude vor dem Schlosse Gadebusch abzubrechen


72) Vgl. Urk., Nr. XII.
73) Vgl. Urk. Nr. XII.
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oder es dem Fürsten Albrecht von Meklenburg gegen die taxirte Summe des Werthes abzutreten 74 ). Dies geschah wohl auf Andringen seiner Mitvormünder, da damals noch die Vormundschaft bestand. Ungefähr von dieser Zeit an verschwindet Bolte Hafenkop aus der Reihe der Vormünder; er oder sein jüngerer Sohn gleiches Namens erscheinen jedoch einige Zeit nach dem Regierungsantritte des Fürsten Albrecht wieder in Seinem Gefolge.

So viel zur Erkenntniß des Waltens der meklenburgischen Vormundschaft. In Berücksichtigung dessen wird sich die Geschichte des Regierungsantrittes des Fürsten Albrecht ganz anders gestalten, indem sich von jetzt an jede seiner eigenen Handlungen nachweisen lässt.

Nach Ostern (31. März) 1336, vielleicht an der größten hôchzit (Fest) des Mittelalters, nämlich Pfingsten (19. Mai), oder nach Dalin am Feste des schwedischen Heiligen Erich (18 Mai) 75 ) wird die Vermählung des Fürsten Albrecht mit der Euphemia in der Stadt Rostock mit großer Feierlichkeit vollzogen. Am Johannistage fuhr das junge Ehepaar unter dem Geleite der Lübecker in das Heimathland der Braut, um die Krönung ihres königlichen Bruders zu Stockholm zu feiern. Am Ende des Monats Julii 1336 langte er mit seiner Gemahlin wieder in Rostock an und beschäftigte sich ernsthaft damit, sein Land von den drückenden Leiden zu befreien. Seiner Geldnoth steuerten die Rostocker nach einer Quittung, die er ihnen darüber am 30. August 1336 ausstellte 76 ); diese Urkunde ist ohne alle Zeugen ausgefertigt: vielleicht riß er sich von allen Banden los, die ihn außer seiner Gattin und seinem Vaterlande fesselten.

Er begann seine Laufbahn gewissermaßen von neuem und schloß neue, festere Verbindungen. Zuerst schloß er mit den Fürsten Johann und Henning von Werle, seinen nächsten Freunden, am 22. October 1336 in den Bergen bei Misdorf (in der Nähe von Schwan) ein Landfriedensbündniß, welches, in einem mehr als gewöhnlichen Tone, ein kräftiges Verfahren gegen raubende und mordende, gewaltthätige und aufsätzige Vasallen anordnet. Zu gleicher Zeit ordnete er andere Verhältnisse im nordöstlichen Meklenburg. So verlieh er am 27. Oct. 1336 dem Kloster Ribnitz einige Güter und bestätigte dessen Privilegien und Grenzen, wobei noch Johann, Heinrich,


74) Vgl. Urk. Nr. XIV.
75) Vielleicht irrt Dalin nur in dem Jahre, da er 1335 angibt.
76) Vgl. Urk. Nr. XVI. Diese Urkunde ist die erste bekannte, welche er als Selbstherrscher ausgestellt hat.
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Helmhold und Conrad von Plessen, Heinrich von Barnekow, Johann Moltke und Johann Ummereyse Zeugen waren, und übertrug dem Johann von Plessen die Regulirung der Grenzen in der ribnitzer Heide zwischen der Stadt und dem Kloster bei dem Dorfe Müritz, in welchem Johann von Plessen und sein Bruder Heinrich Güter besaßen.

Bis zum Ende des Jahres 1336 scheint Albrecht mit Vorbereitungen in der Stadt Rostock sich beschäftigt zu haben. Die Vormundschaft verharrte dagegen widerspenstig zu Wismar. Am 8. December 1336 stellt der Fürst zu Wismar dem Kloster Dobbertin noch die oft erwähnte Verleihungsurkunde aus 77 ), welche, im Gegensatze zu den Urkunden aus dem Anfange des Jahres 1337, von der Volljährigkeit und dem neuen Siegel des Fürsten gar nicht redet, und von nur zwei Zeugen, den ehemaligen Vormündern Heinrich und Johann von Plessen, bekräftigt wird. Und am 9. December 1336 quittiren Johann von Plessen und Johann Moltke Namens des Fürsten Albrecht das Kloster Neuenkamp über 1700 Mark zur Einlösung des Landes Barth 78 ). Allem Anscheine nach sind diese Urkunden von diesen Rittern noch in Anmaßung ihrer ehemaligen Vormundschaft dergestalt, ausgestellt, daß sie den jungen Fürsten in Wismar zur Anerkennung und Besiegelung nöthigten.

Da aber führte der Fürst selbst sein neues Siegel, - ein Siegel war zu der Zeit das einzige Zeichen der Gültigkeit, - und erklärte unter demselben mit dem Anfange des Jahres 1337, daß er Herr und Mann geworden sei. Alsbald erhob sich im ganzen alten Lande Meklenburg die Empörung der Vasallen gegen ihn und unter einander, den jungen fürstlichen Mann verachtend, den sie verderben wollten. Er aber nahm Rath und Hülfe von der Stadt Rostock und seinen Freunden von Werle, ließ Hülfe aus dem treu gebliebenen Lande Stargard kommen, zwang die Vasallen, brach ihre Burgen und brachte in kurzer Zeit den Frieden über das ganze Land, - eine That, ewig der Bewunderung werth. Trefflich redet hierüber die lübecker Chronik Detmars also:

1337.

"In der tyd, do albert de here van mekelenborch worden was mundich unde sine stede rostok unde wismer let buten sineme rade, do beghunden sine man in deme lande mekelenborch unde tuschen sic to rovende


77) Gedruckt in Schröder Pap. Mekl., I. p. 1171.
78) Nach Oelrichs Pommerschem Urk. Verz.
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unde to bernende. Se vruchteden clene eren iughen, heren. Do he dat sach, he nam raet und helpe van vronden, de em wol ere ghunden, unde let eme volk komen ute sineme lande to stargharden; darmede dwang he sine man, de schuldich weren. He let vele erer vestene breken unde bernen, unde makede enen ghuden vrede over al dat land. Der ghelike dede oc barnym, de hertoghe van stetyn, bi sinen mannen, de eme to der tyd oc weren vil wederstrevich. Des iares dar bevoren dede de here van wenden oc der gheljk bi sinen mannen".

Dies bestätigen denn auch die Urkunden: daß er das Land beruhigt habe durch einen Feldzug, auf welchem er seine aufrührerischen und uneinigen Vasallen bezähmt habe:

"in reysa, qua iuxta affinium nostrorum suasiones et consilia nostros vasallos inter se bellantes compescere et componere nitebanur".

Bereits am 23. März 1337 hatte er das Werk vollbracht, indem er damals schon zu Wismar war 79 ), und an dem großen mittelalterlichen Feste, dem Pfingstfeste, desselben Jahres 1337 hielt er, in Begleitung des Grafen Günther von Lindow und seiner zuverlässigen Anhänger aus dem meklenburgischen Ritterstande, triumphirend Hof in der vormundschaftlichen Residenz Wismar, der Residenzstadt seiner Väter, und belohnte die Getreuen, wie er die Abtrünnigen ernst gestraft hatte.

Vor allen Dingen wählte er sich zuverlässige Männer zu seiner Umgebung. An der Spitze stand der Ritter Otto von Dewitz, der späterhin zum Grafen von Fürstenberg erhoben ward; dann kamen der Ritter Nicolaus von Helpede und sein ehemaliger muthmaßlicher Erzieher, sein Capellan Willekin von Helpede, die Ritter Henning und Bode und der Knappe Zabel von Helpede, ferner der ehemalige Knappe, spätere Ritter Johann Moltke. (Otto von Dewitz, Nicolaus von Helpede und Johann Moltke hatten zur Vormundschaft gehört.) Auch Bolte Hasenkop näherte sich dem Fürsten wieder. Außer diesen erscheinen in seiner Umgebung in den ersten Jahren seiner Selbstregierung noch in seinem Gefolge: Albrecht von Warborch und Lippold Beer, auch Victor von Oertzen. Die meisten seiner ersten Vertrauten waren aus stargardischen Geschlechtern. Z u seinem ("geliebten") Protonotarius


79) Nach der Urk. in Schröder Pap. Mekl. I., 1187.
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erwählte er den rostocker Berthold Rode, der schon im Jahre 1339 als Canzler auftritt 80 ).

Aber vor allen Dingen bedachte er seine geliebte Stadt Rostock. Am Pfingstfeste verhieß er zu Wismar, nach gewonnenem Siege, der Stadt Rostock treuen und kräftigen Beistand in jeglicher Noth und Gefahr, namentlich in derjenigen, welche ihr aus dem treuen Beistande auf der Heerfahrt erwachsen könnte 81 ), und verlieh ihr in voller Anerkennung ihrer Verdienste um ihn zum vollen Eigenthum das Patronatrecht über die Schulen an der St. Marienkirche ihrer Stadt 82 ); seinem geliebten Capellan Willekin von Helpede hatte er zuvor das Pfarramt an der Marienkirche zu Rostock verliehen und der Stadt in demselben sicher einen guten Scholarchen gegeben 83 ). Auch die Stadt Wismar erhielt mancherlei Benadigungen.

Die Stadt Rostock war es jedoch vorzüglich, welcher der Fürst sich ganz hingab. Mit Wismar gestaltete sich das Verhältniß zu ihm erst später freundlicher. Albrecht hielt zwar nach Beruhigung seines Landes seinen Einzug in Wismar und begnadigte sogar die Stadt; sicher geschah dies aber nur, theils um die Vormundschaft in ihrem Sitze auszuheben und sich, den Sieger, der Stadt zu zeigen, welche früher den Fürsten nicht besonders hold gewesen war und in den jüngst vergangenen Zeiten wohl sehr unter dem Einflusse der Vormundschaft gestanden hatte, theils um die Stadt für die Zukunft zu gewinnen. - Die "Verhältnisse Wismars zu seinen Herren waren schon seit längerer Zeit sehr gespannt gewesen, besonders seit der Fürst Johann I. durch Erbauung einer Burg (1256)" die Stadt zur eigentlichen Residenz der Herren von Meklenburg erhoben hatte; die Wismaraner "litten aber den Habicht ungerne so nahe auf dem Hecke" und nahmen gerne jede Gelegenheit zu ernstlichen "Neckereien" wahr, bis es endlich zum offenen Bruche kam, welcher zur Folge hatte, daß Heinrich der Pilger, Albrechts


80) Vgl. Rudloff II., S. 369 u. 370 und Not. z. Berthold Rode war bis 1337 Pfarrherr zu St. Peter in Rostock. Am 8. Dec. 1329 war Johannes Rode Rathmann und Heinrich Rode in den Jahren 1330 u. 1337 Rathwann unb noch im J. 1355 Burgemeister zu Rostock.
81) Vgl. Urk. Nr. XXII. Nach der gütigen Mittheilung des Hrn. Dr. Zastronw zu Rostock ist diese Urkunde mit dem neuen großen Siegel Albrechts besiegelt.
82) Vgl. Urk. Nr. XXIII.
83) In einer ungedruckten Urkunde vom 1. Mai 1337 kommt er schon als: rector ecclesie beate virginis in Rostok vor.
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Großvater, freilich gegen eine Geldentschädigung, aber doch immer nothgedrungen, sich zur Schleifung des fürstlichen Schlosses, welches außerhalb der Stadt auf dem Weberkampe gelegen war, und zur Verlegung der Residenz innerhalb der Ringmauern der Stadt verstand (1300). Aber auch diese Residenz verschlossen die Bürger dem Vater Albrechts, Heinrich dem Löwen, als dieser dort die Hochzeit seiner Tochter Mechthild mit dem Herzoge Otto von Lüneburg ausrichten wollte (1310). Und selbst diesen Hof verkauften die Vormünder (1329) an die Stadt und diese gestattete den Fürsten fortan nur den Besitz eines, zu Stadtrecht in der Stadt liegenden Hauses 84 ). - Eine solche Demüthigung konnte Albrecht aber nicht ertragen und er gedachte im bittern Unmuth der Kränkungen, die seinen Vorfahren und ihm selbst zur Zeit der Vormundschaft von der Stadt verursacht waren: nachdem er sich der Stadt gezeigt hatte, verlieh er ihr einige Begünstigungen und wandte sich dann wieder von ihr. Nachdem er schon am 23. März 1337 der Stadt die Versicherung 85 ) ertheilt hatte, daß nicht mehr als zwei Judenfamilien in derselben wohnen sollten, und in Folge dieser Versicherung der Jude Daniel (?) das Bürgerrecht in Wismar am 1. Mai d. J. gewonnen hatte 86 ), schloß er mit der Stadt am 11. Junii 1337 (also drei Tage später, als Rostock Begnadigungen erhielt) ein Schutz= und Trutzbündniß 87 ) gegen die aufrührerischen Vasallen, namentlich gegen die von Plessen, und bestätigte derselben alle ihre Urkunden, Gerechtsame und Freiheiten.

Weiter ging Albrecht jedoch nicht. Ihn beherrschte noch immer Unmuth gegen die Stadt Wismar; ja sein Unmuth stieg zum Zorn, als der Jude Daniel, der so eben wismarscher Bürger geworden war, einem rostocker Juden, der im Geleite des Fürsten reiste, Arme und Beine zerschlagen hatte. Der Zwiespalt zwischen dem Landesherrn und der vermögenden Stadt konnte aber keine gute Früchte tragen; deshalb nahm


84) Ueber alle diese Verhältnisse vgl. Schröter Beiträge zur meklenburaischen Geschichtskunde, S. 1 u. 2 u. Not. 5, S. 11 u. 12 u. Not. 36 u. 37, und S. XXIII. Verbess.; Rudloff II., S. 98, flgd. und S 208 flgd.; v. Lützow II., S. 93 - 95 u. 172.; Jahrb. V., S. 1, flg. Vgl. Urk. Nr. I. u. II.
85) Die Urkunde ist gedruckt in Schröder Pap. Mekl. I., S. 1187.
86) Die Urk. Vgl. in Schröder P. M. I., S. 1191.
87) Vgl. Urk. Nr. XXIV. Diese höchst interessante Urkunde besaß Rudloff, nach seiner Mekl. Gesch. II., S. 281, Not. r, in Abschrift. Die älteren Urkunden der Stadt Wismar sind bekanntlich im J. 1350 verbrannt, jedoch im J. 1351 wieder in Abschriften gesammelt und in ein sogenanntes Prvilegienbuch unter fürstlicher Auctorität zusammen getragen. Aus diessem Privilegienbuche hat der Herr Dr. Burmeister die Urkunde, welche sonst nirgends zu finden war, in Abschrift mitgetheilt.
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der Kurfürst Rudolph von Sachsen, unsers Fürsten Albrecht Mutterbruder, die Gelegenheit wahr und versöhnte am 2. Nov. 1339 zu Rostock, unter Beistand des Raths der Stadt Rostock, beide Parteien, und Albrecht versprach, allen Unwillen gegen die Stadt Wismar zu vergessen und ihr gnädiger und lieber Horr und Schützer zu sein, wie die Bürger von Wismar ihm treue Mannen sein wollten. Dieser Vertrag ward am 4. Dec. D. J. vor dem Kurfürsten Rudolph in Gegenwart des Fürsten Albrecht und seiner Räthe und zweier Mitglieder des wismarschen Raths, so wie einer Deputation des Magistrats von Rostock, zu Sternberg, wo zu der Zeit die Fürsten Hof hielten, feierlich abgeschlossen. Damit waren denn einstweilen die wismarschen Verhältnisse beruhigt. - Die Darstellung dieser Begebenheiten geht aus einer Stelle des alten wismarschen Rathsbuches hervor; die betreffende Stelle, welche der Herr Dr. Burmeister zu Wismar mitgetheilt hat, lautet folgendermaßen:

Ao. MCCCXXXIX. cum dominus noster Albertus Magnopolensis, Stargardie et Rostok dominus maxime fuerat ad iracundiam provocatus contra nos consules suos et contra Danyese judeum civem nostrum pro eo, quod dixerat, eundem judeum quendam alium judeum de Rostok, Salemonis filium, in conductu et securitate domini nostri in via equitantem percussisse et sibi brachia et crura confregisse. Feria vero tertia ante festum beate Katherine virginis nobilis dominns Rodolfus dux Saxonie in civitate Rostok constitutus una cum quibusdam consulibus Rostokiensibus inter dictum dominum nostrum Magnopolensem et inter nos consules compositionem unam, prout arbiter unus ut erat ex utraque parte ad hoc electus, loquebatur in hune modum. Dictus siquidem dominus noster dilectus omnem indignationem, quam contra nos caperet de antiquo, sive de novo, et specialiter nominatim ex parte destructionis turris et transposicionis curie sue et Danyesis judei memorati, totaliter de corde suo dimittere deberet et nunquam illius de cetero recordari, sed nos et nostram civitatem, cives nostros, in omnibus defendere, tueri et proplacitare et

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nobis esse et manere dominus favorabilis et graciosus. Hoc idem dominus noster dixit se libenter velle per omnia facere et nullius indignacionis contra nos de cetero recordari. Huic composicioni in publico facte presentes fuerunt dominus Enghelbertus de Bomgharden, Ludekinus de Godlande, Hinricus Rode, Johannes Tolner, burgimagistri Rostokienses a communi eorum consilio ad hoc missi. -
Postea vero sabbato post Andree prescripti domini nostri in Sternberghe congregati, pretactus dominus dux Rodolfus vocatis ad hoc infrascriptis, prefatam composicionem de verbo ad verbum reiteravit. Ad quod sepedictus dominus noster publice dixit, quod omnes indignaciones, tam novas, quam antiquas, de quibuscunque causis subortas, quas contra nos habuisset, de corde suo penitus dimisisse, nolens ipsas de cetero ad memoriam revocare, sed vellet nobis in omnibus esse dominus benignus et graciosus et quod nos e converso debemus esse fideles viri sui, prout nos deberemus, Hiis omnibus presente, fuerunt: nobilis dominus dux prenotatus, dominus Nicolaus de Helpede, Johannes de Plesse, Otto de Dewitze, Godscalcus Storm. milites, Vicke Molteke, frater domihi Johannis, dominus Bertholdus cancellarius domini nostri, domimis Ludekinus de Ghodlande et Johannes Rode, consules Rostokienses, et plures alii fide digni.
Ad hec omnia prescripta dominus Johannes Rodecogele et Georgius Wittenbeke, nostri consulatus socii, nuncii nostri fuerunt.

Mit seinen Vasallen war Albrecht bald fertig geworden. Seine Hauptfeinde waren die von Plessen; er selbst sagt in der Schutz= und Entschädigungs=Urkunde 88 ) für die Stadt Wismar vom 11. Jumi 1337:


88) Vgl. Urk. Nr. XXIV.
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"do sick use man, de van Plesse beschedelyken 89 ) met anderen vsen mannen vnde yren helperen vs to vorderuende weder vs hadden gesat".

Die Macht der Vormünder und anderer Vasallen bestand vorzüglich darin, daß der größere Theil des Landes an sie verpfändet war. So war z. B. Wipert Lützow Pfand=Inhaber der ganzen Vogtei Grabow, Heinrich von Barnekow war Vogt zu Schwan, und wie groß allein die den von Plessen verpfändeten Güter waren, ergiebt die Aufzählung derselben bei Rudloff II., S. 341, Not. h. und ihre Besitzung in der Gegend von Wismar und auf der Insel Poel. Auch von Plessen, Heinrich und Johann 90 ), waren es, welche noch im December des J. 1336 Urkunden für Albrecht zu Wismar ausstellten. Doch bald hatte er sie zur Ruhe gebracht und versöhnte sie eben so schnell. Auf des Fürsten "Rath" mußten die Brüder Conrad, Bernhard und Reimbern von Plessen die Burg Eikhof 91 ) bei Sternberg auf der Grenze des meklenburgischen Landes kaufen und dort mit ihren Erben zum Dienst des Fürsten in dem ihm offenen Schlosse sitzen, es zu bewachen; hiefür hatte, der Fürst sie wieder zu Gnaden aufgenommen, nach der Urkunde 92 ):

"hirvmme so hebben se vns wedder ghenomen an eren vrede vnde an eren hoghe (häge=Wohlgefallen, Gnade) an welken stucken vns des nod is; - - och schole wy alle stucke na ereme rade holden".

Ein Zeichen ihres gebeugten Muthes war es auch wohl, daß dieselben Brüder Conrad, Bernhard und Reimar von Plessen für das Seelenheil ihrer selbst und der verstorbenen Brüder Thezen und Heinrich von Zernin, welche früher Eikhof besessen hatten, schon am 30. Nov. 1336 in der Kirche zu Eickelberg bei Eikhof mit 10 lüb. Mark jährlicher Hebungen aus ihrem Gute Ostergolvitz auf Pöl eine Vikarei


89) beschedelyken = namentlich, besonders
90) Dieser Johonn von Plessen war wahrscheinlich der Sohn des Ritters Johann von Plessen, genannt Rosendal, welche beide ungefähr um diese Zeit lebten; denn auf seinem Siegel, welches an der oben genannten Vormundschafts=Urkunde vom 11. April 1333 hängt, nennt er sich: Ritter Johann von Plessen der jüngere:
Ritter Johann von Plessen der jüngere
91) Die kurze Geschichte des Schlosses Eickhof im 14. Jahrh. siehe bei Rudloff II., S. 841. Not. f.
92) Vgl. Urk.Nr. XXVI.
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stifteten. - Dieselben drei Bruder von Plessen verkauften auch am 26. Aug.1337 ihre Güter Stove und Gustekow (jetzt Stove und Güstow) in der Pfarre Dreveskirchen (damals: in parrochia Oetzkerke) in der Nähe von Bukow und nicht weit von Wismar, unter landes= und lehnsherrlichem Consens des Fürsten Albrecht an den Bischof Heinrich von Lübeck; am 5. Sept. 1337 quittiren die von Plessen über die Auszahtung der Kaufgelder.

Auch andere Vasallen außer seinen Vormündern suchte der Fürst bald zu versöhnen. Ein Ritter Raven von Barnekow verstand sich, auf Anhalten des Fürsten, am 7. Nov, 1338 dazu, dem Kloster Neukloster sämmtliche Dienste aus dem Dorfe Kl. Schwaß zu schenken, und der Fürst bestätigte, aus Dankbarkeit für die vielen und großen Verdienste, welche das Kloster um ihn habe, am 13. Nov. D. J. diese Schenkung. Mit solchen Opfern scheint der Fürst, durch Vermittelung der Kirche, die Ungetreuen wieder angenommen zu haben, und nach und nach erscheinen immer mehr Vasallen in seinem Gefolge, wie seitdem auch Raven von Barnekow, Gottschalk Storm und Johann von Lützow.

Ja, Albrecht drang sogar in die stillen Mauern der Klöster . Die ehrwürdige Abtei Doberan, das Lieblingskloster der meklenburgischen Fürsten, hatte sich über ein Jahrhundert hindurch des größten Ansehens zu erfreuen gehabt. Mit der sich entfaltenden Blüthe der wendischen Städte erwachte aber das Bewußtsein der Klosterbewohner und es kam unter ihnen zu empörenden Auftritten. Das Kloster Doberan war von dem sächsischen Kloster Amelungsborn 93 ) gestiftet und dieses übte über Doberan die Rechte eines Mutterklosters durch Confirmationen und jährliche Visitationen u. dgl. Aus. Seit alter Zeit waren vorherrschend "sächsische" Mönche in das Kloster Doberan geschickt und mit diesen die Beamtenstellen im Kloster besetzt; die Mönche und Laienbrüder aus den deutschen Ostseeländern, die sogenannten "wendischen" Mönche und Laienbrüder, zu denen die vielen Klosterbrüder aus den mächtigen Hansestädten gehörten, waren dagegen von den "sächsischen" zurückgesetzt und verachtet 94 ). Lange mochten die wendischen Klosterbewohner


93) Im Braunschweigischen bei Stadt=Oldendorf, unfern der Weser. - Ueber die Verbreitung der Cistercienser Mönche vgl. v. Ledebur Neues allg, Archiv. I., 4, S, 341.
94) Die zunächst folgende Darstellung ist vorzüglich aus den im Auszuge mitgetheilten Klage=Artikeln der wendischen Mönche Nr. XXXII. entlehnt, welche in vieler Hinsicht höchst interessant sind und bei dem Mangel an Chroniken und ausführlichen Nachrichten einen tiefen Blick in die Zeitverhältnisse gönnen. Das Actenstück ist eine sehr seltene Reliquie.
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diese Unbill getragen haben; endlich offenbarten sich im Anfange des 14. Jahrhunderts wiederholt Reibungen zwischen beiden Parteien. Das Ansehen des Klosters fing dadurch an zu sinken. Unter der Vormundschaft des Fürsten Albrecht brach der Unfriede zur offenen Feindschaft aus, welche Auftritte erzeugte, wie sie in den Annalen der Klöster kaum erhört sind. Die wendischen Mönche forderten gleiche Rechte mit den sächsischen, namentlich die Verleihung von Beamtenstellen. Dagegen protestirten die Sachsen mit erbitterter Heftigkeit, indem sie aussprachen: Ihnen gehöre das Kloster, sie seien seit langer Zeit dessen Herren und Regierer, und ehe sie ihre Rechte aufgäben, wollten sie lieber, daß kein Stein von dem Kloster auf dem andern bleibe, daß der Grundstein über dem Dachstein zu liegen komme, daß ein Sumpf die Stelle des Klosters bezeichne! Der Abt Johann von Elbingen, ein Nichtsachse ("alterius nationis quam de Saxonia"), der das Kloster gut und lobenswerth regierte, hatte der ehrenden Leitung derr bevorzügten Abtei entsagen müssen, und ein sächsischer Mönch, Conrad, ein hartnäckiger, verschmitzter Mensch, war Abt geworden. Die politischen Spaltungen im Lande erhitzten die Gemüther und der Mangel eines kräftigen Fürsten gönnte den Leidenschaften freien Spielraum. So griffen Hader und Zwietracht immer weiter um sich, bis der Fürst Albrecht die Regierung antrat und ernsthafte Miene machte, mit Kraft alle Unordnungen in seinem Lande, in welchem auch das Kloster lag, zu unterdrücken. Da bemächtigte sich List und Heimtücke der Sachsen und es erwachte der Gedanke, den jungen Fürsten aus dem Wege zu räumen. Ein sächsischer Laienbruder, Johann Unverfehrt, gab sich zu dem Kruge her, in welchen die Galle der sächsischen Klosterbrüder zusammenfloß. Er ging nach Rostock und kaufte dort Gift, um aus demselben einen mörderischen Trank zu bereiten. Mit diesem ging er nach dem Klosterhofe Satow, um den jungen Landesherrn hinzuopfern, der sich damals dort aufhielt, um den Frieden im Kloster wieder herzustellen. Zum Versuche oder aus Versehen bot er den Trank aber des Fürsten jungem Schildknappen, dem Wedekin von Plate, der sogleich über Vergiftung wehklagte, am dritten Tage darauf starb und am 9. Mai 1336 zu Doberan begraben ward. Augenblicklich fiel bei allen Braven, vorzüglich im Kloster und in der Umgegend, der schrecklichste Verdacht auf die sächsischen Brüder des Klosters. Während der Zeit wurden die wendischen Klosterbrüder auf das Härteste gemißhandelt. Um Weihnacht 1335 wollte der Abt Conrad den wendischen Laienbruder Johann Cruse (einen Rostocker?) auf dem Klosterhofe Varpen ohne

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Ursache gefangen nehmen lassen, nachdem er diesem und dem Klosterbruder Heinrich Redewisch schon früher Gewalt gethan hatte. Cruse, gewarnt und Böses ahnend, entfloh, und da er vom Abte weder Gerechtigkeit, noch Milde erreichen konnte, stellte er seinen Pfaden nach und führte ihn am 8. Julii 1336, als er ihm bei Bolhagen begegnete, gefangen in die Burg des Knappen Engelke Pressentin, wo er ihn einige Tage in Fesseln hielt. Durch Bestechung der Wächter ward der Abt seiner Banden ledig und entfloh aus der Burg in sein Kloster. Mit abgefeimter List pflegt sich Aberglaube zu paaren. Als die Sachsen ihre Wuth über ihren wohlverdienten schlechten Ruf nicht auslassen konnten, nahmen sie ihre Zuflucht zu Zaubermitteln! Der Fürst Albrecht war mit seiner jugendlichen Gemahlin Euphemia zu seinem Schwager, dem Könige Magnus, nach Stockholm gefahren, um dort große Feste zu feiern. Mehrere sächsische Laienbrüder, namentlich der oben genannte Johann Unverfehrt, in Gemeinschaft mit Johann Langhals und Johann Oldendorp, verbanden sich nun mit einem Weibe, Margarethe Genseke zu Hohenfelde bei Doberan, um durch Zauberkünste dem beneideten und gefürchteten Fürsten Albrecht in der Ferne das Leben zu nehmen. Das Weib, denn schon damals konnten wohl nur Weiber hexen, machte aus Anstiften der genannten Laienbrüder ein Wachsmännletn ( manoleken ) mit linnenen Fäden, statt der Adern, in Händen und Füßen; das Männchen ward unter Zaubergebräuchen in Gegenwart von Pathen im Namen des Teufels feierlich getauft und mit heiligem Oele gesalbt: so wie die Flamme der angezündeten Fäden das Wachs verzehre, schwinde der bezauberte Mensch dahin, bis die Herzstelle zerschmelze und der Mensch sterbe. So glaubte man den Fürsten Albrecht und die wendischen Laienbrüder Cruse und Redewisch im geheimen tödten zu können. Aber die Thierklauen des Bösen lassen ihre Spuren zurück; der crasse und gemeine Unsinn blieb nicht verborgen, die That ward ruchtbar. Als am 29. Junii 1336 der Abt Conrad für den verstorbenen Burgemeister Heinrich Frehse zu Rostock in der Marienkirche vor einer zahlreichen Gemeinde Todtenmesse las, sprang ein kecker Bürger, Ulrich Foysan, hervor und hielt dem celebrirenden Abte ein Wachsmännlein vor dem ganzen Volke vor Augen. Es entstand ein großes Getümmel; das Volk stürzte schreiend und kichernd aus der Kirche; der bestürzte Abt, der die Meßworte: "Gewarnt durch heilsame Lehren", singen sollte, sprach in der Verwirrung den Segen. - Darauf kehrte der Fürst Albrecht wieder aus Schweden heim, um seinen Thron zu säubern. Er erfuhr die schmutzige Hexengeschichte und mochte

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wohl ernst an die Vergiftung seines armen Plate zu Satow gedenken. Er ging deshalb selbst am 20. Julii 1336 nach Hohenfelde und ließ die Hexe vor sich führen, welche sogleich aus freien Stücken alles bekannte. Als dies die Brüder Unverfehrt und Langhals erfuhren, flohen sie nach Rostock; der Fürst Albrecht zog nun mit dem Weibe nach Doberan, versammelte vor einer großen Menge Volks die Klosterbewohner vor der Kirchenthür, wo das Weib noch einmal freiwillig aussagte, daß sie das Zauberbild auf Zureden der sächsischen Laienbrüder gemacht habe. Sogleich ließ Albrecht das Weib nach der nahen Stadt Cröpelin führen; hier saß der Fürst am 21. Julii selbst zu Gericht und ließ, nach vorausgegangenem, nochmaligem Bekenntnisse und Herbeischaffung des versteckten Wachsmannleins aus Hohenfelde, an demselben Tage, nach Urtheil und Recht, das Weib als Hexe verbrenne 95 ). Einige Tage darauf rief der Fürst den Abt vor seine Schranken und forderte von ihm die Auslieferung der schuldigen Laienbrüder, denen er zur Flucht behülflich gewesen war. Um eine so große Demüthigung zu verhindern und den zürnenden Fürsten zu besänftigen, zahlte diesem derAbt eine Buße von 500 lüb. Mark. Zu deren Aufbringung er das Gut Adamshagen an den Bürger Arnold Kopmann in Rostock verpfändete. Durch solche Vorgänge erhielt aber das Ansehen der Klosterbewohner einen solchen Stoß, daß, wo sich nur ein Mönch blicken ließ, das Volk und die Straßenbuben ihn verhöhnten und beschimpften, unter dem Geschrei: "Mönch, hast du auch ein Wachsmännlein unter deiner Kutte?"

Der Laienbruder Johann Cruse hatte aber während der Zeit seine Selbsthülfe gegen den Abt bereut; er war im Büßerkleide nach Rom gepilgert und hatte dort Ablaß empfangen. Mit päpstlichen Absolutionsbriefen ging er zu seinem Diocesan=Bischofe Ludolph nach Schwerin zurück und erhielt auch hier Absolutionsbriefe. Damit wandte er sich reumüthig und ernst an seinen Abt nach Doberan. Den aber empörte eine so edelmüthige Gesinnung; trotz der demüthigsten Bitten versagte er ihm, wie den übrigen wendischen Mönchen, Gnade, ja selbst Kleidung und Nahrung, und drohete, mit allen Sachsen, ihm und seinen Gefährten mit Gefängniß und Züchtigung. Da riß dem Johann Cruse, als seine Demuth erschöpft war, die Geduld und seine Entsagung verwandelte sich in Grimm: erschreckt und hülflos entfloh er von neuem. Am 27. Nov. 1336 in früher, dunkler Morgenstunde, als der Convent im Chore der Kirche


95) Dies ist wohl die älteste Nachricht von einem Hexen=Processe in Meklenburg.
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die Matutin sang, trat Johann Cruse mit einer großen Schaar bewaffneter Männer, nach Uebersteigung der Klostermauern, mit gezogenen Schwertern und brennenden Fackeln und mit Wurfgeschossen in den Chor, nahm 14 der anwesenden Mönche gefangen und führte sie und 5 andere Mönche in leichter Kleidung in der kalten Winternacht durch den Wald zunächst nach dem nahen Althof, von wo sie auf Wagen weiter gebracht werden sollten; der Abt entfloh durch ein Loch der stürmenden Wuth. Durch nacheilende Hülfe wurden die Mönche jedoch aus den Händen der Rächer befreiet. Voll Angst unterließen die Mönche lange den feierlichen Gottesdienst im Kloster. Immer drohender ward die Stimmung gegen das Kloster und die Sachsenmönche. Der Abt traute dem Schutze der Pergamente allein nicht mehr; als am ersten Adventsonntage 1336 der Convent zu Tische saß, entführte der Abt alle Urkunden und Privilegien und die werthvollern Kelche, Meßgewänder und Meßbücher nach Rostock, übergab sie hier dem sächsischen Bruder Barthold, Vorsteher des doberanschen Hofes zu Rostock, und entfloh, als das Geschrei von seiner Entweichung überhand nahm, nach Amelungsborn, wo er mehrere Monate lang verborgen lebte; von Sachsen aus bestellte er ohne Wissen des Convents einen neuen Klostervogt in der Person des Ritters Conrad Moltke.

Die flüchtigen Laienbrüder Johann Cruse und Johann Redewisch irrten während der Zeit verborgen umher und lauerten auf eine Gelegenheit, ihre Rache zu befriedigen. Da trafen sie am 15. März 1337 bei Parkentin den Prior des Klosters, Johann von Hameln, dem vorzüglich sie ihre unverschuldete, harte Behandlung im Kloster zur Last legten, als er mit dem Kellermeister Gottfried von Lübeck von Rostock nach Doberan zurückfuhr; es schlug die Stunde der Rache: sie rissen den Prior vom Wagen, hieben ihm das Bein unter dem Kniee ab und entflohen mit seinen Pferden. Aus Furcht vor der Rache und hülflos ohne Oberhaupt entflohen alle sächsischen Mönche und Laienbrüder nach Rostock.

Der Abt des Mutterklosters, Henrich von Amelungsborn, konnte aber dem gänzlichen Verfall des Klosters Doberan nicht gelassen zusehen; eben so wenig wollte er das Ansehen der Sachsenmönche sinken lassen. Er machte sich also auf Kosten des Klosters Doberan zur Visitation des Klosters und zur Vertheidigung des Abtes Conrad, in Begleitung desselben und seines Capellans Ludolph, nachmaligen Abtes von Doberan, nach Meklenburg auf und lud dahin zum Beistande vier sächsische Aebte von entfernten Klöstern: Johann von Zinna, Hermann von Lehnin, Johann von Marienthal (bei Helmstädt) und

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Dietrich von Riddagshusen, obgleich mehrere Cistercienser=Klöster (Dargun, Eldena, Neuencamp, Stolpe, Hiddensee, Reinfelden) in der Nähe lagen. Die Aebte gingen in der stillen Wöche des J. 1337 zuerst nach Güstrow, suchten hier den Fürsten Johann von Werle zu gewinnen, schlossen mit demselben und seinen Räthen ein Bündnis zum Schutze des Klosters Doberan und luden dahin 7 wendische Mönche des Klosters. Diese aber, die Macht des Fürsten fürchtend, ließen durch den Bruder Johann Bragen erklären, daß sie nur im Kloster den Gesetzen des Ordens sich fügen würden. Die visitirenden Aebte zogen darauf nach Rostock und forderten von dem versammelten Senat, den rebellischen Mönchen; allen Verkehr mit der Stadt abzuschneiden. Länger vermochten die edler gesinnten Aebte Johann von Dargun und Constantin von Neuencamp den Scandal nicht anzusehen. Voll tiefen Schmerzes über den traurigen Verfall des gefeierten Klosters begaben sie sich auf eigne Kosten nach Rostock, um ein Heilmittel für die Leiden zu finden; jedoch vergebens. Da auch die visitirenden Aebte nichts; ausrichten konnten, wandten sie sich an den Landesherrn Albrecht von Meklenburg, um dessen Schutz zu gewinnen, und versicherten ihm dafür aus dem doberaner Klosterschatze 100 lüb. Mark. Eifrig um das Wohl des Klosters bemüht und durch Bitten und Versprechungen erweicht, ließ sich der junge Fürst bewegen, einen Schritt zur Wiederherstellung des Friedens zu thun. Er führte daher am 6. Mai 1337 sämmtliche Aebte und sächsische Klosterbrüder unter Begleitung von einer großen Menge Ritter und mehrern hundert rostocker Bürgern in Person nach Doberan. Hier versammelte er an der Klosterpforte sämmtltche Aebte und Klosterbrüder und verkündete, auf Eingebung der sächsischen Aebte, daß zur rechtmäßigen legitimen Wiederherstellung der Ordnung der Abt Conrad und die übrigen Beamten des Klosters an ihren Stellen bleiben sollten. Sogleich traten alle nichtsächsischen Mönche zusammen und beschworen den Fürsten, der gewiß noch nicht genau unterrichtet war und vor allen Dingen eine gesetzliche Ordnnng bezweckte, ihnen mit seiner Hülfe beizustehen und sie vor Gewalt und Unrecht zu schützen. Die Sachsen erreichten ihren Zweck nicht, sondern zogen voll Unwillen und Uebermut mit großem Pomp und zahlreichem Gefolge, mit Pferden und Wagen, mit dem Fürsten Albrecht nach Rostock zurück. Das Volk war über solche Herzlosigkeit und Heimtücke höchlich erbittert und brach in lauten Unwillen aus; es schrie an den Wegen: "Wehe, wie schändlich verwüsten diese sächsischenAebte die gute Abtei Doberan durch Spaltungen, die der Visitator begünstigt; diese Klosterleute, die Gott dienen sollen, dienen dem Teufel; keiner soll ihnen Guthes thun!"

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Die treuherzigen Aebte von Dargun und Neuencamp reiseten während der Zeit hin und her und folgten endlich den Sachsen, die im doberaner Hofe zu Rostock lagen; alle Friedensunterhandlungen scheiterten an dem sächsischen Uebermuth. Dieser mußte sich endlich doch beugen, und es ward am 10. Mai 1337 verglichen, daß der Abt Conrad freiwillig seiner Würde gegen ein gewisses Jahrgeld entsagte. Zu seiner Würde ward der Mönch Martin, der einfältigste des ganzen Convents, designirt; man wollte, in Hoffnung auf günstigere Zeiten, keinen bessern geben. Nach diesem zu Rostock geschlossenen Vertrage compromittirten die zu Rostock anwesenden Mönche zur Bestellung eines Abtes auf die Aebte von Zinna, Lehnin, Dargun und Neuencamp. Diese ernannten, um nicht neuen Streit zu erregen, durch den Abt Johann von Dargun den Bruder Martin, wie es verabredet war, zum Abte von Doberan. Am folgenden Tage, dem Sonntage Jubilate, waren sämmtliche Geistlichen zu Doberan versammelt. Alle Mönche compromittirten noch einmal durch Namensunterschrift aus die vier erwählten Schiedsrichter zur Ernennung eines Abtes 96 ), welche feierlich den Bruder Martin proclamirten und dem Vaterabt von Amelungsborn zur Bestätigung präsentirten 97 ). An demselben Tage vollendeten dieselben Aebte, unter Vorsitz des Abtes von Amelungsborn und unter Beistand der Aebte von Marienthal und Riddagshusen, die Reformation des Klosters und setzten auf die Verletzung derselben die härtesten leiblichen Strafen 98 ); es ward Friede und Schweigen geboten und Amnestie verkündigt; die beiden flüchtigen sächsischen Laienbrüder Johann Unversehrt und Johann Langhals, welche der Fürst Albrecht verbannt hatte, sollten Verzeihung und Aufnahme erhalten, wenn sie die Gnade des Fürsten auf irgend einem Wege gewinnen könnten; ihr Genosse Johann Oldendorp ward an ein anderes Kloster verwiesen; die wendischen Laienbrüder Johann Cruse und Heinrich Redewisch wurden von der Amnestie ausgeschlossen und sollten nur unter der Bedingung in einem Kloster geduldet werden, wenn sie nach den Statuten des Ordens bußen wollten. Am 19. Julii 1337 ließ der Bischof Ludolph von Schwerin zu Parum sämmtlichen Reformationshandlungen unter Transsumirung der Urkunden seine Billigung angedeihen 99 ). Unversehrt und Langhals streiften noch mehrere Jahre in der Gegend von Amelungsborn umher und wurden von dem dortigen Abte geschützt.


96) Vgl. Urk. Nr. XIX.
97) Vgl. Urk. Nr. XX. Am 18. Mai 1337 ist Martin auch schon als Abt thätig.
98) Vgl. Urk. Nr. XXI.
99) Vgl. Urk. Nr. XXV.
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Im J. 1340 schlichen sie sich wieder in Meklenburg ein und brannten am 8. März 1340 zu Redentin eine Scheure mit Pferden und Futter, am 28. Febr. 1341 zu Varpen die Mühle und zu Parkentin andere Gebäude nieder. Das geängstete Kloster wußte sich nicht anders zu retten, als daß es mit den Mordbrennern einen Vergleich schloß und den Langhals mit 100 lüneb. Mark, den Unversehrt mit 10 Mark reinen Silbers abfand. Entstanden auch in der Zukunft nicht so gewaltsame Austritte wieder, so dauerte doch der stille Unfriede noch längere Zeit im Kloster.

Die Visitation und Reformation kostete dem Kloster an 1000, die Mordbrennerei ebenfalls an 1000 Goldgulden. Durch alle die Leiden und Verkümmerungen aber ward das Kloster mit einer Schuldenlast von 7000 Goldgulden, für welche es jährlich 700 GG. Zinsen, und von 10,000 GG., für welche es jährlich 1000 GG. Leibrenten zahlte, beschwert. Und, was das Schlimmste war, das Kloster ward seitdem ein Spott des Volkes 100 )!


Nachdem Albrecht also Geistlichkeit, Städte und Vasallen gewonnen und gesäubert hatte, dachte er daran, neue politische Verbindungen mit andern Staaten anzuknüpfen. Am 25. Sept. 1337 verbündete er sich zu Stavenhagen mit dem Herzoge Barnim von Pommern, dessen Land ebenfalls von der nahen Fehdesucht angesteckt war, in Grundlage der frühern Verhandlungen zu einem Landfriedensbündnisse gegen gewaltthätige und aufrührerische Vasallen in den Ländern Pommern, Werle, Meklenburg und den Ländern des Grafen Heinrich von Schwerin und des Bischofs von Schwerin 101 ) und an demselben Tage schloß der Fürst Johann von Werle ein gleiches Bündniß mit dem Herzoge Barnim 102 ). Detmar sagt zum J. 1337:

"He (Albrecht) makede enen ghuden vrede over al dat land. Der ghelike dede oc Barnym de hertoghe van Stetyn bi Sinen mannen, de eme to der tyd oc weren wederstrevich. Des jares dar bevoren dede de here van wenden oc der ghelike bi sinen mannen".


100) Aus dieser Zeit mögen denn auch wohl die höhnenden Schnitzwerke an den Mönchsstühlen in der doberaner Kirche stammen.
101) Vgl. Urk. XXVII.
102) Vgl. Urk. XXVIII.
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Hieraus sieht man, wie wichtig der Chronist die beiden Bündnisse achtete.

Darauf erfreuete der Fürst Albrecht das Land Stargard mit seiner Gegenwart: am 7. Oct. 1337 war er zu Friedland 103 ), am 10. Oct. zu Stargard 104 ), am 10. 105 ) und 12. Oct. zu Neubrandenburg 106 ), wahrscheinlich um den seinem Bruder Johann zugedachten Landesantheil Stargard zu ordnen und die Treue desselben zu belohnen, an welchen Orten er manche Gnadenbezeugungen austheilte.

Doch das Ziel unsers Albrecht war noch ein höheres, und bie Erreichung dieses Ziels verschaffte ihm und dem Norden ein so bedeutendes Ansehen in der Geschichte. Das welthistorische Bündniß der Hanse hatte sich im 13. Jahrhundert nach und nach 107 ) aus einzelnen Städtebündnissen, aus dem kaufmännischen Verkehr und aus den Bestrebungen zur Erhaltung des Landfriedens 108 ) entwickelt und war gegen das Ende dieses Jahrhunderts, vorzüglich seit dem J. 1283 109 ), zu jenem umfassenden Bündnisse 110 ) geworden, in welchem die sogenannten


103) Vgl. Urk. Nr. XXIX.
104) Vgl. Jahrb. II., S. 259.
105) Vgl. Franck A. u. N. M. VI., S. 116.
106) Vgl. Urk. Nr. XXX. Zu dieser Urkunde vergl. man die Urkunde in Jahrb. II., S. 292, durch welche der Herzog Johann dem Henning Beer das Obermarschallamt mit der Litze verleiht. Henning Beer ward nach der hier mitetheilten Urkunde im J. 1337 Burgmann zu Stargard.
107) "Die erste Entstehung des Bundes wird jedoch in statistischen Urkunden nie vollständig nachzuweisen sein, da sie auf allgemeinen Verhältnissen jener Zeiten beruht"

Sartorius Geschichte des Ursprungs der deutschen Hanse, herausgegeben von Lappenberg, 1830, I., Vorwort, XI.

(Der hansische Städtebund) "entstand der Ausdehnung sowohl des Zweckes als der Theilnehmer nach so allmälig, daß ein Anfangspunct der Hanse gewiß nicht anzugeben ist."

Lappenberg a. a. O. Vorw. I., S. XXVI.

108) "Der Ursprung der Hanse ist in zwei verschiedenen, wenn gleich nahe verwandten Thatsachen zu finden, den Vereinen deutscher Kaufleute im Auslande und den einzelnen sich allmälig ausdehnenden Bündnissen der Städte im nördlichen Deutschland, letztere sind mit so vieler Sorgfalt und einem so reichen Schatze von Materialien in dem vorliegenden Werke untersucht, daß es zwecklos sein würde, hier noch weiter über das hohe Alter der Vereine der wendischen und anderer durch die gemeinsame, von dem lübecker Vorbilde entlehnte Rechtsverfassung verschwisterten Städte, so wie ähnliche Verbindungen zur Erhaltung des Landfriedens, die stets engere Anschließung verschiedener Städte aneinander und deren verschiedenartige Zwecke sich verbreiten zu wollen. Da auch diese sich auf schriftliche Urkunden begründeten, so wird bei dem noch etwa Vermißten der beste Weg der Forschung sein, jenen ferner nachzuspüren."

Lappenberg a a. O. I., Vorw. S. XI.

109) Die Darstellung der Bündnisse in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts muß einer andern Zeit überlassen bleiben.
110) "Zuerst unter den nordischen Mächten empfand, wie es scheint, König Erich von Norwegen im J. 1284 die Wirkung eines solchen Vereins.

Sartorius a. a. O. I., S. 37.

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wendischen Städte 111 ) der Ostsee, mit Lübeck an der Spitze, eine so bedeutende Rolle spielten. Besonders mächtig und angesehen wurden die Städte durch die Landfriedensbündnisse, durch welche sie in unmittelbaren Verkehr mit den Fürsten kamen 112 ). Am glänzendsten erscheint die Hanse, namentlich die Hanse der Ostsee, im 14.Jahrhundert 113 ). Dieser Glanz ward sicher vorzüglich durch den Einfluß des meklenburgischen FürstenAlbrecht (1338 - 1379) bewirkt; sein ganzes Streben ging dahin, wie er einerseits dem gebildeten Kaiser Karl IV. angenehm war, von der andern Seite seine Macht durch die Städte zu stützen 114 ) So wie ihm und seinem Einflusse, namentlich bei seiner engen Verwandtschaft mit dem Könige Magnus von Schweden, die Städte viel schuldig waren, so verdankte er ihnen wiederum die Erhebung seines Sohnes Albrecht auf den schwedischen Königsthron 115 ). Einsichtsvoll warf Albrecht sich bei Erlangung seiner Volljährigkeit den Städten Rostock und Wismar ganz in die Arme und erzeigte ihnen viele Beweise von Liebe und Zuneigung. Mit dem Jahre der politischen Bedeutsamkeit Albrechts im Norden, dem Jahre 1338, beginnt auch der Glanz der Hanse. Bemerkenswerth ist das oben geschilderte aufmerksame Zuvorkommen Lübecks gegen Albrecht, als er im J. 1336 nach Schweden fuhr, wo Lübeck große


111) "Um diese Zeit (1280) kommt der Name slavische oder wendische Städte auch zuerst vor."

Sartorius a. a. O. I., S. 26.

112) "Die Bündnisse der Städte sind zunächst durch das Bestreben zur Erhaltung des Landfriedens, besonders während des für Deutschlands Ruhe unheilbringenden Interregnums vom J. 1250 - 1273, herbeigeführt und in Gemeinschaft mit Fürsten und Herren eingegangen.

Lappenberg a. a. O. Vorw. I., S. XXVII.

113) "Die Verbindungen der Städte in der letzten Hälfte des 14. Jahrhunderts stellen die Hanse in ihrem ganzen Umfange und in ihrer vollen Ausbildung dar."

Lappenberg a. a. O. I., Vorw. S. XXVI.

114) "Mit den Städten waren auch (1361) von den deutschen Fürsten der Graf Heinrich von Holstein und der Herzog von Meklenburg verbunden.

Sartorius a. a. O. I., S. 61, vgl. 63.

Schon Albert Krantz sagt:

"Albertus quoque dux Magnopolensis singulari tum affectu respexit in finitimas urbes. Lubicam imprimis fovebat: saepe in ea diversatus, convenfus ibi principum agebat, tam gratus civibus, quam illis inclinatus; nec erat, qui rem in ullam sinistram pertraheret suspicionem. Nunc sumptuosum visum est principibus negocium, in preclaris urbibus conventus agere, ideoque patentibus in opidis crebrius solent convenire"

Vand. VIII., cap. XXVI.
115) (Der Schwedenkönig) "Albrecht mußte Alles bestätigen, was die Städte begehrten: ihnen verdankte er den Thron".

Sartorius a. a. O. I., S. 160.

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Freiheiten 116 ) im Norden erwarb: die Städte bezeigten sich auf seinen ersten Schritten in die Welt gegen ihn freundlich.

Das große Werk war eine Vereinigung der wendischen Städte und der benachbarten Fürsten auf einem Tage zu Lübeck im Jahre 1338. Nachdem am 6. Nov. 1334 zu Lübeck schon ein Landfriede zwischen dem Herzoge Erich von Sachsen, dem Grafen Johann von Holstein und den Städten Lübeck und Hamburg geschlossen war 117 ), ward eine große Versammlung zu Lübeck auf den Anfang des Jahres 1338 festgesetzt. Hier ward auf sechs Jahre ein umfassender Landfriede geschlossen. Detmar sagt darüber:

1338.

"in dem iare christi M. CCC. XXX. VIII. to twelften quemen tosamene to lubeke der vorsten, hertoghen, biscopen, greven unde landesheren al umme beseten, mer den twintich, unde boden van den steden hamborch, wismer unde rostok, unde sworen dar tosamende mit den van lubeke enen menen landvrede, to ses iaren truweliken to holdene. Dar lovede de here van mekelenborch sine suster dem iuncheren nucolawese van wenden; de nam he cortliken darna. Defulven heren do to lubeke wol achte daghe weren, unde hadden groten hof unde manighe korte wile".

Am Sonntage nach dem Zwölften (dem Tage Epiphaniä), d. i. am 11. Januar 1338, schlossen diesen Landfrieden zu Lübeck: der Bischof Ludolph von Schwerin, die Herzoge Erich und Albert von Sachsen, Herzog Barnim von Pommern, Herzog Waldemar von Schleswig, Graf Heinrich von Schwerin, die Grafen Gerhard und Johann von Holstein, der Fürst Albrecht von Meklenburg, der Graf Johann von Gützkow, die Fürsten Johann und Nicolaus von Werle, der Graf Adolph von Schauenburg, der Graf Nicolaus von Schwerin und die Städte Lübeck, Hamburg, Rostock und Wismar 118 ). Nach Detmar


116) Ueber die Vortheile, welche die Städte vom Könige Magnus von Schweden vom J. 1336 an verlangten, vgl. Sartorius a. a. O. II., S. 347, I., S. 158 flgd., 176 flgd., 204 flgd.
117) Vgl. Lisch Albrecht II. und die nordd. Landfrieden, S. 21, Not. 1.
118) Vgl. Urk. Nr. XXXI. Merkwürdig ist, daß aus dieser Zusammenkunft bis jetzt nur eine Urkunde bekannt geworden ist; daß nicht noch viele vorhanden sein sollten, ist kaum zu bezweifeln. Jedoch hat sich im Archive zu Schwerin, trotz alles Nachforschens, keine einzige finden wollen. Gedruckt ist diese (  ...  )
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waren noch mehr Herren zu Lübeck versammelt, mehr als zwanzig, welche dort mit großem Hofhalt und vielen Festlichkeiten acht Tage verweilten; nach den Chroniken (vgl. Franck A. u. N. M. VI., S. 119) waren noch gegenwärtig: der Erzbischofs von Bremen, die Bischöfe von Verden, Brandenburg, Halberstadt, Lübeck und Ratzeburg, der Markgraf Ludwig von Brandenburg, die Herzoge von Braunschweig=Lüneburg. Unser Albrecht verlobte unter diesen Festlichkeiten seine etwa achtzehnjährige Schwester Agnes dem Fürsten Nicolaus von Werle.

Daß diese Verhandlungen zu Lübeck auch zugleich Fortsetzungen alter hansischer Verbindungen waren, geht schon daraus hervor, daß am achten Tage nach heil. dreier Könige Tage 1338 die Grafen Johann und Gerhard von Holstein bestätigten, was sie den Lübeckern im J. 1247 zugesichert hatten, nämlich mehrere Freiheiten, besonders in Bezug aus den Zoll, die Fischereien im Holsteinischen und das Strandrecht 119 ).

Diese Verbindung ist in der That die erste große Verbindung des mächtigen wendischen Theils der Hanse, welche so folgenreich ward. Von jetzt an lassen sich die lübecker Landfrieden, welche allerdings die wahren Urkunden der wendischen Hanse sein mögen, in immer größerer Ausdehnung regelmäßig fortgesetzt beobachten, bis Albrecht von Meklenburg am 9. August 1361 zu Beggerow den Landfrieden 120 ) zu Stande brachte, welcher nicht so sehr auf die Macht der Städte gegründet, vielmehr mit Separatverträgen zwischen den Fürsten des nordöstlichen Deutschlands verhandelt war. Wohl mochte damals dem städtischen Einfluß ein Gegengewicht nöthig sein. Diese Verbindungen des 14. Jahrhunderts weiter zu verfolgen, liegt außer dem Plane dieser Abhandlung.

Im hohen Grade wichtig bleibt der lübecker Landfriede mit seinen Fortsetzungen schon dadurch, daß die Städte Rostock und Wismar, welche immer Städte der wendischen Fürsten gewesen waren, aus ihren untergeordneten Verhältnissen gleichsam heraustraten, und, mit großer Selbstständigkeit sich neben die Fürsten stellend, mit diesen wichtige Bündnisse zu umfassenden Zwecken schlossen 121 ). Der Umstand, daß die


(  ...  ) Urkunde schon in Dreyer Beiträgen zum Behuf der holsteinschen Geschichte in Heinze Samml. zur Gesch. u. Staatsw. I., 277.
119) Vgl. Lappenberg a. a. O. II., S. 348.
120) Vgl. Lisch Albrecht II. u. s. w., S. 31.
121) In wie weit diese Bündnisse der Städte und die Bestrebungen unsers Albrecht mit den Planen und Anstalten des gewandten Kaisers Karl IV., der besonders unsers Albrecht Freund war, zusammenhangen, muß einer gewandtern Feder darzustellen überlassen bleiben.
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allerdings schon früher aufstrebenden beiden Städte mit in den Vormundschaftsrath für den Fürsten Albrecht aufgenommen waren, mag nicht wenig dazu beigetragen haben, das Selbstgefühl der Städte zu heben.

Dies sind die Umrisse der Geschichte Meklenburgs aus der Zeit, welche reich ist an Begebenheiten und Folgen. Wohl mag vieles noch einer umständlichern Beleuchtung bedürfen: das Städtewesen, die Ritterschaft, die Güter der Landesherren, die den Rittern verpfändeten und deren eigene Güter, die Verbindungen der Landesherren mit dem Norden, und viel Anderes mehr. Hier sollte jedoch hauptsächlich nur das chronologische Gerüst ausgebauet werden, auf welchem man fortan mit mehr Ruhe und Klarheit fortarbeiten könne; dazu bergen die nordischen und städtischen Archive sicher noch manches, was bis jetzt unsern Augen verborgen ist.


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II.

Geschichte

der

Eisengewinnung in Meklenburg aus
inländischem Rasenerz,

von

G. C. F. Lisch.


D ie drei letzten Jahrhunderte hindurch ist der Bau auf Mineralien fast ununterbrochen der Gegenstand der Aufmerksamkeit der meklenburgischen Landesbehörden gewesen, sei es, daß chemische und alchymistische Zwecke, wie unter den Herzogen Christoph und Carl Leopold, sei es, daß industrielle und wissenschaftliche Bestrebungen, wie unter den Herzogen Johann Albrecht I., Ulrich, Christian Ludwig II., Friederich und Friederich Franz, diese Aufmerksamkeit erregten. Da die Aufsuchung edler Metalle in Meklenburg ohne Erfolg blieb, so beschränkte man sich im Allgemeinen vorzüglich auf die Gewinnung von Salz, Alaun, Gyps, Braunkohlen und Eisen; besondern Gewinn aus Lagern seltener Erdarten zu ziehen, hat vorzüglich der Mangel an Verbreitung gediegener naturwissenschaftlicher und chemischer Kenntnisse bisher gehindert. Von diesen Mineralien hat, die Gewinnung des Salzes, welche zu allen Zeiten in Meklenburg verfolgt ist, nicht gerechnet, das Eisen die vaterländische Industrie am nachhaltigsten beschäftigt. Es dürfte sich daher der Mühe verlohnen, durch eine Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg sowohl die wissenschaftliche Neugier zu befriedigen, als spätern Unternehmungen eine sichere Grundlage zu geben.

Eisenerz erscheint in Meklenburg nur als Raseneisenstein, Sumpferz und Moorerz (ferrum palustre), im Niederdeutschen Eisenklump oder vom Landmanne schlechthin Klump genannt. "Es findet sich in großen Lagern, vorzugsweise in den südlichen Gegenden Meklenburgs, wo Sumpf und unfruchtbarer, eisenschüssiger Sand überall aneinander

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grenzen 1 );" es ist bisher in den südlichen Aemtern: Dömitz, Hagenow, Grabow, Neustadt 2 ), Marnitz 3 ), so wie bei Parchim 4 ), Rossentin 5 ), Waren und Malchow 6 ), ferner aber in den östlichen Gegenden Meklenburgs, bei Teterow 7 ) und in den Aemtern Stavenhagen 8 ) und Ribnitz 9 ), auch im westlichen Meklenburg, im Amte Zarrentin 10 ), vorzüglich bei Pamprin, auch in Kölzin, beobachtet 11 ) worden. In allen diesen Gegenden liegt das Eisenerz in geringerer oder größerer Ausdehnung und Mächtigkeit, oft bis zu 6 Fuß Dicke und darüber, und von verschiedener Dichtigkeit, bis zur sandsteinförmigen Masse, wie es die Mauern von Ludwigslust Glanze 12 ). Im Durchschnitte wird das meklenburgische Morasteisen ungefähr 30 p C t. reines Eisen geben 13 ).


1) Vgl. die ausgezeichnete Schrift: "Wie ist der Grund unb Boden Mecklenburgs geschichtet und entstanden?" von G. A. Brückner, Neu=Strelitz beweisen, ja selbst in kleinern Stücken bis zum kristallinischen Gefüge und metallischen und Neu=Brandenburg, 1825, S. 12.
2) Vgl. Siemssen " Vorläufige Nachricht von den Mineralien Meklenburgs" Schwerin, 1792, S. 40.
3) Aus dem Amte Marnitz ist zwar noch kein naturwissenschaftlicher Bericht eingegangen, jedoch sind bei Marnitz selbst auf der sogenannten sandigen Mooster haufig Graburnen ausgegraben, welche mit vielen, von Morasteisen überzogenen Wurzeln durchzogen waren; vgl. Friderico - Franciscum. Erl. S. 98 u. 156.
4) Bei Parchim am Sonnenberge liegt der Raseneisenstein in einer bedeutenden Mächtigkeit; vgl. Brückner a. a. O. Daher der Eisengehalt der Quellen am Sonnenberge.
5) Die Gegend von Nossentin ist nach mehrern mündlichen Berichten sehr reich an beachtungswerthen Fossilien, namentlich Erdlagern.
6) Nossentin, Waren und Malchow sind in dem handschriftlichen Nachlasse des Geheimen=Raths J. P. Schmidt auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin mit Sicherheit als Orte angegeben, an denen sich Eisenklump findet.
7) Vgl. Siemssen a. a. O.
8) Das Vorkommen des Mooreisens im Amte Stavenhagen wird durch die unten angeführte Urkunde vom J. 1282 sehr wahrscheinlich gemacht.
9) Das Vorkommen des Mooreisens im Amte Ribnitz bezeugt Siemssen a. a. O. - Nach den sichern Nachrichten des Geh. Raths J. P. Schmidt war im J. 1763 von zwei ausgesandten "Bergwerksverständigen" Schacht und Weidener auch zu Rostocker Wulfshagen im Amte Ribnitz die Entdeckung eines schönen Eisensteins gemacht. - Zu Hirschburg habe ich selbst gesehen, wie ein Ackerstück, welches in Eisenklump wüst lag, aufgebrochen ward, um den Acker möglicher Weise zu cultiviren.
10) Nach Mittheilungen des Herrn Amtsverwalters Päpcke zu Zarrentin und anderer Bewohner des Amtes Zarrentin.
11) Es ist nicht zu bezweifeln, daß sich noch an vielen andern Stellen Meklenburgs Morasteisen findet. So sind z. B. Blöcke aus diesem Erze on der Kirche zu Westenbrügge bei Neu=Buckow verbauet.
12) Ueber die Beschaffenheit des Eisenklumps in Meklenburg vgl. man das Nähere bei Brückner a. a. O .
13) Vgl. (des Geh. Ober=Berg=Raths Karsten ) Untersuchung der Frage: "Ist es in hüttenmännischer Rücksicht vortheilhaft, den bei Dömitz vorkommenden Rasen=Eisenstein zu verschmelzen und auf Gußwaaren etc. ., zu benutzen?" in den (  ...  )
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Unter gleichen Verhältnissen und in derselben geographischen Verbreitung wird der Raseneisenstein auch in Pommern 1 ) und in der Mark Brandenburg 2 ) gefunden. Auch in diesen Ländern ward das Erz früh bearbeitet und gab dort 3 ), wie in Meklenburg, zwischen 39 und 40 p C t. Eisen. In den Marken Brandenburg ward aus dem Eisenklump urkundlich schon um das Jahr 1440 Eisen gewonnen, indem damals zu Liebenwalde und Zehdenick Eisenhämmer im Gange waren 4 ). Aber auch schon früher, im J. 1375, war bei der jetzigen Stadt Oranienburg ein Hammer 5 ).

In den meklenburgischen Landen wurden die Eisenlager sehr früh benutzt, indem schon im J, 1282, also im ersten Jahrhundert der Germanisirung, beim Vorherrschen slavischer Sitten, der Stadt Stavenhagen 6 ) bei der Bestätigung ihrer Privilegien das Eigenthum der Salinen und Eisengruben verliehen ward 7 ).


(  ...  ) Neuen Annalen der Meckenb. Land=Wirthschafts=Gesellschaft, Jahrg.I., 1813, Stück 23, S. 353 flgd.:

"Dieses Erz ist (in Mecklenburg) von sehr verschiedener Natur; das Dömitzer ist nach der Probe, die ich zu untersuchen Gelegenheit gehabt habe, reicher und wird im Großen wenigstens 30 pCt, ausgeben; dagegen - - das Ludwigsluster - - nur höchstens 27 pCt ausgeben wird".

Vgl. Brückner a. a. O. S. 14. - In einer Abhandlung über diesen Gegenstand im Freimüth. Abendbl. 1841, Nr. 1158, welche Karstens Untersuchung ins Gedächtniß zurückruft, wird angeführt, daß eine Probe mit Erz aus der Lewitz 28 - 29 pCt, gegeben habe.
1) Vgl. Fünfter Jahresbericht der Gesellschaft für pommersche Geschichte etc. . 1832, S. 71 flgd., und Barthold Gesch. von Rügen und Pommern I., S. 51. - Am häufigsten findet sich in Pommern der Eisenklump in der Gegend von Torgelow, wo in neuern Zeiten ein Hüttenwerk errichtet ist.
2) Vgl. die unten angeführten Urkunden.
3) Vgl. Fünfter Jahresber. der pomm. Gesellsch. a. a. O.
4) Im J. 1440 verlieh z. B. der Markgraf Friederich von Brandenburg dem Ritter Hans von Waldow, der auf seinem Lehngute Schepforde bei Liebenwalde einen Eisenhammer (iserhamer) gebauet hatte, die Gerechtigkeit, in den zum Schlosse Liebenwalde gehörenden Waldungen "zu dem obgenanten isernhamer so vele isererde, so sic der zu dem hamer zu schoepfforde bederfen werden", graben und das nöthige Holz zu dem Hamrner schlagen zu lassen. Vgl. v. Raumer Cod. dipl. Brand. Cont. I., p. 125. - Im J. 1438 verlieh derselbe Markgraf seinem Rath Hans von Arnim das Schloß Zehdenick nebst andern Gütern in der Nähe des Schlosses, unter denselben auch "den isenhammer".
5) "Nuewemul prope Botzow (i. e. Oranienburg) est castrum habens molendinum et malleum fabricans per motum aque." Kaiser Carl IV. Landbuch der Mark Brandenburg von 1376. Berlin 1781. S. 26.
6) Stadt und Amt Stavenhagen kam im J. 1282 durch Verpfändung von Pommern an Werle; vgl. Baltische Studien II., 1, S. 125. Die Bestätigungs=Urkunde ist noch von dem Herzoge Bugeslav von Pommerw (IV. kal. Junii 1282) ausgestellt.
7) In dieser Urkunde schenkt der Herzog Bugeslav der Stadt Stavenhagen, nach der Original=Urkunde im Großherzogl. Archive zu Schwerin: (  ...  )
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Ob unter dem im J. 1304 vorkommenden urkundlichen Ausdrucke "iseren to Lichen" ein Eisenwerk oder nicht vielmehr die Münze zu Lychen zu verstehen sei, bleibt einstweilen unentschieden 1 ). Läßt sich aus Etymologien etwas schließen, so dürfte in der wendischen Zeit zu Malis, nicht weit von Dömitz, bei den jetzigen Gyps= und Braunkohlen=Werken Meklenburgs, ein Eisenwerk bestanden haben, da im Slavischen malicz: der Hammer 2 ) heißt.

Actenmäßig sind in den drei letzten Jahrhunderten diejenigen 10 Eisenwerke in Meklenburg errichtet, welche im Folgenden möglichst ausführlich beschrieben sind 3 ). Die Geschichte dieser


(  ...  )

"septuaginta mansos et unum mansum terre colibilis et incolibilis dicte donauimus ciuitati, pront habuit ab antiquis, insuper prata, pascua, siluas, nemora, usus graminum, aquas, stagna, riuos, aquarum decursus, usuagia, pedagia, piscationes, venationea, cum molendinis construendis, salinis, ferrifodinis, cum agris cultis pariter et incultis"

.In einer Uebersetzung dieser Urkunde aus dem Anfange des 16. Jahrh. gedruckt in Rudloff Urk. Lief. S. 112, lautet die betreffende Stelle am Ende:

"mit mollen tho buwende, sültten edder solttspennige, isergrouen, mit begadeden unde unbegadeden acker";

in einer andern Uebersetzung aus derselben Zeit:

"medth molen tho buwende, zolteu, morkulen, medth acker buweth vnnd ock vnnebuweth";

in einer dritten Uebersetzung aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh.:

"ouch mollen tho buwende, mit soltbörne vnd isergrufften, mit acker etc.

Sollte in dem lateinischen Original=Privilegium der Ausdruck ferrifodinae auch allgemein für Bergwerksgerechtigkeit genommen sein, was jedoch bei dem höchst seltenen Vorkommen dieses Ausdrucks in Niederdeutschland nicht wahrscheinlich ist, so ist es doch außer Zweifel, daß die Gewinnung des Eisens aus dem Klump im Anfange des 16. Jahrh. so bekannt war, daß man unter ferrifodinae nur Eisengruben oder Mooreisengruben (morkulen) verstand.
1) In dem wittmansdorfer Vertrage vom J. 1304 (gedruckt in Rudloff Urk. Lief. Nr. LXIV.) heißt es:

"Wi markgreue Herman hebbet ghelaten van der ansprake, de wi hadden an deme laude to Stargarde, - - behaluen de munthige unde dat iseren to Lychen, dat scole wi beholden vnde vnse eruen, also dat dar brandenborghesche penninghe gan".

Wahrscheinlich ist hier nach dem ganzen Zusammenhange unter: muuthige=Münzgerechtigkeit, und unter: iseren=Münzstätte, zu verstehen. Nicht selten heißt nämlich im Niederdeutschen die Münzstätte=müntziser, z. B. müntziser zu Berlin, in Gercken Cod. dipl. Brand. II., p. 645. - In einer rheinischen Münz=Convention vom J. 1419 in Hannov. Bl. für Münzkunde III., S. 58 - 59 heißt es:

"me so sall vnszer yglich czu yeglicher siner muncz haben einen oder zwene wardyne mit namen ysenhelder, die ygliche irs herren munczysen halden vnd bewarn sullen, also wan der munczmeister der ysen bedarff uffnlichn zu münczen, aber sust nit, vnd der muncysen gesynnet, so soll ye ein ysenhelder eteticlich daby sein vnd der ysen getrewlichen warnemen, so lange der munczmeister muntzet etc."

2) Nach Lazius de migrat. gentium, p. 752, b.
3) Die Quellen dieser Nachrichten sind die Acten des Großherzogl. Archivs zu Schwerin, wenn nicht andere Quellen angegeben sind.
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Eisenwerke giebt allerdings das Resultat, daß keines von ihnen auf die Dauer bestand; alle gingen vorzüglich theils durch unzweckmäßige Contracte oder schlechte Verwaltung, theils durch Holzmangel unter: alle brachten der fürstlichen Casse nur Schaden, keines sicher ansehnlichen Gewinn, und am Ende litten auch Unternehmer und Arbeiter. Dennoch lehrt die Geschichte mancher Etablissements, daß die Eisengewinnung nicht ohne Gewinn für die öffentlichen Einnahmen und nicht ohne ansehnlichen Vortheil für das Land sein könne, wenn das nöthige Feuerungsmaterial ohne Forstverwüstung gewonnen und das Werk tüchtigen Privathänden überlassen wird. Von selbst versteht es sich bei der Einrichtung neuer Werke, daß eine gründliche, vielseitige Untersuchung darüber voraufgehen muß, wie groß die noch vorhandenen Eisenlager sind, wie weit neue Feuerungsmethoden anzuwenden und die in denselben Gegenden vorhandenen Lager von Braunkohlen und Torf zu benutzen wären, wie weit die Holzvorräthe reichen dürften, endlich welche Anwendung man, zur Beförderung des Unternehmens, von den neuern Entdeckungen in der Natur= und Fabrik=Kunde machen könnte.

1. Eisenwerk zu Grabow.
1513.

Erst mit dem Anfange des 16. Jahrhunderts werden die Nachrichten über den Betrieb der Eisenwerke in Meklenburg klarer. Im J. 1513 stand eine Eisenmühle (isernmolle) zu Grabow. Aus dieser hatte das Kloster zu Lüne ein Capital von 400 lüb. Mark zu fordern, auf welches jedoch schon 60 Mark durch Eisenlieferung (an unbestendigen isern) 1 ) abgetragen waren. Der Besitzer war ein gewisser Johann von Raymund, der in dem genannten Jahre seine Güter in Grabow aufgeben und nach Wilsnack ziehen wollte; er hatte die Besitzungen zu Grabow als Lehn (in lehnschen gewehren), und deshalb bat der Probst Johannes Lorber zu Lüne die Herzoge Heinrich und Albrecht, dem Kloster zu seinem Gelde zu verhelfen. Weiter ist von dem Bestehen eines Eisenwerkes zu Grabow nichts bekannt geworden.

2. Eisen=Schmelzhütte, Hammer= und Blech=Schmiede zu Neustadt.
1544.

Beinahe durch den ganzen Raum der neuern Geschichte,


1) Aus diesem Ausdruck: "unbestendiges isern" scheint hervorzugehen, daß das grabowsche Eisen nicht von besonderer Güte war und der Besitzer vielleicht deshalb und wegen Mangels an technischer Fertigkeit das Werk aufgeben mußte.
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vom Anfange des 16. Jahrhunderts bis ins 18. Jahrhundert hinein, spielt die Stadt Neustadt eine große Rolle in der Geschichte der Industrie Meklenburgs, indem sie die einzige Stadt im Lande war, welcher man den Namen einer Fabrikstadt beilegen kann. Schon imJ. 1520 bestand dort eine Pulvermühle 1 ), und schon vor dem J. 1544 eine Papiermühle 2 ), beide auf fürstliche Rechnung. Auch eine Eisenschmelzhütte und ein Eisenhammer müssen in Neustadt schon vor dem J. 1544 im Gange gewesen sein, da neben ihnen in diesem Jahre auch ein Blechhammer angelegt ward 3 ). Der Herzog Albrecht hatte ein neues Haus neben der Papiermühle zu bauen angefangen. Um die Eisenwerke möglichst nutzbar zu machen, berief er am 20. April 1544 den Blechschmied Mathias Schatz von Nürnberg, bestimmte das im Bau begriffene Gebaude zum Blechhammer, gab dem Meister Schatz denselben in Erbpacht und übertrug ihm die Aufsicht über den dort schon bestehenden Eisenhammer. Die Art der Verarbeitung des Eisens in Blech sollte in seinem Belieben stehen; jedoch mußte; er sich verpflichten, die Bedürsnisse des Fürsten an Harnischblech, Pfannenblech und Schlossblech auf Befehl zu befriedigen. Der Meister erhielt das Hammergebäude fertig, Wohnung für sich und seine Knechte, einen Garten (Kohlhof), eine Kohlenhütte (Hütte zu den Kohlen), 50 Fuder Heu für sein Vieh und das nothdürftige Bau= und Brennholz, welches ihm jedoch nur im Walde angewiesen ward. Dagegen verpflichtete er sich zur Erhaltung der Gebäude auf eigne Kosten und zu einer jährlichen Erbpacht von 40 Gulden. Stabeisen (?) wollte er zu lübecker Preisen annehmen und für 5 Gulden den Centner zu Blech schmieden, neustädter Gußeisen zu 1 Gulden den Centner annehmen und für 4 Gulden den Centner zu Blech verarbeiten. Für eine Tonne Kohlen gab er einen lübischen Schilling, für die Beaufsichtigung des Eisenhammers erhielt er jährlich einen Wams und ein Paar Hosen 4 ).

Wie lange und unter welchen Verhältnissen diese Eisenwerke fortbestanden haben, darüber fehlt es an allen Nachrichten. Jedoch lebte noch im J. 1569 zu Neustadt der "Hammerschmied Friederich Schatz", vielleicht ein Sohn des


1) Vgl. Jahrb. I., S. 46, Not. 2.
2) Vgl. unten den Contract mit dem Blechschmiede Matthias Schatzvom 20. April 1544, Beilage Nr. 1.
3) Vgl. denselben Contract, Beilage Nr. 1
4) Vgl. Beilagen Nr. 1 und Nr. 2.
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Mathias Schatz. Ganz günstig muß indessen der Erfolg der Anlage nicht gewesen sein, da schon im J. 1572 der Blechhammer nicht mehr existirte.

Jedoch hatten die Eisenwerke zu Neustadt das Gute, daß sie zur Nacheiserung anspornten: schon im J. 1562 war ein "Ofengießer" zu Rostock.

3. Eisenschmelzhütte (1570) und Frischhammer zu Neustadt.
1574.
a) Schmelzhütte.

Der Blechhammer von 1544 war eingegangen. Die Schmelzhütte bestand jedoch wahrscheinlich fort, wenn auch wohl nicht in der gehörigen Thätigkeit. Der Herzog Johann Albrecht I. restaurirte nun wieder die Eisenwerke zu Neustadt, indem er am 17. Julii 1570 den Eisenschmelzer Hans Maltzsch von Steinbach, einstweilen auf 6 Jahre, in Dienst nahm 1 ). Es wurden Kugeln aller Art, Kanonen, Granaten, Grapen, Mörser, Destillirkolben, Oesen, Brandrutthen, Mühlenzapfen, Rollen, Gewichte und Pressen producirt. Es wurden im J. 1572 ungefähr 350 Centner, 1575: 790 C., 1576: 335 C., 1577: 400 C., 1579: 290 C. gegossen 2 ). Der Schmelz= und Gießmeister erhielt freie Wohnung, Garten= und Brennholz, 20 Gulden Dienstgeld, ein englisch Kleid, 2 Drömt Roggen und 1 Drömt Malz, Bezahlung für Ausbrechung und Stellung der Oesen, 3 Thaler für das Kohlenmessen; außerdem wurden von dem Fürsten die Leute zum Ausbrechen und Waschen des Rasenerzes und zum Auspochen der Schlacken bezahlt. Die Schmelz= und Gießarbeiten wurden dem Meister nach folgender Taxe bezahlt:

für Granaten, Grapen, Mörser, Tiegel, Brandruthen, Oesen, Rollen, Formen und 1=bis 4pfündige Kugeln, den Centner für 1 Ortsthaler oder 8 ßl, 1/4   Thaler,
für Karthaunenkugeln, Gewichte, Mühlenzapfen über 4 Pfd., den C. 5 ßl. 3 pf. 1/6     "
für kleine Kugeln, den C. 12 ßl. 3/8     "
Für Geschütz, den C. 16 ßl. 1/2     "
Für Ueberguß ward der Centner vergütet mit 3 1/4 ßl. 1/9     "

1) Vgl. die Bestallung in der Beilage Nr. 3.
2) Vgl. die Schmelzregister in den Beilagen Nr. 4 und Nr. 5, zu denen noch einige aus andern Jahren handschriftlich im Großherzogl. Archive kommen.
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b) Frischhammer.

Die Schmelz= und Gießhütte allein brachte aber keinen Gewinn, forderte vielmehr einen jährlichen Zuschuß. Jedoch sollte unter der glänzenden Regierung des Herzogs Johann Albrecht I., welcher nichts Edles ungepflegt, nichts Nützliches unbeachtet ließ, die neustädter Schmelzhütte dem Lande möglichst nützlich werden. Der Herzog legte daher im J. 1574 einen Frischhammer neben der Gießerei an und bestellte am 10. Mai 1574 für dieses Werk den Meister Balthasar Keiner aus Schmalkalden zum Frischer und Eisenschmied. Es war Absicht, täglich zwei Centner Stangeneisen zu schmieden, welches vorzüglich zu Nägeln tauglich sei. Der Meister erhielt für sich und seine Gesellen für jeden Centner Stangeneisen zu frischen 9 lüb. Schill., die nöthigen Kohlen (eine Last Kohlen auf zwei Centner Eisen) und Kalksteine, zwei Drömt Roggen, ein Drömt Weizen, ein Hofkleid und zehn Gulden jährlich zur Erhaltung des Gebäudes und Werkzeuges 1 ). Wahrscheinlich zur bessern Einsicht in die Einrichtung und Verwaltung dieses Werkes hatte sich der Herzog einen Bericht über die Verwaltung des brandenburgischen Eisenwerkes zu Klosterfelde in der Neumark (im Amte Marienwolde, zwischen Bernstein und Woldenburg) verschafft 2 ).


Doch auch das Verschmieden des vaterländischen Eisens wollte den Werken keinen Gewinn bringen. Am 12. Febr. 1576 entrückte der Tod den edlen Herzog Johann Albrecht I. seinem ausgedehnten Wirken. Sein Bruder, der wackere Herzog Ulrich von Güstrow, übernahm die Vormundschaft für seine unmündigen Neffen und lenkte noch eine Zeit lang mit Kraft und verständiger Einsicht das Staatsruder; doch bald brach in Meklenburg, wie überhaupt in Deutschland, eine traurige Zeit der Zerrüttung ein, die sowohl in innern, als in äußern Ursachen begründet war. Bei des Herzogs Johann Albrecht I. Tode waren noch Schmelzhütte und Frischhammer zu Neustadt im Gange 3 ), obgleich des Schmelzers erste Bestallung im J. 1575 zu Ende gegangen war, um deren Erneuerung er in den letzten Monaten des Herzogs gebeten hatte. Der liberale Herzog Johann Albrecht I. hatte persönlich Freude an den Eisenwerken; oft schloß er persönlich die Rechnungen ab und gab den Zufchuß


1) Vgl. Bestallung und Revers in Bei. Nr. 6. und Nr. 7.
2) Vgl. Beil. Nr. 8.
3) Vgl. Beil. Nr. 9.
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her. Der sparsamere Herzog Ulrich glaubte seine vormundschaftliche Verpflichtung strenge erfüllen zu müssen und ließ sich alljährlich genaue Berechnungen einliefern 1 ). Diese ergaben denn, daß die Werke im J. 1576: 141 fl. 3. ßl. 3 pf., 1577:.228 fl. 18 ßl. 6 pf., 1579: 348 fl. 11 fl. 4 1/2 pf. mehr gekostet, als eingetragen haten. Dazu kam der große Holzverbrauch zu den Werken, wenn auch in des Schmelzers Bestallung von Anwendung der Steinkohlen die Rede gewesen war. Im J. 1577 waren aufgegangen:

"1052 Faden Holts vff 526 Last Kholen zu ider Last 2 Faden, und den Faden vor 21 ßl., gleichwie u. g. f. und her Hertzogk Vlrich denselben zalen und annhemen lassen".

Im J. 1576 waren 500 Last und im J. 1579: 520 Last Kohlen aufgegangen. Doch mehr als der Geldverlust mochte den Herzog Ulrich der Druck schmerzen, der durch die Eisenwerke auf dem Landvolke in der Nähe von Neustadt lastete, indem dieses dazu Dienste leisten und die Wiesen mit dem Morasterz hergeben mußte. Seit dem J. 1576 schießen die eingesandten amtlichen Berechnungen mit Klagen über diesen Druck: im J. 1577:

"Ubertrifft die Vnkostung weiter und mehr, dan es hat tragen konnen, 228 fl. 18 ßl. 6 pf., vngerechnet der armenn Leutte beschwerliche grosse Dienste vnnd den Abgangk an iren wischen vnd andern, so nicht ein geringes, vnd so die Leute den Schwerin=Dienst hernacher thun solten, wurden dardorch die Buwhoue mussen leigendt pleibenn, ob auch die Pauren zum grunde in vorterb geraten.

Als der Horzog Ulrich im J. 1585 die Vormundschaft für seine beiden Brudersöhne niederlegte und im J. 1586 dem Herzoge Johann das Amt Neustadt überlieferte, waren sämmtliche Eisenwerke zu Neustadt niedergelegt, weil die Berechnung aus den Jahren 1576 bis 1579 ergeben hatten, daß die Werke mit Schaden gehalten seien: der Herzog Ulrich war zu guter Wirth, als daß er etwas hätte bestehen lassen sollen, was keinen Vortheil brachte. Die Frischerei=Gebäude waren für 25 Thaler vermiethet, und die Schmelzhütte war zu einer Walkmühle eingerichtet, welche dem Amte jährlich 10 Gulden Pacht gab 2 ). Die Geräthschaften und Werkzeuge


1) Vgl. Beil. Nr. 10 und Nr. 11.
2) Vgl. Beil. Nr. 12.
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waren auf das Schloß gebracht und in das fürstliche Inventarium aufgenommen. Im J. 1592 war der Eisenhammer zum größten Theil eingefallen. - Jedoch blieb Neustadt nicht ohne Fabrikanlagen. Seit dem J. 1592 blühete daselbst ein großes Kupfer= und Messingwerk 1 ), welches gegen eine jährliche Pachtsumme aus Privatrechnung betrieben ward. Es bestand in diesem Jahre und in den folgenden Jahren eine Brennhütte, eine Kupferhütte, eine Messinghütte, eine Kesselhütte und noch zwei andere Hütten. Dieser Messingbetrieb hat bis auf neuere Zeiten Spuren in Neustadt zurückgelassen.

4. Des Herzogs Christoph Bemühungen um Erzgewinnung.
1573.

Nachdem der gebildete Herzog Christoph nach vielen Leiden im J. 1569 aus Liefland heimgekehrt und im J. 1570 im Vaterlande von seinem Bisthume Ratzeburg und den ihm angewiesenen Aemtern Gadebusch und Tempzin Besitz genommen hatte, wandte er sich, Ruhe suchend, wissenschaftlichen Bestrebungen zu, welche vorzüglich auf Mineralogie und Chemie gingen: kaum hatte er sich zu Gadebusch häuslich eingerichtet, als er sich gleich ein Laboratorium bauen ließ. Ja er strebte mit aller Kraft dahin, in seinem Gebiete aus Erz förmlich zu bauen. Zu dem Zwecke bestellte er schon am 6. Dec, 1573 für sein "Stift" einen "Bergmeister" Melchior Hüscher aus Schneeberg. Nach manchen Vorbereitungen ließ dieser auch im J. 1575 aus der "Steinburg" 2 ) bei Mölln "einschlagen" und Holz zum Schacht anfahren. Die Bemühung war freilich ohne Erfolg; jedoch muß später dort ein Eisen= oder Messingwerk angelegt sein, da noch jetzt an derselben Stelle eine "Hammermühle" steht. Auch bei Tempzin ward auf dem "Hilligenberge" ein Schacht 5 Faden tief gebauet, - ebenfalls ohne Erfolg. Da der Bau in die Tiefe vergeblich war, so suchte man aus Gerölle ("Schlich") in den


1) Vgl. Beil. Nr. 13.
2) Die Steinburg (steenborg) lag im Bisthum Ratzeburg und zwar im Lande Möllen, bei Manhagen (früher Honhagen), nahe beim Einflusse der Steinau (aqua Stenowe, 1188) in die Stekenitz. Früher stand hier ein Dorf Steinburg, als der Herzog Albert von Sachsen dem heil. Geist zu Möllen im J. 1336 Hebungen "de aquaductu in Stekenitze prope villam Stenborg facto, dicto Slüze" , verlieh. Bei dieser Schleuse, jetzt die Oberschleuse genannt, bei Panten, liegt ein Hügel, mit Spuren von Befestigungsgräben, noch jetzt der Steinhau=Berg genannt.
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Bächen der Vogtei Stove (zwischen Rehna und Ratzeburg) des Fürstenthums Ratzeburg werthvolle Mineralien zu pochen. Zuerst ward "Schlich" in einem Waldbache, der von Kronskamp aus dem "neuen Teiche" fließt, gewaschen und nach Gadebusch gebracht; dann fand man (1575) auch in einem Bache bei Neschowv jenseit des "Schmachtfeldes Schlich, in welchem die kleinen Granaten waren, die aber nicht viet tüchtig waren", - Als alle diese Bemühungen um Gewinnung edler Metalle vergeblich waren, wandte der Herzog seinen Blick, auf die Eisengewinnung. Nachdem er im J. 1575 den Eisenstein aus seinen Landen von Sachkundigen hatte probiren lassen, legte er zu dessen Verarbeitung eine "Mühle an, deren Räder die Blasebälge regieren sollten". Ob dies die Hammermühle zu Manhagen bei der Steinburg oder zu Mechow bei Ratzeburg ist, bleibt noch ungewiß. Im J. 1602 hatte ein Berndt Bulthen die manhäger Hammermühle an Marcus Mewes verpfändet, der einen Miether (Heurling) hineingesetzt hatte; damals lagen beider Erben über die Mühle in Streit. Im J. 1591 legte unter dem Herzoge Christoph ein Rottgart Münter eine Hammermühle vor Mechow an, und im J. 1598 lagen noch Mühlen am mechowerBach: eine Oel =, Hammer =, Papier =, Beuteler= und Messing=Mühle 1 ). Diese Messingfabrikation im Stifte Ratzeburg stand wohl ohne Zweifel mit der Errichtung der Messinghütten zu Neustadt im entfernten Zusammenhange 2 ). Die Entdeckung des


1) Vgl. Masch a. a. O., S. 554 u. 564.
2) Noch heute sind zu Manhagen und zu Mechow Hammermühlen, welche jetzt nach Lübeck gehören. Die Geschichte dieser Mühlen ist nicht ohne Interesse. Im J. 1645 kauften die"Gevettern" Leers ("Lerß"), nämlich der Bürger Heinrich Leers aus Lübeck und der Bürger Mathias Leers aus Hamburg, von dem lübecker Bürger Johann Kriwitz und dessen Brüdern die bei dem Dorfe Manhagen belegenen "Kupfer= und Mesing=Mühlen" mit dem dazu gehörenden Meyerhause und Kamp Ackers, wie der Vater der Gebrüder Kriwitz diese Mühlen zuvor besessen hatte, für 13,000 Mark lübisch, worauf sich Heinrich Leers zu Manhagen häuslich niederließ. Diesen Verkauf bestätigte das Dom=Capitel von Ratzeburg, "an statt des postulirten Bischofs, Herzogs Gustav Adolph", am Tage Bartholomäi 1646 und nach der Säcularisirung des Bisthums der Herzog Adolph Friederich am 10. Febr. 1653. - Im J. 1655 erhielt der lübecker Bürger Heinrich Drave, für sich und den Korn= und Walk=Müller Friederich Stendel zu Manhagen, vom Herzog Adolph Friederich die Erlaubniß, an der Stelle der eingegangenen Papiermühle, welche der Hauptmann Hermann Clamer von Mandelsloh früher in Besitz gehabt hatte, eine zweite Mesingmühle bei Manhagen anzulegen. - Im J. 1671 hatten die Gevettern Leers Privilegien auf die Kupfermühlen zu Mechow und Manhagen; bald starben die Leers, und das Privilegium ging auf Cataleina Leers, Wittwe des M. Leers, über. Von dieser Wittwe kaufte die Messingmühle bei Manhagen der Herzog Christian I. Louis, der sie im J. l675 an den Sensenschmied Jobst Hövingshof zu (  ...  )
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Alaunlagers bei Eldena im J. 1577 und dessen Bearbeitung interessirte nicht allein den Herzog Ulrich, sondern auch den Herzog Christoph; beide fürstlichen Brüder reisten mehrere Male nach Eldena, um das Werk zu besehen, so z. B. im J. 1586. Der Ruf dieses Werkes und der Kenntnisse des Herzogs Christoph stieg so sehr, daß der König Carl von Schweden demselben am 13. Julii 1584 eine Probe von seinem Alaun bei Nioköping, "wo ein Alaunbergwerk gebauet ward", mit der Bitte zusandte, daß der Horzog ihm den Alaun probiren möge.

5. Des Herzogs Adolph Friederich I. Veranstaltungen zur Eisengewinnung in den Aemtern Neustadt und Dömitz.
1609.

Der Herzog Adolph Friederich I. ergriff mit jugendlichem Feuer im J. 1608 die Zügel der Regierung. Es meldeten sich auch bald Leute, welche die verfallenen Hüttenwerke aufzurichten wünschten; der Herzog hatte sich aber glaubwürdig berichten lassen, daß die frühern Eisenwerke mehr gekostet, als Nutzen gebracht, und daß die neustädter Eisenwaaren nicht zu dem nöthigen Grade der Weichheit hätten gebracht werden können. Als man ihm aber Proben von gutem Eisen brachte, so gestattete er am 7. Junii 1609 dem güstrowschen Bürger Simon Gerdes, in dem Amte Dömitz oder Neustadt eine Schmelzhütte und einen Eisenhammer auf seine eigene Kosten zu erbauen und erhalten. Der Herzog gab nur Stelle zu den Gebäuden, Erlaubniß zum Graben des Klumps und Benutzung des Wasserstroms, und versprach die Lieferung der Baumaterialien zur Schmelzhütte; S. Gerdes verpflichtete sich zu einer jährlichen Abgabe von 7 Centnern guten Eisens. Der Contract ward auf 6 Jahre geschlossen. Würde sich ergeben, daß innerhalb dieser Zeit das Werk nur mit Schaden erhalten und niedergelegt werden müsse, so wollte der Horzog ihm die Hälfte der Kosten erstatten, wofür demselben aber das Werk anheimfallen solle; würde es aber 6 Jahre mit Glück fortgesetzt werden, so wollte der Herzog ihm die von seiner Seite aufgewandten


(  ...  ) einer Sensenmühle wieder verkaufte. Diese Sensenmühle war dem Herzoge aus dem Concurse des Besitzers im J. 1686 wieder angefallen; der Herzog verlieh sie in demselben Jahre wieder zu einer Kupfermühle an Berend Möller. Im J. 1695 erbaute der lübecker Bürger Christian Meyer zu Manhagen eine neue Messingmühle bei seinen andern Kupfer= und Hammermühlen, welche derselbe im J. 1696 wieder an den lübecker Kaufmann Hermann Fock verkaufte.
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Kosten im letzten Jahre schenken 1 ). Die Werkleute, nämlich ein Schmelzer, ein Schmied und ein Kohlenschütter, waren Schlesier ("schlesische gorlitzsche Hamerleute"); dies geht aus dem Verdinge hervor, der am 23. Mai 1610 mit ihnen abgeschlossen ward und der sich ohne Zweifel auf das neustädter Werk bezieht 2 ). Daß im J. 1611 das Eisenwerk bestand, ergiebt sich aus dem Fahrenholzschen Landestheilungsvertrage, nach welchem in §. 35 das Eisenwerk dem Amte versichert ward, in welchem es lag.

Nach dem Ablaufe des Contractes mit Simon Gerdes wird der Herzog Adolph Friederich das Eisenwerk auf eigene Rechnung übernommen haben. Nach den weiter unten folgenden Verhandlungen unter der wallensteinschen Regierung hatte der Herzog Adolph Friederich einen Eisenschmelzermeister Martin Hoyer vom Harze aus dem Braunschweigschen, da dieser von Wallenstein die Erneuerung seiner Bestallung 3 ) forderte, die ihm auch bewilligt ward. Hiernach hatte der Herzog Adolph Friederich ein anderes Verwaltungsprincip für den Betrieb der Werke angenommen, indem die Meister und Arbeiter nicht nach dem Maßstabe des Gewichts der verarbeiteten Producte bezahlt wurden, sondern in Jahrgehalt standen 3 ). Nach dieser Verwaltungsart konnte das Werk jährlich 2337 Thaler einbringen. Eine solche Administration mochte auch unter einem so umsichtigen und kräftigen Fürsten, wie der Herzog Adolph Friederich war, gedeihen. Daß die Schmelz= und Gießwerke unter ihm in vollem Gange waren, beweiset außerdem der Befehl, den er aus seinem Exil von Torgau aus am 30. Junii 1628 und wiederholt am 29. Aug. an den Hauptmann Joachim v. d. Lühe richtete, die im Schlosse niedergelegten eisernen Oefen zu verkaufen und ihm den Erlös nach Leipzig nachzuschicken. Auch berichtete Lüdeke Hahn am 15. Junii 1625, daß beim Schmelzofen zu Neustadt 1200 vierundzwanzigpfündige, 500 sechspfündige Kugeln und 100 Granaten, welche er damals übersandte, vorhanden seien. Auf Schmelz= und Gießhütte scheint sich aber das Eisenwerk beschränkt zu haben.

Wallensteins Scharfblick und Thätigkeit für die Landesverwaltung entging die große Nützlichkeit der Eisenwerke nicht, wenn es auch nicht zu leugnen ist, daß er bei diesen Werken sein Augenmerk vorzüglich auf die Erzeugung von


1) Vgl. Beil. Nr. 14.
2) Vgl. Beil. Nr. 15.
3) Vgl. die folgenden Beilagen.
3) Vgl. die folgenden Beilagen.
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Kriegsmaterial richtete. Nachdem er am 29. März 1628 von Meklenburg hatte Besitz nehmen lassen und während er sich selbst zum Einzuge in sein gelobtes Land auf seinen Gütern rüstete, forderte sein Statthalter, Freiherr Oberst von St. Julian, am 27. April 1628 über den Zustand und die Kräfte der Salpetersiedereien, der Pulvermühlen und der Eisengießerei Bericht 1 ) von dem Küchenmeister Friederich Thesandt zu Neustadt. Zugletch berichtete der Schmelzer über die Kosten der Wiederherstellung der Werke und die mögliche Größe der Lieferungen; er machte sich anheischig, wöchentlich 24 Schiffpfd., à 2 1/2 Centner, das Schiffpfd. auf das genaueste zu 6 Rthlr., zu liefern; er bat um Geldvorschuß, um ein Maaß zu den - Kugeln und versprach, innerhalb 8 Tagen die Arbeit anzufangen. Augenblicklich, noch ehe Contract oder Bestallung beschlossen war, glühte auf Befehl der Diener des gewaltigen Generals der Schmelzofen wieder; schon am 20. Mai war die Eisengießerei wieder im vollen Gange: der Meister sandte eine schon verspätete Ladung von Granaten und versprach die noch fehlenden 100 baldigst nachzuschicken, Kugeln könne er jedoch "zur Nothdurft" liefern; dagegen ward ihm die Forderung der Arbeit nachdrücklich eingeschärft. Am 5. Junii berichtete der Meister, daß jetzt auch ein ziemlicher Vorrath von Kugeln beisammen sei, er aber um seine Bestallung bitten müsse, auf die er von dem Statthalter Verheißung erhalten habe, sobald die Kammerräthe angestellt wären; er habe keinen bestimmten Unterhalt. Auf des Statthalters Befehl contrahirten 2 ) jetzt die Beamten zu Neustadt am 15. Junii, bis auf Wallensteins Ratification, mit dem Eisen=Schmelzer und Gießer Martin Hoyer, der die ihm von dem Statthalter versprochene Erneuerung der alten Bestallung und der frühern Verhältnisse für sich und seine Leute forderte. Kaum hatte Wallenstein nach der unheilvollen Belagerung Stralsunds, bei welcher die neustädter Granaten bekanntlich nicht viel ausgerichtet hatten, am 27. Julii 1628 seinen Einzug in seine neue Residenz Güstrow gehalten, als er auch am 11/12 August 1628 den Hüttnmeister zu Neustadt in Grundlage der alten Bestallung in Dienst nahm 3 ); bezeichnend ist es, daß bei den wallensteinschen Verhandlungen nur von Producirung von Kugeln die Rede ist. Die obere Leitung des Ganzen hatte Christian Hilliger, der am 30. Junii


1) Vgl. Beil. Nr. 17.
2) Vgl. Beil. Nr. 18.
3) Vgl. Beil. Nr. 19.
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1629 um die Herabsetzung des geforderten Preises von 1 Rthlr. für den Faden Holz auf 32 ßl. bat, da er dem Herzoge Adolph Friederich bei dem ihm "untergebenen Hüttenwerk" nur 24 ßl. gegeben habe; es ward ihm auf seine Bitte jedoch geantwortet, daß er 1 1/2 ßl. zahlen solle. Wallenstein nahm den Schmelzermeister M. Hoyer ebenfalls in ein Jahrgehalt von 300 Rthlr, wofür er seine Thätigkeit ganz in Anspruch nahm. Im Winter 162 8/9 ruhete das Werk und nach dem Abzuge Wallensteins aus Meklenburg, Ende Julii 1629, waren die Bedürfnisse so geringe, daß man 100 Schiffpfd. Pfundgewichte, das Schiffpfd. für 4 Thlr., für einen hamburger Kaufmann goß. Jedoch war Wallenstein auf die Hebung der Werke fortan eifrig bedacht, indem er noch im J. 1630 als Zuschuß für das Eisenwerk zu Neustadt 1000 Thaler auf den Kammer=Etat setzte.

Der Herzog Adolph Friederich, welcher am 19. Julii 1631 wieder in Schwerin einzog, ließ das Eisenwerk in der bestehenden Form und versicherte schon am 30. Oct. 1631 die Haltung seiner alten Bestallung. Aber die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges nach dem Abzuge Wallensteins vernichteten auch das Eisenwerk. Der Herzog machte zwar mehrere Versuche, den Betrieb des Hüttenwerkes wieder lebendig zu machen; jedoch unterblieb die Restaurirung, da erst im Jahre 1647 das Eisenwerk wieder neu ausgerichtet ward.

6. Eisenwerke bei Wittenburg und Zarrentin.
1614.

Ueber diese Werke haben die Acten nur Nachrichten von dem Untergange derselben. Alle Nachforschungen, irgend etwas Genaueres über die Anlagen zu erforschen, blieben lange vergeblich, bis sich endlich in den Tagebüchern der verwittweten Herzogin Sophie, die zu Lübz residirte, die nothwendigsten Aufschlüsse fanden. Diese Fürstin, geb. Prinzessin von Holstein, Gemahlin des Herzogs Johann von Meklenburg († 1592), war eine Frau von entschiedener Tüchtigkeit, die sie auch bis zu ihrem Tode († 14. Nov. 1634) die traurigsten Zeiten hindurch bewährte, die Meklenburg vielleicht je gehabt hat. Rechnet man dazu die zahllosen häuslichen Leiden, mit denen die Fürstin fortdauernd zu kämpfen hatte, so erscheint ihr Charakter wahrhaft bewundernswerth. Ueberall thätig und umsichtig, immer zum Besten rathend, tröstend und heilend, in jeder Lage beharrlich, Hülfe bringend und dabei ächt weiblich und im höchsten Grade häuslich, war zu oft allein die einzige Stütze des wankenden Hauses.

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Und in jeder Bedrängniß ließ sie nicht ab, überall selbst zu wirthschaften, um oft wenigstens das Unentbehrliche für das Leben der Ihrigen zu gewinnen. So war sie auch eifrig bemüht, die Landwirthschaft zu verbessern, welche sie auf ihren zahlreichen Reisen überall selbst beaufsichtigte, und aus Allem, was der Boden gab, Nutzen zu ziehen. Und daher legte auch sie ein Eisenwerk an, dessen Geschichte am besten aus dem hier in vollständigem Auszuge mitgetheilten 1 ) Tagebuche der Fürstin, so weit es dieses Werk betrifft, entnommen werden kann.

Zu den Witthumsämtern der Herzogin Sophie gehörte auch das Amt Wittenburg, welches sie sehr häufig besuchte, indem damals in der Stadt noch ein Schloß stand. Kaum war das neue Werk zu Neustadt im Gange, als sie darauf sann, den im Amte Wittenburg nach Hagenow 2 ) und nach Zarrentm hin liegenden Eisenklump auszubeuten 3 ). Sie ersah hiezu das Gut Wohld (jetzt auch Wohldhof) oder Wohde zwischen Wittenburg und Hagenow, wo im J. 1592 außer einer Kornmühle schon eine Kalkmühle stand. Im Anfange des J. 1614 hatte sie eine Mühle zu einer Hammermühle eingerichtet, die sie vier mal persönlich besah, ehe noch die Arbeiter da waren. Am 18. Febr. 1614 langten die Bergleute aus dem Harze an: außer einem Meister: drei Schmiede, zwei Gießer, zwei Former, ein Maurer und ein 3immermann, und am 19. April schloß sie mit dem Meister den Contract ab.


1) Vgl. Beil. Nr. 16.
2) Auch im Amte Hagenow, z. B. zu Besendorf, zwischen Hagenow und Schwerin, nicht weit von Wittenburg, liegt in den Wiesen Rasenerz.
3) Die Fürstin trieb auch mit ihrem Leibarzt Dr. Fabricius Alchymie, wie aus folgenden Auszügen aus dem erwähnten Tagebuche hervorgeht:
Tagebuch
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Zu Wohld war nun sicher eine Eisenschmelzhütte (hoher Ofen) und ein Eisenhammer. Von den Producten der Fabrik wissen wir aus dem ersten Zeitraum nichts anders, als daß in derselben im J. 1615 Anker geschmiedet wurden. Jm J. 1616 gestalteten sich die Verhältnisse anders. Mit dem J. 1618 verpachtete die Fürstin den Hof Wohld an einen gewissen Casparus, und damit wurden die Verhältnisse der Bergleute auch andere, die in ein untergeordnetes Verhältnis zu dem Gutspächter traten; die Fürstin reservirte sich gewisse Hebungen an Eisenproducten, zu deren Verkauf sie im J. 1620 einen Factor annahm. In Folge dieses Verhältnisses wurden am 25. Oct. 1616 neue Contracte mit dem Hammerschmiede, dem Zimmerman und dem Hüttenschreiber abgeschlossen. Wahrscheinlich veranlaßte auch hier der Kohlenbedarf eine Abänderung, da sich im J. 1615 die Fürstin persönlich nach den Holzhauern umsah. In eine etwas spätere Zeit fällt die Verpachtung sämmtlicher Fabrikwerke des Amtes Wittenburg an den Baumeister Georg Reinhard, welche mehr als wahrscheinlich in die Regierungszeit des Herzogs Adolph Friederich fallen wird, über die jedoch nur das Concept des Contractes 1 ) unt) einer Berechnung 2 ), beide ohne Datum, vorhanden sind.

Im J. 1616. 1623 ward eine neue Hammermühle bei der Schalmühle nicht weit von Zarrentin gebaut und dahin wahrscheinlsch der Hammer von Wohld verlegt, wo jedoch der hohe Ofen blieb. Im J. 1625 hatte der "Plattner" Meister Hans Friederich aus Straßburg zu Schwerin 5 Centner alte Harnische auf dem Hammer zu Wittenburg zu neuen Harnischen schmieden lassen, namentlich einen Harnisch für den Herzog selbst; da aber der "Blechschmied weggezogen" war, so hatte er die Beförderung dieser Arbeit einstweilen unterlassen.

Nach dieser Zeit bekümmerte sich die Fürstin nicht mehr persönlich um dieses Eisenwerk.

Aus den Inventarien 3 ), welche nach dem Tode der Fürstin im J. 1635 über deren Nachlaß aufgenommen wurden, ergiebt sich, daß viel in Sand und Lehm gegossen ward und Stangeneisen und Musketen geschmiedet wurden.

Die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges zerstörten aber auch diese Werke. Der hohe Ofen bei Wohld stand wüst


1) Vgl. Beil. Nr. 22.
2) Vgl. Beil. Nr. 23.
3) Vgl. Beil. Nr. 20 und Nr. 21.
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und die Hammermühle bei der Schalmühle war ganz zerstört. Der Herzog Adolph Friederich, an den das Amt Wittenburg zurückgefallen war, bestellte freilich im Anfange des J. 1638 den Eisenschmelzer Hans Bartels für die "beiden Hüttenwerke zu Neustadt und Wittenburg 1 )" und ließ durch ihn diese Werke in Augenschein nehmen, indem er am 23. April 1638 seinem "Eisenschmelzer" befahl:

"sich naher Wittenburgk zu verfugen, den doselbst vorhandenen Eisen Hamer vnd was alda an Osemund vnd andern dazu gehörigen Sachen noch in vorrath, in augenschein zu nemen vnd richtig zu verzeichnen".

Hierauf berichtete jedoch am 25. April 1638 der Küchenmeister Jobst Loßman zu Wittenburg:

"das der Eißenhamer, so nach Zarrentin bey der Schalmuhll hiebeuor geleget, kurz vor dem vfbruch der Chur=Sachs. Volcker, da bey einquartirunge deßelben der Teich, so die Rader getrieben, vielleichte wegen der darein habende fische, abgelassen, vndt in die neheste Quartir gebracht vndt verzeret, vndt beim vfbruch, weile nichts mehr zu findenn geweßen, die blaße belgenn vndt hantwerckszeug auch schon wegkgenommen vndt verdorbenn, außerhalb den großen Hamer vndt Amboß, so bißhero wegenn des großen streiffens nicht anhero gebracht werden können vndt noch da sein werden, von den Raubern angestecket vnd in grunde abgebranndt; das wohnhauß steht zwar noch, aber es ist sehr ruinirt. An Oßmundt ist nichts vonn den vorigen Beambten geliefert, nur das bei dem Gießwercke zwischenn Wittenburgk vndt Hagenow ein gut theill Kohlenn, vnndt von E. F. G. selbstenn vor dießer Zeit in Augenschein genommen, in uorradt gebliebenn, so vonn den einquartirdenn Reuternn dießen Winter mehrentheill abgeholet vndt zum schmiedenn verbrauchet, - - vnndt wann schon E. F. G. an itzo den Hamer bey dießer Zeit in fertigen standt hinwieder brengen vndt bauwen laßen wollenn, sehe ich keine mittell, wie das Holz beizufuhren sein will, dann der baur so woll burger fast kein haubt Viehe".


1) Vgl. Beil. Nr. 24.
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Aber die Kriegsstürme waren zu stark, als daß vor ihnen ein Friedenswerk hätte bestehen können. Hiemit verschwinden die Eisenwerke im Amte Wittenburg aus der Geschichte.

7. Eisenhütte zu Neustadt.
1647.

Nach der wallensteinschen Usurpation wurden die Kriegsbedrängnisse im Lande immer größer und der Herzog Adolph Friederich konnte die Eisenwerke nicht halten. Er machte zwar Pfingsten 1638 einen Versuch zur Wiederaufrichtung derselben, indem er den Hans Bartels aus Osterode zum Eisenschmelzer für die beiden Hüttenwerke zu Neustadt und Wittenburg 1 ) bestellte, jedoch nur für den Fall, daß die Kriegsunruhen es erlauben würden; bis dahin ward dem Meister ein Wartegeld von vierteljährlich 20 Thlrn. versprochen. Er sollte bei Verwirklichung der Absichten das erste Jahr 200 Thlr. Besoldung haben; späterhin wollte der Fürst ihm nach Maßgabe seines Fleißes die Besoldung erhöhen. In den J. 1638 und 1639 brachen aber für Meklenburg die traurigsten Zeiten herein, die es je erlebt hat, indem Feinde und Freunde gleich eifrig beschäftigt waren, das arme Land mit der empörendsten Roheit zu verwüsten. Hans Bartels ging wieder in sein Vaterland zurück. Zwar ließ der Herzog am 22. Aug, 1639 den Christian Hilliger wegen des Hüttenwerkes und hohen Ofens nach Schwerin kommen und mit ihm wegen "Wiederaufrichtung" der Werke unterhandeln; aber auch diese Bemühung blieb ohne Erfolg. Hans Bartels ward in seiner Heimath wieder "Hüttenherr" oder "Hüttenverwalter" in der "Schlufft Braunen Lage und Kamschlacken" auf dem Harze und lebte zuletzt zu Kamschlacken. Er hatte hier den "Eisenhütten" im Ganzen über 40 Jahre rühmlich vorgestanden und aus denselben gutes, geschmeidiges Eisen geliefert. Wegen Holzmangels und Kriegsgefahren konnte im J. 1646 das Eisenwerk nicht fortgesetzt werden, und da Hans Bartels schon viel zugesetzt hatte, so entschloß er sich, in andere Länder zu gehen, und zwar nach Schweden. Das Bergamt zu Clausthal ertheilte ihm daher den 28. März 1646 einen sehr ehrenvollen Abschied und dringende Empfehlung "vmb seiner Kunst, geschicklichkeit vnd guter erfahrung in Eysenhuttenwerken" und "weil er sich allzeit gottsfürchtig, erbar, redlich


1) Vgl. Beil. Nr. 24.
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vnd aufrichtig verhalten, das dahero er bey hohen vnd niedrigen stands persohnen lieb, angenehm vnd sehr werth gehalten worden". Schon am 24. Febr. 1646 hatte der Generalfeldmarschall Linnardt Torstensohn zu Leipzig dem Königl. "Schwed. Hüttenmeister Hans Bartelß", welcher "im Begriff" war, "nacher dem Hartz zu reisen vndt daselbest einige Bergleuthe in hochfürmelt Ihrer Königl. May. Dienste vnndt ins Königreich Schweden mit zu nehmen" , - einen Paß ausgestellt.

Der Herzog Adolph Friederich ruhete jedoch nicht; kaum war der Friede vor der Thür, als er auch an die Wiederaufrichtung des neustädter Hüttenwerks dachte. Vermuthlich als Hans Bartels durch Meklenburg reisete, knüpfte er mit demselben Unterhandlungen in Grundlage seiner nicht verwirklichten Bestallung vom J. 1638 an und bestellte ihn am 1. Julii 1647 zum Hüttenmeister zu Neustadt 1 ), wobei ihm vorzüglich die Errichtung eines Hammers zur Erzeugung von Stabeisen zur Pflicht gemacht ward.

Dieses Werk stand wenigstens über 10 Jahre, deckte aber auch die Kosten nicht. Da machte der Herzog den Versuch, die Schmelz= und Gießhütte in Entreprise zu geben. Er schloß am 19. Jan. 1657 einen Vertrag mit dem lübecker Kaufmann Heinrich Bremer dahin, daß dieser alle, von ihm zu bestellenden, Eisenwaaren aus dem ersten Brande des J. 1657 für einen gewissen Preis in Entreprise nahm, und zwar das Schiffpfd. Granaten und Oefen für 3 1/2 Thlr., das Schiffpfd. Kugeln für 3 Thlr.; der Herzog übernahm es dazu, die Waaren zu Wasser nach Hamburg schaffen und dort an der Börse abliefern zu lassen 2 ). Nach diesem Versuche solle Heinrich Bremer die Vorhand haben, das Werk zu pachten. Dieser erste Versuch viel schlecht aus. Der erste Brand von 5 Wochen hatte nach der Schlußrechnung 3 ) 173 Thlr. mehr gekostet, als eingebracht, die Zinsen von dem Capitalwerthe der Werke, die Abnutzung, die obern Verwaltungskosten u. dergl. nicht gerechnet, und das Resultat war, daß die Waaren noch einmal so theuer, nämlich das Schiffpfd. für 6 Thlr., verkauft werden mußten, wenn die Werke mit einigem Vortheil bestehen sollten. In einem Berichte vom 30. Aug. 1657 4 ) ward daher, weil die neustädter Waaren zu


1) Vgl. Beil. Nr. 25.
2) Vgl. Beil. Nr. 26.
3) Vgl. Beil. Nr. 27.
4) Vgl. Beil. Nr. 28.
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wohlfeil verkauft seien, der Vorschlag gemacht, das Werk mit allen Vorarbeiten in Pacht zu geben, da im günstigsten Falle und bei der möglichst besten Verwaltung das Werk nur einen jährlschen Gewinn von 25 Thlrn. abwerfen könne. Der Contract mit Heinrich Bremer gerieth in Stocken. Dieser hatte 500 Thlr. Vorschuß zur Löhnung der Arbeiter geleistet, die durch Waaren nicht abbezahlt waren und auf die der Herzog ihm am 20. Jan. 1658 eine Verschreibung ausstellte. Hans Bremer war gestorben und der Horzog hatte am 24. Decbr. 1657 den Hans Deichmann aus dem Brandenburgischen zum Eisenschmelzer und Former bei dem Hüttenwerke zu Neüstadt angestellt, und zwar so, daß er wöchentlich 4 Thlr., wenn gearbeitet würde, und wöchentlich 3 Thlr. Wartegeld, wenn nicht gearbeitet würde, zur Besoldung erhalten sollte. Auch hatte der Herzog schon im J. 1655 den Burchard Keydel von Herzberg zum Hüttenschreiber bestellt. Dennoch ruhete das Werk am Ende des J. 1657. Am 20. Jan. 1658 machte Johann - von Cöln Vorschläge zu einem neuen Pacht=Contracte, nachdem die Bremersche Unternehmung gescheitert war. Aber der Herzog Adolph Friederich segnete schon am 27. Februar 1658 das Zeitliche. Und nun gerieth alles in Stocken. Hans Deichmann saß 1 1/2 Jahre ohne Arbeit, gerieth in Schulden und forderte am 2. Febr. 1659 seinen Abschied, da alles Arbeitsvolk auseinander getreten und er von dem Kurfürsten zurück berufen sei; er blieb jedoch und erhielt späterhin eine neue Bestallung. Burchard Keydel, ebenfalls verschuldet, ward im Julii 1658 seines Dienstes entlassen, konnte aber erst im April 1659 seinen Gläubigern entgehen.

8. Eisenhütten zu Neustadt
1661.

Das unstäte, hochfahrende Leben des Herzogs Christian I. Louis brachte manchen Abentheurer ins Land und entzog diesem manche Kräfte, wenn auch dieses Fürsten Regierung keine unruhige genannt werden kann, so erschien bei ihm, als er sich schon am 5. Julii 1659 von Neustadt und von Dömitz ein Fuder "Klump oder Eisenerz, welches auf vnserm "Hüttenwerk gebraucht wird", nach Hamburg hatte bringen lassen, im J. 1660 zu Hamburg, wo der Herzog sich oft aufhielt, der königl. schwedische General=Kriegs=Commissarius Johann Hoffstätter von Khünberg für sich und "seine Mitinteressenten" und brachte allerlei Projecte vor: er wollte

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die Münze für 1 pCt. in Pacht haben, die Elde schiffbar machen, alle Wolle der fürstlichen Höfe in Verkauf nehmen und das Eisenwerk zu Neustadt betreiben. Die Unterhandlungen beim Herzoge und bei der Regierung betrieben Hoffftätter und Andreas Georg von Horn. Es ward von ihnen ausreichendes Capital versichert. Hoffstätter hatte, nach seinem Berichte, 20,000 Rthlr. Capital und über 18,000 Rthlr. Zinsen von der Stadt Rostock zu fordern, wofür ihm die Güter Kassebohm, Bartelsdorf und Riekhof verpfändet seien; der Herzog wollte diese Güter gerne haben und ihm dagegen Güter im Amte Neustadt abtreten.

Von allen diesen Projecten kam aber nur die Verpachtung des Eisenwerkes zu Neustadt am 3. Febr. l661 zu Stande 1 ). Hoffstätter übernahm das Werk ganz auf eigne Rechnung und Gefahr auf 5 Jahre in Pacht, gegen Abgabe des zehnten Theils alles fabricirten Eisens an den Herzog und Entrichtung eines Zolles von 9 Pf. für das ausgeführte Schiffpfund. Hoffstätter nahm einen Joachim Bornemann zur Einrichtung des Werkes in Bestallung; derselbe ward auch wohl sein Hütten=Inspector oder Schreiber; zum Meister der Formerei und des Schmelzwerkes nahm er den "kunsterfahrnen" Meister Hans Teichmann und zum Meisterknechte dessen Bruder Heinrich Teichmannam 21. Febr. 1661 zu Hamburg inDienst 2 ). Dem Hoffstätter war das alte Schloß zu Neustadt eingeräumt. Das Schmelzen im hohen Ofen begann am 9. Junii 1661. Es sollte täglich 46 Centner Eisen zu KugeIn, Mörsern, Kanonen, Oefen, Platten und Gefäßen gegossen werden. Die Sache gerieth aber gleich im Anfange durch Hoffstätters "Praktiken" in Stocken. Schon im Nov. 1661 war er nicht weniger als 1079 Thaler für Kohlen schuldig, obgleich er alle Vierteljahre Abrechnung zu thun versprochen hatte. Der Amtmann Jürgen Krüger zu Neustadt, der durch einen Contract vom 21. April 1661 3 ) die Lieferung des Eisenklumps, der Kohlen und des sonst nöthigen Materials bis an die Schmelzhütte für 1000 Thaler auf das J. 1661 übernommen hatte, erhielt auf seine Anforderungen nur Ausflüchte und unhöfliche Schreiben. Dieser wollte nun, da er den fürstlichen Antheil an dem Eisenwerke mit in seine Pachtsumme für das Amt Neustadt übernommen hatte, die gegossenen Sachen zum Verkaufe nach


1) Vgl. Beil. Nr. 29.
2) Vgl. Beil. Nr. 30.
3) Vgl. Beil. Nr. 31.
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Hamburg fahren und Arrest auf Hoffstätters Güter legen lassen. Auch die Arbeiter forderten rückständigen Lohn. Krüger verklagte daher den Hoffstätter bei der Regierung. Durch eine Commission ward am 29. Dec. 1661 der Streit dahin in Güte beigelegt, daß Hoffstätter dem Amtmann Krüger 400 Thaler "zur discretion" zahlen sollte. - Hiemit schließen die Acten; wahrscheinlich hörte unter solchen Verhältnissen der Betrieb des Werkes bald ganz auf. Am 4. Sept. 1661 forderte der Herzog noch Bericht, ob der "Klumphütter sich getraue, zu Neustadt von vorhandener materia Gestücke zu gießen".

9. Eisenhütte zu Neustadt.
1703.

Während der langen Abwesenheit des Herzogs Christian I. Louis aus Meklenburg unterblieben gemeinnützige Einrichtungen in der Regel; unter seiner Regierung ist von Fabrikunternehmungen zu Neustadt nicht die Rede. Der wohlmeinende und patriotischeHerzog Friederich Wilhelm 1 ) faßte gern neue Pläne zum Flor des Landes und so ward seit 1702 das Alaunwerk bei Eldena wieder angebauet und eine Salpetersiederei dabei angelegt und zu Neustadt nicht allein das Messingwerk, die Papiermühle und die Oelmühle wieder aufgerichtet, sondern auch im J. 1703 eine Eisenhütte ("Klumpofen und Eisenwerk") gebauet: am 18. Sept. 1703 erhielt der Factor Eck beim Eisenwerke Anweisung auf die nöthigen Baugelder und den Befehl, sich fordersamst nach dieses Werks erfahrnen Leuten umzusehen und Sandsteine und Blasebälge zu behandeln. Es bestand aus einem Schmelzofen mit einem Gebläse und einem Gange mit einem Pochhammer; gegossen wurden Oefen 2 ), Geschütze, Bomben, Granaten, Kugeln und dergl. Auch eine Sensenmühle mit 2 Hämmern und einem Polierwerk ward daneben, eine halbe Meile von Neustadt zu Wabel, eingerichtet 3 ) und auf Entreprise verpachtet. Der Meister war Hans Peter Göbel vom Harz, sein Gehülfe Hans Caspar Specht; außerdem waren Arbeiter im Harz und im Cölnischen bedungen; der Factor hieß Valentin Eck.


1) Die Nachrichten über diese Werke sind meistentheils der handschriftlichen Chronik des gleichzeitigen Kammer=Secretairs Havemann entnommen.
2) In der Mitte der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts standen, nach Nachrichten des Geh. Raths J. P. Schmidt, im Schlosse zu Schwerin viele Oefen, welche zu dieser Zeit in Neustadt gegossen waren, auch die Geländer an den Schloßbrücken waren hier gegossen.
3) Nach Acten des Großherzogl. Archivs.
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Das Werk florirte 12 Jahre, vorzüglich durch die Bemühungen des Factors B. Eck 1 ). Zunächst errichtete er in Meklenburg Niederlagen zu Neustadt, Güstrow, Malchin, Schwerin und Parchim für ("untadelhafte") Grapen. Im J. 1707 waren in diesen Städten 600 Grapen und 40 Mörser, das Pfd. zu 2 ßl., gelagert, welche im J. 1706 gegossen waren. Darauf übernahmen einen größern Betrieb der Kaufmann Leers zu Hamburg, die Kaufleute Gebrüder Johann Rathard und Joachnn Heinrich Hoffmann zu Lübeck. Leers bestellte im April 1707 6000 Schiffpfd., um in Lissabon einen Versuch zu machen. Am 4. Nov. 1707 schloß die Kammer mit den Brüdern Hoffmann einen Contract auf die Lieferung von 28,000 Stück Kugeln, à Centner 1 Rthlr. 12 ßl., und von 300 Schiffpfd. Gewichten, à Centner 1 Rthlr. 16 ßl, schweriner Valeur. In dem Jahre vom 16. Julii 1708 bis 6. Mai 1709 empfing Leers für 5000 Rthlr. Waaren, nämlich 81,000 Stück Kugeln, Granaten und Gewichte: große Kugeln, den Centner zu 1 Rthlr. 16 ßl., kleine Kugeln den Centner zu 1 Rthlr. 18 ßl., Handgranaten den Centner zu 3 Rthlr., Gewichte den Centner zu 1 Rthlr. 24 ßl. bis 1 Rthlr. 32 ßl. Im J. 1708 gingen durch Leers 700 Centner Kugeln nach Spanien und Portugal und durch Hoffmann 900 Centner andere Eisenwaaren nach Holland. Der Eisenstein hiezu kam im J. 1708 aus dem Hornwalde bei Grabow, da an der "Klumpfuhrt" bei Neustadt nicht 50 Fuder mehr gefunden waren. Nach einem "ungefährlichen Ueberschlage" konnten in jeder Woche sicher 100 Centner, in 34 Wochen also 3400 Centner producirt werden. Diese brachten, den Centner durch die Bank zu 1 Rthlr. 8 ßl. gerechnet, 3966 Rthlr. Ein. Die Kosten dagegen waren: für die Arbeitsleute 2600 Rthlr., für 1200 Faden Holz, à Faden 12 ßl., 300 Rthlr., im Ganzen 2900 Rthlr. Es blieb also ein Gewinn von 1066 Rthlr. 32 ßl., von dem die übrigen nicht unbedeutenden Kosten bestritten werden sollten. Am Ende des J. 1709 wurden 30,000 Schiffpfd. Eisengut an Kugeln, Bomben etc. . statt einer baaren Geldzahlung nach Holland geschickt. - Die Verbindungen mit Hamburg und Lübeck hörten nach und nach auf. Der Herzog Friederich Wilhelm starb im J. 1713. Es sollten Verbindungen zum Absatze mit Berlin angeknüpft werden, als das Werk im J. 1717 wegen Mangel an Holz niedergelegt ward, nachdem aus gleicher Ursache schon im J. 1711 das Alaunwerk bei


1) Vgl. dessen Bestallung in Beil. Nr. 32.
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Eldena verlassen war. Der Meister Peter Göbel bat im J. 1720 um Verleihung und Ausbauung eines alten Hauses auf dem Kiez vor Neustadt und nach dem großen Brande der Stadt im J. 1729 bat Specht um eine Wohnung in der Eisenhütte, in welcher damals Tagelöhnerfrauen wohnten.

Während der unruhvollen Regierung des Herzogs Carl Leopold (1713 † 1747) war an Werke des Friedens nicht zu denken; es blieb dem Herzoge Christian Ludwig II. vorbehalten, einen friedlichern Zustand in Meklenburg herbeizuführen.

10. Eisenwerke bei Dömitz.
1755.

Am 14. Mai 1755 schlug der ehemalige braunschweigische Ober=Hütten=Inspector Johann Arnold Bertram nebst seinem Sohne Johann Heinrich Bertram im Namen einer gewissen Compagnie aus Lübeck und Hamburg der fürstlichen Kammer die Anlegung von Eisen= und Stahl=Fabriken 1 ) bei Dömitz und Neustadt vor und überreichte zugleich ein Verzeichniß 2 ) der anzulegenden Werke. Die Werke bei Dömitz sollten eine halbe Meile vor der Stadt auf der Stelle einer abgängigen Walkmühle an der Elde, bei Neustadt auf dem Kietz vor der Stadt an der Stelle der abgebrannten Papiermühle angelegt werden. Die obern Behörden gingen so bereitwillig auf die Ausführung dieses Projects ein, daß dem Bertram schon am 21. Mai eine Interimswohnung im alten Schlosse zu Neustadt und ein Theil des fürstlichen Küchengartens überlassen ward. Bertram, der selbst ohne Mittel war, fand zunächst an den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Friederich Martienßen Societäts=Theilnehmer, indem sie sich am 31. Mai verpflichteten, zusammen ein Drittheil des Societäts=Vertrages zu übernehmen und den abzuschließenden Contract mit den hamburger und lübecker Compagnons zu erfüllen. Die Hamburger zogen sich jedoch mit offener Protestation, die Lübecker stillschweigend zurück. Dafür gewann Bertram aber noch im Junii d. J. drei Gebrüder Martienßen und schob seinen Sohn in die Compagnie ein, so daß die Societät beim Beginn des Werkes bestand aus fünf 5 Brüdern Martienßen; Johann Dietrich und Georg Friederich zu Grabow, Joachim Christian


1) Die meisten Thatsachen zu der folgenden Darstellung, wenn nicht andere Quellen angegeben sind, sind den Acten der Großherzogl. Kammer entnommen.
2) Vgl. Beil. Nr. 38.
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unb Daniel Christoph zu Schwerin und Jacob Gotthard zu Lüneburg, und dem Commissarius 1 ) Johann Heinrich Bertram und dessen zwei jüngsten Geschwistern. Arnold Bertram trat als Director der Fabriken gegen einen gewissen Antheil bei der Societät in Dienst.

Schon am 27. Junii 1755 ward die Walkmühle an der Elde bei Dömitz der Societät eingeräumt und der Befehl zur Abtretung an den dömitzer Amtspächter und Beamten, Amtmann Joachim Friederich zur Nedden zu Heidhof, erlassen. Die Fabriken zu Neustadt kamen nicht in Gang; es wurden nicht einmal Anstalten zur Einrichtung daselbst gemacht.

Ueber die anzulegenden Fabriken, namentlich bei Dömitz, worauf es hier allein ankommt, ward am 2. August 1755 der Contract 2 ) zwischen der herzogl. Kammer und der Societät folgendermaßen abgeschlossen.

1. Es ward der Societät die Walkmühle gegen einen jährlichen Erbzins von 60 Rthlrn. überlassen und ihr der sonst noch etwa nöthige Raum gegen eine billige Vergütung im voraus verheißen; die Kammer verpflichtete sich, das Holz zur Erhaltung des Grundwerkes dieser Mühle herzugeben und die dort intendirte Schleuse auf ihre Kosten zu vollenden.

2. Erhielt die Societät ein ausschließliches Privilegium in den Aemtern Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz, den Eisenklump für die Fabrik gegen billige, im Nothfalle zu taxirende Vergütung des Schadens an die Grundeigenthümer, graben zu lassen, jedoch nur für den Bedarf zweier Hochöfen.

3. Ward der Societät zugestanden, alle zur Fabrik nöthigen Wasserwerke an der Elde anzulegen, ohne jedoch die vorhandenen Mühlen und Holzflößungen zu stören.

4. Versprach die Kammer, für den Zeitraum von 30 Jahren der Societät das zur Fabrik nöthige Holz, so wie die sonst nöthigen Materialien gegen Bezahlung des jedesmal üblichen Preises anzuweisen, für die nächsten 6 Jahre jedoch nach den zur Zeit der Contrahirung zu Schwerin üblichen Preisen, nämlich Büchenwrackholz, den Faden, 8 Fuß hoch und weit und 4 Fuß lang, zu 3 Rthlr. 44 ßl., Ellern= und Eichenholz zu 3 Rthlr. 4 ßl., Knüppelholz zu 1 Rthlr. 32 ßl.


1) Am 29. Oct. 1755 verlieh der Herzog dem Johann Heinrich Bertram den Titel eines herzogl. Eisenhütten=Commissarius; Bertram hatte darum gebeten, um "vor Nachstellungen im Braunschweigschen gesichert zu sein".
2) Vgl. Beil. Nr. 34.
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5. Ward der Societät die Vergünstigung zu Theil, auswärtiges Eisen und auch Steinkohlen abgabenfrei ins Land zu bringen und sämmtliche, aus fremdem oder einheimischem Eisen gefertigten Waaren abgabenfrei aus dem Lande zu führen. Für den Verkauf innerhalb Landes ward jedoch die edictmäßige Steuer vorbehalten. Dazu erhielten alle Fabrikanten und Arbeiter Licent= und Accise=Freiheit auf 6 Jahre.

6. Ertheilte die Kammer der Societät die Freiheit, auswärtige Arbeiter und Handwerker, auch zur Anlegung der Werke, ins Land zu rufen, ohne daß diese mit Innungszwang belegt werden sollten.

7. Verpflichtete sich die Societät, wenn die Werke 6 Jahre gestanden haben würden, eine jährliche Recognition von 100 Rthlrn. für die gesammten Werke in jedem District, also von 100 Rthlrn. für die Werke bei Dömitz und von 100 für die Werke bei Neustadt, zu entrichten.

8. Uebernahmen alle Societäts=Mitglieder solidarisch die von den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Friederich Martienßen am 16. Julii gestellte Caution von 8000 Rthlrn. als Pön, wenn die projectirten Werke nicht zu Stande kommen sollten.

Auch ward in der Folge befohlen, daß die Schmiede in den Domainen das Stabeisen und die fürstlichen Unterthanen die Nägel von der dömitzer Fabrik oder deren Factoreien, falls sie nicht zu entfernt lägen, beziehen sollten.

So günstig auch die Kammer die Bedingungen, falls überhaupt die Sache von der Societät ernst gemeint war, zur Aufhülfe der Industrie im Lande gestellt hatte, so traten doch gleich im Anfange den Unternehmungen Schwierigkeiten in den Weg. Schon am 1. Mai 1756, noch ehe die Werke im Gange waren, trugen die Gebrüder Martienßen, welche wahrscheinlich Bertrams schlechten Ruf kannten, auf Austritt aus der Societät an und wurden am 21. Mai aus derselben entlassen. An deren Stelle trat der unternehmende Amtmann zur Nedden zu Heidhof, der mit dem Commissair Bertram am 31. Mai 1756, mit Ausnahme einiger nicht bedeutender Abänderungen, den alten Contract übernahm, und setzte außer den Fabrikgebäuden noch seine Amtspacht zu dem Belaufe von 4000 Rthlrn. zur Caution. Zur Nedden, der von der Societät allein das Geld hatte, war jetzt allein die Hauptperson. Jedoch schloß er den Societäts=Vertrag mit dem Bertram so, daß der Vater Bertram für seine zwei "jüngsten Kinder" 1/4 und der Sohn Bertram 1/4 Antheil erhielt. Der Vater Bertram erhielt für die Direction oder Administration jährlich 400 Rthlr. Gehalt, 30 Rthlr. Haus=

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miethe unb freie Feuerung, der Sohn Bertram für seine Arbeit als Commissionair 200 Rthlr. Gehalt und Fourage für ein Pferd; als Ersatz reservirte sich zur Nedden jährlich 200 Rthlr. aus der Casse vorweg. Die Arbeit begann am 10. Mai 1756. Bald entstanden jedoch zahllose Schreibereien wegen der Holzlieferung, indem zur Nedden sich über Saumseligkeit in der Ablieferung, über schlechte Beschaffenheit des Holzes, über zu hohe Preise u. dergl. mehr zu beschweren Ursache zu haben glaubte.

Dazu kam ein anderes störendes Ereigniß. Bertram hatte kurz vor seiner Ankunft in Meklenburg für den Herzog von Braunschweig eine Eisenfabrik zu Holzminden angelegt und dirigirt, war aber hierin als Betrüger befunden worden; der Herzog hatte ihn deshalb seines Dienstes entlassen und die Fabrik an sich genommen 1 ). Und schon früher hatte er es zu Neuwied, Nassau=Siegen und an andern Orten nicht besser und sich in Deutschland einen schlechten Namen gemacht. Die Brüder Martienßen hatten es gleich eingesehen, daß sie von Bertram hintergangen würden, und waren deshalb noch vor der Vollendung der Hüttenwerke aus der Societät geschieden. Zur Nedden glaubte es mit Bertram wagen zu können. Aber dieser erwies sich bald als ein offenbarer Betrüger und Ignorant; er hatte die Firma mißbraucht, Gelder untergeschlagen, den Anbau und Betrieb des Werkes um das Dreifache vertheuert, unwissende Betrüger zu Arbeitern angenommen, verschmiedetes fremdes Eisen für einheimisches ausgegeben; die Fabrik kam in den üblen Ruf, daß das Stabeisen nicht geschmeidig sei, die Nägel nicht tauglich und die Gußwaaren zu schwer und spröde seien; auch hatte er sogar z. B. die "eisernen Oefen so schlecht verfertigen lassen, daß sie wie Staub zersprangen 2 )": ja die Hamburger hatten dies Zerspringen der Platten für ein feindliches Bombardement gehalten 2 ). Auch der wohlmeinende Herzog Friederich, der, mit gleichem Eifer wie sein Vorfahr für die Hebung der Industrie, während der Zeit den Thron bestiegen hatte, fand sich getäuscht, da Bertram vorgespiegelt hatte, die Eisenfabriken würden mehrere tausend gewerbfleißige Arbeiter ins Land ziehen und Fabriken und Gewerbe in Flor bringen, während doch nur sehr wenig Ar=


1) Nach hinterlassenen Nachrichten des wail. Geh. Raths J. P. Schmidt und Regierungs=Acten.
2) "Ein Schiff kam nämlich mit dömitzer Ofengut beladen zur Nachtzeit vor dem Baum zu Hamburg an. Durch einen plötzlichen entgegengesetzten Luftwechsel sprang eine Ofenplatte nach der andern. Die Hamburger befürchteten eine feindliche Kanonade und ließen sich durch einige millitairische Abgesandte nach der Bombardirung erkundigen." Vgl. Siemssen Vorläufige Nachricht von den Mineralien Meklenburgs, S. 42.
2) "Ein Schiff kam nämlich mit dömitzer Ofengut beladen zur Nachtzeit vor dem Baum zu Hamburg an. Durch einen plötzlichen entgegengesetzten Luftwechsel sprang eine Ofenplatte nach der andern. Die Hamburger befürchteten eine feindliche Kanonade und ließen sich durch einige millitairische Abgesandte nach der Bombardirung erkundigen." Vgl. Siemssen Vorläufige Nachricht von den Mineralien Meklenburgs, S. 42.
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beiter Beschäftigung fanden. Der Herzog ließ daher auf zur Neddens Anklage im Aug. 1757 die Sache durch eigne Commissarien, den Geheimen=Rath und Hofmarschall von Bergholz und den Amtmann Streubel aus Schwerin an Ort und Stelle untersuchen; die Bertram wurden der angeschuldigten "groben Verbrechen und der offenbaren Unterschleife gegen den Amtmann zur Nedden überführt und am 16. Sept. zu Recht verurtheilt, binnen 48 Stunden die Eisenfabrik und binnen 8 Tagen die meklenburgischen Lande zu räumen", nachdem der mit ihnen geschlossene Societäts=Vertrag annullirt war. Der alte Bertram ging nach Dresden und wollte von hier nach Pommern, um dort die Fabriken in Flor zu bringen.

Die Landesregierung bemühte sich, wie die Kammer, sehr um die Emporbringung der Fabriken. Im J. 1756 ward die Beförderung der Fabriken und Manufacturen und besonders der Werke zu Neustadt ein Gegenstand der Landtagsverhandlungen; die Ritter= und Landschaft beschränkte sich jedoch darauf, gegen alle Monepolien zu protestieren.

Der Amtmann zur Nedden, ein Mann von Patriotismus und Ausdauer, rettete das sinkende Werk: er übernahm jetzt am 31. Mai 1756 allein den Contract und lieferte gutes, "untadelhaftes Eisen"; jedoch wurden die hohen Erwartungen von dem Einflusse dieses Werkes nicht befriedigt, indem kaum 10 fremde Metallarbeiter dabei angestellt waren. Doch stellten sich ihm bald bedeutende Hindernisse in den Weg, die alle in den contractlichen Holzlieferungen ihren Ursprung haben. Die Fabrik gebrauchte jährlich die bedeutende Masse von 2= bis 3000 Faden (zu 8 Fuß Höhe, 8 Fuß Breite und 4 Fuß Tiefe) festes Holz zu Kohlen. Die nächsten Forsten, welche dieses Holz liefern konnten, waren die in den Aemtern Lübz und Plau, welche unter dem Jägermeister von Koppelow zu Grabow standen, und auch in der Lewitz; diese großen Massen mußten an die Elde gefahren und auf dem Flusse wenigstens 12 bis 15 Meilen hinabgeflößt werden. Schon im J. 1756 entstand Streit wegen der Holzlieferung; derAmtmann zur Nedden beklagte sich über vielerlei: das Holz sei nicht zur rechten Zeit an die Elde gefahren, die Sorten seien nicht contractmäßig, das Holz sei faul und gebe nur Asche. Die Klagen mehrten sich im folgenden Jahre; namentlich brachte zur Nedden vor, er habe durch die schlechte Beschaffenheit des Holzes in diesem Jahre über 1000 Rthlr. Schaden gelitten, auch sei die Taxe so hoch und contractwidrig gestellt, daß er auch im Preise an 1200 Rthlr. übersetzt worden sei. Da brachen die unruhigen Zeiten des siebenjährigen Krieges herein und es mangelte im

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südlichen Meklenburg an Menschen und Pferden; das Holz konnte in so großen Quantitäten nicht an die Elde geschafft werden, da die Kräfte zur Bestellung der Felder in diesen Gegenden oft nicht entbehrt werden konnten. Die Klagen mehrten sich von Jahr zu Jahr; zur Nedden hatte für die Jahre 1756, 57 und 58 für 12190 Rthlr. 32 ßl. Holz empfangen und darauf noch 5592 Rthlr. 39 ßl. zurückbehalten. Die Kammer forderte die Schuld und der Amtmann Schadensersatz; dieser leitete endlich im Jahre 1759 gegen den Jägermeister von Koppelow einen förmlichen Proceß wegen nicht gelieferten Kohlenholzes und Schadensersatzes ein, der, trotz verschiedener Vergleichsverhandlungen, erst mit der Fabrik aufhörte. Die Protestationen zur Neddens gegen zu schlechtes Holz und zu hohe Preise dauerten in den nächstfolgenden Jahren fort, die Schwierigkeiten das Holz schlagen und anfahren zu lassen, mehrten sich. Vom Mai 1759 bis dahin 1760 hatte wegen Holzmangels in 10 Monaten garnicht geschmolzen werden können und zur Nedden berechnete seinen Verlust auf 14030 Rthlr. 44 ßl. allein vom Hochofen. Jm J. 1763 trat auf der ganzen Strecke von Lübz bis Dömitz schon Holzmangel ein, nur das Amt Lübz konnte noch das Holz liefern. Der Herzog wollte jedoch dies nicht hergeben, verstand sich aber endlich dazu, das beim Holzhieb abfallende Wrackholz für die Fabrik abzustehen; dies reichte aber wieder bei weitem nicht aus und war auch zu schlecht, auch fehlte es an Leuten zum Schlagen. Zur Nedden blieb Gelder schuldig, weil ihm Unrecht geschehen sei; die Kammer hielt das Holz zurück, bis zur Nedden bezahlt haben werde; der Proceß ging während der Zeit seinen Gang. Ja es war in den verflossenen Jahren so weit gekommen, daß das Holz im Lande einen Preis von 6 Rthlr. erhalten hatte, während die Fabrik nur den contractmäßigen Preis von 3 Rthlr. 44 ßl. zahlte; die fürstliche Casse erlitt also einen bedeutenden Schaden und die Forsten wurden verwüstet. Endlich sprach die Kammer am Ende des J. 1769 die Unmöglichkeit aus, der Fabrik für die übrigen Contractjahre, ja kaum für 6 Jahre, das nöthige Holz liefern zu können. Die hiedurch überraschte Landesregierung empfahl hierauf am 1. Nov. 1769 dringend die Auflösung des Contracts und einen möglichst billigen und günstigen Vergleich.

Die Vergleichsunterhandlungen wurden sogleich eingeleitet und eifrig betrieben. Der Amtmann zur Nedden berechnete alle erlittenen Schäden, nach Abrechnung der fürstlichen Forderungen, zu 48,309 Rthlr. 24 ßl.! Er forderte für die Auflösung des Contracts, die Ablieferung der Werke und die Niederschlagung

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der Processe die Summe von 6000 Rthlr. und die Verlängerung seiner Amtspachtung auf 20 Jahre. Das letztere war ihm gleich abgeschlagen, der Vergleich jedoch am 30. Julii 1770 protocollarisch vor der Kammer dahin abgeschlossen, daß beide Theile allen Forderungen entsagten, die Processe niedergeschlagen wurden, die Eisenwerke mit Ausnahme der vorhandenen Waaren, dem Fürsten anheimfielen und zur Nedden eine Entschädigung von 3500 Rthlrn. erhielt, wovon 1000 Rthlr. als erhöhete Pacht=Caution zurückbehalten wurden. Zur Anerkennung seines patriotischen und aufopfernden Eifers für das Werk und seiner rühmlichen Auszeichnung als Amtspächter und administrativer Beamter erhielt zur Nedden den Titel eines Amtshauptmanns. Das war das Ende des Unternehmens!

Die Kammer dachte zwar aus Mittel, es zu erhalten, namentlich seitdem ein ausgezeichneter Cameralist, der Geheime Rath Baron Waitz von Eschen zu Cassel, der die Saline zu Sülz in Entreprise nahm und gelegentlich auf Aufforderung die Eisenhütte bei Dömitz untersucht hatte, den Untergang des Werkes bedauerte und durch Anwendung des Torfs und einer mehr verzweigten Industrie Aussichten auf die Erhaltung eröffnete. Die Kammer erließ sogar am 21. Sept. 1770 ein Avertissement, durch welches die Werke zu Erbzins ausgeboten wurden; es meldeten sich auch von allen Seiten her aus Deutschland Liebhaber von Speculationen, aber kein zuverlässiger Unternehmer.

Es ward daher sehr bald der Plan zur Fortführung der Eisenwerke ganz aufgegeben, als sich im J. 1771 ein Lederfabrikant Jean Pierre Perriard, ein Franzose, der früher in Kopenhagen etablirt gewesen war und Verwandte in Kopenhagen und Berlin hatte, erbot, eine Lederfabrik anzulegen. Noch im J. 1771 ward ihm dazu die Eisenfabrik eingeräumt, nachdem der Contract mit ihm deutsch und französisch ausgefertigt worden war. Daneben entstand auch eine Oel= und Walkmühle. Perriard starb schon im J. 1776. Die Lohgerberei bestand auf der "Eisenfabrik", wie der Ort noch jetzt heißt, bis in den Anfang dieses Jahrhunderts. Darauf ward das Etablissement als Gehöft zu Erbzins ausgegeben.

Betrachtet man diesen letzten Versuch zur Eisengewinnung aus einheimischem Sumpferz genauer, so giebt er nicht unerfreuliche Aussichten, - wenn nicht Mangel an Feurungsmaterial oder zu hoher Preis desselben hindernd in den Weg tritt, vorausgesetzt, daß das Werk umsichtig und vollständig angelegt ist. Das dömitzer Werk hatte einen Hochofen mit Gießerei, einen großen Hammer, einen Zainhammer, eine Grobschmiede, eine Kleinschmiede, eine Nagelschmiede, ein

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Pochhaus, ein Formhaus, Kohlenschoppen, Werkstätten, große Wohnungen für 40 Arbeiter und was sonst zu einem großen Betriebe nöthig ist 1 ).

Es waren Arbeiter aus Thüringen und vom Harz herbeigerufen. Es fehlten freilich manche Anstalten zum Vortheil des Werks, wie Blechhämmer, Drathmühlen, Sensenwerke u. dergl. Dennoch war das Werk im Stande, einen bedeutenden Gewinn abzuwerfen, und schon der Umstand, daß das Werk an 15 Jahre durch Privatmittel bestand, bis - Holzmangel zur Niederlegung nöthigte, möchte den Beweis liefern, daß die Gewinnung des Eisens nicht unvortheilhaft sei, des befördernden Verkehrs nicht einmal zu gedenken. Zwar ist über den Gehalt des Klumpeisens, das in der Gegend von Dömitz gar nicht ausgezeichnet sein soll 2 ), so daß es wohl zwei Mal geschmolzen werden muß, nichts weiter bekannt, als daß 1 Maaß Eisenstein 41 Pfd. Roheisen gab 3 ); aber der Gewinn war doch so bedeutend, daß zur Nedden ihn sich zu 1275 Rthlr. 26 ßl. monatlich berechnete 4 ), freilich als er Schadensersatz forderte, wie er es aber aus den Büchern beweisen wollte. Dann mußte jedoch der Betrieb so groß sein, daß monatlich 681 C. 63 Pfd. Eisen erzeugt wurden, freilich fast so viel als die Eisengießerei zu Neustadt vom J. 1575 in einem ganzen Jahre erzeugte. Nach einem zehnjährigen Ueberschlage ward aber zu Dömitz wegen Holzmangels auch nicht mehr als jährlich ungefähr 4000 Centner erzeugt 5 ); es ist also zur Erzielung eines ansehnlichen Gewinnes nothwendig, daß die Werke ununterbrochen und in großem Maßstabe im Gange bleiben. Uebrigens ward das Eisen vergossen und verschmiedet; es wurden Oefen, Platten, Gefäße aller Art, Glocken, Gewichte, Mühlenzapfen, Ambose, Stangeneisen, Schneidemesser, Spaten, Aexte, Beile, Heugabeln, Ketten, Nägel u. s. w. producirt und nicht allein auf der Fabrik, sondern auch in den Factoreien zu Hamburg, Rostock, Schwerin, Güstrow, Plau und Rhün verkauft 6 ). Die Preise 7 ) waren so gestellt, daß sie bei nicht sehr ausgezeichneter Waare, da der Guß etwas dick und das Stangeneisen nicht geschmeidig genug war, Absatz gewährten.

Der Geheime Ober=Bergrath Karsten zu Berlin, welcher das Erz und die Möglichkeit der Anlage von Eisenwerken ge=


1) Vgl. Beil. Nr. 35.
2) Vgl. Siemssen a. a. O. S. 41.
3) Vgl. Beil. Nr. 41.
4) Vgl. Beil. Nr. 36.
5) Vgl. Beil. Nr. 39.
6) Vgl. Beil. Nr. 38 u. 40.
7) Vgl. Beil. Nr. 37 und Nr. 38 u. Nr. 39.
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prüft hat 1 ), nimmt für diese das Wort. Mit Vortheil werden jährlich 4000 Centner Roheisen, eine Masse, welche andere Werke, z. B. die jetzige Eisengießerei in Güstrow, verbrauchen, producirt und verarbeitet werden können, und diese Producirung jährlich nur 1450 Klafter Holz erfordern, "ein Quantum, welches viel zu wenig bedeutend ist, als daß bei einer guten Forstwirtschaft noch die Frage entstehen könnte, ob dasselbe jährlich entübrigt und geschafft werden kann". Dabei nimmt Karsten an, daß der Centner Product nur auf 2 Rthlr. 32 ßl. würde zu stehen kommen und für wenigstens 3 Rthlr. wieder verkauft werden könne, die Werke also wenigstens jährlich 1333 Rthlr. 16 ßl. reinen Geldgewinn liefern müßten; jetzt läßt sich das Product wenigstens zu 5 bis 6Rthlr. für den Centner ausbringen. Das Ludwigsluster Eisen würde jedoch den Vorzug vor dem Domitzer verdienen.


Beilagen

zur

Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg.

Nr. 1.

Contract mit dem Blechschmied Mathes Schatz.

D. d. Schwerin 1544. April 20.


Zw wissenn, das vonn Gotts gnaden wir Albrecht, hertzogk zu mekelenburg, fursthen zu wenden, grawen zu schwerin, Rostock vnnd stargarde der lande here, Das wyr


1) Vgl. Karsten a. a. O. in den Neuen Annalen der Meklenb. Landwirthschafts=Gesellsch. Jahrg. I., 1813, Stück 23, S. 363 - 365. Karsten sagt hier über die Eisenwerke in Meklenburg besonders noch "Manche Waaren lassen sich sogar mit mehrerem Nutzen und besserem Erfolge aus Wiesenerzeisen bereiten, vorzügich fallen die Gußwaaren, wegen der, Leicht= und Dünnflüssgkeit des Eisens, wegen der mehr metallischen Farbe desselben und der Eigenschaft nur sehr schwer zu rosten, schöner und ansehnlicher aus, als aus Roheisen von Bergerzen (S. 357). - Dieses Erz ist (in Meklenburg) von sehr verschiedenartiger Natur; das Dömitzer ist nach der Probe, die ich zu untersuchen Gelegenheit gehabt habe, reicher und wird im Großen wenigstens 30 pCt. ausgeben; dagegen ist es strengflüssiger, und welches die Hauptsache ist, es liefert ein minder gutes Eisen, als das Ludwigsluster, das ihm an Reichhaltigkeit nachsteht, nur höchstens 27 pCt. ausgeben wird, aber nicht so schwerflüssig ist und einen besseren Gang im Ofen bewirkt, als das Dömitzer (S. 357). Beide Sorten werden bei einer zweckmäßigen Wahl der Beschickung ein gutes und vortheilhaftes Schwelzen hervorbringen, und mir ist keine Hütte, auf welcher Wiesen= (  ...  )
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hudenn dato mit Meisther mattes Schatz vann Nürembergck blecksmidt nach folgender staldt verenigeth vnd verdragenn habenn, also das wir das new haus jeghen denn hamer zur Newenstadt angefanghenn mit aller zubehoringe jeghen vnnser papirmollenn, das er sein ampt vnd arbeith dar inne gebrauchen moghe, dar hinden auch ein hutten zw denn kholen, desgleichen auff der anderen seitten der papirmollen, da itzunt der schultz wonet, den wir ablosenn wollen, auff deselbe seithen sein whanhaus, da er mit seinen knechtenn vnd vihe whonung hatt, bawen, hinder solichen hauß soll ehr den platz, so weith der schultze den an das wasser gehatt, zu kolhoffen vnd seiner notturfft gebrauchen, allenthalbenn verferdighenn lassen sollenn, vnd wollen im auch alle jar zu vnderhaltinghe seines vihes funffzehenn fuder hew wol geladen gute futter, auch notturfftig bawholtz zu gedachtenn bawettenn sampt legher vnd vnscheidlighenn holtz zu seiner vnd seiner knecht feuringhe selbesten zu halenn frei geben zu lassenn zugesagen. Solichen hamer soll ehr sampt seinen erbenn erblich bewhonen, auch in stetligher volgender arbeith erblich vnd nach itzigher ersth verfertighenn, in allen gebew vnd besseringhe bei seiner eighenn vnkostunge erhaltenn vnd bawen. Dauon ehr vns vnd vnse erben alle jar viertzigk gulden ganckbare muntze pacht zu stellen vnd geben soll. Denn Isenmut und fleißen, so ehr vorarbeidenn wirth, woltenn wir im, whi ehr zu ider Zeith zu Lubeck geldenn wirth, liefern, vnd was ehr ahnn plech daraus smiden wirth, solichen willen wir denn sentener vmb funff gulden wenigher einen Orth bezalenn, alle wochenn Rechennschafft, vnnd whan ehr das Blech lieferth vnd van sich wicht, ihm sein geldt worth bezalen lassenn, darmit ehr seinen knechten auch bezalunge thun mughe; vnd alle Kollenn, so ehr bedurfftig,


(  ...  ) erze verschmolzen werden, bekannt, die sich rühmen könnte, im ganzen Durchschnitte bessere Erze zu verarbeiten (S. 358). - Ich höre, daß Holzmangel die wahre Ursache des fistirten Betriebes gewesen sein soll. Von Sachkundigen Leuten, die damals den Betrieb des Ofens zum Theil besorgten, und die sich noch jetzt in preußischen Diensten befinden, habe ich erfahren, daß schlechte Disposition im Innern, Mangel an Controle und Aufsicht, vorzüglich aber an Industrie und Benutzung äußerer vortheilhafter Conjunkturen beim Debit der Producte den Verfall des Werkes nach sich ziehen mussten. (S. 358). - Alles spricht für die Anlage und giebt mir zu der Behauptung Anlaß, daß kein Eisenhüttenwerk vorhanden ist, welches durch seine vortheilhaftere Lage einen größeren Ertrag zu sichern im Stande wäre, als das Dömitzer, bei gehöriger Benutzung aller sich darbietenden Vortheile." (S. 359.)
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wollen wir ihm ider thun vmb einen schillingk lubisch leifernn. Was wir ihm auch ahnn Ertzeiserenn, so einmall geschmelzet, lieferenn werden, soll ehr vmb eynen gulden, vnd das Blech, so ehr widdervmb daraus machen wirth, wollen wir denn sentener vmb vier guldenn annehmen. Was wir auch, es sei ahnn Harnißblech, pfannenblech oder schlosblech, vnnser notturfft nach bedurfftigk, soll er alweghe vff vnser Forderung machen vnd fertighenn, auch zu vnnsernn Hamer, so darselbest vorhanden, seinem verstandt nach stettich vleißigk aufffehens habenn, damith vns kein vorsumnis daraus entstehen magk, vnnd mit geschicketh knechtenn, so vns dennstlich, darauff alle weghe forderenn. Dafur sollenn vnd wollen wir ihm jarliches ein par hosen vnd whames, auch miteler Zeith, weil der Hamer gebhuwet vnd er zur arbeith khomptt, ihm ein Drometh Roggen, ein Dromet Maltz, szos seittenn Speckes, auch alle wochen einen halbenn guldenn geben lassen. Alles ahn geferdt. Zu Orkunth vnd vester haltunghe habenn wir dissenn brieff mit vnserem anhangen Ingesegell bekrefftiget vnd versigelt. Geschen zu Schwerin am Sundaghe qwasimodogeniti im vier vnb fertzigesten Jar.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.


Nr. 2.

Revers des Blechschmiedes Mathes Schatz.

D. d. Schwerin 1544. April 20.


Zu wissen das ich Mathes Schatz vann Norenbergk Blechsmidt heuten dato mit deme durchluchtighenn hochgebarenn fursthenn vnd herrenn, herenn albrectenn, hertzoghenn zu Mekelenburgk, fursthenn zu wenden, Grauen zw Swerin, Rostock vnd Stargardt der lande eynn here, mynem gnedighenn herenn, Dinsthalbenn nachfolgender gestaldt vorenigeth habe, also das hochgedachte siner furstlighe g. nighe huß zur Nienstadt gegenn deme hamer angefangen neben der papirmollenn daszelbest vber nach dem Schloßwarts setzenn, darhindenn eyne hutte zu denn khollen mit aller zubehoringhe, das ich mein ambt vnd arbeith darinne gebruchen magk, Dergleichen auff dei andern seittenn der papirmollenn, da itzt der Schultze whoneth,

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denn siner furstlighe gnadenn abkauffen wollen, auf die selb stett mein whanhauß, da ich mit meinen knecthen vnd vihe whonung habe, bowen, hinder selbighenn huße sol ich denn platz, whe der schultze gehat, biß an das wasser zu kholhoffen vnd myner nottrofft gebruchen, allenthalbenn vorfertighenn lassen soll vnd wil, auch mir zu vnterhaltunghe mynes vihes funfftighe wolgeladen Fuder Hew, auch notturfftig bawholtz zw gedachten gebewtten vnnd vnschedtlich legher holtz zu miner vnd myner knecht fewerunghe, das ich selbst houen vnnd furen soll, fri geben zu lassen zugesageth. Szolchen hamer sol ich sampt minen erbenn erblich bewhonen vnd in stetlich volgender arbeith erblich vnd nach itzigher ersten vorferdighenn in allenn gebew vnd besserunghe by myner eighenn vnkostunge erhaltenn vnd bawenn. Daruan soll vnd wyl ich hochgedachtenn mynem gnedighenn herenn alle jar in pacht viertzik guldenn gannckbarer Muntze geben vnd zustellen. Den Isenmudt vnd fleißenn, so ich vorarbeitten werde, wyl ich im kauff, whe der zu Lubeck zu ider Zeith geldt, vann siner furstlighe gnaden annemen vnd alles blech, so ich darauß smiden werde, siner furstlighe gnadenn vmb fünff gulden ane eynen Orth zustellenn, des alle whoen Rechenschafft halten, auch alle khollen, so ich bedurfftig, ider tunnen fur einen schillingk lubisch vann siner furstlighe gnadenn annhemen. Was mir van siner furstlighe gnaden ahn Ertzeiserenn, so einmal gesmeltzet, geleiserth werth, wyl ich denn sentener vmb einen gulden annhemen vnd daß Blech, so ich widerumb darauß magke, siner furstlighe gnadenn den sentener vmb vier guldenn zu stellen. Wes auch siner furstlighe gnaden an Harnißbleck, pfannenblech oder Schloßbleck siner furstlighe gnadenn gelegenheith nach bedurfftig, sol vnd wyl ich alleweghe auff siner furstlighe gnadenn bouelich machen vnd fertighenn, auch zu vnserenn itzighenn hammer, so aldar vorhandenn, meines hochsten verstandes nach steittlich vleißigk auffsens habenn, damit seiner furstlighe gnadenn in deme keine vorsumniß entsthen moghe vnd mit geschickenn knecthen, die dhar zw dienstlich, vorßein vnd forderen. Darfur mir siner furstlighe gnadenn eynrn par hosenn vnd wammes zu geben zugesageth; auch mitler zeith, ehr ich zu arbeiden kome vnd der hamer gebauueth, sol myr siner furstlighe gnadenn eyn dremeth roggen, eyn dremet maltz, szeiß seitten Specks, auch alle wochenn einen halben gulden gebenn. Alles ahn geuerdt. Zw orkunth vnnd vhesther haltunghe habe ich Mathes Schatz mein

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gewontlighe pitzer zu endt disses breffs gehangen vnd geschen zw Swerin Szondags Quasimodogeniti denn wenigern Zal vervndfertzig.

Nach dem Originale auf Pergament in einer kleinen engen, undeutlichen Cursive, welche keine Beamtenhand damaliger Zeit ist; wahrscheinlich ist der Revers von Mathes Schatz selbst geschrieben, wofür auch die sonderbare Orthographie und der Dialekt sprechen möchte. Das Siegel ist mit dem Siegelbande aus dem Pergament gerissen.


Nr. 3.

Contract mit dem Eisenschmelzer Hans Malzsch.

D. d. Neustadt 1570. Julii 17.


Von Gottes Gnaden Wir Johans Albrecht hertzogk zu Mechlenburk etc. . Bekennen hirmidt offentlich, das wir heute dato Hanß Maltzsch vonn Steinbach zu vnserm Schmeltzer vndt Diener sechs Jar zu vnser schmeltzen Neustadt nachfolgender massenn bestelledt, vffe vndt angenommen habenn, nemlich das ehr vnß vndt vnsern Erben getreu, holdt vndt vorbunden zu sein, vnsern Nutz, Frommen vndt Bestes zu jder Zeidt bei Tage vndt Nachte nach seinem eußersten vormugen zu werben, Schaden vndt Nachtheil zu wenden, vndt was ihm vonn vnserm Amptmannn vndt Befelichhabernn zur Neustadt vnserndt wegen zu jder Zeit vfferlegt vndt befolen, nach seinem hogstenn vorstande vnd vormuge treulich bestelle, nahkome vndt verrichte.

Zum anderen das ehr auch den hohenn ofen mit rosten, puchen, vffgebenn vndt schmeltzen, auch allem Andern, was dar zu gehoredt vndt die Nodtdurfft erforderdt, darzu durch das gantze jar, so lange sie wasser, Steinkolen vndt ander Nodtdurfft haben, schmeltzenn vndt seine Arbeit getreulich verrichte vndt nach allem vormugenn, so viel ehr giessen kann, zu thun vorpflicht sein.

Zum dritten das ehr auch midt allerlei formen zu fertigen vndt was ehr zum giswerk vndt deroselben schmeltzenn benötigedt, auff seine vnkosten fertigenn zu lassen schuldigk sein, imgleichenn das ehr solche schmeltze midt getreuen gesinde vndt tuglichen, personen zu jder Zeidt fleissigk vorsorgedt vndt bei seinen kosten vndt belohnunge erhalten werde, darzu wir iheme formen, was ehr darzu benötigt, wollen schneidenn lassen.

Zum virden sol sich bemelter schmeltzer ohne vorwissenn vndt Erlaubnis nirgendt ausserhalb landes begebenn, vndt domidt solche schmeltzenn desto fleissiger bestelledt, sol iheme Eisen=

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stein, kolenn, Stelstein vndt alle notdurfft geschafft, vnnbt befurderdt, vnndt was inn dieser Bestellunge aller dinge nicht kann oder magk vorschrieben vndt genennedt werden, es sei an steingrabenn oder kolennbrennen vndt was zu denselbenn gehörigk vndt vonnöten, das auffsehen helffen zu haben in allewege auffrichtigk, ehrlich vndt dinstwilligk erzeigen sol vndt wil, inmassenn ein getreuer diener vndt schmeltzer zu thun schuldigk vnd wie ehr vnß dessen einen leiblichenn Eidt zu godt vndt seinem heiligen Euangelio geschworen hadt. Dar entkegenn vndt hirwiderumb habenn wir iheme zu jehrlicher besoldunge zwentzik guldenn Muntze vnndt ein lundisch kleidt, ein drembt Rogken vndt ein drembt Maltz reichenn vndt gebenn zu lassenn verwilligedt vndt zugesagt, auch sol iheme in der hutten eine wonunge zugerichtedt vndt notdurfftig holz zur feuerungk neben einem kohlgarten zu gebrauchen eingereumbt vndt geschaffedt werdenn. Auch habenn wir iheme aus gnadenn zu einer verehrung zehen taler entrichten zu lassen zugesagt. Wen auch mehr schmeltzen neben dieser angerichtedt, sol ehr im gleichenn vorsorgenn, vndt do ehr einen neuen offen machen wurde, sol iheme vff in vndt sein gesinde wochentlich virtehalben gulden gegeben werden. Was dan die schmeltzhutte oder das neue gestell vonn neuen ann seinen schmeltzofenn zuzurichtenn betrifft, wenn ehr das widervmb gefertigedt, soll man iheme alle mal einen gulden vndt eine Tonne Bire geben.

Volgedt die vorgleichungk von giswerke.

Hochgedachter mein gnediger fürst vndt her gibt Hans Maltzsch vonn einem idern Centner kugeln, was vber vir pfundt ist, fünff schillinge drei Währung , thut vonn sechs Centner vier taler, doch das ehr die kugeln rundt vndt midt abgeklopten Reiffenn, das sie durch die lochern gehen mugen vndt also bestehenn, machen vndt liffernn sol, was aber nicht rundt befunden, das selbe gehorredt zu dem vbergusse zu uorlonenn.

Von einem jedenn Centner von vir=, dreipfundigk, zweipfundigk vndt biß auff einpfundigk kugeln ist der Centner Sieben schillinge Neun pfennige, Thun für vir Centner Einen taler.

Von dreivirtheil, zweivirteil vnndt virteil kugeln vndt was darunter zu schrot gegossenn wirdt, ist der Centner Eilff schillinge, thun vonn drei Centner einen taler zwei schillinge.

Von Einem Centner feuerkugeln, gegossen formen, Topffe, Tigel, Offenn vndt Mersel, von solcher gatunge ist

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der Centner Sieben schillinge Neun pfennige, thun vir Centner Einen taler.

Vonn Zappenn zu wellen zu Möllen vndt zu Hemernn ist der Centner Sechstehalben schillingk.

Vonn jedern Centner zu frischende zu gissenn, deßgleichen vonn gewichte vnndt Anbolten, von jedem Centner ist Sechstehalbenn schillingk.

Vonn vbergosse oder vberlauff, imgleichenn vonn ausgewaschenem gute ist vonn jeden Centner virtehalben schillingk.

Was aber die schlaken antrifft, so ehr vonn frischherde oder schmiden bekumpt, sol ehr die als die andernn kloppenn vnndt vorschmeltzenn, daruonn haben wir ime nichtes mehr vonn kloppenn dan jehrlichs ein achtenteil Butter reichen vndt geben zu lassen vorwilligedt vndt zugesagt.

Alles getreulich vndt vngeferlich. Des zu warer vrkundt, stetter vndt fester haltunge habenn wir diese vnsre Bestallunge midt vnserem hir auffgedrückten pitzschir wissentlich versigeldt vndt eigen handen vnderschrieben. Geschehenn zur Neustadt den sibenzehenden tagk des Monats Julii, Anno etc. . der wenigernn Zal Anno Sibenzigk.

Noch hadt mir mein gnediger fürst vndt her geben, auff mein suchen vndt bitten, das ich bei der bestellunge ane schaden nicht habe bleiben konnen, alle jar ein Drembt Rogken, welchen ich nu drei jar empfangenn habe, welches in dieser bestallunge nicht vormeldet ist.
Noch vonn den kugelnn, welche vnder vir pfundt sein, zwelff schillinge zu geben zugesagt zu geben zu lassenn, welches ich auch drei Jar empfangen habe vndt in der bestallunge nicht vormeldedt ist.
Noch hat sich m. g. f. vndt her vorwilligedt, wenn mir die bestallunge vorneuerdt wurde auff drei jar, welches sich seine furstlich gnade vorwilligt, mir zu geben zu lassen jerlichs einen Ochsen vndt zwei schweine.

Nach dem Concepte im Großherzogl. Avchive.


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Nr. 4.

Vortzeichnuß

deß Guedeß, alß Kugeln, Kessel, Grapenn, Brandtroden, vnd alles andern Dinges, so der Schmeltzer zur Newstadt Anno 72 gegossenn vnnd itzo den 24 Nouembris vnß Jurgenn Groneheidenn Kuchmeister, Hanß Bauschenn Zeugkmeister vnnd Jurgenn Fueß wegenn vnsers G. F. vnd herrenn gewogenn geliebert vnnd hat auch solchs alleß der Kuchmeister in seiner vorwarung behaltenn.

Verzeichnis
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Verzeichnis

Anm. Auf der Rückseite sleht von des Herzogs Johann Albrreht I. eigner Hand geschrieben:

"Betrefend die gegossene kuglen vnd anders zur Newstadt. Actum Wismar Ao. 72."


Nr. 5.

Vorzeichnuß

waß der Schmeltzer Meister Hanß Maltz zur Nienstadt diß 75 Jhar ahn Kugeln, Gewichte, Brandtrodenn, Ofenn vnd vbergueß gegossenn vnd geliefert hatt, in beisein des Zeugkmeisters Hanß Bauschenn ,vnd deß Kuchmeisters zur Nienstadt Baltzer Kloenen gewogenn, den 25. Nouembris.


Verzeichnis
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Verzeichnis
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Verzeichnis

Zudem zeigt der Meister ahn, daß ihme fürm Jhar vonn dem vorstorben Kuchmeister Jurgen Groneheiden in Reste geblieben sey

5 scheffel Maltz vnnd
1 scheffel Rogkenn

Bittet vnderthenigk ihme dasselb auch gnediglich erstaten zu lassenn.

Bittet auch noch vnderthenigk, wie ehr furm Jhar gebetenn, daß m. g. f. vnd her ihme auff 2 Kuege frei futter nur ahn hew vnd stro wolt gnediglichen geben lassenn.

Auch dem Kuchmeister zu beuelen, daß ehr ihme seinen kolgartenn muchte vmbzeunen vnnd frey Brenholz fueren lassenn.

Auch dieweile die alte Bestallung auß ist, ihme eine newe Bestallung, da ehr lenger dienen soll, machen, vnnd vorfertigenn zu lassenn pp., darnach ehr seine Sachen weiter zu richtennn.

Anm. Auf der Rückseite steht:

"Deß Schmelzers zur Newstadt abrechnung Anno 1575 mit ihme gehaltenn."


Nr. 6.

Contract mit dem Eisenschmied Balthasar Keiner.

D. d. Wismar 1574 Mai 10.


Vonn Gottes gnadenn Wir Johans Albrecht, Hertzogk zu Mekelnburg pp. Bekennen hiemit, das wir vnsern

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lieben getreuen Baltzar Keinern von Schmalkalt für vnsern Frischer an vnser Eysenschmeltzhutten zur Neustadt auf vnd angenommen, also das ehr vns vnd vnsem erben getrew, holt, gehorsam vnd dienstgewertig sein, vnsern nutz vnd frommen in allem seinem beuohlenen Wercke fordern vnd mehrenn, Schaden vnd nachtheill aber seins hochsten vermugens vnd verstandts meyden, wenden vnd abkehrenn soll vnd will. Deßgleichen soll vnd will ehr vns von den vbergussen vnd was ime sonst von vnserm Schmeltzer vnnd giesser aldo mehr kan geliefert werden, gut, tuglich vnd vnstreflich stangen Eysenn erfrischen, bereiden, schmieden vnd vnsern dartzu vorordendten nach dem gewichte idesmahls vberandtwurtten vnd dasselbe also zurichtenn, das es zu allerley werckenn vnd sonderlich zu Nageln dienlich sein muge. So hatt ehr sich auch verpflicht, versprochen vnd zugesagt, das ehr vns mitt Gotts hilff des Tags zu zweyenn Zentnern vnd wo muglich mehr lauter geschmydt eisen zu wegen bringen, vnd also die Arbeit nicht mussig liggen lassen oder verseumen, sondern stettigs nach seinem vermuegenn befordem vnd fortsetzen will. Wie ehr dann vngefer auf zwo Zentner eisen zu bereiden ein last kolen angeschlagen vnd da ehr mindcr bedurffen wurde, das ehr desfals allen vbermessigen vnrath verschonen vnnd meiden wolle, vnd es also verschaffenn vnd beschicken, das alles mit dem geringsten vnkostcn muge zugehen vnd wir in deme mit keinen vnnutzen geltspildung an kohlen vnd sonsten hoher vnd ferner, als es die notturfft erfordert, belegt werden mugen. Des haben wir ihme zum forderlichsten einen gelegenen Frischhamer vnd hutten, darin ehr sein wohnung notturftig haben muge, zu bawen vnd anzurichten zugesagt, desgleichenn den Werckzeugk zu uorschaffenn, vnd wollen ihme von idern Zentner eisenn zu schmieden vnd zu bereidenn, wie obstehet, neun schilling lubisch entrichten vnd geben, zu deme die kohlen dartzu verordenen vnd anfuhren, vnd was ime auch sonsten an kalckstein oder dergleichen vonnoten, durch vnser Amptleutte iderzeit vnseumblich verschaffenn lassen, Die vbergosse aber vnd was ehr an gute vom Schmeltzer wirtt empfahen, soll ehr alles gewogenn, so woll auch die kohlen gemessen, innemen vnd dauon Register haltenn. So wollen wir ihme, vber obgemelte belohnung der neun Schilling lubisch vom Zentner zu erfrischen, vff ihne vnd sein gesellen vff ein jar zwei Drombt Rogkenn, ein Drombt Maltz, vff ein Person vnser hoffkleidt, vnd dan das ehr den hammer, hutten vnd werckzeug fertig vnd in baw helt, jerlich zehen gulden

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munt zulegen vnd entrichten lassen, dessen ehr alle quartal nach zugelegter Rechnung vnd sunst von vns befriedigt werdenn soll, Wogegen ehr sich in solcher seiner arbeit vnd dienst erlich, treulich, vfrichtig vnd woll haltenn, vnd das werck in keynem wege forsetzlich verseumen, sondern hochstes vermuegens bearbeitten vnd befordernn soll vnd will, wie sich das eynem frommen, getreuen diener eigent vnd geburet vnd ehr vns auch solchs mit einem leiblich geschwornen Eidt vnd dargebung seins Reuerß versprochen vnnd zugesagt. Vrkundlich haben wir diese seine Bestallung mit vnserm furstlichen auffgedruckten Pitzschier versiegelt vnd geben zur Wismer den 10ten Maii Ao. etc. . vier vnd Siebentzigk.

Manu propria sst.     

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im Großherzogl. Archive.


Nr. 7.

Diensteid des Eisenschmiedes Balthasar Keiner.

D. d. (1574. Mai 10.)


Ich Baltzer Keinern von Schmalkalt lobe vnd schwere dem durchleuchten hochgebornnen Fursten vnd hern hern Johans albrecht, hertzog zu Mecklenburgk, vnd s. f. g. Leibs Erben: Demnach s. f. g. mich fur derselben frischer vnd eisenschmidt vs s. f. g. hutwerken zur Neustadt vf vnd angenomen, wil ich erstlich vnd für allen dingen s. f. g. vnd derselben erben getrew, holt, gehorsam vnd gewerttig sein, s. f. g. vnd derselben Erben nutz, fromen, bestes suchen, werdenn vnd furtsetzen, schaden vnd nachteil nach hochstem vermugen warnen, kehren, verhüten vnd fürkomen, wil auch mit allem vleiß daran, daß ich jeder Zeit gudt Eisen schmiden vnd machen will, auch stetts bey der arbeitt sein vnd nichts verseumen, auch mit vleiß darauf sein, daß an kolen nicht mher verbrandt, als iur Notturfft vonnoten, vnd auch sunsten in allem vnd waß zu meinem handtwerk gehoret, wartten, als das einem frischer vnd getreuwen diener eigent vnd geburet. So whar als mich Godt helffe vnd sein heilges word.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.

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Nr. 8.

Vortzeichnus vnd bericht,
wie es alhier auff dem hammer vnnd Schmeltze zu Closterfelde mit Ablohnung des Volcks gehaltenn wirtt
(1574.)


Erstlichenn ist vor allenn dingenn vfachtung zu gebenn, wie der Eisenstein geartett, ob er in dem kleinen oder gemeinen Renn= oder schmeltzefeuer zu bezwingen, oder nicht, vnnd do hartter stein aldar vorhanden, konte m. g. f. vnnd herr einen hohen Offen oder Schmeltze, gleich wie alhier, erbawenn, daselbenn S. f. g. Kugelnn zu bespeisung des Zeugkhauses giessenn vnnd gleichwoll von den vbergoß oder vberlauff Eisen schmeltzenn lassenn, Oder aber wan F. g. dasselbe eisen nicht wollen schmeltzen vnd zu Sthaleisen wollenn machen lassenn, konnte da wider in den Offen geworffen vnd zu Kugeln gegossen werden.

Dauonn wirtt dem Giesser gelohnet: von Kugelnn zu 1 vnnd 2 Pfd. den Centener 12 gr, vnd weß an allerley gattung daruber, wirtt ihme vom Centener 8 gr entrichtet, vom Schrott 16 gr.

Vom vberlauff wirtt ihme vom Centner 5 gr.

Es wirtt aber dem giesser jehrlichen 20 fl., 1 Wispell Rogken vnnd 1 lundisch Kleitt aus gnadenn gegebenn.

Von demselben eisenn zu frischenn vnnd zu schmieden, gibt m. g. f. vnnd herr den frischern oder so dasselbe gegossene eisenn wider vmbschmeltzenn vnnd vmbarbeittenn von jedem Centner 9 gr. Merkisch.

Auch gibt m. g. f. vnnd herr denselben frischern jehrlichen 1 Wispel rogkenn vnnd 1 lundische kleidunge.

Eß hat auch hochermelter m. g. f. vnd herr alhier Blech schmiedenn lassenn. Dauon wirt den Blechschmieden vom Centner Schloßblech 1 fl. vnnd von dünnen Blech 1 fl. 16 gr. gegeben.

Da auch Amposts zu bawenn vnnd zu bessern vorgefallen, wirt der herschafft ein billichs vnd den Meistern einem des tags 12 gr. Gegebenn.

Im fall aber ein Schmeltzefeuer oder schlecht Ronfeuer aldar anzurichten, hat es viel ein ander gelegenheit, den mit dem andern; den dem Renner oder schmeltzer wochentlich von 18 Loppen 24 gr. vnd seinem knecht oder Kollschutter 16 gr. Auch dem Meister oder Renner alle viertel Jar 1 fl. vor die tage gegeben. Da er auch des tags vber seine 3 Loppe

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eine oder 2 Loppen vbrigen machen wurde, wirt ihme vonn jeder Loppenn 2 gr. Gebenn.

Dargegen wirt dem Hammerschmidt, so dasselbe Loppen eisen verschmiedet, vom Centner 5 gr. geben, wiewoll vf andern Hammern die Meister ihrer zweien 8 gr., das ist jedem 1 Dutken vom Schock entrichten.

Den Kölern wirt vom fuder hartte ellern oder Buchen Kolen 8 gr. vnnd vom fuder Kienkolen 6 gr. Geben, Wirt ihnen wochentlich 1 fl. 16 gr., oder wie viel man will vf rechnunge entrichtet; vnnd ist 1 fuder 16 Kustrinische Bierthonnen, darnach mussen die Körbe gefertigt werden.

Von einem fuder Stein zu graben wirt 8 gr. gegeben vnd wirt ihnen auch vf Rechnung so viel man will entrichtet, vnnd kann die maße vom fuder wie groß man will gemacht werden, den alhier keine gewisse maße vorhanden. Do auch der stein woll zu bekommen, konte man vom fuder 4, 5 oder 6 gr. Gebenn.

Do auch die Hammerschiede an Brangen, Zappen, Ringen oder andere große stuck Arbeitt machenn, wirt ihnen dafur ein billichs entrichtet vnd gegeben.

Vorzeichnus
der Postenn im Register vber das Gießwerckes zu Closterselde.

Verzeichnis
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Verzeichnis

Vor pferde oder ochsen in den koll= vnd Steinwagen.
Vor grobschmiede arbeitt.
Vor zimmer arbeitt.
Vor Sadtler vnd Riemer arbeitt.
Vor Radt= vnd Stellmacher arbeitt.
Vor Kollkörbe vnd füllfesser.
Vor Talch, Leder vnd schmer zu den belgen.
Vor die belge zu bessern vnd zu schmihren.

Ausgabe: Jar Besoldung:
Dem huttenschreiber 30 fl.
Dem Kugelgiesser 20 fl.
Dem Kolenfuhrer 11 fl.
Dem Steinfuhrer 9 fl.
      In gemeine Ausgaben                      
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Vorzeichnus
der Posten in dem Register vber den Hammer.

Einnahme an gelde.

Aus der fürstlichen Renterei zu Kustrin zu vorlohnung des gießwerks entfangen.

Vor eisen, so nach Kustrin geschickt worden, den Centner vor 2 fl.

Vor eisenwerk, so nach Kustrin oder Peitz geschickt worden.

Vor eisen, so in gemein vorkaufft worben, das schock vor 6 fl.

Vor eisen, so entzlich an Stefen ist vorkaufft worden, den stasff vor 4 gr.

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Vor Blech, den Centner vor -

Vor eisen, so nach den Centner vorkaufft worden, den Centner vor 2 fl. 16 gr.

Vor eisen, so nicht nach den Centnern, sondern stuckweiß vorkaufft worden.

Vor Amposts zu bawen vnd zu bessernn.

Ausgabe an gelde.

Vor gemein Kauffeisen oder Stabeisen zu frischen vnd zu schmieden vom Centner 9 gr.

Vnd mussenn an solchem eisen vf den Centner 21 stebe gefertigt werdenn, darvon wirt das Schock vor 6 fl. Geben.

Vor eisen nach Küstrin zu schmiden geben, vom Centner 9 gr.

Vor Ronneisen zu schmieden geben vom Centner 5 gr.

Vor Blechschmiden.

Vor Amposts, Hammer, Hulssen vnd ander Zeugk zu f. g. notturfft zu fertigen.

Vor Amposts vnd Hanimer zu bawen in gemein, daruon wirtt den Meistern mit dem Knechte einem des tags 12 gr. entrichtet.

Vor eisen, so nicht nach dem Centner, sondernn stuckweiß vorlohnet wirtt, dauon wirt ihnen ein billichs gegebenn.

Vor getzeugk zum hohen offen vnd Ronnfeuer zu bessern wirt auch ein billichs gegeben.

Dem Ronner von 3 Loppen, So er des tags arbeitt, 4 gr., keme von einer Loppen 3 gr. 3 pf.

Den Kolenschütter von 3 Loppen 2 gr. 5 1/2 pf.

Dem Ronner vnnd Kolenschutter von einer vbrigen Loppen nachzuschmeltzenn 2 gr.

Dem Ronner vor die Tage des viertel Jares 1 fl.

Vor hartte kohlen das fuder 8 gr.

Vor kien Kholen das fuder 6 gr.

Vor eisenstein das fuder 8 gr.

Do der Stein woll zu bekommen konnte man fur das fuder weniger geben.

Vor Stahl.

Einnahme an eisen so auff den kauff gemachett werden.

Desselben wirt vf den Centner 21 stebe vorrechnet vnd das schock vor 6 fl. geben. Etzlich an steben verkaufft, den stab 4 gr.

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Nr. 9.

Auszug.
Inventarium der vestungen, heuser vnd Embter.

1576.


Neustadt .
(Personen).

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Dietrich Heine, Muller.
Michael Walter, Pappirmuhler.
Thomas Base, Schmidt.
Hanß Schmaltzsch, Schmeltzer.
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Folgen die Muhlen vnd andere heuser in vnd fur der Stadt.
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Die Frischerey.

Ist vonn sechs gebindenn, halb gemauret vnd halb geklemet vnd mit einem spontach vorsehen. Darin

1 Feurofe,
2 grosse blasebelge,
1 grosser hamer,
2 Amboß,
1 Thur mit einem vberworffe.

Hiran sein zwei fertige glinde, einß zun blasebelgen, vnd das ander zum hamer.

Die Schmeltzhütte.

Ist von zehn gebindenn, in holtz gemauret vnd mit flachem Zigel behangen, auch mit notturstigen thuren vorsehen, darin eine Stube vnd Cammer - - - -
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Ein gemaurter gießofen, daran sein zwene blasebelge, die werdenn von einem fertigenn glinde getrieben.

Hausgereth vnd werckzeug.
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1 Stich spieß zum Klumpff,
9 eisern bende klein vnd groß zu geschutz formen,

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  2 eisern zu kessel formen,
34 Kernspiesse zun feurkugellnn,
13 gegossen ofen stücke, darunter zwei zubrochen,
  2 grosse gegossene eisern muhlenzapffen,
19 eiserne kugellspiegell, klein vnd gros durch einander,
  4 kilbicken zum klumpff.

Das Kaalhaus.

Ist vonn funf gebindenn vndt mit bretternn beschlagenn, darin ist eine beschlagene kalmasse vnd anderthalb hundert last kaalen, des schmeltzers bericht nach.


Nr. 10.

Vertzeichgnus
des guets, so der schmeltzer diß etc. . 76 Jhar gegossenn, welches gewogenn vnd nachfolgender Massen eingenommen wordenn.


Verzeichnis
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Verzeichnis
Kegen vorige Einname vffgewandt, vffgangen vnd ausgebenn.
Verzeichnis
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Verzeichnis

Der Armen Leute Deinst vngerechent
Vnd sein die Leute mercklich hier durch
Geschwecket wordenn, mochten lieberst
zwey oder drey hundert gulden jer=
lich geben, also sulche Deinste leisten.


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Nr. 11.

Taxation der Frischerey.
(1576)


Der Frischer bekommen:

7 Centner Vbergusse.
2 Last 10 T. Kholenn, die Thonne 2 ßl., ist 2 fl. 20 ßl.

Hierkegen ehr gelebert:

4 1/2 Centner stangenn, ist im feur abgangen 2 1/2 Centner, denn Centner 2 fl. 16 ßl. getaxiert, ist das Lispfd. 8 ßl., die 4 1/2 Centner 12 fl.

Frischers Besoldung:

Kriget vonn idem Centner 9 ßl., ist von diesem eisenn 1 fl. 16 ßl. 6 pf.

Mher krieget der Frischer jehrlich:

2 Drombt Roggen,
1 Drombt Maltz.
Ein Hoffkleidt.
10 fl. Besoldung.

Item den Hamer vnnd Belgen zu underholdende mit schnudelhone vnd Bette, vngefher das Jhar 9 fl, ringcr oder mher.

Item es berichtenn die Frischer, das dis eisen nicht anders sich ardenn will, whenn mhan aber des Rodtbruchgigen Osemundts deisem vff 2 Mpfd. 1 Mpf. Zusatz dede, verhofften sie gudt eisen dauon zu schmeden.


Nr. 12.

Auszug.

Relatio
oder bericht in waß stande der Hortzogk Vlrich dem Herzogen Johansen nachfolgende furstliche Vestungen, Schlosser, Heuser vnd Embter mit Irem hauß vnd vorradt abgetretten.

1586.


Das hauß vnd Ambt Neustadt.

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Volgen die Mühlen vnd andere Heuser in vnd für der Stadt.

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Die Frisscherey an gebewden vnd zugehorung ist noch, Inhalts deß Inuentarii (von 1576), vorhanden. Aber weill nach gehaltener Inuentirung befunden, daß dieselbige mit schaden gehalten worden, alß ist dieselbige nidergelegt vnd jerlich vmb funff und zweintzig Thaler Pension ausgethan worden.

Die Schmeltzhütte ist gleichergestalt vmb vorgeschriebener vrsach willen nidergelegt vnd zu einer Walckemühlen angerichtet, welche jerlich dem Ambt Neustadt zehen fl. gibet. Waß aber in erster Inuentirung an haußgerath vnd wergkzeug dabey gewesen, Solchs ist durch den Kuchmeister auff daß Hauß Neustadt genommen vnd in sein Inuentarium gesetzet worden.


Nr. 13.

Inventaririum
der Vestungen, Heuser und Embter.

1592.

Neustadt.

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Volgen die Muhlen vnd andere Heußer in vnd fur der Stadt.

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Die Hamerschmiede.

Ist mehrenteils eingefallen vnd stehen noch davon sechs gebindte alles auch gar bawfellig, mit altem Spon gedeckhet.

In demselben noch vorhanden.

Dreyzehn Eißern Wehlbende.
Zwey Gewicht jedes vom Cendter.
Ein großer Eisern Hamer.

Volgen die Newen Gebew außerhalb der Stadt jenseidt dem Kieß.

1. Die Mißings Hutte.
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2. Die Kopffer Hutte.
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3. Die Brenhutte
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Nr. 14.

Contract mit dem g ue strowschen=B ue rger Simon Gerdes.

D. d. Strelitz 1609. Juni 7.


Von Gottes gnaden Wir Adolff Friderich, Hetzogk zu Mechlnburgk, pp. Vrkunden vnd bekennen hiemidt offendtlich: Nachdeme wir glaubliche nachrichtunge haben, das in vnserm Ambt Neustadt vnd Domize des Eisern Klumpfsteins in Wischen vnd Weiden heuffig furhanden, auch von weilandt vnsern vorfaren Hochseliger gedechtnus zu Eisern ofen, Eisern Grapen vnd Kugeln zimlich vorbraucht, aber dabei die Zeit also befunden sein soll, das solches mher gekostet, alß es zum frommen getragen hadt, auch gedachts eisen zu solcher weichheidt nicht gebracht worden, das mans zu allerhandt Arbeidt verschmiden konnen:

Alldieweill jtzo aber sich leute finden, welche sich erkleren vnd furgeben, das sie von solchem Eisen=Klumpff gudt Stein weich eisen, welchs man zu allerhandt gatung verschmiden vnd midt frommen verbrauchen kan, verschaffen vnd verfertigen wollen, daruon wir auch die proben selbst gesehen vnd zimlich befunden, gibt sich Auch bei vns daruff ein Burger zu Gustrow mit nhamen Simon Gerdes vnderthenig ahn midt diesem vnterthenigen erpiten, Wan Wir ime solchen gedachten Klumpff zu graben vnd zu brauchen verstaten vnd dartzu wasser Strome vnd stelle nebenst Holz vnd Kholen zu dero nodtrofft vor seine bahre bezahlunge zukommen lassen wollten, So wolte derselbe einen Eisenhamer vnd Schmeltzwerck vff seinen eignen vnkosten, der ime aber hinkomfftig hinwider an der abgifft abgerechnet vnd erstatet werden solte, in vnserm Ambt Neustadt oder Domitz bawen vnd verfertigen lassen, auch vns jarlich daruon den 7 C. rein gudt eißen von alle deme, was er machen vnd verfertigen wurde, endtrichten vnd ohn einige endtgelt erleggen lassen wolle. Nun sindt wir zwar nicht vngeneigt, solche grosse Gaben des lieben gottes fordtzusetzen, damit vns vnd vnserm lande vnd leuten zum besten solchs forgenommen vnd gefurdert, Alß haben wir midt gedachtem Simon Gerdes dahin geschlossen vnd ime zugesagt, das ehr in vnserm Ambt Neustadt oder Domize einen ordt aussehn magk, alda vff der Negde der Klumpff Ertz belegen ist, auch am wasser flus, welcher vnsern andern Mollen, auch andern Embtern keine behinderunge thudt, So wollen wir, wie obgedacht, ime den Eisern Klumpff Stein vnd solchen flus hir=

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midt also versprochen vnd zugesagt haben, das ehr ohne vnser vnd der vnsrigen behinderung, vorwissen, vnd willen, da es ime gelibt, eine Schmeltzhutte erbawen, den Klumpff graben vnd verbrauchen lassen magk, Doch da ehr denselben auf vnsern oder vnser vnterthanen wischen graben lassen wirdt, soll ehr schuldig sein, aus sein vnkost alls wider umb zu schlichten vnd eben zu machen, damit es vnsern vnterthanen nicht zum Verderben gereichet. Wir wollen ime aber zu dero Behueff Holz, Stein vnd Lehm so uihl ehr dessen dartzu bedurfstig, verschaffen vnd an solchen Ordt beifuren lassen, damit ehr desto ehe midt solchen Dingen fertigk werden konne. Was ehr aber dazu mher vnd weiter bedurfftigk ist, das soll ehr selbst vorschaffen vnd furleggen, den wir weiters nicht dartzu furbunden sein wollen. Wir sein aber in gnaden fridtlich, wie wirs ime auch hiemit versprechen vnd zusagen, das ehr dis obgedachte werck von dato ahn gerechnet 6 Jahr ahne jemantes behinderung inne haben und gebrauchen magk, doch wie zuvor gedacht nemlich das ehr vns jerlich dauon den 7 Centner rein vnd des besten Eisen, so uihll er dessen machen lassen wirdt, abgeben vnd onhe einigen Argelist noch betrugk vff sein eidt endtrichten soll.

So haben wir auch in gnaden eingewilliget vnd nachgegeben, dasern sich im ersten, andern vnd folgenden vorschribenen Jaren begeben vnd zutragen wurde, das gedachtes werck nicht mit frommen, sondern nur mit schaden erhalten vnd fortgesetzet werden solte, das ehr aus solchen gedachten Jaren austreten vnd das werck ganz niderleggen magk, Alsdan wollen wir ime die beweisliche vnkosten zum halben theill, ehe dan ehr dauon scheiden soll, abtragen vnd erstaten, idoch also das vns solch werck midt allen Instrumenten vnd zugehorigen eingedohm sein vnd pliben soll, Dafern aber das werck die gedachten 6 Jahr in esse erhalten vnd gluecklich fordtgesetzt wirdt, so wollen wir im letzten jare vns den zuuorgedachten ganzen vnkost, so anfanges daruff gewant, ahn der abgifft kurtzen lassen. Ehr Simon Gerdes vnd seine Erben oder Consorten sollen auch allen vnkost, wenns eingericht, ahn gebowen vnd anderm selbst stehen vnd solch werck die vorschribene Zeit in esse erhalten.

Wir aber haben vns hiebei noch furbehalten die Jurisdiction vnd andere regalien, sonsten aber vber dis Alls soll er mit seinem folck alda gefreiet vnd midt Weiterem nicht beschwerdt werden. So hadt er sich auch verobligiren vnd verschreiben mussen, das ehr hinkegen dieser vnser gnedigen furwilgung vnser bestes allendthalben vnd sonderlich hir inne wissen vnd befurdern soll, hinkegen aber vnsern schaden warnen, waren vnd verhuten

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helfen will, deme wir auch gnedig getrewen, wie ehr den solchs auch mit leistung seines Eides geburlich bekrefftiget. Vnd haben Wir haben diesen Contract woll wissende midt vnserm Pidtschaffte versigelt vnd mit eigner hant vnterschriben.

Actum Strelitz in den heiligen Pfmgsten Ao. 1609.

Nach dem Concepte im Großherzogl. Archive.


Nr. 15.

Verding mit den schlesischen Hammerleuten.

D. d. 1610 Mai 23.


In dem Tagebuche der verwittweten Herzogin Sophie zu Lübz v. 1614 bis 1633 finden sich als Anhang mehrere generelle, durch mehrere Jahre gehende Berechnungen mit einzelnen Dienern. Unter diesen steht auch, jedoch nicht von der Herzogin Hand geschrieben, folgende Nachrcht:

Anno 1610 den 23. Mai ist mit den schlesischen gorlitzschen Hamerleuten gehandelt und nachfolgende Besoldung zugesagt worden:

Verzeichnis

Jeder thaler zu 2 Mk. gerechnet.
8 fl. haben diese Viere den 23. Mai also
dato dieses vff rechnung empfangen.


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Nr. 16.

Auszug
aus dem eigenhändigen Tagebuche der verwittweten Herzogin Sophie zu Lübz.

1614.


Jan. 19 biß Wittenburgk.
      20/21 da bin ich nach der hamermühl gewesen.
      22/23 still.
      24 nach Perdöhl vnd der hamermühl.
      25 noch dahin.
      - - - - - - - - - - - - - - - - -

Febr.  3 nach Lübeck gezogen.
      11 bin ich hinauß gewesen nach der Mühle.
      15 nach dem hamer.
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      18 sint die hantwerker auß dem hartz angekommen, 3 schmiede, 2 gisser, 2 former, ein meurer, ein zimmerman.
      19 nach Lüptz.


April 16 bin ich nach wittenburgk gezogen.
      17 stil.
      18 nach dem hamer zum wolde vnd nach Perdöhl.
      19 bin ich mit dem hartzer meister auf dem hamer eins geworden.


April 30 nach wittenburgk.

Mai 1/2 still und auff den hamer.


Julii 7 bin nach wittenburch gezogen.
      8 nach dem Hamer vnd Perdöhl.


Aug. 17 nach wittenburgk.
      18 auff den hamer.


Oct. 31 nach wittenburgk.

Nov. 3 nach dem hamer.

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1615.

März 20 nach wittenburgk.
      21 auf die wolder Hauer.
      22 nach Carfete vnd Kogel, habe befholen, daß die Zarrentinschen 3 tage holtz hawen sollen.


Apr.   1 nach Wittenburgk, vnd sollen 30 ancker gemacht werden.


Mai   5 nach wittenburgk.
      6 nach dem hamer.


Jul.   5 nach wittenburgk.
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      8 Rechnung vom küchenmeister zu wittenburgk genommen.
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      9 nach dem hamer.

1616.

Oct. 11 nach Rehn, da habe ich Casparus nach hamburgk geschickt.
      14 nach wittenburgk.
      15 nach dem hamer.
      16 bin ich zu wittenburgk stil gewesen vnd ist Casparus von Hamburgk gekommen.
      17 nach Lübtz.
      18 habe ich geschlossen wegen der hamermühl mit Casparus.
      19 habe ich ihn abgefertiget vnd 2 ochsen gegeben, 2 schweine zugesagt.
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      24 habe ich abscheitt genomen mit Hauschilt wegen der kohlen, vnd ist der hammerschmitt, schreiber vnd zimmermann angekommen.
      25 sinnt ihre bestallung verfertigett, vnd kricht der schreiber vor atzung vnd alles 2 Reichestaler vnd der schmitt 2 Reichestaler, wenn er nicht schmiedet, sonsten 7 marck, der brenner vor alles ( - ?)


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Nov. 27 habe ich den schmitt wieder nach wittenburgk abgefertiget.


Dec. 5 ist die hamermühle gerichtet.


1617.

Febr. 10 nach wittenburgk.
      11 bin ich auf dem schmeltzwerk gewesen.


März 18 hatt der hamer angefangen zu gehen.


März 27. nach wittenburgk.
      28. bis auff schmelzhütten vnd die nacht nach scharbow.

1618.

Febr. 14. nach wittenburgk.
      15 still.
      16 bin ich nach vellan gewest.
      17 nach dem wolde, da Casparuß der hoff ingeantworttet ist.

1620.

Jan. 16 habe ich Dauitt krusen zu einem Factoren angenommen.

1623.

April 19 biß Wittenburgk.
      20. stil.
      21. nach Vellan vnd Perdöhl.
      22 nach dem newen hamer vnd habe mich im Beisein des küchenmeisters mit den költzinschen bawern wegen der wischen vertragen.

1624.

Mai 20. nach Wittenburgk.
      21. nach dem hochen Ofen.
      22 stil.
      23. habe ich mitt dem radt zu wittenburck die scheiden richtich machen lassen.

(Obgleich das Tagebuch bis zum Ende des J. 1633 geht, so kommt doch über dieses Eisenwerk weiter nichts vor.)

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Nr. 17.

D. d. 1628. April 27.


Memoriall.

1. Puluermachers bestallunge ist folgende:

Wan ihm 4 Centner Salpeter ausgefolget werden, muß er 5 Centner puluer wieder einschaffen, bekombt vor jeden Centner 3 Reichsort zur besoldunge.

2. Salpieter=Sieder, so den Salpeter vff seinen eigenen kosten vndt eigenen gerathe verarbeitet, bekombt vor jeden Centner 13 Reichsthr, dar vber hatt er vor die Freiheit den Zehenden geben müßen.

3. Salpieter=Sieder Jürgen Sellen hatt i. f. g. keßel vnd Keuben zur Arbeit gehabt, vor jeden Centner 14 schlechte thlr, jeden zu 32 ß, bekommen, hir vber halt er den zehenden Centner auch frey geben müßen.

4. Der Meister beim hohen Offen vermeinet, das er 30 wochen jherlich arbeiten will, kan tagk vnd nacht 4 Sch  . Kugeln gießen, ist wochentlich 28 Sch  ., wehre vff 30 wochen 840 Sch  ., jedes Sch  . zu 5 Reichsthlr. angerechnet, wehre . . . . . . 4200 Rthlr.

Da entkegen wolle vnkostunge darauff gehen:

Verzeichnis
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Verzeichnis

Friederich Thesandt.     

            Auf der Rückseite steht:
        Kuchmeisters zur Newstatt
Verzeichnuß wegen des Puluermachers.
            27. April Ao. 1628.


Nr. 18.

Anno 1628 den 15 Juny.

Auf befehlig des Herrn Generaln, Herrn Albrecht, Hertzogen zu Friedlandt vnd Sagan, V. G. F. vnd herrn, haben wir den Eisenschmeltzer M. Marten Hoyer vor vns gefordert wegen seiner vnd seiner Arbeitßleute vnterhalt, auch wielang er den Offen in gangk kan halten vnd die Arbeit befodern, vnterhandlung gepflogen.

Darauff ist sein erclerung folgende: l. Seine alte bestallung begehret er zu confirmiren vnd bei derer bestallung zu uerpleiben, Inmaßen von Ihr Gn. dem herrn Stathaltern ihm sulches auch in gnaden versprochen.

2. Auf sein Volck gehen wochentlich, wen der Offe gehet,

dem Bleser 2        Rthlr.
dem Knechte 1 1/2     "
Zwo Aufgebern 2           "
ein Kugelnklopfer                                   1           "
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den Ertzbrechern von jedes Fuder 8 ßl.,
     wochentlich 28 Fuder, ist
4 Rthlr. 32 ßl.

3. Vermeint 30 wochen zu arbeiten vnd kan wochentlich gießen 28 Schiff  . Kugeln, seint 840 Schiff  .


Nr. 19.

Bestellung des Martin Hoyer zum Eisenschmelzer in Neustadt.

D. d. Güstrow 1628. Aug. 11.


Von Gottes Gnaden Wir Albrecht Hertzog zu Friedland vnd Sagan etc. . Thun kundt vnd bekennen offentlich mit diesem Briefe, das wir den ersamen vnsern lieben getrewen Martin Hoyern für einen Meister zu Vnserm zur Newstatt habenden Eisen= vnd Schmelzofen in gnaden bestellet, vf vnd angenommen haben, dergestalt das Vns er getrew vnd holdt sein, Vnser Bestes wißen vnnd befordern, schaden vnnd nachteil aber abwenden vnnd sonderlich Vnsere arbeit an eisern ofen, eisern Kugeln vnnd andern sachen, so Wir ihme anbefehlen werden, seinem besten verstandnuß nach getrewes schuldigen fleißes vnd allerdings vnsträfflich vnd vntadelhafftig, auch ohne allen verseumblichen aufenthalt vnnd vffchub schmeltzen, verfertigen vnd bestendig machen, auch so weinig von den materialien, alß den gefertigten sachen das allergeringste nicht vereußern oder andern verkeuffen, sondern was er von den ihm zugestalten materialien praeparieren vnd zu wege bringen kan, Vnsern officierern getrewlich liefern vnd einantworten, auch ohne Vnsere sonderbahre Specialerlaubnuße weder für sich selbst oder andere keine verfertigte ofen, Kugeln oder andere arbeitt machen vnd vberlaßen soll, wie er dan diesem allen getrewlich vnd vngeferlich nachzukommen Vnß einen leiblichen eidt in seine Seele zu Gott geschworen halt, Dagegen vnd zu seiner ergetzlichkeit haben wir ihm vf seine Persone. dan einen Knecht vnnd einen Jungen, die er selber lohnen vnnd vnderhalten soll vnnd will, eins vor alles jerlich 300 Rthaler sambt zweyen feisten Schweinen, so lange wir Ihn in Vnserm Dienste behalten werden, durch Vnsere Beampten alda zur Neustatt vnnd zwar von obberurter Besoldung alle Viertheil Jahr den vierten theil entrichten zu laßen, den Maschenblaser oder Schmeltzer die Zeit, wan der ofen gehet vnnd gearbeitet wirf, wochentlich 2 Rthlr. dem Ofenknechte, wan der ofen gehet, andertshalben Reichsthaler die

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Wochen vnd den beiden aufgebern vnd einem Kugelklopfer auch einem jeden die Zeit vber wan der ofen gehet vnnd die arbeit darin verrichtet wirt, wochentlich einen Reichsthaler, den Erzbrechern aber von jedem Fuder Erz acht schilling lubisch, wie imgleichen auch da vf Vnser Begeren er vber obgedachten Knecht vnd einem Jungen noch mehr zusetzen muste, wir denselben absonderlich ihre Lohn zu entrichten verheißen vnnd zugesagt. Zu Vrkundt haben wir diesen Vnsern Bestallungsbrief mit Vnserm Fürstlichen Cammer=Siegel bekreftigen vnnd durch Vnsern itzigen Statthaltern alhie vnterschreiben laßen. Geschehen vnd gegeben zu Gustrow den 11 Augusti Ao. 1628.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archivar.

Der Eid, den Martin Hoyer am 12. Aug. zu Güstrow leistete, ist der Hauptsache nach gleichen Inhalts mit der Bestallung. Unter dem Concepte des Eides steht:

Praestitit 12 Augusti Ao. 1628 mane hora 8 va in praesentia H. Gebhart Moltken vnnd Justi Lüders.


Nr. 20.

Inventarium
über
die fürstlichen Witthums=Aemter Lübz, Wittenburg und Rehna.

1635.


Vorath aus dem Hamerregister.

33 Schiff     4 Liß  .    11 m  . an gußeisen.
11 Schiff     9 Liß         4 m  stangeneisen.
32 last   3 Tonnen Kohlen.

Vorath aus dem hohen ofen.

71 Schiff  .    9 Liß  .     4

Vorath an Eisen in Lehm gegossen.

5 Schiff     7 Liß  .   3  .


Nr. 21.

Specification
Wittenborg Trinitatis 1635.

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Eysen in Sand gegoßen.

61 Schip  .   9 Ließ     4  .

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In Leim gegoßen.

4 Schip  .   18 Ließ  .   9  .

Kohlen.
Vffm hohen offen.

206 Last   3 Tonnen.

Vffm Hamer.

2 Last    9 Tonnen.

Stangen Eysen.

25 Schiff  .   14 Lub  .   4  .

Alt gegoßen Eysen.

29 Schiff  .   2 Lub  .   6  .

Musquetten.

19 musquetten.


Nr. 22.

Contract mit dem Baumeister Georg Reinhard ue ber die Fabriken im Amte Wittenburg.

(163 .)


Nachdem wir Bedacht Sein, vnsern hoff zum wol sampt dem kalckwerck, Malmuln, eisenwerk, tegelwerk vnd andern Regalien vmb eine gewise pentzion auszuthun, alß haben wie mit vnserm Bawmeister Jörg Reinhard vff nachfolgenter weis gehantelt vff Secks Jar, alß erstlich den hoff mit aller gerechtigkeit, alß itzsunder der verwalter inhat, noch das kalckwerk, noch die Molmuln, wie es itzsunder der Müller inhat, noch den Eisenhamer, wie in der hamerschmit inhat, noch das tegelwerck sampt dem Mittelteyg, beneben dem turffmuhr, vnd Ertzt wo es den gefunden kann werden frei sein zu kraben, vnd torff zu stechen, waß aber mehr angericht werden kann, alß den hochen Offen vnd Allaunhutten, Saltzwerck (welches Alles zu uermutten ist), auch zu vnderhaltung der gebew sembtlich vff vnSern kosten Suchen vnd Bawen lasen; für solche genande Werk vnd Regalien sol der Bawmeister vnß jerlich 600 fl. geben oder gut machen an eiSen oder kugeln, stein, kalg, Allaun, Salz, doch alles, waß ganckwer gelten kan, im vnd vnß ohn Schaden, Waß aber dem hogen Offen belangt, so derselbig im gang vnd geschmeltzt wird, absunderlich wogentl ich geben alß 50 fl., Solches werk sol der Bawmeister

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alles vff seinen eigen kosten führen vnd verlegen vnd volck darzu schaffen und bezaln, wie auch macht haben zu uerkauffen vnd kauffen, alß er wil, dem werck zu fortsetzung (doch so wir es nit wollens zu behalten sein, solche wahren) Weil aber solches werck einen grossen verlag gehört vnd haben muß, So wollen wir im erstlich helffen oder dazu thun, alß itzsunder gefunden wird, noch holtz, koln, korn, kes, buder, vnd dergleichen, Amptfuhren, Sol aber alles berechent werden, den faden holtz für 1 fl., Siben schuh lang, breit, hoch, zur steht, die thun koln 3 ßl. zur steht, doch alles mit wahren zu bezalen schuldig sein, Aber nach verflosener Secks jar sol jedem teyl frei stehn zu halten, Aber in mittels sol er ab vnd zu vnsern gebewen beywohnen, es sey wo es wol, alß sunst geschehn, So wollen wir im vff zwey pfert fuder folgen lasen, zu seiner habenden jerlichen besoldung. Hirmit sind diser vertrag zwen eines Inhaltes etc. . geben den etc. . vnd vnderSchriben etc. .

In zwei Exemplaren Concept. Unter beiden stehen folgende Berechnungen:

Verzeichnis
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Berechnung

Nr. 23.

(163 .)

Vberschlag

waß der Schmithamer für eisen wogentlich machen kan, So er alle tag dreymal schmeltz vnd fier tag schmeltz vnd zwen tag schmit, beneben waß er alle woch für koln darzu haben muß.

Erstlich muß er zu einer Schmeltz Secks thune koln haben, noch zwo thun koln zum Schmiden, daruon bekumpt er
Berechnung

Was wöchentlich für vnkosten vnd vberschuß ist an dem Schmitten das schiffpfund vff 12 fl. gerechnet.

Berechnung
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Berechnung
                            E. F. G.

vnderteniger                             
Jörg Reinhart     
F. Bawmeister.


Nr. 24.

Bestellung des Hans Bartels zum Eisenschmelzer.

D. d. Schwerin 1638. Pfingsten.


Von Gottes gnaden Wir Adolph Friedrich, Herzogk zu Mekelnburgk etc. . Thun kund vnd bekennen öffendlich mit diesem Brieffe, daß wir vnsern lieben getrewen Hans Bartels von Osterode im Fürstenthumb Grubenhagen bürtig für vnsern Eisenschmelzer auf vnsere beede Huttenwercke zur Newstadt vnd Wittenburgk in gnaden bestellet, auf= vnd angenommen haben, also vnd dergestalt das vns Er getrew vnd hold sein, vnser bestes wißen vnd befodren, hingegen aber schaden vnd nachtheil verhüten vnd abwenden, insonderheit aber in sothanen Hüttenwercken vnsere Arbeit an Eisern Offen, Eisern Kugeln vnd andern sachen, so wir Ihme anbefehlen werden, seinem besten verstande vnd vermugen nach, getrewes schuldigen fleißes vnd allerdings vnsträff= vnd vntadelhafftig, auch ohne allen verseumblichen aufschub vnd behinderung schmelzen, verfertigen vnd bestendig machen, auch so weinig von den materialien, als den gefertigten sachen das allergeringste nit vereußern oder andern verkauffen, sondern was Er von denen ihm zugestelten materialien praepariren vnd zu wege bringen kan, vns oder vnsern darzu Verordenten getrewlich lieffern vnd einantworten, auch ohne vnsere sonderbare erlaubnuß, weder für sich selbst, oder durch andere, keine verfertigte Offen, Kugeln oder andere arbeit machen vnd vberlaßen sol, wie er dan diesem allen getrewlich vnd vngefehrlich nachzukommen vns einen leiblichen Aydt in seine Seele zu Godt geschworen hat, Dagegen vnd zu seiner ergetzlichkeit haben wir ihm auf seine person, dan einen Knecht vnd einen Jungen, die er selber lohnen vnd unterhalten sol, eins für alles das erste Jahr 200

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Reichstaler aus vnser Rent=Cammer entrichten zu laßen, dem Maschen=Blaser oder Schmelzer, Offenknechte vnd beeden Auffgebern aber wochendlich, wie wir vns alsdan mit denselben vergleichen werden, vnd dan den Ertzbrechern von iedem Fuder Ertz 8 ßl. lübsch zu entrichten gnädig verheißen vnd zugesagt, vnd sol diese Bestallung ihren anfang haben, so bald man an gedachten beeden Ortern der Kriegswesen halber auffm Lande sicher sein vnd die arbeit ihren vortgang gewinnen kan; vnd wan das erste Jahr vmb vnd verfloßen, wollen wir vns alßdan gegen ihne mit verbeßerung der besoldung, nachdem wir seinen fleiß spuren vnd er vns furteil schaffen wirt, in gnaden zu erweisen wissen; damit auch der Meister inmittels seinen vnterhalt haben kann, haben wir ihm alle vierteil Jahre an Wartgelde in gnaden versprochen 20 Rthlr. Zu vrkund haben wir diesen vnsern Bestallungsbrieff mit vnserm Fürstl. Cammer=Secret bekräfftigt vnd vns mit eigenen handen vnterschrieben. Geschehen vnd geben zu Schwerin Ano. 1638, in den heiligen Pfingst Feiertagen.


Nr. 25.

D. d. Schwerin 1647. Julii 1.


Adolph Friederich etc. .

Vnsern g. gruß zuvor. Vester, lieber, getreuer. Demnach Wir gegenwertigen Hanß Bartelß vor vnsern Hüttenmeister zur Newstadt zu bestellen vnd anzunehmen gnedig geneigt, Alß ist hiemit vnser Gnediger befehlig, daß Ihr Ihm des ohrts alle nachrichtung, vorschub vnd beförderung thun vnd wiederfahren laßet, damit er dem Schmeltz= vnd hüttenwergk zuforderst einen guten anfangk mit nutzen machen vnd forthsetzen konnen, worzu die wiedereinrichtung des Hammers für ersten zum hochsten benotiget, damit für erst von den anwesenden Materialien Stangen=Eisen zur Hoffstat geliefert werden konne. An dem etc. . Datum Schwerin den 1. July 1647.

          An
den Haubtman zur
             Newstatt.


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Nr. 26.

Eisenkauf=Contract mit dem l ue becker B ue rger Heinrich Bremer.

D. d. Schwerin 1657. Jan. 19.


Zu wißen sey hiemit iedermänniglich, daß zwischen dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fursten vnd Herrn, Herrn Adolph Friedrichen, Hertzogen zu Meklenburgk etc. ., an einem, vnd dem Erbarn Heinrich Bremern, Bürgern vnd Handelßman der Stadt Lübeck, andern theilß, heute dato ein bestendiger Eysenkauff geschloßen vnd getroffen worden, folgender gestalt vnd also, daß hochgedacht S. F. G. Heinrich Bremern alles Eysenwerck, so beim ersten brande vnd schmeltzen oder auch von dato an innerhalb Jahresfrist bey den Newstädter Eysenwerck an Kugeln, Granahten, Ofen vnd andern sachen, so von gedachten Bremern wirt bestellet vnd daselbst gegoßen, ihme alles vor bahre bezahlung, alß daß Schiff  . Kugeln vor 3 Rthlr., Item daß Schiff  . Granahten vnd Eyserne Ofen vor 3 1/2 Rthlr. vnd von Vns von Newstadt zu Waßer biß in Hamburgk an die Böerse geliefert vnd vberlaßen werden soll, welche sachen er ernanter Bremer alßdan auff seine Vnkosten auß dem Schiff zu bringen wißen wirdt, Dahinkegen erbeut sich offtgemelter Bremer, damit sothanes Eysenwerck desto eher zum fertigen gang vnd standt gebracht werden könne, I. F. G. zum Verlagk vorauß 500 Rthlr. zu verschießen vnd herzuleihen, welche 500 Rthlr. ihme dan mit der verfertigten Eisenwahre hinwidervmb bezahlet werden sollen, Würde aber nach geschehenen Ersten Brandes oder Verfließung des ersten Jahres mehr berurter Heinrich Bremer beliebung tragen, sothanes Eisenwerck von I. F. G. vmb eine gewiße jährliche Pension zu pachten, so seint hochgedacht I. F. G. erbietig, ihme solches vor einen andern oder auch ihme 3 Jahr nach einander alles, waß an Eisenwerk, jedoch was I. F. G. vonnöhten vorbeheltlich, verfertigt werden kan, zu vberlaßen, da dan deßhalber ein Neuwer Contract mit ihme auffgerichtet werden soll, Alles getrewligst, ohne argelist vnd gefehrde. Vrkundtlich seindt dieser Contract zweene gleichs lauts verfertigt, vnd sowoll von S. F. G. alß auch den Keuffer versiegelt vnd vnterschrieben vnd davon einem ieden ein exem-

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plar zugestellet worden. Geschehen Schwerin den 19 Januarii Anno 1657.

(L. S.)          A. Friedrich H. z. M. etc.
Heinrich Bremer.           
Nach dem Originale im Großherzogl. Archive.


Nr. 27.

(1657.)

Berechnung

Nr. 28.

Neustadt
d. 30 Aug. 1657.

Vnterthänigster Bericht
welcher Gestalt hiesiges Hüttenwerck itzo getrieben wird vnd waß es ohngefehr wochentlich einbringen kan.

Folget erstlich daß Arbeitslohn.
Berechnung
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Berechnung

In mittelst kan nechst göttlicher Hülffe wochentlich gegoßen werden 38 sch  .

Wen nun jedes Sch  . zu 3 vnd 3 1/2 thaler (wie es itzo bezahlt wirt) gerechnet, wehre an Gelde 123 thaler.

Wehre wochentlicher Vberschuß 25 thaler 28sch.

Hier folget
der Eisenkauff, wie es am Hartze itzo in den Fürstl. Factoreyen verkaufft wird:

Berechnung

Weiln nun bey dieser Hütten die Kuegeln vnd Granaten in solchen geringen Preiß vnd darfur nicht können gezeuget werden, Alß wehre mein geringer Rath (jedoch meinem gned. Fürsten und herrn ohne Maaßgebung):

1) Ihro Fürstl. Gn. nehmen ein jährliches Gewißes für den hohen Offen,

2) Darnach fur die Holtzung vnd daß daßelbe durch die Ambtsvnterthanen gehawen vnd bey die Kohlstetten gefahren,

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die Kohlen aber vff des Arrendatori vnkoskn gebrant vnd bey die hutten gefahren werden mußen, stelle dieses zu Ihro Fürstl. Gn. gnedigem Belieben

3) Kan der Eisenstein vff gewiße Maße gebrochen vnd dem Arrendatori zugeschlagen werden, oder er gebe meinem gned. Fursten vnd Herrn auch darfur ein gewißes, doch das der Eisenstein vf seine vnkostung prepariret vnd bey die Hütten geschaffet werde.

Alß verhoffe Ihro Fürstl. Gnad. wurden vff solche Maße beßere Nutzung von diesem werckh haben. Wie hoch nun diese Pachtung jährlich sich belauffen wurden, köndte durch die Herrn Beambten mit uberlegt werden.


Nr. 29.

Contract mit Johann Hoffstetter von Kühnberg über das Eisenwerk zu Neustadt.

D. d. 1661. Febr. 3.


Kundt vnd zu wißen, daß zwischen dem durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Christian, Herzog zu Meckl enburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin vnd Razeburg, auch Grafen zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herrn etc. an Einem, vnd Johan Hoffstettern von Kühnberg am anderen theil, wegen des Eißen=Bergwerkhs in höchstbesagter Ihrer fürstl. Dchl. fürstenthumb vnd landen, ein Pension - contract zu fünff Jahren, a dato an zu rechnen, aufgerichtet vnd beliebet worden, folgender gestaldt vnd also,

Daß jetztbesagter Johann Hoffstetter von Kühnberg soll vnd will höchstgedachter Ihrer fürstl. Dchl. obligirt vnd pflichtig sein, daß Eißenbergwerckh oder Eißengrufft alsoforth vnd vngeseumbt anzutretten, daß bereit gehawene Erzt vollents zu handiren vnd seinen nuzen mit weitern graben, schmelzen, schmidten vnd giesen, darauß zusuchen, auch zu dem allen den verlag ohne höchstgedachter Ihrer fürstl. Dchl. einiges zuthun beschaffen vnd verfügen, die handirer vnd werckhleute selbst bestellen, einsetzen vnd besolden, das vnderholz zu denen benötigten Kohlen, so viel zu treibung des wercks diese fünff Jahr über nöthig sein wirdt, ihnen soforth anweisen lassen vnd außer dem, was ihnen angewiesen worden, kein Holz fällen, die Kohlen auch auf sein selbst eigene Kosten machen laßen, die vnderthanen dißfalls mit anfuhr des Holzes vnd Kohlbrennen nicht beschwehren, sondern in dem

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allem durch gedingte leute vnd auf seine selbst eigenen Kosten handiren vnd würcken, für solch Eißen=Graben vnd deßelben Handirung, auch wegen von Ihrer fürstl. Dchl. hier zu gebenden schmeltzhaußes, vnd daß weder Herr Hoffstetter, noch deßen Leuthe mit einigen Auflagen nicht beschweret werden, soll vnd will besagter Herr Hoffstetter Ihrer fürstl. Dchl. den ZehendenTheil von allem dem, was von dem besagten vnd auß denen gruben gebrachtem Eißen gemachet, geschmo!zen, geschmidtet, gehandiret vnd operiret worden, es sei in was form vnd gestaldt solches auch gebracht würde, alß eine Pension vnfehlbahr abstadten, auch daß solches ohne einigen vnderschleiff geschehe, eine richtige Designation aller Manufacturen bey endung eines jeden viertel Jahrs Ihrer fürstl. Dchl. dermaßen richtig übergeben, gleich alß dieselbe Designation auf Ihrer fürstl. Dchl. gdst erfordern von ihme Herrn Hoffstättern mit guthem gewißen kan bekrefftiget werden, Vnd wenn S. fürstl. Dchl. diesen ihren zehenden antheil an Herrn Hofsstettern vor bahr geldt überlaßen wollen, erbiethet er sich, daßelbe gegen erlegung deß bahren Geldes in einem billichen preiß, wie man sich dißfalls weiters vergleichen wirdt, anzunehmen, vnd hat Herr Hoffstetter nicht allein seinen antheil des verfertigten vnd gegoßenen Eißenwerckhs, Sondern so dan auch dießes, so er von Ihrer furstl. Dchl. erkauffet, auß dem Lande, wohin es ihm beliebt, auszuführen macht, vnd dauon weiters nichts, alß den dießcr Zeit in Ihrer fürstl. Dchl. Landen gewöhnlichen Landt= vnd wasser=Zollen, wann damit auf einen sollchen Zoll gekommen wirdt, daß ist von jedem fchiffpfundt neun pfenning zu bezahlen, Da auch in Zeit dieses Pension - Contractus in den Eißengruben sich ein ander Metal eröffnen, herfürthun vnd finden laßen würde, worauf den Herr Hoffstetter fleißige acht will geben laßen, alßdann soll vnd will er Ihrer fürstl. Dchl. solches vnuerweilet offenbahren vnd bleibet ihme selbiges bergwerckh eben sowohl die fünff Jahr über zu gebrauchen, jedoch daß Ihrer fürstl. Dchl. allemahl der Zehende dauon gegeben werde, Vnd versprechen Ihre fürstl. Dchl. hierin, in diesen fünff Jahren keine enderung zu machen, sondern den Herrn Hoffstettern solche Zeit vber daß werckh vngehindert treiben zu laßen, wann Kriegesunruhe in daß Landt kombt vnd das werckh dardurch zu treiben gehindert wirdt, so ist Herr Hoffstetter aller obligation frey, Alles vnd Jedes, was vorbeschrieben vnd, zu fünf Jahren a dato dießes cotractus an zu rechnen, determiniret worden, will Herr Hofsstetter vnfehlbar zu leisten, bei verpfendung seiner Haab vnd Güther, so viel

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hier zu von nöthen, verpflichtet, verbunden vnd obligirt sein, vnd solches ohne alle Außflüchte oder behelffe, divisionis, laesionis, ultra vel infra dimidium, zumahlen solcher außflüchte, behelffungs=Beneficien vnd Exceptionem hiemit vnd krafft dießes genzlich renunciret sein vnd bleiben sollen, auff daß aber Herr Hoffstätter vmb so viel weniger obligirt sein möchte, sehe er gern, daß Ihre fürstl. Dchl. bey der schmelzhütten einigen dero Leuthe anbefehlen thäte, bey jedesmahliger schmelzung Ihrer fürstl. Dchl. zehenden antheil zu empfangen Vhrkundtlich sein dießes contractus zwen gleich lautcnde Exemplaria außgefertiget vnd nachdem dieselbe vnderschrieben vnd signiret worden, reciproce ausgewexelt worden. Actum den 3 Febr, Anno 1661.

Christian.
  (L. S.)

J. Hofstätter v. Khünberg.      
(L. S.)                         

Nach bem Originale im Großherzogl. Archive.


Nr. 30.

Bestellung des Hans Deichmann zum Eisenschmelzer zu Neustadt.

D. d. Hamburg 1661. Febr. 21.


Zu wißen, Demnach von dem durchleuchtigsten Fürsten vnd Hern, Hern Christian Herzogen zu Meckelenbugk etc. . Ich endesunterschriebener Dero Eisenbergwerck bey Newstatt nebenst den daselbsten stehenden vnd dazu gehörigen Eisenhütten mit allen pertinentien vermittelst eines mit Ich. Fürstl. Durchl. auffgerichteten Accords zu meiner freyen disiposition erlanget vnd nun dabey ein vnd die andere taugliche person zu bestellen nötig habe, alß habe ich den erbarn vnd kunsterfarnen M. Hanß Teichmann auff der gedachten zur Newstatt stehenden Eisenhütten für einen Meister der formerey vnd des Schmelzwercks angenommen vnd bestellet, dergestalt vnd also, daß er zuforderst wir in solchem meinem Dienst allewege getrew vnd holdt sein, meinen Nutzen, so viel ihme müglich, befordern, vnd Schaden verhüten soll, dan was ihm zu formen vnd dan zu schmelzen vnter die handt gegeben wirdt entweder von mir oder meinem bestalten Hütten=Inspector oder Schreiber vnd er

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seiner wißenschaft nach zu machen verstehet, als da ist allerhandt Sorten groß vnd klein Stückkugeln, Granaten, Morser, Stucke, Offens, Topffe, Platten vnd dergleichen, so er mit sonderlichen Fleiß verfertigen vnd vntadelhafftig an mich oder an den von mir bestellten Hütten=Inspector oder Schreiber lieffern, vnd das solches vmb so viel mehr geschehe, seine vnterhabende Arbeitsleute zu fleißiger Arbeit ermahnen, auf das auch alle das Gutt, so gemachet werden soll, vmb so viel reiner und schöner gegoßen werde, so soll er das in Fluß stehende eisen nicht rinnen laßen, sondern ausschöpffen vnd in die Formb gießen, so wirdt er fleißige auffsicht haben, das gleich wie ihme nicht zugelaßen ist, von dem gegoßenen gutte, ohne mein oder meines substituten vorbewust vnd erleubniß nichts zu vereußern oder zu verkauffen, das auch von seinen vnterhabenden kein vnterschleiff oder vereußerung geschehe.

Es wirdt nun dem M. Hanß Teichmannen von meinem bestalten Hütten=Inspector oder Schreiber die Materialien, als den Eisenstein, die Kohlen, Kalck, Sandt vnd Leimen, an die Eisen= vnd Schmelzhütten verschafft werden, also das daran kein Mangell sein soll, dahero dan auch Er M. Hanß Teichman fleiß anzuwenden hat, das er täglich tag vnd Nacht, gleich wie er versprochen, des groben Guts 16 Centner, des kleinen guts etwas weiniger, jeden Centner zu 114  . gerechnet, geschmolzen Gutt gutt verfertiget lieffern kan, Dahingegen vor solch Eisen=Schmelzen, formen vnd was seiner Handtierung vnd arbeit gemeß ist, verspreche ich ihme wöchentlich zu einem soldt, wen er arbeitet, 6 Rthlr. vnd seinem Meister=Knecht 4 Rthlr., wen er aber nichts zu arbeiten hatt, ihme wochentlich 3 Rthl. vnd seinem Meister=Knecht 2 Rthlr. durch meinen gedachten Hütten=Inspector oder Schreiber richtig vnd ohnfehlbarlich bezahlen zu laßen, vnb soll der Soldt angehen von dem 1 Martii dieses lauffenden Jahrs, vnd jeder Monat vor 4 Wochen gerechnet werden, Vnd weil ich dieses Eisen=Bergwerck vff 5 Jahr lang gearrentiret, also will ich auch ihm M. Hanß Teichmannen solche Zeit vber, wen er sich anders, wie es sich gebühret vnd dieser bestellung gemeß bezeiget, in Dienst vnd bey dieser Eisenhutten in Arbeit behalten, so fern ich aber nottwendig zu sein befunde, eine verenderung seiner Person halber zu machen, ihme ein halb Jahr zuvor seinen Dienst auffkundigen, desgleichen soll ihm auch frey stehen, wen er seine Dienste vnter diesen 5 Jahren quittiren will, es mir ein halb Jahr zuvor offkündigen. Was nun etwa vergeßen ist in diese bestallung zu bringen, was

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sonsten des M. Hanß Teichmans seine schuldigkeit erfodert das ist, was er seiner verrichtung halber zu praestiren schuldig ist, da setze ich es in keinen Zweiffell, er werde von sich selbst deßelben erinnern vnd sich in allem so bezeigen, daß man es zu rühmen haben wirdt, er den auch in einem vnd dem andern, was ihm mein Inspector oder Huttenschreiber zu machen vnd zu verfertigen angeben, auch sonsten, wie er es in einem vnd dem andern bey der Hütten will gehalten haben, sagen wirdt, selbigen darinnen vollkömlich folgen soll, als wen ich es ihme selbsten befehlen thete.

Das nun dieses also gehalten werden soll, so habe ich dieses mit eigener Handt vnterschrieben vnd mit meinem Pittschafft bekrefftiget, Vnd damit der M. Hanß Teichman auch diesem also nachkommen vnd sich diesem gemeß verhalten will, gleich wie er es gegen Gott vnd der Welt verantworten kan, auch bey verobligirung aller Ehr vnd redelicheit, so habe ich eins diesem gleichlautenden Exemplar vnter seinem vnd seines Brudern, als seines Meisters=Knechts, vnterschrifft vnd Pittfchafts Fertigung empfangen. So geschehen Hamburg den 21 Feb. Ao. 1661.

(L. S.) J. Hoffstetter v, Künberg.
(L. S.) M. Hanß Teichmann.
(L. S.) Heinrich Teichmann.

Nach einer Abschrift im Großherzogl. Archive.


Nr. 31.

Contract zwischen Hoffstädter und dem Amtmann Kr ue ger über das Eisenwerk zu Neustadt.

D. d. Neustadt 1661. April 21.


Zu wißen, Demnach mit dem durchleuchtigsten Fürsten undt herrn, Herrn Christian hertzogen zu Mecklenburgck der hochedellgeborner und gestrenger Hr. Johan Hoffstädter von Kühnberg einen accord wegen Dero zur Neustadt habenden Eisenertztes dazu gehörigen gieß= oder schmeltzhauses, holtzes zum nothwendigsten Kohlen vnd waß mehres daßelbe werck zu vollführen vnd nutzbahrlichen zu gebrauchen erfordert, einen bestendigen accord gemachet und nun in bestellung dieses werckes wollgedachter Hr. Hoffstädter sich mit dem fürstl. woll bestalten Ambtmann zur Newstadt Hr. Jürgen Krüger folgendes verglichen. Nemblich es nimbt der Hr.

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Ambtman Krüger uff sich alles daß eisenertz, waß in diesem Jahr in 28 Wochen lang, nemblich noch vor Pfingsten an zu rechnen, verschmelzet werden kann, uff sein unkosten graben, waschen und an die schmeltzhütten mit seinen eigen span Pferden anführen zu laßen, imgleichen dahin alle dazu benötigte Kohlen, Kalck zum schmeltzen, vnd Sandt, auch Leimen zu verschaffen, also und dergestalt, daß der, schmeltzer an allen diesen materialien kein mangell haben, sondern alles zu rechter Zeit bey der handt haben vnd deßelben sich, so viel als ihm möglich ist, zu verschmeltzen zu bedienen, haben soll, Es verspricht auch der Hr. Ambtmann uff daß mit schmeltzung bes Ertzes umb so viel beßer fortgekommen werden könte, und der Meister Hanß Deichmann umb so viel mehr die täglich zu schmeltzen versprochene Summa, alß nemblich vff daß wenigste der groben arbeit 1800  . und der leichten arbeit 1600  . liefern kan, gutes Ertz, Kohlen und Sandt auch leimen an die schmeltzhütten zu bringen, und in allen Dingen dieses werck uff daß eußerste umb einigen Vortheil vor Hr. Hoffstädter zu machen, assistiren will. Dahingegen vor alle diese anschaffung gelobet vnd verspricht der Hr. Hoffstädter dem Hn. Ambtmann Krüger Eintausend Rthlr. zu bezahlen, und zwar alsofort 200 Rthlr., uff künfftigen Pfingsten 100 Rthl. und den erst ultimo Novembris, und über diß solle der Hr. Hoffstädter nicht schuldig sein, einige anderwertige unkosten, so etwan praetendiret werden mögten, alß wen sie dißmals zu erinnern oder davon zu gedenken were vergeßen worden oder etwa die meinung nicht gehabt hette, alß daß sie dem Hn. Amtmann zukomen solten abzustaten, guht zu thun, allein wan in diesem Jahr mehr alß 28 Wochen könte geschmelzet werden, so wirdt einen weg alß den andern der Hr. Ambtman alleß daß dazu benötigte gewaschene Ertz, Kohlen, Leim und Sandt dazu verschaffen vnd Hr. Hoffstädter demselben davor daß bezahlen, waß nach proportion die 28 Wochen über von die 1000 Rthlr. täglich zu stehen gekommen, wie nun ein jeder bey außgang dieses Jahres sehen wirdt, ob er bey diesem accord weiters bestehen kan, oder nohtswendig verendert werden muß, also soll zwischen dem Hn. Hoffstädtern vnd dem Hn. Ambtmann künfftig Jahr deßwegen ein neuer Vergleich und accord wieder auffgesetzet vnd verfertiget werden, Waß nun alle übrige arbeit bey der schmeltzhütten ist, so hierin nicht specificiret worden, die thut Hr. Hoffstädter absonderlich disponiren und bezahlen, ist hier auch ausgeschloßen, Dieses also fest und unvorbrüchlich zu

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halten, auch kein verseumnis einer dem andern zu veruhrsachen, haben beyde theile beiVerpfändung ihrer haab und güther, so viel hiezu von nöhten diesen accord in duplo mit ihrer unterschrifft und Pittschafft bekräftiget und jeder ein exemplar zu sich genommen. Geschehen Newstadt den 17 April Anno 1661.

               (L. S.)   Johan Hoffstädter von Kühnberg.

(L. S.)   Jürgen Krüger.     

Vff daß in keinerley wege kein mißverstand erwachse, so ist auch verabredet, daß waß täglich inder schmeltzhütten über 1600  des kleinen vnd 1800  des großen guhts gegoßen wirdt, der Hr. Ambtmann wegen der dazu angeschafften mehrern materialien, so viel 100  mehrers sein wirdt, so viel 1/4 Rthlr. über die veraccordirte 1000 Rthlr. von dem Hrn. Hoffstädter bey schließung der Jahres=Rechnung bahr zu empfangen haben soll. Datum ut supra.

J. Hoffstädter von Kühnbergk.     
Nach einer Abschrift im Großherzogl. Archive.


Nr. 32.

Bestellung des Valentin Eck zum Eisenwerks=Factor zu Neustadt.

D. d. Schwerin 1706. Jan 23.


V. G. G. W. F. W. H. Z. M.

Thun hiemit kund und zu wißen, daß heute untengesetzten dato Wir den Ehrsamen Unsern lieben getreuen Valentin Eck für einen Factor und Inspector über Unsere Eisen=Wercke zu Neustadt in Gnaden bestellet und angenommen haben, dergestalt und also daß Unß derselbe zuforderst getreu, hold und dienstwärtig sein, Unsern Nutzen, Frommen und Bestes jederzeit wißen, suchen und befordern, Schaden hingegen und Nachtheil bestem seinem Verstande und Vermögen nach abkehren und verhüten, insonderheit auf unsere zu Neustadt angelegte Eisen=Wercke genaue und sorgfältige Aufsicht haben, dass dabei, so wie gewöhnlich und er es Uns zuträglich befindet, die Arbeit von Tage zu Tage fortgesezzet werde, mit allem Fleiß und Treue befordern, die dabei bestellte Arbeiter, es sey solches Förmer, Brenner, Gießer oder wie sie Nahmen haben, zu fleißiger Arbeit anhalten, daß das Erzt zu rechter Zeit und in gebührender Quantität

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angefahren, auch Holz und Kohlen in Vorraht allemahl angeschaffet werden, besorgen, alles verfertigte an Kugeln, Bomben, Eisernen Töpfen, Ofen und wie es Nahmen haben mag, in gute Obacht und Verwahrung nehmen, im Verkauf unser Bestes und Vortheil sorgfältig vor Augen haben, alles verfertigte so wohl alß zu gelde gemachte zu Buche setzen und so wohl davon alß von Einnahme und Ausgabe an Geld und allem übrigen richtige Rechnung führen, solche so offt es von Unserer Fürstlichen Cammer verlanget wird, ordinarie aber jährlich zur Justisication einsenden, von dem unter Händen habenden Gelde ohne Verordnung nicht das geringste in seinem Nutzen verwenden oder angreiffen, von dem vorhandenen Vorraht des Eisenwerckes ohne Special - Ordre nichtes verschencken oder sonst Unß zum Schaden veräußern, wann etwaß vorfällt, darin er Hülffe oder Beisteuer bedarff, solches sofort Unser Fürstl. Cammer eröffnen, bei dem ganzen Wercke, worüber die Inspection ihm anvertrauet wird, aller möglichster ménage sich befleißigen, was von Unß oder Unser Fürstl. Cammer ihm zu thun anbefohlen wird, solches mit gebührendem Fleiß außrichten, was Wir ihm anvertrauen und zu schweigen sich gebühret, Niemanden offenbahren, eines ehrbaren, unsträfflichen lebenß und wandelß sich befleissigen und in Summa alles das jenige thun und laßen soll und wil, was einem redlichen Eisen=Factor oder Inspector über dergleichen Eisenwerck zu thun und zu laßen von Ambtß=, Gewohnheits= und Rechtßwegen zu thun und zu laßen eignet, gebühret und wol anstehet und wozu ihn diese Seine Bestallung und der von ihm darauf geleistete Eid mit mehrerm anweiset.

Für solch seine übernommene Unß zu leistende getreue Dienste nun haben Wir ihm an jährlicher Besoldung eines für all Dreihundert Rthlr. marche courant und noch funffzig Rthlr. zum unterhalt für einen Schreiber in Gnaden vermacht und zugesagt (doch daß solchen feinen Schreiber zur Aides=Leistung er Fürstlicher Cammer zu gestellen schuldig sei) und sollen solche Gelder, ins gesambt dreihundert und funfzig Rthlr., ihm jährlich in den gewöhnlichen Terminen von Unserer F. Cammer oder Renterey gebührend ausgezahlet und abgefolget werden.

Solten auch wir seiner Dienste ferner nicht bedürfen oder er Unß ferner zu dienen nicht belieben tragen, so wollen wir ihm oder er sol Unß solches ein halb Jahr vorher ankündigen, da dan ohnverschuldeter Weise wir ihn mit keiner Ungnade belegen, sondern in Gnaden von seiner Bedienung erlaßen, auch so lang er bei Uns ist, ihn allemahl, da er etwa bei Uns rück=

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warts angegeben werden solte, darüber hören und zur gebührenden Verantwortung verstatten wollen.

Uhrkund deßen Wir diesen offenen Bestallungß=Brief unter Unserm Fürstlichen Handzeichen und Cammer=Insiegel außfertigm und ihm zu desto mehrerer seiner Sicherheit aushändigen laßen. So geschehen auf UnsererVestung Sverin d. 23. Jan. Ao. 1706.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.


Nr. 33.

Designation

der Eißen= und Stahlwercke, welchen bey Neustadt und Dömitz an der Elde auf gnädigste Verwillung anzulegen der Societät Meynung gehet, als,

Designation

Von Vorstehenden wercken wird mann mit den beeden ersten Nr. 1 u. 2 zu Neustadt und Nr. 8 u. 9 zu Dömitz den Anfang machen und demnächst mit den übrigen continuiren.

(1755)

J. A. Bertram.     


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Nr. 34.

Contract über die Eisenwerke zu Neustadt und Dömitz.

D. d. Schwerin 1755. Aug. 2.


Wir Christian, Ludewig von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr,

Urkunden und bekennen hiemit für Uns und Unsre Successores regierende Herzoge zu Mecklenburg, demnach bei Uns der Oberhütten - Inspector Bertam für sich und Nahmens einer zu errichtenden Societät die Anlage einiger Eisen= und Stahl=Fabriquen zu Neustadt und Dömitz inVorschlag gebracht hat, und Wir zur Aufnahme Unsrer Unterthanen und Landen darauf näher reflectiret, mithin Unser Cammer die Verabredung und Festsetzung aller und jeder Bedingungen aufgegeben, solches auch nach vorgegangener umständlicher Handlung vermöge der protocolle vom 21 und 31 May a. c. geschehen ist, Wir darüber nachstehenden Contract erteilet, folglich dadurch die zu Anlegung dieser Werke errichtete Societat solcher gestalt in Gnaden bestätiget haben, daß unter der zwischen ihnen verabredeten Direction des Oberhütten Inspectoris Bertram, welcher vermöge mit der Societät besonders errichteten Contractus jährlich ein gewißes ihm dafür reserviret, die 6. interessenten, nämlich die 5 Gebrüdere Martiensen, als

1. Joh. Died. Martiensen aus Grabow,
2. Joch. Christian Martiensen aus Schwerin,
3. Jacob Gotthard Martiensen aus Lauenburg,
4. Daniel Christoph Martiensen aus Schwerin,
5. Georg Fried. Martiensen aus Grabow, und
     Joh. Hinrich Bertram , auch ihre Erben, Erbnehmen und Nachkommen als einzige und wahre contrahentes angesehen, und bei dem ihnen erteilten Contract, und allen daraus herfliessenden Gerechtsamen, Nutzungen und Vortheilen, von Uns gehandhabet und geschützet, auch wieder alle Beeintrachtigung gegen jedermann manuteniret werden sollen.

Als demnach

1.

von erwehnter Societät Unsre Aemter Neustadt und Dömitz, zur Anlage der Fabriquen vorzüglich gewählet sind, so wird derselben hiedurch gestattet zu Neustadt, an der Stelle wo die abgebrannte Papiermühle vormals gestanden, und so weiter den sogenannten Kietz hinauf, oder auch auf dem Damm

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vom Kietz bis zur Korn=Mühle, so wie die Societät von Zeit zu Zeit solches am bequemlichsten und nützlichsten erachten dürfte, Eisen=, Schmiede= und Walz= auch Draat= und andere dergleichen Werke nach ihrem eigenen Befinden, und so viel sie deren nöthig halten wird, anzulegen, ohne daß in Ansehung der Anzahl der Werke, oder wegen der dazu erwählten Stellen auf vorbeschriebenen revieren sie einige Behinderung zu besorgen haben darf. Zum Betrieb dieser anzulegenden Werke soll daneben den interessenten der freie Gebrauch des um die Stadt nach den Kietz zugehenden Elden Canals ungehindert gelassen, und des Endes die Ausräumung desselben, nach Maaße wie es die interessenten nöthig finden werden, gestattet, niemanden aber mit erweißlichem ihrem Nachtheil auf diesem Canal das Holzflößen erlaubet sein: Es sollen vielmehr der oder diejenigen, denen es zugestanden werden mögte, ahgehalten werden, den der Societät daraus erwachsenden Nachtheil zu verhüten: Und wenn etwa, wie doch wegen des ansehnlichen Flußes nicht zu besorgen stehet, ein Wassermangel sich ereigenen sollte; so wollen Wir alles was zu Abhelfung desselben nur irgend Beytrag thun kann, ohne Schwierigkeit vorkehren, auch allenfalls die Räder bey der Kornmühle solchergestalt für Rechnung Unsrer Cammer einrichten lassen, daß dadurch die Erspahrung des Wassers so viel nur immer möglich ist, erhalten werde.

Wenn ferner und

2.

bey Erweiterung dieser zu Neustadt anzulegenden Wercke die Häuser auf dem Kietz zur Wohnung der zu dem Ende von den interessenten dahin zu ziehender Handwerker und Künstler oder sonst zum Gebrauch der Societät nörthig wären, und dazu kein anderer eben so bequemer Platz auszumachen stünde; so wollen wir auch hierunter zu willfahren nicht entstehen, sondern mit translocation eines oder mehrer dieser Untertahnen verfahren lassen, so bald die besagte Gesellschaft sich nach dem unten festgesetzten general principio zur Entrichtung der bisherigen jährlichen Erlegnisse und zur Bezahlung der Zimmer und der Gebäude, nach einer unpartheyischen taxe, mithin zur völligen Schadloshaltung Unsrer Cammer erkläret. Damit es auch der Societät am Platz zum Comtoir, und den dabei zu untehaltenden Bedienten an Gelegenheit und Unterkommen vor der Hand nicht fehle; so haben Wir hiezu die Ober=Etage des dortigen alten Schlosses solchergestalt gnädigst ohne einige Vergütung zugestanden, daß interessentes vom Anfang des Baues der Werke zu Neustadt bis zur verfertigten Wohnung, womit in einer Folge ungesäumt fortzufahren ist,

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davon freien Gebrauch machen können. Im Falle aber die untere Etage dieses alten Schlosses auch erfordert würde; so müsten Contrahentes dem Stadt=Richter Benthin, den Wir darin mit einer freien Wohnung begnadiget haben, zu seiner indemnisation jährlich 20 Rthlr., woran er sich genügen soll auszahlen, so lange er selbige wieder zu beziehen durch den mittlerweiligen Gebrauch behindert wird. Inzwischen haben interessentes die Einräumung des Kohlgartens nicht eher als bis sie selbigen bebauen wollen zu gewarten.

3.

Ist dieser Gesellschaft zur Anlage ihrer Werke zu Dömitz die dortige Walckmühle mit allen dazu gehörigen pertinentien, Aeckern, Wiesen und Plätze, so wie solches alles der bisherige Walckmüller genutzet und gebrauchet, oder genießen und gebrauchen können, gegen einen jährlich zu erlegenden Erb=Zins von Sechszig Rthlr. in der Münzsorte, worin sie der Müller bisher bezahlet hat, zugestanden, die ihr dann nach der ans Amt Dömitz zu erlaßenden Verordnung sofort eingeräumet und angewiesen, auch selbiger die vorhandenen alten Gebäude mit dem umgehenden Zeuge, ohne dafür etwas zu erlegen, überlassen werden soll. Und da die Societät dem Müller wegen seines schleunigen Abzugs etwas zufließen zu lassen sich erkläret hat, so will Unsre Cammer den Müller nächstens vorladen, und seine etwanige Forderung der Billigkeit nach, bestimmen. Wenn aber dieses zur Walckmühle und zu Unserm Amte Dömitz gehörige Revier zu dem Ofen, Werken und Fabriquen, auch zu placirung des Holzes und der Materialien nicht zureichen würde; so soll Unsre Cammer, nach Möglichkeit ihre Vermittelung anwenden und cooperiren, daß dazu von der angränzenden Stadt=Weide die Hinlänglichkeit gegen billigmäßige Vergütung abgetreten werde.

In der Absicht nun, daß Unsre Cammer zum Bau und zur Reparation der Wasserwerke bei gedachter Walckmühle während deren Verpachtung bisher das Holzwerk herzugeben berechtiget gewesen, und interessentes dafür das bisherige locarium wie vorhin zu berichtigen sich verbindlich gemacht haben, soll der Compagnie ferner das Holzwerk zum Bau und zur Reparatur dieses Grundwerks, welches doch ausdrücklich auf den bisherigen Umfang und Gebrauch nicht aber weiter zu extendiren ist, für jetzt und künftig ohnentgeldlich accordiret seyn, doch daß Unsre Cammer so wenig jetzt als künftig zu deren Bau oder Erhaltung an baaren Kosten etwas beizutragen gehalten ist. Daentgegen aber soll mit dem dort intendirten Schleusen Bau behuf des Floßens fortgefahren, und diese Schleuse auf alleinige Kosten Unsrer Cammer gebauet werden.

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Damit es aber an den Betrieb dieser Werke und an dem dazu unentbehrlichen nöthigen Wasser nicht fehlen möge, so sind Wir gnädigst gemeynet, und geben hiemit die Versicherung, daß der etwanige Mangel dort, so wie im §. 1. wegen Neustadt versprochen ist, auf alle mögliche Art abgestellet, auch die Factorey den etwanigen wiederwärtigen Absichten des Müllers zu Gorlosen in diesem Fall so wenig als sonst ausgesetzet, vielmehr dieser ernstlich befehliget und angehalten werden soll, durch Abschlagung des Wassers den Werke im mindesten n icht nachteilig zu sein; maßen Wir bei der neuen Contrahirung mit ihm darunter solche Ziel und Maaße setzen lassen wollen, daß die Societät davon zu frieden seyn könne.

Und da

4.

die Absicht der Compagnie dahin gehet, den in den Gegenden Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz häufig befindlichen Eisen=Stein oder Klump auf den anzulegenden Werken schmelzen und verarbeiten zu lassen; so soll den interessenten, den Benöthigten Eisen=Stein nach ihrem Befinden auf allen zu Amts= oder Stadt= Grenzen zu Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz gehörigen Orten und Plätzen privative ausgraben zu lassen gestattet; allen übrigen Einwohnern, Unterthanen und Fremden aber solches mittelst einer gehörigen Orten zu publicirenden Verordnung inhibiret sein, auch mit unten gesetzter limitation in Unsren 4 Aemtern Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz keinem andern die Anlage von Werken gleicher Art concediret werden, so lange sie ihre Werke poussiren können, oder projectirtermaßen es ihrer convenience finden. Jedoch wird dieses Privilegium exclusivum den interessenten mit dem Vorbeding erteilet, daß wenn noch einen hohen Ofen in einem dieser 4 Aemter anzulegen vorträglich befunden würde, sie dazu, jedoch zu mehren nicht als zu zweyen überhaupt, wozu der Ort zu ihrer freien Wahl verstellet wird, gehalten sein sollen, wenn von Unsrer Cammer ihnen die Zureichlichkeit der dazu erforderlichen beträchtlichen Menge Holzes auf hinlängliche Jahre verichert wird. Da übrigens die interessentes nur zu Neustadt und Dömitz mit Ausschließung aller sich sonst etwa angebenden Liebhaber Stahl= und Eisenwerke anzulegen intendiren; so ist verabredet, daß wenn Wir außer den hohen Oefen, wovon oben alles bestimmet ist, andere Eisen= und Stahlwerke gleicher Art in den Aemtern Grabow und Eldena anzulegen Unserm interesse zuträglich finden, Unsrer Cammer unbenommen sein soll, solches entweder selbst zu entrepeniren oder darüber mit andern

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außer dieser Compagnie zu contrahiren, im Fall sie die Anlage solcher Werke und Fabriquen selbst zu übernehmen unter einerley Vorwand sich weigern würde. In dem Fall aber, wenn die Societät dergleichen etwanige Werke auch in den Aemtern Grabow und Neustadt selbst zu übernehmen resolviren, und die Oerter dazu in der That bequem gefunden werden sollten, so sollen solche ihr privative mit Ausschließung aller andern zugestanden, und keinem andern und Fremden dergleichen in den eben besagten Aemtern verstattet werden. Und obwohl für das zugestandene Ausgraben des Eisen=Klumps an und für sich keine Grund=Heuer oder sonst etwas von den interessenten es sei jetzt oder dann von den interessenten gefordert werden soll, so ist doch, wenn das Graben an solchen Orten geschiehet, wovon Wir Uns eine Nützung vorbehalten, auch selbige verpachtet oder Unsren Unterthanen gegen ihre Erlegniße zugetheilt haben, die Gesellschaft verbunden, sich mit Unsrer Cammer oder mit den Pächtern und Unterthanen, auf Stadt Grund und Boden aber mit den Eigenthümern oder mit der commune wegen des dadurch verursachten Nachtheils gütlich unb billig zu setzen. Damit indeß solchenfalls durch unbillige Forderung der Pächter, Untertahnen und Eigenthümer der interessenten keine Hinderung in den Weg geleget, oder gar die Absicht vereitelt werde; so sollen diese nach verfehlter Güte, sich mit demjenigen zu begnügen angewiesen werden, was eine unpartheyische auf erstere Anrege zu verordnende Untersuchung herausbringen wird.

5.

Soll der Platz zu allen beiden Eisen= und Stahlwerken zu Neustadt und Dömitz zu errichtenden Gebäuden, wenn er nicht privatis eigenthümlich zusteht, und in so ferne nicht eine anitzo wirklich percipirte Cammer=revenue davon erhoben wird, frei und umsonst zugestanden werden, was aber privatis gehöret, muß die Societät ankaufen, und soll von Unsrer Cammer bei solchen etwanigen Handel auf alle mögliche Weise die Hand geboten werden, da entgegen Interessentes das durch das Bebauen Unsrer Domanial - Grundstücke etwa verloren gehende perceptum rein zu vergüten haben.

Es wird daneben der Compagnie alle Wege freie Hand gelaßen, die zur Fabrique und deren gehörigen Betrieb erforlichen Schleusen, Stau= und andere Wasserwerke an der Elde und in den zu ziehenden oder aufzuräumenden Neben=Graben neu anzulegen und die bereits vorfindliche zum Gebrauch der Fabriquen einrichten zu laßen: doch mit dem für sich ver=

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standenen Vorbehalt, daß dadurch Unsren Mühlen und den Holzflößungen in und an der Elde kein Nachtheil erwachse.

In so ferne nun diese anzulegende neue oder einzurichtende alte Wasserwerke lediglich behuf der Fabrique gebraucht werden, und bestimmet sind; müßen interessentes selbige auf ihre alleinige Kosten bauen und erhalten. Solten aber eine oder mehrere dieser Eisen= und Stauwercke in Absicht auf ihre Würckung so beschaffen sein, daß sie zum interesse Unsrer Cammer wesentlich und erweißlich etwas beitrügen; so soll nach dem Verhältniß des Gebrauchs und des Nutzens, worin kein Theil zu behindern ist, abseiten Unsrer Cammer proportionirlicher Beitrag zur ersten Anlage so wohl als zur Unterhaltung geschehen. Doch ist wegen des Grundwerks bei der Walckmühle zu Dömitz und wegen der dabey befindlichen Schleuse §. 3 hierunter Ausnahme gemacht.

6.

Werden den interessenten sämmtliche zum Bau und zur Anlage der Werke und Schleusen, auch die zu deren Erhaltung erforderliche Holz nicht weniger andere zu habende material gegen Bezahlung des Werths und Preises, wofür solche Holz und übrige materialien zur Zeit der Lieferung von Unsrer Cammer an andere Käufer ausgebracht werden mögen, angewiesen und geliefert: Doch sind Contrahentes keines Weges verbunden, weder das benöthigte Bau= noch Brenn= Holz von Unsrer Cammer zu erhandeln, sondern bleib ihnen frei darunter ihren Vortheil bestens zu suchen. An der zu diesen Werken erforderlichen beträchtlichen quantite Brennholzes und Kohlen soll es inzwischen den interessenten binnen den nächsten 30 Jahren nicht ermangeln, vielmehr ihnen die Erforderniß in den ersten 6 Jahren von Joh. 1756 an bis dahin 1762 nach den jetzo hieselbst in Schwerin gängigen Preisen, die in der Anlage von allerley Sortiment verzeichnet sind, demnächst aber so wie es Fremden und einheimischen nach Abschlag der Kosten die Unsre Cammer bei andern Absatz noch etwa übernehmen müßte verkaufet wird, gleichfalls überlassen, und nach vorgängiger Anzeige im Herbste von der im folgenden Jahre etwa benöthigten consumtion angewiesen, auch der Faden nach der Maaße von 8 Fuß weit und hoch, und 4 Fuß lang, unter Zuziehung eines von der Factorey beeidigten Holzsetzers tüchtig gesetzt werden. Die Preise für das Bau= und Brennholz wollen Wir in Gold, oder in 1, 2 und 4 ggr. bestimmen, und die Zahlung für letzteres jedesmahl nach Ablauf eines Jahres in terminen annehmen lassen, auch die interessentes mit der Bezahlung des Bau=Holzes auf ein Jahr befristen.

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Weil auch

7.

außer dem den interessenten verschriebenen Eisen=Klump bei diesen Fabriquen auswärtiges Stab= und rohes Stahl=Eisen verarbeitet werden dürfte, so sollen diese und andere dergleichen ausländische Waaren, auch Stein=Kohlen nicht weniger das von Unsrer Cammer etwa nicht verkaufte Bau= und Brenn=Holz samt den Kohlen nicht nur ohne allen impost zur Fabrique einpassiren, sondern auch die daraus und aus dem Eisen=Klump gefertigte Geräthe, Instrumente und andere Sachen, so außer Landes gehen, zur Beförderung des Debits und zur Aufnahme der Werke mit keinem Zoll noch Steuern belegt werden, vielmehr sollen interessentes in Absicht auf solche vorbeschriebene Effecten die Freiheit von allen Unsren Land= und Wasser=Zöllen, auch von Unsrem Elbzoll zu Dömitz genießen. Daneben wird der Societiät freie Hand gelaßen und zu ihrer Industrie vorstellet, den Absatz der gegoßenen und geschmiedeten Waaren in Unsern Herzogthümern und Landen, durch die in den Städten anzulegende Factoreyen auf alle Weise zu befördern, doch mit dem Vorbehalt, daß von demjenigen was in Unsern Städten eingebracht wird, das edictmäßige jedesmal, und zwar bei der auf die defraudation gesetzte Strafe versteuert werden muß. Wogegen diesen Effecten bei dem Transport von einem Ort zum andern im Lande, die Zollfreiheit so wie den ausgehenden zugestanden wird.

Was

8.

die bei diesen Werken interessirenden personen anbetrifft, so sollen sie für schrift= und Canzelleysässig hiedurch erkläret, und künftig dafür angesehen werden; alle übrige Bediente und Fabriquanten aber zu Neustadt bleiben Unserm dortigen Amte, so wie die zu Dömitz vi specialis exemtionis Unserm Amte Grabow, in Absicht der Gerichtsbarkeit, jedoch mit der Modification unterworfen, daß bei allen cognitionen in civil - Verbrechen einer der interessenten zugezogcn, mithin alle etwa zu besorgende Wiederwärtigkeiten abgekehrt werden, doch versteht sich von selbst dabei, daß die Cognition aller die Fabriquen und den darüber erteilten Contract angehenden Objectorum Unsrer Cammer lediglich verbleibt. Und obgleich für alle Fabricanten und Arbeiter auf 6 Jahre eine unbedingte Licent - und Accise - Freiheit eingeräumet ist, so sollen doch diese Leute zur Verhütung der Unterschleife alles ohne Unterschied versteuern, und nach dem zu haltenden Buche Monatlich die Vergütung bekommen; da aber bei den Fabricanten und

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Leuten, die sich bei den Wercken zu Dömitz auf dem platten Lande niederlassen, die Abgabe einer Accise nicht begreiflich ist; so sollen diese nach den verstrichenen 6 Freijahren die Contribution edictmäßig jedoch auch an das Amt Grabow entrichten. Wie aber unter der eben accordirten exemtion, die immunité von den Reichs=, Crayß= und sogenannten Fräuleinsteuern keines Weges zu verstehen ist, sondern die Fabricanten sich diesen generalen Abgaben, so wie alle Unsre Landes=Einwohner unterziehen müßen, so bleibt in Absicht der von einem oder andern etwa zu acqurirenden immobilium das forum rei sitae begründet.

Und da

9.

Interessentes besorgen, daß die hiesigen Handwerker zu Anlegung der Werke, besonders zur Arbeit bei dem umgehenden Zeuge nicht geschickt sein mögteri; so bleibt in der Absicht, auch wenn die Preise unbillig, und hinlängliche einheimische Leute nicht zu erhalten wären, den Interessenten unverwehrt zum Bau aller dieser Werker auswärtige dazu geschickte Handwerker herein zu rufen, und selbige zu adhibiren, ohne daß sie darüber von den Innungen Weitläuftigkeit besorgen dürfen. Daneben ist verabredet, und wird nochmahl hiedurch festgesetzt, daß den Interessenten zum Bau der Wohnungen, der Wercke und Fabriquen ohne Unterschied an Plätzen alles, wovon Unsre Cammer zur Zeit des Baues noch keine Revenue hat, ohnentgeldlich überlaßen, auch dafür künftig nichts von ihnen gefordert werden soll. Da entgegen aber hat die Societät alle baare Hebungen oder sonstige Nutzungen, die Unsre Cammer vor Anlage solcher Wercke gehabt hat, und welche dadurch aufhören, so lange selbige cessiren, völlig zu vergüten, mithin Unsre Cammer schadlos zu halten.

Und obgleich

10.

die zu Anlegung der oftgedachten Eisen= und Stahlwerke von Uns ertheilte Concession die Aufnahme Unsrer Lande und die von Uns und Unsrer Cammer möglichst zu facilitirende Einrichtüng anderer und mehrerer Manufacturen und Fabriquen hauptsächlich zum Augemnerk hat; so haben wir doch auf einen jährlichen canonem folgendermaßen stipuliret.

Es gehet die Absicht der Gesellschaft dahin, daß sie in dem ihr privative längst der Elde nach Parchim bis Dömitz zugestandenen District zu Neustadt verschiedene Werke und zu Dömitz einen hohen Ofen mit andern Werken anlegen will, und sind Contrahentes sodann schuldig von den gesammten

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Werken zu Neustadt 100 Rthlr. und von den sämtlichen Werken zu Dömitz auch 100 Rthlr. zir jährlichen Recognition zu bezahlen. Würde inzwischen der §pho 4 gesetzte Fall wegen eines noch anzulegenden hohen Ofens, wovon die Stelle in mehrbenannten Vier Aemtern zu der Interessenten Willkühr in alle Wege verstellt bleibet, entstehen. So müßen so dann noch 100 Rthlr. und für jedes umgehendes Werk, was nach Bestimmung des 4. §phi in den Aemtern Eldena und Grabow angelegt werden mögte, 25 Rthlr. Recognition jährlich, alles in grober Conv. Münze bezahlt werden, doch nimmt diese Bezahlung erst nach der zugestandenen Freiheit ihren Anfang, wenn die Werke an den resp. Orten 6 volle Jahre in gangfertigen Stande gewesen sind.

11.

Sollen sämtliche Interessenten, ihre Erben, Erbnehmer und Nachkommen bei diesen ihnen erteilten Contract und dem Privilegio exclusivo in Absicht der Aemter Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz von Uns und Unsern Nachkommen regierenden Herzogen zu Mecklenburg kräftigst geschützet werden, und sollen sie einigerlei Verdringung aus diesen ihren Contract, oder die Zurücknahme dieser Werke an Unsre Cammer unter keinerlei Vorwand zu besorgen haben. Falls aber einer oder mehrere Interessenten, imgleichen deren Erben, Erbnehmen und Nachkommen ihren Antheil außer ihrer Gesellschaft, die allemahl den Vorzug hat, andern zu cediren gewillet sein mögten, so haben dieselbe solche eventual Cession Unsrer Cammer zu erst vorzutragen, und auf die binnen 4 Monaten ohnfehlbar erfolgen sollende Resolution zu warten. Wann ihnen aber das Verlangte und was ein dritter bona fide bietet, nicht geboten werden sollte, oder auch wenn Interessentes binnen solcher Zeit nicht darüber bescheidet würden, so bleibt ihnen unbenommen den Antheil aufs beste, jedoch an keinem potentiorem, desgleichen an keine Commune, noch an irgend ein Collegium abzutreten.

Wie endlich und

12.

die von den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Fried, Martiensen sub dato 16 pass. auf 8/m Rthlr. ausgestellte Cautions Notul von allen Interessenten übernommen wird, mithin selbige sich verbindlsch machen, einer für alle und alle für einen diese Poen im Fall die projectirten Eisen= und Stahlwerke zu Neustadt und Dömitz, auch existirenden Falls in den Aemtern Grabow und Eldena nicht zur Wirklichkeit kämen, an Unsre Cammer zu bezahlen; so sehen sie

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alle ihre Güter, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, wegen aller ihrer Seits versprochenen Puncte zum wahren und sichern Unterpfande, und entsagen allen hiewieder zu statten kommenden Rechts=Wohlthaten und Ausflüchten, besonders der Rechts=Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo keine besondere vorher gegangen ist, hiedurch aufs feierlichste.

Dessen zu Urkund ist dieser Contract in drei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, deren zwei von Uns behandzeichnet und durch Unser vorgedrucktes Insiegel bestärket; das dritte aber von dem Ober=Hütten Inspector Bertram als beliebten Directeur und von jedem der 6 Interessenten besonders unterschrieben und untersiegelt und darauf ad acta verwahrlich zurück genommen worden.

Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin, den 2. August 1755.

(L. S.) Johann Arnold Bertram.
(L. S.) Johan Dieterich Martienssen.
(L. S.) Joachim Christian Martienssen.
(L. S.) Jacob Gotthardt Martienssen.
(L. S.) Daniel Christoph Martienssen.
(L. S.) Georg Friederich Martienssen.
(L. S.) Johann Heinrich Bertram.


Specification

der bey den im Amte Dömitz und Neustadt anzulegenden Eisenwerken in den ersten 6 Contract=Jahren stipulirten Preisen, wornach das Holtz zu Dömitz zur Stelle soll geliefert werden.

  1. Büchen=Wrack der Faden à 8 F. hoch und weit zu 3 Rthlr. 44 ßl.
  2. Ellern= und eichen Holz gleicher Maaße zu 3 Rthlr. 4 ßl.
  3. Knobben= oder Knüppel=Holz gleicher Maaße zu 1 Rthlr. 32 ß.

Zu den Werken zu Neustadt wird oben specificirtes Holz wegen der wenigern Transport - Kosten jeden Faden 4 ßl. geringer geliefert. Sollten die Sorten wie zuweilen geschehen muß, nicht zu 4 F. im Scheiter geliefert werden, so geschiehet nach proportion geringerer Länge, decourt an den Preisen.


Wann Interessentes Büchen=Scheiter= odcr Blanckes=Holz begehren, so soll ihnen dasselbe für den Preis, welchen man in Hamburg erhält, nach Abzug der Transport - Kosten auf die Distance, von dem Ort ab, wo sie es geliefert zu haben begehren, überlassen werden.


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Nr. 35.

Avertissement.


Es wird hiemit jedermänniglich bekannt gemacht, daß Herzogl. Meckl. Schwerinsche Cammer intentioniret, die seit 14 Jahren ohnweit Dömitz angelegte, wohleingerichtete, mit Elb=,Elden=Schleusen und Land=Zoll, imgleichen Accise= und Floß=Freiheit, priveligirte von dem bisherigen Eigenthümer Ihr cedirte Eisen=Fabrique, mit allen dazu gehörigen Werken, Gebäuden, Länderey und Gärten, und Weyde für pptr. 30 Häupter Vieh, vorräthigen Kalk=Fluß und Eisenstein, und allen zum hohen Ofen gehörigen Geräthschaft entweder aus Zeit=Pacht, oder gegen Erb=Zins zu verpachten. Die in Pacht zu gebende Stücke sind:

1. Das Factorey und grosse Hammergebäude, worin der grosse Frisch=Hammer mit den Gerüste, nebst 2 Feuer=Essen, und die zum Hammer=Feuer gehörige Wasser=Räder, grosse Blasebalgen und übrige Geräthschaften, nebst der grossen Wage=Schaale, Wage=Balken und 763 Pf. adjustirtes Gewicht, imgleichen zur Wohnung des Factors und der Factorey 4 Stuben, 5 Cammern, Küche und Keller. Dies Gebäude ist Anno 1759 erbauet, mit Ziegeln gedeckt, 60 Fuß lang, 55 Fuß breit, 10 Fuß hoch in Ständer. Hieneben ein mit Obst=Bäumen und guten Zaunwerk versehener Garten von 55 Quadrat=Ruthen.

2. Ein Kohlen=Schoppen mit Ziegeln gedeckt, für den Hammer, 22 Fuß lang, 20 Fuß breit, 10 Fuß in Ständer hoch.

3. Ein alter mit Stroh gedeckter Heu=Schoppen, worin Stallung für des Factors Kühe.

4. Ein mit Ziegeln gedecktes und mit Brettern verschlagenes schmales Gebäude, worin:

a)   Ein Magazin=Raum für Waren   
b) Die Grobschmiede mit ihren Amboß, Balgen und
c) Die Kleinschmiede gehörigrn Gerätschaften.
d) Die Nagelschmiede

5. Das Zahn= oder Reck=Hammer=Gebäude mit Ziegeln gedeckt, und mit Bretter verschlagen, ist Anno 1762 erbauet, 34 Fuß lang, 25 Fuß breit, 10 Fuß hoch in Ständer, worin das Hammer=Gerüste nebst Welle= und Wasser=Rad, Feuer=Esse, alle zum Zahn=Hammer nöthige Geräthschaft und eine mit Bretter verschlagene Cammer zum Eisen=Vorrath.

6. Ein klein altes Gebäude mit Ziegeln gedeckt und mit Brettern verschlagen, worin die Zimmer=Tischler= und Drechsler=Werkstätt, nebst den zu diesen Handwerken gehörige Geräthschaften.

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7. Ein großer Back=Ofen.

8. An Wasser oberhalb der Schleuse stehet ein altes mit Stroh gedecktes Haus derr Krug genannt, worinnen die Bier und Branntweins=Schenke, 3 Stuben, 4 Cammern, der Pferde=Stall für Fabrique=Gespann, daneben ein Obst=Garte von 40 Quadrat=Ruthen mit einen Hackel=Zaun umgeben.

9. Das hohe Ofen=Gebaude, 60 Fuß lang, 50 Fuß breit, 12 Fuß hoch in Ständer, mit Ziegeln gedeckt. Anno 1755 erbauet. Darinnen der hohe Ofen von Mauer=Steinm 24 Fuß Quadrat mit 2 Gewölben. Daneben die Formerey im Sand =Kasten, und der Form=Heerd, das Balg=Gerüste mit ein paar Bälgen, die Blaß=WeIle mit dem Wasser=Rad, eine mit Latten bekleidete Eisen=Cammer, Schlaf=Cammer für die hohe Oefners, nebst Form=Kasten, Form=Bretter, Modelle, und alle zur Schmelzung und Förmerey gehörige Hütten=Zusteller= und Förmer=Geräthschaften, Item, neue Quader= und Gestell=Steine zu ein Gebläse, wie auch ein grosser Wage=Balken nebst Schaalen und 1000 Pf. adjustirtes Gewichte.

10. Das Puch=Haus mit Ziegeln gedeckt, und mit Bretter verschlagen, 28 Fuß lang, 39 Fuß tief, und 8 Fuß hoch in Ständern, worin das Puch=Gerüste nebst der Puch=Welle mit dem Wasser=Rade. Item, ein Vorrath von Fluß=Stein zu zwey Gebläse.

11. Das Leim=Form=Haus mit Ziegeln gedeckt, 31 Fuß lang, 39 Fuß tief, und 8 Fuß hoch in Ständer, Anno 1756 gebauet, worin die Dröge mit eisern Platen ausgesetzt, 2 Schlaf=Cammern für die Förmer.

12. Der grosse Kohlen=Schoppen so mit Ziegeln gedeckt und mit Brettern verschlagen, 97 Fuß lang, 39 Fuß breit, und 12 Fuß hoch in Ständern, Anno 1755 gebauet.

13. Der kleine Kohlen=Schoppen gleichfalls mit Ziegeln gedeckt, und mit Brettern verschlagen, 39 Fuß lang, 25 Fuß breit, Anno 1758 gebauet.

14. An eigenthümlicher Länderey 6500 Quadrat=Ruthen so umgraben, und grösten Theils mit lebendiger Hecke bepflanzet, und wovon 750 Quadrat=Ruthen zu Gartenland für die Fabricanten gemacht.

15. An gerösteten und ungerösteten Eisenstein, ein Vorrath zu 2jährigen Gebläse, und mehr als 1200 Fuder. Weniger nicht sind.

16. Vier grosse neue mit Ziegeln gedeckte Gebäude, so in Hische für 28 Fabricanten Familien abgetheilet, und sind darinnen 28 Stuben, 28 Cammern und 12 Viehställe, nebst 20 Dielen und 20 Schwiebbogen.

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Dieses vorbeschriebene Eisenwerk hat vor vielen andern Eisen=Hütten darinnen vielen Vorzug, daß es das einzige Mecklenburg; daß es so nahe an der Elbe, zum Transport der Waaren gelegen; daß das Kohl=Holz aus den Elden=Strom bis an das Werk geflösset werden kann; daß der Eisenstein ohne Kübel und Seil am Tage gleich unter den Rasen, allenthalben nahe bey dem Werke mit wenigen Kosten gewonnen wird; daß der Eisenstein sehr Eisenreich gegen andern Eisenstein; daß das daraus erzeugte Eisen nicht kupferschüßig, sondern vielmehr stahlreich ist, und aus demselben das beste geschmeidigste, dem, Schwedischen vollkoinmen gleich kommende, zu Gewehr, Nägel und Schneide=Zeug, und andern feinen Eisen=Arbeit dienstlichste Eisen, und sehr guter Stahl von Werkverständigen tüchtigen Fabricanten, nach den bewiesenen vielfältigen Proben, kann fabriciret werden; daß dieses Eisenwerk ein Privilegium exclusivum hat, in Ansehung der privativen Ausgrabung des Eisensteins, und Anlegung mehrerer Stahhl und Eisenwerke an den Elden=Strom, in den vier Aemtern Dömitz, Eldena, Grabow und Neustadt, und den künftigen Pächter oder Erb=Zinns=Mann unbenommen bleibet, die vorhandene Werke seiner Convenience nach, mit Blech= und Blank=Hammern, Drath=Mühle, oder Gewehr=Fabrique, zu vermehren.

Sollte nun ein Hütten= und Werkverständiger Liebhaber sich finden, der diese zum Betrieb und Handel so bequem belegene obbeschriebene Eisenwerke, Gebäude und Pertinentien in Pacht zu nehmen, oder sich daselbst zu etabliren Lust bezeugte: So kann derselbe diese im Amte Dömitz belegene Eisen=Fabrique in Augenschein nehmen, sich bey der Herzogl. Mecklb. Cammer hieselbst melden, die Conditiones vernehmen, und versichert sein, daß man zu aller möglichen Willfahrung zur Aufnahme und Beförderung dieses Mecklenburgischen Eisenwerks werde geneigt sein. Längstens mit Ausgang des Monats November a. c. werden inzwischen die schriftlichen oder persönlichen Anträge gewärtiget.

Datum Schwerin, den 21 sten September 1770.


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Nr. 36.

Übersicht
des
monatlichen Betriebes auf der Dömitzer Eisenfabrik.

1759.


Nach einem mäßigen Anschlag wird in 4 Wochen

1) an gutem Guß=Eisen in dem hiesigen Schmelz=Ofen oder sogenannten hohen=Ofen erzeuget 681 Ctr. 63  . oder 76335  .

2) Diese 76335  . erzeugtes Gußeisen werden nach einer ebenfalls nur mäßigen Berechnung in folgenden Sorten verarbeitet, vertheilet und ausgebracht:

Berechnung
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Berechnung

Die hiebei angeführte Data können
allmal aus den Büchern hiesiger
     Fabrique bescheinigt werden.
   EisenFabrique
den 11ten December
          1759.

J. F. zur Nedden.     


Nr. 37.

Preise der Eisenwaren
aus
der Fabrik bei D oe mitz im J. 1765.

(Aus Siemssen Vorläuf. Nachr. von den Miner. Meklenb. S. 41.)


Preise
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Preise

Nr. 38.

Extract
von den Vorr ae then auf der Eisen=Fabrique

den 10ten Januar 1767.


Vorräthe
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Vorräthe

J. F. zur Nedden.     


Nr. 39.

Verzeichniß
der in der D ee mitzer Eisenfabrik in den ersten zehn Jahren verfertigten Eisenwaaren.


Verzeichnis
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Verzeichnis

NB. Nicht zu rechnen, was durch die Grob=
und Klein=Schmiede und sonsten die Waare
verfeinert und durch deren Verarbeitung mehr
an Geld herausgebracht worden.
   Heidhof 24 Januar 1767.

J. F. zur Nedden.     


Nr. 40.

Extract
von den Vorr ae then auf der Eisen=Fabrique

den 1sten Jun. 1769.


Vorräthe
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Vorräthe

J. F. zur Nedden     


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Nr. 41.

Berechnung
der
Eisen=Production in der D oe mitzer Eisen=Fabrik.


Berechnung

Wird das Eisen verfeinert und zu Leim= oder
Sand=Gußwaaren vergoßen oder im Hammer zu
Stangen=Eisen gelieffert, so tragen die Preise von
der verfeinerten Waare auch reichlich die übrigen
Bau= und Betriebs=Kosten nebst Zinsen=Geldern.
   Ao. 1767.


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III.

Ueber

die wendische Fürstenburg Ilow,

von

G. C. F. Lisch.


E s ist für die Geschichte der Germanisirung Meklenburgs von dem höchsten Interesse, genau die festen Puncte zu kennen, um welche sich sowohl die Eroberungszüge Heinrichs des Löwen, als die spätern Aufstände der Wenden drehen. Helmold giebt als feste Burgen Niklots die Burgen Ilow, Meklenburg, Schwerin, Dobin und Werle 1 ) an. Die Lage und Beschaffenheit der letztern ist bereits erforscht 2 ); nur die Lage von Ilow war noch nicht mit Bestimmheit ermittelt, obwohl es sich annehmen ließ, daß es bei dem jetzigen ritterschaftlichen Gute Ilow, nicht weit von Neu=Bukow, gelegen habe.

Die Burg IIow tritt erst mit dem letzten Kriegszuge Heinrichs des Löwen in die Geschichte. Als Niklot sah, er werde sich gegen die Uebermacht und Tapferkeit des Sachsenherzogs nicht länger halten können, brannte er im J. 1161 alle seine Burgen, nämlich Ilow, Meklenburg, Schwerin und Dobin nieder, und zog sich durch das Land nach Werle an der Warnow zurück, die Entscheidung wagend 3 ). In dem letzten Kampfe fand er bald den Heldentod. Da ließen seine Söhne auch die Burg Werle in Flammen aufgehen und flüchteten in die Wälder, nachdem sie ihre Familie zu Schiffe fortgebracht hatten. Der Herzog war nun Herr über das ganze verwüstete Land, welches er bald unter der Obhut seiner sächsischen Ritter zu cultiviren anfing. Zuerst baute er Schwerin fest wieder auf und übergab es dem Guncelin von Hagen, nachmaligen Grafen von Schwerin. Die Burg Werle verlieh


1) Helmoldi Chron. Slav. I, cap. 87, §. 2.
2) Man vgl. über Meklenburg Jahrb. VI. S. 79; über Schwerin V. S. 32; über Dobin V. S. 123, und unten; über Werle VI. S. 88.
3) Et videns Niclotus virtutem ducis succendit omnia castra sua, videlicet Ilowe , Mikilinburg, Zuerin et Dobin, praecavens obsidionis periculum; unum aolum castrum sibi retinuit Wurle. Helmholdi Chron. Slav. I, cap. 87, §. 2.
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er darauf wieder den Söhnen Niklots, welche zurückgekehrt waren und sich ihm genähert hatten. Die übrigen Burgcn aber, als der Lage nach wichtiger, vertrauete er verschiedenen sächsischen Rittern an, Ilow 1 ) oder Ilinburg 2 ) jedoch, als Vorhhut gegen das offene Land im Osten, ebenfalls dem Guncelin von Schwerin, dem der Herzog die Statthalterschaft über das ganze Land übertrug. Die Germanisirung desselben ward alsbald mit aller Kraft angefangen. Niklots Söhne, auf einen kleinen Besitz eingeschränkt, konnten diese Umgestaltung der Dinge aber nicht ertragen, sondern machten geheime Anstalten, ihr väterliches Erbe wieder zu gewinnen. Guncelin aber kam ihnen zuvor, unterdrückte 1163 die Wenden bei Werle und nahm den jüngern Sohn Niklots, Prbislav, gefangen, gab Werle jedoch dem Lubimar, Niklots Bruder. Der ältere Sohn Niklots, Pribislav, ließ sich in langwierige Vergleichsunterhandlungen mit den Sachsen ein. Während der Zeit saßen die Wenden ruhig und ließen die von den Sachsen besetzten Burgen ungestört 3 ).

Die harte und anhaltende Gefangenschaft des Fürsten Wertislav reizte jedoch die Wenden zur Rache. Pribislav erhob sich plötzlich wieder, zerstörte Meklenburg und nahm die übrigen Vesten, mit Ausnahme von Schwerin und Ilow, wieder ein. Bei einer so günstigen Wendung der Dinge warfen die ermuthigten Wenden ihr Auge auf die Burg Ilow 4 ) (1164). Guncelin voll Argwohn, da noch Wenden neben den Deutschen in Ilow wohnten, eilte mit wenigen Rittern nach Ilow und warf sich in die Veste zum Schutze derselben und um die Bewohner im Zaume zu halten. Kaum hatte er die nöthigen Maaßregeln nehmen können, als Pribislav mit dem ganzen Heere der Wenden vor Ilow erschien und mit den Wenden


1) Post haec redierunt filii Nicloti in gratiam ducis et dedit eis dux Wurle et omnem terram. Porro terram Obotritorum divisit militibus suis possidendam. - Zuerin: et Ilinburg Guncelino commendavit. Helmoldi Chron. Slav. I, cap. 87, §. 9.
2) Ilow heißt nach Siemssen's etymologischer Auflösung: Mergelort, von il: Mergel (vgl. Jahrb. VI, S. 54), altböhmisch; gyl: limus. Da die Ableitungssylbe - ow die weiteste Bedeutung für Ortsnamen hat ( : - haus, - feld, - gegend), so übersetzt Helmold das Wort Il-ow passenb durch ( Il-borg oder) Il-in-borg (vgl. VJahrb. VI, S. 56), wenn er nicht unter Ilinborg die feste Burg zum Dorfe Ilow verstanden haben will.
3) Dum haec per internuncios agerentur et daretur Pribizlavo spes meliorum, aliquantulum temporis fluxerat sine bello, fuitque pax in Slavia a Martio mense usque in calendas Februarii sequentis anni, et omnia castra ducis erant illaesa, videlicet Malachou, Cuscin, Zwerin, Ilowe, Mikilinburg. Helmoldi Chron. Slav. I, cap. 92, §. 10.
4) Posthaec converterunt faciem suam ad castrum Ilowe, ut destruerent illud. Helmoldi Chron. Slav. II, cap. 2, §. 4.
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innerhalb der Burg gemeinschaftliche Sache zu machen suchte 1 ). Da Guncelin dies aber durch Drohungen und gehörige Anstalten verhindert hatte, auch die Nacht anbrach, so zog Pribislav sich mit seinem Heere eine Strecke von der Burg zurück 2 ), um seinem Heere ein Lager aufzuschlagen. Da er aber die Tapferkeit Guncelins und seiner Ritter kannte, so zog er am andern Morgen ab, und Guncelin ging wieder nach Schwerin, nachdem er eine Besatzung in Ilow zurückgelassen hatte 3 ).

Solche Begebenheiten konnten nicht dazu dienen, den Zorn des Löwen zu beschwichtigen. Vorerst sandte er daher eine starke Besatzung nach Schwerin und befahl dem Grafen Adolph und den Edlen des Landes Holstein, zum Schutz der Veste nach Ilow zu gehen 4 ). Gleich darauf aber verstärkte der Herzog seine Macht ansehnlich durch Bundesgenossen und überschwemmte das ganze Obotritenland; in blutigen Schlachten in der Gegend von Demmin ward die Macht des Wendenvolkes auf immer gebrochen.

Das folgende Jahr 1165 verfloß in Ruhe nach Erschöpfung, der Mittel; die Feinde des Löwen wurden immer kühner und er selbst hielt es für gerathen, seine Gegner zu beschwichtigen. Er setzte daher 1166 den Pribislav in sein väterliches Erbe, mit Ausnahme von Schwerin, das jetzt eine Grafschaft ward, wieder ein, und Pribislav nahm den Vergleich an, da er einsehen mußte, daß sein Widerstand zu schwach und es jetzt am gerathensten sei, sich dem deutschen Reiche zu nähern. Pribislav beschäftigte sich daher, nach der Besitznahme seines Landes, mit der friedlichen Wiederherstellung seiner Regierung; er baute 1169 die Burgen Meklenburg, Ilow und Rostock wieder auf und bevölkerte sie mit Wenden 5 ).


1) Den Hergang dieser Sache erzählt sehr interessant Helmold Chron. Slav. II., cap. 2, §. 4 - 6; vgl. Cap. 3, §. 2.
2) Secesserunt erge Slavi longius a castro, eo quod ingrueret nox et castra metanda essent. Helmoldi Chron. Slav. II, cap. 2, §. 6.
3) Guncelinus ergo - - relicta Ilowe et collocata illic militum custodia, transiit Zuerin. Helmoldi C. S. I. c.
4) Audiens ergo Henricus Leo dux, labefactari res in Slavia, contristatus est animo, et misit interim robur militum Zuerin ad custodiendam eam, et praecepit Adolpho comiti et majoribus de Holzatia, ut transirent Ilowe et essent tutamen castri. Helmoldi Chron. Slav. II, cap. 4, §. 1.
5) Omnis enim Slavorum regio - usque ad Zuerin, olim insidiis horrida et pene deserta, nunc dante Deo redacta est velut in unam Saxonuni coloniam, et instruuntur illic civitates et oppida: multiplicantur ecclesiae et numerus ministrorum Christi. Pribizlavus quoque, deposita diutnrnae rebellionis obstinatia, sciens quia nom expedit sibi, calcitrare adversus stimulum, sedit quietus ct contentus funiculo portionis sibi permissae et aedificavit urbes (die Burgen) Mekelenburg, Ilowe et (  ...  )
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Mit dem J. 1171 begann die eigentliche Germanisirung und Christianisirung des Obotritenlandes auf friedlichem Wege, und zwar zunächst durch Befestigung und Dotirung des Bisthums Schwerin. War auch nach Helmold dem Fürsten Pribislav die Burg Ilow wieder eingeräumt, so mochte sie doch dem Sachsenherzoge oder vielmehr dessen Grafen Guncelin von Schwerin ein zu großer Stein des Anstoßes sein. Es ward vermittelt, daß dem Bisthum durch die Dotations=Urkunde 1 ) 10 Dörfer im Lande Ilow zur Dotation überwiesen wurden und unter diesen auch Alt=Ilow 2 ). Wahrscheinlich aber kam der Bischof gar nicht zum Besitze dieser Dörfer, wenigstens nicht zum Besitze von Ilow, da nicht lange daraus (schon vor 1185) die Burg wieder in den Händen der obotritischen Fürstenfamie war. Die päpstlichen Confirmationen 3 ) des Bisthums von 1177, 1185 und 1189 führen die Namen dieser Dörfer auch nicht einzeln mehr auf, sondern nennen nur "10 Dörfer im Lande Ilow" (X villae in terra Ilowe) als bischöflches Eigenthum. Die dem schweriner Dom=Capitel vom Papste Coelestin III. nach Berno's Tode im J. 1191 ertheilte Consfirmation 4 ) führt statt Ilow das jetzt unbekannte Dorf Curivitz 5 ) auf; damals waren von den Dörfern im Lande Ilow 4 dem Dom=Capitel und 6 dem Bischofe überwiesen. Die Güter im Lande Ilow verschwanden aber bald aus bischöflichem Besitze; nur das Dom=Capitel behauptete das Eigenthum seiner 4 Dörfer, wenn auch schon der Fürst Heinrich der Löwe im J. 1305 über die Schwierigkeit der Eimittelung dieser Güter klagte 6 ), da die Namen so sehr verändert 7 ) seien, daß die ursprünglichen Güter nicht alle mehr erforscht werden konnten.

Unter Pribislavs Regierung scheint Ilow sich wieder in Ruhe gehoben zu haben, da es noch immer im Besitze der


(  ...  ) Rozstock et collocavit in terminis eorum Slavorum populos. Helmoldi Chron. Slav. II, cap. 14, §. 4 - 5.
Zu den in dieser Zeit entstandenen Kirchen gehört wahrscheinlich die im reinen Rundbogenstyl erbaute Kirche zu Lübow bei Meklenburg; vgl. unten Jahresbericht.
1) Vgl. Lisch Mekl. Urk. III, S. 25 - 26; vgl. S. 53.
2) Alt =Ilow mag die Burg damals wohl schon wegen Errichtung der nahe gelegenen Burg Neuburg genannt worden sein.
3) Vgl. Lisch Mekl. Urk. III, S. 35, 41, 45.
4) Vgl. das. S. 47.
5) Vgl. das. S. 48, 54.
6) Vgl. das. S. 114.
7) Im Lande Ilow und in der Nähe der Burg Ilow giebt es auch wirklich viele Dörfer mit deutschen Namen, deren früherer Name nicht bekannt ist, z. B. Steinhagen, Steinhusen, Hageböck, Neuburg, Neuendorf, Eichholz, Vogelsang Garvensdorf, u. s. w.
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fürstlichen Familie war. Während der Volksaufstände nach dem Tode Pribislavs (30.Dec. 1178) tritt das östliche Meklenburg und auch Ilow in Dunkel. Nach dem Sturze des mächtigen Sachsenherzogs (1181) zeigten sich überall Spaltungen in dessen Ländern, an denen auch die Lehnträger in den Obotritenländern standen. Des unglücklichen Wartislavs Sohn Nicolaus machte gegen Heinrich Borwin, Pribislavs Sohn und des Herzog Heinrich Schwiegersohn, gleiche Ansprüche an die Regierung geltend und wandte sich dem neuen Herzoge Bernhard zu. Die Grafen im Obotritenlande zu Schwerin und Ratzeburg, der alten sächsischen Regierung getreu, traten im Verein mit dem Grafen Adolf von Holstein nicht allein gegen den Herzog Benhard in Fehde, sondern auch gegen dessen Anhänger, namentlich gegen den Fürsten Nicolaus, "um ihn aus dem eigenmächtigen Besitze des Landes zu setzen". Plötzlich fielen sie mit einem Heere in das wendische Gebiet ein, überrumpelten 1183 auf geheimen Wegen bei Nacht die Burg Ilow, vertrieben aus derselben die Mutter des Nicolaus, Wartislavs Witwe, nahmen die übrigen Bewohner gefangen, steckten die Burg in Brand und kehrten darauf mit Beute beladen heim 1 ). Nicolaus floh zum Herzoge Bernhard, Borwin aber behauptete sich im Besitze der Burgen Rostock und Meklenburg und verbündete sich mit dem Herzoge Bugeslav von Pommern, der mit dem Könige Kanut von Dänemark im Kriege stand. In diesem Kriege verwirklichten die Dänen den lange gehegten Wunsch nach der Oberherrlichkeit der Wendenländer; es ward zwar Friede, aber die beiden obotritischen Fürsten mußten ihr Land von Dänemark zu Lehen nehmen, und der König von Dänemark erlaubte es sich, das Land unter die beiden Vettern so zu theilen, daß Nicolaus die Burg Rostock, Borwin aber die Burgen Ilow und Meklenburg erhielt 2 ). Nicolaus starb am 25. Mai 1200 3 ), nach andern Angaben im J. 1197, und Heiinrich Borwin gelangte zum Besitze des östlichen Obotritenlandes.


1) Unde congregato exercitu clam terram Slavorum intrantes, occulto quodam aditu noctu occupaverunt castum Ilowe, et clanculum illud intrantes, matrem nicloti, qui Wertislai filius fuerat, inde ejecerunt caeterisque captivatis, succenderunt castrum et depopulata terra omni reversi sunt ad loca sua cum spoliis multis. Arnoldi Lub. Chron. Slav. III, cap. 4, §. 4.
2) Borvinus - - recessit a castro Rostock, tradens illud nepoti. Ipse uero Ilowe et Mekelenburg in possessionem sortitus est, rege sic disponente, qui jam terrain Slavorum sibi subjicere cogitabat et adjicere regno suo. Arnoldi Lub. Chron. Slav. III. cap. 4, §. 4.
3) Vgl. Jahrb. I, S. 135.
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Der Fürst Heinrich Borwin I. († 1227) residirte vorherrschend zu Meklenburg, und nannte sich daher Fürst von Meklenburg; aber auch Ilow scheint seine Residenz gewesen zu sein. Sein ältester Sohn Heinrich (Borwin II.), der 1226 vor dem Vater starb, lebte im Lande Kissin und hatte Werle wieder aufgebauet, woher die Linie Werle den ersten Ursprung nahm 1 ).

Durch die Landestheilung unter die Söhne Heinrich Borwins II. 1229 kam das Land Meklenburg an den ältesten der Brüder, Johann I. den Theologen. Dieser reidirte noch längere Zeit hindurch zu Meklenburg 2 ), jedoch auch mitunter zu Ilow 3 ). Nachdem Johann im J. 1256 die Hauptresidenz der Herren von Meklenburg nach Wismar verlegt hatte 2 ), verschwindet auch Ilow als Fürstenburg aus der Geschichte und überhaupt mehrere Jahrhunderte ganz aus der Geschichte, bis es mit dem Anfange des 16. Jahrhunderts als ein Lehn der von der Lühe wieder bekannt wird.

Der Bischof von Schwerin gelangte nie zum Besitze seines Tafelgutes Ilow. Dagegen scheint Ilow, und zwar besonders der Burgwall von Ilow, schon sehr frühe ein Ritter= oder Burglehn geworden zu sein. Schon im J. 1177 tritt ein Sigerus de Ilo 4 ) auf. Von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 15. Jahrhunderts sind über das Ritterlehn Ilow gar keine Nachrichten vorhanden; jedoch geben die Verhandlungen über den Burgwall aus dem 16. Jahrhundert einige Ergänzungen über diesen Mangel. Eine Ritterfamilie Ilow kommt in Meklenburg gar nicht weiter vor 5 ); dagegen behaupteten die von der Lühe im Anfange des 16. Jahrhunderts, daß der Burgwall von Ilow ihr ursprüngliches Stammlehn sei: im Ausgange des Mittelalters war Ilow als ein altes Lehn im Gesitze der von der Lühe.

Am Ende des 15. Jahrhunderts und im Anfange des 16. Jahrhunderts starb die Linie der von der Lühe auf Ilow aus und die Güter derselben fielen auf den letzten


1) Vgl. Jahrb. VI, S. 95.
2) Vgl. Jahrb. VI, S. 84.
3) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 9. Hier ist eine Urkunde der Fürsten Johann und Pribislaw, welche bis zur Volljährigkeit des jüngern, Pribislaw (1238 ?), die westliche Hälfte des Landes in ungetheilter Herrschaft besaßen, zu Ilow datirt: "Acta sunt haec anno gracie M°CC°XXXI°, III° kal. Maii, datum in Ylowe per manus Rodolfi notarii nostri".
2) Vgl. Jahrb. VI, S. 84.
4) Nach vidimirten Abschriften der Doberaner Urkunde d. d. kal. Febr. 1177. In andern vidimirten Abschriften fehlt in der Schrift eine Reihe Zeugen.
5) Bekanntlich existirt aber noch jetzt eine Familie von Ilow, welche seit mehreren Jahrhunderten außerhalb Meklenburg gewohnt hat.
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Sprössling derselben, auf Borchards von der Lühe Tochter, Drothea von der Lühe; diese brachte als Erbjungfer ihrem Manne Joachim von Stralendorff auf Prensberg auf Lebenszeit die Güter Ilow, Lischow und Kl. Strömkendorf zu. Zu dem Gute Ilow wird in den Verhandlungen beständig auch der Wall namentlich gerechnet.

Am Ende des 15. Jahrhunderts lag der Wall noch wüst und war mit Dornen bewachsen. Borchard von der Lühe gab nun die eine Hälfte des Walles einem Bauern Namens Ilow und bald darauf die andere Hälfte dessen Schwiegersohn, dem Bauern Hans Pyll. Beide machten den Wall urbar und baueten zwei Katen vor dem Walle, an der Ostseite desselben nach dem jetzigen Hofe Ilow hin. Im J. 1507 erwarben die Bauern Martin und Heinrich Ilow von Hermann von der Lühe auf Pantzow, welcher seit 1502 Pfandträger von Ilow war, den Burgwall zum Bauerkaufe 1 ). Als Joachim Stralendorff durch seine Frau zum Besitze von Ilow kam, wollte er die Güter durch bessere Cultur ertragreicher machen und die beiden Wallbauern legen. Aber der damalige Bauer Martin Ilow, der dritte Besitzer des Walles aus der Familie Ilow, wollte nicht weichen; vielmehr steckte er sich hinter den Herzog Albrecht mit dem Vorgeben, der Wall sei durch Erbkauf in seine Familie gekommen, habe dieser den Namen gegeben und berge einen großen Schatz, und bot ihn den Wall zu Kauf an. Der Herzog kaufte auch wirlich im J. 1530 den Wall 2 ) und ließ Nachgrabungen auf demselben anstellen. Martin Ilow 3 ) aber war schon einige Jahre vorher nach Rostock gezogen und dort Bürger geworden; darauf hatte ihm der Herzog ein Häuslein zu Gadebusch gegeben, wo er noch 1575 lebte; sein Sohn war daselbst Küchenmeister geworden. So kam der Burgwall von Ilow wieder in fürstlichen Besitz. Als Joachim von Stralendorff das Gut Ilow selbst bewirthschaften und auch die Bauern entfernen wollte, entstand ein langwieriger Rechtsstreit (1525 - 1539) zwischen von Stralendorff und Ilow, in welchem das Hofgericht die Bauern schützte. Endlich wandte sich J. v. Stralendorff 1552 - 1557 mit der Beschwerde gegen die damaligen fürstlichen Besitzer an die Landräthe um Verwendung und die Sache kam vor den Landtag, jedoch ohne Erfolg. Nachdem endlich die Gattin des J. v. Stralendorff gestorben und das Gut Ilow an die Ag=


1) Vgl. Urkunden=Sammlung in Vermischten Urkunden.
2) Vgl. Urkundens=Sammlung in Vermischten Urkunden.
3) Die Verhältnisse des Martin Ilow sind für die Geschichte der Leibeigenschaft nicht ohne Erheblichkeit.
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naten aus dem Geschlechte von der Lühe, an die von der Lühe zu Thelkow, Kötzow und Schulenburg (nach 1568), gefallen war, forderten "Alle des Geschlechts von der Lühe, im Amte Ribnitz und Neu=Bukow erbgesessen" die Restituirung des Burgwalls. Der Herzog Ullrich bestellte daher am 30. Mai 1576 in den Lehnleuten Claus Finecke zu Gnemern, Curd Plessen zu Damshagen und Lic. Hubertus Sieben zu Poischendorf Commissarien zur Untersuchung der Sache; diese erschienen am 7. Nov. 1576 zu Ilow" untersuchten die Lage der Dinge, vernahmm Jürgen und Hans von der Lühe, Jochim Negendank und Ulrich und Joachim Stralendorff und berichteten nach Hofe, worauf die Landesherrschaft den von der Lühe gegen ein gutes Reitpferd oder ein Aequivalent von 200 Thalern am 24. Jan. 1580 den Wall zum Gute Ilow abtraten. Bei Gelegenheit dieser Commission bekannten die vernommenen Zeugen einstimmig:

"das die von der Lühe von dem Walle Ilow ihren Ursprung, Schild und Helm haben",

oder:

"das der Wall Ilow sammt dem beigelegenen Meierhofe der von der Lühe altes Stammlehn sei und ihren Namen vnd Ursprung, auch Schild und Helm davon haben",

und: J. v. Stralendorff hatte im J. 1557 berichtet:

"das Lehnguth Ilow, welches der alten, erbaren Geschlechte von der Lühe im meklenburgischen Fürstenthum ältestes vnd vrsprüngliches Stammlehnserbe, wie sie dasselbige auch von Fürsten zu Fürsten zu Lehn getragen".

Der Ritter Otto Went von Ileborch 1 ), welcher einmal in einer ungedruckten Urkunde vom J. 1352 in Meklenburg auftritt, gehört einem atten, edlen Herren=Geschlechte (Edle Herren Wend von Ileburg, Herren zu Sonnenwalde) an, welches im Mittelalter in der Mark=Brandenburg lebte; im J. 1411 z. B. verleiht der Burggraf Friederich die Unterhauptmannschaft der


1) Er ist Zeuge bei der meklenburgischen Landestheilung vom J. 1352 und steht unmittelbar hinter den Gafen Heinrich von Holstein und Otto von Schwerin mit dem Titel "her" den die daraus folgenden meklenburgischen Ritter nicht führen. Er führt ein kleines, rundes, inausländischem Style geschnittenes Siegel mit einem quer getheilten Schilde, auf welchem oben ein wachsender Löwe unten 3 Sterne stehen, mit der Unterschrift:
Umschrift
Im J. 1858 wird " Otto Went dominus in Ilenborgh" genannt in v. Raumer Cod. Dipl. Brand. Cont. I, p. 15.
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Mark "dem Edeln Wenden von Ilburg"; vgl. v. Raumer Cod. dipl. Brand. Cont. I, p. 43, vgl. p. 311.

Uebrigens wie Meklenburg die Fortsetzung seiner Geschichte in Wismar findet, so findet sie Ilow zum Theil in dem benachbarten Neuburg, über welches man die folgende Abhandlung vergleiche.

Das Land IIow wird im 13. Jahrhundert noch einige Male genannt, z. B. im J. 1266 in einer Urkunde, in welcher der Fürst Heinrich der Pilger mehreren Kirchen seines Landes Geld zu den Altarbedürfnissen an Wein und Oblaten schenkt 1 ), und in einer ungedruckten Urkunde desselben Fürsten vom J. 1298 2 ). Darauf ging das Land Ilow in der Vogtei Bukow unter.


Am 26. Julii 1841 begab ich mich nach dem jetzigen ritterschaftlichen Hofe Ilow 3 ) um die Localitäten in Grundlage der vorstehenden Geschichte zu untersuchen. Ich fand in denselben die geschichtlichen Berichte auf eine glänzende Weise bestätigt. Ilow liegt auf halbem Wege zwischen Wismar und Neu=Bukow, rechts von der Landstraße, eine halbe Stunde östlich von Neuburg. Der Boden des Gutes dacht sich von Osten her von bedeutenden Höhen an der Grenze von Madsow (bei Kirch=Mulsow), von denen man eine herrliche Aussicht über das Land bis auf das Meer hat, in Terrassen von Osten gegen Westen bis zu einem großen, tiefen Wiesenplan ab, der noch weit in die Feldmark Steinhufen hineinreicht; seitwärts rechts von dieser Absteigung liegt der jetzige Hof Ilow. Die Höhen ziehen sich von der Grenze von Madsow halbmondförmig um den Wiesenplan und bilden einen weiten Thalkessel, der sich gegen Westen hin nach dem großartigen Burgplateau von Neuburg hin öffnet Die Wiesen an der Ost =, Nord= und Südseite gehören zu Ilow, an der Westseite zu Steinhufen, so daß die Grenzen der Feldmark Ilow an der Nordseite des Walles liegen.

Mitten in diesem tiefen Wiesenplan 4 ) liegt das aufgetragene Plateau der wendischen Burg Ilow, noch


1) Vgl. Schröder's Wism. Erstl. S. 184: "ecclesiis in terra Ilowe".
2) "Villa Hageboke sita in terra nostra Ilowe in parrochia Nienborch" d. d. 1298 die Fab. et Sebast, apad Wismariam.
3) Dankbar muß ich hiebei der liberalen und freundlichen Unterstützung des Besitzers von Ilow, des Herrn Hauptmann von Bülow, und der theilnehmenden Forschungen des Herrn Candidatcn Korb daselbst, so wie der Herren von Kardorff auf Remlin und von Bülow d. J. gedenken.
4) So beschreibt auch Saxo Gr. P. 840 die Lage des Burgwalls von Karenz (Garz) auf Rügen: (  ...  )
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heute Burgwall genannt, jetzt Ackerfeld, 1841 mit Waizen besäet. An Lage und Ausdehnung gleicht dieser Burgwall von Ilow auffallend dem Burgwalle von Meklenburg. Der Boden des Plateaus besteht aus leichter, schwärzlicher Erde, untermischt mit kleinen, gelbbräunlichen Lehmklumpen, welche von den aufgelösten Resten der geklemten Gebäude herrühren. An der schmalsten Seite der Wiese, nach dem Hofe hin, führt von dem festen Lande eine Auffahrt zum Walle. Der Burgwall selbst ist ein Oblongum, welches sich von Osten gegen Westen zieht; er hat ungefähr im Umfange 2000', in der Länge 600', in der Breite 400' und eine Höhe von ungefähr 20', an einigen Stellen, namentlich am westlichen, steilsten Ende, von ungefähr 30'.

Die Oberfläche des Wallplateaus von Ilow ist wie die Oberfläche der Wallberge der übrigen Burgen: Meklenburg, Dobin und Werle, beschaffen, nämlich, mit Ausnahme einiger unbedeutender Erhebungen und Senkungen, ganz platt und ohne Aufwurf am Rande, so dass die Oberfläche unmittelbar in die schräge Ansteigung zur Tiefe abfällt. Die Commissarien vom J. 1576 haben ihrem Berichte einen ausführlichen Faustriß des Walles von Ilow und der Umgebungen desselben mit Beschreibung beigefügt.

Hier sagen sie:

"Der Wall Ilow"

und fügen an der Bezeichnung der Grenze des Walles hinzu:

"Dißes ist vmbher die Hohe deß walles, welche drey Man vngeuerlich hoch, zum teill außwerts auff die Wisen vnd sonsten in den Wall hinunter gebracht ist";

in die Mitte des Walles zeichnen sie ein kleineres Oblongum mit dem Zusatze:

"Dises ist die Höle deß Walles, in der mitte eine grube vnd Wise".

Durch diese Umwallung des Plateau=Randes, welche noch im 16. Jahrhundert vorhanden war, unterscheidet sich der Burgwall von Ilow wesentlich von den übrigen wendischen Burgwällen, welche eine ebene Oberfläche haben und nur durch den Sumpf, in welchem sie liegen, befestigt sind.


(  ...  ) Urbe undiquesecus voraginibus ac lacunis vallata unicum palustri ac difficili vado aditum habet, quo, si quis incautis viae excessibus aberraverit, in profundum paludis incidat necesse est. Hoc vadum emensis praetentus urbi callis occurrit, hic ad portam ducit, mediusque vallum ac paludem interjacet.
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Aber auch hier giebt uns die Geschichte genügende Aufkläruug, da Saxo Gr. 1 ) ausdrüklich sagt, daß die Sachsen im J. 1162 Ilow mit Wall und Graben umgeben haben.

Der Aufgang zum Burgwall ist jetzt ein Damm auf der Ostseite, von Ilow her; früher lag er wahrscheinlich an der Südwestecke, nach Steinhufen zu. Hier ist auf dem Faustriß ein Steindamm gezeichnet mit der Bemerkung:

"Dises ist ein wagenweg von steinen zusamen geworffen und gehet auff Daniel von Plessen feldt".

So weit die Steinhufer Grenze geht, ist angemerkt:

"Dises ist eine Dornhege vnd scheidet die anstossend felder vom Walle, Dieselbe hatt Hinrich Magnus Preen setzen lassenn. Auff diser seiten der Dornhege stehet alles feldt Daniell von Plessen zu".

An der Ostseite des Walles steht:

"Hie haben vor zeiten 2 katen gestanden, auf welchen Ilow vnd Pyll gewonet haben"

und daneben nach dem Hofe Ilow zu:

"Der von der Lühe agker, der Würdtagker genannt".

Aus diesen Bemerkungen geht hervor, daß die Ränder der Burgwälle in alten Zeiten wallartig erhöht gewesen, diese Erhöhungen in jüngern Zeiten aber durch die Ackercultur nach und nach abgetragen sind.

Die Beweise dafür daß dieser Burgwall zu Ilow die alte wendische Veste Ilow sei, lagen über die ganze Fläche zerstreut. Der erste Griff brachte sogleich jene bekannten Gefäßscherben 2 ) aus Urnenmasse, mit zerstampftem Granit durchknetet, mit wellenförmigen Verzierungen, und kleine Lehmstücke mit Stroheindrücken zu Tage, wie sich gleiche Reste des Alterthums auf den Burgwällen von Meklenburg, Werle und Dobin gefunden haben; am meisten gleichen in den Verzierungen die Gefäßscherben 3 ) von Ilow denen von Meklenburg.


1) Saxones, qnantum ex ipsorum finibus occupaverint, protinus cultu atque habitatione complecti, nec praeda aut gloria contentos, proferendi iœperii cupiditate victoriae lucra continua possessione firmare. Quam ob rem eos Nucletum vita, Prisclavum patria spoliasse, Razaburgam, Illogam ac Sveriuam, ia tociug Sclaviae ruinam, vallo fossaque cinxisse: Saxo Gr. P. 814. - Die ursprüngliche Gestalt der alten Burgwälle von Ratzeburg und Schwerin ist jetzt nicht mehr zu erkennen.
2) Das in Jahresber. I S. 14 zu Bobzin gefundene, als "Graburne" aufgeführte Gefäß ist nach den Forschungen auf den wendischen Burgwällen ohne allen Zweifel ein zum häuslichen Gebrauche bestimmt gewesenes Gefäß aus der Wendenzeit und daher, da es völlig erhalten ist, ein seltenes Stück des Alterthums.
3) Bei dieser Gelegertheit wird es interessant sein, mit den meklenburgischen Gefäßen verschiedener Zeiten die Nachgrabungen in "Böhmens heidnischen Opferplätzen, Gräbern und Alterthümern, von Dr. Mathias (  ...  )
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Der Herr Candidat Korb zu Ilow setzte im October 1841, mit Hülfe der Söhne des Herrn von Bülow auf Ilow, die Untersuchungen fort, und die Resultate bestätigten alle Vermuthungen glänzend. Es ward an der innern Seite des Plateau=Randes in allen Weltgegenden in die Tiefe gegraben. In einer Tiefe von 1 1/2 Fuß fand man Massen von großen Kohlen, unter ihnen zerstreut Knochen aller Art, von Menschen, z. B. einen Oberhauptschädel, und von Thieren, namentlich von Hausthieren, z. B. Rindern und Schweinen, Lehmklumpen mit Stroheindrücken, zahlreiche Urnenscherben, mit grob zerstampftem Granit durchknetet und mit Wellenlinien verziert. Alterthümer dieser Art fanden sich bis 5 Fuß Tiefe an allen Stellen, wo nachgegraben ward. Auch fand Herr Korb einen zierlichen Spindelstein aus rothgelbem Thon.

An der entgegengesetzten Seite der jetzigen Feldmark Ilow, auf den Höhen an der Grenze von Madsow, zieht eine andere Localität die ganze Aufmerksamkeit auf sich. Hier erherben sich die mit Buchwaldung bewachsenen Höhenzüge der Gegend zu einer bedeutenden Höhe. Die höchste Erhebung fällt an einer Seite in eine sehr tiefe Schlucht ab, zwei andere Seiten senken sich mehr allmählig, nach Madsow hin ist der Abfall am unbedeutesten. Diese ganze Bergspitze ist im Viereck abgegraben und einmal, ja an leichter zugänglichen Stellen, wie an der Grenze von Madsow, doppelt, jedoch nicht hoch umwallt. Der ganze Wall auf dem bewaldeten Berg=


(  ...  ) Kalina von Jäthenstein, Prag, 1836," zu vergleichen. Die in diesem Werke beschriebenen und abgebildeten Alterthümer stammen ohne Zweifel aus sehr verschiedenen Zeiten. Die auf Tab. III VIII abgebildeten, zu Podmokl (Vgl. S. 40 u. 53 flgd.) gefundenen eisernen Alterthümer und Gefäßscherben aus grobkörniger Urnenmasse gehören ohne Zweifel einer heidnischen Burgstätte aus der letzten Zeit des Heidenthums an und gleichen ganz den auf unsern heidnischen Burgplätzen gefundenen Scherben. Dagegen fallen die auf Tab. XXI - XXVII abgebildeten, zu Zwikowetz gefundenen, schwarzlichen Scherben aus feingeschlemmtem Thon in das christliche Mittelalter, die auf Tab. XXVIII - XXXII abgebildeten, zu Hradisst gefundenen Scherben theils in die letzte heidnische Zeit, theils in das christ!iche Mittelalter, gehören also wohl einer Uebergangsperiode. Alle diese Scherben gleichen den in Meklenburg gefundenen aus verschiedenen Zeiten herstammenden Scherben. - Bei dieser Gelegenheit verdient noch bemerkt zu werden, daß die auf Tab, IX - XX abgebildeten Ofenkacheln ebenfalls den in Meklenburg gefundenen gleichen und dem durch Reliefplastik ausgezeichneten 16. Jahrhundert angehören. Es wäre also durch Vergleichung mit den meklenburgischen Alterthümern eine Chronologie in die böhmischen Alterthümer des oben genannten Werkes gebracht; die auf Tab. III - XXXII abgebildeten Alterthümer gehören nicht dem Todten=Cultus an. - Merkwürdig ist, daß die auf Tab. XXXIII, Fig. 1 - 4 abgebildeten Graburnen den in Meklenburg gefundenen Urnen in jeder Hinsicht so vollkommen gleichen, daß sich aus der Großherzogl. Alterthümersammlung zu Schwerin zu jeder Abbildung ein Original liefern lässt.
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gipfet mit der romantischen Bergschlucht giebt eine Ansicht, welche großartig zu nennen ist und im Lande nicht häufig ihres gleichen findet; eine ähnliche Lage hat der Burgwall von Richenberg bei der Richenberger Mühle.

Am Fuße dieser Berghöhe, nicht weit vor dem Hofe Ilow, im Anfange des Waldes, ungefähr in der Mitte zwischen dem Burgwall in der Wiese und der Bergumwallung, an die Höhe gelehnt, liegt eine andere Umwallung von bedeutendem Umfange, jedoch nicht große Erhebung.

Fragen wir nach der Bedeutung dieser beiden Wälle, so scheint die Bestimmung derselben verschieden zu sein. Die letztgenannte, niedrigere Umwallung am Fuße der Höhe scheint die Reste der wendischen Lagerstätte zu bilden, in welcher öfter die Belagerer der Burg Ilow lagen; hier wird Pribislav mit seinem Heere im J. 1164 nach Helmolds ziemlich genauer Beschreibung gelagert haben (vgl. oben S. 158). Der Bergwall auf der Höhe scheint aber einen ältern und bedeutendern Ursprung zu haben; er scheint eine germanische Wohnstätte oder der wendische Opferplatz für die Burg Ilow gewesen zu sein.


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IV.

Ueber die Burg Neuburg

von

G. C. F. Lisch.


E ine halbe Stunde von Ilow, an der Landstraße von Wismar nach Bukow, erhebt sich unmittelbar über dem Kirchdorfe Neuburg auf festem, sandigem Boden, neben einem Bachthale, eine mächtige isolirte Höhe, welche die Aufmerksamkeit um so mehr in Anspruch nimmt, als mehrere Umwallungen offenbar durch Menschenhände geschaffen sind. Dies ist der Wall der Burg Neuburg.

Die allgemeine Sage ist: der Fürst Johann I. von Meklenburg habe J. 1244 1 ) hier seiner Gemahlin Lutgard von Henneberg zu Liebe eine Burg aus einer Höhe gebauet, weil sie dergleichen in ihrem Vaterlande gewohnt gewesen sei. Allerdings hat die Burg eine Lage, welche den süddeutschen Burgen ähnlich ist. Man genießt von der bedeutenden, freien Höhe eine reizende, weite Aussicht über den wismarschen Meerbusen und die Insel Poel auf das Meer und den Klützer=Ort, so wie auf das Land umher ungefähr bis zu den Kirchdörfern Klütz, Gressow, Meklenburg, Lübow, Goldebee, Mulsow, Alt=Bukow und Dreweskirchen. Die Nachricht von dem Bau der Burg stammt ohne Zweifel von Kirchberg 2 ); damals, im J, 1378,


1) Vgl. Schröder's Wism. Erstl. S. 214.
2) Wy dy Nuwenborg gebuwet wart. Cap. CXL.
Nu merket eyn capitel drad,
daz doch hy had keyne stad.
Als der von Mekilnborg her Johan
von Hynnenberg frow Luthgarde nam
vnd her geteylete dy lant
mit synen brudern alzuhant
nach godes geburt der iarczal kur
vyndet man in diesem buche vur,
da hern Johannis lebin
stet beschrieben ebin:
als balt im da zu wyhe wart
von Hynnenberg frow Luthgart,
da leyde her uf eyn burgwerkg :
eyne burg her buwete uf eynen berg,
(  ...  )
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muß sich die Kunde von der nahen Burg Ilow schon ganz verloren haben, da Kirchberg die Lage von Neuburg nicht mehr nach Ilow, sondern nach dem nahen doberanschen Klosterdorfe Farpen bestimmt. In neuern Zeiten giebt vorzüglich Chemnitz († 1687) in seiner Chronik Nachricht 1 ) der die Angaben Kirchberg's wiederholt, dabei jedoch auch Kunde von allerlei Funden aus der Burgstelle erhalten haben will, jedoch keine Trümmer mehr sah; über den Untergang der Burg hatte Chemnitz auch keine Nachricht erhalten können. In Neuburg herrscht die Sage, daß die Burg schon früh abgebrochen und von den Steinen derselben die Kirche zu Neuburg erbauet worden sei.

Die kirchbergsche Nachricht von dem Bau einer Burg auf dem Burgplateau von Neuburg für die Fürstin Lutgard mag allerdings ihre Richtigkeit haben, jedoch erschöpft sie keinesweges die Geschichte der Burg. Diese ist vielmehr viel älter. Schon im J. 1219 kommt zwei Male im Gefolge des Fürsten Heinrich Borwin I. der Pfarrer Friederich von Neuburg 2 ) vor und darauf als Zeuge der Handlungen des Fürsten Johann I. im J. 1231 3 ) (zu Neuburg) und im J. 1237 4 ) der Pfarrer Arnold von Neuburg. Schon im J. 1229


(  ...  ) by der Verpe waz der gelegin
zu Mekilnborg yn des landes phlegin;
dy borg wart Nuwenborg genant,
Frow Luthgart sich der vndirwant,
daz hy da wonunge haben soulde,
want sy da gerne wonen woulde
hoch nach dem frenkischen sidde.
Ir art ir vulgete midde:
dy fraw waz eldirmuter sich
von Mekilnborg lewen Hinrich.
Kirchberg cap. 138, bei Westph. IV, p. 786.
1) "Anno Christi 1260 hat Sohannes Theologus zu Meckelnburg seiner Gemmahlinnen zu gefallen etwa ein Viertelwegs von Ilow, da itzo die von der Luhe wohnen, und nicht weit von Verpen das schon vnd große Haus oder Burgck die Neuenburg gebawet, wlche mit dreyen tieffen Graben vmbgeben und sind zween Zugkbrugken darauff gewesen, wie noch der augenschein zeiget, auch kan man noch sehen, wo die Keller vnd der waßerbrun oder Soet gewesen, vnd ist das Dorff von diesem Schloße Newburg auch gleich so genennet worden. Wie lang aber dieß Schloß gcstanden, kan man nicht erfahren, daß es abcr hefftig bekriegt, ist daraus abzunehmen, daß mannischmahl menschengebein vnd pantzer alda gefunden werden, vnd dahero vermuetlich, das es mit gewald zerstoeret worden"
Chemnitz Chronik im Leben des Fürsten Johann.
2) Vgl. Lisch Meckl. Urk. II, S. 3, wo bei der Stiftung des Klosters Sonnenkamp außer mehrern Prälaten und Edlen die Priester von Bukow, Rostock, Lübow und Neuburg genannt werden: "Walterus de Buchue, Stephanus de Rodestoc, Ovo de Lubowe, Fridericus de Nienburg, sacerdotes". Die Reihenfolge der Pfarrer richtet sich nach dem Alter der Kirchen. - Das zweite Mal erscheint er in einer andern Urk. in Lisch Meckl. Urk. III, S. 64.
3) Vgl. Rudloff Urk. Lief. P. 25: "Arnoldus plebanus de Novo Castro. - - Datum - - in Novo Castro".
4) Nach einer ungedruckten Urkunde.
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ward im Kirchspiel Neuenkirchen die Filiakirche zu Gardeskendorf oder Oedeskirchen, später Dreweskirchen genannt, gebauet 1 ) und schon der Fürst Heinrich Borwin II. hatte, nach der Confirmation vom 5 März 1270, der Pfarre 2 Hufen in Eichholz (also vor 1226) geschenkt 2 ).

Die Burg Neuburg ist daher weit älter, als von Kirchberg angegeben ist. Und hiemit stimmen denn auch die Alterthümer überein, welche, auf der Burgstelle zerstreut liegen. Am 26. Julii 1841 besuchte ich die Burgstelle 3 ). Ich fand die natürliche, sandige Berghöhe zu einem Viereck gestaltet und umher die Spuren von mehrern, jedoch nicht bedeutenden Umwallungen; von Wassergräben kann bei der bedeutenden Höhe nicht die Rede sein. Die Oberfläche der Burgstelle ist gegenwärtig Ackerland. An einigen Stellen ist der Boden leichte, schwarze Wiesenerde, welche wahrscheinlich von unten aufgebracht ist. Ueberall, namentlich aber in der Mitte, fanden sich Gefäßscherben aus der heidnischen Zeit von Urnenmasse, leicht gebrannt, mit zerstampftem Granit durchknetet, mit den antiken Verzierungen; die Scherben sind denen von den Burgwällen von Meklenburg, Ilow, Dobin, Werle und der Ravensburg völlig gleich. Außerdem fanden sich Bruchstücke von Lehm mit Stroheindrücken, Reste der Klemwände. Die genauern Nachforschungen, welche der Herr Pastor Stichert d. J. im Oct. 1841 und später wiederholt anstellte, gaben dasselbe Resultat. Er ließ an mehrern Stellen auf dem Plateau tief eingraben und fand hier, besonders auf der Seite nach dem Dorfe hin, und zwar dort, wo die Erde eine schwarze Farbe hatte, mehrere Fuß tief große Massen von Scherben, Lehmstücken, Steinen und Knochen . Es sind hier offenbar zwei Perioden gemengt, Die eine Hälfte der Scherben besteht aus grobkörniger, leicht gebrannter, hellfarbiger Urnenmasse des Heidenthums mit den linien= und wellenförmigen Verzierungen, ähnlich denen von Ilow, einige Stücke geschmackvoll gezeichnet; der Boden eines solchen zertrümmerten Gefäßes hat auf der äußern Seite ein kleines gleicharmiges Kreuz in Relief, von fast 1" hoch. Daneben finden sich leichte, leicht gebrannte Lehmstücke mit


1) Vgl. Lisch Meckl. Urk. III, S. 77 u. 78. - Das Filial Oedeskirchen ward im J. 1318 zur Mutterkirche erhoben; vgl, v. Westphalen Mon. ined, III, p. 1603.
2) Vgl. Urk. Stamml. in Vermischten Urkunden, nach gütiger Mittheilung des Herrn Pastors Stichert zu Neuburg.
3) Ich muß hier dankbar der freundlichen Unterstützung des Herrn Hülfspredigers Stichert bei der Untersuchung und späteren Nachforschung erwähnen.
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zahlreichen Stroheindrücken, von den "geklemten" Wohnungen, und Thierknochen aller Art. Auch wurden hier 4 Spindelsteine, dem von Ilow gleich, gefunden. - Zwischen diesen Resten heidnischen Alterthums lagen denn auch Scherben von den festgebrannten, feinkörnigen, schwarzen Töpfen des 13. Jahrhunderts, Reste von Mauersteinen von großem Format und granitne Fundamentsteine mit daran hängendem Kalk. Jedoch zeigen mehrere der jüngern Scherben durch ein feines Gemenge mit Kiessand sichtbar den Uebergang vom Heidenthume zur christlichen Zeit.

Von Trümmern mittelalterlicher Bauten war keine Spur; am Fuße der Berghöhe lagen einige mittelalterliche Mauersteine von großem Format, welche wohl von Lutgards Schloß herstammen mögen.

Aus diesen urkundlichen und antiquarischen Forschungen ergiebt sich nun ohne Zweifel, daß die Burg Neuburg wenigstens schon unter dem Fürsten Heinrich Borwin I. gegründet sein muß, und zwar wahrscheinlich bald nach dem J. 1171, als Ilow dem Bisthum Schwerin überwiesen ward. Im Gegensatze von Alt=Ilow wird Neuburg: Neu=Ilow sein.

Aus diesem historischen Resultate ergiebt sich denn wieder, daß in den ersten Zeiten des Christenthums selbst in den fürstlichen Burgen die Gefäße aus körniger Urnenmasse noch in der Regel und gebrannte Ziegel noch selten waren. Daher wird es denn auch begreiflich, daß die Besitzer (die Preen) des mit Ilow und Neuburg grenzenden Gutes Steinhausen seit uralter Zeit: von Stênhûs ("de domo lapidea") genannt werden, weil hier, gewiß eine Seltenheit, in der Nähe der fürstlichen Burgen, zuerst eine Ritterburg von gebrannten Ziegeln gebaut ward.

Nach Kirchbergs Nachricht leidet ferner wohl keinen Zweifel, daß der Fürst Johann I. seiner Gemahlin Lutgard im J. 1244 hier nach süddeutscher Weise einen neuen Wohnsitz erbaute, auf welchem sie († 1268) auch ihren Wittwensitz behielt 1 ). Und immerhin mag die Sage wahr sein, daß demnächst, da nach Erbauung der Fürstenburg Wismar der steile, wenig fruchtbare Burgwall von Neuburg geringen Reiz für meklenburgische Fürsten haben mochte, die neue Burg abgebrochen und aus den Steinen derselben die jetzige Kirche zu Neuburg erbauet worden sei, da dieselbe in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhundert vollendet zu sein scheint 2 ).


1) Vgl. Rudloff II, S. 47.
2) Vgl. unten Jahresbericht.
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Lange nach Lutgards Tode 1 ) wird die Neu=Burg nicht gestanden haben, da nicht lange darauf der Burgwall als Ackerland benutzt ward; dies redet noch mehr für einen Abbruch der Gebäude, da sonst die Trümmer die Beackerung verhindert haben würden, und die Fürsten Lutgard wahrscheinlich doch schon ein steinernes Schloß gehabt hat. Im J. 1331 nämlich verfügte die Vormundschaft des Fürsten Albrecht über mehrere Hofstellen und Hufen im Dorfe Neuburg, und unter diesen auch über den Burgwall 2 ) welcher damals 8 lüb. Schill. Pacht, und über den daran liegenden Kathen, welcher 16 Rauchhühner gab. Im J. 1331 bauete den Burgwall ein Bauer Namens Schneider; dieser muß aber nicht mehr der erste Bauer des Burgwalls gewesen sein, da es im Dorfe schon eine Bauernfamilie Borchwal 3 ) gab, welche den Namen gewiß von der Bebauung des Burgwalls herleitete, damals aber im Besitze einer andern Hufe war.



1) Jedoch soll auch die Fürstin Anastasia, Heinrichs des Pilgers Gemahlin, hier noch im J. 1275 gewohnt haben; vgl. Schröder's Wism. Erstl. S. 214.
2) "Locum vulgariter dictum Borchwal adiacentem dicte ville Nienborch, de quo dabuntur annuatim octo solidi denariorum Lub., et casam sub predicto Borchwal iacentem, quam nune tenet Sartor, de qua dabuntur singulis annis sedecim pulli." Nach einer Original=Urkunde d. d. Wismar anno dni, M°CCC° tricentesimo primo, dominica Oculi.
3) In derselben Urkunde heißt es: "Marquardus Borchwal colit vnum ".Auf ähnliche Weise hatte eine Bauernfamilie den Namen Kirchhof erhalten, weil der Bauer am Kirchhofe wohnte: "Andreas apud Cimiterium colit vnum mansum".
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V.

Ueber die Burg Dobin,

von

G. C. F. Lisch.


Fortsetzung.

I n Jahrb. V, S. 123 - 134 (vgl. VI, S. 192) ist es durch urkundliche Forschungen ermittelt, daß Niklots Burg Dobin auf den Wallbergen an der Döwe oder Döpe, bei Hohen=Vicheln gelegen habe.

Durch eine Untersuchung des Wallberges am 25. Julii 1841 wird diese Forschung zur unabweislichen Gewißheit erhoben. Der Wall erhebt sich auf der schmalen Landenge zwischen dem Nordende des großen schweriner Sees und dem geschlossenen kleinen Seebecken der Döwe und füllt diese niedrige Landenge, welche zum größern Theile aus einem angeschwemmten Sandriffe zu bestehen scheint, fast ganz, so daß nur an der, Seite des schweriner Sees nicht viel mehr als ein Fahrweg neben dem Walle übrig bleibt; die Seite an der Döwe hat auch nicht viel Vorland. Die nördliche und südliche Seite, nach den Enden der Landzunge hin, scheinen in alten Zeiten durch Gräben begrenzt gewesen zu sein.

Der Burgwall von Dobin an der Döwe ist der größte aller bisher bekannten Burgwälle in Meklenburg. Er bildet ein Oblongum und ist 350 Schritte lang und 200 Schritte breit. In seiner Bildung hat er am meisten Aehnlichkeit mit dem Burgwalle von Meklenburg. Die Länge geht voh N. nach S. Im N. erhebt sich der Wall am höchsten und hat hier am Rande eine Ansteigung von 45 Fuß. In der Mitte, welche vielleicht die Auffahrt hergab, hat er ebenfalls eine geringe Senkung. Die Oberfläche hat alle Kennzeichen eines aufgetragenen Walles: der Boden ist durchaus gemischt; häufig finden sich Stellen von leichter, schwarzer Wiesenerde und dazwischen Stellen von Sand und überall Klumpen von gelbbraunem Lehm, den Ueberresten der aufgeweichten Trümmer der geklemten Gebäude. Ueberall liegen Stücke von Lehm mit Stroheindrücken, gleiche Ueberreste, welche der Pflug

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nach und nach aus der Tiefe hervorwühlt. Groß aber ist die Masse von Gefäßscherben, welche sich über das ganze Plateau zerstreut finden, ganz von der Beschaffenheit der Scherben aus Urnenmasse, wie sie sich auf den übrigen Burgwällen aus der heidnischen Zeit finden. Die meisten dieser Scherben sind mit horizontalen, parallelen Reifen verziert; die Verzierung mit Wellenlinien ist seltener.

Am Rande des Wallberges findet sich noch Gestrüpp von verwilderten Obstbäumen, z. B. Pflaumenbäumen.

Die Ausssicht über das Nordbecken des schweriner Sees, aus das hoch gelegene Vicheln, das im Mittelelalter einen ziemlichen Grad von Bedeutung erlangte, aus die Ufer von Gallentin, die Lieps und die Zickhuser Forst ist sehr erquicklich.


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VI.

Ueber

die Hohe Burg bei Schlemmin

von

G. C. F. Lisch.


Z u den am meisten besprochenen Localitäten im Lande gehört die sogenannte "Hohe Burg" bei Schlemmin, in der Nähe von Bützow und Warin, zwischen den Kirchdörfern Moisall und Qualitz, fast in der Mitte des Landes. Weit und breit ist die bedeutende Waldhöhe, deren höchster Gipfel durch mehrere frei stehende Buchen bezeichnet wird, sichtbar. Nach der zuverlässigen Mittheilung preußischer Ingenieure, welche im J. 1840 die Ostseeküste aufnahmen, ist die Hohe Burg fast an der ganzen meklenburgischen Küste von Ribnitz bis gegen Dassow, ja noch über Ribnitz hinaus in Vorpommern sichtbar, und bildet für Triangulirungen den wichtigsten Punct im Lande 1 ). Nach den Höhenmessungen des Hauptmanns von Seydewitz (1816) liegt die Hohe Burg 513' über dem Meere und ist also die bedeutendste Höhe innerhalb des Landes, da nur der Ruhnenberg bei Marnitz an der märkischen Grenze höher ist: 598' hoch.

Die Hohe Burg liegt auf der Spitze einer Landhöhe oder eines Bergrückens, der sich von Moisall gegen Jabelitz, von N. gegen S. allmählig erhebt und in der Nähe von Jabelitz abfällt; die Hohe Burg liegt Jabelitz am nächsten, zwischen Jabelitz und Schlemmin. Von Moisall gelangt man bald in die Schlemminer Forst; hier steigt man gleich allmählig immer auswärts, die Höhen mehren sich immer mehr und mehr, bis man ungefähr nach einer Stunde auf die Spitze eines schmalen Bergrückens gelangt, welche durch eine Umwallung bezeichnet ist: dies ist die sogenannte Hohe Burg.


1) Für künftige trigonometrische Landesvermessungen ist die Erhaltung der einzeln stehenden Buchen auf der höchsten Spitze von der größten Wichtigkeit, da durch diese die Spitze der höchsten Erhebung bezeichnet wird.
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Die Hohe Burg bildet ein Oblongum von 200 Schritten Länge; es ist von einem ziemlich hohen Wall umgeben, um den ein Graben läuft: der Wallgraben hat einen Umfang von 725 Schritten (zu 2 Fuß). Gegen N. und S. hin bilden Durchschnitte durch den Wall zwei Einfahrten, welche auf den Landrücken weiter führen; an den übrigen Stellen geht der Burgwall in eine bedeutende Tiefe hinab. Nach Jabelitz hin, gegen S., liegt in einiger Entfernung eine zweite niedrigere, noch weiter hinaus eine dritte Umwallung vor der Burg. Auf der nächsten Terrasse unterhalb der Burg, östlich gegen Schlemmin hin liegt ein kleiner See, der "Schwarze See" wahrscheinlich das höchste Wasserbecken im Lande.

Die Aussicht von der Hohen Burg ist, so viel davon der Wald an einigen lichten Stellen von dem Walle aus gewährt, wahrhaft entzückend; man überschaut ohne Zweifel den größern Theil von ganz Meklenburg und die bedeutende Höhe giebt der Landschaft durch die von Höhen eigenthümliche Beleuchtung einen eigenen Reiz: es dürfte die Schlemminer Waldhöhe die einzige Stelle im Lande sein, welche ganz den Gebirgscharakter hat.

Ueber die Schicksale der Hohen Burg schweigen die Urkunden und Chroniken fast ganz. Nur eine Urkunde vom J. 1264 (in Westph. Mon. IV, p. 937) erwähnt ihrer mit denWorten:

"Fluvius veniens de monte Slemmyner Borch, dividens agros villanorum de Slemmyn et Moysalle". Also schon im J. 1264 war die Burg nichts weiter als ein Berg, auf welchem keine Burg mehr stand. Außer der Umwallung giebt es keine Spur von Trümmern auf dem Burgwalle; denn einige Feldsteine, welche an der nördlichen Einfahrt liegen, sind nicht für Trümmer zu rechnen; es kann daher weder von einem "verfallenen Bergschlosse", wie der Staatskalender die Waldhöhe nennt, noch von Trümmern die Rede sein. Die mächtige, zähe, sechshundertjährige Decke der vermoderten und mit Wurzeln durchzogenen Waldvegetation vereitelte jedes tiefere Eindringen in den Boden, als ich am 4. Aug. 1841 den Burgwall besuchte, und der Wallgraben war so sehr mit dichtem jungen Baumwuchs bestanden, daß sich nur mit der größten Anstrengung eine Messung vornehmen ließ.

Im Herbste d. J. hat der Herr Förster Krüger zu Schlemmin im Auftrage des Vereins acht Tage hindurch unter seiner Leitung an vielen Stellen des innern Burgplatzes und der innern Seite des Burgwalles umfangreiche und tiefe Nach=

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grabungen anstellen lasssen, jedoch gar nichts gefunden, was auf eine frühere Bewohnung des Platzes hindeuten könnte. Es läßt sich daher annehmen, daß die Umwallung nicht aus der wendischen, sondern aus einer viel frühern Zeit stammt, wo Geräthe noch seltener waren, und vielleicht eine religiöse Bestimmung hatte; auf eine wendische Burgstätte deutet nichts.


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VII.

Ueber

das mittelalterliche Vogelschießen

namentlich in Wismar,

vom

Professor Dr. Crain zu Wismar.


W ie überhaupt Volksfeste, und zwar je älter sie sind, um so mehr im religiösen Leben der Völker wurzeln, so entsprang wahrscheinlich auch das Vogelschießen aus einem religiösen Gebrauche. In Vebindung ist es von den Geschichtsforschern bereits mit dem Pfingstfeste gesetzt worden, so wie der Vogel mit der Pfingsttaube (vgl, Augusti Denkwürdigkeiten d. christl. Archäologie Bd. 12, S. 351); auch ist dabei von ihnen der Pfingstmaien und Pfingsttänze gedacht, womit das Vogelschießen gleichfalls im Zusammenhange gestanden. Zu wenig ist jedoch gerade der letzte Umstand beachtet worden, weil man sonst leicht würde gefunden haben, daß das Vogelschießen nicht aus einem christlichen, sondern wie die Pfingstmaien und Pfingsttänze selbst aus einem altgermanischen religiösen Brauch hervorgegangen ist, oder vielleicht selbst schon vor der christlichen Zeit existirt hat, so viel es sich auch im Verlaufe der Jahrhunderte abänderte und den Ideen anbequemte, die der Fortschritt des Lebens überhaupt, und so auch die Einführung des Christenthums endlich mit sich brachte, denn wie früher Juden, Römer und Griechen bei ihrer Bekehrung manches Aeltere beizubehalten, mit Christlichem zu vereinen, oder in Christliches umzudeuten suchten, so auch die altgermanischen und slavischen Völker.

Um nun unsere Behauptung vom Ursprunge unsers Vogelschießens zu begründen und seinen Zusammenhang mit einem religiösen Feste der vorchristlichen Zeit Deutschlands, dem Frühlingsfeste, darzuthun, dürfen wir nur zunächst hören, was uns von dem Verlaufe der Feier desselben, wie diese noch im 14. Jahrhundert in Wismar bestand, erzahlt wird. "Es haben dermalen," heißt es in Schröders Kurtzer Beschreibung

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der Stadt und Herrschaft Wismar S. 134 flgd. "und zwar in der Pfingstwoche gemeiniglich alle Jahr die von der Papageien=Gesellschaft vor dem lübschen Thore dahin die Träger allemal die Vogelstange führen müssen, den Vogel abgeschossen. Wenn dieses geschehen sollen, haben die Gesellschaftere, neben dem ganzen Rath im Compagnie=Hause sich eingestellet und sich in folgender Ordnung nach dem Schießort begeben: 1) haben 2 Bürgermeister=Diener einen aufs beste geschmückten Knaben auf einem Pferde geführet; 2) haben die Herren Bürgermeister den König begleitet, hierauf ist 3) der ganze Rath gegangen, nach diesem zwene Schaffere, die den also genannten Maygraffen mitten inne gehabt, und hierauf haben 4) die gesamten Glieder der Gesellschaft den Schluß gemacht." - Ferner: "wenn man mit dem Schießen fertig gewesen, hat sich die ganze Gesellschaft nebst ihren Frauen in dem Compagnie Hause wieder eingefunden, und sind von dannen, erstlich die Männer (da die Bürgermeister abermahlen den neuen König geführet), hernach die Frauen, je einige Gesellen und Jungfern, nach dem Thiergarten vor dem Altwismarschen Thore gegangen. Alda haben zwei Jungfern dem neuen König den silbernen Becher präsentiret. Hierauf hat einer getanzet, da denn der neue König, nebst dem alten, samt 3 Bürgern und 4 Gesellen, nebst so vielen Frauen und Jungfrauen, den ersten Tanz gethan. Den andern Tanz hat der May=Graf mit seinen Zugeordenten gehalten". - Weiter: "des Tages nach dem Schießen hat der neue König seine Krde (oder Gasterei) geben müssen, welches 1379 nichts mehr gewesen, als eine Tonne Bier oder Mumme, und Kuchen mit Engefer" (Ingwer oder überhaupt Gewürz), - Endlich: "An dem Tage, wann der neue König tractiret, hat man einen neuen May=Grafen (wer der eigentlich gewesen, oder was er gethan, ist jetzund unbekannt) aufs folgende Jahr solenniter erwählet, der nach dem König allenthalben der vornehmste im Spiel gewesen.

So weit Schröder, welcher, wie wir sehen, über die Bedeutung des mehrerwähnten "May=Grafen" im Dunkeln ist. Nun wissen wir aber jetzt, besonders durch J. Grimms Forschungen belehrt (vgl, Deutsche Mythol. Göttingcn, 1835, S. 435 ff.), daß die altgermanischen Völker die Jahreszeiten nicht nur personifizirten, sondern die Erscheinung derselben, namentlich des Frühlings oder Sommers, überaus festlich begingen. Die ersten Blumen des Frühlings, die zurückkehrenden Zugvögel, der Storch, die Schwalbe, der Kukuk wurden als Herolde der schönen Jahreszeit feierlich begrüßt, und ihnen mit Gesang und Tanz gehuldiget. Festaufzüge wurden gehalten; Winter und Sommer traten

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dabei vermummt auf und kämpften so lange gegeneinander, bis der Sommer siegte. Strohpuppen, welche unter dem Namen des Todes symbolisch den Winter vorstellen sollten, wurden aus Städten und Dörfern hinausgetragen und hier verbrannt, dort ins Wasser geworfen und dergl. mehr. Dieses Fest des über den Winter siegenden Sommers ward bei den alten Deutschen am Rhein und in den südlicheren Gegenden insgemein im März, in der christlichen Zeit am Sonntag Lätare gefeiert. Auch die slavischen Völker trieben um dieselbe Zeit den Tod aus, wenn auch die Bedeutung, wie Grimm nachweist, eine verschiedene war; ein Zeitwechsel war aber jedensalls auch bei ihnen die Idee des Festes, da sie in dem genannten Monat ihr neues Jahr begannen, wenn vielleicht auch nicht eben von einer eigentlichen Frühlingsfeier die Rede sein kann, da in den meisten von ihnen bewohnten Ländern im März die Jahreszeit noch nicht so weit vorgerückt war, wie am Rhein und sonst im südlichen Deutschland. Mehr Uebereinkunft slavischer und deutscher Sitte aber findet Grimm in dem, in England, Scandinavien und Norddeutschland vorkommenden sogenannten Mairitt. Dieses Fest hatte mit der im südlichen Deutschland üblichen Feier des Kampfes zwischen Sommer und Winter die größte Aehnlichkeit, und bestand nach der, in dem genannten Grimmschen Werke (S. 448) aus Olaus Magnus (Hist. Gent. Septtr. 15, 4) angeführten Nachricht bei den Schweden und Gothen darin, "daß in den stätten die oberkeit den ersten tag meiens zwei geschwader reuter von starken jungen gesellen und männern versammeln läßt, nicht anders als wolt man zu einer gewaltigen Schlacht ziehen. Das ein geschwader hat einen rittmeister welcher unter dem namen des Winters mit viel pelzen und gefütterten kleidern angethan und mit einem winterspieß bewapnet ist: der reitet hoffertig hin und wieder, wirft schneeballen und eisschemeI von sich, als wolte er die kelte erlängern, macht sich ganz unnütz. Hergegen hat das ander geschwader auch einen rittmeister, den heißt man den Blumengrafen, der ist von grünem gezweig, laub und blumen bekleidet, auch mit andern sommerkleidern angethan und nicht fast werhaft, reitet mit sampt dem winterhauptmann in die stadt ein, doch ein jeder an seinem besondern ort und ordnung, halten alsdann ein offentlich stechen und turnier, in dem der Sommer den Winter überwindt und zu boden rennt. Der Winter und sein gefolge werfen um sich mit asche und funken, das sommerliche gesinde wehrt sich mit birkenmeien und ausgeschlagenen lindenruten; endlich wird dem Sommer von dem umstehenden volk der sieg zugesprochen". "Dieses Maireiten", fährt Grimm weiterhin

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fort, "war nun auch in Niedersachsen althergebracht, und Nachrichten über das Stattfinden der Maifeier finden sich unter andern Orten, z. B. von Cöln, von Greifswald, von Stralsund, von Hildesheim; sichere Spuren einer Frühlingsfeier, um der fabelhaften Walburgisnacht nicht zu gedenken, zeigen sich auch noch heut zu Tage außer an vielen Orten Deutschlands 1 ) in Polen, Rußland, England und Scandinavien. In Schweden ist namentlich der erste Mai ein allgemeines großes Volksfest." Solcher Spuren finden wir denn auch in Wismar. Noch heut zu Tage wird zu Rogate, an welchem Sonntage die sogenannte große Rathspredigt gehalten wird, und mit welcher Zeit oder zu Himmelfahrt früher auch ein eigentlicher Rathswechsel stattfand, und somit gleichsam ein neues Jahr städtischer Verwaltung begann, indem eine Anzahl Mitglieder aus, und eine andere wieder in den Rath trat, die Marienkirche mit frischgemähetem Gras und Blumen bestreut; früher wurden zum Pfingstfeste laut alter Rechnungen auf Kosten des kirchlichen Fonds ganze Wagen voll Maienzweige angefahren und Kirchen und Thüren damit geschmückt; in gleichem Schmucke prangte das Rathhaus, jeder Einwohner zierte Thür und Hausflur damit aus; die Schulknaben mußten gesetzlich den Lehrern einen Maistrauß bringen, der sich vielleicht nachher in die für sie empfindliche Birkenrute verwandelte, so wie die Lehrer auch aus den Kirchen, denen sie als Vorsteher des Chors zugewiesen waren, eine kleine Gratisfication unter der unter der Benennung Maigeld erhielten,

Nachzuweisen, wie der Brauch früherer Volkssitte kirchlich geworden, würde hier zu weit führen; wir erinnern nur an die allgemein erweisliche Thatsache, daß im Mittelalter das kirchliche Leben überhaupt im Volksleben sich abspiegelte, so wie dieses


1) In dem pommerschen Visitations=Receß, d. d. Wolgast 15. Febr. 1563 heißt es:

"Die Maigräfenfahrt in der Schole soll hinfort dergestalt gehalten werden. Der Schulmeister und seine Kollegen sollen im Maimonat auf einen gelegenen tag ferlich die Knaben,hinausfuren, nach alter gewonheit, ünd lassen einen idern neben,seinem essen ein flesschlein Bier mitnemen. Wollen die Schulgesellen, prediger oder andern, so inen durchs Jhar in Kirchen singen, helffen, mit hinaus bitten, das sol inen frei sein. Den mugen sie iegen abent einen Knaben zum Maigrafen erwelen, mit krenzen zciren, vnd mit erligen gesangen in die Stadt vmb den Markt vnd zu haus furen; den mugen die Eltern des Maigrafen dem Scholemeister, seinen gesellen vnd, wo sie wollten, den prediger vnd andere, so in den kirchen singen vnd figuriren helffen, ein Malzeit geben, oder folgenden tags laden, idoch daß nicht mehr als auf einen tisch angerichtet; Wo aber hirvber mißbrauch oder Steigerung wieder einreißen wollte, so soll die Maigrafschaft hirmit ganz abgeschaffet sein.

Vgl. (v. Medem) Geschichte der Einführung der evangel. Lehre im Herzogthum Pommern. Greifswald, 1837, S. 274.
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wiederum in jenem, und gehen nun dazu über darzuthun, daß unser Vogelschießen und das altgermanische Maifest und Frühlingsfeier mit einander verwandt waren.

Zuerst wird in den angeführten Nachrichten vom hiesigen Vogelschießen ein Maigraf ausdrücklich erwähnt, und erscheint "nach dem König allenthalben als die vornehmste Person im Spiel". Im Thiergarten, der wahrscheinlich mit dem sonst auch vorkommenden Rosengarten eins ist, also an einem vom jungen Frühling begrünten, mithin nicht ohne Sinn und Bedeutung gewählten Platze, führte er die eine Parthei der Tänzer an, so wie er auch beim Auszuge nach dem Schießplatz im Gegensatze zu dem den Vorderzug anführenden Knaben zu Pferde zu stehen scheint. Dieser Knabe war sicherlich auch symbolisch, und wäre nur zu wünschen, daß sein Kostüm, sein Amt oder Verrichtung beim Feste und dergl. näher angegeben wären, um mit größerer Sicherheit aus seine Bedeutung schließen zu können. Vermuthen dürfen wir nach dem oben angeführten wohl, daß er den fliehenden oder seine letzte Kraft gegen den siegreichen Frühling aufbietenden Winter repräsentirte.

Das Schießen selbst möchte wohl für mehr als bloße Waffenübung anzusehen sein, wenn auch dieser Zweck sich leicht damit verbinden ließ und später der alleinige blieb, als bei der Entwickelung des Städtelebens Vertheidigung gegen äußere Anfälle ein Hauptaugenmerk bürgerlicher Erziehung werden mußte. Früher war vielmehr der aufgestellte Vogel das feindliche Princip, das Symbol der abscheidenden Winterzeit, welches von dem freundlichern Princip, dem neu anbrechendem Sommer, verfolgt und besiegt wurde. Es war in der Bedeutung eins, die Winterpuppe zu verbrennen oder ins Wasser zu werfen, oder den als Winter vermummten von dem Sommer niederrennen zu lassen, oder aus ein Jagdsymbol, einen Vogel alle Pfeile der Vernichtung zu richten. Kurz, der unter einem, gleichviel welchem Symbol dargestellte Winter ward besiegt, der Sommer erhielt den Preis. Warum aber gerade ein Papagei zum Symbol ausersehen war, möchte Schwerer zu ermitteln sein. Der Umstand der Zusammensetzung des Wortes mit dem Worte Pape, Pfaffe (vgl. Bremisch=niedersächsisch Wörterbuch) scheint aus nichts zu leiten.

Wenn aber mit dem Namen Papegoi wrklich derjenige Vogel bezeichnet wurde, den die Naturgeschichte noch heut zu Tage so nennt, so dürfte man wohl fragen, ob vielleicht der aus nichts christlichen Ländern kommende Vogel an das besiegte Heidenthum erinnern sollte, dem die christliche Pfingsttaube symbolisch gegenüber stand, so wie man statt seiner späterhin den Adler, gleichfalls einen

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Feind der Taube, wählte, um das böse Princip zu bezeichnen. Wenn daß man heut zu Tage gar einen Adler mit Reichsapfel, Scepter und Krone aufstellt, darf nicht eingewandt und in Beziehung gebracht werden. Sobald die ursprüngliche Bedeutung des Vogels in Vergessenheit gerathen, erlaubte man sich auch Abänderungen, wie sie den Zwecken der Schießübungen entsprachen, da denn leicht einzusehen ist, daß die genannten Attribute des Reichsadlers für die Abstufungen der später beliebten vermehrten Preie bequem waren; in ältren Zeiten ist, wie wir gesehen haben, nur von einem Preise, dem silbernen Becher die Rede, der übrigens ohne Zweifel auch nicht zufälltg, sondern gleichfalls symbolisch sein mag. In Thüringen, irren wir nicht ganz, in Naumburg a. d. Saale, wurde vor 30 - 40 Jahren, wir können nicht sagen ob noch jetzt, nach dem Bilde eines Mannes, dem Vorgeben nach des Husittengenerals Prokopius, also auch nach dem Bilde eines diesen Gegenden empfindlich gewordenen Feindes, geschossen; der Schuß ins Herz brachte den Hauptgewinn. In andern Gegenden schoß man nach dem Bilde eines Hirsches, des Verwüsters der Saaten; kurz, überall war das Ziel ein Symbol feindlicher Gewalt, und so wird wahrscheinlich, daß auch der aus der Fremde stammende, unheimliche Papegoi nichts anderes gewesen.

Dem sei indeß wie ihm wolle, die oben geschilderte ältere Einrichtung des Vogelschießens, die Zeit, der Ort, die Personen des Festes, alles spricht deutlich für die Annahme, daß es ursprünglich ein Frühlingsfest gewesen und erst nach und nach zu einem mit dem ernsteren Zwecke kriegerischer Uebung verbundenen Spiel, und als auch dieser mit den veränderten Zeitumständen wieder in den Hintergrund trat, zu einem bloß allgemeiner Belustigung gewidmeten Volksfeste geworden, das daher auch nicht mehr an die Frühlingszeit gebunden, sondern meistens in den späteren Sommer verlegt ist. Die Beschreibung der in Zeit, Ort und andern Umständen veränderten Einrichtungen dieses Festes möge übrigens erlaubt sein zu übergehen; hier soll nur noch der, nach dem mehrgedachten Vogel genannten Gesellschaft, welche das Fest ursprünglich feierte, nämlich der Papegoiengesellschaft gedacht und näher angedeutet werden, aus welchen Mitgliedern dieselbe in den älteren Zeiten bestand.

Zwar wird bisweilen noch heut zu Tage die hier bestehende Verbindung der Kaufleute und Brauer die Papageien=Compagnie genannt, und in dem älteren Stadtsiegel führte Wismar außer mehreren Emblemen des kaufmännischen Gewerbes, dem Schiff, den Hopfenranken, den drei Fischen, auch den Papagei, auf dem Bogspreet des ersteren sitzend. Man würde jedoch

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sehr irren, wenn zu glauben wollte, daß die ältere Papegoiengesellschaft, als Schützengilde nur aus Kaufleuten und Brauern bestanden hätte. Es werden vielmehr als Mitglieder derselben in alten Nachrichten auch "Doctores, Syndici, Rathsverwandte, Bürgermeistere, Priester und Edelleute" aufgeführt, woraus abzunehmen, daß die Gesellschaft keine ausschließliche Kaufmanns=Compagnie, sondern eine, allen angesehenen Bewohnern der Stadt zugängliche Verbindung war, wenn gleich allerdings wahrscheinlich bleibt, daß bei dem bedeutenden Handel, den die Stadt in jener Zeit trieb, die meisten Mitglieder dem Kaufmannsstande angehörten, woraus denn freilich auch erklärlich wird, wie später der Name der Papageiengesellschaft auf die hiesigen Brauer und Kaufleute ausschließlich überging. Eine ähnliche allgemeine Ausdehnung fand übrigens auch in den in den Städten der Schweiz, am Rhein und sonst in Deutschland vorkommenden Papegoiengesellschaften statt.


Anhang.

Aus einer Handschrift des M. Dietr. Schröder: "Ausführliche Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar".

"Was Ao. 1379 die Papagojengesellschaft vor Leges gehabt, erhellet aus folgendem, welches aus einem gar alten Mscto. genommen ist":

Disse beddern lüde (i. e. die so zu der papagojengesellschaft gehoret) synt to rade worden, dat ine alle disse naschreven stücke eyn jewelyck by sick holden willen, ock scholen id holden alle dejennen, de in disser sellschop to kommen syn.

Vortmer so synt se des mit eendrecht tho rade worden, vnde hebben lovet, een den andern, welcker dode stervet, dat de andere, de mede in der sellschop is, eme schal nalesen laten dre seelmessen.

Vortmer schalen alle jar des neghesten vrydaghes na pynxten, des abendes vylie lesen, unde des sonnavends morghens seelmessen singhen, un dar scholen to wesen sös prestere un twe schölere, dat ghelt scholen utgeven von der einen selschop wegen. (ja alle dejenne de in disse selschop vor bröder angenahmen schol des andern jares also fort den schafferen gheven 2  un 4 ß . to wahsses.)

Vortmer, so enschal men nemende entfaen in dese vorschreven selschop ydt enzy mit endracht und willen

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der ganzen selschop, un den me derm entfenckt, de schal gheven den schafferen des vrydages to pynxten, als de konyngk syn krude gheven hefft, 3 mark lübsch, unde twe pundt wasses, und dem toseggere enen wytten, dat scholen de schaffere mcht langke stan laten.

Vortmer, welcke tydt dysse selschop thosamende synt, so schall nement den andern voreren (verunehren ?) mit worden edder mit daden by 6 pundt wasses.

Vortmer, wer et dat jement den andern slöge an unser selschop, dat Gott vorbede, de sall der selschop tovor entberen unde dar nicht mehr wedder inkomen.

Item, we den Papegojen affschüt de schal gheven der selschop des vriegdages to pinxten, wan de vylye ut ys, ene tunnen beers unde twyerlye krude, (alse backen krude unde enghweer) unde handelen se woll unde shal gheven den pipern 4 ß, unde dem thoseggere 3 schillinge to enem par scho; ock scholen de schaffere dem thoseggeren gheven to dersülven tydt - - penninge, vor synen denst overt jar.

Vortmer so scholen de schaffere recken des vrydages to pinxten, wenn de vylye ut is, unde so schal en jewelyck syn ghelt ut leggen, dat em bört, de in de selschop is, he kam dar edder nycht., yd enwere dat he utheymisch were, offte krankheyt beneme. Welckere de yd so nicht holden will, de magh des vordragh hebben, unde denn schal me schryven vthe der bröderschop, dat me dyt alles holde, dat ys geschehen myt vilbort der gantzen kumpanye unde myt gantzer eendracht der börgermeistere unde der radmanne, de yn der vorbenannten kumpanye synt.

Vortmer scholen wesen tho schafferen twe bedderue lüde, de desse kumpanye des papegoyen vorstaen, en jewelick twe jar, wen de öldeste afkümpt, so schal me enen andern bederven man schicken in syne stede, dem andern to hülpe, also dat ein jewelick blyve yo twe jar, also vore röret ys, unde de schaffer schalme kehren des mandages to pinxten, wan de papeyoje afgeschaten is, mit eendracht der gantzen kumpanye, unde weret ock, dat mank den beyden schafferen een were, de der kumpanye recht were, den se vortan wolden vor enen schaffer beholden, zo vakene alze se ys begehren, so schal he ydt der kumpanye nicht wegern. Hirüm so scholen de schaffere laten lesen desse vor bey rechtigheyt der kumpanye des vrydages, alse de

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konynck des papegoyen syn krude ghifft, yp dat ein jewelick wete, wo he yd holden schole.

Vortmer so schal nement beer laten halen ut desser zelschop, he zy vrowe effte man, alzo de selschop hefft eenghedreghen.

In einer andern Redaction der vorstehenden Gesetze (nach einem Msct. von demselben Jahre) kommen noch folgende Bestimmungen vor:

Vorthmeer, wenn disse selschop tho samende ist, ob een den andern verachtede, dat in synen hogesten geyt, vnd de jenne dat claget den schafferen., de so verachtet werd, vnd de andere nicht nabringen kan, so mögen de schaffer dat richten, so hoch als se willen; offte he de nicht hören will, so schölen de schaffere de gantze sellschop tho hülpe nehmen, dat he davor do glick, edder he schal de selschop nicht mehr wehrt wesen.

Wen der Meygreve gekaren werd, nemelicken am donnerstage, wen de könig sin krud gift, is von olders her gebrucklick gewesen, dat volgende personen sick darüm besprecket, erstlick twe radespersonon, de olde und nie konigk, de olde meygreve, twe olde schaffers, de eren denst letzt dan hebben, vnd de beyden schaffere, so thor sülven tidt schaffen, welchen schaffern gebühret, dat sie die von den öldesten börgeren nömen, vth welohen de meygreve von den sämtlichen personen soll gekaren werden.


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VIII.

Die

Landfahrer=Krämer=Compagnie

zu Rostock

und

das Papagoien=Schießen dieser Compagnie,

von

G. C. F. Lisch.

D a der Herr Professor Crain in dem vorstehenden, mehr allgemein gehaltenen Aufsatze die Bedeutung der mittelalterlichen Vogelschießen zu ergründen gesucht hat, so mag es hier am rechten Orte sein, ein beurkundetes einzelnes Beispiel einer alten Schützengesellschaft anzuführen und deren Verfassung und Geschichte, die ein lebendiges Bild von dem städtischen Verkehr des Mittelalters giebt, auseinanderzusetzen. Diese Gesellschaft ist die Landfahrer=Krämer=Brüderschaft zur Heil. Dreifaltigkeit in Rostock, auch schlechtweg die Landfahrer=Compagnie genannt, deren vollständiges Statuten=, Matrikel= und Rechnungs=Buch auf der Großherzogl. Regierung=Bibliothek aus dem litterarischen Nachlasse des wail. Geheimen=Raths J. P. Schmidt aufbewahrt wird. Es ist ein Buch in Fol. von Ochsenkopfpapier, 229 und 72 Blätter enthaltend.

Es war im Jahre 1466 als die landfahrenden 1 ) Kaufleute eine Brüderschaft zu Rostock stifteten; diese Brüderschaft umfaßt nicht etwa nur Kaufleute aus Rostock oder aus Meklenburg oder aus den wendischen Hansestädten, sondern landfahrende Kaufleute aus allen Ländern, welche ihren jährlichen Vereinigungspunct in Rostock suchten. Die Stiftung dieser Brüderschaft geschah wohl zunächst


1) Landfahrende Kaufleute im Gegensatze der Seefahrer von denen z. B. die Schonenfahrer allgemein bekannt sind.
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aus dem Streben der damaligen Zeit nach Innungen und Sicherheit, die oft gefährdet war, dann aber auch um in dem Treiben des Handels und Wandels einen gesellschaftlichen und religiösen Ruhepunct zu finden, Abrechnung zu halten und Waaren zu verkaufen und zu vertauschen (Messe).

Die gleichzeitigen statuten mäßigen Aufzeichnungen der Brüderschaft in ihrem Buche sind sehr kurz und lauten, in verschiedenen Zeiten niedergeschrieben, also:

In deme namen der hilghen dreualdicheit Amen. Na der bort Cristi vnses heren dusent verhundert dar na in deme sos vnde sostigesten iare up pinxten do makede wy lantuerer to Rotzstok ene broderschop der hilghen dreualdicheit in deme closter to sunte Johanse der predeker orden bynnen Rotzstock gade to laue vnde to eren.

Vortmer na der bort vnses heren dusent verhundert dar na in deme achte vnde sostigesten iare up pinxten do worden de brodere der hilgen dreualdicheit to Rotzstok mit den olderluden vnde mit den schafferen samentliken vnde endrachtliken ens vnde sloten id alzo wol na desseme daghe, nye broder wert, de schal geuen gade to laue vnde der hilghen dreualdicheit in de broderschop ver schillinge lubes., de broderschop mede to wynnende; wil he mer geuen vmme de leue gades vnde in de ere der hilgen dreualdicheyt, dat steit in syneme eghene willen.

Vortmer so hebben de brodere ok endrechtliken gheslaten vnde sint des auer ens gheworden, dat en islik broder vnde suster schal alle iare geuen enen lubeschen schillinck in de broderscop, de broderschop mede to sterkende, gade vnde der hilgen dreualdicheit to laue vnde to eren, de up den pinxten to Rotzstok iegenwardigen kamen; dit gelt schal men geuen to deme lichte, dat in der kerken brent, dat licht mede to beterende vnde gade to laue to holdende vnde der broderscop der hilgen dreualdicheit.

Item dit licht schal men laten bernen alle sundage to der homissen, vnde alle apostel dage vnde fest dage vnde to ver hochtiden, to sulken dagen alle homissen, vnde de man, de dat licht ansticket, schal men geuen alle iare twe lubes. s. vnde ene vrie maltid, wenne men de boghencknisse der broderscop heft vnde begeit

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Die Fundationsstatuten sagen hiernach nichts weiter, als daß die Brüderschaft im J. 1466 zu Rostock gestiftet und der Heil. Dreifaltigkeit geweiht sei.

Spätere statutenmäßige Beschlüsse waren z. B. zu Pfingsten des J. 1468: daß die Brüderschaft durch ein Eintrittsgeld von 4 lübischen Schillingen gewonnen werden solle, und ferner daß von jedem Mitgliede, das jährlich zu Pfingsten nach Rostock kommen würde, 1 lübischer Schilling zur Erhaltung der Brüderschaft gegeben werden solle, um damit das Licht auf dem Altare der Brüderschaft zu erhalten.

Außer diesen Aufzeichnungen hatte die Brüderschaft auch Urkunden über ihre Stiftung und Einrichtung gehabt. Als die Reformation Luthers hereinbrach, wurden die Brüder auf ihre Rechte und auf das aufmerksam, was in ihrem Besitze hätte sein müssen; sie fanden die erwarteten Urkunden nicht, und gingen deshalb das Dominikaner=Kloster zu Rostock, von dem sie religiös abhängig waren, schon im J. 1519 um einen statutenmäßigen Revers an, der ihnen auch ertheilt und zur Nachricht Johannis 1616 folgendermaßen in das Matrikel=Buch eingetragen ward.

Zu wissen, ob wol zu Anfanges in diesem buch der brüderschafftt der heiligen dreyfaltigkeitt der landtfahrer Cramer, wan dieselbe Companey vnd von was brüdern sie erstmals gestieftett vnd angefangen worden, schriftlich vormeldett wirtt, die vmbstende aber derselben Companey allerseits darbey nicht angezeigett werden, aus vrsachen das die Companey ohne allen Zweifell von den Vätern prediger Ordens Sanct Johannis Closters in Rostock darauff eine sonderbahre ausführliche vorschreibung gehabbt, welche ihnen aber die lenge abhanden wirtt kommen sein , Nachdem aber das Babstumb Anno 1517 von Doctore Martino Luthero entdecket vnd reformiret, als haben zu dero Zeit ermelter Companey Alterleute, als Hans Vlint, Hans Gellinghusen, Joachim Trechow vnd Herman Kock, alle vier von Lubeck, mit den zu dero Zeit schaffern, Karsten Brockeshusen vnd Peter Krögern, den alten, vnd Herman Volquin vnd Peter Riddern, den neuwen schaffern, sampt der gantzen brüderfchafft der Companey in sorgen gestanden, weil die Confirmation auff die stieftung der Brüderschafft der heilige Dreyfaltigkeitt dei ihnen nicht vorhanden, es mochte auch dieselbe Companey mit der Zeit refor=

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miret vnd in abstellung kommen vnd gerathen, derowegen die vätere ehrmelten Closters Sanct Johannis vmb einen Reuerß brieff auff solche stiefftung vnd bestettigung der Companey ersuchet vnd angehalten, die sich den freywillig bezeigtt vnd ihnen von Neuwen die bestettigung der Companey schriffttlich ertheilet, vnd seint derowegen der reuersse zwey eines lautens auff pergameint geschrieben vnd durch den Namen Maria auseinander geschnitten vnd beide mit des priors ermelten Closters anhangenden Amptssiegell bekrefftigett wordenn, daruon der eine reuerss bei der Companey, der ander bey ermelten Vätern des Closters Sanct Johannis vorwarlich niedergelegett wordenn, dieweil aber derselbe reuerss itzo bei der landtfehrige Companey oder in derer laden nicht vorhanden, bei Sanct Johannis kirchen aber noch in gutter verwahrung, als ist derselbe aus dem Original derCompaney zur Nachrichtung vnd vmb wissentschafftt willen in dis buch abgeschrieben worden, welches geschehen ist zu Rostock auff Johannis Baptistä Anno 1616, vnb lautett derselbe von worten, wie hirnach volgett:

Wittlick sy allen, de dyssen breff lesen effte hören lesen, dat wy lantfehrynge angesehen, datt wy in grote varlicheit reisen vnde vaken vorsümen den denst gades, worumme dat wy mochten hebbenn truwe vorbidders by gade, So hebbe wy in dem Jahre vnses heren do me schreff dusent veerhundertt vnde LXVI angehauen eine broderschop in de ehre der hylgen dreualdicheitt, dar wy mede vor patronen ock tho vhtuorkaren hebben de hillige moder sunte Annen vnde den hilgen apostell sunte Jacob. Dysse broderschop hebbe wy gelecht in sunte Johannis kercken prediker ordens binnen Rostock tho deme altare der hylgen dreualdicheitt vnde der iungfrouwen Marien, welckere altare wy holden willen mit lichten, lüchteren, pallen, boke vnde datt licht bauen deme predyckstole vnde ock de lichte vp de krone der hy]gen dreualdicheitt mit deme lichte vor deme bilde der iungfrouwen Marien vor deme kore, welckere lichte Jacob Marwede seliger dechtnisse mit der kronen gegeuen ynde bestedigett hefftt. Vorder so wille wy alle iahr in dem dage der hylgen dreualdicheitt alle de wy sint in der broderschop vnde tho

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Rostock iegenwerdich wesen tho der homyssen vnde offeren tho vnseme altare vnde tho den selemyssen, de vnder der homyssen geholden werden, vnde dar beneuest senden beer vnde broht den broderen in dat closter, alseme plecht vp tho dregende vor de dodenn. Gnder der homyssen stycht vp den predigstol ein broder prediker ordens vnde verkündigett de priuilegia, gnade vnde afflatt dat tho der broderschop gegeuen is vnd dencket der iennen, de vht der broderschop vorstoruen sint, vppe datt alle, de yn dysser broderschop sint, mogen wethen de sulffte artickell vnde gnade, welckere vns de werdighen väders des vorbenomeden closters sorchuoldiglichen vorworuen hebben, so sint se hirna gethekent:

Int erste so is dysse broderschop bestedigett van Sixto dem veerden pawese des Namen, vnde hefft mit leuendiger stemme gegeuen alle den iennen, de dar sint in dysser broderschop sodane macht, datt se moghenn vhtkesen einen bichtvader, de se löse von allen sünden eins in deme leuende vnde eins in deme dode, all weren se ock so groth, dat se deme stole tho Rome beholden weren.

Item datt gemene capittell der prediger bröder, dat geholden is tho Rome in deme iahre do me schreff dusent veerhundertt vnde LXXXI hefft alle, de dar sint in dysser broderschop, effte de dar in tokamen tyden ingahn, entfangen vnde deelhaftich gemakett aller guden wercke, de gott alweldich schen leth auer de gantze werlt dorch alle bröders vnde süsters predicker ordens, beide in deme leuende vnde ock in deme dode, in myssen, vigilien, predeken, vastendes, wakendes, castiginghe, disciplinacien etc., vnde wen ehre dohtt den vorbenomeden brödern vorkündidigett wehrtt, so werden se begahn mit vigilien vnde seelmissen, alse wantlich is vor sodane tho holdende auer den gantzen orden.

Item so hefft de werdighe Cardinal Raimundus, alse ein legate des römischken stoels, dysse broderschop ock beuestigehtt vnde gegeuen allen den de darinne sint, so vaken also se iegenwerdich sint, in der begengkenisse effte navolgen tho graue den doden vht dysser broderschop effte hantrekinge

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don tho holdende debröderschop, so vaken alse se datt don, vor ein ysselick hundertt dage afflates. Item so gifft he en ock de machtt, datt se mede hören mögen de gottliken ambachte, wen it sanckleger yss, idt weere denne sake, dat se hedden orsake gegeuen des sancklegers. - Item so schüett alle dage, wen de klocke VI schleydt, eine mysse tho deme altare der hilghen dreualdicheitt, der se besundrigen mede deelhaftich werden, in watt orden der werltt wor se sint, möghen se seker wesen, datt sodanne mysse vor en geholden werth, vnde dar negest vppe den dach scheen noch vaken II myssen effte tho dem mynsten noch eine mysse tho deme sulfften altare vor alle de iennen, de dar sint in der broderschop. - Item so wertt vor dedoden alle dage, wen it neen fest behindertt, geho1den vigilien vnde seelmyssen, dar na alle sundage des namiddages vor deme sermone wertt erer gedachtt van deme predickstole aller de vhitt dysser broderschop vorstoruen sint. -Item so wert ere iaretidt geholden van den bröderen des closters in der ersten vigilien, de na den achte dagen des hylghen lichams gesungen wert. - - Item in allen capittelen wertt gebeden vor de leuendigen vnde doden vhtt dysser bröderschop.

Dyth hebbe wy olderlüde, schaffere vnd alle brödere dysser broderschop angemerckett, vppe datt wy denne weddervmme mochten dorch vnse lyflicke allemyssen vns deelhaftich maken dysser vorbeschreuener gnade vnde gude wercke, angeseen ock den vlytt vnde willige gades denste, de de brodere des gemelten closters Sancti Johannis by vnser broderschop gedaen hebben vnde noch don: so sint wy auer ein gekamen, deme vorbenöhmeden closter alle jar wedder to thokerende dysse nageschreuene almyssen.

Int erste deme köster, indeme he vele arbeides hefftt vnse altar dat iahr auer tho bereydende, in den groten festen, so geue wy ehme einen potth wyns des ihres. - Item deme, de de doden lest van deme predickstole, in der hylghen dreualdicheitt dage einen potth wyn. - Item des vrydages na des hylghen lichams dage geue wy deme schaffere des closters III marck sundesch vor versche vysche, den conuentes bröderen

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vnde vnsen olderlüden mit den schaffers de mahltydt darmede tho bereidende, dar wy denne kamen, vnde bringen mede ein stöueken wyns mit beer, so vele alse in der taffelen gedruncken wertt, - Dar wy olderlüde vnde schaffers erst vorantwarden dat vorsamlede geltt van den bröderen vor vigilien vnd seelmyssenn, Darnegest VI marck lübesch vor ene allemysse tho den myssen, de tho vnseme altare dat iahr auer geholden werden. - Item so geue wy deme gantzen conuente I thunne beers dar tho, dat se io truweliken gott den heren vor uns biddenn.

Yppe dat dysse vorbenöhmeden stücke vnde artikell van vns vnd alle vnsen nakomelingen vullenkamen mögen geholden werd en, so sint wy auer eingekamen in deme iahr vnses heren, do me schreff dusent vieffhundertt vnde XIX mit willen vnd vulbohrtt aller brödere, dat dar dysse schryffte mochte vppe gemakett werden, vmme vnser nakomelinge willenn. Vnde wowoll datt dysse vorbenomeden artikell vnd stucke lange tytt heer geholden sint in vnsem closter tho sunte Johannis vorbenöhmett, so hebben vns doch vorwyttlikett de oldesten vnd vorweser dysser broderschop, dat se dar neen bewyss vp gehatt hebben mit vnses closters breff vnd segele. Hirvmme hebbe ick broder Cornelius van Snekis, doctor in der hilgen schrifft vnde prior des vorbenömeden closters, mit willen vnd wetendes des gantzen conuentes laten hengen datt segele mines amptes nedden an dyssen breff.

Dysser schriffte sint twe eines ludes de eine vhtt der andern geschnede, de eine is by deme vorbenömeden closter, de ander is by den schaffers dysser broderschop, vppe dat ein islick möghe weten, wor he sick na holden schall, vnde dysse schriffte is gescheen in deme iahr vnses heren dusentt vierhundertt vnde XIX.

(L.S.)

Hiernach war die Brüderschaft im Jahre 1466 gestiftet, weil die Land fahrer in großer Fährlichkeit reisen und den Gottesdienst oft versäumen; zu Patronen waren erkoren die Heil. Dreifaltigkeit, die H. Anna und der H. Apostel Jacob. Die Brüderschaft hatte ihren Vereinigungspunct an dem Altar der Heil. Dreifaltigkeit in der Kirche des Domini=

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kaner=Klosters zu Rostock. Der Papst Sixtus IV, hatte diese Brüderschaft mündlich bestätigt und ihr einen eigenen Beichtvater erlaubt, der die Mitglieder sollte von allen Sünden lösen können, selbst von denen, deren Lösung dem apstischen Stuhle zu Rom vorbehalten waren. Im J. 1481 machte das allgemeine Capitel des Dominikaner=Ordens zu Rom die Brüder aller guten Werke des Ordens theilhaftig und wenn Brüder gestorben wären und ihr Tod angezeigt würde, sollten für diese Brüder Seelenmessen gelesen werden. Der Cardinal Raimund, Legat des römischen Stuhls, bestätigte die Brüderschaft und verlieh jedem Mitgliede welches ein gestorbenes Mitglied zu Grabe begleiten oder zur Aufrechterhaltung der Brüderschaft thätig sein würde, Ablaß auf 100 Tage.

Alle Jahre wollen sich alle Mitglieder der Brüderschaft so viele zu Rostock jedesmal anwesend sind, am Heil. Dreifaltigkeitstage zur Hochmesse und zu Seelenmessen an ihrem Altare zur Heil. Dreifaltigkeit in der Kirche des Dominikaner=Klosters versammeln. Nach der Messe verkündigt ein Bruder des Dominikaner=Ordens von der Canzel die Privilegien und den Ablaß, welche der Brüderschaft gegeben sind, und gedenket der verstorbenen Mitglieder,

Der Gottesdienst der Brüderschaft wird an dem Altare der Heil. Dreifaltigkeit folgendermaßen gehalten. Jeden Tag um 6 Uhr (Morgens) wird eine Messe für die Brüder gelesen, an welchen Orten der Welt sie sich auch befinden mögen_ und im Laufe eines jeden Tages außerdem wenigstens noch eine Messe. Alle Tage werden für die gestorbenen Brüder Vigilien und Seelenmessen gehalten und alle Sonntage vor der Predigt wird von der Canzel aller derer gedacht, die gestorben sind. Für die Gestorbenen wird jährlich eine Gedächtnißfeier in der ersten Vigilie nach der Woche nach dem Frohnleichnamsfest gehalten. In allen Capiteln des Dominikaner=Ordens wird für die Lebendigen und die Todten aus dieser Brüderschaft gebetet.

Für alle diese Dienste erhielt das Kloster der schwarzen Mönche: 1) am Trinitatistage für den Convent Bier und Brot, wie man es bei Leichenbegängnissen aufzutragen pflegte; 2) am Trinatistage für den, der die Namen der Gestorbenen von der Canzel ablieset, eine Flasche (Pott) Wein; 3) am Freitag nach Frohnleichnam, wenn die Aelterleute und die Schaffer der Compagnie mit dem Convent essen, drei sund. Mark für frische Fische, (Bier und Wein zur Tafel bringen die Aelterleute und Schaffer mit); 4) das bei den

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Vigilien und Seelenmessen gesammelte Opfergeld; 5) für den Konvent eine Tonne Bier, daß die Mönche immer Gott für die Brüder bitten; 6) für die Messen, welche das Jahr über am Altare der Heil. Dreifaltigkeit gehalten werden, sechs Mark lüb.; 7) dem Küster für seine Mühe zur Bereitung des Altars das ganze Jahr hindurch eine Flasche (Pott) Wein an jedem großen Feste.

Außerdem war zu Pfingsten 1481 mit dem Dominikaner=Kloster zu St. Johannis vereinbart, daß für die sonntägliche Memorie und die jeden Montag daraus zu haltende Seelenmesse für die in dem jedesmal vergangenen Jahre gestorbenen Brüder eine Tonne Rotscher an das Kloster geliefert werden solle. Diese Lieferung ward später in eine jährliche Zahlung von vier Mark sund. verwandelt nach folgender Aufzeichnung:

Item int iar LXXXI in den pinxsten quemen auer ee n de olderlude vnde vorstender der broderschop mit deme priori vederen in deme dosier sancti Johannis, dat se sondages namiddaghe na deme sermone in erer korken scholden denken der vorstoruenen broderen vnde susteren in deme iare. Ok alle m ae ndaghe vor creme altar schal eyn prester lesen ene selemissen ofte en ander ambacht na legenheit der tijd ofte feste. In welkerer misse he schal sunderghe dechtnisse hebben vnde bidden vor de ghennen, de in deme vorgangenen iare vorstoruen synt ut der vorgen. broderschop. Desses to euer bokantnisse laueden se deme clostere ene tunne rotscher to gheuende in almissen des iares etc., vnde dyt scholde d ue ren, so langhe also yd beyden parten behagede.

Item nach der tyd sint die olderlude ens worden mit dem prior vnde den vederen, dat sie in alle iar geuen IIII mark sund. vor die thon rotscher.

Die Compagnie ward im J. 1466, unter Auctorität des Herzogs Magnus und seiner Gemahlin Sophie, von folgenden Mitgliedern gestiftet: Item na der bort vnses heren dusent verhunder in deme sos vnde sostigesten iare do makeden desse brodere, de hiir na screuen stan, de broderschop der hilgen dreualdicheit:

Hertech Mangnus myt syner vorstynnen Soffya.

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Item her Bernd Lademaker.
Item her Thomas van dem Ryne doctor.
Item her Johan Banenhoff.
Item Philippus Ilges.
Item Johan Teygheler vnde sin husfrouwe Beate.
Item Johan van Borken vnde sin husfrouwe.
Item Kuntze Sliker.
Item Peter van Tyle.
Item Hinrik Schonswan.
Item Diderik Ryke.
Item Hermen Smyt van Loile.
Item Hinrik van Elborch vnde Rixse sin husfrouwe
Item Gert Decker.
Item Philippus van Delffte.
Item Arnd Molner.
Item Hans Wegerer.
Item Roleff Renesen.
Item Syuert Kremer.
Item Arnd Swarte.
Item Rener Johansen.
Item Jost van der Elleborch et vxor Alh. Rikelant.

Die Compagnie mehrte sich in demselben Maaße; jährlich wurden ungefähr 12 bis 16 Mitglieder eingeschrieben, und so wie die Brüderschaft sich stärkte, mehrte sich auch die Zahl der Mitglieder aus fremden Ländern. In den ersten Jahrzehenden zog die Brüderschaft viele Kaufleute aus dem westlichen Niederdeutschland und den Niederlanden an, wie folgender kurzer Auszug der Fremden aus der Matrikel beweiset:

1470.   Jürgen Lanthater ut Beyeren.
1471. Stoffen ferner van Embek.
1472. Engelbrecht van Munster.
1474. Arnd van Nymmegen.
1477. Hans Malsow van Lubeke. 
Johan van Brossel et vxor Katrine.
1478. Johan Brunso van Gronyngen.
Gert Wylmsyn van Ammersfoert, Anneke syn husfrowe.
Lutke Peters van Swol.
Dyrick Oldekerk van Deuenter.
1480. Tonys van Westorp borger to Collen et vxor Stiueken Honerdes.
1481. Int erste iuncfruwe Mechghelt van Ghenderen tho Deuenter.
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Hinrik Butepage van Monster.
Tonnies Cosfelt von Monster.
Gert Clawessen van Deuenter.
1482.   Hinricus Fust van Campen.
Hans Zedeler van Monster.
Laures Reghen van Prettyn.
Hans Wolbarg van Dortmunde.
1483. Hinrik Hollant van Santen.
1484. Albert Wemmer van Biluelt.
Johan Sculte van Deuenter.
1485. Dyderick van der Beke van Wesel.
1487. Albrecht Wennemer, Gretke sein husfrawe van Byelfelt.
1488. Claus Artoys van Arossel.

Mit dem steigenden Verkehr und der Verfeinerung der Sitten im 16. Jahrhundert 1 ) mehrte sich die Zahl der Handelsleute aus fernen Ländern bedeutend, so daß der Verkehr ein wahrhaft großartiger ward; noch im J. 1609 wurden folgende Mitglieder gewonnen:

1609.

Nicolaus Marett von Salantz aus Sophoierlandt.
Hans Peter Satrum von Messeua aus Sophoierlandt.
Hans Wiler von Cassehll aus Sophoierlandt.
Johan Diuant von Marsell in Prouantz aus Frankreich.
Mathias Wus von Aruitt aus Frankreich.
Johan Sinall von Oess aus Frankreich.
Gabriel Bida von Lindtstadt aus Lotharingen.
Nickell Körner von Berlinn.
Dauidt Anthonius von Zerbst.
Vitus Naumburgk von Altenbergk.
Peter Derrusch von Bremen.
Peter Schmale von Hamburgk.
Veit Elbers von Hamburgk.
Christoffer Stake von Lübeck.
etc.

Auch vornehme Personen, wie die Herzoge 2 ) und


1) Bei dieser Gelegenheit ist folgende Bemerkung für die Geschichte des rostocker Rathhauses nicht ohne Interesse: "1539. In diesem Jahre ist die "Companey unter dem Rathhause im Newenhause gehalten worden "
2) Die Compagnie nahm wiederum an den Schicksalen des fürstlichen Hauses Antheil. So heißt es:
"1576 Do wart de cumpenye nicht geholden, den domals hertzogk Johan Albrecht von Mekelnburgk gestorben wahr". "1581 ist die Companey eingestellet und nicht gehalten worden." (  ...  )
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Bischöfe beehrten die Compagnie und andere grade nicht Handel treibende Leute, wie z. B. Buchdrucker, nahmen, nach dem folgenden Auszuge, Theil an derselben. 1473. Juncker Johan van Marten vnde sein frawe. 1477. Item myn her dy bysschop. 1479. her Marcus Steuelin en ratman tome Gripeswolde et vxor.

1473.   Juncker Johan van Marten vnde sein frawe.
1477. Item myn her dy bysschop.
1479. her Marcus Steuelin en ratman tome Gripeswolde et vxor.
1492. Tomas Smyt en bockdrucker.
1495. Item int iar XCIIIII do schot vnse ghnedeghe here hertech Mangnes den vaghel aff vnde wart vnse konynch.
1495. mester Toniges Wellens (?) de muntemester.
1499. Mattyes bockdrucker, Kerstyne syn husfrouwe.
Gylges de breffdrucke r van Kollen.

Bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts bestand die Brüderschaft in ihrer alten Verfassung und in ihrem frühern Glanze. Von da an aber ging sie ihrem Verfall 1 ) entgegen, sei es durch die veränderte Richtung des Welthandels, sei es durch die politischen und religiösen Wehen, unter denen die neuere Zeit geboren ward, sei es durch die Nüchternheit des neuen Lebens, welche eine nothwendige Folge der Umgestaltung war. Schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wurden die Geldbeiträge der Mitglieder erhöhet, weil Geldmangel drückte:

1577   Item idth heft wente her tho ein ider so broeder wort men 4 lub. s. gegeuen; so is idth nu bewilliget, dewile dat idt jar tho weinich is, dat henuorder hin ider 8 lub. s. geuen schal.
1608 Zu dieser Zeitt sein nachfolgende personen Companeienbrüder geworden, deren einjeder 16 1/2 ß gegeben. 
1609 Zu dieser Zeitt sein nachvolgende personen Companeyenbrüder geworden, deren ein jeder einen halben Reichsthaler als 17 ß gegebenn.

(  ...  ) "1592 ist die Kumppeneye nicht geholden worden; de ohrsacke ist gewesen, dat hertzog hanß von Mekelborch gestoruen was vnd hertzogk Christoffer von Meckelnburgk gestorben was."
1) Gegen die Mitte des 16. Jahrh. machte sich der neuere Geschäftsgang auch in der Compagnie geltend: sie hielt sich einen eignen besoldeten Schreiber:
"1535. Von diesem Jahr an bis auff Anno 1550 hatt die Companey einen schreiber gehalten mit Namen Casparus Süminck".
"1550. Von diesem Jahre an hatt die Companey einen schreiber gehalten mit Namen Johannes Steinkampf bis auf das 1564 Jahr."
Vor dieser Zeit versah auch Hermann Barkhusen, Rathssecretair zu Rostock, den Dienst eines Schreibers.
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Im J. 1610 mußte die Compagnie schon zu außerordentlichen Maaßregeln schreiten, um sich aufrecht zu erhalten. Es ward beschlossen, daß, da die Compagnie wegen Abbruch des Handels und Verfall des Pfingstmarkts in Schulden gerathen sei, es den Mitgliedern frei stehen solle, sich von dem Ehrenamte der Schafferei vor der Wahl mit 5 Thalern oder, wenn die Wahl auf ihn gefallen sei, mit 7 1/2 Thalern von dem Dienste loszukaufen. Die neue Ordnung lautet also:

Ordnungk vnd Beliebungk der Alterleutte vnnd samptlichen Companeybrüderr derr heiligen dreyfaltigkeitt vnd landfehringe Cramer, im pfingstmarckte zu Rostock vorsamlet, vonn wegen der Ehrwehlunge der newen schafferr, auff trinitatis 1610 auffgerichtett.

Zu wissen, Nachdem die Companey der heiligen dreyfaltigkeit der landtfehringe Cramerr Anno 1466 auff trinitatis fundiret vnd gestiefftett, vnd seithero auch mit lob, ehrr vnd ruhm, mitt schiessung des vogels, vnd brüderlicher zusamenkunfft, jehrlich auff den pfingstjahrmarkt zu Rostock ist gehaltenn, Nun aber durch mercklichen abbruch des handels vnd der ausbleibenden Companeyvorwandten der jahrmarckt jehrlichen geringertt, vnd also von den hinterbleibenden der Companey keine Contribution geschichtt, die vnkostungen aber derselben Companeyen frey- vnd gerechtigkeiten zu erhalten, durch auffsteigunge dero zum schiessen notwendige gehörige Sachen vnd ein gerissene tewerunge von Jahren zu Jahren sich ein ansehenlichs erhöhett, das von den schaffern so viele nicht eingebrachtt, dar die auffgegangene vnkostung jehrlich mitt abgetragen hatt wenden können, das also die Companey von Jahren zu Jahren in etwas hinterstelligkeitt kommen vnd gerathenn: Damitt aber solche hinterstelligkeitt mit der Zeitt ohne sonderliche beschwerr der samptlichen Companey vorwandten brüderr nicht allein abgelegtt, sondern auch nach Jahren ein weinig ihn vorraht wieder mochte gebrachtt werdenn:

1.

So haben die Altterleute wolgemelter Companey, mit Rahtt, beliebungk vnd guttem wissen vnd willen

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der samptlichen Companey-vorwandten-brüderr, dahin geschlossen, das sich jehrlich vier personen von dem dienste der schafferey ein ider person mit funff thalerr sich daruon frei machen vnd entladen solle, vnd sol solches einem idern Companey-vorwandten-bruder frey stehen, sich derowegen vor der Ehrwehlung der Neuen schafferr jerlich bei den Altterleuten anzugeben.

2.

Es soll auch dem Einem, wie dem Andern die entladunge der schafferey gegen erlegung obangeregter funff thalerr gegönnett vnd nicht vorwiedertt werden, Es wehre den, das die Zahll der vier personen zu derselben Jahres Zeitt, wan ehr darumb ansuchete, bereits erfullet.

3.

Da aber solche vier personen sich jehrlich selbst nicht angeben vnd auff das gemeine erfordernt erscheinen wurden, so sollen dieAltterleute etliche Compan vor sich fordern lassen vnd ihnen solche enthebunge der schafferey gegen erlegung obangedeuteter funff thalerr antragen; da sich nun dieselbigen mit den Alterleuten werden abfinden, sollen sie der schafferey entfreyet sein vnd zur vorsicherunge in der Companey buch angeschrieben werdenn.

4.

Wann aber auff zwey personen ordentlicher weise gestimmet vnd zu schafferen sein ehrwehlett vnd mitt anglegten Krentzen oder sonsten (da man dieselben nach vorfallender Zeitt nicht haben konte) mit mündtlichem angesinnen nach alter wolhehrgebrachter gewonheitt erkohren, es sein gleich dieselbigen zuuor ins gemein oder von den Alterleuten zur Abhandlung ihnsonderheitt erfordertt, so sollen dieselbigen der Companey mit der Schafferey zu dienen ohne einige Widerrede vorpflichtet vnd vorbunden seinn.

5.

Da aber einer, der also zum schafferr ordentlicher Weise erkohren, denselben dienst der schafferey der Companey aus erheblichen vrsachen nicht abwarten oder vorwalten könte vnd sich als dan erstlich, wan ehr erkohren, mit gelde daruon abhelffen wolle, so soll derselbe das obgemelte geltt mitt dem

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halben theill der funff thaler erhöhett, vnd also achtehalbe thaler erlegenn vnd dar zu in seine stelle einen Andern, der dar zu geschickett vnd auch der Companey-mitbruderschaft vorwandt, selbst verordnen vnd bestellen, vnd da ehr denselben also balde, wan ehr erkohren, nicht habhaftigk sein konte, sol ehr selbst in eigner person den schafferkrantz (so ferne man denselben haben kan) anlegen vnd vnweigerlich der Companey nach alter gewonheitt zu ehren aus vnd eintragen vnd sich als dan hernach er weiter nach einem abnehmen der schafferey vmbthun vnd bewerben, das derselb sich an seiner stelle bei aufnehmungk der Rechnungk von den alten schaffern müge einstellen oder derselben selbst personlich beiwohnen.

6.

Es wollen sich aber die Alterleutte diese Ordnungk vnd beliebungk ider Zeitt zu mehren vnd zu erinnern, zum teill oder auch gantz wiedervmb abzuschaffen, iderzeitt der Companey erheischender Notturfft nach vorbehalten haben.

Alterleutte, die diese verordnungk zu werck gerichtett vnd von den samptlichen Companey vorwanten ist beliebett worden, sein gewesen: Marten Hintze, Vicke Schorlerr, Peter Kleinenberch vnd Johann Stenell. Actum Rostock, donnerstages nach pfingsten, welches wahr der 31. Monatstag Maii, Anno 1610.

Der dreißig jährige Krieg zerstörte vollends den Handel; in den Jahren von 1627 bis 1632, während welcher ungefähr die wallensteinische Regierung in Meklenburg herrschte, ist in dem Matrikelbuche vollkommene Lücke in jeder Hinsicht. Die Compagnie ward in diesen Jahren nicht gehalten. Am Abend vor Trinitatis 1632 traten jedoch die in Rostock anwesenden Mitglieder wieder zusammen und beschlossen, die Brüderschaft wieder auszurichten, auch ein kleines Gastmahl zu geben, das Vogelschießen aber bis auf bequemere Gelegenheit auszusetzen:

"Anno 1632 am abend der H. Dreyfaltigcheit sein die Alterleutte der vhralten löblichen Landtfahrer Kramer Companey, als Adam Borchart von Rostogk vnd Hanß Maeß von Wißmar neben den damahls wollverordneten Schafferen, als Frantz Witten von Lübeck vnd Tonnies Fellhering von Wißmar zue dem worthaltenden H. Bürgermeistern Marco Tamken in seine Behausung gegangen vnd Ihme ahngezeiget: Nach deme vns der

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allmechtige getrewe Gott mitt den augen seiner barmhertzigkeit gnediglich ahngesehen vnd vns den lieben werthen frieden etzlichermaeßen wiederumb bescheeret, darfür wir gott dem allmechtigen von grundt vnseres hertzen fleissig danksagen, also wehren die sembtiiche Landtfahrer Kramer Companey woll willens, altem löblichen gebrauch nach Ihrer Companey zuesammenkunfft dieser zeit gelegenheit nach wiederumb zue wercke zue richten vnd eine kleine gastung auff ein oder zwey abend, doch gantz in der stille, ohne ieniges seitenspiehl, wiederumb ahnzuefangen, das vogelschiessen aber belangend, wollen sie biß zue folgender bequemer gelegenheit einstellen, doch wollen sie gleichwoll dem H. worthaltenden Bürgermeister solches freuntlich angezeiget vnd biß zue anderer bequemer Zeit auffgesprochen haben. Darauff der H. Bürgermeister geantwortet: Er wehre desselbigen von hertzen erfrewet, das vns der liebe Gott mitt seinen gnedigen Augen allsembflich angesehen, vnd es nun Gott lob zue solch einem zuestande wiederumb kommen lassen, daß wir dergestalt können wiederumb zuesammen kommen vnd vns in friede vnd einigheit frölich mitt einander erzeigen, wolle auch für seine Person solches löbliches altes herkommen, so viehl müeglich, nicht verhinderen, sondern viehl mehr beforderen helffen, sehe auch für seine Person gerne, das sie einen Notarium möchten bei sich haben, der ihr Gebührliches ahnsuechen so woll auch seine darauff gegebene antwort fideliter mochte annotiren, doch wolle er solches zue Rathe gebuerender maessen wissen zue gedenken, das wir deswegen ohngefehret bleiben solten. Darauff wir folgends am Tage der H. Dreyfalticheit abends im Nhamen Gottes zuesammen kommen in Seel. Johann Hellmers Hause vnd solche löbliche Companey wiederumb angefangen vnd ohne ienig Seytenspiehl solches glücklich volnzogen, daß Vogelschießen aber biß zue anderer bequemer Zeit auffgeschoben. Schaffere sein gewesen, als:

Franz Witre von Lübeck,
Tönnies Fellhering von Wißmar,

vnd sein Company Brueder geworden, als

Jürgen Kirstens
Jacob Karmon
Dieterich Rotermundt von Wißmar
Henrich Leris von Lübeck
Jacob Berends von Lübeck
Friederich Strottmann von Lübeck
Alexander Wichers von Wißmar
Caspar Turman
Dauid Bueck.

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Hiemit schließen die Acten der alten Dreifaltigkeits=Landfahrer=Compagnie. Wahrscheinlich ist die Brüderschaft bald nach und nach untergegangen. An die Stelle des weit verbreiteten Verkehrs traten jetzt mehr engere, städtische Corporationen, die jedoch bald genug ermattet sind, weil sie nur Nachahmung waren und nicht in dem Bedürfnisse wurzelten.

Die Compagnie=Versammlung zu Rostock dauerte so lange, als der Pfingstmarkt, d. h. während der beiden nächsten Wochen unmittelbar nach Pfingsten; das Trinitatisfest fiel also in die Mitte der Dauer der Versammlung. Den Mittelpunct der Versammlung bildete freilich die religiöse Feier in der St. Johanniskirche der Dominikaner; aber außerdem wurden auch zwei Lustbarkeiten veranstaltet, nämlich ein Gastmahl am Trinitatistage und ein feierliches Vogelschießen zu Anfange der Versammlung in den Pfingsttagen, der großen "hôchzeit" des deutschen Volkes. Am Pfingsttage, zu Eingange der Versammlung wurden auch die neuen Schaffer erwählt.

Ueber die Einrichtung und den Hergang des Vogelschießens giebt folgende alte Aufzeichnung Auskunft:

Item die vnkost, die vp die bruder geyt in den pingsten:
Item to huszhure I gulden rynsch.
Item der wirdinne VIII s. lubisch vnde der maget IIII s. lub.
Item den stat spelluten VIII s. lub.
Item to hüre von dem papegogen bawme VIII s. lub.
Item den tymmerleuten to richten VIII s. lub.
Item den schenken itzlichem VIII s. lub.
Item vor 1/2 gulden brott.
Item II fuder mey, ein fuder vp den pingst auent, dat ander vp der hilgen dryualdicheit auent 1/2 g.
Item ein ryngk van eynem vngarischen gulden vnde do van IIII s. lub. to maken.
Item vremde byr moet man vortysen van der thon II s. lub.

(Von etwas späterer Hand)

Item ok mot me nu geuen van deme rostker ber II s. lub. to sysen van ider tunne.
Item deme spelman, de de spelt auer den pynxten I gulden von de konnynk VIII s. lub.
Item vor krut in de potte, vnde vp de taffel to strewen vnde vor de krensse, to hope XIIII s. lub.
Item deme de dat gras brenget IIII s. lub.

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Am Abend vor Pfingsten ward das gemiethete Versammlungshaus mit Mai und mit Kränzen geschmückt; dasselbe ward am Trinitatisfeste wiederholt. Auch ward die Tafel mit Grün (Kraut) bestreut und mit Blumentöpfen besetzt. Bei den Auszugs= und Einzugs=Feierlichkeiten spielte der Stadt=Spielmann; zur Musik während der Pfingsttage ward ein anderer Spielmann gehalten.

Für die Zeit der Lustbarkeiten galten seit dem J. 1489 folgende Disciplinargesetze:

Im Jare do men screff MCCCC°LXXXIX vp vnses heren lychammes dach do worden de olderlude vnd de schaffers vnd de gemeynen broder ens, dat dar numment uplop, noch hader, noch kyff schal maken mank den broderen by pene VII lysspunt wasses sunder gnade. Oft dar welk wer, deme dusse vorgescreuen stucke nicht beleuede ofte holden wolde, den schal me wyssen vt der kumpanye vnd schal des lages nicht werdich wesen.

Item off dar iummant were manck den broderen, de vp den anderen toge messe, daghen (?) noch hamer, noch ander vaerlick wer, de schal dubbelt breken an dussen vorgeschreuen broke n sunder gnade.

Item ok schal men vragen den broderen, off welk de broder werden wyllen, wer se ok dusse vorgescreuen stucke holden wyllen, den schal men nicht vor enen broder entfangen.

Item wan de papegoye geschotten is vnd de nygen scheffer gekoren synt, so schal men de scheffers ersten in bryngen vnd de scheffers en schollen nyn wyn schenken ofte sucker geuen vnd schollen dan deme konynghe to hus bryngen.

Die Vergehungen gegen die Ordnung wurden durch Schiedsgerichte der Aelterleute und Brüder gerichtet. Als z. B. im J. 1501 einer durch eine abgeschossene Stange von ungefähr getödtet war, ward der, durch den dieses Unglück veranlaßt war, verurtheilt, die Arzenei=, Begräbniß= und andere Kosten zu bezahlen und zwei Wallfahrten: nach Einsiedeln und nach Aachen, zu machen, nach folgender Entscheidung:

Witlik sy, so alse in deme Jare na Christi gebord veffteyn hundert da na in deme ersten Jare vpp den sondagh der hillighen dreualdicheyd vnder deme papegoyen bome, so de gesellen na wontliker wyse den papegoyen schoten,

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seliger Diderick van Swerte deme god gnade von vnrades weghen dorch eynen vallenden pyrreck Gerlagh St ae ls vomme leuende to dode gekamen iss, also iss vpp hüte datum dusser schrifft tuschen Corde van Swerte, alse des gnanten Diderikcs brodere vnd negesten eruen, upp de eyne, vnd deme ergnanten Gerlage Stall, upp de anderen siden, in der lantferer kumpanye to Rozstock vor olderluden vnd gemeynen broderen sulker geschieht haluen eyn gutlik schneid gemaket vnd van beiden parthien vor sick, ere eruen vnd alle der sake vorwanten stede, vast vnd vnwedderroplik to holdende angenamet, beleuet vnd vorwilliget, in mathen vnd formen, so hyr na volghet, dat de gnante Gerlach St ae ll tom ersten schall vnd will gutlik weddergheuen Corde von Swerte so vill geldes, also eme de theringe, arsten Ion vnd grafft etc. synes broders seligen gekostet hofft, welk gelt eme ok vort de gnante Gerlach to syner ganzen genoge entrichtet vnd betalt hefft, vnd schall dar to in eighener personen, so verne eme dat lyues kranckheyt nicht benemende wert, eyne reyse gan to den Eynsedelen vnd eyne reyse to Aken vor de zele des gnanten Diderikes seligen, so sik des ok de obgemelte Gerlag myt hande vnde munde vorplichtet vnd vorwilliget hefft, vnd hyrmede scholen de gemelton beide partye vnd ere eruen sulker vnd aller gebreke haluen, so erer eyn to dem andern des vorgedachten vnvredes haluen jenigerleyewiis mogen gehatt h ebben, gantz fruntlick, gruntlick vnd erfflick gescheiden wesen, allet sunder argelist vnd geverde. Schreuen, getekent vnd vordregen to Rostock vpp der hilligen dreualdicheyt anent anno xv c vnde twe.

(Von Hermann Barckhusen geschrieben.)     

Aus dieser Composition geht zugleich hervor, daß die Kaufgesellen oder Handlungsgehülfen am Trinitatisfeste auch ein Papagoyenschießen feierten 1 ).

Der König erhielt in den älteren Zeiten einen Ring, einen ungarschen Goldgulden an Werth. Im J. 1579 ward


1) Es waren in den großem Städten natürlich mehrere Schießen. In Rostock hielten auch die Edelleute (Junker) ein Vogelschießen. Im J. 1624 kam es nun vor, daß die Landfahrer kein Vogelschießen halten konnten, weil die Junker nicht geschossen hatten und die Burgemeister die Vogelstange welche wohl Stadteigenthum war, für die Kaufleute allein nicht aufrichten lassen sollten.
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zuletzt ein Ring als Königsgewinn gegeben. Im J. 1580 gab man eine silberne Schale, 18 Loth schwer. Seit dem Jahre 1582 erhielt der König einen silbernen Becher (Stop), ungefähr 15 Loth schwer, und als Nebengewinne kommen schon silberne Löffel vor:

"1579 ist königk gewordenn Peter Kleinenbergk von Hamburgk vnd ist der letzte Köningk gewesen, der einen Rinck einen goltgulden wertt vor das konigliche gewin bekommen halt.

1577. Zu dieser Zeit ist der vogel wieder geschossen worden, der zuuor in 11 Jahren vorblieben.

1580 hebben de Olderlude dem Schutten thom Bestenn maken laten eine sulverenn Schale woech 18 lott, welcker alle mit bagen geschahen hebben vnd nicht mit Rorenn, vnd schal henuorder de Vagel mit Bagen vnd keinenn Rorenn geschatenn werdenn.

1582 hebben de Olderlude den schutten thom besten gekofft einen suluernen stop, de wecht 14 lodt vnd 3 quentin; disse stop kostet 17 mk. vnd 8 ß lub; noch 4 suluerne leppel, de kosten 10 mk. vnd 10 ß. lub.

1624 im pingsten Marken zu rostock is dey Compeney gehaltenn wordenn vnndt der foegel nicht geschoessenn worden, aus denn vhrsachenn, weil dey Junckernn nicht geschoessenn haben, also haben wir nichgt konnen den foegel stanggen mechgtichgst werden vonn denn herren boergemeisterenn".

Schon im J. 1495 kommt es vor, daß der Herzog Magnus den Vogel abschoß und König ward.

Gegen das Ende des 16. Jahrhunderts ward es in Meklenburg allgemein, mit Feuergewehren (Rohren) nach dem Vogel zu schießen. Die Dreifaltigkeitsbrüderschaft beschloß aber im J. 1580, sich beim Vogelschießen fortan nicht der Feuergewehre, sondern wieder der Bogen zu bedienen.

Im 17. Jahrhundert kam immer mehr äußerer Pomp in die Aufzüge. So ward im J. 1610 ein silberner, übergoldeter Vogel angeschafft, den der König an einer silbernen, übergoldeten Kette um den Hals trug.

Anno 1610 gegen den pfingstmarkt haben die Alterleute der lantfehringe Companey der kramer, als MartenHintze, Vicke Schorler, Peter Kleinenberch vnd Johan Stenell einen silbern vogel mit einer ketten vberguldet machen lassen, welchen der Companeykönigk, wan ehr aus vnd eingehett, wen der vogel geschossen wirdt, an dem halse tragen soll,

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welcher vogel wicht 20 1/2 lott, kostet das lott 28 sl, thut 23 fl. 22 sl.

Anno 1614 gegen den pfingstmarktt zu Rostock haben die Alterleute der landtfehringe Companey, als Vicke Schorler, Peter Kleinenbergk vnnd Johann Stenell, ein silbernvberguldett spieslein auff die Companeyfahne machenn lassenn, wicht 3 lott 1 quentin, das lott zu 32 sl, thutt 4 fl. 8 sl.

Auch ward der Compagnie-Fahnrich, der die Compagniefahne trug, mit Feldzeichen und Federn stattlich herausgeschmückt;

"Anno 1614 auff den pfinstgmarktt, da Hanns Munch zu einem fehnrich ist erwehlet worden, da ist von der Company ein neu felttzeichen vnd I par hosenbender gezeugett, welches bei der Companey fahne bleiben soll. Vnd hatt gekostett wie volgett.

6 1/4 ellenn leibfarben taffet, die elle vor 2 fl. 12  fl. 12 ßl. 0 pf.
1 lott leibfarbe seiden voe 0  fl. 10 ßl. 0 pf.
7 5/8 lott breitt gulden teneken knuppels, das lott vor 30 ßl. 9  fl. 12 ßl. 9 pf.
vor das felttzeichen vnd hosenbender zu Macherlohn gebenn 10 ßl 0  fl. 10 ßl. 0 pf.
--- --- --- --- -- --
Summarum    22  fl. 20 ßl. 9 pf.
Noch ist dem fehnriche eine weisse federr gekauft worden vor 1  fl. 8 ßl. 0 pf.

Die Geräthe der Compagnie waren übrigens nach dem Inventarium nicht von Bedeutung:

1519.

Item dit na gescreffen retschoep dat hebbe wii to Rostik in vnser broderschoep, dat sal de eyne schaffer dem anderen lefferen: Int erste

IIII tynnen kannen,
VIII luchtter, II myt III pypen vnde VI myt II pypen,
XVI grotte stoeppe vnd
V kleyne tynnen stoeppe, noch
VIII kruet poette, noch
I ysseren stangen to deme boeme, noch
IIII scragen,
II tafel boerde,
II spette boerde vnde
II feneken off bannere.

Mit der Compagnie ist denn auch das Vogelschießen eingegangen. Schon vor dem Aufhören der

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Compagnieverfassung existirte ungefähr im Anfange des 17. Jahrhunderts ein allgemeines Scheibenschießen 1 ), für welches zwar eine Ordnung erlassen ward, die aber wohl nicht in Anwendung kam, da während des dreißigjährigen Krieges das allgemeine Scheibenschießen ganz aufhörte.

Dagegen entstand bald nach dieser Zeit die Schützen=Gesellschaft der Brauer=Compagnie, welche noch jetzt als Schützen=Gesellschaft der Kaufleute existirt. Außer den Landfahrern hielten auch die Edelleute (Junker) zu Rostock ein Vogelschießen. Es heißt nämlich in dem Matrikelbuche der Landfahrer:

"1624 im pingsten Marken zu rostock is dey Compeney gehaltenn worden vnndt der foegel nicht geschoessenn worden, aus denn vhrsachenn, weil die Junckernn nicht geschoessenn haben, also haben wir nichgt konnen den foegel stanggen mechgtichgt werden vonn denn herren boergemeisterenn".

Auch dieses Junkerschießen hörte im dreißigjährigen Kriege auf und an die Stelle desselben trat im J. 1669 die Schützen=Gesellschaft 2 ) der Brauer=Compagnie auf.

Außer dem nicht unbedeutenden rein historischen Interesse, welches die Geschichte der Landfahrer=Compagnie hat, scheint dieselbe auch bis auf den heutigen Tag einen praktischen Nutzen zu gewähren. Der höchste Zweck der Brüderschaft war offenbar der Handels= und Geldverkehr. Die Brüder wählten daher zur Abmachung ihrer Geschäfte zu ihrer jährlichen Versammlung eine Zeit, welche für die Schifffahrt und in der Witterung die günstigste war und zugleich mit dem größten deutschen Feste (Pfingsten) zusammenfiel. Durch den großen Waarenaustausch der Compagnie entstand nun ein großer Markt oder vielmehr eine Messe, der rostocker Pfingstmarkt, welcher noch besteht. Da nun mit dem großen Waarenumsatz und mit dem jährlichen Rechnungsabschluß auch ein großer Geldumsatz verbunden war, so entstand hiedurch ferner der zweite große


1) Ueber die neuern Einrichtungen des Scheibenschießens zu Rostock sind Materialien mitgetheilt in den Neuen wöchentlichen rostockischen Nachr. 1838. Nr. 33. - Auch in Wismar verwandelte sich die Papagoiengesellschaft in eine Brauer=Compagnie (vgl. Schröder's Pap. Mekl. I, S. 2043), vielleicht weil die Braugerechtigkeit ein wichtiges Monopol gewisser Häuser war, in denen, wenn ich nicht irre, wie noch heute in Rostock, das Brauen der Reihe nach herumging.
2) Die meisten der ältern, jetzt bestehenden Schützengesellschaften stammen aus den Pestzeiten des 17. Jahrhunderts; es waren Vereinigungen zum Begräbnis der gestorbenen Mitglieder und ihrer Hausgenossen und zur Unterstützung der Nachbleibenden. Das Scheibenschießen am Jahrestage der Gesellschaften war nur eine Nachahmung aus der mittelalterlichen Zeit der Wehrpflichtigkeit der Stadtbürger.
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Zahlungstermin (das was für Güstrow zu Antonii, dem andern großen Termine, der (Geld=)Umschlag, wie zu Kiel, genannt wird): der Trinitatis=Termin, der bis auf die jetzigen Zeiten noch vorzüglich zu Rostock gehalten wird. Diese beiden großen landesüblichen Zahlungstermine schreiben sich sicher aus großen commerciellen Verhältnissen her, da die sonst gewöhnlichen kleinern Zahlungstermine in Meklenburg (für Miethen, Abgaben, Zehnten, Pächte u. dgl.) seit alter Zeit auf Ostern und Michaelis oder Martini fallen. - Bis dahin, daß für den Pfingstmarkt und den Trinitatis=Termin kein älterer Ursprung nachgewiesen wird, ist beides aus der Thätigkeit der Dreifaltigkeits=Landfahrer=Brüderschaft herzuleiten.


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IX.

Meklenburg=strelitzische Orden,

vom

Pastor Masch zu Demern.


S o fleißig man auch seit lange die Nachrichten über Orden gesammelt hat, und so viele der erloschenen auch neuerdings von Ferdinand Freiherrn v. Biedenfeld der Vergessenheit entzogen sind, so findet sich doch, so viel mir wenigstens bekannt ist, in keinem Buche, das von Orden handelt, eine Angabe der beiden Orden du chêne et du tombeau und de la fidélité et constance, welche von Meklenburg=Strelitz um die Mitte des vorigen Jahrhunderts verliehen sind. Die Nachrichten, welche hier gegeben werden können, sind freilich nur unvollständig, aber sie sind doch wahrscheinlich Alles, was sich von ihnen erhalten hat, und hinreichend, um das Andenken davon zu bewahren.

1. L'ordre du chêne et du tombeau.

Die Entstehung dieses Ordens ist aus Evers Meckl. Münzverf. II, S. 502 bekannt. Der Amtshauptmann v. Behmen hatte, außer manchen andern Verdiensten um die Administration der strelitzischen Domainen, auch die Münze in Stargard wieder in den Stand gesetzt, daß zu Anfang des Septembers 1747 daselbst in Gegenwart der hohen Herrschaften das erste Geld geschlagen wurde; aber schon an diesem Tage ward Behmen krank und starb am 17. Sept. 1747. Die Herzogin Dorothea Sophia, Gemahlin des Herzog Adolf Friedrich III., stiftete nun den genannten Orden und nahm darin die verwittwete Frau v. Voß, geb. v. Jasmund, ihre Hofdame Louise v. Rieben und den Geheimenrath Brunsich auf. Es ward ein kleiner Sarg mit einem B am Kopfe gemacht, in dem Gehölze bei Sponholz, wo der Hof sich damals aufhielt, unter eine Eiche gestellt, der Buchstabe B und die Namen der 4 Ordensmitglieder wurden in die Eiche geschnitten und der Sarg täglich mit frischen Blumen bestreuet. Darauf ward die von Evers a. a. O. betriebene Medaille in Hamburg geschnitten und in Streif geprägt.

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Das Ordenszeichen war eine gleichseitige, viereckige, gegen die Mitte etwas erhöhete Platte, deren 4 Ecken aber abgenommen sind, so daß ein, wiewohl ungleiches Achteck daraus geworden; rund umher lief eine goldene Einfassung. Die erste Seite war weiß emaillirt und enthielt in einer goldnen Schnur mit 4 Ritterschürzen einen grünen Eichenzweig mit 4 Blättern S M T T in Gold bezeichnet; ein abgefallenes falbes Blatt trug ein silbernes B. Ferner bildeten vier aus natürlichen Wolken hervorkommende Arme ein Kreuz; die oberste Damenhand mit 2 herunterhangenden Reihen Perlen war zart und schlank, an den beiden Seiten waren 2 etwas stärkere Damenhände und unten war eine Mannshand mit einem meergrünen Aermel mit goldnen Knöpfen und dergleichen Einfassung. (Diese 4 Arme, jedoch ohne Wolken, sind auch auf der Medaille.) Die Rückseite, gleichfalls golden eingefaßt, war meergrün und zeigte 2 durcheinander geschrenkte, gleichseitige, goldene Dreiecke, die einen 6eckigen Stern bildeten, in dessen 4 Ecken oben und unten die goldenen Buchstaben D S L B, in dessen Mitte ein silbernes Merkurius=Zeichen ( Merkuriuszeichen ) stand. Neben diesem Sterne standen 2 goldene Leuchter, oben mit 4 grünen Eichblättern geziert, mit silbernen Lichtern, und von 2 natürlich gefärbten, schlanken, mit goldnen Kronen geschmückten Schlangen, von denen die eine mit silbernen Flügeln und Klauen versehen war, scheint die Darstellung umgeben zu sein. Oben an dieser Platte war eine massiv goldene Schnecke, wodurch der Ring zum Bande hing, an dem dieses Ordenszeichen auf der Brust getragen ward 1 ).

Von 4 Ordenssiegeln besitze ich die Abdrücke. Das erste stimmt ganz mit dem Bilde der angeführten Denkmünze überein: es hat eine Eiche mit einem von Strahlen umgebenen J (J) am Stamme, unter der ein Sarg mit einem B steht, daneben rechts die 4 Hände, wie auf dem Ordenszeichen, und links einen Kubus, mit einem halbgeöffneten Zirkel bezeichnet. Die Umschrift DV CHENE ET DV TOMBEAV und im Abschnitt MDCCXLVII findet sich auch hier. - Das zweite Siegel hat


1) Diese Angabe ist aus einer Anweisung genommen, welche die Zeichnung begleitete, nach der der Orden vorläufig einmal zur Probe auf einer kupfernen Platte dargestellt werden sollte. Die Zeichnung selbst fand sich nicht in dem Nachlaß des Cammeraths Siemßen († 14. Mai 1779) in Ratzeburg, von dessen Hand diese Anweisung geschrieben war; da sie sehr ins Einzelne geht, so läßt sich die Gestalt des Ordens mit ziemlicher Gewißheit darnach angeben. -Nach Evers II S. 503, waren der Geheimerath Brunsich sowohl als der Amtsh. v. Behmen Freimaurer der Hamburgischen Loge und ist dieser Umstand von ihm zur Erklärung manches Zeichens auf der Medaille benutzt worden; daß er auf die Gestaltung des Ordenszeichens und der Siegel bedeutenden Einfluß hatte, ist auch dem Laien klar; grade um jene Zeit beginnt die Ausbreitung der Freimauerei in Norddeutschland.
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das Bild der Rückseite der Medaille, nämlich eine Setzwage, über der ein mit der Spitze niederwärts gekehrter Triangel steht 1 ). Ueber der nach oben gekehrten Basis desselben ist ein Halbkreis, der mit ihr ein liegendes liegendes D bildet und ein S schlingt sich durch die Setzwage, beide den Namen der Herzogin Dorothea Sophia andeutend. Die Seiten des Triangels bilden den Hauptstrich von zwei auswärts gekehrten B und sollen Brunsich andeuten, so wie das doppelte L des Winkelmaßes Louise v. Rieben und das V des Dreiecks Voß bezeichnen sollen. An den Seiten des Monogrammes sind Eichenzweige von 4 Blättern und darüber stehen die Buchstaben D. S. L. B. - Ein drittes Siegel ist hinsichtlich der Figur und der Buchstaben dem vorigen gleich, hat aber oben die Buchstaben C. E. R. B. und kein Datum. Auf dem Papier, worauf die Abdrücke desselben (sichtlich Probeabdrücke des Graveurs) geklebt sind, steht von Siemßens Hand geschrieben: Spurius ao. 1748. Die Deutung der veränderten Buchstaben und dieser Notiz kann wohl keiner mehr geben.

2. Der Orden de la fidélité et constance.

Dieser Orden ward vom Herzog Adolph Friedrich III. (1708 † 1752) gestiftet und nur von ihm in einigen wenigen Exemplaren ertheilt und vertheilt; mehr ließ sich bei den 1809 angestellten Nachforschungen nicht ermitteln und auch dies nur durch Tradition, denn die Archive enthalten keinen Buchstaben über diesen Orden, so daß also die Veranlassung wie das Jahr der Stiftung 2 ) unermittelt bleiben werden.

Das Ordenszeichen war ein goldnes, blau emaillirtes Kreuz in Gestalt des Johanniterkreuzes gespitzt, jedoch ist es oben nicht gespitzt, sondern grade und daran ist der Ring befestigt, durch den das Band gezogen ward. Mit goldnen Buchstaben steht A F zusammengezogen und mit einem Fürstenhute bedeckt auf der obern Hälfte des Pfahles; Fidel et con steht auf dem Balken und stant auf der untern Hälfte des Pfahles. Beide Seiten des Kreuzes sind einander gleich.


1) Wie dieser Orden seine Symbolik der Freimauerei entnommen hatte, so bestand auch im vorigen Jahrhundert unter den Damen des schweriner Schlosses der Mopsorden, der auch freimaurerisch war. Genaueres hierüber zu erforschen, ist bis jetzt nicht möglich gewesen.          G. C. F. Lisch.
2) Der Orden wird erst gegen das Ende der Regierung des Herzogs († 1752) gestiftet sein, da den Statuten des vom Herzoge Christian Ludwig II. (1747 † 1756) intendirten Ordens eine Beschreibung aller existirenden Orden beigefügt ist, unter denen der strelitzische Orden nicht vorkommt. Die Stiftung wird daher um das Jahr 1750 fallen.           G. C. F. Lisch.
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Als Ritter des herzogl. meklenburgischen Ordens de la fidéelité et constance nennt sich Christian Ulrich v. Ketelhodt, fürstl. schwarzb. rudolstädtischer Geheimerath, Canzler, Regierungs= und Consistorial=Präsident, in dem Subscribenten=Verzeichniß von Masch gottesdienstlichen Alterthümern der Obotriten (1771), und unter seinem Bildniß 1 ) vor dem 3. Bande der kritischen Sammlungen zur neuesten Geschichte der Gelehrsamkeit, Bützow und Wismar, 1776, ist auch angegeben: eques ordinum unionis perfectae ac fidelitatis et constantiae. Auf diesem Bilde 2 ) schmückt der Stern des rothen Adlerordens sein Kleid; an einem Bande über die rechte Schulter nach der linken Seite hängt ein Ordenskreuz, ausgespitzt wie ein Johanniterkreuz, das über der obern Spitze einen Fürstenhut hat, durch dessen Ring das Band geht, und in der Mitte des Kreuzes ist ein rundes Feld angegeben. Dies kann nur das Band des rothen Adlerordens sein, von dem der Geheimerath Großkreuz war; dieser Orden hatte, wie jetzt, anfänglich breite Seiten am Kreuze (vgl. Eichler Abbildung und Beschr. aller hohen Ritterorden, Augsb. 1756, p. 133); nachher aber ward das Kreuz mit 8 Spitzen versehen (vgl. S. P. Reinhards Wappenkunst, Nürnb. 1778, p. 171). Unter diesem Cordon hängt nun auf der Brust und halb vom Bande bedeckt ein gespitztes Kreuz, und das muß unser Orden sein, denn der königl. dänische Orden de l'union parfaite, welchen er besaß, hatte ein volles, an jeder Ecke mit einer Krone geschmücktes und in den Winkeln mit Adlern und nordischen Löwen gefülltes Kreuz (vgl. Eichler, p. 89.).

Dies dem Geheimenrath verliehene Ordenszeichen war mit Erlaubniß des Herzogs von dem Sohne, dem schwarzb. rudolst. Hofmarschall und Oberstallmeister, als ein verehrtes Andenken beibehalten worden, und kam nach seinem Tode in die Hände seines Sohnes Ludwig Carl Christian v. K., rudolstädt. Regierungsrath, welcher unterm 14. Sept. 1809 bat, daß ihm als dem ältesten dieser Ketelhodtschen Branche dieses altväterliche


1) Unter einem andern, auf der Schulbibliothek zu Güstrow befindlichen Kupferstich=Portrait dieses Mannes (welcher im J. 1774 an der Domschule zu Güstrow ein Legat von 100 Rthlr. Gold zur jährlichen Feier des Reformationsfestes stiftete) steht:

Christianus Ulricus de Ketelholdt in Cambs, Carbov, Lickstadt, Ser or . Princ. Schwarzeb. Rudolphopol. Cancellarius te Praeses Consistorii Vicarius, Ordinis Megapolit. Fidelitatis et Constantiae Eques, Socitatis Lips. ICt. Germ. Sodalis nat.
Gustrov. d. 5. Aug. 1701.

Die Jahrszahl ist mit Dinte corrigirt. Das Ordenskreuz mit graden Balken hängt an einem Bande um den Hals.
          Mittheilung des Hrn. Professors Dr. Besser zu Güstrow.
2) Die Denkmünze auf ihn enthält eine ähnliche Darstellung; daß dort der dänische Orden angegeben sei, sagt Evers II, S. 507.
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Andenken auch ferner überlassen werde. Im ward unter der Hand erwiedert, daß der in Frage stehende Orden so zu sagen gar nicht existire, da nichts darüber aufzufinden gewesen, daß aber, wenn der Hr. Regierungsrath den Orden als ein Familien=Andenken betrachten und tragen wolle, der Herzog (Carl) durchaus nichts dagegen habe, sich aber zu einer förmlichen Autorisation, welche als eine Wiedererweckung von den Todten oder gar als eine erneuerte Stiftung angesehen werden dürfe, sich nicht entschließen könne. In Folge dieser Mittheilung suchte der Regierungsrath die erforderliche Erlaubniß bei seiner Fürstin= Regentin nach, welche ihm auch gegeben ward, den Orden als ein Familien=Andenken beibehalten zu dürfen. Jedoch trug er ihn nicht lange, denn schon am 25. März 1811 meldet sein Bruder, der kaiserl. österreichische Kämmerer August v. K. in Wien, daß der Regierungsrath gestorben sei, und bittet, daß der Herzog auch ihm dies altväterliche Andenken ferner überlassen wolle, um es wie sein sel. Bruder behalten und tragen zu dürfen. Er bekam unterm 2. Mai 1812 die Antwort, daß Ser. sich ebenso geäußert, wie früher, und daß es demnach ganz ihm überlassen sei, das Ordenszeichen als ein Familien=Andenken zu betrachten und zu tragen. Mit dem Danke für diese gnädigste Erlaubniß vom 29. Aug. 1812 schließen sich die Nachrichten über den Gebrauch des Ordens in dieser Familie.

Dem Stallmeister v. Altrock war auch dieser Orden verliehen worden und zwar mit der Erlaubniß, daß der Aelteste von der Familie zur steten Erinnerung an diese Huld dereinst diese Auszeichnung tragen dürfe; der älteste Sohn desselben hatte sie getragen und war im Auslande gestorben, die Decoration ward seinem Bruder, dem königl. preußischen Rittmeister a. D. Hrn. v. Altrock zu Klein=Dratow zugesandt, und dieser reichte sie nun am 24. Febr. 1810 ein, weil ihm die höchste Erlaubniß, sie auch tragen zu dürfen, ermangele und eine schriftliche Versicherung jetzt nicht vorhanden ist. Herzog Carl schickt ihm am 21. März 1810 den Orden zurück, um ihn als Familien=Andenken aufzubewahren und setzt hinzu: "Ich finde mich hiezu um so mehr bewogen, da ich diesen Orden nicht als einen Hausorden betrachten will".


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X.

Aeltere meklenburg=schwerinsche und
güstrowsche Orden,

von

G. C. F. Lisch.


Fürstliche Gnaden=Medaillen im 16. und 17. Jahrhundert.

V on Orden im heutigen Sinne des Wortes ist in frühern Zeiten in Meklenburg keine Spur 1 ). Bekannt ist es, daß früher die Fürsten zum Zeichen ihrer Huld und zur Anerkennung von Verdiensten Gnaden=Medaillen mit ihrem Bilde verschenkten, welche an Ketten um den Hals getragen wurden; je weiter in der Zeit zurück, desto häufiger ist der Schmuck mit Münzen.

Aber auch über die Vorleistung von Gnaden=Medaillen sind die Nachrichten in Meklenburg selten; hier ein Beispiel.

Der berühmte Professor David Chyträus zu Rostock stand mit dem Herzoge Ulrich von Mecklenburg in lebhaftem und vertrautem Briefwechsel, in welchem sie sich auch gegenseitig alle politischen Neuigkeiten, Zeitungen, Kupferstiche und dgl. mittheilten. In einem Glückwunsche zum Neuen Jahre, welchen Chyträus am Sylvester=Abend 1596 dem Herzoge schrieb, sagt er u. A.:

"Neben disem Gebett für E. f. g. langwirige vnd selige Regierung dancke Ewern f. g. ich in aller vnterthänigkeit, das E. f. g. ir gnädig väterlich gemüet vnd zuneigung gegen mir geringen alten Schuldiener noch gnädiglich erhalten, vnd dieser tag mit gnädiger communication vieler gedenkwürdiger Historien gnädiglich erzeiget haben".


1) Die neuern Kriegs=Medaillen und Dienstkreuze bleiben als noch der Gegenwart angehörend hier unerwähnt.
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Hierauf antwortet der Herzog u. A.:

"Bedanken vns nicht allein gegen euch für solche Communication in gnaden, sondern vermerken auch ewere vnderthenige anwunschung gantz wol vnd im besten meinent. - - Thun euch inverwart, zu erweißung vnsers zu euch tragenden gnedigen gemuets, vnser in golt gegossen Conterfei zum gluckseligen newen Jhar zufertigen, Das wollet von vns vnderthenig aufnehmen, vnd sein vnd bleiben euch fürders hin mit gnaden vnd allem guten gantz wol zugethan".

In der großherzoglichen Sammlung meklenburgischer Münzen werden nun solche "in Gold gegossene" Gnadenbilder des Herzogs Ulrich noch aufbewahrt. Das eine ist von der Größe eines Guldens, auf dem Averse mit dem Brustbilde des Herzogs in stark hervortretenden Relief und fast en face, mit der Inschrift VL. H. Z. - MECK., auf beide Seiten des Gesichts vertheilt, auf dem Reverse mit dem Wappen des Herzogs. Es ist mit einer Einffassung von Laubwerk und Engelsköpfen verziert und hat oben ein Oehr, an welchem es getragen werden kann. Dieses Exemplar scheint noch ganz neu und nicht getragen gewesen zu sein. Ein zweites Exemplar, welches offenbar getragen gewesen ist, da ein auf den Rand des Reverses eingegraben gewesener Name (nach einigen Spuren wahrscheinlich Bülow) fast ganz weggefeilt ist, ist dem andern völlig gleich, nur ist es etwas kleiner; auch ist der Harnisch des Herzogs blau und das Blumenwerk der Einfassung bunt emaillirt (vgl. Evers in Gelehrten Beyträgen zu den meckl. schwerin. Nachrichten, 1786, St. 23 und 24, S. 96 flgd. und Mecklb. Münz=Verf. II, S. 219 flgd.).

Diese Gnaden=Medaillen oder Conterfeite des Herzogs Ulrich sind wohl in Augsburg modellirt, wenn auch in den frühern Zeiten dergleichen in Meklenburg gefertigt sein mögen. Wahrscheinlich sind die Formen im J. 1582 geschnitten, als der Herzog auf dem Reichstage zu Augsburg war. In der über die Reise geführten Rechnung heißt es:

"Zu Augspurgk".

"Dem Goldtschmidt Baldewin Drentwedtb für die 3 Contrafeht, so mein g. h. den 3 Wirtinnen vorehret, vnnd dan für etliche vmbtzugiessenn betzalt 78 Taler 3 Patzen."
"Für die Ketten, so mein g. h. den 5 Wirtinnen neben den Contrafehten vorehret vnd sonsten

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ein Par Armbende vnd ein Turcksringk betzalt lautt des goldtschmidts Heinrich Beusts zettel 165 fl. 9 Patzen."

Außerdem kommen noch Ausgaben an die Goldschmiede Nicolaus Lenker, Bartholomäus Vesemair, an italiänische Juweliere etc. . vor.

Auch der Herzog Christian Louis I. ließ dergleichen Gnaden=Medaillen verfertigen, mit der Bestimmung, sie um den Hals zu tragen (vgl. Evers in Monatsschrift von und für Mekl. 1788. St. 4. S. 344 flgd. und Meckl. Münz=Verf. II, S. 125 flgd.). Bei der Huldigung der Stadt Rostock 1662 beschenkte der Herzog eine Deputation des Raths mit einem solchen Gnadenzeichen: "und haben sie solches also fort ins Wambest gebunden "; " besonders sollte die goldene Medaille ein Gnaden= und Ehrenzeichen seyn, um es an einem blauen Bande auf der Brust zu tragen".

Gleich nach der Zeit der Gnaden=Medaillen beginnt die Zeit der Orden.

1. Der Orden Gustav Adolphs.

Die erste Spur von einem meklenburgischen Orden findet sich zur Zeit des Herzogs Gustav Adolph von Güstrow (1654 † 1695), wenn auch die urkundlichen Nachrichten über denselben sehr unbedeutend sind und nur aus nachstehenden Briefen bestehen. Des Herzogs Schwester Anna Sophia (geb. 1628 † 1669) war an den Herzog Ludwig von Liegnitz († 23. Nov. 1663) vermählt; an diesen erließ der Herzog Gustav Adolph am 27. April 1663 folgendes Schreiben:

Vnsere freundliche Dienste vnd was wir sonsten mehr liebes vnd guttes vermögen, zuvor. Hochgebohrner Fürst, freundlich vielgeliebter Vetter vnd Schwager. Das E. L. das überschickte Wägchen vor lieb zu nehmen, vnd Vns hienwieder mit einigem gewehr zu beschencken gefallen hat, dafür sagen wir E. L. hohen Danck, vnd seind solche affection zu wiedergelten gefliesen.
Wann Wir auch von E. L. bedienten berichtet werden, das Deroselben beliebe, in dem von Vns gestifften orden zu sein, vnd dasselbe zeichen zu tragen, so erkennen wir solches gleichfals für ein gezeugnis Dero zu Vns tragenden zuneigung, erinnern Vns auch wohl, was deswegen bey

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Ewr. L. anwesenheit vorgangen, weil wir aber diesen orden nur an vnserm Hofe 1 ) gestifftet haben, haben Wir Ew. L. damit nicht importuniren vnd Ihr solches anmuhten mögen, als Wir aber vergewissert werden, das E. L. sich solches anzunehmen nicht zuwieder sein lassen werden, haben Wir Derselben hiebeykommendes Vnser ordens Zeichen überschicken wollen, mit dem freundlichen ersuchen, Sie es in Vnser andencken zu tragen sich wollen belieben lassen, Dero Wir sonsten alle behaglich freund=vetterliche Dienste nechst göttlichen schutzes empfehlung Zu erweisen, gefliesen vorbleiben. Datum in u. R. G. den 27. Aprilis Ao. 1663.
               An
     Herzog zu Schlesien.

Die Antwort hierauf lautet folgendermaßen:

Durchlauchtiger Fürst,

Sonders Hochgeehrter freundlich geliebter Herr Vetter, Schwager, Bruder vndt Gevatter. Ich habe Ew. Ld. praesent von der Post, nebst Dehro handtbriefel, wohl erhalten, Davor Ich Deroselben Höchsten Danck erstatte. Ich werde dieses angenehme Geschenck, dadurch Ew. Lde. mich sehr obligiret haben, zu stetswehrender gedächtnis täglich tragen, vnd bey danckbarer erinnerung allezeit indenck vnd bemühet sein, auß trew vetter= vnd schwägerlicher affection Ew. Lde. bey allen Begebenheiten mit aller ersinnlichen annehmligkeit vndt Dienstleistung hinwiederumb entgegenzugehen, Alß der ich verbleibe bey Göttlicher Schutzempfehlung

E. L.
Ligniz iderzeidt dinstwilligster Vetter,
den 2. Julii Schwager, Bruder vndt Ge=
Ao. 1663. vatter Ludwig mpropria.
Dem Durchlauchtigen Fürsten, Herren Gustaff Adolphen, Herzoge zu Mecklenburg etc. . Meinem freundlich geliebten Herren Vetter, Schwager, Bruder vndt Gevatter.
 (L. S.)

Die Beschaffenheit dieses Ordenszeichen geht aus einem Verzeichnisse der dem Herzoge Gustav Adolph zugefallenen Ver=


1) Für die Worte: "an vnserm Hofe" standen die durchstrichenen Worte da: "unter vnsern vornehmsten Bedienten".
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lassenschaft der verwittweten Herzogin Anna Sophie von Liegnitz hervor; es heißt hier:

Verzeichniß, was an kostbaren Sachen, so bei dem Ableben der verwittweten Herzogin Anna Sophie zu Schlesien, Liegnitz und Brieg, gebornen Herzogin von Mecklenburg=Güstrow, in einem großen Reisekasten gefunden: - - -
- - - - - - - - - - - - - - -
5) Ein Diamanten=Kreuz mit 8 Diamanten, worunter 7 ziemlich groß und dick, welches I. F. D. Herzog Ludewig hochseel. Andenckens geschickt.
- - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - -
Eine güldene Kette wiegt 154 1/2 Ducaten.
Eine Kette wiegt 37 Ducaten.

2. Der Orden Christian Ludwigs II.

Der gebildete, kunstsinnige und friedliche Herzog Christian Ludwig II. (1747 - 30. Mai 1756) hatte viel Sinn für feierliches Ceremoniell. Er selbst hatte den russischen St. Andreas=Orden erhalten und feierte das Andenken an dessen Verleihung vom 11. Dec. 1749 an durch feierliche Hoffeste, für welche auch die bekannten Medaillen zur Vertheilung geschlagen waren (vgl. Evers Meckl. Münz=Verf. II, S. 185). Der Herzog beabsichtigte ebenfalls die Stiftung eines hohen Hofordens 1 ); die Statuten mit illuminirten Zeichnungen der Ordens=Zeichen und Bänder, welche im J. 1787 in den herzoglichen Wohnzimmern auf dem Schlosse zu Schwerin gefunden wurden, werden noch im großherzoglichen Archive aufbewahrt; weiter ist keine Spur von diesem Orden vorhanden. Der Grund, warum bei aller Vorliebe des Herzogs für ein feines Hofleben die wirkliche Stiftung des Ordens unterblieben ist, lagen unstreitig in den Zeitverhältnissen. Bald nach der Thronbesteigung des Herzogs begannen die Erörterungen über die vieljährigen Streitigkeiten mit der Ritterschaft zur Herbeiführung eines Friedens; bei den noch unbestimmten Aussichten auf das ersehnte Gelingen des Werkes mochte es der Fürst wohl fühlen, wie gefährlich es sei, durch die Verleihung des Ordens öffentlich eine Parthei um


1) Der im Anfange des vorigen Jahrhunderts in Meklenburg gestiftete Hirschfänger=Orden, der auch in v. Biedenfeld's Ritterorden aufgenommen ist, ist nichts weiter als eine Art Carnevals= oder Narren=Orden einer Jagdgesellschaft; man vgl. Beilagen zu den wöchentl. Rost. Nachr. 1817, Stück 44, S. 178 flgd.
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sich zu bilden: die Gegner wären ihm doch ferne geblieben und hätten mißgünstig auf die Bevorzugung Anderer gesehen. Sicher sollte der Fürst eine günstigere Zeit abwarten, die erst nach dem Abschlusse des landesgrundgesetzlichen Erbvergleiches 1755 eintreten konnte; seitdem war aber der gute Fürst erblindet und schon am 30. Mai 1756 entriß ihn der Tod seinem segensreichen Wirken. Und so unterblieb die Stiftung des Orders 1 ).

Der folgende Auszug aus den Statuten wird die Verfassung und Gestalt des Ordens klar darlegen.

Ohnmaßgebliches Ordens=Patent und Statuta.

Von Gottes Gnaden Wir etc. . thun Kund fügen hiermit zu wißen, daß wir zur Belohnung derer von unseren Vasallen und Unterthanen unß erwiesenen treuen Dienste und zu mehrer Unterscheidung Ritterlicher Persohnen und Thaten für gut geachtet, einen Ritter=Orden zu stifften und aufzurichten, so wohl Unsern vornehmen und um Unsere Persohn und des Landes wohlverdienten Adelichen Persohnen zur Vergeltung ihrer Unß geleisteten treuen Dienste, alß auch zur Aufmunterung andern ihrem loblichem Beyspiel zu folgen und sich zu solcher besondern Bezeugung Unserer Gnade immer je mehr und mehr würdiger zu machen. Hierzu haben Wir den Ludwigs=Orden erwählet und so wohl denen Rittern das Andenken und die Pflicht gegen Uns einzuschärffen: Alß auch dieselben wegen ihrer guten Verdienste mit Unserem Nahmen zu beehren, deshalb wir den auch in der Ordens Devise anzeigen wir geneigt sein, die besondere Treue nicht alleine zu erkennen, sondern auch willigst in der That zu belohnen.

- - - - - - - - - - - - - - -

2) Wie - - die Erfahrung es lehret, daß unterschiedliche Ritter=Orden durch die Menge dererjenigen, so damit beehret werden, ins Abnehmen und endlich gar in Verachtung gerahten, so wollen Wir die Zahl der Ritter auf Dreißig hiermit festgesetzet haben. - - -

- - - - - - - - - - - - - - -

4. Alle diejenige, die in diesen Orden aufgenommen werden, sollen von guten alten adelichen Geschlecht und Herkommen seyn, auch vor der Empfahung des Ordenszeichen durch Beibringung


1) Die Ordenszeichen der drei Landesklöster, welche bald darauf eingeführt, noch jetzt im Gebrauche und aus dem Staatskalender bekannt sind, bleiben hier, als Zeichen, die an gewisse Stellen und Einnahmen geknüpft sind, unerörtert.
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ihres alten angebohrnen Adelichen Wapens sich gehörig legitimiren.

- - - - - - - - - - - - - - -

7. Durch den auf diese Ordens=Statuta zu leistenden Eyd sollen die Ordens=Ritter absonderlich verbunden seyn:

     Ein Christliches, Tugendhafftes, Gott und der Ehrbahren Welt wohlgefälliges Leben zu führen,
     Auch andere darzu aufzumuntern und anzufrischen,
     Die Erhaltung und das Aufnehmen der Christlichen Religion nach allen möglichen Kräfften sich angelegen seyn laßen,
     Aller Armen, Verlassenen, Unterdrückten, Gewalt und Unrecht leidenden Leuten sich väterlich anzunehmen,
     Unsere Persohn vor ihr rechtmäßiges Oberhaupt zu erkennen, davor zu ehren und alle schuldige Treue und Unterthänigkeit unverbrüchlichst zu beobachten,
     Des Landes Bestes sich auf alle Ersinnliche Weise angelegen sein laßen und beständig darauf zu sinnen, auf was für Art desselben Verfall wieder herzustellen und solches in blühenden Zustand versetzt und beständig darin erhalten werden möge, zu dehm ende alle wohl überlegte Vorschläge zu thun und deren Außführung mit möglichen Kräfften zu befördern, hingegen allen landverderblichen Zwistungen und Unser Interesse zu wieder lauffenden Einrichtungen sich nach allem Vermögen zu wiedersetzen und solche zu hindern,
     Die genaueste Befolgung und Beobachtung Unserer Befehle sich angelegen seyn zu lassen und sich denenselben nicht wiederspänstig zu erzeigen, überall im Lande unter der Noblesse Friede und gutes Vernehmen zu stifften und zu erhalten, mit allen, insbesondere aber denen Ordens Mitgliedern in gutem Vernehmen und Eintracht zu leben.

- - - - - - - - - - - - - - -

9. Zum Käntzeichen dieses Unsers eingesetzten Ordens haben Wir erwählet ein güldenes, in acht Spitzen ausgehendes, Weißes emallirtes Creutz, in deßen Mitte ein blau Emallirtes Mittelschild, mit denen Güldenen ineinandergeschlungenen Anfangsbuchstaben Unseres Nahmens CHRISTIAN LUDWIG befindlich, in denen Winckeln aber des Creutzes jedes mahl drey güldene Strahlen vorgebildet sein. Das gantze Ordens Creutz soll zum andencken Unserer Herkunfft und Abstammung von denen alten Wendischen Königen mit einer Königl. Krohne bedecket seyn, darin ein Hertzoglicher Huth eingesetzet ist.

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10. Dieses Ordens Zeichen soll von denen Rittern an einem Handbreiten himmelblau gewäßerten Bande von der lincken Schulter nach der rechten Hüffte zu abhangend getragen werden.

11. Außer dehm sollen die Ritter noch einen Silbernen in Acht Spitzen mit Strahlen aushengenden gestickten Stern auf der linken Brust tragen, in deßen Silbernen Mittelfelde Unser Nahme mit einer Königlichen und Hertzoglichen Krohne, wie im Ordens-Zeichen bedeckt, in Gold gestickt zu sehen, Umher aber in einem himmelblauen Felde die Worte mit güldenen Buchstaben zu lesen: Fidelitatis Praemium, es sey dan, daß Sr. Hertzogl. Durchl. diese Devise erwählen Pour la Glorie du Nation, zur Bezeugung, wie geneigt Wir uns jederzeit finden laßen wollen, treu geleistete Dienste danckbahrlich zu erkennen und würcklich zu belohnen.

12. Ueberdehm aber soll denen Rittern frey stehen, auf Reisen oder wen sie sonst nicht großen Staat machen wollen oder sich auf ihren Gütern befinden, willkürlich nur das Ordens=Zeichen, welches aber alsden kleiner gemacht sein muß, an einen schmahlen himmelblauen, gewäßerten Bande um den Hals auf der Brust hangend, zu tragen, jedoch nicht mit weglaßung des Sterns, als welchen sie jederzeit zum offentlichen Zeichen ihrer Verdienste auf ihre Brust gesteckt tragen, niemahls aber vor Uns und bey Hoffe ohne den Ordens-Band erscheinen sollen, bei 12  Straffe zur Arm=Casse, das 2te mahl 24  und das 3te mahl deß Ordens verlustig sein.

13. Damit aber auch über diesen Statuten genauer und ordentlicher gehalten werden möge, so wollen Wir noch überdehm einige Ordens=Bediente fest setzen und ordnen, als

14. Einen Ordens Cantzler - - - - - allezeit ein Mittgliedt Unsers Ordens - - .

15. Ferner soll ein Ordens Rath bestellet werden, deßen Verrichtung darin bestehet, daß er dahin sehe, daß denen Ordens Statutis gehörig nachgelebet werde, - - und weil dieser Ordens Rath weiter keine Revenues von den Orden ziehet, auch nicht selbst ein Ritter sein darff, so soll hiermit festgesetzet seyn, daß jeder neu angehende Ritter demselben bey empfahung des Ordens Zeichens Sechs und Dreytzig Ducaten als ein kleines Honorarium auszahlen.

16. Endlich soll auch ein Ordens Secretair bestellet werden, der - - von jedem neuen Ritter Zwölf Ducaten als ein Honorarium zu erwarten hat.

17. Nechstdem soll denen Rittern dieses Ordens freystehen und erlaubet seyn, - - in seinen gewöhnlichen

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Pettschaften das Ordens Creutz unten am Wapen an einem Bande abhengend zu führen.

18) Bey jedem Orden gibt der neue Ritter vor die Arm Büchse zwey Ducaten so zu aufrichtung einer besondern Arm Casse in Unserer Residenz angewendet werden sollen,

- - - - - - - - - - - - - - -

20) - - - - - - - - - - - - - - -

Die beigefügten illuminirten Zeichnungen stimmen genau zu den statutenmäßigen Beschreibungen. Angehängt ist eine Beschreibung aller damals existirenden europäischen Orden.


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XI.

Handschriften

mittelhochdeutscher Gedichte,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch


Fragmente.

I n einem Bande auf der Bibliothek der Marienkirche zu Rostock, Nr. 60, enthaltend: Sermones dominicales perutiles a quodam fratre hungaro ordinis minorum de obseruantia comportati biga salutis intitulati feliciter incipiunt, Hagenow, 1506, kl. Fol., ist vorne und hinten ein Blatt von der Handschrift eines mittelhochdeutschen Gedichts verkehrt eingeklebt und nach dem Format des Buches beschnitten. Die Schrift ist kräftig und stammt wohl noch aus dem Ende des 12. Jahrhunderts; die Unzialen im Anfange der Abschnitte sind roth geschrieben. Ueber dem i steht ein kleiner Strich; als Abbreviaturzeichen findet sich nur -, für -n- und -m-Abbreviatur. Die Interpunction besteht nur in einem Puncte, da wo dieser in dem folgenden Abdrucke angegeben ist. Die beiden Blätter sind oben und an einem Rande beschnitten.

Zu welchem Gedichte das Fragment gehört, hat bisher noch nicht erforscht werden können; auch die Brüder Grimm und Lachmann können keine Nachweisung geben und glauben behaupten zu können, daß das Gedicht noch nicht gedruckt ist: um so nothwendiger ist die Veröffentlichung des folgenden Fragments.

1.
Fragment

eines unbekannten epischen Gedichts.

p. 1 a. - - - - - - comen.
vrowe hat daz vornomen
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sie willen ton al vwe gebot
vf vwe genade sun al de slot
5. gegen vhc werden vf getan
ir sult al des gewald han
des in der stat beslozen is
des sult ir vrowe sin gewis
De marcgraue wart besant
10. v... de vorsten al zo hant
sie sprachen soche ihc vwen rat
de s... [sie] mich gehoten hat
de r[ittare] de dar inne sin
daz iz zo den eren min 
15. mir nein man missewende moge
al so iz miner richeit toge
de marcgreue sprach zo hant
ihc ton vhc minen rat becant
de stat de were zo rechte min
20. vnde al de rittare de dar sin
ihc hatte ir manigeme swert gegeven
sie weiten helphen mich wr treven

p. 1 b. [Ir wult] ie neme daz nt mi - -
swaz ir an dem lande min l -
des bin ihc volgihc dorch den -
von dem de voget den tot ge r  
5. Ir boten werten gesant
in de stat al zo hant 
daz sie de coningin wolde v -
dar wart gevrowet svnder w -
in der stat vil manich man
10. dar uz riten do began 
de rittare zo der coningin
de coningin sprach sint ihc -
geweidich. so laz comen der -
de dar stat gesworen hat
15. de boten Worten sint gesa -
do quamen de gine al zo han -
vur de coninginnen riche 
sie vragete zogentliche
ob sie al so weren comen
20. al so sie von den boten hette v -
do sprach ein al zo hant
de ir wort dete becant

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p. 2 a. - - nd werden alle gew -
- s gi röchet vnde gert
- z wert mit willen al getan
- nt ihc gewalt over vhc han
5. - svid den marcgreuen wert
- olde sweren of her des gert
- r is zo heren vhc geborn
- t ir de hůlde sin verlern
- s sal he dorch sine edelicheit 
10. - c getzen . de marcgreue gemeit 
- prach . v ring we de mach nicht sin
- er quam inte dem lande min
- in der dugte mich so wert
- hc gaf im mit zwenzich knechte
15. - n mit Querstrich leiz in weldihc over min lant 
-e voget hette her sich genant
-er was geweidich over min riche
- n mit Querstrich gaf so mildichliche
- az sie al gewňnen swachen mot
20. - n mit Querstrich karten zo im dorch min got
- e stat de buwete her zo baut 
- ogotesowe is se genant

p. 2 b. - - - - - - - - - - -
[n]uch mir an in nicht rechen mot
tot mit der stat swes gi gert
des sit ir al von mir gewert
5. Do sprach von scozzen anfissan
daz ne were nicht vorsteliche getan
ir suld ton nach vorsten art
de vorste an dem cruce wart
dorch siten . vozen . vnde hant . gewvnt
10. de wr gaf an corzer stvnt 
swe genade gerte an in
wi vorsten svn den seinen sin
hauen . sint he vns geeret hat
daz geweldichliche an vns stat
15. an vnseme lande swaz dar is
her marcgreue sit des gewis
wer ne richten rechte swer vns claget 
vns wert daz himelriche wrsaget
Do sprach de coninginne rich
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20. her marcgreue nv rate ihc
daz ir sie lephliche vntfan
swaz sie gegen vhc hat getan

p. 3 a. Ihc sage vhc vrowe minen mot
Zein heren de ihc han
vnde zwei hundert rittar svnder wan
de wil ihc voren vf min w ring riost
5. iz were ein al zo deine cost
solde ihc dorch daz vwes gotes geren
wer wollen is al gemeine vmberen
sprachen de v ersten al geliche
wer sin also riche
10. daz wer dorch vwe werdicheit
mit vhc varen vf der coninge leit
Sie dankete in al gemeine
van der coninginnen reine
de anderen werten al besant
15. de dorch gaue quamen an ir lant 
sie gaf in minnichlichen grot
sie sprach sint ihc vhc geven mot
zo der widerkere orlof 
vhc sal gereite sin min hof
20. de wile daz ihc de cronen han
sal he uhc imber ophen stan
Irn marscalc hez sie al zo hant
in geven ros vnde gewant

p. 3 b. ir svld sie alle geweren
sprach de werde beamunt
de marscalc zo der seluen stunt
sie alle machete riche
5. her gaf in sunderliche
den besten nach ir werdicheit
hir daz ros . dar de cleit
dem daz siluer vngewegen
sie gaf in Iren minnichlichen se -
10. de coningin do sie von in reit
sie voren vro vnde gemeit
alle wider an ir lant
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nu hat de coninginne besan[t]
iren kemerere . do he quam 
15. vnde der vrowen rede wrnam 
Ihc sage vhc we sie wider in spr[ach]
du sald mi raten we ihc mac -
gegeven dessen vorsten cleit
so riche nach ir werdicheit 
20. daz iz miner cronen erlich si 
dv hast dem coninge lange bi
gewesen . dez laz genesen mic[h]
nicht bei geraten so kan ihc

p. 4 a. Daz suln wesen ir ersten cleit
[d]er vorsten vnde der heren al 
- v ihc vhc vrowe raten sal
daz dunkel mir daz beste sin
5. [g]eforneret von hermelin
[a]lso svn wesen ir vnderdach
de cleit vhc nein man strafen [mach]
Ein scarlachen von engelant
[s]in ir reidecleit genant
10. [d]en - v de croen hat gegeuen
wold ir de rittare de hir bleven
[ ] . leiden al gemeine
do sprach de coninginne reine
sie solen al gecleidet sin
15. [d]e kemerere sprach v ring we min
gervalch was her genant
brun scarlachen ein riche want
solen ir h[oue]cleider sin
[s]o [rate] ihc vhc vrowe min
20. iz sol ein blau gewant 
ir reitekleider sin genant
[n]icht baz ihc is gedenken kan
[n]v lone di got werde man

p. 4 b. waz man vz ir cameren sneit
vil manichen samit richen
sie vol brachte costichlichen
so ir de kemerere geret 
5. sie gebot vnde het
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sie solden werden al we bracht
de cleit so se se bette gedacht
Ovhc gaf de coningin gemeit
mit ir hundert vrowen cleit
10. dar waren ovhc iung v ring wen mite
gecleidet nach der v ring wen site
funftihc waren ir genant 
waz men an in clarheit vant
we torste des vnderwinden sihc
15. dar vf zo redende . io were ihc
zo tumb zo so getaner rede
dorch de valschen ihc wr mede
of ihc is sprechen cunde ein teil
de bosen gotes mannes heil 
20. imber wider redende sin
doch sal reden de zunge min
ein teil der goten werdicheit
scarlachen waren ir cleit.

2.
Fragment des Titurel.

Im Großherzogl. Archive zu Schwerin ist ein Band Acten (Rostock. Pol. S. Vol. 27.) mit einem Bogen Pergament eingebunden, welches ein Fragment des alten Titurel (des alten Drucks XV, 65 flgd.) enthält. Die Schrift ist aus dem Ende des 14. oder dem Anfange des 15. Jahrhunderts, in 2 Columnen; die Verse sind nicht abgesetzt, die Strophen beginnen mit einem großen Buchstaben, abwechselnd in roth und blau, jede Strophe schließt zur Füllung des Raumes bis zur folgenden Zeile mit Schnörkeln in roth. Hier eine Probe:

Der herre von patrigale.
vnde der von iohenevse.
der von ascalon tzomale.
geclaret vůr werdyclige reyse.
daz floriscantz waz gebeten svner kunfte.
an pryse der geblomte.
von arragun nů selbe waz de funfte.
Karel der von spolyte
dez name er nach tzogte.
ob michyz evn furste bete.
ich beduchte uch diczen namen der werlt tzo vogte.

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evn koning koningliche da werben solde.
hertzogen het er nach tzogen.
sol durch guten vryde der recht erkennen wolde.

3. Fragment
eines lyrischen Gedichts.

Auf einem leeren Blatte in den gleichzeitig geschriebenen Hanseacten vom J. 1390 im Stadt=Archive zu Wismar finden sich, nach der Mittheilung des Herrn Dr. Burmeister zu Wismar, auf der Rückseite folgende Verse:

Ag must ik bi der tzarten
vrolyk sin tzo aller tzvd
hundert duzent enghel suld eer warten
so is daran mil heyl vn licht
uppe mine zele.

Die bisher in den Jahrbüchern mitgetheilten Nachrichten über alt= und mittelhochdeutsche Schriftwerke sind sämmtliche, welche sich nach der genauesten Nachforschung in Meklenburg haben auftreiben lassen.


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XII.

URKUNDEN-SAMMLUNG:

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A.

Urkunden

über

die Vormundschaft und den Regierungs-Antritt des
Fürsten Albrecht


Nr. I.

Der Fürst Albrecht von Meklenburg verkauff seinen Hof in der Stadt Wismar an die Stadt und reservirt sich ein zu lübischem Rechte liegendes Haus in der Stadt.

D. d. Wismar 1329, März 18.

Nach einer Abschrift im Grossherzogl. Geh. u. H.-Archive zu Schwerin.


In deme nhamen der hilligen und der ungeschedenen drevaldicheit Amen. Wi Albrecht van der gnade godes ein iunchere van Mekelenborch, van Stargarden unde van Rostogk bekennen unde betugen openbare in desser iegenwerdigen schrifft, dat wi mit usem goden willen, unbedwungen, na willen unde na behegligkeit, na rade unde na vulborde unde na bete uses leuen ohemes greuen Hinrikes van Zwerin, user rhatgeuen, user truwen man unde sunderliken user vormundere, den se use leue vader her Hinrick van Meklenborch, deme gott gnedig si, us unde use land beuohl in deme letzten, der nut unde der vromen uses unde user lande, de wi unde use leue ohm unde use truwe man unde use vormundere vorbenomet daran geprouet hebben unde geseen, usen leuen rhatmannen unde der gantzen statt unde der gantzen menheitt tho der Wismer verkoft liebben redeliken unde rechtliken usen hoff binnen der statt tho der Wismer vor dem Mekelenborger dohre, alse he belegen is mit allen sinen stucken, de dartho geleget sin, mit deme thorne

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unde mit dem berchvrede, vor dusent mark lubecker penninge, de uns gantzleken unde alle vorgulden sin. Dartho hebben use leue ratmanne us gelaten binnen der stat tho der Wismar, tho ehre unde tho gemake user unde user nakomelinge, enen hof, de belegen is bi sunte Juriens korken uppe deme orde in dat osten, de useme leuen vader hadde thogehort; de sulue hof schal ewelken liggen tho alleme lubeschen rechte, alse de handvestinge spreken, de geschreuen unde gemaket sint unde use voroldern gegeuen hebben den vorbenomeden usen rhatmannen unde der gantzen stat tho der Wismer uppe den kop der borch unde ok ere andern handvestinge spreken, de se hebben uppe de suluen rechticheit; were dat also dat wi den hof nu vorbenomet vorgeuen edder vorendern wolden, dat schole wi dhon eneme borger tho der Wismar unde anders nemende. Desse handvestinge schal nicht schaden unde nicht breken de handvestinge, de use voroldern den vorbenomeden usen rhatmannen unde der menen stat tho der Wismer gegeuen hebben, mer alle handvestinge, alle vryheit unde alle rechtigkeit, de en vorgegeuen sin van alle usen voroldern, de loue wi in disser schrift, na hete unde na rade all unser vormundere unde dor use gut unde der nut unde fromen uses menen landes, vor us unde vor usem broder iuncheren Johanne unde vor usen nakomelingen unbrekelick ewig tho holdende. Dat alle desse dinge, de hir vor beschreuen sin, gantz unde unbreklik bliuen ewelken, so hebben wi tho ener openbaren betuginge uses leuen ohmes des vorbenomeden greuen Hinrikes ingesegel van Zwerin mit useme ingesegele gehenget vor desse iegenwardigen schrift. Desser dinge sint tuge, de dar ouer gewesen hebbet mit rade unde mit vulbort, use leuen truwen man unde use Vormund ere: Conrad van Kremon, Juries Hasenkop, Herman van Ortze, Bolte Hasenkop, Wipert Lutzowe, Johan van Plesse, Johan van Bulowe, Hinrick van Barnekowe, Barthold Preen, Otto van Deuetze, Heine Manduuel, Claus van Helpede, Gotschalk Storm, Hinrik van Plesse, Eggert Negendanke, riddere, Hennecke Molteke, en knape. Desse bref is geschreuen unde gegeuen in der stat tho der Wismar in deme ibare na godes bort

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dusent drehundert negenuntwintigsten ihare, an deme andern sondage (?) in der vasten.

Nach einer Abschrift im Grossherzogl. Archive, welche noch eine Nachschrift hat:

Herum curatorum consensus specialibus litteris est conscriptus sub eodem dato, quarum copiam transscribere supervacuum visum est.

Der Consens der Vormünder ist

an deme andern sonauende in der vasten

gegeben; von diesem Tage ist auch die vorstehende Urkunde in dem Abdruck bei Senckenberg Selecta juris etc. II, p. 495, datirt; daher ist das Datum "an dem andern sondage" wohl ein Schreibfehler.


Nr. II.

Die Vormünder des Fürsten Albrecht von Meklenburg geben ihre Einwilligung zu dem Verkaufe des fürstlichen Hofes in der Stadt Wismar durch den Fürsten an die Stadt.

D. d. 1329, März 18.

Aus dem Privilegienbuche der Stadt Wismar.


In deme namen godes Amen. Wi Cord van Kremon, Juries Hasencop, Herman van Ortze, Bolte Hasencop, Wypert Lutzowe, Johan van Bulowe, Johann van Plesse, Hinrik van Barnekowe, Bertolt Preen, Otto van Dewetze, Heyne Manduuel, Claus van Helpede, Goscalk Storm, Henrik van Plesse, Eggert Hardenakke, riddere HennekeMolteke, en knape, bekennen unde betůghen openbare in desser jeghenwerdighen schripht, dat von useme hete unde von wolbehagende unde von useme rade, der nůt willen unde vromen unde endrachicheyt use iuncherre Alberth van Mekelenborgh vorkoft heft redelken unde rechtleken sinen liofmit deme torne unde mit deme horchvrede also he beleghenis vor dem Mekelenborgher dore binnen der stat to der Wismere den ratmannen unde der gantzen menheyt van der suluen stat vor dusent mark lubekerpenninghe, de usem vorbenomeden iuncherren vorgulden sin unde gantzleken betalet, also de breue

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betughet unde spreket, de darvan gheschreuen unde ghemaket sin unde beseghelet mit ingheseghelen des vorbenomeden uses iunkherren Albrechtes von Mekelenborgh unde sines omes des akbaren greuen Hinrikes van Zwerin. To ener betughinghe dat desse vorbenomeden dingh ghescheen sin mit useme rade unde mit user volborth, so hebbe wi use ingheseghele vor desse ieghenwerdigen schrift ghehanghen in deme iare na godes bort in deme dusensten drehundersten unde in den neghenunttwinteghesten, an deme ändern sunauende in der vasten.

Aus dem Privilegienbuche der Stadt Wismar vom J. 1351, Rubr. LIV, mit der Ueberschrift: Consensus militum super venditione turris in civitate. (Vgl. über dieses Privilegienbuch Pötker Sammlung, St. IV, S. 14.)


Nr. III.

Landfriedensbündniss des Grafen Heinrich von Schwerin und der Vormundschaft des Fürsten Albrecht von Meklenburg mit den Herzogen Erich und Albrecht von Sachsen.

D. d. Dutzow 1329, Junii 5.

Nach dem Abdruck in Scheidt's Nachrichten von dem hohen und niedern Adel in Teutschland, Hannover, 1754, S. 290.


Wi Hinrik greue tho Swerin vnd Albert iunkhere tho Mecklenburgk van der gnade gades bekennen in desser schrift, dat wie mit vnsen heren hertogen Ericke vnd iunckheren Alberte van Sassen gedegedinget hebben, also herna beschreuen steit. Queme dat also, dat vnser manne iennich edder ere knechte welck hertogk Ericke vnd iunckhere Alberte van Sassen, de vorbenomet sint, edder ere man, borgere effte huslude verburgen mit roue edder mit dufroue, mit brande, dat apenbare were, beschuldiget me vnse man, borgere edder huslude vmme disser stucke ienich, des schole wi den, de me beschuldiget, vorbringen binnen verteyn nachten, sick afthonemende, also hir na beschreuen steit; de guder hande lude scholet sick dess afnemen malek sulff drudde siner frundt, de vnberopen sint ehres

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rechtes; dat sulue recht scholen se dhon vor ere knechte; de stadtman edder kopman de schal sick wehren des mit sinen frunden sulf vöffte, de eres rechtes vnbesprokene sint, de husman sulff seuende siner frundt, de vnberuchtet sin. Desse were de mogen se hebben eine werue, ander werue, tho dem drudden mahle scholen se verwunden wesen ehres rechtes. Were dat also dat ienich mann dessen dingen wedder stan edder wesen wolde, vnd worde wie van hertogen Erike vnd iunckhern Alberte, de vorbenomet sint, geladen, des schole wie en volgen, offte se vns dat vertein nacht vore tho wetende dhon, mit sestich mannen vp orsen, vp vnse egene kost, winn vnde vorlust, mit eyner bliden vnd eineme wercke, vnd scholen ok dessen vorbenomeden heren volgen, also ferne, also ere land kehrenn. Desse vorbindinge vnd frede de schall stan nu van Pingsten vort auer vor jahr. Vppe dat desse dingk stede vnde vast bliuen, des hebbe wy g reue Hinrich van Schwerin vnd iunckhere Albert van Mecklenburgk vnd vnse riddere Hinrich Rauen, Johan Lutzowe, Bolto Hasenkop vnd Wiepert Lutzow dessen vorbenomeden heren in truwen gelouetvnd betuget dat mit vnsen insegelen. Desse breff de is geschreuen tho Dutzowe na gades bordt dusent drehundert iar in dem negen vnde twintigsten iare, des mandages vor pingsten.


Nr. IV.

Vertrag und Landfriedensbündniss zwischen dem Fürsten Albrecht und Johann von Meklenburg und dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg.

D. d. auf der Görnischen Brücke 1329, Sept. 24.

Aus einem Copial-Buche aus dem 14. Jhrh. im Königl. Archive zu Berlin, gedruckt in Gereken Cod. dipl. Brand. I, p. 235.


Wi Albrecht und Henning brodere van der gnade gods heren to Mekelenborg, to Stargard und to Rodstok bechennin und bethugen in dessem iegenwertigen briete openbare, dat wi mit rade und mit volbord user trouwer man hebben gededinget mit

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usem heren marggrauen Ludewig von Brandenburg usim leuen om ene ganze stede sune umme alle schelunghe, de tweschen em up en half und useme veddere, dem god gnedig si, und uns af andere half wernde was. Darbouen hebbin wi us mit einander voreint vorlouet sunderliken tein jar, als hir na beschreuen sted. Wi scolen usem om behulpen sin up allesweme, wor des eme nod is. Hi neme wi ut: den konig van Denemarken und sine kindere, hertoge Rudolf van Sachsen und sine kindere, hertoge Erik und hertoge Albrecht van Sachsen, den hertogen van Louenborch, de hertoge van Stettin, de heren van Wenden, de greuin van Holtzten, den greuin van Zwerin, den byscop van Chemin, den byscop van Hauelberch, den bischop van Zwerin und den Gans van Pudlist. Minne und rechtes scole wi geweldich wesen vor alle desse herren, de we in usen vreden nomen hebben. Wan unse om user bedarf, dat scal he us vier wekene vor weten laten, so scole wi em volgen sunder toch mit sechstig mannen up orsen bet ande Netze, an de marke to Lusitz und ouer Elue binnen der Olden Marke und in die land, de binnen dissen watern liggen. Were ouer dat use om bestallet werde oder en her up en toge binnen de vorbenumden lande, so scole wi volgen mit aller macht, als wi erst mogen und mechtigest mugen mit guden trouwen. Kost scal he us geuin, wenne wy in sin land komen. Dingnisse und vee scal he to hulpe beholden to der kost. Vangene und andern vromen scal men deylen na der mantal. Wint he vesten sinen vinden af, de van user kenen to lene gan, mit user hulpe oder drungen im gelt af, welke wis dat geschehe, de vesten oder dat gelt scole wi deylen na der mantal; winne wi ouer vesten an beiden syden binnen dissen vorgeschriuen landen, de schal manlik beholden, van deme si to lene gan, oder drunge man inen gelt af, dat scal de beholden, van dem si to lene gan. Neme wi schaden, scole wi siluen richten, sunder klene perde, de scal he us gelden, dar na he use lude ridende wil hebben; wan auer dat volk to hus riden scal, so scal man en de perde gelden; de peroe, de verloren werden, de scal man den houetluden witlik maken oder tu houe antworden. Wi hebben ok wedder gelaten usem om und an en

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gewisit de vogedien Lewenwolde, Stolp und Jagowe mit lande und mit luden, mit allir gulde und mit den husen, de use vader dar inne gebuwet hebbin, und hebbin man und stede losgelatin der huldinghe und louedes, de se usem vadere gedan hebben. Wi hebben ok usem om wedder gelaten de Meyenborch, hus, stad und manschap mit der scheide und mit der gulde, und hebbin im losgelaten der vir tusint marken siluers und des scaden, de vor jar dar up gan is, dat dat vor stund. Hevor heft he us und usern eruen gelegen Streliz und Arnsberge, als sine breue spreken, und gift us dar to acht und twintig hundert marg brand. siluers. Dar mede scullen alle sculde, dar desse pande vor stunden, los sin und be scal dat gelt bereiden, wer wi dat bewisin. He scal ok de laut und lude bi allim rechte taten, also se bi sinen vorvarin gewesin sin. Sunderliken de stad to Angermunde scal de molen beholden, di se gebuwet heft. Is dar ienniges mannes scade, an den scolen se irlegen, als it redlik is. Gut, dat use vader gelaten heft des marggrauen mannen uses vorgeschreuin oms vor sine sculde in den panden, dat scal he stede holden; wat he auer vor marggrauen Woldemars sculden gelaten heft, dar mede scal man se wedder an usem om wysen, unde dar gat umme, als ein recht si. Gut sculle wi sinin manniu lihen, dat se to rechte van us hebben scolen; dat selue scal he us wedder den. Sculde, de we schuldig sin van uses vaddern wegene uses omes mannen, wat wi der bechennen, der scole we dat verdendel en golden van S. Merlins daghe de nu kumpt vort ouer ein iar, dat andre verde deel des andern S. Mertins daghe dar na, de dritte verde deel des dritten S. Merlins daghe, dat leste verde deel des verden S. Mertins daghe dar na; dat scole wi en louen und use breue dar ouir geuin. Wat wi ok der sculde nicht bechonnin, dar scole wi en umme dun, wat g reue Günther van Lindowe und greue H. van Zwerin darumb sprekin; dat selue scal use om usen mannin wedder dun, of si en schuldeghen. Disse deidingh scullen hern Luzowe an sinen panden, de he inne heft, nicht hinderen. Alle desse vorgeschreuen rede etc. etc. Gegeuin up der Gornischen brüche M°CC°XXIX°, des sundages vor Michaelis.


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Nr. V.

Die Oldenstad verkaufen an die Brüder Dieterich und Johann Wilden zu Rostock das ganze Dorf und den Hof Jordanshagen (Jürgenshagen).

D. d. Wismar 1330, Januar 5.

Aus einem alten Copial-Buche des Grosh. G. u. H.-Archives zu Schwerin.


Nos Harthwicus, Deneko, Henneke, famuli, Alewardus presbiter, fratres, et Deneko, filius Hartwici predicti, de Oldenstade nominati, presentium tenore recognoscimus lucide protestantes, quod de mero beneplacito, consilio saniori, de consensu nostro et Jutte, mei Hartwici prefati uxoris, Alheidisque, mei Denekini antelati vxoris, necnon omnium aliorum, quorum interest vel interesse poterit, specialiter vero Nicolai de Belowen, nostri sororii, vendidimus rationabiliter, dimisimus sponte et coram domino nostro, nobili domino Alberto, Magnopolensi, Stargardie et Rostock domino, animo deliberato resignauimus viris discretis Thiderico et Johanni dictis Wilden, fratribus, ciuibus in Rostock, eorumque veris et legitimis heredibus totam villam Jordenshagen et curiam ibidem sitam, prout eadem villa et curia cum agris, pratis, pascuis, siluis, nemoribus, sespitibus, aquis, aquarum decursibus, molendinis, viis, inuiis, iudicio vasallico ac omnibus et singulis vtilitatibus, fructibus et prouentibus inde cedentibus annis singulis, intra suos terminos, distinctiones et metas, tam in longum, quam in latum, hactenus fuerint et ab antiquo comprehense, limitate et distincte, libere, nemini in toto auf in parte obligate, temporibus perpetuis possidendas. Promittimus quoque dictis fratribus Thiderico et Johanni Wilden eorumque veris heredibus, warandiam eiusdem ville et curie ibidem cum omnibus vtilitatibus earundem facere et seruare secundum iura in terris consueta, ipsos ab omni impetitione et inbrigatione quorumcunque coram iudicio comparere volentium disbrigaturi. Omni itaque iuri nostro, quod nobis et heredibus nostris competit vel competere poterit in dictis villa et curia, et vtilitatibus earundem penitus renuntiamus pro omnibus et singulis premissis nos Harthwicus, Deneko, Henneko, Alwardus et Deneko de Oldenstad memorati principales,

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necnon nos Georgius Hasecop, Nicolaus de Axcowe, Echardus de Bibowe, milites, Johannes, Nicolaus et Otto Molteken, Olricus et Arnoldus de Oldenstad, Echardus Nortman, necnon ego Nicolaus de Below specialiter meo et meorum heredum iuri in dictis villa et curia ibidem ac prouentibus earundem nobis competenti penitus renunciamus, compromissores pro omnibus et singulis premissis promisimus et promittimus in perpetuum firmiter et inuiolabiliter obseruandis, dantes in euidentius testimonium presentes litteras sigillorum nostrorum munimine roboratas. Testes sunt: Wipertus Lutzow, Hinricus de Barnekow, Echardus de Hardenake, Tidericus Clawe et Nicolaus de Helpede, milites, et alii plures fide digni. Datum Wismar anno domini M°CCC° tricesimo (primo?), feria sexta ante epiphaniam domini.

Auscultata et collationata est presens copia per me Georgium Kanen, clericum Ratzeburgensis diocesis notarium publicum et concordat cum sua vera littera originali, attestans hac manu mea propria.

Diplom. A n m. Das Datum dieser Urkunde ist bei der Abschrift wahrscheinlich verschrieben. Nach der ersten Verkaufs-Urkunde des Copial-Buches ward der Verkauf zu Rostock M°CCC°XXIX dominica prima in aduentu domini, qua cantatur ad te leuaui animam meam, d. i. am 3. December 1329, abgeschlossen. Die Belehnung geschah, nach der Urkunde Nr. VI, am 5. Januar 1330 zu Wismar. Es ist also mehr als wahrscheinlich, dass die in gegenwärtiger Urkunde an demselben Orte und demselben Tage bewerkstelligte Auflassung auch in demselben Jahre, zu gleicher Zeit mit der Belehnung, geschehen sei. Sonst könnte der vorläufige Lehnbrief (Muthschein) nicht im J. 1331 ausgestellt sein. Der ausführlichere und den Kauf bestätigende Lehnbrief ward übrigens auch am 25. Februar 1330 ausgestellt.


Nr. VI.

Albrecht, Fürst von Meklenburg (oder vielmehr dessen Vormundschaft), giebt den Brüdern Dietrich und Johann Wilden zu Rostock zu Lehn das Dorf und den Hof Jürgenshagen, welches sie von den Oldenstad gekauft haben.

D. d. Wismar 1330, Januar 5.

Aus einem alten Copia-Buche des Grosh. G. u. H.-Archives zu Schwerin.


Nos Albertus dei gratia Magnopolensis, Stargardie et Rostock dominus ad vniuersorum notitiam

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presentibus deducentes lucide recognoscimus protestando, quod constituti coram nobis Harthwicus, Deneko, Johannes, famuli, Alewardus, presbiter, fratres, et Deneko, filius Harthwici predicti, de Oldenstad nuncupati, nostro eorundemque ac Jutte, eiusdem Harthwici vxoris, Alheidis, prefati Denekini vxoris, specialiter vero Nicolai de Belowen, eorundem sororii, necnon omnium aliorum, quorum interest vel quorumlibet interesse poterit in futurum, pleno consensu et maturo consilio accedente, vendiderunt et rationabiliter dimiserunt sponte, et coram nobis vnacum eodem Nicolao de Belowen animo deliberato resignaverunt viris discretis Thiderico et Johann i dictis Wilden, fratribus, ciuibus in Rostock, eorumque beredibus veris et legitimis totam villam Jordenshagen et curiam ibidem sitam, prout eadem villa et euria cum agris, pratis, pascuis, siluis, nemoribus, sespitibus, aquis, aquarum decursibus, molendinis, viis, inuiis, iudicio vasallico ac omnibus et singulis vtilitatibus, prouentibus et fructibus inde cedentibus annue, intra suos terminos et distinctiones, hactenus et ab antiquo fuerint distincte, nemini in toto auf in parte obligate, temporibus perpetuis libere et pacifice possidendas, omni ipsorum iuri, quod eisdem et eorum heredibus aut aliorum, quorum interesse poterit, in dictis villa et curia ibidem competit vel inantea competere poterit, quomodolibet renunciantes. Nos quoque ad vtriusque partis instantiam dictas villam et curiam ac prouentus et redditus earundem memoratis Thiderico et Johanni Wilden fratribus et eorum veris heredibus concessimus et in hiis scriptis concedimus secundum omnes et singulas conditiones et libertates premissas iure pheodali, dantes presentes litteras in euidentius testimonium premissorum sigilli nostri appensione roboratas. Testes sunt: Wipertus Lutzow, Hinricus de Barnecow, Echardus Hardenacke, Thidericus Clawe et Nicolaus de Axcowe, milites nostri, et alii plures fide digni. Datum Wismar anno domini M°CCC° tricesimo, feria sexta ante epyphaniam domini.

Auscultata ac collationata est presens copia per me Georgium Kanen, clericum Ratzeburgensis diocesis, publicum apostolica et imperiali auctoritatibus notarium, et concordat cum sua vera originali littera sigillata, attestans bac manu mea propria.


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Nr. VII.

Vertrag und Bündniss zwischen den Vormündern der Söhne des Fürsten Heinrich des Löwen von Meklenburg, Albrecht und Johann, und den Fürsten Johann und Henning von Werle.

D. d. Schwisow 1330, Mai 20.

Nach dem Originale im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin.


Wie Albrecht vnde Johan von der gnade godes herren to Mekelenborch, to Stargarde vnde to Rozstok bekennen vnde betughen in disme breue openbare, dat wie mid rade vnde volbord vnser truwen man hebben gedeghedinghet mid den edelen herren, hern Johanne vnde Henninghe, herren toWerle, vnsen liuen vedderen ene gantze stede sone twischen en vnde vns vmme alle schelinghe, de twischen en af ene half, vnde vnsme vadere, deme god genedich si, vnd vns of ander half wernde was; dar bouene hebbe we vns to samende vorenet vnde vorlouet sunderliken, als hir na bescreuen steyt. Wie scholen vnsen vedderen geuen dre dusent mark lodighes siluers colnerscher wicht, vor dat se vnse vormundere nicht wesen scholen, vnde vor alle stucke vnde schulde, de se vp vnsen vader vnde vns to vorderende hadden; des schole wie en bereden vif hundert mark lodigh[es] siluers to pingsten de nu kumpt vnde vif hundert mark lodich schole wie en los maken to den borgeren von Rozstok vor ere schulde; vortmer [sch]ole wie en bereden dusent mark lodich to winachten de nu kumpt vnde de lesten dusent mark lodich to winachten de nu kumpt vort [ou]er en iar: dat siluer schole wie bereden vnsen vedderen to Guzstrowe vppe disse vorsprokene daghe binnen vnsme leide. Vortmer schole wie vnsen vedderen behulpen sin vp alles wene, wor en des nod is. Hir neme wie vt: koning Cristofore von Denenmarken vnde koningh Erike vnde hertogen Otten sine sone, koningh Magnus von Sweden vnde von Norwegene, den marchgreuen von Brandeburch, hertoghen Rodolfe von Sassen, hertoghen Otten vnde Wilhelme von Lunenborch, de hertogen von Stetyn, greuen Hinrike von Zwerin,

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greuen Gherde vnde greuen Johanne von Holtsten, greuen Gunzels kindere von Zwerin, den bischop von Hauelberghe, den Gans von Putlist, de van Winteruelde, de van Zwerin to Spantecowe vnde to deme Oldigeshagen, Boldewene vonme Croghe vnde Henrike vnde Seghebande Tune. Minne vnde rechtes schole wie weldich wesen ouer disse vorbenomden, de wie in vnsen vrede dornen hebben. Wan vnse vedderen vnser bedoruen, so schole wie en volgen af disse half der see mid sestich mannen vp orsen sunder toch; dat scholen se vns laten vore weten verteynnacht. Were auer dat ere slote worden bestallet oder en her vp se toghe binnen eren landen af disse half der see, so schole we en volghen mid anderhalf hundert mannen vp orsen vp vnsen schaden; dat scholen se vns laten vor weten vere wekene. Kost scholen se vns geuen, wan we komen in ere negeste slod. Nemen se vromen an vanghenen oder winne se slote oder land, de scholen se mid vns delen na mantalen; winne se auer vesten oder land, de vnse sin oder de van vns to lene gan oder to pande stan, de scholen se vns antworden vnde wie scholen de beholden; dat silue schole wie en don. Dignisse scholen se beholden to hulpe der kost. Vnse vorbenomden vedderen scholen bliuen bi alsodanner scheide, de se hadden, do vnse vader starf, vnde scholen en nicht neger buwen, wan we rede gebuwet hebben; sen scholen och vns nicht neger buwen, wan se rede gebuwet hebben. Och scholen vnse vedderen gelden vnsen mannen, borgheren vnde ioden schulde, de se en redeliken bewisen moghen, vnde scholen se bi rechte laten; schuldeget men se, so schal me en legghen daghe vnde staden en erer manne recht; wil wie och schuldigen vnser vedderen man, ouer de scholen se vns helpen minne oder rechtes: dar schal vns ane noghen vnde scholen en dar bouene nene wald don. Wolde auer ienich erer man in eren landen an rechte sich nicht genoghen laten, vp den schole wie en behulpen sin, dat sich islicn man an rechte noghen late. Wie scholen en och land vnde straten helpen vreden, wer en des nod is, vnde wie enscholen nene ansprake hebben vppe land, slote vnde man, de se nv inne hebben. Och scholen se vns like den vmme dat land to Valster vnde holden vns de scheide,

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als dar gedegedinget is. To ener gantzen steden ewiger sone vnde vruntschap to bliuende twischen vnsen vorbenomden vedderen vnde eren eruen af ene half vnde vns vnde vnsen eruen vnde vnsen susteren Bea-tricen vnde Agneten vnde vnsen landen af ander half, also dat wie nimmer vndertwischen viande werden scholen, so scholen vnse man, stede vnde land, ane dat land to Stargarden, huldighen vnsen vedderen vnde eren eruen to rechteme erue, also beschedeliken: storue we beide ane eruen, des god nicht enwille, so scholen vnse sustere beide in vnsen mannen, landen vnde steden ere rechtecheit beholden; na erer beider dode schole land, man vnde stede vnser vedderen ewichliken bliuen. Vnse vorscreuenen vedderen scholen och man, land vnde stede vntweren van aller ansprake gestlich vnde werlich, de me vp se hebben mach, wan se an en komen. Desse breue scholen och nicht schaden allen anderen breuen, de twischen vnsen vedderen vnde eren eruen vnde vnsme vadere vnde vns vore geuen sint. Dat wie disse vorscreuene sone stede vnde gantz ewilichen holden, dat loue wie vntruwen vnsen vorbenomden vedderen vnde mid vns her Gurges Hasencop, her Wiprecht Luzowe, her Hinrik von Barnecowe, her Hinrik unde her Johan von Plesse, her Herman von Ortze, her Echard Hardenacke, her Otto von Dewiz, her Heyne Manduuel, her Claws von Helpede, her Henningh von Peccatele vnde her Henningh von der Dollen, riddere, Henneke Molteke, Henneke Vmmereyseke vnde Wlf von Swetzin, knechte. To ener bethughinghe alle disser dingh, so hebbe wie dissen bref gegeuen besegelt mid vsme inghesegele, vnde is gegeuen na der bord goddes dusent iar drihundert iar an deme drittegesteme iare, des negesten sondaghes vor pingesten, in dem dorpe to Tzwizowe.

Die Charte ist ein dünnes, glattes Pergament, welches an einer Stelle [ ] durch Moder gelitten hat. An einem Pergamentstreifen hängt das Siegel der Vormundschaft des Fürsten Albrecht.


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Nr. VIII.

Landfriedensbündniss zwischen dem Fürsten Johann von Werle und dem Herzoge Barnim von Pommern.

D. d. Demmin 1331, April 11.

Nach dem Originale im Königl. Provinzial-Archive zu Stettin.


Wy Johan van der gnade godes iunchere van Werle bekennen openbare vnde betughen in dessen breuen, dat wi na vser riddere rade hebben dan ene vorbindinghe mit vseme leven zwagere hertoghe Barnym van Stettyn. Thom ersten male scole wy ewighe vrunt blyuen vnde nummer mer vigende werden. Were dat so, dat scelinghe tuschen vns queme, dar scole wi vmme tho samende riden, swo vor vnser riddere an beident syden vns dar umme lyken, dar scole wi vns ane nŏgen lathen. Vortmer kumpt scelinghe tuschen vnser beider man, de scole wi mit mynnen eder mit rechte stoden. Vortmer vnser eyn scal dem anderen tho hulpe körnen vp alle de, de vnser ieneghen ane vechtende sint. De volginghe de scal malk dem anderen tho gemake keren vnde scolen des tho samende riden; swes wi tho rade werden, dat scal malk dem anderen holden. Beneme dat noth, dat dat wi nicht tho samende kornen kůnden, so seal malk syner ratgever twe tho den anderen senden mit vůller macht. Vortrner we des anderen bedarf, de scal eme de kost geven vnde scal de dinghenisse vp boren tho der kost tho hulpen. Were dat wi slothe wnnen leghen se an vnsen landen, se scolen vnse blyven; leghen se auer an vighende lande, so scole wi se delen na mantale. Worden ok vanghenen an kyve vanghen, de scal men na mantale delen. Dat dese vorscreuene dink stede vnde vast blyven, des hehbe wi dese breue besegelt mit vnseme inghesegele. Thughe deser dink synt: her Hane, her Nortman, riddere, Johan Grube vnde Claus van Lobeke, knapen. Dit is chescen vnde dese bref is ghegheuen na der bord godes dusent iar drehundert iar en vnde druttich iar, des dunredaghes na dem ersten sundaghe na paschen, vppe deme hus tho Demmyn.

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Angehängt ist ein Pergamentstreifen, an welchem das Siegel fehlt. Nachdem ich im Frühjahr 1834 mit gütiger Erlaubniss des Herrn Ober-Präsidenten von Schönberg zu Stettin Abschrift vom Originale genommen hatte, ist diese Urkunde auch gedruckt erschienen in Höfer's Auswahl der ältesten deutschen Urkunden, 1835, S. 367.


Nr. IX.

Die Fürsten Albrecht und Johann von Meklenburg mit ihren Vasallen schliessen wit dem Herzoge Barnim von Stettin und dem Fürsten Johann von Werle ein Landfriedensbündniss.

D. d. 1331, Julii 15.

Nach dem Originale im Königl. Preuss. Provinzial-Archive zu Stettin


Wy Albreeht vnde Johan van der gnade godes heren tů Mekelenborch, tů Stargarde vnde tů Rozstok vnde vnse leuen man Johan van Bulowe, Wyprecht Lutzowe, Hinrik van Barnecowe, Echart van Bybowe, Johan van Plesse, riddere, Henneke Molteke, Hinrik vnde Zeghebant van Thune, Vicko vnde Thideke Molteke vnde Henneke Vmmereyseke bekennen vnde betughen openbare an dessem breue, dat wi mit beradeneme mode vnde vrien wilkor vns erenet hebben vnde irbunden mit den eddelen heren hertoche Barnynm van Stettin vnde iungher Johan van Wenden an besser wisz, also hir na bescreuen is. Were dat also, dat hertoch Barnym van Stettin orloge, twidracht edder schelinghe hedde, so scole wi heren tů Mekelenborch vnde vnse man minne edder rechtes weldich wesen. Were auer dat also, datz wi eme des nicht helpen enmochten, so scolde wi vorbenomeden hertoch Barnym velghen edder senden twintich man mit helmen vnde mit orsen vppe sine kost, wyn vnde vorlust mit vnser bannere tů volghende twischen der Swyne vnde der Odere; were auer eme des not, se scolden eme volghen tů Pyritze, tů dem Berensten vnde tů dem Bane. So wanne he dat volk up orsen hebben wil, dat scal he vns tů wetende důn vor ene manet vnde scolen an sineme denste bliuen twe manet tů der tid. Were och datz also datz hertoch Barnym tů ener anderen tid des volkes bedrofte, so

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scolen em volghen, also hir vor bescreuen is. Desse vor benomeden twintich man vp orsen de scal hertoch Barnym vntfan an sineme neglhesten slote, dat bi deme lande tů Wenden licht, tů Trepetowe edder to Demyn. Vortmer is dar ghesproken: were dat also, datz hertoch Barnym schelende worde mit den vrunden vnser vorsprokenen man, dar scolen vnse man minne edder rechtes euer weldich wesen; were auer also, datz seem des nicht helpen enmochten, so scole wi vorbenomeden heren vnde se eren vrunden vnbehulpen wesen. Vortmer is dar och ghesproken, dat wi heren tů Mekelenbiorch vnde vnse vorbenomeden man scolen deme eddelen iuncheren Johanne van Wenden volghen mit vertich mannen vp orsen twischen der Odere vnde der Elue an aller wisz, also man hertoche Barnym volget. Vor dit denest vnde volghinge, so scal vns hertoch Barnym volghen mit twintich mannen vp orsen twischen der Elue vnde der Trauene, se vnt fanghende an vnseme slothe tů Gnoygen vnde vns to denende an allen stucken, also wi hertoch Barnym denen scolen. Och scal vns iuncher Johan van Wenden mit vertich mannen vp orsen twischen der Elue vnde der Trauene an allerleye wisz, also hir vor ghesproken is. Hir so hebbe wi vt ghenomen greuen Hinrike van Zwerin. Thughe desser ding sint: Hinrik Nortman, Wedeghe van der Osten, Johan van Plesse, riddere, Wedeke Slichte, Clawes Lobeke, Johan Grube, knechte, vnde mer gůder lude. In betughinge desser ding sint vnser aller inghesegel hir tů desseme breue ghehenget, de ghegheuen vnde ghescreuen is na godes bort dusent iar drehundert an deme envndurtighesten iare, des manendaghes na sunte Margareten daghe.

Die Urkunde hat 13 Einschnitte zum Einhängen der Siegel welche aber verloren sind; von den Pergamentstreifen hangen noch 11 in den Einschnitten.
Nachdem ich im Frühjahr 1834 zu Stettin vom Originale Abschrift genommen hatte, erschien diese Urkunde auch in Höfer's Auswahl der ältesten deutschen Urkunden, 1835, S. 368.


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Nr. X.

Der Graf Heinrich von Schwerin schliesst mit dem Herzoge Barnim von Pommern ein Landfriedensbündniss.

D. d. auf dem Schlosse bei der Fähre 1331, Julii 17.

Nach dem Originale im Konigl. Preuss. Provinzial-Archive zu Stettin.


Wi Hinrik van der gnade godes greue tů Zwerin bekennen vnde betughen openbare an desseme breue, dat wi mit beradeneme mode vnde mit vrien wilkor vns enet hebben vnde erbunden mit deme eddelen heren hertoch Barnym van Stettin an desser wisz, also hir na bescreuen is. Were dat also, dat hertoch Barnym van Stettin orloge, twidracht edder schelinghe hedde, so scole wi minne vnde rechtes weldich wesen: mochte wi eme des nicht helpen, so scole wi greue Hinrik hertoch Barnym volghen edder senden vifteyn man vp orsen mit vnser bannere, vppe sine kost, wyn vnde vorlust, tů volghende twischen der Swine vnde der Odere. Were eme des not, wi scolen eme volghen tů Pyritze, tom Berensten vnde tů deme Bane, so wanne he datz volk vp orsen hebben wil, datz he vns vor enen manet tů wetende dů, so scolen se twe manet an sinem denste bliuen tů der tid. Were auer em des volkes not tů ener anderen tid, so scole wi eme echt volghen, also hir ghescreuen is. Desse vifteyn man vp orsen de scal hertoch Barnym vntfan tů Demyn edder tu Trepetowe. Hir so hebbe wi ut ghenomen vns ome de iuvcheren van Mekelenborch. Tuch desser ding sint: Vlrik Moltzan, Ludeke Nyenkerke, Wyprecht Lutzowe, Wedeke van der Osten vnde Johan van Plesse, riddere, Nicolaus de Lobeke, Conrad Vunke vnde vel mer gůder lude. Desse bref is ghegheuen vnde ghescreuen tů der sloten bi der Vere mit vns eme ingheseghele beseghelt na godes bort dusent iar drehundert iar an dem envndurtichgesten iare, des mitdwekenes na sunt Margareten daghe.

Angehängt ein Pergamentstreifen, welcher ein Siegel trug. Nachdem ich im Frühjahr 1834 zu Stettin vom Originale Abschrift genommen hatte, erschien diese Urkunde auch gedruckt in Höfer's Auswahl der ältesten deutschen Urkunden, 1835, S. 369.


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Nr. XI.

Die Vormundschaft des Fürsten Albrecht von Meklenburg bezeugt dem Kloster Doberan den richtigen Empfang von 300 Mark Rost. Pf., für welche dem Kloster die Bede und das höchste Gericht in Parkentin, Bertramshagen und Stäbelow nach dem Hauptbriefe des Fürsten verpfändet sei.

D. d. Bützow 1333, April 11.

Nach dem Original im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin.


Nos Wypertus Lutzowe, Hinricus de Barnecowe, Johannes de Plesse, milites, necnon vniuersitates consulum in Rozstoc et in Wysmaria, ac eciam reliqui prouisores nobilis domini, domini Alberti Magnopolensis, recognoscimus litteris presentibus lucide protestando, quod viri religiosi dominus Conradus abbas et conuentus monasterii in Doberan exposuerunt et integraliter persoluerunt domino Henrico de Barnecowe, militi, aduocato in Sywan, predicto, trecentas marcas denariorum Rostoc. monete ad manus prefati domini Alberti domini Magnopolensis, quibus denariis idem Henricus de Barnekowe alia bona dicti domini Magnopolensis redemit, que exposita et alibi fuerant obligata, ad vsum et vtilitatem Magnopolensis domini supradicti. Pro quibus trecentis marcis predictus dominus Magnopolensis cum consilio et voluntate omnium nostrum supradictis fratribus de Doberan precariam totalem et integram cum iudicio maiore videlicet colli et manus in tribus villis abbacie sue, scilicet Parkentin, Bertrammeshaghen, Stobelowe, cum omni fructu et vtilitatibus omnibus obligauit, cum condicionibus et articulis, que in littera ipsius domini Magnopolensis, quam super obligacionem predictam Doberanensi dedit ecclesie, plenius continentur. In huius nostre recognicionis testimonium sigilla nostra presentibus litteris sunt appensa. Datum in Butzowe anno ab incarnacione domini M°CCC°XXX tercio, in octaua Pasche.

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Angehängt sind fünf Pergamentstreifen. An den ersten drei hangen die Siegel von Wipert Lützow, Heinrich von Barnekow und Johann von Plessen, wobei nur zu bemerken ist, dass das Siegel des Johann von Plessen die Umschrift trägt:

Umschrift

An dem vierten Streifen hängt das grosse Stadtsiegel der Stadt Rostock mit dem Rücksecret. Von dem fünften Streifen (für Wismar beistimmt) ist das Siegel abgefallen.


Nr. XII a.

Die Herzoge Erich und Albrecht von Sachsen-Lauenburg schliessen mit dem Grafen Heinrich von Schwerin ein Landfriedensbündniss.

D. d. Lauenburg 1333, Aug. 3.

Nach dem Originale im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin.


Wy Erik vnde Alb. van der gnaden godes hertoghen tu Sassen, tu Engheren vnde Westfalen bekennen vnde betughen in desseme openen breue, dat wy mit deme edelen manne greuen Hinrike van Zwerin vseme leuen suaghere ene vrentlike vorbindinghe bebben ghedeghedinghet, also hir na bescreuen steyt. Wy scolen eme volghen mit seuentich mannen vp orsen vnd mit tven bliden binnen vsen landen, vnde in deme lande ttů Zwerin, Wittenborch, Boyceneborch, Gnewesmolen vnde Godebutze ok mit seuentich manne vnde mit ener bliden, vnde in dat lant tů deme Sternebergh allenen vor den Echof mit vertich mannen vp orsen ane bliden, vp vse eghenen kost, win vnde verlust, vp alle de dar it eme vp werende is, de ene oder sine man vervanghen hebbet; were ok dat dee ienich herre oder en ander man, in welker achte dat de were, in sinen vrede neme, vore tů bedeghedinghende, oder houede vnde husede, vp den scole wy eme helpen, also hir vorsproken is, vnde is des not, mit alle vser macht, dat si, wanne dat si. Wint he veste mit vser helpe an sineme lande, de men dorch vredes willen holden scal, de scal he waren laten vnde scal vs dat wissen, dat he de nicht wedder ne antwerde oder ne breke, it ne si van vser wlbort, vnde bi namen

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hernBolten Hasenkoppes vnde hern Marquardes van Secher; vnde de veste scolen vse openen slote wesen tů vsen noden. Were ok, dat ienich man veste wedder buwen wolde, de broken weren, dat scole wy eme helpen keren mit aller macht. Is ok des not, wanne he vor ener veste licht, wi scolen eme over volghen mit aller macht. Vortmer is dat, dat ene ienich man dar na dar vmme beweren wil, vppe den scole wy eme volghen mit half der macht binnen achte daghen dar na, wanne he dat eschet, vnde binnen eneme manede dar na mit alsodaner gantzen macht, als hir vorsproken is. Vanghe we vanghenen, de scole wy delen na mantale. We ne scolen ok vs nicht daghen eder sonen, it ne si na sineme willen. Wanne wy ok eme vsen bref gheantwordet hebben, so scal ligghen minne vnde recht, also dat we eme scolen volghen, als hir vorbescreuen is. Vppe dessen stucke tů holdende loue we en intruwen an desseme breue vnde hebbet tů ener tuchnisse vse ingheseghele dar vore ghehenghet. Desse bref is ghegheuen vnde screuen tu Louenborch na der bort godes, dritteynhundert iar drevnde drittich iar, des dinxedaghes also sunte Stephen gheuunden wart.

Original auf Pergament in einer sehr kleinen Schrift. An zwei Pergamentstreifen hangen die beiden runden Siegel aus grünlichem Wachs. Auf dem ersten ist der Fürst auf dem Vogelheerde oder einer Bank sitzend dargestellte mit beiden Händen einen Vogel haltend, vor sich einen Hund, hinter sich Helm und Schild mit dem sächsischen Wappen; Umschrift:

Umschrift

- Auf dem zweiten ist eine sechseckige gothische Rosette; in dem runden Mittelschilde steht ein Brustbild, in den sechs runden Bogen um den Mittelschild steht abwechselnd ein Helm und ein Schild mit dem sächsischen Wappen; Umschrift:

Umschrift

Rudloff II, S. 274, Not. k, hat diese Urkunde auf den 26. Decemher 1333 (die Stephani protomartyris) gesetzt. Die Urkunde ist aber datirt: des dinxedaghes also sunte Stephen gheuuden wart. Dies heisst offenbar ghevunden (gefunden), und nicht ghenuden, wie man es auch hat lesen wollen. Der Tag ist also das festum inventionis Stephani, welches im J. 1333 am 3. August auf einen Dienstag fiel.


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Nr. XIIb.

Der Fürst albrecht von Meklenburgverschreibt sich dem Fürsten Johann von Werle d. A. auf 500 Mk. reinen Silbers, welcher diese für ihn dem Herzoge Otto von Lüneburg gezahlt hat.

D. d. Wismar 1334, Febr. 3.

Nach dem Originale im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin.


Nos Albertus dei gracia Magnopolensis, Stargardie et Rozstok dominus presentibus publice protestamur, nos dilecto nobis patruo nostro domino Johanni viro nobili de Werle domino seniori eiusque heredibus veris in quingentis marcis puri argenti, sororio nostro dilecto domino Ottoni duci Luneburgensi pro nobis exsolutis, teneri obligatos, festo natiuitatis Christi proxime futuro vitra ad annum argento, denariis aut pignere ad pignera facturi, quod pignerum iura requiruut, persoluendis, quod quidem patruo nostro manu promisimus fide data; huius pecunie vero solucionem intra oppidum Guzstrowe, vt premissum est, eidem patruo nostro et suis heredibus tempore prefixo faciemus, dummodo idem patruus noster hane pecuniam vel pignera versus Guzstrowe, si opus fuerit, suo ducatu securet. In cuius testimonium sigillum nostrum presentibus est appensum. Datum Wysmar, anno domini M°CCC°XXX° quarto, die sancti Blasii, presentibus Wyperto Luzowe, Georgio Hasenkop, Hinrico de Barnecowe, Echardo de Bybowe et Johanne de Plesse, militibus nostris, ac aliis pluribus fide dignis.

Auf Pergament in einer festen Minuskel. Das Siegel fehlt an dem aus der Charte geschnittenen Pergamentstreifen.


Nr. XIII.

Albrecht, Fürst von Meklenburg, verkauft an die Brüder Dietrich und Johann Wilden das Eigengenthum, das höchste Gericht, einen halben Rossdienst, die Bede und die Münzfennige

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von dem Gute Jordenshagen (Jürgenshagen) und überhaupt alles, was dem Landesherrn an dem Gute zustand, unter Vorbehalt des Wiederkaufs nach erlangter Volljährigkeit.

D. d. Wismar 1334, Junii 18.

Aus einem alten Copial-Buche des Grossh. G. u. H.-Archives zu Schwerin


Nos Albertus dei gratia Magnopolensis, Stargardie et Rostock dominus tenore presentium publice protestamur, quod de nostro, consiliariorum nostrorum ac aliorum, quorum interest vel Interesse poterit, maturo consilio et pleno consensu dimisimus et vendidimus dilectis nobis Thiderico et Johanni fratribus dictis Wilden ciuibus in Rostock eorumque veris heredibus proprietatem, supremum iudicium videlicet manus et colli, dimidii dextrarii seruitium et omnem precariam nobis per Hinricum et Godschalcum Pren de Stenhus legitime resignatam ac monete denarios et simpliciter omnia, que nobis in ipsa villa Jordenshagen hactenus competebant vel competere poterunt in futurum, pro trecentis marcis Lubicensium denariorum, nobis ad redemptio nem aduocatie nostreBucowe exsolutis in prompto, libere, absque omni seruitio vectigalium et aliorum quorumcunque, possidenda, hac interposita conditione, quod huiusmodi proprietatem, iudicium, precarias et seruitium dextrarii, vt prescribitur, reemere poterimus, quandocunque nobis reemendi facultas suppetit, adhuc sub tutoribus existentes et in triennio postea, cum emancipati fuerimus et ad annos discretionis peruenerimus, pro summa pecunie memorata, ita sane, quod si medio tempore ipsis ante festum sancti Johannis Baptiste dictam pecuniam soluerimus, omnia eis dimissa per nos festo sancti Michaelis sequenti nobis libere vacabunt, si vero ipsis post idem festum sancti Johannis prefatam pecuniam soluerimus, extunc ea pro suis vsibus vsque ad festum sancti Martini subsequens et non amplius ordinabunt et disponent, hoc vero triennio elapso, vt superius est expressum, nullam nobis potestatem premissa reemendi reseruamus, sed omnia predicta ad eosdem Thidericum et Johannem ac eorum heredes iusto emptionis titulo

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deuoluentur perpetuo possidenda, dantes eisdem plenariam potestatem huiusmodi proprietatem, iudicium, precarias, dextrarii seruitium ac monete denarios et simpliciter omnia, que nobis competebant in ipsa villa Jordenshagen, obligandi, alienandi, vendendi et legandi ad pios vsus, ecclesiasticas personas et seculares, prout ipsorum placuerit voluntati. Inhibemus igitur omnibus nostris posteris et aduocatis, ne ipsos in eorum fruitione libera impediant vel perturbent. Testes sunt: Wipertus Lutzow, Hinricus de Barnekow, Echardus de Bibowe, Johannes de Plesse et Nicolaus de Helpede, milites nostri, ac alii plures laude digni. Datum Rostock anno domini M°CCC°XXX quarto, sabato post diem beatorum Viti et Modesti.

Concordat presens copia cum suo vero originali per me supradictum Georgium Kanen notarium legitimum auscultata, hac manu mea attestans.


Nr. XIV.

Bolte Hasenkop verspricht, mit seinen Söhnen Ludolph und Bolte, dem Fürsten Albrecht _von Meklenburg, das Gebäude niederzureissen oder für den geschätzten Werth an den Fürsten abzutreten, welches er vor der fürstlichen Burg zu Gadebusch auf fürstlichem Gebiete errichtet hat.

D. d. Gadebusch 1335, Mai 31.

Nach dem Original im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin.


Nos Boltho, miles, Hasencop, et Ludolfus ac Boltho, eiusdem militis filii, presentibus publice protestamur, nos dilecto nobis domino nostro nobili, domino Alberto, Magnop. domino, promisisse fide data, quod edificium coram castrum Godebuz erectum in area eiusdem domini nostri destruere et subuertere velimus et debeamus, quandocunque nos duxerit requirendos. Si uero ipsum edificium sibi retinere decreuerit, ipsum nobis, prout fidedignis equum videbitur, exsoluet. In cuius testimonium sigilla nostra presentibus sunt appensa. Datum Godebuz anno domini M°CCC°XXX°

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quinto, feria quarta ante festum pentecostes, presentibus Wyperto Luzowen, Hinrieo de Barnecowen, Nicolao de Helpede et Johanne de Plesse aliisque fidedignis.

Auf einem kleinen Pergament. Nur in dem mittlern der drei eingeschnittenen Löcher hängt ein Siegel, welches drei Hasenköpfe zeigt.


Nr. XV.

Der Fürst Albrecht von Meklenburg erlässt und quittirt der Stadt Rostock die Orbör, welche sie Michaelis 1336 zu zahlen hatte.

D. d. Warnemünde 1336, Junii 23.

Aus dem Stadt-Archive zu Rostock gedruckt in Nettelhladt's Historisch-diplomat. Abhandl., Rostock, 1757, p. CI.


Nos Albertus dei gracia Magnopolensis, Stargardie et Rozstock dominus omnibus presens scriptum intuentibus salutem in domino sempiternam. Ad noticiam omnium et singulorum volumus peruenire literatenus protestantes, quod, nostrorum consiliariorum freti consensu et consilio, ac propria deliberacione discreta et prudenti desuper habita, dilectos nobis consules nostre ciuitatis Rozstock, variorum commodorum nobis per ipsos exhibitorum ac multe servitutis ob respectum, de persolucione nonaginta marcarum Rozstoccensium denariorum in festo sancti Michaelis racione pecunie fundatorie, que vulgariter orbör nuncupatur, exsoluendarum liberos dimisimus et solutus, ita videlicet ut nec per nos, nec per aliquem nostrorum propter temporis intervallum quouis modo moneantur. In cuius rei confirmacionem pleniorem presentem literam nostro secreto sigillatam eisdem damus ad cautelam. Datum et actum Warnemunde anno M. CCC. sexto, in vigilia Johannis baptiste apostoli gloriosi.

Nach der, dem Abdruck dieser Urkunde beigefügten Abbildung des an dem originale hangenden Siegels ist dieses das von uns in Abbildung mitgetheilte Secretsiegel Albrechts.


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Nr. XVI.

Albrecht, Fürst von Meklenburg, bescheinigt den Rathmännern der Stadt Rostock den Empfang von 60 1/2 Mark Rost. Pf., welche dieselben ihm nach seiner Heimkehr aus Schweden zur Bestreitung der Bedürfnisse in Warnemünde und Rostock angeliehen haben.

D. d. (Rostock) 1336, August 30.

Aus dem Stadt-Archive zu Rostock gedruckt in den Rostockischen Nachrichten und Anzeigen, 1753, S. 177.


Nos Albertus dei gracia Magnopolensis, Stargardie et Rozstoch dominus vniuersis presencia visuris recognoscimus lucide protestantes, quod discreti viri consules ciuitatis Rozstock nobis dilecti nobis ceonquisierunt ac pro nobis exposuerunt pro sumptus expensarum aliisque nostris necessariis, Warnemunde et Rozstock, cum de reysa Swecie veniebamus, consumptis, LX marcas cum dimidia denariorum Rozstockcensium, quos ipsis de exactione, in festo pasche nunc proxime futuro nobis danda, gratanter defalcabimus ac presentibus defalcamus, in cuius rei testimonium secretum nostrum presentihus est appensum. Datum anno domini M. CCC. XXX sexto, in crastino decollacionis beati Johannis baptiste.


Nr. XVII.

Die Fürsten Johann und Henning von Werle schliessen mit dem Fürsten Albrecht von Meklenburg ein Landfriedensbündniss.

D. d. In den Bergen bei Misdorf 1336, October 22.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Wi Johan vnde Hennigk van der gnade godes heren tho Werle bekennen vnde bethughen openbare [in dessen breuen, dat] wy mit vnsem leuen vederen hern Albrechte, heren tho Mekelenburch, ghedeghediget hebben, also hir [na bescreuen steyt:] Were

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dat dar gherouet werde in sineme lande van vnsen mannen edder van eren knecten, so scolde wi de man an[tasten] vnde de beschedene knecte; were ouer dat dar knecte mede weren vnde nicht ere heren, so scolde wy de heren antasten, der it ere knecte weren, vnde scolden mit dessen beschedenen luden varen, also it eyn reycht were, vnde scolden dat weder důn mit ereme gode; were ouer dat de lude vorvlůchtich worden, so scolde wy vns eres godes vnderwinden, vnde scolden dat weder důn vnde scolden se vorvesten. Were ouer dat de vorbenomede here vnse vedere van Mekelenbůrch berouet worde dor vnse lant van anderen luden, so schole wy vnde vnse voghede se vpholden, ofte wy moghen; mochte wy se nicht vpholden, so schole wy volghen mit viftich mannen vnsem vedderen van Mekelenbůrch, dat se it weder důn, vp vnse eghene kost vnde vp vnse wvn vnde vp vnse vorlůs. Neme men ouer vromen, de scolde wesen na mantale. Were ouer dat vnse veddere wene vmme růf, brant, moord edder důfte voruested, den scolde wy ok voruesten, vnde scolde vnse voruestede man also syn, wan he vns dat vnbode. Were ouer dat sich sine man gheglien ene setteden edder ander heren koren vmme sake, de hir vor bescreuen stan, der enscolde wy nicht vns vnderwinden edder erer slote mer; wy scolden sine hulpere werden vppe se. Vor alle desse vorbenomeden dink ganslich vnde stede tho holdende hebbet mit vns gelouet vntrowen mit ener sameden hant: her Wluinck van Oldenbůrch, her Ghemeke Koszebode, her Hinrick Nortman, ryddere, vnde Barolt van Wosten, eyn knape, vnde hebben vnse ingheseghele mit eren yngheseghelen tho samende tho ener bethůgync ghehenget vor dessen bref. Desse dink de sint ghescheyn by den berghen tho Misdorpe na godes bort dusent iar drehundert iar sosendrittych iar, des dynstedaghes na der elf dusent meghede daghe.

Nach dem original auf Pergament. Das dünne Pergament ist an mehrern Stellen vermodert und zerbrochene einige Stellen sind ganz ausgefallen, jedoch durch das ergänzt, was sie mit ziemlicher Sicherheit enthalten haben können; auf jeden Fall fehlt grade so viel, als in [ ] ergänzt ist. An der Charte hangen drei Pergamentstreifen, welche jedoch, bis auf den mittlern, die Siegel ganz verloren haben, an der mittlern Pressel hängt noch das mittlere Stück des Siegels des Henning von Werle, seinen Wappenschild, einen kleinen, grade aussehenden Stierkopf ent-

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haltend. In der Schrift hat das i statt des Punctes einen krattigen Bogenstrich Bogenstrich , der allein wie ein Abbreviaturzeichen aussieht, in Vergleichung mit den übrigen Stellen der Urkunde nur für einen Strich über dem i gelten kann; daher sind die Formen Hennigk und ghedeghediget (statt Henningk und ghedeghedinget) aufgenommen, welche auch sonst vorkommen.


Nr. XVIII.

Albrecht, Fürst von Meklenburg, bestätigt nach erlangter Volljährigkeit den am 18. Junii 1334 geschehenen Verkauf der fürstlichen Gerechtsame aus dem Gute Jürgenshagen an die Brüder Dietrich und Johann Wilden, unter Transsumirung der Verkaufs-Urkunde.

D. d. Rostock 1337, Februar 22.

Aus einem alten Copial-Buche des Grossh. G. u. H.-Archiv zu Schwerin.


Nos Albertus dei gratia Magnopolensis, Stargardie et Rostock dominus recognoscimus per presentes, quod infra scriptam litteram, magno nostro sigillo, dum adhuc in minori etate et sub tutoribus essemus, nobis sculpto, sigillatam, postquam ad legitime discretionis annos peruenerimus sub alio nouo sigillo, quod tunc ex causa quadam speciali fieri fecimus, cum plena ratihabitione omnium in ipsa contentorum duximus innouandam; cuius litterae tenor de verbo ad verbum subdicitur et est talis:

Hier folgt die Urkunde, d. d. Rostock 1335 sabato post diem sanctorum Viti et Modesti (18. Junii), wie sie Nr. XIII abgedruckt ist.

Et nos in signum ratihabitionis supra dicte littere et innouationis eiusdem per nos facte presens transscriptum noui sigilli nostri appensione duximus roborandum. Testes huius innouationis nostre sunt fideles nostri: Hinricus de Barnekow, Johannes de Plesse, Egardus de Bybowe, Johannes Molteke, Nicolaus de Helpede, Albertus de Warborch et Lippoldus Bere milites et alii fide digni. Datum Rostock anno domini M°CCC°XXXVII°, ipso die cathedra Petri.

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Collationatum debite per me prefatum Georglum Kanen notarinm et concordat cum suo vero origlnali, quod manu attestor propria.


Nr. XIX.

Der Convent der Abtei Doberan compromittirt, unter Bestimmung des Abtes von Amelungsborn, auf die Aebte der Klöster Zinna, Lehnin, Dargun und Neu-Kamp zur Reformation des Klosters Doberan.

D. d Doberan 1337, Mai 11.

Nach dem Originale im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin.


In nomine domini Amen. Anno natiuitatis eiusdem millesimo CCC° septimo, indictione quinta, mensis Mail die XI, in monasterio Dobranensi, hora sexta, constituti in presencia mei notarii et testium subscriptorum religiosi viri domini fratres Conradus et Johannes quondam abbates, Tymmo subprior, Gotfridus cellerarius totusque conuentus dicti monasterii Dobranensis, Cysterciensis ordinis, Zwerinensis dyocesis, vacante dicta ecclesia Dobranensi per voluntariam cessionem dicti domini Conradi, super creacione seu electione noui abbatis in ipsa ecclesia constituendi vniuersisque et singulis litibus et controuersiis iam dudum tempore regiminis sepedicti domini Conradi quondam abbatis, necnon retroactis temporibus inter personas dicti monasterii motis et habitis, de vnammi consensu, matura deliberacione prehabita omnium et singulorum, quorum interest, venerabili in Christo patre domino Hinrico abbate in Amlungesburn visitatore eorundem consenciente et approbante, compromiserunt et presentibus compromittunt in venerabiles patres ac dominos, dominos Johannem de Cenna, Hermannum de Lenin, Johannem de Dargun et Constantinum de Nouo Campo, dicti ordinis abbates, ad hoc specialiter per dictum dominum visitatorem vocatos et rogatos, dantes et concedentes ipsis plenam, generalem et liberam potestatem,

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de gremio diete eeclesie Dobranensis personam idoneam dicte eeclesie in patrem et abbatem eligendi ac ipsi eeclesie prouidendi, ita videlicet, quod postquam concordes fuerint de persona eligenda, vnus ipsorum de mandato aliorum vice sua et ipsorum ae tocius capituli personam illam eligat in communi et prouideat de eadem, quam quidem personam sie electam predictus dominus Hinricus abbas visitator sine contradicione aliqua iuxta formam ordinis confirmabit, personas nichilominus dicte ecclesie componendi et concordandi et discordias, lites et controuersias terminandi, mores reformandi et excessus corrigendi sine strepitu iudicii et figura, simpliciter et de plano ordine, iuris numine seruato, promittentes et arbitrantes vniuersi et singuli sub pena, quam dicti domini abbates duxerint statuendam, quod ipsum recipiant in suum abbatem et pastorem, quem ipsi, vt premittitur, duxerint eligendum, et quod velint cum omni diligencia obseruare firmiter et inuiolabiliter, quicquid super premissis diseordiis, litibus et controuersiis ac reformacione et correctione per ipsos fuerit eoneorditer diffinitum, renunciantes eciam omnes et singuli omnibus occasionibus, viis etmodis, quibus premissis vel alicui premissorum de iure vel de facto direkte vel indirecte possent in posterum contraire. Actum et datum anno, indictione, die, mense, loco et aliis, quibus supra, presentibus venerabilibus patribus dominis Johanne de Valle Sanete Marie, Thiderico de Redagheshusen, abbatibus, quorum sigilla vna eum sigillo predicti conuentus Dobranensis et domini Hinrici visitatoris predicti presentibus sunt appensa in testimonium premissorum.

Et ego Johannes Petri clericus Lundensis dyocesis, publicus auctoritafe sacri Romani imperii notarius vna eum prenotatis predicte compromissioni et ordinacioni presens interfui, vidi et audiui eaque omnia et singula propria manu conscripsi et in hanc publicam formam redegi, meoque signo solito et consweto signaui requisitns in testimonium omnium premissorum.

Et ego frater Thimmo supprior consencio. Ego frater Her. de Wisera consencio. Et ego frater Hillebrandns sonsencio. Et ego frater Jo de Elbingo consencio. Et ego frater Hinricus de Tremonia consencio. Et ego frater Godfridus de Lubeke iunior

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consencio. Ego frater Conradus Osterdor consencio. Ego frater Jo consencio. Ego frater Conradus quondam abbas consencio. Ego frater Nicolaus de Wysera consencio. Ego frater Hin. de Wismar consencio. Ego frater Nicolaus de Parum consencio. Et ego frater Gotfridus de Hamelen consencio. Ego frater Hey. consencio. Ego frater Euerrardus Rode consencio. Ego frater Bertoldus de Hannouere consencio. Ego frater Hin. Wise consencio. Ego frater Hildebrandus de Brunsuwic consencio. Et ego frater Gotfridus cellerarius consencio. Ego frater Egbertus magister conuersorum consencio et subscribo. Ego frater Notolomannus consencio. Ego frater Jacobus consencio. Ego frater Jo Halbenhusen consencio. Ego frater Her. de Wismaria consencio. Ego frater Jo Wise consencio. Et ego frater Jo quondam abbas consencio. Et ego frater Thidericus de Brun consencio. Ego frater magister Tidericus consencio. Ego frater Johannes Braghen consencio. Et ego frater Hermannus de Rostoc consencio. Ego frater Hin. Smeker consencio. Et ego frater Olricus consencio. Et ego frater Wedego consencio. Ego frater Tydericus de Luneborch consencio. Et ego frater Jo. de Cropelin consencio. Ego frater Bernardus consencio. Et ego frater Eylardus consencio. Et ego frater Hinricus Varen consencio. Ego frater Conradus de Huddessum consencio.

Et ego Johannes Petri, clericus Lundensis dyocesis, publicus auctoritate imperiali notarius, predicte compromissioni vna cum prenotatis testibus presens interfui, vidi et audiui dictumque compromissum propria manu conscripsi et in hanc publicam formam redegi, meoque solito signo et consweto signaui, per venerabiles in Christo patres ac dominos, dominos abbates predictos ad hoc specialiter requisitus, in testimonium omnium premissorum.

    Signum       Approbo eciam correctionem in
notarii. subscriptione mea super primam 
lineam per me fore factam

Auf einem schmalen Pergament in kleiner, undeutlicher cursivischer Minuskel geschrieben. Die Zustimmung der einzelnen Mönche ist von diesen eigenhändig geschriebene alle Hände haben unter einander grosse Aehnlichkeit. Die Schlussbemerkung des Notars bezieht sich auf die Worte: "publicus auctoritate imperiali notarius", welche über der letzten Zeile seinem letztem Attesten

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übergeschrieben sind. An zwei Pergamentstreifen hangen die Siegel des Convents von Doberan und des Abtes von Amelungsborn aus weissem geläuterten Wachs; beide sind schon zerbrochen. Mehr Siegel sind nicht angehängt gewesen.


Nr. XX.

Der Abt von Dargun verkündigt für sich und im Namen der Aebte von Zinna, Lehnin und Neuen-Kamp, auf welche der Convent von Doberan compromittirt hatte, die Ernennung des Bruders Martin zum Abte von Doberan und prasentirt denselben dem Abte von Amelungsborn zur Bestätigung.

D. d. Doberan 1337, Mai 11.

Nach dem Original-Transsumpt im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin (aus den Urkunden des Klosters Dargun).


Omnibus Christi fidelibus presens visuris Hinricus de Hylda, Herbordus de Reynevelde et Albertus de Stolpe monasteriorum abbates tenore presencium recognoscimus protestantes, nos vidisse et audisse litteras non cancellatas, non rasas, non abolitas, nec aliqua parte sui viciatas venerabilium patrum dominorum abbatum infrascriptorum cum eorum veris sigillis, quorum tenor de verbo ad verbum talis fuit:

Hier folgt die vollständig transsumirte Reformations-Urkunde vom 11. Mai 1337, wie sie Nr. XXI abgedruckt ist. Dieser ist aber noch folgender Zusatz angehängt:

In nomine domini Amen. Ego frater Johannes abbas in Darghun vice et nomine meo et meorum in hac parte collegarum, videlicet venerabilium patrum dominorum abbatum Johannis de Cenna, Hermanni de Lenyn et Constantini de Nouo Campo, iuxta formam compromissi super hoc confecti specialiter electorum, auctoritate et vice et virtute compromissi eiusdem, pronuncio, nomino et eligo fratrem Martinum magistrum sancti Spiritus in patrem et dominum abbatem huius monasterii Doberan, ipsum tamquam personam ydoneam venerabili domino Hin-

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rico abbati Amelungsborn, visitatori dicti monasterii, presento confirmandum. In nomine patris et filii et Spiritus sancti hec pronunciacio facta est anno domini M° CCC° XXX° septimo, dominica Jubilate. In cuius veritatis testimonium sigilla nostra presentibus sunt appensa.

    Signum       Et ego Johannes Petri clericus Lundensis
notarii. dyocesis publicus auctoritate imperiali notarius,
icet premissa omnia et singula propria
manu in hanc publicam formam non redegi,
tamen quia litteras composicionis,
ordinacionis electionis venerabilis patris domini
Martini abbatis Dobranensis predicti et
super hoc pronunciaciones predictas vidi
et audiui et eciam sub sigillis dominorum
abbatum, qui premissis omnibus presentes
interfuerunt, vt predicitur, eas sub tenoribus
subscriptis tempore inite composicionis,
compromissionis et electionis propria manu
scripsi, signo meo solito et consweto presentes
litteras consigno et me subscribo
in testimonium omnium premissorum, requisitus 
per venerabilem patrem dominum
Martinum abbatem Dobranensem supradictum.

Auf einem langen Pergament in kleiner, undeutlicher, cursivischer Minuskel geschrieben. Angehängt sind drei Pergamentstreifen; von den beiden ersten sind die Siegel abgefallen, an dem letzten hängt ein elliptischem Siegel aus grünem Wachs mit dem ganzen Bilde eines stehenden Abtes mit dem Stabe in der Rechten und einem Buche in der Linken und mit der Umschrift:

Umschrift

Nr. XXI.

Die Aebte von Zinna, Lehnin, Dargun und Neuen-Kamp reformiren, unter Auctorität und Vorsitz des Abtes von Amelungsborn und unter Beistand der Aebte von Marienthal und Riddagshusen, die Abtei Doberan von

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den eingerissenen Unordnungen und Feindseligkeiten unter den Klosterbewohnern.

D. d. Doberan 1337, Mai 11.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Nos fratres Johannes in Cenna, Hermannus in Lenin, Johannes in Dargun et Constantinus in Nouo Campo monasteriorum abbates omnibus, quorum interest vel interesse poterit, notum facimus per presentes, quod super discensione reformanda, que in monasterio Dobranensi iam dudum a multis retroactis temporibus est habita, presentibus venerabilibus in Christo patribus dominis Hinrico in Amlungsburne, Johanne in Valle Sancte Marie ac Thiderico in Redagheshusen abbatibus, omnes persone dicti Dobranensis monasterii in nos firmiter compromiserunt, vt omnem discordiam inter se hactenus versatam sub certis penis de consilio dictorum dominorum abbatum totaliter reformare deberemus, prout in forma eiusdem compromissi plenius continetur. Nos igitur virtute dicti compromissi et arbitrii et ex approbacione ac ratihabicione venerabilis patris domini Hinrici abbatis Amlungburnensis, patris ac visitatoris dicti Dobranensis monasterii, necnon de consilio dominorum abbatum superius descriptorum, omnem discordiam ibidem hactenus habitam totaliter reformamus, et nos frater Johannes in Cenna supradictus ex commissione collegarum nostrorum prefatorum ipsam reformacionem seruandam perpetuo pronunciamus in hunc modum, scilicet quod omnis querimonia et contencio, que ab olim ab omnibus personis dicti monasterii ob quascumque causas qualitercumque clam vel palam et coram quibuscumque personis ecclesiasticis vel secularibus aut inuicem per inproperacionem, suspicionem, detractionem vel obloqucionem seu aliam quamlibet lesionem usque in presens tempus extitit ventillata, exnunc debet totaliter ab omnibus postponi et nunquam de cetero in occasionem prouocacionis aut offensionis cuiusquam ab aliquo recitari, sed quicumque ex personis dicte domus contra aliquem ibidem quicquam accusacionis et querele pro quocumque facto signo ved verbo hactenus habuit, hoc totum a die presenti perpetuo cassatum esse debet penitus et dimissum.

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Specialiter tamen fratres Johannes Ewerardi et Nicholaus frater fabri conuersi domus eiusdem, si quid contra aliquem ranceoris habuerint, pro eo, quod de ipsis super quibusdam excessibus generali capitulo delatum extitit, illud exnunc postponere debent integraliter et cum omnibus ex corde pacem et concordiam integram conseruare. Siquis autem in premissorum aliquo excesserit vel statuta nostra premissa et arbitrium in aliquo transgressus fuerit, pro quocumque facto, verbo vel signo preteritis improperando vel offensam aliquam notabiliter irrogando penam statutam contra tales in diffinicionibus debet absque dispensacione pro vice qualibet sustinere, videlicet: quod si monachus fuerit, tribus diebus vapulet[ur] in capitulo et per mensem vitimus omnium habeatur; si vero connersus fuerit sex diebus continuis ad terram comedat pane et aqua et vno tantum pulmento contentus et tribus diebus in capitulo verberetur; quod si aliquis de familia monasterii siue in claustro vel in grangiis aliquem modo premisso turbauerit et in premissorum aliquo tam procaciter excesserit, vt proinde ad dominum abbatem domus graues querimonie deferantur, talis a seruicio et commoracione vbique intra abbaciam irreuocabiliter excludatur; et si eodem modo persona domus, monachus vel conuersus, in aliquo premissorum excessiue deliquerit, absque dispensacione pene debet subiici grauis culpe; adicentes eciam, quod, siquis dictam pacem cum aliquo qualitercumque infringere presumpserit, ipse penam sibi debitam, tociens quociens hoc euenerit, sustinebit, ita quod exinde nullus alius nisi ipse transgressor tantum aliquid paciatur inproperii vel vindicte, sed reo penam luente per omnia debet pax salua ceteris permanere. Duo insuper conuersi, quos dominus Magnopolensis de terra expulit, si graciam eiusdem domini per dominum abbatem et conuentum Dobranensem siue per se vel per alium aut quomodolibet aliter recuperare potuerint, sub eadem pace in domo propria debent recipi, quod si non potuerint, per dominum abbatem Dobranensem ipsis debet affectu paterno prouideri; quod si huic consentire noluerint et aliquid dampnum monasterio qualitercumque intulerint, hoc nulli nisi ipsis tantum in conseruacione pacis predicte debet nocere. Alius eciam conuersus scilicet frater Johannes de Oldendorp manere

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debet in alia domo ordinis non nisi per modum ordinis reuersurus; quod si et ipse in aliquo nocuerit, pro hoc ipse tantum et non alius quisquam, debet, si potuerit, corrigi vel puniri. Preterea duo conuersi apostate et malefici, scilicet Johannes Cruse et eius socius Hinricus ab ista reformacione et pace omnino sunt exclusi, ita quod non debentin monasterio vel in bonis eius recipi, nisi satisfacere debite voluerint pro suis excessibus secundum ordinis instituta. Qui si in futurum dampnum aliquod dicto monasterio in rebus aut personis inferre temptauerint, in huic resistendo ac eciam generaliter in eos compescendo quilibet de personis domus debet usque ad mortem fideliter alter alteri assistere pleno corde, quod siquis ex eis non fecerit et hoc manifestis signis comprobatum fuerit, tamquam fratris proditor et sceleris predictorum maleficorum conscius et particeps debet ex precepto nostro, videlicet arbitrorum prefatorum, necnon domini abbatis Amlungburnensis absque retractione aliqua carceri mancipari. Nos insuper frater Hinricus abbas Amlungsburnensis predictus premissa omnia et singula approbantes et confirmantes auctoritate paterna domino abbati domus Dobranensis, necnon priori, subpnori et magistro conuersorum in virtute sancte obediencie districte precipimus et mandamus, quatinus premissa omnia et singula diligentissime ab omnibus custodiri et efficaciter faciant obseruari, penas prescriptas transgressoribus infligendo. Nos enim dispensacionem super penis eisdem ac earum parte qualibet nobis personaliter reseruamus, et si predicti dominus abbas, prior, subprior et magister conuersorum aut eorum quilibet, ad quem penas huiusmodi spectat infligere, in eas infligendo negligentes fuerint, post delatam ad eos querelam super transgressore, usque dum penam sibi infligant prescriptam ac debitam, ipsos et quemlibet eorum sex dierum spacio loco monicionis trine et canonice premisso, ab ingressu ecclesie et diuinis officiis suspendamus per presentes. Et in premissorum omnium validum robur et testimonium sigilla nostra vna cum sigillis dominorum abbatum supradictorum ac eciam sigillo conuentus ibidem presentibus litteris sunt appensa. Actum et datum in dicto monasterio Dobranensi anno domini millesimo CCC° XXX septimo, dominica tercia post Pascha, qua cantatur Jubilate.

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Auf einem langen Pergament in einer kleinen, undeutlichen, cursivischen Minuskel geschrieben. An acht Pergamentstreifen hangen acht Siegel aus festem bräunlichem Wachs. Die sieben ersten sind die elliptischen Siegel der sieben reformirenden Aebte. Auf jedem ist ein Abt in ganzer Figur dargestellt, von denen fünf den Stab in der Rechten und ein Buch in der Linken halten; die Figuren der Aebte von Amelungsborn und Riddagshusen halten das Buch in der Rechten und den Stab in der Linken.
Umschriften:

Umschriften

Das achte Siegel ist das runde Siegel des Kloster-Convents von Doberan.


Nr. XXII.

Albrecht, Fürst vm Meklenburg, bezeugt, dass die Rathmänner der Stadt Rostock ihm auf dem Zuge zur Beruhigung seiner sich befehdenden Vasallen mit Rath und Hülfe treu beigestanden haben und verspricht ihnen, sie und die Stadt gegen jeglichen Schaden zu schützen, der ihnen aus dieser Theilnahme erwachsen könnte.

D. d. Wismar 1337, Junii 8.

Aus dem Stadt-Archive zu Rostock gedruckt in den Rostockischen Nachr. u. Anz. 1753, S. 181.


Nos Albertus dei gracia Magnopolensis, Stargardie ac Rostoch dominus recognoscimus tenore presencium lucide et testamur, quod, cum discreti viri consules nostri Rostoccenses nobis in reysa, qua, iuxta affinium nostrorum suasiones et consilia, nostros vasallos inter se bellantes conpescere et conponere nitebamur, fideliter nobis adheseunt, consilia nobis salubria et auxilia ad hec impendendo. Promisimus eisdem et promittimus per

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hec scripta, quod in omnibus necessitatibus et damnis consulibus dicte ciuitatis vel ciuibus aut bonis eorum ratione dicte reyse aduenturis ipsis vice versa fideliter astare volumus et eos ab his pro nostra possibilitate eripere, quando nos duxerint requirendum. Testes sunt fideles nostri: Otto de Dewitz, Johannes Moltke et Nicolaus de Helpede milites et plures alii fide digni. Datum Wysmarie anno domini M. CCC. XXX septimo, ipso die pentecostes. In cuius rei testimonium sigillum nostrum presentibus est appensum.

Das Original im Rostocker Archive ist mit dem neuen grossen Siegel Albrechts besiegelt. Dasselbe bemerkt auch Nettelbladt unter dem wiederholten Abdruck dieser Urkunde in meiner Hist. diplom. Abhandlung etc., Rostock 1757 p. XXVIII.


Nr. XXIII.

Albrecht, Fürst von Meklenburg, verleiht dem Rath der Stadt Rostock, in Anerkennung der Verdienste desselben um ihn, das volle Patronatrecht über die Schulen zu St. Marien in Rostock.

D. d. Wismar 1337, Junii 8.

Aus dem Stadt-Archive zu Rostock gedruckt in den Rostockischen Nachr. u. Anz. 1753, S. 182.


Albertus dei gracia Magnopolensis, Stargard et Rostock dominus omnibus, ad quos presencia peruenerint, cupimus fore notum ac infra scripte rei et eterne lucidam constare veritatem, quod discretis ac honorabilibus viris dilectis nobis consulibus ciuitatis nostre Rozstoch, ipsorum benemerita et gratuita obsequia, nobis per ipsos impensa et, ut vehementer presumimus, inantea impendenda non modicum attendentes, ins patronatus scolarum sancte Marie dicte ciuitatis nostre Rozstoch cum omni proprietate, cum ipsas per resignationes vel per mortem domini Meynardi rectoris ecclesie in Zywan, nunc scolastici earundem, vacare contigit, de beneplacito et consensu dilecti fratris nostri domicelli Johannis accedenteque nostrorum consiliariorum con-

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silio, donauimus et contulimus et nichilominus donamus et conferimus in his scriptis libere et pacifice perpetuis temporibus quociens vacauerint possidendum, nihil penitus in premissis nobis auf nostris successoribus retinente, dantes et concedentes eisdem consulibus plenam et liberam facultatem pronunciandi vel alias de premissis scolis disponendi et ordinandi, prout ipsis melius et utilius videbitur expedire. Testes huius sunt: Bolto Hasencop, Nicolaus de Helpede, Otto Dewytze, Johann Moltke, Rauen Barnekow, milites, Johannes Rodekoghele, Johannes Cropelin, proconsules nostre ciuitatis Wismarie et consiliarii nostri fideles, vna cum Bertoldo Roden nostro dilecto prothonotario, necnon quam alii plures fide digni. In cuius rei euidens testimonium presentem litteram super dictam donacionem eis traditam sigilli nostii appensione fecimus roborari. Datum et actum Wismarie in curia nostra anno domini M. CCC. XXX septimo, ipso die festo penthecostes.


Nr. XXIV.

Albrecht, Fürst von Meklenburg, schliesst mit der Stadt Wismar ein Schutz- und Trutzbündniss gegen die aufrührerischen Vasallens zur Belohnung der Hülfe, welche die Stadt dem Fürsten gegen die Vasallen geleistet hat, und bestätigt die Privilegien der Stadt.

D. d. 1337, Junii 11.

Aus dem Privilegien-Buche der Stadt Wimar.


Wy Albrecht van der gnade godes herre to Mekelenborch, to Stargarden unde to Rozstock bekennet unde betughet openbare in dessen breuen, dat wy hebben leflyken ouerênghedreghen met usen truwen Raatmannen to der Wysmere, dor der hulpe willen, darmede se syk met gantzen truwen hebben bewyset in usen noden, do syk use man de van Plesse beschedelyken met anderen usen mannen und yren helperen

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us to vorderuende weder us hadden ghesat, also: Were dat van den seinen van Plesse efte van anderen usen mannen, de syk weder us ghesat hadden, efte van yren helperen, efte van jengheme manne van yrer weghene na desser tyt, de seluen use Raatmanne efte use vnde yre borghere, efte yre gůt worden veruangen efte schade nemen, dat schole wy unde wyllen wederdoen unde yn dar af helpen, also dat se io schadelos dar van scholen blyuen. Were wy auer buten landes, so moghen se dat wederdoon sunder jemannes vraghe unde sunder ieneghen broke. Wanne se us auer hebben moghen unde se dar to eeschen, so schole wy yn io dar af helpen, dat se schadeloos blyuen. Unde dar mede so schole wy unde wyllen den seluen Raatmannen unde usen unde yren borgheren to der Wysmere en holt unde gnedych herre wesen, also us wol voghet, unde hoolden alle breue unde hantueste unde sterken yre vryheyt unde yre rechtycheit, also se de hebben ghehat unde hebben van usen elderen unde van us. Uppe dat alle desse stucke ganz unde vast blyuen van us unde usen erfnamen unde nakomelyngen, so hebbe wy in ghegheuen desse breue beseghelt met useme ingheseghele in deme iare na der bord uses herren godes dusent iar drehundert iar in deme seuen unde drittichsteme iare, des mydwekens in den hilleghen daghen to pynkesten. Des syn tughe: de edele man her Gunther greue to Lyndowe, her Klawes van Helpede, her Otto van Dewetze, her Lyppolt Bere, her Eggerd Hardenakke, her Vikke von Stralendorp, her Johan Molteke, use riddere, her Johan Rodekoghele, her Juries Wittenbeke, use raatmanne van der Wysmere, und andere vele user man truwe werdych.

Aus dem Privilegienbuche der Stadt Wismar vom J. 1351 Rubr. L.


Nr. XXV.

Der Bischof Ludolph von Schwerin transsumirt, unter einem Notariats-Instrument, die Compromiss-, Reformations- und Erwählungs-

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Urkunden der Abtei vom 11. Mai 1337.

D. d. Parum 1337, Julii 19.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


In nomine domini Amen. Anno natiuitatis eiusdem millesimo CCC° XXX septimo, sabbato proximo ante diem beate Marie Magdalene, hora nona vel quasi, indictione quinta, in cimiterio ecclesie Parum Zwerinensis dyocesis, in presencia mei notarii et testium subscriptorum constituti religiosi viri domini fratres Gotfridus prior et Jacobus cellerarius monasterii Dobranensis quasdam litteras sigillis quorundam abbatum et conuentus monasterii Dobranensis predicti sigillatas et instrumenta venerabili in Christo patri ac domino domino Ludolpho episcopo Zwerinensi presentarunt et per me notarium legi fecerunt subscriptum, quarum litterarum tenores erant tales

Hier folgen die Compromiss-, Reformations- und Erwählungs-Urkunden des Klosters Doberan vom 11. Mai 1337, wie sie Nr. XIX, XX und XXI abgedruckt sind.

Quibus litteris sic lectis requisiuit me notarium subscriptum venerabilis in Christo pater ac dominus, dominus Ludolphus episcopus Zwerinensis predictus, vt eas in hanc publicam formam redigerem et diligenter exemplarem. Actum anno, die, indictione et aliis, quibus supra, presentibus honorabilibus viris dominis Thiderico decano Butzoensi, Johanne rectore ecclesie in Parum, Elardo et Conrado capellanis dicti domini episcopi, Hinrico capellano predicti domini decani, Ludolpho Moltzan, Nicholao et Bernardo fratribus dictis Bulowen, vasallis dicti domini episcopi et aliis pluribus fidedignis.

    Signum       Et ego Johannes Petri clericus Lundensis
notarii. dyocesis, publicus auctoritate sacri Romani
imperii notarius, premissis omnibus vna cum
prenotatis testibus presens interfui, vidi et
audiui ipsasque litteras propria manu conscripsi
et in hanc publicam formam redegi
meoque solito signo signaui, per dictum
dominum episcopum Zwerinensem requisitus,
in testimonium premissorum.
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Nos Ludolphus dei gracia episcopus
Zwerinensis recognoscimus appensione
                      nostri sigilli presentibus protestantes, nos
vidisse et audiuisse litteras conuentus monasterii
Dobranensis ac dominorum abbatum
superius scriptorum non rasas, non abolitas,
non cancellatas, nec in aliqua sui parte viciatas,
veris sigillis conuentus Dobranensis
ac dominorum abbatum predictorum sigillatas,
sub formis et tenoribus subscriptis.
In cuius testimonium sigillum nostrum presentibus
duximus appendendum. Datum anno
domini millesimo CCC° XXX septimo, sabbato
proximo ante diem beate Marie Magdalene.

Auf einem schmalen Pergament in einer kleinen cursivischen Minuskel geschrieben. An einem Pergamentstreifen hängt das grosse runde Siegel des Bischofs Ludolph von Schwerin.


Nr. XXVI.

Conrad, Bernhard und Reymbern von Plessen bezeugen, dass sie auf Rath des Fürsten Albrecht von Meklenburg das Haus Eickhof gekauft haben und in demselben zu des Fürsten Dienst sitzen wollen, wofiir derselbe sle wieder zu Gnaden aufgenommen habe.

D. d. 1337, Aug. 29.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Geh. unu Haupt-Archive zu Schwerin.


Wy Conrad, Bernard vnd Reymbern brodere gheheten van Plesse bekennen des vnde bethůgen dat openbare an desseme yeghenwardighen breue, dat wy na dem rade vnser heren hern Albrechtes vnde iuncher Henninghes to Mekelenborch, to Stargarde vnde to Rozstok ghekoft hebben dat hus, dat dar het de Eghof, vnde wi vnde vnse eruen scholen dar mede sitten to ereme deneste vnde erer rechten eruen, vnde schal ere opene slot wesen vnde bliuen vppe alle de leuen vnde in al eren noden. Wer ouer dat de byschop van Zwerin vnde vnse heren schelinghe hadden, dar schole wi stille to sitten, also

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langhe wente de schede vnrichtet is, des dat ere is an deme hůs vnde an deme torne. Dar schole wy vorbenomeden brodere van Plesse vnde vnse eruen vnsen vorsprokenen heren vnde eren eruen van den, des wy en plichtich sind. Hir vmme so hebben se vns wedder ghenomen an eren vrede vnde an eren hoghe, anwelken stucken vns des nod is. Mynne vnde rechtes scholen se weldich wesen ouer vns; wer se vns des nicht helpen enmoghen, dar scholen se vns behulpen. Och schole wy alle stucke na creme rade holden. Dat alle desse vorschreuene dingh stede vnde vast bliuen, so hebbe wy vnse ingheseghele ghehenghet vor dessen bref, de ghegheuen is na ghodes bord dusent iar drehundert an deme seuen vnde drittighesten iare, an sunte Johannes daghe baptisten als eme dat houet afgheslaghen ward. Thůghe desser dingh sind: her Otto van Deweze, her Johan van Plesse, her Hennyngh, her Bode vnde her Niclawes van Helpede, her Albrecht Warborch vnde her Lippold Bere, riddere, vnde vele anderer ghůder lude, de se eren werd sin.

Original auf einem Pergament. Die Siegel, welche an Pergamentstreifen hingen, sind abgefallen.


Nr. XXVII.

Der Fürst Albrecht von Meklenburg schliesst mit dem Herzoge Barnim von Pommern ein Landfriedensbündniss gegen unruhige Vasallen.

D. d. Stavenhagen 1337, Sept. 25.

Nach dem Originale im Königl. Preuss. Provinzial-Archive zu Stettin.


Wi Albrecht van der gnade godes to Mekelenborch, Stargard vnde to Rozstock en here bekennen openbare in desser scrift, dat wi ghedeghedinget hebben vmme enen vrede vnde ene eninghe mid vnseme ome, dem erbaren vorsten hertoghen Barnym van Stetyn binnen vnser beyder lande, also hir na volghet. Rouede oder brande yenich vser man in vnses omes lande binnen vnsen vrede, dar schole wi eme up de rouere vnde bernere volghen mid twintich mannen mid helmen mid vser bannere binnen vertynachten dar na, wan he it van vns eschet. Vortmer roueden oder branden vnsen om greuen Hinrickes man van

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Zwerin oder der wendischen heren man oder des bischopes man van Zwerin efte sine man vnder sich tuschen, so schole wi eme behulpen wesen, als hir vore beschreuen ist, uppe sine kost, win vnde vnse verlust. Desse rouere vnde bernere schole wi och nicht leyden edder velighen (edder velighen) binnen vnsen landen vnde vp vnsen daghen; vntbelde desse rouere yenich man binnen vnsen landen, deme scole wi it achte daghe vore vntbeden; lete he erer nicht, so scal he des allike schuldich wesen. Och scole wi vnseme ome hertoghen Barnym vnde den andern vorbescreuenen hern rechtes helpen euer de rouere binnen vnseme landen binnen vertynacht. Dede wi des nicht, so schole wi en volghen, also hir vore beschreuen ist. Schuldiget ok desser vorbenomeden heren man yenghen vnser man vmme schulde ane roof, de schole wi eme daghe leggen vnde helpen eme des in vnseme lande recht ist. Alle stukke, de vore scheen sin vmme roof tuischen vnsen mannen vnde desser vorbenomeden heren man, is dar ane vore icht ghedeghedinget, dar sal it bi bliuen; wat vnghedeghedinget ist, dar schole wi vmme vnse man vor vns beboden to daghen; bekennen se wes, dat scholen se wedderdoon edder se scholen dar af komen self dridte vp den hilghen. Vp dat dit stede vnde vast bliue, dat loue wi vntruwen vnseme ome hertoghen Barnym van Stetyn vnde hebben dessen breef dar up ghegheuen, besegheld mid vnseme hemelken yngeseghele to deme Stouenhagene dusend iar drehunderd iar an deme seuenvndrittighistem iare, des neghestes dunnerdaghes vor sunte Michelis daghe.

Angehängt ist ein Pergamentstreifen, welcher offenbar ein Siegel trug.
Nachdem ich Frühling 1834 zu Stettin vom Originale Abschrift genommen hatte, ist die Urkunde auch gedruckt in Hoefer's Auswahl der ältesten deutschen Urkunden, 1835, S. 371.


Nr. XXVIII.

Der Fürst Johann von Werle schliesst mit dem Herzoge Barnim von Pommern ein Landfriedensbündniss gegen unruhige Vasallen.

D. d. 1337, Sept. 25.

Nach dem Originale im Königl. Preuss. Provinzial-Archive zu Stettin.


Wy Johan van der gnade godes eyn here tho Werle bekennen openbare in desser scrift, dat wy

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ghedeghedinget hebben vmme eynen vrede vnde eyne eninge myt vnseme bolen, deme erbaren vorsten hertoghe Barnym van Stetyn bynnen vser beyder lande, also hir na volget. Rouede odder brande genech vser man in vnses bolen lande bynnen vnsen vrede, dar scole wy eme vppe de rouere vnde bernere volghen myt thuintich mannen myt helmen myt user banner bynnen vertheynachten dar na, wan he dat van vns eschet. Vortmer roueden odder branden vnsen bolen greuen Hinrikes man van Zuerin odder syne man des van Mekelenborch efte des byscoppes man van Zuerin odder vses vedderen man iuncheren Nicolaus van Wenden, odder syne man vnder sick thusghen, so scole wy eme behulpen wesen, also hir vorbescreuen is, vppe syne kost, wyn vnde vse vorlust. Desse rouere unde bernere scole wy ock nycht leyden odder veleghen bynnen vnsen landen vnde ock vnsen daghen. Vnhele desse rouere ghenech man bynnen vnsen landen, deme scole wy it achtedaghe vore vnbeden; lete he erer nycht, so scal he des allike sculdich wesen. Ocht scole wy vnsen bolen hertoghe Barnym vnde den anderen vorbescreuenen heren rechtes helpen ouer de rouere bynnen vnseme lande bynnen vertinnachten; dede wy des nycht, so scole wy en volghen, also hir vorbescreuen is. Sculdeghet och desser vorbenomeden heren man genechen vnser man vmme sculde ane rof, des scole wy eme daghe leghen vnde helpen eme, des in vnseme lande recht is. Alle stucke de vore scen syn vmme rot thwyschen vnsen mannen vnde desser vorbenomeden heren man, is dar ane vore ycht ghedeghedinget, dar scal yt by blyuen; wat vnghede-ghedinget ys, dar scole wy vmme vnse man vor uns beboden uppe daghe; bekennen se wes, dat scolen se wedderdon, edder se scolen dar af komen sulf dryde vppen hylghen. Uppe dat dyt stede vnde vast bliue, dat loue wy unttrewen vnseme bolen hertoghe Barnym van Steytin vnde hebben dessen bref dar ůp ghegheuen beseghelet myt unseme hemelcken yngheseghele na godes bort dusent iar drehundert iar amme souendrytheghesten iare, des neghesten dunresdaghe vor sunte Micheles daghe.

Anhangend ist ein Pergamentstreifen, jetzt ohne Siegel.


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Nr. XXIX.

Der Fürst Albrecht von Meklenburg befiehlt dem Ritter Willekin und dem Knappen Busso von Dolle, die Priesferbrüderschaft zu Friedland in den Besitz von 4 brand. Pfund von ihren Gütern zu Wittenhorn einzuweisen.

D. d. Friedland 1337, Oct. 7.

Nach einem Originale im Grossherzogl. Archive zu Neu-Strelitz.


Albertus, dei gracia Magnopolensis, Starghardie et Rostoch dominus, dilectis fidelibus suis Willekino militi et Bussoni famulo dictis de Dolla salutem et omne bonum. Iniungimus vobis mandantes in hiis scriptis, quatenus fratres fraternitatis sacerdotum et scolarium in Vredeland vos vel alter vestrum mittags vel mittat in quatuor talentorum Brandeburgensium denariorum annualium reddituum iacentium super curias ac mansos eisdem adiacentes, ut alia nostra littera continet, in quibus nunc morantur Ryke Arnoldus, Hermannus Crugher et Otto Cutlowe in Wittenhorne, possessionem corporalem. Datum Vredeland anno domini M° CCC° tricesimo septimo, feria tertia ante Dyonisii martiris, nostro sub secreto.

Auf Pergament in einer geläufigen Minuskel. Das Siegel fehlt an dem Pergamentstreifen.


Nr. XXX.

Der Fürst Albrecht von Meklenburg weiset dem Knappen Hennig Bere die 3 1/2 Pfund brand. welche dieser bis dahin aus der Bede in Cloxin bezog, in der Bede aus dem Dorfe Broderesken an und giebt ihm dazu 3 1/2 andere Pfund aus derselben Bede zum Burglehn von Stargard, unter der Bedingung, dass er fiir diese Hebung und für 8 Pfund aus der Pacht des Dorfes Grunow, welche des Fürsten Vater zum Burglehn von Stargard gelegt hatte,

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seinen Wohnsitz auf der Burg Stargard nehme.

D. d. Brandenburg 1337, Oct. 12.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Archive zu Neu-Strelitz.


Nos Albertus, dei gracia Magnopolensis, Stargardensis et Rozstok dominus, recognoscimus tenore presencium publice protestantes, quod nos de maturo nostrorum consiliariorum consilio ac Henninghi Beren famuli nostri fidelis beneplacito tria talenta cum dimidio Brandenburgensis monete, que dictus Henninghus habuit et sustulit annis singulis in festo Martini de precaria in Cloxin, rationabiliter assignauimus eidem annuatim in dicto festo Martini (re)tollenda in precaria uilla Broderesken in ipso festo Martini cum aliis tribus talentis cum dimidio dicte monete per ipsum ibidem singulis annis in eodem festo Martini tollendis in precaria antedicta, et hec septem talenta reddituum ad castrense feodum castri nostri Stargarde sibi conferimus in hiis scriptis, ita quod si in predictis redditibus in ipso festo Martini aliquod defectum habuerit, hic in festo Walburgis, computacione de ipso defectu inter ipsum Henninghum et nostrum aduocatum habita, de precaria tunc suppleatur; et cum hiis redditibus habet octo talentorum redditus in pactho uille Grůnowe, sibi per patrem nostrum iure feodali collata ad castrense feodum supradictum; et pro hiis redditibus in dicto castro resideat, sicuti de feodo castrensi de iure tenetur residere. In horum ommum euidentiam nostrum sigillum presentibus est appensum. Huius rei testes sunt: domini Nicolaus de Helpede, Albertus Warborch, Lyppoldus Bere, Vicko Munt, Fredericus de Berthekowe, milites, Bernardus de Alcun nobler aduocatus, Nycolaus de Peccathele, famuli, et alii plures fidedigni. Datum Brandenborgb anno domini M° CCC° tricesimo septimo, die dominico proximo post diem beati Dyonisii martiris et sociorum eius.

Auf Pergament in einer kleinen geläufigen Minuskel. Das Siegel, welches an einem Pergamentstreifen hing, ist abgefallen.


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Nr. XXXI.

Norddeutscher Landfriede.

D. d. Lübeck 1338, Jan. 11.

Aus den Collectaneen des ehemaligen lübeckischen Stadt-Syndikus Krohu mitgetheilt vom Herrn Dr. von Duve in Ratzeburg.


Wi Ludolf bischop van Zwerin, Eric unde Allbrecht hertoghen van Sassen, Barnem hertoghe van Stetyn, Woldemer hertoghe van Sleswich, Henric greve van Zwerin, Ghert unde Johan greven van Holtzsten, Allbrecht here van Mekelemborg, Johann greve van Gutzecowe, Johann unde Claves heren van Werle, Alt greve van Schowenborgh unde Clawes greve van Zwerin bekennen, dat wi under us ghedeghedinghet unde lovet user en deme anderen um enen vrede, also hir na bescreven is. Tum ersten, dat neman roven, bernen oder en den anderen van scal binnen usen landen ane der heren orloghe, unde en iewelik user man scal sik ghenoghen laten an rechte vor syme heren; we sik dar nicht an wolde laten noghen unde dar emboven rovede, brande oder en den anderen venghe in usen landen, in welkers user lande dat scude, dem scole wi andern alle volghen mit usen banneren: wi biscop van Zwerin mit teyn mannen up orsen mit helmen unde mit vyf scutten, hertoghen Eric unde Albrecht van Sassen mit vyf unde twintich mannen up orsen mit helmen unde teyn scutten, Barnem hertoghe van Stetyn mit vyf unde twintich mannen up orsen mit helmen unde teyn scutten, Woldemer hertoghe van Sleswich mit vyf unde twintich mannen up orsen mit helmen unde teyn scutten, Henric unde Clawes greven van Zwerin mit vyf unde twintich mannen up orsen mit helmen unde teyn scutten, Ghert, Johann unde Alt greven van Holzsten unde Schowenborgh mit sestich mannen up orsen mit helmen unde twintich scutten, Albrecht here van Meklenborch mit vyf unde twintich mannen up orsen mit helmen unde teyn scutten, Johann greve van Gutzecowe mit teyn mannen up orsen mit helmen unde vyf scutten, Johann unde Clawes heren van Werte mit vichtig mannen up orsen mit helmen unde twintich scutten. Unde en iewelke user heren scal volghen mit euer bliden, eneme drivende werke

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unde enem werkmester, dar it us beheghelek is, und en iewelk uppe sine eghenen kost, win unde vorlust na mantalen. Ift des not were, so scal en iewelk volghen noch enes also stark also hirvore bescrewen is. Wer ok dat des groter not were, malk scal volghen mit aller macht. Desse volghe scal nicht vorder wesen den twischen [der Swine] unde Edere. Vortmer we de misdedere, de vorvestet weren, hovede oder husede, de scal allike sculdich wesen, it enwere also dat he des nicht enwiste, dat he vorvestet were, des mach he unsculdich werden sylf twelften bederver lude uppen hilghen. Helde se ok we uppe sinen sloten, deme scal men dat achte daghe vore to wetende don, dat he se late, dede he des nicht, so scal he allike sculdich wesen. Vortmer were dat ienich man umme rof, brand unde venknisse oder umme andere misdat vorvestet worde oder vorvestet were in user enes lande, de scal in user aller lande vorvestet wesen. Ok nen user vorbenomeden heren efte en ander man scal de misdedere uppe der heren daghe voren; quemen se aver dar, so enscolen se nenes leydes neten. Wolde dat ienich man weren, de scal like schuldich wesen. Were aver dat rof, brant oder venknisse in user lande en schude, dar vluchteghes votes volghet worde, in welk user land de rof dreven worde, eder vanghenen to voret worden, dar se inne bleven, dar wi to laden worden, oder usen vogheden kundeghet worde, dar scole wi unde al de use volghen vor de veste unde scolen dar vor bliven. Welk user mer dar to laden wert, de scal volghen binnen verteyn nachten, also hir vorscreven is, unde wert de veste gewunnen, der scal sik de here underwinden, in des lande se beleghen is. Vortmer were dat ienich user man den anderen sculdeghede umme rof, brant, vanknisse oder andere misdat, bekande he des, he scal eme sinen schaden weder legghen unde scal eme dar to sylf twelften bederven lude sweren uppen hilghen. Weret aver heren, mannen in den landen unde steden witlik, he scal it wederdon, also hir vorbescreven is. Vortmer were dat ienich user dit nicht enhelde an volghe eder an anderen stukken, de hir vore bescreven sint, de scal inriden to leghere, also it en iewelk ghelowet heft: wi Ludolf biscop van Zwerin to Butzowe, Erik hertoghe van Sassen tu Molne, Albrecht Hertoghe van Sassen tu Raceborgh, Barnem her-

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thoge van Stetin to Anklem, Woldemer hertoghe van Sleswich tu Rendesborgh, Hinric unde Clawes greven van Zwerin tu der Wismer, Gehrt, Johann unde Alf greven van Holzsten tu Lubeke, Albrecht here van Mekelemborgh tu Butzowe, Johann greve van Gutzecowe tu Anklem, Johann here van Werle tu Guzstrowe unde Clawes here van Werle tu Butzowe, unde dar nicht ut, he enhebbe vul gedhan deme heren, dem de scade schen is, umme sine volghe. Vortmer in dessen deghedinghen, de hir vore benomet sint, scolen wesen desse stede: Lubeke, Hamborgh, Rozstock unde Wismer; den scole wi desse sylven volghe den unde alle desse vorbescreven dingh, desghelike scolen se us weder don alse ere breve spreket. Dat alle desse dingh stede unde vast bliven van desseme daghe vort de neghesten ses iar to holdende, unde alle heren orloghe unde allerhande dotveyde hir buten bescheden und nemelken dar ut sproken si, so hebbe wi dessen bref mit user aller ingheseghelen beseghelt. Dit is geschen tu Lubeke na godes bort dryttein hundert iar achte unde drittich iar, des sondaghes na twelften.

In Heintze Samml. z. Geschichte, Göttingen, 1789, ist diese Urkunde, von den Theilnehmern des Lübecker Landfriedens ausgestellt, gedruckt., da hier jedoch die Städte Lübeck, Hamburg, Rostock und Wismar mit eingeschlossen werden, so ist dies wohl eine andere Ausfertigung.


Nr. XXXII.

Prozess über die Streitigkeiten zwischen den Mönchen des Klosters Doberan aus den sächsischen und den wendischen Ländern und die beabsichtigte Ermordung des Fürsten Albrecht von Meklenburg durch Zauberei.

De ao. (1346).

Auszug aus dem Originale im Grossh. G. u. H.-Archive zu Schwerin.


Infrascriptas positiones et articulos frater Nicolaus Sarnestorp, monachus monasterii in Doberan, Cisterciensis ordinis, Zwerinensis diocesis, procurator et procuratorio nomine religiosorum uirorum dominorum Jacobi 1 ) abbatis ac maioris et


1) Der Abt Jacob regierte 1339 † 1361.
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sanioris partis conuentus dicti monasterii de Doberan, in causa, quam habent contra religioses uiros dominos Ludolfum abbatem monasterii in Amelunghesborn, dicti ordinis, Hildesemensis diocesis, patrem abbatem et uisitatorem dicti monasterii de Doberan, ac alios predecessores eiusdem Ludolfi, necnon conuentum dicti monasterii de Amelunghesborn et alios quorum interest quoscumque, et contenta in eis ponit, coniuncti et diuisim, et sic petit eis responderi et super hiis probaciones admitti, quia sic dat, prout melius sibi prodesse polest et non aliter, nec ultra.

VI. Idem quod a XXX a annis citra religiosus pater dominus Ludolfus, qui nunc est abbas dicti monasterii in Amelungesborn, et predecessores ipsius, patres abbates et uisitatores eiusdem monasterii in Doberan, plus et minus ordinate fauerunt monachis et conuersis saxonibus, quam ceteris de Slauia et aliis nacionibus oriundis.

VIII. Item quod ex hoc a XXX a annis citra grauis dissencio et parcialitas exorta fuit et est inter eosdem monachos et conuersos dicti monasterii in Doberan.

XXIV. Item ponit et probare intendit, quod anno domini M° CCC° XXX° mense Mai quoddam venenum in opido Rozstoch per fratrem Johannem Vnueruerden conuersum saxonem monachum de Doberan fuit emptum et comparatum.

XXV. Item quod quidam potus uenenosus et pestiferus de predicto ueneno per eundem conuersum fuit confectus.

XXVI. Item quod idem potus venenosus et pestiferus per eundem conuersum saxonem in dicta grangia Satowe Johanni, filio Wedekini de Plote militis, seruienti et scutifero iuueni nobilis domini Alberti Magnopolensis, in cuius territorio et dominio ipsum monasterium de Doberan est situm, ad potandum fuerit oblatus.

XXVII. Item quod dictus Johannes iuuenis de dicto potu pestifero sic oblato bibit et gustauit et statim in dicta grangia de intoxicatione propter dolorem, quem sensit, conquestus fuit apud suos notos et amicos.

XXVIII. Item quod dictus iuuenis tercia die immediate sequenti in dicta grangia propter dictum potum pestiferum diem clausit extremum.

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XXIX. Item quod dictus iuuenis in dicto monasterio de Doberan sepultus fuit anno predicto in die ascencionis domini 1 ).

XXX. Item quod predictus potus pestiferus et uenenosus fuit factus et preparatus per dictum conuersum ad intoxicandum et mortificandum quoscunque monachis et conuersis saxonibus monasterii de Doberan contradicentes et factis et dictis ipsorum aduersantes, precipue racione huius parcialitatis et diuisionis, et presertim ac precipue ad intoxicandum dictum dominum Albertum Magnopolensem tunc in dicta grangia existentem ac pro concordia et vnitate facienda inter dictos dominos et eonuersos monasterii de Doberan laborantem ac huiusmodi parcialitatem extirpare conantem.

XXXI. Item quod dicti monachi et conuersi saxones de predictis omnibus et singulis apud bonos et graues in diocesi et ciuitatibus Zwerin. et maxime iu dicto monasterio de Doberan et locis circumuicinis dicto tempere et per ipsum tempus grauiter sunt et fuerunt et erant defamati.

XXXII. Item quod de predictis fuit et est publica uox et fama ac communis opinio et credulitas in locis predictis.

XXXVII. Item quod anno domini M° CCC° XXXVI Margareta vxor Genseke, habitans in villa Hoghenuelde apud dictum monasterium de Doberan ad dimidiam leucam sita et ad ipsum monasterium spectante, quandam ymaginem de cera iuxta disposicionem et circumstancias inferius descriptas fecit ad uoluntatem et mandatum ac instanciam seu persuasionem quorundam conuersorum saxonum dicti monasterii de Doberan et precipue fratrum Johannis Lanchals et Johannis Oldendorp et Johannis Vnueruerde.

XXXVIII. Item quod anno predicto, mense Julii, XX die eiusdem mensis, dicta mulier[e] de predictis defamata, dictus dominus Albertus Magnopolensis ad dictam uillam pariter accedens dictam mulierem ibidem deprehendit, que sponte, nee ui nec metu coacta, recognouit, ad persuasionem dictorum conuersorum saxonum quandam


1) D. i. 1336, Mai 9.
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ymaginem ad effigiem hominis de cera, prout inferius patebit, se fecisse.

XXXIX. Item quod statim eodem die, cum predicti conuersi Johannes Lanchals et Johannes Vnueruerde intelligentes, dictam mulierem propter huiusmodi delictum in dicta uilla per dominum Magnopolensem predictum deprehensam, tanquam conscii dicti criminis ad opidum Rozstoch fugam capiendo celeriter adierunt.

XL. Item quod eadem die predicta dictus dominusMagnopolensis eandem mulierem ad portam dicti monasterii deduxit et apportare mandauit.

XLI. Item quod ibidem dicta mulier presente multitudine populi iterum sponte, nec ui nec metu coacta, publice recognouit, predictam ymaginem ad persuasionem et iussum dictorum conuersorum saxonum se fecisse.

XLII. Item quod dicta die dictus dominus Magnopolensis ipsam mulierem ad opidum Cropelin a dicto monasterio ad vnam leucam distans deduci fecit eamque ibidem usque in crastinum diem sub custodia teneri mandauit.

XLIII. Item quod dictus dominus Magnopolensis in uigilia beate Marie Magdalene 1 ) in dicto opido iudicio presidens dictam mulierem ibidem ad se portari et presentari mandauit et fecit.

XLIIII. Item quod dicta mulier ibidem in iudicio constituta et de predictis maleficiis accusata et examinata, extunc, nec ui nec metu coacta, sed ob salutem anime sue, publice et sponte recognouit et confessa fuit, quod quandam ymaginem ad similitudinem et effigiem hominis de cera communi fecerat anno predicto, licmina 2 ) loco uenarum et neruorum ad digitos manuum et pedum ipsius ymaginis ceree de stuppa 3 ) seu lino facta imponendo, scilicet quod imprimuntur candelae.

XLV. Item quod dicta femina ibidem in iudicio confessa fuit et recognouit ut supra immediate, quod dictam ymaginem ceream cum commatribus et compatribus 4 ), scilicet Johanne filio Peckin, Johanne filio Eceleke et Kyneke filia Henrici Meyer, per incantaciones diabolicas et sortilegia in aqua


1) D. i. 21 Julii 1336.
2) Fäden.
3) Heede, Werg.
4) Pathen.
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tamquam puerum baptizauit in nomine dyaboli, eandem etiam crismate inungendo.

XLVI. Item quod dicta Margareta ibidem in iudicio sponte absque aliqua pena uel tortura recognouit et publice confessa fuit, quod dictam ymaginem, ut premittitur, fecerat ad instinctum, uoluntatem et mandatum ac instanciam et persuasionem quorundam conuersorum saxonum monasterii de Doberan et precipue fratrum Johannis Langhals et Johannis Oldendorp et Johannis Vnueruerde.

XLVII. Item quod dicta Margareta mulier sponte recognouit ibidem et confessa fuit, quod ipsam ymaginem ad talem finem et ob causam fecerat et dicti conuersi ob hoc fieri mandauerant eandem, ut premittitur, quod quemcumque uellent possent occidere secrete per ymaginem eandem, videlicet per hunc modum, quod quum illa licmina de stuppa seu lino facta ipsisque articulis manuum aut pedum imaginis, ut premittitur, imposita per ignem incenderentur, extunc sicut talis ignis et incendium succesiue transiret et cera euanesceret et consumeretur, sic homo, contra quem fieret istud, paulatim et successiue debilitaretur, euanesceret et consumeretur et periret, et cum huiusmodi incendium ad locum cordis ymaginis ceree veniret, extunc homo ille, contra quem fieret contio, deficeret et expiraret.

XLVIII. Item quod dicta Margareta mulier ibidem in iudicio recognouit et confessa fuit, quod dicta ymago per eandem mulierem ad instanciam dictorum conuersorum, ut premittitur, facta fuit, ut dictum dominum Albertum Magnopolensem ac fratres Johannem Crusen etHinricum de Reddewisch conuersos de Slauia in Doberan dicti conuersi interficere possent occulte.

L. Item quod dictus dominus Albertus Magnopolensis dictam ymaginem de loco predicto (in uilla Hoghenuelde, in quo abscondita erat) per Willekinum Manduuel et Johannem Kulen armigeros missos pro manoliken iuxta narracionem mulieris predicte ad se portari mandauit et fecit et eam apud se tenuit et habuit in testimonium premissorum.

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LI. Item quod anno et mense predictis in uigilia beate Marie Magdalene 1 ) dictus dominus Albertus Magnopolensis dictam Margaretam sie confessam et conuictam iuxta dictum opidum Cropelin, in quo iudicio presidebat, propter dicta maleficia igne cremari mandauit et fecit.

LII. Item quod per duos dies uel circa postquam cremata fuit mulier predicta, dictus dominus Magnopolensis dominum Conradum de Saxonia tunc abbatem monasterii predicti rogauit, ut dictostres conuersos ad presenciam suam uocaret et sibi faceret de ipsis super predictis maleficiis iusticie complementum, quo abbate respondente, quod facere uellet et eidem domino Magnopolensi hoc promisit, sed minime adimpleuit.

LVI. Item quod dictus dominus Conradus abbas de Saxonia, intelligens sibi dedignatum dictum dominum Magnopolensem propter occultacionem, deductionem et alienacionem dictorum conuersorum per ipsum factas, ad mitigandum animum ipsius et sibi complacendum promisit eidem et persoluit quingentas marcas monete lub., que ualent nongentos florenos uel circa, pro qua summa exsoluenda dictus Conradus abbas exposuit indaginem Adameshaghen Arnoldo Copman opidano in Rozstoch.

LVII. Item quod ex predictis et propter predicta tanta infamia et scandala in tota vicinia dicti monasterii de Doberan in ciuitatibus et diocesis Zwerinensis, Lubecensis, Raceburgensis et Caminensis opidis et uillis ac monasteriis circumiacentibus exorta et facta fuerint, quod ubicunque aliquis monaclius uel conuersus dicti monasterii, de quocumque [loco] etiam monachus uel patria esset, uidebatur ire uel transire, populus et pueri clamabant et contra ipsos insultabant, dicentes: "Monache, - uel conuerse, numquid habetis vos sub vestra cappa uel cuculla manoleken " - quod in illo ydiomate interpretatur: ymago cerea facta ad sortilegium.

LVIII. Item quod anno predicto circa festum Petri et Pauli 2 ) propter quendam defunctum scilicet Hinricum Vresen proconsulem opidi Rozstoch dominus Conradus de Saxonia tunc abbas in Doberan missam pro sepultura eiusdem in eccle-


1) D. i. 21 Julii 1836.
2) D. i. 29 Junii 1336.
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sia beate virginis in dicto opido solempniter celebraret et cum ibidem in eadem ecclesia maior congregacio populi facta fuisset, quidam Olricus nomine Foysan quandam ymaginem de cera ad similitudinem hominis et ymaginis, ut supra dicitur, factam ad altare dicto abbati infra missam in contumeliam offerendo eandem in conspectu omnis populi portauit et presentauit eidem.

LIX. Item quod exinde maxima confusio exorta fuit et tocius populi ibidem tunc exeuntis clamor et chachinnus.

LX. Item quod dictus abbas de predictis in tantum confusus, quod in cantando missam, cum debebat proferre: Preceptis salutaribus moniti, - cantauit: Pax domini sit semper uobiscum.

LXIX. Item quod anno immediate sequenti (i. e. M° CCC° XXXVI) infra octauas natiuitatis Christi 1 ) dictus dominus Conradus de consilio et consensu predictorum saxonum quosdam conuersos saxones dicti monasterii misit et mitti iussit in grangia Verpen ad capiendum et tenendum et incarcerandum fratrem Johannem Crusen de Slauia absque causa racionabili, conuersum eiusdem monasterii non conuictum nec confessum.

LXX. Item quod dicto tempore frater Johannes Cruse conuersus predictus intelligens et percipiens predicta ac timens, violenciam sibi inferri, fugam iniit et apostauit.

LXXI. Item quod anno predicto sequenti die post octauas Petri et Pauli 2 ) dictus frater Johannes Cruse apostata de predictis iniuriis et uiolenciis sibi et fratri Hinrico Reddewisch predicto illatis dolens, nec per abbatem suum uel uisitatorem ipsius graciam uel iusticiam consequi valens, dicto domino Conrado tunc abbati in Doberan insidiabatur et aduersabatur, ipsum in grangia Bolhaghen eiusdem monasterii cepit, equis et rebus aliis eundem spoliando.

LXXII. Item quod dictus conuersus apostata extunc dominum abbatem ad castrum Engelkini Prescentin armigeri deduxit et in vinculis ibidem aliquot dies tenuit eundem.

LXXIII. Item quod dictus abbas per pecuniam


1) d. i. Weihnachtswoche des J. 1335.
2) d. i. 8 Julii 1336.
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et munera custodibus promissa dedicto castro et uinculis euasit.

LXXIIII. Item quod anno predicto dictus conuersus apostata ad cor reddens et de suis excessibus penitens, mediatoribus interuenientibus, de uoluntate dicti domini Conradi tunc abbatis in Doberan ad curiam Romanam resumpto habitu pro absolucione transiuit et litteram domini penitenciarii domini nostri pape pro absolucione eiusdem domino Ludolfo tunc episcopo diocesano Zwerinensi portauit et presentauit.

LXXV. Item quod extunc Ludolfus episcopus cum suis litteris supplicatoriis et absolucionis dictum fratrem Johannem Crusen conuersum absolutum ad monasterium de Doberan ac dominum Conradum tunc abbatem et conuentum eiusdem remisit.

LXXX. Item ponit et probare intendit, quod dictus frater Johannes Cruse anno domini M° CCC° XXXVI°, mense           1 ), cum nullam graciam apud abbatem et priorem de Doberan ac alios monachos et conuersos ibidem de Saxonia oriundos inuenire posset, nec sibi necessaria victus et uestitus sicut aliis conuersis ministrare uellent, licet sepius humiliter requisiuit, sed comminabantur sibi, quod in carcerem eum uellent intrudere et alias penas infligere, ex hiis perterritus et turbatus denuo apostauit.

LXXXI. Item quod eodem anno feria IIII a ante aduentum domini 2 ) tempore nocturno, cum conuentus officium matutinale in choro monasterii more solito decantaret, dictus frater Johannes Cruse in apostasia constitutus, adiunctis sibi quam pluribus armatis scilicet Thiderico Witebeke

et aliis circa

XVIII° in numero, murum monasterii Doberan trascendit et cum gladiis euaginatis et balistis et facibus ardentibus et luminibus chorum monasterii manu armata intrauit.

LXXXII. Item quod monachos omnes ibidem tunc in choro existentes, scilicet fratres Johannes de Elbingho quondam abbatem, Bertoldum de Osterdor, Tymmonem, Jacobum cantorem, Heydenricum, Conradum de Hucdensem, Eylardum de Greuesmolen, Gotfridum


1) Lücke.
2) d. i. 27 Nov. 1336.
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de Lubeke, Bertoldum Roden et alios circa XIIII or captiuauit et usque ad portam monasterii cos omnes sic captiuatos deduxit.

LXXXIII. Item cum dominum Conradum tunc abbatem in choro non inuenerunt, ad caminatam eius cum strepitu et clamore, ianuas et seras hincin de confregentes, quidam de dictis complicibus armati accesserunt.

LXXXIIII. Item quod hoc audito dictus abbas territus per quoddam foramen camere exiliens manus eorum fugiendo euasit.

LXXXV. Item quod monachos predictos sic captiuatos et ad portam deductos dicti armati tamquam oues ab edis ab inuicem segregabant et eis ab inuicem segregatis fratres Tymmonem suppriorem, Jacobum cantorem, Olricum de Brunswich, Bertoldum de Osterdor, Heidenricum monachos dicti monasterii cum cucullis nocturnalibus et secularibus grossis secum captiuos deduxerunt et in luco et frigore tempore yemali currere compulerunt usque ad grangiam, que Antiqua Curian nuncupatur.

LXXXVI. Item quod in Antiqua Curia eosdem monachos ad currum ponentes eos . . . . . . ad mancipandum custodie ducere nitebantur, sed ab aliquibus dictos armatos inscquentibus sunt liberati.

LXXXVII. Item quod facta huiusmodi captione monachorum monachi de Doberan sic perterriti a tempore captiuacionis facte usque ad festum beati Thome ap. cessauerunt in dicto monasterio a sollempnis diuinorum, sed officia sua legendo clausis ianuis peragebant et a festo beati Thome predicto officium matutinale legendo solum preterquam in precipuis festiuitatibus peregerunt circa quatuor menses.

LXXXIX. Item ponit et probare intendit, quod anno predicto dominica prima in aduentu domini 1 ) dominus Conradus de Saxonia tunc abbas in Doberan claues ad bursam, ubi priuilegia omnia, instrumenta et littere, in quibus salus et honor monasterii Doberan consistit, nec non calices et preparamenta missalia recludebantur, a fratre Johanne Wisen bursario eiusdem monasterii poposcit et recepit.

LXXXX. Item quod habitis clauibus dictus dominus Conradus tunc abbas occulte, dum conuentus


1) d. i. 1 Dec. 1336.
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esset in prandio, omnia priuilegia, litteras, instrumenta predicta, necnon duos calices aureos, octo marcas puri auri in pondere habentes, et duos calices argenteos meliores, qui in monasterio fuerunt, et tria paria preparamentorum, missalia meliora monasterii, scilicet casulas dalmaticas et subtiles recepit et in vna capsa conclusit et ad opidum Rozstoch occulte deportauit et cum eis pariter illuc transiuit.

LXXXXIIII. Item quod dictus dominus Conradus tunc abbas de Doberan fratri Bertoldo saxoni prouisori curie monasterii de Doberan in opido Rozstoch constituto predictam capsam, priuilegia, instrumenta et litteras, necnon calices et preparamenta commisit et ab opido Rozstoch recessit.

LXXXXV. Item quod dictus dominus Conradus saxo tunc abbas istis sic peractis, cum ad noticiam dominorum terre ista peruenissent et m opidis et villis de hiis diffamatus fuisset, confusione et rubore perfusus tamquam reus de facto circa epiphaniam domini 1 ) tunc proximo fugam iniit et ad partes Saxonie transiuit et in monasterio de Amelunghesborn per plures menses et dies latitauit, vbi dominus Hinricus tunc abbas ibidem, visitator monasterii Doberan, cui de predictis omnibus constabat, eum fouit, ibidem tenuit et defendit.

LXXXXVII. Item quod dominus Conradus tunc abbas predictus sic absens sine consensu conuentus quendam nouum aduocatum scilicet dominum Conradum Molteken militem per totam abbaciam cum litteris suis de Saxonia sibi missis contra voluntatem monachorum suorum constituit, propter quod multe molestaciones, parcialitates, pericula et dampna monasterio prouenerunt.

LXXXXVIII. Item ponit et probare intendit, quod anno domini M° CCC° XXXVII° in sabbato ante dominicam 2 ), qua cantatur Reminiscere, cum frater Hinricus de Hamelen prior monasterii Doberan vna cum fratre Gotfrido de Lubeke cellerario ibidem in quodam curru ab opido Rozstoch ad dictum monasterium redire deberet, Johannes Cruse et Hinricus de Redewisch apostate


1) d. i. 6 Jan. 1337.
2) d. i. 15 März 1337.
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prelibati eis occurrentes et ipsi inponentes, quod plures iniurias et perturbaciones per incarceraciones et alias castigaciones indebitas eisdem irrogasset, ipsoque priore a curru prope uillam Parkentin deposito, sibi crus sub genu atrociter amputarunt et equos de curru rapientes abierunt fugientes.

CI. Item ponit et probare intendit, quod eodem anno in septimana post palmas 1 ) dominus Hinricus tunc abbas in Amelunghesborn, paterabbas et uisitator monasterii Doberan, ad uisitandum dictum monasterium Doberan ac dominum Conradum tunc abbatem de Doberan defendendum quatuor abbates, videlicet dominos Johannem de Cynna, Hermannum de Lenyn, Johannem de Valle Sancte Marie et Thidericum de Reddagheshusen, monasteriorum abbates saxonicos de ipsis partibus Saxonie et aliis ab ipso monasterio Doberan longe distantibus, videlicet per quinque uel sex dietas, vna cum Conrado tunc abbate in Doberan vocauit et secum adduxit sub magnis monasterii de Doberan expensis, licet plures abbates dicti ordinis Cisterciensis multo ipsi monasterio Doberan propinquiores et viciniores, scilicet ad vnam dietam distantes, videlicet de Reyneuelde, de Nouocampo, de Hylda, de Stolp, de Dargun et de Hitdense sex monasteriorum abbates ad uisitacionem, electionem uel aliam quamcumque actionem uel ordinacionem dictus visitator vocare potuisset, si necessarium fuisset, et magis commode et sub minoribus laboribus et expensis.

CII. Item quod in dicta septimana post palmas 1 ) dictus dominus Hinricus tunc paterabbas et frater Ludolfus predictus, tunc ipsius capellanus, nunc vero pater abbas monasterii de Doberan, vna cum dictis quatuor abbatibus adiuncto domino Conrado tunc abbate monasterii Doberan ad nobilem dominum et potentem dominum Johannem de Werle bone memorie in opido Gustrowe Caminensis diocesis, vbi ipse dominus Johannes suam tunc habuit et tenuit continuam uel quasi principalem mansionem, adierunt et accesserunt, petentes vna cum predictis abbatibus et rogantes ab ipso et suis consiliariis fauorem et defen-


1) d. i. die stille Woche, im J. 1337: April 13-19.
1) d. i. die stille Woche, im J. 1337: April 13-19.
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sionem, vt dictum dominum Conradum tunc abbatem in Doberan et alios sibi adherentes monachos et conuersos saxones in suam tuicionem et defensionem recipere dignaretur, vt predictus dominus Conradus in regimine abbacie de Doberan permaneret.

CIII. Item quod eodem tempore dicti domini Hinricus tunc paterabbas et Conradus tunc abbas in Doberan, vt premittitur, in dicto opido Gustrowe cum dictis quinque abbatibus moram trahens in grauibus et magnis expensis monasterii de Doberan, cum dicto nobili et eius consiliariis pacto et confederacione super factis predictis initis, de consilio, voluntate et consensu abbatum predictorum et maxime fratris Ludolfi predicti, per quasdam suas litteras citatorias citauerunt et citari mandauerunt per Hermannum Ferdonem notarium publicum septem monachos de Slauia et aliis nacionihus monasterii de Doberan etc.

CIIII. Item quod dicti monachi sic citati vnum ex ipsis citatis vidclicet fratrem Johannem Braghen in dicto opido Guzstrowe ad dictos visitatores - - miserunt - - ad dicendum - -, prout ipsi esse uellent in omnibus obedientes et mandatis visitatoris et abbatis sui parentes iuxta ordinis instituta, dummodo ordinate procederent et ad ipsum monasterium de Doberan venirent et accederent et maxime cum potenciam ipsius domini Johannis de Werle timerent et formidarent et ob hoc ibidem comparere non auderent propter confederacionem, quod predicti abbates et paterabbas, ut premittitur, fecerunt cum dicto nobili domino de Werle.

CV. Item quod postmodum dictus dominus Hinricus - - vna cum dictis abbatibus - - - ad aliud opidum videlicet Rozstoch Zwerin. dioc. magis sollempne accesserunt; iterum citauerunt - -dictos monachos de Doberan.

CVIII. Item quod in crastino die - - dictus dominus Hinricus - - cum aliis abbatibus saxonibus predictis - - ad consules dicti opidi Rozstoch in numero XXIIII in atrio et consistorio ipsorum congregatos iuerunt et accesserunt ipsis consulibus, qualiter in predictis processerunt exponendo et de dictis monachis citatis, quod nec comparere nee obedire curauerint, querimoniam faciendo et dicendo, quod tales tamquam inobedientes et

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rebelles, ipse frater Conradus tunc abbas in Doberan ab officiis eorum deposuisset et absoluisset.

CIX. Item quod tunc rogauerunt dicti abbates eosdem consules, quod nee dictis monachis quicquam venderent, nec mutuo quicquam prestarent eisdem, et quod hoc idem omnibus ciuibus et opidanis intimarent et publicarent etc.

Item quod postquam predictas insolencias et facta abbatum predictorum domini Johannes de Dargun et Constantinus de Nouocampo monasteriorum abbates a dicto monasterio Doberan ad vnam dietam distantes, intelligentes hanc desolacionem et deuastacioinem ipsius monasterii de Doberan ac personis huius sic afflicts compatientes et dolentes, ad dictum opidum Rozstoch accesserunt, ibidem per aliquos dies ob causam predictam moram trahendo propriis sub expensis, vt si forte contra predictas insolencias, desolacionem et deuastacionem huiusmodi aliquod remedium per ipsorum auxilium uel consilium posset adhiberi.

Item quod nichil in hiis profecerunt uel facere potuerunt etc.

CX. Item quod circa idem tempus dominus Hinricus tunc paterabbas et uisitator monasterii Doberan necnon dominus Conradus tunc abbas ibidem vnacum quatuor abbatibus supradictis ac frater Ludolfus predictus nobilem dominum Albertum Magnopolensem, in cuius territorio dictum monasterium Doberan est situatum, adierunt, sibi supplicantes et rogantes eundem, vt dictum dominum Conradum tunc abbatem in Doberan ad suam graciam et protectionem reciperet, ipsumque, vt in regimine abbatie posset permanere, defensaret.

CXI. Item quod circa idem tempus dictus visitator et abbas monasterii de Doberan domino Alberto Magnopolensi predicto et consiliariis eiusdem pecuniam non modicam, videlicet C marcas lubicenses, que valent C et LXXX florenos uel circa, ob hanc causam promiserunt, quos dominus Martinus, successor eiusdem Conradi, coactus, immediate postquam in abbatiam electus fuit, sub usuris receptos persoluere oportebat et hoc idem abbas dicto uisitatori immediate insinuauit.

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CXII. Item quod eodem anno feria tercia post dominicam Misericordia domini 1 ) dominus Hinricus tunc paterabbas ac dominus Conradus tunc abbas predicti monasterii de Doberan vna cum aliis supradictis abbatibus et monachis et conuersis saxonibus, qui prius propter metum et minas Johannis Grusen et Hinrici de Reddewisch, superius vt premittitur, ad opidum Rozstoch confugerant, fiducia et confidencia de protectione et in nomine dicti domini Alberti Magnopolensis accepta, eundem dominum Albertum Magnopolensem et suos consiliarios ad hoc precibus et muneribus induxerunt, quod ipse cum magna multitudine equitum vna cum eisdem abbatibus ac pluribus ciuibus et opidanis eiusdem opidi Rozstoch, circa ducentos et vitra, ad ipsum monasterium Doberan accessit.

CXIII. Item quod eodem die facto prandio per omnes ibidem congregatos dicti uisitator et abbas monasterii Doberan cum aliis quatuor abbatibus ac monachis et conuersis saxonibus cum dicto domino Alberto Magnopolensi tantum fecerunt et tractauerunt, quod omnes monachi et conuersi monasterii Doberan tunc presentes ad portam eiusdem monasterii per ipsum dominum Magnopolensem ac abbates predictos ad presenciam ipsius domini Magnopolensis vocati fuerunt et congregati.

CXIIII. Item quod extunc eodem die dictus dominus Albertus Magnopolensis sicut premittitur instructus et informatus pro defensione dicti domini Conradi abbatis et sibi adherencium monachorum conuersorum saxonum dicti monasterii de Doberan dicere et tractare cepit in hunc modum videlicet quod idem dominus Conradus in regimine abbatie monasterii Doberan ac alii monachi et conuersi saxones eiusdem monasterii in suis officiis et statu, in quibus essent, deberent permanere et quod per hunc modum vellet ab omnibus monachis et conuersis eiusdem monasterii sine contradictione aliqua obseruari dictumque abbatem Conradum et suos ac sibi adherentes a nemine vexari.


1) d. i. 6 Mai 1337.
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CXV. Item quod extunc eodem die predictis propositis et auditis omnes monachi et conuersi tam seniores quam iuniores monasterii de Doberan preter Saxones humiliter et voce lacrimabili eidem domino Alberto Magnopolensi supplicarunt, vt iusticie ac pietatis intuitu statui periculoso eiusdem monasterii Doberan consilio et auxilio suo succurrere dignaretur, nec ipsis aliquam uiolenciam aut iniuriam faceret, nec ab aliis eis uel eorum monasterio ferri uel inferri sustineret, cum sibi de statu monasterii et monachorum et conuersorum eiusdem plene constaret.

CXVIII. Item quod predicti paterabbas et abbas monasterii de Doberan cum aliis abbatibus eis adherentibus et monachis, videntes quod voluntatem ipsorum extunc facere non possent nec implere, cum equis et curribus et comitiua copiosa, cum magna pompa et indignacione ab ipso monasterio de Doberan vna cum supradicto domino Alberto Magnopolensi recesserunt, ad dictum opidum Rozstoch redeuntes.

CXIX. Item quod tantas pompas et insolencias dicti abbates saxones tunc fecerunt, quod tota terra et vicinia fuit commota et scandalizata, ita quod populus in villis et opidis circumcircaiacentibus, vbi dicti abbates saxones transitum fecerunt, clamabat, dicens: "Heuheu, quam turpiter et miserabiliter isti abbates saxones destruunt et deuastant bonam abbaciam et monasterium de Doberan propter miseram parcialitatem et fauorem, quem habet et facit visitator eiusdem cum suis ibidem; religiosi enim, qui seruire deberent deo, seruiunt diabolo; nullus faciet ipsis ammodo quicquam boni."

CXXI. Item quod postquam dictus paterabbas cum sibi adherentibus de ipso monasterio recesserunt, domini Johannes de Dargun et Constantinus de Nouocampo monasteriorum abbates ad dictos abbates ad dictum opidum Rozstoch iuerunt, in propriis expensis ibidem per tempus remanentes et videre et facere concordiam in dicto monasterio Doberan cupientes.

CXXII. Item quod dictus paterabbas et alii abbates saxones cum ipso manentes in opido Rozstoch in curia et expensis monasterii de Doberan in sua pertinacia vt premittitur ibidem persisterunt per

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aliquos dies dictique domini Johannes et Constantinus abbates licet non uocati nec inuitati per prodictos ad dictum patrem abbatem et alios abbates supradictos accesserunt de pace et concordia ipsius monasterii de Doberan et personarum eiusdem tractare ceperunt cum eisdem.

CXXIII. Item quod anno predicto sabbato ante dominicam qua cantatur Jubilate 1 ) diuersis tractatibus interuenientibus, postquam aliud facere non poterant, ipse visitator et paterabbas et alii abbates predicti sic concordauerunt, quod ipse dominus Conradus abbas in Doberan ipsam abbaciam resignare deberet et uoluntarie cedere et quod sibi redditus speciales de ipso monasterio assignarentur.

CXXIIII. Item quod dominus Martinus tunc monaclius dicti monasterii bone memorie sibi in regimine abbacie succedere deberet, qui fuit magis simplex quasi de toto conuentu ibidem de Doberan.

CXXV. Item quod paterabbas aliique abbates sibi adherentes ac monachi saxones monasterii de Doberan alium magis peritum et discretum admittere ad abbaciam noluerunt, licet reliqui monachi eiusdem monasterii alium uel alios magis discretos et ydoneos ad hoc nominauerunt et libentissime propter vtilitatem monasterii habuissent.

CXXIX. Item extunc hoc facto monacin ipsius monasterii de Doberan tunc prcsentes iuxta ordinacionem in dicto opido Rozstoch factam in quatuor videlicet dominos Johannem de Cenna, Hermannum de Lenyn, Johannem de Dargun et Constantinum de Nouocampo monasteriorum abbates compromiserunt, concedentes eisdem potestatem, de gremio eiusdem ecclesie monasterii de Doberan personam ydoneam in abbatem eiusdem monasterii eligendi et prouidendi eidem.

CXXX. Item quod extunc eodem die de voluntate et consensu collegarum suorum predictorum dominus Johannes abbas de Dargun predictus, prout in dicto opido Rozstoch fuerat preordinatum et placitatum, dominum Martinum monachum eiusdem monasterii Doberan in abbatem ibidem nominauit et elegit ac ipsum patriabbati predicto ad confirmandum presentauit, quem sine aliqua examinacione inmediate confirmauit.


1) D. i. 10 Mai 1337.
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CXXXII. Item postquam dictus paterabbas vna cum aliis quatuor abbatibus sibi adiunctis et domino Conrado predictis ad partes Slauie uenit et ibidem moram traxit ac predicta omnia et singula fecit et tractauit, ut premittitur, sub expensis monasterii de Doberan, idem monasterium ad mille florenos auri et vltra est dampnificatum occasione premissorum.

CXLII. Item quod dicti conuersi postquam ita comminati fuerunt monasterio et personis, ut premittitur, publice uagabantur et adhuc duo ipsorum uidelicet Johannes Lanchals et Johannes Vnueruerde uagantur in locis uicinis iuxta monasterium de Amelungesborn et hodie adhuc predicti sic uagantes prefato patriabbati domino Ludolfo et suis conuentualibus personis conuersantur et ab ipsis defensantur.

CXLIII. Item quod predicti conuersi anno domini M° CCC° XL° in quadragesima 1 ) vnum orreum in grangia Reddentin dicti conuersi cum blado et cum equis incenderunt et per incendia omnia deuastarunt et similiter anno inmediate sequenti videlicet anno domini M° CCC° XLI° in quadragesima 2 ) molendinum dicti monasterii iuxta grangiam Verpen cum suis pertinenciis et rebus in codem molendino existentibus et alia edificia in villa Parkentin incendio penitus deuastarunt.

CXLIIII. Item quod metu horum dampnorum et maiorum, que verisimiliter predicto monasterio Doberan timebantur per predictos conuersos inferri, abbas et conuentus ibidem compulsi composicionem cum dictis incendiariis inierunt, Johanni Lanchals centum marcas Luneborgenses, valentes C et LXXX vel circa florenos, exsoluentes, et alteri scilicet Johanni Vnueruerde X marcas puri argenti promiserunt certitudinaliter exsoluendo.

CXLV. Item quod occasione incendiorum et composicionis et aliorum, que exinde peruenerunt, uidelicet expositorum circa custodias monasterii grangiarum, circa uigiles, reedificaciones orrei et molendini et aliorum predictum monasterium in Doberan dampnificatum est in mille florenorum aureorum.


1) d. i. Fasten: 1340 März 8.
2) d. i. Fasten: 1341 Febr. 28.
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CXLVII. Item quod dictum monasterium a predicto tempore, videlicet a XXX annis immediate preteritis et citra ad inopiam fuit et est redactum et maximis debitorum oneribus aggrauatum videlicet VII milium florenorum aureorum, pro quibus ipsum monasterium Dobran annuatim soluit septingentos florenos aureos nomine vsure, et eciam X milium florenorum aureorum, pro quibus ipsum monasterium Dobran soluit annuos redditus mille florenos singulis annis ad vitam personarum.

CXLVIII. Item quod dictum monasterium ac persone eiusdem monasterii, monachi et conuersi, a dicto tempore citra facti sunt et fuerunt in ludibrium populo et derisum occasione premissorum.

Nach einer, aus vielen Blättern zusammengenäheten, sehr langen Pergamentrolle, mit gleichzeitigen Schriftzügen. Diese Schrift wird um die Mitte der vierziger Jahre des 14. Jahrhunderts abgefasst sein; denn das Jahr 1341 ist in derselben schon aufgeführt, der Nachfolger des Abtes Ludolf von Amelungsborn, der Abt Heinrich, starb schon im J. 1353 und dessen Nachfolger, der Abt Engelhard, im J. 1363, und der Abt Jacob von Doberan regierte von 1339 † 1361. - Es ist übrigens aus dieser höchst interessanten Schrift alles excerpirt, was einigermassen von Wichtigkeit sein kann.


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B.

Vermischte Urkunden.


Nr. XXXIII.

Der Fürst Heinrich von Meklenburg bestätigt seines Grossvaters Heinrich Borwin's II. Schenkung von 2 Hufen m Eichholz an die Pfarre zu Neuburg,

d. d. 1270, März 5,
und

es confirmiren und transsumiren die Schenkungsurkunde die Herzogin Katharine mn Meklenburg,

d. d. Varpen 1431, Mai 12,
und

Zutpheldus Wardenberg, Administrator des Bisthums Schwerin,

d. d. Bützow 1521, Aug, 17.


Zutpheldus Wardenberch, decretorum doctor, decanus et administrator ecclesie et diocesis Swerinensis in spiritualibus et temporalibus a sede apostolica deputatus, necnon Rostoccensis et Tribucensis in eadem ecclesia archidiaconus, vniuersis et singuls christifidelibus presentes litteras transsumpti publici inspecturis, lecturis et audituris salutem in domino sempiternam et fidem indubiam adhibere. Noueritis quod honorabilis vir dominus Hinricus Westv ae l, presbiter et plebanus parrochialis ecclesie in Nyenborch dicte Swerinensis diocesis, quasdam litteras donationis duorum mansorum pro eadem ecclesia in Nyenborch produxit et exhibuit, que quidem littere in pergameno et latino sermone confecte

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et conscripte fuerunt, habentes inferius sigillum rotundum de cera glauca rubea impressa in pressula pergameni appensum, quas quidem inuenimus omni prorsus vitio et suspitione carentes, tenoris infrascripti:

In nomine sancte et indiuidue trinitatis Amen. Nos Katherina, dei gratia ducissa Magnopolensis, comitissa Swerinensis, Rostock et Stargardie terrarum domina, vniuersis et singulis presentia visuris seu audituris cupimus fore notum, quod in nostra presentia constituti nostri humiles iurati et quidam alii parrochiani ecclesie Nyenborch, necnon ecclesie O e deskerken, ipsius filie, Swerinensis diocesis, quandam patentem litteram magnifici domini Hinrici, bone memorie, domini Magnopolensis, suo vero sigillo in filis sericis rubei videlicet et crocei coloris, vt apparuit, impendente sigillatam, coram nobis et certis nostris consiliariis exhibuerunt et in medium produxerunt, quam legi fecimus et audiuimus huismodi verborum sub tenore:

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Tempus labile est et ea, que in tempore aguntur, cum tempore tabescunt, vnde humanarum actionum recordatio in obliuionem senescere solet, nisi labenti memorie consulatur remedio scripturarum. Nos igitur Hinricus dei gracia dominus Magnopolensis notum esse volumus tam presentibus, quam futuris, quod dilectus auus noster felicis memorie duos mansos iacentes in campo ville Eckholt contulit ecclesie Nyenborch cum omni iure et proprietatibus, vt eis plebanus ecclesie eiusdem et sui successores in perpetuum perfruantur, sub tali videlicet pacto, vt quicunque fidelium in extremo vite sue constitutus sancte inunctionis sacramentum desiderauerit, siue diues, siue pauper fuerit, plebanus seu alius plebani vicem obseruans infirmo inunctionem gratis plane et absque vlla commutatione sedulus amministret. Nos autem debitam et laudabilem ipsius aui nostri donacionem nequaquam irritare volentes, pactum, quod fecit, ratum habemus et districte precipiendo mandamus, quatenus per totam parrochiam sepedicte ecclesie matricularis Nyenborch, necnon et ecclesie O ae deskerken, que edificata est intra terminos iam predicte ecclesie, tam a plebano, quam a parro-

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chialibus firmiter obseruari, dignum quippe est, vt filia honestate gaudeat sue matris. Vt igitur factum hoc stabilitate et robore a successoribus non fraudetur, iussimus presentem litteram sigillo nostro et subscriptis testibus perhennari. Testes autem sunt: Theodericus plebanus Nyenborch, Conradus plebanus in Lubow, Hinricus plebanus in Sterneberch, Gotschalcus notarius noster, Aluericus de Barnekowe.Helmoldus de Plesse, Theodericus Klawe, Benedictus de Rodenbeke, Hermannus Storm, milites nostri. Datum anno domini M° CC° LXX°, quarta feria in albis, per manum Gotscalci plebani in P oe le.

Post cuius quidem littere huiusmodi productionem, lectionem et debitam auscultationem supradicti iurati et parrochiani, timentes, ipsam litteram verisimiliter vetustate consumi, aboleri seu etiam in totum deperiri, nobis humillime supplicauerunt, quatenus eandem innouare omniaque et singula in ea contenta et ecclesie supradicte ipsiusque parrochianis indulta, donata et concessa ratificare, approbare, immo et de nouo concedere et condonare dignaremur propter deum, nos itaque iustis ac piis huiusmodi petitionibus inclinati, predecessores nostros sic ad diuini cultus augmentum sollicitos plurimum fuisse considerantes, ex hoc etiam eorum vcstigiis cupientes immorari, prout hoc non immerito ad nostram pertinere fatemur sollicitudinis dignitatem, ob ipsius domini Hinrici et aui sui, predictorum donatorum, ac illustris principis domini nostri dilectissimi Johannis, pie recordationis, ducis Magnopolensis etc., et suorum progenitorum remedium animarum, nobisque et filiis nostris, dominis Hinrico et Johanni ducibus Magnopolensibus, in augmentum gratie et sospitatis ac nostrorum remissionem peccaminum, de consensu et consilio nostrorum consiliariorum, omnia et singula in supratacta littera contenta, concessa, donata et approbata ratificamus, approbamus, innouamus et de nouo sub eodem pacto inibi expresso concedimus et condonamus per presentes, pac[iscendo, prout] in dicta littera paciscitur, volumus et mandamus, prout ibi mandatur, etiam nostro decreto firmiter obseruari. Nihilominus vt omnia et singula in

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sepedicta littera contenta inconcussa, etiam tam nostra liberalitate innouata, donata et concessa, quam pacta, propter que aliis donata et etiam approbata sunt, firma stabilitate et robore perpetuo permaneant, ipsam eandem litteram de verbo ad verbum presentibus inseri et inscribi fecimus, volentes huiusmodi transsumpto plenam vt suo originali fidem adhiberi, quod sie sub nostre confirmationis robore fore decreuimus et perpetua firmitate gaudere. In quorum omnium et singulorum fidem et testimonium premissorum presentes nostras litteras exinde fieri nostrique sigilli appensione fecimus et iussimus communiri, presentibus: strennuo viro domino Matia Axkouwen, milite nostro, domino Gerardo Br ue seuissen, secretario et notario nostro, necnon validis famulis nostris, videlicet Jasparo et Vickone fratribus condictis B ue lowen, Johanne Stralendorp, Conrado Sperlinck, Reymaro Wedel et quampluribus aliis fidedignis. Datum Verpen anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo primo, sabbato proximo post ascensionis domini.

Quibus quidem litteris sic productis fuit nobis per prefatum dominum Hinricum Westu ae l plebanum instanter suplicatum, quatenus huiusmodi litteras sigillatas, cum non foret tutum, vbique originalia circumferre, ne propter viarum pericula forsan deperirent, auctoritate nostra ordinaria transsumptare et exemplare seu transsumi et exemplari mandare litterasque nostras ordinarias transsumpti huiusmodi in forma desuper decernere illisque auctoritatem et decretum nostram ordinariam interponere aliasque et alia circa hec necessaria ex officio nostro facere et prouidere dignaremur: Nos vero Zutpheldus, administrator et archidiaconus predictus, attendentes postulationem huiusmodi fore iustam et rationi consonam et quod ad officium iudicantis spectet, iura partium conseruare et prouidere, ne originalia perdantur, idcirco supradictas litteras sigillatas omniaque et singula in eis contenta per notarium publicum nostrum et dicte diocesis Swerinensis scribam infrascriptum de verbo ad verbum fideliter transsumi

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et vidimari ac in huiusmodi publici transsumpti formam redigi diligenterque auscultari et collationari iussimus et fecimus, nullo addito vel mutato, quod substantiam variaret auf mutaret intellectum. Et nihilominus ad maius robur premissorum huiusmodi transsumpto decretum et auctoritatem nostram ordinariam interposuimus et duximus interponenda, prout etiam interponimus per presentes, volentes et dicta auctoritate nostra ordinaria decernentes, quod huiusmodi transsumpto nostro exnunc inantea tam in iudicio, quam extra, vbicunque locorum illud exhiberi contigerit, stetur illique detur et adhibeatur talis et tanta fides, qualis et qu[anta] [supradictis] originalibus hactenus data fuerat et adhibita daturque et adhibetur seu daretur et adhiberetur, si originalia in medium ostenderentur et exhiberentur. In quorum [omnium et singulorum] fidem et testimonium hui[usmodi trans] sumpti [litter]as s[cribi] et per dictum notarium ac scribam subscribi sigillique prefate diocesis Swerinensis ad causas iussimus et fecimus appensione communiri. Datum et actum in c[ast]ro episcopali Butsowensi eiusdem diocesis, sub anno a natiuitate domini millesimo quingentesimo vicesimo p[rimo], indictione nona, die vero decima septima mensis Augusti, hora vesperorum vel quasi, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Leonis diuina prouidentia pape decimi anno nono, presentibus ibidem venerabilibus viris et dominis Mateo Wilken, decano Gustrowensi, presbitero, et magistro Arnoldo Wulff, subdiacono Hauelbergensi et sepedicte Swerinensis dioc., testibus ad premissa vocatis pariterque rogatis.

L. S. Et ego Christianus Schaboro, clericus
Not. Swerinensis diocesis, publicus apostolica 
                      auctoriate notarius dictique domini administratoris
et archidiaconi et h . . . . . . . .
coram eo scriba, quia premisse littere originalis
exhibitioni transsumptique petitioni et 
. . . . omnibusque et siugulis aliis premissis,
dum sic, vt premittitur. coram eodem
domino administratore et archidiacono fierent
et agerentur, vna cum prenominatis testibus
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presens interfui eaque sie fieri vidi et audiui,
in notam sumpsi ideouue presens publicum
                      transsumpti instrumentum manu propria scriptum
confeci, subscripsi [et in] hanc publicam
formam redegi, signoque, nomine et cognomine
meis solitis et consuetis vna cum s[igillo]
dicte diocesis ad causas appensione signaui
et roboraui, in fidem premissorum rogatus et .
requisitus.

Nach dem von dem Herrn Pastor Stichert zu Neuburg mitgetheilten, stark vermoderten und des Siegels beraubten Original-Transsumte auf Pergament, wie es bei den Kirchen-Papieren aufbewahrt wird.


Nr. XXXIV.

Hermann von der Lühe auf Pantzow, Pfandträger von Ilow, uberlässt den Bauern Martin und Heinrich Ilow, Vettern, den Burgwall zu llow zu einem Bauerkaufe.

D. d. 1507, Mai 20.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


In deme iare vnses herren dusent vyffhundert vnde souene, des donredages vor pinxsten synt eyndrechtygen mit rypem rade, wolbodachtes modes vnnde mit vullenkamen vulborde dusse vndergescreuen parte to samende geweszen, in bywesent der vndergescreuen framen lude, vnnde to eynem ewygen vordrage entlick auereyn gekamen, wo hyr nauolget, alse de erbare vnnde duchtyge Hermen van der Lw wanafftich to Pantzow an de eyne, Merten vnnde Hinrick vedderen geheten de Ilouwen an de anderen syden, so dat de beyden Ilouwen vnde ere nakamelynge scolen wedder antasten den wall to Ilow, den wandages Arnth Ilow hefft bewanth myt aller tobehoringe, so de sulue Arnth myt synen selygen oldern vnnde brodernn ieher bosetenn vnnde gehadt hefft vnnde allent wes dar to belegen is; densuluen wal vnnde allent wes dar to bohort, scolenn de suluen vorbenomeden Ilouwen, ere eruenn vnnde ere nakamelynge bosetten, bruken, bosytten vnnde bosytten laten myt sampt deme katen, den wandages Hinrick Ilow hefft gebuwet, vnnde ok denn burkburk oe p dar van hebben, so d ue re also se den wall

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geuenn konen, sunder ienige insage, speringe vnnde behinderinge des suluen Hermen van der Lw e vnnde syner eruen ok syner nakamelynghe, sunder argelist vnnde geferde, vnnde wol den vorbenomeden wall hofft in brukynge edder in bosyttynge, deselue schall ane ienich wedderstall deme vorbenomeden Hermen vnde den synenn ok synen nakamelyngenn alle iare geuen veffteyn schyllynge vnnde v ue r pennynge lubesk to tynsze van der helffte des walles myt der koppelenn vnnde van der andern helffte myt deme katen twelff schyllynge lubesck, dar to drutteyn dage denst in deme gantzen iare, vnnde de dage scolenn liklyken gedelet werden dat iar auer vnnde nicht vpp eyne tydt den denst tho donde van deme gantzenn walle, wennher sulck tynsz vnnde denst wo vorgescreuenn deme vorbenomeden Hermen, synen eruen offt nakamelyngen entrichtet, denne schalle Hermen, syne eruenn offt nakamelynge nene wyder furder beswaryngen des vorbenomeden walles haluen vnde katenn in ienygen tokamenden tyden wor inne wyder offt furder benodygen bauen den vorbenomeden tynsz vnde denst; weret denne sake, so wol mogelick, dat de vorbedachten Ilouwen, ere eruen edder nakamen den vorbenomeden wall nicht werden besetten edder besytten offt bruken laten, so scolen de Ilouwen Hermen van der Lw e , synen eruen offt nakamen de vorbenomede tynse vnnde denst vthrichten des iares, vnde wat den dachloneren h ue ret vnde wo des iares wontlick is. Hir hebben an vnde auer gewesen de duchtyge Matthias van Ortzenn wanafftich to W ue sterow, de ersamen Claws Goltberch vnde Hans Volmer, borgere tor Wysmar. Tor orkunde vnnde meres bowyses vnde tuchnysse der warheit ewichlick dusse vorgenanten vordracht vnnde vulborth to holdende synt dusser certen twe de eyne vth der anderen gesneden dorch a b c d e f all eynes ludes, de eyne by Hermen van der Lw, de ander by den Ilouwen.

Auf Pergament in einer flüchtigen Cursive. Das Ende ist durch die grossen Buchstaben A B C D E F im Bogen ausgeschnitten, ohne Siegel.


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Nr. XXXV.

Der rostocker Bürger Martin Ilow verkauft dem Herzoge Albrecht den Burwall zu Ilow.

D. d. 1532, Sept. 29.

Nach dem Originle im Grossherzogl. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Ich Merten Ilow Burger zu Rostock bekenne offentlich vnd thue kundt allermennigklich mit vnnd inn krafft disses meinen offen brieffs, das ich vor mich vnnd meine rechten Erben dem durchleuchten hochgebornen furstenn vnd Hern hern Albrechten, Herzogen zu Megkelburgk, fursten zu Wendenn, grauen zu Swerin, Rostock vnd Stargarden der lande hern, meinem gnedigen hern, den wall zu Ilow mit allen seinem zubehorungen recht vnnd redelich verkaufft habe zu einem ewygen kauff vhor drittehalbhundert margk lubisch landsittiger munte vnnd verkauff seiner furstlichenn gnadenn solchen itzund auch mit vnnd inn krafft diss brieffs, darauff hochgedachter mein gnediger her mir forth auff heuten dato anderthalbhundert margk hat entrichtenn lassen, vnnd die andern nachstehendenn hundert margk wollenn mir sein furstlich gnad auff neghstenn fassnacht auch gnedigklich bezalenn, vnd ich Martenn Ilow oben berurt vnnd ineine Erbenn sollenn vnnd wollen auch seiner fürstlichen gnaden vnnd irenn Erbenn solhs whals ein wer sein in allem, wie ich denn vor seiner furstlichenn, derselbigen hern Bruder, meinem gnedigen hern, auch beiderseits Beysitzendenn Rethen mit Rechte gewonnen habe; was ich auch noch vhor brieffe vber denselben wall lautend habe oder zukunfftigk bekomen wurde, will ich auch hochgedachtem meinem gnedigen hern zustellen vnnd behendigenn. Gerede vnnd verspreche auch vhor mich vnnd meine Erbenn zu ewigenn Zeitenn, nymmermehr darauff zu sachenn, alles getrewlich vnnd vngeuerlich. Des zu merer vrkundt habe ich ann diesen brief mein gewonlich sigell gehenget vnnd Geben zu Gustrow am tage Michaelis nach Christi vnnsers liebenn hern geburt tausent funfhundert vnnd im zweivnddreissigsten jare.

Auf Pergament. An einem Pergamentstreifen hängt ein rundes Wachssiegel mit eingelegter grüner Wachsplatte: im Kreise zwei kreuzweise über einader gelegte Haken, deren einer am Ende einen Queergriff hat. Umschrift schlecht gravirt:

Umschrift
Vignette
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Inhalt:

Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

A. Bartsch,

Domprediger zu Schwerin, mehrerer alterthumsforschenden Gesellschaften correspondirendem Mitgliede,
als
zweitem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Siebenter Jahrgang.


Mit elf in den Text gedruckten Holzschnitten.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1842.

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Inhaltsanzeige.


Erster Theil.
Aeußere Verhältnisse des Vereins.
S.
1. Veränderungen im Personalbestande 1
2. Finanzielle Verhältnisse 3
3. Versammlungen, Verfassung und Verwaltung 4

 

Zweiter Theil.
Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.
1. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler.
A. Sammlung von Schriftwerken.
I. Bibliothek 6
II. Urkundensammlung 16
III. Sammlung anderer Handschriften 17
IV. Sammlung typographischer Alterthümer 17
B. Sammlung von Bildwerken.
I. Alterthümer im engern Sinne
1. Aus vorchristlicher Zeit
A. Aus der Zeit der Hühnengräber 18
B. Aus der Zeit der Kegelgräber 22
C. Aus der Zeit der Wendenbegräbnisse 27
2. Aus dem Mittelalter 45
3. Aus verschiedenen Perioden der Vorzeit 46
4. Aus neuerer Zeit 47
II. Münzen und Madaillen 48
III. Siegel 55
IV. Zeichnungen 55
C. Naturhistorische Sammlung 55
D. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art.
I. Nachrichten von heidnischen Gräbern und andern historisch merkwürdigen Stätten, von mittelalterlichen Bauwerken u. dgl. 56
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S. 
II. Nachrichten über Bildwerke verschiedener Zeiten und Arten 80
2. Bearbeitung des historischen Stoffes.
A. Gelieferte Arbeiten.
I. Größere Abhandlungen 86
II. Kleinere Mittheilungen 87
B. Begonnene oder vorbereitete Arbeiten 89

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Erster Theil.

Aeußere Verhältnisse des Vereins.


1. Veränderungen im Personalbestande.

D ie Chronik des siebenten Lebensjahres unsers Vereins hat von vielen schmerzlichen Verlusten zu berichten. An der Spitze derselben steht der am 7. März d. J. ungeahnt frühe und plötzch erfolge Tod des allerdurchlauchtigsten Großherzogs Paul Friederich von Meklenburg=Schwerin, wodurch, wie das Land eines allgemein verehrten und innig geliebten Herrschers, auch der Verein eines Protectors beraubt ward, der demselben durch eine tiefe Sympathie für seine Bestrebungen von seinem Beginne an eng verbunden und seiner Wirksamkeit auf alle Weise in hohem Grade förderlich war. Der erlauchte Sohn des Vollendeten ist auch dem Vereine gegenüber in die Stelle seines verewigten Vaters getreten, und der Name Friedrich Franz , unter dessen Auspicien der Verein ins Leben trat, nennt aufs neue einen Schirmherrn desselben. Möge der zweite Träger dieses Namens in Meklenburgs Geschichte und in den Annalen des Vereins auch an langer Dauer einer gesegneten Regierung dem ersten gleichen!

Auch der Kreis unsrer correspondirenden Mitglieder erlitt schweren Verlust. Drei um die norddeutsche Geschichte überhaupt und um die meklenburgische insbesondere hochverdiente Männer, welche an den Bestrebungen und Arbeiten unsers Vereins den regsten, thätigsten Antheil nahmen, Consistorialrath Dr. Mohnicke zu Stralsund, Professor Dr. Fabricius zu Breslau und Professor Dr. Böhmer zu Stettin, so wie der Regierungsrath von Boddien zu Aurich, wurden uns durch den Tod entrissen. Dafür gewann der Verein in dem Herrn Bürgermeister Fabricius zu Stralsund ein neues correspondirendes Mitglied, und erweiterte seine Verbindungen mit dem geschichtforschenden Auslande außerdem noch durch Anknüpfung

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von Correspondenz und Schriftenaustausch mit dem Vereine für hamburgische Geschichte und mit dem historischen Vereine für Oberbaiern zu München. Von den ordentlichen Mitgliedern starben 5, nämlich: Rath Dr. Preller zu Neubrandenburg, Oberlehrer Weber zu Schwerin, Geheimer=Hofrath Dr. Kämmerer zu Rostock, Landrath von Oertzen auf Gr. Vielen und Geheimer=Legationsrath Reichenbach zu Neu=Strelitz; auf anderem Wege schieden aus die Herren: Hofrath Ehlers und Criminalrath Ackermann zu Bützow, Pastor Christlieb zu Cavelstorf, Pastor Willebrand zu Parkentin, Hofrath Tolzien zu Schwerin und von Oertzen auf Barsdorf. Dagegen wurden 21 Männer als ordentliche Mitglieder aufgenommen:

1)    Herr     von Oertzen auf Markshagen,
2)      - Dr. Nevermann zu Plau,
3)      - Lieutenant von der Lühe zu Schwerin,
4)      - Domänenrath von Röder zu Boizenburg,
5)      - Erblandmarschall Graf von Hahn auf Basedow,
6)      - von Buch auf Zapkendorf,
7)      - Drost von Meerheimb auf Gr. Gischow,
8)      - Buchdrucker Bicker zu Schönberg,
9)      - von Kardorff auf Remlin,
10)      - Baron von Möller=Lilienstern auf Carlsdorf,
11)      - Gymnasiallehrer Dr. Frege zu Wismar, 
12)      - Canzleirath Dr. Schmidt zu Rostock,
13)      - von Oertzen auf Roggow,
14)      - von Gundlach auf Hinrichsberg,
15)      - Graf von Blücher auf Göhren,
16)      - Rittmeister von Blücher auf Rosenow,
17)      - von Heyden auf Bredenfelde,
18)      - Kammerjunker von der Lancken auf Galenbeck,
19)      - General=Major von Elderhorst zu Schwerin,
20)      - Adjutant von Zülow ebendaselbst,
21)      - Lieutenant von Lowtzow ebendaselbst.

Der Verein zählt also zur Zeit: 22 correspondirende Gesellschaften (2 mehr als im vorigen Jahre), 54 correspondirende Mitglieder (3 weniger) und 370 ordentliche Mitglieder (10 mehr als im vorigen Jahre).

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2. Finanzielle Verhältnisse.
Vom 1. Julius 1841 bis zum 1. Julius 1842 betrug

Finanzielle Verhältnisse
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Finanzielle Verhältnisse

Schwerin, den 1. Julius 1842.

P. F. R. Faull,    
Cassen=Berechner.

3. Versammlungen, Verfassung und Verwaltung.

Die diesjährige, am 11. Julius gehaltene und zahlreich besuchte Generalversammlung ward durch den Herrn Präsidenten mit einer Anrede eröffnet, welche eine Hinweisung auf den schmerzlichen Verlust, den vor kurzem das Land und der Verein erlitten, auf den schnellen, mehrfachen Wechsel, den

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innerhalb weniger Jahre das Protectorat des Vereins erfahren, aber auch auf die tröstlichen und fröhlichen Aussichten enthielt, welche auch unter der Regierung des jetzigen jugendlichen Herrschers von Meklenburg=Schwerin für das Gedeihen und die Wirksamkeit des Vereins sich eröffnen. An die Jahresberichte der Beamten schloß der Herr Präsident die von der Versammlung mit der lebhaftesten Freude aufgenommene Erklärung, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog Friedrich Franz das Protectorat des Vereins zu übernehmen geruht haben. Nachdem auch der Herr Präsident und der Herr Vice=Präsident noch ferner die Leitung des Vereins beizubehalten sich bereit erklärt hatten und sämmtliche Beamte in ihren Functionen für das nächste Jahr bestätigt waren, wurden durch Stimmenmehrheit die Herren Revisionsrath Schumacher, Vice=Oberstallmeister von Boddien, Regierungsrath Knaudt und Advocat Schweden als Repräsentanten der Gesammtheit in den Ausschuß gewählt. Auf den Vorschlag des Herrn Präsidenten proclamirte die Versammlung sodann die Frau Gräfin von Hahn auf Basedow, in Anerkennung vielfacher und großer Verdienste um die Arbeiten und die Sammlungen des Vereins, zum Ehrenmitgliede desselben, und hörte hierauf einen Vortrag des Herrn Archivars Lisch über den byzantinischen oder Rundbogenstyl in meklenburgischen Kirchen. Schließlich erfreuten sich die Anwesenden an der Besichtigung und Besprechung der zahlreichen und zum großen Theil sehr interessanten Alterthümer, Münzen etc. ., welche der Verein neuerdings erworben hat.


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Zweiter Theil.

Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.


1. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler.

A. Sammlung von Schriftwerken.

I. Bibliothek.

V erzeichniß der in dem Vereinsjahre 1841/42 erworbenen Bücher (vgl. Jahresber. VI, S. 20-28):

  1. Aktstykker til Oplysning iscer af Danmarks indre Forhold i aeldre Tid. Odense 1841. 4. (Geschenk der Fyens Stifts literaire Selfkab.)
  2. Alberti, Fünfzehnter Jahresbericht des Voigtländischen alterthumsforschenden Vereins. Gera 1840. 8. [M. s. Nr. 386. 539. 784.] (Geschenk des Vereins.)
  3. Antwort, Gebührliche, auf ungebührliches Geschwätz in dem freimüthigen Abendblatter 1818. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. Bartels hieselbst.)
  4. Apologia, Fürstl. Mecklenburgische, das ist: Hochnothwendige Verantwortung vnd wolgegründete Deduction der Vrsachen, warumb die Durchl., Hochgeb. Fürsten vnd Herrn, Hr. Adolph Friederich vnd Hr. Hans Albrecht Gebrüdere, Hertzoge zu Mecklenburg etc. . dero Hertzog=Fürstenthumben vnd Ländern nicht haben priviret vnd entsetzet werden können noch sollen. Von II. FF. GG. zu rettung dero Vnschuld, Stewr der Wahrheit etc. . angeordnet vnd publiciret. A. 1630. 4. (Geschenk des Hrn. Buchhändlers Fr. Oertzen hieselbst.)
  5. Archiv des historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg. 6ten Bandes 3tes Heft. Würzburq 1841. 8. [M. s. N. 827-839. 1010-1012.] (Geschenk des Vereins.)
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  1. - 1109. Archiv, Vaterländisches, des historischen Vereins für Niedersachsen. Herausgegeben von A. Brönnenberg. Jahrgang 1840: 4 Hefte. Hannover. 8. [M. s. Nr. 396. 397. 542-549. 1006-1009.] (Geschenk des Vereins.)
  1. -1118. Archiv, Oberbayerisches, für die vaterländische Geschichte, herausgegeben von dem historischen Verein für Oberbayern. 1sten, 2ten und 3ten Bandes 1stes, 2tes und 3tes Heft. Holzschnitten und Lithographien. München 1839-1841. 8. (Geschenk des Vereins.)
  1. Assecuration vnd andere Reverse, de Annis 1572 vnd 1621. Von den regierenden Herzogen zu Meckelnburgk etc. . Deroselben vnterthänigen Ehrbarn Ritter= vnd Landschaft ertheilet. Rostock 1626. 4. (Geschenk des Hrn. Dr. E. Zober in Stralsund.)
  2. Atlas antiquus Danvillianus minor. Norimbergae. Fol. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  3. Ausführung, Zuverlässige, des Rechts der Auseinandersetzungs=Convention, welche zwischen beiden zu Mecklenburg regierenden durchl. Herzogen am 3. Aug. 1748 vollzogen worden etc. . 1749. Fol. (Geschenk des Hrn. Pastors Masch zu Demern.)
  4. Jac. Heinr. Baleke, Gedanken von Wiedererstattung der in benachbarter Mächte Hände geratenen Mecklenburgischen Aemter in Ansehung des Hrn. Herzogs Christian Ludwigs zu Mecklenburg etc. . Rostock und Wißmar 1752. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  5. Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 8ten Jahrgangs 2tes Heft. Stettin 1841. 8. [M. s. Nr. 11-14. 224. 225. 400. 550-552. 841. 842. 1016. 1017.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  6. Dr. Joh. Ph. Bauermeister, Rede über den Herzog Johann Albrecht I. Rostock 1841. 4.
  7. Dr. Joh. Ph. Bauermeister, Rede über den Professor David Chyträus. Rostock 1840. 4. (Nr. 1124 und 1125 Geschenke des Hrn. Bibliothekars Dr. v. Nettelbladt in Rostock.)
  8. Ludwig Bechstein, Deutsches Museum für Geschichte, Literatur, Kunst und Alterthumsforschung. 1ster Band. Mit 5 Bildtafeln und Facsimiles. Jena 1842. 8.
  9. Bericht, Vierter über das Bestehen und Wirken des
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historischen Vereins zu Bamberg in Oberfranken in Baiern. Bamberg 1841. 8. [M. s. Nr. 559. 850.] (Geschenk des Vereins.)

  1. Bericht, Siebenter, der Königl. Schleswig=Holstein=Lauenburgischen Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer. Mit e. Lithographie. Kiel 1842. 8. [M. s. Nr. 229. 230. 407. 561. 851. 1023.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. Bericht des literarisch=geselligen Vereins zu Stralsund über sein Bestehen während der Jahre 1839, 1840 und 1841. Stralsund 1842. 8. [M. s. Nr. 406. 560.] (Geschenk des Hrn. Dr. E. Zober in Stralsund.)
  3. Bericht, Amtlicher, über die Versammlung deutscher Land= und Forstwirte zu Doberan im September 1841. Herausgegeben von Dr. A. v. Lengerke. Güstrow 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Grafen v. d. Osten=Sacken zu Marienhof.)
  4. Betrachtungen, Ausführliche, über die verschiedenen Stücke der Gemeinschafts= und Contributions=Verfassung derer drey Crayse der Herzogthümer Mecklenburg etc. . 1751. Fol. (Geschenk des Hrn. Pastors Masch zu Demern.)
  5. 1133. Bibliothek, Die, der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, alphabetisch verzeichnet. 2 Bände. Görlitz 1819. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  1. v. Brandenstein, Noch Etwas über die Schiffbarmachung der Elde. Schwerin 1792. 8. (Geschenk des Hrn. Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  2. Fr. Fr. v. Bülow, Versuch einer einleuchtenden Darstellung der bisherigen Amtsverfassung und ihres Geistes, so wie des Ideals einer zweckmäßigen Trennung aller Zweige der Administration in den Großherzogl. Mecklenburg. Domanial=Aemtern. Fol. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  3. M. C. F. Crain, Die Reformation der christlichen Kirche in Wisnar etc. . Wismar 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  4. M. C. F. Crain, Zu der am 29. Septbr. stattfindenden Feier des 200jährigen Bestehens der hiesgen großen Stadtschule ladet ein -. Wismar 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. C. F. Crain, Carmen Sæculare nomine Lycei Wismariensis d. XXIX. Sept. 1841. IV. Saeculum solemniter auspicantis dicatum a -. Wismariae 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
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  1. C. F. Crain, Oratio habita in tertiis solemnibus saecularibus scholae Civitatis Wismariensis d. 29. m. Spt. a. 1841. Wismariae 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. Fr. Danneil, Fünfter Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte und Industrie. Neuhaldensleben 1842. 8. [M. s. Nr. 869. 870. 1041.] (Geschenk des Vereins.)
  3. Darstellung, Kurze, der Feierlichkeiten, welche am 26. Aug. bei der Enthüllung des dem Fürsten Blücher von Wahlstadt von den Mecklenburgern in seiner Geburtsstadt Rostock errichteten Denkmals stattgefunden, nebst den an diesem Festtags gehaltenen Reden. Rostock 1819. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  4. Dr. E. Deecke, Von der ältesten Lübeckischen Rathlinie. Eine Jubelschrift. Lübeck 1842. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. Dr. G. W. Dittmer, Einige fragmentarische Bemerkungen über vormalige Revenüen des heil. Geist=Hospitals zu Lübeck, aus Grundeigenthum in Pommern. Lübeck 1842. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  6. Joseph Dobrowsky, Lehrgebäude der Böhmischen Sprache. Prag 1819. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. Burmeister in Wismar.)
  7. C. G. Evers, Genealogisch=histor. Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb=Land=Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen etc. . und der jetzt lebenden Gräfl., Freiherrl. und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan=Grubenhagenschen Lehnen u. s. w. Neubrandenburg 1841. Fol. (Geschenk des Hrn. Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  8. C. G. Fabricius, Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen unter den eingebornen Fürsten etc. . 1r Bd. (Einleitung.) Stralsund 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  9. Car. Ed. Foerstemann, Album Academiae Vitebergensis ab A. Ch. MDII usque ad A. MDLX. Ex autographo. Lipsiae 1841. 4.
  10. Dr. Fr. Förster, Wallenstein, Herzog zu Mecklenburg, Friedland und Sagan, als Feldherr und Landesfürst in seinem öffentlichen und Privatleben. Eine Biographie. Potsdam 1834. 8.
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  1. Fromm, Einige processualische Betrachtungen in Bezug auf die Errichtung eines Oberappellations=Gerichts in Mecklenburg. Hamburg 1817. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  2. Gedanken über die Korn=Ausfuhr von Mecklenburg. Als ein patriotischer Beitrag über die Materie von Schiffbarmachung der Elde. Schwerin 1792. 8. (Geschenk des Hrn. Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  3. Gesellschaft, Die Königliche, für Nordische Alterthumskunde. Jahresversammlung 1840 und 1841. Kopenhagen 1841. 8.
  4. Gutenbergfest, Das, in Görlitz. Görlitz 1840. 8. (Geschenk der Oberlausitz. Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz.)
  5. Christophor. Hartknoch, Alt= und Neues Preussen oder Preussischer Historien zwey Theile. Mit vielen Abbildungen. Frkft u. Lpzg. 1684. Fol. (Geschenk des Hrn. Pastors Brückner zu Gr. Giewitz.)
  6. Leop. Haupt und Joh. Ernst Schmaler, Volkslieder der Wenden in der Ober= und Nieder=Lausitz. 1r Thl. V.=L. der W. in der Ober=L. (Bogen 1.-30.) Grimma 1841. 1842. 4.
  7. W. Havemann, Handbuch der neuern Geschichte 2r Thl. 1842. 8. [M. s. Nr. 1052.] (Geschenk des Hrn. Verf.)
  8. Jos. v. Hefner, Das römische Bayern, in antiquarischer Hinsicht. Eine Einladungsschrift. München 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  9. Jos. v. Hefner, Tegernsee und seine Umgegend. Mit einer Ansicht des königl. Schlosses. München 1838. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  10. C. A. Holmboe, De prisca re monetaria Norwegiae et de numis seculi duodecimi nuper repertis, proludendi causa, scripsit -. Accedunt quinque tabulae lapidi incisae. Christianiae 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  11. Jahresbericht, Fünfzehnter, der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde, v. 27. Jun. 1840. Stettin 1840. 8. [M. s. Nr. 97-102. 265. 266. 615. 616. 912.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  12. - 1162. Jahresbericht, 1r, 2r und 3r, des historischen Vereins von und für Oberbayern. Für d. J. 1838, 1839 und 1840. Erstattet durch den Dr. Fr. A. Frhrrn. von Zu=Rhein. München 1839, 1840, 1841. 3 Bde. 8. (Geschenk des Vereins.)
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  1. Jahrbücher und Jahresbericht des Vereins für mekl. Geschichte und Altertumskunde. 6r Jahrgang. Schwerin 1841. 8. [M. s. Nr. 264. 445. 613. 913. 1056.]
  2. Ferd. Keller, Der Großmünster in Zürich. II. Architectur. Mit 2 Kpfrtafln. Fol. (Geschenk des zürichschen Vereins.)
  3. Klag, Ein klägliche, an den christl. Römischen Keyser Karolum von wegen Doctor Luters vnd Vlrich von Hutten. Auch von wegen der Curtisanen vnd Bettel mönch. Daß Kayserl. Maj. sich nit laß sollich leut verfuren. Der erst bis XV. bundsgenos. 4. (Geschenk des Hrn. Buchhändlers Fr. Oertzen hieselbst.)
  4. - 1168. F. W. B. F. Frhrr. v. d. Knesebeck, Die allgemeinen Stände und die Provinzial=Landschaften des Königreichs Hannover. 1ste, 2te und 3te Lieferung. Hannover 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)
  1. F. W. B. F. Frhrr. v. d. Knesebeck, Archiv für Geschichte und Genealogie. 1r Bd. Hannover 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. P. v. Kobbe, Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogthums Lauenburg. 3r Bd. Altona 1837. 8. [M. s. Nr. 271. 272.] (Geschenk des Hrn. Pastors Masch zu Demern.)
  3. P. v. Kobbe, Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein. 1r Thl. Hamburg 1842. 8.
  4. E. v. Ladiges, Vorschlag zur Bildung eines Actien=Vereins Zwecks Errichtung einer landwirthschaftl. Lehranstalt. Güstrow 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Archivar Lisch hieselbst.)
  5. G. Landau, Die Ritter=Gesellschaften in Hessen während des 14. und 15. Jahrhunderts. Mit e. Urkundenbuche. Kassel 1840. 8. (Geschenk des hessischen Vereins.)
  6. J. C. M. Laurent, Das älteste Hamburgische Handlungsbuch aus dem 14. Jahrhundert. Hamburg 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  7. Leop. v. Ledebur, Streifzüge durch die Felder des königl. Preußischen Wappens. Berlin 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  8. C. v. Lehsten, Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg und deren günstige und ungünstige Folgen, nebst Vorschlägen zu Ausgleichung der letzteren. Parchim 1834. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
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  1. G. Ch. F. Lisch, Philipp Melanthons Universitäts=Zeugniß für den Herzogl. Meklenb. Secretair Mag. Simon Leupold. (Aus Ilgen's Zeitschrift für historische Theologie. Lpzg. 1841.) 8. (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)
  2. 1179. G. Ch. F. Lisch, Meklenburgische Urkunden. II. Urkunden des Klosters Neukloster. Schwerin 1841. III. Urkunden des Bisthums Schwerin. Schwerin 1841. 8. [M. s. Nr. 464.] (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)
  1. G. Ch. F. Lisch, Ueber die Deutung der norddeutschen Grabalterthümer. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. G. Ch. F. Lisch, Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg aus inländischem Rasenerz. (Aus d. Jahrbüchern des V. f. mekl. G. u. A.) 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. G. Ch. F. Lisch, Die verwandtschaftlichen Verbindungen des ältern Hauses Gans von Putlitz mit altfürstlichen Geschlechtern. Schwerin 1841. 8. (Geschenk deS Hrn. Verf.)
  4. Mémoires de la Société Royale des Antiquaires du Nord. 1838. 1839. Copenhague 1840. 8. [M. s. Nr. 939.] (Geschenk der Königl. Gesellschaft für N. A.)
  5. 1185. Mittheilungen, Neue, aus dem Gebiete histor.=antiquarischer Forschungen. Herausgegeben von dem thüringisch=sächsischen Verein für Erforschung des vaterländ. Alterthums. 6ten Bdes 1stes und 2tes Heft. Halle und Nordhausen 1841. 1842. 8. [M. s. Nr. 150-153. 326-329. 479-484. 690. 691. 941-943. 1068-1070.] (Geschenk des Vereins)
  1. - 1188. Joh. Molleri Flensburgensis Cimbria Literata, sive scriptorum ducatus utriusque Slesvicensis et Holsatici historia literaria. Tom. I., II., III. Havniae 1744. Fol. (Geschenk des Hrn. Consistorialraths Prof. Dr. Diemer in Rostock.)
  1. v. Nettelbladt, Bemerkungen über einige Gegenstände des Mecklenburgischen Concurs=Processes. Rostock und Schwerin 1810. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors v. Steinfeld hieselbst.)
  2. G. H. Pertz, Monumenta Germaniae Historica etc. Tom. VI. Scriptorum tom. IV. Hannov. 1841. Fol. [M. s. Nr. 165-167. 494. 953.] (Geschenk Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Meklenburg=Schwerin.)
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  1. C. A. Pescheck, Geschichte der Poesie in der Lausitz. Görlitz 1836. 8. (Geschenk der OL. Gesellschaft d. W. zu Görlitz.)
  2. J. F. Pries, Am Weihetage der Bildsäule des Fürsten Blücher von Wahlstatt den Ständen Mecklenburgs. Rostock 1819. 4. (Geschenk des Hrn. Dr. Bartels hieselbst.)
  3. Proben aus einer Sammlung wendischer Volkslieder. Die ersten vier aus der Oberlausitz, die übrigen aus der Niederlausitz. 8. (Geschenk der OL. Gesellschaft d. W. zu Görlitz.)
  4. Protocollum Comitiale d. d. Malchin 25. Nov. 1799. 1794. Schwerin 1796. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  5. - 1197. Fr. von Raumer, Historisches Taschenbuch. Neue Folge 1r, 2r und 3r Jahrgang. Leipzig 1840, 1841, 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Oertzen hieselbst.)
  1. Dr. W. Reinhold, Chronik der Stadt Rostock. Rostock 1836. 8. (Geschenk des Hrn. T iedemann in Rostock.)
  2. Fr. Theodor Richter, Geschichte des Pönfalls der Oberlausitzischen Sechsstädte. Görlitz 1835. 8. (Geschenk der OL. Gesellschaft f. W. zu Görlitz.)
  3. Dr. A. pr. Riedel, Geschichte der auf Befehl Sr. Maj. des Königs Friedrich Wilhelm III. wiederhergestellten Klosterkirche und des ehemaligen Dominicaner=Mönchs=Klosters zu Neu=Ruppin, herausgegeben von Dr. Kampe. Neu=Ruppin. 4. (Geschenk des Hrn. Gymnasiallehrers Masch zu Neu=Ruppin.)
  4. Schadow, Ueber das Denkmal des Fürsten Blücher von Wahlstatt als es am 26. Aug. 1819 zu Rostock feierlich aufgestellt wurde. (Rostock) 1819. 4. (Geschenk des Hrn. Dr. Bartels hieselbst.)
  5. - 1211. Schulprogramme, Zehn, des Gymnasium Fridericianum zu Schwerin von 1835-1841. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  1. Schulreglement für das Amt Pöl. Wismar 1836. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  2. - 1214. Scriptores Rerum Lusaticarum. Herausgegeben von der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften. Neuer Folge 1r Band und 2ten Bandes 1ste Lieferung. Görlitz 1839. 8. (Geschenk der Oberlaus. Gesellschaft d. W. zu Görlitz.)
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  1. Fr. W. Sibeth, Ueber die Verbesserung des Schuldsystems im Großherzogthum Mecklenburg=Schwerin, besonders in Hinsicht auf die Collisionen der Gläubiger unter einander. 1r Theil. Güstrow 1816. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  2. Adolph Chr. Siemssen, Vorläufige Nachricht von den Mineralien Mecklenburgs. Schwerin 1792. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hies.)
  3. Staatskalender, Großherzogl. Mecklenburg=Schwerinscher. 1842. 8. [M. s. Nr. 192. 193. 371. 514. 747. 1089.] (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  4. Staatskalender, Großherzogl. Mecklenburg=Strelitzischer. 1842. 8. [M. s. Nr. 974-985. 1090.] (Geschenk des Hrn. Vicedirectors von Maydell hieselbst.)
  5. (J. V. Stever), Glorwürdigster Lebens=Lauf des wail. Durchlauchl. Fürsten und Herrn Herrn Friederichs zu Mecklenburg=Grabow etc. . Rostock 1748. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  6. - 1233. Peter Friderich Suhm, Historie af Danmark. Fra de äldste Tider til 1400. Kjøbenhavn 1782-1828. 14 Bde. 4.
  1. Tabellen, Vollständige, von dem Verhältniß Herzoglich Mecklenburg=Schwerinscher Courant=Münzen gegen andere Geld=Sorten, von 1752 bis 1763; ferner von dem gesetzmäßigen Verhältniß verschiedener im Herzogthum Mecklenburg coursirender Gold=Münzen gegen Reichs=Crayß auch nachbarliche und inländische Münzen, von 1566 bis 1752. Schwerin 1764. 4. (Geschenk des Hrn. Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  2. Fr. Thomas, Lutherus biseclisenex oder 200jähriges Ehren=Gedächtniß D. Martini Lutheri etc., in der Mecklenburgischen Haupt=Stadt Güstrow biß daher Gottlob glücklich behalten etc. ., wobei die Meckl. Kirchen=Historie etc. . in etwas zu Tage geleget. Güstrow 1717. 4. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  3. Car. Türk, De Statuts Rolandinis. Dissertatio historico-juridica. Rostochii 1824. 4.
  4. Carl Türk, Forschungen auf dem Gebiete der Geschichte. 3tes Heft. 1. Kritische Geschichte der Franken bis zu Chlodwigs Tode, i. J. 511. 2. Das salfränkische Volksrecht. Rostock und Schwerin 1830. 8. [Nr. 1236 und 1237 Geschenke des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
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  1. O. G. Tychsen, Geschichte der öffentlichen Universitäts=Bibliothek und des Museums zu Rostock. Rostock 1790. 4. (Geschenk des Hrn. Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  2. Ueber die Einrichtungen, die im Herzogtum Mecklenburg=Schwerin durch den Beitritt zum Rheinischen Bunde notwendig werden dürften, nebst einem Anhange über den 320sten Paragraphen des Landes=Vergleichs. Rostock 1808. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)
  3. Frhrr. Joh. Reichard Valvasor, Vollkommene und gründliche Landbeschreibung deß Erz=Herzogthumes Kärndten etc. . Mit vielen Kupfern. Nürnberg 1688. Fol.
  4. - 1242. Frhrr. Joh. Reichard Valvasor, Historisch=topographische Beschreibung etc. . deß Herzogthums Crain etc. . In reines Teutsch gebracht etc. . durch Erasmum Francisco Mit vielen Kupfern. Laybach 1689. Fol. 1r u. 3r Bd. (Nr. 1240 - 1242 Geschenke des Hrn. Pastors Müller zu Neese.)
  1. Verhandlungen der Gesellschaft des vaterländ. Museums in Böhmen in der 19. allgem. Versammlung am 26. Mai 1841. Prag 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Bibliothekars Hanke in Prag.)
  2. Vertheidigte Gerechtigkeit der Herzogl. Mecklenburgischen Maaß=Reguln in Ansehung der Meckl. Ritterschaft überhaupt etc. . 1750. Fol. (Geschenk des Hrn. Pastors Masch zu Demern.)
  3. Verzeichnis oberlausitzischer Urkunden. 2 Thle. in 1 Bde. V. Jare 965 - 1803. Görlitz 1799-1824. 4. (Geschenk der Oberl. Gesellschaft d. W. zu Görlitz.)
  4. Johannes Voigt, Codex diplomaticus Prussicus. Urkunden=Sammlung zur ältern Geschichte Preussens aus dem Königl. Geh. Archiv zu Königsberg, nebst Regesten. 1r und 2r Thl. in 1 Bde. Königsberg 1836. 1842. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. Warhafftige vnterricht, der Ratzeburgischen Pfaffen herkommens, vnd wie gar vnchristlich vnd beschwerlich dieselben jegen ihren rechten erblichen Patron vnd Landesfürsten gehandelt. 4. (Geschenk des Hrn. Buchhändlers Fr. Oertzen hieselbst.)
  6. Dr. P. Wigand, Wetzlarsche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer. 2ten Bdes 1stes Heft. Frankfurt a. M. 1841. 8. [M. s. Nr. 527. 528. 767. 996.] (Geschenk des wetzlarschen Vereins.)
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  1. 49. Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. 2ten Bdes 4tes Heft. Kassel 1840. 8. [M. s. Nr. 775-778.] (Geschenk des Vereins.)
  2. Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. Zweites Supplement. Hessische Chronik von Wigand Lauze. Kassel 1841. 8. (Geschenk des Vereins.)
  3. 1252. Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. 1sten Bdes 1stes und 2tes Heft. Hamburg 1841. 8. (Geschenk des Vereins.)
  1. 1254. Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben von dem Verein für v. G. u. A. Westfalens. 4ten Bdes 1stes und 2tes Heft. Münster 1841. 8. [M. s. Nr. 779. 780. 998. 1098. 1099.] (Geschenk des Vereins.)
  1. Dr. E. Zober, Gerhard Hannemann's Stralsunder Memorialbuch von 1553 bis 1587. Stralsund 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)
  2. Dr. E. Zober, Eine alte Stralsunder Chronik. Aus der unlängst aufgefundenen Pergamentschrift herausgegeben. Mit einem Facsimile. Stralsund 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)
  3. Zugabe zu den Worten des Hrn. Kammerraths v. Zimmermann über die Seiten der landschaftl. Mitglieder des E. Ausschusses bei der höchsten Landesregierung übergebene Erklärung in Betreff des in Mecklenburg zu organisirenden Credit=Wesens. Rostock 1815. 8. (Geschenk des Hrn. Kammerdirectors von Steinfeld hieselbst.)

H. W. Bärensprung,     
Bibliothekar des Vereins.

II. Urkundensammlung.

Die Urkundensammlung erhielt folgende Urkunden im Originale und in Abschriften zum Geschenke:

1) durch den Herrn Kaufmann Boldemann zu Grabow:

Original=Landtags=, Aufgebots=, Contributions= etc. . Edikte von 1589-1682.

2) durch den Herrn Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg:

Abschrift von einer Urkunde vom 8. October 1295, betreffend einen Streit des schweriner Domherrn Johann Sperling mit dem Dom=Capitel zu Lübeck.

3) durch den Herrn Archivar Lisch zu Schwerin:

a. Abschrift von den Confirmationen der zwei neuburger Pfarrhufen in Eichholz von 1270, 1431 und 1521,

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nach der von dem Herrn Pastor Sichert zu Neuburg mitgeteilten letzten Original=Confirmation (gedruckt Jahrb. VII, S. 301).

b. die Originalurkunde der Herzoge Rudolph und Johann über Bede und höchstes Gericht in Wessin und Radepohl vom 31. Mai 1391 (gedruckt Jahrb. VI, S. 213).

4) durch den Pastor Bartsch zu Schwerin:

die Original=Urkunde, durch welche der Ritter Johann von Buch, Herr von Garsedow und Wittenberge, der Stadt Perleberg und den Kaufleuten daselbst die Mühle an der Stepenitz zu Wittenberge und die Schifffahrt auf der Stepenitz nach bestimmten Zollsätzen verkauft, d. d. Perleberg, 1337, tu lichtmisse.

Die Sammlung besteht daher jetzt aus

91   Urkunden im Original,
192   Urkunden=Abschriften,
246   Urkunden=Regesten.
---- --------
529   Stück.

III. Sammlung anderer Handschriften.

1) Ein Band Nachrichten (144. S. in 4) über den Supeintendenten Wigand und die Wiedertäufer zu Wismar, aus einer Handschrift der Bibliothek zu Wolfenbüttel, durch Vermittelung des Herrn Bibliothekars Schönemann daselbst.

2) Der Amnestie=Revers des Herzogs Johann Albrecht I. für die Stadt Rostock vom 27. October 1565, und

3) ein Schreiben des Superintendenten Joh. Wigand an denselben Herzog vom 23. Febr. 1566, beide aus dem dessauischen Archive durch den Herrn Prediger Schubert zu Zerbst.

4) Niedersächsische Kreisabschiede von 1610 bis 1634, geschenkt vom Herrn Dr. juris von Duve zu Ratzeburg.

IV. Sammlung typographischer Alterthümer.

Für diese ward auf einer Auction zu Hamburg die erste, höchst seltene (Ebert Nr. 2142), im J. 1550 zu Kopenhagen von Ludwig Dietz aus Rostock gedruckte dänische Bibel (vgl. Jahrb. IV, oder Lisch Gesch. der Buchdruckerkunst in Meklenburg, S. 138) erworben:

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Biblia / Det
er den gantske Hellige
Scrifft / vdsaet paa
Danske.
Esaiae 40
Guds Ord bliffuer euindelige.
Prentit in Kobenhaffn /
aff Ludowich Dietz
M. D. L

ein starker Foliant, mit vielen Holzschnitten; das letzte Blatt und der erste Bogen des Textes fehlt.

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B. Sammlung von Bildwerken.

I. Alterthümer im engern Sinne.

1. Aus vorchristlicher Zeit.

A. Aus der Zeit der Hünengräber.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Gräber.

Hünengrab von Karft (bei Wittenburg).

Von den auf dem karfter Felde liegenden Hünengräbern ließ ich im Auftrage des Vereins dasjenige aufdecken, welches zunächst an der Forst liegt und von welchem die dasselbe umgebenden Steine zum Chausseebaue weggenommen wurden. Es liegt in der Richtung von Osten nach Westen zwischen Püttelkow und Karft, wo sich das Feld stark nach Norden zu dem Bache hin abdacht. Der Boden umher besteht aus Sand, unter welchem Lehmschichten liegen.

Das Grab war 72 Schritte lang und 26 Fuß breit, eingefaßt mit großen Steinen; die dazwischen umgekehrt muldenförmig angehäufte Erde bestand aus lehmhaltigem Sande 4 bis 5' hoch. Die Aufgrabung begann vom östlichen Ende, und fanden sich hier viele flache, gespaltene röthliche Sandsteine, zwischen denen dreierlei Arten von Urnenscherben umher gestreuet lagen, nämlich dünne schwarze, eben solche schwarzbraune und gröbere gelbbraune; doch waren sie zu klein, um die Gestalt der Urnen zu erkennen. Auch fanden sich Kohlen und über dem Urboden hin und wieder mit Asche vermischte Sandschichten. Nachdem ein Raum von 24 Schritten in der Länge durchgraben war, kam eine quer durch das Grab gelegte Schicht großer Steine und bald hinter derselben eine drei Fuß tiefe und vier Fuß im Durchmesser haltende runde, in den Urboden hinabgehende Vertiefung, eine

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Brandstelle voll Kohlen und Asche; doch ward an Alterthümern nichts dabei gefunden. Von hier bis zu Ende kamen keine Urnenscherben weiter vor; aber etwa 20 Schritte von der Querschicht Steine lag ein Röhrenknochen, von einer nicht verbrannten Leiche 4 Fuß tief und in der Nähe desselben ein Stück Bernstein von fast herzförmiger Gestalt, 2 Zoll lang und 1 3/4 Zoll breit, so wie ein Stück eines braunen harzartigen Körpers, ganz wie das aus dem wohlder Kegelgrabe No. 2. (Jahresbericht IV, 30). Weiter ward nichts gefunden.

Wittenburg, im Juni 1841.

J. Ritter.     

b. Einzelne gefundene Alterthümer.

Keile.

2 Keile aus Feuerstein,
der eine aus hellgelbem Feuerstein, von großer, gestreckter Form, 9" lang und in der Mitte 2 1/2" breit,

der andere aus grauem Feuerstein, von kurzer gedrängter Form, 4" lang und in der Mitte 2" breit,

beide offenbar gebraucht und nachgeschliffen, gefunden zu Jassewitz an der weitendorfer Grenze auf dem Acker des Erbzinnsmanns Joh. Schröder und geschenkt von diesem, durch Vermittelung des Herrn Pastors Strecker zu Hohenkirchen.

1 Keil aus grünsteinartiger Hornblende, 4 1/2" lang, in der Mitte ungefähr 1 3/4" breit und 1 1/4" dick, ungewöhnlich dick, gefunden in einem Garten des Herrn Jagd= und Cammer=Junkers von Lewetzow zu Ludwigslust, hinter dem fürstlichen Küchengarten nach dem Schulzengehöfte von Klenow hin, geschenkt von dem Herrn Lieutenant von Lewetzow aus Hannover. Die in Meklenburg gefundenen Keile sind in der Regel aus Feuerstein; aus andern Steinarten, und zwar aus grünsteinartiger Hornblende, aus welcher die durchbohrten Streitäxte in Meklenburg gefertigt sind, sind außer dem vorstehend beschriebenen Keile bis jetzt nur 3 beobachtet: vgl. Jahresber. I, S. 14 (zu Mustin bei Sternberg), III, S. 39 (zu Pastin bei Sternberg) und VI, S. 32 (zu Sülz).

1 Keil aus hellgrauem Feuerstein, an einer Seite hohl geschliffen, gefunden zu Golchen, geschenkt vom Hrn. Bau=Aufseher von Zülow. Als Curiosum, daß dieser Keil einem Tagelöhner zu Golchen 40 Jahre zum Rasiermesser=Schleifstein gedient hat.

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1 Keil aus hellgrauem Feuerstein, hohl geschliffen, im obern Bahnende abgebrochen, gefunden bei Brüel, geschenkt vom Herrn Gastwirth Dalitz zu Brüel.

4 Keile aus hellgrauem Feuerstein, gefunden zu Passow bei Lübz, geschenkt von dem Herrn von Behr=Negendank auf Passow durch Vermittelung des Herrn Vice=Oberstallmeisters von Boddien zu Schwerin.

1 Keil aus Feuerstein, gefunden in einem Grabe zu Langenbrütz bei schwerin; vgl. unten Kegelgräber.

Eine Streitaxt von Granit,

gefunden auf der Feldscheide von Keetz und Golchen, erworben und geschenkt vom Herrn Bauaufseher von Zülow. Die Waffe ist von der in Meklenburg gewöhnlich vorkommenden Gestalt, wie Frid. Franc. Tab. I, Fig. 5, und Tab. XXVIII, Fig. 1, gegen 6" lang, von glimmerigem grünlichem Granit, dessen Oberfläche, auch im Bohrloche, stark verwittert und uneben geworden ist; am Bahnende setzt sich etwas Grünstein an, der unverwittert geblieben ist.

Ein Dolch aus Feuerstein,

muschelig aus hellgrauem Feuerstein geschlagen, von der Gestalt wie Frid. Franc. Tab. II, Fig. 4, von 8 1/2" Länge, gefunden 1820 zu Knegendorf, A. Güstrow, im Torfmoor, geschenkt von dem Herrn Consistorial=Rath und Professor Dr. Diemer zu Rostock.

Eine Pfeilspitze aus Feuerstein,

1 1/4" lang, an den Kanten ausgezackt, wie Frid. Franc. Tab. XXVII, Fig. 17, gefunden im sülzer Moor, geschenkt vom Herrn Geheimen=Amts=Rath Koch zu Sülz.

Ein Messer aus Feuerstein,

carneolfarbig und durchscheinend (der Griff ist abgebrochen), gefunden in einer Sandgrube bei Rehna, geschenkt vom Herrn Bürgermeister Daniel daselbst.

Schleuderstein von Brustorf.

Ein ovaler Schleuderstein, aus hellbräunlichem, sehr festem, quarzigem Sandstein, 3" lang, 2 1/2" breit, 1 1/4" dick, in der Seitenansicht, wie Frid. Franc. Tab. XXVII, Fig. 20 b,

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auf den breiten Flächen und dem Rande abgeschliffen und an den Kanten zu einem breiten Rande abgeschliffen, also mit 8 Kanten, jedoch ohne Rille an der schmalen Kante und ohne Eindrücke auf den breiten Seiten, also wahrscheinlich noch nicht ganz vollendet und daher selten, gefunden auf dem Baarenberge zu Brustorf bei Penzlin, geschenkt von dem Herrn Baron Alb. von Maltzahn auf Peutsch.

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Mühlenstein von Rothenmoor.

Auf den "peschendorfer Ackerstücken" der Feldmark Rothenmoor, am malchiner See, ward im Anfange des J. 1842 die obere Hälfte einer alten Handmühle gefunden. Die runde Platte ist aus hellfarbigem Granit, ungefähr 2' im Durchmesser, wie die zu Wahmkow gefundenen Platten (vgl. Jahresber. II, S. 76 - 77), in der obern Fläche convex, in der untern concav geformt. - In den letzten Jahren sind mehrere Steine ähnlicher Art, einzeln und paarweise, für die großherzogliche Alterthümersammlung erworben; einige waren im Ackerlande, andere an Seeufern, noch andere in Torfmooren am schweriner See neben alten Canal=Verbindungen gefunden; die von letzterm Fundorte waren dicker und plumper geformt, einer von ihnen über 1/2' dick. Funde solcher Art scheinen die Ansicht zu bestärken, daß solche durchlöcherte runde Granitplatten zu Ankern gedient haben. Es werden daher Fundort und Beschaffenheit jedesmal genau zu berücksichtigen sein. - Der zur Frage stehende rothenmoorsche Stein ist, ungeachtet der jetzt stark concav geformten Reibfläche, sicher ein Mühlstein, da die Oeffnung in der Mitte von einer künstlich gearbeiteten, schalenförmigen und von einem erhöheten Rande begrenzten Vertiefung umgeben und die untere Reibfläche in concentrischen, vom Drehen entstandenen Reifen gehöhlt ist. Wahrscheinlich ist die concave Wölbung von Anfang her eine absichtliche, damit das Mehl nach und nach herabfallen könne. Geschenk des Herrn Landraths Reichsfreiherrn von Maltzahn auf Rothenmoor.

G. C. F. Lisch     

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Eine Scheibe aus grauem Sandstein,

platt und dünne, 2 1/4" im Durchmesser und 3/8" dick, in der Mitte mit einem Loche, welches trichterförmig von beiden Seiten eingebohrt ist, gefunden tief im Moor zu Rastorf bei Wismar, geschenkt vom Herrn Dr. Beste auf Rastorf zu Schwerin. Diese Steine unterscheiden sich sehr von den Spindelsteinen der wen=

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dischen Zeit, welche dicker sind und einen geringern Durchmesser haben; sie gleichen an Gestalt mehr den großen granitenen Mühlsteinen (oder Ankersteinen ?).

Eine Säge

aus hellgrauem Feuerstein, platt, 4 3/4" lang, lanzenförmig gestaltet, am breiten Ende 1 1/4" breit und halbmondförmig zum Einbinden eines Griffes ausgeschnitten, von hier in zwei graden, regelmäßig gezahnten Seiten zur Spitze auslaufend, erstes bisher in Meklenburg beobachtetes Exemplar, gefunden bei Sternberg am Judenberge, geschenkt vom Herrn Superintendenten Kleiminger zu Sternberg. Thomsen sagt in Beziehung auf die Seltenheit dieser Geräthe in den historisch=antiquarischen Mittheilungen der königl. Gesellsch. für nordische Alterthumskunde, Kopenhagen, 1835, zu Fig. 22: "Ausgezackte Geräthschaften von Feuerstein. Diese Art findet sich äußerst selten, und scheint als eine Art Raspel gebraucht worden zu sein. Das unterste Ende ist gewöhnlich in schwach einwärts gehender Bogenform ausgehauen (7-5 Z.)." Unser Exemplar ist aber bei weitem schöner und klarer ausgebildet, als das zu den Mittheilungen Fig. 22 abgebildete, und läßt durch seine ganze Beschaffenheit keinen Zweifel übrig, daß es eine Säge vorstellen soll, über deren halbmondförmige Ausschneidung am breiten Ende ein übergebundener, gespaltener Griff von Holz überfaßte.

G. C. F. Lisch.     

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B. Aus der Zeit der Kegelgräber.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Gräber.

Kegelgräber von Moltzow.

Kegelgrab Nr. 4.

In Verfolg der im Jahresber. VI, S. 137 flgd. beschriebenen Aufdeckung einiger Kegelgräber öffnete der Herr Baron A. von Maltzahn auf Peutsch im Frühling 1842 wiederum einige Kegelgräber nahe an der rambower Scheide. Das eine Grab war ein Steinkreis mit niedrigem Hügel und enthielt mehrere, bestimmt 2 kleine Steinkisten, welche zusammengesunken waren. In jeder Kiste standen mehrere zerdrückte Urnen ohne Zeichnung. In der einen großen Urne von Vasenform stand zwischen Knochen und Kohlen ein erhaltenes kleines Grabgefäß von gelblicher Farbe, wie dergleichen der Bronze=Periode eigen sind.

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Kegelgrab Nr. 5.

Ein größeres Grab täuschte die Hoffnung sehr. Das Grab war 7' hoch, hatte an 25' im Durchmesser und bestand aus losem Sande, mit Steinen vermengt. Die Aufdeckung geschah von Osten gegen Westen. Im Osten fand sich eine kleine Kiste mit Scherben einer großen Urne ohne Verzierungen. - Fast in der Mitte des Grabes stand eine große Steinkiste, 7' lang, fast 3' breit und 3' hoch, aus Platten von rothem Sandstein, zum Theil mit doppelten Seitensteinen; der Boden bestand aus gleichen Steinen und ruhete auf einem Damme von Feldsteinen. Mit gleichen Steinen war die Kiste bedeckt; im Osten ruhete der Deckstein noch darauf, im Westen war er abgesunken. Die Kiste war mit Feldsteinen angefüllt. Sie war sehr ausgezeichnet durch Größe, Bauart und Sorgfalt, ergab jedoch an Alterthümern gar nichts. - Am Westende lag ein Haufen schwarzen Sandes vom Brande.

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Kegelgrab von Lehsen No. 4.

Der Herr von Laffert auf Lehsen gab mir Nachricht, daß seine Leute beim Steinausbrechen auf ein bedeutendes Steinlager gestoßen wären und bereits einige Sachen darin gefunden hätten; die Arbeiter seien von ihm einstweilen anderweitig beschäftigt, bis ich kommen und selber an Ort und Stelle nachsehen würde. Bei meiner Ankunft fand ich, daß der Platz ein abgepflügtes Kegelgrab sei; er liegt nämlich etwa tausend Schritte nordwestlich vom Dorfe Lehsen, unweit des Baches, an einer ziemlich steilen nach dem Dorfe zu fallenden Abdachung, wodurch das allmälige Abpflügen desto leichter vor sich gegangen und zuletzt die äußere Kegelform verschwunden war. Der Boden ist lehmhaltiger Sand. Die innere Structur war noch unverletzt: ein Steingewölbe von 24' Länge, von Norden aber nach Süden 18' breit, in der Mitte gegen 7' hoch. Unter einem ziemlich großen Steine auf dem Urboden am südlichen Rande hatten sich folgende mit sehr tiefem, hellgrünem edlen Roste bedeckte Alterthümer aus Bronze gefunden:

1) ein Kopfring, gegen 8" und 7 " im Durchmesser groß, 1/4" dick, gewunden, mit Schließhaken; er ist in 6 Theile zerbrochen.

2) ein Halsring, gegen 6 1/2" und 5 1/2" im Durchmesser, 1/6 " dick, oben und vorne mit gravirten Schräglinien und Bändern verziert; die Enden fehlen.

3) ein Paar Armringe, wie Frid. Franc. Tab. XXI, Fig. 3, 4" und 3 1/4" im Durchmesser, mit Querlinien verziert; der eine ist durchgebrochen.

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4) ein Paar Armringe von gleicher Beschaffenheit.

5) ein Paar Handringe, wie Frid. Franc. Tab. XXII. Fig. 6, 3 1/4" und 2 1/2" im Durchmesser mit Querlinien und Querbändern verziert, feiner gearbeitet; der edle Rost ist an einem derselben schöner und glänzender.

6) ein sogenanntes Hütchen, wie Frid. Franc. Tab. XXXIII, Fig. 10, größer als gewöhnlich, 3" in der Basis im Durchmesser, gegen 2 1/2" hoch, in der Oberfläche mit concentrischen Kreisen verziert, mit einer 1 3/4" langen, oben abgebrochenen Spitze, zerbrochen.

Nach diesem Funde scheint das Grab für 2 Personen errichtet zu sein (vielleicht Mann und Frau). - Bei fortgesetzter Arbeit fanden sich keine weiteren Alterthümer; auch keine Spur von Urnen; nur schien nach der Mitte eine Brandstelle zu sein, da einzelne Kohlen und etwas Asche sich zeigten.

Wittenburg, 1842.

J. Ritter.     

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Kegelgräber von Rothenmoor.

Auf der Feldmark von Rothenmoor bei Malchin, in einer an Gräbern reichen Gegend, ward nicht weit vom Hofe links hart am Wege nach Dahmen nicht weit von den Tannen, im Anfange d. J. eine Steinkiste unter einem niedrigen Sandhaufen aufgedeckt; es fanden sich in der Kiste nur kleine Scherben von mehrern schön geformten Urnen, ungefähr von der Gestalt, wie die Urnen im Frid. Franc. auf Tab. V. Ganz in der Nähe dieser Kiste wurden unter der welligen Ackerfläche mehrere Grabstätten entdeckt; die Hügel waren schon verschwunden; es lagen unter der Oberfläche noch große Dämme von Feldsteinen, die Grundpflaster von 4 bis 5 Gräbern. Zwischen den Steinen eines dieser Pflaster fanden sich mehrere Bronze=Alterthümer und zerbrannte Knochensplitter, die zertrümmerten Urnen waren ebenfalls von der Gestalt, wie Frid. Franc. Tab. V gewesen, hellbraun, wenig gebaucht, hochrandig, mit ganz kleinen Henkeln. Diese Alterthümer, welche der Herr Reichsfreiherr A. von Maltzahn auf Peutsch zu Tage gefördert und der Herr Landrath Reichsfreiherr von Maltzahn auf Rothenmoor dem Vereine zum Geschenke gemacht hat, sind folgende:

1) ein Paar vollständige gravirte Handringe aus Bronze, wie Frid. Franc. Tab. XXII, Fig. 4;

2) ein Paar zerbrochene, gravirte Handringe aus Bronze wie Frid. Franc. Tab. XXII, Fig. 5;

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3) ein gravirter Armring aus Bronze, offenbar vor der Beisetzung zerbrochen und auseinandergebogen, wie Frid. Franc. Tab. XXI, Fig 3;

4) ein gewundener Halsring aus Bronze, ebenfalls vor der Beisetzung auseinandergedreht, wie Frid. Franc. Tab. X, Fig. 2;

5) eine Heftel mit zwei Spiralplatten, zerbrochen, wie Frid. Franc. Tab. XI, Fig. 3;

6) ein Paar flache, runde Knöpfe aus dünnem Bronzeblech, 1 1/2" im Durchmesser, am Rande ein wenig nach unten umgebogen, mit einem Oehr auf der Rückseite.

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Kegelgräber von Rambow.

Zu Rambow, nicht weit vom malchiner See, auf dem Theile des rambower Feldes, welcher die moltzowschen Außenschläge bildet, nahe an der jetzigen Scheide und an der Nordwestecke der Nachtkoppel der Bauern, welche unterhalb der rambower Kirchenruine liegt, befindet sich eine grandige Anhöhe, auf welcher nur wenig aus der Erde hervorragende Steinringe Grabstätten anzeigen. Es stehen hier, auf einem Raume von ungefähr 100' Länge und 50' Breite, in der Längenausdehnung von Nord nach Süd, 8 Steinringe, von denen sieben 12' und einer 6' im Durchmesser halten. Außerdem fanden sich beim Nachgraben bisher 3 einzelne kleine Steinkisten aus rothen Sandsteinen. Ein etwas besser erhaltenes Grab steht am Nordende dieses Begräbnißplatzes; nahe dabei, jedoch nicht dicht neben einander stehen zwei Kegelgräber von etwa 10' Höhe.

In einer der einzeln stehenden Steinkisten aus rothem Sandstein stand eine zerdrückte Urne ohne Verzierungen mit verbrannten Knochen. Auf dem Boden dieser Urne lag ein kleiner geschlossener Ring von dünnem Bronzedrath, 1" weit, mit edlem Rost bedeckt, im obern Theile der Steinkiste in der Erde eine mit Linien und Querstrichen und mit einigen Knöpfchen verzierte, jedoch nur zur Hälfte vorhandene Pincette von Bronze, fast ganz wie Frid. Franc. Tab. XIX, Fig. 5.

In einer andern dieser einzeln stehenden Steinkisten stand eine große, zerdrückte Urne und ein kleines, hübsches Grabgefäß, 2 1/4" hoch und vasenförmig gebildet.

Mehrere von den Steinringen, welche geöffnet wurden, enthielten zum Theil in der Mitte die gewöhnlichen Kisten von rothem Sandstein mit Urnenscherben, ringsum fest mit Steinen verpackt, zum Theil aber, da alle sehr flach und vom

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Pfluge gefaßt waren. selbst nicht mehr die Kisten, sondern nur einzelne Urnenscherben.

Aufgrabung des Herrn Reichsfreiherrn A. von Maltzahn auf Peutsch, Geschenk des Herrn Landraths, Reichsfreiherrn von Maltzahn auf Rothenmoor, Rambow etc. .

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Kegelgrab von Langenbrütz,

beim Bau der schwerin=brüeler Chaussee unter Aufsicht des Herrn Bauaufsehers von Zülow zu Chausseesteinen abgetragen und der Inhalt von demselben geschenkt. Das Grab war sehr bedeutend, indem von den im Kreise umhergestellten Steinen 10 Schachtruthen Steine gesprengt wurden. Eine Urne war nicht zu finden; jedoch fanden sich Knochen und Kohlen. An Alterthümern fanden sich:

ein Hütchen, wie Frid. Franc. Tab XXXIII, Fig. 10, fast ganz in hellgrünen Oxyd übergegangen;

die Reste einer ebenfalls stark oxydirten, kleinen Heftel, wie Frid. Franc. Tab. XI, Fig. 3, nämlich: die eine Spiralplatte des Bügels, welche jedoch nicht, wie gewöhnlich, aus Drath gewunden ist, sondern aus einer massiven, runden Platte besteht, und das Kopfende der Nadel, welche ebenfalls am Ende eine gleich große massive, runde Platte hat, auf welche das Kreuz mit zwei Querbalken eingravirt ist Kreuz , statt daß das Kopfende der Nadel sonst immer ganz zu einem solchen Kreuze gestaltet ist.

Nach dieser Gestaltung der Heftel und dem Roste gehört dies Grab gewiß einer sehr alten Zeit an und liegt wohl in den Anfängen der Bronzeperiode. Daher mag die allerdings sehr seltene Erscheinung nicht Wunder nehmen, daß aus dem Grabe auch ein Keil von hellgrauem Feuerstein ausgebrochen ward.

G. C. F. Lisch.     

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b. Einzeln gefundene Alterthümer.

Eine Framea aus Kupfer

ohne allen Rost, vom Herrn Anders, Besitzer der Eisengießerei zu Güstrow, mit altem Metall aus der Gegend von Goldberg gekauft und dem Vereine geschenkt. Leider ist diese Framea nur noch in der untern Hälfte mit der Schaftrinne vorhanden, da die obere Hälfte von den Arbeitern bereits abgeschlagen war und wahrscheinlich schon verschmolzen ist. Dennoch bildet der Rest einen sehr merkwürdigen Gegenstand des Alter=

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thums. Die Framea war bedeutend größer, als die gewöhnlich vorkommenden; die Gestalt ist wenig ausgebildet und nähert sich dem Keil; der Guß ist sehr roh und uneben; das Metall ist noch nicht Bronze, sondern fast reines Kupfer. In allen diesen Beziehungen dürfte dieses seltene Stück in die Zeit des Ueberganges vom Feuersteinkeil in die Framea gehören, wie es noch zwei Keile aus Kupfer (Frid. Franc. Tab. XXXIII, Fig. 2 und Tab. X, Fig. 6) in Meklenburg giebt; diese und die vorliegende Framea sind die einzigen Altertümer aus Kupfer, die bisher in Meklenburg beobachtet sind.

G. C. F. Lisch.     

Eine Framea aus Bronze,

mit Schaftrinne, mit edlem Rost bedeckt, von der in Meklenburg gewöhnlich vorkommenden Gestalt, wie Frid. Franc Tab. XIII, Fig. 5, von dem Herrn Anders, Besitzer der Eisengießerei zu Güstrow, unter altem, zum Einschmelzen bestimmtem Metall gekauft und dem Vereine geschenkt.

Eine Lanzenspitze aus Bronze,

wie Frid. Franc. Tab. VIII, Fig. 5, mit edlem Rost und einem Nagelloche an jeder Seite, gefunden in der Lewitz.

Eine Handberge aus Bronze,

wie Frid. Franc. Tab. IV, in viele Stücke zerbrochen, mit starkem, edlem Rost bedeckt, gefunden zu Schwinkendorf bei Basedow, aus der Ueberweisung des Herrn Grafen von Hahn auf Basedow.

Eine Nadel aus Bronze,

8 1/2" lang, oben einmal gebogen und dann als Drath von rhombischem Durchschnitt m 2 1/2 Windungen zu einer runden Platte gebogen, ohne Rost, gefunden im sülzer Moor, geschenkt vom Herrn Geheimen=Amtsrath Koch zu Sülz.

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C. Aus der Zeit der Wendenbegräbnisse.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Begräbnißplätze.

Wendenkirchhof von Döbbersen (bei Wittenburg).

Von dem Herrn Pastor Kehrhahn zu Döbbersen ward ich darauf aufmerksam gemacht, daß auf einer Anhöhe zu Döb=

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bersen, da wo der wittenburg=döbberser und der raguth=boddiner Weg sich kreuzen, unweit des Sees, zu wiederholten Malen Urnen ausgegraben seien von Leuten, welche dort Gräben anlegten. Deshalb bat ich den Herrn Pastor Kehrhahn, auf diesen Ort ein wachsames Auge zu haben; es ward mir auch bald von dem Küster zu Döbbersen eine dort ausgegrabene, vollkommen erhaltene Urne überbracht; sie ist schwarzbraun, 6 3/4" hoch, mißt 3 7/8" in der Basis, 10 3/4" im Bauche und 8 1/2" in der Oeffnung. Sie ist (ähnlich den kothendorfer und caminer Urnen) mit punctirten Linien verziert, welche oben horizontal und von der Bauchweite bis zur Basis senkrecht laufen. Der Inhalt bestand aus Sand, Knochen und Asche.

Die Anhöhe, auf welcher dieser Begräbnißplatz liegt, besteht aus Sand und wird von den döbberser Bauern "de hil'ge Barg" genannt; also lebt noch in der Tradition das Andenken an den geheiligten Begräbnißplatz fort.

Wittenburg, 1841.

J. Ritter.     

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Wendisches Grab von Camin (bei Wittenburg).

Der Herr Präpositus Flörcke zu Camin benachrichtigte mich, daß auf der dortigen Feldmark ein eigenthümliches Grab durch die Steinbrecher entdeckt sei; ich begab mich daher, da der Herr Kammerjunker von Bülow verreis't war, am 7. Julius d. J. dahin. Die Grabstelle, wohin mich der Gutsjäger führte und wohin er auch die Arbeiter bestellte, welche die Steine hier ausgebrochen hatten, liegt an einer Anhöhe, die sich nach Süden nach der hohen Horst (einem Gehölze) abdacht, in der Richtung zwischen Camin und Kützin, auf einem Schlage, welcher das Brachfeld heißt. Das Grab war mit einem Kreise von Steinen umsetzt gewesen, dessen Durchmesser 46 Fuß betrug; innerhalb dieses Steinkreises war ein Steinhaufe von 18 Fuß Länge in genauer Richtung von Osten nach Westen und von 12 Fuß Breite. Das Grab hatte aber keine Erhöhung gebildet, die Steine waren nirgends an der Oberfläche sichtbar gewesen, sondern durch Fühleisen entdeckt. Der mittlere Steinhaufe hatte sich 5 Fuß tief in die Erde hinein erstreckt und eine Masse von 3 1/2 Bank Chaussee=Steine geliefert; oben war dieser Steinhaufe abgerundet gewesen, in Gestalt eignes Backofens. Auf der untersten Steinschicht hatten Knochen von einem menschlichen Gerippe (Becken=, Schenkel= und Armknochen) der Länge nach gelegen und am westlichen Ende, neben dem Steinhaufen, hatte auf einem flachen Steine eine Urne gestanden, oben weit ge=

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öffnet und mit kleiner Basis, ganz wie die zu Camin sonst gefundenen Wendenurnen, aber ohne Verzierung; neben der Urne, welche nur Sand enthaltet hatte, war eine bronzene Heftel (Broche) entdeckt, ganz wie sie sonst nur in Wendenkirchhöfen gefunden werden. Sie hat drei doppelt scheibenförmige, hervorstehende Verzierungen, von denen die 2 Paare, in der Mitte und am Ende des Bügels, am Rande sehr geschickt mit Silber belegt sind. Die Spiral=Windungen und die Nadel waren beim Finden bereits mürbe, zerbrachen und sind seitdem verloren. Man hatte die Gebeine wieder in die Tiefe gelegt; ich ließ sie wieder ausgraben und untersuchte genau die Stelle.

Die ganze Steinsetzung war einem Kegelgrabe ähnlich; auch waren die Steine von derselben Größe, wie man sie gewöhnlich in Kegelgräbern findet; aber eigenthümlich ist die 5 Fuß tiefe Versenkung des mittleren Steingewölbes und der Leiche unter die Oberfläche der Erde; aber eben nur auf Wendenkirchhöfen finden sich die Urnen unter die natürliche Erdoberfläche begraben und auch die Leichen auf dem Wendenkirchhofe zu Helm (Jahresber. IV, 46) lagen 5 Fuß tief.

Wittenburg, am 9. Julius 1841.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof von Camin (bei Wittenburg).

Der Herr Gutsbesitzer Glantz auf Wölzow ließ mir am 29. Julius d. J. anzeigen, daß auf dem caminer Felde ein großer Begräbnißplatz von den Steinbrechern zerstört werde; er habe den Leuten gesagt, sie möchten damit einhalten, bis er mir davon Nachricht gegeben.

Deshalb begab ich mich sogleich dahin, fand aber leider schon alles durchwühlt, die Urnen zertrümmert, die eisernen Alterthümer derselben weggeworfen. Der Kirchhof liegt auf beiden Seiten des Weges von Lehsen nach Camin, am Ende des ersten Schlages (der Kätherkamp genannt) von der lehsener Scheide, da wo eine kleine Quelle diesen ersten von dem zweiten Schlage scheidet. Die Gebend ist hier eben und dacht sich allmälich nach Südwesten ab; der Boden ist gelblicher Sand. Der nordwestlich vom Wege liegende Theil war schon im März und April zerstört, jetzt mit Hafer besäet. Durch die Arbeiter ließ ich nun die andere Hälfte nochmals durchsuchen und fand hier noch einige Urnen, welche ganz den Charakter der helmer Urnen an sich tragen. Auch die Art der Einsetzung dieser Grabgefäße in die Erde ist mit der auf dem helmer Haidberge durchaus gleich, indem sie 4, 6 bis 8 Fuß auseinander standen, manche

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von bloßer Erde umgeben, andere mit Steinen umsetzt und mit einem Steindamme von 6-8 Fuß Durchmesser im Kreise bedeckt. Von einer äußeren Umgrenzung des Kirchhofes war nichts zu bemerken, wohl aber schien der Platz etwas gegen die Umgebung erhöhet. Am südöstlichen Ende des Platzes entdeckte ich noch 1 Fuß unter der Oberfläche einen 20 Fuß langen und 14 Fuß breiten Platz, der ganz wie ein Steindamm gepflastert und mit Asche und Kohlen belegt war; also eine Brandstelle. Kurz vorher fanden sich noch Urnen in einem Abstande von nur 10 Fuß.

Die noch ziemlich erhaltenen Urnen sind:

1) eine gelbbraune Urne, hoch 15 3/4", in der Basis 5 1/2", im Bauche 14 1/4 und in der Oeffnung 7 1/2" haltend. Sie ist auswendig bis zum Halse rauh und hat unter dem Halse statt der beiden Henkel je 2 kleine Knötchen. Außer Knochen und Asche fand sich in derselben eine kleine gelbbraune Urne von 3 5/8" Höhe, 1 6/8" in der Basis, 3 7/8" im Bauche und 2 3/8" in der Oeffnung haltend, mit einem Henkel. Darin waren wenige sehr feine Knochenspuren.

2) eine gelbbraune Urne, 12 5/8" hoch, 4" in der Basis, 10" im Bauche und 5" in der Oeffnung haltend. Der Inhalt bestand aus Knochen und Asche. Statt des Henkels ist eine halbmondförmige, unten offene Erhöhung.

3) eine gelbbraune Urne, wie die vorige außen rauh, etwa 12" hoch, 4 1/4" in der Basis, 11 1/4" im Bauche und gegen 5 1/2 " in der Oeffnung haltend. Ueber den Knochen lag darin eine 8" lange eiserne Nadel, in 5 Enden zerbrochen, mit einem gut 3/4" dicken runden Knopfe, durch welchen oben ungenietet die Nadel geht.

4) eine braune, glatte Urne, in der Höhe von 10 5/8" vorhanden, 5 1/4" in der Basis, 10 1/4" im Bauche haltend, mit 2 Henkeln; der Inhalt bestand aus Knochen und Asche. Nach unten war die Urne ausgelegt mit Scherben einer gröberen schwarzbraunen Urne, deren Rand durch Eindrücke verziert war.

5) eine fast schwarze Urne, 9 1/2" hoch, 4" in der Basis, 12" im Bauche und 7" in der Oeffnung haltend, ebenfalls wie Nr. 3 mit einer halbmondförmigen Verzierung statt des Henkels versehen; der Inhalt war Asche und Knochen, zwischen denen eine 1 5/8" lange Hakenfibel aus Eisen lag.

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6) eine schwarzbraune Urne, 5 1/2" hoch, 2 1/2" in der Basis, 6 1/2" im Bauche und 3 3/8" in der Oeffnung haltend, mit einem Henkel; auch hierin war nur Asche und Knochen.

Außerdem fand sich ein, in der Mitte durchbrochener, bronzener Cylinder unbekannter Bestimmung von 4" Länge und 1/3 " Durchmesser, der ebenfalls in einer Urne gelegen hatte, von den Arbeitern aber als ihnen unnütz weggeworfen war.

Wittenburg, 1841.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof von Helm (bei Wittenburg).

Zwei Tage, an denen ich vergeblich nach Urnen graben ließ, überzeugten mich, daß der Kirchhof am Haidberge zu Helm wohl erschöpft sei. Darum liefere ich nachträglich die nöthigen Bemerkungen über den Platz.

Von der Spitze des Haidberges liegen einzelne größere Granitblöcke in 2 Linien nach Süden und Westen, fast im rechten Winkel gegen einander, welche hier die Grenze des Begräbnißplatzes bilden, der also von der Spitze des Berges aus an der südwestlichen Abdachung liegt. Im Süden und Westen aber mangelt jede Grenzbezeichnung und ist die Ausdehnung nach Westen namentlich gewiß noch groß gewesen, da auf dem hier angebaueten Boden sich Scherben von Urnen finden, auch bei Urbarmachung des Bodens nach der Erzählung der Dorfbewohner weithin Steine ausgebrochen und Urnen zertrümmert sind. Soweit der Boden noch nicht beackert und mit Haidekraut bewachsen war, habe ich den Platz überall untersucht in einer Ausdehnung von reichlich 420 Quadratruthen. Der Boden besteht aus rothgelbem Sande, unter welchem weißer Quarzsand steht in einer Tiefe von 3-6 Fuß. Die Urnen waren in dem gelben Sande eingegraben; Brandstellen zeigten sich nicht, obwohl bei einzelnen Urnen auch Kohlen gefunden wurden. Diese Grabgefäße standen in verschiedenen Entfernungen, gewöhnlich 6-12 Fuß auseinander, theils in bloße Erde eingesetzt (besonders schwarze Urnen), theils mit Steinen umsetzt, auf einem Steine stehend und mit einem andern bedeckt; noch andere waren mit einem 6 bis 10 Fuß im Durchmesser haltenden Steindamme von kreisrundem Umfange belegt, welcher bald dicht unter der Oberfläche, bald sichtbar zu Tage lag. Einzelne schwarze Urnen waren schon bei ihrer Einsetzung ohne Boden gewesen und diese hatten einen recht glatten gespaltenen Stein zur Unterlage.

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Der ganze Platz war aber in Abtheilungen getheilt, welche Streifen von 3 bis 5 Ruthen Breite bildeten und von Süden nach Norden in grader Linie sich erstreckten. Zwischen denselben blieb ein Zwischenraum von 1/2 bis 1 Ruthe Breite unbenutzt, welcher sich überall durch bemerkbare Senkung und größere Festigkeit des Bodens ankündigte. Sieben solcher Streifen waren noch bemerklich; der vierte von Osten lieferte die meisten Eisensachen und die Nadeln mit den bronzenen Halbkugeln; in dem fünften, worüber jetzt der neue Weg geht, standen die meisten Urnen und lagen die beiden Leichen; die drei ersten waren am unergiebigsten. Vielleicht hatte also jede Familie ihren eigenen Begräbnißort.

Wittenburg, 1841.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof von Neuenkirchen.

Der in Jahresber. III, S. 123, erwähnte Wendenkirchhof zu Neuenkirchen bei Schwaan ist eine natürliche Anhöhe von 2 bis 3 Fuß Ansteigung und bildet ein regelmäßiges Quadrat, dessen Seiten 20 Ruthen lang sind; er lehnt sich mit einem Theile seiner Westseite an die neuenkirchensche Kirchhofsmauer und wird durch den Weg, der von Neuenkirchen nach Hohen=Lukow führt, in zwei gleiche Hälften getheilt. Der nördliche Theil ist ungewöhnlich reichhaltig an Scherben, welche oft nur einige Zoll tief unter der Oberfläche der Erde liegen, so daß manche Stellen ganze Fuder liefern könnten 1 ). Etwa 6 Ruthen nördlich vom Kirchhofe ward im Sommer 1840 beim Mergelgraben eine muldenförmige Vertiefung von 4' Fuß Tiefe, 5' Breite und 10' Länge bloß gelegt; diese war unter der Ackerkrume von l bis 2 Fuß Dicke mit fettiger Asche, Kohlen und Erde 2 bis 3 Fuß hoch gefüllt, und es fand sich dabei ein eisernes Instrument, welches einem Einschlagemesser nicht unähnlich ist, nur daß es eine Spitze statt einer Klinge hat.

Diese Nachrichten, so wie das Instrument sind vom Herrn Hülfsprediger Günther zu Neuenkirchen, jetzt zu Eldena, mitgeteilt.


1) Diese Stelle, welche mehr einem alten Burgwalle zu gleichen scheint, scheint einer genauem Untersuchung werth.
G. C. F. Lisch.
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Wendisches Priestergeräthh von Roga.

Im Jahresber. VI, S. 110 flgd. gab der Herr Pastor Boll Nachricht von einem merkwürdigen Funde bronzener Gräthschaften, welcher bei Roga, westlich nicht weit von Friedland, in der Richtung zwischen Friedland und Neu=Brandenburg, gemacht war, und fügte zur Instruction für den Ausschuß des Vereins einige Handzeichnungen von denselben hinzu. Die ungemeine Dichtigkeit dieser Alterthümer, welche schon aus den in Eile entworfenen Umrissen sogleich hervorleuchte veranlaßten den Ausschuß, den Herrn Erblandmarschall Grafen von Hahn auf Basedow und Roga, Mitglied des Vereins, um die Uebersendung und Erlaubniß zur Benutzung der Gegenstände zu ersuchen; nachdem derselbe die Sammlungen zu Schwerin in Augeschein genommen hatte, übergab er dem Vereine nicht nur den Fund von Roga, sondern auch alle Alterthümer, welche fortan auf seinen Gütern gefunden werden würden, zum Besitze, sich jedoch das Eigenthumsrecht vorbehaltend.

Da die Alterthümer jetzt zur ruhigen und vergleichenden Forschung vorliegen, so wird neben den hiebei erfolgenden Abbildungen eine Beschreibung willkommen sein.

Der ganze Fund besteht aus einem Kessel, einem Diadem, drei Paar Armringen, drei Kopf= oder Halsringen, drei Fingerringen, alles aus Bronze, und einer Spanqe aus Bernstein.

Als im Laufe des Winters 1840/41 der Herr Pächter Runge zu Pleetz bei Friedland im Großerzogthum Mecklenburg=Strelitz auf dem benachbarten Dorfe Roga aus einem kleinen Teiche nahe hinter den Tagelöhnerhäusern Moder fahren ließ, wurden die genannten Alterthümer 3 Fuß tief im Moder beisammen gefunden; die Armringe und die Fingerringe lagen unter dem umgestülpten Kessel, die übrigen Sachen um denselben. Sämmtliche Alterthümer sind von gleichmäßiger, dunkelfarbiger Bronze, ohne allen Rost, wie alle in Mooren gefundenen Bronzen, jedoch hin und wieder auf dieselbe Weise schwärzlich und bläulich von dem Moder leicht angelaufen, und vollkommen wohl erhalten. Der Kessel ist mit einer schwärzlichen Materie dünne und fest, wie mit Ruß bedeckt und hat den Anschein, als wäre er vom Feuer in den Teich versunken. Der Ueberzug kann aber auch durch die Modererde entstanden sein; jedoch haben die übrigen Geräthe nicht diesen Überzug, sondern sind nun hin und wieder schwarzbläulich angelaufen.

Die Zuverlässigkeit des Fundes unterliegt keinem Zweifel, da er in Gegenwart des Sohnes und des Neffen des

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Herrn Pächters Runge, zweier umsichtiger und zuverlässiger, der Landwirthschaft beflissener junger Männer gemacht und darauf sogleich von dem Herrn Runge selbst in Obhut genommen ward; demnächst ward von dem Herrn Pastor Boll zu Neu=Brandenburg der im Jahresber. VI, S. 110 abgedruckte Bericht nach den Berichten der Finder und den Originalstücken abgefaßt und demnächst von dem Herrn Runge vor dem Abdruck in allen Stücken genehmigt. Hierauf ward der Fund nach Basedow eingesandt, wo ihn der Unterzeichnete im Mai 1841 sah; damals fehlte schon der spiralförmig gewundene Fingerring, der Eisendrath am Diadem und die Bernsteinstange, welche letztere jedoch später wieder dazu gekommen ist. Am 23. Febr. 1842 brachte der Herr Graf von Hahn den ganzen Fund nach Schwerin.

Die einzelnen Gegenstände sind folgende:

1) ein Kessel von Gestalt der hiebei stehenden Zeichnung, 5" hoch, 9 1/2" weit im Bauchrande, 7 1/4" weit in der Mündung, 1 Pfund 10 Loth schwer. Ueber dem scharfen,

Kessel

7/8" breit eingezogenen Bauchrande ragt die Wand der Mündung 1 3/8" hoch empor und legt sich nach innen 3/4" breit zu einem Rande um, der mit einem Zickzack in Relief geschmückt ist. Auf diesem Rande stellen zwei oblonge, 1 1/2" lange Henkel, aus Einem Stück mit dem Kessel. Das Ganze ist aus Einem Stück gegossen, wie überhaupt alle vorchristlichen Bronze=Alterthümer Gußwerke sind; die Gußnäthe stehen im Innern noch stark hervor und zeigen keine Spur von Feile.

Der obere Theil ist durch zwei, mit dem Stück gegossene, concentrische, erhabene Reifenpaare verziert, welche nahe stehende, eingefeilte Querstriche haben.

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Der untere Theil der Außenfläche ist polirt und ganz mit eingravirten Verzierungen bedeckt. Es laufen drei Reihen Verzierungen übereinander umher, welche durch angemessene Abgrenzungen getrennt sind.

Kessel

Unten um den hiebei abgebildeten Knopf stehen fünf Drachen oder gewundene Schlangen ohne Füße, mit einem Kamm. Die beiden höher stehenden Reihen sind Drachenverzierungen, d. h. Ornamente nach Art der Drachenwindungen, jedoch keine Drachen mehr.

Diese Bronze=Kessel sind sehr selten und in Meklenburg bisher nur im Großherzogthume Meklenburg=Strelitz, und zwar vorherrschend in der Gegend von Neu=Brandenburg, gefunden. In der großherzoglichen Sammlung zu Neu=Strelitz befinden sich zwei aus der Sammlung des bekannten Gideon Sponholz, zwei aus einem Funde bei Neu=Brandenburg, bei welchen der verstorbene Pastor Masch zu Schlagsdorf in seiner Jugend auch den Runenstein mit dem Radegast, bei v. Hagenow Beschreibung der Runensteine, Fig. 1, zu S. 16, entdeckte, und einer, dessen weiter unten Erwähnung geschehen wird, aus einem Funde bei Wesenberg. - In Dänemark sind ähnliche Kessel, auch in kleinern Maaßen von Gold, gefunden (vgl. Leitfaden zur nordischen Alterthumskunde, S. 41).

Allem Anscheine nach haben diese Kessel eine gottesdienstliche Bestimmung gehabt, da sie vorzüglich in dem seiner Tempel wegen berühmten Lande der Rhedarier (vgl. Jahrb. III, S. l flgd.) gefunden werden und Rhetra in der Nähe von Neu=Brandenburg (vgl. Jahresber. V, S. 110 flgd.) oder Neu=Strelitz zu suchen sein wird, da sie mit Drachenbildern verziert sind und gewöhnlich mit Gegenständen zusammen getroffen werden, welche ebenfalls eine gottesdienstliche oder doch räthselhafte Bestimmung haben und nicht mit den häuftgen Geräthen des gewöhnlichen Lebens übereinstimmen.

2) Drei Paar oder besser sechs breite, hohl gegossene Armringe von der Gestalt beistehender Zeichnung, 1 1/2" breit

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und etwas über 3" weit, so daß sie auf einen vollen weiblichen oder kräftigen männlichen Oberarm passen (für den Unterarm sind sie zu weit); sie sind offen und elastisch, so daß sie noch gut federn, und haben kurz vor jedem Ende eine dreiseitige Oeffnung. Die Ringe selbst sind alle gleich, theilen sich jedoch nach äußerlicher Ausstattung in zwei Gattungen:

a. Drei derselben haben, in gleichen Zwischenräumen von einander, nämlich zu beiden Seiten und grade hinter der Oeffnung, drei angelöthete oder mit dem Armringe zufammen gegossene, feste, kleine Ringe oder Oehren, welche auf den verzierenden Reliefreifen der Armringe stehen; in jedem dieser Oehren hängt ein etwas größerer, zusammengebogener Drathring, und in jedem von diesen hangen wieder drei kleinere, aus Einem Stücke bestehende Drathringe; an dem einen Armringe fehlen von den eingehängten Ringelchen 5 Stück, da die großem Ringe etwas auseinander gebogen sind.

Armring

b. Die drei andern haben diese drei Oehren mit den anhangenden Ringen gar nicht, sind auch nicht dazu bestimmt gewesen, solche eingehängte Ringe zu tragen, da keine Spur von Anheftung der Oehren vorhanden ist.

Wollte man diese Armringe nach Paaren zählen, so würde vielleicht immer ein beringter und ein nicht beringter zusammen gehören.

Auch in Dänemark sind solche Armringe mit kleinen anhangenden Ringen gefunden (vgl. Leitfaden zur nordischen Alterthumskunde, S. 49, Nr. 4)

Gegenstände von derselben bisher erwähnten Art wurden am 1. Junii 1838 auf der Pomel, einem Theile der Stadtfeldmark Wesenberg, in Meklenburg=Strelitz, entdeckt und werden jetzt in der großherzogl. Sammlung zu Neu=Strelitz aufbewahrt. Neben Steinen, Urnenscherben und Knochen fand man nämlich einen Kessel von derselben Gestalt und mit denselben Verzierungen, wie der so eben beschriebene, nur ein wenig kleiner, und sieben Armringe, denen von Roga völlig gleich, nur daß alle sieben die eingehängten Ringe, jedoch nur

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zwei Ringelchen in dem größern zusammengebogenen, in ein Oehr eingehängten Ringe haben.

Die Bestimmung der eingehängten Ringelchen erscheint durchaus dunkel.

3) Ein Diadem oder eine Stirnbinde aus sehr dünnem Bronzeblech, gebildet aus einem 1 5/8" breiten Streifen, der an

Diadem

beiden Enden umgerollt ist; in diesen Umrollungen waren die Enden der Stirnbinde durch einen eisernen Drath, der mit einer zeugartigen, nicht mehr zu erkennenden Masse umgeben war, zusammengehalten; leider fehlt dieser Bindedrath jetzt. Die zeugartige Masse war vielleicht der Ueberrest von einer herabhangenden Binde, wie dergleichen im Alterthume vorkommen. Die Weite der Rundung beträgt 7 Zoll, das Gewicht des ganzen Didems nur 2 1/4 Loth.

Die ganze Außenseite dieses Diadems ist mit Verzierungen bedeckt, welche, mit Ausnahme von 8 kreisförmigen, mit Einem Stempel bewirkten Verzierungen, aus feinen Punctlinien bestehen, die mit feinen Punzen von der innern Seite her getrieben sind. Verfolgen wir diese Darstellungen der Länge des Blechstreifens nach von einem Ende bis zum andern.

Zuerst kommt eine kurze Strecke reiner Ornamenten=Verzierung, die sich in gleicher Länge am andern Ende wiederholt; darauf folgen zwei neben einander stehende, mit einem Stempel eingeschlagene Augen oder Kreise mit einem Puncte in der Mitte. Auf diesen Augen steht aufrecht, mit dem Schwanze nach unten, ein großer im Oberleibe doppelter, gewundener Drache mit einem Kamme an Kopf und Nacken und einem Kamme auf der Brust, mit zwei Schwänzen, welche sich

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Diadem

Schlangen= oder unbekammte Drachen=Köpfe endigen und mit zwei Paar Füßen (oder Flügeln?) am Leibe, nicht weit von dem Nacken und dem Schwanze. Ueber diesem größern Drachen steht in entgegengesetzter Richtung, mit dem Schwanze nach oben, ein kleinerer, gewundener Drache, von einer einfachen Windung, mit Einem kurzen Kamme auf dem Kopfe, mit Einem Schwanze, der sich ebenfalls in einen Schlangenkopf endigt, und mit zwei Paar, von dem Unterleibe ausgehenden Füßen. Diese Drachendarstellung wird von zwei Augen geschlossen.

Die große Wichtigkeit dieser Darstellung wird auf den ersten Blick einleuchten; sie wird aber noch mehr gehoben, wenn man, was allerdings sehr nahe liegt, annimmt, daß diese Drachenbilder Darstellungen heidnischer Gottheiten sein sollen, was um so leichter anzunehmen ist, als sich auf den meisten Alterthümern des jüngern nordischen Heidenthums, welche eine ernstere oder gottesdienstliche Bestimmung zu haben scheinen, wie auf Runensteinen etc. ., solche Drachenverzierungen finden. Bei dem gänzlichen Mangel an zuverlässigen wendischen Götzenbildern oder deren Beschreibung (denn in die wendische oder Eisen=Zeit müssen wir die rogaschen Alterthümer setzen) dürfte es aber schwer sein, Namen und Charakter der Drachenbilder festzusetzen, um so mehr, da sie die ersten authentischen Götzenbilder der wendischen Heidenzeit sein mögen.

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Indessen giebt das Diadem selbst Mittel zur Verfolgung der Forschung an die Hand. Zwischen den beiden schlangenköpfigen Schwänzen des größern Drachen steht nämlich das Zeichen Zeichen oder Zeichen und über demselben stehen zwei 6, die eine rechts, die andere links gekehrt, oder im ganzen Bilde die Darstellung Zeichen . Vielleicht sind die zwei über Zeichen stehenden 6= Zeichen nur Ornamente oder Hindeutungen auf die zwei schlangenköpfigen Drachenschwänze. Aber das Zeichen Zeichen wird ohne Zweifel eine Rune sein; und so enthielte das Diadem auch die älteste und erste Rune in Deutschland auf einem gleichzeitigen Monumente des heidnischen Alterthums, und die Bekanntschaft der Wenden mit der Runenschrift wäre gesichert. Dasselbe Zeichen Zeichen wiederholt sich am andern Ende des Diadems noch 9 mal. Es ist dasselbe Zeichen, welche sich auch auf dem zu Dargun gefundenen, hieneben zur Veranlassung genauerer Forschung nach einem Abgusse abgebildeten, alten Gußform (vgl. Jahresber. HI, S. 83 und 190 und Baltische Studien VI, 1, S. 239 flgd.) findet.

Diadem

Bei dem Mangel eines unzweifelhaft sichern wendischen Runenalphabets ist die Deutung der Rune waglich; da aber nach den von v. Hagenow (1826, Greifswald, in der Universitäts=Buchhandl.) beschriebenen, bisher als ächt anerkannten strelitzischen Runensteinen das Zeichen Zeichen oder Zeichen für den Laut Z zu stehen scheint (vgl. v. Hagenow, S. 17), so könnte dasselbe hier den Namen des Götzen Zarnebog oder, da der im Folgenden erwähnte Runenstein neben dem Drachen mit dem Zeichen Zeichen noch das Wort Radegast enthält, auch das Wort Zirn (zornig) oder Zirnitra (zauberkräftig) in Beziehung auf den Radegast bedeuten. Es bliebe freilich noch übrig, das Zeichen Zeichen nach nordischer Weise umgekehrt zu betrachten und Zeichen = M zu lesen. Jedoch können hier bei der Entdeckung der ersten Spuren von Götzenbildern und Runenschrift nur Vermuthungen gewagt werden.

Von großem Interesse sind hier die neustrelitzer Runensteine, auf die noch kein gegründeter Verdacht gefallen ist, wogegen die Götzenbilder zur Unterstützung begründeter Untersuchungen gänzlich aus dem Spiele bleiben müssen. Würde

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durch unser Diadem die Aechtheit der Runensteine unterstützt, so könnten diese wiederum das Diadem erläutern helfen. Nun befindet sich zu Neustrelitz ein hiebei nach dem Originale abgebildeter Runenstein, welcher zu Prillwitz gefunden und schon bei v. Hagenow Fig. 4 zu S. 18 abgebildet ist, mit

Runenstein

derselben Darstellung, wie sie das Diadem enthält, nämlich mit einem Drachen (oder einer Schlange), über deren Rücken ebenfalls ein Zeichen steht. Außerdem steht zu den Füßen des Drachen, nach der von mir an dem Originale angestellten, genauen Untersuchung noch unter dem Drachen Rade- . . (Rade-) und auf der Rückseite des Steins unter dem mit Runen besetzten (Zauber-?) Kreise die obere Hälfte der Buchstaben: -gast . (-gast), welche mehr als wahrscheinlich die Fortsetzung der Runen auf der Hauptseite sind und zusammen Radegast =

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Radegast bedeuten würden. Dasselbe Wort bilden wahrscheinlich die auf der Rückseite des Steines auf einem Kreise (dem "Zauberkreise") stehenden Runen, nämlich Zeichen mit einem schließenden Zeichen .

Die Schriftzüge sind nach Verhältniß der Größe des Steins nicht allzutief, dahr nicht scharf, sondern rauh und an den Grenzlinien ausgesprungen, beurkunden auch durch ihr ganzes Ansehen ein hohes Alterthum.

Dieser Runenstein hat also nach allen innern und äußern Zeichen durchaus den Charakter der Aechtheit. Schließen wir von diesem Steine auf die übrigen nicht verdächtigen Runensteine, namentlich auf den, von dem wail. Pastor Masch gefundenen, ohne Zweifel ächten, bei v. Hagenow Fig. 1 abgebildeten Stein, der in den Runen Aehnlichkeit mit Fig. 4 und dieser wieder mit Fig. 3 hat, so muß das Zeichen über dem Nacken des Drachen nach unten geöffnet Zeichen gestellt und durch Z gedeutet werden, wie auch der Runenstein Fig. 5 bei v. Hagenow die Inschrift Zirn = Zirn hat.

Mag man nun das Zeichen Zeichen oder Zeichen stellen, so ist es offenbar ein Schrift=Charakter von Bedeutsamkeit, der öfter, vielleicht noch gar in der Tradition, vorkommt und sich noch in den Gußformen findet, gleichviel aus welcher Zeit diese stammen

Auf die beiden Augen über den kleinen Drachen folgen drei Reihen von │ über einander, in der 1. Reihe 27, in der 2. Reihe 30, in der 3. Reihe 30, welche an jeder Seite von einer zweifach ausgebogenen Verzierungslinie Verzierung und Verzierung begrenzt sind, in deren 4 Biegungen die Zeichen Zeichen oder Zeichen nach verschiedenen Richtungen stehen; diese Zeichen sind aber wahrscheinlich nur Verzierungen oder Füllungen der 4 Ausbiegungen der begrenzenden Verzierungslinien, wie der mittlere Theil dieser eine Perpendikulärlinie bildet und mit der mittlern Reihe der │ in Einklang steht. Sollten die │ aber Runen sein, so würden sie ein i bezeichnen.

Die Augen haben schwerlich eine tiefere Bedeutung, da sie, auch im Norden, häufig als reines Ornament vorkommen und wohl mit den Spiralverzierungen im Zusammenhange stehen; schon der Umstand, daß sie mit einem Stempel einschlagen sind, deutet auf einen gewöhnlichen Gebrauch als Ornament.

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Dagegen könnte es möglich sein, daß das Zeichen N am Ende die Rune Zeichen (= u) darstellen sollte und die Schlußverzierung Verzierung sich nach diesem Buchstaben gerichtet hätte, und nicht umgekehrt. Dann wäre es mögliche wenn man alle Runenzeichen des Diadems zusammenbrächte, das Wort Ziv (=Zîv) aus demselben herzustellen.

Auf diese durch │ Zeichen gebildeten Linien folgen wieder 2 Augen, worauf zwei Reihen Zeichen oder Runen übereinander, nämlich neun Zeichen und neunzehn │, und zwar immer ein Zeichen und darüber zwei Perpendikulairlinien oder ││, oder in der ganzen Darstellung neun mal Zeichen und zuletzt ein │ folgt. Diese Darstellung hat durch die Wiederholung des Zeichen Zeichens offenbar Beziehung zu den Drachenbildern.

Nach zwei Augen schließt die Reihe der Darstellung dieselbe Endverzierung, welche den Anfang bezeichnete.

Im Ganzen sehen wir auf dem Diadem 3 Haupt=Gruppen von Darstellungen, jede von Augen begrenzt, nämlich die Gruppe mit den beiden Drachen, die Gruppe mit den 3 Reihen │ und die Gruppe mit den Zeichen , und 2 Nebengruppen mit bedeutungslosen Verzierungen an den beiden Enden, wobei jedoch zu bemerken ist, daß in denselben eine Reihe von │ steht.

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4) Drei Fingerringe, nämlich einer aus Kupferdrath spiralförmig in 9 Windungen gewunden, der jetzt aber fehlt, die beiden andern, ein etwas weiterer und ein engerer, aus Einem Stücke gegossene Reifen.

5) Drei gewundene Kopf= oder Halsringe, wie sie

Halsring

häufig gefunden werden, wie Frid. Franc. Tab. X, Fig. 2, an beiden Enden mit in einander greifenden Schließhaken versehen. Zwei haben die gewöhnliche Dicke, von ungefähr 5/16"; der eine von ihnen hat eine Weite von 8", der andere von 7"; der letztere ist in liegender Stellung auf der obern und untern Seite stark abgenutzt, so daß die Windungen fast ganz verschwunden sind.

Auf die Bestimmung der Zeit haben diese Ringe wenig Einfluß. Sie sind am häufigsten und sehr häufig in dem (germanischen) Bronze=Zeitalter; jedoch finden sie sich schon in den jüngsten Hünengräbern der Steinzeit und sind noch in der Eisenzeit beobachtet; sie reichen also von der ältesten Zeit bis in die jüngste Zeit des Heidenthums hinein.

6) Eine Spange von Bernstein, bestehend aus einem runden, platten Ringe, von 2 " Durchmesser und 3/4" Weite in der Oeffnung, an einer Seite zum Umlegen der Zunge ausgeschnitten; die Zunge fehlt jetzt. Spangen von dieser Form kommen auch schon in der (wendischen) Eisenzeit vor, wenn sie gleich vorzüglich dem Mittelalter eigen sind.

Spange

Auffallend ist, daß alle in mehr als Einem Exemplare vorhandenen Stücke in drei Exemplaren vorhanden sind und auch die Darstellung auf dem Diademe eine dreifache Eintheilung hat.

Forschen wir nach der Zeit, aus welcher diese Alterthümer stammen, so sind wir genöthigt, sie der Zeit der wendischen Bevölkerung zuzuschreiben. Hiefür redet: der eiserne Ver=

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bindungsdrath des Diadems, die Analogie der Drachenverzierungen mit ähnlichen Monumenten Skandinaviens, welche dort aus der letzten Periode des Heidenthums stammen, der sehr leichte Rost, welchen ähnliche Alterthümer, namentlich die bei Neu=Brandenburg und Wesenberg gefundenen Kessel und Ringe haben, die Beisetzung derselben unter der natürlichen Erdoberfläche, welche nur der Eisenperiode eigenthümlich ist, und endlich die Abweichung der Formen von den Alterthümern der Bronzeperiode 1 ).

Da in dieser Darstellung alles berührt ist, was in meklenburgischen Ländern nach authentischen Funden für Götzenbilder und Runenschrift zeugt, so möge hier zugleich der im Jahresber. V, S. 82-83 angeführte Spangenring mit Inschrift eine Abbildung nach einem Abgusse (nicht nach der Gußform selbst) finden, welcher als in Meklenburg, jedoch ungewiß an welchem Orte, gefunden von dem Herrn Lieutenant von Lewetzow auf Hohen=Mistorff zu Hildesheim dem Vereine geschenkt ist.

Spangenring

Die Entzifferung der Schrift, welche vielleicht aus combinirten Runen besteht, hat noch keinem Gelehrten gelingen wollen.

Schwerin.

G. C. F. Lisch.     


1) Daß diese Alterthümer aus der wendischen Zeit stammen, wird durch einen ähnlichen, sehr interessanten Fund bestärkt, der in Joh. Ge. Keysler Antiquitates selectae septentrionales etc., Hannoverae. 1720, p. 513, von Abbildungen begleitet, beschrieben ist. Im Septeber 1719 wurden die Sachen in der Altmark zu Neilingen beim Kloster Arendsee ausgepflügt und gewissenhaft zusammengehalten und sogleich beschrieben. Das Hauptgefäß war eine bronzene Urne, ganz von der Gestalt, wie solche Urnen in Wendenkirchhöfen oder aus der Eisenperiode in Meklenburg gefunden werden, von der Grundform der Urne in Frid. Franc. Tab. XXXIV, Fig. 10: nach unten hin spitz, oben weit geöffnet, mit scharfem Bauchrande im obern Theile. In dieser Urne stand ein bronzener Kessel, ganz wie der rogasche, von derselben Gestalt und mit denselben gravirten Verzierungen, nur daß unten um den Knopf 12 gekämmte Schlangen stehen und daß der Rand nicht nach innen gebogen ist, sondern aufrecht stehend ausläuft. In diesem Kessel stand ein zweiter, etwas kleinerer bronzener Kessel, statt der emporstehenden zwei Handhaben mit zwei in den Seitenrand geschlagenen länglichen Löchern versehen; es fehlen jedoch in den Verzierungen die Schlangen : statt deren sind alle drei Reihen Verzierungen gleich und wie die obern Reihen der Verzierungen auf dem rogaschen Kessel; der Knopf war mit einem Kreuze verziert. Dieser innere Kessel war mit Asche und Knochen gefüllt. In der Asche lagen 9 bronzene Schüsselchen, oder große, flache Knöpfe oder Buckel von verschiedener Größe, von 4 bis 6" Durchmesser, und an 60 kleine, runde Knöpfe, theils von Bronze, theils von Silber. - Die Gestalt der äußern Urne, welche alle diese Sachen enthielt und das Vorkommen des Silbers in den Knöpfen dürfte die gravirten Kessel ungefähr in die Mitte der heidnischen Eisenperiode, etwa in das achte Jahrhundert n. Ch., verweisen. - Ich freue mich, daß ich auf die Beschreibung dieses Fundes noch zu rechter Zeit durch (  ...  )
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b. Einzeln gefundene Alterthümer.

Ein Spindelstein aus schwarzem Thon,

gefunden bei Brüel, geschenkt vom Herrn Gastwirth Dalitz zu Brüel.

2. Aus dem Mittelalter.

Ein Weihkessl aus Granit,

geschenkt vom Herrn Baron A. von Maltzahn auf Peutsch. Einer der schon oft besprochenen Steine, welche sich hin und wieder auf dem Lande finden: ausgehöhlte Granite in der Gestalt einer halben Mulde; hm und wieder findet man solche Weihbecken noch an den Außenseiten der Kirchen (z. B. in Verchen) unter Heiligenbild=Nischen eingemauert.

Ein Grapen von Bronze

mit drei Beinen und zwei Henkeln, drei erhabenen Reifen um den Bauch und einem schon einigemale beobachteten Gießerzeichen, geschenkt vom Herrn Domainenrath Sibeth zu Güstrow.

Zwei eiserne Messer,

gefunden auf dem Kirchhofe zu Boitin, 14 Fuß tief, geschenkt vom Herrn Gymnasial=Lehrer Dr. Francke zu Wismar.

Ein Schlüssel von Eisen,

mit doppeltem Bart, aus dem Mittelalter, >gefunden zu Schwerin hinter dem Klosterhofe, geschenkt von dem Portier Schöning zu Schwerin.

Eine Ofenkachel,

in Form eines Schmelztiegels, eine sogenannte Topfkachel, ganz wie die (nach Jahresber. IV, S. 53) in Schwerin gefundene Topfkachel, gefunden zu Rostock beim Ausgraben des Fundamentgrundes zum neuen Logenhause an der Stelle der Häuser der Brüder vom gemeinsamen Leben, geschenkt vom Herrn Universitäts=Bibliothekar Baron von Nettelbladt zu Rostock. Die Kachel ist ganz, wie die zu Schwerin gefundene geformte nicht glasurt, jedoch mit einigen Glasurstellen, und an der Außenseite des Bodens von Ruß geschwärzt.


(  ...  ) unsern Freund Finn Magnusen in Kopenhagen aufmerksam gemacht bin; derselbe fügt noch hinzu: "Daß die Charaktere auf dem Diademe Zeichen , wie auch Zeichen und │ Buchstaben sind, ist sehr wahrscheinlich, wie ähnliche Vervielfältigungen der Runen in ihrem magischen oder religiösen Gebrauch, wie ich in meinem" (so eben erschienenen) "Runenwerke erwiesen habe, nicht ungwöhnlich sind, obgleich es mir noch nicht ganz klar geworden ist. Kunstsachen, die diesen ähnlich sind, haben wir mehrmals in Dänemark gefunden".
Im August 1842.          G. C. F. Lisch.
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Drei (Kanonen= ?) Kugeln von Granit,

6", 4 1/2" und 3 1/2" im Durchmesser, auf dem Sachsenberge bei Schwerin in einiger Tiefe unter der Erdoberfläche gefunden, geschenkt vom Herrn Hausverwalter Framm daselbst. Die beiden größern sind offenbar alte Kanonenkugeln; von der kleinern, etwas unregelmäßigem, welche neben den andern gefunden ward, ist es zweifelhaft, ob es eine Kanonenkugel ist, jedoch ist der rundliche Stein von Menschenhand bearbeitet.

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3. Aus verschiedenen Perioden der Vorzeit.

Feuerstein=Manufactur und Begräbnißplatz zu Damerow.

Im J. 1841 machte der Herr Cand. Reuter zu Kl. Plasten auf der Feldmark zu Damerow, am nördlichen Ufer des KölpinSees, zwischen Waren und Malchow, eine Entdeckung, welche durch Vergleichung von nicht geringem Interesse ist. Es fanden sich hier nämlich Reste von Alterthümern aus allen Perioden der Vorzeit neben einer großen Menge von spanförmigen Feuersteinmessern beisammen. Eine gleiche Entdeckung ward vor einigen Jahren zu Klink, am südlichen Ufer des Kölpin=Sees Damerow gegenüber gemacht; das Resultat (vgl. Jahresber. III, S. 41, 64 u. 66) stimmt auch mit den Funden zu Rülow bei Neu=Brandenburg (vgl. Jahresber. V, S. 71 flgd.) völlig überein. Auch zu Jabel, bei Damerow, sollen sich nach Mittheilungen des Herrn Küchenmeisters Engel zu Malchow große Massen von Feuersteinspänen und Urnenscherben finden.

Der Herr Cand. Reuter hat folgende Gegenstände eingesandt:

1) Gefäßscherben mit den unverkennbaren, kräftigen Verzierungen aus der Stein= oder Hünen=Zeit, wie sie in den Hünengräbern zu Prieschendorf (vgl. Jahresber. II, S. 25 flgd.) und Moltzow (vgl. Jahresber. VI, S. 134 flgd.) beobachtet sind;

2) ein Schmalmeißel aus hellgrauem Feuerstein, 4" lang;

3) an 25 spanförmige Feuersteinmesser (vgl. Jahresber. III, S. 41), von denen die meisten klein oder mißlungen sind;

4) Gefäßscherben mit hellbrauner Thonbekleidung ohne Verzierungen, wie sie in der Zeit der Kegelgräber oder der Bronze=Periode allgemein sind;

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5) Gefäßscherben aus der letzten wendischen Zeit, aus festem, grauem oder braungrauem Gefüge, mit horizontalen Parallelreifen verziert, wie sie auf den wendischen Burgplätzen Meklenburg, Werle, Ilow und Dobin, in der Lagerstätte der Ravensburg und namentlich bei Rülow vorkommen;

6) ein eisernes Gehenk, wie ein jetzt sogenannter Karabiner=Haken, 5" lang;

7) Fragmente einer eisernen Messerklinge;

8) eine Scherbe von einem mittelalterlichen Gefäße aus blaugrauem, feingeschlemmtem Thon;

9) Kohlen;

10) Thierzähne.

G. C. F. Lisch.     

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4. Aus neuerer Zeit.

Henkelkrug von Sülz.

Hinter dem am Markte zu Sülz gelegenen Hause des Herrn Maurermeisters Klasen ward im Febr. 1842 beim Ausgraben eines Kellerraumes auf dem Hofe, zwischen dem Schutte eines altern und jungem Brandes, jedoch mehr nach der obern Schicht hin, ein thönerner Henkelkrug mit einem abgeschmolzenen Zinnernen Deckel gefunden und in demselben eine Menge silberner Scheidemünzen aus dem sechszehnten Jahrhundert, ungefähr 4 Pfund an Gewicht; in der Nähe wurden 2 Thalerstücke und einige kleinere Münzen gefunden. Die Mümzen hat Herr Klasen, durch Vermittelung des Herrn Geheimen Amtsraths Koch, dem Vereine zum Ankaufe nach Auswahl übermittelt; man vgl. unten Münz=Bericht.

Der Henkelkrug, den der Herr Maurermeister Klasen dem Vereine geschenkt hat, ist merkwürdiger Weise vollkommen erhalten; es ist eine gehenkelte Kanne in mittelalterlichen Formen, aus sehr festem Thon oder Steingut, mit allerlei Verzierungen in Relief bedeckt, welche buntfarbig auf hellem Grunde glasurt sind.

Die Zeit, wann der Krug mit den Münzen versunken ist, läßt sich nur nach den Münzen beurtheilen. Große Stadtbrände suchten, nach Archiv=Acten und Stadt=Nachrichten, die Stadt in den J. 1552, 1725, 1740 und 1771 heim. Aus der Zeit dieser Brände können die Münzen also nicht herstammen, wahrscheinlich sind sie beim Brande einzelner Häuser versunken. Der Henkeltopf stammt daher nach den Münzen, von denen die jüngsten die Jahrszahl 1605 tragen, und dem Styl der Arbeit aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts.

G. C. F. Lisch.     

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Zwei Kupferplatten zur Geschichte des Geschlechts von Driberg.

Diese beiden sauber gestochenen Kupferplatten, ungefähr 16" hoch und 14" breit, sind zuletzt als viereckige Wagschalen gebraucht gewesen und zu diesem Zwecke an den Rändern gegen 1 " hoch umgebogen und an den Ecken durchbohrt, haben jedoch durch den Gebrauch sehr wenig gellten. In diesem Zustande hat sie der Herr von Kardorff auf Remlin zu Gnoien durch Kauf erworben und dem Vereine geschenkt.

Die eine Platte stellt einen Stammbaum dar und zwar die Abkunft des

Herrn Rudolph Friederich
von Driberg
Hoch Fürstl. Mecklenb. Krieges=
Commissarius
auf Sprentz, Göldenitz, Dolgen
und Schwehtz Erbherr,
geb. den 30st. Mart. 1655.
Starb den 24 Jan. 1706.

im sechsten Geschlecht; die Platte enthält 63 Wappen. Die Aeltern dieses Rud. Friedr. v. Driberg sind: Johann von Driberg auf Gotthun, geb. 1613 † 1696, und Catharine Barolt.

Die andere Platte stellt den Sarkophag dieses Rud. Friedr. v. Driberg dar. Am Hauptende stehen die Wappen D. V. D. (Der Von Driberg) und D. V. V. (Der Von Vieregge) , auf der Decke im Hintergrunde neben andern kleinern Wappen der Großältern, die auch den Sarkophag zieren, auf einem größern Schilde die Wappen der Aeltern des Rud. Friedr. v. Driberg (v. Driberg und v. Barolt).

II. Münzen und Medaillen.

Der Münzvorrath des Vereins, welcher nach dem vorigjährigen Bericht aus 2829 Stücken bestand, ist jetzt zu 3336 angewachsen und besteht aus 527 Hohlmünzen, 16 goldenen, 2197 silbernen, 493 kupfernen Münzen und 103 Medaillen mancherlei Art. Jedoch ist die Sammlung selbst nicht so zahlreich, da in dieser Summe alle Dubletten mitbegriffen sind.

Von den hinzugekommenen 507 Münzen wurden 374 angekauft: außer den Münzfunden, von denen später die Rede sein wird, waren darunter ein meklenburgischer Bracteat, welcher Malchin zugeschrieben wird, da unter dem Büffelskopfe eine Figur stellt, die einem m ähnlich ist, und 9 kleine Hellinge von pommerschen Städten, der seltene Dütchen des Herzogs Friedrich

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von Schlesien von 1545 (Dewerdeck Siles. numism. t. VI n. 39) und mehrere neuere meklenburgische Münzen, auch die neuesten bei so schmerzlicher Veranlassung geprägten Münzen auf den Heimgang des hochseligen Großherzogs Paul Friederich 1 ).

Die übrigen Münzen sind Geschenke; die hohe großherzogliche Kammer überwies der Sammlung 39 Münzen aus dem Depositen=Kasten des Amtes Grevesmühlen, größtentheils norddeutsche Dütchen und Doppelschillinge aus dem Anfang des 17ten Jahrhunderts, unter denen sich ein Doppelschilling des Herzogs August von Sachsen=Lauenburg (Molan. Bohem. 631. 11) als ziemlich selten auszeichnet. Die Güte der Herren Geheimerath von Steinfeld, Hauptmann Graf von Oeynhausen, Oberzahlmeister Henke, Obermünzmeister Nübell, Kriegsrath Grimm, Pageninformator Dehn, Hofkellermeister Wöhler, Kaufleute Böhm, Röper und Uhle in Schwerin, Obermedicinalrath Brückner in Ludwigslust, Prinzeninstructor Brockmann in Schwerin (die berlinsche Huldigungsmünze von 1740 Appel III, 731. 2.), Dr. Schnelle auf Buchholz, Jahn auf Adamsdorf, von Buch auf Zapkendorf, der Pastoren Ritter in Wittenburg, Kehrhahn in Döbbersen, Strecker in Hohenkirchen (worunter eine brandenburgische Huldigungsmedaille von 1690, Appel III, 724. 1.), Professor Crain, Lehrer Wetterich und Kaufmann Rhades in Wismar, Bürgermeister Daniel und Senator Demmler in Rehna, Stadtsecretär Peters in Schwaan und Chausseebauaufseher von Zülow hat die Sammlung mit manchen werthvollen Stücken bereichert; für Dubletten aus dem hagenower Funde wurden vom Herrn Dr. Deecke in Lübeck mehrere neue seltene Stücke eingetauscht.

Drei Münzfunde sind dem Vereine zugekommen:

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A. Der Münzfund von Wittenburg.

Er ist besonders wichtig für die Bestimmung des Alters der hier in großer Anzahl vorkommenden Münzen von Hamburg und Lübeck, deren Verbreitung in der südlichen Hälfte von Meklenburg so groß war, daß man nur einzelne andere neben ihnen findet. Die beiden Münzen, deren Alter sich bestimmt nachweisen läßt, die bischöflich hildesheimische von H. Magnus


1) Es sind davon 2: eine größere und eine kleinere (Größe 16 und 12 nach Mader). Die Hauptseite, mit dem Stempel der ganzen und halben 5 Rthlr. Stücke geprägt hat um das Brustbild die Umschrift: PAUL FRIEDR. GROSSHERZOG V. MECKLENBURG-SCHWERIN, und die Rückseite in einem von 2 Cypressen=Zweigen gebildeten Kranze unter einem Stern von 5 Strahlen die Worte: VOLLENDET D. 7. MÄRZ 1842.
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zwischen 1423 - 20. Sept. 1452, und die liefländische des Heermeisters Berndt v. d. Borch von 1477- 1486, weisen auf die Mitte bis zu Ende des 15. Jahrhunderts hin, und da keine herzogl. meklenburgische sich findet, obgleich H. Magnus und Balthasar zu Anfang des 16. Jahrhunderts viel prägen ließen, so kann man wohl nicht aus dem 15. Jahrhundert hinausgehen.

Hier findet sich nun von

Lübeck die älteste Form des Typus der Doppelschillinge mit dem Johannes auf der einen und dem Lilienkreuz mit dem runden Schilde, worin der Reichsadler liegt, auf der andern Seite (S. Schnobel p. 52. 2.), welche sich lange (bis 1563) erhielt. Das unterscheidende Merkmal der ältesten ist, daß das Stadtwappen unter Johannes von einem Ringe, einem Scepter und 3 Ringen an jeder Seite begleitet wird. Das eine Exemplar hat die Schreibfehler, auf dem A. N OOV A , auf dem R. e RVX. - Von den Schillingen dieser Zeit, welche auf dem A. den doppelten Adler mit der Umschrift MO N e T A ° A OV A ° LVBI c e N SIS und auf dem R. ein Kreuz mit dem Stadtwappen in der Mitte und Boqen mit Kleeblättern in den Winkeln haben mit der Umschrift c RVX ° FV S A T ° OM N e ° M A LVM (Schnobel 48 letzte M.), finden sich 7 Gepräge, welche in den Zeichen vor der Umschrift sich unterscheiden, während diese selbst die nämliche ist, es sind

Umschrift

Die Doppelschillinge von

Hamburg sind denen von Lübeck analog: so wie da Johannes, so ist hier Maria und unter ihr ein Schildlein mit dem Nesselblatte von einer Säule zwischen 2 Ringen, auf einem andern Exmplar von der Säule, welche an der äußern Seite einen Ring, an der Innern 2 Ringe hat, begleitet. Der Schild mit den 3 Thürmen auf einem Blumenkreuze der Rückseite entspricht auch der lübeckischen Darstellung. - Die Schillinge haben auf der Hauptseite die Burg von 3 Thürmen mit der Umschrift: Umschrift , auf der Rückseite ein Kreuz mit bogenförmigen Zierrathen und Klee=

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blättern in den Winkeln und daraus ein Schild mit dem Nesselblatte. Nach den Zeichen der Umschrift lassen sich 4 Gepräge erkennen:

Umschrift

Die bischöflich hildesheimsche Münze (Gr. 14 nach Mader, Gew. 3/32 Loth) hat auf der Hauptseite den herzoglich sächsischen Wappenschild des Herzogs Magnus von Lauenburg mit der Umschrift: Umschrift und auf der Rückseite das Bild des Bischofs, in der Rechten einen Kreustab, in der Linken einen Bischofsstab haltend, umher: Umschrift

Die sehr seltene Münze des liefländischen Heermeisters Berndt v. d. Borch hat auf der Hauptseite das Wappen desselben, 3 Vögel mit der Umschrift: Umschrift , auf der Kehrseite ein durch die Umschrift gehendes Kreuz, welches die Worte MA ║ GIS ║ TRI ║ LIVO trennt. Köhne Zeitschrist für Münz=, Siegel= und Wappenkunde II, t. IV, n. 11 hat diefe Münze abgebildet, jedoch mit der Abweichung, daß magister auf der Hauptseite steht. Die Form stri auf unserer Münze ist sicher.

Die übrigen Münzen sind bekannte Formen. Das Verhältniß des Fundes ist folgendes:

Münzfund
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B. Der Münzfund von Sülz

ward vom Maurermeister Klasen gemacht, als er einen Keller auf dem Hofe seines am Markte gelegenen Hauses ausgrub, auf eine Brandstelle stieß und daselbst einen Krug von Steingut mit Spuren eines abgeschmolzenen zinnernen Deckels fand, in

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dem etwa 4 Pfd. kleinere Münzen sich befanden, von denen 614 dem Verein durch gefällige Vermittelung des Hrn. Geh. Amtsraths Koch zur Auswahl zugestellt wurden. 2 Thalerstücke (einer des Herzogs Heinrich Julius von Braunschw., Bischofs von Halberstadt, von 1593, v. Madai I, n. 1108, und einer des Erzh. Ferdinand von Oesterreich [vor 1595], ähnlich dem bei Madai I, n. 1378) und ein dänisches Markstück von 1563 fanden sich seitwärts von der Kruke.

Die älteste Münze mit Jahrzahl ist von 1528 und die jüngste unter ihnen, welche durchaus nicht vom Feuer gelitten hatten, aber dick mit Grünspan bedeckt waren, ist der Doppel=schilling des H. Carl von 1605. Aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts sind mehrere vorhanden, die meisten sind jedoch aus dem 16. Jahrhundert, und zeichnet sich dieser Fund besonders durch die Menge der Münzstätten aus, welche zu ihm beigetragen haben.

Münzstätten
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Münzstätten

Als besonders selten möchte die Münze von Hoya hervorzuheben sein ( Gr. 12 nach Mader, 1/16 Loth). Auf der Haupt=

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seite ist eine Burg mit 3 Thürmen, in deren Thor 2 Bärentatzen: Umschrift: Inschriftskreuz M O N e T A N OV A hOI A N auf der Rückseite ist ein Kreuz mit der Umschrift: † O c RVX Symbol Stern A DOR A . . . . Symbol Stern Die Münze von Salzburg ist bei Appel II, p. 489, 5. Die spanische Münze (Größe 16, wiegt 7/32 Loth - 4 Aß) hat das links gekehrte Brustbild mit der Umschrift PHS D. G HISP Z . . . DVX BRA und darunter 1572, durch einen Thurm (Dornick) getheilt, auf der Rückseite das gekrönte burgundische Kreuz, auf dem das Feuereisen des goldenen Fließes liegt mit herabhangendem Ordenszeichen, die Umschrift DOMINVS MIHI ADIVTOR . Die schwedische (Gr. 14, wiegt 3/32 Loth) hat die gekrönte Garbe der Wasa zwischen I R mit der Umschrift IOHANNS . 3 . D . G . SVECI . REX und auf der Rückseite den gekrönten Schild mit den 3 Kronen zwischen 7 7 mit der Umschrift MONETA NOVA STOKHOL .

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C. Der Münzfund von Schwerin,

auf dem Stadtfelde daselbst gemacht, 101 Stück stark, stammt aus einer noch jüngern Zeit, die älteste Münze ist von 1603, die jüngste von 1646, ein sächsischer Ortsthaler von 1544 steht einzeln da (den dazu gehörenden ganzen Thaler s. v. Madai II, 2932).

Münzfund

Demern, im Julius 1842.

G. M. C. Masch.     

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III. Siegel.

1) Von dem Herrn Baron Alb. von Maltzahn auf Peutsch die Abdrücke der in den Registraturen noch vorhandenen Siegelstempel folgender Städte: Teterow, Stavenhagen, Neukalden, Schwan, Ribnitz, Friedland, Stargard, Alt=Strelitz, Fürstenberg.

2) Von dem Herrn Pastor Frese zu Brüel Abdrücke und Zeichnungen von den Siegeln und dem Wappen der Stadt Brüel.

IV. Zeichnungen.

1) Zeichnung einiger Bronze=Alterthümer, die bei Alt=Ruppin gefunden sind, geschenkt vom Herrn Gymnasial=Lehrer Masch zu Neu=Ruppin.

2) Zeichnung von einer eisernen Hand, mit einem Sporn und einem Schwerte im J. 1836 zu Alt=Ruppin neben der langen Brücke bei der Schiffbarmachung des Rhin gefunden, im Besitze des Herrn Grafen von Zieten auf Wustrau, von dem Herrn Gymnasial=Lehrer Masch zu Neu=Ruppin, mit historischen Nachrichten über andere eiserne Hände von dem Herrn Grafen von Zieten.

3) Zeichnungen von den Kirchen zu Gadebusch und Vietlübbe, von dem Herrn Hofmaler Schumacher aufgenommen.

4) Zeichnung des Siegels Heinrich Borwin's II. an der in Cleemann parch. Chron. S. 94 gedruckten Fundations=Urkunde der Stadt Parchim (von 1218).

5) Plan des Burgwalles von Werle und des Hofes Wiek, aufgenommen und geschenkt von dem Bau=Beflissenen Herrn J. Quistorp aus Schwaan, unter Vermittelung des Herrn Gerichtsrath Ahrens daselbst.

C. Naturhistorische Sammlung.

Diese empfing einige, noch nicht genauer bestimmte und classificirte Fossilien als Geschenk des Herrn Ingenieurs Ahlers, und vom Herrn Superintendenten Kleiminger zu Sternberg einen am Judenberge daselbst gefundenen Büffelzahn.

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D. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art.

I. Nachrichten von heidnischen Gräbern und andern historiach merkwürdigen Stätten, von mittelalterlichen Bauwerken etc. .

Das Hünengrab von Kl. Görnow.

Das Hünengrab von Kl. Görnow bei Sternberg ist wohl am frühesten als eine große Merkwürdigkeit besprochen. Schon Francke A. u. N. M. I, S. 232, der es für einen wendischen Opferaltar hält, hat es beschrieben, und im Jahresber. IV, S. 68/9 ist von dem Herrn Advocaten Schwertfeger wiederum die Aufmerksamkeit auf dasselbe gelenkt. Es liegt auf dem Wege von Gr. Görnow nach Eikelberg, unmittelbar rechts am Wege, vor der Baumgruppe, welche dem Hofe Kl. Görnow gegenüber liegt. Es hat keinen Grabhügel, sondern ist eine Steinkiste oder eine Steinkammer von 25 Fuß Länge und 12 Fuß Breite, welche mit 4, vielleicht 5 großen Steinen bedeckt war, von denen einige eingesunken sind. Die Decksteine sind ungefähr 10' lang, 6' breit und gegen 4' dick. In der Nähe liegen häufig große Steine. Vergleicht man dieses Grab mit den übrigen bekannten großen Hünengräbern im Lande, so ist das Grab von Gr. Labenz bei Warin, nahe bei Görnow, (vgl. Jahresber. III, S. 15) im Unterbau bei weitem das mächtigste und das Grab von Katelbogen in den Decksteinen das großartigste.

G. C. F. Lisch.     

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Gräber an der alten Straße von Schwerin nach Brüel.

1) Auf dem Felde von Langen=Brütz, vor dem Hofe, zwischen diesem und dem Holze, rechts am Wege mehrere Kegelgräber.

2) Auf dem Felde von Kleefeld:

a. rechts vom Wege, nicht weit von der langenbrützer Scheide, ein Hünengrab;

b. links am Wege, in der Richtung zwischen dem Hofe von Kleefeld und der richenberger Mühle, ein Kegelgrab mittlerer Größe unter Acker=Kultur;

c. im Holze, an der Brücke, vor der zaschendorfer Scheide, namentlich rechts am Wege, eine große Menge von Kegelgräbern.

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3) In der Gegend von Kuhlen, links am Wege auf einem Haidberge, dem Wege nach Golchen gegenüber, ein Kegelgrab.

G. C. F. Lisch.     

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Gräber zu Witzin.

An dem Wege von Witzin bei Sternberg nach Tieplitz und Ruchow, nicht weit von dem Ende der tarnowschen Forst oder des "Herrenholzes", stellt links am Wege ein sehr großes, schön gebildetes Kegelgrab (erster Größe), und links nicht weit vom Wege eine Steinkiste (ohne Hügel), welcher jedoch schon der Deckstein fehlt. Diese Gräber schließen sich an die große Gräbergruppe, welche Jahrb. VI, S. 68 u. 69 beschrieben ist.

G. C. F. Lisch.     

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Der Burgwall zu Lankow bei Schwerin.

Hinter einem Bauergehöfte zu Lankow steht noch ein Burgwall in viereckiger Form, welcher mit drei Seiten in den Lankower See hineinragt und an der vierten Seite vermittelst einer Wiese mit dem festen Lande des Bauergartens zusammen hängt, jedoch hier, mit Ausnahme der Auffahrt, durch einen Graben von der Wiese getrennt wird. Die Ansteigungen sind jetzt mit Holz bewachsen; die Oberfläche wird als Acker benutzt. Nach den aufgefundenen Scherben aus Urnenmasse fällt dieser Burgwall noch in die heidnische Zeit.

Von ganz gleicher Beschaffenheit ist

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der Burgwall von Gr. Rahden bei Sternberg,

am östlichen Ende des rahdenschen Sees. Auch dieser geht mit drei Seiten in den See und wird an der vierten Seite von einer Wiesenfläche begrenzt. Von den Höhen, welche das Seebecken in einiger Entfernung umgeben, zeigt sich dieser Burgwall in einer sehr reinen quadratischen Form mit schrägen Ansteigungen. Wohl selten liegt ein Burgwall vor dem Auge so klar, als dieser. Die Oberfläche zu untersuchen, fehlte es an Zeit und Gelegenheit.

G. C. F. Lisch.     

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Der Schloßberg bei Brüel.

Wehnert erwähnt in seinen Nachrichten von der Burg Brüel im freim. Abendbl. 1831, Nr. 647, S. 45 3/4 den vor dem Zingelthore an der Zugbrücke gelegenen sogenannten Schloß=

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berg und berichtet, daß dort zu seiner Zeit Mauerwerk entdeckt und ausgegraben sei. Der Platz ist ein sehr kleines, niedriges, rundes Plateau am Rande eines Wiesengrundes und bietet nicht viel mehr Raum, als zu einem Befestigungs= oder Wartthurme erforderlich ist. Nach den dort zerstreut umher liegenden Bruchstücken dürfte dieser ungefähr im 14. Jahrh. erbaut gewesen sein; es fanden sich nämlich nur jene blaugrauen und schwärzlichen Scherben von den kugeligen Gefäßen, welche dem Mittelalter eigenthümlich sind, Hohlziegel, wie sie gewöhnlich im 15. Jahrh. vorkommen, Mauerziegel von nicht bedeutender Härte, das Fragment eines eisernen Messers und Lehmstücke mit Stroheindrücken.

G. C. F. Lisch.     

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Ueber die ehemaligen Höfe Sievershof, Hawhof und Nienhofe auf dem jetzigen Felde zu Selow, desgleichen über ein ehemaliges Kirchdorf auf dem Felde von Vietzen.

Die Bewohner von Selow wissen, wie die Namen, so auch die ehemalige Lage der drei genannten Höfe genau anzugeben. Der Sage nach sollen alle 3 Höfe im 30jährigen Kriege zerstört und soll ihr Ackerwerk zum selowschen Felde gelegt worden sein. Auch soll zu Nienhofe, das in der Nähe von Kleinen=Belitz lag, eine Kirche und Pfarre gewesen sein. Die letztere Angabe findet Bestätigung in dem hohenlukowschen Kirchen=Visitationsprotocolle v. 1642, woraus hervorgeht, daß im J. 1618 noch ein Prediger zu Nienhofe wohnte, der die hohenlukowschen Pfarramtsgeschäfte verwaltete, während zu Neuenkirchen Vacanz war.

Eine andere Sage berichtet von einem ehemaligen Kirche und Bauerdorfe auf dem Felde von Vietzen. Als Dorfstätte wird ein Hügel, hart am dortigen Tannenholze und in der Nähe des Zusammenflusses des vietzer Bachs mit dem gr. gischower Bache, bezeichnet. Vor etwa 15 Jahren grub man Mergel aus diesem Hügel und stieß bei dieser Gelegenheit auf eine Erdvertiefung von 10 Fuß ins Gevierte, deren Seitenwände mit Feldsteinen aufgesetzt waren und deren Boden aus einer Lehmdiele bestand. Ein Menschenzahn und einige andere Knochen, die auf dem Boden lagen, machten es wahrscheinlich, daß dieser Ort zum Begräbniß gedient habe, und bestätigten die obige Sage von dem ehemaligen Vorhandensein einer Kirche daselbst. Auch findet sich in den neuenkirchner Pfarrschriften aus der Mitte des 17. Jahrhunderts aufgezeichnet: "ein Stück

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Acker auf dem Felde zu Vice, darauf ehemalen ein alter Kirchenkathe gelegen, thut 12 schillinge Heuer." Vielleicht war der ehemalige alte Kirchenkathen ein ehemaliges Pfarrhaus. Ueber den Namen des Dorfs schweigt die Sage. In einem Register von 1468 über die Einkünfte des ehemaligen Klosters Marienehe findet sich die Angabe: Nienkercken, Wockrente, Renstorp, Schwitze, zusammen 45 Mk. (vide Schröders Wism. Erstl. pag. 381). Nach dieser Zusammenstellung zu urteilen lag Schwitze nahe bei Reinstorf. Sollte nicht Schwitze der Name des untergegangenen Dorfs gewesen sein, das kaum 1/4 Meile von Reinstorf entfernt lag? oder ist aus "Schwitze" späterhin "Witze" und endlich "Vietzen" geworden? Vielleicht aber auch, daß das ehemalige Dorf, als Bauer=Dorf, zum Hofe Vietzen gehört und daß beide Ortschaften einerlei Namen führten.

Eldena.

Günther, Hülfsprediger.     

Ueber den Aufbau der Kirche zu Hohen=Lukow.

Jochen Gottfried von Bassewitz, vormals Besitzer von Hohen=Lukow, hat im Jahre 1786 die folgende Nachricht niedergeschrieben, die sich unter den dortigen Gutspapieren befindet.

Die alte gewölbte Kirche ist von Heinrich von Bassewitz Anno 1308 Erbauet worden hierauff Anno 1310 von den derzeitigen Bischoff Jottfriedt zu Schwerin und Bützow dem heiligen nicolahs zu Ehren Eingee Weihet worden: wie solches die Lateinchee uhr Kund besaget: dieser Hinrich Bassewitz hat zu Hohen Lukow gewohnt: laut Kauffbrieff an denn Cartaussee zu Rostock in Betreff großen Stohffee.

Eldena.

Günther, Hülfsprediger.     

Verzeichnis der Namen auf der Forstcharte von der Kühlung,

einem bergigen Walde am Abhange des diedrichshäger Berges, A. Doberan, mitgetheilt vom Herrn Revisions=Rath Schumacher zu Schwerin.

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Ueber den Rundbogenstyl in Meklenburg und die Kirchen zu Ratzeburg, Schlagsdorf, Gadebusch, Vietlübbe und Lübow.

Die Werke aus der Zeit des Rundbogen= oder byzantinischen Baustyls haben in den neuesten Zeiten mit Recht die ganze Aufmerksamkeit aller denkenden und fühlenden

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Menschen auf sich gezogen. Da aber theils der byzantinische Baustyl einer längst entschwundenen Zeit angehört, indem die letzten Werke desselben in das Ende des 12. Jahrhunderts fallen, theils die deutsche Bildung, und mit ihm der Steinbau, erst in dieser Zeit in die nordöstlichen Länder Deutschlands einwandert, so müssen die wenigen Ueberreste förmlich entdeckt werden.

Schon seit längerer Zeit waren die Dome zu Lübeck und Ratzeburg als Werke des Rundbogenstyls bekannt. Die Capelle zu Althof bei Doberan (vgl. Jahrb. II, S. 1 flgd. u. S. 24 flgd.) hat im Laufe der Zeit zu viel gelitten und ist zu sehr verbaut, als daß sie als Muster oder Beispiel eines Baustyls aufgestellt werden könnte. Darauf ward im J. 1837 das Schiff der Kirche zu Gadebusch (vgl. Jahresber. III, S. 125 flgd.) als ein byzantinisches Bauwerk entdeckt, später im J. 1839 die Kirche zu Vietlübbe (vgl. Jahresber. IV, S. 82) und im J. 1841 die Kirche zu Lübow (vgl. unten). Es wurden durch diese Entdeckungen die Eigenthümlichkeiten dieses Styls in den Ostseeländern klar. Im J. 1839 entdeckte Kugler auch in Pommern einige byzantinische Bauten (vgl. Kugler's pommersche Kunstgeschichte in Balt. Stud. VIII, Heft 1, 1840), nachdem Al. v. Minutoli (Denkmäler mittelalterl. Kunst in den brandenb. Marken) schon im J. 1836 die Hauptwerke des Rundbogenstyls in der Mark Brandenburg, wie die Marienkirche bei Brandenburg und die Klosterkirche zu Jerichow, so wie die Krypten zu Jerichow und Brandenburg, bekannt gemacht.

Bei der Entdeckung der einzelnen Bauwerke des Rundbogenstyls stellte es sich nach und nach heraus, daß bestimmte Ueberreste desselben in Meklenburg nur in der Nähe der ältesten Bischofssitze und Residenzen zu finden seien; jede andere Forschung war vergeblich, wenn man nicht Bauten aus der Uebergangsperiode und andere unklare Erzeugnisse für wichtiger halten will, als sie wirklich sind. Die Aufstellung unbestimmter Bauwerke als Muster eines Styls ist aber verführerisch, um so mehr, da sich in vielen schlechten und geistlos restaurirten Landkirchen mancher runde Bogen findet. Es ist hier daher nicht die Rede von Andeutungen und Spuren, sondern von scharf ausgeprägten Formen, welche keinen Zweifel übrig lassen.

Der Rundbogenstyl ist in der bischöflichen Kirche zu Ratzeburg (im J. 1154 gegründet und noch im 12. Jahrh. vollendet) völlig klar ausgebildet. Von hier hat er sich im Vorrücken sächsischer Cultur gegen Westen hin in die Gegend

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von Gadebusch und Meklenburg verbreitet, wo er bei der allmäligen Paciscirung der Sachsen nach und nach in den Spitzbogenstyl übergeht.

Der Spitzbogenstyl des 12. und 14. Jahrhundert erscheint in Meklenburg nicht plötzlich, sondern bildet sich vermittelst eines Ueberganges aus, während dessen die Fensterwölbungen aus zwei Kreissegmenten in einer ernsten und strengen Gestalt, ohne Gliederung der Seitenwände, gebildet sind und daneben noch rundbogige Pforten und Friesverzierungen angewandt werden. Jedoch sind die Altartribunen in dieser Zeit schon beständig dreiseitig gebildet oder rechtwinklig abgeschnitten.

Um nun die Kirchen des Rundbogenstyls (denn von Privatgebäuden dieses Styls in Meklenburg kann nicht die Rede sein) in übersichtlichen Zusammenhang zu bringen, machte der Einsender mit dem Herrn Pastor Masch zu Demern und dem Herrn Hofmaler Schumacher zu Schwerin im Junii 1842 im Interesse des Vereins eine Entdeckungsreise in die Gegend von Ratzeburg und Gadebusch, um die Kirchen, welche in den Urkunden als die ältesten genannt werden, einer vergleichenden Prüfung zu unterwerfen. Das Resultat dieser Untersuchung ist, daß Meklenburg in den 5 Kirchen zu Ratzeburg, Schlagsdorf, Gadebusch, Vietlübbe und Lübow alle Formen des Rundbogenstyls in fast vollständiger Reinheit besitzt.

1. Der Dom zu Ratzeburg

ist schon in Masch Geschichte des Bisthums Ratzeburg, S. 747 flgd., beschrieben; es soll hier daher nur berührt werden, was eigenthümlich und charakteristisch ist und zur Vergleichung dienen kann. Zuvor sei bemerkt, daß das Material der Kirche zum größten Theil aus vortrefflichen, hellen, gelblichen Ziegeln besteht, welche in Meklenburg äußerst selten vorkommen. Die Grundform der Kirche ist die eines lateinischen Kreuzes mit langem Stamm im Schiffe, mit zwei niedrigen Seitenschiffen. Die Altartribune, mit 3 Fenstern, von denen das mittlere höher ist, ist im reinen Halbkreise aufgeführt. Die Fenster, welche paarweise nicht weit von einander stehen, jedoch nicht verbunden sind, sind schmal und im Halbkreise gewölbt; unter dem Kranzgesimse krönt die Mauern ein Fries von kleinen Halbkreisbogen, von dem zwischen den Fensterpaaren schmale Wandstreifen oder Lissenen niederlaufen, welche die großen Mauermassen angemessen theilen. Der Chor liegt sehr hoch, ganz als wenn unter demselben eine Gruft=

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kirche oder Krypte wäre, welche jedoch nicht vorhanden sein soll. Die Altartribune ist im Innern mit einer Halbkuppel, dem einzigen Beispiele in Meklenburg, vortrefflich gewölbt. Im Innern ist Alles, Pforten, Bogen und Gewölbe der Seitenschiffe, im Halbkreise gewölbt. Nur die Hauptgewölbe des Chores und der Hauptschiffe haben Gewölbe aus der Zeit des ersten, ernsten Spitzbogenstyls. Diese Construction ist auffallend, aber sie ist sicher vorhanden; sei es nun, daß während der Vollendung der Kirche sich schon der Spitzbogen entwickelte und man diesen beim Schlusse des Gebäudes anwandte, derselbe also ursprünglich ist, wie bei Masch a. a. O. von dem Architecten Lauenburg angenommen wird, sei es daß die Sage Wahrheit hat, die Gewölbe seien im 15. Jahrhundert erbauet worden: so viel ist gewiß, daß die Gewölbe, mit Verachtung der rundbogigen Fenster= und Mauerformen, schlecht, unregelmäßig und unsauber genug angesetzt sind, um solche Gedanken aufkommen zu lassen. - Am westlichen Ende der südlichen Seitenwand ist eine Vorhalle oder eine dem ersten Bischofe Evermod zugeschriebene Capelle vorgebauet, auf deren äußern Schmuck besondere Sorgfalt verwandt ist; gleichviel ob sie eine Taufhalle (Baptisterium) oder eine Büßerhalle (Narther), ob sie bloß eine Vorhalle zum Schutze des Einganges sein sollte: sie ist sehr alt. "Gehört sie auch vielleicht nicht zum Grundplane der Kirche," da die reich geschmückte Hauptpforte und andere Details durch sie verdeckt sind, so stammt sie doch ohne Zweifel aus der Zeit der Erbauung der Kirche; denn das Material besteht aus ganz denselben hellfarbigen Ziegeln, aus denen das Schiff aufgeführt ist, und die Ornamente sind den Ornamenten des alten Baues völlig gleich. Der gegen Süden gewandte dreiseitige Giebel ist ebenfalls mit einem Fries von Halbkreisbogen verziert 1 ); durch die nach unten geöffnete Zusammensetzung von drei Halbkreisbogen im Schlusse des Giebels wird eine kleeblattartige Verzierung gebildet, welche in einer strengen Durchführung dem byzantinischen Baustyl in Meklenburg eigenthümlich ist. Das Giebelfeld, welches ganz in Zickzacklinien aufgeführt ist 2 ), enthält


1) Die übrigen zwischen der Vorhalle und dem Kreuzschiffe ausgebaueten Capellen verunzieren die Kirche nicht wenig. Die beiden äußersten rechts und links sind am Ende des 15. Jahrhunderts eingefügt, denn der Baustyl derselben mit den dreigetheilten, flachbogigen Fenstern ist dem auffallenden und eigentümlichen Slyl der Kirche zu Ziethen, welche nach Masch a. a. O., S. 373, seit dem J. 1481 erbaut ward, völlig gleich.
2) Diese Stellung der Zickzacklinien in Giebelfeldern ist dem Rundbogen= und Uebergangsstyl eigenthümlich (vgl. Jahresber. VI, S. 87); (  ...  )
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eine große rundbogige Rosette aus Reliefziegeln, deren genauere Vergleichung mit dem bronzenen Rosenfenster im Westgiebel der Kirche zu Gadebusch von Interesse sein dürfte. Die gegliederte Pforte ist, wie die Hauptpforte der Kirche, im Halbkreise gewölbt. Von den vier Gewölben der Vorhalle hat der Raum unter dem Gewölbe rechts vor der Hauptpforte der Kirche eine wie die Altartribune halbkuppelförmig gewölbte Nische.

Ein ähnlicher Giebel, wie die Vorhalle, schmückt auch den an die Nordseite der Kirche angelehnten östlichen Theil des Kreuzganges oder des Klosters, der sowohl hiedurch, als durch seine Gewölbe und Säulenstellungen seinen Ursprung aus der Zeit der Erbauung des Doms beweiset.

Für das Studium der Entwickelung des Spitzbogenstyls geben mehrere Inschriften in den Mauern der Klostergebäude (vgl. Masch Gesch. des Bisth.) treffliche Grundlagen.

2. Die Kirche zu Schlagsdorf

(sonst Slavekestorp), eine Meile von Ratzeburg, liegt gegen Westen hin dem Dom von Ratzeburg am nächsten und ist nach dieser unzweifelhaft die älteste Kirche in der Nähe von Ratzeburg, wie sie auch im Zehntenregister des Bisthums Ratzeburg von allen zuerst genannt wird. Die Kirche hat eine ganz eigenthümliche und seltene Bauart. Sie besteht aus einem Schiffe im Oblongum und einem etwas schmalern, oblongen Chor, welcher dreiseitig zur Altarnische ausgebaut ist. Ohne Zweifel ist das Schiff ein älterer Bau, wenn auch der Chor nicht viel jünger ist. Das Schiff bildet ein regelmäßiges Oblongum, ohne Strebepfeiler, das an jeder Seite 4, im Ganzen also 8 schräge eingehende, nicht verzierte, enge Fenster hat, welche jedoch nur in der nördlichen Wand ganz erhalten und im reinen Rundbogenstyl ohne Mittelstäbe construirt, in der südlichen Wand dagegen schon sehr entstellt sind. Die Hauptpforte ist in der Mitte der südlichen Wand eingesprengt und mit Wulsten im Rundbogenstyl, jedoch so construirt, daß, grade wie an der Friesverzierung im Giebel der "Evermods=Capelle" am Dome zu Ratzeburg, die Kreiswölbung unterbrochen ist und nach oben hin einen kleeblattartigen Ausschnitt durch Aufsetzung eines kleinen Halbkreises auf die


(  ...  ) auch an den Giebeln des Doms zu Schwerin, der nach mehrern Spuren, wie der Chor, aus der Uebergangs=Periode stammt, stehen die Ziegel noch im Zickzack.
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unterbrochenen Kreislinien erhalten hat  . Eine gleiche Pforte findet sich in der Nordwand der Kirche zu Lübow, welche die Hauptpforten ebenfalls in der südlichen Wand hat. In der nördlichen Wand der schlagsdorfer Kirche ist eine kleine, rundbogige Thür zugemauert. Das Innere des Schiffes ist mit Rundbogen, welche jedoch schon eine kleine Spitze haben, gewölbt. Die ganze Decke besteht aus 8 Kreuzgewölben, welche auf 3 in der Mitte der Kirche stehenden Säulen ruhen; und hierin besteht vorzüglich die seltene Eigenthümlichkeit der Kirche. Die beiden äußersten Säulen sind Bündel, welche aus 4 Säulen bestehen; der mittlere Säulenbündel besteht aus 4 achteckigen, aus dem Viereck geschnittenen Pfeilern; die Kapitäler sind aus einem kräftigen Viereck geschnitten. Die Säulen stehen also dem Altare grade gegenüber. Der östlichste Gurtbogen, welcher die Richtung grade auf den Altar hat, ist in zwei Bogen gespalten, welche sich an die Seiten des Bogens vor der Altarnische legen und durch diese Construction am östlichen Ende ein Sterngewölbe bilden. Ohne Zweifel schloß sich früher hieran unmittelbar eine halbkreisförmige Altartribune mit Halbkuppelwölbung. Dies liegt schon in dem ganzen Grundplan der Kirche; denn es ist kaum glaublich, daß man die starken Pfeiler in die Mitte der Kirche gestellt haben würde, wenn man ursprünglich die Absicht gehabt hätte, einen engen, langen Chor anzubauen, da in diesem Falle, wie gegenwärtig, der Altar so weit in den Hintergrund zu liegen kommt, daß eine freie Wechselwirkung zwischen Altar und Schiff wenigstens sehr erschwert wird. Statt der halbkreisförmigen Altartribune ist ein gewölbter, oblonger Chor ohne Strebepfeiler an das Ostende der Kirche angesetzt; lange nach der Erbauung des Schiffe wird dies nicht geschehen sein, da die in der südlichen Wand liegende, jetzt durch einen Vorbau verdeckte Pforte zum Chor noch im reinen Rundbogenstyl construirt ist; wahrscheinlich ist der Bau des Chors noch in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ausgeführt, da die Fenster noch in dem ernsten Style der ersten Zeit des Spitzbogens mit zwei in einen Winkel zusammengesetzten Kreissegmenten gewölbt sind; von diesen Fenstern ist jedoch nur noch eins an der Nordseite mit einfachen, schräge eingehenden Wänden erhalten, das andere an der Südseite ist verändert und zwei sind ganz zugemauert: ursprünglich hatte der Chor 4 Fenster. - Die Altarnische ist dreiseitig ausgebauet, hat 4 Strebepfeiler und 3 Fenster im Spitzbogenstyl mit gegliederten nicht schräge eingehenden Seitenwänden; von diesen Fenstern ist das mittlere dreifach, die beiden andern sind zweifach getheilt.

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Nach dieser ganzen Construction scheint die Altarnische und also auch die gewöhnliche, spitzbogige Wölbung des Chors in noch jüngerer Zeit erbauet zu sein. - Der am Westende angebauete Thurm mit vielen flachbogigen Doppelfenstern und einer Pforte im strengen Styl aus der ersten Zeit des Spitzbogens stammt ohne Zweifel aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts.

3. Die Kirche zu Gadebusch

ist im Jahresber. III, S. 125 flgd. bereits beschrieben. Gadebusch war die älteste Stadtresidenz im Lande Meklenburg und ihre Pfarrer nehmen vor den übrigen der Umgegend nah und fern gewöhnlich die erste Stelle ein. - Die Kirche besteht aus zwei verschiedenen Theilen. Der Chor ist im Spitzbogenstyl im 14. Jahrhundert erbaut. Das Schiff ist jedoch sehr alt und im reinen Rundbogenstyl aufgeführt; durch die Ansetzung des Chors ist die alte Altartribune natürlich verschwunden. Diese alte Kirche bildet ein Oblongum von drei gleich hohen und breiten Schiffen mit 12 Rundbogengewölben, welche auf 6 verschieden gestalteten Säulenbündeln ruhen: die Kirche ist also eine gewölbte Basilika und darin besteht das Eigenthümliche dieser Kirche. Die in der südlichen Wand liegende Hauptpforte mit den verzierten Rundbogenwulsten und den verschiedenen Kapitälern, wie am Dome zu Lübeck, ist die einzige dieser Art in Meklenburg. Eine von dem Innern der Kirche zur Thurmtreppe führende, im strengsten byzantinischen Style gebildete, durch eine kurze, dicke Säule gebildete und rund gewölbte Doppelöffnung in der Mauer findet sich außer hier nur zweimal in den Kreuzschiffen der Kirche zu Ratzeburg. Das bronzene Rosenfenster scheint auch aus der Zeit des Rundbogenstyls zu stammen. Uebrigens sind die engen, schmucklos und schräge eingehenden, kurzen, hoch liegenden, rundbogigen Fenster und der Rundbogenfries hier, wie überall an byzantinischen Bauten.

4. Die Kirche zu Vietlübbe

bei Gadebusch, welche im Jahresber. IV, S. 82 flgd., beschrieben ist, ist, nach der Rangordnung der Pfarrer zu urtheilen, die älteste nach Gadebusch im weiten Kreise umher. Die Grundform der Kirche ist ein gleicharmiges, griechischem Kreuz. Im Innern ist sie mit 5 auf mächtigen Pilastern ruhenden Gewölben im Rundbogenstyl bedeckt. Die Pforten, welche unter jedem Giebel in die Kirche führen, sind rund gewölbt,

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eben so die kurzen, engen, schräge eingehenden Fenster. Die Altartribune mit 3 Fenstern ist im reinen Halbkreise aufgeführt und mit halber Kuppel gewölbt. - Die Kirche zeichnet sich durch ihren ernsten, strengen, schweren Charakter aus.

5. Die Kirche zu Lübow

bei Meklenburg ist eine der interessantesten Landkirchen und der ältern Kirchen überhaupt in Meklenburg. Die am 25. Julius 1841 als wichtig entdeckte Kirche zu Lübow und die Kirche zu Vietlübbe (vgl. Jahresber. IV, S. 82, und vor. Seite) sind die einzigen Landkirchen in Meklenburg=Schwerin, von denen es bis jetzt bekannt ist, daß sie im reinen Rundbogenstyl und ohne Zweifel noch im 12. Jahrhundert erbaut sind; beide Kirchen haben ihre frühe, tüchtige Erbauung wohl dem Einflusse der benachbarten alten Residenzen zu verdanken, die Kirche zu Vietlübbe der Residenz Gadebusch, die Kirche zu Lübow der Residenz Meklenburg. Die Kirche zu Lübow aber ist in dem Geiste der ältesten, einfachen, byzantinischen Baukunst erbauet 1 ).

Schon in den ersten Zeiten der Einführung des Christenthums erscheint im J. 1192 der Pfarrer Marsilius von Lübow im Gefolge des Fürsten Borwin I. (vgl. Westph. Mon. III, p. 1473) und in den ersten Zeiten der Befestigung des Christenthums nach dem letzten Aufstande nach Pribislavs Tode der Pfarrer Ovo 2 ) von Lübow 1219-1222 öfter im Gefolge desselben Fürsten (vgl. Rudloff Urk. Lief., S. 7, Jahrb. II, S. 292, Lisch Mekl. Urk. II, S. 3 u. 7), woraus sich auf eine besondere Theilnahme des Fürsten an dieser Pfarre und des Pfarrers an der Kirchengründung im Lande schließen läßt; auch in spätern Zeiten, selbst bis ins 16. Jahrh., läßt sich öfter ein engeres Verhältniß der Pfarrer von Lübow zum nahen Fürstenhofe zu Wismar nicht verkennen (vgl. z. B. Jahrb. V, S. 13).

Die Kirche zu Lübow ist von dem festesten, schönsten Material erbaut, das gefunden werden kann; obgleich sie sicher schon 600 Jahre alt ist, so ist doch nicht allein die Oberfläche der glatten, großen Ziegel, sondern auch die Kalksausfugung so fest, daß weder Zeit, noch Wetter den Außenwänden den geringsten Schaden haben zufügen können und daß nirgends ein Mangel oder eine Reparatur sichtbar ist.


1) Vgl. Der Großmünster in Zürich von Ferd. Keller, S. 13.
2) Ovo ward in der Folge wahrscheinlich Domherr zu Schwerin: 1237 erscheint Ovo canonicus Zwerinensis; vergl. Westph. Mon. III. p. 1481-82.
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Die Gestalt der Kirche bildet ein Oblongum von Westen gegen Osten in folgenden Abtheilungen, welche in derselben Richtung immer schmaler und niedriger werden: Schiff, Chor (oder Vorchor) und Altartribune (Chor). Das Thurmgebäude, welches nicht zur Kirche genommen ist, ist im Westen, in gleicher Breite mit dem Chor, aufgeführt.

Pforten und Fenster sind im reinen Rundbogen oder Halbkreise gewölbt und nicht ganz eng; Zahl und Lage derselben werden den Geist des Baues am besten charakteresiren können. Die Altartribune hat 3 Fenster (= Dreieinigkeit?), der Chor an jeder Seite 2 Fenster (= die 4 Evangelisten?) und das Schiff an jeder Seite 4 Fenster (= die übrigen 8 Apostel?). Alle Fensteröffnungen verengen sich nach innen hin bedeutend. Die große Hauptpforte für das Volk liegt in der Südwand des Schiffes; eine kleine Pforte für den Clerus liegt in der Südwand des Chors; an der Nordseite ist nur eine kleine schmale Pforte. Diese nördliche Pforte, der Pfarrwohnung gegenüber, bildet jetzt das Haupthor; die alte Hauptpforte in der Südwand ist gegenwärtig vermauert. Die Vermauerung der Hauptpforten ist eine sehr häufig vorkommende Erscheinung; diese hat gewiß darin ihren Grund, daß mit der Reformation die Kanzeln sehr häufig an die Pfeiler zwischen Chor und Schiff angebracht wurden, und dadurch eine Eingangspforte zu nahe kam, als daß diese durch Eintreten und Zugluft nicht zu Störungen und Unbequemlichkeiten hätte Veranlassung geben können: deshalb bauete man nach Bedürfniß die nahe liegenden Pforten zu, freilich gegen den Geist und die Schönheit der Bauwerke.

Die Altartribune oder der Chor bildet einen halben Kreisbogen, der an der Ostwand des Vorchors heraustritt; die 3 gesonderten Fensteröffnungen derselben gingen einst tiefer hinab, als die übrigen Fenster der Kirche, so daß das Licht der 3 Fenster concentrirt auf den niedrigem Altar der alten Zeit fiel; die Altartribune gewährt nur Raum für den Altar. Schon in früher Zeit sind die Fensteröffnungen des Chors von unten auf fast bis zur Hälfte zugemauert, wahrscheinlich im 14. oder 15. Jahrhundert, als der Heiligencultus überhand nahm und die hohen Flügelaltäre herrschend wurden.

Der Chor wird durch starke Pilaster im Rundbogenstyl abgegrenzt.

Die Fenster des Schiffs sind viel kürzer und liegen viel höher, als die übrigen, so daß die Wände des Schiffes im untern Zweidrittheil undurchbrochene Mauern bilden.

Der Chor oder Vorchor, welcher ein Viereck bildet, ist von einem ganzen Kreuzgewölbe und die Altartribune

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mit einem halben, sich daran schließenden Gewölbe im Spitzbogen bedeckt. Das Schiff im Oblongum, ohne Nebenschiffe, ist in der Decke flach mit Gebälk belegt. Die Wölbung ist offenbar viel jünger und wohl erst im 15. Jahrhundert gemacht, um so mehr, da sie ohne Geist, Geschmack und Gliederung auf die alten Pilaster gesetzt ist und sehr schlecht den rundbogigen Fensteröffnungen angepaßt ist.

Die ganze Kirche ist im Innern auf weißem Kalkgrunde bemalt, zuletzt vielleicht im 17. Jahrhundert übermalt. Die Gliederungen sind mit Weinlaub und Pametten etc. . geschmückt; das Schiff hat 3 Reihen von Wandgemälden übereinander: die untere Reihe hat Gehänge von Teppichen, die mittlere Reihe die (nicht schlecht gemalten) Apostel (in Beziehung auf die Zahl der Fensteröffnungen?) in Lebensgröße, die obere Reihe zwischen den Fenstern Medaillons oder Kränze mit Inschriften. Mag diese Malerei auch im 17. Jahrhundert renovirt oder übermalt sein, so scheinen doch einige Reste von alter Malerei, z. B. eine Lilie, dafür zu zeugen, daß diese Verzierung schon sehr frühe und im Geiste des Baues angelegt worden ist.

Was das Aeußere der Kirche betrifft, so sind die Fenster ohne Gliederungen, die südlichen Hauptpforten von vortrefflicher Construction, aber mit schönen, jedoch einfachen Wulsten und Kapitälern aus Ziegeln verziert: leider ist die größere, zugemauerte Hauptpforte fast zur Hälfte verschüttet. Die kleine Pforte in der Nordwand ist ohne Gliederungen, aber kleeblattförmig mit einem kleinen, aufgesetzten Rundbogen gewölbt: oben im halben Kreisbogen, an dem nach unten hin zwei Viertelkreisbogen hangen, welche auf perpendiculairen Pilastern stehen.

Die vortreffliche Altartribune ist im Geiste einer colossalen Säule mit einer schön gegliederten Basis aufgeführt; der Chor ist von seinen Umgebungen und in seinen Theilen durch dünne, verticale Wandstreifen oder Lissenen abgegrenzt.

Das Gesimse ist dadurch verziert, daß die äußern Wände des Schiffes von zwei Reihen triangulairer Ziegel bedeckt sind oder die Ziegel mit einer Ecke in der Außenwand stehen; der Chor hat außerdem noch zur Verzierung unter diesem halbdurchbrochenen Gesimse einen Fries von sich durchschneidenden nach unten geöffneten halben Kreisbogen.

Ueber der südlichen Hauptpforte ist zur Verzierung eine Vertiefung, bestehend in einem Viereck, auf dessen Seiten vier halbe Kreisbogen stehen, eingemauert.

Der Thurm ist etwas jünger, als die Kirche; das Material ist freilich noch gleich mit dem der Kirche; die Maurer=

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arbeit ist aber schon leichtfertiger. Durch zwei Leisten von halben Kreisbogen in Relief ist das Thurmgebäude in drei Theile abgegrenzt. Die Thür, über welcher ein zirkelrundes Fenster angebracht ist, ist im Spitzbogen gewölbt, eben so auch die Schallöcher, welche jedoch je zwei in einer rundbogigen Vertiefung liegen. Das Granitfundament des Thurmgebäudes ragt über der Erde hervor, das Fundament der Kirche nicht.

An der südlichen und nördlichen Wand der Kirche sind die Sakristei und eine Kapelle im Spitzbogenstyl, vielleicht im 14. Jahrhundert, angebauet und Veranlassung zur Verunstaltung der Kirche geworden.

In der nördlichen Wand sind neben einander zwei große, zugemauerte Rundbogen, deren Bestimmung sich schwer errathen läßt; da jedoch über denselben jetzt zugemauerte Oeffnungen zur Einsetzung von Balkenköpfen befindlich sind, so läßt sich vermuten, daß sie den Eingang zu einem früher angehängt gewesenen Gebäude, einer Art von Kreuzgang, vielleicht der ältesten Pfarrerwohnung, bildeten. Zur Materialersparniß, wie an der Kirche zu Neuburg, werden sie schwerlich angebracht worden sein, da sie in diesem Falle durch das ganze Gebäude hätten durchgeführt werden müssen.

An alten Leichensteinen besitzt die Kirche noch zwei, beide mit dem Bilde eines den Kelch consecrirenden Geistlichen und den Inschriften:

Inschrift

(Anno [Lücke durch die Aufsetzung der Kirchenstühle entstanden: wahrscheinlich 15. Jahrh.] feria III ante invencionis sancte crucis obiit dominus Nicolaus Tzyttkowe [d. i. Zittow], huius ecclesie vicarius, orate pro eo),

und
Inschrift

(Anno domini MCCCLXXXII, in vigilia Elisabet obiit dominus Hermannus - - [wahrscheinlich Pfarrer von Lübow].)

Das Ende dieser Inschrift ist zur Eingrabung einer jüngern Inschrift abgeschliffen.

Außerdem enthält die Kirche an der Nordwand des Chors ein großes Epitaphium aus Sandstein für Ludolph von

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Bassewitz und seine Gemahlin, geb. von Osten, eine große, nicht werthlose Bildhauerei vom J. 1620, im Styl der Epitaphien aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, mit den knieenden Figuren der Familie.

Der Greser Kirchenstuhl von 1585 enthält die geschnitzten Wappen von "Klaves fan Oldenborch, Seffige Fineken, Margret Pensen, Christoffer Dryberch".

Im Pfarrgarten stehen zwei große Kapitäler aus nordischem Kalkstein im einfachen reinen Styl der Rundbogenzeit. Sie werden jetzt als Fuß eines Gartentisches benutzt; früher lagen sie neben einer im Pfarrgarten stehenden noch 4 - 5 Fuß hervorragenden achteckigen Säule aus demselben Gestein. Diese merkwürdigen Monumente zeugen von einem großen Bau, der jetzt wohl nicht zu erforschen ist.

Schlußbetrachtung.

Dies sind nach aufmerksamen Forschungen die bis jetzt bekannten Kirchen des Rundbogenstyls in Meklenburg. Vergleichen wir sie unter einander und mit andern Kirchen desselben Styls, so stellen sich folgende Eigenthümlichkeiten heraus.

Die Grundform aller 5 Kirchen ist verschieden, denn es bildet

die Kirche zu Ratzeburg ein lateinisches Kreuz,

die Kirche zu Schlagsdorff ein Oblongum, dessen Gewölbe in der Mitte der Kirche stehende Säulen tragen,

die Kirche zu Gadebusch eine gewölbte Basilika von 3 gleichen Schiffen,

die Kirche zu Vietlübbe ein griechischem Krenz,

die Kirche zu Lübow ein mit Gebälk bedecktes Oblongum.

Allen gemeinsam sind jedoch folgende Eigenthümlichkeiten.

Die Gewölbe und Bogen sind im Halbkreise aufgeführt.

Die Pforten sind im Halbkreise gewölbt und in Wulsten gegliedert. Verschieden gebildete Kapitäler finden sich nur an der Kirche zu Gadebusch, welche auch auf den die Gewölbe tragenden Säulen freier gebildete Kapitäler hat. Sonst sind die Kapitäler gewöhnlich halbachteckig, aus dem Würfel geschnitten. Zu Lübow und Schlagsdorf finden sich auch kleeblattförmige Pforten, welche durch Aufsetzung eines Halbkreises auf den unterbrochenen Bogen gebildet werden.

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Die Hauptpforten liegen in den südlichen Wänden und zwar führt die Hauptpforte für die Gemeinde ins Schiff, eine kleinere für den Clerus in den Chor; außerdem hat die Nordwand gewöhnlich eine kleinere Pforte.

Die Fenster sind eng, kurz und schmal, schräge eingehend, ohne Gliederung der Seitenwände und im Halbkreise gewölbt. Die Fenster im Schiffe liegen sehr hoch, die im Chore gehen tiefer hinab, die in der Altartribune noch tiefer.

Die Zahl der Fenster ist vorherrschend gleich und hat wahrscheinlich eine symbolische Bedeutung; die 3 Fenster in der Altartribune deuten wohl auf die Dreieinigkeit, die 4 Fenster im Chore auf die Evangelisten, die 8 Fenster im Schiffe auf die übrigen Apostel. - Strebepfeiler fehlen.

Die Altartribune ist im Halbkreise aufgeführt. Kuppelwölbung findet sich nur noch zu Ratzeburg und Vietlübbe.

Die Verzierungen des Frieses bestehen aus kleinen, erhabenen Halbkreisen, welche gewöhnlich neben einander stehen, mitunter sich auch schneiden. Die Fenster sind oft durch senkrechte Wandstreifen oder Lissenen geschieden.

Die Ziegel der Giebelfelder sind häusig in Zickzacklinien gestellt.

Das Material besteht aus Ziegeln von größtem Format, welche ausgezeichnet schön und dauerhaft sind.

Schwerin.

G. C. F. Lisch.     

Uebergangsstyl.

Aus dem Rundbogenstyl entwickelt sich allmälig der Spitzbogenstyl, zunächst in einer ernsten, strengen und würdigen Form, indem alle Wölbungen zwar schon eine Spitze haben, die Schenkel derselben jedoch aus zwei Kreissegmenten in einen stumpfen Winkel zusammengestellt sind; diese Form des Uebergangsstyls ist der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts eigen. Die Wandöffnungen sind oft noch nicht gegliedert, sondern einfach schräge eingehend, und nicht selten finden sich einzelne Theile des Baucs noch im reinen Rundbogenstyl aufgeführt. Die Altarnischen sind dreiseitig gebildet und haben shon Strebepfeiler. Das schönste Bauwerk aus der Zeit des Uebergangsstyles in Meklenburg ist wohl die Kirche zu Neukloster (seit 1219) (vgl. Jahresber. III, S. 147 flgd.); auch der Dom zu Güstrow (seit 1226) hat noch manche Eigenthümlichkeiten des Rundbogenstyls; man vgl. auch unten die Kirche zu Brüel.

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In der Nähe von Ratzeburg bewahrt noch

die Kirche zu Rehna,

Kirche des 1235 gestifteten Prämonstratenser=Nonnen=Klosters, welche in den Fenstern im Uebergangsstyl gewölbt ist, manche Eigenthümlichkeit des Rundbogenstyls. Namentlich ist die Hauptpforte, welche in der Westmauer des Thurmgebäudes liegt, mit Wulsten im reinen Rundbogen gewölbt; die Ziegel derselben sind bunt (grün, roth, gelb, weißlich) gefärbt. In einiger Höhe über der Pforte, am Gesimse der ersten Etage des Thurmes, steht ein Fries aus kleinen Halbkreisen.

Von den übrigen Kirchen zwischen Ratzeburg und Gadebusch sind folgende nennenswerth.

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Die Kirche zu Pokrent

bei Gadebusch hat sehr durch Restaurationen gelitten. Sie besteht aus einem oblongen Schiffe, einem schmaleren Chor und einer dreiseitigen Altartribune; die Altarnische hat 3, der Chor 4, das Schiff jedoch nur 6 Fenster. Altarnische und Scheidebogen sind noch rund gewölbt. Die Kirche besitzt noch einen großen steinernen Taufkessel (Fünte), am Fuße mit 4 Menschenköpfen verziert; er stand noch seit Menschengedenken vor dem Altare, ist jetzt aber in eine Thurmecke versetzt.

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Die Kirche zu Carlow

bei Ratzeburg ist von Feldsteinen (Granitstücken) aufgeführt Sie hat ein oblonges Schiff und einen kleinen Chor, der im Osten durch eine Wand rechtwinklig geschnitten ist. Im Süden sind 2 Pforten im strengen Uebergangsstyl. Die Fenster sind eng und schmal; der Chor hat hinter dem Altar 3 und an jeder Seite 3 schmale Fenster im Uebergangsstyl. Der Chor hat ein äußerst zierliches, eigenthümlichcs Gewölbe. Das Schiff ist nicht gewölbt, hat aber in den Wänden Spuren von einem sehr flachen Gewölbe; der Scheidebogen ist fast Rundbogen. Um die Restauration der Kirche hat sich früher der Domdechant Hartwig von Bülow auf Pokrent (seit 1610) verdient gemacht; die Kirche bewahrt von ihm noch ein gutes Brustbild, so wie ein Brustbild des Herzogs Carl aus seiner Dedication. Außerdem besitzt die Kirche noch einen Kelch und eine Patene aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts.

G. C. F. Lisch.     


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Die Kirche zu Neuburg

zeigt sich als unzweifelhaft schon im Anfange des 13. Jahrhunderts erbauet, so daß die Sage, sie sei aus den Steinen der abgebrochenen Burg Neuburg erbaut, sich als eben so unzweifelhaft falsch erweisen muß. Sie ist freilich schon im Spitzbogenstyl erbauet, aber die schmalen Fenster nähern sich noch sehr dem Rundbogen: sie sind denen in der Klosterkirche von Neukloster (nach 1219) ähnlich. Die Altarwand ist grade und bildet keine Altartribune mehr. In Hinsicht der Zahl der Fenster gleicht sie der rundbogigen Kirche von Lübow (vgl. oben S. 68): sie hat nämlich 8 Fenster im Schiffe, 4 in dem etwas schmalern Chor und 3 in der Wand hinter dem Altare. Merkwürdig ist, daß beide Seitenwände des Schiffes auf hohen Rundbogen erbauet sind, offenbar um Material zu sparen; denn unter den Bogen sind im Innern große Nischen. Die Pfeiler, welche diese Bogen tragen, sind im Innern gegliedert und mit kleinen Kapitälern verziert, und erinnern im Styl etwas an den Rundbogenstyl. Die beiden Bogen in der Kirche zu Lübow (vgl. oben S. 69) scheinen eine andere Bestimmung zu haben.

Im Innern hat die Kirche wenig Merkwürdiges. Vor dem Altare liegt ein Leichenstein mit dem Bilde eines den Kelch consecrirenden Priesters und der Inschrift:

Inschrift

(Anno domini MCCCC[X] obiit dominus Arnoidus Bucho[v], plebanus huius ecclesie, cuius anima requiescat in pace.)

An der nördlichen Wand des Chors ist der Leichenstein Daniels von Plessen († 15. März 1598) auf Steinhausen aufgerichtet. Er enthält eine Erzählung seiner Lebensumstände und oben sein Wappen und das seiner Frau, Margaretha von Krosigk, und umher die 16 Wappen seiner Ahnen, alle tingirt.

Von den 3 Glocken stammen 2 aus der neuesten Zeit, die größte aber aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Sie hat weiter keine Verzierungen als auf einer Seite ein größeres Maltheserkreuz und darüber ein kleineres; um den Helm steht eine Inschrift in sehr großen mittelalterlichen Unzialen, aber verkehrt, da der Glockengießer sie recht modellirt

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hat. Zur Veranschaulichung ist diese Inschrift im Folgenden von der Rechten zur Linken gesetzt:

Inschrift

(Pello nociva : consolor viva : fleo mortua).

Für die Analogie mancher anderer räthselhafter Glockeninschriften ist die vorstehende gewiß von Interesse.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Neu=Bukow

hat für die Geschichte des Kirchenbaues wenig Bemerkenswerthes; sie ist wohl schon im 13. Jahrhundert im Spitzbogenstyl erbauet und erinnert in vielen Formen an die Kirche zu Neukloster (vgl. Jahresber. III, S. 147), namentlich dadurch, daß in dem ganzen östlichen, graden und von 3 Fenstern durchbrochenen Giebel alle Ziegel im Zickzack stehen (vgl. Jahresb. III, S. 143, VI, S. 87 und oben S. 62) und zwar horizontal schichtenweise abwechselnd aus roth gebrannten und schwarz glasurten Ziegeln. Die schwarz glasurten Ziegel sind überhaupt häufig in den Wulsten um die Thür= und Fensteröffnungen gebraucht. Die Wulste der Hauptpforte im Süden sind aus rothen, schwarzen und hellgrünen Ziegeln aufgeführt. In der Mitte des Thurms sind einige schwarz glasurte Reliefbilder eingemauert, wie sie sich an den wismarschen Kirchen finden.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Witzin

bei Sternberg, Tochterkirche von Boitin, ist im Styl der nahen Kirche zu Ruchow (vgl. Jahresber. VI, S. 87) erbauet. Sie hat ebenfalls oblonge Formen; das Material besteht aus Granit und Ziegeln; namentlich zeichnet sich die granitene Basis der Kirchenmauer dadurch aus, daß sie behauene Gliederungen hat. Die östliche, grade Altarwand hat ebenfalls 3 Fenster und darüber ein vertieftes Kreuz; die übrigen Fenster stehen paarweise beisammen. Am Westende steht auf dem Kirchhofe ein großer Taufkessel aus einem unbehauenen Granitblocke, in welchem nur die Vertiefung regelmäßig bearbeitet ist. Daneben ist in die Außenwand ein halb muldenförmiger Granit, wie dergleichen öfter im Lande, auch bei Dörfern ohne Kirchen, gefunden werden, mit der offenen Seite nach unten senkrecht eingemauert. Diese öfter besprochenen Steine sind sicher nichts anderes als Weihkessel, welche nicht allein

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im Innern der Kirchen an den Thüren, sondern auch an den Außenwänden derselben neben Heiligenbildern oder auch bei einzelnen, freistehenden Heiligenbildern angebracht wurden; einen solchen Stein fand ich noch in der Außenwand der Klosterkirche zu Verchen bei Demmin unter einer Nische als Weihkessel eingemauert.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Brüel.

So dankenswerth die Nachrichten sind, welche Wohnort über Brüel im Freimüth. Abendbl. 1831, Nr. 647 flgd., und 1830, Nr. 594, mittheilt, so ist es doch auffallend, daß er dabei der Kirche nicht erwähnt. Freilich ist sie in ihrer jetzigen Verfassung sehr dunkel und unfreundlich, und überhaupt nicht in die Augen fallend, da sie weder eine bedeutende Größe, noch einen hohen Thurm hat: aber sie hat doch so viel Eigenthümliches und Schönes, daß sie in der Geschichte der Baukunst in Meklenburg nicht vergessen werden darf.

Die Kirche hat die Gestalt eines Oblongums und besteht aus einem Chore mit einem Gewölbe, einem Schiffe mit zwei Gewölben und einem Thurmgebäude.

Der Chor ist es besonders, der die Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, da er aus der Zeit des Ueberganges vom Rundbogen= zum Spitzbogen=Styl stammt und eines der klarsten Bauwerke, wenn nicht das vorzüglichste, aus dieser Zeit in Meklenburg ist; denn nicht allein die äußern Ornamente, sondern auch die Wölbung im Innern stehen sowohl mit dem würdigen Style der Zeit, als auch untereinander im größten Einklange.

Der Chor ist an der östlichen Altarwand grade abgeschnitten, ohne Altartribune. Die drei Fenster des Chors sind in einem aus zwei Kreissegmenten bestehenden Spitzbogen gewölbt; der Spitzbogen ist im Schlusse zwar scharf angedeutet, jedoch im Ganzen so unbedeutend, daß nur eine sehr leise Wendung nöthig wäre, um eine Wölbung im Rundbogen hervorzubringen, wenn nicht der ganze kräftige Bau dieser Fenster die in ihnen enthaltene Construction mit Notwendigkeit bedingte. Die Fenster sind schon viel weiter, als die Fenster aus der Zeit des Rundbogenstyls, jedoch noch nicht so sehr in die Breite gezogen, als die Fenster aus der Zeit des Spitzbogenstyls, welche zur Zeit des Verfalls desselben so oft den ganzen Bau entstellen und mit deren Bau man oft nicht recht hat durchkommen können, wie es scheint. Und in dieser aus einem kräftigen, edlen Geiste

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hervorgegangenen Construction liegt die Schönheit dieses ganzem Baues. - Der Chor, aus großen, trefflichen Backsteinen erbauet, ruhet auf einem Fundamente von Granit, auf dem eine Platte von glasurten Ziegeln steht. Die schräge eingehenden Fenster sind am Rande abwechselnd mit glasurten und unglasurten Ziegeln abgekantet. - Das östliche Altarfenster ist breiter als die Seitenfenster und ging beim Bau tief herab. Jetzt ist das Fenster von unten auf über die Hälfte zugemauert und durch zwei schlichte Säulen in drei Fächer geteilt; dies wird, nach dem Material zu urtheilen, schon im 14. Jahrhundert bei der Einführung der hohen Altartafeln geschehen sein.

Das Gesims besteht aus einer Lage von Ziegeln, welche mit einer Kante nach der Außenfläche gekehrt sind. Ueber diesem Fenster ist in dem dreiseitigen Giebel ein vertieftes Kreuz eingemauert und an jeder Seite unterhalb desselben eine vertiefte Verzierung von drei ganz im Geiste der Fenster gemauerten Spitzbogen, welche durch Halbsäulen mit kleinen aus dem Viereck geschnittenen Kapitälerchen getrennt sind.

Die beiden Seitenfenster sind schmäler als das Altarfenster und durch einen Steinpfeiler, der in der Wölbung in eine dreifach geschweifte Rosette von gebranntem Thon ausläuft, in zwei Fächer geschieden.

Unter dem südlichen Fenster ist die Chorpforte, an den eingehenden Gewänden reich mit Halbsäulen und Gurten verziert und ganz in dem Style der Fenster gewölbt. Gegenwärtig ist diese Pforte durch eine vorgebauete Vorhalle dem Anblicke von außen entzogen.

Das Vorzüglichste an der Kirche besteht aber in dem einen herrlichen Gewölbe des Chors, welches ebenfalls ganz in dem äußerst kräftigen, edlen Geiste der Fenster aus der Zeit des eben beginnenden Spitzbogens mit Großartigkeit und Kühnheit aufgeführt ist. Die Gurte der Gewölbe ruhen auf zierlichen, runden, fast ganz hervorstehenden, dünnen Säulen oder Pilastern von nicht viel größerm Durchmesser, als die zusammenstoßenden Gurte; die Kapitäler der Säulen sind mit einer Ranke mit drei Blättern verziert.

Nach dem Schiffe hin ist der Chor durch einen Spitzbogen geöffnet.

An den Chor stößt das Schiff, aus einem Oblongum bestehend, welches etwas breiter ist, als der Chor. Das Schiff ist mit zwei Gewölben im Rundbogen, die Fenster sind dagegen mit leisen Spitzbogen gewölbt. Offenbar ist das Schiff in etwas jüngerer Zeit oder doch von einem andern Baumeister angebauet. Die Fenster sind zwar in demselben Styl, wie die

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Fenster des Chors, aber sie sind viel weiter, und dies will zu der ganzen Construction nicht recht passen, so daß die Oeffnungen schon viel schwerfälliger sind, was recht klar in die Augen springt, wenn man seinen Standpunct in einiger Entfernung nimmt. Das Material des Schiffes ist übrigens fast eben so gut und alt, als das des Chores. Wahrscheinlich also ist der Bau des Schiffes noch eine letzte Anstrengung zur Nachahmung des Rundbogenstyls.

Fragen wir nach der Zeit der Erbauung, so stammt der Chor ohne Zweifel aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts. Schon im J. 1222 war der Priester Theoderich von Brüel ("Theodericus sacerdos in Bruile: Rudloff Urk. Lief. S. 7") zu Sonnenkamp Zeuge der Stiftung des nahe gelegenen Antonius=Klosters Tempzin. Wahrscheinlich ist also der Chor das erste Gotteshaus von Brüel aus dem Anfange des 13. Jahrh., dem bald die Anbauung des Schiffes folgte. Haben wir nun in der Kirche zu Gadebusch eine Basilika, in den Kirchen zu Lübow und Vietlübbe Bauwerke des reinen byzantinischen Rundbogenstyls, so besitzen wir in den Kirchen zu Neukloster und Brüel alle Elemente der Entwickelung des Spitzbogenstyls mit Anklänge aus der Zeit des Rundbogenstyls.

In jüngern Zeiten, wahrscheinlich erst im 15. Jahrhundert ist an der Südwand des Schiffes eine Art Capelle, wie ein Kreuzesarm, zur Vergrößerung der Kirche, vielleicht ursprünglich zu einer Familien=Begräbniß=Capelle, im schlechten Geschmacke angebauet. Schon vor diesen Zeiten hat nach den Spuren an der Mauer die Kirche an derselben Seite bereits einen Anbau gehabt. - An der Nordwand des Schiffes ist ebenfalls eine Begräbniß=Capelle angebauet.

Das Thurmgebäude scheint ebenfalls alt zu sein, dem Material nach von dem Alter des Schiffes. Es hat in der Höhe vertiefte Nischen, von je zwei Spitzbogen, in denen kleinere, rundgewölbte Schallöffnungen durchgehen.

An Mobiliar hat die Kirche fast nichts bemerkenswerthes. Das v. Plessensche Wandgemälde und die Glocken sind von Wehnert a. a. O. schon beschrieben. Außerdem wären etwa nur noch die an den Schlußsteinen der Gewölbe hangenden 3 Rosetten, mit einer Lilie, einem Stern und einem Christuskopfe, so wie ein geschnitztes Stadtwappen an dem Rathsstuhl aus dem 16. Jahrhundert zu erwähnen.

Die Inschriften auf den beiden ältern Glocken hat Wehnert im Abendbl. 1830, Nr. 594, abbilden lassen und erläutert.

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Die Inschrift auf der kleinern Glocke hat den bekannten Spruch mit gotischer Schrift:

Inschrift

und eine Jahrszahl, welche Wehnert liest:

Jahreszahl

Aber es ist schon von vorne herein unwahrscheinlich, daß die Inschrift richtig gelesen sei, da sich die gothische Minuskel schwerlich vor dem J. 1350 zu Inschriften angewendet findet. Auch ergiebt der Augenschein, daß Wehnert nicht richtig gelesen hat; denn es steht auf der Glocke:

Jahreszahl

Die Ansicht von dem hohen Alter dieser Glocke muß man also ganz fallen lassen.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Gr. Salitz.

Die Kirche zu Gr. Salitz bei Gadebusch gehört zu den zierlichsten Dorfkirchen im Lande aus der Zeit des ausgebildeten Spitzbogenstyls. Die Kirche bildet in Oblongum von 3 Gewölben, an welches sich im Osten eine dreiseitige Altarnische anschließt; das Gewölbe der Altarnische verbindet sich geschmackvoll mit der östlichen Hauptwölbung. An die Seiten schließen sich 2 niedrigere Seitenschiffe mit Gewölben von geringerer Dimension, so daß 3 Seitengewölbe auf 2 Hauptgewölbe kommen. Hiedurch erhält die Kirche eine eigenthümliche, für eine Landkirche nicht häufige Construction, indem sie aus einem Hauptschiffe und 2 Seitenschiffen besteht. Hiedurch ist es nothwendig geworden, daß der untere Theil der Hauptmauern des Hauptschiffes nach den Seitenschiffen hin in Bogen durchbrochen ist und die kurzen Fenster des Hauptschiffes nur über den Dächern der Seitenschiffe stehen können und das Licht aus der Höhe der Gewölbegurte hinein lassen. Außerdem ist der ganze Bau offenbar zu verschiedenen Zeiten ausgeführt. Die Seitenschiffe gehören wohl mit zum Grundplan der Kirche; aber der ganze westliche Raum in der Dimension eines Gewölbes ist in spätern Zeiten angesetzt. Dies beweisen die schlechtem Materialien, der Mangel an den eigenthümlichen Verzierungen im Aeußern und der Wölbung im Innern, die schlechte Zusammenfügung der Mauern, welche in der Verbindung schon auseinander gewichen sind.

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Die Altarnische, als Verlängerung des schmalen Mittelschiffes, ist nur klein, aber in ihrer Construction vorzüglich. Die Fenster sind schön gewölbt, die Strebepfeiler in der Basis und in der ganzen Gliederung vortrefflich gebildet; die Glieder der Basen und ein Fries aus kleeblattförmigen Verzierungen besteht aus glasurten Ziegeln; an den Pfeilern sind kleine Reliefbilder aus Thon eingesetzt: zwei Male ein Bischof mit einem Schwerte und zwei Male in einer zierlich ausgeschnittenen Ecke eines Ziegels ein sitzender Löwe, wie es scheint.

Die über den Dächern der Seitenschiffe hervorragenden Seitenfenster des alten Theils des Mittelschiffes sind durch einen Pfeiler getheilt, der in der Wölbung des Fensterbogens in drei Rosetten ausgeht; diese gut gebildete Architectur besteht ganz aus Kalkputz, der durchaus nicht gelitten hat und gewiß sehr selten ist. Derselbe ältere Theil des Schiffes hat ebenfalls einen Fries von abwechselnd glasurten und nicht glasurten Verzierungen in Kleeblattform.

Im Innern der Kirche stehen an den Pfeilern ebenfalls kleine Reliefbilder, welche jedoch stark mit Kalk bedeckt sind.

Die Kirche wird gegenwärtig, namentlich in den Dächern, den Seitenschiffen und den oberen Theilen des jüngern Baues restaurirt. Bei dieser Gelegenheit war ein Ziegel mit Buchstaben ausgebrochen und es fanden sich mehrere Ziegel mit einer eingeschnittenen Inschrift in den obern Steinschichten des westlichen Endes des nördlichen, jüngern Seitenschiffes. Nach einer sorgfältigen Forschung fanden sich folgende Steine:

Ziegel

Diese Fragmente geben leider weder einen Namen, noch eine Jahrszahl, noch irgend eine andere Aufklärung. Es sind die Steine der Inschrift aber schon früh auseinandergerissen und versetzt. Hiefür spricht nicht allein die unregelmäßige und sinn=

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lose Vermauerung der noch vorhandenen Reste, sondern auch der Umstand, daß ein kleines Fenster am östlichsten, also am entgegengesetzten Ende desselben Seitenschiffes unter andern auch mit einem halben Steine von derselben Inschrift, mit einem S

Ziegel

vermauert ist; zu beiden Seiten dieses Steines ist ein vierseitiger, glasurter Stein mit einer hübschen Relieflilie eingemauert.

Die Schriftzüge dieser Inschrift sind scharf und klar und in altem, würdigen Styl gehalten, und gleichen ganz den Schriftzügen der zu Jahrb. II abgebildeten althöfer Inschrift in den Steinen Nr. 1-11. Sie stammen also ohne Zweifel aus dem Ende des 13. oder dem Anfange des 14. Jahrhunderts, und in das Ende des 13. Jahrhunderts wird auch der Bau der ganzen Kirche fallen.

G. C. F. Lisch.     

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II. Nachrichten von Bildwerken verschiedener Zeiten und Arten.

Kelch von Kavelstorf.

Der Herr Kriegsrath Grimm zu Schwerin hat dem Vereine Nachricht und Zeichnung von einem alten Kelche der Kirche zu Kavelstorf, zwischen Schwaan und Rostock, mitgetheilt. Der Kelch, welcher aus dem Ende des 15. Jahrh. zu stammen scheint, hat die gewöhnliche Form der Kelche dieser Zeit. An dem Griffe ragen sechs balkenartige Knöpfe mit vertieften Enden hervor (wie an dem Kelche von Hohen=Vicheln, Jahresber. III, S. 146); auf dem Fuße ist ein Crucifix eingegraben. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Hiernach scheint der Kelch aus Rostock zu stammen. Am Fuß sind die Buchstaben eingravirt:

u s ı h e

Wahrscheinlich sollen diese Worte ihesu(s) bilden; auf dem vichelschen Kelche scheinen die Buchstaben ebenfalls versetzt zu sein.

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Die Glocke zu Warsow.
(Vgl. Jahresber. IV, S.95)

Durch den früheren Bericht des Herrn Pastors Bruger fühlte ich mich veranlaßt, bei meiner Durchreise durch Warsow die dortige Glocke zu besehen. Die Jahreszahl ist vom Herrn Pastor Bruger ganz recht gelesen, und lautet die Inschrift, mit folgenden Schriftzeichen:

Inschrift

vollständig in derselben Schrift also:

anno d n mit Querstrich i d cccc lxx iiii in vigilia ascensionis d n mit Querstrich i. osanna maria . nicolaus . catherina . ihesus nazarenus rex iudeorum.

Ein Anfangs= oder Schlußzeichen findet sich nicht; aber zwischen dem letzten und ersten Worte ist ein sehr bedeutender leerer Zwischenraum.

J. Ritter.     

Daß der Herr Pastor Bruger die Jahrszahl richtig gelesen habe, unterliegt also keinem Zweifel. Eben so unzweifelhaft ist es aber, daß das Alter der Glocke nicht über die Mitte des 14. Jahrhunderts hinausreicht, da die gothische Minuskel auf Denkmälern nicht früher vorkommt. Es ist hier also von dem Gießer ein Schreibfehler gemacht und statt eines m oder M ein d gesetzt worden. Die Glocke kann nur vom J. 1474 sein.

G. C. F. Lisch.     

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Perlen von Glas=Mosaik.

Wir haben von dem Herrn Epffenhausen aus Hamburg, welcher an der Goldküste Handel treibt und längere Zeiten hindurch weite Reisen nach andern Welttheilen macht, höchst interessante Mittheilungen zur Vergleichung erhalten. Im Innern von Afrika, und von hier, nach Ueberlieferungen, nach Aegypten hin, werden alte Glasperlen mit eingeschmolzenen bunten Glasflüssen, gewöhnlich in Gestalt von Augen, Kreisn oder Sternen, am häufigsten in blau, weiß und gelb gefunden, welche durch das Alter ein opalisirendes Ansehen haben. Mit diesen Glasperlen wird an der Goldküste, wo sie wie Edelsteine geschätzt und mit dem doppelten Gewicht des Goldes bezahlt werden, ein nicht unbedeutender Handel getrieben. Diese ächten Perlen, d. h. die wirklich alten, werden jedoch von den Eingebornen an ihrem geringen specifischen Gewichte leicht erkannt und es hat nirgends, selbst nicht in

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Venedig, und nicht für große Opfer, gelingen wollen, sie, namentlich in Beziehung auf die specifische Schwere, getreu nachzuahmen. - Herr Epffenhausen war nicht wenig erstaunt, ganz dieselben Glasperlen in der Großherzoglichen Sammlung vaterländischer Alterthümer zu Schwerin wiederzufinden und bemerkte dabei, daß er dieselben auch an ägyptischen Mumien bemerkt habe. Wir haben dagegen bemerkt, daß sie auch in Skandinavien vorkommen. Leider sind von den in den germanischen Ländern gefundenen Perlen nicht die Fundorte angaben und es läßt sich daher nicht mit Sicherheit bestimmen, aus welcher Zeit sie stammen.

G. C. F. Lisch.     

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Römische Münze.

Beim Torfstechen auf der Kuhwiese bei Neu=Brandenburg ward im Frühling 1841 eine römische Kupfermünze gefunden, ohne Rost, nach Größe und Gewicht ein As.

Av. Linksgekehrtes, weibliches Brustbild, die Haare reich mit Perlenschnüren geschmückt; Umschrift:
DIVA FAV │ STINA.
Rev.  . Rechtsgekehrte, weibliche Figur, auf einem Stuhle mit hoher Lehne sitzend, in der ausgestreckten Rechten eine Kugel, in der Linken einen Stab haltend; Umschrift: 
AETER │ NITAS.
Im Abschnitte unter dem Stuhle: 
S. C.

Die Münze ist ohne Zweifel auf die Gemahlin des Kaisers Marcus Aurelius Antoninus, die berüchtigte Faustina († 176 n. Chr.), geprägt.

Die Münze ist jetzt im Besitze des Herrn Raths Dr. Kirchstein zu Neubrandenburg.

Neubrandenburg.

F. Boll.     

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Ueber die ältesten meklenburgischen Goldmünzen
von
F. W. Kretschmer zu Berlin.

Die ersten meklenburgischen Goldmünzen werden den Herzogen Magnus und Balthasar zuschrieben. Wegen deren Prägung ertheilte der römische Kaiser Maximilian I., d. d. Worms

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am 29. August 1495, ein Privilegium, des Inhalts: daß den Hochgebornen Herzogen Magnus und Balthasar zu Meklenburg, so wie ihren Erben und Nachkommen, die Aufrichtung einer goldenen Münze in ihren Landen an irgend einem dazu gelegenen Orte frei und ungehindert zustehen solle, um daselbst Goldgulden unter ihrem Titel und fürstlichen Wappen prägen zu können, gleich der zur Zeit gangbaren goldenen Münze der rheinischen Churfürsten, an Gehalt neunzehntehalb Karat sein und an Gewicht 107 Stück aus einer und einer halben cölnischen Mark. Evers in seiner "Mecklenburgischen Münz=Verfassung" Thl. I. (Schwerin 1798) S. 29 ff. giebt den Abdruck dieser wichtigen Urkunde, und bemerkt dazu (S. 32): "Nun sollte man vermuthen, daß diese Herzöge vom angeführten Privilegio sogleich Gebrauch gemacht und goldene Münzen haben prägen lassen, bis jetzt sind aber dergleichen noch unbekannt geblieben, und ihre Nachkommen haben, wie die Folge zeigen wird, sich allererst dieses Rechtes bedient". Ferner sagt Evers im zweiten Theile seines Münzwerks (Schwerin 1799) S. 40: "aß, nach erlangtem Privilegio, wegen Prägung goldener Münzen, (1495) diese Herzoge Gebrauch davon gemacht haben, und Goldgülden prägen lassen, solches machen die Münzordnungen des Kaisers Carl V. vom Jahre 1551, Cap. 9. § 8., und des Kaisers Ferdinand I. de ann. 1559, wofern der Name Mecklenburg daselbst kein Schreib= oder Druckfehler ist und ein ander Land verstanden wird, fast glaublich. In selbigen wird der Mecklenburgische Goldgulden mit St. Christoph - resp. auf 69 1/2 Kreuzer herabgesetzt und nach Verlauf von 6 Monaten gänzlich verrufen. Allein diese Art goldener Münzen ist bis jetzt noch nicht entdeckt worden".

Die eigentliche Existenz der ersten goldenen Münze des Landes Meklenburg vermochte Evers nicht zu ermitteln. Auch bis jetzt fehlte darüber alle weitere Nachweisung. Nun aber findet sich eine Abbildung, durch die sich ergiebt, daß die Herzöge Magnus und Balthasar nach dem Privilegio de ann. 1495 eine Ausmünzung wirklich vorgenommen haben, auch daß sie die oben erwähnten Goldgulden mit St. Christoph 1 ) haben schlagen lassen und daß diese Ausmünzung zu Güstrow Statt fand.

Von der ältesten meklenburgischen Münze in Gold ist also endlich eine Abbildung entdeckt worden, und sie ist anzutreffen


1) Von dieser Abbildung folgt beigehend eine Copie zur Münzsammlung des Vereins.
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in Hofmanns Münzschlüssel (Nürnberg 1683) auf S. 288. Sie stellt da bei den schlesischen Goldmünzen, welche die Ueberschrift führen: "güldige Ducaten : Hochfürstl. Luegnitzische und Münsterbergische ". Das Gepräge zeigt in der Mitte ein Lilienkreuz, in dessen Winkeln die vier Schilde von Meklenburg, Wenden, Rostock und (wahrscheinliche Stargard, nebst der Umschrist: MAGVS . BALTASAR . DV c c S . MA. Im Rev. steht der heilige Christoph mit dem Kinde Jesu auf der linken Schulter, unten zu den Füßen ein Schildchen, welches das Münzzeichen ist, und dann die Umschrift: M O N e . AVR e - A GVSTR . 151. Ob diese Umschrift sich mit dem Worte Gustrovensis endigt oder mit der Jahreszahl "151" (1501), läßt die Abbildung mit Sicherheit nicht beurtheilen. Am gewissesten ist indeß das Jahr 1501 anzunehmen, da die Goldmünzen der Herzoge Magnus und Balthasar nur zwischen 1495 bis 1507 geprägt sein können. Die Jahreszahl 1501 wäre dann die älteste auf einer meklenburgischen Münze, weil diese mit Jahreszahlen erst 1502 beginnen. Daß Hoffmann eine Münze, die nach Meklenburg gehört, zu den schlesischen gestellt hat, dazu verleitete ihn jedenfalls der heilige Christoph im Gepräge, dessen Bild fast ausschließlich nur auf den Goldmünzen Schlesiens vorkommt. Es sind davon bekannt die Ducaten der Herzoge von Münsterberg und der Herren von Rosenberg, sämmtlich von der reichensteiner Münzstätte, erstere von 1521 bis 1582 (vid. Dewerdeck siles. numism. p. 414. Tab. XIII. no. 4. und p. 425. Tab. XIV, no. 10), letztere von 1582 bis 1595 (beschrieben von Soothe in dem Madaischen Ducatenkabinette S. 181 und Dewerdeck p. 629). "Fürstl. Luegnitzisch" Ducaten, mit St. Christoph im Gepräge, sind bisher noch nie vorgekommen.

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Kupfermünzen von Horst bei Boizenburg.

Im August 1841 wurden zu Horst bei Boizenburg beim Lehmgraben 300 Münzen gefunden, welche merkwürdiger Weise fast alle Billon= oder Kupfermünzen waren. An Silbermünzen befanden sich unter denselben nur: 1 Doppelschilling der Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts und 1 Sechsling der Stadt Bremen aus dem 17. Jahrhundert. Ein Solidus der Stadt Thorn (1671) und 2 Vierlinge der Stadt Metz von 1648 sehen Silbermünzen noch entfernt ähnlich. Die im Folgenden nach den Prägeorten und der Stückzahl ausgeführten

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Münzen, welche sämmtlich dem 17. Jahrhundert angehören, erscheinen dem Ansehen nach alle als Kupfermünzen, obgleich viele von ihnen Billon sind; sehr viele von ihnen sind ohne Zweifel Kippermünzen.

Kupfermünzen
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Kupfermünzen

Die Mehrzahl bilden Münzen aus den schwedischen Ostseeländern, aus Braunschweig=Lüneburg und aus Meklenburg. Die Münzen sind der großherzoglichen Münzsammlung zu Schwerin einverleibt.

G. C. F. Lisch.     

2) Bearbeitung des historischen Stoffes.

A. Gelieferte Arbeiten.

I. Grössere Abhandlungen
(außer den in vorstehenden Jahresberichte abgedruckten):

Vom Herrn Dr. Dittmer zu Lübeck:

1) Ueber den Ursprung und den Umfang der Pachtgerste aus Russow.
2) Ueber den reichsgerichtlichen Pfändungsproceß, in besonderer Anwendung auf das ehemalige lübische Hospital=Gut Strisenow in Meklenburg.

Vom Herrn Archiv=Registrator Glöckler zu Schwerin:

3) Das Leben des meklenburgischen Canzlers Heinrich Husan d. A.

Vom Herrn Hülfsprediger Günther zu Eldena:

4) Meklenburgischer Volksaberglaube mit einem Volksmährchen.

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5) Plattdeutsche Sprichwörter und Redensarten.

Vom Herrn Geheimen Amtsrath Koch zu Sülz:

6) Geschichte der Saline zu Sülz.

Vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin:

7) Ueber die wendische Fürstenburg Ilow.
8) Ueber die wendische Fürstenburg Neuburg.
9) Ueber die wendische Fürstenburg Dobin.
10) Ueber die Hohe=Burg bei Schlemmin.
11) Ueber die Wandgemälde in der Heil. Bluts=Capelle im Dome zu Schwerin.
12) Ueber Handschristen mittelhochdeutscher Gedichte.
13) Ueber die Landfahrer=Compagnie zu Rostock und deren Vogelschießen.
14) Ueber meklenburg=schwerinsche und güstrowsche Orden.

Vom Herrn Pastor Masch zu Demern:

15) Ueber meklenburg=strelitzische Orden.

II. Kleinere Mittheilungen.

Der anhaltende Verkehr mit vielen correspondirenden und ordentlichen Mitgliedern zur Gewinnung von Kunde über Gegenstände des Alterthums und zur Vorbereitung und Bearbeitung des historischen Stoffes war auch in dem abgelaufenen Jahre sehr lebendig, und der Verein gewann dadurch eine große Menge kleinerer Nachrichten, welche für das augenblickliche Bedürfniß und für fernere Zwecke von dem wesentlichsten Nutzen waren.

Besonders gewinnbringend war der Verkehr mit den correspondirenden Mitgliedern, welche alle Angelegenheiten unsers Vereins mit vorherrschender Zuneigung zu fördern strebten. Schmerzlich zu beklagen haben wir den Tod dreier, um die norddeutsche Geschichte und auch um unsern Verein hochverdienter, uns schwer zu ersetzender Männer: des Consistorial=Rath's Dr. Mohnike zu Stralsund († 6. Julii 1841), des Professors Dr. Böhmer zu Stettin († 27. Febr. 1842) und des Professors Dr. Fabricius zu Breslau († 8. April 1842); dem ersteren vedanken wir die interessante Nachricht über den Crützeberch und Nachträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg im V. Jahrg. der Jahrbücher, dem letztern Slagghert plattdeutsche Chronik im III. Jahrg. und eine Abhandlung über das frühere Slaventhum der Ostseeländer im VI. Jahrg. der Jahrbücher; Böhmer ist als Herausgeber von Kantzow's pommerscher Chronik bekannt. Ersatz fanden wir in

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diesem Jahre nur durch die Gewinnung des Herrn Burgemeisters Fabricius zu Stralsund, des Herausgebers der rügenschen Urkunden. - Gewinnbringend war der Verkehr mit mehrern Männern, welche ihre Mußestunden dem Vereine gewidmet haben: mit dem Herrn Dr. Deecke zu Lübeck, welcher in den wendischen Geschichten forscht, mit dem Herrn Dr. von Duve Zu Ratzeburg, welcher die überelbischen Besitzungen der Grafen von Schwerin bearbeitet, und mit dem Herrn Gymnasiallehrer Masch zu Neu=Ruppin, welcher seltene, nordische Schriften über Geschichte und Alterthumskunde ins Deutsche übersetzt. Die Correspondenz mit dem Herrn Dr. Dittmer zu Lübeck brachte zwei größere Abhandlungen über mittelalterliche Rechtsverhältnisse. Die Herausgabe von umfassenden Urkundenwerken über Alt=Preußen, Pommern, Rügen, Lübeck, Hambürg (von dem hamburgischen Urkundenwerke ist leider der größere Theil der fast vollendet gewesen, jedoch noch nicht ausgegebenen Auflage durch den großen Brand verzehrt), und Holstein, so wie die Herausgabe von Special=Urkundenwerken in Meklenburg brachte gewinnreichen Austausch mit dem Herrn Professor Dr. Kosegarten zuGreifswald, mit dem Herrn Archivrath Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel und mit den Herren Syndicus Dr. Brandenburg, Burgemeister Fabricius und Gymnasiallehrer Dr. Zober zu Stralsund. Zur Herausgabe eines großen, bereits erschienenen Werkes über Runen vom Herrn Etatsrath Finn Magnusen ward nach Kräften beigesteuerte Herr F. W. Kretschmer zu Berlin unterstützte die Fortsetzungen in der Münzkunde, die Herren Bibliothekar Dr. Friedländer zu Berlin und Gymnasiallehrer Masch zu Neu=Ruppin die Forschungen in der Alterthumskunde. Die Herren Bibliothekar Dr. Friedländer, Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel und Dr. Zober halfen freundlichst zur Mittheilung und Erwerbung seltener Druckschriften.

Unter den ordentlichen Mitgliedern lieferten häufiger Nachrichten über alte Topographie, alte Gebäude, Alterthümer, Münzen etc. die Herren Pastor Boll zu Neu=Brandenburg, Hülfsprediger Günther zu Eldena, Pastor Masch zu Demern, Archivar Lisch zu Schwerin, Reichsfreiherr von Maltzahn auf Peutsch zu Rothenmoor, Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg; der Herr Revisions=Rath Schumacher zu Schwerin lieferte Beiträge zum Verzeichnisse alter Ortsnamen auf alten Feldcharten; der Herr Reichsfreiherr von Maltzahn auf Peutsch sammelte für den Verein die ältern und neuern Siegel der meklenburgischen Städte, ein Unternehmen, welches von großem

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Interesse werden kann. Andere Mitglieder lieferten einzelne Beiträge, wie sie in dem vorstehenden Jahresberichte abgedruckt sind.

G. C. F. Lisch.     

B. Begonnene oder vorbereitete Arbeiten.

I. Die meklenburgischen Regesten.

Nach dem vorjährigen Berichte (VI, p. 131) betrug die
Anzahl der bereits bearbeiteten Urkunden 3599.
Hinzugekommen sind:
Vom Herrn Archivar Lisch aus
Die verwandtschaftlichen Verbindungen des alten Hauses Gans von Putlitz mit altfürstlichen Häusern  4
Jahrbücher des Vereins VI 18
Denkmal der zu Rostock gehaltenen Jubelfeier des Religionsfriedens  5
Vaterländisches Archiv des histor. Vereins für NS. 1
Henr. Nettelbladt de Dotalitio 6
-------- ---- 34.
Vom Unterzeichneten:
Actenmäßige Nachricht von 1748 mit 1ster und 2ter Fortsetzung 50
Zuverlässige Ausführung des Rechts der Auseinandersetzungs=Convention 73
Urkunden=Sammlung der Schlesw.=Holst.=Lauenb. Gesellschaft
-------- -- 137.
-------- ---- ----
3770.

Die Zahl der durchforschten Werke ist 93.

Demern.

G. M. C. Masch.     

II. Die Sammlung meklenburgischer ungedrucker Urkunden von Lisch.
(Vgl. Jahresber. I, S. 93, II, S. 161, III, S. 204 V, S. 150 und VI, S. 132)

ist, als ein vorbereitendes und ergänzendes Werk, in 3 Bänden, von denen Bd. I die Urkunden des Mönchs=Klosters Dargun bis zum Ende des 13. Jahrhunderts, Bd. II die vollständigen Urkunden des Nonnen=Klosters Neukloster und Bd. III die Fundamental=Urkunden des Bisthums Schwerin und Abhand=

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lungen über dieselben und systematische Register über alle 3 Bände enthält, jetzt vollendet und wird, da ihre Wichtigkeit schon vielfach bewährt gefunden ist, der Berücksichtigung der Mitglieder empfohlen.

III. Die Urkunden=Sammlung zur Geschichte des Geschlechts von Maltzahn,

welche von der Familie von Maltzahn durch den Archivar Lisch vorbereitet und in ihrem ersten Bande nächstens erscheinen wird, wird als ein umfangreiches Werk, welches alle ältern Urkunden, die den Namen des Geschlechts enthalten, aufnimmt der Theilnahme der Forscher empfohlen.

 

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VII. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 4. October 1841.

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S eit der diesjährigen Generalversammlung hat der Verein an Herrn von Oertzen auf Markshagen und Herrn Dr. Nevermann zu Plau zwei neue ordentliche Mitglieder gewonnen, dagegen den Herrn Rath Dr. Preller zu Neu-Brandenburg durch den Tod verloren. Herr Senator Fabricius zu Stralsund ist zum correspondirenden Mitgliede ernannt und mit dem Vereine für hamburgische Geschichte eine literarische Verbindung angeknüpft worden.

Es wurden neuerdings folgende Bücher erworben:

1) Ferd. Keller, der Grossmünster in Zürich. II. Architectur. Mit 2 Kupfertafeln. Fol. (Geschenk des zürichschen Vereins.)

2) Dr. Ad. Friedr. Riedel, Geschichte der auf Befehl Sr. Maj. des Königs Friedrich Wilhelm III. wieder hergestellten Klosterkirche und des ehem. Dominicaner-Mönchs-Klosters zu Neu-Ruppin, herausg. v. Dr. Kampe. Neu-Ruppin. 4. (Geschenk des Hrn. Gymnasiallehrers Masch zu Neu-Ruppin.)

3) C. A. Holmboe, De prisca re monetaria Norwegiae et de numis seculi duodecimi nuper repertis, proludendi causa, scripsit -. Accedunt quinque tabulae lapidi incisae. Christianiae. 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)

4-17. Peter Friderich Suhm, Historie af Danmark. Fra de äldste Tider til 1400. Kjöbenhavn 1782 -1828. 14 Bände. 4.

18) Christophor. Hartknoch, Alt- und Neues Preussen oder Preussischer Historien zwei Theile. Mit vielen Abbildungen. Frankfurt und Leipzig 1684. (Geschenk des Hrn. Pastors Brückner zu Gross-Giewitz).

19) Apologia, Fürstl. Mecklenburgische, das ist: Hochnothwendige Verantwortung vnd wolgegründete Deduction der Vrsachen warumb die Durchl., Hochgeb. Fürsten vnd Herrn, Hr. Adolph Friederich vnd Hr. Hans Albrecht Gebrüdere, Hertzoge zu Mecklenburg etc. Dero Hertzog- Für-stenthumben vnd Landen nicht haben priviret und entsetzet werden können noch sollen. Von JJ. FF. GG. zu rettung der Vnschuld, Stewr der Warheit etc. angeordnet und publiciret. A. 1630. 4.

20) Warhafftige vnterricht, der Ratzeburgischen Pfaffen herkommens, vnd wie gar vnchristlich vnd beschwerlich dieselben jegen ihren rechten erblichen Patron vnd Landesfürsten gehandelt. (Von Magnus, Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen etc.) 4.

21) Klag, Ein klägliche, an den christl. Römischen Keyser Karolum von wegen Doctor Luters vud Vlrich von Hutten. Auch von wegen der Curtisanen vnd Bettelmünch. Das Kayserl. Maj. sich nit lass sollich leut verfuren. Der erst bis XV. Bundgenos. 4. (Nr. 19 - 21 Geschenke der Antiq. Buchhandlung der Herren Oertzen et Comp. hieselbst).

22) von Brandenstein, Noch Etwas über die Schiffbarmachung der Elde. Schwerin 1792. 8.

23) Gedanken über die Korn-Ausfuhr von Mecklenburg. Als ein patriot. Beitrag über die Materie von Schiffbarmachung der Elde. Schwerin 1792. 8.

24) Tabellen, vollständige, von dem Verhältniss Herzogl. Meckl. Schwerinscher Courant-Münzen gegen andere Geld-Sorten, von 1752 bis 1763; ferner von dem gesetzmässigen Verhältniss verschiedener im Herzogthum Mecklenburg coursirender Gold-Münzen gegen Reichs-Crayss auch nachbarliche und innländische Münzen, von 1566 bis 1752. Schwerin 1764. 4.

25) O. G. Tychsen, Geschichte der öffentlichen Universitäts-Bibliothek und

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des Museum zu Rostock. Rostock 1790. 4. (Nr. 22-25 Geschenke des Hrn. Landraths v. Maltzahn auf Rothenmoor.)

26) Alberti, Fünfzehnter Jahresbericht des Voigtländischen alterthumsforschenden Vereins. Gera 1840. 8. [M. s. Nr. 386. 539. 784.] (Geschenk des Vereins.)

27) Bericht, Vierter, über das Bestehen und Wirken des histor. Vereins zu Bamberg in Oberfranken von Baiern. Bamberg. 1841. 8. [M. s. Nr. 559. 850.] (Geschenk des Vereins.)

28) Archiv des histor. Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg. 6. Bandes 8. Heft. Würzburg 1841. 8. [M. s. Nr. 827-839. 1019-1012.] (Geschenk des Vereins.)

29) Mittheilungen, Neue, aus dem Gebiete histor.-antiquarischer Forschungen. Herausgegeben von dem thüringisch-sächsischen Verein für Erforschung des vaterländischen Alterthums. 6. Bandes erstes Heft. Halle und Nordhausen 1841. 8. [M. s. Nr. 150-153. 326-329. 479-484. 690. 691. 941-943. 1068-1070.] (Geschenk des Vereins.)

30) Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. 2 Bandes 4. Heft. Kassel 1840. 8. [M. s. Nr. 775-778.] (Geschenk des Vereins.)

31) Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. Zweites Supplement. Hessische Chronik von Wigand Lauze. Kassel 1841. 8. (Geschenk des Vereins.)

32) G. Landau, die Ritter-Gesellschaften in Hessen während des 14. und 15. Jahrhunderts. Mit einem Urkundenbuche. Kassel 1840. 8. (Geschenk des hessischen Vereins.)

33 - 34. Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte, 1. Bandes 1. u. 2. Heft. Hamburg 1841. 8. (Geschenk des Vereins.)

35) J. C. M. Laurent, das älteste Hamburgische Handlungsbuch aus dem 14. Jahrhundert. Hamburg 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

36) Jahresversammlung 1841 der Königl. Gesellschaft für Nordische Alterthumskunde. Copenhagen 1841. 8.

37) Mémoires de la Société Royale des Autiquaires du Nord. 1838. 1839. Copenhague 1840. 8. [M. s. Nr. 939.] (36. u. 37. Geschenke der Königl. Gesellschaft f. N. A.)

38) E. Zober, Gerhard Hannemann's Stralsunder Memorialbuch von 1553 bis 1587. Stralsund 1841. 8. (Geschenk des Hern. Verf.)

39-41. F. W. B. F. Freih. von dem Knesebeck, die allgemeinen Stände und die Provinzial-Landschaften des Königreichs Hannover, 1., 2. u. 3. Lieferung. Hannover 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)

42) G. Ch. F. Lisch, Philipp Melanthons Universitäts-Zeugniss für den Herzogl. Mekl. Secretair Mag. Simon Leupold. (Aus Ilgeu's Zeitschrift für histor. Theologie. Leipzig 1841.) 8.

43) G. C. F. Lisch, Meklenburgische Urkunden. II. Urkunden des Klosters Neukloster. Schwerin 1841. 8. [M. s. Nr. 464.] (42 u. 43 Geschenke des Hrn. Herausgebers.)

44) Verzeichniss Oberlausizischer Urkunden. 2 Theile in 1 Bande. V. Jare 965-1803. Görlitz 1799 - 1824. 4.

45 - 46. Scriptores Rerum Lusaticarum. Herausgegeben von der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften. Neue Folge erster Band u. 2. Bandes 1. Lieferung. Görlitz 1839. 8.

47) C. A. Pescheck, Geschichte der Poesie in der Lausitz. Görlitz 1836. 8.

48) Proben aus einer Sammlung wendischer Volkslieder. Die ersten vier aus der Oberlausitz, die übrigen aus der Niederlausitz. 8.

49) Gutenbergsfest, das, in Görlitz. Görlitz 1840. 8.

50) Fr. Theodor Richter, Geschichte des Pönfalls der Oberlausitzischen Sechsstädte. Görlitz 1885. 8.

51-52. Bibliothek, die, der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften alphabetisch verzeichnet. 2 Bände. Görlitz 1819. 8. (V. Nr. 44 - 52 Geschenke der Oberl. G. d. W. zu Görlitz.)

53) C. G. Fabricius, Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen unter den eingebornen Fürsten etc. 1. Band. [Einleitung]. Stralsund 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)

54) M. C. F. Crain, Die Reformation der chrisl. Kirche in Wismar etc. Wismar 1841. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)

55) Derselbe, Zu der am 29. September stattfindenden Feier des 300jährigen Bestehens der hiesigen Grossen Stadtschule ladet ein -. Wismar 1841. 4. (Geschenk desselben.)

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56) C. F. Crain, Carmen Saeculare nomine Lycei Wismariensis d. XXIX. September 1841 IV. Saeculum solemniter auspicantis dicatum a -. Wismariae 1841. 4. (Geschenk desselben.)

57) Freiherr Joh. Weichard Valvasor, vollkommene und gründliche Landbeschreibung dess Erz-Herzogthums Kärndten etc. Mit einem Kupfer. Nürnberg 1688. Fol.

58-59. Derselbe, Historisch-Topographische Beschreibung etc. des Hertzogthums Crain etc. In reines Teutsch gebracht durch Erasmum Fraucisci. Mit vielen Kupfern. Laybach 1689. Fol. 1. n. 3. Band. (Nr. 57-59 Geschenk des Hrn. Pastors Müller zu Neese.)

60) Mecklenburg, Historisch-statistisches Tableau von Chr. Dehn. (Geschenk des Hrn. Verf.)

Die Urkunden -Sammlung erhielt vom Herrn Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg die Abschrift einer Urkunde vom J. 1259 über einen Streit des schweriner Domherrn Johann Sperling mit dem Domcapitel zu Lübeck, und vom Kaufmann Herrn Boldemann zu Grabow 10 Original-Edicte an die Besitzer des Gutes Cambs von 1589 bis 1682. Ein Band Nachrichten über den Superintendenten Wigand und die Wiedertäufer zu Wismar ward aus einer Handschrift der Bibliothek zu Wolfenbüttel durch Vermittelung des Herrn Bibliothekars Schönemann daselbst mitgetheilt.

Zu der Alterthümer -Sammlung kamen:

1) aus der Zeit der Hünengräber: der Inhalt eines Grabes bei Karft (Wittenburg), eingesandt durch Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg, und eine Scheibe von grauem Sandstein, 2 1/4 Zoll im Durchmesser, in der Mitte mit einem trichterförmig von beiden Seiten eingebohrten Loche, tief im Moore zu Rastorf (Wismar) gefunden und geschenkt vom Herrn Dr. Beste zu Schwerin.

2) aus der Zeit der Kegelgräber: eine sehr merkwürdige, leider nur noch in der unteren Hälfte mit der Schaftrinne vorhandene Framea aus fast ganz reinem Kupfer, von dem Besitzer der Eisengiesserei zu Güstrow, Herrn Anders, mit anderm alten Metall aus der Gegend von Goldberg gekauft und dem Vereine geschenkt, und eine Framea aus Bronze von der in Meklenburg gewöhnlich vorkommenden Art, geschenkt von demselben.

3) aus der Zeit der Wendenkirchhöfe lieferte Herr Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg eine Urne aus einem Begräbnissplatze bei Döbbersen, und mehrere Alterthümer aus einem neu entdeckten wendischen Grabe bei Camin (Wittenburg).

4) aus unbestimmter Zeit: eine platte Scheibe (Schnallenring ?) von Bernstein, 2" im Durchmesser, mit einer kreisrunden Oeffnung von 3/4" Durchmesser, gefunden in einem Moderloche bei Neu-Brandenburg und geschenkt vom Herrn Gymnasiasten Brückner aus Ludwigslust.

5) aus dem Mittelalter: ein Weihkessel aus Granit, geschenkt vom Herrn Baron A. von Maltzahn auf Peutsch; zwei eiserne Messer, gefunden auf dem Kirchhofe zu Boitin, 14 Fuss tief, geschenkt vom Herrn Gymnasiallehrer Dr. Francke zu Wismar; ein Grapen von Bronze, zu Wismar erworben und geschenkt vom Herrn Domänenrath Sibeth zu Güstrow; eine Ofenkachel (sogenannte Topfkachel), gefunden zu Rostock an der Stelle der Häuser der Brüder vom gemeinsamen Leben, geschenkt vom Herrn Universitäts-Bibliothekar Baron von Nettelbladt daselbst.

Münzen und Medaillen :

I. geschenkt:

1) vom Herrn Kaufmann Böhm zu Schwerin: 1 bleierne Spottmedaille auf die Reformation, gefunden unter Bauschutt auf der Wadewiese zu Schwerin.

2) vom Herrn Weinhändler Uhle daselbst: 1 güstrowscher Sechsling des Herzogs Albrecht von Meklenburg, gefunden zu Schwerin unter Bauschutt.

3) vom Herrn Dr. Schnelle auf Buchholz: 1 halber Reichsort des Herz. Wilhelm von Braunschweig vom J. 1623.

4) vom Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg: 11 Stück verschiedene Scheidemünzen.

5) vom Herrn Pastor Kehrhahn zu Döbbersen: 7 Stück verschiedene Scheidemünzen.

6) vom Herrn Professor Dr. Crain zn Wismar: 1 Pfennig des Herzogs Johann Friederich zu Pommern.

7) vom Herrn Senator Demmler zu Rehna: 2 Doppelschillinge des Herz. Philipp Julius zu Pommern.

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8) vom Herrn Pagen-Informator Dehn zu Schwerin: 1 alter lübecker Sechsling.

9) vom Herrn Stadtsecretär Peters zu Schwan: 1 güstrowscher Kupferdreiling von 1623.

10) vom Herrn Obermünzmeister Nübell zu Schwerin: 1 rostocker Sechsling von 1611.

II. gekauft:

11) vom Münzhändler Weidhas zu Berlin: 10 altpommersche Münzen aus dem 13. Jahrhundert und 1 malchinscher Bracteat.

12) 5 Silbermünzen aus dem 17. Jahrhundert, gefunden bei Schwerin.

13) 1 meklenburgischer Schilling von 1841.

14) 4 Gulden des Grossherzogs Friederich Franz von 1789, 1790. 1825 und 1828.

15) ein bei Wittenburg gemachter Fund von Silbermünzen aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts, 16 Loth schwer.

16) 1 meklenb. Gulden von 1817, und 1 meklenb. halber Gulden von 1790.

Herr Gymnasiallehrer Masch zu Neu-Ruppin beschenkte die Vereins-Sammlungen mit der Zeichnung einiger bei Alt-Ruppin gefundenen bronzenen Alterthümer und mit der Zeichnung einer im Besitze des Herrn Grafen von Zieten auf Wustrow befindlichen eisernen Hand, so wie der Baubeflissene Herr Quistorp aus Schwan mit einem Plane des Burgwalls von Werle und des Hofes Wiek.

Nachrichten gingen ein: über Gräber zu Witzin, über einen Burgwall zu Lankow und über die Kirchen zu Lubow, Neuburg, Neu-Buckow und Witzin, vom Herrn Archivar Lisch; über die Glockeninschrift zu Warsow, vom Herrn Hülfsprediger Ritter: über eine bei Neu-Brandenburg gefundene und im Besitze des Herrn Raths Dr. Kirchstein daselbst befindliche römische Münze, vom Herrn Pastor Boll ebendaselbst.

Ausserdem lieferten Herr Dr. Dittmer zu Lübeck eine Abhandlung "über den Ursprung und den Anfang der Lieferung der Pachtgerste aus Russow", und Herr Archivar Lisch Aufsätze über die wendischen Fürstenburgen zu Ilow, Dobin und Neuburg, über die Hohe-Burg bei Schlemmin und über die Wandgemälde in der heil. Bluts-Capelle des Doms zu Schwerin.

A. Bartsch.                
als zweiter Secretär des Vereins.

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VII. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Altethumskunde.


Schwerin, den 3. Januar 1842.

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A ls ordentliche Mitglieder traten im Laufe des vorigen Quartals bei: die Herren Lieutenant von der Lühe zu Schwerin, Domänenrath von Röder zu Boizenburg, Erblandmarschall von Hahn auf Basedow, von Buch auf Zapkendorf, Drost von Meerheimb auf Gr. Gischow, Buchdrucker Bicker zu Schönberg und von Kardorff auf Remlin zu Gnoien. Dagegen erlitt der Verein durch den in weiten Kreisen tief betrauerten Tod des Herrn Oberlehrers Weber zu Schwerin auch seinerseits einen schmerzlichen Verlust; die Herren Hofrath Ehlers und Criminalrath Ackermann zu Bützow, Pastor Christlieb zu Cavelstorff und Pastor Willebrand zu Parkentin traten aus.

Zur Bibliothek kamen hinzu:

1) Atlas antiquus Danvillianus miuor. Norimb. Fol.

2) Friedr. Franz von Bülow, Versuch einer einleuchtenden Darstellung der bisherigen Amtsverfassung und ihres Geistes etc. Fol.

3 - 12) Zehn Schulprogramme des Gymnasium Friedericianum zu Schwerin von 1835-41. 4.

13) Schulreglement für das Amt Pöl. Wismar, 1836. 4.

14) Kurze Darstellung der Feierlichkeiten, welche am 26. August bei der Enthüllung des dem Fürsten Blücher von Wahlstadt von den Mecklenburgern in seiner Geburtsstadt Rostock errichteten Denkmals statt gefunden etc. Rostock, 1819. 4.

15) Car. Türk, De Statuts Rolandinis. Dissertatio historico juridica. Rostochii 1824. 4.

16) Carl Turk, Forschungen auf dem Gebiete der Geschichte. Drittes Heft. Rostock und Schwerin, 1830. 8.

17) Fromm, Einige processualische Betrachtungen in Bezug auf die Errichtung eines Oberappellations-Gerichts in Mecklenburg. Hamburg, 1817. 8.

18) Fr. W. Sibeth, Ueber die Verbesserung des Schuldsystems im Grossherzogthum Mecklenburg Schwerin etc. 1. Theil. Güstrow, 1816. 8.

19) v. Nettelbladt, Bemerkungen über einige Gegenstande des Mecklenburgischen Concurs-Processes. Rostock und Schwerin, 1810. 8.

20) Protocollum Comitiale d. d. Malchin d. 25. Nov. seqq. 1794. Schwerin, 1796. 8.

21) Zugabe zu den Worten des Herrn Cammerraths von Zimmermann über die von Seiten der landschaftlichen Mitglieder des E. Ausschusses bei der höchsten Landesregierung übergebene Erklärung in Betreff des in Mecklenburg zu organisirenden Credit-Wesens. Rostock, 1815. 8.

22) Ueber die Einrichtungen, die im Herzogthum Mecklenburg-Schwerin durch den Beitritt zum Rheinischen Bunde nothwendig werden durften etc. Rostock, 1808. 8.

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23) Adolph Chr. Siemssen, Vorläufiger Bericht von den Mineralien Mecklenburgs. Schwerin, 1792. 8.

24) C. v. Lehsten, Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg etc. Parchim, 1834. 8.

25) Jac. Heinr. Baleke, Gedanken von Wiedererstattung der in benachbarter Mächte Hände gerathenen Mecklenburgischen Aemter etc. Rostock und Wismar, 1752. 4.

26) Fr. Thomas, Lutherus biseclisenex oder 200jähriges Ehren - Gedächtniss D. Martini Lutheri etc. Güstrow, 1717. 4.

27) J. V. Stever, Glorwürdigster Lebenslauf des weil. durchl. Fürsten und Herrn Friederichs zu Mecklenburg-Grabow etc. Rostock, 1748. 4.

28) E. v. Ladiges, Vorschlag zur Bildung eines Actien-Vereins Zwecks Errichtung einer landwirthschaftlichen Lehranstalt. Güstrow, 1841. 8. (Geschenk des Herrn Barons von Maltzahn auf Peutsch.)

29) G. C. F. Lisch, Ueber die Deutung der norddeutschen Grabalterthümer. 8. (Geschenk des Herrn Verf.)

30) G. H. Pertz, Monumenta Germaniae Historica etc. Tom. VI. Scriptorum Tom. IV. Hannov. 1841. Fol. (Geschenk Sr. K. H. des Grossherzogs Paul Friederich.)

31. 32) Die köuigl. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde. Jahresversammlung 1840 u. 1841. Copenhagen, 1841. 8

33) Aktstykker til Oplysning ister af Danmarks indre Forhold i aeldre Tid. Odense, 1841. 4. (Geschenk der Fyens Stifts literaire Selskab.)

34) Zuverlässige Ausführung des Rechts der Auseinandersetzungs-Convention, welche zwischen beiden zu Mecklenburg regierenden durchl. Herzogen am 3. Aug. 1748 vollzogen worden etc. 1749. Fol.

35) Vertheidigte Gerechtigkeit der Herzoglich-Mecklenburgischen Maass-Reguln in Ansehung der Meckl. Ritterschaft überhaupt etc. 1750. Fol.

36) Ausführliche Betrachtungen über die verschiedenen Stücke der Gemeinschafts- und Contributions-Verfassung derer drey Crayse der Herzogthümer Mecklenburg etc. 1751. Fol. (Nr. 34-36 Geschenke des Herrn Pastors Masch zu Demern.)

37) Leop. Haupt und Joh. Ernst Schmaler, Volkslieder der Wenden in der Ober- und Nieder-Lausitz. 1. Theil. Grimma, 1841. 4.

38) Leop. v. Ledebur, Streifzüge durch die Felder des königl. Preussischen Wappens. Berlin, 1842. 8. (Geschenk des Herrn Verf.)

39) G. C.F. Lisch, Meklenburgische Urkunden. 8. Bd. Urkunden des Bisthums Schwerin. Schwerin, 1841. 8. (Geschenk des Herrn Verf.)

40) Fünfzehnter Jahresbericht der Gesellschaft für Pommerche Geschichte und Alterthumskunde. Stettin, 1840. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

41) Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellsch. für Pommersche Gesch. u. Alterth. 7. Jahrgangs 2. Heft. Stettin, 1841. (Geschenk der Gesellschaft.)

42) W. Havemann, Handbuch der neuern Geschichte. 2. Theil. 1842. 8. (Geschenk des Herrn Verf.)

43) Joseph Dobrowsky, Lehrgebäude der böhmischen Sprache. Prag, 1819. 8. (Geschenk des Herrn Doctors Burmeister zu Wismar.)

44-47) Vaterländisches Archiv des histor. Vereins für Niedersachsen. Herausgegeben von A. Brönnenberg. Jahrg. 1840. 4 Hefte. Hannover. 8. (Geschenk des Vereins.)

Für die Sammlung typographischer Alterthümer ward auf einer Auction zu Hamburg die erste, höchst seltene, im J. 1550 zu Kopenhagen von Ludwig Dietz aus Rostock gedruckte dänische Bibel erworben.

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Herr Archivar Lisch schenkte eine Abschrift von den Confirmationen über die der Pfarre zu Neuburg gehörenden 2 Hufen in Eichholz vom 5. März 1270 und 12. Mai 1431, und die Original-Urkunde über Bede und höchstes Gericht zu Wessin und Radepohl vom 31. Mai 1391.

An andern älteren Handschriften wurden dem Vereine vom Herrn Prediger Schubert zu Zerbst der Amnestie-Revers des Herzogs Johann Albrecht I. für die Stadt Rostock vom 27. Oct. 1565 und ein Schreiben des Superintendenten Joh. Wigand an denselben Herzog vom 23. Febr. 1566, so wie vom Herrn Dr. jur. von Duve zu Ratzeburg Niedersächsische Kreisabschiede von 1610-1634 geschenkt.

Für die Alterthümer -Sammlung gingen ein:

1) aus der Zeit der Hünengräber: 2 Keile aus Feuerstein, gefunden zu Jassewitz auf dem Acker des Erbzinsmanns Joh. Schröder und von diesem durch Vermittelung des Herrn Pastors Strecker zu Hohehkirchen geschenkt, ein Schleuderstein aus Feuerstein, anscheinend nicht ganz fertig gearbeitet, gefunden zu Brustorf bei Penzlin und geschenkt vom Herrn Baron von Maltzahn auf Peutsch.

2) aus der Zeit der Kegelgräber: ein Paar vollständige, gravirte Handringe, ein Paar zerbrochene, gravirte Handringe, ein gravirter Armring, ein gewundener Halsring, eine Heftel und ein Paar flache, runde Knöpfe, alles aus Bronze und durch den Herrn Baron von Maltzahn auf Peutsch in einem Kegelgrabe zu Rothenmoor gefunden, geschenkt vom Herrn Landrath von Maltzahn auf Rothenmoor, eine Pincette und ein Ring von Bronze nebst dem übrigen Inhalt einiger Grabkammern zu Rambow unweit des malchiner Sees, ebenfalls durch Herrn Baron von Maltzahn auf Peutsch ausgegraben und vom Herrn Landrath von Maltzahn geschenkt; eine Lanzenspitze aus Bronze, in der Lewitz gefunden, von einem ungenannten Geber.

3) aus der Zeit der Wendenkirchhöfe: 6 Urnen mit ihrem Inhalte aus einem Begräbnissplatze bei Camin (Wittenburg), eingesandt durch Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg.

4) ein zu Damerow, zwischen Waren und Malchow, durch den Herrn Candidaten Reuter zu Kl. Plasten gemachter und dem Vereine geschenkter Fund von Alterthümern aus allen Perioden der heidnischen Vorzeit und des Mittelalters, namentlich Gefässscherben mit den unverkennbaren, kräftigen Verzierungen aus der Zeit der Hünengräber, ein Schmalmeissel aus Feuerstein, 25 spanförmige Feuersteinmesser, Gefässscherben aus der Bronze-Periode und andere aus der letzten wendischen Zeit, ein eisernes Gehenk, Fragmente einer eisernen Messerklinge, eine Scherbe von einem mittelalterlichen Thongefässe, Kohlen und Thierzähne.

5) aus dem Mittelalter: 3 Kellen, ein Gefässgriff und eine Leuchterdille, sämmtlich von Bronze und hin und wieder mit leichtem Rost bedeckt, zu mehreren bei Hagenow in der Erde gefundenen Geräthen gehörig, vom Herrn Geheimraths-Präsidenten v. Lützow Exc. augekauft und dem Vereine geschenkte 3 Kanonen(?)-Kugeln von Granit, auf dem Sachsenberge bei Schwerin einige Fuss tief in der Erde gefunden und vom Herrn Hausverwalter Framm zu Sachsenberg geschenkt.

6) aus neuerer Zeit: zwei zuletzt als viereckige Wagschalen benutzte, zu diesem Zwecke an den Rändern umgebogene und in den Ecken durchbohrte Kupferplatten, von denen die eine den Stammbaum und die andere den Sarkophag des Rudolph Friederich von Driberg, geb. den 30. März 1655, gest. den 24. Jan. 1706, dargestellt enthält. Sie wurden durch den Herrn von Kardorff auf Remlin gekauft und dem Vereine beschenkt.

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An Münzen wurden

1) gekauft: 3 meklenb. Gulden aus den Jahren 1789 (2) und 1790; 1 russisches Vierkopekenstück v. J. 1793 und ein schwedisches Oer des Königs Gustav Adolph, beide gefunden zu Püttelkow bei Wittenburg; 1 vergoldetes Dreigroschenstück des Herzogs Friederich von Schlesien v. J. 1545, gefunden bei Wittenburg; 101 verschiedene Münzen aus der Zeit des dreissigjährigen Krieges, auf dem schweriner Stadtfelde gefunden.

2) geschenkt: vom Herrn Lehrer Wetterich zu Wismar 1 Rechenpfennig v. J. 1553, von Herrn G. von Zülow 7 verschiedene Münzen, gefunden im Hohlwege vor Güstrow; vom Herrn Geheimerath von Steinfeld zu Schwerin 1 alter rostocker Groschen ohne Jahreszahl und 1 meklenb. Groschen v. J. 1670, vom Herrn Pastor Strecker zu Hohenkirchen 4 verschiedene Münzen, von hoher Grossherzogl. Kammer zu Schwerin 39 norddeutsche und dänische Münzen, unter der Bezeichnung "Tarnewitzer Münzen", aus dem Depositenkasten des Amts Grevismühlen dem Vereine überwiesen.

Herr Ingenieur Ahlers schenkte mehrere in Meklenburg gefundene Fossilien, deren nähere Bestimmung und Beschreibung dem Jahresberichte vorbehalten bleibt.

Herr Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg sandte eine Nachricht und Beschreibung ein von dem sogenannten "langen Stein" zwischen Wittenburg und Waschow, welcher die Inschrift trägt: mortuus est Heinricus comes orate pro eo.

An Abhandlungen für die Jahrbücher gingen ein:

1) vom Herrn Archivgehülfen Glöckler zu Schwerin: Das Leben des Canzlers Heinrich Husan d. A.

2) vom Herrn Pastor Masch zu Demern: Ueber meklenburg-strelitzische Orden.

3) vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin: a) Ueber meklenburg-schwerinsche und güstrowsche Orden. b) Ueber die Landfahrer-Compagnie zu Rostock und deren Vogelschiessen, c) Ueber mittelhochdeutsche Gedichte.

Von den durch Herrn Archivar Lisch herausgegebenen "Meklenburgischen Urkunden" ist nunmehr auch der dritte Band erschienen, welcher die Fundamental- und sonstigen wichtigen Urkunden des Bisthums Schwerin bis um die Mitte des 13. Jahrhunderts und die Regesten der verloren gegangenen Urkunden bis zu derselben Zeit, nebst systematischen Registern zu allen drei Bänden enthält.

A. Batrsch,                
als zweiter Secretär des Vereins.

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VII. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Altethumskunde.


Schwerin, den 4. April 1842.

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D er allerschmerzlichste Verlust, welchen im Laufe des letzten Quartals unser Verein erlitt, braucht nicht erst namentlich bezeichnet zu werden: die Trauer des Vereins, dem in dem kurzen Zeitraum weniger Jahre nun schon zum zweiten Male der Name eines seiner hohen Protectoren durch die Hand des Todes ausgelöscht ward, ist ja die Trauer des ganzen Landes, dem ein allgemein geliebter Fürst so unerwartet frühe entrissen ward. - Ausserdem haben wir den Tod des Herrn Geheimen Hofraths Dr. Kämmerer zu Rostock und des Herrn Landraths von Oertzen auf Gr. Vielen zu beklagen, denen noch aus dem vorletzten Quartale der Herr Geheime Legationsrath Reichenbach zu Neustrelitz hinzuzufügen ist. Ausgetreten sind Herr Hofrath Tolzien zu Schwerin und Herr von Oertzen auf Barsdorf. Dagegen begrüsst der Verein als neue ordentliche Mitglieder die Herren von Möller-Lilienstern auf Carlsdorf, Gymnasiallehrer Dr. Frege zu Wismar und Canzleirath Dr. Schmidt zu Rostock.

Der neueste Zuwachs der Bibliothek besteht in folgenden Büchern:

1) C. G. Evers, Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan etc. Neubrandenburg, 1841. Folio. (Geschenk des Herrn Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)

2) Dr. Joh. Ph. Bauermeister, Rede über den Herzog Johann Albrecht I. Rostock, 1841. 4.

3) Derselbe, Rede über den Professor David Chyträus. Rostock, 1840. 4. (Nr. 2 und 3 Geschenke des Herrn Bibliothekars Dr. von Nettelbladt zu Rostock.)

4) Car. Ed. Foerstemann, Album Academiae Vitebergensis ab A. Ch. MDII usque ad A. MDLX. Ex autographo. Lipsiae, 1841. 4.

5) J. F. Pries, Am Weihetage der Bildsäule des Fürsten Blücher von Wahlstadt etc. Rostock, 1819. 4.

6) Schadow, Bildhauer, Ueber das Denkmal des Fürsten Blücher von Wahlstadt etc. (Rostock) 1819. 4.

7) Gebürliche Antwort auf ungebürliches Geschwätz in dem freimüthigen Abendblatte. 1818. 8. (Nr. 5-7 Geschenke des Herrn Dr. Bartels zu Schwerin.)

8) Car. Ferd. Crain, Oratio habita in tertiis solemnibus saecularibus scholae Civitatis Wismariensis d. 29. m. Sept. a. 1841. Wismariae, 1841. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

9) G. C. F. Lisch, Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg aus inländischem Rasenerz. (Aus den Jahrbüchern des Vereins für mekl. Gesch. u. A.) 1842. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

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10) Verhandlungen der Gesellschaft des vaterländischen Museums in Böhmen in der 19. allgemeinen Versammlung am 26. Mai 1841. Prag, 1841. 8. (Geschenk des Herrn Bibliothekars Hanka zu Prag.)

11) Dr. Fr. Förster, Wallenstein, Herzog zu Meklenburg, Friedland und Sagan, als Feldherr und Landesfürst in seinem öffentlichen und Privat-Leben. Eine Biographie. Potsdam, 1834. 8.

12) Joh. Molleri Flensburgensis Cimbria Literata, sive scriptorum ducatus utriusque Slesvicensis et Holsatici historia literaria. Tom. I-III. Havniae, 1744. Folio. (Geschenk des Herrn Consistorialraths Dr. Diemer zu Rostock.)

13) F, W. B. F. Freiherr von dem Knesebeck, Archiv für Geschichte und Genealogie, 1. Bd. Hannover, 1842. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

14) Grossherzoglich Meklenburg-Schwerinscher Staatskalender, 1842. 8. (Geschenk des Herrn Hofbuchdruckers Bärensprung zu Schwerin.)

15) Grossherzoglich Meklenburg-strelitzscher Staatskalender, 1842. 8. (Geschenk des Herrn Vice-Directors von Maydell zu Schwerin.)

Zur Urkunden -Sammlung ward von Unterzeichnetem geschenkt: die Original-Urkunde auf Pergament, durch welche der Ritter Johann von Buch, Herr zu Garsedow und Wittenberge, der Stadt und den Kaufleuten zu Perleberg die Mühle an der Stepenitz zu Wittenberge und die Schifffahrt auf der Stepenitz, nach bestimmten Zollsätzen etc., verkauft, d. d. Perleberg 1337 tu Lichtmisse.

Für die Alterthümer -Sammlung gingen ein:

1) aus der Zeit der Hünengräber: ein Keil aus Hornblende, gefunden zu Ludwigslust, geschenkt von dem Herrn Lieutenant von Levetzow aus Hannover, ein Messer aus Feuerstein, gefunden in einer Sandgrube bei Rehna, geschenkt vom Herrn Bürgermeister Daniel zu Rehna; eine Säge aus Feuerstein, gefunden bei Sternberg, geschenkt vom Herrn Superintendenten Kleiminger daselbst; eine Pfeilspitze aus Feuerstein, gefunden im Sülzer-Moore, geschenkt vom Herrn Geh. Amtsrath Koch zu Sülz; ein Handmühlen-Stein aus Granit, gefunden auf der Feldmark Rothenmoor, geschenkt vom Herrn Landrath von Maltzahn auf Rothenmoor.

2) aus der Zeit der Kegelgräber: eine Nadel aus Bronze, gefunden im Sülzer-Moor, geschenkt vom Herrn Geh. Amtsrath Koch zu Sülz, und eine Handberge aus Bronze, gefunden zu Schwinkendorf bei Basedow und zu den von dem Herrn Erblandmarschall Grafen von Hahn auf Basedow dem Verein überwiesenen Alterthümern (siehe das Folgende) gehörig.

3) aus der Zeit der Wendenbegräbnisse: die zu Roga gefundenen, im Jahresber. VI, S. 110 beschriebenen bronzenen Alterthümer von bedeutender Wichtigkeit, von dem Herrn Erblandmarschall Grafen von Hahn an die Sammlung des Vereins überwiesen, wo auch alle in Zukunft auf den gräflich hahnschen Gütern sich noch findenden Alterthümer ihren Platz erhalten sollen, Alles jedoch als Fideicommiss des gräflichen Hauses.

4) aus unbestimmter Zeit: durch Herrn Bürgermeister Dr. Bölte zu Hagenow wurde die Einlieferung von noch mehreren, zu dem hagenowschen Funde (Quartalber. VII. 2. S. 3, Nr. 5) gehörigen Alterthümern vermittelt, über welche genauere, umfassende Forschungen eingeleitet sind, deren Resultat nebst den Abbildungen der Alterthümer in dem Jahresberichte für 1843 mitgetheilt werden soll.

5) aus neuerer Zeit: ein Henkelkrug aus sehr festem Thon, mit seinem Inhalte von etwa 4 Pfund silbernen Scheidemünzen beim Ausgraben eines

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Kellerraums zu Sülz gefunden, und geschenkt vom Herrn Maurermeister Klasen daselbst.

Zur Naturalien-Sammlung schenkte Herr Superintendent Kleiminger zu Sternberg einen am Judenberge bei Sternberg gefundenen Büffelzahn.

An Münzen und Medaillen wurden

1) geschenkt: vom Herrn Ober-Medicinalrath Dr. Brückner zu Ludwigslust 1 türkischer Doppelpiaster v. J. 1789, 1 bronzene Spottmedaille auf Maria Theresia v. 1742 und 1 hildesheimer Groschen v. 1719; vom Herrn Prinzen-Instructor Brockmann zu Schwerin 1 silberne Medaille auf die Huldigung des Königs Friedrich II. zu Berlin v. 1740; von Herrn Birnbaum zu Schwerin 1 lippischer Matthier v. 1675, vom Herrn Kriegsrath Grimm zu Schwerin 1 wismarscher Halbortsthaler v. 1523 und 1 lübscher Halbortsthaler v. 1522, von Herrn von Buch auf Zapkendorf 1 meklenburgischer Gulden v. 1676; von Herrn Kaufmann Roeper zu Schwerin 1 wismarscher Sechsling v. 1555.

2) angekauft: 1 grosse wismarsche Medaille v. 1611 (Evers, meckl. Münzverf. II, S. 425), 1 wismarscher Thaler v. 1674, 1 wismarscher Doppelschilling v. 1556; durch Vermittelung des Herrn Gen. Amtsraths Koch zu Sülz: 126 Silbermünzen aus verschiedenen Ländern aus dem ganzen Zeitraum des XVI. Jahrhunderts, gefunden unter dem Hause des Maurermeisters Klasen zu Sülz in einer thönernen Urne (vgl. oben Alterth. Nr. 5).

Nachrichten gaben: Herr Hülfsprediger Günther zu Eldena über den schon Jahresber. III, S. 123 erwähnten Wendenkirchhof zu Neuenkirchen bei Schwan, so wie über die ehemaligen Höfe Sievershof, Hawhof und Nienhofe auf dem jetzigen Felde zu Selow, über ein ehemaliges Kirchdorf auf dem Felde zu Vietzen, und über den Aufbau der Kirche zu Hohen-Lukow; Herr Kriegsrath Grimm zu Schwerin über einen alten Kelch der Kirche zu Kavelstorf zwischen Schwan und Rostock, welcher Beschreibung eine Zeichnung beigegeben ist; Herr Archivar Lisch über einen bei Horst (Boitzenburg) gemachten, in die grossherzogliche Sammlung gekommenen Kupfermünzen-Fund. Herr Revisionsrath Schumacher zu Schwerin lieferte ein Verzeichniss der Namen auf der Forstcharte der "Kühlung", eines bergigen Waldes am Abhange des diedrichshäger Berges: möchten dieser willkommenen Erstlingsfrucht der in einem früheren Quartalberichte ausgesprochenen Bitte um solche Namensverzeichnisse von Feldmarken, Waldstrecken etc. bald und oft ähnliche folgen.

Abhandlungen für die Jahresschriften:

1) vom Herrn Geheimen Amtsrath Koch zu Sülz: Geschichte der Saline zu Sülz.

2) vom Herrn Hülfsprediger Günther zu Eldena: a) meklenburgischer Volksaberglaube mit einer Volkssage; b) plattdeutsche Sprüchwörter und Redensarten.

3) vom Herrn Archivar Lisch: Ueber die bei Roga gefundenen, vom Herrn Grafen von Hahn auf Basedow geschenkten Alterthümer.

A. Bartsch ,               
als zweiter Secretär des Vereins.

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