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Ueber die ältesten meklenburgischen Goldmünzen
von
F. W. Kretschmer zu Berlin.

Die ersten meklenburgischen Goldmünzen werden den Herzogen Magnus und Balthasar zuschrieben. Wegen deren Prägung ertheilte der römische Kaiser Maximilian I., d. d. Worms

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am 29. August 1495, ein Privilegium, des Inhalts: daß den Hochgebornen Herzogen Magnus und Balthasar zu Meklenburg, so wie ihren Erben und Nachkommen, die Aufrichtung einer goldenen Münze in ihren Landen an irgend einem dazu gelegenen Orte frei und ungehindert zustehen solle, um daselbst Goldgulden unter ihrem Titel und fürstlichen Wappen prägen zu können, gleich der zur Zeit gangbaren goldenen Münze der rheinischen Churfürsten, an Gehalt neunzehntehalb Karat sein und an Gewicht 107 Stück aus einer und einer halben cölnischen Mark. Evers in seiner "Mecklenburgischen Münz=Verfassung" Thl. I. (Schwerin 1798) S. 29 ff. giebt den Abdruck dieser wichtigen Urkunde, und bemerkt dazu (S. 32): "Nun sollte man vermuthen, daß diese Herzöge vom angeführten Privilegio sogleich Gebrauch gemacht und goldene Münzen haben prägen lassen, bis jetzt sind aber dergleichen noch unbekannt geblieben, und ihre Nachkommen haben, wie die Folge zeigen wird, sich allererst dieses Rechtes bedient". Ferner sagt Evers im zweiten Theile seines Münzwerks (Schwerin 1799) S. 40: "aß, nach erlangtem Privilegio, wegen Prägung goldener Münzen, (1495) diese Herzoge Gebrauch davon gemacht haben, und Goldgülden prägen lassen, solches machen die Münzordnungen des Kaisers Carl V. vom Jahre 1551, Cap. 9. § 8., und des Kaisers Ferdinand I. de ann. 1559, wofern der Name Mecklenburg daselbst kein Schreib= oder Druckfehler ist und ein ander Land verstanden wird, fast glaublich. In selbigen wird der Mecklenburgische Goldgulden mit St. Christoph - resp. auf 69 1/2 Kreuzer herabgesetzt und nach Verlauf von 6 Monaten gänzlich verrufen. Allein diese Art goldener Münzen ist bis jetzt noch nicht entdeckt worden".

Die eigentliche Existenz der ersten goldenen Münze des Landes Meklenburg vermochte Evers nicht zu ermitteln. Auch bis jetzt fehlte darüber alle weitere Nachweisung. Nun aber findet sich eine Abbildung, durch die sich ergiebt, daß die Herzöge Magnus und Balthasar nach dem Privilegio de ann. 1495 eine Ausmünzung wirklich vorgenommen haben, auch daß sie die oben erwähnten Goldgulden mit St. Christoph 1 ) haben schlagen lassen und daß diese Ausmünzung zu Güstrow Statt fand.

Von der ältesten meklenburgischen Münze in Gold ist also endlich eine Abbildung entdeckt worden, und sie ist anzutreffen


1) Von dieser Abbildung folgt beigehend eine Copie zur Münzsammlung des Vereins.
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in Hofmanns Münzschlüssel (Nürnberg 1683) auf S. 288. Sie stellt da bei den schlesischen Goldmünzen, welche die Ueberschrift führen: "güldige Ducaten : Hochfürstl. Luegnitzische und Münsterbergische ". Das Gepräge zeigt in der Mitte ein Lilienkreuz, in dessen Winkeln die vier Schilde von Meklenburg, Wenden, Rostock und (wahrscheinliche Stargard, nebst der Umschrist: MAGVS . BALTASAR . DV c c S . MA. Im Rev. steht der heilige Christoph mit dem Kinde Jesu auf der linken Schulter, unten zu den Füßen ein Schildchen, welches das Münzzeichen ist, und dann die Umschrift: M O N e . AVR e - A GVSTR . 151. Ob diese Umschrift sich mit dem Worte Gustrovensis endigt oder mit der Jahreszahl "151" (1501), läßt die Abbildung mit Sicherheit nicht beurtheilen. Am gewissesten ist indeß das Jahr 1501 anzunehmen, da die Goldmünzen der Herzoge Magnus und Balthasar nur zwischen 1495 bis 1507 geprägt sein können. Die Jahreszahl 1501 wäre dann die älteste auf einer meklenburgischen Münze, weil diese mit Jahreszahlen erst 1502 beginnen. Daß Hoffmann eine Münze, die nach Meklenburg gehört, zu den schlesischen gestellt hat, dazu verleitete ihn jedenfalls der heilige Christoph im Gepräge, dessen Bild fast ausschließlich nur auf den Goldmünzen Schlesiens vorkommt. Es sind davon bekannt die Ducaten der Herzoge von Münsterberg und der Herren von Rosenberg, sämmtlich von der reichensteiner Münzstätte, erstere von 1521 bis 1582 (vid. Dewerdeck siles. numism. p. 414. Tab. XIII. no. 4. und p. 425. Tab. XIV, no. 10), letztere von 1582 bis 1595 (beschrieben von Soothe in dem Madaischen Ducatenkabinette S. 181 und Dewerdeck p. 629). "Fürstl. Luegnitzisch" Ducaten, mit St. Christoph im Gepräge, sind bisher noch nie vorgekommen.