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II.

Geschichte

der

Eisengewinnung in Meklenburg aus
inländischem Rasenerz,

von

G. C. F. Lisch.


D ie drei letzten Jahrhunderte hindurch ist der Bau auf Mineralien fast ununterbrochen der Gegenstand der Aufmerksamkeit der meklenburgischen Landesbehörden gewesen, sei es, daß chemische und alchymistische Zwecke, wie unter den Herzogen Christoph und Carl Leopold, sei es, daß industrielle und wissenschaftliche Bestrebungen, wie unter den Herzogen Johann Albrecht I., Ulrich, Christian Ludwig II., Friederich und Friederich Franz, diese Aufmerksamkeit erregten. Da die Aufsuchung edler Metalle in Meklenburg ohne Erfolg blieb, so beschränkte man sich im Allgemeinen vorzüglich auf die Gewinnung von Salz, Alaun, Gyps, Braunkohlen und Eisen; besondern Gewinn aus Lagern seltener Erdarten zu ziehen, hat vorzüglich der Mangel an Verbreitung gediegener naturwissenschaftlicher und chemischer Kenntnisse bisher gehindert. Von diesen Mineralien hat, die Gewinnung des Salzes, welche zu allen Zeiten in Meklenburg verfolgt ist, nicht gerechnet, das Eisen die vaterländische Industrie am nachhaltigsten beschäftigt. Es dürfte sich daher der Mühe verlohnen, durch eine Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg sowohl die wissenschaftliche Neugier zu befriedigen, als spätern Unternehmungen eine sichere Grundlage zu geben.

Eisenerz erscheint in Meklenburg nur als Raseneisenstein, Sumpferz und Moorerz (ferrum palustre), im Niederdeutschen Eisenklump oder vom Landmanne schlechthin Klump genannt. "Es findet sich in großen Lagern, vorzugsweise in den südlichen Gegenden Meklenburgs, wo Sumpf und unfruchtbarer, eisenschüssiger Sand überall aneinander

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grenzen 1 );" es ist bisher in den südlichen Aemtern: Dömitz, Hagenow, Grabow, Neustadt 2 ), Marnitz 3 ), so wie bei Parchim 4 ), Rossentin 5 ), Waren und Malchow 6 ), ferner aber in den östlichen Gegenden Meklenburgs, bei Teterow 7 ) und in den Aemtern Stavenhagen 8 ) und Ribnitz 9 ), auch im westlichen Meklenburg, im Amte Zarrentin 10 ), vorzüglich bei Pamprin, auch in Kölzin, beobachtet 11 ) worden. In allen diesen Gegenden liegt das Eisenerz in geringerer oder größerer Ausdehnung und Mächtigkeit, oft bis zu 6 Fuß Dicke und darüber, und von verschiedener Dichtigkeit, bis zur sandsteinförmigen Masse, wie es die Mauern von Ludwigslust Glanze 12 ). Im Durchschnitte wird das meklenburgische Morasteisen ungefähr 30 p C t. reines Eisen geben 13 ).


1) Vgl. die ausgezeichnete Schrift: "Wie ist der Grund unb Boden Mecklenburgs geschichtet und entstanden?" von G. A. Brückner, Neu=Strelitz beweisen, ja selbst in kleinern Stücken bis zum kristallinischen Gefüge und metallischen und Neu=Brandenburg, 1825, S. 12.
2) Vgl. Siemssen " Vorläufige Nachricht von den Mineralien Meklenburgs" Schwerin, 1792, S. 40.
3) Aus dem Amte Marnitz ist zwar noch kein naturwissenschaftlicher Bericht eingegangen, jedoch sind bei Marnitz selbst auf der sogenannten sandigen Mooster haufig Graburnen ausgegraben, welche mit vielen, von Morasteisen überzogenen Wurzeln durchzogen waren; vgl. Friderico - Franciscum. Erl. S. 98 u. 156.
4) Bei Parchim am Sonnenberge liegt der Raseneisenstein in einer bedeutenden Mächtigkeit; vgl. Brückner a. a. O. Daher der Eisengehalt der Quellen am Sonnenberge.
5) Die Gegend von Nossentin ist nach mehrern mündlichen Berichten sehr reich an beachtungswerthen Fossilien, namentlich Erdlagern.
6) Nossentin, Waren und Malchow sind in dem handschriftlichen Nachlasse des Geheimen=Raths J. P. Schmidt auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin mit Sicherheit als Orte angegeben, an denen sich Eisenklump findet.
7) Vgl. Siemssen a. a. O.
8) Das Vorkommen des Mooreisens im Amte Stavenhagen wird durch die unten angeführte Urkunde vom J. 1282 sehr wahrscheinlich gemacht.
9) Das Vorkommen des Mooreisens im Amte Ribnitz bezeugt Siemssen a. a. O. - Nach den sichern Nachrichten des Geh. Raths J. P. Schmidt war im J. 1763 von zwei ausgesandten "Bergwerksverständigen" Schacht und Weidener auch zu Rostocker Wulfshagen im Amte Ribnitz die Entdeckung eines schönen Eisensteins gemacht. - Zu Hirschburg habe ich selbst gesehen, wie ein Ackerstück, welches in Eisenklump wüst lag, aufgebrochen ward, um den Acker möglicher Weise zu cultiviren.
10) Nach Mittheilungen des Herrn Amtsverwalters Päpcke zu Zarrentin und anderer Bewohner des Amtes Zarrentin.
11) Es ist nicht zu bezweifeln, daß sich noch an vielen andern Stellen Meklenburgs Morasteisen findet. So sind z. B. Blöcke aus diesem Erze on der Kirche zu Westenbrügge bei Neu=Buckow verbauet.
12) Ueber die Beschaffenheit des Eisenklumps in Meklenburg vgl. man das Nähere bei Brückner a. a. O .
13) Vgl. (des Geh. Ober=Berg=Raths Karsten ) Untersuchung der Frage: "Ist es in hüttenmännischer Rücksicht vortheilhaft, den bei Dömitz vorkommenden Rasen=Eisenstein zu verschmelzen und auf Gußwaaren etc. ., zu benutzen?" in den (  ...  )
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Unter gleichen Verhältnissen und in derselben geographischen Verbreitung wird der Raseneisenstein auch in Pommern 1 ) und in der Mark Brandenburg 2 ) gefunden. Auch in diesen Ländern ward das Erz früh bearbeitet und gab dort 3 ), wie in Meklenburg, zwischen 39 und 40 p C t. Eisen. In den Marken Brandenburg ward aus dem Eisenklump urkundlich schon um das Jahr 1440 Eisen gewonnen, indem damals zu Liebenwalde und Zehdenick Eisenhämmer im Gange waren 4 ). Aber auch schon früher, im J. 1375, war bei der jetzigen Stadt Oranienburg ein Hammer 5 ).

In den meklenburgischen Landen wurden die Eisenlager sehr früh benutzt, indem schon im J, 1282, also im ersten Jahrhundert der Germanisirung, beim Vorherrschen slavischer Sitten, der Stadt Stavenhagen 6 ) bei der Bestätigung ihrer Privilegien das Eigenthum der Salinen und Eisengruben verliehen ward 7 ).


(  ...  ) Neuen Annalen der Meckenb. Land=Wirthschafts=Gesellschaft, Jahrg.I., 1813, Stück 23, S. 353 flgd.:

"Dieses Erz ist (in Mecklenburg) von sehr verschiedener Natur; das Dömitzer ist nach der Probe, die ich zu untersuchen Gelegenheit gehabt habe, reicher und wird im Großen wenigstens 30 pCt, ausgeben; dagegen - - das Ludwigsluster - - nur höchstens 27 pCt ausgeben wird".

Vgl. Brückner a. a. O. S. 14. - In einer Abhandlung über diesen Gegenstand im Freimüth. Abendbl. 1841, Nr. 1158, welche Karstens Untersuchung ins Gedächtniß zurückruft, wird angeführt, daß eine Probe mit Erz aus der Lewitz 28 - 29 pCt, gegeben habe.
1) Vgl. Fünfter Jahresbericht der Gesellschaft für pommersche Geschichte etc. . 1832, S. 71 flgd., und Barthold Gesch. von Rügen und Pommern I., S. 51. - Am häufigsten findet sich in Pommern der Eisenklump in der Gegend von Torgelow, wo in neuern Zeiten ein Hüttenwerk errichtet ist.
2) Vgl. die unten angeführten Urkunden.
3) Vgl. Fünfter Jahresber. der pomm. Gesellsch. a. a. O.
4) Im J. 1440 verlieh z. B. der Markgraf Friederich von Brandenburg dem Ritter Hans von Waldow, der auf seinem Lehngute Schepforde bei Liebenwalde einen Eisenhammer (iserhamer) gebauet hatte, die Gerechtigkeit, in den zum Schlosse Liebenwalde gehörenden Waldungen "zu dem obgenanten isernhamer so vele isererde, so sic der zu dem hamer zu schoepfforde bederfen werden", graben und das nöthige Holz zu dem Hamrner schlagen zu lassen. Vgl. v. Raumer Cod. dipl. Brand. Cont. I., p. 125. - Im J. 1438 verlieh derselbe Markgraf seinem Rath Hans von Arnim das Schloß Zehdenick nebst andern Gütern in der Nähe des Schlosses, unter denselben auch "den isenhammer".
5) "Nuewemul prope Botzow (i. e. Oranienburg) est castrum habens molendinum et malleum fabricans per motum aque." Kaiser Carl IV. Landbuch der Mark Brandenburg von 1376. Berlin 1781. S. 26.
6) Stadt und Amt Stavenhagen kam im J. 1282 durch Verpfändung von Pommern an Werle; vgl. Baltische Studien II., 1, S. 125. Die Bestätigungs=Urkunde ist noch von dem Herzoge Bugeslav von Pommerw (IV. kal. Junii 1282) ausgestellt.
7) In dieser Urkunde schenkt der Herzog Bugeslav der Stadt Stavenhagen, nach der Original=Urkunde im Großherzogl. Archive zu Schwerin: (  ...  )
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Ob unter dem im J. 1304 vorkommenden urkundlichen Ausdrucke "iseren to Lichen" ein Eisenwerk oder nicht vielmehr die Münze zu Lychen zu verstehen sei, bleibt einstweilen unentschieden 1 ). Läßt sich aus Etymologien etwas schließen, so dürfte in der wendischen Zeit zu Malis, nicht weit von Dömitz, bei den jetzigen Gyps= und Braunkohlen=Werken Meklenburgs, ein Eisenwerk bestanden haben, da im Slavischen malicz: der Hammer 2 ) heißt.

Actenmäßig sind in den drei letzten Jahrhunderten diejenigen 10 Eisenwerke in Meklenburg errichtet, welche im Folgenden möglichst ausführlich beschrieben sind 3 ). Die Geschichte dieser


(  ...  )

"septuaginta mansos et unum mansum terre colibilis et incolibilis dicte donauimus ciuitati, pront habuit ab antiquis, insuper prata, pascua, siluas, nemora, usus graminum, aquas, stagna, riuos, aquarum decursus, usuagia, pedagia, piscationes, venationea, cum molendinis construendis, salinis, ferrifodinis, cum agris cultis pariter et incultis"

.In einer Uebersetzung dieser Urkunde aus dem Anfange des 16. Jahrh. gedruckt in Rudloff Urk. Lief. S. 112, lautet die betreffende Stelle am Ende:

"mit mollen tho buwende, sültten edder solttspennige, isergrouen, mit begadeden unde unbegadeden acker";

in einer andern Uebersetzung aus derselben Zeit:

"medth molen tho buwende, zolteu, morkulen, medth acker buweth vnnd ock vnnebuweth";

in einer dritten Uebersetzung aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh.:

"ouch mollen tho buwende, mit soltbörne vnd isergrufften, mit acker etc.

Sollte in dem lateinischen Original=Privilegium der Ausdruck ferrifodinae auch allgemein für Bergwerksgerechtigkeit genommen sein, was jedoch bei dem höchst seltenen Vorkommen dieses Ausdrucks in Niederdeutschland nicht wahrscheinlich ist, so ist es doch außer Zweifel, daß die Gewinnung des Eisens aus dem Klump im Anfange des 16. Jahrh. so bekannt war, daß man unter ferrifodinae nur Eisengruben oder Mooreisengruben (morkulen) verstand.
1) In dem wittmansdorfer Vertrage vom J. 1304 (gedruckt in Rudloff Urk. Lief. Nr. LXIV.) heißt es:

"Wi markgreue Herman hebbet ghelaten van der ansprake, de wi hadden an deme laude to Stargarde, - - behaluen de munthige unde dat iseren to Lychen, dat scole wi beholden vnde vnse eruen, also dat dar brandenborghesche penninghe gan".

Wahrscheinlich ist hier nach dem ganzen Zusammenhange unter: muuthige=Münzgerechtigkeit, und unter: iseren=Münzstätte, zu verstehen. Nicht selten heißt nämlich im Niederdeutschen die Münzstätte=müntziser, z. B. müntziser zu Berlin, in Gercken Cod. dipl. Brand. II., p. 645. - In einer rheinischen Münz=Convention vom J. 1419 in Hannov. Bl. für Münzkunde III., S. 58 - 59 heißt es:

"me so sall vnszer yglich czu yeglicher siner muncz haben einen oder zwene wardyne mit namen ysenhelder, die ygliche irs herren munczysen halden vnd bewarn sullen, also wan der munczmeister der ysen bedarff uffnlichn zu münczen, aber sust nit, vnd der muncysen gesynnet, so soll ye ein ysenhelder eteticlich daby sein vnd der ysen getrewlichen warnemen, so lange der munczmeister muntzet etc."

2) Nach Lazius de migrat. gentium, p. 752, b.
3) Die Quellen dieser Nachrichten sind die Acten des Großherzogl. Archivs zu Schwerin, wenn nicht andere Quellen angegeben sind.
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Eisenwerke giebt allerdings das Resultat, daß keines von ihnen auf die Dauer bestand; alle gingen vorzüglich theils durch unzweckmäßige Contracte oder schlechte Verwaltung, theils durch Holzmangel unter: alle brachten der fürstlichen Casse nur Schaden, keines sicher ansehnlichen Gewinn, und am Ende litten auch Unternehmer und Arbeiter. Dennoch lehrt die Geschichte mancher Etablissements, daß die Eisengewinnung nicht ohne Gewinn für die öffentlichen Einnahmen und nicht ohne ansehnlichen Vortheil für das Land sein könne, wenn das nöthige Feuerungsmaterial ohne Forstverwüstung gewonnen und das Werk tüchtigen Privathänden überlassen wird. Von selbst versteht es sich bei der Einrichtung neuer Werke, daß eine gründliche, vielseitige Untersuchung darüber voraufgehen muß, wie groß die noch vorhandenen Eisenlager sind, wie weit neue Feuerungsmethoden anzuwenden und die in denselben Gegenden vorhandenen Lager von Braunkohlen und Torf zu benutzen wären, wie weit die Holzvorräthe reichen dürften, endlich welche Anwendung man, zur Beförderung des Unternehmens, von den neuern Entdeckungen in der Natur= und Fabrik=Kunde machen könnte.

1. Eisenwerk zu Grabow.
1513.

Erst mit dem Anfange des 16. Jahrhunderts werden die Nachrichten über den Betrieb der Eisenwerke in Meklenburg klarer. Im J. 1513 stand eine Eisenmühle (isernmolle) zu Grabow. Aus dieser hatte das Kloster zu Lüne ein Capital von 400 lüb. Mark zu fordern, auf welches jedoch schon 60 Mark durch Eisenlieferung (an unbestendigen isern) 1 ) abgetragen waren. Der Besitzer war ein gewisser Johann von Raymund, der in dem genannten Jahre seine Güter in Grabow aufgeben und nach Wilsnack ziehen wollte; er hatte die Besitzungen zu Grabow als Lehn (in lehnschen gewehren), und deshalb bat der Probst Johannes Lorber zu Lüne die Herzoge Heinrich und Albrecht, dem Kloster zu seinem Gelde zu verhelfen. Weiter ist von dem Bestehen eines Eisenwerkes zu Grabow nichts bekannt geworden.

2. Eisen=Schmelzhütte, Hammer= und Blech=Schmiede zu Neustadt.
1544.

Beinahe durch den ganzen Raum der neuern Geschichte,


1) Aus diesem Ausdruck: "unbestendiges isern" scheint hervorzugehen, daß das grabowsche Eisen nicht von besonderer Güte war und der Besitzer vielleicht deshalb und wegen Mangels an technischer Fertigkeit das Werk aufgeben mußte.
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vom Anfange des 16. Jahrhunderts bis ins 18. Jahrhundert hinein, spielt die Stadt Neustadt eine große Rolle in der Geschichte der Industrie Meklenburgs, indem sie die einzige Stadt im Lande war, welcher man den Namen einer Fabrikstadt beilegen kann. Schon imJ. 1520 bestand dort eine Pulvermühle 1 ), und schon vor dem J. 1544 eine Papiermühle 2 ), beide auf fürstliche Rechnung. Auch eine Eisenschmelzhütte und ein Eisenhammer müssen in Neustadt schon vor dem J. 1544 im Gange gewesen sein, da neben ihnen in diesem Jahre auch ein Blechhammer angelegt ward 3 ). Der Herzog Albrecht hatte ein neues Haus neben der Papiermühle zu bauen angefangen. Um die Eisenwerke möglichst nutzbar zu machen, berief er am 20. April 1544 den Blechschmied Mathias Schatz von Nürnberg, bestimmte das im Bau begriffene Gebaude zum Blechhammer, gab dem Meister Schatz denselben in Erbpacht und übertrug ihm die Aufsicht über den dort schon bestehenden Eisenhammer. Die Art der Verarbeitung des Eisens in Blech sollte in seinem Belieben stehen; jedoch mußte; er sich verpflichten, die Bedürsnisse des Fürsten an Harnischblech, Pfannenblech und Schlossblech auf Befehl zu befriedigen. Der Meister erhielt das Hammergebäude fertig, Wohnung für sich und seine Knechte, einen Garten (Kohlhof), eine Kohlenhütte (Hütte zu den Kohlen), 50 Fuder Heu für sein Vieh und das nothdürftige Bau= und Brennholz, welches ihm jedoch nur im Walde angewiesen ward. Dagegen verpflichtete er sich zur Erhaltung der Gebäude auf eigne Kosten und zu einer jährlichen Erbpacht von 40 Gulden. Stabeisen (?) wollte er zu lübecker Preisen annehmen und für 5 Gulden den Centner zu Blech schmieden, neustädter Gußeisen zu 1 Gulden den Centner annehmen und für 4 Gulden den Centner zu Blech verarbeiten. Für eine Tonne Kohlen gab er einen lübischen Schilling, für die Beaufsichtigung des Eisenhammers erhielt er jährlich einen Wams und ein Paar Hosen 4 ).

Wie lange und unter welchen Verhältnissen diese Eisenwerke fortbestanden haben, darüber fehlt es an allen Nachrichten. Jedoch lebte noch im J. 1569 zu Neustadt der "Hammerschmied Friederich Schatz", vielleicht ein Sohn des


1) Vgl. Jahrb. I., S. 46, Not. 2.
2) Vgl. unten den Contract mit dem Blechschmiede Matthias Schatzvom 20. April 1544, Beilage Nr. 1.
3) Vgl. denselben Contract, Beilage Nr. 1
4) Vgl. Beilagen Nr. 1 und Nr. 2.
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Mathias Schatz. Ganz günstig muß indessen der Erfolg der Anlage nicht gewesen sein, da schon im J. 1572 der Blechhammer nicht mehr existirte.

Jedoch hatten die Eisenwerke zu Neustadt das Gute, daß sie zur Nacheiserung anspornten: schon im J. 1562 war ein "Ofengießer" zu Rostock.

3. Eisenschmelzhütte (1570) und Frischhammer zu Neustadt.
1574.
a) Schmelzhütte.

Der Blechhammer von 1544 war eingegangen. Die Schmelzhütte bestand jedoch wahrscheinlich fort, wenn auch wohl nicht in der gehörigen Thätigkeit. Der Herzog Johann Albrecht I. restaurirte nun wieder die Eisenwerke zu Neustadt, indem er am 17. Julii 1570 den Eisenschmelzer Hans Maltzsch von Steinbach, einstweilen auf 6 Jahre, in Dienst nahm 1 ). Es wurden Kugeln aller Art, Kanonen, Granaten, Grapen, Mörser, Destillirkolben, Oesen, Brandrutthen, Mühlenzapfen, Rollen, Gewichte und Pressen producirt. Es wurden im J. 1572 ungefähr 350 Centner, 1575: 790 C., 1576: 335 C., 1577: 400 C., 1579: 290 C. gegossen 2 ). Der Schmelz= und Gießmeister erhielt freie Wohnung, Garten= und Brennholz, 20 Gulden Dienstgeld, ein englisch Kleid, 2 Drömt Roggen und 1 Drömt Malz, Bezahlung für Ausbrechung und Stellung der Oesen, 3 Thaler für das Kohlenmessen; außerdem wurden von dem Fürsten die Leute zum Ausbrechen und Waschen des Rasenerzes und zum Auspochen der Schlacken bezahlt. Die Schmelz= und Gießarbeiten wurden dem Meister nach folgender Taxe bezahlt:

für Granaten, Grapen, Mörser, Tiegel, Brandruthen, Oesen, Rollen, Formen und 1=bis 4pfündige Kugeln, den Centner für 1 Ortsthaler oder 8 ßl, 1/4   Thaler,
für Karthaunenkugeln, Gewichte, Mühlenzapfen über 4 Pfd., den C. 5 ßl. 3 pf. 1/6     "
für kleine Kugeln, den C. 12 ßl. 3/8     "
Für Geschütz, den C. 16 ßl. 1/2     "
Für Ueberguß ward der Centner vergütet mit 3 1/4 ßl. 1/9     "

1) Vgl. die Bestallung in der Beilage Nr. 3.
2) Vgl. die Schmelzregister in den Beilagen Nr. 4 und Nr. 5, zu denen noch einige aus andern Jahren handschriftlich im Großherzogl. Archive kommen.
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b) Frischhammer.

Die Schmelz= und Gießhütte allein brachte aber keinen Gewinn, forderte vielmehr einen jährlichen Zuschuß. Jedoch sollte unter der glänzenden Regierung des Herzogs Johann Albrecht I., welcher nichts Edles ungepflegt, nichts Nützliches unbeachtet ließ, die neustädter Schmelzhütte dem Lande möglichst nützlich werden. Der Herzog legte daher im J. 1574 einen Frischhammer neben der Gießerei an und bestellte am 10. Mai 1574 für dieses Werk den Meister Balthasar Keiner aus Schmalkalden zum Frischer und Eisenschmied. Es war Absicht, täglich zwei Centner Stangeneisen zu schmieden, welches vorzüglich zu Nägeln tauglich sei. Der Meister erhielt für sich und seine Gesellen für jeden Centner Stangeneisen zu frischen 9 lüb. Schill., die nöthigen Kohlen (eine Last Kohlen auf zwei Centner Eisen) und Kalksteine, zwei Drömt Roggen, ein Drömt Weizen, ein Hofkleid und zehn Gulden jährlich zur Erhaltung des Gebäudes und Werkzeuges 1 ). Wahrscheinlich zur bessern Einsicht in die Einrichtung und Verwaltung dieses Werkes hatte sich der Herzog einen Bericht über die Verwaltung des brandenburgischen Eisenwerkes zu Klosterfelde in der Neumark (im Amte Marienwolde, zwischen Bernstein und Woldenburg) verschafft 2 ).


Doch auch das Verschmieden des vaterländischen Eisens wollte den Werken keinen Gewinn bringen. Am 12. Febr. 1576 entrückte der Tod den edlen Herzog Johann Albrecht I. seinem ausgedehnten Wirken. Sein Bruder, der wackere Herzog Ulrich von Güstrow, übernahm die Vormundschaft für seine unmündigen Neffen und lenkte noch eine Zeit lang mit Kraft und verständiger Einsicht das Staatsruder; doch bald brach in Meklenburg, wie überhaupt in Deutschland, eine traurige Zeit der Zerrüttung ein, die sowohl in innern, als in äußern Ursachen begründet war. Bei des Herzogs Johann Albrecht I. Tode waren noch Schmelzhütte und Frischhammer zu Neustadt im Gange 3 ), obgleich des Schmelzers erste Bestallung im J. 1575 zu Ende gegangen war, um deren Erneuerung er in den letzten Monaten des Herzogs gebeten hatte. Der liberale Herzog Johann Albrecht I. hatte persönlich Freude an den Eisenwerken; oft schloß er persönlich die Rechnungen ab und gab den Zufchuß


1) Vgl. Bestallung und Revers in Bei. Nr. 6. und Nr. 7.
2) Vgl. Beil. Nr. 8.
3) Vgl. Beil. Nr. 9.
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her. Der sparsamere Herzog Ulrich glaubte seine vormundschaftliche Verpflichtung strenge erfüllen zu müssen und ließ sich alljährlich genaue Berechnungen einliefern 1 ). Diese ergaben denn, daß die Werke im J. 1576: 141 fl. 3. ßl. 3 pf., 1577:.228 fl. 18 ßl. 6 pf., 1579: 348 fl. 11 fl. 4 1/2 pf. mehr gekostet, als eingetragen haten. Dazu kam der große Holzverbrauch zu den Werken, wenn auch in des Schmelzers Bestallung von Anwendung der Steinkohlen die Rede gewesen war. Im J. 1577 waren aufgegangen:

"1052 Faden Holts vff 526 Last Kholen zu ider Last 2 Faden, und den Faden vor 21 ßl., gleichwie u. g. f. und her Hertzogk Vlrich denselben zalen und annhemen lassen".

Im J. 1576 waren 500 Last und im J. 1579: 520 Last Kohlen aufgegangen. Doch mehr als der Geldverlust mochte den Herzog Ulrich der Druck schmerzen, der durch die Eisenwerke auf dem Landvolke in der Nähe von Neustadt lastete, indem dieses dazu Dienste leisten und die Wiesen mit dem Morasterz hergeben mußte. Seit dem J. 1576 schießen die eingesandten amtlichen Berechnungen mit Klagen über diesen Druck: im J. 1577:

"Ubertrifft die Vnkostung weiter und mehr, dan es hat tragen konnen, 228 fl. 18 ßl. 6 pf., vngerechnet der armenn Leutte beschwerliche grosse Dienste vnnd den Abgangk an iren wischen vnd andern, so nicht ein geringes, vnd so die Leute den Schwerin=Dienst hernacher thun solten, wurden dardorch die Buwhoue mussen leigendt pleibenn, ob auch die Pauren zum grunde in vorterb geraten.

Als der Horzog Ulrich im J. 1585 die Vormundschaft für seine beiden Brudersöhne niederlegte und im J. 1586 dem Herzoge Johann das Amt Neustadt überlieferte, waren sämmtliche Eisenwerke zu Neustadt niedergelegt, weil die Berechnung aus den Jahren 1576 bis 1579 ergeben hatten, daß die Werke mit Schaden gehalten seien: der Herzog Ulrich war zu guter Wirth, als daß er etwas hätte bestehen lassen sollen, was keinen Vortheil brachte. Die Frischerei=Gebäude waren für 25 Thaler vermiethet, und die Schmelzhütte war zu einer Walkmühle eingerichtet, welche dem Amte jährlich 10 Gulden Pacht gab 2 ). Die Geräthschaften und Werkzeuge


1) Vgl. Beil. Nr. 10 und Nr. 11.
2) Vgl. Beil. Nr. 12.
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waren auf das Schloß gebracht und in das fürstliche Inventarium aufgenommen. Im J. 1592 war der Eisenhammer zum größten Theil eingefallen. - Jedoch blieb Neustadt nicht ohne Fabrikanlagen. Seit dem J. 1592 blühete daselbst ein großes Kupfer= und Messingwerk 1 ), welches gegen eine jährliche Pachtsumme aus Privatrechnung betrieben ward. Es bestand in diesem Jahre und in den folgenden Jahren eine Brennhütte, eine Kupferhütte, eine Messinghütte, eine Kesselhütte und noch zwei andere Hütten. Dieser Messingbetrieb hat bis auf neuere Zeiten Spuren in Neustadt zurückgelassen.

4. Des Herzogs Christoph Bemühungen um Erzgewinnung.
1573.

Nachdem der gebildete Herzog Christoph nach vielen Leiden im J. 1569 aus Liefland heimgekehrt und im J. 1570 im Vaterlande von seinem Bisthume Ratzeburg und den ihm angewiesenen Aemtern Gadebusch und Tempzin Besitz genommen hatte, wandte er sich, Ruhe suchend, wissenschaftlichen Bestrebungen zu, welche vorzüglich auf Mineralogie und Chemie gingen: kaum hatte er sich zu Gadebusch häuslich eingerichtet, als er sich gleich ein Laboratorium bauen ließ. Ja er strebte mit aller Kraft dahin, in seinem Gebiete aus Erz förmlich zu bauen. Zu dem Zwecke bestellte er schon am 6. Dec, 1573 für sein "Stift" einen "Bergmeister" Melchior Hüscher aus Schneeberg. Nach manchen Vorbereitungen ließ dieser auch im J. 1575 aus der "Steinburg" 2 ) bei Mölln "einschlagen" und Holz zum Schacht anfahren. Die Bemühung war freilich ohne Erfolg; jedoch muß später dort ein Eisen= oder Messingwerk angelegt sein, da noch jetzt an derselben Stelle eine "Hammermühle" steht. Auch bei Tempzin ward auf dem "Hilligenberge" ein Schacht 5 Faden tief gebauet, - ebenfalls ohne Erfolg. Da der Bau in die Tiefe vergeblich war, so suchte man aus Gerölle ("Schlich") in den


1) Vgl. Beil. Nr. 13.
2) Die Steinburg (steenborg) lag im Bisthum Ratzeburg und zwar im Lande Möllen, bei Manhagen (früher Honhagen), nahe beim Einflusse der Steinau (aqua Stenowe, 1188) in die Stekenitz. Früher stand hier ein Dorf Steinburg, als der Herzog Albert von Sachsen dem heil. Geist zu Möllen im J. 1336 Hebungen "de aquaductu in Stekenitze prope villam Stenborg facto, dicto Slüze" , verlieh. Bei dieser Schleuse, jetzt die Oberschleuse genannt, bei Panten, liegt ein Hügel, mit Spuren von Befestigungsgräben, noch jetzt der Steinhau=Berg genannt.
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Bächen der Vogtei Stove (zwischen Rehna und Ratzeburg) des Fürstenthums Ratzeburg werthvolle Mineralien zu pochen. Zuerst ward "Schlich" in einem Waldbache, der von Kronskamp aus dem "neuen Teiche" fließt, gewaschen und nach Gadebusch gebracht; dann fand man (1575) auch in einem Bache bei Neschowv jenseit des "Schmachtfeldes Schlich, in welchem die kleinen Granaten waren, die aber nicht viet tüchtig waren", - Als alle diese Bemühungen um Gewinnung edler Metalle vergeblich waren, wandte der Herzog seinen Blick, auf die Eisengewinnung. Nachdem er im J. 1575 den Eisenstein aus seinen Landen von Sachkundigen hatte probiren lassen, legte er zu dessen Verarbeitung eine "Mühle an, deren Räder die Blasebälge regieren sollten". Ob dies die Hammermühle zu Manhagen bei der Steinburg oder zu Mechow bei Ratzeburg ist, bleibt noch ungewiß. Im J. 1602 hatte ein Berndt Bulthen die manhäger Hammermühle an Marcus Mewes verpfändet, der einen Miether (Heurling) hineingesetzt hatte; damals lagen beider Erben über die Mühle in Streit. Im J. 1591 legte unter dem Herzoge Christoph ein Rottgart Münter eine Hammermühle vor Mechow an, und im J. 1598 lagen noch Mühlen am mechowerBach: eine Oel =, Hammer =, Papier =, Beuteler= und Messing=Mühle 1 ). Diese Messingfabrikation im Stifte Ratzeburg stand wohl ohne Zweifel mit der Errichtung der Messinghütten zu Neustadt im entfernten Zusammenhange 2 ). Die Entdeckung des


1) Vgl. Masch a. a. O., S. 554 u. 564.
2) Noch heute sind zu Manhagen und zu Mechow Hammermühlen, welche jetzt nach Lübeck gehören. Die Geschichte dieser Mühlen ist nicht ohne Interesse. Im J. 1645 kauften die"Gevettern" Leers ("Lerß"), nämlich der Bürger Heinrich Leers aus Lübeck und der Bürger Mathias Leers aus Hamburg, von dem lübecker Bürger Johann Kriwitz und dessen Brüdern die bei dem Dorfe Manhagen belegenen "Kupfer= und Mesing=Mühlen" mit dem dazu gehörenden Meyerhause und Kamp Ackers, wie der Vater der Gebrüder Kriwitz diese Mühlen zuvor besessen hatte, für 13,000 Mark lübisch, worauf sich Heinrich Leers zu Manhagen häuslich niederließ. Diesen Verkauf bestätigte das Dom=Capitel von Ratzeburg, "an statt des postulirten Bischofs, Herzogs Gustav Adolph", am Tage Bartholomäi 1646 und nach der Säcularisirung des Bisthums der Herzog Adolph Friederich am 10. Febr. 1653. - Im J. 1655 erhielt der lübecker Bürger Heinrich Drave, für sich und den Korn= und Walk=Müller Friederich Stendel zu Manhagen, vom Herzog Adolph Friederich die Erlaubniß, an der Stelle der eingegangenen Papiermühle, welche der Hauptmann Hermann Clamer von Mandelsloh früher in Besitz gehabt hatte, eine zweite Mesingmühle bei Manhagen anzulegen. - Im J. 1671 hatten die Gevettern Leers Privilegien auf die Kupfermühlen zu Mechow und Manhagen; bald starben die Leers, und das Privilegium ging auf Cataleina Leers, Wittwe des M. Leers, über. Von dieser Wittwe kaufte die Messingmühle bei Manhagen der Herzog Christian I. Louis, der sie im J. l675 an den Sensenschmied Jobst Hövingshof zu (  ...  )
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Alaunlagers bei Eldena im J. 1577 und dessen Bearbeitung interessirte nicht allein den Herzog Ulrich, sondern auch den Herzog Christoph; beide fürstlichen Brüder reisten mehrere Male nach Eldena, um das Werk zu besehen, so z. B. im J. 1586. Der Ruf dieses Werkes und der Kenntnisse des Herzogs Christoph stieg so sehr, daß der König Carl von Schweden demselben am 13. Julii 1584 eine Probe von seinem Alaun bei Nioköping, "wo ein Alaunbergwerk gebauet ward", mit der Bitte zusandte, daß der Horzog ihm den Alaun probiren möge.

5. Des Herzogs Adolph Friederich I. Veranstaltungen zur Eisengewinnung in den Aemtern Neustadt und Dömitz.
1609.

Der Herzog Adolph Friederich I. ergriff mit jugendlichem Feuer im J. 1608 die Zügel der Regierung. Es meldeten sich auch bald Leute, welche die verfallenen Hüttenwerke aufzurichten wünschten; der Herzog hatte sich aber glaubwürdig berichten lassen, daß die frühern Eisenwerke mehr gekostet, als Nutzen gebracht, und daß die neustädter Eisenwaaren nicht zu dem nöthigen Grade der Weichheit hätten gebracht werden können. Als man ihm aber Proben von gutem Eisen brachte, so gestattete er am 7. Junii 1609 dem güstrowschen Bürger Simon Gerdes, in dem Amte Dömitz oder Neustadt eine Schmelzhütte und einen Eisenhammer auf seine eigene Kosten zu erbauen und erhalten. Der Herzog gab nur Stelle zu den Gebäuden, Erlaubniß zum Graben des Klumps und Benutzung des Wasserstroms, und versprach die Lieferung der Baumaterialien zur Schmelzhütte; S. Gerdes verpflichtete sich zu einer jährlichen Abgabe von 7 Centnern guten Eisens. Der Contract ward auf 6 Jahre geschlossen. Würde sich ergeben, daß innerhalb dieser Zeit das Werk nur mit Schaden erhalten und niedergelegt werden müsse, so wollte der Horzog ihm die Hälfte der Kosten erstatten, wofür demselben aber das Werk anheimfallen solle; würde es aber 6 Jahre mit Glück fortgesetzt werden, so wollte der Herzog ihm die von seiner Seite aufgewandten


(  ...  ) einer Sensenmühle wieder verkaufte. Diese Sensenmühle war dem Herzoge aus dem Concurse des Besitzers im J. 1686 wieder angefallen; der Herzog verlieh sie in demselben Jahre wieder zu einer Kupfermühle an Berend Möller. Im J. 1695 erbaute der lübecker Bürger Christian Meyer zu Manhagen eine neue Messingmühle bei seinen andern Kupfer= und Hammermühlen, welche derselbe im J. 1696 wieder an den lübecker Kaufmann Hermann Fock verkaufte.
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Kosten im letzten Jahre schenken 1 ). Die Werkleute, nämlich ein Schmelzer, ein Schmied und ein Kohlenschütter, waren Schlesier ("schlesische gorlitzsche Hamerleute"); dies geht aus dem Verdinge hervor, der am 23. Mai 1610 mit ihnen abgeschlossen ward und der sich ohne Zweifel auf das neustädter Werk bezieht 2 ). Daß im J. 1611 das Eisenwerk bestand, ergiebt sich aus dem Fahrenholzschen Landestheilungsvertrage, nach welchem in §. 35 das Eisenwerk dem Amte versichert ward, in welchem es lag.

Nach dem Ablaufe des Contractes mit Simon Gerdes wird der Herzog Adolph Friederich das Eisenwerk auf eigene Rechnung übernommen haben. Nach den weiter unten folgenden Verhandlungen unter der wallensteinschen Regierung hatte der Herzog Adolph Friederich einen Eisenschmelzermeister Martin Hoyer vom Harze aus dem Braunschweigschen, da dieser von Wallenstein die Erneuerung seiner Bestallung 3 ) forderte, die ihm auch bewilligt ward. Hiernach hatte der Herzog Adolph Friederich ein anderes Verwaltungsprincip für den Betrieb der Werke angenommen, indem die Meister und Arbeiter nicht nach dem Maßstabe des Gewichts der verarbeiteten Producte bezahlt wurden, sondern in Jahrgehalt standen 3 ). Nach dieser Verwaltungsart konnte das Werk jährlich 2337 Thaler einbringen. Eine solche Administration mochte auch unter einem so umsichtigen und kräftigen Fürsten, wie der Herzog Adolph Friederich war, gedeihen. Daß die Schmelz= und Gießwerke unter ihm in vollem Gange waren, beweiset außerdem der Befehl, den er aus seinem Exil von Torgau aus am 30. Junii 1628 und wiederholt am 29. Aug. an den Hauptmann Joachim v. d. Lühe richtete, die im Schlosse niedergelegten eisernen Oefen zu verkaufen und ihm den Erlös nach Leipzig nachzuschicken. Auch berichtete Lüdeke Hahn am 15. Junii 1625, daß beim Schmelzofen zu Neustadt 1200 vierundzwanzigpfündige, 500 sechspfündige Kugeln und 100 Granaten, welche er damals übersandte, vorhanden seien. Auf Schmelz= und Gießhütte scheint sich aber das Eisenwerk beschränkt zu haben.

Wallensteins Scharfblick und Thätigkeit für die Landesverwaltung entging die große Nützlichkeit der Eisenwerke nicht, wenn es auch nicht zu leugnen ist, daß er bei diesen Werken sein Augenmerk vorzüglich auf die Erzeugung von


1) Vgl. Beil. Nr. 14.
2) Vgl. Beil. Nr. 15.
3) Vgl. die folgenden Beilagen.
3) Vgl. die folgenden Beilagen.
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Kriegsmaterial richtete. Nachdem er am 29. März 1628 von Meklenburg hatte Besitz nehmen lassen und während er sich selbst zum Einzuge in sein gelobtes Land auf seinen Gütern rüstete, forderte sein Statthalter, Freiherr Oberst von St. Julian, am 27. April 1628 über den Zustand und die Kräfte der Salpetersiedereien, der Pulvermühlen und der Eisengießerei Bericht 1 ) von dem Küchenmeister Friederich Thesandt zu Neustadt. Zugletch berichtete der Schmelzer über die Kosten der Wiederherstellung der Werke und die mögliche Größe der Lieferungen; er machte sich anheischig, wöchentlich 24 Schiffpfd., à 2 1/2 Centner, das Schiffpfd. auf das genaueste zu 6 Rthlr., zu liefern; er bat um Geldvorschuß, um ein Maaß zu den - Kugeln und versprach, innerhalb 8 Tagen die Arbeit anzufangen. Augenblicklich, noch ehe Contract oder Bestallung beschlossen war, glühte auf Befehl der Diener des gewaltigen Generals der Schmelzofen wieder; schon am 20. Mai war die Eisengießerei wieder im vollen Gange: der Meister sandte eine schon verspätete Ladung von Granaten und versprach die noch fehlenden 100 baldigst nachzuschicken, Kugeln könne er jedoch "zur Nothdurft" liefern; dagegen ward ihm die Forderung der Arbeit nachdrücklich eingeschärft. Am 5. Junii berichtete der Meister, daß jetzt auch ein ziemlicher Vorrath von Kugeln beisammen sei, er aber um seine Bestallung bitten müsse, auf die er von dem Statthalter Verheißung erhalten habe, sobald die Kammerräthe angestellt wären; er habe keinen bestimmten Unterhalt. Auf des Statthalters Befehl contrahirten 2 ) jetzt die Beamten zu Neustadt am 15. Junii, bis auf Wallensteins Ratification, mit dem Eisen=Schmelzer und Gießer Martin Hoyer, der die ihm von dem Statthalter versprochene Erneuerung der alten Bestallung und der frühern Verhältnisse für sich und seine Leute forderte. Kaum hatte Wallenstein nach der unheilvollen Belagerung Stralsunds, bei welcher die neustädter Granaten bekanntlich nicht viel ausgerichtet hatten, am 27. Julii 1628 seinen Einzug in seine neue Residenz Güstrow gehalten, als er auch am 11/12 August 1628 den Hüttnmeister zu Neustadt in Grundlage der alten Bestallung in Dienst nahm 3 ); bezeichnend ist es, daß bei den wallensteinschen Verhandlungen nur von Producirung von Kugeln die Rede ist. Die obere Leitung des Ganzen hatte Christian Hilliger, der am 30. Junii


1) Vgl. Beil. Nr. 17.
2) Vgl. Beil. Nr. 18.
3) Vgl. Beil. Nr. 19.
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1629 um die Herabsetzung des geforderten Preises von 1 Rthlr. für den Faden Holz auf 32 ßl. bat, da er dem Herzoge Adolph Friederich bei dem ihm "untergebenen Hüttenwerk" nur 24 ßl. gegeben habe; es ward ihm auf seine Bitte jedoch geantwortet, daß er 1 1/2 ßl. zahlen solle. Wallenstein nahm den Schmelzermeister M. Hoyer ebenfalls in ein Jahrgehalt von 300 Rthlr, wofür er seine Thätigkeit ganz in Anspruch nahm. Im Winter 162 8/9 ruhete das Werk und nach dem Abzuge Wallensteins aus Meklenburg, Ende Julii 1629, waren die Bedürfnisse so geringe, daß man 100 Schiffpfd. Pfundgewichte, das Schiffpfd. für 4 Thlr., für einen hamburger Kaufmann goß. Jedoch war Wallenstein auf die Hebung der Werke fortan eifrig bedacht, indem er noch im J. 1630 als Zuschuß für das Eisenwerk zu Neustadt 1000 Thaler auf den Kammer=Etat setzte.

Der Herzog Adolph Friederich, welcher am 19. Julii 1631 wieder in Schwerin einzog, ließ das Eisenwerk in der bestehenden Form und versicherte schon am 30. Oct. 1631 die Haltung seiner alten Bestallung. Aber die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges nach dem Abzuge Wallensteins vernichteten auch das Eisenwerk. Der Herzog machte zwar mehrere Versuche, den Betrieb des Hüttenwerkes wieder lebendig zu machen; jedoch unterblieb die Restaurirung, da erst im Jahre 1647 das Eisenwerk wieder neu ausgerichtet ward.

6. Eisenwerke bei Wittenburg und Zarrentin.
1614.

Ueber diese Werke haben die Acten nur Nachrichten von dem Untergange derselben. Alle Nachforschungen, irgend etwas Genaueres über die Anlagen zu erforschen, blieben lange vergeblich, bis sich endlich in den Tagebüchern der verwittweten Herzogin Sophie, die zu Lübz residirte, die nothwendigsten Aufschlüsse fanden. Diese Fürstin, geb. Prinzessin von Holstein, Gemahlin des Herzogs Johann von Meklenburg († 1592), war eine Frau von entschiedener Tüchtigkeit, die sie auch bis zu ihrem Tode († 14. Nov. 1634) die traurigsten Zeiten hindurch bewährte, die Meklenburg vielleicht je gehabt hat. Rechnet man dazu die zahllosen häuslichen Leiden, mit denen die Fürstin fortdauernd zu kämpfen hatte, so erscheint ihr Charakter wahrhaft bewundernswerth. Ueberall thätig und umsichtig, immer zum Besten rathend, tröstend und heilend, in jeder Lage beharrlich, Hülfe bringend und dabei ächt weiblich und im höchsten Grade häuslich, war zu oft allein die einzige Stütze des wankenden Hauses.

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Und in jeder Bedrängniß ließ sie nicht ab, überall selbst zu wirthschaften, um oft wenigstens das Unentbehrliche für das Leben der Ihrigen zu gewinnen. So war sie auch eifrig bemüht, die Landwirthschaft zu verbessern, welche sie auf ihren zahlreichen Reisen überall selbst beaufsichtigte, und aus Allem, was der Boden gab, Nutzen zu ziehen. Und daher legte auch sie ein Eisenwerk an, dessen Geschichte am besten aus dem hier in vollständigem Auszuge mitgetheilten 1 ) Tagebuche der Fürstin, so weit es dieses Werk betrifft, entnommen werden kann.

Zu den Witthumsämtern der Herzogin Sophie gehörte auch das Amt Wittenburg, welches sie sehr häufig besuchte, indem damals in der Stadt noch ein Schloß stand. Kaum war das neue Werk zu Neustadt im Gange, als sie darauf sann, den im Amte Wittenburg nach Hagenow 2 ) und nach Zarrentm hin liegenden Eisenklump auszubeuten 3 ). Sie ersah hiezu das Gut Wohld (jetzt auch Wohldhof) oder Wohde zwischen Wittenburg und Hagenow, wo im J. 1592 außer einer Kornmühle schon eine Kalkmühle stand. Im Anfange des J. 1614 hatte sie eine Mühle zu einer Hammermühle eingerichtet, die sie vier mal persönlich besah, ehe noch die Arbeiter da waren. Am 18. Febr. 1614 langten die Bergleute aus dem Harze an: außer einem Meister: drei Schmiede, zwei Gießer, zwei Former, ein Maurer und ein 3immermann, und am 19. April schloß sie mit dem Meister den Contract ab.


1) Vgl. Beil. Nr. 16.
2) Auch im Amte Hagenow, z. B. zu Besendorf, zwischen Hagenow und Schwerin, nicht weit von Wittenburg, liegt in den Wiesen Rasenerz.
3) Die Fürstin trieb auch mit ihrem Leibarzt Dr. Fabricius Alchymie, wie aus folgenden Auszügen aus dem erwähnten Tagebuche hervorgeht:
Tagebuch
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Zu Wohld war nun sicher eine Eisenschmelzhütte (hoher Ofen) und ein Eisenhammer. Von den Producten der Fabrik wissen wir aus dem ersten Zeitraum nichts anders, als daß in derselben im J. 1615 Anker geschmiedet wurden. Jm J. 1616 gestalteten sich die Verhältnisse anders. Mit dem J. 1618 verpachtete die Fürstin den Hof Wohld an einen gewissen Casparus, und damit wurden die Verhältnisse der Bergleute auch andere, die in ein untergeordnetes Verhältnis zu dem Gutspächter traten; die Fürstin reservirte sich gewisse Hebungen an Eisenproducten, zu deren Verkauf sie im J. 1620 einen Factor annahm. In Folge dieses Verhältnisses wurden am 25. Oct. 1616 neue Contracte mit dem Hammerschmiede, dem Zimmerman und dem Hüttenschreiber abgeschlossen. Wahrscheinlich veranlaßte auch hier der Kohlenbedarf eine Abänderung, da sich im J. 1615 die Fürstin persönlich nach den Holzhauern umsah. In eine etwas spätere Zeit fällt die Verpachtung sämmtlicher Fabrikwerke des Amtes Wittenburg an den Baumeister Georg Reinhard, welche mehr als wahrscheinlich in die Regierungszeit des Herzogs Adolph Friederich fallen wird, über die jedoch nur das Concept des Contractes 1 ) unt) einer Berechnung 2 ), beide ohne Datum, vorhanden sind.

Im J. 1616. 1623 ward eine neue Hammermühle bei der Schalmühle nicht weit von Zarrentin gebaut und dahin wahrscheinlsch der Hammer von Wohld verlegt, wo jedoch der hohe Ofen blieb. Im J. 1625 hatte der "Plattner" Meister Hans Friederich aus Straßburg zu Schwerin 5 Centner alte Harnische auf dem Hammer zu Wittenburg zu neuen Harnischen schmieden lassen, namentlich einen Harnisch für den Herzog selbst; da aber der "Blechschmied weggezogen" war, so hatte er die Beförderung dieser Arbeit einstweilen unterlassen.

Nach dieser Zeit bekümmerte sich die Fürstin nicht mehr persönlich um dieses Eisenwerk.

Aus den Inventarien 3 ), welche nach dem Tode der Fürstin im J. 1635 über deren Nachlaß aufgenommen wurden, ergiebt sich, daß viel in Sand und Lehm gegossen ward und Stangeneisen und Musketen geschmiedet wurden.

Die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges zerstörten aber auch diese Werke. Der hohe Ofen bei Wohld stand wüst


1) Vgl. Beil. Nr. 22.
2) Vgl. Beil. Nr. 23.
3) Vgl. Beil. Nr. 20 und Nr. 21.
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und die Hammermühle bei der Schalmühle war ganz zerstört. Der Herzog Adolph Friederich, an den das Amt Wittenburg zurückgefallen war, bestellte freilich im Anfange des J. 1638 den Eisenschmelzer Hans Bartels für die "beiden Hüttenwerke zu Neustadt und Wittenburg 1 )" und ließ durch ihn diese Werke in Augenschein nehmen, indem er am 23. April 1638 seinem "Eisenschmelzer" befahl:

"sich naher Wittenburgk zu verfugen, den doselbst vorhandenen Eisen Hamer vnd was alda an Osemund vnd andern dazu gehörigen Sachen noch in vorrath, in augenschein zu nemen vnd richtig zu verzeichnen".

Hierauf berichtete jedoch am 25. April 1638 der Küchenmeister Jobst Loßman zu Wittenburg:

"das der Eißenhamer, so nach Zarrentin bey der Schalmuhll hiebeuor geleget, kurz vor dem vfbruch der Chur=Sachs. Volcker, da bey einquartirunge deßelben der Teich, so die Rader getrieben, vielleichte wegen der darein habende fische, abgelassen, vndt in die neheste Quartir gebracht vndt verzeret, vndt beim vfbruch, weile nichts mehr zu findenn geweßen, die blaße belgenn vndt hantwerckszeug auch schon wegkgenommen vndt verdorbenn, außerhalb den großen Hamer vndt Amboß, so bißhero wegenn des großen streiffens nicht anhero gebracht werden können vndt noch da sein werden, von den Raubern angestecket vnd in grunde abgebranndt; das wohnhauß steht zwar noch, aber es ist sehr ruinirt. An Oßmundt ist nichts vonn den vorigen Beambten geliefert, nur das bei dem Gießwercke zwischenn Wittenburgk vndt Hagenow ein gut theill Kohlenn, vnndt von E. F. G. selbstenn vor dießer Zeit in Augenschein genommen, in uorradt gebliebenn, so vonn den einquartirdenn Reuternn dießen Winter mehrentheill abgeholet vndt zum schmiedenn verbrauchet, - - vnndt wann schon E. F. G. an itzo den Hamer bey dießer Zeit in fertigen standt hinwieder brengen vndt bauwen laßen wollenn, sehe ich keine mittell, wie das Holz beizufuhren sein will, dann der baur so woll burger fast kein haubt Viehe".


1) Vgl. Beil. Nr. 24.
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Aber die Kriegsstürme waren zu stark, als daß vor ihnen ein Friedenswerk hätte bestehen können. Hiemit verschwinden die Eisenwerke im Amte Wittenburg aus der Geschichte.

7. Eisenhütte zu Neustadt.
1647.

Nach der wallensteinschen Usurpation wurden die Kriegsbedrängnisse im Lande immer größer und der Herzog Adolph Friederich konnte die Eisenwerke nicht halten. Er machte zwar Pfingsten 1638 einen Versuch zur Wiederaufrichtung derselben, indem er den Hans Bartels aus Osterode zum Eisenschmelzer für die beiden Hüttenwerke zu Neustadt und Wittenburg 1 ) bestellte, jedoch nur für den Fall, daß die Kriegsunruhen es erlauben würden; bis dahin ward dem Meister ein Wartegeld von vierteljährlich 20 Thlrn. versprochen. Er sollte bei Verwirklichung der Absichten das erste Jahr 200 Thlr. Besoldung haben; späterhin wollte der Fürst ihm nach Maßgabe seines Fleißes die Besoldung erhöhen. In den J. 1638 und 1639 brachen aber für Meklenburg die traurigsten Zeiten herein, die es je erlebt hat, indem Feinde und Freunde gleich eifrig beschäftigt waren, das arme Land mit der empörendsten Roheit zu verwüsten. Hans Bartels ging wieder in sein Vaterland zurück. Zwar ließ der Herzog am 22. Aug, 1639 den Christian Hilliger wegen des Hüttenwerkes und hohen Ofens nach Schwerin kommen und mit ihm wegen "Wiederaufrichtung" der Werke unterhandeln; aber auch diese Bemühung blieb ohne Erfolg. Hans Bartels ward in seiner Heimath wieder "Hüttenherr" oder "Hüttenverwalter" in der "Schlufft Braunen Lage und Kamschlacken" auf dem Harze und lebte zuletzt zu Kamschlacken. Er hatte hier den "Eisenhütten" im Ganzen über 40 Jahre rühmlich vorgestanden und aus denselben gutes, geschmeidiges Eisen geliefert. Wegen Holzmangels und Kriegsgefahren konnte im J. 1646 das Eisenwerk nicht fortgesetzt werden, und da Hans Bartels schon viel zugesetzt hatte, so entschloß er sich, in andere Länder zu gehen, und zwar nach Schweden. Das Bergamt zu Clausthal ertheilte ihm daher den 28. März 1646 einen sehr ehrenvollen Abschied und dringende Empfehlung "vmb seiner Kunst, geschicklichkeit vnd guter erfahrung in Eysenhuttenwerken" und "weil er sich allzeit gottsfürchtig, erbar, redlich


1) Vgl. Beil. Nr. 24.
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vnd aufrichtig verhalten, das dahero er bey hohen vnd niedrigen stands persohnen lieb, angenehm vnd sehr werth gehalten worden". Schon am 24. Febr. 1646 hatte der Generalfeldmarschall Linnardt Torstensohn zu Leipzig dem Königl. "Schwed. Hüttenmeister Hans Bartelß", welcher "im Begriff" war, "nacher dem Hartz zu reisen vndt daselbest einige Bergleuthe in hochfürmelt Ihrer Königl. May. Dienste vnndt ins Königreich Schweden mit zu nehmen" , - einen Paß ausgestellt.

Der Herzog Adolph Friederich ruhete jedoch nicht; kaum war der Friede vor der Thür, als er auch an die Wiederaufrichtung des neustädter Hüttenwerks dachte. Vermuthlich als Hans Bartels durch Meklenburg reisete, knüpfte er mit demselben Unterhandlungen in Grundlage seiner nicht verwirklichten Bestallung vom J. 1638 an und bestellte ihn am 1. Julii 1647 zum Hüttenmeister zu Neustadt 1 ), wobei ihm vorzüglich die Errichtung eines Hammers zur Erzeugung von Stabeisen zur Pflicht gemacht ward.

Dieses Werk stand wenigstens über 10 Jahre, deckte aber auch die Kosten nicht. Da machte der Herzog den Versuch, die Schmelz= und Gießhütte in Entreprise zu geben. Er schloß am 19. Jan. 1657 einen Vertrag mit dem lübecker Kaufmann Heinrich Bremer dahin, daß dieser alle, von ihm zu bestellenden, Eisenwaaren aus dem ersten Brande des J. 1657 für einen gewissen Preis in Entreprise nahm, und zwar das Schiffpfd. Granaten und Oefen für 3 1/2 Thlr., das Schiffpfd. Kugeln für 3 Thlr.; der Herzog übernahm es dazu, die Waaren zu Wasser nach Hamburg schaffen und dort an der Börse abliefern zu lassen 2 ). Nach diesem Versuche solle Heinrich Bremer die Vorhand haben, das Werk zu pachten. Dieser erste Versuch viel schlecht aus. Der erste Brand von 5 Wochen hatte nach der Schlußrechnung 3 ) 173 Thlr. mehr gekostet, als eingebracht, die Zinsen von dem Capitalwerthe der Werke, die Abnutzung, die obern Verwaltungskosten u. dergl. nicht gerechnet, und das Resultat war, daß die Waaren noch einmal so theuer, nämlich das Schiffpfd. für 6 Thlr., verkauft werden mußten, wenn die Werke mit einigem Vortheil bestehen sollten. In einem Berichte vom 30. Aug. 1657 4 ) ward daher, weil die neustädter Waaren zu


1) Vgl. Beil. Nr. 25.
2) Vgl. Beil. Nr. 26.
3) Vgl. Beil. Nr. 27.
4) Vgl. Beil. Nr. 28.
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wohlfeil verkauft seien, der Vorschlag gemacht, das Werk mit allen Vorarbeiten in Pacht zu geben, da im günstigsten Falle und bei der möglichst besten Verwaltung das Werk nur einen jährlschen Gewinn von 25 Thlrn. abwerfen könne. Der Contract mit Heinrich Bremer gerieth in Stocken. Dieser hatte 500 Thlr. Vorschuß zur Löhnung der Arbeiter geleistet, die durch Waaren nicht abbezahlt waren und auf die der Herzog ihm am 20. Jan. 1658 eine Verschreibung ausstellte. Hans Bremer war gestorben und der Horzog hatte am 24. Decbr. 1657 den Hans Deichmann aus dem Brandenburgischen zum Eisenschmelzer und Former bei dem Hüttenwerke zu Neüstadt angestellt, und zwar so, daß er wöchentlich 4 Thlr., wenn gearbeitet würde, und wöchentlich 3 Thlr. Wartegeld, wenn nicht gearbeitet würde, zur Besoldung erhalten sollte. Auch hatte der Herzog schon im J. 1655 den Burchard Keydel von Herzberg zum Hüttenschreiber bestellt. Dennoch ruhete das Werk am Ende des J. 1657. Am 20. Jan. 1658 machte Johann - von Cöln Vorschläge zu einem neuen Pacht=Contracte, nachdem die Bremersche Unternehmung gescheitert war. Aber der Herzog Adolph Friederich segnete schon am 27. Februar 1658 das Zeitliche. Und nun gerieth alles in Stocken. Hans Deichmann saß 1 1/2 Jahre ohne Arbeit, gerieth in Schulden und forderte am 2. Febr. 1659 seinen Abschied, da alles Arbeitsvolk auseinander getreten und er von dem Kurfürsten zurück berufen sei; er blieb jedoch und erhielt späterhin eine neue Bestallung. Burchard Keydel, ebenfalls verschuldet, ward im Julii 1658 seines Dienstes entlassen, konnte aber erst im April 1659 seinen Gläubigern entgehen.

8. Eisenhütten zu Neustadt
1661.

Das unstäte, hochfahrende Leben des Herzogs Christian I. Louis brachte manchen Abentheurer ins Land und entzog diesem manche Kräfte, wenn auch dieses Fürsten Regierung keine unruhige genannt werden kann, so erschien bei ihm, als er sich schon am 5. Julii 1659 von Neustadt und von Dömitz ein Fuder "Klump oder Eisenerz, welches auf vnserm "Hüttenwerk gebraucht wird", nach Hamburg hatte bringen lassen, im J. 1660 zu Hamburg, wo der Herzog sich oft aufhielt, der königl. schwedische General=Kriegs=Commissarius Johann Hoffstätter von Khünberg für sich und "seine Mitinteressenten" und brachte allerlei Projecte vor: er wollte

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die Münze für 1 pCt. in Pacht haben, die Elde schiffbar machen, alle Wolle der fürstlichen Höfe in Verkauf nehmen und das Eisenwerk zu Neustadt betreiben. Die Unterhandlungen beim Herzoge und bei der Regierung betrieben Hoffftätter und Andreas Georg von Horn. Es ward von ihnen ausreichendes Capital versichert. Hoffstätter hatte, nach seinem Berichte, 20,000 Rthlr. Capital und über 18,000 Rthlr. Zinsen von der Stadt Rostock zu fordern, wofür ihm die Güter Kassebohm, Bartelsdorf und Riekhof verpfändet seien; der Herzog wollte diese Güter gerne haben und ihm dagegen Güter im Amte Neustadt abtreten.

Von allen diesen Projecten kam aber nur die Verpachtung des Eisenwerkes zu Neustadt am 3. Febr. l661 zu Stande 1 ). Hoffstätter übernahm das Werk ganz auf eigne Rechnung und Gefahr auf 5 Jahre in Pacht, gegen Abgabe des zehnten Theils alles fabricirten Eisens an den Herzog und Entrichtung eines Zolles von 9 Pf. für das ausgeführte Schiffpfund. Hoffstätter nahm einen Joachim Bornemann zur Einrichtung des Werkes in Bestallung; derselbe ward auch wohl sein Hütten=Inspector oder Schreiber; zum Meister der Formerei und des Schmelzwerkes nahm er den "kunsterfahrnen" Meister Hans Teichmann und zum Meisterknechte dessen Bruder Heinrich Teichmannam 21. Febr. 1661 zu Hamburg inDienst 2 ). Dem Hoffstätter war das alte Schloß zu Neustadt eingeräumt. Das Schmelzen im hohen Ofen begann am 9. Junii 1661. Es sollte täglich 46 Centner Eisen zu KugeIn, Mörsern, Kanonen, Oefen, Platten und Gefäßen gegossen werden. Die Sache gerieth aber gleich im Anfange durch Hoffstätters "Praktiken" in Stocken. Schon im Nov. 1661 war er nicht weniger als 1079 Thaler für Kohlen schuldig, obgleich er alle Vierteljahre Abrechnung zu thun versprochen hatte. Der Amtmann Jürgen Krüger zu Neustadt, der durch einen Contract vom 21. April 1661 3 ) die Lieferung des Eisenklumps, der Kohlen und des sonst nöthigen Materials bis an die Schmelzhütte für 1000 Thaler auf das J. 1661 übernommen hatte, erhielt auf seine Anforderungen nur Ausflüchte und unhöfliche Schreiben. Dieser wollte nun, da er den fürstlichen Antheil an dem Eisenwerke mit in seine Pachtsumme für das Amt Neustadt übernommen hatte, die gegossenen Sachen zum Verkaufe nach


1) Vgl. Beil. Nr. 29.
2) Vgl. Beil. Nr. 30.
3) Vgl. Beil. Nr. 31.
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Hamburg fahren und Arrest auf Hoffstätters Güter legen lassen. Auch die Arbeiter forderten rückständigen Lohn. Krüger verklagte daher den Hoffstätter bei der Regierung. Durch eine Commission ward am 29. Dec. 1661 der Streit dahin in Güte beigelegt, daß Hoffstätter dem Amtmann Krüger 400 Thaler "zur discretion" zahlen sollte. - Hiemit schließen die Acten; wahrscheinlich hörte unter solchen Verhältnissen der Betrieb des Werkes bald ganz auf. Am 4. Sept. 1661 forderte der Herzog noch Bericht, ob der "Klumphütter sich getraue, zu Neustadt von vorhandener materia Gestücke zu gießen".

9. Eisenhütte zu Neustadt.
1703.

Während der langen Abwesenheit des Herzogs Christian I. Louis aus Meklenburg unterblieben gemeinnützige Einrichtungen in der Regel; unter seiner Regierung ist von Fabrikunternehmungen zu Neustadt nicht die Rede. Der wohlmeinende und patriotischeHerzog Friederich Wilhelm 1 ) faßte gern neue Pläne zum Flor des Landes und so ward seit 1702 das Alaunwerk bei Eldena wieder angebauet und eine Salpetersiederei dabei angelegt und zu Neustadt nicht allein das Messingwerk, die Papiermühle und die Oelmühle wieder aufgerichtet, sondern auch im J. 1703 eine Eisenhütte ("Klumpofen und Eisenwerk") gebauet: am 18. Sept. 1703 erhielt der Factor Eck beim Eisenwerke Anweisung auf die nöthigen Baugelder und den Befehl, sich fordersamst nach dieses Werks erfahrnen Leuten umzusehen und Sandsteine und Blasebälge zu behandeln. Es bestand aus einem Schmelzofen mit einem Gebläse und einem Gange mit einem Pochhammer; gegossen wurden Oefen 2 ), Geschütze, Bomben, Granaten, Kugeln und dergl. Auch eine Sensenmühle mit 2 Hämmern und einem Polierwerk ward daneben, eine halbe Meile von Neustadt zu Wabel, eingerichtet 3 ) und auf Entreprise verpachtet. Der Meister war Hans Peter Göbel vom Harz, sein Gehülfe Hans Caspar Specht; außerdem waren Arbeiter im Harz und im Cölnischen bedungen; der Factor hieß Valentin Eck.


1) Die Nachrichten über diese Werke sind meistentheils der handschriftlichen Chronik des gleichzeitigen Kammer=Secretairs Havemann entnommen.
2) In der Mitte der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts standen, nach Nachrichten des Geh. Raths J. P. Schmidt, im Schlosse zu Schwerin viele Oefen, welche zu dieser Zeit in Neustadt gegossen waren, auch die Geländer an den Schloßbrücken waren hier gegossen.
3) Nach Acten des Großherzogl. Archivs.
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Das Werk florirte 12 Jahre, vorzüglich durch die Bemühungen des Factors B. Eck 1 ). Zunächst errichtete er in Meklenburg Niederlagen zu Neustadt, Güstrow, Malchin, Schwerin und Parchim für ("untadelhafte") Grapen. Im J. 1707 waren in diesen Städten 600 Grapen und 40 Mörser, das Pfd. zu 2 ßl., gelagert, welche im J. 1706 gegossen waren. Darauf übernahmen einen größern Betrieb der Kaufmann Leers zu Hamburg, die Kaufleute Gebrüder Johann Rathard und Joachnn Heinrich Hoffmann zu Lübeck. Leers bestellte im April 1707 6000 Schiffpfd., um in Lissabon einen Versuch zu machen. Am 4. Nov. 1707 schloß die Kammer mit den Brüdern Hoffmann einen Contract auf die Lieferung von 28,000 Stück Kugeln, à Centner 1 Rthlr. 12 ßl., und von 300 Schiffpfd. Gewichten, à Centner 1 Rthlr. 16 ßl, schweriner Valeur. In dem Jahre vom 16. Julii 1708 bis 6. Mai 1709 empfing Leers für 5000 Rthlr. Waaren, nämlich 81,000 Stück Kugeln, Granaten und Gewichte: große Kugeln, den Centner zu 1 Rthlr. 16 ßl., kleine Kugeln den Centner zu 1 Rthlr. 18 ßl., Handgranaten den Centner zu 3 Rthlr., Gewichte den Centner zu 1 Rthlr. 24 ßl. bis 1 Rthlr. 32 ßl. Im J. 1708 gingen durch Leers 700 Centner Kugeln nach Spanien und Portugal und durch Hoffmann 900 Centner andere Eisenwaaren nach Holland. Der Eisenstein hiezu kam im J. 1708 aus dem Hornwalde bei Grabow, da an der "Klumpfuhrt" bei Neustadt nicht 50 Fuder mehr gefunden waren. Nach einem "ungefährlichen Ueberschlage" konnten in jeder Woche sicher 100 Centner, in 34 Wochen also 3400 Centner producirt werden. Diese brachten, den Centner durch die Bank zu 1 Rthlr. 8 ßl. gerechnet, 3966 Rthlr. Ein. Die Kosten dagegen waren: für die Arbeitsleute 2600 Rthlr., für 1200 Faden Holz, à Faden 12 ßl., 300 Rthlr., im Ganzen 2900 Rthlr. Es blieb also ein Gewinn von 1066 Rthlr. 32 ßl., von dem die übrigen nicht unbedeutenden Kosten bestritten werden sollten. Am Ende des J. 1709 wurden 30,000 Schiffpfd. Eisengut an Kugeln, Bomben etc. . statt einer baaren Geldzahlung nach Holland geschickt. - Die Verbindungen mit Hamburg und Lübeck hörten nach und nach auf. Der Herzog Friederich Wilhelm starb im J. 1713. Es sollten Verbindungen zum Absatze mit Berlin angeknüpft werden, als das Werk im J. 1717 wegen Mangel an Holz niedergelegt ward, nachdem aus gleicher Ursache schon im J. 1711 das Alaunwerk bei


1) Vgl. dessen Bestallung in Beil. Nr. 32.
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Eldena verlassen war. Der Meister Peter Göbel bat im J. 1720 um Verleihung und Ausbauung eines alten Hauses auf dem Kiez vor Neustadt und nach dem großen Brande der Stadt im J. 1729 bat Specht um eine Wohnung in der Eisenhütte, in welcher damals Tagelöhnerfrauen wohnten.

Während der unruhvollen Regierung des Herzogs Carl Leopold (1713 † 1747) war an Werke des Friedens nicht zu denken; es blieb dem Herzoge Christian Ludwig II. vorbehalten, einen friedlichern Zustand in Meklenburg herbeizuführen.

10. Eisenwerke bei Dömitz.
1755.

Am 14. Mai 1755 schlug der ehemalige braunschweigische Ober=Hütten=Inspector Johann Arnold Bertram nebst seinem Sohne Johann Heinrich Bertram im Namen einer gewissen Compagnie aus Lübeck und Hamburg der fürstlichen Kammer die Anlegung von Eisen= und Stahl=Fabriken 1 ) bei Dömitz und Neustadt vor und überreichte zugleich ein Verzeichniß 2 ) der anzulegenden Werke. Die Werke bei Dömitz sollten eine halbe Meile vor der Stadt auf der Stelle einer abgängigen Walkmühle an der Elde, bei Neustadt auf dem Kietz vor der Stadt an der Stelle der abgebrannten Papiermühle angelegt werden. Die obern Behörden gingen so bereitwillig auf die Ausführung dieses Projects ein, daß dem Bertram schon am 21. Mai eine Interimswohnung im alten Schlosse zu Neustadt und ein Theil des fürstlichen Küchengartens überlassen ward. Bertram, der selbst ohne Mittel war, fand zunächst an den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Friederich Martienßen Societäts=Theilnehmer, indem sie sich am 31. Mai verpflichteten, zusammen ein Drittheil des Societäts=Vertrages zu übernehmen und den abzuschließenden Contract mit den hamburger und lübecker Compagnons zu erfüllen. Die Hamburger zogen sich jedoch mit offener Protestation, die Lübecker stillschweigend zurück. Dafür gewann Bertram aber noch im Junii d. J. drei Gebrüder Martienßen und schob seinen Sohn in die Compagnie ein, so daß die Societät beim Beginn des Werkes bestand aus fünf 5 Brüdern Martienßen; Johann Dietrich und Georg Friederich zu Grabow, Joachim Christian


1) Die meisten Thatsachen zu der folgenden Darstellung, wenn nicht andere Quellen angegeben sind, sind den Acten der Großherzogl. Kammer entnommen.
2) Vgl. Beil. Nr. 38.
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unb Daniel Christoph zu Schwerin und Jacob Gotthard zu Lüneburg, und dem Commissarius 1 ) Johann Heinrich Bertram und dessen zwei jüngsten Geschwistern. Arnold Bertram trat als Director der Fabriken gegen einen gewissen Antheil bei der Societät in Dienst.

Schon am 27. Junii 1755 ward die Walkmühle an der Elde bei Dömitz der Societät eingeräumt und der Befehl zur Abtretung an den dömitzer Amtspächter und Beamten, Amtmann Joachim Friederich zur Nedden zu Heidhof, erlassen. Die Fabriken zu Neustadt kamen nicht in Gang; es wurden nicht einmal Anstalten zur Einrichtung daselbst gemacht.

Ueber die anzulegenden Fabriken, namentlich bei Dömitz, worauf es hier allein ankommt, ward am 2. August 1755 der Contract 2 ) zwischen der herzogl. Kammer und der Societät folgendermaßen abgeschlossen.

1. Es ward der Societät die Walkmühle gegen einen jährlichen Erbzins von 60 Rthlrn. überlassen und ihr der sonst noch etwa nöthige Raum gegen eine billige Vergütung im voraus verheißen; die Kammer verpflichtete sich, das Holz zur Erhaltung des Grundwerkes dieser Mühle herzugeben und die dort intendirte Schleuse auf ihre Kosten zu vollenden.

2. Erhielt die Societät ein ausschließliches Privilegium in den Aemtern Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz, den Eisenklump für die Fabrik gegen billige, im Nothfalle zu taxirende Vergütung des Schadens an die Grundeigenthümer, graben zu lassen, jedoch nur für den Bedarf zweier Hochöfen.

3. Ward der Societät zugestanden, alle zur Fabrik nöthigen Wasserwerke an der Elde anzulegen, ohne jedoch die vorhandenen Mühlen und Holzflößungen zu stören.

4. Versprach die Kammer, für den Zeitraum von 30 Jahren der Societät das zur Fabrik nöthige Holz, so wie die sonst nöthigen Materialien gegen Bezahlung des jedesmal üblichen Preises anzuweisen, für die nächsten 6 Jahre jedoch nach den zur Zeit der Contrahirung zu Schwerin üblichen Preisen, nämlich Büchenwrackholz, den Faden, 8 Fuß hoch und weit und 4 Fuß lang, zu 3 Rthlr. 44 ßl., Ellern= und Eichenholz zu 3 Rthlr. 4 ßl., Knüppelholz zu 1 Rthlr. 32 ßl.


1) Am 29. Oct. 1755 verlieh der Herzog dem Johann Heinrich Bertram den Titel eines herzogl. Eisenhütten=Commissarius; Bertram hatte darum gebeten, um "vor Nachstellungen im Braunschweigschen gesichert zu sein".
2) Vgl. Beil. Nr. 34.
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5. Ward der Societät die Vergünstigung zu Theil, auswärtiges Eisen und auch Steinkohlen abgabenfrei ins Land zu bringen und sämmtliche, aus fremdem oder einheimischem Eisen gefertigten Waaren abgabenfrei aus dem Lande zu führen. Für den Verkauf innerhalb Landes ward jedoch die edictmäßige Steuer vorbehalten. Dazu erhielten alle Fabrikanten und Arbeiter Licent= und Accise=Freiheit auf 6 Jahre.

6. Ertheilte die Kammer der Societät die Freiheit, auswärtige Arbeiter und Handwerker, auch zur Anlegung der Werke, ins Land zu rufen, ohne daß diese mit Innungszwang belegt werden sollten.

7. Verpflichtete sich die Societät, wenn die Werke 6 Jahre gestanden haben würden, eine jährliche Recognition von 100 Rthlrn. für die gesammten Werke in jedem District, also von 100 Rthlrn. für die Werke bei Dömitz und von 100 für die Werke bei Neustadt, zu entrichten.

8. Uebernahmen alle Societäts=Mitglieder solidarisch die von den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Friederich Martienßen am 16. Julii gestellte Caution von 8000 Rthlrn. als Pön, wenn die projectirten Werke nicht zu Stande kommen sollten.

Auch ward in der Folge befohlen, daß die Schmiede in den Domainen das Stabeisen und die fürstlichen Unterthanen die Nägel von der dömitzer Fabrik oder deren Factoreien, falls sie nicht zu entfernt lägen, beziehen sollten.

So günstig auch die Kammer die Bedingungen, falls überhaupt die Sache von der Societät ernst gemeint war, zur Aufhülfe der Industrie im Lande gestellt hatte, so traten doch gleich im Anfange den Unternehmungen Schwierigkeiten in den Weg. Schon am 1. Mai 1756, noch ehe die Werke im Gange waren, trugen die Gebrüder Martienßen, welche wahrscheinlich Bertrams schlechten Ruf kannten, auf Austritt aus der Societät an und wurden am 21. Mai aus derselben entlassen. An deren Stelle trat der unternehmende Amtmann zur Nedden zu Heidhof, der mit dem Commissair Bertram am 31. Mai 1756, mit Ausnahme einiger nicht bedeutender Abänderungen, den alten Contract übernahm, und setzte außer den Fabrikgebäuden noch seine Amtspacht zu dem Belaufe von 4000 Rthlrn. zur Caution. Zur Nedden, der von der Societät allein das Geld hatte, war jetzt allein die Hauptperson. Jedoch schloß er den Societäts=Vertrag mit dem Bertram so, daß der Vater Bertram für seine zwei "jüngsten Kinder" 1/4 und der Sohn Bertram 1/4 Antheil erhielt. Der Vater Bertram erhielt für die Direction oder Administration jährlich 400 Rthlr. Gehalt, 30 Rthlr. Haus=

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miethe unb freie Feuerung, der Sohn Bertram für seine Arbeit als Commissionair 200 Rthlr. Gehalt und Fourage für ein Pferd; als Ersatz reservirte sich zur Nedden jährlich 200 Rthlr. aus der Casse vorweg. Die Arbeit begann am 10. Mai 1756. Bald entstanden jedoch zahllose Schreibereien wegen der Holzlieferung, indem zur Nedden sich über Saumseligkeit in der Ablieferung, über schlechte Beschaffenheit des Holzes, über zu hohe Preise u. dergl. mehr zu beschweren Ursache zu haben glaubte.

Dazu kam ein anderes störendes Ereigniß. Bertram hatte kurz vor seiner Ankunft in Meklenburg für den Herzog von Braunschweig eine Eisenfabrik zu Holzminden angelegt und dirigirt, war aber hierin als Betrüger befunden worden; der Herzog hatte ihn deshalb seines Dienstes entlassen und die Fabrik an sich genommen 1 ). Und schon früher hatte er es zu Neuwied, Nassau=Siegen und an andern Orten nicht besser und sich in Deutschland einen schlechten Namen gemacht. Die Brüder Martienßen hatten es gleich eingesehen, daß sie von Bertram hintergangen würden, und waren deshalb noch vor der Vollendung der Hüttenwerke aus der Societät geschieden. Zur Nedden glaubte es mit Bertram wagen zu können. Aber dieser erwies sich bald als ein offenbarer Betrüger und Ignorant; er hatte die Firma mißbraucht, Gelder untergeschlagen, den Anbau und Betrieb des Werkes um das Dreifache vertheuert, unwissende Betrüger zu Arbeitern angenommen, verschmiedetes fremdes Eisen für einheimisches ausgegeben; die Fabrik kam in den üblen Ruf, daß das Stabeisen nicht geschmeidig sei, die Nägel nicht tauglich und die Gußwaaren zu schwer und spröde seien; auch hatte er sogar z. B. die "eisernen Oefen so schlecht verfertigen lassen, daß sie wie Staub zersprangen 2 )": ja die Hamburger hatten dies Zerspringen der Platten für ein feindliches Bombardement gehalten 2 ). Auch der wohlmeinende Herzog Friederich, der, mit gleichem Eifer wie sein Vorfahr für die Hebung der Industrie, während der Zeit den Thron bestiegen hatte, fand sich getäuscht, da Bertram vorgespiegelt hatte, die Eisenfabriken würden mehrere tausend gewerbfleißige Arbeiter ins Land ziehen und Fabriken und Gewerbe in Flor bringen, während doch nur sehr wenig Ar=


1) Nach hinterlassenen Nachrichten des wail. Geh. Raths J. P. Schmidt und Regierungs=Acten.
2) "Ein Schiff kam nämlich mit dömitzer Ofengut beladen zur Nachtzeit vor dem Baum zu Hamburg an. Durch einen plötzlichen entgegengesetzten Luftwechsel sprang eine Ofenplatte nach der andern. Die Hamburger befürchteten eine feindliche Kanonade und ließen sich durch einige millitairische Abgesandte nach der Bombardirung erkundigen." Vgl. Siemssen Vorläufige Nachricht von den Mineralien Meklenburgs, S. 42.
2) "Ein Schiff kam nämlich mit dömitzer Ofengut beladen zur Nachtzeit vor dem Baum zu Hamburg an. Durch einen plötzlichen entgegengesetzten Luftwechsel sprang eine Ofenplatte nach der andern. Die Hamburger befürchteten eine feindliche Kanonade und ließen sich durch einige millitairische Abgesandte nach der Bombardirung erkundigen." Vgl. Siemssen Vorläufige Nachricht von den Mineralien Meklenburgs, S. 42.
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beiter Beschäftigung fanden. Der Herzog ließ daher auf zur Neddens Anklage im Aug. 1757 die Sache durch eigne Commissarien, den Geheimen=Rath und Hofmarschall von Bergholz und den Amtmann Streubel aus Schwerin an Ort und Stelle untersuchen; die Bertram wurden der angeschuldigten "groben Verbrechen und der offenbaren Unterschleife gegen den Amtmann zur Nedden überführt und am 16. Sept. zu Recht verurtheilt, binnen 48 Stunden die Eisenfabrik und binnen 8 Tagen die meklenburgischen Lande zu räumen", nachdem der mit ihnen geschlossene Societäts=Vertrag annullirt war. Der alte Bertram ging nach Dresden und wollte von hier nach Pommern, um dort die Fabriken in Flor zu bringen.

Die Landesregierung bemühte sich, wie die Kammer, sehr um die Emporbringung der Fabriken. Im J. 1756 ward die Beförderung der Fabriken und Manufacturen und besonders der Werke zu Neustadt ein Gegenstand der Landtagsverhandlungen; die Ritter= und Landschaft beschränkte sich jedoch darauf, gegen alle Monepolien zu protestieren.

Der Amtmann zur Nedden, ein Mann von Patriotismus und Ausdauer, rettete das sinkende Werk: er übernahm jetzt am 31. Mai 1756 allein den Contract und lieferte gutes, "untadelhaftes Eisen"; jedoch wurden die hohen Erwartungen von dem Einflusse dieses Werkes nicht befriedigt, indem kaum 10 fremde Metallarbeiter dabei angestellt waren. Doch stellten sich ihm bald bedeutende Hindernisse in den Weg, die alle in den contractlichen Holzlieferungen ihren Ursprung haben. Die Fabrik gebrauchte jährlich die bedeutende Masse von 2= bis 3000 Faden (zu 8 Fuß Höhe, 8 Fuß Breite und 4 Fuß Tiefe) festes Holz zu Kohlen. Die nächsten Forsten, welche dieses Holz liefern konnten, waren die in den Aemtern Lübz und Plau, welche unter dem Jägermeister von Koppelow zu Grabow standen, und auch in der Lewitz; diese großen Massen mußten an die Elde gefahren und auf dem Flusse wenigstens 12 bis 15 Meilen hinabgeflößt werden. Schon im J. 1756 entstand Streit wegen der Holzlieferung; derAmtmann zur Nedden beklagte sich über vielerlei: das Holz sei nicht zur rechten Zeit an die Elde gefahren, die Sorten seien nicht contractmäßig, das Holz sei faul und gebe nur Asche. Die Klagen mehrten sich im folgenden Jahre; namentlich brachte zur Nedden vor, er habe durch die schlechte Beschaffenheit des Holzes in diesem Jahre über 1000 Rthlr. Schaden gelitten, auch sei die Taxe so hoch und contractwidrig gestellt, daß er auch im Preise an 1200 Rthlr. übersetzt worden sei. Da brachen die unruhigen Zeiten des siebenjährigen Krieges herein und es mangelte im

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südlichen Meklenburg an Menschen und Pferden; das Holz konnte in so großen Quantitäten nicht an die Elde geschafft werden, da die Kräfte zur Bestellung der Felder in diesen Gegenden oft nicht entbehrt werden konnten. Die Klagen mehrten sich von Jahr zu Jahr; zur Nedden hatte für die Jahre 1756, 57 und 58 für 12190 Rthlr. 32 ßl. Holz empfangen und darauf noch 5592 Rthlr. 39 ßl. zurückbehalten. Die Kammer forderte die Schuld und der Amtmann Schadensersatz; dieser leitete endlich im Jahre 1759 gegen den Jägermeister von Koppelow einen förmlichen Proceß wegen nicht gelieferten Kohlenholzes und Schadensersatzes ein, der, trotz verschiedener Vergleichsverhandlungen, erst mit der Fabrik aufhörte. Die Protestationen zur Neddens gegen zu schlechtes Holz und zu hohe Preise dauerten in den nächstfolgenden Jahren fort, die Schwierigkeiten das Holz schlagen und anfahren zu lassen, mehrten sich. Vom Mai 1759 bis dahin 1760 hatte wegen Holzmangels in 10 Monaten garnicht geschmolzen werden können und zur Nedden berechnete seinen Verlust auf 14030 Rthlr. 44 ßl. allein vom Hochofen. Jm J. 1763 trat auf der ganzen Strecke von Lübz bis Dömitz schon Holzmangel ein, nur das Amt Lübz konnte noch das Holz liefern. Der Herzog wollte jedoch dies nicht hergeben, verstand sich aber endlich dazu, das beim Holzhieb abfallende Wrackholz für die Fabrik abzustehen; dies reichte aber wieder bei weitem nicht aus und war auch zu schlecht, auch fehlte es an Leuten zum Schlagen. Zur Nedden blieb Gelder schuldig, weil ihm Unrecht geschehen sei; die Kammer hielt das Holz zurück, bis zur Nedden bezahlt haben werde; der Proceß ging während der Zeit seinen Gang. Ja es war in den verflossenen Jahren so weit gekommen, daß das Holz im Lande einen Preis von 6 Rthlr. erhalten hatte, während die Fabrik nur den contractmäßigen Preis von 3 Rthlr. 44 ßl. zahlte; die fürstliche Casse erlitt also einen bedeutenden Schaden und die Forsten wurden verwüstet. Endlich sprach die Kammer am Ende des J. 1769 die Unmöglichkeit aus, der Fabrik für die übrigen Contractjahre, ja kaum für 6 Jahre, das nöthige Holz liefern zu können. Die hiedurch überraschte Landesregierung empfahl hierauf am 1. Nov. 1769 dringend die Auflösung des Contracts und einen möglichst billigen und günstigen Vergleich.

Die Vergleichsunterhandlungen wurden sogleich eingeleitet und eifrig betrieben. Der Amtmann zur Nedden berechnete alle erlittenen Schäden, nach Abrechnung der fürstlichen Forderungen, zu 48,309 Rthlr. 24 ßl.! Er forderte für die Auflösung des Contracts, die Ablieferung der Werke und die Niederschlagung

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der Processe die Summe von 6000 Rthlr. und die Verlängerung seiner Amtspachtung auf 20 Jahre. Das letztere war ihm gleich abgeschlagen, der Vergleich jedoch am 30. Julii 1770 protocollarisch vor der Kammer dahin abgeschlossen, daß beide Theile allen Forderungen entsagten, die Processe niedergeschlagen wurden, die Eisenwerke mit Ausnahme der vorhandenen Waaren, dem Fürsten anheimfielen und zur Nedden eine Entschädigung von 3500 Rthlrn. erhielt, wovon 1000 Rthlr. als erhöhete Pacht=Caution zurückbehalten wurden. Zur Anerkennung seines patriotischen und aufopfernden Eifers für das Werk und seiner rühmlichen Auszeichnung als Amtspächter und administrativer Beamter erhielt zur Nedden den Titel eines Amtshauptmanns. Das war das Ende des Unternehmens!

Die Kammer dachte zwar aus Mittel, es zu erhalten, namentlich seitdem ein ausgezeichneter Cameralist, der Geheime Rath Baron Waitz von Eschen zu Cassel, der die Saline zu Sülz in Entreprise nahm und gelegentlich auf Aufforderung die Eisenhütte bei Dömitz untersucht hatte, den Untergang des Werkes bedauerte und durch Anwendung des Torfs und einer mehr verzweigten Industrie Aussichten auf die Erhaltung eröffnete. Die Kammer erließ sogar am 21. Sept. 1770 ein Avertissement, durch welches die Werke zu Erbzins ausgeboten wurden; es meldeten sich auch von allen Seiten her aus Deutschland Liebhaber von Speculationen, aber kein zuverlässiger Unternehmer.

Es ward daher sehr bald der Plan zur Fortführung der Eisenwerke ganz aufgegeben, als sich im J. 1771 ein Lederfabrikant Jean Pierre Perriard, ein Franzose, der früher in Kopenhagen etablirt gewesen war und Verwandte in Kopenhagen und Berlin hatte, erbot, eine Lederfabrik anzulegen. Noch im J. 1771 ward ihm dazu die Eisenfabrik eingeräumt, nachdem der Contract mit ihm deutsch und französisch ausgefertigt worden war. Daneben entstand auch eine Oel= und Walkmühle. Perriard starb schon im J. 1776. Die Lohgerberei bestand auf der "Eisenfabrik", wie der Ort noch jetzt heißt, bis in den Anfang dieses Jahrhunderts. Darauf ward das Etablissement als Gehöft zu Erbzins ausgegeben.

Betrachtet man diesen letzten Versuch zur Eisengewinnung aus einheimischem Sumpferz genauer, so giebt er nicht unerfreuliche Aussichten, - wenn nicht Mangel an Feurungsmaterial oder zu hoher Preis desselben hindernd in den Weg tritt, vorausgesetzt, daß das Werk umsichtig und vollständig angelegt ist. Das dömitzer Werk hatte einen Hochofen mit Gießerei, einen großen Hammer, einen Zainhammer, eine Grobschmiede, eine Kleinschmiede, eine Nagelschmiede, ein

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Pochhaus, ein Formhaus, Kohlenschoppen, Werkstätten, große Wohnungen für 40 Arbeiter und was sonst zu einem großen Betriebe nöthig ist 1 ).

Es waren Arbeiter aus Thüringen und vom Harz herbeigerufen. Es fehlten freilich manche Anstalten zum Vortheil des Werks, wie Blechhämmer, Drathmühlen, Sensenwerke u. dergl. Dennoch war das Werk im Stande, einen bedeutenden Gewinn abzuwerfen, und schon der Umstand, daß das Werk an 15 Jahre durch Privatmittel bestand, bis - Holzmangel zur Niederlegung nöthigte, möchte den Beweis liefern, daß die Gewinnung des Eisens nicht unvortheilhaft sei, des befördernden Verkehrs nicht einmal zu gedenken. Zwar ist über den Gehalt des Klumpeisens, das in der Gegend von Dömitz gar nicht ausgezeichnet sein soll 2 ), so daß es wohl zwei Mal geschmolzen werden muß, nichts weiter bekannt, als daß 1 Maaß Eisenstein 41 Pfd. Roheisen gab 3 ); aber der Gewinn war doch so bedeutend, daß zur Nedden ihn sich zu 1275 Rthlr. 26 ßl. monatlich berechnete 4 ), freilich als er Schadensersatz forderte, wie er es aber aus den Büchern beweisen wollte. Dann mußte jedoch der Betrieb so groß sein, daß monatlich 681 C. 63 Pfd. Eisen erzeugt wurden, freilich fast so viel als die Eisengießerei zu Neustadt vom J. 1575 in einem ganzen Jahre erzeugte. Nach einem zehnjährigen Ueberschlage ward aber zu Dömitz wegen Holzmangels auch nicht mehr als jährlich ungefähr 4000 Centner erzeugt 5 ); es ist also zur Erzielung eines ansehnlichen Gewinnes nothwendig, daß die Werke ununterbrochen und in großem Maßstabe im Gange bleiben. Uebrigens ward das Eisen vergossen und verschmiedet; es wurden Oefen, Platten, Gefäße aller Art, Glocken, Gewichte, Mühlenzapfen, Ambose, Stangeneisen, Schneidemesser, Spaten, Aexte, Beile, Heugabeln, Ketten, Nägel u. s. w. producirt und nicht allein auf der Fabrik, sondern auch in den Factoreien zu Hamburg, Rostock, Schwerin, Güstrow, Plau und Rhün verkauft 6 ). Die Preise 7 ) waren so gestellt, daß sie bei nicht sehr ausgezeichneter Waare, da der Guß etwas dick und das Stangeneisen nicht geschmeidig genug war, Absatz gewährten.

Der Geheime Ober=Bergrath Karsten zu Berlin, welcher das Erz und die Möglichkeit der Anlage von Eisenwerken ge=


1) Vgl. Beil. Nr. 35.
2) Vgl. Siemssen a. a. O. S. 41.
3) Vgl. Beil. Nr. 41.
4) Vgl. Beil. Nr. 36.
5) Vgl. Beil. Nr. 39.
6) Vgl. Beil. Nr. 38 u. 40.
7) Vgl. Beil. Nr. 37 und Nr. 38 u. Nr. 39.
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prüft hat 1 ), nimmt für diese das Wort. Mit Vortheil werden jährlich 4000 Centner Roheisen, eine Masse, welche andere Werke, z. B. die jetzige Eisengießerei in Güstrow, verbrauchen, producirt und verarbeitet werden können, und diese Producirung jährlich nur 1450 Klafter Holz erfordern, "ein Quantum, welches viel zu wenig bedeutend ist, als daß bei einer guten Forstwirtschaft noch die Frage entstehen könnte, ob dasselbe jährlich entübrigt und geschafft werden kann". Dabei nimmt Karsten an, daß der Centner Product nur auf 2 Rthlr. 32 ßl. würde zu stehen kommen und für wenigstens 3 Rthlr. wieder verkauft werden könne, die Werke also wenigstens jährlich 1333 Rthlr. 16 ßl. reinen Geldgewinn liefern müßten; jetzt läßt sich das Product wenigstens zu 5 bis 6Rthlr. für den Centner ausbringen. Das Ludwigsluster Eisen würde jedoch den Vorzug vor dem Domitzer verdienen.


Beilagen

zur

Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg.

Nr. 1.

Contract mit dem Blechschmied Mathes Schatz.

D. d. Schwerin 1544. April 20.


Zw wissenn, das vonn Gotts gnaden wir Albrecht, hertzogk zu mekelenburg, fursthen zu wenden, grawen zu schwerin, Rostock vnnd stargarde der lande here, Das wyr


1) Vgl. Karsten a. a. O. in den Neuen Annalen der Meklenb. Landwirthschafts=Gesellsch. Jahrg. I., 1813, Stück 23, S. 363 - 365. Karsten sagt hier über die Eisenwerke in Meklenburg besonders noch "Manche Waaren lassen sich sogar mit mehrerem Nutzen und besserem Erfolge aus Wiesenerzeisen bereiten, vorzügich fallen die Gußwaaren, wegen der, Leicht= und Dünnflüssgkeit des Eisens, wegen der mehr metallischen Farbe desselben und der Eigenschaft nur sehr schwer zu rosten, schöner und ansehnlicher aus, als aus Roheisen von Bergerzen (S. 357). - Dieses Erz ist (in Meklenburg) von sehr verschiedenartiger Natur; das Dömitzer ist nach der Probe, die ich zu untersuchen Gelegenheit gehabt habe, reicher und wird im Großen wenigstens 30 pCt. ausgeben; dagegen ist es strengflüssiger, und welches die Hauptsache ist, es liefert ein minder gutes Eisen, als das Ludwigsluster, das ihm an Reichhaltigkeit nachsteht, nur höchstens 27 pCt. ausgeben wird, aber nicht so schwerflüssig ist und einen besseren Gang im Ofen bewirkt, als das Dömitzer (S. 357). Beide Sorten werden bei einer zweckmäßigen Wahl der Beschickung ein gutes und vortheilhaftes Schwelzen hervorbringen, und mir ist keine Hütte, auf welcher Wiesen= (  ...  )
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hudenn dato mit Meisther mattes Schatz vann Nürembergck blecksmidt nach folgender staldt verenigeth vnd verdragenn habenn, also das wir das new haus jeghen denn hamer zur Newenstadt angefanghenn mit aller zubehoringe jeghen vnnser papirmollenn, das er sein ampt vnd arbeith dar inne gebrauchen moghe, dar hinden auch ein hutten zw denn kholen, desgleichen auff der anderen seitten der papirmollen, da itzunt der schultz wonet, den wir ablosenn wollen, auff deselbe seithen sein whanhaus, da er mit seinen knechtenn vnd vihe whonung hatt, bawen, hinder solichen hauß soll ehr den platz, so weith der schultze den an das wasser gehatt, zu kolhoffen vnd seiner notturfft gebrauchen, allenthalbenn verferdighenn lassen sollenn, vnd wollen im auch alle jar zu vnderhaltinghe seines vihes funffzehenn fuder hew wol geladen gute futter, auch notturfftig bawholtz zu gedachtenn bawettenn sampt legher vnd vnscheidlighenn holtz zu seiner vnd seiner knecht feuringhe selbesten zu halenn frei geben zu lassenn zugesagen. Solichen hamer soll ehr sampt seinen erbenn erblich bewhonen, auch in stetligher volgender arbeith erblich vnd nach itzigher ersth verfertighenn, in allen gebew vnd besseringhe bei seiner eighenn vnkostunge erhaltenn vnd bawen. Dauon ehr vns vnd vnse erben alle jar viertzigk gulden ganckbare muntze pacht zu stellen vnd geben soll. Denn Isenmut und fleißen, so ehr vorarbeidenn wirth, woltenn wir im, whi ehr zu ider Zeith zu Lubeck geldenn wirth, liefern, vnd was ehr ahnn plech daraus smiden wirth, solichen willen wir denn sentener vmb funff gulden wenigher einen Orth bezalenn, alle wochenn Rechennschafft, vnnd whan ehr das Blech lieferth vnd van sich wicht, ihm sein geldt worth bezalen lassenn, darmit ehr seinen knechten auch bezalunge thun mughe; vnd alle Kollenn, so ehr bedurfftig,


(  ...  ) erze verschmolzen werden, bekannt, die sich rühmen könnte, im ganzen Durchschnitte bessere Erze zu verarbeiten (S. 358). - Ich höre, daß Holzmangel die wahre Ursache des fistirten Betriebes gewesen sein soll. Von Sachkundigen Leuten, die damals den Betrieb des Ofens zum Theil besorgten, und die sich noch jetzt in preußischen Diensten befinden, habe ich erfahren, daß schlechte Disposition im Innern, Mangel an Controle und Aufsicht, vorzüglich aber an Industrie und Benutzung äußerer vortheilhafter Conjunkturen beim Debit der Producte den Verfall des Werkes nach sich ziehen mussten. (S. 358). - Alles spricht für die Anlage und giebt mir zu der Behauptung Anlaß, daß kein Eisenhüttenwerk vorhanden ist, welches durch seine vortheilhaftere Lage einen größeren Ertrag zu sichern im Stande wäre, als das Dömitzer, bei gehöriger Benutzung aller sich darbietenden Vortheile." (S. 359.)
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wollen wir ihm ider thun vmb einen schillingk lubisch leifernn. Was wir ihm auch ahnn Ertzeiserenn, so einmall geschmelzet, lieferenn werden, soll ehr vmb eynen gulden, vnd das Blech, so ehr widdervmb daraus machen wirth, wollen wir denn sentener vmb vier guldenn annehmen. Was wir auch, es sei ahnn Harnißblech, pfannenblech oder schlosblech, vnnser notturfft nach bedurfftigk, soll er alweghe vff vnser Forderung machen vnd fertighenn, auch zu vnnsernn Hamer, so darselbest vorhanden, seinem verstandt nach stettich vleißigk aufffehens habenn, damith vns kein vorsumnis daraus entstehen magk, vnnd mit geschicketh knechtenn, so vns dennstlich, darauff alle weghe forderenn. Dafur sollenn vnd wollen wir ihm jarliches ein par hosen vnd whames, auch miteler Zeith, weil der Hamer gebhuwet vnd er zur arbeith khomptt, ihm ein Drometh Roggen, ein Dromet Maltz, szos seittenn Speckes, auch alle wochen einen halbenn guldenn geben lassen. Alles ahn geferdt. Zu Orkunth vnd vester haltunghe habenn wir dissenn brieff mit vnserem anhangen Ingesegell bekrefftiget vnd versigelt. Geschen zu Schwerin am Sundaghe qwasimodogeniti im vier vnb fertzigesten Jar.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.


Nr. 2.

Revers des Blechschmiedes Mathes Schatz.

D. d. Schwerin 1544. April 20.


Zu wissen das ich Mathes Schatz vann Norenbergk Blechsmidt heuten dato mit deme durchluchtighenn hochgebarenn fursthenn vnd herrenn, herenn albrectenn, hertzoghenn zu Mekelenburgk, fursthenn zu wenden, Grauen zw Swerin, Rostock vnd Stargardt der lande eynn here, mynem gnedighenn herenn, Dinsthalbenn nachfolgender gestaldt vorenigeth habe, also das hochgedachte siner furstlighe g. nighe huß zur Nienstadt gegenn deme hamer angefangen neben der papirmollenn daszelbest vber nach dem Schloßwarts setzenn, darhindenn eyne hutte zu denn khollen mit aller zubehoringhe, das ich mein ambt vnd arbeith darinne gebruchen magk, Dergleichen auff dei andern seittenn der papirmollenn, da itzt der Schultze whoneth,

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denn siner furstlighe gnadenn abkauffen wollen, auf die selb stett mein whanhauß, da ich mit meinen knecthen vnd vihe whonung habe, bowen, hinder selbighenn huße sol ich denn platz, whe der schultze gehat, biß an das wasser zu kholhoffen vnd myner nottrofft gebruchen, allenthalbenn vorfertighenn lassen soll vnd wil, auch mir zu vnterhaltunghe mynes vihes funfftighe wolgeladen Fuder Hew, auch notturfftig bawholtz zw gedachten gebewtten vnnd vnschedtlich legher holtz zu miner vnd myner knecht fewerunghe, das ich selbst houen vnnd furen soll, fri geben zu lassen zugesageth. Szolchen hamer sol ich sampt minen erbenn erblich bewhonen vnd in stetlich volgender arbeith erblich vnd nach itzigher ersten vorferdighenn in allenn gebew vnd besserunghe by myner eighenn vnkostunge erhaltenn vnd bawenn. Daruan soll vnd wyl ich hochgedachtenn mynem gnedighenn herenn alle jar in pacht viertzik guldenn gannckbarer Muntze geben vnd zustellen. Den Isenmudt vnd fleißenn, so ich vorarbeitten werde, wyl ich im kauff, whe der zu Lubeck zu ider Zeith geldt, vann siner furstlighe gnaden annemen vnd alles blech, so ich darauß smiden werde, siner furstlighe gnadenn vmb fünff gulden ane eynen Orth zustellenn, des alle whoen Rechenschafft halten, auch alle khollen, so ich bedurfftig, ider tunnen fur einen schillingk lubisch vann siner furstlighe gnadenn annhemen. Was mir van siner furstlighe gnaden ahn Ertzeiserenn, so einmal gesmeltzet, geleiserth werth, wyl ich denn sentener vmb einen gulden annhemen vnd daß Blech, so ich widerumb darauß magke, siner furstlighe gnadenn den sentener vmb vier guldenn zu stellen. Wes auch siner furstlighe gnaden an Harnißbleck, pfannenblech oder Schloßbleck siner furstlighe gnadenn gelegenheith nach bedurfftig, sol vnd wyl ich alleweghe auff siner furstlighe gnadenn bouelich machen vnd fertighenn, auch zu vnserenn itzighenn hammer, so aldar vorhandenn, meines hochsten verstandes nach steittlich vleißigk auffsens habenn, damit seiner furstlighe gnadenn in deme keine vorsumniß entsthen moghe vnd mit geschickenn knecthen, die dhar zw dienstlich, vorßein vnd forderen. Darfur mir siner furstlighe gnadenn eynrn par hosenn vnd wammes zu geben zugesageth; auch mitler zeith, ehr ich zu arbeiden kome vnd der hamer gebauueth, sol myr siner furstlighe gnadenn eyn dremeth roggen, eyn dremet maltz, szeiß seitten Specks, auch alle wochenn einen halben gulden gebenn. Alles ahn geuerdt. Zw orkunth vnnd vhesther haltunghe habe ich Mathes Schatz mein

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gewontlighe pitzer zu endt disses breffs gehangen vnd geschen zw Swerin Szondags Quasimodogeniti denn wenigern Zal vervndfertzig.

Nach dem Originale auf Pergament in einer kleinen engen, undeutlichen Cursive, welche keine Beamtenhand damaliger Zeit ist; wahrscheinlich ist der Revers von Mathes Schatz selbst geschrieben, wofür auch die sonderbare Orthographie und der Dialekt sprechen möchte. Das Siegel ist mit dem Siegelbande aus dem Pergament gerissen.


Nr. 3.

Contract mit dem Eisenschmelzer Hans Malzsch.

D. d. Neustadt 1570. Julii 17.


Von Gottes Gnaden Wir Johans Albrecht hertzogk zu Mechlenburk etc. . Bekennen hirmidt offentlich, das wir heute dato Hanß Maltzsch vonn Steinbach zu vnserm Schmeltzer vndt Diener sechs Jar zu vnser schmeltzen Neustadt nachfolgender massenn bestelledt, vffe vndt angenommen habenn, nemlich das ehr vnß vndt vnsern Erben getreu, holdt vndt vorbunden zu sein, vnsern Nutz, Frommen vndt Bestes zu jder Zeidt bei Tage vndt Nachte nach seinem eußersten vormugen zu werben, Schaden vndt Nachtheil zu wenden, vndt was ihm vonn vnserm Amptmannn vndt Befelichhabernn zur Neustadt vnserndt wegen zu jder Zeit vfferlegt vndt befolen, nach seinem hogstenn vorstande vnd vormuge treulich bestelle, nahkome vndt verrichte.

Zum anderen das ehr auch den hohenn ofen mit rosten, puchen, vffgebenn vndt schmeltzen, auch allem Andern, was dar zu gehoredt vndt die Nodtdurfft erforderdt, darzu durch das gantze jar, so lange sie wasser, Steinkolen vndt ander Nodtdurfft haben, schmeltzenn vndt seine Arbeit getreulich verrichte vndt nach allem vormugenn, so viel ehr giessen kann, zu thun vorpflicht sein.

Zum dritten das ehr auch midt allerlei formen zu fertigen vndt was ehr zum giswerk vndt deroselben schmeltzenn benötigedt, auff seine vnkosten fertigenn zu lassen schuldigk sein, imgleichenn das ehr solche schmeltze midt getreuen gesinde vndt tuglichen, personen zu jder Zeidt fleissigk vorsorgedt vndt bei seinen kosten vndt belohnunge erhalten werde, darzu wir iheme formen, was ehr darzu benötigt, wollen schneidenn lassen.

Zum virden sol sich bemelter schmeltzer ohne vorwissenn vndt Erlaubnis nirgendt ausserhalb landes begebenn, vndt domidt solche schmeltzenn desto fleissiger bestelledt, sol iheme Eisen=

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stein, kolenn, Stelstein vndt alle notdurfft geschafft, vnnbt befurderdt, vnndt was inn dieser Bestellunge aller dinge nicht kann oder magk vorschrieben vndt genennedt werden, es sei an steingrabenn oder kolennbrennen vndt was zu denselbenn gehörigk vndt vonnöten, das auffsehen helffen zu haben in allewege auffrichtigk, ehrlich vndt dinstwilligk erzeigen sol vndt wil, inmassenn ein getreuer diener vndt schmeltzer zu thun schuldigk vnd wie ehr vnß dessen einen leiblichenn Eidt zu godt vndt seinem heiligen Euangelio geschworen hadt. Dar entkegenn vndt hirwiderumb habenn wir iheme zu jehrlicher besoldunge zwentzik guldenn Muntze vnndt ein lundisch kleidt, ein drembt Rogken vndt ein drembt Maltz reichenn vndt gebenn zu lassenn verwilligedt vndt zugesagt, auch sol iheme in der hutten eine wonunge zugerichtedt vndt notdurfftig holz zur feuerungk neben einem kohlgarten zu gebrauchen eingereumbt vndt geschaffedt werdenn. Auch habenn wir iheme aus gnadenn zu einer verehrung zehen taler entrichten zu lassen zugesagt. Wen auch mehr schmeltzen neben dieser angerichtedt, sol ehr im gleichenn vorsorgenn, vndt do ehr einen neuen offen machen wurde, sol iheme vff in vndt sein gesinde wochentlich virtehalben gulden gegeben werden. Was dan die schmeltzhutte oder das neue gestell vonn neuen ann seinen schmeltzofenn zuzurichtenn betrifft, wenn ehr das widervmb gefertigedt, soll man iheme alle mal einen gulden vndt eine Tonne Bire geben.

Volgedt die vorgleichungk von giswerke.

Hochgedachter mein gnediger fürst vndt her gibt Hans Maltzsch vonn einem idern Centner kugeln, was vber vir pfundt ist, fünff schillinge drei Währung , thut vonn sechs Centner vier taler, doch das ehr die kugeln rundt vndt midt abgeklopten Reiffenn, das sie durch die lochern gehen mugen vndt also bestehenn, machen vndt liffernn sol, was aber nicht rundt befunden, das selbe gehorredt zu dem vbergusse zu uorlonenn.

Von einem jedenn Centner von vir=, dreipfundigk, zweipfundigk vndt biß auff einpfundigk kugeln ist der Centner Sieben schillinge Neun pfennige, Thun für vir Centner Einen taler.

Von dreivirtheil, zweivirteil vnndt virteil kugeln vndt was darunter zu schrot gegossenn wirdt, ist der Centner Eilff schillinge, thun vonn drei Centner einen taler zwei schillinge.

Von Einem Centner feuerkugeln, gegossen formen, Topffe, Tigel, Offenn vndt Mersel, von solcher gatunge ist

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der Centner Sieben schillinge Neun pfennige, thun vir Centner Einen taler.

Vonn Zappenn zu wellen zu Möllen vndt zu Hemernn ist der Centner Sechstehalben schillingk.

Vonn jedern Centner zu frischende zu gissenn, deßgleichen vonn gewichte vnndt Anbolten, von jedem Centner ist Sechstehalbenn schillingk.

Vonn vbergosse oder vberlauff, imgleichenn vonn ausgewaschenem gute ist vonn jeden Centner virtehalben schillingk.

Was aber die schlaken antrifft, so ehr vonn frischherde oder schmiden bekumpt, sol ehr die als die andernn kloppenn vnndt vorschmeltzenn, daruonn haben wir ime nichtes mehr vonn kloppenn dan jehrlichs ein achtenteil Butter reichen vndt geben zu lassen vorwilligedt vndt zugesagt.

Alles getreulich vndt vngeferlich. Des zu warer vrkundt, stetter vndt fester haltunge habenn wir diese vnsre Bestallunge midt vnserem hir auffgedrückten pitzschir wissentlich versigeldt vndt eigen handen vnderschrieben. Geschehenn zur Neustadt den sibenzehenden tagk des Monats Julii, Anno etc. . der wenigernn Zal Anno Sibenzigk.

Noch hadt mir mein gnediger fürst vndt her geben, auff mein suchen vndt bitten, das ich bei der bestellunge ane schaden nicht habe bleiben konnen, alle jar ein Drembt Rogken, welchen ich nu drei jar empfangenn habe, welches in dieser bestallunge nicht vormeldet ist.
Noch vonn den kugelnn, welche vnder vir pfundt sein, zwelff schillinge zu geben zugesagt zu geben zu lassenn, welches ich auch drei Jar empfangen habe vndt in der bestallunge nicht vormeldedt ist.
Noch hat sich m. g. f. vndt her vorwilligedt, wenn mir die bestallunge vorneuerdt wurde auff drei jar, welches sich seine furstlich gnade vorwilligt, mir zu geben zu lassen jerlichs einen Ochsen vndt zwei schweine.

Nach dem Concepte im Großherzogl. Avchive.


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Nr. 4.

Vortzeichnuß

deß Guedeß, alß Kugeln, Kessel, Grapenn, Brandtroden, vnd alles andern Dinges, so der Schmeltzer zur Newstadt Anno 72 gegossenn vnnd itzo den 24 Nouembris vnß Jurgenn Groneheidenn Kuchmeister, Hanß Bauschenn Zeugkmeister vnnd Jurgenn Fueß wegenn vnsers G. F. vnd herrenn gewogenn geliebert vnnd hat auch solchs alleß der Kuchmeister in seiner vorwarung behaltenn.

Verzeichnis
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Verzeichnis

Anm. Auf der Rückseite sleht von des Herzogs Johann Albrreht I. eigner Hand geschrieben:

"Betrefend die gegossene kuglen vnd anders zur Newstadt. Actum Wismar Ao. 72."


Nr. 5.

Vorzeichnuß

waß der Schmeltzer Meister Hanß Maltz zur Nienstadt diß 75 Jhar ahn Kugeln, Gewichte, Brandtrodenn, Ofenn vnd vbergueß gegossenn vnd geliefert hatt, in beisein des Zeugkmeisters Hanß Bauschenn ,vnd deß Kuchmeisters zur Nienstadt Baltzer Kloenen gewogenn, den 25. Nouembris.


Verzeichnis
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Verzeichnis

Zudem zeigt der Meister ahn, daß ihme fürm Jhar vonn dem vorstorben Kuchmeister Jurgen Groneheiden in Reste geblieben sey

5 scheffel Maltz vnnd
1 scheffel Rogkenn

Bittet vnderthenigk ihme dasselb auch gnediglich erstaten zu lassenn.

Bittet auch noch vnderthenigk, wie ehr furm Jhar gebetenn, daß m. g. f. vnd her ihme auff 2 Kuege frei futter nur ahn hew vnd stro wolt gnediglichen geben lassenn.

Auch dem Kuchmeister zu beuelen, daß ehr ihme seinen kolgartenn muchte vmbzeunen vnnd frey Brenholz fueren lassenn.

Auch dieweile die alte Bestallung auß ist, ihme eine newe Bestallung, da ehr lenger dienen soll, machen, vnnd vorfertigenn zu lassenn pp., darnach ehr seine Sachen weiter zu richtennn.

Anm. Auf der Rückseite steht:

"Deß Schmelzers zur Newstadt abrechnung Anno 1575 mit ihme gehaltenn."


Nr. 6.

Contract mit dem Eisenschmied Balthasar Keiner.

D. d. Wismar 1574 Mai 10.


Vonn Gottes gnadenn Wir Johans Albrecht, Hertzogk zu Mekelnburg pp. Bekennen hiemit, das wir vnsern

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lieben getreuen Baltzar Keinern von Schmalkalt für vnsern Frischer an vnser Eysenschmeltzhutten zur Neustadt auf vnd angenommen, also das ehr vns vnd vnsem erben getrew, holt, gehorsam vnd dienstgewertig sein, vnsern nutz vnd frommen in allem seinem beuohlenen Wercke fordern vnd mehrenn, Schaden vnd nachtheill aber seins hochsten vermugens vnd verstandts meyden, wenden vnd abkehrenn soll vnd will. Deßgleichen soll vnd will ehr vns von den vbergussen vnd was ime sonst von vnserm Schmeltzer vnnd giesser aldo mehr kan geliefert werden, gut, tuglich vnd vnstreflich stangen Eysenn erfrischen, bereiden, schmieden vnd vnsern dartzu vorordendten nach dem gewichte idesmahls vberandtwurtten vnd dasselbe also zurichtenn, das es zu allerley werckenn vnd sonderlich zu Nageln dienlich sein muge. So hatt ehr sich auch verpflicht, versprochen vnd zugesagt, das ehr vns mitt Gotts hilff des Tags zu zweyenn Zentnern vnd wo muglich mehr lauter geschmydt eisen zu wegen bringen, vnd also die Arbeit nicht mussig liggen lassen oder verseumen, sondern stettigs nach seinem vermuegenn befordem vnd fortsetzen will. Wie ehr dann vngefer auf zwo Zentner eisen zu bereiden ein last kolen angeschlagen vnd da ehr mindcr bedurffen wurde, das ehr desfals allen vbermessigen vnrath verschonen vnnd meiden wolle, vnd es also verschaffenn vnd beschicken, das alles mit dem geringsten vnkostcn muge zugehen vnd wir in deme mit keinen vnnutzen geltspildung an kohlen vnd sonsten hoher vnd ferner, als es die notturfft erfordert, belegt werden mugen. Des haben wir ihme zum forderlichsten einen gelegenen Frischhamer vnd hutten, darin ehr sein wohnung notturftig haben muge, zu bawen vnd anzurichten zugesagt, desgleichenn den Werckzeugk zu uorschaffenn, vnd wollen ihme von idern Zentner eisenn zu schmieden vnd zu bereidenn, wie obstehet, neun schilling lubisch entrichten vnd geben, zu deme die kohlen dartzu verordenen vnd anfuhren, vnd was ime auch sonsten an kalckstein oder dergleichen vonnoten, durch vnser Amptleutte iderzeit vnseumblich verschaffenn lassen, Die vbergosse aber vnd was ehr an gute vom Schmeltzer wirtt empfahen, soll ehr alles gewogenn, so woll auch die kohlen gemessen, innemen vnd dauon Register haltenn. So wollen wir ihme, vber obgemelte belohnung der neun Schilling lubisch vom Zentner zu erfrischen, vff ihne vnd sein gesellen vff ein jar zwei Drombt Rogkenn, ein Drombt Maltz, vff ein Person vnser hoffkleidt, vnd dan das ehr den hammer, hutten vnd werckzeug fertig vnd in baw helt, jerlich zehen gulden

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munt zulegen vnd entrichten lassen, dessen ehr alle quartal nach zugelegter Rechnung vnd sunst von vns befriedigt werdenn soll, Wogegen ehr sich in solcher seiner arbeit vnd dienst erlich, treulich, vfrichtig vnd woll haltenn, vnd das werck in keynem wege forsetzlich verseumen, sondern hochstes vermuegens bearbeitten vnd befordernn soll vnd will, wie sich das eynem frommen, getreuen diener eigent vnd geburet vnd ehr vns auch solchs mit einem leiblich geschwornen Eidt vnd dargebung seins Reuerß versprochen vnnd zugesagt. Vrkundlich haben wir diese seine Bestallung mit vnserm furstlichen auffgedruckten Pitzschier versiegelt vnd geben zur Wismer den 10ten Maii Ao. etc. . vier vnd Siebentzigk.

Manu propria sst.     

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im Großherzogl. Archive.


Nr. 7.

Diensteid des Eisenschmiedes Balthasar Keiner.

D. d. (1574. Mai 10.)


Ich Baltzer Keinern von Schmalkalt lobe vnd schwere dem durchleuchten hochgebornnen Fursten vnd hern hern Johans albrecht, hertzog zu Mecklenburgk, vnd s. f. g. Leibs Erben: Demnach s. f. g. mich fur derselben frischer vnd eisenschmidt vs s. f. g. hutwerken zur Neustadt vf vnd angenomen, wil ich erstlich vnd für allen dingen s. f. g. vnd derselben erben getrew, holt, gehorsam vnd gewerttig sein, s. f. g. vnd derselben Erben nutz, fromen, bestes suchen, werdenn vnd furtsetzen, schaden vnd nachteil nach hochstem vermugen warnen, kehren, verhüten vnd fürkomen, wil auch mit allem vleiß daran, daß ich jeder Zeit gudt Eisen schmiden vnd machen will, auch stetts bey der arbeitt sein vnd nichts verseumen, auch mit vleiß darauf sein, daß an kolen nicht mher verbrandt, als iur Notturfft vonnoten, vnd auch sunsten in allem vnd waß zu meinem handtwerk gehoret, wartten, als das einem frischer vnd getreuwen diener eigent vnd geburet. So whar als mich Godt helffe vnd sein heilges word.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.

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Nr. 8.

Vortzeichnus vnd bericht,
wie es alhier auff dem hammer vnnd Schmeltze zu Closterfelde mit Ablohnung des Volcks gehaltenn wirtt
(1574.)


Erstlichenn ist vor allenn dingenn vfachtung zu gebenn, wie der Eisenstein geartett, ob er in dem kleinen oder gemeinen Renn= oder schmeltzefeuer zu bezwingen, oder nicht, vnnd do hartter stein aldar vorhanden, konte m. g. f. vnnd herr einen hohen Offen oder Schmeltze, gleich wie alhier, erbawenn, daselbenn S. f. g. Kugelnn zu bespeisung des Zeugkhauses giessenn vnnd gleichwoll von den vbergoß oder vberlauff Eisen schmeltzenn lassenn, Oder aber wan F. g. dasselbe eisen nicht wollen schmeltzen vnd zu Sthaleisen wollenn machen lassenn, konnte da wider in den Offen geworffen vnd zu Kugeln gegossen werden.

Dauonn wirtt dem Giesser gelohnet: von Kugelnn zu 1 vnnd 2 Pfd. den Centener 12 gr, vnd weß an allerley gattung daruber, wirtt ihme vom Centener 8 gr entrichtet, vom Schrott 16 gr.

Vom vberlauff wirtt ihme vom Centner 5 gr.

Es wirtt aber dem giesser jehrlichen 20 fl., 1 Wispell Rogken vnnd 1 lundisch Kleitt aus gnadenn gegebenn.

Von demselben eisenn zu frischenn vnnd zu schmieden, gibt m. g. f. vnnd herr den frischern oder so dasselbe gegossene eisenn wider vmbschmeltzenn vnnd vmbarbeittenn von jedem Centner 9 gr. Merkisch.

Auch gibt m. g. f. vnnd herr denselben frischern jehrlichen 1 Wispel rogkenn vnnd 1 lundische kleidunge.

Eß hat auch hochermelter m. g. f. vnd herr alhier Blech schmiedenn lassenn. Dauon wirt den Blechschmieden vom Centner Schloßblech 1 fl. vnnd von dünnen Blech 1 fl. 16 gr. gegeben.

Da auch Amposts zu bawenn vnnd zu bessern vorgefallen, wirt der herschafft ein billichs vnd den Meistern einem des tags 12 gr. Gegebenn.

Im fall aber ein Schmeltzefeuer oder schlecht Ronfeuer aldar anzurichten, hat es viel ein ander gelegenheit, den mit dem andern; den dem Renner oder schmeltzer wochentlich von 18 Loppen 24 gr. vnd seinem knecht oder Kollschutter 16 gr. Auch dem Meister oder Renner alle viertel Jar 1 fl. vor die tage gegeben. Da er auch des tags vber seine 3 Loppe

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eine oder 2 Loppen vbrigen machen wurde, wirt ihme vonn jeder Loppenn 2 gr. Gebenn.

Dargegen wirt dem Hammerschmidt, so dasselbe Loppen eisen verschmiedet, vom Centner 5 gr. geben, wiewoll vf andern Hammern die Meister ihrer zweien 8 gr., das ist jedem 1 Dutken vom Schock entrichten.

Den Kölern wirt vom fuder hartte ellern oder Buchen Kolen 8 gr. vnnd vom fuder Kienkolen 6 gr. Geben, Wirt ihnen wochentlich 1 fl. 16 gr., oder wie viel man will vf rechnunge entrichtet; vnnd ist 1 fuder 16 Kustrinische Bierthonnen, darnach mussen die Körbe gefertigt werden.

Von einem fuder Stein zu graben wirt 8 gr. gegeben vnd wirt ihnen auch vf Rechnung so viel man will entrichtet, vnnd kann die maße vom fuder wie groß man will gemacht werden, den alhier keine gewisse maße vorhanden. Do auch der stein woll zu bekommen, konte man vom fuder 4, 5 oder 6 gr. Gebenn.

Do auch die Hammerschiede an Brangen, Zappen, Ringen oder andere große stuck Arbeitt machenn, wirt ihnen dafur ein billichs entrichtet vnd gegeben.

Vorzeichnus
der Postenn im Register vber das Gießwerckes zu Closterselde.

Verzeichnis
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Verzeichnis

Vor pferde oder ochsen in den koll= vnd Steinwagen.
Vor grobschmiede arbeitt.
Vor zimmer arbeitt.
Vor Sadtler vnd Riemer arbeitt.
Vor Radt= vnd Stellmacher arbeitt.
Vor Kollkörbe vnd füllfesser.
Vor Talch, Leder vnd schmer zu den belgen.
Vor die belge zu bessern vnd zu schmihren.

Ausgabe: Jar Besoldung:
Dem huttenschreiber 30 fl.
Dem Kugelgiesser 20 fl.
Dem Kolenfuhrer 11 fl.
Dem Steinfuhrer 9 fl.
      In gemeine Ausgaben                      
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Vorzeichnus
der Posten in dem Register vber den Hammer.

Einnahme an gelde.

Aus der fürstlichen Renterei zu Kustrin zu vorlohnung des gießwerks entfangen.

Vor eisen, so nach Kustrin geschickt worden, den Centner vor 2 fl.

Vor eisenwerk, so nach Kustrin oder Peitz geschickt worden.

Vor eisen, so in gemein vorkaufft worben, das schock vor 6 fl.

Vor eisen, so entzlich an Stefen ist vorkaufft worden, den stasff vor 4 gr.

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Vor Blech, den Centner vor -

Vor eisen, so nach den Centner vorkaufft worden, den Centner vor 2 fl. 16 gr.

Vor eisen, so nicht nach den Centnern, sondern stuckweiß vorkaufft worden.

Vor Amposts zu bawen vnd zu bessernn.

Ausgabe an gelde.

Vor gemein Kauffeisen oder Stabeisen zu frischen vnd zu schmieden vom Centner 9 gr.

Vnd mussenn an solchem eisen vf den Centner 21 stebe gefertigt werdenn, darvon wirt das Schock vor 6 fl. Geben.

Vor eisen nach Küstrin zu schmiden geben, vom Centner 9 gr.

Vor Ronneisen zu schmieden geben vom Centner 5 gr.

Vor Blechschmiden.

Vor Amposts, Hammer, Hulssen vnd ander Zeugk zu f. g. notturfft zu fertigen.

Vor Amposts vnd Hanimer zu bawen in gemein, daruon wirtt den Meistern mit dem Knechte einem des tags 12 gr. entrichtet.

Vor eisen, so nicht nach dem Centner, sondernn stuckweiß vorlohnet wirtt, dauon wirt ihnen ein billichs gegebenn.

Vor getzeugk zum hohen offen vnd Ronnfeuer zu bessern wirt auch ein billichs gegeben.

Dem Ronner von 3 Loppen, So er des tags arbeitt, 4 gr., keme von einer Loppen 3 gr. 3 pf.

Den Kolenschütter von 3 Loppen 2 gr. 5 1/2 pf.

Dem Ronner vnnd Kolenschutter von einer vbrigen Loppen nachzuschmeltzenn 2 gr.

Dem Ronner vor die Tage des viertel Jares 1 fl.

Vor hartte kohlen das fuder 8 gr.

Vor kien Kholen das fuder 6 gr.

Vor eisenstein das fuder 8 gr.

Do der Stein woll zu bekommen konnte man fur das fuder weniger geben.

Vor Stahl.

Einnahme an eisen so auff den kauff gemachett werden.

Desselben wirt vf den Centner 21 stebe vorrechnet vnd das schock vor 6 fl. geben. Etzlich an steben verkaufft, den stab 4 gr.

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Nr. 9.

Auszug.
Inventarium der vestungen, heuser vnd Embter.

1576.


Neustadt .
(Personen).

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Dietrich Heine, Muller.
Michael Walter, Pappirmuhler.
Thomas Base, Schmidt.
Hanß Schmaltzsch, Schmeltzer.
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Folgen die Muhlen vnd andere heuser in vnd fur der Stadt.
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Die Frischerey.

Ist vonn sechs gebindenn, halb gemauret vnd halb geklemet vnd mit einem spontach vorsehen. Darin

1 Feurofe,
2 grosse blasebelge,
1 grosser hamer,
2 Amboß,
1 Thur mit einem vberworffe.

Hiran sein zwei fertige glinde, einß zun blasebelgen, vnd das ander zum hamer.

Die Schmeltzhütte.

Ist von zehn gebindenn, in holtz gemauret vnd mit flachem Zigel behangen, auch mit notturstigen thuren vorsehen, darin eine Stube vnd Cammer - - - -
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Ein gemaurter gießofen, daran sein zwene blasebelge, die werdenn von einem fertigenn glinde getrieben.

Hausgereth vnd werckzeug.
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1 Stich spieß zum Klumpff,
9 eisern bende klein vnd groß zu geschutz formen,

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  2 eisern zu kessel formen,
34 Kernspiesse zun feurkugellnn,
13 gegossen ofen stücke, darunter zwei zubrochen,
  2 grosse gegossene eisern muhlenzapffen,
19 eiserne kugellspiegell, klein vnd gros durch einander,
  4 kilbicken zum klumpff.

Das Kaalhaus.

Ist vonn funf gebindenn vndt mit bretternn beschlagenn, darin ist eine beschlagene kalmasse vnd anderthalb hundert last kaalen, des schmeltzers bericht nach.


Nr. 10.

Vertzeichgnus
des guets, so der schmeltzer diß etc. . 76 Jhar gegossenn, welches gewogenn vnd nachfolgender Massen eingenommen wordenn.


Verzeichnis
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Verzeichnis
Kegen vorige Einname vffgewandt, vffgangen vnd ausgebenn.
Verzeichnis
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Verzeichnis

Der Armen Leute Deinst vngerechent
Vnd sein die Leute mercklich hier durch
Geschwecket wordenn, mochten lieberst
zwey oder drey hundert gulden jer=
lich geben, also sulche Deinste leisten.


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Nr. 11.

Taxation der Frischerey.
(1576)


Der Frischer bekommen:

7 Centner Vbergusse.
2 Last 10 T. Kholenn, die Thonne 2 ßl., ist 2 fl. 20 ßl.

Hierkegen ehr gelebert:

4 1/2 Centner stangenn, ist im feur abgangen 2 1/2 Centner, denn Centner 2 fl. 16 ßl. getaxiert, ist das Lispfd. 8 ßl., die 4 1/2 Centner 12 fl.

Frischers Besoldung:

Kriget vonn idem Centner 9 ßl., ist von diesem eisenn 1 fl. 16 ßl. 6 pf.

Mher krieget der Frischer jehrlich:

2 Drombt Roggen,
1 Drombt Maltz.
Ein Hoffkleidt.
10 fl. Besoldung.

Item den Hamer vnnd Belgen zu underholdende mit schnudelhone vnd Bette, vngefher das Jhar 9 fl, ringcr oder mher.

Item es berichtenn die Frischer, das dis eisen nicht anders sich ardenn will, whenn mhan aber des Rodtbruchgigen Osemundts deisem vff 2 Mpfd. 1 Mpf. Zusatz dede, verhofften sie gudt eisen dauon zu schmeden.


Nr. 12.

Auszug.

Relatio
oder bericht in waß stande der Hortzogk Vlrich dem Herzogen Johansen nachfolgende furstliche Vestungen, Schlosser, Heuser vnd Embter mit Irem hauß vnd vorradt abgetretten.

1586.


Das hauß vnd Ambt Neustadt.

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Volgen die Mühlen vnd andere Heuser in vnd für der Stadt.

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Die Frisscherey an gebewden vnd zugehorung ist noch, Inhalts deß Inuentarii (von 1576), vorhanden. Aber weill nach gehaltener Inuentirung befunden, daß dieselbige mit schaden gehalten worden, alß ist dieselbige nidergelegt vnd jerlich vmb funff und zweintzig Thaler Pension ausgethan worden.

Die Schmeltzhütte ist gleichergestalt vmb vorgeschriebener vrsach willen nidergelegt vnd zu einer Walckemühlen angerichtet, welche jerlich dem Ambt Neustadt zehen fl. gibet. Waß aber in erster Inuentirung an haußgerath vnd wergkzeug dabey gewesen, Solchs ist durch den Kuchmeister auff daß Hauß Neustadt genommen vnd in sein Inuentarium gesetzet worden.


Nr. 13.

Inventaririum
der Vestungen, Heuser und Embter.

1592.

Neustadt.

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Volgen die Muhlen vnd andere Heußer in vnd fur der Stadt.

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Die Hamerschmiede.

Ist mehrenteils eingefallen vnd stehen noch davon sechs gebindte alles auch gar bawfellig, mit altem Spon gedeckhet.

In demselben noch vorhanden.

Dreyzehn Eißern Wehlbende.
Zwey Gewicht jedes vom Cendter.
Ein großer Eisern Hamer.

Volgen die Newen Gebew außerhalb der Stadt jenseidt dem Kieß.

1. Die Mißings Hutte.
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2. Die Kopffer Hutte.
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3. Die Brenhutte
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Nr. 14.

Contract mit dem g ue strowschen=B ue rger Simon Gerdes.

D. d. Strelitz 1609. Juni 7.


Von Gottes gnaden Wir Adolff Friderich, Hetzogk zu Mechlnburgk, pp. Vrkunden vnd bekennen hiemidt offendtlich: Nachdeme wir glaubliche nachrichtunge haben, das in vnserm Ambt Neustadt vnd Domize des Eisern Klumpfsteins in Wischen vnd Weiden heuffig furhanden, auch von weilandt vnsern vorfaren Hochseliger gedechtnus zu Eisern ofen, Eisern Grapen vnd Kugeln zimlich vorbraucht, aber dabei die Zeit also befunden sein soll, das solches mher gekostet, alß es zum frommen getragen hadt, auch gedachts eisen zu solcher weichheidt nicht gebracht worden, das mans zu allerhandt Arbeidt verschmiden konnen:

Alldieweill jtzo aber sich leute finden, welche sich erkleren vnd furgeben, das sie von solchem Eisen=Klumpff gudt Stein weich eisen, welchs man zu allerhandt gatung verschmiden vnd midt frommen verbrauchen kan, verschaffen vnd verfertigen wollen, daruon wir auch die proben selbst gesehen vnd zimlich befunden, gibt sich Auch bei vns daruff ein Burger zu Gustrow mit nhamen Simon Gerdes vnderthenig ahn midt diesem vnterthenigen erpiten, Wan Wir ime solchen gedachten Klumpff zu graben vnd zu brauchen verstaten vnd dartzu wasser Strome vnd stelle nebenst Holz vnd Kholen zu dero nodtrofft vor seine bahre bezahlunge zukommen lassen wollten, So wolte derselbe einen Eisenhamer vnd Schmeltzwerck vff seinen eignen vnkosten, der ime aber hinkomfftig hinwider an der abgifft abgerechnet vnd erstatet werden solte, in vnserm Ambt Neustadt oder Domitz bawen vnd verfertigen lassen, auch vns jarlich daruon den 7 C. rein gudt eißen von alle deme, was er machen vnd verfertigen wurde, endtrichten vnd ohn einige endtgelt erleggen lassen wolle. Nun sindt wir zwar nicht vngeneigt, solche grosse Gaben des lieben gottes fordtzusetzen, damit vns vnd vnserm lande vnd leuten zum besten solchs forgenommen vnd gefurdert, Alß haben wir midt gedachtem Simon Gerdes dahin geschlossen vnd ime zugesagt, das ehr in vnserm Ambt Neustadt oder Domize einen ordt aussehn magk, alda vff der Negde der Klumpff Ertz belegen ist, auch am wasser flus, welcher vnsern andern Mollen, auch andern Embtern keine behinderunge thudt, So wollen wir, wie obgedacht, ime den Eisern Klumpff Stein vnd solchen flus hir=

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midt also versprochen vnd zugesagt haben, das ehr ohne vnser vnd der vnsrigen behinderung, vorwissen, vnd willen, da es ime gelibt, eine Schmeltzhutte erbawen, den Klumpff graben vnd verbrauchen lassen magk, Doch da ehr denselben auf vnsern oder vnser vnterthanen wischen graben lassen wirdt, soll ehr schuldig sein, aus sein vnkost alls wider umb zu schlichten vnd eben zu machen, damit es vnsern vnterthanen nicht zum Verderben gereichet. Wir wollen ime aber zu dero Behueff Holz, Stein vnd Lehm so uihl ehr dessen dartzu bedurfstig, verschaffen vnd an solchen Ordt beifuren lassen, damit ehr desto ehe midt solchen Dingen fertigk werden konne. Was ehr aber dazu mher vnd weiter bedurfftigk ist, das soll ehr selbst vorschaffen vnd furleggen, den wir weiters nicht dartzu furbunden sein wollen. Wir sein aber in gnaden fridtlich, wie wirs ime auch hiemit versprechen vnd zusagen, das ehr dis obgedachte werck von dato ahn gerechnet 6 Jahr ahne jemantes behinderung inne haben und gebrauchen magk, doch wie zuvor gedacht nemlich das ehr vns jerlich dauon den 7 Centner rein vnd des besten Eisen, so uihll er dessen machen lassen wirdt, abgeben vnd onhe einigen Argelist noch betrugk vff sein eidt endtrichten soll.

So haben wir auch in gnaden eingewilliget vnd nachgegeben, dasern sich im ersten, andern vnd folgenden vorschribenen Jaren begeben vnd zutragen wurde, das gedachtes werck nicht mit frommen, sondern nur mit schaden erhalten vnd fortgesetzet werden solte, das ehr aus solchen gedachten Jaren austreten vnd das werck ganz niderleggen magk, Alsdan wollen wir ime die beweisliche vnkosten zum halben theill, ehe dan ehr dauon scheiden soll, abtragen vnd erstaten, idoch also das vns solch werck midt allen Instrumenten vnd zugehorigen eingedohm sein vnd pliben soll, Dafern aber das werck die gedachten 6 Jahr in esse erhalten vnd gluecklich fordtgesetzt wirdt, so wollen wir im letzten jare vns den zuuorgedachten ganzen vnkost, so anfanges daruff gewant, ahn der abgifft kurtzen lassen. Ehr Simon Gerdes vnd seine Erben oder Consorten sollen auch allen vnkost, wenns eingericht, ahn gebowen vnd anderm selbst stehen vnd solch werck die vorschribene Zeit in esse erhalten.

Wir aber haben vns hiebei noch furbehalten die Jurisdiction vnd andere regalien, sonsten aber vber dis Alls soll er mit seinem folck alda gefreiet vnd midt Weiterem nicht beschwerdt werden. So hadt er sich auch verobligiren vnd verschreiben mussen, das ehr hinkegen dieser vnser gnedigen furwilgung vnser bestes allendthalben vnd sonderlich hir inne wissen vnd befurdern soll, hinkegen aber vnsern schaden warnen, waren vnd verhuten

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helfen will, deme wir auch gnedig getrewen, wie ehr den solchs auch mit leistung seines Eides geburlich bekrefftiget. Vnd haben Wir haben diesen Contract woll wissende midt vnserm Pidtschaffte versigelt vnd mit eigner hant vnterschriben.

Actum Strelitz in den heiligen Pfmgsten Ao. 1609.

Nach dem Concepte im Großherzogl. Archive.


Nr. 15.

Verding mit den schlesischen Hammerleuten.

D. d. 1610 Mai 23.


In dem Tagebuche der verwittweten Herzogin Sophie zu Lübz v. 1614 bis 1633 finden sich als Anhang mehrere generelle, durch mehrere Jahre gehende Berechnungen mit einzelnen Dienern. Unter diesen steht auch, jedoch nicht von der Herzogin Hand geschrieben, folgende Nachrcht:

Anno 1610 den 23. Mai ist mit den schlesischen gorlitzschen Hamerleuten gehandelt und nachfolgende Besoldung zugesagt worden:

Verzeichnis

Jeder thaler zu 2 Mk. gerechnet.
8 fl. haben diese Viere den 23. Mai also
dato dieses vff rechnung empfangen.


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Nr. 16.

Auszug
aus dem eigenhändigen Tagebuche der verwittweten Herzogin Sophie zu Lübz.

1614.


Jan. 19 biß Wittenburgk.
      20/21 da bin ich nach der hamermühl gewesen.
      22/23 still.
      24 nach Perdöhl vnd der hamermühl.
      25 noch dahin.
      - - - - - - - - - - - - - - - - -

Febr.  3 nach Lübeck gezogen.
      11 bin ich hinauß gewesen nach der Mühle.
      15 nach dem hamer.
      - - - - - - - - - - - - - - - - - -
      18 sint die hantwerker auß dem hartz angekommen, 3 schmiede, 2 gisser, 2 former, ein meurer, ein zimmerman.
      19 nach Lüptz.


April 16 bin ich nach wittenburgk gezogen.
      17 stil.
      18 nach dem hamer zum wolde vnd nach Perdöhl.
      19 bin ich mit dem hartzer meister auf dem hamer eins geworden.


April 30 nach wittenburgk.

Mai 1/2 still und auff den hamer.


Julii 7 bin nach wittenburch gezogen.
      8 nach dem Hamer vnd Perdöhl.


Aug. 17 nach wittenburgk.
      18 auff den hamer.


Oct. 31 nach wittenburgk.

Nov. 3 nach dem hamer.

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1615.

März 20 nach wittenburgk.
      21 auf die wolder Hauer.
      22 nach Carfete vnd Kogel, habe befholen, daß die Zarrentinschen 3 tage holtz hawen sollen.


Apr.   1 nach Wittenburgk, vnd sollen 30 ancker gemacht werden.


Mai   5 nach wittenburgk.
      6 nach dem hamer.


Jul.   5 nach wittenburgk.
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      8 Rechnung vom küchenmeister zu wittenburgk genommen.
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      9 nach dem hamer.

1616.

Oct. 11 nach Rehn, da habe ich Casparus nach hamburgk geschickt.
      14 nach wittenburgk.
      15 nach dem hamer.
      16 bin ich zu wittenburgk stil gewesen vnd ist Casparus von Hamburgk gekommen.
      17 nach Lübtz.
      18 habe ich geschlossen wegen der hamermühl mit Casparus.
      19 habe ich ihn abgefertiget vnd 2 ochsen gegeben, 2 schweine zugesagt.
      - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
      24 habe ich abscheitt genomen mit Hauschilt wegen der kohlen, vnd ist der hammerschmitt, schreiber vnd zimmermann angekommen.
      25 sinnt ihre bestallung verfertigett, vnd kricht der schreiber vor atzung vnd alles 2 Reichestaler vnd der schmitt 2 Reichestaler, wenn er nicht schmiedet, sonsten 7 marck, der brenner vor alles ( - ?)


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Nov. 27 habe ich den schmitt wieder nach wittenburgk abgefertiget.


Dec. 5 ist die hamermühle gerichtet.


1617.

Febr. 10 nach wittenburgk.
      11 bin ich auf dem schmeltzwerk gewesen.


März 18 hatt der hamer angefangen zu gehen.


März 27. nach wittenburgk.
      28. bis auff schmelzhütten vnd die nacht nach scharbow.

1618.

Febr. 14. nach wittenburgk.
      15 still.
      16 bin ich nach vellan gewest.
      17 nach dem wolde, da Casparuß der hoff ingeantworttet ist.

1620.

Jan. 16 habe ich Dauitt krusen zu einem Factoren angenommen.

1623.

April 19 biß Wittenburgk.
      20. stil.
      21. nach Vellan vnd Perdöhl.
      22 nach dem newen hamer vnd habe mich im Beisein des küchenmeisters mit den költzinschen bawern wegen der wischen vertragen.

1624.

Mai 20. nach Wittenburgk.
      21. nach dem hochen Ofen.
      22 stil.
      23. habe ich mitt dem radt zu wittenburck die scheiden richtich machen lassen.

(Obgleich das Tagebuch bis zum Ende des J. 1633 geht, so kommt doch über dieses Eisenwerk weiter nichts vor.)

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Nr. 17.

D. d. 1628. April 27.


Memoriall.

1. Puluermachers bestallunge ist folgende:

Wan ihm 4 Centner Salpeter ausgefolget werden, muß er 5 Centner puluer wieder einschaffen, bekombt vor jeden Centner 3 Reichsort zur besoldunge.

2. Salpieter=Sieder, so den Salpeter vff seinen eigenen kosten vndt eigenen gerathe verarbeitet, bekombt vor jeden Centner 13 Reichsthr, dar vber hatt er vor die Freiheit den Zehenden geben müßen.

3. Salpieter=Sieder Jürgen Sellen hatt i. f. g. keßel vnd Keuben zur Arbeit gehabt, vor jeden Centner 14 schlechte thlr, jeden zu 32 ß, bekommen, hir vber halt er den zehenden Centner auch frey geben müßen.

4. Der Meister beim hohen Offen vermeinet, das er 30 wochen jherlich arbeiten will, kan tagk vnd nacht 4 Sch  . Kugeln gießen, ist wochentlich 28 Sch  ., wehre vff 30 wochen 840 Sch  ., jedes Sch  . zu 5 Reichsthlr. angerechnet, wehre . . . . . . 4200 Rthlr.

Da entkegen wolle vnkostunge darauff gehen:

Verzeichnis
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Verzeichnis

Friederich Thesandt.     

            Auf der Rückseite steht:
        Kuchmeisters zur Newstatt
Verzeichnuß wegen des Puluermachers.
            27. April Ao. 1628.


Nr. 18.

Anno 1628 den 15 Juny.

Auf befehlig des Herrn Generaln, Herrn Albrecht, Hertzogen zu Friedlandt vnd Sagan, V. G. F. vnd herrn, haben wir den Eisenschmeltzer M. Marten Hoyer vor vns gefordert wegen seiner vnd seiner Arbeitßleute vnterhalt, auch wielang er den Offen in gangk kan halten vnd die Arbeit befodern, vnterhandlung gepflogen.

Darauff ist sein erclerung folgende: l. Seine alte bestallung begehret er zu confirmiren vnd bei derer bestallung zu uerpleiben, Inmaßen von Ihr Gn. dem herrn Stathaltern ihm sulches auch in gnaden versprochen.

2. Auf sein Volck gehen wochentlich, wen der Offe gehet,

dem Bleser 2        Rthlr.
dem Knechte 1 1/2     "
Zwo Aufgebern 2           "
ein Kugelnklopfer                                   1           "
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den Ertzbrechern von jedes Fuder 8 ßl.,
     wochentlich 28 Fuder, ist
4 Rthlr. 32 ßl.

3. Vermeint 30 wochen zu arbeiten vnd kan wochentlich gießen 28 Schiff  . Kugeln, seint 840 Schiff  .


Nr. 19.

Bestellung des Martin Hoyer zum Eisenschmelzer in Neustadt.

D. d. Güstrow 1628. Aug. 11.


Von Gottes Gnaden Wir Albrecht Hertzog zu Friedland vnd Sagan etc. . Thun kundt vnd bekennen offentlich mit diesem Briefe, das wir den ersamen vnsern lieben getrewen Martin Hoyern für einen Meister zu Vnserm zur Newstatt habenden Eisen= vnd Schmelzofen in gnaden bestellet, vf vnd angenommen haben, dergestalt das Vns er getrew vnd holdt sein, Vnser Bestes wißen vnnd befordern, schaden vnnd nachteil aber abwenden vnnd sonderlich Vnsere arbeit an eisern ofen, eisern Kugeln vnnd andern sachen, so Wir ihme anbefehlen werden, seinem besten verstandnuß nach getrewes schuldigen fleißes vnd allerdings vnsträfflich vnd vntadelhafftig, auch ohne allen verseumblichen aufenthalt vnnd vffchub schmeltzen, verfertigen vnd bestendig machen, auch so weinig von den materialien, alß den gefertigten sachen das allergeringste nicht vereußern oder andern verkeuffen, sondern was er von den ihm zugestalten materialien praeparieren vnd zu wege bringen kan, Vnsern officierern getrewlich liefern vnd einantworten, auch ohne Vnsere sonderbahre Specialerlaubnuße weder für sich selbst oder andere keine verfertigte ofen, Kugeln oder andere arbeitt machen vnd vberlaßen soll, wie er dan diesem allen getrewlich vnd vngeferlich nachzukommen Vnß einen leiblichen eidt in seine Seele zu Gott geschworen halt, Dagegen vnd zu seiner ergetzlichkeit haben wir ihm vf seine Persone. dan einen Knecht vnnd einen Jungen, die er selber lohnen vnnd vnderhalten soll vnnd will, eins vor alles jerlich 300 Rthaler sambt zweyen feisten Schweinen, so lange wir Ihn in Vnserm Dienste behalten werden, durch Vnsere Beampten alda zur Neustatt vnnd zwar von obberurter Besoldung alle Viertheil Jahr den vierten theil entrichten zu laßen, den Maschenblaser oder Schmeltzer die Zeit, wan der ofen gehet vnnd gearbeitet wirf, wochentlich 2 Rthlr. dem Ofenknechte, wan der ofen gehet, andertshalben Reichsthaler die

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Wochen vnd den beiden aufgebern vnd einem Kugelklopfer auch einem jeden die Zeit vber wan der ofen gehet vnnd die arbeit darin verrichtet wirt, wochentlich einen Reichsthaler, den Erzbrechern aber von jedem Fuder Erz acht schilling lubisch, wie imgleichen auch da vf Vnser Begeren er vber obgedachten Knecht vnd einem Jungen noch mehr zusetzen muste, wir denselben absonderlich ihre Lohn zu entrichten verheißen vnnd zugesagt. Zu Vrkundt haben wir diesen Vnsern Bestallungsbrief mit Vnserm Fürstlichen Cammer=Siegel bekreftigen vnnd durch Vnsern itzigen Statthaltern alhie vnterschreiben laßen. Geschehen vnd gegeben zu Gustrow den 11 Augusti Ao. 1628.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archivar.

Der Eid, den Martin Hoyer am 12. Aug. zu Güstrow leistete, ist der Hauptsache nach gleichen Inhalts mit der Bestallung. Unter dem Concepte des Eides steht:

Praestitit 12 Augusti Ao. 1628 mane hora 8 va in praesentia H. Gebhart Moltken vnnd Justi Lüders.


Nr. 20.

Inventarium
über
die fürstlichen Witthums=Aemter Lübz, Wittenburg und Rehna.

1635.


Vorath aus dem Hamerregister.

33 Schiff     4 Liß  .    11 m  . an gußeisen.
11 Schiff     9 Liß         4 m  stangeneisen.
32 last   3 Tonnen Kohlen.

Vorath aus dem hohen ofen.

71 Schiff  .    9 Liß  .     4

Vorath an Eisen in Lehm gegossen.

5 Schiff     7 Liß  .   3  .


Nr. 21.

Specification
Wittenborg Trinitatis 1635.

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Eysen in Sand gegoßen.

61 Schip  .   9 Ließ     4  .

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In Leim gegoßen.

4 Schip  .   18 Ließ  .   9  .

Kohlen.
Vffm hohen offen.

206 Last   3 Tonnen.

Vffm Hamer.

2 Last    9 Tonnen.

Stangen Eysen.

25 Schiff  .   14 Lub  .   4  .

Alt gegoßen Eysen.

29 Schiff  .   2 Lub  .   6  .

Musquetten.

19 musquetten.


Nr. 22.

Contract mit dem Baumeister Georg Reinhard ue ber die Fabriken im Amte Wittenburg.

(163 .)


Nachdem wir Bedacht Sein, vnsern hoff zum wol sampt dem kalckwerck, Malmuln, eisenwerk, tegelwerk vnd andern Regalien vmb eine gewise pentzion auszuthun, alß haben wie mit vnserm Bawmeister Jörg Reinhard vff nachfolgenter weis gehantelt vff Secks Jar, alß erstlich den hoff mit aller gerechtigkeit, alß itzsunder der verwalter inhat, noch das kalckwerk, noch die Molmuln, wie es itzsunder der Müller inhat, noch den Eisenhamer, wie in der hamerschmit inhat, noch das tegelwerck sampt dem Mittelteyg, beneben dem turffmuhr, vnd Ertzt wo es den gefunden kann werden frei sein zu kraben, vnd torff zu stechen, waß aber mehr angericht werden kann, alß den hochen Offen vnd Allaunhutten, Saltzwerck (welches Alles zu uermutten ist), auch zu vnderhaltung der gebew sembtlich vff vnSern kosten Suchen vnd Bawen lasen; für solche genande Werk vnd Regalien sol der Bawmeister vnß jerlich 600 fl. geben oder gut machen an eiSen oder kugeln, stein, kalg, Allaun, Salz, doch alles, waß ganckwer gelten kan, im vnd vnß ohn Schaden, Waß aber dem hogen Offen belangt, so derselbig im gang vnd geschmeltzt wird, absunderlich wogentl ich geben alß 50 fl., Solches werk sol der Bawmeister

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alles vff seinen eigen kosten führen vnd verlegen vnd volck darzu schaffen und bezaln, wie auch macht haben zu uerkauffen vnd kauffen, alß er wil, dem werck zu fortsetzung (doch so wir es nit wollens zu behalten sein, solche wahren) Weil aber solches werck einen grossen verlag gehört vnd haben muß, So wollen wir im erstlich helffen oder dazu thun, alß itzsunder gefunden wird, noch holtz, koln, korn, kes, buder, vnd dergleichen, Amptfuhren, Sol aber alles berechent werden, den faden holtz für 1 fl., Siben schuh lang, breit, hoch, zur steht, die thun koln 3 ßl. zur steht, doch alles mit wahren zu bezalen schuldig sein, Aber nach verflosener Secks jar sol jedem teyl frei stehn zu halten, Aber in mittels sol er ab vnd zu vnsern gebewen beywohnen, es sey wo es wol, alß sunst geschehn, So wollen wir im vff zwey pfert fuder folgen lasen, zu seiner habenden jerlichen besoldung. Hirmit sind diser vertrag zwen eines Inhaltes etc. . geben den etc. . vnd vnderSchriben etc. .

In zwei Exemplaren Concept. Unter beiden stehen folgende Berechnungen:

Verzeichnis
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Berechnung

Nr. 23.

(163 .)

Vberschlag

waß der Schmithamer für eisen wogentlich machen kan, So er alle tag dreymal schmeltz vnd fier tag schmeltz vnd zwen tag schmit, beneben waß er alle woch für koln darzu haben muß.

Erstlich muß er zu einer Schmeltz Secks thune koln haben, noch zwo thun koln zum Schmiden, daruon bekumpt er
Berechnung

Was wöchentlich für vnkosten vnd vberschuß ist an dem Schmitten das schiffpfund vff 12 fl. gerechnet.

Berechnung
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Berechnung
                            E. F. G.

vnderteniger                             
Jörg Reinhart     
F. Bawmeister.


Nr. 24.

Bestellung des Hans Bartels zum Eisenschmelzer.

D. d. Schwerin 1638. Pfingsten.


Von Gottes gnaden Wir Adolph Friedrich, Herzogk zu Mekelnburgk etc. . Thun kund vnd bekennen öffendlich mit diesem Brieffe, daß wir vnsern lieben getrewen Hans Bartels von Osterode im Fürstenthumb Grubenhagen bürtig für vnsern Eisenschmelzer auf vnsere beede Huttenwercke zur Newstadt vnd Wittenburgk in gnaden bestellet, auf= vnd angenommen haben, also vnd dergestalt das vns Er getrew vnd hold sein, vnser bestes wißen vnd befodren, hingegen aber schaden vnd nachtheil verhüten vnd abwenden, insonderheit aber in sothanen Hüttenwercken vnsere Arbeit an Eisern Offen, Eisern Kugeln vnd andern sachen, so wir Ihme anbefehlen werden, seinem besten verstande vnd vermugen nach, getrewes schuldigen fleißes vnd allerdings vnsträff= vnd vntadelhafftig, auch ohne allen verseumblichen aufschub vnd behinderung schmelzen, verfertigen vnd bestendig machen, auch so weinig von den materialien, als den gefertigten sachen das allergeringste nit vereußern oder andern verkauffen, sondern was Er von denen ihm zugestelten materialien praepariren vnd zu wege bringen kan, vns oder vnsern darzu Verordenten getrewlich lieffern vnd einantworten, auch ohne vnsere sonderbare erlaubnuß, weder für sich selbst, oder durch andere, keine verfertigte Offen, Kugeln oder andere arbeit machen vnd vberlaßen sol, wie er dan diesem allen getrewlich vnd vngefehrlich nachzukommen vns einen leiblichen Aydt in seine Seele zu Godt geschworen hat, Dagegen vnd zu seiner ergetzlichkeit haben wir ihm auf seine person, dan einen Knecht vnd einen Jungen, die er selber lohnen vnd unterhalten sol, eins für alles das erste Jahr 200

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Reichstaler aus vnser Rent=Cammer entrichten zu laßen, dem Maschen=Blaser oder Schmelzer, Offenknechte vnd beeden Auffgebern aber wochendlich, wie wir vns alsdan mit denselben vergleichen werden, vnd dan den Ertzbrechern von iedem Fuder Ertz 8 ßl. lübsch zu entrichten gnädig verheißen vnd zugesagt, vnd sol diese Bestallung ihren anfang haben, so bald man an gedachten beeden Ortern der Kriegswesen halber auffm Lande sicher sein vnd die arbeit ihren vortgang gewinnen kan; vnd wan das erste Jahr vmb vnd verfloßen, wollen wir vns alßdan gegen ihne mit verbeßerung der besoldung, nachdem wir seinen fleiß spuren vnd er vns furteil schaffen wirt, in gnaden zu erweisen wissen; damit auch der Meister inmittels seinen vnterhalt haben kann, haben wir ihm alle vierteil Jahre an Wartgelde in gnaden versprochen 20 Rthlr. Zu vrkund haben wir diesen vnsern Bestallungsbrieff mit vnserm Fürstl. Cammer=Secret bekräfftigt vnd vns mit eigenen handen vnterschrieben. Geschehen vnd geben zu Schwerin Ano. 1638, in den heiligen Pfingst Feiertagen.


Nr. 25.

D. d. Schwerin 1647. Julii 1.


Adolph Friederich etc. .

Vnsern g. gruß zuvor. Vester, lieber, getreuer. Demnach Wir gegenwertigen Hanß Bartelß vor vnsern Hüttenmeister zur Newstadt zu bestellen vnd anzunehmen gnedig geneigt, Alß ist hiemit vnser Gnediger befehlig, daß Ihr Ihm des ohrts alle nachrichtung, vorschub vnd beförderung thun vnd wiederfahren laßet, damit er dem Schmeltz= vnd hüttenwergk zuforderst einen guten anfangk mit nutzen machen vnd forthsetzen konnen, worzu die wiedereinrichtung des Hammers für ersten zum hochsten benotiget, damit für erst von den anwesenden Materialien Stangen=Eisen zur Hoffstat geliefert werden konne. An dem etc. . Datum Schwerin den 1. July 1647.

          An
den Haubtman zur
             Newstatt.


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Nr. 26.

Eisenkauf=Contract mit dem l ue becker B ue rger Heinrich Bremer.

D. d. Schwerin 1657. Jan. 19.


Zu wißen sey hiemit iedermänniglich, daß zwischen dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fursten vnd Herrn, Herrn Adolph Friedrichen, Hertzogen zu Meklenburgk etc. ., an einem, vnd dem Erbarn Heinrich Bremern, Bürgern vnd Handelßman der Stadt Lübeck, andern theilß, heute dato ein bestendiger Eysenkauff geschloßen vnd getroffen worden, folgender gestalt vnd also, daß hochgedacht S. F. G. Heinrich Bremern alles Eysenwerck, so beim ersten brande vnd schmeltzen oder auch von dato an innerhalb Jahresfrist bey den Newstädter Eysenwerck an Kugeln, Granahten, Ofen vnd andern sachen, so von gedachten Bremern wirt bestellet vnd daselbst gegoßen, ihme alles vor bahre bezahlung, alß daß Schiff  . Kugeln vor 3 Rthlr., Item daß Schiff  . Granahten vnd Eyserne Ofen vor 3 1/2 Rthlr. vnd von Vns von Newstadt zu Waßer biß in Hamburgk an die Böerse geliefert vnd vberlaßen werden soll, welche sachen er ernanter Bremer alßdan auff seine Vnkosten auß dem Schiff zu bringen wißen wirdt, Dahinkegen erbeut sich offtgemelter Bremer, damit sothanes Eysenwerck desto eher zum fertigen gang vnd standt gebracht werden könne, I. F. G. zum Verlagk vorauß 500 Rthlr. zu verschießen vnd herzuleihen, welche 500 Rthlr. ihme dan mit der verfertigten Eisenwahre hinwidervmb bezahlet werden sollen, Würde aber nach geschehenen Ersten Brandes oder Verfließung des ersten Jahres mehr berurter Heinrich Bremer beliebung tragen, sothanes Eisenwerck von I. F. G. vmb eine gewiße jährliche Pension zu pachten, so seint hochgedacht I. F. G. erbietig, ihme solches vor einen andern oder auch ihme 3 Jahr nach einander alles, waß an Eisenwerk, jedoch was I. F. G. vonnöhten vorbeheltlich, verfertigt werden kan, zu vberlaßen, da dan deßhalber ein Neuwer Contract mit ihme auffgerichtet werden soll, Alles getrewligst, ohne argelist vnd gefehrde. Vrkundtlich seindt dieser Contract zweene gleichs lauts verfertigt, vnd sowoll von S. F. G. alß auch den Keuffer versiegelt vnd vnterschrieben vnd davon einem ieden ein exem-

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plar zugestellet worden. Geschehen Schwerin den 19 Januarii Anno 1657.

(L. S.)          A. Friedrich H. z. M. etc.
Heinrich Bremer.           
Nach dem Originale im Großherzogl. Archive.


Nr. 27.

(1657.)

Berechnung

Nr. 28.

Neustadt
d. 30 Aug. 1657.

Vnterthänigster Bericht
welcher Gestalt hiesiges Hüttenwerck itzo getrieben wird vnd waß es ohngefehr wochentlich einbringen kan.

Folget erstlich daß Arbeitslohn.
Berechnung
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Berechnung

In mittelst kan nechst göttlicher Hülffe wochentlich gegoßen werden 38 sch  .

Wen nun jedes Sch  . zu 3 vnd 3 1/2 thaler (wie es itzo bezahlt wirt) gerechnet, wehre an Gelde 123 thaler.

Wehre wochentlicher Vberschuß 25 thaler 28sch.

Hier folget
der Eisenkauff, wie es am Hartze itzo in den Fürstl. Factoreyen verkaufft wird:

Berechnung

Weiln nun bey dieser Hütten die Kuegeln vnd Granaten in solchen geringen Preiß vnd darfur nicht können gezeuget werden, Alß wehre mein geringer Rath (jedoch meinem gned. Fürsten und herrn ohne Maaßgebung):

1) Ihro Fürstl. Gn. nehmen ein jährliches Gewißes für den hohen Offen,

2) Darnach fur die Holtzung vnd daß daßelbe durch die Ambtsvnterthanen gehawen vnd bey die Kohlstetten gefahren,

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die Kohlen aber vff des Arrendatori vnkoskn gebrant vnd bey die hutten gefahren werden mußen, stelle dieses zu Ihro Fürstl. Gn. gnedigem Belieben

3) Kan der Eisenstein vff gewiße Maße gebrochen vnd dem Arrendatori zugeschlagen werden, oder er gebe meinem gned. Fursten vnd Herrn auch darfur ein gewißes, doch das der Eisenstein vf seine vnkostung prepariret vnd bey die Hütten geschaffet werde.

Alß verhoffe Ihro Fürstl. Gnad. wurden vff solche Maße beßere Nutzung von diesem werckh haben. Wie hoch nun diese Pachtung jährlich sich belauffen wurden, köndte durch die Herrn Beambten mit uberlegt werden.


Nr. 29.

Contract mit Johann Hoffstetter von Kühnberg über das Eisenwerk zu Neustadt.

D. d. 1661. Febr. 3.


Kundt vnd zu wißen, daß zwischen dem durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Christian, Herzog zu Meckl enburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin vnd Razeburg, auch Grafen zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herrn etc. an Einem, vnd Johan Hoffstettern von Kühnberg am anderen theil, wegen des Eißen=Bergwerkhs in höchstbesagter Ihrer fürstl. Dchl. fürstenthumb vnd landen, ein Pension - contract zu fünff Jahren, a dato an zu rechnen, aufgerichtet vnd beliebet worden, folgender gestaldt vnd also,

Daß jetztbesagter Johann Hoffstetter von Kühnberg soll vnd will höchstgedachter Ihrer fürstl. Dchl. obligirt vnd pflichtig sein, daß Eißenbergwerckh oder Eißengrufft alsoforth vnd vngeseumbt anzutretten, daß bereit gehawene Erzt vollents zu handiren vnd seinen nuzen mit weitern graben, schmelzen, schmidten vnd giesen, darauß zusuchen, auch zu dem allen den verlag ohne höchstgedachter Ihrer fürstl. Dchl. einiges zuthun beschaffen vnd verfügen, die handirer vnd werckhleute selbst bestellen, einsetzen vnd besolden, das vnderholz zu denen benötigten Kohlen, so viel zu treibung des wercks diese fünff Jahr über nöthig sein wirdt, ihnen soforth anweisen lassen vnd außer dem, was ihnen angewiesen worden, kein Holz fällen, die Kohlen auch auf sein selbst eigene Kosten machen laßen, die vnderthanen dißfalls mit anfuhr des Holzes vnd Kohlbrennen nicht beschwehren, sondern in dem

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allem durch gedingte leute vnd auf seine selbst eigenen Kosten handiren vnd würcken, für solch Eißen=Graben vnd deßelben Handirung, auch wegen von Ihrer fürstl. Dchl. hier zu gebenden schmeltzhaußes, vnd daß weder Herr Hoffstetter, noch deßen Leuthe mit einigen Auflagen nicht beschweret werden, soll vnd will besagter Herr Hoffstetter Ihrer fürstl. Dchl. den ZehendenTheil von allem dem, was von dem besagten vnd auß denen gruben gebrachtem Eißen gemachet, geschmo!zen, geschmidtet, gehandiret vnd operiret worden, es sei in was form vnd gestaldt solches auch gebracht würde, alß eine Pension vnfehlbahr abstadten, auch daß solches ohne einigen vnderschleiff geschehe, eine richtige Designation aller Manufacturen bey endung eines jeden viertel Jahrs Ihrer fürstl. Dchl. dermaßen richtig übergeben, gleich alß dieselbe Designation auf Ihrer fürstl. Dchl. gdst erfordern von ihme Herrn Hoffstättern mit guthem gewißen kan bekrefftiget werden, Vnd wenn S. fürstl. Dchl. diesen ihren zehenden antheil an Herrn Hofsstettern vor bahr geldt überlaßen wollen, erbiethet er sich, daßelbe gegen erlegung deß bahren Geldes in einem billichen preiß, wie man sich dißfalls weiters vergleichen wirdt, anzunehmen, vnd hat Herr Hoffstetter nicht allein seinen antheil des verfertigten vnd gegoßenen Eißenwerckhs, Sondern so dan auch dießes, so er von Ihrer furstl. Dchl. erkauffet, auß dem Lande, wohin es ihm beliebt, auszuführen macht, vnd dauon weiters nichts, alß den dießcr Zeit in Ihrer fürstl. Dchl. Landen gewöhnlichen Landt= vnd wasser=Zollen, wann damit auf einen sollchen Zoll gekommen wirdt, daß ist von jedem fchiffpfundt neun pfenning zu bezahlen, Da auch in Zeit dieses Pension - Contractus in den Eißengruben sich ein ander Metal eröffnen, herfürthun vnd finden laßen würde, worauf den Herr Hoffstetter fleißige acht will geben laßen, alßdann soll vnd will er Ihrer fürstl. Dchl. solches vnuerweilet offenbahren vnd bleibet ihme selbiges bergwerckh eben sowohl die fünff Jahr über zu gebrauchen, jedoch daß Ihrer fürstl. Dchl. allemahl der Zehende dauon gegeben werde, Vnd versprechen Ihre fürstl. Dchl. hierin, in diesen fünff Jahren keine enderung zu machen, sondern den Herrn Hoffstettern solche Zeit vber daß werckh vngehindert treiben zu laßen, wann Kriegesunruhe in daß Landt kombt vnd das werckh dardurch zu treiben gehindert wirdt, so ist Herr Hoffstetter aller obligation frey, Alles vnd Jedes, was vorbeschrieben vnd, zu fünf Jahren a dato dießes cotractus an zu rechnen, determiniret worden, will Herr Hofsstetter vnfehlbar zu leisten, bei verpfendung seiner Haab vnd Güther, so viel

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hier zu von nöthen, verpflichtet, verbunden vnd obligirt sein, vnd solches ohne alle Außflüchte oder behelffe, divisionis, laesionis, ultra vel infra dimidium, zumahlen solcher außflüchte, behelffungs=Beneficien vnd Exceptionem hiemit vnd krafft dießes genzlich renunciret sein vnd bleiben sollen, auff daß aber Herr Hoffstätter vmb so viel weniger obligirt sein möchte, sehe er gern, daß Ihre fürstl. Dchl. bey der schmelzhütten einigen dero Leuthe anbefehlen thäte, bey jedesmahliger schmelzung Ihrer fürstl. Dchl. zehenden antheil zu empfangen Vhrkundtlich sein dießes contractus zwen gleich lautcnde Exemplaria außgefertiget vnd nachdem dieselbe vnderschrieben vnd signiret worden, reciproce ausgewexelt worden. Actum den 3 Febr, Anno 1661.

Christian.
  (L. S.)

J. Hofstätter v. Khünberg.      
(L. S.)                         

Nach bem Originale im Großherzogl. Archive.


Nr. 30.

Bestellung des Hans Deichmann zum Eisenschmelzer zu Neustadt.

D. d. Hamburg 1661. Febr. 21.


Zu wißen, Demnach von dem durchleuchtigsten Fürsten vnd Hern, Hern Christian Herzogen zu Meckelenbugk etc. . Ich endesunterschriebener Dero Eisenbergwerck bey Newstatt nebenst den daselbsten stehenden vnd dazu gehörigen Eisenhütten mit allen pertinentien vermittelst eines mit Ich. Fürstl. Durchl. auffgerichteten Accords zu meiner freyen disiposition erlanget vnd nun dabey ein vnd die andere taugliche person zu bestellen nötig habe, alß habe ich den erbarn vnd kunsterfarnen M. Hanß Teichmann auff der gedachten zur Newstatt stehenden Eisenhütten für einen Meister der formerey vnd des Schmelzwercks angenommen vnd bestellet, dergestalt vnd also, daß er zuforderst wir in solchem meinem Dienst allewege getrew vnd holdt sein, meinen Nutzen, so viel ihme müglich, befordern, vnd Schaden verhüten soll, dan was ihm zu formen vnd dan zu schmelzen vnter die handt gegeben wirdt entweder von mir oder meinem bestalten Hütten=Inspector oder Schreiber vnd er

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seiner wißenschaft nach zu machen verstehet, als da ist allerhandt Sorten groß vnd klein Stückkugeln, Granaten, Morser, Stucke, Offens, Topffe, Platten vnd dergleichen, so er mit sonderlichen Fleiß verfertigen vnd vntadelhafftig an mich oder an den von mir bestellten Hütten=Inspector oder Schreiber lieffern, vnd das solches vmb so viel mehr geschehe, seine vnterhabende Arbeitsleute zu fleißiger Arbeit ermahnen, auf das auch alle das Gutt, so gemachet werden soll, vmb so viel reiner und schöner gegoßen werde, so soll er das in Fluß stehende eisen nicht rinnen laßen, sondern ausschöpffen vnd in die Formb gießen, so wirdt er fleißige auffsicht haben, das gleich wie ihme nicht zugelaßen ist, von dem gegoßenen gutte, ohne mein oder meines substituten vorbewust vnd erleubniß nichts zu vereußern oder zu verkauffen, das auch von seinen vnterhabenden kein vnterschleiff oder vereußerung geschehe.

Es wirdt nun dem M. Hanß Teichmannen von meinem bestalten Hütten=Inspector oder Schreiber die Materialien, als den Eisenstein, die Kohlen, Kalck, Sandt vnd Leimen, an die Eisen= vnd Schmelzhütten verschafft werden, also das daran kein Mangell sein soll, dahero dan auch Er M. Hanß Teichman fleiß anzuwenden hat, das er täglich tag vnd Nacht, gleich wie er versprochen, des groben Guts 16 Centner, des kleinen guts etwas weiniger, jeden Centner zu 114  . gerechnet, geschmolzen Gutt gutt verfertiget lieffern kan, Dahingegen vor solch Eisen=Schmelzen, formen vnd was seiner Handtierung vnd arbeit gemeß ist, verspreche ich ihme wöchentlich zu einem soldt, wen er arbeitet, 6 Rthlr. vnd seinem Meister=Knecht 4 Rthlr., wen er aber nichts zu arbeiten hatt, ihme wochentlich 3 Rthl. vnd seinem Meister=Knecht 2 Rthlr. durch meinen gedachten Hütten=Inspector oder Schreiber richtig vnd ohnfehlbarlich bezahlen zu laßen, vnb soll der Soldt angehen von dem 1 Martii dieses lauffenden Jahrs, vnd jeder Monat vor 4 Wochen gerechnet werden, Vnd weil ich dieses Eisen=Bergwerck vff 5 Jahr lang gearrentiret, also will ich auch ihm M. Hanß Teichmannen solche Zeit vber, wen er sich anders, wie es sich gebühret vnd dieser bestellung gemeß bezeiget, in Dienst vnd bey dieser Eisenhutten in Arbeit behalten, so fern ich aber nottwendig zu sein befunde, eine verenderung seiner Person halber zu machen, ihme ein halb Jahr zuvor seinen Dienst auffkundigen, desgleichen soll ihm auch frey stehen, wen er seine Dienste vnter diesen 5 Jahren quittiren will, es mir ein halb Jahr zuvor offkündigen. Was nun etwa vergeßen ist in diese bestallung zu bringen, was

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sonsten des M. Hanß Teichmans seine schuldigkeit erfodert das ist, was er seiner verrichtung halber zu praestiren schuldig ist, da setze ich es in keinen Zweiffell, er werde von sich selbst deßelben erinnern vnd sich in allem so bezeigen, daß man es zu rühmen haben wirdt, er den auch in einem vnd dem andern, was ihm mein Inspector oder Huttenschreiber zu machen vnd zu verfertigen angeben, auch sonsten, wie er es in einem vnd dem andern bey der Hütten will gehalten haben, sagen wirdt, selbigen darinnen vollkömlich folgen soll, als wen ich es ihme selbsten befehlen thete.

Das nun dieses also gehalten werden soll, so habe ich dieses mit eigener Handt vnterschrieben vnd mit meinem Pittschafft bekrefftiget, Vnd damit der M. Hanß Teichman auch diesem also nachkommen vnd sich diesem gemeß verhalten will, gleich wie er es gegen Gott vnd der Welt verantworten kan, auch bey verobligirung aller Ehr vnd redelicheit, so habe ich eins diesem gleichlautenden Exemplar vnter seinem vnd seines Brudern, als seines Meisters=Knechts, vnterschrifft vnd Pittfchafts Fertigung empfangen. So geschehen Hamburg den 21 Feb. Ao. 1661.

(L. S.) J. Hoffstetter v, Künberg.
(L. S.) M. Hanß Teichmann.
(L. S.) Heinrich Teichmann.

Nach einer Abschrift im Großherzogl. Archive.


Nr. 31.

Contract zwischen Hoffstädter und dem Amtmann Kr ue ger über das Eisenwerk zu Neustadt.

D. d. Neustadt 1661. April 21.


Zu wißen, Demnach mit dem durchleuchtigsten Fürsten undt herrn, Herrn Christian hertzogen zu Mecklenburgck der hochedellgeborner und gestrenger Hr. Johan Hoffstädter von Kühnberg einen accord wegen Dero zur Neustadt habenden Eisenertztes dazu gehörigen gieß= oder schmeltzhauses, holtzes zum nothwendigsten Kohlen vnd waß mehres daßelbe werck zu vollführen vnd nutzbahrlichen zu gebrauchen erfordert, einen bestendigen accord gemachet und nun in bestellung dieses werckes wollgedachter Hr. Hoffstädter sich mit dem fürstl. woll bestalten Ambtmann zur Newstadt Hr. Jürgen Krüger folgendes verglichen. Nemblich es nimbt der Hr.

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Ambtman Krüger uff sich alles daß eisenertz, waß in diesem Jahr in 28 Wochen lang, nemblich noch vor Pfingsten an zu rechnen, verschmelzet werden kann, uff sein unkosten graben, waschen und an die schmeltzhütten mit seinen eigen span Pferden anführen zu laßen, imgleichen dahin alle dazu benötigte Kohlen, Kalck zum schmeltzen, vnd Sandt, auch Leimen zu verschaffen, also und dergestalt, daß der, schmeltzer an allen diesen materialien kein mangell haben, sondern alles zu rechter Zeit bey der handt haben vnd deßelben sich, so viel als ihm möglich ist, zu verschmeltzen zu bedienen, haben soll, Es verspricht auch der Hr. Ambtmann uff daß mit schmeltzung bes Ertzes umb so viel beßer fortgekommen werden könte, und der Meister Hanß Deichmann umb so viel mehr die täglich zu schmeltzen versprochene Summa, alß nemblich vff daß wenigste der groben arbeit 1800  . und der leichten arbeit 1600  . liefern kan, gutes Ertz, Kohlen und Sandt auch leimen an die schmeltzhütten zu bringen, und in allen Dingen dieses werck uff daß eußerste umb einigen Vortheil vor Hr. Hoffstädter zu machen, assistiren will. Dahingegen vor alle diese anschaffung gelobet vnd verspricht der Hr. Hoffstädter dem Hn. Ambtmann Krüger Eintausend Rthlr. zu bezahlen, und zwar alsofort 200 Rthlr., uff künfftigen Pfingsten 100 Rthl. und den erst ultimo Novembris, und über diß solle der Hr. Hoffstädter nicht schuldig sein, einige anderwertige unkosten, so etwan praetendiret werden mögten, alß wen sie dißmals zu erinnern oder davon zu gedenken were vergeßen worden oder etwa die meinung nicht gehabt hette, alß daß sie dem Hn. Amtmann zukomen solten abzustaten, guht zu thun, allein wan in diesem Jahr mehr alß 28 Wochen könte geschmelzet werden, so wirdt einen weg alß den andern der Hr. Ambtman alleß daß dazu benötigte gewaschene Ertz, Kohlen, Leim und Sandt dazu verschaffen vnd Hr. Hoffstädter demselben davor daß bezahlen, waß nach proportion die 28 Wochen über von die 1000 Rthlr. täglich zu stehen gekommen, wie nun ein jeder bey außgang dieses Jahres sehen wirdt, ob er bey diesem accord weiters bestehen kan, oder nohtswendig verendert werden muß, also soll zwischen dem Hn. Hoffstädtern vnd dem Hn. Ambtmann künfftig Jahr deßwegen ein neuer Vergleich und accord wieder auffgesetzet vnd verfertiget werden, Waß nun alle übrige arbeit bey der schmeltzhütten ist, so hierin nicht specificiret worden, die thut Hr. Hoffstädter absonderlich disponiren und bezahlen, ist hier auch ausgeschloßen, Dieses also fest und unvorbrüchlich zu

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halten, auch kein verseumnis einer dem andern zu veruhrsachen, haben beyde theile beiVerpfändung ihrer haab und güther, so viel hiezu von nöhten diesen accord in duplo mit ihrer unterschrifft und Pittschafft bekräftiget und jeder ein exemplar zu sich genommen. Geschehen Newstadt den 17 April Anno 1661.

               (L. S.)   Johan Hoffstädter von Kühnberg.

(L. S.)   Jürgen Krüger.     

Vff daß in keinerley wege kein mißverstand erwachse, so ist auch verabredet, daß waß täglich inder schmeltzhütten über 1600  des kleinen vnd 1800  des großen guhts gegoßen wirdt, der Hr. Ambtmann wegen der dazu angeschafften mehrern materialien, so viel 100  mehrers sein wirdt, so viel 1/4 Rthlr. über die veraccordirte 1000 Rthlr. von dem Hrn. Hoffstädter bey schließung der Jahres=Rechnung bahr zu empfangen haben soll. Datum ut supra.

J. Hoffstädter von Kühnbergk.     
Nach einer Abschrift im Großherzogl. Archive.


Nr. 32.

Bestellung des Valentin Eck zum Eisenwerks=Factor zu Neustadt.

D. d. Schwerin 1706. Jan 23.


V. G. G. W. F. W. H. Z. M.

Thun hiemit kund und zu wißen, daß heute untengesetzten dato Wir den Ehrsamen Unsern lieben getreuen Valentin Eck für einen Factor und Inspector über Unsere Eisen=Wercke zu Neustadt in Gnaden bestellet und angenommen haben, dergestalt und also daß Unß derselbe zuforderst getreu, hold und dienstwärtig sein, Unsern Nutzen, Frommen und Bestes jederzeit wißen, suchen und befordern, Schaden hingegen und Nachtheil bestem seinem Verstande und Vermögen nach abkehren und verhüten, insonderheit auf unsere zu Neustadt angelegte Eisen=Wercke genaue und sorgfältige Aufsicht haben, dass dabei, so wie gewöhnlich und er es Uns zuträglich befindet, die Arbeit von Tage zu Tage fortgesezzet werde, mit allem Fleiß und Treue befordern, die dabei bestellte Arbeiter, es sey solches Förmer, Brenner, Gießer oder wie sie Nahmen haben, zu fleißiger Arbeit anhalten, daß das Erzt zu rechter Zeit und in gebührender Quantität

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angefahren, auch Holz und Kohlen in Vorraht allemahl angeschaffet werden, besorgen, alles verfertigte an Kugeln, Bomben, Eisernen Töpfen, Ofen und wie es Nahmen haben mag, in gute Obacht und Verwahrung nehmen, im Verkauf unser Bestes und Vortheil sorgfältig vor Augen haben, alles verfertigte so wohl alß zu gelde gemachte zu Buche setzen und so wohl davon alß von Einnahme und Ausgabe an Geld und allem übrigen richtige Rechnung führen, solche so offt es von Unserer Fürstlichen Cammer verlanget wird, ordinarie aber jährlich zur Justisication einsenden, von dem unter Händen habenden Gelde ohne Verordnung nicht das geringste in seinem Nutzen verwenden oder angreiffen, von dem vorhandenen Vorraht des Eisenwerckes ohne Special - Ordre nichtes verschencken oder sonst Unß zum Schaden veräußern, wann etwaß vorfällt, darin er Hülffe oder Beisteuer bedarff, solches sofort Unser Fürstl. Cammer eröffnen, bei dem ganzen Wercke, worüber die Inspection ihm anvertrauet wird, aller möglichster ménage sich befleißigen, was von Unß oder Unser Fürstl. Cammer ihm zu thun anbefohlen wird, solches mit gebührendem Fleiß außrichten, was Wir ihm anvertrauen und zu schweigen sich gebühret, Niemanden offenbahren, eines ehrbaren, unsträfflichen lebenß und wandelß sich befleissigen und in Summa alles das jenige thun und laßen soll und wil, was einem redlichen Eisen=Factor oder Inspector über dergleichen Eisenwerck zu thun und zu laßen von Ambtß=, Gewohnheits= und Rechtßwegen zu thun und zu laßen eignet, gebühret und wol anstehet und wozu ihn diese Seine Bestallung und der von ihm darauf geleistete Eid mit mehrerm anweiset.

Für solch seine übernommene Unß zu leistende getreue Dienste nun haben Wir ihm an jährlicher Besoldung eines für all Dreihundert Rthlr. marche courant und noch funffzig Rthlr. zum unterhalt für einen Schreiber in Gnaden vermacht und zugesagt (doch daß solchen feinen Schreiber zur Aides=Leistung er Fürstlicher Cammer zu gestellen schuldig sei) und sollen solche Gelder, ins gesambt dreihundert und funfzig Rthlr., ihm jährlich in den gewöhnlichen Terminen von Unserer F. Cammer oder Renterey gebührend ausgezahlet und abgefolget werden.

Solten auch wir seiner Dienste ferner nicht bedürfen oder er Unß ferner zu dienen nicht belieben tragen, so wollen wir ihm oder er sol Unß solches ein halb Jahr vorher ankündigen, da dan ohnverschuldeter Weise wir ihn mit keiner Ungnade belegen, sondern in Gnaden von seiner Bedienung erlaßen, auch so lang er bei Uns ist, ihn allemahl, da er etwa bei Uns rück=

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warts angegeben werden solte, darüber hören und zur gebührenden Verantwortung verstatten wollen.

Uhrkund deßen Wir diesen offenen Bestallungß=Brief unter Unserm Fürstlichen Handzeichen und Cammer=Insiegel außfertigm und ihm zu desto mehrerer seiner Sicherheit aushändigen laßen. So geschehen auf UnsererVestung Sverin d. 23. Jan. Ao. 1706.

Nach dem Concept im Großherzogl. Archive.


Nr. 33.

Designation

der Eißen= und Stahlwercke, welchen bey Neustadt und Dömitz an der Elde auf gnädigste Verwillung anzulegen der Societät Meynung gehet, als,

Designation

Von Vorstehenden wercken wird mann mit den beeden ersten Nr. 1 u. 2 zu Neustadt und Nr. 8 u. 9 zu Dömitz den Anfang machen und demnächst mit den übrigen continuiren.

(1755)

J. A. Bertram.     


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Nr. 34.

Contract über die Eisenwerke zu Neustadt und Dömitz.

D. d. Schwerin 1755. Aug. 2.


Wir Christian, Ludewig von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr,

Urkunden und bekennen hiemit für Uns und Unsre Successores regierende Herzoge zu Mecklenburg, demnach bei Uns der Oberhütten - Inspector Bertam für sich und Nahmens einer zu errichtenden Societät die Anlage einiger Eisen= und Stahl=Fabriquen zu Neustadt und Dömitz inVorschlag gebracht hat, und Wir zur Aufnahme Unsrer Unterthanen und Landen darauf näher reflectiret, mithin Unser Cammer die Verabredung und Festsetzung aller und jeder Bedingungen aufgegeben, solches auch nach vorgegangener umständlicher Handlung vermöge der protocolle vom 21 und 31 May a. c. geschehen ist, Wir darüber nachstehenden Contract erteilet, folglich dadurch die zu Anlegung dieser Werke errichtete Societat solcher gestalt in Gnaden bestätiget haben, daß unter der zwischen ihnen verabredeten Direction des Oberhütten Inspectoris Bertram, welcher vermöge mit der Societät besonders errichteten Contractus jährlich ein gewißes ihm dafür reserviret, die 6. interessenten, nämlich die 5 Gebrüdere Martiensen, als

1. Joh. Died. Martiensen aus Grabow,
2. Joch. Christian Martiensen aus Schwerin,
3. Jacob Gotthard Martiensen aus Lauenburg,
4. Daniel Christoph Martiensen aus Schwerin,
5. Georg Fried. Martiensen aus Grabow, und
     Joh. Hinrich Bertram , auch ihre Erben, Erbnehmen und Nachkommen als einzige und wahre contrahentes angesehen, und bei dem ihnen erteilten Contract, und allen daraus herfliessenden Gerechtsamen, Nutzungen und Vortheilen, von Uns gehandhabet und geschützet, auch wieder alle Beeintrachtigung gegen jedermann manuteniret werden sollen.

Als demnach

1.

von erwehnter Societät Unsre Aemter Neustadt und Dömitz, zur Anlage der Fabriquen vorzüglich gewählet sind, so wird derselben hiedurch gestattet zu Neustadt, an der Stelle wo die abgebrannte Papiermühle vormals gestanden, und so weiter den sogenannten Kietz hinauf, oder auch auf dem Damm

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vom Kietz bis zur Korn=Mühle, so wie die Societät von Zeit zu Zeit solches am bequemlichsten und nützlichsten erachten dürfte, Eisen=, Schmiede= und Walz= auch Draat= und andere dergleichen Werke nach ihrem eigenen Befinden, und so viel sie deren nöthig halten wird, anzulegen, ohne daß in Ansehung der Anzahl der Werke, oder wegen der dazu erwählten Stellen auf vorbeschriebenen revieren sie einige Behinderung zu besorgen haben darf. Zum Betrieb dieser anzulegenden Werke soll daneben den interessenten der freie Gebrauch des um die Stadt nach den Kietz zugehenden Elden Canals ungehindert gelassen, und des Endes die Ausräumung desselben, nach Maaße wie es die interessenten nöthig finden werden, gestattet, niemanden aber mit erweißlichem ihrem Nachtheil auf diesem Canal das Holzflößen erlaubet sein: Es sollen vielmehr der oder diejenigen, denen es zugestanden werden mögte, ahgehalten werden, den der Societät daraus erwachsenden Nachtheil zu verhüten: Und wenn etwa, wie doch wegen des ansehnlichen Flußes nicht zu besorgen stehet, ein Wassermangel sich ereigenen sollte; so wollen Wir alles was zu Abhelfung desselben nur irgend Beytrag thun kann, ohne Schwierigkeit vorkehren, auch allenfalls die Räder bey der Kornmühle solchergestalt für Rechnung Unsrer Cammer einrichten lassen, daß dadurch die Erspahrung des Wassers so viel nur immer möglich ist, erhalten werde.

Wenn ferner und

2.

bey Erweiterung dieser zu Neustadt anzulegenden Wercke die Häuser auf dem Kietz zur Wohnung der zu dem Ende von den interessenten dahin zu ziehender Handwerker und Künstler oder sonst zum Gebrauch der Societät nörthig wären, und dazu kein anderer eben so bequemer Platz auszumachen stünde; so wollen wir auch hierunter zu willfahren nicht entstehen, sondern mit translocation eines oder mehrer dieser Untertahnen verfahren lassen, so bald die besagte Gesellschaft sich nach dem unten festgesetzten general principio zur Entrichtung der bisherigen jährlichen Erlegnisse und zur Bezahlung der Zimmer und der Gebäude, nach einer unpartheyischen taxe, mithin zur völligen Schadloshaltung Unsrer Cammer erkläret. Damit es auch der Societät am Platz zum Comtoir, und den dabei zu untehaltenden Bedienten an Gelegenheit und Unterkommen vor der Hand nicht fehle; so haben Wir hiezu die Ober=Etage des dortigen alten Schlosses solchergestalt gnädigst ohne einige Vergütung zugestanden, daß interessentes vom Anfang des Baues der Werke zu Neustadt bis zur verfertigten Wohnung, womit in einer Folge ungesäumt fortzufahren ist,

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davon freien Gebrauch machen können. Im Falle aber die untere Etage dieses alten Schlosses auch erfordert würde; so müsten Contrahentes dem Stadt=Richter Benthin, den Wir darin mit einer freien Wohnung begnadiget haben, zu seiner indemnisation jährlich 20 Rthlr., woran er sich genügen soll auszahlen, so lange er selbige wieder zu beziehen durch den mittlerweiligen Gebrauch behindert wird. Inzwischen haben interessentes die Einräumung des Kohlgartens nicht eher als bis sie selbigen bebauen wollen zu gewarten.

3.

Ist dieser Gesellschaft zur Anlage ihrer Werke zu Dömitz die dortige Walckmühle mit allen dazu gehörigen pertinentien, Aeckern, Wiesen und Plätze, so wie solches alles der bisherige Walckmüller genutzet und gebrauchet, oder genießen und gebrauchen können, gegen einen jährlich zu erlegenden Erb=Zins von Sechszig Rthlr. in der Münzsorte, worin sie der Müller bisher bezahlet hat, zugestanden, die ihr dann nach der ans Amt Dömitz zu erlaßenden Verordnung sofort eingeräumet und angewiesen, auch selbiger die vorhandenen alten Gebäude mit dem umgehenden Zeuge, ohne dafür etwas zu erlegen, überlassen werden soll. Und da die Societät dem Müller wegen seines schleunigen Abzugs etwas zufließen zu lassen sich erkläret hat, so will Unsre Cammer den Müller nächstens vorladen, und seine etwanige Forderung der Billigkeit nach, bestimmen. Wenn aber dieses zur Walckmühle und zu Unserm Amte Dömitz gehörige Revier zu dem Ofen, Werken und Fabriquen, auch zu placirung des Holzes und der Materialien nicht zureichen würde; so soll Unsre Cammer, nach Möglichkeit ihre Vermittelung anwenden und cooperiren, daß dazu von der angränzenden Stadt=Weide die Hinlänglichkeit gegen billigmäßige Vergütung abgetreten werde.

In der Absicht nun, daß Unsre Cammer zum Bau und zur Reparation der Wasserwerke bei gedachter Walckmühle während deren Verpachtung bisher das Holzwerk herzugeben berechtiget gewesen, und interessentes dafür das bisherige locarium wie vorhin zu berichtigen sich verbindlich gemacht haben, soll der Compagnie ferner das Holzwerk zum Bau und zur Reparatur dieses Grundwerks, welches doch ausdrücklich auf den bisherigen Umfang und Gebrauch nicht aber weiter zu extendiren ist, für jetzt und künftig ohnentgeldlich accordiret seyn, doch daß Unsre Cammer so wenig jetzt als künftig zu deren Bau oder Erhaltung an baaren Kosten etwas beizutragen gehalten ist. Daentgegen aber soll mit dem dort intendirten Schleusen Bau behuf des Floßens fortgefahren, und diese Schleuse auf alleinige Kosten Unsrer Cammer gebauet werden.

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Damit es aber an den Betrieb dieser Werke und an dem dazu unentbehrlichen nöthigen Wasser nicht fehlen möge, so sind Wir gnädigst gemeynet, und geben hiemit die Versicherung, daß der etwanige Mangel dort, so wie im §. 1. wegen Neustadt versprochen ist, auf alle mögliche Art abgestellet, auch die Factorey den etwanigen wiederwärtigen Absichten des Müllers zu Gorlosen in diesem Fall so wenig als sonst ausgesetzet, vielmehr dieser ernstlich befehliget und angehalten werden soll, durch Abschlagung des Wassers den Werke im mindesten n icht nachteilig zu sein; maßen Wir bei der neuen Contrahirung mit ihm darunter solche Ziel und Maaße setzen lassen wollen, daß die Societät davon zu frieden seyn könne.

Und da

4.

die Absicht der Compagnie dahin gehet, den in den Gegenden Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz häufig befindlichen Eisen=Stein oder Klump auf den anzulegenden Werken schmelzen und verarbeiten zu lassen; so soll den interessenten, den Benöthigten Eisen=Stein nach ihrem Befinden auf allen zu Amts= oder Stadt= Grenzen zu Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz gehörigen Orten und Plätzen privative ausgraben zu lassen gestattet; allen übrigen Einwohnern, Unterthanen und Fremden aber solches mittelst einer gehörigen Orten zu publicirenden Verordnung inhibiret sein, auch mit unten gesetzter limitation in Unsren 4 Aemtern Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz keinem andern die Anlage von Werken gleicher Art concediret werden, so lange sie ihre Werke poussiren können, oder projectirtermaßen es ihrer convenience finden. Jedoch wird dieses Privilegium exclusivum den interessenten mit dem Vorbeding erteilet, daß wenn noch einen hohen Ofen in einem dieser 4 Aemter anzulegen vorträglich befunden würde, sie dazu, jedoch zu mehren nicht als zu zweyen überhaupt, wozu der Ort zu ihrer freien Wahl verstellet wird, gehalten sein sollen, wenn von Unsrer Cammer ihnen die Zureichlichkeit der dazu erforderlichen beträchtlichen Menge Holzes auf hinlängliche Jahre verichert wird. Da übrigens die interessentes nur zu Neustadt und Dömitz mit Ausschließung aller sich sonst etwa angebenden Liebhaber Stahl= und Eisenwerke anzulegen intendiren; so ist verabredet, daß wenn Wir außer den hohen Oefen, wovon oben alles bestimmet ist, andere Eisen= und Stahlwerke gleicher Art in den Aemtern Grabow und Eldena anzulegen Unserm interesse zuträglich finden, Unsrer Cammer unbenommen sein soll, solches entweder selbst zu entrepeniren oder darüber mit andern

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außer dieser Compagnie zu contrahiren, im Fall sie die Anlage solcher Werke und Fabriquen selbst zu übernehmen unter einerley Vorwand sich weigern würde. In dem Fall aber, wenn die Societät dergleichen etwanige Werke auch in den Aemtern Grabow und Neustadt selbst zu übernehmen resolviren, und die Oerter dazu in der That bequem gefunden werden sollten, so sollen solche ihr privative mit Ausschließung aller andern zugestanden, und keinem andern und Fremden dergleichen in den eben besagten Aemtern verstattet werden. Und obwohl für das zugestandene Ausgraben des Eisen=Klumps an und für sich keine Grund=Heuer oder sonst etwas von den interessenten es sei jetzt oder dann von den interessenten gefordert werden soll, so ist doch, wenn das Graben an solchen Orten geschiehet, wovon Wir Uns eine Nützung vorbehalten, auch selbige verpachtet oder Unsren Unterthanen gegen ihre Erlegniße zugetheilt haben, die Gesellschaft verbunden, sich mit Unsrer Cammer oder mit den Pächtern und Unterthanen, auf Stadt Grund und Boden aber mit den Eigenthümern oder mit der commune wegen des dadurch verursachten Nachtheils gütlich unb billig zu setzen. Damit indeß solchenfalls durch unbillige Forderung der Pächter, Untertahnen und Eigenthümer der interessenten keine Hinderung in den Weg geleget, oder gar die Absicht vereitelt werde; so sollen diese nach verfehlter Güte, sich mit demjenigen zu begnügen angewiesen werden, was eine unpartheyische auf erstere Anrege zu verordnende Untersuchung herausbringen wird.

5.

Soll der Platz zu allen beiden Eisen= und Stahlwerken zu Neustadt und Dömitz zu errichtenden Gebäuden, wenn er nicht privatis eigenthümlich zusteht, und in so ferne nicht eine anitzo wirklich percipirte Cammer=revenue davon erhoben wird, frei und umsonst zugestanden werden, was aber privatis gehöret, muß die Societät ankaufen, und soll von Unsrer Cammer bei solchen etwanigen Handel auf alle mögliche Weise die Hand geboten werden, da entgegen Interessentes das durch das Bebauen Unsrer Domanial - Grundstücke etwa verloren gehende perceptum rein zu vergüten haben.

Es wird daneben der Compagnie alle Wege freie Hand gelaßen, die zur Fabrique und deren gehörigen Betrieb erforlichen Schleusen, Stau= und andere Wasserwerke an der Elde und in den zu ziehenden oder aufzuräumenden Neben=Graben neu anzulegen und die bereits vorfindliche zum Gebrauch der Fabriquen einrichten zu laßen: doch mit dem für sich ver=

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standenen Vorbehalt, daß dadurch Unsren Mühlen und den Holzflößungen in und an der Elde kein Nachtheil erwachse.

In so ferne nun diese anzulegende neue oder einzurichtende alte Wasserwerke lediglich behuf der Fabrique gebraucht werden, und bestimmet sind; müßen interessentes selbige auf ihre alleinige Kosten bauen und erhalten. Solten aber eine oder mehrere dieser Eisen= und Stauwercke in Absicht auf ihre Würckung so beschaffen sein, daß sie zum interesse Unsrer Cammer wesentlich und erweißlich etwas beitrügen; so soll nach dem Verhältniß des Gebrauchs und des Nutzens, worin kein Theil zu behindern ist, abseiten Unsrer Cammer proportionirlicher Beitrag zur ersten Anlage so wohl als zur Unterhaltung geschehen. Doch ist wegen des Grundwerks bei der Walckmühle zu Dömitz und wegen der dabey befindlichen Schleuse §. 3 hierunter Ausnahme gemacht.

6.

Werden den interessenten sämmtliche zum Bau und zur Anlage der Werke und Schleusen, auch die zu deren Erhaltung erforderliche Holz nicht weniger andere zu habende material gegen Bezahlung des Werths und Preises, wofür solche Holz und übrige materialien zur Zeit der Lieferung von Unsrer Cammer an andere Käufer ausgebracht werden mögen, angewiesen und geliefert: Doch sind Contrahentes keines Weges verbunden, weder das benöthigte Bau= noch Brenn= Holz von Unsrer Cammer zu erhandeln, sondern bleib ihnen frei darunter ihren Vortheil bestens zu suchen. An der zu diesen Werken erforderlichen beträchtlichen quantite Brennholzes und Kohlen soll es inzwischen den interessenten binnen den nächsten 30 Jahren nicht ermangeln, vielmehr ihnen die Erforderniß in den ersten 6 Jahren von Joh. 1756 an bis dahin 1762 nach den jetzo hieselbst in Schwerin gängigen Preisen, die in der Anlage von allerley Sortiment verzeichnet sind, demnächst aber so wie es Fremden und einheimischen nach Abschlag der Kosten die Unsre Cammer bei andern Absatz noch etwa übernehmen müßte verkaufet wird, gleichfalls überlassen, und nach vorgängiger Anzeige im Herbste von der im folgenden Jahre etwa benöthigten consumtion angewiesen, auch der Faden nach der Maaße von 8 Fuß weit und hoch, und 4 Fuß lang, unter Zuziehung eines von der Factorey beeidigten Holzsetzers tüchtig gesetzt werden. Die Preise für das Bau= und Brennholz wollen Wir in Gold, oder in 1, 2 und 4 ggr. bestimmen, und die Zahlung für letzteres jedesmahl nach Ablauf eines Jahres in terminen annehmen lassen, auch die interessentes mit der Bezahlung des Bau=Holzes auf ein Jahr befristen.

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Weil auch

7.

außer dem den interessenten verschriebenen Eisen=Klump bei diesen Fabriquen auswärtiges Stab= und rohes Stahl=Eisen verarbeitet werden dürfte, so sollen diese und andere dergleichen ausländische Waaren, auch Stein=Kohlen nicht weniger das von Unsrer Cammer etwa nicht verkaufte Bau= und Brenn=Holz samt den Kohlen nicht nur ohne allen impost zur Fabrique einpassiren, sondern auch die daraus und aus dem Eisen=Klump gefertigte Geräthe, Instrumente und andere Sachen, so außer Landes gehen, zur Beförderung des Debits und zur Aufnahme der Werke mit keinem Zoll noch Steuern belegt werden, vielmehr sollen interessentes in Absicht auf solche vorbeschriebene Effecten die Freiheit von allen Unsren Land= und Wasser=Zöllen, auch von Unsrem Elbzoll zu Dömitz genießen. Daneben wird der Societiät freie Hand gelaßen und zu ihrer Industrie vorstellet, den Absatz der gegoßenen und geschmiedeten Waaren in Unsern Herzogthümern und Landen, durch die in den Städten anzulegende Factoreyen auf alle Weise zu befördern, doch mit dem Vorbehalt, daß von demjenigen was in Unsern Städten eingebracht wird, das edictmäßige jedesmal, und zwar bei der auf die defraudation gesetzte Strafe versteuert werden muß. Wogegen diesen Effecten bei dem Transport von einem Ort zum andern im Lande, die Zollfreiheit so wie den ausgehenden zugestanden wird.

Was

8.

die bei diesen Werken interessirenden personen anbetrifft, so sollen sie für schrift= und Canzelleysässig hiedurch erkläret, und künftig dafür angesehen werden; alle übrige Bediente und Fabriquanten aber zu Neustadt bleiben Unserm dortigen Amte, so wie die zu Dömitz vi specialis exemtionis Unserm Amte Grabow, in Absicht der Gerichtsbarkeit, jedoch mit der Modification unterworfen, daß bei allen cognitionen in civil - Verbrechen einer der interessenten zugezogcn, mithin alle etwa zu besorgende Wiederwärtigkeiten abgekehrt werden, doch versteht sich von selbst dabei, daß die Cognition aller die Fabriquen und den darüber erteilten Contract angehenden Objectorum Unsrer Cammer lediglich verbleibt. Und obgleich für alle Fabricanten und Arbeiter auf 6 Jahre eine unbedingte Licent - und Accise - Freiheit eingeräumet ist, so sollen doch diese Leute zur Verhütung der Unterschleife alles ohne Unterschied versteuern, und nach dem zu haltenden Buche Monatlich die Vergütung bekommen; da aber bei den Fabricanten und

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Leuten, die sich bei den Wercken zu Dömitz auf dem platten Lande niederlassen, die Abgabe einer Accise nicht begreiflich ist; so sollen diese nach den verstrichenen 6 Freijahren die Contribution edictmäßig jedoch auch an das Amt Grabow entrichten. Wie aber unter der eben accordirten exemtion, die immunité von den Reichs=, Crayß= und sogenannten Fräuleinsteuern keines Weges zu verstehen ist, sondern die Fabricanten sich diesen generalen Abgaben, so wie alle Unsre Landes=Einwohner unterziehen müßen, so bleibt in Absicht der von einem oder andern etwa zu acqurirenden immobilium das forum rei sitae begründet.

Und da

9.

Interessentes besorgen, daß die hiesigen Handwerker zu Anlegung der Werke, besonders zur Arbeit bei dem umgehenden Zeuge nicht geschickt sein mögteri; so bleibt in der Absicht, auch wenn die Preise unbillig, und hinlängliche einheimische Leute nicht zu erhalten wären, den Interessenten unverwehrt zum Bau aller dieser Werker auswärtige dazu geschickte Handwerker herein zu rufen, und selbige zu adhibiren, ohne daß sie darüber von den Innungen Weitläuftigkeit besorgen dürfen. Daneben ist verabredet, und wird nochmahl hiedurch festgesetzt, daß den Interessenten zum Bau der Wohnungen, der Wercke und Fabriquen ohne Unterschied an Plätzen alles, wovon Unsre Cammer zur Zeit des Baues noch keine Revenue hat, ohnentgeldlich überlaßen, auch dafür künftig nichts von ihnen gefordert werden soll. Da entgegen aber hat die Societät alle baare Hebungen oder sonstige Nutzungen, die Unsre Cammer vor Anlage solcher Wercke gehabt hat, und welche dadurch aufhören, so lange selbige cessiren, völlig zu vergüten, mithin Unsre Cammer schadlos zu halten.

Und obgleich

10.

die zu Anlegung der oftgedachten Eisen= und Stahlwerke von Uns ertheilte Concession die Aufnahme Unsrer Lande und die von Uns und Unsrer Cammer möglichst zu facilitirende Einrichtüng anderer und mehrerer Manufacturen und Fabriquen hauptsächlich zum Augemnerk hat; so haben wir doch auf einen jährlichen canonem folgendermaßen stipuliret.

Es gehet die Absicht der Gesellschaft dahin, daß sie in dem ihr privative längst der Elde nach Parchim bis Dömitz zugestandenen District zu Neustadt verschiedene Werke und zu Dömitz einen hohen Ofen mit andern Werken anlegen will, und sind Contrahentes sodann schuldig von den gesammten

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Werken zu Neustadt 100 Rthlr. und von den sämtlichen Werken zu Dömitz auch 100 Rthlr. zir jährlichen Recognition zu bezahlen. Würde inzwischen der §pho 4 gesetzte Fall wegen eines noch anzulegenden hohen Ofens, wovon die Stelle in mehrbenannten Vier Aemtern zu der Interessenten Willkühr in alle Wege verstellt bleibet, entstehen. So müßen so dann noch 100 Rthlr. und für jedes umgehendes Werk, was nach Bestimmung des 4. §phi in den Aemtern Eldena und Grabow angelegt werden mögte, 25 Rthlr. Recognition jährlich, alles in grober Conv. Münze bezahlt werden, doch nimmt diese Bezahlung erst nach der zugestandenen Freiheit ihren Anfang, wenn die Werke an den resp. Orten 6 volle Jahre in gangfertigen Stande gewesen sind.

11.

Sollen sämtliche Interessenten, ihre Erben, Erbnehmer und Nachkommen bei diesen ihnen erteilten Contract und dem Privilegio exclusivo in Absicht der Aemter Neustadt, Grabow, Eldena und Dömitz von Uns und Unsern Nachkommen regierenden Herzogen zu Mecklenburg kräftigst geschützet werden, und sollen sie einigerlei Verdringung aus diesen ihren Contract, oder die Zurücknahme dieser Werke an Unsre Cammer unter keinerlei Vorwand zu besorgen haben. Falls aber einer oder mehrere Interessenten, imgleichen deren Erben, Erbnehmen und Nachkommen ihren Antheil außer ihrer Gesellschaft, die allemahl den Vorzug hat, andern zu cediren gewillet sein mögten, so haben dieselbe solche eventual Cession Unsrer Cammer zu erst vorzutragen, und auf die binnen 4 Monaten ohnfehlbar erfolgen sollende Resolution zu warten. Wann ihnen aber das Verlangte und was ein dritter bona fide bietet, nicht geboten werden sollte, oder auch wenn Interessentes binnen solcher Zeit nicht darüber bescheidet würden, so bleibt ihnen unbenommen den Antheil aufs beste, jedoch an keinem potentiorem, desgleichen an keine Commune, noch an irgend ein Collegium abzutreten.

Wie endlich und

12.

die von den Gebrüdern Daniel Christoph und Georg Fried, Martiensen sub dato 16 pass. auf 8/m Rthlr. ausgestellte Cautions Notul von allen Interessenten übernommen wird, mithin selbige sich verbindlsch machen, einer für alle und alle für einen diese Poen im Fall die projectirten Eisen= und Stahlwerke zu Neustadt und Dömitz, auch existirenden Falls in den Aemtern Grabow und Eldena nicht zur Wirklichkeit kämen, an Unsre Cammer zu bezahlen; so sehen sie

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alle ihre Güter, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, wegen aller ihrer Seits versprochenen Puncte zum wahren und sichern Unterpfande, und entsagen allen hiewieder zu statten kommenden Rechts=Wohlthaten und Ausflüchten, besonders der Rechts=Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo keine besondere vorher gegangen ist, hiedurch aufs feierlichste.

Dessen zu Urkund ist dieser Contract in drei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, deren zwei von Uns behandzeichnet und durch Unser vorgedrucktes Insiegel bestärket; das dritte aber von dem Ober=Hütten Inspector Bertram als beliebten Directeur und von jedem der 6 Interessenten besonders unterschrieben und untersiegelt und darauf ad acta verwahrlich zurück genommen worden.

Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin, den 2. August 1755.

(L. S.) Johann Arnold Bertram.
(L. S.) Johan Dieterich Martienssen.
(L. S.) Joachim Christian Martienssen.
(L. S.) Jacob Gotthardt Martienssen.
(L. S.) Daniel Christoph Martienssen.
(L. S.) Georg Friederich Martienssen.
(L. S.) Johann Heinrich Bertram.


Specification

der bey den im Amte Dömitz und Neustadt anzulegenden Eisenwerken in den ersten 6 Contract=Jahren stipulirten Preisen, wornach das Holtz zu Dömitz zur Stelle soll geliefert werden.

  1. Büchen=Wrack der Faden à 8 F. hoch und weit zu 3 Rthlr. 44 ßl.
  2. Ellern= und eichen Holz gleicher Maaße zu 3 Rthlr. 4 ßl.
  3. Knobben= oder Knüppel=Holz gleicher Maaße zu 1 Rthlr. 32 ß.

Zu den Werken zu Neustadt wird oben specificirtes Holz wegen der wenigern Transport - Kosten jeden Faden 4 ßl. geringer geliefert. Sollten die Sorten wie zuweilen geschehen muß, nicht zu 4 F. im Scheiter geliefert werden, so geschiehet nach proportion geringerer Länge, decourt an den Preisen.


Wann Interessentes Büchen=Scheiter= odcr Blanckes=Holz begehren, so soll ihnen dasselbe für den Preis, welchen man in Hamburg erhält, nach Abzug der Transport - Kosten auf die Distance, von dem Ort ab, wo sie es geliefert zu haben begehren, überlassen werden.


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Nr. 35.

Avertissement.


Es wird hiemit jedermänniglich bekannt gemacht, daß Herzogl. Meckl. Schwerinsche Cammer intentioniret, die seit 14 Jahren ohnweit Dömitz angelegte, wohleingerichtete, mit Elb=,Elden=Schleusen und Land=Zoll, imgleichen Accise= und Floß=Freiheit, priveligirte von dem bisherigen Eigenthümer Ihr cedirte Eisen=Fabrique, mit allen dazu gehörigen Werken, Gebäuden, Länderey und Gärten, und Weyde für pptr. 30 Häupter Vieh, vorräthigen Kalk=Fluß und Eisenstein, und allen zum hohen Ofen gehörigen Geräthschaft entweder aus Zeit=Pacht, oder gegen Erb=Zins zu verpachten. Die in Pacht zu gebende Stücke sind:

1. Das Factorey und grosse Hammergebäude, worin der grosse Frisch=Hammer mit den Gerüste, nebst 2 Feuer=Essen, und die zum Hammer=Feuer gehörige Wasser=Räder, grosse Blasebalgen und übrige Geräthschaften, nebst der grossen Wage=Schaale, Wage=Balken und 763 Pf. adjustirtes Gewicht, imgleichen zur Wohnung des Factors und der Factorey 4 Stuben, 5 Cammern, Küche und Keller. Dies Gebäude ist Anno 1759 erbauet, mit Ziegeln gedeckt, 60 Fuß lang, 55 Fuß breit, 10 Fuß hoch in Ständer. Hieneben ein mit Obst=Bäumen und guten Zaunwerk versehener Garten von 55 Quadrat=Ruthen.

2. Ein Kohlen=Schoppen mit Ziegeln gedeckt, für den Hammer, 22 Fuß lang, 20 Fuß breit, 10 Fuß in Ständer hoch.

3. Ein alter mit Stroh gedeckter Heu=Schoppen, worin Stallung für des Factors Kühe.

4. Ein mit Ziegeln gedecktes und mit Brettern verschlagenes schmales Gebäude, worin:

a)   Ein Magazin=Raum für Waren   
b) Die Grobschmiede mit ihren Amboß, Balgen und
c) Die Kleinschmiede gehörigrn Gerätschaften.
d) Die Nagelschmiede

5. Das Zahn= oder Reck=Hammer=Gebäude mit Ziegeln gedeckt, und mit Bretter verschlagen, ist Anno 1762 erbauet, 34 Fuß lang, 25 Fuß breit, 10 Fuß hoch in Ständer, worin das Hammer=Gerüste nebst Welle= und Wasser=Rad, Feuer=Esse, alle zum Zahn=Hammer nöthige Geräthschaft und eine mit Bretter verschlagene Cammer zum Eisen=Vorrath.

6. Ein klein altes Gebäude mit Ziegeln gedeckt und mit Brettern verschlagen, worin die Zimmer=Tischler= und Drechsler=Werkstätt, nebst den zu diesen Handwerken gehörige Geräthschaften.

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7. Ein großer Back=Ofen.

8. An Wasser oberhalb der Schleuse stehet ein altes mit Stroh gedecktes Haus derr Krug genannt, worinnen die Bier und Branntweins=Schenke, 3 Stuben, 4 Cammern, der Pferde=Stall für Fabrique=Gespann, daneben ein Obst=Garte von 40 Quadrat=Ruthen mit einen Hackel=Zaun umgeben.

9. Das hohe Ofen=Gebaude, 60 Fuß lang, 50 Fuß breit, 12 Fuß hoch in Ständer, mit Ziegeln gedeckt. Anno 1755 erbauet. Darinnen der hohe Ofen von Mauer=Steinm 24 Fuß Quadrat mit 2 Gewölben. Daneben die Formerey im Sand =Kasten, und der Form=Heerd, das Balg=Gerüste mit ein paar Bälgen, die Blaß=WeIle mit dem Wasser=Rad, eine mit Latten bekleidete Eisen=Cammer, Schlaf=Cammer für die hohe Oefners, nebst Form=Kasten, Form=Bretter, Modelle, und alle zur Schmelzung und Förmerey gehörige Hütten=Zusteller= und Förmer=Geräthschaften, Item, neue Quader= und Gestell=Steine zu ein Gebläse, wie auch ein grosser Wage=Balken nebst Schaalen und 1000 Pf. adjustirtes Gewichte.

10. Das Puch=Haus mit Ziegeln gedeckt, und mit Bretter verschlagen, 28 Fuß lang, 39 Fuß tief, und 8 Fuß hoch in Ständern, worin das Puch=Gerüste nebst der Puch=Welle mit dem Wasser=Rade. Item, ein Vorrath von Fluß=Stein zu zwey Gebläse.

11. Das Leim=Form=Haus mit Ziegeln gedeckt, 31 Fuß lang, 39 Fuß tief, und 8 Fuß hoch in Ständer, Anno 1756 gebauet, worin die Dröge mit eisern Platen ausgesetzt, 2 Schlaf=Cammern für die Förmer.

12. Der grosse Kohlen=Schoppen so mit Ziegeln gedeckt und mit Brettern verschlagen, 97 Fuß lang, 39 Fuß breit, und 12 Fuß hoch in Ständern, Anno 1755 gebauet.

13. Der kleine Kohlen=Schoppen gleichfalls mit Ziegeln gedeckt, und mit Brettern verschlagen, 39 Fuß lang, 25 Fuß breit, Anno 1758 gebauet.

14. An eigenthümlicher Länderey 6500 Quadrat=Ruthen so umgraben, und grösten Theils mit lebendiger Hecke bepflanzet, und wovon 750 Quadrat=Ruthen zu Gartenland für die Fabricanten gemacht.

15. An gerösteten und ungerösteten Eisenstein, ein Vorrath zu 2jährigen Gebläse, und mehr als 1200 Fuder. Weniger nicht sind.

16. Vier grosse neue mit Ziegeln gedeckte Gebäude, so in Hische für 28 Fabricanten Familien abgetheilet, und sind darinnen 28 Stuben, 28 Cammern und 12 Viehställe, nebst 20 Dielen und 20 Schwiebbogen.

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Dieses vorbeschriebene Eisenwerk hat vor vielen andern Eisen=Hütten darinnen vielen Vorzug, daß es das einzige Mecklenburg; daß es so nahe an der Elbe, zum Transport der Waaren gelegen; daß das Kohl=Holz aus den Elden=Strom bis an das Werk geflösset werden kann; daß der Eisenstein ohne Kübel und Seil am Tage gleich unter den Rasen, allenthalben nahe bey dem Werke mit wenigen Kosten gewonnen wird; daß der Eisenstein sehr Eisenreich gegen andern Eisenstein; daß das daraus erzeugte Eisen nicht kupferschüßig, sondern vielmehr stahlreich ist, und aus demselben das beste geschmeidigste, dem, Schwedischen vollkoinmen gleich kommende, zu Gewehr, Nägel und Schneide=Zeug, und andern feinen Eisen=Arbeit dienstlichste Eisen, und sehr guter Stahl von Werkverständigen tüchtigen Fabricanten, nach den bewiesenen vielfältigen Proben, kann fabriciret werden; daß dieses Eisenwerk ein Privilegium exclusivum hat, in Ansehung der privativen Ausgrabung des Eisensteins, und Anlegung mehrerer Stahhl und Eisenwerke an den Elden=Strom, in den vier Aemtern Dömitz, Eldena, Grabow und Neustadt, und den künftigen Pächter oder Erb=Zinns=Mann unbenommen bleibet, die vorhandene Werke seiner Convenience nach, mit Blech= und Blank=Hammern, Drath=Mühle, oder Gewehr=Fabrique, zu vermehren.

Sollte nun ein Hütten= und Werkverständiger Liebhaber sich finden, der diese zum Betrieb und Handel so bequem belegene obbeschriebene Eisenwerke, Gebäude und Pertinentien in Pacht zu nehmen, oder sich daselbst zu etabliren Lust bezeugte: So kann derselbe diese im Amte Dömitz belegene Eisen=Fabrique in Augenschein nehmen, sich bey der Herzogl. Mecklb. Cammer hieselbst melden, die Conditiones vernehmen, und versichert sein, daß man zu aller möglichen Willfahrung zur Aufnahme und Beförderung dieses Mecklenburgischen Eisenwerks werde geneigt sein. Längstens mit Ausgang des Monats November a. c. werden inzwischen die schriftlichen oder persönlichen Anträge gewärtiget.

Datum Schwerin, den 21 sten September 1770.


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Nr. 36.

Übersicht
des
monatlichen Betriebes auf der Dömitzer Eisenfabrik.

1759.


Nach einem mäßigen Anschlag wird in 4 Wochen

1) an gutem Guß=Eisen in dem hiesigen Schmelz=Ofen oder sogenannten hohen=Ofen erzeuget 681 Ctr. 63  . oder 76335  .

2) Diese 76335  . erzeugtes Gußeisen werden nach einer ebenfalls nur mäßigen Berechnung in folgenden Sorten verarbeitet, vertheilet und ausgebracht:

Berechnung
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Berechnung

Die hiebei angeführte Data können
allmal aus den Büchern hiesiger
     Fabrique bescheinigt werden.
   EisenFabrique
den 11ten December
          1759.

J. F. zur Nedden.     


Nr. 37.

Preise der Eisenwaren
aus
der Fabrik bei D oe mitz im J. 1765.

(Aus Siemssen Vorläuf. Nachr. von den Miner. Meklenb. S. 41.)


Preise
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Preise

Nr. 38.

Extract
von den Vorr ae then auf der Eisen=Fabrique

den 10ten Januar 1767.


Vorräthe
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Vorräthe

J. F. zur Nedden.     


Nr. 39.

Verzeichniß
der in der D ee mitzer Eisenfabrik in den ersten zehn Jahren verfertigten Eisenwaaren.


Verzeichnis
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Verzeichnis

NB. Nicht zu rechnen, was durch die Grob=
und Klein=Schmiede und sonsten die Waare
verfeinert und durch deren Verarbeitung mehr
an Geld herausgebracht worden.
   Heidhof 24 Januar 1767.

J. F. zur Nedden.     


Nr. 40.

Extract
von den Vorr ae then auf der Eisen=Fabrique

den 1sten Jun. 1769.


Vorräthe
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Vorräthe

J. F. zur Nedden     


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Nr. 41.

Berechnung
der
Eisen=Production in der D oe mitzer Eisen=Fabrik.


Berechnung

Wird das Eisen verfeinert und zu Leim= oder
Sand=Gußwaaren vergoßen oder im Hammer zu
Stangen=Eisen gelieffert, so tragen die Preise von
der verfeinerten Waare auch reichlich die übrigen
Bau= und Betriebs=Kosten nebst Zinsen=Geldern.
   Ao. 1767.