zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 216 ] zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

X.

Aeltere meklenburg=schwerinsche und
güstrowsche Orden,

von

G. C. F. Lisch.


Fürstliche Gnaden=Medaillen im 16. und 17. Jahrhundert.

V on Orden im heutigen Sinne des Wortes ist in frühern Zeiten in Meklenburg keine Spur 1 ). Bekannt ist es, daß früher die Fürsten zum Zeichen ihrer Huld und zur Anerkennung von Verdiensten Gnaden=Medaillen mit ihrem Bilde verschenkten, welche an Ketten um den Hals getragen wurden; je weiter in der Zeit zurück, desto häufiger ist der Schmuck mit Münzen.

Aber auch über die Vorleistung von Gnaden=Medaillen sind die Nachrichten in Meklenburg selten; hier ein Beispiel.

Der berühmte Professor David Chyträus zu Rostock stand mit dem Herzoge Ulrich von Mecklenburg in lebhaftem und vertrautem Briefwechsel, in welchem sie sich auch gegenseitig alle politischen Neuigkeiten, Zeitungen, Kupferstiche und dgl. mittheilten. In einem Glückwunsche zum Neuen Jahre, welchen Chyträus am Sylvester=Abend 1596 dem Herzoge schrieb, sagt er u. A.:

"Neben disem Gebett für E. f. g. langwirige vnd selige Regierung dancke Ewern f. g. ich in aller vnterthänigkeit, das E. f. g. ir gnädig väterlich gemüet vnd zuneigung gegen mir geringen alten Schuldiener noch gnädiglich erhalten, vnd dieser tag mit gnädiger communication vieler gedenkwürdiger Historien gnädiglich erzeiget haben".


1) Die neuern Kriegs=Medaillen und Dienstkreuze bleiben als noch der Gegenwart angehörend hier unerwähnt.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 217 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Hierauf antwortet der Herzog u. A.:

"Bedanken vns nicht allein gegen euch für solche Communication in gnaden, sondern vermerken auch ewere vnderthenige anwunschung gantz wol vnd im besten meinent. - - Thun euch inverwart, zu erweißung vnsers zu euch tragenden gnedigen gemuets, vnser in golt gegossen Conterfei zum gluckseligen newen Jhar zufertigen, Das wollet von vns vnderthenig aufnehmen, vnd sein vnd bleiben euch fürders hin mit gnaden vnd allem guten gantz wol zugethan".

In der großherzoglichen Sammlung meklenburgischer Münzen werden nun solche "in Gold gegossene" Gnadenbilder des Herzogs Ulrich noch aufbewahrt. Das eine ist von der Größe eines Guldens, auf dem Averse mit dem Brustbilde des Herzogs in stark hervortretenden Relief und fast en face, mit der Inschrift VL. H. Z. - MECK., auf beide Seiten des Gesichts vertheilt, auf dem Reverse mit dem Wappen des Herzogs. Es ist mit einer Einffassung von Laubwerk und Engelsköpfen verziert und hat oben ein Oehr, an welchem es getragen werden kann. Dieses Exemplar scheint noch ganz neu und nicht getragen gewesen zu sein. Ein zweites Exemplar, welches offenbar getragen gewesen ist, da ein auf den Rand des Reverses eingegraben gewesener Name (nach einigen Spuren wahrscheinlich Bülow) fast ganz weggefeilt ist, ist dem andern völlig gleich, nur ist es etwas kleiner; auch ist der Harnisch des Herzogs blau und das Blumenwerk der Einfassung bunt emaillirt (vgl. Evers in Gelehrten Beyträgen zu den meckl. schwerin. Nachrichten, 1786, St. 23 und 24, S. 96 flgd. und Mecklb. Münz=Verf. II, S. 219 flgd.).

Diese Gnaden=Medaillen oder Conterfeite des Herzogs Ulrich sind wohl in Augsburg modellirt, wenn auch in den frühern Zeiten dergleichen in Meklenburg gefertigt sein mögen. Wahrscheinlich sind die Formen im J. 1582 geschnitten, als der Herzog auf dem Reichstage zu Augsburg war. In der über die Reise geführten Rechnung heißt es:

"Zu Augspurgk".

"Dem Goldtschmidt Baldewin Drentwedtb für die 3 Contrafeht, so mein g. h. den 3 Wirtinnen vorehret, vnnd dan für etliche vmbtzugiessenn betzalt 78 Taler 3 Patzen."
"Für die Ketten, so mein g. h. den 5 Wirtinnen neben den Contrafehten vorehret vnd sonsten

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 218 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ein Par Armbende vnd ein Turcksringk betzalt lautt des goldtschmidts Heinrich Beusts zettel 165 fl. 9 Patzen."

Außerdem kommen noch Ausgaben an die Goldschmiede Nicolaus Lenker, Bartholomäus Vesemair, an italiänische Juweliere etc. . vor.

Auch der Herzog Christian Louis I. ließ dergleichen Gnaden=Medaillen verfertigen, mit der Bestimmung, sie um den Hals zu tragen (vgl. Evers in Monatsschrift von und für Mekl. 1788. St. 4. S. 344 flgd. und Meckl. Münz=Verf. II, S. 125 flgd.). Bei der Huldigung der Stadt Rostock 1662 beschenkte der Herzog eine Deputation des Raths mit einem solchen Gnadenzeichen: "und haben sie solches also fort ins Wambest gebunden "; " besonders sollte die goldene Medaille ein Gnaden= und Ehrenzeichen seyn, um es an einem blauen Bande auf der Brust zu tragen".

Gleich nach der Zeit der Gnaden=Medaillen beginnt die Zeit der Orden.

1. Der Orden Gustav Adolphs.

Die erste Spur von einem meklenburgischen Orden findet sich zur Zeit des Herzogs Gustav Adolph von Güstrow (1654 † 1695), wenn auch die urkundlichen Nachrichten über denselben sehr unbedeutend sind und nur aus nachstehenden Briefen bestehen. Des Herzogs Schwester Anna Sophia (geb. 1628 † 1669) war an den Herzog Ludwig von Liegnitz († 23. Nov. 1663) vermählt; an diesen erließ der Herzog Gustav Adolph am 27. April 1663 folgendes Schreiben:

Vnsere freundliche Dienste vnd was wir sonsten mehr liebes vnd guttes vermögen, zuvor. Hochgebohrner Fürst, freundlich vielgeliebter Vetter vnd Schwager. Das E. L. das überschickte Wägchen vor lieb zu nehmen, vnd Vns hienwieder mit einigem gewehr zu beschencken gefallen hat, dafür sagen wir E. L. hohen Danck, vnd seind solche affection zu wiedergelten gefliesen.
Wann Wir auch von E. L. bedienten berichtet werden, das Deroselben beliebe, in dem von Vns gestifften orden zu sein, vnd dasselbe zeichen zu tragen, so erkennen wir solches gleichfals für ein gezeugnis Dero zu Vns tragenden zuneigung, erinnern Vns auch wohl, was deswegen bey

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 219 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Ewr. L. anwesenheit vorgangen, weil wir aber diesen orden nur an vnserm Hofe 1 ) gestifftet haben, haben Wir Ew. L. damit nicht importuniren vnd Ihr solches anmuhten mögen, als Wir aber vergewissert werden, das E. L. sich solches anzunehmen nicht zuwieder sein lassen werden, haben Wir Derselben hiebeykommendes Vnser ordens Zeichen überschicken wollen, mit dem freundlichen ersuchen, Sie es in Vnser andencken zu tragen sich wollen belieben lassen, Dero Wir sonsten alle behaglich freund=vetterliche Dienste nechst göttlichen schutzes empfehlung Zu erweisen, gefliesen vorbleiben. Datum in u. R. G. den 27. Aprilis Ao. 1663.
               An
     Herzog zu Schlesien.

Die Antwort hierauf lautet folgendermaßen:

Durchlauchtiger Fürst,

Sonders Hochgeehrter freundlich geliebter Herr Vetter, Schwager, Bruder vndt Gevatter. Ich habe Ew. Ld. praesent von der Post, nebst Dehro handtbriefel, wohl erhalten, Davor Ich Deroselben Höchsten Danck erstatte. Ich werde dieses angenehme Geschenck, dadurch Ew. Lde. mich sehr obligiret haben, zu stetswehrender gedächtnis täglich tragen, vnd bey danckbarer erinnerung allezeit indenck vnd bemühet sein, auß trew vetter= vnd schwägerlicher affection Ew. Lde. bey allen Begebenheiten mit aller ersinnlichen annehmligkeit vndt Dienstleistung hinwiederumb entgegenzugehen, Alß der ich verbleibe bey Göttlicher Schutzempfehlung

E. L.
Ligniz iderzeidt dinstwilligster Vetter,
den 2. Julii Schwager, Bruder vndt Ge=
Ao. 1663. vatter Ludwig mpropria.
Dem Durchlauchtigen Fürsten, Herren Gustaff Adolphen, Herzoge zu Mecklenburg etc. . Meinem freundlich geliebten Herren Vetter, Schwager, Bruder vndt Gevatter.
 (L. S.)

Die Beschaffenheit dieses Ordenszeichen geht aus einem Verzeichnisse der dem Herzoge Gustav Adolph zugefallenen Ver=


1) Für die Worte: "an vnserm Hofe" standen die durchstrichenen Worte da: "unter vnsern vornehmsten Bedienten".
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 220 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

lassenschaft der verwittweten Herzogin Anna Sophie von Liegnitz hervor; es heißt hier:

Verzeichniß, was an kostbaren Sachen, so bei dem Ableben der verwittweten Herzogin Anna Sophie zu Schlesien, Liegnitz und Brieg, gebornen Herzogin von Mecklenburg=Güstrow, in einem großen Reisekasten gefunden: - - -
- - - - - - - - - - - - - - -
5) Ein Diamanten=Kreuz mit 8 Diamanten, worunter 7 ziemlich groß und dick, welches I. F. D. Herzog Ludewig hochseel. Andenckens geschickt.
- - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - -
Eine güldene Kette wiegt 154 1/2 Ducaten.
Eine Kette wiegt 37 Ducaten.

2. Der Orden Christian Ludwigs II.

Der gebildete, kunstsinnige und friedliche Herzog Christian Ludwig II. (1747 - 30. Mai 1756) hatte viel Sinn für feierliches Ceremoniell. Er selbst hatte den russischen St. Andreas=Orden erhalten und feierte das Andenken an dessen Verleihung vom 11. Dec. 1749 an durch feierliche Hoffeste, für welche auch die bekannten Medaillen zur Vertheilung geschlagen waren (vgl. Evers Meckl. Münz=Verf. II, S. 185). Der Herzog beabsichtigte ebenfalls die Stiftung eines hohen Hofordens 1 ); die Statuten mit illuminirten Zeichnungen der Ordens=Zeichen und Bänder, welche im J. 1787 in den herzoglichen Wohnzimmern auf dem Schlosse zu Schwerin gefunden wurden, werden noch im großherzoglichen Archive aufbewahrt; weiter ist keine Spur von diesem Orden vorhanden. Der Grund, warum bei aller Vorliebe des Herzogs für ein feines Hofleben die wirkliche Stiftung des Ordens unterblieben ist, lagen unstreitig in den Zeitverhältnissen. Bald nach der Thronbesteigung des Herzogs begannen die Erörterungen über die vieljährigen Streitigkeiten mit der Ritterschaft zur Herbeiführung eines Friedens; bei den noch unbestimmten Aussichten auf das ersehnte Gelingen des Werkes mochte es der Fürst wohl fühlen, wie gefährlich es sei, durch die Verleihung des Ordens öffentlich eine Parthei um


1) Der im Anfange des vorigen Jahrhunderts in Meklenburg gestiftete Hirschfänger=Orden, der auch in v. Biedenfeld's Ritterorden aufgenommen ist, ist nichts weiter als eine Art Carnevals= oder Narren=Orden einer Jagdgesellschaft; man vgl. Beilagen zu den wöchentl. Rost. Nachr. 1817, Stück 44, S. 178 flgd.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 221 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

sich zu bilden: die Gegner wären ihm doch ferne geblieben und hätten mißgünstig auf die Bevorzugung Anderer gesehen. Sicher sollte der Fürst eine günstigere Zeit abwarten, die erst nach dem Abschlusse des landesgrundgesetzlichen Erbvergleiches 1755 eintreten konnte; seitdem war aber der gute Fürst erblindet und schon am 30. Mai 1756 entriß ihn der Tod seinem segensreichen Wirken. Und so unterblieb die Stiftung des Orders 1 ).

Der folgende Auszug aus den Statuten wird die Verfassung und Gestalt des Ordens klar darlegen.

Ohnmaßgebliches Ordens=Patent und Statuta.

Von Gottes Gnaden Wir etc. . thun Kund fügen hiermit zu wißen, daß wir zur Belohnung derer von unseren Vasallen und Unterthanen unß erwiesenen treuen Dienste und zu mehrer Unterscheidung Ritterlicher Persohnen und Thaten für gut geachtet, einen Ritter=Orden zu stifften und aufzurichten, so wohl Unsern vornehmen und um Unsere Persohn und des Landes wohlverdienten Adelichen Persohnen zur Vergeltung ihrer Unß geleisteten treuen Dienste, alß auch zur Aufmunterung andern ihrem loblichem Beyspiel zu folgen und sich zu solcher besondern Bezeugung Unserer Gnade immer je mehr und mehr würdiger zu machen. Hierzu haben Wir den Ludwigs=Orden erwählet und so wohl denen Rittern das Andenken und die Pflicht gegen Uns einzuschärffen: Alß auch dieselben wegen ihrer guten Verdienste mit Unserem Nahmen zu beehren, deshalb wir den auch in der Ordens Devise anzeigen wir geneigt sein, die besondere Treue nicht alleine zu erkennen, sondern auch willigst in der That zu belohnen.

- - - - - - - - - - - - - - -

2) Wie - - die Erfahrung es lehret, daß unterschiedliche Ritter=Orden durch die Menge dererjenigen, so damit beehret werden, ins Abnehmen und endlich gar in Verachtung gerahten, so wollen Wir die Zahl der Ritter auf Dreißig hiermit festgesetzet haben. - - -

- - - - - - - - - - - - - - -

4. Alle diejenige, die in diesen Orden aufgenommen werden, sollen von guten alten adelichen Geschlecht und Herkommen seyn, auch vor der Empfahung des Ordenszeichen durch Beibringung


1) Die Ordenszeichen der drei Landesklöster, welche bald darauf eingeführt, noch jetzt im Gebrauche und aus dem Staatskalender bekannt sind, bleiben hier, als Zeichen, die an gewisse Stellen und Einnahmen geknüpft sind, unerörtert.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 222 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ihres alten angebohrnen Adelichen Wapens sich gehörig legitimiren.

- - - - - - - - - - - - - - -

7. Durch den auf diese Ordens=Statuta zu leistenden Eyd sollen die Ordens=Ritter absonderlich verbunden seyn:

     Ein Christliches, Tugendhafftes, Gott und der Ehrbahren Welt wohlgefälliges Leben zu führen,
     Auch andere darzu aufzumuntern und anzufrischen,
     Die Erhaltung und das Aufnehmen der Christlichen Religion nach allen möglichen Kräfften sich angelegen seyn laßen,
     Aller Armen, Verlassenen, Unterdrückten, Gewalt und Unrecht leidenden Leuten sich väterlich anzunehmen,
     Unsere Persohn vor ihr rechtmäßiges Oberhaupt zu erkennen, davor zu ehren und alle schuldige Treue und Unterthänigkeit unverbrüchlichst zu beobachten,
     Des Landes Bestes sich auf alle Ersinnliche Weise angelegen sein laßen und beständig darauf zu sinnen, auf was für Art desselben Verfall wieder herzustellen und solches in blühenden Zustand versetzt und beständig darin erhalten werden möge, zu dehm ende alle wohl überlegte Vorschläge zu thun und deren Außführung mit möglichen Kräfften zu befördern, hingegen allen landverderblichen Zwistungen und Unser Interesse zu wieder lauffenden Einrichtungen sich nach allem Vermögen zu wiedersetzen und solche zu hindern,
     Die genaueste Befolgung und Beobachtung Unserer Befehle sich angelegen seyn zu lassen und sich denenselben nicht wiederspänstig zu erzeigen, überall im Lande unter der Noblesse Friede und gutes Vernehmen zu stifften und zu erhalten, mit allen, insbesondere aber denen Ordens Mitgliedern in gutem Vernehmen und Eintracht zu leben.

- - - - - - - - - - - - - - -

9. Zum Käntzeichen dieses Unsers eingesetzten Ordens haben Wir erwählet ein güldenes, in acht Spitzen ausgehendes, Weißes emallirtes Creutz, in deßen Mitte ein blau Emallirtes Mittelschild, mit denen Güldenen ineinandergeschlungenen Anfangsbuchstaben Unseres Nahmens CHRISTIAN LUDWIG befindlich, in denen Winckeln aber des Creutzes jedes mahl drey güldene Strahlen vorgebildet sein. Das gantze Ordens Creutz soll zum andencken Unserer Herkunfft und Abstammung von denen alten Wendischen Königen mit einer Königl. Krohne bedecket seyn, darin ein Hertzoglicher Huth eingesetzet ist.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 223 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

10. Dieses Ordens Zeichen soll von denen Rittern an einem Handbreiten himmelblau gewäßerten Bande von der lincken Schulter nach der rechten Hüffte zu abhangend getragen werden.

11. Außer dehm sollen die Ritter noch einen Silbernen in Acht Spitzen mit Strahlen aushengenden gestickten Stern auf der linken Brust tragen, in deßen Silbernen Mittelfelde Unser Nahme mit einer Königlichen und Hertzoglichen Krohne, wie im Ordens-Zeichen bedeckt, in Gold gestickt zu sehen, Umher aber in einem himmelblauen Felde die Worte mit güldenen Buchstaben zu lesen: Fidelitatis Praemium, es sey dan, daß Sr. Hertzogl. Durchl. diese Devise erwählen Pour la Glorie du Nation, zur Bezeugung, wie geneigt Wir uns jederzeit finden laßen wollen, treu geleistete Dienste danckbahrlich zu erkennen und würcklich zu belohnen.

12. Ueberdehm aber soll denen Rittern frey stehen, auf Reisen oder wen sie sonst nicht großen Staat machen wollen oder sich auf ihren Gütern befinden, willkürlich nur das Ordens=Zeichen, welches aber alsden kleiner gemacht sein muß, an einen schmahlen himmelblauen, gewäßerten Bande um den Hals auf der Brust hangend, zu tragen, jedoch nicht mit weglaßung des Sterns, als welchen sie jederzeit zum offentlichen Zeichen ihrer Verdienste auf ihre Brust gesteckt tragen, niemahls aber vor Uns und bey Hoffe ohne den Ordens-Band erscheinen sollen, bei 12  Straffe zur Arm=Casse, das 2te mahl 24  und das 3te mahl deß Ordens verlustig sein.

13. Damit aber auch über diesen Statuten genauer und ordentlicher gehalten werden möge, so wollen Wir noch überdehm einige Ordens=Bediente fest setzen und ordnen, als

14. Einen Ordens Cantzler - - - - - allezeit ein Mittgliedt Unsers Ordens - - .

15. Ferner soll ein Ordens Rath bestellet werden, deßen Verrichtung darin bestehet, daß er dahin sehe, daß denen Ordens Statutis gehörig nachgelebet werde, - - und weil dieser Ordens Rath weiter keine Revenues von den Orden ziehet, auch nicht selbst ein Ritter sein darff, so soll hiermit festgesetzet seyn, daß jeder neu angehende Ritter demselben bey empfahung des Ordens Zeichens Sechs und Dreytzig Ducaten als ein kleines Honorarium auszahlen.

16. Endlich soll auch ein Ordens Secretair bestellet werden, der - - von jedem neuen Ritter Zwölf Ducaten als ein Honorarium zu erwarten hat.

17. Nechstdem soll denen Rittern dieses Ordens freystehen und erlaubet seyn, - - in seinen gewöhnlichen

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 224 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

Pettschaften das Ordens Creutz unten am Wapen an einem Bande abhengend zu führen.

18) Bey jedem Orden gibt der neue Ritter vor die Arm Büchse zwey Ducaten so zu aufrichtung einer besondern Arm Casse in Unserer Residenz angewendet werden sollen,

- - - - - - - - - - - - - - -

20) - - - - - - - - - - - - - - -

Die beigefügten illuminirten Zeichnungen stimmen genau zu den statutenmäßigen Beschreibungen. Angehängt ist eine Beschreibung aller damals existirenden europäischen Orden.