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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

G. C. F. Lisch,

Großherzoglich meklenburgischem Archivar und Regierungs=Bibliothekar, Aufseher der Großherzoglichen Alterthümer= und Münzensammlung zu Schwerin,
auch
Ehrenmitgliede der deutschen Gesellschaft zu Leipzig und des voigtländischen alterthumsforschenden Vereins, correspondirendem Mitgliede der alterthumsforschenden Gesellschaften zu Stettin, Halle Kiel, Salzwedel, Sinsheim, Berlin und Kopenhagen
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Sechster Jahrgang.


Mit zwei Steindrucktafeln.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1841.

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Inhaltsanzeige.


Seite
I. Das frühere Slaventhum der Ostsee=Länder, vom Professor Dr. Fabricius zu Breslau 1
II. Ueber die Sprache der alten Wenden in Meklenburg:
1) Uebersicht meklenburgischer Ortschaften, welche nach Naturkörpern benannt sind, vom wail. M. Siemssen zu Rostock 51
2) Erklärung meklenburgischer Ortsnamen, vom Dr. Burmeister zu Wismar 55
3) Wendische Worterklärungen, vom Advocaten Dr. Beyer zu Parchim 58
4) Vater Unser und Hochzeitslied der Wenden, vom Archivar Lisch zu Schwerin 59
5) Erklärung des wendischen Hochzeitsliedes, vom Dr. Burmeister zu Wismar 67
III. Ueber den wendischen Götzen und die Stadt Goderac, vom Archivar Lisch zu Schwerin 70
IV. Ueber die wendische Fürstenburg Meklenburg, von demselben 79
V. Ueber die Wendische Fürstenburg Werle, von demselben 88
VI. Das Kirchenbuch des Grauen Klosters zu Wismar, vom Professor Dr. Crain zu Wismar 99
VII. Meklenburgischer Fürdten Gräber zu Wismar, von demselben 107
VIII. Ueber die meklenburg=schwedischen Bracteaten, von dem Archivar Lisch zu Schwerin und F. W. Kretschmer zu Berlin 126
IX. Uebersicht der Bevölkerung in, vor und nach dem dreißigjährigen Kriege, vom Archivar Groth zu Schwerin 132
X. Gesandtschaftsbericht über die Taufe des güstrowschen Prinzen Carl Heinrich, vom Archivar Lisch zu Schwerin 144
XI. Handschriften mittelhochdeutscher Gedichte, von demselben 167
XII. Miscellen und Nachträge 173
XIII. Urkundensammlung 201

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I.

Das frühere Slaventhum

der

zu Deutschland gehörigen Ostsee=Länder,

vom

Professor Dr. C. F. Fabricius

zu Breslau.


D er alte Streit, ob die Ostsee=Länder zwischen Elbe und Weichsel zur Römerzeit von deutschen oder slavischen Völkern bewohnt gewesen seien, ist neuerdings von dem Herrn Oberlehrer Hering in Stettin wieder aufgenommen 1 ), welcher denn Schlözer's und Biester's Behauptung einer ursprünglich slavischen Bevölkerung der gedachten Gegenden sehr gründlich widerlegt hat. Interessant ist daneben die durch Herrn Professor Böhmer in Stettin veröffentlichte letzte Umarbeitung des ersten Buches der Kantzow'schen Chronik von der Hand ihres Verfassers 2 ), aus welcher wir ersehen, daß Kantzow, der bisher immer als einer der eifrigsten Vertheidiger des ursprünglichen Slaventhums im Pommernlande angeführt ward, nach reiferer Prüfung seine Ansicht geändert hatte, und ganz zu demselben Ergebnisse gelangt war, welches Herr Hering jetzt mit siegenden Gründen geltend macht.

Darin stimmt aber auch Letzterer mit der gemeinsamen Lehre aller bisherigen Geschichtschreiber überein, daß zur Zeit Karl's des Großen, als die Ostsee=Länder zuerst wieder in der Geschichte aufdämmern, das nordöstliche Deutschland, diesseit der Elbe und Saale, mit Ausnahme eines Theiles von Holstein 3 ), ganz und gar von Slaven bewohnt gewesen sei. Durch die späteren verheerenden Kriege zwischen Deutschen und Slaven sollen dagegen die Letzteren zum größeren


1) Ueber die Kenntnisse der Alten von dem Lande und den Völkern auf der Südseite der Ostsee: eine dem Stettiner Gymnasial=Programme für Michaelis 1833 einverleibte Abhandlung.
2) Th. Kantzow's Chronik von Pommern in Niederdeutscher Mundart, Stettin, 1835, S. 233 ff.
3) Nämlich der Landschaften Holstein, Stormarn und Ditmarsen, wogegen Wagrien slavisch war.
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Theile ausgerottet, und dann, seit diese Gegenden zum Christenthume bekehrt und dem deutschen Reiche dauernd einverleibt worden, sollen so viele deutsche Colonisten hier eingewandert sein, daß die schwachen Ueberbleibsel der slavischen Bevölkerung sich bald unter ihnen verloren hätten, und, bis auf wenige Ausnahmen in Hinterpommern und in der Lausitz, völlig germanisirt worden wären.

Ob ein solcher Zusammenhang der Begebenheiten überhaupt möglich sei, darüber scheint sich eben Niemand sonderlich Sorge gemacht zu haben. Keinem unserer einheimischen Geschichtsforscher sind die inneren Unwahrscheinlichkeiten der Sache nur irgend aufgefallen; viel weniger hat man sich bemühet, sie aus dem Wege zu räumen. Und doch! - Wie ist es denkbar, daß die einheimischen Fürsten der Obotriten, der Rügianer und der Pommern, ( - nur von diesen will ich hier reden, denn die Markgrafschaften Brandenburg, Meißen und Lausitz sind allerdings aus Eroberungen deutscher Fürsten entstanden, - ) welche gar nicht gänzlich unterjocht, sondern nur durch Lehensverband Stände des deutschen Reiches oder Dänemarks wurden: - wie ist es denkbar, daß diese Fürsten ihr eignes Volk so ganz hätten aufopfern und fremden herbeigerufenen Colonisten aus feindlichen Stämmen, mit denen sie Jahrhunderte lang gekämpft hatten, hätten unterwerfen und hörig machen sollen; ja daß sie sogar die Ausrottung der heimischen Sitte und Sprache befördert hätten? - Ja noch mehr! - Selbst wenn man es glaublich finden will, daß die Fürsten dreier benachbarter Länder, gleichsam in gegenseitigem Einverständnisse, sich auf solche Weise mit Fremden gegen ihr eignes Volk verschworen und in ihre eignen Eingeweide gewüthet haben sollen: ist es denkbar, daß die verrathenen und aufgeopferten Unterthanen dies Alles ruhig duldeten?

Nach meiner Meinung gehört das ganze Slaventhum des ehemaligen Obersachsens und des ostelbischen Niedersachsens 4 ), so wie es gewöhnlich verstanden wird, mit zu den vielen Fabeln, die sich in unsern Geschichtsbüchern von Geschlecht zu Geschlecht fortpflanzen; und es scheint mir an der Zeit, auch diese Fabel, wie es mit so manchen anderen neuerdings geschehen ist, aus dem Bereiche der Geschichte in das Gebiet der Mährchen zu verweisen.


4) Mit Böhmen verhält es sich freilich anders. Dies Land, das als ein weiter Gebirgskessel, gleich dem griechischen Arkadien, recht für eine stetig bleibende Bevölkerung von Aboriginern geschaffen zu sein scheint, ist seltsamer Weise dazu bestimmt gewesen, seine ganze Bevölkerung wiederholt zu wechseln. Erst celtische Bojer; dann ein Lager der suevischen Grenzwächter (Markmannen); und zuletzt Slaven (Czechen).
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Aber, - wird man einwenden, nennen denn nicht alle gleichzeitigen Chronikanten die Bewohner dieser Länder Slaven und Wenden? - Allerdings; allein ganz eben so nennen sie auch die Bewohner Galliens und Oberitaliens: Franken, Burgunder und Longobarden; und doch wird Niemand behaupten, daß die Bevölkerung jener Länder auch nur zum zehnten Theile aus den genannten deutschen Stämmen bestanden habe 5 ). Franken, Burgunder und Longobarden waren freilich die Beherrscher; aber Gallier und Italiener machten fortwährend die Hauptsumme der Landeseinwohner aus, unter welchen die Eroberer nur spärlich zerstreuet wohnten. Romanische Bevölkerung, Sprache, Sitte und Recht blieben so überwiegend, daß die Nachkommen der deutschen Sieger, die dem Lande und Volke ihren Namen ausgeprägt hatten, in gar nicht langer Zeit, trotz dem, daß sie noch immer die herrschende Kaste, den Adel, bildeten, ihre eigne Volksthümlichkeit einbüßten und die der Ueberwundenen annahmen.

In ganz dasselbe Verhältniß, wie die genannten deutschen Völkerschaften zu den von ihnen eroberten Gebieten, stelle ich nun auch die Slaven zu den bezeichneten Ostseeländern: Slavische Eroberung, slavischer Adel und Fürstenstamm, auch einzelne Ansiedelungen slavischer Leibeigner, und darum slavische Namen der Länder, Volkstheile und Ortschaften; aber ein fortwährend deutsch bleibender Hauptstamm der Bevölkerung, dessen Volksthum die slavischen Herren allmälig gegen ihr eignes eintauschten.

Bevor ich mich zu den einzelnen Beweisen dieser Ansicht wende, will ich untersuchen, wie die hier behaupteten Verhältnisse mit den sonst uns bekannten historischen Vorgängen zusammen passen.

So weit wir die ersten Spuren der deutschen Geschichte zurückverfolgen können, finden wir unter den germanischen Völkern eines Theils ein stetes Vordrängen von Norden und Osten nach Süden und Westen, andern Theils aber Hörigkeit. Beides hängt unmittelbar zusammen. Die Vordrängenden nämlich waren fast nie ganze Völker, sondern


5) Wie wenig der Name zur Sache thut, ergiebt sich auch daraus, daß die hänsischen Ostseestädte noch bis ins 17. Jahrhundert hinein sich selber die wendischen Städte nennen; und doch sind diese Städte von ihrer Gründung an, mit absichtlicher Ausschließung jedes wendischen Elementes, rein deutsche gewesen. Eben so finden wir in dem rügianischen Landrechte, wovon unten mehr, kein slavisches, sondern germanisches Recht; und doch führt es den Titel: der Wendische Landgebrauch.
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Gefolgschaften um einen Kriegsfürsten geschaart, die eben auszogen, sich neue Wohnsitze zu erkämpfen 6 ). Hatten diese sich nun einen bequemen Landstrich unterworfen, so verdrängten sie nicht die ganze vorgefundene Bevölkerung, sondern die alten Einwohner blieben größtentheils, wurden aber hörig und verloren das freie Eigenthum an dem von nun an für die neuen Herren zu bauenden Acker; nur der jüngere, kräftigste Theil des besiegten Volkes, die Auswanderung der Knechtschaft vorziehend, sammelte sich dann wohl um einen Führer, und drängte, in gleicher Weise neue Sitze suchend, weiter vorwärts 7 ). Hatte eine Gefolgschaft auf diese Weise sich ein Gebiet erkämpft, so bildeten ihre Mitglieder allein die freien Männer der neuen Staatsgemeinde, und um sich zu verstärken, luden sie dann Volksgenossen aus der alten Heimath ein, sich ihnen anzuschließen. Ein solcher Aufruf verfehlte wohl nie seines Zweckes; aber eben durch den Abzug der beutelustigen Jugend wurde der daheim gebliebene Hauptstamm des Volkes häufig so sehr geschwächt, daß er dem Andrängen neuer von Osten oder Norden kommender Züge nicht leicht widerstehen konnte, und gegen diese ganz in dieselbe Hörigkeit gerieth, in welche die aus ihm hervorgegangene Gefolgschaft die alten Bewohner der eben von ihr besiegten Landstriche versetzt hatte. Mit der Hörigkeit ging aber auch der alte Volksname unter, wogegen die siegenden Gefolgschaften ihren Volksnamen auf das neu erworbene Gebiet verpflanzten. In solcher Weise verschwindet oft der Name einer Völkerschaft in ihrer alten Heimath, ohne daß deshalb anzunehmen ist, die Völkerschaft selbst sei völlig ausgerottet oder verjagt worden; und ob nun dagegen die ausgezogene Gefolgschaft diesen Namen anderwärts zu neuer Ehre bringen werde, hing lediglich von dem Erfolge ihrer Kämpfe ab; denn gar viele solcher vordrängender Heereszüge wurden von den westlichen Stämmen, auf die sie stießen, mit Stumpf und Stiel vertilgt. Mitunter nahmen diese wandernden Heere, wenn sie aus Gefolgschaften mehrerer benachbarter und verwandter Völkerschaften zusammengesetzt waren, auch ganz neue Namen an, z.B. Tungrer, Markmannen, Franken, Bojoarier, Sachsen, Thüringer.

Beim Bekanntwerden der Römer mit den Deutschen waren schon die Istävonen (Niederländer) meistens von andern deut


6) Man denke an den ver sacrum der Alten.
7) Anders verhielt es sich allerdings mit den vor den Hunnen zurückweichenden Gothen. Hier waren die ganzen Volksstämme auf der Flucht; aber die gothischen Züge im 4. und 5. Jahrhunderte haben auch einen ganz andern Charakter, als alle früheren germanischer Völker.
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schen Stämmen unterjocht. Cäsar selbst gerieth mit den vorrückenden Gefolgschaften der Hermionen (Sueven) in Kampf. Im zweiten und dritten Jahrhunderte unserer Zeitrechnung unterwarfen sich die Gothen einen großen Theil der zurückgebliebenen östlichen Sueven; und in den folgenden Jahrhunderten gelang dasselbe den Sachsen gegen die ingävonischen und einige suevische Völker.

Uns interessiren hier vorzüglich die Gothen, Thüringer und Sachsen.

Nach Jornandes, der erst von Geijer richtiger gewürdigt ist 8 ), kamen in drei Schiffen Ost= und Westgothen und Gepiden von Schweden an die Weichselmündungen und setzten sich hier fest 9 ). Durch nachziehende Abentheurer verstärkt, wurden sie bald erobernd. Suevische und sarmatische Stämme mußten sich ihnen unterwerfen, und unaufhaltsam drangen sie gegen Süden vor, so daß sie schon vor dem Anfange des dritten Jahrhunderts an der Donau auftreten, und bald ihre Herrschaft über ganz Polen, Ungarn und die Ukraine bis an Asiens Grenzen ausgedehnt haben. Unstreitig liegt in diesen Eroberungen der Gothen ein Hauptgrund zu dem Drängen der im nordöstlichen Deutschland gesessenen suevischen Völker nach Südwest; weshalb wir denn bald Rugier, Heruler und Sciren an der Donau, Burigunden 10 )) und Vandalen am Rhein finden. Aber nicht die ganzen Völkerschaften wanderten aus, sondern nur die kriegslustige Jugend, die der Hörigkeit entgehen wollte. So war denn das ungeheure Gothenreich, welches von den Weichsel= und Odermündungen bis an die Donau und das asowsche Meer reichte, nicht ausschließlich oder selbst nur vorzugsweise von Gothen bewohnt, sondern diese waren lediglich die Beherrscher, spärlich zwischen den


8) Nicht leicht wird jetzt noch Jemand die Mißhandlung des guten Jornandes durch Luden, welcher dabei den Prokop absichtlich zu secretiren scheint, irgend billigen.
9) Etwa kurz vor Christi Geburt. Wohl ohne Grund wird die Herkunft der Gothen aus Skandinavien von Neueren bezweifelt. Schon die uralte Eintheilung in Ost= und Westgothen deutet auf Schweden zurück, wo das gothische Reich in Ost= und Westgothland und Smaland zerfällt, den Namen Ost= und Westgothen und Gepiden parallel laufend. Ganz ähnliche Erscheinungen wie den Auszug der Gothen zeigt der skandinavische Norden noch ein ganzes Jahrtausend hindurch. Die Züge der Dänen nach Britannien, der Norweger nach Island, die Eroberungen der Normandie und Siciliens durch Normänner und die Gründung des russischen Reiches durch Waräger, beweisen, daß des Jornandes Ausdruck: officina gentium, vagina nationum, doch nicht ganz absurde sei.
10) Unter den verschiedenen Ableitungen dieses Namens scheint mir die von den Buriern, - Kriegsmänner der Burier - noch immer den Vorzug zu verdienen.
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überwundenen Völkerschaften vertheilt; ja bald assimilirten sie sich den unterworfenen suevischen Ureinwohnern, wie denn ihre Sprache schon zu Ulphilas Zeit dem Althochdeutschen am verwandtesten ist, wogegen die skandinavischen Sprachen noch jetzt dem sächsischen Dialecte am nächsten stehen; und so möchte des Ulphilas Sprache weniger fast eine gothische als eine alt=suevische zu nennen sein 11 ).

Unstreitig bedurfte es umfassender Maaßregeln, um so unermeßliche Länderstrecken im Gehorsam zu erhalten; und nichts ist wahrscheinlicher, als daß die Gothen zu diesem Zwecke auch manche Versetzungen einzelner Völkerschaften, Colonisationen in weitumfassendem Maaßstabe vorgenommen haben werden. Wie Cäsar die belgischen Germanier nur dadurch zur völligen Unterwerfung bringen konnte, daß er längs der Maas die germanischen Eburonen vertrieb oder ausrottete, und Gallier zu Hunderttausenden hier ansiedelte (die Stammväter der heutigen Wallonen), gleichsam als einen Keil, der die verwandten deutschen Stämme hier auseinander halten sollte 12 ), so werden auch die Gothen zur Sicherung ihrer Herrschaft slavische Ansiedelungen zwischen die suevischen Völkerschaften, und umgekehrt, eingeschoben haben, wohl erkennend, daß wechselseitiges Mißtrauen stammverschiedener Nachbarn das sicherste Mittel sei, weitgreifenden Empörungen vorzubeugen 13 ).

So standen die Sachen, als mit dem Hereinbrechen der Hunnen alle bisherigen Verhältnisse der germanischen Welt zerrissen wurden. Die erste, unmittelbare Folge dieser Begebenheit war die Zertrümmerung des Gothenreiches. Fast Alles, was zu diesem gehört hatte, ward den Hunnen unterthänig; allein nur kurze Zeit dauerte die Herrschaft derselben. Schon unter Attila's Söhnen begann die Auflösung, und bald waren


11) Procopius, de bello Vandalico, I. cap. 2, berichtet, daß Vandalen und Gothen ganz dieselbe Sprache geredet haben. Eben so assimilirten sich die Normänner in der Normandie und in Rußland sehr bald gänzlich den unterworfenen Volksstämmen.
12) Vgl. Caesar, de bello Gallico, VI. cap. 34 und 43. Weshalb übrigens Zeuß sich berechtigt hält, das Germanenthum der Eburonen und der ihnen verwandten Stämme zu bestreiten, begreife ich nicht. Die keltischen Namen bei ihnen können um so weniger gegen ihre deutsche Abstammung beweisen, als Cäsar und Tacitus ausdrücklich berichten, sie hätten aus den jetzt von ihnen bewohnten Gegenden die Gallier vertrieben. Auch die Franken späterhin änderten keinesweges die in Gallien vorgefundenen Ortsnamen.
13) Daß die Gothen bei ihrem Vordrängen gegen Süden, wonächst der größte Theil des Volks allerdings an der Donau Wohnsitze nahm, ihre Herrschaft über die Ostseeländer nicht aufgaben, ist wohl unbezweifelt. Vgl. Jornandes cap. 43 - 46 über den Umfang von Hermanarichs Reich. Noch Theodorich der Große empfing Gesandte der Aisten, die ihm Bernstein zum Geschenke brachten, und sein Antwortsschreiben ist aufbewahrt in Cassiodori Variar. libro 5, epist. 2.
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die asiatischen Horden beinahe spurlos verschwunden. Jetzt waren die Völker zwischen Oder und wieder sich selbst überlassen; aber die alten suevischen Ureinwohner standen geschwächt da. Die Kräftigsten und Muthigsten waren wohl fortdauernd den Gefolgschaften ihrer Stämme nachgezogen, die sich am Rhein und an der Donau neue Sitze erkämpft und, obwohl dort zu eignen Völkern erwachsen, doch nie die Verbindung mit den Heimgebliebenen ganz abgebrochen hatten 14 ). Vielfach hatten sie auch den Gothen wohl Heerfolge leisten müssen, und ihre Aufgebote waren als Grenzwächter im Süden angesiedelt oder im Hunnensturm versprengt. Die Slaven dagegen, in ihren alten Wohnsitzen jenseit der Weichsel erhalten, und stellenweise nach Ostgermanien versetzt, hatten wahrscheinlich in strengerer Knechtschaft gelebt, waren aber eben deshalb auch weniger durch Kriegszüge geschwächt, sondern zu großer Volksmenge gewachsen; und so lag es in der Natur der Sache, daß ihnen jetzt in diesen Gegenden die Herrschaft zufiel, und sie sich erobernd gegen Westen ausbreiteten 15 ).

Im Westen der Oder bis an die Elbe hatten die sieben verwandten Völkerschaften, die Tacitus als gemeinschaftliche Verehrer der Hertha zusammenstellt, und die Procop unter dem Gesammtnamen der Warner begreift 16 ), ihre Selbstständigkeit gegen die Gothen bewahrt 17 ), und vielleicht ihre Herrschaft nach Süden über die Gaue der Semnonen und


14) So bitten die heimgebliebenen Vandalen den Geiserich, nachdem er Afrika erobert hatte, um das Eigenthum der Ländereien, welches die Weggezogenen in der Heimath sich vorbehalten hatten; die Bitte ward aber abgeschlagen. (Procopius, de bello Vandalico, I. cap. 22.) Ein anderes höchst merkwürdiges Beispiel dieser Verbindungen, noch im Anfange des 6. Jahrhunderts, finden wir in Procop., de bello Gotth. II. cap. 14, f., wo ein Theil der an der Donau sitzenden Heruler nach Skandinavien zieht, und nachher die Zurückgebliebenen einen König aus dem alten Fürstengeschlechte von Skandinavien her durch Gesandte sich erbitten. Auch die in der vorigen Note erwähnte Gesandtschaft der Aisten an Theodorich deutet hierauf.
15) Welchen Antheil an den Ursachen dieses Vordrängens die Eroberungszüge der Avaren oder der Wlachen gegen Ende des 5. Jahrhunderts gehabt haben mögen, lasse ich dahin gestellt sein.
16) Es sind außer den Warinern selbst die Reudigner, Avionen, Angeln, Eudoser, Suardonen und Nuithonen. Vgl. Taciti Germania, cap. 40.
17) Dies schließe ich daraus, daß eines Theils vor dem 5. Jahrhunderte keine Gefolgschaften aus diesen Völkern, (wenn man nicht etwa mit Zeuß die Namen Suardonen und Heruler identificiren will), an der römischen Grenze auftreten, wie solche doch schon weit früher aus den östlicheren von den Gothen bedrängten Stämmen (Vandalen, Burigunden, Rugiern u.s.w.) hervorgehen, andern Theils aber Procop noch die Warner in ihren alten von Tacitus angegebenen Sitzen antrifft, und sie hier auch ihren Volksnamen bewahrt haben. - Nur die Insel Rügen dürfte in Folge der gothischen Eroberungen den genannten Völkern durch die von den Gothen vertriebenen Rugier, (seitdem Ulmerugier - Holm=Rügier - genannt,) entrissen worden sein.
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bis an die Saale hin ausgedehnt. Nachdem wir seit Tacitus Zeiten nichts weiter vernommen haben, werden uns nun im Jahre 451 unter den germanischen Heeren, die dem Attila nach Gallien folgen, zum erstenmal Thuringer oder Toringer genannt, und nach Zertrümmerung der hunnischen Macht erscheinen diese als in Mittel=Deutschland seßhaft. Den Nordgrenzen der Longobarden, Bajuvaren, Sueven und Allemannen und der Südgrenze der Sachsen entlang bis gegen den Rhein hin breiten sie ihre Herrschaft aus, bis sie im ersten Drittel des sechsten Jahrhunderts unter ihrem Könige Hermanfried den höchsten Gipfel ihrer Macht erreichen. Daß nun dieses Volk der Thüringer aus Gefolgschaften der warnerischen Stämme erwachsen und mit Letzteren in stetem Zusammenhange geblieben sei, daß ferner die thüringischen Könige ihre Herrschaft auch rückwärts über ihre in den alten Wohnsitzen an der Ostsee zurückgebliebenen Stammgenossen ausgedehnt haben 18 ), ja daß überhaupt die Namen Thüringer und Warner damals als Bezeichnung desselben Volkes in willkürlicher Abwechselung gebraucht wurden, wie dies auch Eichhorn (Deutsche Staats= und Rechtsgeschichte, Band 1, §. 147.) annimmt, wird durch vielfache Zeugnisse angedeutet 19 ). Dahin gehören: zuvörderst der Titel des alten thüringischen Volksrechtes: Lex Angliorum et Werinorum, hoc est Thuringorum, und ein Brief des ostgothischen Theodorich (Cassiodori Variar: libro 3, ep. 3.) an einen thüringischen König, - vermuthlich Hermanfried, - mit der Ueberschrift: Herulolorum regi, Guarnorum regi, Thoringorum regi; sodann


18) Vielleicht gab diese Rückwirkung eben mit Anlaß zu den Auswanderungen der anglischen Gefolgschaften nach Britannien und zu der Ansiedelung von warnerischen Auszügern am Ausflusse des Rheins, über welche uns im 6. Jahrhunderte berichtet wird. Vgl. unten Note 20.
19) Woher der Name Thüringer stamme, wage ich nicht zu entscheiden. Vielleicht mag bei Tacitus Deurigni statt Reudigni zu lesen sein; (Zeuß will statt Reudigni gar Teutovarii lesen;) vielleicht aber nannten auch eben nur die auf Eroberung ausgezogenen Gefolgschaften sich Thuringer, entweder nach dem Gotte Thor, oder nach dem Gebirgslande (Dur), das sie eingenommen hatten, oder nach einem ihrer Heerführer. Daß nämlich diese südlichen Eroberungen nicht von den ganzen Völkern, sondern von Heeresfürsten gemacht worden sind, ist deshalb anzunehmen, weil wir die Thüringer von Königen beherrscht finden. Ueberhaupt läßt sich eine Parallele zwischen Franken und Thüringern ziehen. Auch jene sind zusammengewachsen aus erobernden Gefolgschaften, welche sich einen gemeinschaftlichen Namen beilegten, der unter den Völkern, von denen sie ausgingen, nicht gefunden wird; auch bei ihnen werden die Heerfürsten zu Königen, deren Herrschaft danächst auch der heimgebliebene Hauptstamm der Bevölkerung anerkennen muß; und die einzelnen alten Volksnamen (Sigambern u.s.w.) treten mitunter noch neben dem neuen Namen: Franken, wieder hervor. Vgl. Pfister, Geschichte der Teutschen, Bd. 1, pag. 288 f.
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die schon oben berührte Stelle des Procop, der die Wohnsitze der Warner in den Jahren 518 - 521 zwischen die slavischen und dänischen Länder setzt, an einer andern Stelle aber ihnen eine Ausdehnung vom linken Donau=Ufer bis an die Ostsee nach der einen, und bis an den Rhein nach der andern Seite hin giebt, folglich alle die Länder zusammenfaßt, die zur einen Hälfte uns als die alten Sitze der Wariner und ihrer Stammgenossen, zur andern aber auch sonst schon als das Reich der Thüringer bekannt sind 20 ); ferner die Erzählung des Witchind aus der Stammsage der Sachsen, daß Letztere bei ihrer ersten Ansiedelung an der Elbmündung auf die Thüringer gestoßen und mit diesen in Kampf gerathen seien. Dasselbe sagt auch der Sachsenspiegel (Buch 3, Art. 44.), und die Glosse zu dieser Stelle, welche sich mit den im Lande Hadeln und in Holstein wohnenden Thüringern nicht wohl zurechtzufinden weiß, stellt nun einen lächerlichen Unterschied auf zwischen den Bewohnern der Landgrafschaft Thüringen und den Noth= oder


20) Procopius, de bello Gotth. IV. cap. 20: Ούαρυοι μέυ ύπέρρ Ϊστρου ποταμόν ιδρυνται, διήκουσι δέ άχρι τε ές ώκεανόν τόν άρκτώον και ποταμόν Ρηνον, όσπερ άυτούς τε διοριςει και Φράγγους, και τάλλα έδνη, ά ταύτη ιδρυνται. Daß unter dem nördlichen Ocean nur die Ostsee gemeint sein kann, ergiebt sich aus dem Wege, den die Heruler gewandert sind, deren Bericht (eod. II. cap. 15) von Procop mitgetheilt wird. . . . . ήμειψαν μέν τά Σκλαβηνώ έδνη έφεξής άπαντα, έρηον δε χώραν διαβάντες ένδένε πολλήν ές τούς Ουάρνους καλουμένους έχώρησαν. μεδ ούσ δή και Δανών τά έδνη παρέδραμον ού βιαζομένων σφας τών τήδε βαρβάρων. ένδένδε τε ές ωκεανόν άφικόμενοι έναυτιλλοντο, Θούλη τε προσχόντες τή νήσω αυτού έμειναν. Sie kommen also von der Unter=Donau in die slavischen Länder, durchziehen diese und dann einen wüsten Landstrich bis sie zu den Warnern gelangen, durch deren Gebiet wandernd sie dann die Dänen erreichen. Da sie das Land der Sachsen gar nicht berührt haben, so können sie nur auf der rechten Seite der Elbe durch die Mark Brandenburg, Meklenburg und Holstein gezogen sein, und folglich sind diese Länder warnerisch. Procop kennt übrigens den Namen Thüringer auch; indessen behält er hier den Namen Warner, den ihm die Heruler genannt haben werden, bei. Vielleicht mag in den ostelbischen Ländern der Name Warner, in Mittel=Deutschland der Name Thüringer gebräuchlicher gewesen sein. Um Mißverständniß zu vermeiden, bemerke ich beiläufig, daß Procop in IV. cap. 20 l. c. sich einer Verwechselung dieses Hauptvolkes der Warner oder Thüringer mit einer kleinen warnerischen Ansiedelung neben sächsischen und friesischen Elementen in Holland und Utrecht schuldig macht. Die ganze folgende, sehr fabelhafte Erzählung von dem warnerischen Könige Hermegisklus und seinem Sohne Radigar, so wie von dessen Abentheuer mit der brettischen Prinzessin kann sich nur auf die isolirten holländischen Warner beziehen, über welche zu vergleichen sind: van Kampen, Geschichte der Niederlande, Bd. 1, S. 57 f. und Lappenberg, Geschichte von England, Bd. 1, S. 117. Pfister (Geschichte der Deutschen, Bd. 1, S. 63 f. ) ist ganz dem Irrthume des Procop gefolgt.
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Nord=Thüringern, welche letztere eben von den Sachsen unterworfen seien 21 ). Endlich wird uns noch im Jahre 805 eine Gegend südlich oder östlich von Magdeburg mit dem Namen Hwerenofelda (Warnerfeld) bezeichnet, durch welche ein Heer Karls des Großen gegen die Slaven vorrückt 22 ). Kurz, die Namen Warner und Thüringer werden immer als identisch betrachtet und gebraucht, und sobald man zwei verschiedene Völker daraus machen will, stößt man auf allen Seiten an, und wird zu den willkürlichsten Hypothesen genöthigt.

Wie nun die Sachsen, - unstreitig ein aus skandinavischen Gefolgschaften, hauptsächlich von der dänischen Halbinsel her, erwachsener Volksstamm, - schon sogleich bei ihrer ersten Landung an der Elbmündung mit den Warnern oder Thüringern in Kampf gerathen waren und einen Theil derselben sich unterworfen hatten, so verbanden sie sich auch im sechsten Jahrhunderte mit den Franken zur Zertrümmerung des ganzen thüringischen Reiches. Hermanfried ward besiegt und bald nachher von dem Frankenkönige mit eigner Hand verrätherisch ermordet (527 - 530); und nun kam das Land südwestlich von der Saale und Unstrut unter die Botmäßigkeit der Franken, die Gegenden zwischen Elbe und Saale wurden den Sorben überlassen, der ganze nördliche Theil des Reiches aber, also auch Holstein, Meklenburg, Vorpommern, die Kurmark u.s.w. fiel den Sachsen anheim 23 ), die das Land unter sich vertheilten und die Bewohner hörig machten. Durch diesen Vorgang ward aber zugleich die Kraft dieser Landstriche zum Widerstande gegen die späterhin andrängenden Slaven gebrochen. Die Sachsen, die an ihrer Westgrenze schwere Kämpfe gegen


21) Die Worte der Glosse sind: "Wisse, daß er hie meint die Nothdöringen. Diese seind nicht die Döringen, so aus der Landgrafschaft Döringen börtig seind. Dann dieselben seind Sachssen. Diese aber seind Wenden gewesen, welche die Sachssen Nothdöringen, das ist north Dörichte genannt haben, darumb das sie streittoll und thöricht waren". Grade aus dieser verkehrten Erklärung läßt sich der ächte Kern der alten Volksüberlieferung ohne viele Mühe herausschälen.
22) Chron. Moiss. ad annum 805. bei Pertz, Monum. German. hist. I, pag. 308.
23) Gewöhnlich wird angenommen, daß die Sachsen nur den kleinen Landstrich südlich vom Harze bis an die Unstrut erhalten hätten; indessen ist schon an sich nicht wahrscheinlich, daß sie sich hiemit begnügt haben sollten, da sogar die Sorben, die zur Besiegung der Thüringer gar nicht mitgewirkt hatten, eine dreimal größere Erwerbung machten. Ueberdies setzt ja auch der Sachsenspiegel die Nordthüringer an die Niederelbe, und noch zu Karls des Großen Zeit finden wir die Sachsen im Besitze großer Landstriche rechts von der Elbe. Endlich läßt sich auch nicht absehen, wem sonst denn die Ostseeländer zugefallen sein sollten, die doch erwiesenermaßen zu Hermanfried's Zeit noch im Besitze der Warner waren.
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die Franken zu bestehen hatten, konnten nicht zugleich ihre östlichen Eroberungen, in denen sie wohl noch nicht einmal recht heimisch geworden waren, genügend schützen, und die unfrei gemachten Warner sahen gewiß dem Kampfe gleichgültig zu, oder nahmen die Fremden, welche ihre bisherigen Bedränger vertrieben, vielleicht mit offnen Armen auf. Genug der ganze Landstrich, den die Warner bewohnten, kam nach und nach unter die Botmäßigkeit der Wenden, die bei allen Kämpfen der Sachsen gegen die Franken als Verbündete der Letzteren erscheinen. Wann die Einfälle der Slaven hier begonnen haben, darüber fehlt es an jeglicher Nachricht; ich vermuthe aber, daß ein recht erfolgreiches Vorschreiten erst im achten Jahrhunderte statt gefunden habe, als die fränkischen (austrasischen) Hausmeier die Unterwerfung der Sachsen von Westen und Süden her ernstlicher anfingen. Ihre letzte Erwerbung machten die Obotriten erst im Jahre 804, indem Karl der Große ihnen damals einen Theil der transalbingischen Sachsengaue einräumte 24 ).

Seitdem stehen also die Länder an der Südseite der Ostsee, bis mitten in Holstein hinein unter slavischer (wendischer) Herrschaft; aber eben so wenig, wie die Einwohner des ungeheuren Gothenreiches alle Gothen gewesen waren, sind jetzt die Bewohner dieser Küstenländer Slaven. Die Slaven herrschen; ihre Fürsten und Edlen 25 ) vertheilen den Grundbesitz unter sich; die uralten Landbauer bleiben zu ihnen in demselben Hörigkeitsverhältnisse, wie früher zu Gothen oder Sachsen, und müssen Frohnden leisten oder Zins geben; die alten Volksnamen gehen meist unter, bis auf wenige örtliche Anklänge; slavische Namen werden dafür den verschiedenen Gebieten und selbst den einzelnen an slavische Herren verliehenen Ortschaften aufgeprägt; und in einzelnen Gegenden werden auch slavische Unfreie angesiedelt, - meistens nur Hirten oder Fischer, - aber trotz dem bleibt der Hauptstock der Bevölkerung, die Summe derjenigen, welche mit eigner Hand den Acker


24) Wie weit diese sich derzeit noch nach Osten erstreckten, läßt sich nicht angeben; wenigstens aber war ganz Holstein und Lauenburg damals noch wohl sächsisch; denn grade von diesen nordalbingischen Gegenden gingen fast immer die Empörungen gegen Karl wieder aus; und wir dürfen deshalb diese Gaue gewiß nicht als unbedeutend und von geringer Ausdehnung annehmen.
25) Edle und Freie ist bei den slavischen Völkern gleichbedeutend; denn nur der Adel bildet die freie Volksgemeinde. Außer ihm giebt es nur leibeigne Knechte. So steht es noch jetzt fast in Rußland und Polen, und kein Beweis liegt vor, daß bei den in Deutschland seßhaft gewordenen Slaven andere Verhältnisse obgewaltet hätten.
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bauen, ächt germanisch, und bewahrt deutsche Sitte, Recht und Sprache; immer mehr neigen sich die slavischen Herren dem Volksthume der Unterthanen zu; und als endlich das Christenthum dauernd eingeführt ist, und die meklenburgischen, rügenschen und pommerschen Fürsten Stände des deutschen Reiches geworden sind, verschwindet in kurzem Zeitraume auch die letzte Spur des Slaventhums, so daß nach kaum zwei Jahrhunderten namentlich im Fürstenthume Rügen kein einziger Mensch mehr gefunden wird, der die slavische Sprache geredet oder verstanden hätte. Allerdings mögen zu dieser völligen Germanisirung auch sächsische Colonisten mitgewirkt haben, indem die gelichteten Reihen des slavischen Adels durch viele deutsche Ritterbürtige, denen die Fürsten Land und Leute verliehen, vollzählig gemacht wurden, indem einzelnen freien westdeutschen Landbauern wüste Ländereien zur Anlegung der sogenannten Hagendörfer eingeräumt wurden und indem einwandernde Stadtbürger die im übrigen Deutschlande schon weiter vorgeschrittene Civilisation sogleich in die neu gegründeten Städte der wendischen Länder übersiedelten; selbst Ansetzungen westelbischer Höriger, hauptsächlich aus Westphalen, die mitunter vorkamen, und besonders durch die Klöster bewerkstelliget wurden, sind hiebei in Betracht zu ziehen; allein im Verhältnisse gegen den schon im Lande befindlichen deutschen Stamm, d.h. fast alle unfreien Ackerbauer, sind diese Colonisten der Zahl nach sehr unbedeutend, und nicht erst durch sie wird das Land ein deutsches, sondern es war von jeher deutsch geblieben.

Diese Darstellung der Sache wird jetzt näher zu begründen sein.

Zuvörderst und im Allgemeinen berufe ich mich auf die Analogie. Die von den Germanen bei ihren Eroberungen beobachtete Methode, die Ueberwundenen nicht auszurotten oder zu vertreiben, sondern sie auf ihren Höfen zu lassen und hörig zu machen, ist in neueren Zeiten durch v. Savigny und Eichhorn u.A.m. wohl genugsam erwiesen. Daß namentlich die Sachsen es mit den Warnern (Thüringern) eben so machten, lehrt außer Witichind auch der Sachsenspiegel, indem es hier im dritten Buche, Art. 44 (der Homeyer'schen Ausgabe) wörtlich heißt: "Vnse Vorderen die her to lande quamen "vnde die Doringe verdreven, die hadden in Allexanders here gewesen, ..... Do irer so vele nicht ne was, dat sie den acker buwen mochten, do sie die Dorinschen herren slugen vnde verdreven, do lieten sie die bure sitten vngeslagen, vnde bestadeden yn den acker to alsogedaneme rechte, als yn noch die

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late hebbet; dar af quamen die late". (Unsre Vorfahren, die hier ins Land kamen und die Thüringer vertrieben, waren in Alexanders Heer gewesen. Da ihrer so viele nicht waren, daß sie selbst den Acker bauen konnten, als sie die thüringischen Herren erschlugen und vertrieben, ließen sie die Bauern sitzen ungeschlagen, und bestätigten ihnen den Acker zu solchem Rechte, als ihn noch die Lassen haben. Daher stammen die Laßbauern.) Sollten nun die Slaven wohl ein ganz entgegengesetztes Verfahren beobachtet und die germanische Urbevölkerung in den Ostseeländern ausgerottet haben? Es fehlt an allen Gründen zu einer solchen Annahme. An Ausrottung aber, nicht an Vertreibung der alten Einwohner würden wir nothwendig glauben müssen, wenn wir überhaupt das germanische Element der Bevölkerung in den nachherigen wendischen Staaten wegleugnen wollen; denn nach den mehrbesprochenen Stellen des Procop waren um 518 bis 521 (zur Zeit des Kaisers Anastasius) diese Länder noch von Warnern bewohnt 26 ), späterhin sind aber keine Auswanderungen nordöstlicher Germanen in das westelbische Deutschland weiter vorgekommen, außer daß um 570 noch etwa sechstausend Sueven über die Elbe gegangen sein und sich an der Bude in dem nachmals so benannten Schwabengau niedergelassen haben mögen 27 ).Ueberdies waren die Slaven damals kaum schon ein eigentlich ackerbauendes Volk, und es mußte ihnen also daran gelegen sein, die überwundenen Germanen im Lande zu behalten, damit diese für sie arbeiteten und das Land baueten; auch können sie unmöglich in so großen Zügen angekommen sein, daß es ihnen Bedürfniß gewesen wäre, die ganzen, weiten Landstriche für sich allein zu bewohnen, besonders da uns noch im 12.


26) Die große Wüste (έρηον δέ χώραν . . . . ένδένδε πολλήν) zwischen den Slavenvölkern und den Warnern, deren Procop gedenkt, ist höchst wahrscheinlich in der Neumark zu suchen, deren nördliche Hälfte nach unsern einheimischen Chronikanten noch im 12. und 13. Jahrhunderte eine große Einöde war, in der man Tage lang reisen konnte, ohne auf Menschenwohnungen zu stoßen, und die Pommern von Polen trennte. Nehmen wir diese geographische Bestimmung als richtig an, so müssen die Heruler ziemlich den größten Theil von Pommern und Meklenburg durchzogen sein; und man kann hieraus dann auf die große Ausdehnung der warnerischen Stämme schließen.
27) Witichind nennt sie Suevi transalbini, wogegen freilich Gregor von Tours und Paulus Diakonus diese Sueven als eine aus fränkischen Ländern an den Harz versetzte Colonie bezeichnen. Vermuthlich, - wenn Witichind's Angabe überall richtig sein sollte, - wanderten diese 6000 Männer eben aus den ostelbischen Gauen aus, um der Hörigkeit zu entgehen; aber grade diese geringe Zahl von Auszügern bestätigt meine Annahme, daß der Hauptstock der Bevölkerung zurückgeblieben sei.
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Jahrhunderte die Gegenden der Neumark als eine völlig unbewohnte Einöde dargestellt werden 28 ).

Sodann haben wir den Umfang der Colonisation zu untersuchen, durch welche, der gewöhnlichen Annahme nach, die wendischen Länder deutsch geworden sein sollen. Schon in der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts, - d.h. so weit einheimische Urkunden hinaufreichen, - manifestirt sich deutsches Leben hier als vorherrschend, wie weiter unten genauer nachgewiesen werden soll; und doch kann die Ansiedelung westelbischer Deutscher frühestens erst von der Mitte des zwölften Jahrhunderts an datirt werden. Von 1147 bis 1162 ward die Mark Brandenburg durch Albrecht den Bären erobert; 1156 ward die Grafschaft Schwerin gegründet, und die meklenburgischen Fürsten mußten sich Heinrich dem Löwen unterwerfen; um dieselbe Zeit etwa kam Wagrien unter die Botmäßigkeit des Grafen von Holstein und Polabien an das Herzogthum Sachsen. Pommern, obwohl schon seit 1124 allmälig zum Christenthume bekehrt 29 ), ward doch erst 1165, und zwar nur theilweise, dem sächsischen Herzoge lehnpflichtig, wonächst denn endlich 1168 auch Rügen das Christenthum annehmen mußte. Wenn nun alle diese Länder, die mehr als sechszehnhundert geographische Quadratmeilen begreifen, bis dahin rein slavisch gewesen wären, welche ungeheure Menge von Kolonisten würde erforderlich gewesen sein, um in so kurzem Zeitraume das Uebergewicht über die slavische Bevölkerung zu erhalten und fast gleichzeitig alle diese weiten Landstriche zu germanisiren!

Erstlich müßten wir annehmen, daß die bisherige Bevölkerung durch die Unterwerfungskriege fast ganz ausgerottet * ) wäre; allein dies hat höchstens an den Grenzen in Wagrien und Polabien einigermaßen statt gefunden, und weiter


28) Ist meine in Note 26) ausgesprochene Vermuthung richtig, und diese Wüste zwischen Pommern und Polen im zwölften Jahrh. mit der von Procop genannten Einöde zwischen Warnern und Slaven identisch, so sieht man eben hieraus, daß die Slaven sich vorzugsweise in solchen Gegenden niederließen, wo sie schon Deutsche vorfanden, die für sie arbeiten konnten, die Ansiedelung in unbewohnten Landstrichen aber, wo sie selber hätten arbeiten müssen, gänzlich verschmäheten.
29) Diese Bekehrung ward aber von Polen aus geleitet, so daß hiemit eben für deutsches Leben gar nichts gewonnen werden konnte.
*) "Aus den meklenburgischen Urkunden geht unbezweifelt hervor, daß nach dem Tode Pribislavs (1178) und der völligen Beendigung der sächsischen Kreuzzüge die bisherige Bevölkerung in dem östlichen und mittlern Theile Meklenburgs bis an die Grafschaft Schwerin, d.i. bis nahe an den schweriner See, sich gegen die neuen Herrscher wieder erhob und fast 40 Jahre lang (1179 - 1218) das Durchdringen sächsischer Cultur unmöglich machte. Lisch.
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als bis an die Peene ist Heinrich der Löwe niemals vorgedrungen; ja noch in seinen letzten Feldzügen traten ihm so bedeutende slavische Heere entgegen, daß der Ausgang des Kampfes zweifelhaft bleiben konnte, und er selbst es für gerathen hielt, einen billigen Frieden zu schließen 30 ).

Daneben ist zweitens die Frage aufzuwerfen, ob denn das westelbische Norddeutschland derzeit einen solchen Ueberfluß an Menschen gehabt habe, um die genannten weiten Länderstrecken mit einer fast neuen Bevölkerung versehen zu können? Ich will gar nicht einmal großes Gewicht auf den Umstand legen, daß die sächsischen Grenzgaue vielleicht nicht weniger verwüstet und entvölkert waren, als die wendischen; aber auch in dem hinterliegenden Niedersachsen, Westphalen, Holland und Flamland waren die Verhältnisse gar nicht der Art, daß diese Länder einen großen Theil ihrer Bevölkerung hätten abgeben können. Vornämlich ist in Betracht zu ziehen, daß schon damals in Deutschland der Stand der kleinen Landeigenthümer ungemein zusammengeschmolzen war, und freie Bauern zu den seltnen Ausnahmen gehören. Das ganze Volk bestand derzeit fast nur aus Lehnsadel, freien Stadtbürgern und hörigen Bauern. Die letztere, bei weitem zahlreichere Classe, und ihre Familienglieder durften aber nicht willkürlich auswandern; nur Edle und Bürger mochten frei und aus eignem Antriebe in die neubekehrten Länder ziehen und sich hier ansiedeln, Hörige konnten nicht anders, als im Gefolge ihrer Herren in das Land kommen, oder wenn etwa ein westelbisches Kloster * ) einen Theil seiner unterthänigen Gutsleute einem Filial= oder anderen Kloster desselben Ordens vertragsweise überließ, um verödete Oerter zu bebauen. Jedenfalls kann also die Einwanderung von Hörigen nicht sehr bedeutend gewesen sein, wogegen wieder die deutschen Edlen und freien Stadtbürger, die in die wendischen Lande wanderten, hier nur eine ihren früheren Verhältnissen analoge Stellung eingenommen haben werden, so daß sie auf die Germanisirung des platten Landes und namentlich des Bauernstandes eben nur von sehr geringem Einflusse sein konnten.

Allerdings gestalteten sich die Verhältnisse in den unmittelbar von deutschen Fürsten eroberten Terri=


30) Ich werde hierauf noch weiter unten zurückkommen und nachweisen, daß namentlich die Insel Rügen zur Zeit ihrer Bekehrung und unmittelbar nachher eine weit stärkere Bevölkerung als jetzt hatte.
*) "Wiederholt und häufig wird in Meklenburg den geistlichen Stiftungen Erlaubniß gegeben, ihre Güter durch Ansiedelung von Deutschen oder Slaven zu bevölkern. Lisch.
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torien etwas anders, indem die erobernden Fürsten aus ihren deutschen Stammländern viele ihrer Hörigen in die neuen Besitzungen verpflanzen konnten, und so sehen wir denn auch wirklich, daß Heinrich der Löwe in Polabien und der Grafschaft Schwerin, Graf Adolph von Holstein in Wagrien und Albrecht der Bär im Elb= und Havel=Lande umfassendere Ansiedelungen von Westdeutschen bewerkstelligten 31 ); indessen erhellt grade aus Helmold's Angaben selbst, der doch so viel Gewicht auf diese Colonisationen legt, daß dieselben vorzugsweise eben nur in den verödeten Grenzgauen Statt fanden, deren Umfang im Verhältnisse zu dem übrigen ganzen wendischen Norddeutschland höchst unbedeutend war.

Die speciellere Beweisführung meiner Annahme, zu der ich jetzt übergehe, hat hauptsächlich zu untersuchen, ob unmittelbar nach der Bekehrung der fraglichen Länder zum Christenthum, und so weit unsere Nachrichten überall hinaufreichen, in Einrichtungen, Sitten, Sprache und Recht das germanische oder das slavische Element vorherrschend war. Daneben ist aber bei allen Manifestationen deutschen Lebens sorgfältig der etwanige Einfluß der Colonisation zu prüfen. Läßt sich nämlich nachweisen, daß gerade da, wo erweislich Ansiedelungen westdeutscher Colonisten Statt gefunden haben, in Sprache, Sitte und Recht Eigenthümlichkeiten und Abweichungen von den allgemeinen deutschartigen Verhältnissen des Landes sich vorfinden, so liegt der Schluß wohl sehr nahe, daß eben das allgemein wahrnehmbare deutsche Element nicht aus solcher Colonisation hervorgegangen sein könne, sondern neben den Ansiedelungen, die eben in ihrer Sonderthümlichkeit verharrten, und schon vor ihnen vorhanden gewesen sein müsse.

Ich werde mich aber bei der ganzen Untersuchung eigentlich allein auf das Fürstenthum Rügen beschränken, welches damals ungefähr das ganze jetzige Neu=Vorpommern begriff, weil ich eben nur in Bezug auf dieses Ländchen selbstständige Forschungen anstellen konnte. Nur beiläufig werde ich hie und da Einzelnheiten, welche die übrigen Ostsee=Länder betreffen, einfließen lassen, oder Analogien aus denselben geltend machen. Was aber vom Fürstenthum Rügen gilt, dürfte um so eher auch auf die übrigen Territorien anzuwenden sein, als dieses Fürstenthum am längsten von Einfällen der Deutschen verschont blieb, ja immer für den Hauptsitz des recht ächten Slaventhums galt, wozu auch noch kommt, daß dieses


31) Helmold, Chronica Slauorum, lib. 1, cap. 58, 88 u. 89 und lib. 2, cap. 2 u. 14.
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Land erst zu allerletzt, und dann auch nicht einmal von Deutschland, sondern von Dänemark aus zum Christenthume bekehrt worden, und noch über ein Jahrhundert hinaus letzterem Reiche allein lehnpflichtig geblieben ist. Wenn also hier schon vor der Verbindung mit dem deutschen Reiche, die frühestens erst unter Rudolph von Habsburg begonnen hat, deutsches Leben sich als vorherrschend kund giebt, so wird der Einwand, daß solches allererst durch deutsche Colonisten eingepflanzt sei, grade am wenigsten erhoben werden dürfen.

I. Fast das Ursprünglichste und Dauerndste in den Einrichtungen germanischer Völker ist die Eintheilung des Ackers zum Behufe des Landbaues. Nun finden wir aber in Neu=Vorpommern ein dreifaches Landmaaß, nämlich die Landhufe, die Hakenhufe und die Hägerhufe. Schon in den ältesten Urkunden werden diese Maaße unterschieden. Die Landhufe heißt hier mansus theotonicus, auch aratrum, die Hakenhufe uncus oder mansus slavicus, die Hägerhufe mansus indaginarius seu westphalicus, auch mansus, qui hagenhof dicitur. Die Landhufe enthält 30 Morgen saadigen Ackers, den Morgen zu 300 Quadratruthen, die Ruthe aber zu 8 Ellen gerechnet 32 ), wogegen die Hakenhufe nur die Hälfte, also 15 Morgen, die Hägerhufe aber das doppelte, nämlich 60 Morgen beträgt. Erstere, wie auch schon der Name andeutet, bildet die Regel für die Größe eines Bauerhofes, dessen Besitzer (Vollbauer) dann neben diesen 30 Morgen cultivirten Ackers noch seinen Antheil an Wiesen, Weiden, Mooren und Holzungen hatte; der Besitzer einer Hakenhufe wird Halbbauer genannt, und der, welcher eine Hägerhufe hat, Doppelhüfner.

Was nun die Hägerhufen betrifft, die eigentlich nur in dem landfesten Theile des Fürstenthumes hie und da vorkommen, so sind sie ohne allen Zweifel durch niedersächsische und westphälische Colonisten eingeführt. Die von diesen angelegten Dörfer führen vorzugsweise den Namen Hagen (indago, Umzäunung), und der Dorfvorsteher heißt nicht Schulze, sondern Hagemeister * ) (magister indaginis), ja solche Hagen fanden sich fast allein nur in fürstlichen, geistlichen oder Communal=Ländereien, sehr selten auf den Besitzungen des Lehen=


32) 3 Pomm. Ellen sind gleich 5 Fuß 7 Zoll Rheinländ. Maaß. Ein Pomm. Morgen ist gleich 2 M. 102 []Ruthen Magdeburgisch, und die Landhufe zu 30 Morgen also gleich 76 M. 175 []Ruthen Magdeburgisch.
*) "Das Wort Hagemeister kommt als Geschlechtsname noch häufig in Meklenburg vor, häufiger allerdings der Name Schulze. Lisch.
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adels; und ein großer Theil der Doppelhüfner war der Hörigkeit nicht unterworfen, ja manche von ihnen waren sogar freie Eigenthümer ihrer Höfe. (Vgl. über die Anlage eines solchen Hagens die Urkunde vom Jahre 1262, in Dreger, Codex diplomat. No. 349.) Sehr natürlich ist also die Folgerung, daß die Landhufe, über deren Einführung von außen her sich keine Spur findet, schon vor der Einwanderung der Slaven das übliche Landmaaß war.

Das Verhältniß der Landhufe zur Hakenhufe anlangend, so ist meine danächst weiter zu begründende Ueberzeugung folgende. Als die Slaven von unserm Ländchen Besitz nahmen, ward der gesammte Grund und Boden zwischen dem Fürsten und den Edlen (Freien) vertheilt. Die Letztern nahmen nun in den einzelnen Dörfern, die jedem zufielen, den dort sitzenden deutschen (warnerischen) Bauerschaften die Hälfte des Ackers und machten hieraus Herrensitze (Vorwerke), die andere Hälfte jedoch ließen sie den Bauern, welche für den Genuß derselben das gutsherrliche Feld bebauen, also Frohnden leisten mußten. So behielt denn jeder dieser Bauern statt der früher besessenen Landhufe nur eine Hakenhufe. In den fürstlichen Besitzungen dagegen wurden keine Herrensitze angelegt, die Bauern behielten ihre Landhufen ungeschmälert, mußten dafür aber die Hälfte des ganzen Einschnittes als Zins oder Pacht an den Fürsten abgeben.

Hiemit hängt der Umstand zusammen, daß nach unsern ältesten Urkunden auf dem landfesten Theile des Fürstenthums Rügen die Landhufe (der mansus), auf der Insel dagegen die Hakenhufe (der uncus) bei weitem vorherrschend war. Nur auf der Insel nämlich blieb nach Einführung des Christenthums der slavische Adel ungestört in seinem alten Besitze, wogegen in dem landfesten Theile dieser Adel durch Ausrottung oder Auswanderung zum bei weitem größeren Theile verschwand, und seine Güter dem Fürsten zufielen, wodurch denn die Dorfschaften hier wieder in den Besitz der ganzen Feldmarken gelangten und in dasselbe Verhältniß traten, in welchem bisher schon die Domanial=Bauern gestanden hatten, außer daß vielleicht ihr Pachtzins auf nur ein Drittel des Einschnittes festgestellt ward. Als nun späterhin große Stücke dieses auf dem landfesten Theile belegenen fürstlichen Grundbesitzes an deutsche Edle, oder an Klöster und Städte verliehen wurden, trat keine neue Ackertheilung ein, sondern die Landhufe blieb das allgemeine Maaß eines bäuerlichen Besitzthumes. Es war auch um so weniger Bedürfniß zu solcher Theilung, als durch die vielen Kriegszüge im letzten Drittel des zwölften und im

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Anfange des dreizehnten Jahrhunderts, welche eben, mit alleiniger Ausnahme des Bekehrungszuges im Jahre 1168, die Insel gar nicht, sondern nur den landfesten Theil betroffen hatten, hier viel Land verödet war, welches erst allmälig wieder angebauet werden mußte, und hiemit hängt es denn grade zusammen, daß den aus Sachsen und Westphalen Einwandernden, wie oben erwähnt ist, meistens Doppelhufen (Hägerhufen) angewiesen wurden 33 ).

Die Richtigkeit des hier Entwickelten ergiebt sich wenigstens für den landfesten Theil des Fürstenthums, d.i. das Land Tribsees, mit ziemlicher Gewißheit aus der höchst merkwürdigen Urkunde vom Jahre 1221, welche in Dreger's Codex diplom. unter No. 55 abgedruckt ist. Da dieses Document aber einiger Interpretation bedarf, so ist es am besten, daß ich die wichtigsten Sätze daraus hier mittheile:

Noverint universi, tam praesentes, quam posteri, quod cum pro theutonicis ageretur colonis, qui terram Tribuzes inhabitarent, in decima, quae spectabat ad usus episcopi Zwerinensis, theutonico solvenda more, dominus episcopus et ego convenimus sub hac forma: quod ego Wisicszlaus Zuuerinensi episcopo villam cum 12 mansis in predicta terra relinquerem cum omni jure et judicio etc. - Propterea dominus episcopus de 120 mansis omnem decimam provenientem mihi jure prestitit pheodali. De reliqua parte etiam totius ejusdem terre dominus episcopus magistrum cujuslibet ville decima unius mansi tenetur infeodare de sua parte. De omnibus aliis mansis per totam terram saepius memoratam una medietas decime cedet in usus episcopi, reliqua vero mihi in beneficio deputata. Insuper si silve et locus vaste solitudinis, ubi prius nulla villa sita fuit, precisis arboribus atque rubis extirpatis ad agriculturam deventae fuerint, duae partes mihi cedent et tertia do-mino episcopo Zuuerinensi. Elucescat etiam omnibus, quod si dominus episcopus et ego terram mensi fuerimus per funiculi distinctionem: quicquid terrae lucrati fuerimus, salva integritate


33) Diese Anlegung der Hagen begann aber erst in den zwanziger Jahren des dreizehnten Jahrhunderts.
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mansorum cuivis villae assignatorum, decimam ad invicem partiemur.
Praeterea dominus episcopus de collectura Slavorum, que Biscopounitzha dicitur, illorum videlicet qui Theutonicis agros illos colentibus cesserunt ex alia parte castri Tribuzes, tertiam partem decime pheodali jure mihi concessit. Illorum autem, qui adhuc cum Theutonicis resident, tota decima in usus cedet domini episcopi memorati. Si vero sinistro succedente casu, quod Deus avertat, terra pretaxata in pristinum fuerit statum reversa, ita quod Theutonicis expulsis recolere terram Slavi incipiant, censum, qui Biscopounitzha dicitur, episcopo persolvant totaliter, sicut ante.

Dreierlei Ortschaften werden hier unterschieden: solche, wo Slaven neben den Deutschen hausen; solche, wo zwar Slaven neben ihnen gesessen haben, aber entwichen sind und den Deutschen allein die Aecker überlassen haben; und endlich solche, wo ein - wenn auch nur früheres - slavisches Element der Einwohnerschaften gar nicht in Frage steht, und wo ausschließlich Deutsche wohnen. Wir sehen also, daß schon im Jahre 1221 im ganzen Lande Tribsees keine einzige Ackerbau treibende Ortschaft vorhanden war, die nicht entweder ganz allein, oder doch theilweise, Deutsche zu Bewohnern gehabt hätte.

Wer aber sind nun diese theutonici coloni? - Nach der bisherigen Meinung unserer Geschichtsforscher, die immer nur an Colonisationen denken, sind es sächsische Einwanderer 34 ), wogegen ich nur schlechtweg deutsche Bauern darunter verstehen kann. Colonus heißt im Latein des Mittelalters, wie in der Sprache des römischen Reiches unter den christlichen Kaisern 35 ) eben nichts anders als ein unfreier Bauer. Dies ist die gewöhnliche und juristische Bedeutung. Coloni et homines alicujus kommt in diesem Sinne in unsern alten Urkunden unzählige mal vor, und darf eben nur übersetzt werden: die Bauern und eignen Leute des und des. So unter andern lesen wir schon in einer Urkunde Jaromars des Ersten von 1209 (Dreger No. 43.): colonos et villarum claustralium homines, wobei jeder Gedanke an Einwanderer schon um deshalb ausgeschlossen werden muß, weil unter dieser


34) Vgl. Dreger l.c. Note a.
35) Vgl. v. Savigny, Ueber den römischen Colonat, in Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, Bd. 6, S. 273-320.
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Bezeichnung auch Slaven ausdrücklich mitbegriffen und genannt werden.

Betrachten wir nun noch die Umstände näher, unter welchen der hier verbriefte Vergleich geschlossen ward, so läßt sich leicht zeigen, daß im Jahre 1221 die Einwanderungen Deutscher in das Land Tribsees nur noch sehr unbedeutend sein konnten. An den Kriegen der Dänen gegen die Rügianer, welche mit Bekehrung der Letzteren endigten, hatten auch die pommerschen und meklenburgischen Fürsten Theil genommen, und schon vor der Eroberung Arkona's den landfesten Theil des Fürstenthums sich zugeeignet 36 ). Als Jaromar nun 1168 dänischer Vasall geworden war, versuchte er die Wiedereroberung, und beständige verwüstende Züge von beiden Seiten in das Land Tribsees folgten, bis auch Herzog Bogislav von Pommern sich 1186 dem Könige Waldemar lehnpflichtig machte und zugleich das Land Tribsees wieder an Jaromar abtrat. Allein es fehlte noch viel zu einem ruhigen Besitzstande. Nach wenigen Jahren gerieth Waldemar mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg in Krieg, dessen Schauplatz eben wieder das Land Tribsees war (1194 und 1195). Zur Sicherung seines Besitzes gründete Jaromar zwar im J. 1209 die Stadt Stralsund; allein die pommerschen Fürsten überfielen dieselbe schon im nächsten Jahre und zerstörten sie zum größten Theile, wobei wieder das Land Tribsees von ihnen besetzt ward; und der Krieg zwischen Rügen und Pommern schwankte noch Jahre lang hin und her, so daß eigentlich erst die zwanziger Jahre des dreizehnten Jahrhunderts einen ruhigeren Zeitraum herbeiführten, wo das Fürstenthum Rügen feste Grenzen gegen Pommern erhielt. Die 35 Jahre von 1186, wo das Land Tribsees wieder an Rügen kam, bis 1221 waren also für neuen Anbau und Colonisationen gewiß eine sehr ungünstige Zeit. Zugleich ergiebt sich aber auch, daß das Fürstenthum Rügen damals gar nicht so entvölkert gewesen ist, wie man nothwendig annehmen müßte, um eine umfassende Colonisation erklärlich zu finden; denn im Jahre 1168 waren die Festungen Arkona und Garz mit Tausenden von Streitern besetzt, und 1185 leistete Jaromar, wie der gleichzeitige Saxo Grammaticus erzählt, dem Könige Waldemar einen Zuzug mit 12000 Rügianern: gewiß eine sehr bedeutende Zahl für ein Fürstenthum, das derzeit nur die Insel selbst begriff 37 ). Hier


36) Sell, Pomm. Geschichte, Th. 1, S. 407.
37) Nach der neuesten Volkszählung von 1837 hat die ganze Insel Rügen mit ihren Zubehörungen 35325 Einwohner, und unter diesen nur 10366 Personen männlichen Geschlechts vom 15ten bis 60sten Jahre.
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war also gewiß fast nirgends Platz für fremde Ansiedler. Räumen wir nun auch ein, daß das Land Tribsees in Folge der vielfachen Kriegszüge, die es betroffen hatten, etwas weniger bevölkert sein mochte, als die Insel, so läßt sich doch unmöglich eine so furchtbare Verödung annehmen, die es zu erklären vermöchte, daß um 1221 schon keine einzige Ackerbau treibende Ortschaft vorhanden gewesen sei, die nicht, entweder ganz ausschließlich oder doch zum großen Theile, von fremden Colonisten bewohnt wäre. Und sollten unter jenen Verwüstungen, welche die Bevölkerung wiederholt decimirten, immer nur die Eingebornen, nicht auch, und zwar in noch stärkerem Maaße, die angeblichen Einwanderer gelitten haben? Oder geschahen die Einwanderungen so zahlreich und nachhaltig, daß aller durch fortwährende Kriegsgräuel bewirkte Abgang unter den Colonisten sofort wieder ersetzt werden konnte? Gegen diese letztere, an sich schon sehr unwahrscheinliche Annahme spricht übrigens auch noch die obige Betrachtung über die persönlichen und Standesverhältnisse der etwanigen Einwanderer aus dem westelbischen Deutschlande, daß nämlich Einwanderungen von deutschen Hörigen nur unbedeutend sein konnten, Edle und freie Stadtbürger aber gewiß nicht hieher gezogen sein werden, um bei uns in den Stand unfreier Bauern zu treten.

Kehren wir jetzt zu unserer Urkunde zurück. Bei der Bekehrung der Rügianer war die Insel zur roschildischen, der landfeste Theil (das Land Tribsees) aber zur schwerinschen Diöcese geschlagen 38 ). Der Bischof von Schwerin nahm also den Zehnten aus dem Lande Tribsees in Anspruch, zu dessen regelmäßiger Hebung er jedoch während der bisherigen fast ununterbrochenen Kriegsunruhen, wo häufiger Wechsel der weltlichen Herrschaft statt fand, nicht hatte gelangen können. Jetzt, als ein festerer Zustand eingetreten war, schloß er mit dem rügenschen Fürsten Witzlaf I. den vorliegenden Vergleich über diesen Zehnten ab.

Um die in diesem Vergleiche enthaltenen Bestimmungen besser würdigen zu können, müssen wir vor allem die Bedeutung jener oben hervorgehobenen Sonderung sämmtlicher Ort=


38) Wenn v. Spruner in seinem histor. geograph. Handatlas auf der Deutschlands kirchliche Eintheilung darstellenden Charte (No. 11) den südlichen Theil der Insel Rügen dem Bisthume Schwerin zuweiset, so ist dies gradezu falsch. Eben so hat auch das Land Wolgast zur caminschen und nicht zur schwerinschen Diöcese gehört, welcher letzteren es auf derselben Charte zugetheilt ist. Die Grenze zwischen diesen beiden Bisthümern machte der Ryckfluß, und schon Greifswald gehörte zum caminschen Sprengel.
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schaften des Landes in drei Classen erforschen. Warum ist von einer Classe von Ortschaften dem Fürsten die Hälfte, von einer andern nur ein Drittel der Zehntabgabe überwiesen? Warum ist von den Dörfern, wo noch Slaven neben den Deutschen hausen, dem Bischofe der ganze Zehnte ohne Theilnahme des Fürsten daran zugebilligt? Warum verzichtet der Fürst auf das ihm bewilligte Drittel aus den Orten, wo die Slaven hinweggezogen und die Deutschen allein geblieben sind, für den Fall, daß jene zurückkommen und ihren Acker wieder in Besitz nehmen würden? - Auf diese Fragen läßt sich keine andere genügende Antwort geben als folgende. Der Fürst hat den Vergleich nicht bloß als Landesherr, sondern auch in seiner Eigenschaft als Herr eines großen Grundeigenthums geschlossen. Bei den Ortschaften, deren unmittelbarer Grundeigenthümer er ist, bedingt er sich einen Antheil an dem Zehnten aus, bei denen, welche andere Grundherren haben, überläßt er dem Bischofe den ganzen Zehnten, damit es nicht den Schein gewinne, als wolle er mit zum eignen Vortheile seinen Landsassen eine gehässige Last aufbürden.

Also von dem alten fürstlichen Grundbesitze, von den eigentlichen Domänendörfern, handelt die erste Hälfte der Urkunde. Hier, wo lediglich Deutsche den Acker bauen, wird nun als allgemeine Regel festgestellt, daß der Fürst die eine, der Bischof die andere Hälfte des Zehnten erhalten, die Schulzenhöfe in jedem Dorfe aber von der an den Bischof zu entrichtenden Zehnthälfte ganz befreiet sein sollen. Daneben jedoch belehnt der Bischof den Fürsten mit dem ganzen Zehnten von 120 Bauerhöfen (Landhufen), wofür (propterea) denn wieder der Fürst dem Bischofe 12 Bauerhöfe zum vollen Eigenthum mit hohem und niederem Gerichte überläßt. Gehen wir von der natürlichen Ansicht aus, daß dieser speciellen Vereinbarung eine jener allgemeinen Regel entsprechende Berechnung zu Grunde liege, so muß der Eigenthumsbesitz von 12 Höfen eben so viel werth gewesen sein, als der halbe Zehnten (denn die andere Hälfte würde dem Fürsten ja schon nach der allgemeinen Bestimmung des Vergleiches zugefallen sein,) von 120 Höfen. Der halbe Zehnte, d.i. der 20ste Theil des Einschnittes von 120 Höfen ist nun aber, unter sonst gleichen Verhältnissen, dem halben Einschnitte von 12 Höfen gleich (1/20×120 = 1/2×12). Hieraus können wir mit ziemlicher Sicherheit schließen, daß alle auf fürstlichen Dörfern wohnenden Bauern die Hälfte des ganzen Ertrages als Pachtzins an den Fürsten haben entrichten müssen, und dieses Ergebniß wird eben auch durch die beliebte Theilung des Zehnten zwischen dem

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Fürsten und dem Bischofe bestätigt, wodurch ersterer eben erlangt, daß seine Hälfte des Einschnittes zehntfrei wird, und nur von der dem Bauern verbleibenden andern Hälfte der Zehnte entrichtet werden muß.

Die folgenden Stipulationen in Betreff des Neubruchszehnten u.s.w. - bisher war durchaus nur von damals schon bebaueten Hufen die Rede - beweisen noch deutlicher, daß hier eben nur fürstliche Domänen in Frage kommen, indem gesagt wird: "Von neu anzulegenden Bauerhöfen soll der Fürst zwei und der Bischof nur ein Drittel des Zehnten haben; jedoch bezieht sich diese Bestimmung allein auf die an wüsten Stellen zu erbauenden Höfe. Wenn der Fürst aber durch Nachmessung der schon cultivirten Hufen einen Ueberschuß an Land gewinnt, weil etwa viele Höfe zu groß sind, und er dieses Land zur Anlegung neuer Höfe verwendet, so wird der Zehnte von solchen neuen Höfen wieder zu gleichen Hälften zwischen dem Fürsten und dem Bischofe getheilt". Nur auf seinen Domänen, nicht auch auf den Gütern anderer Eigenthümer war der Fürst zu einem solchen Verfahren mit Nachmessen der Hufen und Einrichtung neuer Höfe berechtigt, und auch nur hier konnte solches überall von Interesse für ihn sein.

Der zweite Theil des Vergleiches betrifft die Zehntabgabe 39 ) der slavischen Grundstücke. Was für Grundstücke


39) Die biscopounitzha ** ) unterscheidet sich vom eigentlichen Zehnten dadurch, daß sie nicht eine Quote des jährlichen Ertrages, der je nach der Fruchtbarkeit des Ackers und der Witterung wechselt, sondern eine feststehende Abgabe von jeder Hufe ist, die aber im Durchschnitte wohl bedeutend geringer war, als der Zehnte. Vgl. Helmold, I. cap. 12 i.f., 14 med und 88 i.f., wo jedoch die Größe der slavischen Hufe sowohl, als die Abgabe nach den verschiedenen Territorien verschieden angegeben wird, nemlich in Wagrien und Obotritenland, bei kleinerer Hufe: mensura grani, 40 resticuli lini et 12 nummi puri argenti, ad hoc 1 nummus, pretium colligentis; in Polen und Pommern dagegen, bei größerer Hufe: 3 modii siliginis et 12 nummi monetae publicae. Auf letzteren Betrag ward die Abgabe danächst auch in Wagrien und Meklenburg herabgesetzt. Wenn Helmold hiebei erwähnt, daß der modius (Scheffel) im Slavischen curitze heiße, so möchte ich vermuthen, daß in unserer Urkunde nicht biscopounitzha sondern biscopocuritzha gelesen werden müsse; jedoch sagt mir ein des Slavischen kundiger Freund, daß ownitza: Antheil bedeute, biscop-ownitza also der Bischofsantheil sein könne, weshalb denn in unserer Stelle vielleicht nur das u in ein w zu verwandeln wäre.
**) "Bei dieser Gelegenheit ist es nothwendig, die richtige Lesart des wendischen Namens für die Abgabe der Wenden an den Bischof festzustellen. Das Original der Urkunde vom J. 1221 ist verloren gegangen; nach mehrern schlechten Abschriften, welche den Drucken der vorigen Jahrhunderte zum Grunde lagen, ist die Lesart biscopotinza (übersetzt durch: Bischofszins, da Helmold XIV, 1 nicht das Wort, aber doch die Uebersetzung: pontificale tributum, hat,) in die Geschichte übergegangen; noch Arndt hat in seinem Zehntenregister des Bisthums Ratzeburg S. 8 die Form biscopotinza. Die bisherige Lesart wird jedoch durch Dregers Lesart: biscopounitza, schwankend gemacht; und diese ist auf jeden (  ...  )
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sind hierunter zu verstehen, - die, welche slavischen Herren gehören, oder die, welche von slavischen Hörigen bearbeitet werden? Unstreitig erstere. Sobald mir nämlich zugegeben wird, daß im vorigen von den Domänen gesprochen wurde, folgt von selbst, daß der Eintheilungsgrund nicht von der Nationalität derer, welche mit eigner Hand das Land bauen, sondern von der Verschiedenheit derjenigen, in deren Eigenthum sich die Güter befinden, hergenommen ist. Von dem Kammergute des Fürsten soll der Zehnte, von den Besitzungen der slavischen Grundherren die Biskoponitza gegeben werden, ohne daß irgend in Betracht kommt, ob die Hintersassen Deutsche oder Slaven sind. Verhielte es sich umgekehrt, so wäre unbegreiflich, weshalb die Ländereien auf der einen Seite der Burg Tribsees 40 ), welche die Slaven geräumt und den Deutschen allein zur Cultur überlassen haben, dennoch der Biskoponitza und nicht dem Zehnten unterworfen werden. Nach meiner Annahme aber erklärt sich dies höchst einfach. Die gedachten slavischen Grundherren - Eigenthümer oder Lehnleute 41 ) - hatten wahrscheinlich in den Fehden zwischen Rügen und Pommern die feindliche Partei ergriffen, und deshalb, als das Land Tribsees unter die Botmäßigkeit des Fürsten von Rügen zurückkehrte, aus Furcht vor Strafe das Land verlassen. Der Fürst hatte ihre Güter vorläufig eingezogen, sah sich aber doch noch nicht als völligen Eigenthümer an, sondern stellte die Möglichkeit in Aussicht, daß


(  ...  ) Fall die richtige. Mehrere alte, noch nach dem Originale auscultirte Abschriften lesen, wie Dreger, biscopouniza. Außer dieser Urkunde giebt es keine andere, in welcher der Ausdruck vorkäme. - Die Analogie des Namens für die Abgabe an den Fürsten müßte entscheidend sein; in unsern Geschichtsbüchern lesen wir dafür den Ausdruck wogiwotinza (census ducis), der in den Urkunden des Bisthums Ratzeburg von 1158, 1169 und 1174 vorkommt. Aber nach dem Zeugnisse des Herrn Pastors Masch zu Demern und des Herrn Hofraths Bahlcke zu Neu=Strelitz, welche die Originale verglichen haben, so wie nach den Abschriften früherer Archivare zu Schwerin, steht auch hier in den Original=Urkunden nicht wogiwotinza, sondern wogiwotniza. Es leidet also keinen Zweifel, daß in Wizlav's Urkunde vom J. 1221 biscopowniza zu lesen sei. Bestätigt wird dies durch zwei, von dem Kirchen=Visitations=Secretair Clandrian im J. 1603 angefertigte eigenhändige Registraturen einer verloren gegangenen Original=Urkunde des Bisthums Schwerin vom J. 1254 (V. kal. Dec.), des Inhalts: Guncelinus Grave zu Zwerin bezeuget, daß vor ihm Dettloff von Reventlo ein ritter mit den Thumbhern zu Zwerin wegen der Zehenden in ihren gütern vertragen sei, in seinen wendischen Dorffern aber sollen sie die gerechtigkeit, die sie Biscopnitze heissen, behalten und nemen, so diese ist: Ein jeder Wendt, der 2 Ochsen hat, soll geben 2 scheffel rogken grosser masse, die sie Curiz nennen, vnd 10  vnd 1 Top flachs. Im Dorfe Holtorpe sollen die Canonici Biscopnitz nemen". Lisch.
40) Statt: ex alia parte castri Tribuzes ist wohl ex altera parte etc. zu lesen.
41) Ueber die Verhältnisse dieser slavischen Grundherren werde ich weiter unten genauer reden.
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die Flüchtlinge zurückkehren und ihre Güter wieder fordern möchten 42 ), und deshalb wird letzteren nicht der Zehnte, sondern die Biskoponitza auferlegt. Mit der Einziehung dieser Besitzungen von Seiten des Fürsten mußte aber in ihrer Bewirthschaftung eine Aenderung eintreten. Bei der Besitznahme des Landes durch die Slaven war aus der einen Hälfte des Ackers von jedem, einem slavischen Herrn zugetheilten Dorfe ein Herrensitz (Vorwerk) gemacht, die andere Hälfte war den alten deutschen Insassen geblieben, welche dafür aber den zum Vorwerke gelegten Acker bauen mußten 43 ). Der Fürst, dem die eigne Verwaltung jener Vorwerke, etwa durch Rentmeister, in den damaligen Verhältnissen nur höchst unbequem sein konnte, überließ nun die dazu gehörigen Aecker den Bauerschaften selber gegen Entrichtung eines Antheils vom Einschnitte, und stellte diese somit in ein gleiches Verhältniß mit seinen älteren Domänendörfern. Auf diese beziehe ich die Worte: qui Theutonicis agros illos colentibus cesserunt. Es bleibt nur noch zu erörtern, weshalb der Fürst in Betreff dieser Ländereien sich nur ein Drittel und nicht die Hälfte der Biskoponitza ausbedingt. Diese Abweichung von dem für die ursprünglichen Domänen festgestellten Principe beruht wohl entweder darauf, daß die Biskoponitza an sich geringer war, und die zwei Drittel hievon, welche dem Bischof zugestanden wurden, doch nicht mehr betragen mochten, als die von den Domänendörfern ihm zu entrichtende Hälfte des Zehnten 44 ); oder, was mir eben so wahrscheinlich ist, die Bauern auf diesen Dörfern der slavischen


42) Ich beziehe dem gemäß den Ausdruck: terra praetaxata durchaus nicht auf das ganze Land Tribsees, sondern lediglich auf die Ländereien der ausgetretenen slavischen Herren.
43) Auf diese Weise standen die Bauern der slavischen Burgmänner den Domänenbauern fast ganz gleich. Beide mußten, Mann für Mann, eine ganze Landhufe bauen, erhielten aber für sich nur den Ertrag einer halben. Der Unterschied bestand nur darin, daß die fürstlichen Bauern die ganze Hufe in eigner Verwaltung behalten, die slavischen Herren aber diejenige Hälfte der Hufe, deren Ertrag ihnen gebührte, in ihren unmittelbaren Besitz genommen hatten, und daß ihre Bauern, so unter der täglichen Aufsicht des Herrn, wohl in drückenderem Verhältnisse stehen mochten. Also dort war die Hufe nach ideellen, hier nach reellen Hälften getheilt.
44) Man könnte fragen, warum denn der Fürst, wenn der Zehnte mehr betrug als die Biskoponitza, jenen, und nicht lieber diese den Domänendörfern habe aufbürden lassen. Die Antwort ist, daß die Biskoponitza jedenfalls den halben Betrag des Zehnten bedeutend überstiegen haben wird, und daß der Bischof sich schwerlich dazu verstanden haben möchte, wenn den Domänendörfern nur erstere auferlegt wäre, sich mit der Hälfte derselben zu begnügen. Wollte der Fürst die eine Hälfte der Abgabe für sich erhandeln, also seinen Theil des Einschnittes von derselben befreien, so mußte er auch darein willigen, daß die größere und nicht die geringere Leistung als das zu theilende Simplum angenommen werde. In so weit also ward das Interesse der Bauern dem fiskalischen Interesse zum Opfer gebracht.
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Burgmänner hatten sich in den Fehden für den Fürsten erklärt und ihm zur Wiedergewinnung des Landes Tribsees geholfen 45 ), weshalb der Fürst denn, um sie hiefür zu belohnen, und ihr Interesse fester an das seinige zu knüpfen, ihren Pachtzins auf nur ein Drittel des Einschnittes feststellte, so daß eben auch hier wieder sein Antheil am Ertrage abgabenfrei gemacht ward. Uebrigens können diese beiden Erklärungen sehr gut neben einander bestehen, und also beide Gründe gemeinschaftlich gewirkt haben. Dagegen muß ich die Vermuthung, daß die slavischen Grundherren auch anfänglich schon nur ein Drittel und nicht die Hälfte der Dorffeldmarken den alten Insassen genommen und zur Anlegung von Vorwerken verwandt haben möchten, ganz zurückweisen; denn es widerspricht aller Analogie, daß die Hintersassen des Adels eine vortheilhaftere Stellung sollten gehabt haben, als die Domänenbauern; und überdies haben wir auch kein Hufenmaaß, welches 2/3 der Landhufe betrüge, sondern die slavische Hufe (der uncus) ist eben nur die Hälfte des mansus theutonicus, und dieses Landmaaß ist gewiß grade aus jener ursprünglichen Theilung des Ackers hervorgegangen.

Zu dem hier Entwickelten paßt vollkommen, daß der Fürst sich von den Ländereien, die noch im Besitze slavischer Grundherren sind, keinen Antheil an der Biskoponitza bewilligen läßt; denn eine solche Bewilligung hätte ihn nur in Mißhelligkeiten mit seinen Vasallen verwickeln können. Eben darum aber verzichtet er zugleich auch hinsichtlich der jetzt von den slavischen Herren verlassenen Grundstücke eventuell, - wenn nämlich jene ausgetretenen Grundherren zurückkehren und ihre Vorwerke wieder in Besitz nehmen möchten, wenn also der frühere Zustand hergestellt würde, - auf das stipulirte Drittel der Zehntabgabe. Witzlaf wünscht übrigens das Eintreten dieses Falles durchaus nicht (quod Deus avertat!), und das ist sehr begreiflich, weil er eben hiedurch seine Einkünfte aus diesen Dörfern ganz und gar verloren haben würde.

Wird diese meine Interpretation unserer Urkunde, und namentlich die Behauptung, daß unter den Ländereien der Slaven diejenigen zu verstehen sind, an welchen slavischen Herren das Eigenthum zusteht, für richtig befunden, wornach also die Slavi, qui adhuc cum Theutonicis resident, lediglich als slavische Grundherren, deren Vorwerke durch die deutschen Bauern cultivirt werden, zu denken sind, so ergiebt sich zugleich, daß nicht nur, wie ich oben sagte, in allen Ackerbau treibenden


45) Unten, wo ich über das jus, quod Herskild dicitur, rede, werde ich hierauf zurückkommen.
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Ortschaften des Landes Tribsees Deutsche, entweder ausschließlich oder neben Slaven, wohnten, sondern daß im ganzen Lande schlechthin alle Hintersassen, Alle, welche den Boden mit eigner Hand baueten, derzeit Deutsche waren 46 ).

Ein anderer Umstand, der für meine Annahme über die Entstehung der slavischen Hufe (des uncus) bei uns durch Theilung der Dorffeldmarken zeugt, und zwar sowohl auf der Insel Rügen, als auf dem landfesten Theile des Fürstenthums, ist der, daß es so häufig je zwei und zwei Ortschaften desselben Namens giebt, und früherhin - ehe seit dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts das Schleifen der Bauerdörfer von unserm Adel so recht mit Liebhaberei und Eifer betrieben ward - noch weit häufiger gab, - deren eine den Gutshof, die andere das dazu gehörige Bauerdorf begreift. In Ländern, wo Ansiedelungen von Ausländern vorkommen, ist es etwas Gewöhnliches, daß diese neuen Ansiedelungen den Namen der Ortschaft, zu deren Feldmark der Grund und Boden bisher gehörte, ebenfalls annehmen, zur Unterscheidung dann aber dem Ortsnamen die Benennung des Volksstammes der Ansiedler vorangesetzt wird. So giebt es in der Mark Brandenburg sehr viele Ortsnamen mit den Präfixen: "Französisch" oder "Holländisch", und in den eigentlich slavischen Ländern, z.B. in Westpreußen, Posen und Böhmen, noch weit mehrere mit der Vorsylbe: "Deutsch". Genug eine solche dem Ortsnamen beigefügte Volksbenennung weiset immer auf ein fremdes Element der Bevölkerung hin, auf etwas Späteres, etwas nur ausnahmsweise sich Findendes. Hätte also die slavische Bevölkerung bei uns die Regel ausgemacht, so daß die Deutschen nur als Colonisten ins Land gekommen wären, so würde auch bei solchen Doppelörtern nicht die slavische, sondern die deutsche Ortschaft das Präfixum erhalten haben. Nun findet man aber schon in den ältesten Urkunden keinen Ort des Fürstenthums Rügen, der mit der Vorsylbe: "Deutsch=" angeführt würde; allein wohl kommt der umgekehrte Fall vor, und noch jetzt haben wir neben Langendorf ein Wendisch-Langendorf und neben Kirch-Baggendorf ein Wendisch-Baggendorf . Dieses Beiwort: "Wendisch=" haben in älteren Zeiten weit


46) Die hier gegebene Interpretation wird ohne Zweifel viel Anstoß finden, da sie mit allen bisherigen Annahmen in schnurgradem Widerspruche steht. Bei mir indessen ist ihre Richtigkeit zur vollen, durch sechsjährige Prüfung verstärkten Ueberzeugung geworden, und ich kann diese nicht eher aufgeben, als bis eine andere Interpretation, die gleich der meinigen nicht nur den Wortsinn, sondern auch den Inhalt der Urkunde in allen ihren speciellen Beziehungen vollständig erklärt, mir entgegen gestellt wird.
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mehr Orte als jetzt geführt; späterhin hat es sich aber meistens in: "Klein=" verwandelt 47 ), wogegen dann der früher ohne weiteren Zusatz benannte gleichnamige Ort die Vorsylbe: "Groß=" erhielt. Nun ist aber zu bemerken, daß fast in allen Fällen dieser Art der Gutshof (das Vorwerk) als "Wendisch=" oder "Klein=", das dazu gehörige Bauerdorf aber entweder ohne Beiwort oder als "Groß=" zubenannt gefunden wird 48 ). Dies deutet demnach entschieden darauf hin, daß die slavischen Ortschaften neben schon vorhandenen und fortbestehenden deutschen, und zwar namentlich als Gutshöfe oder Herrensitze neben deutschen Bauerdörfern auf den Feldmarken der letzteren gegründet sind.

Man könnte hiegegen einwenden wollen, daß ja die meisten der in alten Urkunden vorkommenden Ortsnamen selbst slavisch sind; indessen ist dieser Einwand doch von geringem Gewichte. Es war natürlich, daß die slavischen Herren den einzelnen Dörfern, die ihnen zugetheilt wurden, auch slavische Namen gaben 49 ), obgleich die darin wohnenden Bauern Deutsche waren, und eben so mußten diese slavischen Namen, da sie allein in officiellen Gebrauch kamen, die früheren deutschen Namen verdrängen und in Vergessenheit bringen. So finden sich denn auch, in Uebereinstimmung mit dem bisher Erörterten, die slavischen Ortsnamen hauptsächlich auf adeligen Besitzungen, und also vorzugsweise wieder auf der Insel, wogegen die den Fürsten oder den geistlichen Corporationen gehörigen Dörfer meistens deutsche Namen tragen, welche übrigens auch viele kleinere, zu einem adeligen Herrensitze gehörende Pertinenzen sich bewahrt haben 50 ). Mitunter hat auch derselbe


47) So z.B. hat Klein-Barnekow noch bei Menschengedenken Wendisch-Barnekow geheißen.
48) Z.B. Groß= und Klein=Kubbelkow, Groß= und Klein=Bandelwitz u.s.w. Auch der Ausdruck Vorwerk selbst, als Bezeichnung des Gutshofes oder Herrensitzes im Gegensatze zu dem dazu gehörenden Bauerdorfe möchte hierauf hinweisen, indem darin der Begriff einer vor das Dorf, das also schon als früher bestehend gedacht werden muß, hinaus gebaueten Anlage enthalten ist.
49) Nach der Mittheilung eines der slavischen Sprache kundigen Freundes bezeichnet die bei unsern rügenschen und pommerschen Güternamen so häufig vorkommende Schluß=Sylbe -vitz eben so viel, als Eigenthum oder Besitz desjenigen, an dessen Namen sie angehängt ist. Granskevitz z.B. heißt also nichts Anderes, als Besitzthum des Granske. Auf solche Weise konnte denn oft eine Ortschaft, selbst ohne besondere Absicht ihres Herrn, einen slavischen Namen erhalten, der den bisherigen deutschen in Vergessenheit brachte.
50) Selbst auf Rügen giebt es eine Menge deutschnamiger Orte, welche fast alle in die Kategorien ehemaliger oder jetziger Domanial=, städtischer und geistlicher Güter oder aber kleinerer Pertinenzen fallen, z.B. Altenfähr, Altenkamp, Baldereck, Dornhof, Drammendorf, Dwarsdorf, Fährhof, Falkenburg, Foßberg, Freudenberg, Giesendorf, Landow, Langensale, Lanken, Maschenholz, Moordorf, Oye (Oehe), Poggenhof, Rachenberg, Ralswyk, (  ...  )
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Ort zwei Namen geführt, einen deutschen und einen slavischen, z.B. Schaprode und Wollungh, wobei sich das hohe Alter des ersteren schon daraus ergiebt, daß er in den ältesten Urkunden nach slavischer Orthographie Szabroda geschrieben wird, und gewiß sind viele Namen, die wir für slavisch halten, nur Verstümmelungen alter deutscher, oder Zusammensetzungen, wo dem deutschen Stamme eine slavische Endung auf =itz oder =vitz, wie in: Sassenitz, Buschvitz, Burkvitz, oder eine slavische Präposition angefügt ist, wie in: Podebusk (unter dem Busche, d.i. Walde), Putgarden, Sagard u.s.w. 51 ). Ueberhaupt aber läßt sich aus dem slavischen Namen eines Ortes nicht sofort auch auf die Nationalität seiner Bewohner schließen, wogegen ein Präfixum der oben bezeichneten Art, wie: "deutsch, wendisch, holländisch", immer unmittelbar den Volksstamm der Erbauer anzeigt.

Weit bezeichnender, als die Ortschaftsnamen, sind überdies die Namen von Anhöhen, Vorgebirgen, Gewässern u.s.w., die eben nicht gleich dem Namen eines Dorfes von der Willkür eines Einzelnen geschaffen werden können. Wären unsere Gegenden jemals von rein slavischen Völkerschaften bewohnt gewesen, so würden wir auch hiebei nur auf slavische Namen stoßen; allein umgekehrt treten uns schon in ältester Zeit sehr viele deutsche Namen entgegen, wie Wittmund (Wittow), Jasmund, Hiddensöe, Rugigard, Hochhillgard, Peert, Barhöwt, und überhaupt die Affixa Höwt (Haupt), Höörn und Ort für Vorgebirge, der Bug (Biegung), die Schaabe, die Bardeke (Barthe), die Hilde, ferner Oie (Insel), Wyk


(  ...  ) Rosengarten, Rugenhof, Schaprode, Seedorf, Spyker, Steinkoppel, Steinshof, Strüssendorf, Suhrendorf, Depengrund, Trochendorf, Vieregge, Vierkenhof, Vitte, Vogelsang, Wall, Wendorf, Werder, Wyk, Wisch, Wittenfelde, Wulfsberg, Zehnmorgen u.s.w. Ich bemerke hiebei, daß ich alle Namen, die auf eine Entstehung nach Gründung des Christenthums hindeuten, ausgelassen habe, z.B. alle mit =Kirchen, Mönk=, Nonnen=, Wüst=, Neu= und =Hagen zusammengesetzten, und eben so auch Alle, bei denen es zweifelhaft sein kann, ob sie deutsch oder slavisch, oder aus beiden Sprachen zusammengesetzt sind, wie: Ralow, Pritzwald, Posewald u.s.w. Uebrigens möchte ich die Endung =ow, (aw) als eine deutsche, und zwar als das Wort Aue in Anspruch nehmen, wie ich denn auch wegen der Endung =sitz, z.B. in Sassitz, Neddesitz u.a.m. sehr zweifelhaft bin.
51) Gard, wovon Garde, Garten, Gurt n.s.w. ist ein so ächt deutsches, in alle romanischen Sprachen (z.B. guardare, guardia, regarder) übergegangenes Stammwort, wie irgend eines. Vgl. J. Grimm, Deutsche Grammatik Bd. 2, S. 38 unter aírd, ard, aúrd. Allerdings mag es mit dem slavischen gorod verwandt sein (falls nicht letzteres gradezu aus dem germanischen entlehnt ist), aber es stammt eben so wenig von demselben ab, als das germanische Wort Sklave (franz. l'esclave, span. esclavo, ital. schiavo, engl. slave) irgend mit dem Volksnamen Slaven identificirt werden kann.
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(Meerbusen), Bodden (Binnenwasser) mit mannigfachen Zusätzen, u.s.w.

Mitunter ist uns sogar in den Benennungen von Landstrichen, Flüssen, Ortschaften, Götzen u. dgl. m. noch die Erinnerung an die uralten Volksnamen der germanischen Bewohner aufbewahrt. So zeugen die Insel Rügen (Ruya), der Rugigard, Rugenhof, der Götze Rugevit in Charenz und das ehemalige Städtchen Rugendahl für die Abstammung von den Rugii des Tacitus, so wie die Flüsse Warnow bei Rostock und Schwartau bei Lübeck, und die Städte Waren und Warin in Meklenburg an die Wariner und Suardonen erinnern 52 ).

Selbst deutsche Namen einheimischer Fürsten treten uns lange vor Einführung des Christenthums entgegen, wie um die Mitte des zehnten Jahrhunderts der König Burisleifr von Wendland, mit seinen drei Töchtern Geira, Gunhild und Astrit 53 ), um die Mitte des eilften Jahrhunderts der Obotritenfürst Gottschalk und bald nachher ein Fürst Wirikind in der Prignitz. Ja auch der Name des rügenschen Fürsten, der sich zuerst taufen ließ, und nachher Stralsund gründete, Jaromar, ist ohne Zweifel ein deutscher 54 ), und die mächtige Slavenburg, von welcher späterhin das ganze Obotritenland benannt ward, Meklenburg (Michilinborg), führt einen rein deutschen Namen.

Die Namen führen uns unmittelbar auf die Sprache.

II. Die Sprache ist das innerste und eigenste Gut eines Volkes, und wo einmal eine Sprache allgemein geherrscht hat, da haftet sie fast unvertilgbar am Grund und Boden und läßt sich nicht durch fremde Colonisten austreiben. Noch jetzt wird im alten Griechenlande hellenisch gesprochen, obwohl nach neueren Untersuchungen die hellenische Bevölkerung nach und nach fast ganz ausgerottet und durch Slaven ersetzt worden ist. Noch jetzt finden wir auf dem linken Rheinufer dieselbe Sprachgrenze, die schon zu Cäsars Zeiten gezogen war; genau in den Gegenden, welche die Römer Germania prima und secunda nannten, wird noch jetzt deutsch und flamländisch, und nur in den Gauen der Eburonen und Aduatiker, welche der römische Eroberer fast ganz ausgerottet und durch Gallier ersetzt hatte, tritt uns der wallonische Mischlingsdialect


52) Ob auch Werle (das Fürstenthum) von den Herulern, und Stettin von den Sidinern des Ptolomäus abzuleiten sei, lasse ich dahin gestellt.
53) Vgl. Sell Pomm. Geschichte, Bd. 1, S. 88 ff.
54) Dies zeigt die Endung auf =mar; die slavischen Namen endigen auf =mir. So z. B. ist dem dänischen Namen Waldemar der slavische Wladimir gegenüberstehend.
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entgegen. Alle die vielfachen Völkerzüge und Herrschaftswechsel, welche diese Länder übergangen sind, haben die Sprache fast gar nicht berührt, und kein allmäliger Uebergang aus dem deutschen in das romanische findet statt, sondern die Grenzlinie ist so scharf, daß die Bewohner benachbarter Dörfer, zwischen welchen die Sprachscheide hinläuft, einander nicht verstehen. Aehnliches begegnet uns in Böhmen. Dieses Land, welches mehrere Jahrhunderte früher als Rügen zum Christenthum bekehrt und mit dem deutschen Reiche vereinigt ward, in welchem selbst fast ein Jahrhundert hindurch der Sitz unserer Kaiser war, ist noch heute dem größeren Theile nach rein slavisch, und sogar in der Hauptstadt versteht die niedere Classe der Einwohner das Deutsche kaum. Nur ein schmaler Strich an den Nord= und Westgrenzen (das s.g. Deutsch=Böhmen) redet deutsch, und auch hier wieder ist die Sprach= und Volksgrenze so scharf abgeschnitten, daß an ein allmäliges Vorrücken des deutschen Elementes fast gar nicht gedacht werden kann, sondern diese Grenze selbst auf eine ursprügliche Stammverschiedenheit der Bevölkerung hinweiset.

In der antiken Welt freilich, wo Colonisation und Eroberungen fast immer mit planmäßiger Ausrottung entweder der vorgefundenen Völker selbst, oder doch wenigstens ihrer Eigenthümlichkeit verbunden war, konnten diese auch die Sprache zerstören; allein im Charakter des Mittelalters lag überall nicht eine solche absichtliche Zerstörung der vorhandenen Sprach=, Sitte= und Rechts=Elemente in eroberten Ländern, ja selbst nicht einmal der Wunsch und die Absicht einer Verschmelzung. Die Eroberer und Colonisten verschmäheten es vielmehr meistens, die Ueberwundenen in ihre Volks= und Rechtsgemeinschaft aufzunehmen, und sie ließen diesen ihre eignen Institutionen, was denn fast immer den Erfolg hatte, daß die Sprache der Sieger sich in der der Besiegten verlor.

Wäre also im zwölften Jahrhunderte an der südwestlichen Ostseeküste allgemein slavisch gesprochen, so hätte die slavische Sprache, auf dem platten Lande wenigstens, durch bloße Colonisation nicht verdrängt werden können. Es würde höchstens ein ähnliches Verhältniß wie in Liefland entstanden sein, wo die von deutschen Einwanderern angelegten Städte die deutsche Sprache conservirt haben, während das Landvolk, mit Ausnahme des Adels, lettisch geblieben ist. Und doch, welcher Unterschied der Umstände! Liefland war eine deutsche Eroberung, und die herrschende Corporation, die Schwerdtritter, ward beständig durch neuen Zuzug aus Deutschland ergänzt und erneuert, während bei uns einheimische Fürsten und einheimischer Adel

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blieben, und nur einzelne deutsche Edle als Vasallen in die Reihen des letzteren aufgenommen wurden.

Nun ist Rügen erst im Jahre 1168 durch Waldemar den Großen von Dänemark zum Christenthum bekehrt und seine Fürsten mußten die dänische Lehnshoheit anerkennen, und bereits beim Jahre 1404 (also nur 236 Jahre später) berichtet Kantzow in seiner Chronik 55 ): "Um diese Zeit soll eine alte Frau im Lande Rügen auf Jasmund, Gulitzin geheißen, gestorben sein, welche sammt ihrem Manne die letzten waren, die im Lande zu Rügen wendisch konnten reden". Also in zwei Jahrhunderten ist auch die letzte Spur der slavischen Sprache in unsern Gegenden verschwunden; und dies giebt den sichersten Beweis, daß dieselbe auch vor Einführung des Christenthums weder die allgemeine, noch selbst nur die herrschende Sprache gewesen sein kann 56 ), besonders wenn man bedenkt, daß, wie vorhin nachgewiesen ist, die Insel Rügen zur Zeit ihrer Bekehrung stark bevölkert war, und demnach Colonisationen nur in sehr geringem Maaße hier stattgefunden haben können.

Neben diesem negativen Beweisgrunde aber finden sich viele Spuren, welche positiv darthun, daß schon lange vor dem Aussterben des rügenschen Fürstenhauses (1325) die deutsche Sprache die herrschende und im gewöhnlichen Verkehr gebräuchliche (lingua vulgaris) gewesen sei, neben welcher die slavische nur hie und da ein kümmerliches Dasein fristete, bis sie gänzlich ausstarb.

Unter allen Urkunden, die wir aus der Zeit der einheimischen rügenschen Fürsten besitzen 57 ), findet sich keine einzige in slavischer Sprache. Sie sind entweder lateinisch oder deutsch 58 ). Aber auch in den älteren lateinischen Urkunden werden mitunter einzelne Ausdrücke in einer Parenthese durch


55) Ausgabe von Kosegarten, Th. 1, S. 436.
56) Eine höchst merkwürdige Andeutung, daß unter den in Ost=Deutschland wohnenden Völkerschaften, die wir, nach der Nationalität der herrschenden oder freien Volksgemeinden, als slavische zu bezeichnen gewohnt sind, dennoch die deutsche Sprache die vorherrschende gewesen sei, finden wir bei Eginhart, in seiner vita Caroli, cap. 15. Omnes barbaras ac feras nationes, quae inter Rhenum ac Vistulam fluvios oceanumque ac Danubium positae, liugua quidem paene similes, moribus vero ac habitu valde dissimiles, Germaniam incolunt, ita perdomuit, ut eas tributarias efficeret. Inter quas fere praecipuae sunt Welatabi, Sorabi, Abodriti, Boemanni etc.
57) Es sind deren weit über tausend, und zwar aus den Jahren von 1193 bis 1325.
58) Die älteste deutsche, von rügenschen Fürsten ausgestellte Urkunde ist der Sühnevertrag zwischen den Brüdern Witzlav IV. und Zambur, vom 6. März 1304. Doch existirt schon ein von Nikolaus von Werle untersiegeltes Bündniß, zwischen ihm, Witzlav III. und mehreren anderen Fürsten, errichtet am 2. September 1292, in deutscher Sprache.
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deutsche oder slavische Wörter erklärt. Sobald nun ein deutsches Wort zur Erklärung gebraucht wird, so geschieht dies mit der Einführung: quod vulgariter, oder lingua patria (z.B. in einer Urkunde vom Jahre 1249, bei Dreger No. 200) vocatur, im entgegengesetzten Falle aber mit den Worten: quod slavice dicitur. Zudem kommen die Erklärungen durch deutsche Ausdrücke ohne allen Vergleich viel häufiger vor, als die durch slavische Wörter; ja selbst ein rein slavisches Institut, die expeditio gentis Slavicae, urbium aedificatio vel reparatio, et pontium structura et resarcio 59 ), wird bereits in einer Urkunde des Pommernherzogs Barnim von 1228 (Dreger No. 69.) durch das deutsche Wort borchwerc (Burgwerk) erklärt 60 ).

Noch mehr. Wäre die deutsche Sprache erst durch die Colonisten in Meklenburg und Pommern eingeführt, so würde, da diese Einwanderer aus verschiedenen Gegenden kamen (Niedersachsen, Westphalen, Flamland, Dänemark), ohne Zweifel ein verdorbener Mischlingsdialekt sich gebildet haben. Dies ist aber nicht geschehen. Das Idiom, welches uns in deutschen Urkunden und Chroniken entgegentritt, ist das sassische in völliger Reinheit. Die noch jetzt im Volke lebende Sprache, das Plattdeutsche, ist nicht ortweise, sondern nur nach großen Landstrichen verschieden, und diese Verschiedenheit läßt sich nicht auf die Grenzen der einzelnen Territorien, die sich bei Einführung des Christenthums bildeten, zurückführen, sondern weiset auf weit frühere Volksverschiedenheiten hin. So herrscht durch Holstein, Meklenburg, Rügen und Neu=Vorpommern bis an die Peene, also grade in den Ländern, die vor der slavischen Zeit von Warnern und den andern sechs verwandten Stämmen bewohnt wurden, fast durchaus derselbe Dialekt, der von dem altvorpommerschen wieder eben so verschieden ist, wie dieser vom hinterpommerschen und vom ukermärkischen. Auch das


59) Ueber diese expeditio gentis Slavicae nachher noch ein Mehreres.
60) Etwas Aehnliches bemerkt auch der Recensent von: Fidicin, Histor. diplomat. Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, in den wiener Jahrbüchern der Litteratur, Bd. 82 (Jahrgang 1838, zweites Quartal=Heft) S. 186 von der Mark Brandenburg: "Die ältesten Verordnungen, Ver träge, Register erwähnen, wo ein slavischer Name vorkommt, dessen als etwas Besonderen; und die slavischen Namen der Flüsse, Städte, Dörfer, Berge, sind es fast allein, welche uns über die Grenzen ihrer Cultur einen Nachweis geben". Und vom berlinischen Stadtbuch heißt es daselbst S. 194: "Alles ist rein deutsch, sassisch, wie die plattdeutsche Sprache, in der alle Urkunden und Vermerke, wo man das Latein nicht brauchte, nieder geschrieben sind. Kein einziger Anklang an eine wendische Vorzeit, an slavischen Vorbesitz. Kommt unter den Bürgernamen ein wendisch klin gender vor, so ist gewiß dabeigesetzt Slavus, oder purus Slavus (ein Stockwende)".
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lüneburgische und das westphälische Plattdeutsch, also die beiden eigentlich sächsischen Dialekte, sind wieder sehr von jenem abweichend 61 ).

Was nun irgend von Westdeutschen in das Fürstenthum Rügen eingewandert ist, kam vorzugsweise aus Westphalen. Wären diese Colonisten also die Gründer des deutschen Lebens bei uns gewesen, so würden sich Sprache, Sitte und Bauart vorzugsweise westphälisch gestaltet haben. Allein alle diese Dinge haben bei uns eine ganz andre und zwar durchaus eigenthümliche Farbe, die sich eben nur daraus erklärt, daß schon vor dem Beginne der Einwanderungen hier fast Alles deutsch war. Eine merkwürdige Ausnahme von der Regel bestätigt das Gesagte. Die Bewohner der abgelegenen Halbinsel Mönkgut auf Rügen haben bekanntlich ganz eigenthümliche Sitten, Tracht, Bauart und Dialekt, und unsre einheimischen Alterthumsforscher haben deshalb bisher immer geglaubt, die Mönkguter seien unvermischte, nur germanisirte Abkömmlinge der alten Slaven. Vor mehreren Jahren besuchte der Herr Geheime Ober=Regierungsrath August Freiherr v. Harthausen die Insel Rügen, und fand, wie ich aus seinem eignen Munde weiß, sich auf Mönkgut mit einem Male in seine Heimath versetzt. Er, dem das Plattdeutsch auf den übrigen Theilen der Insel durchaus fremdartig klang, verstand die Mönkguter vollkommen und ward, paderbornisches Plattdeutsch redend, auch von ihnen durchaus verstanden 62 ). Hier sehen wir also eine Colonie, die sich sechs Jahrhunderte hindurch in ihrer Sonderthümlichkeit bewahrt hat und gegen die sonstige Landes=Art und Sprache grell absticht 63 ). Unstreitig aber würde nicht allein Mönkgut, sondern das ganze Rügen noch jetzt dieselben westphälischen Eigenthümlichkeiten aufzuzeigen


61) Hierüber kann mehr nur das Ohr entscheiden. Die Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde versuchte vor mehreren Jahren eine Uebersicht der verschiedenen Mundarten der Provinz dadurch zu erlangen, daß sie sich möglichst viele Uebersetzungen der Parabel vom verlornen Sohne, in die Volkssprache, einsenden ließ. Aber diese Schriftproben geben durchaus keinen sichern Anhalt, weil unser Alphabet nicht ausreicht, die Aussprache zu bezeichnen und festzustellen, und jeder der Herren Verfasser sich nun seine eigne Orthographie bildete. So konnte hier denn dem Auge des Lesers das Verwandteste als sehr verschiedenartig, und das Unähnlichste als zusammengehörig erscheinen.
62) Seine Befähigung zu Beobachtungen über Volksart, Sitte und Sprache hat mein genannter Freund durch seine bekannte Schrift: "Ueber die Agrarverfassung in den Fürstenthümern Paderborn und Corvey, Berlin 1829", wohl hinlänglich beurkundet.
63) Mönkgut war ein Besitzthum des Klosters Eldena und haben die Mönche hier also wohl westphälische Leute angesiedelt, worauf auch der Name des Hauptdorfes daselbst: "Middel=Hagen" hindeutet.
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haben, wenn das deutsche Leben hier überhaupt eben nur durch solche Colonisation ins Land gebracht wäre. Umgekehrt also dürfen wir behaupten, daß in den übrigen, weniger wie Mönkgut entlegenen und abgeschlossenen Gegenden der Dialekt der Einwanderer nach und nach in demjenigen, der schon vor dem Beginne der fremden Ansiedelungen herrschend war, sich verloren habe und untergegangen sei.

III. Ein dritter Hauptpunkt, auf welchen wir unser Augenmerk zu richten haben, ist das Recht.

Im Jahre 1529 oder 30 begann Matthäus von Normann, damals Gerichtsschreiber bei dem Landvogtei=Gerichte zu Bergen auf Rügen 64 ), die Aufzeichnung "des wendischen Rechts und Gebrukes im Fürstenthumb Ruigen", ausdrücklich zu dem Zwecke, um dieses wendische Recht vor allen Einmischungen des dänischen und des schwerinschen Rechts, als welche hie und da auf Rügen auch im Gebrauch gewesen, zu bewahren und in seiner Reinheit festzuhalten. Jahrzehnte verwandte er, um sein Werk zu vervollkommnen, und so ist dasselbe in seiner jetzigen Gestalt als die Frucht eines höchst ernsten und sorgfältigen Strebens zu schätzen. Was also irgend von slavischem Rechte sich auf Rügen bis dahin erhalten hätte, müßten wir gewiß in diesem Buche antreffen, und dennoch finden wir nichts als ganz rein deutsches Recht darin. Ohne zu sehr ins Einzelne zu gehen, läßt sich diese von allen unsern Germanisten 65 ) anerkannte Thatsache sofort an den bäuerlichen Verhältnissen als richtig nachweisen und erproben. Bekanntlich findet sich in den ächt slavischen Ländern wie Polen und Rußland, die allerstrengste Leibeigenschaft, dagegen die Bauernpflicht, welche der wendisch=rugianische Landgebrauch darstellt, ist die mildeste Art der Gutshörigkeit, die sich irgendwo in Deutschland zu jener Zeit gefunden haben möchte.

Der Bauer hat ein erbliches Recht an seinem Hofe und kann diesen, gegen Erlegung des Verlassungsgeldes (ein Zehntel des Kaufpreises) an die Herrschaft, willkürlich einem andern Bauern verkaufen. Nur wegen namentlich bestimmter Vergehungen oder, falls er unter einem adeligen Herrn wohnt, wenn dieser den Hof für sich oder eines seiner Kinder selbst gebraucht, darf ihm der Hof ein Jahr und vier Wochen vor Petri Stuhlfeier aufgekündiget werden. Im ersten Falle, -


64) Im Jahre 1554 wurde er selber Landvoigt.
65) Vgl. Homeyer, Historiae Juris Pomeranici capita quaedam. Berolini 1821, pag. 49 ff.
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nämlich der Abmeierung wegen Vergehen, - kann der bisherige Wirth alsdann in der Zwischenzeit drei Kaufliebhaber stellen, aus denen die Herrschaft einen wählen muß. Im zweiten Falle ist der Herr selber Käufer und muß als Kaufgeld wenigstens die Summe, für welche der Bauer oder sein Erblasser den Hof gekauft hat, nebst dem Werthe der seitdem mit geliehenem Gelde gemachten Verbesserungen, entrichten. Läßt sich der frühere Kaufpreis nicht mehr ausmitteln, so stellen Herr und Bauer jeder zwei Bauern als Taxatoren und diese ermitteln dann den zu zahlenden Schätzungswerth. In allen Fällen aber wird der Bauer, sobald er den Besitz des Hofes abgegeben hat, mitsammt seiner Familie aller Pflicht gegen den Herrn entledigt und vollkommen frei. Während er den Hof besitzt, leistet er der Herrschaft vier Tage in jeder Woche Hofdienst und zahlt außerdem jährlich eine gewisse Erbpacht, meistens 20 Mark Sundisch, nach jetzigem Gelde etwa 6 Thlr. 20 Sgr. Will er seine Kinder als Gesinde vermiethen, so hat die Gutsherrschaft vor Fremden den Vorzug; sonst aber können die Kinder fortziehen und sich verheirathen, wohin sie wollen, nur daß jedes derselben dafür beim Wegzuge das Theilgeld mit 12 ßl. 4 Pf. Sundisch (6 ßl. 2 pf. Lübisch oder etwa 8 Sgr.) dem Grundherrn zu entrichten hat und nachher, wenn es die auf der Wehre verstorbenen Eltern oder Geschwister mit beerben will, 5 Mark Sundisch (etwa 1 Thlr. 20 Sgr.) an s.g. Inkamelgeld (Geld für das Wiederkommen) bezahlen muß.

Was das Güterrecht der Ehegatten und die Erbschichtungen anlangt, so sind alle Bestimmungen hierüber denen des lübischen Rechts ziemlich gleich. Gütergemeinschaft bei beerbter Ehe und nach dem Tode des einen Ehegatten Total=Theilung des gemeinen Gutes zwischen dem Ueberlebenden und den Kindern nach Kopfzahl, daneben jedoch, im Wege gütlicher Uebereinkunft, auch Partial=Theilung oder Ausspruch von dem Gute des zuerst Verstorbenen.

So ist das Bauern=Recht beschaffen, welches v. Normann, selbst einem der ältesten rügenschen Adelsgeschlechter angehörend, uns als ein wendisches bezeichnet, welches aber mit slavischer Leibeigenschaft auch nicht die entfernteste Aehnlichkeit hat. Es fragt sich nur, ob dieser Rechtszustand der Bauern, den uns übrigens auch die gleichzeitigen Chronisten Kantzow und Sastrow als einen sehr glücklichen und geehrten beschreiben 66 ), schon vor Einführung des Christenthums auf Rügen gegolten habe,


66) Sastrow selbst stammte unmittelbar aus einer Bauernfamilie ab.
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oder erst später durch deutsche Colonisten eingeführt sei. Ich kann mich nur unbedingt für die erste Alternative entscheiden. Wäre vor Jaromar I. slavische Leibeigenschaft herrschendes Recht gewesen, so hätte allerdings für Colonisten sich ein neues Recht bilden mögen, dieses wäre aber sicher nicht auf die alten Bauern übertragen, sondern würde sich nur in Form von Privilegien und Sonder=Rechten geltend gemacht haben. Es ist ganz gegen den gewöhnlichen Hergang der Dinge im Mittelalter, daß die Verhältnisse der Gutshörigen allmälig besser und freier sich gestaltet haben sollten; vielmehr suchten die Herren stets ihre Rechte zu erweitern, wovon sich schon bei v. Normann eine Spur findet 67 ) und was in der Folge, nach den Verwüstungen des dreißigjährigen Krieges, durch Hülfe unserer Juristen und falsche Anwendung des römischen Rechts 68 ), leider in so weitem Umfange gelungen ist, daß die frühere milde Bauernpflicht, - dies ist der technische Name, mit dem noch im 16. Jahrhunderte die Hörigkeit bezeichnet ward, - sich in eine strenge Leibeigenschaft verwandelte 69 ). Wendisch heißt demnach eben nur das Recht, welches schon zur Zeit der alten wendischen Herrschaft gegolten hat, im Gegensatze gegen die mit der Bekehrung stellenweise eingedrungenen fremden Rechte, das dänische und schwerinsche, nicht aber ein Recht slavischen Ursprunges.

Was für diese Ansicht noch besonders spricht, ist der Umstand, daß sich, eben so wie bei dem Landmaaße und bei der Sprache, die Wirkung der Colonisation an einem einzelnen Beispiele zeigen läßt. Wie wir oben gesehen haben, sind die Mönkguter höchst wahrscheinlich Abkömmlinge einer westphälischen Colonie, und grade auf Mönkgut waren noch zu v. Normanns Zeit die Verhältnisse der Bauern drückender und strenger, als auf dem eigentlichen Rügen, was er in einem eignen Titel seines Buches, dem 257sten, auseinandersetzt.

Wenn nun aber schon vor der Einführung des Christenthums ein solches rein deutsches Bauern=Recht herrschend war,


67) Tit. 106 a.a.O. "Dat Erffperd iß by Minschen Gedenken vpgekamen".
68) Der berühmte Mevius, damals Vice=Präsident des höchsten Gerichtes, und mehrere seiner Amtsnachfolger tragen die Hauptschuld. Vgl. Arndt, Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rügen, S. 168 ff.
69) Wie unwissend manche unserer neueren pommerschen Geschichtschreiber in allen hier einschlagenden Verhältnissen gewesen sind, erhellt unter andern aus Sell, Pommersche Geschichte Th. 1, S. 476, wo wörtlich steht: "Auf der Insel Rügen ist die Leibeigenschaft der Slaven noch bis in die neuesten Zeiten sehr drückend gewesen". Diese verkehrte Ansicht ist etwanig modificirt in Barthold's Geschichte von Pommern und Rügen, im berliner Taschen=Kalender für 1837, S. 98 a.E. übergegangen.
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so dürfen wir auch gewiß nicht zweifeln, daß die Bauern selbst Deutsche und nicht Slaven gewesen sind.

IV. Auf dasselbe Ergebniß führen uns denn endlich viertens die einheimischen urkundlichen Nachrichten über den Zustand des Landes im dreizehnten Jahrhunderte.

Wir besitzen - ganz abgesehen von den pommerschen Urkunden - bloß aus dem Fürstenthume Rügen, seit den neunziger Jahren des zwölften Jahrhunderts bis zum Erlöschen des einheimischen Fürstenstammes im Jahre 1325, also aus einem fast unmittelbar nach der Bekehrung an hebenden Zeitraume von etwa 135 Jahren, mehr als tausend Urkunden, theils im Original, theils in dem vollständig erhaltenen Copialbuche der Fürsten 70 ). Hätte nun innerhalb dieser Zeit, wie gewöhnlich angenommen wird, eine so umfangreiche Einwanderung der Deutschen und eine hiedurch mit bewirkte Verdrängung oder Umwandelung der alten, angeblich slavischen Bevölkerung statt gehabt, - an frühere Einwanderung wird ohnehin niemand denken, - so müßten wir in jenen Urkunden ohne allen Zweifel sehr viele und bestimmte Andeutungen über diese Begebenheiten finden. Aber alles, was möglicher Weise hierauf bezogen werden könnte, besteht theils in dem obgedachten Vergleiche zwischen Fürst Witzlav I. und dem schwerinschen Bischofe, aus dem Jahre 1221, welcher eben von unsern einheimischen Geschichtsforschern als ein besonderes Paradestück zum Beweise der weitgreifenden Colonisation durch Ausländer geltend gemacht wird, theils in einigen Bewidmungen der Feldklöster Eldena und Neuen=Camp, welche diesen die Erlaubniß ertheilten, Leute von allen Nationen, Dänen, Deutsche und Slaven (in dieser Reihenfolge führt die älteste Urkunde sie auf) nach Belieben auf ihren Gütern anzusiedeln. Daß nun vor allem jener Vergleich gar nicht das enthalte, was gewöhnlich als sein Inhalt angegeben wird, glaube ich vorhin nachgewiesen zu haben; was aber diese Klosterbewidmungen betrifft, so geben sie sich eben als besondere Privilegien kund und bieten somit, als ein argumentum a contrario, eine Bestätigung meiner Ansicht dar, daß Colonisationen der behaupteten Art nur ausnahmsweise vorgekommen seien 71 ). Da diese Urkunden jedoch namentlich


70) Mein älterer Bruder, der Rathsverwandte und Gerichtsdirector Fabricius in Stralsund, ist seit vielen Jahren bemühet gewesen, diese Urkunden vollständig zu sammeln, und es füllt diese mit diplomatischer Genauigkeit veranstaltete Sammlung jetzt in der Handschrift sieben Folio=Bände. Hoffentlich wird sie bald veröffentlicht werden können.
71) Herr Professor Homeyer, in der (Note 65) angeführten Schrift, S. 21, Note w, um zu beweisen, wie sehr verödet Pommern gegen Ende des 12. (  ...  )
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in Beziehung auf die Verhältnisse der Slaven und Deutschen zu einander interessant sind, so will ich sie hier im Auszuge mittheilen.

1) Aus der confirmatio privilegiorum des mehrere Jahre vorher gestifteten Klosters Eldena, von Jaromor I., aus dem Jahre 1209 (in Dregers Codex diplomaticus, No. 43.):

Colonos et villarum claustralium homines ab omni expeditione gentis sclavice et urbium edificatione vel reparatione et pontium structura et resarcione et prorsus ab omni servicio et exactione liberos in perpetuum esse donamus, ut nemini quicquam servicii debeant nisi soli deo et claustro. Dedimus etiam eis (scil. monachis) perfectam libertatem convocandi ad se ac collocandi ubicunque voluerint in possessione predicte ecclesie dacos, teutonicos, sclavos, et cujuscunque artis homines 72 ), et ipsas artes exercendi, ac parochias et presbiteros instituendi, et tabernas habendi, utrum velint more gentis nostre, sive teutonicorum aut danorum; etc.

2) In der 1248 von dem pommerschen Herzoge Wartislav III., zu dessen Gebiete damals auch der östlich vom Ryck=Flusse belegene Theil des Fürstenthums Rügen mit dem Kloster Eldena gehörte, diesem Kloster ertheilten Bestätigung seiner Güter und Freiheiten (bei Dreger, l.c. No. 186.) heißt es:

Confirmamus, .... ne videlicet vel ipsi, vel coloni seu homines ipsorum, urbes aut pontes edificare, reparare, vel etiam custodire cogantur. Nec etiam quisquam judicum secularium eis molestus sit in ullo negotio, sed ut liberi sint ab omni jure advocatie, communis placiti et expeditionis, et etiam ab illo jure,


(  ...  ) Jahrhunderts gewesen sein müsse, beruft sich auf eine bei Dreger, S. 10, abgedruckte Urkunde vom Jahre 1170, in welcher dem pommerschen Kloster Belbuck eilf villae geschenkt werden, von denen nur Eine noch bewohnt gewesen. Allein gewiß darf aus diesem Factum nicht auf den Zustand des Landes im Ganzen geschlossen werden; denn bei Anlegung von Klöstern war es gerade ein Hauptzweck, verödete Gegenden wieder in Cultur zu bringen, und so schenkten die Landesherren den Mönchen, sowohl zur Erbauung der Klöster, als auch nachher, vorzugsweise nur devastirte Ländereien.
72) Aehnlich heißt es in der Fundations=Urkunde des Klosters Neuen=Camp von Witzlav I. aus dem Jahre 1231 ( bei Dreger, l.c. No. 86), homines cujuscunque gentis, ohne daß die Namen der Nationen aufgezählt werden, und statt: ab omni expeditione gentis Slavicae etc. bloß schlechtweg ab omni expeditione.
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quod Herskild dicitur 73 ). .... Cunctis etiam hominibus et colonis in claustri possessionibus locandis sive etiam jam locatis concedimus in causarum agendis jure proprio se tueri, salvo in omnibus jure ecclesiastico et censura. Si quis vero in villis gentis [nationis] alterius, ut verbi gratia Danus vel Slavus inter Theotonicos, et e converso, elegerit habitare, volumus ut illorum jure utatur, quorum contubernium approbavit, nisi forte abbas, qui pro tempore fuerit, aliter inter eos duxerit ordinandum. .... Renunciamus exceptioni doli et omni alii exceptioni, .... et insuper etiam omni auxilio juris canonici et civilis 74 ) et omni consuetudini, quae jus Zlavicum vel Theotonicum appellatur. etc.

Das Wichtigste in diesen Urkunden für unsern Zweck ist, außer der darin enthaltenen Bestätigung der oben von mir in Anspruch genommenen Bedeutung des Wortes coloni, besonders die Gegenüberstellung der expeditio gentis Slavicae und des jus illud, quod Herskild dicitur. Ich erkläre mir die Sache folgendergestalt. In der Blüthezeit der slavischen Herrschaft bildeten die freien oder adeligen Slaven (beides ist wohl durchaus identisch) gewissermaßen eine Kriegerkaste. Ihnen war Grund und Boden mit den darauf wohnenden deutschen Hörigen, welche eben den Acker für sie bauen mußten, von den Fürsten zugetheilt worden, wogegen ihnen die Verpflichtung oblag, in den Krieg zu ziehen, die Burgen und Brücken zu bauen, zu unterhalten und zu vertheidigen 75 ). Natürlich ist


73) Demselben Kloster Eldena verkaufte der rügensche Fürst Jaromar II. im Jahre 1252 das Land Reddevitz, d.i. der Halbinsel Mönkgut nördlichen und mittleren Theil; und in diesem Kaufbriefe (bei Dreger, l.c. No. 229) geschieht ebenfalls des Heerschildes Erwähnung. .... decernimus, ab omni jure advocatiae, communis placiti et expeditionis, et ab illo jure, quod herschild dicitur, .... esse liberos et exemtos etc.
74) Diese Erwähnung der doli exceptio und des römischen Rechts überhaupt, schon um diese Zeit, ist äußerst merkwürdig. Man sieht daraus auch, wie die Verbreitung des römischen Rechts in Deutschland anfänglich besonders durch die Geistlichkeit befördert worden ist.
75) Urbs heißt hier eben nichts, als eine landesherrliche Burg, gleichbedeutend mit castrum. Die später nach westdeutschem Muster angelegten Municipal=Städte werden stets mit civitas oder oppidum bezeichnet. Auch die Brücken kommen hier nur wegen ihrer militärischen Bedeutung bei Angriff und Vertheidigung in Betracht, und sind unter diesen pontes wohl hauptsächlich die späterhin unter der Benennung: "Pässe" begriffenen Brücken über die Grenzflüsse zu verstehen, bei denen dann meistens auch ein castrum angelegt war. Ich halte diese urbium et pontium aedificatio, reparatio et custodia für einerlei mit dem servicium, quod borchwerc [Burgwerk] dicitur. Vgl. unten Note 78.
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nicht daran zu denken, daß diese slavischen Herren solche Bauten und Reparaturen mit eigner Hand ausgeführt hätten; dazu konnten sie ja eben ihre Hintersassen verwenden. Aber mit den letzteren hatte der Fürst unmittelbar keine Befassung; er hielt sich an die Herren, denen alle diese Leistungen eben für den Genuß der ihnen verliehenen Güter als eine auf denselben haftende Reallast aufgebürdet waren 76 ). Daß die deutschen Hörigen derzeit keine Waffen tragen durften, versteht sich wohl von selbst; allein durch die fast ununterbrochenen blutigen Kämpfe im zwölften Jahrhunderte wurden die Reihen des slavischen Adels sehr gelichtet, und so waren die Fürsten in ihren neuesten Bedrängnissen sicherlich bewogen worden, auch die Hörigen zur Vertheidigung des Landes aufzurufen und ihnen zu diesem Zwecke Waffen zu geben 77 ). Auf solche Weise ward aus den deutschen Bauern eine Landwehr gebildet, und diese wird denn nun auch mit einem deutschen Worte bezeichnet und Heerschild genannt im Gegensatze zu der adeligen Kriegsschaar der slavischen Vasallen oder Burgmänner. In den mitgetheilten Urkunden werden aber eben sowohl die den Klöstern geschenkten Ländereien selber von der darauf haftenden Reallast, der expeditio gentis Slavicae, als auch die Hintersassen des Klosters von der persönlichen Landwehrpflichtigkeit, dem jus, quod Herskild dicitur, und wofür es an einem slavischen Namen fehlte, gänzlich befreiet.

Derselbe Grund, der die Bewaffnung der deutschen Hörigen veranlaßt hatte, - die großen in der Zahl der slavischen Herren entstandenen Lücken, - ward jetzt, nach der Christianisirung unserer Länder, auch die Ursache, daß die Fürsten viele deutsche Ritterbürtige als Vasallen aufnahmen, und mit Land und Leuten belehnten. Aus diesen und den noch übrigen slavischen Herren erwuchsen denn durch rasche Amalgamation die Ritterschaften der einzelnen Territorien als ein einiger Stand; und so werden seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts die slavischen Herren fast nie mehr nach ihrer National=Abstammung,


76) Unstreitig hatten schon in vorchristlicher Zeit die slavischen Herren nur eine Art Lehen=Eigenthum an ihren Gütern; dem Fürsten stand das Obereigenthum (proprietas) an allem Grund und Boden in seinem Gebiete zu, weshalb denn bei Veräußerungen, zur Gültigkeit derselben, auch immer seine Zustimmung erfordert ward. Vgl. Dreger l.c. No. 35, 49, 86 Note g, und 103, Lisch, Meklenburgische Urkunden Bd. 1, No. 11 bis 13, 25, 28, 32, 39 und 41.
77) Noch im sechszehnten Jahrhunderte hatten die rügenschen Hörigen uneingeschränkt das Recht Waffen zu tragen; und Kantzow erzählt, daß sie selbst zur Kirche mit ihren Spießen zu gehen, und diese während des Gottesdienstes vor die Kirchenthür zu stellen pflegten.
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sondern allein nach dem Range, den sie in der Ritter=Zunftverfassung einnehmen, bezeichnet. Wenn früherhin in den Urkunden noch einzelne Personen mit dem Zusatze: nobilis Slavus als Zeugen oder sonst vorkommen, so findet man von jetzt an, sowohl bei slavischen als deutschen Namen, fast ausschließlich die Bezeichnungen: milites (Riddere), armigeri (Knapen van Wapen) und famuli (Knapen); und demgemäß werden von gedachter Zeit ab nur noch die slavischen Leibeignen, welche die Fürsten und vielleicht auch einzelne Herren hie und da auf ihren Gütern angesiedelt hatten, mit dem Namen Slavi, oder in der corrumpirten Form desselben: Solani, urkundlich aufgeführt. Man sieht aber zugleich, daß solche Ansiedelungen nur an ganz einzelnen Orten, und sehr spärlich zerstreuet, sich fanden, und daß diese slavischen Leibeignen gar nicht eigentliche Ackerbauer 78 ), sondern nur Gärtner, Viehzüchter oder Fischer waren.

Was namentlich das Fürstenthum Rügen betrifft, so läßt sich aus dem oben angedeuteten reichen Urkunden=Schatze fast eine vollständige Topographie des ganzen Landes herstellen; ja durch die vielen Kauf= und Lehn=Briefe wird man sogar in den Stand gesetzt, beinahe alle Besitzveränderungen in den einzelnen Ortschaften seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts ganz speciell zu verfolgen. Und dennoch, unter dieser Masse von Urkunden sind, so weit mir bekannt ist, die folgenden vier


78) Daß die Slaven zum Ackerbau überhaupt nicht recht zu gebrauchen waren, erhellt auch aus folgendem Auszuge aus einer pommerschen Urkunde, schon vom Jahre 1228 (bei Dreger, l.c. No. 69), in welcher Herzog Barnim I. der St. Johannis=Kirche in Lübeck statt des ihr von seinem Vater geschenkten, am rechten Ufer der Peene in Alt=Vorpommern belegenen Gutes Preetzen zwei andere in Neu=Vorpommern und zwar in der Grafschaft Gützkow liegende Güter verleihet. Nicht nur der Umstand, daß diese Urkunde solchemnach mehrere dicht an der Grenze des Fürstenthums Rügen belegene Ortschaften betrifft, sondern auch ihr eigenthümliches, Interesse, weil sie den oben geltend gemachten Satz, daß die Benennungen einzelner Terrain=Puncte meist deutsch geblieben seien, ja daß selbst ächt slavische Rechts= und Verfassungs=Verhältnisse im gemeinen Leben mit deutschen Wörtern benannt wären, recht anschaulich bestätigt, mag ihre Mittheilung rechtfertigen. Noverint omnes, .... patrem nostrum .... ecclesie S. Johannis .... villam Prezene .... liberaliter contulisse. .... Verum, quia a Slavis inhabitata ad libertatem ecclesie et canonicorum utilitatem sine gravibus expensis .... nequaquam poterat expediri, nos .... in predicte ville recompensationem duas villas Karbowe scilicet et Petzekowe in provincia Gutzekowe constitutas ..... ab omni exactione, peticione et servicio, quod borchwerc (Burgwerk) dicitur, .... liberas conferimus, .... terminos .... annotantes .... astenbedde (Steinbette oder Hünengrab) usque ad stagnum Lubecensium, quod Sebleke (Seeblänke) dicitur, ..... rivo, qui Lutzowerbeke (Lützower Bach) dicitur, ...... campum, qui dicitur Stritkamp (Streitfeld) .... paludem, quae Rusgensole (Rusgen im Ausdrucke: Rusch und Busch, und so auch Soll für Teich, noch jetzt gebräuchlich) seu juncorum palus dicitur, .... usque subtus tres montes, qui Circumspicite sive se thio umme (Siehe dich um!) nominantur, etc.
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die einzigen, in welchen slavischer Bewohner einzelner Ortschaften Erwähnung geschieht.

1) In einem Kaufbriefe vom Jahre 1256, mittelst dessen Fürst Jaromar II. das Dorf Sarnkevitz der dasselbe bewohnenden Bauerschaft verkauft (bei Dreger, l.c. No. 280), heißt es:

..... ville Sarnekevitze et hominibus habitantibus in eadem vendidimus quidquid sub determinatione predicte ville continetur, scilicet a via quae dicitur Rosenvorde (Rosenfurth) ..... ultra procedendo juxta monticulos schedehope (Scheidehaufen, Grenzhügel) appellatos, .... et hoc Rarechte (wohl nichts anders, als: "grade aus") quod vulgo dicitur, etc. .... Slavi seu Solani ponendi sunt, ubi nunc positi sunt, et non tenentur agris uti, sed tantum lignis et pascuis, et plures Slavi seu Solani in eadem villa non sunt locandi, quam locati sunt. etc.

2) In der Fundations=Urkunde der Stadt Damgard, vom Jahre 1258 (bei Dreger, l.c. No. 306.), sagt Fürst Jaromar II., nachdem er die übrigen zum Stadtgebiete zu schlagenden Ländereien aufgezählt hat:

villam quoque Slavicalem, jam dicte civitati proxime adjacentem, quocunque modo id disponamus, ipsius terminis liberaliter apponemus.

3) Fürst Witzlav III. macht in einer Schenkungsurkunde vom Jahre 1290, vermittelst deren er die Stadt Barth mit einer auf der Insel Zingst belegenen Wiese begabt, nachstehenden Vorbehalt:

.... hoc adjecto, quod Slavi nostri in vico juxta civitatem Bart sepedictam personaliter residentes predicti prati pascuis ad usus suos pacifice et quiete ac jugiter perfruantur.

4) Endlich in dem Testamente des Fürsten Witzlav III., errichtet zu Asloen in Norwegen, am 27. December 1302, findet sich folgende Stelle:

Item volo et mando heredibus meis, quod Slavi mei in Michelstorp et Bresechevis ac in vico apud Bard eandem libertatem habeant in omnibus, quam meo tempore habuerunt.

Die Ausdrücke in den letzten beiden Stellen: Slavi nostri und Slavi mei beweisen namentlich, daß diese Slaven nichts anderes als auf fürstlichen Kammergütern wohnende

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erbunterthänige Leute waren, und daß auch die in den ersten beiden Urkunden bezeichneten Slaven sich in derselben Lage befanden, erhellt daraus, daß der Fürst über den von ihnen bewohnten Grund und Boden als über sein Privat=Eigenthum ganz frei verfügt. Ungemein rührend ist daneben, wie Fürst Witzlav sicherlich in dem Bewußtsein, daß er selbst eines Volksstammes mit diesen Leibeigenen sei, besondere Sorge für sie trägt. Schon während seines Lebens hat er ihnen wohl Erleichterungen und Befreiungen zu gute kommen lassen und sie vor möglichen Benachtheiligungen sicher zu stellen gesucht, wovon gerade der in der dritten Urkunde zu ihren Gunsten gemachte Vorbehalt ein Beispiel abgiebt; nun gedenkt er ihrer auch noch in seinem letzten Willen, und legt es seinen Erben ans Herz, daß sie in dieser Beziehung ganz seinem Vorgange folgen sollen. Diese ausgesprochene Absicht des Testators läßt aber zugleich ziemlich deutlich erkennen, daß die namentlich bezeichneten slavischen Ansiedelungen in jenen drei Dörfern damals wohl die einzigen auf dem ganzen fürstlichen Kammergute sein mochten, denn sonst würde er gewiß auch die übrigen genannt haben, da er hier ja seinen Slaven eben nicht neue Vortheile als ein Vermächtniß zuwenden will (wobei eher eine Vorliebe für einzelne Ortsgemeinden denkbar wäre), sondern sie nur in ihren bisherigen Rechtsverhältnissen gegen künftige Unterdrückung zu schützen bemühet ist, und so können wir hieraus einen Schluß ziehen, wie ganz einzeln und zerstreuet Ortschaften dieser Art in dem ganzen Fürstenthume sich gefunden haben dürften.

Unter solchen Umständen ist es denn allerdings sehr erklärlich, daß auch unter den hörigen Leuten das Slaventhum in ganz kurzer Zeit aussterben und deutscher Art und Sprache Platz machen mußte, nachdem Landesherr und Adel in dieser Beziehung längst vorangegangen waren, wie denn namentlich der letzte rügensche Fürst Witzlav IV. sogar unter den deutschen Minnesängern nicht unrühmlich aufgetreten ist.

Beiläufig mag noch als letztes Argument für meine Behauptung, daß schon vor der Bekehrung der Ostseeküsten der deutsche Stamm hier heimisch gewesen sei, auch das Verzeichniß der ältesten lübeckischen Rathmänner benutzt werden, welches v. Westphalen in seinen Monumenta inedita, Tom. III, p. 632 ff. mittheilt 79 ). Bekanntlich gründete Heinrich der


79) Westphalen bezeichnet dieses Stück als einen Anhang des Codex Oldenburgensis Justitiae Lubecensis, einer Handschrift des ältesten Lübischen Rechts, welche der Lübecker Rath im Jahre 1235 der Stadt Oldenburg auf ihre Bitte zugefertiget habe. Nach der neuesten Bearbeitung des ältesten (  ...  )
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Löwe die Stadt Lübeck grade als Vormauer gegen die Wenden, und nur Deutsche konnten das Bürgerrecht erwerben, von dem jeder Slave schon als solcher ausgeschlossen war. Unbezweifelt sind also die ältesten Bürgermeister und Rathmänner doch wohl gewiß Deutsche gewesen. Nichts desto weniger nennt das gedachte Verzeichniß bereits aus der Zeit des zwölften Jahrhunderts eine Menge von Leuten, die, obwohl aus Meklenburg, Rügen und Pommern gebürtig, dennoch im lübeckischen Rathe gesessen haben. Hinter der Copei der von Heinrich im Jahre 1158 ertheilten Bewidmung mit städtischem Rechte heißt es hier nämlich 80 ): "Zuvor hatte man zu Lübeck keinen Rath außer zwei Bürgermeistern und zwei Beisitzern, die gleich den Vögten, wie man auf Dörfern hat, Ding und Gericht hielten. Diese vier sind zu der Zeit die vornehmsten und weisesten Leute gewesen, nämlich Hinrick von Artelonburg aus dem Lande zu Sachsen, Garvin von Skodthorpe von Julin, Barvin Oelde aus Alten=Lübeck, Johann aus der Burg Garz (van dem Castele van Carent) im Lande Rügen. Diese vier haben auf Herzog Heinrichs Befehl zwanzig Leute zu sich gekoren, so daß ein voller Rath daraus ward, und sind ihre Namen diese: Cord Strale, von Wineta nach Lübeck gekommen, .... Eyke Wise aus Mickilinborg, .... Lubbert Beringer von Stargard 81 ) .... Arcecumus Schol donto von Julin (alii Wollin), Beringer Todo aus Pommern. .... Anno 1165 sind eilf zu Rath gekoren, weil so viele der Vorigen abgedankt haben, .... Egeloff Wagge aus Meklin borgk, .... Antonius Adelwasser von Julin (alii Wollin); Anno 1168 Etler Schwarte von Usedom aus Pommern, Go fridus Kadewasch von Stargard aus Pommern, Heidenreich Sasgardt von Arcona aus Pommern, .... Henrich Krupe von Carend aus Pommern; Anno 1170 Bose Dreast Consul aus der großen Stadt Meklinburgk, Gerhardus Sce terehe von Stargard aus Meklinburgk; Anno 1172 Henrich Hobrand von Wolin .... Anno 1174 Ditherd Fuste van Usedom .... Anno 1176 .... Giselbertus Delendodt von


(  ...  ) Lübischen Rechts von Hach, ist dieser Coder jetzt nicht mehr aufzufinden; aber von dem angehängten, hier besprochenen Verzeichnisse giebt es nach v. Westphalen noch mehrere alte Handschriften (namentlich auch in Kirchring, Chronicon et Documenta Lubec. Mscr.), aus denen er auch die bei den Namen vorkommenden Varianten aufgenommen hat.
80) Da v. Westphalen Monum. ined. Allen zugänglich ist, so gebe ich den folgenden Auszug nicht in der veralteten Mundart des Originals, sondern sogleich in heutiger Schriftsprache.
81) Wise und Beringer sind auch in einem Anno 1188 von Kaiser Friedrich Barbarossa den Lübeckern ertheilten Privilegium als Zeugen mit aufgeführt.
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Julin .... Anno 1184 Johann Pristin adeligen Geschlechts aus Meklinburg .... Anno 1186 .... Wiggerus von Dot schem aus Meklinborgk, Hartwick von Parchen aus Meklin burgk .... Anno 1206 .... Johann von Dellinge aus Stettin u.s.w." Dies Verzeichniß der neugewählten Rathmänner ist bis zum Jahre 1234 fortgesetzt, und es kommen darin noch mehrere Meklenburger und Märker vor. Hier sehen wir also, wie die deutsche Bürgerschaft in Lübeck nicht bloß aus westelbischen Einwanderern, sondern in gleich starkem Maaße aus Leuten, die von Osten aus den sogenannten slavischen Ländern kommen, sich zusammensetzt, was den bisherigen Annahmen über den Volksstamm in diesen Territorien schnurgrade widerspricht, mit meiner Ansicht aber im vollkommensten Einklange steht.

Somit an das Ende meiner Untersuchung gelangt, gestehe ich gerne ein, daß die Beweisführung selbst noch unvollständig und lückenhaft sei, daß vieles nur als Hypothese gegeben werden konnte, und daß manche der aufgestellten Sätze etwas unreif erscheinen mögen. Dennoch glaubte ich, diese neue Ansicht, mit der ich mich indessen bereits länger als ein Decennium herumgetragen habe, hauptsächlich deshalb schon jetzt veröffentlichen zu dürfen, damit bei dem regen Eifer, der für Erforschung der pommerschen und meklenburgischen alten Geschichte unter uns erwacht ist, auch andere gründliche Forscher sich veranlaßt sehen mögen, der Sache weiter nachzuspüren, und damit auf solche Weise durch das vereinte Bemühen Mehrerer die Wahrheit leichter und sicherer ans Licht gefördert werde.


Nachtrag.

Erst nach Beendigung des vorstehenden Aufsatzes sind mir zwei Schriften zu Gesichte gekommen, die für unsern Gegenstand Interesse haben, und woraus hier denn nachträglich Einiges mitgetheilt werden mag.

Die erste ist eine Recension von Masch Geschichte des Bisthums Ratzeburg, in den Göttinger Gel. Anz. 1838, S. 1641 bis 1647, welche zeigt, daß auch Andern schon die wunderbar schnelle Germanisirung der angeblich rein slavischen Ostseeländer aufgefallen ist, und einiges Bedenken erregt hat. Der Recensent, G. Waitz, sagt nämlich am Schlusse seiner Beurtheilung Folgendes:

"Es sind diese slavisch=deutschen Provinzen in ihrer Geschichte gewissermaßen gekürzt. Um Jahrhunderte später, als

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dem Südwesten, kommen ihnen christliche Lehre, geistliche Bildung und germanische Institute 82 ) zu; aber in kurzer Zeit treten sie den übrigen Theilen des Reiches gleich an die Seite, und weniger die Erinnerungen der Vergangenheit und die Folgen des verspäteten Ueberganges zu einer neuen Bildung, als die sonstigen Verhältnisse bedingen die folgende Geschichte. Es zeigt sich dies auch im ratzeburger Bisthume. Die Anfänge, die allmälige Christianisirung erinnern an die erste Hälfte des Mittelalters; aber in wenigen Jahren stehen wir hier inmitten der Interessen einer schon ganz andern Zeit, und gehen jetzt mit den Jahrhunderten abwärts, ohne einen merklichen Unterschied zu gewahren zwischen dem, was sich hier zuträgt, und den Entwickelungen der übrigen deutschen Lande".

Noch interessanter ist folgendes Werk:

Rußland, von Thaddäus von Bulgarin, übersetzt von Brackel. Abtheilung: Geschichte. Erster Band.

Der Verfasser, selbst ein Slave, stellt hier in dem Capitel über die Slavisirung des nordöstlichen Germaniens (S. 337 ff.) Ansichten auf, die mit den meinigen in vielen Punkten übereinstimmen. Vorzüglich wichtig aber erscheint mir, daß sehr viele Wörter und Namen, die bei uns bisher für slavisch gegolten haben, als solche von ihm abgewiesen und dem deutschen Sprachstamme vindicirt werden, weil sie eben auf slavische Wurzeln durchaus nicht zurückgeführt werden könnten und sich daneben auch bei den östlichen (russischen) Slaven gar nicht fänden. Dahin rechnet er unter andern die Namen: Spree, Havel, Tollense (S. 338), und die Amtsbezeichnung Supan 83 ). Am auffallendsten ist jedoch die Behauptung, daß der Volksname Ljächen (Ljachowe) oder Lechen in den slavischen Sprachen gar keinen Sinn habe 84 ), und nichts


82) Hierüber verlange ich eben erst den Beweis, und bestreite es bis dahin.
83) Bulgarin sagt [S. 280, Note *)]: die Russen kennen keine Supane. Pan oder Bann ist kein slavisches, sondern ein deutsches Wort, wie es denn auch in dem Eide der Sachsen wider Carl den Großen heißt: "Hilli kroti "Wuodana ilp osken Pana Witikin af ten aiskena Carlevi, ten Slaktenera". Ferner bemerkt er [S. 278], daß auch bei den Slavenvölkern die Leibeignen Cholopy oder Chlopy heißen, was entweder von Chalupy (Hütte) oder von dem deutschen Kloben (Knecht) abzuleiten sei. Ob das Wort Kloben wirklich im Alt=Deutschen Knecht bedeutet habe, und hievon also unser Wort Sklave abzuleiten sei (vgl. oben Note 51), wage ich nicht zu entscheiden. Bei J. Grimm wird das Verbum klöven (spalten), klov, klaven, welches im Platt=Deutschen noch jetzt gebräuchlich ist, in dem Verzeichnisse der starken Zeitwörter gänzlich vermißt.
84) S. 338 f. - Zeuß (Die Deutschen und die Nachbarstämme, S. 604 f.) will dies Wort aus dem slavischen ljas, ljes (Wald) ableiten, und Ljachowe (  ...  )
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anderes als das slavisirte Wort Lygier sei. Ist dies richtig, so zeigt sich in dieser Umbildung eine bedeutende Analogie für die Verwandlung des deutschen Namens Rugier in den slavischen der Ranen. (Lygii, Ljachowe, Ljächen, Lechen, - Rugii, Rugiani, Rujani, Rjani, Rani). Früherhin hat keiner unserer Geschichtsforscher daran gezweifelt, daß die Insel Rügen ihren heutigen Namen von den alten Rugiern habe. Erst Barthold und Zeuß belehren uns, diese Annahme beruhe lediglich auf eitlen Träumen. Allerdings können beide nicht leugnen, daß da, wo zu Tacitus und Ptolomäus Zeiten Rugier, Wariner und Silinger wohnten, in slavischer Zeit Rujani [Zeuß, S. 664], Warnabi (Warnavi) [Zeuß, S. 652] und Silenzi (Slenzi, böhmisch Silezi) [Zeuß, S. 663] sich wieder finden, von denen noch jetzt Länder und Flüsse die Namen tragen; allein ein historischer Zusammenhang zwischen diesen, doch ziemlich gleich klingenden Namen soll gänzlich fehlen, und dieses Zusammentreffen der Namensähnlichkeit einem reinen Zufalle, - richtiger wohl, einer prästabilirten Harmonie, - zugeschrieben werden müssen. Das Wunderbare dieser prästabilirten Harmonie wächst aber noch ungemein, wenn man gewahr wird, daß sie auch bei den an der Donau angesiedelt gewesenen Rugiern sich wieder beurkundet, indem der Geographus Ravennas das alte Rugiland dorten mit dem Namen Ranici (scilicet: agri) bezeichnet 85 ). Jetzt endlich übernimmt es ein slavischer Geschichtsforscher, uns unsern deutschen Stammvätern wieder zuzueignen.

Mir drängte sich, als ich jene Stelle Bulgarins las, der Gedanke auf, daß der polnische Adel, der sich in Körper= und Gesichtsbildung von den Leibeigenen so auffallend unter=


(  ...  ) mit Ljesjanine (Waldbewohner) identificiren. Aber, auch abgesehen davon, daß die Polen jenen ihren Volksnamen nicht von einem Wohnplatze, sondern von einem Stammvater, Ljech, herleiten, traue ich hier dem slavischen Geschichtsforscher doch mehr; wie ich denn überhaupt gegen daß Etymologisiren des Herrn Zeuß etwas mißtrauisch geworden bin. Ist es erlaubt, wie er verlangt, die Namen Teutones, Nuithones, Juthones, Eutii [S. 146, Note *)], und dann wieder Suevi, Cyuvari, Teutonoari, Juthungi, Vitingi, Eutingi und Reudigni [a.a.O. und S. 150] lediglich für dialektisch verschiedene Formen eines und desselben Namens: der Jüten, zu erklären, (mit denen dann wohl auch die S. 152 unter sich identificirten Eudoses des Tacitus, Φουνδούσοι des Ptolomäus und Sedusii des Cäsar, zusammenfallen sollen), so wird auch die bekannte Ableitung des Namens Jacob aus Nebukadnezar wohl noch zu rechtfertigen sein. - Warum wohl nur die Namen Zeus und Thor nicht identificirt sind, da ihre Verwandtschaft wohl am wenigsten geläugnet werden dürfte? - ( Vgl. Zietus, - Zeter, - Tojodute).
85) IV, 37. - Bajovarii ..... inter Ranicos, quae nune ab Aunariis (Avaris) dominatur, et Italiam .....
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scheidet und im Durchschnitte schön zu nennen ist, während die stumpfe Physionomie des gemeinen Polen meistens einen häßlichen Anblick darbietet, vielleicht eben so nur die slavisirte Nachkommenschaft der lygischen Herren darstelle, als der russische Adel die der Waräger, und als der alt=französische Adel urkundlich aus den gallisirten Enkeln der fränkischen Eroberer bestanden hat.


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II.

Ueber die Sprache der alten Wenden

in

Meklenburg.


S o lange es eine meklenburgische Geschichte giebt, ist stark das Bemühen hervorgetreten, in die Sprachverhältnisse der alten Wenden einzudringen. An dem Mangel einer gesunden Sprachforschung ist dieses Bemühen mehr oder weniger gescheitert, bis auf die neuere Zeit, deren kräftiges sprachwissenschaftliches Leben nicht wenigen andern Disciplinen erst die feste Grundlage gegeben hat und noch mehr geben wird. Auch der Verein wandte sein Augenmerk auf diesen Gegenstand, indem er umfassendern Arbeiten dieser Art Unterstützung verhieß und vorbereitenden Beiträgen seine ernste Aufmerksamkeit widmete. Was in den verflossenen Jahren seines Bestehens an kleinern Beiträgen eingegangen ist, wird nach sorgsamer Prüfung in den folgenden Abhandlungen mitgetheilt, theils um künftigen Forschern eine Richtung anzudeuten, theils um sie auf die Quellen hinzuweisen.

1.
Uebersicht

der meklenburgischen Ortschaften wendischen Ursprungs, welche nach einheimischen Naturkörpern benannt sind,

vom

wail. M. Siemssen zu Rostock 1 ),

revidirt

vom Bibliothekar Wenceslav Hanka zu Prag.

Ueber die einheimischen Naturalien zur Wendenzeit ist uns leider gar nichts aufbehalten worden. Einige dunkle Spuren


1) Diese Arbeit ist dem Vereine von dem Sohne des uns rühmlichst bekannten Litteraten, dem Herrn Dr. med. Siemssen, aus dem väterlichen Nachlasse (  ...  )
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finden wir jedoch noch in den, größtentheils durch das Germanisiren sehr verstümmelten Benennungen unserer Ortschaften, die nach gewissen einheimischen Naturkörpern und physischen Gegenständen benannt worden sind. Die Ueberbleibsel der alten wendischen Namen sind bekanntlich noch im heutigen Polnischen, Böhmischen, Russischen und Lettischen zu finden. Und diese Sprachen slavischen Ursprungs scheinen überhaupt nur in Ansehung des Dialekts von der alten wendischen verschieden zu sein, weil ein Kenner der slavischen Sprache, wie es bei dem Könige von Ungarn Matthias Corvinus der Fall war, mit Türken, Bulgaren, Böhmen, Polen, Russen, Dalmatiern, Serviern und andern slavischen Nationen ohne Dolmetscher sich unterreden kann. Man ist darin einverstanden, daß die Endungen der wendischen Namen ihre bestimmte Bedeutung haben; die Endsylbe (-itz) bedeutet so viel als: Sitz, Wohnung oder Ort, (-ow) oder (-owe): Aue, Gegend, und die Endsylbe (-in) ist mit: Feld einerlei. Die erstern Sylben in den wendischen Namen scheinen aber die natürliche Beschaffenheit des Orts anzuzeigen. Einige dieser Benennungen erhalten ihre Bestätigung durch die alten wendischen Ritterwappen.

1. Benennungen nach Körpern aus dem Thierreich.

Barendorf: die ersten Sylben scheinen altwendisch zu sein, von Baran: Schaaf.

Barnekow: bedeutet eine Schaafgegend, vom böhmischen Beranek: ein Lamm. Die Herrn von Barnekow führen einen halben Widder im Wappen.

Barkow: Bienengegend, von Bari: Bienenstock.

Belitz: Ort, wo Weißfische zu haben sind, von Belice: Weißfisch == Witing.

Doberan: von Dobra: gut, und Beran: das Lamm == agnus dei. (In Böhmen ist eine Stadt Dobran: der Gütige. W. Hanka.)

Konow: Pferdeort, von Kon: Pferd.

Kassow: Entengegend, von Kaczka: Ente. (Bei uns ist auch ein Kasow, wir leiten es aber von Kase: Grütze, Brey, her. W. H.)

Kossow: Amselort, von Kos: die Amsel.

Koebelich: von Kobilka: Heuschrecke. (Lieber von Kobyla: Stute; die Bedeutung könnte: Gestüt, sein. W. H.)


(  ...  ) mitgetheilt. Hanka äußerte sich sehr günstig über diese Arbeit und theilte einige Nachträge zu derselben mit, welche in ( ) mit W. H. eingeschaltet sind. - Einen ähnlichen Versuch von Rudolphi enthält Patriot. Archiv IV, 1, S. 56.
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Karwitz: Kuhort, von Karwe: Kuh (litthauisch).

Krepelin: Wachtelfeld, von Krepelice: Wachtel.

Krukow: Rabenort, von Kruk: Rabe.

Jeese, Jesendorf, Jesenitz, Jesow: vom poln. Jez: Igel. (In Böhmen giebt es mehrere Jessenitz und wir leiten es von Jesen: die Esche, Eschenholz. Jeese und Jesow können von Jez: Igel, abgeleitet werden. W.H.)

Labenz: Schwaan (polnisch). (Könnte auch: Elbdorf, von Labe sein. W. H.)

Lanken: von dem lettischen Lanka: Aue.

Lischow: Fuchsgegend, von Lis, Liska: Fuchs.

Maslow: Buttergegend, von Maslo: Butter.

Muchow: Fliegenort, von Mucha: Fliege.

Muess: Maus (böhmisch).

Pannstorff: Jungferndorf, von Panna: Jungfer.

Rakow: Krebsgegend, von Rak: Krebs.

Ribnitz: Fischort, von Ryba: Fisch. - Die Herrn von Rieben führen auch einen Fisch im Wappen.

Schabow: Bratenort, von Schab: Schweinebraten. (Ich möchte es lieber von Zaba: Frosch, ableiten. W. H.)

Sukow: Hundeort, von Suka: Hund. (Könnte auch von Suk: Ast, deducirt werden. W. H.)

Teterow: Auerhahnsgegend, von Tetrew: Auerhahn.

Turow: Auerochsengegend, von Tur: Auerochs.

Wewerin: Eichhörnchenfeld, von Wewerice: Eichhörnchen.

Wilsen: Wolfsgegend, von Wilczg: Wolf.

Woserin: Wespenfeld, von Wosa: Wespe.

Zapel: Froschgegend, von Z'aba: Frosch. (Eher von Czapla: Reiher. W. H.)

Zena: Frauenort, von Zena: Frau.

2. Benennungen nach Körpern aus dem Pflanzenreich.

Beselin: Feld, wo Flieder wächst, von Bez: Flieder, Hollunder.

Bobbin: Bohnenfeld, von Bob: Bohne. (In Böhmen ist ein Berg mit einer Burgruine Baubin, als Hexenberg bekannt. W. H.)

Brütz: Birkenort, von Bryza: Birke.

Bukow: Buchenort, von Buk: Buche.

Drewitz: Holzort, von Drewo: Holz.

Gessin: Eschenfeld, von Gesen: zähe Esche.

Grabow: Ort, wo Hagebuchen wachsen, von Grab: Hagebuche.

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Lipen: von Lipa: Linde.

Lusewitz: Kienort, von Luczywo: Kien, Harz. (Morastort, von Luz'o: Pfütze; Luz'ice heißt: Lausitz, eben daher. W. H.)

Lukow: Zwiebelort, von Luk: Zwiebel.

Mechelsdorf: von Mech: Moos.

Passée und Passow: Viehweidegegend, von Pasza: Viehweide.

Pieversdorf: von Piwo: Bier.

Rez: von Rez: Korn.

Steblow: von Steblo: Grashalm.

Tarnow: Dornenort, von Tarn: Schwarzdorn.

Tellow: Kälberort, von Tele: Kalb.

Tressentin: Kirschengegend, von Tressne: Kirsche. (Wäre dort Moorerde, so könnte es von tresu: zittern, abgeleitet werden; wir haben Tresetin; das mittlere n ist ein Rhinismus. W. H.)

Wesenberg: von Wes: Laus. (:Dorf, in allen Dialekten. W. H.)

Wischendorf: von Wischni: Pflaume.

Zehlendorf: von Zely: Kraut.

Zibühl: Zwiebelort, von Cybule: Zwiebel.

Zittow: Korngegend, von Zyto: Korn, Getraide.

3. Benennungen nach Körpern aus dem Mineralreich.

Brühl: von Bryla: Erdscholle.

Glinke: Ort, wo sich Lehm findet, von Glina: Lehm.

Gorow und Goritz: bergige Oerter, von Gora: Berg.

Ilow: Mergelort, von Il: Mergel zum Düngen.

Kahlden: Morastort, von Kal: Morast, Koth.

Kamin: von Kamien: Stein.

4. Benennungen nach andern physischen Eigenschaften.

Goelnitz: von Golnitza: ein kahles Land.

Kreien: von Krey: Landschaft.

Flotow: kothige Gegend, von Blotow: Koth.

Gnoyen: von Gnoy: Koth.

Priwall: stürmische Gegend, von Prywal: Sturmwind.

Reknitz: von Reka: Fluß.

Rohlsdorf: von Rola: Acker.

Rowa: von Row: der Graben.

Seran: von Ser: Käse.

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Stawenhagen: von Staw: der Teich.

Wostrow: Halbinsel.

Anm. Die Endsylbe:
    - itz bedeutet: Sitz, Wohnung, Ort.
    - ow oder owe: Aue, Gegend.
    - in: Feld.

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2.
Erklärung meklenburgischer Ortsnamen,

vom

Dr. Burmeister zu Wismar,

mit Beiträgen vom

wail. Pastor Mussäus zu Hansdorf.

Mehr als die Hälfte der Ortsnamen unsers Vaterlandes sind slavischen Ursprungs, welche auch zugleich die einzigen 1 ) Ueberreste der Sprache der Slaven oder Wenden sind. Die Erklärung derselben erscheint auf den ersten Augenblick sehr schwierig, da selbige nur durch Aufsuchung der Wurzelworte in allen slavischen Sprachen 2 ) mit Erfolg geschehen kann. Allein es ermangelt einerseits noch immer eines auf kritische Weise bearbeiten Lehrgebäudes aller slavischen Sprachen, andrerseits sind die Namen durch die von Jahrhundert zu Jahrhundert zunehmende Herrschaft der deutschen Sprache so verstümmelt, daß, wenn nicht ältere Urkunden den ächten slavischen Namen bewahrt hätten, man entweder an der Erklärung verzweifeln oder dieselbe doch schwankend hinstellen müßte. In einzelnen Fällen hat der Mund des Volks die Namen seit Jahrhunderten treu bewahrt.

Die Erklärung der slavischen Ortsnamen wird jedoch dadurch ungemein erleichtert, daß wir wissen, daß die Namen fast alle von wesentlichen Eigenschaften des Orts, von besonderer Lage an Flüssen, Seen, Wäldern, von dem häufigen Vorkommen von gewissen Baum=, Strauch= und Thierarten entlehnt sind. Für diese Ansicht haben wir das älteste Zeugniß des Ditmer von Merseburg, welcher die Namen in slavischer und deutscher oder lateinischer Sprache angiebt. In späterer Zeit ist diese Ansicht von Frenzel (bei Westphalen II, p. 2413 ff.) a.a.O. p. 2417 bei Ableitung des Namens Robel (slav. 1) robel: passer, 2) rebel, rjebel: scala, und 3) reblo:


1) Es kommen in den Urkunden auch oft slavische nomina appellativa vor. Man vgl. nur Mekl. Urk. 1. G. C. F. Lisch.
2) Vgl. W. Hanka in Jahrb. II, S. 176.
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castra) sehr bestimmt ausgesprochen: "secunda derivatio propter situm loci, ad quem Veneidi praecipue in de nominationibus respexerunt, videtur conveniens". Folgendes jedoch scheint noch weniger beachtet. Viele ältere slavische Namen sind später von den deutschen Einwanderern bloß übersetzt, einige haben auch einen dem frühern slavischen ganz entgegengesetzten deutschen Namen erhalten. So wird z.B. Tarnewitzerhagen von den Deutschen Wittenborgerhagen genannt. Nehmen wir die Endsylben weg, so haben wir Tarnewitz und die deutsche Uebersetzung Wittenborg. Daß die Endsylbe =witz, welche sonst nur: =dorf zu übersetzen ist, durch: =borg wiedergegeben ist, darf uns nicht befremden, da Helmold (Chron. Slav. I, 87, 11; I, 92, 10) Ilow in Ilinburg übersetzt. Außerdem giebt es noch viele Ortsnamen, welche aus beiden Sprachen gemischt sind, so daß man die eine Hälfte aus dem Slavischen, die andre aus dem Deutschen zu erklären hat.

Versuche, die meklenburgischen Ortsnamen zu erklären, sind mir in gedruckten Werken nicht aufgestoßen. Jedoch hat Herr Pastor Mussäus zu Hansdorf mir ein handschriftliches Verzeichniß von meklenburgischen Ortsnamen, mit Erklärungen aus dem Böhmischen, mitgetheilt, dessen Namen ich in den unten bezeichneten Proben durch M. bezeichnen werde.

Vergebens suchte ich in den slavischen Grammatiken eine genaue Unterscheidung der Endungen =ow, =itz, =nitz, =nik und =witz. Ich wage, nach manchen Zusammenstellungen die Behauptung: daß die Endsylbe =ow die weiteste Bedeutung hat, im Deutschen durch: =husen, =burg, =hof, =feld zu übersetzen ist; die Endung =witz bezeichnet: =dorf, mit Beziehung auf seine Lage; =in, =itz und =nitz einen einzelnen Ort in Beziehung auf die ihn umgebende Natur, und wird daher gern mit Substantiven und Adjectiven verbunden; =nik und =in: Stätte, nur daß =nik weitere Bedeutung hat und auch oft eine Person bedeutet (z.B. travnik: Grasstätte, dwornik: Hofmann); die Endsylbe =ow bedeutet in Personennamen, ähnlich dem polnischen =ky, unser: von, z.B. Krukow: von Raven, Butzekow: von Storch, etc. .

Bellin. Mussäus vom böhm. bylina: Kraut. Allein es ist gewiß von bel: weiß, schön, abzuleiten, also: Schönhof. Daß die Sylbe bel nicht bloß weiß, sondern auch schön übersetzt worden, bezeugt Ditmer von Merseburg (Ausgabe von Mader, Helmst. 1667, p. 153): belegori: pulcher mons, p. 234: beleknigini: pul=

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chra domina. Noch jetzt nennen fast alle Slaven das schöne Geschlecht: das weiße (poln. pleó biala). - (Dagegen: belgor: wittenberc, Mekl. Urkunden S. 74, 102. - Vgl. Siemssen unter belitz. G. C. F. Lisch.)

Bobitz, M. vom böhm. habicza: Großmutter, - wenn nicht von bob, welches fast bei allen Slaven: Bohne bedeutet (Bohnendorf). (Vgl. Siemssen unter Bobbin. G. C. F. Lisch.)

Doberan. Ob von dober: gut, oder von dub: die Eiche, dürfte wohl der Zweifel aufhören, da in einer Urkunde von 1190 (Westphalen III, p. 1470) terminus Dubimerihorca erwähnt wird, von dem es in einer folgenden von 1192 heißt (ib. p. 1472): "Et est terminus abbatie ad occidentem collis, qui lingua Slavica Dobimerihorca vocatur, et inde contra septentrionem usque ad mare protenditur. In parte autem orientali est terminus abbatie a quercu, quae sita est juxta viam in terminis, usque ad mare recto tramite (Eichplatz). - (Nach Hanka heißt Dobran: der Gütige. Vgl. Jahrb. II, S. 13. G. C. F. L.)

Drewitz, vom sorb. drew: Holz (Holzendorf).

Gammelin , im ratzeburg. Zehntregister Chemelin, von chmel, wendisch Schemigl: Hopfen (Hopfenort).

Granzin, vom serb. grana: Zweig, Kraut (Grasflur).

Gollwitz , vielleicht vom slowen. golob: Taube (Taubendorf).

Kuppentin, vom serb. kupina: Brombeerstrauch (Brombeerstatt). - (In Urkunden aus dem 13. Jahrhundert heißt das Dorf Kobandin. G. C. F. Lisch.)

Lischow, schon von M. von liss: Fuchs (Fuchshaagen).

Maslevitz, von masslo: Butter (Butterdorf).

Mulsow, entweder von mal: Motte, oder von mula: Schlamm, welcher durch Regen entstanden ist. Die Oertlichkeit soll noch jetzt für die letztere Erklärung stimmen.

Muchow, von mucha böhm. Fliege (Fliegendorf).

Priwall, vom böhm. priwotz: Ueberfahrt (Fährdorf).

Retschow, vom böhm. rez: Roggen (Roggendorf). (Vgl. Siemssen unter Rez. G. C. F. L.)

Roggow, vom böhm. rog: Horn (Hornsdorf).

Uelitz (M. von uhlj böhm: Kohlen); vielleicht auch von ul: Bienenstock (Bienendorf).

Userin, von osero, russ. See, poln. jeziero, da die Polen auch reka: Hand, statt ruka sagen: (Seestätte). Ist vielleicht Zuerin durch Vertauschung der ersten Buch=

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staben entstanden? Die Oertlichkeit stimmt außerordentlich. - (Nach Hanka heißt Zuerin: Thiergarten; vgl. Jahrb. II, S. 178 und V, S. 225. G. C. F. L.)

Wölzow, vom böhm. wolsse: Erle (Ellerndorf).

Zierow, M. von zir, böhm. Sklave; vielleicht von zjr: Eichelmast (Eicheldorf).

Zurow, vom poln. zurowy, eine Art Heidelbeere (Bickbeerdorf).

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3.
Wendische Worterklärung,

vom

Advocaten Dr. Beyer zu Parchim.

Herr Dr. Burmeister hat eine Sammlung und Erklärung slavischer Ortsnamen Meklenburgs verheißen. Sollte es nicht zweckmäßig sein, den Plan zu erweitern und die Bearbeitung eines wendischen Wörterbuches zu versuchen? Hauptquelle würden allerdings die Ortsnamen sein; was sich aber daraus machen läßt, hat kürzlich Gesenius in seinem punischen Wörterbuche gezeigt (Scripturae linguacque Phoeniciae monumenta etc. Lpzg. bei Vogel. Lib. IV. Vgl. Allgem. Liter.=Zeit. Mai 1837, Nr. 77-81).

Bekanntlich fehlt es aber auch sonst nicht an ältern Hülfsmitteln und Vorarbeiten, wenn gleich die bedeutendsten der letztern zunächst nicht den meklenburgischen Dialekt treffen. In Bezug auf diesen speciell ist mir eine Stelle in Rangonis origines Pomeranicae aufgefallen, wo es heißt: "Si orationem dominicam Werulorum in Mecklenburgensi ducatu, ut illam tradit Wulfgangus Lazius Lib. XII. de Migr. gent. f. 628, cum oratione dominica veterum Prussorum 1 ) conferas, sponte fateberis, Werulas illas cum veteribus Prussis unam habuisse originem".

Ich gebe zugleich ein Paar Beiträge zu der Sammlung, bemerke aber zugleich, daß ich mit der slavischen Sprache völlig unbekannt bin:

Lewitz oder Löwitz: Holz. Der Lewitz-Bruch, die Lewitz, eine große Bruchwaldung zwischen Neustadt und Crivitz. - Oestlich von der Müritz im Strelitzschen, hart


1) Die Sprachdenkmäler der alten Preußen sind bekanntlich von Vater bearbeitet. G. C. F. Lisch.
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an der schwerinschen Grenze, liegt ein Dorf Zar-holz, welches auf der laurenbergischen Karte Zar-lewitz heißt, vielleicht contrahirt aus zarne-lewitz, d.i. Schwarz=Holz, Schwarz=Wald; daneben ein See: Wolewitz. (Vgl. lowcj: viridaria, forestaria, silvae: Vetust. vocab. lat. boem. p. 327. Lisch. - Lewitz oder Löwitz: Jagdrevier, von lowit: jagen; wo-lewitz: in der Lewitz. Burmeister.)

Lisch (lisk, litz?): hoch. - Lischowe, quae alta villa (:Hohendorf, "Hontorff") dicitur", Otto IV. Confirmation des Stiftes Schwerin v.J. 1211. Daher: Wantz-litz bei Grabow, welches in der Urkunde Heinrichs des Löwen v.J. 1167 Wantzeburg genannt wird; also: Litz: Burg, Berg, Höhe? Adject. litzk, sprich lisk, lisch: hoch. (Lischow: Leitersdorf, von ljenitza: die Leiter. Burmeister.)

Parch, Park, Pork: Feuer, Sonne? Das Kloster Parkow hieß später: Sonnen=Kamp; ein Berg bei Parchim heißt Sonnen=berg; und im Antiquarius des Elbstroms, Frankf. a.M. 1741, S. 232, finde ich: Peccenstein halte Pirna für wendisch, und meine, daß es so viel als Sonnenthal bedeute, gleich wie das dasige Schloß Sonnenstein genennet werde. Die Formen Parchim, Parkow und Pirna entsprechen denen des Götternamens Parkun und Perun.

Sa: jenseits (russisch Sa-Balkansky: Trans-Balkanicus), davon: Sa=delbandia: d.i. trans Delbandica sc. provincia; Delbende hieß bekanntlich der Grenzfluß dieser Provinz. Davon vielleicht Smeldingi, contrahirt aus Sa-m-eldingi, i.e. Trans-Eldingii?

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4.
Vater Unser

der Wenden in Meklenburg im 16. Jahrhundert,

von

G. C. F. Lisch.

In den Jahrb. I, S. 7 und II, S. 177 ist zur Sprache gekommen, wie noch zu Marschalks Zeiten in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Meklenburg in der Jabelheide (zwischen Ludwigslust und Dömitz) wendische Sprache und Sitte herrschte. Trotz aller Nachforschungen hat aber nichts entdeckt werden können, was nach Marschalk nur einige Auf=

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klärung über diese wendische Völkerschaft der Jabelheider geben könnte. Das einzige Sprachdenkmal der meklenburgischen Wenden soll, außer den einzelnen, in den ältern Urkunden vorkommenden Wörtern, das Vater Unser sein, auf welches Beyer nach Rango aufmerksam macht. Schon Franck A. u. N. M. I, S. 215 theilt es aus Latomus mit, der es sicher aus Lazius hatte, aber in sehr corrumpirter Form; er vergleicht es mit dem Vater Unser der letzten Wenden im Dannebergischen zu seiner Zeit. Es ist mir gelungen, den Lazius zu erhalten und ich theile hier zur Erleichterung künftiger Forschungen das mit, was er giebt.

Der Titel des Buches ist:

De gentium aliquot migrationibus, sedibus fixis, reliquiis, linguarumque initiis et immutationibus ac dialectis libri XII, - - auctore Wolfgango Lazio Viennensi Austriaco Medico et invictissimi Rom. Regis Ferdinandi historico.
     Basileae per Joannem Oporinum.
          (In Fol., 843 p., c. ind.)

Am Ende steht:

Basileae ex officina Joannis Oporini, anno salutis humanae
          MDLVII mense Martio.

Die Zeit der Herausgabe des Buches (1557) steht also der marschalkschen Zeit nahe genug. Es heißt nun in demselben S. 787:

"Illud porro ignorandum non est, cum Heruli, ut ostensum est, a Romanis conducti, sub signis subinde militarent, inclinante Republica (id quod libri pariter Noticiarum Romanarumque praefecturarum ostendunt) Latina quaedam vocabula, quibus ex commercio asuescebant, suo idiomati inseruisse. Quemadmodum lingua posteritatis Herulorum argumento est, quae nostra aetate solum tenet in Meclaburgensi ditione, nomine Werulorum. Placet Dominicam orationem eius gentis recensere, in qua aliae sunt voces Latinae corruptae, aliae originis Teutonicae:

I. TABES MVS KAS TV ES ECKSCHAN DEBBESSIS. II. SCHWETITZ TOVVS WAARCZ. III. ENAK MVMS TOVVS

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VVALSTIBE. IV. TOVVS PRAATZ BVSKA ECKSCHAN DEBBES TA VVVRSAN SVMMES. V. MVSSE DENISCHE MAYSE DVTH MVMS SCHODEN. VI. PAMMATE MVMS MVSSE GRAKE KA MESS PAMMAT MVSSE PATRA DVEKEN. VII. NE WEDDEMVMS LOVNA BADECKLE. VIII. PETT PASSARZA MVMS NV WVSSE LOVNE. AMEN.

Lazius, der slavischen Dialekte kundig, fügt auch S. 788, nach seinen etymologischen Ansichten, gleich eine Erklärung 1 ) hinzu, welche ihm jedoch aus den slavischen Dialekten nicht recht glücken will.

"In qua:
TABES, primum vocabulum, patris gentilitium est. -
Quae sequuntur:
MVS KAS TU ES, Latina sunt quatuor depravata: Meus, qui, tu, es. Corruperant forte, dum in Latio colebant, aut Romanis in castris militarent: mus ka tu es.
Sextum et septimum rursus gentilitia sunt et barbara:
ECKSCHAN, pro: in, et
DEBESSIS, pro: coelis, velut et octavum.
SCHWERITZ, quod significat: sanctificetur.
TOWS, nonum, rursus Latinum est corruptum pro: tuum.
Decimum et undecimum gentilitia sunt:
VVAARCZ pro nomine, et
ENAK pro: adveniat.
Duodecimum Germanicum corruptum est:
MOMS pro: uns, una litera adjecta.
WALSTIBE pro regno, et
PRAACZ pro voluntate, gentilitia forte Teutonica originalis; nam qua hodie voce Voluntatem apellamus et regnum, willen, wellen, reich, Latina sunt et a Romanis nostrae linguae inserta.


1) Die Abweichungen der Wortformen in dieser Interpretation von denen im Texte finden sich auch in der Original=Ausgabe.
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Rursus decima quinta vox TOVVS Romanum est depravatum.
Quae sequuntur, barbara sunt:
BVS ECKSCHAM DEBBES, id est: sicut in coelo,
WVRSAN SVMES, id est: ita in terra. Quorum DEBBES latinum depravatum esse autumo a Deo, cum barbari coelum non possent nisi a Deo nominare. Arbitror et postrema Teutonica esse, nam et hodie Sumpf terram palustrem dicimus: et quando aliquid ex uoluntate futurum proferre uolumus, dicere solemus, ut Romani solent, Fiat et Hebraei Amen, nos wurde, es werd, pronunciamus.
Ex sequentibus, si coniecturae est aliquid tribuendum, et DENISCHE Teutonicum et SCHEDIN Romanum existimo, ex hodie corrupta voce.
PAMMATE depravatum item latinum est pro: donate, dimitte.
GRAKHE Teutonicum est, nam et majores nostri ultionem debitam Racham dixere:
PARADVCKEN in illo idiomate debitores signat et
LOVNA, quod est nimirum corruptum Germanicum, malum demonstrat. Hinc hodie adhuc dicimus ain bosen laumen, id est malam famam, et Austriaci nos ac Styri tristem, a malis vexatum, launig appellamus.

Woher Lazius dieses allerdings interessante Monument habe, sagt er leider nicht. Jedoch mag er noch gute Quellen gehabt haben, da er den Abriß der meklenburgischen Geschichte, nach S. 820, noch zu den Zeiten der Herzoge Heinrich des Friedfertigen und Albrecht des Schönen schrieb (qui hodie rerum ea in provincia potiuntur, Henricus et Albertus, - - et Henricus nostro seculo inter omnes imperii principes senior censetur, Albertus statura maximus etc.). Jedoch lassen die wenigen Erläuterungen, welche die slavischen Dialekte gewähren, vermuthen, daß dies V. U. nicht rein wendisch sei. Schon Adelung, Mithridates II, S. 688 ist der Meinung, daß es lettisch sei, und auch Burmeister zweifelt an dem wendischen Ursprunge desselben.

Dieses Denkmal käme also für unsere wendische Geschichte nicht in Betracht. Dagegen mögen hier für künftige Forscher

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diejenigen V. U. aus den Quellen Raum finden, welche von den Wenden im Dannebergischen gebraucht wurden.

1) Das V. U. der dannebergischen Wenden, wie es diese nach Eccard Hist. stud. etym. p. 269 noch im J. 1711 gebrauchten (vgl. Abhandlung Nr. 5.), lautet:

1. Nôs hôlya wader ta toy chiss wa nebisgái. 2. Sjunta woarda tugi geima. 3. Tia rìk komma. 4. Tia willa schingôt koke nebisgáy, kok kak no sime. 5. Nôessi wisse danneisna stgeiba doy nam dans. 6. Un wittedoy nom nôsse ggreîs tak moy wittedogime nossem gresnarim. 7. Ny bring goy nôs ka warsikônge. 8. Tay lôsoáy nôs wit wissókak Chundak.

2) Eine andere Ueberlieferung bei Potocki Voyage (1795, p. 36.) aus der Gegend von Lüchow lautet:

1. Nesse wader, tu toy Jiss wa nebis hay. 2. Siungta woarda tygi cheyma. 3. Tujae rick kommae. 4. Tia wiliae szmweh rok wa nebis hay, kak no zimie. 5. Un wy by doy nam nesse chrech kak moy. 6. Wy by dayne nessen chresmarym. 7. Ni bringwa nass na wasskonie. 8. Day lizwaynes wit wyskak chandak. Amen.

3) Eine dritte Ueberlieferung aus dem Dorfe Bülitz, A. Lüchow, aus dem Anfange des v. Jahrh. findet sich in Spiels Neuem vaterl. Archiv von Spangenberg, II, 1822, S. 219:

1. Eyta nossi tang toy bist en Neby. 2. Sjenta werde tija geyny. 3. Kommoja tija Ritge. 4. Tija Wilja blyoye kock en Neby koick en Simea. 5. Nossi wisse danneisna stjeiba, dogeyra nôss dàns. 6. Un schenkôs nossi weineck, kock wy schenkôt nossi weinecker. 7. Un bringoye nos en wienick wersöcke. 8. sseze die sölva nôs de ggrêck, wyltiya blift to Ritge, ti Môcht un warchene Büsatz nigangka un nirugnissa. Amen.

4) Eine vierte Ueberlieferung gibt nach Leibnitz Coll. etym. noch Adelung im Mithridates II, S. 688 flgd. mit folgenden Bemerkungen:

Das Vater Unser, welches Wolfg. Lazius de migrat. gentium. B. 12, p. 787 für meklenburgisch=wendisch ausgiebt, welches zu seiner Zeit ohnehin längst ausgestorben war, ist rein lettisch. In Pommern starb der Letzte, der noch

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Wendisch reden konnte, bereits 1404. Nur in den lüneburgischen Aemtern Danneberg, Lüchow und Wustrow hatte sich bis auf die neuern Zeiten ein Haufe von dem obotritischen Hauptstamme erhalten, welcher noch Wendisch redete und dachte, obgleich sehr mit dem Deutschen vermischt, wie aus den folgenden Formeln erhellet. Man nannte sie gemeiniglich Polaben, von dem slavischen po: an, bei, und Labe: die Elbe; allein mit Unrecht. Die eigentlichen Polaben wohnten um Ratzeburg an der Elbe, und sind weit früher ausgestorben. Die jetzt gedachten hießen Linonen, von der Leine, slavisch Linac. Sie waren noch in der letzten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts in ihrem Wesen vorhanden; allein da die Beamten unaufhörlich an dem Untergange ihrer Sprache arbeiteten, so ist sie nunmehr völlig ausgestorben, und die Einwohner reden jetzt ein eben so verderbtes Deutsch, als ehedem verderbtes Wendisch. (Man sehe von ihnen: Jo. Leonh. Frisch 4tes Programm; Jo. Ge. Eckhards historia studii etymologici, S. 268; Leibnitz's Collectanea etymol. Th. 2, S. 335; die Hamburg. vermischte Biblioth. Th. 2, S. 794, wo sich eine Sammlung von mehr als 300 Wörtern aus den Papieren eines Predigers im vorigen Jahrhundert in der Grafschaft Danneberg zusammengesucht von J. D. Domeier, findet; die Hannov. gelehrten Anzeigen 1751, S. 611; 1752, S. 1137; des Grafen Jean Potocki Voyage dans quelques parties de la Basse=Saxe, wo überall auch Sprachproben geliefert werden. Mit dem letztern muß man die allgem. Litterat. Zeit. 1798, No. 327, verbinden. In dem Vocab. Petrop. befinden sich, Nr. 8, auch polabische Wörter, wo aber von 185 an nach Dobrowsky's Bemerkungen größtentheils lausitzische Wörter für polabische gegeben werden, welches Alter, der diese Wörter in seinen Miscellan. S. 203 wiederholt, nicht gewahr geworden ist. Auch haben weder er, noch der Sammler des Vocab. Petrop. Pfeffingers Wörtersammlung im Eckhard gekannt, welche unstreitig die beste und vollständigste ist.) Nach Domeiers und andern Wörtersammlungen näherte sich diese Sprache, so wie die lausitzische, dem Polnischen, hat aber doch ihre Eigenheiten. Der polnische Rhinismus, z.B. Runha: Hand, für Ruka, herrscht durchgängig. Den Vorschlag w vor einem o haben sie mit den Böhmen und lausitzer Serben. Zum Andenken will ich die Formeln, welche man uns von ihnen aufbehalten hat, und welche nach den besondern Mundarten sehr abweichen, mittheilen. Die erste steht auch, aber sehr fehlerhaft, in der leipziger Sammlung S. 34, woraus sie auch Alter S. 198 wiederholet, ohne das Fehlerhafte zu bemerken. Die Formel in Potocky

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Voyages S. 369 ist aus der neuesten Zeit, da die Sprache schon erloschen war, und daher nicht allein fehlerhaft aufgefaßt, sondern auch mangelhaft; daher ich sie übergehe. Man sehe indessen Alter's Miscellan. S. 139.

Polabisch, vielmehr Linonisch.

(Nach G. F. Mithof, Prediger zu Lüchow, 1691, in Leibnitz Collect. etymol. Th. 2, S. 339.)

  1. Noos Wader, tada tö jüs wa tuem Nibisien,
  2. Sioncta mo-wardoot tüi Seimang (lege: Jeimang);
  3. Tüi Rieck cumma;
  4. Tua Willia mo-ssa schiniot wa Nibisjen, eak wissei soquoi noo Ssime,
  5. Noossi daglitia Sjeibe dii nam daans;
  6. Un wittodüman (lege: witto-dünam) noosse Greichie, cook moy wittodujeme noossume Greihynarim;
  7. Ni farforii nas wa Versoikung;
  8. Erlösü nas wil tigge Goidac.   Hamen.
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5 a .

Vater Unser

und

Hochzeits=Lied

der Wenden im Dannebergischen im 18. Jahrhundert,

von

G. C. F. Lisch.

Das Hochzeits=Lied der Wenden im Dannebergischen jenseit der Elbe theilt Franck im A. u. N. M. III, S. 90, flgd. mit, ohne weiter etwas über die Quelle zu bemerken, als daß er dazu Jo. Georg. Eccardi Historia Studii Etymolog. citirt; dasselbe ist mit dem, von Franck I, S. 216 mitgetheilten, aus gleicher Quelle fließenden Vater Unser (vgl. Abhandlung II, 4, S. 63) der Fall. Beide Denkmale der Wenden, welche bis auf die neuere Zeit in den hannoverschen Aemtern Danneberg und Lüchow lebten (vgl. Jahrb. I, S. 7 und II, 177), sind zuerst und aus gleichzeitiger Nachforschung mitgetheilt in:

Jo. Georgii Eccardi Historia studii etymologici linguae germanicae etc., - - accedunt et quaedam de lingua Venedorum in Germania habitantium. Hanoverae MDCCXI.

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Zur bessern Einsicht wird hier die betreffende Stelle, welche Quelle ist, mitgetheilt, da Eccards Buch nicht viel verbreitet ist. Es heißt dort S. 268:

"Habet tandem Venedica gens in ducatus Luneburgici praefecturis Luchoviensi et Dannebergensi habitans genus dicendi slavonicum, quod considerationem nostram meretur. Derisi quidem homines hujus gentis quondam cum sua lingua a nostris Saxonibus habiti sunt ac usu illius a praefectis gravi sub poena interdicto, plerumque ejus se gnaros esse negarunt, quo factum, ut ea inter seniores duntaxat ruricolas vigeat. Et brevi habuissemus gentem vernaculae suae ignaram, nisi sub Georgii Ludovici serenissimi Electoris nostri clementi regimine ad conservationem atque usum illius iterum excitati fuissent nostri hi slavi. Degit Wustroviae (nahe bei Lüchow) Christianus Henningen, vir doctus et postor ecclesiae illius loci, qui a multis jam annis in id incubuit, ut quae de lingua Venedica ibi locorum superessent, colligeret, ac tandem Glossarium GermanicoVenedicum congessit, in quo non voces solum, sed formulas etiam loquendi plurimas annotavit. Specimen inde mecum communicavit jamdudum vir plurimum reverendus et vellem ex eo quaedam benevolo lectori offerri, nisi integrum opusculum brevi editum iri, sperarem. Ut tamen ii, quibus nostri Venedi ignoti sunt, habeant, unde de lingua illorum judicare possint, lubet hic inserere Orationem Dominicam a laudato Hennigenio mihi transmissam, quae his verbis concepta est: etc. - - Idem Hennigenius me etiam donavit quadam cantilena, quam in tabernis considentes Venedi nostri cantare solent. Ea est talis: etc. - - Cantilenam hanc in Germanicam linguam Hennigenius transtulit hoc modo: etc."

Die erwähnten Wörterbücher über den damaligen Wortvorrath dieser Wenden sind in Dobrowsky's Slavanka

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und in Potocki Voyage abgedruckt; vgl. Spiel's Neues vaterl. Archiv von Spangenberg, II, 1822, S. 219 flgd.

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5 b .
Erklärung des wendischen Hochzeits=Liedes,

vom

Dr. Burmeister zu Wismar.

(Aus Eccardi historia studii Etymologici, Hannov. 1711.)

1. Uebersetzung.
Katy mês Ninka beyt? Wer soll Braut sein?
Teelka mês Ninka beyt: Eule soll Braut sein.
eelka rîtzi Eule sprach
Wapakka neimo ka dwemo: Hinwieder zu ihnen zu beiden:
Gos giss wiltge grisna Sena, Ich bin eine sehr gräßliche Frau,
Nemik ninka beyt; Mag die Braut nicht sein,
Gos nemik Ninka beyt. Ich mag die Braut nicht sein.

katy: wer? sorbisch: s=chtu, böhmisch: kdo, slovenisch: kdor, russisch: kto, polnisch: kto.

mês, von mos: kann, soll; fast in allen slavischen Dialecten.

Ninka: Braut; böhmisch: newêsta, sorbisch: newesta, auch kassubisch: ninka.

beyt: sein; böhmisch: byti, sorbisch: byez, slovenisch: biti, russisch: byt', serbisch: biti.

Teelka: Eule, findet sich in keinem slavischen Dialecte; statt dessen: sova.

rîtzi: sprach; altslavisch: recze (Nestor I, S. 93), böhmisch: rjci, sorbisch: rez, russisch: rjez: die Rede.

wapak: hinwieder; noch im Sorbischen wapak (contra).

ka: zu; sorbisch: ke, böhmisch: ke, slovenisch: k', russisch: ko.

neima: ihnen; sorbisch: neimai, slovenisch: njima.

dwemo: beiden; altslovenisch: dviema, polnisch: dwom, serbisch: dvoma, böhmisch: dwema, slovenisch: dvema, sorbisch: dviemai.

Die Wiederholung der Präposition ka in anschaulicher Rede bei zwei zu einem Worte verbundenen Begriffen findet sich gleichfalls im Altrussischen: Nestor II, p. 175: Idosza za more k Variagom k Rusi: sie gingen über Meer zu den Waräger=Russen.

gos: ich; statt ja sorbisch, russisch: ja, slovenisch: jas; bei den Böhmen ga; die Wenden pflegen j in g umzuzuwandeln.

giss: ich bin; böhmisch: gsem, russisch: jesm, slov.: sem.

wiltge: groß, sehr; sorbisch: wulki, böhmisch: welky, slovenisch: velik, russisch: veliki.

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grisna: gräßlich, ist deutschen Ursprungs.

sena: Frau, auch wohl seina, sorbisch: zona, böhmisch: z'ena, slovenisch: shena, russisch: shena.

nemik: mag nicht, kann nicht; slovenisch: ne moglo.

2.
Katy mês Santik beyt? Wer soll Bräutigam sein?
Stresik mês Santik beyt:  Zaunkönig soll Bräutigam sein.
Stresik rîtzi Zaunkönig sprach
Wapak ka neimo ka dwemo:     Hinwieder zu ihnen zu beiden:
Gos giss wiltge mole Tgaarl, Ich bin ein sehr kleiner Kerl,
Nemik Santik beyt, Mag nicht Bräutigam sein,
Gos nemik Santik beyt. Ich mag nicht Bräutigam sein.

Santik: Bräutigam; böhmisch: z'enich, slov.: shénih.

Stresik: Zaunkönig; böhm.: strjzsik, slov.: stershik.

Tgaarl: Kerl, ist deutschen Ursprungs.

mole: klein; sorbisch: moly, böhmisch: maly, slovenisch: mali, russisch: mal.

3.
Katy mês Treibnick beyt? Wer soll Brautführer sein?
Wôrno mês Treibnick beyt;  Krähe soll Brautführer sein.
Wôrno rîtzi Krähe sprach
Wapak ka neimo ka dwemo:     Hinwieder zu ihnen zu beiden:
Gos giss wiltge tzorne Tgaarl, Ich bin ein sehr schwarzer Kerl,
Nemik Treibnick beyt; Mag nicht Brautführer sein, 
Gos nemik Treibnick beyt.  Ich mag nicht Brautführer sein.

Treibnik: Brautführer, wohl das sorbische druzba.

worno: Krähe; altslavisch: vrana, russisch: vorona, slovenisch: vrana, polnisch: wrona.

tzôrne: schwarz; sorbisch: c'zorni, böhmisch: c'erny, slovenisch: zhern, russisch: czernyi.

4.
Katy mês Tjauchor beyt?  Wer soll Koch sein?
Wauzka mês Tjauchor beyt: Wolf soll Koch sein.
Wauzka ritzi Wolf sprach
Wapak ka neimo ka dwemo: Hinwieder zu ihnen zu beiden:
Goss giss wiltge glupzit Tgaarl, Ich bin ein sehr gefräßiger Kerl,
Nemik Tjauchor beyt; Mag nicht Koch sein,
Gos nemik Tjauchor beyt. Ich mag nicht Koch sein. 

wauzka: Wolf; slovenisch: vlk, russisch: wolk.

Tjauchor: Koch; ist deutsch, ebenso glupzit, plattdeutsch glupsch: gefräßig.

5.
Katy mês Czenkir beyt? Wer soll Schenker sein?
Sogangs mês Czenkir beyt;  Hase soll Schenker sein.
Sogangs rîtzi Hase sprach
Wapak ka neimo ka dwemo:     Hinwieder zu ihnen zu beiden:
Gos giss wiltge dralle Tgaarl, Ich bin ein sehr schneller Kerl,
Nemik Czenkir beyt; Mag nicht Schenker sein,
Gos nemik Czenkir beyt. Ich mag nicht Schenker sein.
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Czenkir: Schenker, ist deutsch.

Sogangs: Hase; slovenisch: sajiz, russisch: zajez, böhmisch: zagje.

dralle ist auch deutsch, drall plattdeutsch: schnell, kräftig.

6.
Katy mês Spelmann beyt? Wer soll Spielmann sein?
Bútgan mês Spelmann beyt: Storch soll Spielmann sein.
Butgan rîtzi Storch sprach
Wapak ka neimo ka dwemo:     Hinwieder zu ihnen zu beiden: 
Gos giss wiltge dauge Raath, Ich bin ein sehr langer Schnabel,
Nemik Spelmann beyt, Mag nicht Spielmann sein,
Gos nemik Spelmann beyt. Ich mag nicht Spielmann sein

Spelmann: Spielmann, ist deutsch.

Butgan: Storch; sorbisch: boc'an, welches aber auch den Reiher bedeutet; polnisch: bocian. Alle andern Dialecte haben ein andres Wort für Storch, welches gänzlich abweicht (zhaplja im Slovenischen).

dauge: lang; sorbisch: dolhi, slovenisch: dolg, böhmisch: dlouhi.

Nach der Mittheilung des kaiserlich russischen Hofpropstes zu Weimar, Herrn Stephan Sabinin, wird dolge: lang, im Kleinrussischen wie dougi ausgesprochen.

Raath: Schnabel, ist das russische rot: Mund.

7.
Katy mês Teisko beyt? Wer soll Tisch sein?
Leiska mês Teisko beyt: Fuchs soll Tisch sein.
Leiska rîtzi Fuchs sprach
Wapak ka neimo ka dwemo:     Hinwieder zu ihnen zu beiden:
Ris plast neitmo mia wapeis, Breitet auseinander meinen Schwanz,
Bungde woessa Teisko, Wird euer Tisch sein,
Bungd wôssa Teisko. Wird euer Tisch sein.

Teisko: Tisch, ist deutsch.

leiska: Fuchs; slovenisch: lisiza, sorbisch: lischka.

Risplastneimo: breitet auseinander; ris, in andern Dialecten roz und ras; daher im Slovenischen: rasprostreti: ausbreiten.

wapeis: Schwanz; sorbisch: hoppusch. Auch bedeutet es im Wendischen: die Pflugstange.

Bungde und bungd statt: bude: im Sorbischen und andern Dialecten: wird sein; böhmisch: bude, slovenisch: bode, russisch: budet.

woessa und wôssa: euer; in andern Dialecten wasch.


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III.

Ueber den wendischen Götzen

und

die wendische Stadt Goderac,

von

G. C. F. Lisch.


A rnold von Lübeck erzählt in seinem Chron. Slav. cap. XXlV. (p. 426-427), nach dem Text der Ausgabe von Bangert, eine Geschichte von einer wendischen Gottheit Genedract in dem Sprengel des Bischofs von Schwerin: eine Geschichte, welche ganz isolirt dasteht und deren Wahrheit vielfältig bezweifelt ist. Er sagt nämlich:

"Hoc dierum circulo (1195) mortuus est dominus Berno, Suerinensis episcopus, primus eiusdem tituli antistes. - - Ille tamen per Christum confortatus, culturas demonum eliminavit, lucos succidit et pro Genedracto Godehardum episcopum venerari constituit ideoque bono fine cursum certaminis terminasse fidelibus placuit".

Diese so einfach und bestimmt erzählte Thatsache, daß der Bischof Berno von Schwerin bei Ausrottung des wendischen Waldcultus an die Stelle der Anbetung des Götzen Genedract die Verehrung des Bischofs St. Gotthard gesetzt habe, findet ihre Bestätigung in der Geschichte des Ortes, wo diese Gottheit muthmaßlich verehrt ward.

Als der Sachsenherzog Heinrich der Löwe im J. 1171 das Bisthum Schwerin dotirte, verlieh er demselben auch den Ort St. Gotthartsdorf, welcher früher Goderac geheißen hatte, mit den Worten:

"villa S. Godehardi, quae prius Goderac dicebatur - - et molendinum ex australi parte eiusdem villae",

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und der Papst Alexander III. bestätigte im J. 1177 diese Schenkung mit den Worten:

"de terra Pribislavi - - villam S. Godeardi, quae prius Goderach dicebatur".

Sehr bezeichnend ist es, daß der Herzog unter den wenigen einzelnen Ortschaften grade diesen Ort dem Bischofe Berno, dem Apostel der Westwenden, und seinen Nachfolgern schenkt, indem man sicher annehmen kann, daß unter den ersten Verleihungen an die Geistlichen in eben christianisirten Staaten mehrere in näherer Beziehung zu der Geschichte der Bekehrung standen 1 ). Und sowohl aus diesem Grunde, als auch aus der merkwürdigen Uebereinstimmung mit der Nachricht Arnolds darf man wohl annehmen, daß, wie der Name des Ortes Goderac bei der Bekehrung der Bewohner desselben in: Dorf des Heil. Godehard, umgetauft ward, es auch mit der Erzählung Arnolds seine vollkommene Richtigkeit habe und der Dienst des slavischen Götzen in die Verehrung des ähnlich klingenden Namens des christlichen Bischofs Godehard umgewandelt sei, wie dergleichen Unterschiebungen bekanntlich ja seit früher Zeit von den Heidenbekehrern nicht verschmäht wurden.

Auffallend müßte freilich die Form des Namens Genedract sein, die nicht wenig von den Formen Goderac und Godehard abweicht. Aber die durch die Urkunden über den Ort Goderac hervorgerufene Vermuthung, daß die Form Genedract in der Ausgabe des Arnold von Bangert eine schlechte Lesart sei, ist durch Vergleichung der Handschriften des alten Chronisten glänzend bestätigt worden. Es liest nämlich 2 ), statt der Form Genedract im Drucke:

1) die Böckel'sche Handschrift (vgl. Archiv der Gesellsch. f. ältere deutsche Geschichtskunde, VI, S. 577): Gudracco.

2) die alte havelberger Pergament=Handschrift, welche Riedel wieder ans Licht gezogen hat: Guddracco;

3) eine kopenhagener Papier=Handschrift vom J. 1579: Gutdraco;

4) die sehr gute lübecker Papier=Handschrift (vgl. Archiv


1) Man vgl. über den ähnlichen Fall bei Doberan Jahrb. II, S. 13 u. Note. Ein ähnliches Verfahren wandte Berno bei der Bekehrung der Rügier an, indem er den Sanct Vitus=Tag benutzte, um, nach dem Sturze des Swante=wit auf Arkona, das Volk zu taufen, nach der Urkunde des Kaisers Friederich vom J. 1170:
"maximo ydolo illorum Svantevit destructo in die beati (sancti) Viti martyris invitos ad baptismum coêgit".
2) Die folgenden Vergleichungen hat mir die freundliche Güte des Herrn Archivars Dr. Lappenberg zu Hamburg, des Bearbeiters des Arnold für die Mon. Germ. hist., mitgetheilt.
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a.a.O. S. 577), welche Bangert seiner Ausgabe zum Grunde legte: Guddracco, wofür auch Guddracto gelesen werden könnte; jedoch scheint Guddracco beabsichtigt zu sein;

5) die kopenhagener Pergament=Handschrift (vgl. a.a.O. S. 579), welche manchen Schnitzer hat und von allen bekannten Handschriften des Arnold den geringsten Werth zu besitzen scheint: Gridracco.

Der in der Chronik vorkommende Name 1 ) des Götzen, Gudrac, stimmt also mit dem urkundlichen Namen des Ortes, Goderac, wo derselbe verehrt ward, überein.

Dieser Ort Goderac lag nun in der Herrschaft Pribislavs im Lande Kissin. Der Papst Clemens III. bestätigt nämlich im J. 1189 dem Bisthum Schwerin:

"in terra Kytin duas villas: villam S. Godehardi scilicet et aliam huic adiacentem",

und der Papst Cölestin III. im J. 1191:

"Goderac in Kizin, Wotencha prope Dimin".

Der Kaiser Otto IV. nennt im J. 1211 in seiner Confirmation den Ort noch Goderac.

Der Ort lag also im Lande oder in der Provinz Kissin,

der Hauptprovinz des Pribislav, d.h. ohne Zweifel im Lande Rostock 2 ). Dies wird um so sicherer, da auch der Fürst Nicolaus im J. 1190 zu Rostock dem nahen Kloster Dobe=


1) Der Herr Dr. Burmeister zu Wismar hat über die Bedeutung des Namens Goderac folgende Ansicht: "Ist es nämlich Personenname,
"so ist es von god == Jahr, abzuleiten, bedeutet also: Jahresgott; bei den südlichen Slaven ist god == der Gereifte, der Taugliche. Ist es aber ein Ortsname, so weiß ich keine passendere Erklärung, als die aus dem serbischen gudura: enges Thal". - W. Hanka zu Prag berichtet dagegen: "Der Orts= und Götzenname Goderak, Goderac, Gudracco hat wirklich große Schwierigkeiten, weil die Corrumpirung solcher Namen über alle Begriffe geht. Ich habe die Frage auch Andern communicirt; ihre Meinung ist: Goderac, vielleicht Goderaz oder Godiraz, und dieses als Stadtname adjectivisch von Goderad, dem Namen der Herleitung nach russisch Goderaz (wie russ. Bezdez, böhm. Bezded); wenn aber Goderac oder gar Goderak zu lesen, so ist es schwer zu denken, höchstens im ersten Falle durch ein noch nicht genug belegtes raci (== dominus). Andere wollen Godracco mit dem litthauischen Swinterog im letzten Gliede vergleichen, daß =rog, rok, rak, mit dem alten Recke derselben Wurzel wäre, daher Goderog: opportunus heros, victor. Ich möchte es auch der Analogie nach mit Gadebusch im ersten Gliede vergleichen; so wie Jarobud eigentlich: das starke Wesen, von unserm alten Glossator über Demeter gesetzt wird, so würde Godebud: vis opportuna, heißen, wovon die adjectivischen Ortsnamen: Jarobuz, Godebuz wären".
2) Ganz in der Nähe von Rostock liegt noch das Kirchdorf Kessin, welches schon im J. 1219 als im neuen Lande Rostock liegend aufgeführt wird. Dieses Kessin ist ohne Zweifel das alte Kissin, da das alte Land Kessin in der Folge Land Rostock heißt.
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ran das benachbarte Dorf Wilsen und eine jährliche Hebung von 6 Mark aus dem Kruge in Goderac:

"taberna in Goderac"

schenkte, indem der Ort wohl nicht sehr weit von Rostock und Doberan gelegen haben muß. Dazu kommt, daß unter den Zeugen dieser zu Rostock ausgestellten Urkunde auch:

"Henricus capellanus de Goderac"

gegenwärtig war. Der Ort Goderac, im J. 1190 mit Krug und Kirche, war also gewiß ein Ort von Bedeutung in der Nähe von Rostock und Doberan. Bestärkt wird diese Ansicht noch dadurch, daß in der urkundlichen Aufzählung der bischöflichen Güter in der Reihenfolge 1 ) von W. gegen O. unmittelbar nach dem Orte Goderac die pommerschen Güter des Bischofs genannt werden, z.B.

"confirmamus - - Goderac in Kizin, Wotencha prope Dimin",

und der Ort Goderac zwischen Ilow bei Neu=Bukow und Demmin gesetzt wird; es geht hieraus wenigstens hervor, daß der Ort im nordöstlichen Meklenburg lag.

Großes Interesse erhalten diese Angaben durch die Ueberlieferungen der nordischen Knytlinga=Saga 2 ), welche die Warnow: Gudagersaa oder Gudakrsa 3 ) nennt und ungefähr also redet:

"Diesen Sommer (1159) zog König Valdemar wieder gen Vindland, und auf dieser Reise ward sein Drache beschädigt; aber der König segelte hinauf in den Gudagersaa und hielt da eine Schlacht mit einem vendischen Häuptlinge, welcher Mjuklat (Niclot) hieß. Dieses Sohn hieß Fridleif (Prizlav); er ward von den Dänen auf dem ersten Zuge gefangen und er war da bei dem Könige und war Christ geworden. Sie schlugen sich bei der Stadt Urle 4 ) (Werle); König Valdemar siegte, aber Mjuklat floh und fiel zuletzt. Die Dänen nahmen sein Haupt und steckten es auf einen Pfahl, außerhalb der Stadt. König Valdemar zog darauf zu seinen Schiffen".


1) Vgl. Jahrb. II, S. 103 flgd.
2) Vgl. Baltische Studien I, 1832, S. 44: "Die Kriege Valdemars und "Knuds gegen Rügen und Pommern aus der Knytlinga=Saga übersetzt und mit Anmerkungen versehen von G. Kombst".
3) Vgl. auch Petersen über die Züge der Dänen nach Wenden in Mém. de la soc. roy. des antiq. du Nord, 1836-1837, p. 94.
4) Die Knytlinga=Sage liest hier Urk, welches nach Petersen a.a.O. eine falsche Lesart für Urle, d.i. Wurle oder Werle, ist.
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Auch Saxo Grammaticus nennt die Warnow Gudacra in folgender Stelle (Lib. XIV, ed. Soroe, 1644, p. 294):

"Inde ad Gudacram amnem navigatione discessum. Cujus vadosus aditus 1 ) haudquamquam magnarum navium capax extabat, exiles duntaxat transmittere solitus. Itaque rex (Waldemarus) propter fauces fixa anchora sedem navigio conscivit. - - Quo (Absalone) autore eo loci perventum, ubi gurges ingentis stagni 2 ) diffussior speciem praeferebat. - - Vicorum quoque ripae junctorum incendia peraguntur. - - Sunonem binis instructum navigiis in longinquos paludis recessus praedatum mittit. Urbem quoque Rostock oppidanorum ignavia destitutam, nullo negotio perussit.

Da nun die Lage des Ortes Goderac im Allgemeinen annäherungsweise möglichst genau bestimmt ist, so steht nur noch zur Frage, ob sich nicht jetzt noch Spuren von demselben auffinden lassen.

Der Bischof erhielt den Ort Goderac mit einem angrenzenden Dorfe geschenkt. Der Ort erhielt zur Zeit der Schenkung den Namen: villa S. Godehardi; dieser Name kann nun deutsch nur Godhardsdorf oder plattdeutsch Godhardsdorp heißen. Ein Ort mit diesem ungeschwächten deutschen Namen kommt aber in der ganzen Urkundenzeit Meklenburgs nicht vor. Es fehlt freilich bekanntlich ein großer Theil der Urkunden des Bisthums Schwerin; dagegen sind noch regestenartige Verzeichnisse dieser Urkunden vorhanden. Nach diesen verpfändete am Dienstage nach Martini 1477 der Herzog Balthasar von Meklenburg als, "Verweser der Kirche und des Stifts Schwerin" den Kornzehnten aus dem Dorfe Gorstorp, welches im Jahr 1486 nach einer Urkunde im schweriner Archive Gurstorp genannt wird. Diesen Ort Gorstorp 3 ) halte ich nun unbedenklich für den Ort Godhardsdorp, d.h. für den alten Ort Goderac; Gortstorp


1) Die Mündung der Warnow ist noch heute sehr seicht und voll Sandbänke. Nach dem ältesten rostocker Stadtbuche von 1260 machte schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. Jemand dem Rathe der Stadt den Vorschlag, die Mündung des Flusses auf 12 Ellen zu vertiefen.
2) Kurz vor der Mündung erweitert sich die Warnow zu einem großen Landsee, der Breitling genannt. - Ueberhaupt stimmt Saxo's Schilderung ganz zu der heutigen Beschaffenheit des Flusses.
3) So wird aus Cunradesrode bald Curdsrade, jetzt Consrade bei Schwerin.
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ist aber das heutige Dorf Goorstorf nicht weit vom rechten Ufer der untern Warnow, an dem großen Busen desselben, welcher der Breitling heißt, nahe bei Toitenwinkel, Rostock schräge gegenüber.

Von Bedeutung ist hier der Ort Toitenwinkel oder Teutenwinkel, der allerdings einen auffallend klingenden Namen hat, aber nicht von den eindringenden Sachsen benannt sein kann, da in diesem Falle der Ort den Namen "Düdeschen Winkel" erhalten haben würde. Aber der Name, wie er jetzt lautet, entscheidet nichts. Das Gut hieß ursprünglich Totendorp 1 ) und war im Mittelalter ein Hauptgut der Familie Moltke 2 ). Schon im 13. Jahrhundert müssen die Moltken dazu alle diejenigen Dörfer am rechten Ufer der Warnow gewonnen haben, welche noch jetzt das großherzogliche Amt Toitenwinkel bilden: dies sind die Dörfer Totendorf (jetzt Toitenwinkel), Michaelisdorf oder Michelsdorf (seit dem 16. Jahrh. Cheelsdorf), Alt=Krummendorf (seit Anfang des 16. Jahrh. Oldendorf), Neu=Krummendorf (seit Anfang des 16. Jahrh. Krummendorf), Petznitze (1302) oder Petze (1361) (jetzt Peez), Lübbersdorf (schon im 16. Jahrh. untergegangen), Nienhagen, Hinrikesdorf, Hezekendorf (jetzt Häschendorf), Petersdorf und Goorsdorf. Schon im J. 1302 erhielt der Ritter Johann Molteke über die meisten dieser ihm eigenthümlichen Güter vom Könige Erich von Dänemark für geleistete Dienste (bei der Besitznahme von Rostock) Eigenthum, Gericht und Beden; der Herzog Albrecht vervollständigte im J. 1359 diese Schenkung durch Verleihung derselben Rechte von den Gütern Dierkow und Petersdorf an seinen Erben Johann Moltke. Seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts ward dieser Moltkesche Besitz als ein zusammenhangendes Ganze betrachtet und mit dem Namen "Winkel" (angulus) oder Totenwinkel, Totkenwinkel, Tutkenwinkel, belegt (wie die Gegend um Klütz der "Klützer Ort" heißt), namentlich sicher, als Johann Moltke im J. 1361 seinen ganzen Winkel mit den genannten Dörfern an die Stadt Rostock verkaufte. Diese Benennung für die Moltkeschen Güter in dem Vorsprunge zwischen der untern Warnow und der rostocker Haide blieb bis ins 16. Jahrh. 3 ).


1) Auch bei Tessin liegt ein Gut Totendorf oder Toitendorf, früher eine Pertinenz von Reppelin.
2) Ueber die im Folgenden dargestellten Verhältnisse vgl. Urk. Nr. III und VII.
3) z.B. im Anfange des 16. Jahrh.
"Dorffer im Tutken Winkel. Wenn de Herthoge bittet bede (  ...  )
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Aber schon in der Mitte des 15. Jahrhunderts wird auch das Hauptgut Totendorf allein Totenwinkel genannt; dieses Schwanken dauert fast ein Jahrhundert. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts verschwindet der Name Toitenwinkel als Benennung einer Gegend und wird Name des Gutes Totendorf oder Toitendorf.

Das Gut Goorsdorf gehörte zum Toitenwinkel der Moltken. Wann und wie es aus dem Besitze des Bischofs von Schwerin gekommen sei, ist durchaus dunkel. Daß es aber seit dem 15. Jahrhundert stets und häufig Goorstorp oder Goorstorf genannt wird, ist keinem Zweifel unterworfen. Auffallend bleibt es allerdings, daß die beiden alten Moltkeschen Urkunden, welche sich freilich nur in Abschrift und Concept erhalten haben, das Dorf: Gerardestorp (1302) und Grastorp (1361) nennen; diese Verwechselung kann aber leicht statt gefunden haben, da der Name Gerard im Mittelalter in Meklenburg bei weitem geläufiger war, als der Name Godhard; überdies ist die Form Grastorp ganz ungewöhnlich, dagegen die Form Goorstorf für das Gut nicht selten.

Dennoch läßt sich eine Vermuthung darüber wagen, wie die Güter im Toitenwinkel aus dem Besitze des Bischofs von Schwerin gekommen seien. Der Bischof von Schwerin erwarb zwischen 1171 und 1178 das Schloß Bützow durch Tausch vom Fürsten Pribislav. Unter andern Gütern vertauschte 1 ) der Bischof auch einige im Neuen Lande (terra nova). Dieses neue Land lag nach der Aufeinanderfolge in der Aufzählung in den verschiedenen Confirmations=Urkunden im nordöstlichen Meklenburg und wahrscheinlich im Lande Kissin nicht weit von Rostock. Dies wird durch das Urkunden=Inventarium des Bisthums aus dem 16. Jahrh. bestätigt, nach welchem der Bischof Conrad am Montage nach Martini dem Rathe der Stadt Rostock 50 Mk. Sund. aus den Zehnten von dem "Nyenlande vor Rostock" für 1000 Mk. verpfändet. Wahrscheinlich war dies eine andere Benennung für den Toitenwinkel oder für eine Gegend in der Nähe desselben. Nach der Bulle des Papstes Cölestin III. vom J. 1191 besaß der Bischof damals zwar noch den Ort


(  ...  ) "auer den Winkell, so syndt dar LXII houen vnd XII katen vnd I kroch",
nämlich von denen Bede gegeben wird.
Im J. 1525 heißt es noch: "Hinrykestorpe in dem Toytewinkel belegen".
1) Vgl. Rudloff I, S. 151.
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Goderac, aber, was allerdings merkwürdig ist, ohne Pertinenzen, die sonst immer aufgeführt wurden. - Jedoch soll diese Meinung für nichts weiter als für eine Einleitung zu einer Untersuchung gelten, welcher die Zeit günstig sein kann.

Die Ortschaft

Goorstorf

ist aber das Dorf

Godhardstorp,

welches der Bischof Berno von Schwerin bei der Stiftung seines Bisthums geschenkt erhielt. Wahrscheinlich war die Feldmark von Goderac früher noch größer, indem mehrere angrenzende Dörfer deutsche Namen führen, wie Totendorf, (Mi)=chelsdorf, Heinrichsdorf und Krummendorf, Lübbertsdorf, Petersdorf und Häschendorf. Auf der großen schmettauschen Charte von Meklenburg ist zwischen Goorstorf und Petersdorf noch ein "Heidenholz" verzeichnet. Nahe bei der angrenzenden Waldung am östlichen Ufer des Breitlings soll nach neuern Mittheilungen noch ein Opferaltar mit eingehauenen Rillen und Löchern stehen. Und ganz in der Nähe von Goorstorf an dem Wege von der rostocker Fähre jenseit der Warnow nach Toitenwinkel (und Goorstorf) lag noch gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts ein großer Stein (der "Freistein") 1 ), an den sich sicher bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts das Asylrecht 2 ) knüpfte, ein Recht, welches


1) Zur weitern Nachricht finde hier eine Stelle aus Ouartal=Bericht I, 3 Platz, die nicht in die Jahrbücher übergegangen ist: "Auf Vortrag des Herrn Legationssecretairs Dr. Prosch zu Schwerin erlaubt sich der Ausschuß die Aufmerksamkeit der Mitglieder, insbesondere der in Rostock wohnenden, auf die Frage nach dem Ursprung, dem Zeitpunct und der nächsten Ursache des Erlöschens des jus asyli, welches glaubwürdigen ältern Notizen zufolge bis zur Mitte des 17. Jahrh. einem in der Nähe der Fähre bei Rostock gelegenen Platze, der damals den Namen "Friede"berg" führte, beigewohnt hat, und nach der eigentlichen Lage dieser Freistätte zu richten. Um die Mitte des 18. Jahrh. angestellte Nachforschungen bestätigten das frühere Vorhandensein einer solchen Freistätte und gaben die Nachweisung, daß dieselbe durch einen am Wege nach Toitenwinkel gelegenen Stein von ungewöhnlicher Größe ("de Frie"Steen") bezeichnet gewesen sein soll, welcher in den dreißiger Jahren des 18. Jahrh. nach Rostock gebracht und von dem dortigen Kaufmann Tarnow zum Bau eines neuen Speichers in der Harten Straße benutzt worden sei. Vielleicht ließen sich genauere Nachrichten im rostocker StadtArchiv und, da auch flüchtige Studenten sich die Freistätte zu Nutzen gemacht haben sollen, im Archiv der dortigen Universität entdecken".
2) Daß dieses Asylrecht ohne Zweifel vorhanden war, beweiset ein zu den Acten gebrachter Wunsch des rostocker Magistrats vom J. 1663:
"daß das Asylum bey der Fehr, der Friedeberg genant, mit fürstl. Consens dergestalt gehoben und abgeschaffet würde, daß nach geschloßenem vergleich an keine delinquenten auf Rostock alda frey geleit gestatet werden sollte".
(  ...  )
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in slavischen Ländern Residenzen und fürstlichen Burgstätten eigen war 1 ).



(  ...  ) Dies ist auch wohl das
"freie Geleit im Kruge zur Fehr"
bei Rostock, welches im J. 1609 Georg Moltke an Gebhard Moltke unter andern Gütern verkaufte.
1) Daß sich das Asylrecht an fürstliche Burgen und befestigte Städte knüpfte, ist nachgewiesen in Barthold Gesch. v. Rügen und Pommern I, S. 485 flgd.
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IV.

Ueber die

wendische Fürstenburg Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


D as Interesse, welches der Ort Meklenburg für die vaterländische Geschichte hat, und die vorläufigen Nachrichten über die dortigen Localitäten, welche im Jahresber. IV, S. 71 und 93 flgd. mitgetheilt sind, veranlaßten den Berichterstatter, für die großherzogliche Alterthümersammlung dort Nachforschungen anzustellen. Er begann dieselbe am 20. Mai 1839 im Verein mit dem Herrn Hülfsprediger Dühring zu Meklenburg und dem Herrn Rettich zu Rosenhagen, der sich im Interesse der Untersuchung nach Meklenburg begeben hatte. Leider gaben die Nachgrabungen wenig Ausbeute, und das Resultat dieser Nachforschung besteht vorzüglich in einer beruhigenden Ansicht über die Localität des alten, berühmten Ortes.

Das jetzige Kirchdorf Meklenburg liegt 3/4 Meile südlich von der Stadt Wismar, an dem Canale, dem viel besprochenen Schiffgraben, der aus dem schweriner See zur Ostsee führt, nahe an der Kunststraße von Wismar nach Schwerin. Südlich am Dorfe liegt eine große, tiefe, feuchte Wiesenfläche, durch welche der Schiffgraben fließt und welche bis dicht an das Dorf reicht. Oestlich von dieser Wiese erhebt sich begrenzend der Pingelberg mit seinen Kegelgräbern, westlich der Landrücken, über den die wismar=schwerinsche Chaussee führt. In diesem, also begrenzten Wiesengrunde, der sich gegen Süden hin öffnet und von einem großen Bruche begrenzt wird, liegt der Wall des alten Meklenburg, wenige Schritte südlich von dem Dorfe, von welchem nur ein schmaler Steig durch die wasserreiche Wiese zum Walle führt. Dieser Wall ist ein regelmäßiges Rechteck in der Richtung von Norden nach Süden, nach des Herrn Pastors Dühring Ausmessung 220 Schritte lang, 150 Schritte breit und in der äußern, ziemlich steilen

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Ansteigung in der Hypotenuse 50 Schritte hoch. Der einzige Eingang auf das Plateau ist jetzt der genannte sehr schmale Steig. Die Oberfläche bildet eine in der Mitte etwas eingesunkene Ebene, welche, wie die Seitenflächen, gegenwärtig beackert wird. Ohne Zweifel ist dieses Plateau (Wallberg) künstlich aufgetragen, da die Wiese ringsumher tief und eben ist und die Oberfläche des Walles größtentheils aus leichter, schwarzer Wiesenerde besteht, die aus der nächsten Umgebung aufgetragen sein mag, da die nahen Wiesenflächen noch tief genug liegen, um eine ehemalige künstliche Ausgrabung des Wiesengrundes annehmen zu können, der nach ungefähr 800 Jahren noch immer locker genug ist, um in ihm eine jüngere Bildung zu erkennen. Dennoch ist diese Masse in Vergleichung zu den nahen und fernen Umgebungen, - in dem Wiesengrunde zwischen den Bergrücken - , so imposant, daß sich in ihr eine alte Feste auf den ersten Blick leicht erkennen läßt. Aber von Trümmern war auch nicht die geringste Spur zu sehen: die Oberfläche ist durchaus völliger Ackerboden. Doch fanden sich noch hin und wieder Kohlen und etwas Ziegelstaub; angebrannte Balkenenden sollen früher ausgegraben sein; die Sage vermuthet im Innern noch Kellergewölbe mit der "goldenen Wiege", die überall im Lande gesucht wird, und im Wiesengrunde eine "kupferne Brücke". Einige Münzen, die auf dem Wallberge gefunden sein sollten, waren ein lübecker Dütchen, ein rostocker Schilling und ein wismarscher Sechsling aus der Zeit kurz vor und nach dem Jahre 1600. Sonst war im Dorfe keine Sage von frühern Funden vorhanden. Das Interessanteste bei dieser ganzen Nachforschung waren aber die vielen Gefäßscherben, welche auf der Oberfläche des Plateaus, namentlich auf dessen nordöstlicher, etwas aufgehöheter Ecke, wo der "Brunnen" gestanden haben soll, häufig gefunden wurden. Bei weitem die meisten Scherben bestehen aus der unverkennbaren Masse der Graburnen des heidnischen Alterthums. Sie sind sehr dickwandig, aus Thon mit Granitgrus und Kies durchknetet und von innen und außen mit einer dünnen, reinen Thonschicht überzogen, welche im offenen Feuer bräunlich und schwärzlich geflammt gebrannt ist. Viele, ziemlich harte Scherben haben die leichtfertigen, mit rohen Werkzeugen eingekratzten, wellenförmigen Verzierungen, welche der letzten Zeit des Heidenthums anzugehören scheinen, und gleichen auffallend den auf dem Begräbnißplatze bei Rülow (vgl. Jahresber. V, S. 71 flgd.) und in der Ravensburg (vgl. das. V, S. 111 flgd.) bei Neubrandenburg entdeckten Urnenverzierungen, die gewiß

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nicht alt sind. Einige, wohl noch jüngere Scherben zeigen im Bruche eine unreine, gewöhnliche, rothe Ziegelmasse. Dazwischen lagen, jedoch ziemlich sparsam, Scherben und Henkel von jenen gehenkelten Töpfen aus einer harten, blaugrauen Thonmasse, welche der ältern Zeit christlicher Sitte in Meklenburg angehören. - Die Scherben dieses Wallberges deuten also auf eine Cultur aus der Zeit kurz vor und nach der Einführung des Christenthums in Meklenburg. Ein kleines Bruchstück von einer durch Kunst bearbeiteten, dünnen Schieferplatte zeugt ebenfalls für eine jüngere Zeit. Aehnliche, nicht unwichtige Ueberbleibsel werden sich bei fortgesetzter Aufmerksamkeit wohl noch in größerer Zahl finden.

Der Wallberg ist also wohl ohne Zweifel die Stelle, wo die alte Burg Meklenburg gestanden hat. Und auf den Raum dieses Walles beschränkte sich auch wohl die sogenannte "Stadt" Meklenburg, von deren Größe viel gefabelt wird. In dem nächsten Umkreise der Burg kann kein Haus gestanden haben, da der wässerige Wiesengrund kein Haus tragen kann. Es wäre daher nur denkbar, daß vor der Burg, genau an der Stelle des jetzigen Dorfes, ein größerer Ort außerhalb des Wallberges gestanden habe. Auf diese, keinesweges feste Localität passen jedoch die vielen Nachrichten über die Belagerungen und Bestürmungen nicht, welche nach Helmold der Ort erlitten haben soll. Auch findet sich nach angestellten Erkundigungen bei den Ortseinwohnern auf dem meklenburger Felde keine Stelle, wo man Scherben oder sonst etwas fände, das auf die Existenz eines untergegangenen Ortes deuten könnte. Und so hat Rudloff gewiß Recht, wenn er I, S. 240 sagt:

"Die Städte der Slaven waren bis dahin (bis zur Germanisirung) weiter nichts, als Zusammenflüsse von Einwohnern unter dem Schutz eines Schlosses, die mit einem solchen Schlosse entstanden, aber auch mit dessen Untergang durch Krieg, Brand oder andere zufällige Ursachen der Zerstörung so gebrechlicher Gebäude, wieder vergingen". Freilich nennt Helmold den Ort auch eine Stadt (civitas, z.B. II, 2, 1.); aber er nennt ihn auch nur ein Schloß (castrum; - populus qui erat in castro; II, 2, 2.) und eine Burg (urbs 1 ) II, 14, 5.): und auch das Wort civitas wird im Mittelalter "als Bezeichnung eines befestigten Orts" ge=


1) "Pribizlavus - - aedificavit urbes Mekelenburg, Ilowe et Rozstock et collocavit in terminis eorum Slavorum populos." Helmold II, 14, 5. So wird auch die slavische Burg Kalen urbs genannt, vgl. Meklenb. Urk. I, S. 9 u. 134; vgl. servicium urbium aedificationis (borgwerk) ebendas. S. 11, 25, 45 etc. .
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braucht (vgl. Giesebrecht Balt. Stud. VI, 2, S. 144, Note 2), wie cives in den Urkunden oft die Bauern in den Dörfern vor den Burgen bedeuten. Der alte Borwin, der den Ort nach der Zerstörung wiederherstellte und bewohnte, nennt ihn ebenfalls in einer Urkunde vom Jahre 1222 bei dem borchwerk nur urbs Magnopolensis 1 ). Aus solchen Burgwällen wird denn auch der alte wendische Dienst des Burgwerks (borgwerk) klar, der sicher wohl in der Auftragung und Ausbesserung solcher Burgwälle und deren Gräben und Brücken (bruckwerk) bestand.

Uebrigens gleichen sich diese slavischen Burgstätten alle ziemlich einander. Eben so wie Meklenburg, liegt ungefähr die niklotsche Veste Dobin (vgl. Jahrb. V, S. 123 flgd.); und der Rugard auf Rügen, freilich auf einer Anhöhe gelegen, gleicht dem Bau von Meklenburg ganz, obgleich die Masse nicht so colossal sein mag, als die von Meklenburg.

In dem Dorfe Meklenburg findet sich, wie gesagt, keine Spur von alter Cultur. Die kleine Kirche mit ihren Spitzbogenfenstern scheint, ohne Wölbung, aus dem Ende des 13. oder aus dem 14. Jahrhundert zu stammen, hat gar nichts Merkwürdiges, um so mehr, da die innere Einrichtung aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts stammt, und ist sicher nicht die alte meklenburgische Kirche. Die Kirche ist wohl nicht viel älter als eine ihrer Glocken. Diese hat die Inschrift:

Inschrift

unter dem Worte ego steht der heil. Bartholomeus mit einem Schwerte in der Hand, unter helf ein Marienbild, unter maria der heil. Georg mit dem Lindwurm, unter anno ein consecrirender Bischof.


Im Osten von dem Walle, in der Richtung von N. nach S., erhebt sich, an dem Wege nach Mödentin, der Pingelberg, ein hoher Sandrücken oder vielmehr der terrassirte Abfall des Ackerplateaus, der den Wiesengrund des Wallberges im Osten begrenzt. Dieser Pingelberg, der ungefähr 200 Schritte von dem Walle entfernt ist, erhebt sich sehr stattlich,


1) " - hoc excepto, quod homines tantum ville illius (Mandrowe) Borchwerk et Brugwerk operentur per circulum videlicet urbis Magnopolensis." Vgl. Westph. Mon. ined. II, p. 2060 und Franck A. u. N. M. IV, S. 82.
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ist mit seinen Kegelgräbern schon weithin sichtbar und gewährt eine schöne, weite Aussicht, namentlich über das ganze meklenburger Feld und nach Wismar hin. Der Abfall ist sandig; auf der Höhe aber beginnt sogleich ein besserer Boden, auf dem noch vor einigen Jahren einige Eichen standen. Dieser Pingelberg ist ein großer Begräbnißplatz. Auf dem Gipfel stehen 2 große Kegelgräber, welche frei in die Luft ragen; beide sind jedoch, nach der Grasnarbe zu schließen, schon in frühern Zeiten aufgedeckt, das eine kraterförmig, das andere durch einen Querdurchschnitt. Im Halbkreise umher, den Abhang hinunter, so weit dieser zur Schafweide wüst liegt, stehen über 20 kleinere Kegelgräber, von 2' - 4' Achsenhöhe; auf dem angrenzenden Fruchtacker scheinen mehrere kleinere Grabhügel abgepflügt zu sein. Von diesen kleinern Gräbern waren in frühern Zeiten schon 2 aufgedeckt, 2 hatte der Herr Vice=Canzler von Both geöffnet, viele ganz niedrige, welche nicht Urnenhöhe mehr hatten, waren schon im Osten angegraben. Von den übrigen erhaltenen ließ ich die 8 größern, welche eine Achsenhöhe von 2' - 3' hatten, aufgraben; in einigen von ihnen ward gar nichts gefunden; in andern fand sich auf dem Urboden die Brandstätte mit fettiger Erde, Kohlen und größtentheils sehr dünnen und feinen Knochenstücken und Urnenfragmenten; in dem einen Grabe stand in der Mitte eine wohlgesetzte, kleine Kiste von platten Steinen, in welcher die Ueberreste einer zerdrückten und zum größern Theile vergangenen Urne lagen. Von andern Alterthümern fand sich keine Spur. Die Urnenscherben waren braun und sehr dick, mit Kiessand und zerstampftem Granit gemengt, und schienen ein hohes Alter zu haben. Wahrscheinlich hatten sie dadurch so sehr gelitten, daß die sandigen Hügel sehr niedrig und die Urnen der durchdringenden Feuchtigkeit so sehr ausgesetzt gewesen waren. Von Grabalterthümern ist auf der Feldmark Meklenburg daher sonst wohl nichts mehr zu erwarten.


Es entsteht die Frage, zu welcher Zeit die Burg Meklenburg wüst geworden sei. Die alte slavische Veste Meklenburg, welche nach wendischer Weise nur von leichtem Material aufgebauet war, brannte Niclot selbst beim Heranrücken Heinrichs des Löwen mit seinen andern Vesten im J. 1160 nieder. Darauf gab sie der Löwe dem Edlen Heinrich von Schaten zur Obhut. Als Pribislav, empört über die Gefangenhaltung seines Bruders Wartislav, sich wieder gegen die Sachsen erhob, stürmte er, in Abwesenheit Heinrichs

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von Schaten, am 16. Februar 1164 Meklenburg und verwüstete es durch Brand gänzlich. Nach dem Abschluß des Friedens bauete Pribislav, nach seiner Taufe und der Wiedererlangung seiner Herrschaft, den Wohnsitz seiner Väter im J. 1169 wieder auf und nicht nur er und darauf seines Bruders Sohn, Nicolaus I., sondern auch noch die beiden Borwine und Johann I. residirten oft in Meklenburg und benannten ihre Herrschaft nach dieser Burg und sich selbst Herren von Meklenburg.

Nach der Germanisirung verließen aber die Edlen des Landes nach und nach ihre slavischen Vesten, welche in Wäldern und Sümpfen lagen, überhaupt in Tiefen aufgeschüttet waren, und erbauten sich Schlösser auf Höhen oder in den ummauerten Städten. Nachdem sich Wismar als Stadt nach mittelalterlicher, deutscher Art ausgebildet hatte, erbauete sich der Fürst Johann I. von Meklenburg, nach der Landestheilung, im J. 1256 in der Stadt eine feste Burg und ließ die Burg Meklenburg niederreißen 1 ). Die Vernichtung dieser uralten Burg geschah wohl sicher, weil sie nach der Einführung des starken Ziegelbaues in den Städten nicht fest genug war, zu fern vom größern Verkehr, auch, im einsamen Wiesengrunde, fern von einer größern Straße lag und für die neu gestalteten Verhältnisse nicht groß und schön genug war: lagen doch die neu gestifteten Klöster und Städte alle schöner, als die Fürstensitze der alten Zeit. Auch mochte in dem fühlenden Manne der Schauplatz so vieler Greuelscenen keine angenehmen Erinnerungen erwecken. Nach dieser Zeit verfiel die Veste Meklenburg. In dem Vormundschaftskriege während der Pilgerfahrt Heinrichs baueten jedoch die Herren von Werle und der Graf von Schwerin im J. 1277 die Veste Meklenburg, wie im folgenden Jahre Dobin, wieder auf, um von hier aus Verheerungszüge in das meklenburger Land zu unternehmen 2 ).

Das Schloß zu Wismar war im J. 1283 abgebrannt, jedoch bald wieder hergestellt; aber sei es, daß den Fürsten


1) Man vgl. Jahrb. V, S. 5 und Kirchberg Cap. CXXX:
Daz selbe jar, do man schreib da
czwelfhundirt ses und funfzig ja,
gebrochin wart Mekilnborg nider.
2) Vgl. Jahrb. III, S. 44 und 46:
"Post hec - - domini de Werle et comes de Zwerin - - edificauerunt Mekelingeborg et ex Mekelingeborg equitauerunt et combusserunt redditus - - et quicquid attinebat ciuitati Wismariensi" etc.
sagt die gleichzeitige wismarsche Chronik.
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die unaufhörliche Neckerei und Belästigung der Stadt überdrüssig ward, sei es, daß der greise Pilger Heinrich nach seiner Heimkehr einen ruhigern Landsitz dem geräuschvollen Leben in der Handelsstadt vorzog: im J. 1298 ward Meklenburg 1 ), wie die lübische Chronik sagt, gegen Wismar wieder aufgebauet 2 ).

Schon seit dieser Zeit scheint sich auf der Feldmark Meklenburg ein Dorf, das alte Meklenburg an der Straße nach Vicheln und Dobin, und ein Hof, an der Straße nach Schwerin, beide ungefähr 10 Minuten aus einander, zu scheiden. Mit der Ausbildung der Städte Wismar und Schwerin entstand eine große Straße auf einem festern Landrücken zwischen beiden, und an derselben ward ein Hof Meklenburg angelegt, der bis auf die neuern Zeiten Sitz einer fürstlichen Vogtei oder eines Amtes blieb und zu allen Zeiten oft die fürstliche Familie auf kürzere Zeiten aufnahm und zur fürstlichen Herberge diente; schon vor der letzten Verwüstung der Burg Meklenburg kommt ein fürstlicher Hof (curia) Meklenburg vor, z.B. im J. 1317 (vgl. Urkunde Nr. VI. im Anhange). Ob nun schon die im J. 1298 neu aufgebauete Burg Meklenburg auf dem alten Walle beim Dorfe Meklenburg oder zu Hof Meklenburg 3 ) lag, läßt sich wohl schwer sicher bestimmen, jedoch ist das erstere wahrscheinlicher. Im J. 1320 gab nämlich der Fürst Heinrich dem Ritter Eckhard von Quitzow 40 Mark jährlicher Einkünfte, welche zum Burglehn von Meklenburg gehört hatten (qui assignati fuerant ad castrense seruicium, quod borchlen dicitur), zum erblichen Besitz (libertate hereditaria possidendos) mit der Befreiung vom Burgdienst, so daß er nicht nöthig habe, im Schlosse Meklenburg zu wohnen (in castro Mekelenborch residere) 4 ). Damals


1) Aus der Lage von Dobin und Meklenburg erklärt sich die Bedeutsamkeit des Dorfes Hohen=Vicheln am nördlichen Ende des schweriner Sees, zwischen diesen beiden Burgen, an einem merkantilisch und strategisch wichtigen Puncte liegend. Hohen=Vicheln tritt fast zu allen Zeiten mit einiger Wichtigkeit hervor, wenn es sich auch nie über die Grenzen eines Dorfes ausgedehnt hat.
2) "In demsuluen iare (1298) in sunte bartholomeus daghe do quam to lande van over mêr hinric, de here van mekelenborch, den de soldan van babilonien hadde vanghen mer den ses unde twintich iar. - - Oc claghede he over de van der wismere, dat se hadden broken sine borch, de he dar hadde: des wart darna mekelenborch weder buwet uppe de van wismere." (Detmar's lüb. Chronik S. 173.)
3) Es kommen um das J. 1300 nur Datum=Bestimmungen vor, z.B. Datum et actum in Magnopoli 1304: vgl. neuklostersche Urk.
4) Diese und die folgenden Darstellungen fließen aus Urkunden des großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archivs.
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existirte also noch die Burg, hatte aber keine besondere Bedeutung mehr. Daher kam es, daß in dem verheerenden Kriege Heinrichs gegen die Herren von Werle und Pommern diese im J. 1322 das unbesetzte Schloß Meklenburg zerstörten 1 ). Seit dieser Zeit verschwindet die Burg Meklenburg aus der Geschichte, und schon im J. 1328 kommt in einer Urkunde wieder der Hof Meklenburg (curia Mekelenborch) vor, an welchen Abgaben geleistet wurden.

Von dem entscheidendsten Einflusse auf die Verfassung und die Geschichte des Landes Meklenburg sind der Verkauf der landesherrlichen Gerechtsame an den Lehngütern und die Verpfändung der fürstlichen Vogteien, Länder und Burgen im 14. Jahrhundert gewesen. Auch Meklenburg erfuhr das Schicksal der Verpfändung. Der Herzog Albrecht verpfändete Schloß, Stadt, Land und Vogtei Crivitz und Meklenburg im J. 1355 an den Ritter Heinrich von Stralendorf und im J. 1377 wiederholt an die Knappen Heinrich, Vicke und Hans Gebrüder von Stralendorf; wahrscheinlich aber reservirten sich die Fürsten die beliebige Auslösung des neuen Hofes Meklenburg. Die Vogteien Crivitz und Meklenburg blieben lange im Pfandbesitze der von Stralendorf; jedoch mochten die Landesfürsten die Entbehrung ihrer Stammburg Meklenburg nicht ertragen können, wie schon im J. 1347 der Fürst Albrecht einige zum Burglehn von Meklenburg gehörige Güter, welche an die Stralendorf ausgeliehen gewesen waren, an sich zurückbrachte (vgl. Schröder P. M. I, S. 1294). Die Stralendorfe hatten Meklenburg wieder an die von Bassewitz verpfändet; und im Besondern verpfändete im J. 1434 der Ritter Heinrich


1) Vgl. Kirchberg Cap. CLXVIII:

Iglicher mit dem here syn
liez sehin sich vur Sweryn,
dem sy doch kleyne geschaden kunden,
vnd czogin vurbaz zu den stunden
vur Mekilnborg, daz vunden sy
vorchte vnd allir hude fry;
dy borg gewunnen sy zuhant,
vurborg vnd borg worden da virbrant
vf sancti Johannis abint ja
des toufers. Dy geschicht was da,
daz her czoch vord mit groszem schyn
vnd legete sich vur Warin,
vnd wolde mit starken sinnen
dy Klogkenburg da gewynnen.

Unter der "borg" scheint Kirchberg die Burg auf dem Burgwall, unter der "vorborg" den Hof zu verstehen. Man vgl. auch Rudloff II, S. 244. - Im J. 1316 mußten sich jedoch noch mehrere Ritter zum Einlager in Meklenburg verpflichten; vgl. Wöchentl. Rost. Nachr. 1753, S. 106.

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von Stralendorf zu Crivitz an den Knappen Henneke Bassewitz zu Meklenburg (wonaftich to Meklenburg) und seine Erben den alten Burgwall von Meklenburg (den wal to Meklenburg) und das höchste Gericht im Dorfe Meklenburg für 60 Mark lüb. Pf. Nachdem die Herzoge Heinrich und Johann das Leibgedinge ihrer Mutter Catharine am 17. Dec. 1437 mit dem

"hoff to Meklenborch - - myt alle sinen tobehoringen vnde scheden - - bette in den wal der borch to Meklenborch",

den sie jedoch erst aus dem Pfandbesitz lösen mußte, verbessert hatten, löste sie mit ihren Söhnen Heinrich und Johann im J. 1438 dem Knappen Henneke Bassewitz nicht nur den Burgwall (den wal to Meklenborg) und das höchste Gericht des Dorfes zu Meklenburg für 60 Mark lüb., sondern auch den Hof Meklenburg (den hoff genomet Meklenburg) für 1500 Mark lüb., welcher ihm von den Landesfürsten (van der herschop to Meklenborg zeliger dechtnisse) verpfändet gewesen war, pfandweise wieder ab.

Es leidet also keinen Zweifel, daß die alte Burg Meklenburg zuletzt im J. 1322 zerstört ward, sicher wenigstens schon im Anfange des 15. Jahrhunderts der Burgwall von Meklenburg wüst lag und schon früher ein Hof Meklenburg neben dem Dorfe bestand.

Schon wiederum im J. 1448 verpfändeten die Knappen Heinrich, Ulrich und Vicke Stralendorf zu Crivitz an die Herzogin Catharine auf deren Lebenszeit den Burgwall von Meklenburg (den wal vnde dat hogheste rychte to Mekelenborch) für 120 Mark lüb. Pf. (soverne alse de hochebornen vorsten vnde heren heren van Mekelborch - - de voghedye - - to Mekelenborch nicht wedder aflozen).

Hiedurch scheint die Geschichte der Burg Meklenburg in ein klares Licht gestellt zu sein.


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V.

Ueber

die wendische Fürstenburg Werle,

von

G. C. F. Lisch.


W erle, die bedeutungsreichste der niklotschen Fürstenburgen, welche schon im J. 1129 genannt wird 1 ), ist schon schwerer aufzufinden, als die übrigen, von denen doch noch der Name oder wenigstens ein Anklang an denselben sich erhalten hat; nach Werle hin leitet aber keine andere Spur, als urkundliche. Werle ist an vielen Orten gesucht, und doch deuten die Urkunden nur auf einen beschränkten Raum, wo es gelegen haben kann. Helmold sagt nämlich ganz deutlich:

"Werle lag an der Warnow, nahe beim Lande Kessin 2 ).

Das alte Land Kessin ist aber ohne Zweifel das neuere Land Rostock. Werle muß also an der Warnow aufwärts hin nach Schwan oder Bützow gesucht werden. - Eine genauere Begrenzung geben einige Urkunden des Bisthums Schwerin. Der Sachsenherzog Heinrich der Löwe dotirte im J. 1171 das Bisthum Schwerin außer mit andern Gütern auch mit dem

"Lande Bützow und der Burg Werle mit dem


1) "Zwentepolch - - direxit expeditionem in provinciam Obetritorum obseditque urbem, quae dicitur Werle; qua in potestatem redacta, ultra progressus est ad urbem Kycinorum obseditque eam hebdomadibus quinque. Tandem urbe subacta - reuersus est Lubeke." Helmold I, cap. 48, §. 5.
2) "Et videns Niclotus virtutem ducis, succendit omnia castra sua, videlicet Ilowe, Mikilinburg, Zuerin et Dobin, praecavens obsidionis periculum. Unum solum castrum sibi retinuit Wurle, situm iuxta flumen Warnou, prope terram Kicine." Helmold I, cap. 87, §. 3. Man vgl. "Tunc filii audita morte patris succenderunt Wurle et occultaverunt se in nemoribus, familias vero suas transtulerunt ad naves." Ibid. 6. - Auf dieselbe Lage deutet auch die eben angeführte Stelle Helmolds I, 48, 5.
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"dazu gehörenden Lande, ebenfalls Werle genannt, zu beiden Seiten der Warnow liegend 1 );

und die Päpste Urban III. und Clemens III. confirmirten in den J. 1185 und 1189 diese Dotation, indem sie die Grenzen derselben noch genauer beschrieben:

Bützow - und das Land, welches an Bützow grenzt, Werle genannt, bis zu den Flüssen Tithmentheke und Zarnow" 2 ).

Der Fluß Tithmentheke oder Tithmensowe, oder wie er sonst genannt wird, ist, namentlich beim Mangel der Original=Bulle, bei der schwankenden Schreibart des Namens in den gewiß fehlerhaften Drucken nicht mehr ausfündig zu machen. Der Fluß Zarnow fließt aber noch heute von einer Forst, genannt die Zarnow, beim Dorfe Sabel, A. Güstrow, bei Scharstorf, Prisannewitz und Klingendorf vorüber bei Reetz (als Reetzer Mühlenbach) in die Warnow 3 ).

Das Land Werle wird daher ungefähr eine Meile ober= und unterhalb der Stadt Schwan zu beiden Seiten der Warnow (zwischen den Ländern Bützow und Kessin oder Rostock), und die gleichnamige Burg innerhalb dieses Raumes an den Ufern der Warnow zu suchen sein. Daher sagt auch der Fürst Nicolaus von Werle in einer Urkunde vom 1. Aug. 1301 4 ), daß der König von Dänemark ihm abgetreten habe:

"das Land Werle in seinen Scheiden und Grenzen, mit Ausnahme des Feldes bei Schwan".


1) "His in eadem dote adjunximus terram, quae vocatur Butissowe, et castum Werle dictum cum terra attinenti, etam Werle dicta, ab utraque parte aquae Warnowe." Dotations=Urk. des Herzogs Heinrich vom J. 1171 in Franck A. u. N. M. III, S. 127.
2) "Sursum versus aquam - - terram adjacentem Butessowe, Werle dictam usque ad fluvios Tithmentheke et Zarnow dictos." Confirm.=Urk. des Papstes Urban III. vom J. 1185 in Franck A. u. N. M. III, S. 191, und des Papstes Clemens III. in Westphalen Mon. ined. IV, p. 898. - Die Lesart des Flußnamens Thithmentheke ist bei dem Mangel an Original=Urkunden verschieden.
3) Die Zarnow ist noch heute unter diesem Namen in der Gegend allgemein bekannt und es wird noch jetzt sehr häufig über die "Aufräumung der Zarnow" verhandelt; die Acten hierüber beim Amte Schwan sind noch ganz jung. Nach gütiger Mittheilung des Herrn Amts=Actuarius Grotrian zu Schwan.
4) "Terram autem Werle in suis terminis, sicut fuisse dinoscitur, cum domino de Rotzstoc impignorata fuerat, nobis libere resignauit, excepto solummodo campo Sywan adiacente." Wöchentl. Rost. Nachr. 1753, S. 19.
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Hiemit stimmen auch die Sagas der Dänen überein. Die Knytlinga=Saga, eine bewährte Quelle, sagt Cap. 119 1 ):

"Diesen Sommer (1159) zog König Valdemar wieder gen Vindland (Wendenland), und auf dieser Reise ward sein Drache beschädigt; aber der König segelte hinauf in den Gudagersaa (die Warnow) und hielt da eine Schlacht mit einem Vendischen Häuptlinge, welcher Mjuklat (Niclot) hieß. Dieses Sohn hieß Fridleif (Prizlav); er ward von den Dänen auf dem ersten Zuge gefangen und er war da beim Könige und war Christ geworden. Sie schlugen sich bei der Stadt Urk (Vurle): König Valdemar siegte, aber Mjuklat floh und fiel zuletzt. Die Dänen nahmen sein Haupt und steckten es auf einen Pfahl außerhalb vor der Stadt. König Valdemar zog darauf zu seinen Schiffen."

Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß in dieser merkwürdigen Stelle nur von der Burg Werle oder Wurle die Rede und die Form Urk nur eine falsche Lesart für Urle (d.i. Werle) ist, wie die Saga auch Mjuklat statt Njuklat liest und überhaupt die Namen in dieser Saga "oft nur durch Conjectural=Kritik richtig hergestellt werden können" 2 ).

Die alten Chronisten und Historiker, wie Kirchberg 3 ), Corner, Albert Crantz, folgen dem Helmold buchstäblich.

Wenn nun noch etwas von Werle übrig geblieben ist, so wird es nicht weit zu suchen sein. Es haben auch mehrere ältere Forscher die Meinung ausgesprochen, Werle habe beim Hofe Wiek, südlich von Schwan, zwischen Schwan und Bützow, an der Warnow gelegen. Der Urheber dieser genauern Angabe ist wahrscheinlich Lindeberg 4 ), welcher in seiner rostocker Chronik (v. J. 1596) sagt:

"Herula, Werlovium seu Werle, arx et opidum, - - duorum miliarium intervallo ab urbe Rostochio ad Varnam fluvium iuxta pa-


1) Vgl. Baltische Studien I, S. 44.
2) Vgl. die Züge der Dänen nach Wenden von N. M. Petersen in Mém. de la soc. roy. des antiquaires du Nord. Copenhague 1838, p. 93.
3) Ernst v. Kirchberg sagt in seiner Reim=Chronik cap. 87:
Her getruwete synre burge keyn
behalden sundir Werle alleyn,
daz by der Warnow gelegin ist
vnd by Kyssin yn naher frist.
4) P. Lindebergii Chronicon Rostoch. 1596, L. I, cap. VIII, p. 34.
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gum Wick et opidulum Cycneam situm et munitione et loci commoditate firmissimum fuit".

Ihm folgt Latomus in seinem Genealochronicon Megapolitanum (v. J. 1610) 1 ) mit den Worten:

"Es hat aber dieser Herr Nicolaus seinen Sitz gehabt in der Stadt und Haus Werle zwo meilen von Rostock am Flus Warnow beim Dorff Wick und Schwan weiland gelegen";

und Chemnitz in seiner Meckl. Chronik im Leben Nicolaus V, z. J. 1234:

"Von dieser Zeit an (1234) an hat Herr Nicolaus einen Herrn von Werle oder Wenden sich genennet und geschrieben, ohne Zweifel von der uhralten Stadt und Vestung Werle, so zwo meilen von Rostock am Fluß Warnow beym Dorff Wick undt unfern von Schwan weilandt belegen gewesen - - - undt hat seine residentz genommen in Güstrow undt nicht auff dem Hauße Werle, wie Latomus Lib. 2 vermeinet, sintemal solches zu der Zeit schon zerstöret gewesen und über einen hauffen gelegen".

Mantzel adoptirte (1764) diese Ansicht, untersuchte persönlich die Gegend von Wiek und entschied sich dafür, daß Werle bei diesem Orte gelegen haben müsse 2 ).

Durch so viel Zeugen aufmerksam gemacht, untersuchte ich mit Allerhöchster Großherzoglicher Genehmigung die besprochene Gegend und begab mich am 18. August 1840 mit dem Herrn Gerichtsrath Ahrens zu Schwan 3 ), in Begleitung des Herrn Rectors Koch und des Herrn Stadt=Secretairs Peters, nach dem Hofe Wiek, um möglicher Weise die Lage der Burg Werle sicher zu stellen.

Wir wurden auf einen Platz an der Warnow, nahe beim Hofe, geführt, der auf alten Charten und noch heute "auf dem Walle" 4 ) genannt wird. Schon beim ersten Anblick wird man dafür eingenommen, daß hier Werle gelegen habe: die völlige Gleichheit mit der Lage des Burgwalles von Meklenburg ist in hohem Grade überraschend. Das Thal ist hier sehr


1) Vgl. v. Westphalen Mon. ined. IV, p. 211.
2) Vgl. Mantzel's Bericht in den Gelehrten Beitr. zu den Mecklenb. Schwer. Nachr. 1764, Stück 1.
3) Vgl. Jahresber. II, S. 111.
4) Auf einer alten Charte vom J. 1770 beim Amte Güstrow steht an der fraglichen Stelle: "aufn Wall No. 18 - 1805". Die höchste Spitze des Walles heißt hier "Uhlen=Höhrn" (Eulen=Winkel).
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weit und mit weiten und tiefen Wiesenflächen ausgefüllt, durch deren Mitte die Warnow strömt. Im Westen begrenzen das Thal die aufsteigenden Felder von Cambs und Vorbeck, im Osten die bewaldeten Berge, welche von dem Plateau von Mistorf in das Warnow=Thal abfallen und eine Fortsetzung und Wiederholung der bekannten "schwaner Berge" sind. Das Thal der Warnow wendet sich bei Wiek etwas von der nördlichen Normal=Direction gegen Südwest, so daß man von hier rechts hin Schwan und links hin Bützow und darüber hinaus über das weit geöffnete Thal auf die Waldhöhen sieht. Die Lage ist auf jeden Fall sehr passend gewählt; der Blick schweift so weit, als es nur in einem Flußthale möglich zu sein pflegt. Aber auch die nächste Umgebung ist ganz der Lage slavischer Burgen angemessen, da die Wenden ihre Vesten in tiefen Morästen erbaueten. Das ganze Warnow=Thal ist hier ein tiefer, nasser Wiesengrund, der noch jetzt oft unter Wasser steht. Es hat im vorigen Jahrhundert die größte Mühe gekostet, einen Damm vom Hofe nach dem Walle durch die Wiesen zu legen; ja ein Damm versank ganz, so daß jede Spur davon verschwand. Mantzel erreichte bei 30 Fuß Tiefe noch keinen festen Grund unter der Wiesendecke.

In diesem weiten Wiesenplan liegt nun, nahe beim Hofe Wiek, unmittelbar an der Warnow, innerhalb einer Krümmung derselben, der Wall, der ein abgerundetes Oblongum bildet, ungefähr 290 Schritte lang, 260 Schritte breit und 970 Schritte im Umfange, von ungefähr 10 Fuß Höhe. Der Wall ist, wie der Wall von Meklenburg, offenbar von der umgebenden Wiesenerde aufgetragen; denn er erhebt sich scharf aus der Wiesenfläche und besteht aus leichter, ausgedörrter, schwärzlicher Wiesenerde, hin und wieder in der Tiefe mit Sand gemischt, der aus den "Bergen von Mistorf" hergebracht sein mag. Ungefähr in der Mitte, nach der Warnow hin, steigt eine Erhöhung auf, von der man das ganze Terrain übersieht. Zunächst um den Wall sieht man Spuren von einem Graben und einem Erdaufwurfe aus demselben. Von der Erhöhung in der Mitte fällt das Plateau so schroff zur Warnow ab, daß man noch heute die künstliche Auftragung des Walles zu erkennen glaubt. Gegen Südwest geht von der südlichen Mitte des Walles eine sanft ansteigende Auffahrt von der Warnow zur Burghöhe hinauf, flußwärts von einer abgeschnittenen Wiesenecke, landwärts von einer Bruchholzung begrenzt; diese Auffahrt, welche einen Landungsplatz bildet, ist 120 Schritte lang und 40 Schritte breit; das wiesige Vorland an der Warnow ist nur einige Schritte breit. Dort wo dieser Damm das Burg=

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Plateau berührt sieht man noch Spuren von Queer=Wall und Graben, der den Damm von der Burg abgrenzte. - Dies ist die Stelle der Burg Werle. - Landeinwärts nach dem Hofe Wiek hin liegt in der Wiesenfläche ein zweiter, kleinerer und niedrigerer Erdwall in der Form eines Trapezes, der mit dem Hauptwalle durch einen Damm verbunden ist; und von diesem "kleinen Walle" geht ein Weg nach dem festen Lande, auf dem der Hof Wiek liegt. Dieser kleinere Wall, der vor der Burg liegt, mag die Stelle sein, wo in friedlichen Zeiten eine Stadt Werle lag.

Den Hauptbeweis liefern aber die Alterthümer, welche sich auf dem Hauptwalle finden. Bei jedem Schritte stößt man auf jene Gefäßscherben aus der letzten heidnischen Zeit, wie sie auf dem Burgwalle von Meklenburg und in der Ravensburg gefunden werden, sehr häufig mit jenen leichtfertigen, welligen Verzierungen bedeckt, welche diese Zeit charakterisiren. Es ließen sich Fuder von solchen Scherben zusammenbringen, wenn man den Wall umgraben wollte. Doch fehlen jene Scherben des 13. Jahrhunderts aus festem, blaugrauem Thon hier ganz, eben weil Werle nach den Zerstörungen im 12. Jahrhundert nicht, wie Meklenburg, wieder aufgebauet ward. Forscht man weiter, so findet man, daß die ganze Oberfläche über einen Fuß tief mit Scherben, Kohlen, Ziegelstücken, Thierknochen und einzelnen Alterthümern gemengt ist. Die Ziegel bestehen aus leichten, etwas mit Sand gemischten, zerbrechlichen Massen von der Dicke eines Dachziegels und tragen ganz klar Stroheindrücke; sie gleichen durchaus den Ziegelfragmenten, welche in der Ravensburg gefunden wurden. Die Wenden kannten, nach allen Beobachtungen, die Ziegelbrennerei nicht, sondern bauten nur aus Holz, nassem Lehm und Stroh: eine Bauart, die noch heute auf dem Lande in Meklenburg bei Bauerhäusern und kleinen Gebäuden angewandt und "Klemen" genannt wird 1 ). Schwärzlich gefärbte Granitsteine finden sich ebenfalls häufig. An Thierknochen fanden sich einen Fuß tief in der Erde Knochen von einem auffallend kleinen Pferde 2 ) neben Knochen von andern Thieren. Auch fand sich ein Klumpen Eisen, einige Pfund schwer, (wohl ein sicherer Beweis, daß die Wenden ihre Eisengeräthe selbst verfertigten), und ein eisernes Messer von der Form der Messer aus den Wendenkirch=


1) Mantzel hat daher Unrecht, wenn er sagt: "Bedenklich ist es, daß man keine Steinbrocken findet".
2) Nach genauer Vergleichung und Bestimmung des Hrn. Professors Steinhof zu Schwerin.
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höfen einen Fuß tief unter der Erde. Auch Mantzel fand "Schmiede=Schlacken", und sagt: "es bezeugen noch Lebende, daß man große eiserne Thorhaken und ein großes Kesselseil gefunden". Auch ein Schleifstein ward entdeckt. An dem Eingange zur Burg beim Damm zum Landungsplatze hatte der Herr Gerichtsrath Ahrens schon einen Theil eines menschlichen Kinnladens mit den Zähnen und Fragmente eines sehr starken menschlichen Schädels gefunden; in der Tiefe von einem halben Fuß fanden wir an einer entferntern Stelle noch mehr Bruchstücke von einem andern Menschenschädel.

Dergleichen Funde scheinen dafür zu reden, daß hier eine bedeutende wendische Burg gestanden habe, daß diese Stelle die Stelle der Burg Werle sei, um so mehr, da sich zwischen Bützow und Schwan wohl schwerlich eine andere Stelle finden dürfte, wo sie nach wendischer Bauart gestanden haben könnte.

Freilich existirt der Name Werle nicht mehr und es könnte auffallend erscheinen, daß er ganz untergegangen ist; aber Werle ward nach der Zerstörung in den Sachsenkriegen nicht wieder eingerichtet, sondern schon früh dem Bischofe von Schwerin zur Dotation gegeben, verschwindet jedoch bald aus dessen Besitz und aus der Geschichte. Das Gut Wiek war im Mittelalter ein adeliches Lehn. Den Namen erhielt dieses Gut, welches im Mittelalter "de Wiek" genannt wird, wohl von dem Landunsgsplatz, da Wiek im Niederdeutschen einen Ort bezeichnet, wo Schiffe landen und Zuflucht finden können; die neuere Benennung paßt also ganz zu der Localität: denn daß der Ausdruck Wîk aus Wîrl, wie wahrscheinlich Werle im Plattdeutschen ausgesprochen wäre, corrumpirt sei, ist wohl schwer zu glauben 1 ).

Dennoch behielt die Gegend von Wiek für die Herren von Werle das ganze Mittelalter hindurch eine gewisse Wichtigkeit; und dies mag noch mehr dafür zeugen, daß Werle bei Wiek gelegen habe.

Nach Niklots Tode steckten seine Söhne auch die Burg Werle in Brand und flüchteten sich in die Wälder. Der Sachsenherzog unterwarf die übrigen Fürstenburgen sächsischen Vögten; die Burg Werle mit der umliegenden Gegend gab er jedoch Niclots Söhnen wieder. Als diese aber gegen den


1) Auch in dem Lande Rostock gab es einen Ort Wendisch=Wiek, welches die Landesherrschaft im J. 1286 an die Stadt Rostock verkaufte (villam nostram Wendeschen Wyk, vallem castri insuper cum prato adiacente et ad dammonem molendinorum ascendentem).
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herzoglichen Statthalter, Guncelin von Schwerin, wieder aufstanden, mußten sie Werle aufgeben, welches der Statthalter dem Bruder Niclots, Lubimar, anvertraute. Nach manchen Anstrengungen erhielt Pribislav einen geringen Theil des Landes zur Herrschaft wieder, das er seinem Sohne Heinrich Borwin I. hinterließ. Werle verschwindet unter Pribislav aus der Geschichte; er mußte es im J. 1171, als er mit dem Löwen zum heiligen Grabe zog, zur Dotirung des Bisthums hergeben. Nach Pribislavs Tode muß es jedoch während der wiederholten Aufstände der Wenden wieder an den Landesherrn gekommen sein 1 ): im J. 1185 wird das Land Werle (nicht mehr die Burg Werle) zuletzt als bischöflicher Besitz in Urbans Bulle erwähnt; in der ottonischen Confirmations=Urkunde 2 ) vom J. 1211 fehlt es ganz. Die Burg Werle aber kommt in der Dotations=Urkunde vom J. 1171 zum letzten Male vor; wahrscheinlich lag sie wüst. Als Borwin zu Jahren kam und seine Söhne herangewachsen waren, trat er ihnen Landestheile zur Verwaltung ab. Er selbst wohnte zu Meklenburg, welches er wieder aufgerichtet hatte, und nannte sich: Heinrich Borwin, Fürst von Meklenburg. Sein ältester Sohn Heinrich, in der Geschichte gewöhnlich Borwin II. genannt regierte den östlichen Theil des Landes und nannte sich vorherrschend Heinrich Herr von Werle; eben so nennen ihn häufig seine Söhne. Allerdings hatte er die Burg Werle ungefähr um das J. 1200 wieder aufgebaut 3 ): der Ort Werle kommt unter der Regierung der Borwine jedoch nicht weiter vor,


1) Eine große Verwirrung richtet die Wandelbarkeit des Besitzes in dieser Gegend an. In den slavischen Zeiten hieß das nordöstliche Meklenburg Werle, unter Pribislav hieß es Kissin, wie er auch Herr von Kissin genannt wird, nachdem Werle zerstört war, endlich verkleinerten sich die Länder in kleinere Provinzen und aus dem alten Lande Werle oder Kissin entstanden die Provinzen: Rostock (Kissin), Schwan (Werle) und Bützow. Das Land Bützow entstand wohl erst mit der Dotirung des Bisthums Schwerin. Aus allem diesem nur möchte sich die kaiserliche Confirmations=Urkunde vom J. 1181 erklären lassen, in welcher es heißt: "Villas in Kizin, quae pertinere solebant ad Werle, quas quondam dux (Henricus) consensu Pribislavi contulit Botessowe castro". (Schröder P. M. I, S. 478.)
2) Vgl. Franck A. u. N. M. IV, S. 25.
3) Nach Kirchberg Cap. CXIX:

Der strenge Hinrich Burwy,
dem grosze manheit was y by,
nach sins vettirn tode glich
begunde buwen vestiglich
eyne stad zu Rodestog offinpar
vnd dy stad zur Wysmar,
her begunde ouch buwen sidder
dy Burg zu Werle widder,
vnd yn den tziden starb ouch glich
von Swabin keysir Friderich.

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auch nicht einmal bei der Datirung einer Urkunde. Dagegen erhob sich bald nach dem Anfange von des jungen Heinrichs eignem Walten die Stadt Güstrow und ward Hauptresidenz der Herren von Werle. Die Benennung: Herr von Werle, blieb aber bloßer Titel. Nachdem die Söhne Heinrichs volljährig geworden waren und sich vollständig in das Land getheilt hatten, nannte sich der erste Herr des eigentlichen Fürstenthums Werle, namentlich in den Jahren 1243 und 1244, öfter: Heinrich von Werle und Herr zu Güstrow 1 ).

Die nächste Umgebung von Wiek scheint aber den Herren von Werle noch späterhin besonders theuer geblieben zu sein. Den Ort Werle oder Wiek gaben sie wohl schon früh zu Lehn aus; im J. 1219 ist in einer zu Rostock ausgestellten, doberaner Urkunde der Söhne des alten Borwin ein Jordanus miles de Werle Zeuge; dies ist aber auch das letzte Mal, daß Werle außer dem Titel der Fürsten genannt wird 2 ). Zunächst an Wiek oder Werle grenzen aber die Dörfer Misdorf und Rukiet; beide waren, so lange die Herren von Werle existirten, nach Urkunden, Kammer=Domainen derselben, welche sie selbst bewirthschafteten. Misdorf, welches jetzt noch eine kleine Kapelle 3 ) hat, hatte einst eine Mutterkirche und ihr Pfarrer war im J. 1249 Kapellan des Fürsten Borwin von Rostock 4 ). Als für das Haus Werle keine Aussicht zur Vererbung der Herrschaft im eigenen Stamme mehr vorhanden war, stiftete der letzte Fürst von Werle, Wilhelm, ("princeps Slavorum, dominus de Werle, etc."), am Abend vor St. Peter und Paul 1423 in der Kirche zu Misdorf, welche damals schon Filial der Kirche zu Schwan geworden war, an einem eignen Altare Mariens und St. Peters und Pauls eine Vikarei zum ewigen Gedächtnisse seiner Vorfahren und seiner nächsten Verwandten, und damit des ganzen Hauses Werle, und dotirte sie mit der Bede aus den Dörfern Rukiet und Goldewin; der Burgemeister (burgimagister) von Misdorf, Eggert Millies, schenkte zu dem Altar, in dankbarem Gemüthe gegen das untergehende Geschlecht seiner Landesherren, eine Hufe! - Solche


1) "Nicolaus de Werle et dominus in Guztrowe": man vgl. nur Dipl. Dober. in Westph. Mon. III, S. 1484-1486.
2) Die Knappen von Werle, welche im 14. Jahrh. auf Leppin vorkommen, sind wohl andern Geschlechts und stammen wahrscheinlich von dem Gute Werle bei Grabow.
3) Die Kapelle von Misdorf ist ein Kirchlein im kleinsten Format und hat gar nichts Bemerkenswerthes.
4) "Johannes plebanus de Mistisdorph capellanus domini Boriuwini"; vgl. Dargun. Urk. I, S. 87.
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Zeichen einer tiefern Bedeutung dieser Gegend möchten sich mit der Zeit mehrere finden lassen. Als z.B. der junge Fürst Albrecht, nach erlangter Volljährigkeit, mit seiner jugendlichen Gemahlin in sein Land heimgekehrt war und sich zum Schutze gegen seine übermüthigen Vasallen den Bürgern Rostocks in die Arme geworfen hatte, schloß er das erste Schutzbündniß mit seinen Vettern von Werle am 22. October 1336 "by den bergen tho Misdorpe" im Angesichte des alten Werle, - wahrlich nicht ohne Bedeutung! - Auch führte die alte Landstraße von Schwaan nach Güstrow früher näher an Wiek vorbei, indem sie auf dem schwaaner Gebiete von dem Schlosse zu Schwaan zuerst am linken Ufer der Warnow sich hinzog und ungefähr an der Grenze der schwaaner Feldmark oberhalb über die Warnow ging; noch im Anfange des 16. Jahrh. war dieser Weg als der "alte güstrowsche Weg" bekannt und noch in neuern Zeiten sah man im Wasser die alten Brückenpfähle.


Für die Culturgeschichte geben diese Nachforschungen mehrere interessante Resultate. Diese sind nach einigen Andeutungen der alten Chronisten zwar bisher im Allgemeinen bekannt gewesen 1 ); jedoch fehlte ihnen die Begründung durch Anschauung sicherer Localitäten. Die alten Wenden kannten keinen Ziegelbau; alle ihre Gebäude waren höchstens aus Holz und feuchtem Lehm gebauet (= sie waren geklemt); es ist kein Stück eines gebrannten Ziegels auf wendischen Burgstellen gefunden: dünne, vom Häuserbrande gefärbte, sandige Lehmstücke mit Stroheindrücken sind die einzigen Ueberreste, welche vom wendischen Burgbau übrig geblieben sind. Gedeckt wurden die Gebäude wohl nur mit Rohr oder Stroh, wie es noch heute vorherrschend in den meklenburgischen Dörfern Sitte ist. Zu solchen leichten Gebäuden war auch keine starke Fundamentlegung nöthig. Daher fehlen auf den wendischen Burgplätzen auch Ueberbleibsel von Mauern aus Granitgerölle, welche sich sonst oft an der Stelle von Gebäuden aus dem Mittelalter finden. Auch von großen Umwallungen findet sich keine Spur; es giebt allerdings Stellen, wo hohe Wälle aufgeführt waren, weil die Lage auf trocknem Boden, wie zu Arkona, eine stärkere Befestigung erheischte; im Allgemeinen aber fehlen hohe Wälle ganz. Kurz es fehlt den


1) Die Untersuchung über den wendischen Häuser= und Burgenbau nach den alten Chronisten ist wohl am besten geführt von C. F. v. Rumohr in Sammlung für Kunst und Historie, I, 1816, namentlich S. 16 flgd.
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wendischen Burgen Alles, was die deutschen Burgen und Städte charakterisirt. Die wendische Befestigung bestand in der Lage der Burgen in Sümpfen; daher wird noch in dem nächsten Jahrhundert nach der Einführung des Christenthums in den Urkunden so häufig des Dienstes des Burgwerks (structura urbium), als des hauptsächlichsten Dienstes der Unterthanen, gedacht. Die sogenannten wendischen Städte aber waren nichts weiter, als wandernde Ansiedelungen vor den Burgen, und hatten keinen größern Umfang, als die Burgstellen selbst. Große Städte lagen auch wohl nicht in der Lebensweise der Wenden; denn es läßt sich nicht leugnen, daß zur wendischen Zeit der Grundbesitz viel mehr vertheilt war, als in jüngern Zeiten, da in den ältesten Urkunden die Zahl der Ortschaften bedeutend größer ist, als in den nächst folgenden Zeiten 1 ). Auch war die Ausübung der Gewerbe bei den Wenden wohl nicht an größere Ortschaften gebunden, da wir in den Graburnen überall im Lande Metallarbeiten finden, die von großer Tüchtigkeit zeugen. Erst mit der Anlegung der christlich=sächsischen Städte scheinen diese die Sammelplätze der Künstler und Handwerker geworden zu sein; daher kommen denn wohl ohne Zweifel die häufigen Benennungen der Straßen nach den Gewerken in den neu angelegten Städten.

Es wird daher am gerathensten sein, sich die wendischen Ortschaften ungefähr wie die jetzigen meklenburgischen Bauerdörfer vorzustellen.



1) Man denke z.B. nur an die Menge der Ortschaften, welche der Burg Dargun untergeben waren; vgl. Lisch meklenb. Urk. I, Nr. I. und II.
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Plan des ehemaligen Franciscaner-Klosters zu Wismar
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VI.

Das

Kirchenbuch des Grauen Klosters

zu Wismar,

von

dem Professor Crain zu Wismar.


U nter dem Titel: Dat Kercken=Böck thom Graünnkloster findet sich im wismarschen Geistlichen Archiv ein Buch in Quart, von Papier, zwei Finger dick, in braunem Hornband, worin außer größtentheils ökonomischen Notizen, Rechnungen, Verzeichniß der Kirchengräber u. dergl. auch andere historische Nachrichten verzeichnet sind: alles, wie gewöhnlich in den Memorandenbüchern, ohne Ordnung durch einander. Die Verfasser sind theils der vom Rath laut seiner eigenen Worte im J. 1525 eingesetzte Guardian Heinrich Never (vgl. Schröder Pred. Hist. S. 4 ff.), theils der vom J. 1543 an als Rector der Klosterschule fungirende, im J. 1565 als Prediger an der Nicolaikirche verstorbene M. Georg Wint, sonst Wendt (vgl. ebend. S. 49 f.), der sich hier "Scriuer des klosters" nennt, theils andere zu Schreibern des Klosters verordnete Geistliche jener Zeit, bis in die 90ger Jahre des 16. Jahrhunderts. Dieses Kirchen=Buch ist übrigens dasselbe "Msct. Wismariense", worauf sich Schröder in seinen Schriften, namentlich oft im Ev. Mcklb., beruft, wie sich aus der Vergleichung seiner Citate mit dem Inhalte desselben bald ergiebt.

Unter andern in diesem Buche enthaltenen historischen Notizen findet sich nun auch die Nachricht und Abschrift von zwei historischen Monumenten in der ehemaligen Franciscaner=Kirche, vornämlich in Bezug auf die Gründung des Klosters und auf die meklenburgische Fürstenfamilie; das eine war die laut Schröder (Pap. Mcklb. S. 648) noch ums

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Jahr 1700 vorhandene Inschrift auf einem ehemaligen Kirchenstuhle im Chor, das zweite eine Denktafel, welche sonst wo im Chor hing. Beider Inhalt theile ich nachstehend mit.

A.
Nauolgende schriften stan in deme Chor bauen dem langen stole an der norder siden.

Anno Dni M. CC. Lj. Recepti fuerunt fratres minores in ciuitate ista Wismariensi, quorum protector sit coeli, terre cunctorumque dominus et Rector. Amen.

Anno Dm M. CCLXXXiij Dns Helmoldus de Plessen fecit destrui antiquum chorum Ecclesie sancte crucis, et alium chorum ad honorem sancti Francisci aedificavit. orate pro eo. (Cf. Schröder l. c. p. 774.)

Anno dni M. CCXCj Dna Anastasia vxor dni Henrici Megapolensis capti, Kalendis Augusti, posuit primum lapidem pro noua ecclesia hujus monasterii construenda, offerens centum libras argenti pro structura facienda, Cujus nobilis Dne memoria sit in aeterna benedictione et gloria. (Cf. Schröder l. c. p. 809.)

Anno Dni MCCCij obiit Dns Henricns dictus Hierosolimitanus fundator hujus monasterij.

B.
Affschrift vth eyner Tafeln Im kor hangende.

Anno 1252 Johannes theologus, eyn hertogk tho mekelnborch van der Linie der koninge Obotritorum vnd eyn Szone hern hinrici Burewinj Syn Mutter Sophia des koninges to Sweden dochter (;) nam de Barfoter In, tor Wißmar vnd gaff ihn In de kerke des hilligen Cruces.

Anno 1271 Ist henricus ern Johannis theologi Szon mit synen edellüden nha deme hilligen lande tom hilligen graue gereiset dar sie alle gefangen worden van den Saracenen Im tempel des hilligen graues am dage conuersionis Pauly de adel auerst des hern hinricj wurden wedderumb gefort in dat ehre vaderlandt dat se versamleten eynen schatt tho ehres hern verlosinge.

Wen de here Henricus wort myt eynem knechte martinus Bleyer genomet In babilonien gefort dar he 24 Jar langk fenklich geholden dar nha wedder geloset vn mit grosen ehren in syn vaderlant wedder kamen anno 1299 wo he nha - - - -

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De fforstynne ouerst ffrow Anastasia dysses gefangenen hern hinrici gemahel, eine dochter hern Barnymes hertoghen tho Stettyn, dewyle ehre here fenklich was heft se grote verfolginge gehat van den vmbliggenden ffürrsten ehren nabern also doringer Meyßen Brandenburger, Saxsen vnd Holsten de mit velheit in ere landt gefallen In meininge dat landt Intonemende Anno 1284 was im 12 Jar ehres hern gefenknisse Querst godt halp er dat se bystant krech, helt eyne schlachting vnd drepent twischen der Stepenisse vnd gadebusch dar sie vnd ehre Sons behelden de ouerwynninge mit voroueringe veler gutter.

Anno 1289 ist de Junge her Johannes de oldeste Szon ern Hinrici des gefangenen in Babilonia, verdruncken in der Goluitze mit 14 eddell ue den d ue sses landes Synen licham leth syn moder frow Anastasia beerdigen im Chor des klosters vnd de eddellüde in desulue kerke.

Anno 1299 ist here Henricus tho mekelnborch ern Johannis theologi Szon vth der Babilonischen gefenknisse geloset vnd wedder in syn landt gekamen mit groter herlichkeit Ingenommen, obt a° 1302.

Anno 1306. Jdeswärtig ist gestoruen frow Anastasia eyn gemahel ern Hinrici Hierosolimitanj wort begrauen by ehren Szon Johannem im kor Int norden.

Anno 1314 ist gestoruen frow Beatrix vth Brandenborch eyn gemal ern Henrici filii hierosolomitanj.

Anno 1321 ist gestoruen desulue Junge her Hinricus filius hinricj hierosolomitani Syn S ue ster froychen Anastasia kort darna.

Anno 1328 obt frow Anna vth Sassia dat ander gemahel ern hinrici leonis dicti. Noch ij Kinder Hinricus vnd Anastasia.

Anno 1318 frow Metke vth holsten greffynne to Swerin. Froychen Lutgart filia ducis Johannis submersi Im kor begrauen Finis.

Die Inschrift des Chorstuhls haben, wie oben angeführt, noch Schröders Zeitgenossen gesehen, und daß eine Tafel, von welcher die "Affschrift" im "Kerckenb oe ck" copirt worden, in der Klosterkirche gehangen habe, leidet wohl schwerlich Zweifel, da sich kein Grund denken läßt, warum einer der genannten Klosterschreiber die Sache erfunden haben sollte. Solche Tafeln findet man bekanntlich auch anderwärts. Das Alter der Inschrift würde freilich, nach einigen ortho=

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graphischen Eigenthümlichkeiten zu urtheilen, nicht viel über die Zeit der Reformation hinaufgehen, wenn man nicht annehmen dürfte, daß der Abschreiber, der in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angestellte Küster des grauen Klosters, Heinrich Wolter, seine eigene Orthographie in der Abschrift anbrachte. Ein höheres Alter ist daher immer möglich und der Ausdruck der Inschrift ist wenigstens naiv und kunstlos genug, um ein solches wahrscheinlich zu machen. Wenn ich mir indeß hierüber kein bestimmtes Urtheil anmaßen will, so scheint doch, abgesehen von einigen leicht wegzuräumenden Widersprüchen die Echtheit des Hauptinhalts beider Inschriften durch den Umstand sehr beglaubiget, daß dieselben eben in der Kirche angebracht waren. Wäre dieß auch wirklich selbst nicht sehr lange vor der Zeit der Reformation geschehen, so ist doch wahrscheinlich, daß zu jener Zeit der Convent noch im Besitz sicherer Nachrichten über den Ursprung und die ältesten Schicksale des Klosters war; und selbst wenn die Inschriften nach bloßer Tradition gemacht worden wären, so hätten sie Gewicht, da in solcher Zeitnähe mit den Begebenheiten selbst die Tradition der Wahrheit nahe kommen mußte. Es ist kaum denkbar, daß eine Tafel mit Nachrichten, deren Inhalt zu jener Zeit nicht glaubwürdig gefunden worden wäre, ohne Widerspruch zu erregen, öffentlich, gerade an dem Orte der Begebenheiten hätte aufgehangen werden können. Viel eher muß man glauben, daß die Verfertiger oder Veranlasser der Inschrift, welches doch wohl nicht leicht andere als die Klostergeistlichen selbst gewesen sein können, die darin enthaltene Kunde als eine Urkunde sichern und verewigen wollten.

Damit soll jedoch nicht gesagt sein, als ob der Inhalt durchaus wahr wäre; es finden sich allerdings einige unrichtige Angaben und Widersprüche. Allein bei näherer Prüfung lassen sich dieselben bis auf eine leicht heben und bürgen vielleicht gerade für die Unbefangenheit der Urheber. So heißt es in der Copie der auf dem Kirchenstuhle befindlich gewesenen Schrift, daß Anno Dni M.CC.Lj, in der Copie der Tafel aber, daß Anno 1252 die Barfüßer in Wismar aufgenommen worden. Dieser ein Jahr betragende Unterschied historischer Angaben findet sich in alten Chroniken öfter und läßt sich aus verschiedenen Ursachen erklären. Wenn z.B. ein Factum vom Decembermonat von einem Berichterstatter nach dem bürgerlichen Calender, von einem andern nach dem kirchlichen aufgeführt ward, so lautete die Angabe schon um ein Jahr verschieden, da der letztere bekanntlich mit dem 1. Advent das neue Jahr anfing. Wenn daher in älteren Kirchrech=

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nungen die vier Zahlungstermine gewöhnlich in dieser Reihe aufgeführt sind: 1) Weihnacht, 2) Ostern, 3) Johannis, 4) Michaelis, so ist, wie schon aus der Stellung zu sehen, nach dem bürgerlichen Calender berechnet, Weihnacht nicht für den 25. December des genannten Jahres, sondern für den 25. Dec. des voraufgehenden Jahres zu nehmen.

Bisweilen ward dieser Unterschied aber auch durch den Umfang einer Begebenheit veranlaßt, wie z.B. gleich in unserm Falle es möglich war, daß die Franciscaner zwar im J. 1251 in die Stadt kamen, im J. 1252 aber erst die Kirche eingeräumt erhielten, wie auch schon die Fassung beider Inschriften selbst die Sache zu erklären scheint. Der eine Verfasser konnte nun nach dem erstern, der andere nach dem andern Moment der Begebenheit die Zeit derselben bestimmen, und der Widerspruch war da.

Da endlich drittens die Ziffern 1, 2, 3 mit den Buchstaben j, jj, jjj, geschrieben wurden, so begegnete es wohl auch mitunter den Abschreibern, daß sie ein j zu viel oder zu wenig machten. Einer von den drei Fällen nun angenommen, würde immer die Ansiedelung der Franciscaner genau in den ersten Jahren der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch beide Inschriften bekräftiget erscheinen.

Daß Heinrich der Pilger Stifter des Klosters genannt wird, kann wohl kaum ein Widerspruch gegen die Nachricht sein, daß Johann I. die Mönche aufgenommen habe, da es sehr gut möglich, ja sogar wahrscheinlich ist, daß das eigentliche Kloster erst später erbauet wurde und die Mönche vorläufig untergebracht wurden. Was Heinrich und seine Gemahlin für das Kloster thaten, berechtigte sie allerdings zu dem Namen der Gründer.

Das Todesjahr der Anastasia, 1306, in der Abschrift der Tafel ist freilich ganz unrichtig, da Anastasia sicher noch im J. 1311 lebte, indem (nach einer Mittheilung des Herrn Archivars Lisch) im großherzogl. Archiv zu Schwerin eine in diesem Jahre am Tage der heil. Agnete (21. Jan.) zu Wismar ausgestellte (pöler) Urkunde aufbewahrt wird, welche mit den Worten anfängt: Anastasia dei gracia domina Mangnopolensis et Hinricus eadem gracia dominus Magnopolensis etc., und an welcher beider fürstlichen Personen Siegel hangen; sie lebte ferner nicht nur noch im J. 1314, als sie mehrere Schenkungen an die Kirche zu Pöl mit bestätigte (vgl. Rudloff Urk. L. Nr. XCIII.); ja der in einer im Jahr 1316 fer. III infra oct. assumpt. virginis (15. Aug.) vom Fürsten Heinrich ausgestellten (pöler) Urkunde vorkommende Ausdruck: Henricum clericum dilecte matris

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nostre domine Anastasie, läßt ihr Leben sich noch an dem angeführten Tage des genannten Jahres als noch nicht beschlossen annehmen, weil sonst ein "pie memorie" oder "quondam" nicht leicht fehlen würde. Nun wäre es aber ja möglich, daß Anastasia noch im Jahr 1316 gestorben wäre, denn urkundliche Beweise, daß sie länger lebte, sind nicht vorhanden, wiewohl dafür, daß sie 1319 gewiß todt war, da in diesem Jahre, "proximo die ante Dionys. et soc." (9. Oct.), der Fürst Heinrich im Kloster Doberan eine Stiftung gründete für die "Memoria domini Hinrici Magnopolensis patris nostri et domine Anastasie matris nostre nec non domine Beatricis uxoris nostre sub miseratione Christi quiescentium". Es ist sogar wahrscheinlich, daß Anastasia am 18. Oct. 1317 schon todt war. Von diesem Datum befindet sich nämlich, nach der Mittheilung des Herrn Dr. Ditmar zu Lübeck, in dem Archive des Heil. Geist=Hospitals daselbst eine vom Fürsten Heinrich dem Löwen ausgestellte Urkunde 1 ), in welcher dieser den Einwohnern der Insel Pöl die Mahlfreiheit ertheilt. Diese Urkunde enthält die Worte: Nos igitur dei gratia Hinricus dominus Magnopolensis et Luitgarda filia dilecti fratris nostri bone memorie, relicta comitis de Segeberg etc. Eine andere zu Wismar am 22. Nov. 1318 (anno domini M°CCC°XVIII° in die beate Cecilie) ausgestellte und im geistlichen Archiv daselbst befindliche Urkunde, laut welcher derselbe Fürst seine Besitzungen auf der Insel Pöl (totam terram Pole) an Helmold von Plessen, die Gebrüder Bertold und Gottschalk von Preen, Friedrich von Stralendorf und die Kinder Heyno's von Stralendorf verkauft, hat die Worte: Nos de maturo concilio nostrorum fidelium, accedente voluntario consensu seu beneplacito nostre predilecte fratruelis domine Lutgardis vendidimus etc.; ja es hängt sogar das Siegel der Gräfin Luitgard neben dem des Fürsten an der Urkunde, woraus hervorgeht, daß dieser Frau Anrechte auf Pöl zugestanden wurden. Dies konnten aber wohl keine andern sein, als daß ihr Pöl als Wittwensitz, und Einkünfte aus diesem Landestheile zu ihrem Unterhalte angewiesen waren. Nun ist aber historisch sicher, daß Pöl auch der Wittwensitz Anastasiens war, und daher ist erstens nicht wahrscheinlich, daß Heinrich bei Lebzeiten seiner Mutter


1) Vgl. Urkunde Nr. VI.
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diese Ländereien verkaufte, und wäre es dennoch geschehen, so erwarteten wir mit Recht in der Urkunde eher ein: "consentiente predilecta matre nostra", als die Beistimmung einer entfernteren Verwandten, die vielleicht erst nach Absterben Anastasia's deren Wittwensitz bezog. Es läßt sich nicht denken, daß eine pöler Urkunde des Inhalts Anastasia's gar nicht erwähnte, wenn sie damals noch gelebt hätte; sie war vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach schon todt. Aus denselben Gründen aber konnte sie zufolge der vorher angeführten Urkunde auch am 18. Oct. 1317 nicht mehr leben, da auch in dieser Schrift ihrer Enkelin und nicht ihrer selbst Erwähnung geschieht. Mit der größten Wahrscheinlichkeit fällt also ihr Absterben entweder ins Jahr 1316 nach dem 15. August, oder ins Jahr 1317 vor dem 18. October. Das erstere nun angenommen, so daß Anastasia im J. 1316 gestorben wäre, so könnte vielleicht der Irrthum der Tafel daher entstanden sein, daß anstatt dieser Jahreszahl die ähnliche 1306 geschrieben oder beim Abschreiben gelesen wäre. Auf diese Weise würde der Irrthum der Tafel selbst zur Berichtigung der gewöhnlichen Angabe 1314 und zur Bestätigung der Ansicht von dem Ausdruck der oben angeführten Urkunde dieses Jahres führen. Man dürfte daher wohl die Correctur des 1306 der Tafel in 1316 wagen.

Ein zweiter Vorwurf der Unrichtigkeit trifft die Worte: "Anno 1321 ist gestoruen desulue junge her "hinricus filius hinricj hierosolomitani". Die Verwechselung der Personen ist augenscheinlich, und geht schon aus dem Beisatze: "Syn S ue ster froychen Anastasia" deutlich genug hervor, daß der bezeichnete Verstorbene nicht Heinrich des Pilgers Sohn, sondern dessen Enkel, der Sohn Heinrichs des Löwen ist. Die Tafel berichtiget sich aber schon selbst in dem darauf folgenden Satze, worin es heißt: "Anno 1328 obt frow Anna vth Sassia" etc. . und dann: "Noch ij Kinder hinricus und Anastasia", welches keine anderen sind, als die vorher unter dem Jahr 1321 erwähnten. Diese nochmalige Erwähnung der beiden Kinder aber ist durch die auch sonst berichtete spätere Beisetzung ihrer Körper im Grabe der Mutter veranlaßt. (Vgl. Schröder Beschrb. der St. u. Herrsch. Wismar S. 239.) Der Verfasser der Inschrift also, oder wahrscheinlicher der Abschreiber, hat sich oben versehen; es hat wohl heißen sollen: Anno 1321 ist gestoruen dessuluen hern hinrici, filii Hinrici Hierosolymitani, junge her hinricus oder Szon.

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Endlich sind die Worte: "froychen Lutgart filia ducis Johannis submersi" etc. . im letzten Satze von der voraufgehenden Todesnachricht der Gräfin zu Schwerin zu trennen und als besonderer Satz in einer neuen Reihe zu beginnen, damit nicht das Todesjahr der Gräfin "Metke" mit auf jene bezogen wird. Die Verbindung beider in einem Satze ist wahrscheinlich auch die Schuld des Abschreibers. Die Flüchtigkeit des Abschreibers überhaupt, welche unter andern aus dem nicht vollendeten Satze über Heinrichs des Pilgers Rückkehr hervorgeht, ist zu bedauern, da gewiß die Tafel selbst genauer war. Und wer weiß, ob nicht der ganze Widerspruch, in welchem diese Nachricht mit den oben angeführten Urkunden steht, nach welchen Johanns Tochter verheirathet ward, mithin nicht als "Froychen" gestorben sein konnte, ebenfalls auf Rechnung des Abschreibers zu setzen ist, dessen Irrthum nachher Latomus, Schröder u.A. nachschrieben. Dem sei indeß wie ihm wolle, die Nachricht, daß Johanns Tochter kurz nach des Vaters Unglück als Kind gestorben, ist eine Sage, deren Ungrund aus den angeführten Urkunden offenbar ersichtlich ist.

Ich habe die Würdigung der im Kirchenbuch enthaltenen, oben mitgetheilten historischen Notizen, so wie des Kirchenbuches selbst mir deshalb angelegen sein lassen, weil sie für das Nekrologium des meklenburgischen Fürstenhauses von Wichtigkeit zu sein scheinen. Noch mehr fand ich mich aber dazu bewogen, weil ich selbst einen Beitrag zu diesem Nekrologium in einem Aufsatze unter der Aufschrift: Meklenburgischer Fürsten Gräber in Wismar, in den Jahrbüchern mitzutheilen die Absicht und die Veranlassung habe. In diesem werde ich auch Gelegenheit nehmen, einige Punkte der aus dem Kirchenbuche mitgetheilten Nachrichten, namentlich auch die das "Froychen Lutgart" betreffende Angabe noch näher zu beleuchten.


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VII.

Meklenburgischer Fürsten Gräber

in Wismar 1 ),

von

dem Professor Crain zu Wismar.


D a Wismar im 13. Jahrhundert fast gleichzeitig, wo nicht mit seiner ersten Erbauung, doch mit einer bedeutenden Erweiterung und Vergrößerung Residenz der Herren von Meklenburg 2 ) ward und es mehrere Jahrhunderte blieb, wenn auch die Fürsten hin und wieder an andern Orten ihren Hof hielten, so ließe sich schon im voraus annehmen, daß diese Stadt die Gebeine manches Mitgliedes unseres Fürstenhauses in ihren Mauern bergen mag. Wegen des besondern Ansehens der Heiligkeit freilich, in welchem die Kirche des Klosters zu Doberan stand, und bei der Vorliebe der Fürsten für dieses Kloster scheint die Neigung unter diesen herrschend geworden zu sein, sich in Doberan begraben zu lassen; allein diese Neigung konnte entweder wegen hindernder Umstände, Kriegsunruhen und dergl. nicht allemal befriediget werden, oder es theilten sie auch nicht alle fürstliche Personen oder deren Hinterlassene, und hatten diese ihre besondern Gründe, andern Orten, und unter diesen auch Wismar, den Vorzug zu geben. Leider aber hat in dieser Stadt die Hand der Zeit die Spuren jener Begräbnisse meistentheils vertilgt, und nur ein einziges Monument, aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts, ist noch erhalten. Die Nachrichten der Geschichtschreiber aber über die Plätze, wo fürstliche Personen begraben worden, sind einander oft so widersprechend, daß mit großer Vorsicht und Behutsamkeit zu Werke gegangen werden muß, um in der


1) Hiebei eine Lithographie.
2) Vgl. Jahrb. V, S. 5 flgd.
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Bestimmung derselben nicht zu irren. Wir wollen jetzt versuchen, jene Nachrichten einer genauen Prüfung zu unterwerfen, um das Wahre von dem Falschen zu unterscheiden und so der Nachwelt die Stellen genauer zu bezeichnen, wo die Asche der in Wismar bestatteten Glieder des meklenburgischen Fürstenhauses geborgen ist.

Der erste Fürst, den die schriftlichen Nachrichten übereinstimmend in Wismar begraben werden lassen, ist

Johann III. ,

Sohn Heinrichs des Pilgers, welcher kurz nach seiner Verheirathung mit der rügischen Fürstin Helena auf einer Fahrt nach Poel zur Jagd, als der Sturm das Boot umschlug, mit vierzehn seiner Edelleute seinen Tod in den Wellen der Ostsee fand; vgl. v. Lützow II, S. 35. Auch in der Angabe seines Todesjahres 1289 treffen alle besseren Nachrichten zusammen, denn die Angabe 1298, welche die genealog. Tabelle des Staats=Kalenders hat, ist nur ein, durch alle Jahrgänge wiederholter Druckfehler, da Rudloff, von dem ich annehmen muß, daß die Tabelle herrührt, in seinem Pragmat. Handbuch II, S. 81 auch das Jahr 1289 hat. In der Angabe des Todestages ist freilich eine große Verschiedenheit. Denn wenn nach einigen Nachrichten Johann sich erst im October, nach der Stammtafel im Staatskalender gar erst am 3. Novbr. dieses Jahres vermählte, so wäre sein Unglücksfall in die letzten Wochen desselben Monats zu setzen. Im doberaner Kreuzgangsfenster aber (vgl. Jahrb. I, S. 131 ff.) ist Johanns Tod auf den 27. Mai (VI kal. Junii) gesetzt, und in einer Original=Urkunde im großherzogl. Archiv d. d. Lubeke anno dni. M°CC°LXXX°IX° sabbato ante festum diem b. Ambrosii, d.i. nach der gewöhnlichen Festrechnung den 2. April 1289, kommen schon die Worte vor: Anastasia et filius ejus Henricus ac relicta filii ejus quondam Johannis. Diese so große Verschiedenheit der Angaben kann vielleicht aus der in der Zeit verschiedenen Feier der Feste erklärt werden; wo nicht, so müssen wir annehmen, daß entweder nur eine, oder vielleicht gar keine richtig ist. Das Jahr jedoch ist wohl unbestritten das J. 1289. Allein in der näheren Bestimmung des Orts der Bestattung weichen die Angaben von einander ab. Schröder (Beschr. der Stadt und Herrsch. Wismar S. 238) nennt als solchen das Graue oder Franciskaner=Kloster; seine Gewähr ist ein Chronicon Wism. Msct.; mit ihm stimmt auch das "Kerckenböck" des Grauen Klosters überein, in welchem es heißt: "Anno 1289 ist de Junge her Johannes, de oldeste Szon

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ern Hinrici des gefangenen in Babilonia, verdruncken in der Goluitze" etc. . Frank dagegen (A. und N. Meklenburg, Buch V, S. 105), Slaggert (Chron. Msct. in der Regierungs=Bibliothek, nach einer mir vom Hrn. Archivgehülfen Glöckler gewordenen Mittheilung,), Latomus (Geneal. Megap. bei Westphal. Tom. IV, p. 251) und andere führen das Schwarze oder Dominikaner=Kloster an 1 ). Der erst= und der letztgenannte nun citiren dabei den mit der Begebenheit fast gleichzeitigen Kirchberg Cap. 137 des Chron. Meclenb. An dieser Stelle ist jedoch, wenigstens in dem Abdruck bei Westphalen, nichts von der Begeben=


1) Das Graue oder Franciskaner=Kloster, Graumünchen=Kloster, monasterium oder coenobium fratrum minorum, lag ungefähr 200 Schritt von dem, unter dem Namen der Grube aus dem vor dem Altwismarthore gelegenen Fischerteich (aqua Wisimara), welcher sein Wasser aus dem schweriner See erhält, durch die Stadt geleiteten Kanal, südlich von der Nicolaikirche, in dem Quartier (man vgl. den beigegebenen, lithographirten Grundplan), welches von den 4 Straßen: Krönckenhagen, ABC=Straße, Bademutterstraße und Schulstraße, eingefaßt wird, grade da, wo jetzt die Gebäude der großen Stadtschule stehen, deren Umfangsmauern wenigstens zum Theil noch Reste des Klosters sind. Die Kirche desselben, zum heil. Franciskus, gewöhnlich Graumünchen=Kirche, vor der Gründung des Klosters die Kirche des heil. Kreuzes genannt, womit aber nicht die Kapelle des heil. Kreuzes vor dem Altwismarthore verwechselt werden darf (vgl. C. C. H. Burmeister Nachricht von den wism. Kirchen in Jahrb. III, S. 55 ff. und Schröder P. M. S. 475), stieß dicht an die Klostergebäude und war durch einen sogenaunten Kreuzgang, der erst im J. 1839 weggebrochen ist, mit den Wohnungen der Mönche verbunden. Sie stand bis zum Jahr 1816, wo sie, seit vielen Jahren schon außer Gebrauch und baufällig geworden, mit Genehmigung allerhöchster Behörden weggebrochen, und die Materialien für Rechnung der noch immer sogenannten Graumünchen=Hebung, deren Einkünfte aber seit der Reformation meist zum Besten der Schule verwandt worden, verkauft wurden. Der jetzige Schulhof wird noch der Mönchhof genannt, der Platz aber, wo die Kirche stand, der Mönchenkirchhof, und ist dieser ringsum mit Bäumen bepflanzt. An der Stelle des Chores im Osten der Kirche ward ein kleiner Garten angelegt und ein Wirthschaftsgebäude aufgeführt, und beides zu meiner (des Verfassers d. Bl.) Amtswohnung, die dicht daran lag, geschlagen. Letztere sowohl, als das bezeichnete Terrain des ehemaligen Chores aber sind später durch Kauf in meinen Privatbesitz übergegangen. Nach dieser umständlichen Bezeichnung wird man künftig nicht leicht irren können, wenn man die Lage des Grauen Klosters oder der Graumünchen=Kirche sucht, wenn auch die Zeit alle Spuren des ehemaligen Daseins vollends getilgt haben sollte.
Das Schwarze oder Dominikaner=Kloster, conventus oder claustrum praedicatorum, lag zwischen der, vom Markt aus fast südlich laufenden meklenburger Straße und der südlichen Stadtmauer. Die davon noch übrigen Gebäude heißen noch jetzt das Schwarze Kloster. Sie sind nach der Straße zu von einer Mauer und Hofplatz eingeschlossen und bestehen aus der noch ziemlich wohl erhaltenen, in der Bauart der ehemaligen Franciskaner=Kirche sehr gleichkommenden, nur nach dem Hofe zu, in ihrem Giebel, im Geschmacke des 17. Jahrhunderts modernisirten Kirche, in deren vorderm Raume jetzt das Waisenhaus eingerichtet ist, und aus den Wohnungen der in die, aus den ehemaligen Einkünften des Klosters gebildete Milde Stiftung eingekauften Personen.
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heit zu finden, wohl aber Cap. 135, wo es indeß ganz deutlich heißt:

"zu den mynre Brüdern begrabin",

welches ja doch keine andern als die Franciskaner oder die Mönche des Grauen Klosters sind. Latomus und Frank müssen sich also wohl versehen haben, und nicht weniger hat der gleichfalls von Latomus angeführte Mylius, der auch das Schwarze Kloster nennt, sich in der Farbe vergriffen. Der Hauptgrund aber, der dem Zeugnisse des Latomus und der übrigen für das Schwarze Kloster stimmenden Chroniken=Schreiber entgegensteht, ist der, daß dasselbe vor dem Jahr 1294 wohl schwerlich erbaut war, da den Dominikanern in diesem Jahre erst der Platz für ihr Kloster angewiesen ward, wenn sie auch vielleicht schon länger in Wismar Verkehr hatten. Urkundliche Nachrichten darüber s. bei Schröder Pap. M. S. 824 ff. (Das Datum MDCLXXXXIIII S. 826 ist natürlich in MCCLXXXXIIII zu berichtigen 1 ).

Gäbe es aber auch so gewichtige Zeugnisse gegen das Schwarze Kloster nicht, so würde neben der Auctorität des mit der Begebenheit fast gleichzeitigen Kirchbergs Schröders Angabe nach dem wismarschen Chron. Msct. noch eine besondere Wahrscheinlichkeit durch hinzukommende moralische Gründe gewinnen. Ums Jahr 1284 nämlich überzog Markgraf Otto von Brandenburg im Bunde mit den Fürsten von Meissen, Thüringen, Sachsen und Holstein während der Abwesenheit Heinrichs des Pilgers das meklenburgische Land, und setzte durch Mord, Raub und Brand alles so in Schrecken, daß die Fürstin Anastasia in nicht geringe Besorgniß gerieth. Da soll der Sage nach ihr einst der heilige Franz im Traume erschienen sein, ihr Muth zugesprochen und den


1) Im J. 1297 stand das Kloster bereits. In dem gleichzeitigen Stadtbuche heißt es am Schlusse eines eingetragenen Testaments: Cum ista distributio arbitrata fuit, tunc fratres majorcs domum siue mansionem in Wismaria non habebant. Acta sunt hec anno MCC nonagesimo septimo. (In Burmeisters Alterth. d. wism. Stadtrechts S. 43 fehlt irrthümlich das Wort septimo, welches ganz deutlich geschrieben im Stadtbuche steht.) Auf den ersten Anblick könnte es fast scheinen, als wenn das Kloster selbst in diesem Jahre nicht gestanden hätte; allein die Worte cum - tunc können, vor der Jahrszahl 1297 aufgeführt, sich nur auf eine, mehrere Zeit vor der Eintragung ausgesprochene testamentliche Bestimmung beziehen, und die Erwähnung des Klosters ist nur nach Erbauung desselben denkbar; es fällt mithin die Erbauung des Schwarzen oder Dominikaner=Klosters in die Zeit zwischen 1294 und 1297. Dies stimmt auch mit der Nachricht über die Stiftung der Dominikaner=Klöster auf einem Kirchenstuhle in der Kirche zu Röbel (vgl. Schröder P. M. S. 1250) überein, in welcher es heißt: "Wismariensis 1293"; vgl. auch Schröder P. M. S. 825.
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Ihrigen den Sieg verheißen haben. Zum Zeichen der Wahrheit würde die Fürstin am folgenden Tage eine Lufterscheinung sehen. Diese Erscheinung habe die Fürstin auch wirklich wahrgenommen, habe, dadurch in ihrem Glauben bestärkt und ermuthiget, den heil. Franz malen und ins Panier setzen lassen und die Ihrigen ermahnt, sich getrost und tapfer zu wehren, denn Gott und der heil. Franz würden ihnen zur Seite stehen und den Sieg verleihen. In der That trugen auch die jungen Fürstensöhne unweit Gadebusch einen vollkommenen Sieg über den weit stärkeren Feind davon. (S. Detmar Chron. Lub. ad a. 1285. Cranz Vand. VII, 39. Latom. in Westph. Tom. IV, p. 250.) Aus Dankbarkeit bewies sich Anastasia äußerst mild und wohlthätig gegen das Franciskaner=Kloster; namentlich ließ sie auch in dem, das Jahr vorher von Helmold von Plessen neu erbaueten und dem heil. Franz gewidmeten Chor der Kirche des Klosters drei Fenster machen, das mittlere mit dem Bildniß der heil. Jungfrau, die beiden zur Seite mit den Bildnissen des heil. Franz und des heil. Anton von Padua, wie denn auch bald darauf das Chor von dem Bischof Conrad von Ratzeburg eingeweiht werden konnte: Umstände, welche Latomus angeblich wismarschen Urkunden nacherzählt.

Wie es nun auch immer mit der Erscheinung des heil. Franz bewandt sein mag (das Kirchenbuch des Grauen Klosters hat nur einfach die Worte: "Querst godt halp er dat se bystant krech" etc. . ohne Erwähnung des Traumes): der Sieg der meklenburgischen Fürstensöhne ist factisch gewiß, und so viel wird immer aus der Sage erhellen, daß die Fürstin für das Franciskaner=Kloster eine besondere Vorliebe gehabt haben müsse, welche das fürstliche Regierhaus überhaupt in jener Zeit mit ihr getheilt zu haben scheint, da unter andern Beweisen dafür auch ihr Gemahl vom Guardian desselben Klosters, Namens Martin, auf dem Kirchhofe zur Fahrt ins heilige Land eingesegnet und mit dem Kreuz gezeichnet worden sein soll; vgl. Detmar Chron. Lub. z. J. 1271. So versichert auch Schröder aus alten Nachrichten, daß ganz nahe beim Kloster (in der Schulstraße) ein fürstlicher Hof gestanden habe, in welchem im J. 1299 Anastasia wohnte 1 ). Diese Vorliebe der Fürsten zeigt sich noch lange


1) Im J. 1299 kauften die Beguinen von Dietrich Levezow in der Nähe des Franziskaner=Klosters bei Anastasiens Hofe ein Erbe:
Anno Domini MCCXCIX emerunt Baggine apud fratres minores de Thiderico de Lewezowe, filio Johannis de Lewe- (  ...  )
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bis gegen die Zeiten der Reformation hin. Da nun zumal das Dominikaner=Kloster auch erst im J. 1294 erbaut ward, so bleibt nichts anders übrig, als daß Johann III. in dem Grauen oder Franciskaner=Kloster, welches schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts gegründet war, da die Franciskaner im J. 1251 nach Wismar kamen, begraben worden sei. Denn an einem andern Orte, als in einer Klosterkirche, wenn es überhaupt in Wismar eine solche gab, ward der Fürst wohl schwerlich beerdigt.

Dieser Annahme steht auch nicht etwa die bei Schröder (Pap. M. S. 809) vorkommende Angabe entgegen, daß Anastasia im J. 1291 den ersten Stein zur Franciskanerkirche gelegt habe. Denn abgesehen davon, daß die Gründung des Klosters auch vom J. 1286 erzählt wird, mag die Sache sich so verhalten. Als im Jahr 1251 oder 1252 die Franciskaner nach Wismar kamen, räumte ihnen Fürst Johann I. die dortige Kreuzkirche ein; vgl. das Kirchenbuch des Grauen Klosters. An deren Stelle ward nachher die Kirche des heil. Franciscus gebaut. Es möchte freilich Wunder nehmen, warum die Kreuzkirche, die selbst noch nicht sehr alt sein konnte 1 ), so bald wieder abgerissen ward, um der Franciskanerkirche Platz zu machen, und warum die Verehrung des heil. Kreuzes der des heil. Franz habe weichen sollen; allein in den ersten Zeiten Wismars gebaut, mochte die Kreuzkirche nur zu klein und schlecht sein, um nicht, sobald das Bedürfniß es erforderte und steigender Wohlstand, so wie fürstliche Liberalität es möglich machte, eine Vergrößerung und Verschönerung wünschenswerth zu machen, wie ja auch eine solche bei vielen Kirchen des Mittelalters in ähnlichen Fällen statt fand. Bei solchen Ver=


(  ...  ) zowe, hcreditatatem sitam apud fratres minores iuxta curiam senioris domine nostre Magnopolensis cum elemosinis Henrici Klumpsuluers bone memorie. Schröder P. M. S. 853.
Schon im J. 1292 wohnten die Beguinen an dieser Stelle, als Dietrich Lewezow ein benachbartes Haus kaufte: Tidemannus Lewetzowe emit ab Everhardo Berkhaue hereditatem sitam iuxta fratres minores inter domum baginarum et novam domunculam Degenhardi Boz, quam sibi coram consulibus resignauit anno domini MCCLXXXXII (Stadtbuch). Diese Beguinen hießen zum Unterschiede von denen in der Beguinenstraße nach ihrer Kleidung die blauen. Noch heute liegt in der Nähe des Schabbelschen Wittwenhauses in der Schulstraße ein anderes "Gasthaus", das noch immer der blaue Convent heißt, und noch heute sind die Thüren und Fensterladen dieses Hauses blau angestrichen. Daß Anastasiens Hof an der Stelle des Schabbelschen Wittwenhauses gelegen habe, ist wohl ziemlich sicher.
1) Sie war nach Schröder Pap. M. S. 475 ums J. 1180 erbaut, wenn derselbe nicht durch eine Verwechselung derselben mit der Kapelle zum heil. Kreuz vor dem Altwismarthore irre geleitet worden ist.
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änderungen wurden aber auch nicht selten die Heiligen gewechselt, oder doch zu den bisherigen Patronen neue hinzugefügt, so wie z.B. die wismarsche Georgenkirche früher auch den heil. Martin zum Patron hatte, der später nur vergessen ward, da die Verehrung des Georg mehr Eingang fand. Es kann nicht verwundern, daß die Franciskanermönche sich den heil. Franciscus zum Patron wählten; es war dies auch noch kein Mangel an Achtung gegen das heil. Kreuz, und die Spuren einer besondern Verehrung gegen dieses finden sich in den Urkunden des Klosters bis in die spätesten Zeiten. War nun zumal der Patron der Mönche dem Fürstenhause in der Schlacht bei Gadebusch beiständig, so erklärt sich das anfangs Befremdende ganz natürlich. Daß nun Helmold von Plessen im Jahr 1283 schon das Chor dieser Kirche erneuern ließ und nun dem heil. Franz widmete, ist bereits erwähnt worden, und so sorgte Anastasia im J. 1291 für den übrigen Theil der Kirche, den sie aus Dankbarkeit und Verehrung demselben Heiligen als ihrem Schutzpatron widmete. Mithin konnte ihr Sohn Johann nicht nur in dieser Kirche, und zwar, wie die Nachrichten lauten, in dem bereits damals fertigen Chor beigesetzt werden, sondern es ist auch sehr wahrscheinlich, daß die Vorliebe für das Kloster und die Verehrung gegen dessen Patron die Mutter bestimmte, ihn nicht anderswo zu bestatten.

Ich bin mit dem Beweise für die Schrödersche Angabe etwas ausführlicher gewesen, als vielleicht nöthig scheinen mag, da ja die urkundliche Nachricht von der Erbauung des Dominikaner=Klosters im J. 1294 die Angabe des Latomus allein entkräften mußte, nur um zu zeigen, wie leichtgläubig und unkritisch die alten Chronikenschreiber, was sie fanden, nacherzählten oder auch aus Nachlässigkeit verwechselten und entstellten. Hätten sie bisweilen nur einen Schritt weiter gesehen, sie hätten nicht so oft gefehlt. Um aber dieses Fehlers, so viel als möglich, nicht selbst angeklagt zu werden, mag hier noch die Frage beantwortet werden, was für ein Chronicon Msct. wohl Schröder vor sich hatte.

Den Ausdruck Chronicon Msct. Wismariense braucht Schröder, wie mir aus vielen Umständen klar geworden, sicherlich nicht eben nur von einer einzigen bestimmten Chronik; sondern er versteht darunter geschriebene Nachrichten der Vorzeit überhaupt, deren es sowohl im wism. Archiv zu seiner Zeit noch mehrere geben mochte als jetzt, als auch bei Privatpersonen hin und wieder sich fanden. Daß er aber häufig und namentlich bei der Nachricht von Johanns Tode mit jenem Ausdrucke grade unser "Kerckenb oe ck" bezeichnen wollte, kann ich nicht

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länger bezweifeln, da ich in demselben andere Nachrichten finde, die er hier und da in seinen Schriften erzählt und ebenfalls aus einem Chron. Msct. Wism. genommen zu haben vorgibt, ja manchmal selbst von einem Mscto. Neueri spricht, von welchem letzteren, wie wir wissen, ein Theil des Kirchenbuchs herrührt. (vgl. den Aufsatz üb. d. Kirchenb.) Haben wir also seine Angabe von dem Begräbniß Johanns in der Grauenklosterkirche schon durch Kirchbergs Zeugniß, durch Urkunden und moralische Gründe gestützt, so mag auch noch die von uns schon ins Licht gestellte Glaubwürdigkeit dieses Documents ihr zur Bestätigung dienen, dem er diesmal seine Nachrichten entnahm, ohne sich durch Latomus, wie er freilich bei den meisten übrigen Fürstengräbern gethan hat, irre machen zu lassen.

Alle Umstände nun zusammen genommen dürfen wir wohl, ohne Anstand zu nehmen, die Begräbnißstätte des Fürsten Johann der Franciskaner=Kirche, und Schröder behält gegen Frank, Latomus und alle übrigen Gegner Recht.


Johanns III. Gemahlin, Helena, gebar eine posthume Tochter, Namens

Luitgard.

Der Schrecken über des jungen Gemahls unerwarteten Tod soll jedoch nach der allgemeinen Erzählung so nachtheilig auf die Gesundheit der Fürstin gewirkt haben, daß das Kind, welches sie im J. 1290 gebar, eine Tochter, welche in der Taufe den Namen Luitgard erhielt, schwächlich war und noch in demselben Jahre starb. Es sei darauf, heißt es, bei dem Vater, mithin, wenn dieser im Grauen Kloster, gleichfalls daselbst begraben worden. Schröder beruft sich wieder auf das Chronicon Msct. Wism. oder auf das "Kerckenböck". Unsere Tafel nun in diesem hat allerdings die Worte: "Froichen Lutgard filia ducis Johannis submersi Im kor begraben", jedoch ohne Angabe des Jahres, wenn man nicht annehmen will, daß die Jahrszahl 1318, bei welcher der Tod der Gräfin Mechthild von Schwerin angezeigt ist, und hinter welcher Anzeige die Nachricht von der Prinzessin Luitgard unmittelbar folgt, ohne abgesetzt zu sein, mit auf letztere zu beziehen sei, in welchem Falle sie freilich ein Alter von 28 Jahren erreicht hätte. Nun ist auch wirklich Kirchberg der Meinung, daß Johanns Tochter länger gelebt habe und sogar dreimal verheirathet worden sei. Er sagt (Westphalen Mon. Jned. T. IV. p. 781.):

Hinrich der Lewe hatte irkant
einen bruder was Johan genant,

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der nam zu wybe eyn tochtir da
von Ruygen des fürsten Wysla,
von der geborn eyn tochtir wart,
dy waz geheiszen Luthgart,
dy gab irs vatir bruder so,
den man hiez Hinrich Leo,
dren grafen zu echtir dinge tad,
ir eyne nach dem andirn drad,
der erste von der Hoya Gerhard,
Greve Adolf von Holtzten der andir ward,
der dritte von Lindowe Günther
zuleist do nam dy frowen her. etc. .

Diese Angabe unsers auch sonst zuverlässigen Kirchbergs wird nun durch zwei Urkunden sattsam bestätigt. Die eine, oben schon erwähnte, d.d. Meklenb. 1317, Oct. 18, zufolge einer Mittheilung des Herrn Dr. Dittmer zu Lübeck in dem Archiv des Heil.=Geisthospitals daselbst befindlich, in welcher Fürst Heinrich der Löwe den Bewohnern der Insel Pöl die Mahlfreiheit gewährt, 1 ) enthält die Worte: Nos igitur dei gratia Hinricus dominus Magnopolensis et Luitgarda filia dilecti fratris nostri bone memorie, relicta comitis de Segeberg etc. .; der Schluß ist: Ut autem hec omnia stabilia maneant et inconvulsa, presentem paginam inde confectam inclite domine Luitgarde fratruelis nostre charissime supra dicte et sigillo nostro ordinauimus communiri. Datum et actum in curia Mekelenborch anno domini MCCCXVII, in die Luce evangeliste.

Offenbar weist uns diese Urkunde die Nachricht, daß Johanns Tochter bald nach der Geburt gestorben sei, als einen, wenn auch Jahrhunderte alten Irrthum nach. Luitgard, sehen wir, lebt nach 1317 als Wittwe des Grafen von Segeberg, oder, was einerlei ist, des Grafen von Holstein, und so wird Kirchbergs Erzählung vollkommen gestützt, nach welcher Luitgard übrigens vorher schon einmal Wittwe von dem Grafen Gerhard von Hoya gewesen war. Luitgard lebte aber als Wittwe des Grafen Adolf von Holstein auch noch am 22. Nov. 1318. Den Beweis führt die im Wismarschen geistlichen Archiv aufbewahrte, von Heinrich d. L. ausgestellte Urkunde, zufolge welcher dieser an dem genannten Tage den Verkauf der Insel Pöl und mehrerer Dörfer (Friedrichsdorf, Altbukow, Rakow, Russow, Vorwerk Russow, Warkstorf und Gr. Strömckendorf)


1) Vgl. Urkunde Nr. VI.
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an Helmold v. Plessen, Bernhard und Gottschalk Preen, Friedrich v. Stralendorf und die Kinder Heyno's v. Stralendorf für 30,000 slav. Mk. bestätigte. In dieser Urkunde heißt es: quod nos de maturo concilio nostrorum fidelium accedente voluntario consensu seu beneplacito nostre predilecte fratruelis domine Lutgardis vendidimus justoque venditionis tytulo dimisimus etc. .; und am Schlusse: presentes litteras inde confectas sigillorum appensionibus nostri videlicet ac predilecte nostre fratruelis domine Lutgardis predilecte in signum sui voluntarii consensus et beneplaciti testiumque subscriptionibus duximus muniendas. 1 ) Also wieder ein Zeugniß für Kirchberg auf der einen und gegen das Kirchenbuch und die gewöhnliche Meinung auf der andern Seite. Man möchte zwar, wenn man bloß die letztere Urkunde berücksichtiget, der gewöhnlichen Erzählung zu Gunsten sich gern geneigt fühlen, den Ausdruck fratruelis für Vaterbrudertochter zu nehmen, welche Bedeutung das Wort auch wirklich hat (S. Scheller's ausführliches lateinisch=deutsches Wörterbuch unter diesem Worte), wornach denn unsere Luitgard eine Tochter des Johann von Gadebusch sein könnte, eines Bruders von Heinrich dem Pilger, wie denn auch Johann von Gadebusch eine Tochter dieses Namens gehabt haben soll; allein die erstangeführte Urkunde hat das eine Mal zwar auch die Benennung fratruelis gebraucht, das eine Mal aber ausdrücklich filia fratris nostri bone memorie, wodurch aller Zweifel gehoben und zugleich unwiderleglich bewiesen wird, daß fratruelis im Mittelalter mit Brudertochter gleichbedeutend ist.

Wenn also wirklich eine Prinzessin Luitgard neben Johann im Grauen Kloster begraben wurde, so mußte es eine andere sein, als Johanns Tochter. Das sagt auch der Ausdruck Froichen, welcher nicht von verheiratheten Frauen gebraucht werden konnte. Wäre Johanns Tochter aber auch später und verheirathet da=


1) Das neben dem bekannten schildförmigen Siegel des Fürsten Heinrich an der Urkunde hangende Siegel der Gräfin Luitgard ist in der aus zwei sich oben und unten schneidenden Kreisbogen gebildeten, parabolisirenden Form: eine weibliche stehende Figur mit ausgebreiteten Armen, unter der linken Hand ein kleiner Schild mit dem meklenb. Stierkopf, unter der rechten ein dergleichen mit dem holsteinischen Nesselblatt. Die Umschrift ist:
Umschrift
- Die Urkunde befindet sich in einem zweiten Originale auch im Großherzogl. Archive zu Schwerin, aus welchem sie in Rudloff's Urkunden=Lief. No. CI, S. 287 - 295 gedruckt ist; von diesem Exemplare ist Luitgard's Siegel abgerissen.
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selbst begraben worden, so wäre wenigstens nicht wahrscheinlich, daß es im J. 1318 geschehen wäre. Denn zufolge der Urkunde lebte sie am 22. Nov. dieses Jahres noch; sie ward aber nach Kirchberg später noch an den Grafen Lindau (=Ruppin) verheirathet, und es ist schwerlich anzunehmen, daß diese Verheirathung, so wie ihr Tod und Begräbniß, alles noch in den letzten 5 bis 6 Wochen desselben Jahres geschehen sein sollte. Wer denn aber die im Grauen Kloster begrabene Luitgard gewesen, möchte schwerlich auszumitteln sein; der Name Luitgard war übrigens bei den weiblichen Mitgliedern unserer Fürstenfamilie damaliger Zeit sehr gebräuchlich. Beiläufig mögen wir aus unserer Urkunde, verglichen mit der Kirchbergschen Nachricht, zugleich lernen, daß die auswärts verheiratheten Töchter unseres Fürstenhauses, wenn ihnen der Gemahl starb, wieder in die Heimath zurückkehren durften und wieder Ansprüche auf das Dominium hatten, oder wenigstens für ihren standesmäßigen Unterhalt gesorgt werden mußte, daß sie aber auch wieder unter die Vormundschaft des männlichen Hauptes der Familie traten, wiewohl alles vielleicht nur in dem Falle, daß sie ohne männliche Erben blieben. So geschieht denn die Wiederverheirathung der Luitgard unserer Urkunde an den Grafen von Lindau=Ruppin nach Kirchberg durch ihren Vaterbruder Heinrich, der übrigens selbst im J. 1328 eine Tochter dieses Grafen zur dritten Frau nahm, woraus hervorgeht, daß Luitgard nicht des letztern erste Gemahlin ward.

Wer nun aber auch immer die im Chor des Grauen Klosters begrabene Luitgard gewesen sein mag, oder ob die Nachricht von ihr überall ein Irrthum gewesen sei: wir wollen, da wir ohne urkundliche Nachweisungen durch Combination nur leicht auf einen neuen Irrthum gerathen könnten, ihre Gebeine in Frieden ruhen lassen und unsere Untersuchung zu andern, mehr beglaubigten Nachrichten von fürstlichen im Kloster begrabenen Personen wenden.

In der Bezeichnung des Grauen Klosters als des Begräbnißortes der beiden Fürstinnen:

Anastasia ,

der Gemahlin Heinrichs des I. des Pilgers, und

Beatrix ,

der Gemahlin Heinrichs II. des Löwen, vereinigen sich alle Chronikenschreiber; nur daß sie in der Zeit und den Nebenumständen von einander abweichen, indem einige beide im J. 1314, andere bald die eine, bald die andere im J. 1304, erstere auch 1311 und 1306 sterben lassen. Die Frage wegen des Sterbejahres

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der Anastasia haben wir schon in dem Aufsatze über das Kirchenbuch so weit als möglich zu erledigen gesucht, und wenn auch die gegenwärtige Aufgabe eigentlich nur verlangt, den Ort auszumachen, so dürfte es doch nicht unpassend sein, die Zeitfrage auch womöglich in Betreff der Beatrix zu berichtigen, zumal damit die Ortsfrage selbst genauer mit beantwortet wird. Schröder sagt (l.c.p. 238 sq.): "1304 (nicht 1314) d. 25. Sept. ist Beatrix, Herrn Hinrici Leonis Gemahlin, ihren Herrn durch den Tod entrissen und zu Wismar im Franciscaner=Kloster für dem hohen Altar begraben worden. Es sollen bey deren Grabe nachgehends viele Wunder geschehen seyn. Latom., add. Köpken Megap. Fabul. p. 95".

Ferner: "1314 (nicht 1311) ist Anastasia (nicht Beatrix), Herrn Henrici Hierosolymitani Wittwe, da sie krank in Wismar hinein gefahren, auf den Wagen erblasset, und darauf im Grauen Kloster, vor dem hohen Altar zur Erden bestättiget. Latom., add. Köpken Mepapol. Fabul. p. 38 u. 75". Es sind nun aber Latomus Worte (p. 276 l.c.) folgende. "Zwei Monate zuvor für des Herrn (Nicolaus d. Kindes) Ableben zu Rostock d. 27. Sept. ist auch, nicht wie etliche sagen, Frau Beatrix H. Leonis Gemahlin, so für 10 Jahren schon gestorben, sondern Frau Anastasia, des lang gefangenen Herrn Henrici Hierosolymitani nachgelassene Wittwe krank von Ribnitz gehn Wismar geführet, und im Wagen auf der Gassen daselbst verschieden und ihr Körper im Kloster fürm hohen Altar begraben und ihr Grab von Gott wegen ihrer großen Gottesfürchtigkeit mit vielen Wunderzeichen berühmbt gemacht worden". Er beruft sich dabei auf wismarsche Urkunden und auf Kirchberg C. 155. Schade, daß diese wismarschen Urkunden nicht zu ermitteln sind; was aber das Citat aus Kirchberg anlangt, so steht im 155. Cap. (wenigstens bei Westphalen) wiederum nichts, wohl aber im 153 Cap. folgendes:

"Zu der zid her Hinrich, zu Ribnitz hielt würdiglich,
synen hof und syn gelesse u.s.w.
Frow Beatrix waz syn wib
dy trug heilgen seligen lib,
sy wuste iren endes tag zu vür,
daz kam ir von seliger kür,
daz waz dem feste nahe by
des heilgen Mauricii,
do liez sy sich vüren gar,
also krang zur Wysmar,
ir macht viel zu unmasse,

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recht in der smedestrasse,
da starb sy uf iren wagin,
den tod man billich mochte klagin,
e sy in iren hof quam,
der tod daz leben ir benam,
und wart mit ungehabin
zu den barfüssin begrabin,
recht als man dritzenhundert iar
schreib und vierzehin offenbar,
uf irem grabe wart oft gesehen
czeichen, dy man billich mach spehen etc. .

Wenn die leider nicht zu ermittelnden wismarschen Urkunden das Urtheil des Latomus nicht besser möchten begründet haben, so sieht es um seine historische Kritik schlecht aus, und Schröder hat sich in ihm einen wenig zuverlässigen Gewährsmann gewählt. Gerade Kirchberg, den Latomus anzieht, erzählt ja, was dieser von Anastasia, von Beatrix, und daß er es mit vollem Bewußtsein des Unterschiedes der Personen gethan, beweiset die kurz darauf folgende Erwähnung des Todes der Anastasia selbst. Seine Worte sind:

"dy selbin czid starb ouch alda
von Mekelnburg Anastasia,
dy hern Hinrichs muttir waz etc. .
                   (Westph. IV. p. 807.)

Hiernach scheint es freilich, daß er sie auch im Jahr 1314 gestorben annimmt; da er aber bei ihr keine Jahreszahl bestimmt nennt, so würde der Ausdruck "dy selbin czid" selbst nicht einmal gegen unsern im Aufsatz über das Kirchenbuch für das Jahr 1316 geführten Beweis streiten, und könnte, wenn er doch einmal auf einige Tage, Wochen oder Monate nachher bezogen werden müßte, um für 1314 zu zeugen, eben so gut auf zwei Jahre nachher bezogen werden. Abgesehen hievon aber ist Kirchbergs Angabe in Betreff Beatricens ohne Zweifel die richtigere. Er schrieb seine Chronik im Jahr 1378, also in einer Zeit, in welcher noch manche Augenzeugen der Begebenheit lebten. Der seltene Umstand, daß eine Fürstin in ihrem Wagen auf der Straße verschied, war gewiß zu Kirchbergs Zeit noch in Vieler Munde und in so frischem Andenken, daß an einen Irrthum von seiner Seite nicht zu denken ist. Dazu kommt zweitens, daß die fragliche Fürstin auf der Reise von Ribnitz nach Wismar starb. Nun ist aber bekannt, daß Heinrich II. um jene Zeit mit seiner Gemalin Beatrix in Ribnitz seinen Hof hielt, seine Mutter Anastasia

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aber in Pöl ihren Wittwensitz hatte. Es ist daher wahrscheinlicher, daß Beatrix die gedachte Reise machte und auf derselben starb. Man sehe außer Kirchberg noch Slagghert Chron. Ribbenic. in Westphalen IV.

Endlich wird berichtet, daß Heinrich II. sich im J. 1315 wieder mit Anna, Herzogs Albrecht von Sachsen=Wittenberg Tochter und verwittweten Landgräfin von Thüringen (s. Kirchb. ebend.) verheirathete. Wäre nun Beatrix, wie Latomus will, bereits 1304 gestorben, so wäre Heinrich 11 Jahr Wittwer geblieben, ein Umstand, der nicht wahrscheinlich ist, da vielmehr glaublich, daß Heinrich, sobald es sich thun ließ, auf seine Wiederverheirathung dachte, wie es damals unter Fürsten in seinem Falle Brauch war, um so mehr, da er mit Beatrix keine Söhne hatte. Es wird daher immer wahrscheinlicher, daß diese nicht lange vor 1315 gestorben ist.

Die wismarschen Urkunden, worauf Latomus sich beruft, könnten zwar einiges Bedenken erregen. Dagegen läßt sich aber sagen: Latomus wie Schröder nehmen es mit dem Worte Urkunde nicht immer so genau, daß sie darunter nur besiegelte Documente verstehen; vielmehr heißt ihnen oft Urkunde, was sie nur irgend von geschriebenen Nachrichten vorfanden. In einer solchen geschriebenen, vielleicht oft copirten Nachricht konnte aber auch eine Namensverwechselung stattfinden, wenn Latomus nicht selbst sich eine solche hat zu Schulden kommen lassen, wie es ihm ja auch bei Kirchberg gegangen ist und wir von seiner Ungenauigkeit im Citiren noch andere Beweise gesehen haben. Wir können ihm daher so wenig als Schrödern und andern, die ihm nachgeschrieben haben, in der Behauptung beipflichten, daß Beatrix bereits im Jahr 1304 gestorben sei oder sich Heinrich 1305 wieder vermählt habe. Das erstere geschah vielmehr 1314, das andere 1315, wie auch der Staatskalender angibt. Bestätigung unserer Behauptung finden wir nun auch durch die Tafel unseres Kirchenbuchs, welcher vielleicht der Werth einer Urkunde weniger abgesprochen werden dürfte, die aber Schröder dießmal nicht beachtet hat. Es heißt nämlich daselbst: "Anno 1314 ist gestoruen frow Beatrix vth Brandenborch eyn gemal ern hinrici filii hierosolymitani". Daß sie im Grauen Kloster auch begraben worden, steht zwar nicht ausdrücklich dabei, ist aber offenbar als gemeint anzunehmen, da die Nachricht neben der von den übrigen hier bestatteten fürstlichen Personen steht und überhaupt die Tafel sich auf Begebenheiten des Grauen Klosters bezieht. Soll aber der Streit wirklich nur durch eine Urkunde im engern Sinne ausgemacht werden, so dürften wir wohl die laut Mittheilung des

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Herrn Archivar Lisch noch jetzt im Großherzoglichen Archiv zu Schwerin aufbewahrte Urkunde des Fürsten Heinrich, d.d. Brandenburg 1310 in die Luce ev. (18. Oct.) für uns anführen, worin es heißt: ob remissionem peccaminum incliti principis domini nostri karissimi marchionis Alberti felicis memorie, nostrorum parentum, uxoris nostre simul et nostrorum, nach welchem Ausdruck gleichfalls anzunehmen zu sein scheint, daß nicht nur die genannte uxor damals noch lebte, sondern es auch, da nur von Einer die Rede ist, die erste Frau, mithin Beatrix, die Tochter des Markgrafen von Brandenburg war. Kurz alles stimmt für 1314, als das Sterbejahr der Beatrix.

Die Beerdigung der Anastasia nun in derselben Franciskanerkirche ist wohl nicht zu bezweifeln, sie mag nun gleichfalls im J. 1314 oder, wie wahrscheinlicher, erst 1316 gestorben sein. Die Schriftsteller stimmen darin überein, und der moralische Grund, daß es kaum denkbar ist, daß sie anderswo ihre Ruhestatt fand als hier, da sie mit so vieler Liebe an diesem Kloster hing und aus Dankbarkeit und Verehrung so viel für dasselbe gethan hatte, wiegt mit, so wie auch der Umstand, daß sie dann mit ihren Geliebten, dem Sohne und der Enkelin, wieder vereinigt ward. Der Conduct ihres Leichnams von Pöl, wenn sie hier starb, war auch leicht zu bewerkstelligen.

Diese Beisetzung in dem von ihr begünstigten Kloster bezeugt nun ja auch unsere Tafel im Kirchenbuch mit genau bestimmenden Worten. Es heißt nämlich daselbst: "wort begrauen by ehren Szon Johannen, im kor Int norden", nur daß die letztere Bestimmung mit der sonstigen Angabe "vor dem hohen Altar" variirt. Könnte hierauf etwas ankommen, so dürften wir wohl dem Kirchenbuche Recht geben, da nämlich bereits Beatrix vor dem hohen Altar kurz vorher bestattet worden war, deren Ruhe nicht zu stören, die Schwiegermutter nördlicher beizusetzen so natürlich war. Daß die Gräber nicht gewölbt waren, um in eins mehre Särge zu bringen, daß diese vielmehr in die bloße Erde kamen, hat sich beim Abbruch der Kirche hinlänglich bewiesen.

So viel bleibt denn nach allem wohl ausgemacht, daß die Ruhestatt beider merkwürdigen Fürstinnen Meklenburgs die Kirche des Grauen Klosters ist. Welcher von beiden Frömmigkeit aber die gedachten Wunder bewirkt habe, dürfen wir wohl auf sich beruhen lassen. Ausgezeichnet fromme Frauen waren, nach den Begriffen der damaligen Zeit, gewiß beide Fürstinnen. Für Anastasien sprachen viele, theils auch schon von uns erwähnte Umstände; für Beatrix legt Zeugniß ab eine Inschrift,

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die ehedem in der Kirche des Grauen Klosters sich befunden haben soll. Sie ist bei Latomus (Westphal. IV. p. 265) und aus diesem, wiewohl corrumpirt, bei Schröder (Pap. Meklb. S. 886), sonst auch bei Frank u.A. abgedruckt und heißt:

"Triste terens, diadema ferens, modo laeta Beatrix, Luce cluens, requieque fruens, sit in arce juvatrix. Nempe valens fuit, atque calens bonitatis amatrix, Felle carens, et ut ipsa parens inopum miseratrix",

wo denn "parens" selbst auf die Schwiegermutter Anastasia gedeutet werden mag. Die Inschrift war schon lange vor Schröder nicht mehr vorhanden. (S. diesen a.a.O.) Auch Wunder werden nicht mehr geschehen, wir müßten denn die Blumen dafür nehmen, die jetzt in dem an der Stelle des Chores der abgebrochenen Kirche angelegten Garten (S. die Anmerkung zu der Abhandlung über das Kirchenbuch) mit jedem neuen Lenze aus der Asche der Fürstinnen lustig hervorblühen und wenigstens von den Augen der Kinder bewundert, wenn auch nicht gefürchtet und gescheut werden.

In Blumen feiert das jährliche Auferstehungsfest auch die Asche der Fürstin

Anna ,

der zweiten Gemahlin Heinrichs des Löwen. Kirchberg erzählt im 167. Capitel, daß im J. 1326 der 21ste doberaner Abt Bertold gestorben und demselben der Abt Johann gefolgt sei, und fährt dann also fort:

"Darnach eyn iar der czal vord an,
do man dy jarczyd schreib gewis
czehin calendas Decembris,
du starb ouch dy fürstinne da,
von Mekilnburg frau Anna,
dy von Saszin sundir haz,
Herzogen Rudolfes swestir waz,
und ward zur Wysmar schon begraben,
zun barfuszin ungehaben".
               (Westph. IV. p. 822.)

Demnach wäre der Vorfall im J. 1327 geschehen; die genealogische Tabelle des Staatskalenders hat: nach 25. Junius 1327, wo sie also gemäß urkundlicher Ausweisung noch lebte. Latomus setzt das Factum das Jahr nachher, und zwar auf den 1. März, erzählt es übrigens nicht abweichend, nur läßt er unbestimmt, welches Kloster es gewesen. Sicher todt war Anna am 9. Aug. 1328, da Heinrich in einer Urkunde von diesem Datum von seinen verstorbenen Gemahlinnen redet. Wüßten wir bestimmt, wie lange etwa die Trauer=Etikette den meklenb.

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Fürsten zu warten vorschrieb, ehe sie nach dem Tode der Gemahlin zu einer neuen Ehe schritten, so ließe sich vielleicht auch die Frage wegen 1327 und 1328 ausmachen, da nämlich Heinrich in einer andern Urkunde vom 28. Sept. 1328 wieder von seiner geliebten Gemahlin spricht, und er sich mithin zwischen dem 9. Aug. und diesem Datum zum dritten Male, nämlich mit Agnes, verheirathet haben muß, welches, wenn Anna den 1. März starb, etwa ein halb Jahr nachher gewesen wäre.

Abgesehen nun von der Zeit bleibt aus schon früher für das Franciskanerkloster als fürstlicher Ruhestatt angeführten Gründen und nach Kirchbergs ausdrücklicher Angabe darüber wohl kein Zweifel, daß Anna hier begraben ist. Ein weiteres Zeugniß, und zwar für das Jahr 1328, hat nun auch unsere Tafel im Kirchenbuch. Es heißt daselbst: "Anno 1328 obt frow Anna vth Sassia dat ander Gemahel ern hinrici leonis dicti". Bestimmter, und mit Kirchberg übereinstimmend, redet Slagghert (in Westph. Mon. IV, p. 853): "1327. Eod. ao. illustrissima Anna, uxor secunda Henrici Leonis Stargardie feliciter obdormiuit in domino, sepulta vero est in Wismaria apud dominam Beatricem primam uxorem eius, in choro fratrum minorum. Ibidem sepulti sunt dominus Henricus Magnopolensis iunior et domina Anna domicella, soror ipsius filii domine Anne".

Mit der Nachricht von dem Begräbniß der Fürstin Anna verbindet Latomus die Erwähnung der Bestattung ihrer beiden, bereits vor ihr im J. 1321 in früher Jugend gestorbenen Kinder

Heinrich und Anastasia ,

welche nun mit ihr in einem und demselben Grabe beigesetzt wurden. Er beruft sich dabei, so wie hinsichtlich der Mutter, auf wismarsche Urkunden. Ihm folgt denn auch Schröder, a.a.O., der sogar noch eine Tochter, Namens Anna, hinzufügt.

Was es mit der letzteren für eine Bewandniß habe, mag dahin gestellt bleiben. Denn wiewohl der erwähnte Stammbaum noch ein drittes Kind Namens Anna aufführt, so starb diese doch erst im J. 1381 als eine Gräfin von Holstein. Die Namensgleichheit mit der Mutter mag auf den Irrthum geführt haben. Den Umstand der Beisetzung der beiden andern Kinder bei der Mutter hat der Stammbaum auch; von Anna erwähnt er jedoch nichts. Für Heinrich und Anastasia spricht nun auch unsere Tafel im Kirchenbuch. Die Worte: "Anno 1321 ist gestoruen deselue junge her hinricus filius Hinrici Hierosolomitani Syn S ue ster froychen

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Anastasia kort darna" sind freilich, wie schon bei der Würdigung des Kirchenbuchs gezeigt worden, offenbar corrumpirt. Wir haben aber auch schon bemerkt, daß der Irrthum, wahrscheinlich des Abschreibers, durch die Tafel selbst verbessert wird, dadurch, daß bei Anna gleich hinter den schon oben angeführten Worten: "dat ander gemahel ern hinrici leonis dicti", die Worte folgen: "Noch ij Kinder hinricus und Anastasia", welche Worte man denn wieder nicht auf das Ableben, das schon 1321 erfolgte, sondern auf die Beisetzung bei der Mutter zu beziehen hat.

Wir finden also als Resultat unserer Untersuchung, daß der oben bezeichnete Garten, wenn auch jetzt kein Denkmal mehr redet und wir auch in Hinsicht einiger sich widersprechenden Nebenumstände, bis darüber vielleicht noch aufzufindende Urkunden nähere Auskunft geben, im Ungewissen bleiben müssen, doch die Gebeine einer ganzen Reihe fürstlicher Personen des Hauses Meklenburg unter seinem Rasen birgt, da er genau an der Stelle des Chors der ehemaligen Grauen=Mönchen=Kirche angelegt ist, wie der beiliegende Grundriß, auf welchem die Umfangsmauern der Kirche angedeutet sind, ausweist.


Augenscheinlicher ist freilich der Begräbnißplatz der Herzogin

Sophie ,

der Wittwe des Herzogs Magnus II., welche im J. 1504 starb, in der Kirche des Schwarzen Klosters. (S. Schröder Beschr. d. St. u. H. Wismar S. 241 und Lisch im Jahresbericht III, S. 142.) Die messingene Decke der Gruft mit dem erhaben gearbeiteten Bildniß der Herzogin und einer Umschrift, in der Mitte des Chores vor dem hohen Altar ist noch heute zu sehen, so wie in einer Mauernische noch vor Kurzem ein altes seidenes Gewand aufbewahrt ward, welches die Herzogin getragen haben soll. Nach Schröder, Latomus u.A. ward hier auch ihre Schwester, die Herzogin

Margarethe ,

Herzog Balthasars Wittwe, gest. im J. 1525, beigesetzt, vielleicht in derselben Gruft mit der Schwester; ein besonderes Denkmal wenigstens bezeichnet ihre Ruhestätte nicht.

Hiemit nehmen wir von dem Leser Abschied, da von weiteren Fürstengräbern in Wismar unseres Wissens weder Schriften noch Sagen reden. Wir begrüßen ihn indeß künftig vielleicht einmal wieder mit der Beschreibung der hier stattgefundenen

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feierlichen Leichenbegängnisse und Parentalien einiger hier gestorbenen, oder nach dem Ableben mit feierlichem Geleit durchgebrachten, wenn auch anderwärts beigesetzter meklenburgischen Fürsten, sollten wir uns auch vorher, um nicht immer von Grab und Tod zu sprechen, durch Schilderung einer oder der andern Begebenheit aus ihrem Leben eine heiterer stimmende Abwechselung gestatten.


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VIII.

Ueber

die schwedisch=meklenburgischen
A-Bracteaten,

vom

Archivar Lisch zu Schwerin,

mit

Zeichnungen und Beiträgen von F. W. Kretschmer zu Berlin.

M it einer Steindrucktafel.


E s finden sich in Meklenburg so häufig Bracteaten mit einem mittelalterlichen Capital= A , daß man versucht sein muß, sie für meklenburgische Münzen zu halten, um so mehr, da ihr Typus ganz der ziemlich eigenthümliche Typus der meklenburgischen Bracteaten ist. In Meklenburg werden diese Bracteaten gewöhnlich dem ersten meklenburgischen Herzoge Albrecht (1329 - 1379) zugeschrieben, was allerdings zu dem Typus der Zeit paßt. Aber es ist in der Münzgeschichte Meklenburgs unerhört, daß Münzen allein den Anfangsbuchstaben des regierenden Münzherrn zum Gepräge erhalten hätten. Nach Anklam, wie wohl geschehen ist, können die Münzen unmöglieh gesetzt werden, da Anclam im Mittelalter, sicher auf Münzen, nur Tanglim heißt, und auch Bracteaten von dieser Stadt mit einem T vorkommen.

In Schweden werden ebenfalls häufig Bracteaten mit einem gleichen A gefunden, welches nach den bisherigen Beobachtungen hier auch häufig gekrönt ist. Diese werden dem Könige Albrecht, der (1363 - 1389) König von Schweden war, einem Sohne des meklenburgischen Herzogs Albrecht, zugeschrieben. Von diesen schwedischen Bracteaten haben die meisten, namentlich die gekrönten, einen rein schwedischen Typus, und es läßt sich allerdings nicht leugnen, daß sie dem genannten Könige ange=

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hören konnten, da in Schweden öfter Münzen den Anfangsbuchstaben der Münzherren zum Gepräge erhielten.

Ferner werden in Meklenburg und Pommern öfter Bracteaten von dem Typus der meklenburgischen A =Bracteaten gefunden, welche auf den ersten Blick diesen sehr ähnlich sehen, aber doch in der Bildung des A und in Beizeichen viel Eigenthümliches haben.

Die Forschung hat durch die Aehnlichkeit der Gepräge und die Verschiedenheit des Typus der in Frage stehenden Münzen viel Schwieriges. Mehrere glückliche Funde von Münzen und Urkunden werden hoffentlich die Sache bedeutend weiter fördern oder doch wenigstens der Untersuchung bestimmtere Richtung geben.

Der König Albrecht ließ nach der Bracteatenzeit des 14. Jahrhunderts zuerst groschenartige Münzen (Oertuge) schlagen, welche in der Umschrift seinen Namen führen und zum Münzzeichen sein Brustbild oder ein Zeichen seiner Herrschaft: drei Kronen oder ein gekröntes S; diese Münzen waren zu Kalmar, Lund und Stockholm geprägt; vgl. Lelewel Numism. III, p. 51, und Pl. XIII, Nr. 58 und 59, Joachim Groschen=Cabinet, Fach VI, Nr. 9 und 10, Evers Mecklenb. Münzverf. II, S. 25. Es ist hiebei schon auffallend, daß sich unter seinem Namen keine Münzen von andern bekannten Münzstätten finden, und keine Bracteaten von ihm mit andern Münzzeichen, als mit einem A , finden sollen.

Wir sind nun der Meinung, daß die A =Bracteaten zwar zur Zeit des Königs Albrecht geschlagen sind, aber ihr Münzzeichen A nicht von dem Namen des Königs, sondern von der schwedischen Münzstätte A rosia (Westeräs), welche eine Hauptmünzstätte war, herrührt. Der lateinische Name für Westeräs im Mittelalter ist bekanntlich Arosia; so heißt es z.B. in einem zur Zeit des Königs Albrecht in Schweden geführten Ausgaberegister auf Pergament im Großherzoglichen Archive zu Schwerin:

Item circa Thome apostoli rege manente Aros' Zvaerm X mr. de hospicio.
Item solui Degnar ciui Aros' VII mr. dn.

Eine im Großherzogl. Geheimen= und Haupt=Archive zu Schwerin aufgefundene Urkunde 1 ) wird diese Ansicht begründen helfen. Das einzige Silberbergwerk Schwedens ist das Bergwerk Salberg oder Sala bei Westeräs am


1) Vgl. Urk.=Samml. Nr. VIII.
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Mälar=See. Dieses Bergwerk mußte im 14. Jahrhundert nicht allein königliche Domaine, sondern sogar Eigenthum der königlichen Familie, damals des Königs Albrecht und seines Vaters, des Herzogs Albrecht, sein. Denn am 27. Februar 1375 überließ zu Stockholm der Herzog für sich und für seinen Sohn (van des irlüchtegen vorsten wegen konyngh Albrechtes van Sweden vses leuen sones, ok van vser eghene wegen), den König, dem Ritter Hans von Hanow 1 ) die Münze auf dem Silberberge (Salberg) bei Arosia (de munte vpp dem sůluerberghe, de in dem stichte to Westarhus beleghen is), um hier durch einen Münzer schwedische Pfennige nach stockholmer Währung schlagen zu lassen, unter der Bedingung, daß er von jeder löthigen Mark so viel Prägeschatz an den Herzog und den König zahle, als der stockholmer Münzer, und daß er zu jeder Zeit den Fürsten oder deren Abgeordneten Rechenschaft von der Ausmünzung gebe; der Münzer ward in fürstlichen Schutz genommen, wie überhaupt im Mittelalter die Münzer zu den unmittelbaren fürstlichen Kammer=Beamten gehörten.

Da nun Silberbergwerk und Münze zu Westeräs dem Herzoge Albrecht von Meklenburg und dem Könige Albrecht von Schweden eigenthümlich gehörten, so ist es glaublich, daß die Münze, so lange sie verpachtet war, nicht mit dem Gepräge eines bestimmten Fürsten oder Landes, sondern nur mit dem Zeichen der Münzstätte Münzen schlug: daher auch kommt es, daß die A=Bracteaten aus dieser Zeit einen norddeutschen Charakter haben und daß sie so häufig in Meklenburg gefunden werden, da der Prägeschatz in ausgemünztem Gelde wahrscheinlich zum Theil nach Meklenburg ging. Das quantitative Verhältniß der Münzen eines bedeutendern Fundes wird eine klare Anschauung geben. Im J. 1827 wurden im südlichen Meklenburg bei dem Dorfe Kolbow nicht ferne von der Stadt Grabow in einem gehenkelten Topfe aus blaugrauem, festgebranntem Thon, wie dergleichen im 13. und 14. Jahrhundert in Norddeutschland allgemein in Gebrauch waren, gegen 1000 Bracteaten aus dem 14. Jahrhundert gefunden; es waren darunter von

Meklenburg und Werle (Stierkopf) 650
Stralsund (Stral) 67

1) Der Ritter Hans von Hanow muß wohl ein Deutscher gewesen sein, da die Urkunde deutsch ausgestellt ist.
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Demin (Lilie) 19
Stettin (Greifenkopf) 16
Colberg? (zwei gekreuzte Pfannhaken) 25
Perleberg? (sechsspeichiges Rad? Stern?) 33
Westeräs (A) 120
Unkenntliches Gepräge 70

Alle Bracteaten hatten einen glatten Rand und waren, wie alle ältern meklenburgischen Bracteaten, stark im Bleche, ungefähr 12löthig und das Stück ungefähr 1/32 Loth kölln. schwer. Kleinere Funde gaben ein ähnliches Resultat.

Es ist nun die Frage, welche Münzen, außer den oben genannten mit des Königs Namen und Brustbilde, zur Zeit des Königs und Herzogs Albrecht während der Zeit der Verpachtung der Münze nach Westeräs (Arosia) gehören. Zur Veranschaulichung legen wir hieneben eine Zeichnung 1 ) der verschiedenen Münzen vor, welche bei dieser Untersuchung in Betracht kommen können.

Wahrscheinlich gehören dahin die groschenähnlichen, zweiseitigen Münzen (ganze und halbe Oertuge) Nr. 11, 12 und 13

Münzen

Diese Münzen führen ohne weitere Zeichen im Averse den Namen der Münzstätee Arosia und im Reverse das schwedische Wappen und den Namen des Schutzheiligen von Schweden. Möglich ist es freilich, daß sie unter einem spätern Herrscher nach dem Könige Albrecht geschlagen sind; aber es ist wohl unzweifelhaft gewiß, daß sie aus der Münzstätte zu Westeräs während der Verpachtung stammen. Von Einfluß auf die Untersuchung ist es, daß sie alle ein A innerhalb der Umschrift Moneta Arosiensis tragen. Diese Münzen sind wohl häufig verkannt und nach Abo gesetzt; Lelewel a.a.O. scheint sie gar nicht zu kennen und sie mit andern ähnlichen Münzen Abo zuzuweisen. Das R in A ROSI e N SIS ist freilich oft etwas eng gezeichnet, aber doch klar und deutlich zu erkennen; vgl. Groschen=Cabinet a.a.O. Nr. 19, 24, 28, 30. Uebrigens


1) Vgl. die beigegebene Lithographie.
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ist es außer allem Zweifel, daß auch zu Abo schwedische Groschen, freilich mit ähnlichem, jedoch vielfach abweichendem Gepräge, geschlagen wurden.

Die A =Bracteaten, welche aus der Zeit des Herzogs und des Königs Albrecht aus der Münzstätte zu Arosia stammen dürften und in Meklenburg häufig mit Bracteaten aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gefunden werden, haben das Gepräge von Nr. 1 und 2, beide aus dem kolbower Funde in der Großherzoglichen Sammlung, ohne Beizeichen, mit ungekerbtem Rande, stark im Bleche und hoch in den Wölbungen, 12löthig, 1/32 Loth kölln. schwer, von meklenburgischem Typus. Es giebt zwei Hauptgattungen: mit einem graden und mit einem nach unten gespitzten Querbalken im A (A oder A ). Zu derselben Gattung gehört Nr. 4 mit einem * neben dem A , nach dem Typus des Oertugs Nr. 11.

Dünner und leichter, ungefähr 10löthig, sind schon die A =Bracteaten Nr. 3 mit gekerbtem Rande, welche sicher jünger sind. Sie kommen auch in Meklenburg vor.

Zu den Seltenheiten gehört der Kupferbracteat mit gekerbtem Rande Nr. 8 in der Großherzogl. Sammlung zu Schwerin, der durch den Rand von Nr. 3 durch die Bildung des Buchstabens A den Uebergang zu den Oertugen Nr. 11 und 12 bahnt.

Die Bracteaten mit dem gekrönten A , Nr. 9 in der Großherzoglichen Sammlung zu Schwerin, Nr. 10 in der Sammlung des Herrn Cappe zu Berlin, haben ein rein schwedisches, d.h. sehr scharfes, aber flaches Gepräge und stammen wohl aus der nichtmeklenburgischen Zeit Schwedens; Krönung und Beizeichen leiten zu dem Oertug Nr. 13 über. Manche mögen auch wohl Abo angehören.

Eine besondere Schwierigkeit in dieser Untersuchung macht eine Gattung von Bracteaten, welche in Typus und Gehalt den reinen A =Bracteaten Nr. 1 und 2 gleich sind, aber eine ganz eigenthümliche Bildung des A haben, indem der nach unten gespitzte Querbalken wenigstens eben so lang, als die beiden Perpendikulairbalken ausläuft. Diese Bracteaten sind in Nr. 6 und 7 abgebildet. Wenn auch schwedische Bracteaten vor uns liegen, welche in dem gekrönten A der Nr. 9 und 10 ebenfalls einen lang nach unten gespitzten Querbalken haben, so glauben wir doch, die Bracteaten Nr. 6 und 7 nicht der Regierungszeit der Albrechte, sondern der Stadt Stralsund zuweisen zu müssen. Es kommt bei der Bestimmung dieser Bracteaten nur darauf an, wie man die Münzen hält: ob der obere Querbalken des A horizontal oder perpendikulair

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Mecklenburg-Schwedische Bracteaten
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zu stehen kommt. In den frühesten Zeiten münzte nämlich die Stadt Stralsund Wittenpfennige, welche im Averse eine Flagge führen, mit der Umschrift: MO N e T A . SV N D e N SIS, und im Reverse ein Kreuz, auf welchem in der Mitte ein Zirkel mit einem kleinen Stral steht, mit der Umschrift: D e VS. I N . N OMI N e . TVO. Derselben Zeit gehören wohl sicher die vielen Bracteaten an, welche eine rechtsgekehrte Flagge A und unter deren Fahne das Zeichen V führen, und mehr als wahrscheinlich auch die meisten der Bracteaten mit der links gekehrten Flagge, wie sie Nr. 6 und 7 abgebildet sind; bald ist die Flaggenstange oben und unten mit einem Knauf verziert, bald steht auf der Spitze der Flaggenstange der Stral und oft seitswärts ein Beizeichen. Diese stralsunder Flaggenbracteaten, von denen auch kleine, flache von ganz anderm Typus gefunden werden, fordern zu großer Vorsicht auf. Häufig nämlich sind die Gepräge so unklar und die Münzen so abgegriffen, daß sich diese sundischen Pfennige schwer von den A =Bracteaten unterscheiden lassen, und es gehört oft große Uebung dazu, beide Gattungen zu unterscheiden, wenn man sie auch so hält, daß man entweder ein A oder eine Flagge A auf denselben erkennen müßte. Oft ist bei ganz klarem Gepräge selbst der Typus zweifelhaft, wie auf dem Bracteaten Nr. 5, von dem man in der That nicht weiß, wohin man ihn bringen soll.

Es würden hiernach folgende, einander ähnliche Bracteaten zu unterscheiden sein:

1) schwedisch=meklenburgische A =Bracteaten des Königs Albrecht von Schweden und des Herzogs Albrecht des Großen von Meklenburg aus der Münze des Silberbergwerkes zu Westeräs.

2) rein schwedische A =Bracteaten von Westeräs mit dem gekrönten A .

3) Flaggenbracteaten der Stadt Stralsund A .


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IX.

Uebersicht

der

Bevölkerung des platten Landes in einzelnen Aemtern
Meklenburgs vor und unmittelbar nach dem
dreißigjährigen Kriege,
so wie auch im Jahre 1703,

aus Archivnachrichten angefertiget

von

dem Archivar Groth zu Schwerin.


E s ist allgemein bekannt, daß auch Meklenburg im Laufe des dreißigjährigen Krieges sehr verwüstet worden ist; allein, so viel ich wenigstens weiß, existirt noch keine, aus unbestritten lauterer Quelle geschöpfte detaillirte Zusammenstellung über die Entvölkerung und Verwüstung des hiesigen platten Landes unmittelbar nach Beendigung jenes Krieges.

Die in den Jahren 1648 und 1649 aufgenommenen Kirchenvisitations=Protocolle scheinen hierüber den besten Aufschluß zu geben, da in denselben nicht allein die damalige, sondern größtentheils auch die frühere Bevölkerung der einzelnen Güter und Dörfer, wenigstens in Ansehung der Erwachsenen, angezeigt ist.

Nachfolgende tabellarische Uebersichten sind aus den Kirchenvisitirbüchern des Amtes Stavenhagen und der Aemter Ivenack, Wredenhagen und Plau gezogen, und, zum Beweise, daß es eines langen Zeitraums bedurfte, bevor der frühere Bevölkerungszustand wieder erreicht ward, findet sich daneben in der letzten Columne der Uebersicht die Anzahl der Beichtkinder eines jeden Orts um das Jahr 1703.

Findet dieser Versuch Beifall, so können ähnliche Uebersichten über die übrigen Theile Meklenburgs folgen.

Das Jahr 1648 war jedoch nicht der Zeitpunkt der größten Entvölkerung unsers Landes; denn damals stand schon wieder

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manches Haus an der Stelle der niedergebrannten Wohnung, manche Bauernfamilie hatte sich schon wieder angesiedelt, in manchen Häusern waren schon Kinder von 2 bis 3 Jahren; manche Kirche war schon wieder hergestellt und mit einem Prediger besetzt, wo seit 10 und mehr Jahren keiner gewesen war: allein es findet sich nirgends eine allgemeine Specification aus der schlimmsten Periode, zehn Jahre früher.

In den Kirchenvisitirbüchern ist bei einigen Oertern die frühere Bevölkerung nicht angegeben; wo dies der Fall ist, ist es in den Tabellen durch Punkte bezeichnet; andere Oerter, die in den Beichtkinder=Specificationen von 1703 vorkommen, sind in jenen ganz übergangen; vielleicht gehörten sie zum Theil damals zu Pfarren, die nicht in dem grade visitirten Amte lagen: diese sind zum Unterschiede mit gesperrter Schrift bezeichnet.

Um eine Parallele unter der Bevölkerung der in den Tabellen aufgeführten Ortschaften in den drei angegebenen Zeitpunkten zu ziehen, können auf jeden Bauer 6, auf jeden Kossaten oder Handwerker aber 3 Erwachsene im Durchschnitte gerechnet werden, was für das Jahr 1648 viel, für die frühere Zeit jedoch wenig ist, mit der Beichtkinderspecification von 1703 aber am meisten übereinstimmt; (bei der Angabe der "frühern" Bewohner sind nur an zwei Stellen Handwerker benannt, für welche in der Tabelle, weil es hier ja doch nur auf die Zahl der Erwachsenen ankommt, Kossaten gerechnet sind).

Dann ergiebt sich folgendes Resultat:

I. Beim Amte Stavenhagen sind angegeben:

Übersicht der Bevölkerung beim Amte Stavenhagen
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Übersicht der Bevölkerung beim Amte Stavenhagen
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Auszug

aus

dem Visitirbuche der Kirchen und Pfarren

im Amte Stavenhagen

vom Jahre 1648

über

die damalige und frühere Bevölkerung des platten Landes.

Visitierbuch des Amtes Stavenhagen
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Visitierbuch des Amtes Stavenhagen
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Visitierbuch des Amtes Stavenhagen
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Visitierbuch des Amtes Stavenhagen
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Auszug

aus

dem Visitirbuche der Kirchen und Pfarren

in den Aemtern

Ivenack, Wredenhagen und Plau

im Jahre 1649

über

die damalige und frühere Bevölkerung des platten Landes.

Visitierbuch des Ämtern Ivenack, Wredenhagen und Plau
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Visitierbuch des Amtes Stavenhagen
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Visitierbuch des Amtes Stavenhagen
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Visitierbuch des Amtes Stavenhagen
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Visitierbuch des Amtes Stavenhagen

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X.

Des

pommerschen Geheimenraths Mathias von Carnitz

Gesandtschaftsbericht

über

die Taufe des güstrowschen Prinzen Carl Heinrich

am 28. Julius 1616,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch .


Einleitung.

D as hier dargebotene Actenstück gehört zu den interessanten Cabinetsstücken, welche uns oft mehr als Brief und Siegel einen tiefen Blick in die Verhältnisse früherer Zeiten gönnen 1 ). Dieses Actenstück ist um so wichtiger, da es ein Gesandtschaftsbericht eines hochgestellten Mannes ist, und sich nicht allein auf die Feierlichkeiten bei der Kindtaufe erstreckt, sondern auch die religiösen, politischen und persönlichen Verhältnisse des Hofes zu Güstrow im Anfange des 17. Jahrhunderts getreu schildert.

Es kann nicht in meiner Absicht liegen, den Lesern den Genuß an diesem Berichte durch Bearbeitung desselben verkümmern zu wollen, aber einige historische Bemerkungen und Erläuterungen aus den Kindtaufs=Acten im Großherzoglichen Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin und andern Quellen werden nicht unwillkommen sein.


1) Durch die gütige Erlaubniß des Herrn Ober=Präsidenten von Schönberg Excellenz und die Bemühungen des Herrn Archivars Baron von Medem zu Stettin hatte ich im Anfange des Jahres 1834 Gelegenheit, von dem Originale dieses Berichts im Königl. Preußischen Provinzial=Archive von Pommern Abschrift zu nehmen.
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Dem Herzoge Johann Albrecht II. von Meklenburg=Güstrow gebar die erste seiner drei Gemahlinnen, Margaretha Elisabeth (gest. 16. Nov. 1616), des Herzogs Christoph von Meklenburg zu Gadebusch Tochter, vier Kinder. Das jüngste von diesen war der Prinz Carl Heinrich, dessen Kindtaufe hier beschrieben wird, und der am 30. Mai 1616 geboren ward, aber schon am 14. Nov. 1618 mit Tode abging 1 ). Die Geburt dieses Prinzen ward zunächst von beiden Aeltern vielen fürstlichen Personen notificirt, und unter diesen auch vom Herzoge seinem Bruder Adolph Friederich I. von Meklenburg=Schwerin, obgleich dieser von seinem Bruder wegen der bekannten Mißverhältnisse "weder schreiben oder auch mundtliche werbungen gewertig" hatte sein wollen, worauf derselbe jedoch antwortete: "Ihm seien die vrsachen, warum er sich zeithero mit seinem bruder in schriftliche und mündliche Communicationen nicht einlassen könne, bekannt, wolle es dem lieben Gott, als gerechten Richter, der zu seiner Zeit wohl Recht schaffen werde, anheimstellen und befehlen, und es dieses punctes halber für diesmal sein bewenden lassen"; übrigens freue er sich der Vermehrung des häuslichen Glücks seines Bruders und wünsche allen denkbaren Segen.

Die Kindtaufe ward mit aller möglichen Feierlichkeit auf den 28. Julius angeordnet. Zu Taufzeugen wurden gebeten: der Herzog Philipp von Pommern=Stettin, der Herzog Augustus von Lüneburg, der Landgraf Moritz von Hessen und die Städte Hamburg, Lüneburg, Rostock und Wismar. Zur Verherrlichung des Festes wurden große Zurüstungen getroffen.


1) Vgl. Rudloff III, 2, S. 131 und 137. - Ferner:
"1616. Die Hertzogin Margaretha Elisabeth, Hertzogin Joh. Alberti Gemahlin, war abermahl von Gott gesegnet und brachte am 30. Mai zu des gantzen Landes Freude einen gesunden Printzen zur Welt, dem in der Tauffe der Nahme Carl Hinrich ist beygeleget worden. Die Hertzogin aber hat sich seit diesem Kind=Bette nachhero beständig schwächlich befunden, so daß dieselbe auch, alles angewandten Fleißes und Artzneyen ungeachtet, den 16 Nov. im 32 Jahr ihres Alters ihr Leben beschliessen müßen, der verblichene Cörper ist im folgenden 1617 Jahr am 9ten January in dem Hochfürstl. Begräbniß zu Güstrow solenniter beygesetzet, da die beyden Güstrowschen Hoff=Prediger Georg. Ursinus und Joh. Rhuelius eine Leichen=Predigt gehalten". (Fortsetzung von Hederichs Chronik von Schwerin.)
Hertzog Joh. Albrecht fand es seinem Zustande zuträglich sich nach einer andern Gemahlin umzusehen, desfalls er sich am 3 Marty 1618 von Güstrow aufgemacht und nach Cassel begeben, alwo Er sich denn am 26 mit Land=Grafen Mauritii zu Cassel Princessin Elisabeth vermählet und bald darauf mit derselben im Lande angelanget". (Daselbst.)
Hertzogs Joh. Albrechts von seiner ersten Gemahlin noch übriger einiger Printz Carl Hinrich befiel im November dieses Jahres mit den Masern und muste aller angewandten Sorgfalt ungeachtet, in denselben, zu großen Leydwesen seines Herrn Vaters und des gantzen Landes im 3ten Jahr seines Alters, sein Leben beschließen." (Daselbst.)
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Zur "Aufwartung" wurden 48 vom Adel zu Hofe beordert, in Begleitung von möglichst vielen Reisigen und Dienern 1 ); (als die eingeladenen fürstlichen Herren ihr persönliches Erscheinen ablehnten, wurden 12 Personen vom eingeladenen Adel von dem Ehrendienst befreiet 2 )); dazu wurden 8 vom Adel eingeladen, mit ihren "haußfrawen vnd frawenzimmer" zu erscheinen 3 ). Zur Bedienung wurden mehrere Städte aufgefordert, Trabanten, im Ganzen 34, zu schicken, deren Einkleidung genau vorgeschrieben ward 4 ). Die Stadt Rostock, welche 6 Trabanten stellen sollte, lehnte diese Aufforderung aber ab, wie sie es "aus gleichem begehren vor vier jahren gethan" habe, da es "wider ihre privilegia" sei; sonst sei sie "des vnderthenigen erbietens, wie insgemein zu ieder Zeit, also auch insonderheit bei der beuorstehenden frölichen Kindtauff sich mit aller möglichen wilfehrigkeit zu erweisen" 5 ). In gleicher Weise lehnte auch die Stadt Wismar ab, welche ebenfalls 6 Trabanten stellen sollte. Die Stadt Friedland schickte statt 3 nur 2, da sie nach altem Gebrauch nicht mehr zu schicken nöthig habe; den dritten stellte jedoch "nach früherer Gewohnheit" die Stadt Woldeck. Außerdem wurden aus der Stadt Schwan 20, aus Cröpelin 10, aus Teterow 10 und aus Krakow 10 "Männer zur aufwartung verschrieben", und den Lehnschulzen: Andres Bugenhagen zu Koblank, Heinrich Stertt zu Schonenbeck vnd Jacob Stertt zu Gofm befohlen, "mit ihren Lehnpferden" einzureiten; auch von den Stadtvögten wurden Hans Schweitzer zu Tessin und Wulff Falck zu Lage gefordert. Zur Verpflegung dieser ansehnlichen Versammlung, welche zu den geladenen Gästen, den Deputationen und den Personen des Hoflagers hinzukam, mußten bedeutende Anstalten getroffen werden. Es ward daher an die fürstlichen Aemter Güstrowschen Antheils, selbst an die entferntesten, der Befehl erlassen, daß jeder Hüfener und Cossate in den Domainen ein Huhn und fünf Eier, und jeder Hüfner eine, und je zwei Cossaten zusammen eine fette Gans in die Hofküche liefern sollten 6 ). Diese Lieferung war in Berücksich=


1) Vgl. Beil. Nr. 1 aus dem Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.
2) Vgl. Beil. Nr. 2 ebendaher.
3) Vgl. Beil. Nr. 3 ebendaher.
4) Vgl. Beil. Nr. 4 ebendaher.
5) Es ward sogar von der Stadt Rostock bei Gelegenheit dieser Taufe eine große Denkmünze geschlagen. Vgl. Rudloff III, 2, S. 131 und Evers Münz=Verf. II, S. 266. Der Verein besitzt dieselbe bereits durch die Güte des Hrn. Canzlei=Vicedirectors Martini zu Schwerin.
6) Vgl. Beil. Nr. 5 aus dem Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin. Vgl. Rudloff III, 2, S. 239.
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tigung der schweren Zeit nur eine geringe; denn sonst hätten die Unterthanen nach hergebrachter Gewohnheit und Gerechtigkeit Ochsen, Hammel, Hafer und andere Nothdurft entrichten müssen; der Herzog behielt sich jedoch für sonstige Lebensbedürfnisse das Vorkaufsrecht nach damals gültigen Preisen vor.

Die eingeladenen fürstlichen Personen entschuldigten ihr Ausbleiben mit den drohenden Zeitumständen und dringenden Landesgeschäften und schickten Gesandten. Es erschienen auf der Kindtaufe für den Herzog Philipp von Pommern=Stettin der Geheimerath Mathias von Carnitz, für den Herzog Augustus von Lüneburg Hermann Clamer von Mandelslo und für den Landgrafen Moritz von Hessen der Rath Heinrich von Stockhausen. Von den Städten erschienen: für Hamburg: der Syndicus Dr. Peter Müller und der Rathsherr Johann Rodenborch; für Lüneburg: Statius Tobinus und Jochim Bonus "vom Burgemeister und Rath"; für Rostock: der Syndicus Dr. Johannes Daman und der Rathsverwandte Jochim Schütte; für Wismar: der Burgemeister Dr. Daniel Eggebrecht und der Syndicus Dr. Matthaeus Gerdes.

Der Gesandte des Herzogs Philipp II. von Pommern, welcher seinem Fürsten die hier mitgetheilte Relation über seine Mission abstattete, war Mathias von Carnitz, der im Jahre 1617 Geheimer Rath des Herzogs und Hofgerichtsverwalter war 1 ), und außerdem an dem Hofe des gebildeten Fürsten eine bedeutende Rolle spielen mußte, da er auch auf dem Gemälde in dem bekannten pommerschen Kunstschranke auf der Kunstkammer zu Berlin mit dem Canzler Martin Chemnitz neben den fürstlichen Personen stehend abgebildet ist 2 ).

Außer über die Feierlichkeiten bei der Kindtaufe berichtet M. v. Carnitz an seinen Herrn vorzüglich über zwei Puncte: über die Rangstreitigkeit mit Hessen und über die religiösen Ansichten am güstrowschen Hofe; und in Beziehung auf den letztern Gegenstand enthält der Bericht, außer der Sittenschilderung, auch eine historische Wichtigkeit.

Die Rangordnung (Session) der eingeladenen Fürsten von Hessen und Pommern (Lüneburg blieb neutral) war schon im vorigen Jahrhundert nicht bestimmt, da Hessen einige Male selbst vor Meklenburg den Rang behauptete 3 ); Pommern konnte sich dagegen nicht höher stellen, als Meklenburg; und


1) Nach Ph. Hainhofers Reise=Tagebuch S. 37 in den Baltischen Studien. Stettin, 1834.
2) Vgl. v. Ledebur's Beschreibung des pommerschen Kunstschrankes in den Erläuterungen zu Ph. Hainhofers R.T.B. S. 166.
3) Vgl. Rudloff III, 1, S. 335.
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so war Veranlassung zum Streit vorhanden, sobald Hessen die einzelnen frühern Bevorzügungen vor Meklenburg geltend machte. Hessen schien damals am Hofe zu Güstrow ein großes Uebergewicht gewonnen zu haben. Hessen war mit Meklenburg so nahe verwandt, daß der Landgraf Moritz die fürstliche Wöchnerinn seine "liebe Base, Schwägerinn und Gevatterinn" nannte; diese Verwandtschaft gründete sich vorzüglich auf die Vermählung der meklenburgischen Prinzessin Anna an den Landgrafen Wilhelm von Hessen (1500), wodurch diese Fürstin, als Mutter Philipps des Großmüthigen, Stammmutter des neuern Hauses Hessen ward 1 ). Auch war die Zuneigung des Herzogs Johann Albrechts II. zu dem hessischen Hofe gewiß die nächste Veranlassung, daß er nach dem Tode seiner ersten Gemahlin sich (25. März 1617) mit des Landgrafen von Hessen ältesten Tochter Elisabeth wieder vermählte 2 ). Aber Pommern war durch vielfache Verbindungen mit dem Fürstenhause gewiß ebenso nahe verwandt, als Hessen. Der wahre Grund der Streitigkeiten und Interventionen bei Gelegenheit der Kindtaufe waren aber die religiösen Ansichten des Herzogs von Güstrow, der sich mit seinem Hofe offen zur reformirten Kirche bekannte 3 ), und daher in dem reformirten hessischen Hofe eine Stütze suchte. Der eifrigste Gegner dieser religiösen Wendung in Norddeutschland war nun der gelehrte, fromme und ächt lutherisch gesinnte Herzog Philipp von Pommern 4 ), der


1) Vgl. Rudloff II, S. 895.
2) Vgl. Rudl. III, 2, S. 135 flgd. und 137.
3) Vgl. Rudl. III, 2, S. 132 flgd. u. 1.
4) Man vgl. v. Medem's Ansicht über diesen Fall in den Erläuterungen zu Ph. Hainhofers R.T.B. S. 177 in folgenden Worten:
"Durch die Reformation war in Pommern das Kirchenwesen völlig umgeschaffen, und das neue Gebäude kirchlicher Lehre auf dem Grunde aufgeführt worden, welchen die wittenberger Reformatoren als das wahrhafte Substrat christlicher Lehre ermittelt und gegründet hatten. Den Glaubens=Wahrheiten und kirchlichen Handlungen war hierdurch eine Norm gegeben, von welcher abzuweichen als Abfall von der evangelischen Lehre galt, und deren genaue Beachtung mit einer Strenge gefordert wurde, die in der Verfolgung anders Denkender und Handelnder selbst bis zu rücksichtsloser Härte fortging. In der Persönlichkeit eines so frommen, christlich gesinnten Fürsten, wie Philipp II., mochte diese Strenge wohl an ihrer frühern Härte einbüßen; man war jedoch auch damals behutsam genug, um den Schein zu meiden, als billige oder theile man in andern evangelischen Ländern irgendwie beliebte Aenderungen kirchlicher Gebräuche, die, als Träger und Symbole christlicher Lehre, jeder Neuerung entzogen sein und von aller Willkühr unangetastet bleiben sollten. Hiervon ein Beispiel. Als der Herzog Philipp II. einen seiner Räthe, Mathias von Karnitz, im J. 1616 nach Güstrow gesendet hatte, um anstatt seiner bei der Taufe des Herzogs von Meklenburg, Karl Heinrich, als Pathe zugegen zu sein, hatte dieser, außer der Feststellung seines Rangverhältnisses zu den (  ...  )
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sich daher durch seinen Gesandten gegen alle Neuerungen und jedes böse Beispiel auf das kräftigste verwahrte.

Diese Andeutungen werden hinreichen, den nachfolgenden Bericht ins Licht zu setzen.

Beilagen.

Nr. 1.

Hans Albrecht etc. .

Erbar, lieber getrewer. Nachdem der vielgütige getrewe Gott die hochgeborn Fürstin, vnser hertzuielgeliebte Gemhalin fraw Margaretha Elisabeht, geborne vnd vermhelte Hertzogin zu Mecklenburgk den 30 May im geschinen Ihrer weiblichen Bürde allergnedigst entbunden vnd vns beiderseitts mit einem iungen wolgestaltten Sohn= vnd herlein begabet, dafür wir dan seiner hohen gottlichen Mayestet pillig lob vnd danck sagen, vnd weil wir endtschloßen, solch vnser iunges Sohnlein vermittels der heiligen tauf dem herren Christo den 28 July zubringen zu laßen, vnd auf solche zeit ehtlich vnser herren freunde eingeladen, vnd derowegen Deiner Persohn alsdan zu vnderteniger aufwartung benotigt, demnach begehren wir hirmit gnediglich, Du wollest Dich den Freitagk zuuor, ist der 26 ermelts Monats July, alhie abendes mit so viel Reißigen Pferden, als Du zu wege bringen kanst, vnd für Dich vnd Dein gesinde mit gebürenden ehrkleidern stafieret, gewiß einstellen, vnd folgendes wie sich gebüret vnd Dir durch vnser Marschallen angedeutet werden soll, aufwertig erscheinen, vnd keinesweges außenbleibens endtschuldigen. Daran etc. . in gnaden hierin zu erkennen.

Dat. Güstrow den 30 Juny 1616.

       An
Henneke Lützow zum Eikhofe.
Gebhardt Moltke zu Toitkenwinkel.
Dietrich Holste zum Ankerßhagen.
Dauitt Reuendtlow zu Grese.
Christof Behr zu Nustrow.
Jurgen Oertz Amptmann zu Nienkloster.
Siuertt Oertze zu Roggow.


(  ...  ) übrigen anwesenden Gesandten nichts eifriger zu thun, als durch Erklärungen und Protestationen sich gegen die bei der Taufhandlung vorgenommenen Neuerungen, die in der Auslassung des Exorcismus bestanden, zu erklären. In seinem Berichte über den Hergang dieser feierlichen Haudlung ist der Unwille, der namentlich den fungirenden Geistlichen mit vieler Bitterkeit trifft, nicht zurückgehalten".
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Bartholdt Barckentin zu Boltz.
Hans von Bülow Amptmann zu Feldtbergk.
Christoff Moltke zu Stridtfelde.
Helmuht Moltke zu Druseuitz.
Lütke Baßeuitz zu Lühburg.
Reimer von der Osten zu Ahrnßhagen.
Carsten Preen
Heinrich vnd Carin gebrüdere Preene zu Gubekow.
Rolof Baroldt vnd deßen beeden Sohne zu Zehlendorf.
Claus von Oldenburgk vnd deßen beeden Söhne Claus
vnd Andreas zu Woltzegar.
Jochim vnd Vicke gebrudere die Moltzane zu Ulrichs=
haußen.
Jürgen Behr Caspern Sohn zu Nustrow.
Matthias Luetzow zum Eickhof.
Hieronimus vnd Clemendt geuettern Wangeline zu Viletz.
Jürgen Oldenburgk zu Kotel.
Jochim Leisten Amptman zu Stargardt.
Vicke vnd Reimar gebrüder die Genzkowe zu Dewitzen.
Henke Reuendlow zu Zisendorff.
Christoff Dewitz zu Colpin.
Claus Hahne zu Baßdow.
Christoff Hahne zum Heinrichshagen.
Hans von Bülow zur Marnitz.
Caspar Barckentin zu Prischendorff.
Hans Pleße zu Donnekendorff.
Leuin Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmeß.
Werner Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmeß.
Gregorius Beuernest zu Luseuitz.
Johan Grabow vnd Jochim Grabow zu Wosten.
Frantz Jochim von Buchwalt zu Lambrechtshagen.
An philip von Quitzowen.
Andreas Buggenhagen Pommerscher Lehenmann.
Wigandt Moltzahn.

Nr. 2.

Hans Albrecht etc. .

Erbare, liebe getrewe. Nachdem die meisten vnserer herren freunde, so wir zu vnsers iungen herren vnd sohnleins, Gott gebe zu gelücke, beuorstehenden kindttauf freundtlich eingeladen, auß vorfallenden ehehaften behinderungen nit erscheinen können, vnd wir dahero auch so starker vnd großer aufwartung vnserer verschriebenen Lehenleut vnd vom Adel nit benötigt, so wollen

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wir Euch vor dießmal auch aus gnaden darmit verschonen, vnd habens Euch zur gnedigen nachrichtung nit verhalten wollen. Dat. Güstrow den 23 July 1616.

       An
1) Claus von Oldenburgen vnd deßen beede Sohne
2) 3) Claus vnd Andreas zu Woltzegor.
4) Jürgen Behren Caspern Sohn zu Nustrow.
5) Jürgen von Oldenburgk zu Kotel.
6) Jochim Leisten Amptman zu Stargardt.
7) Hans von Bülow zur Marnitz.
8) Hans Pleße zu Donnekendorff.
9) Leuin Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmes.
10) Werner Hahne zu Baßdow vnd Kuchelmes.
11) Jochim Grabow zu Wosten.
12) Lütke Baßeuitze zu Lüheburgk.

Nr. 3.

Hans Albrecht etc. .

U.g.g. zuuor. Ehrnuöster Rhatt, lieber getrewer. Ihr erinnertt Euch in vndertenigkeitt, wölcher gestaltt wir Euch zu vnsers iungen hern vnd Söhnleins Kinttauf in gnaden verschrieben; weil aber auch vnser hertzuielgeliebte Gemhalin Ewer frawen vnd Dero frawenzimmers aufwartung alsdan benotigt, alß ist hiemit vnser gnedig begheren, Ihr wollet die verfüung thuen, das nebenst Euch Ewer haußfraw vnd frawenzimmer mit herüber kommen vnd vnser hertzuielgeliebten Gemahlin gebürlichen aufwarten möge. Daran etc. . vnd pleiben etc. . Dat. Güstrow den 23 Julij ao. 1616.

       An
1) Gebhardt Moltken zu Toitkenwinckel.
2) Henneke Lützowen zur Eickhorst.
3) Dauidt Reuentlowen zu Grese.
4) Jürgen Ortzen, Amptman zu Newen=Kloster.
5) Siuertt Ortzen zu Roggow.
6) Bartholdt Barckentin zu Boltz.
7) Claus Hahn zu Baßdow.
8) Gregorius Beuernest zu Lüseuitz.

Nr. 4.

Hans Albrecht etc. .

Ehrsame, liebe getrewe. Nachdem wir auf vnsers iungen Sohn= vnd herleins, Gott gebe zu gelücke, beuorstehenden Kindt=

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tauf, so den 28 dieß bestimbt vnd eingesetzt, ehtlicher Trabantten zur aufwartung von noten; alß begehren wir gnediglich, Ihr wollet aus Ewer Bürgerschafft sechs Menner zu solcher notturfft dergestaltt abfertigen, das Sie nemblich mit gelben Wambsen vnd gelben langen leddern Kollern darüber, vnd dan hirzu rote duchen Hosen, alles mit der ahrt schnüren besetz, wie einliegende Prob außweiset, auf niederlendisch gemachet, Item blaw Kniebendern vnd roten strümpfen, roten hüten, vnd gelben vnd blawen fedderbüschen bekleidet vnd stafiret, wie dann auch endtlich mit guten helparten, idoch ohne quest, den freitag abendes zuuor alhir ankommen, vnd von vnsern hofmarschallen vernehmen, wie Sie folgendes Ihre aufwartung bestellen, vnd in dem allen sich zur gebür verhalten mügen. Daran geschicht vnsere gnedige meinung vnd erkennens vmb Euch in gnaden. Datum Güstrow den 2 Julij ao. 1616.

Nr. 5.

Hans Albrecht etc. .

U.g.g. zuuor. Ehrnuöster Rhatt, lieber getrewer. Nachdem der vielgütige Gott, dem wir dafür pillig dancken, der hochgebornen fürstin vnser hertzuielgeliebten Gemhalinn frawen Margarethen Elisabethen, gebornen und vermhälten Hertzogin zu Mecklenburgk etc. ., vnd vns ein iunges her vnd Sohnlein gnediglich bescheret vnd gegeben, welches wir auf den 28 tagk negstkommenden Monats July mit gottlicher Verleihung durch die heilige tauff zum Christenthumb verhelffen zu laßen willens sein, darzu wir aber ehtliche vnser herren freunde eingeladen vnd verschrieben, vnd nun zu gebüerlichem tractement allerhandt von noten seien will, vnd ob nun wol vnsere vnderthanen vermuge alter hergebrachter gewohnheitt vnd gerechtigkeitt Ochsen, Hamel, Haber vnd andere notturfft den regirenden Landesfürsten in solchen fällen zu enttrichten schuldig, so betrachten wir doch vnser lieben getrewen vnderthanen gelegenheitt vnd itzige schwere Zeit, seien sie auch nach müglichkeitt zu verschonen geneigt, vnd

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vnd befehlen Euch demnach gnediglich, das Ihr in Ewern anbefholenen Emptern nun vor dießmal von iederm hüfener vnd Coßaten ein huen vnd fünf Eyer, vnd von einem hüefener Eine, vnd von zwei Coßaten auch eine feiste Ganß einfürdern, vnd den 20 Julii alhie zu Güstrow gewißlich vnd ohne einigen lengern Verzugk unserm Küchmeister Jochim Schultzen einandtworten vnd benebenst claren Registern zustellen laßen, vnd in dem allem keinen verzugk nhemen sollet. Daran geschieht vnsere gnedige meinung in gnaden zu erkennen. Dat. Güstrow den 28 Junii a. 1616.

       An die Amtleute
zu Güstrow, Schwan, Sternberg, Ribnitz, Stargard, Dargun, Gnoyen, NeuKalden, Stavenhagen, Broda, Feldberg, Marnitz, Neu=Kloster, Wesenberg, Boizenburg, Plau.


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Relation

Wie das Kind=Taufen zu Güstrow verrichtet worden, und was dabey in pto. sessionis und sonsten vorgelaufen.


Hilff Du o getrewer got.

Uf gnädigen befehll des durchleuchtigen hochg. fursten und Herrn Herrn Philipsen herzogen zue Stettin Pommern, der Caßuben, und wenden fursten zue Rüigen, grafen zue Gutzkow, Hern der lande lawenburg und Butow meines gnädigen fürsten und Hern bin ich Matthias von Carnitz mit 6 pferden, einer Kutsche und 5 Dienern den 24 July dieses Jhares umb 2 Uhr nach Mittage naher Gustro uf die F. Kinttauffe ufgereiset, und meine reise also angestellet, das ich den 27 eiusd. umb 11 Uhr mittages daselbsten angelanget, da ich dar, nachdem ich dreyer stunden in Ruehe gestanden das mitgegebene Creditifschreiben dem oberhofmarschalck Rotermunde durch einen meiner Diener gebuerlich übergeben lassen, worauf ich von 2 F. Mechelburgischen räthen, alß Jasmundt und Behren nach dem 4 Lantjungkern, mit S.f.g. leibkutsche und 6 pferden ansehnlich bin zu schloß gefordert, und daselbsten in ein mit Tapezereyen wol und stattlich außstaffirtes Zimmer gefueret worden, wie ich nun mich ein geringe Zeitt drein gehalten, haben sich meine Zuegeordnete Ufwarttung alß Christoffer Behr, dessen Sohn, ein Gorcke, nach dem noch einer bei mir angemeldet, und sich zue guetter Ufwarttung anerboten, und gebeten, ich wolte mir die Zeit nicht lassen lange werden, da alßbald solte angerichtet werden, auch da mir etwas mangeln solte ichs ihnen anzeigen, so wehren sie befehliget allen mangel zuerstaten, ich lobete die ansehnliche anordnung, entschuldigte, das dergleichen nicht nöthig gewesen, wie auch noch viel Zeit ehe da durffte angerichtet werden, erbot mich zu ihren Diensten. indeßen ist die tafel zuegerichtet und die speisen, deren bei der ersten tracht 12 gewesen, ufgesetzet worden, wie auch drauff so viel lant= und hofjungkern gefolget, das die tafell ringsherrumer

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besezet worden, Ob ich auch alsfort mich bei I.f.g. durch dero Cammerjungkern angeben und umb audientz underthänig pitten laßen, so ist doch mir zum bescheid geworden, das I.f.g. bereitts ettlicher maßen berauschet wehren und ich derowegen nicht köntte vorgestatet werden, solte mich gedulden biß uf folgenden tag, da ich da auch abermalß ansuchung thun laßen, aber keine beständige resolution erlangen muegen, Wie ich nue erfahren, daß ebenmäßiges den andern f. gesantten wiederfahren, und der lüeneburgische uf einständiges anhalten zulez zue beschied erlanget hätte, das er nach der Malzeit audientz erlangen solte, und ich also hierauß leichtlich schließen können, daß keine audientz zu erheben wehre, oder je nach der Malzeit eine überauß naße audientz abgeben möchte, alß hab ich weitters drumb nicht angesuchet, besonderen wie ich ufm frawenzimmers Sahll, davon hernachher meldung geschichet, gelegenheit gesah, hab ich S.f.g. angetreten, und anbefohlener maßen die begrüßung, zueentbietung, glückwünschung und entschuldigung des persönlichen nicht erscheinens, wie woll mit kurtzen verrichtet und s.f.g. wegen meines g.f. und h. aller guetten nachpaurlichen correspondentz und freunttlicher Vertrawlichkeit versichertt. Darauf ebener gestalt S.f.g. kürzlich selber geandworttet, vor geschehene begrueßung, Wunsch und zueentbietung gedancket, und angezeiget, ob er zwar nichts liebers sehen mögen, alß das m.g.f. und h. persönlich angelanget, so müße er ihnen dennoch auß angezogenen behinderungsursachen entschuldiget halten.

Selbigen tages war der 28 Julij hab ich mich beim lüneburgischen gesantten anmelden laßen, und pitten laßen weil ich befehliget, mit ihm auß wichtigen sachen zue communiciren, daß er sich zur vertrawlichen Conferentz unbeschweret bequemen wolte, darauf wihr zuesahmen gekommen, und ich auf vorhergehende m.g.f. und h. gnädige begrüßung angezeigt, Welcher gestalt gewohnheit biß dahero gewesen war die hochlöblichen fürstlichen heusern lüenburges und Pommern abgesantten concurrirten das alwege untter ihnen guette correspondentz und vertrawliche communication gehalten würde, ein ebenmäßiges wehre ich auch itzo uff empfangenen Befehll zue thuen gewölt, Vornemblich aber weil ich in erfahrung gebracht, wie bei dieser f. kinttauffe ein ander, und bißdahero in diesen den Mechelburgschen herzogk= und fürstenthumben ungewönlicher modus zue tauffen, mit abstellung des Exorcisimi 1) eingefueret werden wolle, Nue wehre zwar m.g.f. und h. nicht gemeint einem andern in Kirchenordnung und anderen regimentssachen ein maß zue geben, gleich woll aber erachteten s.f.g.

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davor das bei diesem wergk behuetsahm zue gehen sey, damit die Unterthanen in die gedanken nicht gerathen möchten, samb wolten s.f.g. diese änderung durch deroselben gesanten praesentiam placitiren und approbiren, alß wolte ich von ihm vernehmen, weßen er hiebei instruiret wehre, und wie er sich darein zue erzeigen gedächte, wen ich solches erfahren, alsden wolte ich mich weitters vernehmen laßen, könntte ich auch leichtsahm, so weit es meine Instruction zuegebe, mit ihm conformiren, darauf er sich des gnädigen grußes underthänig bedanket, mir ebener gestalt s.g.f. und hern gnädigen gruß vermeldet, der gewönheit untter den beiden f. heusern sich erinnert, zue aller guetten vertrawlichen Conferentz anerboten, und weitters berichtet, das er des Exorcisimi wegen gahr nicht instruirt wehre, wie er mir auch zu mehrer beglaubigung seine instruction gantze vorzeigen und lesen laßen wolte, drumb er sich zue keiner interposition verstehen könte, halte auch leichtlich zue muetmaßen, wen gleich selbiger gestehe, das dadurch weiniger den nichts würde gefruchtet werden, Wie ich nun die Instruction verlesen, uud befunden, daß er dieses puncts wegen gahr nicht instruiret wehre, und gesehen, daß kein andere fürstliche gesantten der augsburgschen confession beigethan vorhanden, ich auch allein nichts fruchtbarlich schaffen würde, als hab ich mich auf vorhergehende Danksagung, vormeldeten gnädigen gruß, und gepflogener communication, dahin erboten, das ich mich mit ihm conformiren, und der tauf im Nahmen gotts beiwohnen und Weitters meiner instruction nachgehen wolte.

Hiernägst hab ich den Marschalk Rotermunde zue mir freundlich erbitten laßen, und ihm angezeiget, das ihm ohne mein erinnern bewußt sein würde, was gestalt eine competentz des Vorsitzes wegen unter den fürstlichen heusern Stettin Pommern und Heßen obhanden. Nue wehre zwar selbige dahin accoiumodiret, das in sessionibus umbgewechselt, und alterniret würde, Dabei es zwar m.g.f. und h. (salvis suis juribus tum in petitorio quum possessorio) biß annoch verpleiben ließen, es wehre aber ebenfalß diesem beliebten alternatifmittell gemäß, das gleich bei der ersten session oder concursu alternatio geschehe, wie auch solches bißhero in richtiger observantz beibehalten worden wehre, Nue befünde es sich das dem f. hauß Stettin Pommern der erste Vorsitz bei diesen Zuesahmenkunft gebüeren wollte, alß hette ich diese erinnerung zeitig thuen und ihnen freundtlich ersuchen wollen, das er die ordonnance dermaßen anstellen muchte, das mir bei der ersten Zuesahmenkunft, welche bei der tauf ungezweiffelt sein würde, die Praecedentz gelaßen, und alß das f. hauß Stettin=

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Pommern in gebüerlichen respect gehalten werden. Deßen ich mich dan umb so viel mehr getröstete, weil er dem f. hauß Stettin Pom. ohne das mit pflichten verwant, und daher pilliger obacht haben solte, das denenselben dieß ortts nichts Praejudicirliches zuegezogen würde. Ille brevibus * ) respondebat, erinertte sich des Streitts, wolte Issmo. suo principi ejusque consiliariis meine erinnerung referiren, und mir bescheid wißen laßen. Ein stund hernacher ist der Marschalk nebenst dem canceler Cotmanno wiederumb zue mihr gekommen mit Bericht, das S.g. fürst und h. den streit zwischen mir und dem Heßischen gesantten des vorsitzens wegen gantz ungern vernommen, hetten drumb drüeber Raht gehalten, auch mit dem hessischen gesantten drauß reden laßen, welcher sich erkleret das er deswegen zwar nicht instruiret, besonderen nur befehliget wehre, seines hern gebüerende Session zue halten, drumb er deswegen III. principi gänzlich heimbstellen, dabenebenst aber hoffen wolte, es würde dermaßen dirigiret werden, das ihm der vortrit gelaßen, und sein g. her hierüber sich zu beschweren nicht bewogen würde, drumb gesönne ihr g.h. an mich gnädig, ich möchte hierin dem heßischen gesantten weichen, ihm die praecedenz gönnen, und die tauff weiters nicht aufhalten, oder je zuem Weinigsten, da es nicht anders sein könnte, dieß wergk zuer Sortissation kommen laßen, inmaßen theilß der räthe d. meinung das nach der Verwantnüß dieses müste angestellet werden, alsden sich geben würde, das Heßen näher als Pommern dem Hauß Mechelburg zuegethan wehre. Ego praemissis generalibus et repetitis illatis wollte gantz ungern S.f.g. hierein discommodiren und dadurch die tauffe remoriren, wehre aber ein Diener mit gemeßenem befehll also instruiret, darauß ich mich nicht begeben köntte, vielweiniger geschehen laßen, das dem gantzen f. haus Stettin Pommern hiedurch ein großes praejudicium zuegefueget würde, gestalt den vermuege einmahll beliebten alternatifmittelß dem f. hauß Stettin Pommern die obersitz zueerst nur gebuerte, in die Sortissation köntte ich dergestalt nicht willigen, weil selbige dem einmahll beliebten modo alternandi gahr zue wiedern lieffe, derselbe auch dadurch gäntzlich gehoben würde, und weil der heßischer gesantter nuer instruirt, gebuerende Session zue halten, und selbige so bald unten als oben sein köntte, alß hette er desto ehr zue weichen Ursach: erwogen das er dadurch wieder seine instruction nicht handelen würde, ich wolte auch zwar wunschen


*) Hier ist ausgestrichen: "et obscuribus verbis pro more solito".
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das lanttgraffen Moritzen leutte so zuvor bei den zuesahmenkunfftten, da man sich der alternation gebrauhet hette, zuejegen wehre, so lebete ich der ungezweiffelter hofnung sie würden ohne je einige Contradiction mir den Vorzug laßen, und ob gleich wolte angezogen werden, samb solte in dergleichen fällen die nähere Verwantnuß praevaliren, so würden doch S.f.g. wie auch die heren Räthe ohne meine erinnerung wißen, das bei Kinttauffen dieselbe in keine consideration genommen werde, wie den dergleichen Exempel mir keines Weges könnten vorgestellet werden, so gar nicht das auch bei f. hochzeitten und leichbestättigung Chur= und fürsten des Reichs praerogativam sanguinis nicht mehr in acht nehmen laßen, besonderen ihre ordinarias sessiones wie sie ihnen ihn Reihe gebuere haben wollen, wie dergleichen Exempell woll anziehen köntte. Ich wüste auch nicht, wen die computation zuegeleget würde, ob heßen der verwantnuß wegen dem p. hauß Stettin Pommern köntte vorgezogen werden. So solte auch vornemblich das f. hauß Mechelburgk hiebei auß diesen Ursachen ein wachendes auge haben, weil bewust das Mechelburgk den Vorsitz vor Heßen ex eo capite begehrtte, das heßen nuer eine lantgraffschafft, und kein herzogthumb wie Pommern und Mechelburgk wehre, wen sie nue so schlechter Dinge dem f. heßischen gesantten den vortrit an jetzo gönnen und laßen wollten, würden sie sich hirin selbsten consequenter praejudiciren, darumb sie es woll behertzigen, dieß wergk also dirigiren, das mir die praecedentz gelaßen würde, anders hette ich Ursach mich zue beschweren und würde es mein g.f. und h. hoch empfinden, und was der ein= und wiederrede mehr gegeben.

Illi wollten Illmo. referiren und sich weitter nachsinnen, und mit dem Heßischen hierauß auch nochmalen reden,

Interim ich gefreusuppet 2) .

Wie nun eine stunde ungefehr verfloßen sein sie wieder vf mein logis gekommen und angezeiget, Ihr g.f. und her hette mit dem Heßischen hieraus weitter reden laßen, der aber auch nicht gahr Weichen, besonderen das Wergk gantz Illmo. heimbstellen wolte, Nun hette J. her weitters rahtt halten laßen und zueletz diese mittel erfunden, das ich solte zueerst Zuer Kirche gefüeret, auch bei der tauffe wie auch des ganzen folgenden tages mir die oberstelle gelaßen, hernacher aber bei überreichung der geschenk, und banquet dem heßischen gesantten der Vortrit vorgönnet werden, Wie ich nun vermerket das ich hirdurch fast mein Intent erreichet, auch folgenden tages bei allen actibus abermalen die precedenz erlangen würde, und auch bei mir bedacht, das velicht an der

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tafell der gebrauch würde gehalten werden, wie oben lands geschicht, das einer bey dem andern über gesetzet würde, und man also fast nicht wißen könne, wer von den Uebersitzenden die Oberstelle habe, alß hab ich mich dergestalt dahin erkleret, Weil der Kirchstant, die tauffe, und oblatio munerum fast ein actus continuus wehre, und nicht fueglich könnte dismembriret werden, alß solte man mich zue erste zuer Kirche fueren, in der Kirche, wie auch bei der Tauff und oblation munerum, uud auch den gantzen folgenden tag bei allen actibus den Vortrit laßen, alß wolte ich friedlich sein das der heßischer gesantter bei der tafell so diesen tag gehalten würde die obersession erlangen muchte, doch alles praemissa protestatione, das er dem gebrauchlichen modo alternandi, Welcher auf den ganzen tag alweg gemeinet gewesen, nicht praejudicirlich sein solle, Welches wiewoll ungern vom Heßischen gesantten beliebet, darauf ich auch zuerst in die Kirche von 6 vom Adell umb 11 Uhr gefueret, oben und neben dem F. Lueneburgischen gesantten gestellet wie auch bei der tauffe und oblation der presenten geschehen.

Wie nun der heßische hernach er gekommen hat das musiciren ufgehöret, und ist der hofprädiger 3) , ein Schläsiger * ) so erst vorm halben Jhar dahin soll gefordert sein, ufgetreten, und praemissis solitis die worte so in der andern Epist. S. Paul. an die Corinther 6. vs. ultimo stehen, Rueret kein Unreines an, so wil ich euch annehmen und euer Vater sein, und ihr solt meine Söhne und töchter sein, spricht der almechtige her, zuem text abgelesen, welche er also expliciret, das er sie gleichsam uf die tauffe deutte und loco exordii weitleufftigk vorbracht, wie und von wehme die tauffe eingesetzet und verordnet worden, und das sie consilium DEI hin und wieder genant würde, drumb (man) auch bei dieser f. Kinttauffe dieß einiges punctlein zu tractiren wehre, was der mensch vor nutzbahrkeit auß der tauffe zu hoffen hethe, alß nemblich das got per baptismum homines admitteret, admissos diligeret, et dilectos adoptaret ad heredes gloriae et vitae aeternae. Wie er dan Wie solches alles geschehn, mit gahr prächtigen Wortten hervorgebracht. Nach geändigter prädigte, hat man wieder angefangen stattlich zu musiciren, drauff der junge prince dergestalt in die Kirche gefueret das zue erst drey Marschalke vorhergegangen drauff viel glieder der junckern gefolget, und dan der junge prince von der Cammer=Jumfer so von zweyen von Adele gefueret getragen. Und drauff


*) Randbemerkung: "recht cadaverosa facies".
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alles frawenzimmer so bei hofe und vom lande dahin verschrieben worden, nachgefolget.

Der prince ist aber dem f. Lueneburgischen gesantten uf die arme (gelegt?) bei der taufe, so gleich am Altar gestanden, und dahin wihr auß unserem stande so auch negest dabei gewesen, gefunden, in der introduction haben sich die trompeter und paucker dahoben ufm gange hören laßen; wie wir nue also und ich dem jungen printzen negst zue Füßen gestanden, sein auch der städte gesantten, alß der stat Hamburg, der Stat Luenburg, Rostogk und Wißmar heran gefordert worden. Das kint ist in schwere gulden stück gewickelt gewesen doch der gestalt das es beide arme frei und loß (gehabt), und - umb beide hände rote Corollen gehabt, der bant darin es gewickelt, ist zweyer finger breit und mit golt und perlen gesticket gewesen, daruntter 2 statliche Kleinod gehangen, ufm haupt hatts gehabt eine weise slaffhaube mit grosen perlen gesticket so ganz im waßer aufgießen von der hofmeisterinne abgenommen hernaher aber wieder ufgesetzt. Darauff der hofprädiger mit den, des ortts, wie auch in Pommern gewönlichen Ceremonien das f. Kind getauffet und Carl Heinrich genennet, Nuer allein das bei d. tauffe der exorcismus Alß: ich beschwere dich Due unreine geist etc. . außgelaßen dieser aber: entsagest dem Teufell etc. . dabei behalten worden. Bei der tauff ist zwar der Fürst wie auch die Fürstin nicht zugegen gewesen besonderen sich oben in ihrem gewönlichen stande gehalten und d. tauffe zuegeschawet, wie dan die fürstliche Kindelbetterin schon vor 8 Tagen ihren Kirchgang gehalten. nach geändigter tauffe ist man umbs altar gegangen und dem priester geopffert, wie ich den ihm 1 harten Reichsthl. ufgeworffen, der junge prince hinwieder in gleicher procession auß der Kirche gebracht, und wihr ebenfallß von vielen vom Adell auß der Kirche uf der fürstinnen groß gemach gefueret worden, da den der fürst unß in der Thüre begegnet, unß gegrüßet, und weitters hinein gefüeret, auch die fürstinne, so sich oben im Zimmer in der einen eck am tische sich gestellet, und gewincket und die hant geboten, wie den drauf d. lueneburgscher hernaher ich und folgends der heßische und andere gesantten zuegetreten ihr die hant geküßet, und nacheinander unsere bewerbung abgeleget, ich vor meine persohne ungeferhlich dergestalt. das mein g.f. und her zueforderst S.f.g. ließe seinen freundtlichen grueß, und was s.f.g. mehr liebs und guethes vermöchten damit vermelden und da I.f.g. sambt Dero angehörigen in guetter erfrischeter gesuntheit und allem erwünscheten gedeylichen f. wolstant befinden solten, vernehmen s.f.g. ganz gerne und

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erfrewentlich, gestalt sie dan auch mit gahr hoch erfreweten gemüete vernommen hätten, was maßen got der almechtige I.f.g., Dero hern ehegemal, und die ganze lobliche Mechelburgsche lantschafft mit gnädigen augen angesehen, und sie allerseitts mitm wolgestalten Sohn, jungen hern und mänlichen leibs= und landserben gnädigst begabet, davor s.f.g. gott dem almechtigen hochlich dancketen, wünscheten auch von got dem almechtigen das er diesen jungen landserben in beständiger leibsgesuntheitt lang erhalten, ihnen in der furcht des Hern und allen anderen christ= und fürstlichen tugenden wolle erwachsen laßen, und gnädigst verfüegen, das durch ihnen diese gueten lande bei ihrem fürstlichen erbhause, untter deßen schatten sie nunmehr solch eine geraume Zeit fried= und ruhesahm geseßen, weitters, und biß dahin, das alles irdische wesen hinwieder zue nichts resolvirt werde, pleiben und in friedlicher ruhe gruenen und floriren muegen. Es hetten auch zwar s.f.g. zur Contestirung dero guetten affection und anzeig ihres hoch erfrewten gemuetts sich gerne persohnlich gestellen und diesem christlichen wergk beiwohnen wollen, es wehren aber s.f.g. gantz unverhoffter maßen davon abgehalten worden, Derowegen S.f.g. freundliches pitten, sie des außenpleibens wegen freuntlich entschuldigt zue halten, nicht desto weiniger hetten s.f.g. meine Weinigkeit anhero geordnet, und neben vorigen gnädig befohlen, alter gewohnheit nach die 2 Kleinot I.f.g. so woll dem jungen printzen S.f.g. zue anpresestiren, und zue bitten ob gleich selbige geringschätzig, das dennoch I.f.g. S.f.g. wolaffectionirttes gemuet vielmehr alß des presents geringfühigkeit consideriren und in acht haben möchte, und deßen versichertt sein, das s.f.g. alweg weiniger nicht willigk alß erböttig wehren S.f.g. alle angenehme und behägliche Dienste in ehren und freundschafft zu erzeigen. Wie nue ein jeder sein praesent offeriret gehabt, da hat die fürstinne einem jeden wiederumb die hant zue Kuße geboten.

Dieser Untterschied aber ist bei oblation der geschenck gehalten worden, das die fürstinne die Rostocker und Wißmarschen als ihre Untterthane sitzende, uns anderen aber wie auch die hamburgischen und stat luneburgk gesantten stehend gehöret. wie nun die geschenk also offeriret geworden hat D. Cotman Cancellarius in Nahmen des fürsten, als auch der fürstinne ins gemein und in einer oration geantwortet und gedancket. Darauff wihr weitters zuegetreten und uff die weige, so ungefähr mitten in selbigem gemach gestanden, und mit schönen Umhängen bezogen gewesen, unsere geschenk, alß ich 6

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hartte ReichsThll. geworffen, in dem Zimmer ist aber der junge printz nicht zuejegen gewesen.

Wie solches geschehen sein wihr uf unsere Zimmer wieder gefueret, alßfort aber durch andere an die f. tafell 4) etwa umb 3 Uhr gefordert worden, Da hat der fürst wie auch die fürstinne beim waßernehmen 5) unß den f. gesantten die Oberstell gelaßen, und ob wihr gleich uns ettlich mahll untten an stelleten, dennoch sein wihr vom fürsten selbsten wieder hervorgezogen. Die tafell ist überauß stattlich zuegrichtet gewesen, alß von 2 Trachten auß der Küch, in jeder 36 speisen, all anderer artt, daruntter viel stattliche pasteten und ein schön schaweßen, welches das model des von newen angefangenen gebewdes zue Dragguen sein sollen, gewesen. Die dritte tracht ist lautter confect von allerhant schönen candisirten und andern von Zugker gebacheten sachen und mehrentheilß nach eines jeden eigenschafft in grün laub graß oder Kraut geleget und fast alle Confectschalen verguldet. Bei der taffell hat es überauß starke truncke 6) , viele bevorab Unserer hern gesuntheitten gegeben. Nach geändigter tafell, welche doch über 5 gantzer stunden gewähret, ist ein tantz gehalten worden, und haben der fürst selbsten sein gemahl ufgefordert, und jedem der gesantten damit einen vortantz verehret, dabei aber jahr keine fackeln gebrauchet worden, viel weniger, jemals von Marschälcken oder jungckern vorgetantzet.

Folgenden Tages war d. 29 Julij den Superintendenten * ) zue mir erbitten laßen, demselben ich angezeiget, daß mein g.f. und h. hochlich empfinden würde, das bei dieser tauff dergleichen Veränderung vorgangen, und obgleich etwas zuvor davon purgiret worden, so hätten dennoch s.f.g. pro vanis rumoribus geachtet, auch davor gehalten, wenn gleich s. herzogl. Johan Albrechten f.g. etwas hiebei zue thuen gemeinet, das solhes leichtlich durch die anwesende f. persohnen, oder dero gesantten könntte verboten und geändert werden, wie den mein g.f. und h. mich in specie darüber instruiret, ich hette auch beim f. lüneburgischen gesantten mich erkundiget, ob er nicht gleichfalß sich zue interponiren befehliget, welcher aber mir seine instruction gezeiget, darinn dergleichen aber nicht enthalten, und er also sich zue keiner interposition verstehen wollen, drumb ich allein auch nichts vornehmen muegen, weil ich die Beisorge getragen, das ich doch nichts schaffen würde, gleichwoll hette ich mit ihm hieauß reden, und dieses


*) Lucas Bacmeister.
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anzeigen wollen, das mein g.f. und her durch diese meine praesentz diese Veränderung keinesweges nec tacite nec per expressum approbirt und guethießet, es würden auch s.f.g. bei guetter gelegenheit an freundlicher erinnerung bei s. herzogl. Albrechten f.g. nichts ermangeln laßen,

Ille vernehme gantz gerne das m.g.f. und h. ob dieser Veränderung keinen gefallen truge, viel weiniger dieselbe approbirte, er, wie auch das gantze ministerium, hetten zue I.f.g. große hofnung, das sie ihnen, wo noch etwas mehr solte vorgenommen werden, mit guettem raht beispringen würden, einmahll wehre es hoch zue verwundern, das der stätte gesantten bevorab derer so dieses landes mitglied wehren sich des wergks nicht annehmen und sich etwa interponirten. Das gantze ministerium hette zue vielen Mahlen bei Ihrem g.h. gantz demütig und flehentlich angehalten I.f.g. möchten dergleichen änderung dergestalt nicht vornehmen, besonderen da je etwas geschehen und der exorcismus abgestellet werden solte das solches ordentlicher Weise, und mit zueziehung aller theologen, und der gantzen lantschafft geschehen muchte, oder aber da selbiges nicht zu erhalten, das ihr f.g. nuer per mandatum solhs der gemeine insinuirten, damit es kein scandalum in ecclesia gebähren muhte, hette aber damit keineswegs können erhöret werden, müssten es nunmehr got befehlen, hoffeten aber die lantschafft, wie auch herzog Adolf Friderich würden gleichwoll uf dergleichen mittell bedacht sein, das in anderen punctis weitters nichts geändert würde, Sie wolten das ihrige auch gerne hiezue thuen, wozue sich auch alle theologi im lande, und sonderlich die Rostocher anerboten. Sie hätten auch den newen hofprädiger anreden, und pitten laßen er muchte ihre Kirch, so nunmehr bei 90 Jharen fried= und ruhesahm gewesen nicht turbiren und sich erklären, ob er in allen articulen mit ihnen einig sein wolte, so wolten sie ihnen pro confratre halten, ihm auch alle lieb und freundtschafft beweisen, drauf sie zue bescheid erlanget das er nicht gemeinet wehre Unfriede und streit anzurichten, wehre zue diesem ambt legittime vociret, seine religion köntte auch woll bekennen, daß nemblich das er ein reformirter lutheraner wehre,

Und was wihr sonsten hin und wieder geredet, biß das das freustuck ist ufgesetzet, da ich begehret er möchte bei mir tafell verpleiben, welches er auch gethan, da wihr weitters allerhant discurs vorgehabt und sonderlich, ob nicht ein Weg, alle Verbitterung zue verhuethen, und die gemuetter zue conciliiren und näher und beßer an einander in freundschafft zue bringen, das hinferner, oder ufgewiße Zeit alle streitschrifften

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verboten, gleichwoll aber einem jeden frey gelaßen würde, in cathedra auch uf der cancel in thesi oder antithesi zu leren, was eines jeden religion mitbrächte, erwogen: das nuemehr a praestantissimis theologis pro et contra so viel geschrieben, dadurch aber nichts geschaffet worden, nur allein, das wihr alweg weitter von einander geraten, der magnaten gemuetter an einander verhetzet, untter ihnen groß mißtrawen causiret, bevorab die heilsahme justitia in Imperio unbefordert darnieder lieget und ins stocken geraten, und also hierauß ruina totius Imperii romani fast entstehen köntte, Ille ließ sich alle streitschrifften nicht gefallen, es lieffe großer mißbrauch mit drunter, würden offtermahls mehr personalia als realia tractiret, mehrentheilß stritten sie wegen der Ceremonien, welche doch nur adiaphorica wehren, und wen libertas christiana dadurch nicht gehoben würde, man sie gebrauchen oder abschaffen köntte, wen es ordentlicher - und nicht zwangsweise geschehe, Die rechten Hauptarticul würden von den Weinigern der Scribenten tractiret, Drumb sein erachten dieses wehre: wan alle Evangelische fürsten dermahleins zuesahmen khemen, und vereinigten sich das dergleichen streittschrifften gäntzlich solten verboten sein, möchte es wohl kein unebener weg sein, die theologi vor sich könttens nicht thuen, hetten nicht macht, absque consensu principum concilia zue halten, und dergleichen zue verordnen,

Und was dergleichen conferentzien mehr gewesen.

Nach de hant bin ich zuer tafell gefordert worden, da mir da, vermöge getroffener Vereinigung der Vorsitz, wie auch den gantzen tag bei allen actibus gelaßen worden.

Nach geändigter tafell, welche von 11 bis 3 Uhr gewehret sein wir mit des Fürsten bereutter so hochzeit gehalten uff des fürsten anhalten zuer Kirche, und nach geändigter Vertrawung biß anß brautbette gegangen. Bei der Vertrawung hab ich dieses angemercket, das zwar selbige cum solitis caeremoniis und wie es dieß ortts in den Kirchen gewönlich, geschehen, gleichwoll aber Verwechselung der ringe außgelaßen worden, an studio, pro more quorundam Calvinianorum, oder auß Vergeßen, ist mir unbekannt. Sonsten wie ichs hernacher in praesentia Illustrismi et Illustrismae über d. tafell erinnerte, entfärbte sich der fürst in etwa, der heßischer gesantter aber fing zuegleich an, das in seines g. heren landen dergleichen ringe Wechselung nicht bei der Vertrawung, besonderen bei der Verlöbnuß gebreuchlich wehre. Ego dieß ortts wehre beides gewönlich, und hielte es davor, wen gleich solches beibehalten würde, das man nichts dadurch schaffete,

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dennoch wehre es beßer, das es also, wie es in diesen kirchen biß dahero gebreuchlich gewesen beibehalten und die gemeine nicht geärgert würde.

Uf den abend ist wiederumb tafell * ) wie auch nach geändigter taffell ein tantz in gleicher maß, wie vorigen tages, nuer allein das sich dieses biß umb 2 Uhr in die naht verzogen, alsdan ein schön feurwergk, so das alte model des haußes zue Draggun praesentiret, angestecket worden, dabei sich s.f.g. selbsten untter ufm platz befunden, und mehrentheilß selber angestecket.


Anmerkungen.

1)"Und dieser Orten (in Pommern), als wie in ganz Sachsen, noch der Exorcismus und das Kreutz=Zaichnen (bei der Taufe) gebreuchig ist." (Ph. Hainhofers Reisetagebuch S. 28.)

Die Geschichte des Calvinismus in Güstrow und des Exorcismus ist dargestellt in Besser's Beitr. zur Gesch. der Vorderstadt Güstrow III, S. 381 flgd. Vgl. Wiggers M. K. G. S. 176.

2) In diesen Zeiten kommt die "Morgensuppe" oft vor; daher die Wortbildung "frühsuppen". Man vgl. über die Morgensuppen:

"Am 22. Aug. hab ich den Frischmann und Martin Schützen bei der Morgensuppen gehabt und umb 10 Uhren von dannen gefahren". (Hainhofer's R.=T.=B. S. 16.) Nach diesem die Herzogin aus ihrer Kuchin, in Silber, kochte Speisen zur Morgensuppen mir bei ihren Kammerjungen geschickt, und auch von Speisen immer umgewechselt, damit ich sehe, was man im Frauen=Zimmer kochen könde; aus meins Herrn Keller von Petersinen, spanischen, französischen und welschen Weinen, u.s.w., auch von unterschiedenen Bieren angeboten, was ich nun für Sorten von Getränk wölle. Bei der Morgensuppen hatte ich meine zwei Commissarios, u.s.w. - Nach 9 Uhr, und als ich nach Haus geschrieben, haben J. F. G. mir ansagen lassen, u.s.w." (Das. S. 23.)

"Am 13. Septbr. sain wir nach der Morgensuppen - Jagen gefahren". (Das. S. 64.)

Nach der Morgensuppe folgte das Frühstück; vgl. weiter unten in diesem Bericht S. 163.

3) Der "Hofprediger, ein Schläsiger" ist Georg Ursinus aus Schlesien, des Herzogs Johann Albrecht II. Hofprediger. Vgl. Rudloff M. G. III, 2, S. 132 u. 137, und Wiggers M. K. G. S. 176.

4) Der Herzog Philipp Julius forderte von seinen "drei Leib=Medicis" im J. 1624 ein Erachten über seinen Gesundheitszustand. Diese berichteten, es sei:

"hochnötig, daß S. F. G. in dieser wernden cura zeitige zu gewonlichen Zeiten, als des Mittags umb Eilff, und des Abents umb sechs Uhren, Malzeit hielten, und nicht zu lang bei der Tafel verharreten, auch wan endlich


*) Randbemerkung: "Dem frawenzimmer ringe verehret, so bei 48 standen".
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S. F. G. sich bei nicht gar, sonderlich mit Trinken, erfülleten Magen, nach dem Essen zu Schlaf legen wollten". (Erläuterungen zu Pf. Hainhofers R.=T.=B. S. 174.)

5) Ueber die Sitte des Handwassers vgl. man:

"Nach diesem hat sie der Kanzler zur Tafel eingeladen - ; und ist der Marschall mit den Speisen kommen; bald nach ihm die zwei Fürstinen und Herzogen Ulrichs Fr. G., da dann, wie gebräuchig, die Gesanten ihr sonder Handbeckin, vor und nach der Malzeit, gehat". (Ph. Hainhofers R.=T.=B. S. 25.)

Und in Pommern alß wie in der Mark der Brauch ist, daß man gantz raynen Tisch machet, nur das Under=Tischtuch liegen lasset, Handwasser reichet, und dann erst frische Teller und Serviett gibet, den Tisch mit Gebacknes, Confect und Früchten ganz übersetzt, kain Brot aber weiter aufgeleget, und die Fraw im Hauß dem Gast an die Saite gesetzt würdt und daß Trinken erst recht anfanget. Außer mir sein lautter Gelehrte am Tisch gesessen, von welchen es gute Conversation abgeben und die Malzeit bis umb 6 Uhren sich erstrecket hat". (Ph. Hainhofers R.=T.=B. S. 37.)

Als Slüter 1526 bei den Mönchen zu Gaste gehen wollte, nahm er bei ihnen erst Handwasser. (Ungnad. Amoen. S. 264.)

"Daß vor dem Essen Wasser in Becken herumgereicht wurde und daß ein jeder sich die Hände wusch und mit einer dazu dargereichten Serviette abtrocknete", war schon im frühern Mittelalter allgemein Sitte. Vgl. Leo über Burgenbau in v. Raumers Hist. Taschenb. VIII, 1837, S. 223.

6) Die Sitte des vielen Trinkens und Zutrinkens war zu dieser Zeit in Norddeutschland eine nicht seltene Erscheinung. Man vgl.:

"Fleißiges Trinken war in den nördlichen Ländern Deutschlands mehr Sitte, als in den übrigen. Als 1524 zu Heidelberg viele deutsche Fürsten einen Verein zur Besserung der Sitten an fürstlichen Höfen stifteten, entsagten sie für sich und ihre Untergebenen alles Gotteslästerns und alles Zutrinkens und bestimmten, dergleichen auch bei der Ritterschaft und den Landgesessenen ihrer Länder verbieten zu wollen. Wenn aber einer der Fürsten in die Niederlande, nach Sachsen, in die Mark, nach Meklenburg, Pommern oder andere Lande käme, wo zu trinken Gewohnheit sei, und sich dort bei aller Weigerung des Trinkens nicht erwehren möchte, so solle er dann mit seinem Hofgesinde und seinen Dienern an diese Ordnung nicht gebunden sein". (Voigt Fürstenleben und Fürstensitte im sechszehnten Jahrh. in v. Raumers Histor. Taschenb. VI, S. 267.)

Berüchtigt waren in Norddeutschland jedoch sprichwörtlich die "Pommerschen Trunke". (Vgl. Besser's Beitr. zur Gesch. der Vorderstadt Güstrow, II, S. 237.)

"Auf meines Herrn (Herz. Philipps) Zümmer hat man wider gespeiset, und solche letzin Trinken abgeben, daß Jeder ainen gueten Rausch darvon getragen". (Ph. ainhofers R.=T.=B. S. 82 und Anmerkungen dazu, S.172 flgd.) Und dennoch war Philipp ein gelehrter, frommer Mann (vgl. S. 27, 64 u. 101).


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XI.

Handschriften

mittelhochdeutscher Gedichte,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch.


I.
Wigalois und Parcival.

I m J. 1834 entdeckte ich im Großherzogl. Geheimen=und Haupt=Archive zu Schwerin eine Handschrift, welche den Wigalois und den Parzival enthält. Die Handschrift ist auf Ochsenkopfpapier in Fol. im 15. Jahrhundert geschrieben, jedes der beiden Gedichte von anderer Hand, in zwei Columnen auf der Seite. Die Zeilenzahlen der Columnen sind verschieden; im Durchschnitt enthält die Columne im Wigalois etwas über 30, im Parzival etwas über 40 Zeilen. Darin stimmen beide Gedichte überein, daß die Initialen der einzelnen Abschnitte roth gemalt und die Anfangsbuchstaben jeder Zeile roth durchstrichen sind; der Wigalois enthält außerdem noch Ueberschriften in roth zu den einzelnen Abschnitten. Im Anfange und am Ende fehlt an der Handschrift etwas; ich fand sie ohne Einband vor. Was den Werth der Handschrift betrifft, so ist der Text nicht schlecht, wenn auch die Orthographie den niederdeutschen Charakter des 15. Jahrhunderts trägt und an schwierigern Stellen oft eine mehr gewöhnliche Auffassung nicht zu verkennen ist. Ich theile hier Anfang und Schluß eines jeden Gedichts mit; es wird aus diesen Bruchstücken der Werth der Handschrift und der Umfang dessen, was von ihr verloren gegangen ist, zu erkennen sein.

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1.
Wigalois.

(Her Gawein der kune man)
1861    wapente en selbir mit siner hant.
Einen helm er em uffbant
dar uff eyn rat von golde gie.
Daz wafen mynet der ritter ye,
1865  wan is ging uff vnd zcu tal
mit listen in synes herren sal.
Da durch trug er daz rat,
als en des sin herze bat, 
zců eyne cimire.
1870 Eyn riche baniere
wart em gebunden an sin sper.
Vff sin ros saz do er,
dacz wacz starck vnd gut; 
des wart der ritter wol gemut.
1875 Schilt vnd sper reycht man im dar;
da was er gewapent gar.
Hern Gawin bef[a]lch er got.
Vil grosz jammer [an]e spot
wart do czwys[chen] en beydin,
1880 do sii sich mus[zen s]cheydin.
Sus reyt er W[igeloi]s von [dan].
Em bat do heiles man[e]g man,
do von muste er gelucke han.
    Do wolde die mait nicht beiten Wigolus.
Der mayt ylte er vaste nach. etc.

Hie sulle wir Er Wigolus leben
vnde der ebenture ende geben.

11686    Ich wel dicz mere volenden hie,
als mich ez eyn knappe liz,
der mir sin zcu tichte gunde.
Nie wan eyns von synem munde
11690 enphing ich die ebentivre.
Do, von was mir tivre
daz mere an manchen enden.
Minen syn wel ich wenden
an eyn anders: vnd wysszet daz 
11695 die wirt von mir berichtet baz.
Daz si uch allen ane has.
          Her Wygolus vnd sin wyp
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  richeit vnd eren phlag ir lip
ane alle missewende
schone bis an ir ende.
11700    Ir reynes lebin vordynte hie,
dacz sii gotis gnade dort enphing 
da tusent jar sin eyn tag.
Niemant si gemesszin mag
der frouden ich geliche
11705 die ist in himmelriche,
dar vns got hen gesende
usz deszem enelende.
Hie hat das buch eyn ende.
            Explicit explicuit etc.
     Hie hat das buch eyn ende 
     ane alle missewende
     Her Wigolus was er genant
     der die ebenture er rant.

2.
Parzival.

        Ist czwifel des herczin naghebur,
das můsz der selen werdin sůr.
gesmehet vnde geerit ist,
so wa sich vorirret list
5 vnde vnuorczagites mannes můt,
alse agelestere uarwe tůt.
der mag dannoch wesin geil:
wanne an eme sient beide teil,
des hymmels vnde der helle.
10    der vnstetige geselle
der hat dy swarcze varwe gar,
vnde wirt auch noch der vinster var:
so habin sich an die blankin
der mit den stetin gedankin.
15 Dit vligende bispel
ist tummen luten gar zcu snel,
sine muge ins nicht irdenkin:
wen esz kan in entwenkin
recht also eyn scellic hase
20 czihen andirthalb an deme glase
gelichet, vnde des blinden troym.
dy gebin anders ro ue m,
ouch magk mit state nicht gesien 
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 durre trübe lichte schien:
25    der macht kurcze vroude alle war.
wer rouffet mich da ni keyn har
gewuchs, ynne an myner hant?
der hat vil nahen griff irkant.

(Müller Z. 23979)
Lachmann Z. 23811. das her reit uber alle schown dar:

die namen der templeise war.
dy waren gezcimieret
vnde wol gehurtieret
15     vnde scilde mit tiostiren sere durchriten,
dartzu mit swertin ouch versniten.
ettislichir truc eyn kursît
von phelle adir von samit.
ysirkolczin hatten sy dannoch an:
20 daz andir harnasch was [von in getan].
     da enmac nummer geslafin [sin].
der koning vnde de konigin
standen uf. eyn pr[iester] messe sanc.
vff deme ringe h[uop] sich groz gedranc
25 von deme ellinthaften her,
dy gein Clamide waren zcu wer.
da der segen wart getan
Parzifal enphingen sine man
mit truwe werdecliche,
mannic ritter ellensriche.
30      man nam des gezceltes wende abe.
der knape sprach: widirhiesz ist der knabe
der koninc sal sin vbir uwir lant? 
den fursten tet er da bekant
35 Waleis vnde Nurgals,
Kanvoleis vnde Kingrihals
der selbe sal von rechte han.

II.
Iwein.

Die Universitäts=Bibliothek zu Rostock besitzt eine Papierhandschrift des Iwein aus dem 15. Jahrhundert von untergeordnetem Werthe. Litteratur und Proben finden sich in v.d. Hagen's Literarischem Grundriß zur Geschichte der deutschen Poesie, Berlin, 1812, S. 118-122.

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III.
Ernst von Kirchberg

Meklenburgische Reim=Chronik.

Diese im Großherzogl. Geheimen und Haupt=Archive zu Schwerin aufbewahrte Chronik, das literarische Prachtstück der Ostseeländer des Mittelalters, wird deshalb hier erwähnt, weil es der Form nach der mittelhochdeutschen Poesie angehört; ihr dichterischer Werth ist sehr unbedeutend: desto größer ist im letzten Theile ihre historische Wichtigkeit. Der Codex ist von Pergament im größten Format, prachtvoll geschrieben, mit interessanten Miniaturen und verzierten Initialen, ohne Zweifel Originalhandschrift, im J. 1378 begonnen. Gedruckt ist die Chronik in Westphalen Mon. ined. IV, p. 594-840. Einige Verse aus dem Anfange werden einen Begriff von ihrer dichterischen Form geben:

O et alpha, kyrios,
emanuel et yschiros,
altissimus, almechtig,
dyn gnade sy betrechtig.
5 God vatir, son, heiliger geyst,
gib mir dyn helfe vnd ouch volleyst;
du eynich god vnd drylich genennet,
myn ynnekeit daz wol irkennet,
daz an dyne helfe nicht
volkumen mak in keyner schicht,
10 sint du bist anbegyn vnd ende:
so ruche heylant myn vnd sende
mir kunstelosen hartin
vz dyner kunste gartin
getichte, daz virnemelich
15    sy vnd dir vatir lobelich.
Mit geblumeten worten cziren,
virnunft rethorisiren,
des byn ich leyder gar eyn kynt
vnd an kunstlicher witze blynt
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Daz dyt buch so wart irhabin
dutsch vz latinischin buchstabin
vmb herczogin Albrechtis bede gar,
85 daz waz du man schreib tusint iar 
dryhundert achte vnd sybenczig vor
also lange nach godes gebord
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vf den frytag nach epyphany
du bestunt ich kunsten fry
90    dyt buch zu puren vnd zu fynen
dudisch gar vz den latinen 
vnd hub an also dyt werg:
daz ted ich Ernst von Kirchberg.

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XII.

Miscellen und Nachträge.


1.

Bestattung des Fürsten Pribislav im Michaelis=Kloster zu Lüneburg

und

das Dorf Cesemow.

In Jahrb. II, S. 24 ist eine Urkunde des Michaelisklosters zu Lüneburg vom J. 1219, abgedruckt in den vermischten Urkunden S. 291, benutzt, nach welcher in diesem Jahre der Fürst Pribislav noch in dem genannten Kloster begraben lag. Da die Urkunde nur aus einem alten, seltenen Drucke bekannt war, so konnte, im Widerspruche mit andern Angaben, an der Richtigkeit des Datums gezweifelt werden. Seitdem ist aber diese Urkunde durch Wedekind 1 ) neu gedruckt worden und es ergiebt sich jetzt, daß die in den Jahrb. II, S. 291 mitgetheilte Urkunde richtig abgedruckt 1 ) ist, mit


1) Vgl. Wedekind Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, III, Heft 10, 1836, S. 309 flgdd. - Die fragliche Urkunde ist, mit Ausnahme des Namens Cesemoue, bis zu den Zeugen ganz so gedruckt, wie sie in den Jahrb. II, S. 291 nach Gebhardi wiedergegeben oder restaurirt ist. Nur in den Namen finden sich bei Wedekind offenbar mehrere Fehler, sei es durch Schuld des Schreibers oder des Lesers, - offenbare Fehler, weil die Namen sonst gleichzeitig öfter vorkommen und außerdem bekannt sind, auch nie so gelesen werden können, wie sie bei Wedekind gedruckt sind. So liest Wedekind:
Aluericus prepositus de Simevelde,
statt: Sunnenvelde, d.i. Sonnenkamp (Campus Solis, Neukloster); ferner:
Oue de Lubonne,
statt: Oue (oder Ouo) de Lubouue (von Lübow); ferner liest und interpungirt er mit Absätzen:
Zlanotech Neopra.
Heinricus Jermeris.
während diese Namen vier slavische Edle bezeichnen, welche noch keinen Vornamen trugen; nach andern gleichzeitigen Original=Urkunden muß ohne Zweifel gelesen und interpungirt werden
Zlauotech. Neopra. Heinricus. Jermeriz.
(  ...  )
1) Vgl. Wedekind Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, III, Heft 10, 1836, S. 309 flgdd. - Die fragliche Urkunde ist, mit Ausnahme des Namens Cesemoue, bis zu den Zeugen ganz so gedruckt, wie sie in den Jahrb. II, S. 291 nach Gebhardi wiedergegeben oder restaurirt ist. Nur in den Namen finden sich bei Wedekind offenbar mehrere Fehler, sei es durch Schuld des Schreibers oder des Lesers, - offenbare Fehler, weil die Namen sonst gleichzeitig öfter vorkommen und außerdem bekannt sind, auch nie so gelesen werden können, wie sie bei Wedekind gedruckt sind. So liest Wedekind:
Aluericus prepositus de Simevelde,
statt: Sunnenvelde, d.i. Sonnenkamp (Campus Solis, Neukloster); ferner:
Oue de Lubonne,
statt: Oue (oder Ouo) de Lubouue (von Lübow); ferner liest und interpungirt er mit Absätzen:
Zlanotech Neopra.
Heinricus Jermeris.
während diese Namen vier slavische Edle bezeichnen, welche noch keinen Vornamen trugen; nach andern gleichzeitigen Original=Urkunden muß ohne Zweifel gelesen und interpungirt werden
Zlauotech. Neopra. Heinricus. Jermeriz.
(  ...  )
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Ausnahme des Namens des von Borwin dem Kloster geschenkten Dorfes, welches nach dem Drucke bei Gebhardi nicht Cesemone, sondern nach Wedekind richtiger Cesemoue, d.h. Cesemouw(e) heißt. Uebrigens ist diese Urkunde nicht mehr im Originale vorhanden, sondern nur als Transsumt in einem alten Lehnbriefe des Michaelis=Klosters vom 2. April 1256, wodurch freilich die Zweifel bedeutend verringert, jedoch nicht ganz gehoben worden, wenn das Datum nicht anderweitig unterstützt wird. Dies geschieht durch die in der Urkunde genannten Zeugen: da das Kloster Sonnenkamp (Neukloster) erst im J. 1219 zu Kussin gegründet ward, so konnte der bekannte erste Probst dieses Klosters, Alverich, auch erst in diesem Jahre prepositus de Sunnenvelde genannt werden; - Matheus war 1219-1225 Abt von Doberan, und vor ihm waren 1218 Hugo und 1218-1219 Eilhard seine unmittelbaren Vorgänger (vgl. Jahrb. II, S. 174).

Die Urkunde Borwins kann daher nicht vor dem Jahre 1219 ausgestellt sein, ist also wohl ohne Zweifel vom J. 1219.

Von Interesse ist die Beantwortung der Frage, wo das von Borwin dem Michaeliskloster verliehene Dorf lag. In der Schenkungsurkunde wird es Cesemoue und in dem Necrol. S. Mich. Szizzimouwe genannt. Nach einer Notiz in dem Necrol. S. Mich. aus dem 13. Jahrh. hieß es damals schon "Mons sancti Michaelis", welches auf Deutsch Michaelsberg heißen würde, und lag in der Herrschaft Werle:

"in Slavia villa Szizzimowe, que nunc dicitur mons S. Michaelis". (Necrol.).

Am 2. April 1256 gab das Michaeliskloster dieses Gut (Cesemoue) den Brüdern Jordan und Heinrich von Bodenstede und Hartwig und Heinrich von Wittenlog zu Lehn 1 ), und bestätigte am 15. Junii 1265, nach dem Tode der Erstern, die Verleihung der Hälfte dieses Gutes, damals Michaelisberg genannt,

"in eadem villa, que dicitur mons sancti Michaelis"

an Heinrich von Wittenlog und Hartwig von Wittenlogs


(  ...  ) Nach dem Neopra scheint das Gut Nepersdorf und das alte Dorf Newopersmolen (Nepersmühlen) zwischen Kl. Pritz und Borkow bei Sternberg benannt zu sein. Endlich kommt statt des
Thedericus de Godebuz
bei Wedekind, in gleichzeitigen Urkunden oft der bekannte Thetlevus de Godebuz und kein anderer gleiches Namens vor.
(  ...  ) Nach dem Neopra scheint das Gut Nepersdorf und das alte Dorf Newopersmolen (Nepersmühlen) zwischen Kl. Pritz und Borkow bei Sternberg benannt zu sein. Endlich kommt statt des
Thedericus de Godebuz
bei Wedekind, in gleichzeitigen Urkunden oft der bekannte Thetlevus de Godebuz und kein anderer gleiches Namens vor.
1) Vgl. Wedekind Noten III, Heft 10, S. 311.
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Erben 1 ); die andere Hälfte überließ das Kloster am 23. März 1271 der Wittwe (Christine) des Jordan von Bodenstede auf Lebenszeit zu Plau vor dem Fürsten Nicolaus von Werle, welcher seinen Consens dazu gab 2 ). Ungefähr um dieselbe Zeit hatten Jerrich von Berscampe und Heinrich von Wittenlog die erstere Hälfte an F. von Hagen und Johann Rodevos verkauft, jedoch das Patronatrecht über die Kirche und deren Dotation von vier Hufen davon ausgenommen 3 ).

Weiter ist bisher nichts über dieses Gut bekannt geworden. Nach einer, hin und wieder ausgesprochenen Meinung soll Michaelsberg jetzt Cheelsdorf bei Rostock sein; für diese Meinung spricht wohl die erste apocopirte Sylbe dieses Namens: (Mi)chêls - , aber nicht die zweite Sylbe; dazu liegt das einzige Dorf dieses Namens in Meklenburg am rechten Ufer der untern Warnow, Rostock gegenüber, und gehörte daher im 13. Jahrhundert ohne Zweifel zur Herrschaft Rostock. Dieses Gut Chelsdorf wird auch nicht nur von Kirchberg, sondern auch in den Urkunden bis ins 16. Jahrh. Michelesdorf oder Michaelisdorf genannt 4 ). Im Großherzogl. Archive zu Schwerin ist glücklicher Weise noch eine Urkunde aufbewahret 5 ), welche zur Aufklärung dieses dunkeln Verhältnisses zu leiten vermag.

Am 18. März 1436 verpfändete nämlich der Ritter Helmold von Plessen, zu Lübz wohnhaft, an den Dorfschulzen 6 ) Heinrich Reynemann zu Karbow, südlich zwischen Lübz und Plau, fünf Hufen auf dem Felde zu Michaelsberg. Aller Wahrscheinlichkeit nach mußte nun Michaelsberg in der Nähe von Karbow liegen. Eine amtliche Beschreibung des Amtes Lübz vom J. 1570 bestätigt diese Vermuthung völlig, indem es hier heißt:

"Es gebrauchen auch diese Dorfschaft Karbow die Sukower, Michelsbergischen vnd Kritzower


1) Vgl. Wedekind Noten III, Heft 10, S. 312. Beide Verleihungen sind unter die Schenkungsurkunde von 1219 geschrieben.
2) Vgl. daselbst, S. 313.
3) Vgl. daselbst, S. 314.
4) Vgl. Schröter Rostock. Chronik. S. 6 und Specimen dipl. Rost. p. XXIV. Vgl. oben S. 75.
5) Vgl. Vermischte Urkunden, d.d. 18. März 1436, Nr. XI.
6) Diese Urkunde - Nr. XI. - ist außerdem ein merkwürdiges Gegenstück zu der Urkunde in Jahrb. II, S. 294 (vgl. S. 141) und ein wichtiger Beitrag zu der Ansicht, daß ursprünglich die Leibeigenschaft in Meklenburg nicht existirt, sondern sich erst in den Zeiten der neuern Geschichte mißbräuchlich gestaltet habe. In dieser Urkunde verpfändet nämlich ein Ritter einem Bauernschulzen ein Landgut mit den vollkommenen Freiheiten, welche der ritterliche Lehensmann des Fürsten an demselben hatte.
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"Hufen, davon geben sie auch dem Amte Lüptze etzliche Pächte".

In den Ackerregistern dieser Beschreibung wird bei den Aeckern der einzelnen Bauerhufen von Karbow öfter aufgeführt:

"eine Hufe auf dem Felde Michelsberg",

und in der Summirung der Einkünfte aus dem Amte Lübz wird gerechnet:

"Pacht von den Michelsbergschen Hufen III fl."

Es ist daher keinem Zweifel unterworfen, daß die Feldmark Michelsberg früher an Karbow grenzte und jetzt mit der Feldmark Karbow vereinigt ist. Das Gut Michelsberg kam nach den Urkunden schon im 13. Jahrhundert durch Verleihungen und darauf erfolgten Verkauf vom Michaelis=Kloster, und das Dorf selbst ist wahrscheinlich frühe untergegangen, indem in der Urkunde vom 18. März 1436 nur noch des Feldes, aber nicht des Dorfes Michelsberg gedacht wird. Wahrscheinlich lag das Dorf zwischen Vietlübbe, Karbow und Schlemmin in der Nähe des Sandkruges zwischen Plau und Lübz, wo auf der großen Schmettauschen Charte von Meklenburg eine "wüste Feldmark" eingetragen ist. An der Grenze des Dorfes Karbow fließt noch heute der Michelsbach, der sich in die Elde mündet 1 ).

G. C. F. Lisch.     


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2.

Das Kloster Alt=Doberan zu Althof,

von

G. C. F. Lisch.

In der ersten Abhandlung des zweiten Jahrganges der Jahrbücher, namentlich S. 14, 20, 24, 26 etc. ., ist ausführlich nachgewiesen, daß das Kloster Doberan ursprünglich seine Stelle zu Althof gehabt habe. Obgleich die dort gebrauchten Quellen wohl keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Annahme aufkommen lassen, so ist doch ein später aufgefundener Brief des Abtes von Amelungsborn, vom 21. Junius 1502, von dem höchsten Interesse. - Das Kloster Doberan war vom Kloster Amelungsborn, im Braunschweigischen unfern der


1) "An dem die Feldmark berührenden Michaelisbache, der in die Elde fließt, soll in alten Zeiten ein Dorf gl. N. gelegen haben". v. Restorff topographisch=geographisches Wörterbuch des Großherzogthums Meklenburg=Schwerin etc. . z. W. Karbow.
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Weser 1 ), gestiftet und stand unter Aufsicht und Regierung der Mutterstiftung. Als die Herzoge von Meklenburg, namentlich der Herzog Magnus, am Ende des 15. und im Anfange des 16. Jahrhunderts dem eingerissenen Unwesen in den Klöstern durch Reformation derselben zu steuern versuchten, sollte auch das Kloster Doberan von den Fürsten visitirt und reformirt werden. Hiergegen protestirte der Abt von Amelungsborn mit aller Kraft durch Bitten und Drohungen. Unter den Gründen des Abtes blickt vorzüglich immer der durch:

daß vom Kloster Amelungsborn das Kloster Doberan zu Althof gestiftet und von dort aus das Christenthum im Wendenlande vorzüglich verbreitet sei; daß zu Althof im alten Kloster die Brüder von Amelungsborn alle erschlagen, der Glaube also nur durch viel Blutvergießen aufrecht erhalten und demnächst in der neuen Stiftung mit großen Anstrengungen im Bau und Gottesdienst verherrlicht sei. Doberan sei immer von Amelungsborn abhängig gewesen, visitirt und in Ehren erhalten, und die Brüder des Mutterklosters hätten mit den Fürsten von Meklenburg immer in gutem Vernehmen ge= standen, wie schon das meklenburgische Wappen beweise, welches in der Kirche zu Amelungsborn am Gewölbe über dem Hochaltare angebracht sei.

Doch ich lasse den Brief selbst hier folgen:

Schreiben des Abtes von Amelungsborn an die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg wegen der Reformation des Klosters Doberan.
               D.d. Amelungsborn, 21. Junii 1502.

Unse otmodige 2 ), stetlige, willige, bereyde beth Iwen furstligen gnaden alle tyd tovorn. Irluchtede vnde hocheborne fursten, gnedigen leuen hern. Bofen 3 ) de antworde des wer=


1) Herr Archivar Schmidt zu Wolfenbüttel giebt über die Lage dieses Klosters folgende Nachricht: "Dieses mit seiner großen, in Form eines Kreuzes gebaueten Kirche wohl erhaltene Kloster liegt in dem Herzogl. braunschweigischen Amte Stadt=Oldendorf, unfern der Stadt gleiches Namens, in der Nähe der Weser" (nicht weit von Holzminden, nördlich von Korvey und Dassel).
2) otmodige: demüthige.
3) Bofen: Ueber = auf.
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digen hern vnd abtes des stifftes to Walkinrede, von vnser beyder andacht gegeuen, ervaren wy vth deme lesten artikel Iwer gnade scrifte, dat vnse erflige stiffte Dobberan von neymandes anderst schulle gevisitert werden, dan von Ebbeden, de reformacien holden; den sulften artikel der werdige here ouck na vnses hilgen orden rechticheyde alle hefft vorluttert 1 ). Vnde wy voerder Iwen furstligen gnaden syn gewant von wegen der Iwen vnde vnsen vorvaren, so dat vnse leuen veders von Amelungensbornen hebben gesant in dat land to wenden von ingefunge des hilgen geystes gode deme heren in de eren marien eyn stiffte to funderende, dar god de here pribislav seliger dechtnisse hefft gesant erkantnisse der redelicheyt, dat de vnse dar syn gebleuen myd des fursten hanthafunge, tom oldenhoue gode deme heren eyn bedehuys angehauen, vnde von des boesen geystes ingefunge der quaden 2 ) verfolgere der cristen, de vnse leuen vaders myd allen den eren in eyner nacht verdelget. Tom anderen male des gelick 3 ) ist gescheyn, so dat tome lesten vnses stifftes Abte von furiger leyffte ouergaff 4 ) vnse Abdie tom Amelungesbornen vnde volgede na den hilgen vtherwelden martelers myd hulpe des almechtigen godes went 5 ) an desse tyd, so eyn geystlick leuent to dobberan gevoerdert is myd groteme arbeyde buwetes vnde geystliges gebedes. Hebben wy na deme marcligen wunderligen strengen anhaue vnde blotstortunge vnser vorvaren vnse angeborne arflige Stiffte sustlange reformeret vnde visitert myd godes rechte alle tyd myd vlite in deme alderbesten, vnde en is nu anderst vor vns gekomen dat streflick was, wy hebben vns dar sunder gespardem arbeyde ouck marckligen anne bewyset, vnde hedden Iwen furstligen gnaden wes vnbehages erschenen an den vnsen hus vnd brodern to Dobberan vnde vns dat myd deme weynigesten eyner Iwer g. deyner vorwitliget vnde en sodan nycht gestrafet, woren wy schuldich der strafunge. Wy syn gewesen bynnen vis jaren ver reyse myd groteme arbeyde to dobberan, myd vnsen eygen ogen alle dinck to erkennende: hopen wy dar neyner vorsumenisse anne schuldich syn. Wy hebben ouck alle tyd inbywesende der erwerdigen prelaten vnses hilgen orden, na


1) vorluttert: erklärt.
2) quad: böse.
3) des gelick: nämlich die Stiftung des Klosters Doberan.
4) ouergaff: nämlich der Fürst Pribislav.
5) went: bis.
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inholde vnde rechticheyde pawest vnd keysers, vns guetligen gegeuen, stetlick to dobberan alle dynck in deme vorchten godes geendiget, dat wy myd vnsen scriften, darsuluest gelathen, alle tyd willen bethugen. Dar beneuen hope wy to deme almechtigen gode, so vnse vedern den hilgen cristenlouen hebben vormert in wentlanden, dat wy vnses geystligen vederliken erue, myd dem hilgen blode so bitterligen erwunnen, nummer schullen berouet werden, sonder wy eygeden 1 ) wol ere vnde werdicheyt vnde warheftige vortsettunge vor 2 ) sodann vntemelike vorvolginge, de sick so in dem richte wol apenbaret; wat rechtes de wartligen hern ouer de geystligen dragen, sodanes wy dem almechtigen alle tyd beveelen. Dat wy ouck nycht schullen reformert syn, allet na vormeldunge Iwer furstligen gnaden scriften, mogen wy vnse loff nycht sulues spreken, vnde we de beste sy, de warpe den ersten steyn; sunder id is wol witlick deme almechtigen gode vnde allen vnsen gnedigen hern fursten vnde prelaten geystlick vnde wartlick, dat wy vnde vnse hern vnd broder so leuen in reformacien vnses geystligen arbeydes na wyse vnses ordens vrigheyde, wu de vns von vnsen ouersten bevolen syn, dat dar enbouen 3 ) wol neymandes hedde to richtende vnde mit der hulpe godes dar vor neyne lasterige eygen, dat wy auer deme leuen Jhesu bevelen, vnde wy en twifelden nycht 4 ), Iwe gnade myd vns eyn tyd moechte wesen na legelicheyt, woerde vnse reformacio vnde vnse geystlige vlit Iwen gnaden wol anneeme vnd willich, wen id vmme des godesdeynstes geschege. Vus is ouck wol witlick, dat den leuen vnsen hern vnde broedern to dobberan eer arbeyd myd Iw vnde in dem deynste godes swar genoch wert, also Iwe furstlige gnade wol kan mercken. Eft nu au erst an den amptshern 5 ) darsuluest gebreck erstunde, buten eder bynnen, willen wy gerne vpp eyn ander ordenerige helpen bringen, Iwen gnaden to behage vnde deme stiffte to dobberan alle tyd to gude, myd rechticheyt vnser priuilegien, vnd wy Iwen gnaden so wyd schullen openbaren, dat vor ogen is, mochten Iwe gnade vns anne vormerken. Jedoch, gnedigen leuen hern, dat de voreynunge twischen Iwen gnaden vnde vns nycht bedecket werde, bidde wy dechlikes vor Iwe furstlicke gnade, gelick vnsen waren fundatoribus, vnde hebben des eyne bewysinge Iwer gnaden wapen


1) eygeden: besäßen = verdienten.
2) vor: statt.
3) enbouen: darüber.
4) en - nycht: nicht.
5) amptshern: Vorsteher des Klosters.
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in vnses stifftes wolfte 1 ) bouen vnsem hoaltare, dar mede wy schullen ewich myd Iwen furstligen gnaden vorbrodert wesen, vnde vns dar vor to vnsemen rechten beschutten vnd beschermen. Bidden wy gar otmodigen, also id sick wol mach geboren von geystligen mannen, Iwe furstlige gnade vns vnd vnseme stiffte vnde orden neyne hynderunge ankeren na older woente. So vnse recht des visiterendes is hergekomen myd so loeffliger blotstortige der marter, vnd dat god vorhoede sodanes vns von noeden erstunde, moeten wy noch dat vnse recht vnses stifftes dobberan myd alle vnses godeshuys gude vnde myd marter vnser licham weren vnde redden, dar to vns aller fursten geystlick vnd wartlick anropen woelde behoff wesen, de wile dat 2 ) vnser vnde vnses gantzen orden personen eyn in deme leuende bleue. Sodanes vnmodes vnde swarheyt wy doch Iwen furstligen gnaden nummer togetruwen, na gewanten gebroderlicke leyffte vns vor vnse stetlige, vlitige vthgedruckede beth nycht vndanckbar willen geboren, sunder vns vnse erfflige stiffte dobberan in alleme gudem vortsetten, also Iwe gnade een alle tyd bekentlick syn gewesen, vnde was dar enbouen Iwen furstligen gnaden gebrecke vorquemen der von dobberan haluen, vns dat by erer kost 3 ) vormeldet werde, willen wy vns also ware reformerde vedere dar anne bewysen; Iwe furstlige gnade schullen vns neyne schult geuen. Dat denne so eyn itlick synes rechten moege erfrawen, vordeyne wy myd vnsem stedeme, plichtigeme, bereydeme bede vnde deynste vmme Iwe furstlige gnade dach vnde nacht willich gerne, vnde bevelen Iwe furstlige gnade vnseme leuen hern Jhesu myd allen togedanden lange tyd gesundt. Geuen tom Amelungesborne vnder vnseme Secrete, Albini Confessoris, anno m° quingen° 2°

Euerhardus Abbat          
des Stifftes Amelungesborn     

Den Irluchteden hochgebornen furstenn vnde hern, hern Magnus vnde hern Baltasar, Hertogen to Meckelenborch, etc. . vnsen gnedigen leuen hern otmodig. g.
               (L. S.)



1) wolfte etc. .: Gewölbe über unserm Hochaltar.
2) de wile dat: so lange als unser und unsers ganzen Ordens einer am Leben ist.
3) by erer kost: auf ihre Kosten, nämlich der Brüder zu Doberan.
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3.
Bischof Ludolph von Ratzeburg.

"Die Ausbesserung des ältern Doms zu Frankfurt a.M. muß nach Ausstellung der Bulle (vom 18. September 1238) rasch vor sich gegangen sein, denn schon vm 24. August 1239 konnte der Bischof Ludolf von Raceburg auf seiner Durchreise den Hauptaltar zu Ehren des Weltheilandes und des heil. Bartholomäus einweihen."

Nach Passavant Kunstreise durch England und Belgien, 1833, S. 432.


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4.
Des schwerinschen Bischofes Dorf im Lande Müritz.

Bei den Nachweisungen, welche in Jahrb. III, S. 147 u. V, S. 219 gegeben sind, könnte es noch zweifelhaft sein, ob Bischofsdorf oder Bisdorf nicht des schwerinschen Bischofes Dorf gleiches Namens bei Stralsund, welches allerdings häufig und mit Wichtigkeit vorkommt, sein könne. Diesen Zweifel hebt ein Güterverzeichniß der von Vlotow auf Stuer aus der ersten Hälfte des 16. Jahrh., in welchem es heißt:

"Bischoffstorff, ene wuste Feltmargke im lande to Malchow belegenn, hebben wy von Vlotow von dem stiffte to Swerin to lehenn, gifft vnns alle Jar IX wispell roggenn, III wispel haueren, I wispel buckweitten, Summa Summarum to Bischoffstorff C° g. vnd XXVIII g.

G. C. F. Lisch.     


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5.
Der schwerinschen Grafen Dorf Bischofsdorf im Lande Braunschweig.

In den Jahrb. III, S. 147 u. V, S. 219 ist des schwerinschen Bischofes Dorf Bischofsdorf (Bisdorf) im Lande Müriz nachgewiesen. Auch die Grafen von Schwerin besaßen unter ihren vielen, überelbischen Besitzungen ein Dorf Bischofsdorf im Lande Braunschweig. Einstweilen davon abgesehen, woher das Dorf den Namen erhielt und ob es nicht vielleicht mit den noch näher zu erforschenden überelbischen Besitzungen des Bischofs von Schwerin zusammenhing, dienen die folgenden,

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durch die Güte des Herrn Archivraths Schmidt zu Wolfenbüttel mitgetheilten Urkunden und Nachrichten dazu, der noch immern dunkeln Herkunft der Grafen von Schwerin und ihren Verbindungen und Stammgütern immer mehr auf die Spur zu kommen.

Das Dorf Bischofsdorf lag bei dem Dorfe Gevensleben, im braunschweigischen Amte Schöningen, nicht weit von der preußischen Grenze und ging schon im 13. Jahrhundert unter. Im J. 1312 bezeugte der Graf Guncelin VI. von Schwerin dem Stift St. Cyriaci vor Braunschweig 1 ), daß sein Vater Nicolaus I. († nach 1322) und sein Vaterbruder Guncelin IV. († 1284) den Brüdern Friederich und Heinrich von Godenhusen fünf Hufen auf dem Felde Bischofsdorf verliehen hätten 2 ). Damals besaßen die genannten Brüder von Godenhusen diese Hufen nicht allein, sondern auch die Brüdern von Aderstedt, ebenfalls Vasallen der Grafen von Schwerin für diese Besitzungen, hatten Theil daran. Die Ritter von Aderstedt wohnten auf dem, eine Meile von Gevensleben im preußischen Regierungs=Bezirk Magdeburg nahe an der braunschweigischen Grenze liegenden, jetzt den Grafen von Veltheim gehörenden Gute Aderstedt.

Im J. 1313 verliehen die Grafen Nicolaus und Heinrich von Schwerin dem Stifte St. Cyriaci vor Braunschweig das Eigenthum derselben 5 Hufen mit 10 Hofstellen auf der Feldmark Bischofsdorf, welche die Brüder von Aderstedt und von Godenhusen dem Stifte verkauft und vor den Grafen aufgelassen hatten 3 ).

In demselben Jahre resignirten die von Aderstedt ihren Lehnherren, den Edlen von Warberg, noch eine auf derselben Feldmark Bischofsdorf gelegene Hufe und im J. 1320 verglichen sie sich mit dem Stifte St. Cyriaci wegen der demselben verkauften sechs Hufen zu Bischofsdorf.

Auch in der Lehnrolle der überelbischen Besitzungen der Grafen von Schwerin (vom J. 1275) kommt Bischofsdorf vor:

"Item dominus Bertoldus Coz IIII or mansos in Biscopestorpe prope palus".

Außer der in den beiden Urkunden mitgetheilten Nachricht hat sich noch eine andere über einen frühern Güterbesitz der Grafen von Schwerin in den braunschweig=wolfenbüttelschen


1) Das Stift St. Cyriaci lag dicht vor der Stadt Braunschweig am alten Michaelisthore und ward im 16. Jahrh. von den braunschweigischen Bürgern zerstört.
2) Vgl. Urk. Nr. IV.
3) Vgl. Urk. Nr. V.
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Landen gefunden, nämlich in den Lehnbriefen der noch blühenden Familie von Veltheim, welche von den Herzogen von Braunschweig auch belehnt werden "mit einer Dorfstätte zu Schwalendorf, dem Hagen und dem Streitholze daselbst, die sie von den Grafen von Schwerin gehabt hatten". Dieses Dorf liegt nicht sehr ferne von Gevensleben und Bischofsstorf.


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6.
Das Gut Adamsdorf,

sonst Kostal oder Kostel.
Vgl. Jahrb. II, S. 111 und III, S. 18 flgd.

"Bei den Wenden - - waren Götzenbilder und andere Symbole ohne Zweifel an den heiligen Baum aufgehängt. - - Doch wurden die Wohnungen der Götter gewiß bald in besondere Tempel oder Kirchen - Kostel genannt - umgewandelt. Diese waren von Holz, und es giebt daher auch keine Spuren derselben. Lag der Ort, wo der Tempel erbaut ward, wie gewöhnlich bei einem Wasser, so ward der Tempel damit umgeben und nur eine einzige hölzerne Brücke führte dahin, welche nur von denen, die opfern wollten oder Orakelsprüche verlangten, betreten werden durften".

Petersen "Die Züge der Dänen nach Wenden", in Mémoires de la soc. roy. des antiquaires du Nord 1836-1837. p. 81.


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7.
Der Fürst Heinrich der Löwe von Meklenburg, genannt mit der Plate.

Der meklenburgische Fürst Heinrich führt gewöhnlich den Beinamen "der Löwe". Die bekannte Quelle hiefür ist Kirchbergs Chronik, in welcher es Cap. 138 (oder in Westph. Mon. ined. IV, Cap. 136, pag. 783 heißt:

Von Mekelnburg her Hinrich
der junge stark vnd wyslich
sich hielt recht als eyn lewe irkant,
dar vm her lewe wart genant;
dem gab zu wybe syn tochtir recht
von Brandenborg margreue Albrecht.

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Die gleichzeitige rostocker Chronik (von 1310-1314) in Schröter Beiträgen zur meklenb. Geschichtskunde S. 1.) giebt ihm nicht allein denselben Beinamen, sondern setzt auch noch den: "mit der Plate" hinzu:

,,Hinrick, here van Mekelenborch, den men den louwen edder mit der platen plach tho nomende".

Der Beiname mit der platen, der noch nicht in die allgemeinen Geschichtswerke übergegangen ist, muß durchaus charakteristisch sein. Es ist die Frage, was das Wort bedeute und woher der Fürst den Beinamen trage. Daß der Ausdruck einen Mann mit einer kahlen Platte oder Glatze auf dem Kopfe bedeuten könne, wie man wohl behaupten hört, ist völlig unerweislich und unstatthaft.

Das Wort die plate (schwach weiblich declinirt) heißt im Mittelhochdeutschen: ein plattes Stück Metall oder Stein und ein massiver Brustharnisch aus Einem Stücke geschmiedeten Eisens. Kirchberg in seiner Chronik Cap. 87 gebraucht das Wort auch und erläutert es ziemlich klar; er redet von Rittern, welche gewesen seien

glich zugemachit rechte,
als ob sy weren knechte;
dar vnder warin seszig man,
dy hattin alle platen an,
dy warin alle ritter
vnd futerden sunder czitter
dar ubir rocke geczogin;
des wart Nyclot betrogin; - -
Dem sper vant her eyn widerstan;
der man hatte eyne platen an.

Der Sinn ist hier völlig klar; zugleich geht aber aus der Stelle auch hervor, daß die Plate eigenthümliche Wehr des Ritters sei. Eben so heißt es in Herbort's Trojan. Krieg, herausgegeben von Frommann, 1837, v. 1399 flgd.:

Ir werdet baz enphangen.
Des hup er vf die stangen,
die sin sper solde sin
vnde stach in durch den schild sin.
Des schildes buckel zubrach;
durch den halsperg er in stach
ingein der brust vf die platen,
die quam im zu sulchen staten,
wen sie da engegen was,

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daz er des stiches genas;
die plate bestunt den sper vor.
Da erholte sich Nestor.

Man vgl. Ziemann MHD. WB. bei dem Worte plate und Dufresne Glossar. med. latin. s.v. plata.

Die Platen oder Brustharnische, über welche gewöhnlich ein kurzer Rock (Wappenrock) getragen ward, waren wohl nur seltenere Rüstungsstücke der Ritter; häufiger wurden auch von diesen Waffenhemden getragen, welche im Mittelalter pancier (Panzer, mittellatein. panceria) genannt wurden; dies waren Hemden von sehr festen Geweben oder von Leder, Schuppenpanzer oder sehr häufig Ringpanzer. Schon im 13. Jahrhundert werden z.B. die Markgrafen von Brandenburg auf ihren Siegeln im Ringpanzer abgebildet. Im 14. Jahrhundert kamen die seltenern platen fast ganz außer Gebrauch und wurden fast nur Turnierzeug, endlich gar nur Symbol des Ritterstandes. So heißt es in Faust Limp. Chr. zum J. 1350 (in Ziemann MHD. WB. unter dem W. pancier):

"in diser Zeit vergiengen die platen in disen landen und die reisigen leute, herren, ritter, etc. . fürten alle schuppenpanzer und hauben. Die unterwammes unter iren schauben hatten enge arme, und in dem gewerbe waren sie benähet und beheftet mit stücken von panzer, das nannten sie musisen".

Mit diesen schriftlichen Nachrichten stimmen auch die Alterthümer überein, indem noch nie Platen, sondern nur Ringpanzer, auch unter abgebrannten Burgen, gefunden sind: vgl. Jahresber. V, S. 142 u. 93.

Der Fürst Heinrich der Löwe erhielt also den Beinamen mit der platen ohne Zweifel entweder deshalb, weil er in der Regel einen Brustharnisch zu tragen pflegte, oder vielmehr um den kriegerischen Sinn dessen, der fast immer siegreich in den Waffen lebte, zu bezeichnen: Heinrich im Harnisch.

Von der Gewohnheit, im Harnisch zu gehen, erhielt auch die rügische Familie von Platen (jetzt mit den 2 mit Köpfen gezierten Flügeln im Wappen) den Namen; der muthmaßliche Stammvater, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, hieß hieß: Marquardus cum plata (vgl. z.B. Rudloff Urk. Lief. Nr. XXXIV, und Dähnert Pomm. Bibl. IV, S. 4), dessen Name häusig in der lateinischen Uebersetzung: Marquardus cum thorace, d.i. Marquard mit der

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platen, auch Marquardus cum platha genannt (vgl. z.B. Dähnert Pomm. Bibl. IV, S. 12 u. V, S. 309), vorkommt. Die stargardische oder strelitzische Familie von Plate (welche einen Schild mit einem Querbalken, wie die von Peccatel, zum Wappen hat) heißt ursprünglich von Plote und trägt ihren Namen von dem stargardischen Gute Plote oder Plathe. Die brandenburgische Familie von Plote oder Plate, (aus Plathow stammend?) ist von dieser wohl ganz verschieden, da sie, nach einigen Resten alter Siegel, eine Lilie, wie noch heute die Familie von Plathow, zum Wappen hat; Riedel klärt hierüber (in Mark Brandenb. I, S. 225) nicht auf, da ihm damals wohl noch nicht alte Siegel zu Gebote standen.

G. C. F. Lisch.     


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8.
Collegiatstift zu Strelitz.

In Jahrb. V, S. 226 ist Nachricht über ein Collegiatstift zu Strelitz gegeben, welches nach den dort mitgetheilten urkundlichen Bestimmungen noch im J. 1417 bestand. Rudloff II, S. 642 erwähnt jedoch schon desselben nach einer Nachricht vom J. 1366 und fügt hinzu, daß das Stift durch die Wohlthätigkeit des Grafen Otto von Fürstenberg entstanden sei, aber zugleich mit der gräflich fürstenbergischen Regierung wieder eingegangen sein müsse, auch keine weitere Spur seiner Existenz übrig gelassen habe. Das Letztere verhält sich nach unsern frühern Mittheilungen nicht also; das erstere ist wahrscheinlich, da Strelitz erst im J. 1349 durch den Grafen zur Stadt erhoben ward und das Collegiatstift schon im J. 1366 bestand, als es sich mit dem Kloster Wanzka über das Patronat von Grünow verglich. Die Original=Urkunde im Großherzoglichen Archive zu Schwerin giebt hierüber folgende Nachricht:

In nomine domini amen. Anno natiuitatis eiusdem millesimo CCCLXVI, indictione quarta, die mensis Maii prima, hora vesperarum uel quasi, in cymiterio ecclesie parrochialis opidi Nouabrandenborch, Hauelbergensis dyocesis, in mei notarii infrascripti et testium infrascriptorum presencia constituti honorabiles viri domini Lambertus decanus, Borchardus de Doren canonicus, nomine eorum, capituli et ecclesie collegiate in Strelytz, Hauelbergensis, ex una, necnon dominus Con=

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radus Teskendorp, prepositus sanctimonialium in Wanzych, nomine suo et dicti monasterii, eiusdem dyocesis, parte ex altera, - - compromiserunt - - super discordia - - exorta inter ipsos super iure patronatus ecclesie ville Gronowe antedicte dyocesis, tamquam in arbitros - - in strenuum militem dominum Benedictum de Bentz et honorabilem virum magistrum Hermannum Razeborch plebanum in Antiqua Stargardia. - - - - In quorum testimoinium nos Lambertus decanus et Borchardus de Doren ceterique canonici tocius collegii et capituli nostre ecclesie in Strelytz, adhibito et interueniente consensu vnanimi omnium canonicorum, sigillum nostri capituli ex certa scientia presenti instrumento publico in euidenciam certiorem presentibus duximus appendendum, non ob stante, quod hec pronunctiacio sit facta extra locum capituli nostri, quam tamen concorditer postmodum in capitulo exhibitam approbauimus et presentibus approbamus.

Angehängt ist das in Jahrb. V, S. 226 beschriebene Siegel.

Im J. 1514, am Freitage nach Laurencii, kommen schon vor:

"borgermester vnnd Radtmanne tho Strelitz alse vorstender vnnd vorweser des gadeshuses vnnse leuen frowen kerckenn darsuluest".

Die Verwaltung der Kirche wäre damals wohl schwerlich in den Händen des Magistrats gewesen, wenn die Kirche noch ein Collegiat=Stift gehabt hätte.

G. C. F. Lisch.     


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9.
Strafe auf Bigamie nach lübischem Rechte.

Nach manchen ältern nordischen Rechten stand auf Bigamie Todesstrafe. Diese galt in den größern Ostseestädten noch im J. 1259, indem es in den Hauptartikeln der verbündeten wendischen Hansestädte (im ältesten wismarschen Rathsbuche) heißt, der Theil der Ehegatten, welcher der Bigamie überführt sei, solle durch das Schwert hingerichtet werden:

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Si quis habuerit legitimam mulierem et illa dimissa ducit aliam et si prima hoc probare potest per testes ydoneos, quod sua sit legitima, illi viro debet apputari caput pro suo excessu, et similiter eciam de muliere.

Vgl. Burmeister Alterthümer des wismarschen Stadtrechts S. 22.

Das lübische Recht milderte jedoch bald die Todesstrafe in Geldstrafe oder in Verbannung. In der ältern, lateinischen Recension des lübischen Rechts aus dem Anfange des 13. Jahrh. heißt es nämlich Art. 57 (vgl. Dreyer Samml. I, S. 460 und Hach Das alte lüb. Recht, S. 203), der Mann solle zur Strafe für die Bigamie 10 Mark Silbers zahlen oder verbannt werden:

Si quispiam legitimam uxorem hic duxerit et alias legitimam uxorem habuerit et ipsam reliquerit, si convictus fuerit, posteriori renunciabit, et ipsam sui ipsius, cum qua ad consortium viri declinavit, excipiet substantiam et insuper medietatem substantiae viri percipiet. Vir autem ob nequitiam facti sui X marc. argenti judici et civitati componet; quod si facere nequiverit, praecipitabitur,

wie auch die etwas jüngere niederdeutsche Recension (§. IX, Hach a.a.O. S. 250) noch die Wedde für die Todesstrafe festhält:

"he schal dat wedden vnde beteren mit sime hoghesten".

Burmeister a.a.O. meint mit andern Erklärern (vgl. Hach a.a.O. S. 78), freilich "praecipitare" bedeute: "hinrichten", wenn auch neuere Schriftsteller das Wort auf Verbannung beziehen wollten. Daß der Sinn des Rechts aber nur auf Verbannung gehe, beweisen nicht nur mehrere Varianten der ältesten niederdeutschen Recension (vgl. Hach a.a.O. S. 250), sondern auch dieselbe, in niederdeutscher Sprache abgefaßte Rechtsbestimmung in einem Codex des lübischen Rechts, der im J. 1240 der Stadt Herforden mitgetheilt sein soll und noch im J. 1509 für den vollständigsten gehalten und in Rostock gedruckt ward (Codex Diezianus); dieser sagt Art. XXVII:

Nympt een man eyn echte wyff vnde he een ander echte wyff tovorn hefft, wert he des vorwunnen, he schal der lesten vortygenn unde se syner, men de frouwe schal nemen tovoren alle dat gud, dat se to em brochte. Vortmer schal

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se nemen de helfte des mannes gudes, unde der man schal beteren der stat unde deme rechte de boszheyt mit X mark suluers, hefft he der nicht, men schal ene werpen in den schupstoel.

Der Ausdruck "auf den Schubstuhl setzen" wird noch heute für: "ausschließen, verbannen", gebraucht und auch in dem eben erwähnten niederdeutschen Codex Art. XIX erläutert:

De jenne de - des nicht mach fullenkomen, de schal wedden der stat X mark suluers. Heft he der nicht, so schal ene ene setten up den stuppe stoel 1 ) unde schal ene werpen uth der stat.

Hierauf hat Professor Dr. Kämmerer 2 ) den Gegenstand in einem Aufsatze über die "Stupe" beiläufig berührt und dabei Hach's Meinung zur Kritik gezogen. Kämmerer beweist allerdings, daß "stupa, Stupe" mit "Kaak", Pranger gleichbedeutend sei. Aber weder Kämmerer, noch Hach scheinen in allen Stücken Recht zu haben, indem dieser "Schupestoel" mit "Stupestoel" für gleichbedeutend hält, jener diese beiden verschiedenen Ausdrücke mit "Kaak" oder "Pranger" für gleichen Inhalts zu nehmen scheint. Abgesehen von der etymologisch gewiß verschiedenen Bedeutung von "schupestoel" und "stupa", ist die Verwechselung zwischen beiden sicher durch die oft ganz gleiche Schreibart des c und des t in den alten Handschriften gekommen. Meiner Meinung nach ist

1) schupestoel (Schiebstuhl, von "schieben", auswerfen), eine Bühne, auf welcher der Verfestete vor dem Exil erst zur Schau gestellt ward;

2) stupa (Stäupe, von "stäupen") ein Pfahl mit Halseisen, an welchem der Verbrecher gezüchtigt und vor der Züchtigung ausgestellt ward.


1) stuppestoel ist ohne Zweifel ein Lesefehler für scuppestoel: Schuppstuhl. - Schupfen (wohl von: schieben) heißt: auswerfen, ausstoßen, ejicere; vgl. Grimm Rechtsalt. II, S. 726 und Frisch T. L. Wb. unter schupfen. Auch Hach a.a.O. S. 79, Not. scheint sich hiefür zu entscheiden, indem er sogar ein alterthümliches offenes Gebäude, ein auf Pfeilern ruhendes Dach anf dem Markte zu Lübeck nachweiset, auf welchem Verfestete ausgestellt wurden. Vielleicht ist daher der "Schuppstuhl" ein "Stuhl", eine Tribune, auf welcher diejenigen erst ausgestellt wurden, welche aus der Stadt "geschoben, geschupt" werden (projici) sollten, da nach altem Gebrauche den Criminalstrafen in vielen Fällen erst eine Prostitution voraufging.
2) Vgl. Neue wöchentl. Rostock. Nachr. 1839, Nr. 52.
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Waren auch der Schubstuhl und die Stäupe örtlich mit einander verbunden, so waren sie doch gewiß dem Wesen nach verschieden.

Nach jüngerm, landesüblichem Criminal=Rechte in Meklenburg stand Todesstrafe auf Bigamie. Noch im J. 1680 ward ein Lieutenant Reimar Blücher zu Schwerin wegen Bigamie enthauptet.

G. C. F. Lisch.     


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10.
Der Nothschrei Joduthe in Norddeutschland.

Es ist bekannt, daß nach altdeutschem Criminal=Rechte das peinliche Verfahren gegen Gewaltthäter eingeleitet ward, sobald der Nothschrei bezeugt war. In diesem Sinne verleiht der Fürst Nicolaus von Rostock dem Kloster Dargun am 31. Julii 1238 einen Theil der Gerichtsbußen (vgl. Meklenb. Urk. I, S. 54) in dem Verfahren gegen gewaltsamen Ueberfall, Nothzucht und Jungfernraub, nämlich gegen die

"violentiae illatores, oppressores mulierum, raptores virginum, ita dumtaxat, si in ipso instanti mulier aut virgo violentiam factam clamore valido, sicut moris est, per vicinos et adjuvantes fuerit attestata".

Der Schrei selbst ist aus meklenburgischen Urkunden bis jezt noch nicht bekannt. Er kommt zuerst in einem noch ungedruckten Lehnbriefe über die Mühlen der Stadt Gadebusch vom 12. Jan. 1302 vor und wird hier: teiodhuite in folgenden Worten genannt:

"si forte ex violentia vite vel rebus illata in dictis molendinis contigerit clamor necessitatis, qui teiodhuite dicitur in vulgari".

Daß dies der gewöhnliche niederdeutsche Nothschrei to iodute oder iodute sei, leidet nach J. Grimm's Rechtsalterth. II, S. 877 keinen Zweifel. So heißt es in Burmeister's Altth. des wismar. Stadtrechts, S. 23:

Mauricius van Kochlestorp is vorvestet, de makede to ioduchte in nachtslapender tydt (1417)".

Auch nach dem lübischen Rechte, und zwar nach der ältesten lateinischen Recension aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts, war für Verfestungen auf handhafter That:

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"wapenscreinge 1 ) toiodute Ludt"

nothwendig; vgl. Hach Das alte lübische Recht, S. 215 (§. C). Eben so kommt er hier noch vor in der niederdeutschen Recension aus dem Ende des 13. Jahrh. und in dem hamburger Rechte; vgl. das. S. 359 (§. CCXV) und 531 (§. CCCLXXV). Auch nach dem niedern lüb. Rechte aus dem 16. Jahrh. rief der Büttel über den abwesenden Verfesteten: "Tojodute"; vgl. das. S. 145 Not. 1. Ja selbst zu den ersten plattdeutschen und nordischen Bibelübersetzungen ward der Ausdruck benutzt; vgl. Dähnerts Pomm. Bibl. V, S. 441 flgd.

Die Erklärung dieses Wortes hat mir eben so wenig, als Andern gelingen wollen. Ich füge nur noch eine Stelle aus C. Bothen Croneke der Sassen, Mainz 1492, hinzu, wo es zum J. 1115 heißt:

"To einer dechtnisse des suluen strides (vor dem wulpes holte) buweden de sassen eyne clene kappellen vp de stidde dar de stryd geschach vn richtede dar vp ein sule dar vp stod ein wapet man de hadde eine schilt in der hant vn ein kule mit scharpe tacken vn de bede an vor eine got vn hete öne todute vn mende dat se dorch hulpe sunte iodute den stryd gewunne hedden".

Das Wort muß übrigens sehr bekannt gewesen sein, da es bis auf die neuern Zeiten traditionell war. In einem Hexenprocesse der Stadt Wittenburg vom J. 1689 bekannte die Hexe:

"Sagte sie, den Huk" (eine Art von Halsweh, Leiden des Zäpfchens im Schlunde, angina uvularis) "wüste sie auch zu stillen undt thäte derowegen also, wie folgendes beschrieben. Sie nehme einen Keßelhaken, so vfn Feurherde hengende, in die Handt, ließ den Athem darüber gehen vndt japete darüber, vndt sagte

"Hodejoduth!
Ick kan den Ketelhaken nicht vpschluken"

vndt dabey hette sie auch gesprochen:

"Im Nahmen Gottes des Vaders, des Sähns vndt deß hilligen Geistes",

ohn Amen".

G. C. F. Lisch.     



1) wâfen ist im Mittelhochdeutschen bekannter Ausdruck des Schmerzes, Ausruf der Noth (z.B. wâfen unde owê; wâfen schrîen (vgl. nach swerten ruofen) ist: nach Hülfe rufen. Daher Allarm (d.i. aux armes!) und Lärm.
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11.
Ueber die Döpe

(vgl. Jahrb. V, S. 123 flgd.)

ist noch folgende interessante Nachricht aufgefunden. Als die von Plessen im J. 1451 eine Vikarei in der Kirche zu Hohen=Vicheln verliehen, nennen sie diese:

"de kerspellkerke to Vichele beleghen bi der Døbe an deme stichte to Zwerin",

so daß selbst das entferntere Dorf Vicheln, welches nicht an den Ufern der Döpe, sondern an dem Ufer des großen schweriner Sees liegt, doch als in der Nähe der Döpe, als eines bekannten Gewässers, liegend bezeichnet wird. Eher läßt es sich erklären, wenn es umgekehrt heißt: Die Döpe bei Vicheln wie Jahrb. I, S. 127.

G. C. F. Lisch.     


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12.
Nachträge
zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg.
A.

Vom Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald.

Die Bibliothek der St. Nicolaikirche zu Greifswald besitzt unter vielen alten Drucken auch folgende zu Rostock gedruckte Werke.

1.
1467.
Sermones discipuli de tempore et de sanctis, et promptuarium discipuli de miraculis Marie.

(Zu Jahrb. IV, S. 45.)

Es ist ein mächtiger Foliant, trefflich von Papier und Druck, unversehrt, als wenn er eben aus der Presse gekommen wäre, mit breitem Rande, in starkes, rothes Leder gebunden. Jede Seite hat 2 Columnen, 62 Zeilen, keine Seitenzahlen. Die großen Anfangsbuchstaben der Paragraphen sind ausgelassen, um gemalt zu werden, welches letztere jedoch nur auf der ersten Seite ausgeführt ist. Das Wasserzeichen des Papiers im Anfange, wie es scheint, ein Ochsenkopf, doch ist es sehr undeutlich und fällt immer in die gedruckte Columne zur Linken; weiterhin erscheint ein anderes deutliches Wasserzeichen, welches immer zwischen die beiden Columnen fällt, nämlich eine hohe

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Krone. Die Lettern sind wie die zu der schweriner Agende von 1521 (Lithogr. zu Jahrb. IV, I, 5) jedoch zierlicher und regelmäßiger.

1) Anfang:

Dann folgen auf 196 Blättern 164 Sermones.

Auf der Kehrseite des 196. Blattes:

Darunter das kleinere Druckerzeichen der Michaelisbrüder. (Lithogr. zu Jahrb. IV, I, 7.)

2) Darauf folgen 54 Blätter desselben Druckes und mit dem Wasserzeichen der Krone; sie beginnen:

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In der Unterschrift ist kein Druckort genannt.

3) Dann folgen 66 Blätter desselben Drucks und mit dem Wasserzeichen der Krone. Sie beginnen:

Der Anfangsbuchstabe des Textes ist ein gedrucktes, sehr verziertes V, welches in seiner Mitte das kleinste Druckerzeichen der Michaelisbrüder, die Kugel mit dem Kranze (Lithogr. Jahrb. IV, I, 7), in der halben Größe des bekannten enthält; dieses Zeichen war bisher noch nicht bekannt. In der Unterschrift ist kein Druckort genannt.

4) Dann folgen 32 Blätter desselben Drucks und mit dem Wasserzeichen der Krone. Sie beginnen:

mit einem gedruckten, sehr großen und geschnörkelten Initial I.

Schluß des Ganzen:

Außerdem befinden sich in der Bibliothek der St. Nicolaikirche zu Greifswald noch:

2.
1481.
Homiliae super canticum canticorum.

(vgl. Jahrb. V, S. 51.)

 

3.
1517.
Cornelii de Snekis Rosarium.
Rostoch. 1517. aed. Thur.

(vgl. Jahrb. IV, S. 119.)

Das Buch ist in rothes Leder gebunden und wohl erhalten. Auf dem Titelblatte stehen mit rother Schrift die in Jahrb. S. 119 angeführten Worte:

Sermones   -   Mariae inscripsit,
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aber außerdem noch folgende, welche, ohne die Zeile abzubrechen, jenen hinzugefügt sind:

Sermones duo eiusdem contra
ebrietatem. Sermones latini
synodales eiusdem diuino sale
multaque eruditione conditi.

Unter diesen Worten steht das fünfschildige meklenburgische Wappen. Im Uebrigen stimmt alles mit der Beschreibung in Jahrb. a.a.O. überein.

Greifswald.

Dr. J. G. C. Kosegarten.     

B.
Vom Bibliothekar Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel.

1.
(Zu Jahrb. IV, S. 59.)

Das lateinische Original der kleinen Reimchronik

Van der mishandelinghe des werden sacramentes tom Sterneberge,

welches beginnt: "Convolat in monte stellae", ist auf der Bibliothek zu Wolfenbüttel aufgefunden: ein Manuscript, welches einem alten, gedruckten theologischen Werke (Francisci Maronis sormones de sanctis) angebunden ist. Dieses Manuscript enthält zuerst:

a) eine Rede des M. Heinrich Bogher über die sternberger Judenhändel:

Venerabilis domini Hinrici Bogher, artium ac philosophie magistri diuinarumque litterarum interpretis eximii, achademie Erfurdensis alumpni, in degradatione domini Petri Denen sacrilegi maximi ad clerum fieri destinata, sed ex causa ad populum Rostochii deducta oratio incipit:
   "Orationem hodie habiturus coram vobis, patres etc."

Die Rede geht endlich in einem Dialog zwischen Antipisticus und Ortosebius über, von denen der letztere natürlich das letzte Wort behält.

Darauf folgt:

b) In facinorosos judeos Sternebergenses, supradicti sacrilegii principales auctores, eiusdem magistri Henrici acris inuectiua:
   "Conuolat in montem stelle maledictus apella etc."

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Die Invectiva schließt nach etwa 50 Distichen mit einem: "Vivat Meklenburg!" also:

Viuat Magnopolis titulis memoranda choruscis,
   Cuius pellucet sub dicione rigor
Et Suerinensis Conrado praesule sedis
   Censuram patitur culpa nephanda suam;
Si uacet: O Mangne dux alte et Baltazar alte
   Reddantur numero grammata certa suo etc.

Geschrieben ist also diese Invectia vor dem Tode des Herzogs Magnus und des Bischofs Conrad Loste, welche beide am Ende des J. 1503 starben; wahrscheinlich ist sie daher eine gleichzeitige Production.

Hierauf folgt:

c) ein Loblied auf das Heilige Blut im Dom zu Schwerin (28 Distichen):

In laudem rosee gutte sanguinis Christi in eclesia Suerinensi recondita idem ista cecinit:
   "Salue fructiferi persplendida stilla cruoris etc."

Endlich

d) die Ditmarsenschlacht (66 Distichen):

Eiusdem Henrici Bogerii theologi super strage in Theomarcia elegia praecipitata:
   "Perculso grauitate rei vox faucibus haeret etc.,"

das Original der kleinen Reimchronik:

Van der slachtinge in deme lande to Dethmerschen.

Sie schließt mit dem Chronodistichon (grammata numeri in h. dist. dant an. 1500):

Hostiles exosa vices Theomarcia valde
Ulta suos: flexit obuia tela deo.

2.
Zu Jahrb. IV, S. 107.

Orthographia Nicolai Marschalci Thurii befindet sich ebenfalls auf der Bibliothek zu Wolfenbüttel: im kleinsten Folio=Format, in Lagen von Ternionen, ohne Seitenzahlen, Custoden und Columnentiteln, nur mit Signaturen a - l (l nur in 4 Bl.). Der Titel des Buches, welches eine Anweisung zur Orthographie der lateinischen und griechischen Sprache enthält, hat Titel, Dedication und Inhaltsverzeichniß:

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Orthographia N. M. T.

Maternus pistoriensis ad pubem Erphordiensem.
Barbaries tibi multa fuit studiosa iuuentus
Hactenus et verbis litterulisque simul.
Pellere si libet hanc Thuri peramato libellos
Isthunc in primis: ianua qui rudibus.
M. Pisto. ad Marscalcum Secretarium
Senatus Erphordien insignum.
Te duce: laus superis: fit barbara terra latina
Te sine barbariem lingua latina sapit.
Nestora viue igitur Cumeaque secla precamur
Et sis Materni tempus in omne memor.

De litteris latinis
De litteris graecis
De diuisione litterarum latinarum
De diuisione litterarum graecarum etc.

So setzt sich das Inhaltsverzeichniß bis auf die Rückseite des Titelblattes fort.

Das zweite Blatt nimmt die Dedication ein:

Nicolaus Marscalcus thurius Joanni de Hermansgrun ex lupis equestris ordinis viro strenuo eruditissimoque S.d.p.

Marschalk sagt in dieser Dedication auf der zweiten Seite:

Itaque orthographiolam nostram, quam iuuentuti a litteris non penitus rettoride humanioribus ex authoribus nuper diuersis, quamuis polypragmon sim fere in consulatu et semper negociosus, tamen horis elucubrauimus succisiuis, tibi pignus amoris nostri quantulumcunque dicaui: ut quemadmodum sub Aiacis clypeo tutus Vlysses, ita profugio tuo tuta sub te polyhistore rabiosulos effugiat etc. - - - - - - - - Vale foeliciter nobilitatis omnis ingenue decus. Vale Erphordiae XVIII calendas octobres, Anno a natali christiano milesimo quingentesimo.

Nach allen diesen Nachrichten ist es ohne Zweifel, daß Marschalk im J. 1500 Raths=Secretair zu Erfurt war; er scheint sowohl hiernach, als nach seiner Immatriculirung zu Wittenberg (Jahrb. IV, 94), daß er auch zu Erfurt geboren war. Die erfurter Stadt=Acten werden also wohl noch mehr Aufschluß über sein Leben geben können.

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Auf der fünften Seite beginnt der Text:

Orthographia Nicolai Marscalci thurii.
          De litteris latinis etc.

Die vorletzte Seite endigt mit:

τελος

Impressum Erphordie per Wolfgangum Schenk anno a natali christiano milesimo quingentesimo primo.

Darunter das Druckerzeichen: auf einem Schilde unter einer gebogenen und einer graden Linie 3 kleine leere Schilde im Dreieck und die Buchstaben W. S.

Wolfenbüttel.

Dr. Schönemann.     


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13.
Die eiserne Jungfrau auf dem Schlosse zu Schwerin.

Auf den meisten Burgen und Schlössern soll in alten Zeiten eine eiserne Jungfrau, d.h. ein Hinrichtungs= oder Marter=Iustrument gewesen sein. Dies ist bekanntlich eine Sage, welche sehr verbreitet ist; aber bis auf die neuesten Zeiten hat sich weder durch Auffindung einer solchen Jungfrau, noch durch Actenstücke die Existenz derselben nachweisen lassen. Der Engländer Pearsall machte in den neuesten Zeiten die eiserne Jungfrau zum Gegenstande seiner unermüdlichen Forschungen, welche im 27. Bande der Archäologie oder der Verhandlungen der Alterthumsforscher zu London niedergelegt und in den (Haude=Spenerschen) Berlinischen Nachrichten von Staats= und gelehrten Sachen, 1838, Nr. 282, Beilage, im Auszuge mitgetheilt sind. Die einzige bestimmtere Nachricht stammte aus der Stadt Nürnberg; hier sollte im J. 1553 eine 7 Fuß hohe, eiserne Statue gewesen sein, welche die Verbrecher durch Umarmung mit breiten Schwertern in Stücken zerschnitten habe. Pearsall fand die Jungfrau in Nürnberg nicht, aber doch Traditionen, daß sie dort vorhanden gewesen sei. In Salzburg gab man ihm die Versicherung, sie befinde sich zu Wien im Zeughause. Endlich fand er die Statue auf dem Schlosse Feistritz an der Grenze von Steiermark in der Sammlung des Barons Dietrich, der sie während der französischen Revolution mit einem Theile des nürnberger Arsenals durch Kauf an sich gebracht hatte. Diese Statue stellt eine nürnberger Bürgersfrau in der Tracht des 16. Jahrhunderts dar; es ist ein aus Stangen und Reifen bestehendes Gestell, mit bemaltem

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Eisenblech überzogen, 7 Fuß hoch. Das Ganze öffnet sich vorne in der Mitte und bildet so zwei Flügelthüren, welche durch Angeln mit den Rücktheilen verbunden sind. Vorne auf der rechten Brust befinden sich 13 vierschneidige Dolche, auf der linken Brust 8 und im Innern des Kopfes 2. Der Mechanismus der Maschine ist nicht mehr zu erkennen. - Andere Nachrichten geben Kunde von einer ähnlichen Figur im Gefängnisse der Inquisition zu Madrid; diese drückte mit den, mit Stiletten besetzten Armen den Verurtheilten an sich, bis er entseelt durch ein Fallthür fiel.

Auch im alten Residenzschlosse zu Schwerin soll nach der allgemein verbreiteten Sage, welche auch zu Pearsall's Ohren gekommen ist, eine solche Jungfrau gestanden haben. Die Sage ist in Schwerin viel besprochen; die Forschung ward jedoch durch eine andere Sage gehemmt, nach welcher der Hochselige Großherzog Friederich Franz sie habe zerstören lassen: man hielt die Forschung für vergeblich, weil man glaubte, nichts Zuverlässiges mehr herausbringen zu können. Bei einer Revision der Gemächer des Schlosses, in welchen alte Geräthe aufbewahrt wurden, ging man auch in das sogenannte "Burgverließ". Dieß ist ein unterirdisches Gewölbe in dem, an den ältesten Theil des Schlosses angebaueten Gefängnißthurm, welcher ungefähr aus dem J. 1500 stammt und früher der "Zwinger" und im 18. Jahrhundert von seiner Bedeckung die "Bleikammer", wie noch heute, genannt ward. Hier fand sich in der Mauer ein starker, beweglicher, eiserner Ring und nicht weit davon ein eisernes Band in Form eines Halbkreises, mit einem Gelenke und zum Vorlegen eines Vorlegeschlosses eingerichtet. Davor lagen an der Erde fünf gewaltige, zweischneidige, scharfe, eiserne Schwerter, welche zu der zerstörten Jungfrau gehört haben sollen und durch ihre Einrichtung allerdings verrathen, daß sie zu einem Hinrichtungs=Instrumente gebraucht worden seien. Alle Nachforschungen bei alten Leuten, welche über 40 Jahre im Schlosse angestellt gewesen sind, gaben aber nur das Resultat, daß in der Mitte des Burgverließes in der Erde ein viereckiges Loch, Wasserloch genannt, gewesen sei, so groß, daß ein Mensch habe hineinfallen können. Ein alter Feuerwärter versichert, daß vor vielen Jahren beim Besehen des Burgverließes ein junges Mädchen in dies Loch gefallen sei; er habe es selbst wieder herausgeholt, und darauf sei das Loch zugeschüttet. Nach allen diesen Umständen wird die eiserne Jungfrau im Burgverließe zu Schwerin ein Abgrund gewesen sein, der mit einer Fallthür bedeckt war, in welche der Verur=

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theilte hineinstürzte und hier von den Schwertern zerschnitten ward. Ob über der Fallthür ein Jungfrauenbild gestanden habe, läßt sich nicht mehr ermitteln. Ein gleiches Werkzeug sah der Herr Maler Fischer zu Schwerin in seinen Jünglingsjahren in einem alten Schlosse im südlichen Frankreich, vielleicht in der Provence; er erinnert sich der Einrichtung desselben noch genau: es war ein viereckiger Abgrund, in welchem gewaltige Schwerter zum Zerschneiden der Verurtheilten sich kreuzten. Die Maschine war wohl erhalten und ward "oubliette" genannt.

Die fünf Schwerter aus dem Burgverließe zu Schwerin, welche jetzt in der Großherzogl. Alterthümersammlung aufbewahrt werden, gehörten offenbar zu einer Maschine. Es gehören von den fünf Schwertern zwei Paare zusammen, das fünfte steht allein. Die Schwerter des ersten Paares haben ein kurzes, gerades, gespaltenes Heft von 6" Länge, welches über einen Balken faßte und an demselben mit zwei Schrauben befestigt war; die Klingen sind 34" lang, am Hefte 5" und kurz vor der abgerundeten Spitze 2 3/4" breit. Die Schwerter des zweiten Paares haben ein einfaches, nicht gespaltenes, gebogenes Heft von 12" Länge zum Einschrauben in einen Arm oder Balken; die Klingen sind am Hefte 4" und kurz vor der abgerundeten Spitze 21/2" breit. Das fünfte Schwert ist den Schwertern des zweiten Paares gleich, nur mit dem Unterschiede, daß das Heft, welches zum Einlassen in einem Balken eingerichtet ist, ganz grade ist.

Die Existenz der eisernen Jungfrau von Schwerin scheint also außer Zweifel zu sein, wenn auch der Mechanismus der Einrichtung nicht mehr erkennbar ist.

G. C. F. Lisch.     


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XIII.

URKUNDEN=SAMMLUNG.

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Nr. I.

Der Fürst Heinrich von Werle bestätigt der Kirche zu Penzlin den Besitz von 2 Hufen oder 6 Mark Hebungen in Smorte, welche ihr der Ritter Gerhard Mezike für ein vom Kloster Broda gekauftes gerüstetes Streitross überlassen.

D.d. 1283. Aug. 23.

Nach dem Originale im. Archive zu Neu=Strelitz, Nr. 143, mitgetheilt vom Pastor Sponholz zu Rülow.


Henricus Dei gracia dominus de Werle omnibus Christi fidelibus, in quorum presencia presens scriptum fuerit recitatum, salutem in domino. Quoniam longi tractus temporum generant antiquitatem, antiquitas vero oblivionem, oblivio vero actarum rerum annichillacionem, necesse est, ea, que in tempore geruntur, ne simul pereant cum tempore, lingua testium et scripti serie memorie hominum commendari. Noscat ergo presens etas et posteritas affutura, quod Gherardus Meciko, miles fidelis nobis dilectus, emit de domino Waluano, preposito Brodensi, dextrarium, qui fuerat Hinrici dicti Busche, cum armis, pro LX marcis slavic. denariorum equivalentium lubic. den., pro quibus assignavit ecclesie Pencelinensi in villa Smorte VI marcarum redditus, quousque dicto preposito ecclesie nominate II mansos assignaverit, aut LX marcas persolverit, cum quibus emet prepositus tantos redditus ad utilitatem ecclesie Pencelin, pro quibus dicentur III misse pro salute anime Hinr. Busche, scilicet qualibet secunda feria et quarta missa pro defunctis et quolibet sabbato missa de Domina nostra in ecclesia Pencelin. supradicta. Si autem dominus

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Gherardus Meciko preposito et ecclesie II mansos assignaverit, proprietatem illorum mansorum preposito et ecclesie conferimus cum omni utilitate et proventibus perpetuo possidendam. Ut autem huius empcionis ordinacio et nostra collacio stabilis et a posteris irreprobabilis permaneat, presentem litteram scribi fecimus et sigilli nostri munimine roborari. Testes adhibuimus, quorum nomina sunt hec: dominus Thidericus plebanus in Pencelin, dominus Nicolaus et dominus Jacobus, capellani eiusdem, dominus Echardus et filius suus, dominus Reyniko Crispin, dominus Herman. de Langevorde et dominus Raven, dominus Eghardus de Ankere, milites; Nicolaus Grope, Jobus de Ghece, Ricbertus, famuli; Wernerus, Fredericus Stedinc, Hermannus Jacike, Gherardus Pistor, Willikinus de Malchin, Thidericus Sutor, consules civitatis Pencelin. Datum anno domini. M.° CC.° LXXXIII°, in vigilia b. Bartolomei apostoli.

Oblonges Pergament. Schrift: eine feste, sichere, deutliche Minuskel. Das Siegel in rohem Wachs mit dem gekrönten Stierkopf mit ausgeschlagener Zunge.


Nr. II.

Die Ritter Bernhard und Heinrich von Peccatel zu Prillwitz treten dem Kloster Broda für die Fischerei zwischen der Tollenze und Lipz und 6 Mark jährlicher Recognition ihre Besitzungen in Rumpeshagen ab.

D.d. 1285. Jan. 1.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Archive zu Neu=Strelitz, Nr. 120, mitgetheilt vom Pastor Sponholz zu Rülow.
(Vgl. Jahrb. III, S. 30, 217, 219.)


Bernardus et Henricus de Peccatle, milites et castellani in Prilevitz, omnibus presens scriptum visuris in domino salutem. Quoniam que ex ordinacione mortalium procedunt, caduca sunt et minus firma, et processu temporis vergunt in oblivionem, nisi scriptis et sigillis et proborum hominum testimonio

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fuerint confirmata, inde est quod notum esse volumus tam presentibus, quam futuris, quod nos de propriis arbitriis et heredum nostrorum necnon omnium amicorum Waluuano preposito et capitulo communi in Brode bona nostra, que ab eis in Rumpeshagen habuimus, omni iure omnique libertate, qua habere videbamur, in recompensacionem piscature, que sita est inter stagnum, quod wulgariter Tollense et Lypitz nunccupatur, in usum et furctum ecclesie in perpetuum resignavimus possidenda, ita sane, ut nec nos, nec nostri heredes, vel qui ab eis nasci possunt, de iam dictis bonis fructum ulteriorem recipere videantur, sed omni fructu omnique utilitate sub defensione nostra in usum ecclesie sue iam dicta bona pro commodo et utilitate reponant; pro qua vero convencione singulis annis VI marcas sclavicalium denariorum nobis presentabunt. Etiam (?) ne dubium aliquod suboriri possit, presentem paginam inde conscribi fecimus, sigilli nostri appensione et testium inscripcione communitam. Testes vero, qui huic donacioni interfuerunt, sunt: dominus Waluuanus prepositus, Theodoricus prior, Nicolaus de Berlin, Henricus de Stargart, Henr. Scolentin, Th. de Warne, Rosenhagen, Albertus Saxo, clerici, nos Bernardus et H. de Peccatle, Wichmannus Glode et frater suus Conradus Glode, milites, et alii quam plures fide digni. Acta sunt hec anno Dni. M. C.C. LXXXVI, in cyrcumcisione domini nostri Jhesu Christi.

Auf einem quadratischen Pergament in gothischer Minuskel. - Hinter: "singulis annis" steht "dabimus" deutlich, aber durchstrichen.
Ein schildförmiges Siegel von rohem Wachs an einem Pergamentstreifen hat im leeren Siegelfelde einen schraffirten Querbalken. Umschrift sehr zersört; nur - - D - P e C - sind zu lesen.
Anm.: Das Original der Urk. vom 4. Sept. 1286 in Jahrb. III, 225. befindet sich im Grossherzogl. Archive zu Neu=Strelitz. Das Siegel, welches an einer rothen seidenen Schnur hing, ist ganz zerstört.


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Nr. III.

Der König Erich von Dänemark verleiht dem Ritter Johannes Molteke Eigenthum, Gericht und Bede von seinen Gütern in Toitenwinkel.

D.d. Rostock 1302. Sept. 15.

Nach der Confirmation des Herzogs Albrecht vom 12. Decbr. 1359 aus einem Transsumpt des Raths zu Rostock vom 19. Dec. 1415 im Grossherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin, mitgetheilt vom Archivar Lisch.

Ericus, dei gracia Danorum Slauorumque rex, omnibus presens scriptum cernentibus salutem in domino sempiternam. Notum sit vniuersis, quod nos dimisimus et in hiis scriptis dimittimus discreto viro Johanni Molteken militi et suis iustis heredibus proprietatem [et] iudicium maius, scilicet manus et colli, cum omni precaria in suis bonis propriis, videlicet in Totendorp, Mychahelistorpe, in Crummendorpe antiqua et in Crummendorpe noua, in Petznitze, in Lubberstorpe, Nyenhagen, Hinrikestorpe, Gerardestorpe, in Hesekendorpe, sicut nos habemus et habuimus, pro diuersis laboribus et seruiciis nobis ab ipso et amicis suis beniuole impensis, iure hereditario perpetue, quiete et pacifice possidendum. Datum et actum sub sigillo nostro in Rozstock anno domini M° CCC° secundo, infra octauam natiuitatis beate virginis Marie, in presencia nostra.

Der Herzog Albrecht verleiht dem Ritter Johannes Molteke von Totendorp, Erben des vorgenannten Ritters Johannes Molteke, in der Confirmation vom 12. Dec. 1359 dazu Eigenthum, Gericht und Bede von den Dörfern Derekow und Peterstorp.


Nr. IV.

Der Graf Gunzelin von Schwerin bekennt, dass sein Vater, Graf Nicolaus, und sein Oheim, Graf Gunzelin von Schwerin, den Gebrüdern Friederich und Heinrich von Godenhusen fünf in der Feldmark des Dorfes Bischofsdorf belegene Hufen verliehen haben.

D.d. 1312.

Nach dem Originale im Herzoglichen Landes=Haupt=Archive zu Wolfenbüttel, mitgetheilt vom Archivrath Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel.

Honorabilibus viris et discretis dominis decano nec non capitulo ecclesie Montis Sancti Cyriaci Gun-

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celinus dei gratia comes Zwerinensis obsequiosam ad omnia voluntatem. Tenore presentis scripti recognoscimus publice, quod pater noster dilectus Nycolaus, comes Zwerinensis, nec non patruus noster Guncelinus, comes ibidem, pie memorie, Fredherico et Henrico fratribus dictis de Godenhusen ac eorum legitimis heredibus quinque mansos sitos in campis ville Bisscopestorpe cum omni iure et libertate centulerunt. In huius rei testimonium sigillum nostrum presentibus est appensum. Datum anno domini M°CCC°XII°.

Charte: Pergament von oblonger Form.
Schrift: kleine Minuskel mit Abbreviaturen.
Siegelband: dicke rothseidene Schnur.
Siegel: in einem kleinen abgeschabten Stücke am Siegelbande vorhanden, welches jedoch noch erkennen lässt, dass dieses Siegel rund und viel kleiner gewesen ist als die der folgenden Urkunde. Die noch übrigen Spuren von dem darauf befindlich gewesenen Wappen scheinen einen ganz unten, fast auf dem Rande stehenden Helm anzudeuten, und zeigen hierin sowohl, als in Ansehung der Grösse des Siegels eine Aehnlichkeit mit den von Rehtmeier, in dessen Braunschw.=Lüneb. Chronica, Br. 1722, pag. 450, gegebenen Abbildungen. Der Rest der Umschrift enthält die Buchstaben: I N . e O M I. (Guncelin führte, so lange er noch nicht Ritter war, also im J. 1312, in einem kleinen, runden Siegel nur einen Helm mit Helmdecke im Wappen.)
Gedruckt ist bis jetzt diese Urkunde so wenig als die folgende.


Nr. V.

Die Grafen Nicolaus und Heinrich von Schwerin schenken dem Stifte St. Cyriaci fünf, in der Feldmark des vormaligen Dorfes Bischofsdorf bei Ghevensleve belegene Hufen und 10 dazu gehörende Hofstellen, welche dem gedachten Stifte von ihren Vasallen Adrian von Aderstede und dessen Brüdern verkauft und von diesen, so wie von den Brüdern Friederich und Heinrich von Ghodenhusen, denen sie früher das Eigenthum daran verliehen, ihnen resignirt worden.

D.d. Schwerin 1313. April 12.

Nach dem Originale im Herzogl. Landes=Haupt=Archive zu Wolfenbüttel mitgetheilt vom Archivrath Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel.

In nomine sancte et individue trinitatis. Nicolaus et Hinricus dei gratia comites de Zwerin omnibus

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in perpetuum. Memoria hominum consulte iuvatur, dum geste rei veritas litterarum testimonio roboratur. Hinc est quod notum fieri volumus vniuersis, tam presentibus, quam futuris, quod cum honorabiles viri decanus et capitulum ecclesie Montis Sancti Cyriaci apud ciuitatem Brunswic, Hildensemensis dyocesis, emptionis tytulo legitime comparassent ab Adriano de Aderstede ac fratribus suis, fidelibus nostris, quinque mansos sitos in campis ville quondam Bisscopestorpe apud Gheuensleue et decem areas ad eosdem mansos pertinentes cum omnibus etiam aliis eorum iuribus et vtilitatibus ac pertinentiis vniuersis, quocunque nomine wulgariter nominatis, villa, siluis, pratis, pascuis, campis, cultis et incultis, viis et inuiis, et idem Adrianus et fratres sui eosdem mansos cum eorum pertinentiis, nec non Fredericus et Hinricus fratres dicti de Ghodenhusen proprietatem eorundem mansorum cum quibuslibet suis pertinentiis, a nobis datam eis, libere nobis resignassent, renunctiando omni iuri, quod sibi competebat in eis et suis heredibus posset competere in futuro, nos istis resignationibus acceptis ab Adriano ac fratribus suis, nec non Frederico et Hinrico fratribus predictis de Godenhusen procurantibus, ad honorem omnipotentis dei ac sancti Cyriaci martiris proprietatem predictorum bonorum cum consensu omnium nostrorum, quorum intererat de iure vel facto, bona deliberatione prehabita, donauimus et in dei nomine per presentes damus ecclesie sancti Cyriaci predicte perpetuo possidendum, adicientes, quod eandem ecclesiam in possessione proprietatis eorundem bonorum legitime defendere volumus, si, quod absit, litem vel controversiam eis moueri contigerit ab aliquo de eadem. In quorum euidens testimomnium presentem litteram predicte ecclesie dedimus sigillis nostris patentibus communitam. Testes etiam sunt: Gherardus Rauen de Bruseuizce, Vlricus Pinnowe, Georgius Pren, Godscalcus Pren, Gheuehardus de Aderstede, Anthonius de Tzulowe, Johannes de Dambeke, Hartwicus de Cichusen, nostri fideles milites, et quam plures alii maxime fide digni. Datum Zwerin in bona quinta feria, anno incarnationis domini M°. C°C°C°. XIII°.

Charte: Pergament von länglichter Form.

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Schrift: kleine Minuskel mit Abbreviaturen. Die Schreibweise "wulgaliter, renunctiando und adicientes" ist in dem obigen Abdruck beibehalten.
Siegelbänder: zwei ziemlich starke Schnüre von rother Seide.
Siegel: das erste, welches, wie die übrig gebliebenen Buchstaben der Umschrift ausweisen, dem Grafen Nicolaus zugehört, ist dreieckig, am Rande beschädigt und zeigt an jeder Seite des darauf befindlichen Baumes, dessen Blätter wie Sterne gebildet sind, einen Lindwurm; das zweite, unbeschädigt und von runder Form, enthält in der Umschrift den Namen des Grafen Heinrich Heinrich und stellt ein sehr erhoben abgedrucktes ausschreitendes Pferd dar.


Nr. VI.

Der Fürst Heinrich von Meklenburg gewährt den Einwohnern der Insel Pöl die Mahlfreiheit.

D.d. Meklenburg 1317. Oct. 18.

Nach einer Copie aus dem Archive des Heil.=Geist=Hospitals zu Lübeck, mitgetheilt vom Herrn Dr. Dittmer zu Lübeck.

In nomine sancte et individue trinitatis. Ne rerum gestarum memoria processu temporum possit evanescere, discretorum virorum peritia solet eas per litteras in scriptis perennare. Nos igitur, dei gratia Hinricus, dominus Magnopolensis, et Luitgarda, filia dilecti fratris nostri bone memorie, relicta comitis Adolphi de Segeberg, notum volumus fieri uniuersis presens scriptum inspecturis, quod sic concordavimus cum colonis nostris habitantibus in terra Pole universis, quod liberam habere debent voluntatem molendini in dicta terra Pole et extra ubicunque voluerint, preter molendinum domus Sancti Spiritus in Lubek, quod situm est in prefata terra Pole in campo ville, que vulgo Zee nuncupatur; si vero subditorum predictorum quis in molendino Sancti Spiritus iam dicto moluerit, perdet omnia bona ibidem molita et iusuper pro excessu sue nostre gracie subiacebit. Pro qua libertate memorati coloni terre Pole nobis reemerunt XII marcarum reditus in Wetendorp tollendos perpetuis temporibus annuatim. Huius rei testes sunt: Heyno de Stralendorpe, Johannes de Rosendale, Reinbertus de Plesse, milites, Ludeke Westphal, famulus, et alii quamplures fide digni. Ut autem

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hec omnia stabilia maneant et inconvulsa, presentem paginam inde confectam inclite domine Luitgarde fratruelis nostre charissime supra dicte et sigillo nostro ordinavimus communiri. Datum et actum in curia Mekelnborch anno domini MCCCXVII, in die Luce evangeliste.


Nr. VII.

Der Herzog Albrecht von Meklenburg bestätigt den Verkauf des Toitenwinkels durch Johannes Molteke an die Stadt Rostock.

D.d. Rostock 1361. Mai 2.

Nach dem gleichzeitigen Concept im Grossherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin, mitgetheilt vom Archivar Lisch.

Nos Albertus, dei gracia dux Magnopolensis, comes Zwerinensis, Stargardie et Rozstock terrarum dominus, tenore presencium constare volumus vniuersis lucide protestantes, quod constitutus in nostra presencia fidelis noster, dominus Johannes Molteke in Totendorpe miles recognouit, se matura deliberatione prehabita cum pleno consensu et consilio omnium heredum et amicorum suorum et eorum, quorum interest uel interesse poterit in futurum, pro nouem milibus marcarum Rozstoccensium denariorum sibi in parato traditis et integre persolutis dimisisse et racionabiliter vendidisse atque dimisit et vendidit ac coram nobis sponte resignauit honorandis viris consulibus et communitati ciuitatis nostre Rozstoch totum et integrum angulum suum, dictum vulgariter winkel, cum omnibus villis adiacentibus et in eo existentibus, videlicet Totendorpe et curia ibidem ac iure patronatus parrochialis ecclesie eiusdem, necnon Michelestorpe, noua Crummendorp, antiqua Crummendorp, Lubberstorpe, Petze, Nienhagen, Hinrikestorpe, Hezekendorpe, Grastorp, Peterstorp et Derekow, ac cum omnibus et singulis suis vtilitatibus et prouentibus, ac precariis primis, mediis et vltimis, cum lignis, pratis, paschuis, mansis, agris cultis et incultis, campis, structuris et edificiis, kotis, habitacionibus et curiis, cespitibus, nemoribus, aquis, aquarum decursibus, viis et inviis, semitis, rubetis, molendinis, piscinis, piscaturis,

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paludibus et cum omni iure, iusticiis et iudicio maiori, scilicet manus et colli, et minori, scilicet sexaginta solidorum et infra, eciam cum pachtibus, censibus annone uel denariorum lini, pecorum et pullorum et generaliter cum omni decima minuta quocumque nomine nominata et cum omnibus, que ibidem esse, fuisse uel in futurum fieri dinoscantur, ac cum omni libertate, proprietate et cum omnibus et singulis ad dictum angulum seu dictas uillas spectantibus, prout in suis limitibus et terminis distinctis in longum, latum, altum et profundum iacent et ab antiquo iacuerunnt plenius comprehense, sicut idem Johannes Molteke et progenitores seu antecessores sui dictum angulum et villas prelibatas cum omnibus suis attinenciis, nichil ommino excipiendo, hactenus habuerunt, tenuerunt et possiderunt, libere et pacifice, absque omnibus seruiciis seu quibuslibet oneribus, quibuscumque nominibus censeantur, imperpetuum habendas et tenendas, nichil penitus sibi et suis heredibus in eisdem angulo et villis suis adiacentibus et pertinenciis reseruans, omnibusque priuilegiis, litteris et probacionibus super eisdem angulo et suis pertinenciis confectis, eum et suos progenitores tangentibus, renuncians penitus et. expresse, ipsisque consulibus et eorum successoribus ac vniuersitati in Rozstok warandiam dicti anguli et villarum antedictarum et omnium suarum attinenciarum, secundum exigenciam iuris terre, necnon quitacionem legitimam, disbrigacionem, ac indempnitatis conseruacionem, ab omni homine seu uniuersitate, ipsos consules et vniuersitatem prefatam in dictis angulo seu villis aut parte ipsorum impetere, impedire uel inquietare volenti et coram iudiciis ecelesiasticis uel secularibus comparere et ibidem ius uel iusticiam dare et recipere volenti, vna cum consangwineis suis infrascriptis scilicet Alberto in Zabele, Vickone in Deuitze, Vickone in Strituelde, militibus, Johanne in Strituelde, Hinrico in Westigenbrugghe, Conrado et Johanne filiis Vickonis de Wokrente, Johanne filio Woldemari in Nienkerke, necnon . . . . . et Johanne fratribus in Lucowe, ac Johanne et Conrado fratribus in Beltze, famulis, dictis Molteken, manu coniuncta fideque data ac vt aequi principales promisit ac ipsi secum promiserunt: Nos igitur, de consensu heredum et consilio consilia=

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riorum nostrorum, precibus vtrorumque, videlicet tam emptorum, quam venditorum, inclinati, premissa omnia et singula in omnibus suis articulis ac modis ratificauimus et approbauimus, ratificamus et approbamus et consentiendo confirmamus ipsumque angulum et villas prefatas cum omnibus suis attinenciis et fructibus premissis sepefatis consulibus et eorum successoribus et vniuersitati in Rozstock dimisimus et dimittimus et contulimus necnon conferimus in hiis scriptis. In quorum lucidius testimonium presentes litteras desuper confectas munimine nostri maioris sigilli fecimus roborari. Testes huius sunt nostri fideles: Johannes de Plesse, Otto de Deuitze, Otto de Helpede, Thidericus Sucowe, Olricus Bernevůr, milites, Hermannus Kerchdorp marchalcus, Grubo Veregghede camerarius, Otto et Nicolaus dicti Smeker, Wernerus et Nicolaus dicti de Axecowe, famuli, et alii quam plures fidedigni. Datum Rozstock anno domini M°CCC°LXI°, die dominico post festum beatorum Philippi et Jacobi apostolorum.


Nr. VIII.

Der Herzog Albrecht von Meklenburg befiehlt für sich und seinen Sohn, den König Albrecht von Schweden, dem Ritter Hans von Hanow die Münze auf dem Silberberge in dem Stifte Westarhus.

D.d. Stockholm 1375. Febr. 27.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Wi Albrech van godes gnaden hertog tŏ Meklenborg, greue tŏ Zwerin, to Stargard vnde to Rozstok here, bekennen vnde betůghen openbare in dessem breue, dat wi van des irl ue chtegen vorsten wegen konyngh Albrechtes van Sweden vses leuen sones, ok van vser eghene wegen hebben dem erliken manne Hans van Hanow riddere bevølen de munte vpp dem s ue luerberghe, de in dem stichte to Westarhws belegen is, also dat he

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dar mach to setten enen bederuen beschedenen munter, de daer slaa gŏde swedesche pennynghe na Stocholmer můnte, de nv o ghenghe vnde gheue is, also dat de pennyngh also gut bliuen schal, als de stocholmer pennyngh nv is, bi synem liue, vnde de vorbenomede ridder vnde wen he to můntere sat, scholen vs eder vsem warachtigen boden, dem wi dat beuelen, geuen van der můnte vnde van yewelker lodegen mark also vele, als de můnter to dem Stocholme van der můnte vnde van yewelker lodegen mark ghift, vnde daer scolen de vorbenomede ridder vnde de můntere van dem sůluerberghe vs eder vsem warachtigen boden, dem wi dat beuelen, redelike rekenschop aff doen, wan wi eder de sulue bode dat eschet; vortmer neme wi in dessem breue den vorbenomeden můnter van dem sůluerberghe, we vse munte daer vorsteyt, in vsen heghe vnd in vse vrede vor alle de gene, de dor vsen willen doen vnde laten willen, vnde bidden vortmer alle gode lude ernstliken in dessem breue, dat se den sůluen můnter heghen, beschermen vnde vreden dor vsen willen, war se moghen, dat is vs sunderliken wol to danke. Desses to tůghe is vse yngesegel ghehenghet vor dessen breff, de gegeuen is tŏ dem Stocholme na godes bort drutteyn hundert iar in dem viff vnde souentichstem iare, des dincstedaghes na sůnte Woltburghe daghe.

Auf Pergament in einer dicken Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt des Herzogs Secretsiegel mit den rechtsgelehnten Schilden für die Grafschaft Schwerin und die Herrschaft Rostock unter dem mit dem Stierkopfe gekrönten Helme.


Nr. IX.

Die Herzoge Rudolph (Bischof) und Johann d.J von Meklenburg verpfänden dem Curd von Restorf für 330 lüb. Mark die Bede und das höchste Gericht zu Wessin und Radepohl.

D.d. Wismar 1391. Mai 31.

Nach dem Originale im Privatbesitze des Archivars Lisch zu Schwerin.
(Vgl. Rudloff M. G. II, S. 521 u. 526.)

Wy Rodolff van der godes ghnade bisscop thu Zwerin vnde wy Johan der suluen ghnade hertoge thu

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Mekelenborch, thu Stargharde vnde thu Rostock here myd vnsen eruen bukennen openbare vnde buthugen in desme jeghenwardighen breue vor al den ghennen, de one zeen edder horen lesen, dat wy schuldich synd myd vnsen rechten eruen Curde van Redichstorpe vnde synen rechten eruen drůttich mark lubesscher penninge vnde dre hundert mark der suluen munte, de he vns rede lenet heft, dar wy em vnde synen rechten eruen were setten vnde laten, laten vnde setten in desme jeghenwardighen breue de bede vnde dat hogheste richte thu Wertzin, alzo id licht an alle syner schede, vnde dat hogheste richte in deme houe thu deme Radepule, also he licht an alle syner schede, thu eneme rechten weddeschatte vnde thu eneme brůkelken pande also lange, bet wy edder vnse eruen desme vore schreuenen Cůrde van Redichstorpe vnde synen rechten eruen desse vorschreuenen summen gheldes gansliken wedder gheuen thu eneme male vnde wol thu danke an eme summen, vnde vns vnde vnsen eruen dar nicht ane thu buholende, men dat kerkleen vnde manschop an deme vorschreuenen ghůde. 0k so scal vnse vader hertoghe Johan, thu welker tyd dat he thu lande kumpt, Curde vorbenůmed vnde synen rechten eruen dyd vorschreuene ghud vorbreuen in alle der mate, also wy dan hebben, dar he ane vorwaret sy vnde synen eruen. Vnde wanner dat wy edder vnse eruen vor sunte Johannes daghe thu myddensomere gheuen dortich mark vnde dre hundert lubischer penninghe, dar en bedderue man deme anderen mede vul důn mach vnde butalen mach, so scal dyd vorbenomede richte vnde bede, dat wy Curde vorbenumet vnde synen rechten eruen in desme breue settet vnde laten hebben, quyd vnde vrig wedder thu vns komen vnde thu vnsen eruen. Alle desse vorschreuenen stucke wy Rodolff vnde Johan vorschreuen vor vns vnde vse eruen louen warliken, reden vnde spreken myd ener sameden hand Cůrde van Redichstorpe vnde synen rechten eruen vnde thu trůwer hand Ghumperde van Redichstorpe, Brůninghe vnde Goschalke, bruderen gheheten van Redichstorpe vnde Reymere van Plesse thu Tzulowe an ghuden trůwen myd gantzeme louen stede vnde vast

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thu holende sunder jenegherleyge hulperede, de vns vromen mochten vnde en schaden, vnde sunder alle arghelist. Thu thughe vnde thu merer bukantnisse desser vorschreuenen stucke so hebbe wy Rodolff vnde Johan voreschreuenen myd gantzer wysscop vnde vulbord vnse ingheseghele hencket laten vor dessen bref, de gheuen vnde schreuen is thu der Wismar na godes bord drutheynhundert jar an deme en vnde neghentighesten jare des mydwekens bynnen den achte daghen vnses heren lichames daghe.

Diese Original=Urkunde ward dem Mittheiler vor etwa fünf Jahren von einem jungen Manne geschenkt, der sie unter alten, zur Vernichtung bestimmt gewesenen Privat=Acten gefunden zu haben versicherte. Die Urkunde trägt auch Zeichen einer Registrirung eines grössern Archis.
Original auf Pergament. Angehängt sind 2 Pergamentstreifen. Nur an dem ersten Streifen hängt das herzogliche Siegel des Bischofs Rudolph: unter einem Helme ein rechtsgelehnter Schild mit dem Stierkopfe. Von dem zweiten Streifen ist das Siegel abgefallen.


Nr. X.

Bischof Johann von Lübeck, aus päpstlicher Vollmacht Richter und Conservator des Johanniter=Ordens, giebt dem Präpositus zu Soldin, dem Dekan zu St. Nicolaus in Stendal, dem Official der Lübecker Curie und dem Präpositus von Broda auf, in Folge des im Transsumpt aufgenommenen Befehls des Papstes Johann XXII. und auf Anhalten des Procurators der Brüderschaft, des Priors Joh. Cusveld zu Eixen, als Subdelegirte gedachten Orden mit aller ihrer Macht gegen die Eingriffe und Belästigungen geistlicher und weltlicher Personen zu schützen und zu vertreten, mit eingeschalteter päpstlicher Bulle, d.d. Avignon 1319, Oct. 9.

Die Subdelegation ist d.d. Lübeck 1400. Apr. 8.

Nach dem Originale im Grossherzogl. Archive zu Neu=Strelitz, mitgetheilt vom Pastor Sponholz zu Rülow.
(Vgl. Jahrb. I, S. 50 flgd.)

Johannes, dei et apostolice gracia episcopus Lubicensis, judex et conserva-

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tor religiosorum virorum magistri et fratrum hospitalis sancti Johannis Jerosolimitani, una cum reverendis in Christo patribus dominis archiepiscopo Lundensi et episcopo Sconensi in solidum a sede apostolica deputatus, venerabilibus et circumspectis viris dominis preposito Soldinensi Caminensis diocesis ac decano sancti Nicolai in Stendal Halberstadensis diocesis, necnon officiali curie Lubicensis generali et preposito monasterii in Brodis ordinis Premonstratensis Havelbergensis diocesis salutem in domino. Sane noveritis, quod in nostra presencia constitutus religiosus vir frater Johannes Cusueld, ejusdem ordinis prior in Exen, Ratzeburgensis diocesis, procurator et procuratorio nomine dictorum magistri et fratrum S. Johannis, prout de mandato suo procuratorio coram nobis producto et lecto fidem fecit oculatam, quasdam literas apostolicas sanctissimi in Christo patris et domini domini Johannis pape XXII pontificis Romani sub vera bulla plumbea et filo canapis integro more Romane curie bullatas, sanas et integras, non cancellatas, non abolitas nec abrasas, sed omni prorsus vicio et suspicione carentes, produxit et nobis easdem reverenter presentavit, quas eciam cum ea reverencia, qua decuit, recepimus, quas per nos legimus et auscultavimus in hac forma:

Johannes episcopus, servus servorum dei, venerabilibus fratribus archiepiscopo Lundensi et Lubicensi et Sconensi episcopis salutem et apostolicam benedictionem. Ad hec nos Deus pretulit in familiam domus suae, ut oportuna singulis provisionis (?) auxilia fidelis servitutis invicte prudencia pro tempore dispensantes, eorum presertim necessitatibus intendamus, occurramus dispendiis ipsosque ab oppresionibus relevemus, qui tamquam Athlete Domini pro defensione catholice fidei sangwinem proprium effundere non formidant. Sane dilectorum filiorum, magistri et fratrum hospitalis sancti Johannis Jerosolimitani conquestione percepimus, quod nonnulli archiepiscopi et episcopi, clerici et ecclesiastice persone

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tam religiose, quam seculares, necnon marchiones, duces, comites, barones, nobiles, milites et universitates civitatum, castrorum, villarum et alii laici civitatum et dioecesum ac parcium vicinarum, in quibus bona ipsius hospitalis consistere dinoscuntur, occuparunt et occupari fecerunt dominia, terras, villas, possessiones, redditus et proventus, jura, jurisdicciones et nonnulla alia bona immobilia et mobilia ad dictum hospitale spectancia et ea detinent occupata, seu detinentibus illa prestant auxilium et favorem, quodque villicos, colonos et personas ipsius hospitalis invadere, interficere, capere et carceri injicere . . . . . . . . . . . . . . . . . . mancipare ac eciam detinere presumunt; equos eciam, oves, boves aliaque animalia et nonnulla alia bona ipsius hospitalis fratrum, villicorum, colonorum et personarum ejus in predam abducere ac domos ipsorum incendio concremare ac diruere presumserunt hactenus et presumunt. Nonnulle quoque alie persone ecclesiastice seculares et regulares, marchiones, duces, comites, barones et nobiles, universitates et singulares persone civitatum, dioecesum ac parcium predictarum de redditibus, proventibus, censibus et rebus aliis ad dictum hospitale spectantibus, eisdem magistro et fratribus seu procuratoribus nolunt aliquatenus respondere, et nonnulli quoque civitatum, dioecesum ac parcium earundem, qui nomen domini in vacuum recipere non formidant, eisdem magistro et fratribus in dominiis, villis, terris, possessionibus, redditibus, proventibus, juribus, jurisdiccionibus et rebus aliis ad dictum hospitale spectantibus multiplices molestias inferunt et jacturas. Quare dicti magister et fratres nobis humiliter supplicarunt, ut, cum valde difficile reddatur eisdem, pro singulis querelis ad apostolicam sedem habere recursum, providere sibi super hoc paterna diligencia dignaremur. Nos igitur adversus occupatores, presumptores, molestatores et injuriatores hujusmodi illo volentes eisdem magistro et fratribus remedio subvenire, per quod ipsorum compescatur temeritas et aliis aditus committendi similia precludatur, fraternitati nostre per apostolica scripta mandamus, quatinus vos vel duo aut unus vestrum per vos vel alium seu alios, eciam si sint extra loca, in quibus deputati estis, conservatores et judices prefatis magistro et fratribus efficacis defensionis presidio assistentes non

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permittatis, eos super premissis omnibus et eorum singulis ab eisdem vel quibuscunque aliis occupatoribus, detentoribus, molestatoribus, presumptoribus et injuriatoribus indebite molestari, vel sibi gravamina seu dampna vel injurias irrogari, facturi dictis magistro et fratribus, cum ab eis seu procuratoribus suis vel eorum aliquo fueritis requisiti, de predictis et aliis personis quibuscunque super restitucionem dominiorum, villarum, terrarum, possessionum, reddituum, proventuum, jurium et jurisdiccionum ac bonorum immobilium et mobilium ac proventuum, censuum et aliorum quorumcunque bonorum predictorum, necnon et de quibuslibet molestiis, injuriis atque dampnis presentibus et futuris sibi tam in personis, quam bonis predictis illatis et eciam inferendis in illis videlicet, que judicialem requirunt indaginem, et plano sine strepitu et figura judicii; in aliis vero, prout qualitas ipsorum exegerit justicie complementum, occupatores seu detentores, molestatores, presumptores et injuriatores hujusmodi, necnon contradictores quoslibet et rebelles cujuscunque dignitatis, status, ordinis vel condicionis exstiterint quandocunque et quocieseunque expedierit, per censuram ecclesiasticam, appellacione postposita, compescendo, invocato ad hoc, si opus fuerit, auxilio brachii secularis, non obstantibus felicis recordacionis Bonifacii pape VIII, predecessoris nostri, quibus vetitur, ne judices et conservatores a sede deputati predicti extra civitatem et dioecesin, in quibus deputati fuerint, contra quoscunque procedere, sive alii vel aliis vices suas committere, aut aliquos ultra unam dietam a fine dioecesis eorundem trahere presumant, seu quod de aliis, quam de manifestis injuriis et molestiis et aliis, que judicialem indaginem exigunt, penis in eos, si secus egerint, in id procuratores adjectis (?) conservatores se ullatenus intromittant et tam de ducibus dictis in concilio generali, dummodo ultra terciam vel quartam dietam aliquis extra suam civitatem auctoritate presencium ad judicium non trahatur, quam aliis quibuscunque constitucionibus a predecessoribus nostris, Romanis pontificibus, tam de judicibus delegatis, quam conservatoribus, et aliis editis, que nostre possent in hac parte jurisdiccioni aut potestati ejusque libero exercicio quomodolibet obviare, seu si aliquibus communiter vel divisim a predicta sit sede indultum, quod

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excommunicari, suspendi vel interdici, seu extra, vel ultra certa loca ad judicium evocari non possint per literas apostolicas, non facientes plenam et expressam ac de verbo ad verbum de indulto hujusmodi et coram personis et locis, ordinibus ac nominibus propriis mencionem, et qualibet alia indulgencia dicte sedis generali vel speciali cujuscunque tenoris existat, per quam presentibus non expressam vel totaliter non insertam nostre jurisdiccionis explicacio in hac parte valeat quomodolibet impediri, et de qua cujusque toto tenore de verbo ad verbum in nostris literis habenda sit mencio specialis. Ceterum nolumus et apostolica auctoritate decermimus, quod quilibet vestrum prosequi valeat articulum, eciam per alium inchoatum, quamvis idem inchoans nullo fuerit impedimento canonico impeditus, quodque a dato presencium sit vobis et unicuique vestrum in premissis omnibus et eorum singulis ceptis et non ceptis, presentibus et futuris perpetuata potestas et jurisdiccio attributa, ut in eo vigore eaque firmitate possitis in premissis omnibus ceptis et non ceptis, presentibus et futuris et pro predictis procedere, ac si predicta omnia et singula coram nobis cepta fuissent et jurisdiccio nostra et cujuslibet vestrum in predictis omnibus et singulis per citacionem vel modum alium perpetuata legitimum extitisset constitucione predicti super conservatoribus et alia qualibet in contrarium edita non obstante. Datum Avinione vij Idus Octobris pontificatus nostri anno quarto.

Post quarum quidem literarum apostolicarum productionem, presentacionem et lectionem fuit nobis per eundem procuratorem nomine dicti magistri et fratrum humiliter supplicatum, ut in causis et negociis ipsis fratribus incumbentibus juxta potestatem nobis a sede apostolica concessam suprascriptis dominis vices nostras dignaremur committere, verum, cum nos tam propriis, quam ecclesie nostre negociis et eciam aliter adeo simus prepediti, quod cognicioni et decisioni causarum memoratis magistro et fratribus incumbencium et eorum, que nobis in suprascriptis literis committuntur, vacare et intendere commode equeamus,vobis et cuilibet vestrum in solidum in omnibus et singulis suprascriptis, que nobis in dictis literis apostolicis, ut premittitur, fore

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commissa, extiterint, committimus vices nostras, donec eas ad nos duxerimus revocandas. In fidem quoque et evidens testimonium omnium et singulorum premissorum presentes nostras literas sive presens publicum instrumentum per Johannem Cletzeken, notarium publicum, scribi fecimus et publicari mandavimus et nostri sigilli appensione jussimus communiri. Datum et actum Lubik in curia nostra episcopali sub anno a nativitate domini millesimo quadringentesimo, indiccione octava, mensis Aprilis die octava, hora vesperorum vel quasi, pontificatus sanctissimi in Christo patris ac domini nostri domini Bonifacii, divina providencia pape noni, anno undecimo, presentibus honorabilibus et diseretis viris: dominis: Hinrico Schulten, scholastico ecclesie Utinensis, Lubicensis diocesis, nostro officiali generali, Gherardo Melges, vicario perpetuo ecclesie beate Marie virginis Lubicensis, Wilhelmo de Werne, rectore ecclesie parochialis in Berchteheyle, dicte nostre Lubicensis diocesis, necnon Godfrido Ragel, clerico Monasteriensis diocesis, testibus ad premissa vocatis specialiter et rogatis.

(L. sign. N.)

Et ego Joh. Cletzeke, clericus Havelbergensis diocesis, publicus imperiali auctoritate notarius, premissarum literarum apostolicarum productioni, recepcioni, lectioni et diligenti examinacioni, supplicacioni, subdelegacioni et commissioni omnibusque aliis, prout superius narratur, una cum prenotatis testibus presens interfui eaque sic fieri vidi et audivi, et de mandato dicti reverendi in Christo patris et domini, domini Johannis, episcopi Lubicensis, conservatoris principalis, in hanc formam publicam manu mea propria conscribendo redegi, quam signo meo et nomine solitis una cum appensione sigilli dicti domini Lubicensis signavi, eciam per procuratorem supradictum requisitus et rogatus, in testimonium omnium et singulorum premissorum.


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Nr. XI.

Der Ritter Helmold von Plessen zu Lübz verpfändet an den Schulzen Heinrich Reynemann zu Karbow fünf Hufen auf dem Felde Michaelisberg (Zesemowe).

D.d. 1436. März 18.

Nach einer Abschrift aus dem 15. Jahrhundert im Grossherzogl. Geh. und chive zu Schwerin.

Ik her Helmolt van Plesse ridder wanaftech to Lupze bekenne apenbar vor alle den genen, de dessen bref seen edder horen lezen, dat ik mit mynen rechten erven sculdech byn rechter witliker scult Hinrick Reynemanne sculten to Karbou vnde synen rechten eruen achtentich lub. mark witter pennynghe, de he my rede dan heft vnde yn myn behof kamen sin, alzodane muntte alze to Parchem ghenghe vnde gheve is. Vor desse vorbenomede achtentich lub. mark so sette ick her Helmolt vorbenomed myt mynen erven Hinrick Reynemanne vnde zinen erven vnde yeghenwardeghen late vnde zette vif hofen landes myt aller tobehoriughe vppe deme velde to Mychchahelisberghe, myn andel zo ik her Helmolt dar vif hoven hebbe vppe dessem vorbenomeden velde, de Reynemanne vnde syne erven scolen besitten vnde hebben, so vrig alze ik se aldervrigest hebbe hat, vnde scal sick desser hoven bruken to eyneme bruklikem pande, so de hoven ligghen in erer schede an worden, an acker, an holten, an wisken, an water, an weyde, vnde ik her Helmolt edder myne erven dar nychtes ane to behollende, yt si benomet edder vnbenomet yn dessem breve, besunder de losinghe; vnde weret dat ik her Helmolt edder myne erven desse vorbenomede hoven wolden wedder hehben vnde lozen van Hinrick Reynemanne edder zynen erven, so scal ik edder myne erven eme edder synen erven dat kundeghen vnde tosegghen to sunte Michcheles daghe, vnde denne des neghesten kerstes daghe yn den ver hilghen daghen 1 ) Hinrick Reynemanne edder synen erven gheven vnde bereden


1) d.i. am nächsten Christtage in den vier heiligen Tagen (d.i. Weihnacht).
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bynnen Parchem achtentich lub. mark, alze hyr vor screuen is, to eyneme male vnde an eyneme summen sunder afslach; vnde we desse hoven heft vnde buwet, de scal Reynemanne edder synen erven gheven de pacht vnde pleghe; ock so mach Reyneman edder syne erven de pacht vnde pleghe panden edder panden laten to alle sunte Michcheles daghe, wo dicke vnde vakene em des not vnde behof is, vnde de iarlick pleghe dar mede nemen; ock zo scal ik her Helmolt vnde wil myt mynen erven Hinrick Reynemanne vnde synen erven desser vorscreven hoven vnde godes eyne wer wesen vor alle den, yegen dede vor recht kamen willen, recht gheuen vnde nemen willen, ghestlick edder werlick, vnde we dessen bref heft myt Reynemannes edder syner erven willen, dem scal he zo hulplick wesen in aller mate vnde liker wis, efte he eme si toscreuen van worden to worden, he sy ghestlike efte werlik. Des to hogherme tughe vnde bekantnisse so hebbe ick Helmolt vorbenomet vnde Rosend ae l, her Helmoldes sane, ock vnse yngheseghel henghet vor dessen bref, to eyner witlichheit screuen na ghades bort verteyen hundert iar in deme sos vnde druttechgesten iare, des sundaghes to mytvastene.


Nr. XII.

Der Cardinal=Legat Campegius fordert die Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg zur Unterdrückung der lutherischen Lehre auf.

D.d. Ofen 1525. Febr. 28.

Nach dem Originale auf der Königl. Bibliothek zu Berlin, mitgetheilt vom dländer zu Berlin.

Illustrissimis dominis uti fratribus honorabilibus dominis Henrico et Alberto fratribus ducibus Magnopolitanis Sacri Romani Imperii principibus.

Illustrissimi principes et domini uti fratres, honorem et debitam commendationem. Quas moverit in nobilissima ista Germaniae provintia turbas et quantaque afferat incommoda et clades pessima isthec Lutheranorum factio, puto Ill mas DD. VV. optime intelligere, quum seditionibus et tumultibus repleta omnia

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passim diuina et humana confundere nituntur, usque adeo ut aliquot in locis et religio, que nusquam hominum cordibus evelli potest, titubet, et principatus et potestas omnis cadat et nihili habeatur: quae ad communis vite tranquillitatem et decus quantum afferant indignitatis et detrimenti, nullus est qui nesciat. Cuiusmodi infoelicitatem et incommoda cum sanctissimus dominus noster clementissimus pater affectu deploret et lamentetur, iam totos hos integros menses de crediti sibi gregis salute anxius et sollicitus nihil non cogitat, quod ad eius salutem attineat, et propterea suis ad Ill mas DD. VV. breuibus litteris quod potest auxilii genus offert et porrigit, eas una cum plerisque aliis istius provintiae principibus hortando, suadendo et excitando, ut aduersus tot calamitates et incommoda pro publica privataque salute, dignitate, religione et tutela iam tandem caput et virtutis uestre dexteram exeratis presentissimis consilijs et ope opportuna periclitanti pietati vestre succurrentes, qua collabente nihil inter Germanos equi aut boni consistere posse sperandum est. Etenim si ex initiis et malorum primordiis, quae postea euenire possunt, coniectura assequi valemus, cur ex huiusmodi factionibus et tumultibus summa imis et ima summis equari omnemque vel in Deum cultum vel in homines reuerentiam et principatum tolli suspicandum non sit? Si tam impios conatus principes muti pretereant vel cunctanter aut tepide adoriantur et repellant: hinc est quod clementissimus pontifex, ne interim quicquam, quod ad optimum pastorem attinet, pretermittat, plerosque, ut dixi, Germanie principes, nominatim vero ac precipue Ill mas DD. VV. litteris suis monet et obtestatur ad fidei causam et salutis nostre rationem suscipiendam et ineundam, qui, cum voluerit, has ipsas litteras ad manus meas peruenire, ego eas ex officio meis adiectis Ill mis DD. VV. quod potui, studiosius reddendas curaui. Est autem vel unicm vel potissimum ad res istius prouintie pacandas vel componendas hoc auxilii genus, ut qui religione, ordine et dignitate et ditionis propinquitate iuncti estis, mutuis etiam consensionibus et auxiliis in vestram salutem et in christiane religionis, quam iam tot annis ex traditione patris sacrosanctam habuistis, tutelam aduersus impios et rebelles vestros consentiatis nec interim per maximam nominis vestri indignitatem patiamini inconsutilem domini tunicam distrahi aut vobis

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spectantibus et tacentibus cuipiam ex vestris fideli et legitimo principi iniuriam inferri aut eum ab impiis et seditiosis opprimi. Cum itaqne tam humano quam diuino iure liceat, vim omnem repellere et seruata humanitatis ratione et modo propulsare, id multo magis liceat et expediat, ubi non nostram, sed Christi gloriam querimus et publicam salutem et commoda propriis anteponimus. Cuiusmodi multa cum sciam, Ill mas DD. VV. pro sapientia sua prospicere nihil mihi opus erat ad id eas hortari longioribus verbis, existimans nihil difficile futurum, ut que justitia suadet et charitas ipsa monet, ea alacri studio non complectantur, quod si rationibus his aliisque operam a me quoque offerendam Ill me DD. VV. censuerint monitus ultra non patiar quicquam in huiusmodi offitio a me desyderari, atque hoc animo me earundem Ill marum DD. VV. obsequiis offero et plurimam commendationem et foelicissimam valetudinem. Budae XXVIII Febr. MDXXV.

Vre fr. Dedit mus s L. Car. Campegiu     
legatus.                           

Dieser Brief des Cardinal-Legaten Campegius (nur die Worte der Unterschrift sind von seiner Hand) befindet sich mit sechs andern höchst interessanten Actenstücken (Wilken, Gesch. der Bibl. zu Berlin S. 239) angeheftet an eine Vulgata (Venedig 1484), welche aus dem Besitz eines gewissen Johann Leo 1688 am 22. Aug. 1696 für 18 Thlr. erworben, in die Königl. Bibliothek überging

.
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Inhalt:

Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

A. Bartsch,

Domprediger zu Schwerin, mehrerer alterthumsforschenden Gesellschaften correspondierendem Mitgliede,
als
zweitem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Sechster Jahrgang.


Mit einer Steindrucktafel.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1841.

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Inhaltsanzeige.



Erster Theil.
Aeußere Verhältnisse des Vereins.
S.
1. Veränderungen im PersonalbestandeAngehörige des Vereins 1
2. Finanzielle Verhältnisse 2
3. Versammlungen, Verfassung und Verwaltung 4
4. Verzeichniß der Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder, am 12. Julius 1841Versammlungen, Verfassung und Verwaltung 5
Zweiter Theil.
Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.
1. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler.
A. Sammlung von Schriftwerken.
I. Bibliothek 20
II. Urkundensammlung 28
III. Sammlung anderer Handschriften 28
B. Sammlung von Bildwerken.
I. Alterthümer im engern Sinne
1. Aus vorchristlicher Zeit
A. Aus der Zeit der Hühnengräber 29
B. Aus der Zeit der Kegelgräber 33
C. Aus der Zeit der Wendenbegräbnisse 35
2. Aus dem Mittelalter 43
II. Münzen und Madaillen 48
III. Zeichnungen 66
C. Naturhistorische Sammlung 67
D. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art.
I. Nachrichten von heidnischen Gräbern und andern historisch merkwürdigen Stätten, von mittelalterlichen Bauwerken u. dgl. 68
II. Nachrichten über Bildwerke verschiedener Zeiten und Arten 1 ) 104
III. Nachrichten von alten Schriftwerken 125
IV. Nachrichten zur Sittengeschichte 126

1) Die Ueberschrift auf S. 104 hat durch einen Druckfehler "Alter" statt "Arten".
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S. 
2. Bearbeitung des historischen Stoffes.
A. Gelieferte Arbeiten.
I. Größere Abhandlungen 128
II. Kleinere Mittheilungen 129
B. Begonnene oder vorbereitete Arbeiten 131

Nachtrag.
I. Zu den Alterthümern aus der Zeit der Hünengräber 133
II. Zu den Alterthümern aus der Zeit der Kegelgräber 136
III. Zu den Alterthümern aus der Zeit der Wendenbegräbnisse 141
IV. Zu den Alterthümern aus dem Mittelalter 143
V. Ueber Sporen in heidnischen Gräbern 144
Vignette
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Erster Theil.

Aeußere Verhältnisse des Vereins.


1. Veränderungen im Personalbestande.

D ie Veränderungen, welche das abgelaufene sechste Lebensjahr des Vereins in dessen Personalbestande herbeigeführt hat, betreffen die correspondirenden Vereine, die correspondirenden und die ordentlichen Mitglieder. Die Reihe der ersten ward durch die Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen zu Riga, den dänischen historischen Verein zu Kopenhagen, den Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin und die oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz ebenso ansehnlich als erfreulich vergrößert, so daß die Gesammtzahl derselben zur Zeit 20 beträgt. Zu den älteren correspondirenden Mitgliedern, von denen der Verein in diesem Jahre keins verlor, kamen die Herren Justizrath und Professor Dr. Molbech zu Kopenhagen, Ober=Bibliothekar Dr. Kopitar zu Wien, Archivar und Reichs=Antiquar Hildebrand zu Stockholm und Gymnasiallehrer Masch zu Neu=Ruppin hinzu, wodurch die Zahl unserer correspondirenden Mitglieder auf 57 gebracht ward. Von den ordentlichen Mitgliedern verlor der Verein durch den Tod 3 (die Herren Syndicus Koch auf Trollenhagen, Major von der Lühe auf Redderstorf und Superintendent Eyller zu Wismar); auf anderm Wege schieden 6 aus, nämlich die Herren Hausmarschall von Monroy zu Neustrelitz, Superintendent Wagner zu Potsdam, Musiklehrer Pauly zu Schwerin, Candidat Lorenz zu Nossentin, Hauptmann a.D. von Restorff zu Bützow und Gerichtsrath Stolberg zu Berlin. Der Verlust betrug also im Ganzen 9 Mitglieder. Dagegen wurden 15 neue ordentliche Mitglieder gewonnen, nämlich (nach der Zeitfolge ihres Beitritts):

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1)  Herr    Hauptmann von Santen zu Schwerin,
2)      - Landrath Graf von Zieten auf Wustrau bei Neu=Ruppin,
3)      - Hofpropst M. Sabinin in zu Weimar,
4)      - Amtsmitarbeiter Krüger zu Grabow,
5)      - Hofcopiist Peters zu Schwerin,
6)      - Rentier Pogge zu Rostock,
7)      - Lieutenant a.D. von Wickede zu Boizenburg,
8)      - Baron von Maltzahn auf Gr. Lukow,
9)      - Baron von Maltzahn auf Kl. Lukow,
10)      - Kammerherr von Oertzen auf Sophienhof,
11)      - Conrector Martens zu Boizenburg,
12)      - Candidat Wilbrandt zu Boizenburg,
13)      - von Dewitz auf Kölpin,
14)      - von Glöden zu Rostock,
15)      - Candidat Paschen zu Lübow.

Durch den hiernach sich ergebenden reinen Gewinn von 6 Personen ist die Zahl der derzeitigen ordentlichen Mitglieder auf 360 gestiegen. Im Ganzen haben seit der Stiftung des Vereins 420 Männer in dieser Eigenschaft sich ihm angeschlossen. Eine vollständige Uebersicht des gegenwärtigen Personalbestandes gewährt das (unter 4.) folgende Verzeichniß.

2. Finanzielle Verhältnisse.

Vom 1. Julius 1840 bis zum 1. Julius 1841 betrug

Finanzielle Verhältnisse
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Finanzielle Verhältnisse
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Finanzielle Verhältnisse
Schwerin, den 1. Julius 1841.

P. F. R. Faull,     
Cassen=Berechner.   

3. Versammlungen, Verfassung und Verwaltung.

Der geschäftführende Ausschuß erfuhr in seiner durch die Neuwahlen in der vorigjährigen Generalversammlung erhaltenen Zusammensetzung im Laufe dieses Jahres keine Veränderung; ebenso wenig haben neue Bestimmungen in der Verfassung des Vereins sich nöthig erwiesen. An die gewöhnlichen, auch in diesem Jahre ordnungsmäßig abgehaltenen Monats= und Quartalsitzungen schloß sich, diesmal (weil der 11. auf einen Sonntag fiel) am 12. Julius, die Generalversammlung. Dieselbe erfreute sich eines sehr zahlreichen Besuchs von schweriner und auswärtigen Mitgliedern. An die Eröffnungsrede des Herrn Präsidenten und an die Jahresberichte des zweiten Secretärs und der übrigen Beamten schloß sich die von der Versammlung mit der lebhaftesten Freude aufgenommene Erklärung des Herrn Geheimeraths=Präsidenten und Ministers von Lützow Excellenz und des Herrn Regierungsraths von Oertzen, ihre bisherige Stellung zu dem Verein resp. als Präsident und Vice=Präsident desselben auch ferner beibehalten zu wollen. Sämmtliche Beamte hatten gleichfalls ihre Bereitwilligkeit zur Fortführung ihrer Aemter ausgesprochen und wurden in denselben bestätigt. Die Neuwahl der Repräsentanten für den Ausschuß traf Herrn Oberlehrer Reitz, Herrn Vice=Oberstallmeister von Boddien, Herrn Revisionsrath Schumacher und Herrn Director Dr. Wex. Auf Anregung des Herrn Präsidenten sprach die Versammlung sodann einstimmig den Wunsch aus, Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen von

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Dänemark und Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg=Lippe unter die hohen Beförderer, so wie den Herrn Grafen von Reventlow unter die Ehrenmitglieder des Vereins zählen zu dürfen, und wird der Ausschuß die Erfüllung dieses Wunsches zu vermitteln sich angelegen sein lassen. Unter den übrigen Verhandlungen ist die dem Ausschusse ertheilte Autorisation hervorzuheben, für das seiner Vollendung nahe Register zu den bisher erschienenen fünf Bänden der Jahresschriften (vgl. Jahresber. V, S. 5) ein angemessenes Honorar zu bewilligen. Nachdem die Versammlung durch den Herrn Präsidenten mit einem Worte des Dankes für die bewiesene lebhafte Theilnahme und der Hoffnung auf die Fortdauer derselben geschlossen war, erfreuten sich die Anwesenden an der Besichtigung der ansehnlichen Bereicherungen und in einzelnen Zweigen der verbesserten Aufstellung, welche die Sammlungen des Vereins auch während des letzten Jahres erhalten haben.

4. Verzeichniß

der Protectoren, hohen Beförderer, correspondirendenVereine,correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder,
am 12. Julius 1841 1 ).


I. Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz.
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin.

II. Hohe Beförderer.

  1. Seine Hoheit der Herzog Gustav von Meklebburg=Schwerin.
  2. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Erbgroßherzogin von Meklenburg=Schwerin.
  3. Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin von Orleans.
  4. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin von Meklenburg=Schwerin.

1) Auch diesmal ist bei den Rubriken I.=IV. die chronologische Reihenfolge, bei V. und VI. dagegen die topologische und innerhalb derselben die alphabetische Ordnung beobachtet worden.
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  1. Seine Durchlaucht der regierende Fürst von Schaumburg=Lippe.
  2. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Seine Excellenz der Herr Geheime Staatsminister v. Kamptz zu Berlin.
  2. Der königliche Oberpräsident der Provinz Pommern, Herr v. Bonin zu Stettin.
  3. Seine Excellenz der Herr Staatsminister v. Dewitz zu Neustrelitz.

IV. Correspondirende Vereine.

  1. Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde, zu Stettin.
  2. Schleswig=holstein=lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte, zu Kiel.
  3. Königlich=dänische Gesellschaft für nordische Alterthumskunde, zu Kopenhagen.
  4. Thüringisch=sächsischer Verein für Erforschung vaterländischen Alterthums, zu Halle.
  5. Voigtländischer alterthumsforschender Verein, zu Hohenleuben.
  6. Königliche schleswig=holstein=lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer, zu Kiel.
  7. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Zürich.
  8. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, zu Münster.
  9. Wetzlarscher Verein für Geschichte und Alterthumskunde.
  10. Historischer Verein für Niedersachsen, zu Hannover.
  11. Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit.
  12. Verein für hessische Geschichte und Landeskunde, zu Cassel.
  13. Historischer Verein für Oberfranken, zu Bamberg.
  14. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung, zu Wiesbaden.
  15. Historischer Verein für den Untermainkreis, zu Würzburg.
  16. Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte und Industrie, zu Salzwedel.
  17. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen, zu Riga.
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  1. Dänischer historischer Verein, zu Kopenhagen.
  2. Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg, zu Berlin.
  3. 0berlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften, zu Görlitz.

V. Correspondirende Mitglieder.

In Baden:
   zu Sinsheim: 1. Wilhelmi, Pastor.
in Braunschweig:
   zu Wolfenbüttel: 2. Schmidt Dr., Archivrath.
3. Schönemann Dr., Bibliothekar.
in Bremen: 4. von Hormayr, Freiherr, Geheimer=Rath und königl. baierscher Gesandter.
in Dänemark:
   zu Kopenhagen: 5. Finn Magnusen, Dr., wirklicher Etatsrath und Geheimer=Archivar.
6. Molbech Dr., Etatsrath und Professor.
7. Rafn Dr., wirklicher Etatsrath und Professor.
8. Thomsen, Justizrath.
in Frankfurt a. M.: 9. Böhmer Dr., Stadtbibliothekar.
in Hamburg: 10. Lappenberg Dr., Archivar und Senator.
in Hannover:
   zu Hannover: 11. Pertz. Dr., Archivrath.
   zu Göttingen: 12. Havemann Dr., Professor.
   zu Aurich: 13. von Boddien, Regierungsrath.
in Holstein=Lauenburg:
   zu Kiel: 14. Asmussen Dr., Subrector.
15. Falck Dr., Etatsrath und Professor.
16. Michelsen Dr., Professor.
   zu Ratzeburg: 17. v. Duve Dr.
18. von Kobbe Dr., Professor.
in Lübeck: 19. Behn Dr.
20. Deecke Dr., Professor.
21. Dittmer Dr.,
in Oesterreich:
   zu Wien: 22. Kopitar Dr., Ober=Bibliothekar.
   zu Prag: 23. Hanka Dr., Bibliothekar.
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in Preußen:
   zu Berlin: 24. Friedländer Dr., Bibliothekar.
   a. Provinz Brandenburg:
25. J. Grimm Dr., Professor.
26. W. Grimm Dr., Professor.
27. Höfer, Geheimer Archivrath.
28. Homeyer Dr., Professor.
29. Klaatsch, Geheimer Archivrath.
30. Kretschmer.
31. Lachmann Dr., Professor.
32. von Ledebur, Director
33. von Raumer Dr., Geheimer Regierungsrath
34. Riedel Dr., Hofrath, Geheimer Archivrath und Professor.
35. von Tzschoppe, wirklicher Geheimer=Ober=Regierungs=Rath und königl. Archiv=Director.
   zu Jüterbock: 36. Heffter Dr., Land= und Stadt=Gerichts=Director.
   zu Neu=Ruppin: 37. Masch, Gymnasiallehrer.
   zu Salzwedel: 38. Danneil, Director und Professor.
   b. Prov. Pommern:
   zu Greifswald: 39. Barthold Dr., Professor.
40. von Hagenow Dr.
41. Kosegarten Dr., Professor.
   zu Stettin: 42. Böhmer Dr., Professor.
43. Giesebrecht, Professor.
44. Hering Dr., Professor.
45. von Medem, Archivar.
   zu Stralsund: 46. Brandenburg Dr., Syndicus und Archivar.
47. Mohnicke Dr., Consistorialrath.
48. Zober Dr., Gymnasiallehrer und Stadtbibliothekar.
   c) Provinz Preußen:
   zu Königsberg: 49. Voigt Dr., Geheimer Regierungsrath und Archiv=Director, Professor.
   c) Provinz Posen:
   zu Posen: 50. von Minutoli, Regierungsrath.
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   c) Provinz Schlesien :
   zu Breslau: 51. 51. Fabricius Dr., Professor.
   c) Provinz Sachsen:
   zu Halle: 52. Förstemann Dr., Bibliothek=Secretär.
53. Leo Dr., Professor.
in Sachsen:
   zu Jena: 54. Dahlmann Dr., Hofrath und Professor.
in Schweden:
   zu Stockholm: 55. Hildebrand, Archivar und Reichs=Antiquar.
   zu Upsala: 56. Geyer Dr., Professor und Reichshistoriograph.
57. Schröder M., Ober=Bibliothekar, Professor und Ordenshistoriograph.

 

VI. Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.

zu Boizenburg: 1. Martens, Conrector.
2. Riemann, Präpositus.
3. von Schöpffer, Amtsauditor.
4. von Wickede, Lieutenant a.D.
5. Wilbrandt, Candidat.
bei Boizenburg: 6. von Stern, auf Tüschow.
bei Brüel: 7. Pauly, Pensionär, zu Wendorf.
8. Schnelle Dr., Gutsbesitzer, auf Buchholz.
9. Zarncke, Pastor, zu Zahrenstorf.
zu Bützow: 10. Ackermann, Criminalrath.
11. Bolte, Criminalgerichts=Director.
12. von Bülow, Criminalrath.
13. Carlstedt M., Stiftsprediger.
14. Drechsler, Senator.
15. Ehlers, Hofrath.
16. Fust, Cantor und Organist.
17. Freiherr von Glöden.
18. zur Nedden, Rector.
19. Reinnoldt, Criminalsecretär.
20. von Wick, Criminalrath.
bei Bützow: 21. Behrns, Pastor, zu Qualitz.
22. Erhardt, Amtsverwalter zu Rühn.
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bei Bützow: 23. Baron von Rodde, Gutsbesitzer, auf Zibühl.
24. Wagner, Pastor, zu Zernin.
zu Crivitz: 25. Krüger, Amtmann.
26. Martini, Ober=Amtmann.
zu Dargun: 27. Hase, Amtmann.
zu Doberan: 28. Crull, Präpositus.
bei Doberan: 29. Willebrand, Pastor, zu Parkentin.
zu Dömitz: 30. von Bülow, Drost.
31. Vogel, Bürgermeister.
32. Zinck, Hauptmann a.D., Ober=Zollinspector.
zu Eldena: 33. Günther, Hülfsprediger.
34. Sickel, Pastor.
bei Friedland: 35. von Oertzen, Geheimer=Justizrath, Gutsbesitzer, auf Leppin.
bei Fürstenberg: 36. von Oertzen, Gutsbesitzer, auf Barsdorf.
zu Gadebusch: 37. Litzmann Dr., Medicinalrath.
38. Seebohm Dr.
39. Willhelm, Apotheker.
40. von Wrisberg, Landdrost.
bei Gadebusch: 41. von Behr, Gutsbesitzer, auf Renzow.
42. von Döring, Gutsbesitzer, auf Badow.
zu Gnoien: 43. Bölckow, Hofrath.
44. Kues Dr., Kreisphysicus.
zu Goldberg: 45. Zickermann, Bürgermeister.
bei Goldberg: 46. Baron von Le Fort, Gutsbesitzer auf Wendhof, Klosterhauptmann zu Dobbertin.
zu Grabow: 47. Bauer, Rector.
48. Flörke, Kirchenrath.
49. Heyden, Cantor.
50. Krüger, Amts=Mitarbeiter, Advocat.
51. Löwenthal Dr.
52. Matthesius, Pastor.
53. Römer, Conrector.
54. Rüst Dr., Amtsarzt.
bei Grabow: 55. Müller, Pastor, zu Neese.
bei Grevesmühlen: 56. Eckermann, Gutsbesitzer, auf Johannsdorf.
57. Rettich, Pensionär, zu Rosenhagen.
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bei Grevesmühlen: 58. von Paepcke, Justizrath, Gutsbesitzer, auf Lütgenhof.
59. Paepcke, Actuarius, zu Lütgenhof.
60. Willebrand, Candidat, zu Dassow.
zu Güstrow: 61. Besser Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
62. Brandt, Canzlei=Director.
63. von Bülow, Justizrath.
64. Diederichs, Advocat.
65. Krull, Advocat.
66. Scheel, Stadtbuchhalter.
67. Türck, Pastor.
68. Tarnow, Pastor.
69. Viereck, Senator.
70. Volger Dr.
bei Güstrow: 71. Engel, Gutsbesitzer, auf Gr. Grabow.
72. Graf von der Osten=Sacken auf Marienhof.
73. Schumacher, Pastor zu Parum.
74. von Wedemeyer, Hof= und Canzleirath, Gutsbesitzer, auf Langhagen.
bei Hagenow: 75. Bruger Dr., Past. adj. zu Warsow.
76. Kammer= und Jagdjunker von Bülow zu Toddin.
zu Laage: 77. Lüders, Bürgermeister.
zu Lübz: 78. Schlaaff, Amtsauditor.
bei Lübz: 79. von Behr=Negendanck, Gutsbesitzer, auf Passow.
zu Ludwigslust: 80. Bothe Dr.
81. Brückner Dr., Ober=Medicinalrath.
82. Gerdeß, Rector.
83. Kliefoth Dr., Pastor.
84. von Schmidt, Geheimer=Legationsrath.
85. Sellin, Pastor.
86. Zehlicke, Seminardirector.
bei Ludwigslust: 87. Erfurth, Pastor, zu Picher.
zu Malchin: 88. Behm, Cantor.
89. Blüch, Rector.
90. Timm, Präpositus.
bei Malchin: 91. Baron von Maltzahn, Landrath, Gutsbesitzer, auf Rothenmoor.
92. Walter, Pastor, zu Bülow.
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zu Malchow: 93. von Blücher, Landrath, Gutsbesitzer auf Kuppentin, Klosterhauptmann.
94. Engel, Küchenmeister.
95. Meyer, Bürgermeister.
96. von Müller, Bürgermeister.
bei Malchow: 97. Christmann, Candidat, zu Penkow.
zu Mirow: 98. Giesebrecht, Präpositus.
zu Neubrandenburg: 99. Behm, Advocat.
100. Boll, Pastor.
101. Brückner Dr., Rath.
102. Friese Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
103. Frodien, Advocat.
104. Hagemann, Kaufmann.
105. Hahn, Senator und Camerarius.
106. Hahn, Advocat.
107. Hoffmann, Gastwirth und Weinhändler.
108. Kirchstein Dr., Rath.
109. Löper Dr.
110. Meyncke, Kreisrendant.
111. Müller Dr., Rath, Stadtrichter.
112. Müller, Oberlehrer an der Mädchenschule.
113. Nicolai, Syndicus.
114. Oesten, Advocat und Landsyndicus.
115. Preller Dr., Rath.
116. Roggenbau, Senator.
117. Rümker, Advocat.
118. Siemssen, Rathssecretär.
bei Neubrandenburg: 119. von Dewitz, Gutsbesitzer, auf Kölpin.
120. von Engel, Kammerherr, Gutsbesitzer, auf Breesen.
121. Sponholz, Pastor, zu Rülow.
bei Neubuckow: 122. Löper, Pastor zu Mulsow.
123. Priester, Pastor zu Westenbrügge.
124. von Restorff, Drost, Gutsbesitzer, auf Radegast.
zu Neukalden: 125. Brinckmann, Präpositus.
126. Buschmann, Rector.
zu Neustadt: 127. von Bülow, Landdrost.
bei Neustadt: 128. Grimm, Pastor, zu Gr. Laasch.
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bei Neustadt: 129. Schneider, Pastor, zu Herzfeld.
zu Neustrelitz: 130. Bahlcke, Hofrath.
131. Bergfeld, Professor.
132. von Bernstorff, Regierungsrath.
133. Graf von Finckenstein, Kammerherr.
134. von Graevenitz, Geheimer=Kammerrath.
135. Jahn, Gutsbesitzer auf Adamsdorff.
136. Kaempffer, Consistorialrath und Superintendent.
137. von Kamptz, Oberhofmeister.
138. Ladewig Dr., Professor am Gymnasium.
139. Lingnau, Postdirector.
140. Nauwerck, Hofrath.
141. von Oertzen, Kammerherr.
142. Reichenbach, Geheimer=Legationsrath.
143. Schröder, Rector der Mädchenschule.
144. von Schultz, Justizrath.
145. Weber, Geheimer=Justizrath.
146. von Wenckstern, Oberstlieutenant.
147. Wulffleff, Consistorialsecretär.
zu Parchim: 148. Beyer Dr., Advocat.
149. Flörke, Superintendent.
150. Flörke, Senator.
151. Grothe, Oberappellationsgerichts=Procurator.
152. von Hobe, Oberappellationsgerichts=Vicepräsident.
153. Koß Dr., Bürgermeister.
154. Langfeld, Gerichtsrath.
155. Niemann, Collaborator am Gymnasium.
156. Schröder Dr., Collaborator am Gymnasium.
157. Schumacher, Apotheker.
158. Wilhelms, Advocat.
159. Zehlicke Dr., Director des Gymnasiums.
bei Parchim: 160. Tapp, Candidat der Theologie, zu Jarchow.
zu Penzlin: 161. Betcke Dr.
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zu Penzlin: 162. Eberhard, Präpositus.
163. Baron von Maltzahn, Erblandmarschall.
164. Müller, Bürgermeister.
165. Napp, Rector.
bei Penzlin: 166. Eberhard, Pastor, zu Gr. Lukow.
167. Flügge, Gutsbesitzer, auf Gr. Helle.
168. von Gundlach, Gutsbesitzer, auf Mollenstorf.
169. Jahn, Gutsbesitzer, auf Kl. Vielen.
170. Lancken, Gutsbesitzer, auf Kl. Lukow.
171. Lorenz, Candidat, zu Gr. Lukow.
172. Baron von Maltzahn, Gutsbesitzer, auf Peutsch.
173. Nahmmacher, Pastor, zu Peccatel.
174. von Oertzen, Landrath, auf Gr. Vielen.
zu Plau: 175. Dornblüth Dr., Hofrath, Kreisphysicus.
176. Schultetus, Senator.
bei Plau: 177. Cleve, Gutsbesitzer, auf Karow.
zu Ratzeburg: 178. Becker Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
179. Genzken M., Consistorialrath.
180. von Wickede, Forstjunker.
181. Zander Dr., Professor.
bei Ratzeburg: 182. Arndt, Pastor, zu Schlagsdorf.
zu Rehna: 183. Bauer, Pastor.
184. Daniel, Bürgermeister.
185. Demmler, Senator.
186. Fromm, Präpositus.
187. Strecker, Rector.
bei Rehna: 188. Masch, Pastor, zu Demern.
189. Saalfeld, Past. adj. zu Grambow.
zu Ribnitz: 190. Crull, Amtmann.
191. zur Nedden, Amtsverwalter.
zu Röbel: 192. Engel, Bürgermeister, Hofrath.
193. von Lehsten, Drost.
zu Rostock: 194. Ackermann, Oberappellations=Gerichtsrath.
195. Bachmann Dr., Professor und Director des Gymnasiums.
196. Bartsch, Candidat der Theologie.
197. Beselin, Advocat.
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zu Rostock: 198. Crull Dr., Hofrath.
199. Crumbiegel Dr., Senator und Archivar.
200. Diemer Dr., Consistorialrath, Professor.
201. Ditmar Dr., Syndicus.
202. Dresen Dr.
203. Fromm, Oberappellationsgerichts=Vicepräsident.
204. Iwan von Glöden.
205. Hinrichsen, Rentier.
206. Kämmerer Dr., Professor, Geheimer=Hofrath.
207. Karsten Dr., Bürgermeister.
208. Karsten, Diaconus.
209. Krüger, Hofapotheker.
210. Baron von Nettelbladt, Oberappellationsgerichtsrath.
211. Baron von Nettelbladt, Bibliothekar.
212. von Nußbaum, Major.
213. von Oertzen Dr., Oberappellationsgerichts=Präsident, Excellenz.
214. G. W. Pogge, Rentier.
215. von Pressentin, Amtsauditor.
216. Reder Dr.
217. Siemssen Dr.
218. Schäfer, Candidat der Theologie.
219. Scheel, Oberappellationsgerichtssecretär.
220. Spitta Dr., Professor, Ober=Medicinalrath.
221. Stampe, Justizrath.
222. Tiedemann, Besitzer der Hof=Steindruckerei.
223. Viereck, Oberappellationsgerichtsrath.
bei Rostock: 224. Christlieb, Pastor, zu Cavelstorf.
225. von Haeften, zu Hohen=Schwarfs.
zu Schönberg: 226. Karsten Dr., Gerichtsrath.
227. Kindler, Advocat.
228. Reinhold, Justizamtmann.
zu Schwaan: 229. Ahrens, Gerichtsrath.
zu Schwerin: 230. Ahrens, Landrentmeister.
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zu Schwerin: 231. Assur, Privatgelehrter.
232. Bärensprung, Hofbuchdrucker.
233. Bartsch, Pastor.
234. Bartels Dr.
235. von Bassewitz, Regierungsrath.
236. Boccius, Canzleirath.
237. von Boddien, Kammerherr, Vice=Oberstallmeister.
238. Bouchholtz, Geheimer=Hofrath.
239. Bouchholtz, Regierungssecretair.
240. Büchner Dr., Oberlehrer.
241. Demmler, Hofbaurath.
242. Evers, Archivrath.
243. Faull, Geheimer=Canzleirath.
244. Fischer, Maler.
245. Glöckler, Archivgehülfe.
246. Grimm, Kriegsrath.
247. Groth, Archivar.
248. Hennemann Dr., Leibarzt, Geheimer=Medicinalrath.
249. Holm, Hofrath.
250. Jeppe, Kammerregistrator.
251. Juhr, Senator.
252. Kaysel, Justizrath.
253. Knaudt, Regierungsrath.
254. Lenthe, Hofmaler.
255. von Levetzow, Minister und Kammerpräsident, Excellenz.
256. Lisch, Archivar und Regierungs=Bibliothekar.
257. von Lützow, Minister und Geheimerathspräsident, Excellenz.
258. von Lützow, Schloßhauptmann.
259. Mantius, Commerzienrath.
260. von Maydell, Canzlei=Vicedirector.
261. Baron von Meerheimb, Kammerdirector.
262. Mencke, Canzleiassessor.
263. Meyer, Schulrath.
264. Monich, Subrector.
265. Müller, Geheimer=Canzleirath, Regierungs= und Lehnsfiscal.
266. zur Nedden, Regierungsregistrator.
267. Nübell, Obermünzmeister.
268. von Oertzen, Regierungsrath.
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zu Schwerin: 269. Oldenburg Dr., zweiter Hypothekenbewahrer.
270. Peters, Hofcopiist.
271. Petterß, Bildhauer.
272. Prosch Dr., Geheimer=Legationsrath.
273. Prosch Dr., Hofrath.
274. Ringwicht, Advocat.
275. Reitz, Oberlehrer.
276. von Santen, Hauptmann.
277. Schmidt, Postsecretär.
278. Schröder, Amtsverwalter.
279. Schultze, Steuerrath.
280. Schumacher, Hofmaler.
281. Schumacher, Revisionsrath.
282. Schweden, Advocat.
283. Schwerdtfeger, Advocat.
284. von Steinfeld, Geheimer=Rath.
285. Strempel, Senator.
286. Toltzien, Hofrath, Canzleifiscal.
287. Walter, Oberhofprediger.
288. Weber, Oberlehrer.
289. Wedemeyer, Dr. phil.
290. Weir, Wegebaumeister.
291. Wendt, Hofrath.
292. Wex Dr., Director des Gymnasiums.
293. von Wickede, Forstrath.
294. Wünsch, Oberbaurath.
bei Schwerin: 295. Beust, Pastor, zu Plate.
296. Flemming Dr., Ober=Medicinalrath, zu Sachsenberg.
297. von Leers, Landrath, Gutsbesitzer, auf Schönfeld.
298. von Schack, Geheimer=Rath, Gutsbesitzer, auf Brüsewitz.
299. Schubart, Pensionär, zu Gallentin.
bei Stavenhagen: 300. Nahmmacher, Pastor, zu Kastorf.
zu Sternberg: 301. Kleiminger, Superintendent.
zu Sülz: 302. Koch, Geheimer=Amtsrath.
bei Tessin: 303. Karsten, Präpositus, zu Vilz.
304. von Koß, Gutsbesitzer, auf Vilz.
zu Teterow: 305. Burmeister, Präpositus.
bei Teterow: 306. von Blücher, Landrath, Gutsbesitzer, auf Suckow.
307. Kortüm, Oeconom, zu Kl. Roge.
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bei Teterow: 308. Ludwig, Pastor zu Klaber.
309. Baron von Maltzahn, Gutsbesitzer, auf Gr. Lukow.
310. Baron von Maltzahn, Gutsbesitzer, auf Kl. Lukow.
311. Pogge, Gutsbesitzer, auf Roggow.
zu Waren: 312. Müller, Lehrer.
313. Pries, Bürgermeister.
314. Schmidt, Bürgermeister, Hofrath.
315. Sprengel, Dr. juris.
bei Waren: 316. Brückner, Pastor, zu Gr. Gievitz.
317. Conradi, Pfarrvicar, zu Ankershagen.
318. von Frisch, Gutsbesitzer, auf Klocksin.
319. von Oertzen, Kammerherr, auf Sophienhof.
320. Graf von Voß, Gutsbesitzer, auf Großen=Gievitz.
zu Warin: 321. Bartsch Dr., Kreisphysicus.
zu Wismar: 322. Burmeister Dr. phil.
323. von Cossel, Buchhändler.
324. Crain Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
325. Crull, Kaufmann, königl. niederländischer Consul.
326. Enghardt, Pastor.
327. Francke Dr., Lehrer am Gymnasium.
328. Haupt, Lehrer am Gymnasium.
329. von Lützow, Erblandmarschall, Gutsbesitzer auf Eickhof.
330. von Vieregge, Kammerherr, Gutsbesitzer auf Steinhausen.
bei Wismar: 331. Albrandt, Pastor, zu Lübow.
332. Keil, Pastor, zu Gressow.
333. Koch, Gutsbesitzer, auf Dreveskirchen.
334. Lampert, Pastor, zu Dreveskirchen.
335. Paschen, Candidat, zu Lübow.
zu Wittenburg: 336. von Flotow, Amtsverwalter.
337. von Rantzau, Oberforstmeister.
338. Ratich, Amtshauptmann.
339. Ritter, Hülfsprediger.
340. Vaigt, Bürgermeister, Hofrath.
341. Witt, Advocat.
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bei Wittenburg: 342. Kehrhahn, Pastor, zu Döbbersen.
343. Krüger, Pastor, zu Gammelin.
344. von Lützow, Gutsbesitzer, auf Tessin.
345. von Paepcke, Domainenrath, Gutsbesitzer, auf Quassel.
346. von Schack, Gutsbesitzer, auf Körchow.
zu Zarrentin: 347. Grammann, Pastor.
348. Paepcke, Amtsverwalter.
349. Stockfisch, Apotheker.

C . Im Auslande.

in der Mark Brandenburg: 350. von Hieronymi Dr., Professor. zu Berlin.
351. Schadow Dr., Director. zu Berlin.
352. Graf von Zieten, Landrath, Erbherr auf Wustrau.
zu Hamburg: 353. von Bülow, Landrath.
354. Krüger, Postsecretär.
im Hannöverschen: 355. Freytag, Pastor, zu Gartow.
356. von dem Knesebeck, Geheimer=Justizrath, zu Göttingen.
zu Lübeck: 357. von Motz, Baumeister.
in Pommern: 358. Baron von Krassow, Landrath, zu Franzburg.
in Rußland: 359. Rußwurm, Ober=Inspector zu Reval.
in Sachsen: 360. Sabinin M., Hofpropst, zu Weimar.

 

Zusammenstellung.
I. Protectoren 2
II. Hohe Beförderer 7
III. Ehrenmitglieder 3
V. Correspondirende Mitglieder 57
VI. Ordentliche Mitglieder 360
---------------
Summa aller Angehörigen des Vereins: 429.
außerdem 20 correspondirende Gesellschaften.     

 


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Zweiter Theil.

Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.


1. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler.

A. Sammlung von Schriftwerken.

I. Bibliothek.

V erzeichniß der in dem Vereinsjahre 1840/41 erworbenen Bücher (vgl. Jahresber. V, S. 7-19):

  1. Abschiedt der Römischen Königl. Majestat vnd gemeiner Stendt auff dem Reichßtag zu Augspurg Anno D. 1555 auffgericht. Sampt der Keyserl. Maj. Kammergerichts=Ordnung etc. Mayntz 1555. Folio. (Geschenk des Hrn. Gerichtsraths Ahrens in Schwaan.)
  2. Apologia, Abgenöthigte, womit Diejenigen auß dem Meckl. Adel, welche auff Anstifften einiger Fürstl. Schwerinischer Bedienten, im Namen Herrn Hertzogs Friedrich Wilhelms zu Mecklenburg Durchl. als Feloniae Rei, ex capite injuriarum in Principem auff Privation ihrer Lehn= u. Allodial=Güter belanget werden wollen, Ihre Ehre, Haabe u. Gut gegen die unbegründete Beschuldigung u. Anklage zu defendiren etc. der Noht befunden etc. 1705. Fol. (Geschenk des Hrn. Gerichtsraths Ahrens in Schwaan.)

1006 - 1009. Archiv, Vaterländisches, des histor. Vereins für Niedersachsen. Herausgegeben von A. Brönnenberg. Jahrgang 1839: 4 Hefte. Hannover. 8. [M. s. Nr. 396. 397. 542-549.] (Geschenk des Vereins.)

1010 - 1012. Archiv des histor. Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg. 5ten Bdes 3tes Heft und 6ten Bdes 1stes und 2tes Heft. Würzburg 1839. 1840. 8. [M. s. Nr. 827-839.] (Geschenk des Vereins.)

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  1. Archiv für Staats= und Kirchengeschichte der Herzogthümer Schleswig, Holstein, Lauenburg etc. , redigirt von Michelsen. 4r Bd. Altona 1840. 8. [M. s. Nr. 8. 9. 395.] (Geschenk der S.H.L. Gesellschaft f. v. G.)
  2. D. G. Babst, Uhterlesene Pladdütsche Gedichte. Rostock 1812. 8. (Geschenk des Kaufmanns Hrn. Behncke in Rostock.)
  3. Augustin v. Balthasar, Rechtliche Abhandlung der Gerechtsame und Universal= Jurisdiction des hohen Königl. Schwedischen Tribunals zu Wismar etc. Wismar u. Bützow 1770. Fol. (Geschenk des Hrn. Dr. v. Duve in Ratzeburg.)

1016. 1017. Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte u. Alterthumskunde. 7ten Jahrgangs 2tes und 8ten Jahrgangs 1stes Heft. Stettin 1840. 8. [M. s. Nr. 11-14. 224. 225. 400. 550-552. 841. 842.] (Geschenk der Gesellschaft.)

  1. Casparis Barlaci Orationum liber. Amsterodami 1643. 12. (Geschenk des Hrn. Dr. v. Duve in Ratzeburg.)
  2. F. W. Barthold, Geschichte von Rügen u. Pommern. 2r Thl. Von der Bekehrung Pommerns zum Christenthume bis zum Tode Barnims I. i.J. 1278. Mit einer Höhen= und Fluß=Charte von Pommern. Hamburg 1840. 8. [M. s. Nr. 553.]
  3. Becker, Der heilige Ansverus, Abt des Klosters Ratzeburg. Mit einer Vorrede von Dr. U. J. H. Becker. Schönberg 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Directors Prof. Dr. Becker in Ratzeburg.)
  4. K. Bege, Chronik der Stadt Wolfenbüttel und ihrer Vorstädte. Wolfenbüttel 1839. 8. (Geschenk des Hrn. Bibliothekars Dr. Schönemann in Wolfenbüttel.)
  5. Bericht vom Jahr 184O an die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft zu Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig. Herausgegeben von K. A. Espe. Leipzig 1840. 8.
  6. Bericht, Sechster, der Königl. Schleswig=Holstein=Lauenburgischen Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer. Mit 1 Kupfertafel. Kiel 1841. 8. [M. s. Nr. 229. 230. 407. 561. 851.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  7. Dav. Bernard, De statu mortuorum ex mente veterum Druidum, ad Lucani lib. I. v. CCCCIIII. seq. Lips. 1732. 4.
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  1. F. G. v. Boddien, Der Mecklenburgische Haken, ein vorzüglicheres Ackerwerkzeug als der gewöhnliche Pflug u.s.w. Oldenburg 1840. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. 1027. Jo. Gottl. Boehme, De Iside Suevis olim culta, ad loc. Taciti de mor. Germ. CIX. Exercitt. prior et posterior. Lips. 1748. 1749. 4.
  1. H. von Brackel, Carl Otto Transehe von Roseneck. Beitrag zur Characteristik desselben. Riga 1839. 8. (Geschenk der Gesellschaft f. G. u. A. der russ. Ostseeprovinzen.)
  2. N. H. Brehmer, Entdeckungen im Alterthum. 1r Thl. 1ste Abthlg. Mit 3 Charten und 1 Kpfr. Weimar 1822. 8.
  3. - 32. L. W. Brüggemann, Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preuß. Herzogthums Vor= und Hinter=Pommern. 1r Thl. und 2ten Theils 1r und 2r. Bd. Stettin 1779-1784. 4.
  1. J. N. C. Buchenröder, Mecklenburgs Vorzüge. An dem Vermählungstage der Durchl. Prinzessin Sophia Friederica mit des Dänischen Erb=Prinzen Friederichs K. H. Schwerin 1774. 4. (Geschenk des Hrn. Landraths v. Maltzahn auf Rothenmoor.)
  2. C. C. H. Burmeister, Die Bürgersprachen und Bürgerverträge der Stadt Wismar. Wismar 1840. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. C. C. H. Burmeister, Ueber die Sprache der früher in Meklenburg wohnenden Obodriten= Wenden. Rostock 1840. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  4. C. Ch. H. Burmeister, De instauratione ecclesiae christianae sexto decimo seculo in civitate Wismaria peracta. Rostochii 1840. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. M. C. F. Crain, Einladungsschrift zu der öffentlichen Prüfung der Schüler der großen Stadtschule am 24. und 25. Septbr. u.s.w. Wismar 1840. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  6. 1039. Dav. Cranz, Historie von Grönland etc. , insbesondere die Geschichte der dortigen Mission der Evangel. Brüder zu NeuHerrnhut und Lichtenfels. 2te Aufl. Mit 8 Kpfrtafeln. Barby u. Lpzg. 1770. 8. - und Fortsetzung des Werks von 1763 bis 1768. Barby u. Lpzg. 1770. (Geschenk des Hrn. Apothekers Schumacher in Parchim.)
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  1. 1041. J. Fr. Danneil, Dritter und Vierter Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländ. Geschichte und Industrie. Neuhaldensleben 1840. 1841. 8. [M. s. Nr. 869. 870.] (Geschenk des Vereins.)
  1. Just. Chr. Dithmar, Churmärkische Adels=Historie u.s.w. 1stes Stück. Franckfurth a. d. O. 1737. Fol.
  2. Chr. G. Elben, Einleitung in die Geschichte des teutschen Ordens. 1r Thl. Nürnberg 1784. 8.
  3. Erwerbung, Die, der Mark Brandenburg durch das Luxemburgsche Haus. Eine Denkschrift zur Feier des 24. März 1840 Sr. Exc. dem wirkl. Geh. Staats= und Justiz=Minister Hrn. von Kamptz ehrerb. dargebracht von dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg. Berlin 1840. 8. (Geschenk des Märk. Vereins in Berlin.)
  4. Georgii Fabricii Rerum Misnicarum libri 7. Lips. (1569). 4. (Geschenk des Hrn. Bibliothekars Dr. Schönemann in Wolfenbüttel.)
  5. H. Francke, Mecklenburgs Noth und Kampf vor und in dem Befreiungskriege u.s.w. Mit einer Charte zum Treffen bei Sehestedt. Wismar 1835. 8. (Geschenk des Hrn. Grafen von der Osten=Sacken auf Marienhof.)
  6. M. Frentzel, Dissertat. histor. de Idolis Slavorum. Wittebergae 1691. 4.
  7. 8. Jul. Friedlaender, Numismata inedita commentariis ac tabulis illustravit - . Berolini 1840. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  8. Gedenkbuch der vierten Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst zu Braunschweig am Johannisfeste 1840. Braunschweig 1840. 8. (Geschenk des Hrn. Bibliothekars Dr. Schönemann in Wolfenbüttel.)
  9. Gegen=Vorstellung, In der Wahrheit begründete, gegen die s. g. Kurtze u. Wahrhaffte Vorstellung, daß des Hrn. Hertzogen von Meckl. - Schwerin die Ihro Durchl. zu Meckl.= Strelitz auß dem Boitzenburger Zoll jure Dominii perpetui zustehende Neun Tausend Rchsthlr. jährlicher revenüen gantz unbefugt u. wieder=rechtlich vorenthalten, auch der Contribution im Stargardischen Crayse sich mit keinem Recht anmaßen könne. Schwerin. Fol. (Geschenk des Hrn. Gerichtsraths Ahrens in Schwaan.)
  10. Jacob Grimm, Sendschreiben an Karl Lachmann. Ueber Reinhart Fuchs. Leipzig 1840. 8. [M. vergl. Nr. 502.]
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  1. W. Havemann, Handbuch der neuern Geschichte. 1ster Theil. Jena 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. 1054. G. D. Hoffmann, Vermischte Beobachtungen aus denen deutschen Staats= Geschichten und Rechten. 4 Thle. in 2 Bden. Ulm, Frankfurt u. Lpzig. 1761. 1764. 8. (Geschenk des Hrn. Bibliothekars Dr. Schönemann in Wolfenbüttel.)
  1. Olig. Jacobaeus, Museum Regium seu Catalogus rerum tam naturalium quam artificialium, quae in basilica bibliothecae etc. Hafniae asservantur. Hafniae 1696. Fol. [Dedications=Exemplar an den Geheimrath van Lente.] Geschenk des Hrn. Landraths von Oertzen auf Vielen.)
  2. Jahrbücher und Jahresbericht des Vereins für meklenb. Geschichte und Alterthumskunde. 5ter Jahrgang. Schwerin 1840. 8. [M. s. Nr. 264. 445. 613. 913.]
  3. Instruction für Aufgrabungen entworfen im Auftrage der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands etc. Riga 1840. 8. (Geschenk des Vereins.)
  4. F. W. B. F. Freih. von dem Knesebeck, Historisches Taschenbuch des Adels im Königreich Hannover. Hannover 1840. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. Bern. Koehne, De Numis Friderici II. Electoris Brandenburgici. C. tab. aenea. Berolini 1840. 8.
  6. Bartholom. Kopitar, Hesychii Glossographi discipulus et εμιγλωσσιστες russus in ipsa Constantinopoli. Sec. 12. 13. C. tab. aenea graecorussa. Vindobonae 1840. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  7. Lappenberg, Programm zur dritten Secularfeier der bürgerschaftlichen Verfassung Hamburgs am 29. Septbr. 1828. Hamburg. Fol. (Geschenk des Hrn. Kammerregistrators Jeppe in Schwerin.)
  8. L. v. Ledebur, Schauplatz der Thaten oder Aufententhalts=Nachweis des Churfürsten Friedrich Wilhelm des Großen. Berlin 1840. 8. (Geschenk des märkischen Vereins in Berlin.)
  9. G. C. F. Lisch, Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg bis zum Jahr 1540. Aus den Jahrbüchern des Vereins etc. Mit Nachträgen aus dem Jahrbuche für 1840. Schwerin 1839. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
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  1. G. C. F. Lisch, Ueber die Heidenbegräbnisse Meklenburg. [Im mekl.=schwerinschen Kalender 1841.] Rostock 1841. 12. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. G. C. F. Lisch, Geschichte der fürstl. Residenz=Schlösser zu Wismar, Schwerin und Gadebusch. Aus den Jahrbüchern des Vereins. Mit einer Steindrucktafel. Schwerin 1840. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. Lübeck, die Beglückte und Geschmückte Stadt - , d.i. Kurtze Beschreibung der Stadt Lübeck etc. Lübeck 1697. 8. (Geschenk des Hrn. Bibliothekars Dr. Schönemann in Wolfenbüttel.)
  4. Märkische Forschungen. Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg. 1ster Band. Berlin 1841. 8. (Geschenk des märk. Vereins in Berlin.)
  5. - 1070. Mittheilungen, Neue, aus dem Gebiete histor.=antiquarischer Forschungen. Herausgegeben von dem Thüringisch=Sächsischen Verein für Erforschung des vaterländischen Alterthums. 5ten Bandes 2tes, 3tes und 4tes Heft. Halle 1840. 1841. 8. [M. s. Nr. 150-153. 326-329. 479-484. 690. 691. 941-943.] (Geschenk des Vereins.)
  1. Mittheilungen der Zürcherischen Gesellschaft für vaterländische Alterthümer. 4tes Heft. 1840. 4. [M. s. Nr. 331. 689. 944.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. - 1074. Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv=, Ehst= und Kurland's, herausgegeben von der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostseeprovinzen. 1sten Bandes 1stes, 2tes und 3tes Heft. Riga und Lpzig. 1837. 1840. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  1. Justi Modestini ohnvorgreifliche Erwägung der kurtzen Repräsentation der Viereggischen Liquidations=Sachen. 1747. 4. (Geschenk des Hrn. Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  2. 1077. C. Molbech, Historisk Tidsskrift udgivet af den danske historiske Forening, ved Selskabets Bestyrelse. Første Bind. Andet Binds første Hefte. Kiøbenhavn. 1840. 8. (Geschenk des dän. histor. Vereins.)
  1. Fr. Müller, Geschichte des Burgschlosses Ravensberg in Westfalen. Osnabrück 1839. 8.
  2. S. Nilsson, Skandinaviska Nordens Urinvanare, ett försök i comparativa Ethnographien. 3. Häftet. Christianstad 1839. 8. [M. s. Nr. 697. 698.]
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  1. Joh. Oesterlingius, Dissertat. historica de Vrnis sepulchralibus et armis lapideis Cattorum. Lips. 1741. 4.
  2. K. Preusker, Blicke in die vaterländische Vorzeit; Sitten, Sagen, Bauwerke und Geräthe, zur Erläuterung des öffentlichen und häuslichen Volkslebens im heidnischen Alterthume und christl. Mittelalter der sächs. und angränzenden Lande. 1stes Bdchen. Mit 130 Abbildungen auf 2 Steindrucktafeln. Leipzig 1841. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. Fr. v. Raumer, Historisches Taschenbuch. 10ter Jahrgang. Lpzig. 1839. 8. [M. s. Nr. 348= 354. 498. 499.] (Geschenk des Hrn. Regierungsraths von Oertzen in Schwerin.).
  4. Joh. G. O. Richter, Historische Nachricht von dem Ordens=Amt Rampitz an der Oder, so wohl den Götzendienst der alten Wenden, als derer Nachkömmlinge Christenthum betreffend. Bei Gelegenheit einiger gefundenen Alterthümer und daher beigefügten Kupfern etc. mitgetheilt. Frankfurt a.M. 1740. 4.
  5. C. F. von Rumohr, Sammlung für Kunst und Historie. 1ster Bd. Hamburg 1816. 8. (Enthält: Ueber das Verhältniß der seit lange gewöhnlichen Vorstellungen einer prachtvollen Wineta zu unserer positiven Kenntniß der Kultur und Kunst der deutschen Ostseeslaven.)
  6. Dav. Jon. Scharf, Dissertatio inauguralis juridica de eo, quod praecipue juris est circa homines proprios in Megapoli. Rostochii 1738. 4. (Geschenk des Hrn. Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  7. Joh. Wilh. Schoenfeldt, Dissertatio historica de cultu religioso arboris Jovis praesertim in Hassia. Lips. 1740. 4.
  8. Species facti, Wahrhaffte etc. , in Sachen Herrn Zacharias Niemann, gewesenen Königl. Dän. Majors, und dessen Eheconsortin, geb. von Krügern. Contra den regierenden Hrn. Herzogen zu Mecklenburg=Schwerin. Appellationis et Attentatorum. Wien 1764. Mit Anmerkungen versehen, aus welchen erhellet, daß die ganze Species facti etc. eine Unwahrheit sei. Schwerin 1765. Fol. (Geschenk des Herrn Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  9. 1089. Staatskalender, Großherzoglich Mecklenburg=Schwe=
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rinscher. 1840. 1841. 8. [M. s. Nr. 192. 193. 371. 514. 747.] (Geschenk von H. W. Bärensprung.)

  1. Staatskalender, Großherzoglich Mecklenburg=Strelitzscher. 1841. 8. [M. s. Nr. 974-985.] (Geschenk des Hrn. Vice=Directors von Maydell in Schwerin.)
  2. Tribunals=Ordnung, der Königl. Majestät und Reiche Schweden hohe, von dem etc. Hrn. Carl Gustaf, der Schweden, Gothen und Wenden Könige etc. , auffgerichtet und zu halten befohlen, inmassen dieselbe publiciret in Wißmar 1657. Anno 1673. Fol. (Geschenk des Hrn. Dr. von Duve in Ratzeburg.)
  3. Volksbuch, Allgemeines Mecklenburgisches. 7ter Jahrgang. 1841. Wismar. 8. [M. s. Nr. 993.] (Geschenk des Hrn. Pastors Sponholz zu Rülow.)
  4. J. J. Vorast, Ein Bau des Heiligthums, welcher dem Herrn aufgerichtet wird in unsern Hertzen. Predigt bey feyrlicher Einweihung der Neuen Capelle zu Prützen am 3. Sonntage des Advents 1756. Güstrow 1757. 4. (Geschenk des Herrn Landraths von Maltzahn auf Rothenmoor.)
  5. Fr. von Wickede, Einiges über den Nutzen von Rüstern= (Ulmen=) Holz und Anbau von Rüstern auf Mecklenburgischen Landgütern. Schwerin 1820. 8. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch in Schwerin.)
  6. K. Wilhelmi, Siebenter Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländ. Denkmahle der Vorzeit. Sinsheim 1840. 8. [M. s. Nr. 768= 773.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  7. S. S. Witte, Hofrath u. Professor in Rostock, Vertheidigung des Versuchs über den Ursprung der Pyramiden in Egypten und der Ruinen von Persepolis und Palmyra. Lpzg. 1792. 8. (Geschenk des Hrn. Archivars Lisch in Schwerin.)
  8. Zander, Das 25jährige Jubelfest der freiwilligen mecklenburgischen Kämpfer von 1813 und 1814 am 27. März 1838 zu Güstrow. Güstrow 1838. 8. (Geschenk des Hrn. Grafen v.d. Osten=Sacken auf Marienhof.)
  9. 1099. Zeitschrift für vaterländ. Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben von dem Verein für v. G. u. A. Westfalens. 3ten Bandes 1stes und 2tes Heft. Münster 1840. 8. [M. s. Nr. 779. 780. 998.] (Geschenk des Vereins.)
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  1. E. H. Zober, Zur Geschichte des Stralsunder Gymnasiums. Zweiter Beitrag. Die Zeit von 1569 bis 1616. Mit Bildnissen und Facsimile. Stralsund 1841. 4. [M. s. Nr. 782. (Geschenk des Hrn. Verf.)

H. W. Bärensprung,     
Bibliothekar des Vereins.  

II. Urkundensammlung.

Die Urkundensammlung des Vereins erhielt folgende Regesten und Abschriften von Urkunden zum Geschenke:

1) durch den Herrn G. Prang zu Rostock, Vorsteher des Hospitals zu St. Georg in Rostock:
16 Regesten aus den wichtigsten Urkunden dieses Hospitals.

2) durch den Herrn Pastor Sponholz zu Rülow:
Abschriften von 4 Urkunden des Klosters Broda (1283, 1285, 1285 und 1355), von 2 Urkunden des Klosters Malchow (1298 und 1429) und von 1 Urkunde des Johanniter=Ordens (1400).

3) durch den Herrn Justizrath Thomsen zu Kopenhagen:
von 1 Urkunde über die Erwerbung des Gutes Warckstorf durch das Kloster Cismar (1303).

4) durch den Herrn Archivrath Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel:
von 4 Urkunden über die Besitzungen des Klosters Amelungsborn in Meklenburg ([1220], 1224, 1239, [1244]).

5) durch den Herrn Professor Dr. Crain zu Wismar:
von 2 Urkunden über den Hof der Deutschen=Ordens=Comthurei Krankow in der Stadt Wismar (1356).

6) durch den Herrn Candidaten Arndt zu Reval:
von 1 Urkunde über die Fehde des Deutschen=Ordens gegen den Herzog Heinrich von Meklenburg (1543).

Die Sammlung besteht daher jetzt aus

79 Urkunden im Original,
188 Urkunden=Abschriften,
246 Urkunden=Regesten.
----------------------------------
513 Stück.

III. Sammlung anderer Handschriften.

1) Acten des ratzeburger Dompropstes Ludolf von Estorf über die Postulationen der Prinzen Ulrich von

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Dänemark und Christian von Meklenburg zum Bisthum Schwerin, aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, geschenkt vom Herrn Dr. von Duve zu Ratzeburg.

2) Auszug aus einer plattdeutschen Predigt, in der deutschen Gemeinde zu Bergen im J. 1596 gehalten, geschenkt vom Herrn Dr. Burmeister zu Wismar.

3) Tagebuch über eine Reise von Kiel nach Paris in den Jahren 1729 und 1730, Geschenk des Herrn Apothekers Stockfisch zu Zarrentin, der zufällig diese Originalschrift erwarb. Das Tagebuch ist von einem gebildetern Diener, vielleicht dem Secretär, des Kammerherrn und Grafen von Bassewitz aus Meklenburg, der den Herzog Adolph Friederich von Holstein, Bischof von Lübeck, nach Paris begleitete, geführt, zu derselben Zeit als auch "ein Prinz von Mecklenburg=Strelitz" sich in Paris aufhielt. Die Scriptur enthält zwar keine wichtige Begebenheiten, schildert aber in einer für die damalige Zeit correcten Sprache und Orthographie das Gesehene. Das Tagebuch beginnt am 28. Jan. 1729 in Kiel und endigt im März 1731 auf den Gütern des Grafen in Meklenburg.

4) Die Acten über Meklenburgs Beiträge zum Hermanns=Denkmal, geschenkt vom Herrn Revisionsrath Schumacher zu Schwerin.

5) Mittheilungen über Hexenprocesse aus der wittenburger Stadtregistratur, vom Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg.

B. Sammlung von Bildwerken.

I. Alterthümer im engern Sinne.

1. Aus vorchristlicher Zeit.

A. Aus der Zeit der Hünengräber.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Gräber.

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Hünengrab von Harkensee.

Auf der Feldmark von Harkensee bei Dassow befand sich ein Hünengrab, welches mit Steinpfeilern eng umstellt gewesen war; diese Steine waren schon in frühern Zeiten weggenommen. Bei der zufälligen Eröffnung des niedrigen Erdhügels fanden sich auf dem Urboden viele Knochen, meistentheils Menschengebeine, und dem Anscheine nach einige Thierknochen. Bei denselben lag ein Keil von grauem Feuerstein, 4 1/2" lang. Von Leichenbrand und Urnen war keine Spur. - Nachricht und Geschenk des Hrn. Rettich zu Rosenhagen.

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Hünengrab von Püttelkow (bei Wittenburg).

Unmittelbar am Wege nach Düsterbeck, etwa 1000 Schritte nördlich von Püttelkow auf der Feldmark dieses Dorfes liegt in einer Niederung in der Nähe eines großen Torfmoores ein Hünengrab von 110 Fuß Länge und 18 Fuß Breite, in der Richtung von Südsüdost nach Nordnordwest, welches ich im Auftrage des Vereins aufzudecken unternahm. Von den großen Steinen, womit früher das Grab eingefaßt war, standen nur noch die, welche am südlichen Ende eine besondere Abtheilung von 20 Fuß Länge bildeten; die übrigen sind vor einigen Jahren zu Bauten im Dorfe ausgebrochen. Weiterhin nach Norden war das Grab mit dichtem Gebüsch bewachsen, welches nach Aussage der ältesten Leute im Dorfe seit undenklicher Zeit darauf gestanden haben soll.

Zuerst untersuchte ich den südlichen Theil. Die aufgetragene Erde war in der Mitte des umgekehrt muldenförmigen Grabes 4 1/2 Fuß hoch und bestand aus gelbem Sande, wie der Boden umher. Der Raum enthielt viele kleinere und auch gespaltene platte Steine, doch ohne Ordnung, und dazischen fanden sich wenige Scherben einer dünnen bauchigen Urne. Außerhalb dieser mit Steinen umsetzten Abtheilung zeigte sich keine Spur von Urnen, noch sonstigen Alterthümern; hin und wieder kamen noch gespaltene Seine vor.

Wittenburg, im August 1840.

J. Ritter.     

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Hünengrab von Perdöhl (bei Wittenburg) No. 2.

(Vgl. Jahresber. V, S. 24.)

Auf einer Anhöhe nordwestlich von Perdöhl liegt auf dem Acker dieses Dorfes ein Hünengrab, dessen Eröffnung ich im Auftrage des Vereins unternahm 1 ). Die Lage desselben der Länge nach ist von Osten nach Westen auf lehmigem Sandboden und ist diese Grabstelle innerhalb der Steinsetzung 86' lang und 12' breit. Sie war auf allen Seiten mit großen Steinen von 3 bis 4' Höhe umsetzt; die Erde war innerhalb und außerhalb 4' hoch über dem Urboden angehäuft, so daß die oberen Flächen der Steine nicht über den Acker hervorstanden. Die Aufgrabung geschah vom östlichen Ende und es zeigte sich, daß die Erde des Grabes aus derselben Masse, wie der Acker umher, bestand. Etwa 12 Fuß lang war in dem Grabe bloßer


1) Die Steine wurden zur Chaussee weggenommen; der Herr von Laffert machte mir vorher die Anzeige.               J. Ritter.
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Sand, dann kam eine Querschicht Steine von der Größe der Einfassung. Nachdem diese weggeräumet war, gewann das Innere eine andere Gestalt, da die Erde überall mit Steinen mittlerer Größe angefüllt war, worunter auch hin und wieder einige flach gespaltene Steine vorkamen. Unter diesen Steinen unmittelbar auf dem Urboden fand sich 20' westlich von der Scheidewand ein menschliches Gerippe; vom Schädel und einigen andern Knochen waren noch ziemlich große, obwohl mürbe Stücke vorhanden. Die Reste deuten auf einen hohen und schlanken Wuchs; die Schenkelknochen sind lang, fein und zierlich, der Schädel ist groß, hoch gewölbt und dünne; die Schädelnäthe sind lang gezahnt und verwachsen. Die Leiche war mit den Füßen nach Süden, mit dem Kopfe nach Norden gelegt und das Gesicht nach Osten gewandt. An Alterthümern lag nichts dabei. Fast 50' von der ersten Scheidewand war dieser Raum wieder durch eine Querlage großer Steine geschlossen, die sich aber in grader Linie nach außerhalb des Grabes nördlich und südlich gegen 10' fort erstreckte, weiterhin konnte ich keine Steine außerhalb entdecken. In dem noch übrigen Theile des Grabes fanden sich nur wenige Steine, aber Scherben von 2 sehr groben und dickwandigen Urnen, einer rothbraunen und einer schwarzbraunen, letztere mit Feldspath in ihrer Masse. Auch Kohlen von Tannenholz wurden hier bemerkt. Das westliche Ende war wieder durch große Steine geschlossen.

Wittenburg, im September 1840.

J. Ritter.     

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Begräbnißplatz bei Malchin.

Ungefähr eine Viertelmeile von der Stadt Malchin liegt auf deren Feldmark in einer sumpfigen Wiesen= und Weidefläche isolirt ein Hügel, der Kätelberg genannt, welcher, oben abgeplattet, jetzt noch etwa 15' hoch über einen in der Nähe fließenden Bach sich erhebt, früher aber dem Anscheine nach höher gewesen ist; die abgeplattete Oberfläche hält 40' im Durchmesser; die obere, östliche Seite dieses Hügels hat durch Ausgraben von Sand und Steinen einen Einschnitt erhalten und an dieser Seite sind auch mehrere Alterthümer gefunden.

Vor 20 Jahren sind hier 5 bis 6 mit großen Steinen ausgesetzte Gräber aufgenommen, in denen unverbrannte Gebeine und allerlei Geräthe gefunden sind. Aus einem dieser (Hünen=) Gräber bewahrte ein Bürger eine Streitaxt aus feinkörnigem Granit von gewöhnlicher Form,

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wie Frid. Franc. Tab. I, Fig. 5, welche auf beiden Seiten in kegelförmiger Vertiefung angebohrt, aber noch nicht durchgebohrt ist; durch Vermittelung des Herrn Rectors Bülch hat der Verein diese seltene Waffe zum Geschenk erhalten.

In neuern Zeiten ward auf derselben östlichen Seite des Hügels, etwa 5' unter der Oberfläche eine Urne gefunden, welche mit verbrannten Knochen und Asche gefüllt war. Die leider zerbrochene Urne war sehr dickwandig, grobkörnig, im Bruche schwärzlich, außen ziegelroth, ohne Verzierungen, von einfachen, schlichten Formen, ungefähr wie die Urnen in Frid. Franc. Tab. V. In der Asche lagen 2 Beschläge von Bronze, jeder bestehend aus 2 dünnen Blechstreifen von 2" Länge und 1/2" Breite, welche durch 2 bronzene Niete von 1/2" Länge an den Enden zusammen und auseinander gehalten sind; schon früher sind ähnliche Beschläge gefunden.

Ein hellgrüner Rost hat die Bronze ganz durchdrungen. Ungefähr 5' südlich von dem Standpuncte der Urne fanden sich unverbrannte Thierknochen, welche, nach der Bestimmung des Herrn Professors Steinhoff zu Schwerin, einem Pferde angehören. Diese Alterthümer sind dem Vereine durch den Herrn Rector Bülch geschenkt, welcher die Grabstätte mit dem Herrn Regierungsrath Knaudt aus Schwerin während des letzten Landtages untersucht hat. Letzterer hält den ganzen Hügel für ein großes, nur theilweise zerstörtes Kegelgrab 1 ).

b. Einzeln gefundene Alterthümer.

Keile.

1 Keil aus dunkelgrünlicher Hornblende, 7" lang, in der Mitte 2 1/2" breit und 1 1/2" dick, überall, und zwar auf den beiden breiten Seiten, wie gewöhnlich, convex, an den beiden schmalen Seiten concav geschliffen, in allen Beziehungen seltener Art, gefunden auf dem Stadtfelde von Sülz beim Graben von Zieglererde durch den sülzer Ziegler, geschenkt vom Herrn Geheimen Amtsrath Koch zu Sülz.

Streitäxte und Streithämmer.

1 Streitaxt aus Grünstein, von höchst ausgezeichneter und seltener Form, an einem Ende mit einer Schneide, am


1) Ist er vielleicht wohl ein Wohnplatz? Wir haben noch keine Nachrichten von Wohnplätzen aus der Stein= und Bronzezeit. In diesem Falle, der einer wendischen Burgstätte gleicht, wären die Todten neben der Wohnung bestattet worden.          Anmerkung des Herrn Archivars Lisch.
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andern Ende mit einem kugeligen Hammer, der Länge nach mit erhabenen Reifen verziert, auf der Feldmark von Cummerow beim Ausroden von Eichen gefunden, geschenkt vom Herrn Apotheker Timm d.J. zu Malchin.

1 Streitaxt von Hornblende, gefunden zu Bleese, R. A. Gadebusch, 6 1/2" lang, mit beilförmiger Schneide, ungefähr wie Frid. Franc. Tab. I, Fig. 4, von vortrefflicher Arbeit, geschenkt vom Herrn Wege= und Wasser=Baumeister Weir zu Schwerin.

1 Streithammer aus Hornblende, durch das Schaftloch quer durchbrochen, in der obern Hälfte vorhanden, gefunden bei der "Bollbrügge" auf dem Stadtfelde von Goldberg, geschenkt von dem Herrn Bürgermeister Zickermann zu Goldberg.

Gefäß aus grauem Basalt

von Cylinder=Gestalt, 4 1/2" hoch, 4" im Durchmesser des äußern Randes, in der obern Hälfte im Aeußern von der Gestalt der Urnen aus der Zeit der Kegelgräber, mit scharfem Bauchrande, geformt und 1 3/4" tief regelmäßig gehöhlt und geglättet, in der Mitte mit einem 1/2" breiten, erhabenen Reifen verziert, in der untern vollen Hälfte abgerundet, ein seltenes Stück des Alterthums, gefunden zu Niendorf, R. A. Grevismühlen, im Hofgarten, geschenkt vom Herrn General=Major von Brandenstein auf Niendorf.

B. Aus der Zeit der Kegelgräber.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Gräber.

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Kegelgrab von Püttelkow (bei Wittenburg).

Oestlich vom Dorfe Püttelkow zieht sich im Norden von der schweriner Landstraße eine Erhöhung von Osten nach Westen hin, welche mit einer Reihe Kegelgräber auf den höchsten Punkten bedeckt ist. Sie sind aber schon seit Menschengedenken beackert. Da die darin enthaltenen Steine bereits von den mit Steinbrechen beauftragten Leuten entdeckt waren und zum Chausseebaue verwandt werden sollten, so begab ich mich im Auftrage des Vereins dahin, um die beiden östlicheren Gräber zu untersuchen, welche auf einem, dieses Jahr nicht beackerten Felde liegen. Das erste Grab, das östlichste und größte von allen, hatte einen dasselbe umgebenden Steinkreis von 56' Durchmesser, gab aber kein Resultat, da die Mitte früher schon durchwühlt war (wie ich später erfuhr, durch Schatzgräber aus Püttelkow; überhaupt ist diese Gegend den Leuten im Dorfe ein

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unheimlicher Ort, sie und ihre Vorfahren wollen hier mancherlei Erscheinungen gehabt haben). Etwa 200 Schritte weiter westlich ist das zweite Grab, welches ich vom östlichen Rande an durchgraben ließ. Es hatte einen schon lückenhaften Umkreis von Steinen, der 48' im Durchmesser hielt. Bald zeigte sich ein gewölbter Steinhaufe, der von Osten nach Westen sich 26' lang fortzog und in der Mitte 15' breit und 4 Fuß hoch war. Die Erde über demselben war hier 2 Fuß hoch, so daß die jetzige Axenhöhe 6' betrug. In der Mitte des Steingewölbes lag 1 1/2' über dem Urboden eine Speerspitze aus Bronze mit erhabenem Mittelrücken und 2 darin befindlichen Nieten, zum Befestigen in einen gespaltenen Schaft. Sie ist mit edlem Rost überzogen und wenig im Metall davon angegriffen. Die Länge der Speerspitze ist 7 1/2" und die Breite nahe über den Nietlöchern 1 5/8". (Sie wurde beim Auffinden in 2 Theile zerbrochen.) Nur unterhalb des Steingewölbes zeigten sich Spuren von Brand; Urnen zeigten sich nirgends.

Da am südlichen Rande des Kegels außerhalb des Steinringes eine bedeutende Steinlage entdeckt wurde, so ward auch diese weiter untersucht und eine Steinkiste gefunden, welche aus ziemlich großen Steinen in Form eines Rechteckes von 7' Länge und 4' Breite im Innern gebildet war. Ihre Länge war von Osten nach Westen. Die Erde innerhalb dieser Steinkiste war mit vielen Steinen mittlerer Größe (Pflastersteinen) angefüllt. Auf dem Urboden, in einer Tiefe von 3 1/2' fanden sich der Länge nach Bruchstücke von menschlichen Gebeinen und am westlichen Ende Reste des Schädels. Da, wo ungefähr die Hände der Leiche gelegen hatten, wurden 2' von einander entfernt 2 gleiche Handringe aus Bronze gefunden, mit edlem Roste bedeckt (doch ist dieser an dem einen glänzender); der eine Ring zerbrach beim Anfassen in zwei Stücke. Sie sind 3 1/2" und 2 5/8" im Aeußern weit; die Enden stehen 1 1/4" aus einander; der Bronzedrath ist ovalrund, 2 und 3''' dick; die Außenseite ist mit Querbändern aus gravirten Linien verziert. Die Kiste war ursprünglich über der Erde errichtet; die Erde umher ist angehäuft, wahrscheinlich vom Kegelgrabe herab.

Wittenburg, im October 1840.

J. Ritter.     

b. Einzeln gefundene Alterthümer.

Ein Schwert von Bronze,

mit Griffzunge und Resten eines hölzernen Griffes, im Ganzen 22" lang, stark oxydirt, in mehrere Stücke zerbrochen, welche,

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nach der Oxydation, eine ursprüngliche Zerbrechung in 3 Stücke verrathen, gefunden unter Steinen zu Sülstorff bei Schönberg beim Chausseebau, geschenkt vom Herrn Wege= und Wasser=Baumeister Weir zu Schwerin.

Eine Framea von Bronze,

mit edlem Rost, mit Schaftloch und Oehr, wie Frid. Franc. Tab. XIII, Fig. 1 und 2, gefunden am Judenberge bei Sternberg beim Graben, geschenkt vom Herrn Candidaten Rhades zu Schwerin.

C. Aus der Zeit der Wendenbegräbnisse.

Gesammelter Inhalt ganzer Begräbnißplätze.

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Begräbnißplatz von Gr. Flotow.

Am 14., einem weichen Tage des Novembers 1839, begab ich mich in diejenige Gegend der Gr. Flotow'schen Feldmark, die seit Menschengedenken "die Hünengräber" geheißen, um unter Mitwirkung und in Anwesenheit des Herrn Inspectors Kosmack von Gr. Flotow mit gutsherrschaftlicher Genehmigung jenen als antiquarisch bedeutsam erscheinenden Boden zu durchforschen.

Von Gr. Flotow nordöstlich, von Gr. Lukow nördlich erhebt sich, von Süden nordwärts gestreckt, rings allmählig steigend, ein die sonst ziemlich ebene Gegend überragender Hügel, mit einzelnen dichten Dorngestrüppen nesterartig bestanden. Der Hügel senkt sich nach Osten bis zu einer nicht breiten, aber langgedehnten Wiesenfläche hinab, deren ehemaliges Bruchholz mit den weiten Buchwaldhügeln im Westen zusammengelaufen sein muß. Diese Wiese, welche den Grenzpunct der eng zusammenstoßenden Ländereien von Gr. Flotow, Gr. Helle und der Meierei Karlstein befaßt, heißt das "Bärenbruch", und soll, nach hier allbekannter Sage, der Aufenthalt eines in der neueren Zeit hier erlegten Bären gewesen sein. Im Uebrigen senkt sich der betreffende Hügel, welchen wohl lange schon die Pflugschaar überzog, und dessen Westende eine Mergelgrube aushöhlte, in's Kornfeld hinab, und hat am Fuße einen Umfang von etwa 330 Schritt. Nach dem Augenschein und den bereits von mir gemachten Versuchen ist aber der Sammelplatz vorchristlicher Leichenbestattungen nur die südwärts gekehrte Hälfte des Hügels, von welcher allein, in der Ausdehnung von Osten nach Westen, die Ergebnisse der hienächst beschriebenen Aufgrabungen entnommen worden.

I.

Am sprechendsten zog auf der ziemlich breiten Fläche der

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Kuppe ein 19 Fuß von Osten nach Westen gezogenes, und fast eben so breites, rundliches, für sich abgeschlossenes Steinlager an, welches halb zu Tage stand. Die Abräumung geschah von Osten aus nach Westen. Die Steine alle roh, nicht einmal gesprengt, meistens von der Größe, daß ein Mann sie bequem wälzen kann, lagerten dicht gedrängt in einfacher Schichte neben einander, und es bedurfte, mit geringer Hülfe der Schaufel zum Abgraben der Erde zwischen dem Gestein, meistens nur der eisernen Brechstange, um auf den unten befindlichen Mergelgrund zu gelangen. In diesem fand sich keine weitere Spur von Steinen, ein erleichtertes Graben glaubte man bis in die Tiefe von 1 oder 1 1/2 Fuß wahrzunehmen, bis wo man an dem Urboden auf eine mehr und minder, jedoch dem Mittelpuncte zu am meisten, unterscheidbare und continuirlich werdende, einige Zoll starke Bodenschicht von auffallender Eigenthümlichkeit traf. Eine weiße Erde nämlich gab, zumal sich keine natürlich weiter fortlaufende Sandstrahlen im Boden zeigten, dieser Stelle das Ansehen, als sei sie mit einem schönweißen Sande übertragen worden. Zugleich erschienen aber auch sehr häufige Mengestellen in Schwarz, deren nähere Untersuchung (scheinbar Tannen=) Kohlen=Graus und Kohlenerde zu erkennen gab. Die von der Erdmasse selbstständig zu scheidenden Kohlen zergingen theils, theils waren sie fest, und glimmten am Feuer entzündet uoch in eigener Kraft. Jene helle, mehr sandweiße als aschgraue Bodenschicht schien mir nicht sowohl bloße Asche, als vielmehr vorherrschend feiner Sand (vielleicht als Zuthat zur feierlichen Leichenbestattung?). Knochenstücke, und zwar 1) 2 kleine und feine, nach des Herrn Doctors Betcke in Penzlin sicherm Dafürhalten von einem Kinde der obere Theil des Schenkelbeins mit dem Schenkelkopfe und dem Trochanter (major), und das dazu gehörige Stück des Hüftsbeins mit der darin befindlichen Gelenkhöhle, 2) ein kolbenförmiges von einem scheinbar größeren Körper, welches, so wie 3) ein dünnschaliges, auf beiden Seiten plattes, schädelähnliches Bruchstück, kein sicheres Urtheil zuläßt, - sind das Einzige, was sonst aus diesem als Leichenbrandstätte nicht zu verkennenden Boden hervorkam.

Weiter, etwa 25 Schritte, nordwärts neben Nr. I. erhob sich ein spitz zulaufender Erdhügel mit Dornen überwachsen, und mit mittelgroßen Steinen, jedoch lückenhaft, eingefaßt, dessen Entstehen aber vielleicht nur dem Umstande zuzuschreiben ist, daß von den Ackernden etwa im Wege liegende Steine dahin gewälzt wurden, und daß bei fortgesetzter vieljähriger Bearbeitung der Boden um dieselben allmälig niedergeackert und so den Dornen Raum gelassen wurde, mit der Zeit den innerhalb

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der Steine nun in seiner anfänglichen Höhe unberührt nachgebliebenen Hügelrücken einzunehmen. Es fand sich wenigstens auf den ersten leichten Versuch unter diesem Hügel durchaus kein Zeichen von einer besondern Bedeutung desselben.

II.

Von No. I. 18 Schritte westlich, etwas am Abhange ließ ich, weil auf der Oberfläche aus den ordnungslos zerstreuten Steinen kein Plan zu erkennen war, auf gut Glück, was innerhalb dieser in ursprünglicher Verbindung von mir gedachten Steine mehrfach schon erfolglos geschehen war, einige halb zu Tage liegende Steine ausbrechen, welche in ihrer Neigung gegen einander einen auch von Außen hinein durch eine kleine Oeffnung ersichtlichen inneren Raum beschlossen. Auf weiteres Nachgraben in dem Boden, welcher von der Beschaffenheit der umliegenden Ackerfläche war, fanden sich unverkennbare Zeichen einer beabsichtigten Steinsetzung. Nämlich 1 Fuß tiefer als der angrenzende Boden ragte aus der Erde eine Anzahl kleinerer, nicht über 2 Spannen reichender Steinplatten von ungleicher und roher Form, die alle aber mit scharf abgesprungenen Rändern von einer auf die Spaltung derselben gewandten Absicht und Anstrengung zeugten, und als Stücke eines und desselben rothen (Sand=?) Steinblockes kenntlich waren. Sie standen sämmtlich auf der hohen Kante, mit ihrer keilförmigen Spitze steil aufwärts, unten fest im Boden, und dieser war etwa 2 □Fuß mit einem Damm von kleinen Pflastersteinen belegt, über welchem jene spitz nach oben zusammenlaufenden Platten eine Behausung zu schließen schienen. Hier ergaben sich in gemischter Erde mit einigen weiß verglaseten Feuersteinen zu Grunde liegend geringe Knochenreste und Scherben von Gefäßen, welcher letzteren nach Stärke der Masse, besonders aber nach Art der Randbiegung an der Mündung der Gefäße und nach den durchaus von einander abweichenden Verzierungen wenigstens 4 verschiedene gewesen. Eine Unterscheidung des Standortes derselben und ihrer besonderen Umgebung ließ sich nicht finden; auch lag Alles in einer nicht neuen Zerstörung und Verwirrung. Die Scherben selbst waren so fest, daß sie nicht allein keineswegs von selbst zerbrachen, sondern später auch in heißes Wasser gelegt und damit abgerieben nicht zerweichten. Zweifelsfrei sind sie gebrannt, doch haben sie im Neubruch nicht bloß eine frischere, sondern überhaupt auch eine andere Farbe als auf der Oberfläche, in der Weise, daß sie fast alle an der convexen Außenwand einen hellfarbigeren Ueberzug tragen, und dann auf der concaven Seite tief von Innen heraus schwarz gebrannt erscheinen. Nur sehr wenige Stücke haben auch nach der ein=

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wärts gekehrten Seite des Gefäßes den hellen, ziegelfarbenen Ueberzug. Die Bodenstücke der Gefäße sind besonders dick, bis auf 3/4 Zoll, und im Fuße gar nicht, oder aber nicht beträchtlich ausgehöhlt. Außer den platten Scherben fanden sich gereifelte, aber sehr wenige; Henkel daran gar nicht. Durch die sehr rohe und grobe Thonmasse, welche mit Glimmer=Pünctchen und Blättern, auch mit selbstständig sich darstellenden Granittheilen durchknetet ist, und nach Verschiedenheit der Gefäße und einzelner Theile derselben sich auch in den Seitenwänden 1/4 bis 1/2 Zoll stark verarbeitet findet; durch rauhe, unpolirte Oberfläche, durch unmittelbare Einfachheit und Unbedeutendheit der flach eingedrückten Verzierungen, die den kunstlosesten Handgriffen ihre Zeichnung verdanken, charakterisiren sich diese Ueberreste als Erzeugnisse eines sehr niedrigen, längst verschwundenen Culturzustandes. Daß diese Urnen aus freier Hand geformt wurden, ist wohl kaum anzunehmen. Gab es hier leider nur Brocken, so sind unter diesen doch auch Einzelnheiten, die für die Beschreibung und die Vergleichung mit andern Funden dieser Art sich eignen. Was sich von den hier angetroffenen Thonbildungen sagen läßt, ist, daß sie sich theilen in feinkörnigere, mit dünneren Wänden, feinerem Rande und gewundener Halsbiegung, auch geschmackvollerer Verzierung, und in massivere, plumprandige und schwerfällig geformte, deren Bauch= und Halsweite zu einer gebildeteren Proportion nicht geschieden ist, und deren zum Theil wunderlich grobes Material unter der Hand des Fabricanten hätte, wie es scheint, auseinander fallen müssen. Die eingedrückten oder eingegrabenen Verzierungen der vier verschiedenen Randscherben sind:

1) ein dicht unter dem etwas auswärts und dann aufwärts gebogenen Rande um den Hals laufender 1/2 Zoll breiter Zickzack 1 ), dessen Zacken aus vier oder fünf von unten etwas nach der rechten Seite aufwärts gezogenen parallelen Strichen bestehen, die mit ihren obern Enden in einen rechts schräge nach unten geführten Querstrich auslaufen; worauf eben dieser Querstrich in weiterem Fortgange niederwärts die Parallelstriche auch der nächstfolgenden Zacke nach unten begrenzt, und das Band ist, an dem das ganze Geschlinge sich fortwindet. Dem Zickzack fehlt die Schärfe der Winkel, daher es ein mehr wellenartiges Ansehen hat. Die Arbeit kann durch ein vier= oder


1) Die meisten Scherben verrathen offenbar eine junge Zeit und gehören ohne Zweifel der jüngern wendischen Periode an, wie dergleichen auf alten Burgstellen etc. gefunden werden; einige scheinen älter zu sein.
Anmerkung des Herrn Archivars Lisch.
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fünffach gezahntes Geräth ausgeführt sein, und hat eine gewisse fließende Leichtigkeit und zwanglose Bewegung, wenn ich sie vergleiche mit den beiden nächstfolgenden, nämlich:

2) einer Randscherbe, deren Zeichnung freilich durch ungünstigeren Bruch nicht so genau erkannt werden kann. Sie zeigt 3/4 Zoll unterwärts des umgekrempten, beinahe in einem rechten Winkel halbzöllig über den Hals liegenden, dann schwach der Mündung zugebogenen Randes einen vorspringenden Reif, der nach oben schräge, aber vielleicht zufällige Einschnitte hat, und darunter mit flachen, horizontalen Rillen versehen ist, welche mit jenen oberen Einschnitten sehr spitzige, liegende und oben nach der linken Seite offene Winkel bilden würden.

Diese beiden Scherben sind dunkel von Farbe, dem ungebrannten Töpferthone nicht unähnlich.

3) Im Zierrath nicht sehr unterschieden ist ein Scherbenstück von sonst freilich wesentlicher Verschiedenheit an gröberer Masse, größerer Dicke, hellerer Farbe und scheinbar schwerfälligerer Bildung. Es trägt 5/4 Zoll unter dem kurz übergebogenen kleinen Rande einen aufliegenden Gurt von sehr deutlicher, derber Arbeit. Auf diesem reihen sich tiefe Kerben von der Länge eines halben Zolles von der Linken zur Rechten schräge aufwärts laufend dicht an einander; darunter liegt eine gegen 1/2 Zoll breite glatte Fläche, an welche sich parallel, so weit das Bruchstück reicht, vier bis fünf Rillen, tief und eng gezogen, anschließen. Dieses und das vorhergehende Scherbenstück möchte wohl flachen Schalen angehört haben können.

4) Eine vierte sehr feinschalige Randscherbe hat keinen umgekrempten, überhängenden Rand, ist vielmehr kurzhalsig abgeschnitten, und der scharfe Schnitt der von der Mündung aufwärts stehenden Kante hat seine Schärfe verloren durch eine Kette kleiner, perlartig geformter Eindrücke, denen es aber an gleichmäßiger Abtheilung und regelmäßigem Zusammenhange gebricht. Diese und die vorige sind, mehr roth oder mehr gelb, ganz nach der Farbe alter gebrannter Ziegel.

III.

Von Nr. I. 10 Schritte etwas nordwestlich, unten fast am Fuße des Erdrückens, lag von Osten nach Westen eine 33 Fuß lange, 18 Fuß breite Grabstätte mit ungefähr 24 Ringsteinen, welche besonders an der westlichen Seite die anliegende Ackerfläche, auch selbst den Erdaufwurf des Grabes überragten, im länglichten Viereck eingefaßt. Unter diesen letzteren ist einer der mächtigsten schon vor Alters mit dem oberen Theile feldwärts übergesunken, und lehnt stark auf die Seite. Von Decksteinen sieht man nichts, auch verräth innerhalb des Steinringes das

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tief eingelassene Fühleisen nirgends einen Widerstand. Eine Abtheilung des innern Raumes durch Steinwände wurde also eben so wenig bemerklich, und so weit stellenweise von oben hinein Nachgrabungen geschahen, durchschnitt man, bevor man in der Tiefe von l 1/2 Fuß den Urboden erreichte, bald unter der cultivirten Erdoberfläche überall eine hohe Schichte von schwarzgemischter oder schwarzer Erde mit häufigen Kohlenstücken. Darunter auch in der Mitte des Steinringes zwei kleine Scherben, auswendig ziegelroth, inwendig schwarzgebrannt aus gröbster, mit Granitkörnern durchkneteter Masse. Außerdem nichts. Dieser Platz schien ein förmlicher Heerd großer Brände gewesen zu sein.

IV.

Von Nr. I. 24 Schritte südöstlich an der Senkung des Hügels lagen 6 unbearbeitete, mittelgroße Merksteine, halb über den Boden heraus, zu dreien von Süden nach Norden dicht an einander gereihet, unter denen, sehr flach mit Erde bedeckt und in einer kesselartigen kleinen Vertiefung von Pflastersteinen, sich ein Geringes von Kohlen und Kohlenstaub ergab. Diese kleine, wenige Fuß lange Brandstelle schien mir vereinzelt für sich zu gehören, lag jedoch 3 Fuß ostwärts von einem aus der Erde stehenden bedeutenden Steinringe, der sich nach einem Ende in einer undurchsehbaren Wildniß von Dornen verliert, und den zu durchforschen bis auf gelegnere Zeit vorbehalten bleiben mußte.

Bemerkungen.

Wenn schwerlich nach seinem ganzen Umfang und Inhalt dieser große Todtenacker durch vorbeschriebene Forschungen und Funde erschöpft sein dürfte, so möchte eine weitere Nachsuchung vielleicht noch belohnend sein können. In Betreff des bisherigen Befundes kann ich die Fragen nicht abweisen:

A. Da alle bis dahin angetroffene Scherbenstücken hier, wie an anderswo durchforschten Leichenbrandstätten, noch eine verhältnißmäßig ausgezeichnete Stärke und Festigkeit zeigten: "woraus ist die Zertrümmerung der Grabgefäße zu erklären?"

B. Da aus allem beisammen Gefundenen hier, wie oft anderswo, doch kein Ganzes wieder zu construiren, bei der bisherigen Ausdauer des Gefundenen aber keine Verwitterung des daneben Vermißten anzunehmen, auch eine solche an den Fundorten nicht zu spüren ist: "wo sind die fehlenden Theile der zerstückelten Grabgefäße geblieben?"

Die Annahme einer beabsichtigten oder zufälligen Rührung dieser überall schatz= und kunstarmen, dazu ursprünglich tief und mühselig verwahrten Gräber zu einer früheren Zeit, welcher

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ausgedehntere Forschungen dieser Art nicht eben eigen waren, befriedigt hier nicht 1 ).

Gr. Lukow, December 23, 1839.

Ambr. Eberhard, Pastor.     

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Begräbnißplatz von Püttelkow.

Als ich die Gegend um Püttelkow untersuchte, ob dort etwa vorher, ehe die Steinbrecher die Erde durchwühlten, Grabalterthümer zu retten seien, zeigte mir ein Hauswirth auf seinem Acker, nordöstlich vom Dorfe unmittelbar an der Forst eine kleine Erhöhung, unter welcher er vor einigen Jahren bei Anlegung des Grabens zwischen seiner Koppel und der Forst mehrere Töpfe und eine matt oxydirte Nadel aus Kupfer gefunden habe. Deshalb stellte ich für den Verein eine weitere Nachgrabung an, und zwar von der westlichen Seite, da die Erhebung sich östlich weit in die Forst hinein erstreckt. Der Boden besteht aus Sandmergel, stark mit Kalksteinen, Mergelsteinen und Granitstücken angefüllt. Im Ganzen fanden sich 5 Urnen, von denen 4 sehr grob und dick mit Feldspath durchknetet waren; sie erhärteten nicht an der Luft, sondern zerbröckelten bei der geringsten Berührung. In einer solchen Urne lag ein eisernes Werkzeug von 11" Länge, einem breiten Messer oder Hackmesser ähnlich, vorne abgestumpft 1 5/8" breit, 7 1/4" in der Klinge lang und mit einer 3 3/4" langen Griffzunge. Es ist stark gerostet und in 6 Stücke zerbrochen.

Die eine gerettete Urne ist braun und hat auffallende Aehnlichkeit mit einigen Urnen von Helm: sie ist 11" hoch, hält 4 1/2" in der Basis, 12 1/4" im Bauche und 5 1/2" in der Oeffnung; auswendig ist sie bis zum Halse rauh, auch hat sie einen kleinen Henkel gehabt.

Da eine weitere Nachgrabung des steinigen Bodens wegen mühsam war und der Erfolg nicht im Verhältniß zu der Arbeit zu stehen schien, so beauftragte ich die dort jetzt arbeitenden Steinbrecher, mir Nachricht zu geben, wenn weiterhin noch Urnen oder andere Sachen vorkommen sollten.

Späterhin wurde mir ein sehr kleiner Siegelring von Messing gebracht, der auf diesem Platze 3" tief in der


1)

Zertrümmerte Grabgefäße kommen sehr häufig vor. Die Zertrümmerung geschieht durch die deckenden Steinlasten, durch Ackercultur, Holzwuchs und viele Zufälligkeiten; nicht selten sind Aufgrabungen in frühern Zeiten voraufgegangen, nach welchen die Leichenhügel wieder aufgeschüttet sind, wie sichere Beispiele gelehrt haben.

Anmerkung des Herrn Archivars Lisch.

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Erde gefunden ist; er ist bräunlich oxydirt und hat auf der Platte eine Art Wappenschild (vgl. unten Alterthümer aus dem Mittelalter).

Wittenburg, im October 1840.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof von Perdöhl.

Von den mit Aufbrechen von Steinen für die Chaussee beauftragten Leuten erhielt ich die Nachricht, daß unmittelbar an der Höhe, auf welcher die schon untersuchten Kegelgräber (vgl. Jahresber. V, S. 48 flgd.) lägen, eine Menge Töpfe zwischen Steinen von ihnen gefunden sei; alle seien voller Knochen, jedoch so mürbe, daß sie beim Anfassen zerbrächen. Nachdem ich mich dahin begeben, fand ich, daß bis dahin eine nicht sehr große Fläche durchwühlt, gewiß aber eine gute Ausbeute zu hoffen sei, da auf diesem Raume schon gegen 60 Urnen hervorgebracht waren. Dieser wendische Begräbnißplatz liegt etwa 200 Schritte nördlich von dem zweiten aufgedeckten Kegelgrabe, am Abhange des Hügels. Die Oberfläche bietet keine Merkmale eines Kirchhofes und seines Umfanges dar, aber unter der Oberfläche in einer Tiefe von 1/2 bis 3 Fuß liegen Steine verschiedener Größe, manche kaum von 2 Menschen fortzuschaffen, fast regelmäßig in Reihen von Osten nach Westen, zwischen denen ebenfalls in Reihen die Urnen, bald mit kleinern Steinen umstellt, mit gespaltenen Steinen bedeckt und unterlegt, bald in den bloßen Sand gestellt, in verschiedenen Zwischenräumen von 2 bis 6' sich zeigen; auch stehen sie so tief, daß sie vom Pfluge nicht berührt sind, nämlich 2 bis 3 1/2' unter der Oberfläche.

Ich begann also für den Verein diesen Platz zu untersuchen, anfangend mit der Aufgrabung vom nördlichen Rande in einer Breite von 60 Fuß, obgleich sich nach beiden Seiten der Ort noch weiter erstreckt. Die meisten Urnen waren freilich schon geborsten und etwas zerdrückt; besonders aber war außerdem die Nässe des Bodens Schuld, daß nur wenige gerettet wurden, jedoch glücklicherweise Exemplare von allen Hauptformen. Vor dem Frühlinge wird der Platz nicht weiter durchgraben werden. Die ziemlich gut erhaltenen Urnen sind:

1) eine schwarze eingehenkelte Urne, 5 3/4" hoch, 2 7/8" in der Basis, 10 3/4" im Bauche und 8 1/2" in der Oeffnung haltend. Sie besteht aus einer dünnen, blättrigen Masse; der Bauch ist sehr scharf, fast im spitzen Winkel, gebogen.

2) eine schwarze eingehenkelte Urne, 6 1/2" hoch, 4" in der Basis, 11 3/4" in der Bauchweite und 9 1/4" in der Oeffnung haltend. Sie ist stärker als die vorige gebauet und

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mit senkrecht von der Bauchweite bis zur Basis hinablaufenden Linien verziert. Der Henkel ist so groß, daß man bequem mit dem Finger hindurch fassen kann.

3) eine schwarze Urne, 6 1/8" hoch, 3 1/4" in der Basis, 11 1/2" im Bauche und 10" in der Oeffnung haltend. Von der Bauchweite bis fast zur Basis gehen 2 parallele, unten fast einen rechten, oben einen spitzen Winkel bildende Zickzacklinien umher.

4) eine braune Urne, 7 3/8" hoch, 5 1/4" in der Basis, 11 1/2" im Bauche und 10 1/4" in der Oeffnung haltend.

5) eine braune Urne, 8 3/4" hoch, 5 1/4" in der Basis, 10" im Bauche und 9" in der Oeffnung haltend.

6) eine braune Urne, 8 1/2" hoch, 4 1/4 " in der Basis, 9 1/2" im Bauche und 7 1/4" in der Oeffnung haltend.

Es fanden sich bisher zwar kleinere und größere, schwarze und braune, gehenkelte und ungehenkelte, verzierte und unverzierte Urnen, aber alle in den eben angegebenen Verhältnissen gebildet. Durch die weite Oeffnung nähern sie sich den Urnen von Camin, aber nirgends zeigte sich jener glänzende, schwarze Ueberzug oder jene mit einem gezahnten Rade eingedrückten Punctlinien. In allen bisher an diesem Platze zu Tage geförderten Urnen fanden sich außer den Knochen nur folgende Gegenstände aus Eisen, alle stark gerostet:

a) ein Ring von 1 3/8" äußerem Durchmesser;

b) zwei Ringe von 1 1/8" äußerem Durchmesser;

c) eine Spange von gleicher Größe mit Zunge;

d) eine Spange von 7/8" äußerem Durchmesser mit einer um den Ring befestigten, im rechten Winkel abgebogenen und zerbrochenen, 1 1/2" langen Nadel oder Zunge;

e) ein viereckiger Spangenring, von etwa 2" Länge, 1/6" Breite und 1/8" Dicke;

f) eine kleine Sichel von 3 1/2" Länge in der Sehne, in drei Stücke gebrochen.

Wittenburg, im November 1840.

J. Ritter.     

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2. Aus dem Mittelalter.

Burgstelle zu Düsterbeck.

Beim Umgraben eines kleinen Fleckes auf der Burgstelle zu Düsterbeck, um ein Blumenbeet anzulegen, entdeckte der Besitzer zwischen dem Schutt zwei Steine, welche der Beachtung werth erscheinen dürften und von mir für den Verein erworben wurden. Sie sind beide aus roth=gebrannter Ziegelerde. Der eine ist ein abgestumpfter Kegel von 4 3/4" Höhe, dessen

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Flächen 3 1/2" und 2" Durchmesser haben; in der obern Fläche ist ein Loch von 1" Tiefe. Von oben bis unten laufen Reihen von dreieckigen Eindrücken. Der andere Stein, anscheinend aus einem größeren Stücke gehauen und geebnet, hat die Gestalt eines Schleuder= oder Spindelsteins (einer Scheibe), ist flach und rund mit 4 3/4" Durchmesser und von 1 1/2" Dicke. In der Mitte ist ein Loch und die Kante ist scharf. - Vielleicht dürften fernere Nachforschungen lohnend sein.

Wittenburg, im Julius 1840.

J. Ritter.     

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Alterthümer von Kl. Renzow.

Bei Anlegung der Chaussee durch das Dorf Kl. Renzow waren die Arbeiter auf eine alte Schuttstelle gestoßen und hatten darin einen messingenen Löffel gefunden; der Stiel ist leider abgebrochen und verloren gegangen; in dem Löffel ist aber dicht unter dem Stiele ein Stempelzeichen: 2 aufrechtstehende und dazwischen ein umgekehrt stehender Löffel, links davon der Buchstabe I und rechts C oder G. Als ich auf der Fundstelle selbst nachsuchte, fand ich noch eine Scherbe von einem irdenen unglasurten Gefäße mit einem Henkel und horizontalen Eindrücken am Halse.

Wittenburg, im Junius 1841.

J. Ritter.     

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Alterthümer von Malchin.

In der Gegend von Malchin, auf der Stadtfeldmark, sind nach und nach mehre eiserne Geräthe gefunden, welche der Herr Rector Bülch daselbst gesammelt und dem Vereine geschenkt hat, nämlich:

1) ein schmales, zweischneidiges Schwert, 3 1/2' in der Klinge lang, gefunden beim Ausgraben einer Viehtränke in der Weide, ungefähr 14 Ruthen von der Peene, in einer Tiefe von 5 Fuß zwischen der Torf= und Lehmschicht; der sehr kurze Griff ist auf die Klinge hinabgefallen und hier festgerostet;

2) eine starke Speerspitze, gegen 1 1/4' lang und in der Mitte 1 1/2" breit, und

3) ein großes, spitzes Messer, 1' 2" in der Klinge lang,

beide gefunden am Fuße des Lalaberges, einer sandigen Anhöhe im Sumpfboden nahe an der preußischen Grenze, 5' tief im Torfe;

4) ein sehr schmales, feines Messer mit einem sehr kurzen, knöchernen Griffe, beim Ausgraben eines Kellers auf

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der Krebsmühle, einer auf der Stadtfeldmark liegenden oberschlächtigen Mühle, 8 - 10' tief in der Erde gefunden;

5) ein Hufeisen, 3' tief beim Aufwerfen eines Grabens an einer großen Wiese gefunden, wo weder Weg, noch Steg geht.

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Alterthümer von Wismar.

Beim Ausgraben des Grundes zum neuen Schauspielhause an der meklenburger Straße zu Wismar wurden folgende interessante Alterthümer aus verschiedener Zeit gefunden und von dem Herrn Director und Professor Dr. Crain daselbst erworben und dem Vereine geschenkt:

1) ein sehr alter Schlüssel aus Eisen mit Griff in Rhombusgestalt und großem Bart;

2) ein sehr starker Dolch mit eiserner Klinge und dickem Griffe aus Knochen;

3) ein Beil aus Eisen von alterthümlicher Form.

Diese Stücke scheinen aus der Zeit zu sein, in welcher die fürstliche Burg in dieser Gegend in der Stadt stand (vgl. Jahrb. V, S. 5 folgd.).

4) ein Löwe auf Elfenbein geschnitzt, 2" lang, welcher auf irgend etwas, wie ein Stockknopf, befestigt gewesen ist;

5) ein kurzer Messergriff aus Knochen.

Diese beiden Stücke scheinen ebenfalls alt zu sein.

6) eine Ofenkachel mit dem Reliefbrustbilde des Kurfürsten Johann des Standhaften von Sachsen, Gemahls der meklenburgischen Prinzessin Sophie (gest. 1503), mit mehreren Farben (weiß, schwarz, gelb und grün) glasurt, in einem viereckigen, mit einem Eierstabe eingefaßten Rahmen mit der Umschrift:

H . IOHAN . I . CHVRFVR.

also aus der Zeit 1525 - 1532.

7) eine Ofenkachel mit dem in einen Kranz eingefaßten Brustbilde einer Fürstin, wie es scheint, grün glasurt, aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

8) eine Ofenkachel mit dem ganzen stehenden Bilde eines Ritters in Hoftracht, mit einem Federbarett auf dem Haupte, mit einem runden Schildchen, auf welchem ein Adler steht, über der linken Schulter, und zwei Eicheln an einem Stengel neben dem linken Bein, grün glasurt, ebenfalls aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Die großherzogliche und die Vereins=Alterthümersammlung besitzen mehrere Kacheln dieser Art aus Doberan und Schwerin,

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ein Beweis, daß diese Art Kacheln mit Relief=Portraits zur Zeit der Reformation sehr Mode waren. Manche dieser Arbeiten sind sehr schön gezeichnet und modellirt.

9) ein kleiner Trinkkrug aus Zinn, vielleicht aus dem 16. oder 17. Jahrhundert.

10) eine sehr kleine Tabackspfeife aus weißem Thon, von der Größe der jetzigen Cigarren=Pfeifen, mit zwei Stempeln: einer Lilie und E. B.

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Ofenkacheln von Schwerin.

Beim Abbruch des Wohnhauses des Herrn Weinhändlers Uhle in der Schusterstraße (vgl. Jahresber. V, S. 92) im J. 1841 wurden beim Ausgraben alter verschütteter Keller mehrere Alterthümer gefunden und von dem Eigenthümer dem Vereine freundlichst überlassen. Diese Alterthümer lagen unter mehreren Brandschichten, welche an Schutt, Kohlen und angebrannten Balken enden deutlich zu verfolgen waren.

Besonders zeichnen sich einige Ofenkacheln (vgl. oben die Ofenkacheln von Wismar) mit Reliefs aus. Die zusammengehörenden Brustbilder eines vornehmen Mannes und einer Frau, ferner ein anderes ähnliches Brustbild eines Mannes sind sicher Portraits und stammen, wie ein kleiner Johannes und mehrere Ornamente, aus der bessern Zeit der Reliefarbeit in Thon, welche in Meklenburg, namentlich in Schwerin, im 16. Jahrh. sehr blühte. Diese schwarz glasurten, quadratischen Kacheln, ein eisernes Beil, eine kupferne Dose in Fragmenten und ein zusammengedrücktes gläsernes Flacon mit aufgesetzten himbeerartigen Knöpfen stammen wohl aus der Zeit des ersten Brandes der Stadt im J. 1531. Daneben fand sich ein Sechsling des Herzogs Albrecht (1528; Evers Mk. II, S. 68).

Einige andere größere, mehr glänzend schwarz glasurte Kacheln mit mythologischen Figuren und modernern Ornamenten zeugen von minder strengem Kunstsinn und sind unbestimmter und überladener in den Formen. Diese mögen aus der Zeit des zweiten großen Brandes vom J. 1651 sein.

Ein Mauerziegel mit Reliefs, wie sie um die Mitte des 16. Jahrh. in Meklenburg viel angewandt wurden, und eine weiße, thönerne Tabackspfeife (in Form einer modernen Cigarren=Pfeife), ganz wie die zu Wismar (vgl. oben) gefundene, stammen wahrscheinlich auch aus der Zeit vor dem Brande von 1651.

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Topf von Hagenow.

Ein zierlicher Topf von schwarz=grauem Thon, ungefähr 4" hoch, mit kugeligem Bauche und drei kurzen Füßen, mit senkrechtem, gereifeltem Rande, an welchem ein Henkel gesessen hat, ganz in der Art der mittelalterlichen Töpfe. In diesem Topfe lagen die 192 norddeutschen Silbermünzen (vgl. unten Münzsammlung), welche im Sept. 1840 zu Hagenow gefunden wurden und bald nach 1403 vergraben sind.

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Eisernes Schwert von Kläden.

Im Anfange dieses Jahrhunderts, etwa 1809 oder 1810, als der klädener See durch Grabung eines neuen Laufes für die Mildenitz abgelassen ward, fand man an einer mit Rohr bewachsenen Stelle tief im Grunde unter dem frühern Seebette ein mittelalterliches Schwert, welches bisher im Amtshause zu Dobbertin aufbewahrt ward und jetzt von den Herren Klostervorstehern durch den Herrn Klosterhauptmann Baron le Fort dem Vereine geschenkt ist. Das Schwert von Eisen ist, mit Ausnahme der vermoderten Griffbekleidung, völlig erhalten und sehr tüchtig und schön gearbeitet. Es ist ein starkes, schmales, langes, zweischneidiges Schwert für zwei Fäuste; es reicht von der Ferse bis an die Schulter und ist im Ganzen 4' 4", in der Klinge 3' 6", im Griffe 9", im Knopfe etwas über 1" lang. Die an den Enden umgebogene Parierstange hat im Durchmesser eine Länge von 9" und ist an der Außenseite, zur Linken getragen, mit ausgefeilten viereckigen Plättchen, auf denen ein Kreuz steht, verziert; der Knopf ist ebenfalls zum Maltheserkreuze ausgefeilt.

Speerspitze aus Eisen,

gefunden auf einem Steinhügel mitten im teschower See bei Lage, bei der Entwässerung desselben im J. 1838 unter der Leitung des Herrn Baumeisters Volrath Düffcke, geschenkt von demselben. Die 1' lange Waffe ist dadurch interessant, daß die weite Schaftdille ganz mit geschmackvollen, eingelegten, sehr dünne aufliegenden Verzierungen in Gold und Silber bedeckt ist. Leider ist wenig mehr zu erkennen. An jeder Seite ist noch der Umriß eines hohen, unten abgerundeten Wappenschildes, wie es in der zweiten Häfte des 16. Jahrh. bei den mehr zusammengesetzten Wappen Mode ward, in reichem Laubwerk erkennbar, unter demselben ein Reiter auf einem Rosse im gestreckten Laufe. An der Schaftöffnung läuft eine Kante von Scheiben und Sternen umher.

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Gürtel aus Bronze von Sülz.

Im J. 1841 ward auf dem "Bärendamm", der sich unter der Torfdecke durch das sülzer und tribseeser Moor zieht (vgl. Jahresber. III, S. 186) ein Gürtel aus dünnem Blech von der mattern Bronze des Mittelalters gefunden, wie sie noch öfter in den glatten Taufbecken gefunden wird. Der geöffnete Gürtel ist 2' 2" lang und 2 1/4" breit, an einer Längsseite mit einer Reihe getriebener Knöpfchen verziert und an der andern Seite mit Heften versehen, welche ein Futter gehalten zu haben scheinen. In der Mitte ist um einen Niet ein mit der Feile bearbeiteter Zierrath in Form einer Krone befestigt. Dem Anschein nach war dies eher ein Brustgurtbeschlag von einem Pferdegeschirr, als ein Schmuck für einen menschlichen Leib. Geschenk des Herrn Geheimen=Amtsrath Koch zu Sülz.

Ein Löffel

aus Zinn mit rundem Blatt, nach Art der mittelalterlichen Löffel, mit feinen Reliefs auf der Anfügung zwischen Stiel und Blatt, gefunden im J. 1820 zu Ziddorf am malchiner See in einer Wiese, in der Nähe eines Armes der Peene an der rehberger Scheide, 7 Fuß tief unter einer eben so dicken Schicht von schwarzem, mit Schnecken vermischten Humus, am Stamme einer vermoderten Erle zwischen Kohlen, geschenkt vom Herrn Pogge zu Rostock, vormals auf Ziddorf. Auf dem Untergrunde der Wiese wurden an derselben Stelle in geringer Entfernung von einander noch mehrere Erlenstämme gefunden; wahrscheinlich stand früher an der Stelle der durch Ueberschwemmungen der Peene gebildeten Wiese ein Erlenbruch, in welchem Arbeiter vielleicht Feuer anzündeten (daher die Kohlen) und den Löffel verloren. Gewöhnlich sind Löffel dieser Art von Messing; seltener werden sie von Zinn oder Blei gefunden.

Siegelring von Püttelkow.

Auf dem wendischen Begräbnißplatze von Püttelkow bei Wittenburg (vgl. oben S. 41.) ward 3" unter der Erdoberfläche ein kleiner Siegelring von Messing gefunden, der ohne Zweifel durch Zufall im jüngern Mittelalter dahin gekommen ist. Er hat eine achteckige Siegelplatte, in welche sehr matt eine Aehre, ohne Buchstaben, gravirt ist.

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II. Münzen und Medaillen.

Am Schlusse des vorigen Geschäftsjahres bestand der Münzvorrath des Vereins aus 2413 Stücken; jetzt ist er zu 2829 angewachsen und besteht aus 525 Bracteaten, 16 goldnen, 1727 silbernen, 469 kupfernen Münzen und 92 Medaillen.

Von den 416 Münzen, mit denen die Sammlung vermehrt ward, sind 151 angekauft, worunter ein Fund von 27 Münzen aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts, meklenburgische, lübeckische, pommersche und dänische Gepräge enthaltend, und ein Münzfund in Hagenow sich befanden, von dem späterhin ausführlich die Rede sein wird und aus dem 107 Stück zur Sammlung kamen; die übrigen 265 Münzen sind ihr durch Geschenke geworden. Se. Königl. Hoheit der Großherzog Paul Friederich verehrte allergnädigst dem Verein aus den Dubletten der Großherzogl. Münzsammlung 105 Münzen und Medaillen (worunter 6 Goldmünzen), welche, von Herzog Magnus und Balthasar an alle Linien des meklenburgischen Hauses und die Städte Rostock und Wismar umfassend, den Haupttheil unserer Sammlung auf das glänzendste vermehrt haben. Hr. Bibliothekar Dr. Schönemann in Wolfenbüttel sandte eine Denkmünze auf das Jubiläum der Buchdruckerkunst, die auf seine Veranlassung geschlagen ward. Hr. Landrath von Oertzen auf Vielen schenkte dem Verein eine große, 3 1/8 Loth schwere silberne Medaille, ein Werk des Medailleurs Philipp Heinrich Müller in Nürnberg und Augsburg (geb. 1653, † 1718) mit den Figuren des Jacob und Esau auf der einen und des David und Jonathan auf der andern Seite. Eine päpstliche Jubelmedaille von 1675 ward vom Hrn. Kaufmann Hersen zu Schwerin, 3 Schaumünzen wurden vom Hrn. Archivar Groth ebendaselbst, eine vom Hrn. Hausverwalter Framm zu Sachsenberg geschenkt, und Hr. Senator Demmler in Rehna sandte neben 20 Currentmünzen verschiedener Länder 2 Medaillen auf holsteinische Begebenheiten in Eisenabgüssen.

Ferner ward die Münzsammlung in allen ihren Abtheilungen durch die Gaben bereichert, welche folgende Herren an sie gelangen ließen: die Herren Leibmedicus Dr. Rossi, Dr. Beste (Madai II, p. 2399), Obermünzmeister Nübell, Revisor Plüschow, Steuereinnehmer Reetz in Schwerin, Lehrer Soltau, Gymnasiast Crull, Gastwirth Böckel, Hafenmeister Rosenberg (ein Schilling der Königin Elisabeth von England, Groschen=Cabinet V t. XXV, Nr. 63) in Wismar; die Pastoren Ritter in Wittenburg, Eberhard in Gr. Lukow, Sponholz in Rülow, Forstinspector Mecklenburg in Zick=

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husen, Apotheker Stockfisch in Zarrentin, Bürgermeister Daniel in Rehna (worunter 11 ostindische Kas), Dr. Dittmer in Lübeck (halbes Markstück der wendischen Städte, in Wismar 1550 geprägt, Evers p. 448), Forstjunker v. Wickede in Ratzeburg, Rathmann Willgohs und Postmeister Quistorp in Schwaan und Pensionair Schubert in Gallentin. Durch die Güte dieser Herren wurde die Sammlung der meklenburgischen Münzen bedeutend vervollständigt und die der übrigen Münzherren in sich immer mehr abgerundet.

Die älteste bis jetzt bekannte meklenburgische Medaille auf eine Privatperson ist eine ovale goldene gehenkelte Münze auf Simon Gabriel zur Nedden († 1651), welche sich im Besitz der Familie befindet. Sie hat auf der Vorderseite das ausgezeichnet gut gearbeitete Brustbild in zeitgemäßer Tracht mit übergeschlagenem Spitzenkragen, langen Haaren und spitzem Barte und darüber die Buchstaben S G Z N eingeschnitten. Auf der Rückseite unter der Umschrift NON EST MORTALE QUOD OPTO , eine nackte Jungfrau mit Schleier, in der Rechten eine Taube haltend, mit der Linken sich auf einen Anker stützend, neben dem Schilde mit dem Familien=Wappen (das noch jetzt so geführt wird) eine Schlange, die sich um einen Pfeil windet. - Der Verein erhielt von dieser sehr merkwürdigen Münze einen Abguß.

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Der Münzfund von Hagenow.

Im September 1840 ward zu Hagenow beim Ausgraben eines Kellerraumes hinter dem Hause des Maurermeister Dreyer, über 3 Fuß tief in der Erde, ein schwarz grauer kugeliger Topf, an welchem Kohlen saßen, gefunden, der 192 Münzen und zwar 4 Hohlmünzen und 188 zweiseitige, enthielt, die der Verein durch Vermittelung des Herrn Bürgermeister Bölte angekauft hat. Durch Feuer haben diese Münzen nicht gelitten, was man nach den Kohlen am Topfe befürchten könnte; sie sind im Gegentheil durchgängig sehr gut erhalten und nicht sehr abgegriffen, nur eine lübeckische Münze ist, vielleicht später, zerbrochen.

Mit Ausnahme der in Güstrow und Parchim geprägten Münzen, welche man als Münzen der Herren von Werle anzusehen pflegt, und derer von Greifswald, Ripen und Dänemark, die sich in sehr geringer Anzahl (10 in Allem) fanden, gehören alle übrigen Städten an, welche im hanseatischen Münzverbande standen; es sind keine bisher unbekannte Typen darunter (höchst selten ist nur der Wittenpfennig von Ripen), und

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deshalb läßt sich auch die Zeit derselben bis auf wenige Jahre genau bestimmen, denn es fand sich keine Münze, die nach 1410 geschlagen wäre, wohl aber viele von denen, die nach 1403 geprägt sind, und in den Zwischenraum dieser Jahre fällt also auch muthmaßlich die Vergrabung derselben.

Durch die von Grautoff in seiner trefflichen Geschichte des lübeckischen Münzfußes (Historische Schriften III) bekannt gemachten Münzrecesse ist es möglich geworden, aus dem Gepräge der verbündeten Städte die Jahre der Münzen nachzuweisen; für unseren Fund kommen folgende in Betracht. Im J. 1379 beschlossen die Abgeordneten von Hamburg, Wismar und Lübeck, auf 2 Jahre gültig, sie wollten einen Pfennig von 4 Pfennig (Wittenpfennig) und einzelne Pfennige schlagen und diese sollten an beiden Seiten, an der Seite des Kreuzes mitten in demselben, und auf der andern Seite in dem Zirkel, wo die Buchstaben stehen, recht über des Adlers Haupt und über der Burg und über dem Ochsenkopf Sterne haben 1 ); und diesem Vertrage, Pfennige von 4 Pfennigen, gezeichnet mit einem Sterne zu schlagen, traten auf andere 3 Jahre 1381 die Städte Rostock, Stralsund und Lüneburg bei 2 ). Hieraus ergiebt sich nun, daß die Münzen vor dieser Zeit bereits mit dem Wappen auf der einen und einem Kreuz auf der andern Seite bezeichnet waren, wie lange vorher, darüber finde ich keine Angaben, und diese Annahme wird auch durch unsern Fund bestätigt, welcher, mit Ausnahme von Lübeck (wovon sie aber auch vorhanden sind, s. Vierter Bericht der Königl. Schlesw.=Holst.=Lauenb. Alterthumsgesellschaft 1839, S. 61, Nr. 21), diese ältesten Wittenpfennige mit vielfacher Stempelverschiedenheit, enthält; die in Folge des Recesses geprägten sind von allen vereinigten Städten vorhanden. Zugleich beweisen diese Angaben den gänzlichen Ungrund der Annahme von Evers II, S. 391 in Bezug auf Rostock und S. 474 in Bezug auf Wismar geäußert, daß diese Münzen noch in den landesherrlichen Münzofficinen in beiden Städten geprägt wären, wodurch die von Rostock bis vor 1325, und


1) Unde desse penninghe schullen hebben sternen an beyden syden, an der Syde des Crutzes mydden in deme Crutze unde an der anderen Syden in deme Zirkele dar de Bokstave inne stan, rechte boven des arnes hovede unde boven der borch unde bouen deme ossen bovede. Münzreceß der Städte Hamburg, Wismar und Lübeck, d.d. Lubeke anno domini MCCCLXXIX in profesto beate Scholastice virginis (= Feb. 9.) bei Grautoff Historische Schriften III. p. 176.
2) . . . det se myd en slan enen penningh van veer penninghen ghetekent myd ener sternen, alse vorscreven is. Erneuerung des Münzrecesses von 1379 unter Zutritt von Lüneburg, Rostock und Stralsund, d.d. Lubeke anno domini MCCCLXXXI. Sabatho ante dominicam palmarum (= Apr. 6). Grautoff p. 130.
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die von Wismar (wenn die von Grautoff S. 173 bekannt gemachte Urkunde, deren Dasein Evers trotz alles Nachforschens nicht ermitteln konnte [Münzgesch. I, S. 350], und über die sich auch die Redact. a.a.O. zweifelnd ausspricht, ihre Richtigkeit hat) bis vor 1359 zurückgesetzt würden; es sind wirklich Städtemünzen, wenn auch die wismarschen den Büffelskopf haben. Die Vermuthung, daß die, diesen analogen güstrowschen und parchimschen Münzen nicht Münzen der Herren von Werle, sondern auch städtische Münzen sind, liegt nahe 1 ).


1) Evers hat freilich II, p. 20-23 diese bereits früher ausgesprochene Ansicht zu widerlegen gesucht, ob mit Glück steht dahin. Es hat seine Richtigkeit, daß keine Urkunde bekannt ist, aus der hervorgeht, daß Güstrow das Münzrecht besessen, aber von Parchim hat Cleemann (Parch. Chron. p. 134) eine Urkunde beigebracht, nach welcher 1384 Burgermeister und Rathmänner dem Tile van Kampen "unsen munter" erlauben, kleine weiße Pfennige zu schlagen (vielleicht die auch in unserm Funde befindlichen) und wobei zugleich der ihnen zu entrichtende Prägeschatz festgesetzt wird. - In Bezug auf Güstrow läßt sich, wie gesagt, freilich ein ähnlicher urkundlicher Beweis nicht führen, aber in meiner Sammlung ist ein Wittenpfennig, der auf der Vorderseite den Büffelskopf in einer aus 3 Bogen und 3 Spitzen gebildeten Einfassung (Dreipaß) enthält mit der Umschrift:
Umschrift
und auf der Rückseite bilden zwei Eicheln zwischen 2 Blättern und ein Balken ein Kreuz mit einer leeren Rundung. Umschrift:
Umschrift
und diese gibt sich doch wohl bestimmt genug als Stadtmünze zu erkennen?
Evers ward zu seiner Annahme von der Prägung der rostockschen und wismarschen Wittenpfennige zu 4 Pf., von ihm Schillinge genannt, in der landesherrlichen Officin, zunächst durch die Inschrift Civitas magnopol. bestimmt; das Irrige dieser Annahme liegt zu klar vor, als daß es weiterer Ausführung bedürfte, und sicherlich ist diese Inschrift, eben so wie die von Ripen civitas in regno dem lübeckischen Civitas imperialis nachgebildet. Diesem entspricht das Civitas domini de Werle, und der daraus hergenommene Beweis, daß die parchimschen und güstrowschen Münzen "die Herren von Werle in ihrer Münzoffizin schlagen lassen" ist wenig genügend.
Gleichzeitig mit diesen Münzen ist, wie das Gepräge und der Fund nachweiset (cf. vierter Jahresbericht der Schlesw.=Holst.=Lauenb. Ges. f. Alterthumsk. S. 61) der malchinsche Wittenpfennig, von dem bei Ruhwinkel einer und bei Basnäs 4 gefunden wurden. Das Exemplar in meiner Sammlung hat den Büffelskopf zwischen 2 Punkten mit der Umschrift:
Umschrift
und auf der Rückseite ein Kreuz, in dessen Mitte eine Oeffnung in Form eines Vierblattes mit einem Punkt darin. Im rechten Ober= und linken Unterwinkel ist ein Punkt und die Umschrift:
Umschrift
Ferner gehören in diese Münzperiode die s.g. Schillinge von Friedland und Neubrandenburg, welche Evers S. 28 sehr richtig beschrieben hat; aber es ist unbegreiflich, wie er sich verleiten ließ, die erstern circa 1440 zu setzen, da er doch in einer Urkunde von 1343 die solidi fredelandensis monete fand. Form der Bilder wie der Buchstaben stellen beide unwiderleglich ins 14. Jahrhundert. Um aber darüber in Betreff des friedländischen Schillings zu entscheiden, muß man freilich nicht die Abbildung bei Pistorius (Geschlecht der von Warburg S. 12 Beil.) zum Grunde legen, die weiset den Charakter nicht nach. Dort und bei v. Hacke Gesch. Neubrandenburgs S. 59 ist civit gezeichnet, ich muß aber bemerken, daß das (  ...  )
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Was die drei Städte Hamburg, Wismar und Lüneburg bewog, 1387 sich auf 2 Jahr über die Prägung von 4 Pfennigen und einzelnen Pfennigen zu vereinigen, welche ganz so gut wären wie die lübecker und welche mitten auf dem Kreuze schlichte Rundele hätten, ergiebt sich nicht aus dem desfallsigen Recesse 1 ), Wittenpfennige von allen 3 verbundenen Städten enthält unser Fund, von Wismar auch den einzelnen Pfennig, und ist zu bemerken, daß diese Stadt jetzt erst anfing, ihr Wappen auf ihre Münzen zu setzen.

Darauf ward von den Städten Lübeck, Hamburg, Wismar, Rostock, Stralsund und Lüneburg 1403 vereinbart, daß auf beiden Seiten der Münzen gleiches Wappen, also resp. Adler, Burg, halber Büffelskopf und Wappen, Greif, Strahl und Löwe zu setzen sei, und daß die Stempel in Lübeck geschnitten würden 2 ).

Von dieser Form finden sich Münzen von Lübeck, Wismar nnd Lüneburg im Funde, von Rostock (Evers II, S. 396) und Hamburg (vierter Bericht S. 60, Nr. 19) sind sie bekannt.

Es stellt sich also heraus, daß die norddeutschen Städtemünzen, welche auf der einen Seite das Wappenbild und auf der andern ein volles Kreuz haben, bei Lübeck, Hamburg und Wismar älter sind als 1379, bei Lüneburg, Rostock und Stralsund älter als 1381; daß nach diesen Jahren diejenigen kommen, welche einen Stern in der Umschrift und auf dem Kreuze haben; daß die von Hamburg, Wismar und Lüneburg mit dem leeren Kreise nach 1387 geprägt wurden, und daß die mit dem gleichen Schilde auf beiden Seiten 1403 ihren Anfang nehmen. So weit reichen unsere Münzen; von denen, welche nach dem Receß von 1410 das Stadtwappen auf der einen und auf der andern


(  ...  ) Exemplar in der Großherzogl. Münzsammlung in Schwerin, wie auch Evers angiebt, civitas hat, es wiegt 1/16 Loth weniger 2 Aß, stimmt also auch hinsichtlich des Gewichts mit unsern Wtttenpfennigen überein. Die vom Herrn Kretschmer dem Verein geschenkte Zeichnung des friedländischen Schillings hat in dem Zirkel einen Stern, schließt sich also auch den Münzen der vereinigten Städte in dieser Hinsicht an.
Auch der Solidus der Stadt Gnoien, welcher im Jahresbericht I, S. 18 b. richtig beschrieben ist, jedoch auf dem Kreuze keinen Wecken, sondern einen Kreis hat, gehört in diese frühere Periode, wie die Form der Buchstaben und des Kreuzes beweisen. Daß hier ein Greif und nicht der Büffelskopf erscheint, erklärt sich leicht, Gnoien lag in der Herrschaft Rostock.
1) unde desse penninghe scholen hebben schlichte rundele middene in deme Cruze - Münzvereinbarung zwischen Hamburg, Wismar und Lüneburg, d.d. Molne a.d. MCCCLXXX septimo in festo apost. Philippi et Jacobi (= 1. Mai). Grautoff S. 183.
2) Und desse penninge van vier Penninge scholen hebben alse de lubschen den lubeschen arne an beiden siden; de Hamborgschen ene Borg an beiden siden; de van Rostock enen Grip an beiden Siden; de van dem Sunde enen Strahlen up beiden Siden, de Wissmerschen (  ...  )
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Seite ein durchgehendes Kreuz haben 1 ), findet sich hier keine mehr.

Unserm Münzfuße ähnlich ist der von Ruhwinkel im Holsteinischen, welchen der Hr. Justizrath Thomsen im Vierten Bericht der Königl. Schlesw.=Holst.=Lauenb. Alterthumsgesellschaft in Kiel 1839 beschrieben hat; es finden sich da dieselben Münzen, welche hier vorkommen, mit wenig Ausnahmen und viel andere mehr, denn jener Fund enthielt 6832 Stück und der unsrige 192. Thomsen unterscheidet die Wittenpfennige zu 4 Pfennigen, zu denen er alle die nach obiger Angabe vor 1403 geschlagenen rechnet, von den drei Pfennigstücken der vereinigten Städte, welche auf beiden Seiten das Stadtwappen haben, und erkennt in den größern lübeckschen Münzen 6 Pfennigstücke. Es ist bekannt (Grautoff S. 207 u. 209), daß zu Anfang des 15. Jahrhunderts zuerst Soslinge und Drelinge geschlagen wurden, und da die Nachweisungen hierüber (a.a.O.) nur aus hamburgischen Burspraken genommen sind, so kann das willkürlich angenommene Jahr 1415 (cf. S. 137) und das zweifelhafte 1420 nicht den Anfang dieser neuen Münzsorte bestimmen, welche, den beiden Funden nach, auf Grund des Recesses von 1403, wenn der auch nur von Wittenpfennigen zu 4 Pfennig spricht, begonnen haben muß. Es ist in der folgenden Bezeichnung der Münzen seiner Ansicht, wie es auch, ganz unabhängig von seinen Forschungen, von Dr. Deecke, von dem wir die Fortführung der Grautoffschen Arbeit erwarten dürfen, geschehen ist, beigetreten worden.

Das, was Grautoff über die Münzwährung der hier in Betracht kommenden Zeit ermittelt hat, möge man in seinem weitverbreiteten Werke nachsehen, hier nur die von Thomsen, der mehrere Münzen des ruhwinkler Fundes probiren ließ, angegebenen Resultate.

1) Die ältesten Wittenpfennige von Güstrow, Hamburg, Lübeck und Lüneburg waren ungefähr 13löthig, auf eine Mark kölnisch gehen 170-172 Stück und auf die Mark fein ungefähr 210. (Nach Grautoff S. 131 nur 152, und


(  ...  ) enen halven Ossenkop vnd ere Schilt half in beiden Siden, de van Luneborg eren Löven an beiden Siden. - Münzreceß der Städte Lübeck, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar und Lüneburg, d.d.Wismar 1403 in sunte Dorothee Dage (= Febr. 6.). Dreyer Einleitung zur Kenntniß der Lübschen Verordnungen S. 593.
1) Unde de witte penning schal hebben yewelk siner Stad wapen bi der enen Syden unde by der anderen Syden eyne dar gande cruce. - Münzreceß von Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg geschlossen Anno MCCCCX Lucie (= Dec. 13.). Grautoff l. c. S. 197.
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damit stimmt ungefähr das Gewicht der hier vorliegenden 3 lübecker, welche 1/4 Loth - 3 Aß wogen.)

2) Die neuen lübeckischen Sechspfennigstücke sind ungefähr 13 löthig, 128 Stück auf die kölnische, 157 1/2 Stück auf die feine Mark.

3) Die neuen Dreipfennigstücke, welche in unserm Funde nur von Wismar, Lübeck und Lüneburg vorkommen, sich dort aber auch von Flensburg, Hamburg und Rostock fanden, sind verschieden, denn die hamburger sind feiner als die lübecker, aber weniger gewichtig. Die besten sind 11 2/3 löthig, die geringsten 11 löthig, von ersteren gehen auf die kölnische Mark 256 und auf die feine 350, von den andern wiegen 228 Stück eine Mark kölnisch, und die feine Mark ist zu 332 Stück ausgemünzt.

(Daß diese Gewichtsansätze mit den vorliegenden nicht stimmen, ergiebt sich auf den ersten Blick, läßt sich aber leicht durch die ungleiche Stückelung und Abführung, denn selten, fast nie wiegen 2 Münzen gleichen Gepräges ganz gleich und der Unterschied ist oft 3-4 Aß, erklären.)

Nach Thomsens Untersuchungen wurde die feine Mark ausgemünzt

Währung

wobei zu bemerken, daß Thomsens Proben von der wirklichen feinen Mark gelten, während man es im Mittelalter nicht so genau mit der Feinheit nahm und diese zuweilen nur 15 Loth betrug.

Zahlverhältnisse des Fundes.
Währung
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Währung

Beschreibung der Münzen.

I. Werle.

a. Güstrow Wittenpfennig.

A. Im punktirten Kreise ein Büffelskopf mit großen Hörnern, vorstehenden Ohren, breitem Maule und aushangender Zunge, gekrönt mit einer Blätterkrone von einem ganzen und 2 halben Blättern.

R. Im punktirten Kreise ein an den Enden ausgebogenes Kreuz, in dessen Mitte eine aus 4

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Kreisbogen gebildete, einem Vierkleeblatt ähnliche Oeffnung, worin ein Punkt.

Cf. Evers II, S. 19.1. - Das Gewicht (nach ihm 1/16 Loth) ist von Nr. 1, 26 von Nr. 2, 23 Aß. - In Ruhwinkel wurden 8 gefunden.

1) Münzen         1
     Münzen

2) Desgl. jedoch nach civit und moneta Münzzeichen 1 ), nach Münzen x      1

b. Parchim Wittenpfenning.

A. Das Bild des vorigen.

R. In der Mitte des gleich dem vorigen gestalteten Kreuzes ist ein Kreis mit 5 in Form eines Kreuzes gestellten Punkten.

Evers hat dies Gepräge nicht, nur den dazu gehörenden Pfennig. Zu Ruhwinkel fand sich 1 Exemplar. Nr. 3 wiegt 26,4 und 5 = 24 Aß.

3) Münzen         1
     Münzen

4) Desgl., jedoch sind die Buchstaben in moneta mehr gedehnt, so daß die Kreuzchen fast unter der Mitte des Pfahls stehen.   1

5) Desgl., jedoch Münzen und es fehlen in den e des Avers die Querstriche.        1.
                    Pfenning.
           A. Büffelskopf wie voriger.
           R. Kreuz in der vorigen Form, jedoch mit einerOeffnung wie ein Vierkleeblatt durchbrochen.
                      =5 Aß.

6) Münzen              1

II. Rostock.

Wittenpfennige vor 1381.

A. Im punktirten Kreise der Greif.
R. Das Kreuz in der vorigen Form, in der Mitte in Gestalt eines Vierkleeblatts durchbrochen, in der Mitte ein Punkt.
     Evers II, S. 390. 2. - 6. 6 = 1/2 Loth - 12 Aß.

7) Münzen             1
     Münzen

8) Desgl. nur Münzen         2



1) Das hier und im Folgenden gebrauchte Zeichen Münzzeichen vertritt die Stelle von 2 über einander gesetzten Andreaskreuzchen.
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Münzen
Wittenpfennige von 1381.

A. Der Greif und über seinem Haupte in der Umschrift der sechsstrahlige Stern.
R. Das Kreuz hat eine runde Oeffnung in der Mitte, worin ein gleicher Stern.
     Evers S. 390. 1.    6 = 1/2 Loth - 17 Aß.

Münzen

III. Wismar.

Wittenpfennige vor 1379.

A. Im punktirten Kreise ein Büffelskopf mit großen Hörnern, abstehenden Ohren, breitem Maule und aushangender Zunge, mit einem gegitterten Halsfelle und gekrönt mit einer Blattkrone.
R. Im punktirten Kreise ein Kreuz, das an den Enden mit drei Blättern geziert ist, von denen das mittlere, einem Kleeblatt ähnlich, gerade aufrecht steht, die andern beiden sich auswärts neigen.
     Evers II, S. 473.    3 = 1/4 Loth - 2 Aß.

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Münzen
Wittenpfennige von 1379-1387.

A. wie vorige; vor der Umschrift steht ein Stern.
R. In der Mitte des vorhin beschriebenen Kreuzes ist eine runde Oeffnung mit einem Stern.
     Evers S. 473.    12 = 1 Loth - 13 Aß.

Münzen
Wittenpfennige von 1387=1403.

A. Im punktirten Kreise in einem dreieckigen, ausgebogenen Schilde das Stadtwappen, gespalten, vorn ein halber an die Theilungslinie geschlossener, gekrönter Büffelskopf, hinten 4mal getheilt, so daß die 2te und 4te Stelle gegittert ist.
R. Das vorhin beschriebene Kreuz, jedoch so, daß nur die Blätter erscheinen, statt des übrigen Theils aber ein Kreis erscheint, in dessen Mitte ein Punkt ist.
     Evers S. 475.    6 = 1/2 Loth.

Münzen
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Pfennig.

Dasselbe Bild wie die Wittenpfennige.
     Evers S. 488    = 6 Aß.

Münzen
Drelinge von 1403.

A. Der Wappenschild wie auf dem vorigen von 3 Punkten umgeben.
R. Dasselbe Bild.
     Evers S. 475    = 22 Aß.

Münzen
Hohler Pfennig.

41) Das Stadtwappen im Schilde, der Rand ist gekerbt.
               = 7 Aß.

IV. Lübeck.

Wittenpfennige von 1379.

A. Der doppelte Adler (ohne Füße) in einem punktirten Rande.
R. Ein Kreuz mit ausgebogenen Enden, in der Mitte eine Oeffnung mit einem Stern.
     3 = 1/4 Loth - 3 Aß.

Münzen
Soslinge von 1403.

A. In einem dreieckigen geperlten Schilde, welcher oben und an den Seiten von einem Punkte begleitet ist, der doppelte Adler.
R. Dasselbe.
     18 = 2 Loth - 6 Aß.

Münzen
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Münzen
Drelinge von 1403.

A. In einem Schilde der doppelte Adler ohne Fänge.
R. Dasselbe.
     16 = 1 Loth - 4 Aß.

Münzen
Hohlpfennig.

62) Ein einköpfiger Adler im glatten Rande.
In der Beschreibung des Fundes von Ruhwinkel, wo 3 von diesen Pfennigen vorkamen, wird er zu den Münzen von Lübeck gesetzt, mit deren Typus er allerdings Aehnlichkeit hat, während man ihn sonst auf Brandenburg bezog. Heraldische Gründe

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scheinen es aber doch zweifelhaft zu machen, ob man ihm Lübeck zuschreiben darf.
     = 7 Aß.

V. Hamburg.

Wittenpfennig vor 1379.

A. Eine Burg von 3 Thürmen, im mittleren höheren sind zwei Fenster, eine vierblattförmige Oeffnung und eine Thür, die andern haben nur ein Fenster.
R. Ein Kreuz mit ausgebogenen Enden, in jedem Winkel von einem Nesselblatt begleitet.
     4 = 5/16 Loth - 3 Aß.

Münzen
Wittenpfennig von 1379.

A. Derselbe und vor der Umschrift der Stern.
R. Auf der Mitte des Kreuzes ein Kreis mit einem Stern.
     12 = 1 Loth - 10 Aß.

Münzen
Wittenpfennige von 1387.

A. Das gewöhnliche Bild der Burg.
R. Auf der Mitte des Kreuzes ein leerer Kreis.
     3 = 1/4 Loth - 3 Aß.

Münzen
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Hohlpfennig.
Münzen

VI. Lüneburg.

Wittenpfennig vor 1379.

A. Im Kreise ein Löwe.
R. Das gewöhnliche Kreuz mit einem Kreise, der bei beiden Stücken verschieden bezeichnet ist. (Beide Formen fanden sich auch in Ruhwinkel.)
     2 = 5/32 Loth + 5 Aß.

Münzen

Wittenpfennige von 1379.

A. Derselbe.
R. In der Rundung des gewöhnlichen Kreuzes ein Stern.
     3 - 1/4 Loth - 4 Aß.

Münzen
Wittenpfennige von 1387.

A. Derselbe.
R. In der Rundung des gewöhnlichen Kreuzes ein Punkt.
     6 = 1/2 Loth - 5 Aß.

Münzen
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Drelinge von 1403.

A. In einem punktirten Kreise ein von 3 Punkten begleiteter Schild mit einem Löwen.
R. Dasselbe.
     2 = 3/32 Loth - 7 Aß.

Münzen

VII. Stralsund.

Wittenpfennige vor 1381.

A. In einem punktirten Kreise der Strahl.
R. In einem Kreise das ausgebogene Kreuz, von einem kleinen Strahl, der die Spitze gegen das Kreuz kehrt, in einem Winkel begleitet.
     6 = 1/2 Loth - 12 Aß.

Münzen
Wittenpfennige von 1381.

Bild wie vorige, nur liegt auf dem Kreuze eine runde Oeffnung mit dem Stern.
     6 = 1/2 Loth - 4 Aß. 12 = 15/16 Loth.

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Münzen

VIII. Greifswald.

(Bogislaus, Herzog von Pommern, überließ der Stadt Greifswald das Münzrecht 1389 d.d. Grypswolde des nechsten sondaghes na St. Dyonysii Daghe, s. Dähnert Sammlung pom. u. rüg. Landesurkunden II, S. 254.)

Nach 1389.

A. Ein Greif im punktirten Zirkel.
R. Ein Kreuz, auf dem ein Schild mit einem Balken liegt, das obere und untere Feld ist schraffirt.
     2 = 5/32 Loth.

Münzen

IX. Ripen.

Münzen

Ein etwas abweichendes Gepräge dieser überaus seltnen Münze ist aus dem Funde von

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Ruhwinkel abgebildet im vierten Bericht der Schlesw.=Holst.=Lauenb. Alterthumsgesellschaft, Nr. 47 bezeichnet.

X. Dänemark.

Hohlpfennig.

107) Ein gekrönter, vorwärtsgekehrter Kopf. Der Rand ist gekerbt.
     = 7 Aß, jedoch ist das Exemplar nicht vollständig.

Demern, im Julius 1841.

G. M. C. Masch.     

III. Zeichnungen.

1) Zeichnung eines alten metallenen Klöpfers an der Marienkirchen=Thür zu Neubrandenburg, geschenkt vom Herrn Tiedemann, Besitzer der Hof=Steindruckerei zu Rostock.

2) Das meklenburgische Wappen, höchst sauber und kunstreich mit Lettern auf Pergament geschrieben und

Dem Hochw ue rdigen Durchleuchtigen Hochgebornen F ue rsten und Herren Herren Hans Albrechten Hertzog zu Meklnburg Coadjutorn des Stifts Ratzeburg etc. Meinem gnedigenn Fürsten und Herren zu unterthenigen Ehren vorfertiget.

Sebastian Sachs scripsit
Anno 1629.

Geschenk des Herrn Grafen von Hessenstein, meklenb. Gesandten zu Berlin.

3) Zeichnung der messingenen Relief=Platte auf dem Grabe der Herzogin Sophie, geb. Herzogin von Pommern († 1504), Gemahlin des Herzogs Magnus, mit deren Bilde, in der Kirche des ehemaligen Dominikaner=Klosters zu Wismar, gezeichnet von Herrn H. Thormann zu Wismar, geschenkt vom Herrn Professor Dr. Crain ebendaselbst.

4) Fünf Blätter mit Zeichnungen neu entdeckter Alterthümer in der Sammlung des Herrn Landraths Grafen von Zieten auf Wustrau, verfertigt und geschenkt vom Herrn Gymnasiallehrer Masch zu Neu=Ruppin.

5) Zeichnungen mittelalterlicher Münzen Meklenburgs, vom Herrn F. W. Kretschmer zu Berlin.

6) Zeichnung der Burgverließe in der alten Burg Penzlin, von dem verstorbenen Herrn Baron von Maltzan

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zu Penzlin, Mitgliede unsers Vereins, für diesen aufgenommen und von dessen Vater, dem Herrn Erblandmarschall Baron von Maltzan auf Penzlin, geschenkt.

7) Die Wappen der von Bülow'schen Ahnentafeln in der Emporkirche zu Grambow, unter dem wail. Herrn Grafen von Bernstorff auf Wedendorff mit der Bestimmung für den Verein begonnen und unter dem Herrn Grafen Arthur von Bernstorff auf Wedendorff vollendet und geschenkt, bestehend aus 50, unter der Leitung des Herrn Pastors Masch zu Demern in der Art des meklenburgischen Wappenbuchs mit der Feder sauber gezeichneten adeliegen Wappen mit einem, nach den colorirten Wappen in der Kirche zu Grambow vom J. 1623.

Bildersammlung aus der gegenwärtigen Zeit.

Unsere Sammlung von Zeichnungen, Rissen etc. beschränkte sich bisher auf Gegenstände, welche einer frühern Zeit angehören. Es dürfte aber auch eine Sammlung von neuern und neu erscheinenden meklenburgschen Ansichten, Plänen, Porträts und dergleichen im Interesse des Vereins und im Bereiche seiner Zwecke liegen, da eine solche Sammlung für die Zukunft sowohl in historischer Beziehung überhaupt, als auch insbesondere für die Geschichte der zeichnenden Kunst in Meklenburg von großem Werthe werden kann. Es werden also die Mitglieder und Gönner des Vereins, so wie die Verleger von dergleichen Kupferstichen und Lithographieen, zur gefälligen Einsendung solcher Bildwerke freundlichst aufgefordert.

C. Naturhistorische Sammlung.

1) Eine Elenschaufel, gefunden im J. 1841 zu Gr. Stieten bei Wismar beim Ausmodden eines Sumpfes, 10 bis 12 Fuß tief, zwischen Erde und verfaulten Bäumen, geschenkt vom Herrn Geheimen=Finanzrath von Thien auf Gr. Stieten zu Schwerin.

2) Vom Herrn Candidaten Born zu Ulrikenhof:

  1. ein Echinit in Feuerstein: im Innern des zerschlagenen Feuerstein=Echinits befindet sich der Abdruck einer Kammuschel;
  2. Feuerstein mit Dentriten;
  3. Feuerstein mit Echinitwarze;
  4. ein Sandstein mit einer Rinde von zertrümmerten
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   Conchylien, welche theilweise in Feuersteinmasse liegen;
e) bituminöser Muschelkalkstein;

alles gesammelt auf dem Felde von Witzin bei Sternberg.

D. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art.

I. Nachrichten von heidnischen Gräbern und andern historisch merkwürdigen Stätten, von mittelalterlichen Bauwerken etc. .

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Alte Grabdenkmäler in der tarnowschen Forst.

Der große, herrliche Buchenwald in der Mitte zwischen Sternberg und Güstrow, nach dem Forsthofe zu Tarnow die tarnowsche Forst, sonst auch das Herrenholz genannt, bekannt wegen seiner schönen Jagden, ist mit seinen Umgebungen reich an den größten Denkmälern der Vorzeit und der classische Boden der Vorzeit Meklenburgs zu nennen. In dem nördlichen Theile desselben bei Boitin stehen die berühmten Opferstellen, Steintänze genannt (vgl. Frid. Franc. Erl. S. 164 flgd. und Jahresber. IV, S.79 flgd.). Am nordwestlichen Rande stehen die gewaltigen Gräber von Katelbogen (vgl. Frid. Franc. Erl. S. 163), von Labenz (vgl. Jahresber. III, S. 115), Görnow, Eickelberg und Eickhof (vgl. Jahresber. IV, S. 69), die größten im Lande und vielleicht in Norddeutschland, und sehr viele Kegelgräber, welche sich bis in die Stadthölzung von Warin erstrecken. Am südöstlichen Rande liegen das majestätische Kegelgrab von Ruchow (vgl. Frid. Franc. Erl. S. 43 flgd.) und die schönen Kegelgräber von Ruchow, Tieplitz, Brützen, welche sich über Upahl bis gegen Dobbertin hin ausbreiten.

Völlig unbekannt waren bisher die Grabdenkmäler in dem südlichen Theile der tarnowschen Forst. Da die neue Chaussee von Sternberg nach Güstrow die südlichste Ecke dieser Forst durchschneiden wird, so untersuchte ich am 16. Aug. 1840 die Strecke zwischen Witzin und Mühlengeetz antiquarisch, nachdem der Herr Föster Krüger zu Tarnow diesen Theil der Waldung vorläufig durchforscht hatte. Ich fand hier zu meinem Erstaunen eine so große Menge von Gräbern, als ich sie nirgends gesehen habe. Sie liegen fast alle in dem südlichsten Theile der Waldung zwischen dem tieplitzer Wege nach Boitin

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(Zernin und Rühn) und dem ruchower Wege nach Lübzin, links nicht sehr weit von der Landstraße von Sternberg nach Güstrow, den Feldern von Ruchow und Tieplitz gegenüber, zwischen dem tieplitzer Kruge, Grünenhagen und Witzin, in demjenigen Theile der Forst, der auf ältern Charten der Grünenhagen genannt wird.

Nimmt man die Richtung von Tarnow gegen Witzzin hin, d.h. von N.O. gegen S.W., in dem bezeichneten südlichen Theile des Waldes, so trifft man, immer links von einem Holzwege, zuerst auf 2 große Hünengräber, nach Art des Grabes von Katelbogen (vgl. Frid. Franc. Tab. XXXVI.) gebauet, und nahe dabei ein Kegelgrab. Am Ende einer Waldparthie liegt ein gewaltiger Granitblock, wie er wohl selten in dieser Größe in Meklenburg gefunden wird; bald darauf findet sich ein sehr versunkener Steinkreis, von der Form des Steintanzes bei Boitin. Nicht weit davon liegt eine sehr bedeutende Gruppe von Kegelgräbern erster Größe; diese werden dem großen ruchower Grabe von gleicher Bauart (vgl. Frid. Franc. Titel=Vignette), jenseit der güstrowschen Landstraße, ungefähr gegenüber liegen. Das größte dieser Gräber hat ungefähr 250 Fuß Umfang an der Basis und nach einer Schätzung nach Augenmaß ungefähr 25-30 Fuß Achsenhöhe. Weit hin liegen umher viele kleinere Kegelgräber und unzählige niedrige, sorgfältig gebauete Steinhaufen, von denen sehr viele einen geringen Umfang und runde Form, sehr viele aber Menschenlänge und viereckige Form haben.

Gewiß liegen nirgends im Lande so viele und so große Gräber beisammen. Die neue Chaussee wird dicht an diesen Gräbern vorbeiführen, ja ein größeres Kegelgrab und mehrere kleine Steingräber wahrscheinlich schneiden. Für die Erhaltung dieser Denkmale oder deren methodische Aufdeckung unter wissenschaftlicher Aussicht, wenn eine Abtragung nothwendig sein sollte, wird jedenfalls Sorge getragen werden.

G. C. F. Lisch.     

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Kegelgräber beim Sternkruge.

Bei Gressow in der Nähe von Wismar, dicht hinter dem Sternkruge, stehen nahe an der Landstraße von Wismar nach Grevismühlen, nicht weit von dem Kirchdorfe Gressow, drei schöne Kegelgräber. Eins davon hatte der Krüger bis einige Fuß hoch über dem Urboden aushöhlen lassen, um die Vertiefung als Kartoffelkeller zu benutzen. Bis zum Frühlinge des J. 1840 war bei dem allmähligen Abtragen nichts gefunden.

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Der Verein beauftragte den Herrn Pastor Keil zu Gressow mit der völligen Abtragung des Restes, da sich bald Alterthümer finden mußten, wenn der Hügel welche enthielt; das genannte Vereinsmitglied übernahm dieses Geschäft sehr freundlich.

Nachdem die noch stehende Erde ungefähr 2 Fuß tief bis zum Urboden angegraben war, fanden sich Spuren von Kohlen, welche etwa 1 Zoll hoch den Boden in einer Fläche von ungefähr 4 Quadratfuß schwärzlich gefärbt hatten, - und weiter gar nichts. Tiefer, etwa 3 Fuß unter der Oberfläche, fanden sich in der Erde mehrere röhrenartige, viereckige Löcher von 1 Zoll im Quadrat und 1 bis 2 Fuß Tiefe, von denen eines senkrecht, drei bis vier aber schräge in die Erde gingen. Sie schienen vom Heerde aus hineingebohrt zu sein, ehe der Hügel aufgebracht ward. Am untern Ende der Röhren war die Erde wie von Kohlen schwärzlich gefärbt.

An jeder Seite, nahe bei diesem Hügel stehen noch zwei wohl erhaltene Kegelgräber.

Vielleicht ist diese Stätte eine alte, geweihte Stelle, da der alte Heinrich Burwin über die Zehnten vom Lande Dassow im J.1223 in der Nähe von Gressow unter einem Baume (prope villam Gressowe sub arbore; vgl. Franck A. u. N. M. IV, S. 82) verhandeln ließ.

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Heidnische Gräber zwischen Güstrow und Waren.

Daß das südöstliche Meklenburg sehr reich an Gräbern der Vorzeit sei, ist schon oft berichtet. In der Richtung von Güstrow nach Waren bemerkt man aber die Gegend zwischen dem krakower und dem malchiner See als vorzüglich reich an alten Grabdenkmälern; am auffallendsten ist die Feldmark von Rehberg, welche fast ganz wie ein Grabfeld erscheint. Die Feldmarken von Grubenhagen, Moltzow und Vollrathsruhe sind mit Gräbern übersäet; merkwürdig ist, daß mitten innen die Feldmark von Glocksin, wahrscheinlich durch die Ackerkultur, völlig rein von Steinen und Grabhügeln ist. Darüber hinaus, nach Güstrow hin findet man noch viele Gräber auf den Feldmarken von Dobbin und Serrahn, Tessin und Bellin, - nach Malchow hin um Sparow und Nossentin.

G. C. F. Lisch.     

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Wendischer Burgwall von Dargun.

Jenseit des Sees, welcher sich an dem langgestreckten Orte Dargun hinzieht, erhebt sich eine waldige Höhe, welche

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seit den Residenzzeiten Darguns als Thiergarten bekannt ist. Das Seebecken erstreckt sich als Wiesengrund in N.W. Richtung nach Gnoien hin. Die Waldhöhe fällt jenseit des Dorfes Röcknitz schroff in das Wiesenthal, ist hier von 3 Seiten mit sumpfigen Wiesen und Brüchen umgeben und hängt nur an der S.O. Seite mit der Waldhöhe des Thiergartens zusammen. Diese äußerste Spitze des Waldrückens, welche im Viereck umwallt ist, ist die alte Burgstätte von Dargun, noch heute unter diesen Namen bekannt. An der Seite, wo sie mit dem festen Lande zusammenhängt, sind queer über von Sumpf zu Sumpf 3 bis 4 Wälle gezogen. Auf dem innern Burgplatze, unter den prächtigen Buchen, ist jetzt der Judenkirchhof eingerichtet. Nach den Erzählungen glaubwürdiger Männer soll bei jeder Aufgrabung eine Masse von Schutt und Scherben ans Tageslicht kommen. Beim Hinansteigen zum innern Burgwalle fanden sich sogleich jene wohl bekannten, mit wellenförmigen Linien verzierten Gefäßscherben, welche die wendischen Burgstätten von Meklenburg, Werle und der Ravensburg charakterisiren.

Ohne Zweifel stand hier also die alte Burg Dargun im Lande Circipene (Mekl. Urk. I, S. 2), welcher eine so große Menge von Dörfern unterworfen gewesen war (villae, quae quondam veteri castro de Dargan subjectae fuerunt: Mekl. Urk. I, S. 6).

Die Entdeckung dieser Burgstätte geschah auf einer Reise mit dem Herrn Baron A. von Maltzahn auf Peutsch zur Untersuchung der kirchlichen Alterthümer Darguns. Fortgesetzte Forschungen werden nicht unterbleiben.

Vor dem Burgwalle im Thiergarten liegen überall viele Kegelgräber.

G. C. F. Lisch.     

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Wendenkirchhof bei Schwan.

Nicht weit von Schwan, links am Wege nach Wiek, am Abhange der Berge, liegt ein kleiner, viereckiger, mit einem schmalen Graben und Erdaufwurfe umgebener Platz, von dem die Sage geht, daß er ein Kirchhof oder ein wendischer Begräbnißplatz gewesen sei. Die Herren Gerichtsrath Ahrens, Rector und Prediger Koch, Stadt=Secretär Peters und Gymnasiast Ahrens haben ausreichende Nachforschungen auf diesem Platze angestellt, nämlich einen breiten Graben durch die Mitte geführt, an den Ecken und in der Runde überall 3 Fuß tief in den Urboden hinein gegraben und überall die Tiefe aufgedeckt, wo sie mit einem häufig angewandten Erdbohrer auf

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Widerstand stießen, aber auch nicht das Geringste gefunden, was nicht zu dem Urboden gehörte. Die Sage hat daher keinen Grund.

G. C. F. Lisch.     

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Burgwall von Werle.

Im Verfolg der in den Jahrbüchern oben S. 88 erwähnten Untersuchung begaben sich die Herren Gerichtsrath Ahrens, Rector Koch, Postmeister Quistorp und Stadt=Secretär Peters aus Schwan am 1. Mai 1841, nachdem der Druck der oben bezeichneten Abhandlung schon vollendet war, nach dem Hofe Wiek, um die am 18. August 1840 begonnenen Forschungen fortzusetzen, welche der Pächter Herr Ladewig um so bereitwilliger gestattete, als er die bevorstehende Besamung des Walles bis zur Beendigung der Untersuchung ausgesetzt hatte.

Zuvörderst nahmen die genannten Herren einen Situations=Plan von dem Walle und dessen Umgebungen auf. Der Hof Wiek liegt unmittelbar an der Straße von Schwan über Kassow nach Bützow. Die beiden Wälle liegen hart an der Warnow, an den andern Seiten von Wiesen und Bruch=Mooren umgeben, welche bis gegen den Hof und die oben genannte Straße reichen; die Warnow aufwärts, an der Auffahrt von der Warnow, begrenzt den großen Wall ein tiefes Ellernbruch, genannt die Horst, in welchem noch Dämme liegen sollen.

= Der Damm nach dem kleinen Walle beginnt unmittelbar am Hofe und ist 1040' lang. Der kleine Wall hat 728' im Durchmesser und 1408' im Umfange. Von diesem führt ein kurzer Erddamm von 24' Breite auf den großen Wall, dessen ungefähre Maaße Jahrb. S. 92 angegeben sind.

Die Nachgrabungen wurden vorzüglich auf dem Erddamme von dem großen Walle bis zur Warnow und auf der Erhöhung in der Mitte des großen Walles nach der Warnow hin vorgenommen; man grub durchschnittlich bis gegen 9 Fuß tief.

Da wo der Erddamm von der Warnow den Wall berührt (also an der muthmaßlichen Wasserpforte) fanden sich Ueberreste von Knochen, berußten Steinen, Holzkohlen, Klumpen röthlich gebrannten Thons und ein Stück altes Eisen; die Feldsteine waren alle schwarz, wie von Rauch gefärbt; die größern Lehmkklumpen waren 1/2 - 3/4 Pfund schwer, trugen Stroheindrücke und schienen Ueberreste von geklehmtenWänden oder Lehmwänden zu sein. - Abwärts nach der Warnow hin fanden sich im Damme nur Knochen; zuerst fand sich gegen 2' tief urbar gemachte Erde, dann kam

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einige Fuß tief gelblicher Sand und darunter fanden sich vergangene Knochenstücke.

Auf der Erhöhung in der Mitte des Walles war die Ausbeute bedeutender. Hier fand sich viel Bauschutt und es schien sich eine Brandstätte über einen ziemlich großen Raum hinzuziehen, auf dem muthmaßlich die Hauptgebäude gestanden haben mögen. Auch hier fanden sich überall röthlich gebrannte Lehmstücke, schwarz beräucherte Feldsteine, unter denen manche mit Sorgfalt gewählte, wie ein viereckiges Stück grauen Basalts mit einigen glatten Flächen, Kohlen in großen Massen, darunter große Stücke von Eichen= und Tannenholz, ein großes Lager von Kohlen und ein Lager von schwarzer, fettiger Erde, wie von angebranntem und vermoderten Stroh, Lager von grauer Asche; an diesen Stellen lagen auch zahlreiche Scherben von Gefäßen aus der heidnischen Zeit mit Kiesgrus vermengt und mit den charakteristischen Wellenlinien verziert: jedoch fand sich keine einzige Scherbe aus den blaugrauen Töpfen des Mittelalters (wie sie hin und wieder auf dem Burgwalle von Meklenburg vorkommen). Herr Ladewig übergab eine Eisenschlacke, welche auf dem Walle ausgepflügt war. Alle diese Ueberreste fanden sich bis zu einer Tiefe von 9 Fuß, welche also auf von einstürzenden Gebäuden verschüttete Kellerräume deutet. An dem Rande des hohen Walles nach der Warnow hin gaben die Nachforschungen ein gleiches Resultat. Die Nachgrabungen auf dem niedrigern Theile des Walles nach den Wiesen hin, wo schon im J. 1840 Knochen und ein eisernes Messer gefunden waren, gaben nur Ueberreste von alten Knochen. Dagegen zeigten sich an den höhern Stellen zwischen dem kleinen Walle (also der Landpforte) und der größten Erhöhung Scherben und Kohlen.

Herr Ladewig, welcher den Nachgrabungen längere Zeit beiwohnte, gab nachstehenden interessanten Bericht. Vor etwa 40 bis 50 Jahren habe zu Wiek ein Pächter Namens Susemihl gewohnt. Bis zu dessen Zeit seien beide Wälle mit Holzbusch, Haselsträuchen etc. fast undurchdringlich bewachsen gewesen. Susemihl habe beide Wälle abräumen und ausroden lassen; dabei seien sehr viele große Scherben, Urnen und viele Steine gefunden und weggeschafft, ohne daß man wisse, wohin. Daher erkläre es sich, daß man jetzt nur noch wenig finde.

In der Nähe des Hofes, dicht am festen Lande, zum größern Theile von Wiesen umgeben, links am Anfange des Dammes vom Hofe nach dem Walle, liegt in der Wiese eine

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dritte, runde Erhöhung, 104' im Durchmesser und 320 Fuß im Umfange. Diese Erhöhung heißt der "Blocksberg". Vor Zeiten soll hier Gemäuer gestanden haben; es sollen auch menschliche Gebeine ausgegraben sein. Eine Nachgrabung war unthunlich, da der ganze Wall mit Elbweiden dicht bewachsen war.

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Wendenbegräbniß bei Möllin.

Beim Bau der Chaussee von Schwerin nach Lübeck wurden im J. 1840 zu Möllin bei Gadebusch auf dem sogenannten Jägerberge an der Grenze von Meetzen heidnische Begräbnisse entdeckt, deren Inhalt in die großherzogliche Alterthümersammlung gegangen, aber zu interessant ist, als daß er nicht eine baldige öffentliche Bekanntmachung verdiente.

Diese Begräbnisse gehören in die Zeit der Wendenkirchhöfe und gleichen denen von Camin (vgl. Jahresber. II, S. 53 flgd.) in jeder Hinsicht ganz. Nach den darüber vom Herrn Landdrosten von Wrisberg zu Gadebusch officiell eingezogenen Nachrichten standen die Urnen in großer Menge in zwei Schichten, 1/2 und 3 Fuß tief, übereinander in der Erde im Sande, der mit Asche und Knochen gemischt sei; sie waren mit kleinen, flachen Steinen bedeckt und auch umstellt. Sämmtliche Urnen, deren noch mehrere an der Stelle stehen, waren zerbrochen und es wurden, nach der Aussage der Leute, nur wenige Alterthümer in denselben gefunden. Nur ein Begräbniß war durch die in der Urne enthaltenen Alterthümer sehr merkwürdig. Die Urne, welche ebenfalls leider nur in Fragmenten vorhanden ist, war von gewöhnlicher Urnenmasse, mit den eingedrückten Punctlinien eines gezahnten, laufenden Rades verziert und mit dem bekannten glänzend schwarzen Ueberzuge von Molybdän bedeckt; sie glich ganz der kothendorfer Wendenkirchhofsurne in Frid. Franc. Tab. XXXIV, Fig. 4. Unter den Knochen lag eine Lanzenspitze von Eisen, wie Frid. Franc. Tab. VIII, Fig. 7, und, was das Interessanteste ist, eine Heftel oder Broche; diese Heftel, nach Art der Hefteln in Frid. Franc. Tab. XXXIV, Fig. 13, ist der Hauptmasse nach von sehr gelber Bronze und hat einen viereckigen, schnallenförmigen Halter für die Spiralwindung der Nadel; der Bügel ist jedoch mit hübscher Borde in Filigran=Arbeit aus geflochtenem Silberdrath belegt, welche über die Bronzeschnalle hinübergereicht hat.

Wir finden hier also wiederum alle charakteristischen Merkmale der Wendenbegräbnisse wieder: Leichenbrand, schwarze, punctirte Urnen, Eisen, Silber und ein wenig Bronze.

G. C. F. Lisch.     

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Alterthümer zu Liepen bei Sülz.

Mitgetheilt vom Herrn Geheimen=Amtsrath Koch zu Sülz.

Im Sommer machte ich in Begleitung eines Freundes und Kenners von Alterthümern, Herrn Wollmer aus Friedland, und rneines Sohnes, eine Ausflucht nach Liepen. Wir begaben uns erst ins Buchholz, nach der alten Burg. Hier ist ein sehr bedeutender Burgring mit ansehnlichem Wall, worin Herr Wollmer ein altes Wendenlager zu erkennen glaubte. Ein Durchstechen des Walles an mehreren Stellen würde es ausweisen, ob Urnen darin stehen. An mehreren Stellen ragten aus demselben Feldsteine hervor. Mauerschutt war nicht zu bemerken; alles mit hohen Buchen bewachsen. In weiterer Entfernung im Holze scheinen an mehreren Orten kleinere Erdwälle und Gräben gewesen zu sein, sollen auch noch vor einigen Jahren deutlicher als solche zu erkennen gewesen sein. Die Gegend ist wild, und nicht weit vom Burgring liegt der sogenannte Burgsee, ein großer im Buchholze liegender Teich mit dunklem Gewässer, daher wohl seine Aehnlichkeit mit dem Hertha=See auf Rügen mehrfach hervorgehoben wird, welcher letztere aber hart an dem - dem Lieper übrigens sehr ähnlichen - Burgringe liegt, während der Lieper doch wohl an 600 Schritt davon entfernt belegen ist. Auf dem Wege vom Hofe nach dem Buchholze liegt zur Rechten eine kleine Anhöhe, welche der Blocksberg heißt.

Von da begaben wir uns nach dem sogenannten Opferstein. Es ist dies ein großer flacher Stein, ganz roh, ohne Spur von einer Rinne oder dergleichen, auch war an der Unterseite nichts dem ähnliches zu bemerken. Er liegt auf einer Anhöhe rechts am Wege nach der "Lieper=Klappe", weithin sichtbar; er ruhet mit den beiden langen und der nördlichen hinteren Seite auf großen Unterlage=Steinen, die nur wenig über den Erdboden hervor ragen. Die vordere, Südseite ist offen und man hätte hier hinunter kriechen können, wenn nicht die Höhlung mit zahllosen kleinen Feldsteinen vom Acker verschüttet gewesen wäre. Wir hielten das Ganze für ein in früheren Zeiten geöffnetes Grab.

In geringer Entfernung von diesem Steine befinden sich 9 größere und kleinere Gräber, unter diesen 5 mit Busch und verkrüppelten Eichen bewachsene, und eins von 12 □R. Flächeninhalt, die andern bedeutend kleiner. Alle enthalten drei mächtige hinter einander liegende Decksteine, welche mit doppelten Reihen größerer und kleinerer Feldsteine umkränzt sind. Eines davon, auf der linken Seite des Weges,

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waren wir geneigt für einen Kampfplatz zu halten. Ein ebener 21 Schritt langer und 7 Schritt breiter Platz war mit Steinen umgeben, in der Richtung von SO. nach SW. gestreckt, und enthielt innerhalb seines Umfangs am nordwestlichen Ende einen kleinen Steinkranz, einem bereits aufgeräumten Grabe ähnlich. Etwa 10 Schritt davon entfernt liegt wieder ein Grab.

Sülz, den 16. März 1841.

Koch.     

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Die Steindämme im Gehölze bei Warlin.

Herr Pastor Sponholz zu Rülow hat bereits im Jahresbericht von 1840, S. 109, einiger bei Warlin gefundener Alterthümer erwähnt, und da mir der Fundort nicht ohne Interesse zu sein scheint, nunmehr aber das Vorhandene durch die Arbeiten an der Chaussee von Neubrandenburg nach Friedland so gut als vernichtet ist, so theile ich meine Beobachtungen darüber dem Vereine mit.

Im Frühjahre 1840 wurde mir eine Münze zur Entzifferuug der Umschrift gebracht, die Chausseearbeiter bei einem Kaufmanne gewechselt hatten, und die, ihrer Angabe nach, im warliner Gehölze gefunden war. Es war ein sogenannter Turnose (Turonus civis) aus der Zeit König Philipps I., also zwischen 1060 und 1108. Dies veranlaßte mich, am 16. April mich nach Warlin zu begeben und den Finder der Münze aufzufragen. Es war ein Steinhauer, Namens Rasch, der mir erzählte, daß er beim Steinsprengen im warliner Busch diese Münze in der Erde gefunden habe, so wie, daß er in der Nähe viele Steindämme und auch alte Töpfe entdeckt habe. Ich untersuchte nun den Ort genauer und wiederholte meinen Besuch am 2. Mai.

Das warliner Gehölz befindet sich nicht weit vom Dorfe Sponholz zu beiden Seiten der alten friedländer Landstraße. Gleich vorne links führt ein Weg durch das Gehölz zu einer Mühle ab; wenn man diesen Weg verfolgt, kommt man an den Abhang des Hügels, an dem entlang ein kleiner Bach läuft. Auf der Platte des Hügels, und zum Theil auch an dem Abhange, hatten die Steinhauer beim Suchen mit der Visitirstange eine große Anzahl Steindämme gefunden, die ihnen ein sehr reichliches Material für die Chaussee lieferten.

Ich glaube nicht zu viel zu sagen, wenn ich die Zahl dieser Steindämme auf mehr als 50 angebe, die weit und breit durch das Gehölz in größerer und geringerer Entfernung von einander bereits aufgedeckt waren. Der jetzt mit Tannen be=

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wachsene Boden ist grandig, und einen Spatenstich tief unter der Oberfläche stößt man schon auf die Steindämme. Sie sind rund gelegt, aus ziemlich großen Steinen, von 1/2 bis 2 Fuß in der Dicke, so daß sie zu heben oft beschwerlich ist; der äußere Ring besteht aus den größten Steinen, die Füllung desselben aus kleineren. Die Größe und Gestalt dieser Steindämme gleicht der Basis eines gewöhnlichen Bauern=Backofens. Unter einigen waren in der Mitte unter einer Steinplatte Urnen mit Asche und Kohlen gefunden worden, von denen zwei kleine Urnen unversehrt heraus gebracht waren, die Herr Pastor Sponholz l. c. beschrieben hat; bei anderen Dämmen lagen die Scherben zertrümmerter Urnen umher. Auch in meiner Gegenwart wurde eine größere Urne gefunden, die aber, von den Wurzeln eines Strauches umwachsen, und unter einem schweren Steine liegend, der nur mit der Brechstange gelöst werden konnte, in mehrere Stücke zerbrach: ihr Inhalt war nur Sand und Asche. Sehr auffallend aber war es mir, daß bei weitem die meisten Steindämme weder Urnen bargen, noch irgend andere Brandspuren zeigten. Zu welchem Gebrauch, hatten sie gedient? - Die Urnen und Urnenscherben sind von der gewöhnlichen Masse, aber sehr grob gearbeitet; nur die in meiner Gegenwart gefundene hat Verzierungen. Ueberhaupt verhalten sich diese Urnen an Masse und Formung zu den in der Burg bei Neubrandenburg gefundenen, wie grobe Bauern=Arbeit zur feineren Arbeit der Städter. Auch müssen sie zum Theil einem sehr starken Feuer von außen ausgesetzt gewesen sein, denn der Bruch der Urnenscherben zeigt an der innern Seite die gewöhnliche braun=graue Farbe, die äußere Seite aber ist durch Feuer wie Ziegelmasse geröthet.

Die Arbeiter hatten auch bei dem einem Steindamm einen Beschlag aus feinem Zinne, oben zwischen den Steinen steckend, gefunden. Er hat die Gestalt eines Fingerhutes, nur etwas weiter und viel kürzer. Auf der äußeren Ründung ist der kaiserliche Doppeladler, mit Krone, Scepter und Reichsapfel, ausgeprägt. Wenn ich nicht irre, ist der Doppeladler erst seit Karl V. Reichs=Insigne. Dieser Beschlag muß also wohl später durch Zufall hierher gerathen sein, wenn man nicht annehmen will, daß überhaupt diese Steindämme und Urnen gar nicht der Wendenzeit angehören, sondern etwa Reste eines Zigeunerlagers aus späterer Zeit sind. Ist bei den Zigeunern Todtenverbrennung jemals Sitte gewesen?

Neubrandenburg, den 26. März 1841.

F. Boll.     

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Fortsetzung des Aufgrabungsberichtes über die Ravensburg bei Neubrandenburg.

(Vergleiche Jahresbr. V, S. 112.)

Die Aufgrabungen in der Ravensburg sind, nachdem der Wasserstand im anstoßenden Bruche es erlaubte, am 16. Mai, 29. Julius und 22. August 1840 von mir fortgesetzt worden. Gewöhnlich begleitete mich der Dr. med. Brückner, der Cand. philolog. Wulf und der Holzwärter Müller. Das Ergebniß unserer Bemühungen läßt sich in Folgendes zusammenfassen.

Zunächst wurden die Aufgrabungen an derselben Stelle, wo sie 1839 am innersten Walle begonnen hatten, bis über die Mitte des Walles hinein fortgeführt. Die Spuren von Leichenverbrennung, die ich im Rande des Walles deutlich wahrgenommen (nämlich Kohlen=, Aschen=, Knochen= und Steinlager, so wie noch unversehrt in der Erde stehende Urnen) hörten desto mehr auf, je tiefer wir in den Wall eindrangen. Doch fanden sich fortwährend einzelne (auch bearbeitete) Steine, Knochen und Urnenscherben in Menge; selbst in der Mitte des Walles, sowohl nahe an seiner Basis, als auch an seinem Gipfel, staken in dem aufgeschütteten Sande zum Theil sehr große Bruchstücke von Urnen.

Offenbar konnten dieselben nicht von Urnen herrühren, die unversehrt im Walle beigesetzt und später durch Zufall zertrümmert waren, sondern mußten schon als Scherben mit dem Sande zugleich aufgeschüttet sein. Es scheint mir demnach angenommen werden zu müssen, daß an der Stelle, wo jetzt sich der Wallgraben befindet, der das Erdreich zum Walle geliefert hat, Urnen beigesetzt waren, die beim Aufwerfen des Walles zertrümmert wurden, und deren Scherben so mit in den Wall kamen.

Nachdem mir an dieser Stelle kein weiteres Ergebniß zu erzielen schien, habe ich noch an vielen Stellen auf und an den Wällen, und in dem Raume sowohl des innersten als des mittleren Walles nachgraben lassen. Fast überall fanden sich in geringer Tiefe Urnenscherben, seltener jedoch im Raume des mittleren Walles. Unversehrte Urnen waren aber nirgends zu entdecken. Dieses kann übrigens nicht befremden, da der ganze Raum mit Eichen und Gesträuch bedeckt und der Burgplatz, seitdem er zur Begräbnißstätte diente, wenigstens schon einmal abgeholzt ist; denn die jetzt vorhandenen Bäume haben höchstens ein Alter von 200 bis 300 Jahren. Theils durch die Wurzeln selbst, theils durch das Ausroden derselben müssen also

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die Urnen längst zertrümmert sein. - Endlich muß ich noch erwähnen, daß zu derselben Zeit, als ich diese Nachgrabungen innerhalb der Burg vornahm, in dem durch das Bruch von dem Burgplatze getrennten Eichengehölz (siehe Jahresber. von 1840, S. 113) Bäume gefällt wurden, und beim Ausroden ihrer Stämme ebenfalls an vielen Stellen Urnenscherben in Menge gefunden wurden.

Nach alle diesem scheint so viel außer Zweifel gesetzt, daß in der Wendenzeit der Burgplatz, der nahe gelegene sogenannte Rosenplan (Jahresber. von 1840, S. 110) und das anstoßende Eichengehölz ein großer Begräbnißplatz war, so wie daß die Burgwälle noch von den wendischen Einwohnern selbst sind aufgeworfen worden. Denn die Aufgrabung am innersten Walle hat unzweifelhaft dargethan, daß, nachdem der Wall schon aufgeschüttet war, am Rande desselben noch Leichenverbrennung statt fand und Urnen beigesetzt wurden. Was konnte aber die Wenden bewegen, durch Aufwerfen dieser Wälle ihren eigenen Begräbnißplatz zum Theil zu zerstören? Ich glaube, nur die Noth. So möchte denn die sogenannte Ravensburg eine jener Zufluchtsstätten sein, welche die Wenden in Kriegszeiten für ihre Weiber und Kinder benutzten, und von denen Helmold in der Slaven=Chronik lib. II, cap. 13 schreibt: Quoties autem bellicus tumultus insonuerit, omnem annonam paleis excussam, aurum atque argentum et preciosa quaeque fossis abdunt, uxores et parvulos munitionibus vel certe silvis contutant. Die Oertlichkeit kann zu einer solchen Zufluchtsstätte nicht passender gefunden werden. - Schon zu Latomus Zeiten führte diese Umwallung den Namen Ravensburg (Jahresber. von 1840, S. 116), und wurde für die Burg des Erbauers von Neubrandenburg, den Latomus Alberus Rave nennt, gehalten. Woher diese Ueberlieferung entstanden, läßt sich eben so wenig nachweisen, als unsere Aufgrabungen auch nur die geringste Spur von einer Burg hier haben entdecken können.

Neubrandenburg, den 22. März 1841.

F. Boll.     

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Eldenburg bei Waren.

Geschichtliche Nachrichten weisen darauf hin, daß die ganze Vorzeit hindurch am Westufer der Müritz entlang über Röbel von Norden nach Süden eine lebhafte Straße ging, die im Süden bei Buchholz am Südende der Müritz in die Mark ging. Gegen Norden hin ist sie durch die großen See=

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becken von dem Müritz= bis zum Plauer=See bis auf wenige Durchgangspuncte gesperrt. Einer dieser Pässe ist die Furth bei Eldenburg zwischen der Binnen=Müritz und dem Kölpin=See, westlich von Waren. Bei der Vertiefung des Flußbettes bei Gelegenheit der Schiffbarmachung der Elde wurden hier durch den Herrn Bau=Conducteur Garthe mehrere Entdeckungen gemacht, welche für den genannten Straßenzug reden. Das Binnenwasser zwischen der Müritz und dem Kölpin=See ist tief und hat eine mächtige Schicht Modde im Grunde. Nur dort, wo die Müritz in das Binnenwasser oberhalb Eldenburg fließt, ist eine Stelle im Flußbette, welche 20 Ruthen lang steinigen Grund hat und früher kaum 3 Fuß Wassertiefe hatte. Am Südufer erhebt sich ein ziemlich hoher Berg, auf dem das Gebäude der sogenannten Lust steht. An dieser Stelle wurden im Grunde viele starke, runde eichene Pfähle oder Bäume gefunden, welche vermuthen lassen, daß hier in alten Zeiten eine Brücke gestanden habe. Beim Ausbaggern fand man hier auf einem Raume von ungefähr 3 □Ruthen Alterthümer der verschiedensten Art neben einander, nämlich 1 Streitaxt von Granit, 1 Keil und 1 Schmalmeißel von Feuerstein, 5 eiserne Speerspitzen aus dem Mittelalter von ausgezeichnet schönen Formen, 1 Hackschwert, einschneidig, kurz und breit, wie noch heute Pionire haben, und wie sie aus dem Mittelalter schon öfter gefunden sind, ferner 5 eiserne Sturmhaken oder Sprete, mit einer graden Spitze und einem gebogenen Haken, wie sie jetzt noch die Langholzflößer gebrauchen und welche früher wohl beim Flößen an den Brückenpfeilern zerbrochen und zu Grunde gegangen sind. Alle diese Alterthümer sind von dem Herrn Garthe zur großherzoglichen Alterthümersammlung eingereicht.

Bei Klinck, nicht weit südlich von diesem Uebergangspuncte, wurden früher viele Alterthümer, ja ganze Manufactur=Stätten entdeckt; vgl. Jahresber. III, S. 41, 64 und 66.

Schwerin.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Wittenburg.

Unter den kirchlichen Gebäuden der kleineren Städte Meklenburgs verdient gewiß die Kirche zu Wittenburg wegen ihres Baues eine Erwähnung. Ist auch das Alter derselben nicht durch Urkunden genau zu bestimmen, da etwanige alte schriftliche Nachrichten darüber in den mehrfachen Feuersbrünsten, die Wittenburg früher betroffen haben, unter denen die vom 22.

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Octbr. 1657 1 ) (welcher Tag noch alljährlich kirchlich gefeiert wird) die ganze Stadt ergriff und auch das Dach der Kirche nebst dem Thurme und den Glocken zerstörte, untergegangen sein: so zeugt doch für ein ziemlich hohes Alter der Styl des Gebäudes.

Die Kirche besteht aus drei Theilen: der kleinen Kirche, dem Schiffe und einem Anbau, welche an Bauart und Höhe der Gewölbe und der Bedachung von einander abweichen.

Das Schiff, als der Haupttheil des Gebäudes, besteht aus dem Hauptschiffe, von 96' Länge und 32' Breite, und aus zwei Seitenschiffen von gleicher Länge, aber nur 16' Breite. Jedes Schiff hat drei Kreuzgewölbe in Rundbogen von einigen 40' Höhe. Die Gurtbogen zwischen den Seitenschiffen und dem Hauptschiffe, so wie zwischen den einzelnen Gewölben des Hauptschiffes sind Rundbogen, doch die zwischen den Gewölben der Seitenschiffe sind Spitzbogen wegen des Verhältnisses zwischen Länge und Breite. Von den Säulen, auf denen


1)

Ueber diesen Brand von 1657 enthält unser Kirchenbuch noch einige Notizen. Die Urheberin des Unglücks war eine Frau, Namens Reusch, der Tradition nach durch Unvorsichtigkeit mit Licht. Das Kirchenbuch sagt:

"1660. 25 Sept. ward der Reuschen (von welcher leider vnse algemeines Statfeuer auskam) ihre tochter begraben".

Ueber die Zeit des Brandes finden sich folgende Angaben:

"1657. 4 Novemb. starb Hanß Schulte, Schneider in Wittenburg, und ward begraben 6. Novemb. ohne Klang, den 14 Tage zuvor in der schrecklichen grossen Feuerßbrunst war unse herliche Kirche mit gar darauf gegangen, auch die glocken mit davon verschmeltzet;"

und im Proclamations=Register:

"1658. 22 Octob. alß an vnserm grossen Buestag (an welchem vor ein iahr unser Wittenburg gantz elendiglich im feuer auffging) ließ sich Jochim Kaven 3 mahl auffbieten".

Dabei scheint die Kirche selbst inwendig ausgebrannt zu sein, denn es heißt:

"1657. Domin. 21 Trin. alß 18 Octob. ließ sich abnennen Hanß Scheel von Seeth auß Holstei und Ancke Thieffen auß Holstein, und machten Hochzeit 2 Nov. zu Lesen, dieweil (durch gottß Verhengnis) die Kirche, leider, gantz abgebrant",

und

"1658. 3 Januar ging in unser abgebranten verwüsteten kirche umß altar dennoch Herman Bulten, gewesenen Bürgerß und schusters alhie Haußfrau, welche sich ietzund auffhalten zum Helm und zu Cörchou haben tauffen lassen".

Das Proclamations=Register weiset bis zum Frühjahr 1659 nach, daß die Copulation auswärts, besonders zu Lehsen (wo wahrscheinlich die Capelle dazu benutzt wurde), oder im Hause der Verlobten (was damals nur bei Anrüchigkeit derselben gewöhnlich war) geschah; erst am Sonntage vor Pfingsten heißt es:

"Dominica Exaudi 1659 ließ sich abnennen Bartheld Hagen - - - und Trine Stormers - - - und machten Hochzeit Montag nach dem Fest der H. Dreyfaltigk. und wurden copulieret hier fürn altar".

Die Glocken wurden im Herbste 1661 auf ihren Platz gebracht, denn

1661 Domini cà 1. Adventus ließ Hanß Rogge begraben sein jüngstes Söhnlein, und war dies die erste leiche, da die beyde neuen glocken bey geleutet wurden"

J. Ritter.     

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die Gewölbe ruhen, sind die beiden westlichen fast viereckig und sehr dick, auch sind die Gurtbogen am westlichen Gewölbe des Hauptschiffes, unter welchem sich die Orgel befindet, bedeutend breiter, weil aller Wahrscheinlichkeit nach über diesem Gewölbe der frühere Thurm der Kirche stand; auch findet sich an der westlichen Außenwand keine Spur eines angebauet gewesenen Thurmes. Die übrigen Säulen bilden Pfeilerbündel mit herunterlaufenden Graden; statt des Kapitäls ist ein Rundstab, auf den die Gurte der Gewölbe herablaufen.

Die kleine Kirche im Osten des Schiffes ist 48' lang, 32' breit und hat zwei Sterngewölbe mit Rundbogen, einige Fuß niedriger als die Gewölbe des Schiffes. Der Gurtbogen zwischen den Gewölben und der zwischen diesen und dem Schiffe sind spitz. Das Dach über dieser kleinen Kirche ist bedeutend niedriger als das auf dem Hauptgebäude.

An dem mittleren Theile des südlichen Seitenschiffes ist ein Anbau von 32' Länge und Breite, mit einem Kreuzgewölbe von Rundbogen. Die Höhe ist der des Schiffes gleich; der Gurtbogen aber ist spitz; das Dach über diesem Theile am niedrigsten. Dieser Anbau giebt dem Gebäude fast das Ansehen einer Kreuzkirche. In den Wänden desselben sind mehrere Nischen von verschiedener Größe.

Die Fenster, von denen mehrere wegen später angelegter Chöre vermauert sind, haben eine lange, schmale Form, stehen je 2 oder 3 dicht neben einander und sind alle oben durch umfassende Spitzbogen geschlossen. Die einzelnen Fenster der kleineren Kirche sind oben rund, die der Seitenschiffe und des Anbaues endigen im Spitzbogen. Das mittlere Fenster des nördlichen Seitenschiffes besteht aus 2 mal 2 Fenstern; über jedem Paar befindet sich eine Rosette aus 4 Halbkreisen, nach oben von dem Spitzbogen eingeschlossen, und in der Mitte über ihnen eine ähnliche aber größere Rosette, im Innern der Kirche von einem Sechseck eingeschlossen, über welchem der das ganze Fenster umfassende Spitzbogen sich schließt. Auch über den östlichen und westlichen Fensterpaaren der Seitenschiffe sind einzelne Rosetten von der Größe der kleineren.

Von Glasmalereien, die früher in den Fenstern waren, sind fast alle Spuren verschwunden. An Alterthümern besaß die Kirche früher einen Panzer nebst Helm, nur der Helm ist noch vorhanden, der am Visir Spuren von Vergoldung trägt. Die Sage ist, daß es der Harnisch des am Langsteinschen Wege gefallenen Grafen Heinrich gewesen sei. Außerdem besitzt die Kirche einen Taufkessel (Fünte) aus Bronze, 3' 1" hoch. Auf

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einem zum Fuße dienenden terassenförmigen Ringe stehen 4 Knappen von 13 1/2" Höhe, welche den Kessel tragen. Unten steht umher die Inschrift:

Inschrift

Darüber stehen umher 13 Figuren, nämlich Jesus, mit ausgebreiteten Armen und den Nägelmalen in den Händen, und die Apostel, alle von 6 1/2" Höhe. Dann folgt oben die Inschrift:

Inschrift

Der Durchmesser beträgt oben am Rande 2' 10" und die Tiefe des Kessels 1' 9 1/2".

Unter den Thüren der Kirche ist die Hauptthür im Westen; sie hat einen Spitzbogen, ihre geringe Höhe steht aber in keinem rechten Verhältniß zu der Breite, so daß die Meinung nicht unwahrscheinlich ist, als habe sich der Schutt umher so angehäuft, daß das eigentliche Fundament tief unter dem jetzigen Boden liege. Daß der jetzige Boden der Stadt überall wenigstens 8' über den ursprünglichen Anbau erhaben sei, hat sich öfters bei Kellergrabungen ergeben und ist eine Folge der wiederholten Zerstörung durch Feuer, da man stets über dem Schutte die neuen Gebäude errichtete. Bei Anhäufung des Bodens umher ist aber auch der eigentliche Sockel der Kirche bedeckt. Von Außen hat das Gebäude keine andere Verzierung, als einen kleinen Vorsprung nahe unter dem Dache, der in neben einander liegenden Halbkreisen, unten offen, sich nach unten endigt und um das Hauptgebäude läuft.

Von den beiden Glocken, die über dem westlichen Gewölbe des Hauptschiffes hangen, hat die eine die Inschrift:

Durch Gottes hand und feuersbrunst meins vohrgen meisters myh und kunst uernichtet wart gahr iammerlich nunmehr ach Gott erhalte mich und segne dieses meisters handt der grosse myh an mich gewandt und mich aus der feuers glut zwei mal umgus anno 1666. 28 Aprilis.

Dann in zwei Rheihen:

1) Nicolas dehne haubtmann. H. Michael Wulfen. H. M. Matthiae fabrici pastoren. H. Jacob Jammerbruchs. H. Christian Sparenbers burger M.
2) H. Ludewich Wolter. H. Jochim Dorring. H. Heinrich Brockmoller. H. Hans tambsen rahtesuerwanten. Fritz Tebel kircheniurat.

Darunter:

M. Adam Danckwart.
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Die zweite Glocke hat oben zwischen 2 Arabeskenkränzen die Inschrift:

Me fecit Otto Gerhard Meyer in Rostock.

Dann folgt:

Soli Deo Gloria.

Darunter steht das meklenburische Wappen mit der Umschrift:

Von Gottes Gnaden Christian Ludwig H. z. M.

Endlich:

Jacob Bernhard Polchow Superintendens Carl Heinrich Paschen p.t. provisor. Anno 1752.

J. Ritter.     

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Die Kirche zu Döbbersen bei Wittenburg.

Durch den Herrn Pastor Kehrhahn benachrichtigt, daß bei dem jetzigen Ausbau der Kirche zu Döbbersen manches Interessante sich herausgestellt habe, begab ich mich dahin, um für den Verein das Wichtigste zu untersuchen, wovon sonst durch die Maurerarbeiten vielleicht jede Spur verschwinden möchte.

Die Kirche ist im Innern 90' lang und 30' breit, und enthält 3 Gewölbe im Rundbogen; doch sind die Gurtbogen spitz. Die Höhe des westlichen und mittleren Gewölbes ist 36'; das östliche ist einige Fuß niedriger und hat auch eine niedrigere Bedachung. Auch weichen die Fenster des östlichen Theiles durch ihre Rundbogen von denen der übrigen Kirche ab, welche etwas spitz nach oben auslaufen. Die Fenster sind alle klein und schmal. Die Hauptthür ist nördlich von der westlichen Abtheilung und hat einen Rundbogen. Ueber dem westlichen Gewölbe ist der Thurm und der Glockenstuhl. Die Dicke der Mauer im Westen beträgt 7' 4". - Inwendig in der Kirche sind in einer Höhe von etwa 14' an der südlichen und nördlichen Wand ganz runde Schilder von 20" Durchmesser angebracht, aus sandigem Kalk etwa 3''' dick auf die Mauersteine aufgetragen. Sie waren alle bei früherem Ausweißen der Kirche übertüncht und jetzt beim Abkratzen der Wände zum Vorschein gekommen, zum Theil aber auch zerstört. Alle zeigen ein gleicharmiges Kreuz, roth auf weißem oder weiß auf rothem Felde; die Balken des Kreuzes sind am Ende ausgeschweift und hier 2" breit, während sie in der Mitte nur 1" halten. In der Mitte des Kreuzes ist der Mittelpunct des Schildes überall angegeben. Einige Schilde haben nur das einfache Kreuz, bisweilen von concentrischen Kreisen eingeschlossen; andere haben noch kreisförmige Verzierungen an und zwischen den Balken; bei einem Schilde

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waren die Felder zwischen den Balken durch grade Linien von dem Winkel des Kreuzes bis zum ersten Ringe in 2 gleiche Theile getheilt, von denen abwechselnd der eine die rothe, der andere die weiße Farbe zeigte 1 ).

Etwas niedriger zwischen und neben den Schilden sind kleine Löcher in der Mauer, 6 Zoll tief, zu eng um eine Hand hinein zu stecken, in welche sich die Oeffnung eines eingemauerten Topfes mündet 2 ). DieseTöpfe sind von festem, blau=grauem Thone, ganz kugelförmig im Bauche, wie diese mittelalterlichen Töpfe gewöhnlich, hier überall von 8 1/2" Durchmesser. Mehrere der Löcher wurden geöffnet, es war aber in den Töpfen nichts anderes als verweste Erde, zum Theil mit Gras= oder Heuhalmen überdeckt; da sie wahrscheinlich Fledermäusen oder Sperlingen zur Wohnung gedient hatten.

Bei der Pfarre ist noch ein Taufstein (Fünte) aus Granit. Er ist aus drei Theilen zusammengesetzt: dem Kessel, dessen Masse grobkörnig und schwärzlich ist, einer Säule mit Kapitäl und dem nach außen geschweiften Fuße, deren Masse härter und quarzhaltig ist. Alle 3 Theile sind nach außen achteckig. Die ganze Höhe beträgt 3' 8", wovon 1' 7" auf den Kessel kommen. Jede Seite am Rande des Kessels mißt 16 1/2" und die Rippen laufen fast in Form eines Viertelkreises bis zum Kapitäl der Säule, dessen jede Achtecksseite 7 1/2" beträgt. Die Säule wird unten etwas breiter, da jede Seite oben 5 3/4", unten aber 6 1/2" breit ist. Daran schließt sich unmittelbar der 9" hohe Fuß, der am Rande lauter Achtecksseiten von 1' Länge hat. Die innere Höhlung des Kessels ist fast halbkugelförmig mit einem Durchmesser von 28 1/2" an der Oeffnung und mit einer Tiefe von 12". Er war früher mit einem schließbaren Deckel versehen, wie die noch zum Theile mit Eisen und Blei gefüllten Löcher es anzeigen. Die Zusammensetzung der Stücke, die einzeln zerstreut lagen, ist ein Verdienst des Herrn Pastors Kehrhahn.

J. Ritter.     


1) Nach Mittheilung des Herrn Forst=Inspectors Meklenburg zu Zickhusen befanden sich solche Kreuze in weiß und roth auch in der vor mehreren Jahren abgetragenen Kirche zu Zickhusen. - Auch in der Kirche zu Stück bei Schwerin befinden sich an der südlichen Wand neben dem Altare solche runde Schilder, die jedoch gegenwärtig so dick mit Kalk überlegt sind, daß ihre Reinigung sich nicht sehr leicht bewerkstelligen ließ. In der Kirche zu Doberan befinden sich in bedeutender Höhe ebenfalls Kreuze auf weißen, runden Schilden.
2) Ueber die in Kirchen eingemauerten Töpfe vgl. man eine Abhandlung von Wiggert in Neuen Mittheilungen des thüring.=sächs. Vereins I, S. 101.
Anmerkungen des Herrn Archivars Lisch.
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Nachtrag zur Beschreibung der Kirche zu Döbbersen.

Aufgefordert von dem Herrn Archivar Lisch stellte ich weitere Nachforschungen über das Vorkommen von Töpfen in den Kirchenwänden zu Döbbersen an. Das Ergebniß ist:

Durch einen Durchbruch der nördlichen Mauer, wo ein neues Fenster von bedeutender Höhe und Breite angelegt ist, und durch die Außhauung der östlichen Wand für eine zur Canzel führende Treppe ist es zur Gewißheit geworden, daß außer jenen gefundenen Töpfen weiter keine eingemauert sind, und daß sie ihrer Lage nach wohl in irgend einer Beziehung zu den Schilden, aber nicht zu dem Bauplane stehen. Einer Erleichterung der Mauer durch Topfbau bedurfte es hier nicht, da die Kirche auf einem Hügel von festem Sande liegt.

Noch füge ich die Inschriften der beiden Glocken hinzu, die unter dem Kirchendache hängen. Die der ältesten lautet:

Inschrift

Die andere hat oben unter der Krone die Inschrift:

MICH HAT GEGOSSEN LAURENTZ STRAL=
BORN IN LÜBECK ANNO 1743.

Auf einer Seite in der Mitte:

ZUR BUSS UND GOTTES DIENST
RUFF ICH MIT MEINEM SCHALL
DIE NOCH IM LEBEN SIND
ZUR RUH DIE TODTEN ALL.
JOHANNES HENRICUS SCHWARTZ
H. T. PAST.

Wittenburg, im August 1840.

J. Ritter.     

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Die Kirche zu Stück.

Schon im J. 1173 kommt in Begleitung des Bischofs Berno von Schwerin ein Pfarrer von Stück (sacerdos Bernardus de Stuke, vgl. Mekl. Urk. I, p. 7) vor. Die Vermuthung sprach dafür, daß eine dem Bischofssitze zunächst gelegene Pfarre eine merkwürdige Kirche besitzen könne. - Die Kirche bildet ein Oblongum ohne alle Nebenbauten und besteht aus drei Theilen: der kleinen Kirche, der großen Kirche und dem Thurmgebäude, - alle drei von altem, festem Bau aus großen Ziegeln und in der Bedachung von verschiedener Höhe. Die kleine Kirche oder Altar=Tribune ist mit einem Gewölbe

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im Rundbogen bedeckt, der Hauptgurtbogen ist jedoch spitz; die große Kirche zeigt die Spuren früherer oder nicht vollendeter Wölbung; das Thurmgebäude wird nur als Glockenstuhl benutzt. Die Fenster sind im Spitzbogen gewölbt. Die Kirche hat, außer dem Angegebenen, weiter nichts Merkwürdiges, als Reste sehr alter, guter Glasmalerei; die Bilder sind nach dem Format der Fenster zwar klein, aber von lebhaften, reinen Farben. Das mittlere Fenster hinter dem Altare zeigt die Kreuzigung Christi; auf dem Fenster rechts daneben steht ein Ritter im Ringpanzer, mit Helm und Speer, vor sich einen Schild haltend, der ein goldenes Maltheserkreuz in rothem Felde enthält (St. Georg). Von den Fenstern in der nördlichen Wand enthält das eine eine Kreuzigung, das andere zwei Heilige, und unter diesen die H. Katharine. In dem südlichen Fenster steht nur noch ein ziemlich großer Christuskopf in der Zeichnung des viel verbreiteten sogenannten Original=Typus. An der südlichen Wand neben dem Altare sind einige dünne, runde Schilder von Kalk, wie in der Kirche zu Döbbersen (vgl. oben S. 84.), aufgetragen; der dicke Kalktünch ließ für den Augenblick nicht erkennen, ob sie eine Zeichnung enthalten. - Von den sehr hoch hangenden Glocken ist eine, nach den Schriftzügen zu schließen, aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts.

G. C. F. Lisch     

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Die Kirche zu Neukloster

hat in dem östlichen Giebeldreieck eine eigenthümliche Verzierung von Zickzacklinien aus glasurten Ziegeln (vgl. Jahresber. III, S. 143). Dieselbe Eigenthümlichkeit hebt Kugler (Balt. Stud. VIII, Heft 1) an der Marienkirche zu Bergen auf Rügen (S. 7) und an der Domkirche zu Camin (S. 29), aus der Uebergangszeit vom byzantinischen zum gothischen Styl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, hervor.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirchen zu Schwan und Ruchow,
so wie
zu Lüssow, Cambs, Gr. Grenz und Hohen Spreuz.

Diese ungefähr in der Mitte des Landes nahe beisammen liegenden Kirchen sind dadurch interessant, daß sie ohne Zweifel von demselben Baumeister herrühren und einen äußerst reinen, festen und bequemen Bau haben, daher sie sich auch bei Restaurationen und neuen Einrichtungen immer noch als

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sehr praktisch erweisen. Mit Ausnahme der räumlichen Ausdehnungen, welche nach den Bedürfnissen verschieden sind, sind alle diese Kirchen vollkommen gleich. Sie sind keine Kreuzkirchen, sondern haben oblonge Grundformen, ohne Pfeiler und Seitengänge. Sie bestehen aus drei Theilen: einer Hauptkirche in der Mitte in oblonger Form, einer ebenfalls oblongen kleinen oder Chor=Kirche, welche etwas schmaler und im Dache niedriger ist, als die Hauptkirche, im Osten derselben, und einem viereckigen Thurmgebäude im Westen. Wahrscheinlich haben die starken Thurmgebäude sehr hohe, schlanke Thurmspitzen getragen; der Thurm von Lüssow, der vor ungefähr 20 Jahren abbrannte, war wegen seiner Höhe im Lande bekannt, und der Thurm von Ruchow ist noch heute mit einer sehr schlanken, hohen Spitze geziert; die übrigen Kirchen haben freilich ihre hohen Thürme verloren. Das Material ist äußerst dauerhaft; weder Zeit noch Brand haben Gewalt über sie erringen können: sie sind wie neu erbaut. Die Ziegel sind von größtem Format und, wenn auch von uralten Flechten überzogen, dennoch glänzend und fest. Die Ecken sind meistentheils aus behauenen Graniten aufgebauet; außerdem ist der Granit häufig, namentlich an den Thurmgebäuden, angewandt. Das charakteristische Kennzeichen bilden die Fenster. Die Mittelkirche hat immer je drei und drei Fenster, von denen das mittlere höher ist, als die beiden andern, neben einander, ohne durch Bogen verbunden zu sein. Die kleine Kirche mit dem Altar hat an den Längsseiten immer je zwei und zwei gleiche Fenster. Die östliche, im rechten Winkel angesetzte Wand hinter dem Altare hat immer drei Fenster, wie die Mittelkirche; in dem Giebel dieser östlichen Wand ist außer andern Verzierungen ein vertieftes Kreuz gemauert. Alle Fensteröffnungen sind sehr schmal und hoch und verengen sich bedeutend von außen nach innen; ihre Wölbung ist so wenig spitz, daß man sie fast für Rundbogen halten sollte. - Die Thüröffnungen sind im Spitzbogen gewölbt, ebenfalls perspectivisch nach innen sich verengend, mit schmalen Wulsten oder Rippen bedeckt, welche unter den Bogen einfach geschnittene, oft glasurte Kapitälerchen aus Ziegelerde haben. - Die Decken im Innern sind mit Ziegeln gewölbt. Im Allgemeinen haben die Gewölbe die Construction der Spitzbogen; charakteristisch sind jedoch die Gewölbe der Mittelkirche. Mag auch diesen Gewölben die Anschauung des Spitzbogens zum Grunde liegen, so ist durch diese Construction doch dessen Eigenthümlichkeit fast verwischt und dem Rundbogenstyl nahe gebracht. Die Gewölbe sind nämlich nicht durch einen Schlußstein, sondern durch einen flachen,

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kreisrunden, mit einer Rippe umgebenen Schild von ungefähr 5 Fuß Durchmesser geschlossen und die Gewölberippen laufen nur bis an die Rippenbegrenzung dieses Schildes.

In diesen charakteristischen Grundzügen stimmen die Kirchen zu Schwan und Ruchow, die ich persönlich untersucht habe, überein; beide mögen als Muster zu weitern Vergleichungen nach verschiedenen Seiten hin dienen; in dem äußern Bau stimmt nach meiner Beobachtung die Kirche zu Lüssow mit diesen überein. Nach den Mittheilungen des Herrn Gerichtsraths Ahrens zu Schwan sind die Kirchen von Cambs und Gr. Grenz, nach den Mittheilungen des Herrn Hülfspredigers, Rectors Koch zu Schwan ist die Kirche zu Hohen=Sprenz von gleichem Bau.

Nach den Eigenschaften des angewandten Materials, den Fenstern und den Wölbungen scheinen alle diese Kirchen noch aus dem dreizehnten Jahrhundert zu stammen.

Einzelne Abweichungen finden sich allerdings. So z.B. ist es sehr auffallend, daß der Grundriß, die äußere Gestalt, die Wölbung und die Nordseite der Kirche zu Schwan im Geiste des beschriebenen Baues ausgeführt sind, jedoch nicht die südliche Seite; an dieser Seite hat die kleine Altarkirche nur ein Fenster, während gegenüber ein Fensterpaar steht, und die drei Fenster in der Mittelkirche sind an der Südseite durch einen Bogen im Mauerwerke verbunden, an der Nordseite nicht.

Kugler (Balt. Stud.VIII, S. 37) hebt die Kirche zu Tribohm, zwischen Damgarten und Tribsees, welche mit diesen Kirchen gleiche Bauart hat, als ein Gebäude mit Elementen des byzantinischen Styls hervor. Auch die Kirche zu Lassan (das. S. 40) hat einige Eigenthümlichkeiten dieser Bauart.

G. C. F. Lisch.     

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Das Schloß und die Kirche zu Dargun.

Das Schloß und die Kirche zu Dargun, welche jetzt Ein Ganzes bilden, sind nach Local=Untersuchungen im Jahresber. III, S. 169-180 vom Herrn Archivgehülfen Glöckler beschrieben; da auf die Untersuchung mancher Gegenstände "nur eine kurze Zeit verwandt werden konnte", so blieb noch eine Nachlese übrig. Ich hatte das Vergnügen, auf einer antiquarischen Reise im östlichen Meklenburg mit dem Herrn Baron A. von Maltzahn auf Peutsch am 13. Mai 1841 einen Tag auf das angenehme Dargun verwenden zu können.

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Das Schloß zu Dargun bildet ein großes, rings geschlossenes Viereck, in welchem man von der Fronte und dem Schloßhofe aus einen zusammenhangenden, aus Einem Geiste im 17. Jahrhundert entstandenen Bau zu erkennen glaubt; die Kirche ragt mit ihrem kleinen Thurme über die hintere NO.=Ecke des Schlosses, in dessen Ringmauern sie als kleine Schloßkapelle eingeschlossen zu sein scheint, nicht bedeutend hervor und der Eingang zu derselben führt durch eine enge Pforte in dem modernen Schloßbau. Es ist schon an sich nicht wahrscheinlich, daß das zweite Kloster des Landes, eine reiche Cistercienser=Abtei, eine so kleine Kirche gehabt haben, oder daß ein großer und starker Bau in einigen Jahrhunderten ganz untergegangen sein sollte. Tritt man in das Innere, so wird man durch die Mächtigkeit und Schönheit des Baues überrascht, - und doch fühlt man irgend etwas, was im ersten Augenblick den Eindruck stört: man fühlt, man hat nichts Ganzes, nichts Vollkommenes vor sich. Bei genauerer Untersuchung findet sich dann, daß die jetzige Kirche nur die eine Hälfte der alten Kirche und die zweite Hälfte derselben durch eine neue Wand von jener geschieden ist. Die Kirche ist noch in ihrer ganzen Größe vorhanden. Sie hat einen hohen Chor, ein Querschiff und ein Langschiff oder Schiff. Das Schiff ist gegenwärtig ganz in den Schloßbau aufgenommen und bildet zum größeren Theil den südlichen oder rechten "Flügel" desselben; es ist bei der Erbauung des Schlosses nur eine Reihe von Gemächern und ein Bogengang im innern Schloßhofe vorgebauet, um die quadratische Gestalt des Schlosses vollständig zu machen. Das Schiff, die "katholische Kirche'' genannt, liegt jetzt wüst und wird als Baumaterialien=Haus benutzt; ein Gewölbe ist eingestürzt. Der nördliche Theil des Querschiffes, durch welchen jetzt der Haupteingang führt, ist in den östlichen oder hintern Flügel des Schlosses aufgenommen. Es steht also nur der Chor, welcher weit über die hintere, rechte Ecke des Schlosses hinausragt, der südliche Arm des Quer= oder Kreuzschiffes und die Südwand des Langschiffes frei; das Mittelgewölbe der Kirche liegt jedoch gerade in der SO.=Ecke des Schloßbaues.

Trägt auch das Schloß in der Fronte und im innern Schloßhofe, der rings umher schöne Arkaden hat, ganz den Charakter eines zusammenhangenden Baues aus dem 17. Jahrhundert, so ist es doch mehr als wahrscheinlich, daß bei weitem der größere Theil noch aus den alten Gebäuden des Klosters besteht. Der südliche und südöstliche Theil wird, wie eben auseinandergesetzt ist, von der Kirche gefüllt. Der

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hintere oder östliche Theil, der sich an das nördliche Kreuzschiff anlehnt, ist ohne Zweifel der Theil des alten Kreuzganges, der die Klosterwohnungen enthielt. Der Bau ist ohne Zweifel uralt und wird dort, wo er nach außen hin mit dem Kreuzschiffe zusammenstößt, also an der SO.=Ecke, ferner an der äußern und an der innern NO.=Ecke durch drei runde Thürme begrenzt, welche jetzt zur Hälfte innerhalb, zur Hälfte außerhalb des Schloßbaues liegen. Der nördliche oder linke Flügel, der den jetzt wüsten "Redoutensaal" in sich schließt, ist zum großen Theile von Granitquadern aufgeführt und wahrscheinlich auch alt. Es bestehen also der O.= und N.=Flügel wohl aus Resten des alten Kreuzganges oder Klosters, welche noch im J. 1610 "der alte Reventer" genannt werden. Wahrscheinlich ist nur das Gebäude in der Fronte, der westliche Theil des Vierecks, ein neuer Bau aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts. - Das jetzt zur Brennerei benutzte Gebäude mit den herzoglichen Wappen und der Jahreszahl 1585 links vor dem Schlosse dürfte wohl das vom Herzoge Ulrich erbaute alte fürstliche Schloß sein. Die Stall= und Dienerschafts=Gebäude rechts von dem Amte und dem Garten stammen ohne Zweifel noch aus der Klosterzeit. Bis zu diesen Gebäuden wird wohl das Kloster gereicht haben, da die reichen Cistercienserklöster eine große Masse zusammenhangender Gebäude bildeten, welche sich an den Kreuzgang anzulehnen pflegten, der gewöhnlich mit der Nordseite der Kirche zusammenhing. So bestand z.B. das Kloster Doberan aus einer geschlossenen Reihe von Gebäuden, welche von der Kirche bis zu der noch stehenden Mühle reichten.

Für die Geschichte der Kirche ist die Inschrift auf der Denktafel (abgedruckt im Jahresber. III, S. 177 flgd.), welche im südlichen Kreuzschiffe an der Ecke des abgemauerten Langschiffes hängt, von wesentlicher Bedeutung. Nach dieser Inschrift ward nämlich unter der Regierung und Protection des Herzogs Albrecht im J. 1464 ein großer Ausbau der Kirche unternommen; die Kosten gaben zum größern Theile mehrere Mitglieder der dem Kloster befreundeten ritterlichen Geschlechter her; die Oberaufsicht führte Ludeke Hahn von Basedow, welcher im J. 1479 dem Abte Rechnung ablegte. Die Gelder wurden vorzüglich zum Gewölbe, zum Dache und zu den Fenstern, auch zur Bibliothek, zum Schlafhause und zum Thurme verwandt. Diese Nachrichten sind für die Erkennung der Ueberreste der Kirche, deren Bau jetzt klar erkannt wird, von hoher Bedeutung.

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Die Kirche besteht aus einem Chor, einem Kreuz= oder Querschiffe und einem Langschiffe.

Der Chor ist ein großes, erhabenes Gebäude; es hat Seitenschiffe, welche um den Altar gehen und sich nach den Kreuzschiffen hin öffnen. Die erhabenen Gewölbe, welche 80 Fuß hoch sein sollen, ruhen auf achtseitigen Säulen, welche im Anfange über den, über die Kirchenstühle hervorragenden Basen mit einem Kranze sauberer Reliefs verziert sind; gleichfalls sind die Gewölberippen mit Reliefverzierungen geschmückt.

Auf gleiche Weise ist das Kreuzschiff gebauet, welches ein Mittelgewölbe und nach N. und S. hin eine Ausladung von einem Gewölbe hat. Styl und Geist des Baues erinnern lebhaft an das Kreuzschiff der Kirche des Klosters Doberan, welches Mutterkloster von Dargun war.

Die Strebepfeiler an der Außenwand des Chors sind mit schwarz glasurten Rosetten und Gesimsen verziert; im nordlichen Seitenschiffe liegen im Fußboden kleine Mosaikziegel, wie sie aus dem 13. und 14. Jahrh. in den Kirchen zu Doberan und Althof vorkommen.

Ohne Zweifel stammen Chor und Kreuzschiff aus der ältesten Zeit des Klosters nach dessen Restauration im J. 1217 (vgl. Lisch Mek. Urk. I, p. 19), und auf den Bau des Chores ist wohl die Nachricht vom J. 1225 (Mekl. Urk. I, p. 31) zu beziehen, nach welcher damals ein Ziegelbau (opus latericium) im Werke war; Bau und Steine zeugen für das 13. Jahrhundert.

Das Schiff der Kirche, jetzt durch eine Wand, vor welcher der "Fürstenchor" steht, abgeschieden und wüst, ist ein einfacheres Gebäude, ein schmales Oblongum ohne Seitenschiffe. Die Säulen bestehen aus allerdings sehr hübschen Säulenbündeln, welche als Pilaster an die Wände gelehnt sind. Die Gewölbe, von denen eins eingestürzt ist, sind niedriger, als die Gewölbe des Chors. Das Schiff ist ohne Zweifel in jüngerer Zeit gebauet; man sieht in der westlichen Außenwand noch deutlich die alten Fensterbogen des Kreuzschiffes, deren Zumauerung durch den Anbau des Langschiffes nothwendig ward.

Auf die Wölbung dieses Langschiffes bezieht sich ohne Zweifel die Nachricht von dem Gelde, welches in der Zeit von 1464-1479 zum Theil auf das Gewölbe der Kirche verwandt ward.

Unter den Fenstern (glasevinster), welche die ritterlichen Geschlechter 1464-1479 machen ließen, sind ohne Zweifel gemalte Glasfenster zu verstehen; die wenigen, schönen Reste in den Fenstern des Chors und Kreuzschiffes zeugen für

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diese Zeit, da viele Wappen der auf der Tafel genannten Wohlthäter des Klosters in den Fenstern zu finden sind. Außer einigen Bruchstücken sind noch folgende Bilder in den Glasfenstern vorhanden:

1) ein Marienbild, fast ganz erhalten,

2) das Brustbild eines Heiligen, fast ganz erhalten, beide in den Südfenstern des Chors.

3) das dreischildige meklenburgische Wappen (des Herzogs Heinrich), 1436 + 1477, hinter dem Hochaltare: in der untern Ecke ein gelber Greif im blauen Felde, in der obern linken Ecke das gräflich=schwerinsche Wappen, in der obern Hälfte roth; der Helm trägt hinter weißen und rothen Schirmbrettern gelbe, schwarz schattirte Federn und auf den Schirmbrettern einen links gelehnten schwarzen Stierkopf mit gelber Krone.

4) im dreigetheilten östlichen Fenster des südlichen Kreuzschiffes zwei Hahnsche Wappen neben einander: ein rother Hahn im weißen Felde; unter diesem Fenster sind die Hahnschen Erbbegräbnisse, namentlich der Leichenstein des Lüdeke oder Ludolf Hahn von Basedow († 1490), des Hauptwohlthäters des Klosters; außerdem sind unter den Wohlthätern des Klosters noch Heinrich Hahn von Kuchelmiß und Heinrich Hahn von Arensberg genannt; wahrscheinlich ist dieses Fenster von diesen 3 Hahnen geschenkt.

5) das Wappen der von Hobe, welche meistentheils in der Nähe des Klosters angesessen waren: eine Rose im Schilde: Schild und Rose längs getheilt: rechts Schild roth und Rose weiß, links Schild weiß und Rose roth.

6) das Wappen der von Kalant oder Kalden: ein gelber Steighaken im blauen Schilde (wie das Wappen der von Bredow): Vicenz von dem Kalden ist auch auf der Tafel genannt; die von Kalant hatten ebenfalls ihre Güter in der Nähe des Klosters.

7) drei Wappen der von Oldenburg: ein rechts gekehrter, weißer, halber Steinbock im blauen Schilde; auf zwei Wappen Helme mit einem gleichen Steinbocke: des Claus von Oldenburg zu Gremmelin, nach der Tafel.

8) das Wappen der von Kardorf: nach der Tafel des Ratke Kerkdorp zu Nikör oder des Hermann Kerckdorp zu Wöpkendorf.

9) 2 von Ostensche Wappen, nach der Tafel: des Henneke Osten zu Kastorf, neben dem Marienbilde.

10) ein weißer Schild mit drei rothen Rosen, neben dem Heiligen=Brustbilde.

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11) ein Schild mit einem Querbalken, auf welchem 3 Rosen liegen: alles gelb; dies scheint das Wappen der Dorothea Ladewig, der Gemahlin des Johann Hobe auf Bestland 1581 zu sein, nach den geschnitzten Wappen auf dem Bestländer Stuhle in der Kirche zu Levin, da dieses Glaswappen nach Form und Farben jünger als die übrigen zu sein scheint. Es könnte jedoch auch das Wappen der Gemahlin des Ludolf Moltzan († 1442) sein; vgl. unten.

12) ein Helmschmuck: ein Pfauenwedel über blauen, rothen und gelben Stäben: vielleicht der moltzansche Helm.

Alle diese Wappen sind, mit der angeführten Ausnahme, aus der bessern Zeit des 15. Jahrhunderts.

Von noch größerem Interesse sind die Leichensteine, welche jedoch größtentheils wegen der ungewöhnlichen Menge und Form der Abbreviaturen sehr schwer zu entziffern sind. Die Leichensteine der Klosterpersonen liegen grade vor dem hohen Altare in einer Reihe hinter einander und sind folgende, vom Altar ausgerechnet; bei dem folgenden Berichte sind die Beschreibungen im Jahresber. III, S. 174 flgd. zu vergleichen:

1) (a) Ein Abt mit Bischhofstab und Buch:

Inschrift

[Anno domini MCCCLXXXI, idus (15.) Maii, obiit dominus Gregorius de Rozstock, abbas in Dargun, qui duos annos rexit, cuius anima requiescat in pace. Abbas XXXII.]

Dies ist also der 32. Abt, Gregorius von Rostock, wahrscheinlich aus der ritterlichen, im Osten Meklenburgs angesessen gewesenen Familie der von Rostock oder Rostke (daher Faulen=Rost[ke]). Der Abt regierte 1379-1381; am 21. Februar 1379 kommt noch der Abt Reyner in den Urkunden vor.

2) (b) Zwei Aebte mit Stab und segnender Hand:

Inschrift
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Inschrift

[Anno domini MCCCLXVI. quarto idus Julii, videlicet in profesto sancte Margarethe virginis (12. Julii), [obiit dominus . . . . . . . . .] endorne, abbas monasterii Dargun, qui domum suam quinque annos rexit (Sym1) Anno domini MCCCLXIX, V . . nonas Septemb. - - Marie obiit dominus Hermannus de Ryga, abbas coenobii Dargun, qui domum suam duos annos rexit.]

Die Inschriften auf diesem Leichensteine gehen sehr verwickelt in mehreren Absätzen und Reihen unter einander fort. - Der Name des ersten Abtes ist nicht zu ermitteln; sein Geschlechtsname endigte sich auf - dorne : vielleicht war er aus dem Geschlechte der Apelendorne. Da er 5 Jahre regierte und im Julii 1366 starb, so regierte er 1361-1366. Sein Vorgänger war (1359) Dietrich, der aber seiner Würde entsagte, da er am 29. Sept. 1363 als "her Diderik de olde abbet" vorkommt. Der zweite Abt Hermann von Riga regierte 2 Jahre 1367-1369. Der Todestag ist dunkel; auf jeden Fall wird er aber in der ersten Hälfte des Monats September gestorben sein, da das Fest Nativitatis Mariae auf den 8. Sept. fällt und die Worte sept - und - marie auf diese Zeit deuten.

3) (c) Ein Bischofsstab, früher mit Messing ausgelegt gewesen:

Inschrift

[Anno domini MCCCXLIX, in vigilia Lucie [virginis] (12. Dec.) obiit Johannes, abbas huius monasteriiquondam - ,qui - [benef] icus - regnabat. Orate pro anima eius. Johannes Bilrebeke de Rozstok, qui XIII annos rexit.]

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Dieser Abt, Johann Bilderbek von Rostock, regierte von 1336-1349.

4) (d) Der vierte Stein ist sehr abgetreten und die Inschrift nicht mehr zu lesen.

5) (e) Mannsfigur in weitem, langem Gewande, mit ungeschornem Haupthaar und mit Bart, mit einem großen, bis an die Schulter reichenden Schwerte in der rechten und einem großen Rosenkranze in der linken Hand:

Inschrift

[Anno domini MCCCXC, in die Prothi et Hyacinthi (11. Sept.) occ[ubu]it frater [Ha]rtwicus aduocatus in Darghun laboriosus, fidelis, benignus ad omnes. Miseremini mei, miseremini mei saltem vos o amici.].

6) (f) Ein Abt mit Stab:
Inschrift

[Anno domini MCCCXXXVI, XII kal. Aprilis (21. Martii) obiit dominus Johannes abbas dictus Rostoh, qui - - - annis circiter XIV laudabiliter rexit ecclesiam Dargun].

Dieser Abt Johann von Rostock regierte 14 Jahr, 1322-1336. Ihm ging ein Abt Johann seit 1292 vorauf; ein anderer Abt Johann regierte 1271-1275.

7) (g) Ein Steinmetz= oder Hauszeichen:

Inschrift

[Hic est sepultus Hinricus Sasse, ciuis patris domini Gotschalci de Rozstok abbatis in Dargun. Orate pro eo.]

Die Inschrift ist mit Pech ausgegossen.

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Nach diesen Leichensteinen und den Urkunden des Klosters waren also die Aebte des 14. Jahrhunderts:

1292 - 13. . Johann (2).
1336 + 1349. Johann (3) Bilderbek von Rostock (resignirt).
1349 - 1355. Gerhard.
1356 - 1361. Dietrich (resignirt).
1361 - 1366. (von Appel) dorne.
1367 - 1369. Hermann von Riga.
1371 - 1379. Reyner.
1379 - 1381. Gregor von Rostock.

Im Kreuzschiffe liegen die Grabsteine mehrerer Ritterfamilien.

Im südlichen Kreuzschiffe liegen:

8) Der maltzansche Leichenstein. Im Felde ist das maltzansche Wappen in der ursprünglichen Gestalt in Umrissen eingehauen: ein rechts gelehnter, längs getheilter Schild, in dessen rechter Hälfte zwei rechts gekehrte Hasenköpfe untereinander, in dessen linker Hälfte an der Theilungslinie ein halber Baum oder Weinstamm, wie in den ältesten maltzanschen Siegeln, steht. Ueber dem Schilde steht der maltzansche Helm: ein Helm mit einem Pfauenwedel über Stäben. An den vier Ecken stehen die Symbole der Evangelisten. Die Zeichnung des Wappens, an 10 Fuß lang, so wie der Buchstaben der Inschrift ist so edel und großartig, daß sich im Lande wohl schwerlich ein ähnliches Kunstwerk dieser Art finden möchte; leider ist der Stein zum Theil durch Kirchenstühle bisher bedeckt gewesen, wird jedoch aufgerichtet werden. Die Umschrift lautet:

Umschrift

d.i.

[Anno domini MCCCXXX, XI kalendas Januarii (22. Dec.) obiit dominus Hinricus Moltzan miles. Anno domini MCCCXLI, kalendis Junii (1. Junii) obiit dominus Ludolphus Moltzan miles.]

Es ruhen hier also: der berühmte Ritter Heinrich (1292-1330), zuletzt Befehlshaber von Loiz, und der Ritter Ludolf, der Stammvater der jetzt blühenden Linien Maltzan.

Nahe östlich von diesem moltzanschen Leichensteine, unter der Orgel, liegen 2 sehr große hahnsche Leichensteine,

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ebenfalls mit guter Zeichnung, jedoch zum Theil gerissen und ganz von Kirchenstühlen bedeckt, daher die Entzifferung schwierig war.

9) Im Felde ein Schild mit einem Hahn; darüber ein Helm mit verzierten Hörnern, zwischen denen ein Hahn steht. Unter dem hahnschen Wappen der Wappenschild der Gemahlin des hier bestatteten Hahn: ein Schild mit einem Querbalken, auf welchem 3 Rosen stehen (das Wappen der von Warburg?). An den vier Ecken sind die Symbole der Evangelisten eingehauen:

Umschrift

[Anno domini MCCCCXLII obiit Ludolphus Hane - - . Anno domini MCCCCXLVIII obiit domina Oleghard uxor eius; orate pro ea. Quorum anime requiescant.]

Neben diesem Steine liegt:

10) ein zweiter ähnlicher hahnscher Leichenstein mit demselben hahnschen Wappen; unter dem hahnschen Wappen steht das Wappen der von Rohr, der Gemahlin des hier Bestatteten. Umschrift:

Umschrift

[Anno domini MCCCCLXXXX, . . . kalendas Aprilis die sancte . . . . . . . . . [martiris], obiit dominus Ludolphus Hane miles de [Basedow?]. Anno domini MCCCCLXXXXV, nonis Martii, obiit domina Ymka [Irmegard?], uxor eius. Orate pro eis].

Eine vollständige Entzifferung der hahnschen Leichensteine wird nur nach Hebung der Kirchenstühle möglich sein.

Ueber diesen Leichensteinen stehen in den Fenstern die oben beschriebenen 2 hahnschen Wappen.

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Im nördlichen Kreuzschiffe liegen:

11) ein Leichenstein mit dem von Flotowschen Wappen; Umschrift:

Umschrift

[Anno domini CCCLXVII, kalendis . . . . . obiit dominus Andreas Vlotow miles. Anno domini MCCCLXV, feria III ante Laurencii (5. Aug.) obiit Marga[reta ux]or eius. Orate pro eis. Anime eorum requiescant in pace. Amen.]

Daneben liegt

12) ein Stein mit der Umschrift:

Umschrift

Außer den angeführten besitzt die Kirche weiter keine Alterthümer, als daß in den vierten Pfeiler der Nordseite des hohen Chors ein Marienbild und daneben ein betender Geistlicher in Steinrelief eingemauert ist.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirchen zu Röcknitz und Levin bei Dargun

haben seit den ältesten Zeiten in so nahen und vielen Berührungen mit dem Kloster Dargun gestanden, daß man Ueberreste alter Kunst und historischer Denkwürdigkeiten in ihnen vermuthen könnte. Jedoch sind beide sehr arm an diesen, und deuten nur noch durch einen großen und festen Bau, der manche Spuren des Alterthums trägt, auf die alte Klosterzeit.

Die Kirche zu Röcknitz
hat keine Alterthümer mehr aufzuweisen.
Die Kirche zu Levin,

welche sich noch durch schmale, im Rundbogen gewölbte Fenster auszeichnet, besitzt einige heraldische Antiquitäten.

Die drei Felder der Kanzel haben drei Wappen mit Inschriften:

a) das Wappen der von Hobe (ein rother Schild mit

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einer rothen und weißen Rose, mit einer halben Rose von denselben Farben auf dem Helme; die Unterschrift lautet:

Christotker Hobe seeliger 1575.

b) das Wappen der von Oldenburg (ein blauer Schild mit einem halben weißen Steinbock), mit der Unterschrift:

Anna von Oldenburgs.

c) das Wappen der von Hobe mit der Unterschrift:

Johan Hobe der junger 1575.

Die Beestländer Kirchenstühle zu beiden Seiten des Altars haben Holzschnitt=Reliefs von Wappen und Inschriften:

zur rechten Seite des Altars:

a) das von Kardorfsche und das von Hobesche Wappen mit den Unterschriften:

Anna Kardorfs
Gerdt Hobe
1581.

b) einen Schild mit einem rechten Schrägebalken, auf welchem 3 Rosen liegen, und das von Hobesche Wappen, mit den Unterschriften:

Dortea Ladewiges
Johan Hobe
1581.

c) einen Schild mit einer links gekehrten Vogelklaue und und das von Hobesche Wappen, mit den Unterschriften:

Setbel Wrnne
Frederik Hobe
1581.

d) sind die Wappen und Unterschriften von b) wiederholt.

Zur linken Seite des Altars sind die unter a), b), c) aufgeführten Wappen und Unterschriften wiederholt.

Die größere Glocke hat die Inschrift:

Inschrift

[O rex glorie Ihesu Christe veni cum pace. Amen. Anno MVcXIIII factum in honore sancte Anne matris Marie. p. a. r.?]

Eine kleinere Glocke hat die Inschrift:

Inschrift

Die dritte Glocke ist neuern Ursprungs.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Verchen,

in Neu=Vorpommern am Nordende des Cummerower Sees, in dem Flußthale der Peene, Dargun gegenüber, war die Kirche eines alten Nonnenklosters, welches im Anfange des 13. Jahrhunderts zu Treptow und darauf zu Cladsow war. Auf einer antiquarischen Reise mit Herrn Baron A. von Maltzahn auf Peutsch ward auch diese Kirche untersucht, da das Kloster ohne Zweifel in öftere Berührung mit Meklenburg gekommen ist. Die Kirche ist nicht sehr bedeutend, jedoch von mannigfachem Interesse. Das Nähere gehört nicht hierher; jedoch verdienen die gemalten Fenster alle Beachtung, sowohl wegen ihres Kunstwerthes, als wegen ihrer Beziehung zu Meklenburg. Der Chor der Kirche bewahrt nämlich noch 3 gemalte Fenster, welche ziemlich erhalten sind: hinter dem Alar die Kreuzigung, in der Nordwand des Chors in einem Fenster die Maria, in dem andern die Elisabeth (?) als Hauptbilder, jedes Hauptbild von 2 Seitenbildern begleitet; das dritte, dreigetheilte Fenster enthält in der Mitte die H. Elisabeth (?), zur Rechten einen Heiligen mit einem Buche auf dem Arme; anf dem Gewande desselben ist ein Wappen mit einem schwarzen Bären auf weißem Schilde. Unter den Bildern stehen 3 Wappen:

a) rechts ein blauer Schild mit einem rothen Drachen (der Grund des Fensters ist gelb).

b) in der Mitte das Wappen der Maltzan: ein längs getheilter Schild: rechts zwei rechts gekehrte gelbe Hasenköpfe im blauen Felde, links ein rother halber Weinstamm mit rother Traube im gelben Felde (der Grund des Fensters ist roth).

c) links das Wappen der Hahn: ein rother Hahn im weißen Felde.

Diese gemalten Fenster sind ohne Zweifel aus dem 15. Jahrh., da der Chor, welcher allein gemalte Fenster hat, nach dem Baustyl erst im 15. Jahrh. angebauet sein kann; wahrscheinlich werden sie zu gleicher Zeit mit den Fenstern zu Dargun (1464-1479, vgl. oben) gemacht sein, da auch zu diesen der Propst Dietrich Sukow von Verchen Beiträge gab und mehrere Wappen derselben adelichen Familien in den Fenstern zu Dargun und Verchen vorkommen (vgl. Jahresber. III, S. 178 und oben S. 91-94).

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Ivenack.

Von dem ehemaligen Jungfrauenkloster zu Ivenack ist fast jede Spur verschwunden. Von den eigentlichen Klostergebäuden

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ist nichts mehr vorhanden; die Kirche, welche jetzt im Anfange des Parkes vor dem Schlosse steht, hat im Innern und Aeußern einen modernen Putz erhalten und ist im Geiste des vorigen Jahrhunderts durchaus restaurirt. Die Kirche hat übrigens keine bedeutende Ausdehnung und war schon im 17. Jahrh. sehr baufällig und nicht mehr, vielleicht niemals, gewölbt; damals war der Bretterboden und der Thurm wankend, und die Fenster waren während des dreißigjährigen Krieges wiederholt sämmtlich zerschlagen. Die Kirche bildet ein Oblongum; vor der nördlichen Pforte ist eine kleine viereckige Thurm=Halle mit einem achtrippigen Gewölbe vorgebauet; die Pforte selbst ist mit 4 kräftigen, trefflichen Wulsten 1 ) durch die Mauer gesprengt: dies sind alle Reste von den ehemaligen Kirchen= und Klostergebäuden.

An alten Monumenten besitzt die Kirche nichts weiter, als einen Leichenstein links vom Altar; auch im 17 Jahrh. werden keine Monumente weiter aufgeführt. Dieser Leichenstein ist mit der Figur eines Geistlichen geschmückt, der einen Kelch in der Hand hat; an den 4 Ecken sind die Symbole der Evangelisten eingehauen; die Inschrift lautet:

Inschrift

d.i.

[Anno domini 1397 ipso die sancti Benedicti abbatis (21. Martii) obiit venerabilis dominus Andreas Ghilowe prepositus huius monasterii. Orate pro anima eius.]

Andreas Gilow lebte im J. 1362 als Priester und Präbendar (Andreas Ghylow presbyter et prebendarius in Yuenacke) im Kloster; Vorsteher des Klosters war er sicher schon im J. 1382 (Andreas Gilowe presbiter, prouisor monasterii in Yuenacke) und im J. 1385 (Andreas Ghylow prouisor, Margareta Wolkow abbatissa, Cristina Wrede priorissa in Yuenacke).

Ueber dem nördlichen Gewölbe befindet sich in einem zweiten eingeschlagenen Gewölbe darüber ein Glockenstuhl, in welchem 3 Glocken hangen.

1) Die größere Glocke hat um den Helm zwei Reihen interessanter Inschriften:


1) Gleiche Pforten hat z.B. auch die Kirche zu Dahmen am malchiner See.
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In der ersten Reihe steht:

Inschrift

Diese Nachricht von der Stiftung des Klosters durch den Ritter Reimbern von Stove zu Stavenhagen im J. 1252 stimmt mit der Fundations=Urkunde vom 15. Mai 1252 überein, welche in Rudloff Urk. Lief. Nr. XIII gedruckt ist; die nächstfolgende Urkunde, die Confirmations=Urkunde, ist vom J. 1256. Zugleich erhält der Name der Stadt Stavenhagen durch diese Nachrichten seine Erklärung.

In der zweiten Reihe steht:

Inschrift

Kurz vor dem Ende ist in beiden Reihen leider eine unleserliche Stelle. Diese Inschriften enthalten also die Nachrichten über die Stiftung und den Untergang des Klosters; denn im J. 1555 lebte zwar noch die Aebtissin, aber es waren ihr schon 2 fürstliche Verwalter zur Seite gesetzt und der protestantische Prediger war schon neben ihr wirksam.

In der Mitte steht das Zeichen des Gießers: zwei gekreuzte Haken, und darunter dessen Name:

Hans Barchof

Daneben einige kleine Verzierungen, z.B. das Klostersiegel, u. dgl.

2) Die mittlere Glocke ist vom J. 1695.

3) Die kleinere Glocke, welche geborsten ist, hat die Inschrift:

Inschrift

(O rex gloriae Christe veni cum pace. Ivenack);

und hinter dem Worte Ivenack zwei gekreuzte Haken.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirchenruine von Rambow

(vgl. Jahresber. IV, S. 91)

ist sehr malerisch und von Bäumen durchwachsen. Sie ist ganz von Feldsteinen; nur an den Stellen, wo die Pforten

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gewesen sind, sind Reste von großen Ziegelsteinen. Es stehen noch die Riugmauern: die beiden Seitenwände und die beiden dreiseitigen Giebel, so wie die Fundamente von der Altartribune und der Sakristei. Das Ganze bildete ein Oblongum, welches gegen Westen hin zur Eingangspforte und gegen Osten hin zum Altar im Rundbogen geöffnet ist; hinter der östlichen Bogenöffnung stand in einem durchaus regelmäßigen Halbkreise die Altar=Tribune vorgebauet. Die Sakristei ist ein kleines an die östliche Nordseite angebauetes Gemach. Nach allem diesem fällt die Gründung dieser Kirche noch in die Zeit des Rundbogenstyls, also in die frühesten Zeiten des Christenthums in Meklenburg.

Eine ähnliche Ruine ist die

Ruine von Schorssow

am andern Ufer des malchiner Sees, Rambow gegenüber, auf der Höhe des Dorfes Schorssow. Diese Ruine ist aber viel weitläufiger und besteht aus mehreren, verschiedenartigen Räumen, welche ebenfalls gewölbt gewesen sind. Gegenwärtig ist in den Ruinen der Glockenstuhl aufgestellt und um dieselben der Kirchhof angelegt. Wahrscheinlich stammen diese Ruinen von der alten maltzanschen Burg Schorssow, mit welcher eine Burgkapelle verbunden war.

G. C. F. Lisch.     

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II. Nachrichten über Bildwerke verschiedener Zeiten und Alter.

Bericht über einen Fund von Alterthümern aus der Zeit der Kegelgräber zu Rülow, Amtes Stargard, in Meklenburg=Strelitz.

Es war am 29. Julius gegen Abend, als einer von vier Arbeitern auf einem Ackercamp, etwa 200 Ruthen nordwestlich vom Dorfe Rülow hart am sogenannten "Langen Berg", einem Laubholze, dessen nicht uninteressante und zur Sache gehörige Schilderung unten folgen wird, beim Steinbrechen eine reiche Ausbeute an Bronze=Alterthümern machte. Auf jenem Camp waren schon 14 Tage lang von den Arbeitern bedeutende Massen größerer und kleinerer Feldsteine ausgehoben, gesprengt und zerschlagen, viele Fuder derselben zur nahen neubrandenburg=friedländer Kunststraße geschafft worden. Jedes Lager eines größern Steins enthielt umher eine Menge kleinerer Steine, so daß die Arbeiter es der Mühe werth hielten,

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mit einer sogenannten Nadel diese dammähnlichen Steinlager zu verfolgen, und ihren Inhalt zu Tage zu fördern. Wohl erinnere ich mich noch, daß vor etwa 20 Jahren ganz hart an der Fundstelle vier oder fünf größere, unförmliche, nichts Auffallendes darbietende Granitstücke mit Dorn= und wilden Rosengebüsch umwachsen lagen. Mit Ausnahme dieser Stelle ward indeß der Camp beständig geackert. Jetzt ist's mir gewiß, daß diese Steinmasse einem früher zerstörten alten Grabe angehörte.

Das nahe liegende Laubholz, der Lange Berg, hat von jeher die Aufmerksamkeit mehrerer Alterthumsforscher auf sich gezogen, welche ihn mit mir besuchten: so noch in diesem Frühling die des Herrn Prof. Barthold von Greifswald. Der Lange Berg, ein etwa 300 Ruthen breiter, gegen 5 - 600 R. in die Länge von O. nach W. sich erstreckender Eichwald mit Unterholz, hat gegen Süd einen bedeutendern, hie und da noch an 50 - 60 Fuß hohen Wall, der sich nach beiden Seiten schroff zur rülowschen Feldmark und zum gedachten Holze absenkt; doch ist auch der Wall selbst mit Holz bestanden. Auf diesem Wall läuft ein, oft nur 1 R. breiter Fußweg hin zum rülowschen See und der Colonie Georgendorf. Auch an der nördlichen Seite hat dies Holz einen mitunter, besonders an seinem östlichen Endpuncte, bedeutenden Wall, der größtentheils mit dem erstern parallel läuft, und so mit einem am Fuße desselben sich hinziehenden Bach die warliner Feldmark von der Hölzung scheidet. Gegen Westen laufen beide Wälle fast schroff aus; der Zwischenraum ist dort durch bedeutende Brüche und Sümpfe geschlossen. Höchst merkwürdig ist am östlichen Ende dieses von 2 Wällen eingeschlossenen Raumes die sogenannte "Rowkuhle". Ringsum von hohen Wällen geschlossen, mit den schönsten Eichen bewachsen, ist diese ovale, an 40 R. lange und 30 R. breite Schlucht so tief von der Höhe des umgebenden Walles aus, daß die Sonnenstrahlen kaum 4 Monate des Jahres die innere Tiefe erreichen. Ein dort befindlicher Teich hat in der Regel noch Ende Aprils Eis, wenn umliegende Gewässer längst davon befreiet sind. Auf der östlichen Außenseite ist diese Umwallung am meisten abgeflacht; ein minder beschwerlicher Eingang führt da in das Innere dieser meklenburgischen Hertha=Burg und zum heiligen See. Wer nämlich die gleichnamige classische Stelle auf der Halbinsel Jasmund in der Nähe der Stubbenkammer besuchte, wird eine Aehnlichkeit zwischen dieser und unserer sehenswerthen Stelle nicht in Abrede bringen können. Wir haben so gut das castum nemus und den lacus secretus (Tac. de morib. Germ. Cap. 40.) als Rügen.

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Der höchste Punct der Umwallung im SW. hat mehrere aus der Erde hervorragende Steinblöcke - vielleicht der Opferaltar =, so wie dergleichen auf der südöstl. Seite des Walles in Menge im Holze sichtbar sind. Daß jene Wälle nicht allein von der Hand der Natur geschaffen sind, zeigt schon ihre Regelmäßigkeit zur Genüge. Hatte indeß Meklenburg zur Zeit der Germanen keinen Hertha=Hain, so war die näher bezeichnete Stelle wohl wenigstens ein fester Lagerplatz der Germanen, später der von den Sachsen gedrängten Wenden 1 ). Denn am östlichen Abhange des Rundwalls wurden ebenfalls in jüngerer Zeit beim Steinbrechen nicht nur dammähnliche Steinerhöhungen aufgefunden, sondern hart daran liegende Brandstätten mit Kohlen=Erde, noch nicht weiter aufgegraben, sind unverkennbare Zeichen von Wendenbegräbnisse, deren vom Unterzeichneten bei Rülow neben dem Dorfe, südöstlich vom Langen=Berge, in der tiefern Ebene bis jetzt 9 aufgefunden sind. Einzelne Urnen, wendischer Schmuck und wendische Waffen, durchaus von Eisen, mit Ausnahme einer langen bronzenen Haarnadel, sind nebst unzähligen Urnenstücken, Spindelsteinen und messerförmigen Feuersteinsplittern, auch eine Streitaxt von Grünstein zu verschiedenen Zeiten von mir aufgefunden, theilweise dem Museo in Neustrelitz, theilweise der Sammlung des Vereins für meklenb. Geschichte und Alterth. zu Schwerin einverleibt worden 2 ).

Die nun auf dem oben angedeuteten Acker=Camp gefundenen (germanischen) Bronze=Alterthümer lagen kaum 1 Fuß tief unter der jetzigen Oberfläche auf kleinem Raume, kaum 3 □Fß. groß, bei und über einander. Während die obere Erdschicht ein schwarzer Sand ist, lagen die Alterthümer selbst in aschfarbiger, fettig anzufühlender Erde, die sich theilweise so fest an das Metall gehängt hatte, daß sie in der Sonne getrocknet dennoch nur scharfen Bürsten und vorsichtig angewendeten scharfen Werkzeugen wich. Unverkennbar war diese Erde der Ueberrest verweseter Körper. Ein Knochenfragment von einem Hüftwirbelbein lag mitten unter den Metallstücken. Es war so mürbe, daß es wie Kreide färbte. Der Fund selbst lag auf einer Unterlage von mäßigen Steinen, fest neben einander gepackt nach der Richtung gegen das zerstörte Hünenbette im Osten desselben. Keine Spur einer Brandstätte fand sich auf der ganzen Fläche. Dicht an


1) Vgl. über die nahe gelegene, nicht minder merkwürdige Ravensburg Jahresber. V, S. 110 flgd. und VI, S. 78, 79.
2) Vgl. Jahresber. V, S. 71 flgd.
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der Fundstelle hatte ein bedeutender, schon gesprengter und fortgeschaffter Stein gelegen. Vom Lattenbache, einem im Sommer ausgetrockneten Abzugsgewässer, ist die Stelle nur 10 Schritte entfernt. Der Arbeiter stieß mit seiner Suchnadel auf die Gegenstände, daher sie, soweit die Zeit sie nicht ergriffen hat, ziemlich unversehrt zu Tage kamen. Sie sind sämmtlich von schöner Bronze, mit dem schönsten edlen Roste überzogen, der wie polirt, ja fast wie ein Ueberzug der glänzendsten Politurmasse erscheint. Wo der Rost die schwächeren Stellen durchfressen hat, gewahrt man noch einen kupferartigen Kern, den der Rost mehrere Linien dick umgiebt. Die Gegenstände, von dem Arbeiter und mir, der ich sogleich herbeigerufen ward, sorgfältig gesammelt, sind folgende:

1) Eine Armschiene, spiralförmig gewunden, zur Bedeckung des Oberarmes. Die Windungen sind 1 Zoll breit, bandförmig, in der Mitte der äußern Fläche mit einem scharf erhabenen Rand verziert, auf der innern Fläche glatt. An dem einen Ende läuft die breite Schiene unmitelbar in eine dicht spiralförmig gewundene Scheibe aus, die Windungen dieser sind aber nur von der Dicke eines starken Drahtes mit 4 scharfen Kanten. Das entgegengesetzte Ende bildet zuerst noch eine Windung von rundem, starkem Draht und dann verläuft diese in eine gleiche Scheibe von dicht spiralförmig gewundenem Drahte, wie jenes; doch ist letztere beim Herausnehmen abgebrochen. Der runde Draht verjüngt sich sichtbar nach dem Centrum der Scheiben zu. Die Oeffnung der elastischen Armschiene ist groß genug, um einen kräftigen Mannesarm aufzunehmen. Eine zweite Armschiene, dieser an Form gleich, war leider in Bruchstücke zerfallen. - Im Friderico=Francisceo von Schröter und Lisch finde ich keine Abbildung, welche dieser Armschiene sich nähert; die dort als Arm= und Handbergen bezeichneten Gegenstände weichen in der Form durchaus ab, haben aber mit der unsrigen die spiralförmigen Endscheiben gemein. Unsere Armschiene hat der Windungen von breitem, bandförmigem Metalle sechs 1 ).

2) Acht frameae, sämmtlich mit beilförmiger, regel=


1)

Die von Schröter sogenannten Handbergen sind, wie in den Erläut. Frid. Franc. bemerkt ist, nichts weiter, als Armbänder mit auslaufenden Spiralplatten. Die vorzugsweise sogenannten Handbergen, weil sie um das Handgelenk getragen, die Hand trefflich bedecken und sie auch schützen, haben einen einfachen Armring zwischen den Spiralplatten. Die zu Rülow gefundenen Armschienen sind cylindrisch gewundene Armringe, wie Frid. Franc. Tab. XXI, Fig. 5, welche auch auslaufende Spiralplatten haben. Es finden sich dergleichen öfter und, wenn ich nicht irre, auch in der großherzogl. Sammlung zu Neu=Strelitz.

Anmerkung des Herrn Archivar Lisch.

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mäßig geschliffener Schneide, die bei einer so gut erhalten ist, daß man die Waffe sofort mit Erfolg gebrauchen könnte. Sämmtliche Stücke haben breite, vertiefte Rinnen zur Aufnahme des Schaftes; zwei davon gegen die Schneide hin einen vorspringenden Absatz in der Rinne zur bessern Festigkeit des Schaftes; drei derselben sind von gleicher Größe und Form; eine etwas kleiner; eine andre von auffallend schlechterer Masse, anscheinend viel Zinn enthaltend (eine Seite hat ein bleifarbenes Ansehen), doch ist diese Waffe ausgezeichnet größer und schwerer, als die übrigen. Einer dieser Frameen fehlt das äußerste Schaftende, sie ist aber zierlicher gearbeitet und wie polirt; an einer andern ist die Schneide abgebrochen. Das Frid. Franc. Tab. XIII, Nr. 5. 6. 7. stellt unsern völlig gleiche Frameen dar.

3) Eine Lanzenspitze mit Schaft=Dille und Löchern zur Aufnahme eines durchgehenden Nietes. Sie ist 5 Zoll lang von Pfeilform, hat in größter Breite 1 1/2 Zoll. Die im Frider. Francisceo Tab. VIII, Fig. 5 dargestellte entspricht der unsrigen.

4) Ein vorzüglich rein erhaltenes Paar verbundener Scheiben von spiralförmig gewundenem Drahte, das Ganze 5 1/4 Zoll in der Breite messend, jede Scheibe von stark 2 Zoll Durchmesser. Die Verbindung beider durch den ununterbrochen fortlaufenden Draht gebildet, ist ösenförmig; das Ganze in seiner Gestalt erinnert jeden Schauenden an eine Brille. Solcher Scheiben=Paare, leider in ihren Verbindungen schon vom Roste durchfressen, wurden noch an 6 von größerm und kleinerm Durchmesser gefunden 1 ). Sie haben wohl zum Kopfputz, vielleicht zur Ausschmückung der Rüstung, namentlich der galea oder cassis gedient; denn in einer dieser Scheiben fand ich beim Reinigen zwei Fragmente zierlich geflochtener Haarschnüre der rutilae comae des Tacitus durch das schwache Centrum der Scheibe gezogen. Daß jene Schnüre von Hanf seien, will mir die mikroskopische Untersuchung nicht glaublich machen.

5) Die Stücke eines breiten bronzenen Stirnbandes, Diadems, mit vertieften Linien, Leisten und gravirten Querstrichen verziert 2 ). Die Form entspricht ganz der Abbildung Frider.


1) Die Abbildung im Friderico Francisceo Tab. XXIII, Fig. 25 weicht von dem gefundenen Scheibenpaar bedeutend ab. Jene hat einen weiten zwischen beiden Scheiben liegenden Ring, zur Aufnahme einer Handwurzel groß genug; daher von Schröter und Lisch Handberge genannt. Die unsrige, wie gesagt, ist brillenförmig, mit einer Oese nach oben, nicht weit genug für einen Finger.            Sponholz.
2) Ein gleiches Diadem ist bei Malchin gefunden; vgl. Jahresber. I, S. 13.
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Franc. Tab. X, Fig. 5; doch hat diese Spiralwindungen als Verzierung. An dem unsrigen befindet sich ein Theil eines Scharniers, das Diadem hinten zu schließen.

6) Sieben Stücke enge Spiralen. Sie bestehen aus bronzenen, bandförmigen, schmalen Streifen, flach auf der innern, halbrund auf der äußern Seite, spiralförmig über einander gewunden, wie der Draht in Pfeifenschläuchen. Die längste mißt über 4 Zoll; der Durchmesser beträgt 1/4 Zoll.

7) Acht Stück cylindrisch gewundene Armringe aus springfederartig gewundenem Flachdrath; vgl. Frider. Franc. Tab. XXI, Fig. 8. 9. Einige von geringerm Durchmesser steckten in anderen mit größerm Diameter: Armbergen, für den Unterarm. Außer diesen ziemlich erhaltenen Armbergen fand sich auch eine Masse von Fragmenten dergleichen vom Rost schon durchgenagt.

Die ganze Masse an Bronze wog 16 Pfd.

Noch muß ich bemerken, daß von denselben Arbeitern 14 Tage früher, etwa 800 Schritte von jener Fundstelle neben einem großen Stein auf einer Anhöhe am Lattenbache, eine altmittelalterliche silberne Münze als Einzelnheit mit der Erde ausgegraben wurde 1 ). Selbst zufällig anwesend ließ ich sogleich die Stelle sorgfältig durchsuchen, doch ohne weitern Erfolg. Von der Größe eines preuß. Viergroschenstücks bei der geringen Dicke von Landkarten=Papier führt der Avers einen Tempel, der Revers ein Kreuz mit gleich langen Balken. In zwei Winkeln stehen zwei Kreise; in den beiden untern Winkeln lese ich die Charaktere D und C oder G 2 ). Die Münze ist ebenfalls von mir an das großherzogl. Museum nach Neustrelitz abgeliefert.

Rülow, den 3. August 1840.

Sponholz, Prediger.     


1) Mehrere dieser ganz ähnliche oder gleiche Münzen wurden 1833 etwa 3000 Schritte von dieser Fundstelle entfernt hinter Georgendorf auf der Grenze zwischen Warlin und Pragsdorf ausgehakt. Mit einer bedeutenden Anzahl arab. Silbermünzen gemischt, ist nur zu bedauern, daß der Fund bis auf wenige Stücke in die Hände von Handelsjuden gerathen und verschwunden ist. Ich machte damals das Rähere bekannt im schwer. Abendblatte Nr. 79, von wo die Anzeige in die Haude=Spenersche Zeitung überging. (Vgl. Jahresber. V, S. 126 flgd.)          Sponholz.
2) Dies ist wohl mehr als wahrscheinlich eine ottonische Münze, wie dergleichen häufig, auch in dem warliner Funde (vgl. Jahresber. V, S. 128), vorkommen. Die Charaktere in den Kreuzeswinkeln sind wohl auf jeden Fall Oddo (Oddo).
Anmerkung des Herrn Archivars Lisch.
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Bericht über einen Fund an bronzenen Geräthschaften zu Roga bei Friedland.

Im Laufe des Winters 1840/41 ließ Herr Pensionär Runge zu Pleetz Moder aus einem kleinen Teiche, nahe hinter den Tagelöhner=Häusern zu Roga fahren; bei dieser Gelegenheit wurden die zu beschreibenden bronzenen Geräthschaften beisammen 3 Fuß tief im Moder gefunden. Herr Pensionär Runge hat die Güte gehabt, mir dieselben zur Ansicht zu übersenden, und ich beeile mich, dem Verein über diesen interessanten Fund zu berichten. Die Gegenstände desselben sind folgende:

1) ein bronzener Kessel, an Gestalt einer Urne ähnlich (etwa wie die Urnen Frid. Franc. Tab. VI, Nr. 3 und 11), doch an der Basis nicht abgeplattet, sondern mit einem flach gerundeten Buckel versehen. Die Höhe des Kessels beträgt 5 Zoll 8 Linien, die größte Breite 9 Zoll, die Breite am obern Rande aber 7 Zoll. Der Rand geht flach nach einwärts, 9 Linien breit, und ist mit zwei 1 1/2 Zoll langen Henkeln versehen, an denen der Kessel aufgehangen wurde, so daß er frei über dem Feuer schwebte. Das Gewicht beträgt 1 Pfd. 10 Loth. Ein erfahrener Gelbgießer versicherte mir, daß der Kessel in einem Stück gegossen sei (die Gußnäthe sind inwendig noch sichtbar), erklärte aber zugleich auch einen solchen Guß für äußerst schwierig. Der obere Theil ist durch Reifen, der untere aber durch einpunktirte Schlangenlinien und dergleichen verziert. Der Kessel ist offenbar stark gebraucht; denn an der Stelle, wo er seine größte Weite hat, ist er an der Biegung schon etwas durchgebrannt oder durchgescheuert, so wie auch ein Theil des flachen Randes schadhaft ist. Von unten her ist der Kessel stark vom Feuer geschwärzt. Unbedenklich halte ich ihn für einen Opfer=Kessel.

2) eine Stirnbinde oder richtiger ein Kopf=Aufsatz aus sehr dünnem Bronze=Blech, an beiden Enden umgelegt und durch einen Eisendraht verbunden, der mit einer zeugartigen Masse umwickelt ist. Die Weite der Rundung beträgt 7 Zoll, die Höhe des Bleches 1 Zoll 7 Linien; das Gewicht 2 1/4 Loth. Rund umher sind Verzierungen eingeschlagen und unter diesen die Figuren von zwei Drachen. Dieser Aufsatz paßt grade auf den Kopf eines Mannes, und war vielleicht der Kopfschmuck eines Opferpriesters.

3) drei Paar Handgelenkringe aus Bronze gegossen, 3 Zoll und darüber weit, 1 1/2 Zoll breit, und zusammen 25 1/2 Loth an Gewicht. Sie sind offen, aber an beiden Enden mit

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dreieckigen Oehren versehen, und federn noch gut, so daß sie leicht über die Hand zu bringen sind. Drei von ihnen haben vorn und an beiden Seiten Ringe, in denen ein größerer Ring und in diesem wieder drei kleinere Ringe hangen, wie dergleichen schon früher im Strelitzischen gefunden sind. Nur bei einem Exemplar sind die kleineren Ringe zum Theil verloren gegangen, weil die größeren Ringe offen stehen. - Die andern Handgelenkringe haben die kleinern Ringe gar nicht.

4) drei große Ringe, aus Bronce gegossen, mit umlaufenden Riefeln, an beiden Enden mit Widerhaken zum Schließen versehen, von der Art, wie die Frid. Franc. Tab. X, Nr. 1 und 2 abgebildeten, nur nicht von dieser Stärke. Der eine hat eine Weite von 8 Zoll und 8 1/2 Loth Gewicht, der andere 6 Zoll 10 Linien Weite und 3 Loth Gewicht. - Ich weiß, daß man Ringe dieser Art für Halsringe erklärt hat (z.B. Jahresbericht von 1840 pag. 32. unten), oder für Achselringe (ibid. S. 108), kann aber mit beiden Erklärungen, folgendes Umstandes wegen, nicht einverstanden sein. Besonders ist der eine Ring stark gebraucht, und die Hälfte nach den Widerhaken zu völlig abgegriffen, so daß seine Riefeln zum Theil ganz verschwunden sind, und zwar an den äußeren Seiten des Ringes weit stärker, als an der innern; der den Widerhaken gegenüberstehende Theil des Ringes ist stark vom Feuer geschwärzt. Diese Umstände widersprechen offenbar dem angenommenen Gebrauch eines solchen Ringes als Hals= oder Achselring; der eigentliche Gebrauch derselben ist mir aber zur Zeit noch völlig räthselhaft.

5) drei kleine Fingerringe, einer aus Kupferdraht spiralförmig gewunden und zwar von 9 Windungen, die andern gewöhnliche aus Bronze gegossene Fingerringe.

Alle diese Gegenstände wurden, wie schon bemerkt, 3 Fuß tief im Moder zusammen gefunden, und zwar lagen die Handgelenkringe und die Fingerringe unter dem umgestülpten Kessel, die großen Ringe und der Kopfaufsatz aber umher. Die Zahl der Ringe ist mir aufgefallen, nämlich 3 Paar Handgelenkringe, 3 große Ringe und 3 Fingerringe: dienten sie vielleicht für drei Personen? und gehören vielleicht sämmtliche Gegenstände zu einem Apparat für die Priester bei Vollziehung eines Opfers? Noch bemerke ich, daß mit diesem rogaer Funde ein anderer Fund einige Analogie zu bieten scheint, der im Winter 1839/40 zu Schönbeck bei Friedland gemacht wurde, und über den Herr Pastor Sponholz zu Rülow im Jahresberichte von 1840 S. 108 theilweise referirt hat. Auch hier fand man beim

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Moderfahren in einer Erderhöhung mitten in einem kleinen Teiche eine Urne, um die zwei große Ringe, von der Art wie die unsrigen unter Nr. 4. lagen, deren einen Herr P. Sponholz nach Strelitz einsandte. Den andern zerbrochenen brachte ich später an mich, so wie einen zugleich mitgefundenen Handgelenkring und eine kleine eiserne Feuergabel. Sowohl der Fundort ist von gleicher Beschaffenheit, als auch zum Theil die aufgefundenen Gegenstände. Solche Umstände bei ähnlichen Funden zu beachten, scheint mir von ungemeiner Wichtigkeit zu sein, und allein zu einigermaßen gesicherten Combinationen führen zu können.

Neubrandenburg, den 23. März 1841.

F. Boll.     

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Die Krone

von Bronze mit dem stärksten, edelsten Roste, welche im Frid. Franc. Tab. XXXII, Fig. 1 abgebildet und Erläut. S. 154 beschrieben ist, ist eine so große Zierde der meklenburgischen Alterthümer, daß genauere, sichere Nachrichten über dieselbe ohne Zweifel von Werth sind. Glücklicher Weise haben solche noch eingezogen werden können. Sie ist, nach Augenzeugen beim Funde, nicht auf dem Felde gefunden, sondern auf dem Hofe von Langen Trechow in der Nähe von Bützow tief in der Erde beim Ausgraben des Grundes zum Bau einer Scheure in sonst nicht merkwürdigen Umgebungen, und zwar von dem damaligen Beamten, nachmaligen Ober=Amtmann Klenze zu Bützow, der sie dem hochseligen Großherzoge Friederich Franz übergab.

G. C. F. Lisch.     

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Ein Dolch von Bronze,

dem Dolche in Frid. Franc. Tab. III, Fig. 3, völlig gleich, ward im J. 1840 zu Wildberg, dem Stammgute der von Zieten, gefunden und befindet sich jetzt in der Sammlung des Herrn Grafen von Zieten auf Wustrau im ruppinschen Kreise. (Nach Zeichnung und Beschreibung des Herrn Gymnasial=Lehrers Masch zu Neu=Ruppin.)

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Taufsteine von Granit.

Zu den in frühern Jahrgängen des Jahresberichts beschriebenen Taufkesseln (Fünten) können noch folgende hinzugefügt werden:

a) auf dem Hofe zu Sülten bei Sternberg vor dem Wohnhause steht eine große Fünte dieser Art, welche früher

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bei der Kirche gestanden hat. Das Ganze reicht bis an die Brust. Der große Kessel ist mit Rundbogen verziert. Der Sockel hat 6 hervorragende Füße; auf jedem ist ein Männergesicht ausgehauen.

b) in der Vorhalle der Kirche zu Malchin steht ein ähnlicher Taufkessel mit 4 Köpfen statt der Füße; Sockel und Schale sind jetzt getrennt.

c) im Garten zu Gr. Lukow am malchiner See steht eine ähnliche Schale mit Rundbogen verziert.

G. C. F. Lisch.     

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Russische Altartäfelchen.

(Vgl. Jahresber. III, S. 88.)

Jetzt kann ich Ihnen auch genauere Auskunft über die Altartäfelchen geben. Der Herr Hofpropst Sabinin in Weimar, ein feiner Kenner der slavischen Alterthümer, dem ich eine Zeichnung zusandte, schreibt mir: "Die messingnen Täfelchen sind

"Ueberbleibsel aus dem Kriege von 1813 und 1814, wie ich denke. Sie sind ächt russisch. Die Russen, indem sie von ihren Söhnen als Soldaten Abschied nehmen, pflegen sie mit einem Bilde irgend eines Heiligen zu segnen. Also sind diese Täfelchen ein älterliches Segnen für ihre Söhne. Nach dem Stoffe, woraus sie verfertigt sind, zu urtheilen, sollten sie den Altgläubigen oder den sogenannten Ras= kolniken angehören, denn Messing ist bei ihnen für solche Sachen fast ausschließlich im Gebrauche; die Russen (ortho= dore) dagegen lassen die Bilder der Heiligen auf Email, Glas und am meisten auf Holz malen. Was das Alter dieser Tä= felchen anbetrifft, so kann man darüber nichts sagen, wenn es nicht an ihrer Kehrseite angemerkt ist. Sie können alt und neu sein. Der Heilige, welcher auf beiden Täfelchen abgebildet, ist der heilige Nicolaus Thaumaturgus. Der Heilige ist so abgebildet, daß er mit der rechten Hand segnet, in der linken das Evangelienbuch hält. Auf der rechten Schulter desselben ist das Bild Jesu Christi bezeichnet mit den Buchstaben IC - XC , auf der linken das der Mutter Gottes MP - Θε d. i. μητήρ δεου. Auf dem größern Täfelchen giebts oben ein Bild Jesu Christi für sich bezeichnet mit IC - XC . Auf dem kleinen Täfelchen ist oben der Name des heiligen Nicolaus auf slavisch geschrieben. Solche Täfelchen giebt es jetzt in Europa viele, ich habe sie oft in Dänemark und wieder in Weimar gesehen. Die Arbeit ist sehr verschieden; einige sind sehr vorzüglich gemacht."

Wismar, 1840.

Dr. C. C. Burmeister.     

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Die antike Gemme von Mirow

in der Alterthümersammlung des wail. Pastors Rudolphi zu Friedland, ein äußerst merkwürdiges Kunstwerk aus der Zeit der Antonine, ist in Jahrb. I, S. 35-36 beschrieben. Ueber die Auffindung derselben berichtet der Herr Gymnasial=Lehrer Masch zu Neu=Ruppin, unser Mitglied und naher Verwandter Rudolphi's:

"Ich fand diese Gemme in einem eiförmigen Lehmklumpen, den ich, als Knabe, mir aus einer auf unserm Hofe abgeladenen Fuhr Lehm zu meinen Spielen ausersah. Der Klumpen war regelmäßig geformt und ziemlich fest. Der Lehm war in der allgemeinen Lehmgrube des Ortes Mirow gegraben, die damals gerade vor dem Amtshause lag und nur durch die Straße von diesem getrennt war".

Neu=Ruppin.

A. G. Masch.     

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Bedeutendere Münzfunde in Meklenburg.

Außer den Funden, die in den früheren Jahrgängen dieser Jahresberichte angezeigt sind, sind seit dem Anfange dieses Jahrhunderts einige große Münzfunde in Meklenburg=Schwerin gemacht, welche durch die treue Sorgfalt des hochseligen Großherzogs Friederich Franz in ihren historisch=wichtigen Prägen gerettet und aufbewahrt sind. Es sind dies die Funde von Doberan, Kolbow und Picher und ein Bracteatenfund unbekannten Ortes. Es würde viel zu weit führen, wollte man hier die neuen Resultate aufzählen, welche diese Funde bieten; es muß einer dereinstigen Ueberarbeitung des großhherzogl. Münz=Cabinets oder Monographien über einzelne Zeiträume (vgl. Jahrbücher VI, S. 126) vorbehalten bleiben, die sehr zahlreichen Lücken in Evers Mecklenb. Münz=Verfassung nach diesen und andern Funden zu füllen. Nach der Auseinanderlegung dieser Funde wird es aber für die Zukunft von Interesse sein, wenn hier einstweilen das numerische Verhältniß der Münzen dieser Funde nach genauer Sortirung und Zählung aufbewahrt wird, da dasselbe mit der Vertheilung der Münzen nach Sammlungen und den Systemen in denselben zerstört wird.

G. C. F. Lisch.     

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A . Münzfund von Kolbow.
1827.

Im J. 1827 ward zu Kolbow, A. Neustadt, beim Sandgraben ein mittelalterlicher Henkeltopf von fest gebranntem,

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blaugrauem Thon 2 bis 3 Fuß unter der Erdoberfläche entdeckt. Dieser Topf enthielt nichts als Bracteaten der ältern, kleinern, bessern Sorte, alle von gleichem Durchmesser, - wahrscheinlich ein vergrabener Schatz, da sich nach sorgfältigem Suchen weiter nichts in der Umgegend in der Erde fand. Dem Anscheine nach stammen diese Hohlmünzen aus dem 14. Jahrh. Eine classificirte Uebersicht des ganzen Fundes mag dereinst für die Bestimmung gewisser Münzen von Interesse sein. Die Prägen, sogar desselben Wappens, waren fast alle verschieden.

Es fanden sich Bracteaten

Bracteaten

und neben diesen viele durchschnittene Bracteaten mit Rost auf den Schnittflächen.

G. C. F. Lisch.     

B . Bracteaten=Fund.

Vor mehreren Jahren ward in Meklenburg=Schwerin eine große Menge von Bracteaten gefunden und dem hochseligen Großherzoge Friederich Franz überliefert. Nachrichten über den Fundort sind bis jetzt nicht aufzufinden gewesen; jedoch thut dies der Sache keinen Eintrag, da der Fund bis zu seiner Ueberlieferung an das großherzogliche Münz=Cabinet (Januar 1840) vollständig aufbewahrt ward. So viel ist wahrscheinlich, daß die Münzen in einem eisernen Behälter vergraben gewesen seien, da mehrere Münzen mit Eisen=Oxyd überzogen sind.

Die Bracteaten waren vorherrschend hamburgische und dänische. Das Verhältniß gestaltet sich folgendermaßen:

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Bracteatenfunde

Die Bracteaten mit dem gekerbten Rande erschienen sowohl nach Stempelschnitt und Prägung, als nach Gehalt die jüngern; denn sie hatten das bessere Gepräge und den geringern Gehalt. Etwas roher an Gepräge waren die hier als "älter" bezeichneten: sie waren auch meistentheils dünner und fast alle im Rost zerbrochen. Als die ältesten erschienen die Bracteaten mit glattem Rande, welche an Gehalt besser, an Prägung plumper, aber kräftiger, in der Platte dicker waren. Die Bracteaten mit glattem Rande waren auch die seltenern: unter 3600 Stück waren nur 234 mit glattem Rande. Dagegen waren von den glattrandigen verhältnißmäßig mehr zerschnitten, als von den gekerbten; es waren z.B. zu 1787 hamburgischen mit gekerbtem Rande 128 Stück (ungefähr 1/14) zerschnitten und von 192 hamburgischen mit glattem Rande 28 Stück (ungefähr 1/7) zerschnitten. Es scheint also, daß zur Zeit der gekerbten Bracteaten, als der Schatz mag verborgen worden sein, die glattrandigen Bracteaten seltener waren und durch

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Zerschneiden mehr außer Cours gesetzt wurden, als die gekerbten. Der Schnitt der getheilten Bracteaten dieses Fundes geht übrigens immer durch die Mitte im senkrechten Durchschnitte des Wappens.

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C. Münzfund von Doberan.
1805.

An der Stelle der alten Klostergebäude zu Doberan, und zwar nach alten Inventarien an der muthmaßlichen Stelle der Schatzkammer des Klosters, ward im J. 1805 ein großer Fund von alten Münzen und andern alterthümlichen Geräthen gemacht. An die Stelle des Fundes ließ der hochselige Großherzog Friederich Franz einen großen Leichenstein mit folgender Inschrift legen, der noch liegt:

Hier auf dieser Stelle ist am 12. Novbr. 1805 beim Nachgraben zwischen den alten Kloster=Fundamenten gefunden worden:

1 päbstl. Münze, in der Grösse eines Guldens, 5 Louisd'or an Gewicht,

1 dito etwas kleiner, aber dicker, von gleichem Gewicht und Stück,

12 doppelte Ducaten vom Gewicht eines Louisd'ors,

38 Stück päbstl. Ducaten,

133 dito, dito.

16 Species=Thaler.

In der Kruke mit der Oese.

112 Species=Thaler und 345 grosse dito.

275 kleine Silberstücke nach den Rostocker Schillingen.

In der Kruke ohne Henkel.

313 Silberstücke.

Am 14. November 1805 1 päbstl. Ducaten.

Der ganze Fund, der von dem Fürsten ruhmwürdigen Andenkens sorglich aufbewahrt ward, ist jetzt mit den "beiden Kruken" theils in die großherzogl. Sammlung meklenburgischer Münzen, theils in die Sammlung nicht meklenburgischer Münzen bei der großherzoglichen Alterthümer=Sammlung zu Schwerin versetzt und hier einrangirt. Nach dem aufbewahrten Funde und nach gleichzeitiger getreuer Registrirung desselben durch den wail. Hofmarschall von Oertzen, der im Anfange dieses Jahrhunderts die Aufsicht über die antiquarischen Bestrebungen im Lande führte, gestaltet sich jedoch das Verhältniß der Münzen ganz anders, als auf dem Leichensteine angegeben ist. Die 2 großen päpstlichen Gold=Münzen von der "Größe eines Guldens" sind 2 große portugiesische Münzen, die 12 Doppeldu=

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caten sind Rosenobel, Engelotten und spanische Doppelducaten, die 171 "päpstlichen Ducaten" sind (Ducaten oder) Goldgulden des 15. Jahrh. aus fast allen Ländern Europas. Die 16 Speciesthaler, von denen einer 1/2 Spec. ist, sind noch vorhanden; die übrigen Speciesthaler sind wahrscheinlich Viertel= und Achtel=Species, Halbe=Ortsthaler und Achtschillingstücke. Die Schillinge und andern Scheidemünzen sind in weit größerer Anzahl vorhanden, als angegeben ist. - Der ganze Fund enthält 196 Goldmünzen und 4050 Silbermünzen, über welche ich nachfolgend genaue Uebersichten mittheile. Die Goldmünzen stammen meistentheils aus dem 15. Jahrhundert und umfassen sicher die Zeit von 1419-1537. Die Silbermünzen stammen fast ohne Ausnahme aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, auch diejenigen, auf denen kein Jahr angegeben ist; nur wenige kleinere Münzen mögen älter sein. Die jüngsten Münzen sind aus dem J. 1542. Es ist daher mehr als wahrscheinlich, daß der Schatz beim Hereinbrechen der Reformation von einem Klosterbeamten verborgen ward und bei der plötzlichen Säcularisirung des Klosters in Vergessenheit gerieth. - Außer den Achtel=Speciesthalern des Herzogs Albrecht von Meklenburg (vgl. Jahrb. IV, S. 168) sind nur Goldmünzen nachgestempelt; über diese Nachstempelung der Goldmünzen ist ebenfalls eine Uebersicht beigefügt.

Doberaner Münzfund von 1805.

a) Goldmünzen.

Goldmünzen
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Goldmünzen
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Goldmünzen
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Goldmünzen
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Goldmünzen

b) Silbermünzen.

Silbermünzen
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Silbermünzen
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c) Nachstempelung
der bei Doberan gefundenen Goldmünzen.

I . Mit dem lübischen Adler sind nachgestempelt:

Goldmünzen

II . Mit dem hamburgischen Nesselblatte nachgestempelt:

Goldmünzen
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D. Münzfund von Picher.
1830.

Münzfund von Picher

G. C. F. Lisch.     

III. Nachrichten von alten Schriftwerken.

Auf der herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel werden folgende Handschriften, welche Meklenburg betreffen, aufbewahrt:

1) Nic. Mareschalci Thurii commentarius de vitis Obetritarum (Extr. 85. fol.): Abschrift aus dem Ende des 16. Jahrh., hat jedoch manche bessere Lesarten, als der Abdruck bei Westphalen.

2) Nic. Marschalks Reimchronik der meklenb. Fürsten in 5 Büchern (Extr. 139, 3.): Abschrift (in 4) aus dem 17. Jahrh., enthält jedoch bessere Lesarten, als der Abdruck bei Westphalen.

3) H. Boghers latein. Reimchroniken, nach denen

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die kleineren meklenb. Reimchroniken (vgl. Jahrb. IV, S. 89) verfaßt sind; vgl. oben Jahrb. VI, S. 195.)

4) Herzogs Heinrich von Meklenburg Gebetbüchlein (Aug. 85. in 12.): ein kleines, in sauberer Fractur auf die Rückseite von Albr. Altorfers illuminirter Passion (30 Bl.) und etwa doppelt so viel zwischen gebundene Blätter geschriebenes Beicht= und Gebetbüchlein, in hochdeutscher Sprache. Vorne ein Pergamentblatt mit dem sauber gemalten meklenburgischen Wappen. Das Buch ist 1549 in schwarz Leder mit Vergoldung gebunden. Der Herzog August der Jüngere von Braunschweig hat unten auf dem Rande des ersten Blattes bemerkt: "Ex hereditate materna."

5) Andreas Mylius Ankunft der Herzoge von Mechelnburgk (Aug. 7. 3. qu.): Handschrift aus dem letzten Viertel des 16. Jahrh. in 4. - Von derselben festen canzleimäßigen Hand folgt nach fol. 35: Beschreibung etzlicher Lande zu Pommern, bis 1566 gehend; die Handschrift ist 1626 in Rostock gekauft.

6) Andreas Mylius Ankunft der Herzoge von Mechelenburgk (Aug. 48. qu.) Diese Handschrift stimmt mit der vorhergehenden bis auf den Herzog Ulrich überein; dann aber, die von A. Mylius Andern überlassene Erzählung der neuesten Einrichtungen mit besonderm Lobe H. Ulrichs weiter ausführend, sagt der Verf. nach den Abschnitten über die Herzoge Christoph und Carl: "Nach Verfertigung dieser summarischen Genealogia, welche ao. 1571 zusammengezogen worden, haben sich in diesem löblichen Fürstenthum Mecklenburgk allerhand Enderungen Geschicht und Todesfelle zugetragen" etc. - von denen zuletzt Herzogs Christoph Tod 1592 und Herzogs Carl Succession in Ratzeburg erzählt wird.

Dann folgen die am Schlusse der Ankunft angezogenen, von

7) Andreas Mylius verfaßten Annales etzlicher Geschichten und Hendel, - bis zu des Herzogs Johann Tode. In der Vorrede, d.d. Schwerin 4 Oct. 1592, sagt der Verf., daß er bei Abfassung dieser Chronik zugleich seine eigene Lebensbeschreibung im Auge gehabt habe.

Wolfenbüttel.

Schönemann.     

IV. Nachrichten zur Sittengeschichte.

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Das Nothfeuer.

Ein Beitrag zum früheren Volksaberglauben der Meklenburger.

Das Nothfeuer scheint noch zu Anfang des vorigen Jahrhunderts in Meklenburg Anwendung gefunden zu haben. Im Jahre

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1799 fanden sich noch häufig Merkmale dieser Procedur, nämlich die runden schwarzen Löcher in den Eckständern alter Gebäude, namentlich zu Thürkow, Wockern, Mistorff u.s.w. Die Curanwendung fand bei ansteckenden Krankheiten des Viehes statt, vorzüglich aber bei einer, welche unter den Namen "das wilde Feuer" bekannt war. Die Operation war folgende: dem Eckständer eines Gebäudes (gewöhnlich des Wohnhauses oder einer Schmiede) gegenüber wurde in einer Entfernung von ungefähr 2-2 1/2 Fuß ein zweiter Pfosten eingegraben, hierauf wurden in Ständer und Pfosten in einer Höhe von ungefähr 2 Fuß von der Erde Löcher von 4-5 Zoll Durchmesser und 3 Zoll Tiefe angebracht; in diese Löcher wurde eine Welle von weichem Holz (besonders wirksam war ein alter ausgegangener Zaunpfahl) gesteckt, ein Seil (am besten ein härnes) doppelt umgeschlagen, an jedes Ende des Seils faßte ein kräftiger Mann und setzten durch ununterbrochenes schnelles Reiben die Welle in Bewegung; nach einiger Zeit fing die Welle an zu rauchen, und endlich entzündete sie sich zur hellen Flamme. Jetzt wurde die brennende Welle entweder herausgenommen, oder an dieser Flamme wurden Reiser, Pech, Theer u.s.w. angezündet und damit ein mäßiges Feuer, möglichst nahe an der Wand des Gebäudes angeschürt. Während dieser Arbeit war in einer Entfernung von 2-3 Fuß von der Hauswand eine Befriedigung gemacht, entweder ein Zaun oder eine Barriere von Latten, von ungefähr 16-20 Fuß Länge und hinreichender Höhe, so daß das Thier weder ausweichen noch überspringen konnte. War nun ein Haupt Vieh mit obenbenannter Krankheit befallen, so mußte es dreimal durch diese Feuergasse passiren und zwar jedesmal in gleicher Richtung, und die Krankheit war gehoben. Nach einigen mündlichen Traditionen wurde diese Procedur des Morgens vor Sonnenaufgang, nach andern des Abends nach Sonenuntergang vorgenommen; doch ist hierüber nichts mit Bestimmtheit zu erfahren, so wie auch darüber, ob sie stillschweigend vollzogen oder ob dabei gesprochen worden. Von Anbeginn dieser Operation bis zur gänzlichen Beendigung durfte kein Funke anderes Feuer im Hause sein; nach deren Beendigung wurde nicht allein ein Brand von dem Nothfeuer mit ins Haus genommen, sondern Ställe und Krippen wurden damit ausgeräuchert.

Zarrentin, im Mai 1841.

Stockfisch, Apotheker.     

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Zur Schatzgräberei.

Der Herr Ratich hieselbst, ein Bruder des Herrn Amtshauptmanns Ratich, besitzt eine Art Amulet zum Schutze gegen die den Schatz bewachenden bösen Geister, das man wahrscheinlich beim Schatzgraben an einer Schnur um den Hals gehängt trug. Es ist eine ovale, etwas concave Messingplatte 1 ) mit Spuren früherer Versilberung, oder Verzierung; sie ist 2 7/8" und 2 1/2" groß und hat am obern Rande eine 3/8" breite Oese. Auf dieser Platte rund umher, in einer Breite von etwa 1/2", eine eingegrabene Inschrift: + ANANISAPT . A . DEI. Das erste Wort verstehe ich nicht, wie auch die von Mussäus (Jahrbücher V, 113 u. 115) angeführten Formeln solche unverständliche Wörter enthalten; die andern heißen wohl agnus Dei. Innerhalb dieser Umschrift ist ein Kreuz in etwas rohen Umrissen, dessen Balken nach der Mitte sehr schmal und nach außen ausgeschweift sind. Auf jedem Balken steht ein Buchstabe, so daß sie folgende Stellung gegen einander haben:

INRI

d.i. Jesus Nazarenus rex Judaeorum.

In den zwischen dem Kreuze und der Umschrift ziemlich tief ausgegrabenen Feldern sind noch rohe Figuren, meist aus lang gezogenen Spiralwindungen (Stricke, Bäume?) bestehend. - Dieses Instrument ist nach Aussage des Besitzers bei Aufräumung alter Acten zu Dömitz gefunden; die dazu gehörigen alten Acten über eine dort in Untersuchung gewesene Schatzgräbergesellschaft sind damals noch vorhanden gewesen und dürften sich vielleicht noch in der dortigen Amtsregistratur finden.

Wittenburg, im December 1840.

J. Ritter.     

2) Bearbeitung des historischen Stoffes.

A. Gelieferte Arbeiten.

1. Grössere Abhandlungen.

Vom Herrn Archivar Groth zu Schwerin:

1) Uebersicht der Bevölkerung des platten Landes in einzelnen Aemtern Meklenburgs vor und unmittelbar nach dem dreißigjährigen Kriege.


1) Eine Zeichnung davon lege ich bei, da ich die Platte selbst für den Verein nicht gewinnen konnte.              J. Ritter.
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Vom Herrn Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald:

2) Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg.

Vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin und Herrn F. W. Kretschmer zu Berlin:

3) Ueber die schwedisch=meklenburgischen ABracteaten.

Vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin:

4) Ueber die wendische Fürstenburg Meklenburg.
5) Ueber die wendische Fürstenburg Werle.
6) Ueber die eiserne Jungfrau im Schlosse zu Schwerin.
7) Ueber das meklenburgische Dorf Cesemow des Michaelisklosters zu Lüneburg.
8) Ueber den Beinamen des Fürsten Heinrich des Löwen von Meklenburg, genannt "mit der Plate".
9) Ueber die Strafe auf Bigamie nach lübischem Rechte.
10) Ueber den Nothschrei Joduthe.
11) Ueber antike Sporen in den heidnischen Gräbern.
12) Ueber Handschriften mittelhochdeutscher Gedichte.
13) Ueber die Kirchen und Klöster zu Dargun und Ivenack.
14) Ueber Münzfunde in Meklenburg.

Vom Herrn Pastor Masch zu Demern:

15) Ueber den Münzfund von Hagenow.

Vom Herrn Bibliothekar Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel:

16) Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg.

II. Kleinere Mittheilungen.

Liegt es schon in dem Begriffe eines Vereins, das Gemeinschaftliche durch gegenseitige Hülfe zu fördern, so hat unser Verein fortdauernd das Glück gehabt, immer mehr die Idee eines Vereins verwirklicht zu sehen. Ueberall ward Anregung aufgenommen oder Anregung gegeben, das aufgesteckte Ziel mit Eifer verfolgt und erreicht, und es läßt sich mit der größten Wahrscheinlichkeit annehmen, daß unter so günstigen Umständen, wie sie zu keiner Zeit stattfanden, der Zweck der Vereine, eine vollständige und sichere Aufklärung der vaterländischen Geschichte, mit der Zeit erreicht werde, um so mehr, da die Anregung Anderer durch die Vereine wenigstens eben so groß ist, als die Wirksamkeit der Vereine selbst. Die wachsende Zahl der Vereine

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giebt immer mehr Bürgschaft für die dereinstige vollständige Erreichung des Zweckes.

Die rege Theilnahme der correspondirenden Mitglieder und Vereine dauerte nicht nur fort, sondern erstreckte sich auch über alle vaterländischen Interessen, selbst über die unmittelbaren Zwecke des Vereins hinaus, so daß schwerlich etwas der Mittheilung entgangen ist, was Forschung für uns Wichtiges ans Licht brachte. Manche Mittheilungen sind für Unternehmungen gemacht, welche für die Zukunft erst vorbereitet werden. Was an litterarischen Erzeugnissen für den Kreis unserer Interessen ans Licht trat, ward gerne und willig dargebracht. Für die Grabalterthümer waren fortdauernd der Herr Gymnasiallehrer Masch zu Neu=Ruppin, der wiederholt Zeichnungen von neuen Funden einsandte, und der Herr Justizrath Thomsen zu Kopenhagen thätig. Aufklärungen in slavischer Sprachforschung gaben die Herren: Bibliothekar Hanka zu Prag und Professor Dr. Fabricius zu Breslau. Für die Nusmismatik waren die Herren Kretschmer zu Berlin, Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg und Bibliothekar Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel thätig, durch deren Aufmerksamkeit das Vaterland die seltensten und werthvollsten Stücke erwarb. Den urkundlichen Stoff mehrten mit Aufmerksamkeit die Herren Bibliothek=Custos Dr. Friedländer zu Berlin, Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg, Archivrath Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel, dem der Verein die Abschrift werthvoller alter Urkunden über die Besitzungen des Klosters Amelungsborn in Meklenburg verdankt, und Justizrath Thomsen zu Kopenhagen. Ueber litterarische Seltenheiten, wie alte Drucke, Chroniken und andere alte Handschriften, berichteten die Herren Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald, Dr. Friedländer zu Berlin und Bibliothekar Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel. Wichtiger jedoch als alle diese Hülfen waren der Rath und die Entscheidung, welche die correspondirenden Mitglieder bei wichtigern Fragen offen zu geben nie Anstand nahmen.

Von den ordentlichen Mitgliedern gingen, außer den größern Arbeiten, viele Nachrichten ein, welche an die passenden Stellen der Jahresschriften vertheilt sind. Besonders thätig waren in dem vergangenen Jahre die Herren: Pastor Boll zu Neubrandenburg, Professor Dr. Crain zu Wismar, Freiherr von Maltzahn auf Peutsch, Pastor Masch zu Demern, Pastor Sponholz zu Rülow, Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg, u.A.

G. C. F. Lisch.     

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B. Begonnene oder vorbereitete Arbeiten.

I. Die meklenburgischen Regesten.

meklenburgische Regesten

Die Zahl der bereits durchforschten Werke ist 84.

Demern.

G. M. C. Masch.     

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II. Die Sammlung meklenburgischer ungedruckter Urkunden.

(Vgl. Jahresber. V, S. 150.)

Nachdem der Verein die Druckkosten für einen zweiten Band in der vorigjährigen General=Versammlung bewilligt hat, ist der Druck desselben, welcher die vollständigen Urkunden des Klosters Neukloster enthalten wird, seiner Vollendung nahe. Demnächst wird der aus dem Erlöse der beiden ersten Bände zu beschaffende Druck des dritten und letzten Bandes beginnen, welcher die Fundamentalurkunden des Bisthums Schwerin und Register über alle drei Bände enthalten wird.


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Nachtrag. 1 )


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I. Zu den Alterthümern aus der Zeit der Hünengräber.

Steinkiste von Moltzow.

Im Frühling 1841 öffnete der Herr Baron von Maltzahn auf Peutsch eine große Steinkiste auf der Feldmark des Gutes Moltzow, auf einer Höhe, nicht weit von dem Wege von Moltzow nach Rambow und zwischen den Wegen von Moltzow nach Ulrichshusen und von Rothenmoor nach Marxhagen gelegen. Umher auf den Höhen liegen viele Gräber aller Art, und von den Höhen genießt man eine Aussicht über den malchiner See und dessen Ufer, die ohne Zweifel zu den reizendsten in Meklenburg gehört. Die Steinkiste stand frei, jedoch tief in der Erde, und hatte vielleicht einen kleinen, niedrigen Erdhügel umher; jedoch bildete das Grab kein sogenanntes Hünenbette, sondern eine isolirte Steinkiste oder Grabkammer. Die Kiste war im Innern 8' lang und 4' breit; an jeder Seite standen 3 Granitpfeiler von ungefähr 5' Höhe, 3' Breite, 2' Dicke, dicht neben einander, mit den flachen Seiten nach innen; an dem einen Ende stand ein ähnlicher Pfeiler; die NO. Seite war geöffnet. Der Grund war mit kleinen Steinen belegt. Bedeckt war die Kiste mit 2 großen, rundlichen Granitplatten von ungefähr 7' Länge und 2' - 3' Dicke. Gefunden ward in der Kiste, welche ausgegraben ward, nichts weiter als der Hals einer Urne, welcher ganz den Charakter der kannenförmigen Urnen der ältesten Gräber trägt; der Hals ist hoch und eng, 6 1/2" hoch und 3" im Durchmesser, gelbbraun von Farbe, hat einen großen Henkel gehabt und am untern Ende noch Spuren von den bekannten kräftigen Linearverzierungen der Hünenzeit; wahrscheinlich saß unter dem Halse der kugelförmige Haupttheil des Gefäßes.


1) Durch ein Versehen bei der Anordnung der Materialien für den Druck ist ein Theil derselben, welcher dem Abschnitte S. 29-48 hätte eingeschaltet werden sollen, zurückgeblieben und daher dieser Nachtrag nöthig geworden.
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Hünengrab von Moltzow.

Aufgegraben 1840-41 unter Leitung des Herrn Baron von Maltzahn auf Peutsch; Inhalt geschenkt vom Herrn Landrath Baron von Maltzahn auf Rothenmoor, Moltzow etc. .

In den weiten Wiesen an der Feldmark Moltzow bei Malchin liegen mehrere steinige Grandhügel. Einer derselben, 1088 □R. groß, an der Wiese Hermanns=Sahl, stößt an den festen Acker, dort wo die Landstraße von Malchin nach Plau die Wiesenfläche und diesen Hügel berührt und ein Bach, aus dem Schlieesee kommend, die Landstraße schneidet. Am Fuße dieses Hügels, links von der Landstraße, an der andern Seite von einem breiten, tiefen Graben begrenzt, der von dem Bache zum Hermannssahl und von Wiese zu Wiese führt, den Hügel mit etwas Vorland von dem festen Lande abschneidet und in Veranlassung einer Befestigung aufgeworfen zu sein scheint, liegt ein lang gestreckter Hügel, dessen Ostende die gedachte Landstraße, dessen Westende den Graben berührte. Als das Ackerstück, welches bisher zur Weide gelegen hatte, umgebrochen werden sollte, tauchte die Vermuthung auf, daß der Hügel ein Hünengrab sein könne; durch angestellte Versuche ward diese Vermuthung auch sogleich gerechtfertigt. Uebrigens sind früher auch auf andern Stellen der Feldmark Moltzow Steinkisten u. dgl. ausgebrochen.

Das Hünengrab hat eine Länge von 90', eine Breite von 20' und eine Höhe von 2 - 3', gleicht also in den Maaßen den übrigen großen Hünengräbern des Landes. Noch bei Menschengedenken standen im Umkreise große Steinpfeiler, von denen die meisten zu verschiedenen Zeiten und Zwecken fortgenommen sind; jedoch stehen noch einige mächtige Granitpfeiler. Es ward zur Untersuchung ein Graben durch die Länge des Grabes gezogen. Hiebei zeigte sich, daß das Grab der Länge nach mit großen Steinkisten gefüllt war, deren Deckel durch die frühern Steinausbrechungen schon entfernt oder abgehoben waren; diese Steinkisten bestanden mit wenigen Außnahmen aus großen, flachen, gespaltenen, rothen Sandsteinen von einem Durchmesser, wie sie die Höhe des Grabes bedingt, und von einer Schwere, welche noch durch Menschenkraft zu regieren ist. Der Deckstein der zweiten Kiste, aus rothem Sandstein, z.B. ist 6' lang, 3' breit und 4" dick. Sämmtliche Kisten, deren vier hinter einander gefunden wurden, waren durch Abhebung der Deckel mit der Ackererde gefüllt. Die Aufgrabung gab folgendes Resultat:

1) die erste Kiste am Ostende des Grabes war schon

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in frühern Zeiten beim Steinbrechen zerstört und die Steine alle umgefallen.

2) die zweite Kiste enthielt an ihrer östlichen Seite, an den Endsteinen, zwei Urnen, welche dicht neben einander standen, beide von höchst eigenthümlichen Formen, wie sich auch hier wieder die Erfahrung bewährte, daß die Urnen in den Hünengräbern nicht einen bestimmten Typus haben, sondern von den mannigfaltigsten und originellen Gestalten sind. Sie sind von einer gewöhnlichen, feinkörnigen, mit eingesprengten, gold farbigen Glimmerfünkchen verzierten, hellbraunen Urnenmasse und mit jenen kräftigen, tiefen Perpendikular=Linien verziert, welche die Urnen der Hünengräber zu chararterisiren pflegen.

Die Urne Nr. 1. ist 8" hoch und von kannenförmiger Gestalt. Der Bauch, 5" hoch und 7" weit, nähert sich der Kugelform; darüber erhebt sich ein Hals mit senkrechten Wänden, 3 1/4" hoch und 4" weit; zwischen Bauch und Hals sitzen zwei kleine eckige Henkel, deren Oeffnung nur zum Durchlassen eines Bandes groß genug ist. Die obere Hälfte des Bauches ist abwechselnd mit Gruppen von langen und von kurzen, dicht neben einander stehenden, kräftigen Perpendikular=Linien verziert. Die Urne war mit feiner schwarzer Erde gefüllt.

Die Urne Nr. 2. ist ebenfalls 8" hoch und von birnenförmiger Gestalt. Der Bauch, 5" hoch, hat ganz die Gestalt einer Birne; darüber erhebt sich, 3" hoch, ein Rand, welcher, nach einer unbedeutenden Verengung, sich gleich vom Bauche aus allmälig erweitert und in der Oeffnung weiter ist, als der Bauch; die Oeffnung der Urne beträgt 8 1/2". Der Bauch ist ganz mit eng stehenden Perpendikular=Strichen verziert, welche jedoch flacher gehalten sind, als an den übrigen Urnen. Der Inhalt dieser Urne war mit Ackererde gemischt.

Diese Urnen sind die ersten vollständigen Urnen, welche als aus Hünengräbern mit Sicherheit stammend in Meklenburg bekannt geworden sind.

3) die dritte Kiste enthielt in ihrer Ostecke eine Urne Nr. 3, welche an einer Seite zerbrochen ist, jedoch noch eine vollständige Ansicht zeigt. Sie ist, 5" hoch, mehr schalenförmig, hat einen halbkugelförmigen, 3 1/4" hohen, ebenfalls, wie Nr. 1, abwechselnd mit Gruppen von langen und kurzen, tiefen Perpendikular=Linien in der obern Hälfte gezierten Bauch und, wie Urne Nr. 2, einen sich bis zu 6" ausdehnenden Rand. Nach mehrern Fragmenten hatte das Gefäß einen Henkel gehabt. Der Inhalt war mit Ackererde gemischt. Diese Urne hat die seltene Eigenthümlichkeit, daß ein Loch mit einer

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andern Urnenscherbe und einer dunkelbraunen, harzigen Substanz geflickt ist.

4) die vierte Kiste war voll Erde geschüttet und der Deckstein lag daneben.

Andere Alterthümer wurden in den Kisten und Urnen gar nicht gefunden.

Dem Raume nach ließ sich noch eine fünfte Kiste im Grabe vermuthen; das eintretende Winterwetter störte im J. 1840 die Arbeit. Eine weitere Durcharbeitung des Grabes im Frühling 1841 brachte nichts mehr ans Licht.

G. C. F. Lisch.     

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Steinkreis von Moltzow.

Unmittelbar am Südostrande eines Begräbnißplatzes aus der Zeit der Kegelgräber (vgl. unten Kegelgräber von Moltzow Nr. 3), auf einer Höhe, von der man eine reizende Aussicht auf die Ufer des malchiner Sees genießt, steht auf ganz ebener Fläche ein Steinkreis von 13 großen Granitpfeilern. Der Kreis hat ungefähr 25' im Durchmesser und die Granitpfeiler eine Höhe von ungefähr 4' bei verhältnißmäßiger Dicke. Da jede Spur von einem Hügel, sowohl innerhalb, als außerhalb des Steinkreises fehlt, auch die weite Stellung der Steine die Vermuthung, als sei sie selbst ein kistenartiges Begräbniß, nicht aufkommen läßt, so ist es wahrscheinlich, daß dieser Steinkreis eine andere Bestimmung, vielleicht zum Gerichtsplatze o. dgl., gehabt habe.

G. C. F. Lisch.     

II. Zu den Alterthümern aus der Zeit der Kegelgräber.

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Kegelgrab von Moltzow Nr. 1.

Im Frühling 1841 öffnete der Herr Baron von Maltzahn auf Peutsch ein Kegelgrab auf der Höhe der Feldmark Moltzow, ungefähr 2 Ruthen weit von der Steinkiste (vgl. oben S. 133). Das Grab hatte ungefähr 40' Durchmesser und 6' Axenhöhe, und war ein ganz von Steinen aufgebaueter Kegel. Gegen NO. fand sich die Brandstätte. In der Mitte des Grabes stand eine Steinkiste, gegen 2' in den Durchmessern, von platten Steinen construirt. In dieser Steinkiste standen 4 Gefäße von der gewöhnlichen Urnenmasse und hellbrauner Farbe: zwei große Urnen und zwei kleinere Gefäße, alle ohne Verzierungen. Die beiden größern Urnen waren ganz zersprengt, ungefähr 12" hoch, von der gewöhnlichen Gestalt der

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Urnen der Kegelgräber, wie Frid. Franc. Tab. V, Fig. 2 oder 10, mit Knochen gefüllt; in der größern Urne lag zwischen den Knochen ein geöffneter Ring von dünnem Bronzedrath mit edlem Rost von der Größe eines Fingerrings (Beschlagring? Geldring?). In der größern von diesen beiden Urnen lag oben auf den Knochen eine umgestülpte Schale mit einem kleinen Henkel, ungefähr von der Gestalt wie Frid. Franc. Tab. XXXV, Fig. 11, von derselben hellbraunen Urnenmasse, 3" hoch, 7 1/2" in der Oeffnung und 3" im Boden im Durchmesser, mit gradem Rande. Auf die kleinere Urne war eine ähnliche Schale mit gebogenem Rande, 2 1/2" hoch, 8 1/2" in der Oeffnung und 3 1/2" im Boden im Durchmesser, gestülpt gewesen; diese war herabgeglitten und stand vor den Urnen. Zu den Füßen der Urnen standen zwei kleine Henkelgefäße, von zierlichen Formen und von gleicher, etwas feinerer Masse und Farbe, von der Gestalt wie Frid. Franc. Tab. XXXV, Fig. 2, das eine 3 1/2", das andere 3" hoch; beide waren mit Erde und Asche gefüllt.

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Kegelgräber von Moltzow Nr. 2.

In einiger Entfernung von der Steinkiste liegt auf einer Höhe, zwischen dem Wege von Rambow nach Marxhagen und Moltzow von Rothenmoor nach Marxhagen, ein großer, mit Gestrüpp bewachsener Steinhügel, über 200' lang, ungefähr 100' breit und einige Fuß hoch. Viele in den Formen von Vierecken und Kreisen aus dem Rasen sich erhebende Steinsetzungen deuteten an, daß dieser Steinhügel ein großer Begräbnißplatz aus der Zeit der Kegelgräber sei; bei genauerer Untersuchung fand sich, daß hier Steinkiste an Steinkiste stand, alle mit vielen Steinen umher fest verpackt. Am 12. Mai 1841 öffnete der Herr Baron A. von Maltzahn auf Peutsch in Begleitung des Unterzeichneten mehrere dieser Kisten; sie waren nicht allein rund umher stark mit tragbaren Steinen verpackt, sondern auch im Innern sehr mit kleinen Steinen an den Lücken und Fugen ausgesetzt. Die Kisten bestanden in der Regel aus gespaltenen rothen Sandsteinen. Das Resultat der Aufgrabung war unbedeutend:

1) eine Kiste aus sehr vielen rothen Sandsteinen, enthielt nichts als Urnenscherben;

2) eine zweite Kiste enthielt eine große, bräunliche Urne von der Form der Urnen in den Kegelgräbern, ungefähr wie die großen Urnen in Nr. 1 gestaltet, an 12" weit und 10" hoch. Sie ward ganz bloß gelegt, war aber von den Baum=

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wurzeln so zerdrückt, daß sie bald zusammenfiel. Sie war mit Knochen und Asche gefüllt. Nach einigen Scherben war die Urne mit einer Schale bedeckt gewesen.

3) ein Steinring von ungefähr 25' Durchmesser enthielt eine kleinere, feine, ganz schwarze, mit Knochen gefüllte Urne, welche jedoch ganz zertrümmert war.

G. C. F. Lisch.     

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Kegelgräber von Moltzow Nr. 3.

In einiger Entfernung von der Steinkiste in entgegengesetzter Richtung liegt ein zweiter eben so gebaueter Begräbnißplatz aus der Zeit der Kegelgräber, ungefähr 120' lang und 60' breit. Auch hier wurden Steinkisten geöffnet, welche immer eine, schon ganz zertrümmerte Urne ohne Verzierungen enthielt, und zwar:

1) eine große, ganz ziegelrothe Urne von der Form der Urnen der Kegelgräber;

2) eine kleinere, feine, ganz schwarze Urne;

3) eine große, bräunliche Urne.

Es bewährte sich bei dieser Aufgrabung wieder die Erfahrung, daß die kleinern Steinhügel die geringste Ausbeute geben.

Am Südostrande dieses Begräbnißplatzes steht der große Steinkreis (vgl. S. 136).

G. C. F. Lisch.     

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Begräbnißplatz von Zickhusen.

Nachdem mehrere zu Zickhusen bei Schwerin gefundene Alterthümer und Nachrichten über die Begräbnißplätze daselbst eingegangen waren, begab ich mich am 13. Julii 1840 nach dem bezeichneten Orte, um in Gesellschaft des Herrn Forst=Inspectors Mecklenburg daselbst genauere Nachforschungen für die großherzogliche Sammlung anzustellen. Derselbe gab mir folgenden zuverlässigen Bericht: Eine sehr bedeutende Ackerfläche von ungefähr 5000 □Ruthen, nordwestlich dicht beim Hofe, die noch vor mehreren Jahren, wie auch häufige Spuren in der Erde zeigten, mit Holz bewachsen gewesen sei, habe einen großen Begräbnißplatz gebildet, auf welchem lauter große Kreise von Steinen von ungefähr 2-3 Fuß Höhe gestanden hätten, in deren Mitte gewöhnlich eine Urne, zwischen Steine verpackt, gestanden habe. Die Erdhügel innerhalb der Kreise seien in dem sehr beweglichen, grandigen Sandboden (während die ganze übrige Feldmark aus strengem Lehm besteht) kaum bemerk=

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bar gewesen. Die Urnen hätten daher nicht tief gestanden; viele seien beim Ausbrechen der Steine für den Kunststraßenbau in Scherben zum Vorschein gekommen; durch die übrigen sei, nachdem das Feld zur Cultur gebracht sei, bei der Beackerung der Pflug gegangen. Alterthümer aus Metall seien nie gefunden.

Dies ganze Todtenfeld zeigte sich noch jetzt, wo die letzten Steine zur Erhaltung der Chaussee ausgebrochen werden sollten, in seiner Ausdehnung, wie beschrieben ist, ganz klar. Ueberall leichter, welliger Boden mit vielen Steinen, welche kaum aus der Erde hervorragten. Wir wählten zur Nachforschung die Stelle zunächst östlich der Sandgrube, weil sich hier noch Spuren gut erhaltener Gräber zeigten.

Eine kaum bemerkbare, weite Anhöhe zeigte hin und wieder Steine in der Erde. Bald zeigte sich dicht unter der Erdoberfläche eine künstliche Steinstellung: äußerst regelmäßig stand ein Kreis von 24 Fuß Durchmesser von sorgfältig gewählten, ungefähr 2' hohen Granitblöcken, welche, auf die Kante gestellt, sehr fest und sicher an einander gefügt waren. In der Mitte, ein wenig gegen Osten gerückt, stand eine Steinkiste aus ähnlichen Steinen und in derselben in Erde gelegt zwei kleine gehenkelte Gefäße, ungefähr 2 1/2" hoch, deren eines von sehr sauberer Arbeit und Form ist.

Diesen Kreis hatten unmittelbar zwei andere, gleich gebauete Kreise berührt. In einem derseben hatte der Herr Forst=Inspector Mecklenburg, während die Leute schürfend Sand gruben, eine große, schön erhaltene Urne, mit zwei kleinen Henkeln auf dem Bauchrande, 9" hoch, wie Frid. Franc. Tab. V, Fig 10, gefunden, - in dem zweiten dieser Kreise eine kleine, 6" hohe, enge, becherförmige Urne, mit zwei Reihen gitterartiger Verzierungen.

Unter ähnlichen Verhältnissen hatten die Steinarbeiter einige Tage vorher an einer andern Stelle und früher schon der Herr Forst=Inspector Mecklenburg nicht weit davon große Urnen, wie Frid. Franc. Tab. V, Fig 10, entdeckt, welche noch restaurirt werden können. Auch ein kleines kugelförmiges Gefäß mit engem Halse und Verzierungen auf demselben war aus einem frühern Funde erhalten.

Mehrere Stellen, die wir untersuchten, gaben in Urnenscherben ein gleiches Resultat. Nur eine Stelle gab in Scherben eine feine, glänzend schwarz gebrannte Urne mit Goldglimmerfünkchen, wie dergleichen den Kegelgräbern eigen sind.

Der Charakter dieses Platzes ist daher folgender: große, künstlich ausgeführte, kreisförmige Steinstellungen, - kleine

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Steinkisten in denselben, - Urnen von grobkörniger, mit Feldspathgrus, Sand und Glimmer durchkneteter Masse, von hellbrauner Farbe, von einfacher, aber edler Form, in der ganzen Höhe weit, mit wenig gerandetem Bauche und wenig eingezogenem Halse, - daneben sehr kleine, zierliche, hellbraune Gefäße und einzelne, glänzend schwarz gebrannte Urnen. Alles dies redet daher für Leichenbestattungen aus der Zeit der Kegelgräber. Kohlen zeigten sich nicht; jedoch war häufig in der Nähe der Urnen die Erde schwarz gebrannt; - Knochenreste waren selten; manche Urnen waren zum Theil damit gefüllt, in andern lagen nur wenig Stücke. Von Alterthümern zeigte sich keine Spur.

Am westlichen Ende dieses Begräbnißplatzes lag eine niedrige, weite Höhe, welche an verschiedenen Stellen Haufen kleiner Steine barg und überall mit offenbar zerschlagenen Feuersteinen bedeckt und vermischt war. Unter einem derselben wurden neben wenigen groben Urnenscherben folgende Alterthümer aus Feuerstein gefunden: ein großer Keil, roh zu gehauen und noch gar nicht geschliffen, ein großer, geschliffener Keil, ein kleinerer geschliffener Keil, ein Schmalmeißel, zwei spanförmige Messer und mehrere Fragmente von ähnlichen. Hin und wieder fanden sich hier auch jene gespaltenen rothen Sandsteine, welche in der Hünenzeit in der Regel zu Urnendeckeln dienen.

Aus der Nähe dieses Platzes möchte man schließen, daß die übrigen Begräbnisse der Steinperiode der Hünengräber sehr nahe stehen; jedenfalls gehören sie, nach den Urnen zu urtheilen, der ältesten Periode der Broncezeit oder der germanischen Kegelgräber an, und wir besitzen in ihnen Nachricht über einen allgemeinen Begräbnißplatz oder einen Kirchhof; denn die hohen Kegelgräber gehören gewiß angeseheneren Personen.

G. C. F. Lisch.     

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Begräbnißstelle zu Camin (bei Wittenburg).

Der Herr Jagdjunker von Bülow auf Camin machte mir die Anzeige, daß seine Leute beim Steinausbrechen eine neue Begräbnißstelle auf der caminer Feldmark gefunden hätten und lud mich ein, dieselbe näher zu untersuchen. Der Platz liegt westlich von dem Dorfe, in der Richtung nach Kützin, nicht sehr weit von der neuen Chaussee und einem Gehölze, der hohen Horst. Der Boden dacht sich nach Westen ab und besteht abwechselnd aus Lehm und Sand. Nach den Scherben,

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die ich auf der Stelle fand, und einer von uns in Stücken herausgegrabenen Urne weichen die Urnen dieser Stelle bedeutend von den übrigen caminer Urnen ab; sie waren dick, braun und mit breiterer Basis, auch senkrechteren Wänden. In denselben zeigte sich nur Modererde, keine Knochen. Da an dem Tage keine Leute zu haben waren, der Platz auch mitten in der zu bestellenden Brache lag, so bezeichnete der Herr Jagdjunker diese Stelle genau, um später eine genauere Nachsuchung anzustellen. Etwas östlich von dieser Stelle waren viele bereits früher abgetragene Kegelgräber.

Wittenburg, im Mai 1841.

J. Ritter.     

III. Zu den Alterthümern aus der Zeit der Wendenbegräbnisse.

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Wendenkirchhof zu Kl. Renzow (R. A. Wittenburg).

Etwa dreihundert Schritte nördlich von dem Dorfe Renzow ist westlich von der Chaussee ein Hügel, am östlichen Abhange von derselben durchschnitten, worin die Arbeiter viele Urnen und Urnenscherben gefunden hatten; doch nur eine Urne war gerettet dem Herrn von Behr übergeben, welcher die Gefälligkeit hatte, sie mir für den Verein zu überliefern.

Eine von mir an einem Tage veranstaltete Nachgrabung hatte für die Gewinnung von Urnen keinen Erfolg, da alle nach der Spitze des Hügels hin stehenden Gefäße bereits vom Pfluge zerstört waren; doch ergab sich aus den Scherben, daß alle die sich oben wieder verengende Form und eine braune Farbe hatten, zum Theil mit horizontalen, schrägen und senkrechten Linien verziert; schwarze Urnen zeigten sich nirgends. Von dem Inhalte der Urnen zwischen den Knochen und der Asche ward gefunden:

A . an bronzenen Geräthen:

1) eine vollständige Heftel (Broche) von 1 1/4 Zoll Länge und 1 5/8 Zoll Breite in der Windung der Feder; an der Nadel fehlt die äußerste Spitze;

2) ein Heftelbügel, sehr stark, 3 1/4 Zoll lang, oben mit einem Knopfe; die Nadel und die Windungen fehlen;

B. an eisernen Geräthen:

1) eine eiserne Nadel, durchgehend durch einen runden bronzenen Knopf; sie ist 2 1/4 Zoll lang; an der Spitze fehlt etwas;

2) ein Messer, in der Klinge 3 1/4 Zoll, und im Ganzen 4 3/4" lang;

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3) ein Stück Eisenblech, 5/8 bis 3/4 Zoll breit, an einem Ende rund zusammengebogen 3/4 Zoll im Durchmesser (wie ein Fensterhaken);

4) eine Schnalle, rund, die beiden Enden an einander stoßend, nicht verbunden, mit einer Zunge; sie ist ohne allen Rost und von sehr hartem Stahl.

Außerdem fanden sich in 2 Urnen noch Glasflüsse aus grünlichem Glase von größerer Leichtigkeit als gewöhnlich; das eine Stück ist ein unförmlicher zusammengeschmolzener Klumpen, das andere, der Rand eines Gefäßes, zeigt noch regelmäßige Streifen auf einer Seite und hat eine reinere, bräunlich=grüne Farbe.

Die durch den Herrn von Behr geschenkte Urne ist braun und ohne Verzierung, hat 8 1/2 Zoll Höhe, 4 1/2 Zoll in der Basis, 9 1/2 Zoll im Bauche und 5 1/2 Zoll im Halse. Zwischen den Knochen in derselben befand sich noch

ein eisernes Messer, 7 1/2 Zoll lang, mit rückwärts sich biegender Heftzunge.

Wittenburg, im Junius 1841.

J. Ritter.     

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Wendischer Begräbnißplatz bei Püttelkow.

Auf die von den Steinbrechern erhaltene Nachricht, daß bei ihrer Arbeit nahe an der Forst sich häufigere Spuren von Urnen zeigten, begab ich mich dahin, und es wurden bei weiterem Nachgraben 8 braune Urnen gefunden von Form der helmer Urnen, sie waren aber alle so mürbe, daß nichts davon gerettet werden konnte. In diesen Urnen ward gefunden:

1) eine eiserne Nadel, 2 1/2 Zoll lang, mit einem bronzenen, oben platten Knopfe;

2) eine eiserne Nadel, mit abgebrochener Spitze und plattgedrücktem runden Knopfe; nach oben hat sie eine fast halbrunde Biegung und eine Länge von 4 5/8 Zoll;

3) eine eiserne Hakenfibel, 3 1/8 Zoll lang und 3/4 Zoll breit;

4) eine eben solche, nur 2 3/8 Zoll lang und 1/2 Zoll breit.

Wittenburg, im Mai 1841.

J. Ritter.     

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Wendischer Begräbnißplatz zu Perdöhl.

In der Nähe des von mir im vorigen Herbste zu Perdöhl geöffneten Hünengrabes hatten die Leute beim Steinausbrechen mehrere Urnen gefunden, in denen aber nach ihrer Aussage nichts als Knochen gewesen seien; nur in der einen war eine eiserne Heftel (Broche), welche sie mir brachten; sie ist durchaus

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unversehrt, besitzt noch Federkraft und ist nur an dem Bügel etwas gerostet. Als ich an Ort und Stelle die vorhandenen Urnenscherben nachsuchte, entdeckte ich, daß die Urnen ähnlich den auf dem porceliner Felde gefundenen seien, braun, theilweise mit Henkeln und Verzierungen. Eine Nachgrabung war unthunlich, da der Platz beackert werden sollte.

Wittenburg, im März 1841.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof von Camin (bei Wittenburg).

(Vgl. Jahresber. II, S. 53-68.)

Bei meiner Anwesenheit zu Camin hatte der Herr Jagdjunker von Bülow die Güte, mir für den Verein mehrere, an der von mir früher untersuchten Stelle des großen Wendenkirchhofes von demselben gefundene eiserne Geräthschaften einzuhändigen. Sie bestehen in

einem Ringe,
einem graden Messer,
mehreren runden Messern,
einer Fibula,
einer zerbrochenen Schnalle und
einer Lanzenspitze mit Schaftloch.

Wittenburg, im Mai 1841.

J. Ritter.     

IV. Zu den Alterthümern aus dem Mittelalter.

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Burgstelle zu Gr. Renzow (R. A. Wittenburg).

Nordöstlich von dem Hofe Gr. Renzow, von den Dorfgebäuden und der Chaussee eingeschlossen, liegt in einer zum Theile sumpfartigen Wiese eine alte Burgstelle. Es ist ein runder Hügel von 6 Ruthen im Durchmesser, 18 Fuß Höhe und oben etwas abgeplattet fast 2 Ruthen; umher liefen 2 Wälle, von denen der innere noch zu zwei Drittheilen die Burg umgiebt und nur an der sumpfigsten Stelle im Westen fehlt; von dem äußersten Walle ist nur der Theil von Norden bis Nordosten vorhanden. An dieser Seite ist auch ein kleiner Bach in der Nähe, welcher Gr. Renzow von Kl. Renzow trennt. - Der Herr von Behr hatte die Güte, eine Nachgrabung in der Richtung von Osten nach Westen in meiner Gegenwart durch seine Leute anzuordnen, und obgleich kein Schutt von Mauerwerk sich zeigte, so fanden wir doch nahe unter der Oberfläche große Steine von roher Form in einem Kreise von etwa 20 Fuß Durchmesser und zwischen den oberen

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Steinen Knochen von Thieren, Glasscherben und eine Scherbe von einem alten unglasurten irdenen Gefäße mit parallelen Eindrücken.

Der Herr von Behr beabsichtigt diese Burgstelle im Laufe dieses Jahres ganz abtragen zu lassen, und werde ich das Resultat dann mittheilen.

J. Ritter.     

Wittenburg, im Junius 1841.

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V. Ueber Sporen in heidnischen Gräbern. 1 ).

In Frid. Franc. Tab. IX, Fig. 1, und Erläut. S. 94 ist ein Schild aus der wendischen Eisenzeit abgebildet, der auf einem großen Begräbnißplatze zu Kothendorf bei Schwerin im J. 1820 vom Hauptmann Zinck mit vielen andern Alterthümern aus der heidnischen Eisenzeit Meklenburgs ausgegraben ward. Schröter stellte die Fragmente der Alterthümer, welche in einer Urne gefunden waren, bei der Katalogisirung der Alterthümer zu Ludwigslust, zu einem Schilde so zusammen, wie er den Schild in seiner muthmaßlichen Gestaltung im Frid. Franc. a.a.O. hat abbilden lassen. Der eiserne Schildnabel mit den bronzenen Eichelverzierungen auf dem Rande, der bronzene Schildrand und die bronzene Schildfessel ebenfalls mit Eichelverzierungen bildeten wohl ohne Zweifel die Metallbeschläge eines Schildes. Außerdem hielt er 3 kurze eiserne Spitzen auf Bronzestühlen für Schildbuckel, welche zur Zusammenhaltung der Hauptbestandtheile des Schildes (Leder oder Holz) und zur Zierde den Schildnabel umgeben hätten. Die Entdeckung war so interessant und so seltener Art, daß er alle als Reste des Schildes erkannten Fragmente auf einer eigenen Platte befestigte. Dadurch ward Schröters Ansicht eine ganze Reihe von Jahren hindurch als richtig angenommen und bei der scheinbaren Unfehlsamkeit derselben nicht weiter untersucht. Im Laufe der Zeit wurden bei Röbel (Jahresber. II, 76) ähnliche Schildnabel und Schildbuckel entdeckt und von mir mehrere, den kothendorfern ähnliche, zu Camin, einige Meilen von Kothendorf, ausgegraben (Jahresber. II, S. 58 flgd.). Nach Schröters Vorgange wurden auch diese Fragmente als Schildreste der Sammlung eingereiht.

Als unser Freund Justizrath Thomsen aus Copenhagen Schwerin am 2. Nov. 1840 mit seinem Besuche erfreute, erkannte er sogleich, daß die sogenannten Schildbuckel von Röbel


1) Hiebei eine Steindrucktafel.
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antike Sporen seien (Fig. I und II der Abbildung). Diese Ansicht mußte sogleich einleuchten, um so mehr, da sie auf Analogien gestützt war, und forderte zu weiterer, gründlicherer Forschung auf.

Betrachten wir die Sache genauer. Schröter ging von der Ansicht aus, die Buckeln hätten den Nabel in regelmäßigen Entfernungen umgeben; dann mußten zu dem kothendorfer Schilde 4 Stücke gehört haben: da aber nur 3 vorhanden waren, so nahm er das vierte als verloren gegangen an. Ferner müßte man wohl annehmen, daß die zusammengehörenden Stücke von gleicher Beschaffenheit seien; dies ist aber bei den 3 vorhandenen keinesweges der Fall, vielmehr sind nur 2 gleich (wie Fig. IV mit 4 Nieten) und der dritte hat eine ganz abweichende Gestalt (wie Fig. III mit 2 Knöpfen unter dem Stuhl).Die Einrichtung der zur Frage stehenden Spitzen ist folgende; die Leser werden hiebei auf die Abbildung derselben in natürlicher Größe verwiesen.

Auf einer an zwei Seiten ausgeschnittenen viereckigen Platte steht gewöhnlich in rechtem Winkel eine kurze cylindrische Erhöhung, welche mit der Platte bald von Bronze,

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bald von Eisen ist: wir nennen diese den Stuhl. Auf dem Stuhle steht ein scharf zugespitzter, eiserner Kegel von 1 1/4" bis 1 3/4" Höhe, die Spitze, welche auch zuweilen unmittelbar auf der Platte steht, und, wenn der Stuhl von Bronze ist, unter der Platte zwischen den Knöpfen umgenietet ist. Unter der Platte sitzen zwei Knöpfe von dem Metall der Platte. Diese Knöpfe sind entscheidend für den Gebrauch dieser Werkzeuge: sie sind jedesmal nur so weit von der Platte entfernt, daß um ihren Stiel etwa ein lederner Riemen geknöpft werden kann. Zu Nieten, welche die Holz= und Lederlagen eines Schildes zusammenhalten könnten, sind sie bei weitem zu kurz und zu schwach, und dazu sind sie offensichtlich keine Niete, sondern Knöpfe. Nur die zwei kothendorfer Stücke haben 4 Niete, an jeder Ecke der Platte eines; mit diesen aber sind, nach den noch vorhandenen Fragmenten, zwei Bronzestreifen angenietet gewesen, unter welchen ein dünner lederner Riemen durchgezogen werden konnte. Auch sind mehrere der Instrumente, wie Fig. II, zu stark gebogen, als daß die Biegung zu der allmäligen Wölbung eines Schildes passen, also naturgemäß sein könnte. Durch die zweimalige Ausschneidung der Platte (vgl. die Grundrisse der Platten auf der Abbildung) entstanden 2 Paar hohe Ecken, welche die Berührung der Spitze mit dem Fußboden zu verhindern bestimmt sein dürften. Durch die ganze Einrichtung gewannen diese Instrumente aber, je nach Belieben, 2 obere Seiten.

Beleuchten wir jetzt die einzelnen Funde genauer.

1) Der Fund von Röbel (vgl. Jahresber. II, S. 76) setzt es nun außer Zweifel, daß die in Frage stehenden Geräthe Sporen seien. Es wurden neben einem Schildbuckel drei Spitzen gefunden. Die eine, Fig. I, ganz von Eisen, welche isolirt dasteht, ist unleugbar ein Sporn. Sie hat schon kurze Bügel, nach heutiger Weise, und Riemenknöpfe an dem äußern Ende der Bügel. Die Spitze ist ein kurzes Ende hohl, wahrscheinlich um zur bessern Haltung die Höhlung auf eine eben so große Verlängerung der Fußbekleidung auf der Ferse zu stecken. Neben ihr ward das Paar, ebenfalls ganz von Eisen, von der Gestalt Fig. II gefunden. Beide Stücke haben einen Stuhl und zwei Knöpfe unter der raschen Wölbung desselben. Die Spitze ist etwas stark, jedoch der Spitze von Fig. I ähnlich.

2) Zu Camin (vgl. Jahresber. II, S. 58) wurden neben einem Schildbuckel in der Urne Nr. 1. zwei Paare gefunden. Das eine Paar ist ganz von Eisen, wie Fig. V, jedoch mit Knöpfen von Bronze. Das andere Paar, mit Stuhl von Bronze und Spitze von Eisen, ist wie Fig. III gebildet; jedoch

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ist zu bemerken, daß beide Stücke dieses Paares in der Gestaltung nicht ganz gleich sind.

3) Zu Camin (vgl. Jahresber. II, S. 59) wurden in der Urne Nr. 2. zwei Paare ganz von Eisen von der Gestalt Fig. V gefunden. Von Schildresten fand sich keine Spur. Die im Jahresber. a.a.O. angeführte Schildfessel ist bei genauerer Betrachtung nicht eine solche, sondern irgend ein anderer an beiden Enden durch Knöpfe zusammengehaltener, noch nicht erkannter Beschlag. Dagegen ward neben diesen Sporen ein vollständiges zusammengebogenes Schwert von Eisen in der Urne gefunden.

4) Zu Camin (vgl. Jahresber. II, S. 60) wurden in der Urne Nr. 5 zwei Paare gefunden, alle auf Stühlen von Bronze mit Spitzen von Eisen; alle sind stark durch den Leichenbrand angegriffen: nur einer ist wohl erhalten und Fig. III abgebildet. Von Schildresten war hier wieder keine Spur; die im Jahresber. angegebene Schildfessel ist ein gewöhnliches Messer mit bronzenen Stielbeschlägen.

5) Zu Camin (vgl. Jahresber. II, S. 62) ward in der Urne Nr. 22 ein einzelner Sporn ganz von Eisen von der Gestalt Fig. V gefunden. Auch diese Urne zeigte keine Spur von einem Schilde und die Bemerkung zu diesem Funde a.a.O. des Jahresber. erweiset sich jetzt als eine falsche Vermuthung.

6) Zu Camin (vgl. Jahresber. IV, S. 50) ward in der Folge ein Schildnabel, aber keine einzige dieser Spitzen oder Sporen gefunden.

7) Zu Kothendorf wurden neben dem vielbesprochenen Schilde in einer Urne 3 Sporen gefunden. Zwei bilden ein Paar; es stehen eiserne Spitzen auf bronzenen Stühlen, durch deren Ecken 4 kurze Niete zur Befestigung von Blechstreifen, welche den Riemen hielten, gingen. Einer derselben ist Fig. IV abgebildet; er hat um den Cylinderaufsatz eine hübsche Verzierung, welche dem andern fehlt, welche dieser auch vielleicht nie gehabt hat. Der dritte, allein stehende ist wie Fig. III gebildet und hat 2 Knöpfe unter dem bronzenen Stuhl.

Außer diesen Exemplaren bewahrt die großherzogliche Alterthümersammlung noch ein

8) zu Kothendorf bei der erwähnten großen Aufgrabung gefundenes Paar, wie Fig. III gebildet, mit eisernen Spitzen auf bronzenen Stühlen, mit 2 Knöpfen, aber mit so kurzen Spitzen, wie der Sporn Fig. V eine hat. Ob dies Paar bei einem Schildnabel gefunden sei, deren außer dem erwähnten noch zwei aus dem kothendorfer Funde in der Sammlung auf=

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bewahrt werden, ist aus den vorhandenen Nachrichten nicht ersichtlich.

Alle diese Sporen gehören ohne Zweifel der wendischen Eisenperiode an. Hiefür redet das Eisen, die umfassenden Aufgrabungen, bei denen sie gefunden wurden, und der äußerst leichte, gewöhnliche Rost der Bronze.

Die großherzogl. Alterthümersammlung bewahrt nun noch eine Spitze von Bronze, deren Fundort nicht aufgezeichnet ist, welche aber nach dem Typus und dem Rost der Bronzezeit der Kegelgräber angehört. Leider ist der Stuhl verloren gegangen; die Spitze ist als Sporn ebenfalls von Thomsen erkannt und Fig. VI abgebildet.

Aus allen diesen Gründen dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß die hier in Abbildung gegebenen Geräthe Sporen seien; die Einführung derselben in die Alterthumskunde wird den Forschern für die Zukunft Stoff zur schärfern Beobachtung neuer Funde geben. Nach den Funden dürfte es wahrscheinlich sein, daß, wenn auch vorherrschend im Alterthume schon Paare von Sporen vorkommen, doch auch einzelne Stücke getragen wurden.

Ob und seit wann den alten Griechen und Römern Sporen bekannt gewesen seien, ist bis jetzt wohl schwer zu bestimmen. Der Sporn in Dorow's Alterthümern hat als ein jüngeres Product durch spätere Erklärungen seinen Werth verloren. In Ginzrot Fuhrwerke der Griechen und Römer II, Taf. 87, Nr. 10, vgl. II, S. 555, ist ein Sporn (vgl. Caylus Recueil T. III) abgebildet, der der Sporn des Columella und Virgil sein soll; er hat einen Bügel und daran eine kegelförmige Spitze, wie unsere Sporen. Thomsen erinnert sich nicht, auf antiken Monumenten Reitende mit Sporen gesehen zu haben, und meint, die Römer hätten, bei der Sandalentracht, eben so wenig Sporen gehabt, als jetzt die Türken. Die ältesten Rittersporen bestanden, nach Thomsen, auch nur aus einer Spitze.

Unsere Sporen des germanischen und wendischen Alterthums sind bis jetzt fast gar nicht bekannt; nach Thomsens Mittheilung ist in einem Hefte der schlesw. holstein. Provinzial=Blätter ein Sporn dieser Art abgebildet. In der Alterthümersammlung zu Kopenhagen befindet sich ein Paar dieser Art Sporen aus Bronze und ein Paar aus Silber.

G. C. F. Lisch.     

Vignette
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Sporen aus Urnen in Wendenbegräbnissen
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VI. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 5. October 1840

Vignette

S eit der Generalversammlung hat der Verein von seinen ordentlichen Mitgliedern zwei verloren, nämlich die Herren Syndicus Dr. Koch auf Trollenhagen (gestorben) und Hausmarschall von Monroy zu Neustrelitz; dagegen trat Herr Hauptmann von Santen zu Schwerin dem Vereine bei, welchem auch die Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Russlands den mit Dank angenommenen Antrag auf Correspondenz und Schriftenaustausch machte.

Die Sammlung von Schriftwerken empfing:

I. an Büchern:

  1. Lappenberg, Programm zur dritten Secularfeier der bürgerschaftlichen Verfassung Hamburgs am 29. Sept. 1828. Hamburg. Fol. Geschenk des Herrn Cammer-Registrators Jeppe zu Schwerin.
  2. Augustin von Balthasar, Rechtliche Abhandlung der Gerechtsame und Universal-Jurisdiction des hohen Königlich Schwedischen Tribunals zu Wismar etc. Wismar und Bützow 1770. Fol. Geschenk des Herrn Dr. von Duve zu Ratzeburg.
  3. Tribunalsordnung, von dem etc. Herrn Carl Gustaf, der Schweden, Gothen und Wenden Könige etc., auffgerichtet und zu halten befohlen, inmassen dieselbe publiciret in Wissmar 1657. Anno 1673. Fol. Geschenk des Herrn Dr. von Duve zu Ratzeburg.
  4. Abschiedt der Römischen königlichen Majestät und gemeiner Stendt auf dem Reichsstag zu Augspurg Anno D. 1555 auffgericht. Sampt der keyserl. Majestät Cammergerichts-Ordnung etc. Meyntz 1555.
  5. Abgenöthigte Apologia, womit diejenigen auss dem Mecklenb. Adel, welche etc. als Feloniae Rei, ex capite injuriarum in Principem auf Privation Ihrer Lehn- und Allodial-Güter belangt werden wollen, Ihre Ehre, Haabe und Gut gegen die unbegründete Beschuldigung und Anklage zu defendiren etc. der Noht befunden etc. 1705. Fol.
  6. In der Wahrheit begründete Gegen-Vorstellung gegen die s. g. Kurtze und Wahrhaffte Verstellung, dass des Hrn. Hertzogen von Meckl. Schwerin Durchl. die Ihre Durchl. zu Meckl. Strelitz aus dem Boitzenb. Zoll jure dominii perpetui zustehende Neun tausend Rthlr. jährlicher revenuen gantz unbefugt und wieder-rechtlich vorenthalten etc. Schwerin. Fol. (bis pag. 102.) 4. bis 6. Geschenke des Herrn Gerichtsraths Ahrens zu Schwaan.
  7. Mittheilungen der Zürcherischen Gesellschaft für vaterl. Alterthümer. IV. 1840. Fol. Geschenk der Gesellschaft.
  8. J. C. Dithmer, Churmärkische Adels-Historie etc. Erstes Stück. Frankf. a. O. 1737. Fol.
  9. J. M. Lappenberg, Zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Hamburg am 24. Jun. 1840. Hamburg 1840. gr. 4.
  10. L. W. Brüggemann, Ausführt. Beschreib, des gegenwärt. Zustandes des Königl. Preuss. Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. 1sten und 2ten Theils 1ster und 2ter Bd. Stettin 1779 - 84 4.
  11. C. C. H. Burmeister, Die Bürgersprachen und Bürgerverträge der Stadt Wismar. Wismar 1840. 4. Geschenk des Hern Verf.
  12. M. C. F. Crain, Einladungsschrift zu der öffentlichen Prüfung der Schüler der grossen Stadtschule am 24. u. 25. Septbr. Wismar 1840. 4. Geschenk des Herrn Verf.
  13. F. G. von Boddien, Der Mecklenburgische Haken etc. Oldenburg 1840. 8. Geschenk des Herrn Verf., Regierungsraths zu Aurich.
  14. G. C. F. Lisch, Geschichte der Buchdruckerkunst in Mecklenburg bis zum Jahre 1540. Aus den Jahrbüchern des Vereins etc. Schwerin 1839. 8. Geschenk des Herrn Verf.
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  1. Archiv des histor. Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. 5ten Bandes 3tes Heft und 6ten Banden 1stes Heft. Würzburg 1339. 1840. 8. Geschenk des Vereins.
  2. K. Wilhelmi, Siebenter Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft etc. Sinsheim 1840. 8. Geschenk der Gesellschaft.
  3. Jacob Grimm, Sendschreiben an Karl Lachmann. Ueber Reinhart Fuchs. Leipz. 1840. 8.
  4. Neue Mittheilungen etc. des thüringisch-sächsischen Vereins. 5ten Bandes 2tes Heft. Halle 1840. 8. Geschenk des Vereins.
  5. J. Fr. Danneil, Dritter Jahresbericht des Altmärkischen Vereine etc. Neuhaldensleben 1840. 8. Geschenk des Vereins.
  6. Vaterländisches Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen. Herausgegeben von A. Brönnenberg. Jahrg. 1839. 4 Hefte. Hannover 1839. 8.
  7. Fr. von Raumer, Historischem Taschenbuch. 10ter Jahrg. Leipzig 1839 8. Geschenk des Herrn Regierungsraths von Oertzen zu Schwerin.
  8. David Cranz, Historie von Grönland etc., insbesondere die Geschichte der dortigen Mission der Evangelischen Brüder zu Neu-Herrenhut und Lichtenfels. 2te Aufl. Mit 8 Kupfertafeln. Barby u. Leipz. 1770. 8. und Fortsetzung des Werkes von 1763 bis 1768 etc. Ebendas. 1770. Geschenk des Herrn Apothekers Schumacher zu Parchim.
  9. S. S. Witte, Vertheidigung des Versuchs über den Ursprung der Pyramiden in Egypten und der Ruinen von Persepolis und Palmyra. Leipz. 1798. 8. Geschenk des Herrn Archivars Lisch zu Schwerin.
  10. H. Franke, Mecklenburgs Noth und Kampf etc. Mit einer Charta zum Treffen bei Sehestedt. Wismar 1835. 8.
  11. Zander, Das 25jährige Jubelfest der freiwilligen meklenb. Kämpfer von 1813 u. 1814 etc. Güstrow 1838. 8.
  12. u. 25. Geschenke des Herrn Grafen v. d. Osten-Sacken auf Marienhof.
  1. F. W. B. F. Freiherr von dem Knesenbeck, Historisches Taschenbuch des Adels im Königr. Hannover. Hannover 1840. 8. Geschenk des Herrn Verf.
  2. C. C. H. Burmeister, Ueber die Sprache der früher in Meklenburg wohnenden Obodriten-Wenden. Rostock 1840. 8. Geschenk des Herrn Verfassers.
  3. Fr. v. Wickede, Einiges über den Nutzen von Rüstern- (Ulmen-) Holz und Anbau von Rüstern auf Mecklenb. Landgütern. Schwerin 1820. 8. Geschenk des Herrn Archivars Lisch zu Schwerin.
  4. Casparis Barlaei Orationum liber. Amsterodami 1643. 12. Geschenk des Herrn Dr. von Duve zu Ratzeburg.

II. an Urkunden:

16 Regesten aus den wichtigsten Urkunden des Hospitals zu St. Georg in Rostock, vom Herrn Kaufmann Prang daselbst, Vorsteher dieses Hospitals.

III. an andern Handschriften:

  1. Acten des ratzeburger Dompropstes Ludolf von Estorf über die Postulation der Prinzen Ulrich von Dänemark und Christian von Meklenburg zum Bisthum Schwerin, aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, geschenkt vom Herrn Dr. von Duve zu Ratzeburg.
  2. Auszug aus einer plattdeutschen Predigt, in der deutschen Gemeinde zu Bergen im J. 1596 gehalten, geschenkt vom Herrn Dr. Burmeister zu Wismar.
  3. Die Acten über die Beiträge zum Hermanns-Denkmal aus Meklenburg, vom Herrn Revisionsrath Schumacher zu Schwerin.

Zu der Sammlung von Bildwerken gingen ein:
I. an Alterthümern:
   A. vorchristliche:
     a. aus der Zeit der Hünengräber:

der Inhalt eines Hünengrabes bei Harkensee, geschenkt vom Herrn Rettich zu Rosenhagen; der Inhalt eines Hünengrabes bei Püttelkow, eingesandt vom Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg: eine Streitaxt von Hornblende, gefunden zu Bleese, geschenkt vom Herrn Wege- und Wasser-Baumeister Weir zu Schwerin, ein Streithammer von Hornblende, auf dem Stadtfelde von Goldberg gefunden, geschenkt vom Herrn Bürgermeister Zickermann zu Goldberg.

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     b. aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

der lnhalt eines Begräbnisplatzes bei Gr. Flotow ausgegraben und geschenkt vom Herrn Pastor Eberhard zu Gr. Lukow.

   B. mittelalterliche:

mehrere beim Ausgraben des Grunde zum neuen Schauspielhauses zu Wismar gefundene Gegenstände, welche durch den Herrn Professor Dr. Crain daselbst erworben und dem Vereine geschenkt wurden; ein abgestumpfter Kegel und eine mit einem Loche versehene Scheibe aus roth gebrannter Ziegelerde, gefunden auf der Burgstelle zu Düsterbeck, durch Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg erworben und geschenkt.

II. an Münzen:

  1. vom Herrn Apotheker Stockfisch zu Zarrentin: 3 (lübecker, brandenburgische und meklenb.) Silbermünzen.
  2. angekauft: 1 lübische Mark von 1549.
  3. vom Herrn Pastor Sponholz zu Rülow: 1 sächsischer Groschen von 1694.
  4. vom Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg: 1 meklenb. Groschen von 1703, und 1 brandenb. Dreigroschenstück vom Churfürsten Wilhelm gefunden beim Chausseebau.
  5. vom Herrn Pastor Eberhard zu Gr. Lukow: 33 Silber- und Kupfermünzen verschiedener Münzherren.
  6. durch Vermittelung des Herrn Dr. Beste zu Schwerin erworben: 1 österreichischer Thaler, gefunden zu Rastorf.
  7. vom Herrn Forstinspector Mecklenburg zu Zickhusen: 1 meklenb. und 1 lübische Silbermünze.
  8. vom Herrn Leibmedicus Dr. Rossi zu Schwerin: 1 Kupfermünze der Stadt Cosfeld vom J. 1713.
  9. vom Herrn Gymnasiasten Crull zu Wismar: 10 meklenb. Münzen.
  10. vom Herrn Lehrer Soltau zu Wismar: 14 silberne und kupferne Münzen.
  11. vom Herrn Bürgermeister Daniel zu Rehna: 21 fremde Kupfermünzen, unter denen 12 indische.
  12. angekauft: 1 meklenb. halber Paulsd'or von 1840, 1 strelitzischer Goldthaler von 1754, 10 norddeutsche Silbermünzen und 1 kufische Münze (abbassidischer Dirhem, geschlagen zu Kufa im J. 132, unter der Regierung des Essaffàch, nach der Bestimmung des Herrn Prof. Dr. Kosegarten zu Greifswald).
  13. von Sr. Königl. Hoheit dem Grossherzoge von Meklenburg-Schwerin: 105 Doubletten aus der Grossherzogl. Sammlung (96 Silber-, 6 Gold- und 3 Kupfermünzen).

III. an Zeichnungen:

  1. vom Herrn Grafen von Hessenstein, meklenb. Gesandten zu Berlin: das meklenburgische Wappen, auf Pergament höchst sauber und kunstreich mit Lettern geschrieben von "Sebastian Sachs" im J. 1629.
  2. Zeichnung eines alten metallenen Klöpfers an der Thür der Marienkirche zu Neubrandenburg, geschenkt vom Herrn Hoflithographen Tiedemann zu Rostock.

Bei dieser Gelegenheit wird nicht blos die schon früher ausgesprochene Bitte um Zeichnungen, Pläne, Risse u. dgl. die entweder durch ihr eigenes Alter oder durch den alterthümlichen Gegenstand ein antiquarisches Interesse haben, erneuert, sondern auch dieselbe dahin ausgedehnt, dass es den Mitgliedern und Freunden des Vereins gefallen möge, durch Einsendung solcher Erzeugnisse der zeichnenden Kunst, welche der Jetztzeit angehören, die Anlegung einer Sammlung möglich zu machen, die für die Nachkommen von grossem Interesse werden und namentlich der Geschichte der zeichnenden Kunst in Meklenburg wesentliche Dienste leisten kann. Gewiss befinden sich im Privatbesitze, unbenutzt und ohne Nutzen, viele Kupferstiche und Lithographieen, die durch Einverleibung in eine solche Sammlung Bedeutung erlangen und zugleich einen sichern Aufbewahrungsort finden würden.

IV. an geognostischen Merkwürdigkeiten:

vom Herrn Candidaten Born zu Ulrikenhof:

  1. ein Echinit in Feuerstein; im Innern desselben, der zerschlagen ist, befindet sich der Abdruck einer Kammmuschel;
  2. Feuerstein mit Dendriten;
  3. Feuerstein mit Echinitwarze;
  4. ein Sandstein mit einer Rinde von zertrümmerten Conchylien, welche theilweise in Feuersteinmasse liegen;
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  1. bituminöser Muschelkalkstein:

alles gesammelt auf dem Felde von Witzen bei Sternberg.

Nachrichten empfing der Verein: über mehrere bei Zickhusen aufgegrabene Alterthümer, welche in die Grossherzogliche Sammlung zu Schwerin gekommen sind, durch Herrn Archivar Lisch; über einen bei Rülow gemachten Fund von Alterthümern, welche in die Grossherzogliche Sammlung zu Neustrelitz gelangten, durch Herrn Pastor Sponholz zu Rülow; über alte Grabdenkmäler in der tarnowschen Forst, über einen angeblichen Wendenkirchhof bei Schwaan, so wie über die Kirchen zu Schwaan, Ruchow, Lüssow, Cambs, Gr. Grenz, Hohen-Sprenz und Stück, durch Herrn Archivar Lisch; über die Kirchen zu Wittenburg und Döbbersen durch Herrn Hülfsprediger Ritter; endlich über die russischen Altartäfelchen in Meklenburg durch Herrn Dr. Burmeister zu Wismar.

Eingegangene Abhandlungen:

  1. vom Herrn Archivar Groth zu Schwerin:
    Uebersicht der Bevölkerung des platten Landes in einzelnen Aemtern Meklenburgs vor und mittelbar nach dem dreißigjährigen Kriege, so wie auch im J. 1703, aus Archivnachrichten.
  2. vom Herrn Archivar Lisch:
    a. Ueber die wendischen Burgstätten von Meklenburg und Werle.
    b. Ueber die eiserne Jungfrau auf dem Schlosse zu Schwerin.
    c. Ueber Handschriften mittelhoch deutscher Gedichte.

Herr Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald hat den dringenden Wunsch geäussert, dass diejenigen Mitglieder, welche aus älteren Urkunden und Schriften seltenere oder ihnen fremd scheinende Wörter angemerkt haben, ihm auch diese zu seinem, der Vollendung entgegenschreitenden niederdeutschen Wörterbuche mittheilen mögen.

A. Bartsch,         
zweiter Secretär des Vereins.

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VI. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 4. Januar 1841.

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D er Verein hat seine auswärtigen Verbindungen jüngst durch Anknüpfung von Korrespondenz und Schriftenaustausch mit dem neugestifteten "dänischen historischen Verein zu Kopenhagen" und durch Ernennung der Herren Oberbibliothekar Kopitar zu Wien, Reichsantiquar und Archivar Hildebrand zu Stockholm, Justizrath und Professor Molbech zu Kopenhagen und Gymnasiallehrer Masch zu Neu-Ruppin zu correspondirenden Mitgliedern erweitert. Von seinen ordentlichen Mitgliedern verlor er zwei Hrn. Superintendenten Wagner zu Potsdam und Hrn. Major von der Lühe auf Reddersdorf (gestorben); dagegen trat der Herr Landrath Graf v. Ziehten auf Wustrau bei Neu-Ruppin als ordentliches Mitglied bei. Die Sammlung von Schriftwerken empfing:

an Büchern:

  1. Jul. Friedländer, Numismata inedita commentariis ae tabulis illustravit. Berolini 1840. 4. Geschenk des Herrn Verfassers.
  2. S. Nilsson, Skandinaviska Nordens Urinvanare, ett forsök i comparativa Ethnographien. 3. Häftet. Christianstad 1839. 8.
  3. Bartholom.Kopitar, Herychii Glossographi discipulus et έπιγλωσ-σιστες russus in ipsa Constantinopoli sec. 12-13. Cum tab. aenea graecorussa. Vindobonae 1840. 8. Geschenk des Herrn Verfassers.
  4. Baltische Studien etc. 8ten Jahrganges erstes Heft. Stettin 1840. 8. Geschenk der pommerschen Gesellschaft.
  5. Neue Mittheilungen aus dem Gebiete historisch - antiquarischer Forschungen etc. 5ten Bandes drittes Heft. Halle und Nordhausen 1840. 8. Geschenk des thüringisch-sächsischen Vereins.
  6. Fr. Müller, Geschichte des Burgschlosses Ravensberg in Westfalen. Osnabrück 1839. 8.
  7. F. W. Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern. 2ter Theil Hamburg 1840. 8.
  8. C. Molbech, Historisk Tidsskrift udgivet af den danske historiske Forening, ved Selskabets Bestyrelse. Forste Bind. Andet Binds forste Hefte. Kiobenhavn 1840. 8. Geschenk des dänischen historischen Vereins.
  9. Archiv für Staats- und Kirchengeschichte der Herzogthümer Schleswig, Holstein, Lauenburg etc., redigirt von Michelsen. 4ter Band. Altona 1840. 8. Geschenk der schleswig-holstein-lauenburgischen Gesellschaft für Vaterländ. Geschichte.
  10. Dr. W. Havemann, Handbuch der neueren Geschichte, 1ster Theil. Jena 1841. Geschenk des Herrn Verf.
  11. Jahrbücher und Jahresbericht des Vereins für meklenb. Geschichte und Alterthumskunde. 5ter Jahrgang. Schwerin 1840. 8.
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  1. G. C. F. Lisch, Geschichte der fürstlichen Residenz-Schlösser zu Wismar, Schwerin und Gadebusch. Aus den Jahrbüchern des Vereins für meklenb. Geschichte etc. Schwerin 1840. 8. Geschenk des Herrn Verfassers.
  2. N. H. Brehmer, Entdeckungen im Alterthum. 1ster Theil, 1ste Abtheilung Weimar 1822. 8.
  3. Chr. G. Elben, Einleitung in die Geschichte des teutschen Ordens. 1ster Theil. Nürnberg 1784. 8.
  4. C. F. von Rumohr, Sammlung für Kunst und Historie. 1ster Band. Hamburg 1816. 8. (Enthält: Ueber das Verhältnis der seit lange gewöhnlichen Vorstellungen einer prachtvollen Wincta zu unserer positiven Kenntnis der Cultur und Kunst der deutschen Ostseeslaven.)
  5. Mittheilungen aus dem Gebiet der Geschichte Liv-, Ehst- und Kurlands, herausgegeben von der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostseeprovinzen. 1sten Bandes 1stes, 2tes und 3tes Heft. Riga und Leipzig 1837. 1840. 8.
  6. H. von Brackel, Carl Otto Transehe von Roseneck. Beitrag zur Characteristik desselben. Riga 1839. 8.
  7. Instruction für Aufgrabungen, entworfen im Auftrag der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Russlands etc. Riga 1840. 8.
    16-18 Geschenke der Gesellschaft für Geschichte und Alterth. der russischen Ostseeprovinzen.
  8. D. G. Pabst, Uhterlesene Pladdutsche Gedichte. Rostock 1812. 8. Geschenk des Kaufmanns Herrn P. J. Behncke zu Rostock.
  9. J. G. O. Richter, Historische Nachricht von dem Ordens-Amt Rampitz an der Oder, sowohl den Götzendienst der aIten Wenden, als derer Nachkömmlinge Christenthum betreffend etc. Frankfurt a. d. O. 1740. 4.
  10. M. Frentzel, Dissertat. histor. de Idolis Slavorum. Wittebergac 1691. 4.
  11. Joh. Oesterlingius, Dissertat. histor. de Vrnis sepulchralibus et armis lapideis veterum Cattorum. Lips. 1741. 4.
  12. Joh. Wilh. Schönfeldt, Dissertat. histor. de cultu religioso arboris Jovis praesertim in Hassia. Lips. 1740. 4.
  13. Jo. Gottl. Boehme, De Iside Suevis olim culta, ad loc. Taciti de moribus Germanorum ClX. Exercitat. prior et posterior. Lips. 1748. 1749. 4. 25. Dav. Bernard, De statu mortuorum ex mente veterum Druidum, ad Lucani lib. I, v. CCCCIIII seqq. Lips. 1732. 4.

Zu der Sammlung von Bildwerken gingen ein.

I. an Alterthümern:
   A. vorchristliche:
     a. aus der Zeit der Hünengräber:

der Inhalt eines Hünengrabes bei Perdohl, eingesandt vom Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg, und ein Gefäss aus grauem Basalt, gefunden im Hofgarten zu Niendorf, A. Grevismühlen, und geschenkt vom Herrn General-Major von Brandenstein auf Niendorf.

     b. aus der Zeit der Kegelgräber:

der Inhalt eines Kegelgrabes bei Püttelkow, eingesandt vom Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg.

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     c. aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

der Inhalt zweier Wendenbegräbnisse bei Püttelkow und bei Perdöhl, eingesandt von demselben.

   B. mittelalterliche:

ein zierlicher Topf von schwarzgrauem Thon, welcher mit 192 darin enthaltenen Münzen (siehe unten) im September 1840 zu Hagenow gefunden ward, und ein auf dem wendischen Begräbnissplatz von Püttelkow 3 Zoll unter der Erdoberfläche gefundener SiegeIring.

Mehrere aus verschiedenen Zeiten stammende Alterthümer, die auf der Feldmark der Stadt Malchin gefunden und theils von dem Herrn Rector Bulch, theils von dem Herrn Apotheker Timm jun. zu Malchin geschenkt worden sind, legte Herr Hofrath Knaudt zu Schwerin, dieselben mit Nachrichten begleitend, in der Quartalversammlung vor.

II. an Münzen:

  1. vom Herrn Bürgermeister Daniel zu Rehna: 1 pommerscher Scharf Herzogs Julius Franz von Pommern.
  2. vom Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg: 1 dänischer Schilling von 1756.
  3. vom Herrn Kaufmann Hersen zu Schwerin: 1 silberner Jetton des Papstes Clemens X. auf das Jubiläum von 1675, und 1 dänisches Dütchen von 1643.
  4. vom Herrn Ober-Münzmeister Nübell zu Schwerin: 1 Doppelschilling der Herzoge Magnus und Balthasar, und 1 lübischer Bracteat.
  5. vom Herrn Dr. Dittmer zu Lübeck: 1 wismarsches Markstück von 1550.
  6. vom Herrn Archive Groth zu Schwerin: 2 kupferne und 1 bleierne Medaille auf politische Begebenheiten im vorigen Jahrhundert.
  7. vom Herrn Forstjunker von Wickede zu Ratzeburg: 9 verschiedene Silbermünzen und 2 Kupfermünzen.
  8. vom Herrn Hausverwalter Framm zu Sachsenberg; 1 meklenburg-güstrowscher Dreiling von 1622.
  9. angekauft: 1 lauenburgischer Gulden von 1830; durch Vermittelung des Herrn Bürgermeisters Bölte zu Hagenow 192 Silbermünzen norddeutscher Städte aus dem Zeitraum von 1403 bis 1436, gleich dem Funde von Ruhwinkel im vierten Jahresbericht der königlichen Gesellschaft zu Kiel von 1839 S. 48 ff., gefunden im September 1840 zu Hagenow beim Ausgraben eines Kellerraums hinter dem Hause des Maurermeisters Dreyer jun., in einem schwarzgrauen, kugeligen Topfe, über 3 Fuss tief in der Erde; ein zusammen gehörender Fund von 27 norddeutschen Silbermünzen aus dem Anfange des siebzehnten Jahrhunderts.

III. an Zeichnungen:

  1. vom Herrn Professor Dr. Crain zu Wismar: eine vom Herrn H. Thormann daselbst verfertigte Zeichnung der messingenen Relief=Platte auf dem Grabe der Herzogin Sophie († 1504), geb. Herzogin von Pommern, Gemahlin des Herzogs Magnus, mit deren Bilde , in der Kirche des ehemaligen Dominicaner-Klosters zu Wismar.
  2. vom Herrn Gymnasiallehrer Masch zu Neu-Ruppin: 5 Blätter mit Zeichnungen neu gefundener Alterthümer in der Sammlung des Herrn Landraths Grafen von Zieten auf Wustrau.
  3. vom Herrn F. W. Kretschmer zu Berlin: ein Blatt mit Zeichnungen mittelalterlicher Münzen Meklenburgs.
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Nachrichten wurden gegeben: vom Herrn Pastor Keil zu Gressow über ein von ihm im Auftrage des Vereins geöffnetes Kegelgrab beim Sternkrug bei Gressow; vom Herrn Gymnasiallehrer Masch zu Neu-Ruppin über einen Dolch von Bronze in der Sammlung des Herrn Landraths Gr. von Zieten; vom Herrn Archivar Lisch über die Kirche zu Neukloster etc.

Die Herren Archivar Lisch und F. W. Kretschmer lieferten eine Abhandlung über meklenburgische Bracteaten mit einem A , und Herr Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald Nachträge zu der Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg.

A. Bartsch,         
zweiter Secretär des Vereins.

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VI. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 5. April 1841.

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D as letztverflossene Vierteljahr brachte unserm Vereine einen ansehnlichen Zuwachs von ordentlichen Mitgliedern, indem 10 Personen (die Herren: Hofpropst M. Sabinin zu Weimar, Amtsmitarbeiter Krüger zu Grabow, Hofcopiist Peters zu Schwerin, G. W. Pogge zu Rostock, Lieutenant a. D. von Wickede zu Boizenburg, Baron von Maltzahn auf Gr. Lukow, Baron von Maltzahn auf Kl. Lukow, Kammerherr von Oertzen auf Sophienhof, Conrector Martens zu Boizenburg und Candidat Wilbrandt ebendaselbst) in dieser Eigenschaft sich ihm anschlossen, wogegen er nur ein Mitglied in seinen Listen als ausgetreten zu bezeichnen hatte. Auch nach aussen hin wurden die Verbindungen des Vereins durch angeknüpfte Correspondenz und Schriftenaustausch mit dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin sehr erfreulich erweitert.

Bücher schenkten:

1) Herr Landrath von Oertzen auf Gr. Vielen: O. Jacobaei Museum regium etc. Hafniae 1696.
2) Herr Pastor Sponholz zu Rülow: Allgemeines meklenburgisches Volksbuch. Wismar 1841.
3) Herr Dr. Zober zu Stralsund: Dessen Geschichte des stralsunder Gymnasiums, zweiter Beitrag. Stralsund 1841.
4) der westphälische Verein: Dessen Zeitschrift für vaterländische Geschichte, IIl, Heft 1 und 2. Münster 1840.
5) Herr Bibliothekar Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel: a) G. Fabricii Rerum Misnicarum Libri VIII. Lipsiae (1569). b) Bertr. Morgenweg, Kurtze Beschreibung der Stadt Lübeck. Lübeck 1697. c) G. D. Hoffmann, Vermischte Beobachtungen aus denen deutschen Staats-Geschichten und Rechten. 4 Theile. Leipz. 1761. 1764. d) C. Bege, Chronik der Stadt Wolfenbüttel und ihrer Vorstädte. Wolfenb. 1839. e) Gedenkbuch der vierten Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst zu Braunschweig. Braunschw. 1840.
6) Herr Archivar Lisch: Ueber Heidenbegräbnisse eine populäre Mittheilung desselben im kleinen meklenb. Kalender für 1841.
7) der historische Verein zu Würzburg: Dessen Archiv VI, 2. Würzburg 1840.
8) Herr Landrath von Maltzan auf Rothenmoor: ein Convolut meklenburgischer Streit- und Gelegenheitsschriften.
9) der märkische Verein zu Berlin: a) Dessen Märkische Forschungen, erster Theil. Berlin 1841. b) Die Erwerbung der Mark Brandenburg durch das Luxemburgsche Haus. Berlin 1840. c) v. Ledebur, Schauplatz der Thaten oder Aufenthalts-Nachweis des Churfürsten Friedrich Wilhelm des Grossen. Berlin 1840.

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10) der altmärkische Verein: J. F. Danneil, Vierter Jahresbericht des altmärk. Vereins etc. Neuhaldensleben und Gardelegen, 1841.
11) Herr Dr. Burmeister zu Wismar: Dessen Schrift De instauratione ecclesiae Christianae in civitate Wismaria. Rostochii 1840.
12) Herr Director Dr. Becker zu Ratzeburg: Der heilige Ansverus. Schönberg 1841.

Die Urkunden-Sammlung ward bereichert:

1) durch Herrn Justizrath Thomsen zu Kopenhagen mit der Abschrift einer Urkunde aus dem kopenhagener Archive über den Verkauf des Dorfes Warickstorp durch den Fürsten Heinrich von Meklenburg an das Kloster Cismar vom J. 1303.
2) durch Herrn Pastor Sponholz zu Rülow mit der Abschrift von 3 Urkunden aus dem Archive zu Neu-Strelitz, betreffend das Kloster Malchow, J. 1298 und 1429, und den Johanniter-Orden, J. 1400.
3) durch Herrn Archivrath Schmidt zu Wolfenbüttel mit der Abschrift von 5 Urkunden über den amelungsbornschen Klosterhof Satow bei Doberan von 1220 - 1244.
4) durch Herrn Professor Dr. Crain zu Wismar mit der Abschrift von 2 Urkunden aus dem J. 1356, betreffend den Besitz des deutschen Ordens in der Stadt Wismar.

Herr Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg schenkte Mittheilungen über Hexenprocesse aus der wittenburger Stadtregistratur.

Unter den neuerworbenen Alterthümern sind von besonderer Wichtigkeit drei Urnen aus einem unter Leitung des Herrn Barons von Maltzahn auf Peutsch aufgedeckten Hünengrabes bei Moltzow, welche von dem Herrn Landrath von Maltzahn auf Rothenmoor geschenkt wurden und von denen zwei die ersten vollständigen, sicher aus Hünengräbern stammenden Urnen in Meklenburg sind. Die übrigen neuerdings geschenkten Alterthümer gehören dem Mittelalter an, und bestehen in einer im teschower See bei Laage gefundenen eisernen Speerspitze, Geschenk des Herrn Baumeisters Düffcke, in einem zu Ziddorf am malchiner See gefundenen Löffel von Zinn mit rundem Blatt, Geschenk des Herrn Pogge zu Rostock, und in mehreren mit Portraits und andern Reliefs verzierten Ofenkacheln, einem Beile und einigen andern Gegenständen, die beim Aufgraben des Grundes zu dem Hause des Herrn Weinhändlers Uhle in Schwerin gefunden und von diesem geschenkt wurden.

Münzen und Medaillen:

1) vom Herrn Apotheker Stockfisch zu Zarrentin: 1 dänisches Dutchen von 1653.
2) vom Herrn Obermünzmeister Nübell zu Schwerin: 3 meklenburgische Scheidemünzen, und 1 meklenb. Groschen von 1754.
3) vom Herrn Bibliothekar Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel: Dessen Denkmünze auf die Säcularfeier der Buchdruckerkunst im J. 1840: Amicis C. Schönemann bibl. aug. praef.
4) vom Herrn Landrath v. Oertzen auf Gr. Vielen: 1 grosse silberne Medaille (von Philipp Heinrich Müller † 1718): Wir sind Gebrüder.
5) vom Herrn Senator Demmler zu Rehna: 12 Silbermünzen, 8 Kupfermünzen und 2 Bleimedaillen.
6) vom Herrn Hafenmeister Rosenberg zu Wismar: 1 Shilling der Königin Elisabeth von England von 1562.
7) von Herrn Tiedemann zu Rostock: der Taufthaler von Loos auf galvanoplastischem Wege abgeformt.

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8) Abguss einer ovalen goldenen Medaille auf den herzogl. Geh. Secretär Simon Gabriel zurNedden (1625-1651), im Besitze des Herrn Regierungs-Registrators zurNedden zu Schwerin.
9) angekauft: 1 strelitzisches Achtschillingstück von 1764 und 1 strelitzischer Schilling von 1841.

Die Sammlung von Zeichnungen empfing von Herrn F. W. Kretschmer zu Berlin die Abbildung von zwei alten meklenb. Bracteaten, die zu einem grossen Funde pommerscher Münzen aus dem 13. Jahrhunderte gehören, und vom Herrn Erblandmarschall Baron von Maltzahn auf Penzlin eine von dessen verstorbenem Sohne für den Verein aufgenommene Zeichnung der Burgverliesse in der Burg Penzlin.

Zu der naturhistorischen Sammlung kam eine Elenschaufel, im J. 1841 zu Gr. Stieten bei Wismar beim Ausmodden eines Sumpfes 10 - 12 Fuss tief gefunden und vom Herrn Geheimen-Finanzrath von Thien zu Schwerin 1 geschenkt. Die in beträchtlicher Anzahl eingegangenen Nachrichten berühren die verschiedensten Seiten des Arbeitsfeldes unsers Vereins. Ueber die schöne, im Frid. Franc. Tab. XXXII, Fig. 1 abgebildete bronzene Krone giebt hinsichtlich der Zeit und des Ortes ihrer Auffindung nähere Nachweisung der Herr Archivar Lisch, derselbe berichtet über ein Wendenbegräbniss bei Möllin und über Eldenburg bei Wahren, so wie Herr Pastor Boll zu Neubrandenburg über einen Fund von bronzenen Geräthschaften zu Roga bei Friedland, über die Steindämme im Gehölze bei Warlin und in Fortsetzung früherer Mittheilungen über die Ravensburg bei Neu-Brandenburg, über Alterthümer zu Liepen bei Sülz verbreitet sich ein Bericht des Herrn Geheimen Amtsraths Koch zu Sülz; einen Nachtrag zu der Beschreibung der Kirche zu Wittenburg und einen Beitrag zu der Geschichte der Schatzgräberei liefert Herr Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg; die Beschreibung der antiken Gemme von Mirow im Jahresber. I, S. 35 und 36 ergänzt Herr Gymnasiallehrer Masch zu Neu-Ruppin in Bezug auf die Auffindung derselben; endlich verdanken wir dem Herrn Bibliothekar Dr. Schönemann zu Wolfenbüttel Nachrichten über interessante, Meklenburg betreffende Handschriften und alte meklenburgische Drucke in der herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel, und dem Herrn Dr. Friedländer zu Berlin über meklenburgische Handschriften in der königlichen Bibliothek seines Wohnortes.

An Abhandlungen für die Jahrbücher gingen ein:

1) vom Herrn Pastor Masch zu Demern: Ueber den Münzfund von Hagenow, und 2) vom Herrn Archivar Lisch: Ueber Sporen in den heidnischen Gräbern der Vorzeit.

A. Bartsch ,           
als zweiter Secretär des Vereins.