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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. Friedrich Lisch,

großherzoglich meklenburgischem Geheimen Archiv=Rath,
Conservator der geschichtlichen Kunstdenkmäler des Landes, Regierungs=Bibliothekar,
Direktor der großherzoglichen Alterthümer= und Münzen=Sammlungen zu Schwerin,
Ritter des Rothen Adler=Ordens 3. Classe, des Oldenburgischen Haus=, und Verdienstordens 3. Classe und des Dannebrog=Ordens 3. Classe, Inhaber der großherzogl. meklenb. goldenen Verdienst=Medaille und der königl. hannoverschen goldenen Ehren=Medaille für Wissenschaft und Kunst, der kaiserlich österreichischen und der kaiserlich russischen goldenen Verdienst=Medaille für Wissenschaft,
correspondirendem Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, wirklichem Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Stockholm, der kaiserl. archäologischen Gesellschaft zu St. Petersburg und der oberlausitz. Gesellschaft der Wissensch. zu Görlitz, Ehrenmitgliede der deutschen Gesellschaft zu Leipzig und Ehrencorrespondenten der kaiserl. Bibliothek zu St. Petersburg, Mitvorsteher des naturgeschichtlichen Vereins für Mecklenburg,
Ehrenmitgliede,
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Mainz, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Sinsheim, Königsberg, Lüneburg, Luxemburg und Christiania,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Stettin, Hannover, Halle, Jena, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Kopenhagen, Graz, Reval, Riga, Leyden, Antwerpen
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Siebenundzwanzigster Jahrgang.


Mit zwölf Holzschnitten.
Mit angehängten Quartalberichten.
Auf Kosten des Vereins. Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1862.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte.

Seite
  I. Marquard Behr, letzter Prior der Karthause Marienehe bei Rostock, und der Untergang der Karthause, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 3
 II. Ueber das Archiv des Stifts Schwerin, von demselben 84
III. Ueber ein Todtenbuch des Dominikanerklosters zu Rostock, von demselben 113
IV. Ueber die Stadt Krakow und Oldendorf, von demselben 120
 V. Des Bischofs Boguphal von Posen Nachrichten über Meklenburg, von dem Archiv=Registrator Dr. Wigger 124
VI. Ueber Audacia, Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin, von dem Archivrath Dr. Lisch 131
      Urkunden=Sammlung dazu, von demselben 154

B. Jahrbücher für Alterthumskunde.

   I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne 163
       1) Vorchristliche Zeit 165
          a. Steinzeit 165
              Ueber das Hünengrab von Mestlin, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 165
                            Mit einem Holzschnitt.
              Pfahlbauten in Meklenburg, von demselben 171
          b. Bronzezeit 175
              Dolch mit emaillirtem Griff von Kl. Wolde, von demselben 175
          c. Eisenzeit 175
              Wendenkirchhof von Bützow und das heilige Hakenkreuz, von demselben 178
                            Mit drei Holzschnitten.
       2) Alterthümer des christlichen Mittelalters 184
  II. Zur Baukunde 185
       1) Vorchristliche Zeit 185
              Der wendische Tempelwall von Dobbertin, von demselben 185
              Der wendische Tempelwall von Wustrow auf Fischland, von demselben 187
              Die Burg Wehningen, von demselben 190
       2) Christliches Mittelalter 194
          a. Weltliche Bauwerke 194
              Die Burg Dassow, von demselben 194
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          b. Kirchliche Bauwerke 198
              Romanisches Gebäude zu Dobbertin, von demselben 198
              Kreuzgang des Klosters Dobbertin, von demselben 199
              Die Kirche zu Wustrow auf Fischland, von demselben 200
              Die Kirche zu Wattmanshagen, von demselben 205
              Die Kirche und Kanzel zu Cambs, von demselben 207
              Die Kirche zu Tarnow, von demselben 212
              Die Wölbung der Kirche der Kirche zu Grubenhagen, von demselben 224
              Die heiligen Geräthe der Kirche zu Karlow, von demselben 229
              Glockeninschriften 233
              Leichensteine zu Dobbertin, von demselben 236
              Leichensteine von Rostock, von demselben 238
 III. Zur Münzkunde 240
 IV. Zur Geschlechter= und WappenkundeBaukunde 244
              Das Siegel des Klosters Dobbertin, von demselben 245
                            Mit zwei Holzschnitten.
              Das Siegel des Klosters Malchow, von demselben 248
                            Mit zwei Holzschnitten.
              Das Siegel des Dominikanerklosters zu Röbel, von demselben 250
                            Mit einem Holzschnitt.
              Das Wappen der Familie non Maltzan, von demselben 252
                            Mit drei Holzschnitten.
  V. Zur Kunstgeschichte 257
              Peter Vischer's Epitaphium auf die Herzogin Helena im Dome zu Schwerin, von demselben 257
              Ueber Grabplatten in Messingschnitt, von demselben 267
 VI. Zur Sprachkunde 275
              Ueber ein ratzeburgisches Hochzeitsbitterlied, von demselben 275
              Ueber "Weise Regeln" für Stadtobrigkeiten im Stadtbuche zu Ribnitz, von demselben 278
              Plattdeutsche Volkskomödie von Röbel, von demselben 279
VII. Zur Schriftenkunde 287
              Ueber eine prager Handschrift des Stiftes zu Segeberg, von demselben 287
VIII. Zur Naturkunde 289

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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.

 


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I.

Marquard Behr,

letzter Prior

der Karthause Marienehe

bei Rostock,

und

der Untergang der Karthause,

von

G. C. F. Lisch.


A uf dem linken Ufer des breiten, schiffbaren Warnowstromes zwischen Rostock und Warnemünde steht in friedlicher Stille ein fürstlicher Pachthof Marnê, jetzt auch

wieder Marienehe genannt; im Mittelalter stand hier, eine halbe Meile von der mächtigen Hansestadt Rostock, im Angesichte derselben, und nicht weit entfernt von der benachbarten gefeierten Cistercienser Mönchsabtei Doberan, das würdige Karthäuser=Mönchskloster

Marienehe, von welchem aber schon seit drei Jahrhunderten nicht die geringste Spur mehr vorhanden ist: kaum bemerkt man, wenn man die Warnow hinabfährt, den stillen Landhof an der Stelle, von wo einst die Kirche mit einem weiten Kloster die Gegend beherrschte.

Der Karthäuser=Orden war im J. 1086 von dem später heilig gesprochenen Chorherrn Bruno von Rheims, aus Cöln stammend, gestiftet, indem er sich, bei der wachsenden Sittenverderbniß der Welt, mit sechs Gefährten in die wilde Gebirgswüste La Chartreuse bei Grenoble zurückzog, um hier ein enthaltsames, arbeitsames und andächtiges Einsiedlerleben

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in klosterähnlicher Form zuführen. Dies ist der Ursprung des strengen Karthäuser=Ordens, welcher von dem Stammsitze La Chartreuse den Namen erhielt und sich langsam, aber weit und sicher über ganz Europa verbreitete. Jedes Kloster stand unter einem Prior; alle Klöster aber, welche in (17) Provinzen getheilt waren, standen unter dem Prior der Mutterkarthause La Chartreuse, welcher General des Ordens war.

Der Orden zeichnete sich vor allen andern durch große Strenge, Enthaltsamkeit, Tüchtigkeit und Bildung aus. Außer den herkömmlichen Mönchsgelübden hatten die Mönche die Pflicht eines ewigen Stillschweigens, einer zurückgezogenen Einsamkeit, einer unverbrüchlichen Mäßigkeit, einer unverdrossenen Arbeitsamkeit und einer ungeschminkten Frömmigkeit; sie mußten, mit Ausnahme weniger, gewisser kurzer Zeiten, beständig schweigen, und wenn sie redeten, möglichst kurz und nur das Nothwendigste sprechen, vorherrschend allein in der einfachen Zelle weilen, das Kloster ohne besondere Erlaubniß nicht verlassen, unablässig arbeiten und sich aller Fleischspeisen gänzlich enthalten. Sie beschäftigten sich mit Hand= und Feldarbeit, vorzüglich mit der Wissenschaft und mit Bücherabschreiben 1 ), außer mit dem vorgeschriebenen Gottesdienste. Was aber dem Orden einen so hohen Ruhm verlieh, war, daß er mit stets gleicher Gewissenhaftigkeit unverbrüchlich seine Ordensregel bewahrte, während die andern Orden im Laufe der Zeiten ihre stiftungsmäßigen Vorschriften immer mehr und mehr vernachlässigten und ein Loch nach dem andern in ihre Satzungen machten. Daneben aber war das Leben der Karthäuser, nach dem sich nach und nach ihre Einsiedeleien zugeschlossenen Klöstern ausgebildet hatten, wieder angenehm und gemüthlich, indem ihnen, bei aller Strenge und Enthaltsamkeit, doch manche Bequemlichkeit, Annehmlichkeit und Freiheit in Wohnung, Umgebung und Beschäftigung gestattet ward.. Alle zeichneten sich durch eine gewisse Milde und Ruhe, durch geistige Bildung und ächt christliche Frömmigkeit aus, und daher war ihr Ansehen und ihr Ruf größer und reiner, als anderer Orden. Aber die Festigkeit und Reinheit ihrer Regel war unverbrüchlich und die Strenge gegen Abtrünnige, Entlaufene und Und gehorsame hart und unerbittlich. Frauenklöster gab es wenig; im Laufe der Zeit wurden sie ganz verboten. Der Umgang


1) Die Statuten sagen: "Quot libros scribimus, tot nobis veritatis precones facere videmur, sperantes a domino mercedem, omnibus, qui per eos vel ab errore correcti fuerint, vel in catholica veritate profecerint etc.": So viel Bücher wir schreiben, so viel Zeugen der Wahrheit schaffen wir.
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mit Weibern war ganz untersagt; selbst Beichte durften sie Weibern nicht abnehmen 1 ). Die Karthäuser waren dem Umgange mit der Welt für immer entzogen und kamen nie wieder aus ihrem engbeschränkten Gebiete. Im August 1404 bestimmten die visitirenden Prioren von Grünau und Nördlingen die Grenzen 2 ) für die Brüder des Klosters Marienehe: die Brüder konnten mit Erlaubniß des Priors in die Breite von einer Pforte hinter dem Chore der Kirche bis an die nahe Warnow und in die Länge von dem Dorfe Marienehe bis an die Grenze des rostocker Gebietes gehen; diese beiden Grenzen waren durch Gräben bezeichnet und schienen angemessen und genügend; jedoch ward dabei festgesetzt, daß sich dort keine Weiber sehen lassen sollten. Der Prior erhielt die Erlaubniß, acht Meilen weit umher von Marienehe reifen zu können. Die Tracht der Karthäuser war ganz weiß mit einem schwarzen Mantel. Noch im 18. Jahrhundert gab es viele Karthäuserklöster; jetzt sind sie fast ganz untergegangen.

Es war in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, als überall im gebildeten Europa und nicht minder in den mäch tigen und blühenden Hansestädten der Eifer für große und dauernde Denkmäler alle Gemüther begeisterte; noch heute zeugen die zahllosen Dome gothischen Baustyls für die Größe dieser glanzvollen Zeit. In dieser Zeit, im Jahre 1396, stiftete 3 ) der rostocker Burgemeifter Winold Baggel das Karthäuser=Mönchskloster Marienehen, zu gleicher Zeit, als die jetzt auch verschwundene St. Gertruden=Kirche vor Rostock erbauet ward.

Winold Baggel stammte aus einem alten, vornehmen Patriciergeschlechte der Stadt Rostock, welches sich durch Reichthum, Ansehen und Einfluß auszeichnete, und starb bald nach


1) Diese Hauptgrundsätze sind einer Sammlung der Statuta ordinis Cartusiensis entnommen, welche im Jahre 1510 durch Johannes Amorbach in Basel auf Kosten der Karthause bei Freiburg gedruckt sind, nach einem Exemplare, welches früher der Karthause Marienehe gehörte und jetzt im Raths=Archive zu Rostock aufbewahrt wird.
2) Für die Karthause bei Stettin dehnten am 19. Junii 1458 die Prioren Timotheus von Marienehe und Gregorius von Arensbök ("Templum Marie prope Lubek") bei der Bisitation des Klosters die Grenzen des Gebietes, in welchem sich die Mönche ergehen durften, auch auf den Klostergarten aus (Mittheilung des Herrn Archivars Dr. Klempin zu Stettin).
3) Die Stiftung des Klosters Marienehe hat der Professor Schröter Rostock nach Urkunden in den Beilagen zu den wöchentlichen Rostockschen Nachrichten und Anzeigen, 1826, Stück 19-24, S. 73 - 95, dargestellt.
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dem Jahre 1402; die Familie 1 ), welche einen längs getheilten Schild, rechts mit einem Hirschhorn, links mit drei Rosen als Wappen führte, starb 2 ) am Ende des 16. Jahrhunderts aus. Winold Baggel war schon im Jahre 1378 Rathsherr zu Rostock und erscheint im Jahre 1393 als Burgemeister der Stadt. In seinen Aemtern entfaltete er in der schweren Zeit der Gefangenhaltung des Königs Albrecht von Schweden und in allen Hanseangelegenheiten eine große geschäftliche und kriegerische Thätigkeit und lieh auch zur Befreiung des Königs 500 Mark 3 ). Die ganze Bewegung muß ihm, da Rostock in jenen Tagen eine sehr bedeutende Rolle spielte, sehr zu Herzen gegangen sein, da er unmittelbar nach der Befreiung des Königs (26. Sept. 1395) das Kloster Marienehe stiftete. Sicher ist diese Stiftung ein großes, ehrenhaftes Denkmal des Dankes für die Befreiung des Vaterlandes. Winold Baggel that, im Hinblick auf die Reinheit des Karthäuser=Ordens, das Edelste, was er thun konnte. Winold Baggel unternahm diese Stiftung in Gemeinschaft mit seinem Schwiegervater, dem patricischen Bürger Mathiasvon Borken zu Rostock; denn Winold Baggel war mit Maria von Borken verheirathet,mitwelcher er sogleich nach der Stiftung den Bau des Klosters begann 4 ).

Am Tage Marien Reinigung, 2. Februar, 1396 stiftete Winold Baggel die Karthause Marienehe, indem, nach den Worten der Urkunde, er, "der Burgemeister Winold Baggel und der Bürger Mathias von Borken zu Rostock, mit freier und williger Zustimmung ihrer Verwandten und Erben,


1) Vgl. Lisch, Forschungen über einige rostocker Patricierfamilien in Jahrb. XI., Seite 187 und Lithogr. Tafel III.
2) In der großherzoglichen Bildergallerie zu Schwerin befindet sich ein gutes altes Bild auf Holz, welches ich vor vielen Jahren in einer dunkeln Kammer des alten Schlosses entdeckte, welches zu den wenigen alten Privatgemälden im Lande gehört und wahrscheinlich den letzten Baggel darstellt. Es stellt das Brustbild eines Mannes in schwarzem Pelzrock und Schaube dar und ist ungefähr in der Mitte des 16. Jahrhunderts gemalt. Links oben steht: AETATIS SVAE 59. Rechts oben steht das Wappen: ein längs getheilter Schild: rechts grünes Feld (oder blau) mit einem naturfarbenen Hirschhorn, links weißes Feld, jedoch so sehr abgewaschen, daß kein Wappenzeichen mehr darauf zuerkennen ist.
3) Vgl.. Lisch a. a. O. S. 323.
4) In den dem Kloster Marienehe gehörenden Statuten des Karthäuser Ordens steht mit alter Schrift geschrieben:

Anno domini 1396 hoc elaustrum inceptum est per dominum Winoldum Baggele proconsulem Rostochii et Mariam Burken uxorem eius.

Vgl. Rostocker Etwas, 1739, S. 529, und Schröder P. M. I., S. 1618.
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um auf dem Eckstein, den Jesus Christus gelegt, fortzubauen,

dem allerhöchsten Gott und Könige, zu Ehren der Jungfrau Maria und aller Heiligen, ihren Hof Mergene mit allen Zubehörungen darbrachten, unter der Bedingung, daß auf diesem Hofe ein Kloster des Ordens der Karthäuser=Brüder gebauet und in demselben für sie, als die ersten Stifter und Gründer des Klosters , gebetet werde 1 )". Nach der kurzen Chronik des Klosters war es neben Winold Baggel zunächst dessen Frau Maria von Borken, welche die Stiftung beförderte und wahrscheinlich ihr Eingebrachtes dazu hergab. Die Stiftung geschah vor den beiden andern Burgemeistern und vier Rathsherren der Stadt, so wie dem Stadtprotonotar Conrad Römer, Vikar an der Marienkirche und Domscholasticus zu Schwerin, weIcher die Stiftung beförderte, und anderen Zeugen.

Am 27. Februar 1396 gab Albrecht, König von Schweden und Herzog von Meklenburg, seine "königliche Einwilligung" 2 ) ("consensum regium") zu dieser Stiftung eines Karthäuserklosters zu "Merghenew", voll Lobes der Karthäuserbrüder, als der tapfersten Streiter aus Israel, und in dem Glauben, daß Gott, der ihn für seine Sünden in die Gewalt und Gefangenschaft seiner Feinde habe fallen lassen, ihn für die Beförderung der ankommenden Brüder nach seiner Heim kehr durch die Gebete derselben erquicken und stärken werde.

Die Stiftung und Bestätigung des Klosters im Monat Februar 1396 geschah sicher nicht ohne Berücksichtigung der zweiten Vermählung des Königs Albrecht mit der Prinzessin Agnes von Braunschweig, welche in demselben Monate gefeiert ward: die Stiftung war ein würdiges Hochzeitsgeschenk und ein glänzendes Zeugniß für die Treue der rostocker Rathsgeschlechter gegen ihren Fürsten .

In den Stiftungsurkunden wird der Hof, auf welchem das Kloster gegründet ward, Mergene und Merghenew genannt: und dies war der alte Name des Dorfes. Der Professor Schröter 3 ) hat in dem rostocker Archive 10 Urkunden über dieses Dorf vor der Zeit der Stiftung des Klosters er forscht, in denen es von 1333 bis 1395 immer Mergenewe und Mergnew genannt wird. Der Name ist sicher wendisch und mag mit dem wendischen Personennamen Miregnew, welcher in meklenburgischen Urkunden z. B. in der Darguner


1) Die Stiftungsurkunde ist gedruckt von Schröter a. a. O. S. 86, Nr. 1.
2) Gedruckt bei Schröter a. a. O. S. 88, Nr. II.
3) Vgl. Schröter a. a. O. S. 83 flgd.
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Urkunde von 1173, nach einem andern slavischen Dialekte Mirograv 1 ) geschrieben wird, gleich sein und dann: "Sanftgroll" bedeuten (vgl. Rosegarten Codex Pomer. I., S. 31 u. 88); die wendischen Personennamen kommen auch als Ortsnamen vor. Der Ort Mergnew war 1333 ein Lehn der adligen Familie von Barnekow , welche es damals an rostocker Patricier zu veräußern anfing. Im Jahre 1393 verkaufte der rostocker Bürger Wanzeberg die eine Hälfte und im Jahre 1395 der Ritter Mathias von Arekow die andere Hälfte des Dorfes und Hofes Mergnewe an den Burgemeister Winold Baggel, und im Jahre 1395 verkaufte dieser wieder diese Hälfte an den rostocker Bürger Mathias von Borken. Von diesen beiden ging daher der Besitz an das neu gestiftete Kloster über.

Am 8. September 1396 bestätigte der zuständige Bischof Rudolf von Schwerin die junge Pflanzung 2 ), verlieh ihr einen Ablaß und hob dieselbe mit besonderer Feierlichkeit hervor. Der Bischof Rudolf war ein Herzog von Meklenburg, ein Sohn des Herzogs Johann I. von Meklenburg=Stargard, welcher lebhaft für die Befreiung des Königs Albrecht gerungen hatte, also war Rudolf ein Vaterbrudersohn des Königs A1brecht. Die Stiftung ward besonders durch die mit dem Könige Albrecht in Schweden gefangenen Fürsten begünstigt. Rudolf sagt in der Bestätigungsurkunde selbst, daß der König Albrecht und dessen Sohn Erich, der Graf Günther von Lindow, sein Oheim, der Graf Albert von Holstein und er selbst in die harte Gefangenschaft der Königin Margarethe gefallen seien, und hiemit stimmt auch Detmar's Lübische Chronik 3 ) wörtlich überein. Rudolf war früher durch die Beförderung des Königs Bischof von Skara 4 ) in Schweden geworden, verlor aber das Bisthum 1389 durch seine Gefangenschaft, ward jedoch 1390 zu dem eröffneten Bisthum Schwerinbefördert. Der Bischof Rudolf bekennt in der Bestätigungsurkunde, daß ihn vorzüglich der Graf Günther von Lindow, sein Oheim, mit andern hohen Personen angelegen habe, den Karthäusern, welche von verschiedenen Fürsten begünstigt würden den, Eingang in das Land zu verschaffen, und der Graf Günther war persönlich bei der Bestätigung in Rostock gegenwärtig.


1) So geht z. B. auch der alte Stadtname Gnevesmo1en schon früh oft in Grevesmühlen über.
2) Vgl Schröter a. a. O. S. 90, Nr. III.
3) Vgl. Detmar's lübische Chronik, von Grautoff, S. 344 und 369.
4) Vgl. Schröder P. M. I., S. 1592, und Rudloff M. G. II., S. 526 und 518.
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Weil nun auch, wie der Bischof sagt, "der Orden der Karthäuser=Brüder unter allen Orden wie ein Stern im Morgennebel strahle und wie das anbrechende Morgenroth erglänze", so bestätigte er die Schenkung des Gutes Merghene und eines Hauses in der Stadt Rostock, welches das neue Hospital heiße, an den Karthäuser=Orden, damit dem ganzen Vaterlande, dem Lande Meklenburg und den angrenzenden Ländern Heil aus der Stiftung erwachse, die Segnung des Friedens aufblühe und die Tugend sich mehre, und befreiete das künftige Kloster von der bischöflichen Gerichtsbarkeit und Oberaufsicht 1 ), überließ also dadurch die obere Leitung dem General des Ordens. Der Bischof legte in der Bestätigungsurkunde dem Kloster zwar den Namen Himmelszinnen ("Celi moenia" ) bei, gab aber in der Urkunde selbst weitläuftig eine so gewandte etymologische Deutung des wendischen Namens Mergene, daß der Name Himmelszinnen nie in Gebrauch kam; er sagt nämlich: "Mergene lautet auf deutsch " Marien - ee, das ist auf lateinisch Mariae lex; das lateinnische Wort moenia (Mauer) komme von munio (befestigen) her; weil nun Marien Gesetz eine wahre Himmelsmauer (celicus murus) ist, so hat der Name Celi moenia (Himmelszinnen) gleiche Bedeutung mit Lex Mariae (Marienehe). Er schließt in dieser langen Etymologie, welche in einer Urkunde gewiß sehr selten ist, so: Mergene ist so viel als Marienehe, Marienehe aber ist eine wahre Himmelszinne, also ist Mergene auch eine Himmelszinne. Die Erklärung von Mer-gnewe oder Mer-genewe oder Mer - genê durch Mergen-êwe oder Mergen-ê ist eigentlich keine Etymologie, sondern nur ein Wortspiel. Der Name Maria ward im Niederdeutschen oft Mergen- ausgesprochen, und althochdeutsch êwa, mittelhochdeutsch êwe oder ê, neuhoch deutsch êhe, bedeutet: Satzung, Gesetz, Religion, Orden. Daher konnte man leicht dazu kommen, das wendische Wort Mergen-ê durch Marien=Gesetz oder Marien=Orden zu deuten; die wörtliche lateinische Uebersetzung hievon ist aber Lex Mariae - Dieser Name Marienehe fand so viel Beifall, um so mehr, da er dem alten wendischen Namen ziemlich ähnlich war, daß der Name Himmelszinnen gar nicht aufkam, sondern seit dem Jahre 1404 auch in Urkunden und Siegeln 2 )


1) "Quod ab omni nostri pontificalis iuris cohercione est exemptum", nach der Bestätigungsurkunde bei Schröter a. a. O.
2) Auf dem Umschlage der Rostockischen Chronik von 1310 - 1314, oder Beiträge zur Meklenburg. Geschichts=Kunde , Heft 1 Rostock 1826, hat Schröter das alte Siegel des Klosters Marienehe in Holzschnitt [fnpage] abdrucken lassen; es ist ein rundes Siegel mit dem stehenden Bilde der Jungfrau Maria mit dem Christkinde und der Umschrift: S. L e X. M A RI e . hVMILI T A S (Sit (?) lex Mariae humilitas: Mariene=Ordnung sei Demuth).
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nur der Name Marienehe gebraucht 1 ) ward. Der Hauptgrund für die Beibehaltung dieses Namens lag aber sicher in der Aehnlichkeit mit dem alten wendischen Namen Mergenê, und wir sehen, daß noch in jungen Zeiten die Geistlichkeit alte Namen dazu benutzte, um kirchliche Begriffe hineinzutragen, wie es bei der Einführung des Christenthums geschah. - Noch heute hört man im Volke den Namen des Gutes Marnê aussprechen.

Der Bau des Klosters ward wahrscheinlich gleich in Angriff genommen. Zur Aufnahme der ersten Mönche diente ohne Zweifel das Neue Hospital in der Stadt Rostock. Am 3. März 1399 schenkte der rostocker Stadtprotonotar Conrad Römer , Dom=Scholasticus zu Schwerin, welcher die Gründung des Klosters eifrig befördert und allen Stiftungshandlungen beigewohnt hatte, mit seinen Brüdern Heinrich, Vikar an der St. Georgenkirche, und Matthäus, Nicolaus und Albert, Rathsherren zu Parchim, dem Rector des neuen Klosters Himmelszinnen ("Celi menia") Johann Schelp, ohne Zweifel dem ersten Prior, zur Ausführung des Unternehnmens ("novi monasterii - - ad constituendum incepti") der auf dem Landgute "Mariene" zwischen Warnemünde und Rostock wohnenden Karthäuserbrüder 11 Mark rostocker Pfenninge jährlicher Hebungen aus dem Dorfe Evershagen 2 ) bei Marienehe. In den Jahren 1404 und 1405 ward das Kloster dem Orden wirklich einverleibt 3 ); damals wird also der Bau schon vollendet gewesen sein.

In der Schrift hat das Kloster immer den Namen Marienehe geführt. An dem Orte selbst wird aber der Name noch heute nur "Margnê" ausgesprochen und der deutlich ausgesprochene Name "Marien=Ehe" ist schon in den nächsten Dörfern unbekannt und unverständlich. Noch vor etwa 40 Jahren lautete auch in Rostock der Name nur "Marnê" und die Aufnahme der in Rostock jetzt deutlich ausgeprägten Form "Marien=Ehe" ist nur eine Folge moderner wissenschaftlicher und polizeilicher Bestrebungen.

Der jetzige Wirthschaftshof hat nur junge, leicht aufgeführte Gebäude. -Von dem Kloster ist keine Spur mehr vor-


1) Vgl. Schröter a. a. O. S. 86.
2) Vgl. Schröter a. a. O. S. 94, Nr. IV.
3) Vgl. Schröter a. a. O. S. 86.
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handen. Dicht hinter und neben dem Hofe, nach der Warnow hin, liegt eine ausgedehnte wüste, erhöhete Grasebene, auf welcher einige Obstbäume stehen. Diese Stelle heißt jetzt die "Wi1dniß " und kann noch nicht beackert werden, weil der Boden voll Schutt und Fundamentsteinen liegt. Hier hat das Kloster gestanden. Es liegen noch einzelne Mauerziegel und Bruchstücke von Mönchsdachziegeln aus weiß gebranntem Thon umher, welche aber aus jüngern Zeiten stammen können. Von sicher alten Üeberresten fand sich im Jahre 1861 nichts weiter, als ein halber modellirter Ziegel von roth gebranntem Thon von einem Kirchenpfeiler. Unterhalb und unmittelbar neben dieser Ebene liegt ein kleiner Teich, welcher durch einen kleinen Bach gespeiset wird; an diesem Teiche, welcher noch jetzt der "Mühlenteich" genannt wird , lag in alten Zeiten die Klostermühle 1 ), und der Teich hat seinen Abfluß in die Warnow durch den Mühlbach. Unten tief an der Warnow liegt eine Wiese, in welcher eine kleine, feste Erhöhung bemerkbar ist. Hier mag in alten Zeiten, als Margnê noch Lehngut war, ein Rittersitz gestanden haben. Von dem Hofe hat man eine prächtige Aussicht über die Warnow hinauf nach der stolzen Stadt Rostock, welche vor den Blicken ganz ausgebreitet liegt, so wie von Rostock aus die Aussicht über die, Warnow hinab durch den Hof im Hintergrunde geschlossen wird.

Im Jahre 1447 verschrieb das Kloster Marienehe einem Sohne des Stifters Burgemeisters Winold Baggel, welcher ebenfalls Winold Baggel hieß, eine ewige Präbende und die Wohnung und steinerne Zelle bei dem Klosterthore am Eingange auf dem Hofe mit Feuerung zur Benutzung auf Lebenszeit für seine Person, um darin "göttlich, ehrlich, friedlich, demüthig und rein" sich aufzuhalten.

So hatte die Stadt Rostock im Anfange des 15. Jahrhunderts eine Sehr große Geistlichkeit, wie eine große Stadt sie zu haben pflegte, vier Pfarren, St. Petri, St. Nicolai, St. Marien und St. Jacobi, mit zahlreichen Geistlichen, ein St. Georgen=Hospital' ein H. Geist=Hospital, eine St. Gertruden=Kirche, ein Franziskaner=Mönchskloster zu St. Katharinen, ein Dominikaner=Mönchskloster zu St. Johannis, ein Cistercienser=Nonnenkloster zum H. Kreuz, in nicht großer Ferne das Cistercienser=Mönchskloster Doberan mit einem großen Hofe


1) Schon in einer Urkunde vom Jahre 1376 bei Schröter a. a. O., S.83 flgd. und wiederholt wird: "Merghenewe vnde de hof, de dar to licht,-myd den molen,beyde watermolen vnde windmolen", genannt.
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in der Stadt Rostock und in unmittelbarer Nähe das Karthäuser=Mönchskloster Marienehe mit einem Hause in Rostock.

Die Karthause Marienehe war das einzige Karthäuser=Kloster in den meklenburgischen Landen. Die Karthäuser=Klöster, deren im Anfange des 16. Jahrhunderts 191 waren, waren in Norddeutschland überhaupt selten, da es hier deren nur acht gab, in folgender Reihenfolge: Gottes=Gnade bei Stettin, Marien=Paradies bei Danzig, Marien=Kloster bei

Hildesheim, Gottes=Barmherzigkeit bei Frankfurt a. O., Marien=Tempel zu Arensbök, Marien=Ehe bei Rostock, Marien=Kron in Pommern, Gotesfriede bei Schievelbein in der Neu =Mark (und Marien=Friede in Schweden) 1 ). Die der Karthause Marienehe zunächst gelegenen Karthausen in den Nachbarländern waren die Klöster zu Stettin 2 ) in Pommern, welches als das älteste in der Provinz Sachsen aufgeführt wird, und Arensbök in Holstein. Woher die ersten Mönche nach Marienehe kamen, läßt sich urkundlich nicht ermitteln. In Prag soll ein altes Karthäuser=Kloster gewesen sein, von welchem erst 1380 die Karthause Marien=Paradies bei Danzig und um 1396 die Karthause bei Frankfurt a. O. gestiftet sein soll. Die Karthause Gottes=Gnade bei Stettin ward am 21. Januar 1360 durch den Herzog Barnim III. gestiftet und am 8. Februar 1360 zu Prag durch den Kaiser Carl IV. bestätigt 3 ). Erst um das Jahr 1441 ward die Karthause bei


1) Ein Anhang der gedruckten Statuta ordinis Cartusiensis, Basel 1510, zählt alle Karthäuserklöster auf und unter diesen auch:
Nomina prouinciarum et domorum ordinis Cartusiensis:
   Prouincia Gebenensis.
Domus Cartusie.
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   Prouincia Alemanie inferioris
1. Domus Noue Celle in Grunau in Franconia.
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7.          Horti Christi prope Nordlingen.
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   Prouincia Saxonie.
1. Domus Gratie Dei prope Stetin.
2.           Paradisi Marie in Pruscia (Danzig).
3.           Claustri Marie prope Hildesheim.
4.           Misericordie Dei prope Franckenford
5           Templi Marie prope Lubeck (Arensbök).
6.           Legis Marie prope Rostock.
7.          Crone Marie in Pomerania.
8.           Pacis Dei prope Schievelben in Noua Marchia.
9.           Pacis Marie in Regno Schwecie.
2) Vgl. Schröder P. M. II., S. 1711.
3) Nach den gütigen Mitth. des Herrn Archivars Klempin zu Stettin.
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Schievelbein 1 ) in der Neumark gegründet. Die Mönche zu Marienehe waren aber wahrscheinlich aus Mitteldeutschland gekommen, da die Prioren von Neuen=Zelle zu Grün an in Franken und von Christi=Garten bei Nördlingen im August 1404 in Marienehe waren, um die Grenzen festzustellen. Wahrscheinlich wird die Karthause bei Hildesheim das Mutterkloster von Marienehe gewesen sein, da die letzten Handlungen der letzten Brüder von Marienehe in den Jahren 1565 und 1576 in der Karthause bei Hildesheim geschahen. Die Erkenntniß würde bedeutend gefördert werden, wenn man wüßte, wer der Bischof von Laodicaea ("episcopus Laodicensis") war, welcher bei der bischöflichen Bestätigung des Klosters Marienehe am 8. September 1396 in Rostock gegenwärtig war und kirchlichen Antheil an der Stiftung gehabt zu haben scheint.

Wenn aber Schröter 2 ) meint, daß die ersten Mönche von Marienehe aus der Karthause Arensbök in Holstein, nicht weit von Lübek, gekommen seien, so läßt sich dies, nachdem die Urkunden 3 ) des Klosters Arensbök in den neuesten Zeiten bekannt geworden sind, nicht unbedingt annehmen und das Verhältniß aufklären. Zwar ist es nicht zu leugnen, daß die Karthausen zu Marienehe und Arensbök in innigem Zusammenhange standen und enge Verbindungen schlossen;aber es ist gewiß, daß die Karthause zu Arensbök in der Stiftung etwas jünger ist. Am 1. Februar 1386 wollte der Graf Adolf von Holstein mit Jacob Krumbek , Domherrn zu Schwerin, Lübek und Hamburg und Archidiakonus zu Triebsees, an der Pfarrkirche zu Arensbök ein Jungfrauenkloster stiften, welches nach dem Testamente Krumbek's vom 14. December 1387 ein Prämonstratenser=Nonnen=Kloster sein sollte. Aber am 20. Mai 1397 bewilligte der Herzog Gerhard von Holstein, nach dem Tode Adolf's, unter Zustimmung der Testaments=Vollstrecker des Jacob Krumbek, daß, weil die Stiftungsschenkung zu einem Prämonstratenser=Nonnen=Kloster nicht ausreichend zu sein scheine, dafür ein Karthäuserkloster gestiftet werde, und am 2. November 1399 legte der Bischof Johann von Lübek die Pfarrkirche zu Arensbök zu dem Karthäuserkloster "Marientempel ("Templum Mariae"). Es ist also unzweifelhaft, daß das Kloster Arensbök urkundlich später gestiftet ist, als Marienehe; freilich ist jenes nur ein Jahr jünger, als dieses. Es scheint vielmehr, daß das Kloster Arensbök in Ver=


1) Vgl. Baltische Studien, IX., H. 2, S. 63 und 71.
2) Vgl. Schröter a. a. O. S. 86.
3) Vgl. Schleswig=Holst.=Lauenb. Urkunden=Sammlung, Bd. III., Abth. 1, Diplomatarium des Klosters Arensbök, Kiel, 1852.
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anlassung der Stiftung von Marienehe gegründet ist, da ein schweriner Domherr die Güter zur Stiftung hergegeben hatte und der Graf Albert von Holstein, ein Bruder des Grafen Gerhard und ein naher Verwandter des meklenburgischen Fürstenhauses, unter den schwedischen Gefangen fürstlichen Ranges war, für deren Befreiung die Karthause Marienehe gestiftet ward. So erscheint die Stiftung der beiden Karthausen zu Marienehe und Arensbök, welche während ihres Bestehens eng an einander hielten, als eine politische Handlung in Folge ungewöhnlich großer Begebenheiten. Dennoch wird die Karthause Arensbök, welche schon eine Kirche fertig fand, früher fertig geworden und eingeweihet sein, da in den Fasten 1400 die vorhandenen Mönche von Marienehe den Wirthschaftshof zu Marienehe mit 3 1/2 Hufen an Claus Brandes zu "Bauerrecht und zu Pacht" mit Bewilligung des anwesenden "Priors" Johann von Arensbök verkauften, während der im Werden begriffenen Karthause Marienehe nur noch ein "Rector" vorstand. Daher hat Arensbök auch immer den Vorrang unmittelbar vor Marienehe.

Dieses innige Verhältniß zwischen Marienehe und Arensbök wird auch durch die besondere Theilnahme erhellt, welche das meklenburgische Fürstenhaus dem Karthäuserkloster Arensbök schenkte; nach allen Anzeichen waren die Fürsten auch der Stiftung dieses Klosters behülflich und blieben mit demselben in engem Verkehr. Im J. 1477 bat der Karthäuser Vicke Dessin, wahrscheinlich ein Meklenburger von Geburt, welcher 1481 Prior zu Marienehe ward, den Herzog Magnus von Meklenburg um die Erfüllung des Versprechens, der Kirche zu Arensbök die gelobten gemalten Fenster und Hülfe zu den

Gewölben mit Gewölbeschildern, alle mit den Wappen der Herzoge von Meklenburg 1 ), Gedächtniß seines (am 9. März 1477 gestorbenen) Vaters, des Herzogs Heinrich IV., zu schenken, wie solche "der König und die Königin" geschenkt hätten, welche der Herzog Magnus selbst gesehen habe. Unter dem "Könige und der Königin" sind wahrscheinlich der König Albrecht 2 ) von Schweden,Herzog von Meklenburg, und dessen Gemahlin Agnes von Braunschweig zu verstehen,


1) Vgl. Jahrb. des Vereins für meklenburg. Geschichte u. Alterth. XVI., S. 6.
2) Der König Albrecht und dessen Gemahlin Agnes, im Anfange des 15 Jahrhunderts , scheinen den Kirchen oft gemalte Fenster, in der guten Zeit der Glasmalerei, geschenkt zu haben; leider ist davon nichts übrig geblieben. Nach einer jüngst aufgefundenen Nachricht hatten sie auch dem Claren=Kloster zu Ribnitz gemalte Fenster mit ihren Bildnissen und Wappen geschenkt.
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und nicht der König von Dänemark. Zu gleicher Zeit nahm das Kloster Arensbök den Herzog Magnus und dessen Mutter, die verwittwete Herzogin Dorothea, in die Fraternität des Klosters auf, worüber Vicke Dessin die Urkunde mitschickte. Im Jahre 1493 gab auch das Generalcapitel der Karthäuser dem Herzoge Magnus und dessen Bruder Herzog Balthasar einen Fraternitätsbrief, ohne Zweifel zur Belohnung ihres Eifers für die Karthause Marienehe.

Nach der Vollendung des Klosters wirkten die Karthäuser zu Marienehe unerschütterlich und thätig in stiller und verehrungswürdiger Betriebsamkeit fort, ohne daß große und laute Begebenheiten ihren Gang verkündigten.

Für den eigenen Fleiß und den Beifall der Welt zeugen die reichen Besitzungen, welche die Karthause Marienehe im Laufe eines Jahrhunderts erwarb. Nach Verzeichnissen aus der Zeit des Unterganges des Klosters besaß das Kloster folgende Dörfer: in Meklenburg: Marienehe, Schutow, Sievershagen, Evershagen, Elmenhorst, Stove, Mönchhagen, Pastow, Gr. Reez, Kl. Reez, alle bei Rostock, gelegen; im Fürstenthume Rügen: Devin, ganz, Muucks, Cordshagen, zum größern Theile, Schmedeshagen, Hohendorf, Teschenhagen, Lüssow, Brandeshagen, Arendsee, Lüdershagen, zum Antheile, alle bei Stralsund gelegen; auf der Insel Rügen: Götemitz, ganz , und außerdem in Meklenburg viele kleinere Hebungen. Für den großen Reichthum des Klosters zeugt schon der Umstand, daß der Professor Schröter über 400 Urkunden 1 ) des Klosters, welches nur 150 Jahre bestand, gesammelt hat.

Das Kloster ward in den 150 Jahren seines Bestehens von 15 Prioren regiert, welche der Professor Schröter aus den Urkunden des Klosters namhaft 2 ) gemacht hat. Bei dem hohen Range, den das Kloster einnahm, gehörten die Prioren zu den Prälaten 3 ) der Landstände.

Kaum war das Kloster im Bau vollendet und eingerichtet, als für dasselbe und für die Stadt Rostock ein Ereigniß von der größten Wichtigkeit eintrat: am 12. November 1419 ward die Univ ersität zu Rostock 4 ) gegründet. Bei dem wissenschaftlichen, gebildeten und vorurtheilsfreien Streben der Kar=


1) Vgl. Schröter Beiträge, S. IX
2) Vgl. Schröter Beiträge, S. IX.
3) Vgl. Krabbe Geschichte der Universität Rostock, I., 1854, S. 108, Not. 1.
4) Das Original der Stiftungsurkunde vom 12. November 1419 ist in neuern Zeiten in Stockholm aufgefunden und im Anzeiger des German. Museums zu Nürnberg, 1860, December, Nr. 12, S. 446, gedruckt
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thäusermönche konnte diese Stiftung nur belebend auf das Kloster einwirken,wie umgekehrt der Glanz des Karthäuserklosters wohlthuende Wirkungen auf die Universität hervorbringen mußte. Dies zeigte sich auch sehr bald, indem in den Zusatzartikeln zu den Universtäts=Statuten bestimmt ward, daß für den Fall eintretender Streitigkeiten zwischen dem Concil der Universität und dem Rath der Stadt Schiedsmänner von beiden Theilen zusammentreten sollten, und wenn diese nicht einig werden könnten, der Prior des Karthäuserklosters Marienehe 1 ) oder der Abt von Doberan der Obmann sein solle, bei dessen Entscheidung es unter allen Umständen verbleiben müsse. Dadurch war auch der Prior von Marienehe veranlaßt, ingenauem Zusammenhange mit der Universität zu bleiben.

Diesem wichtigen Ereignisse folgte um die Mitte des 15. Jahrhunderts ein anderes' welches für die Bildung in Rostock und Marienehe von der größten Bedeutung war. Um das Jahr 1462 siedelten sich in Rostock die Brüder vom gemeinsamen Leben 2 ) an und baueten sich hier ein Kloster des Grünen Hofes zu St. Michael. Diese Brüder, wenn auch freier in ihrer Regel, standen den Karthäusern sehr nahe, indem auch sie auf werkthätige Tugend, Demuth und Arbeitsamkeit angewiesen waren und sich einer klaren Bildung und Gottesfurcht befleißigten. Sie waren auch zum Unterricht der Jugend verpflichtet und errichteten m Jahre 1475 die erste Buchdruckerei in Meklenburg, aus welcher namentlich viele Ausgaben von Kirchenvätern, erbauliche Schriften und Bücher zum Kirchendienste hervorgingen. Diese Brüder vom gemeinsamen Leben , welche mit den Karthäusern so sehr übereinstimmten, waren diesen sicher in vieler Hinsicht dienstbar und nützlich, und daher erklärt sich auch der verhältnißmäßig große Reichthum der Bibliothek 3 ) der Karthäuser zu Marienehe, welche, noch ziemlich erhalten, durch die Marien=Bibliothek in neuern Zeiten in die Universitäts=Bibliothek zu Rostock übergegangen ist.

Der Geist des Karthäuser=Ordens und der Brüder vom gemeinsamen Leben offenbart sich überall als ein klarer, frommer,


1) Vgl. Krabbe a. a. O. S. 108. Nach den ältesten Statuten der Universität: "Isset dat sie dat vneindrechliken affseggen, so schall ein prior tho den Carthusern tho Marien Ehe, vnde oft men en nicht vermochte, ein abbet van Dobberan ouerman wesen, vnd - - dar schall idt by bliuen."
2) Vgl. Lisch Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg, in Jahrb. IV, S.1 flgd.
3) Vgl. Lisch a. a. O. S. VIII., flgd. und S. 150.
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werkthätiger, fester Geist. Als die Weltgeistlichkeit und die übrigen Mönchsorden gegen das Ende des 15. Jahrhunderts immer tiefer sanken und das Drängen nach einer " Reformation" der Ordensregeln im Anfange des 16. Jahrhunderts schon vor der lutherischen Reformation durchbrach, standen fast nur die Karthäuser und die Brüder vom gemeinsamen Leben fest auf ihrem Standpuncte. Hievon giebt ein merkwürdiger Vorgang ein auffallendes Beispiel und zugleich einen klaren Blick in das Leben und die Gesinnung der Karthäuser. Im Jahre 1477 lebte in der Karthause Arensbök ein Mönch Vicke Dessin, ohne Zweifel ein meklenburgischer Edelmann, aus der alten adeligen Familie von Dessin, welcher in seinen jungen Jahren an dem meklenburgischen Fürstenhofe gedient hatte; er selbst sagt zu dem Herzoge Magnus von Meklenburg, daß er "der Herzoge eigen Mann geboren und von ihnen allen von seinen jungen Jahren an in ihrem Lande erhalten ("vödet" = ernährt) und in ihrem Dienst gewesen" sei. Als er im Jahre 1477 den Herzog um die gelobten gemalten Fenster und Gewölbe für die Kirche zu Arensbök mahnte und demselben einen Fraternitätsbrief seines Klosters übersandte, nahm er die Gelegenheit wahr, dem Herzoge ins Gewissen zu reden. Des Herzogs Magnus Bruder Johann war mit der pommerschen Princessin Sophie verlobt gewesen. Nachdem der Herzog Johann auf einer Reise nach Rom und Jerusalem, die er mit seinem Bruder Magnus unternommen hatte, gestorben war, that die Braut das voreilige Gelübde einer immerwährenden Jungfrauschaft. In der Folge begehrte der Herzog Magnus die Princessin zur Gemahlin, fand aber Hindernisse in ihrem Gelübde. Er fragte viele Rechts=und Kirchenlehrer um Rath und beauftragte auch den Vicke Dessin, mit den Prälaten und Doctoren in Lübek über den Fall zu reden. Dies that auch Dessin, rieth aber von der Verlobung ab, vorzüglich weil sie gegen die öffentliche Ehrbarkeit sei 1 ). Dabei schärft er dem Herzoge ungefähr Folgendes ein: "Eure fürstliche Gnade betrachte doch die Kürze, Fährlichkeit und Betrüglichkeit dieser Welt. Gott sieht nicht die Person an, sondern nur den, der Gutes thut und seine Gebote hält. Darum muß auch Eure fürstliche Gnade die Gebote Gottes halten und Rechtfertigkeit im Gericht üben ohne Liebe, Freundschaft, Gabe und Furcht, denn Ihr seid über Land und Leute gesetzt, daß Ihr Gott Rechenschaft davon gebt. Was hilft kurze Fröhlichkeit, großes Gut, gesunder Leib und Schönheit, was hilft große Herr=


1) Vgl. Jahrb. XVI., S. 3 flgd.
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schaft, ohne ewige Fröhlichkeit, Gesundheit und das was ewig ist? Was hilft es, zu Rom gewesen zu sein und zu Jerusalem und Gelübde gethan zu haben , ohne gebessert zu sein und das Gute in Werken vollbracht zu haben? Von der heiligen Schrift und der Wahrheit, die Gott selbst ist, darf Niemand weichen, der selig werden will; ohne Arbeit, Rechtschaffenheit, Demuth und Befolgung der Gebote Gottes kann Niemand selig werden, und dies ist nur durch Arbeit zu erwerben. Wer hier das Kreuz nicht mit guten Thaten trägt und es nicht liebt, dem wird es nach diesem Leben allzuschwer. Eure fürstliche Gnade kann dadurch noch mehr Frucht schaffen, wenn Ihr die geistige Freiheit in Eurem Lande befördert und die Klöster in Euren Landen zu recht setzet und reformiren helft; denn die lassen sich dünken, sie leben in der Wahrheit und sind doch in großer Fährlichkeit. Durch rechte Befolgung der Regeln kann man mehr verdienen, als durch (sogenannte) kirchliche gute Werke, Beten, Fasten und Opfer."

Diese eindringliche Ermahnung ist zugleich ein klarer Ausdruck der Gesinnung und des Strebens der Karthäuser. Sie forderten die Erfüllung der Gebote Gottes durch Rechtschaffenheit, Arbeit und Demuth, durch gute Thaten, verachteten aber die sogenannten guten Werke, welche nur in der Uebung gottesdienstlicher Vorschriften und Gebräuche bestehen, in Beten, Fasten, Opfern. Dadurch standen die Karthäuser, welche ein apostolisches Leben zu führen trachteten, in feindlichem Gegensatze mit der ganzen übrigen Geistlichkeit, welche nur die Aeußerlichkeit der sogenannten guten Werke forderte und beförderte und die Gebote Gottes nicht erfüllte. Deshalb drang Vicke Dessin auf Reformation der übrigen Klöster, um mehr frommes Leben zu erwecken.

Nur eine geistliche Gesellschaft nahm Vicke Dessin in Schutz, die Brüder vom gemeinsamen Leben in Rostock. Er sagt weiter: "Eure fürstliche Gnade helfe um Gottes willen den armen Brüdern zu Rostock , welche die gemeinen Brüder heißen, die ein gutes, seliges Leben führen und leben nach der Apo stel Leben; darum haben ihnen die bösen Geistlichen den Spottnamen "Lollbrüder" gegeben; diese empfehle ich Eurer Gnaden in ihrer Noth, denn viele böse Geistliche sind ihnen nicht gut." Diese Gesinnungen zeigen klar den Zustand in der Geistlichkeit und in den Klöstern Rostocks, und man wird sich die Verhältnisse noch klarer vorstellen können, wenn man erfährt, daß eben dieser Vicke Dessin bald darauf zum Prior der Karthause Marienehe (1481-

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1485) 1 ) berufen ward, und um dieselbe Zeit die Brüder vom gemeinsamen Leben anfingen, durch ihre Buchdruckerei und durch Unterricht eine große Thätigkeit zu entfalten.

Jedoch folgte der Herzog Magnus nicht ganz den Rathschlägen Dessin's, sondern setzte mit der Geistlichkeit unter heftigen Kämpfen im Jahre 1487 die Errichtung eines Domcapitels an der Jacobi=Kirche zu Rostock durch. Diese Vermehrung der Geistlichkeit durch hohe Würdenträger war den Rostockern doch zu viel, und es ist urkundlich beglaubigt, daß die Brüder vom gemeinsamen Leben die Errichtung nicht billigten und den Rostockern gegen die Herzoge anhingen 2 ). Auch ward in Marienehe über die Errichtung des Domcapitels verhandelt.

Nach Vicke Dessin regierten noch drei Prioren die Karthause Marienehe, bis der gewaltige Sturm der lutherischen Reformation losbrach.

Die lutherische Reformation in Meklenburg ging von Rostock aus, wo sie sich theils durch den entschiedenen Willen der Bürgerschaft, theils durch den dort gepflegten Geist der Wissenschaft früh und sicher Bahn brach. Nachdem der Capellan Joachim Slüter an der Petri=Kirche schon im Jahre 1523 angefangen hatte, das Evangelium muthig und laut zu predigen, und im Jahre 1528 die Ehe eingegangen war, konnte der Fortschritt nicht mehr gehemmt werden, namentlich nach dem Slüter am Pfingsttage 1532 den Märtyrertod durch Gift gestorben war. Einer so starken Bewegung konnte der Rath, der in sich noch nicht einig war, nicht widerstehen. Nachdem schon seit 1529 auf Andrängen der Bürgerschaft an allen Pfarrkirchen evangelische Prädicanten zugelassen waren, ward am Tage vor Palmsonntag, den 1. April 1531, bei der gesammten Geistlichkeit der papistische Gottesdienst obrigkeitlich abgeschafft 3 ) und im Jahre 1534 wurden das Dominikaner=Kloster und das Franziskaner=Kloster aufgehoben und eingezogen. Das Domcapitel zu St. Jacobi hielt sich freilich noch einige Zeit in seinen Gliedern der Form nach, aber in die Jacobi=Kirche ward sogleich der protestantische Gottesdienst eingeführt. Die letzten Domherren suchten ihre alte Rolle fortzuspielen, namentlich der giftigste aller Papisten in Rostock, der Magister Dethlev Dancquardi 4 ), Vice=Dechant des Domstifts, Official des Archidiakonats Rostock, Pfarrer zu Kessin


1) Vgl. Schröter Beiträge S. IX.
2) Vgl. Jahrb. IV., S. 23.
3) Vgl. Jahrb. XVI., S. 19 flgd.
4) Vgl. Jahrb. III., S. 88, XVI., S. 22-24, und XIX., S. 67.
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und sonst rund mit Pfründen behängt, welcher mit seltener Uebermüthigkeit, Halsstarrigkeit und Unverschämtheit jeden anders Denkenden bis zu seinem Tode am Ende des Monats April 1556 1 ) verfolgte und einer der letzten, namhaften Papisten im Lande war; aber man hatte doch Mittel, solche Leute, deren ganzes Benehmen nicht zu achten war, wenigstens unschädlich zu machen.

Mehr achtungswerthe Festigkeit zeigten das Nonnenkloster zum Heil. Kreuz, das Bruderhaus vom Gemeinsamen Leben, die Cistercienser=Mönche von Doberan in ihrem Hause "Doberaner Hof" genannt in Rostock und die Karthäuser von Marienehe, welche ebenfalls ein Haus in der Stadt hatten, alle im Jacobi=Kirchspiel angesessen, wo auch die Universität ihren Sitz hatte.

Die Nonnen zum Heil. Kreuz widerstanden im Jahre 1532 allen Drohungen und Bitten, und ein aufgedrungener Prediger mußte 1533 vor der zügellosen Heftigkeit der Nonnen seine Stelle verlassen. Die Domina Margarethe Beselin war noch im Jahre 1562 eine getreue Anhängerin der römischen Kirche 2 ) Bekanntlich hat sich das Kloster neben den drei noch bestehenden Jungfrauenklöstern 3 ) bis auf den heutigen Tag gehalten.

Würdiger steht das Kloster der Brüder vom gemeinsamen Leben da. Freilich mußten auch die Brüder im Jahre 1531 die Mönchstracht ablegen und 1533 sich unter die Aufsicht des Rathes stellen; aber sie wurden bei der rücksichtslosen Einführung der Reformation nicht allein geschont, sondern auch sogar geehrt. Als im Jahre 1534 die Klöster und geistlichen Brüderschaften aufgehoben wurden, ließ man die Brüder vom gemeinsamen Leben ruhig in ihren Besitzungen und verpflichtete sie zur ferneren Haltung ihrer deutschen Schule 4 ), wie sie seit alter Zeit bestanden hatte, jedoch ohne Verleitung zum römischen Gottesdienst; ja der Rath übergab ihnen die Anordnung und Einrichtung neuer öffentlicher deutscher Volksschulen. Mehr konnten die Brüder nicht erreichen, um so weniger da der vorletzte Rector Martin Hillemann, 1509-1551, gegen so heftige Stürme nicht fast genug gerüstet gewesen zu sein scheint. Hillemann starb noch vor dem letzten Sturme, welcher im Jahre 1552 unter dem Herzoge Johann Albrecht I. die römisch=katholische Kirche in Meklenburg ganz


1) Vgl. Jahrb. XVI., S. 24.
2) Vgl. Wiggers Meklenb. Kirchengeschichte, S. 105.
3) Vgl. Jahrb. XXlI., S. 101.
4) Vgl. Jahrb. IV., S. 23 flgd.
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vernichtete. Ihm folgte als letzter Rektor der würdige Bruder Magister Heinrich Arsenius, welcher zugleich Magister und Professor der rostocker Universität war. Als im Jahre 1552 die meisten großen Feldklöster in Meklenburg und auch die Karthause Marienehe aufgehoben wurden, blieben die Brüder vom gemeinsamen Leben unangetastet. Als sie aber einsahen, daß auch ihre Brüderschaft endlich werde untergehen müssen, schenkten die vier letzten Brüder im Jahre 1559 das gesammte Eigenthum des Klosters der Stadt Rostock, durch deren Mildthätigkeit sie es erworben hatten, und beanspruchten nur den Genuß der Aufkünfte für die Zeit ihres Lebens. Darauf ward im Jahre 1560 in dem Bruderhause ein Pädagogium eingerichtet und im Jahre 1571 hielt Heinrich Arsenius wieder Vorlesungen über griechische Schriftsteller an der Universität, welche damals in einem glänzenden Lichte stand. "Heinrich "Arsenius 1 ) war ein ausgezeichneter Mann; ausdauernd und "eifrig , friedlich und würdig, rein im Wandel und fest im Glauben, gelehrt und bis zum Ende seines Lebens voll Liebe zu den Wissenschaften, wie zur Natur, erwarb und erhielt er sich die hohe Achtung der großen Schaar ausgezeichneter Männer, welche in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ,die glänzende Universität Rostock zierten, und als er in der eifrig protestantischen Stadt noch lange als die letzte Ruine eines alten, großen Baues dastand, wagte Niemand den würdigen Mann mit der tiefen, stillen Trauer anzutasten und zu verletzten. Eine solche Würde erhielt nicht geringere Anerkennung, als überhaupt der Geist und Wandel der ganzen Brüderschaft, und so unterlag die Stiftung nicht einem gewaltsamen Sturme, sondern ging mit edler Ergebung, selbstbewußt, ruhig und geachtet der Auflösung entgegen."


Eine hohe Würde und Festigkeit im Kampfe und im Untergange zeigten die Brüder des Karthäuserklosters Marienehe 2 ), welche nicht allein mit Ausdauer bis zum gewaltsamen Ende jeder Anfechtung widerstanden, sondern auch die ganze Reinheit und Strenge ihres Ordens bis zum letzten Augenblick aufrecht erhielten, und hierin ihren vertrauten Geistesverwandten, den Brüdern vom gemeinsamen Leben, inner=


1) Vgl. Jahrb. IV., S. 28.
2) Die Urkunden=Abschriften und Beschreibungen aus dem Stadt=Archive zu Rostock sind durch den Herrn Ober=Appellations=Gerichts=Canzellisten Rogge zu Rostock geliefert, mit Ausnahme mehrerer, welche den hinterlassenen Abschriften des Professors Schröter entnommen sind.
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halb der Stadt Rostock, gleich kamen. Eben so fest und ehrwürdig, wie der letzte Rector des Bruderhauses, Heinrich Arsenius, erscheint der letzte Karthäuser=Prior Marquard Behr, welcher sein Kloster während der ganzen Reformationszeit 1525-1553 mit einer seltenen Bildung, Kraft und Würde regierte.

Nachdem der würdige und aufgeklärte Karthäuser Vicke Dessin von Arensbök (vgl. oben S. 17) 1481-1485 die Karthause Marienehe regiert hatte, folgten die Prioren Heinrich IV. 1485-1489, Timotheus II. 1490-1502 und Heinrich V. Eleri 1502-1523 1 ), von denen die Geschichte nichts Besonderes berichtet. Bei dem Ausbruche der Reformation in Rostock ward 1525 Marquard Behr zum Prior erwählt, welcher den Untergang seines Klosters erleben mußte.

Zur rechten Würdigung aller Begebenheiten während des Lebens dieses Priors ist die Beantwortung der Frage: "Wer war Marquard Behr?" von wesentlicher Bedeutung. Die Frage läßt sich jetzt mit Bestimmtheit also beantworten: Marquard Behr war ein Edelmann aus der bekannten alten adeligen Familie Behr in Festland Rügen oder Neuvorpommern, von der jetzt sogenannten Linie Nustow oder Semlow, aus dem Hause Neuhof. Die angesehene und reiche rügensche Familie Behr war während des Mittelalters in die drei großen Linien Behrenwalde, Hugoldsdorf und Katzenow (oder Werder) getheilt. Die Linie Hugoldsdorf, welche allein bis jetzt geblühet hat, theilte sich schon in der Mitte des 14. Jahrhunderts in die Linien Löbnitz und Hugoldsdorf. Die Linie Löbnitz aber spaltete sich in zwei Häuser: Neuhof und Nustrow, von den en das letztere auf den Hauptgütern Nustrow in Meklenburg und Semlow in Festland Rügen die Familie bisher erhalten hat, das Haus Neuhof aber im Jahre 1561 in männlicher Linie ausstarb.

Das behrsche Haus Neuhof ging in allen seinen Gliedern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts seinem Untergange entgegen. In dieser Zeit regt sich in diesem Hause der Geist einer wirksamen kirchlichen Gesinnung, während sonst die Familie vorherrschend im Staats= und Kriegsleben wirkend erscheint. Am Ende des 15. und im Anfange des 16. Jahrhunderts lebte Hermann Behr auf Neuhof, welcher sich in vielen Urkunden von 1478 bis 1507 um so mehr genau und bestimmt verfolgen läßt, als zu seiner Zeit kein anderer dieses Namens in der Familie lebte; ohne Zweifel war er ein


1) Vgl. Schröter Beiträge, S. IX.
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Sohn des Marquard Behr auf Neuhof, welcher 1432 bis 1462 genannt wird. Dieser Hermann Behr tritt in einer eigenthümlich hervorragenden Weise auf. Der Herzog Erich von Pommern hatte am 19. Junii 1473 einen Orden der Ed1en zur Verktündigung der Jungfrau Maria gestiftet ("fraternitas annunciationis beatae Mariae, confraternitas illustrium et nobilium"), welchen er an das Kloster Bukow band. Die Ritter trugen eine goldene oder silberne Halskette, welche aus den Bildern der zwölf Propheten bestand, welche Spruchbänder über die Menschwerdung Christi in den Händen hielten; an der Kette hing vor der Brust die Darstellung der Verkündigung der Jungfrau Maria, nämlich die Bilder der Jungfrau Maria und des verkündigenden Engels, beide mit Spruchbändern in den Händen, darüber das Brustbild des segnenden Gottes und zwischen Gott und Maria der Heilige Geist in Gestalt einer Taube, zum Zeichen, daß die Ritter durch Gold, Gerechtigkeit und Macht die Hauptritterpflicht zu erfüllen verpflichtet seien, nämlich die Armen, die Waisen und die Wittwen zu beschützen, sich wie die Taube nüchtern und keusch zu bewahren, mit gutem Beispiel voranzuleuchten und sich einer reinen und vollkommenen Liebe zu befleißigen. Als nun der Herzog Bugislav X. am 25. Januar 1491 diesen Orden bestätigte, erneuerte und bereicherte und in die Collegiatkirche des H. Otto zu Stettin verlegte, war Hermann Behr unter den Zeugen dieser Stiftung, also wohl ohne Zweifel ein Mitglied dieses Ordens. Der nächste Lehnsverwandte dieses Hermann Behr auf Neuhof war urkundlich der nachmalige Karthäuser=Prior Marquard Behr.

Diese Verwandtschaft gewinnt noch mehr an Bedeutung, wenn man annimmt, daß Anna Behr, Aebtissin=Vikaria des an der pommerschen Grenze nicht weit von Neuhof gelegenen Claren=Klosters Ribnitz, eine Schwester des Priors Marquard Behr war. Der gleichzeitige Kloster=Lesemeister Lambert Slaghert sagt in einem Verzeichniß der bedeutendsten Einnahmen des Klosters, daß dieses von Anna Behr 146 1/2 Mark empfangen und "Hermann Behr von ihretwegen 30 Mark gegeben" habe; diese Gelder sind ohne Zweifel Rentenstiftungen zur bessern Unterhaltung und größeren Wirksamkeit der Anna Behr, und es läßt sich deshalb sicher auf eine sehr nahe Verwandtschaft zu Hermann Behr schließen. Schon im Jahre 1510 ließ Anna Behr 1 ) als Nonne in dem Siechenhause des Klosters die Wände


1) Nach Lambert Slagghert handschriftlicher Chronik des Klosters Ribnitz, auch in Auszügen gedruckt in Jahrb. III., S. 117 flg.
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mit Holz bekleiden, die Fenster neu machen und neue Bettstellen bauen. Zu der Zeit war die Princessin Dorothea von Meklenburg ( 1538), Tochter des Herzogs Magnus II., Aebtissin des Klosters Ribnitz. Im Jahre 1512 ward Anna Behr zur Vikaria des Klosters erwählt. Im Jahre 1524 ward die Princessin Ursula von Meklenburg, Tochter des Herzogs Heinrich des Friedfertigen, 14 Jahre alt, in das Kloster aufgenommen und der Aufsicht der Vikaria Anna Behr anvertrauet. Die Zeit war sehr schwer; denn gerade in Ribnitz benutzten ungebildete Eindringlinge die Reformation zu den größten Ausschweifungen, so daß sich das Kloster nur mit Mühe halten konnte. Daher entsagte Anna Behr im Jahre 1528 ihrem Amte und erhielt zur Belohnung ihrer Verdienste den Sitz nächst der Altschwester. Zu ihrer Nachfolgerin ward die Princessin Ursula erwählt, welche im Jahre 1539 ihrer Vatersschwester Dorothea als Aebtissin folgte und bis zu ihrem Tode 1586 mit so fester Entschiedenheit der römischen Kirche und ihrem Orden anhing, daß sie auf ihrem Denkmale in der Klosterkirche, welches doch in einer völlig protestantischen Zeit gebauet ward, gewiß nach ihrer Verordnung noch in der Tracht der Clarissennonnen dargestellt ist. Wenn auch die Bildung der jungen Princessin Ursula durch Anna Behr's Umsicht und Bildung gewiß bedeutend gewann so scheint es doch, als wenn Anna Behr im Gegensatze zu der strengeren Richtung der Princessin bald eine freiere Ansicht gewann; denn im Jahre 1530 ereignete sich die unerhörte Begebenheit, daß Anna Behr und zwei andere Nonnen zum Begräbnisse des Joachim von der Lühe nach Kölzow über Land fuhren und das Kloster verließen gegen den heiligen Gehorsam und des Ordens Regel. Der Lesemeister Slagghert sieht sehr trübe in diese Uebertretung des Gesetzes und seufzt spöttelnd: "Seht, wie unsere Schwestern sind spazieren ("spassêren") gefahren ohne Nothsache! Gott vergebe es ihnen. Amen." Anna Behr war mit den von der Lühe nahe verwandt, da in den von der Lühe'schen Stammbäumen Anna Behr als Gemahlin des Vicke von der Lühe auf Kölzow und Knesse, Pfandinhabers von Sülz und Marlow, 1458 aufgeführt wird; auch diese "Frauwe Anna, Vicke von der Luhe Husfrow, gaf C Marck" dem Kloster Ribnitz, nach Slagghert's Bericht. Auch eine "Frowe Kunne Beren gaff deseme Kloster LX Marck" nach Slagghert. Gewiß waren alle diese Frauen aus dem Hause Neuhof. Sonst hatte kein Mitglied der Familie Behr dem Kloster Ribnitz etwas gegeben. - Wann die Vikaria Anna Behr gestorben, ist nicht bekannt.

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Möglich ist es, daß auch Christine Behr, welche im Jahre 1508 Unterpriorin des Cistercienser=Nonnenklosters Verchen bei Demmin, unter der Priorin Elisabeth, Herzogin von Pommern , war, aus der rügenschen Familie Behr und dem Hause Neuhof stammte, jedoch läßt sich hierüber in Ermangelung aller andern Nachrichten nichts Bestimmtes sagen.

Dies sind die Ergebnisse der Forschungen über die Verwandtschaft des Priors Marquard Behr, welche im Folgenden noch mehr aufgehellt werden sollen.

Ueber die Jugend Marquard's Behr wissen wir nichts. Wahrscheinlich widmete er sich schon früh den Wissenschaften und trat in den geistlichen Stand, vielleicht im Auslande; denn als nach dem Aussterben der behrenwalder Linie alle rügenschen Behr im Jahre 1491 mit allen Gütern zur gesammten Hand neu belehnt wurden, wurden alle Glieder dieser behrschen Familie, welche damals lebten, genannt, nur der nachmalige Prior Marquard Behr nicht. Zuerst erscheint er am 6. März 1515, als er einer Vikarei in der Pfarrkirche zu Tribsees 6 Mark Pacht aus dem Dorfe Koitenhagen für ein aufgeliehenes Capital von 100 Mark verpfändete.

Im Jahre 1517 trat Marquard Behr, nachdem Hermann Behr zwischen 1507 und 1517 gestorben war, in den strengen Karthäuser=Orden und entsagte seinen Ansprüchen an die Welt, indem er in das Kloster Marienehe ging. In Folge dieses ernsten Schrittes hat er zu Marienehe am 18. Septbr. 1517 seinen Landesherrn, Herzog Bugislav von Pommern, "den Hans von Schwerin zum Vormunde des unmündigen Sohnes seligen Hermann's Behr, seines nächsten Lehnerben der Güter, welche dem Unmündigen nach seinem Klostergelübde rechtlich zukommen mußten, nach Inhalt des von den Verwandten darüber abgeschlossenen Vertrages , zu bestätigen (" Swerine in enen vormunder confirmeren deme vnmundigen sone zelige Hermen Beren, mineme negesten lenehruen der ghuder, de deme vnmundigen na miner profession rechtliken thokamen")." Aus dieser Urkunde geht unzweifelhaft hervor, daß Marquard Behr ein Sohn oder Neffe Hermann's Behr auf Neuhof war.

Der Stammbaum des Priors Marquard Behr gestaltet sich also vielleicht folgendermaßen:

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Stammbaum

Es ist aber auffallend, daß Marquard seinen verstorbenen Verwandten nicht seinen Bruder nennt, und Hermann ist für seine muthmaßlichen Geschwister etwas zu alt, um so mehr, da er einen unmündigen Sohn hinterließ.

Es dürfte daher nicht unwahrscheinlich sein, daß der Prior Marquard ein Neffe Hermann's von einem bisher unbekannt gebliebenen, jung gestorbenen Vater war, und der Stammbaum sich also gestaltete:

Stammbaum

Bei dieser Bildung des Stammbaumes würde aber die Vikaria Anna nicht ganz bestimmt untergebracht sein.

Endlich könnte man auch annehmen, daß in dem Hermann zwei Personen stecken und den Stammbaum folgendermaßen bilden;

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Stammbaum

Genaue Bestimmungen lassen sich nicht mehr ermitteln; das aber steht unumstößlich fest , daß die hier genannten Personen die nächsten Verwandten des Priors Marquard Behr waren und dieser der adeligen Familie und Linie Behr auf Neuhof angehörte.

Dieses wird noch mehr dadurch bestärkt , daß der Prior Marquard am 15. December 1552 neben Sivert von Dechow, Gevert von Moltke und Jürgen und Christoph von der Lühe die "Brüder Gerd und Joachim Behr seine besippte Freundschaft", d. h. seine Verwandten, nennt; Gerd und Joachim gehörten zu dem Hause Nustrow, also zu derselben Hauptlinie, zu welcher Marquard gehörte. Von dem Hause Neuhof waren aber damals nur Marquard und Franz, mit welchem das Haus 1561 ausstarb , übrig. Daß Marquard adeliger Herkunft war, wird auch dadurch bewiesen, daß Christoph von Bülow auf Rensow am 1.Mai 1550 ihn, "Herrn Marquard Behr, Prior zu der Karthause, seinen freundlichen lieben Oheim" nennt.

Marquard Behr muß ein sehr fester, gebildeter und gelehrter Mann gewesen sein 1 ). Denn schon im Jahre 1525


1) Um die Zeit seines Eintritts in den Orden ließ der Magister Johannes Kruse einen Holzschnitt mit einem Crucifix und den beiden Heiligen des Ordens (H. Bruno und H. Hugo) für das Kloster Marienehe bei Ludwig Dietz in Rostock anfertigen. Vgl. Jahrb. IV., S. 150. Johannes Kruse, Magister der Philosophie und Baccalaureus der Theologie, war Docent an der Universität Rostock und lange Zeit erklärter Anhänger der katholischen Kirche (vgl. Krabbe Geschichte der Universität Rostock, I., S. 327 und 359 flgd.) und Freund der Karthause Marienehe.
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wählte ihn der Convent der Karthause Marienehe zum Prior 1 ). Es wird am 15. December 1552 ausdrücklich gesagt, daß "er vor mehr als (baven) 27 Jahren zum Prior der Karthause Marienehe erwählt" worden sei. Mit dieser Aeußerung stimmt auch überein, daß sein Vorgänger Heinrich Eleri im Jahre 1523 zuletzt genannt wird. Am 5. Mai 1528 wird er in einer Urkunde zuerst Prior des Klosters Marienehe genannt. Kurz vorher, im Jahre 1524, war Anna Behr zur Erzieherin der Princessin Ursula im Kloster Ribnitz erwählt worden.

Die Regierung des Priors Marquard Behr fiel in die schwerste Zeit des Bestehens des Klosters, indem die Wogen der Reformation, welche besonders in Rostock hoch gingen, nach und nach alle alten Stiftungen wegspülten. Als Marquard Prior ward, predigte Joachim Slüter schon öffentlich und laut die evangelische Lehre in Rostock, und schon in den nächsten Jahren wurden alle katholischen Stiftungen aufgehoben oder doch so bedrängt, daß sie sich von der öffentlichen Wirksamkeit zurückzogen. Nur die Karthäuser zu Marienehe, in dem sicheren Bewußtsein eines redlichen Strebens und evangelischen Lebens, blieben ihrer Ordensregel unverrückt getreu, ohne im geringsten zu wanken oder nachzugeben, ähnlich den Brüdern vom gemeinsamen Leben in der Stadt, welche freilich ihre Gesinnung bewahrten, aber doch allmählig ihre Stiftungen nach dem neuen Geiste reformirten. Es wird ausdrücklich berichtet, daß im Jahre 1529 das Kloster Marienehe in katholischer Verfassung war. Am 14. September 1530 nahm der Kaiser Carl V. auf dem entscheidenden Reichstage zu Augsburg die Karthäuser zu Marienehe wegen ihres löblichen Lebens, ihrer Treue gegen ihre Regel und ihrer besonderen Ergebenheit gegen Kaiser und Reich in Schirm und Geleit und bestätigte ihnen alle Rechte und Besitzungen. Am 1. April 1531 ward der papistische Gottesdienst in Rostock obrigkeitlich abgeschafft.

In diese Zeit fällt der erste heftige Kampf der Karthäuser mit dem Rath der Stadt Rostock. Die Karthäuser zu Marienehe standen zwar ganz frei und waren bei der Stiftung sogar von der bischöflichen Obrigkeit entbunden. Aber sie hatten ihren ganzen Verkehr für ihre Lebensbedürfnisse und daher zwei Häuser in der Stadt Rostock: nach dem Berichte vom 1. Februar 1552 besaßen sie ein Haus an der Breitenstraße, nach


1) Das Privatsiegel, welches Marquard Behr während der Zeit seines Priorats führte, enthält nichts als ein großes gothisches m und ist zur Urkunde vom 14. Julii 1534 in einem Holzschnitt abgedruckt.
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einem andern Berichte vom Jahre 1529 im Jacobi=Kirchspiel, und nach dem Schreiben vom 8. September 1539 hatten sie auch ein Haus ("waning") an der Burgwallstraße. Der Rath betrachtete sich daher für diese Häuser, welche gewiß zu Stadtrecht lagen , als Obrigkeit der Karthäuser. Außerdem aber nahm der Rath gegen seine Nachbaren wenig Rücksichten, und die Reformationshandlungen waren allerdings nicht frei von Gewaltthätigkeiten und Uebergriffen, welche mitunter einen mittelalterlichen Beigeschmack hatten. Diese Bestrebungen offenbarten sich bald in einem heftigen Streite gerade zu der Zeit, als der Rath den katholischen Gottesdienst in der Stadt aufhob.

Der Karthäuser=Orden forderte eine unbedingte und unbedingte und unverbrüchliche Treue gegen die Ordensregel bis in den Tod, und theilweise läßt sich schon hieraus der Widerstand der Brüder gegen jede Veränderung erklären. Eben so fest wie die Treue der Brüder, war aber auch die unerbittliche Strenge des Ordens gegen Abtrünnige und Ungehorsame. Jede Karthause hatte ein ausreichendes Gefängniß, um die verbrecherischen Mönche einzusperren. Kein Mönch durfte ohne Erlaubniß die Zelle oder das Kloster verlassen; auch die Laienbrüder mußten schwören, das Kloster nie zu verlassen und sich für den Fall der Flucht zur Rückkehr zwingen zu lassen. Entflohene Brüder konnten durch jeden Prior gefangen genommen und dazu der weltliche Arm 1 ) angerufen werden. Zu den Todsünden gehörte auch die Apostasie und die Auflehnung und der Ungehorsam gegen die Oberen. Alle Verbrecher gegen die Klosterordung mußten ihre Unenthaltsamkeit mit ewigem Gefängnis, ohne Hoffnung auf Befreiung 2 ), büßen, und zwar in einem andern Kloster. Nun lebte in der Karthause Marienehe ein Conversbruder Hans Prange, aus Rostock, welcher durch Ungehorsam und schlechtes Leben die Ordensregel vielfach gebrochen hatte. Schon am Ende des 15. Jahrhunderts hatte sich der Convent des Klosters genöthigt gesehen, diesen damals wahrscheinlich noch jungen Bruder wegen "merklicher Uebertretung der Ordensregel etliche Jahre lang in das Klostergefängniß zu sperren." Prange hatte aber, wahrscheinlich durch seine Verwandten in Rostock, Wege gefunden, die Herzoge um Fürbitte für ihn zu


1) "Fugitiui reperti absque licentia prioris Cartusie vel priorum suorum per quoscunque priores ordinis possunt capi, auxilio si necesse fuerit nihilominus inuocato brachii secularis", nach den Statuten.
2) "Quicunque de quacunque indicibili incontinentia conuicti fuerint vel publice confessi, perpetuo carceri mancipentur, sine omni spe liberationis," nach den Statuten.
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bewegen, damit er aus dem Gefängniß erlöset werde und unter die übrigen Conversen zur Besserung seines Lebens kommen könne. Da grade zu derselben Zeit die gewaltthätigen Unruhen in Rostock sich ihrem Ende näherten und die Herzoge zur endlichen Beruhigung in der Stadt waren, so hielten die Herzoge Magnus und Balthasar mit ihren Räthen die Sache des Hans Prange für wichtig genug, um sie persönlich in Marienehe beizulegen. Am 21. April, am Sonntage Jubilate 1 ), 1491 ward Hans Prange auf Fürbitte der Herzoge des Gefängnisses entledigt und schwur in deren Gegenwart einen Eid, daß er bekenne, "wegen merklicher Uebertretung nach Verdienst mit Recht gefangen gehalten zu sein, und die Gnade nur zur Besserung seines Lebens um Gottes willen verdiene"; er versprach, sich zur Besserung seines Lebens in die Karthause zu Stettin bringen zu lassen und dort so lange zu bleiben, bis er wieder nach Marienehe gerufen werde, und schwur Urfehde, in kommenden Zeiten gegen das Kloster und dessen Güter und Leute, und gegen den Orden nie etwas zu unternehmen und unternehmen zu lassen. Damit waren aber die Karthäuser zu Marienehe noch nicht zufrieden, sondern die Herzoge mit ihren Räthen, dem güstrowschen Domdechanten Johann Thun, nachmaligen Bischofe von Schwerin, dem Ritter Heinrich von der Lühe und den Brüdern Dietrich und Friedrich Vieregge, mußten für Hans Prange in Bürgschaft treten und dessen Urfehde mit besiegeln 2 ). So wichtig und ernst ward in einem Karthäuser=Kloster die Leichtfertigkeit eines untergeordneten Laienbruders genommen.

Die Schlechtigkeit des Bruders Hans Prange muß aber unverbesserlich gewesen sein. Denn kaum hatte der rostocker Rath, 40 Jahre nach dieser Begebenheit, im Jahre 1531 den papistischen Gottesdienst in der Stadt Rostock abgeschafft, als der Bruder Hans Prange, wahrscheinlich schon gegen das Ende des Jahres 1531, aus dem Kloster nach Rostock entlief, um sich dort der allgemeinen Freiheit noch in seinen alten Tagen zu erfreuen. Die Karthäuser waren aber nicht gesinnet, in das rostocker Lied einzustimmen, sondern blieben ihrem innern Wesen getreu und forderten, trotz der revolutionsartigen Bewegungen in Rostock, den "verlaufenen Bruder" zurück. Der Rath war schwach und wollte dies der aufgeregten Volksmenge gegenüber


1) Am Freitage nach Jubilate 1491 hatte der Herzog Magnus mit den Abgeordneten der wendischen Städte eine Zusammenkunft zu Niendorf zur Beilegung der rostocker Unruhen. Vgl. Wöchentliche Rostocksche Nachrichten, 1762, Stück 45, S. 177.
2) Vgl. Urkunde vom 9. Mai 1532.
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nicht wagen. Da der Rath in Marienehe nichts zu sagen hatte, so erwirkte er von den Herzogen ein Commissorium für einige Rathsmitglieder, um mit dem Kloster über diesen Fall zu ver

handeln. Der Rath sandte also den berühmten und gelehrten, klugen und schlauen Rathssyndicus Dr. Johann Oldendorp und den Rathmann Johann von Herverden als herzogliche Commissarien mit dem Notar Lambert Takel nach Marienehe zur Verhandlung, oder zum "freundlichen Verhör", wie sich die Commissarien selbst ausdrücken. Wie aber der Rath und die Bürgerschaft damals überall gewaltthätig übergriffen 1 ), so auch hier. Am 2. April 1532 traten die Commissarien in das Gasthaus des Klosters 2 ), aber nicht allein von dem Notar begleitet, sondern auch von ungefähr 40 rostocker Bürgern sammt deren Dienern und Mitgeladenen, welche in hellem Haufen den Hans Prange gewaltsam und schützend einführten. So berichten der Prior Marquard Behr und sein Convent; in dem Notariats=Protocolle steht nur, daß von den Commissarien Hans Prange "mit etlichen aus dem Rath und andern zum Handel gebetenen Bürgern und geladenen Herren und Freunden" eingeführt sei. Als nun die Commissarien erklärten, daß sie geneigt seien, zuerst das Anbringen des Hans Prange anzuhören, ihn also gewissermaßen als Kläger betrachteten, und dieser sich dazu anschickte, stand der Prior Marquard Behr mit dem Vikarius und dem Schaffner, welche von dem versammelten Convent gekommen waren, entrüstet auf, erklärte, daß er mit "keinem Verräther und Feinde des Kreuzes Christi" zu handeln gesonnen sei, und verließ mit seinen Begleitern den Saal. Die Rostocker nahmen sich diese Worte im Allgemeinen zu Herzen, d. h. zogen sich dieselben zu, und Dr. Oldendorp protestirte vor dem Notar gegen die Weigerung des Priors in die Verhandlung und gegen die Verachtung der fürstlichen Commissarien. Marquard Behr wandte sich beschwerend an den Rath der Stadt und klagte über gewaltthätige und unziemliche Behandlung. Aber der Rath wies diese Klage und Rechtfertigung zurück und verbot den Brüdern die Stadt, damit Aufruhr, Widerwille und Gefahr, welche sie selbst angerichtet, vermieden bleibe, und machte sie für jedes Unheil verantwortlich; der Rath suchte dabei den Hergang von seiner Seite mit leeren Ausflüchten zu entschuldigen: es seien nicht


1) Vgl. z. B. Krabbe Geschichte der Universität Rostock, I., S. 401 flgd.
2) "Gasthaus" eines Klosters ist ein Klostergebäude, gewöhnlich dicht vor dem Kloster, mit Säälen, um Fremde und Reisende unentgeltlich aufzunehmen und zu verpflegen.
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große Haufen Leute, sondern nur zehn Bürger und "zugebetene Freunde" (!) erschienen und der Prior habe im Allgemeinen, ohne Hans Prange ausdrücklich zu nennen, Verräther und Feinde Christi genannt und dadurch die Commissarien höchlich beschimpft und gekränkt. Am 14. April berichteten die Commissarien unter Einsendung des Protocolls an den Herzog Heinrich, nachdem sie in dieser Sache schon persönlich in Schwerin gewesen waren, und klagten, daß sie, als herzogliche Commissarien, hoch verunglimpft, verspottet und verachtet seien, und gaben dem Herzoge unter den Fuß, als müsse er die Behauptung der Karthäuser annehmen, er habe "Verräther und Feinde Christi" als Gesandte geschickt; was aber ihre eigenen Personen betreffe, so wären sie lieber eines solches Schimpfes verschont geblieben, und hätten nicht geringen Anstoß daran genommen, daß, obgleich sie in Schwerin ihre Billigkeit in dieser Sache versichert hätten, der Herzog in einem Schreiben an den Rath, dessen Verlesung sie mit angehört, doch eine entgegen gesetzte Ansicht ("Gegenspiel") über ihr Verfahren ausgesprochen habe. Der Herzog war aber nicht der Mann, der sich blauen Dunst vormachen ließ, sondern antwortete ihnen am 18. April, daß er ihr Schreiben nicht eher beantworten könne, als bis er auch die Karthäuser, denen er ihr Schreiben zusenden werde, gehört habe; was aber ihre persönliche Beschwerde anlange, so hätte sie geziemend unterbleiben sollen, da er, der Herzog, "bis anher, Gott Lob und ohne Ruhm zu reden, alle Zeit in allen Sachen alle Wege so gehandelt habe und, so Gott wolle, bis in seine Grube zu handeln geneigt sei, daß ihm weder von ihnen, noch von irgend einem Andern mit Billigkeit und Wahrheit solle nachgesagt werden, daß er eine Antwort gegeben und hinterher das Gegentheil gethan oder vorgenommen" habe. Die Karthäuser rechtfertigten sich am 9. Mai bei dem Herzoge und beschwerten sich darüber, daß der Dr. Oldendorp die auf den "Apostaten Hans Prange" bezüglichen Worte auf sich gedeutet, obgleich der Prior vor vielen Zeugen seine wahre Meinung ausgesprochen, und daß der Rath ihnen gegen das Recht die Stadt verboten habe, welche in der Mitte ihrer Güter liege und aus der sie ihre tägliche Nothdurft beziehen müßten; sie hätten sich zur Verhandlung "in billiger Stätte und Zeit" erboten, aber es wäre ihnen unleidlich gewesen, in Gegenwart ihres Widersachers, der sich und die Commissarien durch Ge walt gestärkt habe, zu verhandeln, und deshalb habe der Prior erklärt, daß er mit "dem Verräther und Feinde des Kreuzes Christi" zu handeln nicht gedenke. In Folge dieser Rechtfertigung mißbilligte der Herzog am 23. Mai das Verfahren des

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Rathes und der Commissarien gänzlich: der Prior habe mit dem "Verräther und Feinde Christi" nur den Hans Prange meinen können, und es wäre besser und füglich gewesen, daß der Rath, in Berücksichtigung der von Hans Prange unter fürstlicher Bürgschaft vor vielen Jahren (21. April 1491) geschwornen Urfehde, denselben von seinem meineidigen, muthwilligen und unbilligen Vornehmen abgehalten und zuvor Erkundigung eingezogen und Bericht erstattet hätte, als daß derselbe dem Hans Prange der mit Verschweigung der Wahrheit das Commissorium hinterlistig ausgebracht, dieses Commissorium mitgetheilt und sofort darauf Handlung vorgenommen und den Karthäusern wie Missethätern die Stadt verboten habe; der Herzog forderte daher entschieden von dem Rath, "dieses muthwillige Verbot" aufzuheben und die Karthäuser wider Recht "mit der That nicht beleidigen zu lassen." An demselben Tage theilte der Herzog den Karthäusern diesen Erlaß mit und versicherte ihnen wiederholt seinen Schutz. Es würde von Werth sein, zu erfahren, ob die Karthäuser den Apostaten wieder in ihre Gewalt bekommen haben und was aus ihm geworden sei; aber die Geschichte schweigt über ihn.

Durch eine solche Handhabung der fürstlichen Gerechtigkeit gegen die Schwäche des Raths und die Ränke der Tageshelden blieben die Karthäuser vor der Hand vor den Belästigungen der Rostocker verschont und führten ihr Leben nach den Regeln ihres Ordens in aller Strenge und Stille fort. Die ganze Begebenheit giebt aber ein klares Bild theils von den reformatorischen Zuständen in den großen Städten, theils von der würdigen Standhaftigkeit der Karthäuser. Am 12. März 1532 klagten die Karthäuser zwar über die "schweren Zeiten", sprachen aber die freudige Ueberzeugung aus, daß es ihnen vergönnt sein werde, in ihrem Kloster unter dem Schutze der Landesherren Gott zu preisen, wozu es gestiftet sei. Dagegen predigte freilich der Prädicant Hakendahl in der Marienkirche, daß ein geringer Knecht und eine arme Dienstmagd, wenn sie gottesfürchtig und gläubig wären und die ihnen anbefohlene Arbeit treulich verrichteten, vor Gott angenehmer seien und mehr gute Werke thäten, als alle Karthäuser=Mönche, welche unter allen die heiligsten und besten Werkheiligen sein wollten.

Die evangelische Lehre gewann nun immer festern Boden in Meklenburge. Schon im Jahre 1531 ließ der Herzog Heinrich der Friedfertige der Lehre freien Lauf 1 ) und trat im Jahre 1532 als erklärter Anhänger derselben auf. Hierauf


1) Vgl. Jahrb. XXII., S. 17 flgd.
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erfolgte bald die gänzliche Aufhebung der katholischen Stiftungen innerhalb der Stadt Rostock. Die Gegenbestrebungen des rückfällig gewordenen Herzogs Albrecht, vorzüglich seit dem Jahre 1533, konnten den Gang der Ereignisse nicht lange hemmen, da das Verlangen nach dem reinen Worte Gottes immer dringender ward. Die Karthäuser in Marienehe gingen aber ihren stillen Gang ruhig weiter. Die Burgemeister der Stadt Rostock hatten zwar den Prior und den Schaffner des Klosters zur Verhandlung geladen; diese lehnten aber wegen des am Tage nach dem Termine einfallenden Festes der Verkündigung Mariä am 21. März 1533 die Ladung ab, erboten sich jedoch zur Zusammenkunft an einem andern folgenden Tage. Doch die Unterhandlungen führten nicht zu dem erwünschten Ziele; denn am 12. Mai 1533 sandte der Rath den Raths=Secretair Mag. Peter Sasse in Begleitung von zwei Bürgern nach Marienehe hinaus, um dem Prior und seinen Mönchen zu verkündigen, daß sie keinem Bürger und keiner Bürgerin Beichte hören und das Abendmahl in Einer Gestalt geben sollten. Der Rath war dies Mal sehr behutsam aufgetreten; denn der Secretair Peter Sasse war nach einem Schreiben des Priors Marquard Behr vom 3. Mai 1542, durch welches dieser ihm einen Franziskanermönch zur weitern Empfehlung emphal, noch damals ein Freund des Priors. Die Karthause hatte aber in der Stadt noch viele Verehrer und Anhänger, welche sich auf ihrem Lebenswege nicht stören ließen. Der Rath beschwerte sich zwar des Klosters wegen bei dem Prior, dieser aber ging darauf nicht ein, sondern ersuchte am 14. Julii 1534 die ihm befreundeten Burgemeister Bernd Kron und Rathmänner Heinrich Gülzow und Marcus Luskow, welche zum Theil noch später für das Kloster wirkten, nach Marienehe hinauszukommen, um zu überlegen, was der Convent zum Besten der Stadt und des Klosters bedacht habe.

Da gebot der ganze Rath im Jahre 1534, nachdem er die Klöster in der Stadt aufgehoben hatte, ernstlich, daß Niemand von den Bürgern oder Bürgerinnen und den Mägden, Gästen und Gesinde nach Marienehe, Biestow 1 ) oder Kessin 2 ), oder nach irgend einem andern Orte bei Rostock gehe oder


1) In Biestow war Andreas Eggerdes Pfarrer und papistisch gesinnt. Noch bei der Visitation vom Jahre 1541 heißt es nach dem Originale von des Kirchen=Visitations=Secretairs Simon Leupold Hand: "Die kercke hat das Capittel zu Rostock zu uerlehnen. Er Andreas Eggerdes pastor ist bißher ein papist gewesen, wil sich aber hinfurder bessern."
2) In Kessin trieb Dethlev Dancquardi sein Wesen.
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fahre, um die Messe zu hören, bei Strafe von 10 Gulden für jeden zu beweisenden Uebertretungsfall.

Von nun an blieben die Väter in Marienehe vom rostocker Rathe ungeschoren und verharrten ruhig und unangefochten in ihrer Regel unter ihrem festen Prior Marquard Behr bis zu ihrem Untergange, welcher erst 18 Jahre später erfolgte. In diesem langen Zeitraume erfahren wir fast nur von Geschäftsangelegenheiten des Klosters.

Die Karthäuser werden sich in ihrem frühern Ansehen bald wieder befestigt haben; denn als am 8. September 1539 die Brüder den Rath von Rostock baten, einen unerlaubten und nachtheiligen Bau neben ihrer "Wohnung auf der Burgwall"=Straße nicht zu gestatten, nannten sie denselben wieder "des Klosters seit alter Zeit großgünstige Herren und Freunde". Auch am 5. Februar 1541 rühmten die Karthäuser, als sie den Rath um Schutz in ihrem Antheile des Gutes Sildemow baten, die "Gunst, welche ihnen und ihren Vorvätern von der guten Stadt erzeigt" sei, und begrüßten den Rath mit der Anrede "besondere guten Freunde." Dennoch konnten sie nicht ganz ohne Bedruck davon kommen; so waren z.B. am 1. Mai 1545, als der Herzog Albrecht noch immer kriegerische Bewegungen 1 ) gegen Dänemark betrieb, 700 geworbene Landsknechte in das Klosterdorf Pastow gefallen, welche so arg gewirthschaftet hatten, daß mehrere Bauern mit Frauen und Kindern hatten davon gehen müssen; der Prior Marquard Behr hat daher den katholischen Herzog Albrecht, als einen "besondern Beschützer der heiligen Kirche und der christlichen Religion" am 2. Mai 1545 um Schutz und nannte sich dabei "des Herzogs Kapellan". Mit welcher Spannung die noch bestehenden katholischen Stifter die Entwickelung der lutherischen Kirche verfolgten, läßt sich daraus entnehmen, daß der Prior Marquard Behr im Jahre 1546 die Nachricht von Luthers Tode zuerst nach Rostock brachte. Noch bestanden die großen Feldklöster dem Aeußern nach, wenn auch die Bettelmönchs= und andere kleine Klöster in den Städten aufgehoben waren. Noch im Jahre 1547 suchte Marquad Behr das Leben der großen Feldklöster mit aller Kraft aufrecht zu erhalten. Schon in frühen Zeiten hatten die Bischöfe von Schwerin den jedesmaligen Prior von Marienehe zum Visitator des Benedictiner=Nonnenklosters Dobbertin bestellt. Nun war das Kloster Dobbertin durch die Reformation schon in vielfache Bedrängniß gerathen und die sonst feste Priorin Katharina von


1) Vgl. Franck A. u. R. Mecklenb., IX., S. 227.
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Oertzen 1 ) hatte wiederholt um die Erlaubniß zur Niederlegung ihres schweren Amtes gebeten. Marquard Behr fragte daher am 13. März 1547 bei dem Herzoge Heinrich darum an und führte es ihm zu Gemüthe, wie dieser sich gegen ihn habe vernehmen lassen: "was die Klöster und ihre Religion (Ordensregel) belange, wolle er sich nicht unterstehen, dieselben zu verändern, sondern wolle sie in ihrem stiftungsmäßigen Bestande (Aussetzung) lassen." Katharina von Oertzen blieb aber in ihrem Amte und starb als Priorin am 6. April 1549, indem sie das Kloster noch ganz katholisch hinterließ. Bei der Gelegenheit äußerte Marquard Behr über gewaltthätige Abdringung von Hebungen aus dem Klosterdorfe Gr. Stove: "was in Gottes Ehren einmal ge geben sei, müsse auch alle Wege dabei bleiben, und wenn was Menschen sich verheißen und zugesagt, zu allen Zeiten gültig, so müsse um so mehr das, was Gott und Gottesdienst belange, unverrückt gehalten" werden, und dürften geistliche Stiftungen "nicht zu weltlichen Händen gelangen."

Doch der Tag der Auflösung kam immer näher. Marquard Behr sah dies wohl voraus und suchte daher in den letzten Zeiten das Vermögen der Karthause möglichst sicher zu stellen, indem er namentlich Hauptsummen aus Privathänden zog und sowohl diese, als auch erworbene Gelder bei öffentlichen Behörden und in größern Landgütern bei sichern Familien belegte, kurz allen möglichen Ereignissen für den Fall des Unterganges sorglich zuvorzukommen suchte. Am 20. Januar 1545 belegte die Karthause bei Karin von Moltke auf Toitenwinkel 500 Gulden in den Gütern Häschendorf und Toitenwinkel und am 20. Januar 1551 bei demselben 1500 Gulden in dem Gute Mechelstorf, beide Summen noch mit Bewilligung der Herzoge; am 15. Mai 1545 belegte sie bei den Brüdern von Mörder auf Daskow in Neuvorpommern bei Damgarten 50 Gulden in dem Dorfe Mützkow 2 ), gegen 12 Procent Zinsen. Im Jahre 1546 hatten die Karthäuser die Kapitalien, die sie bei den Loitzen und Fahrenholzen in Stettin, bei den Stoientin


1) Vgl. Lisch Urkundliche Geschichte des Geschlechts von Oertzen, II., S. 231-235: vgl. Jahrb. XXII., S. 104 flgd.
2) Dieses Dorf, welches in der Urkunde "Musckow" genannt wird, ist das heutige "Mützkow" (nicht Muucks) zwischen Stralsund und Richtenberg; als mehrere stralsunder Bürger am 5. Mai 1528 dem Kloster Marienehe 6 Mark Renten aus dem Dorfe "Muskow" verpfändeten, sagen sie, daß dieses Dorf "in dem Kirchspiele Niepars ("Nipertze") bei der Stadt Stralsund" liege. Schon vor dem 5. Mai 1528 hatte Paul Mörder auf das Gut Mützkow von dem Kloster Marienehe Geld aufgeliehen.
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in Greifswald und bei Hermann Weygen in Stralsund stehen gehabt hatten, gekündigt und belegten diese am 22. September 1546 in der Summe von 2000 Mark bei dem Rath der Stadt Stralsund, der den Karthäusern gewogen gewesen zu sein scheint, gegen nur 4 Procent Zinsen, nachdem sie schon im Jahre 1519 die Summe von 2000 Mark und im Jahre 1540 die Summe von 1500 Mark bei demselben Rathe belegt hatten. Mittlerweile war der Herzog Albrecht, die kräftigste Stütze der Katholiken, am 7. Januar 1547 gestorben und unter dem Hochaltare des Klosters Doberan begraben, der Herzog Heinrich hatte die lutherische Lehre im Lande bestätigt, wenn er auch noch die Klöster bestehen lassen wollte, und von dem jungen Herzoge Johann Albrecht I. mochte man wohl schon voraussehen, welche Richtung er nehmen werde. Daher rüsteten sich auch die Karthäuser zu Marienehe , mit Fassung dem drohenden, unvermeidlichen Geschicke entgegenzugehen. und sprachen dies im Stillen auch unumwunden gegen ihre Freunde aus.

Einen besonderen Anhalt hatte die Karthause noch lange Zeit an dem Rath der Stadt Stralsund, in deren Nähe viele Güter der Karthause lagen. Am 17. August 1537 hatten die Karthäuser mit dem Rath aus besonderer Zuneigung vereinbaret, daß die in der Nähe der Stadt liegenden Güter von einem Mitgliede des Raths oder wenigstens einem Bürger der Stadt verwaltet werden sollten, und den Burgemeister Christoph Lorber für diese Verwaltung bestätigt. Dies ward die Veranlassung, daß die Lorber, welche besondere Freunde des Klosters waren, in den letzten Zeiten in ein noch engeres Verhältniß zu demselben traten. Der Burgemeister Christoph Lorber zu Stralsund und sein Bruder Olof Lorber, Aeltermann der Gewandschneider daselbst, hatten jeder 100 Gulden zu 4 und 5 Procent Zinsen, von den Karthäusern geliehen. In der Besorgniß der nahe bevorstehenden Aufhebung des Klosters schlossen nun die Lorber mit dem Prior Marquard Behr und dem Schaffner Christian Westhof von Marienehe am 16. Junii 1550 folgenden Vertrag: die Karthäuser gaben den Brüdern Lorber ihre Schuldverschreibungen zurück und schenkten diesen die Kapitalien "für ihre mannigfachen treuen Dienste, Mühe, Fleiß, Arbeit und Sorge, welche sie in diesen gefährlichen, geschwinden Zeiten zur Erhaltung und Vertheidigung der Karthause, deren Güter, Herrlichkeit, Eigenthum und Gerechtigkeit angewandt und gethan hatten und ferner nach Möglichkeit mit allem Fleiße gern thun wollten;" dagegen verpflichteten sich die Lorber für den Fall, daß "die Karthäuser aus ihrem Kloster vertrieben werden" würden, den Karthäuserbrüdern, so

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lange noch einer am Leben sein würde, die 9 Mark Zinsen ehrlich und aufrichtig zu bezahlen, nach dem Tode aller Karthäuserbrüder aber zu ewigen Zeiten von den Zinsen ein Dritttheil zur Aussteuer armer Jungfrauen und ein Dritttheil zur Bekleidung von Armen zu verwenden, wogegen die Lorber ein Dritttheil zu ihrem Nutzen einbehalten könnten. Hiermit ist deutlich ausgesprochen, welches Schicksal der Prior Marquard Behr und seine Brüder erwarteten. Dies ist eine der letzten bekannt gewordenen Amtshandlungen der Karthäuser zu Marienehe.

Am 1. Mai 1550 lieh Christoph von Bülow auf Rensow von "Herrn Marquard Behr, Prior der Karthause, seinem Oheim, und dessen Amtsnachfolgern", noch 50 Gulden gegen Verschreibung und Bürgschaft.

Der junge Herzog Johann Albrecht I. hatte seit dem Tode seines Vaters Albrecht (7. Januar 1547) ein stilles, wissenschaftliches Leben geführt, voll der reinsten Begeisterung für das Evangelium. Aber in dem Maaße, wie die katholische Kaiserparthei die Länder der protestantischen Fürsten immer härter drückte, stieg in ihm die Entrüstung, und er bereitete lange im Stillen die Erhebung" für die wahre Religion und die deutsche Freiheit" vor. Sein Oheim, der Herzog Heinrich der Friedfertige, welcher jeden Gewaltschritt scheute, war am 6. Februar 1552 zu Schwerin gestorben, und schon in der Mitte des Monats März brach Johann Albrecht unerwartet und plötzlich mit 600 Reitern von Schwerin auf 1 ) und vereinigte sich mit den übrigen verbündeten protestantischen Fürsten am 1. April vor Augsburg, um den Kaiser Carl V. zu dem zu zwingen, was er gutwillig nicht thun wollte. Die Protestanten errangen den Sieg und am 26. Mai einen ehrenvollen Frieden zu Passau, und Johann Albrecht kehrte von seinem Siegeszuge am 23. August von Frankfurt a. M. in sein Land zurück, zwar mit Kriegsschulden belastet, da er den Zug auf eigene Faust unternommen hatte, aber mit dem sichern Gefühle für das, was er fortan zu thun hatte.

Schon als der Herzog in's Feld zog, gab er die strengsten Befehle zur Aufhebung der Mönchsfeldklöster. Der Schlag traf zuerst die beiden großen Cistercienser=Mönchsabteien Dargun am 6. März und Doberan am 7. März 1552; beide abgestorben und kraftlos, ergaben sich ruhig in ihr Schicksal und waren mit kleinen Pensionen für ihre Vorsteher zufrieden. Der fürstliche Bevollmächtigte für Doberan war Jürgen von


1) Vgl. Jahrb. XVIII., S. 35 flgb. und XXII., S. 31.
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Rathenow, Hauptmann zu Doberan, welcher den Secretair Joachim Kock zum Begleiter hatte. Am 10. März nahmen diese auch den Doberaner Hof in Rostock ein. Hierüber sagt eine Ausgaben=Rechnung:

"III G. III ß. dorch denn hoptmann Jurgenn Ratenow, Jochim Kock Secretarien, Hans Vicken vogt tho Buckow ,onde her Nicolaus abtenn, her Pawel Hoppener keller tho Dobberann sampt denn knechtenn tho Rostock vortheret, als de kaste tho Rostock geapent vnde de klenodyenn sampt Seigel vnde Breuenn inuentert wordenn, ahm Donnerdage nha Inuocauith."

In der Karthause Marienehe hatte man mehr Widerstand zu erwarten, und daher machte man auch größere Anstrengungen und griff zur Gewalt. Am 15. März 1552 ward die ehrwürdige Karthause Marienehe eingenommen und aufgehoben. Nach der Klage vom 7. October 1554 ließ der Herzog an jenem Tage "ganz freventlich und eigenes ,Willens und Vornehmens mit Gewalt durch dreihundert dazu verordnete gerüstete Mannen zu Roß und Fuß das Haus und das Kloster Marienehe umgeben und einnehmen, plündern und die armen Ordensleute, Prior und ganzen Convent von allem entblößt daraus in das Elend und unbekannte Länder verjagen und vertreiben." Nach der Protestation vom 13. Januar 1553 hatten die Kriegsknechte den "Prior und alle seine Brüder, darunter alte, kranke Männer, mit Gewalt hinausgejagt und ihnen unter vieler Verhöhnung und Schmähung ihre Kleider und Bettgewand nachgeworfen und sie von Allem entblößt, so daß sie zu Fuße nach der Stadt Rostock hatten gehen müssen." Ein amtlicher Bericht über die Einnahme des Doberaner Hofes sagt, daß der Herzog Johann Albrecht "auf dieselbe Zeit das Kloster Marienehe und das Karthäuserhaus in der Breiten=Straße zu Rostock durch Matthias (?) Koch habe einnehmen lassen. Die rostocker Chronik berichtet: "1552. In dissen suluen yar worden de monik vth den beiden klostern Marien Ehe vnd Dobbran vordreuen van den hertogen van Meckelnborch."

So fiel die ehrwürdige Karthause Marienehe als ein Opfer der Bewegung der ganzen Zeit. Sie hätte ein besseres Schicksal verdient und auch vielleicht gefunden, wenn die Starrheit ihrer Form nicht dem Zeitgeiste gradezu widerstrebt hätte oder wenn die Brüder es über sich vermocht hätten, ihre Stiftung in die neue Bewegung hinüberzuleiten, wie es die Brüder vom Gemeinsamen Leben thaten. Aber die Karthäuser verdienen Theilnahme und Verehrung.

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Der Herzog Johann Albrecht handelte freilich hart; aber auch er konnte nicht anders, und seine Absicht war eben so rein, wie die Standhaftigkeit der Karthäuser. Er wollte mit den Gütern der Karthause die Universität Rostock verbessern, um Bildung zu verbreiten, und das hat er zum Glanze der Universität und seiner Regierung auch ehrlich gethan. In einer Regierungsverordnung bei seinem Abzuge nach dem Oberlande im März 1552 sagt er: "Zum dritten begern wir, ir wollet die Visitation fur die handt nehmen, die abgotterei und papistische diener allethalben abschaffen und die reine gotliche Lehr und christliche Ceremonien aufrichten, christliche Predicanten verordnen und den schulmeistern notturftige ziemliche unterhaltung machen, und alles so zu den kirchen gehörig an geiftlichen Lehnen und sonsten vleysig aufschreiben, damit wir von denselben und andern geistlichen gütern zu unser glücklichen heimkunft, wils got, die uniuersität, auch junge gesellen vom adel und andere im studio unterhalten und die armen davon versorgen können."

Aber auch Marquard Behr ruhte selbst nach dem Falle seiner Karthause nicht. Er blieb unermüdlich thätig, sein Recht gegen die Gewaltthat des Herzogs zu verfolgen, welcher selbst seine Person als eine gefährliche in besondere Aufsicht nahm. Nach dem Schreiben des Herzogs vom 16. October 1553 entfloh Marquard Behr nach der Vertreibung in die befreundete Karthause zu Arensbök, welche noch unangefochten geblieben war, und nahm Siegel und Briefe und die Kleinodien und andere bewegliche Habseligkeiten des Klosters mit sich dahin. Von hier aus reisete er, wahrscheinlich im geheimen, bald hier, bald dort hin, um die Sache des Klosters zu betreiben; bald war er in Arensbök und Lübeck, bald in Rostock, bald in Stralsund und an andern Orten. Die Karthause besaß auch Sülzgüter in der Saline zu Lüneburg, wie die meisten großen meklenburgischen Stifter. Bald nach seiner Flucht nach Arensbök war Marquard Behr "in den geschwinden Zeiten in eigener Person mit großen Unkosten und mit Gefahr seines Lebens" nach Lüneburg gereiset, um diese Güter zu sichern. Aber die meklenburgischen Statthalter hatten während der Abwesenheit des Herzogs Johann Albrecht nach Lüneburg geschrieben, "die Karthause gehöre jetzt den Herren von Meklenburg, welche deren Güter zu der Universität zu appliciren" gedächten. Am 1. October 1552 war Marquard Behr in Rostock und bat von hier den Rath von Lüneburg, ihm nicht nur die zu Ostern fällig gewesenen Pächte, sondern auch die zu Michaelis fällige Summe von 105 Mark zu senden,

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worüber er die Quittung bei seinen Wirthe Lütke Schröder in Rostock, welcher in der Breiten Straße wohnte, zurückgelassen habe, widrigenfalls er sonst zur Klage schreiten müsse, da den Herzogen die Karthause nicht gehöre, indem sie nie einen Fuß breit Landes dazu gegeben hätten. Der Herzog mußte von den Bestrebungen des Priors Kunde erhalten haben, denn am 6. October 1552 forderte er den Rath von Rostock in sehr bestimmten Ausdrücken auf, sich in Beziehung auf die Güter des Klosters und den Prior ohne Säumen gehorsam gegen ihn zu bezeigen, da er der Kirchen und Schulen Bestes suche, wenn der Rath nicht in den Verdacht kommen wolle, als sähe er die Unterschlagung der Kirchengüter gerne. Am 24. October 1552 war Marquard Behr in Wismar und ließ sich hier von dem Rath eine Urkunde vom Jahre 1447 feierlich beglaubigen, durch welche dem Sohne des Stifters der Karthause Marienehe, dem Winold Baggel dem jüngern, von dem Kloster eine Wohnung vor demselben auf Lebenszeit eingeräumt war; mit gleichen Ausdrücken beglaubigte an demselben Tage der wismarsche Rath auch die Stiftungsurkunde der Karthause vom Jahre 1396.

Marquard Behr ließ nicht ab, alle möglichen Schritte zum entschiedenen Auftreten zu thun. Als im December 1552 der Herzog Johann Albrecht 1. in Rostock war, hatten sich auch "Marquard Behr, Prior der Karthause zu Marienehe, und Christian Westhof, Schaffner derselben Karthause", dahin begeben, und Marquard Behr hatte seine Verwandten ("sine besipte fruntschop") und Freunde dahin geladen: Joseph Münster der Rechte Doctor, Sivert von Dechow, Gevert Moltke, die Brüder Gerd und Joachim Behr (auf Nustrow), die Brüder Jürgen und Christoph von der Lühe, Joachim Luskow und den rostocker Bürger, früheren Burgemeister (?) Bernd Kron 1 ), denselben, welcher 1557 auch die Güter der Brüder vom gemeinsamen Leben in Verwaltung nahm 2 ). In dieser Männer Gegenwart, am 15. December 1552 Nachmittags, in Rolof Machen Hause am Markte, klagte vor dem Notar Erasmus Böddeker der Prior mit heller, lauter Stimme, daß er, der über 27 Jahre lang die Karthause nach bestem Gewissen in Gottes Dienste als Prior regiert habe, mit seinen Brüdern von dem Herzoge Johann Albrecht des Klosters entsetzt und verjagt sei, legte die Stif=


1) Am 14. Julii 1534 richtete der Prior Marquard Behr ein Schreiben an den Burgemeister Bernd Kron und die Rathmänner Heinrich Gülzow und Marcus Luskow zu Rostock.
2) Vgl. Jahrb. IV., S. 26 flgd.
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tungs= und Bestätigungsurkunden des Klosters,den Geleits und Schutzbrief Kaisers Carl V. vom Jahre 1530, den er verlesen ließ, und einen Schirmbrief des Herzogs Heinrich von Meklenburg vom Jahre1537vor und protestirte öffentlich gegen die gewaltsame Entziehung des Klosters, indem er die Wiedereinsetzung forderte. Mit dem darüber aufgenommenen Notariatsdocumente und den beglaubigten Abschriften der Urkunden begab sich der Notar mit den Zeugen sogleich zu dem Herzoge, welcher damals in Rostock bei dem Rathmann Gottschalk Hoppenstange "zur Herberge lag", und bat um Gehör, ward aber auf den folgenden Tag beschieden. Am16. De cember erschienen der Notar und die Zeugen wieder und "thaten fleißige Forderung um Gehör"; der Herzog aber ließ ihnen sagen, er habe dem Canzler Johann von Lucka und dem Rath Carl Drachstedt die Annahme des Gewerbes mündlich befohlen.Da begaben sie sich zu den genannten Räthen in die fürstliche "Canzlei", welche ebenfalls in Roloff Machen Hause war, wo der Prior mit seinen Freunden wohnte. Hier wurden sie angenommen, und der Doctor Münster nahm im Namen des Priors das Wort, protestirte gegen die gewaltsame Entsetzung, forderte die Herausgabe der Karthause und bat, daß dem Prior und seinen Brüdern keine Gewalt geschehen möge, indem diese sich unter den Schutz und Schirm Sr. Majestät des Kaisers und des Reichskammergerichts begeben. Die fürstlichen Räthe nahmen diese Gewerbe an und versprachen, dem Herzoge über den Hergang zu berichten; der Prior ließ sich aber darüber ein von Zeugen beglaubigtes Notariatsdocument ausfertigen.

Doch dies war tauben Ohren gepredigt.Vielmehr hatte der Herzog bald darauf sich nicht nur in die zur Karthause gehörenden Güter gesetzt, von den Unterthanen Huldigung genommen und die fälligen Zinsen und Pächte erhoben, sondern sogar in seinen Landen und Vogteien befohlen, den Prior und die Seinen gefangen zu nehmen, wegzuführen und ins Gefängniß zu werfen. Gegen diese fortgesetzten Gewaltthätigkeiten protestirte"Marquard Behr, Prior der Karthause Marienehe" wiederum "gar kläglich unter Vergießung von Thränen" am 13. Januar 1553 in seiner Behausung in der Breiten Straße vor demselben Notar Erasmus Böddeker und den rostocker Bürgern Nicolaus Schmidt und Hans Reinke.

Marquard Behr betrat nun, da alle Versuche zum Frieden vergeblich gewesen waren, den Weg zum Reichskammergericht.

Während der Zeit, als sich der Herzog in den wirklichen Besitz der Karthäusergüter in Meklenburg setzte, sah er sich

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auch nach den reichen Gütern und Geldern um, welche die Karthäuser im Fürstenthume Rügen hatten. Der Herzog wandte sich durch Gesandte zunächst an den protestantisch gesinnten Stadt=Syndicus Dr. Nicolaus Genzkow (von 1555 † 1576 Burgemeister) zu Stralsund, den der Herzog auch gern in seinen Dienst ziehen wollte. Dieser schrieb am 1. Januar 1553 dem Herzoge, daß der Rath mit des Herzogs "christlichem Vorhaben zur Beförderung der Ehre Gottes und der Universität zu Rostock Aufnehmen, Gedeihen und Verbesserung" wohl nicht übereinstimme und derselbe dem heillosen Mönch" (d. i. Marquard Behr) die Güter lieber gönnte, als daß er sähe, daß sie durch des Herzogs Verordnung zum bessern und gottseligern Gebrauch verwendet würden; er glaube, daß der Rath die Verhandlungen aufschiebe, indem dieser hoffe, daß die Mönche von dem Reichskammergericht oder anderswoher getröstet würden, denn er habe seltsame Dinge von etlichen Rathschlägen, welche die Gesandten der Städte jüngst zu Lübek über des Herzogs Vorhaben auf der von Rostock und Wismar Anstiften gehalten, und wie schimpflich sie vom gewissem Thun geredet, erfahren. Der Herzog wandte sich nun schriftlich und durch seinen Secretair M. Simon Leupold an den Burgemeister Christoph Lorber zu Stralsund, welche, mit seinen Schwägern und Freunden, in die dreißig Jahre Administrator der pommerschen Güter des Klosters Marienehe gewesen war, und schlug ihm am 17. Januar 1553 zur Beilegung der Irrungen hierüber vor, nachdem er sich wieder auf Verhandlungen eingelassen, ihm und seinen beiden Söhnen Olof und Zabel die Verwaltung der Güter für die Zeit ihres Lebens zu lassen und ihnen den Vorkauf der Güter zu gönnen.

Während der Zeit war Marquard Behr im Anfange des Monats März 1553 persönlich in Pommern gewesen und hatte die Pächte und Zinsen von der Stadt und den Bauern ein genommen und die Klosterbauern auspfänden lassen, natürlich mit Lorber's Hülfe, oder wie dieser sich ausdrückt, "da es ihm nicht gebühre, ihm darin Widerstand zu leisten". Durch diese Verhandlungen wieder gestärkt, lehnte Christoph Lorber am 10. April 1553 das Ansinnen des Herzogs ab, demselben die Zinsen und Pächte einzuhändigen, da es ihm "allenthalben unleidlich und zu ewigem Schaden und Verderb gereichen würde, vor erklärter und liquidirter Sache zur ordentlichen Rechts=Erklärung und Erkenntniß der von Gott verordneten Obrigkeit" sich zur Willfährigkeit gegen den Herzog zu erbieten. In gleichem Sinne sprach sich auch der Rath der Stadt Stralsund, von welchem der Herzog die Zinsen von den bei demselben belegten

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Kapitalien gefordert hatte, am 10. April 1553 aus, indem ein solches Verfahren "gegen Eid und Pflicht, auch gegen gemeines Recht und natürliche Billigkeit, so wie gegen ihre ausgegebenen Briefe und Siegel sei, so daß sie mit nichten nachgeben könnten; daß der Prior in der Stadt gewesen sei," wüßten" sie nicht, jedoch sei es nicht ohne, daß er vor einiger Zeit angekommen sei und des Kaisers und des Herzogs Philipp von Pommern Geleitsbriefe mit feierlicher Protestation habe insinuiren lassen."

Das Benehmen der Städte war freilich für den Herzog hart, welcher ununterbrochen in Noth und Kampf saß und sein Werk durchzuführen gezwungen war, wenn nicht die katholischen Machthaber auch in Norddeutschland, wie wohl in andern Ländern, wieder die Oberhand erhalten sollten. Er war aber nicht der Mann darnach, sich in seinem Thun irre machen zu lassen.

Eben so fest, aber freilich nicht so mächtig, war aber auch Marquard Behr, welcher alle ersinnlichen Mittel aufbot, sein Recht zu behaupten. Am 17. März 1553 protestirte, ohne Zweifel auf des Priors Veranlassung, der rostocker Rathmann Gottschalk Hoppenftange mit seiner Familie, welche wahrscheinlich von den Baggel in weiblicher Linie stammten, vor Notar und Zeugen gegen das Verfahren des Herzogs, welcher das von seinen Verwandten den Baggeln gestiftete Kloster ohne irgend eine Ursache und Veranlassung eingenommen habe, und cedirte das Kloster mit allem Eigenthum, mit dem "Lehn=, Patronat= und Stiftungs=Recht" dem Rath der Stadt Rostock, um den Rechtsweg gegen den Herzog zu betreten, und der anwesende Burgemeister Johann von Herverden nahm diese Cession an.

Aber Marquard Behr verfolgte auch seinen eigenen Weg und brachte die Sache an das Reichskammergericht. Am 1. Junii 1533 bestellten "der Prior und der Convent des Karthäuserklosters" Marienehe den Licentiaten Philipp Seiblin, Kammergerichts=Procurator und Advocaten, zum Anwalt und Procurator in ihrer Sache, und der Proceß nahm seinen Anfang. Am 18. August 1553 ward die Klage der Karthäuser (petitio summaria) beim Reichskammergericht zu Speier anhängig gemacht und die Ladung des Kaisers Carl V. an den Herzog präsentirt. Am 21. August 1533 ward des Herzogs Procurator Dr. Michael von Kaden beim Gerichte beglaubigt.

So weit hatte es Marquard Behr gebracht, als er nach langem demüthigen Entbehren und heftigem Kampfe um Michaelis des Jahres 1553 starb und zur ewigen Ruhe einging. Die Bestellung des Procurators Seiblin am 1. Junii

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1553 ist die letzte Handlung, welche von ihm erhalten ist. Am 16. October 1533 schreibt der Herzog Johann Albrecht an den Herzog von Holstein, daß der Prior der Karthause Marienehe, welcher im vorigen Jahre flüchtig geworden sei,sich eine Zeit lang im Kloster Arensbök, welches damals noch bestand, aufgehalten habe und vor kurzer Zeit daselbst, nach glaubwürdigem Bericht, gestorben sein solle, und bittet, ihm die Siegel und Briefe, welche Marquard mitgenommen habe, zu verschaffen, da er gemeint sei, die Güter des Klosters zum Besten der Universität Rostock anzuwenden. Mag auch das Verfahren Marquards Behr in manchen Stücken starr erscheinen, so nöthigt er doch bei der Reinheit des Karthäuser=Ordens Achtung ab, denn in ihm war Alles Wahrheit, und es erregt ein wohlthuendes Gefühl, wenn man bemerkt, daß so reine Männer, wie Behr und Arsenius, in keinem Verkehr und Bündniß mit den blinden papistischen Eiferern standen.

Die Brüder der Karthause hielten zwar noch immer fest zusammen und erwählten den Christian Westhof, welcher am 16. Junii 1550 als Schaffner des Klosters auftritt, wieder zum Prior; am 17. October 1554 klagen beim Reichskammergericht noch "Prior und Convent des Karthäuserordens Marienehe" und am 3. April im Jahre 1557 wird der "Prior Christian Westhof" mit Namen genannt 1 ). Aber die Säule, welche den Bau trug, war gebrochen.

Der Proceß beim Reichskammergericht ging nun den bekannten, langsamen Gang. Am 18. December 1553 gab der Procurator Seiblin zu Protocoll, daß "die Sache nunmehr lange angestanden habe und die armen Ordensleute verjagt seien und ihnen täglich das Kloster mehr abgebrochen werde." Der herzogliche Procurator von Kaden aber war des Angebens nicht geständig, denn die Sache stehe in gutlicher Verhandlung, und zweifle er nicht, daß sie werde vertragen werden, und bat um Zeit", wogegen Seiblin keiner "Güte geständig" war.

Im folgenden Jahre versuchte der Herzog Johann Albrecht wieder in Stralsund zu den pommerschen Pächten und Zinsen zu gelangen und sandte den Secretair Simon Leupold zum dritten Male nach Stralsund, indem er ihm Briefe vom 1. Mai 1554 an den Rath der Stadt und den Burgemeister Christoph Lorber und Quittungen mitgab, mit dem Ersuchen, seinem Secretair die Pächte und Zinsen, welche er zu der Universität Rostock gebrauchen wolle, auszuzahlen, bat auch


1) Vgl. Schröter Beiträge S. IX.
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an demselben Tage den Herzog von Pommern, den Rath von Stralsund zur Zahlung anzuhalten, aber wieder ohne Erfolg. Dagegen mahnte noch am 3. April 1557 "Christianus Besthoff, Prior der Karthause Marienehe", den Rath der Stadt Stralsund um die Zahlung der seit dem letzten Michaelistermine fälligen Zinsen, und sprach dabei die Erwartung eines baldigen günstigen Urtheils aus und die Hoffnung auf einen gerechten Rächer der Gewalt.

Am 17. October 1554 überreichten "Prior und Convent des Karthäuser=Klosters bei Rostock" ihre Klage und am 7. December 1554 ihre "articulirte Klage" beim Reichskammergericht. Am 8. Februar 1555 gab Seiblin zu Protocoll: die Sache habe bei zwei Jahren angestanden und er bitte, den verjagten und spoliirten Ordensleuten zur Restitution zu verhelfen und die eingebrachte articulirte Klage, welche notorisch und landkundig sei, als bekannt anzunehmen. Da der Herzog wohl nichts zur Entschuldigung vorbringen konnte, so trug am 18. September 1555 der herzogliche Procurator Kaden vor, er sei berichtet, daß Herzog Ulrich von Meklenburg sich in die Sache geschlagen habe und dieselbe vertragen wolle; er bitte daher um einen Monat Frist. Aber Seiblin wiederholte, er sei keiner gütlichen Handlung geständig, wiederhole seine Klage und bitte, da seiner Parthei Alimente gebrechen, derselben zu einer schleunigen Endschaft zu verhelfen. Endlich übergab der Herzog am 27. Januar 1556 die Replik, welche sehr kurz war, und behauptete, daß wo, nach dem augsburger Reichsabschiede vom Jahre 155O, etliche Stände des Reichs etliche Stifte, Klöster und andere geistliche Güter eingezogen und dieselben zu Kirchen, Schulen und andern milden Stiftungen verwandt hätten, dieselben dabei gelassen werden sollten; da nun die eingezogenen Güter der Karthause zu der Universität Rostock gebraucht und verwendet "worden" (?), so folge daraus, daß der Herzog den Klägern Red und Antwort zu geben nicht schuldig sei. Dabei verblieb es. Am 16. December 1556 erklärten beide Procuratoren ganz kurz, daß sie ihre Klagen und Ausreden wiederholten, und zum Jahre 1557 und am 7. Januar 1558 wird im Acten=Protocoll bemerkt, daß in dem Prozesse nichts vorgekommen sei ("Anno 1557 nihil actum reperitur"). Hiermit schlief der Prozeß ein, wie man cher andere beim Reichskammergericht, und früher, als mancher andere.

Jetzt war auch die Reformation in Meklenburg ziemlich befestigt; es waren fast nur noch die Herzoginnen Anna und Ursula, mit ihren Anhängern, welche noch lange der reinen

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Lehre widerstrebten. In Rostock waren die Eiferer zur Erde gebracht; Dethlev Dancquardi war im Jahre 1556 gestorben. Auch der stralsunder Burgemeister Christoph Lorber segnete im Jahre 1555 das Irdische und ihm folgte im Amte der Syndicus Dr. Nicolaus Genzkow. Da erfüllte der Herzog Johann Albrecht seinen Lieblingswunsch, die Universität zu verbessern, da er sehr wohl einsah, daß durch nichts mehr die Bildung des Landes befördert werden könne, als durch eine blühende Universität: und hiedurch gab er der Stadt Rostock zurück, was sie an geistigen Kräften verloren hatte. Damit stimmte auch wohl das Land überein, denn der Herzog hatte den Land ständen schon auf dem Landtage am 25. Julii 1552 erklärt, daß die eingenommenen Klöster zu christlichem milden Gebrauche angewendet, sonderlich aber zu der Universität Rostock gelegt werden sollten, und wiederholte diese Versicherung auf dem Landtage vom 19.Mai 1555. Am 8. April 1557 stellte der Herzog Johann Albrecht der Universität Rostock einen Schenkungsbrief aus und "ordnete zu derselben 3500 Gulden jährlicher gewisser Aufhebung, nämlich 1500 Gulden, so die Klöster Doberan, Marienehe und Neukloster jährlich aus der Sülze zu Lüneburg und im Lande Pommern aufzuheben gehabt, 500 Gulden von gewissen wiederkäuflichen Summen und 1500 Gulden aus jährlichen Pächten, so zu den Klöstern Doberan und Marienehe gehörten." Hievon sollten "3000 Gulden zur jährlichen Besoldung etlicher Professoren in allen Facultäten geordnet und sicher gemacht, der Rest aber zu Schulen und andern milden Stiftungen verwandt werden 1 )."

Als so die Güter der Karthause anderweitige Verwendung gefunden hatten, waren auch die festen Gebäude derselben überflüssig, und theils mochte man Groll gegen die Karthäuser haben, welche von allen Mönchen des Landes allein den Herzogen zu trotzen gewagt hatten, theils mochte man feste Anlagen in der Nähe der stets aufsätzigen Stadt Rostock für bedenklich halten. Nachdem im Jahre 1557 ein Theil des herzoglichen Schlosses zu Güstrow abgebrannt 2 ) war, wurden im Jahre 1559 die Gebäude des Klosters Marienehe abgebrochen und die Steine nach Güstrow gefahren, um das Schloß damit wieder aufzubauen, wie zu jener Zeit viele kirchliche Gebände zur Hülfe weltlicher Bauten abgebrochen 3 ) wurden;


1) Vgl. Krabbe Geschichte der Universität Rostock, I., S. 568-570, und Rudloff Mecklenb. Geschichte III., 1, S. 170-173.
2) Vgl. Thomas Analecta Gustroviensia, p. 147, u. Jahrb. V. S. 23 u. 70.
3) Vgl. Jahrb. V., S. 15, 23 und 28.
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auch Privatleuten in Rostock ward gestattet, sich Mauersteine von Marienehe zu holen. Die gleichzeitige rostocker Chronik 1 ) sagt: "1559. In dissen yar wordt dat kloster MarinE dale gebraken und de stene na Güstrow gevort dat slot dar myt tho buwen, und don doctor Bowke syne huse buwen wold yn der breden strat, dar let he ok vast 40 voder halen van den stükkstenen van Marine." Dieser Abbruch ist denn auch so gründlich geschehen, daß von dem ganzen Kloster kein Stein mehr vorhanden 2 ) ist.

So verschwindet das Kloster immer mehr aus der Geschichte. Wie es bei der Säcularisirung der Kirchengüter herging, zeigt unter tausenden deutlich ein Fall in dem Kloster Marienehe. Das Kloster Doberan hatte bei der Aufhebung einen schweren goldenen Kelch verheimlicht und den Karthäusern in Verwahrung gegeben. Hievon hatten die Herzoge zu der Zeit Kunde erhalten, als die Herzogin Ursula, Aebtissin zu Ribnitz, von ihnen die 450 Mark zurückforderte, welche diese dem Vater der Herzoge geliehen hatte. Zur Abtragung dieser Schuld forderten nun die Herzoge im Anfange des Jahres 1561 von den "Karthäusern aus Marienehe, jetziger Zeit zu Rostock", die ungesäumte Auslieferung des Kelches, und die Aebtissin Ursula bescheinigte am 27. Februar die Empfangnahme desselben. Die letzten Karthäuser lebten in Rostock und in Lübek.

Im Anfange des Jahres 1561 lebten noch mehrere "Karthäuser, sämmtlich aus Marienehe zu Rostock", da die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich ein Schreiben an sie erlassen, welches sie auch befolgen. Mittlerweile hatten sich auch die Dominikaner=Mönche in Rostock wieder angefunden und sogar einen Prior gewählt, obgleich schon im Jahre 1534 das Kloster aufgehoben und in eine lateinische Schule verwandelt war. Die Dominikaner, welche im Stillen wieder Anhang in Rostock gefunden haben müssen, nahmen nun die letzten Karthäuser bei sich in Rostock auf, um für den Fall eines günstigen Urtheils an Ort und Stelle bei der Hand zu


1) Vgl. Jahrb. VIII., S. 192 flgd.
2) Auf einem Grundplane des Hofes und der Feldmark Marienehe von dem Baumeister Piloot vom Jahre 1617 im schweriner Archive ist hinter dem Hofe auf der Wildniß, wo das Kloster gestanden hat, noch ein Gebäude von zwei Flügeln, welche im rechten Winkel an einander stoßen, durch Puncte angedeutet; dies sind wahrscheinlich die Fundamentruinen eines Theils des ehemaligen Kreuzganges. In einem Inventarium der Gebäude vom Jahre 1655 waren 8 nothwendige Wirthschafsgebäude in Vollständigkeit vorhanden; jedoch waren alle aus Fach werk, und massive Gebäude werden nicht mehr aufgeführt.
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sein. Die Karthäuser in Rostock aber waren der Karthause Marienkloster bei Hildesheim untergeben. Am 22. Junii 1565 schrieb Johann von Münster, Prior der Brüder der Karthause Marienkloster bei Hildesheim, an den Prior Hermann Otto 1 ) vom Predigerorden zu Rostock in bewegten Ausdrücken, indem er demselben für die freundliche und gastliche Aufnahme seiner Brüder, von welcher ihm der Bruder Mathias berichtet habe, dankte und ihm die Karthäuserbrüder Mathias und Servatius angelegentlich empfahl, welche friedlich und stille verharren sollten, bis sich etwas ereigne.

Der Bruder Mathias war der Karthäuser Mathias Sasse, welcher der letzte Bruder der Karthause. Marienehe war und die letzten Jahre seines Lebens dazu gebrauchte, die Rechte und Güter seines Klosters sicher zu stellen. Als die letzten Brüder zu Rostock außer ihm gestorben waren, verließ er Rostock und ging nach Lübek, wo sich noch ein Bruder Matthäus Meier aufhielt. Diese beiden waren im Jahre 1574 die letzten "zwei Mönche, welche noch am Leben" waren. Im Jahre 1556 hatten "Prior und Convent des Klosters Marienehe durch Matthäus Meier, gewesenen Conventsbruder oder Karthäuser zu Marienehe,einen Halbbruder des Burgemeisters Ambrosius Meier zu Lübek", diesem 1500 Gulden übergeben, damit die Karthäuserbrüder die Zinsen von diesem Capitale die Tage ihres Lebens genießen könnten. Am 3. August 1562 schrieb des Herzogs Albrecht von Preußen Secretair Balthasar Gans an den Herzog Johann Albrecht, der (berüchtigte und schlaue) Ritter Friedrich Spedt habe ihm erklärt," die Briefe über die Karthause bei Rostock habe ein Mönch, des Burgemeisters Marr (?) Meier zu Lübek Bruder, weggeführt und nach Lübek in ein Kloster gebracht, und wenn der Herzog ihn, den Ritter Spedt, darum anspreche, so wolle dieser dem Herzoge die Wege weisen, daß er sie wieder bekomme." Dies ist nun wohl nicht ganz richtig; denn die Urkunden des Klosters liegen im Rathsarchive zu Rostock, und in Stralsund sollen auch noch Urkunden vorhanden sein; auch ist der Vorname des lübeker Burgemeisters nicht richtig angegeben Das ist aber richtig, daß Matthäus Meier Geld, vielleicht auch einzelne Schuldverschreibungen nach Lübek gebracht hatte. Nach dem Tode des Burgemeisters Meier cedirten im Jahre 1571 die noch lebenden Mönche


1) Der Dominikaner=Prior Hermann Otto war schon 1556 in Rostock (vgl. Schröder Evang. Meklb. II., S. 145) und lebte noch am Ende des Jahres 1571 daselbst; vgl. Schröder Evang Meklb III., S. 84.
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den Hauptstuhl "den armen vater= und mutterlosen Kindern" zu Lübek oder "des Armen=Kinderhauses Vorstehern", da sie von Anfang an entschlossen gewesen seien, die Hauptsumme, die sie sowohl durch ihren sauren Schweiß und Arbeit, als auch durch ihr sparsames Leben vor sich gebracht, wiederum in die Hände der Armen zu geben", und sich nur die Renten für die Zeit ihres Lebens vorzubehalten. Aber selbst bei dieser ehrenwerthen Gesinnung kamen die armen Mönche zu kurz, da die Zinsen seit dem Jahre 1564 bis 1574 nicht gezahlt waren und die Vorsteher des lübeker Waisenhauses sich schon als völlige Herren des Geldes betrachteten. Als nun im Jahre 1574 nur noch zwei Mönche am Leben waren, forderten die Vorsteher des Waisenhauses von den Erben des Burgemeisters Meier das Kapital. Zugleich aber begehrte auch der Herzog Johann Albrecht, der dies alles in Erfahrung gebracht hatte, dasselbe, weil "es des Herzogs Kloster entwendet" sei. Die Vorsteher des Waisenhauses brachten im Jahre 1574 die Sache vor den Rath und behaupteten, die Summe gehöre nicht dem Kloster, sondern sei ein Nothpfennig der Brüder. Der Schwiegersohn des Burgemeisters, Franz von Stiten, rieth nun dem Herzoge, Beschlag auf das Geld legen zu lassen, während die Vorsteher darauf antrugen, daß, da noch zwei Brüder Mönche am Leben seien, die Hauptsumme "zu Jemandes Rechte" sicher belegt werde. Der Rath von Lübek aber eröffnete den Rechtsweg und erließ eine Ladung an den Herzog. Und damit enden die Acten und wahrscheinlich die ganze Sache, da der Herzog Johann Albrecht am 12. Februar 1576 starb.

Am 8. Junii 1574 hatten die beiden letzten Brüder Mathias Sasse und Matthäus Meier aus der "zerstörten Karthause Marienehe" eine Lade mit den Urkunden über die lüneburger Sülzgüter der Karthause dem lübeker Dom=Vikar Heinrich Duncker in Verwahrung gegeben. Als nun diese Urkunden zur Geltendmachung alter Rechte gesucht wurden, konnte man am 7. Mai 1575 nichts weiter von Mathias Sasse herausbringen, als daß "die Lade nicht mehr bei Heinrich Duncker" vorhanden sei und keine andere Urkunden und kein Geld enthalten habe.

Nachdem auch Matthäus Meier im Jahre 1574 gestorben war, cedirte "Mathias Sasse, der letzte der Karthause Marienehe", zu Lübek in Gegenwart der Dom=Vikare Nicolaus Gribbenitz und Heinrich Duncker, im Hause des Gribbenitz, am 22. Junii 1575 unter des Klosters Siegel, welches er bewahrte, dem Rath der Stadt Rostock, welcher den Brüdern auch nach der Aufhebung des Klosters viel Gutes erzeigt habe, alle

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Gerechtigkeiten der Karthause und alle Urkunden, welche er in Verwahrung hatte, unter der Bedingung, daß der Rath Alles, was er von des Klosters Besitzungen gewinnen und einnehmen würde, zu Gottes Ehren wieder anwenden und dem Kloster zurückgeben solle, wenn es wieder in den vorigen Stand kommen würde. Hirnach zog sich Mathias Sasse in die Karthause Marienkloster bei Hildesheim zurück und cedirte hier in Verfolg seiner frühern Cession am 10. August 1576 unter des Klosters Siegel dem rostockerRathssecretair Bernhard Luschow eine Lade mit Urkunden des Klosters, welche in Rostock stand, und was sich dort sonst noch von dem Eigenthum der Karthause befinden mochte; und bevollmächtigte denselben zu allen Handlungen für das Beste des Klosters.

Und dies ist die letzte Nachricht von der Karthause und deren Brüdern, welche ein halbes Jahrhundert lang mit unbeugsamer Beharrlichkeit in allen Formen des Rechts und Bestehens gegen die anschwellenden Wogen der Zeit angekämpft haben, bis sie darin untergegangen sind. Und so ist von der Karthause Marienehe, welche die innigste Theilnahme verdient, nichts weiter übrig geblieben, als der Name und das Andenken der Nachwelt.

 


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Urkunden.


Nr. 1.

Marquard Behr verkauft einer Vikarei in der Kirche zu Tribsees 6 Mark Pacht aus dem Dorfe Koitenhagen.

D. d. 1515. März 6.

Marquard Bere verkaufft hern Petro Walkowen bischoffe zu Zwerin alsz Lehnhern und Martino Kostere Vicario in der Pfarkirchen zu Tribuses vor 100 Mk. sundisch 6 Mk. Pacht im Dorffe Kotkenhagen etc. . Datum 1515, Dinrtedages vor Gregorii.

Aus Daniel Clandrian's Protocol der Schwerinschen Stiftsbrieffe. Die Urkunde selbst fehlt.
Dies ist wahrscheinlich dieselbe Urkunde, welche nach einem im Geheimen Archive zu Kopenhagen aufbewahrten Verzeichniß etlicher Briefe der Kirche zu Tribsees folgenden Inhalt hatte:

"Ein teutesch brieff, dar in Marquardt Bhier dar in ehr ehr bekendt, das ehr ist schulstig dem Bischoff zu Schwerin VI mr. sundisch ierlicher zinse fur 100 mr. lub. hauptsummen alle iar auff sanct Martens tage zu betzalunge, hatt sich aber den widderkauff vorbehalten. Im Dato 1515.


Nr. 2.

Der Karthäusermönch Marquard Behr bittet den Herzog Bugislav von Pommern, den Hans von Schwerin für den unmündigen Sohn des verstorbenen Hermann Behr, seinen nächsten Lehnserben, nach seinem Eintritt in den Karthäuserorden, zum Vormunde zu bestellen.

D.d. Marienehe. 1517. Sept. 18.

Durluchte, hochgebarenn furste vnde gnedige here. Myn beth tho gade deme heren vor iwe furstlike gnade stede boreit.

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Gnedige here. Ick danke iwer furstliken gnaden vor iwer gnaden bref, den iwe f. g. dorch forderent des ghestliken vnde innigen broder Henninges carthuser in iwer gnaden kloster bi Stettin gnedichliken ghegeuen heft, welkeren bref Hans Swerin heft myt sodanen fruchte vnde geboren angenamen, so em bohorde vnde he schuldich was, vnde heft sick in aller mate vnde wise na iwer f. g. schriften borliken iegen my gheholden. Worumme, durluchte, hochgebarenn furste vnde gnedige here, is an iwe furstlike gnade myn othmodige bogeren vnde demodige bede, i. f. g. wil Hans Swerine in enen vormunder confirmeren deme unmundigen sone zelige Hermen Beren,mineme negesten lenehruen der ghuder, de deme unmundigen na miner profession rechtliken thokamen, na lude vnde inholde enes contractes, dorch de frunde in deme contract bonomet twisken vns bodedinget, des Hans Swerin vor iwer forstliken gnaden enen bosegelden bref ertogen wert. Dat wil ick myt alleme vlite mit mineme bede vordenende sin an iwe f. g. tho gade deme heren, deme ick iwe forstlike gnade bouele tho euigen tiden myt iwer gnaden stede vnde lande. Datum Maryenee, anno domini M CCCCC XVII, amme vrygdage na exaltationis crucis.

Iwer gnaden dener     
broder Marquardus Bere.

An den dorchluchten, hochgebaren forsten vnde heren, heren Buggeslaue, hertogen to Stettyn, Pameren, Cassuben, der Wende hertoge vnde forste tho Royen, graue to Gutzkow, myneme g. h., in aller othmodycheyt geschreuen.

Nach gleichzeitiger Schrift, auf Papier, im Archive der Stadt Rostock, zusammengefaltet, jedoch nichtbesiegelt; es ist nicht zu entscheiden, ob es Original oder Abschrift ist. Auf der Rückseite steht die Registratur: "broder marquardus ber".


Nr. 3.

Der Burgemeister Christoph Lorber und die Brüder Joachim und Curd Oseborn, die Erben des Peter Bölkow und die Erben bes Curd Buke verpfänden dem Prior Marquard Behr und den Brüdern des Karthäuserklosters Marienehe 6 Mark Pacht aus dem Dorfe Mützkow.

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D. d. Stralsund. 1528. Mai 5.

In Gades namen amen. Wy her Christoffer Lorbere, borgermeister, Joachim und Cordt Ozeborne, gebruder, erffzethen burger thom Sunde, van vsenth wegen, eyns, ock altze gekaren recthe vormunder der nagelathen wedeuen zeliger Peter Bolkowuen, ander, ock wy vorgemelthen sampth Er Andreues Polterian, rathmanne, alße recthe erwelde vormunder der nagelathen kynderen zelygen Curth Buken, drudden deyls, Bokennen vor vnß, vnße eruen vnnd vor dy ienne, vnnd wy eruen, dar wy vormunders tho synth, botugende apenbar in vnnd meth dessen unßen bryue vor alsweme, dath wy eyndrechtychliken meth wolbedachten mode vnnd wulborde all der iennen, der dar an bolegen is effte werden mach, hebben recth vnnd reddelyken vorkoffth vnnd vorlathen vnnd noch iegenwerdich hyr meth vorkopen vnnd vorlathen deme werdigen vnnd innygen tho Gade Marquardo priori vnnd deme gantzen Conuenthe deß klosters Marienehe, Carthuser ordens, vor der Stadt Rostock bolegen, vnnd all aren nakamelyngen vederen vnnd bruderen in deme gedachten Kloster soß marck sundesker munthe iarlyger plege vnnd opbaringe in vnnd uth vnßem dorpe Muskow in dem kaspel Nipertze by der bonomeden stadt Sundt bolegen, in vnnd uth deme haue vnnd houen in deme vorbonomeden dorpe bolegen, dar nw uppe waneth vnnd bowueth Pauel Backhuß, vnnd uth alle syner thobohoringe bynnen effthe buten dor pes, nijctes uthgenamen, Welke soß marck schalen dy vorbonomede vedere vnnd bruder alle iar fryliken vnnd fredesamlyken opheuen vnnd baren vp sunthe Mertens dach deß hilgen bi scoppes, vor anderhalff hundert marck sundesker munthe houethstuls, welke wy bauengerurde den gedachten vederen vnnd aren ewygen nafolgeren hebben thogesecth vnnd noch iegenwardigen thoseggen uth orsake eyns bryues, vp eyn hunderth gulden houetstuls ludende, in ewen hauen vnnd houen deß borurden dorpes, van zeligen Pauel Morder vorsegelth, welken sumez uth sunderger gunsth vnnd fruntschap gemiddelth vnnd den bryff unß gutlich auer anthwerdeth. Wereth auers sake, dath idt bohoff worde wesende, ßo magen dy vedere vnnd bruder desse soß marck panden edder panden laten, vnnd wy vnnd vnße eruen schalen vnnd wyllen em dar tho helpen, wo waken wy dar tho geesketh werden, sunder gegenseggen edder anders tho manende dorch geistlich edder werlich recth, sunder brake effthe vnße vor hinderynge. Ock wylle wy meth unßen eruen den vorbonomeden vederen desses gudes em im recthe eyne were wesen, vnnd em dath entfrygen vnnd vordynen van den heren deß

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landes vnnd cleger van aller ansprake. Were ock desse bryff in iennygen artikel vorsumeth, de dar behoren tho eynen recthen, reddelyken kope, schal den gedachten vederen nergen in vorfencklich wesen, ock magen dy vedere sunder vnsen vnnd vnser eruen willen edder wulborth sunder vornyginge effthe vorwandelynge desses bryues de borurthe soß marck meth aren houethstule vorgeuen, vorkopen edder vorbuthen, weme ße wyllen, geistlygen edder werlygen personen, vnnd weme ße ßo vorkopen, vorgeuen effte buthen schal desse iegenwardige bryff in alle synen artikelen alßo bohulpplich wesen, effte he em van worde tho worde thogescreuen were. Worthmer vmme sundiger gunsth vnnd fruntscaph wyllen hebben vnß vnnd onßen eruen die oelegedacthen oedere gegunth vnnd gegeuen den ewygen wedderkop deß vorborurden gudes, so dath wy ehm magen thoseggen up sunthe Johannis, babtisten dach tho middenzamer, vnnd denne up den negesthen sunthe Michaelis dach botalen anderhalff hunderth marck fundesker munthe meth den soß marken plege vnnd thynse deß swluesthen iars, meth aller pacth vnnd upbaringe, ßo dar weß nastendich were, bynnen der vorbonomeden stadt Sundt, tho eyner tyth, tho fuller noge, in guden pagimente, alße denne thom Sunde genge vnnd geue is. Alle desse varbonomede stucke vnnd artikel samptlyken vnnd bosunderlyken laue wy Er Cristoffer Lorbeere, borgermeister, Er Andreas Polterian, rathmann, Joachim vnnd Cordt Ozeborne, gebruder, vor onß, onße eruen vnnd vor dy, dar wy vormunder tho synth, vnnd vor aren eruen, den gedacthen oederen vnnd aren nakamelyngen vnnd den hebberen desses bryues meth aren wyllen stede, wasthe wol tho holdende sunder alle arch vnnd geferde. Deß tho orkunth vnnd groter bokantnytze hebbe wy her Cristoffer Lorbere, borgermeister, vnnd Andreas Polterian, rathmann, Joachim vnnd Cordt Ozeborne, erffzethen burger thom Sunde, vor onß, onße eruen, vor dy vnnd are eruen, dar wy vormunder tho synth, onße ingesegel meth wyllen gehengeth an dessen bryf, den dy Erßamen Er Jacop Klutze vnnd Er Bartholomeus Buchow, rathmanne thom Sunde, tho der wytlicheit vmme vnßer bede wyllen hebben mede vorsegelth. Gegeuen na der geborth Christi onses heren XV c vnnd XXVIII, des dinsckedages na Philippi vnnd Jacobi der hilgen appostel.

Nach dem Original im Archive der Stadt Rostock. An Pergamentstreifen hangen 3 runde Siegel:

1) mit einem Dammbrett mit 9 Feldern im rechts gelehnten Schilde unter einem Helme mit einem Pfauenwedel, mit der Umschrift:

Umschrift
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2) mit einem linken Schrägebalken, auf welchem drei laufende Füchse dargestellt sind, mit einer Rose im untern und Laubwerk im obern Schildwinkel, auf einem links gelehnten Schilde, unter einem Helme, mit der Umschrift:

S. KORT. OSEBORNE

3) mit demselben Wappen und der Umschrift:

S. ACHGIM. OSEBORNE

4) mit einer Hausmarke und der Umschrift:

Umschrift

5) mit einer Hausmarke und der Umschrift:

Umschrift

6) mit einer Hausmarke und der Umschrift:

Umschrift

 


Nr. 4.

Notariats=Document über die Verhandlungen wegen des aus der Karthause Marienehe entlaufenen Conversbruders Hans Prange.

D. d. Marienehe. 1532. April 2.

In Gades Namen, Amen. Kunth vnde apenbar sy allen, de dith Jegenwardighe apenbar Instrumente ßehenn edder horen leßenn, Dath Inth Jar Dußent Viffhunderth Twe vnnd druttich, In der Voffthen Indiction, Dinrtedags In deme Vasthenn, den andern Dagh des Mantes Aprilis, des Allerdurchluchtigisten, Grotmechtigesten Heren Heren Caroli Rhomisches keysers van deme namen des Vofftenn, syner keyserlikenn Maiestatt bekroninghe In deme Drutteinden Jare, Tho der Carthuß MarienEe genompth vor Rostock belegenn, darßulues Im Gasthuse, vor denn Hochgelerten vnde Erbernn Herrn Johann Oldendorp, der Rechte Doctor vnde Syndicen, vnde Jo hann vann Heruerden, Rathman tho Rhostock, furslicher Gnade Commissarien vnde beuelhebbern tusken deme Erßamen Hans Prangen, an der eynen, vnde der Prior vnde gantze Conuent, an der anderen tziden, fruntlich tho handelende orer twiste vnde gebreke haluen, van deme Dorchluchtigenn, Hochgebarnen Furstenn vnde Herenn Herenn Henrich, Hertogenn tho Meckelnburch etc. . ßunderlich vorordent, In myns apenbar Schriuers vnde nachgeschreuen tugen dhar tho sonderlich geropenn vnde gebedenn Jegenwardicheit, Is personlich nach Inforderinghe gedachter Herrn Commissarien Hans Pranghe mith ethlikenn vth deme Rade vnde anderen Bor gern thom Handel gebeden vnde vth geforderten herenn

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vnde frunden erschenen vnde vorgekommen, vmme ßin werff vortobringen laten, Bude alß gedachte heren Commissarien ßin werff vnde andacht tho horende geneigt, vnde Hans Prange deme ock alßo nochtodende willens, Is gedachte Herr Prior mith ßampt deme Vicario vnde Schaffer Inn onmode, freuell onde, als vth synem geberen erschenen, tornich upgestanden vnde In deme wechgande mit apenbarer, vorstentliker stemme gesecht, Inth gemene nhemande mith nhamen beschedende, he dachte mith keynen vorredern vnde vienden des Crutzes Christi tho haltdeln, Vnd nha deme de worde alßo gemein vnde de anderen ßick derßuluigen tho hertenn genamen, Szo hebben gedachte heren Commissarien dorch opgemelten Doctor Johann Oldendordp, dar vann dat de Prior alßo denn Handell freuelich affloch vnde sick Int fruntliken handell vormoge furstlicher Gnade Commission tho vorachtinge der suluigen nicht Inlatenn wolde, vnde vann ßynem des Prioris kreuelschen wechgande vnde erer der Commissarien gedanen Diensthe vnde flithe bedingt vnde protesteret vnde my Notarien mynes gedanen edes vnde amptes erfordert vnde vormant, eyn edder mher Instrumenta tho makende, vnde Is alßo geschehen Im Jare, Indiction, Daghe vnde Manthe vnde anders, wo bauenschreuen, In byweßende der Erßamen Peter Brummers Borger tho Rostock, Szwerinsches, vnde Hieronymus Rhanen, Magdeburgisches Stifftes, alß Thuge hir tho ßonderlingen geropen vnde gebedenn.

(L. S.)

Vnd dewile Ick Lambertus Tackell, Clerick Verdisches Bischopdoms, vth keyserlyker gewalt apenbar Schriuer, allen vorigen geschefften vnde handelen, do de alßo geschegen, mith ßampt vorbenompten Tugen binn Jegenwardich an vnde auer geweßen, Daromme hebbe Ick dith Jegenwardige apenbar Instrument, dorch eynen anderen loffwerdigen trewlick geschreuen, dar auer gestellt, Ock mith mynem namen vnderschreuen vnde mith mynen wontliken tekenn vortekent vnd befestet, thor tuchenisse aller opgemelten Dingen, dartho sun derlingen gefordert vnde gebeden.

Nach einer gleichzeitigen beglaubigten Abschrift im großherzogl. meklenburgischen Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


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Nr. 5.

Das Karthäuserkloster Marienehe berichtet an den Herzog Heinrich über den Hergang bei der Verhandlung wegen des aus der Karthause entlaufenen Conversbruders Hans Prange.

D. d. Marienehe. 1532. Mai 9.

Duse beth tho godt almechtich myt armen, willigen, vorplichten densten I. ff. g. stede boret touorne. Durchluchtige, Hochgebarne furste vnde here, g. h. Wy armen brodere, I. ff.g.onderdenige capellane, syn dankbare vor iungeste schrifte an vns vnde vnsen vorlopenen broder vns tome besten van I. ff. g. ghegeuen, myt borichten, wo vor der tydt, Alse Dinxtedag in den pasken, syn by vns erschenen etlike commissarii, nomlik Doctor Oldendorp vnde Ern Hans van Heruerden, by sik hebbende den stadtschriuer to Rostok, myt welkeren is in vnse closter weldich geforet broder Hans Prange myt vertich efte darby borgeren sampt ehren Dhenren vnde mitgeladenen, Dar wy vor erschrokken vnde vns in kenen handel ghegeuen, wyle wy tho der tydt van I. ff. g, kene antwerde vp vnse supplication, Dinxtedages nha palmarum an I. ff. g. geschikket, erlanget hedden, Ok vns sere tho nhadele gerekent, se vns myt sodaneme hupen auer gefallen, seggende dorch D. Oldendorpe, id sy en dorch 1. ff g. befalen, deme wy neuen louen gegeuen, doch in meininge weren, I. ff. g. commission onderdenich vns ertogen in billiker stede vnde tyden, dat doch de commissarii van vns nicht wolden annemen, men in iegenwerdicheyt vnses wedderpertes, wo bauen bororet, gestarket, myt vns handelen, dat vns nicht to lidende stundt, welker orsake vnse prior vp den Apostatam b. Prangen vorbittert heft ghesecht, he myt vnseme vorredere vnde deme viande des cruces christi nicht dachte handelen, welkere doch Doctor oldendorp sampt den anderen des apostate anhange hebben gedudet, he hebbe sy vor vorredere vnde des cruces christi viande gheschulden, worumme se ehne darnamals gefraget, heft syk vor velen tugen sodanes togedachtes entfriget, Doch is ähr motwille nicht gestillet, men hebben vamme Dinxtedage misericordia domini vns de stadt vorbaden, der wy noch nicht mogen bruken, wo I. ff. g. vth ingelechter copie bokundiget wert. So denne I. ff. g. wet vnse gelege de stadt imme middele vnser gudere gelegen, vnde wy ok dachliche notroft dar vth hebben, is vns sodane

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myt groteme schaden, dat uns doch wedder godt vnde dat hillige recht gheschut, Worumme, g. h., bydde wy in iegenwerdigen unseme boswer I. ff. g. mylden rat vnde hulpe, dar vor wy uns to rechte vorbeden oppe stede vnde tydt, vns I. ff. g. vorteken gefallet, Willen doch vorschreuen nycht clegerwys. I. ff. g. borichtet, Dat wy in dessen verliken tyden se nycht wydere iegen vns erwekken, men vmme vortrostinge willen, der wy vns van I. ff. demodich touorsen. Wes I. ff. g. hyr ane vns armen broderen vth furstliker myldicheyt vns tome besten geneget, bydde wy I. ff. g. gnedige Antogent, de wy deme almechtigen gade ewich bouelen In seligeme, heylsamme vnde langeme regimente lande vnde stedere. Datum Marien E, amme dage Ascensionis domini, Anno etc. . XXXII.

I. f. g.

Arme vnderdenige capellane             
broder Marquardus prior vnde
gantze connent to MarienE.   

Deme Durluchtigen, Hochgebaren Ffursten vnde Heren, Heren Henrike, Hertigen to Mekelenburch, ffursten to Wenden, grauen to Sweryn, der lande Stargarde vnde Rostock here,

vnseme g. h.

demodich vnde onderdenich.     

Durchluchtige, H oe chgebaren ffurste vnde Here, g. h. Wy armen brodere I. ff. g. onderdenige werden ok gefordert van etliken sik commissarien antogen, vnsers vorlopen broders, laten vns doch der wegen nicht erren, gut weten dragen, I. ff. g. wert vnuorbrekklik ffurstlike vorsekeringe dorch I. ff. g. vnde hochleuiger Dechtnisse heren vorolderenn bewaren, schikken ok to merer vorkleringe der saken Auermals an I. ff. g. copiam ffurstliker vorsegelinge, vnseme closter gh ee schen, sampt der hantschrift, vormelter Apostata I. ff. g. wedderumme muste gheuen, Willen I. ff. g. darmit demodich vnde dorch godt gebeden, vns vor onrecht vnde anenal beschermen, wo I. ff. g. wente herto gnedich gedan, dat wy mogen fredesam deme almechtigen gade dhenen, Deme wy I. ff. g. ewich bouelen.

Nach dem wahrscheinlich ganz von der Hand des Priors Marquard Behr geschriebenen Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin, besiegelt mit dem Siegel des Klosters Ma=

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rienehe. Der "dinxtedagMisericordia domini" ist der Dienstag vor Misericordia oder nach Quasimodogeniti, da am letztern Tage (9. April) den Karthäusern die Stadt verboten ward.


Nr. 6.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg befiehlt dem Rath der Stadt Rostock, das Verbot der Stadt gegen die Karthäuser zu Marienehe wieder aufzuheben.

D. d. Schwerin. 1532. Mai 23.

An die von Rotstock.

Vnsern gunstigen grus zcuuor. Ersamen, lieben getrewen. Wiewol vnser lieber andechtiger der prior vnsers Carthausklosters zcu marienehe sich der wort, der sich etzliche der Ewern beswert sollen haben, kegen ons, auch als wir berich wurden, Sampt den Conuent darselbst kegen euch der gestalt entschuldigt, das er Nymands domit gemeynt, den alleyne Hans Prangen, vnd ßo er denne Nymands gnant vnd Prange als Ir widerpart dar zcu entkegen gewest vnd vormutlich, das er Ine, wie sie anczeigen, domit gemeynt, vnd die deutung solcher wort derwegen pillich bey Ime stehet, Szo hetten wir wol fur pillich vnd zciemlich geacht, das dieselben armen geistlichen leuthe dar vbir nicht ferrer angeczogen, Noch beswert hetten sollen werden, den wo wir auch erinnert weren wurden, wie villeicht euch vnd etzlichen den ewern vnuorborgen gewesen und vnuorhalten blieben, das die gebrechen zcwischen Ine den Carteusern vnd gemeltem prangen durch vnsern vater selgen, vns vnd andere derzceit furnehemste rethe Inhalts offgerichter briffe vnd Sigel vnd Prangens gesworner orphede vor vielen langen Jaren ßo statlich entlich vortragen, Szo were ane not vnd auch synem geswornen eyd zcuentkegen, Ime solche Commission, mit vorswigung der warheit hinderlistiglich ansbracht, mitzcuteilen, adir volgends Einiche handelung daroff furzcunehmen, vnd besser vnd fuglicher gewest, noch erkundung des handels prangen von solchem synem Meynedischen, mutwilligen vnd onpillichen furnhemen zcu wisen vnd vns gelegenheit der sachen zcu berichten, den das dor vff gedrungen hett sollen werden, das Ir denselben armen geistlichen leuthen und den Iren onbedechtiger vnd vnpillicher weise, die Euch,

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Noch den Ewern, op Ir sie worober zcu belangen hett, des rechten, dar hin wir Ir mechtig, Nie vorgewesen, vnser Stat zcu rotstok, wie alleyne mistetern zcu geschen pflegt, zcu uorbieten; begern derhalben gutlich, wollet solche mutwillig vorbott abstellen vnd ßie Noch den Iren wider recht mit der that Nicht beleidigen lassen, Dor ane geschiet Neben der pillikeit vnser zcuuorlessige mehnung In gnaden widervmb zu bedencken. Datum Swerin, Donnerstags nach dem pfingstage, Anno etc. . XXXlI.

Nach dem Concepte von des Canzlers Caspar von Schöneich Hand im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


D. d. Marienehe. 1499. April 21.

Ik broder Hans Pranghe, conuerse des huses vnde carthuß Marigenee by Rostock bokenne vnde botughe apenbare vor allen, de dussen breff seen, lesen edder horen, dat ick nha ordeninghe, lude vnde inholde der regulen, diffinicien vnde statute des vorgescreuen mynes ordens vnde gadeshuses vmme ithliker merkliken auertredinghe vnde ghebreke byn sunder hat efte vorfolghinge, auer nha mynem vordenste, myt rechte, myt wetenth, bolefinge vnde vorhetent der werdighen vnde innigen oeders vnde heren prior vnde gantzer sammelinghe ghemelten closter Marienee angetastet vnde in eren carcer, hechte vnde flote gesettet vnde darinne betteher vorwarth vnde venckliken entholden, vnde wowol ick, wo vorscreuen, nycht vordenet hadde, my gnade tho bowysen, auer ßo de dorluchtigen , hochghebaren fursten vnde heren heren Magnus vnde Baltasar, gebrodern, hertoghen tho Mekelenborch, ffursten tho Wenden, greuen tho Swerin, Rostock vnde Stargarde etc. . der lande heren, tho beterynge mynes leuendes vmme gades willen, vor my an de auersten vorscreuen mynes ordens, ock gemelten oeders des vorghescreuen closters Marienee vor my, dat ick mochte vorloset werden vnde manck den anderen connersen tho beteringe mynes leuendes komen, b ee tlick gescreuen vnde dat beste darby tho donde angeholden, hebben gemelten ouersten vnses ordens vpgemelten prior vnde gantzen sammelinghe des huses Mariennee vmme byddent der vorscreuenen myner gnedyghen heren van Mekelenborch vorgunnet, angerumet vnde tholaten, dat ße my mogen wedder othlaten, ßo verne ick en wille lauen beterynge mynes leuendes, vnde vp sulke wo vorscreuen myne fenclike set=

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tinghe vnde entholdent, so my doch myt rechte boschen, nicht willens wes vorthonemende, vnde in de carthus by Stettyn bolegen my geuen , dar so lange in tho blyuen, dat yck wedderumme geesget werde, vnde de gedachten myne gnedyghen heren myd sampt erer gnaden redere, den werdygen, gestrengen vnde duchtighen heren Johan Tun, deken tho Gustrow, er Hynrick van der Lue, ritter, Dideryck vnde Ffrederyck, broder, geheten Vereggen, sulke alle dorch my vaste vnde onuorbraken tho holden, myd vnde vor my lauen vnde vorsegelen wolden, vnde ßo den myne gnedighen heren vnde erer gnaden vorscreuen werdyghen redere sulkens vmme gades willen vnde beteringe mynes leuendes tho donde geneget vnde willens, laue yck broder Hans Prange vorscreuen by mynen eren vnde trwen vnde obedientien vnde hebbe ock dat alle vnde gans, stede vnde onuorbraken tho holden myd opghehauenen vingheren stauedes eedes wyse liffliken tho gade vnde synen hilghen geswaren, laue vnde swere iegenwardigh in craft dusses breues bekennende, dat yck, wo vorscreuen, vmme myner auertredinge willen byn angegrepen, in den carcer gessettet vnde venckliken dar in itliken iar myt rechte enthho1den, vnde will tho nenen tyden vnde nummermer in myner egenen personen, dorch myne frunde edder fromede, gebaren edder ongebaren, myt geysliken edder wertliken vp sulke myne vorscreuene settynge vnde entholdinghe ieghen gemelten gadeshuse Marienee, iegen de personen dar nu inne edder de dar noch in kamen werden, ere lude, ere guder vnde erer lude guder, wechlik vnde onbewechlik, vnde alle wes en thokumpt edder in thokamenden tyden thokamen mach, edder iegen andere gadeshuse des suluen ordens wes vornemen, handelen edder doen, vornemen, handelen vnde don laten, hemelick edder apenbar, sunder alle geuerde, argelist vnde behelp geyslikes edder wertlikes rechtes, vnde hebbe vp sulke vorscreuen myne bokantnisse, lauent vnde swerent de vorgescreuen myne gnedyghen heren vnde den hochgebaren fursten vnde heren, heren Hinriken, hertogen tho Mekelenborch, fursten tho Wenden, grauen tho Swerin, Rostock vnde Stargarde etc. . der lande heren, mynes vorscreuen gnedighen heren hertoch Magnus sone, minen gnedighen heren vnde erer gnade vorgescreuen werdighen redere, vmme gades willen demodighen biddende angefallen, vor my tho lauen, dat ick alle articlen, puncte vnde stucke vorscreuen vnde eynen yderen by sick, ßo wo vorscreuen, scall vnde wil, wil vnde scall deger, vaste, gans vnde onuordraten, sunder geferde, argelist vnde bohelp stedes holden, vnde des alle to eyner unuergenkliken witscop vnde ewige vorsekerynge ere

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segell myd my vor dussen breff tho hangen. vnde wie Magnus, Baltasar, Hinrick vorgescreuen, ock wy here Johan Tun, er Hinrick van der Lue, Dirick vnde Frederick Beregge, hebben myt sampt vnsen gnedigen heren vor alle artikell, stucke vnde puncte vnde eynen yslyken by sick, wo vorscreuen, gelaneth vnd lauen iegenwardych sunder alle geferde vnde list in craft vnde macht dusses breues. Wer it ock, dar god vor sy, vorgescreuen broder Hans alle artikel, puncte vnde stucke ßo nycht, wo vorgescreuen, worde holden, ßo hebben wy fursten bauenscreuen vnde wy her Johan Tun, er Hinrick van der Lue, Dyderyck vnde Frederyck Bereggen vns vorwilliget, gnanten broder Hans vnde suß alsweme, de vmme dusser vorscreuenen sake willen wes vornemen, handelen edder doen worde, in vnsen edder anderen heren landen vnde furstendomen vnde sus wor men ene edder de vth voresken kan, anthotasten vnde dar furder, wo recht, mede oaren vnde ock vor schaden gesecht. vnde des tho orkunde hebben wy fursten bauengescreuen vnsers eyn segell, des wy alle vnde besunder hyr nu tho bruken, vnde wy her Johann Tun, er Hinrick van der Lue, Dyderyck vnde Frederyck Bereggen myd vnsen weten vnde willen vnse segel nedden an dussen breff hengen heten vnde gehanget. Ghegeuen vnde gescreuen in der carthus Marienee vor Rostock, amme iare nha Christi gebort dusent vierhundert amme negen undenegentigesteme iare, amme drudden sundaghe nha Pasken Jubilate.

Auscultata et collacionata est presens copia per me f. Henricum Gramekouw, sacra apostolica et imperiali auctoritatibus notarium publicum, que cum suo origenali concordat de verbo ad verbum, quod hac mea attestor manu propria.

Nach einer beglaubigten Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin. Auf der Rückseite steht von des Canzlers Caspar von Schöneich Hand:

31 Nicolai
bruder hans prangen
Cartheusers orphede.

Also hatte Prange wohl schon am 6. December (Nicolai) 1531 die Urfehde gebrochen, da diese an diesem Tage in beglaubigter Abschrift dem Canzler vorgelegt ward.


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Nr. 7

Der Prior Marquard Behr zu Marienehe ladet den Burgemeister Bernd Kron und die Rathmänner Heinrich Gülzow und Marcus Luskow nach Marienehe zur Ueberlegung des Bestens des Klosters.

D. d. Marienehe. 1534. Julii 14.

Myn beth tho godt almechtich sampt steden, willigen densten i. er. boredt touornn. Ersame, wohlwise heren vnnd gude frunde. I. Er. gudtlike andragent bosweringe haluen eynen Ersamen rädt dis closters wegen van erhen mytbor gernn der tidt hebbe ick flytich bohertziget, ok guden wan vnnd gunst van langen tyden, de stadt to vns ghehat, nycht trachlik bedacht hebbe, darbeneuenst dat suluige myt etliken myner oldesten anergelecht, wes ouers vnse wolmeninge vnnd touersicht tho eyneme Ersamen rade sy, duchte vns nycht fuchlyk dorch schryfte vormelden, worumme is vnse demudige vnnd fruntlike bede, gy samptlyk efte etlyke sick wyllnen an vns alhyr vorfugen, vnd wes wy der stadt vnnd deme closter tome besten bedacht syn, iegenwerdich gudtlyk anhoren. Dat wyl ik sampt mynen brodernn an den Ersamenn radt sampt der stadt vngespartes flytes nach armen vormogen gerne vorschulden. Gade allmechtich ewich befalen. Datum Marienee, Dinxtedages nach Margarete, anno etc. . XXXIIII.

I. Er.                                               
gudtwilliger broder Marquardus,
prior to Marienee.          

Denn Ersammen w[olwisen heren] Bernd Kron, burgermeister, vnnd ernn Henrik Gultzouwen vnnd magistro Marco Luscouwen, ratmannen der stadt Rostock, mynen gunstigen heren vnnd frunden samptlyk efte sunderlik

denstlik.     

Nach dem in heutiger Briefform gefaltetem Originale, auf Papier, im Archive der Stadt Rostock. Das kleine runde Oblatensiegel des Priors Marquard Behr hat ein m und die Gestalt des hier eingefügten Holzschnittes

Holzschnitt

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Nr. 8.

Christoph von Bülow leihet von dem Karthäuser=Prior Marquard Behr zu Marienehe, seinem Oheim, 50 Gulden gegen Verschreibung und Bürgschaft.

D. d. 1550. Mai 1.

Ich Christoffel van Bulow erffgeseten tho Rensow bokenn vor mi vnnd myne eruen vnnd sus edermennichlichen, de dessen breff syn edder horen lesen, dat ich witlinger vnnd bokentlicher schult schuldich vnnd plichtich byn midth minen rechten eruen den eruerdigen heren, her Marquardt Ber, prior tho der Kartuß, mynen fruntliken leuen om, edder synen Nakommelinge vefftich gulden an munthe, alse im lande tho Mekelenborck besth genge vnnd geue synnt, de he mi an eyn summen rede thogetellet vnnd gedan hefft vnnd ich tor Noege entfangen hebbe verdt vnnd mi vnnd miner eruen nutte vnnd framen geuendet hebbe. Disse vefftich gulden schall vnnd will ich Christoffel van Bulow edder myne eruen her Marquardt Ber edder syne nakummelinge bi minen eren vnnd truen vnnd guden gelouen vp thokamende omeslag, wen men schriuen verdt den veniger tall eyu vnnd vefftich, an allen synen hinder vnnd schaden danbarlich veddergeuen. So hebbe ich Christoffel van Bulow angefellen vnnd gebeden de erbaren vnnd duchtigen vor mi vnnd mine eruen to lauende, alse Berendt van Lesten erffgeseten to Gottinn vnnd Achim Bassewisse erffgeseten to Hogen Lukow, vi borgen vorge [screuen)lauen in (crafft) disses breffes [vnnd) mit ener angesegeden handt (in gude) gelouen stedes vnnd vasth to holden. Effte in der botallinge [summet) vorde, eyn islich borge man eynen tho huse vnnd haue tho soekende midt schrifften edder midt muntliken baden, Wen sodanne vormannunge geschen is, so schal de samende handt mit alleme rechten veruolget ßin, vnnd vnser eyn vp den andern nicht tho wisende, den van stundt an dar noeafftig pande, Vorlangen der Her Marquardt Ber edder syme nakomelinge sym gelt mede bokemen mach, tho vorsettende vor em bouellich is vor den summen, vnd noemen borgen loseh syn schallen, sunder de erste penninck si midt den lesten botallet vnd vornoeget. So in dissen breue etueß vorsummet vere in dichtende edder in schriuende edder hoelle krege, insegel tobreken edder vnnredt dar tho queme, dat schal vnns van beiden parthen nennen schaden edder framen geuen. Woll dissen breff [hefft] midt her Marquardt Ber edder synne nakommelinge willen, schal he em so bohulpelich syn, iffte he em van worden vnd tho geschreuen edder van

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namen tho namen. Alle disse vorgeschreuen artikel vnd punct vnde stukke laue ich Christoffel van Bulow vorgeschreuen im guden gelouen, stede vnd vaste, sunder yenniger nifundent, hulpe rede, quadt geferde, wen dat nennen mach, woll tho holdende. Dis tho groteren gelouen der varheidt ßo hebbe ich Christoffel van Bulow wes vorgeschreuen vor mi vnd minen eruen myn angebaren midt mynen medlaueren midt willen vnd widtschappe hengen hethen vor dissen mynen apen breff, gegeuen vnd geschreuen nach Christi gebordt dusent viffhundert dar na in dem en dem vefftigen iare, Philippi vnd Jacobi dage.

Nach dem schwer zu lesenden und flüchtig geschriebenen Originale, auf Papier, in Cursiv, im Archive der Stadt Rostock. Bei gedruckt sind 3 unkenntlich gewordene, aufgedruckte Siegel. Die auf der letzten Rückseite durch Rostflecke unkenntlich gewordenen Stellen sind durch Conjecturen in [ ] ergänzt.


Nr. 9.

Der Burgemeister Christoph Lorber und der Bürger Olof Lorber zu Stralsund und ihre Erben empfangen von der Karthause Marienehe für die vielen derselben geleisteten Dienste 200 Gulden, die sie dem Kloster schuldig sind, für den Fall der Aufhebung des Klosters geschenkt, unter der Bedingung, daß sie die Zinsen mit 9 Mark an die Klosterbrüder bezahlen, so lange noch welche am Leben sind, nach deren Tode aber zwei Drittheile der Zinsen zu milden Zwecken verwenden, ein Drittheil aber für sich behalten sollen.

D. d. Stralsund. 1550. Junii 16.

Wy Christoffer Lorber Burgermeister vnnd Oloff Lorber Borger vnnd Oldermann der Wantsnider binnen Strallßunde, vor vns vnde vnße eruen, bekennen vnd betugen vor idermennichlich, de dissen breff sehen edder horen leßen, Dat wy entfangen hebben van dem Erbaren werdigenn vnd Andechtigen heren Marquardo Bheren, priore, Christiano Westhoff, Schaffer, vnnd dem gantzen Conuent des Closters Carthußer Ordens Marienehe vor Rostock blegen twe vorzegelde weddeschattes breue, Alße nemblich einen weddeschattes breiff ludende vp ein hundert gulden munthe vnd vehr gulden ierliker renthe

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my Christoffer Lorberen, Bund den anderen weddeschattes breiff ock vp einhundert gulden munthe vnd ierlich viff gulden renthe, samptlich sundescher vnd Rostogker werunge, my vpgemelten Oloff Lorberen angande vnd belangede, Die wy dem vpgemelten priori vnd Conuent opberordes Closters iarlich vp Michaelis vnd Martini tho geuende vnde tho entrichtende vns vorschreuen, ock dancklick bethaldt hebben, Wo wy denne ok henfurder vp nafolgenden boscheydt edder ßo lange wy die opgemelten houetsummen nicht affloßen, ock noch gerne dhoen scholen vnd willen, Auer vmme mennigerlei truwe deinste, moye, vlydt, arbeidt vnd sorge willen, ßo wy in dissen geschwinden tyden erholdinge vnd vordegedingehaluen der vorgemelten Cartußere, ehrer gudere, herlichheit, eigendom vnd gerechticheit angewandt vnd gedhan, vnd noch vordan, so uele vnnß iumermer mogelich, mit allem flite gerne dhon wollen, Szo hebben ße bauen die bedingede vnd vorgande wedderloßinge der vorberurden twyer hundert gulden, wen vns dat gefelt vnd euen kumpt, sick mit vns der opgemelten twyer hundert gulden houetsummen vnd ierlichen renthe haluen, wo vorsteit, vpt Nyge frintlich ingelaten, vordragen, nhagegeuen vnd bowilliget, Dergestalt, wo edt sick thodrege, dat sie der Cartußere vnde der ßuluigen tho Marienehe ingekledten perzonen vnd professen vth ereme Closter Marienehe vordreuen vnd ilgen anderen erhliken Ordenn sick entholden musten, Dat wy ehnn denne edder dewyle der opgemelten perßonen, ßouerne die sick christlich, erlich vnd opprechtigh holden, einer im leuende is, alle iar van den twen hundert gulden houetsummen die vorgeschreuen renthe , nemblichen in suma iarlich IX gulden renthe ehrlich vnd oprichtigh scholen vnd willen entrichten. Im vhall auer vnd ßo dat Closter Marienehe abstrahirt vnd disse opgemelte Cartußer vnde des Closters itzige professen darinne lenger nicht ßin, noch anders wor, wo ehrgemelt, sick entholden, edder keyner van ehn mehr im leuende syn wurde, alßdanne scholen opgemelte houetsummen by vns Christoffer vnd Olef Lorberen vnd vnße eruen edder erffnhamen bliuen, Sunder mit den gemelten renthen vor die twehundert gulden schal edt tho ewigen dagen darnamals alßo geholden werden, Nemblich dat wy edder vnse eruen effte erffnhamen scholen vnd willen ein part edder ein deill van den vorberurden renthen keren, geuen vnd wendhen tho utsturinge vnd beradinge armen iunckfrowen, Item dat ander deill edder anpart tho wande, scho vnde anderer notroff rechten arme notrofftigen lude dar myth tho kleydende, Bund dat drudde deill vann sulchen ierlichen renthen

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schall by vnns Christoffer vnd Olef Lorberen vnd vnßen eruen edder erffnhamen vmme vnßer menniggefoldigen truwen deinst vnd woldat willen tho ounßem nut vnd profyt bliuen vnd inne beholden werdhen, Wo vns denne gemelte Prior vnd Conuent ßodans gelauet vnd thogesecht hebben, Bunde des alles tho so uele mehr vorßekeringe neuen ounsen ingeßegelen ock des Closters Marienehe segel mit tostellinge vnßer breue hyran hangen laten, Bund den wy disses tho tuchenisse vnd Orkundhe dissen breiff mit vnßerem angebarnen Pitzerenn oder ingeßegelen vor vns vnße eruen vnd erffnhamen ock vorßegelen laten hebben. Gegeuen vnd geschreuen thom Strallßunde, in denn iaren vnßers heren Jhesu Christi gebort Dusent viffhundert vnde vefftich, am Sosteinden dage des Mantes Juny.

Nach dem Originale, auf Pergament, im Stadtarchive zu Rostock. Angehängt sind an Pergamentstreifen 3 runde Siegel, mit eingelegten grünen Platten, nämlich

1) das große Siegel der Karthause Marienehe, mit dem gekrönten Standbilde der Maria, das Christkind im Arm, und der Umschrift:

Umschrift

2) das des stralsunder Burgemeisters Christoph Lorber, wie es zur Urkunde vom 5. Mai 1528 beschrieben ist.

3) das des Olav Lorber, mit dem Wappenschilde des Christoph Lorber und mit der Umschrift:

OLEF LORBER.

Nr. 10.

Der Karthäuser=Prior Marquard Behr von Marienehe bittet den Rath der Stadt Lüneburg um Zahlung der fälligen Zinsen und Sülzpächte der Karthause.

D.d. Rostock. 1552. October 1.

Minn gebed tho God Almechtig, mit Armenn willigenn deinsten stetz thouornn etc. . Erbare, Weise herrn vnd guden frunnde. Id werdenn vngetwinelt vth ingebrachtem berichte der Burgermeistere I. E. W. to berichtenn vnd sick to erinnernde wetenn, welcker gestalt ick vnlangest vann wegenn der bodageden Renthe vnd boringe, de vnse Gadeßhuß vnd Closter tho achtenn iß, by I. E. W. vnd vann der Sulten forderinge gedann hebbe, Ock wes my darop bauenn alle thouorsicht thor Andtword gegeuenn, Bnangesehenn datt ick inn dißenn swin =

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denn tidenn inn eigener persone mitt groten vnkostenn, Ock vahr mines lines myn ahnn I. E. W. verfuget hebbe, effte nu I. E. W. my gegeuene Andtwordt vor Gade vnd dem hilligenn Rechte mach gelden, iß nicht miner kleinheitt to richtenn. Nachdem der Stadholder breue ludenn: de Carthuß sy der herrn vann Meckelenborg, de dar nicht ein vott mall tho gegeuen, item der guder thor oniuersiteten applicerenn, worumb syn de denne auer de Ampte, den sie negest gelegenn, parteret? Leuenn herrn, wenn dar de gude wille by geweset, wo lichtlig konde gy sodans vorlecht, wile gy onder denn herrn to Meckelenborg nicht geseten, vnd inn weinig vorschenenn tidenn iuwenn egenen Landeßherrn wedder God vnd datt gemeine beste richt hebbenn inn sodanen ofte der gelikenn willenn wilferdigenn. vnd de wile ick nu nochmalß der trostlichenn vorhopeninge, I. E. W midler tid sick inn denn anders bedacht, Ock erer vorschriuinge, darinne allerleie Erceptionn vnd othflucht buthenn boscheiden, Ock erher predeceßorenn vnd vorveder erempell vnd vorganck vnd dersuluigen Erbar vnd ernstliche thoholdinge, Ock wes ehr vnd willenn I. E. W. kindernn, verwantenn vnd geschickeden hir ertzeiget, Ock henfurder, nicht angemercket my inn iungstenn beiengender ondanckbarheitt, moge mitt gedelett werdenn, darboneffenst merckliche framen vnd fordell vann dißes Closters summen by I. E. W. bolecht so oele iahr bekommen, de wy vmb iegenwardiger vnd der gelikenn befaringe buthenn landes boleuet vnd hir ock mitt rechtmetigenn vormeringen hedden bestedigenn konenn, So bidde ick frundlich vp negest vorschenenn Paschenn vmb bedagede Renthe, dartho ick vann wegenn des Gadeshußes borechtiget, Ock vann der Sultenn vnse dell opkumpst nu dorch I. E. W. behindertt by egener bodeschopp vnd vnkostenn thoschicken, alß de ehrleuende vnd de ehre segell vnd breue by macht tho holdenn gedencken. Dat ock der quietantien haluenn I. E. W. sodane borlike entrichtinge nicht dorft othflicht nemenn, hebbe ick desuluenn by minem werdten Lutkenn Schroder gelathen, vthnemblick der hundert vnd vif mr. vp negest vorleden Michaelis bedagett, de ick hir mitt auersende. vnd so I. E. W. sodans tho donde nochmalß nicht bedacht werenn, alßdenne my sulchs wedderomb by iegennwardigenn tho schriuenn, darmyt ick mine sake dar nach tho richten hebbe, denn inn dem Falle moste ick sulckens tho gelegener tid der hogenn auerigheitt, ock miner frundschop k1agenn vnd borichtenn lathenn, vnd in dißem minem vnd des Gadeshußes bedrucke dersuluigen rad, forderunge vnd hulpe soken vnd biddenn. vnd bynn dennoch der trost=

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lichenn vorhapeninge, I. E. W. werd id dar henne nicht kamenn latenn vnd mi mitt rechtmetiger andtwordt beiegenn, dartho ick my will vorlathenn, vnd bynn solchs vmb I. E. W. tho nor denende willig vnd ieneget. Gade Almechtig ewich befalenn. Datum Rostock, sunnauendes nha Michaelis archangeli, anno LII.

I. E. W.                       
                          willige

Bruder Marquardus Bere,
prior der Carthuß tho     
Marienehe by Rostock.  

Den Erbarnn, Vorsichtigenn vnd Wolwisenn hernn Burgermeistern vnd Rathmannen der Stadt Luneburg, minen getruedenn, grotgunstigen herrn deinstlig.

Nach einer Abschrift, auf Papier, im Archive der Stadt Rostock.


Nr. 11.

Prior und Schaffer des Klosters Marieneheprotestiren vor Notar und Zeugen gegen die Einziehung des Klosters, fordern die Wiederherausgabe desselben und stellen sich unter den Schutz des Kaisers und des Reichskammergerichts.

D. d. Rostock. 1552. December 15 und 16.

In dem Namen des Hern Amen. Innt iaer na Gades gebortt dusent vyffhundertt twe vnnd vefftich, inn der teynden Indiction, die mhen nenneth denn Rhomer talle, donnerdages, dede was die vyffteinde dach deß mantes Decembris, Regerunge des Allerdurchleuchtigestenn, Grothmechtigesteun vnnd onnauerwintlickestenn Furstenn vnnd Herrn Herrn Caroli deß vyfften Rhomyschenn Keysers, allertydtt mherer des Rychs etc. ., inn syme drey vnnd druttigestenn iaere, inn myner hyr vnnder geschreuenen Notarii vnnde tugenn dartho geheyschett vnnde geropenn iegennwerdicheitt is erschenenn die Werdige vnnd Andechtige Her Marquardus Bere, Prior der Carthuß tho Marienehee vor Rostock belegenn, Swerynnssches Styffts, im bywesende des Werdigenn vnnde Andechtigenn Herrn Christiani Westhoffs, Procuratoris edder Schaffers dersuluen Carthuß, vnnd des Werdigenn vnnd Wolgelerdenn herrnn Josephi Monnsters der Rechte Doctoren, neuen der Erbaren vnnd Erenntuestenn Syuerth Dechouwen, Geuerth Moltkenn, Gerdt vnnd Joachim gebrodern die Berenn genomt, Jurgen

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vnnde Chrystoffer gebroderenn vann der Lue genomt, Joachim Lußkauwenn vnnd Bernndt Kronns, Burgern vnnd in wanrenn der Stadt Rostock, ßiner besibtenn fruntschop, vnnde hefft hoges clagenndes helle luder stemmen vth beswerunge sines gemoetes mitt othgetinge der tranenn vorgedragenn: Wie dath he nu bauenn die Souenn vnnd twintich iare were durch gades othvorsehunge tho eynem Priore der bemelten Carthus to Marienehe erwelt vnnd geckarenn, hadde ock, ahne allenn Rhom to seggende, diesulue Carthus vnnd brodere inn allenn gadesdennste, religion vnnd nottrofft vorgesehen, datt he vor gade Allmechtigenn, dar tho idermennichlich wolde bekannt synn, vnnd keymannth scholde edder mochte iennige beklagunge auer ene vorbryungenn, vnnd also rewlick ahne ienige Perturbation deß gedachtenn Closters vnnd syner thobehoringe gesetenn vnnd die Prescription gebruchett hadde ock vorschenen iaren vann Hochgedachten Keyserlichen Majestatt vnnd Hernn Caroli des vefften Romesschen Keysers, onnsers Aldergnedigstenn Herrn, eyn offenntlich Priuilegium Salui Conductus mitt annhangendem seiner Maiestatt Segele, dath inn sinen henden vnnd aldar offentlich lesenn leth, gnetlich bekamenn, darynne ene, sine mithbrodere vnnd die Carthus to Marienehe sampt alle siner tobehoringe vor alle gewalt vnd onrechtt idermennichlich hogeß vnnd neddergen standeß beth tho erkenntniße des Rechten genamen, Dath sulue Keyserliche Maiestatts Priuilegium hadde ock idermennichlich, dar idt nottrufftich, vnnd besunnderlich denn Durchleuchtigen Hochgebarenn Furstenn vnnd hernn hern Heinrichen vnnd Hernn Albrechtenn weylandt hochloflicker dechtnuße neuenn erenn furstlichenn gnadenn Herenn Kynndern, itz be sitteren deß Lanndes, Herrn Johanns Albrechtenn vnnd Hern Vlrichen, gebroderenn, Hertogenn tho Meckelnnborch, Furstenn tho Wenden, Grauen to Sweryn, Rostock vnnd Stargarde der Lannde Herrn, myth Alderonderdeinicheitt neuen offentlichenn ausculterden Copien tho geschickett , vnnd dath violenter vth bemeltem syme Closter sampt alle sinenn brodernn, darounder olde bedagede menrhe, enntsettet vnnd gar erbarmlich deß erenn berouett, spoliert vnnd inn datt exilium voriagett worden, Darvann he erstlich wolde offentlich protestert, darna Gade Almechtigenn, der hogenn verordenten Auericheitt Keyserlicher Maiestatt vnnd alle syner fruntschopp geclagett hebben, vnnd wolde noch thom lestenn vnnd thor auerfluth my gedachten Apenbarenn Schriuer vnnde Notarium, inn iegenwerdicheit onnderschreuen tuge, inn bywesende vorbemelten Statlichenn

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frundtschopp vnnd verwantenn, mit gedachtem priuilegio salui conductus Keyserlicher Maiestatt offentlich requireret hebbenn, ick datsulue bemelte Hochgebarenn Furstenn vnnd Hernn Hernn Hinrichen Hertogenn to Meckelnnborch etc. . vor sick, sine eruenn vnnd nakamelinge tho ewigenn tydenn gnetlich gegeuenn, welchere de dato Anno Domini dusent viffhundertt vnnde Souenn vnnd druttich, Noch eynen Breff Fundationis bemelten Closters deß Erbarnn vnnd vorsichtigenn Hern Winolt Baggelenn, ethwan Burgermestere to Rostock, vnnd Mathias vann Bercken, Burgere darsuluest, de dato Anno dusent drehunderth vnnde soß vnnd negenntich, Noch einen wilbreff vp die melten Fundation des Durchleuchtigenn, Hochgebarenn Furstenn vnnd Hern Herrn Albrechten, der Swedenn vnnde Gottenn Konninnge vnnd Hertogen to Meckelenborch, de dato Anno dusennt dreehundertt soß onn negentich, Noch eynen wilbreff vnnd Confirmationis des Erwerdigenn inn Godt Vaders vnnd Durchleuchtigenn Hochgebarenn Furstenn vnnd Hernn Hern Rodolphi, Bischofs des Styffts tho Sweryn vnnd Fursten to Meckelnnborch, de dato Anno dusent drehunndertt vnnd soß vnnd negenntich, Dardurch proberen vnnd bewisen wolde, bemelten hernn vann Meckelenborch ann gedachtem Closter gar keine gerechticheitt hedden, intimeren vnnd insinuieren wolde, mit vorrechunge auscultereden copien dersuluen, Mitt fltiger vnnder richtinge vnd Vermanunge, ere furstlichenn gnaden mochten ene vnnde de synenn weddere restitueren vnnd to erer rouwsamenn Possession wedder kamen latenn, vnnd bauen ere ge rechticheitt nine gewalt edder violencie ane erkenntniße des Rechtenn thofogenn wolde etc. ., Demnha hebbe ick bemelte Notarius alse gehorsame der hogenn ouericheytt noch tho donnde myme steueden ede die bemelten jura an my genamenn, vnnd velgedachten Hochgebaren Furstenn vnnd Hern Herrn Johanns Albrechten Hertogenn tho Meckelnborch, die to der tydt binnen Rostock mitt dem Erbarn vnd vorsichtigen Herrn Gottschalte Hoppennstanngenn Radt manne to Rostock thor herberg lach, inn bywesennde onnderschreuenn tuge vnd fruntschopp onnderdenichlich besochtt. Dewile denne by syner gnaden nyn gehoer erlanngen konnden, syn wy vth beuell syner furstlichenn gnadenn vorwysett wordenn beth deß annderen dages tho souenn slegenn; folgenden dages auere, welchere was die sesteinde dach Maentes Decembris iegennwerdigenn iaers twe vnnde vefftich bin ick neuen minen tugen vnnd der fruntschopp vth furstlichenn gnaden beuell darsuluest weddere erschenenn

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vnnde innstendige vnnd flitige forderunge gedaenn, syner furstlichenn gnadenn mochte tho wordenn kamenn vnnd dat warff muntlich berichten. Darupp my vnnd die fruntschop auermals beanntwerdenn leth, he hadde sinem Cantzelere vnde consiliario, deme werdigenn vnnde hochgelerden Hern Johanni Lucka, der Rechte Licentiato, vnnd Hernn Carlo Drackstedenn, der Rechtenn Doctori, duth werff antonemende muntlich beualenn, wes nu vnnse werff, mochtenn den suluenn inn stadt siner furstlichen gnadenn berichtenn. Also vordt hebbe ick velgedachte Notarius inn bywesende der tuge vnnd togebedener fruntschopp bemelten Herrn Cantzeler vnnd Hernn Doctorem Carolum Drackstedenn inn der Cantzelie, so se hadden to Rostock in des Ersamenn Roloff Machenn behusinge, besochtt vnnd darsuluest samptlich tho hope befundenn. So hefft die werdige vnnd Hochgelerde Her Josephus Monsterus, der Rechte Doctor, inn namen bemelten Hernn Marquardi Beren Prioris, inn byweßennde bemelter syner fruntschopp vnd miner Notarii vnnd tugenn, mitt der alderbestenn wyse, mathe vnnd forme, wo he best doen scholde vnd mochte, bemeltenn Hern Johanni Lucka Cantzlere vnnd Carrlo Drackstedenn, consiliario, inn namen forst lickenn gnadenn datt werff, wie vorberort, berichtett, Darbeneuen mitt deme Priuilegio Salui conductus Kayserlicher Maiestatt vnnd anheffteder pene, ock langer Information vnnd vnderrichtunge des Closters eddere Carthus to Marienehee, wie die fundert vnnd priuilegiert, dartho gemeinen oprichtenden Lannthfrede vnnde sunderlich der guldenn bullenn vnd latestenn beslutes vnnd aueschedes des Spirschenn Rickdages de anno vere vnnd vertich durch Keyserliche Maiestatt vnnd stennden des hylligen Romesschen Rychs offentlich bewilligett, sampt inholdenden penenn vnnd verpflichtungen, lofflich vpgerichtett, Des alles offenntliche ausculterde Copien verreichett, solemniter intimeret vnde insinuert inn namen Hochbemelten Furstlichen Gnadenn vann Meckelnnborch Johanns Albrechten etc. ., mith anhefftennder pene Keyserlicher Maiestatt vnnd deß Romesschenn Richs solemniter requireret, instendich forderennde, byddende vnd begerende, darhennbauenn gedachtenn Marquardo Beren Priori der Carthus to Marienehe vnnd synenn broderenn neuen tobehorennden gudernn keyne gewalt mochte thogefoeget werdenn, sunder ene vnnd die synenn weddere tho erer rousam possession vnnd besytt, daruth ahne alle erkennteniße deß Rechtenn weltlich enntsettet, weddere kamen latenn vnnde henfurder keyne violencien, Iniurien vnnde behinderinge wetennlich tofogenn, wennte be=

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melte Prior sampt denn synenn vnnd tobehorenden guderen bogeuesick vnnder beschutt vnnd beschermunge Keyserlicher Maiestatt vnnd deß hilligen Rhomesschenn Riches Hochlofflichen Camergerichte beth tho alle erkenteniße deß Rechtenn etc. . Nach sodaener beredunge, intimerunge, in sinuerunge vnd requisition hebben bemellten Heren Johannes Lucka Cantzeler vnnd Doctor Carolus Drackstede consiliarius die copien berurten Priuilegii Conductus Keyserlicher Maiestatt mitt allere vnderdenicheit sampt allenn anderenn Juribus vnnd Priuilegiis inn namen villgedachtenn furstlichenn gnaden Johannis Albrechtenn Hertzogenn vann Meckelnnborch anngenamenn, desuluen neuen genuchsamer information vnnd vnnderrichtunge erenn furstlichenn gnadenn vpt flitigeste antogeuende vnnd offentlich bericht tho doende. Hyrop hefft vilgedachte here Doctor Josephus Monsterus sampt der vorberurtenn fruntschop namenn vnnd vann wegen vorberurten hern Marquardi Berenn, Prioris der Carthus to Marienehee, inn namen alle sinere brodere, van my hyr vndergeschreuenn Notario eynn eddere mher offentlich boschynn vnd bowiß, so uele ene nodich vnnd behoeff, tho geuende vnnd tho machende instenndich erfordertt vnnd begert, datt ene ampts haluenn vp mine billige belouinnge nicht hebbe wust tho weigerennde. Geschehen to Rostock, darsuluest inn gedachten Roloff Machenn huse belegenn by dem markede, deß auendes tho dreen schlegenn edder darby, innt iaer, indic tion, maente, dage vnnd regerunge, wo bauen berorth, in bywesennde der ersamenn vnd boscheidenn Symone Gribbenitzenn vnnd Carstenn Hoyer, Clerick vnnd Leyen Zwerinssches Styffts, tuge hyrto geheyscht vnnd geropenn.

Vnnde ick, Erasmus Boddeker, Clerick der Stadt vnnd Styfftes Brandenburg, vth Keyserlicher waltt apenbaeer schriuer vnnd Notarius disser vorberurten proposition, beredunge, intimation, insinuation, requisition vnnd protestation, ock allen vnnde islichenn, wie vorberort, byn ann vnnd auere gewesenn, die so gesehen vnd angehort vnnd inn mine notam genamenn, darvth ditt iegenwerdige apennbare innstrumennte durch eynenn anndern getruwenn, Dewile ick ehafftiger sache behafft, geschreuenn, hebbe gemakett vnnde conficiert, dartho mith minem gewantlicken Notariattekenn, Nhamenn vnnd thonamenn beuestett, tho merer orkunde der warheitt hyr tho geeschett, gebedenn vnnd geropenn.

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Nach einer Abschrift aus der Mitte des XVI. Jahrhunderts, im Archive der Stadt Rostock


Nr. 12.

Marquard Behr Prior und Convent der Karthause Marienehe bestellen den Reichs=Kammergerichts=Procurator und Advocaten Lic. Philipp Seiblin zum Anwalt in dem Processe gegen den Herzog Johann Albrecht von Meklenburg wegen Herausgabe der Karthause Marienehe beim Reichs=Kammergericht zu Speier.

D. d. 1553. Junii 1.

Wir Marquardt Bheer prior vnnd Conuent des Carthuser Closters bei Rostock Legis Mariae genant Bekennen offentlich hiemit disem brieff, als wir den hochgelerten Philipp Seyblin der Rechten Licentiaten vnd keyserlichen Camergerichts Procuratorn vnd Aduocaten zu onnserm gemeinen anwaldt vnd procurator des keyserlichen Camergerichts, vnns daselbst aller vnnd ieglicher gegenwertiger, auch kunfftiger gerichtlicher sachen gewertig vnd verpflicht zu sein, angenomen vnd bestelt, Das wir demnach ime vnnsern genßlichen, auch volkhomen gewalt vnd macht gegeben vnd beuolhen haben, vbergeben vnd zustellen ime auch den hiemit wissentlich in crafft diß brieffs in der allerbesten form vnnd maß, so wir von recht vnd nach ordnung, auch gewonheit des keyserlichen Cammergerichts thun köndten, solten oder möchten, vnns in allen vnnd ieglichen sachen, so wir ietzt gegenwertig oder kunfftiglich als Cleger oder antwurter haben oder oberkomen möchten, Ann bemeltem keyserlichen Cammergericht vnns zu uertretten vnd zu uolfurn, Clage, Antwurt, gegenclage, ein= vnd gegenrede mundlich oder schrifftlich zu thun, vnnd desgleichen wider vnns zu geschehen, hören, den krieg durch Ja oder Neün zu beuestigen, einen ieglichen zimlichen vnnd geburlichen vnnd in recht ertheilten eidt, vnd nemlich den eidt für geuerde, genannt juramentum Calumniae, inn vnnser sele zu schweren, position vnd articul bey ietztgemeltem oder sonder eidt zu ubergeben darauff zu antwurten begern, Vff vnnser widersachern position vnd articul mit vernichtigung derselbenn zu handlen, vnnd wo noth darzu, wie sich geburt, bey gleichem eidt zu antwurten, alle vnd iegliche notturftige vffhub vnd

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dilationes zu erlangen, kundtschafft, instrumenta, brieff, register vnnd annder geschlecht der beweisung einzulegen, alls vnnser widertheil fürpringen mit kundtschafften vnd in ander weg zu widerfechten, darwider biß zu beschluß der sachen zu handlenn, die zu beschließen, vor= vnnd endtorthl zu bitten vnd zu hören, interesse, costen, schäden, offgehapte nutzung, so vnns mit recht zuertheilt werden, gerichtlich einzulegen, die mit orthl zu messigen begeren, vnnd bei dem eidt inn vnnser seel, was mit recht gemessiget wurdt, zu betheuren, dieselbe in onnserm nhamen zu entpfahen vnnd darumb zu quittiren, zu volstreckung aller vnd ieglicher gesprochner orthln zu hanndlen, vff die executoriales vnd peen fhell darinn verleibt, darzu vff die acht vnnd ander peen das rechtens wider vnnsere gegentheiln , wo die einichenn gebothen oder vrtheiln ongehorsams erscheinen, zu procedieren, einen oder mehr affteranweldt ann sein stat zu setzen vnnd zu substituiren, auch denn gewalt, so offt ime geliebt vnd inen noth bedunckt, widerumb an sich zu nemen vnd von newen zu handlen , Darzu sonst gemeinlich alles anders von onnsertwegen vnd in onnserm nhamen fürzunehmen, darzulegen, zu handlenn, zu thun vnd zu lassenn, das wir selbst handlen, furwenden, thun vnd lassen solten, köndten oder möchten, als ob wir iederzeit des rechtens selbst personlich zugegen weren, vnnd was obgemelter vnnser gemeiner anwaldt, auch annder seine substituirte vnnd affteranwäldt in solchen vnnsern gegenwertigen vnnd kunfftigen sachen eins wegs handlen, thun vnnd lassenn, das ist vnnd soll sein alles vnnser guther will vnnd geheiß. Geloben auch deß alles bey vnnsern guthen eren vnnd trewen stet, vest vnnd onnuerbrochenlich zu halten, auch den gedachten vnnsern gesetzten anwaldt vnnd seine substituirte affteranwelde aller sachen halben, wie recht ist, schadlos zu entheben, vnnd von allen cautionen vnd burden des rechtens zu entheben, alles getreulich vnd vngeuerlich. Des zu warer vrkhundt haben wir vnnsern eigen insigel hier an disen brieff getrucket, der geben ist den ersten tag des monats Junii, nach Christi vnnsers liben herren geburt Thausent funffhundert funffzig vnd drei Jare.

Mandatum procuratorium generale
Der Andechtigen Priors vnd Conuents der Carthusa
bei Rostock, Cl ae gern,
contra
Den Hochgebornen herrn Johan Albrechten Hertzogen
zu Mechelburg etc. ., beclagten.
Prod. Spirae. 18. Decembris. Anno 1553.
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Nach dem Originale, auf Papier, unter den ehemal. Reichs=Kammer=Gerichts=Acten, jetzt in der Registratur des Ober=Appellations=Gerichts zu Rostock befindlich.
Das aufgedruckte Siegel ist das schon beschriebene große Siegel der Carthause Marienehe.


Nr. 13.

Der Herzog Johann Albrecht von Meklenburg bittet den Herzog von Holstein, ihm die Urkunden des Karthäuserklosters Marienehe welche der flüchtig gewordene und in der Karthause Arensbök jüngst verstorbene Prior Marquard Behr mit dahin genommen, wieder zu verschaffen.

D. d. Schwerin. 1553. October 16.

Vnser freuntlich dinstt. Hochgebornner furstt, freuntlicher, lieber Oheym vnd Schwager. Wir geben E. L. hiemit freuntlicher meynunge zu erkennen,. das wir bedacht, onsere Carthaus zu MarienEhe vnd derselben zugeaegeten gutere zu Christtlichem, mildem brauch vnd furnemlich zu erhaltunge vnser vniversitet zu Rostock zu wenden, vnd dan der prior daselbst in verschienen Jhare fluchtig worden, Siegel vnd brieffe vnd die kleynodia, auch andere des Klosters gutere mitt sich hinweg genhomen vnd sich ein zeyttlang Im kloster Arnßböcke in E. 1. landen enthalten, Alda ehr dan auch, als wir glaubwirdig berichtet, kurtz verschiener Zeyt versturben sein solle, vnd wan wir dan noch geneygt sein, dieselben gutere zu berurter vnser vniversitet zu Rostock anzuwenden vnd derselben entwanten Siegel, brieff vnd anderer gerechtigkeytt zu bemelter Carthaus gehorig darzu von nothen haben, So bitten wir freuntlich E. l. wollen vns zu freuntlichem gefallen vnd mitt befurderunge dieses vnsers Christlichen wercks E. l. verordenten einen gegen der Arnsböke schicken vnd alda besehen vnd Inventiren lassen, was an brieff vnd siegeln, Auch anderer gerechtigkeytt von gemeltem prior verlassen, vnd gegenwertigem vnserm diener vberantwortten vnd zustellen lassen, vnd sich hirin ohne beschwerung guttwillig ehrzeygen, das seint wir vmb E. l. hinwidder freuntlich zu verdienen gantz willigk. Datum Schwerin, den 16. Octobris, Anno LIII. etc. .

Nach dem Concept im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


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Nr. 14.

Klage des Priors und Couvents des Karthäuserklosters Marienehe beim Reichs=Kammergericht gegen den Herzog Johann Albrecht von Meklenburg auf Herausgabe des eingezogenen Klosters und aller Zugehörungen und Nutzungen desselben.

D. d. Speier. 1554. October 17.

Wolgeborner Romischer kayserlicher Maiestatt Cammerrichter, gnediger her. Inn schwebender rechtfertigung sich haltendt zwischen denn Erwurdigen vnnd andechtigen herrn Prior vnnd Conuents des Carthuser Cloisters bei Rostock clegerun, eins, gegenn vnd wider denn hochgebornenn hern Johann Albrechtenn, hertzog zu Mechelburg etc. ., oder ein iede personn fur Ir. F. G. inn recht wie sich gepurtt oelmechtig erscheinende, beclagtenn, ander theils, Erscheint anwaldt gedachter herrn clegernn vff verscheine zeitt oßprachts, verkhundtt vnnd widerumb gerichtlich reproducirt Penal-Mandatt de restituendo cum clausula iustificatoria vnnd inngst 4 Junii genolgte litiscontestation der gepur in der sachenn zu nolfarn, vnnd vbergibt seiner herrn principaln hochstenn vnuermeidenliche notturft nachvolgendt clag, vnnd sagtt:

Das wiewol berurte seine principales vnnd deren vorfarn in vnnd vor zehen, zwantzich, drissig, viertzig, funffszich, sechszich vnnd vil mehr iaren, vnnd also weith ober menschen gedechtniß, inn steter, continuirter vnd onwidertreiblicher, rechtmessiger gewehr vnnd possession vel quasi des Carthusers cloisters Mariene genantt vor Rostock gewesenn, desselbigen zubehorige, vnderthanen, guetter, Renth, gulten vnnd pächt ruwiglich empfangenn, gebraucht vnnd genossen, gantz ohne das innen ie einiger intrag, verhinderung von imants wegen vnnd sunderlich den alten Fursten zu Mechelburg hochloblicher gedechtnus, hochermelter hernn beclagten oureltern, daran bescheen, oder sey hierinn im weinigsten molestirtt oder vertreibenn, noch sich dessem ie im weinigsten angemast weder vnderstandenn, sunder vilmehr durch sey dairbey geschutzt, geschirmbt vnnd gehandthaptt worden, Dairbey sei pillich noch heutigs tags also gepleibenn sein solten,

So hatt doch dessem onbetrachtet hochgedachter beclagter herr Johann Allbrechtt, hertzoch zu Mechelburg ober vnnd wider das im Jair Thausent funffhundertt dreissig gedachter Cleger vonn Romischer kayserlicher Maiestatt inn Schutz vnnd

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schirm vffgenomen vnd inen Ir. Maiestatt Salua guardien allergnedichst mitgetheilt, welch hochermelte fursten auch insinuirt worden, dingstag nach dem Mointag Reminiscere des verscheinen zwei vnd funfftzigisten iairs gantz onfueglicher weis, wider recht vnnd des heiligenn Romischenn Reichs durch alle stendt bewilligte vnnd publicirte ordnung vnnd satzungen entgegenn, gantz freuentlich, eigenns willens vnd furnemens, on erschuts rechtens oder vorgeende rechtliche erkandt nus, mit gewaldt vnnd bei dreihundertt darzu verordneten geristen mannen zu Roß vnnd fues obberurtt haus vnnd cloister ombgebenn vnd innemen, plundern vnnd die armen ordensleuth, prior vnd gantz connent, ploiß darauß in das ellendt vnnd onbekant landt veriagenn vnnd vertriben lassenn, wie er auch dasselbig noch heutigs tags de facto inheltt vnnd mit eynem amptman besatz hatt, dar sich alles vnnd iedes einkomens vnnd zugehorungen, nichts außgescheidcn, an mast, vnnd daruon den armen anwaldts verarmbten, veriagtenn, beraupten principaln nichts volgen oder mittheilen lassenn, Alles inn willen, maynung vnnd gemuet, anwaldts principaln, hernn Prior vnnd conuentt, von irer lang herprachter, onwidersprechlichen gewehr vnnd possession vel quasi zu tringen vnnd zu entsetzen, wie sie auch albereit durch hochermelten hertzogenn eigenthatlicher weis, so uil ann Ir. F. G. gewesenn, de facto oberzeltermaßenn entzsetzt vnnd spoliret seindt, Vnd wiewol antwaldts also spolirte principales vilmals bey hochermelten hertzogenn vmb restitutionn vnnd widereinsetzung guetlich mehr dan einmal instendig angesuchet, aber nichts erlangen mogen, vnnd dardurch hoichst genoittdtruckt vordenn, G. G. vmb hilff rechtens zu ersuchenn vnd ober sulche gewaldtsame thaitt sich zu beclagenn, Wann dann oben erzelter thait also vnnd dieselb an im selbst notori, lanndtkundig vnnd offenbair, das berurte hern Cleger vnnd ire vorfarnn so lang verierte zeit in ruwiger possession vel quasi, die sei, Cleger, vnnd ire vorfarn ie zum wenigsten auß krafft der obangezogenen lengste zeitt erlangt vnnd bekommen, des hauß vnnd cloisters gewesenn, vnnd noch dairbei billich pleiben sollenn, vnnd das sie dermaßenn onbefuegter weiß daruon entsetzt vnnd spolirt worden seint, wie sulche notorietet hiemit proponirt vnd furgewendet wurdt, vnnd fernere außfuerung deßhalbenn zu thun nach besage der rechtt von vnnothen ist,

Dardurch dann hoichermelter Furst reialiene inuasor vnnd occupator ist, vnnd sol aller seiner gerechtigkaitt, so

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er ann den eingenomen guttern gehaptt oder pretendirt, derenn er doch keine mit grundtt zu ewigenn tagen genugsam darthun oder erweisenn habenn kundtte, habenn mochte, verwurckt vnnd verloerenn vnd derselben priuirt vnnd den spolirtenn, sunderlich geistlichenn, Conditione ex canone reintegrando 3. quest. 1 et c. sepe ex de restit. spol., zue gentzlicher restitution wi derumb verholffen werden soll,

Vnnd dann ferners sulche sachenn spoliationis im rechtenn sunderlich begunstigett, begnadett vnd priuilegierte, das darin summarius processus et causae cognitio gehaltenn , keine prolongationes gestattet, sunder denn spolirten furderlichs rechtens, wilchs billich in gegenwurtigenn fall, so amissionem domicilii vnnd vite alimenta, victus et amictus vnnd religionem betrifft, verholffen werden soll,

So bitt anwaIdt in aller bestenn form, maß vnnd gestaldtt, so das vonn rechts wegenn gescheen soll, khundt oder mogtt, hoichermelten hertzogenn, beclagten, zu condemniren vnd zu uerdammen, auch mit geburlichen mittel der Rechttenn vnnd des heiligen Reichs ordnung dahin zu zwingenn, das er zuuorderst von gemeltem closter vnnd hauß handt vnnd fueß abthue vnnd denn Cleger widerumb in ir frey sicher gewehr vnnd possession einhendig mache, weithers alle inn= vnd zugehorungen, beweglich vnnd vnbeweglich, wie die Namenn haben mochten, erlittner scheden vnd interesse, auch empfangnen nutzungen, vnnd die hattenn mogen vonn eynem guthenn, vleissigen haußvatter offgehapenn vnnd empfangen werden, gentzlich, volkoimlich reintegrieren vnnd rest ituiren, was desselbigen noch vorhanden, oder den geburlichenn werth, dafur sie lieber zehenn tausentt gulden ausserthalb das Cloister mangeln woltten, erstatte vnd erfulle, cum refusione expensarum in futurum faciendarum, factarum et fiendarum, vnnd sunst zu erkennen vnnd zu erkleren, das Ir. F. G. vmb disser eigenthatlichen freuentlichenn handlung willenn wider der Romischen kayserlichen Maiestatt mittheilt schutz vnd schirmbreiff vnnd des heiligen Romischen Reichs satzungen vnnd gutte pollicey bescheen vnnd in die peen G. G. außgangnem Mandat einuerleipt gefallen zu sein, wie auch anwaldt Ir. F. G. also zu condemniren, zu erkhennen vnnd zu ercleren vnnd seine principales wircklich zu restituiren, vndertheiniglich gepetten habenn will.

Vorbeheltlich ferner was recht ist.

Philippus Seiblinus, Licentiat.               

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Klag
Herrn Prior vnnd Conuents der Carthusa bey
Rostock, Clegern,
contra
Denn hoichgebornenn hern Johan Albrechten, Hetzogen
zu Mechelburg, beclagten.
Prod. Spirae. 17. Octobris. Anno 1554.

Nach den abschriftlichen Actenstücken des ehemaligen Reichs=Kammer=Gerichts zu Wetzlar, welche jetzt in der Registratur des Ober=Apellations=Gerichts zu Rostock befindlich sind.


Nr. 15

Mathias Sasse, der letzte Bruder der Karthause Marienehe, cedirt dem Rath der Stadt Rostock alle Gerechtigkeit des Klosters, mit Auslieferung aller Urkunden, die er in Verwahrsam hat, unter der Bedingung, daß der Rath die Güter nur zu Gottes Ehren verwende und dem Kloster für den Fall der Wiederaufrichtung desselben zurückgebe.

D. d. Lübeck. 1576. Junii 22.

Ick Matthias Sasse, frater des closters vnnd carthus Marienne vor Rostock belegenn, dho kundt vnnd bekenne hirmede apenbar vnnd vor idermennigliken vnnd insunderheit ock vor minem erloser vnnd salichmacher Jesu Christo vnnd siner werdigen moder Marien, datt ick als der 1ateste des thouorn gedachtenn klosters vnnd carthus Marienne vor Rostock belegenn, alle gerechtigkeit dessuluigen klosters einem wisen rade der stadt Rostock, so my vnnd minen leuen seligen medebrodern tho der tidt, alse wy noch in gudem wolstande gewesen, vnnd ock hernha, alse vnse guder vns mit gewalt genommen sin, vele gudes ertoget vnnd auerflodigk bewiseth hefft, cederet vnnd affgetreden vnnd erwentem rade tho Rostock vpgedragen vnnd auergeuen hebbe, wie ick dan sulicks ock hirmede dho vnnd alle des closters gerechtigkeit van my geue vnnd dem rade tho Rostock neuen denen breuen, so by my noch auerich gewesen, auerantwerde vnnd thostelle, dergestalt, datt ein rath tho Rostock nummer sulcker des closters gerechtigkeit sick anmatenn vnnd gebrucken vnnd mitt den breuen manen moge, wie mine selige medebroder by erem leuende vnd ock ick gedhan heb=

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ben vnnd datt closter thouorn gedhan hefft, ehe edt de hartogen mitt gewalt ingenhamen hebben, vnnd wat also ein rath tho Rostock von dem closter vor nuttung entfanget vnnd bekummet, dar ein rath thom hogesten sick inne befliten schall, datt alles schall ein rath tho gades ehren wedder gebruken vnnd anwenden vnnd nichts daruan vnderschlan. Droge edt sick ock tho, datt dat closter Marienne in vorigen standt wedder keme, wie ick dan hope, so schall ein rath alle disser gerechtigkeit, so ick onen aftrede, dem closter weddervmme thostellen vnd folgen lathen, welckes ock ein rath dhon warth, vnnd ick an erer gottsaligkeit vnnd framheit nicht tuiuele. Ick will ock dem rade solckes tho dhonde hirmede oppe erlecht vnnd beualen hebbenn. Tho orkunde hebbe ick dessen breff, wi1e ick nicht schriuen kan, einem andern schriuen lathen vnnd mith des closters Marienne segel vorsegelt vnnd de werdigen her Nicolaus Gribbenissen vnnd her Henrich Duncker dessen breff thor tuchenisse mit tho vorseglen vnd tho onderschriuen gebedenn. Geschen in Lubeck, frigedages nha Corporis Christi den 22. Junii, anno der mindertall sos vnd souentig.

   Ita est vt supra, quod    Ita est vt supra, quod
ego Nicolaus Cribbenitz         ego Hiricus Dunncker
manu propria attestor. manu et sigillo proprio
protestor.

Et ego Gulieimus Schutte Lubecensis. sacra imperiali auctoritate notarius, quia premissae re nunciationi et cessioni omnibusque aliis dum sic vt praemittitur fierent, vna cum prenominatis testibus presens interfui eaque sic fieri vidi et audivi ideo hoc ipsum propriae manus subscriptione attestor.

Nach dem Original im Archive der Stadt Rostock, auf Papier, mit aufgedruckten Siegeln, nach einer Abschrift des Professors Schröter. Eine gleichlautende Ausfertigung ist auf Pergament mit den Siegeln an rothen seidenen Schnüren in Blechkapseln.
Dieselbe Cession ist noch ein Mal in Form eines Notariatsinstrumentes auf Begehren des Rathes zu Rostock ausgefertigt. Diese Ausfertigung, welche noch mehr verclausulirt ist, ist in hochdeutscher Sprache abgefaßt. Nach dieser Ausfertigung war Gribbenitz Vicarius des Domes zu Lübek und Dunker Vicarius zu Lübek und Eutin. Ort und Datum sind gleich, jedoch im Hause des Gribbenitz.


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Nr. 16.

Mathias Sasse, der letzte Bruder der Karthause Marienehe, übergiebt in Verfolg seiner Cession eine in Rostock befindliche Lade des Klosters dem rostocker Rathssecretair Bernhard Luschow und bevolImächtigt denselben, statt seiner zu handeln.

D. d. Hildesheim. 1576. August 10.

Ick Mathias Sasse, ordens der carthuß Mariene vor Rostock belegenn zuletzt 1euende, beßeuge in krafft disser schrifft, nachdem ich lest vorschienen monats Julii binnen Lubeck einem erb. wolw. rade der stadt Rostock vormuge darober vfgerichter vorschreibunge vnnd offentlichenn instrumento siegel vnnd brieve vnnd wes sonstenn des orts obgedachtes closters Maryene vorhandenn offgetragenn, cediret vnnd auß gudem fryenn willen wegen vielfeltiger gutthaden, so sie mir vnnd meinen vorfaren gemeltes closters erzeiget vnnd beweisett, vbergeben vnnd domalß wegenn einer laden, so binnen Rostock vorhanden, mit gedacht wordenn, das ich solche lade vnnd was sonst des orts mher mochte vorhandenn sin, dem erbarn Bernharde Luschow, obgemelter stadt Rostock secretario, obergebenn vnnd beualenn, solchs alles in meinem nhamen offzuheben vnnd mir daruon desselbig, was er ierlich bekumbt, die zeit meines lebens zukommen lassen solle, vnnd dar er ettwas erkunden wurde, so mir vnnd gemeltem kloster zum bestenn gereichen mocht, solchs alles an sich zu nhemen, zu fürdern vnnd mir zu uberschickenn macht habenn solle, gelobe auch alles krafft disser schrifft, was ich vormalß obergebenn, vestiglich zu halten, auch mennichliche ersucht habenn wolle, soferne obgedachte von mir gutwillige obergebene siegel vnnd brieue vnnd weß sonst mher mochte vonn gemeltem Bernharde Luschow mir zum bestenn ingefordertt wurden, solchs alleß nicht anderß alß zu gottes ehren wiederumb angewendett werden soll, vnnd dar dem zugegen gehandelt, mhergedachter Bernhardtt Luschow macht haben soll, solche siegel onub briue zu wiederreden, vnnd das die renten daruon nicht außkommen, bie sprechen moge, alles in krafft disser schrifft vnnd ahne gefherde. Des zu vrkundt der warheidt habe ich mhergedachtes cto sters siegel hieronder an dissenn brieff wissentlich gedrucket. Gegeben binnen Hildeßheim in der carthauß, den zehenden monatstag Augusti, Ao. etc. . 76.

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im Archive der Stadt Rostock, aus einer Abschrift des Professors Schröter.

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II.

Ueber

das Archiv des Stifts Schwerin,

von

dem Archivrath Dr. G. C. F. Lisch.


S eit länger als 200 Jahren ist es viel besprochen und allgemein angenommen , daß das in Meklenburg verschwundene "schwerinsche Stifts=Archiv" im dreißigjährigen Kriege nach Dänemark gerettet worden und dort wahrscheinlich noch vorhanden sei. Die Sache hat stets um so größere Theilnahme erregt, als das Archiv des Bisthums Schwerin für die Geschichte von Meklenburg ohne Zweifel von der allergrößten Wichtigkeit sein würde, und es sind seit zwei Jahrhunderten zu allen Zeiten große Anstrengungen gemacht, das Verlorne wiederzufinden. Bevor sich aber ein sicheres Urtheil fällen läßt, muß es erst klar gemacht werden, wie und wann das Archiv nach Dänemark gekommen sein und woraus es bestanden haben kann.

Nach dem Tode des Herzogs Ulrich von Meklenburg=Güstrow ward im Jahre 1603 dessen Enkel, Ulrich ( II.) von Dänemark, des Königs Friedrich II. und Sophiens von Meklenburg Sohn, Administrator des Bisthums Schwerin. Dieser residirte in der alten bischöflichen Residenz Bützow, wo zur katholischen Zeit auch ein Collegiatstift gewesen war, und nahm zur Erholung und Abwechselung sein "Hoflager" oft in dem nur eine halbe Meile von Bützow belegenen und zum Stift gehörenden ehemaligen Nonnenkloster Rühn; er starb auch am 27. März 1624 in Rühn und ward am 24. Mai 1624 in

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der Stiftskirche zu Bützow beigesetzt, aber im Jahre 1642 in die Domkirche zu Roeskilde auf Seeland versetzt. Ihm folgte als Administrator sein Neffe der Prinz Ulrich (III.) von Dänemark († 1633), Sohn des Königs Christian IV., welcher nach alten Archivnachrichten "fast beständig im Kloster=Amte Rühn" residirte. Die beiden letzten Administratoren residirten also nicht in Schwerin, sondern nur in Bützow und Rühn. Bei dem Vorrücken der kaiserlichen Armeen im Jahre 1627 soll nun nach vielen Archivnachrichten der Prinz und Administrator Ulrich III. selbst nach Dänemark geflüchtet sein und das Stifts=Archiv eben dahin gerettet haben.

Es wird sich nach diesen Grundzügen schon im voraus ziemlich leicht beurtheilen lassen, welche Urkunden der Prinz nach Dänemark schicken konnte, da er sicher über keine anderen Verfügung hatte, als über diejenigen, welche damals in seiner Stifts=Canzlei aufbewahrt wurden. Die Urkunden waren wohl:

1) die Urkunden des Collegiat=Stifts Bützow, welche auch alle spurlos verschwunden sind, mit Ausnahme eines alten Copialbuches auf Pergament, welches die ältesten Urkunden des Stiftes enthält;

2) die Urkunden des Klosters Rühn, welche ebenfalls fast alle verschwunden sind, von denen jedoch noch ein Verzeichniß mit Inhaltsangabe vorhanden ist;

3) die Urkunden des Bisthums Schwerin. Ob diese alle in den Händen des Administrators waren, steht sehr zur Frage. Es ist vielmehr wahrscheinlich, und nach manchen Anzeichen glaublich, daß sehr viele derselben im Verwahrsam des Dom=Capitels des Bisthums Schwerin waren, welches seinen Sitz in der Stadt Schwerin hatte. Der Administrator bewahrte aber doch auch wohl diejenigen Urkunden, welche die Güter des protestantisch gewordenen Administrators betrafen und zur Regierung des Stifts nöthig waren und zur Geschäftsführung in der Stifts= Canzlei gebraucht wurden. Die Forschungen haben auch ergeben, daß sehr viele Bisthums Urkunden nach Kopenhagen gerettet sind, wenn sich auch nicht leugnen läßt, daß ohne Zweifel viele Urkunden des Bisthums im Lande zurückgeblieben sind. Viele Urkunden mögen auch nach sichern Zeichen nach Güstrow gekommen sein, als der Herzog Ulrich (I., † 1603), welcher zu Güstrow residirte, Administrator ward, und dort untergegangen sein, wie hier alle Urkunden des Collegiat=Stifts Güstrow vermodert sind. Jedoch gelangten viele Bisthums=Urkunden sicher nach Dänemark.

Einstweilen abgesehen von diesen Fragen, welche sich nur durch die Ergebnisse der Forschungen genügend beantworten

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lassen, ist es ohne Zweifel sicher, daß im Jahre 1627 viele schwerinsche Stiftsurkunden nach Dänemark gerettet und häufig zurückgefordert sind, wenn auch lange ohne Erfolg.

Schon zur Zeit Wallensteins wandte sich im August 1630, also schon 3 Jahre nach der Wegschickung der Archive, die "Domina und die Provisoren des Klosters Rühn" klagend an den König von Dänemark, daß nach des Stifts

"Canzlers Dr. Heinrich Stallmeister bericht nebenst andern Stiffts=Kasten onsere Lade, worin die dem Closter angehörige Siegel und Briefe verwahret, vor dem betrübten Kriegsweßen bei E. Königl. Myt. Rentschreibern Axel Christensohn umb sicherheit willen mit in Dero Reich Dennemarcken verbracht worden", und baten, " die gnedigste Verordnung zu thun daß geregte onsere Closter Lade wiederumb E. Königl. M Commissario Herrn Daniel Trojen zu sichern handen zugestellet oder aber bei anderen gewissen leuthen in verwahrung niedergesetzt würde",

da diese Lade Schuldverschreibungen enthalte, welche den Schuldnern zur Rückzahlung der Schuldsummen zurückgeliefert werden müßten.

Es wird aber auch eben so sicher berichtet, daß im Jahre 1627 die meisten Urkunden des Stiftsarchivs, welche sich in Bützow befanden, nach Dänemark gerettet wurden. Am 7. December 1645 berichtet der ehemalige Stifts=Registrator Joachim Reppenhagen, damals zu Schwerin, welcher die Versetzung der Urkunden nach Dänemark erlebte:

"Meines theils erinnere Ich mich sonst hirbey noch woll, Wie Anno 1626 von der damahligen dennemarckschen Regierung Ich in der F. Byschofflichen Cantzley zu Bützow pro Registratore bestellet, baldt aber daruff Ao. 1627 Von Ihr Maytt. der Königl. Fraw Wittwen Christmildesten angedenckens Von solchem dienste unwürdig pro Secretario nacher Niecöpen beruffen und bestellet worden, vnd umb die Zeit die Keyserl. Armee unter dem von Arnheim dieß Furstenthumb und Landt überzog und unter andern auff das Städtlein Butzow hartt zusetzte, daß damahls der Herr Cantzler sehl. Doct. Stallmeyster alle das geheimbste und furnembste, so an Regalien, privi1egien und sonsten im Stiffts Archiv zu Butzow vorhanden gewehsen, umb daßelbe zu conserviren, und bey Zeiten

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in das sichere zu bringen, ins Reich Dennemarck an Ihr Kon. Maytt. nacher Kopenhagen ab= und hinwegk geschickt hatt, Sieder dem Ich auch nie erfahren, das von dem Ortte solche Sachen solten wiederumb extradiret oder remittiret worden sein, vnd halte Ichs woll sicherlich dafür, wofern einige Ohrkunde, daran ich nicht zweiffle, von denen Burglehnen quaestionis beym Stiffte verhanden gewehsen, das Sie damahlen mit durchgangen, und bey solchen Sachen an dem Ortte, dar Sie nichts nützen, noch vorhanden sein werden." - - - - - - - - - -
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Eben so berichtet der ehemalige wallensteinsche Canzlei=Protocollist oder Protonotar Bartholomäus Schwarzkopff zu Wismar (später seit 1643 Rathsherr zu Wismar) schon am 17. Januar 1635 an den Herzog Adolph Friedrich I.:

"Von Archivsachen habe ich bei des Friedländers Zeiten nicht gesehen, Sondern die Zeit vnd hernacher wol gehöret, das die vornembste davon Anno 1627 ins Reiche Dennemark geschicket, Waß nun selbige fur sachen gewesen, wirtt der dohmaliger Stiffts=Secretarius Nicolaus Reppenhagen vnd andere domalige dienere zum besten wissen, Imgleichen was er Reppenhagen sowol an Amptsbuchern vnd Registern vnd gemeynen Parteysachen meinem Antecessori Simoni Leopold geliefert vnd eingeantwortet."

Was von ehemaligen bischöflichen Werthsachen in Bützow 1627 zurückgeblieben war, nahm der Obrist v. Arnim; das Dom=Capitel berichtet am 22. März 1639

"wegen des von domaln kayserl. Hrn. Obristen Hanß Georg von Arnimb bey occupirung der Stadt Bützow in anno 1627 genommenen Silbergeschirs, bischöflichen Ornats vnd was dem mehr anhengig,"

und fragt bei dem Herzoge Adolph Friedrich 1. an, ob dies durch Nachforschnug bei von Arnim nicht wieder zu gewinnen sei.

Es ist also keinem Zweifel unterworfen , daß im Jahre 1627 viele alte Urkunden aus der bischöflichen Stiftscanzlei zu Bützow nach Dänemark gerettet sind.


Anders verhält es sich mit den großen Massen von Acten in Rechts=und Verwaltungsangelegenheiten. Nachdem

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Wallenstein von den meklenburgischen Landen und auch von dem Bisthum Schwerin Besitz genommen hatte, ließ er bei der Organisirung seiner Regierung die wichtigsten Verwaltungsacten nach seiner Residenz Güstrow schaffen und bediente sich dazu der Hülfe eines ihm ergebenen Dieners ("des Friedländers eingedrungenen Miethlings") des "Küchenmeisters" Caspar Eßlinger, welcher noch im Jahre 1634 "Pensionarius" zu Medewege und Rampe war. Gleich nach der Rückkehr der Herzoge von Meklenburg in ihre Lande (Julii 1631) beauftragte der Administrator Prinz Ulrich von Glückstadt, wo er wohnte, am 22. September 1631 ("Geben in der Veste Glückstadt den 22. September 1631") seinen meklenburgischen Commissarius Daniel Troje:

"alß auch vnß vnd vnserm Stifft Bützow an denen hiebeuor naher Güstrow von den Friedländischen geliefferten Canzeley=Acten, wie auch den Ambts=Buchern, Registern, auch andern brieflichen Urkunden merklich gelegen, dieselben von dem friedlendischen Secretario, dofern einer annoch daselbst vorhanden, vollenkomblich abzufordern."

Am 26. Januar 1632 wiederholte der Prinz Ulrich diesen Antrag "wegen der Acten und Registern, so auß der Butzowischen Canzlei nachher Gustrow gefuhret." Während der Zeit hatte sich aber die Sache geändert und das "Stift Schwerin war nach Vertreibung der Kaiserlichen in der Königlichen Würde und Krone Schweden Macht und Gewalt" gekommen (vgl. Jahrb. XXXIII., S. 159 flgd.). Daher antwortete der Herzog Johann Albrecht am 3. October 1632, daß ihm von der Königlichen Würde zu Schweden Schreiben zugekommen seien,"nichts von den Stiftssachen herauszugeben", und der schwedische Gesandte Salvius schrieb am 10. October 1632 an den Herzog, "die Bützowischen Acta verwahret zu legen, bis man wüßte, wohinaus es endlich mit dem Stift solle." Als nun "im Stifte Bützow die Justiz wieder in Schwang gebracht werden sollte", bat der (schwedische) Obrist Wilhelm von Saltzburg am 23. October 1632 den Herzog Johann Albrecht, ihm "alle ins Stift gehörige Acta und Archiven, welche bei des Wallensteiners Zeiten nach Güstow gebracht und hier annoch in der fürstlichen Canzlei und bei dem Lehn=Secretario Peter Grassen vorhanden seien, abfolgen zu lassen." Salzburg und Troje schrieben wiederholt eine Zeit lang hin und her, ohne daß die Sache weiter gedieh.

Nachdem der Administrator Prinz Ulrich bei Schweidnitz in Schlesien am 11. August 1633 erschossen, und das Stift

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wieder an den Herzog Adolph Friedrich I. von Meklenburg gokommen war, bemühete sich dieser bei seinem Bruder Johann Albrecht in vielfachem Briefwechsel angelegentlich um die Wiedererlangung der Stiftsacten; die Sache zog sich lange hin, da Johann Albrecht gegen seinen Bruder Verdacht hatte und absichtlich die Acten zurückhielt, bis endlich der Secretair Martin Bökel am 23. August 1635 die Auslieferung eines großen Theils der Acten erreichte und nach des Herzogs Johann Albrecht Tode im Jahre 1637 der Rest ausgeliefert ward.

Diese Acten sind nun noch in großen Massen im großherzoglichen Archive zu Schwerin vorhanden und können also nicht zu dem entführten Archive gerechnet werden.


Aehnlich verhält es sich mit den Urkunden des schweriner Dom=Capitels. Es ist oben die Vermuthung aufgestellt, daß auch das in Schwerin residirende Dom=Capitel ohne Zweifel viele alte Urkunden des Bisthums bei sich aufbewahrt habe, und dies wird auch durch die Verhandlungen bestätigt. Schon am 27. April und 18. Julii 1632 wandte sich das Dom=Capitel an den Herzog Adolph Friedrich von Meklenburg:

"weil bei der friedlandischen occupation vnser Curien vnd Landguter, zugleich onsere auff dem Capittelhause hinterlaßene sachen vnd Briefliche Orkunden von Eßlingern, als getrewen Friedlendischen Diener, hinwegk genommen vnd der Zeit auf E. F. G. Schloß Schwerin gebracht vnd daselbst noch vorhanden sein sollen", so bat das Dom=Capitel,dieselben wieder abfolgen zu laßen."

Am 22. März 1639 bat das Dom=Capitel wiederholt:

"die in E. F. G. Archivo vorhandene, vnß zustendige brieffe, bevorab die durch den gewesenen Kuchenmeister Caspar Eßlinger mit einem verschloßenen Schapffe vnd andere, so auf dem Capittelhauße befunden, de facto hinweggenommen vnd auf E. F. G. Schloß gebracht, wieder ausliefern zu lassen."

Das Dom=Capitel erhielt hierauf am 28. Mäz und 10. Mai 1639 die Antwort, daß

"von dem verschlossenen Schap keine Wissenschaft''

vorhanden sei, forderte jedoch mit Bestimmtheit am 2. April 1639 und 4. Junii 1641 wieder an und erhielt darauf den Bescheid, daß alles, was auf dem Residenzhause vorhanden sei, dem Dom=Capitel wieder ausgeliefert werden solle. Am 23. Januar 1614 quittirte endlich das Dom=Capitel über einen von dem herzog=

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lichen Archivar Friedrich Chemnitz dem Stifts=Structuarius Lucas Hausen ausgelieferten grünen Schrank mit Stiftsacten. Der Inhalt dieses Schrankes war aber nicht von großer Bedeutung.

Nachdem den Herzogen von Meklenburg durch den westphälischen Frieden das Bisthum Schwerin zuerkannt war, forderte der Herzog Adolph Friedrich am 26. Februar 1650 von den ehemaligen Domherren die Auslieferung des zu dem "gewesenen Stift Schwerin gehörigen Archivs", welches die Domherren nach Abschluß und Bekanntmachung des Friedens nach Lübek gebracht und daselbst an verschiedenen Orten niedergesetzt haben sollten. In Folge dieser Forderung berichtete der ehemalige Dom=Structuarius, Schelfvogt Lucas Hansen, daß

"er davon die Bewandtniß nicht gahr eigentlich wisse; "etwas davon stehe in Schwerin auff dem Capitulhause, daran aber nicht viell gelegen sein möge, die vornehmsten Orkunden aber hetten sie zu Lübeck bey dem Thumb=Cöster Leopolden stehen, präsumire sonsten, daß das Archivum an verschiedenen Orten in Lübeck stehe, dan der Herr Dechant daselbst nicht Ein bestendiges Logement, sondern verschiedene Cammern hin vnd wieder in der Heur habe; der Herr Dechant von Wackerbart habe dem Herrn Dr. Wedemann, welcher ihm das Mandatum wegen Edirung des Archivi insinuirt hette, geantwortet: die wenigen documenta, so bey Ihnen vorhanden, könten sie leichtlich von stellen, das fürnehmbste und beste aber, daran des Stiffts Hoheit vnd Nutze hienge, wehre in Dennemarck, dan Bischoff Olrich hette solches dahin von Butzow führen lassen, mit diesem anerbieten, wan man Etwas dem Stifft zum besten darauß haben wolte, Man deßen an selbigem Ohrte allemahl bemechtigt sein könte."

Die ehemaligen Domherren erklärten aber am 26.. Februar 1650, daß sie das Stifts=Archiv in ihren "Mächten nicht gehabt, viel weniger nach Lübeck transferirt, sondern die Nachricht davon hätten",

"daß alle briefliche Uhrkunden in anno 1626 nach Kopenhagen in Dennemarck gebracht seyn."

Diese Acten und Urkunden des Dom=Capitels, von welchen manche noch in neuern Zeiten in dem sogenannten Capitelhause am Dome zu Schwerin lagen, sind hiernach ebenfalls ohne große Bedeutung gewesen und wahrscheinlich noch im Archive zu Schwerin vorhanden. Möglich ist es jedoch, daß in frühern

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Zeiten schon manches bei dem Dom=Capitel untergegangen ist. Der Archivar Schultz berichtet am 4. October 1702, "daß nur putamina et quisquilia davon übrig, welche sind überlassen worden."

Nach dieser ausführlichen und gesicherten Geschichte ist es woh1 außer Zweifel, daß die wichtigsten alten Urkunden des Bisthums Schwerin, des Collegiatstifts Bützow und des Klosters Rühn im Jahre 1627 nach Dänemark versetzt worden sind. Und dies ist auch von der meklenburgischen Regierung zu allen Zeiten als sicher angenommen. Schon im August 1632 forderte das Kloster Rühn seine "Lade mit des Klosters Briefen und Siegeln" von dem Könige von Dänemark zurück. Am 2. April 1639 schlugen die herzoglichen Räthe vor, die Sache an den "Herrn Canzler Reventlowen gelangen zu lassen mit dem Ersuchen, die Tradition zu befördern." Die Angelegenheit kam zuerst ernstlich zur Sprache, als im Jahre 1642 die Leiche des Administrators Prinzen Ulrich II. von Bützow nach Roeskilde versetzt ward. Bei dieser Gelegenheit gab der Herzog Adolph Friedrich dem zur Abholung abgesandten dänischen Futtermarschall Balthasar Gerdten zu Bützow am 12. Julii 1642 den Auftrag an den König Christian IV. von Dänemark:

"Bei höchstg. Ihrer Königl. M. wolle derselbe ohnbeschwert gedenken, daß daß Bischofliche Schwerinsche Stiffts Archivum sampt allen dieß orts vorhandenen Acten, Siegel vnd Brieffen, den Stifft vnd dessen Gerechtigkeit betreffend, von dem Herrn Obristen Arnimb anfenglich auff Rostock gebracht, von dannen aber ins Königreich Dennemarken transferiret worden, Wan dan Sr. Königl. M. mit solchen sachen nichts mehr gedienet, Alß ersuchten vnd bäten Se. Königl. M. wir freundsohnlich, Sie wolten vnß solche Stiffts=Acta vnd archivum ohnbeschwert wieder zukommen vnd dieselbe entweder zu Rostock oder Wißmar vnß zu Schiff oberbringen zu lassen Verordnung zu thun freundväterlich geruhen, Dasselbe wehren vmb Se.K. M. wir freundsohnlich zu verschulden erbietigst, gestalt wir auch von wolgemeltem Abgeordneten der Königl. Erklerung hierober erwarten - - - - -

Auch wurden Schreiben an verschiedene Privatpersonen erlassen, welche möglicher Weise die Sache befördern konnten.

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Dieser Antrag scheint ohne allen Erfolg geblieben zu sein. Am 12. Mai 1643 erhielten die dänischen Abgesandten wegen des Nachlasses des verstorbenen Commissairs Daniel Troje den erneuerten Antrag:

"Auch werden die Königl. Herren Abgesandten gebuhrlich ersuchet, bei Ihrer Königl. M. anzuhalten, daß die Butzowischen Stiffts=Acta oder Archivum, welches in Dennemarck ist transferiret worden, I. F. mochte extradirt vnd ausgeliefert werden,"

wieder ohne Erfolg.

Nach dem Tode des Königs Christian IV. († 28. Februar 1648) bat der Herzog Adolph Friedrich am 11. November 1648 schriftlich den König Friedrich III. um Herausgabe der vor Jahren nach Kopenhagen geschickten Documente des schwerinschen Stiffts=Archivs, welche nach sichern Nachrichten noch jetzt daselbst vorhanden sein sollten, und beauftragte mit der Betreibung dieser Angelegenheit den in Kopenhagen anwesenden herzoglichen Rath Dietrich von der Lühe. Hierauf antwortete der König am 28. November 1648:

"Nun were vns oder vnserm Reich weinig damit gedienet, Wolten darumb gantz gerne Ihro damit gratificiret haben. Als wir aber bey der hiesigen Cantz1ey darnach Ombsuchung thun laßen, hatt sich befunden, das ged. Obr. Arnheimb Ao. 1630 selbiges Archivum zuenebenst andern des orts Vorgefundenen güetern vnnd mobilien högstseeligst ged. vnserm Herrn Vattern durch Schreiben zwar präsentiret, es sey ihm aber sub dato den 28. Februarii eiusdem Anni geantwortet,. das, Wie vnsers auch in Gott Verstorbenen, dohmahlig noch lebenden Herrn Brueders Herzog Ohlrichs Lden derogleichen Butzowischen Nachlaß geschencket vnnd cediret, Sr. Lden solche Oblation solte notificiret werden, Nicht zweiffelent, dieselbe wegen der Abholl= oder Annemung gewiße Verordnung machen vnnd ergehen laßen würde, dergestalt dan erwentes Archivum nimmer würcklich anhero transportiret, noch kommen, besondern von S. hochseel. Lden etwa anders wohin verwarlich deportiret vnnd beygesetzet worden.

Die Antwort des Königs Christian IV. an den Obristen von Arnim vom 28. Februar 1630, welches diesem Schreiben beigelegt ist, lautet also:

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"Christian etc. . Ehrnvester, Manhaffter, L. besond. vnß ist ewer Schreiben durch den anhero geschickten Rittmeister von Traudischien onderthänigst woll oberbracht worden, darauß wir dan daßjenige, waß Ihr wegen vnsers in Gott ruhenden Hrn. Brudern Hertzog Olrichen zustendigen vnd von Euch bey eroberung deß Städleinß Bützow vorgefunden, auch sub inventatione in Verwahrung genommenen Gütter berichtet vnd Euch daneben anerbietet, mit mehrem vernommen.
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Die Gütter belangendt, Weil wir Alßbaldt nach Tödtlichem hinritt hochsehlich gedachten vnsers Hrn. Brudern Ld. den gantzen Erbfall vnsers vielgeliebten Sohns Hertzog Olrichen Ld. cedirt vnd abgetretten, So wollen wir dieselbe von diesem Ewrem erbieten alßbaldt avisirn, welche dan wegen der Abholung ferner ordre anstellen vnd auch vor Ihre Persohn Ewere wilfährigkeit gebührender maßen zu belegen sich in allen Gnaden bemühen werden."

Es geht hieraus hervor, daß von Arnim das Eigenthum des Prinzen Ulrich respectirte und zu dessen Uebersendung nach Kopenhagen behülflich war. Nach der Antwort des Königs Friedrich III. nahm man aber an, daß die Urkunden nicht in das königliche Archiv gebracht, sondern anderswo niedergelegt seien.

Der Rath Dietrich von der Lühe berichtet am 21. December 1648 im Sinne des königlichen Schreibens und fügt hinzu, der Hofmarschall Adam Heinrich Pentz habe gegen ihn geäußert, daß dem Canzler Christian Thomsen ohne I. K. M., noch I. M. ohne Beisein Christian Thomsen in das königliche Archiv zu gehen nicht erlaubt sei, er also nichts weiter dabei habe schaffen können.

Der Herzog Adolph Friedrich wandte sich aber am 5. März 1651 wiederholt an den König von Dänemark wegen Auslieferung des unter dem Könige Christian IV. "nach Dänemark transferirten Stiftsarchivs, da er dennoch gewiß berichtet worden, daß sothanes Archiv nach Kopenhagen geführt worden", und ersuchte auch den Dr. Christoph von der Lippe und den Reichscanzler Christian Thomsen um Beförderung dieses Anliegens. Auch diese Bemühungen blieben ohne Erfolg.

Die Versetzung des schwerinschen Stiftsarchivs nach Dänemark ward also noch bei Lebezeiten aller dabei betheiligt gewesenen Personen sicher festgestellt.

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Nach dem Tode des Herzogs Adolph Friedrich (1658.) nahm die Sache eine andere Wendung. Der nachfolgende Herzog Christian Louis fing an, sich auch um das schwerinscheStiftsarchiv zu bemühen.

A1s der meklenburgische Geheime Rath und Lehnssecretair Cretschmar am 30 Julii 1662 Urlaub zu einer Reise in Familienangelegenheiten nach Kiel nachsuchte, erbot er sich, bei dieser Gelegenheit bei dem deutschen Canzler Lenthe in Dänemark und dem ihm näher bekannten königl. Rath Dr. Conrad Heße zu Glückstadt für Auslieferung des nach Dänemark transportirten schwerinschen Stiftsarchivs zu wirken.

Cretschmar berichtet am 25. August 1662:

"- - - - waßgestalt ich bei meiner Anwesenheit zu Kiel den 19. huius fügliche gelegenheit erlanget, sowohl mitt dem Land=Cantzlern herrn Johann Christoff Schönbach, alß Secretario Lenthen, wegen deß naher Dennemark überbrachten vnd zu Dero Fürstenthumb Schwerin gehöhrigen Archivi der länge nach zu reden , da ich vom Hrn. Secretario Lenthen vernommen, daß in dem Ihme anvertrawten G1ückstädtischen Archivo einige Versiegelte Meklenburgische Acta rubriciret vorhanden sein sollen, Er wiße aber nicht, wovon sie eigentlich handelten, hielte dafür, daß dergleichen vieleicht in Koppenhagen sein dürffen , deßwegen Er sich bei dem Teutschen Cantzler in Dennemark, seinem Hrn. Vetter, mitt fleiß erkundigen vnd davon nachricht über schreiben wolte. Dem Herrn Land=Cantzlern Schönbach war von der sache nichts bekandt, erbot sich aber, dem Hrn. Cantzlern Lenthen, welcher schleunig nacher Koppenhagen gegangen, zu folgen, vnd bei solcher gelegenheit diese sache bestermaßen zu befodern, auch mitt Hrn. Dr. Heßen, welcher von Glückstadt auch verreiset, darauß zu communiciren.

Am 17. September 1662 sandte Cretschmar den Auszug eines Schreibens des Secretairs Hugo Lenthe vom 1. September 1662, folgenden Inhalts:

"Wegen des Schwerinischen Archivi habe ich mitt dem Herrn Teutschen Cantzler Lenten, welchen ich angetroffen, außführlich geredet vnd die sache begehrtermaßen praevia salute recommandiret, der mir denn befohlen, zu vermelden, daß seines wißens, zumahl Ihm daß Archivum zu Coppenhagen wohlbekandt, daß Schwerinische Archivum in der

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Teutschen Cantzlei daselbst nicht verhanden, hielte auch nicht dafür, daß es ins Dänische iemalß gekommen, sondern präsumirete vielmehr, weil Ihr Königl. Myt. glorwürd. gedechtnüß sich umb die Zeit, da daß Archivum auß Mecklenburgk von Bützow gebracht sein solte, meistentheils zu Hadersleben auffgehalten vnd daselbst viel brieffschafften instar Archivi gehabt, daß schöne Schloß aber nachgehends von den Schwedischen Völckern eingeäschert vnd allso vermuthlich vorgemeldtes Archivum, falß es daselbst verhanden gewesen, mitt in rauch auffgangen sei, Jedoch wolte Er bei seiner ankunfft in Copenhagen hiervon weitere nachricht einziehen vnd mir daßelbe fürderlichst überschreiben. In hiesigen Glückstädtischen Archivo ist davon gantz keine nachricht etc. ."

Cretschmar berichtet ferner den 3. November 1662, daß er durch Dr. Heße von dem Canzler Lenthe folgende Nachricht erhalten habe:

"- - es findet sich aber (das Bützowische Archiv) nicht allhier, vnd weiß Keinmand andere nachricht zu geben, alß daß es präsumirlich nebenst andern Actis in der Haderslebischen Cantzlei, woselbst es niedergesetzt gewesen, mitt verbrandt,''

und erbietet sich, "deßwegen naher Hadersleben zu schreiben, und sich ferner zu erkundigen, ob vielleicht einige Stücke vnd Schrifften von dem Brande salviret sein möchten."

Hiemit schienen alle Spuren des schwerinschen Stiftsarchivs verschwunden zu sein und die Nachforschung ruhte eine Zeit lang. Jedoch machte die meklenburgische Prinzessin Sophie Agnes zu Rühn im Jahre 1676 noch einen Versuch, welcher freilich auch scheiterte. Als der wismarsche Burgemeister Dr. Caspar Schwartzkopff im Jahre 1676 in Geschäften der Stadt Wismar nach Kopenhagen reisen wollte, bat sie den "Herzog von Plön", ihren Rath Schwartzkopff dem Könige von Dänemark zu empfehlen, und Schwartzkopff bat am 30. März 1676 den König, "die nach Kopenhagen geführten Briefschaften des Stifts= und Klosteramts Rühn der Prinzessin Sophie Agnes abfolgen" zu lassen.

Diese Bemühungen, welche alle erfolglos blieben, scheinen die letzten in der ältern Zeit gewesen zu sein. Der Herzog Christian Louis von Meklenburg lebte gewöhnlich zu Paris und es fehlte daher an den nöthigen Hebeln, die viel besprochene Sache weiter zu fördern.

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Mit dem Anfange des 18. Jahrhunderts regten sich noch einmal die Bestrebungen, das verlorene Archiv wieder zu gewinnen, obgleich nach den frühern Verhandlungen die Hoffnung verschwunden war , es je wieder zu finden. Der Archivar Schultz hatte unter verworfenen Papieren etwas von den erwähnten Nachrichten gefunden, nach welchen das schwerinsche Archiv nach Dänemark versetzt sein sollte, und trug am 4. October 1702 bei dem Herzoge Friedrich Wilhelm darauf an, daß der meklenburgische Secretair Nicolaus Schlei in Kopenhagen beauftragt werde, sich "unter der Hand bei denen, die Wissenschaft zu vermuthen sei, nach den Originalien zu erkundigen." Schlei berichtete hierauf, daß der Archivar sich auf seine Bestallung berufen habe, nach welcher er keinem Privatmann Auskunft geben dürfe. Der Herzog wandte sich daher am 12. April 1703 an den König. Ueber die Folgen dieses Gesuches berichtete Schlei am 1. Mai 1703, daß von dem Könige an die "Archivarien nachdrückliche Ordre gestellt sei, mit Fleiß in den Gewölben nachzusehen, ob dergleichen Sachen vorhanden sein möchten, daß aber aller angewandten Mühe ungeachtet nichts gefunden" sei.


Was nun allen officiellen Bestrebungen, selbst von Seiten der Fürsten, nicht hatte glücken wollen, gelang endlich Privatbemühungen auf geheim gebliebenen Wegen. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts lebte in Meklenburg der am 31. December 1734 zum Landrath bestellte Barthold Dietrich von Negendank auf Zierow bei Wismar († 1749), welcher es sich mit dem allergrößten Eifer zum Ziele gesetzt hatte, Urkunden zur meklenburgischen Geschichte zusammen zu bringen, und mit allen damaligen Gelehrten Meklenburgs in genauer Verbindung stand: Diesem gelang es, im Jahre 1740 eine Sammlung von 108 "Stifft=Schwerinschen Urkunden" auf jetzt unbekannten Wegen in Abschrift zu gewinnen. Nach dem Tode Negendanks gingen dessen Sammlungen in die Bibliothek der meklenburgischen Ritter= und Landschaft über, in welcher noch jetzt ein Folioband mit diesen Urkundenabschriften aufbewahrt wird, unter dem Titel:

"Vol. CXXIV. Codex Diplomaticus vom Stifft Schwerin, oder Ächte Abschriften von CLXXXVIII Mecklenburg=Schwerinschen Uhrkunden, davon die Originalia, Transumta oder Authenticae an gutem Ohrte (nemlich zu Copenhagen im Archivo Regio) sind. B. D.

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von Negendanck. Diesen Codicem habe ich erhalten mense Januarii ao. 1741."

Dieser Band ward mit einem noch vorhandenen Briefe von C. A. v. Berckentin vom 13. December 1740 von Kopenhagen zu Schiffe über Lübek an den Landrath von Negendank

eingesandt. Diese Sammlung enthält Abschriften von Urkunden, welche sich späterhin theils allerdings im königlichen Archive, theils auf der Universitäts=Bibliothek in der Arne=Magnusschen Sammlung zu Kopenhagen im Originale fanden, und worüber weiter unten Aufklärung gegeben wird, enthält aber keine Urkunde mehr als diejenigen, welche späterhin ans Licht gekommen sind. So war es denn sicher gestellt, daß sich in Kopenhagen Urkunden des Stifts Schwerin befanden. Negendank hielt aber seinen im Geheimen gewonnenen Schatz geheim, welcher auch bis jetzt unbekannt geblieben ist, und theilte nur den ihm vertrauten Gelehrten im Geheimen Abschriften mit. Vorzüglich war es der Pastor M. Dietrich Schröder zu Wismar, welchem Negendank Urkunden zur Veröffentlichung mittheilte; dieser gab zu jener Zeit das große Urkundenwerk "Papistisches Meklenburg" heraus, von welchem das erste Alphabet im Januar 1739 erschien. Hier wird schon im ersten Bande S. 715 von einer darguner Urkunde gesagt: "Das Diploma hiervon lieget in einem könig1. Archiv", und S. 824 von der Urkunde des Fürsten Wizlav von Rügen vom Jahre 1293: "Das Diploma hievon liegt in einem Königlichen Archivo und hat man folgende Rubric davon gesehen." Von S. 1064 an kommt diese Bezeichnung häufig, wohl gegen 30 Male, vor, z. B. S. 1064, 1076, 1085 u.s.w., jedoch immer nur bei Regesten, nie bei vollständigen Urkunden. In dem ersten Anhange zum zweiten Bande, welcher 1741 ausgegeben ward, sind schon viele Urkunden gedruckt, welche späterhin in Kopenhagen entdeckt wurden, namentlich z. B. die Urkunde des Klosters Rühn über das Patronat der Kirchen zu Frauenmark und Severin vom Jahre 1295 welche S. 2984 nach einer recht guten, offenbar von dem kopenhagenschen Originale genommener Abschrift gedruckt ist; im zweiten Bande S. 2841 steht schon der Ablaßbrief Arcimbolds für das Kloster Neukloster vom Jahre 1516 aus dem Archive zu Kopenhagen u. s. w. Zu derselben Zeit lebte auch der Dr. Ernst August Rudloff, damals meklenburgischer Landes=Consulent, später Land=Syndicus, Vater des meklenburgischen Geschichtschreibers, der eine große Sammlung meklenburgischer Urkunden zusammenbrachte, welche in den neuesten Zeiten für das großherzogliche Archiv zu Schwerin aus dem Nachlasse des Sohnes Regierungsraths Dr. Friedrich

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August von Rudloff erworben ist. Auch dieser erhielt für diese Sammlung die aus Kopenhagen gewonnenen Urkunden in Abschrift und der Geschichtschreiber Rudloff spricht in seiner meklenburgischen Geschichte I., S. XXVII, von Abschriften von "Urkunden , welche in dem Bischöflich=Schwerinschen Archiv zu Kopenhagen aufbewahrt sind." Auch der meklenburgische Geschichtsschreiber David Frank mag im Fortschritte seiner Arbeit, welche 1758 vollendet ward, von dem Landrath von Negendank Mittheilungen erhalten haben, indem er nach seinem "Lebenslauf" vor dem Register S. 41 das erste Buch seines Werkes im Jahre 1739 dem Landrath von Negendank vorlegte. Eben so sagt der Kammer=Secretair Schröder, daß Ungnaden, Pötker und Gerdes die meisten Urkunden von dem Landrath von Negendank erhalten haben.

Die ganze Angelegenheit trat erst aus dem Geheimniß, als am 10. December 1760 der damalige Kammer=Secretair, spätere Kammerrath Schröder zu Schwerin, ein Neffe des Geschichtsforschers David Schröder (?), in der Vorrede zu dem von ihm zum Druck beförderten "Mecklenburgischen Urkunden=Inventarium" zu einem begeisterten Lobe des Landraths von Negendank hinzufügte :

"Aus dem ehemaligen bützowschen Stiftsarchiv, welches bekanntlich größtentheils nach Kopenhagen geführt worden , hatte er sich verschiedene Folianten mit Abschriften seltener Stücke verschafft, und sichs Tausende kosten lassen. Er hatte aller Orten, da nur etwas Brauchbares aufzutreiben war , seine Commis, und verwendete jährlich darauf ganz ansehnliche Summen."

Als der verehrungswürdige und unermüdliche Regierungsrath, spätere Minister Johann Peter Schmidt (1750 †1790) diese Worte las, " verdroß es ihn", nach seinen eigenen Worten , " wegen der Nachlässigkeit der fürstlichen Minister , daß diese nicht lange schon um die Zurückerhaltung der weggeführten Schriften bemüht gewesen wären", und stellte nicht allein Archivforschungen über das Schicksal der Urkunden und die Bemühungen zur Wiedergewinunng derselben an, welche am 8. Julii 1762 vollendet wurden und noch vorhanden sind, sondern brachte die Sache auch bei der Landesregierung zur Verhandlung. Schon im Juli 1762 ward von dem schweriner Archive Bericht gefordert und der Kammer=Secretair Schröder befehligt, sich zu erkudigen, wie es dem verstorbenen Landrath von Negendank gelungen sei, von dem Stiftsarchive viele Urkunden in Abschrift zu erhalten; zu gleicher Zeit wurden wieder

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das Dom=Capitel zu Lübek und der Rath der Stadt Lübek ersucht, in den Archiven nach den schwerinschen Stiftsurkunden forschen zu lassen, freilich ohne Erfolg. Am 8. September 1762 berichtete der Kammer=Secretair Schröder,

"daß ihm zur Inspection der ihm bekannten beiden Folianten voll bützowscher Stiftsnachrichten aus der Bibliothek des ehemaligen Landraths von Negendank auf Zirow, welche in Rostock seien, von dem Landrath von Halberstadt", einem vertrauten Freunde des Landraths von Negendank, "Hoffnung gemacht sei; er könne sich noch recht gut erinnern, daß als er sich im Jahre 1745 bisweilen in Zirow aufgehalten, der Landrath von Negendank ihm einmal zwei Folianten mit Abschriften von bützowschen Stiftsnachrichten gezeigt habe, mit der Versicherung, daß ihm diese beiden Bände in Kopenhagen über 1000 Rthlr. Dän. Cour. gekostet hätten."

Am 30. August 1763 berichtete Schröder, daß er einen Band der negendankschen Abschriften in der landschaftlichen Bibliothek zu Rostock zu inspiciren Gelegenheit gefunden habe, der andere Band, den er in Zirow gesehen, sei aber nicht zur Hand gewesen. Hier scheint Schröder in Irrthum zu sein; er mag mehrere Bände meklenburgischer Urkunden gesehen haben, vielleicht auch zwei Bände schwerinscher Stiftsurkunden; aber die von Kopenhagen gewonnenen Urkunden füllen sicher nur einen Band; der zweite Band wird wohl von andern Orten her, auch wohl aus dem schweriner Archive zusammengebrachte Urkunden des Bisthums Schwerin enthalten haben, da von Negendank auch viele andere Stiftsurkunden in Abschrift besaß.

Nachdem nun das Vorhandensein von schwerinschen Stiftsurkunden in Kopenhagen sicher ermittelt war, schritt die Landesregierung wieder kräftig zur Eroberung derselben vor. Am 13. Februar 1763 erhielt der meklenburgische Gesandte in Kopenhagen, der Hofmeister von Usedom, nachmaliger Erzieher des hochseligen Großherzog Friedrich Franz I., den Auftrag, sich bei dem Geheimen Rath von Bernstorf und an andern dienlichen Orten um die Aufsuchung und Abfolgung des schwerinschen Stiftsarchivs zu bewerben, welches nach der Versicherung in Kopenhagen nicht befindlich sei, aus welchem jedoch der Landrath von Negendank sich verschiedene Folianten habe abschreiben lassen. Hierauf berichtete von Usedom am 13. März 1763, daß zwar der Geheime Rath von Bernstorf sich zu jedem Beistande erboten habe, und der König gerne in die

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Zurückerstattung willigen würde, es aber schwer sei, Gewißheit zu erlangen , da die Acten einmal zerstreuet seien und man nicht wisse, wo man sie suchen solle es auch fast unmöglich sei, sie in den Archiven zu finden; er müsse daher um genaue Bezeichnung der Acten bitten: der König habe sich hierauf sehr günstig und willig gezeigt. Der König erließ auch sogleich einen Befehl, in den Archiven Nachforschungen anzustellen, und auch von Bernstorf schrieb am 27. September 1763, daß er im königlichen Archive nachsuchen lassen und im günstigen Falle das Gefundene übersenden werde. Aber es fand sich wieder nichts und so gerieth die Sache wieder 30 Jahre lang in Stocken.


Die Sache war jedoch ans Licht gebracht und bekannt geworden. Da schrieb am 16. Januar 1792 plötzlich der aus einer meklenburgischen adeligen Familie stammende dänische Hofgerichtsassessor und Kammerjunker Etatsrath von Koß zu Christiania in Norwegen, der die Angelegenheit mit besonderem Eifer verfolgte, daß er nach langem Suchen das bischöfliche schwerinsche Archiv auf der Universitäts=Bibliothek zu Kopenhagen in dem Legate des Geheimen Archivars Arnae Magnae gefunden habe, und sandte ein von dem Geheimen Archivar Thorkelin verfaßtes Verzeichniß ein, welches dieser in den Druck geben wollte, wenn er wegen der Kosten schadlos gehalten würde. Die meklenburgische Regierung wandte sich sogleich, am 22. Februar 1792, wieder an den König und an den Grafen von Bernstorf , welcher auch seine Bereitwilligkeit zur Hülfe erklärte, aber auch eröffnete, daß die Urkunden , wenn sie nach Kopenhagen gekommen sein sollten, wohl 1728 verbrannt seien; wenn sich aber auf der Universitäts=Bibliothek noch Urkunden fänden, so trage der König Bedenken, der Universität, "als einem Corpori" , ein vermachtes Eigenthum zu entziehen , jedoch werde man gerne Abschriften gestatten. Als aber die meklenburgische Regierung am 4. Junii 1792 die Auslieferung der Originalien wünschte, wurden die Unterhandlungen wieder abgebrochen und die Sache wieder in Stillstand gesetzt.

Durch das gewonnene Verzeichniß der Urkunden war man aber endlich zu der Gewißheit gekommen, daß in Kopenhagen Original=Urkunden des Bisthums Schwerin vorhanden waren. Im Jahre 1816 regte der um die meklenburgische Geschichte eifrig bemühte und hochverdiente meklenburgische Hofmarschall von Oertzen die Sache wieder an und die meklenburgische

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Regierung wandte sich am 16. April 1816 an den dänischen Minister Grafen von Bernstorf, königlichen Gesandten in Wien, Sohn des ehemaligen Ministers, und bat ihn um Vermittelung zu der Auslieferung der Urkunden. In Folge der Bemühungen des Grafen von Bernstorf erklärte denn am 3. Junii 1817 der dänische Staats=Ministers, von Rosenkranz, daß der König seine Zustimmung zu der Auslieferung der Urkunden aus der Arnae=Magnaeanischen Sammlung gegeben habe, in Erwartung gleicher Willfährigkeit gegen dänische Geschichtsforscher. In Folge königlicher Resolution vom 14. Mai 1817 lieferte die Commission diese Urkunden aus und veröffentlichte darüber in Dänemark (in "Collegial=Tidende, von Monrad und Oerstedt, 1818, Nr. 26, S.368,) einen Bericht, welcher in deutscher Uebersetzung folgendermaßen lautet:

"Die Commission für die Professor Arne=Magnussen'sche Stiftung hat über ihre Bestrebungen in den letztverflossenen sechs Jahren ihren allerunterthänigsten Bericht eingesandt, folgenden Inhalts u. s. w. Da von der Meklenburg=Schwerinschen Regierung ein Antrag auf Zurücklieferung einiger "Schwerinensia", die während früherer Kriege nach Dänemark gekommen, eingegangen war, hat die Commission durch ihren Secretair ein Verzeichniß dieser Documente (im Ganzen ungefähr 100 Nummern , in der That gegen 120,) anfertigen lassen, und da diese Handschriften meistens jenes Land betreffende Details enthalten, erklärte sie sich zur Auslieferung der genannten Papiere bereit, obschon dieselben von dem Stifter des Legats seiner Zeit durch Kauf für seine Sammlung erworben waren, unter der Voraussetzung jedoch , daß die Schwerinsche Regierung wiederum diejenigen Aufklärungen für die dänische Geschichte mittheilen werde, die in den Archiven ihres Landes enthalten sein mögen. In Folge Allerhöchster Resolution vom 14. Mai 1817 sind diese Documente von der Commission ausgeliefert."

Die meklenburgische Regierung erbot sich zu einem Geschenke für die Commission, welches jedoch abgelehnt ward, und man kann nur sagen , daß sich die Commission höchst vor urtheilsfrei, freigebig und uneigennützig zeigte. Am 22. Julii 1817 schickte der meklenburgische Consul Hiorthoy die Urkunden mit Schiffsgelegenheit nach Rostock, wo sie am 22. August 1817 ankamen und von wo sie am 23. August 1817

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nach Schwerin geschickt wurden. Der Consul Hiorthoy zahlte dem Geheimen Archivar Etatsrath Thorkelin, Secretair der Commission , für seine Bemühungen im Namen der meklenburgischen Regierung ein Geschenk von 10 Louisd'or und erhielt selbst ein Geschenk von 6 Louisd'or. Hieraus ist die Sage entstanden, daß die meklenburgische Regierung die Urkunden gekauft habe, eine Annahme, welche sich nach den beiderseitigen Acten als unrichtig erweiset.

Diese Urkunden , ungefähr 100 an der Zahl, sind Original=Urkunden des Bisthums Schwerin, liefern also den Beweis, daß ein großer Theil des schwerinschen Stiftsarchivs nach Dänemark gekommen ist. Die Urkunden fallen meist in das 14. und 15. Jahrhundert, gehören nicht zu den wichtigeren Urkunden des Bisthums und wurden in Abschrift schon alle von dem Landrath von Negendank gewonnen und durch dessen Vermittelung zum größeren Theile schon in Schröder's Papistischem Meklenburg gedruckt.

Nachdem die meklenburgische Regierung dieses Ergebniß erkannt hatte, forderte sie noch ein Mal in Kopenhagen an, erhielt aber am 11. April 1818 von dem dänischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Rosenkranz die Versicherung, daß in der Urkundensammlung der Arnae=Magnaeanischen Stiftung keine Urkunden über das Stift Schwerin mehr aufgefunden seien, obgleich die ganze beträchtliche Urkundensammlung mit äußerstem Fleiß durchsucht worden sei: und dies hat sich auch nach bewährten Versicherungen bis in die neuesten Zeiten als zuverlässig bewiesen.


Zur richtigen Erkenntniß der Entführung und der Schicksale der schwerinschen Stiftsurkunden ist es nöthig, einen kurzen Blick auf die Arnae=Magnaeanische Stiftung in Kopenhagen zu werfen. Im ersten Viertheil des 18. Jahrhunderts lebte in Kopenhagen Arne Magnussen (Arnas Magnaeus), ein Isländer aus altem Geschlechte, geboren am 13. November 1663 auf dem Pfarrhofe Ovenna=brecka auf Island, wo sein Vater Magnus Jonsen 1658 1666 Pfarrer, nachher Districtsvogt war. Ueber Arne Magnussen giebt es eine gediegene Lebensbesehreibung von Werl auff: Biographiske Efterretninger om Arne Magnussen, af E. C. Werlauff, in Tidsskrift for Old kyndighet, Bind III., Kiöbenhavn, 1836, S. 1-167. Nach einer raschen ausgezeichneten Schulbildung ging er im Jahre

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1683 nach Kopenhagen auf die Universität und trat im Jahre 1684 bei dem Professor Bartholin als Amanuensis zur Bearbeitung der isländischen Alterthümer ein. Im Jahre 1685 reiste er nach Island, um den Nachlaß seines Vaters zu ordnen, zugleich aber auch , um alte Hanschriften zu sammeln. Von jetzt an begann er mit ungewöhnlicher Thätigkeit und großer Begabung bedeutende Forschungen und Reisen zur Sammlung reicher Schätze von Handschriften. Er machte große Forschungsreisen nach Island, Norwegen und Deutschland, wo er sich 1694 besonders lange in Leipzig aufhielt, und brachte sowohl in diesen Ländern, als auch in Dänemark, unglaublich große Schätze von Handschriften und Urkunden zusammen. lm Jahre 1697 ward er Archiv=Secretair mit den Geschäften eines Geheimen Archivars und dazu im Jahre 1701 Professor der Geschichte und Universitäts=Bibliothekar; er blieb bis zu feinem Tode am 7. Januar 1730 vorzüglich als Universitäts=Bibliothekar thätig. Während seines ganzen wissenschaftlichen Lebens wandte er alle denkbaren Bemühungen und Opfer auf, um auf jedem Wege von nah und fern alte Handschriften zu kaufen , was damals noch möglich war, jetzt aber fast unmöglich ist, und brachte auf diese Weise einen Schatz zusammen, dessen Größe und Werth noch jetzt wahrhaft staunenswerth ist und zu den größten Zierden Kopenhagens gehört. Wenn es auch sein Hauptstreben war, alte nordische Handschriften zu kaufen, so ist es doch bekannt, daß er auch alte Urkunden in ganz Europa aufkaufte und ohne Berücksichtigung der Opfer alle zu erwerben trachtete, welche nur irgend zu erreichen waren; die noch gegenwärtig vorhandenen, verhältnißmäßig geringen Ueberreste bilden noch ein ganzes ansehnliches Archiv. Leider erlebte der seltene Mann kurz vor seinem Tode den schmerzlichsten Verlust, den er nur erleiden konnnte. Am 20. October 1728 brach die große Feuersbrunst in Kopenhagen aus. In dieser ging auch die ganze Universitäts=Bibliothek unter und mit derselben gewiß mancher seltene Schatz an Handschriften und Urkunden. Am 31. October ergriff der Brand auch die Schätze des Bibliothekars Arne Magnussen, welcher eine so große Ausdehnung des Feuers nicht gefürchtet und daher keine Anstalten zur Rettung seiner Sammlungen ans seiner Wohnung getroffen hatte. Seine Büchersammlung ging fast ganz verloren. Von den alten Handschriften ward kaum der dritte Theil gerettet, jedoch glücklicher Weise die größte Masse der alten isländischen Handschriften, die er in seinem Studierzimmer aufgestellt hatte. Die sehr große Sammlung von Urkunden aller Art verbrannte aber zum größ=

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ten Theile; un d dennoch ist der übrig gebliebene Rest noch sehr bedeutend. Arne Magnussen überlebte diesen Verlust nicht lange; er starb schon am 7. Januar 1730. Nach dem Brande fuhr er jedoch bis zu seinem Tode unermüdet und unermüdlich fort zu sammeln. Die aus dem Brande geretteten Schätze vermachte er der Universitäts=Bibliothek zu Kopenhagen, wo sie noch jetzt aufbewahrt werden. Wie bedeutend Arne Magnussen's Schätze gewesen sein müssen, zeigen noch jetzt die Ueberreste auf der Universitäts=Bibliothek, welche einen wahrhaft bewundernswerthen Umfang haben und in ihrer Art kaum ihres gleichen auf der Welt haben dürften. Die altisländischen und alt=nordischen Sammlungen allein zählen jetzt noch 1761 Handschriften, unter denen sich 365 alte Pergamenthandschriften von dem größten Werthe befinden. Die norwegischen Urkunden sind in 100 Fascikel geordnet und die isländischen Pergamenturkunden belaufen sich auf 1600.

In dieser Sammlung befand sich auch eine Sammlung von Urkunden des Bisthums Schwerin, wahrscheinlich der letzte Rest des bischöflichen Archivs im Privatbesitze, da wohl anzunehmen ist, daß Arne Magnussen noch mehr schweriner Urkunden besaß, welche der Brand vernichtet hat. Und doch ist es für ein großes Glück zu achten, daß Arne Magnussen diese Urkunden sammelte und daß durch ein günstiges Geschick doch noch so viele aus dem Brande gerettet sind.


Diese 120 Urkunden sind dieselben, welche die Verwaltungs=Commission der Arne Magnussenschen Stiftung im Jahre 1817 an die meklenburgische Regierung abgetreten hat. Sie geben den sichern Beweis, daß das Archiv des Bisthums Schwerin nach Kopenhagen gekommen und hier früh zerstreut ist, da Arne Magnussen Gelegenheit finden konnte, so viele schwerinsche Urkunden an sich zu bringen. Zugleich giebt diese Sammlung aber auch den Beweis, daß das schwerinsche Archiv nicht in das königliche Archiv kam, sondern an einem leicht zugänglichen Orte untergebracht gewesen sein muß, von wo es sich leicht zerstreuen konnte.


Dennnoch waren nach den Erwerbungen des Landraths von Negendank und namentlich nach den von Schröder im Papistischen Meklenburg schon gedruckten Andeutungen und Urkunden Zeichen vorhanden, daß in Kopenhagen noch mehr schwe=

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rinsche Urkunden vorhanden seien. Aber am 6. December 1818 berichtete der Hofmarschall von Oertzen, daß die Versuche, welche er während seines Aufenthalts in Kopenhagen gemacht habe, Nachrichten über das schwerinsche Stiftsarchiv einzuziehen, gänzlich vergeblich gewesen seien. Der Geheime Archivar Thorkelin habe ihm versichert, "daß sich ganz bestimmt die Urkunden nicht im königlichen Archive befänden und er es nicht für unmöglich halte, daß das Pergament während Königs Christian IV. Regierung zu Patronen benutzt" worden sei. Am 16. December 1823 erhielt der meklenburgische Obrist von Kamptz den Auftrag, durch den dänischen Justizminister von Kaas, den er in Carlsbad kennen gelernt hatte, die Aufsuchung und Auslieferung der etwa noch vorhandenen Urkunden zu bewirken. Auf des Ministers Bemühungen erklärte aber Thorkelin wiederholt, daß im königlichen Archive nur Urkunden über gegenseitige Staatsverhandlungen vorhanden seien; ein Verzeichniß dieser Urkunden aber dürfte nach des Ministers Ansicht als ungebräuchlich nicht zu erwarten sein.

Als ich vom 26. Junii bis 6. Julii 1845 zu antiquarischen Studien in Kopenhagen war, erhielt ich auf Empfehlung der meklenburgischen Regierung durch Beförderung des Staatsministers Grafen von Reventlow=Criminil Zutritt zum königlichen Archive und der damalige Geheime Archivar Conferenzrath Finn Magnussen gab mir durch Vorlegung bischöflich=schwerinscher Urkunden den Beweis, daß im königlichen Archive zu Kopenhagen noch schwerinsche Stiftsurkunden aufbewahrt waren. Da die Zeit zu kurz gemessen, auch keine Vorbereitung getroffen war, ein so großes Geschäft, wie die Erforschung der etwa noch vorhandenen Urkunden auszuführen, so ward die Verabredung getroffen, daß von den vorhandenen meklenburgischen Urkunden Abschriften genommen und eingesandt werden sollten. Das meklenburgische Archiv erhielt auch im Jahre 1845 eine Lieferung Abschriften von 32 meklenburgischen Urkunden verschiedener Art, unter denen sich auch einige schwerinsche Stiftsurkunden befanden; darauf gerieth aber die Sache wieder in Stocken, bis der Geheime Archivar Finn Magnussen am 24. December 1847 starb.

Eine große Ueberraschung ward mir im Jahre 1845, als ich auf der Universitäts=Bibliothek in der Arnae=Magnussenschen Sammlung in einem Schrank eine Schieblade mit der Aufschrift "Zuerinensia" sah, aber auch eine eben so große Enttäuschung., als ich die Schieblade leer fand, welche die 1817 ausgelieferten Urkunden enthalten hatte und noch die alte Aufschrift trug.

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Nach Beruhigung der politischen Zustände trat ich mit dem jetzigen Geheimen Archivar Conferenzrath Wegener über diese Angelegenheit in Verbindung. Dieser ging auch im Jahre 1858 auf die freundlichste und bereitwilligste Weise auf meine Anfragen und Wünsche ein und erklärte mir, daß sich allerdings im königlichen Geheimen Archive noch viele Urkunden des Bisthums Schwerin und anderer geistlichen Stiftungen Meklenburgs fänden, und bot sich zu jeder hülfreichen Dienstleistung an, namentlich wenn ich selbst nach Kopenhagen kommen würde, um Abschrift von den vorhandenen Urkunden zu nehmen; er hielt sich jedoch für verpflichtet, sich gegen die Auslieferung der Urkunden zu erklären, da die Stiftsurkunden , wie es auch zweifellos ist , nicht im königlichen Archive zur Aufbewahrung niedergelegt, sondern von dem Archive nach und nach erworben und diesem einverleibt seien. In Folge gegebener Erlaubniß und unter der besondern Protection Sr. Majestät des Königs Frederik VII. begab ich mich daher mit Bewilligung und Unterstützung des meklenburgischen Staatsministerii mit dem Archivschreiber Jahr am 12. Mai 1859 nach Kopenhagen, wo ich mit dem letztern bis zum 17. Iunii ununterbrochen im Geheimen Archive arbeitete. Es ward uns hier durch den Geheimen Archivar Wegener und sonst mit der allergrößten Bereitwilligkeit und Zuvorkommenheit jede gewünschte Anfklärung gegeben, der gesammte Stoff vorgelegt und alle mögliche Erleichterung und Annehmlichkeit geboten, so daß ich annehmen kann, den Zweck vollständig erreicht zu haben. Vorzüglich angenehm war mir der gebotene Ueberblick, um mir ein richtiges Urtheil über die Schicksale des schwerinschen Stiftsarchivs zu bilden.

In den jetzigen Sammlungen des Archivs finden sich zwar viele Stiftsacten und Urkunden, aber nicht in der alten Hauptsammlung oder dem eigentlichen königlichen Geheimen Archive, welches nur zwei päpstliche Bullen für das Kloster Rühn von 1397 und für das Bisthum Schwerin von 1516 enthält, welche auch auf andere Weise, als durch die Flucht vom Jahre 1627, nach Dänemark gekommen sein können. Die Masse der Urkunden und Acten des Stifts Schwerin befindet sich in einer in neuern Zeiten angelegten Nebensammlung des Archivs, welche aus später erworbenen Urkunden besteht und den Titel "Accessoria " führt, also für Meklenburg den Titel: "Accesoria Mecklenborg". Hieraus geht hervor, daß das schwerinsche Stiftsarchiv nicht im königlichen Archive deponirt sein könne, weil in diesem Falle ohne Zweifel alles Deponirte noch im Archive vorhanden sein würde. Das schwerinsche Archiv wird

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also ohne Zweifel ohne besondere Aufsicht an einem jetzt nicht mehr bekannten Orte in Kopenhagen niedergesetzt und dadurch nach und nach zerstreut worden sein, da sonst nicht so viele schweriner Urkunden in so verschiedenen Sammlungen von Gesellschaften und Privatleuten vorhanden gewesen sein würden, wie sie z. B. Arne Magnussen erwerben konnte. Daher ist sicher anzunehmen, daß das Archiv in spätern Zeiten durch Gabe, Kauf oder sonst in den Besitz der Accessoria gekommen ist, wie sich noch heute bei manchen Privatleuten alte Urkunden allerlei Art finden. Vieles mag auch untergegangen sein, nicht allein in dem großen Brande von 1728 bei Arne Magnussen und andern Privatleuten, und in spätern Bränden, sondern auch bei andern Gelegenheiten. So ist es z. B. viel besprochen, daß bei der Vermählung des Kronprinzen Christian, eines Sohnes des Königs Christian IV., am 5. October 1634, der König Erlaubniß gegeben habe, die alten zugänglichen und zerstreuten Pergamente und Papiere zu den Feuerwerken zu benutzen, welche von der Hofverwaltung in Kopenhagen gegeben wurden und wodurch viel Werthvolles untergegangen ist. In den Unruhen des dreißigjährigen Krieges ist ohne Zweifel auch viel vernachlässigt.


Ich berichte nun darüber, was ich im königlichen Archive an alten Urkunden gefunden habe.

1) Im alten Geheimen Archive fand ich 2 päpstliche Bullen, eine für das Kloster Rühn vom Jahre 1397 und eine für das Bisthum Schwerin vom Jahre 1516, welche beschädigt und wohl in Privathänden gewesen sind.

2) In der Sammlung des Geheimen Archivs "Accessoria Mecklenborg" fand ich 74 alte Urkunden, nämlich 50 des Bisthums Schwerin von 1327-1553, 13 des Klosters Rühn von 1261-1558, 2 des Klosters Dobbertin von 1579, 1 des Klosters Neukloster von 1516 (Arcimbolds Ablaßbrief), 1 der Universität Rostock, 4 des herzoglichen Hauses Meklenburg von 1344, 1 der Stadt Rostock von 1514, .2 von Privatleuten 1346-1361.

3) In der Sammlung der königlich=dänischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte und Sprache im Geheimen Archive fand ich auch 10 meklenburgische Urkunden, und zwar 1 päpstliche Bulle für das Bisthum Schwerin von 1252, welche sicher aus dem schwerinschen Archive stammt, und 9 Urkunden des Klosters zum Heiligen Kreuz und des Hospi=

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tals zum Heiligen Geist in Rostock. Diese Urkunden sind im Jahre 1750 von dem Lieutenant Schervin der Gesellschaft geschenkt worden. Die seit länger als hundert Jahren bestehende, von dem berühmten Geschichtsforscher Langebeck gestiftete Gesellschaft sammelte auch Urkunden, hat aber in neuern Zeiten ihre Urkunden=Sammlungen dem königlichen Geheimen Archive übergeben. Es sind also von 3 verschiedenen Orten her alte schwerinsche Stiftsurkunden ins königliche Archiv gekommen. Es leidet daher keinen Zweifel, daß das schwerinsche Stiftsarchiv in Kopenhagen früh zerstreut worden und daß hier gewiß vieles davon untergegangen ist.

Ich habe also im Jahre 1859 wieder 52 Urkunden des Bisthums Schwerin in Abschrift nach Schwerin gebracht , wozu noch mehrere kommen , welche das schweriner Archiv im Jahre 1845 in Abschrift gewann. Außer den aufgeführten Urkunden fand ich aber Gelegenheit, auch noch von andern meklenburgischen Urkunden Abschrift zu nehmen, so daß ich im Jahre 1859 mehr als 110 Urkunden in Abschrift nach Schwerin brachte.

Diese Zahlenverhältnisse stimmen auch ungefähr zu der Zahl der Urkunden, welche der Landrath von Negendank in Abschrift gewann. Negendank hat nur 3 nicht wichtige Briefe mehr, welche sich jetzt nicht in Kopenhagen und in Schwerin haben finden lassen. Sonst hat die Negendanksche Sammlung keine Urkunde, welche sich jetzt nicht im Archive zu Schwerin befände, ein Beweis, daß man schon 1740 in Kopenhagen den ganzen Vorrath schwerinscher Urkunden übersah, als von Negendank sich die Abschriften zu verschaffen wußte.


Diese Darlegungen geben einen klaren Ueberblick über die alten Urkunden des Stifts Schwerin, welche in Kopenhagen zu suchen gewesen sind. Anders verhält es sich aber mit den jüngeren Urkunden und Acten über das Sift Schwerin und das Kloster Rühn. Es findet sich nämlich in der Archiv=Sammlung "Accessoria Mecklenborg" zu Kopenhagen noch eine sehr große Masse jüngerer Urkunden und Acten, welche offenbar und ohne Zweifel aus dem Archive des Admi nistrators Ulrich III. Prinzen von Dänemark stammen. Es liegen hier z. B. viele Original=Urkunden über schwerinsche Stiftsgüter und Zehnten, alle Original=Urkundtn über die Wiederherstellung des Klosters Rühn seit 1578 und dessen Güter,

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alle Acten über die Verwaltung des Klosters, umfangreiche Einnahme=und Ausgabe=Register, Inventarien, alte Acten anderer Klöster, welche offenbar zur neuen Einrichtung des Klosters Rühn gebraucht sind, fürstliche Hauspapiere und Correspondenzen aller Art aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Diese Sachen sind so umfangreich, daß sie eine kleine Registratur bilden und nur verzeichnet werden konnten. Sie geben aber den Beweis, daß die Urkunden und Acten, welche im Jahre 1627 vor den Kaiserlichen gerettet wurden, das Archiv des Administrators des Stifts bildeten und nach Kopenhagen gekommen sind, ohne daß jedoch behauptet werden kann, daß der Administrator im Besitze des ganzen Archivs des Bisthums gewesen sei. Dies erhellt aus manchen merkwürdigen Umständen. So lagen zu Kopenhagen in dem Archive des Admini strators von den alten Urkunden des Klosters Rühn nur die Urkunden über das Patrotnat der Kirche zu Frauenmark (vgl. Jahrb. XXV., S. 293), welche wahrscheinlich zu irgend einer Verhandlung benutzt und nach Bützow geschickt gewesen sind. Wären alle Urkunden des Klosters in den Händen des Administrators gewesen, so hätten sich gewiß mehr und noch andere Urkunden in Kopenhagen gefunden.


Ein ungefährer Ueberblick über die jetzt bekannten Urkunden des Bisthums Schwerin, deren 1700 Stück gewesen sein sollen, wird den Beweis geben daß das Archiv sehr früh zerstreut worden ist, und daß es sicher dem Archive sehr geschadet hat, daß das Dom=Capitel, welches seit der Reformation gewiß sehr nachlässig ward, einen Theil der Urkunden besaß, und der bischöfliche Administrator einen andern Theil durch seine Beamten verwalten ließ, welche in Bützow gewiß auch nicht sehr sorgsam mit den alten Urkunden umgingen. Das Dom=Capitel besaß bei der Auflösung desselben noch gegen 200 Urkunden, welche in dem "Schranke" lagen, welches Wallenstein auf das Schloß zu Schwerin hatte bringen lassen und welches am 23. Januar 1644 wieder an das Dom=Capitel zurückgeliefert ward. Nach dem noch vorhandenen Inventarium waren darunter viele Urkunden aus dem 13. und 14. Jahrhundert, aber auch viele "unleserliche Briefe". Dieser Schrank hat lange in dem "Capitelhause" am Dome gestanden, wo ich ihn vor vielen Jahren noch gesehen habe, und mag noch jetzt dort stehen. Hier wird viel vermodert und abhanden gekommen sein. Wahrscheinlich sind die Ueberreste

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dieser Sammlung in das landesherrliche Archiv zu Schwerin gekommen und haben den Grund zu der jetzigen Urkunden=Sammlung des Stifts Schwerin gebildet; jedoch läßt sich dies zur Zeit noch nicht übersehen. Es lagen jedoch noch in neuern Zeiten einige Urkunden im Capitelhause. Im Jahre 1778 hatte der Professor Martini zu einem Programme mehrere Urkunden des Stifts Schwerin benutzt, welche im Archive fehlten. Auf Anfrage äußerte er, daß sie ihm von einem guten Freunde mitgetheilt und muthmaßlich in Schwerin vorhanden seien. Hierauf berichtete der Kirchen=Visitations=Secretair Menckel, daß "die wenigen Urkunden, welche sich gegenwärtig

in der Domkirchen=Registratur auf dem Capitelhause befänden, erst aus Staub und Moder hervorgesucht seien, als von ihm in den ersten 8 Jahren seines Amtes die ganze Registratur in Ordnung gebracht" sei. In Folge dessen wurden im October 1778 von Menckel 12 Urkunden aus dem 16. und 17. Jahrhundert an das Archiv abgegeben und im Februar 1779 noch 30 ähnliche Urkunden nachgeliefert. Vor etwa 20 Jahren fand ich bei genauer Revision keine. Urkunden mehr im Capitelhause.


Nach allen diesen Bestrebungen bestehen die Ueberreste des bischöflich=schwerinschen Archivs aus folgenden Urkunden:

I . aus den Urkunden, welche zu verschiedenen Zeiten von dem Dom=Capitel zu Schwerin ins Archiv gekommen sind;

II. aus den Urkunden, welche aus dem Archive des Stifts=Administrators zu Bützow im Jahre 1627 nach Kopenhagen versetzt und von hier

a. im Jahre 1817 aus der Arne=Magnussenschen Sammlung auf der Universitäts=Bibliothek zurückgegeben,

b. im Jahre 1859 aus dem königlichen Geheimen Archive in Abschrift nach Schwerin gebracht und

c. im Jahre 1859 aus Privat=Sammlungen ebenfalls in Abschrift nach Schwerin gebracht sind;

III. aus Urkunden, welche sich zerstreut in Deutschland gefunden haben.

a. Die wichtige ächte Original=Urkunde des Herzogs Heinrich des Löwen über die Stiftung des Bisthums Schwerin vom Jahre 1171 (vgl. Lisch Meklb. Urk. III., S. 23 flgd.) ist wahrscheinlich mit noch andern Urkunden nach des Archivars Schultz d. ä. Bericht im Anfange des 18. Jahrhunderts in dem am Dom befindlichen Archive zu Güstrow gefunden worden. Dieser Fund giebt den Beweis, daß im Jahre 1627 nicht

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alle Urkunden von Bützow nach Kopenhagen, sondern auch Urkunden von Bützow nach Güstrow in die Wallensteinsche Canzlei gebracht sind.

b. Die wichtige Original=Bulle des Papstes Urban III. vom Jahre 1185 ist im Jahre 1859 von dem Herrn Archiv=Registrator Sudendorf im königlichen Staats=Archive zu Hannover entdeckt worden( vgl. Jahrb. XXVI., S. 90).Es ist nun freilich möglich, daß diese Urkunde schon in den ältesten Zeiten im braunschweig=lüneburgischen Archive zurückbehalten ist ;sie kann aber auch in jüngern Zeiten dahin gekommen sein.

c. Mehrere meklenburgische Original=Urkunden liegen im Archive der Stadt Hamburg und wurden mit Bewilligung des Senats von dem Archivar Dr. Lappenberg dem Verein für meklenburgische Geschichte in Abschrift mitgetheilt. Von denselben betreffen 6 ausschließlich das Bisthum Schwerin, namentlich die Verwaltung des Bisthums durch den Bischof Gottfried aus den Jahren 1297, 1305 und 1314. Wenn sich nun auch annehmen ließe, daß diese Urkunden in Verhandlungen mit dem Erzbisthum Bremen in Hamburg liegen geblieben sein könnten, so ist es doch auch möglich, daß sie aus dem zerstreuten Stiftsarchive stammen, da einige Zeit später der Archivar Dr. Lappenberg dem Vereine wieder 12 Original=Urkunden der Vikareien zu Sternberg aus dem Nachlasse des Professors Hermann zu Hamburg schenkte.

Aus allen diesen Andeutungen geht hervor, daß die Urkunden des Bisthums Schwerin seit langer Zeit weit zerstreut und sehr vernachlässigt, keineswegs aber alle in Kopenhagen zu suchen sind.

Es ist möglich daß Privatleute in Kopenhagen noch im Besitze von alten Urkunden sind und ich bin so glücklich gewesen, manches dieser Art zu sehen (vgl. Jahrb XXV., S. 191), habe aber keine meklenburgische Urkunde darunter gefunden. Man ist auch seit längerer Zeit sehr bemüht, die verborgenen Quellen zu öffnen, und es würden sicher Nachrichten davon zu haben sein, wenn noch irgendwo nennenswerthe Schätze vorhanden wären.

Auch in den Bibliotheken Kopenhagens finden sich weder Urkunden , noch andere Handschriften des Bisthums Schwerin. Die große königliche Bibliothek besitzt dergleichen nicht, wie mir der Ober=Bibliothekar Conferenzrath Werlauff und der Bibliothekar Justizrath Bölling auf das Bestimmteste versichert haben und ich selbst durch das Studium der Handschriften=Kataloge erfahren habe. Daß auch die Uni=

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versitäts=Bibliothek nichts mehr besitzt, haben mir der frühere Bibliothekar, spätere Minister Madvig und der jetzige Bibliothekar Thorsen eben so bestimmt versichert und ich habe mich selbst durch das mir bereitwilligst gestattete Studium der Handschriften=und Urkunden=Kataloge davon überzeugt.


Ich bin daher fest überzeugt, daß jetzt in Dänemark keine Urkunden des Bisthums Schwerin mehr zu finden sind und keine Orte nachgewiesen werden können, wo noch Urkunden zu finden wären. Ich glaube, daß jetzt alles zusammengebracht ist, was zu finden gewesen ist, und dies reicht auch schon aus, um eine Geschichte des Bisthums herzustellen , namentlich mit Hülfe des vollständigen Urkundenverzeichnisses von Daniel Clandrian vom Jahre 1609, als die Urkunden noch ziemlich vollständig beisammen waren. Eben so fest glaube ich, daß sehr viel untergegangen und unwiederbringlich verloren ist. Namentlich fehlen viele wichtige Urkunden über die Einrichtung, die Ordnung, die Güter und die Grenzen des Stifts aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ganz.

Die einzige Aussicht bleiben noch die alten Diplomatarien oder Abschriftenbücher, deren das Stift selbstverständlich und nach urkundlichen Aussagen mehrere besaß. Von diesen ist in Meklenburg und Dänemark keine Spur zu finden. Da aber Wallenstein die Capitelurkunden auf das Schloß zu Schwerin bringen ließ, so wäre es möglich, daß die schweriner Diplomatarien als leicht transportable Bücher bei dem Abzuge des wallensteinschen Cabinets, von welchem im schweriner Archive nichts vorhanden ist, mit nach Böhmen auf die wallensteinschen Schlösser, nach Dux oder Gitschin, gekommen wären. Nach mir gewordenen sichern und achtungswerthen Mittheilungen befindet sich zu Gitschin noch ein großes altes wallensteinsches Archiv.

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III.

Ueber

ein Todtenbuch des Dominikanerklosters

zu Rostock

von

G. C. F. Lisch.


D ie Universitäts=Bibliothek zu Rostock besitzt ein altes Buch in Folio "Tractatus de quatuor virtutibus cardinalibus, per fratrem Heinricum Ariminensem ad Venetos editus" gedruckt zu Straßburg, ohne Jahr. Das Buch gehörte früher nach dem Einbande dem Karthäuserkloster Marienehe bei Rostock und kam von dort mit den übrigen Büchern dieses Klosters an die Bibliothek der Marienkirche zu Rostock und in den neuesten Zeiten von hier an die Universitäts=Bibliothek daselbst. Es ist noch in den ursprünglichen, hübsch gepreßten Lederband aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts gebunden, mit messingenen Clausuren und eisernem Ringe zur Anlegung an eine Kette. Vorne und hinten ist ein beschriebenes Pergament blatt in den Deckel geklebt. Das hintere Blatt ist ein Bruchstück von einer theologischen Handschrift. Angebunden ist ein handschriftliches canonisches Werk, welches im 15. Jahrhnndert auf Papier geschrieben ist.

Das vordere Blatt ist ein vollständig erhaltenes Blatt aus dem Todtenbuche (Nekrologium) eines Klosters. Jede Seite ist mit 49 Linien liniirt , so daß immer 7 auf einen Wochentag des Kalenders kommen, von denen die ersten be=

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schrieben, die übrigen zu Nachtragungen offen geblieben sind. Auf dem linken Rande steht bei den einzelnen Tagen zuerst die "Stunde" in arabischen Ziffern, dann die "güldene Zahl'' in römischen Ziffern; am Ende der zweiten Seite ist unter diese beiden Columnen queer geschrieben : "hore" und "aureus numerus". Dann folgen von zwei senkrechten Linien eingefaßt die "Sonntagsbuchstaben", von denen das a mit rother Farbe geschrieben ist. Den Anfang einer jeden Abtheilung von 7 Zeilen macht innerhalb der Zeilen der Monatstag in großen Buchstaben mit rother Farbe geschrieben. Einige Male ist auch der Heiligenname beigeschrieben, entweder mit schwarzer oder mit rother Farbe. An zwei Stellen sind die gleich als "Memorien" eingetragenen Tage durch rothe Linien über den Buchstaben, durch ein vorgesetztes rothes .Zeichen und durch ein rothes nota auf dem Rande rechts kenntlich gemacht. An drei andern Stellen ist die "Memorie" durch das schwarz übergeschriebene Wort memoria bezeichnet. Diese beigeschriebenen Worte: no a und memoria sind in dem Abdrucke durch Einklammerungen bezeichnet.

Die beiden Seiten umfassen die Zeit vom 7. Julii bis 20. Julii , also 2 Wochen. Die eingezeichneten Heiligentage stimmen mit den sonstigen Angaben meklenburgischer Urkunden überein: Sieben=Brüder=Tag fällt auf den 10. Julii, Margarethe ist auf den 13. Julii mit rother Farbe eingetragen, eine Angabe, welche mit andern Angaben meklenburgischer Urkunden übereinstimmt; der sehr schwankende Tag des H. Prokop ist am 11 . Julii verzeichnet.

Die Handschrift ist sehr verschieden; mit Ausnahme der ersten Handschrift scheinen fast alle spätern Eintragungen von verschiedenen Händen geschrieben zu sein. Es läßt sich aber die erste Hand ziemlich genan erkennen, und diese leitet auch auf die Zeit der Anlage dieses Todtenbuches. Bei mehreren Tagen sind nämlich die ersten Eintragungen, welche hier mit Egyptienne =Schrift gedruckt sind, alle von einer und derselben, schönen, festen Hand, einer Handschriftenhand , geschrieben, welche wohl spätestens der ersten Hälfte des 14 Jahrhunderts angehört. Daraus ergiebt sich, daß dieses Todtenbuch nicht die erste Anlage ist, sondern daß es aus andern, ältern Nachrichten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zusammengestellt und späterhin fortgeführt ward. Darauf folgen in zweiter Ordnung mehrere Eintragungen von verschiedenen Händen (hier mit gewöhnlicher Antiqua - Schrift gedruckt), welche der ersten Hand ziemlich ähnlich, aber mehr geschäftsmäßig geschrieben sind und der zweiten Hälfte und dem

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Ende des 14. Jahrhunderts angehören. Dies wird glücklicher Weise dadurch bestätigt, daß auf der ersten Seite oben auf dem Rande neben der ersten Eintragung aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die Jahreszahl: " Anno domini 1376", in arabischen Ziffern , beigeschrieben ist. Die Handschriften in dritter Ordnung, hier mit Petit-Schrift gesetzt, aus dem 15. Jahrhundert, sind sehr verschieden und oft schwer zu unterscheiden und zu bestimmen. Zwei Male kommt eine Jahreszahl vor: auf der ersten Seite die Jahreszahl 1442, auf der zweiten Seite die Jahreszahl 1482. Die letztere Jahreszahl ist sehr schwierig; es steht da offenbar und klar MCCCC8II; da die Schrift bestimmt viel jünger ist, als die Zeit um 1410, so läßt sich diese Jahreszahl nur in Folge einer Vermischung von römischen und arabischen Ziffern für 1482 erklären.

Die Hauptaufgabe, welche zu lösen ist, ist die Beantwortung der Frage, wem dieses Nekrologium gehörte. Da oft "Brüder" genannt werden, so gehörte das Nekrologium ohne Zweifel einem Kloster. Viele aufgeführte Namen gehören rostocker Geschlechtern, z. B. Katzow ("Kasow"), Baumgarten ("de Pomerio"), Westphal, Komann (statt Kopmann), Subus, Lyse, oder Personen aus der Gegend von Rostock an, z. B. Hermann von Bentwisch Pfarrer; auch viele Klosterbrüder führen Namen von Dörfern des nordöstlichen Meklenburgs, z. B. Radolph von Karin, Johannes Methling , Hermann Pennewit, Johann Sarnekow , Thomas Zahrenstorf. Vorzüglich bemerkenswerth ist aber, daß eine ganze Generation der rostocker Patricierfamilie Katzow ("Kasow") eingetragen ist. Daher wird das Nekrologium einem rostocker Kloster, und zwar dem in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gestifteten Dominikanerkloster zu Rostock angehört haben. Dies geht aus den Würdenträgern des Klosters hervor, welche eingetragen sind. Es wird als im Jahre 1482 als gestorben aufgeführt:

"Bruder Engelbert von Münster Prior"

und als im 15. Jahrhundert gestorben:

"Bruder Thiderich von Barth Subprior",

ferner als im Jahre 1422 gestorben:

"Bruder Johann von Münster Prediger."

Da nun die Klöster der Dominikanermönche, auch Prediger=Brüder genannt, von Prioren regiert wurden, so gehörte dieses Nekrologium sicher dem Dominikanerkloster zu Rostock. Leider sind zu wenig Nachrichten von diesem Kloster bekannt, als daß sich bis jetzt aus Urkunden die namentlich aufgeführten Personen, besonders der Prior Engelbert, aus andern

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Quellen nachweisen ließen. Man könnte auch meinen , das Nekrologium habe dem Karthäuserkloster Marienehe bei Rostock angehört, da dieses auch von Prioren regiert ward; aber dieses ward erst im Jahre 1396 gestiftet; auch würden wohl nicht so viele Rostocker dort begraben worden sein; das Nekrologium würde auch sicher nicht so früh , in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, zum Einbinden zerschnitten worden sein, da das Kloster Marienehe unter einem sehr kräftigen Regimente bis in das Jahr 1552 bestand.

Es würde sich über dieses Nekrologium viel mehr Licht verbreiten lassen, wenn mehr Special=Geschichte von der Stadt Rostock bekannt wäre. Jedoch wird sich Einiges zur Erläuterung beibringen lassen. Aufgeführt wird z. B. auf der ersten Seite: "Ludgart Frau des Bernhard Kopmann" (wofür durch einen Fehler Komann geschrieben steht). Nach einer Mittheilung des Herrn Syndicus Dr. Mann zu Rostock schloß die Familie Kopmann im Jahre 1336 einen Vergleich über den Nachlaß des Arnold Kopmann, dessen Bruder der Rathmann Bernhard war, welcher im Jahre 1336 noch lebte. Nach der Mittheilung des Herrn Canzellisten Rogge zu Rostock bildet der Leichenstein des Bernhard Kopmann jetzt die Deckplatte des Altars der Nicolai=Kirche zu Rostock; nach dieser Inschrift in Majuskelschrift starb Bernhard Kopmannn im Jahre 13. 2; leider sind die Zehner nicht zu lesen; wahrscheinlich ist das Todesjahr aber 1342 oder spätestens 1352. Im Jahre 1383 kommt noch einmal ein Bernhard Kopmann als Kämmerier (camerarius) vor; dieser ist aber für die Schrift der Eintragung zu jung. Im 15. Jahrhundert ist aber in Rostock der Name dieses Geschlechts völlig verschwunden, welches noch jetzt in Dänemark als adelige Familie mit gleichem Wappen zu existiren scheint. Die Eintragung ist mit gleichzeitiger, jüngerer Schrift aus der Mitte oder der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts geschehen. Hieraus geht zugleich die Bestätigung der Annahme hervor, daß die Handschrift der ersten Eintragungen älter sei, als 1350, und aus der ersten Hälfte oder dem Anfange des 14. Jahrhunderts stamme.

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10. v.            f.          Nonas. Anniuersarium omnium sanctorum apud nos.
Obiit domina Gheze Kasowe hic sepulta.
                       ¦Anno dni. 1376.
Item Johannes Casowe, Hinricus Kasowe, dominus Engelbertus Kasowe (rel.?), Hennekynus Kasowe, dominus Wylkynus Kasowe sacerdos,Wyllerus Kasowe, dominus Nicolaus Kasowe canonicus et Nicolaus Kasowe, qui omnes habent hic perpetuam missam.
1[2]. xvııı. g. vııı. Idus.    Obiit frater Johannes musicus sacerdos.
Obiit Johannes Premslave hic pultos.
14. vıı.      a.  vıı.  Idus. Obiit Gertrudis de Paulstorpe hic sepulta.
§ Memoria Alheydis Brandenborghes.       ¦no a
In quam fratres habebunt pietatem.
b.  vı.  Idus. Septem fratrum. Obiit Hadewigis et Hadwigis, Christina, Jacobus.
                              ¦memoria.
Item frater Bartholomeus dyaconus
Item frater Johannes de Monasterio iubilarius sacerdos et predicator sub annis domini 1422°
§ Memoria Johannis Vinken et.            ¦no a.
Mechtildis vxoris sue. In qua fratres presentes habebunt distribucionem duarum marcarum.
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3. xv.      c.  v.      Idus, Obiit Wilhelmus de Pomerio nobiscum sepultus.
Sancti Procopii confessoris.
Obiit Hinricus Westfal sacerdos.
23.     ıııı.    v. ıııı. Idus. Obiit Allexander Heseler hic sepultus.
Obiit Conradus Gruwel , qui habet hic vnam missam perpetuam.
e. ııı.   Idus. Margarete virginis et martiris. Obiit domina Ludghardis vxor Bernardi Koman apud nos sepulta.
Item Nicolaus de Krempin hic sepultus.
----------------------------------------------------------------------
12.    xıı.    f.    ıı. Idus. Obiit frater Humbertus magister ordinis.
Item frater Radolphus de Korin sa cerdos.
Item frater Hinricus Haghemester nouicius.
g.         Idus. Tobe Grunenhagenscenbroder hic sepultus.
Obiit frater Thidericus de Bart subprior. Anno domini MCCCC8II in estate obierunt infraseripti p. et ff. : frater Henningus Molre con uersus, frater Cristianus Wilde sacerdos, frater Johannes M ee tlike sacerdos, frater Otto Heren, Augustinus Adriani , Thomas de Holten de Zutphania, Hermannus Penneuit , Jacobus conuersus, Nicolaus Gruser , Rodolphus conuersus, Johannes Scernekow, frater Enghelbertus de Monasterio prior , frater Thomas Zarenstorpe dyaconus et frater Benedictus tercianus etc.
Eodem anno in hyeme [frate]r Thomas conuersus, frater Mauricius sacerdos.
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9.     ı.        a. xvıı. kl.Augusti. Obiit dominus Wernerus Kabolt miles hic sepultus.
Obiit Johannes scolaris filius Rotgheri
magistri hic sepultus.
21.       ıx.      b. xvı. kl. Obiit dominus Hermannus de Bentwiz plebanus hic sepultus.
Item frater Johannes Willeri sacerdos
Obiit Margareta Wybrandes hic sepulta.
c. xv.    kl. Obiit Heinricus filius Salmonis.
¦memoria.
Obiit Mette Louenborghes hic sepulta.
9.   xvıı.  d. xıııı.  kl. Obiit dominus Rotcherus Niger apud nos sepultus.
Item Euerardus Subuz hic sepultus.
Item dominus Hinricus ortulanus sacerdos hic sepultus.
e.  xııı.  kl.    Obiit Johannes Lyse benefactor fratrum.              ¦memoria.
hore. aureus numerus. Item Gese vxor Hinrici . . . . . . . . . . . . .
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IV.

Die Stadt Krakow

und

Oldendorf,

von

G. C. F. Lisch.


D as Alter der Stadt Krakow hat sich bis jetzt nicht über das Jahr 1298 hinaus zurückführen lassen. Die Stadt wird in diesem Jahre zuerst genannt , als der Fürst Nicolaus von Werle am 21. Mai 1298 dem Kloster Doberan die beiden zunächst bei der Stadt gelegenen Seen, den "krakower See" und den "oldendorfer See" verkauft (vgl. Jahrb. XVII., S. 287): der Fürst verkauft die beiden Seen:

"den einen, welcher größer ist und an der Stadt Krakow liegt, woher er auch den Namen erhalten hat, daß er krakower See genannt wird, den andern, welcher kleiner ist, und an das Dorf' welches Oldedorp genannt wird, stößt, welche beide Seen immer verbunden gewesen und bisher ungetheilt geblieben sind:"
("vnum quod est maius et oppido Cracowe adiacet, vnde eciam traxit vocabulum, ut stagnum in Cracowe appelletur, alter quod est minus et ville, que Oldedhorp vocatur, est contiguum, que duo stagna semper fuerunt coniuncta et manserunt hactenus indiuisa.")

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An demselben Tage bewilligte die verwittwete Fürstin Sophie von Werle mit denselben Worten diesen Verkauf, da diese beiden Seen mit zu ihrem Leibgedinge gelegt waren.

Bei diesem Verkaufe ward jedoch ausdrücklich bedungen, daß

"die Bewohner der Stadt Krakow der Freiheit auf dem großen See und auf einigen Inseln desselben genießen sollten, welche sie als ihnen von den Vorfahren des Fürsten verliehen durch glaubwürdige Urkunden klar beweisen könntent":
("inhabitantes oppidum Cracowe libertate illa fruentur in maiori stagno et in quibusdam ipsius maioris stagni insulis, quam sibi a progenitoribus nostris datam et indultam priuilegiis siue autenticis litteris ipsorum progenitorum nostrorum probare potuerint euidenter").

Die Stadt ist also viel älter als 1298, und wahrscheinlich durch den Fürsten Nicolaus I. (1237 † 1277), wenn nicht schon von Borwin gestiftet. Leider hat die Stadt kein altes Denkmal mehr, und auch an der Kirche ist so viel herumrestaurirt , daß sich ein Styl nicht mehr erkennen läßt. Nur die romanisireuden Lissenen an den Ecken deuten noch auf die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts für den ursprünglichen Bau hin. Das Eigenthum des großen krakower Sees hat immer den Fürsten gehört; jedoch sind der Stadt Krakow immer umfängliche Fischereigerechtigkeiten auf dem See und zwei Inseln oder "Werder" , der Schwerin und der Lehmwerder (im 14. Jahrhundert Leuen Werder), in demselben bestätigt worden.

Im Jahre 1298 ward dem Kloster Doberan auch der landesherrliche See verkauft, welcher bei dem Dorfe Oldendorp lag. Dieses Dorf steht nicht mehr und ist früh untergegangen, stand aber nach der Urkunde gewiß noch im Jahre 1298.

Dies giebt Veranlassung, die Verhältnisse der Feldmarken der Stadt Krakow und der angrenzenden Güter zu untersuchen.

Die wendische Fürstenburg Krakow lag nicht an der Stelle der jetzigen Stadt, sondern eine weite Strecke südlich davon im krakower See nahe am Ufer, auf Stadtgebiet, nördlich von dem Dorfe Möllen, dem alten Burgwalle von Dobbin gegenüber (vgl. Jahrb. XXIV., S. 303 flgd.). Dieser Burgwall wird noch in den Acten des 17. und 18. Jahrhunderts "Borgwall" genannt und ist noch heute unter diesem Namen bekannt. Die Lage ist der von Kutsin (Quetzin) ähnlich.

Westlich von dem großen krakower See und dem Burgwalle lag an einem kleinern See früher ein Dorf, welches

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wohl ohne Zweifel Krakow hieß und zu dem Burgwalle gehörte. Nachdem die Stadt Krakow gegründet war, verlor dieses Dorf den Namen und ward das Olde Dorf oder Oldendorf genannt. Die Ackerfeldmark dieses Dorfes, welches, nach der oben angeführten Urkunde noch im Jahre 1298 stand, ward bei der Gründung der Stadt Krakow zu der Stadtfeldmark gelegt und bildete wohl einen Hauptbestandtheil derselben.

Leider besitzt die Stadt keine Urkunden mehr. Die älteste Bestätigung der Stadtprivilegien stammt aus der Zeit 1365-1375; das großherzogliche Archiv besitzt eine jüngere Abschrift in deutscher Uebersetzung, in welcher leider der Schluß mit dem Datum weggelassen ist. Da aber der Fürst "Johannes de oldere von Werle" die Urkunde ausgestellt hat, so muß sie in die Zeit 1365-1375 fallen. Nach dieser Bestätigung waren der "stadt breve vorbranth", bei einer Eroberung, wie eine jüngere Urkunde sagt. Durch diese Urkunde wird der Stadt Krakow auch der Besitz der Felder von Oldendorp versichert:

"Mehr vnse gedachten rhatmanne weyde in scheden vnde velden des Olden Dorpes myt stadtrechte ganß scholen beholden."

Damals stand also das Dorf Oldendorp nicht mehr.

In der nächsten Bestätigung durch die letzten Fürsten Balthasar und Wilhelm von Werle, welche ebenfalls nur in einer Uebersetzung und ohne Datum vorhanden ist, aber in die Zeit 1418-1421 fallen muß, wird der Stadt wieder das oldendorfer Feld versichert:

"Sonsten sollen vnsere bürgermeister des alten dorffes feldt mit dem stadtrecht gantz behalten."

Die nächstfolgenden Privilegien von 1437 und 1503 sind nur in allgemeinen Ausdrücken gehalten und erwähnen des alten Dorfes nicht mehr.

Die Stadt Krakow hatte aber nicht das ganze Dorf Oldendorf erhalten, sondern der See von Oldendorf war der Landesherrschaft verblieben und ein Theil der Feldmark und des Holzes von Oldendorf war an die benachbarten Vasallen zu Lehn gegeben.

Nach der Verkaufsurkunde von 1298 lag das Dorf Oldendorf an einem kleinen See, welcher bis dahin der Landesherrschaft gehörte. Dieser See liegt zunächst westlich von dem großen krakower See und südwestlich von der Stadt Krakow und wird von dem großen krakower See durch einen Landrücken getrennt, über welchen die Chaussee von Plau nach Krakow

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führt, so daß man , wenn man von Plan nach Krakow fährt, nicht weit vor der Stadt Krakow zunächst den großen krakower See rechts und den oldendorfer See links hat. Dieser See wird noch heute im Munde des Volkes "ollendörper See" genannt.

Die Feldmark Oldendorf lag also zwischen der Stadt Krakow, westlich neben derselben, und den benachbarten Gütern Sammit und Tessin, welche auch Seen mit eigenen Namen haben, die nicht mit dem oldendorfer See zu verwechseln sind, wenn sie auch nahe bei, jedoch getrennt von demselben, liegen.

Ein Theil der Feldmark von Oldendorf war zu Samit gelegt, welches ein altes Lehn der Familie Weltzin war, die noch heute das benachbarte Tessin besitzt. Im Jahre 1478

"verpfändete Mathias Weltzin zu Sammit ("Tzammytte") seinem Vetter Joachim Weltzin 2 Katen in Sammit, die Hälfte an dem oldendorfer Holze, seinen Antheil des Feldes Verkewitz und die Fischerei auf seinem Antheil Wassers."

Hiernach wäre hier also auch noch ein Dorf Verkewitz, vielleicht in dem jetzigen Gute Kl. Tessin, untergegangen.

Im Jahre 1487

"verpfändete Jacob Weltzin dem Bürger Hermann Pinnow zu Güstrow seinen Antheil des Sees zu Sammit und der Feldmark zu Oldendorp."

Die Geschichte der Feldmark der Stadt Krakow scheint also nach diesen Mittheilungen ziemlich klar zu sein.

Im Osten war der Stadtfeldmark durch den großen See eine Naturgrenze gegeben. Im Norden grenzten nicht weit von der Stadt die Besitzungen der uralten adeligen, ausgestorben Familie von Grube, deren Gut Grube mit Vorwerk Grube und Seegrube noch vor nicht langer Zeit bekannt war, jetzt aber Charlottenthal genannt wird. Die Familie von Grube hat ohne Zweifel der nahen Colonie Grubenhagen den Namen gegeben.

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V.

Des Bischofs

Boguphal von Posen

Nachrichten

über Meklenburg,

von

Dr. F. Wigger.


U nter den auswärtigen Chronisten des Mittelalters, bei welchen wir durch gelegentliche Erwähnung Meklenburgs überrascht werden, ist vielleicht keiner merkwürdiger, als der Bischof Boguphal (oder Boguchwal, d. i. Gottlob) von Posen, der um die Mitte des 13. Jahrhunderts seine polnische Chronik abfaßte 1 ). Es ist auch bereits in unsern Jahrbüchern aus dem uns an gehenden Abschnitte eine Stelle besprochen worden, die die Burg Meklenburg und das Dorf Lübow betrifft 2 ), und die um so interessanter war, weil Herr Archivrath Lisch, schon bevor er den Boguphal kennen lernte, ein näheres Verhältniß zwischen der genannten Burg und dem Kirchdorfe vermuthet


1) Als den Verfasser bezeichnet der Bischof sich selbst (p. 64 ed. Sommersberg) : Eodem tempore in prima nocte post diem beati Johannis Baptistae [a. 1249.] ego Boguphalus episcopus Poznaniensis audiui etc. - Ueber sein Leben berichtet der Fortsetzer seiner Chronik bis zum Jahre 1271 ("ego Basco custos Poznaniensis", heißt es p. 70): anno igitur 1253, 5. id. Februarii Boguphalus episcopus Poznaniensis in predio ecclesie sue Solecz diem suum clausit extremum. Vixit autem in episcopatu suo decem annis et 26 septimanis.
2) Jahrb, IX., 407.
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hatte 1 ). Den ganzen Abschnitt der polnischen Chronik über die nordwestlichen Wenden hat von Ledebur in den Märkischen Forschungen (Bd II., S. 119 ff.) einer eingehenden Besprechung unterzogen und dabei die unverständlichen Namen in dem einzigen bisher publicirten Texte, nämlich in von Sommersberg's Silesiacarum rerum scriptores II. (Lips. 1732, fol.), durch Conjecturen zum Theil richtig gedeutet. Aber leider ist dieser Abdruck überhaupt so incorrect, daß eine Vergleichung der Handschriften höchst wünschenswerth erschien. Zu unserer nicht geringen Freude hat uns jetzt Herr Moosbach, Privatgelehrter in Breslau , durch gütige Vermittlung des Herrn Professors Röpell daselbst, mit sehr dankenswerther Gefälligkeit aus seinen Collationen der Königsberger Handschrift (K), auf deren Vorzüglichkeit Herr Professor Voigt in Königsberg aufmerksam gemacht hatte, sowie der Breslauer (B), der Ottobonianischen Handschrift (O) in Rom, der beiden Czartoryskischen (Cz. I. und II.) in Paris und der Willamower (W) in der Potockischen Bibliothek zu Willamow bei Warschau, die Varianten zu dem uns interessirenden Abschnitte der Boguphalschen Chronik mitgetheilt. So weit man nach dieser kleinen Partie urtheilen darf, ist die königsberger Handschrift allerdings die vorzüglichste und verdient selbst vor der ersten Czartoryskischen den Vorzug; doch theilt sie auch manche Fehler mit den übrigen und ist von Flüchtigkeiten nicht frei. Da nun Boguphal in unsern Jahrbüchern seine Stelle verdient, so geben wir seine Nachrichten über die nordwestlichen Wenden hier nach der königsberger Handschrift und verbessern sie,wo es nöthig scheint, nach den andern oder durch Vermuthungen.

Zweimal schweift der posener Bischof in der Einleitung zu seiner Polenchronik in unsere Gegenden herüber. Er tadelt nämlich am Bischof Vincentius von Krakau, daß dieser in seiner Geschichte der polnischen Herzoge nicht den Ahnen der Herrscher im weiten Lande der Lechen oder Polen nach ihren Namen und Gebieten nachgespürt habe , und zählt nun selbst, um solchem Mangel abzuhelfen, die vermeintlichen Stammväter der Wenden und ihre Reiche auf, indem er ihre Namen oft wunderlich genug deutet. Während er so die wendischen Landschaften durchmustert, gelangt er von den Serben zu den Cassuben. Er erreicht damit das "nördliche Meer" und läßt nun den Leser hoffen, hier vielleicht eine Erwähnung der meklenburgischen Wendenstämme oder gar eine Deutung ihrer Namen zu treffen. Aber er übergeht diese so gut wie die Pommern


1) Jahrb. VI.., 79 flgd.
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und wendet sich sofort zu den Drewanern oder Holtsaten, die ihm für Wenden gelten, und deren Wohnsitze er bis Bremen ausdehnt.

I.

Est 1 ) quedam gens Slavonica, que Cassubite dicuntur- circa mare septemtrionale-. Sunt et alii Slav i i[bi] dem 2 ), qui Drewnanye vocantur, hos Theutunici Halczste appellant. Horum castra capitalia fuerunt Buccowecz, quod nunc Lubicz dicitur, Ham, quod et Hamb[o]rg 3 ), ac Breme, quod caput et sedes fuit eorundem. Ibidem est etiam Slesuik 4 ), castrum ducale, et ciuitas Czesznyna 5 ). Hiis presunt comites, quos Henricus imperator, postquam easdem provincias Slaworum imperiali dicioni subiugasset, in comites asseritur creasse. Haec autem gens a densitate siluarum seu lignorum nomen accepit, nam Drewnanye a lignis nunccupantur. Nominantur etiam a quodam fluvio, qui Trawna dicitur, vnde Trawnanye sunt appellati.

1 ) pag. 19 S(ommersberg). 2 ) id est: Cz II.; K und die andern Handschriften idem, wie auch S(ommersberg). 3 ) Hamberg alle Handschr. und S. (Falsche Auflösung von Hambg.; vgl. unten Dalenborg.) 4 ) Slesink;: K; Slesvik : B; Slesuik : Cz I.; Cz II.: O; Blesink: S. 5 ) So alle Handschr.; Czesznyma: S.

Es fällt an dieser Stelle wohl auf, daß Boguphal für Lübek den Namen Buccowecz kennt. Bekanntlich erzählt Helmold I. 57 (58), daß der Ort, wohin Graf Adolf Lübek ver legte, Bucu hieß. Doch darf man eine Bekanntschaft des polnischen Chronisten mit Helmold oder andern deutschen Schriftstellern darum nicht annehmen; nicht allein seine Erzählung vom "Kaiser Heinrich", sondern noch mehr die selbstständigen Mittheilungen an der zweiten Stelle, die wir sogleich anführen wollen, sprechen dagegen. Die Deutung des Namens Czeßnyna muß ich den Holsteinern überlassen.

Schweigt Boguphal in dieser ersten Stelle von den meklenburgischen Wenden, so entschädigt er uns in der zweiten, ausführlicheren. Nämlich nach dem Vorgange des Bischofs Vincentius 1 ) führt Boguphal in seltsamer Combination entstellter Nachrichten aus dem classischen Alterthume mit polnischer Sage den Julius Cäsar mit dem Lechen=oder Polenkönig Lestko III. zusammen. Cäsar's Schwester Julia wird des Polenkönigs


1) Vincent. Kadlubkonis Hist. Polon. I. bei Dlugoss II., p. 622 seq.
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Gemahlin, Baiern bildet ihre Mitgift. Zwei Burgen werden zu ihrer Zeit gebaut, Lebus und - Julin, dessen Namen ja auch die Biographien des h. Otto auf Julius Cäsar zurückführen 1 ). Die Julia wird später freilich verstoßen; aber ihr Sohn Pompilius - so heißt Popel hier - folgt doch dem Vater als König, und zwanzig Söhne von andern Frauen und Kebsen werden vom Lestko mit verschiedenen Gebieten ausgestattet. Indem Boguphal nun diese aufzählt, gelangt er abermals in unsere Gegenden; und je weniger man es nach dieser phantastischen Einleitung erwartet, um so mehr überrascht er durch sehr reale Angaben, die zu jener in einem seltsamen Gegensatze stehen.

II.

Terre 6 ) autem predictorum principum 7 ) fuerunt he(c) 8 ): Boleslai Pomerania inferior, Kazimiri Cassubia, Wladislai pars Vngarie, que inter fluuios Cissam, Danubium et Morawam 9 ) consistit, Jaxe Sorabia , Wrocislai Ran[i])a 10 ), Przibislai et Odonis Drewina, Przemislai Szgorzelcia, que nunc Brandenborg appellatur; et ceteri terras et districtus in Slavonia et Corinthia, [at]que circa fluvios Albeam, Odram, Pyanam, Dolausam 11 ), W[c]ram 12 ), Rekniczam, Warnam, Hawlam, Sprowam, Hylam 13 ), Sudam, Meczam 14 ), Trawnam et circa alios perpetuo dominio possederunt. Quorum duo Woyslaus castrum dictum Medziboze, quod nunc Meydborg dicitur, et Sobeslaus aliud castrum Dalen diectum, quod Dalenborg 15 ) Theutunici appellant; Czeszemirus autem partem Drewine, quod nunc Olsacia dicitur, versus Sleszuyk 16 ), et Wysszimirus castrum in rippa maris septemtrionalis, ubi nunc ciuitas nomine suo Wissimiria sita est, fundauit. Fuerunt eciam castra principaliora principum predictorum versus occidentem et mare septemtrionale: Bremen, dictum de pondere; quia pondus inimicorum, ut puta Westwalium et Frisonum et aliarum nacionum, Slauis ipsos invadendo eisque resistendo sufferebat. Item castrum Luna, quod pro nunc Lunborg 17 ) appellatur. Dicitur namque Luna, quia petra latissima in medio camporum erupit; vnde sicuti Slaui splendorem lune in nocte lucentis luna 18 ) appellant, sic castrum predictum in camporum planicie splendentem Lunam appellarunt. Fuit eciam ibi prope ciuitas magna, que Barduika nominatur. Consuetudinis enim est Slauorum ciuitates -


1) Ebbo III. 1 ( Pertz ss. XII. 358) ; Mon, Priefling II. 5 (p. 891).
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vicos appellare; vicus enim in slawonico proprie ciuitas, in qua forus exercetur 19 ); nec aliquando dicunt: "transeamus ad ciuitatem", sed: "vadamus ad Wyk"; et sic Barduik a fluuio, qui ibi fluit, et a vico nomen compositum accepit. Sic et Szleszuik ab sledz 20 ), qui slawonice allec dicitur. Item castrum Buccowecz, ubi nunc monasterium fratrum predicatorum in Lubek constructum cernitur; Slaui vero inibi moram trahentes Lubieczensem cuitatem non Lubek, sed Buccowecz appellant. Item Rathibor castrum 21 ). Item castrum Swerin; quod castrum quidam imperator, deuicto rege Slauorum nomine Mikkol, cuidam nobili viro de Dale[m]o 22 ), alias de Dalemburg, fertur donasse ipsum in comit[ia]m 23 ), Swerzyniensem 24 ) specialem 25 ), quam idem imperator ibidem fundauerat 26 ), a filiis Miklonis protegi deberet. Iste etenim Mikkel 27 ) castrum quoddam in palude circa villam, que Lubowo nominatur, prope Wysszemiriam 28 ) edificauit, quod castrum Slaui olim Lubow 29 ) nomine ville, Theutunici vero ab ipso Miklone Mikelborg nominabant. Vnde usque ad presens princeps, illius loci Mikelborg appellatur; latine vero Magnuspolensis 30 ) nuncupatur, quasi ex latino et slawonico 31 ) compositum, quia in slawonico pole, in latino campus dicitur. Item castrum Gilow a crassitudine [terre] 32 ) dicitur, item Rostoky a dissolucione aquarum; item castrum Verla 33 ) a crudelitate; item Swanowo a nomine proprio: Swan enim dicitur id quod 34 ) vocatus ; item Dstrow ab insula: item Thesszin 35 ), Marlow, Bolel 36 ), Trzeboschewo; demum Wologosch, [Hu]sszom 37 ), Wolimecz 38 ), quod alias Julin dicebatur. Tamen hec castra circa mare septemtrionale sita fuisse scribuntur; alia vero castra duces Saxonie, marchiones Brandenburgenses, duces Stetinenses possident.

6 ) Sommersberg p. 23. 7 ) der Söhne des Lechitenkönigs Lestko III. 8 ) hec: alle Handschr. 9 ) Morawam: Cz I.; Montawam: W; Motawam: K, S, etc. 10 ) Rania (i ohne Punkt!): B; Rana: Cz II.; Rama die andern Handschr. - Boguphal will ohne Zweifel das Land der Rani, d. i. der Rujaner (regio, quae a Teutonicis Rugiana, a Sclavis Rana dicitur, wie Wibald sich ausdrückt, Mekl. Ann. I. 122) bezeichnen. - Vorher (p. 19 bei Sommersberg) etymologisirt er: Ram seu Rama dicilur ex eo, quia semper in conflictu hostium vociferare solebant: Ram! ram! id est: vulnera! vulnera! - Auch hier wird das m falsch sein, denn vulnerare heißt polnisch: ranie. 11 ) Dolausam: K; Dolsam: Cz I.; Dolosam: S etc. 12 ) Wtram: alle Handschr.; Wcram: Ledebur. - Die Uker. - Vgl. die Form Vucrani bei dem Contin. Reginonis (Pertz Scr. I. 617). 13 ) Hylam: alle

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Handschr. 14 ) So alle Handschr.; nur Cz I. Myeczam. 15 ) Dalenbg: K; Daleyberg: O; Daleyborg: Cz I.; Dalenburg: S etc.Vgl. Nr. 3. 16 ) Sleszuy: K; Sleszwyk: O; Sleszwig: Cz I.;Slesuik: S. 17 ) Limborg: K; Limburg: B; Lunborg die andern Handschr. 18 ) luna: K; lunam : Cz I.; lumina: S etc. Das polnische Subst. "luna" oder " lona" erklärt Mrongovius "Widerschein, rückprallenden Feuerschein, rückprallende Strahlen, Lohe des Feuers". 19 ) forus: K, B (vgl. Ducange); exerccretur: K, Cz I.; forum exercetur d. a. Hd. 20 ) ledz : K; sledz: Cz I., O; szlesz, szlecz d. a. Hd. 21 ) Rachibor: K; Rathibor castrum: B, 0, Cz. 22 ) Dalewo: alle Hdschr, 23 ) comitem : alle Hdschr., Cz I. u. II., nachher auch quem, 24 ) Swerzicensem: K; Swerzyniensem: Cz I.; Sweriniensem : S.Thiergarten heißt im heutigen Polnischen: Zwierzyniec. 25 ) spiritualam: B; imperialem: S. 26 ) Es scheint quod ausgefallen zu sein. 27 ) Miklel: K:, Mykkel: Cz I., O; Mikel: Cz II. 28 ) Wysszimiram: K; Wissimiriam : S, cet. 29 ) Lukow: K, Cz I.; Lubow die andern Hd. u. S. 30 ) magnusplen: K, O; magnusplon: B, Cz II.; magnusplan: S, cet. 31 ) theutunico: K; slawonico : d. a. Handschr. 32 ) terre geben nur Cz I., O; trasitudine : K. 33 ) Verla : K, Cz I., O; Wecla : W: Becla: B; Bocla: Cz II.; Bela: S. 34 ) id quod : K; quasi: d. a. 35 ) Thesszin: K, O; Thessin: Cz I.; Thosszyn: Cz II.; Thosszin : B. 36 ) Bolel: K, Cz I., O; Bolek : Cz II., B; Bolck : S. 37 ) Kasszom: K, Cz I, u. II; Kaszom : O; Kaszam: S; Rosegarten Cod. dipl. Pom .N. 16: Huznoim, d. i. Usedom. 38 ) Wolimecz: K; Volmiecz: Cz I.; Wulmiecz: B; Welunecz: O; Walunecz: Cz II.

Auch hier steht wieder kein einziger Name meklenburgischer Wendenstämme,- Beweis genug, daß unser Schriftsteller die wendische Geschichte unsers Landes, insbesondere Adam von Bremen und Helmold nicht kennt. Desto vertrauter zeigt er sich mit den dermaligen Verhältnissen; ohne Zweifel berichtet er selbst oder sein Gewährsmann aus persönlicher Anschauung. Denn woher sonst die genaue Aufzählung unserer größeren und kleineren Flüsse? Es überrascht, hier die Mecza wiederzufinden, die Meszenreiza des Adam von Bremen (II. 15b) in Carls des Großen Bestimmung über die Reichsgrenze gegen die Wenden 1 ), in welcher wir den "Grenzbach" zwischen den Wenden und der Mark, zwischen Meklenburg und Lauenburg, die Aue, erkannt haben 2 ). Dagegen würde man die Elde sehr ungern vermissen. Ohne Zweifel ist sie mit "Hyla" in in den Handschriften bezeichnet und es liegt nahe, ein d ein zuschalten, und einen Uebergang von Hilda zu Eldena so gut für den Flußnamen, wie für den Namen des Klosters bei Greifswald anzunehmen. Aber da Schafarik (II. 549. Anm.) an Beispielen wie Branibor und Bran-d- enburg, Brani-


1) Pertz Scr. VII., 310.
2) S. meine Mekl. Annalen I., S. 100 b .
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cewci und Prae-de-necenti zeigt, daß Deutsche nicht selten in wendischen Namen ein d eingeschaltet haben , so wagen wir nicht, Hylam in Hyldam zu verändern. Eben so zweifelhaft ist es, ob Boguphal in Dolosa oder Dolausa, womit er die Tollense bezeichnet, den Nasallaut ausgedrückt hat, also Dolansam oder Dolosam zu lesen ist, wozu man die Namen Uznom,Uznam , Huznoim in Urkunden und den oben vermutheten Husszom für Usedom vergleichen kann.

Die meklenburgischen Ortsnamen Boguphal's sind fast alle klar: Ratzeburg, Schwerin, Meklenburg bei Wismar, Ilow, Werle, Schwan, Güstrow, Tessin und Marlow. Unverständlich bleibt mir aber der Name Bolel zwischen Marlow und Tribsees; Ledebur's Vermuthung, daß Polchow gemeint sei, scheint mir ein unbegründetes Auskunftsmittel zu sein. Den letzten Namen für Wollin wage ich bei den Abweichungen der Handschriften nicht festzustellen.

Mehr als die Etymologien der wendischen Namen, gelten uns die geschichtlichen Sagen von Meklenburg und Dalenburg. Ueber Meklenburg wüßte ich den Erörterungen in den Jahrb. Bd. IX., 407, und in den Mekl. Annalen I., 124, nichts Neues hinzuzufügen. Dagegen kann ich, nachdem der Freiherr v. Hammerstein über die Geschichte der Grafen von Schwerin soeben ein neues Licht verbreitet hat, nicht unterlassen, competente Forscher um eingehende Prüfung der Angaben Boguphal's in Bezug auf Dalenburg zu bitten. Nach Maneckes Beschreibung des Ortes (Topogr. Beschr. I., 361) und nach der Analogie der slavischen Burganlagen in Meklenburg dürfen wir annehmen, daß die Burg der sächsischen Herzoge vor Dalenburg auf einem wendischen Burgwalle stand, wie denn auch der Name Dalen sich als Name eines Gaues bei dem serbischen Wendenstamme wiederfindet (Schafarik II., S. 266). In so fern ist also Boguphal gut unterrichtet. Und bis etwa direct widersprechende urkundliche Zeugnisse entgegen gestellt werden, dürfen wir aus der Erzählung von dem ersten Grafen von Schwerin vielleicht so viel entnehmen, daß Gunzelin von Hagen vor seiner Erhebung zum Grafen von Schwerin des Herzogs Burgvogt zu Dalenburg war. Ja, daß gerade er und die Grafen von Danneberg mit wendischen Gebieten diesseit der Elbe betraut wurden, erklärt sich um so leichter, wenn man annimmt, daß Gunzelin, wie diese Grafen, bereits am linken Ufer der Elbe in den Grenzgebieten gegen die meklenburgischen Wenden seinen Sitz hatte.

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VI.

Audacia,

Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin,

von

G. C. F. Lisch.

D ie Geschichte von der Gefangennehmung des Königs Waldemar II. des Siegers von Dänemark durch den Grafen Heinrich I. von Schwerin ist eine weltgeschichtliche Begebenheit, und es giebt nur wenig Thaten, deren Kühnheit und Erfolg so bedeutend, deren Folgen so einflußreich gewesen wären bis auf den heutigen Tag. Schon lange hatten die Dänenkönige dahin getrachtet, die jetzigen deutschen Ostseeländer unter ihr Joch zu beugen, und waren nicht müde geworden, von allen Seiten her als Sieger in diese Länder einzudringen, bis sie deren Herrscher zur Huldigung nöthigten. Damit aber nicht zufrieden, strebten sie darnach, diese Länder auch in ihren Besitz zu bringen. Am sauersten scheint es ihnen aber in der jungen sächsischen Graffchaft Schwerin geworden zu sein, und doch begannen die Ereignisse, welche nach und nach eintraten, sich günstig zu gestalten. Schon lange hatten die Grafen Heinrich und Gunzelin von Schwerin dem Könige huldigen müssen. Nun mußten sie sich noch bequemen, im Jahre 1217 Gunzelins Tochter Ida dem unächten Sohne des Königs, dem Grafen Nicolaus von Halland, zur Ehe zu geben und für den Brautschatz die halbe Grafschaft Schwerin zu verschreiben. Darauf unternahm Graf Heinrich einen Zug in das gelobte Land. Da starb nicht allein sein Bruder Gunzelin, sondern auch der Graf Nicolaus von Halland, welcher einen jungen Sohn gleiches

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Namens hinterließ. Während nun die Grafschaft Schwerin unter der alleinigen Obhut der Gemahlin des Grafen Heinrich I. stand, fiel Waldemar II. in das Land und nahm als Vormund des jungen Grafen von Halland für den noch unerlegten Brautschatz der Mutter desselben nicht nur die halbe Grafschaft mit dem halben Schlosse Schwerin in Besitz ,sondern benahm sich auch mit Gewalt ("per violentiam") als Herr des ganzen Landes, Nach einer Urkunde vom 28. Februar 1221 ließ der König das "halbe Amt" Schwerin durch den Grafen Albert von Orlamünde in Besitz nehmen, mit dem Befehle, dasselbe in seinem Namen zu verwalten; jedoch mochte der König auch dem Grafen Albert nicht trauen: daher ließ er sich von diesem fest versprechen und verbürgen, die Grafschaft Schwerin zu jeder Zeit auf Anforderung des Königs an diesen zurückzugeben. Diese Besitznahme ist ohne Zweifel die Gewaltthätigkeit, welche nach alten Berichten der König Waldemar gegen die Gräfin von Schwerin geübt haben soll.

Als nun der Graf Heinrich im Jahre 1222 von seinem heiligen Zuge heimkehrte und sein Land so zerrissen und entfremdet sah, als keine Vorstellungen und Bitten bei dem Könige fruchteten, ihm die Regierung seines Landes wieder abzutreten, nahm der Graf am 7. Mai 1223 den König Waldemar II. und dessen ältesten Sohn Waldemar, der auch schon gekrönt war, in deren eigenem Lande gefangen 1 ) und brachte sie in sichern Gewahrsam in den Grafschaften Schwerin und Danneberg, bis der Graf seinen Willen durchgesetzt hatte. Ganz Europa war erstaunt über diese unerhörte That und spaltete sich in Partheien für und gegen den König; es ward Jahre lang verhandelt, es ward mancher blutige Kampf ge kämpft, der Papst bot alle Mittel auf, die gefangenen Könige aus der schweren Haft zu erlösen; aber Graf Heinrich war nicht der Mann, der sich irgendwie überreden oder beugen ließ. Erst nach der siegreichen Schlacht bei Bornhövd am Marien=Magdalenen Tage (22. Julii) 1227, in welcher der für die Geißelstellung seiner Söhne freigelassene, aber wortbrüchig gewordene König ein Auge verlor und sein Neffe, Herzog Otto


1) Seit dieser Zeit erst scheinen sich die Grafen von Schwerin "von Gottes Gnaden" genannt zu haben; wenigstens erscheint auf den Siegeln dieser Titel seit dem Jahre 1224, aber bis zum Jahre 1219 noch nicht. Auch in den Urkunden scheint dieselbe Regel zu herrschen. Die Grafen von Schwerin, als vom Herzoge Heinrich dem Löwen eingesetzte Grafen, scheinen in der Annahme dieses Titels noch sehr schüchtern gewesen zu sein; aber nach Gefangennehmung ihrer Lehnherren von Dänemark und Braunschweig traten sie schon selbstbewußter auf.
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von Braunschweig, auch gefangen ward, nachdem schon 1225 in der Schlacht bei Mölln des Königs Schwestersohn, der Graf Albert von Orlamünde und Nordalbingien, auch in die Gefangenschaft nach Schwerin geführt war, fügten sich die Dänen, und im Jahre 1230 ward der letzte Aussöhnungsvertrag geschlossen. Die Folge der verschiedenen Siege und Verhandlungen war, daß die Dänen alles, was früher zum deutschen Reiche in den Ostseeländern gehört hatte, wieder abtreten und große Summen zahlen mußten. Diese Verträge haben bis heute Wirksamkeit und Gültigkeit gehabt. Der kühne und feste Graf Heinrich von Schwerin starb im Jahre 1228, wahrscheinlich im Monate Februar; aber seine Gemahlin hielt noch bis in den Herbst 1228 den Herzog Otto von Braunschweig und die drei jüngern Söhne des Königs Waldemar bis zum Jahre 1230 in Gefangenschaft; man muß diese Festigkeit der Gräfin und deren Räthen zuschreiben, da ihr Sohn Gunzelin noch minderjährig gewesen zu sein scheint und die meklenburgischen Fürsten sicher noch minderjährig waren. Dies sind einige kurze, abgerissene Andeutungen über den Gang der Hauptbegebenheiten.


In dieser ganzen Geschichte tritt die Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin als eine bedeutende Persönlichkeit auf, indem sie in den verschiedenen Verträgen über diese Angelegenheit wiederholt genannt wird, wenn auch leider nie mit ihrem Namen. In dem Vertragsversuche vom 24.September 1223 wird festgestellt, daß wenn der Graf Heinrich von Schwerin mittlerweile sterben würde, seiner Gemahlin und seinen Söhnen und Erben, auch seinen Verwandten und Freunden Alles gehalten werden solle, was verabredet sei. Für seine Befreiung aus drittehalbjähriger Gefangenschaft mußte der König nicht nur bedeutende Lösung zahlen und alle Eroberungen abtreten, sondern auch die schimpfliche Bedingung eingehen, den ganzen Kronschmuck der Königin, mit alleiniger Ausnahme der Krone, dem Grafen auszuliefern, und dies dem Grafen Heinrich, seiner Gemahlin und seinen Söhnen, Verwandten und Freunden zu halten. Diese Bedingung ist ohne Zweifel zu Gunsten der Gräfin gestellt, und späterhin tritt noch lange die Gräfin als eine sehr bedeutende und wichtige Person auf.

Man hat daher natürlich viel nach dem Namen und der Herkunft der Gräfin geforscht und ihr eine ungewöhnliche

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Betheiligung in diesen Angelegenheiten zuschreiben wollen. Es waren früher nur sehr wenig Urkunden über die Gräfin bekannt. In einer Urkunde für das Kloster bei Stade vom Jahre 1218 wird des Grafen Heinrich Gemahlin Audacia genannt, in einer lübeker Urkunde ungefähr vom Jahre 1227 wird eine Gräfin Margarethe von Schwerin genannt. Man hat daher dem Grafen Heinrich von Schwerin zwei Gemahlinnen gegeben, von denen die erste Audacia, deren Tod man in das Jahr 1219 setzt, die zweite Margaretha gewesen sein soll, welche letztere also diejenige gewesen sein müßte, zu deren Zeit die dänische Geschichte gespielt hat.

Von großem Einfluß auf die meklenburgische Geschichte ist die aus den Urkunden geschöpfte handschriftliche meklenburgische Chronik des Archivars Chemnitz aus der Mitte des 17. Jahrhunderts gewesen, weil dieselbe in frühern Zeiten, als die Urkunden für die Geschichtsforscher noch nicht zugänglich waren, lange Zeit, auch noch von Rudloff, als Hauptquelle benutzt worden ist. Chemnitz sagt nun:

"Graff Heinrich zu Schwerin hat zwier geheuratet: Seine erste Gemahlinne hat geheißen Audacia, wes stames aber ondt von welchem hause sie gewesen, weiß man nicht; mit derselben hat er einen Sohn Guncelinum den dritten gezeugt. Diese ist anno christi 1219 gestorben. Seine andere Gemahlinne ist gewesen Margareta gebohrne von Schlawin, ob er aber erben mit derselben gehabt oder nicht ist nicht befindlich."

So vortrefflich nun auch Chemnitz oft den Inhalt von Urkunden wiedergiebt, so wenig ist ihm zu trauett, wenn er aus einzelnen Andeutungen geschichtliche Schlüsse zu ziehen unternimmt. Die Namen und Aufeinanderfolge der beiden Gräfinnen sind allerdings zwei Urkunden entnommen, welche aber zu einer solchen Bestimmung nicht ausreichten; das Todesjahr 1219 der Gräfin Audacia ist aber rein willkührlich erdacht, weil sie 1218 genannt wird und späterhin eine "Gräfin Margarethe von Schwerin" vorkommt. Alle diese Combinationen, welche nach Chemnitz immerfort als Wahrheit angenommen sind, haben aber keinen Grund, und müssen als unhaltbar zurückgewiesen werden. Bevor wir aber die Untersuchung hierüber aufnehmen, muß noch eine Geschichte berührt werden, welche sich durch alle älteren Geschichtswerke hindurch zieht.


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In allen älteren Geschichtswerken neuerer Zeit wird erzählt, daß der König Waldemar während des Kreuzzuges des Grafen Heinrich dessen Gemahlin Margarethe gewaltsam entehrt habe. Diese Sage wird im 16. Jahrhundert entstanden sein. In einer im hamburger Archive aufbewahrten dänischen Chronik ("Chronologia rerum danicarum incerti authoris"), welche um das Jahr 1579 zusammengetragen; im 18. Jahrhundert benutzt und von Lappenberg im Archiv für schlesw. holst. lauenb. Geschichte, II., 1834, S. 227 (vgl. S 189 und 198) gedruckt ist, heißt es S. 233:

"A. d. MCCXXXIII. Waldemarus secundus et Waldemarus tertius filius in Lithoe, loco Holsatiae maritimo, capti ab Henrico comite, (cujus uxorem per mariti absentiam adulterarat rex pater), in arcem Daneburgum, vel ut alii existimant Suerinum deportantur, ubi triennium fere detenti sunt."

und S. 235 zum Jahre 1227 bei der Schlacht von Bornhövd:

"sic deo Waldemari adulterium et perjurium ulciscente."

Westphalen Mon ined. I. p.1298, führt aus einer alten ptattdeutschen Chronik folgende Stelle über des Königs Frevelthat an:

"Darumme dat de konic des graven sine moder geunehret hadde de wile dat de grafe tho dem hilligen grave was."

Es findet sich aber in keiner alten Chronik oder Urkunde irgend eine Andeutung über eine solche Gewaltthat, welche sich auch gar nicht wahrscheinlich machen läßt, und es ist mehr glaublich, daß sie aus einer falschen Auslegung des Vertragsentwurfes vom Jahre 1223 entstanden ist, da in derselben ge sagt wird, daß der König "der Mutter der Gräfin die Güter zurückgeben solle, welche er gewaltsam ("per violentiam") genommen und in Besitz habe". Wegen des Mangels an aller Begründung haben denn auch alle neuern Geschichtschreiber diese ganz unverbürgte Gewaltthat ganz fallen lassen. Man kann die von dem Könige gegen die Gräfin verübte Gewaltthätigkeit nur darauf beziehen, daß derselbe während des Grafen Abwesenheit die halbe Grafschaft Schwerin in Besitz nahm und am 28. Februar 1221 dem Grafen Albert von Orlamünde und Nordalbingien zur Verwaltung und Regierung übergab, also einen zweiten Regenten neben dem Grafen Heinrich einsetzte und dadurch die Gräfin vielfach bedrückte.


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Zur Erkenntniß der Geschichte der beiden genannten Gräfinnen Audacia und Margaretha ist es unerläßlich, die über dieselben redenden Urkunden im Folgenden zu beleuchten und zu prüfen.


Die erste Urkunde, in welcher die Gräfin Margarethe sicher genannt wird, ist die Urkunde, durch welche der Graf Heinrich von Schwerin der Stadt Lübek die Zollfreiheit schenkt (vgl. Urk. der Stadt Lübek, I., S. 53, Nr. 42, auch früher gedruckt in Ungnaden Amoen., p. 659). Diese Urkunde ist nicht datirt. Dem Originale ist zwar von jüngerer Hand die Jahreszahl 1231 hinzugefügt; diese Vermuthung kann aber nicht richtig sein, da der Graf Heinrich im Jahre 1228 starb. Die Herausgeber des lübeker Urkundenbuches haben daher nach dem Vorgange von Ungnaden die Jahreszahl 1227 angenommen. Diese Jahreszahl wird auch richtig sein; denn der Graf wird den Lübekern diese Zollfreiheit wahrscheinlich entweder nach dem Vorgange der jungen Herren von Meklenburg, welche gleich nach dem Tode ihres Großvaters Borwin I. der Stadt Lübek eine gleiche Vergünstigung ertheilten, im Jahre 1226, oder nach der Schlacht von Bornhövd im Jahre 1227 gegeben haben. Dieses Privilegium bezeugt nun "die Frau Margaretha Gräfin von Schwerin und Gunzelin des Grafen Heinrich Sohn":

"domina Margareta comitissa de Zwerin, Gunzelinus filius noster."

Hier wird zwar die Margarethe eine Gräfin von Schwerin genannt; aber es ist wohl zu merken, daß der Graf Heinrich sie nicht seine Gemahlin nennt, wie er den Gunzelin seinen Sohn nennt. Wäre Margarethe die Gemahlin Heinrichs gewesen, so würde er sie auch ohne Zweifel so genannt haben, da dies in sehr vielen Urkunden jener Zeit herkömmlich ist. Diese Urkunde ist die einzig sichere Original=Urkunde, welche freilich die Margarethe nennt, sie aber nicht als Gemahlin Heinrich's bezeichnet.

Eine andere Urkunde, welche die Margarethe als Gemahlin Heinrich's bezeichnet, ist nicht ganz so sicher. Am 23. Junii 1227 überließ der Graf Heinrich von Schwerin dem Johanniter=Orden das Dorf Moraas (gedruckt in Jahrb. I., S. 202, früher, in Buchholz Brandenb. Gesch. III., Beil. 47), und zwar "mit Bewilligung seiner Gemahlin Margarethe und seiner Erben Gunzelin und Helmold":

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"de consensu vxoris mee Margarete et heredum meorum Guncelini et Helmoldi."

Hier wird nun freilich ganz bestimmt gesagt, daß Margarethe Heinrich's Gemahlin sei. Dagegen ließe sich nur einwenden, daß die Urkunde nicht mehr im Originale, sondern nur in einer Beglaubigung des Fürsten Heinrich von Meklenburg vom Jahre 1311 vorhanden ist. Es wäre möglich, daß, wie es häufig vorkommt, der Name der Gemahlin ursprünglich im Originale gefehlt hätte und von jüngerer Hand willkührlich eingetragen wäre. Dies läßt sich jetzt aber nicht mehr entscheiden.

In einer dritten Urkunde vom 16, Februar 1228 schenkt der Graf Heinrich dem Dom=Capitel zu Schwerin die Freiheit des Dorfes Medewege, und dies bezeugen "seine Gemahlin die Gräfin Margarethe und sein Sohn Gunzelin"

"Margareta comitissa uxor nostra, Guncelinus filius noster."

Hier wird also wieder gradezu Margarethe Heinrich's I. Gemahlin genannt. Die Urkunde ist aber nur in einer Abschrift aus dem Ende des 16. Jahrhunderts bekannt (gedruckt in Lisch Meklb. Urk. III., S. 76). Ohne Zweifel nimmt nach dieser Urkunde Hederich in seine handschriftlichen Annalen, sicher nach dem Original auf:

"Guncelinus III. filius Henrici et Margarethae circa annum 1228."

Stiftungsurkunde des Klosters Zarrentin, ist aber nur in einer flüchtigen Abschrift aus dem 16, Jahrhundert vorhanden und der Name der Gräfin nur mit dem Anfangsbuchstaben bezeichnet, welcher aus mehreren willkührlichen, nicht zu erklärenden Perpendikulairstrichen besteht, welche sich eben so gut Diese Urkunde ist am Tage vor dem Tode des Grafen Heinrich ausgestellt, da er sicher im Jahre 1228 starb und sein Sterbetag im Todtenbuche des holsteinschen Klosters Uetersen, nach einer Original=Urkunde des Klosters ungefähr vom Jahre 1235, am 17. Februar eingetragen war.

Wenn also Heinrich's Gemahlin wirklich Margarethe hieß, so ist es außer allem Zweifel, daß sie bei seinem Tode lebte und seine letzte Gemahlin gewesen sein muß.

Rudloff Mekl. Gesch. II., S, 29 sagt: "die Gräfin Margarethe überlebte ihren Gemahl noch lange hernach (1246, November 1)", und will dies durch die Urkunde des Klosters Zarrentin von diesem Datum beweisen. Diese Urkunde, die erste oder Stiftungsurkunde des Klosters Zarrentin, ist aber nur in einer flüchtigen Abschrift aus dem 16. Jahrhundert vorhanden und der Name der Gräfin nur mit dem Anfangsbuchstaben bezeichnet, welcher aus mehreren willkürlichen, nicht zu erklärenden Perpendikulairstrichen besteht, welche sich eben so gut durch A , als durch M. deuten lassen.

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Da nun die Gräfin Margarethe in diesen Urkunden nur in den Jahren 1227 und 1228, bis zum Tode des Grafen, genannt wird, so dürfte man unter den herrschenden Umständen der Wittwe des Grafen nicht einen andern Namen beilegen, als den der ausdrücklich genannt wird.


Dagegen erscheint bald und lange Zeit nach dem Tode des Grafen Heinrich als dessen Wittwe eine Gräfin von Schwerin, welche wiederholt in klaren Original=Urkunden Audacia, und deren Sohn Gunzelin genannt wird. Es giebt über diese Gräfin eine lange Reihe von Urkunden, welche früher nicht beachtet sind, weil sie größten Theils kein Datum haben und dem Inhalte nach für zu unbedeutend gehalten wurden; es sind vorherrschend Aufnahmserklärungen in die Fraternität oder Gemeinschaft verschiedener naher und entfernter Klöster, welche schon seit dem 16. Jahrhundert als papistischer Unfug bei Seite geworfen und zum Theil mit protestantischen Spottglossen bezeichnet sind: unter der allgemeinen Rubrik von alten Ablaßbriefen ward denselben keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dazu kam, daß diese Urkunden zum größten Theile nicht datirt sind und die Bestimmung der Zeit ihrer Ausstellung früher bei dem Mangel an lebhaftem Gelehrtenverkehr und an ausgedehnter Urkundenforschung äußerst schwierig, ja fast unmöglich war. Es giebt wenigstens 12 Urkunden, welche über die Gräfin Audacia mit großer Bestimmtheit sprechen. Diese Gräfin Audacia muß eine sehr bekannte, fromme und thätige Frau gewesen sein, da sie so lange Zeit mit vielen, oft entfernten Klöstern in der engsten Verbindung stand; und da sich die Aeußerungen frommer Stiftungen an den verschiedensten Orten und Zeiten so oft wiederholen, so scheint ein Irrthum über ihre Person nicht möglich zu sein; überdies wird sie von verschiedenen Seiten so genau bezeichnet, daß eine Verwechselung undenkbar ist. Sie erscheint in Urkunden seit dem Jahre 1228 und ausdrücklich mit ihrem Namen seit 1235 bis zum Jahre 1271, und soll nach der Chronik erst im Jahre 1287 gestorben sein, so daß sie ihren Gemahl 60 Jahre überlebte! Sie wird in dieser Zeit fünf Male mit voll ausgeschriebenem Namen Audacia genannt und vier Male mit dem Anfangsbuchstaben A. ihres Namens bezeichnet; als ihr verstorbener Gemahl wird vier Male der Graf Heinrich von Schwerin und als ihr lebender Sohn der Graf Gunzelin bezeichnet; zum Unterschiede wahrscheinlich von ihrer Schwiegertochter wird sie drei Male die ältere Gräfin genannt.

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Rudloff Mekl. Gesch. II., S. 27, hält die Audacia für die erste Gemahlin des Grafen Heinrich, welche nach seiner Ansicht "noch 1218" lebte. "Gleichwohl" erscheint es ihm, S. 28, Note, wunderbar, daß sie noch 1241 lebte und endlich erst im Jahre 1287 starb, während, nach S. 29, die Gräfin Margarethe auch ihren Gemahl noch lange, bis 1246, überlebt haben soll.

Um in der Darstellung möglichst sicher zu gehen, wird es nöthig sein , die einzelnen urkundlichen Zeugnisse aufzuzählen und zu prüfen.

Merkwürdig ist es, daß des Grafen Heinrich Gemahlin, mag sie nun Margarethe oder Audacia geheißen haben, in den letzten Zeiten seines Lebens eine ungewöhnliche Rolle in der Welt gespielt zu haben scheint.

Als am 16. Februar 1227, kurz vor dem letzten entscheidenden Kampfe gegen die dänische Uebermacht, der Herzog Albert von Sachsen dem Grafen Heinrich von Schwerin die Belehnung mit seinen Landen erneuerte, verlieh er die Lande "dem Grafen, seiner Gemahlin und ihren Erben" ("comiti memorato, uxori sue ac heredibus eorumdem"). (Vgl. Orig. Guelf. III., Praef, p. 59, und Pötker Samml. St. 2, S. 14.) Eben so bestätigt im Jahre 1228 der Herzog Otto von Braunschweig nach dem Tode des Grafen Heinrich bei seiner Entlassung aus der Gefangenschaft "dem Grafen Gunzelin, seiner Mutter und Schwester" ("G. comiti Zwerinensi et matri sue et sorori") die Güter, welche des Grafen Vorfahren von den Herzogen von Braunschweig zu Lehn getragen haben (vgl. Jahrb. XXV., S. 154). Und am 3. December 1228 verlangt der Papst Gregor IX. von der Wittwe des Grafen Heinrich ( " nobili mulieri relicte quondam H, de Zuerin") die Freilassung der von ihr noch gefangen gehaltenen Fürsten. (Vgl. Orig. Guelf. IV., Praef. p. 90.)

1) Eine gleiche Stellung nimmt die Gräfin ein, als sie im Jahre 1231 (oder 1232) in einer merkwürdigen und wichtigen Urkunde der Aebtissin Osterlinde von Quedlinburg zuerst genannt wird. Die Aebtissin Osterlinde bezeugt der Gräfin von Schwerin und ihrem Sohne Gunzelin ("comitisse de Zucrio et filio suo Guncelino"), daß sie dieselbe mit der Vogtei Soltau und den andern Gütern, welche des Grafen Vater (,.pater eiusdem") von der Abtei zu Lehn gehabt habe, belehnen wolle, sobald sie sich persönlich dazu stellen könnten. Die Urkunde 1 ) ist nicht datirt und der Name Osterlinde ist nur


1) Vgl. Urk, Samml. Nr. I.
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mit dem Anfangsbuchstaben O bezeichnet; dieser kann aber nur Osterlinde bezeichnen, da im 13. Jahrhundert keine ander Aebtissin in Quedlinburg ist, deren Name mit einem O anfängt; Osterlinde regierte aber nur 1231 - 1232. Daher kann die Gräfin von Schwerin, welche hier nicht mit Name genannt wird, nur die Wittwe (Audacia) des Grafen Heirich I. sein. Man hat aus den Worten dieser Urkunde, daß die "Gräfin und ihr Sohn die Güter, welche der Vater besessen" ("comitissa de Zuerin et filius suus Gunzelinus - bona, quae pater eiusdem dinoscitur tenuisse",), zu Lehn, empfangen könne, wohl schließen wollen, daß hier von dem Vater der Gräfin die Rede sei, indem man das Wort "eiusdem" auf die Gräfin bezog; es ist aber ohne allen Zweifel auf den Grafen Gunzelin zu beziehen und der Vater desselben darunter zu verstehen, also der Graf Heinrich I. von Schwerin, so daß die Stelle so übersetzt werden muß, daß

"die Gräfin von Schwerin und ihr Sohn Graf Gunzelin die Vogtei in Soltau mit den andern Güter, welche der Vater desselben von der Abtei bis dahin zu Lehn getragen, zu Lehn empfangen könne."

Man hat ferner bei der Erklärung unter der guedlinburgischen Vogtei Soltau die Schirmvogtei über die ganze Abtei Quedliburg verstanden, und da diese in der Zeit 1183-1237 erweißlich in den Händen der Grafen von Falkenstein war, schließen zu müssen geglaubt, die Gräfin von Schwerin sei eine geborne Gräfin von Falkenstein gewesen. Diese Erklärungen sind aber alle falsch. Die Grafen von Schwerin waren nicht Besitzer eines Theiles der Schirmvogtei der Abtei, sondern Lehnträg der Abtei Quedlinburg gehörenden Vogtei (des Amtes) Soltau, welche schon der Kaiser Otto I. im Jahre 937 der Abtei schenkte und welche aus der Stadt und dem Hofe Soltau (westlich von Uelzen) und 16 umliegenden Bauerschaften und andern Einkünften und Gütern bestand; vgl. von Hammerstein's Besitzungen der Grafen von Schwerin, zu Regeste 53-56, S. 100 und 117. Es war bisher unbekannt, daß die Grafen von Schwerin im Besitze von Soltan gewesen waren. Der Minister von Hammerstein entdeckte (a. a. O. Regeste 52 - 56, S. 57 flgd.), daß die Abtei Quedlinburg im Jahre 1304 die Vogtei Soltau, so wie die Grafen von Schwerin sie besaßen, an das Dom=Capitel zu Verden verkaufte, so daß die Grafen von Schwerin fernerhin das Lehn von dem Dom=Capitel zu Verden empfangen sollten. Am 15. Februar 1321 verkauften die Grafen von Schwerin auch das Lehn der Vogtei, welches die Grafen seit alter Zeit von der Abtei Qued=

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linburg gehabt hatten, an das Dom=Capitel zu Verden und wiesen die Lehnleute an dasselbe (vgl. Sudendorf's Hannov. Urkundenbuch I., S. 196), Damit kam der ganze Besitz aus den Händen der Grafen von Schwerin. Das Dom=Capitel zu Verden verkaufte im Jahre 1479 die Vogtei Soltau wieder an den Herzog Heinrich den jüngern von Braunschweig=Lüneburg. Die Grafen von Schwerin waren also sicher in älterer Zeit Besitzer der Vogtei Soltau, und die Urkunde der Aebtissin Osterlinde von 1231 - 1232 beweiset, daß schon der Graf Heinrich I., also vor 1228, Besitzer der Vogtei war, welche hiernach muthmaßlich schon der erste Graf Gunzelin I. besessen hatte. Daher mag es auch wohl kommen, daß schon im Jahre 1174 die Aebtissin Adelheid von Quedlinburg den Grafen Gunzelin I. von Schwerin zu den "Magnaten des Landes" ("magnatibus terrae") zählt (vgl. von Hammerstein a. a. O. Regeste 2, S. 32).

Aus diesen wiederholten Belehnungen der Gräfin und ihres Sohnes scheint sicher hervorzugehen, daß der Graf Gunzelin, der einzige männliche Sproß des Hauses, im Jahre 1231 noch minderjährig war, wie auch die vier Herren von Meklenburg zum Theile noch unter Vormundschaft standen. Als am 30. October 1230 die Fürsten von Meklenburg,oder vielmehr deren Vormundschaft unter dem Vormundschaftssiegel ihre Schwester Margarethe dem jungen Grafen Gunzelin verlobten (vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. V., S. 19), ward ausdrücklich bestimmt, daß der eben volljährig gewordene Fürst Johann von Meklenburg Vormund des Grafen Gunzelin sein solle (" tutor comitis erit"). Dies stimmt auch ganz dazu, daß der Graf in diesen Jahren in Lehnsgeschäften immer mit seiner Mutter erscheint. Man hat diese Stelle wohl anders deuten wollen und gemeint, unter dieser Bevormundung ("tuitio") müsse eine Schirmherrschaft verstanden werden; aber die Grafen von Schwerin, als solche, bedurften nicht der Schirmherrschaft der meklenburgischen Herren, und diese waren jeder selbst nicht kräftiger und älter, als der junge Graf; da dieser immer von seiner Mutter geführt wird, so kann hier nur von einer Altersvormundschaft die Rede sein, welche wohl mehr von den gewiegten Vormundschaftsräthen der meklenburgischen Fürsten, als von diesen selbst ausgeübt ward.

2). Nicht lange darnach tritt die Gräfin Audacia in ein helleres Licht Das Nonnenkloster Uetersen in Holstein war im Jahre 1235 gestiftet. Diesem neu gestifteten Kloster schenkte die Gräfin A. noch zur Zeit des ersten Propstes Gottschalk und der ersten Priorin Elisabeth, also sicher nicht lange nach

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dem Jahre 1235, einen Kelch, und das Kloster nahm dafür ihren verstorbenen Gemahl Grafen H einrich, den Befreier Holsteins, in die Fraternität auf und trug dessen Namen und Sterbetag unter dem 17. Februar (XIV., kal, Martii, mit Rücksicht auf das Jahr 1228) in den Kalender des Klosters ein 1 ). Anßerdem nahm das Kloster auch die Gräfin selbst, ihren Sohn Gunzelin und ihre Tochter Mechthild' eine Gräfin von Gleichen, in die Fraternität auf. Die Gräfin Audacia wird hier von einem Kloster, welches ohne Zweifel ganz sichere Kenntniß von dem Hause der Grafen von Schwerin hatte, genan als die Wittwe des Grafen Heinrich und als die Mutter des Grafen Gunzelin bezeichnet; und hatte eine bisher unbekannte Tochter Mechthild, welche ungefähr 10 Jahre nach dem Tode des Grafen Heinrich schon veirathet war. Die Gräfin Audacia wird in dieser Urkunde die ältere Gräfin ("senior comitissa") genannt, wie sie auch späterhin öfter wegen ihres Alters so genannt wird. Es ist aber in Rücksicht auf die vorliegende Urkunde ungewiß, ob sie im Gegensatze zu ihrer Tochter oder zu ihrer Schwieger tochter die ältere Gräfin genannt wird; im letztern Falle wäre ihr Sohn Gunzelin schon um das Jahr 1235 vermählt gewesen.

3) Die Gräfin Audacia hatte aber außerdem noch vier Töchter. Die Gräfin war nach den Beziehungen zu vielen Klöstern eine sehr fromme, angesehene Frau. Sie hatte aber auch das Franziskanerkloster zu Schwerin gebauet Dies wird in Detmar's lübischer Chronik ausdrücklich zum Jahre 1287 von ihr berichtet : "de int Zwerin buwede dat closter der barvoten brodere". Die Stiftung geschah im Verhältniß der Verbreitung des Ordens sehr früh; es ist nicht wahrscheinlich , daß schon ihr Gemahl der Graf Heinrich das Kloster sollte gebauet haben, da bei seinem Leben der Franziskanerorden erst in seiner ersten Entwickelung stand. Es ward aber schon bei seinem Leben Geld dazu gesammelt, indem ein Dritttheil von den Opfergaben zu dem im Jahre 1222 von dem Grafen Heinrich dem Dome zu Schwerin geweiheten Heiligen Blute zum Bau eines Klosters, des nachmaligen Franziskanerklosters zu Schwerin, bestimmt ward (vgl. Jahrb. XIII., S. 153). Die Gräfin Audacia wird daher sicher als Erbauerin des Klosters anzusehen sein. Dies wird auch durch eine Urkunde vom 24. April 1236 bestätigt, durch welche der Minister des Franziskanerordens für Deutschland zu Erfurt den


1) Vgl. Urk. Samml. Nr, III,
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Brüdern in Schwerin die Erlaubniß giebt, der Gräfin und ihren vier Töchtern auf ihren Wunsch die Beichte zu gewähren , die Sacramente zu ertheilen und das Begräbniß auf ihrem Kirchhofe zu gönnen 1 ). Dies geschah ohne Zweifel ausnahmsweise mit Rücksicht darauf, daß die Gräfin die eigentliche Gründerin des Klosters war. Als Stifterin ward sie späterhin, nach Deitmar's lübischer Chronik, auch "im Chore desselben Klosters begraben".In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wird das Begraben in den Kirchen noch nicht allgemein Sitte gewesen sein. Die Stiftung des Klosters zu Schwerin hängt wahrscheinlich mit der Vermählung ihrer einen Tochter mit einem Grafen von Gleichen zusammen. Der Franziskaner=Minister Johannnes sagt in der Urkunde zu Erfurt, daß die Gräfin mit ihren vier Töchtern zu ihm gekommen sei ("accessit ad nos") und ihm ihre Bitte vorgetragen habe. Die Grafen von Gleichen wohnten aber bei Erfurt und hatten ihr Begräbniß in dem Kloster auf dem Petersberge vor Erfurt; vgl. Mooyer Nekrolog des Klosters auf dem Petersberge vor Erfurt, im Bericht der deutschen Gesellschaft zu Leipzig, 1840, S. 22. Daß die Gräfin noch 4 Töchter, außer der Mechthild, hatte, läßt sich wohl nicht bezweifeln, da der Franziskaner=Minister sagt, daß die "Gräfin Audacia mit ihren 4 Fräulein'' ("cum IIII eius domicellis") zu ihm gekommen sei und er diesen "Damen" (" predictis dominabus" ) die erbetene Gunst gewährt haben wolle. Unter diesen "domicellae" (Fräulein) sind unverheirathete Damen zu verstehen, welche in jüngern Zeiten "Fräuchen" (vrouchen) genannt wurden; die Gräfin hatte also im Jahre 1236 noch 4 unverheirathete Töchter, da Mechthild zu jener Zeit wahrscheinlich schon vermählt war; es ist aber auch möglich, daß die Urkunde des Klosters Uetersen nach dem 14. September 1236 ausgestellt ist und Mechthild damals noch nicht vermählt war.

4) Wahrscheinlich gingen einige von den Töchtern der Gräfin in Klöster, da im 13. Jahrhundert gewiß sehr viele Nonnenklöster von fürstlichen Vorsteherinnen regiert wurden, wenn ihr Vatersname und ihre Herkunft in diesem Jahrhundert auch nur selten genannt werden. Daher mag es denn auch wohl gekommen sein, daß das entfernte Kloster Harste bei Osnabrück, welches hier nur höchstens 1232-1246 bestand, um das Jahr 1240 den Grafen Gunzelin und dessen


1) Vgl. Urk. Samml. Nr, II.
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Mutter Audacia in die Fraternität aufnahm 1 ).In dieser Urkunde wird die Gräfin nur mit dem Anfangsbuchstaben A. ihres Namens genannt.

5) Im Jahre 1240 tritt die Gräfin Audacia in der Grafschaft handelnd auf, indem sie am 28, December 1240 (nicht 1241, da das Jahr mit Weihnacht begann,) der Pfarre zu Retgendorf 2 Hufen in dem ihr gehörenden Dorfe Retgendorf schenkte 2 ). In dieser Urkunde, welche noch in einem Original=Transsumte vorhanden ist, wird sie mit vollem Namen als " Audacia Gräfin von Schwerin, Mutter des Grafen Gunzelin" ("nobilis domina Audacia comitissa Suerinensis, mater comitis Guncelini",) bezeichnet.

6) Am 25. Junii 1246 schenkte der Graf Gunzelin dem Kloster Reinfelden die Freiheit der Dörfer Lübesse und Uelitz, und Zeugin dieser Schenkung war seine Mutter Audacia ("Audacia mater nostra"). Wenn nun auch die Form dieser Urkunde, wie vieler anderer Urkunden des Klosters Reinfelden, falsch ist, so wird sich doch gegen den Inhalt der Urkunde nichts Erhebliches einwenden lassen.

7) Von nicht größerem Gewicht ist die Urkunde vom 1.November 1246, durch welche die Gräfin mit ihrem Sohne Gunzelin (? "comitissa filiusque eius G. comes in Zuerin") dem Kloster Zarrentin den ersten Grundbesitz schenkt und das Kloster stiftet. In dieser nur in einer flüchtigen Abschrift vorhandenen Urkunde wird die Gräfin nur mit dem Anfangsbuchstaben ihres Namens genannt, welcher aber mit einigen senkrechten Strichen so undeutlich geschrieben ist, daß sich eben so gut ein A., als ein M. herauslesen läßt. Rudloff hat daher in seiner Meklenb. Geschichte II., S. 29, ohne allen Zweifel Unrecht, wenn er den Namen Margarethe herauslesen und schließen will, daß die "Gräfin Margarethe ihren Gemahl noch lange überlebt" habe.

8) Als der Graf Gunzelin am 27. September 1248 demselben Kloster Zarrentin das Dorf Schönlo und 4 Hufen in Holthusen überwies, that er dies zugleich mit seiner Mutter ("simul cum matre nostra"), welche jedoch nicht mit Namen genannt wird.

9) In einer datirten Original=Urkunde des rügenschen Cistercienser=Mönchsklosters Neuen=Camp (jetzt Franzburg in Vorpommern), welches in Meklenburg sehr viele Besitzungen erwarb und gewiß mit allen Verhältnissen und Personen sehr


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.
2) Vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. IX., S. 31.
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vertraut war, wird aber die Gräfin Audacia ganz bestimmt und klar bezeichnet. Am 6. Januar 1258 ertheilte dieses Kloster der "Gräfin Audacia von Schwerin" ("Audatie comitisse de Zwerin") und ihrem "verstorbenen Gemahle Grafen Heinrich" ("Heinrico comiti viro vestro iam defuncto") die Fraternität 1 ).

10) Auch das nahe an die Grafschaft Schwerin grenzende Nonnenkloster Rehna nahm die Gräfin Audacia und alle die Ihrigen, lebende und gestorbene, um das Jahr 1260 in die Fraternität auf und nennt sie in der Original=Urkunde 2 ) "die ältere Gräfin von Schwerin" ("domina A. comitissa senior de Zverin'').

11) Das große Cistercienser =Mönchskloster Eldena oder Hilda bei Greifswald hatte auch die "ältere Gräfin von Schwerin" ("illustri femine comitisse seniori seu maiori in Zuerin") in die Fraternität aufgenommen und die Gräfin dem Kloster bei dieser Gelegenheit einen Kelch versprochen. Als nun die Mönche um das Jahr 1264 ihr neu erbauetes Kloster bezogen ("nouum nostrum monasterium nunc intrauimus" ), erinnerten sie die Gräfin an ihr Versprechen 3 ) und boten ihr einen besondern Altar in der Klosterkirche an.

12) Auch das Kloster Neumünster in Holstein, nahe bei dem Schlachtfelde von Bornhövd, ertheilte um das Jahr 1265 der "verwittweten Gräfin Audacia" ("domine A. cometisse quondam Zwerinensi") und ihrem verstorbenen Gemahle Heinrich und dem jüngst verstorbenen jüngern Grafen Heinrich ( "pierecordationis comitibus defunctis Henrico seniori et H. juniori" ) die Fraternität 4 ).

13) Die Gräfin Audacia lebte lange; es wird urkundlich bezeugt, daß sie sicher noch im Jahre 1267 lebte. Am 18. August 1267 bewilligten Gunzelin und sein Sohn Helmold Grafen von Schwerin den Geistlichen des Landes Wittenburg das Gnadenjahr und die Befugniß der freien Testamentserrichtung, machten dabei jedoch zur Bedingung, daß die Geistlichen jährlich an den Sterbetagen der Grafen von Schwerin in Wittenburg zusammenkommen und das Gedächtniß derselben feiern sollten, namentlich an dem Sterbetage des verstorbenen Vaters des Grafen Gunzelin, des Grafen Heinrich, und seines verstorbenen Sohnes Heinrich ("in anniuersario patris


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. V.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
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nostri comitis H. defuucti, necnon et filii nostri H. bone memorie" ) und eben so nach dem Tode "sein er noch lebenden Mutter" ("similiter post decessum matris nostre adhuc uiuentis").

14) Und wirklich lebte die Gräfin Audacia noch länger, indem um das Jahr 1270 das Kloster zum Heil. Kreuz bei Braunschweig in Anerkennung der vielen guten Werke der Gräfin, nach Bericht der "geistlichen Frau Armgard" (vielleicht einer Tochter der Audacia?), der "Gräfin Audacia von Schwerin" ("cometisse Audatie in Zwerin") die Fraternität ertheilte und dieselbe auch der Seele ihres "verstorbenen Gemahls ( "anime domini Heinrici mariti uestri") zu Theil werden ließ 1 ).

15) Die Gräfin Audacia soll nach Detmar's lübischer Chronik erst im Jahre 1287 gestorben sein und ward im Chore des von ihr gestifteten Franziskanerklosters in Schwerin (an der Stelle des jetzigen Collegiengebäudes) begraben. Detmar sagt: "In deme sulven iare (1287) do starff de erbare vrowe "audacia, ene grevinne to zwerin, en moder greven gunselines van zwerin, de in dersulven stad buwede dat closter der barvoten brodere, vnde is begraben in dem chore dessulven closters." - Diese Nachricht war zuerst beim Jahre 1270 in acht Reihen in die Chronik so eingetragen, wie sie hier mit getheilt ist, ist aber beim Jahre 1270 ausradirt und dem Jahre 1287 eingefügt. - Es ist also wohl ziemlich sicher, daß die Gräfin Audacia erst im Jahre 1287 gestorben ist, obgleich urkundliche Nachrichten darüber gänzlich fehlen.


Nach diesen rein urkundlichen Nachrichten ist es nun unzweifelhaft, daß die Wittwe des Grafen Heinrich I. von Schwerin und die Mutter des Grafen Gunzelin III. Audacia hieß, und nach Chroniken von des Grafen Tode 1228 bis 1287, oder nach sichern Original =Urkunden von 1230 bis 1270, also wenigstens 42 Jahre, nach der Chronik gegen 60 Jahre lang, ihren Gemahl überlebte. Es läßt sich durch nichts bestreiten, daß die den Grafen Heinrich überlebende Gemahlin Audacia hieß und daß sein Sohn Gunzelin war, welcher eben so bestimmt wieder ein Sohn der Audacia genannt wird


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX,
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Da nun die Audacia zwei Söhne und wenigstens vier Töchter hatte, von denen die eine schon im Jahre 1236 verheirathet gewesen zu sein scheint, so muß Audacia mit dem Grafen Heinrich schon zu der Zeit vermählt gewesen sein, als sich der Kampf mit dem Könige Waldemar von Dänemark entwickelte.


Hiemit scheint eine Urkunde vom Jahre 1218 übereinzustimmen. Am Sonntage Jubilate (6. Mai) 1218 schenkten 1 ) der Graf Heinrich von Schwerin und seine Gemahlin Audacia ( "Hinricus comes Swerinensis, necnon Audacia eiusdem comitis vxor") dem Benedictinerkloster von Stade eine jähr liche Hebung von 9 Scheffeln Erbsen und 12 Schillingen aus drei Hufen in Vellahn, und am 6. März 1327 bestätigte 2 ) der Graf Gunzelin VI, diese von seinen Vorfahren, nämlich dem Grafen Heinrich und dessen "Gemahlin Audacia", gemachte Schenkung. Nach der Urkunde vom Jahre 1218 machte der Graf Heinrich diese Schenkung aus Verehrung gegen das von ihm "daselbst" dargebrachte heilige Blut des Herrn ("ob reurenciam sacri cruoris dominici per nos ibidem oblati " ). Ich habe in den Jahrbüchern S. 320 und 165 annehmen zu müssen geglaubt, daß man diese Stelle auf das berühmte, im Jahre 1222 von dem Grafen Heinrich dem Dome zu Schwerin dargebrachte Heilige Blut beziehen müsse. Die Bezeichnung durch das "daselbst (ibidem) dargebrachte Heilige Blut" ist aber etwas dunkel, da in der Urkunde diesem Ausdrucke keine andere Ortsbezeichnung voraufgeht, als der Name Schwerin in dem Titel des Grafen ("comes Swerinensis"). Aber eine solche entfernte Beziehung läßt sich wohl schwerlich rechtfertigen; vielmehr könnte man sich veranlaßt fühlen, den Ausdruck auf den ganzen Inhalt der Urkunde, auf Stade, zu beziehen und anzunehmen, daß der Graf auch nach Stade ein Heiliges Blut geschenkt habe; es würde auch sonst schwer zu erklären sein, warum er gerade in Stade eine Stiftung sollte gemacht haben, um das Heilige Blut in Schwerin zu verehren. - Da nun auch bis dahin allgemein angenommen ward, daß der Graf Heinrich zwei Gemahlinnen gehabt habe, von denen die erste Margaretha, welche noch im Jahre 1222 gelebt haben soll, die zweite Audacia genannt wird, so schien


1) Vgl. Jahrb. XIII., S. 319.
2) Vgl. Jahrb. XIII., S. 324.
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es mir sehr wahrscheinlich, daß das Datum dieser wichtigen Urkunde falsch sei und daß man 16. April 1228 statt 6. Mai 1218 lesen müsse, um so mehr, da nach der Bestätigungsurkunde des Grafen Gunzelin VI. vom 6. März 1327 die Original=Schenkungsurkunde damals schon durch Alter ver gangen war.

Aber da die Bezeichnung des Aufbewahrungsortes des Heiligen Blutes in dieser Urkunde sehr dunkel ist, auch schon im Jahre 1220 ein "Sacrament Jesu Christi" im Dome zu Schwerin aufbewahrt ward (vgl. Jahrb. XIII., S. 315), vorzüglich aber da die Gräfin Audacia längere Zeit vor dem Tode des Grafen Heinrich mit demselben vermählt gewesen sein muß, so liegt kein dringender Grund vor, an der Ausstellung der Urkunde für Stade im Jahre 1218 zu zweifeln, und man muß einstweilen dieses Datum als ächt betrachten. Dazu kommt noch, daß der Graf Heinrich wahrscheinlich schon am 17. Februar 1228 starb. Wenn aber diese Urkunde aller Wahrscheinlichkeit nach ächt und im Datum sicher ist, so würde die Gräfin Audacia als Gemahlin des Grafen Heinrich bis wenigstens in das Jahr 1218 zurückreichen.


Nach diesen urkundlichen Ausführungen würde die Gräfin Audacia sicher von 1218 - 1270, also 52 Jahre, oder nach der Chronik gar bis 1287, also 69 Jahre, als Gemahlin und Wittwe des Grafen Heinrich gelebt haben. Nimmt man die Angabe der lübeker Chronik, daß die Gräfin Audacia erst im Jahre 1287 gestorben sei, als richtig an, so würde die Gräfin wenigstens 90 Jahre alt geworden sein. Da aber in der Chronik bei der Angabe ihres Sterbejahres radirt ist und dasselbe ursprünglich in das Jahr 1270 gesetzt gewesen ist, so mag dieses, in Uebereinstimmung mit dem letzten urkundlichen Auftreten der Gräfin, das richtigere sein. Und in diesem Falle würde die Lebensdauer der Gräfin auf 70 bis 80 Jahre anzuschlagen sein.


Wenn nun die Gräfin Audacia als Gemahlin des Grafen Heinrich von Schwerin gesichert ist, so ist die Frage nach der Margaretha, welche desselben Grafen Gemahlin gewesen sein soll. Die Gräfin Audacia erscheint in zahlreichen Originale=Urkunden gleich nach dem Tode des im Jahre 1228 verstorbenen

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Grafen Heinrich als dessen Wittwe und als Mutter des Grafen Gunzelin sehr lange Zeit, sicher 1230-1270; es scheint auch keinem Zweifel unterworfen zu sein, daß Audacia schon 1218 des Grafen Gemahlin war. Es ist ohne Zweifel sicher, daß der Graf sie als Wittwe bei seinem Tode hinterließ. - Die Gräfin Margarethe erscheint dagegen nur in zwei Urkunden aus den beiden letzten Lebensjahren des Grafen, 1227-1228, von denen die letzte am Tage vor dem Tode des Grafen ausgestellt ist, und diese beiden Urkunden sind nur in Abschriften vorhanden. Eine dritte im Originale vorhandene lübeker Urkunde, ungefähr vom Jahre 1226, nennt nun zwar die Margarethe, aber nicht als Gemahlin des Grafen, sondern nur als "Gräfin von Schwerin", obgleich in derselben Urkunde der Graf Gunzelin als " Sohn des Grafen Heinrich" bezeichnet wird. Da in derselben Urkunde Heinrich den Gunzelin seinen Sohn nennt, so würde er ohne Zweifel die Margarethe seine Gemahlin genannt haben, wenn sie es gewesen wäre.


Ich trage daher kein Bedenken, anzunehmen, daß die Gräfin Margarethe gar nicht des Grafen Heinrich Gemahlin war und daß der Graf Heinrich nur eine einzige Gemahlin Namens Audacia hatte, und daß damit alle Fabeln, welche die ältern Geschichtschreiber mit lebhaften Farben ausmalen, in nichts zusammenfallen. Dagegen wird die Gräfin Audacia fortan als eine hervorragende Persönlichkeit in ein viel helleres Licht treten.


Von großer Wichtigkeit für die ganze Begebenheit ist die Beantwortung der Frage, woher die Gemahlin des Grafen Heinrich von Schwerin, welche nach den voraufgehenden Darstellungen nur Audacia gewesen sein kann, stammte.

In dem Vertragsentwurfe vom 24. September 1223 wird "die Mutter der Gemahlin des Grafen Heinrich von Schwerin eine Frau von Zlawin" genannt ("mater uxoris H. de Zwerin domina de Zlawin").

Diese wird eine ostpommersche Fürstin gewesen sein. Die Geschichte der Fürsten von Ostpommern ist noch sehr dunkel, jedoch ist sie in den neuesten Zeiten doch so viel urkundlich bearbeitet, daß sie sich einigermaßen übersehen läßt; vgl. die Uebersichten von Quandt in den Baltischen Studien, XVI.,

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1, 1856, S. 97 flgd. und 2, 1857, S. 41 flgd. Im Jahre 1178 treten hier zuerst zwei Brüderpaare hervor, Sambor und Mestwin (wahrscheinlich Subislavs, † 1178, Söhne), Grimislav und Martinus, von denen Sambor in Danzig, Mestwin in Belgard residirte. Sambor hatte 1178 mehrere Kinder, namentlich einen Sohn Subislav. Mestwin hinterließ vier Söhne, Swantopolk († 1266), Wartislav, Sambor und Ratibor. Die jetzigen Kreise Schlawe, Stolp, Rummelsburg, Bütow u. s. w. erwarb erst Swantopolk zu der ostpommerschen Herrschaft (vgl. Ouandt a. a. O. 1, S. 98 flgd.). Von dieser Burg Schlawe, welche in den ältesten Zeiten oft Slawena, Schlawena oder Z1awin genannt wird, wird nun die Mutter der Gräfin ihren Titel führen; es ist aber auch möglich, daß sie von dem westlichen Theile von Ostpommern, von Kassubien, zu welchem Zlawena gehörte, betitelt war, da auch der westliche Theil des Landes Slawinia, d. i. Wenden, genannt wird (vgl. Quandt a. a. O., 2, S. 63 flgd.). Wenn sich nun auch noch nichts beweisen läßt, so ist es doch mehr als wahrscheinlich, daß die "Frau von Zlawin" eine ostpommersche Fürstin war. Diese wird dieselbe sein, welche um das Jahr 1221 unter der Bezeichnung "Dominade Zlauene" als Zeugin in einer pommerschen Urkunde (Dreger Cod. Pom., p. 99) aufgeführt wird, und es ist nicht unmöglich, daß sie die "Dobroslava de Slauna" war, welche 1200 als eine Schwester des Boguslav von Schlawe genannt wird (vgl. Dreger p. 67 und Rosegarten Cod. Pom. I., p. 193). Dies wird zunächst durch die Rolle, welche sie in der dänischen Angelegenheit spielt, wahrscheinlich gemacht.

In dem Vertragsentwurfe vom 24. September 1223 wird auch festgesetzt,

"daß der Mutter der Gemahlin des Grafen Heinrich von Schwerin, der Frau von Zlawin, die ihr rechtmäßig gehörenden Güter und die Erbschaft, welche der König von Dänemark bis dahin mit Gewalt besetzt und in Besitz gehalten hatte, wieder zurückgegeben oder ihr für ihr Erbe zum Ersatz 2000 Mark gezahlt werden sollen,"
("Item matri uxoris comitis H. de Zwerin, domine de Zlawin, dominus imperator et dominus rex bona et hereditatem suam ad ipsam de iure spectantia, que rex Dacie hactenus per violentiam occupata detinuit, restitui facient aut pro ipsa hereditate in restaurum ei duo milia marcarum persoluent").

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Dasselbe wird in dem Vertrage über die Freilassung des Königs Waldemar vom 4.Julii 1224 bestimmt:

"Item rex matri uxoris comitis Heinrici terram eius restituet vel duo milia marcarum dabit."

Das Land, welches der König Waldemar der Schwiegermutter des Grafen entrissen hatte, wird nun ohne Zweifel in den südlichen Ostseeländern zu suchen sein, und es stimmt zu unserer Annahme, daß der König um das Jahr 1210 auch die Burg Danzig mit deren und andern ostpommerschen Ländern in Besitz genommen hatte. Die angedeutete Herkunft der Frau von Slavinien wird dadurch nicht wenig unterstützt, daß ihre eine Enkelin, Tochter der Audacia, eine Gräfin von Gleichen war. In Pommern werden 1267 ein Graf Heinrich von Gleichen und dessen Sohn Heinrich und Töchter genannt (vgl. Dreger Cod. Pom., p. 525, Gruber Orig. Liv., p 250) und der Bischof Hermann von Camin (1249-1288) wird auch ein Graf von Gleichen gewesen sein. Andere Grafen von Gleichen wohnten in jener Zeit in Dänemark (Neue Zeitschrift des thüring. sächs. Vereins, I., H. 3, 1832, S. 29 flgd.). Ein Graf Ernst von Gleichen erscheint öfter bei dem Könige Waldemar von Dänemark und dem Grafen Albert von Orlamünde und kommt noch im Jahre 1263 in einer doberaner Urkunde als Zeuge vor. Dieser könnte der Graf Ernst III. von Gleichen sein, über den die Fabel von seinen beiden Frauen erzählt wird, welche erst am Ende des 15. Jahrhunderts entstanden ist, wahrscheinlich nach einem Leichensteine, auf welchem der Graf Sigesmund I. († 1494) mit seinen beiden Frauen, die er hinter einander hatte, abgebildet ist.

Volle Bestätigung scheint die Herkunft der Frau von Schlawin durch die Vermählung des Grafen Helmold II. von Schwerin zu erhalten. Nachdem sich der Graf im Jahre 1287 mit der Prinzessin Margarethe von Süderjütland vermählt hatte, ward in ihm das Gewissen darüber rege, daß er mit seiner Gemahlin im vierten Grade verwandt sei, und suchte deshalb die päpstliche Dispensation, welche er auch fand (vgl. Schlesw. Holst. Lauenb. UB. I., S. 515 - 517). Dieser Grad der Verwandtschaft führt ebenfalls wieder auf Ostpommern als die Heimath der Gräfin Audacia, zurück, nach folgenden Stammtafeln:

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Stammtafel

Diese Stammtafeln werden durch die Abstammungen der Fürsten von Ost=Pommern und Rügen nach den Forschungen von Fabricius in den beiden, seinen Urkunden des Fürstenthums Rügen Th. III. am Ende beigegebenen Stammtafeln unterstützt.

So scheint es denn keinem Zweifel unterworfen zu sein, daß des Grafen Heinrich I. von Schwerin einzige Gemahlin Audacia und diese eine Tochter einer ostpommerschen Fürstin war.

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts waren die Grafen von Schwerin noch weiter mit den ostpommerschen Fürsten verwandt, indem die beiden meklenburgischen Fürsten Pribislav von Richenberg mit den pommerschen Fürsten verwandt waren (vgl. auch Quandt a. a. O. II., S. 64 flgd.), Pribislav's I. Schwester Margarethe aber wieder an den Grafen Gunzelin III. von Schwerin vermählt war.


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So wichtig nun auch die hier gebotenen urkundlichen Zeugnisse sein mögen, so kann die vorstehende Darstellung doch nur als Andeutung dienen, daß noch ungemein viel für eine Sache, welche geschichtlich äußerst wichtig ist, gethan werden kann. Die Forschungen greifen aber so weit, daß sie die Arbeiten eines tüchtigen Gelehrten auf lange Zeit allein in Anspruch nehmen können, Es sollten hier aber die Zeugnisse aufgerufen werden, ohne welche eine tiefere Forschung unmöglich ist.

Die Sache ist schon früher in Bedenken gezogen, aber wegen Mangels an Urkunden nicht zum Schlusse gebracht. In der Monatsschrift von und für Meklenburg, Jahrg. II., 1789 Stück 1, S, 59, findet sich eine Abhandlung über die Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin von B(ouchholt)z. Bouchholtz fühlt alle die Schwierigkeiten, welche nach den frühern Annahmen zu überwinden waren, sehr genau und kommt zu dem Schlusse, daß der Graf Heinrich nicht mehr als eine Gemahlin gehabt habe und daß die Gräfin Audacia oder Margaretha eine und dieselbige Person sein müsse, daß aber vielleicht Margaretha der Taufname der Gräfin, Audacia aber ein ehrender Beiname derselben Gräfin gewesen sei. Er hält dafür, daß die Frau von Zlawin eine vornehme Dame, Frauenzimmer von slavischer oder wendischer Abkunft und die Gemahlin, Audacia also die Tochter und Erbin eines einheimischen vornehmen Edelmannes gewesen sei, und daß das Dorf Slavikestorpe (jetzt Schlagsdorf) in der Pfarre Retgendorf' welche Audacia nach der Urkunde vom 28. December 1240 so sehr begünstigte, von der Frau von Zlawin den Namen erhalten habe, da dieses Dorf ohne Zweifel der alte Rittersitz des Vaters der Audacia und das erste und vornehmste unter den Gütern in der diesen Frauen gehörenden Pfarre Retgendorf gewesen sei. Diese Ansichten sind als solche, welche ohne Urkundenmittel vorgebracht sind , allerdings ganz geistreich, lassen sich aber unter keiner Bedingung halten und bedürfen keiner Widerlegung. - Eben so unhaltbar sind viele andere Erfindungen, z. B. von der Scheidung des Grafen von seiner entehrten Frau und einer darauf eingegangenen zweiten Vermählung. Die Geschichte der Margarethe ist allerdings noch dunkel genug, so sehr auch das Leben der Audacia an Klarheit gewonnen haben mag.


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Urkunden.


Nr. I.

Die Aebtissin Osterlinde von Quedlinburg verspricht, die Gräfin von Schwerin und ihren Sohn Guncelin persönlich mit der Vogtei Soltau belehnen zu wollen, und verheißt denselben einstweilen den ungestörten Besitz der Güter.

(1231 - 1232.)

O. dei gratia Quidelingeburgensis abbatissa omnibus hoc scriptum audituris salutem in domino. Recognoscimus et presentibus litteris protestamur, quod nos dominc comitisse de Zuerin et filio suo comiti Guncelino aduocatiam totam in Saltowe cum aliis bonis, que pater eiusdem ab ecclesia nostra iuste dinoscitur tenuisse, cum ad nos presentialiter uenire potuerint, porrigere tenebimur in feodo et eis ad hoc teneri bona promittimus uoluntate, indulgentes eisdem, ut medio tempore libere possideant illa bona et ipsis utantur quiete, donec se nostro conspectui representent, predictum a nobis feodum recepturi. Et ne ulla super hiis possit dubietas exoriri, presentes litteras sigillo nostro signatas prefatis personis ad cautelam transmisimus habundantem.

Auf Pergament, in einer cursivischen Minuskel des 13.Jahrhunderts, im H. Archive zu Schwerin. Das Siegel ist von dem Pergament streifen abgefallen.
Die quedlinburger Aebtissin O. war Osterlindis, welche nach Erath Codex diplomaticus Quedlinburgens., Frankf. 1764, Fol., 1231-1232 regierte. Noch im Jahre 1231 (indictione tertia) war Kunigunde Aebtissin (vgl. Erath Nr. LI.). Aber schon am 1. August 1231 (indictione IV.) erscheint "Osterlindis" als Aebtissin (vgl. Erath Nr. LII., p. 152) und ferner im Jahre 1231

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noch zwei Male (vgl. Erath Nr. LIII. und LIV.) Sie erscheint zuletzt am 1. und 12. März 1232 (vgl. Erahth Nr. LV. und LVI.). Im Jahre 1233 (indictione sexta) war schon Gertrud Aebtissin, welche auch 1234 und 1236 vorkommt. Eine andere Aebtissin, deren Namen mit D anfängt, findet sich im 13. Jahrhundert in Quedlinburg nicht. Die Urkunde muß also 1231 - 1232 ausgestellt sein.


Nr. II.

Der Minister des Franziskanerordens in Deutschland gestattet der Gräfin Audacia von Schwerin und ihren vier Fräulein (Töchtern) Beichte, Abendmahl, letzte Oelung und Begräbniß im Franziskanerkloster zu Schwerin.

D. d. Erfurt. 1236. April 24.

Dilectis in Christo fratribus in Zwerin frater Jo., fratrum minorum Teutonie minister, salutem et eterna diligere toto corde. Accessit ad nos domina no bilis comitissa de Zwerin nomine A. cum IIII or eius dom icellis, rogans humiliter, ut post earum obitum optata eis a nobis concederetur in fratrum cimiterio sepultura, confessionem peccatorum suorum apud ipsos peragere et dominici corporis communionem pecipere, necnon et in unctionis sacramento se per ipsos desiderans premuniri. Cum igitur tam pie uoluntati benigno sit succurrendum consilio, rogamus et monemus attentius, quatenus predictis dominab us, dum tempus incubuerit necessarium, auctoritate nostra desiderata beneficia impendatis, dum tamen domini episcopi Zwerinensis litteram super hiis negotiis obtentam uobis potuerint demonstra[re]. Datum in Erphordia, anno domini M°CC°XXX°VI°, VIII. kalendas Maii.

Auf einem sehr kleinen, 4 1/2 Zoll langen und 2 1/2 Zoll breiten Pergamem, in einer sehr kleinen Cursivschrift des 13. Jahrhunderts, im H. Archive zu Schwerin. An einer dünnen Schnur von ungebleichten leinenen Fäden hängt ein parabolisches Siegel von geläutertem, auf der Oberfläche grünlichem Wachs. Im Siegelfelde steht auf einer Consele das Bild Johannis des Täufers, welcher ein Agnus Dei in den Armen hält; an jeder Seite der Figur steht eine heraldische Lilie. Umschrift:

Umschrift

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Nr. III.

Das Kloster zu Uetersen in Holstein dankt der ältern Gräfin A(udacia) von Schwerin für einen geschenkten Kelch und verleiht ihr, ihrem Sohne G(uncelin), Grafen von Schwerin, ihrer Tochter Mechthild, einer Gräfin von Gleichen, und ihrem verstorbenen Gemahle H(einrich) die Fraternität und die Versicherung von Fürbitten und Gedächtnißfeiern.

(1236.)

Venerabili et dilecte in Christo domine A. seniori cometisse in Zverin G. prepositus, E. priorissa totusque conuentus ancillarum Christi in Vtersten cum sincero affectu deuotas in Christo orationes. Pro affectu simul et dono, in calice misso nobis demonstrato, gra tiarum actiones multimodas vestre referimus donationi, cum deuotione deum omnium retributorem bonorum exorantes, ut in eterna uita hanc uicissitudinem vobis recom penset. Nos uero quod possumus fauoris vestre dignacioni ostendentes, dominum H. comitem Zverinensem bone memorie, vestrum quondam maritum, in nostram recepimus plenariam fraternitatem, nomen ipsius defuncti in nostro kalendario asscribentes XIIII kal. Martii, vt eidem in missis, vigiliis ceterisque orationibus et operibus bonis diebus continuis et annis singulis tanquam sororibus nostre congregationis mortuis faciamus. Preterea vos et dominum G. comitem Zverinensem, filium vestrum, et dominam Mechtil dem, filiam vestram, comitissam de Geligen, in eandem fraternitatem et easdem recepim us orationes, quamdiu uixeritis, et dum de vestra vel filii seu filie vestre morte constiterit nobis, que prescripta sunt de communi[on]e, uobis volenti animo et corde deuoto faciemus.

Auf Pergament, in einer etwas unsichern Minuskel des 13. Jahrhunderts, im H. Archive zu Schwerin. An einem aus der Charte geschnittenen Pergamentstreifen hängt aus geläutertem Wachs ein rundes Siegel mit dem Brustbilde der Jungfrau Maria mit dem Christkinde auf dem linken Arme und der Umschrift:

Umschrift

Ueber das Kloster Uetersen handeln: Falk Samml., aus den schlesw. holstein. Anzeigen, Tondern, 1824, Bd. 3, Heft 2; Seestern=Pauly Beitr. z. Kunde der Gesichte etc. . des Herzogthums Holstein, Schleswig, 1825, Bd. II, Nr. I, S. 440 flgd.; Kuß die

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vormaligen Nonnenklöster Cistercienser=Ordens in Holstein, in Falk Neuem staatsbürgerl. Magazin, Bd. II, Heft 3 flgd., S. 799 flgd. Am ausführlichsten ist aber gehandelt in Grube Otiis Jersbecensibus, einer Handschrift der schlesw. holstein. patriotischen Gesellschaft, worüber Seestern=Pauly ausführliche Nachricht giebt. Hier nach ward das Kloster Uetersen im Jahre 1235 gestiftet, und Gottschalk, früher Pastor in Crempe, 1235 von Heinrich v. Barmstedt, Stifter des Klosters, zum Propst berufen, welcher noch 1240 lebte; von da an bis 1315 fehlen Nachrichten über die Pröpste. Als Priorin wird 1235 Elisabeth genannt; bis 1328 fehlen Nachrichten über die Priorinnen. Am 10. Februar 1239 ward noch "Gadescalcus de Utersten prepositus" genannt in Schlesw. Holst Lauenb. Urk. Samml. I, S. 469, Nr. III. Die vorstehende Urkunde wird also in die Zeit bald nach dem Jahre 1235 fallen.


Nr. IV.

Das Kloster Harste bei Osnabrück verleiht dem Grafen G(uncelin) von Schwerin und dessen Mutter A(udacia) die Fraternität und bestimmt die Zahl der für beide festgesetzten guten Werke

(1240.)

Nobilibus ac dilectissimis in Christo, domino G. co miti Zvverinensi et domine A. matri sue, C. prepositus, M. abbatissa totusque conuentus sancte Marie uirginis in Harst orationum suarum perpetuam deuotionem. Nobilitati uestre tenore presentium innotescat, quod nos benigni tati uestre nobis exhibite condigne regratiari cupientes, in nomine domini in plenam uos collegimus fraternitatem, deuotissime deprecantes, ne hoc spirituale munus, quod summum in hac uita iudicamus, parui pendatis, quia scimus, tam in uita, quam in morte uobis maxime profuturum. Hec sunt orationes, que pro uobis uiuis fiunt a nostro conuentu: omni quarta feria specialis missa et omni sexta feria septem psalmi penitentiales, et duo psallteria singulis annis, exceptis aliis ora tionibus. Pro defunctis uero: in die primo deposicionis defuncti per totum annum integrum incipitur psalterium et singulis diebus finitur, et quelibet nostrum IIII or psalteria, et omni secunda feria missam defunctorum canimus. Duobus diebus ante Mathei incipimus tricenarium, in quo per totum ordinem decem psalteria leguntur, et quolibet die tres prebende dantur pauperibus, et quolibet die

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missa pro defunctis cantatur, usque ad festum Luce et omni sabbato psalterium incipitur et in eadem ebdomada legitur cum disciplinus corporalibus, exceptis aliis laboribus spiritualibus, qui pro eis fieri consueuerunt.

Auf einem kleinen Pergament in einer gedrängten, festen Minuskel, im H. Archive zu Schwerin. An einem Pergamentstreifen hängt ein parabolisches Siegel von grünem Wachs, von dem jedoch schon der obere und der untere Theil fehlt. Im Siegelfelde ist eine sitzende Figur der Jungfrau Maria mit dem Christkinde auf dem linken Schooße zu erkennen und von der Umschrift nur an der rechten Seite:

Umschrift

Das Kloster Harste, jetzt Haste, nahe bei Osnabrück, soll im Jahre 1232 von Giselbert von Harste gestiftet und im Jahre 1246 in das stille Thal von Rulle, einige Stunden von Osnabrück, verlegt sein, und führte seitdem den Namen Rulle. (Vgl. Westfäl. Beitr. 1777, S 45.). (Nach Müller's Gesch. von Ravensberg,1839, S. 42.). Nach der Sage ward das Kloster zu Harste durch einen Unglücksfall in Asche gelegt und deshalb "im Jahre 1244 nach Rulle verlegt und unter dem Propst Conrad, seligen Andenkens, und der Aebtissin Mechthilde bestätigt, daneben auch mit ein em sonderlichen Privilegio vom Papste Alexander bestätigt." ( Vgl. Die drei Legenden vom Kloster zu Rulle, in Mittheil. des histor. Vereins zu Osnabrück, Jahrg. I, 1848,S. 267.). Die vorstehende Urkunde wird also zwischen 1232- 1244 ausgestellt sein, da in dieser Zeit noch die erste Stiftung zu Harste genannt wird. Vgl. Möser's sämmtl. Werke, VII, III,146 f1gd , Sandhof Antistitum Osnabr. eccl. res gestae I, p. 267 , wo auch Conrad und Mechthild vorkommen.


Nr. V.

Das Kloster Neuen=Kamp ertheilt der Gräfin Audacia von Schwerin und ihrem verstorbenen Gemahle Heinrich die Fraternität.

D. d. 1258. Januar 6.

Nobili domine Audatie comitisse de Zwerin frater A. dictus abbas Noui Campi orationum suarum par ticipium cum salute. Exigente pie deuotionis affectu, quem habetis ad ordinem nostram et specialiter ad domum nostram, concedimus uobis et Heinrico comiti, uiro uestro iam defuncto, fraternitatem et plenam participationem omnium bonorum in domo nostra, que fiunt ibi ad honorem dei et beate uirginis Marie in uigiliis, ieiuniis, missis et orationibus, facientes uos istorum et

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omnium bonorum participes et consortes. Datum anno domini M°CC°LVIII, in epiphania domini.

Auf einem kleinen, schmalen Pergament in einer kleinen, engen Minuskel, im H. Archive zu Schwerin. An einem, aus der Charte geschnittenen Pergamentstreifen hängt ein parabolisches Siegel von geläutertem Wachs mit dem Bilde eines stehenden Abtes; Umschrift

Umschrift

Nr. VI

Das Kloster zu Rehna verleiht der Gräfin A(udacia) von Schwerin die Fraternität.

(1260-1261.)

Nobili matrone et dilecte domine sue A. comitisse seniori de Zverin C. dei gratia prepositus, priorissa totumque capitulum ancillarum Christi in Rene orationes in domino perpetuas' assiduas et denotas. Benignitatis vestre circa nos beninolentiam deo gratam et nobis expertam multociens humiliter amplectentes, in nostram uos et vestros, uinos et defunctos, fraternitatem suscipi-mus, orationum nostrarum et omnium spiritualium laborum nunc et semper uos participes facientes. Sane quia coram deo de uobis ualde presumimus, vestris etiam nos orationibus commemdamus , orantes pariter et optantes, quatinus hoc mutuum caritatis et nobis et vobis eternam proficiat ad salutem: et hoc, sicut vestra dilectio fieri postulauit, sub sigillo ecclesie presentibus protestamvr.

Auf Pergament, in einer festen Minuskel, im H. Archive zu Schwerin. An einem Pergamentstreifen hängt das parabolische Klostersiegel von geläutertem Wachs. Im Siegelfelde sind zwei Baldachine: links sitzt die Jungfrau Maria mit dem Christuskinde auf dem linken Schooße und einem Lilienstengel in der rechten Hand, rechts steht die H. Elisabeth; Umschrift:

Umschrift

Der Propst C(onrad) erscheint in den Urkunden des Klosters Rehna 1260 - 1261; vgl. Jahrb. XX., S. 346.


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Nr. VII.

Das Kloster Hilda (Eldena bei Greifswald) fordert von der ältern Gräfin (Audacia) von Schwerin den bei Verleihung der Fraternität von ihr dem Kloster versprochenen Kelch und bietet ihr einen besondern Altar an.

(1264.)

Venerabili et illustri femine comitiss seniori seu maiori in Zuerin frater R. dictus abbas in Hilda totusque conuentus ibidem ad sua beneplacita affectum beniuolum cum orationibus in Christo deuotis. Vestre benignitatis excellentie tenore presentium cupimus declarare, quod calicem, quem nobis pollicebamini, cum uobis fraternitatem conferremus plenariam, nondum recepimus, de die in diem exspectantes, ut uestrum promissum in hac parte compleatur, quia valde necessarium ad diuinum peragendum officium hunc habemus. Ceterum vestre ingenuitati pandere curauimus, quod nouum nostrum monasterium nunc intrauimus et in eo diuina rite die noctuque persoluimus, in quo certe monasterio si uobis altare speciale uolueritis assignari, nobis preparamenta sacerdotalia integra cum calice pretaxato per exhibitorem presentem transmittatis, vt in hiis ad honorem dei vestrique memoriam cotidie diuina valeant celebrari; pro quibus omnibus non solum hic honorem in terris habebitis, verum etiam gloriam et mercedem apud altissimum, cum vnicuique secundum sua opera restituet in futuro. Valete in domino Jesu Christo.

Diese Urkunde, im H. Archive zu Schwerin, ist auf einem 6 Zoll langen und 3 Zoll breiten Pergament in einer stumpfen Cursivschrift des 13. Jahrhunderts geschrieben. Das Pergament ist einmal nach der Breite und vier Male nach der Lange zu einem Briefe zusammengefaltet und hat auf der Rückseite die Aufschrift:

vener, comitisse
in Zuerin.

An einem aus der Charte geschnittenen Pergamentstreifen hängt das Siegel des Abtes aus geläutertem, weißem Wachs in elliptischer Form. Im Siegelfelde steht das ganze Bild des Abtes mit dem Stabe in der rechten Hand und einem Buche auf dem linken Arme; Umschrift:

Umschrift

Der Abt R. ist "Reginarus abbas de Hilda", welcher 1264 vorkommt; vgl. Fabricius Rügensche Urkunden, III, S. 183.


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Nr. VIII.

Das Kloster Neumünster verleiht der Gräfin A(udacia) von Schwerin und den schon verstorbenen Grafen Heinrich, dem ältern und dem jüngern, die Fraternität.

(1264-1268.)

Religiose et in Jhesu Christo dilecte domine A. cometisse quondam Zwerinensi Jo. dei gratia prepositus, P. prior totusque conuentus Nouimonasterii in Holsacia salutem presentem et eternam. Exigente pie deuotionis affectu, quem ad nostram habetis ecclesiam, sicut experimentis euidentibus est probatum, concedimus uobis tam in vita, quam in morte fraternitatem et specialem participationem in missis, orationibus, ieiuniis, abstinentiis, vigiliis ceterisque bonis operibus, que per nos in presenti et per posteros nostros in futuro operari dignabitur clementia saluatoris. Preterea, sicut uestra desiderat serenitas, eandem gratiam conferimus pie recordationis comitibus defunctis Henrico seniori et H. juniori. In cuius rei signum litteram hanc cum appensione sigilli nostri uobis duximus destinandam, petentes vestris bonis actionibus apud deum similiter adiuuari.

Auf Pergament in einer kleinen Minuskel, im H. Archive zu Schwerin. An einem, aus der Charte geschnittenen Pergamentstreifen hängt ein verletztes, anscheinend rundes Siegel von geläutertem Wachs. Im Siegelfelde ist ein sitzendes Marienbild mit dem Christkinde auf dem linken Schooße und einer Lilie in der rechten Hand. Von der Umschrift sind nur die letzten Buchstaben vorhanden:

Umschrift

Der Propst Johannes von Neumünster erscheint 1266 - 1268, vgl. Schlesw. Holstein. Urk. Buch I, S. 211-212, aber auch schon 1261, nach Falck Staatsbürgerl. Magazin, Bd. IX. Da nun der jüngere Graf Heinrich im Jahre 1263 noch lebte und vor 1274 starb, so wird die Urkunde ungefähr 1264-1268 ausgestellt sein.
Neumünster liegt nahe bei Bornhövd.


Nr. IX.

Das Kloster zum Heil. Kreuz bei Braunschweig ertheilt der Gräfin Audacia von Schwerin und ihrem verstorbenen Gemahle die Fraternität.

(1270.)

Venerabili ac in Christo dilecte domine cometisse Audatie in Zwerin B. dei gratia prepositus et H. ab-

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batissa totumque capitulum dominarum Sancte Crucis prope Brvneswic orationum suarum et omnium benefactorum participationem. Ut dulcissimam uestram caritatem debita nobis obligemus uicissitudine et sanctarum orationem vestrarum et elemosinarum ceterarumque uirtutum, quibus diuulgata estis, que nos intelleximus experte a religiosa domina Ermengardi, secundum petitionem vestram conferimus vobis plenam fraternitatem congregationis nostre. Cupimus uos participes fieri omnium laborum et quarumcunque spiritualium actionum, que per dei gratiam in conuentu nostro fieri consueuerint. In no mine patris et filii et spiritus sancti. Hec omnia contulimus anime domini Heinrici, mariti uestri, orantes pro anima eius et pro vobis, tam viuam, quam mortuam.

Auf Pergament in einer festen Minuskel, im H. Archive zu Schwerin. Die am Schlusse, nach der Segensformel, für den Grafen Heinrich hinzugefügte Formel ist in einer großen, dicken Minuskel und mit anderer Dinte geschrieben. An einem Pergamentstreifen hängt ein parabolisches Siegel von ungeläutertem Wachs. Es sind von demselben jedoch nur noch drei Stücke vorhanden: in dem obern Theile des Siegelfeldes ist ein großes, gleicharmiges, schwebendes Kreuz; die Stücke des untern Theils verrathen eine knieende menschliche Figur. Von der Umschrift ist noch zu erkennen:

Umschrift

Zur Zeitbestimmung dieser Urkunde theilt der Herr Archivrath Schmidt zu Wolfenbüttel folgendes mit. Der Propst B(arthold) und die Aebtissin H(ildeburg) des Klosters zum Heil. Kreuz bei Braunschweig kommen zuerst in einer Urkunde des Klosters vom 2. Mai (in crastino b. apost. Phil. et Jac.) 1271 neben einander vor:

"Bertoldus prepositus s. Crucis, Hildeburgis abbatissa et uniuersus conuentus."

In der Zeit von 1282 - 1288 werden schon der Propst Barthold und die Aebtissin Adelheid, im Jahre 1290 der Propst Johann und die Aebtissin Gertrud zusammen genannt. Dies sind die einzigen Nachrichten, welche sich im braunschweigischen Landes=Haupt=Archive hierüber finden. Die Urkunden dieses dicht vor Braunschweig belegenen Klosters sind unvollständig und Copial= und Memorienbücher fehlen gänzlich. Nach diesen Nachrichten muß die Urkunde um 1270 und vor 1282 ausgestellt sein.

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Inhalt:

B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.

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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne.


1. Vorchristliche Zeit.

a. Steinzeit.


Hünengrab von Mestlin.

In einem Gehölze zu Mestlin bei Dobbertin , das "Mühlenholz" genannt, finden sich viele alte heidnische Gräber, namentlich mehrere große Gräber, welche "mit mächtigen Granitblöcken bedeckt" sind. Von diesen mußte in neuern Zeiten ein Grab zu baulichen Zwecken abgetragen werden. Dieses Grab war von großen Granitblöcken, welche dicht neben einander standen, aufgebauet und hatte eine längliche, abgerundete oder ovale Form, welche statt der viereckigen mitunter auch vorkommt. Das Innere des Grabes war in mehrere Abtheilungen oder Zellen getheilt und wie gewöhnlich mit ausgeglüheten, weißen Feuersteinstücken auf dem Boden gepflastert. Kohlenstücke und schwarz gefärbte Erde fanden sich reichlich.- Außerhalb dieses dicht geschlossenen Grabes stand mehrere Fuß davon entfernt ein ovaler Ring von ähnlichen Granitblöcken, welche jedoch nicht neben einander standen, sondern durch weite Zwischenräume von einander getrennt waren.

Die Leichen waren in dem Grabe unverbrannt beigesetzt. Die Arbeiter haben fast alle Gebeine vernichtet; es sind aber doch mehrere größere Stücke gerettet, nämlich mehrere

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große Schädelstücke und ein Beckenknochen. Hiernach waren in dem Grabe wenigstens zwei Leichen beigesetzt. Die Schädelknochen scheinen wieder sehr merkwürdig zu sein.

Von der einen Leiche ist der größte Theil des Stirnbeins von hinten bis in die Stirnhöhlen erhalten; diese Stirn ist ungewöhnlich flach und hintenüber gedrängt und ähnelt den ältesten Schädeln, welche in Meklenburg immer unter besondern Umständen gefunden sind. Dieser Schädel ist ziemlich dick und wird einem ältern Menschen angehören. Zu diesem Schädel wird das halbe Becken gehören. Von der andern Leiche ist ein Theil der Stirn mit der linken Augenhöhle erhalten. Diese Stirn ist sehr hoch und glatt und im senkrechten Stande sehr grade. Diese Stirn wird einem sehr jugendlichen Menschen angehören, da das Schädelstück sehr dünne ist. Hiezu wird ein Seitenbein von einem Schädel gehören, welches eben so dünne ist.

Auf dem Boden des Grabes, neben den Gebeinen, fanden sich folgende Alterthümer:

ein großer, breiter, dünner Keil aus Feuerstein, 7 1/2" lang;

ein dünner Kei1 aus Feuerstein, 5 " lang;

ein dünner Kei1 aus Feuerstein, 5 " lang: alle drei mit gradem Bahnende;

ein kleiner, dicker Keil aus Hornblende (Diorit), 5 " lang, mit abgerundetem Bahnende;

ein Schmalmeißel aus Feuerstein, 6 " lang;

ein dicker Schmalmeißel aus Feuerstein, über 6 " lang;

Scherben von einem braunen, ziemlich gradwandigen und dickwandigen Thongefäße, welches außen am Rande 2 " breit mit drei Doppelreihen derber Spitzen oder Zickzacklinien in der eigenthümlichen Weise der Steinperiode verziert ist;

Scherben von einem dunkelbraunen, dünnwandigen, kugeligen Thongefäße, welches am Bauchrande nach einigen Spuren mit ähnlichen, aber sehr feinen Linien verziert gewesen ist;

Scherben von einem hellbraunen, sehr dickwandigen, sehr weiten, schalenförmigen Thongefäße, welches in der gradwandigen Oeffnung über einen Fuß im Durchmesser gehabt haben muß und nach der unten stehenden Abbildung am Rande auf der innern Fläche mit drei Reihen derber, tiefer, großer Zickzacklinien verziert ist. Diese Verzierung der innern Randflächen, welche nur bei großen, sehr weit geöffneten, schalenförmigen Gefäßen passend und von Wirkung sein kann, ist hier zum ersten Male in Meklenburg beobachtet. Die Schale würde nach der Schwingung des Randes über

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1 Fuß im Durchmesser der Oeffnung gehabt haben. Die am Bruchrande innerhalb der Scherbe in der Abbildung rechts und unten sichtbaren kleinen quadratischen Körper sind kleine, derbe Feldspathstücke, mit denen der Thon im Innern durchknetet ist, von getreuer Größe des Originals. Diese Schale hat sicher dazu gedient, um ein Mahl neben dem Todten beizusetzen, und dafür scheinen auch die in dem Grabe gefundenen Thierknochen zu zeigen.

Schale

Auch in diesem Grabe wiederholt sich die Erscheinung, daß die in großen, also wichtigen Steingräbern gefundenen Keile gewöhnlich breitschneidig, dünne und mit Sorgfalt gearbeitet, also wohl zum Einklemmen in einen gespaltenen Schaft, also zu Streitbeilen für Helden, benutzt worden sind, während die dicken Keile, von Hacken zur Feldarbeit, in sehr bedeutender Anzahl auf freiem Felde gefunden werden.

Keile aus Hornblende (Diorit) werden in viel geringerer Anzahl in Meklenburg gefunden, und sind in Gräbern bisher sehr selten beobachtet worden.

Neben den Feuersteingeräthen ward auf dem Boden des Grabes noch gefunden:

ein Backenzahn von einem "größern Wiederkäuer", nach allen Hauptmerkmalen wohl von einem Elen, wenn auch die Spitzen überall etwas abgebrochen sind; einem Rinde oder Hirsche hat der Zahn nicht angehört; ferner:

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ein kleiner Schweinshauer, in gerader Richtung nur gegen 3 1/2 " lang und sehr dünnwandig.

Endlich ward noch ein Klumpen mürben Kalkes, gegen 2 " dick, gefunden.

Alle diese Alterthümer verdankt der Verein dem Herrn Klosterhauptmann Freiherrn von Maltzan zu Dobbertin.

G. C. F. Lisch.     

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Reibsteine,
oder
Roll= und Klopfsteine.

Es werden sehr häufig runde oder fast rund geriebene Steine aus hartem Gestein, z. B. altem Sandstein, feinkörnigem Granit, Quarz u. dgl. gefunden, welche gewöhnlich 3 bis 5 Zoll im Durchmesser haben und der Steinperiode anzugehören scheinen. In neuern Zeiten sind sie auch in Meklenburg sehr häufig beobachtet und gefunden, so daß die schweriner Sammlungen bereits eine große Anzahl besitzen. In dem Jahrb. XXIII., S. 276 flgd., habe ich mich dafür erklärt, daß diese Steine nicht zum Behauen der steinernen Werkzeuge, also nicht als "Klopfsteine," sondern zu häuslichen Zwecken, z. B. zum Zerreiben des Brotkorns und harter Baumfrüchte, also als "Reibsteine", gedient haben, - wenn ich auch daneben die Ausicht hingestellt habe, daß sie auch vielleicht als Rollsteine zum Fortbewegen der großen Steinmassen gebraucht sein könnten. In neuern Zeiten sind diese Steine aber auch in unterirdischen Wohnungs= oder Kellerräumen gefunden worden (vgl. Jahrb. XXVI., S 128), und dies bestärkt in mir meine Hauptansicht, daß sie nur zu Reibsteinen gedient haben werden. Diese Ansicht wird durch eine sehr merkwürdige Entdeckung lebhaft unterstützt. Bei dem Dorfe Hilversum in Nordholland wurden seit dem Jahre 1852 viele aus Steinen aufgeführte, den Steingräbern ähnliche, höhlenartige Wohnplätze über der Erde aus der Steinzeit entdeckt und aufgedeckt, welche, wie die Pfahlbauten in der Schweiz, eine lehrreiche Einsicht in die Zustände der Steinzeit gewähren. (Vgl. Hilversumsche Qudheden, door Dr. Janssen, Conservator te Leyden, Arnhem, 1856.) In diesen Wohnungen oder Heerden fanden sich nun neben vielen Holzkohlen und Thierknochen sehr zahlreiche Geräthe aller Art aus Stein: Schleifsteine, Keile, Meißel, Messer, Lanzenspitzen, Pfeilspitzen, Feuersteinsplitter, und neben diesen auch oft viele von den beschriebenen Reibsteinen; vgl. Janssen a. a. O., z.B. S. 8, 10, 11, 16 u. s. w.

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Diese Reibsteine ("ballen") waren rund, von Quarz, Quarzit, Granit und ähnlichen harten Gesteinen, von 3 1/2 bis 5, auch 6 und 7 Zoll Durchmesser. In einer Wohnung z. B. fanden sich 9 Reibsteine in einen Kreis gelegt und innerhalb des Kreises 50 steinerne Geräthschaften in Asche, Kohlen und Knochen; in einer andern Wohnung fanden sich 12 Reibsteine und umher steinerne Keile; an einer andern Stelle lagen 7 Reibsteine neben einander. Aus diesem Vorkommen an unzweifelhaften Wohnplätzen in Verbindung mit andern steinernen Geräthen der Steinperiode scheint sicher hervorzugehen, daß diese Steinkugeln zu häuslichen Geräthen, namentlich zum Zerreiben von Früchten, also allein als Reibsteine, gedient haben.

G. C. F. Lisch.     

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Ueber Quetschmühlen.

Antiquarisches. - In den Verhandlungen der Smithsonian=Institution, welche mir kürzlich für den Verein der Freunde der Naturgeschichte zugegangen sind, habe ich wieder einen interessanten Beweis dafür gefunden, wie die Bewohner des Erdballs, wenn sie auch durch Zeit und Raum weit von einander getrennt sind, durch das gleiche Bedürfniß oft zu ganz gleichen Erfindungen veranlaßt werden, und wie also das Studium der Gebräuche und Geräthschaften eines noch leben den Volkes mitunter Licht über Dinge geben könne, die in den Museen als antiquarische Merkwürdigkeiten eines anderen, weit entfernten und längst verschollenen Volkes aufbewahrt werden.

"In Meklenburg" (sagt Lisch in den schweriner Jahrbüchern XXIV, S. 275) "werden ungemein häufig Mühlen 1 ) gefunden, welche aus Granit bestehen und in Form ein er queer durchschnittenen Mulde ausgehöhlt sind, so daß das eine Ende offen ist. Wir haben diese Steine, welche in den ältesten Kirchen oft zu Weihkesseln benutzt sind , Anfangs für Weihkessel gehalten, sind aber früh zu der Ansicht gekommen, daß sie Handmühlen sind und der Bronzeperiode angehören, da sie öfter in Kegelgräbern dieser Periode gefunden werden." - In dem voraufgehenden Bande der Jahrbücher, S. 276, beschreibt Lisch ferner einige bei Friedrichshöhe gefundene, durch Abschleifung gerundete Steine von 3 bis 5 " Durchmesser, und spricht dabei die Vermuthung aus, daß diese Steine zum Zerreiben des Brotkorns in den halbmuldenförmig ausgehöhlten Mühlsteinen gebraucht worden wären.


1) Vgl. auch Jahrb. XII, S. 418, XVIII, S. 250, XXV, S. 211.
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Diese beiden Vermuthungen erfahren eine glänzende Bestätigung dadurch, daß ganz gleiche Handmühlen noch heute diesen Tag 1 ) bei den Creolen in Venezuela in Gebrauch sind. In dem Report der Smithsonian=Institution für das Jahr 1857 findet sich nämlich S. 212 flgd. ein sehr interessanter Brief des Botanikers Fendler (d. d. 11. Juni 1857) aus der Colonie Tovar, und darin heißt es:

"Eine Korn= und Maisquetsche ist unter den Creolen in Venezuela allgemein in Gebrauch, welche, in Anbetracht ihrer sehr rohen und einfachen Construction, nicht von europäischer Erfindung zu sein scheint. Sie besteht lediglich aus einem flachen Steine, 1 1/2" lang, 14 " breit und 3 " dick, etwas convex auf der unteren und concav auf der oberen Seite; die Höhlung ist flach und 7 " weit. Das Instrument (the runner), mit welchem das Korn gequetscht wird , ist ein Stein, etwa 5 " lang, 3 " breit und von ovaler Gestalt, so daß er sich der Höhlung gut anschließt." - Ein beigefügter Holzschnitt, auf welchem die Steinmulde und der Reibstein die größte Aehnlichkeit mit den unsrigen zeigen, erläutert die Art und Weise, wie die Mulde zum Gebrauche aufgestellt wird , nämlich auf zwei Paar kreuzweise (X X) in den Boden geschlagene Pfähle, von denen das eine Paar etwas höher ist, wie das andere. In die nach oben gekehrten Gabeln dieser Pfähle wird die Mulde so hineingesetzt, daß die geschlossene Seite derselben eine etwas höhere Stellung erhält. "Die Person" (fährt Fendler nun fort), "welche das Getreide quetscht, steht an dem oberen, höheren Ende der Mulde und hält den Reibstein mit beiden Händen , und quetscht nun das vorher etwas gestampfte und eingeweichte Getreide in der Weise , daß sie mit der ganzen Last ihres Oberkörpers auf den Reibstein drückt. Die zerquetschte Masse wird aus dem unteren offenen Muldenende in ein darunter stehendes Gefäß hinabgeschoben. Ist die Masse noch nicht fein genug , so wird derselbe Prozeß noch einmal mit ihr vorgenommen. Dieser Stoff wird darauf gewaschen, um die Häute des Korns aus ihm zu entfernen und dann in heißen Oefen gebacken und bildet so das Brod aller der Creolen, welche nicht in den Städten leben."

Neubrandenburg,
den 29. November 1861.

E. Boll.     


1) Auch noch jetzt in der Wallachei; vgl. Jahrb. XV, S 270.     G. C. F. Lisch.
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Pfahlbauten in Meklenburg.

Es ist aus zahlreichen Entdeckungen seit dem Jahre 1853 schon allgemein bekannt, daß die heidnischen Bewohner aller Perioden in der Schweiz ihre Wohn= und Wirthschaftsgebäude auf Pfählen in Seen und Mooren errichteten und es sind bei den fallenden Seespiegeln in den letzten warmen Jahren sehr zahlreiche alte Ansiedelungen entdeckt in denen große Massen von Alterthümern aller Art gefunden sind, welche einen klaren Blick in das Leben der ältesten Bewohner Europas gönnen. Auch in andern Ländern hat man Spuren von solchen Pfahlbauten, wie man sie nennt, gefunden. Es kann daher die in neuern Zeiten oft aufgeworfene Frage nicht auffallen, ob sich nicht auch in Norddeutschland Spuren von Pfahlbauten zeigen. Auf den ersten Blick scheint dies nicht der Fall und auch nicht annehmbar zu sein, da in Norddeutschland Erde genug überflüssig ist, um damit auf leichtere Weise festen Boden zu Wohnungen in Mooren oder Seen einzuschütten. Bei genauerer Betrachtung wird es aber dennoch nicht unwahrscheinlich, daß auch in Norddeutschland Pfahlbauten zu finden sind. Es ist nämlich eine durch tausendfache Beweise bestätigte sichere Erfahrung, daß sich tief in Mooren sehr häufig zahlreiche Alterthümer aller Art, oft aus derselben Zeit neben einander, finden, und man kann wohl sagen, daß die Moore die ergiebigsten Fundgruben der schönsten Alterthümer sind. Dies allein könnte freilich nicht sehr auffallend erscheinen, da diese Alterthümer in Mooren verloren gegangen oder in dieselben absichtlich zur Rettung versteckt sein können. Aber es wird daneben eine andere auffallende Erscheinung beobachtet, daß sich zugleich oft sehr viel Holz in Mooren findet. Hierüber ist nun schon viel gesprochen. Man hat wohl oft gemeint, daß Bodenveränderungen seit Jahrtausenden die Ursache dieser seltsamen Erscheinung seien, daß dort, wo jetzt Moor, früher oft Waldboden gewesen sei; aber wenn dies auch in einzelnen Fällen Wahrheit sein mag, so ist es doch gewiß in den meisten Fällen viel wahrscheinlicher, daß die Moorbecken so alt sind, wie die jetzige Oberfläche der Erde, daß sie wenigstens von Anfang an Sammelplätze von Feuchtigkeiten gewesen, in denen Waldbäume, welche schweren Boden lieben, wohl nicht gut hätten gedeihen können. Zuweilen mögen Waldbäume von den Rändern der Moore in dieselben gestürzt sein; aber am häufigsten wird dies nicht möglich gewesen sein, da die Moore gewöhnlich in flachen Gegenden liegen. Es wird daher nichts anderes übrig bleiben, als anzunehmen, daß das Holz vor=

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herrschend durch menschliches Bemühen in die Moore gekommen sei. Dann aber ist es wahrscheinlich, daß dort Pfahlbauten gestanden haben, wo in (Seen oder) Mooren Holz und Alterthümer beisammen gefunden werden. Es kann daher nur dringend gewünscht werden, daß da, wo sich diese Erscheinungen zeigen, mit der größten Aufmerksamkeit und Sorgfalt, gegraben und geforscht, und wenn möglich, bis auf den Grund der Moore durchgedrungen werde, da die schweren Alterthümer gewöhnlich durch das Moor sinken, bis sie auf festem Boden lagern. Die Entdeckung und Aufdeckung von Pfahlbauten im Norden würde zu sehr merkwürdigen Ergebnissen führen.

G. C. F Lisch.     

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Bearbeitetes Elengeweih von Gägelow und Pfahlbau (?) daselbst.

In einem Torfmoore zu Gägelow bei Wismar wurden in der Tiefe zwei in der Steinperiode zur Verfertigung von Geräthen bearbeitete, gespaltene Hirschhörner gefunden, welche in den Jahrbüchern XXVI, S. 132, beschrieben sind. An derselben Stelle ist noch eine bearbeitete, kleine Elenschaufel gefunden, welche ebenfalls durch den Unterofficier Herrn Büsch erworben und dem Vereine geschenkt ist. Das Stück ist zum Handgriffe eines Feuersteinbeils vorbereitet. Es ist die Stange und der untere Theil der Schaufel vorhanden. Die Schaufel ist so abgekeilt, daß ein langes, dünnes Ende derselben stehen geblieben ist. Das so bearbeite Geräth bildet einen sehr handlichen Hammer, dessen Griff das stehen gebliebene Ende der Schaufel, dessen Hammer die kurze Stange mit der Rose bildet. Die Perlen der Rose sind abgeschnitten und das untere Ende der Stange an der Rose ist auch schon bearbeitet, indem der Anfang zur Aushöhlung gemacht ist, um darin einen Steinkeil zu fassen. Es scheint, als wenn die Abkeilung der Schaufel verunglückt ist, indem das von derselben stehen gebliebene Ende gespalten ist. Die Bearbeitung ist übrigens sehr klar sichtbar. Das Stück muß sehr alt sein, da die hörnerne Hülle verwittert ist und abblättert. - Ganz ähnlich vorbereitet ist eine Elenschaufel von Gr. Stieten.

Nach diesen wiederholten, merkwürdigen Funden scheint hier allerdings auch ein Pfahlbau gestanden zu haben (vgl. oben S. 171), da das Geräth ganz denen in den Pfahlbauten der Schweiz gefundenen gleicht, nur noch nicht ganz vollendet ist.

G. C. F. Lisch.     

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Halbmondförmige Feuersteinmesser (Sägen) von Kambs.

Im Kambser Torfmoore, bei Schwaan, wurden beim Torfstechen 3 halbmondförmig Feuersteinmesser, welche man jetzt für Sägen hält, gefunden und von dem Herrn Förster Prestin zu Letschow zu Händen des Herrn Pastors a. D. Ritter zu Friedrichshöhe für die hiesigen Sammlungen abgeliefert. Ein Paar von diesen ist von derselben Farbe und scheint aus demselben hellgrauen Stein gemacht zu sein und zusammen zu gehören, wie überhaupt in Meklenburg häufig und vorherrschend immer Paare von solchen Messern zusammen gefunden sind dieses Paar ist auch ungewöhnlich groß, das eine ist 8 ", das andere 6 1/2 " lang. Das dritte Messer ist von dunklerer Farbe und von durchschnittlicher Größe, nur 5 " lang.

G. C. F. Lisch.     

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Pflugschar von Trappstein.

Bei Malchow ward ein Trappstein gefunden, welcher, wie häufig, durch Auswaschung oder Verwitterung eine sonderbare Gestalt erhalten hat. Der bei Malchow gefundene Stein hat nun von Natur die Gestalt einer Pf1ugschar. Der Stein ist im Ganzen 8 " lang und in der Mitte 5 " breit und 2 1/2 " dick. Der untere Theil läuft 4 allmählig fast ganz regelmäßig in eine Spitze aus, welche ganz die Gestalt einer Pflugschar hat. Ungefähr in der Mitte, mehr nach oben hin, geht eine regelmäßig gebildete und abgegrenzte Erhöhung von 1 " Breite und 1/2 " Dicke; oben ist ein kleiner, regelmäßiger, gegen 2 " hoher Höcker. Dieses seltene Stück paßt nun ganz vortrefflich zu einer Pflugschar, welche auf einen Baum gebunden werden konnte. Man könnte es für ein reines Naturspiel halten, wenn nicht an einer Seite, wo ein hindernder Höcker gewesen ist, eine tiefe Rinne , 4 " lang und 1 1/2 " breit, künstlich eingehauen wäre, um den Stein regelmäßig und fest anbinden zu können. Der Stein ward von dem Herrn Gastwirth Dalitz zu Malchow aus dem Nachlasse seines im Januar 1861 verstorbenen Vaters, welchem der Verein viele Alterthümer verdankt, überwiesen.

G. C .F. Lisch.     

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Steinhammer von Gnoien.

In der Gegend von Gnoien ward ein kleiner, viereckiger, ziemlich regelmäßiger Block von weißlichem alten Sand=

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stein, 3" lang und ungefähr 2" dick, gefunden, welcher in der Mitte auf den Flächen etwas abgeschliffen oder abgerieben, gewissermaßen eingeschnürt ist, so daß er an beiden Enden viereckige Platten zeigt. Man könnte das seltene Stück für einen Schleifstein halten; aber die Abreibungen sind nicht überall glatt und regelmäßig und die Ecken an den schmalen Seiten der Enden erscheinen ein wenig abgehauen. Man wird daher das Stück für einen Hammer der Steinperiode halten können, dessen Einschleifungen in der Mitte zur bessern Befestigung in einem Stiel absichtlich gemacht sind. Geschenk des Herrn Staatsministers von Lützow Exc. auf Boddin.

G. C. F. Lisch.     

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Spindelstein aus Sandstein.

Der Herr Staatsminister a. D. von Lützow Exc. auf Boddin schenkte einen in der Gegend von Gnoien gefundenen Spindelstein aus einer dünnen Platte von jungem, feinkörnigen Sandstein, welche an einer Seite noch die natürliche Bruchfläche zeigt, abgerundet und an einer Seite konisch angebohrt, jedoch noch nicht ganz durchbohrt ist.

 


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b. Bronzezeit.


Kegelgrab von Kl. Wolbe
und
Bronzedolch mit emaillirtem Griff.

Auf dem Erbpachthofe Kl. Wolde bei Wittenburg lag auf einer Anhöhe neben der Grenze an der Feldmark Bobzin ein "Haufen großer Feldsteine" (Granitgeschiebe). Beim Ausbrechen und Wegräumen der Steine fand sich im Jahre 1861 neben Urnenscherben ein mit edlem Rost bedeckter Dolch von Bronze, welcher manche neue Erscheinungen bietet. Der Dolch ist im Ganzen 10 " hamb. Maaß lang, die Klinge mit erhabenem Mittelrücken bis zu der halbmondförmigen Einfassung 6 " lang und in der Mitte gegen 1 1/2 " breit; die Waffe ist also nach der Größe ein Dolch, und kein Schwert. Der Griff, welcher mit dicker halbmondförmiger Fassung über die Klinge greift, ist von Bronze und den Schwertgriffen gleich, jedoch bedeutend viel dünner. Die Klinge, welche mit der Griffzunge in den hohlen Griff hineinreicht, ist mit 4 starken Nieten in der halbmondförmigen Ueberfassung festgenietet. Der im Durchschnitte ovale Griff besteht in der Mitte auf 2 1/4 " Länge aus 8 senkrechten, schmalen Bronzestreifen, welche frei nebeneinander liegen und durch tiefe Längseinschnitte fast ganz von einander getrennt sind. Diese 8 Bronzestreifen sind ab wechselnd theils glatt, theils mit ganz durchbrochener Arbeit verziert; an jeder Seite sind nämlich 2 Streifen, im Ganzen also 4 Streifen, so verziert, daß kleine einander entgegengesetzte Dreiecke ganz durchbrochen sind und die dazwischen stehen gebliebenen Trennungen ein regelmäßiges, senkrechtes Zickzackband bilden; die Knopfplatte ist mit 8 durchbrochenen Dreiecken verziert. Dieser Dolchgriff ist also fast auf dieselbe Weise gearbeitet, wie der zu Genzkow bei Friedland in Meklenburg=Strelitz gefundene und in Lindenschmit Alterthümern, Heft VII, Mainz 1860, Taf. 2, Fig. 6, abgebildete Schwert griff, nur daß an diesem Schwertgriffe sämmtliche Streifen Zickzackbänder haben. Die Klinge des Dolches ist mit altem

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Bruch durchbrochen. Dieser Dolch ist der erste in Meklenburg gefundene, welcher einen mit Durchbrechungen verzierten Griff, wie viele Schwerter, hat.

Bei der Untersuchung des Griffes offenbarte sich wieder die merkwürdige Erscheinung, daß derselbe "emaillirt" gewesen ist. Es ist in den Jahrbüchern XXVI, 1861, S. 147, nachgewiesen, daß die durchbrochenen Zwischenräume der Verzierungen der Schwertgriffe mit einem farbigen Harz oder Kitt ausgefüllt gewesen sind. Dies ist auch bei dem Griffe des Dolches der Fall. In den durchbrochenen Dreiecken sitzen überall Reste von Füllungen; diese bestehen nicht aus Schmutz oder aus der Erde des Grabes, sondern aus einer Art Harz. Ganz kleine, ausgeschnittene, staubartige Theilchen, auf einen ganz dünnen, schmalen, polirten Eisenstreifen gelegt und kurze Zeit in die Flamme eines brennenden Wachslichtes gehalten, brannten, wenn sie rasch aus der Lichtflamme gezogen wurden, noch mit einer lebhaften, hohen Flamme und gaben einen harzigen Geruch von sich, welcher dem Geruche des Harzes gleich ist, welches sich in alten Heidengräbern findet.

Der Bronzedolch ward von dem Herrn Peitzner, Besitzer des Erbpachtgutes Kl. Wolde, dem Vereine geschenkt.

G. C. F. Lisch.     

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Kegelgrab von Pritzier.

Zu Pritzier bei Wittenburg ward ein "kleiner Berg" (ein Kegelgrab) abgegraben und in demselben ein spiral=cylindrischer goldener Fingerring neben den Scherben einer zerbrochenen Urne gefunden. Diese Thatsache ist sicher, da der Ring in den Händen glaubwürdiger Personen gewesen ist; leider ist der Ring in der Folge aus den Händen der Arbeiter spurlos verschwunden, wahrscheinlich unter der Hand verkauft.

G. C. F. Lisch     

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Begräbnißplatz von Neu=Wendorf.

Auf dem dem Herrn A. Schmidt gehörenden Gute Neu=Wendorf bei Tessin liegt dicht an dem bis an die sülzer Chaussee reichenden Ackerschlage ein Holz, in welchem so viele Gräber von dem Bau der Gräber der Bronzezeit liegen, daß sie einen nicht häufigen, großen Begräbnißplatz auszumachen. Die Gräber sind über dem Erdboden aufgeführt und erhöhet, vollkommen rund und durch einen Kreis von Steinen umringt. Die Urnen stehen über der Erde in der Mitte des Grabes in einer mit kleinen Steinen umpackten

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Steinkiste, deren Deckstein noch ungefähr 1/2 Fuß hoch mit Erde bedeckt ist. Leider haben bei Gelegenheit des Chausseebaues die Steinbrecher nicht allein nach Steinen, sondern auch nach Schätzen gegraben und dadurch manches Grab zerstört.

In dem an dieses Holz grenzenden Ackerschlage liegt ein wendischer Begräbnißplatz aus der Eisenzeit (vgl. unten), welcher die Fortsetzung des Begräbnißplatzes aus der Bronzezeit zu bilden scheint.

Der zu Neu=Wendors weilende Herr Oekonom Carl deckte im Sommer 1860 eines von diesen Kegelgräbern auf und fand in demselben eine kleine, mit einer Schale zugedeckte Urne, welche, nach den sehr dünnen Schädelknochen, die verbrannten Gebeine eines kleinen Kindes enthielt. Die Urne ist hellbraun, cylindrisch gestaltet, 6" hoch und eben so weit im Bauche und hat einen großen Henkel. Die zerbrochene flache Deckschale ist von gleicher Farbe.

Die Urne scheint der jüngern Zeit des Bronzealters anzugehören.

G. C. F. Lisch.     

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Kopfringe von Kukuk.

In der Büdner=Colonie "zum Kukuk" bei Hohen=Pritz, zwischen Sternberg und Goldberg, wurden beim Graben zum Fundamente eines Hauses 1861 drei Kopfringe oder Halsringe von Bronze gefunden und an die großherzoglichen Sammlungen eingeliefert, welche sehr merkwürdig und selten sind. Diese Bronzeringe, ungefähr 6 " weit, erscheinen, wenn sie liegen, von einer Seite betrachtet, als gewundene Kopfringe von den häufig vorkommenden Formen. Auf der untern Seite sind sie aber ganz flach, so daß sie nur halbe Ringe in horizontalem Durchschnitte bilden; es sind also keine runde Ringe, deren Windungen rund um die Stange gehen, sondern nur auf einer halben Seite gewundene, auf der andern halben Seite flache Ringe. Möglich ist es, daß diese Ringe Ueberreste von einer Zusammenstellung von mehreren Ringen sind, welche die Bügel einer helmartigen Kopfbedeckung bildeten, wie in der Sammlung zu Berlin eine vollkommen erhaltene merk würdige Zusammenstellung von ähnlichen Ringen aufbewahrt wird. In der Nähe des Kukuks wurden in der Forst von Turloff im Jahre 1860 die drei seltenen bronzenen Kopfringe gefunden, welche in Jahrb. XXVI, S. 149, beschrieben sind.

G. C. F. Lisch     

 


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c. Eisenzeit.


Wendenkirchhof von Bützow
und
das heilige Hakenkreuz,

von

G. C. F. Lisch.

Als im Jahre 1838 der Mahnkenberg bei Bützow, eine sandige Ackerfläche, zum Bau der Strafanstalt Dreibergen bei Bützow abgefahren ward, ergab es sich, daß der Berg ein Begräbnißplatz aus der Eisenzeit oder ein sogenannter Wendenkirchhof war. Es fanden sich viele Urnen und Urnenscherben, welche häufig schwarz gefärbt und mit den bekannten Punctlinien verziert waren. In den Urnen, welche alle zertrümmert sind, fanden sich zerbrannte Knochen und Asche, die überall im Lande zahllos vorkommenden Hefteln der Eisenzeit, in der Mehrzahl aus Bronze, aber auch aus Eisen, eiserne Messer und andere oft vorkommende Geräthe dieser Periode. Der Herr Friedrich Seidel zu Bützow beobachtete dies alles genau und sammelte alle Ueberreste sorgfältig. (Vgl. Jahrb. IX, S. 405.)

Unter den vielen zertrümmerten Urnen war aber eine, welche mit den zerbrannten Knochen eines erwachsenen Menschen gefüllt war und einen besonders merkwürdigen Inhalt an Alterthümern hatte, der von dem Herrn Seidel bisher mit besonderer Liebe bewahrt ward, da er sich von seiner werthvollen Entdeckung nicht zu. trennen vermochte, am 20. April 1861 aber von demselben dem Vereine zum Geschenke übergeben ist.

Die Urne, welche nur im Boden und in einem Stück der Seitenwand erhalten ist, hat eine mehr hohe, topfförmige Gestalt, ist mit Kies durchknetet, ungefähr 8" hoch, braun von Farbe und, mit Ausnahme des Bodens und des Randes, noch

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nicht mit geschlämmtem Thon auf der Außenseite überzogen, sondern rauh und ohne Verzierungen; sie hat noch einen ziemlich alten Charakter und wird an Gestalt wohl der ungefähr gleich alten Urne von Wotenitz (Jahrb. XXVI, S. 162) gleichkommen.

In der Urne lagen zwischen zerbrannten Knochen zwei Hefteln und eine Schnalle aus Bronze. Die Hefteln sind von der Gestalt, welche in der ältern oder mittlern Eisenperiode vorkommen und z. B. auf dem Begräbnißplatze von Wotenitz (vgl. Jahrb.XXV, S.254 und XXVI, S. 164) und auch unter den römischenAlterthümern von Hagenow gefunden wurden. Diese beiden Hefteln sind dadurch äußerst merkwürdig, daß auf die Nadelscheide derselben heilige Zeichen gravirt sind.

Heftel

Die eine Heftel ist von schlichter, breiter Form, welche häufig vorkommt und oft, z. B. in Jahrbüchern XXV, S. 254, dargestellt ist. Wir geben hier eine Abbildung dieser vollkommen wohl und noch mit ganzer Federkraft erhalten Heftel. Auf die Außenseite der Nadelscheide dieser Heftel ist ein Hakenkreuz Hakenkreuz gravirt, in Linien, als wenn sie mit einem gehenden Meißel in Zickzacklinien Zickzacklinie eingedrückt wären. Diese Heftel ist schon in Jahrb. IX, S. 393, und das Hakenkreuz in Jahrb. XIII, S. 383, und XXVI, S.177, besprochen. Im Jahre 1858 ward in Schweden zu Wallby in einem Moor ein bronzener Steigbügel aus dem ältern Eisenalter gefunden, an welchem unten ein runder Zierrath von 1 Zoll Durchmesser hängt, auf welchem dieses Hakenkreuz oder "Thorszeichen" in dieser Gestalt Zickzacklinie eingegraben ist; vgl. Bruzelius Svenska Fornlemningar, Heft II, Lund 1860, S. 95, Pl. VIII, Fig. 1.

Die andere Heftel hat eine etwas leichtere und geschmackvollere Form, welche sich der Form der Hefteln der älteren Eisenperiode nähert; vgl. Annaler for nord. oldkynd., Ko- penhagen, 1847, S. 386, Fund von Tjaereby, Tab. II, Fig. 2 - 4.

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Heftel

Diese Heftel hat auf der Außenseite der Nabelscheide deutlich ein gravirtes Dreifuß welches in einer viereckigen Einfassung steht Dreifuß in viereckiger Einfassung , welche, da sie am Rande der Nadelscheide umhergeht, sicher nur als eine Randverzierung anzusehen ist und mit dem Zeichen Dreifuß nicht zusammenhängt. Dieses Zeichen kann nun eine Rune sein. Es kommt sonst noch in der ältern Eisenperiode vor. So z.B. ist es in die bronzene Stirnbinde von Roga 9 Male hinter einander eingetrieben (vgl. Jahrb. VII, S. 37 - 41) und auf dem Bauchrande der anscheinend gleichzeitigen Urne von Wotenitz scheint es als Ornament benutzt zu sein (vgl. Jahrb. XXVI, S. 162). In Schweden ward bei Skabersjö eine Heftel mit einer großen viereckigen Platte gefunden, deren Vorderseite mit Drachenverzierungen geschmückt ist und auf deren Rückseite am Rande viele Runen eingegraben sind, deren Reihe auch mit 9 oder 10 Dreifuß beginnt; vgl. Bruzelius a.a.O., S. 116, und Taf. IX, Fig. 1 a und b . Es scheint keinen Zweifel zu leiden, daß dieses Zeichen eine bestimmte symbolische Bedeutung hat. Wenn sich nun diese beiden Zeichen auch noch nicht deuten lassen, so scheint es doch außer Zweifel zu sein, daß sie in der ältern oder mittlern Eisenzeit eine gewisse heilige Bedeutung hatten, welche sich im Fortschritte der Forschung wohl noch wird erklären lassen können.

Neben diesen beiden Hefteln ward in der Urne: eine viereckige Schnalle

an einem doppelten Heftbleche aus Bronze gefunden, welche sehr zierlich gearbeitet und auf das Ende eines vergangenen, wahrscheinlich ledernen Riemens angenietet gewesen ist.

Schnalle

Einige Zeit nach diesem Funde fand der Herr Seidel auf demselben Begräbnißplatze noch eine andere Urne mit einem Ueberrest der zerbrannten Knochen , zwischen denen eiserne Alterthümer lagen.

Diese Urne ist der ersten an Charakter, Aussehen und Bearbeitungsweise ganz gleich. In derselben fanden sich:

ein breites eisernes Sichelmesser,

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zwei oder drei eiserne grade Messer in Bruchstücken, einige eiserne Nägel und Stifte,

allerlei kleiner eiserner Beschlag, welcher schwer zu deuten ist, und

ein kleiner Streifen Bronzeblech.

Auf einem Stücke der Urne dicht am Boden erscheint auf der innern Fläche deutlich und vollständig ein großes M eingeritzt. Das Zeichen ist ganz klar und regelmäßig, jedoch wird der Eindruck wohl durch einen seltenen Zufall entstanden sein, da er sich im Innern der Urne befindet.

Dieser Begräbnißplatz wird der ältern Zeit der Eisenperiode angehören.

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Wendenkirchhof von Neu=Wendorf.

Auf dem dem Herrn A. Schmidt gehörenden Gute Neu=Wendorf bei Tessin findet sich in dem an der sülzer Chaussee liegenden Ackerschlage ein ziemlich großer Begräbnißplatz aus dem Eisenalter, in welchem die Begräbnißurnen unter der oberen Erdoberfläche von Steinen umpackt und bedeckt stehen, welche bis 1/2 Fuß gegen die Erdoberfläche hinauf reichen. Die Gräber sind äußerlich durch nichts bekennzeichnet und nur durch Zufall entdeckt. Leider ist dieser Begräbnißplatz in frühern Zeiten viel durchwühlt, indem man auch hier nach der vielfach gesuchten französischen "Kriegskasse" gesucht hat. Der Name des Gutes: Wendorf, deutet aber darauf hin, daß hier bis in die christlichen Zeiten Wenden wohnhaft geblieben sind.

In einem dicht an dem Ackerschlage liegenden Holze ist ein Begräbnißplatz aus dem Bronzealter (S. 176), so daß der daran stoßende Begräbnißplatz eine Fortsetzung desselben zu sein scheint.

Der zu Neu=Wendorf weilende Oekonom Herr CarI Sibeth stellte im Sommer 1860 auch auf diesem Wendenkirchhofe Nachgrabungen an und fand eine schwärzliche Urne, in welcher bei den zerbrannten Gebeinen eine schmale eiserne Hakenspange lag. Die Urne ist von kugelförmiger Gestalt mit eingezogenem kurzem Halse, 9" hoch und 8" weit im Bauche und auf dem Bauche mit eingeritzten senkrechten Linien verziert.

Die Urne scheint der ältern Zeit des Eisenalters anzugehören.

G. C. F. Lisch.     

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Begräbnißplatz von Brüel.

Bei einem Neubau am Hause des Sattlers Leonhard d. ä. zu Brüel am Markte auf der Westseite trafen die Arbeiter in einer Tiefe von ungefähr 6 Fuß auf 3 mit Asche gefüllte Urnen, welche jedoch nur in Scherben zu Tage gefördert wurden. In den Urnen fand sich:

ein viereckiges Stück Eisenblech, welches wohl eine Hand breit groß sein mochte, aber ganz verrostet war und deshalb verworfen ward, und

eine Heftel von Bronze, 2" lang, welche so gestaltet ist, daß dieselbe eine dünne Bronzestange, um welche sich die bronzene Spiralfeder windet, bildet und daß an jedem Ende der Bronzestange eine hohle halbkugelige Verzierung von 3/4" im Durchmesser angebracht ist; die Nadel ist abgebrochen.

Bei einem andern Neubau des Hauses des Sattlers Leonhard d. j., weiter vom Markte entfernt, an der sehr breiten namenlosen Straße (nach Blankenberg hinaus), auf der andern Seite, dem Gastwirth Dalitz grade gegenüber, ward tief in der Erde

eine wohlerhaltene Urne von hellbraunem Thon, ohne Verzierungen, gefunden.

Alle diese Alterthümer gehören sicher der heidnischen Eisenzeit an. Die Stadt Brüel steht also zum Theile auf dem ehemaligen wendischen Begräbnisplatze vor der Burg. Der Boden der Stadt ist durch Wirthschaft und Feuersbrünste sicher sehr erhöhet und daher standen die Alterthümer tiefer als gewöhnlich.

Durch die Bemühungen des Herrn Rectors Dehn zu Brüel sind diese Alterthümer von den Besitzern dem Vereine geschenkt und von dem Herrn Dehn eingesandt.

G. C. F. Lisch.     

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Begräbniß von Alt=Bukow.

Der Herr Koch=Dreveskirchen fand zu Alt=Bukow in Urnen folgende Alterthümer der Eisenzeit, welche er dem Vereine schenkte:

Bruchstücke eines eisernen Messers;

den aus mehreren Stücken bestehenden Bronze=Beschlag einer vermoderten Scheide dieses Messers, ähnlich den bei Bel=Air in der Schweiz gefundenen (vgl. Mittheilungen der antiq. Gesellsch. zu Zürich, Bd.I, und Corresp. Blatt, 1861, Nr. 1 flgd., Taf. II, Fig. 3 und 12);

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ein Endbruchstück eines ganz kleinen eisernen Hufeisens, wie es scheint;

eine dünne, ovale bronzene Spange, aus Blech, 2 1/2 lang, mit Linien von feinen Queerstrichelchen verziert.

G. C. F. Lisch.     

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Todtenbäume.

Die in Süddeutschland beobachtete Gewohnheit, die Todten in ausgehöhlten Bäumen zu begraben, scheint weit verbreitet gewesen zu sein und die Kunde davon sich lange erhalten zu haben. Denn Andr. Hoppenrod schreibt in seinem "Stammbuch aller namhaften Fürsten u.", 1570 S. 56:

"Anno 1151 starb der letste Graff von Luchaw (Burckhart geheissen) vnd befahl für sein ende, in, wie seine voreltern, in einem außgehöleten Eychenbaum zu verpflocken vnd also zu begraben etc. . Metrop. Lib. 6, cap. 42."

Woher Hoppenrod diese Nachricht hat, habe ich noch nicht ermitteln können. In Krantz Metrop. wird nur des Todes des Grafen, nicht des Begräbnisses gedacht.

G. C. F. Lisch.     

 


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2. Alterthümer des christlichen Mittelalters und der neuern Zeit.


Bronzene Schachfigur (?) von Wismar.

In der Hohen=Straße zu Wismar ward bei Ausgraben von Fundamenten nach einem Hausbrande 12 Fuß tief eine bronzene Pferdefigur gefunden, welche 2 Zoll lang und 1 bis 1 1/4 Zoll hoch ist, einen hoch gekrümmten Hals hat, auf den gespreizten dicken Beinen sehr fest steht und sich sehr bequem fassen läßt. Wahrscheinlich ist diese Figur eine Schachfigur: der Springer oder das Roß, Rössel (daher der "Rösselsprung"), welche in den ältesten Zeiten ein vollständiger Ritter zu Roß war und später wohl ein Pferd ward, welches jetzt auf einen Pferdekopf beschränkt ist. Die Figur stammt ohne Zweifel aus dem 14. Jahrhundert, da unmittelbar dabei 1 lübischer Silberbracteat mit dem Doppeladler und ein stralsundischer halber Bracteat mit der Flagge, beide mit gestrahltem Rande und aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammend, gefunden sind. Der Verein verdankt die Figur und die beiden Münzen der Sorgfalt des Unterofficiers Herrn Büsch zu Wismar.

G. C. F. Lisch.     

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Goldener Fingerring von Glasow.

In einem Büdnergarten zu Glasow ward im Mai 1861 beim Arbeiten ein goldener Fingerring gefunden und für die großherzoglichen Sammlungen erworben. Der Ring ist ein einfacher Reif, welcher so gearbeitet ist, daß auf einem breitern Reifen außerhalb ein schmalerer Reif zu liegen scheint, auf welchem in der gothischen Schrift des 15. Jahrhunderts sehr schön und scharf der Spruch gravirt ist:

Spruch

Der Ring ist von reinem Golde und 1 Ducaten schwer.

G. C. F. Lisch.     

 


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II. Zur Baukunde.


1. Zur Baukunde der vorchristlichen Zeit.


Der wendische Burgwall oder Tempelwall von Dobbertin,

von

G. C. F. Lisch.

Es ließ sich annehmen, daß das Kloster Dobbertin auf einer heidnischen Burg= oder Tempelstätte gebauet sei, da die Lage ganz dazu geeignet ist und der wendische Name Dobbertin (wahrscheinlich: Ort des Gütigen) darauf hindeutet; jedoch ist auf der Stelle des Klosters und der Umgebungen seit dem Mittelalter so viel gebauet, gegraben, verändert und cultivirt, daß sich sehr schwer eine klare Ansicht gewinnen ließ. Durch die Aufklärungen, welche der Herr Klosterhauptmann von Maltzan zu Dobbertin durch Specialkarten und Localandeutungen an Ort und Stelle gegeben hat, läßt sich jetzt aber ein ziemlich klares Bild von den heidnischen Zuständen dieser Gegend geben.

Die heidnischen Erdbauten erstreckten sich am See entlang von der Kirche und dem Kloster eine weite Strecke hindurch bis zur Mildenitz, dort wo die Mühle und gegenüber das Pfarrgehöft steht.

Der Hauptburgwall ist die Stelle, auf welcher jetzt das Kloster steht. Dieser erhöhete Raum bildet, wie alle großen heidnischen Burgwälle, ein regelmäßiges Oblongum, welches an zwei Seiten von dem dobbertiner See bespült wird, an den beiden andern Seiten tief in Moorgrund abfällt. Der See hatte den wendischen Namen Jawir oder Jauer und heißt jetzt noch Jager. Dieser feste Burgwall, welcher

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in der Tiefe auf einer natürlichen Insel stehen mag besteht aus aufgetragener, verschiedenartiger Erde, vorherrschend aber aus grobem Sand ("Grand"), in verschiedenartigen Schichten. Beim Bau des Thurmes sollen auch viele Scherben und Knochen ausgegraben sein. An den Landseiten ist dieses erhöhete Oblongum von tiefer liegendem Moorgrund umgeben.

Vor diesem Burgwall liegt nach der Mühle hin die Vorburg, ein großes, etwas niedrigeres, festes Viereck, welches ebenfalls aus grobem Sand ("Grand") aufgetragen ist und an einer Seite auch von dem Jager=See begrenzt, an den andern Seiten von weiten Moor= oder Wiesenstrecken umgeben ist. Dieser Raum, welcher in neuern Zeiten zu Parkanlagen und Gärten umgeschaffen und vielfach umgestaltet ist, heißt noch heute der "große Werder" (d. i. große Insel) und war ohne Zweifel die Vorburg oder die Stadt für die größere Masse des Volks.

Am äußersten Ende der Wiesen fließt der Mildenitzfluß, an welchem die Mühle liegt, aus dem Jager=See, und gegenüber liegt der Pfarrhof.

Nahe bei dem Pfarrhofe, jenseit der Mildenitz, liegt das älteste Armenhaus von Dobbertin, welches noch heute oft S. Jürgen genannt wird und aus dem frühen Mittelalter stammt, also ursprünglich zum Obdach für Aussätzige gestiftet war. Dieses Armenhaus lag also ohne Zweifel dicht vor dem alten Orte Dobbertin.

Man muß sich daher die Lage des alten Ortes Dobbertin so denken, daß der Zugang bei dem S. Georgen=Hospitale war; dann ging man über die Mildenitz bei der Mühle auf einem Erddamme durch die Wiese über den großen Werder und von hier über einen Erddamm auf den Burgwall Dobbertin, welcher also durch alle diese festen Umgebungen und den See hinreichend geschützt war.

Vor dem Werder liegt noch ein drittes Plateau, auf welchem jetzt die Dorfhäuser und viele andere Klostergebäude stehen; auch dieses Plateau ist noch von weitern Niederungen umgeben. Ob dasselbe noch zu dem alten wendischen Orte Dobbertin gehört habe, ist wohl schwer zu bestimmen. Der Raum scheint dazu zu groß zu sein; jedoch wird er nicht wenig zur Befestigung der Burgstätte beigetragen haben. Die vielen neuern Bauten des Klosters sind größtentheils auf diesem Raume aufgeführt und daher hat der Ort jetzt eine ungewöhnlich große Ausdehnung.

Nach diesen Mittheilungen scheint es aber außer Zweifel zu sein, daß die Stelle des Klosters Dobbertin der Haupt-

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burgwall der Gegend war. Die Stadt Goldberg ist eine christliche mittelalterliche Anlage und war zur Zeit der Stiftung des Klosters noch ein Dorf ("Golz").

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Der wendische Burgwall oder Tempelwall von Wustrow auf Fischland,

von

G. C. F. Lisch

Die Landenge oder Insel Wustrow oder Fischland, zwischen der Ostsee und dem ribnitzer Binnensee oder Saaler Bodden, an den Dars grenzend, ist ein sehr merkwürdiges Ländchen, welches seit uralter Zeit zu Meklenburg gehört hat. Das Land bildet eine schmale Landenge, welche einen ebenen, gleichmäßig hohen, festen Boden hat, welcher in den sandigen Meeresstrand der Ostsee abfällt; vom Amte Ribnitz her führt dahin eine schmale Landenge von Meeressand, so daß das Ländchen inselartig zwischen der Ostsee und dem Binnen wasser liegt. Das bebauete Land bildet ein Kirchspiel mit dem Kirchdorfe Wustrow, mit den Dörfern Althagen (mit Fulge), Nienhagen und Barnsdorf, welche offenbar jüngere deutsche Colonien sind. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß dieses Land in ältern Zeiten eine Insel bildete, indem es im Norden und Süden durch Kanäle von der Ostsee in das Binnenwasser von dem festen Lande getrennt war; daß bei Althagen gegen den Dars hin eine Durchfahrt war, ist geschichtlich bezeugt. Ob nun diese Kanäle natürliche Durchbrüche oder künstliche Anlagen waren, ist eine schwer zu beantwortende Frage, welche auch hier nicht zur Entscheidung steht.

In alten Zeiten hieß das Land immer das "Land Swante=Wustrow" oder "Swante=Wozstrowe". Dies wird z. B. schon durch sechs glaubwürdige Urkunden aus der Zeit 1313-1329 bewiesen, welche das Kloster zu Ribnitz aufbewahrt. Dies ist sehr merkwürdig, denn dieser Name bedeutet auf deutsch: Heilige Insel. Swante heißt in den slavischen Sprachen: heilig, und Wustrow: Insel. Es heißt z. B. böhmisch: swaty: heilig, und ostrow: Insel; polnisch: swiety, swienty: heilig, und ostrow: Insel (vgl. Rosegarten Cod. Pom., S. 69). Die heutige slavische Form swaty wird durch den wendischen Rhinismus: swanty oder swante, wie z. B. in swantewit, swantebur u.s.w., und der Vorschlag des w vor einem o (wostrow statt ostrow) ist den Wenden eben so geläufig (vgl. Jahrb. VI, S. 64). - Die Insel wird

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also zur wendischen Zeit durch ein besonderes Heiligthum ansgezeichnet gewesen sein.

Das Land gehörte seit alter Zeit den Landesherren. Schon vor dem Jahre 1313 war es an den Vasallen Preen verpfändet. Am 22. August 1313 während des Verfalls der Iandesherrlichen Linie Rostock belehnte der König Erich von Dänemark seinen Truchseß Nicolaus Olafsun mit dem "Lande Zwantwozstrowe" welches aber nicht lange in dessen Besitze blieb, da es bald darnach in dem Besitze des Ritters Martin von Huda und seiner Brüder erscheint. Dieser verkaufte das Land wieder dem Fürsten Heinrich dem Löwen von Meklenburg, welcher es am 13. December 1328 dem von ihm gestifteten S. Claren=Kloster in Ribnitz schenkte. Damit verschwindet das Ländchen auf längere Zeit aus der Geschichte.

Den Hauptpunct des Landes bildet das große, alte Schifferdorf Wustrow mit der Pfarrkirche für das Land. Dieses Dorf liegt unmittelbar an dem Binnenwasser, an einem kleinen, in das Land einschneidenden Hafen, Parmin genannt, welcher eine gute Anfahrt für kleine Fahrzeuge bietet. Dieser Punct ist sehr merkwürdig. Das Dorf liegt in einem weiten Halbkreise auf einer weiten, ganz ebenen, sandigen Anhöhe. Unmittelbar an dem Landungsplatze steht aber die Kirche mit dem Pfarrhofe. Und dieser Punct ist das alte wendische Wustrow. Neben dem Hafen breitet sich nämlich eine weite, tiefe Wiese aus, und in dieser erhebt sich ein künstlich aufgetragener, großer, hoher Burgwall, welcher ganz die Bauart der großen wendischen Burgwälle hat. Mitten auf diesem Burgwalle steht die Kirche, welche aus dem 14. Jahr hundert stammt, und der übrige Raum des Burgwalles bildet den ehemaligen Kirchhof. Auch der unmittelbar daneben stehende Pfarrhof liegt noch etwas erhöhet. Hinter diesem Burgwalle, landeinwärts, hat die Vorburg gelegen, welche sich auch etwas über die Wiesenfläche erhebt. Man kann es noch deutlich, namentlich nach der Navigationsschule hin, unterscheiden, daß die Wiese den Burgwall rings umher weit um geben hat. Die Cultur hat aber nach und nach dort, wo der Burgwall dem festen Lande am nächsten ist, die Tiefen ausgefüllt und nach dem festen Lande und dem Hafen hin Erddämme aufgeworfen. Dem Burgwalle zunächst stehen die alten Schifferhäuser, welche früher das alte Dorf bildeten. Weit umher sind auf der flachen Sandebene bei der rasch wachsenden Einwohnerzahl die zahlreichen modernen Wohnungen (ungefähr 250) der wohlhabenden Schiffer aufgeführt. Es war augenblicklich nicht möglich, auf dem Burgwalle nach entschei=

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denden Alterthümern zu suchen, da die Kirche und der Kirchhof darauf liegt; dies wird vielleicht möglich sein, wenn die beabsichtigte Vergrößerung der Kirche ausgeführt wird. Es ist aber ganz sicher, daß die Erhebung eine künstlich aufgetragene ist. Es ist möglich, daß das früher rund umher von Wasser umgebene Land die "heilige Insel" genannt ward; es ist aber viel wahrscheinlicher, daß in der heidnischen Zeit nur der von moorigen Wiesen umgebene Burgwall den Namen Swante Wustrow (Heilige Insel) führte und davon das ganze Ländchen den Namen erhielt. Die wendischen Burgwälle, namentlich diejenigen, welche in den geschichtlich beglaubigten Gauen Meklenburgs liegen und deren Namen tragen, waren ohne Zweifel vorherrschend Residenzen und Festungen der Landesherren; aber die Tempelorte werden jedenfalls dieselbe Bauart und denselben natürlichen Schutz, also dieselbe Gestalt und Lage gehabt haben, welche die Festungsburgwälle hatten, wie z.B. der Tempelort Goderak bei ToitenwinkeI (vgl. Jahrb. XXI, S. 53).

Ohne Zweifel war dieser entlegene Ort Swante Wustrow aber ein Tempelort, wie sich aus dem Namen schließen läßt. Und diese Ansicht wird noch durch die Ueberlieferung unterstützt. Im Orte herrscht nämlich noch die lebendige Sage:

"Ein Riese habe mit Hülfe eines Schimmels in Einer Nacht den ganzen Berg, auf welchem die Kirche steht, zusammengefahren",

und es wird noch die Vertiefung (in der Wiesenfläche daneben landeinwärts) gezeigt, aus welcher er die Erde genommen haben soll. Dieser Riese mit dem Schimmel ist nun sicher kein anderer, als der wendische große Gott Swantevit, welcher auf Swante=Wustrow an der Stelle der Kirche verehrt ward. Mit dieser Sage stimmt die Nachricht des Saro Grammaticus über die nahen Rügianer überein (vgl. J. Grimm Deutsche Mythologie, zweite Ausgabe, 1844, S. 627):

"Die Gottheit der Rügianer hatte ein besonderes Pferd von weißer Farbe. Auf diesem Pferde führte, so glaubte man, der Gott Svantovitus gegen die Feinde seines Heiligthums Krieg, indem es zur Nachtzeit ausgeritten und des Morgens mit Schweiß und Staub bedeckt gesehen ward."
("Praetera peculiarem albi coloris equum titulo possidebat numen. - - - In hoc equo, opinione Rugiae, Svantovitus (id simulacro vocabulum erat) adversus sacrorum suorum hostes bella gerere credebatur, cujus rei praeci-

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puum argumentum exstabat, quod is nocturno tempore stabulo insistens adeo plerurnque mane sudore ac luto respersus videbatur, tanquam ab exercitatione veniendo magnorurn itinerurn spacia percurrisset.")

Die Kirche zu Wustrow war aber nicht, wie zu vermuthen stand, dem H. Veit oder "Sante Vit", sondern dem H. Jodocus geweihet, wie dies durch eine Urkunde des Königs Albrecht von Schweden vom Jahre 1385 und durch das Visitations=Protocoll vom Jahre 1577 bezeugt wird. Und der H. Jodocus paßt auch zu der Lage und der Beschaffenheit, wenn auch nicht zu der Geschichte des Landes. Der H. Jodocus war König der Bretagne, ward aber Mönch, zog sich in die Einsamkeit zurück und übte hier eine ungemessene Mildthätigkeit. Als einmal Alles weggegeben war und der Hungertod drohete, brachte ein Schiff auf dem Strome eine reiche Ladung Brot. Jodocus hielt sich, und diese Legende wird viel erzählt, zwölf Hühner und einen Hahn; ein Adler raubte ihm die zwölf Hühner; als er ihm aber auch den Hahn rauben wollte, legt er vor dem Zeichen des Kreuzes, welches Jodocus macht, diesem den Hahn vor die Füße und stirbt (vgl. Tilesius von Tilenau Die hölzerne Kapelle des H. Jodocus zu Mühlhausen in Thüringen, Leipzig, 1850).

Das Kirchdorf und davon das Land hieß seit dem 14. Jahrhundert Swante=Wustrow oder Wustrow. Das Land behielt lange den Namen Wustrow. Seit dem 16. Jahrhundert führte der Ort oft den Namen "Kirchdorf". Jetzt heißt das Dorf Wustrow und das Land Fischland.

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Die Burg Wehningen.

Das wendische Land Waninke lag zwischen der Elde und Rögnitz und erstreckte sich westlich bis an die Elbe (vgl. Wigger Mekl. Annalen, S. 111); in der Mitte desselben lag die hohe Landschaft Wanzeberg (=Waninkesberg?) mit der Pfarre Konow. Es liegt nun sehr nahe, einen wendischen Burgwall bei Wehningen an der Elbe bei Dömitz zu suchen. Nun ist aber in Jahrb. XXVI, S. 196 flgd. und S. 204 flgd., nachgewiesen, daß die wendische Burg dieses Landes, die Connoburg, an der Rögnitz bei Menkendorf, in der Nähe von Konow oder Glaisin, lag. Freilich kann diese Connoburg älter, als die jüngere wendische Zeit und nach der Zerstörung im Jahre 809 nicht wieder aufgebauet sein (Jahrb. XXVI, S. 210), worauf denn Wehningen an deren Stelle gerückt sein könnte.

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Aber wenn auch bei Wehningen nicht die Hauptburg des Landes lag, so läßt sich doch hier, an einem passenden Uebergange über die Elbe, ein fester Platz alter Zeit vermuthen, wie hier auch in neuern Zeiten die Festung Dömitz angelegt ist, wenn auch keine Hauptburg gefunden werden sollte. Es ist nun nicht weit von Wehningen eine alte Burgstelle entdeckt, welche wohl noch zum Lande Waninke oder Wehningen gehört haben wird, da sich nicht gut annehmen läßt, daß sie schon zum Lande Dirtzink (Amt Neuhaus) gerechnet werden könnte.

Der Unterofficier Herr Büsch aus Wismar, welcher im Frühling des Jahres 1861 zur Festung Dömitz commandirt war, hat es sich mit Eifer angelegen sein lassen, eine Burg in dieser Gegend zu entdecken, auf derselben Nachforschungen und Nachgrabungen anzustellen und Nachrichten und Berichte einzusenden.

Er fand die alte Burgstelle an der Elbe, eine halbe Stunde nordwestlich von Dömitz, bei dem Orte Broda (wendisch, auf deutsch: Fähre), welcher jetzt von einem Holzwärter und einem Büdner bewohnt wird. Der Ort Wendisch=Wehningen liegt sehr hoch und zeigt keine Spur von den Eigenthümlichkeiten, welche die Lage eines wendischen Burgwalles bezeichnen; auf der höchsten Höhe bei Wendisch=Wehningen, welche dort jetzt der "Kalkstiegenberg" genannt wird, soll früher ein Leuchtthurm gestanden haben. Auch stimmen die ältesten Leute des Dorfes in der Sage und Ansicht überein, daß eine Burg nicht bei Wendisch=Wehningen, sondern südlich davon, nach Broda hin, gestanden habe. Broda ist von Hügeln umgeben. Der höchste von diesen erhebt sich an einer Seite 45 Fuß hoch und ist 1500 Schritte von den Gebäuden von Broda, 3000 Schritte von der Elbe und eine Viertelstunde von Wendisch=Wehningen entfernt; diese Höhe hat einen Flächeninhalt von 5 []Ruthen. Vor dieser Höhe liegt ein niedrigerer Burgwall, der an drei Seiten von Wiesen umgeben ist, welche aber an einer Seite in frühern Zeiten durch Deichbruch so sehr versandet sind, daß sie hier ziemlich festen Boden bilden. Dieser Burgwall ist an der einen Seite 5 Fuß hoch, an den übrigen drei Seiten 10 - 14 Fuß hoch; in der Mitte ist eine kesselförmige Vertiefung die Oberfläche beträgt 30 - 40 []Ruthen. Die Erde ist stufenweise aufgebracht; das Ganze ist aber so sehr zerstört, daß sich auf den ersten Blick kaum eine menschliche Anlage erkennen läßt.

Auf dieser niedrigern Höhe sind an der Seite nach der Elbe hin in frühern Jahren beim Sandgraben stets Urnen und Scherben mit Knochen gefunden; oft sind auch Urnen

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durch den Wind frei gewehet. Herr Büsch fand hier beim Nachgraben selbst eine zerbrochene Urne mit zerbrannten Knochen; die Urne scheint nach allen Kennzeichen noch der Bronzeperiode anzugehören.

Auf der erst genannten Höhe, welche eine Erhebung von 45 Fuß und einen Flächeninhalt von 5 [] Ruthen hat, stellte der Herr Büsch Nachgrabungen an. In einer Tiefe von 3 Fuß lagen Fundamentsteine von Granitblöcken und Ziegeln von 4 1/4 " Dicke (vgl. Jahrb. XIII, S. 253). Ueberall fand sich aufgebrachter Lehm und schwarze Erde, Holzkohlen, Vieh= und Menschenknochen, Glasscherben, Gefäßscherben, Ofenkacheln und Alterthümer allerlei Art. Auch lag in der Tiefe ein Menschenschädel, welcher jedoch so verwittert war, daß er bei der Entblößung von Erde gleich zusammenfiel. Nach der Aussage des Holzwärters sollen hier in frühern Zeiten einige silberne Eßlöffel mit rundem Blatt, ein Schwert, ein dicker goldener Ring und andere Geräthschaften gefunden sein. Die älteste Zerstörung dieser Burg im Mittelalter scheint im Jahre 1315 geschehen zu sein, da nach dem bruderstorfer Vertrage vom 10. Junii 1315 die Festungen: Hitzacker, Wehningen, Eldenburg und Kobelbrok gebrochen werden sollten (vgl. Jahrb. XXVI, S. 76, und Nachtrag S. 303, über Kobelbrück).

Die von dem Herrn Büsch gefundenen und eingesandten Alterthümer sind nun im höchsten Grade merkwürdig, indem sie aus fast allen Perioden der Vorzeit stammen.

I. Die heidnische Bronzeperiode. Es wurden

1) viele hellbraune und gelbliche, glatte Urnenscherben, mit grobem Granitgrus durchknetet, gefunden, welche nach allen Zeichen der Bronzeperiode angehören und mit der Urne auf der niedrigern Erhebung ganz übereinstimmen. Drei Randstücke gehören verschiedenen Gefäßen an.

Höchst merkwürdig ist aber, daß sich hier auch

2) eine bronzene Framea, mit Schaftloch und Oehr fand, welche hellgrün gerostet ist und ohne Zweifel der Bronzezeit angehört. An einigen Stellen der Seiten ist der Guß nicht gekommen.

II. Die heidnische Eisenperiode scheint auch vertreten zu sein, indem

3) mehrere feinkörnige Gefäßscherben gefunden wurden, welche muthmaßlich der Wendenzeit angehören.

III. Das christliche Mittelalter, etwa das 14. und 15. Jahrhundert, hatten viele Spuren hinterlassen. Es fanden sich, außer den oben genannten Ziegeln,

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4) viele Scherben von fest gebrannten schwarzen und blaugrauen Gefäßen, auch von weißlichen Krügen, ohne Zweifel dem christlichen Mittelalter angehörend;

5) viele Scherben von grünlichem Fensterglas, von der Dicke des doppelten und auch des einfachen grünen brabanter Fensterglases;

6) eine lange, dünne eiserne Pfeilspitze und

7) ein kurzer, dicker eiserner Pfeilbolzen, ohne Zweifel dem Mittelalter angehörend, eben so

8) eine eiserne Lanzenspitze;

9) ein ungewöhnlich kleines, einfaches, eisernes Pferdegebiß (Trense), welches spätestens dem Mittelalter angehört, aber auch noch in die heidnische Wendenzeit hineinreichen könnte, da der Rost die ganze Oberfläche sehr tief bis auf einen innern festen Kern zerstört hat;

10) zwei gleiche, große, eiserne Messer von einer unbekannten Schneidemaschine, an einer Seite abgerundet, Schlittschuhen ähnlich, 11" lang und 3" breit, welche nach dem Ansehen alt zu sein scheinen.

IV. Die Renaissancezeit oder doch die allerletzte Zeit des Mittelalters gab folgende Gegenstände. Es fanden sich:

11) ein eiserner Sporn mit Rad, zierlich gearbeitet;

12) die Hälfte eines sehr großen eisernen Pferdegebisses (Stange);

13) zwei eiserne Hufeisen;

14) ein eiserner Sperrhaken;

15) ein eiserner Feuerhaken;

16) eine eiserne Fußangel;

17) eine eiserne Hülse;

18) zwei große eiserne Nägel;

19) zwei bronzene Zapfhähne, in Bruchstücken;

20) Bruchstücke eines bronzenen Mörsers;

21) Bruchstücke von grün glasurten Ofenkacheln, von denen eines noch die Inschrift IOHANS trägt, daher sicher der Zeit des Herzogs Johann Albrecht I., also der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, angehört.


Alle diese verschiedenartigen, sichern Funde lassen nur schließen, daß diese im hohen Grade merkwürdige Stelle von den allerältesten Zeiten bis in das 16. Jahrhundert ununterbrochen bewohnt gewesen ist.

G. C. F. Lisch.     

 


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2. Zur Baukunde des christlichen Mittelalters.


a) Weltliche Bauwerke.


Die Burg Dassow.

Die Burg des Landes Dassow (vgl. Wigger Annalen, S. 124) lag ohne Zweifel bei dem jetzigen Flecken Dassow. Der jetzige Flecken Dassow liegt hoch auf festem Boden und wird von Höhen begrenzt, steigt aber gegen die Stepenitz und deren Ausfluß in den dassower Binnensee in eine tiefe Wiese bis zur Brücke über die Stepenitz hinab. Hier liegt nun, wenn man von Westen her über die Brücke nach Dassow hin einfährt, ganz unmittelbar rechts an der Brücke und auf dem Ufer der Stepenitz in der Wiese ein fester, nicht sehr erhöheter Platz, welcher ohne Zweifel die alte Burgstelle von Dassow ist.

Der Herr Kaufmann Kallies zu Dassow ließ genau auf dieser Stelle neue große Speicher, an der Stelle alter, bauen, und grade am 7. Mai 1861 waren die Fundamente dazu tief und vollständig ausgegraben, so daß ich die Lagerungen deutlich sehen konnte. Von wendischen Ueberresten ließ sich in der Tiefe in der aufgetragenen schwarzen Erde nichts mehr erkennen; auch war dies wohl zu tief und das höher Gelegene durch jüngere Bauten aus dem Wege geräumt. Durch die Zerstörung und Abtragung der Burg im Jahre 1262 (vgl. Lübeker Urk. Buch, I, Nr. 257 und 266) werden übrigens die letzten alten Reste vernichtet sein. In gewöhnlicher Fundamenttiefe fanden sich aber in weiten Lagen sehr viel Schutt von kleinen Ziegelbruchstücken und sehr viele kleine Holzstücke; daneben lagen horizontal gestreckte, dünne Baumstämme und Balken, sehr große Massen größerer und kleinerer Granitblöcke von alten Fundamenten und einzelne alte Ziegel von großem Format, neben größeren Ziegelbruchstücken. Diese Fragmente sind ohne Zweifel die Ueberreste der mittelalterlichen Burg der von Parkentin, welche Dassow besaßen. Hiefür zeugt auch eine vortrefflich gearbeitete, abgebrochene Spitze eines eisernen Schwertes, welches wahrscheinlich noch dem 13. Jahr=

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hundert angehört und von dem Herrn Kallies dem Vereine geschenkt ward. Andere eiserne Sachen, z. B. Boot=oder Feuerhaken, gaben kein entscheidendes Merkmal ab. Nach Vollendung des Speicherbaues wird eine fernere Untersuchung unmöglich sein.

Die aufgefundenen Ueberreste zeugen freilich nur für eine mittelalterliche Burg; durch diese ist aber ganz sicher die wendische Burg vernichtet, welche auf derselben Stelle stand. Dicht hinter diesem ehemaligen Burgplatze, zwischen diesem und dem Flecken Dassow, liegt ein etwas größeres, festes, niedriges Plateau, auf welchem, vor dem Orte Dassow, einige Häuser stehen und die Bleiche liegt. Diese Stelle war zur wendischen Zeit ohne Zweifel das Dorf oder der Wohnplatz für das Volk, die Wik, wie gewöhnlich die Dorfstätten neben den wendischen Burgplätzen genannt werden. Ganz gleich liegt die alte Burg Rostock vor dem Petrithore, indem die nicht hohe Burg (jetzt Bleiche) an der Mündung des kleinen Flusses Witingstrang in die Warnow und dahinter landeinwärts in Wiesen die noch heute sogenannte Wik liegt.

Daß die Burg auf dem "Plönswerder", einer Insel vor der Mündung der Stepenitz, nahe bei der Brücke, gelegen habe, wie Wigger in den Mekl. Annalen, S. 124, vermuthet, glaube ich nicht, da diese zu klein, flach und niedrig ist und keine Spur von einer alten Befestigung zeigt.

G. C. F. Lisch.     

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Der Burgwall von Franzensberg
bei Neu=Kalen,

welcher in Jahrb. XXII, 1857, S. 305, durch den Herrn Burgemeister Mau zu Neu=Kalen zur Sprache gebracht ist, ist im Jahre 1860 von dem Herrn Landschaftsmaler Pflugradt aus Franzensberg, zunächst durch die großen landschatlichen Reize der Gegend geleitet, wiederholt genauer untersucht worden. Die Beschreibung stimmt mit der in den Jahrb. a.a.O. gegebenen überein; jedoch ist es dem Herrn Pflugradt gelungen, mehrere alterthümliche Entdeckungen zu machen, welche die in den Jahrbüchern aufgestellte Vermuthung, daß dieser bedeutende und schöne Burgwall eine Schöpfung des christlichen Mittelalters sei, vollkommen bestätigt. Viele große Granitblöcke, welche anscheinend zu Fundamenten gedient haben und theilweise in einer gewissen Symmetrie den Boden bedecken, liegen, theils aus der Oberfläche des Bodens hervorragend, theils versunken, überall umher; Trümmer von ge=

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brannten Ziegeln, vorherrschend gelblicher Art, sind häufig, und an manchen Stellen ist dieErde ganz mit seinem Ziegelschutt vermischt, wie oft auf wüsten Burgplätzen des Mittelalters. Wallartige Erhebungen ziehen sich hin und wieder an dem Rande des Grabens hin und stellenweise zeigen sich Bruchstücke von alten zugespitzten Pfählen oder Pallisaden. Bei genauerer Untersuchung fand Herr Pflugradt auf dem festen Lehm grunde des Wallgrabens unter einer 2 bis 3 Fuß dicken Schicht von vermoderten Blättern und Baumstämmen zwei große Bruchstücke eines gehenkelten, dreibeinigen, also grapenförmigen Topfes aus festem, blaugrauen Thon, ohne eingesprengten Granitgrus, und Bruchstücke von ledernen Schuhsohlen, und auf dem Burgplatze eine Granitplatte von einer kreisrunden Handmühle, von etwa 1 1/ 2 Fuß im Durchmesser und 2 bis 3 Zoll Dicke, mit einem ungefähr 2 Zoll weiten Loch in der Mitte. Alle diese Entdeckungen sprechen mit Bestimmtheit dafür, daß der Burgplatz aus dem christlichen Mittelalter stammt und vielleicht im 14. Jahrhundert zerstört sein mag. Von heidnischer Cultur ist keine Spur gefunden.

G. C. F. Lisch.     

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Denkstein von Tramm.

Auf dem ritterschaftlichen, nach Lütgenhof gehörenden Antheile des Bauerfeldes von Tramm steht rechts nahe an der Chaussee von Grevesmühlen nach Dassow ein Denkstein oder ein "steinernes Kreuz" (vgl. Jahrb. XXIII, S. 350 flgd.) aus verwittertem Kalkstein, stark und fest mit Flechten überzogen, wahrscheinlich zum Andenken eines hier Ermordeten. Es ist noch ungefähr die Gestalt eines Crucifixes zu erkennen und die Umschrift ist gothische Minuskelschrift. Jedoch ist der Stein so sehr verwittert, daß es kaum möglich sein wird, die Inschrift zu entziffern.

G. C. F. Lisch.     

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Denkstein von Bützow.

In der Nähe von Bützow stand ein Denkstein, welcher nach dem Jahre 1809, als das Wohnhaus auf dem benachbarten Hofe Wolken gebaut ward, w eggenommen und zur Thürschwelle des Hauses benutzt sein und dort noch liegen soll. Vor der Stadt Bützow, nicht weit von dem Bahnhofe und von Wolken, liegt ein Gehölz, "die Darnow" genannt, welches zuerst eine ganze Strecke lang aus Tannen besteht; dann steigt man allmählig zum "Buchenberge" an, welcher einen ziemlich großen Buchenwald trägt und eine weite Aussicht bis nach

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Güstrow bietet. Gleich am Fuße des Buchenberges, an welchem früher eine Straße nach dem Dorfe Oettelin vorübergeführt haben soll, war der Denkstein aufgerichtet, welcher noch 1809 stand und nach dem Freimüthigen Abendblatt, 1823, Nr. 222, folgende Inschrift trug:

Anno 1623 den 27. Junii Morgens zwischen 5 und 6 Uhr ist der woledle, gestrenge und veste Alexander von Harten seliger, wolverdienter Bürgermeister der Stadt Demmin, neben seinem Gutscher Peter Wirowen von seinem treulosen Diener Heinrich Hans Andreas von Driesen genannt meuchelmörderisch und schelmischer Weise niedergemordet worden, dessen hinterbliebener Körper von hinnen begraben let und den 6ten Jul. zu Demmin in sein Erbbegräbniß beigesetzet. Gott gnad der leiben Selen und verleihe gnediglich, daß der schelmische Thäter zur gebührenden Strafe möge können gezogen werden.

Wir verdanken diese Nachricht dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow.

G. C. F. Lisch.     

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Das von Rohrsche Haus
zu Freienstein.

An dem alten Schlosse in dem märkischen Städtchen Freienstein, südlich von Plau, steht, nach der Mittheilung des Herrn Geheimen Regierungsraths und Conservators von Ouast, noch eine Facade, welche in dem reinsten Renaissance=Styl erbauet und mit Reliefs in gebranntem Thon, sowohl Laubwerk, als Brustbildern, reich geschmückt ist. Dieser Theil wird das Rohrsche Haus genannt, weil die von Rohr lange, bis in das 17. Jahrhundert, im Besitze des Ortes und vieler Güter umher waren (vgl. Riedel Cod. Brand. I, 2, S. 249 flgd.). Ueber die Erbauung des Schlosses zu Freienstein sind bis jetzt keine Nachrichten bekannt geworden; jedoch leidet es keinen Zweifel, daß die Erbauung mit der Aufführung der meklenburgischen Schlösser zu Wismar und Schwerin in gleiche Zeit, in die Mitte des 16. Jahrhunderts, fällt und der Styl offenbar im Zusammenhange mit diesen steht. Das Haus, zu Freienstein ist also für die Baugeschichte des Schlosses zu Schwerin von Wichtigkeit. - In der Straße "Schüsselbuden" in Lübek steht ein Haus, welches im Giebel dem freiensteiner Hause ähnlich construirt ist und sicher aus derselben Zeit stammt.

G. C. F. Lisch.     

 

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b) Kirchliche Bauwerke.


Romanisches Gebäude zu Dobbertin.

Das Kloster Dobbertin war unter den Borwinen also vor dem Jahre 1227, für Mönche Benedictiner=Ordens gestiftet, ward aber schon in dem nächsten Jahrzehent an Nonnen desselben Ordens überwiesen. Die bisher bekannten alten Gebäude in Dobbertin, die Kirche und der Kreuzgang, sind nicht sehr alt und werden aus verschiedenen Zeiten des 14. Jahrhunderts stammen. Aufmerksam gemacht durch den Herrn Klosterhauptmann Freiherrn von Maltzan zu Dobbertin, habe ich in Dobbertin ein Bauwerk gefunden, welches zu den merkwürdigsten in Meklenburg gehört. Hinter dem Klosteramtsgebäude, der Wohnung des Klosterhauptmanns, steht am Ende des Wirthschaftshofes, am Aufgange zu dem "Großen Werder", kleines, niedriges, massives Häuschen, welches im Aeußern ganz modern ist und aussieht; das Häuschen enthält einige Kammern, deren einen Theil ein Tischler, den andern ein Glaser zu den laufenden Reparaturen jetzt als Werkstätten benutzt. Die Räume für den Tischler zeigen nichts Alterthümliches. Die andere Seite mit der Glaserwerkstätte enthält aber im Innern drei kleine Gewölbe, welche einen sehr alten Bau zeigen. Dieser ganze Bau ist nämlich vollständig in einem ausgebildeten, alten romanischen Styl aufgeführt. Alle Gurtbogen, welche tief hinabgehen, und die (ehemaligen Fenster=?) Nischen in den Seitenwänden sind rein romanisch; die romanischen Gewölbekappen stoßen in den Räthen ohne Rippen zusammen: kurz der ganze Bau ist ohne Ausnahme romanisch. Das ganze Häuschen ist aber in neuern Zeiten mit Ziegeln ganz umkleidet, so daß im Aeußern der alte Charakter des Gebäudes völlig verschwunden ist. So viel bis jetzt bekannt ist, ist dieses Gebäude, des einzige nicht kirchliche romanische Gebäude in Meklenburg.

Nach meiner Ansicht ist das Gebäude sehr alt und stammt noch aus der Zeit der Gründung des Mönchsklosters im ersten

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Viertheil des 13.Jahrhunderts. Es sieht beinahe so aus, als wäre es ein Stück von einem alten Kreuzgange. Vielleicht war es aber das, alte Pforthaus des alten Klosters, da es an dem alten Aufgange von dem "Großen Werder" (der Vorburg) zu dem Burgwalle, auf welchem jetzt das Kloster liegt, steht (vgl. oben S. 186 über dem heidnischen Burgwall von Dobbertin), also dem neuern Nonnenkloster gegenüber, welches vor der Klosteramtswohnung steht. Nach einer noch herrschenden Sage soll aber das "alte Kloster" hinter der Klosteramtswohnung bei dem kleinen romanischen Gebäude gestanden haben.

G. C. F. Lisch.     

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Kreuzgang des Klosters Dobbertin.

Ein Theil des alten Kreuzganges des Klosterrs Dobbertin, welcher wohl am Ende des 14. oder im Anfange des 15. Jahrhunderts erbaut sein mag, hat Gewölbe mit Rippen, deren Kragsteine, wie die Gewölbeschilde, mit Laubwerk und architektonischen Ornamenten verziert sind.

Zwei von diesen Kragsteinen aus gebranntem Thon haben statt der erhabenen erhabenen Verzierungen eingegrabene Inschriften, welche durch den Klosterhauptmann Freiherrn von Maltzan in den neuesten Zeiten bei der Restauration des Kreuzganges entdeckt sind. Diese Inschrift in sind nicht kunstmäßig, sondern gleichmäßig dünnen, langgestreckten kunstmäßig, sondern in gothischer Minuskelschrift von nicht kunstgeübter Hand eingegraben und nicht leicht zu entziffern. Im October 1861 gelang es dem Herrn Dr. Wigger und mir, diese Inschriften zu enträthseln.

1) Der eine Kragstein hat folgende Inschrift:

Inschrift

Auf dem untern Knauf, des Kragsteins steht, ein großes, gothisches, gekröntes gekröntes S

2) Der andere Kragstein, dem vorigen grade gegenüber, hat folgende Inschrift:

Inschrift
(Wer beliebt will sein und Nachbar ist, Der lebe wahrlich kleine Frist.)

Ueber diesem in zwei Zeilen geschriebenen Spruche steht noch eine Zeile, welche aber nicht hat entziffert werden können. Auf

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dem Knaufe des Kragsteines daneben, also dem ersten schräge gegenüber steht ein großes, gothisches, gekröntes gekröntes M

In einiger Entfernung hat ein anderer Kragstein auf dem Knaufe ein gekröntes gekröntes A welches aber schon zum Theil zerstört ist.

Diese Sinnsprüche sind den Sinnsprüchen auf den hölzernen Confecttellern von Güstrow (Jahrb. XXIII, S. 293) ähnlich und scheinen in dieser Form im Mittelalter in den niederdeutschen Ländern sehr Mode gewesen zu sein, wie die Sprüche der Todtentänze.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Wustrow
auf Fischland

steht hoch auf dem Burgwalle des ehemaligen heidnischen Heiligthums Swante=Wustrow an dem kleinen Hafen des Dorfes an dem Binnenwasser (vgl. oben S. 188). Die jetzt stehende Kirche, welche einer Restauration und Vergrößerung bedarf, ist ein Bau im ausgebildeten gothischen Style des 14. Jahrhunderts. Das Schiff ist dreischiffig mit erhöhetem Mittelschiffe und kleinen Fenstern zu Oberlicht, welche jedoch an der Südseite durch das Dach verdeckt sind. Das Mittelschiff scheint der älteste Theil der Kirche zu sein. Die Seitenwände des Mittelschiffes ruhen auf kräftigen achteckigen Pfeilern, welche an jeder Seite durch vier spitzbogige Gurtbogen verbunden sind. Das Mittelschiff ist mit einer Balkendecke belegt, welche jedoch in neuern Zeiten niedriger gelegt ist, so daß sie jetzt dicht über den Wölbungen der Gurtbogen und unter den Fenstern für das Oberlicht liegt; der obere Theil der Seitenmauern mit den obern Fenstern und den alten Balken steht noch über der jungen Balkendecke unter dem Dache. Die Seitenschiffe, mit 4 Fenstern an jeder Seite, sind niedrig und schmal und die äußern Seitenmauern dem Anscheine nach viel jünger, da sie nur ein stylloses Mauerwerk zeigen; sie haben gar keine andere Bedeckung als das Ziegeldach der Kirche, welches also von unten zu sehen ist. Der gewölbte Chor von einem Gewölbe Länge und Breite und einem gewölbten dreiseitigen Chorschlusse mit Strebepfeilern hat nichts Merkwürdiges und mag etwas jünger sein, als das Mittelschiff der Kirche. Der Thurm von Ziegeln ist in den Außenwänden schadhaft.

Die Kirche hat, außer der Grundanlage und den Pfeilern des Schiffes, sowohl im Bau, als im Mobiliar, welches aus

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dem 18. Jahrhundert stammt, nichts anderes Bemerkenswerthes, als einen alten, tüchtig und schön gearbeiteten Taufstein aus Kalkstein.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Konow.

Die Kirche zu Konow bei Eldena die Pfarrkirche des "Wanzeberges" ist eine ganz aus Feldsteinen gut und fest gebauete Kirche im Uebergangsstyle aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts und bildet ein Oblongum, welches mit einer Balkendecke bedeckt ist. Die Altarwand hat drei im Uebergangsstyle construirte Fenster, deren Wölbungen außen mit Kalk geputzt und mit ausgehenden hellrothen Strahlen bemalt sind, wie an der gleich alten und gleich gebaueten Kirche zu Grüssow (vgl. Jahrb. XVI, S.291 und 293). Die Seitenwände haben an jeder Seite vier Fenster, welche eben so gebauet waren, aber in neuern Zeiten dadurch zum Theil vernichtet sind, daß schlechte viereckige Fenster eingesetzt sind. An der äußern Altarwand ist aus der Zeit der Erbauung her noch zu sehen, daß die Fugen durch festen, gelblich grauen Kalkputz gefüllt und mit milden Farbentönen groß quadrirt waren. Der Thurm ist von Holz und schlecht. Sämmtliches Mobiliar, namentlich die Kanzel über dem Altartische, ist schlecht und jung, und besitzt die Kirche außer den Ringwänden nichts von Werth.

Schwerin, im Januar 1860.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Sülstorf,

südlich von Schwerin, ist zwar in den Jahrbüchern I, S. 65, berührt, jedoch nicht so klar beschrieben, daß sich daraus ein Gewinn für die Baugeschichte ziehen ließe. Ich lasse, nach einer neuen Untersuchung im Herbste 1857, einige ergänzende Andeutungen folgen.

Die Kirche ist im Allgemeinen nur eng und niedrig und von keinem besondern Werthe, hat jedoch einige merkwürdige Eigenthümlichkeiten. - Die ganze Kirche ist mit einer horizontalen Bretterdecke belegt.

Das Schiff ist der ältere Theil und stammt wohl noch aus der allerletzten Zeit des Rundbogenstyls (nach 1217, vgl. Jahrb. I, S. 201). Im Innern des Schiffes sind unten an jeder Seite zwei große Rundbogennischen, welche auf viereckigen Pfeilern in der Wand ruhen. Die kleinen, sehr verbaueten Fenster liegen liegen hoch über diesen Bogen. Dieser

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älteste Theil der Kirche ist alsorsprünglich auf zwei Seitenschiffe angelegt, welche jedoch nicht zur Ausführung gekommen sind. Diese Bogenöffnungen sind jedoch nach außen hin nicht schlicht zugemauert, sondern eigenthümlich verziert: vor jedem Bogen im Innern stehen nämlich in der Außenwand unten zwei niedrige Rundbogennischen auf viereckigen Pfeilern, so daß das Schiff außen an den Wänden unten mit Arkaden verziert erscheint. Die Fenster, welche paarweise über den Bogen dicht zusammen stehen sind in flachem Bogen überwölbt, jedoch vielfach verbauet. Durch diese ganze Construction ist das Mauerwerk, welches überhaupt keine große Stärke hat, sehr dünne geworden. Daher haben die Außenwände an den Pfeilern, welche in der Mauer stehen, Strebepfeiler, welche jedoch nur so hoch reichen, als die innern Nischen, und gegen die Fenster hin abgeschrägt, auch sonst gut profilirt sind. Über jedem Fensterpaare ist außen eine viereckige, weiße Vertiefung in der Mauer. An den Ecken stehen Lissenen. Die Pforte ist im Rundbogen gewölbt.

Der Chor ist jünger, wohl aus dem 15. Jahrhundert. Die Altarseite ist fünfseitig, so daß sie fast abgerundet erscheint. Die breiten Fenster sind im Spitzbogen construirt. Eine zugemauerte Pforte ist ebenfalls spitzbogig.

Die Glocken sind in Jahrb. I, S. 65, beschrieben.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Banzkow,

südlich von Schwerin, ist sehr roh und einfach gebauet, so daß sie kaum Beachtung verdient. Sie besteht aus zwei ganz verschiedenen Theilen. Das Schiff ist, der ältere Theil und in sehr kleinen Verhältnissen gebauet, unten von Feldsteinen, oben von Ziegeln; die kleinen Fenster, welche sehr verbauet sind, haben paarweise gestanden und haben einen Anflug vom Uebergangsstyl, jedoch keine gegliederte Laibung und keine Wölbung, sondern nur einen Schluß im Dreieck. Das allein Merkwürdige ist, daß das Schiff im Innern aus Fachwerk von Eichenholz aufgeführt und dieses im Aeußern mit Steinen verblendet ist; eben so war die alte, vor einigen Jahren abgebrochene Kirche zu Wittenförden gebauet (vgl. Jahrb. XVIII, S. 288): diese Kirchen, beide der Nähe von Schwerin, sind wohl die frühest Beispiele der noch vorhandenen ältesten Holzconstruction. Der Chor ist jünger, vielleicht aus dem 16. Jahrhundert. Er ist in den Seitenwänden in gleicher Flucht mit dem Schiffe gebauet und an der Altarseite

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abgerundet; obgleich dies alter Styl ist, so darf dies doch nicht irre machen, da der Bau offenbar jung ist. Der Chor ist ganz von Feldsteinen, ohne Wahl glatter Flächen, sehr roh aufgeführt und baufällig; dazu ist im Innern die untere Wand rund umher in Rundbogennischen construirt.Die ganze Kirche ist außerdem schmal und sehr niedrig, nur etwa 16 Fuß hoch, und dem Abbruch anheimgefallen. Die Decke ist eine gewöhnliche Balkendecke. Der geschnitze Altar stammt noch aus dem 15. Jahrhundert, hat keinen besondern Kunstwerth und ist durchweg katholisch. In der Mitte steht Maria in der Sonne; zu den Seiten stehen 4 weibliche Heilige, so daß die Darstellung folgende ist:

S. Katharine. Maria mit dem S. Margarethe.
S. Clara, Christkinde. S. Barbara.

In den Fensternischen stehen zurückgesetzt noch 7 alte, aus Eichenholz geschnitzte Heligenbilder, welche größtetheils sehr gut, jetzt aber überkalkt sind. Allein von Interesse ist die kleine Glocke, welche folgende Inschrift hat:

Inschrift
(d. i. Hilf Gott und Sanct Anna selb dritte. 1509.)

Dies soll sich sicher darauf. beziehen, daß die H. Anna oft mit der Maria und dem Christkinde zusammen, also selbdritte, dargestellt wird, so daß die H. Anna die Jungfrau Maria und diese wieder das Christkind auf dem Arme hat.

Diese Bezeichnung der S. Anna "selbdritte" wird zu jener Zeit in Niederdeutschland sehr verbreitet gewesen sein. In dem plattdeutschen Tagebuche des Domherrn Dr. Johann Knutze über den Reichstag zu Regensburg 1532 wird eine kaiserliche Fahne so beschrieben, daß auf der einen Seite "unser lieben Frauen Bild", auf der andern Seite

"sunte Anna sulffedrudde"

gemalt gewesen sei (vgl. Jahrb XXIII S. 96; XXVI, S. 48). Die H. Anna ist die Schutzpatronin der Armen; vielleicht war die banzkower Glocke zur katholischen Zeit eine Vesperglocke, welche nach der Arbeit vorzugsweise die Armen zum Gebete rief.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Boitin

bildet ein großes, weites Oblongum von zwei Gewölben Länge. Die Wände bestehen in der untern Hälfte aus Feldsteinen, in der obern Hälfte aus guten Ziegeln. Die Fenster und Pforten sind im strengen Spitzbogen stark und groß gewölbt. Die Kirche selbst ist sehr weit und die Gewölbe gehen daher sehr tief hinab. Die Kirche stammt nach dem Baustyl aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Sie ist in neuern Zeiten restaurirt und enthält im Innern weder Bauverzierungen, noch alterthümliches Mobiliar.

Die Kirche hat aber in den Ringmauern im Aeußern eine Verzierung, welche höchst merkwürdig ist. Sie ist nämlich an mehrern Stellen mit denselben Reliefziegeln geschmückt, mit welchen die ganze Außenwand des Chores der Kirche zu Steffenshagen verziert ist (vgl. Jahrb. XIX, S. 395); diese gedruckten Reliefziegel beider Kirchen stammen ohne allen Zweifel aus denselben Formen und daher sind sicher beide Kirchen zu derselben Zeit erbauet. Beide Kirchen stammen dem Anschein den nach aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Ueber den Bau der Kirche zu Boitin wird im großherzoglichen Archive zu Schwerin eine aus dem Ende des 16. Jahrhunderts stammende Abschrift einer Nachricht aufbewahrt, welche in den "Ordinarius ecclesiae Suerinensis" eingetragen gewesen sein soll. Diese Nachricht lautet:

"Haec sunt dona, quae dedit illustrissimus princeps Melcher episcopus Schwerinensis, qui fundavit ecclesiam nostram in Boitin. Demonstranda cum iconibus circulariter anno domini M°CC°LII."

Diese Nachricht ist nun freilich sehr dunkel. Es scheint, daß angenommen wird, die Kirche sei im Jahre 1252 erbauet. Dagegen wird mit der Erbauung der schweriner Bischof Melchior, Herzog von Braunschweig, in Verbindung gebracht, welcher jedoch erst 1376-1381 regierte. Es wird auf Bilder (icones) verwiesen. Hierunter scheinen die Löwen verstanden zu sein, welche an der Außenwand der Kirche zu sehen sind und auch das braunschweigische Wappen bilden. Es ist hier aber mit den wilden Thieren sicher nicht das braunschweigische Wappen, sondern das Heidenthum gemeint. Ueberdies sind beide Kirchen jedenfalls viel älter, als Bischof Melchior. Daher mag man die Jahreszahl 1252 gelten, die Combination auf den Bischof Melchior aber fallen lassen.

Diese Reliefziegel an der Kirche zu Boitin sind folgende:

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1. An der Ostwand liegt über dem Feldsteinsockel, der ganzen Breite der Kirche nach, unter dem im Ziegelbau stehenden Altarfenster ein Kaffsims, eine Schicht Reliefziegel, welche abwechselnd Löwen und Lindwürmer 1 ) darstellen.

2. In der Südwand, gegen Westen, ist eine schön construirte, jetzt zugemauerte, große Pforte, welche die "Dreetzer Thür" genannt wird, weil sie den Eingang für die Bewohner des im dreißigjährigen Kriege untergegangenen, jetzt wieder aufgebaueten Gutes Dreetz gebildet haben soll. Diese Pforte ist im strengen Spitzbogen außen mit denselben Reliefziegeln eingefaßt, an einer Seite mit Löwen, an der andern Seite mit Lindwürmern. Die einzelnen Reliefziegel sind wieder mit glatten Ziegeln von verschiedener Stellung und Länge eingefaßt, so daß die ganze Einfassung ein äußerst geschickt und verständig ausgeführtes Muster zeigt. Diese Pforte ist ein sehr merkwürdiges und schönes Bespiel von Schmuck im Ziegelbau, ähnlich den mit Heiligenbildern geschmückten Pforten der Sandsteinkirchen in südlichen Ländern.

3. In der Südwand gegen Osten ist eine kleinere Pforte, welche in und neben der Wölbung auch mit einigen Reliefziegeln verziert ist, welche die genannten beiden Thiere und außerdem zwei verschiedene Formen von Blattwerk zeigen.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Wattmanshagen

ist eine der schönsten und merkwürdigsten Bauten im ganzen Lande. Wenn die Kirche auch in Jahrb. XII, S. 467, beschrieben und charakterisirt ist, so verdient sie doch einer nochmaligen Untersuchung nach neuern Entdeckungen.

Der Chor ist ein quadratischer Feldsteinbau im Uebergangsstyle, wie er sich sehr häufig im Lande findet.

Ausgezeichnet ist aber das auf einem granitenen Sockel aus vortrefflichen Ziegeln musterhaft ausgeführte Schiff der Kirche. Dieses ist nämlich eines der ältesten Beispiele des Spitzbogenstyls im ganzen Lande und als solches höchst charakteristisch. Zwar hat die Kirche noch keine Strebepfeiler, sondern noch Lissenen, als Andeutung an die alte Bauperiode. Aber die großen und schönen Verhältnisse, die im reinsten und


1) Dieses Thier ist offenbar ein Lindwurm mit zwei Vorderbeinen, welcher an der Kirche zu Steffenshagen, so viel mir erinnerlich ist, nicht vorkommt. Die Kirche zu Steffenshagen hat mehrere Thiere: Löwen, Tiger, Panther, Greifen.
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ernstesten Spitzbogenstyle gewölbten Pforten, Fenster, Gurtbogen und Gewölbe sind redende Beweise von der Aufnahme des gothischen Styls. Besonders merkwürdig sind die Fenster. Diese sind schon hoch und weit, mit Stabwert versehen und ganz im großen, gothischen Style construirt, aber die mit einem Rundstabe eingefaßten Laibungen sind noch glatt und schräge eingehend, als Erinnerung an den so eben überwundenen romanisirenden Uebergangsstyl; sie erinnern lebhaft an die obern Fenster des Chores des Domes zu Schwerin, welche im Anfange des 14. Jahrhunderts vollendet sind. Die Pforten sind vortrefflich und schon in Jahrb. a.a.O. beschrieben. Die Pforten an der Nordseite sind sehr gut. Besonders schön ist aber die a.a.O. schon beschriebene Thurmpfort, welche sehr reich mit erhabenem Laubwerk aus gebranntem Thon verziert ist. Zu diesen Pforten kommt noch eine Pforte an der Südseite des Schiffes, welche bis jetzt von innen zugemauert ist und von außen durch ein vorgebauetes, verschlossenes Grabgewölbe verdeckt war, aber jetzt nach dem Abbruche desselben bei der Restauration der Kirche wieder ans Tageslicht gekommen ist. Diese Pforte ist ebenfalls sehr reich mit erhabenem Laubwerk geschmücket und ganz vortrefflich und wie neu erhalten. Die Pforten der Kirche gehören zu den schönsten, reinsten und ältesten Denkmälern des Spitzbogenstyls und noch einer Zeit an, in welcher das Ornament noch reines Laubwerk in natürlichen Formen bildete, und noch nicht architektonischen Gebilden umgeschaffen war. Ich erinnere mich nicht, irgendwo im Lande so schönes und reiches Ornament in gebranntem Thon gesehen zu haben.

Wahrscheinlich läßt sich auch die Zeit des Baues bestimmen. Da die Familie Ketelhot in den Jahren 1277 und 1278 die Kirche und Pfarre reich bedachte (vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, A, S. 33), so ist es sehr wahrscheinlich, daß das Schiff der Kirche auch in dieser Zeit erbauet ward und daher der Anfang des Spitzbogenstyls in Meklenburg, in diese Zeit fällt.

Nach mehreren Spuren ist Chor mit Kalk geputzt und roth mit grauen Fugen bemalt gewesen, das Schiff aber im Rohbau geblieben, jedoch an Pilastern u.s.w. bemalt gewesen. Der Fortschritt der Restauration wird ohne Zweifel die ursprüngliche Decoration enthüllen.

Schwerin, im April 1859.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Cambs

An der Kirche zu Cambs bei Schwaan ist nur der Chor alt und Kommt daher bei einer geschichtlichen Untersuchung allein zur Berücksichtigung. Das Schiff ist von Fachwerk, der Thurm von Holz; beide sind werthlos.

Der Chor ist ein altes Gebäude von quadratischer Form, von Ziegeln mit Feldsteinen. Er trägt noch Spuren eines alten Baustyls. An den Ecken stehen Lissenen und im Innern sind die Gewölbeansätze und eine Pforte rundbogig. Der Bau wird also. noch aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammen. Die Fenster sind jedoch in jüngern Zelten erweitert und tragen den Charakter des 15. Jahrhunderts. Das eine Gewölbe, mit welchem der Chor bedeckt ist, hat quadratische Rippen. Die Wände sind roth mit weißlichen Fugen bemalt gewesen; auf dieser Malerei stehen die alten bischöflichen Weihkreuze. Hinter dem Altare sind auf weißem Grunde Reste von rother Rankenmalerei, welche jedoch jünger sein mag, als die Bemalung der Seitenwände. Jetzt ist die ganze Kirche im Innern mit Kalk übertüncht.

Die Kirche hat einen alten geschnitzten, vergoldeten und bemalten Flügelaltar, welcher in Vergleichung mit dem Altare der Kirche zu Bützow aus dem Anfange 16. Jahrhunderts stammt. Die Mitteltafel enthält die Jungfrau Maria auf dem Halbmond und an jeder Seite 2 Heiligenfiguren über einander. Die Flügel sind quer getheilt und enthalten in jeder Abtheilung 4 Heiligenbilder, von denen aber viele die Hände und Attribute verloren haben und daher nicht gleich zu bestimmen sind; zu erkennen sind gleich die Heiligen: Erasmus, Antonius, Mauritius, Laurentius, Martinus Johannes d. T. und Maria Magdalene, welche mit den 12 Aposteln vermischt stehen. Die Figuren sind ziemlich gut; das architectonische Schnitzwerk an Pfeilern, Sockeln und Baldachinen ist aber sehr einfach. Die Malerei auf den Rückwänden der Flügel, die Leidensgeschichte Christi darstellend, ist fast ganz abgefallen. Die Predelle ist jung.

Eine sehr große Seltenheit ist die Kanzel aus Eichenholz, welche noch aus der katholischen Zeit und wahrscheinlich noch aus dem 15. Jahrhundert oder doch spätestens aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts stammt. Sie ist aus dem Sechseck construirt und zeigt 4 Seitenwände, die fünfte Seite liegt in der Wand und die sechste Seite dient der Treppe und Thür. Die 4 hervorstehenden Seiten sind durch gothische Pfeiler, welche die Fugen bedecken, getrennt. Zwischen den Pfeilern

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stehen 4 gothische Baldachine, unter denen ohne Zweifel die Bildsäulen der 4 Evangelisten gestanden haben, welche jetzt fehlen und 1709 durch Malerei auf dem Grunde ersetzt sind. Die Kanzel ist allerdings sehr schadhaft und zerbrochen, so daß sich nur aus einzelnen Resten die ganze Construction erkennen läßt; dennoch ist sie sehr wichtig, da sie wohl die einzige Kanzel aus dem Mittelalter im Lande und gut construirt ist. Der Fuß, die Treppe und der Schalldeckel, welcher schlecht zu der Kanzel paßt, stammen aus einer Renovation vom Jahre 1709.

G. C. F Lisch.     

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Die Kirche zu Brunshaupten.

Bekanntlich gehört Brunshaupten zu den Stiftungsgütern des Klosters Sonnenkamp, welches auch das Patronat daselbst hatte (Lisch M. U., Bd. II, Nr. I., XLIX). Das Schiff der Kirche, aus Granitfindlingen erbaut, gehört einer sehr frühen Zeit an. Anscheinend waren früher auf jeder Seite zwei Fenster im Uebergangsstyle mit Ziegeleinfassung angebracht, jetzt ist dies nicht mit Sicherheit mehr zu erkennen, da durch das Einsetzen von Gewölben das Ganze vollständig verbaut ist. Der Chor, polygon geschlossen, mit weiten Fenstern, stammt vielleicht erst aus dem 16. Jahrhundert, und aus derselben Zeit Sacristei und Leichhaus, welches letztere einen Giebel von recht guter Anordnung hat.

Die Fenster des Chores sind reich an Glasmalereien aus dem 16. Jahrhundert, meist Symbole und Wappen, unter letzteren das meklenburgische, dänische und pommersche; auch ein Marienbild ist darunter.

In der Kirche hängt ein Kronleuchter von 1592. Eine der Glocken soll alt sein.

D.C.W.     

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Die Kirche zu Moisall.

Zu den wenigen bischöflich schwerinschen Urkunden, die bis jetzt bekannt geworden sind, gehört auch eine vom Bischof Hermann I. zu Bützow am 29. Mai 1264 ausgestellte (Westphalen M. IV, p. 973), in welcher er die Grenzen des Ackers der Kirche zu Moisall, wohin die von Schlemmin verlegt worden, so wie die an selbige u leistenden Abgaben festsetzt. Diese Verlegung fand auf Grund einer von den Eingepfarrten ausgesprochenen Verwillkürung statt und hatte den Zweck, der Gemeinde den Kirchenbesuch zu erleichtern. Man

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wird daher wohl viel frommen Eifer bei dieser annehmen und sofortige Ausführung des Baues zu Moisall vermuthen dürfen. Derselbe hat daher (denn offenbar, haben wir den Bau aus jener Zeit noch vor uns) nicht unbedeutendes Interesse für die Archäologie, welches nur durch den Umstand gemindert wird, daß das Werk überaus einfach ist und also für die Entwickelung der Kunst in jener Zeit nur ein mäßig werthvolles Zeugniß abgiebt.

Die moisaller Kirche bildet ein großes längliches Rechteck ohne Chor. Der Sockel, die Ecken und die Thürschmiegen sind von behauenem, die Wände von geschlagenem Granit, und die Fenstereinfassungen sammt den beiden Giebeln von Ziegeln. Der innere Raum sollte von zwei großen quadratischen Gewölben überspannt werden, die aber anscheinend nie ausgeführt sind; es sind nur die rechtwinklig profilirten Rippen an den Schildbogen davon vorhanden. Vier Viertel= und zwei Halbsäulen, die, ohne Fuß, mit einer umgekehrten attischen Basis als Kapitäl oder Deckplatte versehen sind, sollten die Gewölbe stützen. Unter jedem Gewölberaum ist auf beiden Seiten ein Fenster mit rechtwinkliger Schmiege so hoch angebracht, daß die Bank höher liegt, als die Platten der niedrigen Wandsäulen. Die Fenster auf den beiden Seiten sind einpfostig gewesen, das in der Ostwand ist aber zweipfostig.

Das Aeußere der Kirche ist ebenfalls sehr einfach und schlicht. Der Sockel ist abgeschrägt und ein Dachgesims fehlt, wenigstens jetzt, aber wahrscheinlich auch von vorne herein. Die ziemlich große Thurmpforte sowohl, wie die Priesterpforte an der Südseite haben durch rechtwinklige Abstufungen gegliederte Schmiegen. Die Schmiegen der Fenster sind glatt und wenig schräge eingehend. Das Profil des im Altarfenster erhaltenen Pfostenwerks ist abgestumpft keilförmig. Die beiden Giebel der Kirche, durch Veränderungen, die vor 60 Jahren stattgefunden haben mögen, stark mitgenommen, waren einfach mit Blenden geziert; freilich ist es aber möglich, daß sie nicht zu dem primitiven Bau gehören. Die Sacristei, welche jetzt als Rudloff'sches Erbbegräbniß dient, ist aber gleichzeitig mit der Kirche erbaut. Vor den Westgiebel ist in späterer Zeit ein unbedeutender und roher Thurm vorgelegt und vor der südlichen Pforte im Ausgange des Mittelalters ein sogenanntes Leichhaus angebaut.

Die Kirche macht augenblicklich einen sehr schlechten Effect. Auf die Sargmauern stützt sich ein Tonnengewölbe von Brettern, einer übermäßig großen, häßlichen Orgel zu Liebe erbaut, das Dach ist ein Mansardendach, die Fenster haben keine Pfo=

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sten, Estrich und Mobiliar sind schlecht u. s. w. Die Kanzel ist leidlich und 1615 von Jürgen Wackerbart, Ursel Veregge, Hardenack Wackerbart und Anna von Bülow erbaut. Die Wappen der letzteren beiden sind auch eingravirt einem Kelche von 1597, der noch durchweg gothische Motive zeigt. Eine Fünte von Granit steht im Hofgarten. Die größere Glocke hat die Inschrift:

Inschrift

und weiter keine Verzierung, als das Gießerzeichen auf einem Schilde: ein Kreuz mit zwei Streben, also wie zu Woserin, 1499 (Jahrb. XXII., S. 326). Die andere Glocke ist von Meister Jochim Grawert von Wismar 1625 zur Zeit des Pastors Joachim Muffel gegossen.

D. C. W.     

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Die Kirche zu Hornstorf.

Wenn auch kein Bauwerk von hervorragendem Werth, gehört doch die hornstorfer Kirche dem Mittelalter an und ist daher bei der Verzeichnung der alten Bauten nicht zu übersehen. Die Kirche hat drei Gewölbe Länge, jedes halb so lang, als breit, und einen mit dem Langhause gleich spielenden, fünfseitigen Chor. Dienste sind an den theilweise geblendeten Wänden nicht ausgeführt und es stützen sich die Kreuzgewölbe bloß auf Kragsteine, die aus roh in Kalkguß modellirten Köpfen bestehen. Die Fenster, welche einpfostig sind, haben eine aus schlichten Ziegeln gebildete, abgetreppte Schmiege. Das Pfostenwerk besteht aus Rundstäben. Außen ist die Gliederung der Fensterschmiegen, wie innen. Das Sockelsims besteht aus einem Viertelstab und einer halben Hohlkehle. Ein Kaffsims ist so wenig wie ein Dachsims vorhanden. Von Westen her führt eine Thür in die Kirche, deren Schmiege aus "Flachecken" gebildet ist, eben wie bei der nördlichen und südlichen Thür. Vor letztere ist ein Leichhaus vorgebaut welches einen Fries von Vierpässen und im Giebel eine große, aber roh ausgeführte Rose hat. Auch die Sacristei hat einen solchen Fries und Blenden im Giebel, der mit Gesimssteinen als Krappen besetzt ist.

Der Thurm, welcher ein Hausdach hat, ist tüchtig, aber roh. Er so wenig als die beiden Anbauten stehen mit der Kirche in Mauerverband. Doch wird dieselbe wenig älter sein und der ganze Bau der Mitte des 15. Jahrhunderts angehören.

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Das Mobiliar der Kirche ist schlecht. Im Chore liegen zwei zersprungene Leichensteine. Der eine zeichnet sich durch seine lange und schmale Form aus; er ist am Fußende schmaler, als am Kopfende. Man lies't umher:

Inschrift

Am Fußende stehen noch drei parallele Reihen, deren Entzifferung aber nicht gelungen ist:

Inschrift

In der Mitte des Steines steht eine Art Johanniterkreuz mit einem spitzen Füße in einem Kreise auf einem Berge. Der zweite Stein hat folgende Inschrift:

Inschrift

1333 war Johannes Stolteer Pfarrherr zu Hornstorf, doch dürfte der Leichenstein einem anderen gelegt sein.

C. D. W.     

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Die Kirche zu Dambek.

Auch die unbedeutenderen Reste der mittelalterlichen Kunst verdienen in den Jahrbüchern verzeichnet zu werden, und so mag hier auch eine Notiz über die Kirche zu Dambek, Präpositur Meteln, eine Stelle finden. Die Kirche ist nicht vollendet. Sie hat Gewölbe haben sollen, aber sie sind nicht geschlagen; man hat einen Thurm angefangen, aber das Mauerwerk nur etwa bis zur Dachhöhe geführt. Die Kirche hat an jeder Seite drei einpföstige Fenster und einen Chorschluß, anscheinend von drei Seiten aus dem Sechseck. Die Fensterpfosten haben rohe Ziegelcapitäle und die Zwickel zwischen den Bogen des Pfostenwerks sind ausgefüllt. Die Gliederungen bestehen einfach aus Abtreppungen. Bemerkenswerth ist nur der Fries, welcher aus zwei Reihen Ziegelplatten gebildet ist, deren Ecken durch Viertelkreise abgerundet sind, so daß vier Platten einen Kreis zwischen sich bilden. Mitten auf den (glasurten) Platten ist noch ein Kleeblatt ausgestochen. Das Sockelsims ist sehr abnorm, in dem es einem halben birnenförmigen Stabe gleicht.

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Das Innere ist "restautirt". Man sieht noch einen mittelalterlichen Crucifixus und in einem Fenster einige bunte Scheiben aus dem 16. Jahrhundert mit v. d. Lühe'schen und Preen schen Wappen. Ein Kirchenstuhl zeigt die Wappen der v. Stralendorf und der v. Reventlow. Vor dem Altare liegt ein Leichenstein mit den Reliefbildern eines v. Bülow und seiner Frau, geb. v. d. Lühe, ohne Datum, aber aus der Zeit um das Jahr 1600. Auf den vier Ecken sind oben die Wappen der v. Bülow und der v. Below (von Klinken), unten die Wappen der v. d. Lühe (von Lipen) und der v. d. Goltz angebracht. Ein Stein mit alter Inschrift, die nicht ohne Interesse zusein scheint, liegt fast ganz unter Stühlen, so daß man sie nicht lesen kann.

Die größere Glocke hat die Inschrift im Kranze:

Inschrift

Vorne und hinten ift das Gießerzeichen, der lateinischen Zahl XX gleich, angebracht. Weitere Verzierungen sind nicht darauf. Von Timmo Jäger ist auch eine Glocke zu Russow aus demselben Jahre (Jahrb. X, S. 313). Die kleinere Glocke ist 1824 zu Lübek von F. W. Hirt gegossen.

C. D. W.

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Die Kirche zu Tarnow

bei Bützow, eine zweischiffige Kirche, welche in Jahrb. XXI, S. 277 flgd., beschrieben ist, ist im Jahre 1860 restaurirt. Die Kirche ist ursprünglich wohl im altgothischen Style erbauet gewesen; in jüngern Zeiten, wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, sind aber die Pfeiler und Gewölbe hineingesetzt und die Kirche ist dadurch zu einer zweischiffigen gemacht. Die in Jahrbüchern XXI geäußerte Vermuthung, daß die Kirche unter der Kalktünche ganz gemalt sei, hat sich bei der Restauration vollkommen bestätigt. Die Wände haben aber eine andere und ältere Ausschmückung, als die Pfeiler und Gewölbe. Die Wände sind hellgelb bemalt, obgleich die Kirche eine rothe Ziegelkirche ist, und auf diesem Grunde sind mit doppelten rothen Linien, Kalkfugen nachahmend, Steine von doppeltem Format der größten Ziegel dargestellt. Dieser Farbenton ist wahrscheinlich eine Nachahmung des natürlichen Farbentons des Innern der nahen Kirche zu Bützow (vgl. Jahrb. XXIV, S. 316). Auch ist diese Art von Decoration

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alt, da die rothe Malung von architektonischen Gliedern auf weißem Grunde an romanischen und romanisirenden Kirchen nicht selten ist. Für das Alter zeugen auch die noch wohl erhaltenen Weihkreuze, welche in denselben Farbentönen gemalt sind. Die Einfassungen der Fensteröffnungen sind roth gewesen. Die Fensterpfeiler und Bogen sind blaugrau, wie Sandstein, und von einer rothen Linie, welche zugleich die gelblichen Quadern begrenzt, eingefaßt.

Die 3 achteckigen Pfeiler standen im Rohbau von rother Farbe. Die Kreuzrippen sind mit einem schönen Roth, die Scheiderippen grün bemalt.

Die Gewölbekappen sind alle mit Scenen aus der Heiligengeschichte bemalt. Die Kirche hat 8 Gewölbe, also 32 Gewölbekappen, welche durch eine schwarze Linie in zwei Felder getheilt sind; die Gewölbe enthalten daher 64 Gemälde, welche alle sehr reich an Figuren und Ornamenten sind. Die Bilder sind auf weißen (nicht gelben) Grund zwischen den rothen Rippen gemalt und stammen sicher frühestens aus dem Ende des 14 Jahrhunderts. Die Composition ist ganz gut, die Zeichnung schlecht; dazu sind die Gemälde viel beschädigt und kaum, vielleicht gar nicht sicher, zu restauriren, und widerstreben dem Geist der Gemeinde. Sie sind daher wieder mit einer Kalktünche bedeckt und bleiben darunter so wohl erhalten, wie sie jetzt noch sind. Die Bilder sind sehr figurenreich und gedrängt; dazu ist der leere Raum des weißen Grundes mit unzähligen grünen Lilien, rothen Rosen und andern Verzierungen bedeckt. Die Bilder stehen auf einem rothen Sockel auf Bogen, welche in den Zwickeln der Gewölbe von rothen Säulen getragen werden, an die sich eine Figur, eine Art von Karyatide, lehnt. Die Darstellung ist der Heiligen=Legende entnommen. So z. B. ist in einer halben Gewölbekappe das Martyrium der H. Katharine dargestellt, indem eine gekrönte Jungfrau knieet und ein großes Richtrad durch Blitze (?) aus einer Wolke zertrümmert wird, und weiterhin dieselbe Jungfrau knieet, welche mit dem Schwerte hingerichtet wird. In einer andern Gewölbekappe ist dargestellt, wie der H. Laurentius auf einem Rost gebraten wird. Auf dem südlichen, dritten Gewölbe war der Tod und die Erhöhung der Maria in acht Bildern dargestellt; es waren: die Krankheit der Maria; der Tod der Maria, während Johannes ihr das Licht hält und Engel Weihrauchfässer schwingen; Maria im Sarge: ein schwarz behangener Sarg auf einer grauen Bahre, ohne Figuren; das Begräbniß der Maria, deren Sarg auf einer Bahre von den 12 Aposteln (mit ihren Attributen) getragen und von viel

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Volk mit spitzen Mützen begleitet wird; die Himmelfahrt der Maria, wie sie aufgenommen wird; das Himmelreich der Maria, wie sie im Himmel thront.

Die nördliche Eingangspforte hat noch einen kunstvollen und reichen eisernen Thürbeschlag mit Lilien aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Der Altar der Kirche ist ein Flügelaltar mit doppelten Flügeln aus der letzten Zeit der katholischen Kirche, wahrscheinlich aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts.

Die Vorderseite ist mit geschnitzten Figuren und Baldachinen aus Eichenholz geschmückt. Das feste Mittelstück hat, ohne Queertheilung, Figuren, welche durch die ganze Höhe des Schreines reichen: in der Mitte Christus am Kreuze mit Maria zur Rechten und Johannes Ev. zur Linken; zur Rechten davon steht Johannes d. T., zur Linken die H. Katharina mit dem Rade, die Localheiligen der Kirche. Die Flügel sind queer getheilt; zunächst dem Mittelstück stehen: zur Rechten: oben die H. Anna mit zwei Kindern auf dem Arme, unten die H. Gertrud mit dem Hospitale; zur Linken: oben die H. Margarethe mit dem Schwerte (?), unten die H. Barbara mit dem Thurme. Neben diesen Figuren stehen an jeder Seite derselben drei Apostel. Die Figuren sind gut gearbeitet und erhalten.

Die ersten Flügel queer getheilt und enthalten die Passion Christi in 8 Gemälden auf vergoldetem Kreidegrund, welche zwar gut erhalten, aber schlecht componirt und gemalt sind.

Die zweiten Flügel enthalten, ohne Queertheilung, 4 gemalte Figuren auf Kreidegrund. welche zwar gut gemalt,aber schlecht erhalten sind. Die beiden mittlern Flügel enthalten den Engelsgruß: zur Linken die Jungfrau Maria, zur Rechten den Engel. Die äußersten Flügel enthalten wieder die beiden Localheiligen: zur Rechten Johannes d. T., zur Linken die H. Katharine.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Neu=Kalen

ist ein einfacher gothischer Bau, wie es scheint aus dem Anfange des 15. Jahrhunderts. Die Kirche bildet ein einfaches Oblongum mit dreiseitigem Chorschluß und hat keine Seitenschiffe und außer dem dreiseitigen Chorschluß keinen durch die Architectur sichtbar abgegrenzten Altarraum. Die Kirche ist, nach den vollständig vorhandenen Wandbogen, auf Wölbung

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angelegt, welche jedoch nicht zur Ausführung gekommen, sondern durch eine Balkendecke ersetzt ist. Die dreitheiligen Spitzbogenfenster sind hoch und weit. Die Außenwände haben am Dachgesimse einen Fries von schwarz glasurten Ziegeln.

Der Thurm trägt außen rechts an der Thurmpforte im Westen eine Bauinschrift, welche mit vertieftem Grunde in die Ziegel eingeschnitten ist. Diese Inschrift besteht jetzt aus 7 Ziegeln und lautet:

Inschrift
d. i. Anno domini MCCCCXXXIX presens opus turris.

Die Inschrift ist offenbar nicht mehr vollständig und in ihrer ursprünglichen Gestalt. Die Ziegel 1, 2 und 7 , welche von rother Ziegelmasse sind, scheinen älter und mehr verwittert zu sein; die Ziegel 3, 4, 5 und 6 sind von gelber Ziegelmasse, weniger fest geschnitten und anscheinend jünger, als die 3 andern Ziegel. Die Inschrift ist also gewiß schon einmal restaurirt und mag ursprünglich: Anno domini MCCCCXXXIX presens opus turris [consummatum est] gelautet haben. So viel wird aber gewiß sein, daß der Thurm im Jahre 1439 vollendet, und hieraus wird hervorgehen, daß die Kirche nicht lange vorher gebauet ist. Der Thurm scheint übrigens gelitten zu haben und in jüngern Zeiten restaurirt worden zu sein, da in den obern Theilen Verhältnisse sichtbar sind, welche offenbar der Renaissance= oder einer jüngern Zeit angehören. Vielleicht ist die Kirche im 16. Jahrhundert ausgebrannt und bei der Gelegenheit das Gewölbe und die Thurmspitze eingestürzt. Jedenfalls stammen Kirche und Thurm nicht aus der Zeit der Erbauung der Stadt, welche im Jahre 1281 durch Verlegung der Stadt Alt=Kalen in das Dorf Buggelmast, welches jetzt Neu=Kalen genannt ward, gegründet worden ist (vgl. Jahrb. XII, S. 459 flgd.).

Dicht über der Inschrift sind 6 Ziegel eingemauert, in deren jeden 3 Verzierungen von hübschen gothischen Rosetten und verschiedenen Blattformen eingedrückt sind, in der Mitte eine runde Rosette, zu beiden Seiten 2 schildförmige Blätter.

Die Kirche besitzt noch einen sehr großen, fast die ganze Breite und Höhe der Kirche füllenden, sehr reich und fleißig geschnitzten Altar im Renaissancestyl mit der Jahreszahl 1610, wie so gute im Lande selten sind, welcher freilich nicht zum Bau stimmt.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Boizenburg

hat wenig Bemerkenswerthes, muß aber doch, als die Kirche einer Stadt der früh germanisirten Grafschaft Schwerin, eine kurze Beschreibung finden, da man diese suchen wird. Die ganze Kirche erscheint in Fenstern, Thüren, Gewölben u. s. w. als ein Bau des Spitzbogenstyls, vielleicht aus dem 14. Jahrhundert, welcher aber durch Brände, namentlich durch den Brand von 1709, so sehr gelitten hat und darauf durch An bauten und unförmliche, massenhafte Strebepfeiler so sehr entstellt ist, daß von dem ursprünglichen Style nicht viel mehr zu erkennen ist. Durch den großen Stadtbrand vom 18. Oct. 1709 wurden auch "die Mauern der Kirche ganz zerstört ", nachdem die Kirche nach den Verwüstungen und Bränden des 17. Jahrhunderts "bald vollends wieder bearbeitet gewesen war ". Nach dem Brande von 1709 lag die Kirche in Ruinen Jahre lang wüst. - Das Schiff ist aus Ziegeln ungefähr im 14. Jahrhundert im Spitzbogenstyle erbauet, hat aber im vorigen Jahrhundert an den Seiten einem Kreuzschiffe ähnliche Anbauten erhalten, durch welche nicht allein die Wände, sondern auch die unfertig und unverhältnißmäßig an die Pfeiler gesetzten Gewölbe vielfach verändert sind. Der ein Gewölbe breite Chor ist in der Anlage freilich alt, von Feldsteinen mit Ziegeln erbauet, hat aber schon früh große, spitzbogige Fenster in Ziegeleinfassung erhalten und ist durch die Brände sehr baufällig geworden, so daß er von massenhaften, unförmlichen Strebepfeilern umlagert ist, um ihn zu halten. Die südliche Chorwand hat noch einen Rest von einem alten Ziegelfriese in Kleeblattform, einem Dreipaß ähnlich, von ungefähr sechs Bogen, welche aber ganz vermauert sind und nur mit der Oberfläche hervorscheinen. Dies ist aber auch alles Alte, was sich an und in der Kirche findet. Das Ganze bildet ein großes Gewirre von verschiedenen Formen; die wenigen Reste des älteren Baues erscheinen als Ueberreste im Spitzbogenstyl. Altes Mobiliar hat die Kirche gar nicht. Altar und Kanzel, beide etwas unförmlich, stammen aus dem vorigen Jahrhundert.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Gr. Tessin.

Das Kloster Sonnenkamp oder Neukloster ward 1275 October 1 zu Güstrow von den werleschen Herren Nicolaus, Heinrich und Johann mit dem Dorfe Tessin (Duscin) sammt dem See, dem Kirchlehn daselbst und dem Dorfe Minnitz (dat lutke dorp: Kl. Sien) begabt (Lisch Mekl. Urk. II, S. 59).

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Die damals bereits stehende Kirche existirt heute nicht mehr, die jetzige stammt aus dem Ende des 15., ja vielleicht erst aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts: für jenes sprechen die guten Verhältnisse der Gesammtanlage , für dieses die Nüchternheit der Details und die nachlässige Arbeit.

Die Kirche hat fünf Gewölbejoche und einen aus dem Achteck gebildeten fünfseitigen Chorschluß; Schiff und Chor spielen gleich. Die Dienste bestehen aus starken Dreiviertel Säulen oder Stäben, nur nach Westen hin sind die letzten Halbsäulen anscheinend, weil jene ausgegangen waren. Die Füllungsmauern haben weite Blenden mit rechteckigen Schmiegen. Die Kragsteine der Gewölbe sind vielseitig. Die Fenster sind einpfostig, mit Ausnahme desjenigen hinter dem Altare, welches zweipfostig ist. Ehemals war der Zwickel über den Pfosten ausgefüllt und mit einem Rundfenster oder einer runden Blende belebt, wie man an einem Fenster über dem Leichhause noch sehen kann; auf der Nordseite fehlt ein Fenster, da dort die Sacristei angebaut werden sollte. Die Pforten sind, mit Ausnahme der innern Thurmpforte, welche rundbogig ist, im Spitzbogen gewölbt. Die Gliederung ihrer Schmiegen ist durch einen vollkantigen Stein zwischen zwei im Viertelkreise abgerundeten gebildet. Solche der letzteren Art bilden auch die äußeren Fensterschmiegen, während die Pfosten vollkantig sind, so wie auch das oberste Glied des Dachgesimses, dessen beide unteren aus vorgekragten, vollkantigen Steinen bestehen. Am Chore findet sich ein gutes Fußgesims und ein Kaffsims. Vom Thurme ist nur der Unterbau in Feldsteinen roh ausgeführt.

Die Kanzel ist über dem Roccoco=Altare angebracht; Gestühl und Orgel sind ordinäre Tischlerarbeit. Auf dem Altare stehen einfache, aber vorzügliche messingene Leuchter.

Eine große Seltenheit hat sich aber in der Kirche erhalten, nämlich ein Tabernakel, deren bis jetzt nur fünf im Lande bekannt sind, nämlich zu Doberan, Hansdorf, Lichtenhagen, Rethwisch und in der H. Kreuz=Klosterkirche zu Rostock (Jahrb. XIV, S. 351; XVIII, 297; XIX, 394, 395; XVIII, 296). Die Grundfigur desselben ist vierseitig bis in die Spitze hinauf; der Fuß ist achteckig mit Ringen. Ueber dem Schränkchen erhebt sich vierseitig eine abgestumpfte Spitzsäule. Jede Seite derselben ist durch ein Queerband in zwei Abtheilungen gebracht, von denen die obere kleiner ist, als die untere, und diese Abtheilungen sind mit durchbrochenem Maaßwerk gefüllt: meist Fischblasenmuster, wie es die letzte Zeit der mittelalterlichen Kunst an wendete. Ein Spitzdach oder Helm schließt das Ganze. Das Tabernakel hat sehr gelitten, würde sich aber

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doch noch sehr gut wieder restauriren lassen, um so eher, da es nicht vergoldet, sondern bemalt war, wovon noch schwache Reste zeugen. Jedenfalls ist es ungefähr gleichzeitig mit der Kirche entstanden. Das Ganze ist 20 - 22 Fuß hoch.

Wegen Beschädigung zurückgesetzt, aber gleichfalls ohne große Kosten wieder herzustellen, steht hinter dem Altare eine Gruppe, den Kampf des S. Jürgen mit dem Lindwurme darstellend. Sie besteht aus der zu befreienden Jungfrau, dem Drachen und dem h. Ritter zu Pferde, Figuren, die außerordentlich viel Leben haben. Vielleicht war dieser Heilige Schutzpatron der Kirche.

Im Leichhause steht ein vollständiges, wenn auch einfaches Tauf=oder Weihwasserbecken.

Die beiden Glocken, welche die Kirche hat, sind sehr alt. Die Inschriften oben um dieselben sind in reich ornamentirten, gothischen Majuskeln durch Einritzen auf dem Modelle hervorgebracht, stehen also auf den Glocken verkehrt. Auf der einen Glocke steht:

Inschrift
d.i. Criste, o rex glorie veni cum pace.

Auf der Fläche steht ein großes, reich verziertes A .

Die Inschrift der zweiten Glocke lautet:

Inschrift
d. i. Ave, Maria, gracia plena. Criste (?)

Auf der Fläche steht:

Inschrift , d. i. Osanna,

und ein großes O in der Weise, wie es mit A als Alpha und Omega zusammengestellt wird (Otto archäol. Wörterb. Fig. 87). Nach den Formen der Buchstaben, besonders des zweiten N in dem Worte Osanna, dürften sie in die Zeit um das Jahr 1300 fallen.

C. D. W.     

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Die Kirche zu Biestow

bei Rostock ist eine Feldsteinkirche mit Ziegeleinfassungen an Thüren und Fenstern.

Der Chor bildet ein Quadrat, welches von einem Gewölbe mit acht Rippen bedeckt ist; die Gewölbekappen ruhen an den Seitenwänden auf runden Ansätzen. In den Wänden stehen hinter dem Altare drei, in jeder Seitewand zwei gekuppelte Fenster im Uebergangsstyle. Die Pfeiler der

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Fenster in den Seitenwänden sind in neuern Zeiten ausgebrochen und dafür viereckige Fenster mit einem Balken über denselben eingesetzt; jedoch sind im Innern noch Reste von diesen Pfeilern mit den Wölbungen vorhanden.

Das Schiff, ein Bau im alten Spitzbogenstyl, ist auf Wölbung angelegt, dreischiffig und zwei Gewölbe lang; die Wölbung ist jedoch nicht ausgeführt, sondern das Schiff mit einer Bretterdecke bedeckt. Die Pfeiler sind rund , wie Säulen; eben so sind die Gurtbogen und die Gewölbeansätze an den Seitenwänden rund. Dies ist allerdings sehr selten und merkwürdig und wohl eine Reminiscenz aus alter Zeit. In der Anlage gleicht diese Kirche aber den übrigen Kirchen zwischen Doberan und Rostock.

Das ganze Mobiliar, mit Altar und Kanzel, ist aus der Zeit des Zopfstyls und werthlos. Die vordere Seite des Altartisches ist mit einem auf Holz gemalten Antipendium bekleidet; die Holzbekleidung ist noch vorhanden, die Malerei aber gänzlich verschwunden; hin und wieder sind noch ganz kleine Stückchen von dem ehemaligen Kreidegrunde vorhanden, das ganze Brett ist aber mit schwarzer Farbe übermalt und daher auch nicht einmal die Art der Malerei mehr zu erkennen. Dieses Antipendium bildet ein Seitenstück zu dem Antipendium von Dänschenburg; vgl. Jahrb. XXIV, S. 349.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Zapel.

Die Kirche zu Zapel bei Crivitz ist, wie das Filial Ruthenbeck, ein sehr einfacher, kleiner Bau, ohne besondere architektonische Bedeutung. Die Kirche bildet ein kurzes Oblongum mit einer dreiseitigen Altarnische und hat einen kleinen hölzernen Thurm oder Glockenstuhl. Die Wände sind von Feldsteinen und Ziegeln gemischt gebauet; die Hauptmassen sind von Feldsteinen; die Pforten und Fenster mit ihren Einfassungen, die Strebepfeiler, hin und wieder einzelne Stücke der Wände und die Wandbedeckungen sind aus Ziegeln. Die schmalen und kurzen spitzbogigen Fenster, so wie die Pforten, haben eine vollkantige, mit einem Mauerstein rechtwinklig eingehende Schmiege, die Fenster sind ohne Stabwerk. Die Gewölbe sind nicht zur Ausführung gekommen. Die Kirche mag aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts stammen. Von Alterthümern bewahrt die Kirche nur die an einer Wand befestigte Mitteltafel eines kleinen Flügelaltars, dem schon die Flügel fehlen, von ziemlich guter, jedoch junger Arbeit.

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Die Tafel hat nur eine Größe von 3 bis 4 Fuß im Quadrat. In der Mitte steht ein Crucifix mit Maria und Johannes Ev. zu den Seiten; zur rechten Seite steht der H. Martin der mit dem Schwerte den Mantel zertheilt, zur linken die H. Anna mit der Maria auf dem rechten Schooße; der linke Arm fehlt. Die Kirche steht zur Restauration.

G C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Ruthenbeck,

Filial von Zapel, ist ganz wie die Mutterkirche zu Zapel gebauet und eben so groß; ohne Zweifel sind beide Kirchen zu derselben Zeit und von demselben Baumeister gebauet. Die Kirche ist bereits restaurirt. Im Thurmgebäude liegen die Ueberreste eines alten Flügelaltars, welcher aus dem Ende des 15. Jahrhunderts stammt, aber für diese Zeit ungewöhnlich gut ist, und überhaupt Kunstwerth hat. Einigermaßen erhalten ist nur die Mitteltafel. Diese enthält: in der Mitte die Krönung der Jungfrau Maria in großen Figuren (vielleicht 2/3 Lebensgröße), zur Rechten Maria, zur Linken Christus segnend. Auf jeder Seite sind zwei kleine Nischen, in deren jeder eine kleine Heiligenfigur steht: zur rechten, oben: die H. Katharina mit dem Rade, unten: der H. Alexander in Rüstung, mit dem Kirchenmodell auf dem Arme; zur linken, oben: der H. Nicolaus (?), ein Bischof, unten: der H. Georg. Also:

H. Katharina.              H. Nicolaus.
Maria Christus.             
H. Alexander. H. Georg.

Dieses Stück ist auch schon stark beschädigt; die Christusfigur mit einem Stücke der Hinterwand liegt ausgebrochen daneben. Von den Flügeln ist nur wenig erhalten. Aus einem Flügel ist in frühern Zeiten der Schalldeckel der Kanzel gemacht, welcher noch geringe Reste der guten Vergoldung und Bemalung der Rückseite trägt. Von dem andern Flügel ist noch der Rahmen vorhanden und ein Brett mit 4 gut gearbeiteten Heiligenfiguren.

G. C. F.Lisch.     

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Die Kirchen zu Holzendorf und Müsselmow.

Die Kirche zu Holzendorf, auf einem hohen Standpuncte mit weiter Aussicht gelegen, ist ein iunger, schmuckloser Bau, ohne allen Kunstwerth, ungefähr aus dem Ende des 15.

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Jahrhunderts. Die ganze Kirche bildet ein einfaches, niedriges Oblongum, ohne Gliederungen, aus Ziegeln, mit grader Altarwand, ohne Gewölbe; die spitzbogigen Thüren und Fenster sind rechtwinklig eingehend und ohne allen Schmuck. Dazu ist die Kirche durch geschmacklose Veränderungen sehr verunstaltet und überhaupt verfallen. An altem Mobiliar hat die Kirche nur eine jetzt über dem Altare stehende und theilweise zersägte, nicht schlechte Kanzel, welche in der ersten Hälfte des 17. Jahrhnuderts von Helmuth von Plessen auf Müsselmow geschenkt ist, und einen Kirchenstuhl von 1618. - Die Kirche ist in den letzten Jahren restaurirt und hat, da sie zu klein war, durch einen im Osten angebaueten Chor Vergrößerung erhalten.

Die Kirche zu Müsselmow, welche zu der ganz nahen Pfarrkirche zu Holzendorf gehört, ist ein ganz gleicher und kunstgeschichtlich eben so werthloser Bau aus derselben Zeit. An Mobiliar besitzt die Kirche nichts weiter als einen sehr mittelmäßigen, kleinen, geschnitzten Flügelaltar aus dem Ende des 15, Jahrhunderts und einen v. Plessen'schen Leichensteine ungefähr aus derselben Zeit. Beide Kirchen sind ohne Zweifel von den v. Plessen auf Müsselmow erbauet.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Dobbin.

Die Kirche zu Dobbin bei Krakow, Tochterkirche von Serrahn, ist ein einfacher, jedoch guter Bau, wahrscheinlich aus dem Ende des 13. oder dem Anfange des 14. Jahrhunderts. Sie bildet ein einfaches Oblongum, ohne irgend eine Ausbiegung. ohne Thurm und ohne Gewölbe. Sie ist ganz von großen, festen Ziegeln aufgeführt und hat zwar ein Granitfundament, jedoch noch einen Ziegelsockel, der sich durch eine einfache Abschrägung von unglasurten Ziegeln mit der Seitenwand verbindet. Die Seitenwand hat einen Fries von schwarz glasurten Ziegeln in Form eines Vierpasses gehabt; an der Nordseite sind noch einige Ueberreste davon erhalten, während die Südseite keine Spur mehr davon hat. Die östliche Wand hat einen schwarz glasurten Kleeblattbogen. Die beiden Giebel haben gute Verhältnisse und sind mit hohen Spitzbogennischen verziert. Die Pforten und Fenster sind im Spitzbogen ausgeführt und haben einfache, rechtwinklig eingehende Wandungen, ohne Schmuck. Die Wände der Kirche sind gut gebauet und erhalten.

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Der alte, einfache, geschnitzte Flügelaltar ist zwar nur klein, aber von ziemlich guter Arbeit. Der Altar hat eine Mitteltafel und zwei vierfach getheilte Flügel, welche vorne mit qeschnitzten Figuren geschmückt sind.

Die Mitteltafel enthält in der vertieften, ungetheilten Mitte die Jungfrau Maria mit dem Christkinde in großer Darstellung. Die Seiten der Mitteltafel sind abgeschrägt und queer getheilt und enthalten an ieder Seite in zwei kleinen Nischen über einander folgende Darstellungen, In den jüngern Zeiten waren die Figuren, sowohl nach den Umrissen auf dem Hintergrunde, als nach dem innern Zusammenhange falsch gestellt; sie müssen in nachstehender Ordnung folgen und sind bei der Restauration im Jahre 1860 wieder in die alte Ordnung gebracht: oben, zur rechten: Gott Vater mit dem leidenden Christus im Schooße; oben, zur linken, die H. Anna mit der Maria neben sich und dem Christkinde auf dem Arme; unten, zur rechten: die H. Maria Magdalene, ohne Attribut, unten, zur linken: die H. Agnes, eine weibliche Heilige mit einem offenen Buche.

Das Mittelstück stellt also dem Anschauenden dar:

Gott Vater.    Anna.
Maria mit Christus.                
Maria Magdalene.               Agnes.

Die Flügel sind einmal queer und einmal senkrecht getheilt; jeder von ihnen enthält 4 Figuren.

Der Flügel zur rechten stellt dem Anschauenden folgende Figuren dar:

1. Apostel Johannes Ev. 2. Katharina.
3. Apostel Jacobus d. ä. 4. Barbara

Der Flügel zur linken hat folgende Figuren:

5. Margaretha. 6. Apostel Petrus.
7. Dorothea. 8. Apostel Paulus.

1. Der Evangelist Johannes ist deutlich.

2. H. Katharina, Gekrönte weibliche Heilige mit offenem Buche; das Attribut fehlt.

3. Der Apostel Jacobus d. ä. mit Pilgerhut und offenem Buch.

4. H. Barbara. Gekrönte weibliche Heilige mit einem Thurm neben sich.

5. H. Margarethe. Gekrönte weibliche Heilige, in der Hand eines Kreuzes haltend, von dem das Attribut selbst abgebrochen ist.

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6. Der Apostel Petrus ist deutlich. Die rechts Hand mit dem Schlüssel ist abgebrochen.

7. H Dorothea. Gekrönte weibliche Heilige mit Korb.

8. Der Apostel Paulus mit einem Schwerte.

Der Goldgrund der Hinterwände ist durch Radirung gemustert und dem Hintergrunde des Altars von Bützow ähnlich, welcher im Jahre 1503 vollendet ist. Hiernach und nach dem ganzen Style würde ich den Altar ungefähr in das Jahr 1500 setzen.

Von den Rückwänden der Flügel ist jede mit einer großen Figur bemalt: der Flügel zur rechten enthält Johannes den Täufer mit dem Lamm auf einem Buche im Arme, der Flügel zur linken: die Maria mit dem Christkinde auf dem Arme. Die Malerei ist gut, in dem Style des Anfangs des 16. Jahrhunderts, aber schlecht erhalten.

Auf dem Altare steht ein kleines, altes Crucifix.

Predelle und die entstellenden und ungehörigen Seitenverzierungen und Krönungen des Altars sind ungeschlachte Handwerksarbeiten neuerer Zeit. Auf den Goldgrund der Vorderwand ist plump "1698. 6. Junii" gemalt, ohne Zweifel zur Bezeichnung dieser abscheulichen "Restauration".

Sonst enthält die Kirche nur noch ein verstümmeltes, kleines Crucifix und eine Heiligenfigur.

An der Wand neben dem Altere hängt ein hölzernes Epitaphium auf die im Jahre 1746 ausgestorbene alte adelige Familie Barold, deren uralter Stammsitz Dobbin war. Die Tafel ist bemalt. In der Mitte ist ein Crucifix, neben welchem 5 männliche und 4 weibliche Figuren, die Aeltern mit den Kindern, knieen. Nach dem Styl der Malerei und der Tracht stammt die Mitteltafel aus dem Ende des 16. Jahrhunderts.

Auf die Pilaster sind folgende Ahnenwappen gemalt:

Barold Kardorf
Stockfleth               Adrum
Pinnow Oldenburg
Linstow  Schmecker

Kirche und Altar sind in den neuesten Zeiten restaurirt.

G. C. F. Lisch.     

Die Kirchen zu Kuhlrade und Zeplins= oder Rostocker=Wulfshagen

sind schlechte Kirchen von Fachwerk, ohne irgend einen bemerkenswerthen Schmuck oder alterthümliches Mobiliar.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirchen zu Bütow, Karchow und Priborn

sind, nach des Herrn Candidaten Hänselmann, früher zu Ludorf, jetzt zu Braunschweig, Mittheilung, nur einfache Fachwerkgebäude, ohne nennenswerthe Eigenthümlichkeiten.

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Wölbung des Chorgewölbes der Kirche zu Grubenhagen mit Kalktuff.

Bei der im Jahre 1861 vollendeten Restauration der im Uebergangsstyle aus Granitfeldsteinen erbaueten Kirche zu Grubenhagen (vgl. Jahresber. VIII, S. 129) mußte der Ostgiebel des Chores erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit machte man die Beobachtung, daß das Gewölbe des Chores von sehr harten, porösen, leichten, graubraunen Bruchsteinen aufgeführt ist, von denen mir der Herr Erblandmarschall Freiherr v. Maltzan auf Gr. Luckow und der Herr Baumeister Krüger zu Schwerin Stücke mittheilten. Die einzelnen Steine sind mitunter sehr groß; so z. B. liegt vor mir ein Stück von 7 Zoll Länge und Breite und 6 Zoll Dicke. Das Gestein ist kalkig, mit Eisentheilen durchzogen und ungewöhnlich poröse und enthält viele versteinerte Pflanzenabdrücke und in den Poren Nester von kleinen grauen Kalksteinnieren; dabei ist es ausnehmend fest und hart; es eignet sich also vorzüglich zu Gewölbebauten, um so mehr, da es seit gewiß 600 Jahren unverändert geblieben ist. Nach der Bestimmung des Herrn Professors Dr. Schulze zu Rostock ist das Gestein ein Kalksinter aus Süßwasserkalk. Hiemit stimmt denn auch die so eben von dem Herrn Baumeister Koch zu Dargun in dem Archiv für Naturgeschichte Meklenb., Jahrg. 15, S. 218 flgd., veröffentlichte Entdeckung zweier Kalktufflager bei Teterow und Gorschendorf überein, nach deren Beschreibung die Gewölbesteine von Grubenhagen den Lagern bei Teterow völlig gleich sind. Da nun Grubenhagen etwa nur 1 1/2 Meilen von Teterow entfernt ist, so können die Gewölbesteine bei Teterow gebrochen und nach Grubenhagen geführt sein, wenn sich nicht auch in der Nähe von Grubenhagen, in der Umgebung der kalkreichen Ufer des malchiner Sees, ein gleiches Kalktufflager findet.

G. C. F. Lisch.     

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Der Altar der Kirche zu Röknitz.

Der Altar der Kirche zu Röknitz bei Dargun ist ein kleiner, einfacher Flügelaltar und stammt aus dem ersten Viertheil des 16. Jahrhunderts. Der gemusterte goldene Hintergrund,

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der in gemalten Franzen endigt, das Schnitzwerk der Baldachine und die ganze architektonische Einrichtung sind dem Altare der Kirche zu Bützow von 1503 und andern gleichzeitigen ähnlich; aber die schon moderne Auffassung mancher Heiligen, die oft etwas verschrobenen Gestalten, die manierirten Falten der Gewänder und die perspectivische Anordnung der Mittelgruppe, welche an den großen Altar der Pfarrkirche zu Güstrow erinnert, deuten auf eine noch jüngere Zeit. Der Altar ist an Schnitzwerk und Gemälden ziemlich gut erhalten.

Die Mitteltafel enthält in stark perspectivischer Anordnung mit vielen Figuren, sogar zu Pferde, die Kreuzigung Christi. Die Mitte bildet der Berg Golgatha. Auf dem Berge ist die Kreuzigung Christi. Unten am Berge ist zur Rechten Maria im Schmerze mit ihrer Umgebung, zur Linken die Würfelung um den Rock Christi durch die Kriegsknechte dargestellt.

Noch auf der Mitteltafel stehen an jeder Seite der Kreuzigung zwei Heiligenfiguren unter Baldachinen unter einander:

zur Rechten:

oben: Maria mit dem Christkinde;
unten: die H. Katharine (?), mit einem Buche auf dem linken Arme und dem Griffe eines jetzt abgebrochenen Schwertes in der rechten Hand;

zur Linken:

oben: (H. Hermenegildus?) ein bärtiger Heiliger, mit einer Krone auf dem Haupte, mit einem Deckelbecher in der rechten und einem Beil in der linken Hand, mit einem grünen Drachen mit Frauenkopf unter den Füßen;
unten: (H. Christoph?) ein unbärtiger, älterer Heiliger, mit einem Hute auf dem Haupte, hebt sich mit der rechten Hand das Gewand bis gegen die Hüfte auf, so daß das mit einem großen Wasserstiefel bekleidete Bein sichtbar ist; zu seiner Seite strebt ein Kind zu ihm empor.

Diese beiden Darstellungen sind ungewöhnlich, selten und wohl schwer zu bestimmen.

Die Flügel enthalten die 12 Apostel:

    zur Rechten:
oben: Paulus mit (Schwert)griff und Buch,
Petrus mit Schlüssel,
Johannes mit Kelch,
unten:     Jacobus d. ä. mit Tasche und Hut,
Matthäus mit Beil und Buch,
Jacobus d. j. mit Walkerstange;
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    zur Linken:
oben: Bartholomäus mit (Messer)griff,
Andreas mit Schrägekreuz,
Thomas mit Buch, ohne anderes Attribut,
unten:     Thaddäus mit (Keule und) Hut auf der Schulter,
Philippus (mit Doppelkreuz),
Simon (mit Säge).

Die Säume der Gewänder haben mitunter Inschriften und Namen. Auf dem Untergewande des Jacobus steht z. B.: IVEKBHNV.

Die Gemälde auf den Rückseiten der Flügel, welche ziemlich gut erhalten sind, stellen die Geschichte der H. Anna dar:

zur Rechten, oben: Joachim, der Mann der Anna, wird mit dem Opfer zurückgewiesen;

zur Linken, oben: der Engel Gabriel erscheint dem in die Wüste entwichenen Joachim;

zur Rechten, unten: Anna findet ihren Mann vor der goldenen Pforte Jerusalems;

zur Linken, unten: die Geburt der Maria.

Die Predelle fehlt.

G. C. F. Lisch.     

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Der Altar der Kirche zu Witzin.

Der Altar der Kirche zu Witzin ist ein nicht sehr umfangreiches Werk aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts, welches freilich an manchen Stellen viel gelitten hat, jedoch noch ziemlich erhalten ist; er stimmt in Styl und Architektur, namentlich auch in dem gemusterten Goldgrunde mit dem aus dem Jahre 1503 stammenden Altare der Kirche zu Bützow überein und ist vielleicht von demselben Meister. Der Altar hat eine Mitteltafel und doppelte Flügel.

Auf der Mitteltafel steht auf einer zurückspringenden Wand die gut gearbeitete Jungfrau Maria in der Sonne und auf dem Halbmonde, mit dem Christkinde auf dem Arme; zu beiden Seiten schweben anbetende Engel. Vor schmalen, schrägen Wänden stehen zu jeder Seite der Maria zwei Heiligenfiguren unter Baldachinen über einander:

zur Rechten:

oben: ein Apostel (Matthäus), mit Bart, mit einer Kappe auf dem Haupte, mit einem offenen Buche im linken Arme; der rechte Arm mit dem Attribute (einer Hellebarde oder einem Beil mit langem Griff) ist abgebrochen;

unten: ein Apostel (Thomas), ohne Bart, mit einem offenen Buche im linken Arme, die rechte Hand mit dem Attribute (einer Lanze) ist abgebrochen ;

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zur Linken:

oben: Johannes der Täufer,
unten: der Apostel Jacobus d. ä.

Die Flügel sind queer getheilt und enthalten in jeder Abtheilung zwei Heiligenfiguren, nämlich in der Folge von der Linken zur Recht in der Ansicht:

der Flügel zur Rechten:

oben: die H. Barbara mit Thurm,
den Apostel Petrus, mit dem Griffe eines abgebrochenen Schlüssels in der rechten Hand und einem offenem Buche im linken Arme;
unten: die H. Katharine mit Rad und Schwert, den Apostel Thaddäus mit Keule;

der Flügel zur Linken:

oben: Gott Vater mit Christus im Schooße, die H. Anna mit Maria und Christus;
unten: die H. Maria-Magdalene mit Salbenbüchse, den Apostel Johannes Ev. mit Kelch.

Die ganze Darstellung ist also folgende in der Ansicht:

Barbara. Petrus. Matthäus. Johannes d. T.         Gott Vater. Anna.
Maria,
Katharina. Thaddäus.           Thomas. .Jacobus d. ä. Maria Magd Johannes Ev.

Die Flügel sind mit Heiligenfiguren bemalt gewesen, aber im vorigen Jahrhunderte auf eine abscheuliche und abschreckende Weise übermalt. Die Predelle stammt aus den neueren Zeiten und ist schlecht. Dieser Altar ist also in der Darstellung dem Altare von Dobbin ähnlich; vgl. oben S.222.

Der Altar ist bei der Restauration in den letzten Jahren zurückgesetzt.

G. C. F. Lisch.     

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Der Hochaltar der S. Georgen=Kirche zu Parchim.

In den Jahrbüchern XXIII, S. 371, ist der durch die Zeit Anfertigung, den darüber abgeschlossenen Contract und die urkundliche Beschreibung wichtige Altar der S. Georgen=Kirche zu Parchim behandelt. Seitdem sind einige Entdeckungen gemacht, welche so viel Wichtigkeit haben, daß sie eine Besprechung verdienen.

1) In den Jahrbüchern a. a. O. sind bei der Beschreibung des Altars zu Parchim auch die in dem Coutracte über die Anfertigung des Altars gebrauchten Kunstausdrücke für die Nischen, in welchen die Heiligenbilder stehen, behandelt. Es

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werden dafür in dem Contracte vom Jahre 1421 die Ausdrücke: "husete, pilre, simborien und maschelrygen" gebraucht. Ich habe a. a. O. die Wörter: husete durch Nischen im All gemeinen, pilre durch Strebepfeiler, simborien durch Baldachine, maschelrygen durch Attribute der Heiligen erklärt. Die Erklärungen der ,drei ersten Wörter mögen wohl richtig sein; das Wort maschelryge habe ich durch Geräth erklärt und von dem mittellateinischen massaritia (hergeleitet von latein. mansio, französisch maison) abgeleitet: dies wird aber nicht richtig sein. In Veranlassung einer wichtigen Beweisstelle glaube ich eine andere und bessere Erklärung geben zu können.

Das Stammwort des Ausdruckes maschelryge ist wahrscheinlich das lateinische Wort macellum: Fleisch, macellarius: Fleischer, altfranzösisch macellerie, italienisch macello: daher altitalienisch macellerie: Sculptur. Der Hauptbegriff scheint der des Zerhackens gewesen und später der des Meißelns geworden zu sein. Es scheinen damit die deutschen Formen: metzger, steinmetz, metzeln, meißeln zusammenzuhangen. Jedenfalls scheint der Ausdruck für Meißelarbeit, Sculptur, Schnitzwerk gebraucht zu sein. Die Ableitung des Wortes und der etymologische Zusammenhang der verschiedenen Formen in den verschiedenen Sprachen möge aber sein, welcher er wolle, so liegt doch über die Bedeutung des Wortes maschelryge eine andere, gleichzeitige, urkundliche Stelle vor, welche keinen Zweifel über die Erklärung zuläßt. In einer Vidimations=Urkunde des Rathes der Stadt Malchin, vom 11. Mai 1423 (gedruckt in Masch Geschichte der Familie von Kardorf, S. 301) wird das Siegel des Herzogs Albrecht von Meklenburg, Königs von Schweden, also beschrieben:

"an deme inghezeghele was schilt und helm, an deme schilde stunden dre cronen, oppe deme [helme] stunden twe horne mit twelff banreken v.. en klente, dar ghynk umme vnde umme den schilt, als uns duchte, masselryewerk , dar see mede gheziret weren, vnde de schrifft, de dar umme gynk, de ludde aldus: Secretum Alberti dei gra Sweoru Gotoruque regis."

Da dieses Siegel nun noch in vielen Exemplaren vorliegt, so kann eine Erklärung gar nicht fehlgreifen. In dem Siegel war Schild und Helm; um beide ging "Masselryewerk". Nun ist aber auf den Originalsiegeln außer Schild und Helm nichts weiter (innerhalb der Umschrift) als sehr feines Rankenwerk zur Verzierung. Daher wird auch gesagt, daß um Schild und Helm Masselryewerk ging, womit sie

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"gezieret" waren; da dieses Rankenwerk auf dem Siegel aber sehr fein und bei schlecht ausgedrückten Siegeln kaum zu erkennen ist, so ist bei der Beschreibung des "Masselryewerkes" sehr bezeichnend hinzugefügt : "als uns duchte" (wie uns däuchte, wie es schien). Es leidet also gar keinen Zweifel, daß das Wort maschelrye = Rankenverzierung, Verzierungsschnitzwerk, Ornament, im Allgemeinen bedeutet.

2) Ueber die Anfertigung eines ähnlichen Altares ist ein ähnlicher Contract in (Lingke) Marienkirche zu Liegnitz , Liegnitz 1828, S. 125, vgl. S. 62, entdeckt. Im Jahre 1481 ließen die Rathmänner der Stadt Liegnitz für die Marienkirche zu Liegnitz ein Altarbild zu dem im Jahre 1460 geweiheten Hochaltare machen und schlossen darüber einen Contract. Die Herstellung dieses Altars ward ebenfalls von einem Maler, dem Maler Nicolaus Schmid zu Breslau, übernommen. Der Altar sollte ein Flügelaltar mit doppelten Flügeln sein, 10 Ellen breit. In die Mitteltafel und in die Flügel sollte er "machen geschnetene Bilde, dy do alle mit gutem feinem Golde sollen angetragen werden." Auf den ersten Flügeln sollten "gemelde sein und angetragen werden mit "schönem geferbeten golde." Die äußern Flügel sollten enthalten "gemelde und angetragen werden mit gut ölfarbe." Der Altar ist noch weiter beschrieben. Für diesen Altar sollte der Maler 270 ungarische Gulden erhalten. Der Rechtsstreit, der über den Altar entstand, weil der Maler vor der Vollendung desselben starb, ist a. a. O. mitgetheilt. Dieser alte Altar ist im Jahre 1770 als baufällig abgebrochen.

G. C. F. Lisch.     

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Die heiligen Geräthe der Kirche zu Karlow.

Die Kirche zu Karlow ist zwar im Jahresbericht VII, S. 72, schon beschrieben, bedarf aber in Vergleichung zu den übrigen

Kirchen des Fürstenthums Ratzeburg

noch einer besonderen, vergleichenden Erwähnung. Nach den Beobachtungen des zuverlässigen Herrn Pastors Masch zu Demern ist die Kirche zu Karlow die einzige Kirche im Fürstenthume, welche von Feldsteinen (Granitgeschiebe) aufgeführt ist, während alle andern Kirchen von Ziegeln gebauet sind. Dies ist ein neuer Beweis für meine Erfahrung, daß im Bisthume Ratzeburg der Ziegelbau vorherrschend ist, während sich in dem (etwas später zur Entwickelung gekommenen) Bisthume Schwerin mehr Feldsteinkirchen finden.

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Die Kirche zu Karlow besitzt zwei seltene, alte Kirchengefäße, einen Kelch und eine Patene.

Der Kelch ist sehr kräftig gearbeitet. Auf dem Fuße steht auf vertieftem Grunde mit erhabenen Majuskelbuchstaben (in Messingschnittmanier mit vertieftem Grunde) die Inschrift:

Inschrift

d. i. Hoc vas pocula vitae de vera vite fert.

= Dieser Kelch bringt den Trank des Lebens vom wahren Weinstock.

Die symbolische Beziehung in dieser Inschrift liegt in dem zwei Male vorkommenden Worte uite oder vite, welches an der ersten Stelle nach damals allgemein herrschender Schreibweise (e statt ae) der Genitiv vitae (des Lebens) von vita, an der zweiten Stelle der Ablativ vite (von dem Weinstock ) von vitis ist. Das Wort vas heißt im Mittelalter nicht selten: Kelch, und wird z. B. auch oft zur lateinischen Bezeichnung des kelchförmigen Tauffasses gebraucht. Die Majuskelbuchstaben sind kräftig, derbe und breit und nicht fein, auch etwas leichtfertig gearbeitet, wie z. B. F c RT statt F e RT dasteht. Der Queerstrich im A ist nach unten gespitzt. Nach allen diesen Zeichen stammt der Kelchfuß jedenfalls aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Der Griff scheint etwas jünger zu sein, da auf den Knöpfen schon in Minuskelschrift der Name

Name

steht.

Auf dem Fuß ist eine Platte befestigt, in welche das schwedische Wappen gravirt ist mit den Buchstaben:

E. P. S.
H. Z. M.
d. i. Elisabeth Princessin von Schweden
Herzogin Zu Meklenburg.

Also schenkte ohne Zweifel die Herzogin Elisabeth (1581 -1592), Gemahlin des Herzogs Christoph von Meklenburg, Administrators des Bisthums Ratzeburg, diesen alten Kelch der Kirche.

Die Patene ist sehr alt und sehr sauber gearbeitet, hat jedoch am Rande einen Riß und eine Verbiegung, wahrscheinlich aus Kriegszeiten. Auf der innern Fläche ist ein Lamm mit einer Siegesfahne gravirt dargestellt. Auf dem Rande steht folgende Inschrift:

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Inschrift

Dies sind zwei leoninische Hexameter:

In domini mensa quid tractas, sedulo pensa,
Vivere sive mori facit hoc, quod porrigis ori.

d. i. Was du am Tische des Herrn beginnest, erwäge bedächtig,
       Leben oder auch Tod bringt das was du reichest dem Munde.

Die Inschrift in großer, schöner Majuskelschrift ist einfach, aber sauber und genau gravirt. Nach dem Charakter der Buchstaben ist die Inschrift am Ende des 13. Jahrhunderts oder spätestens im Anfange des 14. Jahrhunderts gemacht. Die Buchstaben sind noch eingegraben (in Stichmanier). Die Majuskelbuchstaben sind zwar schon elegant, jedoch sind die Formen noch sehr rein und es kommt in dem Worte TR A CT A S noch ein offenes C vor, während sonst das jüngere c geschlossen ist. Jedenfalls ist die Patene älter, als der Kelchfuß.

Auch besitzt die Kirche noch einen alten Taufkessel (Fünte) aus Granit, auf dessen Fuß derbe Menschenköpfe ausgehauen sind. Der Fuß steht neben der Kirche, die Schale liegt im Dorfe umgekehrt als Sitzbank. Der Herr Pastor Pumplün beabsichtigt, die Schale wieder auf den Fuß setzen zu lassen. Dieser Taufkessel scheint dem von Pokrent (vgl. Jahrb. VII, S. 72) ähnlich zu sein.

G. C. F. Lisch.     

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Böhmischer Kelch zu Vellahn.

Die Kirche zu Vellahn besitzt ein nicht uninteressantes Antiquitätenstück. Es ist dies ein silberner, innen und außen schön vergoldeter, mit gravirter und getriebener Arbeit reich verzierter Kelch, der am Rande des Fußes folgende Inschrift trägt:

ANIZKA ° SKOPCZOWA ° SSEBEROWA ° TENTO ° KALICH ° DALA ° KTOMVTO ° ZADVSSI ° S ° MIKVLASSE ° WHRNCZIRZICH ° KECZTl ° ACHWALE ° WELEBNE ° SWATOSTI ° TlELA ° AKRWE ° KRISTA ° PANA ° NASWVG ° WLA STNl ° GROSS ° VDIELATI ° LETHA ° M ° D ° XCVlII °

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Der Pastor und Senior Molnar zu Krischlitz im böhmischen Riesengebirge, der vor einigen Jahren den Kelch bei mir sah, erklärte die Inschrift für eine altböhmische und übersetzte sie so:

"Agnes Skopova von Seberow (Seberowa) ließ diesen Kelch für die Kirche St. Nikolaus in Hrntschitz (Hrnezirzich) zu Ehren und Lobe des hochwürdigen Sakraments des Leibes und Blutes des Herrn Christus auf eigene Kosten machen im Jahre 1598."

Pastor Moluar bemerkte dabei, daß in dem dritten Worte der Inschrift der Stecher einen Fehler gemacht habe, es müsse statt dessen S ° (oder Z ° ) SEBEROWA heißen. Ferner äußerte er, daß er sich nicht erinnern könne, je Orts= oder Familien namen, die mit den in der Inschrift genannten gleich oder ähnlich lauteten, in seiner Heimath vernommen zu haben. Endlich meinte er, aus dem Ausdruckn "Hochwürdiges Sakrament des Leibes und Blutes des Herrn Christus" unzweifelhaft abnehmen zu können, daß der Kelch einer Anhängerin der böhmischen Brüder sei geschenkt worden.

Wie und wann mag nun dieser Kelch nach Vellahn gekommen sein?

Vielleicht wurde er bei der großen Protestantenverfolgung, die 1621 in Böhmen stattfand und die böhmischen Brüder mit traf, von Vertriebenen mitgenommen; diese siedelten sich hier in der Gegend an, schlossen sich dieser lutherischen Gemeinde an und verehrten den Kelch der hiesigen Kirche. Jedenfalls war der Kelch schon 1653 Eigenthum der Kirche; denn in dem Inventarien=Verzeichniß des Kirchen=Visitations=Protokolls vom 7. Mai 1653 steht aufgeführt: "Ein silberner Vergüldeter Kelch mit einer solchen Patenen, darauf etwas gestochen in frömbder Sprache".

Die hier genannte, zu diesem Kelch gehörende Patene ist ohne alle Inschrift, trug aber vielleicht früher das Wappen der Geberin. Es befindet sich nämlich in dem sehr breiten Rande der Patene ein vollkommen rundes Loch von der Größe eines Achtschillingsstücks, welches offenbar nicht zufällig herausgebrochen, sondern mit Fleiß herausgeschnitten ist. Da nun nicht daran zu denken ist, daß diese muthwillige Beschädigung sollte geschehen sein, als Kelch und Patene schon im Besitz der hiesigen Kirche waren, so liegt die Vermuthung nahe, daß derjenige, der diese heil. Geräthe der hiesigen Kirche übergab, selbst vor der Uebergabe das Stück herausnahm. Vielleicht war er ein Nachkomme der ersten Geberin, ein von Seberow, und

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wollte er dieses Stück (mit seinem Wappen?) als Schaustück oder als Amulet für sich und seine Nachkommen behalten.

(Während ich dieses schreibe, fällt mir ein, daß aus Seberow der in Meklenburg begänge Personenname Severus könnte geworden sein,)

Vellahn, im September 1858.

A. Tapp, Pastor,     

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Die Glocken zu Leizen.

Die drei Klocken zu Leizen waren im Jahre 1859 zum Umguß bestimmt. Sie waren zu 1700 Pfund Gesammtgewicht veranschlagt. Die Inschriften hat der Herr Cand. Hänselmann zu Ludorf gelesen, jedoch in denselben manches unbestimmt gelassen, was hier in [ ] ergänzt ist, so wie die folgenden Inschriften dem Zusammenhange nach redigirt sind.

1) Die kleinste Glocke hat die Inschrift:

Inschrift

Nach der Inschrift der großen Glocke hieß der Glockengießer Meister Peter. Daher ist das Wort Johannes, wenn es richtig gelesen ist, wohl nicht der Vorname zu Peter, sondern Johannes ist wohl der dritte Schutzpatron der Kirche, so daß angerufen werden: Jesus, Maria, Johannes, und hinter Johannes ein Punct gesetzt werden muß.

2) Die größte GIocke, welche auf dem Mantel die Bilder Christi mit einem Bischofsstabe (?) und der Maria in der Sonne trägt, hat die Inschrift:

Inschrift

Hier ist Jesus Maria der Name der Glocke, der öfter vorkommt. Die mittlere Glocke ist vom Jahre 1709 und trägt die Namen des Franz Leopold von Köln, des zweiten Gemahls einer verwittweten von Knuth, nebst dessen Wappen, so wie die Namen des Predigers, der Kirchenvorsteher und des Küsters.

G. C. F. Lisch.     

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Die Glocke zu Zielow

trägt die Inschrift, nach Mittheilung des Herrn Candidaten Hänselmann zu Ludorf:

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Inschrift

Darunter stehen die Namen, sicher der Kirchenvorsteher:

Kirchenvorsteher

Die Glocke hat früher sicher einem andern Orte gehört, nach der Lesung an Stefenshagen ?, oder vielleicht Wredenhagen ? Für: her iacop goltemet, habe ich: her iacop goth mek (goß mich) gemuthmaßt. Das Wort: her, vor iacop ist auch verdächtig.

G. C. F. Lisch.     

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Glocke von Rosenow.

Eine im Jahre 1861 zum Umgießen bestimmte Glocke zu Rosenow bei Stavenhagen hat nach den Mittheilungen des Herrn Pastors Walter zu Kastorf am obern Rande folgende Inschrift:

Inschrift

Die Jahreszahl ist, nach eingesandten Zeichnungen und Abreibungen, sehr undeutlich und ungewöhnlich schlecht modellirt. Das Jahrhundert ist aber nach der Gestalt und nach der Anwendung der arabischen Ziffern ohne Zweifel 15; der Zehner ist aber nicht mit Sicherheit zu erklären. Ein öfteres Vor kommen des Glockengießers Hans Stofesant wird einst wohl zu der richtigen Bestimmung helfen können.

G. C. F. Lisch.     

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Glocke zu Brütz bei Goldberg.

Die kleine Glocke zu Brütz hat folgende Inschrift:

Inschrift

nach der Aufzeichnung des wailand Pastors Buchholz zu Mestlin.

G. C. F. Lisch.     

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Glockeninschriften zu Below.

Von den Glocken der Kirche zu Below, Filial von Techentin, bei Dobbertin, haben nach den Aufzeichnungen des forschenden Pastors Buchholz zu Mestlin (1754-1794) folgende Inschriften:

1) die große Glocke:

Inschrift

2) die mittlere Glocke:

Inschrift

3) die kleine Glocke:

Inschrift

G. C. F. Lisch.     

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Glocke zu Barth.

Die kleinste Glocke der Kirche zu Barth, welche im dreißigjährigen Kriege aus der Kirche zu Lepelow nach Barth verkauft sein soll, hat folgende Inschrift in zwei Zeilen: Oben steht:

Inschrift

Darunter steht:

Inschrift

Im Anfange jeder Zeile steht ein Schild mit dem Wappen der Stadt Stralsund, einem Stral.

Eine zweite Glocke von Lepelow soll im dreißigjährigen Kriege an die Petri=Kirche zu Rostock gekommen sein. Dies ist aber nicht der Fall; denn alle Glocken der Kirche (mit Ausnahme der kleinsten) tragen die Nachricht, daß sie in den

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1580ger Jahren (nach dem Brande von 1571) für die Petri=Kirche gegossen seien. (Nach der Mittheilung des Herrn Archivars Sohm zu Rostock.)

G. C. F. Lisch.     

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Der alte Taufstein des Domes zu Güstrow

ist wohl das größte Werk dieser Art in Meklenburg gewesen. Es ist nur noch die Schale von diesem alten Taufsteine ("Fünte") vorhanden, welche jetzt an die Außenseite der Thurmpforte gelehnt ist. Sie ist von röthlichem, festen Granit, auf der Außenseite mit schönen, einfachen Bogenverzierungen des romanischen Baustyls geschmückt und hat 5 Fuß hamburger Maaß im Durchmesser und 2 1/2 Fuß Höhe.

G. C. F. Lisch.     

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Thürbeschlag am Dom zu Güstrow.

Der im Jahre 1226 gegründete und in den ältesten Theilen im Uebergangsstyle erbauete Dom zu Güstrow hat im nördlichen Kreuzschiffe eine Pforte, welche noch ganz im roma nischen Style aufgeführt ist, so wie auch sämmtliche Giebelverzierungen dieses Theils noch romanisch sind (vgl. Jahresber. VIII, S. 99). Die Thür stammt sicher noch aus der Zeit der Erbauung, da der eiserne Thürbeschlag noch ganz im romanisirenden Style gehalten und vortrefflich gearbeitet ist, namentlich in den romanisch geschlungenen halben Lilien, die sich häufig finden. Der Thürring hängt in einem eben so alten bronzenen Menschenkopfe in Weinlaub; der Thürring selbst aber ist noch ein bronzener Kopfring aus der Heidenzeit, welcher hier zu einem andern Zwecke verwandt ist. Der ganze Thürbeschlag ist wahrscheinlich der älteste und einer der schönsten im Lande.

G. C. F. Lisch.     

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Alte Leichensteine der Kirche zu Dobbertin.

1.

An der Nordseite der Kirche liegt ein Leichenstein mit dem stehenden Bilde eines den Kelch consecrirenden Priesters unter einem gothischen Baldachin; am rechten Fuße steht ein Wappenschild mit drei aufgerichteten, auf dem Schildfuße stehenden Pfeilen, von denen die beiden äußern nur halbe Spitzen haben. Die Umschrift lautet :

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Umschrift

(Anno domini M CCCC decimo septimo (1417)
                                   obiit dominus Nicolaus Mezstorp, hujus
ecclesiae praepositus, cujus anima requiescat in pace. Amen.)

2.

An der Nordseite der Kirche liegt ein alter Leichenstein, dessen inneres Feld geebnet und zu einer Inschrift für die Conventualin Agnese Johanna von Plüskow, † 25. Dec. 1748 überarbeitet ist. Die alte, enge und geschnörkelte gothische Inschrift ist jedoch noch nicht verletzt und lautet:

Inschrift

(Anno domini MV c XVIII (1518), die epiphaniae domini transacto, hora quasi duodecima, tempore noctis, beatae memoriae obiit dominus nepos Henninghi, cujus anima requiescat in perpetua pace.)

In der Stelle: dominus nepos heninghi sind die Worte dominus und heninghi sicher; in dem Worte nepos ist der dritte Buchstabe p ausgetreten.

3.

An der Südseite der Kirche liegt allein ein Leichenstein: unter einem gothischen Baldachin steht eine betende Figur in bürgerlicher Kleidung, mit Bart, mit einem kurzen Schwerte zwischen den Beinen am Gürtel, mit einem Kreuze unter der Brust. Am linken Fuße steht ein vierspeichiges Mühlrad. An den vier Ecken stehen die Symbole der Evangelisten. Die Umschrift in klarer, gothischer Minuskelschrift aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, lautet:

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Umschrift

Die Inschrift bildet offenbar vier Reimzeilen, wenn auch die Reime nicht rein sind. Aus dem Worte broder und dem Kreuze vor der Brust läßt sich schließen, daß Heinrich Glöwe ein Laienbruder des Klosters war. Heinrich Glöwe war ein Mühlenbaumeister (" en meyster molen to buwen "). Die Sage in Dobbertin erzählt, unter dem Steine liege "ein Müller und seine Frau"; dies ist offenbar ein Mißverständniß, indem man den Ausdruck: " vze leue vruwe " d.i. Unsere Liebe Frau, d.i. die Jungfrau Maria, fälschlich für eine Bezeichnung der Ehefrau des "Müllers" gehalten hat.

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Alte rostocker Leichensteine.

In Jahrb. XV, S. 164, ist berichtet, daß zu den Bauten des Herzogs Johann Albrecht I. am Schlosse zu Schwerin mehrere alte Leichensteine verwandt sind, und namentlich ist dort die Beschreibung eines rostocker Leichensteins der Adelheid Hane gegeben. Zugleich ist a. a. O. bemerkt, daß der alte Altar der Schloßkirche auf alten Leichensteinen stehe. Beim Abbruch dieses Altars sind diese Leichensteine frei geworden; es sind ebenfalls rostocker Steine, ein ganzer und ein halber.

1.

Der ganze Leichenstein ist an einem Ende völlig abgetreten; alles Uebrige ist noch klar. In der Mitte sind zwei Wappenschilde eingravirt, heraldisch links mit einem Horne im Schilde und auf dem Helme, heraldisch rechts mit 3 Figuren, wie Becher mit Deckeln oder Weihrauchfässer, und 1 dergleichen auf dem Helme. Die Umschrift lautet:

Umschrift

unter den Wappen im Felde steht:

Inschrift
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Die Inschrift steht so, daß der erste Theil von oben her von der linken zur rechten ununterbrochen fortläuft; der zweite Theil steht auf der linken Langseite, von oben anfangend, von der Linken zur Rechten, gegen den gewöhnlichen Gebrauch. Die Inschrift heißt also aufgelöset:

│- - - - - [in vi]gilia circumcisionis domini obiit Johannes Hor │ ne, proconsul Rostockcensis │ - - feria tercia ante festum Michaelis obiit Margareta uxor. Orate deum pro eis.

2.

Der halbe Leichenstein hat in der Mitte einen Wappenschild mit zwei gekreuzten, abgehauenen Menschenbeinen und von der Umschrift noch die Worte:

Umschrift

d. i.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
dominus Marquardus [de] Westvalia, baccalarius in decretis et consul Rostockcensis.

Schwerin.

G. C. F. Lisch.     

3.

Die Altarplatte der Nicolaikirche ist ein alter Leichenstein, 9' 7" und 5' 2" groß, und hat die Inschrift:

Inschrift

(Anno domini MCCC [XXXX] II, in vigilia Dyonisii obiit Bernardus Copman consul.

Rostock.

T. Rogge.     

Bernhard Kopmann ist wahrscheinlich 1342 gestorben, da er nach der Auseinandersetzung über den Nachlaß seines Bruders im rostocker Archive im Jahre 1336 noch lebte.

Schwerin.

G. C. F. Lisch.     


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III. Zur Münzkunde.


Münzfund von Marnitz.

Als auf dem Kirchhofe zu Marnitz auf derjenigen Fläche desselben, welche vor zwei Jahren zum Kirchhofe gelegt ist und vorher einen Theil einer Dorfstraße ausmachte, am 28. Dec. 1859 ein Grab gegraben ward, stieß man beim Graben auf viele kleinere Feldsteine von der Größe, daß sie noch zu heben waren, und auf einen sehr großen Stein, an dessen Seite ungefähr 2 bis 3 Fuß tief ein großer bräunlicher Klumpen lag, welcher beim Hinauswerfen zersplitterte und zerblätterte. Die Arbeiter achteten den Klumpen nicht, weil sie ihn für verrostete Rechenpfennige oder Knöpfe hielten, und überließen ihn den anwesenden Schulkindern, welche den Fund bald zerstreueten und verspielten; vielleicht ist auch manches wieder in das Grab geworfen. Erst später offenbarte es sich an einigen Stücken, daß sie silberne Münzen waren. Der Herr Präpo situs von Santen zu Marnitz interessirte sich jetzt für den Fund und brachte im Dorfe noch ungefähr ein Dutzend Münzen zusammen, nachdem die große Masse zum großen Verdruß der Finder durch die Kinder verloren gegangen war. Aus diesen geringen Ueberresten ergiebt es sich, daß der Klumpen aus silbernen Bracteaten bestand, welche ungefähr aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammen mögen und den Bracteaten der Funde von Kolbow und Reinshagen (vgl. Jahrb. VI, S. 126, und XVI, S. 311) gleich sind. Von den 11 durch den Herrn Präpositus von Santen eingesandten Bracteaten haben 6 einen glatten und 5 einen gestrahlten Rand. Nach den Prägeorten gehören von diesen Münzen:

5 Hamburg: Nesselblatt im Thor, davon 4 mit gestrahltem Rande;

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1 Greifswald: Gekrönter Kopft, mit gestrahltem Rande;

5 Braunschweig (?): ein Thier, etwas undeutlich.

Der Fund ist also für die Geschichte von keiner besondern Bedeutung.

G. C. F. Lisch.     

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Münzfund von Vietlübbe.

Am 3. Junii 1858 ward auf dem Pfarrhofe zu Vietlübbe bei Lübz ein Krug von weißem Thon gefunden, in welchem die unten aufgeführten Münzen ohne besondern numismatischen Werth lagen. Da viele der jüngsten Münzen aus dem Jahre 1537 stammen und nur eine einzige jünger ist, nämlich vom Jahre 1538, so ist es wahrscheinlich, daß diese Münzen im Jahre 1538 oder bald darnach vergraben oder verloren wurden. Von Interesse ist nur das Zahlenverhältniß dieses Fundes, der folgende Münzen umfaßte:

Zahlenverhältnis des Fundes

G.C. F. Lisch.     

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Meklenburgische Goldgulden.

In das königliche Münzcabinet zu Berlin kam ein Fund von 86 Goldgulden, unter denen sich, nach der Mittheilung des Herrn F. W. Kretschmer zu Berlin, unsers correspon- direnden Mitgliedes, folgende 8 seltene meklenburgische "Goldgulden" (oder auch Ducaten) befinden, welche zum größten Theile in der bisherigen Literatur fehlen.

I. Herzog Adolph Friedrich I. von Meklenburg:

1) Goldgulden vom Jahre 1615.

     Hs. Links gekehrtes Brustbild des Herzogs:
          ADOLPH. FRIDRICH. D. G. DVX

     Rs. Das fünfschildige meklenburgische Wappen mit drei Helmen:
          . MEG A -POLENSIS .
           Zu beiden Seiten des Wappens
                    1 - 5

II. Stadt Rostock.

2) Hs. Ein rechts aufgerichteter, ungekrönter Greif:
          MONE : NOV A : CIVl : ROSTO : 606 :

     Rs. Der Reichsadler:
          RVDOL. II. D. G. ROMA. I. SE. AV :
          Am Schlusse der Inschrift ein Kleestengel ("Dreiblatt") und ein Zainhaken gekreuzt.

3) Hs. Ein rechts aufgerichteter, gekrönter Greif:
          MONETA. NOVA. ROSTOCHIEN.
          Im Anfange der Inschrift eine Rose.

     Rs. Wie auf Nr. 2, mit der Jahreszahl: 609.

4) Hs. Ein rechts aufgerichteter, ungekrönter Greif:
          MONE : NOVA : ROSTOCHENS : 1611.
          Im Anfange der Inschrift eine Rose.

     Rs. Der Reichsadler;
          RVDOL : II. D : G. RO. IM. SEM. AVG. P.F.D.

5) Hs. Wie Nr. 4:
          MONE. NOVA. ROSTOCHENS. 1614 :

     Rs. Wie Nr. 4.
          MATTHIAS : D. G. RO. IM. SEM. A. P. F. D.

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6) Hs. Wie Nr. 4.
          MON : NOVA : ROSTOCHIEN : HD :

     Rs. Wie Nr. 4.
           FERDINAND. II. D : G. RO. I. S. A
               16 - 28.

7) Wie Nr. 6. Jahreszahl: 16 - 29.

III. Stadt Wismar.

8) Hs. Der H. Laurentius in halber Figur, mit dem Rost in der rechten und einem Palmzweig in der linken Hand, unter der Figur das wismarsche Stadtwappen:
          MONE. NO. AVR.E. CI. WVISM AR

     Rs. Der Reichsadler:
          RVDOLPH. II. D. G. IMP. SE. AVGV.
                1587

G. C. F. Lisch.     

 


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IV. Zur Geschlechter und Wappenkunde.


Das Siegel des Klosters Dargun.

In der Zeitschrift für christliche Archäologie und Kunst, von v. Quast und Otte, Band 1, Heft 1, 1856, S. 34, ist als bemerkenswerth angeführt, daß mehrere norddeutsche Cistercienserklöster, z. B. Zinna, Alt=Zelle und Neu=Zelle, in Uebereinstimmung mit ihrem Mutterkloster Morimond und als Anspielung auf den Namen desselben, die vier Majuskeln M. O. R. S. in den vier Ecken eines gleichschenkeligen Kreuzes im Siegel führen (vgl. Puttrich Denkmale, Serie Jüterbog, S. 22), und gefragt, ob sich noch mehrere Cisterciensersiegel mit dieser Devise finden. - Der Convent der Cisterciensermönchs=Abtei Dargun in Meklenburg, welche auf dem General=Capitel des Cistercienser=Ordens 1258 gegen die Abtei Esrom für eine Tochter der Abtei Doberan erklärt ward (vgl. Lisch Meklenb. Urkunden I, S. 115), führt während der ganzen Zeit seines Bestehens ein altes, großes, rundes Siegel, welches einen viereckigen Tabernakelbau mit vier Eckpfeilern enthält, unter welchem die Jungfrau Maria mit dem Christkinde auf dem linken Arme auf einem Stuhle sitzt. Die Umschrift dieses Siegels lautet:

Umschrift

Den Anfang der Umschrift bildet die Lilie oder Kreuzblume, welche den Tabernakelbau krönt, und das von einem Viereck eingeschlossene Kreuz, eine ungewöhnliche Erscheinung, steht in dem Ende der Umschrift. In dem glatten Siegelfelde steht zur Linken des Tabernakels, unter dem M des Wortes Sigillum, ein großes unziales M , jedoch nicht aufrecht M , sondern

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umgekehrt M . Es ist allerdings möglich, daß dieser Buchstabe eine Anspielung auf den Namen des Mutterklosters Morimond sein soll.

G. C. F. Lisch.     

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Das Siegel des Klosters Dobbertin.

Das jetzige Kloster Dobbertin ward schon in dem ersten Viertheil des 13. Jahrhunderts für Mönche Benedictiner=Ordens gestiftet, aber schon in dem zweiten Viertheil des 13. Jahrhunderts in ein Nonnenkloster desselben Ordens umgestaltet, nachdem die Mönche nach Stade ausgewandert waren.

Siegel

Das Kloster führte nun das hier abgebildete, sehr alte Siegel, welches an den Klosterurkunden oft vorkommt. Dieses Siegel ist rund: auf einem Throne sitzt die Jungfrau Maria, welche in der rechten Hand einen Lilienstengel, auf dem linken Arme das Christkind hält; die Umschrift lautet:

Umschrift

Das Siegel ist sehr alt und zeigt noch romanische Verzierungen an dem Throne. Es ist also möglich, daß das Siegel noch von den Mönchen stammt, um so mehr, da in der Inschrift ein "Capitel" genannt wird, ein Ausdruck, welcher von Jungfrauen=Conventen nicht oft vorkommt. Das Siegel findet sich

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schon am 21. Sept. 1249 und darnach im 13. und 14. Jahr hundert öfter.

Darauf führt das Kloster ein etwas größeres, sehr reich angeordnetes Siegel. Unter einem reichen, auf zwei architektonisch geschmückten Pfeilern ruhenden, gothischen Baldachin sitzen zwei Figuren: rechts die gekrönte Jungfrau Maria, die beiden Hände über die Brust kreuzend, links eine bärtige männliche Gestalt, mit einem Tuche über dem Haupte und etwas in der Linken haltend, die rechte Hand an die Krone der Jungfrau Maria legend. Der große Sockel hat unten eine Nische, in welcher eine Nonne anbetend knieet. An jeder Seite dieser Nische steht ein Schild mit dem werleschen Stierkopfe. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Auf den ersten Blick möchte man meinen, die männliche Figur sei Melchisedek mit dem Weinkruge, da dieser oft gerade so vorgestellt wird. Nach der ganzen Haltung, namentlich des Bildes der Jungfrau Maria und der Handbewegung der männliche Figur, kann man aber wohl sicher annehmen, daß die männliche Figur Gott den Vater und die ganze Anordnung die Krönung der Jungfrau Maria darstellen soll. Dieses Siegel kommt noch in jüngern Zeiten, z. B. I583, an Urkunden vor und befindet sich noch jetzt in dem silbernen Originalstempel in den Händen der Domina des Klosters.

Außer diesen beiden großen Siegeln hat das Kloster in den mittlern Zeiten noch ein kleines Geschäftssiegel, welches zu gewöhnlichen Geschäften, z. B. zur Versiegelung von Briefen, gebraucht wird. Das runde "Sachensiegel" enthält einen gothischen Baldachin, unter welchem links eine stehende gekrönte Maria (im Gnadenmantel?), rechts eine vor ihr knieende männliche Person, wahrscheinlich der Klosterpropst, dargestellt ist; über der knieenden männlichen Person ist ein Zeichen, wie ein am Stamme mit kleinen Dornen und an den Enden mit einer Rose besetztes lateinisches S, frei schwebend, gegen die Schultern der Maria, eingegraben. Die ganze Darstellung in Anordnung, Zeichnung und Schnitt ist schon schlecht und mißverstanden. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Dieses Siegel existirte schon zur katholischen Zeit; es wird z. B. von der Priorin Anna Thun 1531 und von der Priorin Katharina von Oertzen 1531-1549 gebraucht. Auch in

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der protestantischen Zeit führen dasselbe noch die Priorien und der Convent, z.B. noch im Jahre 1577.

Aus diesem Siegel sind die neuern Klostersiegel entstanden, welche, seit dem Ende des 16. Jahrhundert immer schlechter werdend, dieses jüngste Geschäftssiegel des alten Klosters zum Vorbilde nehmen. Das bis auf die neuern Zeiten gebrauchte Klostersiegel ist im Jahre 1706 von dem damaligen Küchenmeister des Klosters in halb verstandener Nachahmung gravirt.

Diese S ähnliche Figur ist nun dem Anscheine nach völlig unerklärbar; auf Mißverständniß beruht sie jedenfalls, wenn man nicht annehmen will, daß damit der H. Benedict bezeichnet werden soll, der sich in die Dornen legte und daher mitunter Dornen zum Attribut hat.

Siegel

Viel wahrscheinlicher ist es jedoch, daß man zu diesem Siegel das Siegel eines Propstes nahm; die dobbertiner Pröpste führten öfter ein Siegel, auf welchem rechts die Jungfrau Maria mit dem Christkinde und links davon der vor ihr knieende Propst abgebildet war. Das S ähnliche Zeichen wird nichts weiter sein, als eine Entstellung des Christkindes auf den Armen der Maria. Ein solches Siegel führte z. B. der Propst Arnold auf dem hier abgebildeten Siegel am 25. Mai 1302, mit der Inschrift:

Inschrift

Arnold wird erst kurz vorher sein Amt angetreten haben, da noch am 21.Aug. 1300 der Propst Johann vorkommt.

Es würde sich hier also auch in Dobbertin die Erscheinung wiederholen, daß das Siegel eines Propstes die Grundlage zu einem Klostersiegel her gab, wie im Kloster Malchow.

In den allerneuesten Zeiten hat man diese mißverstandene Darstellung ganz verlassen und Christum dargestellt, der eine knieende Figur segnet.

Die verehrten Herren Klostervorsteher haben zu den hier beigedruckten Holzschnitten, welche für das Meklenburgische Urkundenbuch bestimmt sind, bereitwilligst die Kosten hergegeben.

G. C. F. Lisch.     

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Das Siegel des Klosters Malchow.

Das jetzige Kloster Malchow bestand im 13. Jahrhundert in Röbel und ward im Jahre 1298 ohne weitere Veränderung nach Alt=Malchow verlegt.

Das Kloster gehörte zu dem Orden der Büßerinnen der H. Maria Magdalena (vgfl Jahrb. VIII, B, S. 115 flgd. und XXI, S. 293); im 14. Jahrhundert ging es zum Cistercienser=Orden über.

Im Geiste der Stiftung waren die Schutzheiligen des Klosters: S. Johannes der Täufer und Maria Magdalena; öfter, z. B. 1374, 1376, 1377, wird das Kloster "monasterium sancti Johannis baptiste ac sancte Marie Magdalene in Malchowe" genannt.

Demgemäß hat das Kloster Malchow bis jetzt zwei alte Siegel gehabt:

Siegel

1) Das hieneben abgebildete älteste Siegel, welches schon nach dem Styl der Darstellung und den Buchstaben der Umschrift aus der Zeit der Verlegung nach Malchow im Jahre 1298 stammen muß und noch spät, z. B. noch im Jahre 1677, gebraucht wird, hat eine parabolische Gestalt und zeigt im Felde links Christum stehend, welcher mit der rechten Hand eine in der Mitte des Siegels stehende Sieges= oder Kirchenfahne mit einem Kreuze auf der Spitze der Stange hält und die linke Hand zum Segnen erhebt, rechts vor Christo knieend die Maria Magdalena; das Siegel hat die Umschrift:

Umschrift

d. i. Inschriftskreuz Sigillum conventus dominarum sancte Marie Magdalene in Malcove.

Dieses Siegel ist also das wahre Klostersiegel und wird, nach der Original=Urkunde, von dem Kloster schon bei der Verlegung nach Malchow am 2. Junii 1298 gebraucht.

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2) Seit dem 16. Jahrhundert z. B. 1591, 1612, 1665, bis auf den heutigen Tag, gebraucht das Kloster, zuerst neben dem alten Siegel, darnach allein, ein anderes parabolisches Siegel in welchem Johannes der Täufer steht, welcher im linken Arme ein Agnus Dei hält, d. h. ein rundes Schild mit einem Lamm, das die Siegesfahne trägt, auf welches er mit den drei vordern Fingern der rechten Hand vor der Brust zeigt.

Siegel

Dieses hieneben abgebildete Siegel gehört einem frühern Probst des Klosters, dem Hermann Konink (d.i. König), 1414- 1431, da aus mehreren lückenhaften Abdrücken sich noch die Umschrift zusammensetzen läßt:

Umschrift

die letztern Buchstaben wohl irrthümlich für PRS (presbyter, Priester). Dieses Siegel ist irrthümlich, wohl wegen einiger Aehnlichkeit in der Gestalt mit dem alten Klostersiegel, in neuern Zeiten, z. B. schon im Jahre 1591, als "des Klosters Siegel" für das Klostersiegel gehalten und auch als solches gebraucht, obgleich das alte ächte Klostersiegel zuerst noch daneben geht.In den neuern Zeiten ist dieses jüngere Siegel nach und nach durch die Siegelstecher fast bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Der jetzt unter der Figur stehende Wappenschild mit dem Buchstaben R , welcher gegen alles Herkommen in den neuesten Zeiten fälschlich sogar gekrönt ist, ist eine ganz neue Erfindung im Klostersiegel. In alten Zeiten führten die geistlichen Personen in ihren Siegeln zu den Füßen ihres Schutzheiligen gewöhnlich einen Schild mit ihrem Familienwappen, auch wohl mit dem Anfangsbuchstaben ihres Namens. Nach einigen Spuren haben nun auf dem Schilde des Propstes oben Kugeln gestanden. Es ist aber auch möglich, daß er auf dem Schilde auch noch den Anfangsbuchstaben seines Namens geführt habe; das K wird aber in gothischer Minuskel seiner Zeit K geschrieben, und hieraus hat man wohl irrthümlich ein R gemacht. Merkwürdiger Weise ist auf allen alten Abdrücken dieses Siegels die untere Spitze des Siegels mit dem Schilde abgebrochen oder nicht ausgedrückt. Da nun das Kloster schon 3 Jahrhunderte hindurch dieses Siegel geführt hat, so würde man jetzt wohl das Bild Johan=

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nis des Täufers in richtiger Darstellung beibehalten müssen, um so mehr da das Kloster schon früh von der Regel des Ordens der H. Maria Magdalene abgegangen ist.

Die verehrten Herren Klostervorsteher haben die Kosten zu den auch hier beigedruckten Holzschnitten, welche für das Meklenburgische Urkundenbuch bestimmt sind, bereitwilligst hergegeben.

G. C.F. Lisch.     

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Siegel des Dominikaner=KIosters in Röbel.

Das Siegel dieses Klosters hängt an einer der Urkunden, durch welche das Marien=Magdalenen=Nonnenkloster in der Neustadt Röbel nach Alt=Malchow und das Dominikaner=Mönchskloster in der Altstadt Röbel nach dem auswandernden Nonnenkloster in der Neustadt Röbel verlegt ward, vom 29. Mai 1298, im Archive des Klosters Malchow.

Siegel

Das hieneben auf Kosten des Klosters Malchow abgebildete Siegel ist ein kleines parabolisches Siegel mit einem Crucifix, dessen Kreuzes arme durch den Inschriftrand gehen: über dem Queerbalken des Kreuzes neben dem Stamme stehen zwei Sterne und zu den beiden Seiten der Füße Christi steht rechts die Sonne (?), links der Mond; die Füße Christi sind über einander gelegt. Die Umschrift lautet:

Umschrift

(= S. conventus fratrum predicatorum in Robele.)

G C. F. Lisch.     

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Siegel des Pfarrers Werner von Axekow zu Ribnitz.

Eine Zeichnung des Siegels des "Wernerus plebanus in Ribbenitze", unten mit einem Schilde mit 3 Herzen und 2 Schaafscheeren, oben mit einem Marienbilde, mit der Um schrift:

Umschrift

(also aus der adeligen Familie von Axekow), an einer dobe=

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raner Urkunde d. d. Ribnitz, 1313, feria quarta post Martini, schenkte der Herr Geschichtsmaler Milde zu Lübek.

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Siegel der Stadt Röbel.

Von alten Siegeln der Stadt Röbel ist bisher nur das kleine Secretsiegel, nach einem abgefallenen Siegel im schweriner Archive, in Abbildung in Milde Meklenburgischen Siegeln, Heft I, Taf. 9, Nr. 16, S. 17, bekannt geworden. Das große Siegel der Stadt hatte ich nach einer Transsumirungs=Urkunde der "ratmanne der stat to Nyen=Robele" aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts im berliner Archive in Jahrb. II, S. 267, beschrieben. Ich habe jetzt ein zweites, altes Exemplar dieses großen Siegels an einer der Urkunden über die Verlegung des Nonnenklosters zu Röbel nach Malchow vom 29. Mai 1298 im Archive des Klosters Malchow aufgefunden, welches mit dem berliner Exemplare übereinstimmt:

ein schildförmiges Siegel, 2 3/4 Zoll hamburg. Maaß hoch, längs getheilt, rechts mit dem halben, gekrönten werleschen Stierkopfe mit geschlossenem Maule, mit einem großen Stern im rechten Oberwinkel, links mit einem aufgerichteten, mit dem Bart links gekehrten, mittelalterlichen Schlüssel von ganz alter Form, mit der Umschrift:

Umschrift

Dieser Siegelstempel stammt nach allen Eigenthümlichkeiten wohl aus der Zeit der Gründung der Stadt.

G. C. F. Lisch.     

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Das Wappen der von Stralendorf.

Das Schildzeichen im Wappen der Familie von Stralendorf ist bekannt und immer unverändert geblieben: im längs getheilten Schilde rechts drei schräge rechts gekehrte Pfeile (Strale), links ein (außen mit drei Schaufelenden verziertes) halbes (Mühl?=) Rad. Die Familie hat wahrscheinlich von dem Dorfe gleiches Namens den Namen, und ihr Wappen ist wahrscheinlich ein redendes.

Das Staatsarchiv zu Schwerin bewahrt an den Urkunden eine sehr große Menge Siegel dieser Familie. Aber fast alle sind Schildsiegel.Helmzeichen gehören zu den größten Seltenheiten. Eines der wenigen Siegel, auf welchen Schild

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und Helm dargestellt ist, ist das Siegel, welches an der Urkunde des Klosters Neukloster vom 19. Nov. 1460 hängt (vgl. Lisch Meklenb. Urk. II, S. 224-227). Dieses Siegel hat den bekannten Schild und auf dem Schilde einen sehr großen Helm, welcher bis an den Umschriftrand reicht; die Helmzier, welche sehr klein ist und innerhalb des Umschriftrandes steht, ist ein mit der Spitze nach oben gekehrter, aufgerichteter Pfeil auf dem ungekrönten Helme, ohne irgend ein Nebenstück. In den Meklenb. Urk. II. S. 227, habe ich dieses Siegel falsch beschrieben, indem ich den Helm für einen "Thierkopf" ausgegeben habe. Dieses Versehen läßt sich dadurch entschuldigen, daß der Helm, welcher nach der Weise des 15. Jahrhunderts einen sehr langen Hals und Schnabel hat, wirklich einem langhalsigen Adlerkopfe äußerst ähnlich ist, und daß der übergequollene Wachsrand die in dem Anfange der Umschrift stehende Helmzier fast bedeckt, wenn man nicht scharf unter diesen Rand hinsieht.

Im 16. Jahrhundert kommen mehrere v. stralendorfsche Siegel mit Helmen vor, z. B. im Jahre 1586 ein Siegel, auf welchem der Schild einen gekrönten Helme trägt, auf dem ein aufgerichteter Pfeil steht.

Die alte Helmzier des Wappens der Familie v. Stralendorf ist also nur ein aufgerichteter Pfeil. Es bleibt der neuern Heraldik nachzuweisen, wie der Federschmuck in das Wappen gekommen ist.

G. C. F. Lisch.     

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Die Siegel der Maltzan und Hasenkop.

Der Fürst Johann von Meklenburg bezeugt, daß das Kloster Rehna von den Brüdern Friederich, Ludolf und Ulrich Maltzan mit Zustimmung ihrer übrigen Brüder 5 Mark lüb. Hebungen aus dem Dorfe Zehmen erworben habe.

D. d. 1293. April 8.

Nach dem Original im großherzogl.meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu.Schwerin.


Johannes dei gratia dominus Magnopolensis vniuersis presentia uisuris salutem in domino. Nouerint singuli, ad quos presentes peruenerint, quod, nostro consensu accedente, dominus Hermannus prepositus

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sanctimonialium in Rene a domino Frederico et Ludolfo et Virico Moltzan dictis, fratribus, cum consensu etiam aliorum fratrum, quinque marcarum reditus denariorum Lubicensium in vsus Renensis ecclesie in villa Scemne dicta cum iuditio totius ville, quod nostri vasalli etiam vtuntur, pro quinquaginta marcis denariorum Lubicensium comparauit, ista uero conditione interposita, si predicti fratres reditus supradictos aliquo forte dierum a predicta ecclesia emere decreuerint, permittitur, ut pro quinquaginta marcis denariorum Lubicensium resumant, dummodo in festo pentecostes eidem ecclesie predicti denarii persoluantur. In huius rei testimonium presentem quidem paginam sigillo nostro ac domini

Frederici et Ludolfi de Moltzan

militum ac fratrum sigillis decreuimus muniendam. Datum anno domini millesimo ducentesimo nonagesimo tertio, quarta feria proxima post dominicam, qua cantatur Quasimodogeniti.

Nach dem Original, auf Pergament, in einer kleinen, cursivischen Minuskel. Angehängt sind drei Pergamentstreifen:
1) an dem ersten fehlt jetzt des Fürsten Johann Siegel;
2) an dem zweiten hängt das hier unten abgebiltete, schildförmige Siegel des Ritters Friedrich Maltzan mit einem ganzen Weinstock und der Umschrift:

Umschrift

3) an dem dritten hängt das hier unten abgebildete (s. Abb.), schildförmige Siegel des Ritters Ludolf Maltzan, welches längs getheilt ist und in der rechten Hälfte zwei rechts gekehrte Hasenköpfe, in der linken Hälfte einen halben Weinstock enthält, mit der Umschrift:

Umschrift
Umschrift
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Mit der Familie Maltzan scheint die alte, ausgestorbene Familie Hasenkop in alter Zeit nach den Wappen in enger verwandtschaftlicher Verbindung gestanden zu haben (vgl. Lisch Maltzan Urk. III, S. XIX). Auch von dieser Familie ist noch ein altes Siegel vorhanden, welches einem Ritter Friedrich Hasenkop angehört, der am Ende des 13.Jahrh., z. B. 21. Dec. 1298, lebte.

Siegel

Von diesem Siegel ist zwar kein alter Abdruck mehr aufbewahrt, aber vor einiger Zeit noch der Originalstempel vorhanden gewesen. Dieser ward im Jahre 1828 auf dem ratzeburger Stadtfelde gefunden (vgl. Jahresber. II, S. 84), war eine Zeit lang in Ratzeburg und kam dann nach Wismar und in die Gegend von Wismar, wo er verloren gegangen sein soll. Das hieneben abgebildete Siegel(s.Abb.), welches nach einem Lackabdruck gezeichnet ist, hat im Schilde ohne Theilungslinien oben zwei Hasenköpfe und unten ein Weinblatt und die Umschrift:

Umschrift

Die hier abgedruckten Halzschnitte der seltenen Siegel verdankt der Verein dem Herrn Landrath von Maltzan auf Rothenmoor.

In Lisch Maltzan. Urkunden ist die vorstehende Urkunde bereits gedruckt und daselbst sind die Siegel in Steindruck beigegeben.

Das Wappen der Maltzan, welche, nach dem Siegel des Ritters Friedrich Maltzan, ursprünglich nur einen Weinstock im Schilde geführt zu haben scheinen, ist durch die Aufnahme der beiden Hasenköpfe in den Schild des Ritters Ludolf Maltzan vollendet und bis auf den heutigen Tag unverändert geblieben: ein längs getheilter Schild: rechts im blauen Felde mit zwei goldenen Hasenköpfen, links im goldenen Felde mit einem halben rothen Weinstock, wenn auch Mißverständnisse in den jüngeren Zeiten manche unbegründete Aenderungen, z. B. einen grünen Weinstock mit blauer Traube, haben aufnehmen wollen. Die Hasenkop führten durchschnittlich immer drei Hasenköpfe im Schilde. Es scheint nun irgend eine jetzt unbekannte alte Allianz zwischen den Familien Maltzan und Hasenkop stattgefunden zu haben, da das oben abgebildete Siegel des Ritters Friedrich Hasenkop ein Weinblatt im Schilde hat. Das 14. Jahrhundert hindurch führen aber die Hasenkop nur drei Hasenköpfe im Schilde; Siegel kommen häufig vor. Die Allianz beider Familien muß aber in den alten Zeiten doch im Bewußtsein lebendig gewesen sein, da im J. 1399 und 1400 der

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Ritter Gerold Hasenkop und der Knappe Hermann Hasenkop den vollständigen Maltzanschen Schild führen.

G. C F. Lisch.     

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Siegel der von der Osten.

In Rostock ward aus Privatbesitze ein Original=Petschaft erworben, welches rund ist und einen aufrecht stehenden Schild zeigt, auf welchem in der Mitte (ohne Längstheilung des Schildes) ein links gekehrter Schlüssel aufgerichtet steht und von der rechten obern Schilddecke her ein aus vier parallelen Linien bestehender, schräge rechts laufender Fluß gegen den Schlüsselgriff hingezogen ist. Die Umschrift lautet:

Umschrift

Das Siegel wird aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammen.

G C. F. Lisch.     

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Siegel des Gevert Winbeke.

Zu Wahmkow bei Sternberg ward ein messingenes Doppelpetschaft gefunden, welches sich im Besitze des Herrn Justiz=Canzlei=Directors von Bülow zu Schwerin befindet. Dieses Petschaft hat an einem Ende ein rundes Siegel von gewöhnlicher Größe, welches eine Hausmarke enthält: einen Dreifuß Dreifuß in einem rautenförmig gestellten Quadrat, und die Umschrift:

Umschrift

Das Siegel ist nur mittelmäßig gestochen und das G im Anfange ist einem verkehrten S gleich, so daß man auch wohl Severt lesen könnte. Es stammt wohl aus dem Anfange oder dem ersten Viertheil des 16. Jahrhunderts. Im Jahre 1514 lebte in Sternberg ein Schulmeister Andreas Windbek, aus Gardelegen (vgl. Jahrb. XII, S. 232), welcher viel leicht mit dem ehemaligen Besitzer des Petschaftes verwandt war. - Das andere Ende des Petschaftes enthält ein ganz kleines Siegel mit der Hausmarke, ohne Umschrift. -

Bisher ist in Meklenburg nur ein Doppelsiegel des rostoker Patriciers Hans Kirchhof bekannt geworden, welches an einem

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Ende das Patricierwappen, am andern Ende die Hausmarke des Besitzers enthält (vgl. Jahrb. XVIII, S. 299).

G C. F. Lisch.     

Siegel des Hans Westphal.

Ein Petschaft aus Bronze, aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, sehr roh und schwer leserlich in der Umschrift, im Felde mit einem Hauszeichen, mit der Umschrift:

Umschrift

gefunden in einem Garten zu Marlow, ward geschenkt von dem Herrn Dr. Hüen zu Marlow.

 


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V. Zur Kunstgeschichte.


Peter Vischer's Epitaphium

auf

die Herzogin Helena von Meklenburg,

geborne Prinzessin von der Pfalz,

im
Dome zu Schwerin,

von

G. C. F. Lisch.


Der Dom zu Schwerin besitzt ein sehr schönes, aus Bronze gegossenes Epitaphium auf die Herzogin Helena von der Pfalz, welches als ein vorzügliches, wenn auch einfaches Gußwerk des berühmten "Rothgießers" Peter Vischer zu Nürnberg, des gefeierten Vollenders des Sebaldusgrabes in Nürnberg, nachgewiesen werden kann. Dieses Kunstwerk läßt sich schon durch die vortreffliche Anordnung und Modellirung, besonders aber durch den meisterhaften Guß auf den ersten Blick als ein Werk des berühmten Meisters erkennen; es kann aber auch durch Urkunden bewiesen werden, daß es von diesem Meister stammt. Schon in den Jahrbüchern III, 1838, S. 159 und 185, habe ich über diese Entdeckung kurz berichtet; bei den aber immer lebendiger werdenden kunstgeschichtlichen Forschungen und nach Gewinnung neuer Nachrichten halte ich es jetzt für zeitgemäß, das Kunstwerk genau zu beschreiben und den Künstler sicher zu stellen.

Helena, Tochter des Kurfürsten Philipp von der Pfalz, war die zweite Gemahlin des Herzogs Heinrich des Friedfertigen von Meklenburg; sie ward dem Herzoge am 5. Junii

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1513 zu Wismar vermählt 1 ) und starb schon am 4. August 1524. Sie ward in der Heiligen=Bluts=Kapelle, an der Stelle der jetzigen großherzoglichen Begräbnißkapelle, hinter dem Hochaltare des Domes zu Schwerin begraben, und das Epitaphium ward zwischen den beiden östlichsten Pfeilern der Kirche, hinter der Rückwand des Hochaltars, dem Grabe gegenüber, aufgerichtet; in den neuesten Zeiten ist es aber bei der Errichtung des neuen Altares und der Einrichtung der fürstlichen Begräbnißgruft versetzt und im südlichen Seitenschiffe an dem Pfeiler rechts an der südlichen Chorpforte angebracht. Das auf Glas gemalte pfälzische Familienwappen der Herzogin, wahrscheinlich der letzte Rest einer größern Glasmalerei, ist bei Gelegenheit der Versetzung in ein Fenster dem Epitaphium gegenüber eingesetzt worden.

Das Denkmal bildet eine große Platte und ist, nach hamburger Maaßen, im Ganzen 7 Fuß 6 Zoll hoch und 5 Fuß 4 Zoll breit, und ist aus 5 Platten zusammengesetzt, welche zusammengenietet sind.

Platte

Die Hauptplatte ist die größere, innere Platte mit einem großen Wappen; diese Platte ist 5 Fuß hoch und 3 Fuß 5 Zoll breit. Um diese Hauptplatte steht ein schmalerer Rand, auf dem die Ahnenwappen und Inschriften stehen. Der obere und der untere Rand sind durch die ganze Breite des Denkmals durchgehend, also 5 Fuß 4 Zoll breit und ungefähr 1 Fuß 3 Zoll hoch; der obere Rand ist ein wenig breiter, als der untere. Die beiden Seitenränder, welche zwischen den obern und untern Rand hineinpassen, sind 5 Fuß hoch und jeder 11 1/ 2 Zoll breit.

Das Denkmal enthält folgende Darstellungen. Die Haupttafel von 5 Fuß Höhe enthält ein großes vereinigtes meklenburgisch=pfälzisches Wappen mit Schild, Helm und Schildhaltern als Hauptdarstellung. Der Schild ist vierfach getheilt und hat einen kleinen Herzschild; die Schilde enthalten folgende Wappen: 1. einen gekrönten Stierkopf mit Halsfell für das Herzogthum Meklenburg, 2. einen gekrönten Löwen für die Pfalzgrafschaft bei Rhein, 3. einen Greifen für die Herrschaft Wenden im Allgemeinen, 4. einen schräge geweckten Schild für das Herzogthum Baiern und 5. zum Mittelschilde


1) Vgl. Lisch Urkunden zur Geschichte des Geschlechts Maltzan, IV, S. 429 flgd.
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einen queer getheilten Schild für die Grafschaft Schwerin. Die Darstellung ist also folgende:

Meklenburg. Pfalz.
Schwerin.
Wenden. Baiern.

Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm mit zwei Hörnern, für die Grafschaft Schwerin, zwischen denen ein vorwärtsschauender, ungekrönter Löwe, für die Pfalz, sitzt. Die Schildhalter sind zur Rechten: ein ungekrönter Löwe, für die Pfalz, zur Linken ein Greif, für das Wendenland überhaupt. Ueber dem Wappen steht ein halbkreisförmiger Bogen von Laubgewinde. Oben in den Zwickeln rechts und links stehen zwei kleine allegorische Darstellungen: ein bärtiger Meermann mit Fischschwanz im Ringen mit einem fischähnlichen Meerthiere.

Auf dem Rande stehen folgende Darstellungen. Oben und unten stehen zwei eingerahmte Inschrifttafeln von der Breite der Hauptplatte: oben eine Grabschrift auf den Tod der Herzogin in deutscher Sprache, in deutschen Buchstaben, mit einfacher Einrahmung, unten eine lateinische Inschrift in Hexametern und Pentametern in großen lateinischen Buchstaben, im Geiste der verstorbenen Herzogin, in einfacher Einrahmung, welche von zwei Engeln gehalten wird.

An den beiden Seiten stehen die Wappenschilde der Ahnentafel der Herzogin, an jeder Seite in vier einfachen Wappenschilden, welche durch Arabesken im Renaissancestyl geschieden werden, zu denen drei verschiedene Formen abwechselnd gebraucht sind.

Die untere Tafel trägt folgende Inschrift 1 ):

Inschrift

Diese Inschrift hat ohne Zweifel der herzogliche Rath Nicolaus Marschalcus Thurius verfaßt. Das Staatsarchiv zu Schwerin bewahrt noch von seiner eigenen Hand den Entwurf dieser Inschrift, welche mit der Inschrift auf dem bronzenen Denkmale wörtlich übereinstimmt. Die letzte Zeile in


1) Hederich in der Schwerinschen Chronik S. 26 hat irrthümlich in der zweiten Zeile sors (statt fors) und in der dritten Zeile potui (statt poteram).
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dem schriftlichen Entwurfe ist durchstrichen und verbessert, indem gratam superis für superis gratam gesetzt ist. Auf der Rückseite steht von des Herzogs Heinrich Hand geschrieben: fruwen Elenen epfetafium 1524. Hederich in seiner Schwerinschen Chronik giebt diese Inschrift "in Deutscher Sprach ungefährlich dieser Meinung":

Daß auß der Pfaltz ich Helena
Eins Obetriten bin Gemahl,
Das hat die Landschaft so bedacht,
Darzu der wille Gotts gemacht.
Ich hab gethan,was ich gekundt,
Viel ding hat mir der Todt mißgunt.
Was aber mir versagt ist nun,
Dasselb mein Kinder werden thun,
Welcher das ein noch jung und klein
Ich befehl dem lieben Ehmann mein.
Daß meiner Gott erbarme sich,
O gütger leser bitt für mich.

Die obere Tafel trägt folgende Grabschrift:

Grabschrift

Die Seitenränder enthalten in 8 Wappenschilden, an jeder Seite 4, die Ahnentafel der Herzogin Helena, zur Rechten die Wappenschilde der väterlichen, zur Linken die Wappenschilde der mütterlichen Ahnen, und zwar in folgender Darstellung von oben nach unten, in der Ansicht:

zur Rechten: zur Linken:
1. Pfalz. 5. Baiern.
2. Savoyen. 6. Oesterreich.
3. Savoyen. 7. Sachsen.
4. Burgund. 8. Oesterreich.
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Die Wappen der väterlichen Ahnen zur Rechten sind:

1. Pfalz, ein vierfach getheilter Schild, 1 und 4 mit mit einem gekrönten Löwen, 2 und 3 geweckt, mit einem leeren Herzschilde.

2. Saoyen, ein Schild mit einem durchgehenden Kreuze, mit einem linken Schrägebalken, dem Beizeichen einer jüngern Linie, belegt.

3. Svoyen, ein Schild mit einem durchgehenden Kreuze (ohne Schrägebalken).

4. Burgund, ein Schild mit vier linken Schrägebalken. Die Stammtafel zu diesen Ahnenwappen ist folgende:

Stammtafel

Die Wappen der mütterlichen Ahnen zur Linken sind:

5. Baiern, ein vierfach getheilter Schild, 1 und 4 mit einem gekrönten Löwen und 2 und 3 geweckt, ohne Herzschild.

6. Oesterreich, ein Schild mit einem Queerbalken.

7. Sachsen, ein Schild mit fünf Queerbalken, schrägerechts mit dem Rautenkranze belegt.

8. Oesterreich, ein Schild mit einem Queerbalken.

Die Stammtafel zu diesen Ahnenwappen ist folgende:

Stammtafel

Dieses Epitaphium ist in der Werkstätte des berühmten Rothgießers Peter Vischer zu Nürnberg modellirt und gegossen. Dies wird durch zwei Briefe bewiesen, welche zu verschiedenen Zeiten im großherzoglichen Archive zu Schwerin entdeckt sind. Die Wappen und die Inschriften wurden ihm dazu

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von dem meklenburgischen Hofe geliefert. Daß die Inschriften von dem bekannten herzoglich meklenburgischen Rath Nicolaus Marschalk Thurius verfaßt wurden, ist oben nachgewiesen. Die Lieferung der Wappen wird sich aus der folgenden Darstellung ergeben.

Die Herzogin Helena von der Pfalz war am 4. August 1524 gestorben. Einige Zeit darauf hatte der Herzog Heinrich, ein reicher Fürst, darauf Bedacht genommen, seiner verstorbenen Gemahlin ein Denkmal zu setzen, und hatte dem Albrecht Bogen zu Nürnberg, einem Kaufmanne aus einem bekannten süddeutschen Patriciergeschlechte, den Auftrag gegeben,

"bei dem Meister N. in Nürnberg einen kupfernen Leichenftein zu bedingen."

Zur Ausführung dieses Werkes waren nach einiger Zeit auch die Wappenzeichnungen nach Nürnberg gesandt; es hatte sich aber hinterher herausgestellt, daß darin "etwas geirrt worden". Am 11. August 1526 sandte daher der Herzog dem Albrecht Bogen 1 )

"die rechte Visirung der Wappen, welche auf dem Leichensteine etwas erhoben" dargestellt werden sollten,

und gab ihm den Auftrag, dafür zu sorgen, daß der Meister sich mit der Ausführung fördern wolle, und demselben auf sein Begehren 50 Gulden vorzuschießen, welche der Herzog dem A. Bogen auf der nächsten leipziger Messe oder in Nürnberg durch die Fuggerbank wieder zu erstatten versprach.

Dieser Meister war Peter Vischer, welcher sich auch bald an die Ausführung machte. Am Ende des Jahres 1527 war das Denkmal vollendet, aber der Herzog ließ es nicht abholen. Am 25. Januar 1529 drückte der "Rothgießer Peter Vischer zu Nürnberg" dem Herzoge seine Verwunderung darüber aus 2 ), daß dieser

"die gegossene Arbeit, welche schon ein Jahr lang zugerichtet bereit liege, nicht abholen lasse", und bat um Uebersendung des Geldes, da ihm "große Kosten darauf gegangen seien".

Es kann keinen Zweifel leiden, daß unter dieser "gegossenen Arbeit" und dem "kupfernen Leichensteine" das von Peter Vischer ausgeführte Denkmal auf die Herzogin Helena im Dome zu Schwerin zu verstehen sei, um so mehr da zu jener Zeit keine andere Veranlassung im fürstlichen Hause war, ein Grabdenkmal


1) Vgl. Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Anlage Nr. 2.
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zu bestellen. Außerdem reden aber Arbeit, Styl und Andeutungen ganz bestimmt für Peter Vischer's Werkstätte. Eine besondere Hindeutung auf den Verfertiger (Vischer) sind die beiden oben erwähnten mit Fischungeheuern ringenden Meermänner mit Fischschwänzen, welche auf dem Epitaphium in Relief als Verzierung angebracht sind. Andere besondere Zeichen, welche gradezu für den Verfeftiger zeugen könnten, scheinen auf dem Epitaphium nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden zu können.

So klar und bestimmt nun auch die vorstehenden Mittheilungen erscheinen mögen, so scheinen sich ihnen doch unerwartete Hindernisse entgegenzustellen. Der Brief vom 25. Januar 1529 ist im Namen des Rothgießers Peter Vischer (des Vaters) geschrieben und mit dem Siegel versiegelt, welches dieser führte. Peter Vischer, der Vater, ist aber am 7. Januar 1529 gestorben 1 ) und der hier mitgetheilte Brief kann also nicht von ihm selbst geschrieben sein. Nun ist zwar aus unserm Briefe in neuern Zeiten gefolgert, daß Peter Vischer, der Vater, nach dem 25. Januar 1529 gestorben sein müsse; aber nach genauerer Forschung und Betrachtung ist diese Annahme doch nicht stichhaltig, wenn auch das Zusammentreffen des Datums des Briefes und des Todes P. Vischers in demselben Monate auf den ersten Blick stutzig machen kann. Peter Vischer, der Vater, starb wirklich am 7. Januar 1529. Nach der von Joseph Heller im Necrologium Norimbergense mitgetheilten Nachricht starb Peter Vischer d. V. am 7. Jan. 1529. Er war sicher am 11. Jan. 1529 todt, da sich in den Rathsprotocollen im Archive zu Nürnberg der gleichzeitige "Verlaß des Rathes" findet: "An des verstorbenen Peter Fischers stat ist zu einem Hauptman in Mertein Pfintzigs virtel ertailt gemelts peter Fischers sune der Hans. Actum montag 11. January 1529, per M. Pfintzing".

Das schweriner Epitaphium ist aber ohne Zweifel in der Werkstätte Peter Vischers, des Vaters, verfertigt worden. Die Bestellung war schon vor dem Aug. 1526 bei Peter Vischer gemacht und schon am Ende des Jahres 1527 ausgeführt. Peter Vischer arbeitete, nach des gleichzeitigen Johannes Neudörfer Bericht, bis zu seinem Tode mit seinen "fünf Söhnen, Nahmens Peter, Hermann, Hans, Paulus und Jacob, so alle verheurathet, die mehrentheils bei ihme in Haus mit Weib


1) Die im Folgenden mitgetheilten geschichtlichen Angaben verdanke ich größtentheils der freundlichen Nachweisung des Herrn Bauraths Döbner in Meiningen, welcher bekanntlich Peter Vischer zum Gegenstande seiner Forschungen gemacht hat.
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und Kindern gewohnt haben", zusammen. Von diesen Söhnen war Peter Vischer der jüngere, nächst seinem Bruder Hermann der geschickteste, und beide waren "wie ihr Vater fast künstlich". Peter Vischer, der Vater, ließ sehr viel durch seine Söhne ausführen, wie es bei einem so großen und ausgebreiteten Geschäfte auch nicht anders möglich war, und war für das tägliche Geschäft mehr der Dirigent und der eigentliche Bildhauer. Peter Vischer, der jüngere, ist keineswegs im J.1528 gestorben, wie wohl angenommen ist, sondern lebte noch sicher im J. 1532 und war damals noch nicht Meister. Der nürnberger Rath forderte 1528 und 1532 die Zunft der Rothgießer auf, ihn für seine wesentliche Betheiligung an dem Denkmale des Kurfürsten Friedrich des Weisen zum Meister anzunehmen, jedoch wenigstens im J. 1528 vergeblich, ohne Zweifel aus dem Grunde, daß der Vater eigentlich das Werk geleitet hatte.

Das schweriner Denkmal ist jedenfalls bei Peter Vischer, dem Vater, bestellt und in dessen Werkstatt und unter seinen Augen, vielleicht theilweise durch seine eigene Arbeit ausgeführt, da er in der Modellirung von Wappen geschickt und eifrig war. Wahrscheinlich ist es, daß sein Sohn Peter die technische Ausführung unter des Vaters Augen besorgte und deshalb besonderen Antheil an dem Werke hatte. Der Brief vom 25. Jan. 1529, nach des Vaters Tode, mit Bitte um Abnahme und Bezahlung des Werkes, ist daher sicher von Peter Vischer, dem jüngern, im Namen der Firma der Familie geschrieben und daher auch noch mit dem Siegel des Vaters besiegelt, welches in der Firma forterbte.

Das schweriner Denkmal muß also eben so gut für ein Werk Peter Vischer's d. V. gelten, wie viele andere Werke, welche durch die Hülfe seiner Söhne bei ihm ausgeführt sind. Besondere Beweise dafür, wer eigentlich die Arbeit gemacht habe, scheinen auf dem Denkmale nicht vorhanden zu sein. Auf dem untern, äußern Rande stehen freilich manche Namen und Buchstaben leicht eingegraben; diese stammen aber von Schülern, reisenden Handwerksgesellen und andern jungen Leuten neuerer. Zeit, welche sich auf solche Weise zu verewigen streben. Auch eine auf dem untern Rande des untern burgundischen Wappenschildes Nr. 4 etwas unfertig eingeritzte kleine Hausmarke Hausmarke auf einem Schilde wird keine Beziehung zu Peter Vischer's Werkstätte haben, da des Vaters Vischer Hausmarke oder Monogramm einfacher und anders ist. zwar ist die Hausmarke auf dem schweriner Epitaphium der Hausmarke P.

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Vische's "ähnlich" und könnte die Hausmarke des Sohnes Peter sein; aber unzählige Hausmarken, aus ähnlichen Linienverbindungen gebildet, sind sich "ähnlich", aber doch nicht gleich, und es ist nicht wahrscheinlich, daß die Hausmarke auf dem schweriner Werke das Zeichen des Sohnes sei, da die Hausmarken mit dem Geschäfte und dem Hause forterben und sich nicht mit den erbenden Personen ändern.

Der Herr Baurath Döbner zu Meiningen, der kundige Forscher in den vischerschen Kunstwerken, ist über die Art der Ausführung gleicher Ansicht und äußert nach Uebersendung einer Photographie des schweriner Epitaphiums: "Das Denkmal weiset unzweifelhaft auf die vischersche Gießhütte hin, beurkundet aber eben so unzweifelhaft die Richtung der Söhne, indem sich in dem Laubwerke, dem Schilde und der Krone des Hauptwappens kaum noch eine Spur des dem Vater eigentlich naturwüchsigen Styles zeigt, während alles Uebrige die ausgebildete Renaissance darstellt. Das ganze Werk bietet ein höchst interessantes Beispiel des Ueberganges von einem Style zum andern, mit bereits überschrittenem Culminationspunkt. Da Peter Vischer, der Vater, um das Jahr 1529 bereits in den sechziger Jahren war, so bin ich überzeugt, daß Peter Vischer, der jüngere, der auch den Brief schrieb, der eigentliche Meister des Denkmals ist, wenn gleich der Vater ohne Zweifel namentlich der Gesammtanordnung seinen Geist noch einhauchte".


Anlage Nr. 1.

Herzog Heinrich von Meklenburg an Albrecht Bogen zu Nürnberg.

D. d. Meklenburg. 1526. Aug. 11.

An Albrecht Boggen.
                    Abwesens seyner hausfrawen.

Lieber besunder. Als ir vns hiebeuoren vff vnser Irsuchen bey meister N. eyn koppern leichsteyn zcu machen vordinget, des wir vns kegen euch gutlich bedanken, vnd Er die rechte Visirung der wapen, die er dar vff machen, vnd was er haben sol, bey sich nicht gehat, den an der Visirung der Wapen, die wir hiebeuorn darzcu hinaus gefertiget, ist etwas geirret wurden, Szo obirsenden wir euch hirbey die rechte Visirunge

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der Wapen, mit gutlichem begern, wollet Ime die vorreichen vnd mit Ime egentlich vorlassen, das er die Wapen gleich der gestalt vnd arth, als die itzt hirbey geschigten seyn, vff den leichsteyn etwas erhaben machen vnd vorfertigen, vnd sich domit furdern wolde, daß wir den selben leichstein zcum forderlichsten bekomen mochten, auch vns eyne Zceit anzceigen, vff welche wir dene fertig bekomen mogen, vnd nachdeme gemelter meister etzlich gelt vff solche arbeit begert, vnd mit funffzig gulden pis vff negsten leipzigschen michels marg mugen vorlegen vnd Ime die von Onseret wegen vorreichen vnd euch des nicht besweren, Szo wollen wir euch Solch funffzig gulden vff angeczeigten leipzigschen marg In Cunz Kochmeisters hause adir, wor Is euch ongelegen, zcu Norenberg In der Fuckerbang vmb berurte zceit gewißlich zcu entrichten bestellen, vnd Solchs dar zcu kegen euch In allem gutten bedencken. Datum zu Meckelnborg, am Sonabent nach Laurentij, Anno etc. . XXVI.

Nach dem von des meklenburg=schwerinschen Canzlers Caspar von Schöneich eigener Hand geschriebenen Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und H. Archive zu Schwerin Das Datum ist von eines Secretairs Hand hinzugefügt. Der vorstehende Brief ist erst in den neuesten Zeiten unter andern Acten aufgefunden.


Anlage Nr. 2.

Peter Vischer zu Nürnberg an Herzog Heinrich von Meklenburg.

D. d. Nürnberg. 1529, Jan. 25.

Durchleuchtiger, Hochgeborner Furst, gnediger her. Ewrn F. g. Seyn mein onthertanig willig diennst zunor. Gnediger her. Mich befremt seer, auß was orsach e. F. g. die gegossenn arbait nicht lest fodern vnnd weckfurenn, Dan sy gefertigt ist gewesenn mit aller zugehörung, do e. F. g. Pot gegenwertig ward, vnnd ligt schon ein Jar lang zugericht. Ist mir große kostung darauff gangen, das khan E. F. selbs wol ermessen. Derhalbenn mein bitt an E. F. g., wolle Solchs werck verordenen zu e. F. g. gefallen, wo es dan hin gehört, vnnd mir gelt schickenn auffs furderlichst, will ich vmb E. A F. g. zu nerdienen geflissenn altzeit erkant werden.

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Hiemit e. F. g. In aller ontherthanigkait befohlenn. Geben zu Nurmberg, an Sant Paulus tag Conuersionis, Anno XXIX.

E. F. G.                                                 
williger                                   
Peter Vischer, Rotgiesser,
Burger zu Nurmberg.     

Dem Durchleuchtigenn, Hochgebornen
Fursten vnnd Herrenn Hern Heinrich,
Hertzog zw Mechelnburg, Furst zu
Wendenn, Graff zu Schwerin, der
Landt Resteck vnnd Stargardt etc. .
Meynem gnedigen hern,

(L. S.)

Nach dem Originale, im großherzogl. meklenburg. Geh. und H. Archive zu Schwerin. Das Siegel hat einen mehrfach ausgeschweiften Schild, auf welchem eine Harpune (eine Stange mit Spitze und Widerhaken) aufgerichtet steht, auf welcher oben queer zwei kreuzweise stehende Fische stecken. Der vorstehende Brief ist erst in neuern Zeiten unter verworfenen Papieren aufgefunden und schon in Jahrbüchern III, S. 185 in den Druck gegeben.

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Ueber Grabplatten in Messingschnitt.

In den Jahrb. XII, S. 479 flgd. und XVI, S. 303 flgd., und im Deutschen Kunstblatt, Berlin, 1851, Nr. 3, habe ich das Wesen der schönen, alten messingenen Grabplatten näher festzustellen gesucht und besonders nachgewiesen, daß sie vorherrschend aus Messing (nicht aus Bronze) bestehen, Ausnahmen natürlich ausgenommen. Ich habe zum Beweise im Kunstblatt a. a. O. S. 370 eine Stelle aus dem Testamente des lübeker Burgemeisters Hermann Gallin († 1365) beigebracht, nach welcher seine Testamentsvollstrecker einen "flämischen, messingenen, mit Figuren geschmückten Leichenstein" (plattdeutsch: "Messingsstein") auf sein Grab legen lassen sollten:

"Flamingicum, auricalcium, figurationibus bene factum lapidem funeralem (Leichenstein).

Diese Platte ist nicht mehr vorhanden.

Ich habe seitdem noch eine Stelle gefunden, in welcher solche Grabplatten geradezu "messingene Steine" genannt

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worden. In Caspar Weinrich's Danziger Chronik, herausgegeben von Hirsch und Voßberg, Berlin, 1855, S 32, heißt es:

"Item anno 1483 auf praesentationis mariae starb her johan angermunde borgemeister, begraben in der pfarkirch vor s. georgens bank onder dem messinges steine''.

Diese Platte ist nach den durch den Herrn Voßberg eingezogenen Erkundigungen ebenfalls nicht mehr vorhanden. Dagegen giebt es in den danziger Kirchen noch eine bedeutende Anzahl von Grabsteinen mit eingelassenen messingenen Wappen und Verzierungen.

Auch Slagghert nennt in seiner plattdeutschen Chronik des Klosters Ribnitz die auf dem Grabe der Herzogin Sophie von Meklenburg († 1504) in der Dominikaner=Kirche zu Wismar liegende Messingplatte mit einer aus Messing gegossenen Statue der Herzogin einen gegossenen Messing=Stein: "ein gaten Missinges Sten mit einem groten, schonen Bilde na er gebildet". Nach dem oben angezogenen lübeker Testamente ward diese Art von Arbeit "flämische" (Flamingicum) genannt. Ich habe daher den Ursprung dieser Arbeiten in Flandern suchen zu müssen geglaubt. Ich habe damit, wie der Sprachgebrauch ist, nur im Allgemeinen den Ursprung, d. h. die Erfindung und Verbreitung, auch wohl Anfertigung einzelner Platten für andere Länder, bezeichnen wollen, keinesweges aber annehmen können, daß alle Grabplatten dieser Art auch in Flandern verfertigt worden seien, wie Otte in der Zeitschrift für christliche Archäologie und Kunst von v. Quast und Otte, I, 1, S. 34, mir zuschreiben will. Mit der Zeit sind in kunstreichen Städten Deutschlands gewiß viele, vielleicht die meisten messingenen Grabplatten gearbeitet.

Ich habe früher die messingenen Grabplatten in zwei verschiedene Arten geschieden: in Platten in Messingschnitt, auf welchen der Grund ausgegraben ist und die Figuren stehen geblieben sind, und in Platten in Messingstich, auf welchen der ganze Grund stehen geblieben ist und die Figuren durch eingegrabene Linien bezeichnet sind. Häufig sind beide Methoden neben einander angewandt, namentlich in jüngeren Zeiten. Ich habe den reinen Messingschnitt vorzüglich dem 14. Jahrhundert zugewiesen, und ich glaube nicht zu irren, wenn ich unter flämischer Arbeit (opus Flamingicum) grade diesen Messingschnitt verstehe. Der Messingschnitt herrschte vorzüglich im 14. Jahrhundert in der Zeit der höchsten Ausbildung des gothischen Baustyls; im 15. Jahrhundert kam mehr der Messingstich in Anwendung, der gegen das Ende

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des 15. und im Anfange des 16. Jahrhunderts eine sehr hohe Ausbildung erreichte, z. B. in der vortrefflichen Platte der Familie v. Lüneburg in der Katharinenkirche zu Lübeck, in einer wunderschönen Platte im Dome zu Meißen u. a.

Aber nicht allein die jüngern Platten sind in Messingstichmanier gearbeitet, sondern auch die ältesten, welche freilich äußerst selten sind, z. B. die älteste Platte von 1231 in der Audreaskirche zu Verden, bekannt gemacht von v. Quast im Corresp. Blatt des Gesammtvereins, Jahrgang I, Nr 3, und die Platte auf dem Grabe des Bischofs Otto von Hildesheim im Mittelschiffe des Domes daselbst vor dem Pfarraltar vom Jahre 1279, bekannt gemacht von Dr. Kratz zu Hildesheim im Corresp. Blatt, Jahrgang V, Nr. 4, S. 43, und in der Beilage dazu von Dr. Kratz, S. 5. Diese hildesheimer Platte ist nach meiner eigenen Untersuchung aus Bronze (nicht aus Messing) und in Messingstichmanier, oder wie Kratz a. a. O. sagt, "in Gravirarbeit, jedoch nur conturirt".

Man kann daher wohl Folgendes annehmen:

1) die ältesten, deutschen Platten (aus dem 13. Jahrhundert) waren aus Bronze in Stichmanier;

2) die mittleren Platten (aus dem 14. Jahrhundert) waren aus Messing in Messingschnitt, und grade diese wurden nach meiner Ansicht flämische Arbeiten genannt;

3) die jüngsten Platten (aus dem 1 5. Jahrhundert) waren auch aus Messing, mitunter aber auch aus Kupfer und Bronze, und wurden nach und nach immer häufiger in Messingstichmanier, nicht selten aber in gemischter Manier gearbeitet.

G. C. F. Lisch.     

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Die Messingschnitt=Platten zu Schwerin

im Dome, von den Gräbern der 4 Bischöfe aus dem Geschlechte von Bülow, sind so ausgezeichnet, daß sie ein ununterbrochenes Studium verdienen. Die kleinere der beiden Doppelplatten stammt aus der Mitte des 14. Jahrhunderts. Von der größeren und prachtvolleren Doppelplatte ist die eine Hälfte dem Bischofe Gottfried von Bülow († 1314) durch den kunstsinnigen Bischof Friedrich II. von Bülow († 1375) nachgelegt oder bald nach dem Tode des letzteren zugleich mit der Platte auf diesen letztern Bischof Friedrich II. gearbeitet, da beide Hälften in gleichem Styl und gleicher Größe gehalten sind. Die beiden

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Hälften dieser Doppelplatte sind also ohne Zweifel aus derselben Werkstätte hervorgegangen.

Ich hatte im Sommer 1857 Gelegenheit, die schöne Platte von dem Grabe des stralsunder Burgemeisters Albert Hövener († 1357) in der Nicolai=Kirche zu Stralsund zu betrachten und es war mir jetzt auffallend, eine überraschende Aehnlichkeit zwischen dieser und den jüngern schweriner Platten von 1375 wahrzunehmen. Namentlich ist die eine Hälfte der schweriner Doppelplatte, welche dem Bischofe Gottfried nachgelegt ist, durchaus in demselben Style gehalten und namentlich in dem Ornamente ganz so, wie die stralsunder Platte. So z. B. sind die grotesken Thiergestalten, mit denen der Grund beider Platten oder des Gewandes gefüllt ist, auf beiden Platten ganz gleich und genau so, wie eine in Kugler's Pommerscher Kunstgeschichte in dessen Kleinen Schriften I, S. 788, abgebildet ist, wenn auch alle einzelnen von einander abweichen und eine freie Thätigkeit der Hand verrathen; eben so ist die musicirende Figur auf der Stola des Bischofs von Schwerin ganz der Figur in der architektonischen Einfassung des hövenerschen Denkmals gleich, welche Kugler a. a. O. S. 789 abgebildet hat, wenn auch die Figur etwas größer ist, als die auf der schweriner Platte. Und so gehen die Aehnlichkeiten durch beide Platten.

Es scheint also außer Zweifel zu sein, daß beide Platten von demselben Meister oder doch wenigstens in derselben Zeit gearbeitet sind, und so geben beide dadurch eine Grundlage mehr zur Beurtheilung dieser Art von Kunstwerken. Die Abbildung der ganzen Stralsunder Platte, welche Kugler a. a. O. zu S. 787 gegeben hat, ist, wenn auch gut gearbeitet, doch zu klein und unbestimmt, um dieselbe genauern Einzelstudien zum Grunde legen zu können.

G. C. F. Lisch.     

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Messing=Grabplatte zu Emden.

Die Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden hat unserm Vereine einen sehr geschickt gearbeiteten, von dem Originale genommenen Ab druck von einer in dem Chor der reformirten Großen Kirche zu Emden befindlichen messingenen Grabplatte auf den Pfarrer Hermann Wessel zu Emden, Magister der Universität Rostock, † 1507, also ein Facsimile des Originals, geschenkt.

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Diese Platte, wie der Abdruck, ist 8 1/4 Fuß hamb. Maaß lang und 4 1/2 Fuß breit; die Platte ist aus 8 Stücken zusammengesetzt, 1/6 Zoll dick und wiegt 195 Pfund. Sie ist in dem Bildwerk in Messingstich, in der Inschrift in Messingschnitt gearbeitet. Die Emdener Gesellschaft ist wegen der Erklärung der Inschrift auch mit unserm Vereine in Verbindung getreten, und aus den vereinten Bemühungen der Emdenschen Gelehrten und anderer Vereine und Gelehrten ist folgende Lesung und Erklärung als sicher ermittelt; namentlich haben der Herr Gymnasial=Director Schreckendieck zu Emden und der Herr Dr. med. Lange daselbst, zeitiger Director des Vereins, die Forschungen lebhaft betrieben und zusammengefaßt.

Unter einem reichen Baldachin steht die 4 Fuß große Figur des Erlösers, die rechte Hand zum Segen erhebend, in der linken Hand die Weltkugel haltend. In den Pfeilern, welche den Baldachin tragen, stehen an jeder Seite zwei kleine Figuren, gegen 1 1/2 Fuß hoch: zur rechten: oben die Jungfrau Maria, unten Hermann Wessel, zur linken: die Heiligen Cosmas und Damianus, die Schutzpatrone der Stadt und der Kirche, unter einander. Oben in dem Baldachine stehen neben einander die vier Kirchenväter: Gregorius, Hieronymus, Ambrosius und Augustinus. Im Giebel des Baldachins steht ein Wappenschild mit einer Lilie zwischen drei Sternen 1 3 2 und mit zwei Rosen im Schildesfuße.

Die Inschrift in 12 lateinischen Hexametern lautet, ohne Unterbrechung in gothischer Minuskelschrift am Rande umher:

  1. Hoc sub sarcofago pressit mors nupera ferox
  2. Hermannum Wessel, Rostock genitrice magistrum,
  3. Huius et ecclesie pastorem. Poscite, posco,
  4. Spiritus ad dominum redeat post tristia fata.
  5. Hic de pane poli missam per secula cuncta
  6. Omnibus in quintis statuit feriis celebrandam,
  7. Ardeat ut lampas semper coram sacramento,
  8. Condidit in quintis stacio cum Corpore Christi
  9. Seruetur feriis, prouisores super istis
  10. Ipse grauans, iuuenum ritu ne cepla relinquant.
  11. Quodsi, Christe, tibi laus ast honor is retrahatur,
  12. Casliges animas, quibus hec commissa feruntur.

und auf einem Spruchbande in der Hand der Figur des Hermann Wessel:

  1. Soluendum solui, quod soluere cuncta reliqui,
  2. O tu summe Deus, suscipe pla[s]ma tuum.
  3. Anno Christi millesimo quingentesimo 7°.
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Zur Erläuterung möge Folgendes dienen:

2. Hermannum Wessel. Hermann Wessel war wahrscheinlich ein geborner Friese, da der Name Wessel bei diesem Volke sehr gebräuchlich ist, vielleicht ein geborner Emdener, da er in Emden Häuser besaß. Sein Wappen mag mit der Zeit mehr aufklären. Aus jenen Gegenden stammte auch der bekannte Vorläufer der Reformation und Bruder vom gemeinsamen Leben, Johann Wessel, dessen Vater Hermann Wessel 1419 zu Gröningen geboren war. Diese Familie führt aber eine Gans im Wappen. Der stralsunder Burgemeister Franz Wessel, der um die Mitte des 15. Jahrhunderts für die Reformation wirkte, war 1487 in Stralsund von dort ansässigen Aeltern geboren,† 1570.

2. Rostock genitrice magistrum (rostocker Magister von Geburt) soll sicher heißen, nicht daß er leiblich zu Rostock geboren, sondern daß er von der Universität Rostock zum Magister erhoben sei. Studiert hat Hermann Wessel wahrscheinlich zu Rostock nicht; sein Name findet sich in der Universitäts=Matrikel seit dem J. 1450 nicht. Dagegen steht in dem Album der philosophischen Facultät zu Rostock seine Erhebung; er ward im J. 1474 zu Rostock Baccalaureus, denn es heißt im Album philosophorum:

Hermann Wessel

und im J. 1476 Magister:

Hermann Wessel

Ich verdanke diese Nachrichten dem Herrn Consistorialrath Professor Dr. K rabbe zu Rostock. Nicht allein die Universität, sondern auch das Fraterhaus der Brüder vom gemeinsamen Leben (seit 1462) zog viele Niederländer nach Rostock.

5. de pane poli. Dies erklären Schreckendieck und Andere durch: Himmelsbrot, da polus im mittelalterlichen Latein oft für coelum steht. Diese Worte sind mit celebrandam zu verbinden: er bestimmte, daß mit dem Himmelsbrot eine Messe zu feiern sei.

6 und 8. in quintis feriis, d. i. "an jedem Donnerstag", da feria Wochentag bedeutet.

8. stacio ist: Station, Bittgang, Umgang, Procession.

12. commissa. Es ist hier sicher so zu lesen, da im Originale missa steht.

a. Die erste Zeile auf dem Spruchbande: Soluendum solui, quod soluere cuncta reliqui, bedeutet: "Ich habe mein Gelübde gelöset und um es zu lösen, d. i. zur Lösung des selben, alles hinterlassen"; d. h. ich habe meine ganze Hinter=

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lassenschaft dazu bestimmt, daß die genannten Stiftungen ausgeführt werden.

b. plasma tuum. In der zweiten Zeile des Spruchbandes steht im Originale sicher plama Ich lese hier plasma (Gebilde, Geschöpf) und nehme an, daß das s von dem Graveur vergessen sei. Am Ende steht im Originale, nach Schreckendieck, sicher tuum . Es heißt also suscipe plasma tuum: nimm dein Geschöpf auf.

c. Die Zahl 7° am Schlusse ergiebt die Jahreszahl 1507.

G. C. F. Lisch.     

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Ueber das Amt der Maler und Glaser.
Nachtrag zu Jahrb. XXIII, S. 377.

In den Jahrbüchern a. a. O. ist durch Mittheilungen aus den Zunftrollen der S.Lucas=Gilde oder Zeche zu Wien aus dem 15. Jahrhundert die Vereinigung der Maler, Glaser und mehrerer anderer Künstler zu einer Zunft in das rechte Licht gesetzt. Die "Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale" zu Wien, IV Jahrgang, 1859, März, S. 74 flgd., geben nun auch die Satzungen der Stadt Krakau, in so weit sie die Kunstinnungen betreffen. Nach diesen waren dort die Maler, Schnitzer und Glaser zu einer Zunft vereinigt, und Jeder, der in dieser Zunft Meister werden wollte, mußte immer dieselben Meisterstücke machen, nämlich drei Bilder: ein Marienbild, ein Crucifix und S. Jürgen. Die Artikel des Raths zu Krakau vom J. 1490 sagen über die " maler vnd dy mit yn yn der czeche sint":

"Moler. Snitczer. Glaser."

Czum ersten. Wer do meister wil werden, Moler, Snitczer und glaser, dy sullen meisterstuck machen. nemlich Ein marienbild mit einem kyndel, das ander Ein crucifixio, das dritte Sant Jorgen auf dem rosse.

Von den glazern. Welch glazer vff glas molet und das nicht yn dem fewr ynbrennet, das ys feste bestê, der gebe III gr. busse czu harnesch" u. s. w.

Interessant ist auch die Zunftrolle der Goldschmiede vom J. 1489, aus welcher hervorgeht, daß diese auch die Siegelstecher des Mittelalters waren:

"Aurifabri"

"Welch gezelle under yn meister werden wil der zal - - drey stuck machen, dat erste zal her machen

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einen silbern kopp (runden Becher), das ander zal her machen ein ingesigel, dorynn zal zeyn einngegraben eyn helm und eyn schilt vorwopenth und dy bugstaben dorumb, als sich das geburet, das dritte zal zeyn eyn steyn vorsetczt yn gold" u. s. w.

G. C. F. Lisch.     

Alte meklenburgische Städteansichten.

In dem antiquarischen Lager=Kataloge Nr. LX von J. M. Heberle (H. Lempertz) in Köln, welcher 1860 unter dem Titel: "Deutsche Städtegeschichte" ausgegeben ist,waren folgende, zum Theil äußerst seltene Werke zum Kaufe ausgeboten:

Nr. 2031. Prospekte von Rostock aus dem 16. Jahrh., mit 10 Trachtenfiguren. Seltenes Blatt aus Braun's Städtebuch. gr. qu. Fol. 10 Sgr.
   2032. Plan von Rostock im 17. Jahrh. von W. Hollar. Unten links 8 zierlich radirte Trachtenfiguren und der Name des Künstlers. Interessantes und seltenes, von Parthey Nr. 855 beschriebenes Blatt. gr. qu. Fol. 1 1/3 Thlr.
2505. Warhafftige Abconierfeiung der Stat Wießmer. Sehr tnteressanter und seltener, aus 3 aneinander gefügten Bogen bestehender color. Holzschnittprospect des 16. Jahrh. von M. W. Best erhalten. gr. qu. Fol. 3 Thlr.
2506. Wismar. Prospect des 16. Jahrhunderts mit 5 Trachtenfiguren. Interessantes Blatt aus Braun's Städtebuch. gr. qu. Fol. 8 Sgr.
2507. Wismar, Wittenberg, Rostock etc. . Kleinere Prospecte auf 1 Blatte (aus Braun). gr. qu. Fol. 8 Sgr.
2508. Großer 3 1/2 Fuß Ianger Prospect von Wismar nach Werner aus Wolff's Verlag, aus 2 Bogen bestehend und best erhalten. gr. qu. Fol. 20 Sgr.
2509. H. Varenii color. Karte der Gegend von Wismar, unten der Prospect. gr. qu. Fol. 8 Sgr.

Obgleich von mehreren Seiten sogleich nach Empfang des Katalogs Bestellungen auf diese seltenen Sachen eingingen, so kam doch der Bescheid zurück, daß sie bereits an das germanische Museum zu Nürnberg verkauft seien: dort sind sie also in Zukunft zu suchen.

G. C. F. Lisch.     


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VI. Zur Sprachkunde.


Ein ratzeburgisches Hochzeitsbitterlied,

beurtheilt

von

G. C. F. Lisch.


In den Jahrbüchern XXII, S. 270 ist ein altes, plattdeutsches Gesellschaftslied mitgetheilt, welches vom Jahre 1448 datirt ist und welches der Herr Dr. Crull zu Wismar in einem Privatrechnungsbuche aus der Zeit 1433 bis 1448 im Archive der Stadt Wismar entdeckt hatte. Ich hielt bei der damaligen Mittheilung die Reimerei für das Machwerk eines Kaufgesellen, der dieselbe bei leerem Geldbeutel zum Zeitvertreib gemacht haben mochte.

Die Sache hat aber eine andere Bewandtniß und wird durch die Geschichte des Liedes höchst merkwürdig. Das Lied ist nämlich ein altes Hochzeitsbitterlied, oder nach plattdeutscher Benennung ein "Köstelbidderled" (Köstbitterlied) 1 )welches sich bis auf die neuesten Zeiten, also sicher 400 Jahre lang im Munde des Volkes erhalten hat. Da es nicht wahrscheinlich ist, daß das in dem wismarschen Handelsbuche niedergeschriebene Lied die erste Originaldichtung sei, so muß man wohl annehmen, daß es nur aus und zur Erinnerung niedergeschrieben, also älter ist, als 1448. Wir kommen also zu der Erfahrung, daß sich ein Volkslied über 400 Jahre lang unverändert und fast wörtlich im Munde des Volkes erhalten hat, eine gewiß sehr seltene Erscheinung für ein längeres Gedicht. Als der Herr Pastor Masch zu Demern, der im Fürstenthume Ratzeburg geboren ist, den Aushängebogen der Jahr=


1) Das plattdeutsche Wort köst bedeutet: Gastmahl, Festmahl, Gelag, z. B. austköst = Aerntefest, jetzt Aerntebier genannt.
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bücher erhielt und das wismarsche Lied las, erschien ihm dasselbe nicht ganz fremd. In seinem Hause diente eine alte Köchin, Catharine Burmeister, welche wohl 40 Jahre alt und m Dechow, im Herzogthume Lauenburg, an der ratzeburgischen Grenze, nahe bei Demern, geboren ist. Als Masch derselben das Lied vorlas, sagte sie, das stehe in einem Köstelbitterliede, aber nicht ganz so; sie wisse jedoch das Lied nicht mehr ganz auswendig, denn es sei lang und es stehe viel mehr darin; sie habe es in ihrer Jugend von ihrem Vater gelernt, der längst todt sei. Masch beauftragte nun das Mädchen, ihm die in Dechow gebräuchlichen Hochzeitsbitterlieder zu verschaffen; sie brachte ihm nach einiger Zeit die Handschriften von mehreren Liedern, welche in Dechow gebräuchlich, aber alle hochdeutsch sind und von dem alten Liede nichts enthalten. Masch gab ihr nun weiter auf, sie möge sich aul das alte Lied besinnen und persönlich in Dechow nachfragen. Nachdem sie selbst und durch Erkundigungen das dechower Lied wieder in ihr Gedächtniß zurückgerufen hatte, dictirte sie es dem Pastor Masch so, wie es hier 1 ) folgt.

I. Hochzeitsbitterlied von Wismar. 1448.

  1 Hyr ghâ ik hen vôr dat schap stân vnde wyl wat eten,
  2 men hyr is nych en beten;
  3 dat ghôde bêr mach ik gherne drynken
  4 vnde ôk ête ik gherne van deme schynken.
  5 Myn lêue kumpân, wo gheyt yt dy so tho strvnpe?
  6 kanst dv noch ghyghen edder trvmpen?
  7 De balken kanst dv tellen
  8 vnde ên stoffekens bêrs vt der tonnen fellen;
  9 dâr vmme byst dv en ghôt gheselle.
10 Dv kanst ôk wol kâken,
11 dat flesk vte deme grapen ráken.
12 Wen dv dat heft ghedân,
13 so kanst dv na deme keller ghân.
14 Den kôl macht dv nycht gherne eten, den dar lest dv wol stân,
15 dâr vmme byst dv ên ghôet ku[m]pân.


1) Masch hat zu zwei verschiedenen Malen, im Junii 1857 und im October 1858 den Text nach der Aussage des Mädchens eingesandt, beide Male übereinstimmend und nur in Partikeln und andern Kleinigkeiten von einander abweichend.
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II. Hochzeitsbitterlied von Dechow. 1858.

     Gôden morgen, gôden morgen, mîn lêwen gäst,
     ik nödig jûch all to hochtîd;
     jî seht dat doch, dat mîn stock so blank,
     vergetet ôk nich den blanken band.
     De hochtîd de wart lang wol dûrn,
     un sûpt juch ôk nich als tô'n bûrn.

  1 Hir gâ jk nu vör dat schap stân un wil wat eten
  2 äwerst hîr is ôk nich en beten;
  3 dat gôde bêr mach ik wol drinken
un ok'n gôd glas win dârbi,
dat mag my de hochtîdsvâder schenken,

  4 un ôk êt ik gîrn van dem schinken
      un de hekt un bârs ward ôk nich darbî vergeten,
     de hekt un de bars geit in dat muss,
     dârvör gew ik de köksch enen düchtigen kuss.

  5 Myn lêve kumpân, wo gheit di dat so to strumpen?
      Dârbî möcht ik ôk drinken en gôd glas runken.
  7 De balken kanst du tellen,
  8 en gôd glas bêr möcht ik drinken
     un dârbi en gôdes mädchen möcht ik sehen;

  9 darumme büst du ên gôder geselle,
      un nehme et alles recht net an.
10 Du kanst ôk wol kâken,
11 dat flêsch ût den grâpen raken.
12 Wen du dat hest dân,
13 geist du na den keller dâl.
      De hochtîdsmôder het recht düchtig kâkt,
14 Witten köl un hâmelflêsch.
     De grote pot mit witten kôl
     de steit in'n keller bâwen up.
     De rumbuddel, kinners, de verget ôk nich
     un drinkt ôk recht düchtig ênen dârbî;
     De grôte kann mit dat gôde ber
     dat settet dârbî un vergetet ôk nicks.
     De hochtîdsmôder had alles vergeten,
     se had dat flêsch un de fisch vergeten.
     Ach môder, du büst jo ganz wol dull.
     Nu schenkt de buddel ganz noch vull.
     Nu, lüd, nu etet, wat ji all heft.
     De herr NN. de hadd dat all bedacht
     un hadd sîn sâk recht gôd gemâkt.
     De hochtît de geit an,

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     de en wëk ut un de anner an,
     so lange as er tîd dat lîden kan.
     Nu hef ik alles bî jûch dân,
     nu bidd ik dârüm, heft jî dat all recht verstân.

Sie konnte sich aber nicht darauf besinnen. an welcher Stelle die alten Worte früher Platz gefunden hatten, ob nach der sechsten Zeile vom Anfange oder vor der fünften Zeile vom Ende. Masch hat das ganze Gedicht aus dem Munde des alten Mädchens niedergeschrieben und ihr bei der alten Stelle des wismarschen Textes auch diesen vorgelesen, um die Abweichungen sicher zu stellen. Man wird sich durch Vergleichung überzeugen, daß das wismarsche Lied noch fast ganz in der Erinnerung lebt, jedoch schon im Absterben begriffen ist. Was diesem in dem dechowschen Liede vor= und nachgesetzt ist, trägt ganz den Stempel der neuern Zeit und ist ohne Zweifel in neuern Zeiten nach und nach hinzugefügt und erweitert, und durch die junge Zuthat ist der alte Kern immer mehr verdrängt worden. Dem sinnigen Leser wird es nicht entgehen, daß die junge Zuthat viel weniger dichterisch und viel sinnlicher und roher ist, als der alte Kern.


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Weise Regeln für die Stadtobrigkeiten

in

dem Stadtbuche von Ribnitz,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch.


Vor dem ältesten Stadtbuche der Stadt Ribnitz, welches nach dem großen Brande von 1455 im J. 1456 begonnen ist, ist ein Pergamentblatt eingeheftet, welches in der Schrift von 1456 folgende gereimte weise Regeln für die Stadtobrigkeiten enthält.

     Bistu Stad Reghementes man,
     Twelff artikel sêe merklik an:
  1. Eyndracht mâek den bo e rgern dyn,
  2. Meyne best schalt êrste syn,

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  3.Vorhô e ge de wîsen in gûder vârt,
  4. Der stad ingeld sy wol bewârt,
  5. K ee rt tôm besten an gûder grund,
  6. Dyn naber sy dyn vnd du syn vrund,
  7. Bescherme dat recht an gûder acht,
  8. De arme sy lyk dem riken betracht,
  9. Ghût ghesette hold wol by macht,
10. Legh aff, is ichtswat quâ e ds bedacht,
11. Lâ e d landesheren heren blyuen,
12. Hold, wat wise meister beschriuen:
     Welk stad nicht desse stucke hâ e t,
     De zelden zunder zorge stâ e t


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Plattdeutsches Volksgedicht

aus

dem ersten Viertel des sechszehnten Jahrhunderts,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch.


Das Archiv der Stadt Röbel bewahrt ein Gildebuch des Wollenweberamtes zu Röbel, welches der Herr Candidat Hänselmann aus Braunschweig im J. 1859 im Stadt=Archive. zu Röbel entdeckte. Dieses Gildebuch, welches einen starken Octavband Papier bildet, umfaßt die Zeit von 1520 bis 1704 in kurzen, jedesmal gleichzeitigen Eintragungen von verschiedenem Inhalt. Das erste Drittheil des Buches enthält die Jahresrechnungsablegungen, auch Capitalaufzeichnungen, Mitgliederaufnahmen und Geschäftsnachrichten der "Knapengilde" des Wollenweberamtes vom Anfange des 16.Jahrh. bis zum J. 1704. Daher wird das Buch im 17. Jahrh. auch das Gildebuch des Wollenweberamtes genannt, z. B. in dem trüben Jahre

1637

"Zu gedencken, das das gildebock domahlen nicht vorhanden gewesen, als ans Blanck seinen lesten,etting entrichtet heft, als eft das noch mals geschen

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müssen in Thomas Fischers behusung als nemblich Anno 1637".

Die nachfolgenden Mittheilungen sind durch das Studium des Gildebuches selbst gewonnen; die Acten des schweriner Archivs enthalten nichts über das Wollenweberamt und besonders über die Knapengilde, deren Name nicht einmal vorkommt.

Das Wollenweberamt zu Röbel war ein großes und altes Amt, und schon von dem Fürsten Nicolaus I. von Werle (also zwischen 1237 und 1277) gestiftet Schon im Jahre 1291 bestätigte der Fürst Nicolaus II. von Werle die Privilegien, namentlich das Recht des Tuchausschnitts nach der Elle, also das Recht der sogenannten Wandschneider, d. h. Tuchhändler (vgl. Jahrb. XIIl, S. 340), und im 1463 errichteten der Rath der Stadt und die Amtsmeister eine neue Zunftrolle (vgl. Jahrb. a. a. O. S. 351); beide Urkunden sind noch im Originale vorhanden.

Der letzte, größere Theil des Buches ist das Gildebuch des Wollenweberamtes ("gildemester und olderlude der "wullenwefer", auch "wullenampl", auch 1616 und 1681 "Tuchmacheramt"), und enthält die Berichte über die festgesetzten Versammlungen des Amtes, Rechnungsablagen, Meisteraufnahmen, Ein= und Ausschreiben der Lehrjungen, neue Verabredungen und Satzungen u. s. w. Das Wollenweberamt hielt jährlich 2 Male, 14 Tage nach Ostern und 14 Tage nach Michaelis, eine feststehende, beschlußfähige Versammlung oder "Ettingesdag"; auf dem Oster=Etting wurden die Gildemeister gekoren u. s. w. Am Dienstag oder Mittwoch in den Pfingsten ward allgemeine Festversammlung oder Gilde gehalten.

Das erste Drittheil des Buches ist das Gildebuch der Knapengilde des Wollenweberamts. Neben der Meister gilde der Wollenweber bestand eine damit verbundene "Knapengilde". Diese Gilde wird sehr häufig "knapengilde", auch "wullenknapengilde", und die Mitglieder werden "broder der knapengilde", auch "meisterknapen, proprie de "wullenknapen" genannt. Diese Gilde hielt mit dem ganzen Wollenweberamt am Dienstag oder Mittwoch in den Pfingsten Gilde, auf welcher vor dem Wollenweberamte Rechnung abgelegt ward, z. B.

"1568 hebben de gildemester in iegenwardicheit des gantzen ampts und gildebroder rekenschop wegen der knapengilde gedhan"

und

"1566 in kegenwardicheit des gantzen amptes rekenschop gedhan von der knapengilde".

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Die Aufzeichnungen enthalten die Rechnungsablagen, Verzeichnisse der Mitglieder mit ihren Geldbeiträgen, Verzeichnisse des Besitzes und der Zinsen und Miethen der Gilde, welche auch Capitalien und liegende Gründe besaß.

Es ist die Frage, was der in Meklenburg äußerst selten vorkommende Ausdruck " Knape" bedeutet. Er bezeichnet ohne Zweifel die untergeordneten Arbeiter und Knechte des Amtes, auch wohl Gesellen. Der Ausdruck ist bekanntlich von den Bergknappen bekannt, ward in Süddeutschland aber auch bei den Wollenwebern angewandt; dort gab es auch wohl Tuchknappen. Die Wollenwebermeister waren ohne Zweifel umsichtigere, vornehmere, reichere Leute, welche neben dem Handwerk auch Wollhandel und Tuchhandel trieben, also kleine Fabrikanten und Kaufleute waren. Diese bedurften aber wieder untergeordneter Kräfte zum Sortiren, Reinigen und Spinnen der Wolle, zum Färben und Scheeren des Tuches u. s. w. Alle diese Arbeiter, zu denen auch wohl die Gesellen gerechnet wurden, hießen Knappen und bildeten eine eigene Gilde unter der Leitung des Wollenweberamtes. Die Knappen waren oft verheirathet und ließen sich mit ihren Frauen und Kindern in die Gilde aufnehmen, z. B. 1528:

"Anno XXVIII.

Des middewekens in deme pinxsten heffth gewunnen Achim Schomaker myth syner vrowen vnde sineme sanen merthen der knapen gilde vnde vor den wynsth hefft gelauet Kersten Zarnow. - In deme sulffthen jare vnde dage helft ock Jochim Volckmer gewunnen de knapen gilde, vor den wynsth hefft gelauet syn vad er Volck mer Regendantz vnde Achim Tithke de wullenwever. - Ock in deme suluen jare vnde dage hefft Peter Branth myth syner vrowen de knapen gilde gewunnen in Clawes Lepsowen husze, vor den winsth hefft gelauet Achim Tithke."

Auch die Wollenwebermeister mußten sich besonders in die Knappengilde aufnehmen lassen, z. B. 1587:

"Zu gedencken.

Dieweilen bishero Amptsgebrauch gewesen, dass jeder Meister im anfanck seines Ampts 4 s. vor 1  . wachs vor sich vnd 4 s. vor ein  . wachs vor seine frowe, desgleichen auch 4 s. vor 1  . wachs, wenn ehr die Knapengilde gewinnen wullen, hat geben mussen, Also hatt

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das Ampt heutt den Dingstagk im heiligen Pfingsten Anno 87 beschlossen, dass ieder Meister in bewerbung der Knapengilde auch im Anfangk seines Ampts vor sich vnd seine frowe geben soll hinfurd vor 2  . wachs 4 s. lubisch vnd soll das dritte  . nachgelassen sein."

Er konnten aber auch unverheirathete Gesellen aufgenommen werden oder Knappen als Gesellen wandern, z. B. 1616:

"Anno 1616 auf dem Ettinges dach also auf Michaelis heft ein gantz Ampt des Tuchmachers Handtwercks alhir zu Röbel besloszen ihn Jochim Blancken behausinge, wen ein Knape wandern kunne vnd von dem werckmeister ihm ein Zeddel gegeuen worde zu einem Meister, der Meister aber den Knapen nicht ahnnehmen wil, sol dem gantzen Ampte ein klein verleken beier zur strafe geuen".

Mit dieser Aufzeichnung scheinen die Nachrichten über die Knappengilde zu schließen, welche im dreißigjährigen Kriege untergegangen zu sein scheint.

Vor diesem Buche sind zwei Blätter eingeheftet, welche, auf den vier Seiten voll geschrieben, ein plattdeutsches Gedicht enthalten, welches ohne Zweifel ein Scherzgedicht der Wollenweberknappen ist. Es scheint von einer der Hände geschrieben zu sein, welche die ersten Aufzeichnungen eingetragen haben, also ungefähr aus dem Jahre 1520 zu stammen, wofür auch die Handschrift spricht. Auch kommt in den Mitgliederverzeichnissen in den ersten Zeiten ein Achim Sten vor, während in dem Gedichte ein Curd Sten auftritt. Das Format des Papiers ist ursprünglich etwas länger gewesen, als das Gildebuch, und es sind daher unten einige Zeilen abgeschnitten, wodurch das Gedicht unvollständig geworden ist. Auch sind die Seitenränder etwas abgegriffen und vermodert.

Die Anlage des Gedichts scheint die zu sein, daß an einem "Heck'' ("postis") zwei Partheien, durch das Heck getrennt, stehen, von denen die erste Parthei aus Wollenweberknappen besteht, welche gutes Bier haben, die zweite Parthei aus Bauern besteht, welche schlechtes Bier haben und sich darnach speien müssen; das Ziel des Gedichts scheint zu sein, daß die besser gestellten "Knappen" sich über die Rohheit und Dummheit der Bauern lustig machen. Das Ganze ist allerdings sehr platt, aber eine Art von rohem Volksdrama oder Bauernspiel, eine Art Volkskomödie. Ganz klar ist das Gedicht nicht, da es nicht vollständig ist, vielleicht gar viel daran fehlt.

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Das Gedicht lautet folgendermaßen:

Grote Ludeke.

     Tzoyle, Janeke szone, Tzoyle,
wy willen drincken na dessen spalc.
Janeke szone, du schalth schenken
vnde my to ersthen bedenchen
vnde brinck my her de schale,
szo wil vy dri[n]cken al [to male].
          Filius ad ipsum veniens cum cereuisia in aliquo
               vase grosso et dicit.
     Ja wader, dath schal dy wol behagen,
Hyr bringe ick dy guth ber dragen,
drinck vnde giffh Ren (?)pest (?) Talen,
ick wil vns noch mer hal[en].
          Et sic bibunt ordinarie, Symon Storm
               postmodum, Iterum chorysant vtrumque.
     Horsthu vol, Korth Stenen,
wo de bure beginnen to . . . . ,
se pypen vnde liren,
se dantzen vnde hofferen,
myth Volbeken vnde Lyseken,
myth Thehaleken vnde Ky . . . . . . ,
vy hebben gebrwet gudth ber,
dath drincken se . . . .
dath water uth den beken
de wat heyth . . . . .
      Se drinken dath ber in eren koph
vnde richten ere sterte hoch uph
vnde byssen alse de k oe d oe th,
wen er de bromse deth grote n oe th,
sze lopen auer stock vnde auer steyn
vnde thobreken arm vnde ben.
     Groth morth hir affh schege,
dath he sych beth wat szege,
don he dessen rath vanth, de scholde me ene vor dath heckh hebben geszant,
men voldesthu dy hebben man licken,
szo wolde wy vor (?) dath hecke stricken.

Curdth Stenen

Szo wil wy vor dath - - -
vnde wynnen g - - - wyllen lopen
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Henneke Bertolth.

     Ick hete Henneke Berthen,
my ysz also wellich bynnen herten
vnde in mynem buche also we,
ick volde, dath ick hadde gedruncken van deme sne,
don ick deth bosze ber dranck,
szo ver ick nicht szo kranck,
[w]ente ick segge dath vph myne trwen,
[da]th ber ys nicht recht gebrwen.

Tzabertzien.

     Ich hethe Szabertzien,
ick mach wol auer dath ber scrigen,
dath is my an deme koppe gesteken,
dath ick schyr de spyse moth breken
vnde modth begynnen to gholken,
alse de koge bolken.

Olde Hans Bysterwelth.

     Ghy heren, summe myner moder szele,
dath maket de schulte eyn dell,
he heffth vns gekoffth dath bosze ber,
dat vy affspyen so ser.
Ick olde Hans Bysterwelth
ick noch nen verle vor myn gelth
also bose ber gedruncken,
dath heffth my vth dem halse stunken
also brandich alse eyn hunth,
dath ber is rechte vnsunth.

Sabertzien.

     Ich hethe Sabertzyen,
dat ber vil my vth deme hemde syen
[m]y ys an m - - - - -
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[Jakel Wagelscutte.]

     Ick hethe Jakel Wagelscutte.
Eya vo rechte vnnutte
vorthere wy vnse gelth,
so sy ick nicht eyn fram hel[t].

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Is iny nicht szo we yn myneme liue,
dath ick nicht veth, vor yck scal bliuen,
dath my uth deme halse schaten.
Vy hebben vns al bedoren laten.
               Et facit, vt alii.

Henneke Jacob Truden.

     Ick hete Henneke Jacob Truden,
ick volde, dath ick vore vth den luden,
ick uolde spyen vth myneme grande,
dath men dath myth neneme sande
ko[n]de behuden edder bestrowen.
De vlate begunnet my tho nowen.
               Et sic facit vomitum.
Ick o moth spyen, summe goth,
ver id ock schon eyn heren verboth.

Kundige Gerolth.

     Ick hete Kundige Gerolth.
Deth ber is truen altho solth,
dath vns de schulte heffth laten halen,
dath mothe wy allyke dur betalen.
He rekent dath vor eyn punth,
noch ys dath lyke ungesunth,
dath yck nu an eyneme szuke velle,
szo vere ick nicht eyn gudth geselle.
Ick volde en de vorscho bedropen,
he scolde uns wol mer gudth byr kopen.
               Et facit etc.

Jurgen Dryuentolle.

     Ick hete Jurgen Driuentolle.
Ick sta hyr alsze eyn stadthbulle,
also eyn badet ganszekuken
. . . . . . tho male we m vnseme . . . ken
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[g]hy hebben dath starke ber gheszapen
vnde stan edder ghy uolden slapen.

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Nu moth men jw jagen [w]e de herzen,
vppe dath ghy nicht en bersthen,
Bisset var ick wil jw jagen,
de leste verth trwen geslagen.
          Et omnes currunt per postem et Symon Storm
               et Kurth Stenen stant ante postem et manent
               ibi cum Taleken et quasi ex potu ad
               terram cadentes ipsis adhu[c] non permanendo dicit.
          Symo Storm clamando.
     Tho Joduthe, tho judute auer herzeleyth.
Curdt Sthenen, nu bewisz dine manheyth
vnde griph an deth heck menliken.
Sze, wo de bure her sliken
          Et sic adiuuat Curdth Stenen.
               Tezel dicit ad Taleken consolando et cum ea
               ibi perseuerans.
     Eya Taleke, eyn schone mageth,
vo rechte auel ys my deth vorhaget.
Settet jw hir nedder uph desse banck,
ick vil lopen, vnde sumen nicht lanck,
vnde vil th[o] den burenluden,
[e]ffte ick se anders kunde beduden.
          Et pulsat.

Prefectus.

     Vol uph ghy here vnde syth boreth,
horeth, vo vnse klocke geyth.
[sz]e brummet alsze de klocke van Lunden,
. . heffth eyn nigen rath gefunden
. . . dath nu tho den buren ludeth
. . villen horen, vath dath bedudet
. . . ghy wyser sin ven ick
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VII. Zur Schriftenkunde.


Ueber eine prager Handschrift des Augustiner=
Chorherrenstiftes zu Segeberg,

von

G. C. F. Lisch.


Durch den Herrn Professor Dr. Homeyer zu Berlin erhielt ich von dem Herrn Professor Dr. Schulte zu Prag die Nachricht, daß sich auf der Universitäts=Bibliothek zu Prag eine im J. 1583 im Besitze des Ritters Heinrich Rantzau gewesene Handschrift befinde, welche nach dem Richtsteig Landrechts Zehnten= und Einnahme= und Ausgabe=Register eines Klosters zu Wismar enthalte. Durch Vermittelung des hohen großherzoglich meklenburgischen Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten und der großherzoglich meklenburgischen Gesandtschaft zu Wien ward mir von dem hohen k. k. österreichischen Cultus=Ministerium zu Wien die Handschrift aus der Prager Universitäts=Bibliothek auf längere Zeit zur Benutzung anvertraut Das Studium der Handschrift gab jedoch nicht den erwarteten Gewinn für Meklenburg.

Die Handschrift auf der Universitäts=Bibliothek zu Prag, Sign. XVI. E. 21., ist eine starke Papierhandschrift in Groß=Octav und trägt auf dem Vorsetzblatte die Inschrift:

Hic liber Henrici est equitis cognomine Rantzou. anno 83. aetatis suae 58.

Sie enthält im Anfange auf 60 Blättern Ochsenkopfpapier den niederdeutschen "Richtesteig rechtes" und darnach auf 175 Blättern Wappenpapier mehrere Original=Heberegister und Rechnungen, welche alle sicher dem regulirten Augu stiner=Chorherren=Stifte zu Segeberg angehören. Zuerft kommen Heberegister von den Jahren 1444, 1446 und 1449, welche sämmtliche Hebungen des Klosters aus sämmt=

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lichen Gütern desselben enthalten. Dann folgen ausführliche Einnahme=und Ausga be=Register desselben Klosters von den Jahren 1480, 1484, 1485 und 1486. Diese Einnahme=und Ausgabe=Register sind von einem Klosterbruder Johann von Wismar, welcher Procurator des Stiftes zu Segeberg war, geführt:

"frater Johannes Wismarie ad officium procurature institutus".

Der Name von Wismar ist also der Zuname des Rechnungsführers und hat mit einem Kloster zu Wismar nichts zu schaffen, wie überhaupt in der ganzen Handschrift nur eine einzige Stelle vorkommt, welche Meklenburg berührt.

An einer Stelle eines Heberegisters heißt es nämlich:

Anno domini MCCCCXLVI° pacti sumus cum incolis de Biscopen in Wilstria de decimis eorum, ita videlicet quod Dreus Truden cum suis adherentibus dabunt nobis et domino preposito Zwirinensi pro illa decima XIII Mr. Lubicens. in festo purificacionis in domo Lutken Eycholts ciue in Ydshoe; fideiussores huius sunt Andreas Truden et Clawes Gotsikes, Petrus Truden. Huius rei testis est Johannes Houscilt, qui nos concor dauit.

Die nähern Verhältnisse, in denen der Propst von Schwerin zu dieser Angelegenheit steht, habe ich noch nicht erforschen können. Im J. 1432 war Johann, im J. 1453 Johann Brun Propst zu Schwerin.

Bei der großen Wichtigkeit, welche diese Register bei dem Mangel ausreichender Urkunden des Stiftes für die holsteinsche Geschichte haben, habe ich der schleswig=holstein=lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte zu Kiel eine genaue Beschreibung der Handschrift, eine vollständige Abschrift des besten Heberegisters von 1444 und verschiedene Auszüge aus den Einnahme= und Ausgabe=Registern mitgetheilt, und werden die Forscher von dort das Nähere mit der Zeit zu erwarten haben.

Bemerkenswerth ist es, daß aus Holstein noch eine andere wichtige H andschrift des Augustiner=Chorherren=Stiftes zu Bordesholm nach Oesterreich in das Cistercienser=Kloster zu Wiener=Neustadt gekommen ist (vgl. Jahrb. XXIII, S. 143).


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VIII. Zur Naturkunde.


Sandsteinbildung von Friedrichshöhe.

Der Herr Pastor a. D. Ritter auf Friedrichshöhe bei Rostock fand daselbst beim Abräumen von Erde 2 Fuß tief unter der Erdoberfläche eine Sandsteinbildung, welche äußerst auffallend ist. Das Stück gleicht täuschend einem bekleideten, kleinen, linken Fuße einer menschlichen Figur, so daß man glauben könnte, derselbe habe zu einer Bildsäule etwa aus dem dem 13, Jahrhundert gehört; selbst die Enkel sind an beiden Seiten angedeutet. Das Stück besteht aus weichem, gelbgrauem, jungem Sandstein und ist der Länge nach in zwei gleiche Hälften gespalten. Genau in der Mitte liegt ein schuppiger Ast aus einem ähnlichen Gestein, welcher in der Hauptrichtung durch das Bein bis auf die Ferse geht, sich aber in der Gegend der "Enkel" nach den Fußspitzen hin abzweigt, wie . So täuschend ähnlich nun auch das Stück einem menschlichen Fuße ist, so ist es doch, nach dem Urtheile bewährter Geologen eine nicht selten vorkommende Naturbildung der jüngern Erdformation, indem der Sandstein einen Korallen=oder Pflanzenzweig überall gleichmäßig umhüllt hat, daher man auch auf der Oberfläche überall die Schichtungen des Gesteins wahrnehmen kann.

G. C. F. Lisch.     

Ueber das Kalktufflager bei Teterow
und
die Kalktuffgewölbe der Kirche zu Grubenhagen

vgl. oben zur Baukunde, S. 224.

G. C. F. Lisch.     

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Eine versteinerte Auster,

sehr wohl erhalten und vollständig, gefunden 6 bis 7 Fuß tief in der Ziegelerde unter einer Torfschicht von einigen Fuß Dicke beim Schlosse (Landarbeitshaus) zu Güstrow, ward von dem Herrn Ober=Inspector von Sprewitz geschenkt.

G. C. F. Lisch.     

Ein Hirschhorn

von einem Spießer (mit einem einzigen kurzen Ende), welches in entfernten Zeiten als Werkzeug benutzt gewesen zu sein scheint und mit Eisenocker überzogen in einer Mergelgrube zu Camin bei Lage gefunden ist, schenkte der Herr Oberforstrath Passow zu Schwerin.

G. C. F. Lisch.     

Auf der Feldmark Bützow wurden in dem Torfmoore Namens "Sühring" folgende Knochen gefunden und von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow erworben und dem Vereine geschenkt:

1 Schädel von einem Hunde,

3 dünne Beinknochen von einem Rinde, von denen einer anscheinend künstlich gespalten und (zum Pfriemen?) zugespitzt ist.

G. C. F. Lisch.     

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Auerhähne in Meklenburg.

Zur obersten Verwaltung des großherzoglichen Hausgutes sind mehrere mittelalterliche Alterthümer eingereicht, welche, ungewiß wo, zusammen im Lande gefunden sind. Sie stammen aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, da bei den Alterthümern auch ein rostocker Wittenpfenning ohne Jahr aus der angegebenen Zeit gelegen hat. Die Alterthümer bestehen aus Hufeisen, Sporen, Scheren, Angelhaken etc. . aus Eisen, Schnallen und Beschlägen aus Messing und mehreren Knochen: Rehgeweihen, Schweinhauern, Schafhörnern und einem Auerhahnfuß (nach der Bestimmung des Herrn Professors Nilsson aus Lund).

G. C. F. Lisch.     

Vignette
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XXVII. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im October 1861,

Vignette

L eider muß ich den ersten Bericht des neuen Vereinsjahres wiederum mit der Meldung bedeutender Todesfälle unter den Mitgliedern des Vereines beginnen. Von den correspondirenden Mitgliedern starb schon am 26. Januar d. J. der Pfarrer Alberti zu Hohenleuben bei Gera, Secretair des voigtländischen historischen Vereines, und seit dem 8. Jan. 1850 Correspondent unsers Vereines, dem er mehrfache Beweise einer besondern Theilnahme gegeben hat. - Ihm folgte am 27. Juli d. J. der Landschaftsdirector Freiherr Wilhelm v. Hodenberg zu Celle, ein Mann, der mit aufopferndem Patriotismus fast sein ganzes Leben der historischen Erforschung seiner Heimath widmete, und sich namentlich durch die Veröffentlichung mehrer Urkunden=Werke ein bleibendes Verdienst erworben hat. Er war seit dem 7. April 1851 unser correspondirendes Mitglied.

Von den ordentlichen Mitgliedern starben 1) am 3. Mai d. J. der Staatsminister v. Bernftorf zu Neustrelitz, Mitglied seit 1. Januar 1837; 2) am 22. Juli der Landrath v. Barner auf Bülow, Mitglied seit 21. November 1843; 3) am 28. Juli der Graf v. Bassewitz=Schlitz auf Burg Schlitz, Mitglied seit 14. November 1845, endlich 4) am 29. September der Archiv=Registrator Alb. Glöckler, Mitglied seit 17. Juli 1836, der sich besonders in den frühern Jahren als fleißiger und tüchtiger Mitarbeiter an den Jahrbüchern, so wie als Bibliothekar des Vereins vom 11. Juli 1843 bis

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dahin 1858, dann bis zu seinem unerwarteten Tode als Aufseher der Bildersammlung, die größtentheils seine Schöpfung ist, sehr dankenswerthe Verdienste erwarb.

Nach dem Beschlusse des Ausschusses auf der jüngsten Quartalversammlung vom 7. d. Mts. sind dagegen der berühmte Geschichtsforscher, Herr Professor Waitz, früher zu Kiel, jetzt zu Göttingen, welcher bereits seit längerer Zeit mit uns in wissenschaftlichem Verkehre stand, und vor mehren Jahren auch persönlich das hiesige Archiv benutzte, so wie der Herr Baumeister Adler zu Berlin wiederum zu correspondirenden Mitgliedern ernannt worden. - Als ordentliche Mitglieder aber traten bei: Herr Dr. med. Keil zu Neu=Buckow, Herr Hoftheater=Director Steiner hieselbst und Herr Rechtscandidat G. v. Lehsten zu Rehna.


In Folge der in dem Schlußberichte des vorigen Jahres bereits angekündigten Erweiterung des Antiquarii durch Ueberweisung eines Hintergebäudes des gegenwärtigen Locals ist es dem nie ermüdenden Eifer unseres ersten Secretairs, Herrn Archivraths Dr. Lisch, gelungen, mit dem ihm von Sr. Kgl. Hoheit unserm allergnädigsten Protector zu Gebote gestellten Mitteln bereits zur Eröffnung der diesjährigen, bekanntlich in Schwerin abgehaltenen 22. Versammlung des Land=und Forstwirthschaftlichen Vereines eine abgesonderte Sammlung kirchlicher Alterthümer des christlichen Mittelalters aufzustellen, wodurch alle Freunde unsers Vereines in hohem Grade überrascht werden dürften. Durch Ueberweisung mehrer Kunstschätze von großem historischem und künstlerischem Werthe, z. B. des alten Altares der hiesigen Schloßkirche, erregt diese neue Schöpfung gleich Anfangs das lebhafteste Interesse und die freudigsten Hoffnungen für die Zukunft. Diesen kirchlichen Alterthümern wird demnächst auch der größte Theil der weltlichen, aus beiden bisher getrennt aufgestellten Sammlungen, Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs und des Vereines, angereihet werden. Endlich wird die Bibliothek, für die es in der bisherigen Aufstellung an dem nöthigen Raum gebrach, in die untern Zimmer der linken Seite des Hauptgebäudes verlegt werden, so daß die gesammten Räumlichkeiten des obern Stockes künftig ausschließlich für die heidnischen Alterthümer bestimmt bleiben.

Die erwähnte, außerordentlich zahlreich besuchte Versammlung der Land= und Forstwirthe hat natürlich auch vielen

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fremden Gelehrten Gelegenheit geboten, unsre Sammlungen kennen zu lernen. Wichtiger und fruchtbringender aber wird hoffentlich ein Besuch des bekannten Geologen und Alterthumsforschers, Herrn Professors Morlot aus Lausanne werden, welcher unsere Alterthümer 17 volle Tage, vom 30. Juli bis 15. August, mit dem größten Interesse studirte. Derselbe erklärte sich nicht nur hier in Schwerin durch die gewonnenen Resultate vollkommen befriedigt, sondern hat auch sofort auf seiner Rückreise nach der Schweiz in der antiquarischen Gesellschaft zu Mannheim einen Vortrag gehalten "über die Alterthümer Meklenburgs mit vergleichenden Seitenblicken auf Scandinavien (das er schon früher bereis't hat), und die Schweiz", der von seinen Zuhörern mit großer Theilnahme aufgenommen ist. Herr Professor Morlot denkt demnächst auch eine größere Abhandlung über denselben Gegenstand durch den Druck zu veröffentlichen.


Die neuen Erwerbungen der verschiedenen Sammlungen, deren Verzeichniß hier folgt, sind nicht sehr bedeutend:

1) Alterthumssammlung.

A. Steinzeit.

1 Keil und ein Schmalmeißel aus grauem Feuerstein und ein großer Tierzahn, gefunden in einem Hünengrabe bei Mestlin, geschenkt von dem Herrn Klosterhauptmann Freiherrn v. Maltzan zu Dobbertin.

1 zum Handgriff eines Feuersteinbeiles vorbereitete Elenschaufel, gef. in einem Torfmoore zu Gägelow bei Wismar, geschenkt von dem Unterofficier Herrn Büsch zu Wismar.

1 geschliffener Keil aus weißem Feuerstein, 4 1/2 " lang, ein roh zubehauener Keil aus braunem Feuerstein, 8" lang, und 2 Spindelsteine aus Sandstein, 1 1/2 und 7/8" im Durchmesser, gef. zu Viecheln bei Gnoien, geschenkt von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

1 Streitaxt aus Hornblende, gef. in der Gegend von Lübz, geschenkt von dem Herrn Architecten G. Stern in Schwerin.

1 halbmondförmiges Messer aus Feuerstein, und ein Reibstein aus feinkörnigem Granit, gef. in der Sühring, einem Torfmoore an dem Freiensteinsberge bei Bützow, ferner 1 überall geschliffener Keil von grauem Feuerstein, gefunden

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im Juni 1861 in dem Ehmkenhürn , einem Torfmoor an dem Holze Möcker bei Bützow, geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel zu Bützow.

1 Streitaxt aus Hornblende, auf der Oberfläche schon verwittert, gef. zu Granzin bei Lübz, geschenkt von dem Herrn Senator Beyer zu Parchim.

B. Bronzezeit.

1 Nadel von Bronze mit einer Spiralplatte statt des Knopfes, gef. im Juni 1861 in dem Ehmkenhürn, einem Torfmoore an dem Holze Möcker bei Bützow, geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel zu Bützow.

C. Eisenzeit.

1 Kugel, 1" im Durchmesser, anscheinend aus Thonstein, sehr regelmäßig, und 2 Spin delsteine aus gebranntem Thone, gef. zu Viecheln bei Gnoien, geschenkt von dem Herrn Staatsminister v. Lützow Exc. auf Boddin.

1 Beschlag von Bronze, 2 1/2" lang, 5/8" breit, mit ausgetriebenen Buckeln oder Halbkugeln, gef. auf dem Mahnkenberge bei Bützow, geschenkt von dem Herrn Fr Seidel zu Bützow.

D. Christliches Mittelalter.

1 eiserne Lanzenspitze, gef. zu Gr. Lukow bei Teterow beim Chausseebau, geschenkt von dem Herrn Baumeister Lütkens zu Schwerin.

1 eiserne Pfeilspitze, sehr klein und zierlich und ohne Schaftloch, gefunden im Röggeliner See im Fürstenthum Ratzeburg, geschenkt von dem Küster Herrn Bohn zu Demern.

1 Messer und Gabel aus Eisen mit eingelegter Arabesken=Arbeit, zum Zusammenlegen, in einem Futteral , aus dem Nachlasse des wailand herzoglichen Mundkochs Senge busch aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts, geschenkt von dem Gastwirthe Herrn Karl Hancke zu Parchim.

1 gepreßter Büchereinband vom Jahre 1542, geschenkt von dem Herrn Maler Geist zu Bützow.

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1 Original=Petschaft aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit der Umschrift:

Umschrift

aus Privatbesitz in Rostock erworben

2) Münzsammlung.

1 meklenburgischer Dreiling des Herzogs Friedrich Wilhelm, o. J. (1696), geschenkt von dem Herrn Amtshauptmann Koppe zu Ribnitz.

30 alte meklenburgische Kupferdreilinge, 1 schwed.=pom mersches Vierschillingsstück, 1 schwed.=pommerscher Schilling, geschenkt von dem Herrn Pastor Dolberg zu Ribnitz.

9 verschiedene Kupfermünzen, geschenkt von dem Herrn Senator Beyer zu Parchim.

3) Siegelsammlung.

Gypsabgüsse der Siegel der Gräfin Elisabeth von Holstein, wahrscheinlich Tochter des Fürsten Johann I. von Meklenburg, und der Gräfin Elisabeth von Wölpe, Tochter der erstern, an einer Urkunde des Klosters Marienrode vom 17. Aug. 1272 im Archive zu Hannover, geschenkt von dem Herrn Archiv=Secretair Dr. Grotefend zu Hannover.

4) Büchersammlung.

I. Russische Ostsee=Provinzen.

  1. Mittheilungen aus d. livländischen Geschichte. Bd. IX, 2.3. Riga 1859 - 60. 8°.
  2. Die 700 Jahre der Geschichte Livlands. Progr. zum 25jährigen Stiftungstage der Gesellsch. f. Gesch. u. Alterthumskunde der Ostsee=Provinzen. Riga 1859. 4°
  3. Verhandlungen der gelehrten Estnischen Gesellschaft zu Dorpat. Bd. V, 1. Dorpat 1860. 8°.
  4. Verzeichniß livländischer Geschichts=Quellen in schwedischen Archiven und Bibliotheken von C. Schirren I, 1. Dorpat 1860. 4°. (1-4 Tauschexemplar der Vereine.)

II. Schweden.

  1. Minnespennigar öfver Enskilda Svenska Män och Qvinnor. Beskrifna af Brorr Emil Hildebrand. Stockholm 1860. 8°.
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  1. Kongl. Vitterhets Historie och Antiquitets Akademiens Handlingar. Tjugondeandra Delen. Ny Följd. Andra Delen. Stockholm 1861. 8° (Nr. 5 u. 6 Geschenke der Königl. Akademie zu Stockholm).
  2. Bidrag till Kännedomen om Grekers och Romares Förbindelse med Norden och om de Nordiska Handelsvägarne, af Carl Fredrik Wiberg. Gefle 1861. 4°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

III. England.

  1. Catalogue of the Antiquities in the Museum of the Royal Irish Academy by W. R. Wilde. Dublin 1857. 1861. 8°.

IV. Die Niederlande.

  1. Publications de la société pour la recherche et la conservation des monuments historiques dans le grandduchée de Luxembourg. Année 1856. XVI. Luxemb. 1861. 40 (Gesch. der Gesellschaft.)

V. Die Schweiz.

  1. Allgemeine Bemerkungen über die Alterthumskunde von A. Morlot. Privatmittheilung. Bern 1859. 8 (Geschenk des Herrn Verf.)
  2. Geologisch=archäologische Verhältnisse am Mooseedorfsee von J. Uhlmann. Bern 1860. 8°. (Geschenk des Herrn Verf.)

VI. Oesterreich.

  1. Mittheilungen der Kais. Kgl. Geographischen Gesellschaft, redigirt von Franz Foetterle. Wien. II. Jahrg. 1858. Heft 3; III. Jahrg. 1859. Heft 2 und 3; IV. Jahrgang 1860 8°.
  2. Mittheilungen des histor. Vereins f. Krain, redigirt von Aug. Dimitz. Jahrg. XV. Laibach 1860. kl. Fol.
  3. Mittheilungen des histor. Vereins f. Steiermark. Heft 10. Gratz 1861. 8°. (Nr. 12-14 Tauschexempl. der Vereine.)
  4. Bibliografia Hrvatska. Dio I. U. Zagrebu 1860. 8°.
  5. Izviestje i Racuni Druzstva za Poviest i Starino Jugoslavenske u god. 1858 i. 1859. W. Zagrebu 1860 8° (Nr. 15 und 16 Tauschexempl. der Gesellsch. in Agram.)
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VII. Bayern und Württemberg.

  1. Sechsundzwanzigster Jahresbericht des historischen Kreisvereins im Regierungesbezirk von Schwaben und Neuburg. Augsburg 1861. 8°. (Tauschexempl. des Vereins.)
  2. Sitzungsberichte der Königl. Bayer. Akademie der Wissenschaften zu München I, 2 u. 3. 8°, (Tauschexemplar der Akademie.)
  3. Württembergische Jahrbücher f. vaterländ. Gesch., Geogr., Statistik u. Topographie. Jahrg. 1859. Heft 1 u. 2. 8°. (Tauschexempl. des statist. Bureaus zu Stuttgart.)

VIII. Hessen.

  1. Archiv f. Hessische Geschichte u. Alterthumsk. Bd IX, 3. Darmstadt 1861. 8°.
  2. Hessische Urkunden, herausg. von Dr. L. Baur. Bd. II, 1., die Prov. Rheinhessen v. J. 965-1299 enthaltend. (Nr. 20 - 21 Tauschexempl. des hessischen Vereins.)

IX. Sachsen und Thüringen.

  1. Das Buch der Wilden im Lichte franz. Civilisation von J. Petzholdt. Dresden 1861. 8°. (Geschenk des Herrn Ministerial=Registrators Ackermann.)
  2. Zeitschrift des Vereins f. thüringische Geschichte u. Alterthumskunde, Bd. IV, 3. 4. Jena. 1861. 8. (Tauschexemplar des Vereins.)

X. Die Lausitz.

  1. Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 38. Görlitz 2861. 8°. (Tauschexemplar der Iausitzer Gesellschaft.)

XI. Niedersachsen.

  1. Bericht des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen u. Verden u. des Landes Hadeln über die Jahre 1859 und 1860. Stade. 8°. ( Tausch exemplar des Vereins.)

XII. Preußen unb Brandenburg.

  1. Baltische Studien. Jahrg. XVIII, 1. Stettin 1860. 8°, (Tauschexemplar des pommerschen Vereins.)
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  1. Nachrichten zur Geschichte des Geschlechts der Herren von Kröcher, von Dr. K. Fr. Klöden. Berlin 1852 8°. (Geschenk des Herrn Pastors Ragotzky zu Triglitz.)

XIII. Hamburg.

  1. Hamburgische Chroniken, herausg. von J. M. Lappenberg. Heft 4. Hamburg 1861. 8°. (Geschenk des Hamburger Vereins.)

XIV. Meklenburg.

  1. Der Silbersund von Schwaan, beschr. von dem Archiv=Rath Dr. Lisch und dem Archiv=Rath Pastor Masch. Abdruck aus d. Jahrb. Bd. XXVI. Schwerin 1861. 8°. (Geschenk der Herren Verfasser.)
  2. Meklenburgs Volkssagen, gesammelt u. herausgegeben von Dr. A. Niederhöffer. Bd. II, III u. IV.Heft 1-3. Leipzig 1858-60. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  3. Programm des Gymnasiums Fridericianum zu Schwerin d. J. 1861, enth.: Ueber die Berechnung der Auf=und Untergänge der Sterne, von Oberlehrer Dr. Hartwig. (Geschenk des Herrn Directors Dr. Wex.)
  4. Programm der großen Stadtschule in Wismar v. J. 1861, enthaltend: Ueber einige Stellen aus d. Buche der Richter, von Dr. Schröring. (Geschenk des Herrn Directors Professors Dr. Crain.)

5) Urkundensammlung.

Geschichte und urkundliche Nachricht von Dömitz, Handschrift des Regierungsrathes zur Nedden, gesch. von dem Herrn Amtmann Blankenberg zu Schwaan.

6) Naturhistorische Sammlung.

1 kleiner Thierschädel, verschiedene unbekannte Thierknochen und Stücke eines Hirschgeweihes, gefunden in der Sühring, einem Torfmoore am Freiensteinsberge bei Bützow, geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel zu Bützow.

1 Sandsteinbildung, einem kleinen, bekleideten, linken Fuße eines Menschen täuschend ähnlich, gefunden zu Friedrichshöhe bei Rostock, 2 Fuß tief unter der Erde, geschenkt von dem Herrn Pastor a. D. Ritter zu Friedrichshöhe.


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Die Bearbeitung des meklenburg. Urkundenbuches hat nach dem in der Quartalversammlung erstatteten Berichte der betreffenden Commission erwünschten Fortgang. Es sind in dem letzten Quartale wiederum 545 Urkunden des 13. und 165 der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, im Ganzen also 710 Urkunden druckfertig geworden, darunter 218 rostoker, welche von den Herren Syndicus Dr. Mann und Archivar Sohm aus den dortigen Archiven abgeschrieben und eingesandt wurden , und 60 ribnitzer , welche Herr Archivrath Lisch an Ort und Stelle von den Originalen des dortigen Klosters abgeschrieben hat. Der Rest kommt auf Rechnung der Herren Oberlehrer Dr. Wigger und Archivschreiber Jahr. Der ganze bis jetzt zusammengetragene Urkundenschatz des 13. Jahrhunderts übersteigt bereits 2100 Nummern. - An Holzschnitten sind außer den früher genannten jetzt auch von den Herren Grafen Behr auf Semlow , Herrn Landrath Freiherrn Maltzan auf Rothenmoor und Herrn Grafen Voß auf Gr. Giewitz die ältesten Siegel ihrer Familien geschenkt oder verheißen worden.

An wissenschaftlichen Arbeiten für die nächsten Jahrbücher hat Herr Archivrath Lisch folgende eingereicht:

1) Geschichte des Unterganges des Karthäuser=Klosters Marienehe bei Rostok.

2) Der wendische Burgwall zu Wustrow auf Fischland und

3) die Kirche zu Wustrow.

4) Ueber den Gebrauch der Reibsteine aus der Steinzeit. Im speciellen Auftrage des Vereinsausschusses bringe ich endlich den nachfolgenden, in der letzten Quartalversammlung gehaltenen Vortrag des Herrn Archivraths Lisch schon jetzt vollständig zur öffentlichen Kenntniß, indem ich die darin vorläufig nur als Vermuthung niedergelegte Ansicht über das Vorkommen von

Pfahlbauten in Meklenburg

allen Forschern zur gelegentlichen Beachtung und Prüfung dringend empfehle:

"Es ist aus zahlreichen Entdeckungen seit dem Jahre 1853 schon allgemein bekannt, daß die heidnischen Bewohner aller Perioden in der Schweiz ihre Wohn= und Wirthschaftsgebäude auf Pfählen in Seen und Mooren errichteten und es sind bei den fallenden Seespiegeln in den letzten warmen Jahren sehr zahlreiche alte Ansiedelungen entdeckt, in denen große Massen von Alterthümern aller Art gefunden sind, welche einen

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klaren Blick in das Leben der ältesten Bewohner Europas gönnen. Auch in andern Ländern hat man Spuren von solchen Pfahlbauten, wie man sie nennt, gefunden. Es kann daher die in neuern Zeiten oft aufgeworfene Frage nicht auffallen, ob sich nicht auch in Norddeutschland Spuren von Pfahlbauten zeigen. Auf den ersten Blick scheint dies nicht der Fall und auch nicht annehmbar zu sein, da in Norddeutschland Erde genug überflüssig ist, um damit auf leichtere Weise festen Boden zu Wohnungen in Mooren oder Seen einzuschütten. Bei genauerer Betrachtung wird es aber dennoch nicht unwahrscheinlich, daß auch in Norddeutschland Pfahlbauten zu finden sind. Es ist nämlich eine durch tausendfache Beweise bestätigte sichere Erfahrung, daß sich tief in Mooren sehr häufig zahlreiche Alterthümer aller Art, oft aus derselben Zeit neben einander, finden und man kann wohl sagen, daß die Moore die ergiebigsten Fundgruben der schönsten Alterthümer sind. Dies allein könnte freilich nicht sehr auffallend erscheinen, da diese Alterthümer in Mooren verloren gegangen oder in dieselben absichtlich zur Rettung versteckt sein können. Aber es wird daneben eine andere auffallende Erscheinung beobachtet, daß sich zugleich oft sehr viel Holz in Mooren findet. Hierüber ist nun schon viel gesprochen. Man hat wohl oft gemeint, daß Bodenveränderungen seit Jahrtausenden die Ursache dieser seltsamen Erscheinung seien, daß dort, wo jetzt Moor, früher oft Waldboden gewesen sei; aber wenn dies auch in einzelnen Fällen Wahrheit sein mag, so ist es doch gewiß in den meisten Fällen viel wahrscheinlicher, daß die Moorbecken so alt sind, wie die jetzige Oberfläche der Erde, daß sie wenigstens von Anfang an Sammelplätze von Feuchtigkeiten gewesen, in denen Waldbäume, welche schweren Boden lieben, wohl nicht gut hätten gedeihen können. Zuweilen mögen Waldbäume von den Rändern der Moore in dieselben gestürzt sein; aber am häufigsten wird dies nicht möglich gewesen sein, da die Moore gewöhnlich in flachen Gegenden liegen. Es wird daher nichts anderes übrig bleiben, als anzunehmen, daß das Holz vorherrschend durch menschliches Bemühen in die Moore gekommen sei. Dann aber ist es wahrscheinlich, daß dort Pfahlbauten gestanden haben, wo in (Seen oder) Mooren Holz und Alterthümer beisammen gefunden werden. Es kann daher nur dringend gewünscht werden, daß da, wo sich diese Erscheinungen zeigen, mit der größten Aufmerksamkeit und Sorgfalt, gegraben und geforscht, und wenn möglich, bis auf den Grund der Moore durchgedrungen werde, da die schweren Alterthümer gewöhnlich durch das Moor sinken, bis sie auf festem Boden

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lagern. Die Entdeckung und Aufdeckung von Pfahlbauten im Norden würden zu sehr merkwürdigen Ergebnissen führen."

Von dem Thier= und Kräuterbuch des meklenburgischen Volkes von dem Oberlehrer Herrn Dr. Schiller hieselbst, welches im In=und Auslande eine überaus günstige Aufnahme gefunden hat, ist so eben ein zweites Heft ausgegeben worden.

Ueber die General=Versammlung des Gesammtvereins zu Altenburg am 16. bis 20. September, so wie über die Jahres=Conferenz zu Nürnberg, wozu der Vorstand des germanischen Museums daselbst auf den 11. bis 14. September eingeladen hatte, sind bis jetzt noch keine näheren Nachrichten eingegangen.

W. G. Beyer , Dr., Archiv=Secretair,     
als zweiter Secretair des Vereins.          

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XXVII, 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin im Januar 1862.

Vignette

I n der jüngsten Versammlung des Vereinsausschusses am 6. d. M. erstattete dessen Deputation für die Angelegenheit des meklenburgischen Urkundenbuches ausführlichen Bericht über den Fortgang dieses Unternehmens in dem abgewichenen Jahre. Es sind darnach zu den am Abschlusse des vorigen Quartals vorhandenen 2100 Urkunden des 13. Jahrhunderts abermals 270 hinzugekommen, so daß gegenwärtig 2370 Stück zum Drucke bereit liegen. Es fehlen nun noch die gesammten stargarder Urkunden dieser Periode, deren Bearbeitung der Herr Archivrath Pastor Masch zu Demern unter Händen hat, und welche ungefähr 180 Stück betragen werden. Die sonstige Nachlese wird aber voraussichtlich nicht mehr sehr ergiebig sein, so daß die Gesammtmasse aller meklenburgischen Urkunden dieser ältesten Periode sich etwa auf 2600 Stück belaufen wird, eine Zahl, die aber auch fast um 1/3 höher ist, als irgend jemand zuvor erwartet hat.

Auch für die künstlerische Ausstattung des Werkes, wodurch zugleich der wissenschaftliche Werth desselben wesentlich erhöhet werden wird, sind im Laufe des Quartales wiederum bedeutende außerordentliche Mittel gewonnen, namentlich durch die Liberalität unsers erhabenen Protectors, des diesseitigen Großherzoges K. H., welche dem Herrn Archivrath Dr. Lisch zu dem Holzschnitt aller Siegel der dem 13. Jahrhundert angehörigen meklenburgischen Fürsten eine Summe von 100 Thlrn. anzuweisen geruht haben, Außerdem haben auch

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die Klöster Dobbertin und Malchow, deren geehrte Vorstände das Unternehmen überhaupt auf jegliche Weise zu unterstützen stets bereit gewesen sind, die Holzschnitte ihrer Siegel verheißen, und zu den schon früher genannten adlichen Geschlechtern des Landes, v. Flotow, v. Behr, v. Maltzan und v. Voß, welche uns eine gleiche Verheißung rücksichtlich der ältesten Siegel ihrer Ahnen gemacht haben, ist nun auch noch das Geschlecht der v. Bülow hinzugekommen. Im hohen Grade erwünscht würde es sein, wenn sich auch die Magistrate der Städte, deren älteste, aus dem 13. Jahrhundert stammende Siegel sich erhalten haben, diesem Beispiel zu folgen entschließen mögten.

Der Druck dieses Werkes nach der in der Versammlung vorgelegten und genehmigten Schriftprobe wird ungefähr 3 Quartbände geben, wozu dann noch ein vierter Registerband kommt. Die Kosten des Werkes werden daher sehr bedeutend sein, und nur die Uuterstützung desselben durch die hohe Regierung und die Stände des Landes macht es möglich, den Preis desselben dessen ungeachtet so zu stellen, daß der wünschenswerthen Verbreitung des Werkes dadurch keine allzu enge Gränzen gesteckt werden. Ueberdies wird nach dem Beschlusse des Ausschusses der noch nicht definitiv festgestellte, aber möglichst niedrige Ladenpreis für die Mitglieder des Vereins und diejenigen Behörden und Privaten, welche das Unternehmen in anerkennnugs werther Weise unterstützt haben, auf die Hälfte herabgesetzt werden, worauf ich schon ietzt aufmerksam machen zu müssen glaube, da dieser Beschluß vielleicht manchen veran lassen mögte, dem Vereine noch vor Ausgabe des Werkes beizutreten, um ein Anrecht auf diese Prämie zu gewinnen.

Uebrigens wird grade die jetzt noch übrige Arbeit der letzten Hand voraussichtlich die mühsamste und zeitraubendste sein, da sich die in einheimischen Archiven aufbewahrten Urkunden, worauf sich das Augenmerk natürlich zunächst richtete, jetzt fast ohne Ausnahme im Besitze der Commission befinden, und eine Nachlese fast nur noch im Auslande zu hoffen ist, zu welchem Zwecke nach allen Seiten hin in der Nähe und Ferne, von Kopenhagen bis Rom Correspondenzen angeknüpft sind. Wenn daher auch anderer Seits durch die höchst erwünschte Anstellung des bisherigen Herrn Oberlehrers Dr. Wigger in dem hiesigen großherzoglichen Archive auch dies Unternehmen wesentlich gefördert werden wird, so kann doch der Druck nicht vor Ende dieses Jahres beginnen, und die Ausgabe des ersten Bandes steht daher nicht vor Ende des Jahres 1863 zu erwarten.

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Selbstverständlich wird aber inzwischen auch an der zweiten Abtheilung des Werkes, die schon jetzt ziemlich weit fortgeschritten ist , rüstig weiter gearbeitet, so daß der einmal begonnene Druck bis zur Beendigung des ganzen Unternehmens hoffentlich ununterbrochen fortgehen kann.

In der erwähnten Ausschußversammlung ward außerdem auch die vom Herrn Dr. Wedemeier geführte abgesonderte Berechnung der Einnahme und Ausgabe des besprochenen Unternehmens nach vorgängiger Revision durch die Ausschußdeputirten vorgelegt, und demnächst mit Bericht an das hohe Mini sterium des Innern, sowie dem E. A. der Ritter= und Landschaft eingesandt, worauf inzwischen von Seiten des hohen Ministerii bereits die Auszahlung der zweiten Rate der allerhöchst bewilligten 5jährigen Unterstützung verfügt worden ist.

Eine nicht minder lebendige Thätigkeit auf dem Felde der urkundlichen Geschichtsforschung herrscht gleichzeitig in unsern Nachbarländern jenseits der Elbe, aus welchen vor Jahrhunderten der Strom der deutschen Auswanderung in das diesseitige slavische Küstengebiet ausging, wodurch unsere Heimath in kurzer Zeit, wie durch Zauberschlag, aus einem slavisch=heidnischen in ein germanisch=christliches Land verwandelt ward. Jene Forschungen sind daher auch für uns von der größten Bedeutung, weßhalb ich hier durch Mittheilung des wesentlichen Inhalts eines von unserm ersten Secretair, Herrn Archivrath Dr. Lisch , in der letzten Ausschußversammlung gehaltenen Vortrages, auf die bezeichneten Unternehmungen aufmerksam zu machen mich verpflichtet fühle. Das Verdienst der ersten Anregung gebührt wesentlich dem im vorigen Jahre verstorbenen lüneburgischen Landschaftsdirector Freiherrn Wilh. v. Hodenberg zu Celle Exc., correspondirendem Mitgliede unsers Vereins, welcher die Hälfte seines Lebens und fast sein ganzes Vermögen der Forschung auf dem Gebiete der Geschichte seiner Heimath geopfert, und sich dadurch den Nachruhm eines ächten Patrioten gesichert hat. Die Früchte seiner verdienstlichen Arbeit liegen außer in einem Urkundenbuche seines eignen, uralten, zum hohen Adel zählenden Geschlechtes, namentlich in 12 starken Quartbänden verschiedener Urkundensammlungen vor. In den letzten Jahren war er vorzugsweise mit der Leitung des auf Kosten der Ritter=und Landschaft des Fürstenthums Lüneburg erscheinenden " Lüneburger Urkundenbuches" beschäftigt, von welchem bisher die Urkunden des Klosters Walsrode, so wie das erste Heft der Urkunden des S. Michaelis=Klosters zu Lüneburg nach der Bearbeitung des Bibliothek=Secretairs Dr.

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Böttger zu Hannover erschienen sind, und welches jetzt unter der Leitung des Syndicus v. Lenthe zu Celle fortgesetzt werden wird. Die Einrichtung dieses hochwichtigen Werkes befriedigt alle Erwartungen der Wissenschaft durch Umsicht und Kritik und zeichnet sich namentlich durch gewissenhafte Erfüllung der Hauptbedingung derartiger Unternehmungen, nämlich durch Vollständigkeit der mitgetheilten Urkunden vortheilhaft aus; denn in Urkundenbüchern, welche Bibliotheken ersetzen sollen, ist nothwendig die möglichste Vollständigkeit zu erstreben, da sonst der Zweck verfehlt wird. Auch die dem Texte beigegebenen Erläuterungen und die in Holzschnitten eingedruckten zahlreichen Abbildungen von Siegeln der alten lüneburger Adelsgeschlechter und geistlichen Stiftungen sind eine sehr dankenswerthe Beigabe. Wünschenswerth wäre dagegen die Durchführung der in den meisten Urkundenbüchern eingeführten modernen Interpunction, und die Auszeichnung der Namen und des Anfangs eines neuen Satzes durch große Buchstaben gewesen.

Hieran schließt sich sodann das schon früher angezeigte, auf Kosten der königlichen Regierung zu Hannover herausgegebene hannöversche Urkundenbuch von dem Archivsecretair Dr. Sudendorf in Hannover, wovon im vorigen Jahre der 2. Band ausgegeben worden ist, so wie das Urkundenbuch der Stadt Braunschweig, wovon bei Gelegenheit des 1000jährigen Jubelfestes der Gründung dieser alten Hansestadt im vorigen Jahre das durch den dortigen Archivverein bearbeitete erste Heft erschienen ist.

Allen diesen mit großer Energie begonnenen Unternehmungen ist ein ununterbrochener gedeihlicher Fortgang dringend zu wünschen.

An literarischen Unternehmungen in Meklenburg, die dem Kreise unserer Forschungen angehören, ist hier noch des Abrisses der meklenburgischen Landeskunde von dem auf dem Gebiete der Naturkunde wie der Geschichte des Vater laudes gleich rührigen und bewanderten neubrandenburger Gelehrten Ernst Boll zu erwähnen. Die von der Hinstorfschen Hofbuchhandlung zu Wismar in zwei Heften ausgegebene interessante Arbeit umfaßt in 7 Abschnitten die Geographie oder Bodenkunde, die Hydrographie oder Wasserkrude, die Klimathologie oder Witterungskunde, die Flora oder das Pflanzenreich, die Fauna oder das Thierreich, die Geschichte des Landes und seiner Bevölkerung und die Topographie oder Ortsbeschreibung. Die Geschichte ist verhältnißmäßig am kürzesten behandelt; auf nicht voll 5 Bogen wird uns eine über

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sichtliche Darstellung der Ereignisse bis in die jüngste Zeit gegeben.

Die in dem letzten Quartale eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten des Vereines beschränken sich auf folgende, meistens kleinere Abhandlungen und Berichte :

1) F. W. Cretschmar zu Berlin, correspondirendes Mitglied, über einen für das königliche Münzcabinet erworbenen Münzfund, bei welchem sich 8 seltene meklenburgische Goldgulden aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts befinden.

2) E. Boll, über die heidnischen Quetschmühlen.

3) Archivrath Dr. Lisch, über einen Burg=oder Tempelwall zu Dobbertin.

4) Derselbe, über ein romanisches Gebäude zu Dobbertin.

5) Derselbe, über den Kreuzgang zu Dobbertin.

6 - 8) Derselbe, über die Glocken zu Rosenow bei Stavenhagen, zu Brütz bei Goldberg und zu Below bei Dobbertin.

9) Archiv=Registrator Dr. Wigger, des Bischofs Boguphal Nahrichten über Meklenburg.

Der regelmäßige Verkehr mit fremden Vereinen und Instituten ist durch Anknüpfung des Austausches der gegenseitigen literarischen Arbeiten mit der Bibliothek der Ritter= und Landschaft des Herzogthums Lüneburg und dem Archiv=Verein der Stadt Braunschweig erweitert. Die erstgedachte Corporation giebt außer dem oben besprochenen Urkundenbuche seit mehren Jahren durch ihren Syndicus v. Lenthe auch ein Archiv für Geschichte und Verfassung des Fürstenthums heraus, wovon bisher 8 Bände erschienen und uns zugesandt worden sind. - Außerdem ist hier zu erwähnen, daß der akademische Leseverein zu Wien uns um Mittheilung unserer Publicationen ersucht hat. Der Ausschuß glaubte diesem Wunsche durch Zusendung unserer Jahrbücher, so weit der Vorrath es gestattet, entsprechen zu können.

Auf der Generalversammlung der verbundenen historischen Vereine, welche unter dem Vorsitz Sr. Erlaucht des Herrn Grafen Wilhelm v. Würtenberg am 16. bis 20. Septbr. v. J. zu Altenburg statt fand, waren von den 56 verbundenen Vereinen nur 17 vertreten, unter welchen sich der unsrige dies Mal leider nicht befand. Die sonstige Theilnahme beschränkte sich größten Theils auf Sachsen und Thüringen, wie sich denn auch die wissenschaftlichen Verhandlungen vorzugsweise auf die Geschichte dieser Länder bezogen. Unter

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den Beschlüssen der Versammlung ist hervorzuheben, daß künftig zur Hebung des Correspondenz=Blattes für zweckentsprechende Beiträge, welche vorzugsweise anregenden Inhalts sein sollen, ein Honorar von 10 Thlrn. pr. Quartbogen bewilligt ist. Zugleich wurden die einzelnen Vereine wiederholt ersucht, die Redaction durch Zusendung von Berichten und Aufsätzen zu unterstützen, und wenn möglich einen besondern Berichterstatter aus ihrer Mitte zu bestellen. Letzteres wird indeß unsrer Seits weniger nöthig sein, da durch Zusendung unsrer Quartalberichte derselbe Zweck so ziemlich erreicht werden dürfte. Die Geschäfsleitung ist für das nächste Jahr wiederum dem würtembergischen Alterthumsverein zu Stuttgart übertragen. Die nächste General=Versammlung im Herbste d. J wird in Reutlingen sein.

Die neuen Erwerbungen für die Sammlungen unsers Vereins sind folgende:

A. Für die Alterthumssammlung.

1. Aus der Steinzeit.

1) Geschenke Sr. Exc. des Herrn Staatsministers a. D. v. Lützow auf Boddin:

1 Keil aus bräunlichem Feuerstein, roh zugehauen und noch nicht geschliffen, 6 Zoll lang; 1 kleiner viereckiger Block von altem Sandstein, 3 Zoll lang und ungefähr 2 Zoll dick, vielleicht ein Hammer; 1 Kugel von feinkörnigem röthlichem Granit, fast eiförmig, 2 3/4 und 2 1/2 Zoll im Durchmesser, und 1 Spindelstein aus Sandstein, alles in der Gegend von Gnoien gefunden.

2) Geschenk des Herrn Försters Prestin zu Letschow, durch Vermittlung des Herrn Pastors a. D. Ritter zu Friedrichshöhe:
3 halbmondsteinförmige Messer oder Sägen aus Feuerstein, gef. im Rambser Torfmoore bei Schwaan.

2. Aus der Bronzezeit.

Geschenk des Gürtlers Herrn Günther zu Schwerin:

1 abgebrochene Schwertspitze aus Bronze, 6 Zoll lang, mit erhabenem Mittelrücken, gef. in der Gegend von Schwerin, und von dem Geber für den Verein angekauft.

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3. Aus der Eisenzeit.

Geschenk des Herrn Rectors Dehn zu Brüel:

1 Heftel aus Bronze, 2 Zoll lang, und Scherben mehrer beim Ausgraben zerbrochner Urnen, in welchen sich außer der Heftel nur Asche und ein Stück Eisenblech befand. Gefunden in Brüel beim Neubau zweier Häuser am Markte und an der blankenberger Straße.

4. Aus dem christlichen Mittelalter.

1) Geschenk des Gürtlers Herrn Günther zu Schwerin:
1Löffelstiel aus Messing in den Grundformen eines idealisirten Fußes eines wilden Thieres, aus dem 14. oder 15. Jahrhundert, gef. in der Gegend von Schwerin.

2) Geschenk der Frau Käding zu Wismar:
1 großer Reliefspiegel, gef. zu Wismar.

3) Geschenk des Herrn Wichmann=Kadow:
1 Gypsabguß einer in München befindlichen alten Schachfigur des Königs aus dem 14. Jahrhundert.

B. Für die Münzsammlung:

1 ) Geschenke des Herrn Friedrich Seidel zu Bützow:
1 Dütchen der Stadt Rostock 1627, 1 Dütchen des Erzbisthums Bremen 1641, 1 Sechling der Stadt Goslar 1715, 1 schwedischer Kupfer=Dreier, alle bei Bützow gefunden; ferner 2 russische Silbermünzen.

2) Geschenk des Buchhändlers Herrn Otto in Schwerin:
die Denkmünze auf die 22. land= und forstwirthschaftliche Versammlung zu Schwerin 1861.

C. Für die Bibliothek.

(Nach dem Berichte des Herrn Oberlehrers Dr. Schiller.)

I. Allgemeine Geschichte.

  1. Historische Zeitschrift, herausg. von Heinrich v. Sybel. Bd. I-IV. München 1859 u. 60. 8°.

II. America.

  1. Report on the history and progress of the American Coast Survey up the year 1858. 8°.
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  1. Norton's Literary Letter compr. American papers of interest upon Numismatics and Medals anda catalogue of the largest collection of rare and valuable works relative to America New-York 1859. 4°.
  2. Desselben Lit. Letter compr. the bibliography of the State of New-Hampshire etc. New -York 1860 4°..
  3. Annual Report of the board of regents of the Smithsonian Institution for the year 1859. Washington 1860. 8°.
  4. Second Report of a Geological Reconnoissance of the southern and middle counties of Arcansas. Made during the years 1859 and 1860. Philadelphia 1860 8°. (Nr. 2-6 Geschenke der Smithsonian Institution.)

III. Russische Ostsee=Provinzen.

  1. Verhandlungen der gelehrten Esthnischen Gesellschaft zu Dorpat. V, 2, 3. Dorpat 1861. 8°. (Tauschexempl. v. d. Gesellsch.)

IV. Frankreich.

  1. La Normandie souterraine ou notices sur des cimetières des Romains et des Francs explorés en Normandie par l'abbée Cochet. Edit. 2. Paris 1855. 8°.

V. Belgien.

  1. Rapport sur la situation de la Société Archéologique de Namur en 1859 et 1860. 8°.
  2. Annales de la Société Archéol. de Namur. Tom. Vl, 3, 4; VII, I. Namur 1860 et 61. 8°. (Nr. 9 u. 10 Tauschexempl. v. d. Gesellsch.)
  3. Revue de la Numismatique Belge. Tom IV, 3, 4; V, 1, 2. Bruxelles 1860 et 61. 8°. (Tauschexempl. v. d. Gesellsch.)

VI. Die Schweiz.

  1. Die Fauna der Pfahlbauten der Schweiz, von Dr. L. Rütimeyer, Prof. in Basel.1861. 4°.

VII. Allgemeine deutsche Alterthumskunde.

  1. Deutsche Verfassungsgeschichte von Georg Waitz. Bd. IV. Kiel 1861. 8°.
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VIII. Oesterreich.

  1. Archiv des Vereins f. siebenbürgische Landeskunde. Neue Folge Bd. IV, 3.Kronstadt 1860. 8°.
  2. Sagen und Lieder aus dem Nösner Gelände, gesamm. von Heinr. Wittstock. Bistritz 1860. 8°.
  3. Progr. des evang. Gymn. zu Bistritz, enth.: "Die Stellung von Bistritz im Thronstreite zwischen Ferdinand I. u. Joh. Zapolya von H. Wittstock". Bistritz 1860. 8°.
  4. u. 18. Zwei Programme des k. k. kathol. Staats=Gymnas. in Hermannstadt, enth. : "Aeschylus Agamemnon und die gleichnamige Tragödie des Tragikers Seneca, Parallele von Jos. Hillebrand" - und "Daken und Geten in ihrem Verhältn. zu Rom in der Zeit von C. J. Cäsar bis auf Domitian von Wilh. Schmidt." Hermannstadt 1859 u. 60. 4°.
  1. Progr. des evang. Gymn. zu Mediasch, enth.: "Der Weinbau in Siebenbürgen (Shluß) von Joh. Fabini". Hermannstadt 1860 4°.
  2. Progr. des evang. Gymn. zu Schäßburg , enth.: "Die siebenb.=sächsische Bauernhochzeit. Ein Beitrag zur Sittengeschichte von Joh. Mätz." Kronstadt 1860. 4°.
  3. Beitrag zur Geschichte und Statistik des Steuerwesens in Siebenbürgen von E. A. Bielz. Hermannstadt 1861. 8°. (Nr. 14 - 21 Tauschexemplare von dem siebenbürgischen Vereine.)
  4. Fontes Rerum Austriacarum Abth. II. Bd. XIX. Wien 1859. 8°.
  5. Archiv f. Kunde österreich. Geschichts=Quellen. Bd. XXVI u. XXVII, 1. Wien 1861. 8°.
  6. Sitzungsberichte d. Kais. Academie der Wissenschaften Bd. XXXV, 5; XXXVI, 1, 2, 3. Wien 1860 u. 60. 8°. (Nr. 22 - 24 Tauschexemplare v. d. Kais. Academie d. Wissensch. in Wien.)

IX. Bayern und Würtemberg.

  1. Archiv f. Gesch. u. Alterthumsk. v. Oberfranken. Bd. VIII. 2. Bayreuth 1861. 8°. (Tauschexempl. v. d. Verein.)
  2. Sitzungsberichte der Königl.Bayer. Academie d. Wissensch. zu München.1861.Bd.I, 4. 8° Tauschexempl. v. d. Academie.)
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  1. Zeitschrift d. hist. Vereins f. d. Würtembergische Franken. Bd. V, 2. Jahrg. 1860. 8°. (Tauschexempl. v. d. Verein.)

X. Nassau und Frankfurt a. M.

  1. Mittheilungen an d. Mitglieder des Vereins f. Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung in Wiesbaden. Nr. 1. 1861. 8°
  2. Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, herausg. von Dr. K. Rossel Bd. I, 2. Wiesbaden 1861. 8°. (Nr. 28 u. 29. Tauschexempl. v. d. Verein.)
  3. Mittheilungen an d. Mitglieder des Vereins f. Geschichte und Alterthumsk. in Frankfurt a. M. Bd. II. Nr 1. 1861. 8°.
  4. Oertliche Beschreibung der Stadt Frankfurt a. M. von J. G. Battonn, herausg. von Dr. L. H. Euler Heft 1. 1861. 8°. (Nr. 30 u. 31 Tauschexempl. v. Verein.)

XI. Schlesien.

  1. Acht u. dreißigster Jahres=Bericht der Schlesisch. Gesellsch. für vaterl. Kultur. Breslau 1860. 4°.
  2. Abhandlungen d. Schlesisch. Gesellsch. f. vaterl. Kultur. Abth. f. Naturwissensch. u. Medicin. 1861. Heft 1 u.2 - und Philosophisch=histor. Abtheilung. 1861. Heft 1. Breslau 1861. 8°.
  3. 35. Erster u. zweiter Bericht des Vereins zur Errichtung eines Museums f. schlesisch. Alterthümer. Breslau 1859 u. 60. 4°.
  1. Monumenta Lubensia. herausg. von Dr W. Wattenbach. Breslau 1861. 4°.
  2. Breslau unter den Piasten als deutsches Gemeinwesen, von Dr. Colmar Grünhagen. Breslau 1861. 4°.
  3. Zeitschr. des Vereins f. Geschichte u. Alterth. Schlesiens, herausg. von Dr. Rich. Roepell. Bd. III, 2. Breslau 1861. 8°. (Nr. 32-38 Tauschexempl. v. d. genannten Vereine.)

XII. Niedersachsen.

  1. Zeitschrift des hist. Vereins f. Niedersachsen. Jahrg. 1860. Hannover 1861. 8°.
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  1. Vierundzwanzigste Nachricht über den histor. Verein f. Niedersachsen. Hannover 1861. 8°.(Nr. 39. u. 40 Tauschexempl. v. d. Verein.)
  2. Archiv f. Geschichte u. Verfassung des Fürstenth. Lüneburg, herausg. von E.L. v. Lenthe. Bd. VIII. Celle 1860.
  3. Lüneburger Urkundenbuch. Abth. VII. Archiv des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg. Celle 1861. 4°. (Nr. 41 u. 42 Tauschexempl. der Bibl. der Lüneb. Rittersch. zu Celle.)
  4. Urkundenbuch der Stadt Braunschweig. Bd. I. 4°. Braunschweig 1861. (Geschenk des Stadt=Magistrats zu Braunschweig.)

D. Für die naturgeschichtliche Sammlung.

Geschenk des Herrn Friedr. Seidel zu Bützow:
1 Hundeschädel und 3 dünne Beinknochen von einem Rinde, von denen einer anscheinend künstlich gespalten und zugespitzt ist, gef. auf der Sühring, einem Moore bei Bützow.


An Personalien sind nur der Tod des Advocaten Beselin zu Rostock, ordentlichen Mitgliedes des Vereins seit dem 15. Jan.1835, der Austritt der Herren Pastor Kollmann zu Toitenwinkel, Oberstallmeister a. D. v. Boddin zu Görlitz und Geh. Regierungs=Rath v. Bassewitz zu Schwerin, so wie der Beitritt der Herren Senator Beyer zu Parchim und Amtsverwalter Oldenburg in Schwerin zu melden.

Die Aufsicht über die durch den Tod des Archivregistrators Glöckler verwaiseten Bildersammlung hat auf den Wunsch des Ausschusses der Herr Architect Stern hieselbst bis zu der statutenmäßig in der Generalversammlung zu treffenden Wahl interimistisch zu übernehmen die Güte gehabt.

W. G. Beyer, Dr., Archiv=Secretair,     
als zweiter Secretair des Vereins.         

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XXVII. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im April 1862.

Vignette

A m 7. März d. J. feierte der Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin, mit welchem der unsrige seit Ostern 1841 in geordnetem wissenschaftlichen Verkehre und Austausch der gegenseitigen Publicationen steht, sein 25jähriges Jubiläum. In Erinnerung an die herzliche freundnachbarliche Theilnahme, welche der gedachte Verein uns bei ähnlicher Veranlassung am 21. April 1860 durch eine eigene Deputation aussprechen ließ, konnte unser Ausschuß, obwohl nicht officiell über das bevorstehende Fest unterrichtet, es sich doch nicht versagen, den lieben Bundesgenossen an dem gedachten Festabende telegraphisch unsern freundlichen Gruß und Glückwunsch zu senden, welcher nach einigen Tagen durch ein herzliches Dankschreiben des dortigen Vorstandes erwidert ward. Hoffentlich wird dieser freundschaftliche Verkehr zwischen den beiden benachbarten Vereinen zu gegenseitigem Nutzen und Frommen noch recht lange fortbestehen.

Auch mit den übrigen verbundenen Vereinen und Instituten dauert der Verkehr in geordneter Weise fort. Besonders regsam zeigt sich auch in dieser Beziehung das germanische Museum zu Nürnberg, von welchem z. B. neuerdings ein Circular eingegangen ist, worin die sämmtlichen Vereine

1) um Einsendung eines Repertoriums aller in ihrem Besitze befindlichen Urkunden,

2) um ein Verzeichniß sämmtlicher Kunst= und Alterthumsgegenstände ihrer Sammlungen und

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3) um Abformung der besonders characteristischen Gegenstände ersucht werden. Wir sind in der Lage, alle drei Wünsche ohne besondere Mühe zu befriedigen, indem es ad 1 nur einer Verweisung auf die bevorstehende Herausgabe unserer Urkundensammlung, so wie ad 2 auf die in der Bibliothek des Museums befindlichen Jahrbücher des Vereins bedurfte, ad 3 aber die interessantesten Gegenstände unserer Alterthumssammlung nach einem bereits früher getroffenen Uebereinkommen zum Zwecke der Abformung nach und nach an die Museen zu Mainz und Berlin eingesandt werden, wo die betreffenden Gypsabgüsse gegen eine billige Erstattung der Kosten gerne an alle verbundenen Vereine überlassen werden.

Die Bearbeitung der meklenburgischen Urkundensammlung schreitet ununterbrochen rüstig vorwärts. Die Zahl der ältern Urkunden bis zum Ablaufe des 13. Jahrhunderts ist indeß in dem letzten Quartalberichte etwas zu hoch geschätzt. Nach der kürzlich vorgenommenen Revision und chronologischen Ordnung der Sammlung enthält dieselbe gegenwärtig mit Einschluß der nunmehr von dem Herrn Archivrath Masch abgelieferten stargardischen Urkunden und der sonstigen neuerworbenen Stücke aus Kopenhagen, Stettin, Magdeburg u. s. w., andererseits aber mit Ausscheidung der ziemlich zahlreichen, aus verschiedenen Quellen entlehnten Doubletten, im Ganzen nicht mehr als 2410 Nummern. Von den bereits angekündigten Holzschnitten der betreffenden Siegel sind 59 fertig, und der Schnitt der fürstlichen Siegel des 13. Jahrhunderts ist gegenwärtig in Arbeit. - Die schließliche Redaction dieser ersten Abtheilung kostet namentlich durch das Studium der einschlagenden Literatur auf fremden Bibliotheken und die oft sehr umfänglichen historischen Forschungen, z. B. zur Bestimmung eines fehlenden Datums u. dgl., noch immer viel Arbeit und Mühe, doch kann der Druck, wie bereits angekündigt ward, sicher mit dem Anfange des kommenden Jahres beginnen.

Für die zweite Abtheilung bis zum Jahre 1350 sind in diesem Quartale 170 Stücke hinzugekommen, so daß dieselbe bis jetzt 435 Nummern umfaßt.

Die Auszahlung der zweiten Jahresrate zur Unterstützung des Unternehmens ist nunmehr auch von Seiten des E.=A. der Ritter= und Landschaft verfügt worden.

Unterzeichneter erlaubt sich bei dieser Gelegenheit auf den interessanten, in Sybels historischer Zeitschrift III., St. 2 (München 1861) mitgetheilten Bericht des Dr. Junghans

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über ein verwandtes Unternehmen aufmerksam zu machen, wodurch auch Meklenburg unmittelbar berührt wird, und welches zugleich eine höchst erwünschte Ergänzung unseres Urkundenbuches bilden wird; - ich meine die von der historischen Commission der königlich bayrischen Akademie der Wissenschaften geleitete Bearbeitung eines hansischen Urkunden= und Receß=Buches. Im Interesse dieses großartigen Werkes hat der Herr Berichterstatter vom August 1860 bis zum Juni 1861 die Bibliotheken und Archive Dänemarks mit dem glücklichsten Erfolge durchforscht. Ueberraschend ist z. B. die Entdeckung, daß das bisher verloren geglaubte alte Lübecker Protokollbuch der Hansetage von 1361-1405 in der im Besitze des Grafen von Holstein auf Ledraborg befindlichen Pergament=Handschrift erhalten ist. Reiche Ausbeute gab ferner außer den Kopenhagener Archiven auch das auf der dortigen Bibliothek befindliche Langebeksche Diplomatarium von 54 starken Foliobänden, welches von dem Geh. Archivar Langebek angefangen und von seinen Nachfolgern Gram, Thorkelin u. s. w. fortgesetzt ist und Urkunden=Abschriften aus den Archiven aller Länder enthält. Leider reichen unsere Mittel nicht aus, die in dieser Sammlung ohne Zweifel auch für uns verborgenen Schätze durch einen mit unseren Verhältnissen vertrauten Gelehrten heben zu lassen. Noch reichere Schätze aber liegen mit Sicherheit in einer andern, lange unzugänglichen Grube, die sich neuerdings gleichfalls wieder zu öffnen scheint, - in den Archiven des Vatikans zu Rom, deren Benutzung z. B. kürzlich dem Professor Munck gestattet worden ist, und also auch uns wohl gestattet werden würde, wenn nicht wiederum die Mittel fehlten.

Für unsere Jahrbücher sind in dem abgelaufenen Quartale von dem Herrn Archivrath Dr. Lisch drei neue Abhandlungen eingeliefert, nämlich

1) Marquard Behr, letzter Prior der Karthause Marienehe bei Rostock, und der Untergang der Karthause,

2) Ueber die Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin, und

3) Ueber die Tempelherren in Meklenburg.

Wenden wir uns jetzt zu unsern Sammlungen, für welche nach den Berichten der betreffenden Herren Vorsteher folgende neue Erwerbungen gemacht sind:

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I. Für die Alterthumssammlung.

1. Aus der Steinzeit.

Ein Keil aus Feuerstein, noch ungeschliffen, gefunden in der Gegend von Rehna, geschenkt von dem Herrn Gustav v. Lehsten zu Rehna.

Außerdem hat der Herr Oberforstmeister v. Lehsten zu Rehna 4 Keile und 1 Schmalmeißel an die Großherzogl. Alterthumssammlung eingesandt, welche in dem Wispelmoor in der Vitenser Forst bei Rehna gefunden wurden und vielleicht auf dortige Pfahlbauten hinweisen.

2. Aus der Bronzezeit.

Eine Nadel aus Bronze, 4" lang, mit festem, dunkelgrünem Rost bedeckt, mit einem flachen, scheibenförmigen Knopfe, 1" im Durchmesser und mit erhabenen, concentrischen Kreisen verziert; ferner eine Tafel aus feinkörnigem, bräunlichem Sandstein, von elliptischer Gestalt, 5" lang, 2" breit und gleichmäßig 1/4" dick, auf der einen Seite und am Rande überall glatt geschliffen und an dem Ende durchbohrt. Beide Alterthümer sind in einem Kegelgrabe unter kleinen Steinen neben Urnenscherben gefunden und von dem Herrn Gymnasiallehrer Reißner in Schwerin dem Vereine geschenkt.

Ein Dolch aus Bronze, 10" lang, mit einer 6" langen und in der Mitte 1 1/2" breiten Klinge und einem eigenthümlichen Griffe, von 4" Länge, welcher mit einer dicken halb mondförmigen Fassung über die Klinge greift. Die interessante Waffe, welche in den Jahrbüchern eine genauere Beschreibung finden wird, ward auf dem Erbpachtgute Kl. Wolde bei Wittenburg unter einem Steinhaufen neben Urnenscherben gefunden und von Herrn Peitzner daselbst dem Vereine geschenkt.

3. Aus der Eisenzeit.

Neun Urnen aus Thon von verschiedener Größe, theils schwärzlich, theils braun, mit Asche und Knochen gefüllt, durch den Herrn Oeconomen Karl Sibeth größtentheils unversehrt auf einem großen Wendenkirchhofe zu Neu=Wendorf bei Tessin ausgegraben und durch den Herrn A. Schmidt auf Neu=Wendorf dem Vereine geschenkt.

Eine Bernstein=Perle, gefunden auf dem heidnischen Burgwalle bei Dierkow, der Stadt Rostock gegenüber, geschenkt durch den Herrn Canzlisten Rogge zu Rostock.

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4. Aus dem christlichen Mittelalter.

Eine Wageschale aus Bronze mit runden Schalen und zum Zusammenlegen eingerichteten Balken, 1826 unter dem Fundamente eines abgebrannten Hauses zu Grabow gefunden und durch Vermittelung des Herrn Advocaten Graff daselbst von den Erben des Herrn Senators Bollbrügge geschenkt.

Drei Glasgemälde aus dem 17. Jahrhundert, von denen eins die Helme des herzoglich meklenburgischen Wappens mit der Krone, die beiden andern Bürgerwappen mit Namen darstellen, von dem Herrn Hofbaurath Willebrand zu Schwerin in Güstrow erworben und dem Vereine geschenkt.

Einige Kalktuffsteine aus dem Gewölbe des Chors in der Kirche zu Grubenhagen, geschenkt von dem Herrn Vicelandmarschall Freiherrn v. Maltzan auf Gr.=Luckow und dem Herrn Baumeister Krüger zu Schwerin.

Zwei Sandstein=Verzierungen, einen Menschenkopf und einen Löwenkopf vorstellend, aus der Georgenkirche zu Wismar, wahrscheinlich von einem Epitaphium aus dem 16. Jahrhundert, geschenkt von dem Herrn Sergeanten Büsch zu Wismar.

II. Für die Münzsammlung.

Eine Kupfermarke aus Lübeck mit quergetheiltem Schilde auf der einen und den verbundenen Buchstaben TD und der Bezeichnung 6 ßl. auf der andern Seite, geschenkt von dem Herrn Lehrer Pfeil zu Schwerin.

Ein Doppelschilling des Herzogs Ulrich von Pommern, 1620, geschenkt von dem Herrn Architekten G. Stern zu Schwerin.

III. Für die Büchersammlung.

I. Allgemeine Geschichte.

  1. Epitome chronolog. tabularum d. i. Kurzer Begrieff der Zeit Rechnungs=Tafeln - v. Joh. Jul. Parrn. Braunschw. u. Helmst. 1693. Fol.
  2. Chronolog. Tabellen, worin alle Päbste, Kaiser u. Könige enthalten, welche v. Christi Geb. an bis itzo regiert haben. Leipzig 1744. 8°.
  3. Synchronist. Regenten=Tafeln der vornehmsten Europ. Staaten - entworffen v. H. Chr. E. Bopp. Frankf. a. O. 1754. Fol.
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  1. Verbess Wurop. Regenten=Tafel v. I768.
  2. Effigies omnium Caesarum Romanorum - zu finden bei David Funken in Nürnberg. (Nr. 1 - 5 Geschenke des Herrn Senators Demmler zu Rehna.)

II. Rußland.

  1. Bulletin der Kaiserl. Archäol. Gesellsch. zu St. Petersburg. Bd. I. u. II. 1859 u. 1861. (Tauschexempl von der Gesellsch.)
  2. Elert Kruse's Warhafftiger Gegenbericht auff die Ao 1578 ausgegangene Liefflendische Chronica Balthasar Russow's. Riga 1861. 4°. (Geschenk des Heraus gebers, Herrn Dr. A. Bouchholtz zu Riga, d. Z. Präsidenten der Gesellsch. f. Gesch. u. Alterth, zu Riga.)
  3. Rußwurm Besitzungen des deutschen Ordens in Schweden. Riga 1861. 4°. (Geschenk der Gesellsch. zu Riga.)

III. Dänemark.

  1. Om Danmarks tidligste Bebyggelse, af J. J. A. Worsaae. Kjöbenhavn 1861. 8°.
  2. Om Tvedelingen af Steenalderen, af J. J. A. Worsaae. Kjöbenh. 1862. 8°. (Nr. 9 u. 10 Geschenke des Herrn Verf.)

IV. Norwegen.

  1. Chronica Begum Manniae et Insularum. The Chronicle of Man and the Sudreys, edited from the Manuscript Codex in the British Museum and with historical notes by P. A. Munch. Christiania 1860. 8°.
  2. Karlamagnus Saga ok Kappa Hans. Fortaellinger om Keiser Karl Magnus og Hans Jaevninger i Norsk Bearbeidelse fra det trettende Aarhundrede, udgivet af C. R. Unger. Christiania 1860. 8°.
  3. Det Kongelige Norske Frederiks Universitets stiftelse, fremstillet i Anledning af dets Halvhundredaarfest af M. J. Monrad. Christiania 1861. 8°.
  4. a. Solennia Academica Universitatis Liter. Reg. Fridericianae ante L. annos conditae die II. Septembr. anni MDCCCLXI. celebranda indicit Senatus Academ. Christianiae 1861. 4°.
    b. Cantate ved det Norske Universitets Halvhundredaarfest. Text af L. S. Welhaven 4°.
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  1. Om Siphonodentalium vitreum, en ny Slaegt og Art af Dentalidernes Familie, af Prof. Dr. Mich. Sars. Christiania 1861. 4°.
  2. Om Kometbanernes indbyrdes Beliggenhed, af H. Mohn. Christiania 1861. 4°,
  3. Om Cirklers Beroring, af G. M. Guldberg. Christiania 1861. 4°.
  4. Om Nordmaendenes Landhusholdning i Oldtiden, af Fr. Chr. Schübeler. Christiania 1861. 8°. (Nr. 11 - 18 Geschenke der Universität Christiania.)

V. Belgien und die Niederlande.

  1. Bulletin de L'institut Archéologique Liègeois T. V. I. Liège 1862. 8°. (Tauschexempl. von der Gesellsch.)
  2. De Vrije Fries. Nieuwe Reeks III., i. Leeuwarden 1860. 8°. (Tauschexempl. v. d. Fries. Genootschap.)

VI. Die Schweiz.

  1. Mittheilungen der Antiquar. Gesellsch. in Zürich. Bd. II, 2. Gesch. der Inseln Ufenau u. Lützelau im Zürchersee. Zürich 1843. 4°.
  2. Mittheilungen der Zürcher Gesellsch. f. vaterländ. Alterth. VIII. Etwas über die Frauen u. die Liebe im Mittelalter. Zürich 1344. 4°,
  3. Die beiden ältesten deutschen Jahrbücher der Stadt Zürich -, herausg. v. Ludw. Eltmüller. Zürich 1844. 4°.
  4. Fünfzehnter Bericht der Antiquar. Gesellsch. in Zürich. Vom 1. Novbr. 1858 - 1. Novbr. 1859. 4°. (Nr. 21-24 Tauschexemplare von der Antiquar. Gesellsch. in Zürich.)
  5. Rapport de la commission des Musées du Canton de Vaud sur les fouilles faites à Concise du 23 Septembre au 19 Octobre 1861. 8°. (Geschenk des Herrn Troyon zu Lausanne.)

VII. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Kurzer Abriß der heutigen Churfürstenstaaten des deutschen Reichs, auf d. Jahr 1768.
  2. Verzeichniß aller Römischen Kaiser - bis z. Jahre 1769. (Nr. 26 u. 27 Geschenke des Herrn Senators Demmler zu Rehna.)
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  1. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit Bd. VIII. Jahrg. 1861. Nr. 10. 11. 12.
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= u. Alterthumsvereine. Jahrg. X. 1862. Nr. 1 u. 2. (Zwei Exemplare.)

VIII. Oesterreich.

  1. Mittheilungen der K. K. Central=Commission zur Erforschung u. Erhaltung der Baudenkmale, herausg. v. Karl Freiherr von Czörnig. Jahrg. VI. Wien 1861. 4°.
  2. Archiv f. vaterl. Gesch. u. Topographie, herausg. v. d. Geschichts=Verein f. Kärnthen. Jahrg. VI. Klagenfurt 1861. 8°. (Tauschexempl. von dem Verein.)

IX. Bayern.

  1. Sitzungsbericht der K. Bayer. Akad. d. Wissensch. 1861 I, 5. II, 1, 2. München 1861. 8°. (Tauschexempl. von der K. Akademie.)
  2. Vierundzwanzigster Bericht über das Wirken und den Stand des histor. Vereins zu Bamberg im J. 1860 -61. 8°. (Tauschexempl. von dem Verein.)
  3. Archiv des histor. Vereins von Unterfranken u. Aschaffenburg. Bd. XVI, Heft 1. Würzburg 1862, 8°. (Tauschexempl. von dem Verein.)

X. Mittelrhein.

  1. Jahrbücher des Vereins v. Alterthumsfreunden im Rheinlande. XXXI. Sechszehnter Jahrgang. 1. Bonn 1861. 8°.
  2. Das Bad der röm. Villa bei Allenz, erläutert von Prof. C. aus'm Weerth. Bonn 1861. 4°. (Nr. 35 u. 36 Tauschexempl. von dem Vereine.)

XI. Sachsen und Thüringen.

  1. Henneberg. Urkundenbuch herausg. von G. Brückner. Thl. IV. Meiningen 1861. 4°, (Tauschexempl. von Henneberg. alterthumsforsch. Verein.)
  2. Jahrbücher der K. Akademie gemeinnütziger Wissensch. zu Erfurt. Neue Folge, Heft 2. Erfurt 1861. 8°. (Tauschexempl. von der K. Akademie.)

XII. Brandenburg.

  1. Riedel Novus Codex Brandenburg. Abth. A. Bd. 21 u. 22. 4°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
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  1. Mittheilungen des histor.=statist. Vereins zu Frankfurt a. O. 1 Heft 1861. (Tauschexempl. von dem Verein.)
  2. Lebenslauf, Tod und Beisetzung des Grafen Albrecht von Alvensleben, weil. K. Preuß. Geh. Staats=Finanz=und Kabinets=Ministers.Berlin 1861. Fol. (Geschenk des Herrn Geh. Ober=Regierungsrathes von Kröcher zu Berlin.)

XIII. Hannover.

  1. Ost=Friesische Historie und Landes=Verfassung aus denen im Fürstl. Archivo vorhandenen u. sonst colligirten glaubwürdigen Documenten u. s. w. zusammengetragen. In zween Tomis. Aurich 1720. Fol. (Gesch. des Herrn O.=A.=Gerichts=Canzlisten Rogge in Rostock.)

XIV. Schleswig, Holstein und Lauenburg.

  1. Jahrbücher f. die Landeskunde der Herzogthümer SchIeswig, Holstein und Lauenb., redigirt von Theod. Lehmann u. Dr. Handelmann. Bd. III, 3. IV, 1. 2. 3. 8°.
  2. Quellensammlung der Schlesw.=Holst.=Lauenb. Gesellsch. f. vaterl. Gesch. Bd. I, enth.: Chronicon Holtzatiae, auctore Presbytero Bremensi, herausg. von J. M. Lappenberg. Kiel 1862. 8°.
  3. Die Nordfriesische Sprache nach der Föhringer u. Amrumer Mundart - von Chr. Jo ansen. Kiel 1862. 8°. (Nr. 43. 44. 45 Tauschexempl. von der S. H. L. Gesellsch. f. vaterl. Gesch.)

XV. Meklenburgica.

  1. Archiv f. Landeskunde. Jahrg. XI, Heft 1-12; Jahrg. XII, Heft 1. Schwerin 1861 u. 62. (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.)
  2. Die Forst=Inspection Bützow bei ihrer Einrichtung im J. 1857 Festgabe für die Mitglieder der forstlichen Section der 22. Versamml. deutscher Land=und Forstwirthe zu Schwerin. 1861. 8°. (Geschenk der hohen Großherzogl. Kammer.)
  3. Marquard Behr, letzter Prior der Karthause Marienehe bei Rostock, und der Untergang der Karthause von Dr. G. C. F. Lisch. Statt Handschrift gedruckt. Schwerin 1862. 8°. (Geschenk des Herrn Grafen Behr=Negendank auf Semlow.)
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  1. Der Silberfund von Schwaan, beschr. von dem Archivrath Dr. Lisch und Archivrath Pastor Masch. Separat=Abdruck aus Köhne's Zeitschr. 1861 Bd. I. (Geschenk der Herren Verfasser.)
  2. Mecklenburgs Volks=Sagen. Gesammelt und herausg. von Dr. A Niederhöffer. Bd. IV, Heft 4. Leipzig 1861. 8°. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)
  3. Großherz. Mecklenb=Schwerinscher Staats=Kalender für das Jahr 1862. (Geschenk des Herrn Dr. Bärensprung.)
  4. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. Jahrg. XV, herausg. von Ernst Boll. Neubrandenburg 1861. 8°. (Tauschexempl. von dem Verein.)
  5. Sammlung etlicher Nachrichten aus der Zeit und dem Leben des Dr. Albr. Joach. von Krakevitz, weiland Superintend. in Mecklenburg, nachher Generalsuperintend. von Pommern und Rügen, Verfassers des Mecklenb. Landeskatechismus - veranstaltet durch C. E. F. Dalmer Lic. theol., Pastor zu Rakow. Stralsund 1862. 8°. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  6. Verzeichniß der Bücher=Sammlung des Gewerbe=Vereins in Rostock. 1856. 8°.
  7. E. A. von Laffert die heillosen Mißbräuche im meklenburg., insbesondere im Rostocker Rhedereiwesen. Schwerin 1861. 8°. (Nr. 54 u. 55 Geschenke des Herrn O.=A.= Gerichts=Canzlisten Rogge in Rostock.)
  8. Zur Gedächtniß=Feier weiland Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin Auguste v. Mecklenburg Schwerin. Zwei Reden v. Oberhofprediger Jahn. Schwerin 1862. 8°.
  9. Der selige Stand eines Christenherzens. Predigt über Römer 14, 7-9, gehalten zur Gedächtnißfeier Ihrer Königl. Hoheit der hochseligen Frau Großherzogin Auguste Mathilde Wilhelmine bei dem academ. Gottesdienst am 13. März 1862 von Dr. O. Krabbe, Consistorialrath u. Rostock 1862. 8°. (Nr. 56 u. 57 Geschenke des Herrn Ministerial=Registrator Ackermann.)

IV. Für die naturhistorische Sammlung.

Ein Hirschhorn, gefunden beim Ausbaggern in der Ostsee bei Wismar zwischen Redentin und dem Wallfisch, geschenkt von dem Herrn Sergeanten Büsch zu Wismar.

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Ein Bericht über die Bildersammlung ist noch nicht eingegangen.


An ordentlichen Mitgliedern sind dem Vereine beigetreten: Die Herren Präpositus Müller zu Neubukow, Major v. Lützow zu Schwerin, Generalmajor v. Bilguer daselbst und General=Auditeur Driver daselbst. Ausgetreten ist dagegen der Herr Pensionair Krause zu Bobitz.

W. G. Beyer, Dr., Archiv =Secretair,     
als zweiter Secretair des Vereins.         

Vignette
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XXVII. 4.

Quartal- und Schlussbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, im Juli 1862.

Vignette

S tatutenmäßig soll alle zwei Jahre ein Verzeichniß der Mitglieder des Vereins durch den Jahresbericht mitgetheilt werden. Dies ist zuletzt in dem 22. Berichte von 1857 ge schehen, im Jahre 1859 aber mit Rücksicht auf den in dem nächsten Jahre bei Gelegenheit der Stiftungsfeier des Vereins -mitzutheilenden Abdruck der gesammten Matrikel in alphabetischer Ordnung unterblieben. Eine Vergleichung des in der Anlage

A.

befindlichen, in alter Weise geordneten Verzeichnisses mit dem zuletzt ausgegebenen zeigt daher nach 5jährigem Zwischenraume fast auf jeder Seite zahlreiche und im Ganzen nicht eben erfreuliche Veränderungen, worüber indeß in den Quartalberichten regelmäßige Nachweisungen gegeben sind. Dagegen ist der Rückblick auf das letzte, eben abgelaufene Vereinsjahr durchaus befriedigend. - In der Reihe der allerhöchsten Protectoren und hohen Beförderer ist keine Veränderung eingetreten. Unter den correspondirenden Mitgliedern haben wir außer dem Pfarrer Alberti zu Hohenleuben und dem Freiherrn v. Hodenberg zu Celle, deren Tod bereits früher angezeigt ist, neuerdings auch den Tod des Professors und Stadtbibliothekars Dr. E. Deecke zu Lübeck zu melden. Der

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Verstorbene, als Schriftsteller um die Geschichte seiner Vaterstadt hoch verdient, ward am 5. October 1835 gleich nach der Gründung unseres Vereins zum correspondirenden Mitgliede ernannt, und hat seitdem als persönlicher Freund unseres ersten Secretairs, Archivraths Dr. Lisch, in ununterbrochenem, lebhaftem wiss enschaftlichen Verkehre mit demselben gestanden, auch mehrmals interessante und wichtige Beiträge zu unsern Jahrbüchern geliefert. Er starb am 24. April 1862 plötzlich an einer Lungenlähmung, erst 57 Jahre alt. Zur Ausfüllung der durch diese und andere ältere Todesfälle entstandenen Lücken sind im October v. J. die Herren Professor Waitz in Göttingen und Baumeister Adler in Berlin und nach Beschluß der letzten Quartalversammlung die Herren Professor Mantels und Archivar Wehrmann zu Lübeck wiederum zu correspondirenden Mitgliedern ernannt worden. Die Zahl unserer Correspondenten beträgt demnach gegenwärtig 54.

Zu den bisherigen 81 correspondirenden und durch gegenseitigen Austausch der publicirten Drucksachen mit uns verbundenen Vereinen und Instituten sind in diesem letzten Jahre die Bibliothek der Lüneburger Ritter=und Landschaft zu Celle und der Archiv=Verein der Stadt Braunschweig, und in dem letzten Quartale der Freiburger Alterthums=Verein im Königreich Sachsen, ein Zweigverein des Dresdener Vereins, hinzugetreten, wodurch die Zahl derselben auf 84 gestiegen ist.

Von den 267 ordentlichen Mitgliedern * ) des vorigen Jahres endlich haben wir im Laufe des gegenwärtigen 5 durch freiwilligen Austritt und 7 durch den Tod verloren. Von den Letzteren gehören der Staatsminister v. Bernstorff zu Neustrelitz, Landrath v. Barner auf Bülow, Graf v. Bassewitz auf Schlitz, Archiv=Registrator Glöckler zu Schwerin und Advocat Beselin zu Rostock noch dem Jahre I861 an. Ihnen folgten der Kirchenrath K. F. L. Arndt, früher Professor und Director des Gymnasiums zu Ratzeburg, später Pastor zu Schlagsdorf, ein würdiger und um die Geschichtsforschung wohlverdienter Mann, Mitglied des Vereins seit 12. Januar 1835, gest. am 6. Mai 1862, so wie der Landrath Baron LeFort auf Boeck, Mitglied seit dem 22. April 1835 und bis zu seinem Tode am 22. Juni 1862 eifriger Freund und Beförderer der Bestrebungen des Vereins. - Statt ihrer sind die Herren Dr. med. Keil zu Neubuckow, Hoftheater=Director


*) In dem Schlußberichte vom Juli 1861 ist die Mitgliederzahl irrig auf 268 berechnet. Der Verlust des vorangegangenen Jahres betrug nicht 16, sondern 17, weßhalb nur 267 übrigblieben.
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Steiner zu Schwerin, Rechtscandidat, jetzt Canzlei=Auditor v. Lehsten zu Schwerin, Senator Beyer zu Parchim, Amtsverwalter Oldenburg zu Schwerin, Präpositus Müller zu Neubuckow, Major v. Lützow, Generalmajor v. Bilguer und General=Auditeur Driver zu Schwerin, so wie in dem letzten Quartale die Herren Erbpächter Kittel zu Barkow und Portepee=Fähnrich v. Santen zu Schwerin als ordentliche Mitglieder beigetreten, so daß die Gesammtzahl gegenwärtig 266 beträgt.

Die frühern Beamten des Vereins sind zwar auf der letzten General=Versammlung ohne Abstimmung wiedergewählt worden; durch die Neuwahl der Repräsentanten des Vereins ist indeß auch ein neues Mitglied in den Ausschuß gekommen. Daß Personal ist daher gegenwärtig folgendes:

Präsident: Herr Minister=Präsident v. Oertzen Exc.,
Vicepräsident: Herr Geh. Canzleirath Faull,
Erster Secretair: Herr Archivrath und Conservator Dr. Lisch,
Zweiter Secretair: Der unterzeichnete Archiv=Secretair Dr. Beyer,
Berechner: Herr Ministerial=Registrator Dr. Wedemeier,
Bibliothekar: Herr Oberlehrer Dr. Schiller,
Repräsentanten:
          Herr Revisionsrath Hase,
             "   Canzlei=Director v. Bülow,
             "   Prorector Reitz und
             "   Major v. Lützow.

Die Aufsicht über die Münzsammlung behält Herr Archivrath Pastor Masch zu Demern, und die nach dem Tode des Archiv=Registrators Glöckler freundlich übernommene Aufsicht über die Bildersammlung wird der Herr Architect G. Stern auch fernerhin fortsetzen.

Das wichtigste Unternehmen des Vereins war auch für dieses Jahr die in der Festversammlung vom 24. April 1860 beschlossene Herausgabe eines meklenburgischen Urkundenbuchs. Daß Werk ist ununterbrochen rastlos fortgeschritten, so daß die erste Abtheilung desselben von dem Beginne der urkundlichen Geschichte unserer Heimath bis zum Schlusse des 13. Jahrhunderts nunmehr vollständig abgeschlossen ist. Diese Abtheilung, zu welcher nach dem Schlußberichte des vorigen Jahres 1546 Urkunden gesammelt waren, ist gegenwärtig auf 2410 Urkunden gestiegen, welche im Drucke außer dem Register 3 starke Quartbände füllen werden. Dazu gehören mindestens 100 Holzschnitte, die wichtigsten Siegel dieses Zeitraums dar

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stellend, welche unter dem Texte der Urkunde, an welcher sie zuerst vorkommen, abgedruckt werden sollen, und dem Werke nicht bloß zum Schmucke dienen, sondern auch den Werth desselben wesentlich erhöhen werden. Die sehr bedeutenden Kosten dieser heraldischen Zugabe sind größtentheils durch freiwillige Beiträge gedeckt, indem namentlich die beiden allerhöchsten Protectoren des Vereins, II. KK. HH. die Großherzoge von Meklenburg, jeder über 100 Thlr. für die Siegel des fürstlichen Hauses, so wie des Capitels und der Bischöfe von Ratzeburg anzuweisen die Gnade gehabt, außerdem aber die Klöster Dobbertin und Malchow, so wie 7 der ältesten meklenburgischen Städte, denen hoffentlich die übrigen folgen werden, und die adligen Geschlechter v. Behr, v. Bülow, v. Flotow, v. Maltzan und v. Voß, deren Siegel schon im 13. Jahrhunderte vorkommen, sich bereit erklärt haben, die Kosten der sie betreffenden Holzschnitte zu tragen, endlich aber der Herr Archivrat Pastor Masch zu Demern das Siegel des Klosters Rehna auf seine Kosten schneiden lassen wird. Zur Ausfüllung der Lücken, namentlich also zur Abbildung der Siegel der Grafen von Schwerin und Danneberg und der Bischöfe von Schwerin, wird indeß die für die Kosten des ganzen Unternehmens gebildete Special=Casse immer noch etwa 150 Thlr. verwenden müssen.

Gleichzeitig hat auch die Sammlung und Bearbeitung der Urkunden der zweiten Abtheilung bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, für welche bereits 664 Urkunden druckfertig vorliegen, bedeutende Fortschritte gemacht, da mit der Arbeit nicht nur die Kraft, sondern auch die Lust und Liebe zur Sache bei sämmtlichen Mitarbeitern zu wachsen scheint, und das Zusammenwirken der Haupt=Redacteure durch die in jeder Beziehung höchst erwünschte Anstellung des bisherigen Oberlehrers Herrn Dr. Wigger an dem hiesigen Geh. und Haupt=Archive wesentlich erleichtert und gefördert worden ist. Ueberhaupt hat ein so glückliches Zusammentreffen rücksichtlich der betheiligten Personen, wie der obwaltenden Verhältnisse, zur Durchführung des großen vaterländischen Unternehmens gewiß noch niemals stattgefunden und ist auch in der Zukunft vielleicht nie wieder zu hoffen.

Der Preis des Werkes, dessen Druck mit dem Anfange des nächsten Jahres beginnen wird, ist, um die möglichste Verbreitung desselben zu befördern, nach dem Beschlusse der Generalversammlung auf 5 Thlr. für den Band festgestellt, für die Mitglieder des Vereins aber auf 2 Thlr. ermäßigt, theils um Denen, welche die Vereinszwecke zum Theil schon eine

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lange Reihe von Jahren durch ihren jährlichen Beitrag und in anderer Weise gefördert haben, den Ankauf zu erleichtern, theils in der Hoffnung, dadurch noch neue Mitglieder zu gewinnen. Das Nähere hierüber enthält die durch die Zeitungen bekannt gemachte, hieneben sub

B.

anliegende Einladung. Die betreffende Commission erlaubt sich daher, durch den Unterzeichneten die verehrten Vereinsmitglieder wiederholt auf die ihnen gebotenen Vortheile aufmerksam zu machen und zugleich die Bitte hinzuzufügen, die gedachte Ein ladung in ihren Kreisen möglichst zu verbreiten und zu empfehlen.

Die sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten des letzten Jahres liegen wohl zum größern. Theile in dem neuesten Bande unserer Jahrbücher bereits gedruckt vor. Ich erlaube mir hier nur, auf die erste Abhandlung über Marquard Behr, letzten Prior der Karthause Marienehe bei Rostock († 1553) und den Untergang der Karthause von dem Archivrath Dr. Lisch besonders aufmerksam zu machen. Das ist wiederum eine höchst interessante Episode aus der Reformationsgeschichte Meklenburgs, um die sich der Verfasser schon so große Verdienste er worben hat! Der würdige Prior, eine der letzten Säulen des sinkenden Katolicismus im Norden Deutschlands, gehörte zu dem adligen Geschlechte der v. Behr im Festland Rügen, und Meklenburg, und zwar zu der Linie Semlow, deren jüngster Sprosse der kürzlich in den Grafenstand erhobene Herr v. Behr=Negendank auf Semlow, Dölitz u. s. w. auch einen Separatabdruck der obigen Abhandlung mit einem Anhange von 63 Urkunden veranstaltet hat. - Nächstdem nimmt der von dem Herrn Archiv=Registrator Dr. Wigger gelieferte Auszug aus der polnischen Chronik des Bischofs Boguphal von Posen aus der Mitte des 13. Jahrhunderts unser Interesse schon deshalb in Anspruch, weil der den vaterländischen Geschichtsfreunden schon durch seine Meklenburgischen Annalen bekannte Herr Verfasser sich durch diese Arbeit, welche einen nicht unwichtigen Beitrag zur ältern Topographie Meklenburgs liefert, zuerst als neuen Mitarbeiter an den Jahrbüchern einführt, die schon in ihrem nächsten Bande eine größere Arbeit von ihm bringen werden.

Unter den selbstständigen historischen Werken, welche in den Gesichtskreis unserer Forschungen gehören, und auf welche deshalb nach alter Gewohnheit hier aufmerksam zu machen ist sind zunächst die Urkunden und Forschungen zur Geschichte

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des Geschlechts Behr von unserm Archivrath, Herrn Dr. Lisch zu nennen, wovon der erste Band in diesem Jahre in den Buchhandel gekommen ist. Derselbe umfaßt 203 Quartseiten und giebt uns zunächst eine kurze übersichtliche Geschichte des ersten Auftretens dieses alten lüneburger Geschlechts und seiner Ausbreitung nach Pommern und Rügen bis zum Jahre 1299, hauptsächlich als Leitfaden zur Benutzung des Urkundenbuchs, welches in diesem ersten Bande 129 Nummern enthält. Das auch für Meklenburg wichtige Werk ist auf Kosten des Herrn Grafen Behr auf Semlow mit großem Luxus gedruckt. Unter den 16 Kunstbeilagen, die der Titel anzeigt, befinden sich 13 saubere Wappentafeln zur Erläuterung der eigenthümlichen und merkwürdigen Geschichte des Geschlechtswappens, wodurch zugleich ein sehr lehrreicher Beitrag zur Wappenkunde überhaupt geliefert wird.Die übrigen 3 Blätter geben eine Karte der reichen Besitzungen des Geschlechts in Pommern, und Meklenburg, so wie eine Ansicht und einen Grundplan des Schlosses zu Nustrow. - Nähere Beziehung zu unserem Vereine hat die Chronik der Stadt Schwerin von L. Fromm, wovon die ersten 4 Hefte erschienen sind, da unsere Jahrbücher neben der ältern, sehr selten gewordenen ederich'schen Chronik die Hauptquelle des Verfassers bilden. Der Stoff ist natürlich rein chronologisch geordnet, doch giebt der Verfasser von Zeit zu Zeit größere Excurse und Rückblicke auf einzelne Zeitabschnitte, Ereignisse und Institute. Ueberhaupt wird die fleißige Arbeit gewiß den Beifall ihrer Leser finden, den sie auch vollkommen verdienen würde, wenn der Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht sehr unpassend gewählt wäre, da nach dem Drucke unseres Urkundenbuches auch sie, wenigstens für die ältere Zeit, einer völligen Umarbeitung bedürfen wird. - Von allgemeinen historischen Werken glaube ich hier noch die neuere Ausgabe von Nilsson's bekanntem Werke über die Ureinwohner Schwedens erwähnen zu müssen, da der Verfasser, welcher vor 2 Jahren auf einer Reise durch Deutschland und einen Theil Frankreichs und Englands sich mehre Tage in Schwerin aufhielt, unsere Forschungen und Sammlungen vielfach benutzt hat. - Endlich erlaube ich mir, schon jetzt auf ein freilich noch in der Arbeit begriffenes Werk des Professors Morlot: L'archeologie de Meclenbourg d'apres les travaux de Dr. Lisch aufmerksam zu machen, welches die Resultate der Studien unserer Samm lungen enthält, welche diesen bekannten Geologen und Alterthumsforscher der Schweiz im vorigen Jahre mehre Wochen in Schwerin beschäftigten.

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Unsere Sammlungen, namentlich die Alterthumssammlung, wurden auch in diesem Jahre mehrfach von fremden Gelehrten besucht, namentlich von dem Professor Wagner aus Göttingen, welcher 3 Tage in dem Vereinslokal mit Untersuchung und Zeichnung der in den heidnischen Gräbern gefundenen Schädel beschäftigt war.Außerdem ist der bekannte Naturforscher v. Fellenberg in der Schweiz mit der Analyse meklenburgischer Bronzen und Glasperlen beschäftigt, die durch die Vergleichung mit den Erzen der Alterthümer der Schweiz, Italiens und Frankreichs, so wie mit denen aus den bedeutendsten Bergwerken der Gegenwart, wichtige Resultate über den Fundort des zu den Alterthümern verwendeten Metalls und dadurch über die Gegend, wo dieselben angefertigt wurden, verheißen. -- Ueber die neuen Erwerbungen der Alterthumssammlung in dem letzten Quartale giebt die Anlage

C.

Auskunft. Es befinden sich darunter zwar einzelne recht interessante Stücke, im Ganzen aber scheint es doch, als wenn unsere Quellen nach und nach versiegen wollen, wenigstens nicht mehr so reichlich fließen, als in den ersten Jahren nach der Gründung des Vereins. Der Zuwachs des ganzen Vereinsjahres vom Juli 1861 bis dahin 1862 beträgt nur 68 Stücke, nämlich 21 aus der Steinzeit, worunter 2 Streitäxte, 7 Keile, 1 Schmalmeißel, 2 sichelförmige Messer u. s. w., ferner 7 Stücke aus der Bronzezeit, 16 aus der Eisenzeit, 18 aus dem christlichen Mittelalter, endlich 3 heidnische Alterthümer aus fremden Ländern.

Die Münzsammlung hat nach dem in der Generalversammlung erstatteten Berichte des Herrn Archivraths Pastor Masch in dem letzten Quartale überall keine neue Erwerbungen gemacht, und nach den Verzeichnissen in den 3 voraufgegangenen Quartalberichten wurden zusammen nur 7 Medaillen, 9 kleinere Silbermünzen und 42 Kupfermünzen, also im Ganzen 52 Münzen, sämmtlich durch Schenkung erworben. Ueber einen wichtigen, für die großherzogliche Sammlung erworbenen Münzfund bei Schwiesow, welcher namentlich die Münzen der slavischen Mark enthält, und mit dessen näherer Untersuchung der Herr Archivrath noch beschäftigt ist, werden die folgenden Jahrbücher ausführliche Mittheilung bringen.

Die Siegelsammlung verdankte dem Herrn Archiv=Secretair Dr. Grotefend zu Hannover die im Quartalberichte vom October v. J. bereits angezeigten 2 Gypsabgüsse

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und erhielt außerdem einen werthvollen Zuwachs durch die oben erwähnten, für das Urkundenbuch bestimmten Holzschnitte, deren Specification noch vorbehalten bleiben muß.

Bedeutender sind die in der Anlage

D.

verzeichneten Erwerbungen der Bildersammlung aus dem abgelaufenen Vereinsjahre: 22 Portraits und 12 Ansichten, also im Ganzen 34 Blätter, worunter sich jedoch mehre Dubletten befinden.

Das Verzeichniß der in dem letzten Quartale fast ausschließlich durch Tausch oder Schenkung erworbenen Bücher enthält 38 Bände. Dazu kommen aus dem Quartale von Johannis bis Michaelis 1861 32, Michaelis bis Weihnachten 43 und Weihnachten bis Ostern 1862 57, so daß die Vermehrung der Bibliothek aus dem ganzen Jahre wiederum 170 Bände beträgt, darunter 25 Meklenburgica.

Um auch die Sammlung von Urkunden und Handschriften nicht ganz leer ausgehen zu lassen, hat der Unterzeichnete dem Vereine zwei gelegentlich auf Auctionen erworbene Stammbücher aus der Mitte und dem Schlusse des vorigen Jahrhunderts offerirt, welche doch einiges culturhistorisches Interesse zu haben scheinen. Die ursprünglichen Besitzer waren der Vater des bekannten Pastors Cleemann und ein nicht näher bezeichneter Diefenbach, anscheinend der Vater oder ein sonstiger Verwandter des berühmten Professors und Operateurs Dieffenbach zu Berlin, welcher anfangs Theologie studirte und sich eine Zeit lang als Hauslehrer zu Neuhof bei Parchim aufhielt.

Die naturhistorische Sammlung endlich erwarb nur einige in den Quartalberichten von October 1861 und Januar 1862 angezeigte Kleinigkeiten.

Die schon in dem Schlußberichte des vorletzten Vereinsjahres angekündigte und jetzt vollständig durchgeführte neue Aufstellung und Anordnung der Sammlungen ist eine sehr bedeutende Verbesserung, die der Verein außer der Gnade Sr. K. H. des Großherzogs, allerhöchstwelcher nicht nur die nöthigen Räumlichkeiten, sondern auch eine Summe von 200 Thlrn. zu deren innerer Ausstattung anzuweisen geruhete, hauptsächlich der umsichtigen Mühwaltung des Herrn Archivraths Dr. Lisch verdankt. Die Hauptveränderungen bestehen darin, daß

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1) die Bibliothek, für welche der bisherige Raum im zweiten Stock zu enge geworden war, nach unten verlegt und dort durch den Herrn Dr. Schiller neu aufgestellt,

2) in dem dadurch gewonnenen Raume oben ein besonderes osteologisches Cabinet, so wie

3) eine comparative Sammlung fremder Alterthümer, und

4) ein heraldisches Cabinet angelegt, endlich

5) in einem Hintergebäude eine mittelalterlich kirchliche Sammlung aufgestellt worden ist. - Die Sammlungen sub 1 - 4 enthalten zwar an sich nichts Neues, aber durch die Zusammenstellung aller dahin gehörigen, zum Theil sehr interessanten und werthvollen Gegenstände, welche bisher durch alle Zimmer zerstreuet lagen, so daß sie nicht zur Geltung kommen konnten, ist in der That so gut als etwas ganz Neues geschaffen. Dies gilt ganz besonders von dem osteologischen Cabinet, bei dessen Besichtigung Jeder, der die Sammlungen seit Jahren gekannt hat, durch die Menge werthvoller Ueberreste vorweltlicher oder später wenigstens in Deutschland ausgestorbener Thiergattungen überrascht sein wird. Hoffen wir daß dies für alle Diejenigen, welche noch im Besitze einzelner, hieher gehöriger Dinge sein mögen, ein Antrieb sein werde, dieselben zum öffentlichen und allgemeinen Besten an unsere Sammlung abzuliefern. Auch die Sammlung comparativer Alterthümer hatte in neuerer Zeit, besonders durch verschiedene Erwerbungen aus den Pfahlbauten der Schweiz so sehr an Umfang und Bedeutung gewonnen, daß eine abgesonderte Aufstellung Bedürfniß geworden war. - Die Aufstellung der kirchlichen Alterthümer hat aber zugleich zu einer wirklich bedeutenden Bereicherung der Sammlung Veranlassung gegeben, indem derselben eine Menge sehr werthvoller Gegenstände zugewiesen sind, welche bisher an verschiedenen andern Orten aufbewahrt wurden, so daß die dazu bestimmten Räumlichkeiten fast schon wieder gefüllt sind.

In der Anlage

F.

endlich findet sich der übliche Auszug aus der letzten revidirten und auf der General=Versammlung zur Einsicht vorgelegten Rechnung der Vereinscasse. Das Vermögen des Vereins hat sich danach seit dem Abschlusse vom 30. Juni 1861 um circa 7 Thlr. vermindert, obgleich die Capitel der Ausgabe gegen voriges Jahr fast durchweg erhebliche Ersparungen nach

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weisen. Der Grund jener Erscheinung liegt daher in der geringeren Einnahme theils an Rückständen der ordentlichen Beiträge, welche in dem gegenwärtigen Jahre nur 6 Thlr., in dem voraufgegangenen aber 48 Thlr. betrugen, theils an Zinsen, welche in der vorletzten Rechnung zum Theil für 2 Jahre in Einnahme kamen.

W. G. Beyer, Dr., Archiv=Secretair,     
als zweiter Secretair des Vereins.          

 


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Anlage A.      
horizontale Klammer      

Verzeichniß

der allerhöchsten Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder, am 11 Juli 1862.


I. Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin
  2. eine Königliche Hoheit deer Großherzog von Mecklenburg=Strelitz.

II. Hohe Beförderer.

  1. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin=Mutter von Meklenburg=Schwerin.
  2. Seine Majestät der König von Dänemark.
  3. Seine Durchlaucht der regierende Fürst von Schaumburg=Lippe.
  4. Seine Majestät der König von Sachsen.
  5. Seine Majestät der König von Preußen.
  6. Seine Hoheit der Herzog Georg von Meklenburg=Strelitz.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Se. Exc. Herr Staatsminister v. Dewitz zu Neustrelitz.
  2. Se. Exc. Herr Geheimerath v. Olfers, General=Director der königlichen Museen zu Berlin.
  3. Se. Exc. Herr Staatsminister v. Lützow auf Boddin bei Gnoien.
  4. Se. Durchl. der Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell bei Heilbronn.
  5. Herr Landrath v. Blücher auf Teschow bei Teterow.
  6. Herr Conferenzrath Thomsen, Director der königlichen Museen zu Kopenhagen.
  7. Herr Professor Dr. Jacob Grimm zu Berlin.
  8. Herr Archivrath, Pastor Masch zu Demern bei Rehna.
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IV. Correspondirende Vereine und Institute.

A. In den deutschen Bundesstaaten.

Großherzogthum Baden.

  1. Alterthums=Verein für das Großherzogthum Baden zu Baden=Baden.

Königreich Bayern.

  1. Königlich Bayrische Akademie der Wissenschaften zu München.
  2. Germanisches Museum zu Nürnberg.
  3. Historischer Verein für Oberbayern zu München.
  4. Historischer Verein für Oberfranken zu Bamberg.
  5. Historischer Verein für Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg.
  6. Historischer Verein für Oberfranken zu Baireuth.
  7. Hiftorischer Verein der Oberpfalz und von Regensburg zu Regensburg.
  8. Historischer Verein für Schwaben und Neuburg zu Augsburg.

Herzogthum Braunschweig.

  1. Archiv=Verein der Stadt Braunschweig.

Freie Stadt Frankfurt.

  1. Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt a. M.

Freie Stadt Hamburg

  1. Verein für Hamburgische Geschichte zu Hamburg

Königreich Hannover.

  1. Historischer Verein für Niedersachsen zu Hannover.
  2. Museum zu Hildesheim.
  3. Alterthums=Verein zu Lüneburg.
  4. Bibliothek der Lüneburger Landschaft zu Celle.
  5. Verein für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden zu Stade.
  6. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück.
  7. Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden.
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Kurfürstenthum Hessen.

  1. Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde zu Kassel.

Großherzogthum Hessen.

  1. Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz
  2. Historischer Verein für das Großherzogthum Hessen zu Darmstadt.

Herzogthümer Holstein und Lauenburg.

  1. Schleswig=Holstein=Lanenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte zu Kiel.
  2. Königlich Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vatertändischer Alterthümer zu Kiel.

Freie Stadt Lübeck.

  1. Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde zu Lübeck

Großherzogthum Luxemburg und Limburg.

  1. Ärchäologische Gesellschaft für Erhaltung und Aufsuchung geschichtlicher Denkmäler im Großherzogthum Luxemburg.
  2. Archäologische Gesellschaft für das Herzogthum Limburg zu Tongern.

Großherzogthum Meklenburg.

  1. Verein der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg.

Herzogthum Nassau.

  1. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung zu Wiesbaden.

Kaiserthum Oesterreich.

  1. Kaiserliche Akademie der Wissenschaften zu Wien.
  2. Kaiserliche geographische Gesellschaft zu Wien
  3. Kaiserliche Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler Oesterreichs zu Wien.
  4. Museum Francisco=Carolinum zu Linz.
  5. Historischer Provinzial=Verein für Krain zu Laibach.
  6. Historischer Provinzial=Verein für Steiermark zu Gratz.
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  1. Historischer Provinzial=Verein für Kärnthen zu Klagenfurt.
  2. Ferdinandeum zu Innsbruck.

Königreich Preußen.

  1. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin.
  2. Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte zu Salzwedel.
  3. Verein für die Geschichte der Grafschaft Ruppin.
  4. Königliche Akademie der Wissenschaften zu Erfurt.
  5. Thüringisch=sächsischer Verein zur Erforschung vaterländischen Alterthums zu Halle.
  6. Historisch=statistischer Verein zu Frankfurt a. d. Oder.
  7. Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz.
  8. Schlesische Gesellschaft für vaterländische Kultur zu Breslau.
  9. Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens zu Breslau.
  10. Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde zu Stettin.
  11. Westfälische Gesellschaft zur Beförderung vaterländischer Kultur zu Minden
  12. Verein für die Geschichte und Alterthumskunde Westphalens zu Münster.
  13. Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande zu Bonn.
  14. Historisch=antiquarischer Verein für die Städte Saarbrücken, St. Johann und deren Umgegend zu Saarbrücken.

Fürstenthümer Reuß.

  1. Voigtländischer alterthumsforschender Verein zu Hohenleuben.

Königreich Sachsen.

  1. Deutsche Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig.
  2. Königlich Sächsischer Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichte und Kunstdenkmale zu Dresden.
  3. Freiberger Alterthumsverein zu Freiberg.

Großherzogthum Sachsen=Weimar.

  1. Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde zu Jena.
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Herzogthum Sachsen=Meiningen.

  1. Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte zu Meiningen.

Herzogthum Sachsen=Altenburg.

  1. Geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg.

Königreich Würtemberg.

  1. Verwaltungs=Ausschuß des Gesammt=Vereins der deutschen Geschichts=und Alterthums=Verein zu Stuttgart.
  2. Würtembergischer Alterthums=Verein zu Stuttgart.
  3. Königliches Würtembergisches statistisch=topographisches Bureau und Verein für Vaterlandskunde zu Stuttgart.
  4. Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben zu Ulm.
  5. Historischer Verein für das Würtembergische Franken zu Mergentheim.

B. Im Auslande.

Schweiz.

  1. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft zu Bern.
  2. Historischer und alterthumsforschender Verein der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug zu Luzern.
  3. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Zürich.
  4. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Basel

Niederlande.

  1. Gesellschaft für Friesische Geschichts=, Alterthums= und Sprachkunde zu Leeuwarden.
  2. Königlich Niederländisches Museum für Alterthümer zu Leyden.

Belgien.

  1. Belgische numismatische Gesellschaft zu Brüssel
  2. Archäologisches Institut zu Lüttich.
  3. Archäologische Gesellschaft zu Namur.

Preußen.

  1. Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg.
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Rußland.

  1. Kaiserlich bestätigte archäologisch=numismatische Gesellschaft zu Petersburg.
  2. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Russischen Ostsee=Provinzen zu Riga.
  3. Esthländische literarische Gesellschaft zu Reval.
  4. Gelehrte Esthnische Gesellschaft zu Dorpat.

Ungarn mit den Nebenländern.

  1. Verein für Siebenbürgische Landeskunde zu Hermannstadt.
  2. Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde zu Agram.

Dänemark.

  1. Königlich Dänische Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen.
  2. Dänischer historischer Verein zu Kopenhagen.

Schweden.

  1. Königlich Schwedische Akademie der schönen Wissenschaften, Historie und Antiquitäten zu Stockholm.

Großbritannien.

  1. Archäologisches Institut für Großbritannien und Irland zu London.

Amerika.

  1. Smithsonian Institution zu Washington.

V. Correspondirende Mitglieder.

In Bayern:
   zu München: 1. Hefner=Altenek Dr., Professor.
In Belgien:
   zu Antwerpen: 2. Vicomte de Kerckhove.
in Braunschweig:
   zu Wolfenbüttel: 3. Schmidt Dr., Archivrath.
in Dänemark:
   zu Kopenhagen: 4. Rafn Dr., wirklicher Etatsrath und Professor.
5. Worsaae, Professor.
in Frankfurt a. M.: 6. Böhmer Dr., Stadtbibliothekar.
in Griechenland:
   zu Athen: 7. Riza=Rangabé, Minister, Exc.
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in Hamburg: 8. Lappenberg Dr., Archivar und Senator.
in Hannover:
   zu Aurich: 9. Möhlmann Dr., Auditor.
   zu Göttingen: 10. Havemann Dr., Professor.
11. Waitz Dr., Professor.
   zu Hannover: 12. Grotefend Dr., Archivrath.
   zu Verden: 13. Baron v. Hammerstein, Staatsminister a.D.
in Hessen:
   zu Mainz: 14. Lindenschmit, Professor.
in Lübeck: 15. Behn Dr., Eisenbahn=Director.
16. Dittmer Dr., Canzlei=Secretair.
17. Mantels, Professor.
18. Milde, Geschichtsmaler.
19. Wehrmann, Archivar.
in den Niederlanden:
   zu Leyden: 20. Janssen Dr., Conservator.
in Oesterreich:
   zu Wien: 21. Arneth, Regierungsrath, Director der Antiken= und Münzsammlungen.
   zu Zara: 22. Petranovich Dr., Landgerichtsrath.
in Preußen:
   zu Berlin: 23. Adler, Königl. Baumeister.
24. Friedländer Dr., Geh. Archivrath.
25. Höfer, Geh. Archivrath a. D.
26. Homeyer Dr., Professor.
27. Klaatsch, Geh. Archivrath a. D.
28. F. W. Kretschmer, Aufseher im Königl. Münz=Cabinet.
   zu Berlin: 29. Freiherr v. Ledebur, Director des Kunstkabinets und der Alterthums=Sammlung.
30. Pertz Dr., Ober=Bibliothekar, Geh. Ober=Regierungsrath.
31. Riedel Dr., Geh. Archivrath und Professor.
32. Graf v. Stillfried=Rattonitz Excellenz, Wirkl. Geheim. Rath, Oberceremonienmeister und Director des Königl. Hausarchivs.
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   auf Radensleben: 33. v. Quast, Geh. Regierungsrath, Conservator der Kunstdenkmäler.
   zu Jüterbock: 34. Heffter Dr., Land= und Stadtgerichts=Director.
   zu Triglitz: 35. Ragotzky, Pastor.
   zu Salzwedel: 36. Danneil, Director, Professor.
   zu Greifswald: 37. v. Hagenow Dr., Gutsbesitzer.
   zu Stettin: 38. Giesebrecht Dr., Professor.
39. Hering Dr., Professor.
   zu Stralsund: 40. Brandenburg Dr., Syndicus u. Archivar.
41. Fabricius, Dr., Bürgermeister.
42. Zober Dr., Professor und Stadtbibliothekar.
   zu Gollnow: 43. Baron v. Medem, Archivrath a. D.
   zu Königsberg: 44. Voigt Dr., Geheimer Regierungsrath und Archiv=Director, Professor.
   zu Liegnitz: 45. v. Minutoli, Regierungsrath.
   zu Halle: 46. Leo Dr., Professor.
in Rußland:
   zu Petersburg: 47. v. Köhne Dr., Kaiserl. Staatsrath.
in Sachsen:
   zu Dresden: 48. v. Langenn Dr., Geheimer Rath, Excellenz.
   zu Jena: 49. Michelsen Dr., Hof und Justizrath, Professor.
in Schweden:
   zu Stockholm: 50. Brör Hildebrand, Reichsantiquar und Director des Münzkabinets.
51. Nilsson Dr., Präsident der Akademie.
in der Schweiz:
   zu Lausanne: 52. Troyon, Alterthumsforscher.
53. A. Morlot, Professor.
in Würtemberg:
   zu Stuttgart: 54. Paulus, Finanz=Assessor.

 

VI. Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.
zu Alt=Strelitz: 1. Genzken, Stadtrichter.
bei Boizenburg: 2. Neumann, Pastor zu Gülz.
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bei Brüel: 3. v. Kolhans auf Golchen.
zu Bützow: 4. Friedrich Seidel, Bürger.
bei Bützow: 5. Kossel, Pastor zu Tarnow.
bei Bützow: 6. von Meerheimb auf Gr. Gischow, Drost.
7. Baron von Meerheimb auf Wokrent, Kammer=Director a. D.
8. Schwartz auf Steinhagen.
bei Crivitz: 9. von Barner auf Bülow.
10. Kindler, Pastor zu Kladrum.
11. Schencke Dr., Präpositus zu Pinnow.
12. Willebrand, Pastor zu Cladow.
zu Dargun: 13. v. Glöden, Forstmeister.
14. v. Oertzen, Amtsverwalter.
15. v. Pressentin, Amtshauptmann.
bei Dargun: 16. Pogge auf Wolckow.
zu Dobbertin: 17. Baron v. Maltzan auf Kl.=Luckow, Klosterhauptmann.
bei Dobbertin: 18. Wiechmann Dr., auf Kadow.
bei Doberan: 19. Fromm, Präpositus, zu Parkentin.
bei Dömitz: 20. zurNedden, Pastor zu Conow.
bei Friedland: 21. v. Rieben auf Galenbeck, Landrath.
bei Fürstenberg: 22. v. Buch auf Tornow, Kammerherr.
zu Gadebusch: 23. Litzmann Dr., Ober=Medicinalrath.
bei Gadebusch: 24. v. Döring auf Badow.
25. Rohrdantz auf Dutzow.
26. Seemann, Pensionair zu Marienthal.
zu Gnoien: 27. Cramer, Bürgermeister.
zu Gnoien: 28. Wiggers, Conrector.
bei Gnoien: 29. v. Blücher auf Quitzenow.
30. Günther, Pastor zu Gr.=Methling.
zu Grabow: 31. Römer, Rector.
32. Rüst Dr., Amtsarzt.
zu Grevismühlen: 33. Krüger, Amtshauptmann.
bei Grevismühlen: 34. Owstin, Pastor zu Börzow.
35. Rettich auf Rosenhagen.
zu Güstrow: 36. Diederichs, Advocat.
37. Trotsche, Stadtsecretair.
38. Türk, Pastor.
39. Viereck, Senator.
bei Güstrow: 40. v. Buch auf Zapkendorf.
zu Hagenow: 41. Prätorius, Bürgermeister.
bei Hagenow: 42. v. Röder, Domainenrath zu Redefin.
bei Kleth: 43. Walter, Pastor zu Kastorf.
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bei Kröpelin: 44. Maue auf Gr.=Siemen.
45. Vortisch, Pastor zu Satow.
zu Lage: 46. Kues Dr., Sanitätsrath.
47. Lüders, Bürgermeister.
bei Lage: 48. Graf v. Bassewitz auf Prebberede.
49. Graf v. Bassewitz auf Schwiessel, Landrath.
50. v. Lowtzow auf Rensow.
51. Pogge auf Pölitz.
zu Lübz: 52. Gädcke, Advocat, Senator.
53. v. Lehsten, Kammerjunker, Forstmeister.
zu Ludwigslust: 54. Baron Printz v. Buchau, Major.
55. v. Schmidt, Geh. Legationsrath.
zu Malchin: 56. Timm, Apotheker.
bei Malchin: 57. Graf v. Bassewitz auf Bristow.
58. Walter, Pastor zu Bülow.
zu Malchow: 59. v. Oertzen auf Marin, Kammerherr und Klosterhauptmann.
bei Malchow: 60. Graf v. Blücher auf Blücher.
61. Kollmann auf Grüssow, Domainenrath.
zu Marlow: 62. Hüen Dr. med.
zu Mirow: 63. Giesebrecht, Präpositus.
zu Neubrandenburg: 64. Ahlers, Landsyndicus.
65. Brückner Dr., Rath, Bürgermeister.
66. Nicolai, Hofrath.
bei Neubrandenburg: 67. v. Dewitz auf Kölpin.
68. v. Klinggräff auf Chemnitz.
69. Pogge auf Blankenhof.
70. Pogge auf Gevezin.
zu Neubuckow: 71. Flörke, Amtmann.
72. Keil, Dr. med.
73. Müller, Präpositus.
bei Neubuckow: 74. v. Restorff auf Rosenhagen, Landrath.
zu Neukalen: 75. Mau, Bürgermeister.
zu Neustrelitz: 76. v. Grävenitz, Kammer=Präsident, Excellenz.
77. Lignau, Hof=Postdirector.
78. v. Schultz, Justizcanzlei=Director.
79. v. Voß, Oberjägermeister.
bei Neustrelitz: 80. Kannegießer, Oberförster zu Glambeck.
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zu Parchim: 81. Beyer, Senator.
82. Flörke, Hofrath, Bürgermeister.
83. Schumacher, Apotheker.
bei Parchim: 84. Engmann, Pastor zu Gr.=Pankow.
85. Malchow, Pastor, zu Granzin.
86. v. Quitzow auf Severin.
zu Penzlin: 87. Müller, Bürgermeister.
bei Penzlin: 88. Flügge auf Gr.=Helle.
89. v. Gundlach auf Rumpshagen.
90. Jahn auf Kl.=Vielen.
zu Plau: 91. Schultetus, Senator.
bei Plau: 92. v. Cleve auf Carow.
93. A. Kittel, Erbpächter zu Barkow.
94. Zander, Pastor zu Barkow.
zu Rehna: 95. Demmler, Senator.
zu Ribnitz: 96. Dolberg, Pastor.
zu Röbel: 97. Engel, Hofrath, Bürgermeister.
98. A. Niederhöffer, Dr. phil.
bei Röbel: 99. v. Ferber auf Melz.
100. Frau v. Schulse, geb. v. Knuth, auf Ludorf.
zu Rostock: 101. Ackermann, Ober=Appellationsgerichts=Vice=Präsident a. D.
102. Bachmann Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
103. v. Bassewitz, Ober=Appellationsgerichts=Präsident.
104. von Bassewitz, Justizrath.
105. Ditmar Dr., Geheimer=Justizrath und ritterschaftlicher Syndicus.
106. Dumrath, Kaufmann.
107. Flügge, Ober=Postamts=Director.
108. v. Heise=Rotenburg.
109. Ernst Kühl Dr.
110. Langfeld, Landsyndicus.
111. Mann Dr., Syndicus.
112. Baron von Maltzan auf Rothenmoor, Landrath.
113. Baron von Maltzan, Justizrath.
114. Meyer, Staatsrath a. D., Syndicus.
115. zur Nedden, Amtmann.
116. Baron von Nettelbladt Dr., Universitäts=Bibliothekar.
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zu Rostock: 117. Rogge, Ober=Appellationsgerichts=Canzlist.
118. Schmidt, Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath.
119. Schnelle Dr., auf Halenbeck bei Pritzwalk.
120. Sellin, Realschullehrer a. D.
121. Siemssen, Dr. med.
122. W. Wachenhusen, Baumeister.
123. Weber Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath.
bei Rostock: 124. von Hafften, zu Hohen=Schwarfs.
125. M. von Heyse=Rotenburg auf Poppendorf.
126. Krey auf Pankelow.
127. Lembcke, Pensionair zu Lambrechtshagen.
128. von Plessen auf Gr. Viegeln.
129. Ritter, Pastor a. D., Erbpächter zu Friedrichshöhe.
zu Schönberg: 130. Bicker, Buchdrucker.
131. Kindler, Advocat.
bei Schönberg: 132. Pumplün, Pastor zu Carlow.
bei Schwaan: 133. Priester, Präpositus zu Buchholz.
zu Schwerin: 134. Ackermann, Minister.=Registrator.
135. Assur, Zeitungs=Redacteur.
136. Bäreusprung Dr., Hofbuchdrucker.
137. Bartning Oberbaurath.
138. Bartning, Geheimer Hofrath.
139. Beyer Dr., Archiv=Secretair.
140. v. Bilguer, Generalmajor.
141. v Brock, Geheimerath, Excellenz.
142. Bruns, Hauptmann.
143. von Bülow, Canzlei=Director.
144. v. Cossel, Rentier.
145. Drechsler, Landdrost.
146. Driver, General=Auditeur.
147. von Elderhorst, Generalmajor a. D.
148. Faull, Geheimer=Canzleirath.
149. Fischer, Geschichtsmaler.
150. Gillmeister, Glasmaler.
151. Grimm, Kriegsrath.
152. Hager Dr., Gymnasiallehrer.
153. Hase, Revisionsrath.
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zu Schwerin: 154. Hobein, Advocat.
155. v. Holstein, Oberstlieutenant a. D.
156. Jahr, Archivschreiber.
157. Jentzen, Landschaftsmaler.
158. E. v. Kamptz.
159. Kaysel, Oberkirchenraths=Director.
160. Kayser Dr., Zeitungs=Redacteur.
161. Kliefoth Dr, Oberkirchenrath.
162. Knaudt Dr., Geheimer Regierungsrath a. D.
163. Knebusch, Domainenrath, auf Greven und Lindenbeck.
164. Köhler, Oberstlieutenant.
165. Krüger, Landbaummeister.
166. Latendorf Dr., Gymnasiallehrer.
167. G. v. Lehsten, Canzlei=Auditor.
168. v. Levetzow, Staatsminister, Exc.
169. Lisch Dr., Archivrath und Conservator.
170. Lorenz, Schulrath.
171. v. Lützow, Major.
172. Manecke auf Duggenkoppel.
173. Mantius, Commerzienrath.
174. Mencke, Canzlei=Vice=Director.
175. Meyer Dr., Oberlehrer.
176. Müller, Geheimer Canzleirath, Regierungs= und Lehnsfiscal.
177. v. Müller, Kammer=Director.
178. zur Nedden, Hofrath.
179. Baron v. Nettelbladt, Hauptmann, Prinzen=Gouverneur.
180. v. Oertzen, Minister=Präsident, Excelenz.
181. Oldenburg, Amtsverwalter.
182. Peters Hof=Registrator.
183. Pfeiffer., Sanitätsrath.
184. v. Prollius, Justizrath.
185. Prosch Dr., Regierungsrath a. D.
186. Prosch Dr., Geheimer Cabinetsrath.
187. Reitz, Prorector.
188. Baron von Rodde.
189. Ruge, Baumeister.
190. v. Santen, Portépée=Fähnrich.
191. Schiller Dr., Oberlehrer.
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zu Schwerin: 192. Schliemann, Oberkirchenrath.
193. Schmidt, Schuldirector.
194. Schröder Dr., Ober=Schulrath.
195. Schumacher, Hofmaler.
196. Schweden sen., Advocat.
197. Seebohm Dr., Sanitätsrath.
198. Steiner, Hoftheater=Director.
199. Stern, Architect.
200. A. Voß, Kaufmann.
201. Wachenhusen, Baumeister.
202. Wedemeier Dr., Ministerial=Registrator.
203. Wex Dr., Director des Gymnasiums.
204. Wigger Dr., Archiv=Registrator.
205. Ahrens auf Neu=Schlagsdorf.
206. Berner, Pastor zu Uelitz.
bei Schwerin: 207. v. Böhl auf Cramonshagen.
208. Schubart, Pensionair zu Gallentin.
zu Stargard: 209. Siemssen, Bürgermeister.
bei Stavenhagen: 210. v. Oertzen auf Jürgenstorf, Landrath.
211. v. Oertzen auf Kittendorf.
bei Sternberg: 212. v. Bülow auf Wamekow.
zu Sülz: 213. Koch, Geheimer Amtsrath.
bei Tessin: 214. Karsten, Präpositus zu Vilz.
215. v. d. Lühe auf Gnewitz.
216. v. Oertzen auf Woltow, Landrath.
217. v. Plüskow auf Kowalz.
218. v. Schack auf Nustrow.
bei Teterow: 219. Baron v. Maltzan, Vice=Landmarschall auf Gr.=Luckow.
220. Baron v. Möller=Lilienstern auf Rothspalk.
zu Waren: 221. Pries, Bürgermeister.
bei Waren: 222. Brückner, Präpositus zu Groß=Giewitz.
223. Conradi, Pastor zu Ankershagen.
224. v. Frisch auf Klocksin.
225. v. Oldenburg auf Marxhagen.
226. Graf v. Voß auf Gr.=Giewitz.
zu Warin: 227. Bartsch Dr., Kreisphysicus, Medicinalrath.
zu Wismar: 228. Albrandt, Pastor.
229. Büsch, Unteroffizier.
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zu Wismar: 230. Crain Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
231. Crull, Kaufmann, Königl. Niederländischer General=Consul.
232. Crull, Dr. med.
233. Frege Dr., Gymnasiallehrer.
234. Haupt, Senator.
235. Haupt Dr., Gymnasiallehrer.
236. Jordan, Domainenrath.
237. Lembcke, Advocat.
238. Pentzlin, Dr. med.
239. v. Schuckmann auf Viecheln.
240. Techen Dr. med.
241. Thormann, Baumeister.
bei Wismar: 242. Baron v. Biel auf Zierow.
243. Koch auf Dreveskirchen.
244. Niemann, Pastor, zu Hohen=Viecheln.
245. v. Stralendorf auf Gamehl, Kammerherr und Landrath.
zu Wittenburg: 246. v. Flotow, Amtmann.
bei Wittenburg: 247. v. Grävenitz auf Zühr, Major a. D.
248. v. Lützow auf Tessin.
bei Woldeck: 249. Graf v. Schwerin auf Göhren.
B. Im übrigen Deutschland:

 

in Baiern: 250. Kortüm, Oeconomierath, zu Regensburg.
in der Mark Brandenburg: 251. Brüning, Auscultator, zu Berlin.
252. Graf v. Bülow, wirkl Geheimer Rath, Exeellenz, zu Berlin.
253. Graf v. Finkenstein, Kgl. Kammerherr zu Berlin.
254. Fischer, Redacteur zu Berlin.
in der Mark Brandenburg: 255. Karsten Dr., Regierungsrath a. D.
256. v. Kröcher, Geheimer Regierungsrath zu Berlin.
257. v. Oertzen, Geheimer Rath zu Berlin.
in Braunschweig: 258. Hänselmann, cand, philol. zu Braunschweig.
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zu Frankfurt a. M.: 259. v. Bülow, Kammerherr und Bundestags=Gesandter.
zu Hamburg: 260. Beneke Dr., Archiv =Secretair.
261. Weber, Commerzienrath.
in Pommern: 262. Graf Behr=Negendank auf Dölitz und Semlow bei Damgarten
263. Rudolph v. Oertzen, Landrath, auf Pamitz bei Anklam.
in Sachsen: 264. Freiherr Adolph v. Maltzan Exc. zu Dresden.
in Würtemberg: 265. Graf Friederich v. Zepelin auf Aschhausen bei Schönthal.

 

C. Im Auslande:
266. Graf Simolin=Bathory auf Gr.=Dselden in Curland.

 

Zusammenstellung.
I. Protectoren 2
II. Hohe Beförderer 6
III. Ehrenmitglieder 8
IV. Correspondirende Gesellschaften 84
V. Correspondirende Mitglieder 54
VI. Ordentliche Mitglieder 266

 


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Anlage B.      
horizontale Klammer      

Einladung.

Vignette

D er Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde hat seit länger als einem Vierteljahrhundert unablässig und uneigennützig dahin gestrebt, die Quellen der vaterländischen Geschichte immer mehr zu eröffnen, und hat bekanntlich das Glück gehabt, durch landesherrliche und landständische Unterstützungen ein großes meklenburgisches Urkundenbuch , freilich mit großen Anstrengungen, bearbeiten zu dürfen, dessen Druck bis zum Jahre 1300 mit dem Anfange des künftigen Jahres beginnen kann. Wie es dem Vereine immer nur um die möglichst weite Verbreitung seiner Forschungen zu thun gewesen ist und er deshalb auch gegen den Jahresbeitrag von 2 Thalern seine Jahrbücher unentgeltlich an seine Mitglieder vertheilt, so hat derselbe auch in Hinsicht auf die ihm gewordene großartige Unterstützung beschlossen, den Preis für das Urkundenbuch zur größern Verbreitung desselben möglichst niedrig zu stellen und es seinen Mitgliedern für 2 Thaler à Band bei directer Bestellung, dem Buchhandel aber für 5 Thaler à Band zu übergeben, während sonst bei mäßiger Berechnung jeder Band einen Buchhandelpreis von wenigstens 8 Thalern haben würde. Der Verein, welcher durch seine Bestrebungen und Unternehmungen immer mehr in sich erstarkt, wünscht nun nicht allein eine möglichst große Verbreitung des Urkundenbuches im Vaterlande, sondern auch einige Sicherung seines Unternehmens, da schon beim Druck des ersten Bogens die Größe der Auflage nach dem muthmaßlichen Absatze eingerichtet werden muß. Daher werden die

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etwanigen Bestellungen durch die Mitglieder des Vereins, eben so auch damit verbundene Beitrittserklärungen, rechtzeitig und zwar wenn irgend möglich noch vor Ablauf des gegenwärtigen Jahres erwartet.

Schwerin, den 11. Juli 1862.

Die Urkundenbuchs=Commission des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.

Dr. G. C. F. Lisch,          
Archiv=Rath,               
als erster Secretair des Vereins    
und Dirigent der Urkundenbuchs=
Commission.               

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Anlage C.      
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Verzeichniß

der in dem Quartale von Ostern bis Johannis 1862 erworbenen Alterthümer.

I. Aus dem heidnischen Alterthum.

1. Aus der Steinzeit.

Ein Keil aus gelblichem Feuerstein, gefunden 1862 zu Neuendorf bei Bützow im Acker, geschenkt von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow.

Eine Reibkugel aus quarzigem alten Sandstein gef. 1862 auf der Sühring bei Bützow und geschenkt von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow (vgl. Jahrb. XXVI, S. 133).

Eine Steinkugel von festem Quarze, nur 2 3/4 " im Durchmesser und vollkommen rund, gef. 1861 zu Neukalen auf der Stadtweide, gesch. von dem Herrn Bürgermeister Mau zu Neukalen. Das Alter der Kugel ist indeß zweifelhaft, da sie kleiner und regelmäßiger ist, als die alten Reibsteine, und möglicherweise auch eine mittelalterliche Kanonenkugel sein könnte.

2. Aus der Bronzezeit.

Eine Framea aus Bronze, vollgegossen und mit Schaftrinne, ohne Rost, 3 1/2 " lang, gef. 1861 auf dem städtischen Torfmoore bei Neukalen und gesch. von dem Herrn Bürgermeister Mau zu Neukalen.

3. Aus der Eisenzeit.

Ein kleiner Armring aus Bronzblech, gef. zu Pinnow bei Schwerin, gesch. von dem Herrn Archiv=Registrator Dr. Wigger zu Schwerin.

4. Gemischte heidnische Alterthümer aus fremden Ländern.

Eine Kette aus Bronze mit großen, engen, prismatischen Gliedern, in 3 Bruchstücken, zusammen 3 Fuß lang, ein Kopf=

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ring aus Bronze, aus 3 Streifen gewunden, 17" lang, und ein Pferdegebiß aus Eisen, in der Trense 4 1/2" lang, gef. auf der Insel Oesel, gesch. von dem Herrn Woldemar zu St. Petersburg, kaiserl. russischem Marine=Commissar, welcher 1861 die Navigations=Schule zu Wustrow auf Fischland besuchte.

Zur Vergleichung mit den antiken Spindelsteinen schenkte der Herr Maler Lange aus Bützow, bisher in Rom, eine moderne Spindel wie sie noch jetzt im Kirchenstaat in Gebrauch ist.

II. Aus dem christlichen Mittelalter.

Ein einschneidiges Schwert aus Eisen mit messingenem Knopfe am Griffe, gef. 1862 beim Stämmeroden bei Bützow, gesch. von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow. Das untere Ende der Klinge fehlt.

Ein Beil von Eisen, gesch. von dem Herrn Amtshauptmann v. Pressentin zu Dargun.

Mehre eiserne Alterthümer, angearbeitete Hirschgeweihe und einige Schleifsteine, gef. auf dem ehemaligen Burgwalle zu Parchim bei Anlegung einer Gasanstalt, eingesandt von dem Herrn Senator Beyer daselbst.

Ein Würfel aus Serpentinstein von 1" Durchmesser mit 6 quadratischen Hauptflächen, 12 oblongen Kantenflächen und 8 triangulären Eckenflächen, theils mit Ziffern, theils mit Buchstaben besetzt, gef. zu Wessentin bei Lübz in einem Garten, gesch. von dem Herrn Erbpächter Haupt zu Tressow.

 


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Anlage D.      
horizontale Klammer      

Verzeichniß

der neuen Erwerbungen für die Bildersammlung des Vereins von Johannis 1861 bis dahin 1862.

I. Bildnisse:

  1. Friederich Franz, Großherzog von Meklenburg=Schwerin. Das Original=Gemälde von R. Suhrlandt befindet sich im Rathhause zu Rostock. Lithogr. von A. Achilles 1829. (Bildniß in ganzer Figur.)
  2. Desselben kleineres Brustbild, von Lorbeerzweigen umrahmt. (Lithogr. ohne Angabe des Zeichners und ohne sonstige Unterschrift.)
  3. Die 4 Brustbilder: a. Friedrich Franz I., Großherzog von Meklenburg=Schwerin; b. Paul Friedrich, Großherzog von Meklenburg=Schwerin; c. Fridrich Ludwig, Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin d. Georg, Großherzog von Meklenburg=Strelitz, auf einem Blatte gruppirt Lithogr. von C. Fischer, Druck von L. Zöllner in Berlin. Verlag der Hinstorff'schen Hofbuchhandlung.
  4. Alexandrine, Erbgroßherzogin von Mecklenburg=Schwerin. Nach d. Natur gez. von Fr. Krüger. Lithogr. von Jentzen. (Brustbild).
  5. Alexandrine, Großherzogin von Meklenburg=Schwerin. Nach der Natur gez. von Schoppe. Lithogr. von Fischer. Druck von L. Sachse in Berlin. (Brustbild).
  6. Hélèene Duchesse d'Orléans née Princesse de Mecklenbourg=Schwerin. Dess. d'apr. nat. p. prof. Schoppe April 1837, impr. p. Lemercier á Paris. Lithogr. p. Grevedon. (Brustbild.)
  7. Familie du Prince Royal: a. le duc d'Orléans; b. la duchesse d'Orléans; c. le comte de Paris; d. le duc de Chartres. Lith. p. N. Maurin à Paris. (Familiengruppe. Kniestücke.)
  8. v. Kamptz, Großherzogl. Mecklenburg. Generalmajor u. Commandant zu Schwerin. Nach dem Leben auf Stein gezeichnet von A. Achilles. Schwerin 1831. (Brustbild.)
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  1. A. von der Lühe, Oberjägermeister. Gez. von G. v. Boddin, lithogr. von W. Funke in Berlin. Unterschrift Facsimile. (Brustbild.)
  2. D. von Bülow, Oberjägermeister, Kammerherr. Gez. von G. v. Boddin, lithogr. von Funke in Berlin. Unterschrift Facsimile. (Brustbild.)
  3. Dr. M. J. Ch. Passow, Großherzoglich Meklenburg=Schwerinscher Oberhofprediger und Consistorialrath. In Jubiläums=Portrait mit der Beischrift: "Die Furcht des Herrn ist der Weisheit Anfang" als Facsimile. Lith. ohne Angabe des Zeichners und Druckers. (Brustbild.)
  4. Fr. Pogge auf Zierstorf, ohne Angabe des Zeichners lithogr. im Institut von E. Meyer in Berlin, Druck von H. Delius. (Brustbild.)
  5. Satow, Geh. Finanzrath auf Prützen. Gez. von W. Kühling, lithogr. von A. Günther, Druck von W. Korn in Berlin. (Brustbild.)
  6. Satow, Domainenrath auf Prützen. Gez. von W. Kühling, lithogr. von Günther, Druck vom königl. lithogr. Institut zu Berlin. (Brustbild.) Nr. 1-14 Gesch. des Herrn Auscultators Brüning in Berlin.
  7. Dr. Jac. Colerus, Superintend. zu Güstrow, geb. 1537, gest. 1612, alter Kupferstich o. weit. Angabe. (Brustbild.)
  8. Dr. Jac. Colerus, Superintendent zu Güstrow, mit falscher Angabe des Todesjahrs, alter Kupferstich ohne weitere Angabe. (Brustbild.)
  9. Steph.Hane, Mecklenburg. geistlich. Rath und Pastor, alter Kupferstich mit Wappen, Symbol und Beischrift, ohne Angabe des Stechers u. s. w. (Brustbild.)
  10. Joh. Georg Dorscheus, Prof. der Theol. zu Rostock, alter Kupferst. mit Epigramm ohne Angabe. (Brustbild.)
  11. Zach. Grapius, Prof. der Theologie zu Rostock, alter Kupferst. ohne Angabe, mit Wappen, Symbol und Epigramm. (Brustbild.)
  12. Joh. Fecht, Prof. d. Theol. zu Rostock, alter Kupferst. mit Epigramm, ohne weitere Angabe. (Brustbild.)
  13. Joach. Hartmann, Prof. d. Theol. und Consistorialrath zu Rostock, Kupferst. von C. Fritzsch, russisch. Hof=Kupferstecher. (Kniestück.)
  14. Dr. Joh. Pet. Grünberg, (handschriftliche Bemerkung). Alter Kupferstich, bis zum Rand beschnitten. (Brustbild.) Nr. 15 -22 wurden dem Vereine übergeben durch den Herrn Archiv=Secretair Dr. Beyer.
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II. Ansichten:

  1. Die Domkirche zu Schwerin, lithogr. von H. Grebs.
  2. Der Schweriner Dom im Jahre 1848, lithogr. und gedruckt bei Winkelmann und Sohn in Berlin. (S. Ansicht vom Marktplatz aus.) Zeichnung wahrscheinlich von Jacobson.
  3. Der altstädtische Marktplatz zu Schwerin. Lith. ohne Angabe (A. Achilles?).
  4. Ansicht des neuen Schauspielhauses zu Schwerin. Lithogr. ohne Angabe (Achilles).
  5. Dasselbe als verkleinerte Copie zur Briefbogenzierde.
  6. Schwerin, aufgenommen von der Anhöhe am Zippendorfer Wege, o. Angabe. (Achilles). Kürschner'scher Verlag.
  7. Ansicht vom Badehause und dessen neuem Saale bei Doberan v. d. Ostseite, gez. von Suhrlandt 1819, lith. von G. Mau in Berlin.
  8. Darstellung der Feierlichkeit bei Niederlegung der 8 Fahnen und der Standarte der freiwilligen Jäger=Regimenter zu Fuß und zu Pferde, geführt in den denkwürdigen Feldzügen von 1813-14 bis zum Frieden von Paris bei dem Erinnerungs=, Dank= und Wiedervereinigungsfeste der vormaligen Waffengefährten nach 25 Jahren in dem Dom zu Güstrow am 28. März 1838, o. Angabe (A. Achilles). Lithogr.
  9. Die Jubelfeier der meklenburgischen freiwilligen Kampfgenossen vom J. 1813: Der Abschied auf dem Schloßplatze zu Güstrow am 28. März 1838. Lithogr. ohne Angabe. (Von A. Achilles).
  10. Körner's Tod zwischen Schwerin und Gadebusch den 26. August 1813. Diese Unterschrift wird unterbrochen durch ein kleines Medaillon mit der Ansicht des Grab denkmals Körner's. Auf Stein gezeichnet von Canow.
  11. Belagerung und Uebergabe der Stadt Wismar an Christian V. von Dänemark. (Copie nach dem Kupferstich) Lithogr. ohne weitere Angabe (Canow?).
  12. Morisko, Vollbluthengst, nach dem Leben gez. auf Stein von C. F. M. Peters im November 1829. Druck von Speckter & Co.

Die Nr. 5 dieser II. Abtheilung wurde der Sammlung durch den Herrn Archiv=Secretair Dr. Beyer, alle übrigen durch den Herrn Auscultator G. Brüning zum Geschenk gemacht.

G. Stern, Architect.     

 


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Anlage E.      
horizontale Klammer      

Verzeichniß

der in dem Quartale von Ostern bis Johannis 1862 erworbenen Bücher.

I. Sprachkunde.

  1. Deutsch=Russisches und Russisch=Deutsches Wörterbuch von Joh. Heyne. Riga 1801. Zwei Theile. 8°. (Geschenk des Herrn Commissions=Secretairs Krüger.)

II. Russische Ostsee=Provinzen.

  1. Sieben Berichte der gelehrten Esthnischen Gesellschalt zu Dorpat aus den Jahren 1861 u. 1862. 8° (Tauschexemplare v. d. Gesellsch.)

III. Dänemark.

  1. Den dansk-norske Sømagts Historie I535 -1700. Af H. G. Garde. Kjøbenhavn 1861. 8°. (Geschenk des Herrn Conferenzraths Thomsen zu Kopenhagen.)
  2. Illustreret Tidende Bd. 2, Nr. 83 vom 18. April 1861, worin: "Dragshoi-Fundet af J. J. A. Worsaae" -und Berlingske Tidende Nr. 59, 1862, den 11. März, worin: "Ueber einen merkwürdigen Fund von Alterthümern aus der Bronzezeit". (Uebersetzt von Herrn Archivschreiber Jahr.) Gesch. des Herrn Professors Worsaae.)

IV. England.

  1. A descriptive catalogue of the Antiquities of gold in the Museum of the Royal Irish Academy, by W. R. Wilde. Dublin 1862. 8°.

V. Belgien.

  1. Annales de l'Académie d'Archéologie de Belgique. Tome XVIII, 4 u. Tome XIX, 1. 2. Anvers 1861 u. 1862. 8°. (Tauschexempl. v. d. Gesellschaft.)
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  1. Fr. Driesen De quelques principes dans la restauration des edifices anciens. 8°. (Tauschexempl. v. d. belgischen Gesellschaft zu Tongern.)

VI. Die Schweiz.

  1. Actes de la Société Jurassienne d'Emulation. Onzième session. Porrentruy 1861. 8°. (Geschenk des Herrn Prof. Marlot zu Lausanne.)
  2. Archiv für Schweizerische Geschichten. Bd. XIII. Zürich 1862. 8°. (Tauschexempl. v. d. Allgem. geschichtsforsch. Gesellsch. der Schweiz.)

VII. Oesterreich.

  1. Sitzungsberichte der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=histor. Classe. Bd. XXXVII, 1-4. Wien 1861. 8°. (Tauschexempl. v. d. Akademie der Wissen schaften.)
  2. Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. Bd. V, 1. Kronstadt 1861. 8°.
  3. Jahresbericht des Vereins für siebenbürg. Landeskunde f. d. Vereinsjahr 1860-61. Hermannstadt 1861. 8°.
  4. Programm des evangel. Untergymnasiums zu Mühlbach, enth.: " M. Guist Meteorolog. Beobachtungen". Hermannstadt 1861. 4°.
  5. Programm des evang. Gymnasiums zu Mediasch, enth.: "Mich. Salzer Zur Geschichte der sächs. Volkssulein Siebenbürgen". Hermannstadt 1861. 4°. (Nr. 11-14 Tauschexempl. v. dem Siebenbürg. Vereine.)

VIII. Bayern.

  1. Verzeichniß der Mitglieder der Königl. Bayerischen Akademie der Wissensch. München 1860 u. 62. 4°.
  2. Sitzungsberichte der Königl. Bayerischen Akademie der Wissensch. zu München 1861, II, 3.
  3. Rede auf Sir Thomas Babington Macaulay, den Essayisten und Geschichtsschreiber Enlands, gehalten von Georg Thomas v. Rudhart. München 1860. 4°.
  4. Denkrede auf Dr. G. Th. v. Rudhart, geh. von K. A. Muffat. München 1861. 4°
  5. Ueber die lange Dauer und die Entstehung des chinesischen Reiches, Rede von Dr. J. H. Plath. München 1861. 4°.
  6. Ueber Briefsteller und Formelbücher Deutschland während des Mittelalters, Vortrag von Dr. L. Rockinger. München 1861. 4°.
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  1. Abhandlungen der histor. Classe der Königl. Bayerischen Akademie der Wissensch. Bd. IX, Abth. I. München 1862. 4°. (Nr. 15-21 Tauschexemplare von d. Kgl. Bayer. Akademie d. Wissensch. in München.)
  2. Oberbayerisches Archiv f. vaterländische Geschichte. Bd. XIX, 3. München 1858-60. 8°.
  3. Zweiundzwanzigster Jahresbericht des histor. Vereins von und für Oberbayern. Für das Jahr 1859. München 1860. 8°. (Nr. 22 u. 23 Tauschexemplare von dem Vereine.)
  4. Verhandlungen des histor. Vereins von Oberpfalz und Regensburg, Bd. XII der neuen Folge. Regensburg 1861. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine.)

IX. Hessen.

  1. Zeitschrift des Vereins f. hessische Geschichte u. Landeskunde. Bd. IX, 1. Kassel 1861. 8°. (Tauschexemplar von dem Vereine.)

X. Sachsen.

  1. Mittheilungen des Königl. Sächsischen Vereins für Erforschung u. Erhaltung vaterländ. Alterthümer. Heft 12. Dresden 1861. 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine.)
  2. Mittheilungen des Freiberger Alterthumsvereins. Heft 1. Freiberg 1862 8°. (Tauschexemplar v. d. Vereine)

XI. Pommern.

  1. Zwiefacher Kirchenbrand zu Stralsund am 15. und 16. des Aprilmonats 1662. Eine Säcular=Erinnerung von Ernst Zober. Stralsund 1862. 8°. (Geschenk des Herrn Verf.)

XII. Lübeck.

  1. Lübeckisches Münz=und Medaillenkabinet, gesammelt von Ludolph Heinr. Müller, herausgeg. von Joh. Herm. Schnobel. Lübeck 1790. 8°. (Geschenk des Herrn Archivraths Masch zu Demern.)

XIII. Meklenburg.

  1. Archiv f. Landeskunde in den Großherzogthümern Meklenburg, Jahrg. XII. 3. 4. (Geschenk Sr. Königl. Hoh. des Großherzogs.)
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  1. Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr von Dr. G. C. Fr. Lisch. Erste Abtheilung. Bis zum J. 1299. Bd. I. Mit 16 Kunstbeilagen. Schwerin 1861. 4°. (Geschenk des Herrn Grafen Behr=Negendank auf Semlow.)
  2. Audacia, Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin, vom Archivrath Dr. Lisch. Schwerin 1862. 8°.
  3. Ueber das Archiv des Stifts Schwerin, vom Archivrath Dr. Lisch. Schwerin 1862. 8°. (Nr. 32 u. 33 Geschenke des Herrn Verf.)
  4. Jahresbericht über die Realschule zu Schwerin f. das J. 18 6/6 1/2 (Geschenk vom Herrn Director Dr. Dethloff.)
  5. Die Feier des 10. Decembers 1815, Prolog von Aresto. Schwerin 1815. 8°.
  6. Predigt am Sonntag Jubilate 1815 in der Hofkirche in Ludwigslust mit Beziehung für die Zeitumstände von Walter, Conrector an der latein. Schule das. Schwerin 1815. 8°.
  7. Der freie Verein der kirchl. Gemeine zu Diederichshagen zur Aufhebung des Beichtgeldes im Beichtstuhl, der Gebühr für Krankenbericht und regelmäßige Feier des heiligen Abendmahles, gestiftet durch den Pastor Walter daselbst. Schönberg 1832. 8°. (Nr. 35-37 Geschenke von Fräulein Amalie Buchheim.)
  8. Der Schulschriften des Großherz. Friedrich=Franz=Gymnasiums dritte Folge, Elftes Heft. Parchim 1862, 4°, enth.: "Darlegung des inneren Ganges der Aeschyleischen Orestie, von Collaborator Mollwo". (Geschenk vom Herrn Director Dr. theol. Fr. Lübker.)

Dr. Schiller.      

 


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Anlage F.      
horizontale Klammer      

Auszug

aus

der Berechnung der Vereins=Casse vom 1. Juli 1861 bis 30. Juni 1862.

Vereins-Casse
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Vereins-Casse
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