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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. F. Lisch,

großherzoglich=meklenburgischem Archivar und Regierungs=Bibliothekar, Aufseher der großherzoglichen Alterthümer= und Münzensammlung zu Schwerin,
auch
Ehren= und correspondirendem Mitgliede der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Stettin, Halle, Kiel, Salzwedel, Voigtland, Leipzig, Sinsheim, Berlin, Kopenhagen, Hamburg, Breslau, Würzburg, Riga, Leiden, Regensburg, Meiningen, Lübeck, Cassel, Christiania und Reval,
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Zwölfter Jahrgang.


Mit zwei Steindrucktafeln und zwei Holzschnitten.


Mit angehängtem Jahresberichte


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1848.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei in Scjhwerin.      

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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.


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I.

Geschichte

der

Besitzungen auswärtiger Klöster

in Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.

D ie Geschichte der auswärtigen Klöster in Beziehung auf ihre Besitzungen in Meklenburg ist von so großer Bedeutung für die Bildungsgeschichte unsers Landes, daß es in der That Wunder nehmen muß, daß bisher so wenig, eigentlich fast gar nichts, dafür geschehen ist. Der Mangel an Aufklärung über diesen Gegenstand hat ohne Zweifel darin seinen Grund, daß es bisher an den Gesichtspuncten fehlte, welche für eine solche Forschung zu nehmen waren, und daß zu wenig urkundliche Forschungen voraufgingen. Der Verfasser ist gesonnen, die Besitzungen und den Einfluß der auswärtigen Klöster in Meklenburg nach und nach zur Untersuchung zu ziehen. Zwar hätten zuerst die Besitzungen der Klöster Alten=Camp, Amelungsborn und Arendsee, als der Hauptmutterklöster der vorzüglichsten meklenburgischen Klöster, an die Reihe kommen sollen; aber die Besitzungen des Klosters Michaelstein haben für andere Forschungen in der Geschichte der Ostseeländer eine so dringliche Wichtigkeit, daß urkundliche Untersuchungen über sie ohne Noth nicht länger aufgeschoben werden durften, wenn dadurch auch die chronologische Folge etwas gestört wird; auch ist die Forschung über die genannten Mutterklöster viel leichter und der Stoff dazu viel bekannter und schon mehr bearbeitet. Es hat daher dem Kloster Michaelstein vor allen anderen der Vorzug in der Bearbeitung gegeben werden müssen.

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1.

Geschichte

der

Besitzungen des Klosters Michaelstein
in Meklenburg.

B ald nachdem am Ende des 11. Jahrhunderts durch die Reformation des Benedictiner=Ordens der berühmte und wirksame Cistercienser=Orden entstanden war, welchem auch Meklenburg zum großen Theile seine Christianisirung und Germanisirung verdankt, ward von dem Kloster Morimund, einem der vier ersten Hauptklöster dieses Ordens, im J. 1122 das erste Cistercienserkloster in Deutschland zu Alten=Camp bei Cölln gestiftet, welches wieder ein Mutterkloster sehr vieler Cistercienserklöster in Deutschland ward, so auch des Klosters Amelungsborn, von welchem 1170 wieder das Kloster Doberan gegründet ward. Von dem Kloster Alten=Camp ward nun um das J. 1147 das Kloster Michaelstein 1 ) gestiftet;. Michaelstein liegt am Nordharze, einige Meilen von Halberstadt, in der Diöcese Halberstadt. So viel man weiß, hat Michaelstein kein Kloster in Meklenburg gegründet, jedoch auf andere Weise ohne Zweifel seinen Einfluß geltend zu machen gesucht.


Die Stadt Güstrow, die Lieblingsstiftung des Fürsten Heinrich Borwin II., welche bald die Hauptstadt des Fürstenthums Werle ward, war im J. 1222 gegründet. Diese Stadt, später die Altstadt genannt, lag vor dem Mühlenthore am rechten Ufer der Nebel, gegen das Dorf Sukow hin. Die wohl nicht sehr bedeutende Feldmark dieser ersten Stadt lag ohne Zweifel ebenfalls an dem rechten Ufer der Nebel. Die alte Fürstenburg lag auf der linken Seite des Flusses. In der Nähe derselben


1) Vgl. J. G. Leuckfeldi Antiquitates Michaelsteinenses et Amelunxbornenses, Wolfenbüttel, 1710.
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gründete Heinrich Borwin II. am 3. Junii 1226, am Tage vor seinem Tode, unter dem Einflusse des schweriner Bischofs Brunward, das Dom=Collegiatstift Güstrow, zu Ehren der H. Cäcilie, späterhin die westlichste Stiftung des Bisthums Camin; der Fürst verordnete in dem Stiftungsbriefe ausdrücklich die Einrichtung der Stiftung nach der Ordnung der bischöflichen Kirche zu Hildesheim (precipue secundum ordinem venerabilis ecclesie Hildensemensis). Die junge Stiftung, Zunächst für 16 Domherren bestimmt, dotirte der Fürst aus seinem Erbgute (de mea propria hereditate, quam juste et racionabiliter ab omnibus progenitonibus meis possedi) mit den Dörfern Gutow, Bölkow, Gantschow, Dehmen und 4 Hufen in Sukow, und zu einem besondern Altare mit 4 Hufen in Camin und den Zehnten von 4 Hufen in Carow.

Im J. 1228 bestätigten H. Borwins Söhne die Privilegien der Stadt Güstrow und schenkten ihr Mast= und Holzungsgerechtigkeit in den Wäldern Primer und Kleest, welche ebenfalls am rechten Ufer der Nebel liegen; ferner verliehen sie ihr Mast= und Holzungsgerechtigkeit auch am linken Ufer der Nebel bis an die Feldmark Rosin.

Bald, namentlich seitdem der kräftige und hoch verdiente Fürst Nicolaus I. von Werle nach der Landestheilung vom J. 1229 den ihm zugefallenen Landestheil zur selbstständigen Beherrschung angetreten hatte, bildete sich um die Fürstenburg und den Dom eine neue Stadt, welche die alte Stadt so sehr verdunkelte, daß diese schon um die Mitte des 13. Jahrh. eine untergeordnete Rolle spielte. So ward die Stadt auf das linke Ufer der Nebel versetzt.

Zum bessern Verständniß der folgenden Darstellung wird eine Schilderung der frühern Umgebungen der Stadt Güstrow willkommen sein. Nördlich von der alten Stadt am rechten Ufer der Nebel lag die alte Stadtfeldmark. Südlich und östlich, flußaufwärts, am linken Ufer der Nebel, zwischen diesem Flusse, der Feldmark Rosin, dem gutower See, der Feldmark Gutow und dem tebbeziner See, jetzt Sumpf=See genannt, lag das Dorf Glewin. Nordwestlich lag das Dorf Glin, welches den Gamm gehörte. Südwestlich lag das Dorf Tebbezin, von welchem früher der Sumpf=See seinen Namen trug. Alle diese Dörfer erwarb die Stadt Güstrow zur Stadtfeldmark in blühenden Zeiten: 1293 Tebbezin, 1323 Glewin, 1375 Glin. Die beiden letzten Dörfer leben noch in gebräuchlichen Namen, wie Glewiner Straße, Thor, Mühle, Burg etc. ., Gliner Wiesen etc. .

In der Nähe der Stadt Güstrow, nicht weit vom linken Ufer der gegen Nordwest strömenden Nebel liegen in gleicher

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Richtung, von Nordost gegen Südwest gestreckt, nebeneinander drei langgestreckte Seen von nicht unbedeutender Ausdehnung, nämlich in der Folge von Westen nach Osten: der parumer See, der tebbeziner oder Sumpf=See und der rosiner See, welcher in seinem südwestlichen Theile auch gutower oder Insel=See genannt wird, weil hier in demselben eine bebauete Insel liegt, Schön=Insel genannt. An das westliche Ufer des parumer Sees grenzten die Güter des Bischofs von Schwerin; zwischen dem parumer und tebbeziner oder Sumpf=See lagen die Dörfer Bülow und Tebbezin; zwischen dem tebbeziner und rosiner See lagen theilweise die Dörfer Gutow und Glewin; am südlichen oder südöstlichen Ufer des rosiner Sees lagen die Dörfer Rosin, Bölkow und Badendik. Sind alle diese, für die historische Gestaltung des Landes wichtigen Ortsverhältnisse auch klar, so bleibt doch noch der Raum vor der fürstlichen Burg bis gegen den rosiner und Sumpf=See und das Dorf Gutow, auf welchem der fürstliche Bauhof und die fürstliche Meierei Magdalenenlust liegen, ein Gegenstand sehr schwieriger Erörterung, da von den genannten Dörfern in alter Zeit fast aller Raum weggenommen zu sein scheint.


Es fehlte im Lande Werte an den mit Land= und Volks=Cultur vertraueten Cisterciensermönchen. Zur Stiftung eines Klosters mochte es wohl an Mitteln fehlen, da erst so eben das Domstift Güstrow reich dotirt war. Deshalb rief der Fürst Nicolaus, später von Güstrow oder Werle zugenannt, sogleich in den nächsten Monaten nach der Landestheilung 1 ) auf einen Hof in seiner Nähe Cistercienser=Mönche aus dem Kloster Michaelstein, welches obwohl in der Diöcese Halberstadt, doch nicht weit von der bischöflichen Kirche zu Hildesheim lag, der die Einrichtung und Obhut des Domstiftes anvertrauet war; das Bisthum Hildesheim hat aber seit der ältesten Zeit Einfluß auf die kirchliche Entwickelung Meklenburgs gehabt: für die ältesten Zeiten, die Zeiten vor der allgemeinen Christianisirung Meklenburgs, möchten dies die alten bischöflich=hildesheimischen Münzen beweisen, welche verhältnißmäßig häufig in Meklenburg gefunden werden. Dies möchten die Veranlassungen sein, welche dem Kloster Michaelstein Grundbesitz in Meklenburg verschafften. Freilich ist es auffallend, daß nicht Mönche aus dem Hildesheim näher liegenden Amelungsborn oder aus dessen Tochterkloster


1) Vgl. Jahrb. X, S. 11.
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Doberan nach Güstrow kamen, jedoch lassen sich nicht alle Verhältnisse jener Zeiten mehr ergründen; vielleicht mochte man auch dem etwas altern Kloster Michaelstein einen Vortheil gönnen, vielleicht mögen auch uns unbekannte Culturverhältnisse auf die Berufung eingewirkt haben.

Sofort nach Vollendung der Landestheilung schenkten am 1. Junii 1229 1 ) die beiden damals noch zusammenstehenden Brüder Nicolaus und Heinrich (später Borwin geheißen), beide noch Herren von Rostock genannt, unter Zustimmung der beiden andern fürstlichen Brüder Johann und Pribislav, dem Kloster Michaelstein die Güter 2 ) auf der Haide oder Einöde (in solitudine), welche seit alter Zeit zum Dorfe Rosin gehörten, frei von aller weltlichen Gewalt, und bestimmten, daß die Grenzen dieses Güterbesitzes sein sollten: im Osten ein kleiner See Namens Tiefer=See (Dêpensê), 3 ) im Westen eine Niederung Namens Tiefes=Thal (Dêpendille, 1233 vallis profunda), 4 ) im Norden die Nebel, im Süden der große See Bisdede und die Feldmarken Bölkow (Belichowenses) und Bellin (Belliconenses). Es ist schwer, nach den Charten noch jetzt diese Grenzen genau zu verfolgen, um so mehr, da die Himmelsgegenden von Norden gegen Osten etc. . verschoben zu sein scheinen, indem der große See nicht gegen Süden, sondern mehr gegen Westen liegt, und auch die Nebel mehr an der östlichen Grenze fließt; von großer Wichtigkeit aber ist, daß der große See, welcher neben dem Dorfe Bölkow die Grenze bildet, und kein anderer als der rosiner oder gutower See sein kann, der große See Bisdede (magnum stagnum Bisdede) genannt wird: von demselben soll weiter unten die Rede sein. Die Gegend des Tiefen Sees (Dêpensê) wird in der Gegend des Dêw-Winkels (Diebswinkels) sein, welcher noch heute eine große Waldung oder Haide, wie man in ändern Ländern sagt, bildet. Die Schenkung umfaßte also die Güter, welche heute Kirchen=Rosin und Mühlen=Rosin heißen.

Bald nach der Stiftung des noch vom schweriner Bischofe Brunward bestätigten Domes zu Güstrow entstanden zwischen den Bischöfen von Schwerin und Camin die heftigen und lang=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. I., mit der Urk. vom J. 1233 eine sehr wichtige Entdeckung.
2) Interessant ist es, daß unter den Formeln für die Besitzstücke auch Weinberge (cum vineis) genannt werden. Grade in dieser Gegend, am andern Ufer des Sees, der Schön=Insel gegenüber, ist auf dem "Weinberge" bis auf unsere Tage zu verschiedenen Zeiten Wein gebauet.
3) Der Dêpensê ist vielleicht der Teuchelsee, in den der Teuchel=Bach fließt, im Süden an der Grenze; dieser See kommt noch häufig vor.
4) Das "Tiefe Thal" mit der Schulzenwiese kommt noch im J. 1709 vor.
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wierigen Streitigkeiten über die Ausdehnung ihrer Sprengel und die Erhebung der Zehnten aus dem Lande Circipanien und den vorpommerschen Gauen, in deren Besitz der Bischof von Camin sich gewaltsam gesetzt hatte. Schon am 16. Oct. 1235, mitten im Streite, bestätigte der Bischof Conrad von Camin das Dom=Collegiat=Stift Güstrow und beschenkte es mit Zehnten und Rechten, jedoch unter der Bedingung, daß die Domherren für die Zukunft ihrem Dechanten nach der Regel des Bisthums Camin folgen sollten. 1 ) Schon vorher, im J. 1233, verlieh 2 ) der Bischof Conrad von Camin dem Kloster Michaelstein die diesem schon von den Landesfürsten bei der Schenkung der Güter versicherten Zehnten, da die Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock die Zehnten von der ganzen Haide Bisdede von ihm zu Lehn trügen; zugleich beschrieb der Bischof ebenfalls die Grenzen der rosinschen Güter, welche seien: ein kleiner See, die Nebel, das Tiefe Thal, der große See Birdede, Bölkow (Belichowe) und Bellin.

So gelangte das Kloster Michaelstein zum vollständigen Besitze der Güter Rosin. Nach spätern Urkunden 3 ) hatte das Kloster hier: den Hof Rosin (zwischen Kirchen=Rosin und Lüdershagen), das Dorf Mühlen=Rosin mit einer Kornmühle und einer Walkmühle 4 ) und das Dorf Kirchen=Rosin und befaß in diesen Gütern das Eigenthumsrecht, alle Gerichtsbarkeit, alle Dienste, die Zehnten, die Beden, alle Freiheiten der weltlichen Herrschaft und das Patronat der Kirche zu Kirchen=Rosin; auf dem Hofe Rosin wohnte ein michaelsteinscher Mönch als Hofmeister (magister oder rector curiae) mit andern Klosterbrüdern zur Verwaltung der Güter und zu Kirchen=Rosin hatte das Kloster einen Pfarrer (rector ecclesiae oder plebanus).


Die südlichen Grenzen von Rosin werden für das Mittelalter durch ein Dorf Kotekendorf verdunkelt, welches später durch Abtrennung von Bölkow entstand und früh unterging. Das Dorf, bekannter unter dem Namen der koitendorfer Feldmark, gehörte aber nicht zu Rosin, sondern dem güstrowischen Dom=Capitel zu dessen Gütern Bölkow und Badendik. Bei der


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. II.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV.-XVII.
4) Die Betriebsamkeit der Cistercienserklöster lernt man z. B. aus der Anlegung dieser Walkmühle, ohne Zweifel für die Gewerke in Güstrow, kennen; bis 1580, wo die Wasser ausbrachen und die Mühlen bei Rosin aufs Trockene kamen hatten die güstrowischen Beutler ihre Felle zu Rosin gewalkt.
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statistischen Bedeutsamkeit dieser Feldmark ist das Dorf Kotekendorf in einem Anhange zu dieser Untersuchung behandelt.

In der Feldmark Rosin war aber das Dorf Pustekow oder Pustow untergegangen, von welchem in Urkunden nirgends die Rede ist. Wir erfahren von dem frühern Vorhandensein desselben nur durch die Vermessungen aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts. Hier ist im J. 1709 von dem "Pustowschen Felde", als einer eigenen Bauerhufe, die Rede, ferner von dem Kamp und dem Braakschlag auf der Dorfstätte, von einem Schlage vor dem Hofe, von einem großen und einem kleinen Kamp an der Loßnitz (einer Gegend der Feldmark Kirchen=Rosin), von der neuen Radewiese zwischen der Dorfstätte und der Loßnitz.


Uebrigens muß die Gegend von Rosin, welche vor der Verleihung an das Kloster Michaelstein fürstliche Besitzung war, in wendischer Zeit eine gewisse Bedeutung gehabt haben; auf einer von der Feldmark Bölkow in den See sich erstreckenden Landzunge, der Schön=Insel gegenüber, ist auf der großen schmettauschen Charte ein "Borgwall" verzeichnet und nach der Vermessung vom J. 1709 lag gegenüber landeinwärts zwischen der Nebel und dem "Borgwald" ein "Borgwalds=Bruch." 1 )

Der See Bisdede, welcher unter diesem Namen weiter nicht vorkommt, bedarf ebenfalls noch einer Betrachtung. Der südwestliche Theil, so weit die Ufer des güstrowschen Dom=Capitels reichten, nächst der Schön=Insel, heißt von dem Dorfe Gutow der gutower See, der nordwestliche Theil von dem Dorfe Rosin der rosiner See. Der See war ursprünglich fürstliches Eigenthum. Heinrich Borwin schenkte dem Domstifte Güstrow bei dessen Gründung im J. 1226 für den Bedarf der Domherren die ("Privat") Fischerei auf dem See Gutow und die in diesem See liegende Insel (priuatam piscacionem canonicis in eadem ecclesia degentibus pro eorum commodo in stagno Gutowe cum insula adjacente). Diese Gerechtigkeiten wurden dem Dom=Capitel 1273 und 1313 von den Landesherren mit denselben Worten bestätigt. Es läßt sich annehmen, daß die an den See grenzenden Dörfer Rosin, Glewin und der fürstliche Bauhof Fischereigerechtigkeit an den Grenzen ihrer Feldmarken hatten; das Eigenthum aber verblieb einstweilen der Landesherrschaft. Am 7. April 1307 verkaufte jedoch der Fürst Nicolaus von Werle, unter Zustimmung des Bischofs


1) Ueber diese Burgwälle und deren Umgegend vgl. man die folgende Abhandlung II. über die Länder Bisdede und Tribedne.
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Friederich von Camin, welcher für seine Diöcesan=Angehörigen am Dome zu Güstrow und zu Rosin handelte, das Eigenthum des gutower Sees an die Stadt Güstrow 1 ), welche dasselbe noch heute besitzt. Durch den Erwerb des Dorfes Glewin im J. 1323 gewann die Stadt Güstrow auch Rechte an der Fischerei in dem der Stadt zunächst gelegenen Theile des Sees.


Um seine Besitzungen mehr abzurunden und bis gegen die Stadt Güstrow hin auszudehnen, auch damit den größern Verbindungsstraßen näherzukommen, trachtete das Kloster Michaelstein schon früh nach der Erwerbung des Dorfes Glewin, dessen Feldmark fast bis an das Thor der Stadt reichte; vorzüglich war die glewiner Mühle, welche an einem bei Güstrow in die Nebel mündenden Ausflüsse des rosiner Sees liegt, das Augenmerk des Klosters. Die Cistercienser=Klöster suchten nämlich in den Städten die Mühlen, bei welchen sie große Kornspeicher unter der Aufsicht von Hofmeistern hatten, zu erwerben, vorzüglich diejenigen Stadtmühlen, in deren Nähe sie Landgüter hatten, aber auch entferntere, um den Ertrag ihrer Güter möglichst vortheilhaft zu verwerthen, da der Ackerbau und dessen Verbesserung ihre vorzüglichste Sorge war. Daher hatten sie sich in frühern Zeiten in den Besitz der meisten Mühlen der meklenburgischen Landstädte zu setzen gesucht. Die Gelegenheit zur Erwerbung der Mühlen in der Stadt Güstrow hatte das Kloster ungenutzt vorübergehen lassen, indem diese schon seit dem J. 1287 von dem Kloster Doberan erworben waren. Das Kloster Michaelstein mußte also mit der glewiner Mühle vor dem Thore Güstrow's zufrieden sein. Am 24. April 1292 schenkte der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Michaelstein das freie Eigentum der Mühle bei Glewin, wie es dieselbe von Johann Hagemeister, der sie von den Lehenherren zu Lehn getragen, erworben hatte, mit denselben Gerechtigkeiten, mit welchen das Kloster die Güter Rosin besaß. 1 ) Zugleich bestimmte der Fürst: daß niemand den Fluß abgraben oder ableiten, auch im See keine neuen Wehren, außer den vorhandenen, anlegen dürfe, damit das Kloster nicht im Aalfange in dem Bache beeinträchtigt werde, welcher ihnen ganz überlassen sei. Das Kloster erwarb also in der That den ganzen Abfluß des rosiner Sees; aus diesen Bestimmungen geht aber hervor, daß es den rosiner See nicht besaß, sondern nur Fischereigerechtigkeit auf demselben, wie die übrigen Anwohner. Endlich stellte


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI.
1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI.
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die Landesherrschaft den Zufluß und Abfluß des Wassers ganz in die Macht des Klosters.

Diese unbeschränkte Freiheit über einen Wasserstrom, welcher durch fremdes Gebiet läuft, mußte aber notwendig Streitigkeiten hervorrufen: und dies geschah sehr bald. Das Dom=Capitel zu Güstrow besaß das Eigenthum an 3 Hufen in dem Dorfe Glewin 1 ) und ward durch die übermäßige Stauung des Flusses beeinträchtigt. Daher mußte sich das Kloster Michaelstein am 21. Junii 1296 unter Vermittelung des Fürsten Nicolaus von Werle zu einer Regulirung des Wassers bequemen 2 ), dergestalt, daß das Wasser über dem Grundwerk der Mühle vor dem Schüttbrett nur bis zu einer Elle hoch, weniger 1/8 Elle, stehen solle und nach dieser Regulirung am Flusse Pfähle mit der Bezeichnung der größten Höhe des Wasserstandes gesetzt wurden.

Dieser isolirte Besitz einer Mühle vor den Thoren einer befestigten und rasch aufblühenden Stadt, mitten in fremdem Eigenthume, konnte aber dem Kloster in damaliger Zeit nicht sonderlich helfen; daher entschloß es sich noch in demselben Jahre zum Erwerb des ganzen Dorfes Glewin. Am 13. Nov. 1296 verkaufte der Fürst Nicolaus von Werle, unter Zustimmung seiner Brüder Günther und Johann und ihrer Mutter Sophie, dem Kloster Michaelstein das ganze Eigenthum des Dorfes Glewin mit allen Zubehörungen, jedoch nur mit der Vasallengerichtsbarkeit bis zur Buße von 60 Schillingen und dem dritten Theile der Criminal=Gerichtsbarkeit, in der Grenze, wie das Gut zwischen Rosin, dem gutower See, dem Dorfe Gutow, dem tebbeziner (Sumpf=) See und der Nebel lag 3 ). Den Besitz des Dorfes hatte das Kloster von mehreren Besitzern erkaufen müssen.

Der Besitzstand des in der Nähe einer Residenzstadt mit vielen Burgmännern gelegenen Gutes war aber nicht ganz sicher. Zuerst besaß das Dom=Capitel zu Güstrow das Eigenthumsrecht an den erwähnten 3 Hufen. Zwar hatten die Landesherren in einer besonderen Ausfertigung der Urkunde vom 13. Nov. 1296 dem Kloster die Befreiung von den Ansprüchen des Dom=Capitels versprochen und dafür auch besonders 30 Mark Geldes entgegengenommen; aber erst am 2. März 1298 empfing das Kloster die schriftliche Versicherung dieser Befreiung und zugleich die Zusicherung des vollen Eigenthumsrechts an dem ganzen Dorfe 4 ). Aber einige Jahre darauf trat die ritterliche Familie von Geetz mit Ansprüchen an Glewin hervor. Der Ritter Johann


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII. und Nr. VIII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.
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von Geetz und seine Vettern behaupteten nämlich, es gehörten ihnen 2 Hufen, einige Worthen und einige Aecker (gildeland unde burland) aus Erb= und Lehenrecht, und sie hätten diese Besitzungen nie aufgelassen; der Abt von Michaelstein führte dagegen an, er habe die Güter unter der Bedingung gekauft, daß er von denselben jährlich 2 Drömt Roggen an die Domherren zu Güstrow und 1 Drömt Roggen, 1 Drömt Hafer und 4 Schillinge an die Pfarre in Geetz (d. i. jetzt Karcheetz) entrichte: damit sei allen Verpflichtungen genügt, und der Erwerb sei rechtsbeständig geschehen. Da sich die Partheien nicht einigen konnten, so compromittirten sie auf ein ritterliches Schiedsgericht vor dem Fürsten, welches denn am 2. April 1304 entschied 1 ), daß das Kloster dem Ritter Johann von Geetz und dessen Oheim Ludolph 150 Mark wendischer Pfenninge zu zahlen habe, wogegen diese das Kloster nicht nur von allen Ansprüchen, sondern auch von den obengenannten Abgaben zu befreien hätten, so daß das Kloster das Dorf völlig frei besitze.

Diese urkundlichen Thatsachen gönnen gelegentlich einen Blick in die bekannten Güter Geetz, jetzt Karcheetz (d. i. Kirch=Geetz) und Mühlen=Geetz, welche in damaligen Zeiten noch die sonst wenig bekannte ritterliche Familie von Geetz besaß; diese ist nach den zu der Urkunde beschriebenen Siegeln nicht mit der altmärkischen Familie von Jeetze mit der Greifenklaue im Schilde zu verwechseln.

Die Nähe einer volkreichen Stadt, deren Thore oft verschlossen waren, mochte das Kloster theils in dem ruhigen Besitze stören, theils nicht die erwarteten Vortheile genießen lassen. Daher entschloß es sich bald zur Veräußerung der jungen Besitzungen. Schon am 26. Aug. 1323 hatte das Kloster das Dorf Glewin mit der Mühle an die Stadt Güstrow verkauft und die Landesherren bestätigten dieser nicht nur das Eigenthum und alle anderen Rechte, welche das Kloster an dem Gute besessen hatte, sondern verkauften ihr noch die Abgaben der Beden und der Münzpfenninge, die ganze höhere Gerichtsbarkeit und alle anderen fürstlichen Gerechtsame an Dorf und Mühle, welche fortan zu Stadtrecht lagen 2 ). Das Kloster hatte aber ein eigenes Schicksal mit diesen Besitzungen. Auch über den Verkauf derselben an die Stadt entstanden Streitigkeiten; diese beendigten jedoch die Landesherren am 2. Junii 1326 durch ihre Vermittelung 3 ) und verschafften der Stadt eine reine Quittung über die Kaufsumme.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. X.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIII.
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Die Stadt hob hierauf das Dorf auf, legte die Feldmark zum Stadtfelde und versetzte die Mühle, welche noch heute die glewiner Mühle heißt, weiter stromabwärts in die Nähe des glewiner Thores 1 ).

Wahrscheinlich in jenen Zeiten, ohne Zweifel um einen Stapelplatz für seine Erzeugnisse zu haben, erwarb das Kloster Michaelstein einen Hof mit Haus in der Stadt Güstrow am Ziegenmarkte, also in der Nähe der dem Kloster Doberan gehörenden, in der Stadt liegenden Mühlen, mit aller Freiheit von Bürgerpflichten, nur mit der Verpflichtung einer jährlichen Abgabe von 1 lüb. Mark Schoß. Wir lernen diese Besitzung nur aus den Verkaufsurkunden vom Jahre 1433 2 ) kennen.

Dies waren, so viel uns überliefert ist, sämmtliche Besitzungen des Klosters Michaelstein in Meklenburg.

Endlich aber entschloß sich das Kloster zur Veräußerung aller ihm noch übrig gebliebenen Güter in Meklenburg. Der Boden der rosinschen Güter hat viel Sand und ist nicht sehr ergiebig; der Mangel einer Mühle in der Stadt Güstrow mochte dem Kloster immer fühlbarer werden; vielleicht konnte es das Geld zu Erwerbungen in der Nähe des Klosters besser benutzen, als aus so weit entfernten Gütern Gewinn ziehen; endlich war die Landescultur schon so verbreitet, daß die Cistercienserklöster mit ihren entfernten Colonien nicht mehr bedeutend wirken konnten. Das Kloster Michaelstein fand auch leicht einen geneigten Abnehmer in dem Kloster Doberan. Im J. 1433 nämlich verkaufte das Kloster Michaelstein dem Kloster Doberan alle seine Güter in Meklenburg, nämlich den Hof Rosin, das Dorf Kirchen=Rosin mit einer Kornmühle und einer Walkmühle und ein Haus mit einem Hofe in der Stadt Güstrow am Ziegenmarkte, damals zwischen Hans von Schonen und Curt Risserd belegen, mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, welche das Kloster Michaelstein an diesen Gütern bis dahin gehabt hatte, für 730 rheinische Goldgulden und 100 sundische Mark.

Schon am 7. Junii 1433 hatte das Kloster Michaelstein durch seine Bevollmächtigten, nämlich den Pfarrer Henning von Goslar zu Kirchen=Rosin, den Hofmeister Heinrich Laspe zu Hof Rosin und den Schatzmeister Johann Herdessen aus Michaelstein, den Verkauf der Güter abgeschlossen und dieselben vor dem Fürsten Wilhelm von Werle aufgelassen; dieser gab auch zu der Veräußerung an das Kloster Doberan seine Zustimmung, damit in


1) Vgl. Besser's Beitr. S. 214.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV. und XV.
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diesem Kloster, in welchem seine Vorfahren begraben lägen, der Gottesdienst gemehret und das Andenken seines Hauses ewig erhalten werde, machte jedoch die Bedingung, daß die Güter, welche zum Gottesdienste bestimmt seien, bei einem etwanigen Verkaufe nicht in weltliche Hände übergehen sollten 1 ). Am 26. Junii 1433 stellte das Kloster Michaelstein eine feierliche Verkaufsurkunde 2 ) aus und beurkundete an demselben Tage, daß das Gedächtniß des Fürsten und seines Hauses, dessen Aussterben nahe (1436) bevorstand, in dem Kloster stets gefeiert werden, dazu auch ein bestimmter Tag zur Jahresfeier angesetzt werden solle, auch daß das Kloster mit den durch den Verkauf ihm zufließenden Geldern andere unbewegliche Güter erwerben wolle, um das Gedächtniß des Fürsten und seiner Vorfahren ewig im Kloster feiern lassen zu können 3 ).

So gab das Kloster Michaelstein alle seine Besitzungen in Meklenburg auf. Um ganz reine Sache zu haben, ließ sich auch der Rath der Stadt Güstrow den schon vor mehr als hundert Jahren geschehenen Ankauf des Dorfes Glewin mit der Mühle von dem Kloster am 11. Nov. 1434 noch ein Mal bestätigen, mit der Versicherung, daß das Kloster keine Urkunden über dieses Dorf behalten wolle; zugleich machte das Kloster den Rath und die Bürgerschaft von Güstrow "guten Dienstes halber" aller guten Werke ihres Klosters theilhaftig 4 ). Damit waren denn alle Verhältnisse des Klosters Michaelstein zu Meklenburg völlig aufgelöset.

Die Walkmühle zu Rosin erwarb in der Folge von dem Kloster Doberan der Herzog Heinrich von Meklenburg, welcher sie im J. 1445 wieder an die Stadt Güstrow verkaufte 5 ).


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XV.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVI.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII.
5) Vgl. Besser's Beitr. S. 283.
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Anhang.


Die Dörfer Kotekendorf und Godekendorf

und

die daran haftenden Präbenden des Dom=Capitels zu Güstrow.

E in an der südlichen Grenze von Rosin liegendes Dorf tritt mit demselben und dem güstrowischen Dom=Capitel so häufig in Beziehung, daß es bei dieser Gelegenheit einer Nachweisung bedarf. Alle Besitzungen des Domstifts Güstrow sind mit Bestimmtheit nachzuweisen, nur die Präbende in Kotekendorf macht Schwierigkeiten in der Erforschung. Im J. 1301 vereinigte nämlich der Fürst Nicolaus von Werle die Kirche zu Malchin mit der Präbende in Kotekendorf. Ein solches Dorf existirt aber lange nicht mehr; es ist also als wüste Feldmark aufzusuchen. Das Domstift Güstrow ward nach den Stiftungsurkunden im J. 1226 mit den Dörfern

Gutow, Bölkow, Gantschow, Dehmen

dotirt. Mit der Zeit wurden diese Dörfer mehr angebauet, regulirt und in die Domherren=Präbenden vertheilt. In einer Bestätigung der Gründung des Domstifts durch den Fürsten Nicolaus von Werle vom J. 1273 werden als erste Schenkungen des Fürsten Heinrich Borwin II. aber aufgeführt:

Gutow, Bölkow, Kotekendorf, Badendik, Gantschow
Dehmen,

oder mit den Worten der Urkunde:
"Gutowe, Belecowe, Kotekendorpe, Bodendike, Gancekowe, Demene." Die beiden Dörfer Kotekendorf und Badendik waren also ohne Zweifel von dem Domcapitel gegründet, da keine Schenkungsurkunden über sie vorhanden sind; schon ihre deutschen Namen bezeichnen sie als jüngere Stiftungen.

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Im J. 1301 schenkte der Fürst Nicolaus von Werle dem Domstifte Güstrow die den Landesherren bis dahin zuständige Kirche zu Machin, wie sie damals Martin von Malin besaß, unter dem Patronat des jedesmaligen Domdechanten, und vereinigte sie auf immer mit derjenigen Domherren=Präbende, welche mit Kotekendorf dotirt war und welche Martin von Malin ebenfalls inne hatte. Es ward jedoch bei dieser Stiftung die Bedingung gestellt, daß der Inhaber der Präbende jedem der 13 Domherren, denn so groß war damals schon ihre Zahl, wöchentlich 14 feine Waizenbrote von einem Scheffel Waizenmehl gebe; das Dom=Capitel von Güstrow und das Bisthum Camin bestätigte diese Abgabe und legte der Präbende dazu noch die Last auf, dem jedesmaligen Landesherrn oder in seiner Abwesenheit seiner Gemahlin ebenfalls 14 solcher Brote wöchentlich zu liefern. Dies ist der Ursprung des oft erwähnten "Präbenden=Brotes." Im J. 1303 bestätigten die Brüder des Fürsten von Werle und der Bischof Heinrich von Camin diese Stiftung, und selbst der Papst Benedict (XI). Nach einer Feststellung der Statuten und Gewohnheiten des Dom=Capitels durch einen Capitel=Beschluß vom J. 1302 war die Präbende in Kotekendorf die neunte in der Ordnung:

"nona in Kotekendorp",

und der jedesmalige Besitzer hatte zwei Vicareien zu verleihen:

"Canonicus prebende in Kothekendorp conferet vicariam, quam tenet Gerhardus Hoppensac, et vicariam, quam tenet Johannes Medowe; prime vicarie redditus sunt in villa Kusiz, secunde vicarie sunt in Dalekendorpe."

Früher hatten die Fürsten von Werle das Patronat der Kirche zu Malchin; bald nach dieser Vereinigung der Kirche mit der Präbende Kotekendorf trat der Fürst von Werle dem Dom=Capitel das Patronat der Malchiner Kirche ab, wie aus einer Bulle des Papstes Benedict hervorgeht und spätere Vocationen beweisen. 1 ) Im J. 1382 bestimmte der Bischof Philipp von Camin, daß der jedesmalige Domdechant die Pfarre Malchin verleihen solle. Wegen vernachlässigter Lieferung des Präbendenbrotes war nun öfter heftiger Streit zwischen dem Dom=Capitel und dem zur Lieferung verpflichteten Domherrn; Vernachlässigungen und Unterschleife riefen oft ärgerliche Scenen hervor. Dazu war gegen das Ende des 15. Jahrh. "das Dorf Kotekendorf fast verwüstet" und die Last der Lieferung mochte wohl viel auf die Pfarre Malchin fallen. Daher kam es, daß


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVIII. u. XIX.
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am 6. März d. J. 1489 zu Güstrow der Bischof Simon von Reval als päpstlicher Legat auf Bitte der Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg die Kirche zu Teterow der Präbende Kotekendorf und der Pfarre Malchin incorporirte, damit die Besitzer der Präbende die Präbendenbrote, "sintemal es ihnen sonst beschwerlich", desto leichter entrichten könnten; am 1. Febr. 1491 bestätigte Georg Putkammer, in Abwesenheit des Bischofs Benedict von Camin Stellvertreter ("inspector generalis"), und im J. 1492 der Bischof Benedict selbst diese Incorporirung. Aber schon im J. 1494 mußte der Domherr Dr. Liborius Meyer für die Pfarre zu Teterow einen Vicar bestellen.

Dieses Dorf Kothekendorf ward schon im 15. Jahrhundert wüst. Es lag südlich von Mühlen=Rosin und Bölkow und grenzte mit Rosin, Bölkow, Badendik und Bellin. Bei den Vermessungen im Anfange des 18. Jahrh. ward der Acker noch als eigene wüste Feldmark unter dem Namen Koitendorf, (zur "Vogtei Rosin" gehörig) behandelt; ungefähr die Hälfte des Ackers hatte damals die Pfarre zu Badendik; den übrigen Acker hatten die Bauern zu Badendik und Bölkow in Pacht. Noch heute sind an der angegebenen Stelle auf der großen schmettauschen Charte die koytendorfer Tannen und der koitendorfer See verzeichnet.

Die Frage, wohin Kotekendorf oder Koitendorf gehört habe, läßt sich hiernach leicht dahin beantworten, daß es vor der Säcularisirung des Domstifts Güstrow diesem gehörte und von demselben an die Landesherrschaft überging; ohne Zweifel ward bei der Erbauung der Dörfer Kotekendorf und Badendik der Acker derselben von den alten Dörfern Gutow, Gantschow und Bölkow genommen.


Mit Kotekendorf ist ein anderes Dorf Godekendorf nicht zu verwechseln. Am 1. Sept. 1336 stiftete nämlich der Fürst Johann III. von Werle eine neue große oder Domherren=Präbende zu Güstrow und dotirte sie, sich und seinen Nachfolgern das Patronat vorbehaltend, mit seinem ganzen Dorfe Godekendorf, welches in der Vogtei Teterow lag und 15 Hufen hatte:

"fundauimus et de nouo creauimus vnam prebendam maiorem et capitularem, dotantes ipsam prebendam cum nostra villa Godickendorpe in aduocacia Theterowe sita, - - cum cunctis mansis adiacentibus, qui quindecim sunt in numero."

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Das Dorf Godekendorf war bis dahin ein Lehn der Familie von Havelberg gewesen, welche außer andernandern Gütern auch den nicht weit entfernten Hof Striggow in der Pfarre Lüdershagen bei Güstrow besaß (vgl. Jahrb. V, S. 225; III, S. 152; II, S. 98). Am zweiten Pfingsttage, dem 20. Mai 1336 hatten die Brüder Johann und Otto v. Havelberg dem Fürsten Johann von Werle das Dorf Godekendorf verlassen und am 2. Aug. 1336 hatte Heyne v. Havelberg in die Verlassung gewilligt. Am 1. Sept. 1336 stiftete der Fürst Johann mit dem Dorfe die Präbende, welche der Bischof Friederich von Camin am 28. Sept. 1336 bestätigte; am 9. Nov. 1336 räumte das güstrowsche Dom=Capitel dem Fürsten das Patronatrecht ein. Am zweiten Pfingsttage, dem 16. Mai 1337 bezeugten Henneke und Otto v. Havelberg, daß sie sich mit dem Fürsten Johann wegen des Dorfes Godekendorf verglichen hätten.

Die darauf entstandenen Irrungen zwischen den Brüdern Johann und Otto von Havelberg und dem güstrowschen Domherrn Johann von Sternberg, Pfarrer zu Teterow, wurden am 18. Mai 1343 geschlichtet. Die neue Präbende hatte, da die Stiftungsurkunde nicht rückwirkend sein konnte, keinen Theil an dem viel besprochenen Präbendenbrot, welches von der mit dem Dorfe Kotekendorf fundirten Domherrenstelle geliefert ward. Es entstand sogleich zwischen dem ersten Besitzer der neuen Stelle und dem Domkapitel Streit über die Lieferung des Präbendenbrotes, welches jener forderte und dieses versagte Der Streit ward am 14. April 1347 dadurch geschlichtet, daß der Fürst Johann III. von Werle mit seinem Sohne Nicolaus, unter besonderer Zustimmung ihrer Vettern Nicolaus und Bernhard und des Bischofs Johann von Camin von demselben Datum, dem Dom=Capitel das Eigenthum an 5 Hufen im Dorfe Deutsch=Bützin, welche dasselbe früher von den Brüdern Janeke und Lüdeke Buggelmost gekauft hatte, schenkte und dabei verordnete, daß aus diesen 5 Hufen in Deutsch=Bützin und aus den 15 Hufen des Dorfes Godekendorf jährlich 10 Drömt dreierlei Kornes und 5 Mark wendisch an den Domherrn, welcher die Präbende Kotekendorf und die Pfarre zu Malchin besaß, nach Güstrow geliefert werden sollten, damit dieser dem Besitzer der neuen Präbende Godekendorf das wöchentliche Präbendenbrot wie den übrigen Domherren liefere.

Uebrigens hatten die v. Havelberg Godekendorf nicht allein besessen. Der Besitzer der neuen Präbende mußte am 19. Dec. 1390 den Brüdern Claus, Heinrich und Henneke Muggesfeld und am 1. Aug. 1418 dem Gemeke Muggesfeld, einem Sohne

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des Claus Muggesfeld, deren Rechte abkaufen, welche sie an Godekendorf hatten. 1 )

Dieses Dorf Godekendorf muß nach dem Zusatze, daß es in der Vogtei Teterow liege, und nach dem Umstande, daß es erst im J. 1336 in den Besitz des güstrowschen Dom=Capitels kam, ein anderes als Kotekendorf gewesen sein, wenn auch mitunter die Namen beider Dörfer gleich geschrieben werden. Schon in einer herzoglich=meklenburgischen Bestätigung des Domstifts Güstrow, vom Cäcilien=Tage (22. Nov.) 1436, nach dem Aussterben des Fürstenhauses Werle, wurden als Güter des Domstiftes aufgeführt;

"Ghutowe, Bolkowe, Cotekendorpe, Badendyk, Ganscow, Demen, Cankel, Pletzanewitze, Marquardeshaghen, Domherenhaghen, Butzyn, Wustenuelde, Daluitze, Rachowe, Godekendorp, Critzcowe, Kutze."

Das Dorf Godekendorf kommt in den erhaltenen Capitel=Urkunden wenig vor und muß schon früh wüst geworden sein.

Nach der Säcularisirung des Stifts war Godekendorf bei der Oekonomie geblieben. Der Herzog Ulrich kaufte dieser im J. 1568 "die Feldmark Goitkendorff" für 50 fl. 2 ßl. jährlicher Pächte aus verschiedenen Dörfern ab, 2 ) und so ward die Feldmark fürstliche Domaine.

Der Oekonomus war in der Folge mit diesem Verkaufe für seine Casse nicht zufrieden. Hierdurch erklärt sich der nachfolgende Bericht der güstrowischen Domgeistlichkeit vom 6. Sept. 1575:

"Was E. F. G. Oeconomus Jochim Foisan gegen vnß ausgeredett wegen der Gottkendorffer Veltmarke, waß dieselbe vnnd insonderheit das Holtz) so darauff stehet, woll werdt sein solte vnnd wie viel korns er vff einer iglichen Hueffe seins bedunckens nach bawen wolte vnnd konte, - - bitten wir vnterthenigen, E. F. G. woltenn von ihme selbst sein eigenn bekenntnis gnedig forderenn."

Hierauf heißt es in einem undatirten Memoriale aus den nächst folgenden Zeiten:

"Der Hoff zu Mamerow ist ein schon Bawhoff gewesen und haben 2 Paurnn darauff gewont, daß nicht viell gebawet halt werden dorffen. Darzu ein Felt=


1) Die vorstehende Entwickelung über Godekendorf ist dem Urkunden=Inventarium des Dom=Capitels Güstrow entnommen, da die Urkunden selbst, mit Ausnahme der ersten Stiftung und Bestätigungs=Urkunde, verloren gegangen sind.
2) Nach dem Inventarium der Urkunden des Dom=Capitels.
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marcke das koitkendorffer Felt genannt gelegt wurden. Diß hatt Dittrich Moltzan seliger von H. Hans Albrechtenn vor Zeiten erbitten vnd dofür 400 fl. geben wollen; es ist ime aber durch H. Vlrichen gewehret, vnd weill der Oeconomus gesagt, die Feltmarke wehre 10000 fl. wert, hatt sie Moltzan darumb geben sollen, welchs inne vngelegen gewesen, vnd soll der Oeconomus von der holtzung gesagt habenn, die uff der Feltmarcke stehet, wan sie vor Gustrow lege, wehre sie 6000 fl. wertt. Diß hatt H. Vlrich vnd gibt darfur 50 fl., da sie zuuor 29 fl. 11 ßl. gebenn."

Die Feldmark Godekendorf lag also unstreitig bei dem Hofe Mamerow, unweit Teterow. Die Maltzan von Grubenhagen hatten seit dem 15. Jahrh. bedeutende Besitzungen und Rechte in Mamerow und den angrenzenden und nahe gelegenen Gütern Rothspalk, Rahden, Nienhagen etc. . und hatten schon 1458 dem Dom=Capitel für die Feldmarken Marquardeshagen (Marxhagen) und Domherrnhagen oder Papenhagen (Ulrichshusen) Pächte aus Mamerow und Rothspalk abgetreten. Daher erklärt sich die Verhandlung der Maltzan über diese Feldmark. Uebrigens waren die Feldmarken in jener Zeit viel mehr vertheilt; auch auf der Feldmark Mamerow gab es Hof und Dorf Mamerow, außer Godekendorf. Die Lage von Godekendorf wird nun durch eine im J. 1711 vorgenommene Vermessung des fürstlichen Hofes Mamerow außer Zweifel gesetzt:

"Der Hoff Mamerow 1 ) im Ambte Gustrow liegt von der Stadt Gustrow 2 Meilen. Der Acker bey selben Hoff ist in dreyen ordentlichen Schlägen abgetheilet. - - - Der Sommerschlag wird an einem Orth, allwo vor diesem ein Dorff soll gestanden haben mit Namen Götendorff, durch den Schatten von den Bäumen verdorben, so findet man auch allda einige Börne, viel Schluep undt am langen Berge, auch sonsten auff den Hoffstetten berge Sandtlandt."

Das Dorf Godekendorf ist also in der Feldmark des Hofes Mamerow untergegangen.



1) In dem Feld=Schlag=Register heißt es:
     "der Meyerhoff mit dem Weinberge, Garten und Backhaußkoppel."
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2.

Geschichte

der

Besitzungen des lüneburgischen Michaelisklosters
in Meklenburg.

D ie Geschichte der Besitzungen des uralten Michaelisklosters zu Lüneburg, Benedictiner=Ordens, ist zwar in unsern Jahrbüchern schon verhandelt; es möge hier aber der Vollständigkeit wegen ein kurzer Ueberblick Raum finden, wenn auch nur aus dem Grunde damit die Besitzungen dieses Klosters nicht etwa mit denen des Klosters Michaelstein verwechselt werden. Der Stoff ist bereits in Jahrb. II, S. 24 und 291, und VI, S. 173 flgd. vollständig mitgetheilt.

Im Jahre 1219 schenkte der Fürst Borwin dem Michaelis=Kloster zu Lüneburg das Dorf Cesemow oder Szizimouwe; die Urkunde ist gedruckt in Gebhardi Diss. de re literaria coenobii S. Michaelis, 1755, Wedekind Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, III, Heft 10) S. 309, und Jahrb. II, S. 291. Diese Schenkung Borwins geschah, weil sein Vater Pribislav, welcher am 30. Dec. 1178 auf einem Turnier zu Lüneburg den Tod fand, in diesem Kloster begraben lag. Die Leiche Pribislavs ward nach einiger Zeit von Lüneburg nach Doberan versetzt: als Tag der Versetzung wird der 1. Oct. 1215 angegeben; daher ist denn entweder diese Angabe oder das Datum der Urkunde nicht richtig: vielleicht war die Urkunde im J. 1214 ausgestellt (XIV statt XIX), indem sie nicht mehr im Originale, sondern nur aus einer spätern Vidimation bekannt ist. Borwin schenkte dem Kloster dieses Dorf zur Feier von Seelenmessen für seinen verstorbenen Vater und machte diese Schenkung vielleicht kurz vor der Abführung der Leiche nach Doberan.

Die Lage des Dorfes, welches im 13. Jahrh. eine Kirche hatte, ist in Jahrb. VI, S. 173 flgd. ermittelt. Schon im

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13. Jahrhundert hatte es den Namen Michaelisberg (Mons sancti Michaelis) erhalten und war von dem Kloster an mehrere Vasallen zu Lehn gegeben. Dies ist wahrscheinlich die Veranlassung gewesen, daß das Dorf bald aus dem Besitze des Klosters kam. Im 15. Jahrhundert war das Dorf schon wüst. Schon am 18. März 1436 verpfändete der Ritter Helmold von Plessen zu Lübz, Pfandträger des Amtes Lübz, fünf Hufen auf dem Felde Michaelsberg an den Schulzen zu Karbow (vgl. Jahrb. VI, S. 175).

Das Dorf Michaelsberg lag im Amte Lübz bei dem Dorfe Karbow und ist in der Feldmark des jetzigen Hofes Karbow untergegangen; noch im 16. Jahrhundert hatte das Amt Lübz nur 4 Höfe (Lübz, Ruthen, Bobzin und Schlemmin): alle übrigen Ortschaften waren Bauerdörfer. Nach den Mittheilungen des Herrn Pastors Ritter zu Vietlübbe und nach eigener Anschauung bildet ein Theil der alten Feldmark eine eigene Localität. Auf dem Felde des Hofes Karbow erhebt sich links am Wege nach Darse und Quaßlin über die weit ausgedehnten Wiesen ein "Berg" von 40 bis 50 Fuß Höhe, welcher in den dortigen flachen Gegenden ziemlich weit sichtbar ist. Dieser Berg heißt noch heute der "Geelsberg" (eine gewöhnliche Abkürzung aus Michaelsberg), und der Bach, welcher durch die Wiesen am Fuße des Berges fließt, bei Ganzlin entspringt, Retzow, Dammerow und Wilsen berührt und bei der Niedermühle unweit Gr. Pankow in die Elde sich ergießt, heißt in der ganzen Gegend der Geelsbach (d. i. Michaelsbach). Es lag also Michaelisberg auf der jetzigen Feldmark des Hofes Karbow nördlich von dem Michaelisbache, an der langen Wiesenfläche, welche sich bis an die schlemminer Feldmark hinzieht. Hier stoßen nahe bei einander die Grenzen von Karbow, Wilsen, Darse, Quaßlin, Dammerow und Vietlübbe zusammen. Hiemit stimmt auch das Amtsbuch von Lübz vom J. 1570 überein, in welchem es heißt:

"Es gebraucht auch diese Dorfschaft Karbow die Sukower, Michelsbergischen und Kritzower Hufen."

Nach der Hufenvertheilung dieses Registers hatte aber auch die Dorfschaft Wilsen 15 1/2 Darse 1 1/2 und Quaßlin 1/2 michelsbergische Hufen zur Benutzung; das ganze Dorf hatte nach der Verleihungsurkunde 24 Hufen. Ein großer Theil der Feldmark Michaelisberg ist also unter die angrenzenden Dörfer zur Vertheilung gekommen. 1 )


1) Südlich von Lübz sind viele Dörfer untergegangen: es lag südlich an Lübz und Benzin das Dorf Restorf (vgl. Jahrb. VIII, S. 223), bei Kreien und Benzin (  ...  )
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Die Berghöhe Michaelisberg beim Hofe Karbow ist aber das Hauptfeld des untergegangenen Dorfes Michaelisberg. Auf dieser Höhe liegt, nach Ritter's Untersuchungen, noch eine Kirchhofsmauer, welche einen ovalen Raum von 96 Schritten Länge und 42 Schritten Breite einschließt; innerhalb dieses Raumes sind noch einzelne Erhöhungen, vielleicht von der untergegangenen Kirche und größern Gräbern (fast Kegelgräbern ähnlich) sichtbar, und auf einer solchen Erhöhung steht ein Dornbusch, welcher bei dem Volke im Ansehen der Heiligkeit steht, denn, sagt man, "wer ihn ausrodet, muß sterben." Unterhalb dieses Berges liegt in den Wiesen eine runde Erhöhung von nur 35 Schritten im Durchmesser, welche früher deutlich von einem Graben umgeben war; vielleicht stand in alten Zeiten hier ein Thurm oder ein festes Haus, eine kleine Burg.

Die Gegend von Michaelisberg war in alten Zeiten gewiß nicht ohne Bedeutung, da das Dorf, im Lande Ture gelegen, eine Domaine Borwin's war und in den Wiesen am Fuße des Berges die noch heute nicht unbedeutende Wallerhöhung der Burg Stuvendorf lag.

Vignette

(  ...  ) das Dorf Kratel (vgl. Jahrb. a. a. O.), bei Karbow die Dörfer Sukow, Michaelisberg (und Kritzow), bei Vietlubbe das Dorf Stuvendorf, bei Retzow das Dorf Görgelin.
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II.

Ueber

die Länder Bisdede und Tribedne,

von

G. C. F. Lisch.

D ie Länder Bisdede und Tribedne haben einen nicht unbedeutenden Namen in unserer alten Geschichte, sowohl in Beziehung auf die politischen Grenzen, als vorzüglich in den Zügen der fremden Kreuzfahrer und Eroberer, namentlich der Dänen, in den Wendenländern. Besonders wird das Land Tribedne in den dänischen Geschichten genannt. Nach allen Berichten und Sagen lag dieses Land von Festland Rügen aus jenseit des großen (Trebel=) Moors in Cicipanien. Es wird in den Urkunden Tribedne oder Tribeden genannt; in den Ausgaben der dänischen Sagen und Berichte findet man auch die Formen Atripiden und Tripipen, welche jedoch nach neuern Untersuchungen für Lesefehler statt Tribiden zu halten sind (vgl. Mém. des ant. du Nord, 1836-39, S. 113). Das Land ist schon oft der Gegenstand gelehrter Forschungen gewesen; vgl. Die Kriege Waldemar's und Knud's gegen Rügen und Pommern, aus der Knytlinga=Saga von Kombst, in Balt. Stud. I, S. 84 und 94; Waldemars und Knuts Heereszüge im Wendenlande, von L. Quandt, in Baltischen Studien, X, H. 2, 1844, S. 161 flgd; Fabricius Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen, I, S. 82; Barthold's Gesch. v. Pommern II, S. 274 - 276; N. M. Petersen Züge der Dänen nach Wenden, in Mémoires de la societé royale des antiquaires du Nord, Copenhague, 1836-39, S. 111-115 und S. 314. Die Thaten, welche in diesem Lande ausgeführt sind, mögen bei dieser Untersuchung unberücksichtigt bleiben, da sie sich erst dann werden erkennen lassen, wenn man die Ausdehnung des Landes kennt; es steht hier lediglich die topographische Frage zur Beantwortung, welche denn auch

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durch die oben angeführten, neu entdeckten Urkunden des Klosters Michaelstein möglich geworden ist. Die Untersuchung über das Land Tribedne kann aber von der über das Land Bisdede nicht getrennt werden, da beide öfter zusammen vorkommen.

Das Land Tribedne wird urkundlich zuerst in der Dotationsurkunde des Bisthums Schwerin vom 9. Sept. 1171 genannt (Lisch Mekl. Urk. III, S. 25), jedoch nur in untergeschobenen Exemplaren. Die ächte Originalurkunde sagt nur, daß Heinrich der Löwe das Bisthum auch mit dem Lande Bützow dotire:

"adiunximus terram, que uocatur Butissowe,"

ein untergeschobenes Exemplar fügt aber hinzu die Burg Bridder (Bisdede?) mit dem angrenzenden Lande Tribedne:

"et castrum Bridder cum terra attinenti uidelicet Tribedne uocata et terram Pytne vocatam."

Ich habe in Mekl. Urk. Bd. III zur Ueberzeugung dargethan, daß die Exemplare, welche diesen Zusatz enthalten, verfälscht sind; der vorstehende Zusatz ist nur in einigen Abschriften enthalten und das Exemplar der Urkunde ist ohne Zweifel, wenn auch schon in sehr alter Zeit, gegen die Bischöfe von Camin fabricirt, mit denen das Land Tribedne bis über die Mitte des 13. Jahrhunderts hinaus streitig war. Der Zusatz über das Land Tribedne ist aber auch nicht einmal zu geographischen Untersuchungen branchbar, wie viele Zusätze der falschen Exemplare, da er zu unbestimmt ist.

Zunächst wird das Land Tribedne in den schweriner Bestätigungsbullen des Papstes Urban III. vom Jahre 1185 und des Papstes Clemens III. vom J. 1189 (vgl. Mekl. Urk. III, S. 40 u. 45) mit denselben Worten erwähnt, nämlich daß das Bisthum Schwerin besitze: das Land von Bützow auf beiden Seiten der Nebel bis zu dem Lande Tribeden:

"a Butzowe in utraque parte aque, que Nebula dicitur, usque ad terram, que Tribeden uocatur."

Dies sind also die ehemaligen bischöflich=schwerinschen Güter im Lande Bützow am rechten Ufer der Warnow und zu beiden Seiten der Nebel: Wolken, Zepelin, Gülzow etc. . Die östlichen Grenzen des Landes Bützow waren daher die westlichen Grenzen des Landes Tribedne.

Glücklicher Weise sind die alten Grenzen des Landes Bützow aus der Urkunde vom 27. März 1232 (Mekl. Urk III, S. 79), in welcher die Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock ihren Ansprüchen an das Land Bützow zum Besten des

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Bischofs von Schwerin entsagen und zugleich die Grenzen des Landes bestimmen, grade an dieser Stelle klar zu erkennen:

über die Warnow auf Paglowi und Pridoli (beide nicht mehr erkennbar), von da in das Wasser Nebel (Nieuelia), ferner in den Bach Parmenizhe, wie derselbe in den See von Parum fließt, ein Theil des Sees von Parum (Parmene), von diesem in das Moor von Bülow (Byliewe, = die große Tiefe zwischen Bülow und Boldebuck), wie dasselbe geht in den See von Geetz (Gazne, jetzt Mühlengeetz und Karcheetz), die Hälfte des Sees von Geetz, vom See Geetz in das Wasser Liepousieunizham, wie es fließt in den See von Lentzen (Lansnizhe), mit einem Theil des Sees, so weit sich das Land daran erstreckt.

Die Hauptpuncte in dieser wichtigen Landesgrenze sind also die Seen von Parum, Geetz und Lentzen 1 ), welche zugleich die westlichen Grenzen des Landes Tribedne waren.

Nun tritt aber das Land Bisdede scheinbar störend in den Weg. Aus den oben (S. 7 - 8) erwähnten Urkunden des Klosters Michaelstein ist bekannt, daß der Bischof Conrad von Camin im J. 1233 dem Kloster Michaelstein die Zehnten von den Gütern Rosin bei Güstrow schenkte; diese lagen in der Haide Bisdede, deren Zehnten die Landesherren von dem Bischofe zu Lehn trugen: 2 )

"decima super totam solitudinem, - - que tali nomine Bisdede nuncupatur."

Der Bischof erkannte zugleich die Grenzen der Güter Rosin als richtig an, wie sie bei der Schenkung von Rosin am 1. Junii 1229 von den Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock angegeben waren, nämlich daß die Güter in Süden, oder richtiger in Westen, der große See Bisdede

"magnum stagnum Bisdede"

berühre 3 ). Der Bischof von Camin gebraucht in der Urkunde vom J. 1233 die Form Birdede für Bisdede.

Es ist also ohne Zweifel, daß auch das Land Bisdede zunächst östlich an das Land Bützow grenzte und daß es seinen Namen von dem großen See Bisdede führte, welcher später der rosiner oder gutower See genannt ward. Das Land Bisdede bildete also im engern Sinne die spätere Vogtei oder das Amt Güstrow.


1) Gleich westlich von dieser Ecke grenzte das Land Parchim an das Land Bützow, sicher mit Lübzin gegen Boitin; vgl. Jahrb. XI., S. 248.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. II.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. I.
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Dieser See Bisdede möchte der See sein, in welchem eine in den Zügen der Dänen nach Wenden erwähnte wendische Burg lag (vgl. Balt. Stud. X, 2, S. 162, und etersen Züge der Dänen nach Wenden, a. a. O.). Der Dänenkönig Kanut landete mit seinem Heere im Herbst 1184 bei Strela (Stralsund), durchzog das Land Tribuses und drang durch den weiten Circipaner=Morast (an der Trebel) in das Land Circipene zur Stadt Lubechinka (Lübchin); als er von hier auf Demmin ziehen wollte, gelangte er zu einem reichen Flecken oder der Kaufstadt der Circipaner (Gnoyen?); das Heer vertheilt sich und er dringt, die Kaufstadt verwüstend, in das Land Tribiden und verbrennt das Land weit und breit. Nachdem die Dänen noch durch große Wälder gerückt sind, finden sie in der Nähe eines Dorfes eine durch eine Brücke mit dem Lande verbundene Burg mit einem Thurme, welche von einem so großen Wasser umgeben war, daß man es mit Schiffen befahren konnte. Der Burgherr (princeps civitatis) Ottmar bricht die Brücke ab, kann aber die Eroberung der Burg nicht hindern. Dann zieht sich das dänische Heer zurück.

Wahrscheinlich ist diese Burg der oben (S. 9) genannte Burgwall bei Bölkow auf einer Landzunge im See Bisdede, der Schön=Insel gegenüber, welcher einer nähern Untersuchung 1 ) werth ist, und vielleicht die oben S. 25 erwähnte, in der Urkunde vom J. 1171 genannte Burg Bridder, deren Name sich durch die in der Urkunde vom J. 1233 gebrauchte Form des Seenamens Birdede aus Bisdede vermitteln ließe. In der That paßt hierzu kaum eine


1) Der Herr Pastor Marggraf zu Badendik hat über die jetzt in seiner Pfarre liegenden Burgwälle gütigst einige vorläufige Untersuchungen angestellt und seine Beobachtungen für die Jahrbücher mitgetheilt:
1) "Der "Burgwall" bei Bölkow ist auf der schmettauschen Charte richtig angegeben und befindet sich auf einer Landzunge, welche von Bölkow aus in den See gegen die Schöninel reicht und vom Lande durch eine Wiese abgesperrt ist. Er gehört den Büdnern zu Bölkow und wird von denselben bis auf einen kleinen mit Buschwerk bewachsenen Theil beackert. Gefunden hat man bisher nichts Alterthümliches, wenigstens versichern dies die ältesten jetzigen Besitzer desselben."
2) "Anlangend den zweiten Burgwall, welcher Ihrer Angabe nach in einem alten Schlag=Register in der "Borgwald=Wiese" auf der Kirch=Rosiner Feldmark verzeichnet sein soll, so liegt derselbe im Klueßer Forst=Reviere unweit der beide Feldmarken scheidenden Nebel und wird von derselben durch ein Moor getrennt. Uebrigens ist dieser Burgwall von ansehnlichem Umfange und von einem tiefen Ellernbruche eingeschlossen, welches unter dem Namen "Burgwallsbruch" bekannt ist. Ein Weg führt nach dem Buchenholze, welches die Nebel begrenzt und an dessen Rande die sogenannte "Borgwallwiese" oder richtiger "Borgwaldwiese" gelegen ist. Auf diesem Burgwalle steht nur wenig Gebüsch, aber an den Seiten stehen viele Fliederbäume, weshalb die Leute ihn gewöhnlich "Fliederwall" nennen. Von altem Mauerwerke ist außer einigen Feldsteinen gewöhnlicher Art nichts wahrzunehmen; Spuren alter Befestigung finden sich nicht außer einem verschütteten Wallgraben."
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andere Localität, als die der genannten Feste, welche zwei kleine Tagereisen, ungefähr 6 Meilen, von Lübchin liegt. Es giebt hier nirgends anders ein Wasser, welches mit Schiffen nach alter Art befahren werden könnte. Die Burgen in jenen Gegenden, auf welche man gerathen hat, z. B. Wasdow, sind gewöhnliche, historische Rittersitze aus dem Mittelalter. Vor dem See Bisdede dehnen sich noch heute seit dem Anfange des 13. Jahrh. namhafte Waldungen aus z. B. der Primer und Dewinkel. - Es würde außerdem nur der See von Teterow passen. - Uebrigens verdienen die Gegend von Teterow und Lübchin eine gründliche Untersuchung.

Die beiden Namen Bisdede und Tribedne wechseln aber auch scheinbar für dieselbe Gegend mit einander ab.

Bei der Stiftung des Doms zu Güstrow war der Bischof von Schwerin noch im factischen Besitze seiner Rechte über das Land Circipanien, welches mit Recht zu seinem Sprengel gehörte. Bald aber begannen die Uebergriffe des caminer Bischofes, welche durch die Gewalt der demminer Herren unterstützt wurden. Am 16. October 1235 schenkte der Bischof Conrad von Camin 1 ) der Domkirche zu Güstrow die Zehnten von 60 Hufen im Lande Circipanien, aus den Dörfern Dehmen (Damene), Jahmen, Deutsch Bützin, Klein Dalwitz, Granzow, Wendisch Methling und Beestland, welche in geringen Entfernungen von einander zwischen Güstrow und Demmin liegen, und bestimmte die Zehnten von 40 Hufen zur Stiftung von Präbenden und die Zehnten von 20 Hufen zum gemeinschaftlichen Gebrauche der Domherren; ferner schenkte er den Domherren die Zehnten von 3 Hufen in denselben Dörfern zu jährlichen Memorien für sich 2 ); außerdem verlieh er dem Domstifte das Archidiakonat mit der Seelsorge über das ganze Land Bisdede oder Tribedne:

"archidiaconatum cum cura animarum per totam terram Bisdede siue Tribedne"

so daß die Domherren einen aus ihrer Mitte zur Verwaltung dieses Amtes wählen und präsentiren sollten. An demselben Tage bestätigte 3 ) der Bischof diese Schenkungen auch dem Convent der Domherren, unter der Bedingung, daß sie ihrem Dechanten den schuldigen Gehorsam nach den Statuten des caminer Bisthums leisteten, und versicherte ihnen namentlich das Recht zur Wahl


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
2) In der Urkunde macht die Zahl der einzeln aufgezählten Hufen die Summe von 64; dieses Versehen ist in der Urkunde vom 24. September 1255 so verbessert, daß aus Jahmen die Zehnten von nur 9 Hufen, statt früher aus 10, an das Dom=Capitel gehen sollten.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.
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eines Archidiakonus für das Archidiakonat Bisdede aus ihrer Mitte:

"in archidiaconatu Bisdede."

In dieser Urkunde ist das Archidiakonat nur "Bisdede" genannt, während es in der andern Urkunde "Bisdede oder Tribedne" genannt wird.

An den Rand der beiden Urkunden ist aber im 15. Jahrhundert beigeschrieben, daß das "Archidiakonat von Bisdede" jetzt die "Präpositur Güstrow" genannt werde:

"de archidiaconatu in Bisdede nunc in preposituram Gustrowensem mutato,"

und

"de archidiaconatu in Besdede que nunc prepositura Gustrowensis dicitur."

Es wurden also für denselben Landstrich die verschiedenen Namen Land und Archidiakonat Bisdede oder Tribedne und Propstei Güstrow gebraucht. Dieser kirchliche District konnte sich nur östlich von dem bischöflich=schwerinschen Lande Bützow erstrecken. 1 )

Im Folge solcher Uebergriffe verband sich im J. 1236 der Bischof Brunward von Schwerin mit den Fürsten Johann von Meklenburg und Borwin von Rostock zur Wiedereroberung der ihm von dem Bischofe von Camin entrissenen Zehnten (vgl. Mekl. Urk. III, S. 81-86). Mit dem Fürsten Nicolaus von Werle oder Güstrow war ein solches Bündniß wohl nicht gut einzugehen, da der Streit sich grade um einen großen Theil seines Landes handelte, und der Bischof von Camin nach den Urkunden in jenen Zeiten gleich mit dem Kirchenbanne bei der Hand war (vgl. die beiden Urk. vom 16. Oct. 1235).

Der Streit dauerte lange. In den J. 1240 und 1241 erließ der Papst Commissorien, sogar an den König von Dänemark, den Bischof von Schwerin "in den Besitz von Circipanien" einzusetzen (vgl. Mekl. Urk. III, Nr. 31 u. 32). Vergebens ward im J. 1247 zwischen beiden Bischöfen ein Vertrag beredet (Mekl. Urk. III, Nr. 33); der Bischof von Schwerin konnte nicht zu seinem Rechte gelangen. Am 24 Sept. 1255 sprach der Bischof Herrmann von Camin bei der Bestätigung der dem Dom=Capitel am 16. Oct. 1235 von dem Bischofe Conrad verliehenen Zehnten aus 63 Hufen feierlich aus, daß er endlich die Zehnten aus dem Lande Circi=


1) Die Präpositur Güstrow kommt äußerst selten vor; sie ist bis jetzt nur durch zwei Pfarrverleihungen, zu Teterow von 1503 (vgl. Urk. XIX) und zu Schorssow von 1510, genau bekannt; hiernach dürfte sich die Präpositur Güstrow über ganz Circipanien erstreckt haben.
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panien mit vielen Mühen und Kosten errungen habe! 1 ) Aber auch dies war eine Gewaltübung. Der Papst mußte eine Commission mit dem Bischofe von Ratzeburg an der Spitze delegiren; dieser befahl im J. 1257 den Fürsten Nicolaus von Werle und Borwin von Rostock, den Bischof von Schwerin

"in die Possession der Oerter Bisden, Tribeden und Cirspen einzusetzen"

(vgl. Mekl. Urk. III, Nr. 41, 42, 43, 45, 46). Dagegen wurden dem schweriner Bischofe im J. 1258 sogar Zehnten aus seinem unzweifelhaften Gebiete, aus Alt=Güstrow, Camin, Kätewin und Sukow, entzogen und die

"Zehnten im Lande Trybeden und Gnoigen"

noch immer nicht eingeräumt (Mekl. Urk. III, Nr. 47). Erst im J. 1260 endigte der Streit zum Nachtheile des Bischofes von Schwerin, welcher der lange geübten Gewalt wich (vgl. Mekl. Urk. III, Nr. 48-50).

Nicht lange nach dieser Zeit erwarb der Bischof von Camin selbst in der schönen Gegend von Malchin, in der Mitte des Landes Circipanien, die Güter Remplin und Raden (vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, A, S. 84 flgd.).

Aus diesen Verhandlungen, zusammengehalten mit den übrigen urkundlichen Angaben, sieht man klar, daß die Namen Bisdede, Tribedne und Circipanien im Laufe des 13. Jahrh. für dieselbe Gegend gebraucht wurden. Wir haben die Längenausdehnung aus den Ortschaften zwischen Demmin und Güstrow kennen gelernt. Wurden aber auch für diesen Landstrich verschiedene Namen gebraucht, so lassen sich doch in denselben General= und Specialbeziehungen erkennen.

Circipene ist nach vielen andern Angaben der allgegemeine Name für das Land östlich vom Lande Bützow zwischen Reknitz, Pene und Trebel und über diesen letztern Fluß hinaus.

Bisdede und Tribedne sind Namen der Hauptunterabtheilungen des Landes Circipene.

Bisdede ist der Name für den westlichsten Theil des Landes Circipene, in welchem der See Bisdede lag, das spätere Land Güstrow, wie denn auch das Archidiakonat Bisdede von dem Hauptorte in der Nähe des Collegiatstifts Güstrow später Propstei Güstrow genannt ward.

Tribedne ist der Name für den östlichen Theil des Landes Circipene, so weit es in dem jetzigen Meklenburg liegt, das spätere Land Gnoyen; daher wird es in den Dänenzügen


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. V.
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auch immer sogleich genannt, wenn die Heere die Trebel=Moore überschritten haben; daher wurden im J. 1258 die Zehnten aus jenen Gegenden auch die "Zehnten im Lande "Tribeden und Gnoien" genannt. Leider fehlen die Original=Urkunden, welche deutlich geredet haben würden; vielleicht finden sie sich noch in Pommern.

Da jedoch die Namen Bisdede und Tribedne häufig zur Bezeichnung Eines Landes gebraucht werden, so ist es auch möglich, daß das im jetzigen Meklenburg liegende Circipene im Allgemeinen Land Tribedne genannt ward, dessen westlicher Theil den besondern Namen Bisdede führte.


Dies ist alles, was man aus den allgemeinen Angaben der Urkunden entnehmen kann. Es läßt sich aber die Lage des Landes Circipene, und damit der Länder Bisdede und Tribedne, noch weiter verfolgen, wenn man die Diöcesan=Grenzen, welche mit den Landes=Grenzen zusammenfallen, genauer erforscht. Die urkundliche Erforschung dieses wichtigen, fast noch gar nicht behandelten Themas 1 ) muß einer andern Zeit vorbehalten bleiben; gegenwärtig wird das Resultat vieljähriger, umfassender und sicherer Urkundenforschungen zur Gewinnung einer Uebersicht genügen.

Im äußersten Westen bildeten die östlichen Grenzen des bischöflich=schwerinschen Landes Bützow die Bisthumsgrenzen: der parumer Bach (oder die Parmenitz) und der parumer See. Dann aber traten die Pfarren Kirch=Geetz (jetzt Karchgeetz oder Karcheetz) und Gr. Upahl über die Grenzen des Landes Bützow hinaus. Hier grenzten die Pfarren des bischöflich=schwerinschen Archidiakonats Dobbertin: Karcheetz, Gr. Upahl und Lohmen an die Pfarren Güstrow, Badendik und Zehna caminschen Sprengels; diese letztern drei Pfarren gehörten urkundlich zum Bisthume Camin. Es war im äußersten Westen also die Gegend um den See Bisdede oder das Land Bisdede im engern Sinne, welches die Westgrenze des Bisthums Camin bildete.

Die Gegend unmittelbar bei Güstrow bedarf aber einer besondern Aufklärung. Die nordwestliche Grenze bei Güstrow ging bis an den parumer See. Die nordöstliche Grenze


1) Die in dem meklenburgischen Staatskalender bei den Präposituren durch den Anfangsbuchstaben des betreffenden Bisthums angegebenen Diöcesangrenzen sind häufig nicht richtig; so z. B. wird die Präpositur Lüssow dem Bisthume Camin zugeschrieben, während sie ganz zum Bisthume Schwerin gehörte; die Präpositur Krakow gehörte zum größten Theile zum Bisthume Camin u. s. w.
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des caminer Bisthums bildete aber genau die Nebel, ohne Ansehen der politischen Grenzen; daher gehörte die neue, d.h. die jetzige Stadt Güstrow, mit der S. Gertruden=Kirche vor dem Hageböker Thore, am linken Ufer der Nebel, zum Bisthume Camin, die Altstadt Güstrow aber, mit der S. Georgen=Kirche vor dem Mühlenthore, am rechten Ufer der Nebel, ebenso das nahe Dorf Sukow und die Pfarre Lüssow, ebenfalls am rechten Nebelufer, zum Bisthume Schwerin.

Die nordöstliche Grenze des Bisthums Camin bei Güstrow bildete also die Nebel und umfaßte noch die Nebelzuflüsse aus dem Primer=Walde und darüber hinaus: die Pfarre Reinshagen, sicher mit den Ortschaften Gremmelin und Dehmen, und die Pfarre Rosin. In dem Qnelllande der Nebel und der Reknitz berührten sich an dieser Ecke beide Diöcesen.

Die weitere Nordwestgrenze gegen das schwerinsche Archidiakonat Rostock bildete im Allgemeinen der Fluß Reknitz, jedoch mit einigen Abweichungen. Die Städte an der Reknitz: Lage, Tessin und Sülz gehörten zum Bisthume Schwerin. Besonders aber gehörte die Vogtei Lage zum schweriner Sprengel, und namentlich die ganze Pfarre Reknitz, sicher auch mit der Ortschaft Glasewitz, Dehmen gegenüber, und dem Schlosse Rossewitz; ferner lagen noch in der Diöcese Schwerin die Ortschaften Vippernitz und Ridsenow. Von hier an aber fielen die Diöcesangrenzen in dem Reknitzflusse zusammen; es gehörten zum Bisthume Camin die Pfarren Warnkenhagen, Belitz, Polchow, Walkendorf, Basse, Vilz, Thelkow.

Längs der Trebel grenzte von Pommern her bis Gnoien gegenüber das bischöflich=schwerinsche Archidiakonat Triebsees 1 ) (also auch das Land Triebsees), welches seine Südgrenze zwischen Grimme und Loitz hatte.

Das Land Circipene endigte im Osten im Zusammenflusse der Trebel und Tollense mit der Pene bei Demmin. Das Gebiet des Klosters Dargun, welche bis an diese Gewässer reichte, war der östlichste Punct des Landes Circipine; die Kirche zu Dargun war die erste christliche Stiftung in diesem Lande. Die Zacharien=Mühle bei Demmin lag urkundlich schon im Lande Tolenze.

Schwieriger ist die Südgrenze des Bisthums Camin zu bestimmen: beginnen wir mit der südlichsten Ecke. Hier ge=


1) Terra Circipanorum, quae "Tribuses contigua erat." Arnoldus Lub. IV, 6. 7.
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hörte das Land Stargard oder das jetzige Großherzogthum Meklenburg=Strelitz, namentlich so weit es in alten Zeiten zu Pommern gehört hatte, zum Bisthume Havelberg. 1 ) Im Norden dieses Landstriches lagen die alten Besitzungen des Klosters Broda: die Pfarren Neu=Brandenburg, Weitin, Wolkenzin, im havelberger Bisthume; dagegen gehörte die Pfarre Chemnitz schon zum Bisthume Camin. Im Süden waren die Pfarren Penzlin, Lukow und Ankershagen havelbergisch. Dann trat gegen Westen hin das schwerinsche Archidiakonat Waren oder das Land Malchow als Grenze ein: hier lagen die Pfarren Gr. Varchow, Varchentin, Gr. Gievitz, Rittermanshagen, Vielist, Lütgendorf, Wangelin (mit Liepen), Kieth (mit Linstow), beide so weit das Land Malchow reichte, im Bisthume Schwerin; gegenüber lagen das ganze Gebiet des Klosters Ivenack, die Pfarre Stavenhagen, die Pfarre Kasdorf, (wahrscheinlich die Pfarre Kittendorf), die Pfarre Zettemin (mit der ganzen pommerschen Enclave), die Pfarren Malchin, Gielow und Basedow, die Pfarren Schwinkendorf und Rambow im Bisthume Camin. Man kann also hier das weite Quellland der Penegewässer als Grenze des Bisthums Camin annehmen.

Es bleibt für die Grenzen des Bisthums Camin also nur die kurze Strecke von Rambow bis Zehna zu erforschen übrig. Da Carow und Damerow im Bisthume Schwerin lagen, die Pfarre Krakow jedoch urkundlich schon zum Bisthume Camin gehörte, so läßt sich annehmen, daß hier die Grenze des Bisthums Camin in den Amtsgrenzen lag, also die Pfarren Grubenhagen, Serrahn, Krakow und Bellin, welche sicher nicht zum Bisthume Schwerin gehörten, die südwestlichen Grenzpfarren des Bisthums Camin bildeten.

Es lassen sich daher die Naturgrenzen des Landes Circipene, d. i. der Länder Bisdede (im Westen) und Tribedne (im Osten), oder des in Meklenburg liegenden Theiles des Bisthums Camin, des Archidiakonats Güstrow, in einem gegen Pommern geöffneten Dreieck, also feststellen:

gegen Norden hin der See von Parum, die Nebel mit ihrem Quelllande, die Reknitz, mit Ausnahme der Vogtei Lage, und die Trebel, ferner gegen Süden vom parumer und geetzer See durch den krakower See gegen die Südecke des malchiner Sees über das Quellland der Pene bis gegen die Tolenze.

Genauer werden die Pfarren die Grenzen angeben:


1) Die Untersuchungen v. Ledebur's in dessen Archiv, XI, S. 27, über die Grenzen des havelberger Sprengels geben über diese Gegend nichts.
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Grenzen des Landes Circipene.

Nördliche Grenze.
Bisthum Camin. Bisthum Schwerin.
Pfarre Pfarre
Güstrow Parum
Reinshagen Lüssow
Warnkenhagen Reknitz
Belitz Lage
Polchow Camin
Vilz Tessin
Thelkow Kölzow
Lübchin Sülz
Gnoien Triebsees
Wasdow. Nehringen.
Kloster Dargun an der Ostgrenze.
Südliche Grenze.
Bisthum Camin. Bisthum Schwerin.
Pfarre Pfarre
Güstrow Karcheetz
Badendik, Rosin Gr. Upahl
Zehna Lohmen
Bellin Kirch=Kogel (?)
Crakow Poserin, Carow
Serrahn Kieth
Grubenhagen Lütgendorf
Rambow Vielist
Schwinkendorf Rittermanshagen
Zettemin Gr. Giewitz
Kittendorf Varchentin
Kastorf. Gr. Varchow.
Bisthum Camin. Bisthum Havelberg.
Möllen? Gr. Lukow
Chemnitz. Weitin.
Kloster Ivenack an der Ostgrenze.

In der Mitte der cummerower See.

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Diese ungefähren, jedoch sichern Andeutungen werden vielen andern und wichtigen Forschungen einen möglichst sichern Boden geben. Die Grenzen des Landes Circipene scheinen durch die nachgewiesenen Diöcesan=Grenzen gesichert zu sein. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß die Gaue Bisdede und Tribedne sich ganz in dieses Land theilten. Bisdede und Tribedne waren wohl nur die nördlichen Theile, mit den Ländern Güstrow und Gnoyen congruirend. Im südlichen Theile lagen andere Länder, wie die Vogtei Teterow, die Vogtei Malchin, das Land Hart bei Neu=Kalden, das Land Tuzen bei Stavenhagen und Ivenack, das Land Gotebende bei Gädebehn gegen Neu=Brandenburg hin, das Land Schlön bei Waren. Untersuchungen an Ort und Stelle werden jedenfalls mit der Zeit noch mehr Aufklärung geben, da es scheint, daß jeder Gau zur Wendenzeit eine eigene Hauptburg hatte; die Auffindung großer wendischer Burgwälle in Mooren wird also noch viel zur Aufhellung beitragen können.

 


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III.

Ueber

Ernst von Kirchberg,

Verfasser der meklenburgischen Reimchronik vom Jahre 1378,

von

G. C. F. Lisch.


D ie deutschen Ostseeländer besitzen in der meklenburgischen Reim=Chronik des Ernst von Kirchberg vom Jahre 1378 ein in diesen Ländern einziges Werk, welches in vieler Hinsicht sehr beachtenswerth und wichtig ist, wenn es auch den hohen Werth der lübischen Chroniken, einer Hauptquelle mittelalterlicher Geschichte, lange nicht erreicht. Die Originalhandschrift auf Pergament in Groß=Folio bewahrt das großherzoglich=meklenburgische Geheime und Haupt= Archiv zu Schwerin; ein nicht sehr correcter, bisher der einzige Abdruck ist in v. Westphalen Mon. ined. IV, p. 594-846, enthalten. Der erste, in nachstehenden Zeilen mitgetheilte Abschnitt, in welchem der Verfasser sich selbst, seinen Zweck und seine Zeit nennt, giebt eine klare Anschauung von dem dichterischen Gehalt und der Form des Werkes.

Miniaturbild.      Thema.
O et alpha, kyrios,
Emanuel et yschiros,
Altissimus, almechtig,
dyn gnade sy betrechtig,
  God vatir, son, heiligir geyst,
gib mir dyn helfe vnd euch volleyst,
du eynich god vnd drylich genennet,
myn ynnekeyt daz wol irkennet,
daz an dyne helfe nicht
volkumen mak in keyner schicht,
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 37 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
  sint du bist anbegyn vnd ende:
so ruche heylant myn vnd sende
mir kunstelosen hartin
vz dyner kunste gartin
getichte, daz virnemelich
sy vnd dir, vatir, lobelich.
Mit geblumeten worten cziren,
virnunft rethorisiren,
des bin ich leyder gar eyn kynt
vnd an kunstlicher witze blynt,
virdummet vnd virnarred,
dar vm nach hulfe harred,
nach kunst vnd nach genaden stur;
zu wylde ist mir vil ebentur
zu sagen vnd zu kunden
virnemelich vz grunden,
dy ich kunstenloser man
hy vor mich genomen han:
kunde ich dy sunder strafin
gecziren vnd geczafin,
daz were mir gelinges gold.
Der gude prister Helmold
hat in latinischer czungen
von alden vnd von iungen
Wentlanden vnd der herren geschicht
der gemeynen fulg virgeszin nicht;
her wolde vnd hat geticht von yn
ir virlust vnd ir gewyn
vnd von aldens her ir leben
hat her bescrieben eben:
sus hat her der behende
dy croniken der Wende
bescriebin vns gar meystirlich
vnd dy getichtet lobelich
mit stoltzen spruchin in der kunst.
Almechtig god, gib mir virnunst,
daz ich des volkumme nu,
mit dutschen worten bringe zu
ryme vnd zu gudem synne,
daz mich mit gantzer mynne
eyn getruwir furste tichten bad,
der von gelimphe ny getrad,
in eren milde vnt da by kurg,
herczoge Albrecht von Meklenburg,
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 38 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
  des dy laut Obotritin syn
vnd ist eyn greue zu Sweryn,
Rostokir herschaft vnd Stargartin
gehoren an den fursten hartin;
syn mildigheit mich dar czu bant,
daz ich mich des vndirwant:
mit myner kleynen kunste phlichte
nam ich vor so dyt getichte.
Maria mutir vnde mayd,
bis hulfe mir y nicht vorczayd,
daz mir also gelinge,
daz ich dit buch vollinbringe
virnemlich mit getichtes kunst,
gyb mir rethoriklichen brunst
in ynnygheit myns herczin,
daz ich nachstrafynder smertzin
blybe sichir vnde fry;
des hilff mir ouch adonay,
daz ich der materien gang
nicht zu kurtz vnd nicht zu lang
mit warheit so betrachte,
daz ich mit keyner slachte
strafe moge syn bevallin,
ob mit mir ymant syn schallin
habin wolde durch myn vnkunst
vnd durch myne kindische virnunst;
nu hilf mir vort eynborner son,
du hoher tetragramaton.
Daz dyt buch so wart irhabin
dutsch vz latinischin buchstabin
vmb herczogin Albrechtis bede gar,
daz was du man screib tusint iar
dryhundert achte vnd sybenczig vord
also lange nach godes gebord;
vf den frytag nach epyphany,
du bestunt ich kunsten fry
dyt buch zu puren vnd zu fynen
dudisch gar vz den latinen
vnd hub an also dyt werg:
daz ted ich Ernst von Kirchberg.
Wo hern Helmoldes getichte want,
da suchte ich vorbaz, da ich vant
me croniken sunder lassin,
der Romer vnd der Sassin
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  vnd der von Thenemarkin rich,
dy mich vnderwyseten glich,
des ich hy nicht vinden kunde,
vnd irfur ys vz manigem munde,
so ich allirbeste mochte,
vnd daz ez mir zu wiszin tochte,
vnd waz ich kunde irfarin y
daz han ich belichtet hy,
wo ich es kunde bevragin
mit worheit sunder czagin,
des han ich gespart nicht
nach myner ynniglichen phlicht,
myn sichtekliches sehen
vnd myner vrage spehen,
der ich wielt zu mancher stunde,
von man zu manne, von munt zu munde,
von buchin hin zu buchin.
God hilf, daz ich myn suchin
so ydelich icht habe getan,
daz mich doch ymant strafe dran.

Aus dieser Probe sieht man, daß das Werk eine mittelhochdeutsche Dichtung ist, wenn auch grade nicht hohen Schwunges.

Zur Beurtheilung des historischen Werthes der Chronik und der Geistesrichtung ihres Urhebers ist es nun von wesentlicher Bedeutung, zu wissen, was für ein Vaterland und was für einen Stand der Verfasser gehabt habe. In der Chronik selbst sind keine Andeutungen hierüber enthalten; Urkunden reden über den Verfasser auch nicht, ja es wird selbst sein Name außer der Chronik nicht weiter genannt. Daher sind auch die Urteile über die Chronik und ihren Verfasser zu allen Zeiten sehr verschieden gewesen, je nachdem die Geschichtschreiber diese oder jene vorgefaßte Meinung über ihn gehabt haben.

Die ältern Geschichtschreiber sind der Ansicht, Ernst von Kirchberg sei ein meklenburgischer Edelmann, und zwar weltlichen Standes gewesen.

Der meklenburgische Archivar Schultz im Anfange des vorigen Jahrhunderts sagt in einer Abhandlung über das meklenburgische Wappen, E. v. Kirchberg sei ein

"eingeborner meklenburgischer Edelmann und des Königs von Schweden, auch Herzog Albrecht II. von Meklenburg Hofbedienter"

gewesen.

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Eine gleiche Ansicht stellt auch Franck A. u. N. M. VI, S. 308, auf, wenn er sagt:

"Bis hieher hat auch Mecklenburgs erster einheimischer Geschicht=Schreiber gelebt. Es war derselbe Ernst von Kirchberg, welcher für einen Mecklenburgischen Edelmann gehalten wird, dessen Geschlecht sich sonst die Kerbergen genannt, und seine Güter im Ampt Wredenhagen zu Retzow und Crümmel hatte. Er ist bey dem Hertzoge Albrecht und dessen Sohn, dem König Albrecht von Schweden, als Raht in Diensten gestanden."

Dagegen sagt Rudloff, M. G. II, 2, S. 441 flgd., obwohl er aus den Quellen schöpfte und mit gediegener Kritik prüfte:

"Ein Mecklenburgischer Edelmann, wie man gemeiniglich dafür hält, ist Ernst von Kirchberg sicherlich nicht gewesen: das beweiset schon der Name, die Sprache und die ganze Arbeit. Merkwürdig ist es zwar, daß genau um eben die Zeit, wo der Geschichtschreiber lebte, (1370, Aug. 29) ein Beteke von Kerkberge von Otto Retzow einen Antheil in Loyßow kaufte und (1374, Aug. 24) dem Knapen Jacob Tzartewißen einen Antheil in Reddechlin verkaufte. Allein eben so merkwürdig ist es auch, daß vor dieser Zeit keine Spur dieser Familie in Mecklenburg anzutreffen ist. So wahrscheinlich es also hiedurch wird, daß selbige erst um diese Zeit sich in Mecklenburg niedergelassen hat, so gewis ist es dagegen, daß Chroniken, besonders in hochdeutschen Reimen zu schreiben, damals eben nicht die Sache des hiesigen Adels war. Wenn also Ernst von Kirchberg auch zu jener Familie gehörte, die seitdem in Mecklenburg einheimisch blieb; so war er doch von Geburt ohne Zweifel ein Oberdeutscher und von Metier wahrscheinlich ein Geistlicher, obgleich keine der bisher bekannten vielen Urkunden aus dem Zeitalter, worin seine Chronik geschrieben ist, ihn unter dem herzoglichen Gefolge, oder unter der Geistlichkeit des Landes als Hauptperson oder als Zeugen namhaft macht."

Ihm folgen mehr oder weniger die neuesten Geschichtschreiber: z. B. v. Lützow in seiner M. G. II, S. 331, indem er sagt, daß

"Ernst von Kirchberg aus dem Reiche gebürtig war und vermuthlich erst zu dieser schriftstellerischen Arbeit nach Mecklenburg kam,"

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und Beyer in Jahrb. XI, S. 38, welcher meint, daß

"Ernst von Kirchberg, nach einer wenigstens sehr wahrscheinlichen Vermuthung, ein Mönch des Klosters Doberan"

gewesen sei.

Alle diese Ansichten sind auf nichts weiter begründet, als auf die Kunst und die Sprache des Verfassers und auf die Tendenz, welche die Geschichtschreiber in seinem Werke zu erkennen glaubten.

Bevor die besondere historische Untersuchung beginnt, müssen diese Ansichten der Geschichtschreiber beleuchtet werden; dies kann in unsern Zeiten sehr kurz und ohne Beweismittel geschehen, da Deutschland hierüber eine überaus reiche, gesicherte Literatur besitzt. Es bedarf nur einer einfachen Hinweisung.

Die Chronik des E. v. Kirchberg ist in mittelhochdeutscher Sprache in Reimversen abgefaßt, ist also ein Stück von mittelhochdeutscher Poesie. Die allgemein gebräuchliche Sprache der Poesie im Mittelalter, vom Anfange des 12. Jahrh. bis in das 15. Jahrh., war aber jene unter den Hohenstaufen ausgebildete oberdeutsche Sprache, welche wir jetzt in der Wissenschaft die mittelhochdeutsche nennen; diese Sprache war damals eben so allgemein verständlich, wie jetzt die ihr sehr nahe stehende hochdeutsche Schriftsprache, und war allgemein angenommene Form für alle Dichtung, namentlich an den Höfen: es giebt in jener Zeit kaum andere Dichterwerke, als mittelhochdeutsche.

Die Form der Reimchronik ist also durchaus kein Beweis für die oberdeutsche Herkunft ihres Verfassers. Der Dichter mußte nach der herrschenden Sitte der Zeit in dieser Sprache dichten, zumal er für den Fürsten und dessen Hof schrieb, er mochte geboren und erzogen sein, wo er wollte.

Das Vaterland eines mittelhochdeutschen Dichters läßt sich außer den etwanigen historischen Andeutungen in der Regel an den mundartlichen Beimischungen und Eigenthümlichkeiten erkennen, mit denen seine Sprache gefärbt ist. Nun ist es auf den ersten Blick klar, daß nicht nur der ganze Ton, sondern auch die Sprache Kirchbergs sehr häufig niederdeutsch anklingt: z. B. in dem häufigen dyt statt diz, in dem häufigen drad, auf tad reimend, statt drate, in mudir (statt muter), auf brudir reimend, in Formen wie worheit statt warheit, bede u. s. w.

Dergleichen niederdeutsche Eigenthümlichkeiten, die in der Originalhandschrift wohl nicht auf Rechnung des Schreibers kommen können, begegnen dem Leser sehr häufig. Man ist daher zu dem Schlusse berechtigt, daß E. v. Kirchberg ein Niederdeutscher gewesen sei.

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Eben so wenig läßt sich daraus, daß E. v. Kirchberg die Chronik abgefaßt habe, schließen, daß er ein Geistlicher gewesen sein müsse, weil "man die Kunst, zu schreiben und zu dichten, gerne den Geistlichen überließ" (Rudloff). Es ist jetzt allgemein bekannt, daß bei weitem die meisten Dichter jener Zeit, namentlich die bedeutendsten, wie "her Wolfram von Eschenbach, her Walther von der Vogelweide, her Hartmann von der Aue" und unzählige andere, Ritter oder rittermäßiger Herkunft waren. Das Dichten war zu jener Zeit eine Lieblingsbeschäftigung des Ritterstandes; das Schreiben besorgte allerdings die Geistlichkeit. Geschrieben hat E. v. Kirchberg die Handschrift sicher nicht; aber er brauchte kein Geistlicher zu sein, um die Dichtung auszuführen. Es läßt sich also aus dem Vorhandensein der Dichtung nicht anders auf den Stand des Dichters schließen, als daß er aller Wahrscheinlichkeit nach von ritterlichem Geschlechte gewesen sei.

E. v. Kirchberg hat häufig das Kloster Doberan genannt und ohne Zweifel die doberaner Quellen benutzt. Man hat hieraus schließen wollen, er sei ein Mönch des Klosters gewesen: gewiß mit Unrecht. Die Abtei Doberan war das älteste, reichste und angesehenste Mönchskloster im ganzen Lande, Hauptbegräbnißort der Fürsten aller Linien, Besitzerin eines reichen Urkundenschatzes und vieler Aufzeichnungen (vgl. die doberaner Genealogie in Jahrb. XI, S. 1 flgd.) und Ueberlieferungen, und Lieblingsaufenthalt der Fürsten, welche in dem nicht weit vom Meere reizend gelegenen, reichen Kloster häufig Ablager hielten. Es ist daher mehr als wahrscheinlich, daß jeder Geschichtschreiber des meklenburgischen Mittelalters in Doberan seine Studien machen mußte und hier allein vorzüglich machen konnte, zumal wenn er von den Landesherren begünstigt ward. Es läßt sich also auch aus der Benutzung der doberaner Quellen keineswegs folgern, daß E. v. Kirchberg dem Kloster Doberan angehört habe.

Alles dieses ist so bekannt und gesichert, daß es keines Beweises und keiner Kritik bedarf.

Es bleibt also aus den früher aufgestellten Ansichten nur die zur Prüfung übrig, ob E. v. Kirchberg dem rittermäßigen Geschlecht der von Kerkberg angehört habe; sie allein kann fruchtbar werden und wurzelt allein in historischem Boden. Franck scheint diese Ansicht zuerst aufgestellt zu haben; Rudloff folgte ihr um so lieber, als er die alten Originalurkunden des schweriner Archivs über diese Familie kannte. Allerdings muß man dieser Ansicht beipflichten; der Name Kirchberg ist nichts weiter, als eine niederdeutsche Form des Namens Kerkberg.

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Bevor aber der Beweis geführt werden kann, von welcher Herkunft und von welchem Stande Ernst von Kirchberg gewesen sei, ist es nöthig, daß man eine klare, möglichst vollständige Einsicht in die Geschichte der Familie von Kerkberg oder von Kerberg gewinne.

Vor dem Jahre 1370 kommt in Meklenburg kein Kerkberg vor. Die einzige Person dieses Namens in frühern Zeiten ist ein "magister Hinricus de Kircberg", welcher in einer dargunschen Urkunde der pommerschen Herzoge am 1. Febr. 1292 als Geistlicher ("clericus") unter den Zeugen genannt wird.


Die Familie von Kerkberg.

Die Familie von Kerkberg oder Kerberg 1 ) war eine märkische Vasallenfamilie, welche ihre Stammgüter in der Nähe von Pritzwalk hatte. Das Gut Kerberg oder Kehrberg, südlich von dieser Stadt, war ohne Zweifel seit alter Zeit der Rittersitz des Geschlechts; neben demselben lagen andere den von Kerkberg gehörende Dörfer. Wir lernen die Familie in alter Zeit vorzüglich, und fast allein, aus ihren Verhältnissen zu dem zwischen Witstock und Pritzwalk gelegenen Kloster zum Heiligen Grabe kennen, dessen vorzüglichste Güter östlich von der Stadt Pritzwalk und den kerkbergschen Gütern lagen. Zuerst begegnen wir einem Hampo de Kerberc im J. 1326 im Gefolge des Markgrafen Ludwig von Brandenburg, als dieser dem Kloster zum Heiligen Grabe das Eigenthum der Grävendiksmühle verkaufte (vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 483, nach der Original=Urkunde); derselbe wird der Ritter "Hampo von Hertberge" sein, welcher am Ende des 13. Jahrh. in einer undadirten Original=Urkunde desselben Klosters (bei Riedel daselbst


1) Als ich diese Abhandlung in die Druckerei geben will, kommt mir durch Vermittelung meines Freundes v. Ledebur zu Berlin dessen Abhandlung: "Der Adel in der Mark Brandenburg nach Wappenbildern gruppirt und auf Stammesgemeinschaft zurückgeführt", in den Märkischen Forschungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg, III, Heft 1, 1845, S. 96 flgd., in die Hände. Mein verehrter Freund hat in dieser Abhandlung den ohne Zweifel richtigen Grundsatz aufgestellt, daß trotz verschiedener Namen ein gemeinsamer Wappenschild auf denselben Stammvater zurückführe, und hiernach in der ersten Abtheilung drei Familiengruppen bebandelt. Die Arbeit ist durch die Zusammenstellung interessant, aber die Ansicht ist nicht neu. Bei allen frühern Versuchen dieser Art, auch noch bei v. Ledebur, fehlt immer der urkundliche Beweis, also die Hauptsache; diesen aber habe ich schon im Anfange des Jahres 1844 in der Geschichte des Geschlechts Hahn vollständig geliefert. Für die gegenwärtige Abhandlung ist zu bemerken, daß in v. Ledebur's Abhandlung auch die "Gruppe mit der senkrechten Spitzentheilung" und in dieser auch die Familie v. Kerberg, a. a. O. S. 117, behandelt ist. Da dieser Abschnitt aber nichts wesentlich Neues giebt, so habe ich meine Forschungen nicht umarbeiten wollen sondern etwanige Ergänzungen und Abweichungen in den Noten behandelt.
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S. 479) genannt wird. Im J. 1354 trat Henning von Kercberghe zu Heiligengrabe für Wigalois von Stendal als Bürge für eine Schuld gegen das Kloster ein (vgl. Riedel a. a. O. S. 487). Dies sind die geringen Spuren von dem Geschlechte in ältern Zeiten. Erst nach dem J. 1370 finden sich genauere Nachrichten. Am 23. Junii 1371 zu Kiritz schenkte der Markgraf Otto von Brandenburg dem Kloster zum Heiligen Grabe das Eigenthum und die völlige Freiheit des nördlich an Kerberg grenzenden Dorfes Klein=Woltersdorf, welches bis dahin die Brüder Henning, Beteke und Vivianz von Kerkeberg und Anna, deren Muhme ("patruus", = im deutschen Urkundenstyl: vedderke), seine Vasallen ("nostri fideles dilecti"), von ihm bis dahin zu Lehn getragen hatten (vgl. Riedel a. a. O. S. 489 flgd., nach dem Originale). Wahrscheinlich waren die Genannten, deren Namen die eigenthümlichen Vornamen des Geschlechts sind, die alleinigen damals lebenden Glieder der Familie oder der Linie. Im J. 1380 verkauften die Brüder Heine und Kune von Winterfeld an "Beteke von Kerberch" ihre Renten aus dem bei Kl. Woltersdorf liegenden Dorfe Schönebeck (vgl. Riedel a. a. O. S. 490), welche später auch an das Kloster zum Heiligen Grabe übergingen (vgl. Riedel a. a. O. S. 469). Im J. 1373 wurden die "von Kerkberge" unter der Ritterschaft der Prignitz aufgeführt, als der Markgraf Otto die Stände des Landes zur Huldigung an den Kaiser Carl IV. und dessen Sohn Wenzel wies (vgl. Lenz Marggräfl. Brand. Uhrkunden, S. 424, und Beckmann Mark Br. V, II, S. 28).

Zu derselben Zeit als die von Kerkberg ihr altes märkisches Lehn Kl. Woltersdorf an das Kloster zum Heiligen Grabe veräußerten, findet man die ersten Spuren ihrer Ansässigkeit in den Meklenburgischen Landen. Am 12. Mai 1370 nämlich verkauften die Brüder Otto und Harnit Römer dem Beteke von Kerkberghe und dem Otto Retzow, Gothmars Sohn, das Recht der Einlösung ihres Gutes zu Leussow, welches Otto Retzows Vater seiner Tochter, der Mutter der Brüder Römer, mitgegeben hatte 1 ), und am 29. August 1370 verkaufte Otto Retzow demselben Beteke von Kerkberghe seine Besitzungen in demselben Dorfe Leussow, unter Zustimmung der beiden Brüder Römer 2 ). Das Dorf Leussow, im Amte Mirow, dessen Besitz getheilt gewesen zu sein scheint, ging nach und nach an die Johanniter=Comthurei Mirow über: schon im J. 1273 verlieh der Fürst Nicolaus I.


1) Vgl. Urk. Samml.
2) Vgl. Urk. Samml.
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von Werle derselben 2 Hufen in Leussow mit aller Freiheit (vgl. Jahrb. II, S. 225) und im J. 1296 beschenkte der Fürst sie mit dem Eigenthum und mit der Abgaben= und Dienst=Freiheit derselben Hufen (vgl. Jahrb. II, S. 236 u. 238), zu welcher Handlung die Brüder Otto und Gothmar von Retzow als Zeugen ihre Zustimmung gaben; im J. 1301 verkaufte derselbe Fürst der Comthurei das Eigenthum von 32 1/2 Hufen in demselben Dorfe (vgl. Jahrb. II, S. 243), und im J. 1387 nahm die Comthurei von Wedege von Plate das halbe Dorf Leussow zu Pfande (vgl. Jahrb. II, S. 269): bald darauf erscheint das ganze Dorf, welches noch heute zum Amte Mirow gehört, im Besitze der Comthurei.

Die von Retzow erscheinen schon früh in der Gegend von Röbel und der südlichen Müritz, z. B. der Ritter Gothmar von Retzow 1270, der Ritter Otto von Retzow 1291-1304 und der Knappe und Marschall Gothmar von Retzow 1301, u.a. (vgl. Jahrb. II, S. 223-251). Im J. 1298 verkauften die Brüder Otto, Ritter, und Gothmar, Knappe, von Retzow der Comthurei Mirow das Dorf Gaarz an der Müritz und die Brüder Otto und Heinrich, Ritter, und Gothmar, Marschall, von Retzow gaben zu dieser Veräußerung als Zeugen ihre Zustimmung (vgl. Jahrb. II, S. 239-241). In der Folge werden als alte Lehen der Familien von Retzow die Güter Retzow, Rechlin und Leppin, zwischen dem östlichen Ufer der südlichen Müritz und der Comthurei Mirow, namhaft gemacht. Die von Kerkberg hatten vielfach Theile von diesen Gütern erworben. Die Familie von Retzow soll um das J. 1700 ausgestorben sein (nach v. Gamm in Jahrb. XI, S. 454). Nach den Lehnacten von Retzow war Joachim Ernst von Retzow um das J. 1700 gestorben und hatte nur zwei Töchter hinterlassen. Jedoch lebte noch im J. 1703 im Strelitzischen ein Burchard Friederich von Retzow, welcher damals sein Gut Eickhorst an Jürgen von Oldenburg abtrat. Die von Retzow in der Mark starben im J. 1836 aus: vgl. v. Ledebur in Märk. Forsch. II, S. 387.

Auch in Rechlin müssen damals die v. Retzow Besitzungen an die v. Kerkberg verkauft haben; denn am 24. Aug. 1374 verkaufte Beteke von Kercberghe an den Knappen Jacob Zartewitz 3 Hufen zu Rechlin ("Reddechlin") 1 ).

Der in Meklenburg um diese Zeit als Käufer auftretende Beteke von Kercberg ist höchst wahrscheinlich einer der drei Brüder aus der Mark, welche im J. 1371 das Gut Kl. Woltersdorf an das Kloster zum Heiligen Grabe veräußert hatten.


1) Vgl. Urk. Samml.
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Nach dieser Zeit verschwinden 1 ) die Nachrichten über die Kerkberg oder Kerberg in Meklenburg eine Zeit lang gänzlich, bis sie um den Anfang des 16. Jahrh. 2 ) mit altem Güterbesitze wieder auftreten und sich bis zum Aussterben verfolgen lassen. Als erster Anknüpfungspunct erscheinen Besitzstreitigkeiten der beiden Häuser Krümmel und Kerberg, welche im J. 1497 zu Fehden zwischen Hans und Henning auf Krümmel und Hampe, Henning und Heinrich auf Kerberg ausgeartet waren. In den Verhandlungen darüber ward folgende Klage angebracht:

Dat anseggent, dat Hans vnnd Henningk gebrûder de Kerberge, myner g. h. vnderdâen hebben gegen ere vedderen Hampe, Henningk vnnd Hinrick.

Item X hôuen up deme velde to Kerberge.

Item XV wurde up deme suluen velde mit wische, holtinge, gresinge vnd mit aller herren rechticheit.

Item efft wy Henningk vnnd Hans gebrûder de Kerberge noch itwes mêr rechticheit in vorgeten hadden vnd noch mochten vtvrâgen, vns vnschedelich.

Vnnd wy sie vâken vmme bolanget, âuers nicht kônen eynen recht wêten krîgen, wo se dâr sîn by gekâmen, edder nicht, vnnd dâr vîll vmme vertêrth.

Dagegen ward folgende Klage erhoben:

Heinrich vnnd Hampe dy Kerberge vettern beclâgen sich, wy dy Kerberg zu Krummell, der heren von Mecklburg belêhenden man, in uerganngen iârn mit nâm, brannt vnd rôff beschedigt aus der herrn von Mecklburg lannd vnnd wîder dârein, den schâden achten sy auff acht hundert gulden, bitten în


1) In der Prignitz wird 1433 ein "Betke Kerberch to Kerberghe", mit dem bezeichnenden Vornamen, genannt; (vgl. Riedel Cod. Dipl. Brand. I, 1, S. 113).
2) v. Ledebur theilt mir brieflich aus einem auf dem Rathhause zu Pritzwalk aufbewahrten Verzeichnisse der Kalands=Mitglieder, scheinbar aus dem Anfange des 16. Jahrh, folgende Namen mit, welche in diesem Register in Absätzen in nachstehender Folge sich finden:
   Anne van Kerberge, Henning van Kerberge.
   Beteke van Kerberge, Elizabeth uxor cjus.
   Merten van Kerberge.
   Hans van Kerberge, Viviantz van Kerberghe, Beteke van Kerberghe.
   Viviantz van Kerberge cum uxore.
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solichen schâden verbûst zu verschaffen von den gnanten Kerbergen iren beschedigern.

An diese Streitigkeiten schließt sich dann unmittelbar der kurfürstliche Lehnbrief vom 14. Aug. 1514 1 ).

In der Zeit der neuern Geschichte waren die vorzüglichsten alten Güter der Kerberg in Meklenburg: Krümmel, Retzow und Klopzow, alle im Amte Wredenhagen belegen: der Hauptrittersitz der Familie aber war Krümmel 2 ), an welches die Feldmark Göhren (belegen harde by der "landtwehre") grenzte; außerdem hatten sie noch mehrere andere Güter auf kürzere Zeit im Besitze. Die Hauptgüter erscheinen in zwei Hauptmassen getheilt, von denen die eine Klopzow und Retzow, welches die Familie ohne Zweifel von den von Retzow erworben hatte, die andere Krümmel und Göhren 3 ) umfaßte; beide Hauptmassen liegen am östlichen Ufer der südlichen Müritz: die nördliche Hauptmasse, Klopzow und Retzow, ist von der südlichen, Krümmel, durch die mirowschen Comthureidörfer Gaarz und Viezen und durch das dobbertinsche Klosterdorf Lärz getrennt; aus allen diesen Besitzverhältnissen erklärt sich denn auch die Zerstückelung der landesherrlichen Rechte zwischen Meklenburg=Schwerin und Meklenburg=Strelitz in dieser Gegend.

Nach diesen beiden Gütermassen theilte sich auch die Familie von Kerkberg in Meklenburg in zwei Linien: in die schwarze auf Krümmel und in die weiße auf Klopzow. Dies wird aus den Streitigkeiten klar, welche sich über die Nachfolge im Lehn erhoben, nachdem im J. 1673 die krümmelsche Linie mit Henning von Kerkberg, welcher ohne alle Leibeserben starb, erloschen war. In einem Zeugenverhöre vom 2. Sept. 1674 heißt es:

Adelheid Margaretha von Kerbergen, Hr. Berndt von der Lühen eheliche Hausfrawe, zeugete an Eydes staet, das Sehl. Maria Kerbergen begebene Closter Jungfer zue Malchow, alß Detloff Kerbergen nahe anverwandten, als Brüder Kinder, zu ihr offtermahls gedacht vndt ausgesaget, die Kerbergen von Klobtzow, worunter Detloff Kerberg mit begriffen, würden die weißen, vndt die von Krümmel die schwartzen, vmb des


1) Vgl. unten und Urk. Samml.
2) Nach dem Berichte des Herrn Lindig, Predigers zu Laerz und Krümmel, ist die Kirche zu Krümmel im J. 1734 von der Familie von Arenstorf neu aufgebaut und enthält gar nichts Alterthümliches.
3) Die Feldmark oder Meierei Göhren kommt bis in die Mitte des 18. Jahrh. als Pertinenz von Krümmel vor; wie die jetzigen, vielleicht aus Göhren entstandenen Pertinenzen Ichlim und Troja in der Mitte des vorigen Jahrhunderts entstanden sind, ist aus den Acten nicht ersichtlich, wie häufig bei den im vorigen Jahrhundert entstandenen Pertinenzen ritterschaftlicher Güter.
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vnterscheidts halben, daß sie nicht in Eine Linie gehöreten vnd die gesambte handt hetten, genandt, vnd köndten also die weißen, alß die von Klobtzow, denen Schwartzen von Crümmel im lehn nicht folgen, vndt kehmen also gar nicht bey einander; dieses hette nicht allein die Sehl. Jungfer Maria Kerbergen ihr offtermahls erzehlet, besondern hette es auch von vielen andern gehöret, welches sie auf ihr gewißen nehmen köndte.

Dasselbe wird auch von Andern an mehrern Stellen der Proceßacten berichtet. Allerdings werden die Kerberg von Krümmel und Klopzow zwei Linien gebildet haben; aber sie wurden in den Lehnacten immer als Vettern angesehen z. B. 1572 "Vivienz und Henning Geuettern von Kerckberg zu Retzow und Krümmel"; 1606 verkauft Daniel Kerberg zu Krümmel seinen Bauhof zu Retzow: Henning Kerberg zu Krümmel war sein Bruder und Heinrich, Christoph, Johann und Vivientz Kerberge zu Krümmel, Göhr und Kloptzow waren seine Vettern.

Ueber das Aussterben der Familie von Kerkberg sind die gedruckten Nachrichten nicht zuverlässig; die Aufklärung hierüber ist aber wichtig, da sie fast allein Licht auf die Familie wirft. Nach v. Pritzbur Index conc. v. J. 1722 soll die Familie ungefähr 30 Jahre vorher gänzlich ausgestorben sein. Dagegen bemerkt v. Behr. Rer. mecl. libr. p. 1623 v. J. 1741, daß zu seiner Zeit noch das Fräulein Maria Elisabeth von Kerberg gelebt und das Gut "Klovtow" (Klopzow) besessen habe. Die beste Nachricht giebt v. Gamm in seinem handschriftlichen Nachlasse in Jahrb. XI, S. 450, daß die "allerletzte Catharine Elisabeth" am 17. April 1742 unvermählt gestorben sei. In seinen Genealogien sagt er nur, daß "Heinrich v. Kerberg, so 1673 im 80sten Jahre zu Crümmel verstorben, der letzte seines Stammes gewesen sei und daß Christine Adelheid v. Kerberg, so mit Adam Christoph v. Ahrenstorf verheirathet gewesen und 1707 verstorben, das Gut Crümmel in dieses letztern Familie gebracht habe." Alle diese Nachrichten bedürfen einer genauern, actenmäßigen Berichtigung.

Die krümmelsche Linie starb im Jahre 1673 im männlichen Stamme mit Henning von Kerberg aus. Es lebten aber noch zwei Töchter seines verstorbenen Bruders, des Obristen Carl von Kerberg: Christine Adelheid, an Adam Christoph von Ahrensdorf zu Krümmel vermählt, und Catharina Helena, unvermählt. Das Haus Krümmel erlosch glanzlos; ein gerichtliches Actenstück ist merkwürdiger Weise datirt:

"Actum Krümmel auff sehl. Henning Kerberges gantz wüsten Hoeffe, woselbst nichts zu finden, alß die rudera

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des Hoeffs und ein alter bauwfelliger Stall, den 17. Marty 1674."

Es lebte damals aber noch von der klopzowschen Linie Dethloff v. Kerberg, aus Retzow, auf Klopzow, zu Ludorf wohnend, welches ihm theilweise adjudicirt war, jedoch im J. 1685 von seinen Erben an Adam Levin Knuth abgetreten ward, der dadurch zu dem vollständigen Besitze des ganzen Gutes Ludorf gelangte. Bald erlosch aber plötzlich auch die klopzowsche Linie der Kerberg, indem Dethloff v. Kerberg am 10. Januar 1676 und sein einziger Sohn Friederich am 14. Februar 1676 an einem grassirenden hitzigen Fieber starben. Dethloff von Kerberg hinterließ eine Wittwe, Anna geb. von Rekentin, und 4 Töchter, nämlich die an den preußischen Hauptmann Achatz Christoph v. Burghagen verheirathete Anna Emerentia († 1737) und 3 unverheirathet: Maria Elisabeth († zwischen 1735 und 1740), Ilsabe Catharine († 1742) und Margarethe Dorothea († 1731). Alle diese hatten bis zu ihrem Tode als Erbjungfern zu Klopzow gewohnt. Die vorletzte, Ilsabe Catharine, starb am 11. April 1742, über 80 Jahre alt, und mit ihr erlosch gänzlich das Geschlecht der von Kerkberg in Meklenburg.

Bei dem Aussterben der meklenburgischen Linie lebte von dem Geschlechte jedoch in der Mark Brandenburg noch Heinrich von Kerberg auf Kerberg. Nachdem aber auch dieser in dem verhängnißvollen Jahre, am 29. November 1676, gestorben war, waren dessen Söhne Joachim Christoph, Heinrich Christian und Ernst Jürgen die letzten männlichen Glieder des Geschlechts 1 ).

Das Gut Krümmel erscheint in den Lehn=Acten im J. 1523, und schon früher im J. 1497, als altes Lehn im Besitze der Familie von Kerberg. Merkwürdig ist aber, daß die Rohr auf Neuhaus in ältern Zeiten nicht allein von Krümmel, sondern auch von den meisten andern v. kerbergschen Gütern die Hälfte besaßen. Im J. 1568 erscheinen die Rohr zuerst im Besitze der Hälfte der Güter Krümmel und Göhren, wie ihre Vorfahren dieselben besessen hatten. Die Rohr veräußerten ihre Hälfte von Krümmel im J. 1583 an die von Marin, welche seit alter Zeit in jenen Gegenden ansässig waren. Die


1) Nach v. Ledebur's brieflichen Mittheilungen starb mit diesen das Geschlecht auch in der Mark Brandenburg aus. Die jüngsten waren die genannten 3 Söhne des Heinrich v. Kerberg auf Kerberg; Heinrich Christian starb als der letzte von ihnen im Jahre 1683 ohne männliche Erben. Caspar, ein Vetter des Heinrich auf Kerberg, lebte noch 1687. Eine Margarethe v. Kerberg, Gattin des Samuel Ernst v. Krüsicke auf Dannenwalde, starb am 16. September 1734. Von jüngern v. Kerberg ist in der Mark keine Spur. - So starb denn wirklich das ganze Geschlecht mit Ilsabe Catharine am 11. April 1742 aus.
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v. Marin aber verkauften im J. 1612 ihre Hälfte von Krümmel an Christoph von Ahrensdorf, und Hartwig v. Kerberg verkaufte im J. 1625 die Schäferei zu Göhren an denselben. Adam Christoph von Ahrensdorf zu Krümmel heirathete 1645 die Elisabeth v. Kerberg von Klopzow; im J. 1673 hatte er Christine Adelheid v. Kerberg aus Krümmel zur Frau, wahrscheinlich zweiter Ehe. Nach dem Tode des Henning v. Kerberg auf Krümmel 1673 machte nun Adam Christoph v. Ahrensdorf für seine Frau und deren unvermählte Schwester, als Erbjungfern, Ansprüche an Krümmel; zugleich erhoben sich mit Ansprüchen Dethloff v. Kerberg auf Klopzow und Heinrich v. Kerberg auf Kerberg. Der Streit dauerte einige Jahre, während welcher die streitenden Partheien dahinstarben. Heinrich v. Kerberg auf Kerberg entsagte zu Gunsten der Erbjungfern auf deren Lebenszeit seinen Ansprüchen; die nicht unbedeutenden Gläubiger drängten und v. Ahrensdorf kaufte sie aus; nach manchen Verhandlungen und Abtretungen ging im J. 1683 ganz Krümmel auf die Söhne des Adam Christoph von Ahrensdorf über und im J. 1695 ward Georg Otto v. Ahrensdorf namentlich mit dem v. kerbergschen Anteile an Krümmel belehnt. Seitdem sind die von Ahrensdorf im vollen Besitze des Gutes Krümmel gewesen.


Nach diesen Vorbereitungen wird sich ein sicheres Urtheil über den Ursprung und die Verbreitung der Familie von Kerkberg fällen lassen. Die Familie von Kerkberg oder Kerberg stammte ohne Zweifel aus der Prignitz, wo sie das alte Familienlehn Kerberg oder Kehrberg mit den angrenzenden Dörfern Kl. Woltersdorf, Vettin und Littbeck 1 ) besaß. Um das J. 1370 siedelte sich ein Glied dieser Familie, Beteke von Kerkberg, in Meklenburg am östlichen Ufer der südlichen Müritz zu Leussow und Rechlin an und wahrscheinlich erwarb seine Linie darauf die alten Lehen Krümmel mit Göhren und Klopzow mit Retzow, auf welchen sich zwei Unterlinien bildeten. Diese Ansicht galt auch immer in der Familie. Heinrich von Kerberg auf Kerberg sagte am 30. Mai 1674 vor Joachim Sietmann, Pastor zu Kerberg und Vettin, aus:

"Und saget erstlich vorwolgedachter Juncker Heinrich von Kerberg, das er zum öfftern von seinen Vor=


1) Nach v. Ledebur's brieflichen Mittheilungen besaßen die v. Kerberg auch das Gut Kramptsch (jetzt Krambsow?) neben den genannten Familiengütern und Gartz in der Altmark; so waren Gratian, Vivientz und Charin Gebrüder v. Kehrberg in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. auf Kerberge, Krambs, Vettin und Garz erbgesessen.
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fahren gehöret, das die Krümmelschen vndt Gorschen Kerbergen vhrsprünglich auß der March vom Hause Kerberg weren, vndt so es die Noht erforderte, er solches mit seinem Eydt bekräfftigen wolte."

Eben so bezeugte am 16. Junii 1674 Maria Dessin, Friederich Kerbergs hinterlassene Wittwe, an Eides statt, daß sie von ihrem verstorbenen Manne oft gehört habe:

"das die semptlichen Kerberge auß Meckelnburgk vom Hause Kerberg beim Berlin entsproßen weren."

So ungefähr berichtet auch V. Gamm, indem er Jahrb. XI, S. 450, sagt, daß das Geschlecht sich ungefähr 1500 aus der Mark nach Meklenburg gewandt und hier das Gut Krümmel erworben habe, was jedoch nicht ganz richtig ist.

Diese Verhältnisse werden nun durch einen kurfürstlich=brandenburgischen Lehnbrief 1 ) vom 14. August 1514 zur größten Gewißheit geführt. Nachdem damals Henning v. Kerkberg auf Krümmel gestorben und die Muthung seiner märkischen Lehngüter versäumt war, hatte die Lehnsherrschaft dieselben als heimgefallen eingezogen; jedoch gab der Kurfürst Joachim am 14. Aug. 1514 den Vettern Hans und Henning v. Kerkberg diese Güter, bestehend aus 9 Hufen und 14 Worthen zu Kerberg, 1 Hof und 1 Hufe zu Vettin und das halbe Schulzengericht zu Littbeck, wieder zu Lehn. Nach den oben mitgetheilten Klagepuncten waren dies ungefähr die Antheile, welche die krümmelschen Kerberg an den altväterlichen Gütern in der Prignitz besaßen. Wer nun diese neu belehnten v. Kerberg gewesen sind, läßt sich nicht genau bestimmen, da die Vornamen Hans und Henning in jener Zeit in der Familie häufig vorkommen. Nach mehrern in den Acten mitgetheilten Ueberlieferungen starb ungefähr damals die eine Linie aus, die andere succedirte und bildete durch Theilung der Güter zwei neue Linien. So viel ist außer Zweifel, daß seit alter Zeit die krümmelschen (die schwarzen) und die märkischen v. Kerberg die nächsten Lehnsvettern in der Familie gewesen und wieder geworden waren; die klopzowschen (die weißen) v. Kerberg werden noch von der ersten Abtrennung im 14. Jahrhundert abstammen: sie wurden im 16. Jahrh. von den übrigen gar nicht mehr für nahe verwandt gehalten, da sie sich nicht mehr berechnen konnten. Daher hatte der letzte krümmelsche Henning v. Kerberg immer geäußert:

"die Kerberge auß der Mark wehren seine negsten Lehensfolgere, dan sein vater vom hause Karbergk aus


1) Vgl. Urk. Samml.
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der Marck bürtig; die von Klopzow alß Detloff Kerbergk gehörete nicht dazu, köndte auch nicht dazu kommen besondern vielmehr diese aus der Mark sich entsprießend wehren seine negsten Lehnserben."

Mit irgend einem süddeutschen Geschlechte von Kirchberg hat das Geschlecht der von Kerkberg keine Verwandtschaft, da die Wappen aller von Kirchberg von dem v. kerkbergischen Wappen verschieden sind: vgl. v. Meiern Geschichte der Reichs= und Burg=Grafen von Kirchberg.

Der Name Kerkberg ist eine plattdeutsche Sprachform für Kirchberg, und die Form Kerberg oder Kehrberg ist aus der Form Kerkberg entstanden 1 ). Die älteste Form des Namens ist nach den oben angeführten Urkunden, und überhaupt in den alten Originalurkunden und Acten, immer 2 ), vielleicht mit nur wenig Ausnahmen: Kerkberg oder Kercberg. Ungefähr bis zum J. 1580 schreibt die Familie ihren Namen: Kerkberg, z. B. noch 1569 "Vivienz Kerkberg" zu Retzow, 1572 "Vivienz und Henning Geuettern von Kerckberg" zu Retzow und Krümmel, "Christoph und Hans Gevettern die Kerckberge "zum Ghor und Krümmel vnd Henning Kerckberg zu Krümmel"; nach dieser Zeit aber wird der Name fast durchgehends Kerberg geschrieben, zuerst 1568 "Henning Kerberg zum Krümmel". -


1) v. Ledebur scheint a. a. O. die Form Kehrberg als Hauptform anzunehmen und hält sie nach einem reichhaltigen Schreiben an mich für die richtigere. In den Original=Acten des großherzogl. Archivs ist aber die Form v. Kerkberg bis zur Mitte des 16. Jahrh., wo sie sich in Kerberg abstumpft, die vorherrschend gebräuchliche; die Schreibung Kehrberg ist nur märkisch, in meklenburgischen Urkunden aber nie gebräuchlich gewesen.
2) Die Form Kerkberg stumpft sich in der Mark Brandenburg fast hundert Jahre früher in Kerberg ab, als in Meklenburg, wo diese Form erst um die Mitte des 16. Jahrh. allgemein wird. In einer meklenburgischen Klage über Räubereien ungefähr vom J. 1450 heißt es z. B.

Item de Blomendale, Clyszinge, Grabow, Kergberg, de van der Weyde, Syker, Brunne, Beszemerow nemen vor Warne acht clopper vnde grepen twe borger, de perde geachtet vn hundert lubsche mark, vnde hebben de beyden vangen noch wech, etc.

Dagegen heißt es in einer ungefähr gleichzeitigen märkischen Klage:

Des hertogen manne van Swerin hebben Merten van Kerberge gedan dessen nagescreuen schaden. --- Item to eyner andern tyd nemen de Lutzouwen suluen eyn nerd van XIII schogken Mertens sone. Item Diderick van Plessen nam de koye vor Kerberge. Achim Vlotow, Philippes Prignitzer, Clawes Wulff, Gereke Vribergh nemen Merten vor Kerberge vnd vor Vettin III schock koye vnd I schock guder swyne amme donnerdage na vnnser liuen frouwendage assumptionis, de wile vnses heren gnade vor Pazewalk lach. Item Clawes Wulff, iunge Philippus Priggenitzer, Mertens manne, to Kerberge III ossen---. Item die schade, die den Kerbergen, Klitzingen vnd Blumendalen sind deme letczsten dage exaltationis sancte crucis bynnen louen vnd freden geschin is to Kerberge vnd Vettin van den Flotowen vnd van Claws Wulffe dem vogede tom Hagen.

Und so öfter.
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Aehnlich ist die Geschichte des Namens von Kardorf. Im Mittelalter wird dieser Name beständig Kerkdorp geschrieben, d. i. hochdeutsch Kirchdorf, obgleich diese hochdeutsche Form nie vorkommt. Gegen das Ende des 16. Jahrh. entsteht aus der Form Kerkdorp, oder ganz platt: Karkdorp, die Form: Kardorf; z.B. im J. 1591 unterschreiben drei Brüder eine Urkunde und zwei derselben schreiben ihren Namen schon: "Kardorff", der dritte aber noch "Karckdorff".

Die Stammesverwandtschaft aller v. Kerkberg in der Mark und in Meklenburg beweiset auch die Gleichheit des Wappens. Alle v. Kerkberg führen nämlich vier Spitzen, bald links, bald rechts, im Schilde; die Richtung der Spitzen ist nicht bestimmt, eben so auch die Zahl derselben nicht; am häufigsten kommen vier Spitzen vor, jedoch finden sich auch drei. Ein Siegel mit vier linken Spitzen führt Beteke v. Kerberg an der oben erwähnten Urkunde 1 ) vom 24. August 1374, wie die hiernebenstehende getreue Abbildung nach dem im großherzoglichen Archive zu Schwerin aufbewahrten Originale beweiset.

Siegel

Dies ist das einzige, bisher bekannt gewordene v. kerkbergsche Siegel aus alter Zeit; es hat, zur Andeutung einer besondern Linie, kein Nebenzeichen, aus welchem sich eine Theilung in eine schwarze und eine weiße Linie vermuthen ließe.

Vier rechte Spitzen führt Achim v. Kerberg auf Retzow, obgleich von der weißen Linie, in seinem Siegel unter einer Quittung vom 7. Jul. 1577, welche im Original im großherzoglichen Archive zu Schwerin aufbewahrt wird; über dem Schilde stehen die Buchstaben I. K. d. i. Joachim Kerberg.

Siegel

Eben so führt Heinrich v. Kerberg auf Kerberg vier rechte Spitzen im Schilde, über welchem ein nicht ganz deutlicher Helm steht, mit den Buchstaben H. V. K.; das Wappen ist einem im großherzoglichen Archive zu Schwerin aufbewahrten Briefe vom 10. Jan. 1675 aufgedrückt.

Siegel

Es geht hieraus hervor, daß sowohl die ältesten v. Kerberg, als auch die v. Kerberg von der kerbergischen und von der klopzowischen Linie gleiches Wappen führten.

Das v. kerbergische Wappen ist bisher wenig bekannt und durch einen besondern Umstand verdunkelt gewesen. In Fürst


1) Vgl. Urk. Samml.
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Wappen=Buch V, T. 150 ist unter dem holsteinischen Adel auch das Geschlecht der "v. Kerckberg" aufgeführt. Auf T. 150 und 151 dieses Wappenbuches sind aber die Ueberschriften der Wappen um eine Stelle vorwärts verschoben, so daß der Name nicht über dem dazu gehörenden, sondern über dem nächst folgenden Wappen steht. So steht denn über dem kerckbergischen Wappen: mit vier linken Spitzen, (welche hier jedoch in verschobenen Doppellinien gezeichnet sind, als sähe man sie durch Strahlenbrechung), der Name von Johannsen, über dem darauf folgenden Wappen der v. Kassenbrock: mit drei Rosen auf einem Querbalken, steht der Name v. Kerckberg, u.s.w. Dieses Versehen hat v. Behr rer. mecl. libr. p. 1623 als Wahrheit aufgenommen, indem er sagt, daß die v. Kerberg einen Querbalken mit drei Rosen im Schilde führen:

Kerberg. Hujus familiae tessera gentilitia est parma, fascia media secta. In fascia tres sunt rosae. In galea jugum alarum et iterum fascia cum tribus rosis singulas alas dividente.

Dieses Versehen hätte von v. Behr vermieden werden können, da v. Westphalen in Mon. ined. I, p. 6, und Tab. D die von Kercberge in Holstein aus dem J. 1590 mit dem richtigen, auch bei ihm abgebildeten Wappen aufführt.

Was die Färbung des Schildes betrifft, so berichtet v. Gamm in Jahrb. XI, S. 450:

"In deren geführten Wapen waren drey aus der rechten hervorgehende silberne Spitzen im rohten Felde; auf dem mit silbern und rohten Decken umgebenen Helm erschienen drey überhängende silberne Straußfedern."

Auch aus andern, unten anzuführenden Gründen läßt sich schließen, daß der Schild silberne Spitzen in rothem Felde hatte.

Es ist außer Zweifel, daß Familien mit verschiedenem Namen, aber gleichem Schilde, denselben Stammvater hatten. Mit den Kerkberg führte nun das in der Prignitz mächtige und reich begüterte, noch blühende Geschlecht der Rohr, in Meklenburg vorzüglich durch ihr altes Schloß Neuhaus unfern der Grenze bekannt, gleichen Schild, nämlich silberne Spitzen in rothem Felde. Dazu kommt die auffallende Thatsache, daß die Rohr in ältern Zeiten fast alle meklenburgischen Güter der v. Kerkberg zur Hälfte besaßen. Freilich lagen die vorzüglichsten alten Lehn= und Pfand=Güter und Schlösser der Rohr, wie: Neuhaus, Meienburg und Freienstein, zwischen den meklenburgischen und märkischen Gütern der v. Kerkberg und in der Nähe derselben. Aber es bleibt dieser gemeinsame Güterbesitz bei der Gleichheit des Schildes beider

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Familien immer höchst beachtenswerth. So besaßen die Rohr sicher die Hälfte des kerkbergischen Hauptgutes Krümmel 1 ) bis zum J. 1583, und auch an allen andern Gütern der v. Kerkberg hatten sie Antheil 2 ), wenn auch nicht immer bestimmt die Hälfte. Es läßt sich daher mit Grund vermuthen, daß beide Familien denselben Stammvater hatten. Die Herkunft der Rohr ist noch dunkel 3 ); Riedel a. a. O. meint, daß die Rohr von dem baierschen Markgrafen Ludwig (seit 1324) in die Mark herbeigezogen seien, namentlich da die Familie Rohr früher niemals in der Mark vorkomme; es dürfte aber wohl noch eine genauere genealogische Forschung anzustellen sein, ehe sich über dieses Verhältniß mit Bestimmtheit entscheiden läßt. In der Original=Urkunde des Witmansdorfer Vertrages vom 15. Jan. 1304 (gedruckt in Rudloff Urk. Lief. Nr. LXIV und Riedel Cod. dipl. Brand. II, 1, S. 255) erscheint in unbezweifelt richtiger Lesart in Gefolge der brandenburgischen Markgrafen 4 ) ein Ritter "her Allard van deme Rore", zugleich mit den Rittern "her Bertold van Koninghesmarke" und "her Gherad van Molendorp." Freilich kommt Hampo v. Kerkberg, der erste des Namens, erst im J. 1326 im Gefolge des Markgrafen Ludwig vor (Riedel a. a. O. I, S. 483); aber es wäre noch zu untersuchen, ob der Name des Ritters "Hampo de Hertberge" (Riedel a. a. O. S. 479) in der erwähnten undatirten Originalurkunde wirklich richtig gelesen ist und ob die Urkunde aus dem Ende des 13. Jahrh. stammt (vgl. Riedel a. a. O. S. 467). Einstweilen dürfte es nicht zu gewagt erscheinen, den "Hampo von Kercberg" für gleichen Geschlechts mit den Rohr zu halten. Ist aber dieser auch der "Hampo von Hertberg" und stammt die Urkunde, welche ihn nennt, wirklich aus dem 13. Jahrh., so würde der Stammvater beider Geschlechter ziemlich weit in das 13. Jahrh. hinauf zu setzen sein. Dieser Hampo von Kercberg giebt aber noch einen bedeutenden Fingerzeig für die Stammesverwandtschaft beider Geschlechter; der Vorname Hampo findet


1) Vgl. Urk. Samml. Urk. v. 25. Oct. 1568.
2) Vgl. Urk. Samml. Urk. v. 31. Jan. 1572.
3) v. Ledebur a. a. O. leitet alle Geschlechter mit der senkrechten Spitzentheilung im Schilde von den Rohr her, wenn man so sagen darf, und findet die ältesten dieses Geschlechts in den seit dem Anfange des 13. Jahrh. auftretenden v. Rohrbeck, deren Hauptgut Rohrbeck in der Altmark liegt, umgeben von den Gütern der Stammesverwandten: Königsmark, Möllendorf und Büste oder Beust, welche denselben die Namen gaben. Auch die v. Kerkberg besaßen noch 1362 in der Altmark das Gut Gartz (Gardisse).
4) Auch v. Ledebur a. a. O. S. 116 verwirft Riedel's Annahme von der Einwanderung der Rohr mit der baierschen Dynastie. Da Alard Rohr schon im J. 1304 als Ritter in einem wichtigen Vertrage als Bürge auftrat, so muß er schon damals zu Jahren und von Einfluß gewesen sein, und daher ziemlich weit in das 13. Jahrhundert hineinreichen.
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sich in den frühesten Zeiten auch in der Familie Rohr neben dem rohrschen Hauptvornamen Alard (vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 2, S. 249, und Beckmann Mark Brandenburg V, 2, 4, S. 160: 1337 Henningus, Helmicus, Fritsekinus et Henricus ac Busso et Alardus dominus de? (dicti?) Rohre cum nostris fratribus Ludolpho, Ottono, Hampone, Henningo, Meynardo). Die Vornamen aber pflegen in den ältesten Zeiten stark auf Stammesverwandtschaft zu deuten. Auch der uralte, große Güterbesitz beider Familien möchte mehr darauf hindeuten, daß sie eingeborne, als nach 1324 eingewanderte Geschlechter seien. Es dürfte sich vielmehr annehmen lassen, daß die Stammväter im 13. Jahrh. unter andern Namen vorkommen; Forschungen in den Wappen, Vornamen und Gütern mögen wohl noch einst unerwartete Aufschlüsse geben.

Auch die v. Königsmark führen mit den v. Kerkberg und Rohr gleichen Wappenschild; übereinstimmend hiemit tritt im 14. Jahrh. Yo von Königsmark öfter neben den Kerkberg auf. Auch sind seit früher Zeit die v. Königsmark in der Nähe von Krümmel, in der meklenburgischen Enclave Netzeband und Rossow, ansässig 1 ).


Herkunft, Vaterland und Stand des Ernst von Kirchberg.

Die im großherzoglich=meklenburgischen Geheimen und Haupt=Archive zu Schwerin aufbewahrte Reim=Chronik des Ernst von Kirchberg ist eine Pergamenthandschrift in größtem Folioformat, in gespaltenen Columnen mit 30 Zeilen; die Schrift ist eine ungewöhnlich große Minuskel: das Ganze, in Holzband mit rothem Leder gebunden, ist ein mittelalterliches Prachtexemplar. Voran gebunden ist ein Blatt, auf welchem der Herzog Albrecht und sein Sohn der Schwedenkönig Albrecht, auf einem Throne sitzend, in Farben abgebildet sind. Die Handschrift hat durchgehends mit kleineren Miniaturen geschmückt werden sollen. Hin und wieder ist im Texte, im Anfange der Hauptabschnitte, für ein kleines Bild Raum gelassen; es sind aber nur die ersten 15 Bilder ausgeführt, grade diejenigen, welche das wenigste Interesse haben, da sie nur die alte, den alten lateinischen Chroniken entnommene Geschichte berühren.


1) v. Ledebur a. a. O. hat diese Untersuchung noch weiter ausgedehnt und zu der
"Gruppe mit der senkrechten Spitzentheilung die v. Rohr, v. Königsmark, v. Möllendorf, v. Kehrberg, v. Kratz, v. Plate, v. Beust, v. Burkersrode, v. Heßler",
gerechnet.
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Nur das erste Miniaturbild 1 ) im Anfange der Handschrift und der oben mitgetheilten Vorrede, in welcher E. v. Kirchberg von sich selbst und seinem Unternehmen redet, hat einen großen Werth; in demselben hat nämlich E. v. Kirchberg sich selbst abbilden lassen, wie er, in dem Geiste seiner Zeit und nach der ganzen Richtung der eben mitgetheilten Vorrede knieend betet; es ist eine bildliche Darstellung des Hauptinhaltes der Einleitung (des Textes), wie man dergleichen Miniaturen häufig findet. Dieses Bild, welches bisher ganz unbeachtet geblieben ist, giebt nun vollkommenen Aufschluß und Beweis über Vaterland, Herkommen und Stand des Dichters, wenn man ihn so nennen darf.

Auf dem Bilde knieet eine männliche Figur betend. Sie ist in Hauskleidung dargestellt: mit blauem Wams, grauen Beinkleidern, gelben Schuhen und grauer Kappe. Diese Hauskleidung soll den Dichter bezeichnen. Obgleich in Hauskleidung, trägt die Figur aber den ritterlichen Gürtel, zur Bezeichnung, daß die Person Ritter war oder doch wenigstens dem ritterlichen Stande angehörte. Der Dichter war also sicher kein Geistlicher, sondern ein Ritter, wie fast alle Dichter der mittelhochdeutschen Zeit.

Der Dichter hat in dem Bilde aber auch seine Familie angegeben. Hinter der knieenden Figur steht nämlich sein Wappen; ein links gelehnter Schild mit zwei ganzen und zwei halben, oder im Ganzen mit drei gestürzten weißen Spitzen, oder mit vier Spitzen, wenn man die an dem Rande stehenden für ganze halten will. Der Schild selbst ist längs geteilt, in der rechten Hälfte schwarz, in der linken Hälfte roth, d.h. mennigroth, welches mehr orange erscheint, eine gewöhnliche Farbe in den mittelalterlichen Miniaturen. Ueber dem Schilde steht ein Helm, auf dem Helme ein bärtiger Kopf, welcher zwei aufgerichtete Spitzen trägt, eine schwarze und eine rothe, beide weiß gesäumt, also das Schildzeichen. Es ist bei mehrern Spitzen im alten Wappen immer schwer zu entscheiden, welches die Schildzeichen sein sollen, da die Spitzen auch im Schilde wieder Spitzen hervorbringen; es scheint hier, als wenn die halb schwarzen, halb rothen Spitzen die Wappenzeichen sein sollen, da diese Zeichen auch auf dem Helme stehen. Daher sind denn auch auf alten Siegeln die Spitzen, d. h. der erhabene Theil des Wappens, bald rechts, bald links gekehrt. Man kann daher z. B. von den von


1) Dieses Miniaturbild ist auf der Steindrucktafel I. in getreuer Abbildung mitgetheilt.
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Kerkberg auch eben so gut sagen, daß sie rothe Spitzen in weißem Schilde, als daß sie weiße Spitzen in rothem Schilde führen.

Nach dem Hauptschildzeichen gehörte Ernst von Kirchberg also zu der märkischen und meklenburgischen Familie von Kerkberg, deren Namen er mit der hochdeutschen Form seines Gedichtes auch verhochdeutschte. Zwar sind die Spitzen nach den Umrissen des Schildes nicht rechts oder links gekehrt, sondern nach oben oder unten gerichtet; diese Darstellung dürfte aber von dem Maler nach der Stellung des gelehnten Schildes gewählt sein, da dem Beschauer die Spitzen rechts oder links gekehrt erscheinen. Die drei oder vier Spitzen in weiß sind aber vorhanden.

Nur das könnte befremden, daß die Färbung des Schildes oder der Spitzen halb schwarz und halb roth ist. Dieses Räthsel löset aber die Theilung der Familie v. Kerberg in zwei Hauptlinien: die Linie Krümmel und Kerberg hieß die schwarze, die Linie Klopzow die weiße. Es läßt sich daher annehmen, daß Ernst von Kirchberg zu der sogenannten schwarzen Linie gehörte, da die eine Hälfte der Schildeshälfte und der Helmzier schwarz gefärbt ist; die Nebenstücke in Wappen sind aber für ein ganzes Geschlecht nicht von Bedeutung, wenn die Hauptsachen gleich sind.

Es ist daher ohne Zweifel, daß

Ernst von Kirchberg ritterlichen Standes war und dem Geschlechte der von Kerkberg oder Kerberg angehörte, und zwar der schwarzen Linie des Geschlechts, welche Jahrhunderte hindurch auf Krümmel in Meklenburg saß und im 16. Jahrhundert in den Stammsitz Kerberg in der Prignitz folgte.

Freilich wird E. v. Kirchberg in keiner Urkunde genannt. Aber die stille Beschäftigung mit den Wissenschaften entzog ihn dem öffentlichen Leben: auch die übrigen mittelhochdeutschen Dichter kommen selten in den Urkunden vor; die Zeugen in den Urkunden haben aber immer eine rechtliche Beziehung zu dem in den Urkunden behandelten Rechtsgeschäfte oder zu dem Staatsleben. Vielleicht aber war E. v. Kirchberg ein Johanniter=Ritter der Comthurei Mirow, deren Güter an die Güter seines Hauses grenzten. Die geistlichen Ritter werden, mit sehr seltenen Ausnahmen, in den Urkunden nie genannt.


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IV.

Beitrag

zur Charakteristik

des Herzogs Adolf Friedrich

von Meklenburg=Schwerin,

wie auch

zur Schilderung der Sitten des siebenzehnten Jahrhunderts,

entlehnt * )

aus des obgedachten Herzogs eigenhändig geführten

Tagebüchern

im großherzogl. Archive zu Schwerin,

von

dem Schloßhauptmann und Kammerherrn

K. v. Lützow.


1611.

Den 29. Juli zu Bliskow angelanget und die tractaten zur Theilung 1 ) angefangen, aber für dasmal nichts ausgerichtet; ich bin heut mit meinem Canzler hart zerfallen, habe ihm die deutsche Meinung gesagt.

1612.

Bei Heinrich Lewezow's Hochzeit hat der junge Bassewitz von einem Kardorff Maulschellen empfangen und sich nicht gewehrt. Beim Frühstück getanzt 2 ).


*) Der hier gegebene Auszug enthält das Wichtigste des Originaltextes, mit freier Behandlung der Sprache in allen Stellen, wo nicht der Zweck der Darstellung die wörtliche Beibehaltung des Urtextes erheischte.
1) S. meine Mekl. Geschichte III. S. 148.
2) Die déjeuners dansants sind diesemnach schon eine alte Sitte.
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1612-1614.
Den 6. April habe den Belwin Zwitter wahrhaftig gemacht und ihm ein verguldet Wehr gegeben und ein braun seiden Gehenk und Gürtel und 30 Thaler zu 1 Pferd und 8 Thaler zu ein Paar Pistolen.

1613.

Den 17. Mai ist meine Frau Mutter 1 ) allhier zu Schwerin in meinem Garten angelanget, hat Hartwig Bülow zu mir gesandt und begehrt mich zu sprechen; ich bin mit dem Schiff zu ihr gefahren, bin ins Wasser gefallen, habe seltsame Discours mit meiner Frau Mutter gehabt; sie will allezeit Recht haben, es ist böse mit ihr zu disputieren, seyen also verglichen; sie hat Grafen von Frießland Fräulein mit sich gehabt.

Den 9. Juni haben mein Bruder 2 ), Passow (dessen Rath), und Rosen sich verzürnt, mein Bruder hat nach Rosen mit dem Degen gehauen, mein Bruder ist die eine Pistoll losgegangen, meines Bruders Gemalin 3mal todt blieben, daß man sie hat müssen wieder mit Wasser und Balsam aufkühlen; Graf Heinrich zu Stolberg hat meinem Bruder zugesprochen, er solle sich und seine Gemalin bedenken, den hat er auch mit dem Degen hauen wollen. In dem Tumulte hat der närrische Magister, so bei meinem Bruder ist, Rosen für den Kopf gehauen, Rosens Junge hat dem Magister etzliche Wunden in den Leib gestochen.

1614.

Den 22. Mai. Je suis c'est jour la esté extremement melancolique a cause de mes affaires. Samuel Behr a eu disputte avec Stallmeister a cause de naux ordinance en nostre cour et dont entendu s'il ne trouve soulagement il veus quitter son estat et la cour. Der liebe Gott helfe mir und stehe mir bei mit seinem heiligen Geist sonst ist es um meine reputation und ganzen Wesen geschehen.

Den 7. August ist von wegen Herzogs Ulrich Bischofs zu Bützow und Herzogs zu Holstein Dr. Heinrich Stallmeister gewesener Burgemeister zu Rostock, jetzt aber des Bischofs Rath und Canzler, angelangt, mir das zugeordnete Amt wegen des Kreises zu presentieren.

Den 8. - haben die Kreisgesandten Audienz gehabt und habe ich das zugeordnete Amt acceptiert, den ganzen Tag stark getrunken.


1) geb. Prinzessin von Holstein=Gottorp.
2) Herzog Johann oder Hans Albrecht, s. meine Mekl. Geschichte III. S. 143.
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1614.
Den 25. August ist Hans Rosen und Hans Meier hier anlangt und berichtet, daß die question mit Georg Christof Rosen und Tessen von Passow nun auch ein Ende und daß sie sich mit einander gerauft vor Tessin bei der Vogelstange und Rosen den Passow durch und durch gestochen also daß Passow die Klinge im Leibe abgebrochen und hat nach dem Stich noch eine Stunde gelebt.

Den 5. October. wie ich von Matthias Thun's Hochzeitfest in Lübz fortgeritten, ist mein Edelknabe, Christoph Zigler, so vollgesoffen gewesen, daß er kaum hat fortreiten können, den habe ich wacker abgeschmiert und hat mir zu Fuß nachlaufen müssen.

Den 14. Oct. haben die Landräthe und Markward Pentz bei mir zu Nacht gegessen, die Landräthe mich angesprochen, wollen meinen Bruder und mich vergleichen 1 ). Markward Pentz ist mit den Landräthen in disput gerathen, hat die urtel so im Hofgericht erkannt, an meiner Tafel zerrissen, hat einen gewaltigen Esel agiret.

Den 2. November habe den ganzen Tag Rath gehalten und mit dem Canzler Hajo von Nessen 2 ) hart in Disput eingelassen; es ist nicht das erste, daß er mit seinem stolzen ufgeblasenen Kopf Recht hat haben wollen, Gott wird mich auch einmal von ihm helfen.

Den 21. Nov. habe ein Schreiben empfangen vom Rath zu Rostock, begehren noch Dilation der Accisen bis Ostern. ich habe befohlen ihnen zu antworten, daß ich ihnen die Einnehmung der Accisen bis Ostern nicht verstatten will, sondern wie meine vorige Erklärung bis den 29. dies. Monats. Dabei verbleibe ich.

Den 14. December habe Rath gehalten wie ichs anstellen wollte mit den Güstrowschen, weil mein Bruder mich ganz aus meiner Possession treiben will und die Stadt für seine allein defendiren will; wie ich sie zum Gehorsam treibe daß sie meinen mandaten pariren, weil mein Bruder ihnen solches zu thun verboten.

Den 21. - Besuch des Grafen Cuno von Ostfriesland in Schwerin, der mich hat persuadiren wollen zu heirathen, ich ihm aber unter vielem Lachen das Contrarium gehalten.

Den 25. - hat der Canzler mich ansprechen lassen, ob ich nicht content wäre, daß er zu Graf von Ostfriesland nach Lübz 3 ) ziehen möchte, denn er ihm geschrieben und gebeten dahin


1) in Betreff der Landestheilung.
2) ein allgemein verhaßter Ausländer, f. meine Mekl. Geschichte III. S. 144 u. 152.
3) dem Wittwensitze der Herzogin=Mutter, S. ebendaselbst S. 135.
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1614-1615.
zu kommen, ich habe es ihm erlaubt; wenn er da kommen ist, wird er brav Lügen vorbringen.

Den 27. - habe einen Kammerjungen Gotthard von Gören ein Isabell und ein schwarz atlassen Kleid verehrt mit allem was dazu gehört, item habe ihm ein duchern Kleid geben mit guldnen Schnuren verbrämt, item einen seidnen Mantel.

1615.

Den 9. Januar ist der Griechische Graf Emanuel Phocas hier angelangt, habe ihn in der Hofstube durch meine Räthe tractiren lassen, inmittelst aber Michel Brauns und Ambrosio, meine Secretarien, ins Wirthshaus gesandt, ihm seine Laden oder Vellist aufzumachen und zu sehen ob er mit Falschheitsachen umginge oder nicht.

Den 13. - auf den Abend denselben in Verstrickung genommen und seinen Diener arrestirt, zu erfahren, ob er nicht Betrüger und seine Sachen falsch seyen.

Den 2. Februar ein Schreiben von meinem Bruder bekommen, daß er die 40tausend Thaler, so er mir schuldig, nicht vollkommen erlegen kann, weil er Hans Hane 20tausend Thaler vorgesetzt und nicht bekommen könne, begehrt auch, weil die Thaler übel zu bekommen seyen, daß ich noch Münze von ihm nähme. Das geschieht mir nur alles zum Verdruß daß man mich cujoniren will.

Den 14. - zwei Schreiben von meinem Bruder. Der gesteht mir noch nichts an Güstrow zu, schreibt beschwerliche Schreiben mit Lügen gespikkt. patientia. Gott ist gerecht und wird noch wohl helfen.

Den 16. - habe meines Bruders leute quitiert auf 40tausend Thaler.

Den 5. April ein Schreiben von H. August dem jüngeren von Lüneburg erhalten, begehrt, ich ihm die Reliquien so zu Doberan im Kloster seyen, zukommen lassen möchte, er wolle sie H. Wilhelm von Baiern zuschicken.

Den 13. April habe von einem Engländer gekauft ein Paar schwarze englische lange seidne Strümpfe für 8 1/2 Rthlr., item 3 Paar parfümierte Handschuhe mit goldenen Schnüren und Atlas verbrämt für 9 Rthlr. und 1 orten.

Den 16. - habe dem H. Philipp von Pommern=Stettin ein Stück in sein Stammbuch malen zu lassen versprochen und ihm dazu 100 ungar. Ducaten geschickt, selbiges zu Augsburg zu bezahlen; dazu auch mein Conterfey, für 7 Ducaten.

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1615.
Den 6. Juni den Güstrowern vorgeschrieben, daß sie meinen Befehlen pariren oder gewärtig seyn sollen, daß ich Sie für Meineidige anschlagen lasse.

Den 19. - habe meinen Kammerdiener mit der Carbatsche abgeschmiert, daß er nicht früh aufgewartet, sondern die ganze Nacht in der Silberkammer gesessen.

Den 29. - habe einen Pfaffen an den Kaek 1 ) stellen lassen und des Landes verwiesen neben der H . . . , mit der er Ehebruch begangen.

Den 4. Jul. Audienz an die Gesandten meines Bruders, Abraham Winterfeldt und Gebhard Moltke; ihre Proposition ist 1) wegen der Stadt Güstrow, 2) wegen Bestellung eines Capitäns, das Volk würbe für den Niedersächsischen Kreis, 3) soll ich ihm raison geben, daß ich seinen Canzler und andre seine Diener für leichte und ehrvergessene Leute hielte.

Den 5. - ein ehrerbietiges Schreiben von der Stadt Güstrow empfangen, die sich entschuldigt, daß sie nicht gehorchet, weil mein Bruder es ihnen streng verboten.

Den 6. - habe bei Hans Georg Vizthum in Halberstadt Werbung thun lassen, ob ich nicht allda Bischof werden könne.

Den 29. Jul. ein Schreiben vom H. August zu Lüneburg, begehrt noch mehr Reliquien für den H. zu Baiern.

Den 30. - meine Frau Mutter viel Stichelreden ausgeworfen, man muß den bösen Weibern viel zu gut halten.

Den 24. Aug. habe zu Niköping die Königin angesprochen, daß sie an den König und die Königin in England schreiben wolle, daß mir 50 Eisenstangen zollfrei möchten passiret werden, welches sie gewilligt.

Den 5. Dec. ein Schreiben vom Rath zu Friedland, der schreibt mir, daß mein Bruder ihm geschrieben, daß er ihm die ganze Orbör erlegen solle (da doch mir der halbe Theil gebürt). Er wolle sich dabei wider mich schüzen. (ist das nicht eine muthwillige Zunöthigung?) Gott wird alle falsche consilia stürzen und mich, Seinen armen Diener, gnädig erhalten um Seines Namens Ehre willen.

Den 6. - an die Städte Rostock und Wismar geschrieben, daß sie sich nicht in der Staaten von Holland Bündnis geben sollen.

Den 16. - Diese vergangene Nacht hat mich geträumt, wie daß mein Bruder die schwere Noth bekommen hätte und daß ihn der Schlag gerührt; und ich hätte darum mich gegrämt und


1) d. i. Pranger, s. meine Meckl. Geschichte, II. S. 425.
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1615-1616.
zu Mr. Behr gesagt, wenn er so stürbe wäre es eine Strafe Gottes, daß er wäre Calwinist worden.

1616.

Den 31. Januar. Mein Bruder hat seinen Canzleyschreiber an mich gesandt, die 1300 Fl. abzufordern, die ich ihm wegen Marniz laut Vertrages zu geben schuldig; ich habe mich aber geweigert und ihm nichts geben wollen, weil mein Bruder den Vertrag gebrochen und mir zuwider die Städte Güstrow, Krakow und Lage streitig macht und für seine allein par force defendiret, item daß er mir das Cröpelinsche Heuerkorn par force vorenthält.

Den 29. - ist der Grieche, so sich für einen Grafen Emanuel Phocas 1 ) ausgegeben, mit dem Schwert vom Leben zum Tode gerichtet worden.

Den 23. Februar. Dem Jägermeister und Notarius, die dem Hartwig Pentz zu Toddin die Hofgerichtsurtel insinuirt, worin ihm die Ausübung der hohen Jagd verboten, hat Hartwig Pentz seine Protestation vorgebracht und nach Speier appelliren zu wollen erklärt, denn er sich auf dem Seinigen zu jagen nicht begeben wollen. Wie ich vom Spazierritt heimkommen bin, ist mir Hartwig Pentzens Sohn Ulrich begegnet hart vorm Thor, der sich angestellt als wenn er schliefe, nur daß er den Hut nicht vor mir abnehmen wollte, dies steht zu gedenken.

Den 4. - vom Rath zu Rostock und den Hundertmännern ein Schreiben empfangen, daß sie sich mit den Staaten von Holland ausser ihrem alten Hansebündnis keins gemacht.

Den 5. April haben die Deputirte der Landschaft Audienz gehabt. Henning Rewentlow, Gebhard Moltke, David Rewentlow, Dr. Johann Domann, Jochim Schultze wegen Rostock, Dr. Daniel Eggebrecht und Dr. Mattias Gerdes wegen Wismar, wollen Frieden machen zwischen meinem Bruder und mich; ich sehe noch schlechte apparence dazu.

Den 13. - Witte 2 ) begehrt in Niederland mit Hugo Grotius zu discuriren und zu practisiren, daß die Staaten von Holland unter das Reich möchten gebracht werden. - präsumirt, der Sachse werde Kaiser, ich muß ihm dazu helfen, ich muß mich neutral halten entre Lübeck et Dännemark.

Den 25. - hat Simon Pauli seinen Eid als archivarius und Lehnssecretär abgeleistet.


1) S. oben ad a. 1615.
2) Herzogl. Meckl. Abgesandter bei den Hansestädten.
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1616.
Den 1sten habe an Vollrad von der Lühe befohlen, ein Schreiben an meinen Canzler fertigen zu lassen und ihm seine Bestellung aufzukündigen.

Den 26. - habe Vollrad von der Lühe und Claus Below befohlen, mit dem Canzler zu reden daß mir seine Aufwartung und expeditiones schlecht gefielen, wollte derwegen verständigt seyn, wie er hinfüro dienen wolle, denn nicht gemeint, so große und hohe Besoldung für so schlechte und geringe Aufwartung zu geben.

Den 29. - Abermalige Aufkündigung. Hajo von Nessen hat sich resolviret, er wäre content, begehre aber zu wissen, worin er nicht recht gehandelt.

Den 12. Mai bei dem Weinhändler Heinrich Führen für das Jahr - 190 Ohm Wein, das Ohm zu 25 schlechte Thaler, den Thaler zu 32 schill.

Den 23. Oct. habe an den Superintendenten und ganz Ministerium zu Güstrow geschrieben, betr. die Calwinisterey so zu Güstrow einreißt.

Den 8. Nov. bin ich der Graf von Erbach mit mir mit 6 Caleschen und etlichen reisigen Pferden nach dem Eickhof zu dem Landmarschall Henning Lützow zu Gast gezogen, allda die Nacht geblieben; wie ich schlafen gegangen, hat Vollrad Bülow Daniel Block, den Maler, für einen Schelm und Fuchsschwänzer gescholten und ihn geschlagen, er hat ihn aber wieder nicht vergessen, sondern ihn braun und blau geschlagen.

Den 9. - habe Bülowen einen starken Auswischer gegeben.

Den 11. - habe bei Herzog Bischof Ulrich zu Bützow 1 ) das Zeughaus besehen. Christian Friedrich Blom hat mit Herzog Ulrich Question gemacht: die Ursache ist wegen Anna Rantzow, die schilt Blom für eine H . . . . Herzog Ulrich sagt, er möge es verantworten, er solle ihn aus dem Geschwäz lassen, oder er wolle sagen, er löge wie ein Schelm. Herzog Ulrich ließ seine Kammermagd auf mein Gemach zum Tanz holen. Herzog Ulrich und Blom haben sehr grob mit einander geredet in présence des Frauenzimmers; ich habe Blom zufrieden gesprochen und Beide tellement quellement verglichen.

Den 31. Dec. habe mich mit meinem Bruder so ziemlich verglichen.


1) Prinz von Dänemark, s. meine Meckl. Geschichte III., S. 137 u. 141.
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1617-1618.

1617.

(Fortune infortune fortune.)

Den 1. Januar die Tractaten mit meinem Bruder abgebrochen, weil ohne meine Verkleinerung den Vertrag nicht unterschreiben kann.

Den 7. Mai wie man bei der Abendtafel das Confect aufgesetzt, habe ich gescherzt von dem Lübischen und Städtischen Wesen. Mr. Behr hat auch scherzweise dazu geredet, Joh. Witte aber bindet auf und giebt Mr. Behren einen Haufen unbescheidener Worte, daß sich auch Samuel Behr deshalb ziemlich erzürnt, es ist eine grobe Sau von Witte -

Den 27. Mai ist der gute Vertrag mit meinem Bruder richtig worden 1 ).

Den 7. Dec. bei meinem Mutter Bruder, dem Erzbischof von Bremen, zu Verden gewesen; hat derselbe über Tafel stark trinken lassen, lauter Malwasier, nach Essens ein Pferd getummelt und mir verehrt, das er die kleine Jungfrau, sein Bereiter aber Saporito nennt.

Den 8. - nach Essens hat mein Mutterbruder seine Maitresse oder Concubine holen lassen, Gertrud von Heimbrock, damit habe ich tanzen müssen. Hat sich ein Liefländischer von Adel bei mir angeben lassen, er wollte gern Einspänner werden; er wäre aber noch nicht wehrhaft. Da hat mein Vetter, der Erzbischof von Bremen, selbigen wehrhaft gemacht.

1618.

Den 13. Januar ein Schreiben von meinem Bruder wegen unsrer beiden Canzler, daß einer davon, wie ich vorgeschlagen, nach Curland solle, um H. Friedrich zu Curland auf dem Polnischen Reichstage Beistand zu leisten. Der Anschlag gefällt ihm nicht, giebt vor, er seinen Canzler nicht entrathen könne, ihm's auch wegen 20jähriger treuer Dienste nicht anmuthen möge. Es ist ein redlicher Vogel (der Cothmann), ist wohl werth, daß man ihn verschont, ein Strick am Hals wäre sein verdienter Lohn.

Den 25. - ist der Bischof zu Bützow, Herzog Ulrich 2 ), hier angelangt, hat mit mir in meinem Gemach geheim geredet und mir ein Schreiben gezeigt, welches der König von Dännemark an ihn gethan, darin der König begehrt, daß er mir des Kurfürsten zu Brandenburg Tochter möge antragen, denn, wie da steht, sieht der König nicht gern, daß sie den König von Schweden bekommt 3 ); habe ihm die Resolution gesagt, daß meine Gelegen=


1) S. a. a. O. S. 154 a. E.
2) S. oben ad a. 1617. Nov. 11.
3) S. meine Meckl. Geschichte III. S., 240.
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1618.
heit nicht sey, mich in das Haus Brandenburg zu verheirathen aus vielen erheblichen Ursachen; er sehe ja selbst, wie es zu rouine aussehe.

Den 17. habe mit Mr. Witte weitläuftig discurirt von dem Niedersächsischen Kreisestat, vom dänischen Wesen, und wie man sich vor dem Kömge vorzusehen hätte; item den König von Schweden beizuspringen mit Assistenz der Generalstaaten und Hansestädte.

Den 12. März habe ich meinen Ganzer Hajo von Nessen vorgehabt und ihm einen starken Filz gegeben und ihm in höchstem verwiesen, daß er mehremal so ein scharf schreiben an mich gethan und daneben ihm angemeldet, da er mir dienen wolle, solle er mir redlich dienen und mehr Fleiß anwenden oder da er mir nicht mit mehrem Fleiß dienen wolle, so stände ihm das Thor offen, könnte seinen Abschied stündlich bekommen. Er hat mit großem Betheuren auf sich genommen, daß die Schreiben so nicht gemeint, daß er mir dadurch offendiren wolle, bäte, ich möchte ihm verzeihen.

Den 3. März ist mein Bruder nach Cassel geritten.

Den 1. April habe Zeitung bekommen, daß mein Bruder solle zu Cassel mit des Landgrafen Moriz ältester Tochter 1ster Ehe Beilager gehalten haben.

Den 27. Annahme des Hans von Schmalensee zum Hofjunker, für zwei Pferde Futter, den Tisch bei Hofe, Losierung; Heu, Stroh und Licht aber soll er sich selbst schaffen, zur Besoldung monatlich 15 Fl. thut jährlich 180 Fl., Hufschlaggeld er selbst.

Den 5. Juni habe den Maler Daniel Block nach Güstrow gesandt, den Altar da abzuholen, welchen mein Bruder aus der Schloßcapelle hat nehmen lassen (und anstatt dessen einen Calwinschen Tisch dahin gesetzt) und nach Doberan zu führen.

Den 8. - an den Kreisobersten und den Stiftsadministrator zu Magdeburg geschrieben, daß ich das Ausschreiben an den Bischof zu Bützow nicht unterschreiben wolle, weil wir mit ihm noch disputieren, ob das Stift ein Reichsstand oder ein Landstand des Fürstenthums Mecklenburg ist, habe deswegen meinen Bruder verwiesen, daß er den Brief unterschrieben und darin unsers Hauses reputation und Gerechtigkeit nicht besser in Acht gehabt.

Den 23. - bittet mich mein Bruder, ich möge ihm seine Hand wieder senden, weil er von seinem Canzler, Dr. Cothmann, verleitet.

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1618.
Den 3. Jul. Samuel Plessens urtel von Helmstädt gekommen und wird ihm zuerkannt, daß er wegen seines Ehebruchs soll mit dem Schwert vom Leben zum Tode gerichtet werden wie auch die geschwängerte.

Den 6. - haben mich die Plessen ansprechen lassen, ich möge ihrem Bruder das Leben schenken und ihn relegiren lassen; ich habe erklärt, was ihm durch Urtel und Recht zuerkannt, das solle exsequirt werden.

Den 7. - ist des Missetäters Hausfrau zu mir kommen und nebst 2 Kindern einen Fußfall gethan und gebeten, ich möge ihm um ihrer und ihrer Kinder willen das Leben schenken; ich mich erklärt, daß ichs nicht thun könne, wolle auch mein Gewissen nicht beschmuzzen.

Den 9. - hat Michel Brauns an mich geschrieben, daß Samuel Plessen, der gestern gerichtet werden sollen, vor dem peinlichen Halsgericht sein Bekenntnis geleugnet, ist er also wieder in sein Gefängnis geführt worden. Hier hinter ist ein Schelmstück verborgen, sollte auch mein Rath Michel Brauns selbst mit unter der Decke liegen.

Den 4. Aug. ein schreiben vom Bischof Herzog Ulrich zu Bützow, der bittet für den gefangenen Plessen, ich habe den Bescheid geben, ich könnte mit gutem Gewissen ihm die Strafe nicht erlassen, ich wollte es zum andern Mal verschicken, was da erkannt werde, das wolle exsequiren lassen, doch so viel möglich solle er H. Ulrichs Fürbitte Wirkung spüren.

Den 17. - ist Samuel Plessens urtel von Helmstädt angelangt, da ist nicht mehr inne denn daß die vorige Urtel confirmiert, daß man ihn neben der H . . . Maria Gruben richten soll, also habe ich dem Canzler befohlen, daß den 19. d. zwischen 6 und 7 Uhr früh das Weib erst, danach Plessen sollen justificirt werden vor der Canzlei auf der Bahn.

Den 21. - hat mein Canzler an mich geschrieben, daß den 19. Sam. Plessen und Mar. Gruben seyen gerichtet worden, er mit wenig Andacht gestorben.

Den 18. Nov. bin ich auf den Sternberger Landtag gefahren.

Den 20. - zu Güstrow wollen mich die anwesenden von der Ritterschaft zu einem Landtage bewegen, indem sie mir Contribution anbieten, sie begehren neue Landräthe, auf den Landtagen das directorium zu führen, wollen sich auch wegen des Klosters Ribniz dann so gegen meinen Bruder erklären auf vorgängige Taxation, daß wir sämmtlich content seyn sollen. Dies ist eine angelegte Sache, mein Bruder practisiret dies bei der Landschaft,

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1618-1619.
daß er nur Geld bekommt und also die Totaldivision verhindert werde.

Den 18. Dec. ein Schreiben von Vollrath von der Lühe, darin er mir seinen Dienst aufkündigt und seinen Abschied auf Ostern oder aufs längste Johannis begehrt. Dies kommt mir unvermuthlich und befremdend vor, hätte nicht gemeint, daß er mir so kurz anrennen würde - basta - patientia - das Unglück ist schwer, mein Gott hilf aus Noth.

Den 19. - habe meinem Münzmeister Simon Lüdemann durch die Räthe Vollrath von der Lühe und Dr. von Hagen vorhalten lassen, daß die Lübecker und Hamburger meine Münze walwiret und falsch befunden 1 ), er solle mir Rechnung davon geben, habe ihn einziehen und auf dem Hause verstricken lassen, item alle seine Sachen zu Gadebusch inventiren und confisciren lassen.

1619.

Den 19. März. Begehren des Bischofs von Bremen, daß ich mich in das große Bündnis miteinlassen möchte, der König von Schweden habe sich schon erklärt; ich will jedoch vorerst die conditiones kennen.

Den 1. April bei meinem Vetter, dem Erzbischof zu Bremen, in Eutin eingetroffen; allda ist Comedie agiert worden: meines Vetters Maitresse ein Kleinod mit Demanten versetzt verehrt.

Den 13. Mai habe mit dem Weinhändler Heinrich Füren accordiert, gebe ihm für das Ohm 33 Fl., nehme 100 Ohm weissen, 15 Ohm rothen Gänsefüßer und 3 Ohm Kräuterwein.

Den 8. Juni verkaufe um 110,000 Fl. das Amt Tempzin an Siegward von der Wisch.

Den 14. - meine Räthe Vollrath von der Lühe, Hugold Behr, Heinrich Husanus, Christof von Hagen auf den Kreistag nach Lüneburg abgefertigt. Gott der Allmächtige dirigire die consilia zu seinem Lob und meinem und dieses Kreises und Vaterlandes Besten.

Den 19. Juli ist der Münzmeister Simon Lüdemann wegen Falschmünzens zu Schwerin mit dem Schwert gerichtet.

Den 18. Sept. ein Schreiben vom Könige von Dännemark und Herzog Friedrich zu Holstein empfangen, daß sie nicht mehr die Kreistage beschicken wollen, weil sie mit den Hamburgern Streit haben, die sie nicht für einen Kreisstand passiren lassen,


1) S. a. a. O. S. 153.
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1619-1620.
sondern für einen mittelbaren Stand unter dem Hause Holstein halten.

Den 27. - haben die unirten Fürsten im Oberlande an mich geschrieben, begehren, ich möge nach Nürnberg auf den Unionstag kommen, den 2. Nov. (an den Kurfürsten zu Sachsen zum Erachten gesandt.)

Mein Canzler schickt mir einen Loskündigungsbrief von seiner Bestallung und will auf Ostern abziehen.

Den 1. Oct. Audienz der Landmarschälle Lützow und Hane, beschweren sich daß die Kreiscontribution angesetzt und kein Landtag ausgeschrieben sey, begehren darüber zuvor einen Landtag zu halten.

Den 23. - dasselbe von Seiten der Stadt Rostock.

Den 17. - habe Gebhard Moltke mein Bedenken, so ich mit eigener Hand geschrieben und titulirt habe: Discours du présent estat de Mechelburgk, gegeben. Gebhard Moltke den Discours durchgelesen, gefällt ihm wohl.

Den 29. - begehren Henning und Joachim die Lützower auf Schwechow und Pritzier mit mir zu tractiren wegen der Jagd, habe ihnen zugegeben, daß sie mögen von Aegidi bis Weihnacht auf dem Ihrigen jagen, ich aber Macht behalte auch auf dem Ihrigen zu jagen und zu schießen vor der Zeit; sie haben sich auch verpflichtet mir als Recognition ein gut Pferd zu geben, wie ich es ihnen werde anzeigen lassen. Diese Vergünstigung geht nicht weiter als auf ihre männlichen Leibeslehnserben a linea descendente und soll von niemand anderen in consequenz gezogen werden.

Den 16. Nov. an meinen Bruder geschrieben wegen Werbung der Tripelhülfe und andrer Sachen, als Anschlagung der Patente, daß sich die Unterthanen in keine andere Bestallung einlassen sollen.

Den 23. habe mit dem Kaufmann Cord Ulrichs aus Braunschweig tractirt wegen 1000 Musketen, 50 Kürassen, 50 Paar Pistolen, 12 Doppelhaken (das Stück Musketen mit Bandelier und fourchette zu 4 schlechte Thaler, macht für 1000 Stück 7000 Mark lüb.)

1620.

Den 6. Februar, ma mère me fait tant de caresses pour me tromper; mir Fräulein Anna Marie von Ostfriesland angetragen zu ehelichen, habe mich über nichts erklärt.

Den 5. März habe an den Kreisobersten, Herzog Christian zu Lüneburg, geschrieben, er möge sich an gleich und recht ge=

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1620.
nügen lassen und das feindselige Vornehmen wider Hamburg abschaffen; ein gleiches Ermahnungsschreiben an Herzog zu Braunschweig für jenen.

Der Canzler Hajo von Nessen stirbt den 29. März.

Den 2. April ich und mein Bruder haben geloost, wer Reuter oder Fußvolk werben soll; so ist mir das Fußvolk zugefallen.

Den 10. Mai habe an alle meine Räthe geschrieben, ihr Bedenken mir zu geben, wie jezo, weil mein Canzler todt, ich mein Regiment anstellen, wieder in eine bessere Form zu bringen, daß ich mit dem Justizwesen ganz nichts zu thun, sondern nur auf Reichs= und Kreissachen und auf mein öconomisch Wesen sehen möchte; werde nun vernehmen, was sie mir Gutes rathen werden.

Den 14. Mai ist keiner von den Gesandten 1 ) zur Tafel gewesen, nach dem Essen bin ich zum Herzog (zu Sachsen) gegangen, von da zu Hieronimus Elwer, da habe ich mit saufen müssen; der hat mir alle resolutiones communicirt, welche ihm die Fürsten gegeben, in specie des Königs zu Dännemark. Der Herzog zu Sachsen ist sehr melancholisch gewesen.

Den 18. Mai ist der Bischof Ulrich von Bützow hier gewesen, wie seine Gewohnheit gesoffen und schandiret.

Den 19. Mai spricht mich der Bischof Ulrich an, ich möge den Trompeterjungen Jochim, welchen ich habe lernen lassen, wehrhaftig machen, habe es anfangs difficultirt, aber auf sein vielfältiges Anhalten doch endlich ihm den Degen neben 3 guten Maulschellen angehängt.

Den 19. Mai ist der holsteinsche Canzler Martinus Chemnicius hier angelangt und bei mir zu Nacht gegessen; habe ihn angesprochen er möge mir doch eine Person zum Canzler nachweisen und mir sein Bedenken geben, wie mein Regimentswesen recht und ordentlich anstellen könnte.

Den 22. Mai haben sich nach Essens Kurfürstl. Heidelbergische Commissarii (jetzt vermeinte Königl. Böhmische) angegeben, begehren Audienz, haben aber kein Creditiv. Habe heute 300 Musketen nach Poel auf die Festung gesandt. Moßheim, des vermeinten Böhmischen Königs Kämmerer und Capitän über die Leibguardi, jetzt Kriegscommissarius der 2000 englischen Soldaten, die hierdurch ziehen sollen, darauf er den Paß begehrt, welchen ich ihm gleichwohl soviel möglich abgeschlagen, denn es meine Unterthanen am ärgsten treffen würde, da sie nach der


1) S. Jahrbücher des Vereins für meckl. Gesch. u. s. w. Jahrg. I. 1836. S. 137.
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1620.
Mark ziehen von Hamburg aus und meines Bruders Lande gar nicht berühren.

Den 23. Mai habe den Böhmischen Commissarius wieder abgefertigt und ihm das Volk durchzuführen abgeschlagen, ist also malcontent geschieden 1 ).

Den 26. Mai kommt Bugislav Behr mit einem Creditiv von meinem Bruder, wollte gern den König von Böhmen oder besser gesagt, den Kurfürsten von Heidelberg favorisiren und haben, daß die 2000 englische Soldaten möchten hier im Land logirt und ihnen der Paß nach der Mark und der Lausniz verstattet werde, ich habe es rund abgeschlagen.

Den 3. Juni Heinrich Husanus aus Hamburg an Mr. Behr geschrieben, daß die 2000 Engländer daselbst angelangt.

Den 4. Juni ein Schreiben von der Herzogin zu Grabow empfangen, die schreibt, daß das englische Volk 3560 zu Fuß schon zu Blücher im Amt Boizenburg angelangt, wollen ihren Weg durch Mecklenburg nehmen.

Den 6. Juni habe ich aviso von Dömiz bekommen, daß die Hamburger das Volk nicht wollen passiren lassen, sondern wollens in ihre Dienste nehmen. Statthalter und Räthe auf dem Parchimer Landtage sehr scharfe und ungeschliffene Briefe wegen der Rostocker Irrung betreffend die Accise und Universität item wegen Durchzug des englischen Kriegsvolks an mich geschrieben, muß sehen wie ihnen wieder einmal einen Possen reisse.

Den 7. Juni habe ein Schreiben von meinem Bruder empfangen, der will mich was fexiren und hat kein Zeug dazu.

Den 9. Juni Schreiben von meinem Bruder, will sich ganz von mir wegen Durchziehung des englischen Kriegsvolks separiren, will mir gern einen Schimpf gönnen - patientia - will sehen wie ihm wieder einen Possen reisse; es ist eine Schande, da man ihnen noch den Paß wehren könnte, will er doch die Calwinisten, seine leichtfertigen Religionsgenossen, favorisiren.

Den 10. Juni deshalb an meinen Bruder geschrieben wegen des englischen Durchzuges, er möge doch den Erbvertrag ansehen, was der von Durchzügen disponiret.

Den 11. Juni ein schreiben von meiner Frau Mutter empfangen, dar steht dul Zeug in vom Bischof zu Bremen und König zu Dännemark.

Den 13. Juni kommt Post von Husanus, Geo. Malzan und Hartwig Pentz zu Toddin, daß das englische Volk zu Boizenburg (weil sie gemerkt ich sie nicht habe durchstatten wollen) zu


1) S. meine Meckl. Geschichte III. S. 165.
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1620.
Schiff nach der Lüneburgschen Seite übersetzen lassen und sie also nach der Mark willens zu ziehen, haben also Gottlob unser Land verschont.

Den 15. Juni habe an König von Polen geschrieben wegen Herzogs Wilhelm zu Curland, daß er ihm sein Land möge wieder einräumen.

* ) Den 11. Juli habe einen Lakaien an den Kurfürsten nach Dresden gesandt und geschrieben, wie es hier im Kreise zugehe, item ein Schreiben an Herzog Christian zu Braunschweig, begehre von ihm zu wissen, ob er mein Freund oder Feind seyn will oder wessen ich mich von ihm zu versehen habe. Daniel Block der Maler hat Judelium über Tafel hart angegriffen mit Sachen, daß ich mich darüber fast erzürnt und Daniel eine Maulschelle gegeben.

Den 25. Juli habe ein Schreiben in der Form eines Cartels von Herzog Christian zu Lüneburg empfangen, werde mit ihm fechten müssen.

Den 4. August ein Dankschreiben vom König von Schweden durch Mr. Witte erhalten und geheime Mittheilung.

Den 4. Aug. eigenhändig Antwortschreiben an den König von Schweden; den Stallmeister dahin abgefertigt mit 3 Pferden zum Geschenk an Seine Königl. Würden.

Den 21. Aug. an S. Kais. Maj., der mich und die Stadt Augsburg zu Commissarien bestellt, um die Städte und den Herzog von Lüneburg zu vergleichen; ich reite, um melancolie zu vertreiben, spazieren und bekomme, wie ich heimkehre, noch ein Schreiben von S. Kais. Maj., ich möge den Böhmen keine assistence thun, es sey auf was Wegen es wolle.

Den 30. Aug. der Schwedische Gesandte Oxenstjerna um 16 Uhr Vormittags hier zu Schwerin angelangt, viel mit ihm discurirt und bei ihm an die Kurfürstin von Brandenburg geschrieben.

Den 5. Sept. ist Mr. Joh. Witte bei mir zu Poel gewesen, hat von der Conföderation mit mir geredet und will ein Schreiben an den König abfassen, welches ich mit eigenen Händen an ihn thun soll, und sonst allerhand discours.

Den 6. Sept. 2 Schreiben an Kais. Maj.

Den 7. Sept. bin ich nach Mittag an des Königs Schiff gefahren. Der Admiral mich zu sich hinauf gebeten, ich aber entschuldige mich.


*) Vom 20. - 27. Juni s. Jahrbücher a. a. O. 138 u. 139.
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1620.
Den 8. Sept. den Admiral Karl Karlson bei mir zu Mittag gehabt.

Den 15. Sept. ein Schreiben von der Kurfürstl. Brandenburgischen Wittwe erhalten, die will morgen mit der Königl. Braut (Gustav Adolfs) zu Dömitz die Nacht seyn 1 ).

Den 20. Sept. Ankunft der Königl. Braut Abends 8 Uhr hier zu Schwerin.

Den 21. - ist das ganze Wesen hier still gelegen.

Den 22. - bin ich um 8 Uhr früh mit der Königl. Braut und dem ganzen Comitat von Schwerin nach Wismar gezogen. meine Frau Mutter mit dem Frießländischen Fräulein und mein Bruder mit seiner Gemalin angelangt; auch der Erzbischof von Bremen spät Abends, wie wir sämmtlich auf dem Rathhause Tafel gehalten, angelangt; nach Essens habe die Braut in ihr losir geführt.

Den 23. - nach der Malzeit sämmtlich nach Poel gefahren und bis in die Nacht getanzt.

Den 24. - früh hat mich mein Vetter, der Erzbischof von Bremen, angesprochen, ich möge mich in Conföderation mit ihm und Herzog Friedrich zu Holstein einlassen, und mir eine Notel einer Conföderation zugestellt; habe gesagt, ich könnte mich bei dieser Confusion nicht resolviren, bitte um Bedenkzeit, habe von den Städten noch keine Resolution, ob der König von Schweden pure sich dazu verstanden mit ihnen in Bündnis zu treten; er ist fast malcontent gewesen. Ueber Tafel läßt mir die Kurfürstin sagen, sie wolle zu Schiff gehen, habe ihr das Geleit gegeben, sie hat bei sich gehabt die Herzogin zu Braunschweig und eine Jungfrau; ich bin wieder vom Schiff gefahren und habe mich ans Land sezzen lassen und bin eher aufs Haus kommen als der Admiral; so ist der Admiral mit der Braut fortgezogen, wir sind in sinkender Nacht wieder auf Poel angelangt, ich habe ein Feuerwerk angehen lassen, darüber ist der Edelknabe Heinrich Tomstorff zu Schaden gekommen.

Den 25. - ist Gustavus Horn mit Credenzschreiben angekommen, um den Bischof zu Bremen, mich, meinen Bruder und Frau Mutter nach Schweden einzuladen; habe ihm eine Kette von 36 Kronen verehrt, der Königlichen Braut einen großen Demantring verehrt, kostet 570 Rthlr.

Den 10. October. Audienz der beiden Landmarschalks Henning Lützow und Vicke Malzan, bitten, daß nicht totaliter dividiren solle, habe gut Deutsch mit ihnen geredet.


1) S. meine Meckl. Geschichte III. S. 240.
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1620 - 1621.
Den 20. - hat Mr. Behr seinen Diener, Heinrich Reding, wehrhaftig gemacht.

Den 2. Nov. zu Güstrow die Tractaten wegen der Totaldivision abermals angefangen; mein Bruder hat gar scharf mit dem Landmarschall Henning Lützow geredet.

Den 9. - ist die Proposition dem Ausschuß der Landschaft geschehen und angezeigt, daß mein Bruder und ich gänzlich entschlossen, totaliter zu dividiren; Nachmittags zum Ringe gerannt.

Den 12. - auf den Abend beim Tanz hat mir meines Bruders Gemalin einen schönen Ring und einen favor auf den Hut präsentiert;

Den 18. - abermals ein Kleinod auf den Hut.

Den 23. - hat mein. Bruder den Punkt wegen Reformirung des Thums allhier zu Güstrow stark betrieben; die Landschaft hat sich weder kalt noch warm erklärt.

Den 24. - Die Landschaft begehrt heimzuziehen, wir den 12. Dec. zum Landtag angesezt, vorher 8 Tage ist den Rostokern 1 Tag mit ihnen wegen Accise zu tractiren angesezt und ausgeschrieben; der Landschaft Resolution, daß sie uns die Totaldivision sperren wollen.

Den 28. - bin ich mit gutem contento von Güstrow geschieden.

Den 7. Dec. bietet mir Christoff Neukirchen 100,000 Fl. auf das Amt Iwenack zu leihen an.

Den 13. - Anfang des Landtages zu Güstrow.

Den 16.- stark Rath gehalten, tolle Erklärung von der Landschaft bekommen.

Den 21. - die Landschaft eine leichtfertige Resolution übergeben, daß eine Schande ist; ein Schreiben von Kais. Maj., daß er Prag wieder erobert, item vom Statthalter der Kurpfalz.

Den 25. - von Güstrow abgezogen mit den beiden Herzogen von Curland (Vater und Sohn) nebst Vietinghoff.

Den 28. - Rath gehalten und wegen der Special= und General=gravaminum der Ritter= und Landschaft wie auch der Städte deliberirt; ist fast der Mühe nicht werth.

1621.

Den 9. Januar zu Güstrow auf dem Landtag angelangt.

Den 10. - ist der Landtag angegangen, aber noch sehr wenige von der Landschaft erschienen.

Den 11.- haben die Rostocker und Wismarer ihre supplicationes übergeben. Rostock will die Theilung und in den

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1621.
Mecklenburgschen Theil gelegt werden, Wismar bittet, man möge nicht theilen und sie den Rostockern gleich halten.

Den 12. - haben wir ihnen lassen die Resolution geben, daß wir ungeachtet ihres Einwendens bei unsrer Theilung verbleiben wollen; von der ganzen Landschaft ein Schreiben erhalten nebst einer Belehrung, ob der Dom allhier zu Güstrow meinem Bruder einzuräumen (die Belehrung ist von Wittenberg eingeholt).

Den 14. - Erklärung der Landschaft wegen der Totaldivision und ihrer gravaminum. mein Bruder hat einen Bären gehezzt.

Den 17. - Endliche und schließliche Erklärung der Ritter= und Landschaft, wir sollen die Totaldivision verbleiben lassen, so wollen sie uns 600,000 Gulden geben, wo das nicht annehmlich, wollen sie davon ziehen und ihre vorige Protestation wiederholt haben.

Den 18. - habe mich auf Bitten meines Bruders resolviret, daß das Land= und Hofgericht wie auch das Consistorium solle gemein bleiben, daß aber die Landschaft per supplicationem darum anhalte.

Den 19. - habe wegen des Doms starken disput gehabt, sonst wegen des Regiments sind wir mit der Landschaft in guten terminis.

Den 20. - hat mein Bruder wegen des Doms etwas gemault, daß ihm der Dom nicht wolle eingeräumt werden Calwinisch darin zu predigen.

Den 22. - hat sich derselbe des Doms gänzlich begeben zu reformiren, nur daß ihm erlaubt sey, seine Begräbnis= und Leichenpredigt durch seinen Calwinschen Pfaffen darin verrichten zu lassen.

Den 24. - späte resolution von meinem Bruder, darin er sich sehr bedrohlich vernehmen läßt und die Theilung ganz zerschlagen will; will er Contribution haben, muß er wohl andere Worte geben.

Den 25. - habe durch meine Räthe mit meines Bruders Räthen tractieren und ihnen zu Gemüth führen lassen, was daraus entstehen würde, wenn sie die Calwinsche Religion so fortsezen wollten, daß dadurch die Theilung und Contribution verhindert und ich alsdann ihm, Geld auf Aemter zu nehmen, auch nicht consentiren würde.

Den 26. - läßt mir mein Bruder sagen, er wolle die Totaldivision ganz zerschlagen lassen, sich der Contribution auch gänzlich begeben, und eine ganz neue Calwinsche Kirche zu Güstrow bauen lassen, ich habe ihm wieder sagen lassen, ich

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1621.
hätte mich hierher begeben, nicht wegen der Religion mit ihm zu disputiren, sondern Land und Leute mit ihm zu theilen, hätte mich solchen Disputs nicht vermuthet, wolle nur wissen, ob er seine Opinion der Landschaft allein oder conjunctim mit mir zur Resolution geben lassen wolle, ersteren Falles wolle auch ich meine Erklärung absonderlich thun lassen.

Den 27. - hat sich mein Bruder resolwiert, es sey so nicht gemeint, wie es vielleicht aufgenommen, er begehre nur seine Capelle auf seinen Häusern und allhier seine Schloßkirche größer zu bauen und einen Präceptor für etliche wenige Knaben; dies ist der Landschaft angezeigt worden und ihr den 5. Febr. wiederzukommen befohlen.

Den 31. - hat mich mein Rath, Dr. v. Hagen, gebeten, ihm zu erlauben, ein Geschenk von der Stadt Rostock zu nehmen, weil er viel Mühe bei den Accisetractaten gehabt; habe es ihm für diesmal erlaubt, ihm aber hart ingebunden, hinfüro von keinen zu nehmen.

Den 16. März wie in Doberan bei Tafel size, kommt Herzog Joachim Ernst zu Holstein=Sonderburg an; sein Begehren ist, daß er möge Volk werben für den König von Dännemark; ich habe ihm heimlich zu werben erlaubt. (Dasselbe den 12. März in Schwerin von einem dänischen Hauptmann begehrt.)

Den 23. - wie ich zu Bett gangen bin, haben Bogislav Behr und Hans Gristow sich verunwilligt, also daß Gristow den Behr mit der Faust in meinem Vorgemach an den Hals geschlagen und darauf von Leder gewischt, haben sie von einander gebracht und sind Beide davon geritten, ehe ichs erfahren; es soll sonst Behr große Discretion gebraucht haben.

Den 19. April hat Jacob Schack den Hoffrieden gebrochen, ist ins Gefängnis geworfen worden.

Den 20. - habe den Saalknecht und Silberjungen durch den Burgvogt wehrhaft machen lassen.

Den 12. Mai habe Heinrich Husan und Lewin Ludwig Hane nach Wien zum Kaiser, die Lehen zu empfangen, abgefertigt.

Den 14. - zu Sternberg auf den angesezten Landtag angelangt.

Den 15. - mit meinem Bruder zusammen auf den Judenberg geritten, allwo die Proposition geschehen. Anfrage von Erzbischof von Bremen und vom Herzog Friedrich zu Holtein, ob ich die mir vom Kreise angetragene Legation an den Kaiser annehmen werde oder nicht, Antwort an Beide que non.

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1621-1622.
Den 17. - wieder mit meinem Bruder auf den Judenberg gezogen und die Anweisung und Erlassung beiderseitiger Landschaft vollzogen.

Den 20. Juni habe an Fräulein Anna Maria zu Frießland geschrieben, schicke ihr einen Zelter mit Sattel und Zeug und einer Floretsammtdecke.

Den 26. - bin ich mit dem Erzbischof von Bremen von Neustadt aus nach Dresden aufgebrochen.

Den 7. und 8. Juli in Leipzig. Abends haben uns die Studenten eine musique gebracht, und habe dort den Postmeister in Eid und Bestallung genommen, zahle ihm jährlich 60 Rthlr.

Den 22. Sept. ist Moriz von der Marwitz (bisheriger Hofmeister bei der Prinzessin zu Halle, Gemalin des Administrators zu Magdeburg und als Rath und Cämmerer von mir in Dienst genommen) hier bei mir zu Neustadt angelangt.

Den 26. - habe Matthias Güntersberg zum Landrichter mit 2000 Fl. jährlicher Besoldung bestellt.

Den 12. Oct. ein Ballet in Güstrow mir zu Ehren von Prinzessinnen getanzt.

Den 31. - hat mir meine Frau Mutter ein schriftlich Bedenken gegeben und mir gerathen, mich mit der Jüngsten von Frießland in ehelichen Stand zu begeben.

Den 16. Dec. hat mir mein Vetter, der Erzbischof von Bremen, in Rehna bei meiner Frau Mutter einen schönen Reiherbusch und ein Pferd verehrt, alles darum, daß ich Anna Maria von Frießland nehmen soll.

Den 18. - habe nach Mittag mit Fräulein Anna Maria allein in meiner Schwester Losament Karten gespielt und ihr ein Demant Symbol in Ring gefaßt verehrt, elle me remercie affectionement.

Den 20.- meine Frau Mutter allhier zu Schwerin, sind sehr lustig gewesen, habe getanzt und Fräulein Anna Maria zu Frießland für eine Tochter aufgenommen.

1622.

Den 4. März bin ich von Neustadt auf Lübz gezogen auf Fastnacht, wo meine Schwester und Muhme mir eine lustige Maskerade gebracht.

Den 7. - habe allda mit Fräulein Anna Maria geredet und mich mit ihr doch unter uns versprochen, da es beiden Theilen nach Gottes Willen nach verflossenen 8 Monaten gefiele, uns mit einander zu verehelichen, habe ihr einen Spiegel mit

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1622.
Gold eingefaßt und mit Demanten besezt geschenkt, kostet mir 460 Rthlr. spec.

Den 14.- zu Doberan zwei junge östreichische von Adel vorgefunden, Joh. von Schliz, sonst Görz genannt, und dessen Bruder. Der älteste hat mir theses dedicirt, habe ihm mein Conterfey in Gold präsentirt, ist ein feiner junger Mensch.

Den 22. - eine Antwort von meiner Mutter und von Fräulein Anna Maria mit einem Schachtelchen darin ein faveur von ihrem eigenen Haar.

Den 9. April ist des verlaufenen Königs von Böhmen Gesandter angelangt, Herr Achatius von Donop, begehrt geheime Audienz ohne einige apparence, hat sie auch erhalten, begehrt Geld und Assistenz für den Pfalzgrafen Friedrich, den verlaufenen König aus Böhmen.

Den 28. - haben mein Bruder und ich zu Güstrow geloost, in welchem Antheil Landes das Hofgericht fallen und ist mirs gefallen, da es in meiner Stadt Sternberg soll angerichtet werden.

Den 3. Mai ein Schreiben von dem kaiserl. Hofrath Veit Heinrich von Stralendorf, berichtet mir, daß S. Kais. Maj. mir ein Roß präsentirt.

Den 22. Juli habe Heinr. Lewezow nach Verden gesandt um Fräul. Anna Maria zu Frießland zu werben und die Heirathsnotel richtig zu machen.

Den 9. Aug. habe einen Mantel von ungeschorenem Sammt für 150 Rthlr. gekauft, eine Satteldecke für 180 Rthlr.

Den 11. Aug. ein Zusagungsschreiben vom Grafen Cuno zu Ostfrießland für seine Tochter, Frl. A. M. durch meinen Gesandten Lewezow aus Aurich erhalten.

Den 25. Aug. habe Moriz von der Marwitz für meinen Hofmarschalk bestellt, den Burgvogt Hans Schwellengrebel für einen Haushofmeister.

Den 2. Sept. bin zu Verden angelangt.

Den 3. Sept ebendaselbst auch meine Braut A. M. nebst ihrem Vater Gr. Cuno zu Ostfriesland, ihren Brüdern Schwester und meine Mutter.

Den 4. Sept. ist allda meine Trauung gefeiert worden.

Den 5. - ist die Morgengabe präsentirt worden.

Den 9. - mit meiner Gemalin und deren Brüdern die Heimkehr angetreten.

Den 16. - zu Poel angelangt, den 19. zu Doberan; den 22. ist mein Bruder mit seiner Gemalin und seinen beiden Töchtern angelangt; bis zum 25. geblieben.

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1622-1623.
Den 27. - bin ich mit meiner Gemalin nach Altenhof geritten.

Den 30. - sind wir nach Güstrow gezogen, wo uns mein Bruder mit 109 Pferden empfangen hat.

Den 6. Oct. wieder zu Doberan angelangt.

Den 5. Nov. auf den Abend über Tafel ist meine Gemalin übel worden, daß sie ist aufgestanden, und in meine Kammer gegangen und ganz beschwimet, daß man ihr das Kleid vom Leibe reissen und schneiden müssen; wie ich aber wieder zu ihr kommen, ist sie gar lustig wieder gewesen.

Den 11. - habe meinen Marschalk Moriz von der Marwitz und Georg Linstow als Commissarien nach Sternberg gesandt, allda das neu angestellte Land= und Hofgericht zu introduciren und den Land= und Vicelandrichter neben den Assessoren in Pflicht zu nehmen.

Den 21. - bin ich von Mecklenburg aus mit meiner Gemalin nach der neuen Schifffahrt, so von Vicheln bis Wismar gehen soll, gefahren und die Schleusen besehen.

Den 9. Dec. habe dem Vorbescheide mit der Ritterschaft Meckl. Kreises und der Stadt Wismar in Person beigewohnt.

Den 10. - abermals, ohne sie vertragen zu können. Die Rostocker sind der Wismarschen Beistand gewesen, haben viel Werks gemacht, habe ihnen einen starken Filz geben lassen, daß sie zu dieser Sache nicht berufen und in besonderen Vorwiz, sich in diesen Handel mengen zu wollen.

1623.

Den 17. Januar habe Christof Stralendorf für einen Rittmeister bestellt.

Den 4. Febr. auf den Abend in Malchin 1 ) auf dem Landtag augelangt, bis zum 7ten.

Den 25. - die Reuter, so ich habe werben lassen, im Felde bei Dömitz besehen und in Ordnung bringen lassen.

Den 26. - sie gemustert und nach der Musterung schwören lassen in vollen Waffen.

Den 2. März habe mit Rittmeister Joh. Oldenhövet tractirt wegen Bestellung, daß er mir 140 Pferde Arquebusirer werben soll, welche er angenommen.

Den 6. - habe mit Rittmeister Otto Vietinghoff, so in Polen gedient, gehandelt und ähnliche Bestellung 140 Pferde zu werben.


1) S. meine Meckl. Geschichte III. S. 169.
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1623 - 1624.

Den 7. - habe mit Hamburger Schiffer wegen der Schifffahrt von Dömitz bis Vicheln geredet, der sagt, es könne wohl gehen, aber von Vicheln bis Wismar könne er nicht rathen.

Den 10. - den ganzen Nachmittag mit Musterung des Landvolks zugebracht.

Den 11. u. 12. - auch gemustert.

Den 18. - mit meiner Anna Maria zu Heinrich Husan in Neuhof zu Gast gewesen.

Den 5. Mai habe ich Otto Vietinghoffs Companey zu Neustadt im Garten gemustert und die Reuter zum Fähnlein schwören lassen.

Den 18. Juli ist der Rittmeister O. Vietinghoff wieder zu Schwerin von H. Christian zu Braunschweig=Lüneburg und vom Grafen Tilly, des Kaisers oder vielmehr der santa liga General, angelangt, bringt schlechte Hoffnung zum Frieden.

Den 30. - mit meinem Bruder zum Kreistage in Braunschweig angelangt.

Den 31. - daselbst zu Rath geritten, auf den Abend 4 Uhr beim König von Dännemark zu Gast gewesen, welcher uns große Ehre erzeigt und mich für seinen Sohn aufgenommen hat.

Den 1. Dec. ist meine Gemalin A. M. allhier zu Schwerin von einem Sohne entbunden worden.

Den 6. - ist Husanus vom kaiserl. Hofe hier wieder angelangt und hat mir die Confirmation über die Zollerhöhung von S. Kais. Maj. gebracht, item das privilegium de non appellando auf 1000 rhein. Goldgulden.

Den 8. - hat Capitän Lübbecke seinen Eid abgelegt, habe ihm Patente gegeben 200 Soldaten zu Fuß zu werben.

Den 18. - habe ich einen Mansfeldischen Capitain gefangen nehmen und zu Neustadt verwahren lassen.

1624.

Den 18. Januar ist mein Kind getauft worden, habe es Christian nennen lassen.

Den 18. März Audienz des Königl. Schwedischen Abgesandten, Peter Sparre.

Den 14.- ist auch der Schwedische Gesandte Dr. Joh. Salvius hier angelangt.

Den 11. April an den König von Schweden geschrieben.

Den 16. Juni habe ich meinen Münzmeister einziehen lassen.

Den 16. Juli habe ich Guntersberg als Statthalter, Moriz von der Marwitz und Dr. Joh. Overberg mit Instruction an die

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1624-1625.
Domherren allhier zu Schwerin abgefertigt, mit ihnen zu tractiren, daß sie meinen Sohn zum Coadjutor ihres Stifts annehmen möchten, die sich verreversiren, hinfüro keinen als einen Herzog zu Mecklenburg zu wählen, worauf sie mir am 17. eine Assecuration unter Hand und Siegel gegeben.

Den 6. Aug. bin ich mit A. M. und meinem ganzen Hofstaat zu Dömitz zu Schiff gegangen und die Elbe hinuntergefahren.

Den 9. - vor Hamburg angelangt und bei Altona ein Embdener Schiff gedungen.

Den 14. - auf Norderney angelangt, nach überstandenem gefährlichen Sturm.

Den 16. - in Schloß Emden angelangt.

Den 18. - zu Aurich.

Den 10. Oct. wieder in Schwerin angelangt.

Den 22. Dec. einen Bären, Wolf und Dachse gehezzt bei Schwerin.

Den 27. - hat der Schwedische Gesandte, Ritter Rask, Audienz gehabt und öffentlich proponirt, daß man möchte in der Sache Oldenburg contra den Erzbischof zu Bremen letzterem assistiren, auch hat er mir andere secreta, welche ihm der König befohlen, proponirt.

1625.

Den 11. Januar hat meine A. M. eine Tochter geboren.

Den 1. Februar ein schreiben empfangen von des Königs von Schweden General Jacob de la Gardie, begehrt, ich möge ihm gestatten, daß sein Cornet etliche Reuter hier werben dürfte, ist abgeschlagen.

Den 7. - ist der gewesene Küchenmeister von Zarrentin, Jacob Hamke, auf meinen Befehl gehängt worden.

Den 16. - haben meines Schwiegervaters Gesandten meinen Brautschaz und meiner Gemalin Aussteuer gebracht, habe Streit mit meinem Marschalk gehabt, läßt mich fragen, ob die Ostfrießländischen Gesandten auf Zinn sollen tractirt werden, ich ihm gesagt, er werde schon wissen, daß sich gebüre, auf Silber zu speisen.

Den 6. März ist mein Töchterlein Sophia Agnes getauft worden.

Den 20. - bin mit meinem Bruder nach Lauenburg zum König von Dännemark, wo auch den Erzbischof von Bremen gefunden. Der König hat uns durch Letzteren fragen lassen, ob wir für nöthig erachteten, daß ein Defensionswerk im Kreise

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1625.
anzustellen, und einen Receß darüber ausgetheilt, auch dabei anzeigen lassen, wem der Receß nicht gefiele, der möchte davon bleiben, wonach wir denselben unterschrieben.

Den 3. April hat mir der Ritter Rask eine schriftliche Proposition übergeben, darin er des Königs von Schweden Meinung des evangelischen Wesens halber mir entdeckt.

Den 27. - haben mein Bruder und ich eine Legation nach Schweden nebst dem Ritter Rask zu senden beschlossen und den Hofjunker Dietr. Bartold Plessen dazu bestimmt.

Den 2. Sept. ein Schreiben von Heinr. Husanus erhalten, der warnt mich, daß ich mich von dem Könige zu Dännemark abthun und wieder zu kaiserlicher Devotion begeben soll.

Den 11. - auf dem Landtage zu Parchim angelangt.

Den 13. - haben mein Bruder und ich Heinrich Husanus durch die Räthe es stark verweisen lassen, daß er uns in seinem Schreiben Schuld gegeben, daß wir von Kais. Maj. abgetreten und mit dem Könige von Dännemark in Verbündnis uns eingelassen, was doch nicht geschehen, sondern wer es redet, der lüget. - Die Landschaft ist weder mit Güte noch mit Worten zu einer Kreishülfe zu bewegen.

Den 19. - in Neustadt wegen bösen Wetters und Uebelbefindens habe mit Grafen Heinrich zu Stolberg piquet gespielt.

Den 24. Oct. mit meinem Bruder zur Musterung nach Parchim, wohl 160 Pferde stark. Die Ritterschaft ist bei den Umständen, daß jetzt viele vom Adel außer Landes und im Kriege sind, wohl 1500 Pferde gewesen. Die Ritterschaft hat vielerlei noch begehrt, ehe sie sich hat lassen mustern wollen.

Den 28. - haben wir der Ritterschaft auf dem Rathhause gewilligt, daß die Lehngüter, so von uns erkauft seyen, auch contribuiren sollten, sie haben allerhand Difficultät gemacht, endlich haben wir ihnen anzeigen lassen, die Gefahr wäre zu groß, weitläuftige disput zu machen, sie solle sich resolviren, wer geneigt wäre auf der Fürsten Seite zu treten und für das Vaterland ritterlich zu fechten, der solle sich rund heraus erklären und die Hand aufheben, welches die Anwesenden gethan, darauf vivat geschrieen, wir haben sie mit Wein und Confect tractirt und dann wegen der Rittmeister Bestallung mit Christoff Stralendorf und Vollrath Preen tractirt auf 160 Rthlr. den Monat gage zu geben.

Den 4. Nov. habe ich den Räthen in den Städten vorgehalten, in welcher Gefahr wir sämmtlich jetzt begriffen; sie möchten sich deshalb dazu verstehen, sich kriegsfertig zu halten, daß wir mit geworbenem Volk fechten könnten, welches sie bewilligt.

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1625-1626.
Den 7. - in Güstrow den ganzen Tag mit den Landräthen berathen.

Den 8. - eine Legation an den König von Dännemark beschlossen. Die Landräthe haben gebeten, wir möchten an Kais. Maj. und den von Wallenstein, genannt Fürst von Friedland, senden, aber wir haben es ohne Mitrathen und Vorwissen des Königs von Dännemark, als unsers Kreisobersten, nicht thun wollen.

Den 11. - habe zu Neustadt 86 Reuter gemustert.

Den 22. - 81 Lehnpferde und städtisches Fußvolk gemustert.

Den 1. Dec. habe der Stadt Wismar 300 Mann und Rostock 400 Mann zu stellen geboten.

Den 4. - habe einem Hamburger Kaufmann 4650 Rthlr. Spec. für Pulver, Lunten und Victualien gezahlt.

Den 13. - haben mein Bruder und ich Rath gehalten und beschlossen, daß man bei dem einmal gemachten Kreisschlusse beständig verharren solle, auch ein Schreiben an König von Dännemark senden, daß er dem Grafen von Mansfeld commandiren möge, aus dem Kreise sich zu begeben.

Den 16. - habe die Stralendorfschen Reuter mustern und schwören lassen.

Den 23. - abermals Soldaten gemustert und schwören lassen.

Den 30. - habe zu Wismar mit der Stadt und dem unter mir gesessenen Adel tractiret wegen Ein= und Auszuges aus Wismar. sie haben sich nicht recht gegen einander erklären wollen. habens verschoben bis auf den Landtag.

Den 31. - habe von ihnen begehrt zu wissen, wie die Stadt gegen unvorhergesehenen Ueberfall zu defendiren sey und wie sie mit Geschüz, Proviant und allem Zubehör versehen. Da hat sich befunden, daß es gar schlecht bestellt gewesen.

1626.

Den 7. März hat mir meine A. M. den 2ten Sohn geboren. Den 14. Mai die Taufe meines 2ten Sohns, der Karl genannt ist.

Den 25. - habe 150 Lehnreuter gemustert.

Den 7. Juni habe zu Dömitz den Anfang zu den Aussenwerken machen lassen.

Den 23. Juli ein Schreiben von meinem Bruder bekommen, begehrt, man möge das Aufgebot ergehen lassen, da er avis habe, daß Wallenstein in Mecklenburg und Holstein einfallen werde.

Den 31. - habe an den König von Schweden geschrieben den Zustand, der jezo im Reiche ist geschildert und gebeten,

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1626.
daß er mir möchte rathen, wie ich meinen Staat conserviren könne.

Den 1. Aug. habe wegen meines Haus= und Hofwesens deliberirt.

Den 2. - habe dem Lakai, der im Garten das Parlament (d.h. Wortwechsel) angefangen, das Leben geschenkt und unter Joach. Hamken Kriegsvolk zu dienen verordnet. habe Gottlieb von Hagen ein junges lichtbraun Pferd verehrt aus meinem Gestüt, der junge Lützow genannt.

Den 22. - habe zu Kraak die böse Zeitung bekommen, daß der König von Dännemark von Tilly geschlagen und der General Fuchs an der Seite des Königs getödtet sey.

Den 28. - einen Reuter einziehen lassen, welcher ausgiebt, er habe auf dem Fuchsfelde einen Grafen ausgeplündert und erschossen.

Den 30. - zu Sternberg mit meinem Bruder beschlossen, Bartold Bülow in unser Beider Namen an den König von Dännemark zu senden und ihn zu bitten, daß er sein Kriegsvolk aus unsern Landen wegschaffen möchte und zu vernehmen, ob er nicht leiden könne, daß wir mit Zuziehung anderer Reichs= und Kreisfürsten Frieden zwischen ihm und dem Kaiser und dem Kreise tractirten, alsdann das kaiserliche Avocatorialmandat in unsern Landen affigiren zu lassen und Legation an H. Friedrich zu Holstein zu senden, daß er sich möge zum Unterhändler brauchen lassen und weil er mit Kursachsen in Heirathssachen stehe, daß er mit seinem Schwiegervater möchte zu Wege bringen, daß Se. Liebden sich zu der Interposition zwischen dem Kaiser, dem Niedersächsischen Kreise und dem Könige von Dännemark wolle gebrauchen lassen.

Den 4. Sept. habe den Statthalter (Landrichter) Matthias von Güntersberg, den Marschalk Moritz von der Marwitz und Dr. Joh. Bergmann nach Sternberg auf den Landtag gesandt, weil selbst sehr unpaß gewesen.

Den 7. - notwendiger Weise auf den Landtag berufen bis zum 9ten.

Den 2. Oct. ist es angegangen, daß ich all' mein Hofgesinde Kostgeld geben lassen.

Den 13. Nov. bin ich in Einem Tage bei hartem Frost von Schwerin nach Güstrow geritten.

Den 14. - ist allda der Landtag angegangen, aber wenig erschienen und hat sich die Proposition bis auf den Abend um 4 Uhr verweilt, weil die Landschaft sich mit Disputiren aufgehalten und begehrt hat, wir sollten zu ihnen aufs Rathhaus

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1626-1627.
kommen, endlich haben sie doch müssen zu uns aufs Haus kommen; es sind grobe Flegel, so ihren Herrn solches dürfen anmuthen.

Den 29. - nach Sternberg auf den Landtag.

Den 3. Dec. endlich haben die Landstände eine halbe Contribution bewilligt zur Unterhaltung des Kreis= und dänischen Volkes und mit den Städten, da sie ihre Quartiere genommen, tractirt, daß sie den Verlag thun sollen.

Den 19. - ist Herzog Bernhard von Sachsen=Weimar allhier zu Schwerin bei mir angelangt mit mir zu reden wegen seines Regiments, das hier im Lande liegt.

Den 22. - ist meines Bruders Trompeter und Einspänner und mein Einspänner wieder von Tilly und Herzog von Lüneburg gekommen, berichtet, daß Heinrich Husanus sich gar leichtfertig allda gehalten und ihnen alle Gelegenheit gesagt, wie sie könnten in unser Land kommen.

Den 30. - habe meinen Marschalk nebst Bartold Bülow und dem Landrath Heinrich Sperling zum König von Dännemark abgefertigt.

1627.

Den 28. Januar ist Caspar Tisenhausen mit einem Schreiben vom König von Schweden angelangt, der bittet mich zu Gevatter.

Den 31. - ist Dodo von Kniphausen bei mir angelangt. Der ist dem Wallenstein aus dem Gefängnis entlaufen.

Den 18. Febr. ein Schreiben von H. Christian zu Lüneburg und dem Grafen von Tilly, daß wir sollen Garnison einnehmen, was mit Gottes Hülfe nicht geschehen soll.

Den 28. - schreibt mein Bruder, er wolle Joh. Joach. Wartensleben schleunigst in unsern Sachen nach Dresden senden, habe geantwortet, daß je eher je besser geschehen möge.

Den 10. März ist H. Julius Friedrich zu Wirtemberg mit seiner Gemalin hier zu Schwerin angelangt.

Den 12. - bin ich mit meiner Anna Maria auf den Landtag nach Güstrow gezogen.

Den 14. - hat die Landschaft uns ein Schreiben von Heinrich Husanus an sie zugeschickt, darin ein Haufen Unwahrheiten, um unsre Landstände dadurch von uns abwendig zu machen.

Den 15.- hat sich die Landschaft erklärt, man müsse in der kaiserlichen Devotion verharren, könne zu keiner Steuer sich ferner verstehen, wolle jedoch den bedrängten Ständen, welche des Königs Volk bei sich hätten, mit 10,000 Fl. beispringen.

Den 2. April mit meinem Bruder in Sternberg zusammengetroffen und ein Schreiben von Kursachsen an uns Beide gelesen,

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1627.
darin der Kurfürst sich erbietet, Friedenstractaten an die Hand zu nehmen und das Reich wieder in Frieden zu sezen. wir haben Cotmann die Antwort zu fertigen befohlen.

Den 9. - zum Landtage nach Sternberg.

Den 10. - ist die Proposition auf dem Judenberge geschehen in volkreicher Zusammenkunft, da ein jeglicher bei 100 Rthlr. Strafe citiret worden. Es hat aber der Landschaft nicht gefallen, sondern dagegen protestiret. aber der Protestation ungeachtet sollen sie doch thun was wir haben wollen.

Den 11. - hat der leichte Vogel Heinrich Husanus ein ehrvergessenes leichtfertiges Schreiben an meinen Bruder und mir gethan ohne Subscription seines Namens, damit er gedenket unsre sämmtlichen Unterthanen gegen uns aufzuwiegeln, sich dadurch beim Kaiserlichen Hofe groß zu machen, aber ich hoffe man wird ihm eben so viel trauen als wir.

Den 17. - ist der Herzog Bernhard von Sachsen=Weimar mit seiner Cavallerie auf Perleberg marschiert, um zu vernehmen, ob er Havelberg wieder erobern könnte. Er begehrt, wir möchten unsre ganze Landschaft aufbieten, aber nicht von uns für rathsam erachtet, weil unsre Unterthanen, von Husano so eingenommen, zwar wohl parieren, aber nicht ohne schwere conditiones würden fechten wollen.

Den 1. Mai habe ich an Schlammersdorf (den Commandierenden der dänischen Truppen im Lande) fünf Centner Lunten gesandt.

Den 4. - habe an den König von Schweden geschrieben.

Den 5. u. 6. - habe ich alles was zur Fortsezung der Defendirung dieses Landes vonnöthen gewesen mit Schlammersdorf abgeredet.

Den 21. - ein Schreiben vom Könige von Schweden bekommen betr. das gemeine Wesen.

Den 22. - aus Dömitz 6 ganze Tonnen Pulver an den König von Dännemark gesandt, der Bleckede belagert.

Den 25. - abermals 6 Tonnen Pulver 3 Centner Salpeter und 1 Fäßlein Schwefel an den König gesandt.

Den 6. Juni bin ich zu Boizenburg bei dem Kön. von Dännemark gewesen; er den 7. bei mir in mein Losament, hat sich großes erboten ordre zu ertheilen, daß der Soldateska möge Bezahlung und Fourage aus Dännemark geschafft werden.

Den 8. - bin ich allda bei dem alten Markgrafen Georg Friedrich zu Baden zu Gast gewesen und habe ihm gratuliret wegen seines angenommenen Generallieutenantsamts.

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1627.
Den 14. - schreibt der König von Däunemark, daß Tilly sich zu Blekede befinden soll, Overberg, daß seine Soldaten in Dömitz haben meuteriren wollen.

Den 16. - ist der schwedische Gesandte Peter Baner bei mir zu Gadebusch angelangt.

Den 21. - habe dem Rath zu Wismar proponiren lassen, daß ich mich mit den Meinigen im Notfall in der Stadt Wismar salviren wolle, darum sollten sie mir der Stadt Gelegenheit vermelden, damit wo etwas mangeln sollte, ich solches remediren könnte, haben sich aber auf nichts eingelassen.

Den 1. Juli hat mir A. M. ihre 2te Tochter geschenkt.

Den 4. - Peter Baner wieder von Güstrow bei mir angelangt, habe ihm verehrt eine goldene Kette von 100 Kronen mit mein Conterfey in Demanten. habe an den König von Schweden geschrieben wegen der Stadt Wismar um sie in Gehorsam zu bringen.

Den 8. - vermeldet mir mein Bruder, daß sich Hans Georg von Arnem 1 ) mit etlichem Volke im Lande zu Stargard erhoben sey worauf er das Aufgebot ergehen lassen und begehre des Husani sincerationen nicht mehr zu trauen, bittet bei mir Assistenz.

Den 10. - habe mich mit der Ritterschaft in meinem Theile wegen Unterhaltung des Königl. Kriegsvolks verglichen.

Den 22. u. 23. - mit Peter Baner, der wieder angelangt, weitläuftig Abrede für seinen König genommen.

Den 24. - auf den Landtag nach Sternberg.

Den 29. - böse Zeitung von meinem Trompeter und dem Grafen von Thurn, daß der Feind zwischen Blekede und Boizenburg über sey mit 2 Regimentern 1 zu Roß und 1 zu Fuß. Gott helfe uns doch um seines Namens Ehre willen!

Den 30. - habe ich Otto von der Lühe für einen Rittmeister über die Lehnpferde bestellt, ihm monatlich 150 Rthlr. versprochen. mein Leibeinspänner angekommen, berichtet, daß 3 Regimenter von des Feindes Volk über die Elbe sey und des Calenbergs Regiment ausgerissen und sich nach Lauenburg begeben habe.

Den 31. - bringt Joachim von der Lühe die Kundschaft, daß Tilly mit 8 Regimentern über die Elbe gegangen und einer von seinen Reutern ihm begegnet sey, der ihm seinen Koller, Degen und 3 lange Röhre genommen habe.


1) S. meine Meckl. Geschichte III. S. 180.
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1627.
Den 1. Aug. bin ich mit all meinem Volke nach Mecklenburg geritten.

Den 2. - habe ich des Markgrafen zu Baden Armee bei Greese in voller bataille angetroffen, danach sie in die Quartiere marschiren gesehen.

Den 13. August habe Damnitz an den Wallenstein gesandt, ihm 50 Rthlr. mitgeben.

Den 1. Sept. Zeitung bekommen, daß des Königs Reuter das Dorf Oldenhagen abgebrannt.

Den 2. - habe ich Plessen nach dem Herzog zu Friedland abgefertigt. 100 Rthlr. mitgeben.

Den 4. - ist H. Bernhard zu S. Weimar allhier zu Wismar angelangt.

Den 5. - ist er zum Markgrafen zu Baden geritten; ich habe Herrn Slawata gesprochen. Der hat mir versprochen die Reiter zu strafen, die meinen Junker geplündert und mir meine Pferde genommen.

Den 7. - ist H. Bernhard von Weimar mit seinem Regiment zu Schiff gegangen.

Den 8. - sind die beiden Markgrafen Vater und Sohn mit der Infanterie zu Schiff gangen.

Den 14. - ein Schreiben von Hans Georg Arnim bekommen, erbietet sich zu allem Guten.

Den 19. - habe 20 Rthlr. für die salvaguardie gegeben.

Den 25. - Plessen berichtet über seinen Empfang bei dem H. von Friedland, habe an Arnim geschrieben und ihn zu mir zu kommen gebeten.

Den 27. - mit A. M. nach Güstrow geritten.

Den 28. - ist Arnim daselbst angelangt.

Den 6. Oct. hat der Oberst Arnim wegen des H. von Friedland Quartier in der Stadt Wismar begehrt, ich habe von Poel aus hineingeschickt und dafür gebeten, es ist aber abgeschlagen worden. Dagegen hat sich der Rath von Wismar resolviert, mir die ganze Direction in dem Defensionswesen und der Fortification der Stadt aufzutragen, nur daß aus ihrer Mitte 2 Personen dabei wären.

Den 7. - ist Schlammersdorf zu Schiff gegangen mit seiner Armee. Arnim bei mir zu Poel beschenkt und wegen Wismar 3 Tage Bedenkzeit erhalten.

Den 8. - ist das Volk in Wismar toll und thörigt gewesen und hat sich verschanzen wollen. Wie das Arnim vernommen ist er mit der ganzen Armee davor gerükt und gesagt, weil sie begehrt, sich zu wehren, könne er die Frist von 3 Tagen

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1627.
nicht einräumen, sondern alsfort die Stadt zu öffnen begehrt. Da ist guter Rath theuer gewesen 1 ).

Den 10. Oct. bin ich hinaus geritten und die kaiserliche Armee unter dem von Arnim vor der Stadt in voller bataille halten sehen. habe mit Arnim und Daniel Hebron tractirt, daß sie nicht stärker als 1000 M. zu Fuß sollen einnehmen. Darauf bin ich in die Stadt geritten um die capita des Accords aufsezen zu lassen. Endlich nach vielem Rumor der Bürger sind spät Abends 1000 M. eingerückt. Abends habe ich die Obersten Arnim, Hebron und Götze zu Gast gehabt.

Den 20. - habe ein Schreiben von H. zu Friedland bekommen (ist weder kalt noch warm). Heinr. Husanus als kaiserl. Commissarius in Schwerin angelangt.

Den 1. Nov. bin ich von Schwerin nach Kraak geritten in Meinung den H. von Friedland da zu treffen. es ist mir aber Bartold Dietr. Plessen begegnet, welchen ich zu ihm geschickt gehabt, der berichtet daß er nicht rathen könne, daß ich zu ihm zöge, denn er ganz erzürnt auf mich wäre. hat auch meiner Gemalin auf ihr Schreiben nicht geantwortet. also bin ich nach Schwerin zurückgekehrt.

Den 4. Nov. ist Herr von Velß bei mir gewesen. der hat einen Jesuwiter des Feldmarschalks Grafen von Schlick leichte Reiter bei sich gehabt.

Den 6.- hat H. Husanus Audienz gehabt. er räth mir, ich solle in Person zum Kaiser reisen, wie auch der Herr von Velß, der gar offenherzig und vertraut mit mir geredet, welcher gut evangelisch.

Den 8. - bin ich nach Consrade auf die Jagd geritten, da sind etliche Companeyen Italiener 2 ) vorüber marschiert, darunter einer meinen Edelknaben durch den Hut geschossen, wäre bald ein groß parlament von geworden, ist aber Gottlob noch wohl abgelaufen.

Den 12. - ein Schreiben von meinem Bruder, begehrt mit mir gemeinschaftlich, Joh. Cotmann an den Kaiser nach Prag mit Instruction abzufertigen. eine Werbung vom H. von Friedland durch den Obersten Hebron, ich solle meine Garnison vom Hause Poel abnehmen und des Kaisers Volk darin einnehmen. Die Werbung ist Namens Hebron's durch den Oberstwachtmeister Johann Gordon geschehen.


1) S. meine Meckl. Geschichte III. S. 186.
2) Das Verzeichniß der Wallenstein'schen Regimenter ist in meiner Meckl. Geschichte III. S. 183. Note 1.
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1627.
Den 15. - habe meinen Marschalk an meinen Bruder nach Güstrow mit der Werbung gesandt, daß wir uns nicht separiren und einen gemeinsamen Landtag anstellen möchten.

Den 18. - ist wegen des Obersten von Arnim der Oberstlieutenant Joh. Friedr. von Kötteriz angelangt, begehrt kaiserl. Garnison in Poel. habe mich erklärt, daß ich kein Bedenken habe, solche Sr. Maj. zu gewähren und mich resolvirt, den folgenden Tag mit ihm dahin zu reisen und es selbst zu überantworten.

Den 19. - zu Wismar die conditiones der Abtretung mit Hebron verabredet.

Den 21. - dieselben beschlossen und untersiegelt. Dem Oberstwachtmeister Wratislav habe zum Antritt ein Faß Wein verehrt.

Den 22. - habe ich befohlen alle meine auf Poel habende Sachen abzuführen, wie auch meinem Lieutenant, die Soldaten nach Schwerin zu führen.

Den 26. - ist der kaiserl. Hauptmann (so jetzt Garnison im Schlosse zu Schwerin hat) Paul de Bach, hier gewesen, begehrt Contribution für seine Soldaten, weil ich sonst keinen Rath gewußt, habe ich ihm die Zollgelder 5700 Rthlr. geben lassen.

Den 30. - habe ich Capitän Overberg Audienz gegeben und sein Anbringen gewährt, welcher sich wegen Ausgebung der Festung Dömitz zum höchsten entschuldigt, habe seine Entschuldigung für diesmal Statt finden lassen.

Den 5. Dec. erhalte ein Schreiben von Arnim, daß er Befehl habe 2 Comp. zu Fuß vom Regiment Alt=Sachsen zu Schwerin einzulegen, da doch versprochen, daß die Hofstadt mit Einquartierung solle verschont bleiben 1 ).

Den 7. - kommt des Oberstlieutenants Wratislav Fähnrich und begehrt, daß ich die Poeler Brücke fertigen lassen solle.

Den 10. - sind die 2 Comp. hier eingezogen, habe ihnen das Wort gegeben (Leopoldus).

Den 11. - ist der Landtag hier angegangen.

Den 19. - ist der kaiserl. Abgesandte Herr Graf Geo. Ludwig zu Schwarzenberg hier bei mir zu Rehna angelangt. mit demselben viel conversiert und mich bei ihm excusiert was wegen dieser Kreisverfassung vorgegangen, welcher gute Vertröstung gethan, daß Kais. Maj. mit mir werde gnädig content seyn. Der Graf hat begehrt, ich möge an den König von Schweden schreiben, daß er möge neutral bleiben


1) S. a. a. O. S. 183.
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1627-1628.
und sich in des Königs von Dännemark Händel nicht mischen. Der Kaiser wolle ihn versichern, daß er ganz keine Gefahr zu vermuthen haben solle, auch bei Polen die Verfügung thun, daß der turnus auf 30 Jahr sollte beschlossen werden, und der König von Schweden solle nur conditiones vorschlagen seinem eigenen Belieben nach, so wolle der Kaiser ihm Satisfaction thun.

Den 24. - habe Abrechnung mit meinen Soldaten gehalten und etliche abgedankt. 18 behalten und einen Wachtmeister, so sie commandirt.

1628.

Den 17. Januar Vollrath Plessen und Dr. Oberberg wieder von Lübeck vom Capiteltage deseine Schwerinschen Domcapitels. bringen mir gute Resolution wegen Election meines Sohnes Christian zum Administrator allhier (Schwerin).

Den 4. Febr. Anfang des Landtages.

Den 6. - Zwei Schreiben aus Prag von meinem dortigen Gesanden Bartold Dietrich Plessen.

Den 8. - habe an den König von Schweden geschrieben.

Den 9. - habe an Peter Baner nach Schweden geschrieben und meinen Kammerdiener dahin abgefertigt.

Den 10. - Oberst Claus Linstow bei mir gegessen und mich um pardon gebeten, daß er vor diesem unter dem Mansfelder in Ostfriesland meinem Schwiegervater so großen Schaden zugefügt.

Den 11. - ist der Landtag geschlossen. Schreiben von Oberst Arnim, daß er Stralsund belagert, sie sollen sich aber frisch wehren wollen.

Den 13. - sind zu Poel 3 Comp. von Hebron eingelegt.

Den 16. - nochmals an den König von Schweden gechrieben und ihm meinen kläglichen Zustand verkündigt; weil aber Hebron meinem Kammerdiener nicht hat gestatten wollen nach Schweden zu segeln, so habe ich ihm befohlen mit meinem Küchenschreiber Tobias, den ich an die Königin von Dännemark gesandt, über Dännemark nach Schweden zu segeln.

Den 27. - ein Schreiben von Bart. Dietr. Plessen aus Prag, nicht viel Trost darin.

Den 13. März ist Bartold Bülow über Lübeck nach Schweden gezogen, habe ihm ein Schreiben an König G. A. gegeben.

Den 15.- abermals an den König von Schweden gechrieben, ein Schreiben von meinem Hauptmann Pilot in Poel empfangen, daß der kaiserl. Capitain ihm habe gemeldet, daß er sammt allen meinen Dienern, so auf dem Hause Poel

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1628.
wären, sich herunter begeben soll, wenn uns es Gott und die Zeit befehlen 1 ).

Den 16. - hat der hier zu Schwerin liegende Capitän Samuel Hofmann auf empfangene Ordinanz des Obersten von St. Julian gemeldet, daß er mir etliche Soldaten aufs Haus legen soll, welches ich gutwillig geschehen lassen.

Den 18. - habe den Ausschuß beisammen gehabt, der sich so resolviret, wie ehrlichen Leuten gebüret.

Den 21. - Plessen aus Prag wieder angelangt, bringt Bescheid, daß ein Inquisitionsproceß soll angestellt werden.

Den 23. - ist die kaiserl. Commission zu Güstrow für sich genommen.

Den 24. - bin ich nach Güstrow gefahren, um zu vernehmen, ob die Commission nicht zu hintertreiben oder zum wenigsten zu vernehmen, was die Commission in sich halte. Der Inhalt derselben ist, daß man den Herzog zu Friedland in unsere Lande weisen und meinen Bruder und mich daraus entsetzen soll. Die Unterthanen sollen dem General von Friedland schwören.

Den 25. - Die Landschaft hat etliche Tage Bedenkzeit gebeten, hat auch eine geringe Zeit erhalten.

Den 29. - sind die Herzoge Franz Albrecht und Franz Karl zu Sachsen=Laenburg in Güstrow angelangt. Erster hat unsertwegen neben dem Obersten Arnim mit den Commissarien und St. Julian tractirt, daß uns die Mobilien und was darunter verstanden möge ausgefolgt werden.

Den 30. - ist der Commissionsabschied unterschrieben des Inhalts: daß wir in 14 Tagen die Residenzhäuser räumen sollen.

Den 1. April bin ich mit Franz Albrecht und Franz Karl zu Sachsen von Güstrow nach Schwerin gefahren.

Den 2. - habe an H. Franz Albrecht zu Sachsen eine Sammitten Stadtgutsche verehrt, er hat mir 2 Pferde, den ältesten Friesen und das Fräulein genannt, abgekauft für 1000 Rthlr. zu Leipzig zu erlegen, item für 300 Musketen 600 Rthlr. gegeben.

Den 3. - habe meine Sachen einpacken lassen. Dr. Oberberg hat Patente von H. zu Friedland gebracht.

Den 4. - hat Dr. Oberberg das Archiv versiegelt.

Den 5. - ist Husanus angelangt, hat angefangen, das Haus zu inventieren.


1) S. a. a. O. S. 187 u. 188.
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1628.
Den 6. - habe eigenhändig an den Herrn Peter Ernst von Stralendorf Reichsvicekanzler geschrieben.

Den 13. - am Osterntage früh um 3 Uhr hat St. Julian auf des Generals Befehl Dietr. Bartold Plessen mit 30 Reutern und etlichen Musketieren wegführen lassen wie man meint nach Dömitz.

Den 15. - bin ich von Schwerin nach Lübz und von da nach Mirow.

Den 1. Mai sind Balzer Moltke und Gestütmeister Petersdorf zu Mirow bei mir angelangt und haben mir von wegen des Friedländischen Statthalters von St. Julian angezeigt, daß ich mit meiner Ehegemalin nolens volens den 12. d. das Land räumen solle.

Den 6. - zu Lübz um von meiner Mutter Abschied zu nehmen.

Den 12. - zu Mirow Abschied von meinem Bruder genommen. Den Abend bin ich nach Arensberg geritten.

Den 13. - von Arensberg nach Boizenburg, dem Arnim gehörig.

Den 20. - von Boizenburg auf Templin.

Den 22. - nach Zinna zu des Administrators von Magdeburg Gemalin.

Den 27. - nach Annaberg.

Den 28. - nach Torgau.

Den 10. Juni von Torgau über Mühlberg nach Großenhain.

Den 11. - zu Dresden beim Kurfürsten wohl empfangen und stattlich gehalten.

Den 12. - beim Kurfürsten frühe Audienz gehabt, welcher gerathen, ich solle zum Vice=Reichscanzler reiten.

Den 13. - nach Peterswalde geritten, aber Stralendorf 1 ) ist noch nicht auf seinem Gute angelangt gewesen.

Den 19. - zu Culm angelangt, hat mich Peter Heinrich von Stralendorf selbst mit seiner Gutsche abgeholt und wohl tractirt.

Den 20. - wieder zu Dresden anlangt.

Den 22. - hat mir der Kurfürst eine Resolution geben lassen, daß ich mich in seinem Lande aufhalten möge.

Den 9. Juli hat mir mein Postmeister 2 ) aus Leipzig 1000 Rthlr. spec. gebracht, welche mir die Stadt Rostock übermacht.


1) S. oben unterm 6. April und meine Meckl. Geschichte III. S. 253 in der Note.
2) S. oben z. J. 1621. 8. Juli.
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1628-1629.
Den 9. Sept. Adam Behr weggezogen nach Schweden, dem ich ein Schreiben in unserer beschwerlichen Sache an den König mitgegeben habe.

Den 18. Oct. bin ich nach Reinharz geritten.

Den 19. - ist meine A. M. auch daselbst aus Leipzig angelangt, hat bei sich gehabt den Marschalk und Passow und Dietr. Bartold Plessen, welche Tags zuvor aus Mecklenburg gekommen.

Den 20. - sind wir Alle wieder nach Torgau zurück.

Den 10. Nov. nach Reinharz in mein Winterquartier gezogen.

1629.

4. Januar reçu lettre de mon frère. il arrivera à Delitz le 6 de ce mois au soir.

Den 6. - bin ich von Reinharts auf Düben geritten mit A. M., Dorothe Malzan, Matthias Güntersberg, Moriz von der Marwitz, Hartwig Passow und 16 Pferden. Abends zu Delitsch.

Den 7. - ist mein Bruder mit seiner Gemalin, einer Jungfrau, Joachim von Wartensleben, Joh. Cotmann, allda angelangt.

Den 8. - mein Bruder nach Cöthen, ich nach Düben.

Den 9. - wieder in Reinharts.

Den 10. - habe Simon Gabriel zur Nedden nach Leipzig gesandt.

Den 17. - eigenhändig an den Kurfürsten von Sachsen durch meinen Trompeter geschrieben.

Den 22. - Antwortschreiben vom Kurfürsten von Sachsen, wobei eine Copey einer Intercession für meinen Bruder und mich beim Kaiser.

Den 25. - ist Passow nach Leipzig und von da nach Heidelberg zu den 4 katholischen Kurfürsten.

Den 2. Februar Nachricht von Pistorius aus Wien.

Den 26. - habe Georg Paulsen, den Einspänner, wieder nach Lübz abgefertiget.

Den 12. März ist Herzog Franz Albrecht von Niedersachsen allhier zu Reinharz bei mir aus Wien angelangt, hat mir gute Vertröstung von Hof gebracht.

Den 21. - zu Coburg mit meiner Frau Mutter und meiner ältesten Tochter zusammengetroffen.

Den 26. - nach Reinharz zurück.

Den 27. - Herzog Bernhard von Weimar angelangt, bis zum 29. geblieben.

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1629.
Den 16. April ist ein Zeichen am Himmel zwischen 8 und 9 Uhr Vormittag gesehen worden bis nach 10 Uhr.

Den 2. Mai nach Dresden geritten.

Den 5. - hat A. M. mir einen Sohn geboren (in Lichtenberg).

Den 11. - 2 Schreiben von Pistorius aus Wien, daß man hart darauf dringe, uns in die Acht zu erklären.

Den 7. Juni ein Schreiben von Jacob Bergmann, daß der Friede zu Lübeck geschlossen, meiner und meines Bruders wird darin nicht gedacht.

Den 14.- ein Schreiben von Pistorius aus Wien, daß den 6ten dieses dem General die Lehen über unsre Meckl. Lande wirklich ertheilt und uns zu hören nicht zu gestatten beschlossen worden.

Den 18. - 2 Schreiben vom Kurfürsten von Sachsen wegen der Intercession der sämmtlichen Kurfürsten beim Kaiser und wegen meiner Hinkunft nach Dresden.

Den 22. - ein Schreiben vom Kurfürsten zu Baiern bekommen.

Den 29. - einen Brief von - (in Chiffern, Gustav Adolf?)

Den 1. Juli einen Brief an - (Gustav Adolf von Schweden?)

Den 7. - Passow und Cotmann von Dresden zurück, vom Kurfürsten die Declaration, so der Kaiser ihm gesandt, darin enthalten die Ursache warum uns die Lande genommen und dem Wallenstein gegeben seyen.

Den 12. - Anerbieten der Kurfürstin, meine A. M. mit nach Lübeck auf ihrer Reise nach Dännemark nehmen zu wollen.

Den 14. - ein Schreiben vom Kurfürsten von Sachsen nebst Copey der Intercession sämmtlicher Kurfürsten für uns. Aber es ist nun zu spät. Gott helfe doch. (in Reinharz an Wolf Löser 600 Rthlr. Miethe gegeben.)

Den 16. - habe an die Kurfürstin geschrieben, daß A. M. nicht mit ihr, sondern mit mir ziehen soll.

Den 20. - über Wittenberg, Ziesar, Altbrandenburg, Jüterbock, Putliz, Schladen, den Parchimschen gehörig, bei Marnitz vorbei, durch die Elde geritten, bei Parchim, Schwerin und Rehna vorbei, den 26. nach Slutup. Da die Nacht blieben.

Den 27. - mit Joh. Witte und Jacob Bergmann, die ich nach Slutup bescheiden lassen, in Lübeck bei Andreas Hundt eingezogen.

Den 28. - der Rath allda sich zu allem Guten erboten und mir versprochen, in meinem Jezigen beschwerlichen Zustande

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1629.
mir mit Rath beizustehen; hat mir Wein, Hafer und einen Ochsen präsentiert.

Den 31. - habe an Hans Christoph Bülow geschrieben und gebeten, er möge mir verständigen, wo der König anzutreffen.

Den 3. Aug. ist meine Frau Mutter allhier zu Hamsfelde bei mir angelangt.

Den 4. - ist sie nach Rehna zurück.

Den 6. - ist des Königs von Schweden Apotheker Caspar König und der Kaufmann Cort tor Hellen und des Königs Diener Lowtzow bei mir angelangt.

Den 15. - habe ich an den König von Schweden geschrieben.

Den 18. - zu Itzehoe bei dem Könige von Dännemark.

Den 23. - habe den König zu Krempe angesprochen, eine Legation an den Kaiser und die Kur= und Fürsten abzufertigen.

Den 27. - zu Hamsfelde bei meiner A. M. zurück, nachdem mir der König ein Winterquartier abgeschlagen.

Den 29. - habe 4 Pferde an den König von Schweden gesandt. Mein Bruder mit seiner Gemalin bei mir gewesen. Abends wieder nach Lübeck zurück.

Den 31. - bin ich mit A. M. und unserm Hofstaat nach Rehna.

Den 9. Sept. habe Simon Gabriel von Nedden an den König von Dännemark gesandt.

Den 10. - an den König von Schweden geschrieben.

Den 23. - Rückkehr von Neddens vom Könige von Dännemark. bringt ein Handschreiben des Königs an mich und eine Vorschrift an den Kaiser.

Den 17. Oct. bei der alten Königin zu Niköping Audienz gehabt; sie um Rath und Assistenz ersucht. sie mir aber schlechten Trost gegeben.

Den 22. - an König Gustav Adolf geschrieben.

Den 23. - von Niköping auf Roby in Laaland.

Den 29. - nach Femern, Oldenburg, Koselow, Eutin.

Den 1. Nov. nach Lübeck, wo meines Bruders Gemalin von einem Sohne genesen.

Den 10. Dec. Adam Behr aus Schweden hier zu Lübeck angelangt. ist sehr krank.

Den 14. - zwischen 7 und 8 Uhr Abends ist Adam Behr Todes verblichen.

Den 16. - habe meinem Bruder cammuniciert, was mir aus Schweden zugekommen.

Den 20.- habe den magdeburgischen, braunschweig=lüneburgischen und hamburgischen Gesandten bei mir gehabt.

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1629-1630.
Den 22. - hat mein Marschalk Moriz von der Marwitz sich gegen mich resolvirt, das Hofmeisteramt oder die Erziehung meiner Kinder auf sich zu nehmen und sich in Schweden zu begeben.

Den 25. - A. M. ce fache conter moy sans aucun reson.

1630.

Den 8. Januar heute früh ist mein Marschalk fortgezogen nach Schweden.

Den 9. - ist Joh. Cothmann angelangt wegen Anfertigung einer Protestation gegen die Erbhuldigung bei der Landschaft und bei Kaiser und Reich.

Den 15.- habe an den Kaiser, die Commissarien und an unsere sämmtliche Ritter= und Landschaft geschrieben und gegen die Erbhuldigung des Wallensteiners öffentlich protestiert.

Den 28. - hat Andreas Swenson sich bei mir angeben lassen. Der hat Werbung vom Könige von Schweden an mich und die Stadt Lübeck ein negotium de bono publico.

Den 30.- habe mit der heutigen Post nach Schweden umständlich an den König berichtet, wie es diesen Ortes steht.

Den 4. Febr. mit meinem Bruder zusammen gekommen. Da hat Joh. von der Lübe, der aus Schweden zurückgekehrt, uns von wegen des Königs was proponirt.

Den 6. - habe an den König von Schweden meinen Zustand berichtet, mein Statthalter (Landrichter) Matthias Güntersberg mir schriftlich seinen Dienst aufgekündigt.

Den 10. - habe mit Dr. von Hagen scharf geredet wegen unsrer apologia 1 ).

Den 13. - hat Güntersberg durch Passow bei mir um Audienz anhalten lassen, hat von mir einen guten Filz bekommen.

Den 17. - Audienz an den Schwedischen Rath Ritter Rask ertheilt. auch mit dem Lübischen Syndicus Schabelt von meinen Sachen geredet und wie das kaiserl. Manifest zu beantworten; auch gebeten, mir schriftlich aufzusezen wie die Apologia bequem abzufassen.

Den 7. März ist der Syndikus Tanke zu mir gekommen und hat mir berichtet von der Resolution, so der Kaiser den Städten gegeben.

Den 23. - kommt Dr. Stallmeister von Rostock, präsentiert mir von der sämmtlichen Landschaft 300 Rthlr.


1) S. meine Meckl. Gesch. III. S. 252.
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1630.
Den 31. - sind mein Bruder, Otto Preen und Joh. Cotmann zu mir kommen. Ich habe den Syndicus Tanke bei mir gehabt. haben zusammen die apologiam verlesen, welche Cotmann abgefaßt, habe sie gut befunden.

Den 6. April ist mein Marschalk Mor. von der Marwitz aus Schweden angelangt.

Den 11. - an den König von Schweden geschrieben.

Den 15. - hat des Königs von Schweden Secretarius, Philipp Sattler, Audienz bei mir gehabt, kommt von Kursachsen.

Den 26. - ist Herzog Bernhard von S. Weimar den ganzen Tag bei mir gewesen. habe allerlei mit ihm geredet.

Den 5. Mai habe den dänischen Obersten Wilhelm von Lohausen 1 ) bei mir zu Gast gehabt, habe durch meinen Marschalk mit ihm wegen Bestallung tractiren lassen.

Den 1. Juni haben sich Johann von der Lühe und Major Dewitz erstlich zu Fuß gerauft, hernach zu Pferde Kugeln gewechselt, und hat Dewitz Joh. von der Lühe erschossen. ist alsbald todt geblieben. Dewiz ist davon geritten. Ich habe es Joachim von der Lühe zu wissen gemacht.

Den 6. - ist meines Marschalks Mor. von der Marwitz Hochzeit gewesen mit Dorothea Malzan.

Den 12. - habe ich meinen Secretarium Simon Gabriel zur Nedden mit unserer apologie nach Regensburg abgefertigt.

Den 13. - mit meinem Bruder wegen Abfertigung eines Gesandten nach Danzig deliberirt.

Den 28. - ist Eustachius Kaltenhof aus Schweden hier angelangt, bringt kein Schreiben von dem Könige. hat ihm aber sagen lassen, er sollte nur hinziehen, er (der König) werde mich eher sprechen als er (Eustachius) zu mir käme. bin also zu meinem Bruder gefahren und ihm solches vermeldet. Darüber Rath gehalten und ist gut befunden weil man vernommen daß der König zu Wolgast wäre, Passow dahin abzufertigen.

Den 29. - habe ich mit Lohausen 2 ) tractiren lassen, also daß er mir Dienst zugesagt, und darauf seine Pflicht durch einen Handschlag von ihm genommen.

Den 1. Juli habe ich Hartwig Passow nach Stralsund zum Könige von Schweden abgefertigt. 2 Schreiben von dem Könige von Dännemark empfangen, le un concerne les 1000 Rthlr. pension.


1) S. meine Meckl. Geschichte III. S. 260.
2) S. ebendaselbst S. 260 u. 272.
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1636-1633.
Den 3. - hat meine Frau Mutter mir 50 Musketen geschenkt. Zeitung bekommen, daß der König von Schweden Greifswalde eingenommen, selber darin gewesen und den Ort besichtigt.

Den 8. - ist Dr. Salvius aus Schweden mit 4 Schiffen angelangt.

Den 12. - bei mir Audienz gehabt.

Den 14. - an den König von Schweden geschrieben.

Den 16. - sind Passow, Jlefeldt, Joachim von der Lühe und Ulr. Ad. Holstein aus Usedom vom Könige von Schweden wieder hier angelangt.

Den 18. - habe ich Lohausen als Gesandten nach Dresden abgefertigt. Des Dr. Salvius Werbung betrifft 3 Punkte: 1) Entschuldigung des Königs, daß er mir nicht geantwortet. 2) daß er Befehl habe, mir Geld zu geben. 3) daß ich nach Dännemark reisen möchte.

Den 2. Aug. in der Nacht ist Dr. Salvius nach Hamburg.

Den 11. - hat mir A. M. eine Tochter geboren (Hedwig getauft 12. Sept.).

Den 16. - bin ich aus Dännemark in Lübeck zurückkommen.

Den 25. - habe ich ein ausführliches Schreiben vom Könige von Schweden erhalten dat. den 11. Aug. im Feldlager bei Alten Stettin.

Den 26. - hat der Schwedische Hofmarschalk Dietr. von Falkenberg, Oberst und Ritter, bei mir Audienz gehabt.

Den 27. - bei meinem Bruder mit Falkenberg allerlei beredet.

1633.

Den 24. Mai ist Karl Mörner in Schwerin angelanget, bringt Schreiben von den schwedischen Reichsräthen, fordern die restirenden Hülfsgelder.

Den 30. Sept. ist der Generalmajor Alexander Leslie hier zu Schwerin bei mir angelangt.

Den 2. October Generalmajor Lohausen gleichfalls angelangt, den 3ten nach Wismar zurück.

Den 5. - ein schreiben vom Reichscanzler Axel von Oxenstjerna empfangen, communiciert mir den aufgerichteten Bundesvertrag zwischen den Schweden und den Ständen im Oberlande zu Frankfurt.

Den 2. - haben sich der Küchenmeister Friedrich Tessant und der Stadtvogt von Neustadt erzürnt und der Küchenmeister hat den Stadtvogt todt gehauen.

Den 16.- habe böse Zeitung vom Kurfürsten zu Brandenburg empfangen. Der schreibt, daß der Feind Frankfurt a. O.

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1633-1634.
und andere Oerter in seinem Lande schon eingenommen, daß er nicht weiß, wie er ihm resistiren soll, die Festungen habe er zwar wohl versehen, aber im Felde könne er ihm nicht resistiren.

Den 25. - ein Schreiben von Dresden von Eustachius Löser, der Friedländer ziehe nach den 6 Städten.

Den 30. - böse Zeitung, daß Landsberg in des Feindes Händen. mein Bruder hat mit Rostock accordiert ohne mein Vorwissen und mir nur notificiert, daß ers also angestellt, welches mir zum praejudiz gereicht, welches ich so nicht will passiren lassen.

Den 8. Nov. ist meine Anna Marie von einer jungen Tochter entbunden worden.

Den 10. - Juliana getauffet.

Den 15. - habe meinen Pagen Friz Florian von Salitz zum Kurfürsten zu Brandenburg gesandt.

Den 16. - des Kurfürsten zu Brandenburg Geheimerath und Lehnssecretär Sebastian Strip bei mir Audienz gehabt, sucht die Conjunction des Ober= und Niedersächsischen Kreises mit den 4 Oberländischen Kreisen.

Den 13. Dec. ein schreiben vom General Leslie bekommen, der Feind gehe Frankfurt zu entsezen.

1634.

Den 23. Januar meine Anna Marie ganz von Pokken ausgeschlagen, liegt sehr elend.

Den 29. - ein schreiben von Hartwig Passow bekommen, berichtet, er habe Audienz beim Reichscanzler Oxenstjerna zu Magdeburg gehabt.

Den 3. Febr. ist mein Töchterchen Juliana von dieser Welt geschieden.

Den 4. - meine Anna Marie früh um 7 Uhr communicirt und sich mit Gott versöhnt.

Den 5. - ist meine liebste Anna Marie selig entschlafen um 4 Uhr Abends. Der Allmächtige gebe ihr eine fröliche Auferstehung und mir eine selige Nachfolge.

Den 6. - bin ich in großer Betrübnis gesessen.

Den 17. - habe Marwitzen anzeigen lassen durch Joh. Cotmann, daß Hans Grävenitz Küche und Keller in Schwerin commandieren solle.

Den 24. März hat mir Salvius zu Bützow das Stift abgetreten und übergeben und habe die Leute in meine Pfliht genommen durch ein Handgelübde.

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1634-1635.
Den 13-17. Mai Tractaten mit dem Capitel zu meinem Contentement geendigt, eine neue Capitulation aufgerichtet.

Den 12. Mai mit meiner seligen A. M. und des Kindes Leiche von Schwerin nach Doberan gefahren.

Den 23. - mit Andreas Hundt tractiert, thue ihm das Amt Dömiz auf 10 Jahr. giebt mir die ersten 5 Jahre jedes Jahr 4000 Fl. die lezten 5 Jahre 5000 Fl.

Den 1. Jul. nach Danneberg gereist.

Den 2. - daselbst still pour faire amitié.

Den 8. - an Fräulein Marie Catharina von Danneberg von Schwerin aus geschrieben.

Den 11. - Antwort von ihrem Vater bekommen. M. C. zu Epstorf gewesen.

Den 29. - mein Verlöbnis mit M. C. zu Danneberg.

Den 28. Aug. meines Bruders Gesandten bei mir Audienz gehabt mit der Werbung, daß auf nächstem Landtage Cotmann nicht möchte die Landtagsproposition thun lassen, auch zu keinen consiliis admittieren. ich habe es abgeschlagen.

Den 3. Sept. mein Vetter und Mutterbruder, der Erzbischof von Bremen, Herzog Johann Friedrich von Holstein, gestorben.

Den 9. - auf dem Landtage zu Sternberg ist die Proposition auf dem Judenberge gehalten von Johann Cotmann zum großen mécontentement meines Bruders.

Den 22. Oct. Graf Peter Brahe bei mir in Schwerin angelangt und Audienz gehabt.

Den 7. Nov. haben die beiden jungen Lützowen vom Eickhofe, Christofs Söhne, ihren Lehneid abgelegt.

Den 13. - ist meine Frau Mutter verschieden und ist mir von meiner Schwester ihr tödtlicher Abgang nach Neustadt notificieret.

Den 9. Dec. habe in der Nacht von Anna Marie geträumt.

Den 12. - hat mein Marschalk Moriz von der Marwiz seinen gänzlichen Abschied von mir genommen, habe ihn seiner Eide und Pflichten enthoben; er ist fast ganz von Sinnen. Ursache ist der Ruin seiner Güter.

Den 26. - ein Schreiben von meinem Bruder bekommen, betrifft die Friedenstractaten zwischen Kurfürsten von Sachsen und dem Kaiser und meines Bruders und mein Interesse.

1635.

Den 12. Juni. es hat wegen Georg Flotowen Landrath zwischen meinem Bruder und mir großen Streit geben also daß er mich ausgefordert.

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1635 - 1637.
Den 13. - ist der Streit beigelegt worden, weil mein Bruder seinen Unfug erkannt.

Den 24. Oct. habe Zeitung von der Elbe bekommen, daß Pentz zu Dömiz geschlagen und bei 3000 Mann verloren habe.

Den 22. Nov. hat der General Baudissin Dömiz angefallen, aber Generalfeldmarschall Baner hat die Festung so entsezet, daß Baudissin hat durch die Elbe schwimmen müssen und viele Todte hinter sich gelassen und also sehr ruiniert, da viel Volk geblieben.

Den 24. - wie ich zu Sternberg bin, kommt Bericht, daß das sächsische Volk geschlagen.

1637.

Den 5. Januar habe durch die Landräthe Joh. Plessen von Damshagen, Georg Flotow von Stuer, Kurt Behr und Berend Ludolf Malzan meines Bruders Wittib 1 ) beschickt und ihr anzeigen lassen, weil ich nun die ganze Vormundschaft auf mich genommen als begehrte ich meinen jungen Vetter, Herzog Gustav Adolf, in meine Education zu nehmen, begehrte gar friedlich sie mir denselben in Freundschaft und Güte herausgeben wolle. Sie hat's pure abgeschlagen, beruft sich auf eine königl. dänische Interposition.

Den 6 - ein Schreiben von meinem Agenten zu Wien, Pistorio, empfangen, berichtet, das tutorium sey zu verfertigen befohlen.

Den 7. - wieder Rath gehalten und meines Bruders Wittib ansprechen lassen, das Kindlein gutwillig von sich zu geben. in entstehung dessen wollte ich auf andere Mittel bedacht seyn.

Den 8. - haben die Landräthe wieder Audienz bei ihr gehabt, aber nichts erhalten.

Den 13. - die Herzogin stellt sich krank wegen des daß ihren calvinischen Pfaffen das Predigen heute verboten.

Den 14. - Berend Ludolf Malzan Landrath will sich von den Tractaten mit der Wittib absentiren, habe es ihm hart verweisen lassen. NB. habe der Wittib durch den Hofmeister von der Lanken anzeigen lassen, sie solle auf ihr Leibgeding 2 ) ziehen und mir den jungen Prinzen zu meiner Education abfolgen lassen und das Losament räumen.

Den 15. - hat sie Hartwig Passow zu sprechen begehrt und sehr gebeten ihr zu erlauben auf dem Hause zu Güstrow zu verbleiben.


1) Herzog Johann Albrecht II. † 23. April 1636. Seine Wittwe Eleonore Marie von Anhalt=Bernburg.
2) Schloß und Amt Dargun c. p.
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1637.
Den 16. Januar habe Friz Jhlefeldt, Jochim Krüger und Johann von Plessen befohlen das Losament für meinen jungen Vetter einzunehmen, welches Fräulein Christina Margarethe sich zugeeignet. Dieses ist geschehen.

Den 17. - habe ich zu meiner Bruders Wittib Johann Plessen, Curt Behr und Geo. Flotow gesandt und sie nochmal ermahnen lassen meinen jungen Vetter herauszugehen, welches sie sich geweigert. Nach Mittag habe ich ihn ihr vom Schloß genommen und weil sie mir die Thür verschlossen, hob ich sie öffnen lassen und ihr das Kind aus den Armen genommen.

Den 18. - hat die Frau Wittib sich aufs Bitten gelegt, begehrt ich möge ihr doch verstatten hier zu bleiben wegen Unsicherheit auf ihrem Leibgeding.

Den 19. - hat sie ein concept eines Reverses übergeben, den sie vollziehen will wenn ich ihr erlauben will hier auf'm Güstrowschen Hause bis Ostern zu bleiben. Ich habe dagegen einen aufsezen lassen durch Cotmann und ihn ihr zugesandt darauf sie sich noch nicht erklärt.

Den 20. - tractieren noch wegen des Reverses und zwar wegen des Wörter "müssen". sie sagt ich habe ihr Gewalt gethan. ich sage sie hat mir gewalt gethan, weil sie die Losamenter versperret und mich nicht hat einlassen wollen.

Den 22. - 6 Uhr Abends hat sie mir erst den Revers durch Fräulein Christina Margarethe, meines Bruders Tochter, unterschrieben zugesandt.

Den 31. - Schreiben von Pistorius aus Regensburg, wie meines Bruders Gemalin am kaiserlichen Hofe practisiret.

Den 29. April habe auf dem Sternberger Landtage mit der Landschaft einen harten Streit gehabt wegen der Contribution, wessen sich Hartwig Passow angenommen und auf der Landstände Seite gesprochen, welches ich ihm hart verwiesen daß wir also sehr hart an einander kommen, hat mir aber weichen müssen.

Den 4. Juni habe ein Schreiben von dem leichtfertigen Heinrich Husan bekommen, der sich Edler von Husan schreibet.

Den 23. Juli ist Lübz, Criwiz und Parchim von den Wallonen und Croaten ausplündert.

Den 31. - habe Major Hartwig von Reden zum General Hans Caspar von Klitzing gesandt.

Den 4. Aug. ist derselbe wieder angelangt, hat etliche Salvaguardien über die Residenzen gebracht.

Den 5. - habe dem commissario Joh. von der Lühe befohlen nach dem General Klitzing zu reisen und Anstalt zu machen, daß er für seine Armee Proviant verschaffte. von der Lühe

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1637 -1638.
hat sich unnüz gemacht und seinen nachständigen Rest begehrt. ich hab' ihn mit dem Degen vom Hause gejagt.

Den 31. - Antwortschreiben vom Kurfürsten von Brandenburg empfangen wegen meines Hauses Dömiz. Er kann mir solches nicht einhändigen, ehe er mit dem Kaiser daraus communicieret.

Den 18. Sept. an Gallas geschrieben wegen der Friedenstractaten: er möge mir die Vollmacht zusenden.

Den 6. Oct. habe Major Reden zum Commandanten nach Wismar abgefertigt mit mündlicher Werbung wegen Warnemünde, daß wenn sie mit Gallas accordieren sollten, sie mir mögen geliefert werden.

Den 1. Nov. habe ein unnüz schreiben von Herzog Franz Albrecht zu Niedersachsen empfangen. Der mahnt umb 20,000 Rthlr. Capital und 1 Jahrs Zinsen. Daneben ein kaiserliches Mandat, daß ich die Wittib zu Güstrow restituiren soll.

Den 13. - vom Kurfürsten von Brandenburg ein Antwortschreiben bekommen dgl. scharf und unfreundlich schreiben ich mein lebtag von keinem bekommen. pacience.

Den 16. - von Herzog Franz Albrecht von Sachsen ein hart scharf und unter Fürsten nie erhört Schreiben empfangen. basta. pacience.

Den 25. - ein Schreiben vom Herzog Georg von Braunschweig=Lüneburg bekommen, betrifft die Tractaten zwischen Herzog Augusto und meiner Gemalin. Herzog Augustus schlägt vor den Grafen von Delmenhorst zum Unterhändler.

Den 11. Dec. reçu ein Schreiben von Salvio wegen Friedenstractaten. wieder ein verdrießliches schreiben vom Herzog Franz Albrecht bekommen.

Den 28. - die von Adel des Amts Schwerin, Wittenburg und Gadebusch 3000 Rthlr. gewilligt zur redimirung der Stadt Wismar den Schweden abzukaufen.

Den 29. - Ulrich Pentz, mein Stallmeister Wilhelm Warnstedt, und Henning Lützow nach Wismar deswegen gesandt. Dr. Hein nach Rostock. Jacob Berkmann nach Lübeck. Erstere haben vom Commandanten zu Wismar gute resolution zurückgebracht.

1638.

Den 4. Januar sind etliche Regimenter nach Gadebusch, Grevesmühlen, Wittenburg und Walsmühlen gangen, also durch die halbe Armee Wismar blokiret. Gott helfe uns.

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1638.
Den 8. - hat Generalmajor Bredow mir ein schreiben durch seinen Trompeter sandt, berichtet daß er Poel und Redentin ausplündern lasse. Dank es ihm der Henker.

Den 13. - habe ein vertrauliches Schreiben von Dr. Salvio bekommen. Der gibt mir zu verstehen, daß er's redlich und treu meint.

Den 25. - an Gallas 6 lichtbraune Stuten verehrt.

Den 13. Febr. ist meine Maria Catharina von einem Sohne entbunden (Friedrich getauft).

Den 22. - ein Schreiben von Gallas aus Sternberg bekommen wegen der Friedenstractaten und daß Herzog Franz Karl zu S. Lauenburg Plenipotenz vom Kreise habe mit den Schweden Frieden zu tractieren.

Den 25. - General Hubold Rohck angelangt und fürbracht, daß die Armee aufbrechen würde. ich sollte dem Gallas versichern, daß ich die Plätze so ich noch inne hätte und da er mir Dömitz abtrete, daß ichs gegen die Schweden manuteniren wolle, möchte in Wismar schicken mit dem Commandanten tractieren lassen, daß er der kaiserlichen Soldateska keinen Schaden zufügen wolle.

Den 6. März Zeitung bekommen daß Gallas Warnemünde belagert.

Den 11. - 2 Schreiben vom Kaiser empfangen.

Den 12. - ist Zeitung von Warnemünde kommen, daß Vizthum von Eichstädt davor erschossen sey.

Den 14. - berichtet, daß Gallas aufgebrochen und sich nach Grabow begeben.

Den 16. - ist die Bredowsche Brigade hier vorbei nach Grabow auf das rendez-vous marschiert.

Den 20. - habe ein Schreiben von seiner Kaiserlichen Majestät empfangen darin sie mir gnädigst aufgetragen, daß ich wegen des Friedens mit der Krone Schweden tractieren soll. d. d. Preßburg d. 5. März (n. St.)

Den 1. April habe Briefe aufgefangen, so Gallas an den Rath zu Rostock geschrieben; daraus sieht man, daß der Rath Schelmen seyen. Gott wird sie zu rechter Zeit wohl strafen. - Meiner Tochter habe 1 Ducaten gegeben den Vechtelstil zu vergulden.

Den 10. - ist Peter Götzen Brigade von Wismar nach Holstein gangen, haben Mechelburg rein ausgeplündert.

Den 28. - ein schreiben vom Generalquartiermeister Rohck empfangen, die beiden Zölle Dömitz und Boizenburg würden

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1638.
uns eingeräumt werden, aber Warnemünde wäre mit dänischen Schiffen besetzt, deswegen müßte man sich eine Weil gedulden.

Den 2. Juni Hartwig Passow, Joh. Cotmann und Ulrich Pentz nach Boizenburg gereist. Die Räthe werden fort nach Hamburg reisen, um die Friedenstractaten bei Salvio zu befördern. Den 6. - Schreiben von Bartold Dietrich Plessen aus Darmstadt betrifft die Administrationssache meines jungen Vetters und die Zollerhöhung, welche er bei den geistlichen Kurfürsten gesucht hat. hat gute Resolution erhalten.

Den 16. - sind Hartwig Passow und Canzler Joh. Cotmann, nachdem sie aus Hamburg von Salvius zurück, zum Grafen Gallas nach Grabow wegen der Friedenstractaten gezogen.

Die Accise hier zu Schwerin hat getragen vom 1-28. Juni vom Malz 341 Fl.

Den 12. Juli bin ich mit meinen Kindern und Leuten sämmtlich bei meiner Gemalin auf ihrem Hofe auf der Schelfe zu Gast gewesen.

Den 16. - ist das Böheimische Regiment hier vorbeigezogen, hat großen Schaden mit Abnahme des Viehes und Verderben der Feldfrüchte verrichtet.

Den 6. August habe Antonius Volow für einen archiwarium bestellt.

Den 28. - habe Andreas Hundt befohlen nach Basthorst zu Herzog Franz Albrecht zu S. Lauenburg zu reisen um zu vernehmen wie wir könnten verglichen werden. Der hat einen beschwerlichen Brief an mich geschrieben.

Den 15. Sept. habe den Dr. Bergmann nach Lüneburg gesandt, bringt Bescheid, man wolle sich bedenken, ob man das Haus Neuhaus gegen Abtretung Zarrentin's überlassen wolle und könne.

Den 28. - bin ich zu Herzog August nach Lauenburg. Herzog Rudolf Maximilian zu Sachsen auch da angelangt, hat nach der Malzeit Stänkerei mit mir angefangen.

Den 36. - hat der kaiserliche Rath Curt Lützow bei mir zu Boizenburg zu Nacht gessen. Hans Grävenitz meint, ich möchte meinen Canzler Dr. Joh. Freundt 1 ) zum Herzog Franz Albrecht zu S. Lauenburg senden und sich zu interponieren vermeint, er in gutem Credit bei ihm wäre, daß er alle unsere Streitigkeiten aufheben könne.


1) Dr. Joh. Pfreundt, Geheimerath, früher Braunschweig=Dannebergischer Canzler.
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1638.
Den 3. Oct. habe schreiben von den Regierungsräthen zu Güstrow bekommen, schicken mir ein schreiben von Baner, der begehrt Proviant für seine Armee. Der hat jezo sein Quartier zu Grubenhagen. Die Räthe wissen keinen Rath mehr.

Den 7. - schreiben von Schwerin bekommen von meinem Oberstlieutenant, daß Baner die Stadt Schwerin mit seinem Volke besezt, der Oberstlieutenant mit seinem Volke aber sich aufs Schloß retiriret. Ueber Tafel ein Schreiben bekommen, daß Baner selbst in Schwerin logire. Da hab' ich Major Reden auf die Post mit einem Trompeter und schreiben an Baner gesandt, um zu verhüten daß keine Gewalt geschehe. auf die Nacht berichtet Major Reden von Schwerin, daß er mir nicht rathen wolle ohne Baner's Post und convoi dahin zu reisen.

Den 10. - bin ich von Boizenburg auf Wittenburg.

Den 11. - mit allen Meinigen zu Ostorff angelangt. heimlich in Schwerin geschickt und vernehmen lassen, ob man mich aufs Schloß lassen wolle. Da hat man mir durch Daniel Plessen sagen lassen, ich sollte in Gottes Namen heraufziehen, welches auch geschehen.

Den 12. - habe meinen Stallmeister zu Baner gesandt.

Den 14. - Schreiben von Joh. Liliensparre, Commandanten zu Wismar, will die foten 1 ) des Baner excusiren.

Den 19. - bin ich zu Neukloster beim General Baner angelangt.

Den 20. - habe allda alles von ihm erhalten was ich gesucht.

Den 23. - ist Baner hier in Schwerin angekommen, aber wegen vieler Geschäfte mir nicht zugesprochen, hat sich aber durch den Oberst Wizleben entschuldigen lassen.

Den 31. - habe ein bewegliches Schreiben an Baner für die Stadt Schwerin und meinen Hofstaat gethan.

Den 5. Nov. ist Generalmajor Zabeltiz bei mir gewesen, hat mir versprochen drei Tage zu verziehen mit der Contribution einzuziehen, bis ich Milderung vom Feldmarschalk erhielte.

Den 6. - habe deshalb Simon Gabriel zur Nedden zum Baner gesandt. hat ziemlich gute Verrichtung gehabt.

Den 17. - Schreiben von Redentin, daß mir Baner das beste Vieh und fast das meiste Korn von Redentin nehmen lassen.

Den 26. - habe abermals einen Mahnbrief von H. Franz Albrecht von Lauenburg bekommen wegen des Geldes, so ich ihm schuldig. ich soll mit ja oder nein erklären ob ich bezahlen will oder nicht. Ich habe mich erklärt, ich resolviret wäre laut


1) s. h. die Fehler.
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1638-1639.
meiner Verschreibung ihn zu bezahlen, jezo wäre es aber wegen des Ruin des Landes meine Gelegenheit nicht, er hätte es auch so hoch nicht nöthig, da er ja noch Andreas Hundt, der mein Diener wäre, 2000 Rthlr. geliehen.

Den 15. Dec. ist mein Leibbarbier Meister Marx Helbeck, genannt Behn, mit meiner Erlaubnis nach Lübeck verreist. hat alles was er gehabt mit sich genommen, und wie die Kundschaft lautet, darf er wohl nimmer wiederkommen.

Den 18. - ein schreiben von Baner bekommen, daß er bald aufbrechen und dies Land (so er vorher wohl ausgeraubet) quitieren wolle.

Den 31. - ist die schwedische Cavallerie hier vorbei marschiert und schickt sich an zum Aufbruch. Gott helfe daß sie fortziehen und nimmer wiederkommen.

1639.

Den 1. Januar die schwedische Armee hier zu Schwerin rendez-vous gehalten und sodann fort nach Dömiz, Boizenburg und Lauenburg marschiert. Lennart Torstenson hier auf dem Jägerhof logiert, habe ihn zu Gast bitten lassen, hat aber nicht kommen wollen.

Den 19. - ein schreiben vom Herzog Friedrich zu Celle, berichtet, daß der (General=Commissarius Pfuhl an den Kreis und an ihn geschrieben daß er Dömiz belagern wolle, wollte mit ihnen gute Freundschaft halten, daß sie sich nicht feindlich gegen ihn erzeigten.

Den 2. Januar habe meinen Stallmeister zu J. Baner nach Mechelburg sandt, ihn zu ersuchen daß er mir die zu Bützow und Güstrow mit Gewalt abgenommenen Companeien und Fähnlein wieder restituiren möge.

Den 22. - schreibt Baner, er wolle sie mir wieder folgen lassen, ich solle mich nur reversiren daß ich nicht werben wolle.

Den 29. - hat sich Johann Liliensparre schwedischer Commandant von Wismar erboten, beim Feldmarschalk zu Wege zu bringen, daß ich die Städte Güstrow und Bützow wieder freikriegen soll.

Den 24. Febr. ein schreiben vom kaiserlichen Commandanten zu Dömitz bekommen. begehrt man den Leuten zu Grabow befehlen soll sich wieder einzustellen.

Den 26. - mit meiner Gemalin und Tochter bei Dr. Albertus Hein zu Gast gewesen. hat mich mit 48 Essen tractiret.

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1639.
Den 10. März ein schreiben vom dänischen Canzler Detloff Rewentlow bekommen. schickt mir eine Copey so der König zu Dännemark an den Kaiser geschrieben in meiner Vormundschaftssache welche ausbündig und sehr wohl geschrieben und mir verhoffentlich zu gute gereichen soll.

Den 20. - ein schreiben von Andreas Hundt daß Bülow zu Stintenburg mit Herzog Franz Albrecht zu S. Lauenburg handle wegen Stintenburg und daß Bülow meine Schuld, so ich Herzog Franz Albrecht schuldig bin, für baar Geld annehmen will und ich soll ihn wieder mit einem Gut versehen.

Den 25. - berichtet Andreas Hundt daß Herzog Franz Albrecht mit Curt Bülow wegen Erkaufung des Gutes Stintenburg in Richtigkeit wenn ich Bülowen annehmliche Versicherung auf 30/m. Rthlr. thue so will er dem H. Franz Albrecht Stintenburg abtreten aber ehe nicht. er will aber herkommen mit mir zu tractieren.

Den 18. April von Dr. Jeremias Pistorius aus Wien ein schreiben bekommen, daß mein Gesandter daselbst Christian August Rohr am Fleckfieber gestorben. hat möglich von den katholischen eine spanische Suppe bekommen.

Den 17. Mai Curt Behr Joachim Malzan Landmarschalk wegen der Ritterschaft anbringen lassen daß sie keinen Menschen bezahlen wollen.

Den 28. - Curt Behr und Joachim Malzan von Plau gekommen, haben mit dem Commandanten gehandelt daß er 1000 Ducaten nehmen und mir das Haus Plau übergeben will.

Den 5. Juni ist Andreas Hundt von dem Herzog Franz Albrecht hier angelangt hat gute Verrichtung gehabt. H. Franz Albrecht eine Gesandtschaft an mich abgesandt, begehrt Freundschaft mit mir zu machen und läßt um meines Bruders Tochter Fräulein Christina Margarethe anhalten.

Den 18. Juli bekomme ich ein schreiben von Joh. Cotmann darin er mir seine Dienste aufkündigt, auch einen gar schlimmen Brief schreibt, will in der Vormundschaftssache nicht mehr rathen, weil die kaiserliche Urtel nicht auf meiner Seite lautet.

Den 8. Aug. hat mir meine Mar. Cat. eine Tochter geboren Christina getauft.

Den 28. - nach Rostock gefahren.

Den 29. - ist um 10 Uhr Morgens auf dem Rathhause die proposition geschehen.

Den 30. - Abends haben mir die Studenten eine schöne musique gebracht.

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1639-1640.
Den 3. Sept. der Landmarschalk Joachim Malzan und Paschen von der Lühe von der Ritter = und Landschaft zu der Wittib nach Güstrow gesandt, gütliche Tractaten zu incaminieren.

Den 4. Nov. hat mir mein Sohn Christian ein schreiben übermachen lassen darin er sich beklagt er habe keine Lust mehr zu studieren, begehre Soldat zu werden.

Den 5. - bei Consrade eine wilde Katze gefangen.

Den 7. - Ulrich Penß und Dr. Bergmann mit den Bürgern allhier zu Schwerin tractieret, daß sie ein Schifferamt errichten sollten und mir die Hölzung, so ich aus meinen Aemtern zu überlassen hätte, abkaufen und nach Wismar zu Schiff fahren.

Den 13. - ein schreiben von Cotmann und seinen Collegen bekommen, schicken das Concept eines Patents welches sie vermeinen ich solle anschlagen lassen, um alle Calvinisten aus dem Lande zu verbannen.

Den 16. - ein Schwizbad gebraucht.

Den 11. Dec. Dr. Lorenz Langermann und Hans Christoff von Bülow die dänischen Unterhandlungsgesandten in der Güstrowschen Vormundschaftssache aus Güstrow berichtet, daß auf vielfältiges Anhalten sie meines Bruders Wittwe beredet, daß sie es zu Tractaten kommen lassen wird.

Den 17.- haben sich die Tractaten zerschlagen, denn die Wittib sich zu nichts verstehen will, sondern stricte bei der kaiserlichen Urtel verbleiben der ich pariren soll.

Den 18. - haben die Deputirten von der Ritterschaft neue Vorschläge gethan.

1640.

Den 12. Mai hat mir der Rath von Bremen 10 Last Rogken verehrt zu Lübeck zu empfangen.

Den 9. Juni habe böse Zeitung von Schwerin bekommen daß die Brandenburgischen mit 200 Pferden vor Schwerin gewesen und einen schwedischen Offizier gefangen und mir von Consrade und Ostorff Vieh und Pferde genommen, welche zum Theil jedoch wiederbekommen.

Den 16. - Canzler Johann Cotmann Audienz gehabt. hat seinen gänzlichen Abschied von mir gebeten mit Vergießung vieler Thränen. habe ihn behandelt, daß er nun sich verpflichtet bei mir zu bleiben, daß ich also der Sorge wo einen an seinen Plaz zu bekommen, auch los bin. Die Stadt Parchim an mich geschrieben klagen daß sie von den Brandenburgischen so geplagt werden, daß fast kein Mensch und Vieh vor's Thor gehen darf.

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1640-1641.
Den 19. - ist die Proposition von Cotmann den Landräthen und den Gesandten von Rostock und Wismar geschehen.

Den 25. - habe die von Rostock, Wismar und Güstrow nach Tafel ermahnt darauf bedacht zu seyn daß Gelder zum Regensburger Reichstage möchten herbeigeschafft werden.

Den 2. Juli bin ich zu Güstrow angelangt. Da sind alle Calvinisten mir aus dem Wege gelaufen.

Den 19. - habe eine Urtel vom kaiserlichen Hofe empfangen in Sachen die Comturey Mirow betreffend.

Den 14. Aug. ein Schreiben von Kais. Majestät bekommen, daß ich mich des Hauses Lüneburgs Händel nicht theilhaftig machen soll.

Den 29. - Johann Cotmann und Curt Behr als Gesandten nach Regensburg sind heute aufgebrochen.

Den 30. - habe ich von Abraham Kaiser schreiben bekommen, daß der römische Kaiser im geheimen Rathe verabschiedet, daß meine Sache dem kurfürstlichen Collegio zu decidiren solle übergeben werden. Gott sey Lob und Dank.

Den 10. Nov. habe zu Güstrow durch den Superintendenten Mag. Dan. Michael in der Schloßcapelle predigen lassen, Gott zu Ehren, den Calvinisten zum Troz.

Den 29. Dec. schickt mir Herzog Jacob von Curland 10 Last Gerste, 10 Last eingesalzen Fleisch) 2 Faß Meth und 2 Last Hafer.

1641.

Den 21. Januar ist meine Mar. Cat. von einem Sohne entbunden. Bernhard Sigismund getauft.

Den 1. Febr. der Rath allhier zu Schwerin sich der Verordnung wegen der Kriegskosten widersezet. Deswegen eine Beschwerdeschrift übergeben, habe aber befohlen demungeachtet durch militärische Execution solches zu verrichten, sie habens cum protestatione an dem Rathhaus anschlagen lassen.

Den 2. - ein schreiben von meinen Räthen aus Regensburg empfangen, daß Baner hart vor Regensburg mit 12 Regimentern gewesen.

Den 23. April hat Moriz von der Marwitz, meines jungen Vetters Hofmeister, alle meine Leute zu Gast gehabt und sein Testament aufsezen lassen, er ist ganz irre im Kopf daß es also lauter Thorheit ist was er anfängt.

Den 27. Mai ist der gewesene Hofmeister meines Vetters, Moriz von der Marwitz, mit seiner ganzen Familie und Allem was er hat von hier abgezogen und nach Gadebusch und Raze=

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1641-1642.
burg gereist. Gottlob daß ich seiner quitt bin. Friz Dietr. Capell, der neue Hofmeister, hier angelangt.

Den 18. Aug. Landtag zu Schwerin. Rath gehalten wie der Landschaft zu verweisen, daß sie die gravamina, ehe sie auf die proponirten Punkte resolviret, wollen erlediget und richtig haben. Deswegen einen guten Vilz bekommen.

Den 24. - habe ein Schreiben vom Erzherzog Leopold Wilhelm bekommen, begehrt Proviant und Anlegung eines Magazins in Schwerin für die kaiserliche Armee.

Den 31. - der Landtag ist unfruchtbar abgelaufen und sind Herr und Unterthanen malcontent von einander geschieden. Hartwig Passow ist auch rebellisch worden.

Den 13. Oct. ist mein Sohn Christian nebst Abraham Kaiser auf seine peregrination gegangen. Gott geleite ihn durch seine heiligen Engel.

Den 31. - habe den Feldmarschalk Lennart Torstenson in Gadebusch besucht.

Den 6. Nov. sind Curt Behr und Joh. Cotmann von Regensburg wieder zu Schwerin angelangt, ziemlich schlechte Verrichtung und viel Geld verthan.

Den 15. Nov. † mein Sohn Bernhard Sigismund.

1642.

Den 3. Jan. habe an meinen Sohn Christian nach Utrecht geschrieben und ihn ermahnt fleißig zu seyn etwas redliches zu studieren.

Den 16. - sind Salvius und der Legat Johann Oxenstjern zu Wismar bei mir gewesen.

Den 1. Febr. ist der kaiserl. Oberst Hartmann Goldacker mit 4 Regimentern Croaten in Schwerin angekommen, erbietet sich zu guter Ordnung.

Den 3. - ist das Volk nach Wittenburg gegangen.

Den 15. - habe meinen Trompeter zur kaiserl. Armee zum Erzherzog Leopold Wilhelm und Piccolomini gesandt.

Den 4. März ist Berend Blücher, welcher vor 15 Jahren einen Bauern entleibet, allhier zu Schwerin mit dem Schwerte enthauptet worden.

Den 29. April hat Dr. Joh. Bremer Audienz gehabt in Präsenz meiner Räthe da er dann wegen des Guts Brese vorgebracht ich dasselbe als ein feudum vacans einziehen könnte. hat mit den Räthen gewaltig disputiret. er ist aber von Dr. Albert Hein dergestalt eingetrieben und ihm 4 unredliche stücke in continenti bewiesen daß er nicht hat gewußt was er sagen sollen.

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1642.
Den 30. Mai in der Nacht zwischen 10 und 11 Uhr ist H. Franz Albrecht zu S. Lauenburg zu Schweidniz Todes verblichen.

Den 4. Juni ein Schreiben von Jeremias Pistorius bekommen, daß die Vormundschaftssache in gutem Stande ist. eine andere Post berichtet daß Franz Albrecht zu Sachsen geschlagen wo nicht gar todt doch gefangen.

Den 6. - habe von Joh. Oxenstjern ein schreiben bekommen daß H. Franz Albrecht vor Schweidniz 2 Schüsse bekommen und gefangen sey.

Den 19. - ein schreiben vom Legaten Joh. Oxenstjern bekommen, meldet daß Ollmütz in Mähren Torstenson glücklich emportiret und Wrangel etliche kaiserl. Regimenter ruiniret. auch daß H. Franz Albrecht zu S. in Schweidnitz den 30. Mai Todes verfahren. Gott sey Lob, daß er mich an dem bösen Feinde gerochen.

Den 22. Juli habe den Feldmarschall Gustav Horn in Mecklenburg und Redentin gesprochen und ihm ein schwarzbraun Pferd verehrt dafür er sich hoch bedankt und versprochen mir alle meine in einem Memorial gegebene desideria fleissig zu befördern.

Den 4. Aug. ist der Generallieutenant Redvin bei mir zu Gast gewesen ihm ein Pferd verehrt.

Den 6. - habe meinem Sohne Christian einen starken Verweis geben daß er seinen Hofmeister disgustiret und ihm befohlen aus dem Haag hinweg und sich nach Frankreich zu begeben.

Den 10. - meinem Sohne Christian abermals einen guten Vilz gegeben.

Den 11. - ist Dr. Lorenz Langermann als Abgesandter des Königs von Dännemark hier angelangt.

Den 12. - zur Audienz gelassen. seine Werbung ist die gütliche Handlung zwischen meines Bruders Wittib und mir, und Schuldforderung, so der König auf meine und meines Vetters Lande prätendiret. Vorschläge zu hören wie er von uns solle contentiert werden.

Den 18. - Mr. Witte Audienz gehabt aber sich sehr entrüstet und cholerisch erwiesen. hat mir den Stuhl, wie man sagt, vor die Thür gesezt und seinen Abschied begehrt.

Den 19. - Lorenz Langermann von Güstrow zurück. berichtet, die Fürstin daselbst sich zu keinen gütlichen Tractaten verstehen wolle, sondern sich auch auf das Testament fundiret.

Den 22. - Mr. Witte in 2ter Audienz wohl contentiert.

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1642-1643.
Den 18. Sept. ist mein Sohn Karl nebst seinem Comitat ins Ausland verreist, habe ihn bis Travemünde geleitet und dort beim Abschiede gesegnet.

Den 23. - hat Joh. Stallmeister den Rathseid vor mir geleistet, habe ihm Commission an den Prinzen von Orange gegeben meinen Sohn Christian ihm zu recommandiren.

Den 29. Oct. habe ein Schreiben von meinem lieben Sohn Karl aus Stockholm empfangen.

Den 1. Nov. haben die Landräthe Henning Lützow, Curt Behr und David Raven wegen Beilegung der Rostocker Streitigkeiten Audienz gehabt.

Den 12. Nov. ist Adam Schicker als Oberstlieutenant Rath und Commandant von Schwerin in meinen Dienst getreten.

Den 16. - habe ich mit den Landräthen wegen der Rostocker tractiert.

Den 22. - habe ich den Vertrag so ich mit den Rostockern gemacht unterschrieben. Schreiben von meinem Herzlieben Sohn Karl bekommen, hat bei der Königin von Schweden seine Proposition abgelegt und ist Gottlob Alles gut abgangen, auch Richtigkeit gemacht.

Den 8. Dec. habe ein Schreiben von meines Bruders Tochter Christina, Herzogs Franz Albrecht zu S. Lauenburg Wittib, von Hamburg bekommen. Die begehrt zu mir anhero zu kommen, bittet ich möge consentiren, daß die Neukircher Erben für ihre (der Herzogin) Schuldforderung ihr das Amt Zarrentin einräumen mögen. Es ist Gottes wunderbare Schickung; er weiß alles gut zu machen.

Den 28. - ist Herzog Franz Karl zu Niedersachsen mit seiner Gemalin, die zuvor den Bethlen Gabor in Siebenbürgen gehabt, hier zu Schwerin bei mir angelangt.

1643.

Den 16. Januar habe Jochim Krüger gesprochen, berichtet von großer Confusion im Güstrowschen Regiment, bittet ich möge hinüberkommen.

Den 18. - ist meine Brudertochter die sächsische Wittwe hier angelangt.

Den 24. - ist sie nach Güstrow gereist.

Den 15. Februar wieder bei mir in Schwerin gekommen.

Den 20. - nach Lübeck gezogen.

Den 26. - habe an meinen ungehorsamen Sohn Christian geschrieben, daß er soll von Hamburg anherokommen.

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1643.
Den 9. März Schreiben vom Feldmarschall Lennart Torstenson daß er wegen Mangels an Lebensmitteln vor Freiberg habe müssen abziehen.

Den 10. - ist mein ungehorsamer Sohn Christian hier zu Schwerin angelangt. Hans Heinrich von der Lühe mit einem Creditif von dem Capitel zu Razeburg angelangt bittet ich möge Curt Behr und Dr. Albert Hein verordnen die Streitsachen zwischen Herzog August zu Razeburg und dem Capitel zu vergleichen.

Den 14. - Dr. Christoff von der Lippe vom Könige von Dännemark gesandt seine Hypothek einzunehmen.

Den 15. - noch ein schreiben vom Kön. von Dännemark empfangen. begehrt inständig die Abtretung der Aemter.

Den 11. - ist Claus Christoff Lützow von Eickhoff aus Italien kommen.

Den 22. - ein schreiben von meinem Sohn Karl und dem Marschalk Marwitz empfangen datirt Stockholm 4. März; schicken mir die schwedische Resolution und ihre Abfertigung. Schreiben von Lennart Torstenson ich solle den Oberstlieutenant Schicker abschaffen.

Den 23. - hat mein Sohn Christian in praesens meiner, Hartwig Passow, Dr. Alb. Hein., Joh. Stallmeister, Simon Gabriel mir wegen seines in Niederlanden üblen Verhaltens Abbitte gethan und hart angelobt sich hinfüro als ein gehorsamer Sohn zu comportiren.

Den 27. - Oberstlieutenant Ad. Schicker und Hauptmann Rabenstein wieder von Rostock hier angelangt, haben gute Verrichtung gehabt bringen mir 1000 Rthlr. so die Stadt präsentiert. in den lezten Ostertagen soll noch so viel folgen. Parchim durch schwedische Reuter geplündert.

Den 30. - habe durch den Hofprediger meinen Sohn Christian ermahnen lassen zum Nachtmal zu gehen; hat lange nicht gewollt.

Den 1. April hat Christian endlich neben meinen andern Kindern gebeichtet und den 2. mit mir und meinem ganzen Hofstaat zum heil. Nachtmal gangen.

Den 17. - habe ich Claus Christoph Lützow von Eickhof angesprochen daß er sich bei seinem Herrn (dem Herzog von Holstein) losmachen möchte und mit meinem Sohne Christian nach England reisen. er erklärt sich er will es thun nur daß ich ihn bei seinem Herrn losmache, daß ohne dessen offense gehen möge.

Den 24. - sind der Pfalzgraf Karl Gustav aus Schweden und Markgraf Karl Magnus zu Baden, der Commandant Erichson

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1643.
und Oberst Wrangel hier zu Schwerin angelangt, sind lustig gewesen und die Nacht durch geschwärmt. Mein Sohn Christian hat ihnen das Geleit bis Wismar gegeben. Den Abend habe ich Otto Rudolph Bomstorff wehrhaftig gemacht.

Den 28. - bin ich von Bützow nach Doberan. weil ich aviso von Wismar bekommen ob sollte der Commandant den Oberstlieutenant Schicker wollen gefangen nehmen, hab' ich ihm befohlen nach Rostock zu reisen.

Den 30. - ist mein Herzenssohn Karl von Warnemünde und also aus Schweden und Dännemark hier mit allen seinen Leuten angelangt.

Den 9. Mai bin ich in Rostock angelangt und vom Rath und Universität empfangen.

Den 10. - habe mit dem dänischen Gesandten Dionysius Podewils und Dr. von der Lippe tractieren lassen.

Den 11. - hat sich mein Sohn Christian mit meinem Cammerrath Joh. Stallmeister verunwilligt und groß parlament angefangen. Oberstlieutenant Schicker sich mit Hartwig Passow verunwilligt und ihn gefordert, habe sie den 14. vertragen.

Den 15. - hat der Rath von Rostock Audienz gehabt und gebeten ich erlauben möchte auf die Consumtion eine Anlage ausschreiben zu lassen. haben Bescheid bekommen, sie sollten ihre Bitte schriftlich übergeben und mit allen Umständen berichten wie es anzustellen daß es ohne Präjudiz der andern Landstände geschehen könne, sollten guten Bescheid bekommen.

Den 16. - von Rostock nach Doberan zurück.

Den 19. - bin ich nach Marienehe, nach dem Essen im Garten mit meinem ungehorsamen Sohne Christian mich hart ins Wort gegeben welcher ausdrücklich gesagt ich sollte ihm nur forthelfen er wollte mich nicht mehr auf die Füße treten.

Den 22. - ist der Commandant Erichson von Wismar hier gewesen, hat meinem Sohne Christian wieder leichtfertige Händel in den Kopf gesezt.

Den 31. - hat mir Christian ein Memorial vorlegen lassen darin er begehrt wieder nach dem Haag zu reisen und ihn nicht lange aufzuhalten, denn er gar kein Belieben habe zum König von Dännemark zu reisen.

Den 5. Juni sind Cotmann, Henning Lützow und Curt Behr hier zu Bützow bei mir angekommen und Rath gehalten über das Memorial meines ungehorsamen Sohns Christian.

Den 6. - habe meinen Sohn vorbeschieden und ihm durch Joh. Cotmann in Beiseyn meiner und der Geheimen und Land=

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1643.
räthe erklärt, daß ich nicht für gut ansehe daß er sich zum Kriege oder wieder ins Niederland begebe. Darauf hat er sich erklärt ob er wohl viele rationes hätte warum er sich solches vorgenommen. jedoch wolle er meiner väterlichen Verordnung folgen und sich allezeit als ein gehorsamer Sohn erweisen wozu ihm Gott Gnade und Segen verleihen wolle.

Den 8. - ist Christoph Lützow Fischmeister des Königs zu Dännemark angelangt, begehrt die Abtretung der Aemter.

Den 9. - hat Christoph Hans Bülow mir von Herzog Friedrich zu Holstein einen Gruß und die Verschreibung wieder zugeschickt so in des Erzbischofs zu Bremen 1 ) Erbschaft mir zugefallen (welche 30,000 Rthlr. betrifft so auf dem Amt Mechelburg gehaftet wofür Gott höchlich zu danken).

Den 21. - ist der Legat Joh. Oxenstjern bei mir gewesen.

Den 2. Juli zu Güstrow angelangt.

Den 4. - ist die Landtagsproposition auf dem Schlosse in dem großen Saal geschehen.

Den 17. - haben meine geheimen Räthe Hartwig Passow Dr. Hein und Simon Gabriel zur Nedden Audienz bei der Herzogin Wittib gehabt, sie hat sich aber nicht wohl erklärt.

Den 19. - Güstrow wieder verlassen.

Den 12. Aug. ist mein Sohn Christian nach Rehna. hat Abschied von mir genommen. Daniel Plessen reist mit ihm.

Den 13. - ein Schreiben von Dömitz vom Commandanten von Wismar bekommen daß er die Stadt Dömitz occupiret. verhoffe mit dem Hause auch fertig zu werden, meinen Sohn Christian seine Wechsel zu machen schlägt er ab, hat vielerlei Ausflüchte.

Den 21. - ein schreiben von Simon Gabriel daß 9 Regimenter Kaiserische Dömitz entsezen wollen.

Den 23. - habe Christian erlaubt nach Lübeck zu reisen.

Den 26. - ist der Küchenmeister Fritz Schleiffer wieder von Segeberg vom Markt angelangt hat 7 Pferde mir da gekauft, berichtet, er für jedes 1 Rthlr. Zoll dem Könige von Dännemark entrichten müssen, welches wider das Herkommen.

Den 28. - ist die kaiserliche Commission, auf den König von Dännemark, den Kurfürsten zu Brandenburg und Herzog Friedrich zu Holstein gerichtet, mich mit der Wittib zu Güstrow in Güte zu vergleichen, hier angekommen.

Den 24. Sept. meine Mar. Cat. von einer Tochter entbunden (Augusta getauft). 5. Mai 1644 †.


1) S. oben z. J. 1617, 7 Dec. u. z. J. 1634, 3. Sept.
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1643-1644.
Den 5. Oct. Schreiben von meines Bruders Wittib bekommen, daß sie morgen Abends sich bei mir einstellen wolle.

Den 6. - ist sie spät Abends angekommen.

Den 7. - ist sie aus eigener Bewegung mit mir in die Betstunde gegangen.

Den 11. - ist sie mit ihrem Fräulein content geschieden. habe ihr das Geleit bis Wittenförden geben.

Den 9. Dec. ist der Feldmarschall Lennart Torstenson hier zu Ostorff angelangt, er marschiert mit seiner ganzen Armee nach Holstein in die Winterquartiere, habe ihn besucht und hinauf gebeten hat aber nicht gewollt.

Den 11. - sind die Herzoge zu Sachten und die Neukirchschen Erben verglichen worden. Schreiben von meinem Sohn Christian und seinem Hofmeister Daniel Plessen empfangen, ist von Cölln am Rhein datirt.

Den 14. - Generalmajor Wrangel mit der Armee und Artillerie zu Schwerin angelangt.

Den 15. - ist er auf Gadebusch.

1644.

Den 6. Febr. Antwortschreiben vom Kurfürsten zu Brandenburg wegen Mirow und Nemerow ist eine gute Erklärung.

Den 2. Juli ist Zeitung kommen die kaiserliche Armee unter Gallas marschiere auf Mecklenburg zu. Das Hauptquartier soll zu Grabow seyn.

Den 7. - bin ich noch mit Oberst Görz fortgeritten in Willens nach der Neumühle zu reiten, sind wir von einer Companey Reuter angesprengt. Dem Obersten und meinen Leuten ihre Gewehre und was sie bei sich gehabt, genommen.

Den 8. Aug. Schreiben bekommen daß die Schweden die Marschlande eingenommen. Callas und Torstenson scharmuzieren.

Den 19. - hat mir der Rath von Wismar 200 Rthlr. verehrt und gesandt.

Den 27. März bin ich nach Marienehe, habe allda den Oberstlieutenant Adam Schicker verschrieben aber er ist ausgerissen. Da habe ich ihm eine Partey nachgesandt ihn wiederzuholen habe mich nach Rostock begeben da haben sie den Oberstlieutenant A. Schicker den 29. gefangen vor die Stadt gebracht. Da habe ich befohlen ihn auf Schwerin zu bringen. Es ist aber dem Commandanten Erichson durch einen Theil meiner eigenen Diener avisiret worden hat ihn also von Sternberg meinen Leuten mit Gewalt abnehmen und nach Wismar bringen lassen.

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1644.
Den 2. April habe ich meinen Sohn Karl zu Rostock interimsweise bis ich einen andern Commandanten ordnen würde präsentiret ist auch mit Dank acceptiret.

Den 4. - ist der Oberst Jochim Moltke zu mir nach Doberan kommen habe ihm die charge als Commandant zu Rostock aufgetragen welche er auch acceptiret und habe ich nach Rostock gesandt umb zu vernehmen wie es jezo daselbst beschaffen und mir ausführliche relation davon zu thun.

Den 27. Mai habe ein schreiben von Herzog August Bischof zu Magdeburg empfangen, begehrt ich möchte beim Kreise befördern daß derselbe an den Kaiser und seinen Vetter den Kurfürsten zu Sachsen schriebe oder schickte daß die Garnison allein in seine Pflicht möge genommen werden und der kaiserliche gouverneur herausgeschafft.

Den 28. Sept. ist der Schwerinsche Hausvogt Christoph Eberhard von einem Bauern mit einer Runge zu Tode geschlagen.

Den 2. Oct. ist der Oberst Moltke herkommen und seinen Abschied begehrt welcher ihm auch nach seinem Contentement geben worden.

Den 3. - ist der Bauer so den Hausvogt erschlagen gerichtet und ihm der Kopf abgeschlagen und auf einen Stacken gesteckt.

Den 22. - hat sich mein Sohn Carl auf die Reise zuerst nach Lübeck begeben.

Den 13. Nov. ist der ehrliche Hartwig Passow zur Erden bestattet worden.

Den 26. - habe ein Schreiben von meinem ungehorsamen Sohn Christian empfangen gegeben Paris den 19. Nov. wobei auch ein nachdenkliches schreiben an seinen gewesenen Hofmeister Daniel Plessen.

Den 1. Dec. ist der Comtur von Siffelbein Georg Winterfeld und der Oberst Henning Gristow hier angelangt. der Winterfeld hat ein Creditif an mich vom Kurfürsten zu Brandenburg Friedrich Wilhelm begehrt daß ich Gr. möge die Comturey Mirow einräumen weil er vom Orden dazu erwählet. habe Joh. Cotmann geschrieben anhero zu kommen und ihn zu expediren.

Den 3. - ist der Canzler Joh. Cotmann ankommen habe durch ihn mit den Gesandten reden lassen, wie alles abgeredet ist der neue Comptur zu mir in mein Gemach kommen und den gewöhnlichen Eid abgelegt. Damit hat diese Sache auch

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1644-1646.
ihre richtigkeit. ist er also Comptur zu Nemerow und ist dabei abgeredet daß der Canzler und Simon Gabriel zur Nedden ihn anweisen sollen.

1645.

Den 13. Januar ist der Ausschuß von der Landschaft hier zu Schwerin angelangt.

Den 14. - ist nach der Betstunde die Proposition geschehen.

Den 28. - die Handlung zwischen den Provisoren des Klosters Dobertin und mir wegen der jährlichen Hebungen so sie mir auf das Haus Schwerin zu geben schuldig und nun in 10 Jahren fast nichts geben, wollen 2 Dörfer und etliche Hebungen so ich den Zoll hebe mir abtreten.

Den 7-12. Februar meines Bruders Tochter Christina Margarethe jezo Wittib zu Sachsen=Stintenburg hier bei mir gewesen.

Den 3. März hat Mons. Joh. Witte dieser betrübten Welt adieu gesagt in seinem 77. Jahre.

Den 17. - habe an Christian geschrieben und einen ausführlichen Vilz geben.

Den 24. - hat in meinem Beiseyn zu Güstrow Canzler Joh. Cotmann sein schriftliches Memorial übergeben wie meines Vetters Staat und economia einzurichten. Die Diener haben von ihren rückständigen Besoldungen und Forderungen alle viel nachgelassen, auch meine Schwester, die auf Güstrow mit ihren jährlichen Hebungen angewiesen und ihre Restanten auf 22/m Fl. angiebt, hat nachgeben und nimmt alle Jahr 2500 Fl. welcheihr von den Güstrowschen Räthen richtig abzutragen versprochen.

Den 9. Mai hat der Feldzeugmeister Karl Gustav Wrangel in Schwerin bei mir gessen.

1646.

Den 1. Januar schreiben von Christian aus Paris und von Karl aus Lion.

Den 2. Febr. von Karl aus Padua.

Den 9. - bin ich mit meiner Tochter Sophie Agnes in Disput gerathen darumb daß sie ohne mein Vorwissen zur Passowin in die Stadt gegangen ist.

Den 11. - habe Hans Vieregck Verwalter zu Redentin in Arrest nehmen lassen. hat Korn ohne mein Vorwissen verkauft.

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1646-1647.
Den 25. - Der Burgemeister Eggebrecht und der Syndicus von Wismar bei mir geheime Audienz gehabt. habe sie versichert daß ich die Stadt den Schweden nicht abtreten will.

Den 24. März hat mir meine Mar. Cat. eine Tochter geboren.

Den 30. - ist mein Sohn Christian angelangt hat bei sich gehabt Bogislaw Schwerin und Georg Mecklenburg.

1647.

Den 14. Aug. muß die Wurzel Alcea zwischen 11 und 12 recht in Mittag aufgenommen werden.

 


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V.

Beschreibung und Erklärung

des

söndervissingschen Runensteins,

von

P. G. Thorsen,

Candidaten der Theologie und Unterbibliothekar an der Universitäts-Bibliothek zu Kopenhagen,

Kopenhagen 1839,

aus dem Dänischen übersetzt

von

A. G. Masch,
Gymnasial=Lehrer zu Neu=Ruppin.

  Proxima negligere, remota suspicere,
externa adorare, domestica fastidire,
non virtutis, sed vitii est.
01. Worm,
(monumenta danica, Hauniae 1613,
in dedicatione.)
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Zum ersten Male tritt hier die Untersuchung eines dänischen Runendenkmals dänisch als ein besonderes Buch * ) auf. - Von besonders herausgegebenen "Runeninschriftserklärungen" kann unsere Literatur nur äußerst wenige aufweisen. 1628 kam Prof. Ole Worm's monumentum Ströense, und 1636 seine epi-stola de monumento Trygveldensi heraus. Sonst haben wir nichts außer der recht tüchtigen deutschen Beschreibung über die vor ungefähr 40 Jahren bei Schleswig aufgefundenen Runensteine. (Die Sprache dieser Inschriften ist so ganz die alte dänische oder gemeinsame nordische, daß man keine reinere findet auf irgend einem Runensteine, weder in Dänemark, Schweden, Norwegen, noch Island. Dies ist ein wichtiger und unumstößlicher Ausgangspunkt in der schleswigschen Sprachverhältnißfrage.) Das von Worm, dem ersten und unverdrossenen Forscher in den Runenstudien bei uns, gegebene Beispiel ist nicht so befolgt, als es verdiente. Ich habe wenigstens geglaubt, daß es Nachahmung verdiene, die vaterländischen Denkmäler der Art auf eine Weise zu behandeln, die hoffen läßt, daß man durch das Bestreben, die Kunde von ihnen zu verbreiten, auch beiträgt, Liebe zu denselben zu nähren und dadurch wieder zu den vaterländischen Jnteressen im Allgemeinen. - Möge dieses kleine Buch zu diesem seinem Zwecke wirken und günstige Aufnahme finden.

Den 13. Juli 1839.


*) Die nachfolgende Abhandlung hat für die meklenburgische Geschichtsforschung ein so großes Interesse, daß die Mitglieder des Vereins die Mittheilung der Uebersetzung mit Theilnahme empfangen werden. Gegenstand dieser dänischen Abhandlung ist Geschichte, Beschreibung und Erläuterung eines Runensteins, welchen
   "Tuva, Mistivis Tochter, Haralds Gormssohn des Guten Frau,"
zum Andenken ihrer Mutter setzen ließ. Ist nun Harald Gormssohn der gewöhnlich Harald Blåtand genannte Dänenkönig aus dem Ende des 10. Jahrhunderts, so ist Mistevis Tochter wohl keine andere, als die Tochter des Wendenfürsten Mistewoy, welcher eine christliche Gemahlin hatte. Mistewoy starb gegen das Jahr 1025. Dies ist Grund genug, um diese Abhandlung über ein für uns einziges Denkmal in unsere Geschichtsforschung einzuführen.
   G. C. F. Lisch.
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S. 1. Bei dem Schmerze, daß so viele Runendenkmäler vergangen, ist es ein Trost, daß viele wichtige und vorhin unbekannte in unserer Zeit ans Licht gekommen sind. Auffallend viele sind verloren, theils durch Unachtsamkeit, theils durch Gewalt, wie in der Hauptstadt selbst vor eben nicht langer Zeit und ebenso an manchen Orten im Lande, und kaum wird behauptet werden können, wir seien so weit gekommen, daß es nicht geschehen kann. Doch sind deren wiederum nicht wenige, die gleichsam als Ersatz für die verschwundenen in allen Theilen Dänemarks, namentlich in diesem Jahrhunderte, gefunden wurden, wo man mit einigem Ernst angefangen hat, den Denkmälern der vaterländischen Vorzeit größere Aufmerksamkeit zu widmen. Die zwei wichtigen schleswigschen Runensteine machten den Anfang; dann folgten - um einige der bedeutendsten zu nennen - der Bäkkestein und der Årsstein in Jütland, der Glavendrupstein, welcher unstreitig den
S. 2. ersten Platz unter allen Runendenkmälern in ganz Skandinavien einmmmt, und der Nörrenäråasstein in Fynen, der Snoldelefsstein und Höjetåstrupstein in Seeland. Endlich ist im vorigen Jahre einer zum Vorschein gekommen, welcher wegen seiner besondern Merkwürdigkeit eine wichtige Stelle unter unsern Runensteinen einnehmen wird. Diesser ist der Gegenstand der gegenwärtigen Untersuchung. Ich nenne ihn, wie man pflegt, nach der Stelle wo er gefunden ist, dem Dorfe Söndervissing. - Söndervissing liegt in Tyrsting Herred (District), Amt Skanderborg, ungefähr 3 1/2 Meilen von Horsens und von Skanderborg. Der Name erinnert an die alten heiligen Orte, so daß der Ort dadurch eine Bedeutung im Heidenalter gehabt hat. In dieser Hinsicht dürfte man beachten, daß es einen Ort gleichen Namens (im Kirchspiel Vänge) ungefähr 3 Meilen nördlicher giebt, weshalb er Nörrevissing heißt. Die christliche Zeit zeigt 5 Klöster auf sehr nahe in dieser Gegend an einander, nämlich Vissingkloster, Vorkloster und Ömkloster. Die ganze Umgegend ist, wie man der Klöster wegen mit Grund vermuthen kann, außerordentlich schön und grandios, vielleicht vorzüglich vor irgend einer andern in Dänemark, und nicht minder dadurch interessant, daß sie auf der Grenze des Waldes und der Haide liegt. Zu dem Interesse, welches die Gegend durch ihre natürliche Beschaffenheit hat,
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S. 3. kommt nun auch, daß sie eines der ältesten bestimmt historischen Denkmäler aufweisen kann. Hoffentlich wird dies zu den Dingen gerechnet werden, welche man auf einer Himmelbergswallfahrt mitnehmen muß. (?)
   Auf einer Reise, welche ich der Runensteine wegen im vorigen Sommer (1838) im Lande umher machte, untersuchte ich auch diesen Stein. Zweimal besah ich ihn - den 30. Juli und 29. August, beide Male bei schlechtem Wetter - da nach der Erfahrung, welche ich machte, eine wiederholte Untersuchung eines jeden Runensteins erfordert wird, damit man in jeder Hinsicht in Betreff der Inschrift, selbst wenn sie gut lesbar, gewiß sei, und öftere Untersuchung scheint nicht durchaus nothwendig. In hohem Grade interessirte und erfreute mich dieses Denkmal, und ich beschloß sogleich, eine Beschreibung und Erklärung darüber zu verfassen. Dies war auch in so weit meine Schuldigkeit, als der Stein nicht untersucht ist und bei den sehr wenigen hier, die sich die Runen zum Gegenstande ihres Studiums gemacht haben, so leicht von einem Andern nicht untersucht werden wird. In jedem Falle glaube ich das ohne Unbescheidenheit zu können, und darf vielleicht hoffen, nicht ganz ohne Beruf.
   Auffallend ist es, daß dieser Stein so lange unbemerkt blei=
S. 4. ben konnte, da sowohl in der ältern als neuern Zeit mehrere Male offizielle Berichte über die einzelnen Sogne (Kirchspiele) und deren Merkwürdigkeiten eingereicht sind; unwillkürlich wird man dabei auf den Gedanken gebracht, daß noch viel Wichtiges gefunden werden könnte, wenn größere und anhaltende Aufmerksamkeit darauf verwendet würde. Das erste Mal ward ein solcher Bericht auf Veranlassung Ole Worm's und königl. Befehl vom 11. August 1622 eingesandt, welcher ist ein Ausgangspunkt für unsere vaterländischen archäologischen Untersuchungen. Daß in diesem Berichte von dem söndervissingschen Runensteine nicht die Rede ist, kann man schon daraus ersehen, daß er in O. Worm's Runenwerke nicht gefunden wird. Ich habe in diesen Berichten - von welchen jetzt noch ein Theil, namentlich aus Århus Stift 1623, vorhanden ist, - nachgesucht, aber durchaus nichts über Söndervissing darin finden können, wenn sie übrigens vollständig sind. In dem resenschen, geschriebenen dänischen Atlas wird man auch vergebens suchen, so wie in den späteren Berichten. Erst in der allerletzten Zeit ist man auf dies Denkmal aufmerksam geworden; frühe im vorigen Jahre ward es von dem bisherigen Platze weggenommen, wobei es richtig und vollständig zu Gesicht kam. Dieser Platz war in der östlichen Seite des Kirchhofsdeichs; da war der Stein ziemlich tief in die Erde gesetzt und bildete den Seitenstein zur Kirchhofsthür, durch
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S. 5. welche gewöhnlich ein= und ausgegangen ward, und zum Theil deckte ihn der Seitenbalken des angebrachten Holzwerkes. Die Schriftseite des Steins stand nach außen, auf beiden Seiten des Balkens war etwas davon zu sehen. Woher der Stein gebracht ist, kann jetzt Niemand angeben, da er wahrscheinlich beim Bau der Kirche schon seinem Urplatze entrückt ist; man kann aber nicht anders glauben, als daß der Hügel, von welchem er genommen, in der Nähe gewesen sei. Sagen, die in dieser Hinsicht irgend helfen oder leiten könnten, giebt es nicht, oder sind nicht bekannt.
   Es ist ein sehr hübscher, ansehnlicher und gut erhaltener Stein von gewöhnlichem grauen Granit, ungefähr 4 Ellen hoch, 2 Ellen breit, 7" dick; die Buchstaben 5 3/4" groß, die zwei Worte der vierten Zeile 1/2" kleiner. Sie sind regelmäßig und mit Geschmack geritzt, und augenscheinlich hat man vielen Fleiß darauf verwandt und sich bemüht, etwas Schönes zu liefern; die Zierrathen am Anfange und Ende der Inschrift beweisen das, so wie die Striche, zwischen welchen die Worte, und die Trennungszeichen, welche nach jedem Worte stehen, ausgenommen - so weit man erkennen kann - nach dem letzten Worte in zweiter und dritter Reihe, und
S. 6. mit Bedacht hat man den zwei Worten in der untersten Linie den rechten Platz in der Schrift angewiesen. Der Zierlichkeit wegen hat man den Zwischenraum zwischen der zweiten und dritten Linie 5 3/4" und 8 1/2" breit gelassen. Die Buchstaben liegen grade nicht tief, sind aber sehr leserlich und gut erhalten. Die Schriftseite des Steins ist eben, die andere noch mehr.
   Unbezweifelt stand er aufrecht, wie die Runensteine wohl im allgemeinen standen, besonders wenn sie so ansehnlich und wohlgestaltet waren als dieser. In dieser Hinsicht ist zu bemerken, daß, während der Schluß der ersten Linie 1 Elle, der zweiten 3 Viertel und der dritten nur 1/2 Elle vom Ende des Steines ist, volle 1 1/2 Ellen gegen das andere Ende des Steines, wo die Schrift anfängt, unbeschrieben sind; dieser Theil des Steines hebt sich jedoch ein wenig über den, auf welchem die Schrift steht, und ist augenscheinlich roher und minder bearbeitet. Dies Stück ist gewiß in der Erde gewesen. Es folgt von selbst, daß, nachdem der Stein als Runenstein erkannt und von dem gewiß mehrere Jahrhunderte innegehabten Platze weggebracht worden war, er nicht wieder auf seine alte Stelle gesetzt werden durfte. Er bekommt
S. 7. einen so bequemen und ehrenvollen Platz als möglich, entweder bei der Kirche unter einem eigenen Schauer, geschützt gegen das Wetter, oder im Vorhause der Kirche, welches im Ganzen genommen ein guter Anfbewahrungsplatz ist. Der Cantor und der Pastor des Ortes haben die möglichste Sorge für den Stein gehabt
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  und werden ferner sorgen, und auf die Unterstützung des Patrons, des Herrn Consuls Secher zu Bisgård, kann man in dieser Hinsicht auch rechnen.
   Zur Beschreibung des Steins gehört noch gewissermaßen, daß, als er gefunden ward, man in demselben Kirchhofsthor noch einen Runenstein fand, der aber unglücklicher Weise mitten darein, die Schrift nach oben, gelegt war, welche nun durch das Gehen und Fahren in der langen Zeit fast ganz verwischt ist. Stets macht man die Erfahrung von solchen Verwüstungen. Nur einige einzelne Buchstaben, ein paar Wörtchen konnte man mit Gewißheit herausbringen; doch unbezweifelt darf man überzeugt sein, daß keine Verbindung zwischen beiden Steinen statt=
S. 8. fand, wie bei dem kleinen und großen Jällingstein. Schon das, könnte man sagen, spricht dagegen, daß er ein unförmlicher Klumpen ist (2 1/2 Ellen lang, 1 Elle breit, 3/4 Elle dick, Runen 5 " hoch), mit roher, unebener, nicht bearbeiteter Oberfläche, am meisten wo keine Schrift ist, und ohne eigentliche Spur von Fleiß an dieser. Der Stein mußte hier genannt werden, wenn er auch zu weiter nichts dient, als die Zahl der Runeninschriften zu vermehren. Wir verlassen nun diesen Stein, von ihm kann weiter nicht die Rede sein; auf den andern in Söndervissing gefundenen Stein, den Gegenstand dieser Blätter, gestehe ich ihm nirgends Einfluß zu und nenne diesen den söndervissingschen. Das eigentliche Aussehen desselben wird am besten aus der Abbildung erkannt werden, welche den Stein möglichst genau wiedergiebt.
   Bei Inschriften, welche schon längere Zeit bekannt und Gegenstand der Untersuchungen und der Aufmerksamkeit waren, wie z.B. den Jällingssteinen, dem Trygväldestein, macht das Durchgehen und Beurteilen älterer Erklärungen oft viele und weitläuftige Arbeit; jedoch bei dieser Inschrift, welche nun erst der
S. 9. Behandlung vorgelegt wird, fällt dergleichen weg, und ich kann gleich zur Erklärung schreiten. Ich will mich bestreben, mir dienen zu lassen, daß man sich bei Erklärung der Runen vielfältig versündigt hat, sowohl in Schweden, - und besonders da -, als auch innerhalb der Grenzen der dänischen Runenauslegung, und daß der sprachstrenge Weg, den man einschlagen muß, von Rask gezeigt und gebahnt ist. Mit der Erklärung will ich suchen ein stärkeres Parallelisiren, als gewöhnlich, zu verbinden, - gehören doch alle Runensteine zusammen, machen doch alle ein großes Ganzes aus -, und die eigentliche alte "dänische Zunge", in welcher die Inschriften abgefaßt sind, in Untersuchung zu ziehen.
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S. 11. Setzt man statt der Runen unsere jetzt gebräuchlichen Buchstaben und hält sich dabei so nahe als möglich an die ursprünglichen Charaktere, so wird die Inschrift in der Sprachart, in welcher sie geschrieben ist, dem rechten alten Dänischen, ungefähr dies Aussehen haben:
   Tuva (Túva) löt görva kubl, Mistiris dot-
   (t)ir (dåttir) oft (åft) múδur (múdur) sina
   (sína), kuna Haralds hins guδa (gúδa)
   Gurmssunar.
Im Folgenden soll darüber nähere Rechenschaft abgelegt, jedes einzelne Wort durchgegangen, jeder entstehende Zweifel dargelegt und besprochen werden.
   In der isländischen Sprachart hingegen, in welcher allein wir nur eigentliche geschriebene Denkmäler haben, würde die Inschrift so aussehen: Tófa let gjöra kubl, Mistiris dóttir eptir móδur sína, kona Haralds hins góδa Gormssonar.
   Im jetzt gebräuchlichen Dänischen würde es sein (der Inschrift gleich): Tuva lod göre Höj, Mistirers Datter efter Moder sin, Kone Haralds den godes Gormssöns, oder mit mehreren Worten und ein wenig deutlicher also: (Tuva lod göre denne Höj (Tufva ließ diesen Hügel machen); hun var Datter af Mistirer (sie war Mistivis 1 ) Tochter), gjorde den efter sin Moder (machte ihn nach ihrer Mutter (Ableben) og var Harald Gormssön den godes Kone (und war Haralds Gormssohns des Guten Frau).
   Eine Runeninschrift, wie ich versucht habe, in ihrer eigenen
S. 12. Sprachart wiederzugeben und dann erst isländisch zur Vergleichung, pflegte man bisher nicht zu thun. Man hat die Inschriften gleich in isländischer Form angeführt und nicht in der eigentlichen dänischen, allenfalls höchstens nur im Vorbeigehen etwas darüber geäußert. Dieses hervorzuheben, muß man sich doch gewiß bestreben. Man muß sich erinnern, daß die alte nordische Sprache ihren Namen von den Dänen hat und selbst auf Island "dänische Zunge" genannt ward; "wahrscheinlich war die dänische Mundart die verbreitetste und herrschende". Das Einzige aber, welches uns unsere Sprache in ältester Gestalt zeigt, in welcher man sie kennt, sind die Runeninschriften. Schwierigkeiten, bedeutende und zum Theil unüberwindliche, zeigen sich indeß bei deren Darstellung in das älteste Dänische, und stets bleibt dabei etwas Unvollkommenes, Unvollständiges. Mit gegenwärtigem ersten Versuche

1) Es wird ohne Zweifel Mistivis zu lesen sein; man vgl. unten S. 135 die Erläuterung.
   G C. F. Lisch.
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  wird das gewiß besonders der Fall sein, doch hoffe ich nicht, daß meine Arbeit mich verdrießen wird.
   In Hinsicht auf die Form, ist die Inschrift dadurch merkwürdig, daß eine Tendenz zur Darstellung in Versen deutlich erkennbar ist. Es ist etwas darin, was man abgemessen, abgepaßt nennen könnte; man findet durchaus keine kleine Verbindungswörter; obgleich sie aus drei Gliedern besteht, steht jedes gleichsam für sich. Ich kenne einigermaßen die Runensteine des Nordens, in so weit sie gekannt werden können, denn leider sind sie in
S. 13. allen drei Reichen sehr unzugänglich, doch aber kann man, wenn auch nur dem Verse sich nähernde Prosa bisweilen vorkommt, nur einen Stein aufzeigen, der in dieser Hinsicht das rechte Parallel zu dem vorliegenden ist. Dies ist ein nordischer Stein, welcher auf Hadeland auf einem Hügel neben dem Gaard (Hof) Dynna gefunden wird. Dennoch findet in hohem Grade eine Uebereinstimmung zwischen ihnen statt.
   Den Inhalt unserer Inschrift wird man am besten verstehen und würdigen können, wenn er Wort für Wort durchgegangen und erläutert wird.
    Rune Rune Rune Rune (Tuva) ist ein Frauenname, gleich vielen andern kurzen Namen, die sich auf a endigen, z. B. Helga, Svava, Gyda, Nanna, welche man zum Theil von neuem wieder aufnimmt, da man sie für hübsch und heimisch erkennt. In den historischen Quellenschriften kommt er nur sehr vereinzelt vor; verhältnißmäßig ist er auf dänischen Runensteinen am allgemeinsten. Der große Gunderupstein, den man zu lange eine unverdiente Rolle hat spielen lassen, und der verlorne Hjermindstein hatten ihn. (Dieser ward mit mehreren 1652 eingefordert und nach Kopenhagen gebracht, und ging dabei verloren). Nur auf einem schonischen und zwei schwedischen Steinen, von denen der eine in Södermanland, der andere in Småland ist, kommt Rune Rune Rune Rune vor. Ersterer
S. 14. ist "aufgestellt nach" einem Manne, welcher "Hakon Jarls Staller" (Statthalter) war. Der Name "Tove" ward noch in der Mitte des 16. Jahrhunderts in Jütland gebraucht und in der syvskischen Sammlung dänischer Volkslieder ist in einer "Erklärung" zu dem über Valdemar Atterdag bekannten sogenannte Tovelille von dem Namen bemerkt, daß er "hier noch gebräuchlich ist". Vor nicht langer Zeit ist er also nicht ganz unbekannt gewesen, jetzt aber gewiß verschwunden. Mit dem entsprechenden Mannsnamen Rune Rune Rune Rune verhält es sich ungefähr wie mit Rune Rune Rune Rune . Er ist gleichfalls am allgemeinsten auf dänischen Runensteinen, kommt aber auch außerdem noch etwas öfter als Rune Rune Rune Rune und gewiß über den ganzen Norden vor. In Dänemark wenigstens existirt
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  er noch namentlich auf der Westküste von Jütland in der Form "Tue". (Da der Name ursprünglich Rune und nicht Rune hat, so giebt es nicht einmal einen fernen etymologischen Grund, ihn "Thue" zu schreiben, wie man jetzt gebraucht sieht). Rune Rune Rune Rune wird jedesmal, wo es vorkommt, und Rune Rune Rune Rune bis auf eine einzige Ausnahme - ein Stein in Östergotland hat Rune Rune Rune Rune - stets mit Rune geschrieben. Dies, in Verbindung mit dem bestimmt beibehaltenen u in "Tue", mußte nach meinem Dafürhalten bei der Frage über die älteste dänische Gestalt dieses Wortes bestimmend sein, vor dem isländischen "Tofa, Tofi" und Saxos "Tovo". Wenn vorstehend Túva bei Tuva eingeklammert steht, so habe ich
S. 15. damit das muthmaßliche breite u bezeichnen wollen; bei den andern Worten gleicher Beschaffenheit ist es eben so bezeichnet.
Bei Rune Rune Rune (löt) ist zuerst Rune zu bemerken, welches einen Vocal, ungefähr unser ö, bezeichnet. Ziemlich allgemein hält man es in dieser Bedeutung nicht für alt; aber so wie man die gestochenen Runen hoch hinauf in die Zeit hat setzen müssen - zunächst auf Grund des größeren schleswiger Steins -, so muß es auch mit diesem Zeichen der Fall sein. Einen wesentlichen Grund dazu giebt dessen Gebrauch in dieser Inschrift, die doch keinesweges die einzige dänische ist, die es hat. In den Worten Rune Rune Rune Rune Rune Rune und Rune Rune Rune Rune (der Gegenstandsform, statt des gewöhnlichen Rune Rune Rune Rune ) kommt es auf dem Hobrostein vor, - welcher in "monumenta danica" "hobroense alterum" genannt und ziemlich richtig mitgetheilt wird; der andere, der in Hobro war, ist verschwunden, - und auf dem Vejerslefstein (auf dem Gute Frisenburg) in dem Worte Rune Rune Rune Rune , und endlich öftere Male in der gjessingholmer Inschrift. Diese ist jung; aber der Hobro= und Vejerslefstein gehören zu den eigentlichen Runensteinen, und wären sie auch die jüngsten derselben, so könnten sie doch kaum nach dem Jahre 1000 gesetzt sein. Es möchte vielleicht einige Aufmerksamkeit verdienen, daß
S. 16. Rune im Ganzen nicht oft einzeln in Inschriften vorkommt, und zum großen Theil gleichsam am meisten in gewissen Gegenden. Die vier dänischen Steine, welche Rune haben, finden sich alle in einer Gegend nicht weit von einander. Eine vollkommene Parallele hiezu liefert ein Herred in Vestergötland, wo man auf vier von 10 Runensteinen Rune findet. - Mehr als Rune ist selbst Rune Rune Rune , welches eine schwedische Abänderung ist, zu bemerken. Sonst sieht man beständig Rune Rune Rune und Rune Rune Rune , welches ganz dem isländischen ,,let" (ließ) entspricht. Dieses Vorkommen des
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  ö ist hier besonders dadurch interessant, daß es durch den Umtausch des e und i mit ö, oder einem Laute ungefähr wie ö, welcher - dem Isländischen nicht fremd - der Entwicklung der Sprache gefolgt ist und noch sowohl in der schwedischen als dänischen Landmannssprache statt findet, ein Beispiel von dem Alter des Runensteins giebt. Ohne Zweifel erklärt Rune Rune Rune auch die neuere entsprechende Form; "led" (ließ) hat sich gewiß aus der Provinzialeigenheit, die Rune Rune Rune uns kennen lehrt, entwickelt.
   In Rune Rune Rune Rune Rune Rune (görva) haben wir eine merkwürdige, ganz dänische Form: nicht eben dadurch, daß sich Rune vor dem Endvocal findet; das ist auf Runensteinen in allen drei Reichen allgemein, und ist an und für sich selbst eine interessante Erscheinung, da es zeigte daß diese ältere skandinavische Form sich weiter erstreckt hat, als man von dem Isländischen vermuthen kann, wo es nur
S. 17. in einzelnen Ableitungen sichtbar wird, z. B. "atgjörvi, gjörviligr", während das Zeitwort gewiß "gjora" (thun) ist.
    Rune in Verbindung mit Rune Rune als Vocal des Wortes ist besonders merkwürdig; sonst ist der Vocal stets Rune , Rune , Rune Rune u. s. w., auch ein einziges Mal in schwedischen Inschriften Rune , da aber ohne das nach Rune folgende Rune . Der große Jällingstein ist der einzige im ganzen Norden, welcher, wie hier, Rune Rune Rune Rune Rune Rune hat. - Ich habe das Wort mit görva gegeben, da nicht bezweifelt werden kann, daß Rune Rune , welches sowohl den Doppellauter als den Selbstlauter ö bezeichnet, hier ö ist. Gleichwohl kann man doch kaum annehmen, - obgleich die Möglichkeit vorhanden ist -, daß das ö hier grade mit dem durch Rune in Rune Rune Rune bezeichneten Laute zusammenfällt. Vermuthlich ist Rune Rune das eigentliche ö, Rune dagegen die Bezeichnung für einen Laut, welcher durch Abwandelung des e oder i sich dem ö genähert hat, wie bei Rune Rune Rune gesagt worden.
    Rune Rune Rune Rune (kubl) ist sowohl Denkmal für einen Abgestorbenen, als auch die Grabstätte, der Hügel. Jenes ist auf älteren Steinen das weniger Allgemeine. In den Inschriften selbst ist dieses Wort natürlich sehr hänsig. Die vorliegende Form scheint die am meisten dänische zu sein; sie kommt vor, um nur einige Beispiele zu nennen, auf dem Glavendrupstein, dem Nörrenäråsstein (in sehr hübscher Verbindung), dem leider vernichteten Landerupstein, den beiden Jälling=
S. 18. steinen u. s. w., wohingegen Rune Rune Rune Rune und Rune Rune Rune Rune Rune weit seltener sind. Jenes hat einer der Åckersteine auf Bornholm, dies der Skivumstein. Die zwei erstgenannten Formen findet man gewöhnlich auf schonischen Steinen, alle drei auf schwedischen, keine derselben dagegen aber auf norwegischen. Eine
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  eigene Veränderung derselben, Rune Rune Rune Rune Rune Rune , findet sich auf dem kleinern schleswigschen Steine. Schwedische Steine liefern endlich das Beispiel, daß Rune vor Rune steht; dann ist die Form Rune Rune Rune Rune Rune Rune . Obgleich der Formen so viele sind, so wird dennoch das Wort stets mit Rune geschrieben. - Die Rune Rune hat hier eine ganz besondere Gestalt, sie ist beinahe glockenförmig. Dies kennt man sonst nicht; nur der Lyngbystein (in Hellum Herred) zeigt das Seitenstück dazu. Die Figur kommt noch zweimal in der Inschrift vor, die sich auch noch dadurch auszeichnet, daß sie diese Rune in den verschiedenen Zeilen auf dreifache Art darstellt. Dies dürfte vielleicht zu den Zierlichkeiten gehört haben. Auf dem Hornsteine kommt Rune dreimal vor, jedesmal, doch nicht gerade wie hier, verändert; der kleinere schleswigsche Stein und der von Schonen hierher gebrachte Runenstein, auf dem bischöflichen Hofe zu Kopenhagen, haben Rune auch auf drei Arten.
    Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune (mistiris) ist die Besitzform eines Eigennamens Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune oder Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune , der von anderswoher nicht bekannt ist.
S. 19. Darüber ist nicht zu wundern; mannigfaltige Namen auf Runensteinen kommen sonst nicht vor, und von andern, und vielleicht von mehrern als man annimmt, ist die Spur nur noch in den Städtenamen übrig geblieben. Dies ist, um ein bestimmtes Beispiel anzuführen, der Fall mit Rune Rune Rune Rune Rune auf dem Hjermindstein. Zu den ganz verschwundenen Namen gehört auch gewiß der, welcher hier betrachtet werden soll. Er sieht so fremd aus, daß man versucht werden könnte, ihn aus dem Slavischen herzuleiten, wo viele ähnliche zu Hause sind; nicht wenige der Art kommen auch in Verbindung mit der ältern dänischen Geschichte vor. Mistirer, wie ich angenommen habe, ist gewiß der Name gewesen; doch ist zu bemerken, daß die sechste Rune, wie die Abbildung zeigt, gerne ein Rune sein kann 1 ). Im Ganzen findet es nicht selten statt, daß Rune und Rune gleiches Aussehen haben; mehrere auffallende Beispiele liefert der Tirstedstein. Gleichfalls muß erinnert werden, daß die erste Rune nicht ohne Widerrede ein m ist. Es könnte wohl eine deutsche (g oder e bedeutende) Rune sein, die gebraucht ward. (Bekanntlich giebt es deutsche Runen. Ihr Alter kann bis ins 9. Jahrhundert hinaufgeführt

1) Es ist ohne Zweifel Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune (=Mistivis) zu lesen. Auf dem Steine ist die sechste Rune einem Rune ähnlicher als einem Rune ; hiedurch kommt auch der Name des Wendenfürsten Mistewoi richtiger heraus.
   G. C. F. Lisch.
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  werden; sie stammen aber nichts desto weniger von den nordischen Runen. Man findet sie in einzelnen, sehr alten Handschriften, aber keineswegs auf Steinen in Deutschland. Der Norden allein hat Runensteine, die Grenze ist die Eider. In letzterer Zeit ist
S. 20. bei Ansbach ein Runenstein gefunden, welcher, wie Zeichen und Schrift bestimmt darthun, von einem Nordländer herrührt, durchaus nicht deutsch ist; - auch sagt man, daß in der Elbe bei Hamburg ein großer Stein mit Runen liege; von diesem habe ich eine Abbildung gesehen, und ist sie richtig, so sind es nordische Runen, welche sich darauf befinden.) Eine deutsche Rune könnte die erste also gerne sein; gleichwie man ganze Inschriften mit nur deutschen Buchstaben auf nordischen Steinen findet, so findet man diese bisweilen einzeln zwischen die gewöhnlichen gemischt, wie man es von dem Snoldelefstein und dem Höjeståstrupstein weiß. Man würde jedoch durch keine dieser zwei Arten, eben so wenig dabei, wenn man dem Worte einen andern willkürlichen Platz geben wollte, etwas gewinnen, welches der einfachsten Lesung, die Mistirer unleugbar ist, vorzuziehen wäre. Daß der Tryggeväldstein das Zeichen Rune zweimal hat, wo es kaum die Frage sein kann, ob es ein m bedeutet, ist eine Bestätigung, daß es hier dasselbe ist. Endlich liegt in einem hohen Grade eine Bekräftigung darin, daß in einem nordischen Runenalphabete, angeführt in einer sanctgallenschen Handschrift vom 10. Jahrhundert, die Rune m mit diesem Zeichen, bis auf einen kleinen Unterschied, in der Handschrift kaum ursprünglich, gegeben wird. Anf diese Art erhält das Zeichen gewissermaßen ein paläographisches Interesse.
S. 21. Rune Rune Rune Rune Rune (dotir) ist ganz das vor nicht langer Zeit außer Gebrauch gekommene Dotter (Tochter). Rune ist beides: t und d. Hier im Anfang könnte man es für d nehmen, kann aber auch gerne t sein. Man pflegte eine Rune, wo es eigentlich sein sollte, nicht zweimal zu setzen. Daß in der ganzen Inschrift nur Rune , kein Rune , wo man es erwarten sollte, vorkommt, muß die Vermuthung veranlassen, daß das Rune nicht an allen Orten seine eigentliche Bedeutung hat, sondern auch o ist. Daß es bei diesem Worte der Fall sei, dafür scheint vieles zu sprechen. Die Schreibart Rune ist in allen Ländern jedoch keineswegs ungewöhnlich, obgleich wohl weniger gewöhnlich als Rune . Eine Formmischung scheint beinahe in dem Worte statt zu finden.
    Rune Rune Rune (oft): nach. Die Verschiedenheit der Formen dieses Wortes im Isländischen - eptir, aptr, aftr u. s.w. - kommt auch in den Runenischriften, aber in noch größerer Mannigfaltigkeit vor.
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  Man hat kein Recht, dies Willkür zu nennen; im Gegentheil muß man sich überzeugen, daß sich darin Ueberbleibsel der einzelnen Landschaftsmundarten offenbaren. Gewöhnlich ist die Form länger, doch kürzer als hier kann sie nicht sein, und gerade so
S. 22. kommt sie fast überall in den ältesten dänischen Inschriften vor, z. B. auf dem Glavendrup=, Års= und großen Jällingstein, aber nur auf den dänischen, theilweise auf schonischen, nicht auf schwedischen oder norwegischen, welche gewöhnlich die längeren Formen haben: Rune Rune Rune Rune , Rune Rune Rune Rune , Rune Rune Rune Rune Rune . Daß Rune auch die Bedeutung o, selbst des offenen a - auf dem kleinen schleswigschen Steine steht Rune - habe, muß man annehmen, denn es ist dem Rune Rune Rune , aftr u. s.w. näher und der noch gangbaren Aussprache des Landmannes, die bestimmt a und å hat.
    Rune Rune Rune Rune Rune (muδ) wird mit dem dazu gehörigen Besitzwort Rune Rune Rune Rune (sina) von der vorhergehenden Präposition Rune Rune Rune in die Gegenstandsform gesetzt, die Nennform (Subject) ist Rune Rune Rune Rune Rune . Wo das Wort auch vorkommt und dänische Inschriften es gerade mit Rune schreiben, ist Rune überall das bestimmt vorherrschende, so daß man nicht zweifeln kann, daß u der Vocal ist, welcher dem Worte angehört. Nach dem Vocale folgt hier, wie im Isländischen immer, Rune , das weiche d, welches ich mit dem alten isländischen Zeichen δ ausgedrückt habe, da weder d noch th, welches man gewöhnlich aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit gebraucht sieht, hier benutzt werden konnte. - Die erste Rune ist eine Veränderung von Rune und keineswegs selten. Bemerkenswerth ist aber doch, daß das, was die dänischen Runensteine angeht, besonders für Ostjütland eigenthümlich ist. Während es auf keinem lålländischen oder falsterschen, gerade auf einem seeländischen Steine, auf ein paar
S. 23. fünischen, einem bornholmschen und ein paar schonischen, auch auf schwedischen Steinen und ein einziges Mal auf einem norwegischen vorkommt, findet man ess auf vielen ostjütischen Steinen, auf beiden Jällingsteinen, dem Landerupstein, sselbst auf dem andern söndervisssingschen - um auch den zu nennen -, auf dem Österalling=, dem Egå= und dem größeren Gunderupstein, und zu diesen gesellt sich der große schleswigsche, welcher Rune sogar drei mal hat und eben so wenig als die Jällingsteine (und der Tryggeväldestein) m anders ausdrückt.
    Rune Rune Rune Rune (kuna), Nennform, steht also in Zusammenstellung mit Rune Rune Rune Rune und Rune Rune Rune Rune Rune . Das Vorgesagte wegen Rune etc. . gehört auch hierher. - Zu bemerken ist, daß das Wort unter der Linie steht. Sehr leicht kann es übersehen werden, ward es auch
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  im Anfange, und dies ist mir ein auffallender Beweis gewesen, wie vorsichtig man beim Lesen der Inschriften sein muß und wie leicht etwas der aufmerksamen Betrachtung entgehen kann. Erst ist es von dem Ritzer (Graveur) vergessen und deshalb unter die Worte gesetzt, in deren Mitte es hätte stehen müssen, und ist dabei die sorgfältige Zierlichkeit nicht vergessen, welche die ganze
S. 24. Inschrift auszeichnet, wovon man sonst kein Beispiel findet.
    Rune Rune Rune Rune Rune Rune (harads), Besitzform eines Eigennamens, bei welchem man nur an den bekannten Namen Harald denken kann, welcher aber auf Runensteinen selten ist. Er kommt auch vor auf dem großen Jälling=, dem Landerup= und einem schwedischen Stein in Små. Vor Rune ist Rune ausgelassen. Die liquiden Buchstaben sind jedoch häufig auf Runensteinen ausgelassen, besonders mit Rune , gewöhnlich mit Rune , seltener mit Rune und Rune . Auf dem Landerupstein ist Harald ohne Zweifel eben so geschrieben gewesen, und der Horn= und Bäkkestein haben Rune Rune Rune Rune u. s. w. statt Rune Rune Rune Rune Rune . Aus der Menge von Beispielen sind gerade diese genommen, da die genannten drei Inschriften mit der föndervissingschen ganz gewiß zu einer und derselben Gruppe gehören, aus einer Zeit stammen und möglicherweise auch denselben Urheber haben.
    Rune Rune Rune Rune   Rune Rune Rune Rune (hins guδ) gehört zum vorhergehenden Worte und steht deshalb in gleicher Verhältnißform; es ist das Beiwort Rune Rune Rune Rune in der bestimmten Form mit dem bestimmten Nennworte vorher. Das vorhin vom δ und u Gesagte gilt auch hier.
S. 25. Doch kommen Rune Rune Rune Rune und Rune Rune Rune Rune stets in dänischen, wie in schonischen Inschriften mit Rune vor. "God" (gut) steht hier nicht so sehr als ein allgemeiner Zuname für Harald, sondern als Ausdruck eines bloß persönlichen Verhältnisses. Mehr davon in Folgendem.
    Rune Rune Rune Rune Rune (Gorms) ist Besitzform von Rune Rune Rune Rune Rune , Gorm, welcher Name höchst selten in der nordischen Geschichte vorkommt und Dänemark oder Schweden anzugehören scheint, man müßte denn auf die mythischen Namen eingehen. Auf wenig Runensteinen findet man ihn, hier im Reiche nur auf den Jällingsteinen, außer diesen in der großen Hallestadsinschrift in Schonen (zweimal) und in einer schwedischen in Westgotland. Allenthalben, wo dies Wort vorkommt, obgleich die Inschriften sich an sehr verschiedenen Orten befinden und aus verschiedener Zeit sind, wird es mit Rune geschrieben, und deshalb stelle ich " Gurm " als die älteste dänische Form auf, von welcher nicht zu weichen ist. Aber bei dem steten o in dem Namen bei Saxo und den isländischen Schriftstellern - und wie einige deutsche Chronikenschreiber sich dem anzuschließen scheinen - ist es wohl noch zweifelhaft, da das
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S. 26. Wort ganz, möchte man sagen, ohne Ableitungen oder sonstige Spur verschwunden ist und sich zu einer Vergleichung nirgends etwas Sicheres vorfindet. Das vom Rune Gesagte gilt auch hier.
    Rune Rune Rune Rune Rune (sunar) gehört zu Rune Rune Rune Rune Rune Rune und ist, wie die andern letzten Worte der Inschrift, Besitzform nach einer dem Isländischen entsprechenden Beugung. Bis zum 15. Jahrhundert ist es eben so in Dänemark gebeugt worden. In der ältesten dänischen Bibelübersetzung kommt "sönerens" vor, welches weder, wie man willkürlich erklärt hat, "Sönerne" oder "Sönernes" ist, sondern geradeweg "Sön-ens", isländisch "sonar-ins". Rune ist u ohne Frage. Dies am häusigsten in Inschriften vorkommende Wort wird in allen drei Reichen stets mit Rune geschrieben; die isländische Beugung setzt ein bestimmtes u als Hauptvocal voraus, und endlich hat die verwandte alte deutsche Sprache es gleichfalls. (In gewisser Hinsicht zeugt dies für das bei Rune Rune Rune Rune Rune und Rune Rune Rune Rune Angenommene.)
   Das Zeichen hinter diesem Worte bezeichnet den Schluß;
S. 27. ein Schnörkel steht vor demselben. Es ist Schmuck und bezeugt die Sorgfalt für Deutlichkeit und Zierlichkeit.
   Die Inschrift kann nicht schwierig genannt werden. Die Buchstaben sind deutlich und gut erhalten, alle Worte bekannt. Nur mit Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune Rune ist man nicht ganz im Reinen, über dessen eigentliche Bedeutung man jedoch nicht ungewiß ist; denn daß es ein Name sei, darüber ist kein Zweifel, sondern über dessen Ursprung und Verbindung mit andern Namen.
   Dem Einen und dem Andern dürfte es vielleicht scheinen, daß der Inhalt einer solchen Inschrift unbedeutend sei. In dieser Hinsicht muß man sich wohl erinnern, daß man die Verhältnisse der Zeit, in welcher die Inschriften entstanden, durchaus verkennt, wenn man erwartet, daß die Runensteine große historische Begebenheiten weitläuftig ausführen und beschreiben sollen. Runensteine sind einfache Denksteine und können dergestalt nicht große historische Resultate liefern. Nicht des historischen, sondern des linguistischen Stoffs wegen sind sie zu beachten. Ihre Bedeutsamkeit für die Muttersprache, die man natürlich nicht recht aus einer einzelnen Inschrift ersieht, sondern erst wenn man sie im Ganzen betrachtet, ist etwas, woran im Allgemeinen die Leute eigentlich nicht denken; -
S. 28. da wird nur gefragt: was steht auf dem Steine, wie lautet die Inschrift? - ja sogar in den gelehrten Betrachtungen ist sie weniger aufgenommen, als sie sollte und werden muß, und niemals in ihrem Ganzen aufgestellt, wie sie aus einer gesammelten
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  und verglichenen Untersuchung aller Inschriften hervorgeht. Aber dennoch bleibt es eine Wahrheit, daß die Runensteine viele wichtige und vielleicht - wie andere archäologische Resultate - von vielen Historikern neben den diplomatischen Quellen nicht nach Werth erkannte und benutzte Winke für die innere vaterländische Geschichte geben, die sonst nicht aufbewahrt sind, wie auch einige, bestimmt historische Personen angehen. Dies ist mit der Inschrift, welche hier abgehandelt wird, unbezweifelt der Fall, und darauf bauend nannte ich sie in der Vorrede eines der ältesten dänischen geschichtlichen Denkmäler. Ich muß mich darüber näher aussprechen.
   Fragt man: wer war der Harald Gormssön, dessen die Inschrift erwähnt? so wird der Gedanke unwillkürlich auf König Harald Gormssön, oder gewöhnlich Harald Blåtand genannt, geleitet. Jünger als um das Jahr 1000 kann die Inschrift wegen der Reinheit der Sprache unmöglich sein; es ist aber auch kein Grund vorhanden, sie hoch ins 10. Jahrhundert hinaufzusetzen. Beide, Harald und Gorm, sind, wie vorbemerkt, auf
S. 29. Runensteinen - Gorm auch stets sonst noch - an und für sich seltene Namen, mithin um so mehr gesammelt (?) und gerade als Namen eines angesehenen dänischen Mannes im 10. Jahrhundert. Daß diese Runeninschrift sich nicht weit von Jälling befindet, woselbst, wie bekannt, in einem näheren und ferneren Umkreise sich so viele Denkmäler für Gorm, Tyre Danebod und Harald finden, und daß sie, außer der Uebereinstimmung der Sprache, im Ganzen noch verschiedene Eigenthümlichkeiten und bestimmt zu beweisende Ähnlichkeiten mit den Inschriften haben - wie im Vorhergehenden es näher abgehandelt ist -, sind Umstände, welche, mit den übrigen zusammengehalten, so beschaffen sind, daß sie zur Aufforderung werden, viel Gewicht darauf zu legen. Ein Harold Gormssön also, welcher in der letzten Hälfte des 10. Jahrhunderts ein angesehener und mächtiger Mann war, - die Runendenkmäler können in Dänemark wenigstens kaum von andern herrühren, besonders je größer und prächtiger sie sind, - dessen Andenken in einer Runeninschrift aufbewahrt wird, welche, außer daß sie sowohl hinsichtlich der Sprache, als auch in gewissen auffallenden Einzelheiten genau mit den Jällinginschriften übereinstimmt, namentlich mit derjenigen, die König Harald Gormssön setzen ließ und gerade in der Gegend gefunden wird, wo dieser König sich besonders und, wie es scheint, am liebsten aufhielt, - kann kaum irgend ein anderer als König Harald selbst gewesen sein. Be=
S. 30. stimmter als hier kann das natürlich nicht bewiesen werden; aber
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  sicher ist in dieser Annahme nicht das geringste Ueberspannte, und wollte man diese Bedeutung verwerfen, so müßten viele Umstände zusammentreffen, wenn man sie wegleugnen wollte. Der allenfallsige Einwand, daß Harald Gormssön hier "der gute" genannt wird und daß man von der auch hier erwähnten Tuva nichts weiß, kann nichts bedeuten. Es kann kaum ein Zweifel obwalten, daß man Harald Gormssön nach den geschichtlichen Zeugnissen im fernsten Sinne gut nennen kann; es ist aber auch durchaus erlaubt, den Zunamen "der gute" in der Inschrift nicht als einen allgemeinen zu verstehen, sondern als einen Ausdruck der persönlichen Ergebenheit und Liebe dessen, der den Stein errichtete, und von diesem Standpunkte aus kann ein Grund zu dieser Benennung statt finden. - Noch weniger Gewicht hat der Umstand, daß Tuva und Harald's Verhältniß zu ihr nirgends erwähnt wird. Giebt es in der dänischen Geschichte doch viel wichtigere Dinge, von welchen unsere ausführlichsten und besten Chroniken und Annalen schweigen und die man nur von anderswoher kennt, und gerade in den Nachrichten von Harald's ehelichen Verhältnissen herrscht viel Unbestimmtes,
S. 31. da die der Isländer nicht mit Saxos und diese wiederum nicht mit den deutschen stimmen.
   Dergestalt kann es wohl eine feste und wohlgegründete Ueberzeugung sein, daß diese Runeninschrift eine bestimmte, geschichtliche Person bespricht und auf sie hinweist; daß sie eine Thatsache aufbewahrt, welche die Chronik nicht mittheilt, und daß sie sich einer Reihe von Denkmälern anschließt, und sie erweitert, welche, indem sie allein im ganzen Norden steht, ein ganz eigenthümliches Interesse und eine große Bedeutung hat, - die Reihe, welche man passend den gorm=tyre=haraldschen Runenkreis nennen könnte, und welche gewiß mit gutem Grunde

"das schönste Denkmal heißen mag, welches irgend ein Volk aufzeigen kann, wodurch die historische Existenz der Könige des Heidenalters und die älteste Gestalt der Sprache der Gegenwart unbestreitbar vor Augen gestellt wird."


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VI.

Geschichte
der

Reformation in Friedland,

von

G. C. F. Lisch.

D ie Geschichte der Reformation in Meklenburg ist vielfach und innig mit den kirchlichen Bewegungen in Pommern verflochten, und gewiß noch mehr, als es bisher erkannt ist. Es genügt nur an Namen, wie Zutpheld Wardenberg, Johann Freder u.a., zu erinnern, um die gemeinschaftliche Theilnahme beider so nahe stehenden Länder an dem Kampfe zu erkennen; zwischen Lübeck und Stettin wogte die Bewegung hin und her, und es war in diesen Gebieten der wendischen Hanse nicht allein das gemeinsame kirchliche Bedürfniß, sondern auch derselbe Volksgeist, welcher in den größern Städten dem Umschwunge rasch folgte; vorzüglich waren es die in der Mitte liegenden Städte Wismar, Rostock und Stralsund, welche zuerst und mit gleicher Lebhaftigkeit die neue Lehre ergriffen. Forscht man nun tiefer, so werden sich ohne Zweifel noch viel mehr reformatorische Beziehungen zwischen beiden Ländern offenbaren, als bisher aus bekannten Namen zu erkennen gewesen sind.

In neuern Zeiten sind in pommerschen Forschungen öfter zwei Namen genannt, welche mit der Geschichte der Reformation und deren Fortführung in beiden Ländern genau zusammenhangen: Liborius Schwichtenberg, ein heftig eifernder Papist, und Caspar Gentzkow, der hochverdiente, vierte Rector des Gymnasiums zu Stralsund. In dem Leben und dem Wirken beider war noch viel Dunkles, was sich jedoch jetzt durch die bisher noch unbekannte Geschichte der Reformation in Friedland aufklären läßt.

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Die Stadt Friedland, im Lande Stargard, dem heutigen Meklenburg=Strelitz, hatte seit alter Zeit eine zahlreiche, gut dotirte Geistlichkeit; sie war auch der Sitz des bischöflich=havelbergischen Propstes (oder Archidiakons) zur Anordnung und Regierung der Geistlichkeit für das Land Stargard, welcher zugleich Prälat des Landes war und als solcher in den landständischen Angelegenheiten Meklenburgs oft genannt wird; die Propstei war herzoglichen Patronats. Unter dem Propste stand ein bischöflicher Official zur Verwaltung der geistlichen Gerichtsbarkeit.

Am Ende des 15. und im Anfange des 16. Jahrh. war lange Zeit hindurch, sicher von 1482-1514, Propst zu Friedland Nicolaus Herzberg, wie es scheint, ein tüchtiger, einsichtsvoller, friedlicher Mann, welcher in vielen Landes= und Privat=Angelegenheiten als Schiedsrichter auftritt; er ist der letzte katholische Propst von Friedland, welcher zu Friedland wohnte und den Titel mit Recht führte. Wahrscheinlich folgte ihm unmittelbar, sicher vom J. 1518 an, der Dr. juris Levin von Velten, Propst von Hildesheim, Halberstadt und Friedland 1 ); dieser betrachtete die friedländer Propstei als eine Sinecure und ließ sich durch den Official zu Friedland vertreten. Wahrscheinlich verliehen die Herzoge diesem Manne die Propstei, weil sie ihm aus den frühern Verhältnissen des Herzogs Balthasar († 1507) Verbindlichkeiten schuldig waren, indem dieser bis 1480 Administrator des Bisthums Hildesheim war und im J. 1477 über die Abtretung des Bisthums Halberstadt unterhandelte. Die Pröpste von Friedland kommen also für die Geschichte der Reformation der Stadt nicht in Betracht.

Von größerm Einflusse waren zu jener Zeit die letzten Officiale von Friedland, welche damals zugleich Vicare des abwesenden Propstes waren und daher die erste Rolle in Friedland spielten. Zuerst wird als solcher im J. 1514 Johann Hasse genannt, noch unter dem Propste Nicolaus Herzberg. Darauf folgte der Magister Johann Mechow 2 ), welcher jedoch im J. 1519 nicht mehr das Amt verwaltete; im J. 1518 wird er "der vorige Official" genannt und redet von der Zeit seiner frühern Verwaltung der Propstei ("tempore administrationis suae praepositurae Vredelandensis"). Im J. 1518 war


1) Es heißt 1518: "Fredericus Suerker, presbiter Premonstratensis ordinis, "de mero scitu et pleno consensu sunerioris mei magnifici et eximii viri domini et magistri (Liuini) de Velten, viriusque iuris doctoris, ecclesiarum Hildesemensis, sancti Bonifatii, Halberstadensis ac Vredelandensis prepositi, in eadem Vredelandensi ecclesia vices tenens."
2) Er wird 1518 "de vorige offitial, den her Johan Katthe hergeordent", genannt.
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Friedrich Suerker 1 ) Official, blieb jedoch nicht lange in seinem Amte. Ihm folgte 1519 Heinrich Hasse, welcher um das J. 1536 gestorben sein muß.

Zu der Zeit dieser Officiale war Liborius Schwichtenberg, der vielleicht von dem Dorfe Schwichtenberg bei Friedland seinen Namen trug, Priester in Friedland, den Officialen vertraut und gleichgesinnt, ein heftiger Gegner der Reformation. Manches Wichtige über diesen Mann haben schon Kosegarten de academia pomerana ab doctrina romana ad evangelicam traducta, Gripesvoldiae, 1839, p. 24, und Mohnike in Jahrb. V, S. 194, mitgetheilt. Liborius Schwichtenberg, vielleicht aus Friedland gebürtig, da unter den ersten lutherischen Bürgern im J. 1528 ein Heinrich Schwichtenberg genannt wird, war Priester, Canonicus an der Collegiatkirche zu Greifswald und Vicar zu Friedland; nach Mohnike war er im J. 1521 Official des Archidiakonats Triebsees. Im J. 1525 wohnte er nach den Acten des schweriner Archivs sicher zu Friedland. Hier hielt er auch in diesem Jahre eine antilutherische Predigt, welche er im J. 1527 mit abdrucken ließ: Sermon vom dem alder Hochwerdigesten Hylligen Sacramente des Lyues vnde Blodes Christi gedahen tho Vredelande Hauelberge styffte jnn dem daghe Corporis Christi. Anno XXV. In den Jahren 1526-27 wohnte er noch zu Friedland und erregte hier heftige Bewegungen. Im J. 1527 gab er zu Rostock gegen die Reformation ein Buch heraus: Eyn hndtwyser to dem rechten Christliken wege einem islicken vramen Chrsten ganz nutte, - - Gedr ue cket to Rozstock j m mit Querstrich jare 1527, und widmete es den Herzogen Georg und Barnim von Pommern; er unterzeichnet sich nur durch L. S. prester. Er trat in dieser Schrift als Widersacher der lutherischen Abendmahlslehre gegen die pommerschen Reformatoren auf, wie in seiner Sacramentspredigt, und nannte die Lutheraner "ketter, vorlopene bouen, afftrunnige, meyneydiger, vpr oe rische". Auf diese Schrift antwortete Paul von Rhoda, welcher zu Stettin das Evangelium predigte, erster pommerscher General=Superintendent, in einer 1527 zu Wittenberg gedruckten Schrift, mit einer Vorrede von Johann Bugenhagen: Vorfechtinge der Euangelischen vnde Cristlyken lere, wedder den falschen handtwyser Herr Liborij Schwichtenbergers, So he an die Hochgebornen F oe rsten tho Pomern geschreuen hefft. Dorch Magistrum Paulum vom Rode, prediker tho olden Stettyn ynn Pomern. Mit eyner vorrede Joannis Bugenhagens Pomers.


1) Er heißt 1518 "disse offitial als ein begeuener, regulerder man."
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Wittenberch. 1527. In der Vorrede sagt Bugenhagen: My ys tho handen gekamen eyn boeck wedder de euangelische waerheit vnd Gotlike scrifft, und mit dem schine, dat idt schall syn de warheidt Gades gemaket dorch eynen, de schal Liborius heten in Pomern, - - de to Vredelant geprediket hefft. Beiden antwortete Liborius Schwichtenberg in einer zweiten, zu Frankfurt a. O. gedruckten Schrift 1532 mit Heftigkeit: M. Liborius Schwichtenberg, Thumherrn tome Gripeswald, Vorlegginge der ketterlichen vnd valsken Scrifften und Leren Pauli Rodens, Luttersken Predigers tho Olden Stettin, vnd Johannis Bugdhan Pomers. Frankfurt. 1532. Nach dem J. 1527 wird Liborius Schwiechtenberg aus der heftig gegen ihn aufgeregten Stadt Friedland weggezogen sein, da Mohnicke, welcher viel für die Geschichte des Archidiakonats Triebsees gesammelt hatte, ausdrücklich sagt, daß er 1528 Verwalter des Archidiakonats Tribsees gewesen sei. Im J. 1532 aber war er sicher "Pfarrer und Rentmeister zu Grimme"; in einem weitläuftigen Handel aus dem J. 1532 im großherzogl. Archive zu Schwerin wird er von den Gegenpartheien immer so genannt und in seinen eigenhändigen, von Grimme 1532 datirten Briefen unterzeichnet er sich "prester Liborius Swichtenberg kerckher to grimmen im styffte to Swerin," und: "perner tho grymmen." Auch Kosegarten erwähnt dieser Stellung nach Cramers Bericht.

Diese Personen sind zur Erkenntniß der Einführung der Reformation in Friedland von Wichtigkeit.

Auch durch die Begebenheiten in Friedland wird es wieder klar, daß die Reformation durch den Verfall, die Ungefügigkeit und Verstocktheit der katholischen Geistlichkeit befördert, ja hervorgerufen ward, daß die Reformation tief gefühltes Volksbedürfniß war und sich trotz aller Hemmungen, selbst durch Gewalt, in einem Kampfe Bahn brach, welcher wenigstens ein Jahrzehend dauerte.

Daher kam es denn auch wohl, daß bald nach Luthers erstem Auftreten gleich drei Friedländer: Hermann Munderlich, Bartholomäus Hannemann und Simon Kurdes ("de Fridelandt dioc. Hawelbergen.") die Universität Wittenberg bezogen und hier am 6. April 1520 inmatriculirt wurden (vgl. Album academiae Vitebergensis, p. 90 a ).

In Friedland hatte die Geistlichkeit selbst den Boden zur Aufnahme der lutherischen Lehre vorbereitet. Der Gemeinheit und des Uebermuthes der katholischen Geistlichen müde, trat am 25. Sept. 1518 der Magistrat von Friedland, für sich und im

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Namen einzelner Bürger, vor den Herzogen mit vielen Klagen schriftlich gegen den Official Friederich Suerker auf: er habe die Begräbnißgelder, welche den Baucassen der einzelnen Gotteshäuser zukämen, zu der Propsteitafel gezogen, ja er wage es, die Begräbnißgelder, welche während der Zeit des Propstes Nicolaus Herzberg gezahlt worden seien, durch unordentliche Berichte und Schrecken des Bannes von den Erben noch ein Mal zu erpressen; er habe es durch bischöflichen Befehl dahin gebracht, daß ihm von allen Kirchengütern jährlich Rechenschaft gethan werden solle, und verlange, daß die Vorsteher der geistlichen Stiftungen nur mit seinem Wissen und Willen Geld zur Nothdurft ausgeben sollten; er habe die vier freien Hufen im friedländer Felde, welche zur Propstei unter der Bedingung gehörten, daß alle Wochen vier Messe für die Armen in der Nicolai=Kirche gehalten, in der Heil. Geist=Kirche jeden Sonntag Wasser und Salz geweihet, das heilige Evangelium gepredigt und den bettlägerigen Kranken Messe gelesen werde, von der Nicolai=Kirche zu seinem Tische gelegt, ohne die auferlegten Dienste zu leisten, ja dem dazu bestellten Vicar seine Einkünfte nicht gezahlt; er habe Gebäude aufgeführt, ohne auf den Straßenzug Rücksicht zu nehmen und Abgaben zu zahlen; außerdem wurden ungewöhnlich viele Klagen einzelner Bürger vorgebracht, welche sich alle über gewaltthätige Anwendung der geistlichen Gerichtsbarkeit und des Bannes, über "Brandschätzungen", d.h. Abzwingung großer Strafgelder, Vorenthaltung des verdienten Lohns, unrechtmäßige und kostspielige Vorladung vor den bischöflichen Official zu Wittstock beschwerten. Es war schon zu heftigen Auftritten gekommen, indem der Official den Burgemeister Hans Sundemann in einer auf dem Kirchhofe in Kirchengeschäften zwischen beiden gehaltenen Conferenz "mit ävelen, stolten, unbedechtigen schmeworden hartlicken averfallen," wofür der Burgemeister noch Genugthuung forderte.

Auf diese, dem Canzler Caspar von Schöneich übergebenen Beschwerden erhielt der Magistrat keine Antwort. Zwar erscheint im J. 1519 ein anderer Official, Heinrich Hasse, zu Friedland; aber dieser machte es um kein Haar besser, als sein Vorgänger, vielmehr mehrten sich noch die Klagen, sogar über leibliche Gewaltthaten und Verwundungen. Der Magistrat erneuerte daher seine Klagen bei den Fürsten und bat um ein Vorschreiben an den Dompropst von Hildesheim, damit "dieser Official in sein Closter und Gehorsam und ein anderer geschickter, redlicher Mann wiederum an seine Stelle geschickt werde;" jedenfalls bat der Magistrat um ein Vorschreiben an den Bischof von Havelberg, diesen "hastigen, trotzigen Mann, mit dem

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übel zu handeln" sei, in Strafe zu nehmen. Aber diese Beschwerdeführungen nutzten eben so wenig, als häufige, in den nächsten Jahren wiederholte Klagen einzelner, gekränkter Bürger; die Friedländer mußten den Official bis zu seinem Tode behalten. Der Magistrat aber ward aus einem Ankläger der Geistlichkeit ihr eifrigster Beschützer, als die Volksgewalt die Priesterherrschaft zu Boden trat.

Endlich verschaffte sich das Volk selbst Genugthuung. Im Sommer des J. 1525 predigte zu Friedland, in Meklenburg ziemlich früh in der Geschichte der Reformation, zuerst ein Augustinermönch von Anklam in lutherischem Geiste:

"daß die Mutter Maria und die Heiligen nicht anzurufen, daß gute Werke zur Seligkeit nicht nützlich, daß alle Christen gleiche Priester"

seien, und andere "lutherische Stücke" mehr; vielleicht war dies derselbe Augustinermönch Henning Krukow, welcher um Ostern 1525 in Neu=Brandenburg zuerst lutherisch predigte. Da ward dem Stadtrathe wieder bange und er verbot, in Gemeinschaft mit dem Official Heinrich Hasse, dem Mönche die Terminei und die Predigt zu Friedland. Als aber der Official diesen Beschluß dem Mönche auch in der Kirche verkündigen wollte, liefen mehrere Bürger den Official in der Kirche an und verfolgten ihn auf den Kirchhof, wo sie ihn schlugen und mit Waffen und Steinen zu erschlagen droheten und erschlagen hätten, wenn nicht ruhigere Leute dazwischen gekommen wären. Jetzt und um so mehr, da die Ohnmacht der Gegner zu grell ans Licht trat, war das Volk nicht mehr zu halten; dazu kam es, daß man schon so schwach war, von den geistlichen Waffen keinen Gebrauch zu machen, oder sie hatten auch keine Wirksamkeit mehr. Der Bischof von Havelberg rief zwar den Mönch ab; aber ein gewisser Karsten Rawoth stellte sich an die Spitze der unzufriedenen Bürger und so führten diese, gegen das Verbot des Bischofs, des Rathes und des Officials, durch Waffen geschützt, den Augustinermönch in die Nicolai=Capelle, um hier "an ungewöhnlicher Stelle und zu ungewöhnlicher Zeit" zu predigen. Der Mönch kommt nicht wieder zu Friedland vor. Dagegen holte Karsten Rawoth einen andern "verlaufenen Mönch, welcher sich bei den Riben zu Galenbek aufhielt" und dort "viele aufrührerische und ketzerische Dinge predigte," nach Friedland und ließ ihn hier ebenfalls "am ungewöhnlichen Orte und zu ungewöhnlicher Zeit" predigen. Darauf dankte Rawoth mit seinem Haufen die Capellane der Propstei ab, "unterwand sich selbst der Herrschaft der Propstei" und übte viele andere gewaltthätige Dinge. Die Geistlichkeit mochte wohl

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stark gegen solche Selbsthülfe eifern, wie es von dem Charakter einzelner von ihnen zu erwarten war; dadurch regten sie aber die Masse noch heftiger auf, um so mehr, da sie nicht viel mehr boten, als Schimpfen, Verketzern und Strafen. Der tobende Haufe zog jetzt gegen die ganze Priesterschaft zu Felde; in einer Nacht wurden den Priestern, namentlich Heinrich Hasse und Liborius Schwichtenberg, die Fenster eingeworfen und die Hecke und Thore umgestürzt, - und der Rath schwieg. Gegen die beiden genannten, eifernden Papisten richtete sich vorzüglich der Grimm; man zerstörte ihre Gärten vor den Thoren, riß die Zäune um und hieb die Bäume ab, wobei sich wieder Rawoth hervorthat.

Die Seele der Aufregung in Friedland war ein Schüler der Universität Wittenberg, der oben genannte Bartholomäus Hannemann, einer der drei im J. 1520 zu Wittenberg immatriculirten Friedländer, welche im J. 1525 noch nicht lange von der Universität zurückgekehrt sein mußten. Das erste Fenstereinwerfen wird in den Berichten über die Entwickelung der Reformation ausdrücklich dem Bartholomäus Hanneman ("itzunt, 1526, to Brandeborg wanende") zugeschrieben, wie es der Priester Rolof Wulf, der ihn erkannt haben wollte, vor dem Rathe ausgesagt hatte. Die Leitung des Volks ging hier also nicht von blinder Partheiwuth aus; daher erklärt sich auch wohl das frühe, hartnäckige Verfechten der lutherischen Lehre in Friedland.

Um Fastnacht des J. 1526 stürmte Karsten Rawoth mit seinen Genossen das Collatien=Haus der Priesterschaft in der Nacht; sie zerbrachen die Thore, schlugen den Diener, zapften das Bier aus, nahmen die Register mit fort und verunreinigten das Priestergemach ("ere vnreynicheit schemelosen gelaten"); am folgenden Tage versammelte sich die Menge noch einmal vor dem Haufe und trieb hier allerlei Mutwillen.

Am Tage vor Philippi und Jacobi 1526 erhob sich der wüthende Sturm noch einmal, trotz aller fürstlichen Schreiben. Es wurden den Priestern wieder die Fenster eingeworfen und die Thore und Zäune gestürmt; namentlich übte das Volk vor dem Haufe des Liborius Schwichtenberg "gröbliche Gewalt", indem es alle Umgebungen seines Hauses der Erde gleich machte. Der Stadtrath zog zwar zwei der Tumultuanten gefänglich ein, entließ sie jedoch bald wieder.

Dies Alles konnte ein Jahr lang geschehen, ohne daß "kaiserliche Mandate" und fürstliche Verbote und Ermahnungsschreiben etwas gefruchtet hätten. Auch in Rechtssachen hatte der Magistrat keine Auctorität mehr. Als dem Liborius Schwichtenberg nach Urteil und Recht die Auspfändung eines gewissen Michael

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Budde zugestanden ward, schalt er die Priester vor gehegtem Gerichte "Verräther, Bösewichter, Heuchler" und achtete des Urtheils nicht.

Die fürstlichen Anordnungen, daß "ein jeder in ruhigem Besitze bleiben solle, so lange er nicht mit Recht daraus entsetzt sei", waren zwar dem angenommenen Principe der Neutralität gemäß, konnten aber keine Ruhe schaffen. Daher bat denn auch die Priesterschaft um eine Commission zur Schlichtung der einzelnen Streitpuncte, da die Versammlungen vor gehegtem Gerichte nur zur Verachtung des Gerichts und der geistlichen Personen führen könnten.

Da der Aufruhr wirklich zu heftig ward, so nahm der Herzog den Vorschlag an und schickte im J. 1526 seine stargardischen "Räthe" Melchior Barsot (Comthur von Mirow bis 1527/8), Marquard Bere und Engelke von Helpte mit kaiserlichen Mandaten in die Städte des Landes Stargard; diese forderten in Friedland die Priesterschaft, den Rath und die Bürgerschaft zusammen und befahlen im Namen des Fürsten, daß "alle insgesammt sich nach alter, christlicher Gewohnheit schicken sollten ohne Zulassung der neuen Prediger, bis der Herzog aus Befehl kaiserlicher Majestät andere Botschaft erlassen würde, und daß "der Pfarrer mit seinen Capellanen das heilige Evangelium predigen solle nach Auslegung der vier Doctoren der heiligen Kirche in christlicher Liebe, ohne Schelten und Aufruhr."

Dabei beruhigte sich die Stadt auf lange Zeit. Zwar versuchten einige Male fremde Prediger, sich in Friedland aufzuwerfen; auf Meldung des Raths verbot der Herzog jedoch jedesmal gleich die Predigt und der Rath setzte die Bewahrung des "alten Herkommens" durch.

Während der Zeit änderte sich aber die Lage der Dinge wesentlich. Der Herzog Heinrich selbst begünstigte die neue Lehre, deren Fortschritt er wenigstens nicht gewaltsam hemmte; er hatte schon im J. 1526 in Schwerin einen Prädicanten oder Capellan Martin, genannt Oberländer, angestellt und berief im J. 1529 den Aegidius Faber. Da baten 6 Bürger "von der ganzen Gemeinheit zu Friedland wegen", nämlich Heinrich Dagemann, Hans Piper, Jürgen Loisewitz, Achim Schmidt, Hans Rülow und Caspar Lütke, sogleich den Herzog Heinrich im J. 1528 um die Erlaubniß:

"Da wir - - itzund mit keinem guden predigerrnn, die vns dat gotlyke worth vnd die warheyth - - vorkundigen mochte, - - - die olde vordomede ler, die nhu mit vns noch im swange geith, tho vorlatende vnd dat helle lutter wort gades - - antho=

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nemen - - - vnd einen euangelischen prediger die vns dat wort gades verkundigede, holden mochten, so hebbe wy idt doch ane e. f. g. wethen, willen vnd vorloff nicht anvangen willen, - - vnd is dennoch an e. f. g. vnse - - bede, dat e. f. g. gnedichlik vorgunvnd tholaten wolde, dat wy einen loffliken, framen, tuchtigen und geschickeden man - - auerkamen - - vnd holden mochten vnd vns den suluen durch e. f. g. Capellan erhnn Martin edder einen andern in sanct Niclaus kerkecken dasuluest, die doch leddich steit vnd nicht vele meße edder andere ceremonien dar in geholdenn werden, inwisen vnd dem rade tho fredelande ernstlick beuelen laten, den suluen, so uerne he dat godtlicke wort ane minslike thosettinge vnd nicht tho vprur edder wedderwillen predigen worde, tho hanthauende vnd nein vnfruntlikes edder vnbillichs vornemendes gegen ehm tho vbende, sunder tholaten wolden, dat he in gemelter kerken, doch ehm vnd erben geistliken preistern an schaden, gelich in andern e. f. g. steden Swerin, Güstrow, Rostock, Wismar, Brandenburg vnd anderer, dat volk, so dem euangelio thogedann, vnderwisen mochten."

Eine andere Ausfertigung, welche sonst gleich lautet, bis auf den Schluß, in welchem etzliche von ihnen sich verbürgen, die Kirche "in ihrem wesen, wie es itzund stehet, wesentlich zu behalten", in ihrem "Gebäu und Bildern", und bitten, "die Schlüssel mit einem Kelch und dazu gehörigem Meßgewandt zu verreichen", ist von 70 "Liebhabern göttlichen Wortes und Evangeliums Jesu Christi", Bürgern zu Friedland, unterschrieben, unter diesen von den 6 oben genannten Bürgern, welche die Hauptvorstellung unterschrieben hatten, dann z. B. von dem ersten Tumultuanten Karsten Rawoth und seinen Hauptgenossen Georg Friese und Elert Timmermann, ferner von Heinrich Schwichtenberg u.a.

Kaum hatte der Rath die Uebergabe dieser Bitte erfahren, als er bei dem Herzoge die Erfüllung derselben abzuwenden suchte: es seien nur etliche Leute von geringem Vermögen, "welche lose Gesellschaft von den Amtsknechten bei sich hätten" und mehr Stimmen aufzeichneten, als zur Vollmacht wirklich entschlossen seien, auch zur Erhaltung eines Predigers kein Vermögen hätten; der Rath bitte daher den Herzog, die Stadt "bei dem alten Herkommen", nach welchem sie sich nun so lange ohne Störung des Gottesdienstes gehalten habe, bleiben zu lassen, bis der Herzog über das ganze Land verkündigen lasse, wie sich ein jeder zu

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halten habe, und keinen neuen Prediger einzusetzen, indem die Stadt mit genug Predigern versehen sei, "angesehen daß in wenigen oder keinen Städten, wohin solche Prediger gekommen wären, Gehorsam und Eintracht geblieben sei."

Jetzt nachdem in allen größern Städten Meklenburgs und selbst am Hofe zu Schwerin die neue Lehre die meisten Gemüther durchdrungen hatte, war eine Hemmung unmöglich, und wir sehen die Stadt Friedland bald im Besitze eines evangelischen Predigers. Dazu traten in Friedland Umstände ein, welche die Anstellung eines lutherischen Prädicanten begünstigten. Im J. 1529 war der Official und Vicar Heinrich Hasse gestorben und sein Freund Liborius Schwichtenberg nach Grimme gezogen; dadurch ward die Stadt von den heftigsten Gegnern der Reformation befreit und zugleich Geld für die Erhaltung des neuen Predigers gewonnen. Es ereignete sich aber zuletzt noch eine Begebenheit, welche an die frühern heftigen Auftritte erinnerte. Heinrich Hasse, ein reicher Mann, hatte im J. 1528 ein Testament errichtet, einen Theil seiner Güter der Geistlichkeit und den Armen, gewiß nach katholischen Gesichtspuncten, einen andern Theil seinen Freunden vermacht und außer dem Priester Bernt Role und zwei katholisch gesinnten Rathsherren von Friedland auch den Liborius Schwichtenberg zum Testamentsvollstrecker ernannt. Engelke von Helpte auf Pragstorf, welcher mit seinem Sohne den Verstorbenen seinen Verwandten ("frundt") und sich und andere seine natürlichen Erben nannte, hatte aber das Testament angegriffen und in Folge dessen Klagen vor den Herzogen erhoben, weil Liborius Schwichtenberg den Nachlaß eigenmächtig vertheilt hatte. Helpte behielt die Rechnungen 3 Jahre lang bei sich und verabredete endlich mit den übrigen Testamentarien zum 6. Junii 1532 einen Tag zum Vergleiche auf den Kirchhof von Eikhorst. Liborius Schwichtenberg war auch aus Grimme gekommen. Helpte erschien mit 5 Begleitern und forderte, daß der Nachlaß wieder zur Stelle gebracht und die nächsten Blulsfreunde gefragt würden, ob sie denselben antreten wollten. Während der Verhandlungen hierüber erschien noch Jürgen von Helpte, der Sohn des Engelke von Helpte, mit vielen Begleitern, und als sich die Verhandlungen nicht nach Helpte's Forderung wenden wollten, schlug Jürgen Helpte den Liborius Schwichtenberg aufs Haupt, stürmte mit seinen Freunden mit Spießen und Büchsen auf ihn ein, nahm ihn gefangen, band ihn auf sein Pferd und führte ihn mit verbundenen Augen gefangen in ein starkes Gewölbe, aus welchem er jedoch noch im Monate Junii "wunderlicher Weise ohne einige menschliche Hülfe" entkam. Die Freunde Schwichtenbergs, darnach er selbst

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veranlaßten den Herzog Barnim von Pommern zu Vorschreiben an den Herzog Heinrich von Meklenburg, der Rath von Friedland legte sich ins Mittel und Schwichtenberg bat nach seiner Befreiung den Herzog Heinrich um Hülfe. Engelke von Helpte stellte die Sache nach ihrem Verlaufe dar, strafte seine Gegner Lügen, behauptete sein gutes Recht und wunderte sich, daß Schwichtenberg sich nicht an den gebührlichen Richter, den Bischof von Havelberg, wende. Damit scheint die Sache ein Ende genommen zu haben.

In demselben Jahre 1532 erscheint auch der erste lutherische Prädicant Jürgen Berenfelder, welcher schon eine Frau hatte, zu Friedland. Er ward im J. 1527 von dem Herzoge Heinrich als erster lutherischer Prediger an der Nicolai=Kirche zu Wismar angestellt, ging also von hier nach dem Stargardischen; vgl. Schröder Wism. Pred. Hist. S. 11 flgd., Evang. Meckl. S. 140-141 und Crain Reform, in Wismar S. 9. Latomus im Genealochron. sagt, er sei "aus dem stargardischen Kreise" gewesen. Schröder macht ihn zu einem märkischen Edelmann und nennt ihn Georg von Berenfeld, obgleich er in den Acten nur Berenfelder genannt wird. Jürgen Berenfelder wird am Ende des J. 1531 oder Anfang 1532 von dem Herzoge Heinrich nach Friedland berufen worden sein. Am 27. Nov. 1531 berichtet der herzogliche Secretair M. Sebastian Schenck von Stargard aus 1 ) an den Herzog Heinrich, er werde demselben

"was er mit Hern Jorgen Berenfeld vnd Brussowen ausrichten werd, vermelden."

Der Herzog Albrecht hatte sich wieder der katholischen Lehre zugewandt, während sein Bruder Herzog Heinrich mit ruhigem Nachdruck die lutherische Lehre begünstigte. Der Reformationsstreit offenbarte sich grade in Friedland am heftigsten, weil diese Stadt zu denjenigen Ortschaften gehörte, welche nach dem Neu=Brandenburger Hausvertrage vom J. 1520 mit von der Landestheilung ausgeschlossen und beiden herzoglichen Brüdern gemeinschaftlich geblieben war, und weil in Friedland schon viel Aufregung herrschte. Berenfelder und seine Anhänger waren von dem Rathe "etlicher Artikel halben" bei dem Herzoge Albrecht "angegeben" worden; namentlich sollten sie in der Nicolai=Kirche, die sie eine Zeit lang inne gehabt, die Altäre aufge=


1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 38.- Zugleich berichtet Seb. Schenck: "Marquart Behr hat mir angezeigt, wie Herzog Albrecht ime geschrieben vnd beuolhen, den Preddiger zu Brandenburg hern Matthiasen widderumb abzusetzen vnd den E. F. G. abgesetzt, widderumb einzusetzen, welchs er da nicht thun wil." Dabei meldet er: "Gestern Suntags hat der Stadtschreiber zu Brandenburg, der ein Priester ist, mit einer Jungfrawen ehelich beigelegen."
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brechen und die Reliquien herausgenommen haben; der Rath meinte, er habe um Eintracht willen viel erduldet, was wohl der Klage werth sei. Da erschien der Herzog Albrecht in Friedland, um seine Ansichten persönlich durchzusetzen. Am 16. Febr. 1532 forderte der Herzog auf dem "Herrenhause" den Rath und die Aelterleute vor sich 1 ) und befragte sie, in welcher Form der Prediger an der Nicolai=Kirche nach Friedland gekommen sei und ob sie ihn eingesetzt hätten. Der Rath antwortete, ihm sei von der Einsetzung nichts bewußt gewesen, sondern der Herzog Heinrich habe die Einführung durch den Comthur von Nemerow und Heinrich Hahn von Pleetz vollziehen lassen, obgleich der Rath dagegen protestirt habe, weil die lutherische Lehre von dem Herzoge Albrecht verboten sei. Als der Herzog mit diesem Benehmen sich zufrieden erklärt hatte, ließ er auch Jürgen Berenfelder vorfordern und fragte ihn, was er von der Messe halte und warum er dieselbe schmähe. Berenfelder erklärte, er glaube, daß in der Messe "der wahre Leichnam Christi" sei, aber über dem hochwürdigen Sacramente, "das da stehe in dem Ciborio," sei er in Zweifel; er habe deshalb auch an Luther und Bugenhagen geschrieben, aber auch diese hätten hierüber noch Zweifel und "könnten ihm davon noch keinen Grund schreiben": so zweifle auch er noch und es werde auch von den "Evangelischen also nicht gebraucht". Da verbot der Herzog ihm als einem "Ketzer", da er selbst zweifle, das Predigtamt, bis er von beiden herzoglichen Brüdern Anweisung erhalten werde 2 ). Der Rath, obgleich selbst Kläger, ward zum Richter ernannt und verfuhr nun so hart, daß die lutherischen Bürger mit ihrem Prädicanten auswanderten und 14 Tage aus der Stadt verbannt blieben. Am 25. Februar 1532 erließ der Herzog Heinrich ein Schreiben an den Rath, mit dem Begehren, die Bürger glimpflich zu behandeln, damit die armen Leute und die Stadt, welche ohnedies nur schwache Nahrung habe, nicht zu sehr leiden möchten. Auf die Verantwortung des Rathes ermahnte der Herzog Heinrich diesen am 3. März noch einmal zur Billigkeit. Als aber guter Rath nicht fruchten wollte, erschien der milde Herzog Heinrich am 11. März 1532 persönlich zu Friedland, öffnete den Bürgern die Thore und wies den Prädicanten Beren=


1) Vgl. Anlage.
2) Am Tage zuvor, den 15. Febr., forderte der Herzog den Rath und die Aelterleute zu Neu=Brandenburg, "wo das Wort gewaltig ging," vor sich; diese aber verlangten, nach brandenburgischem Rechte gerichtet zu werden, und protestirten gegen alle Gewalt. Dies gestand der Herzog zu, verbot jedoch alle ketzerische Lehre des von seinem Bruder eingesetzten Predigers Mathias und setzte durch den Propst von Broda, als Patron der Kirchen zu Neu=Brandenburg, einen Prediger Matthäus Eddeler ein, den der Rath ebenfalls zu schützen versprach.
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felder an sein Amt. Zugleich ersuchte er in einem Schreiben den Prior des Dominikanerklosters zu Pasewalk, weil "der Prediger alhir zu Friedelandt Er Jürgen Berenfelder mit bequemer wonung nicht versehen" sei, demselben das Häuslein des Terminarius auf ein Jahr zu überlassen, da der Terminarius sich wieder "zu Kloster zu wenden" geneigt sei. Am 16. Sept. 1533 war Berenfelder noch in Friedland; an diesem Tage klagte der Herzog Albrecht bei dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg, daß

"dieweill vnnser Bruder die lutterische lerr angenommen, in ander vnsernn Stettenn, so vnserm Bruder nicht allein, sonder vnns so wol als ime zukommen, vonn vnsern vntterthan auß vorheiß vnsers Brudernn angefangenn verursacht hat, als nemblich Newenbrandenburg, Fridtland, Malchin, Parchim, vnd sonst andere Jungfrawkloster, da wir die lutterischen Prediger verjagt, ine zu predigenn verbottenn, seint doch alwege vonn vnserm bruder in eigener Rersonn wider eingefurth vnd beigesetzt."

Unter solchen Umständen aber sah sich Jürgen Berenfelder bald veranlaßt, Friedland zu meiden; er wird nach dieser Zeit nicht wieder genannt.

Nach der Ablegung der augsburgischen Confession dachten die Landesfürsten überall an eine anständige Befestigung der neuen Lehre. So ward auch in Friedland die erledigte Propstei wieder besetzt. Der Herzog Heinrich hatte im J. 1534 den Günther von Wangelin, aus einer bekannten adeligen Familie Mecklenburgs, berufen; dieser war ebenfalls ein Lutheraner und 1528/9 zu Wittenberg immatriculirt ("Gidterus a Wangelin Mechelburg." Vgl. Album acad. Viteberg. p. 133 a ). Der Herzog Albrecht aber hatte dem Johann Garlipstorp die Propstei zugesagt. Schon im J. 1528 hatte ihm der Herzog Heinrich bei der Vermählung seiner Tochter Sophie mit dem Herzoge Ernst von Braunschweig=Celle "auf Fürbitte aller Fürsten und Fürstinnen" die Erfüllung der ersten Bitte, die er thun würde, verheißen, da die Petri=Pfarre zu Rostock schon versagt war. Jetzt wo er auf die Propstei zu Friedland Aussicht hatte, trat ihm unerwartet ein Nebenbuhler entgegen, der von dessen Familie so kräftig unterstützt ward, daß er die Stelle nicht annehmen wollte, sondern von Hamburg aus, wo er sich um Pfingsten 1534 aufhielt, den Canzler C. v. Schöneich um ein herzogliches Empfehlungsschreiben an den Rath von Lüneburg bat. Er ging auch nicht nach Friedland; Günther von Wangelin

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erscheint aber noch später im Besitze der Propstei zu Friedland. - Johann Garlipstorp, wie er sich selbst unterschreibt, ist wahrscheinlich der hamburger Domherr M. Johannes Garlevestorp, welcher, nach des Herrn Archivars Dr. Lappenberg gütiger Mittheilung, im J. 1523 Domherr und Thesaurarius, 1529 einer der beiden Deputirten des Domcapitels zur Verhandlung über die Kirchenverbesserung und 1548 Senior des Domcapitels zu Hamburg war und um 1550 als hamburger und lübecker Domherr starb; vgl. Staphorst Hamb. Kirchen Gesch. V, S. 7, 69, 148; IV, S. 477; II, 706-727. In Schröder Ev. Meckl. I, S. 491 wird 1548 "Johannes Garlevestorpes senior, stedeholder des dekens, - - der kerken tho Hamborch" genannt.

Zur Zeit der im J. 1535 durch die lutherischen Prediger Aegidius Faber und Nicolaus Kutzke vorgenommenen evangelischen Visitation (vgl. Jahrb. VIII, S. 43) war zu Friedland ein gewisser Lucas Prediger; dieser hatte jedoch viel mit den Pfaffen zu schaffen, welche sich - nach 10 Jahren - hier noch immer nicht zur Ruhe legen wollten. In dem Visitations=Berichte heißt es:

"So beklagt sich auch her Lucas, der fridlander predicant, das etliche auss den pfaffen offentlich vnd heimlich yn heusern yn vnd sein lere als keczerisch schölten, Derhalben wir sy für Vns beruffen vnd yren falschen gottesdienst angezeigt, ernst verbotten haben, sy szollen sich solcher lesterwortt enthalten, vmbs auffrur halben, wollen sie sich nicht mit vnser lere vnd rechten gebrauch der sacrament, nach grundt der schrifft vnd ordnung cristi gebrauchen, so faren sy ymmer da hyn, wo sy hyn gehören."

Das Protocoll der papistischen Visitation von 1534, welches vorzüglich nur fürstliche Kirchenlehne aufführt, nennt keinen Prädicanten, sondern sagt nur:

"Vredelandt dat is eine prauestie, dar to horen beide parkerken, also marien vnde sunte nicolaus binnen Vredelandt. Disse prauestie geyt to vorlenende van den Fürsten; Viceplebanus offte locum tenens heth her Jochim scroder, vnde de rechte besitter der prauestie is Guntherus wangelin, vorlent van hern hertoch hinrick anno (fehlt) vnde instituert van dem biscoppe to hauelberge. - - Jtem dar hort ock to de geistlicke rychtewalt in sinodalibus in dersuluen prawestie vnde allen kercken darinne belegen vngeuerlick by LXXX parkerken; dar kumpt nu nych van."

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Bald darauf, im J. 1536 oder 1537, ward Jacob Glasow aus Pommern 1 ) zum Prediger in Friedland berufen, durch Vermittelung des Predigers Nicolaus Kutzke 2 ) zu Neu=Brandenburg, welchem im Lande Stargard vor Einsetzung der Superintendenten die Beförderung der evangelischen Lehre anvertrauet war. Die Verhältnisse werden aus einem zwar nicht datirten, aber ungefähr im J. 1542 erlassenen Schreiben Glasows an den Herzog Magnus von Meklenburg, den lutherischen Bischof von Schwerin (seit 1532), klar; wahrscheinlich handelte Magnus in solchen Angelegenheiten als präsumtiver, einziger männlicher Erbe seines Vaters, und es mag aus diesem Verhältnisse die Aufhebung der Gewalt der Bischöfe von Havelberg und Camin in den in Meklenburg liegenden Theilen ihrer Sprengel hervorgegangen sein. Jacob Glasow schreibt an den Herzog Magnus: er sei beinahe sechs Jahre lang Prädicant in Friedland, wohin er von dem verstorbenen Prediger Nicolaus Kutzke, in Vollmacht des Herzogs (Magnus) und seines Vaters, aus dem Lande Pommern berufen sei; er habe sich gehalten, wie es einem Diener des Wortes Gottes gebühre, wie ihm der Superintendent Johann Riebling und seine Gemeinde bezeugen könne, obgleich er viel Arbeit gehabt und viele Verfolgung erduldet habe; sei er auch nach andern Orten hin berufen, so sei er doch ferner seiner Kirche zu dienen geneigt, wenn er fortan unangefochten bleiben könne; er bitte daher den Herzog, ihm ein schriftliches Zeugniß, welches er dem Rathe und fonst vorzeigen könne, geben möge, daß er in des Propstes Namen die Kirche verwalten und Kirchen= und Schuldiener beaufsichtigen solle; denn die Kirche und Propstei sei ihm nicht allein von dem Superintendenten, sondern auch von Günther Wangelin, der von beiden Herzogen damit belehnt sei, durch Ueberreichung der Schlüssel und Register anbefohlen; er bitte daher um eine Confirmation des an ihn abgetretenen Amtes, damit keine Versäumniß in Kirchen und Schulen, welche leider all zu oft geschehen sei, begangen werde, man ihn in Frieden lasse und vor dem Herzoge und dem Superintendenten verklage, wenn jemand etwas wider ihn haben sollte. - Der Herzog Magnus schrieb eigenhändig auf die Rückseite der Eingabe: "An den radt -, an den schulmeister-zu fridtlandt schreiben, das sie sich der visitatoren abschiedes halten vnd das der schulmeyster dem pastori darselbst gehorzam leyste."


1) Nach Schröder Ev. Meckl. S. 412 soll Jacob Glasow vorher in Neu=Brandenburg in der Marienkirche gepredigt haben.
2) Nicolaus Glasow sagt, daß er "van Ern Nicolaus Kutzen seliger mit Consens vnd Fulborth" der Herzoge vocirt sei. Also war Nicolaus Kutzke nicht lange vor 1541 zu Neu=Brandenburg gestorben; vgl. Jahrb. VIII, S. 40.
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Günther Wangelin war also seit 1534 im Besitze der Propstei geblieben, hatte sich aber vom Amte zurückgezogen und den Jacob Glasow zum Vicar bestellt.

In dem Visitations=Protocolle von 1541, welches kurz vor dem Schreiben Glasows gehalten sein muß, heißt es:

"Zu Friedelant sint zween prediger, er Fabian Wegener vnd er Jacop Glasow, vnd sint beide fromme, gelerte, christliche seelsorger."

Hiemit war die Reformation in Friedland durchgeführt und es stehen fortan zwei Prediger an der Kirche daselbst.

Es fehlt jetzt lange an Nachrichten über die friedländischen Prediger des 16. Jahrhunderts. Wir erfahren in 32 Jahren aus den Acten nichts weiter, als daß am 1. Jan. 1574 Joachim Klinkenberg und Gregorins Genzkow Prediger zu Friedland waren. Nach Mittheilungen des Herrn Pastors Sponholz sollen um 1560 und 1568 Balthasar und Gregorius Jentzkovius unter den Geistlichen der Stadt Friedland gewesen sein. Im Anfange des J. 1574 war Joachim Klinkenberg 1 ) Alters und Schwachheit halber nicht mehr fähig, dem Predigtamte vorzustehen, und man suchte einen neuen Prediger, welcher dem "jetzt anwesenden Prädicanten die Bürde tragen helfe." Klinkenberg, "der gute, alte Mann," ward pensionirt, "die Zeit seines Lebens mit nothdürftiger Unterhaltung versorgt." Da Klinkenberg wegen Altersschwäche in den Ruhestand gesetzt ward, so ist es wahrscheinlich, daß er unmittelbar auf Glasow folgte und den Gregorius Genzkow später zum Collegen erhielt.

Zu der Wahl eines neuen Predigers wurden drei bewährte Männer präsentirt: der Pastor Andreas Löper zu Staven, der Pastor Daniel Schwichtenberg zu Brunn und der "Schulmeister Caspar Gentzkow zu Stralsund", alle in Friedland "bürtig und unlängst gesessen". Obgleich der neubrandenburger Superintendent Georg Schermer seinem Schwager Andreas Löper die Stelle zuwenden wollte, so erhielt er doch bei der Wahl keine einzige Stimme; dagegen ward Caspar Gentzkow mit überwiegender Stimmenmehrheit gewählt. Wenn der Superintendent sich auch mit der Wahl zufrieden erklärte, so brachte er doch bei dem Herzoge Ulrich ein Mandat an sich aus, daß er den Andreas Löper zum Prediger setzen solle. Dagegen protestirte aber der Rath, da Löper ein "köpfischer, haderischer und gar eigensinniger Mann" sein sollte, und bat den Herzog, es bei der rechtmäßigen


1) Die bisher bekannte Geschichte der Reformation in Friedland in Schröder Ev. Meckl. I, S. 414-419 fängt mit diesem Prediger Klingenberg an.
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Wahl zu lassen. Der Herzog ließ sich auch bereit finden und verordnete die Einführung des Caspar Genzkow auf Ostern des J. 1574.

Es wird hier am rechten Orte sein, Untersuchungen über die Lebensumstände des Caspar Gentzkow anzustellen. Caspar Genzkow war von Ostern 1569 bis Ostern 1598 († 1611) Rector des Gymnasiums zu Stralsund und ein sehr ausgezeichneter, berühmter Mann. Er hat in der Geschichte des Stralsunder Gymnasiums von Zober, Zweitem Beitrage, 1841, seine Biographie gefunden, welcher auch sein Bild beigegeben ist. Damals waren die Forschungen noch nicht so weit gediehen, wie jetzt, und Zober konnte über die frühern Lebensumstände dieses Mannes nur ein mangelhaftes Bild entwerfen. Zober ermittelt, daß Genzkow ein Meklenburger war, und vermutet, daß er ein Bruder des Gregorius Genzkow gewesen sei. Er ward im J. 1561 auf der Universität Rostock immatriculirt. Nach Zober's Vermuthung war er vorher Lehrer an einer der größern Stadtschulen Meklenburgs. Um Ostern 1569 ward er Rector zu Stralsund, wo er eine erfolgreiche Wirksamkeit und großes Ansehen hatte. Im Herbste des J. 1597 ward er einmütig zum Archidiakonus oder zweiten Prediger an S. Nicolai zu Stralsund erwählt und Ostern 1598 in sein neues Amt eingeführt; in dem Rathsprotocolle vom 25. Oct. 1597 heißt es: "Ist unanimiter geschlossen, daß der Rector scholae Casparus Jentzkow solle ad secundum locum apud aedem s. Nicolai vociret werden." Er starb im October 1611 zu Stralsund.

Diese letzten Vorgänge sind unbezweifelt; eben so sicher ist aber auch seine Berufung nach Friedland. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir denn auch die Hauptmomente seines frühern Lebens. Aus dem Berichte des friedländer Magistrats über die Predigerwahl vom 1. Jan. 1574 geht hervor, daß er der meklenburgischen Herzoge

"vnterthan, aus Fridelandt bürtigk ist, zu Rostogk studeret hat, zu Neuwhen Brandenburgk der Schuelen sechstehalb Jar gedeneth, darnach zum Gripswolde des Eddelen vnd Ernuhesten Vlrich von Swerins des Elterhen seiner sons preceptor gewesenn, vnd von dannhen ghen Sunth vor einen Rectorem Scholae beruffen, die er nun funff Jar dermassen geregiereth, das sie in vberaus gernhe behalten hetten, auch sonst der reinhen lerhe in Prophetischer vnd Apostolischer schriftt in Augspurgischer confession vnd Mekelenburgischer kerckenordenunge ausgedrucketh anhengigk vnd darentjegen aller falschen ler vnd corruptelen feyent ist."

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Nach geschehener Wahl ward

"deme gemelten Casparo die vocation muntligen vnd schrifftligen getaen vnd zugestellet, welcher nach langem bedenken diese antworth gegeben, das, ob er schone an so einem guten orthe vnd bey guten leuten woll erhalten where zum Sunde, alse er zu Fridelande sich nicht vermutede zu uerbessern, demnach weile er sege, das de election christliger vnd rechtmessiger weise one jene seinhe gedanken edder vorwissen ergangen vnd also von Gotte herr geflossen were, er sich auch seinhem lieben vaterlande fur andern mit seinhen gaben zu denen schuldigk erkente, so wolle er sich der vberantworteden vocation gehorsamlich vntergeben vnd vff kunfftigen Ostern seinen dienst vns leisten, Demnach hadt er den vom Sunde, die ine vngerne entperen wollen, seine dienste jegen Osteren vffgekundigeth vnd abgedankedt, ist auch schone ein ander gelarter man an seine stadt widderumb bestelledt vnd angenummen."

Ueber seine Herkunft spricht sich die Antwort des Herzogs Ulrich an den Rath zu Friedland vom 5. Januar 1574 auch klar aus:

"Wiewols nun nicht ohn, das wir zwene brueder vnehlicher geburt in einer kirchen zu predigern nicht gerne haben, Jr auch Casparn Gentzkouen, itzigen Schulmeister zu Stralsunde, der gemeine zu Fridland zuuor aus, ohne vnser als des patronen vnd Obrigkeit vorwissen und bewilligung vorzuschlagen billich soltet bedenken gehabt haben, jedoch weil die Election in Gottesfurcht mit anruffung seines namens ordentlich vnd christlich auff eur gehais geschehen sein sol vnd gemelter Caspar Gentzkow vns so wol als sein brueder Gregorius Gentzkow fur einen gelerten, christlichen, frommen man geruemet wird, ime auch gantz vnrecht geschehe, wann er nuemehr, nachdem er zu volge gedachter ordentlichen vocation seinen dinst aufgekundiget vnd ein ander an seine stelle albereit widder angenomen, zu seinem schimpf vnd schaden repudiiret vnd gelassen werden solle, so sind wir mit solcher wahl vnd darauf erfolgeten vocation aus gemelten vrsachen auf dis mahl in gnaden zufrieden."

Gregorius und Caspar Genzkow waren also Brüder und uneheliche Söhne, wahrscheinlich eines Gliedes der adeligen Familie von Genzkow, welche in der Nähe der Stadt Friedland

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angesessen war. Nach Mittheilungen des Pastors Sponholz an Zober soll unter den Geistlichen der Stadt Friedland um 1560 und 1568 ein Balthasar und ein Gregorius Jentzkovius vorkommen; von Balthasar fehlt jede weitere Nachricht, also auch die, ob er ein Bruder von Gregor und Caspar gewesen sei.

So bestimmt nun diese Actenstücke über die frühern Lebensumstände Caspar Genzkows reden, so sehr lassen uns die fernern Verhandlungen in Stich. Es ist in den friedländer Acten fortan von Caspar Genzkow nicht weiter die Rede; dagegen ist es gewiß, daß er fernerhin noch lange Zeit Rector in Stralsund war. Der Rath von Stralsund wird es also möglich gemacht haben, ihn für die Schule zu erhalten und ihn zu bestimmen, den Ruf nach Friedland abzulehnen, wie auch der Rath von Friedland fürchtete, daß "ein Radt vom Sunde die obgedachte "persone vmb gewissen jardienst ferner zu begrussen vnd sich verpflichten wurde, so man mit der vocation nicht zuuor keme."

Aus dem Verlauf der Verhandlungen scheint hervorzugehen, daß die dem Rector Caspar Genzkow zugedachte Stelle einstweilen nicht besetzt worden sei; man hatte auch dem alten Klingenberg die "Oberstelle" reservirt. Am 18. Sept. 1578 ward der Pastor Johannes Schmidt zu Jven gewählt; da sich aber des "Deputats wegen, das dem alten kranken pastori soll verordnet werden," die Bestellung in die Länge zog, so lehnte er auch einen Ruf zur Pfarre Staven ab. Endlich sprach ihn am 21. Jan. 1581 der Rath von Friedland wieder an; obgleich "Gregorius Jentzkouw, der eyne prediger, das widerspil gefuhret - - vnd nach seinem gefallen einen seiner freunde der gemeine zu obtrudiren gedacht", so ward doch Johannes Schmidt, der sich im J. 1582-1584 auch Johannes Fabricius nennt und so genannt wird, am 7. Febr. 1581 vocirt.

Im März des J. 1582 hatte die Gemeinde nur Einen Prediger, Johannes Schmidt; Joachim Klingenberg und Gregorius Genzkow waren im J. 1581 an der Pest gestorben 1 ). Da nun wegen der "grassirenden Pest" Johannes Schmidt in großer Noth und Gefahr gewesen war, so dachten die Landesherrschaft und der Rath mit Sorgfalt an die baldige Wiederbesetzung der Stelle. Bartholomäus Reyns, ein Meklenburger, Pastor zu Perleberg, konnte von seiner Gemeinde keinen Abschied erhalten. Joachim Teschendorf, eines friedländischen Bürgers Sohn, früher lange Zeit "Schulmeister in Sternberg, darauf an sechs Jahre Prediger", wollte die Concordienformel


1) So berichten die Original=Acten. Nach Schröder Ev. Meckl. I. S. 414 flgd. starb Klingenberg am 29. Nov. 1581 und Genzkow an der Pest im J. 1581 vgl. Simonis Nachricht von der Stadt Friedland, S. 98.
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nicht unterschreiben; daher ließ es der Herzog Ulrich geschehen, "das er bleibt, do er ist." Da die Stadt nun keiner der vocirten Personen mächtig werden konnte, so wählte der Rath den Schulmeister der Stadt Friedland, Marcus Wasserhun, welcher am 29. Junii 1582 die Vocation erhielt, aber schon am 6 Junii 1583 zu Greifswald wieder starb. Bei den Veranstaltungen zur Wiederbesetzung der Stelle hatte Johannes Schmidt so große Wahlumtriebe gemacht und so tiefe Spaltungen hervorgebracht, daß er zu Pfingsten 1584 gekündigt und entlassen ward. Da endlich erreichte es der Superintendent Georg Schermerus, nachdem im J. 1583 die Stadt Friedland bis auf ein Viertheil abgebrannt war, daß doch sein Schwager Andreas Löper († 1601), damals ein "alter Mann und Prediger des Armenhauses zu "NeuBrandenburg und zu Küssow", am 29. Mai 1584 zum Prediger in Friedland erwählt ward.

Und hiemit nimmt die Geschichte der Reformation in Friedland ihr völliges Ende.


Anlagen.


Nr. 1.

Des Pfarrherrn Nicolaus Hahn zu Gnoyen Bericht an den Herzog Heinrich von Meklenburg über die Reformations=Unruhen zu Friedland.

1526.

Gnediger furste vnde here. To dhonde juwen ff. g. eyne kleyne vnderrichtinge van etlyken mutwilligen vnde gewaltsamen daden, de yn korten tyden bynnen juwer g. stadt fredelande gescheen, dar juwen ff. g. braeke vnd vorbote billich van gehortt.

Tho iare ym vorgangen samer sint etzlichen priestern by VI efft VII ere glasevynster by nacht vthgeworpen; dit scale eyner Bartolt Hanneman genomet, itzunder to Brandeborg wanende, tom meysten vthgerichtet vnd gefordert hebben, so alse dat de erbar Rotloff Wulff vor deme Rade to Fredelande klerlich vnde offentlich vthsede.

Jtem hern Hinrico Hassen vnd Liborio Swichtenberge synt ere thune vmme ere garden mutwilligen torethen

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vnd gentzlick vordoruen; de hantdeder sint dem rychter vnde rade an den dhorwardern eghentlyken anghetogett.

Jtem gedachte her Hinric Hasse ys van etzligen bynnen Vredelande vp deme kerckhaue vyentlyken anghelopenn, de ene aldar vp der befrygeden steden slaan vnd weldichlick mit em to varende begunden, so lange etzlige reddelige lude dar ynne em to hulpe quemen vnde den boszen vpsaath etzliger vprorygen behinderden; de deder sint dem richter nicht vmbekanth.

Jtem etzlige bynnen Vredelande hebben weldichlick den priesteren ere collatienhuß vpghestott by nachte vnde hebben eren schencken efft dhenre dar ynne geslagenn vnd sulffweldich en ere byr vthghetappet, eyn bhyl vnd register der collation mutwilligen mit sick wechgenamen vnd ock in deme sulfften huse vnd dornntzen ore vnreynicheit schemelosen gelatenn vnde na erem gefalle allen mutwillen vnd myshandelinge dar ynne gebruket; de deder sint dem Rychter vnd Rade öffentlich anghetegett worden.

Hir an ys ok juwer ff. g. geleyde, dar ynne de priestere ghenhamen, gar nicht geschuwett.

In der nacht Philippi vnd Jacobi negest sind den priestern, ock noch etzligen erligen wedewenn ore huse gestormet vnde ghepucccheth, ore venstern gyttern vnde de plancken vor den husern sind en toreten vnd nicht weynich scade en thogevogett; de hantdeder sint ock bewust.

Jtem in juwer ff. g. gerychtewalt is ock nicht gerynghe vorachtinghe gescheen kurtzlich to fredelande, nomlich:

Don richter vnde schepen hern Liborio Swichtenberge mit ordel vnd rechte wiseden in Michel Budden guder to pandende, hofft gedachte Budde weldich pantkeringe gedhann vnde dat gerichte vnd ordel nicht geachtett etc. .

Jtem in jegenwerdicheit Rychter vnde Schepen, welke in stadt juwer ff. g. dar sittende, worden de cleghere, sunderlich de priestere, in ghehegedem gerichte vor vorreder vnd bosewychte, hucheler vnd der gelykenn lesterlich gesculden; de deder sind dem richter nicht vnwittlich.

Jtem eilige, de der priesterscop wytligen sculdich sin, also dat se stettlich vnd alle iar vngheweygert betallt hebben, de ock sust huse, garden, acker vnd ander guder an sodane scult erlanget vnde yn gebrnkynge noch hebben, weygern sick nu sodane witlige scult to botalende, nicht to gherokende, dat juwe ff. g. to velen malen gescreun, ock in eynem gemeynen affsprake decernert vnde affghefunden hebbenn, dat eyn ychliker by siner rowelyken bosittinge blyuen vnd der gheniethen scale, so lange he mit rechte dar vth entsettet.

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Jtem etzlige to Vredelande hebben sich vndergesthaan, juwer ff. g. lehnes der prawstyen to Vredelande vnde hebben den capellanen vnd kerckdenren orloff gegeuen vnde ane bofeel juwer ff. g. de kercke to regirende in vhorfange juwer ff. g. gerechticheit sulffweltych anghefangen.

De sulfften hebben mit eren anhangheren vproryge vnd vnghewontlyke predigers vp vnghewontlike stede vnd tydt to predigende to fredelande inghefort wedder keyserliker Mayestet vnd Juwer ff. g. ernstlyke vorbott; desse alle sint dem richter ock nicht vmbewust.

Was sust vor ghewalt und anderen vmbillicheiden van etzligen ynwonren vorghenamen wort, do man den priestern ere liberarien vpbreken vnde der gherichtewalt sick auer sze vnderstan wolde, wert de richter siner Pflicht na ock nicht vorswyghen.

Wenn juwe ff. g. oren broke fordern gedechte, so wolle yo juwe g. der gennen nicht vorgheten, de den schaden vnde vnrecht geleden hebben, dat den ock, we billich, vorbote vnd affdracht wedderfare.

Juwe ff. g. wolle ock in eyner apenen commission enem ersamen rade to fredelande bovheel geuen, dat se de sculdenere der priestere dar suluest (wo ock in andern steden gescueth) vor sich sunderlich vorbaden vnd nicht myt dem bedelle vor deme hegheden dynge to eskende, vmme vormydinge willen mher sodaner vorachtinge des gerichtes, ock der personen der geystlikenn, vnde wor witlige apenbar scult ys, dat dhar eyn Raath sleunich vnd vnvortogert pandens vorhelpe, edder sust drechtlyke termine dar yn make.

Juwe ff. g. wille desse vhorigen vnd ander mher, we jw. g. de Richter vormelden don wartt, behertigen vnd to synne nhemen vnd dar eyne nottrofftige sthur und hulpe dar enthyegen vhorwenden.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und H. Archive zu Schwerin. Auf der Rückseite steht:

Kerchern von Gnogen vnderricht, so yme ettzelich borger in Gnogen, auch in Fredelande grosser gewaltthat halben. 26.

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Nr. 2.

Beschwerde der Priesterschaft zu Friedland vor dem Herzoge Heinrich von Meklenburg über die Reformations=Unruhen zu Friedland.

1526.

Beswerde vnde auerfarynghe, de den priestern to Vredelande van etlyken wertliken darsuluest yn korten tyden weddervaren sin, bauen dat alse de Landesfursten tom offtern dar yn gefcreuen vnde gebaden hedden, dat me de priester keynes weges vorvnghelympen scolde.

Jnn dem szamer vorganghen anno XXV synt vp eyner nacht velen priesteren, alse nomlich herenn Johan Schunemanne, Johan Smede, Hinrico Hassen, Johan Reberge, Liborio Schwichtenberge vnde etlykenn mern ere glaßevynster vthgeworppen vnd ere doren vnd hecke toreten; dyt scall eyner Bartolmeus Hannemann, itzunt to Brandeborg wanende, myt sinen hulperen gedhann hebben, so alse offentlych vor dem Rade durch den erbarn Roloff Wulff, de idt scolde gheßeen hebben, gesecht wart, den noch also dar by ys gebleuen vnd keyne vorbote gescheen.

Alse ock eyn Augustyner monnyck van Angklem wedder crystlyke lere vnd keyser Mayestet mandat vncrystlyke artykelle predygede, alse dat men de mutter vnd hilligen gades nicht eren noch anropen scolde, ock dat keyne gude wercke to der salycheit nutlych weren, dat ock alle cristene ghelyeck priester weren, vnd der gelyken mhere lutterysche stucke So heft en ersam Raadt sampt deme offitiali her Hinric Hassen in namen des prawestes (de predyger vnd de gotlyken ampte alhir to ordenen hefft) deme gedachten monnycke de termynye vorbaden, dat he ock to Vredelande nicht predygen scolde, den also de offitial deme monnycke dyt sulffte ock vth bevhell des Rath in der kercken vorkundygen wolde, hebben etlyke ynwanre bynnen Vredelande, nomlich Gorges Vreße, Loyßeuitze, Eler Tymmermann, Sculte, myt mherer erer selscop her Hinrick Hassen yn der karcken wreuentlyken anghelopenn vnd vppen kerckhoff ervolget vnd myt stenen vnd andern wapenen yn de oghen to slande gedrowet vnd vam leuende tome dode bryngen willen vnd also grofflyke gewalt vpper frygheit gades vnde der landesfursten geouet, vnde wen etlyke vrame lude nicht to

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sture gekamen weren, hedden se den priester vp gedachter frygheit tom dode gebracht.

Da na alse de biscop to Hauelberge ock den gedachten monnyck reuocyrdt hadde, hebbenn gedachten Vreße vnd Tymmerman myt thodaath Kersten Rauotes, de sick in korten dagen nycht weyniger hendele to Vredelande vndergestaan hefft, den sulfften Augustiner Monnick durch sulffwalt thiegen sodane reuocation des biscops, ock vorbade des Rades vnd offitials vp vnghewontlyke stede vnd tyde, alse in sunte Nicolaus capelle na myddage yngefort to predygenn vnd myt korden vnd ander were boleytsagett, all yn vornychtinge der prawestyen vnd anerycheit vnser landesfürsten, dede patronen vnd lenheren sint.

De sulffte Kersten Rauoth hefft myt sinen byplychtern ock eynen andern vorlopenen monnyck, de sick by de Ryben to Galenbeke enthollt, vnd wedder keyserliker Mayestet decrett vnd mandat vele vgroryge vnd ketteriske dynge predygett, to Fredelande ock ynghefort vnd vp vnghewontlyke stede vnd tyde ock predigen latenn, all to vorforinge deme armen volcke vnd nhadell der gerechticheit der prawestyen also eynes furstlyken lehnes.

Gedachte Rauoth hefft myt etlyken sinen byplychteren ock dar na der prawestyen capellanen vorloeff gegeuen vnd en resignert vnde sick der herlicheytt der prawestyen, welge van den landesfursten herkummet, vndergewunden vnde sust vele mere in geystlyken vnd ock wartlyken ambachten myt sulffwalt durch byplychtinge etlyker van siner vorbuntnysse vndergestandenn, des he doch gar keyne voge hefft gehatt.

Jtem hern Hinrico Hassenn ys grofflyke gewalt vnd vnrecht wedderfaren bauen den vhorygen anloep, alse dat em sine thune vmme sinen garden vor deme borchdhore im lychten dage weldichlyck toreten vnd tobraken sint. Dat ys vth vnd yn Jachim Slykers huße ghescheen ynt erste; dar na hebben etlyke ynwanre to Vredelande (de enem ersamen Rade dorch vormeldynghe des dorwarders wytlich synt) ock eyn grott deel vnd nu tom latesten gantz vnd all den thun vpghereten, tobraken vnd vornychtigett, vnde gemelte Kersten Rauoth hefft dar etlyke bome van affghehowen vnd vpghegrauen vnde in sinen garden de wedder geplantet vnd dar vp geenckett vnd allen moetwyllen bedreuen.

Der sulfften male hebben ock etlyke ynwanre to Vredelande hern Liborio Swichtenberge ock sinen garden vnd thune toreten vor deme treptowesken dhore, de deder synt durch den dhorwarden ock dem ersam Rade vormeldet, bauen dat gedachte her Lyborius mit sinen gudern vnd haue in beyder fursten to Megklenborg sunderlyke geleyde gewesett vnd noch ys.

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Im vorgangen vastellauende hefft ock offtgemelte Kersten Rauoth myt velen siner byplychterenn by nachte den priestern to Vredelande, de sust alle stettlych in keyserlich bescherm, ock doch yntt sunderlige im furstligen geleyde geweset, grofflyke auerfarynge gedhaan, alse dat he myt siner selscop vpghestott hefft der prester collation huß vnd twe dhoren weldychlick geapentt, eyne ysern kramme entwey gestott, in de dore gehowen, den collatien schencken im huße toslaghen, der priester byr vthgetappet vnd yn ere dorrntze vnreyne vullnysse gelatenn, Byle vnd Register yth deme huße myt wech ghenamen vnd allen moethwillen bedreuen.

Dar nycht an benoghett, men des folgenden dages ys Kersten Rauoth myt veler sammelynghe wedder vor dat collation huß gekamen, an de porten auermals gestott vnd howen vnd de slatell tom huse geeskett, myt velen vnnutten vnd spytzigen worden auer de arme priesterscop.

Nu tom negesten auende Philippi vnd Jacobi ys den priestern bauen vele vnd mennychfaltige scryuent der landesfursten sware vnd grote gewalt vnd auerfaringe ghescheen, en sint ere vynstere auermal toreten vnd toslagen, gytteren vnd andere geßete vor den dharen tobrakenn vnde sunderlich ys hern Liborio Swichtenberge grofflyke gewalt vnd scade gescheen, den em wurden syne plancken, geßete und getteren vor syneme duße gantz tor erden geretenn; en ersam Raadt hedde II, de yn vnde by der daath gewesett weren, vencklyck anghenamen, de nu vyllichte entleddigett, hir vmme vngetwyuelt de deder dem Rade bewust sint.

Desse vnd ock mher anerfarynghe, hoen vnd fmha ys den priestern to Vredelande yn kortten tyden mher, den ye vorhen, wedderfarenn, bauen dat de landesfursten to velen malen dar ynn geschrenen hebben vnd gebaden, dat me den priesteren gar keyne ghewalt edder anerlast den scolde, sunder me scolde se by olden ghewontlyker frygheyt latenn vnd gar keyne vornygerynge auer sze bryngenn, noch etlych vurecht en to dhoende gestadenn. De wyle denn so mennychfaltyge auerfarynge vnd vnrecht den armen priestern gescheen vnde vele schade anghewracht ys, bydden se ganz demodychlichen, J. ff. g. wylle en vor vnghelyeck vorbote wedderfaren vnd eren schaden vorbotenn latenn: hyr to de priesterscop J. ff. g. also eynen crystlyken fursten vnd auerrychtiger othmodygenn anropenn etc. .

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin. Auf der Rückseite steht:

Presterscop Fredelande belangent Martiner werk. 26.


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Nr. 3.

Der Herzog Albrecht von Meklenburg entsetzt den lutherischen Prediger (Jürgen Berenfelder) zu Friedland seines Amtes.

D. d. Friedland. 1532. Febr. 16.
Nach dem Original=Notariats=Instrument auf Pergament im großherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

In dem namen gades Amen. Am jare nha desselbigen tausend funffhundert und zwey und dreissig, in der funfften indiction, freitags welcher der do wasz der sechzehende des monadts Februarii, zu vesper zeit tages, oder dar bey, am zehenden iare der kroninge vnsers allerheyligisten in Christo vaters vnd herren herren Clementis des sibenden von dem namen, in meiner offenbaren notarii gegenwerticheit, auch vndergeschriben zeugen darzu sunderliches geeyschet und gebethen, Fredelande in der herren hausze personlich erschinen der durchleuchtige hochgeborne furste und herre herr Albrecht, hertzoge zu Meckelnburgk, furste zu Wenden, graue zu Schwerin, Rosstogk und Stargardt der lande etc. herre, und vor sich erfordert einen ersamen rath mit sampt der alterleuthen und sie gefraget, in waserley gestalt odder form der prediger zu Fredelande in sant Niclaus Kirchen gekomen sey, ob sie die jhenigen oder sunst andere auss der gemein weren, die den selbigen prediger alder gesetzt, darauff ein ersamer rath seinen furstlichen gnaden mit aller underthenigkeit geantworth, das inen gar nichts umb den prediger bewust ist gewesen, forder anderst auch kein wissen daruon truegen, sunder das ine seiner furstlichen gnaden herr bruder aldar hette lassen einweysen durch den comptor von Nemerow vnnd Heinrich Hanen von Pletz, das prediger ampt zu brauchende, ein ersamer radt hat auch nicht vnderwegen gelassen, die selbigen geschickten gebethen, sie das jhenige mochten lassen anstan, deweile der hochgeborne furst und herr herr Albrecht hertzogk zu Mekelinburgk etc. die lutterischenn prediger alder zu predigende, angesehen bey verlust irer priuilegien ver-

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bothen, geschriben, wollen sich darmit, wo sie den prediger dar ja zu sanct Niclaus wollen setzen, besundern in Marien kirchen nicht zu predigende gestatten, vor iren landesfursten und herren entschuldiget wissen, welches der hochgemelte furste einem ersamen rath hochlich bedanckete vnd wolde auch das jhenige wider se in sondergen gnaden bedencken; seine furstliche gnade hat auch nicht underwegen gelassen, sunder den prediger vor sich erfordert und wer ine alder vber seiner furstlichen gnaden vorbiethend, angesehen das Fredelandt seinen gnaden souil als seinem herr bruder ankeme, aus seyner furstlichen gnaden wissen vnd willen zu predigen verlewbt, der prediger alder vor seinen gnaden gesagt, auff erfordern der ewangelischen durch hertzog Heinrich verlewbt und alder durch den comptur von Nemerow und Heinrich Hanen von Pletz eingewiszen, seine furstliche gnade hat auch fort den prediger gefragt, was ehr von dem hochwirdigen heiligen sacrament hielte, das dar in dem ampte der heiligen messen gehandelt wurde, ob dar auch were der warhafftige leichnam Christi, da ehr wider seinen furstlichen gnaden zu antwort gab, das ehr bestunde, das dar were der ware leichnam Christi, haben wider seine furstliche gnaden gesagt, warume ehr denn die messe so vorechtlich hielte und mit vile smech werten vnd gottes lesterunge, welche ehr gehabt hatte, auff das ampt der heyligen messe schulte, was ehr von dem hochwirdigen sacramente, das da steet in dem ciborio denne hielte, darauff hat der prediger seinen furstlichen gnaden geantworth, dass ehr da nicht gewisse in were, sunder ehr zweiuelte, ehr hett dar auch umb geschriben doctor Martinus und dem Buggenhagen, so hetten sie ime geschrieben, se zweiuelten darane und kundenn ime daruon noch keinenn grundt schreiben, so zweiuelte ehr nach und weren es nicht gewisse, wurde auch von den euangelischen also nicht gebrauchet, darausz ist seyne furstliche gnade bewegt worden als ein stadthalter rechtuerticheit und demselbigen prediger das prediger ampt verbothen, deweyle sein gnade ine funde als ein ketzer, wo ehr denn die armen schlechten leute solte zur warheit bringen, dieweile ehr selbst zweiuelte, und sich desz amptes enthalten, so lange seine furstliche gnade vnd seiner gnaden herr bruder semptlich wurden schreiben,

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darnach sich wissen zu richtende. Auff welche alle dinge sampt vnd besundern hat der hochgeborne furste mich offenbaren notarium vndergeschriben geeischet vnd gebethen, seinen fürstlichen gnaden zu geben hir auff ein oder vil instrumente. Geschehen in der stadt Fredelandt, in vorgemelten stede, vnder dem jare, indiction, tag, monadt, stundt, babstumb oben bestimpt, in gegenwertigkeyt der erbarn vnd ersamen Jacob Gorlitze vnd Jochim Schutzen, leyen, zeugen darzu sunderlich geheischet vnd gebethen.

(L. sign.
Not.)
Unnd ickNicolaus Oldescho, clerick, Camynschen gestiffts, uth pawesliker hillicheit, macht vnd wall apenbar notarius, desser baven gescreuenn interrogation vnd inhibition, wo durch den durchluchtigenn, hochgebarenn
furstenn vnd herrnn hern Albrechten geschen byn bigewessen vnnd so so gesenn vnd annehort, ock in myne noten genamen, dar uth dith jegenwerdig apenbar Instrumente mith eines andern handt truwlich aff gescreuen hebbe confetiert vnd gemaket vnd mith mynem nhamen, thonamen vnd wanliken teken bevestiget vnd vortekent, to merer vnd groter tuchenisse gebeden unnd geropenn.

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VII.

Verzeichniß
der

ersten evangelischen Prediger

im
Kreise Grevismühlen,
mitgeteilt
von

G. C. F. Lisch.


N achstehendes Verzeichniß, welches im großherzoglich=meklenburgischen Geheimen= und Haupt=Archive aufbewahrt wird, hat für die Kirchengeschichte Meklenburgs mannigfaches Interesse, da es eine Uebersicht über eine weite Gegend giebt, in welcher sich der Protestantismus früh und heftig regte, und durch die gleichzeitige und vollständige Aufzeichnung Sicherheit gewährt; auch scheinen die einzelnen Unterabtheilungen von Interesse zu sein. Das Verzeichniß muß bald nach dem J. 1540 abgefaßt sein, da, mit Ausnahme der Prediger Caspar Brügge zu Damshagen und Nicolaus Schütte zu Bössow, welche 1534 und 1540 genannt werden, alle übrigen auch in den Protocollen der Visitation von 1540 genannt werden; Caspar Brügge und Nicolaus Schütte werden also bald nach 1540 gestorben sein oder ihre Pfarren verlassen haben. Vor dem J. 1534 wird das Verzeichniß nicht geschrieben sein, da mehrere Prediger schon in diesem Jahre bei der Visitation genannt werden, nämlich Steffen Prütze zu Dietrichshagen, Bernhard Storm zu Lübsee und Heinrich Blaffert zu Kalkhorst. Die in dem Verzeichnisse aufgeführten Geistlichen werden die ersten, wirklichen evangelischen Prediger sein, wenn sie auch nicht die Reformatoren waren.

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Registrum Concionatorium
in
Synodo Geuesmoelen.

Greueßmolen: Antonius Ebberth.
Luderus Deßburch.
Dirickshagen: her Steffen Pruse.
Dammeshagen: Assuerus Becker.

Rhene: Joannes Coche.
Dionisius Oldenburch.
Grambow: Joannes Meygerinck.
Lubicze: Bernhardus Storm.

Prosszeke: Valentinus Euerdes.
Hogenkercke: Erasmus Hermens.
Bossow: Nicolaus Scutte.

Beyendorp: Joannes N.
Gressow: Joannes Pawest.
Frebeshagen: Joannes Kannengeter.

Dasszow: Christianus Ringelstede.
Mummendorp: Joannes Schonefelt.
Rouwenstorp: Joannes Jabel.

Kalckhorst: her Hinrick Blaffert.
Elmenhorst: Nicolaus Grim.
Clutze: Theodoricus Walman.

Vitelubbe: Martinus Smyth.
Procrente: Sebastianus N.

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VIII.

Ueber die

Fürsten= und Landes=Versammlungen

an

der sagsdorfer Brücke

und

auf dem Judenberge bei Sternberg,

von

G. C. F. Lisch.


E s ist bekannt, daß in frühern Zeiten Landtage an der Brücke von Sagsdorf gehalten wurden; die Verhandlungen geschahen unter freiem Himmel und dauerten nur die Länge eines Tages. Dies Alles: Ort, Zeitdauer und äußere Umstände, ist so merkwürdig und so häufig in der vaterländischen Geschichte berührt, daß es von Wichtigkeit, ja selbst von Einfluß sein kann, die Veranlassung und Einrichtung dieses alten Gebrauches im klaren Bewußtsein zu haben.


Um aber zur Erkenntniß gelangen zu können, ist es zuerst nothwendig, zu erforschen, in welches Landesherrn Gebiet früher das Dorf Sagsdorf lag. Sagsdorf, in ältern Zeiten ein Lehn= und Bauerdorf, jetzt ein Domanial=Hof, liegt nahe am linken Ufer der Warnow, eine halbe Stunde nördlich von der Stadt Sternberg, deren Feldmark bis an die berühmte Brücke geht, an der Straße nach Warin. Die gewöhnliche Meinung geht nun dahin, daß Sagsdorf zum Bisthum Schwerin gehörte, die Warnow=Brücke also die Grenze zwischen dem meklenburgischen Lande Sternberg und dem Bisthume Schwerin gebildet habe. Franck 1 ) sagt: "Als es mit den Grafen zu Schwerin aus war, so ward


1) Vgl. Franck A. u. N. M. V, S. 93.
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zu den Land=Tagen das Sternbergische Feld an der Brücke bey Sagsdorf über der Warnow genommen, als woselbst ebenfals das Herzogtum Meklenburg, das Fürstenthum Wenden und das Gebiet des Bischofs von Schwerin ihre Gräntzen haben, indem gedachtes Sagsdorf zum Stift, das Dorf Görnow zu Mecklenburg, und die Stadt Sternberg zum Fürstenthum Wenden gehört, deren Gräntzen alle drey besagte Brücke fasset, indem der Halbscheid des Strohms nach Mecklenburg, die beiden Ufer aber zum Stift und Fürstenthum Wenden gehören." - Verhielten sich die Umstände so, wie Franck sie schildert, so wäre die Frage leicht gelöst; dem ist aber nicht also. Zwar gehörten seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, als die Landtage nicht mehr an der sagsdorfer Brücke gehalten wurden, die Bauern zu Sagsdorf den bischöflich=schwerinschen Lehnlenten von Wackerbart auf Katelbogen, welches im Lande Bützow lag und ein altes bischöfliches Lehn war; aber dieser Besitz zu Sagsdorf ging noch im 16. Jahrh. nicht von den schweriner Bischöfen, sondern von den Herzogen von Meklenburg zu Lehn, so oft auch im Laufe der Zeit Sagsdorf eine Pertinenz von Katelbogen genannt wird. Die Verhältnisse werden dadurch noch mehr verdunkelt, daß seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, nachdem die Reformation im ganzen Lande durchgedrungen war, die Herzoge von Meklenburg Administratoren des Bisthums Schwerin waren, welches seitdem auf ein Jahrhundert fast nur dem Namen nach bestand. Auch fehlen leider alte Urkunden über Sagsdorf; jedoch sind die Acten des 16. Jahrhunderts vollständig genug, um eine ziemlich ausführliche Geschichte des Dorfes Sagsdorf für unsern Zweck liefern zu können.

Das Gut Sagsdorf "mit allen dazu gehörigen Pertinenzien und Gerechtigkeiten" war im Anfange des 16. Jahrhunderts seit "undenklichen Jahren" ein altväterliches Stammlehngut der von Bibow 1 ) und ging von den Herzogen von Meklenburg zu Lehn. Im J. 1521 hatte Hardenack von Bibow aus Westenbrügge das Gut dem Präceptor des Antoniusklosters Tempzin, Johann Wellendorf, ohne Consens der Lehnsherrschaft zum nutzbaren Pfande eingeräumt. Die Unterlassung der Consens=Einholung kam aber bei der Säcularisirung der Präceptorei und nach dem Tode des Verpfänders ans Tageslicht, und die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich zogen das Gut als ein verwirktes Lehn ein. Auf dringende Fürbitte kaiserlicher Räthe


1) Im J. 1470 verpfändete der Herzog Ulrich dem Hans Bibow zu Westenbrügge auch die Stadt und ganze Vogtei Sternberg, welchen Pfandbesitz nach dem Tode des Herzogs Ulrich († 1471) der Herzog Heinrich bestätigte.
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und des bützowischen Stiftshauptmanns Jürgen Wackerbart ließen sich die Herzoge jedoch gnädig befinden und verliehen dem Heidenrich Bibow auf Westenbrügge, des Hardenack Bibow Sohn, gegen Erlegung der Pfandsumme von 1100 Gulden am 6. Oct. 1567 das Gut Sagsdorf wieder, jedoch nur als ein neues Gnadenlehn. Da Heidenrich Bibow noch minderjährig war und weder seine Mutter, Catharina Krakewitz, noch seine Vormünder Geld schaffen konnten, so sprang sein "Oheim und Schwager" Jürgen Wackerbart, Hauptmann des Stifts Schwerin, zu Hülfe und zahlte den Fürsten den Pfandschilling, wofür derselbe mit Bewilligung der fürstlichen Lehnsherren das Gut Sagsdorf zum Pfande erhielt. Der Stiftshauptmann Jürgen Wackerbart zu Bützow hatte im J. 1549 von dem Herzoge Magnus von Meklenburg, damaligem Administrator des Stifts Schwerin, nach Balthasar Holstein's Ableben dessen heimgefallenen "Lehngüter zu Katelbogen", "so viel deren vorhanden und derselbe im Stift besessen", zur Belohnung seiner Dienste zu Lehn empfangen. Wahrscheinlich konnte Bibow Sagsdorf nicht wieder einlösen; daher verkaufte Heidenrich Bibow am 14. Julii 1581 für 1700 Gulden das Gut an Jürgen Wackerbart unter der Bedingung, daß dasselbe nach dem Aussterben der männlichen Linie der von Wackerbart von den von Bibow zurückgekauft werden, nach dem Aussterben des ganzen Geschlechts aber an die von Bibow umsonst zurückfallen solle, und die Herzoge von Meklenburg gaben zu diesem "Erbkaufe" an demselben Tage ihren lehnsherrlichen Consens, in Ansehung der getreuen Dienste, welche Jürgen Wackerbart bisher dem Stift Schwerin geleistet habe und ferner dem Fürstenthum und Stift leisten werde. Darauf mutheten Jürgen Wackerbarts Sohn und Enkel, Jürgen und Hardenack, beim Todesfalle der Herzoge Johann Albrecht I. († 1576) und Johann († 1592) das Lehn, da sie "außerhalb des Stifts Schwerin im Fürstenthum Meklenburg bei Sternberg das Dorf Sagstorf besäßen und von den Herzogen neben den stiftischen Gütern zu Lehm empfangen hätten," und blieben im ungestörten Besitze 1 ).

Zwar versuchten es die Brüder Christoph von Bibow auf Alt=Carin und Hans von Bibow auf Dannebord, beide aus dem alten Hause Westenbrügge, seit dem J. 1598 das Dorf Sagsdorf, als eine alte Pertinenz von Westenbrügge, wieder einzulösen, weil zu der Verpfändung die Einwilligung der Agnaten


1) Vor der Verpfändung des Dorfes Sagsdorf dienten die Unterthanen nach Westenbrügge, während der Verpfändung an das Kloster Tempzin nach den Klosterhöfen Tönnieshof (Antoniushof = Tempzin) und Blankenberg, während des wackerbartschen Besitzes nach Katelbogen.
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nicht erfordert sei, und stellten auch eine Klage an, beides jedoch ohne Erfolg. Denn am 17. Jan. 1631 verpfändete Jürgen Wackerbart zu Katelbogen an den rostocker Bürger Joachim Lohrmann sein altväterliches Stamm= und Lehngut Katelbogen mit dem dazu gehörigen Meierhofe Gralow und allen andern dazu gehörigen Pertinenzien in Gralow, Sagsdorf und Langen=Trechow, nämlich fünf Bauern und drei Kossaten zu Sagsdorf, und am 5. Dec. 1650 ward aus dem Concurse des Hartwig Wackerbart dem Obristen Reinhold von Jordan das Stammlehngut Katelbogen mit dessen genannten Pertinenzien, unter denen auch Sagsstorf 1 ), pfandweise auf 30 Jahre verkauft, und dadurch kamen die wackerbartschen Güter aus der Familie. Zu derselben Zeit war durch den westphälischen Frieden das Bisthum Schwerin säcularisirt und damit hörte der klare Unterschied zwischen herzoglichen und Stiftslehnen auf und Sagsdorf ward fortan als eine Pertinenz des ehemaligen Stiftsguts Katelbogen betrachtet, weil beide Güter zufällig eine Zeit lang denselben Besitzer gehabt hatten.

Im J. 1700, als lange kein Wackerbart mehr gemuthet hatte, ward Valentin Siegfrid von Plessen mit den Gütern belehnt und am 31. Mai 1734 das Gut Katelbogen mit den "dazu gehörigen Pertinenzien Steinhagen, Sagsdorf und Gralow und den Diensten aus dem Dorfe Lase" für eine von plessensche Wittwe in Allodium verwandelt. Die von Plessen verkauften Schulden halber im J. 1748 Katelbogen mit den Pertinenzen Steinhagen und Gralow an Georg Christoph Krüger, der es als Lehn erhielt, und Sagsdorf kam an den Burgemeister Gröning zu Wismar, der es im J. 1758 an die Kammer verkaufte, welche es damals zum Amte Bützow legte. Seit dieser Zeit ist Sagsdorf ein Domanialgut, jetzt zum Amte Sternberg gehörig.


Es ist also außer Zweifel, daß das Dorf Sagsdorf seit den ältesten Zeiten zum Fürstenthume und Herzogthume Meklenburg gehört habe. Dies wird noch mehr durch die eigenthümlichen Verhältnisse der berühmten Brücke bei Sagsdorf bestätigt. Die Herzoge hatten nämlich zu Sagsdorf, da das Dorf eine kurze Strecke von der Warnow entfernt liegt, wahrscheinlich unmittelbar an der Brücke eine Befestigung 2 ),


1) Im J. 1650 lagen zu Sagsdorf von 5 Bauerstellen 4 und von 4 Kossatenstellen 2 wüste.
2) Ueber die Burgen bei Sagsdorf vgal. weiter unten.
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und daher bestand zu Sagsdorf ein Burglehn, welches durch Bewachung des Ueberganges über die Warnow=Brücke verdient werden mußte. 1 ) Dieses Burglehn hatte seit langen Zeiten die ritterliche Familie Bevernest inne gehabt. Im J. 1566 versicherten die Herzoge Balthasar und Heinrich vonMeklenburg für den Eröffnungsfall durch den Abgang der Bevernest einem Hans Dhume 1 ) die Succession in dieses herzogliche Burglehn auf Lebenszeit und legten ihm dabei die Verpflichtung auf, die Brücke und den Schlagbaum zu Sagsdorf 2 ) in guter Bewahrung zu halten.


Es kann also das unmittelbare Zusammenstoßen mehrerer Landesgrenzen an Einem Puncte seit dem 16. Jahrhundert nicht die Ursache sein, daß die Landtage an der Brücke zu Sagsdorf gehalten wurden. Im Freien wurden freilich die Landtage in alten Zeiten immer gehalten, wie noch heute der Landtag zu Sternberg im Freien eröffnet wird; dies hatte seinen Grund darin, daß die Berathenden sich nicht in die Gewalt der Fürsten in deren befestigte Städte geben wollten, sondern Bürgschaft für eine freie Berathung verlangten; daher erschienen sie auch gerüstet zu Rosse und protestirten wiederholt gegen die Berufung in Städte und gegen die Eröffnung der Landtage innerhalb derselben. Es wurden auch Landtage, Musterungstage und Huldigungstage nicht immer an den Grenzen, sondern an andern Orten innerhalb der verschiedenen Landestheile im Freien gehalten, wie Huldigungs= und Musterungs=Tage z. B. für das Land Meklenburg zu Beidendorf, für das Land Wenden zu Krakow, für das Land Stargard zu Kölpin 3 ). Auch hatten die Fürsten die Macht, Landtage je nach den Bedürfnissen an ihrem jedesmaligen Hoflager festzusetzen, wogegen die Ritterschaft die eben genannten Dörfer als die seit Alters herkömmlichen Stätten ansah, auf die sie zur Huldigung und Musterung berufen werden mußten.

Auf Grenzen und Grenzbrücken wurden dagegen politische Verhandlungen oder Congresse und Gerichte gehalten, ohne Zweifel um für die Verhandlungen durch die Unverletzlichkeit der Gebiete und die Hülfe der Zeugen (des "Umstandes") größere Sicherheit zu gewähren. So wurden Congresse gehalten z. B. zu Hohen=Vicheln (gewöhnlich in der Kirche):


1) Vgl. Urk. Samml. Nr.
2) Aus gleichen Gründen hatten die Fürsten zu Plate an der Stör bei Schwerin ein Burglehn.
3) Vgl. Rudloff M. G. III, 1, S. 308.
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1286 (vgl. Lisch v. Maltzansche Urk. Samml. I, Nr. XXXIII), 1318 (vgl. das. I, Nr. CXXX), 1320 (vgl. das. I, Nr. CLI und Lisch Mekl. Urk. II, Nr. LXIV) etc. ., weil Vicheln an der Grenze des Landes Meklenburg, der Grafschaft und des Bisthums Schwerin lag; - zu Reinstorf (bei Neuenkirchen oder bei Neukloster): 1319 (vgl. Lisch v. Maltzan Urk. Samml. I, Nr. CXLIII), weil auch dieses an der Grenze mehrerer Landestheile lag. Eben so wurden an vielen Orten die Gerichte auf den Brücken, welche zu den fürstlichen Burgen führten, gehegt, z. B. an den Schloßbrücken zu Schwerin und Bützow, eben weil sich dort die herrschaftlichen 1 ) und städtischen Gebiete berührten, wohl nicht des "heiligen Elements" des Wassers 2 ) wegen.

So wurden auch auf der Sagsdorfer Br ue cke Congresse gehalten, z. B. zwischen dem Fürsten Heinrich von Meklenburg und dem ihm kräftig gegenüberstehenden schweriner Bischofe Hermann Maltzan: 1316, Oct. 4 (Acta iuxta flumen Warnowe apud pontem Sakesdorpe, vgl. Lisch v. Maltzan. Urk. Samml. I, Nr. CXIX) und 1318, Aug. 14 (Actum prope pontem Sakesdorpe, datum vero Sterneberch, vgl. das. Nr. CXXIX), ohne Zweifel weil hier die Grenze nahe war und eine jede Parthei sicheres Geleit bis an die zu sperrende Zugbrücke haben konnte. War auch unmittelbar bei Sagsdorf keine Landesgrenze für alle verhandelnden Fürsten, so waren doch in der Nähe von Sternberg mehrere Grenzen nahe: die Grenze des Landes Meklenburg, zu welchem bald die Vogtei Sternberg gehörte, die Grenze des Bisthums Schwerin, welche von den bischöflichen Schlössern Warin und Bützow her bis nahe an die Warnow bei Sternberg reichte, und die Grenze des Landes Werle, zu welchem noch die Pfarre Ruchow 3 ) gehörte.


1) Ein besonderes Beispiel einer Handlung auf einer Brücke giebt der oben erwähnte Proceß zwischen den Bibow und Wackerbart über die Reluirung des Gutes Sagsdorf. Hier sagen die Zeugen in einem Verhör im J. 1614, es sei Zeugen noch wissend:

"das die Sagsdorfer damals nach dem Eikhofe kommen und dem alten Jürgen Wackerbart allda, auf der Brücke huldigen müssen".

Eikhof lag auf der Grenze des Bisthums Schwerin und des Landes Meklenburg. Deshalb ließ der Lehnmann und Hauptmann des schwerinschen Stifts Bützow seine Unterthanen aus dem Herzogthume Meklenburg auf die Grenze zur Huldigung kommen.
2) J. Grimm Rechts=Alterth. II, S. 80, meint: "An mauer und geländer der brücke fanden sich leicht sitze für die urtheiler, man brauchte nur von zwei seiten zu sperren, um völlig gehegt und ungestört zu sitzen. - - Doch erklärt den gebrauch die blosse bequemlichkeit der sperrung schwerlich ausreichend, - - vielmehr scheint ursprünglich das heilige element zu gerichtshandlungen erforderlich gewesen zu sein". - Am einfachsten scheint die Grenze den Gebrauch zu erläutern, wenn sich dieselbe nachweisen läßt.
3) Weiter als bis Ruchow scheint das Land Werle nach Sternberg hin nicht gegangen zu sein. Im 14. Jahrh. confirmiren die Fürsten von Werle verschie= (  ...  )
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So ungefähr waren die Landesgrenzen im Allgemeinen im 14. Jahrhundert. Jedoch scheint die Wahl der sagsdorfer Brücke zu Verhandlungen im 14. Jahrh. einen tiefern Grund zu haben, der sich mit manchen Modificationen lange Zeiten hindurch geltend gemacht hat.

Schon zur wendischen Zeit war die Warnow bei Sternberg Landesgrenze, indem das Obotritenland von Nordwest her und das im Süden gelegene Land Warnow gegen Norden bis hierher reichte; wahrscheinlich bildete der Bogen der obern Warnow östlich vom schweriner See die nördliche Grenze des Landes Warnow, indem die Burg Richenberg des Fürsten Pribislav von Parchim=Richenberg, welcher das ehemalige Land Warnow bei der Landestheilung erhalten hatte, am rechten Ufer der Warnow, östlich von Schwerin, lag, das gräflich schwerinsche Land Zellesen aber vom östlichen Ufer des schweriner Sees bis an das linke Ufer der Warnow reichte, indem die Pfarren Pinnow und Retgendorf sicher im Lande Zellesen lagen. Das Land Warnow war bisher nur in seinem südlichen Theile bekannt, indem es im 12. Jahrh. öfter als zu beiden Seiten der Elde liegend aufgeführt wird; vgl. Lisch Mekl. Urk. III, S. 21, 29, 40, 44 und 78, und Jahrb. II, S. 103 und III, S. 148. An die Stelle dieses südlichen Theils des alten Landes Warnow treten später die Länder Parchim, Kutin (bei Plau) und Malchow: so weit die parchim=richenbergische Herrschaft im Süden reichte; vgl. Jahrb. II, S. 103. Die nördliche Grenze des Landes Warnow war bisher nicht ermittelt; es gehörte zu demselben noch das spätere Land Sternberg bis an die Warnow, welches ebenfalls zum Fürstenthum Parchim=Richenberg gelegt ward, wie denn die Bemerkung sich aufdrängt, daß auch die politischen Landesgrenzen in der christlichen Geschichte mit alten wendischen Landesgrenzen zusammenfallen. Bei der Stiftung des Antoniusklosters Tempzin im J. 1222 verlieh der Fürst Borwin demselben auch eine Salzpfanne zu Sülten, zwischen Brüel und Sagsdorf, und außerdem im Lande Warnow 16 Hufen an einem Orte Goldbeck mit dem anstoßenden See und Mühlenwasser (praeterea - - in terra Wornawe sedecim mansos in loco qui dicitur Goltbeke) 1 ). Diese


(  ...  ) dene Vicareien in der Kirche zu Ruchow; dagegen scheint die benachbarte, früher selbstständige Pfarre Witzin schon zur Herrschaft Meklenburg gehört zu haben, da im J. 1309 der Fürst Heinrich von Meklenburg dem Ritter Ludolf von Gantzow 20 Mk. aus der Bede des Dorfes Witzin verleiht.
1) Aus dieser Verleihung wird denn auch bekannt, wie weit gegen Osten ungefähr die von dem alten Borwin seinem jüngeren Sohne Nicolaus abgetretene Herrschaft ging, indem er dem Kloster den Ort Goldbek unter besonderer Zustimmung desselben (cum filio meo Nicolao) verlieh.
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Urkunde ist nur in einer umständlich beglaubigten Abschrift vom J. 1490 bekannt (vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. II, p. 7) und hat wahrscheinlich nur durch einen Schreib= oder Lesefehler Wornawe statt Warnowe. Daß der Ort Goltbeke in einer andern Landschaft lag, als in der, zu welcher das nahe Tempzin gehörte, zeigt deutlich das Wort "außerdem" (praeterea), welches die Verleihung von Goldbek der Stiftung hinzufügt. Es ist die Frage, wo der Ort Goldbek gelegen habe. In einer Urkunde vom Sonntage Invocavit 1409 bestätigte der Herzog Johann dem Kloster die Stiftungsurkunde ungefähr mit Wiederholung derselben Worte und namentlich den Besitz von Goldbek mit den Worten: "einen Ort bei Sternberg, welcher gewöhnlich Goldbeck genannt wird, mit 16 Hufen ("locum prope Sterneberch, qui vulgariter vocatur Gholtbeke, cum sedecim mansis"). Ebenso bezeichnen den Ort andere Urkunden des Klosters vom J. 1376 ("locum situm apud Sterneberghe, qui vulgariter vocatur Gholtbeke") und 1394 ("in sedecim mansis vulgariter Goltbeke nuncupatis prope opidum Sterneberg situatis"); zur Zeit der letztern Urkunde scheint kein Dorf Goldbeck mehr vorhanden gewesen zu sein, da der Besitz nur durch "Hufen" bezeichnet wird.

Die goldbeker Hufen blieben bis zur Reformation im Besitze des Klosters Tempzin, wurden bei der Säcularisirung desselben zu fürstlichem Eigenthum gemacht und bald darauf von dem fürstlichen Amte Tempzin der sternberger Bürgerschaft in Pacht gegeben, welche sie sicher noch bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts als Pachtgut inne hatte. Das Feld Goldbek 1 ) liegt, nach Charten und Grenzbeschreibungen aus dem 17. Jahrh., südlich von Sternberg, zwischen Sternberg (vom Tönnies=See an, der seinen Namen vom Tönnies=, d. h. Antonius=Kloster Tempzin führt,), Pastin (südlich am Wege nach Gägelow entlang), Dabel, Peetscher Feld und Cobrow.

Das wendische Land Warnow reichte also nördlich bis gegen die Stadt Sternberg, also bis an die Warnow.

Durch die erste Haupt=Landestheilung nach dem Tode Heinrich Borwins II. im J. 1229 fiel nun das Land Sternberg an die Linie Richenberg=Parchim, wogegen das auf dem linken Ufer der Warnow gelegene Land Brüel und die Antonius=Präceptorei Tempzin immer bei der Linie Meklenburg geblieben sind. Dadurch blieb die Warnow bei Sternberg fortwährend Landesgrenze und seit dem 13. Jahrh. gewiß Ort zu Staats)=


1) Vgl. Franck A. u. N. M. VI, S. 195.
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verhandlungen. Im J. 1256 trat der Fürst Pribislav I. von Richenberg, der noch nicht recht befestigten und oft getrübten Regierung müde, seine Länder seinen Brüdern von Meklenburg und Werle ab, und das Land Sternberg fiel an die Linie Meklenburg; zu gleicher Zeit räumte er den Landstrich zwischen dem Lande Bützow und der Mildenitz als Pfand dem Bisthume Schwerin ein 1 ).

Nach dem Tode Johann's I. von Meklenburg geriethen dessen Söhne über die Nachfolge in der Regierung in Streit und die Jüngern versprachen dem Grafen Guncelin III., wenn er ihnen erfolgreiche Hülfe leisten würde, das Land Sternberg zur Entschädigung. Die Grafen von Schwerin mochten allerdings den Besitz des Landes wünschen, da es an ihre Länder Crivitz und Zellesen stieß.

Bei dieser Wichtigkeit der Lage wurden bei Sternberg schon früh Land= und Musterungs=Tage und Congresse gehalten: zuerst, so weit wir Nachricht haben, im J. 1275 2 ) in dem Streite über die meklenburgische Landesvormundschaft.

Durch diese Umstände ward schon früh das Feld bei Sternberg Ort zu Landtagsversammlungen, und dies mochte noch häufiger der Fall sein, nachdem der Fürst Heinrich II. der Löwe von Meklenburg im Anfange des 14. Jahrhunderts Sternberg zu seiner Lieblings=Residenz erwählt hatte.

Bald ward die Warnow bei Sternberg wieder Landesgrenze. Der Fürst und nachmalige Herzog Albrecht II. residirte, nach Abrundung und Beruhigung der meklenburgischen Lande von dem Princip der Stärkung der Handelsstädte ausgehend, vorherrschend in den Seestädten Rostock und Wismar und nach dem J. 1357 in Schwerin. Schon um das J. 1350 hatte er Sternberg verpfändet und trat im J. 1352 das Land Sternberg seinem Bruder Johann von Meklenburg=Stargard ab. Seit dieser Zeit


1) Vgl. Rudloff Meckl. Gesch. I, S. 44 und Lisch v. Maltzan. Urk. I, Nr. VIII; vgl. ferner Beyer in Jahrb. XI, S. 70, mit der Bemerkung, daß gegenwärtige Abhandlung mehrere Jahre vor der gründlichen Arbeit Beyers geschrieben ist.
2) Die wismarsche Raths=Chronik in Jahrb. III, S. 44-46 sagt nämlich:

(1275) "Post hec episcopus Zwerinensis sumpsit diem ante civitatem Sternberg et ibi venerunt vniuersi vasalli dominii Magnopolensis vocati. Cum autem vasalli venissent ad iam dictam diem amicabilem, invenerunt dominos de Werle et comitem Zwerinensem et aliquos de vasallis dominii Magnopolensis armata manu ante Sternenberg, et illi coegerunt vniuersos vasallos ad hoc, quod adherebant dominis de Werle, et tunc ipso die illi de Werle et comes de Zwerin sumpserunt in suam potestatem Sternenberg et Godebuz. - - Post hec sequenti anno de eisdem seris scilicet Sternenberg et Godebuz venerunt predicti domini de Werle et comites de Zwerin et posuerunt se ante civitatem Wismar.

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blieb Sternberg bei der Linie Meklenburg=Stargard bis zu deren Erlöschen im J. 1471 und die Warnow bei Sagsdorf war, nach dem Austerben des Grafenhauses Schwerin 1357 und des Fürstenhauses Werle 1436, sicher von 1436-1471, Grenze zwischen den beiden Hauptlandestheilen Meklenburg=(Schwerin) und (Meklenburg=)Stargard, so weit auch die Theile des Herzogtums Stargard auseinander lagen. In dieser Zeit hatten die Herzoge von Meklenburg an der linken (Dorf=) Seite der Warnow und die Herzoge von Stargard am andern Ufer eine Burg. Außer manchen andern Irrungen waren auch über die Brücke von Sagsdorf, wahrscheinlich über den Uebergang über die Grenze und den Zoll, Streitigkeiten entstanden, welche in dem Vertrage von Schwan vom 18. Julius (des fridaghes na der delinge aller apostel dage) 1404 dahin ausgeglichen wurden, daß die stargardischen Herren ihre Burg bei Sagsdorf abzubrechen versprachen, wenn sie den Weg über die Brücke behalten wollten, die meklenburgischen Herren ihnen dagegen freie Passage bei ihrer Burg vorüber erlaubten (vgl. Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 553), nach diesen Worten der Original=Urkunde:

"Vortmer vmme den wech to Zakstorp ofte wy (Johann und Ulrich, von Stargard) den dar ouer hebben willen, so scole wy vnde willen vnse borg dale leggen laten, vnd so scholen vnse vorbenomeden vedderen (Albrecht, König von Schweden, und Johann, von Meklenburg) des weges dar ouer gunnen by erer borg hen".

Diese Gründe werden es hauptsächlich sein, welche schon in der frühesten Zeit die Land= und Congreß=Tage auf der Brücke von Sagsdorf veranlaßt haben. Zu denselben kommen dann noch andere, welche die Zweckmäßigkeit des Ortes noch mehr empfahlen. Diese lagen in der Nähe verschiedener anderer Landesgrenzen. Das Land Meklenburg von der alten Hauptlinie ging durch das Land Brüel zu allen Zeiten immer bis an das linke Ufer der Warnow bei Sagsdorf; die Herrschaften Richenberg und Meklenburg=Stargard reichten bis an das rechte Ufer. Das Land Werle reichte westlich bis an die Mildenitz 1 ) und fand gegen Norden in dem Kirchspiel Ruchow seine Grenze, wogegen Witzin und Groß=Rhaden zur Herrschaft Meklenburg gehörten. Das Bisthum Schwerin, welches schon im J. 1255 seine Grenze bis an die Mildenitz auszudehnen gesucht hatte, um=


1) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 47, 48, 52, 55, 71.
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schloß in dem großen Bogen der Länder Bützow und Warin die am linken Ufer der Warnow liegenden wenigen Güter des Landes Meklenburg; das Land Bützow grenzte an Meklenburg in dem nicht weit von Sternberg an der Warnow gelegenen Eikhof 1 ), so daß die bischöflichen Vasallen von Zarnin, welche seit 1298 einen Theil von Eikhof vom Bisthume zu Lehn erhalten hatten, ein Schloß grade auf der Grenze zwischen dem Lande Meklenburg und dem Bisthum Schwerin erbauet hatten: die vieljährigen Streitigkeiten über Eikhof hörten nicht eher auf, als bis die Herzoge von Meklenburg es im 14. Jahrh. ganz an sich brachten. Von der andern Seite reichte das bischöfliche Gebiet des Landes Warin bis an die Feldmarken von Groß=Görnow und Eikelberg.


Und so kam es, daß häufig und nach und nach immer mehr die Landtage an der Brücke von Sagsdorf gehalten wurden, obgleich die Beispiele nicht selten sind, daß die Fürsten auf beliebige andere Orte die Ausschreiben erließen. Im Anfange des 16. Jahrhunderts war die Haltung der Landtage an der sagsdorfer Brücke seit Alters gewöhnlich und bekannt und die Ausschreiben laden die Landstände immer so ein, daß sie erscheinen sollen "an der brucke tho Sagestorpe, also an eynen gewôntliken ôrde" oder "an gewônlike mâlstadt". So weit datirte Landtags=Ausschreiben und Protocolle vorhanden sind, wurden an der sagsdorfer Br ue e Landtage gehalten in den J. 1521, 23, 27, 31, 37, 38, 40, 41, 42, 45 und zuletzt im J. 1549. Mit der Ausbildung der neuern Zeit in der Mitte des 16. Jahrhunderts wurden die Landtage immer mehr in die Städte oder in größere Nähe derselben verlegt und für die Linie Güstrow gewöhnlich zu Güstrow, für die Linie Schwerin oder vielmehr für beide Linien zusammen zu Sternberg oder Wismar alternirend gehalten, Nach der Stadt Sternberg ward zuerst im J. 1542 und auf den Judenberg bei Sternberg zuerst im J. 1556 ein Landtag ausgeschrieben; zwischen beiden Stellen ward gewechselt, so daß z. B. in den J. 1557 und 59 in Sternberg, in den J. 1561 und 72 auf dem Judenberge, dabei aber sehr häufig in Güstrow, Landtage gehalten wurden.

Die Haltung der Landtage auf dem Judenberge bei Sternberg ward zuerst im J. 1572 bestimmt 2 ). Die gesammte Ritter= und Landschaft beklagte sich, während der gemein=


1) Vgl. Rudloff Meckl. Gesch. II, S. 323 und 341.
2) Vgl. (v. Dittmar) Letztes Wort etc. . S. 5, 196, 203.
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schaftlichen Regierung der Herzoge, auf einem Landtage zu Güstrow: "daß, da vorhin die Land= und Musterungstage "bei der Sagsdorfer Brücke gehalten wären und nicht länger, als etwa einen halben Tag bis an den Abend gewährt, und jeder sich leichter mit der Nothdurft versehen können und nicht viel aufzuwenden nöthig gehabt, es endlich eingerissen sei, daß sie in Städten mit Versäumniß des Ihrigen lange Zeit aufwarten müssen; sie bitte daher, sie entweder künftig, altem Gebrauche nach, auf die Sagsdorfer Brücke zu erfordern, oder da solches anderswo in Städten oder fürstlichem Hoflager geschehen sollte, sie mit Futter und Mahl zu versorgen". - Die Landesherrschaft erwiederte darauf am 2. Junius 1572: "daß die Landtage, wo nicht Winter= oder Wetter=Zeit oder hochwichtige Umstände die Landesfürsten daran verhinderten, im Felde gehalten werden sollten", und gab im 6. Artikel der Reversalen vom 2. Julius 1572 die Versicherung: "hinführo ihre Land= und Musterungs=Tage auf dem Judenberge vor der Stadt Sternberg halten zu wollen". Dennoch wurden mitunter auch Landtage zu Güstrow gehalten, bis durch den 14. Artikel der Reversalen vom 23. Febr. 1621 bestimmt ward, "daß die Contributiones gemein bleiben und die Landtage zu Sternberg und Malchin umschichtig gehalten werden sollten". Und dabei ist es denn bis auf unsere Tage geblieben.

Die Eröffnung der Landtage auf dem Judenberge bei Sternberg hat also keine andere historische Bedeutung, als daß sie eine Erinnerung an die frühere Haltung der Landtage im Freien ist; überdies ist diese Eröffnungsweise nicht alt, jedenfalls jünger als das J. 1492 1 ): erst seit 1549 kommen Landtage auf dem Judenberge vor. Die Bestimmung dieser Art der Eröffnung war nur eine Folge des Andringens der Landstände, welche gegen die lange Dauer der Landtage protestirten; die Herzoge gaben in so ferne nach, daß sie in der nächsten Nähe von Sternberg einen Ort im Freien bestimmten 2 ).

Von Interesse ist die Oertlichkeit an der Brücke des Dorfes Sagsdorf, welches in einiger Entfernung von der Brücke im Hintergrunde liegt. Lag die Brücke auch nicht zu allen Zeiten im Mittelpuncte der verschiedenen, oben angeführten Landesgrenzen, so bietet sie doch in der Nähe derselben die passendste Stelle zu großen Versammlungen im Freien. Wie im Allgemeinen größere Flüsse, so hat auch die Warnow auf ihrem


1) Ueber die Namen Judenberg vgl. die folgende Abhandlung.
2) Vgl. die vielfachen, bekannten Landtagsverhandlungen aus dem J. 1572.
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Laufe entweder hohe, steile Ufer oder weites, wiesenreiches Vorland, und die Stellen, wo ein leichter Uebergang ohne künstliche Mittel statt finden könnte, sind nicht sehr häufig. Bei der sagsdorfer Brücke aber tritt das feste Ackerland in einer tiefen Ebene, die sich am Ufer äußerst wenig über den Spiegel des Flusses erhebt, unmittelbar bis an das Wasser und die Brücke, und von dieser breitet sich an beiden Ufern in einem großen Kreise sanft ansteigend eine feste Ebene aus, welche ringsum von einem Höhenzuge umkränzt wird. Man wird unwillkürlich an die Zweckmäßigkeit dieses Thalkessels zu großen Versammlungen erinnert und es treten beim Umschauen die vielen historischen Erinnerungen lebendig vor die Seele.


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IX.

Hauptbegebenheiten
in der

ältern

Geschichte der Stadt Sternberg,

von

G. C. F. Lisch.


W enn die Stadt Sternberg sich auch nicht zu der Bedeutsamkeit der größern Städte Meklenburgs ausgebildet hat, so sind doch die Schicksale dieses Ortes merkwürdig genug, um demselben für alle Zeiten eine gewisse Wichtigkeit für die Geschichte des Landes beizulegen. Ist daher auch eine zusammenhangende Geschichte dieser Stadt weder möglich, noch notwendig, so ist doch eine Bekanntschaft mit den Hauptbegebenheiten ihres Daseins von so großer Bedeutung, daß die Betrachtung derselben keine Entschuldigung in Anspruch zu nehmen braucht. Die Erhellung der Geschichte der Stadt wird aber um so notwendiger erscheinen, als bei dem Brande derselben kurz vor dem J. 1309 alle ihre alten und während des dreißigjährigen Krieges ihre neuern Urkunden spurlos vernichtet sind 1 ) und die Zeit einer lebhaftern geschichtlichen Forschung benutzt werden muß, um diesen Mangel durch glückliche Zufälle einigermaßen zu ersetzen.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XX und XXXV.
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1. Gründung der Stadt Sternberg

und
älteste Geschichte derselben.

Das Jahr der Gründung der Stadt Sternberg ist nicht bekannt, da die Stiftungsurkunde nicht mehr vorhanden ist. Es läßt sich aber die ungefähre Zeit der Gründung durch mehrere Umstände ziemlich genau und mit Sicherheit bestimmen.

Im J. 1222 stand Sternberg noch nicht. In diesem Jahre schenkte nämlich der Fürst Borwin dem Kloster Tempzin bei dessen Stiftung eine Salzpfanne an einem Orte, wo Salz gesotten ward (sartaginem in loco quo sal decoquitur), d. i. zu Sülten zwischen Brüel und Sternberg, und 16 Hufen im Lande Warnow zu Goldbek (in terra Warnowe sedecim mansos in loco qui dicitur Goldbeke), welches unmittelbar südlich bei Sternberg lag 1 ) und von den Bürgern der Stadt lange Zeit in Pacht genommen war. Ohne Zweifel würde die Lage dieser Ortschaften durch die Stadt Sternberg bezeichnet worden sein, wenn sie schon gestanden hätte.

Dagegen läßt sich aber mit Bestimmtheit nachweisen, daß die Stadt von dem Fürsten Pribislav I. von Parchim=Richenberg gegründet worden sei, indem sie nach der Bestätigung ihrer Privilegien vom 24. Febr. 1309 parchimsches Recht hatte 2 ). Nach einer von den Fürsten Johann und Hermann von Meklenburg, Brüdern des Fürsten Heinrich des Pilgers, ausgestellten Urkunde, welche in das Jahr 1266 zu setzen ist, hatte der Vater dieser Fürsten, Johann I. († 1264), die Stadt schon besessen (oppidum Sternenberge, sicut possedit pater noster) 3 ) und ohne Zweifel von seinem Bruder Pribislav I. angenommen. Die Verbesserung der Pfarre zu Wahmkow datirte Pribislav I. im J. 1256 zu Sternberg 4 ), in Zeugengegenwart des Priesters und Vicars Bruno von Sternberg. Dies ist die älteste Urkunde, in welcher die Stadt genannt wird; denn eine andere, von Sternberg im J. 1234 datirte, nur in einer Abschrift von einem beglaubigten Exemplare vorhandene Urkunde, durch welche Pribislav I. die Pfarre zu Rahden verbesserte, giebt


1) Vgl. S. 181.
2) Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 54:

"civibus in Sternberge dedimus judicium - - Parchimmes-Recht, - - quemadmodum illud judicium a nostris progenitoribus liberius habuerunt".

3) Vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. XIX.
4) Vgl. Jahrb. XI, S. 244 und 68.
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ohne Zweifel ein falsches Datum an, da sie mit der wahmkowschen Urkunde vom J. 1256 in allen Formeln gleichlautend ist 1 ).

Im J. 1256 war also Sternberg noch im Besitze des Fürsten Pribislav I. Da dieser Fürst nun im J. 1238 die Regierung antrat 2 ), so wird er die Stadt innerhalb des Zeitraumes von 1238-1256 gegründet haben. Wahrscheinlich ist die Stadt Sternberg in der Zeit von 1240-1250 gegründet, vielleicht um 1248, in welcher Zeit Pribislav I. auch Goldberg und Richenberg gründete 3 ), deren deutsche Namen auf dieselbe Zeit hinzudeuten scheinen.

Von der frühern Bedeutung der Gegend der Stadt haben wir keine Nachricht, da der alte Name nicht bekannt ist. Es ist die Meinung verbreitet, daß Sternberg an der Stelle der wendischen Fürstenburg Kutin liege. Man hat dies daraus geschlossen, daß die Stadt eine Küter=Straße, ein Küter=Thor und an dem Bache vor dem Thore einen Küter=Brink hat; dieses Wort Küter hat man im vorigen Jahrhundert, in der Zeit der Etymologien nach dem ungefähren Wortlaute durch Kütiner erklärt, und die Küterstraße die Kütinerstraße genannt, wie es mitunter wohl noch heute zu geschehen pflegt, und flugs aus dieser Etymologie eine Burg Kutin construirt. Das Wort Küter bedeutet aber nichts weiter, als Schlachter, und Küterstraße heißt nichts anders als Schlachterstraße; in den Acten wird die Straße auch nie anders als Küterstraße genannt etc. . Solche Küterthore und Küterhäuser giebt es in sehr vielen Städten 4 ), da die Schlachter in der volkreichen Zeit des Mittelalters ihre Schlachthäuser vor die Thore verlegten, und diese Küterthore nach den Küterhäusern wegen des besondern Verkehrs der Schlachter und der Zahlung der Steuern angelegt wurden. Die wendische Fürstenburg Kutin oder Kutsin aber lag am plauer See bei dem jetzigen Dorfe Quetzin 5 ); von den beiden andern Fürstenburgen ähnliches Namens lag Kussin an der Stelle von Neukloster und Kissin bei Rostock.

Es haben aber die nächsten Umgebungen von Sternberg wegen der Wichtigkeit und Schönheit der Lage in alten Zeiten allerdings eine gewisse Bedeutsamkeit gehabt. Im Norden der


1) Vgl. Jahrb. XI, S. 245 und 68.
2) Vgl. Jahrb. X, S. 20 flgd. und XI, S. 48 flgd.
3) Vgl. Jahrb. X, S. 25 flgd. und XI, S. 54.
4) So heißt es z. B. von Stralsund in Berckmann's stralsund. Chronik, S. 186:

"Im 1446 jahre do leeth herr Euerdt van Huddessen buwen dat Küterdore binnen der mure".

"Dessuluigen jahres do leeth herr Berndt van Zutpheldt de Küterzingel decken mit scheuersteen."

5) Vgl. Jahrb. X, S. 36.
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Stadt, am Ausflusse der Mildenitz aus dem Rahdenschen See zur nahen Warnow, liegt ein Meierhof, die Burg, jetzt die Sternberger Burg genannt; in den frühern Zeiten der letzten drei Jahrhunderte heißt sie in den Acten immer die Mildenitzer Burg. Solche "Burgen", wie z. B. um Güstrow herum deren 6 liegen, haben freilich keine große Bedeutung, da sie wohl aus den Wartthürmen entstanden sind, welche an den Grenzen der Stadtfeldmarken an den Landstraßen oder an den Durchgängen durch die Landwehren der Städte lagen. Aber bei dieser Sternberger Burg liegt ein alter "Burgwall", welcher drei Jahrhunderte hindurch in den Acten häufig so genannt wird. Nach den Mittheilungen des Herrn Hülfspredigers Hübener zu Sternberg liegt dieser Burgwall nördlich von der sternberger Burg 1 ) am Einflusse der Mildenitz in die Warnow und legt sich an die beiden Flüsse; er erhebt sich aus den Wiesenufern der Flüsse 20 bis 30 Fuß hoch und hat eine Länge von ungefähr 400 Schritten. - Gegenüber am östlichen Ende des rahdenschen Sees liegt ein anderer, nicht unbedeutender Burgwall, welcher mit drei Seiten in den See hineinreicht, vom festen Lande aber durch eine sumpfige Wiese getrennt ist 2 ). - Der Herr Prediger Hübener weiset aber noch eine zweite Burgstelle bei Sternberg nach. Im Süden des großen rahdenschen Sees, südöstlich von Sternberg, auf dem halben Wege zwischen der Stadt und Pastin, liegt an dem Wiesenufer des Sees der Heidberg, eine regelmäßige, länglichte Erhebung, von 40-50 Fuß Höhe, 60 Schritten Breite und über 200 Schritten Länge, welche von den nahen Hügelketten durch ein etwa 40 Fuß tiefes Thal getrennt ist; diese Erhebung beherrscht die Gegend weithin und gewährt eine reizende Aussicht. - In der Gegend umher stehen noch mehrere Kegelgräber, welche aber meistentheils unter den Pflug gebracht sind. Auch der Judenberg hat in den ältesten Zeiten eine gewisse Bedeutung gehabt. Auf dem Judenberge waren noch zu des bekannten Geschichtschreibers Franck Zeiten, nach einem handschriftlichen Berichte desselben, große "Götzenaltäre", d. h. Hünengräber, wie die bekannten Gräber von Görnow; in den neuesten Zeiten sind am Judenberge interessante steinerne und bronzene Alterthümer gefunden 3 ).


1) Im Visitations=Protocolle von 1572 heißt es:

"Acker auf dem Borchwal, welchen der Borchman bei der Mildenitz gebraucht".

Im J. 1623 hatte der Rath eine Scheure auf der mildenitzer Burg bauen lassen.
2) Vgl. Jahrb. VII, S. 57.
3) Vgl. Jahresber. VI, S. 35, und VII, S. 22.
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Wenn hiernach die Gegend von Sternberg in den heidnischen Zeiten auch von Bedeutung gewesen ist, so läßt sich doch aus den angeführten Umständen kein Schluß auf eine bestimmte, bekannte Burg des wendischen Alterthums ziehen. Nach dem Stadtprivilegium vom J. 1309 wird der damals an die Stadt zum Stadtfelde verkaufte fürstliche Hof Dämelow zu der Burg gehört haben.

In der Theilung hatte der Fürst Pribislav I. von Parchim=Richenberg auch das Land Sternberg erhalten, welches mit den Ländern Parchim, Brenz, Ture und Kutin (oder Parchim, Goldberg, Lübz und Plau) zu dem größern Landestheile Warnow gehörte 1 ). Gegen das Ende seines Wirkens in Meklenburg hielt sich der Fürst mitunter auch zu Sternberg auf und ward auf einer Ausflucht von hier im J. 1256 von dem übermüthigen und kriegerischen Bischofe Rudolph I. von Schwerin gefangen, mit welchem er seit dem J. 1252 in Fehde und in gespannten Verhältnissen lebte, deren Folge war, daß Pribislav das Land verließ, in dessen Besitz er auch nicht wieder kam. Seine Brüder ergriffen sofort die Herrschaft seiner Länder, welche sie auch bald unter sich theilten; das Land Sternberg kam an Meklenburg und blieb bei diesem auch alle Zeiten hindurch 2 ).

Durch diese Abtretung an die mächtigere Herrschaft Meklenburg wird die Stadt Sternberg bedeutend gewonnen haben. In der Gegend gelegen, in welcher die Grenzen der verschiedenen Länder nahe zusammenrückten, ward die Stadt Sternberg und deren nahe Umgegend oft zu Fürstencongressen und andern Zusammenkünften 3 ) gewählt, und hieraus entwickelte sich bis auf den heutigen Tag die Sitte, Landtage auch zu Sternberg zu halten, eine Gewohnheit, welche die Hauptstütze der Stadt geworden ist.

Um die Mitte des 13. Jahrh. wird schon die jetzt noch stehende Kirche 4 ) gebauet sein; der Thurm ward im J. 1320 angebauet. Obgleich die Kirche bei den großen Bränden der Stadt im J. 1659 und 1741 wiederholt ganz ausgebrannt und durch das verheerende Element stark mitgenommen ist, so gehört sie doch in Ansehung des Baustyls zu den schönern Kirchen des Landes. Die Kirche ist ein altes, gefälliges Gebäude in einem


1) Vgl. Jahrb. XI, S. 44 flgd.
2) Ueber den Hergang dieser Begebenheit vgl. man Beyer in Jahrb. XI, S. 57 flgd. und S. 77 flgd.
3) Vgl. oben S. 179 und 184.
4) Die Kirche zu Sternberg war der Jungfrau Maria heilig, im Besondern aber der Jungfrau Maria und dem h. Nicolaus (in honorem - beate Marie virginis ac sancti Nicolai, patronorum parrochialis ecclesie in Sterneberch. Urk. v. J. 1503).
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sehr würdigen Style aus der allerersten Zeit des Spitzbogenstyls. Aus trefflichen Ziegeln erbauet, bildet sie ein länglichtes Viereck mit grader Altarwand, ohne Chornische; sie hat ein Mittelschiff und zwei gleich lange, nicht viel niedrigere Seitenschiffe. Die runden Gewölbe des Mittelschiffes sind nach den Bränden neu gebauet 1 ); die kräftigen Gewölbe der Seitenschiffe sind jedoch noch alt. Die Gewölbe ruhen auf zweimal 4 Pfeilern und 2 Pilastern; die Pfeiler sind achteckig, aus dem Viereck gebildet, haben Basen und Kapitäler und an den vier schmalen Seiten schlanke Halbsäulen. Die leise gespitzten Fenster sind durch steinerne Säulen dreifach geteilt. Das Fenster hinter dem Altare ist vierfach getheilt und gedrückter und minder schön als die übrigen; es ist neuern Ursprunges, da bei den beiden großen Bränden der Altargiebel einstürzte. Die beiden andern Fenster in der Ostwand und die beiden unten abgekürzten Fenster über den beiden Hauptpforten in der Südwand haben über ihren Wölbungen drei kleine runde Fenster oder Rosen, welche jetzt etwas unregelmäßig sind. Die beiden hübschen Hanptpforten sind schräge eingehend und mit Rippen oder Säulen mit kleinen Kapitälern geschmückt. An dm Seiten der westlichen Pforte sind Mauernischen mit spitzen Giebeln und schwarz glasurten Verzierungen aufgeführt; unter der Nische links ist ein Granitblock mit zwei Fußspuren eingemauert. An der westlichen Ecke des südlichen Seitenschiffes ist, über die Seitenwand der Kirche hinausgerückt, die Heilige Bluts=Kapelle vorgebauet, welche eine Vorhalle in der Verlängerung des Seitenschiffes neben dem Thurme hat. Die Kapelle ist in einem schwerfälligen Style mit weiten Fenstern aufgeführt. An alten Geräthen besitzt die Kirche gar nichts. Am Altare liegt die ehemalige Altarplatte, mit den fünf bischöflichen Weihkreuzen bezeichnet, jetzt zum Leichensteine benutzt, mit der Inschrift Inschrift ein Divack war 1572 Burgemeister zu Sternberg.


1) Bei der Visitation vom J. 1653 wird gesagt: "zwei gewelbe sind eingefallen und die andern stehen auch in großer gefahr", und Franck sagt in einem Manuscript, daß "1741 der Giebel gegen Osten innewerts schlug und die Gewölbe zerschmetterte".
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2. Fürstliche Residenz in der Stadt Sternberg.

Den größten Glanz gewann die Stadt Sternberg in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, namentlich durch die Gunst des gefeierten Fürsten Heinrich des Löwen. Die Residenz der Fürsten von Meklenburg war seit der Mitte des 13. Jahrh. die Stadt Wismar, bei weitem die größte und blühendste Stadt des damals noch kleinen Fürstenthums. Aber schon seit der Wallfahrt Heinrichs des Pilgers hatte die zu einem Gliede der Hanse heranreifende Stadt sich den Fürsten abgeneigt und widerspenstig gezeigt, so daß selbst der greise Pilger ihr den Rücken wenden und auf einem Landhofe bei der ehemaligen Residenz Meklenburg am Abend seines Lebens die ersehnte Ruhe suchen mußte. Sein Sohn, der Löwe, vielfach von Wismar beschränkt, trauete der Stadt nicht, und er hatte Ursache zu seinem Mißtrauen; auch er wandte sich nach und nach von ihr. In den ersten Jahren nach seiner Vermählung weilte er oft und gerne in der Heimath seiner Gemahlin Beatrix, im Lande Stargard, dessen Bewohner sich späterhin auch seinen Söhnen anhänglich und treu zeigten. Bald aber, als die Verhältnisse ernster und verwickelter wurden, zog er sich mehr in die Nähe der verschiedenen Landesgrenzen und der größern Städte und Fürstenwohnungen. Sternberg hatte von allen Städten seines Landes bei weitem die schönste und bequemste Lage und bot für ein Schloß auch Festigkeit genug gegen die damaligen Kriegskünste; die Landesversammlungen an der sagsdorfer Brücke waren schon damals gewöhnlich. Auch war Sternberg im Anfange der Regierung Heinrichs des Löwen, sicher vor dem Februar 1309, wenn sich auch der Zeitpunct nicht genau bestimmen läßt, abgebrannt und ohne Zweifel, vielleicht durch seine Unterstützung, schöner und regelmäßiger wieder aufgebauet. Daher wandte er sich allmählig nach dieser Stadt. Schon seit dem J. 1307 ist Heinrich häufig in Sternberg zu finden.

Bald aber brach Heinrich der Löwe mit Wismar ganz. Als er im J. 1310 die Vermählung seiner Tochter Mechthild mit dem Herzoge Otto von Lüneburg auf seinem Hofe in der Stadt Wismar feiern wollte und den Rath der Stadt um Beistimmung zu dieser Hochzeit ansprach, verweigerte die Stadt dem Fürsten die Erfüllung dieses Wunsches. In E. v. Kirchberg 1 ) lesen wir:


1) Vgl. E. v. Kirchberg Meklenb. Reimchronik, cap. CXLII, in v. Westph. Mon. ined. IV, p. 789.
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Da antwurten die burgere zu:
Herre, ir sollit wiszin nu,
es mochte komen vns uf arg,
daz ir quemet alzustarg;
es enkomet dyser stad nicht eben,
daz ir uwir tochtir hy wollit vergeben:
zu dem houe vil lude komen,
des moge wir nemen keynen fromen.

Die rostocker Chronik 1 ) berichtet:

It geschach in deme iare vnses heren 1310, dat Hinrick here van Mekelenborch, den men den louwen edder mit der platen plach to nomende, sine dochter Mechilde betruwede hartich Otten van Lunenborch vnnd begerde van dem rade siner stadt Wismer den hoff der hochtidt des byslapendes dersuluen siner dochter in der stadt Wismer tho holdende, des ehm de stadt weigerde vmme vare willen intholatende des velen volckes, dat nha wanlickheit den hoff wart sokende.

Zwar trug der Fürst diesen Schimpf einstweilen mit Ruhe und Würde; aber er faßte den Vorsatz, die Stadt zu züchtigen und zu bändigen. Diese Weigerung Wismars ward bald die Quelle einer langen Reihe höchst merkwürdiger Begebenheiten, welche die wendischen Hansestädte auf längere Zeit stark erschütterten; es giebt in unserer Geschichte kaum größere Begebenheiten.

Heinrich der Löwe aber wandte sich nach Sternberg und beging hier, wahrscheinlich im März 1310, die Vermählung seiner Tochter mit großer Pracht und herrlichen Festen. E. v. Kirchberg sagt, indem er

"von eyme groszin hofe zu Sterrenberch"

berichtet:

Syn hochczid wart zu Sterrenberg.
Da quamen zu dem hove gar
von manchin landen lude dar,
fursten, greuen, frowen schon,
rittere, knechte, edele baron,
dy her tugintlich intphing;
furstenlich der hof irging.
Syn tochtir da zu wybe wart
herczogin Otten uf der vart.


1) Vgl. Schröter Beitr. z. Mecklenb. Geschichtskunde, I, S. 1 flgd.
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Die rostocker Chronik berichtet:

Welck weiernt Hinrick van Mekelenborch swarliken tho sick nam, alleine dat he den inwendigen vnwillen mit manlicheit vnnd grodtmodicheit vtwendichliken thor tidt bedeckede vnnd lade denn hoff der vorbenhomeden hochtidt tho dem Sterneberge, dar he grotlicken geholden warth van forsten vnd van heren vnd van wollgebaren heren vnd luden, de Hinrick van Meckelenborch in dem ende des haues tho samende nam vnd klagede ehn den vnwillen, den ehme de wismarschen hadden bewiset vnd bat bistendigheit van ehn, in einer tidt sin leidt vp den wiszmarschen tho wrekende.

Mit diesem Feste (hôchzît) verlegte der Fürst Heinrich seine Residenz nach Sternberg. Er hatte hier ohne Zweifel schon eine Wohnung, da die Fürsten in den meisten Städten Schlösser besaßen; aber eben so unzweifelhaft wird es sein, daß er das Schloß zu Sternberg seit dieser Zeit mehr ausbauete, vergrößerte und befestigte. Das Fürstenschloß stand der Südseite, der Kirche gegenüber, auf der Anhöhe an der Stadtmauer, zwischen der Mühlenstraße mit dem Mühlenthor, der Ritterstraße und der Stadtmauer. Der Herzog Magnus schenkte im J. 1500 dem neu gestifteten Augustinerkloster zur Errichtung des Klostergebäudes "vnsere verfallene wonunge vnd "hoffestadt" 1 ), wo die Juden die "gemarterte Hostie" vergraben hatten; es kann also über die Lage des Schlosses kein Zweifel herrschen. Man findet auch an der Stadtmauer und auf dem bezeichneten Raume, welcher lange Zeit als Gartenland frei gelegen hat, hin und wieder Reste alter Bauwerke. Daß Sternberg wirkliche Residenz Heinrichs des Löwen ward, geht aus folgender Begebenheit klar hervor. Am 20. Februar 1313 verkaufte der Markgraf Waldemar von Brandenburg dem Könige Erich von Dänemark seine Hälfte der festen Burg zu Warnemünde für 5000 Mark brandenburgischer Münze und es ward bei dem Verkaufe bestimmt, daß der König von dieser Summe 2000 Mark zwischen Martini= und Neujahrstag zu Sternberg zahlen solle; wenn dieses nicht geschehe, so solle der König und sein Bruder Christoph zu Seeborch oder Wordingborch und der Fürst Heinrich von Meklenburg zu Sternberg oder Branden=


1) Nach dem Kirchen=Visitations=Protocoll vom J. 1572 lagen bei Sternberg auch "2 Morgen Acker vff dem Diergarten".
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burg Einlager halten 1 ); es wird hindurch gewiß, daß die Städte Sternberg und Neu=Brandenburg die Lieblingsstädte des Fürsten in den beiden Landestheilen Meklenburg und Stargard waren. Vom J. 1310 an datirt der Fürst seine meisten Urkunden aus der Stadt Sternberg.

Schon am 24. Febr. 1309, also schon vor dem völligen Bruche mit der Stadt Wismar, setzte der Fürst die Stadt Sternberg in den Stand, daß in derselben ein großer Hof gehalten werden konnte. Er bestätigte der Stadt nämlich ihre in dem Brande verloren gegangenen Privilegien 2 ), namentlich das parchimsche Recht und den dritten Theil der Gerichtsbußen, auch die Fischerei mit kleinen Netzen auf den Seen Rahden und Wustrow; dazu verkaufte er der Stadt den fürstlichen Hof Dömelow zum Stadtfelde, nach parchimschem Rechte, mit dem ganzen Flusse Mildenitz, von dem rahdenschen See bis zur Mündung in die Warnow, und ebenfalls zum Stadtfelde nach parchimschen Rechte das Dorf Lukow, mit der Aalwehre am See Lukow, jedoch ohne die lukowschen Seen, welche dem Fürsten verbleiben sollten; wo die Warnow das Stadtfeld berühren würde, sollte die Hälfte des Stromes der Stadt gehören. Beide Feldmarken, das lukower Feld vor dem lukower Thore und die Dämelow sind noch heute bekannt. Zu dem alten fürstlichen Hofe Dömelow gehörte wahrscheinlich die mildenitzer Burg. Durch diesen Ankauf ward der Wohlstand der Stadt wesentlich begründet.

In jenen Zeiten bildete sich auch das Gemeindewesen in allen Gliederungen sehr bestimmt aus.

Zuerst schlossen die Hauptgewerke Zünfte. Schon am 25. Jan. 1306 errichteten die Schuster und Bäcker zu Sternberg die Statuten 3 ) ihrer Brüderschaft zum Heil. Geist; diese Statuten sind ein seltenes und merkwürdiges Stück zur Geschichte der alten Zunftstiftungen. Die Statuten enthalten wesentlich nur Bestimmungen über Krankenbesuch, Begräbniß und Seelenmessen und einen Strafcodex für Ausschweifungen in den Versammlungen der Brüderschaft. Am 12. Dec. 1365 errichtete auch die Zunft der Schmiede ganz gleichlautende Statuten für ihre gleichfalls dem Heil. Geist gewidmete Brüderschaft 4 ). Noch im 16. Jahrhundert treten die Vier=Gewerke (Schuster, Schneider, Bäcker, Schmiede) amtlich als eine städtische Corporation in Sternberg auf.


1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. II, 1, S. 340-341; Schröter Rost. Chronik. S. 44 und 26.
2) Vgl. Lisch. Urk. des Geschl. Maltzan I, S. 154, und Schröder P. M. I, S. 909.
3) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XX.
4) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XX am Schlusse.
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Wichtiger aber, als das Zunftwesen, ist das Wirken gewisser Patricierfamilien in Sternberg, welche hier im 14. Jahrh. klarer hervortreten, als in irgend einer andern kleinern Stadt Meklenburgs. Sie führten meistentheils Namen von nahe gelegenen Dörfern und waren sicher Nachkommen von freien Landbesitzern, jedoch nicht ritterbürtig. Als solche erscheinen im 14. Jahrh. in Sternberg vorzüglich die von Rüest, von Wahmkow, Speth, von Parum, von Markow, von Dämelow, von Pritz, Trendekop. Sie hatten gewöhnlich Landgüter in Besitz, waren Mitglieder des Raths der Stadt Sternberg und bezeigten sich durch milde Stiftungen vielfach wohlthätig. Dabei werden sie immer nur Bürger von Sternberg genannt und erhalten nur bürgerliche Ehrentitel, wie "viri discreti, beschêdene lüde" etc. .

Von diesen Patriciern spielt Bernhard Rüest eine bemerkenswerthe Rolle. Er wird in den Urkunden Bernhardus Ruyst, auch Růyst oder Růst genannt; diesen Namen führte die Familie ohne Zweifel von dem Dorfe Rüest, an Wahmkow grenzend, zwischen Sternberg und Goldberg, da dieses Dorf zu derselben Zeit ebenfalls Ruyst geschrieben wird 1 ). Am 23. März 1346 kauften dieser Bernhard Rüest und Nicolaus Speth, "Bürger in Sternberg", das Dorf Blankenberg mit dem Hofe, welches den v. Wedel auf Werder gehört hatte 2 ); dieses Gut ging am 30. August 1387 durch Kauf an die Präceptorei Tempzin über, so wie "Clawes Spet vnde Bernd Růst vnde Hinrik van Bulowe, wanaftich to Krytzowe", es besessen hatten. Am 29. Sept. 1366 verlieh der Herzog Johann ihm und dem Thideke von Parum zwei Hufen im Dorfe Zülow, mit der Freiheit, dieselben zu geistlichen Stiftungen zu verwenden 3 ), und am 4. Novbr. 1373 denselben Bürgern 6 1/2 Mark und 2 1/2 Schillinge lübischer Pfenninge aus den Dörfern Pastin und Zülow, mit derselben Freiheit 4 ). In der Zeit 1361-1365 war Bernhard Rüest Rathmann zu Sternberg.

Nicolaus Speth erscheint nur in diesen Verhältnissen zu dem Gute Blankenberg, welches er am 23. März 1346 mit Bernhard Rüst gekauft hatte. Am 28. Junii 1380 überließ (antwarde) "Clawes Spet wonaftech tho deme Blankenberghe" seine Besitzungen in dem Dorfe seinem Oheim ("myneme lêuen ôme) Heinrich von Bülow auf Kritzow für


1) Vgl. Urk. vom 6. Jan. 1354 in Lisch Maltzan. Urk. II, S. 116 und 118.
2) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXII.
3) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXVI.
4) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXVIII.
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den Fall, daß seine Tochter, Curd von Bützow's Ehefrau, ohne Leibeserben sterben würde. Claus Spet war am 6. Dec. 1387 gestorben.

Die Familie von Parum muß mit diesen Familien nahe verwandt gewesen sein. Am 29. Sept. 1366 erwarb Thideke von Parum, "Bürger zu Sternberg", zugleich mit Bernhard Rüest zwei Hufen in Zülow 1 ) und am 4. Nov. 1373 mehrere Pächte aus Pastin und Zülow 1 ). Seine Wittwe Margarethe schenkte im J. 1383 der Kirche zu Sternberg einen Acker (vgl. Franck A. u. N. M. VII, S. 18). Am 6. Dec. 1387 aber entsagte "Clawes Parym" allen ihm "angestorbenen" Rechten an dem Gute Blankenberg, nach Claus Spet's Tode, zu Gunsten des Klosters Tempzin.

Bekannter ist die Familie Wahmkow, welche reich begütert war. Schon im J. 1311 stiftete Hermann Wahmkow eine Messe in der Kirche zu Sternberg mit 15 Mark Hebungen aus dem Dorfe Stiten (vgl. Franck A. u. N. M. V, S. 227). Damals waren vier Vicareien in der Kirche zu Sternberg. Im J. 1312 kaufte derselbe das halbe Dorf Rosenow, welches späterhin an den Heil. Geist überging (vgl. Franck a. a. O. S. 226). Darauf verlieh der Fürst Heinrich von Meklenburg dem Pfarrer Conrad Wahmkow auf Pöl und seinem Bruder Hermann, "Bürger zu Sternberg", 3 Hufen und 1 Hofstelle zu Garwensdorf, wie sie der Ritter Dedwig von Oertzen an dieselben verkauft hatte 2 ). Die Wahmkow schenkten diesen Besitz dem Kloster Neukloster nach dem Tode der Gertrud Wahmkow, Tochter des Dietrich Wahmkow, welche Nonne (ancilla Christi in Campo Solis) in diesem Kloster war [H2]. Am 4. März 1317 stifteten Barthold Wahmkow und seine Brüder ("famosi viri, nobis dilecti, cives Sternebergenses") mit 20 Mark jährlicher Hebungen aus dem Dorfe Torgelow (jetzt Forsthof Turlow bei Sternberg) eine Vicarei in der Kirche zu Sternberg 3 ). Hermann Wahmkow war 1306, Barthold Wahmkow 1361 und Nicolaus und Conrad Wahmkow waren 1365 Rathmänner zu Sternberg. Im J. 1357 überließ Nicolaus Wahmkow dem Heil. Geist zu Sternberg 2 1/2 Hufen im Dorfe Pastin, mit denen eine Vicarei gestiftet ward 4 ), und im J. 1359 wiederum 14 Hufen in demselben Dorfe.

Ueber den Güterbesitz der Familie von Markow haben wir nur die Registratur einer verloren gegangenen Urkunde d. d.


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXVI u. XXVIII.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 117 u. 134.
3) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXI.
4) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXIV, und nach Urkunden=Regesten im schweriner Archive.
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Sternberg 1300: "Heinrich Herr zu Mecklenburg hatt verkaufft "das Dorf Schonevelt c. p. sampt der gerichtsgewalt 60 ßl. vnd darunter Johanni vnd Johanni Merchowen Bürgern zum Sternberg für 720 Mk." Johann Merchow war 1306 und 1311 Rathmann zu Sternberg.

Die Familie Bonsack, welche noch zu Sternberg blüht, ist ursprünglich eine rittermäßige Familie. Im J. 1361 gab Henneke Bonsack auf Gr. Rahden zu zwei Altären in der Kirche zu Sternberg die Bede von 6 Hufen in dem Dorfe Kl. Rahden. Henneke Bonsack war in demselben Jahre 1361 herzoglicher Vogt zu Sternberg 1 ).

Johann Gerdes, "borgher to deme Sterneberghe", und seine Frau Adelheid pfändeten im J. 1383 von dem Knappen Martin Zickhusen auf Poverstorf dessen Besitzungen "to Lutteken Pouerstorp dat ok ys ghenomet Gulekendorpe".

Bekannt ist die Familie Trendekop. Am 5. Mai 1307 verkaufte der Fürst Heinrich von Meklenburg dem sternberger Bürger Heinrich Trendekop den fürstlichen Antheil im Dorfe Cobrow, aus welchem dieser die Vicarei am H. Geist=Hospitale mit 15 Mark Hebungen verbesserte. Vgl. Lisch Urk. Gesch. des Geschl. v. Oertzen I, B, S. 48. Franck A. u. N. M. V, S. 193 nennt die Familie irrtümlich "Wendekopp". Im J. 1311 war Heinrich Trendekop Rathmann zu Sternberg. Im J. 1328 kauften Barthold und Heinrich Trendekop 4 Hufen in Rosenow, welche später an die sternberger Vicarien übergingen.

Diese Beispiele mögen hinreichen zur Aufklärung des Ansehens eines vornehmen, güterbesitzenden Bürgerstandes in der Stadt Sternberg im 14. Jahrh.; wahrscheinlich war dieser eine Schöpfung des staatsklugen und kräftigen Fürsten Heinrichs des Löwen, welcher die wahre Kraft des Staates in der Entwickelung aller staatsbürgerlichen Elemente fand. Wenigstens blühte der Bürgerstand in Sternberg vorzüglich zu seiner Zeit.

Unter solchen Umständen ward denn auch viel Tüchtiges geschafft, nach dem Geiste der Zeit. So z. B. fällt in diese Periode der Bau des ganzen Kirchthurms, eines sehr kräftigen und schönen Bauwerkes. Links am Eingange von der Thurmpforte ist in mehrere Ziegelsteine eine Inschrift eingegraben, welche (nach Schröders Pap. Meckl., S. 1000) Latomus in Genealochron. also:

Anno M tr C bis Xque secundo
Turris in octaua Petri Paulique
Templa hec fiunt - - -


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXV.
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Franck im A. u. N. M. VI, S. 30, also:

Ao. M. ter C bis X. M. Juny Turris in octaua Petri et Pauli

Cepta hic strui a quodam 'p Reystuerus vocitabat.

las. Im J. 1842 konnte ich noch folgendes mit Sicherheit lesen:

Inschrift

So viel ist hiernach gewiß, daß im J. 1320 der Thurm über der Erde aufgebauet ward. Das Wort Inschrift aber scheint auf die Familie Rüest oder Ruyst zu deuten und es ist sehr wahrscheinlich, daß der oben genannte Bürger Bernhard Rüest in seinen jüngern Jahren den Thurm entweder als Baumeister oder durch Herbeischaffung der Geldmittel aufgeführt habe. - Der obere Theil des Thurmgebäudes ist nach dem großen Brande von 1741 im J. 1750 neu aufgeführt, da diese Jahreszahl oben an der Thurmmauer steht.

Wie aber jedes Element des Staates in der ersten Hälfte des 14.Jahrh. zur Entwickelung kam, so zog der Fürst Heinrich der Löwe auch eine Menge rittermäßiger Leute in die Stadt Sternberg und band sie hier fester an seinen Hof. Daher entstand neben der Fürstenburg in Sternberg auch eine Ritterstraße (platea militum) und in Sternberg war seit alter Zeit ein Ritterkaland 1 ), welcher noch am Ende des 15. Jahrh. blühete 2 ). Der Ritterkaland zu Sternberg bestand schon im J. 1314; in diesem Jahre hatte Heinrich von Radem den "Calandes= Herren" 4 Hufen zu Kl. Radem (Rahden) verkauft. Im J. 1354 hatte Dietrich Potendorf den Calandsherren 2 Hufen in Zülow und 2 Hufen in Bokholt überlassen und im J. 1399 verkauften die Kalandsherren einem ihrer "Medebruder Heinrich Knakenhawer genannt" ihr Haus an der Ritterstraße 3 ). Es lassen sich namentlich gewisse Familien bezeichnen, welche Häuser in der Stadt eigenthümlich besaßen und vererbten. Schon zu den Zeiten Heinrichs des Löwen wohnten in Sternberg die von Cramon auf Mustin, Zülow und Borkow: 1325 werden "her Syuerd, her Curd vnd her Hermen, riddere, heten von Cremon, tôme Sterneberch, to Mostyn vnde to Tzulow wanaftich", genannt 4 ). Um das J. 1350 ver=


1) Vgl. Franck A. u. N. M. VI, S. 181, zum J. 1351.
2) Z. B. im J. 1481:

"honorabiles domini fratres kalendarum militum in oppido Sterneberg".

3) Nach Urk. Regesten im schweriner Archive.
4) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. I, S. 393.
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pfändete der Herzog Albrecht dem Claus von Kardorf und dessen Kindern, welche Vasallen ("vnse leuen truwen"), aber auch zugleich Bürger zu Sternberg ("borghere to deme Sterneberghe") genannt werden, die Vogtei über Stadt und Land Sternberg 1 ). Auch die von Barner, auf Zaschendorf, Sülten etc. ., werden schon im 14. Jahrh. als in Sternberg ansässig genannt, z. B. 1387 und 1397 "Clawes Berner to deme Sterneberge wanafftich". Bekannt ist, daß die von Pressentin bis auf die neuern Zeiten ein Haus in Sternberg hatten: schon im J. 1397 wird "Hennynk Pressentyn knape wanafftich tome Sterneberghe" genannt. Im 15. Jahrh. werden die von Gustävel in Sternberg erwähnt. Die Preen von Witzin und Lübzin waren lange Zeit in Sternberg wirksam; schon 1380 und 1383 war Martin Preen Vicar zu Sternberg und im J. 1427, neben Curt Scherer, "Merten Pren borghermester der stad Sterneberch"; noch im J. 1505 war "Barthold Pren en gadeshuses man (Kirchenvorsteher) der "kerken thom Sterneberg". Im J. 1505 war "Borchard van der Lüe borgermeyster thom Sterneberghe vnd erffzeten thom Vogelsange"; seine Brüder wohnten auf Ilow und Panzow. Zu derselben Zeit war ein Brusehaver Rathmann zu Sternberg; die Brusehaver waren alte richenbergische Lehnlente. Außer diesen Familien erscheinen auch die Sperling auf Thurow und Keetz etc. ., die von Plessen auf Müsselmow etc. . und andere der Stadt benachbarte Familien öfter in Sternberg.

Unter solchen Umständen gestaltete sich denn auch das Stadtregiment in Sternberg eigenthümlich. Es mag sein, daß auch in den übrigen kleinen Städten Meklenburgs nur solche Personen im Stadtrathe saßen, welche kraft ihres Geburtsstandes auch zur Besetzung des fürstlichen Rathes fähig waren, d. h. Personen aus dem Ritterstande oder Patriciat; aber es tritt diese Eigenthümlichkeit vielleicht nirgends so deutlich hervor, als in Sternberg. Es ist so eben dargethan, daß die Rathmänner häufig, vielleicht gewöhnlich und immer, dem Patricierstande angehörten; wir finden aber in Sternberg auch Burgemeister und Rathmänner aus dem Ritterstande 2 ). Im J. 1427 war Martin Pren


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXIII.
2) Daß rittermäßige Personen Burgemeister und Rathmänner waren, findet sich grade nicht sehr selten; vgl. Nachricht von dem Geschlecht der von Schlieffen, S. 187 flgd., und v. Kamptz Geschichte der Familie v. Kamptz, S. 66-67. Nach Originalurkunden waren z. B. Eggert v. Kamptz 1443-1468, Hans Voß (auf Luplow) 1478-1480, Eggert v. Barnekow (mit dem bekannten Wappen der adeligen Familie) 1484 Burgemeister in Malchin; Eggert von Barnekow war vorher, 1475-1480, urkundlich Rathmann zu Malchin.
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Burgemeister zu Sternberg; wir finden diesen Zweig der Familie, welcher das bekannte prensche Wappen mit den drei Pfriemen im Schilde führte, mit Familiengliedern dieses Namens auf dem benachbarten Gute Witzin angesessen; im J. 1437 war Henning Tepeling und 1505-1514 war "er Borchard von der Lüe, erffzeten thom Vogelsange, borgermeyster thom Sterneberghe", während "er Nicolaus Brusehaver" 1514 Rathmann und 1505 "Barthold Pren "en gadeshuses man der kerken thom Sternebergh" war.

Die Ansässigkeit so vieler adeliger Familien in Sternberg erzeugte aber wiederum besondere Verhältnisse in Beziehung auf den Gerichtsstand derselben. Die adeligen Familien wohnten wahrscheinlich an der Ritterstraße und bedeckten mit ihren Häusern die Seite des fürstlichen Hofes des nachmaligen Klosters; denn die fürstliche Hofstelle, welche an der Stadtmauer lag, hatte, auch nach der Säcularisirung des Klosters, Thorhaus, Bauhaus, Reitstall und Scheure an der Mühlenstraße. Jetzt stehen an der Mühlenstraße Privatwohnungen und die Ritterstraße an der Klosterhofseite war bis zum J. 1842 leer von Häusern, mit Ausnahme eines Hauses, nicht weit von der Stadtmauer, welche in der Stadt den Namen "Rittersitz" führte; die Gegend dieses Hauses führte noch vor hundert Jahren den Namen "Ritterviertel" und hinter diesem Hause liegt am Stadtgraben eine ziemlich große Wiese, welche "Rüderkoppel" genannt wird. Von diesem Hause ging in der Stadt und im Lande die Sage, es besitze "ständische Rechte mit Sitz und Stimme im Landtage". Dieses Haus war ein altes v. pressentinsches Burglehn, über welches der Geheime Rath J. P. Schmidt folgende Nachrichten 1 ) hinterlassen hat. Es fehlt über diesen Besitz ganz an Urkunden und Acten jeder Art. Im J. 1749 zeigte Claus Otto von Pressentin auf Stieten an, daß seine Vorfahren seit hundert Jahren einen in Sternberg belegenen, von allen Contributionen und bürgerlichen Lasten ganz freien "Rittersitz" besitzen, über den es ihm jedoch an allen Urkunden fehle. Auch der Magistrat berichtete, das Haus sei im Stadtschoßbuche nicht verzeichnet, auch bei Durchzügen nicht mit Einquartirung belegt worden; dieser Rittersitz übe auch seine eigene Jurisdiction aus, obgleich andere in der Stadt wohnende Adelige der Stadt=Jurisdiction in realibus unterworfen seien. Auch Bürger bezeugten das Herkommen nach Hörensagen. Jedoch ward v. Pressentin mit seiner Forderung abgewiesen, bis er die Qualität eines Ritter=


1) Auch Franck in A. u. N. M. IV, S. 74, sagt: "In der Stadt ist noch ein freyer Rittersitz, so denen von Pressentin von uralten Zeiten her zugehöret".
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sitzes besser als bisher beweisen könne. - An dieser ganzen Behauptung ist wohl nichts weiter, als daß die Rittersitze und Burglehen, welche in der Ritterstraße an dem fürstlichen Hofe lagen, wie dieser, von der städtischen Gerichtsbarkeit befreiet waren und unmittelbar unter fürstlicher Gerichtsbarkeit standen; daß der Besitzer des v. pressentinschen Burglehns immer zugleich Gutsbesitzer und von seinem Landgute Landstand war, hat ohne Zweifel zu der irrigen Vermuthung Veranlassung gegeben, daß die Landstandschaft an dem Hause klebe, da die Landtage in Sternberg gehalten werden und die v. Pressentin wahrscheinlich in diesem Hause wohnten, wenn sie sich in der Stadt aufhielten. - Seit der Säcularisirung standen der ganze Klosterhof und später die an demselben liegenden Privathäuser in der Mühlenstraße unter dem fürstlichen Stadtvogt und in neuern Zeiten unter dem fürstlichen Domanial=Amte Warin; der Besitzer des "Rittersitzes" soll in neuern Zeiten seine vermeintlichen Ansprüche wegen der mit dem Besitze verbundenen Lasten aufgegeben haben. Seitdem aber seit dem J. 1842 die Gartenplätze an der Ritterstraße mit Häusern bebauet sind, hat durch eine Vereinbarung mit der Stadt die ganze besondere Jurisdiction aufgehört; im J. 1843 gingen die auf dem Klosterhofe belegenen Grundstücke in den Stadtverband über 1 ).

Durch einen verhältnißmäßig so großen Reichthum und Verkehr blühten denn auch die geistlichen Stiftungen in Sternberg schon früh auf eine nicht gewöhnliche Weise. Die Pfarrkirche hatte viele Vicareien und Lehen, deren Priester häufig von adeligem Stande waren, was sich bis in das 16. Jahrhundert hineinzieht 2 ); es hatten z. B. die von Bülow auf Rahden etc. . und die von Cramon auf Borkow etc. . schon früh Vicareien in der Pfarrkirche. An milden Stiftungen hatte die Stadt schon im 14. Jahrh. ein S. Georg= 3 )Hospital, ein Heil. Geist= 4 ) Hospital, eine S. Gertruden=Kirche, ein Siechenhaus (domus leprosorum), ein Elendenhaus (domus exsulum) für heimathlose (d. i. elende) Wanderer, u. a. m. Die Franziskaner=Mönche inWismar hatten durch Vergünstigung des


1) Vgl. Mecklenb. schwerin. Anzeigen, 1843, Nr. 48, S. 1338.
2) Vgl. unten den Abschnitt über die Reformation in Sternberg.
3) Das S. Georg=Hospital stand vor dem lukower Thore und war schon 1615 "dach= und fachlos". Es ward daher abgebrochen, in die Stadt verlegt (sicher vor 1638) und mit der S. Gertrud=Kirche auf dem Spiegelberge vereinigt, welche seitdem S. Georg genannt wird. - Die Zeit der Stiftung ist auch nicht einmal ungefähr zu bestimmen.
4) Die H. Geist=Hospital=Kirche stand sicher schon im J. 1307 in der Stadt in der Küterstraße. Vgl. Lisch Urk. z. Gesch. des Geschl. v. Oertzen, I, B, Urk. v. 5. Mai 1307.
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Fürsten Heinrich seit dem J. 1327 eine Terminarei in Sternberg 1 ), welche sie bei der Reformation an die Stadt abtraten.

Unter so günstigen Verhältnissen, welche sich ohne Zweifel alle unter dem Fürsten Heinrich dem Löwen entwickelten, blühte die Stadt Sternberg so rasch empor, daß sie im 14. Jahrhundert die einzige Mittelstadt in Meklenburg war, wie es im Lande Stargard allein Friedland war. Nach dem rostocker Landfrieden vom J. 1354 2 ) sollten Rostock 50, Wismar 40, Parchim 40, Neu=Brandenburg 30, Güstrow 30, Malchin 30, Teterow und Lage jede 5, alle übrigen Städte jede 10, nur Sternberg und Friedland jede 20 Gewaffnete stellen. Im J. 1356 ward zu Sternberg zwischen den meklenburgischen und werleschen Fürsten ein Landfriede geschlossen 3 ). Im J. 1354 ward Sternberg zu einem Landfriedensgerichtsort bestimmt 4 ), wo der Ritter Raven von Barnekow Landfriedensrichter war 5 ), und im Landfrieden von 1366 ward Sternberg wieder zum Gerichtsorte erkoren 6 ). Noch im J. 1506 hatte Sternberg nach den Roßdienstrollen 40 Mann zu stellen, war also damals noch eine Mittelstadt.


Während der Regierung Heinrichs des Löwen erlebte die Stadt Sternberg noch manche wichtige Landesbegebenheit. Zwar feierte der Fürst im J. 1315 nicht in Sternberg seine zweite Hochzeit, wie Franck annimmt, sondern zu Dömitz, da Kirchberg cap. CLIII von der Fürstin Anna ausdrücklich berichtet:

zu Dommitze sy wart eben
hern Hinriche zu wybe gegeben.

Auch seine dritte Hochzeit im J. 1328 mit der Fürstin Agnes von Lindow=Ruppin hielt er wohl nicht in Sternberg, da diese Hochzeiten wohl in den Ländern der Brautväter gehalten wurden. Aber man kann annehmen, daß in Folge der wiederholten Vermählungen jedenfalls große Feste in Sternberg gefeiert wurden.


1) "Henricus Leo Magnopolensis dominus concessit fratribus minoribus conuentus Wismariensis areas pro domibus terminariorum videlicet in Sterneberch, Grevismühlen ac Bucowe." Nach Slagghert in v. Westfalen Mon. ined. IV, p. 853. - In dem Visitations=Protocoll vom J. 1572 heißt es: "Das Heuselein und Boden bei dem Kirchhoff belegen hat den Mönchen zur Wismar gehöret, dieselben haben es dem Rath übergeben". - Im J. 1363 verkauften die wismarschen Mönche eine Hebung von 1 Drömt Roggen aus Pastin an die sternberger Geistlichkeit, nach einer Urk.=Regeste im schweriner Archive.
2) Vgl. Lisch v. Maltzan. Urk. II, S. 119 flgd.
3) Vgl. daselbst, S. 138 flgd.
4) Vgl. daselbst, S. 119.
5) Vgl. daselbst, S. 124.
6) Vgl. daselbst, S. 197 flgd.
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Eine der bedeutsamsten Begebenheiten für Sternberg aber war, daß Heinrich der Löwe am 21. Jan. 1329 hier im kräftigen Alter sein Leben beschloß 1 ), ein Todesfall, welcher in der weitern Entwickelung der Stadt einen dauernden Stillstand brachte. Die Begebenheit aber war für alle deutschen Ostseeländer so bedeutend, daß die Stadt Sternberg sie tiefer fühlen mußte, als jede andere Stadt; denn mit dem Fall des Löwen ging auch ihr Stern unter.

Im Januar des J. 1329, kurz vor seinem Ende, bestimmte Heinrich der Löwe zu Sternberg noch die Stiftung des Klosters Ribnitz und die Einkleidung seiner Tochter Beatrix in dasselbe 2 ). Er hatte aber auch seiner Stadt Sternberg gedacht, indem er im J. 1328 (die Stephani) zu Sternberg den Kauf von 4 Hufen in Rosenow, welche den Cramon gehört hatten, durch Gerhard v. Radem und Barthold und Heinrich Trendekop bestätigte und diesen das Eigenthumsrecht verlieh; im J. 1350 waren diese Hufen im Besitze der sternberger Vicarien. Ferner gab er im J. 1328 den Vicarien zu Sternberg das Eigenthum des Dorfes Loitz. Am 19. Nov. 1329 bestätigte seine Wittwe Agnes die Urkunden über die Hufen in Rosenow 3 ).

Die von dem Fürsten für seine minderjährigen Söhne Albrecht und Johann eingesetzte Vormundschaft, welche aus 16 ritterbürtigen Räthen und den Rathscollegien der Städte Wismar und Rostock bestand, verlegte auch sogleich die fürstliche Residenz wieder nach der alten Residenzstadt Wismar 4 ). Jedoch behielt Sternberg noch den Trost, daß des Fürsten Heinrich Wittwe Agnes ihre Residenz zu Sternberg behielt. Ihr Gemahl hatte ihr nämlich bei der Vermählung Stadt und Land Sternberg zum Leibgedinge verschrieben:

Dy czid von Mekilnborg Hinrich
zum drytten male wybete sich:
frawen Agneten nam her da,
dy vur hatte fursten Wysla,
der zu Rugyen furste waz;
dy hochczid ging zu sundir haz.
Her gab ir do geringe
Sterrenberg zu libgedinge. (Kirchb. cap. LXVIII.)

Noch im J. 1343 nannte sich die Fürstin Agnes "Herrin von Sternberg" ("coram inclita Agnete, nunc terre


1) Begraben ward Heinrich der Löwe in Doberan; vgl. Jahrb. IX, S. 428 flgd.
2) Vgl. Rudloff Urk. Lief. S. 387-394.
3) Nach Urk. Regesten im schweriner Archive.
4) Vgl. Jahrb. VII, S. 10 und 3.
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Sternebergensis dominatrice") 1 ). Wahrscheinlich lebte die Fürstin noch im J. 1367, als sie mit dem Herzoge Johann, ihrem Stiefsohne, der Stadt die Mittelmühle verkaufte 2 ). Zwar führte auch die zweite Gemahlin des Herzogs Johann, ebenfalls eine geborne Gräfin von Lindow=Ruppin, den Namen Agnes; aber diese würde in der Urkunde sicher als des Herzogs Gemahlin bezeichnet sein, wenn sie es gewesen wäre.

Im J. 1352 theilten 3 ) die Brüder Albrecht und Johann von Meklenburg die Länder, so daß der Herzog Johann das Land Stargard und die ehemaligen richenbergischen Länder, welche an Meklenburg gefallen waren, Sternberg und Ture erhielt, und im J. 1355 erweiterten sie zu Sternberg diese Theilung in Beziehung auf das Land Stargard 3 ). Seitdem blieb Sternberg bei der Linie Meklenburg=Stargard bis zum Aussterben derselben im J. 1471.

Der Herzog Johann erhielt seine Residenz zu Sternberg und erscheint nach den von ihm ausgestellten Urkunden noch häufig in dieser Stadt. Ja, er lebte noch so sehr im ehrenden Andenken seines Vaters, daß er sich einige Male selbst "Herr von Sternberg" nannte ("her Johan van godes gnaden eyn hertoghe van Mekelborch vnde en here to Stargard vnde to Sternebergh" 4 ). Auch verkaufte er, mit der Herzogin Agnes, vermuthlich seiner Stiefmutter, als Leibgedingsbesitzerin, am 13. April 1367 die Mittelmühle zu Sternberg an die Stadt zu parchimschem Rechte 5 ). Im J. 1361 gab er dem Heil. Geist=Hospitale zu Sternberg den Aalfang im lukower See 6 ). Aber der Glanz der Stadt Sternberg erlosch unter den folgenden Regenten, welche sich nach und nach auf ihre Residenzen im Lande Stargard beschränkten, immer mehr, namentlich seitdem die Stadt im J. 1403 von dem Fürsten Balthasar von Werle in dessen Fehde mit der Stadt Lübeck gestürmt ward 7 ).

Des ersten Herzogs Johann Enkel, der Herzog Johann IV., hielt sich noch häufig in Sternberg auf und ward hier begraben, wie Latomus in seinem Genealochronicon, in v. Westph. Mon. IV, S. 345, nach dem jetzt verschwundenen Leichensteine berichtet:


1) Vgl. Franck A. u. N. M. VI, S. 135.
2) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. XXVII.
3) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 315 u. 321, und Letztes Wort, Beil. S. 8 u. 112.
3) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 315 u. 321, und Letztes Wort, Beil. S. 8 u. 112.
4) Nach einer Original=Urkunde über eine Vicarei der Kirche zu Wesenberg, im Archive zu Neu=Strelitz.
5) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. XXVII.
6) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. XXV.
7) Vgl. Franck A. u. N. M. VII, S. 101, und Rudloff M. G. II, S. 550.
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"Weil ihm aber im Gefengnis die Beine gar erkaltet, ist er fort anno 1435 gestorben und zum Sternberg im Chor begraben worden, unter einem Steine, so noch da liegt und die Jahrzahl zeiget".

Ferner berichtet Latomus, a. a. O. S. 367, von noch einem fürstlichen Begräbnisse in der Kirche zu Sternberg:

"Im selbigen Jahr ist auch gestorben ein junger Hertzog von Meckelnburg und Fürst zu Wenden, Johannes, und zum Sternberg im Chor begraben, bin der Meynung, es sey Hertzog Christoffers, Hertzog Wilhelms Bruder Sohn gewesen";

Chemnitz in seiner Chronik hält diesen "Johannes XXII für Herzog Johansen einzigen Sohn".

Mit dem Aussterben des Hauses Meklenburg=Stargard im J. 1471 verlor Sternberg die fürstliche Residenz selbst dem Namen nach. Im Anfange des 16. Jahrhunderts war das fürstliche Schloß zu Sternberg schon gänzlich verfallen. Jedoch brachte eine unerwartete Begebenheit, die Verehrung des Heiligen Blutes, auf einige Zeit wieder reges Leben und vortheilhaften Verkehr in die Stadt.

3. Das Heilige Blut zu Sternberg.

Wenn auch in der katholischen Zeit überall viel Mißbrauch mit Wunderthätigkeit getrieben ward, so erlangte doch kein Wunder so großes Ansehen, als das "Heilige Blut", welches wiederholt Gegenstand abergläubischer Verehrung ward. Daher ward denn auch das "Heilige Blut" das Ziel weiter und häufiger Wallfahrten und dadurch eine reiche Erwerbsquelle für die Geistlichkeit. Auch in Meklenburg ereigneten sich zu mehreren Malen Wunder, welche gewissen Orten ein bedeutendes Ansehen verliehen. Zuerst geschah im J. 1201 ein Wunder zu Doberan durch eine Hostie, welche ein Hirte im Munde bei sich behalten und zum Schutze seiner Heerde in seinem Hirtenstabe verwahrt hatte; Doberan ward hierdurch auf längere Zeit ein besuchter Wallfahrtsort, und noch heute steht die Heil. Bluts=Capelle vor der nördlichen Pforte der Kirche 1 ). Bald aber lief der Bischofssitz Schwerin dem aufstrebenden Kloster den Rang ab; der berühmte Graf Heinrich I. von Schwerin brachte von seinem Kreuzzuge im J. 1220 aus Jerusalem einen Jaspis mit 2 ), welcher einen Tropfen des wirk=


1) Vgl. Jahrb. IX, S. 411 flgd.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. III, Nr. XVI und XIX.
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lichen Blutes Christi enthielt; die Verehrung dieses Heiligen Blutes in der seit der Reformation zur fürstlichen Begräbnißgruft bestimmten Heiligen=Bluts=Capelle hinter dem Altare im Dome zu Schwerin ward am Grünen=Donnerstage 1222 bestimmt und erhielt sich bis zur Reformation in vorzüglichem Ansehen. Ein anderes Heiliges Blut, welches in den Ostseeländern großes Ansehen erlangte und das allgemeine Ziel der Wallfahrten ward, war in der benachbarten Mark Brandenburg zu Wilsnack: drei Hostien, welche bei dem Brande der Kirche zu Wilsnack im J. 1383 unversehrt geblieben waren 1 ) und viele Wunder thaten.

Eine andere Veranlassung hatte das Heil. Blut zu Crakow und Güstrow. Im J. 1325 hatten nämlich die Juden zu Crakow und im J. 1330 die Juden zu Güstrow sich eine Hostie zu verschaffen gesucht und dieselbe durchstochen, worauf denn die Hostie Blut vergossen und bei ihrer Wiederauffindung durch ihre Blutflecken Klage erhoben haben soll. Im J. 1330 mußte die ganze Judenschaft zu Güstrow auf den Holzstoß wandern. Jedoch erlangte hier das Heilige Blut kein bedeutendes Ansehen, obgleich ihm eigene Kapellen gestiftet waren.

Die Geschichte von der Durchbohrung von Hostien durch Juden wiederholt sich im Mittelalter überall in derselben Gestalt. Durch das häufige Vorkommen hat jeder einzelne Fall in den Augen der Welt in der That nicht so große Bedeutung, als für den Forscher die Wiederkehr des Ereignisses. Die Judenverbrennungen im Mittelalter gleichen den Hexenverbrennungen im 16. und 17. Jahrhundert. Man sieht den einzelnen Hexen=Processen grade nicht viel Ungewöhnliches an, weil die meisten einander gleich sind: Anklage, Geständniß und die herkömmliche Strafe des Feuertodes für die Sünde der Ketzerei sind die gewöhnlichen, nüchternen Artikel der Protocolle. Aber forschende Augen erkennen in dem ganzen Wesen der Hexenverfolgungen eine tiefe moralische Verdorbenheit: Finsterniß und Aberglauben durch die Zurückdrängung des Geistes der Reformation bei dem armen Volke, von der einen, und Benutzung der Dummheit zur Kuppelei, von der andern Seite, und dazu die Feigheit der nach dem todten Buchstaben des katholischen Gesetzes urtheilenden Gerichtsgewalt, welche ohne Zweifel viele Schändlichkeiten sah, aber nicht aufzudecken und dem Volke nicht zum Rechte zu verhelfen wagte. Die Hexenprocesse sind die wahren Stempel der Zeit der - Blüthe der Jurisprudenz.

Ähnlich, wenn auch anders, verhält es sich mit den Judenverfolgungen im Mittelalter. Nach allen Forschungen war der


1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 2, S. 121 flgd.
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Charakter der Juden im Mittelalter 1 ), wie er noch heute häufig sich zeigt und sich seit Jahrtausenden gezeigt hat; eine Volksindividualität läßt sich in einigen Jahrzehenden nicht verwischen, namentlich wenn der religiöse Aberglaube genährt wird, und "Halsstarrigkeit" ist bekanntlich das alttestamentliche Erbtheil der Juden; kein Mensch geht widerwilliger in die Eigenthümlichkeit einer neuen Heimath ein, als der Jude. - Die Beschäftigung der Juden war auch im Mittelalter der Handel, ihr Ziel war Gewinn durch Wucher; sie waren die Geldmäkler und Pfandleiher und standen als solche grade nicht in Ansehen, wenn man sie auch gebrauchte; sie standen daher unter unmittelbarem fürstlichen Schutze als fürstliche "Kammerknechte". Die allein seligmachende Kirche stand im Mittelalter allein herrschend da; jeder Abfall von ihr, jede Häresie, ward mit dem Feuertode bestraft: die Duldung eines andern Glaubensbekenntnisses war unbekannt, wenn auch mancher seinen besondern Glauben haben mochte. Daher war der unmittelbare fürstliche Schutz der Juden notwendig. Durch diese Lage fühlte sich aber der Jude gedrückt, wenn er auch in großer Unwissenheit lebte; Schlauheit vertrat bei ihm die Stelle der Bildung. Daher haßte er die Christen; es war ihm eine Freude, seiner Bosheit gegen ihren Glauben durch Verhöhnung, Spott und Abwendigmachung Luft zu machen 2 ). Der Christ aber haßte wieder den Juden wegen seiner Uebervortheilung, seiner Kriecherei und seines Unglaubens nach damaligen Ansichten. Daher war das Verhältniß zwischen Juden und Christen im Mittelalter ein durchaus feindseliges, ein Verhältniß, wie es in rohen Ländern und Städten noch heute gefunden wird, und die Juden sind von vielen Schändlichkeiten eben so wenig freizusprechen, als die starre Anwendung des canonischen Rechts gegen die Juden zu billigen ist. Die Judenverfolgungen im Mittelalter sind der ächte Stempel einer allein seligmachenden Kirche, welche lieber bestraft, als belehrt. Aber auch die Juden tragen große Schuld, daß häßliche Flecken auf


1) Vgl. v. Lützow Mekl. Gesch. II, S. 353.
2) Marschalk Thurius schildert die Juden seiner Zeit, wie sie gewöhnlich geschildert werden:

"In his deliramentis homiues ignari, ne dicam stulti, redemptorem exspectant, - - quem in foribus inter tonitrua et fulgura frustra exspectant. - - Quorum mos, regi regum Jesui quotidie imprecari, execrari divos, illudere virgini theotoco sanctissimae, mysteriis nostris omnibus et mystis, quos derasulos vocant, coelitibus denique omnibus quos nos patronos adoramus, rogare solemniter, ut imperium romanum intereat. Si e nostris quemquam dolis ceperint, obsequi se putant priscis suis numinibus. Quot infantium generis nostri, non dico paria, sed millia, insontissimos vita exspoliarunt!"

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manchen Personen haften; ihre Gemeinheit reizte zum Zorn, und sie waren schlau genug, um die Thorheit ihrer Racheversuche einzusehen. Endlich ergriff denn auch die Geistlichkeit und das Kirchenregiment begierig jede Gelegenheit, um die Lehre von der Transsubstantiation zu unterstützen, weil grade in dieser Lehre die Herrschaft der Kirche lag und fast jede Ketzerei sich in dem Abfall von dieser Lehre offenbarte.

Ein klares Bild von dem Zustande der Juden giebt die Geschichte des Heiligen Blutes in Sternberg, und daher ist dieselbe, wenn auch oft unbewußt ausgezeichnet, als eine Hauptbegebenheit in der Geschichte des Judenthums in Deutschland zu betrachten.

Wir besitzen über die Judenverbrennung zu Sternberg eine umfangreiche Litteratur. Der bekannte herzoglich=meklenburgische Rath und Professor Dr. Nicolaus Marschalk Thurius gab zuerst eine Darstellung dieser Geschichte in lateinischer Sprache mit dem Titel Mons stellarum heraus und putzte sie nach seiner Weise mit vielen lateinischen Redewendungen und allerlei ungehöriger Gelehrsamkeit aus. Er gab sie wiederholt heraus: zuerst ließ er sie im J. 1512 in der Druckerei des Hermann Barckhusen zu Rostock 1 ) und darauf im J. 1522 in seiner eigenen Druckerei zu Rostock drucken 2 ); die letztere Ausgabe hat Johannes Hübner zu Hamburg im J. 1730 neu aufgelegt. Marschalk sagt selbst, daß vor ihm diese Geschichte niemand beschrieben habe (quae res nullo certo adhuc autore in lucem prodiit). Jedoch existirte schon vor ihm über diese Begebenheit eine kurze Reimchronik, welche, mit zwei andern, hinten in die Original=Chronik des E. v. Kirchberg geschrieben ist 3 ); diese ist nur eine deutsche Nachbildung eines lateinischen Originals, welches, nach neuern Entdeckungen, schon im J. 1506 von dem Dr. Heinrich Bogher zu Rostock in dessen Etherologium herausgegeben ward 4 ); die plattdeutsche Nachbildung ist wohl nicht von Marschalk, wie ich früher vermuthet habe. Herausgegeben ist die deutsche Uebertragung dieses kurzen, unbedeutenden Gedichts in Henr. Köpken Memoria Conradi Lostii episc. Suerin., disputatio Rostoch. 1707, und hiernach von J. Hübner in dessen oben genannter Ausgabe von Marschalci Mons Stellarum, beide Male mit sehr schlechtem Texte. Nach Marschalks Arbeit erschien Michael Guzmer's, Predigers zu Sternberg, Kurzer Bericht von den zu Sternberg verbrannten Juden, Gü=


1) Vgl. Jahrb. IV, S. 86.
2) Vgl. Jahrb. IV, S. 130.
3) Vgl. Jahrb. IV, S. 89.
4) Vgl. Jahrb. IX, S. 482.
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strow bei Joh. Jäger, 1629, hierauf von Jul. Ern. Hahn Dissertatio historica de hostia Sternebergae a judaeis confossa, Lipsiae, 1699, und endlich von dem bekannten Geschichtschreiber und sternberger Präpositus Dav. Franck Gründlicher und ausführlicher Bericht von denen durch die Juden 1492 zerstochenen Hostien.

Alle diese Bearbeitungen sind wesentlich auf die bekannten Bekenntnisse oder die sogenannte Urgicht der Juden gegründet, welche zuerst von Guzmer herausgegeben wurden, und enthalten weiter keine urkundliche Forschung.

Freilich ist diese Urgicht die Hauptquelle der ganzen Geschichte; es sind aber noch andere Nachrichten vorhanden, welche ein besonderes Licht auf die Begebenheit werfen. Die geschichtlichen Quellen sind, außer den in Folge des Ereignisses ausgestellten Urkunden, jetzt folgende:

1) das erste Verhör=Protocoll vom 29. Ang. 1492 1 )

und

2) das Schlußbekenntniß oder die Urgicht der Juden vom 22. Oct. 1492 2 ).

Das erste Verhör=Protocoll ist erst vor kurzem im großherzogl. Archive zu Schwerin aufgefunden und bisher noch nicht bekannt gewesen; es enthält mehrere neue, früher unbekannte Vorkommenheiten. - Die Urgicht der Juden war auf eine hölzerne Tafel geschrieben 3 ), welche im Rathhause zu Sternberg hing, aber in dem Brande von 1659 umkam; sie ist durch Guzmer's Bericht erhalten und in Franck's Bericht wieder abgedruckt. Das hier mitgetheilte Exemplar ist von einer mit der Begebenheit gleichzeitigen oder doch nur wenig jüngern Abschrift im großherzoglichen Archive zu Schwerin genommen. Es ist also jede Hyperkritik, welche die Aechtheit dieser Aufzeichnung verdächtigen will, ohne Grund.

Aus der Vergleichung beider Protocolle geht aber hervor, daß das Complott der Juden sehr verzweigt war und die Treulosigkeit des sternberger Priesters Peter Däne erst bei dem letzten Verhör als eine isolirte Begebenheit ans Licht kam.

Der Zusammenhang der Begebenheit ist folgender:

In Sternberg wohnte ein Jude Eleasar, welcher weit verzweigte Verbindungen im Lande hatte und diese zur Sättigung seiner Rache benutzte. Er versuchte seine Künste zuerst in Penzlin. Hier lebte ein Franziskanermönch als Kapellan in


1) Vgl. Abdruck im Anhange.
2) Vgl. Abdruck im Anhange.
3) Vgl. Schröder's Pap. Meckl. II, S. 2528.
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weltlichen Kleidern. Diesen hatte ein Jude Michael zu Penzlin schon ein Jahr lang zum Uebertritt zum Judenthume bearbeitet. Dies war jedoch vergeblich gewesen, bis Eleasar selbst im Anfange des Monats Februar, um Lichtmeß, 1492, nach Penzlin kam und im Vereine mit Michael und einem Juden Jacob aus Rußland 1 ) den Mönch bewog, daß er Jude ward. Eleasar reiste wieder nach Hause, Michael und Jacob aber zogen mit dem Mönch nach Friedland, wo ihm die Juden eine Mark aus ihrer Opferbüchse zur Zehrung schenkten. Hier bestürmten nun sämmtliche Juden den abtrünnigen Mönch, daß er ihnen eine geweihete Hostie verschaffe, und gaben alle ihre Bereitwilligkeit zu erkennen, den Kauf des Sacraments durch Geld zu unterstützen. Auch die Juden zu Röbel gaben ihre Zustimmung zur Bestechung des Ueberläufers und der Jude Smarghe zu Parchim gab Rath und That und einen Goldgulden. Der Mönch weihete also eine Hostie und brachte sie selbst nach Sternberg, wohin Jacob gereiset war, und nachdem Eleasar und Michael von einer Reise zu dem Herzoge Magnus nach Schwerin zurückgekehrt waren, nahmen diese drei Juden die Hostie in Empfang. Eine zweite große Hostie kauften die Juden von einer Christenfrau zu Teterow für 10 Schillinge und beschnitten sie zu der Form einer kleinen Hostie. Noch eine andere große Hostie erlangten die Juden zu Penzlin, nachdem der Mönch abgereiset war, und behielten sie bei sich.

Hiemit war aber Eleasar noch nicht zufrieden, sondern er suchte noch mehr Leute zum Abfall zu bringen und seinen Muthwillen zu treiben; er bereitete für die nahe bevorstehende Hochzeit seiner Tochter, zu welcher er eine große Zahl gleichgesinnter Genossen erwartete, ein großes Rachefest vor. Es wohnte in Sternberg ein Priester Peter Däne, Vicar an dem Altare Aller Heiligen. Dieser hatte bei Eleasar einen Grapen für 4 Schillinge versetzt. Der Grapen gehörte aber seiner ehemaligen Köchin, welche er nach den kurz vorher von dem Bischofe Conrad Loste zu Schwerin veröffentlichten Synodal=Schlüssen hatte entlassen müssen; das trunksüchtige Weib lag nun dem Priester täglich vor der Thür und forderte ihren Grapen wieder 2 ). Peter Däne bat nun den Eleasar um den Grapen; da aber der Priester kein


1) Die Reimchronik kennt diese Gegebenheit mit dem Juden aus Rußland und dem Mönch auch:

Dyn art to Penslyn sek vernyget,
Een mönk der gestlichheit vortyget,
Dorch dy thot he in Rutzen nedder,
Noch twe hostien he dy ghifft,
Dar mede din volck een spott drifft.

2) Den Umstand mit der Köchin berichtet Marschalk.
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Geld hatte, das Darlehn und die aufgeschwollenen wucherischen Zinsen zu bezahlen, so ließ ihm der Jude das Pfand für das Versprechen, ihm das Sacrament geben zu wollen. Der Jude wollte ohne Zweifel ganz sicher gehen und wirklich geweihete Hostien haben. Es würde eine solche Unverschämtheit von der Seite des Juden und eine solche Armuth und Pflichtvergessenheit des Priesters unglaublich erscheinen, wenn man nicht wüßte, daß am Ende des 15. Jahrh. alle gesellschaftlichen Verhältnisse im höchsten Grade zerrüttet waren, und man weiß in der That nicht, was man mehr beklagen soll, die Verirrung des Einzelnen oder die Versunkenheit des Ganzen. Indessen läßt es sich denken, daß sich die Begebenheit anders zugetragen habe, als sie in dem Protocolle ausgezeichnet ist. Die Geschichte mit dem Grapen, also die ganze Verwickelung des Priesters Peter Däne in die Begebenheit, kommt nur in dem letzten Bekenntnisse der Juden vor; es ist auch fast unglaublich, daß P. Däne einen Grapen nicht sollte haben einlösen können, sondern sich zu einer so pflichtwidrigen Handlung haben hinreißen lassen. Bei den Juden lebte noch im vorigen Jahrhundert die Sage 1 ), Peter Däne habe an Eleasar nicht einen Grapen, sondern den Kelch von seinem Altar versetzt; er habe diesen gebrauchen müssen und Eleasr habe seine Noth gemißbraucht. Möglich also, daß die Juden, welche um die Pfandgeschichte wußten und doch ihren Tod vor Augen sahen, diesen Umstand verschwiegen, um vielleicht den Priester zu retten.

Peter Däne ließ sich bereitwillig finden. Am Sieben=Brüder=Tage, den 10. Julius 1492, weihete der Priester auf dem Altare Aller Heiligen zwei Hostien, wickelte sie in ein Stück Seide, welches er von der Decke des Altars der Heil. Drei Könige abgeschnitten hatte und brachte sie am andern Tage dem Eleasar; Eleasars Frau versteckte sie in eine Tonne mit Federn, welche zur Aussteuer ihrer Tochter bestimmt waren.

Am 20. Julius feierte Eleasar die Hochzeit seiner Tochter mit dem Juden Simon und hatte dazu seine Mitschuldigen und außerdem eine große Menge Juden, alle gleicher Gesinnung, aus vielen Städten des Landes geladen. Am Morgen des Hochzeitstages um 8 Uhr holte Eleasars Weib die Hostien hervor, übergab sie ihrem Manne, welcher damit in eine Laube hinter dem Hause ging, wo er dieselben auf einen eichenen Tisch legte. Fünf Juden: Eleasar, sein Schwiegersohn Simon, Michael Aarons Sohn von Neu=Brandenburg, Schünemann aus Friedland und Salomon aus Teterow, nahmen nun Nadeln und durchstachen mit fünf Stichen eine Hostie, aus welcher sogleich


1) Vgl. Tychsen Bützowsche Nebenstunden II, S. 23.
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Blut floß. Dies bezeugten späterhin Eleasars Weib und ihr Schwiegersohn Simon. Am Abend des Hochzeitstages stachen die Juden in der Stube mit Messern nach beiden Hostien Eleasars Weib nannte noch fünf Juden als Mitschuldige, nämlich Sitan Kaszeriges aus Franken, David von Parchim, Meister (?) Leispe, Jsrael und Hamburg.

Bei nüchternem Sinne überfiel aber die Juden doch eine große Furcht, obgleich sie sich durch einen Eid zur Geheimhaltung des Vorgefallenen verbunden hatten. Eleasar hieß seinem Weibe, die Hostien zu vernichten; aber es wollte ihr weder mit Feuer, noch mit Wasser gelingen; als sie dieselben bei dem Mühlenthor in den Mühlbach werfen wollte, sank sie mit den Füßen in einen großen Stein, welcher derselbe sein soll, der an der südlichsten Hauptpforte der Kirche eingemauert ist. Jetzt wollte Eleasar mit dem "Gott der Christen" nichts weiter zu schaffen haben; er mochte auch schon Verrath fürchten: daher gab er seinem Weibe die Hostien mit dem Auftrage, sie dem Priester wieder zuzustellen.

Eleasar aber machte sich aus Furcht vor der Strafe, die ihn ereilen könnte, aus dem Staube; er trat eine weite Reise an, nahm die beiden penzlinschen Hostien mit sich und wird nicht weiter in der Geschichte genannt. Sein Weib steckte nun die Hostien in einen hölzernen "Leuchterkopf" und brachte sie am 21. August zu Peter Däne mit den Worten: "Hier habt Ihr Euren Gott wieder und verwahret ihn". Peter Däne gedachte sie wieder in die Kirche zu bringen oder sie auf dem Kirchhofe zu begraben; da er aber diesen seinen Vorsatz nicht ausführen konnte, so vergrub er sie auf dem Fürstenhofe an der Stadtmauer. In der Nacht soll ihm nun ein Geist erschienen sein, welcher ihm fortan keine Ruhe gelassen, und ihn vermocht haben, die Vergrabung des Sacraments, die ihm angeblich durch ein Wunderzeichen offenbart sei, seinen Mitpriestern anzuvertrauen. Er reiste daher nach Schwerin und zeigte den Vorfall dem Dompropst an, in der Hoffnung, Ruhe und Versöhnung zu finden. Das Dom=Capitel trug den Herzogen Magnus und Balthasar die Sache vor; nach eingeholten Bedenken der Bischöfe von Schwerin, Ratzeburg und Camin begaben sich denn am 29. August die Herzoge in Begleitung vieler Prälaten, Geistlichen, Räthe und Lehnmänner nach Sternberg. Peter Däne mußte die Hostien ausgraben, welche darauf in großer Procession in die Kirche gebracht wurden.

Die Herzoge stellten nun ein Verhör an, bei welchem das erste Protocoll 1 ) niedergeschrieben ist. Aus demselben geht nun hervor, daß bei diesem Verhöre Peter Däne's Schuld und über=


1) Vgl. Anhang.
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haupt der ganze Verlauf der Sache völlig verschwiegen ward. Es wurden nur die Hostien von Penzlin und Teterow erwähnt; Peter Däne wird nur ein "Priester genannt, welcher vielleicht von göttlicher Furcht bewogen, das Sacrament an sich genommen" und von einem Geiste ein "Wahrzeichen" zur Ehrung des Sacramentes erhalten habe. Genannt werden nur der Jude aus Rußland und der verlaufene Mönch aus Penzlin; Eleasar war verschwunden, die Hochzeitsgäste waren wieder zerstreut, und so hoffte man wahrscheinlich, die Sache unterdrücken zu können, da Eleasar's Weib, welches alles wußte und alles mit angesehen hatte, nichts verrieth und auch die Theilnahme des Priesters verschwieg.

Die Herzoge begnügten sich aber hiemit nicht, sondern ließen sämmtliche Juden im Lande gefänglich einziehen, nach Sternberg führen und hier am 22. Oct. peinlich verhören; es waren 65 Mitschuldige: 5 hatten die Hostien durchstochen und 60 (dortich pâer) hatten das Verbrechen mit Rath und That gefördert. In dem letzten peinlichen Verhöre 1 ) gestanden in der "Urgicht" Peter Däne und Eleasar's Frau alles, was in Sternberg geschehen war, und die übrigen Juden alle Vorgänge vor der Mißhandlung der Hostien.

Nach diesem Geständniß der Uebelthaten, welche von so viel Gemeinheit begleitet waren, mußten die Herzoge nach den damaligen Rechtsansichten der Gerechtigkeit freien Lauf lassen. Es ward sogleich das Urtheil gesprochen und am 24. Octbr. 1492 nach den Satzungen des Rechts vollzogen. Es waren 25 Männer und 2 Frauen, die Mütter der Braut und des Bräutigams, welche am 24 Octbr. (Mittwoch vor Simonis und Judä) 1492 vor der Stadt Sternberg auf einem Berge vor dem lukower Thore, welcher seitdem der Judenberg 2 ) genannt wird, in


1) Vgl. Anhang.
2) Bei Sternberg, vielleicht ebenfalls auf dem später sogenannten Judenberge, ward früher schon einmal eine merkwürdige Person verbrannt, nämlich ein Pseudo=Heinrich der Pilger. Als Heinrich der Pilger heimkehrte, erzählt Kirchberg cap. CXXXIII (Westph. Mon. IV, p. 777):

(Anastasia) Sy vurchte sy worde betrogin
vnd daz dy rede were gelogin;
der bodeschaft hatte sy me virnomen.
Da vur so warin czwene komen
von fremden landen wandirn
ir eyne nach dem andirn.
Jglicher also nante sich
iren man von Mekilnborg Hinrich.
Dy worden beyde gesterbit
vnd iemirlich virterbit:
Zu Borczow by der molen gar
ir eynre wart irtrenkit zwar
in dem waszir Stobenitze:
der tod im quam von synre vurwitze.
Wy wart des andirn tod gewant?
Vor Sterrenberg wart der gebrant.

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Gegenwart der Landesherren die Strafe der Ketzer, den Feuertod, erlitten. Freilich mochte der edle Herzog Magnus über eine solche Greuelscene tief gerührt sein; aber er konnte wohl nicht der ganzen Ansicht seiner Zeit entgegenhandeln. Auch stimmte ihn das Benehmen der Juden grade nicht zur Milde. Kalt, vergrätzt und mienenlos gingen sie zum Tode 1 ). Da redete der Herzog Magnus noch einen Juden Aaron, dem er mehr Gefühl als den übrigen zutrauete, mit den Worten an: "Warum folgst Du nicht unserm heiligen Glauben, um durch die Taufe mit uns gleicher himmlischer Seligkeit zu genießen?" Aber Aaron antwortete sophistisch schneidend: "Edler Fürst, ich glaube an den Gott, der Alles kann und Alles geschaffen hat, an ihn, dessen Verehrung unsers Volkes Vater Abraham und sein Sohn Isaak und unsere andern Vorfahren, welche nie von unserem Glauben abgefallen sind, geboten haben. Er, so glaube ich, ließ mich Mensch werden und Jude. Hätte er mich zum Christen haben wollen, so hätte er mich nicht meinem heiligen Bekenntnisse zugewandt. Wenn es sein Wille gewesen wäre, hätte ich ein Fürst sein können, wie Du!" Da schwieg er und knirschte mit den Zähnen. Alle aber gingen mit festem Muthe, ohne Widerstreben und Thränen zum Tode und hauchten mit alten, heiligen Gesängen ihr Leben aus.

Es sollte aber nicht allein die Schaar der Schuldigen, sondern das ganze Judenvolk in Meklenburg die Schuld büßen: man wollte ähnliche Auftritte für immer abwenden. Alle andern Juden, welche an diesem Verbrechen unschuldig befunden waren, wurden mit ihrer Habe, mit Weib und Kind aus Meklenburg verbannt. Der Braut, welche unschuldig befunden war, schenkten die Herzoge das Leben. Eleasar war verschwunden.

Das Haus 2 ) des Juden Eleasar, in welchem die That verübt war, nach der Urgicht an der Ecke der pastiner Straße (vp der Parstynschen strâten ôrde), dem Kirchhofe gegenüber, ward abgebrochen; die Hausstelle lag als ein "verbannter" Platz noch lange wüst. Da das Vermögen der verbrannten Juden den Landesherren anheimfiel, so gehörte ihnen auch die Hausstelle. Bei der Verlegung des Hofgerichts nach Sternberg im J. 1622 erbaueten sie auf der Stelle ein Haus, welches in dem Brande von 1659 eingeäschert ward. Die Stelle, welche von der städtischen Gerichtsbarkeit befreiet war, ward lange Zeit die Präsidentenstelle genannt, bis im J. 1701 der nachmalige Burgemeister Johann Vorast von dem Herzoge die Erlaubniß erhielt, die Stelle gegen Erlegung eines jährlichen Canons wieder


1) Das Folgende ist meistenteils nach Marschalk wiedergegeben, welcher noch Augenzeugen genug vernehmen konnte.
2) Nach Franck's Bericht von den Hostien.
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zu bebauen. Im J. 1716 verkaufte Vorast das Haus an den Schulrector und darauf an den Hülfsprediger Franck, der es im J. 1718 noch bewohnte.

Der Priester Peter Däne war nach Rostock gebracht, wo der bischöflich=schwerinsche Official wohnte, und hier durch ein geistliches Gericht ebenfalls zum Feuertode verurtheilt. In Gegenwart der Landesherren, vieler vornehmer Männer und Priester ward er am 13. März (Mittwoch nach Gregor) 1493 seines Priesteramtes entsetzt, geschoren und in kurzen, weltlichen Kleidern dem Büttel übergeben, welcher ihn vom Markte auf einem Karren durch die Stadt führte, an den Straßenecken mit glühenden Zangen zwickte und ihn vor die Stadt zum Richtplatz brachte. Alle diese Marter und den Tod litt er ergeben und reumütig.

In Johann Berckmanns stralsundischer Chronik 1 ) stehen die merkwürdigen Worte:

"He wortt tho Rostog afgewyett vnd vp allen ordenn der stratenn mitt gloyendenn tangenn thobrandt vnd getagen, dar na vorbrandt. Do vorsan sich hertich Magnus darna vnd were nicht vorbrandt gewesen, wen idt nicht geschehen were, he hedde em latenn bothenn, den wor he (?) (ehe?) von forstenn gehort iß".

Hieraus erhellt die milde Gesinnung des Herzogs, welcher wohl dem strengen Eifer der Geistlichkeit nicht trauete. Er hätte, so ist wohl die Ansicht des Chronisten, bei eigenem Verhöre vielleicht andere Erfahrungen gewonnen.

Diese Begebenheit war das letzte Beispiel eines bittern Glaubenshasses zwischen Juden und Christen, welcher vor dem Lichte der Reformation verschwand, wenn auch geringere Plackereien überall bis auf den heutigen Tag fortgedauert haben.

Mit der Verbannung aller andern, an dem Hostienfrevel unschuldig befundenen Juden verschwanden auf fast 200 Jahre alle Juden aus Meklenburg: theils wurden die Juden in Meklenburg nicht geduldet, theils war Meklenburg von den Rabbinen in den Bann gethan 2 ). Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, unter dem Herzoge Christian I. Louis, siedelten sich die ersten Juden wieder in Meklenburg an, und zwar in Schwerin 3 ). In der Stadt Sternberg aber, welche besonders mit dem Banne belegt war, wohnten noch hundert Jahre später, im J. 1769, keine Juden, obgleich sie sich damals schon fast in allen Städten Meklenburgs wieder eingenistelt hatten 4 ).


1) Stralsundische Chroniken, herausgegeben von Mohnike und Zober, I, S. 14.
2) Vgl. Tychen Bützowische Nebenstunden St. I, S. 21; II, S. 23-24.
3) Vgl. daselbst St. II, S. 1 und 23; III, S. 3 flgd.
4) Vgl. daselbst St. V, S. 23.
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4. Die Heilige Bluts=Kapelle.

Da nun einmal ein Wunder geschehen sein sollte und dasselbe mit einer so furchtbaren That besiegelt war, so konnte man auch nicht umhin, dem Gegenstande des Fanatismus eine den Begebenheiten angemessene Verehrung zu beweisen; auch mochte die Geistlichkeit ans einer so ungewöhnlichen Geschichte möglichst viel Nutzen ziehen wollen. Für die Stadt Sternberg ward aber die Begebenheit für eine ganze Generation eine reiche Erwerbsquelle, welche sie auch wohl benutzte und um so ruhiger benutzen konnte, als kein christlicher Laie in der Stadt an der ganzen Geschichte thätigen Antheil genommen hatte: die Stadt war unschuldig, wie man in ähnlichen Fällen zu sagen pflegte. Zuerst lockte das geschehene Wunder viele Andächtige und Neugierige herbei. Bald aber that das Wunder wieder Wunder, und so stieg der Ruhm des einstweilen auf dem Hochaltare der Kirche niedergesetzten "Heiligen Blutes" so sehr, daß man auf eine abgesonderte, eigene Verehrung denken mußte. Wahrscheinlich gefiel der Domgeistlichkeit zu Schwerin der ganze Handel nicht sonderlich, weil das schon im Ansehen gesunkene Heilige Blut im Dome zu Schwerin noch weniger besucht werden mußte, wenn ein so gefährlicher Nebenbuhler in der Nähe war. Aber da man von Anfang an mit großer Consequenz und Oeffentlichkeit gehandelt hatte, so mußte man vorwärts.

Die Geistlichkeit beschloß also, eine Kapelle zur Verehrung des Heiligen Blutes zu erbauen. Man wählte dazu das westliche Ende des südlichen Seitenschiffes der Kirche, dem Schauplatze der Geschichte des Heiligen Blutes gegenüber, mit einer eigenen Vorhalle, um den Gottesdienst in der Pfarrkirche nicht zu sehr zu stören. Schon am 19. März 1494 gaben der Bischof und das Domkapitel von Schwerin zum Bau einer Kapelle ihre Zustimmung, bestimmten dabei jedoch zugleich über die Vertheilung der Opfer 1 ). Ein Dritttheil der eingehenden Opfer ward dazu bestimmt, die Kapelle zu bauen und eine Vicarei zur Haltung eines täglichen Gottesdienstes vom Leiden Christi zu dotiren; sobald dies alles geschehen sei, sollte dieses Dritttheil an die bischöfliche Domkirche zu Schwerin gehen, - wahrscheinlich zur Entschädigung für die Entziehung von Wallfahrern. Das zweite Dritttheil sollte an den Pfarrer der Kirche zu Sternberg, das dritte Dritttheil an das vor


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXIX.
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kurzem gestiftete und jüngst gesicherte Dom=Collegiat=Stift zu Rostock fallen 1 ). Bald darauf bestätigte auch der Papst Julius II. dem Pfarrer zu Sternberg und dem Collegiat=Stifte zu Rostock diese Anordnung 2 ). An dieser, übrigens nicht grade ungerechten Vertheilung des Opfers, und überhaupt wohl an der Betreibung der ganzen Geschichte, hatte ohne Zweifel den meisten Anteil der in der Urkunde vom 19. März 1494 genannte schweriner Dompropst Magister Johannes Goldenboge, ein angesehener Prälat aus einem meklenburgischen Adelsgeschlechte, welcher zugleich Pfarrherr zu Sternberg war; er war im J. 1503 Dompropst von Schwerin, Domdechant von Bützow, Domherr von Güstrow und Rostock und Pfarrer von Sternberg.

Schon im J. 1496 war die Kapelle fertig, indem am 11. Nov. 1496 Curt von Restorf auf Mustin "den werdigen heren in der nyen capellen tôme Sterneberghe" 12 Mark jährlicher Pacht aus seinem Dorfe Witzin "zu treuer Hand der Herzoge Magnus und Balthasar" verpfändete. Im J. 1506 war das zum Bau und zur Ausrüstung der Kapelle bestimmt gewesene eine Dritttheil der Opfergelder schon an die schweriner Domkirche übergegangen. Die Kapelle steht noch heute, wohl erhalten; sie ist an dem westlichen Ende des südlichen Seitenschiffes, neben der westlichen Hauptpforte der Kirche, an welcher der Stein mit den Fußtapfen eingemauert ist, angebauet und über die Seitenwand der Kirche, um Raum zu gewinnen, hinausgerückt; in der Verlängerung des Seitenschiffes neben dem Thurme hat die Kapelle eine eigene Vorhalle. Nach dem Baustyle der Zeit hat die Kapelle zwei weit geschweifte, etwas gedrückte und schwerfällige, schr große, viertheilige Fenster, welche neben den geschmackvollen Fenstern der Kirche bedeutend abstechen. Auf den gemauerten Schranken der Kapelle nach der Kirche hin stehen noch hohe eiserne Gitter.

Das Heilige Blut von Sternberg gelangte bald zum größten Ansehen nicht allein in Deutschland, sondern in ganz Europa und wirkte unzählige, große Wunder 3 ). Blindgeborne wurden


1) Zu dem Opferblock hatten die Herzoge (wohl als Patrone der sternberger Pfarre), der Bischof von Schwerin und das Domstift zu Rostock jeder einen Schlüssel.
2) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXXI.
3) Marschalk sagt 1522:

"Locus totus a tempore eo frequentissimus, non a Germania prima ac secunda, sed Europa tota petitur, miracula maxima praestat, quae longiora sunt, quam ut a me libello hoc comprehendi possint, dignissima certe, quae separatim libro uno referrentur".

Die Klassen der Wunder, welche er aber aufzählt, gehen schon ins Wunderbare.
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in großer Zahl sehend, Taube hörend, Lahme gehend, Ertrunkene lebendig, Kranke jeder Art gesund; ja selbst Kerker thaten sich auf, Ketten zerbrachen, Räuber entflohen!

Unter diesen Umständen hob sich der äußere Gottesdienst in der Kirche rasch. Von einem Theile des Opfers ward der Priester erhalten, welcher täglich die Zeiten von dem Leiden Christi hielt. Nach der Visitation vom J. 1534 wurden durch Vermittelung der Fürsten mit der Zeit sechs Commenden für sechs Priester gestiftet, welche täglich die "Zeiten" in der Heil. Bluts=Kapelle zu singen hatten. Neben diesen war ein sogenannter Ostensor angestellt, welcher täglich zwei Male das Heilige Blut zur Verehrung der Gläubigen zeigen mußte; von den Ostensoren sind bekannt geworden:

1503. Laurentius Stoltenborch (s. Jacobi Rozstockcensis scholasticus et canonicus ac etiam sancti cruoris miraculosi in Sterneberch pro tempore ostensor).
1514. Johann Wilhelmi, Priester.
1523. Dietrich Pyl, Priester, † 1523.

Zur Hebung des Gottesdienstes hatten auch die Herzoge eine Vicarei in der Heiligen Bluts=Kapelle gestiftet: die Fürsten=Commende (perpetua commenda sacelli sacrosancti sanguinis nostri redemptoris, in ecclesia parrochiali Sternebergensi, noviter instaurata, cuius jus patronatus ad nos et nostros heredes pertinet: nach Urkunden der Herzoge Heinrich und Albrecht vom J. 1523). Die Vicarien waren:

1514. Heinrich Wittenburg, Priester.
1522. Dietrich Pyl, † 1523.
1523. Johann Crivitz, welcher noch 1541 als Pastor zu Cobrow lebte 1 ).

Vielleicht waren die fürstlichen Vicarien auch oft Ostensoren.

Im J. 1503 ward von dem schweriner Dompropst und sternberger Pfarrer Johannes Goldenboge und dem Ostensor Laurentius Stoltenborch die Brüderschaft des Heiligen Blutes und S. Annen gestiftet, deren Mitglieder, beiderlei Geschlechts, ununterbrochene Gebete in der Kirche und in der Heiligen Bluts=Kapelle halten mußten ("ad orationes, quae in ecclesia parrochiali, necnon in capella sancti cruoris miraculosi continue fiunt"), um die Gebete der Pilger fortzusetzen und sie in Gemeinschaft mit dem Heiligen Blute zu erhalten.


1) Vgl. unten die Geschichte der Reformation in Sternberg.
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In demselben Jahre 1503, am Tage der H. Gertrud, stiftete der Ritter Heinrich von Plessen auf Brüel Marienzeiten (horae canonicae ad laudem beatae Mariae virginis), welche im Anfange des 16. Jahrh. häufig in Meklenburg gegründet wurden, für die Kirche zu Sternberg, verbesserte die Commende in der Heil. Bluts= Kapelle und zog seine Stiftungen in eine Vicarei zusammen, welche er mit 97 Mark Hebungen und einem Hause dotirte 1 ).

Außer diesen Hauptstiftungen erhielt die Kapelle häufig kleinere Schenkungen und erfreute sich reicher Gunst von Leuten jeden Standes. Nach dem Visitations=Protocolle vom J. 1534 hatte die Kapelle für die 6 Commendisten, welche die "Zeiten" sangen, 3000 Mark Capital.

Mit der Zeit waren die bei der Kapelle angestellten Personen durch gewisse Hebungen schon so gesichert, daß zu ihrer Unterhaltung die Opfer nicht mehr zu Hülfe genommen zu werden brauchten. Daher erstrebten die Herzoge im J. 1515 durch ihren Procurator in Rom 2 ), den Domherrn Nicolaus Francke 3 ), ein päpstliches Privilegium zur Sicherung der mit den Prälaten des Landes schon einige Zeit lang getroffenen Uebereinkunft, daß von dem bei dem Heil. Blute zu Sternberg gespendeten Opfer der sternberger Pfarrer jährlich die bestimmte Summe von 100 Gulden haben, das Uebrige aber zur Unterstützung und Aufhelfung armer und verfallener Klöster und Kirchen und zur Unterstützung nothleidender Armen verwandt werden solle, und zwar durch die Landesherren mit Beirath der Capitel zu Schwerin und Rostock; fürs erste sollte dem Capitel zu Rostock nach Gutdünken noch etwas zufließen. Auch baten die Herzoge um Ablaß 4 ) beim Heil. Blut, welcher noch nicht verliehen war.

Bei dem großen Zudrange von Gläubigen geschah nun sehr viel für die äußere Ausstattung der Kapelle. Außer der prachtvollen Aufstellung der durchstochenen Hostien ward an einem Pfeiler vorzüglich die eichene Tischplatte befestigt, auf welcher die Juden in der Laube hinter Eleasars Hause die Hostien durchstochen hatten. Sie ward mit folgender Inschrift versehen:


1) Vgl. Franck A u. N. M. VIII, S. 286; vgl. Schröder P. M. II, S. 2465.
2) Die Herzoge hatten im Anfange des 16. Jahrh. sehr fähige und bedeutende Geschäftsträger in Rom: zuerst 1496-1508 den nachmaligen schweriner Bischof Peter Wolkow, dann 1508-1527 als Hauptagenten den Dr. Zutpheld Wardenberg (vgl. Jahrb. I, S. 21-27), unter ihm als Procuratoren 1509-1515 den herzoglichen Capellan und Secretair Michael Hildebrand, darauf Pfarrer zu Sternberg, und von 1515 den Domherrn Nicolaus Francke.
3) Nicolaus Francke war Domherr zu Schwerin und Propst des Collegiatstiftes zu Rostock; im J. 1522 war er Senior des schweriner Domkapitels; vgl. Jahrb. IV, S. 256.
4) Vgl. im Anhange die Instruction von 1515.
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Dit is de tafele dar de joden dat hillige sacrament up gesteken und gemartelet hefft tom Sternberge im jare 1492.

Darunter ward eine kleinere eichene Tafel befestigt, auf welcher die Verbrennung der Juden in erhabenen Figuren geschnitzt war. Diese Tafeln sind merkwürdiger Weise noch vorhanden, wenn auch sehr verstümmelt, obgleich 1659 und 1741 die ganze Kirche völlig ausgebrannt ist 1 ). Auch der verhängnißvolle Grapen, in welchen die Pfriemen gelegt wurden, mit denen die Hostien durchstochen waren, ward an der Mauer aufgehängt und hing hier bis zum J. 1638, wo ihn ein schwedischer Reiter wegnahm 2 ). Die Hostien wurden in einem aus Holz geschnitzten und bemalten und vergoldeten Tabernakel 3 ) aufbewahrt, welches so hoch war, als die Kapelle; es ging in dem großen Brande von 1741 unter: der bekannte Geschichtschreiber Franck kannte es noch 3 ). Den Altar ließen die Herzoge Heinrich und Albrecht 4 ) im J. 1516, wahrscheinlich bald nach der Stiftung der Fürsten=Commende, mit einem kunstreichen Schrein mit doppelten Flügeln verzieren. Auf den äußersten Seiten sollten zwei Patrone des Altars stehen und vor ihnen knieend die beiden Fürsten. Der erste Aufschlag sollte die Geschichte der Hostienmißhandlung, der letzte Aufschlag das Leiden Christi darstellen. Der Fuß sollte von durchbrochener Schnitzarbeit sein mit den Bildern der Patronen, alle Bilder auf Goldgrund. Die Ausführung übernahm der Maler Erhard, wahrscheinlich der Maler Erhard Altdorfer, welcher in der ersten Hälfte des 16. Jahrh. in des Herzogs Heinrich Diensten 5 ) stand und von diesem im J. 1536 ein Haus in Schwerin geschenkt erhielt. Für die Arbeit, welche in fünfviertel Jahren vollendet sein sollte, erhielt er 150 Goldgulden 6 ). Endlich wurden die Fenster mit kostbaren Glasgemälden von "wunderbarer Schönheit" geschmückt, welche Franck ebenfalls noch im J. 1721 sah 7 ), darnach aber wohl der Brand von 1741 vernichtet hat.


1) Vgl. auch Franck A. u. N. M. VIII, S. 259, und Bericht von den Hostien, S. 38 und 13.
2) Vgl. Franck Bericht von den Hostien, S. 8 und 13.
3) Vgl. daselbst, S. 37, und A. u. N. M. VIII, S. 259.
4) Der Altar ward also nicht von "einer vornehmen Dame aus Spanien" für eine "Wunder=Cur" an ihrem Kinde geschenkt, wie die Sage nach Francks Bericht, S. 40, erzählt.
5) Vgl. Jahrb. V, S. 22.
6) Der interessante Contract ist in dem Anhange mitgetheilt. Im J. 1721 wurden die Tafeln noch in der Gerwe=Kammer aufbewahrt; vgl. Franck Bericht S. 42.
Im J. 1505 hatten die Vorsteher der Kirche zu Sternberg, der Burgemeister Pyl, der Rathmann Brusehaver und der Kirchenvorsteher Barthold Pren, für den Hauptaltar der Kirche einen neuen Altarschrein in Wismar bestellt, worüber ebenfalls der Contract in Schröder P. M. II, S. 2750 gedruckt ist.
7) Vgl. Franck Bericht, S. 37.
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Der Zudrang von Gläubigen war während der Zeit der Blüthe des Instituts, an 30 Jahre hindurch, ungeheuer groß; je häufiger die Wunder waren, welche das Heilige Blut wirkte, desto größer ward der Zudrang der Pilger. Die Zahl der Weihgeschenke, Krücken, Abbildungen von geheilten Gliedern in edlen Metallen und Wachs, welche an den Wänden in dankbarer Erinnerung aufgehängt waren, war sehr bedeutend; noch im 17. Jahrhundert war eine Menge von dergleichen Dingen in der Gerwe=Kammer aufgestapelt. Die goldenen und silbernen Geschenke waren auf 6 Tüchern befestigt; außerdem hatte die Kapelle viele silberne Bildsäulen, heilige Gefäße und andere Kostbarkeiten 1 ). So hatte z. B. die Stadt Colberg im J. 1497 zur Dankbarkeit für die Rettung vom Sturme eine kleine Stadt aus Silber 2 ) und der Papst Leo X. im J. 1514 einen vergoldeten Kelch geschickt 3 ). Dazu gewannen die Kirche und das Kloster, welche in das Reich der Verehrung hineingezogen wurden, fast eben so viel an Geschenken, als die Heil. Bluts=Kapelle. Wie bedeutend aber der Verkehr für die Stadt sein mußte, geht aus einem Briefe 4 ) des Landvogts der Niederlausitz, Heinrich Tunkel, Herrn von Berinzkow, hervor, welcher im J. 1521 nach Sternberg wallfahrten wollte und sich dazu von dem Herzoge Heinrich einen Paß erbat; er schreibt, daß er bis in die funfzig Pferde mitbringen würde.

Die Herrlichkeit mit der Heiligen Bluts=Kapelle dauerte aber nicht lange. So wie die Reformation in Deutschland sich ausbreitete, blieben die Fremden aus; und in der nächsten Umgebung ward es auch sehr früh stille. Denn schon im J. 1524 wehrte der Prior des Augustinerklosters zu Sternberg, Johann Steenwyk, ein Freund Luthers, dem Aberglauben und schaffte "Evangelisten" ins Land 5 ). Mit dem Tode des Ostensors Dietrich Pyl 6 ) im J. 1523 erlosch der Glanz des Instituts und bald war das Heilige Blut vergessen. Das Augustinerkloster ward schon im J. 1527 aufgehoben. Am Dienstage nach Palmarum 1532 fragte der fürstliche Capellan Joachim Schünemann bei dem Herzoge Heinrich an, wie er es mit dem ewigen Lichte vor dem Heiligen Blute halten solle, denn es komme weder Opfergeld, noch Wachs: ("wenthe dar kumpth nyen offer, noch was, "offte ichtes wes, vnde de offer, de oltlynges dar kamen


1) Vgl. das Inventarium vom J. 1523 im Anhange.
2) Vgl. Schröder P. M. II, S. 2597.
3) Vgl. daselbst S. 2825.
4) Vgl. den Brief von 1521 im Anhange.
5) Vgl. Luthers Briefe vom J. 1524 im Anhange.
6) Vgl. das Inventarium vom J. 1523 im Anhange.
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zinth, werden na der tidt szer vorryngert"). Er klagt, daß nicht genug Horisten da waren; es seien noch einige arme Priester in der Stadt, diesen wolle man aber den Gottesdienst nicht gestatten. Seit 9 Jahren war keine Rechenschaft von dem Vermögen gegeben; Zinsen von den Capitalien wurden im J. 1534 von dem "Adel" auch nicht mehr bezahlt.

Die Verehrung des Heil. Bluts hörte im J. 1533 ganz auf. In diesem J. nämlich ward die Reformation durch den lutherischen Prädicanten Faustinus Labes vollständig eingeführt. Dieser hatte nach der Klage des Herzogs Albrecht "das Sacramenth und Heilig Blut daselbst einen Teufel geheißen". In demselben Jahre erschien des schweriner Prädicanten Egidius Faber zornentbranntes Buch "Vom falschen Blut und Abgott im Thum zu Schwerin", in welchem er auch sagt: "Ich habe zu Justraw vnd Sternberg gemarterte (wie man fürgibt) Sacrament gesehen, - - woraus sie einen Teuffel machen" etc. . Unter solchen Umständen ging es denn im J. 1533 mit der Verehrung des Heil. Blutes zu Ende.

Viel Aufhebens hat man davon gemacht, wo die mißhandelten Hostien geblieben seien. Ostern 1532 waren sie noch vorhanden und noch einige Geistliche dabei angestellt, aber schon bedeutend in Ungunst, da kein Opfer mehr einging. Bei der evangelischen Visitation im J. 1535 hatten die Visitatoren, Egidius Faber und Nicolaus Kutze, zu Sternberg nach dem "gemarterten Sacrament, wenn es noch vorhanden", zu fragen vergessen. Latomus 1 ) berichtet, der erste meklenburgische Superintendent Johannes Riebling habe im J. 1539 die Hostien dem ersten evangelischen Prediger Faustinus Labes gereicht und dieser sie "mit gebührender Andacht" genossen. Diese Sage ist in allen Schriften vielfach verbreitet. Auch Guzmer erzählt in seiner Schrift von den verbrannten Juden, 1629: "und hat der alte Burgermeister Hans Jordan, ein Mann von 85 Jahren, der ungefähr vor 16 oder 18 Jahren gestorben, berichtet, daß nach der Reformation der erste lutherische Prediger Dominicus genannt gedachte Hostien de novo in S. Marien=Kirche zu Sternberg consecrirt zu sich genommen und empfangen, aber bald darauf gestorben". Andere schreiben, die Hostien seien verbrannt 2 ) worden. Die Wahrheit zu ermitteln, ist beim Mangel an urkundlichen Nachrichten nicht möglich; jedoch ist es nicht glaublich, daß Labes die Hostien sollte genossen haben, nachdem er sie


1) Vgl. Latomus Genealochron. in v. Westphalen Mon. ined. IV, S. 466, nach einem "Manuscript".
2) Vgl. Schröder Ev. Meckl. I, S. 297.
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öffentlich auf der Canzel Teufel genannt hatte. In dem Visitations=Protocolle vom J. 1541 heißt es:

"Er Anthonins Krüger ist verordent vor III jahren, das Sacrament anzuzeigen, welches ihme ein schwer ampt ist, wolte gerne daruon".

Wahrscheinlich waren im J. 1562 die Hostien noch vorhanden, da damals noch die Heil. Bluts=Kapelle in ihrer äußern Einrichtung bestand, allerdings ohne dazu angestellte Priester. Nach Schütz de vita D. Chytraei, 1720, II, p. 424, (vgl. Schröder Ev. Meckl. II, S. 340) sollen sich die evangelischen Prediger M. Thomas Holtzhüter und Johannes Jsensee zu Ribnitz bei den Herzogen Johann Albrecht und Ulrich über eine durch die Aebtissin Ursula begünstigte Wallfahrt nach dem Heil. Blute zu Sternberg ("religiosa peregrinatio a quibusdam Ribnicensium, veteri adhuc superstitione ductorum, Sternbergam ad idolum sanguinis Christi") bitter beschwert haben. Die Sache verhält sich auch wirklich so. Bekanntlich waren die Nonnen zu Ribnitz und Dobbertin auf keine Weise vom Papismus zu bringen, trotz aller persönlichen Bemühungen des Herzogs Johann Albrecht; endlich reisete er im Sept. 1562 noch einmal nach Ribnitz und Dobbertin, um den alten Sauerteig selbst auszukehren. Aber auch dies wollte nichts helfen. Die Nonnen von Dobbertin fanden Schutz bei der Wittwe des Herzogs Albrecht zu Lübz, die Nonnen von Ribnitz bei Herzogs Heinrich Tochter Ursula, welche Aebtissin zu Ribnitz war. In Ribnitz kam es noch zu ärgerlichen Auftritten und heftigen Reibungen, in deren Folge sich im J. 1565 die genannten evangelischen Prediger Holtzhüter und Jsensee schriftlich rechtfertigten; in der Original=Apologie derselben im großherzogl. Archive zu Schwerin heißt es nun:

"Zum dreizehenden hat J. f. g. im Jare 62 im Junio, der tag ist mir nicht eigentlich bewust, eine Walfart sieben Pilgrim gehen lassen nach dem Sterneberge, meiner Pfarrkinder, die nicht anders wissen, denn sei nicht viel daran gelegen. Vnd so es so gar böse gethan were, so solts J. f. g. auch wol wissen. Damit hat J. f. g. abgotterei getrieben, vnd gott an einen sonderlichen ort gebunden, dahin er sich selbs durch sein wort nicht verbunden hat".

Hiernach scheinen allerdings die Hostien noch im J. 1562 vorhanden gewesen zu sein, obgleich auch die alte Heiligkeit des Ortes die Papisten zu einer Wallfahrt veranlaßt haben könnte.

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5. Das Augustiner Kloster

und
die Kirche zum Heiligen Grabe.

Der Herzog Magnus, ein eifriger Beförderer des Gottesdienstes und dessen Glanzes, so wie ein Beschützer der Künste, war aber nicht mit der landesherrlichen Pflege der Verehrung des Heiligen Blutes zufrieden, sondern wollte selbst ein wohlthätiges Opfer zur Verherrlichung des Wunders darbringen, - vielleicht die Härte des Gesetzes durch ein gutes Werk sühnen.

An der Stelle des Fürstenhofes, wo Peter Däne die Hostien vergraben hatte, bauete er bald nach dem Ereignisse aus eigenen Mitteln eine kleine Kirche oder Kapelle, vielleicht "Frohnleichnams=Kapelle (ecclesia corporis Christi)" genannt, und stellte bei derselben, ebenfalls aus eigenen Mitteln, Priester an, welche Massen lesen mußten. Auch an dieser Stelle geschahen häufige Wunder. In dieser Kirche war vorzüglich eine Darstellung des Heiligen Grabes mit einem Altare des Heiligen Grabes 1 ) Gegenstand der Verehrung; der Gottesdienst an diesem Altare drehete sich um einen Cyclus von Darstellungen aus der Geburt und Himmelfahrt Christi und der Jungfrau Maria. Auch führte der Convent des spätern Klosters im runden Siegel ein Grab, aus welchem Christus mit dem Oberleibe sich erhebt, die Wundenmale zeigend, an jeder Seite von einem knieenden Mönch angebetet, mit der Umschrift:

Umschrift

Auch der Prior des Klosters führte im parabolischen Siegel ein Grab Christi, unter welchem ein Mönch knieet.

Die Bulle des Papstes Alexander VI. vom 19. Septbr. 1500 sagt über die Kirche bestimmt:

Magni ducis Magnopolensis petitio continebat, quod ipse olim in opido suo Sterneberch, Swerinensis diocesis, vnam ecclesiam sub inuocatione corporis Christi de propriis bonis sibi a deo collatis alias legittime construi et edificari fecit et ad illam propter crebra miracula, que inibi in dies operatur altissimus, - - certos capellanos presbiteros, qui


1) Vgl. Urk.=Samml.: Urk. v. 30. Jan. 1516; vgl. Urk. v. 6. Jan. 1513.
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missas et alia diuina officia in ipsa ecclesia celebrent, deputauit ac illis de congruo stipendio prouidit.

Hiemit nicht zufrieden, gründete der Herzog Magnus neben dieser Kapelle im J. 1500 ein Kloster Augustiner=Eremiten=Ordens, da er das musterhafte Leben, die Gelehrsamkeit und die bewährten Sitten dieses Ordens vorzüglich hoch verehrte um den Gottesdienst zu fördern und die Bewohner der Stadt und die Pilger durch die Predigten der Brüder zu erheben. Ein Kloster dieses Ordens existirte in Meklenburg und in den nächstgelegenen Ländern noch nicht 1 ); die Stiftung eines Klosters dieses Ordens, dem auch Luther angehörte und aus dessen Gelehrsamkeit zum Theil die Reformation hervorging, hat aber ohne Zweifel wohlthätige Folgen auf die Entwickelung der Reformation auch in Meklenburg gehabt. Da vor kurzer Zeit die Stiftung neuer Bettelmönchsklöster vom Papste Bonifacius VIII. untersagt war, so betrieb die Stiftung des Klosters in Rom mit Eifer und Glück im J. 1500 der bekannte Dompropst Peter Wolckow, später Bischof von Schwerin, welcher damals zu Rom lebte und sogar päpstlicher Secretair war 2 ); unterstützt ward dieser in seinen Bemühungen durch den M. Arnold Boddensem, Lehrer an der Universität zu Rostock, welcher sich damals ebenfalls in Rom aufhielt. Auch der Kurfürst Friederich von Sachsen erließ für den Herzog verwendende Schreiben (d. d. ex augusta urbe imperiali 4 Aug. 1500) an den Papst, das Cardinal=Collegium und den Cardinal Franziscus. Am 19. Sept. 1500 erließ der Papst Alexander VI. die Bestätigungsbulle 3 ), in welcher es im Verlauf der vorstehend mitgetheilten Worte ferner heißt:

Cum Magnus dux, qui ad fratres ordinis fratrum heremitarum sancti Augustini regularis obseruantie propter earum exemplarem vitam et doctrinam ac alios comprobatos mores gerit singularem deuotionis affectum, consideret, quod si apud dictam ecclesiam construeretur et edificaretur vna domus cum officinis necessariis pro vsu et habitatione perpetuis fratrum ordinis et obseruantie predictorum, ex hoc


1) Nach dem Briefe des Dr. Paltz vom 5. Febr. 1503. - In Anklam war jedoch, sicher schon 1407, ein Kloster dieses Ordens: "Christianus Warendorp prior conuentus Tanglym ordinis fratrum heremitarum sancti Augustini". Nach einer Urkunde im schweriner Archive.
2) Vgl. Jahrb. III, S. 230.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXX.
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inibi diuinus cultus augmentum et religio propagationem susciperet ac ex ipsorum fratrum predicationibus et aliis - - incole - salubria monita - suscipere possent, - - - Nos igitur - - -, mandamus, - - quatenus - - apud dictam ecclesiam vnam domum cum campanili, campana humili, cimiterio, dormitorio, refectorio, claustro, ortis et ortaliciis etc. . - - pro vsu et habitatione fratrum predictorum construi et edificari etc. . -- concederet.

Peter Wolckow löste die Bulle ein und übersandte sie dem Herzoge durch den Propst von Broda, welcher sich in Rom eine Bestätigung der Kirchen=Patronate seines Klosters verschafft hatte 1 ). Am 7. Junius 1501 promulgirte der Bischof Johann von Schwerin, als dazu bestellter päpstlicher Executor, die Bulle zu Sternberg, in Gegenwart des bei der Sache sehr betheiligten schweriner Dompropstes M. Johann Goldenboge 2 ).

Für das Kloster interessirte sich besonders der Dr. Johann von Staupitz, General=Vicar des Augustiner=Eremiten=Ordens in Deutschland, Luthers bekannter Freund. Der Herzog ließ zwar den Klosterbau alsbald in Angriff nehmen, wozu er in Gemeinschaft mit seinem Bruder Balthasar im J. (1502) mit dem tüchtigen Baumeister Andreas Techel einen Contract über den Bau des "Schlafhauses", d. i. des eigentlichen Klostergebäudes, abschloß 3 ), aber es ging mit dem Bau langsam. Am 22. Mai 1503 (d. d. Torgau Montag nach Vocem jocunditatis) schrieb des Herzogs Tochter Sophie († schon 13 Jul. 1503), welche dem Kurfürsten Johann dem Standhaften von Sachsen vermählt war, an ihren Vater: "Er Johannes von "Stawpitz doctor Augustiner ordens Einsideler genent" habe sie gebeten, daß das "Newe closter seins ordens zum Sternberg, von newes zu pawen angefangen vnd das noch merglichen mangel an gebewdt habe, mit nodturftigem gebewde volenbracht werden moge"; es wolle "auch der genant doctor, so erst er ander gescheft halben kan, dahin in das closter komen vnd auch sein Rat dar zu geben, wie solchs closter zu pawen vnd zu erhalten sein möge". Der Herzog Magnus starb aber schon am 20. Nov. 1503.

Der Bau des Klosters, welches noch gar nicht dotirt war, gerieth nun eine Zeit lang in Stocken. Noch im J. (1503)


1) Vgl. Jahrb. III, S. 229.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXX.
3) Vgl. den Contract im Anhange.
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war der Klosterbruder, Professor Dr. Johannes von Paltz 1 ) von Erfurt nach Meklenburg gekommen und hatte von dem Herzoge Magnus, in Gegenwart seiner Gemahlin Sophie († 26 April 1504) im Kloster Tempzin die Zusicherung erhalten, daß drei Viertheile 2 ) des Opfers (wahrscheinlich des Opfers, welches in der Kloster= oder Fronleichnams=Kapelle gegeben ward, da über die Opfer der Heil. Bluts=Kapelle schon bestimmt war,) zum Bau des Klosters verwandt werden sollten, und falls die Opfer nicht ausreichen würden, der Herzog selbst das Kloster bauen und dotiren wolle. Nach dem Tode des Herzogs Magnus kam (1504) der Dr. von Paltz wiederum nach Meklenburg, um das Kloster in Besitz zu nehmen; bei dieser Gelegenheit hatte ihm der Herzog Heinrich der Friedfertige, welcher fortan die Sache eifrig betrieb und bei der Einführung der Mönche thätig gegenwärtig war, die Vertröstung gegeben, der Orden solle sich auf ihn verlassen 3 ). Da aber der Bau keinen Fortgang nahm, so mahnte am 3. Febr. 1505 der Dr. von Paltz den Herzog an die Erfüllung seines Versprechens. Durch Unordnungen der übel versorgten Mönche war der schweriner Bischof Johannes von Thun, welcher die kirchliche Blüthe Sternbergs wohl neidisch ansah, unwillig geworden und hatte zur Beförderung des Baues grade nicht beigetragen. Zur Entfernung aller Hindernisse sandte Staupitz am 24. April 1505 zwei Väter seines Ordens, die Doctoren der Theologie Johannes Voyt und Johannes von Paltz, wieder nach Meklenburg an die Herzoge Balthasar und Heinrich. Etwas erreichten sie allerdings, indem der Bischof Johannes von Thun am 28. Aug. 1506 4 ) durch die Herzoge Balthasar und Heinrich bewogen ward, für sein Capitel zu Schwerin und das Capitel zu Rostock dem beim Heil. Blute zu Sternberg nach Vollendung der Capelle 5 ) in den Block fallenden Opfer zu zwei Dritttheilen auf ein Jahr zu Gunsten des Klosterbaues zu entsagen 6 ).


1) "Frater Johannes de Paltz sacre theologie humilis professor ordinis fratrum Heremitarum sancti Augustini." Er gab auf Veranlassung des Erzbischofs Hermann von Cöln im J. 1502 zu Erfurt "Celifodina" heraus, nämlich eine lateinische Uebersetzung der Predigten, welche er 1490 bei Verkündigung des Jubeljahres vor dem Kurfürsten Friederich von Sachsen gehalten hatte.
2) Das vierte Viertheil des Opfers hatte der Herzog Magnus dem Dom=Capitel zu Rostock überlassen; vgl. den Brief vom 3. Februar 1505 im Anhange.
3) Vgl. den Brief vom 3. Febr. 1505.
4) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XXXII.
5) Vgl. oben S. 218 und 221.
6) Bei dieser Vereinbarung war die Veranstaltung getroffen, daß in dem darauf folgenden Jahre das Domkapitel zu Rostock eine gleiche Summe aus dem sternberger Block zur Entschädigung erhalten solle. Diese Vereinbarung ward die Veranlassung zu einer der berüchtigtsten Fehden im Anfange des 16. Jahrhunderts. (  ...  )
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Aber erst nach dem Tode des Herzogs Balthasar († 7 März 1507) kam das Kloster völlig zu Stande, wahrscheinlich durch die vereinten Bemühungen des Herzogs Heinrich und seines Canzlers Caspar von Schöneich, welche jetzt für die Stiftung thätig erscheinen. Jetzt erst erhielt das Kloster von den Herzogen Heinrich und Albrecht einen Stiftungsbrief, in dessen leider nicht datirtem Concept 1 ) es heißt:

Wir Henrich vnd Albrecht gebroder etc. . thun kund, Nachdem vnd also bey zceiten vnsers hern vaters loblicher vnd seliger gedechtnisse hertzogen Magnus als man schreib 1492 die schnoden jodden bynnen vnser stadt Sternbergk das etc. . sacrament - gemartertt - - haben, - - zum letzten durch hern Peter Dehen - - vorkauffet, auff unserer vorfallenen wonunge hoffestadt vnerlich begraben worden ist, - so hadt vnser her vater obgenant auff die stede vorgedachts begrepnisse eyne capelle gebawet vnd die selbige capelle mit vnserer hoffstadt, sampt andern hoffstetten vnd reumen dortzu gekomen, dem heiligen orden vnd broderen sancti Augustini zu einem nyen klostere in krafft einer bebstlichen bullen, gothe dem allmechtigen, dem heiligen sacrament, sanct Marien, sanct Augustin vnd allen heiligen zu ewigem lob vnd eren gegeben vnd geeigent, mit zcusage, den selbigen brüderen zum bawde vnd aller irer nodturfft beh ue lfflich zu wesen, daz dann vnser her vater vnd wir vnsers vormugens gethan haben vnd noch furder zu thun willigk seint, - - so haben wir den Raum vnd platz, dar auf sie wonendt, - - entledigt vnd frey, loess dem orden der einsedelerbrudere sancti Augustini vbergegeben.


(  ...  ) Der Bischof Johannes von Thun hatte, als er noch Domdechant von Güstrow war, 1500 stralsund. Mark sternberger Opfergelder zu sich genommen. Nachdem er im Nov. 1506 gestorben war, nahmen seine Allodial=Erben Joachim von der Lühe auf Kolzow für seine Frau und Henning v. d. Osten auf Kastorf sein Vermögen an sich. Der schwerinsche und güstrowsche Domherr Peter Sadelkow forderte aber für das Collegiatstift zu Rostock dessen Jahresantheil an dem sternberger Opfer. Dies verweigerten die genannten Erben, nahmen Peter Sadelkow gefangen und übten gegen ihn und andere Geistliche solche Gewaltthätigkeiten und Grausamkeiten, daß deren ähnliche kaum in der Geschichte vorkommen. Im J. 1516 ward nach vielen Kämpfen die Sache durch Vergleich beigelegt.
1) Vollständig gedruckt in Tychsen Bützowischen Nebenstunden, St. V, S. 22 flgd.
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Zugleich verliehen die Herzoge den Mönchen die Freiheit des Marktes, des Wassers und der Weide und alle Bürgerfreiheit, den Mühlenkamp vor der Stadt, die Leitung des Stadtgrabens durch das Klostergebiet ("das waszer hindere deme klostere im stadgraben flieszend in daz kloster zcu bawen, wan sie daz vormugen"), die Metzenfreiheit von ihrem Mahlkorn, die Goldbeck zum Aalfange und alle Quatember 4 Pfd. Wachs von den Opfern des Heil. Blutes von dem Ostensor desselben.

Jetzt ging der Bau rascher. Die Herzoge thaten wohl dazu das Ihrige, der Block in der Heil. Bluts=Capelle ward zum Bau geöffnet (da "prior vnd couent des klosters etzlichen mangel zu dem furgenommenen baw" hatten,) und das Kloster schickte zwei Mönche mit herzoglichen Empfehlungsschreiben nach Dänemark, um dort zur "Aufnehmung" des Klosters zu sammeln.

So ward das Kloster denn auch bald fertig. Es lag nach den oben angeführten Stiftungs=Urkunden an der Stelle des verfallenen fürstlichen Schlosses und Hofes zwischen der Mühlenstraße, der Ritterstraße und der Stadtmauer, am Mühlenthore, der Pfarrkirche schräge gegenüber. Nach den Inventarien vom J. 1621 1 ) bestand das Kloster aus folgenden Gebäuden. Im Hofe stand die Klosterkirche oder Kapelle, an der Stelle wo die Hostien vergraben gewesen waren, ein starkes massives Gemach, mit einem westlichen Giebel thurmartig wie eine Kirche aufgemauert 2 ). Daneben stand das eigentliche Kloster, auch wohl Wohnhaus oder Schlafhaus genannt, ein massives Gebäude von 2 Stockwerken, mit 6 Kellergewölben unter und 6 Gewölben über der Erde; im ersten Stock war der gewölbte Reventer mit 6 Fach Fenstern; darüber im zweiten Stock, zu welchem eine steinerne, gewölbte Treppe führte, 12 Zellen ("Gemächerchen"), 6 an jeder Seite. Im J. 1621 war das Haus für den fürstlichen Beamten Hans Joachim Grabow durchgebauet und eingerichtet. Nach der Reformation muß der Herzog Ulrich das Gebäude an sich genommen und erweitert haben; denn im J. 1621 stand "Herzog Ulrichs Gemach auf der Stadtmauer 3 ) übergebauet". Neben dem Kloster waren Wirthschafts=


1) Vgl. Anhang.
2) Eben so haben die Klosterkirchen zu Tempzin und Ribnitz einen thurmähnlichen Westgiebel. Dies ist der "niedrige Glockenthurm", welcher dem Kloster durch die päpstliche Bulle gestattet war.
3) Bei dieser Gelegenheit ist der Bauten der Kloster auf den Stadtmauern zu gedenken; die Stadtklöster lagen nämlich gewöhnlich am Ende der Städte an den Stadtmauern, um Raum und Ruhe zu gewinnen. Es ist von den Bauten auf den Stadtmauern viel gesprochen; diese waren aber nichts weiter, als Secrete. (  ...  )
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gebäude, wie die Küche vor dem Kloster am Platze. Der Garten erstreckte sich an der Stadtmauer gegen Osten hin bis an das Mühlenthor und die Thorbude. An der Mühlenstraße neben der Thorbude stand der "Lange Stall". An der Ritterstraße stand von der Mühlenstraße her zuerst das "Bauhaus", etwas eingerückt, dann an der Straße der "Lange Reitstall", ein großes Gebäude von 17 Gebinden, welches zugleich Thorhaus war, und die Scheure bei der Stadtmauer. Die Wirthschaftsgebäude waren zum Theil wohl von dem Herzoge Ulrich aufgeführt; so hatte das Bauhaus an jedem Giebel "zwei meklenburgische Wappen".

Ungefähr vom J. 1510 an war das Kloster vollständig eingerichtet. Im J. 1513 stiftete Margarethe von Quitzow, des Vicke von Quitzow auf Gr. Voigtshagen Gemahlin, mit ihren Kindern, namentlich ihrer Tochter Margarethe, Gemahlin Jaspars von Oertzen auf Roggow, Messen und Lichter 1 ) in der Klosterkirche. Beide Frauen hatten die Kirche reich mit Meßgewändern beschenkt 2 ).

Nach einem Berichte des Visitators vom J. 1520 3 ) lebten in dem Kloster 15 Mönche unter einem Prior. Von den Prioren sind nur bekannt geworden:

1513-1514. Dietrich Kaltofen.
1524. Johann von Steenwyk.

Wahrscheinlich hat das Kloster anch nicht mehr Prioren gehabt.

Im J. 1513 waren die Klosterbeamten 4 ):

1513. Dietrich Kaltofen, Prior.
Heinrich von Immenhusen, Subprior.
Johann von Steenwyck, Küster.

Das Kloster blühete nun so rasch auf, daß es den Neid der übrigen Geistlichkeit in dem Maaße erregte, daß es zu heftigen Auftritten kam. "Aus der prister zu Sternberg altem haß und auch wolbekanter abgunst" hatte die sternberger Geistlichkeit den Schulmeister Andreas Windbek (genannt auch "An-


(  ...  ) Im J. 1328 erhielt das Kloster Ribnitz das Recht: "ius aedificandi duas cameras ultra murum ciuitatis et usque supra medium fossati protensas". Im J. 1382 hatte das Kloster zu Neu=Ruppin eine heymlike kamere vnde den gang dartho over de stadmure" (vgl. Riedel Gesch. der Klosterkirche zu Neu=Ruppin, S. 19). In Neu=Brandenburg hatten die "grawen monnicke vth der stadt eynen ganck bette ouer de stadtmuren tho einem Necessario gande, darvan man by dage vnd nachts vth vnde in de stadt kamen kann". (Nach einem Berichte des Rathes zu Neu=Brandenburg vom J. 1535.) - Die Sagen von unterirdischen Gängen von den Klöstern nach den Kirchen sind natürlich nur Fabeln.
1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII u. XXXIV.
2) Vgl. im Anhange das Inventarium von 1527.
3) Vgl. Anhang.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII.
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"dreas Libory de Gardeleue, clericus Haluerstadensis diocesis, rector scolarum in Sterneberg"), einen wilden Menschen aufgehetzt, welcher den Prior und die Klosterbrüder überall mit Schmähungen und Drohungen, ja mit Waffen verfolgte. Als der Klosterconvent ihn bei seinen geistlichen Vorgesetzten verklagte und einen Tadel seines Benehmens erwirkte, drang er um die Mitte Junius 1514 trunken und bewaffnet in die Klosterkirche, als der Convent eben Vesper hielt, und störte mit den fürchterlichsten Drohungen den Gottesdienst. Die Mönche aber ergriffen ihn, torquirten ihn ein wenig und legten ihn in Fesseln in den Thurm. Gegen Leistung der Urfehde kam er frei. Der Bischof Peter Wolckow von Schwerin nahm sich der Geistlichkeit an und that das Kloster wegen geübter Gewalt gegen einen Geistlichen am 15. Julius ohne Untersuchung in den Kirchenbann. Der Orden aber, namentlich der General=Vicar Staupitz, protestirte gegen das offenbar gereizte Verfahren des Bischofs und appellirte an den Papst. Auch der Herzog Heinrich nahm sich der Mönche an, die er achtete, machte dem Bischofe Gegenvorstellungen, forderte die Bewohner der Stadt Sternberg auf, die Klosterbrüder, als "fromme geistliche Personen", nach wie vor zu achten und ihren Gottesdienst ungestört fortzusetzen, vertröstete den Prior auf kurze Zeit, wandte sich an den Erzbischof von Magdeburg, als vom Papste geordneten Conservator des Ordens in deutschen Landen, mit der Bitte, den kurzen Proceß zu cassiren und den Bischof, der "vielleicht aus einem verhetzten oder hitzigen Gemüthe" gehandelt habe, auf dem Wege geistlichen Rechtes zu belangen, und instruirte über alle Schritte den Dr. Staupitz. Wie gewöhnlich, gelang es dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen, den Zwist in Güte beizulegen, und am 10. Sept. 1514 hob der Bischof den Bann wieder auf.

Am 25. Nov. 1520 visitirte 1 ) der Vicarius Wenzeslav Linck das Kloster, fand es mit 15 Mönchen besetzt und wohlgeordnet und bat den Herzog Heinrich um fernere Gunst und um Anzeigung der etwanigen Mängel.

Nach wenigen Jahren machte sich auch in Meklenburg die Kirchen=Reformation geltend, welche, wie durch den Augustiner Orden überhaupt, so in Meklenburg auch durch das Kloster zu Sternberg befördert ward. Der Prior Johann Steenwyk war strenge reformatorisch gesinnt und suchte den Aberglauben auszurotten. Luther schickte ihm daher am 24. Julius 1524 einen Prädicanten, Hieronymus von Enkhusen, für den Herzog Heinrich, welcher Luther um "Evangelisten" gebeten hatte 2 ). Da in


1) Vgl. Anhang.
2) Vgl. im Anhange Luthers Briefe vom J. 1524.
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Sternberg die katholische Geistlichkeit noch lange in ihrer alten Verfassung bestand, die Reformation erst im J. 1533 durchdrang und hier nicht gewaltsam durchgeführt ward, so muß die Reformation von dem Kloster selbst ausgegangen sein. Der Prior heirathete, da nach der Fortsetzung des Inventarium von 1534 1 ) des "Priors Frau" im J. 1537 aus dem Kloster gewiesen ward. Schon im J. 1527 1 ) ward das Kloster aufgehoben, oder wahrscheinlich von den Mönchen freiwillig verlassen, und der gesammte bewegliche Besitz desselben aufgezeichnet und in Sicherheit gebracht. Im J. 1535 beorderte der Herzog Heinrich, "etzlich geschütz nach dem Sternberg zu fhuren und in die Mönchkirch zu stellen".

So ging das Kloster nach 25 Jahren seines Daseins unter. Auch die Gebäude gingen unter widrigem Geschick rasch ihrem Untergange entgegen. Nach der Reformation war das Kloster zunächst Wohnung der herzoglichen Beamten. Im J. 1608 gab der Herzog Carl dem Zöllner Georg Lehmann das Vorhaus auf dem Kloster zur Bewohnung auf Lebenszeit unter der Verpflichtung, die übrigen Gebäude in Aufsicht zu haben. Im J. 1621 wurden die Gebände inventirt 2 ); jedoch ward schon im J. 1625 berichtet, daß das Kloster sehr verfallen sei. Der Reitstall fiel im J. 1632 über die Hälfte ein; bei dieser Gelegenheit wurden die Spoliationen an den Häusern, Zäunen und Gärten verboten. Im Winter desselben Jahres lagen die Gebäude voll Schnee, da sie keine Fenster mehr hatten: sie sollten mit Luken versehen werden. Die fürstlichen Beamten hatten ihren Rückzug nach dem nahen Dorfe Pastin 3 ) genommen. Im J. 1637 sollten die Wohngemächer und Ställe auf dem Klosterhofe gereinigt werden, da sie zum Landtage benutzt werden sollten. In dem großen Brande der Stadt von 1659 brannte auch das Kloster mit allen zur Wiederherstellung desselben angeschafften Materialien ab. Die Prediger nahmen nun ihre Zuflucht auf einige Zeit in das Gebäude, nachdem es notdürftig eingerichtet war. Seit dieser Zeit stand das Kloster unter der Aufsicht des fürstlichen Stadtvogtes. In den Jahren 1691 und 1695 schlug der Blitz in das Gebäude und das Dach herunter. Hiedurch ward das Kloster völlig Ruine. Im J. 1697 wollten die in der Stadt Sternberg wohnenden adeligen Personen den Klosterhof umpflügen und mit Leinsamen besäen, auch die einzelnen


1) Vgl. im Anhange die Inventarien von 1527 und 1534.
1) Vgl. im Anhange die Inventarien von 1527 und 1534.
2) Vgl. Anhang.
3) Das Amt Sternberg ward daher auch längere Zeit hindurch das Amt Pastin genannt.
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Stellen umzäunen lassen, da ihnen dies der Pfandträger des Amtes, der Oberstlieutenant v. Zülow, erlaubt hatte. Der Stadtvogt Heinrich Achilles Schaller mußte dies aber untersagen, um so mehr da die Beackerung auch "Abbrechung der Steine aus dem Kloster" mit sich führen würde. Als den fürstlichen Beamten im J. 1715 ein neues Amtswohnhaus zu Pastin erbauet 1 ) ward, nahm man die Steine dazu von den Klostergebäuden. Seit dieser Zeit lagen nur noch geringe Ueberreste von dem Kloster auf dem Klosterhofe. In den J. 1724 und 1736 wurden von sternberger Einwohnern verschiedene Versuche gemacht, auf dem Klosterhofe Gebäude aufzuführen; erst im J. 1737 ward der alte Klosterplatz zur Bebauung an der Mühlenstraße unter dem Herzog Christian Ludwig von der Kammer dem Mühlenpächter Grosse verkauft, welcher hier zuerst eine Scheure aufführte. Seitdem ward der Platz an der Mühlenstraße und seil 1843 an der Ritterstraße mit Häusern bebaut. Mit demselben J. 1843 gingen alle auf dem Klosterhofe liegenden Grundstücke, welche bis dahin unter fürstlicher Amtsgerichtsbarkeit gelegen hatten, in den Stadtverband über, und hiemit verschwand jede Spur von dem ehemaligen Dasein eines Schlosses und Klosters in Sternberg.

6. Die sternberger Geistlichkeit

im 16. Jahrhundert
und
die Reformation.

Katholische Pfarrer.

Bei dem großen Ansehen, welches Sternberg im Anfange des 14. Jahrh. durch die fürstliche Residenz, und seit dem J. 1492 durch das Heil. Blut erlangte, war es sehr natürlich, daß die Stadt eine große und reiche Geistlichkeit hatte und die Geistlichen vorherrschend angesehenen adeligen oder Patricier=Familien angehörten oder sonst verdiente und bedeutende Männer waren. Daher nahm aus diesen Gründen auch die Reformation in Sternberg einen eigenthümlichen Charakter an.

Im J. 1450 war Heyne von Lewetzow Pfarrer zu Sternberg (dominus Heyno de Leuezowe rector parrochialis ecclesie in Sternberg).


1) Vgl. Franck Bericht von den Hostien, S. 38.
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Vielleicht unmittelbar darauf folgte der Magister Johann Goldenboge, ebenfalls aus einem rittermäßigen Geschlechte Meklenburgs, Dompropst zu Schwerin, Domdechant zu Bützow, Domherr zu Güstrow und Rostock, ein Mann, welcher in der Geschichte des Heiligen Blutes bedeutend wirkte 1 ). Er kommt sicher 1479-1503 vor, zuerst als Domdechant zu Bützow und Domherr zu Güstrow, als Pfarrer zu Sternberg jedoch nur im J. 1503.

Im Anfange des 16. Jahrh. wird ein gewisser Christoph Pfarrer zu Sternberg (er Christoffer kerkhere tom Sternberge) in einem nicht datirten Schreiben genannt. Dieser Pfarrer Christoph hatte "eynen capellan er Peter Slise genant, de touorn to Groten-Dessin kerkhere gewest".

Im J. 1511 wird Michael Hildebrand, wieder ein bekannter Mann, als Pfarherr von Sternberg genannt. Er war im J. 1509 des Herzogs Albrecht Capellan und Secrctair und besorgte für diesen Geschäfte aller Art, selbst Waareneinkäufe. Im. J. 1509 ging er für den Herzog nach Rom 2 ), wo er noch im J. 1513 sich aufhielt (vgl. Jahrb. IV, S. 195) und während dieser Zeit die sternberger Pfarre zugesichert erhielt. Am 1. Sept. 1510 war er, "Michael Hiltprand, clericus Constanciensis diocesis", zu Rom beim Cardinal Bernhardin Zeuge in einigen Ablaßbriefen für Achim Hahn auf Basedow. Im J. 1511 und 1513 wird er Pfarrherr von Sternberg genannt. Im J. 1511 war er, "ytzund zum Sternberg kircherr", in Rom verschollen. Schon am 25. Jan. 1511 halten daher die Herzoge dem bekannten Peter Sadelkow 3 ), Domherrn zu Schwerin und Güstrow, die sternberger Pfarre unter der Bedingung verliehen, daß er sie auf Begehren einem andern wieder abtrete 4 ). Am 2. Julius 1511 kam auch der Dr. Busso von Alvensleben aus Calwe, welchem die Herzoge bei einem Besuche der brandenburgischen Markgrafen zu Schwerin, in deren Gefolge er gewesen war, ein Lehn versprochen hatten, und bat um die Pfarre, ebenfalls unter der Verpflichtung zur Resignirung, nämlich

"dat j. f. g. my de karken tome Sterneberghe, dewile dat me nicht weidt, wer j. f. g. cappellan, de na Rhome is vpge-


1) Vgl. oben S. 219, 220 u. 228.
2) In einer Rechnung vom J. 1509 heißt es:

"I c XL gulden her Michael Hildebrandt, hertich Albrechts Capellan, therynghe nach Rome vnd anders dar van vttorichten. Donredages na Quasimodogeniti".

3) Vgl. oben S. 230 Note.
4) Vgl. im Anhange den Revers vom 25. Jan. 1511.
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tagen, ifft he leuendich efft dodt is, gnedich muchten vorleghen, wolde ick vp syn ansokendt, soverne he noch im leuende were, de karken wedder gans vorlaten, - - - vnde so befunden worde, dat j. f. g. cappellan, dem de kerke is togesecht, im leuende were vnde de karken van j. f. g. vorderde, will ick j. f. g. de kerken van stund sunder alle myddel gans wedder fry vorlaten".

Beide kamen jedoch nicht zum Besitze der Pfarre; denn Michael Hildebrand erschien wieder unter den Lebendigen und war schon im J. 1515 1 ) und noch im J. 1532 als herzoglicher Secretair am Leben. Im J. 1514 war Heinrich Wahmkow "Capellan anstatt des Kerkherrn". Noch im J. 1524 hatte Michael Hildebrand, "als Kerkherr zu dem Sternberge", Streit 2 ) mit einem seiner Vicare, dem Antonius Schröder, welcher Pfarrer zu Parchim war, wegen versprochenen Lohns; dieser Streit ward jedoch in demselben Jahre durch herzogliche Commissarien beigelegt.

Auf Michael Hildebrand folgte im J. 1527 der Dr. Heinrich von Bülow. Er war im J. 1505 zum Scholaren des Stiftes Schwerin aufgenommen, auf der Universität zu Frankfurt a. O. von dem Bischofe Dietrich von Bülow zu Lebus bis zum J. 1514 unterhalten und darauf von diesem zu Vollendung seiner Bildung nach Rom geschickt, wo er Doctor der Rechte ward 3 ). Er ward darauf Domherr zu Schwerin; im J. 1533 wird er als solcher namentlich aufgeführt. Die Pfarre zu Sternberg ward ihm im J. 1527 4 ) von dem Herzoge Albrecht verliehen. In der Zeit von 1534-1538 war er auch Propst des Klosters Malchow, nachdem der alte Propst Johann Grabow resignirt hatte. Nach der evangelischen Visitation vom J. 1535 war "Doctor Bülow ein ungeschickter Kirchherr zu versorgen und zu speisen seine Schafe, und ein offenbarer Hurer, wie ganz Sternberg wisse". Da unter ihm die Reformation in Sternberg vor sich ging, so war seine Stellung allerdings von Wichtigkeit. Er starb nicht lange vor Ostern des J. 1538.


1) Im J. 1515 war er von Rom zurückgekehrt. Die Herzoge sagen bei der Bitte um ein Privilegium zur Befreiung ihrer Unterthanen von den auswärtigen geistlichen Gerichten:

"Nachdeme dasselb jüngst bey Er Micheln nicht ausgericht ist wurden, wirt befolhen, ein solch priuilegium zu irlangen".

2) Vgl. Anhang.
3) Vgl. Geschichte der Familie v. Bülow.
4) Nach dem Vis. Prot. vom J. 1534 im Anhange.
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Der letzte katholische, oder halbkatholische, Pfarrherr war Johann Sperling aus der bekannten adeligen Familie, ein Mann nicht ohne historische Bedeutung, da er der Erzieher und Lehrer der Söhne des Herzogs Albrecht, also der Prinzen Johann Albrecht und Ulrich, gewesen war 1 ). Sowohl dies, als die Person des Johann Sperling ist bisher nicht bekannt gewesen 2 ). Am 25. Mai 1538 verlieh ihm der Herzog Heinrich auf Bitten seines Bruders Albrecht die durch den Tod des Dr. v. Bülow erledigte Pfarre, obgleich er dieselbe einem andern zugesagt, weil Johann Sperling von Adel und des Herzogs Albrecht "junger Herrschaft Zuchtmeister und Präceptor" sei. Er wird hierauf in der Visitation vom J. 1541 und noch 1552 genannt: "Johannes Sperling, habitat in Sterneberg, vicarius ecclesiae Swerinensis"; er war also zugleich Vicar am Dome zu Schwerin 3 ). Johann Sperling war also bis zur völligen Durchführung der Reformation Pfarrer zu Sternberg.

Während der Zeit des Pfarrers Johann Sperling kommen noch zweiVicare vor, welche aus der katholischen Zeit herüberstammten und mit der Zeit wenigstens äußerlich, wie der Pfarrherr, dem Drange der Reformation folgten, aber keineswegs lutherischen Geist und lutherische Bildung hatten: Antonius Schröder und Johannes Crivitz.

Antonius Schröder war zuerst Pfarrer an der S. Georgen=Kirche zu Parchim, welche ihm nach der Visitation vom J. 1534 im J. 1511 verliehen war; er hatte zugleich, sicher im J. 1529, eine rostocker Dompräbende. Schon im J. 1521 hatte ihn der Herzog Heinrich nach Rostock versetzen wollen 4 ). Er war der Reformation im Herzen nicht geneigt, sondern suchte im Stillen die katholische Lehre zu bewahren und im Falle der Einführung der Reformation, welcher der Rath zu Parchim sich zuneigte, Aufruhr zu stiften. Bei der evangelischen Visitation vom J. 1535 5 ) gab er aber noch im letzten Augenblicke nach und erklärte, er wolle alles annehmen und sich mit Rath und Bürgern brüderlich und christlich vertragen. Der Herzog Heinrich hielt aber die Wirksamkeit eines Mannes, welcher nur der Gewalt nachgegeben hatte, in einer so großen Stadt, wie Parchim, für sehr bedenklich. Er vermochte also am 18. Sept. 1537 den


1) Vgl. Anhang.
2) Vgl. Jahrb. III, S. 89.
3) Ein Johann Sperling war 1471-1472 Domherr zu Schwerin (vgl. Schröder P. M. S. 2233 u. 2244). Dieser war im J. 1487 Custos des schwerinschen Dom=Capitels und besaß eine Vicarei in der Kirche zu Neubukow, welcher er in demselben Jahre resignirte. Dieser wird ohne Zweifel ein anderer sein.
4) Vgl. Jahrb. III, S. 88.
5) Vgl. Jahrb. VIII, S. 48.
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Antonius Schröder zur freiwilligen Entsagung und pensionirte ihn mit 25 Gulden jährlichen Gehalts und einem Hofkleide, mit dem Versprechen, ihm die Pfarre wiedergeben zn wollen, wenn sein Nachfolger vor ihm sterben sollte 1 ). Die parchimsche Pfarre aber gab der Herzog dem zum ersten Superintendenten des Landes berufenen Johann Riebling. Antonius Spröder ging nun nach Sternberg, wo er eine Vicarei besaß; schon im J. 1524 hatte er mit dem sternberger Pfarrherrn Michael Hildebrand, dessen Capellan und Vicar er war, Streit über seine Besoldung 2 ), und im J. 1534 hatten ihn die Herzoge neben dem Priester Johann Meyne, Pfarrer zu Malchin und Vicar zu Sternberg, zur Aufhebung des Klosters nach Sternberg geschickt 3 ). Im J. 1545 war er neben Johannes Crivitz wirklicher Vicar des Pfarrers zu Sternberg 4 ).

Johannes Crivitz war zu gleicher Zeit mit Antonius Schröder, im J. 1511, als Pfarrer zu Cobrow bei Sternberg angestellt 5 ). Ungefähr seit dem J. 1522 besaß er auch eine der herzoglichen Commenden in der Heil. Bluts=Kapelle und das Lehn des S. Johannis=Altars in der Kirche zu Sternberg 5 ). Bei der Visitation im J. 1541 ward er ziemlich gelehrt befunden; er hatte aber noch eine Concuine, die er jedoch zu heirathen versrach 6 ). Im J. 1545 war er neben Antonius Schröder wirklicher Vicar des Pfarrers zu Sternberg 7 ).

Aus der Conservirung dieser beiden Capellane oder Vicare zu der Zeit des Johannes Sperling ging die spätere Anordnung der Geistlichkeit zu Sternberg 8 ) hervor, welche aus einem Pfarrer, einem Capellan (oder zweiten Prediger) in Sternberg und einem zweiten Capellan, welcher zugleich Pfarrer zu Cobrow war, bestand, bis späterhin die Pfarre zu Cobrow einging.


1) Vgl. Anhang.
2) Vgl. Anhang zum J. 1524.
3) Vgl. das Inventarium von 1534 im Anhange.
4) Vgl. das Heberegister von 1545 im Anhange.
5) Vgl. Visitation vom J. 1534 im Anhange.
5) Vgl. Visitation vom J. 1534 im Anhange.
6) Vgl. Visitation vom J. 1541 im Anhange.
7) Vgl. das Heberegister von 1545 im Anhange.
8) Vgl. die Disposition von 1572 im Anhange.
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Die Reformation in Sternberg.

Durch die besondere Bedeutung, welche die Stadt Sternberg durch das Heilige Blut während der Entwicklung der lutherischen Reformation gewonnen hatte, erhielt hier die Reformation auch einen besondern Charakter. Nirgends, außer in Rostock, entwickelte sich die Reformation in Meklenburg früher, fast nirgends hielten sich Papisten länger, als in Sternberg. Bevor aber der Verlauf der Reformation in Sternberg erzählt werden kann, müssen die bisherigen Angaben geprüft werden.


Die bisherige Literatur über die Reformation in Sternberg ist äußerst dürftig. Als der erste evangelische Prediger wird von Franck ein gewisser Georgius Pren angegeben; dieser soll im J. 1537 neben Faustinus Labes an der Pfarrkirche gestanden haben, welchem der Superintendent Riebling die gemarterten Hostien gereicht haben soll 1 ). Diese Angaben des ehemaligen sternberger Predigers Franck sind allgemein angenommen und in die übrigen geschichtlichen Werke übergegangen. Georg Pren soll Armuth halber die Stadt verlassen haben. Franck leitet ihn von der adeligen Familie Pren her. Franck schließt also: "Es war in Sternberg ein evangelischer Prediger "Namens Georg Pren (Herr Jürgen), der alhie zu Hause gehörete. Es war damals hier ein Burgermeister Namens Simon Pren, welcher das adeliche Wappen der Preenen geführet und vielleicht dieses Georgii Bruder gewesen. Das Haupt der papistischen Priesterschaft hieß Nicolaus Giesenhagen, der sich Ao. 1505 schon Pastor nannte, endlich aber doch auch auf die evangelische Seite trat; wie solches alles aus einem Visitations=Protocoll von 1572 erhellet". Auf Georg Preen läßt Franck unmittelbar den Dr. David Bramerus folgen, welcher erst 1568 Prediger ward.

Diese ganze Geschichte ist ein reines Luftschloß. Abgesehen davon, daß Nicolaus Gisenhagen um das J. 1555 (nicht 1505) der erste wirkliche lutherische Pfarrer und durch und durch lutherisch war, besteht alles übrige aus Schlüssen, welche kaum glaublich erscheinen. Georg Preen hat nie existirt! Er wird nirgends genannt, weder in gedruckten, noch in ungedruckten Acten. Franck zieht alle seine Schlüsse allein aus dem - Visitations=Protocolle


1) Vgl. Franck A. u. N. M. IX, S. 181 flgd., und Bericht von den Hostien, S. 43. Vgl. Schröder Ev. Meckl. I, S. 297.
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von 1572. Hier steht nun zwar die Stelle, auf welche allein Franck sich stützt, wo von 8 ßl. Hebungen aus den Marienzeiten die Rede ist:

"Dieß ist außgeloset vnd Gisenhagen vnd her Jürgen gegeben worden".

Eine andere Bemerkung lautet:

"Zu den Lehnen S. Gertrudis, exulum vnd ander, so - Jürgen behendigt".

Wahrscheinlich ist von einem Stipendiaten die Rede; sicher aber darf man nicht aus einer Rentenverwendung im J. 1572 auf das Jahr 1532, also 50 Jahre, rückwärts schließen. Allerdings hatten die Preen auf Witzin in frühern Zeiten viel Einfluß in der Stadt Sternberg; aber es gab hier auch eine bürgerliche Familie Preen: ein Bürger Hans Preen führte 1572 im Siegel ein von zwei Pfriemen im Andreaskreuze durchstochenes Herz.

Diese ganze Geschichte mit dem Namen Pren ist also reine Einbildung von Franck. Die Sache verhält sich in der That auch ganz anders.


Die Reformation in Sternberg ging von dem Augustinerkloster aus. Die Augustinermönche waren überhaupt eifrige Reformatoren, wie ihr ehemaliger Ordensbruder Dr. Martin Luther. In Friedland und Neu=Brandenburg predigten 1525 zuerst Augustinermönche 1 ) aus Anklam lutherisch 2 ), auch bei den Rieben zu Galenbeck hielt sich ein "verlaufener Mönch" auf; im August 1524 waren die Augustinermönche Johann Kalpfleisch oder Schreiner zu Grimma und Wolfgang Zeschow weltliche lutherische Prediger geworden und wurden von dem Bischofe von Merseburg aus der Clerisei gestoßen 3 ).

In Sternberg war es vorzüglich der Prior des Augustinerklosters, Johann Steenwyck, welcher die Reformation in Meklenburg beförderte. Schon am 11. Mai 1524 schrieb Luther an Spalatin: die beiden Herzoge von Meklenburg bitten um evangelische Prädicanten (petunt evangelisias), der eine durch Hans Löser 4 ), der andere durch den Prior zu Sternberg 5 ). Am 24. Julii 1524 schrieb nun


1) Vgl. oben S. 147.
2) Der Chronikant Joh. Berckmann, welcher 1524 in Neu=Brandenburg die Reformation predigte, war nach mehreren Berichten auch ein Augustinermönch; vgl. Mohnike's Vorrede zu J. Berckmanns stralsund. Chronik, S. X flgd. Vielleicht ist der Augustinermönch, welcher zu Neu=Brandenburg predigte, eben dieser Joh. Berckmann.
3) Vgl. Förstemann Neues Urkunden=Buch zur Gesch. der evangel. Kirchen=Reform. I, 1842, S. 107.
4) Hans Löser, aus einem auswärtigen adeligen Geschlechte, war ein Hofbeamter des Herzogs Albrecht.
5) Vgl. den Brief vom 11. Mai 1524 im Anhange.
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Luther selbst an den Prior und sandte ihm den "Bruder" Hieronymus von Enckhusen für den Herzog und gab ihm seine Freude darüber zu erkennen, daß er dem Aberglauben das Maul stopfe, mit dem Wunsche, daß die Erkenntniß Christi in seinem Kreise wachsen möge 1 ). Der Prior wirkte für den Herzog Heinrich.

Schon im J. 1527 ward ein Inventarium des Klosters aufgenommen; die kostbaren Altargeräthe wurden in die Sakristei der Pfarrkirche in Verwahrung gesetzt, die Meßgewänder und Bücher wurden im Chor des Klosters verschlossen, das baare Geld behielten die Mönche 2 ). Die Mönche blieben also einstweilen, wenigstens zum Theil, im Kloster wohnen, gaben aber ihren Gottesdienst und das Klosterleben auf. Nach dem Inventarium von 1534 hatte der noch im Kloster wohnende Prior geheirathet, da der Rath des Priors Frau im J. 1537 aus dem Kloster wies, als es völlig geschlossen ward. Diese Aeußerung der Reformation ist in Meklenburg einzig in ihrer Art.

Um diese Zeit äußerte sich die allgemeine Theilnahme der Laien "von Adel und Bürgern" an der Reformation in Meklenburg durch die - Zurückhaltung der Zinsen und Pächte von den geistlichen Capitalien und Gütern! Dies ward allerdings bedenklich, und die Herzoge mußten ein landesherrliches Einsehen thun. Aber diese Zurückhaltung war schon so tief eingerissen, daß mit den Einzelnen gar nicht mehr zu verhandeln war, so groß war ihre Zahl. Die Herzoge beriefen daher ihre Landstände nach Sternberg zu einer Art von Convocationstag zusammen und vermittelten hier am Sonntage Quasimodogeniti, am 8. April 1526, einen Vergleich auf den compromissarischen Spruch der Herzoge: daß der Zinsfuß von geistlichen Gütern auf 4 Procent herabgesetzt, dann aber die Zinsen und Pächte regelmäßig gezahlt werden sollten. Trotz des Vergleiches protestirten jedoch hinterrücks die "gemeine Clerisei und Priesterschaft des Fürstenthums Mecklenburg und anderer dazu gehörender "Lande" bei Kaiser und Reich gegen die Herabsetzung des Zinsfußes, als eine widerrechtliche Spoliation. Die Herzoge sagten aber dem Kaiser, sie hätten sich zur Erhaltung des Gottesdienstes in diese gütliche Unterhandlung eingelassen, um in diesen schweren Zeitläuften zwischen den Geistlichen und Weltlichen Widerwillen und Nachtheil zu verhüten, und die Geistlichkeit habe den Vertrag freien, guten Willens angenommen; nach alter Weise habe es nicht mehr gehen können, denn die Geistlichkeit habe mit mannigfaltigen, harten und wucherischen Contracten und unbilligen,


1) Vgl. den Brief vom 24. Jul. 1524 im Anhange.
2) Vgl. das Inventarium im Anhange.
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ungewöhnlichen Zinsen viele Jahre her wider Recht und alle Billigkeit die Leute beschwert, habe alle Verschreibungen ohne Wissen der Obrigkeit auf die Grundstücke ausgeschrieben, dazu noch Bürgen stellen lassen etc. . Uebrigens habe sich nicht die Geistlichkeit über die Herabsetzung des Zinsfußes beklagt, sondern der schweriner Domdechant Dr. Johann Knutzen 1 ) habe ohne Auftrag eigenmächtig im Namen der Clerisei die Klage angebracht.

Dieser sternberger Vergleich ist freilich höchst interessant; aber er kam schon zu spät: es halfen nicht Vergleiche und Klagen mehr. Es ging in dieser Zeit bei weitem der größere Theil des später erworbenen geistlichen Vermögens, welcher in Privathänden war, spurlos verloren; den großen Grundbesitz der Klöster, welcher meist von den Landesherren gekommen war, nahmen diese bald darauf wieder an sich und suchten das feste Vermögen der Pfarren bei Zeiten möglichst zu retten. Auch in Sternberg gab es bald keine Renten und Opfer mehr, wenn auch der Vergleich in Sternberg geschlossen war. Noch im J. 1845 fanden sich sternberger geistliche Obligationen in Hamburg wieder 2 ).

Die Reformation machte in den nächsten Zeiten in Sternberg keine bedeutenden Fortschritte. Die Augustinermönche schwiegen und gingen davon, und im J. 1527 erhielt Sternberg in dem Dr. Heinrich von Bülow einen strenge papistischen Pfarrherrn. Aber die Theilnahme am Alten verlor sich ganz; im J. 1532 gab es kein Opfer mehr bei dem Heiligen Blute.

Da begann in dem wichtigen Jahre 1533 die gründliche Reformation auch in Sternberg durch den Prädicanten Faustinus Labes. Der Herzog Albrecht war wieder vom lutherischen Glauben abgefallen; im J. 1532 vertrieb er, wo er es konnte, die lutherischen Prädicanten, im J. 1533 verband er sich zur Erhaltung des altkatholischen Glaubens. Da erschien Faustinus Labes in Sternberg. Faustinus Labes aus Treptow war ein vom Bischofe geweiheter Priester. Er predigte das Evangelium Anfangs in Güstrow. Hier hatte zuerst Joachim Kruse 3 ) in der Heil. Geist=Kirche und auf dem Kirchhofe seit 1524 das Evangelium gepredigt und bis 1531 gewirkt. Sein Nachfolger war Faustinus Labes, "Prediger zu Güstrow am Heiligen Geist".


1) Dieser nicht unbedeutende Mann tritt immer klarer in die Geschichte. Er starb am 3. Jun 1546 zu Lübeck als Domherr zu Lübeck, Schwerin und Schleswig und Propst zu Lüneburg; er war auch Pfarrer zu Wismar. Vgl. Jahrb. X, S. 196.
2) Vgl. Jahrb. X, S. 380.
3) Vgl. Schröder Ev. Meckl. I, S. 95.
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Kaum hatte er jedoch sein Amt, zu welchem er von den Einwohnern berufen war, angetreten, als er beim Herzoge Albrecht wegen ketzerischer und unchristlicher Lehre angegeben ward; dieser verbot ihm daher den bisherigen Gottesdienst, die deutsche Messe, die deutsche Taufe etc. . Faustinus vertheidigte sich am 14. Nov. 1531 schriftlich bei dem Herzoge 1 ), mit dem Ersuchen, ihn ferner thun zu lassen, wie es seinem Vorgänger erlaubt gewesen sei, da er nur das reine Christenthum predige. Faustinus ließ sich nicht stören, sondern predigte auch in der Pfarrkirche. Da aber in Sternberg die Reformation keine Fortschritte machte, so versetzte ihn der Herzog Heinrich nach Sternberg. Am 12. Julii 1533 sollte Heinrich Techel oder Techent an Faustinus Stelle in die güstrowsche "Pfarre" verordnet werden und Faustinus hatte fürstliches Geleit ("versigelt hern Faustins gleidt"), d. i. Entlassung von Güstrow erhalten; am 20. August 1533 erließ der Herzog Albrecht ein Schreiben an den "neuen Prediger in seiner Stadt Güstrow". Am 23. Aug. 1533 befahl der Herzog Albrecht dem Rathe der Stadt Sternberg, dem "martinischen Prädicanten" den deutschen Gottesdienst zu verbieten, wie es der Rath mündlich versprochen, aber nicht gehalten habe, bis der Herzog sich mit seinem Bruder über den Gottesdienst verglichen habe; ein gleiches Verbot erging an demselben Tage an den "Prädicanten" Faustinus Labes 2 ). Faustinus ließ sich aber nicht irre machen, und den Rath der Stadt Sternberg tröstete des Herzogs Heinrich Hofprediger M. Egidius Faber damit, daß der Prediger zu Sternberg "mit Gunst seines Herrn Herzogs Heinrich predige, der ihm solches befohlen habe und auf den er sich berufen könne", mit der Bitte, daß der Prediger fortfahren möge im Predigtamt und in allem was das Evangelium mit sich bringe" 3 ). Dem Egidius Faber mußte an der Standhaftigkeit seines Collegen Faustinus viel gelegen sein, da Faber so eben (1533) sein Buch vom falschen Blut und Abgott im Dom zu Schwerin hatte ausgehen lassen und Faustinus in Sternberg in ähnlicher Lage war, wie Egidius Faber in Schwerin. Als Faustinus standhaft blieb, beklagte sich der Herzog Albrecht bei dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg am 17. Sept. 1533 über seinen Bruder also:

"Desgleichen hat er (vnser Bruder Herzog Heinrich) itzo einen Predicantenn zum Sternbergk verordenth, der sich vnterstehet, nicht allein lutterisch zu


1) Vgl. die Verteidigung im Anhange.
2) Vgl. im Anhange.
3) Vgl. im Anhange.
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predigenn, sonder auch auff zwinglichse Meynung zu predigenn vorgenomen, heist das Sacramenth vnd heiligk bluth daselbst ein Teuffell, darzu ein Marien=Bildt, so inn der kirchenn kegenn dem Predigstull vber stehet, auch offentlich vor dem volck auff dem predigstull ein teuffell, spricht, es sein zwey teuffell inn der kirchenn, einer wirdt denn andernn austreibenn, Wie denn vnnsers Bruders Prediger, den er stedts zu hoff hat, Egidius gnanth, inn gleicher Meynung wider das heiligk Bluth zu Swerin vnnd Sternbergk ein schnw Buch hatt lassenn außgehen. Mittwoch nach exalt. s. crucis ao. 1533".

Die nächste Folge der Predigt des Faustinus Labes war, daß das Augustinerkloster am 18. April 1534 durch Commissarien beider Herzoge, zwei sternberger Capellane, geschlossen ward 1 ). Die Meßgewänder wurden nach Schwerin gebracht, das Bettzeug der Mönche ward vom Rathe der Stadt im Reventer verschlossen und als im J. 1537 des Priors Frau ausgewiesen ward, wurden die Mobilien des Klosters, welche der Prior benutzt hatte, zu den übrigen gelegt. Bei der katholischen Kirchen=Visitation vom J. 1534 ward Faustinus Labes als gar nicht vorhanden betrachtet. Damals waren in Sternberg noch: der Pfarrherr Dr. Heinrich von Bülow, zwei Kapellane: Johann Crivitz und Otto, die 6 herzoglichen Commendenpriester in der Heil. Bluts=Kapelle: Simon Drepenicht, Steffen von Stene, Caspar Friederich, Antonius Krevet, Georg Schankepyl (und als der sechste Johann Crivitz), und folgende Vicare: Barthold Sandow, Michael Andreae, Heinrich Möller, Joachim Kröpelin, Martin Jagow, Johann Reyneke (ehemals Propst zu Neukloster, welcher im J. 1529 geheirathet hatte: vgl. Mekl. Urk. II, S. 257), Michael Gildehof, Johann Güstrow und Jacob Meyne, welcher zu Malchin als Prediger wohnte: immer noch genug für eine kleine Stadt. Aber in den Block kam nichts mehr, und Zinsen blieben auch aus.

Die evangelischen Visitationen durch die Prädicanten Egidius Faber und Nicolaus Kutzke traten im J. 1535 schon kräftiger auf 2 ). Sie ließen die Pfaffen, welche noch heimlich Winkelmesse hielten, vor sich kommen und verboten ihnen den "Greuel"; übrigens beklagte sich Faustinus über den Pfarrherrn Dr. v. Bülow, der ein ungeschickter und ausschweifender Mann sei, daß er ihm


1) Vgl. im Anhange.
2) Vgl. im Anhange und oben S. 156.
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von seinem Solde jährlich 10 Gulden abziehen wolle, weil kein Opfer mehr eingehe.

Im J. 1538 verloren die Papisten durch den Tod des Dr. v. Bülow ihre letzte Stütze. Sie zogen sich zurück, aber ließen nicht von ihrem Glauben. In dem Visitations=Pprotocolle vom J. 1541 1 ) wird ausgesprochen, daß keine Hoffnung vorhanden sei, daß die Vicare ihr gottloses Leben verließen und das Evangelium annähmen. Als Pfarrer figurirte Johann Sperling mit seinen beiden Vicaren Antonius Schröder und Johann Crivitz. Die Schule ward von einem ungelehrten Papisten besorgt. Faustinus Labes, ein gelehrter, frommer, christlicher evangelischer Prediger, der jedoch etwas lange und unvorsichtig redete, stand als "Capellan" allein. Er hatte eine Frau und fünf Kinder, aber so geringe Einkünfte, daß er nicht davon leben konnte. Er bat deshalb um seine Entlassung. Ueberdies hatte er in der Kirche niemand, der ihm singen half, und mit dem papistischen Schulmeister konnte er auch nichts anfangen.

Dennoch blieb Faustinus noch in Sternberg, mußte bleiben seiner Kinder wegen. In einem Verzeichniß der Einnahmen der sternberger Kirche vom J. 1545 2 ) steht er unter den Vicaren und Stipendiaten aufgeführt; nach dem Visitations=Protocolle von 1541 waren ihm jedoch 50 Gulden Gehalt zugesichert.

Auf einem Landtage zu Sternberg ward im J. 1550, nach dem Tode des Herzogs Albrecht, die Annahme der lutherischen Lehre für das ganze Land feierlich beschlossen 3 ).

Mit dem J. 1545 verschwindet Faustinus Labes aus der Geschichte. Er ist der eigentliche Reformator der Stadt Sternberg, hat jedoch weder bei seinem mühseligen Leben irdischen Lohn, noch nach seinem Tode die ihm gebührende Anerkennung empfangen. Seine Wittwe lebte noch im J. 1569. Zwar wird sie nicht mit Namen genannt, aber es lebten damals in Sternberg zwei Prädicanten=Wittwen, und Faustinns Labes hatte nur Einen Nachfolger, Nicolaus Gisenhagen, welcher 1568 starb.

Daß ihm der Superintendent Riebling die wunderthätigen Hostien zum Genusse gereicht habe, ist ohne Zweifel unbegründete Sage 4 ).

Das Kirchensilber, welches beim Rathe und dem Pfarrer in Verwahrung gewesen war, ward erst im J. 1572 zu Gelde gemacht 5 ).


1) Vgl. im Anhange.
2) Vgl. im Anhange.
3) Vgl. Thomas Anal. Gustrov. III, p. 138.
4) Vgl. oben S. 224 flgd.
5) Vgl. die Berechnung vom J. 1572 im Anhange.
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Protestantische Pfarrer.

Erst mit dem Tode des Pfarrers Johann Sperling, welcher noch im J. 1552 lebte, verschwindet unter dem Herzoge Johann Albrecht I. jede Spur des Katholicismus.

Zuerst war nur Ein protestantischer Prediger in Sternberg:

Nicolaus Gisenhagen.

Nicolaus Gisenhagen wird zuerst im J. 1556 als Pfarrer zu Sternberg genannt. Er war aus Pritzwalk gebürtig und hatte zu Wittenberg studirt, wo er am 11. Oct. 1540 immatriculirt ward. In der Matrikel der Universität Wittenberg 1 ) heißt es:

1540. Oct. 11. Pauperes gratis inscripti:
Nicolaus Gisenhagen Britzwalkhensis.

Von seinem Leben und Wirken ist wenig bekannt geworden. Am Tage Laurentii 1556 wird er zuerst genannt, als Helmold von Plessen zu Brüel ihn, "Ern Nicolaum Gisenhagen parhern thom Sterneberge", mit einem Lehn erfreut. Am Johannistage 1558 giebt er seinem Sohne Johann ein Stipendium oder Lehn, dessen Patronat dem Pfarrherrn zu Sternberg gehörte, und nennt sich dabei: Nicolaus Gisenhagen divina providentia ecclesiae Sternbergensis animarum pastor. Er starb im J. 1568. Helmold v. Plessen gab in diesem Jahre das Lehn, welches Nicolaus Gisenhagen gehabt hatte, dem Sohne des Verstorbenen. Die Wittwe lebte noch im J. 1572.


Von Interesse sind seine Söhne Johann und Nicolaus Gisenhagen, welche hier um so mehr eine Erwähnung verdienen, als sie oft unter einander und mit ihrem Vater verwechselt sind.

Johann Gisenhagen war der ältere Sohn des sternberger Predigers Nicolaus Gisenhagen. Am 24. Jun. 1558 verlieh sein Vater ihm ein sternbergisches Pfarrstipendium (studioso adulescentulo Joanni Gisenhagen, filio meo charissimo, cum bonis litteris addictus sit). Am 29. Sept. 1568 gab


1) Vgl. Album academiae Vitebergensis ed. Foerstemann, p. 184 b. Nach p. 178 b. ward im Winter=Semester 1539/40 immatrikulirt:
Gratuito inscripti:
Joannes Gisenhagen de Pritzbalck,
wahrscheinlich ein Bruder des Nicolaus.
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Helmold von Plessen auf Brüel ein Lehn, welches der verstorbene Prediger Nicolaus Gisenhagen ("dewile her N. G. lange tidt trwiich gedienet") einem seiner Söhne, Johann Gisenhagen, welcher sich dem Studio ergeben. Johann Gisenhagen genoß diese Stipendien noch im J. 1571. Im J. 1592 ward er Prediger zu Proseken. Im Visitations=Protocolle von 1595 heißt es: "Pfarher heißt Johanneß Gisenhagen von Sterneberg bürtig, Anno 92 anhero vocirt".

Nicolaus Gisenhagen war des im J. 1568 verstorbenen sternbergischen Predigers Nicolaus Gisenhagen als ein minderjähriger Knabe nachgelassener jüngerer Sohn. Im J. 1573 war er, 14 Jahre alt, bei der Besamung der rosinschen Tannen gegenwärtig (Thomas Anal. Gustr. p. 168). Da er die Schule zu Güstrow besuchte, nahm sich der Herzog Ulrich seiner an und im J. 1575 in seine Hofcapelle ("in des Herzogs seitenspill und Musica zu singen"), gab ihm auch die nötige Hofkleidung. Der Herzog wollte ihn nun an seine Tochter, die Königin Sophie von Dänemark, "befördern", behielt ihn jedoch bei sich und nahm ihn am 24. Jul. 1577 "für einen Discant" förmlich in die Hofcapelle, um im Chor und bei Hofe auf Erfordern des Herzogs zu singen; der Herzog gab ihn bei dem fürstlichen Cantor Menkinus als Jungen in die Kost, damit er seine Studien ordentlich fortsetzen könne. Darauf schickte ihn der Herzog auf die Universität Rostock mit Empfehlungsschreiben an die Professoren. Nach Vollendung seiner Studien ward er Schullehrer zu Sternberg. Obgleich er nur noch Lehrer zu Sternberg war, nahm ihn der Herzog im Mai 1588 mit nach Dänemark, zum Begräbniß des Königs Friederich II., seines Schwiegersohnes. Als im August d. J. der Prediger Johannes Rederus zu Proseken einen Ruf nach Danzig erhielt, berief der Herzog zu dieser Pfarre den Nicolaus Gisenhagen, weil er "im Reiche Dänemark dermaßen aufgewartet, und sich nicht allein im Predigen, sondern auch sonst also verhalten, daß der Herzog ein gnädiges Wohlgefallen daran gehabt, und ihn über Verdienst verehrte und begabte". Rederus besann sich jedoch und blieb; Nicolaus Gisenhagen konnte die Pfarre späterhin seinem Bruder Johann zuwenden. Dagegen nahm der Herzog den Nicolaus Gisenhagen als Hofprediger in Dienst und trug ihm am 22. Jan. 1589 dazu die Dompfarre in Güstrow an. So blieb Nicolaus Gisenhagen bis an des hochgebildeten, wackern Herzogs Ulrich Tod dessen "Hofprediger und Seelsorger", und ging nach des Herzogs Ableben mit dessen Wittwe, der Herzogin Anna, auf deren Wittwensitz Grabow als Hofprediger.

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Seit Nicolaus Gisenhagen's Tode wurden an der Kirche zu Sternberg immer zwei Prediger angestellt, welche gleiche Stellung hatten und deren Verhältniß sich nur durch die Anciennetät unterschied.

M. David Bramerus.

David Bramerus, der unmittelbare Nächster des Nicolaus Gisenhagen, war zu Braunschweig geboren und ward am 25. Sept. 1558 auf der Universität Wittenberg immatrikulirt 1 ):

1558. 25 Sept. David Bramerus Brunswicensis.

Schon am 1. April 1568 erhielt er als Pastor zu Sternberg ein geistliches Lehn. Er wird damals eben nach Sternberg gekommen sein, da er in dem Rechnungsjahre 1571/2 sagt: "vor 3 Jaren in meiner ersten ankunft". Er blieb in Sternberg bis zum Ende des J. 1572; in dem Rechnungsjahre Michaelis 1572/3 kommt er zuletzt vor und zwar so, daß er mit seinem Nachfolger Johannes Fabricius das Jahrgehalt theilte:

"1572/3 Ausgabegeld den kerckendienern zu besoldunge.
150 Mk. Magister Johannes und M. Dauit.
150 Mk. M. Simon Gotmerus".

Von Sternberg soll er am Ende des J. 1572 nach Wittenberg gegangen sein 2 ). Die Ursache dieser Ortsveränderung lag vielleicht im Kryptocalvinismus, welcher damals in Wittenberg seinen Hauptsitz hatte. Am 14. April 1575 ward er nach Saalfeld in die erledigte Superintendentur berufen; am 30. Julius hielt er seine Probepredigt und am folgenden Tage ward er als Superintendent eingeführt (Lieben Salfeldographia Mspt. Cap. XXII; Magistrats=Acten). Im J. 1576 ließ er eine große Renovation der Stadtkirche zu S. Johannis in Saalfeld vornehmen und sich eine lateinische Inschrift in derselben setzen. Am 12. Aug. 1577 unterschrieb er mit den übrigen Geistlichen der Saalfelder Diöcese auf dem Rathhause zu Saalfeld in Gegenwart der kurfürstl. Sächsischen Commissarien Dr. Jacob Andreae und Dr. Nic. Selneccer die Concordienformel. Da er aber nicht nur die dem Kryptocalvinismus ergebenen Männer sehr verehrte, sondern auch die halleschen Kryptocalvinisten besuchte, ja endlich sogar laut werden ließ, daß es ihn reue, die Concordienformel unterschrieben zu haben, so ward er kurz vor Pfingsten des J. 1578 durch ein fürstliches Rescript von Weimar aus seines Dienstes entsetzt (Lieben a. a. O.; Magistrats=Acten). Hieraus erhielt


1) Vgl. Album acad. Viteberg ed. Foerstemann, p. 349 b.
2) Die folgenden Nachrichten verdanke ich der Güte des Herrn Oberpfarrers Wagner zu Saalfeld durch Vermittelung des Herrn Professors Passow zu Meiningen.
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Bramerus eine Pfarre zu Felsberg im Hessischen, wo er seinen "Ecclesiastes oder Namen, Titel und Eigenschaften der wahren, reinen und getreuen Prediger und Diener Christi, Schmalkalden 1587", herausgab; ein Exemplar davon sandte er seinem alten Freunde, dem Archidiaconus M. David Aquila zu Saalfeld (Salfeld. Magistrats=Acten). Nach Georgi Bücher=Lexicon gab er noch "Angesichts=Schweiß=Predigten von allen Ständen, 1594, zu Zerbst" heraus. Sein Todesjahr ist noch nicht bekannt.

M. Simon Gutzmer.

Zugleich mit David Bramer ward im J. 1568 Simon Gutzmer als zweiter Prediger in Sternberg angestellt; nach Bramers Abgange ward er im J. 1572 Hauptprediger. Er war aus Colberg in Pommern und soll eines "Salzjunkers" (d. i. eines patricischen Salzpfannenerben) Sohn gewesen sein (vgl. Mecklenb. Gelehrten=Lex. St. VI, S. 18); im J. 1570 ward er, "Simon Gutzmerus, artium magister" zu Rostock (vgl. Schütz de vita Chytraei II, p. 304). Er starb wahrscheinlich im Jan. 1581, nachdem er volle 12 Jahre Prediger in Sternberg gewesen war.

M. Johannes Fabricius

ward nach Bramers Abgange im J. 1572 als zweiter Prediger angestellt. Er war aus Jessen in Kursachsen, und im April 1565 bei der neu organisirten Domschule zu Schwerin als Cantor angestellt (vgl. Hederich Schwerin. Chron., z. J. 1565, und Schröder Ev. Meckl. III, S. 129). Er, Joannes Fabricius, Jessensis, ward zugleich mit seinem Amtsbruder Gutzmer Magister (vgl. Schütz de vita D. Chytraei, II, p. 304). Im J. 1572 ward er von beiden Landesherren zum Prediger in Sternberg berufen und rückte nach Gutzmers Tode im J. 1581 in die erste Predigerstelle auf. Er starb, nach 30jähriger Amtsführung, zu Sternberg am 24. Nov. 1602 und ward am 25. Nov. begraben (vgl. Franck Bericht von den Hostien, S. 44).

M. Wernerus Orestes

oder Bernhard Orestes ward nach Gutzmer's Tode im J. 1581 als zweiter Prediger angestellt. Er war ein Westphale, aus dem Münsterschen (Monasteriensis), aus Horstmar (?) (= Horstiensis) gebürtig, und war zuerst, noch 1565, Conrector zu Lippe. Er war ein ausgezeichneter Kenner der hebräischen und griechischen Sprache und dem Professor David Chytraeus wegen seiner Gelehrsamkeit sehr befreundet.

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"Bernhardus Orestes, Horstiensis, conrector scholae Lippensis, vir in graeca et imprimis hebraea lingua versatus et doctori Chytraeo propter excellentem linguarum cognitionem et doctrinam charus". H. Hamelmanni Liber sextus virorum Westphaliae doctrina et scriptis illustrium, qui continet claros viros comitatus Lippiae, Lemgoviae, 1565, C.

In einem Stammbuche eines sächsischen Edelmannes D. Franciscus von Domstorf, der viel auf Gesandschaftsreisen war, aus dem Ende des 16. Jahrhunderts, steht:

"M. Bernardus Orestes sua manu scribebat nobili et erudito iuueni D. Francisco a Domstorff veteri suo condiscipulo. Anno 1570 die omn. sanct."

Leider ist diese Schrift ohne Angabe des Ortes; die nächsten Stammbuchblätter sind vom August 1570 aus Braunschweig datirt. Wirklich war Orestes auch eine Zeit lang Rector der Schule zu Braunschweig:

"1568. Martinus Chemnitius - - habuit d. 28. Junii disputationem solemnem (Rostochii). - Aderat quoque comes Chemnitii in itinere Bernhardus Orestes, Monasteriensis, scholae Martinianae, quae Brunswigi colligitur, rector, qui postridie Petr. et Paul. a decano Andrea Weslingio philosophiae doctor renunciatur". Schütz de vita D. Chytraei, I, p. 312.

Darauf ward er, wahrscheinlich durch David Chytraeus Vermittelung, Conrector an der Domschule zu Güstrow, sicher erst nach dem J. 1572, nachdem Oemichius Rector dieser Schule geworden war:

"Nicolao Vorstio. - -De Gustrouiensi schola cum superintendente proximis diebus locutus sum, qui suum et rectoris Oemichii animum tibi addictum esse ostendit. Narrauit enim inter caetera, te nescio ad quem scripsisse, meas quasdam litteras dimissionem tuam accelerasse, quod si ita est, sane doleo. - - Mihi etiam fides et diligentia non defutura est, tametsi de Wernero Oresto antea dictum, sed nichil adhuc decretum esse memini". Davidis Chytraei epistolae, Hanoviae, 1614, p. 302.

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In einem eleganten Gedichte zeigt ihm Nathan Chytraeus (Poemata, Rostochii, 1579, Silvarum III, fol. 78) seine bevorstehende Erhebung zur Magisterwürde im J. 1573 an, und sagt dabei z. B.

Sic quoque Pieridum sincerus cultor Orestes,
Vir pius, et triplicis quem clara scientia linguae
Exornat, Musaeque prius cui serta pararunt
Myrtea, Varnaidum roseas concessit ad undas,
Confecto insignem vt capiat certamine laurum.
Nunc quoque doctrinae specimen linguaeque diserta
Edidit ipse scholae, vitamque ita labe carentem
Nouimus, vt tanto dignus credatur honore.

Orestes gratulirt ferner dem Nathan Chytraeus zu dessen Hochzeit und dieser jenem wieder zu dessen ehelichen Verbindung ("Bernhardo Oresti et Fortunae Hesychiae") (Nathan Chytraei Amorum conjugal. Lib. III, fol. 269, et Lib. I, fol. 231). Im J. 1580 war Orestes noch Conrector zu Güstrow (Thomas Anal. Gustrov. p. 63 im Anhange). Im J. 1581 war er nach Gutzmers Tode zweiter Prediger zu Sternberg, neben Johannes Fabricius; um Ostern 1604 war er über 24 Jahre Prediger zu Sternberg gewesen. In demselben Jahre 1602, in welchem sein Amtsbruder Fabricius starb, resignirte Orestes. Er lebte noch im J. 1606 ("Wernerus Orestes senior emeritus") und wird um das J. 1669 gestorben sein.

Im J. 1662 wurden zugleich

Bernhard Caloander

und

Michael Gutzmer

als Prediger zu Sternberg angestellt.

Bernhard Caloander, ein "Sternberger" 1 ), war Bernhard's Orestes Stiefsohn und 1589 auf der Universität Rostock 1 ), als er ein sternbergisches Lehn erhielt. Im J. 1593 ward er Schullehrer zu Boizenburg; der Rath und die Prediger opponirten sich dagegen, aber der Herzog befahl dem Superintendenten Neovinus die Einführung.

Michael Gutzmer, wahrscheinlich Simon Gutzmer's Sohn, war ein Schwiegersohn des Johannes Fabricius.


1) Am 26. September 1556 ward ein
Bernhardus Caloander Brunswicensis
auf der Universität Wittenberg immatriculirt.
1) Am 26. September 1556 ward ein
Bernhardus Caloander Brunswicensis
auf der Universität Wittenberg immatriculirt.
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Chronologische Uebersicht

der
Pfarrer zu Sternberg
im 16. Jahrhundert.

Katholische
Pfarrherren.
1503 - - - M. Johannes Goldenboge.
1511 - 1527. Michael Hildebrand. Lutherische
1527 † 1538 Dr. Heinrich von Bülow. Prädicanten.
1538 - 1552. Johann Sperling. 1533 - 1545. Faustinus Labes
       
Lutherische Lutherische
Hauptprediger. zweite Prediger.
1556 † 1568. Nicolaus Gisenhagen.
1568 - 1572. M. David Bramerus. 1568 - 1572. M. Simon Gutzmer († 1581).
1572 † 1581. M. Simon Gutzmer. 1572 - 1581. M. Johannes Fabricius († 1602).
1581 † 1602. M. Johannes Fabricius. 1581 - 1602. M. Wernerus Orestes (emer. 1602).
1602.            Bernhard Caloander. 1602.            Michael Gutzmer.
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7. Neuere Geschichte der Stadt Sternberg.

Die neuere Geschichte der Stadt Sternberg enthält, bis auf die neuesten Zeiten, fast nur betrübende Erinnerungen. Durch die Aufhebung des katholischen Gottesdienstes verlor die Stadt allerdings viel. Jedoch erhielt sie sich in der Aufregung und Bildung des 16. Jahrhunderts einigermaßen. Ersatz für die erlittene Einbuße erhielt sie im J. 1572 durch die Bestimmung, daß fortan die Landtage auf dem Judenberge bei Sternberg gehalten werden sollten, eine Bestimmung, welche der Grund zum Wiederaufblühen der Stadt geworden ist.

Das 17. Jahrhundert führte aber namenloses Unglück über die arme Stadt. Im J. 1621 ward in Verfolg der Landestheilung ihr ein Theil ihres Gutes wieder genommen durch die Bestimmung, daß die Landtage abwechselnd in Sternberg und Malchin gehalten werden sollten. Zwar sollte die Stadt dadurch Ersatz erhalten, daß im J. 1622 in derselben das Hof= und Land=Gericht 1 ) als beständiger, höchster Gerichtshof angeordnet ward. Aber zuerst wollte es mit dieser neuen Einrichtung nicht recht vorwärts, und gleich darauf brach der dreißigjährige Krieg herein. Wallenstein versetzte den Gerichtshof auf einige Zeit nach Güstrow. Die Noth des Krieges und der Pest 2 ) wütheten so furchtbar, daß im J. 1638 3 ) die ganze Stadt ausgestorben war und ein halbes Jahr lang ohne Einwohner 4 ) wüst stand. Um das Unglück voll zu machen, brannte die Stadt am 23. April 1659 bis auf eine Scheure ab, und da es an den nötigen Mitteln und Gelegenheiten fehlte, ward im J. 1667 das Hof= und Landgericht von Sternberg nach Parchim verlegt. An dem verhängnißvollen 23. April des J. 1741 brannte wiederum die ganze Stadt ab; nur das Hospital blieb stehen und jene Scheure, welche auch der Brand von 1659 verschont hatte.

In den neuern Zeiten hob die Stadt sich dadurch, daß es im J. 1721 der Sitz einer geistlichen Präpositur und im J. 1774 der Sitz einer Superintendentur ward. Vorzüglich aber hat der Umstand den Flor der Stadt befördert, daß in


1) Vgl. oben S. 79 zum 28. April und S. 80 zum 11. Nov. 1622.
2) Vgl. Anhang d. d. 10. Julius 1638, 7. Aug. 1638, 10. u. 16. Febr. 1639, 11. Mai 1639 und 30. Julius 1640.
3) Am 22. Febr. 1638 lag der General Gallas in Sternberg; vgl. Franck A. u. N. M. XIII, S. 198 flgd. u. 201.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXV.
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neuern Zeiten die Landtage länger dauern und zahlreicher besucht werden, als früher. Die Chausseen, welche in den neuesten Zeiten durch Sternberg geführt sind und das Innere des Landes mit Wismar und Schwerin, über den Paulsdamm, verbinden, haben ein viel regeres Leben in die Stadt gebracht, welche einer bessern Zeit entgegenzugehen scheint.

 

Nachtrag

zu S. 217.

"Des jares 1492 haben die Juden zum Sternberge in Mekelburgk das heilige sacrament des altars geschampfiret, das sie von einem gotlosen pfaffen gekawfft, darvmb sie hertzog Magnus von Mekelburgk hat brennen lassen, vnd die andern aus dem lande gejaget. Vnd nachdem man solcher mißhandlung viel von den juden inne geworden, vnd auch irer viel in Pomern gewest, als zum Dham bei Stettin, den sie schyr gantz inne gehapt, zu Bard, vnd schyr in allen kleinen flecken, auch in etlichen dörffern: hat sie hertzog Bugslaff auch in seinem lande nicht leiden wollen, vnd hat inen darvmb genhomen alles was sie hetten, vnd zum lande hinaus gewiesen. Dho seint zween Juden man vnd weib gewest, die haben nicht wollen wegziehen, vnd haben sich tawffen laßen zum scheine, vnd sind gen Tribseß gezogen. Vnd so oft sie jungen gehapt, hat das kint ein hant vul bluts mitgepracht. Do das die bürgerinnen gesehen, haben sie gedacht, sie mosten sich nicht recht bekhert haben, sonder weren noch Juden, vnd haben nicht gerne mit inen zu thunde gehapt. Darvmb seint sie nach Laßan, darnach nach Vßedhom gezogen; aber weil die jüdin allewege mitginck zu den christinnen zu den kindesnötten, hat sie einsmals sampt irem manne bekhant, das sie sich nicht bekheret, vnd sein gute christen geworden. Es liessen sich auch mehr juden tawffen, die nicht gerne aus dem lande wolten, welche sich einsteils zum Colberge vnd anderswohin setzten. Vnd syder zeit sein keine juden mehr im lande gewest, sonderlich die sich dafür bekhenen."

Thomas Kantzow Pomerania, herausgegeben von Kosegarten, 1817, II, S. 221.


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Anhang

zur
Geschichte der Stadt Sternberg.

Actenstücke
zur

Geschichte der Stadt Sternberg.


Nr. 1.
Erstes Verhör der Juden über die Verspottung des Sacraments zu Sternberg.
1492. Aug. 29.
Nach dem Concept im großherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

Anno etc. . LXXXXII° vmme Johannis Baptiste im Sommer.

Item eyn yôde vth Ruslande is gewest bynnen Pentzelin; dâr was eyn monnyck grawes ordens, die denne mit deme suluen yôden âuergegeuen die ostien consecrêret vnde sîns ordens vth sînen gêstliken clêderen in wertliken geclêdet, [so hie bynnen Fredelande gesên wart, vort gewandert is: ausgestrichen].

Item dâr na hebben die yôden dâr sulues to Penzelin, so die monnick van dâr was, eyne grôte consecrêrde hostie, alse man plecht in der hilligen misse to gebrûkende, by sick behollden.

Item furder hebben die yôden noch eyne hostien, die was cleyne, vth eyner grôten ostien an henden vnde vôthen midden vth besneden, so hîr na gescreuen steyt, van eyner cristen frowen bynnen Tetrow gekofft vor X s. [clegelik genoch: gleichzeitiger Zusatz von anderer Hand].

Item sodâne beyde hostien hebben die valschen yôden samptliken in die stad Sterneberch gebracht vnde die dâr gemartellt unde mit natelen gewundet; der

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grôten hostien hebben sie vîff steke gegeuen, so âpenbâr noch dat blôt wârliken an vîff steden an der suluen ostien gesehn wert.

Item die ander hostie hebben sie an henden vnde vôthen besneden in gestallt vnde figûren, so vôr ôgen is vnde man âpenbârlik sehn mach, wârafftig blôt dâr vth geflâten vnde ôck vth der syden der ostien, so die mit natelen gesteken wart, wârafftich blôt gesprungen is.

Item sodâne martelinge vnde vnêre an deme hilligen sacramente wo vôrberôrt geschên hebben die yôden dâr sulues tôm Sterneberge gedân in eyner kost edder lôffrâtinge, wo denne ere yôdesche ârt vthwîset.

Item die suluen yôden sint in sodânem handell to besmittunge vnses cristliken gelôuen mistrôstich vnde angestrvruchtich geworden vnnde sick beduncken lâten, so vele orer gewest is, dat sie to stênen werden vnde van affgrunde gân schollden.

Item dar na hefft eyne iôdesche frôwsnâme beyde hostien des sacramentes in eynem dôke gewunden, eynem prêster dâr sulues vam Sterneberge gebâden vnnde gesecht: "Hir is dyn got", is die sulue prêster, vîlliciite vth gotliker fruchte, bewâgen, vnde hefft die sacramente to sick genâmen vnde verborgen, wo hîr na geschreuen is.

Item sint die ostien dorch den suluen prêster in deme ôuersten dêle der liuernn in die erde begrâuen worden.

Item na vermeldinge dessuluen prêsters hefft hie vôrgegeuen, wo em bynnen der nacht eyn geyst to gekâmen is vnde van der ôrsâke wegen des sacramentes eyn wârteyken gegeuen.

Item hyr an vnnde âuer sint ghewesen de irluchtigen hôchgebôrnen etc. ., de by sulker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geseten vnde in iegenwardicheit etliker gêstliker prelâten.

Item der iôden, de dâr also ghemartelt hebben, was vyue, item de dâr râdt vnde dâet mede hadden, was dortich pâer.

Nach dem öfter während des Schreibens corrigirten Original=Concept von einer bekannten gleichzeitigen Canzleihand auf einem halben Bogen Papier im großherzogl. Geh, u. Haupt=Archive zu Schwerin. Ohne Zweifel ist dies das Concept des in Gegenwart der Herzoge gehaltenen ersten Verhörsprotocolls. Das Blatt ist in Oktav zusammengefaltet gewesen und daher die Schrift am Ende sehr abgescheuert. - Von der Hand des Canzlers Caspar von Schöneich

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aus den ersten Zeiten seiner Amtsführung steht auf der Rückseite die Registratur: "Von dem heiligen Sacramente zum Sternberg. - Das Datum dieses Protocolls ist wahrscheinlich der 29. Aug., also der Tag der Enthauptung S. Johannis des Täufers, da der Tag "Johannis baptistae im Sommer" genannt wird, zur Unterscheidung von Johannis d. T. Geburtsfest am 24. Junius.


Nr. 2.
Letztes Bekenntniß oder Urgicht der Juden über die Verspottung des Sacraments zu Sternberg.
1492. Oct. 22.
Nach einer ungefähr gleichzeitigen Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

Anno domini M°CCCCXCII amme dâghe Seuery vnde Seueryny (Oct. 22.) hebben âpenbâr de quâden, bôsen yôden sunderghen vorvolghers der hylghen crystenheyt dorch ere bôsheyt to hône vnde to smâheyt deme almechtygen gade vnde to wâraftyghen des crysten ghelôuen klârlyken bekant suâre myshandelynghe vnde ghescheffte an deme benedyeden wâren hylghen lychamme vnses heren Yhesu Christi, so gheschên vnde myshandelt yn mâten alzo hyr na schreuen steydt.

Item eyn prêster ghenômet her Peter Dene bekennet, dat Eleazar yôde bynnen deme Sternebarghe hefft eynen syner grâpen by syck ghehadt, de em vôr IIII s. vorpandet was, vnde de sulue her Peter Dene quam to Eleazar to deme yôden vp der parstynschen strâten ôrde vnde beghêrde van deme suluen yôden synen grâpen, dâr vp Eleazar van her Peter boghêrde, effte he nycht konde scycken dat hyllyghe sacramente, he wolde em synen grâpen wedder dôen vnde dâr to synen wyllen hebben. Vp sulker erer beyder vordrach hefft her Peter Dene II hostyen to deme Sternebarghe yn der kerken vp deme altare aller gades hylghen an deme dâghe VII brôder (10. Jul.) ghebenedyet vnde consecrêrt, vnde des anderen dâghes hefft hee see Eleazar antwardet an eyneme syden dôke, den he afghesneden hadde van deme altare der hylghen drê kônynghe.

Item secht vnde bekennt Eleazars wyff, ene amme dynxtedâghe vôr Bartholomei (21. Aug.) yn eyneme holtene luchtenkoppe hefft wedder ghebracht dat sacramente vnde heff ghesecht: "Per Peter Dene, sêth,

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dâr hebbe gy jwuen got wedder vnde vorwâret den": so hofft her Peter de suluesten benedyeden hostyen wedder to syck ghenâmen in mêninghe, se wedder in de kerken to brynghende effthe vp den kerkhoff to begrâuende, welkere he do nênerley wys do by brynghen konde vnde mochte myt nychten van deme hâue vnser gnedighen heren van Mekelenborch, dâr de yôden by wêren, wech brynghen, alszo begrôff he de yn den suluen hoff in de erden, wo sze wedder vp ghegrâuen synt vnde vôr ôghen kâmen synt, des vnsen gnedighen heren van Mekelenborch, vele mêr anderen heren prelâten vnde gôde manne wol bewêten ys etc. .

Item in dat êrste hefft bekant eyn jôdynne Eleazars wyff, dat Eleazar ere man myt hulpe vnde râde der anderen hefft ghekofft vnde to syck ghekreghen IIII benedyghede hostyen, de II kortes vôr Yacoby vorganghen vp eynen vrygdach (20. Jul) des morghens frô to VIII in der klocken stunde, alze Eleazars dochter byslêp, bynnen deme Sternebarghe vnder êner lôuynghen erer V myt nâtelen ghesteken hebben, dâr dat blôt vth ghelôpen ys, alzo benômede dat sulue wyff: Eleazar eren êghenen man, Mychael Aarons sone van Brandenborch, Schunemann to Fredelande, Symon erer dochter man vnde Szalomon to Teterow, vnde de sulue erer dochterman bekent myt Eleazars wyue, dat sze beyde vnde eyn yêwelyck van em besunderghen dat szo vôr wâre gheschên ys etc. .

Item secht vurder Eleazars wyff, dat de beyden sacramente, szo alzo Jacob yôde bekent hefft, des âuendes by lychte myt messen ôck ghesteken worden in Eleazars hûsze in der dorntzen, dâr sze ôck mede weset hefft.

Item Eleazars wyff secht vnde bekent, dat Eleazar II hostien mede wechghenâmen heff, eyn grôt vnde eyn kleyne, alzo dat Yacob ôck wol wuste; ôck bekent, dâr bâuen de vpghenanten V to erer dochter kost gheweset synt nômelyken Sytan Kaszeryges yn Francken, Dauyd van Parchym, mêster Leyspe, Ysrahel vnde Hamborch etc. .

Item vurder hefft bekant eyn yôde ghehêten Yacob, dat Eleazar van deme Sternebarghe mâkede eyn êndracht bynnen Pentzelyn myt deme monnyke, de dâr kappelan was, dat he em dat sacramente scholde

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âuergheuen yn byuesende Jacob vnde Mychael iôde, vnde Eleazar lâuede deme monnyke I gulden; vnde vp de tyth, alzo de monnyck dat sacramente scholde brynghen to deme Sternebarghe, so rêth Jacob iôde dâr hen vnde de monnyck quam dâr vnde brochte II parte, de entfenck Eleazar vnde Yacob vnde Mychael, vnde ys geschên twyschen paschen (April 22.) vnde pynxten (Jun. 10.) in der wedderreysze, don se gheweseth weren by vnszen gnedyghen heren to Zweryn.

Item vurder bekent Jacob, dat Mychael wol I iâr myt deme monnycke vorhandelt hadde, dâr de monnyck wolde eyn iôde werden, szo ys yd gheschên, dat Jacob iôde, Eleazar vnde Mychael to sâmende wêren to Pentzelyn vmme lychtmyssen (Febr. 2), alzo dâr syck gaff de monnyck to erer sâmmelynghe vnde lâuede eyn êwych iôde to blyuende, szo rêth Jacob vnde Mychael to Fredelande vnde de monnyck quam dâr ôck, szo ghêuen em de iôden dâr I marck vth erer offerbussen to syner têrynghe.

Item bekennt eyn iôde ghenômet Smarghe van Parchym, dat he hefft râth vnde dâth vnde vulbôrth ghegheuen vnde hefft dâr tho gheuen I rynschen gulden, dat me dat sacramente scholde kôepen.

Item hebben bekant de iôden to Fredelande to sâmende, dat se alle vulbôrt vnde wyllen dâr tho ghegheuen, dat me dat sacramente scolde kôepen vnde pynnyghen; don sze dat hôrden, dath yth szo wêre gheschên, do weren sze vrô vnde mênden, en wêre wol ghelunghen.

Item des suluen ghelyken hebben bekant de iôden to Roebel, dat sze al vulbort hebben ghegheuen, dat yth szo scholde schên.


Item de iôden worden ghebrant to deme Sternebarghe des mydwekens vôr Symonis et Jude der twyer apostelen (Oct. 24): der iôden wêren XXV myt II frowen.


Item de prêster wort ghebrant des mytwekens na Gregorio (März 13) anno etc. . XCIII°.


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Nr. 3.

Die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg schließen mit dem Maurermeister Andreas Techel einen Contract über die Erbauung des Klostergebäudes zu Sternberg.

D. d. (1502).
Nach dem Originale im großherzogl. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.

Wy Magnus vnnd Baltasar vonn gotts gnaden hertogen to Meckelnborch, fursten to Wenden, grauen to Swerin etc. ., bokennen, dat wy vnnsen lieuen besundern Drewes Teicheln vor vnnsen murmester, dat slaphus vnses nigen closters tom Sternberg e to murende vnnd vullenbringende vp schirstkunfftigen samer hebben angenamen, in der meninge vnnd gestalt, dat wy ehme von iederer rode lang vnnd hoch souen gulden rinsch, eyn vat biers vnd eynen vetten hamel, dor to vppe allen arbeit den gantzen samer lang twe wispel mels, twe vette ossen, eynne tunne botteren, eyne tunne rotschar, eyne tunne heringes, eyne tunne kesen, eyne tunne dorssches, XVI siden specks, IIII schepel soltes vnd IIII schepel erwetten willen geuen vnd vorreken, vnnd effte ehm wes von den vpgemelten vittalien ouerigk bleue, schal vns wedder togekert werden, wollen ehme ock fryge furinge vnd beddewant mit all synen knechten, dor to frye v oe r vnd wagen vth vnd in Ruppin schicken vnnd vorschaffen, in crafft dusses brieues, der twei gelikes ludes vthenander sin gesneden, de ehne by vns vnnd de andere by Drewes Techeln, wollen ehm ock alle dage, dwyle hie bynnen der erden arbeidet, sosz manne to hulpe schicken.

Das Original auf einem halben Bogen Papier, mit dem Wasserzeichen einer Hand, in Querfolio, unten durch das Wort Meckelnburg in Schlangenlinie aus dem andern halben Bogen geschnitten.

Auf der Rückseite steht von des Canzlers Caspar von Schöneich Hand geschrieben:

"Bestellung eynem maurermeister, das kloster zum Sternberg zcu mawern".

Der vorstehende Contract ward wahrscheinlich gegen das Ende des J. 1502 abgeschlossen. Die Fundation des Klosters ward am 19. Sept. 1500 durch die Bulle des Papstes gesichert; am 20. Nov. 1503 starb der Herzog Magnus, der eigentliche Stifter; der Herzog Balthasar starb am 7. März 1507). Der Bau ging aber wohl langsam fort; denn noch zur Zeit des Canzes Caspar

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von Schöneich ward gebauet, und dieser ward im J. 1507 Canzler.

Der Maurermeister Andreas Techel, wohl zu Ruppin ansässig, bauete seit

1503 das Kloster zu Sternberg,
1509 den Schloßthurm zu Lübz,
1513 die Plassenburg (für den Bischof von Havelberg),
1515 die Schloß=Capelle zu Schwerin.

Vgl. Jahrb. V, S. 48.


Nr. 4.

Der Dr. Johannes von Paltz vom Augustiner=Orden bittet den Herzog Heinrich von Meklenburg um die Beförderung des Klosterbaues zu Sternberg.

D. d. Erfurt. 1505. Febr. 3.

In dem Hern Jhesu sin schuldigs vnd demutigs gebeth. Gnedigster furst vnd her. Mir ist leyt der abgang uwer fürstlichen gnaden allercristlichen eldern vnd swester; so aber nyemant dar vor gesin mag, mussen wir das got ergeben vnd getruwelich vor die selen bitten, vnd dan kommet vnser gebeth den eldern kreffticlich czu trost, wan wir irem gutten willen gegen der ere gots vnd sele selikeit getruelich nachkommen. So nu uwer furstlichen gnaden seligs gedechtnis cristliche eldern got dem allemechtigen vnd sancto augustino czu ere vnd dem gleubigen volck czu nucz vnd selikeit haben vnsers ordens eyn closter begunt czu sternberg, der glichen keyns in uwer f. g. landen ist vnd auch in vil landen vmbher ist, czu gleuben, daz sye daz nit haben gethan an sunderlich yngabe des heiligen geist, ist es billich vnd fordert daz auch kintliche truwe, daz uwer f. g. getrulichen helffe, daz solch gude meynong vollenbracht werde. Da wir daz closter czu sternberg in babstlicher gewalt solden vff nemen, da wolde ich wyssen nach dem beuele myns obersten, war vff ich solt die stat czu sternberg vff nemen, da saget mir vwer f. g. vater czu in gegenwertikeit uwer f. g. muter czu dem sant anthonius hoff, daz wir solden haben czu dem closter drye teyele des opffers vnd inkommens czu sternberg, also lang bis das closter gebuwet wurde, vnd auch etliche czyns dem closter gemachet wurden czu cleydern vnd den dingen, die man nit mag betteln, vnd sagte dar czu, wo daz opffer wurde abgen, da got vor sy, so wolde sin f. g. glichwol daz closter buwen vnd versorgen, desglichen da wir solden daz closter innemen czu sternberg, da uwer f. g. auch gegenwertik waz vnd

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personlich vns halft infuren, da vermant ich sin f. g. der czusagung, da sprach sin f. g., ich solde den glauben vff sin f. g. seczen, er wolde vns glauben halden. Hyr vmb ist myn demutig beth czu uwer f. g., daz sye wolle an sehen die andacht vnd gute meynung syner frommen eldern vnd wolle helffen, das daz closter gebuwet werde vnd in eyn stant gesaczt nach irer seligen meynong, wirt got an czwifel durch die vorbeth sancti augustini uwer f. g. an libe vnd an sele genyessen lassen. Das vierde teyl nam vs uwer f. g. vater gen rostock czu dem thome, des warn wir wol czu fryde. Gnedigster herr, ich wer gern vff daz begengnis kommen vnd mocht nit von kranckheit; ich wer auch gern ezu uwern f. g. gen kunberg kommen vnd mocht nit vor kelde vnd kranckeit. Ich sende uwer f. g. czu eym nuwen jar eyn hymelische funtgrube, nit me, dan spar uwer furstlich gnade lang gesunt czu syner ere vnd der lande nutz. Datum erfordie ao. dni. M. D. V, vff montach nach vnser lieben frauwen tag purificacionis.

  uwer furstliche gnade capellan
vnd schuldiger vorbeter
  bruder johan von palcz
doctor augustiner ordens.
Aufschrift.
Dem durchleuchten hochgebornen fursten
vnd herren hern Heinrichen herczogen
czu Mekelburg etc. . sym gnedigsten gun=
stigen herren.
(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin, besiegelt mit einem kleinen runden Siegel, auf welchem Johannes d. T. in halber Figur mit einem Agnus Dei im rechten Arme; zu beiden Seiten stehen die Buchstaben: i. p.


Nr. 5.

Der Dr. Johannes von Staupitz, General=Vicar des Augustiner=Eremiten=Ordens in Deutschland sendet Abgeordnete zur Visitation des Klosters zu Sternberg und zur Beförderung des Klosterbaues.

D. d. Weimar. 1505. April 24.

Durchlauchten hochgepornen Fursten, Gnedigen lieben herren. Meyn vndertänige gepeth vnd dinste seyn E. f. g. beuor. Gnedigen, lieben herrnn. Ich hab durch etzliche meyner väter vornohmen, wie daß new angefangen Closter zw Stern=

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berg E. f. g. Stifft eyns tayis durch vngnädigen willen des hochwirdigen hern vnd vaters bischoffs zw Schwerin vnd villeycht anders taylß durch meyner bruder vnordnung biß her vorhindert, also daß wenig daranne gebawet: hette die phlicht meyns ampts erfordert, daß ich meyne bruder visitiret vnd E. f. g. in diemütiger bethe ersuchet hette zu gnediger hulff vnd rate angeruffen, ist bißher durch andere ordens not vnd mergliche gescheffte nachbliben: mag auch dißmalß durch mich in aygner person nicht gescheen. Derhalben han ich vorordent zwene väter vnsers ordens, bayde der heyligen Schrifft doctores, Johannem Voyt vnd Johannem Paltz, mit vndertänigem fleyß bittende, E. f. g. wolle die in gnaden horen, ine helfen vnd raten, daß wollen wir in aller vnser sampnung mit geflissenem gepethe gegen gote vordynen, in hofnung, got sulle E. f. g. vmb sulche wolthat ann leyb, leben, gute vnd eren reychen. Damit beuele ich mich in aller demütickayt E. g. in gnedigen fürstlichen willen. Geben zw Wymar dornstag nach Cantate 1505.

E. F. G.
  vndertanigster Capplan
Bruder Johannes von Staupitz
Reformirter augustiner gemayner
vicarius.
   (L. S.)
Aufschrift.
Den durchlauchten hochgepornen fursten
vnd hern hern Balthasarn vnd hern
Haynrichenn gefettern herzogen zw
Meckelenburg etc. . meynen gnedigen lie=
benn hern.

Nach dem eigenhändigen Originale im großherzogl. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin. Das elliptische Siegel auf grünem Wachs hat ein Marienbild in einer Glorie; die Umschrift ist unklar.


Nr. 6.

Der Domherr Peter Sadelkow verpflichtet sich, die ihm verliehene Pfarre zu Sternberg auf erfordern wieder abzutreten.

D. d. Güstrow. 1511. Jan. 25.

Ick Petrus Sadelkow domhere to Gustrow bokenne vnnd botughe offentlich mit disser myner handtschrifft,

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nachdeme my de durchluchtigen hochgebornen fursten vnnd heren heren Heinrick vnnd Albrecht gebruder hertogen to Mekelmburg, fursten to Wenden etc. . de parrekerken tome Sterneberghe der gestalt geleghen, dat ick eren gnaden vp ere erforderent, wenne sie willen, eynem anderen nha eren willen vnde gefallen to uorligende tostellen schall, dat ick dar vp eren f. g. mit hande vnnd munde togesecht, gelauet vnnd vorsprakenn, tosegge, gelaue vnnd vorspreke hyr mit in crafft disser myner hantscrifft, eren F. G. wo borurt gemelten parre enem anderen na ereme willen to uorligende, vppe ere erforderent ane alle behelp thotostellende, Alles by mynen guden truwen vnnd waren worden. Des to orkunde hebben ik dessen breff mit myner handt gescreuen, Signett boseghelt vnnd gheuenn to Gustrow amme dage conuersionis Pauli anno domini etc. . vndecimo.

Nach dem eigenhändigen Originale des Domherrn im großherzogl. Archive zu Schwerin. Untergedruckt ist sein Siegel: Auf Wellen oder Zinnen ein umgekehrtes Herz aus dessen Spitze drei Blumen wachsen, wie es scheint; zu den Seiten D. P. | S.


Nr. 7.
Ken Roma.
Instruction
an magister Niclas Franken
von meynen gnedigen hern
gbrudern den herzogen zu Meckelnburg.
1515.

Jrstlich eyn irbietung vnsers gunstigen willens, vnd wo er volgender Zceit in vnsern furstenthumb kommen vnd doryn zcu bleiben willen werden, das wir ine fur andern gerne in gnedigen befelich haben wolten.

Ferrer zcu irczelen, das wir zcum offtern bericht, das er vns als eyn gutter meckelnburger in allem gutten wol zcugethan, auch in kunst, lere, vbung vnd practicke alzo erfaren sey, das er vns fur andern wol dienen konde, dar durch wir, auch aus eynem besundern gnedigen vertrawen, das wir fur andern zu ime haben, bewogen, zcu irsuchen lassen, sich vmb zcimliche belonung in vnsern adir vnserer vndirthanen geschefften, die wir am hoffe zcu Rome haben adir vns ferrer zcufallen mochten, zcu gebrauchen,

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vnd im fall do er sich seiner gelegenheit adir geschefften nach her abe zcu reisen wenden wurde, er den vnser gescheffte, die wir ime befolhen hetten, vngeendigt weren, eynem andern gelerten, erfarnen, fleisigen vnd getrewen procuratori mit den acten, schrifften, zcusampt gnugsamen muntlichen vnderricht zcu vbirgeben, die vmb zimliche belonung zcu uorsehen, vnd wie sich geburt, vns zcum besten doryn zcu handeln, - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -derhalben wir vorschiner Zceit vnsern Capellan Er Micheln Heleprant, kirchern zcu Sternberg, abgefertigt: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Von wegen der blocke zcu Sternbergk.

Ferrer so sollet ir ine berichten, das in eynem Stetlein Sternberg genant, im Swerinischen Stiffte belegen, doch vns ane allen mittel zcustendig in der pfarkirchen doselbst, dar ane wir vnd volgend alle vnsere Erben das Jus patronatus, ein groser Concursus ist von Cristgleubigen leuten von wegen des heiligen bluts, das wunderbarlich aus eyner eukaristien, das vor zcwanzcig jaren vngeferlich nu vorgangen die schnoden Juden erbermiglich durchstochen vnd verachtet haben, wunderbarlich geflossen ist, wie das noch heut des tags dar ane sichtbarlich zcu irkennen ist, Do denne des Jahres eyn merglich opfer in die block adir Stock, die dar zcu geordent vnd gesatzt sein, als des Jares zcwe, drey, vier hundert fl. mher vnd weniger, ye nach gelegenheit der Zceit, mit dem wir is vnd demnach mit rat vnd wissen vnserer prelaten dermasen gehalten, das man jerlich von solchem opfer, des sey wenig adir vil gefallen, dem pfarrer berurder kirchen I C fl. fur seine gebur gegeben, des alle kerckhern, auch diser kegenwertiger gesetigt gewest ist, in masen der itzig besitzer desselben auch wol benugig ist, vnd das vberige haben wir in arme kloster der juncfrawen vnd bruder, der vil in vnsern landen ist, vnd auch in arme, vorfallene gotsheuser zcu widerbrengung vnd erhaltung derselben wenden vnd keren, vnd weil wir denne got dem almechtigen zcu lobe vnd vff das die verarmten kloster vnd kirchen mit solchen gemeynen jerlichen almusen hinfur adir so lange die wereten, bedacht, in wesen erhalten, vnd wo die im fall weren, in gebeuden vnd anderm widerbracht mochten werden, szo begern wir, er vns dar vff von bebstlicher heilikeit eyne Confirmacion dar vff irlangen vnd ausbrengen mochten, der gestalt, das wir als die landesfursten vnd vnser Erben adir nachkommende fursten, die beiden Capitel Swerin vnd Rotstock vnd der

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kerckher zcu Sternberg ider teil eyn Slossel zcu berurten blocken haben, so das keyn teil ane des andern Slossel solche block nicht offenen, das wir vnd sie semptlich solche block jerlich offenen, dem kerckhern I C fl. fur seyne gebur vnd das vbrige nach irer irmessung vnd bey iren Consciencien in arme kloster, Clausen vnd kirchen wenden vnd keren mochten, alles wie oben berurt, doch alzo das sie das Capittel zcu Rotstock, nach deme sulchs eyne newe Erecion ist, nach iren gutbeduncken eyne Zceit lang war mit do von versehen, domit is deste bas vffkom, vnd das er mit solcher handelung heimlich wil vmbgehen, vff das dar ane von etzlichen vmb ires eigenmutigs willen, wie wol solchs mit pillikeit nicht geschen kan, jo nicht zcugefurt wurde. Jtem nach deme auch zcu solchen Concurß keyne Indulgencien erworben, das er von bebstlicher heilikeit Indulgencien, vnd groß als moglich, auch von etzlichen Cardinalen irlangen vnd die vff die folgenden fest als ostern, pfingsten, Corporis Christi, Michaelis, Martini vnd Weinachten vnd derselben octauen stellen wolte lassen. Was auch von gelde zcu ausrichtung solcher Confirmacion vnd Indulgencion not sein wil, wollen wir im durch die Fucker bang vff das anzceigen, das er dar vff durch euch thuen magk, forderlich vbirsenden.

Nach dem Originale von der Hand des Canzlers Caspar von Schönich. Dieser Entwurf ward, mit den übrigen für Rom bestimmten Aufträgen, nach dieser "Handschrift von Doctor Marschalk in latein gebracht vnd durch Johansen abgeschrieben". Die Concepte der nach Rom geschickten lateinischen Briefe und Instructionen von der Hand des Dr. Marschalk Thurius sind ebenfalls noch vorhanden. Der Dr. Marschalk hatte am Hofe die Ausfertigung der auswärtigen Correspondenz, namentlich in der lateinischen Sprache.


Eine Disposition für die Ausführung der Geschäfte zu Rom sagt, von des Canzlers Hand:

Vom Blocke zu Sternberg. Wirt befolhen auffzurichten den fursten ein priuilegium, das sie, mit Zcuthat der Capittel Swerin vnd Rotstock, vnuorhindert zcu ewigen Zceiten das gelt, das dar gefellig wirt, jerlich zcu entpfaen vnd nach irem gutbeduncken in gots ere vnd die hende der armen zcu wenden.


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Nr. 8.

Contract zwischen den Herzogen Heinrich und Albrecht von Meklenburg und dem Maler Erhart (Altdorfer) über die Anfertigung eines Altarschreines für den Altar in der Heil. Bluts=Kapelle zu Sternberg.

D. d. Sternberg. 1516. März 29.
Nach dem Originale im großherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

Tzu gedencken, das Erhart Maler hat angenomen vnd bewilliget ein Taffel zum Sterneberge inn der pfarrkirchen vff den alltar in der Capelle, da das heylig Sacrament in verwaringe wirt entholtenn, zu malen vnd machen zugesaget, in massen wie hiernach folget: Jtem die taffel soll so breyt vnd hoch sin, wie der Raum des selbigen Alltars nach schinlicheit erleiden kan, vnd mit tubelten vffflegen. Jtem vff den alleräussersten vffschlegen, ehr sie vffgeslagen wirt, sollen sein gemalt zwen Patron des selben altars vnd dar für mit gebögten knyen vor itzlichen ein fürsten. Jtem so die ersten vffschlege vffgeschlagen werden, so soll man gemalt befinden den anfange, wie das heylig Sacrament von den Juden gestochen vnd furter darmit bis zu ende gehandelt. Jtem so die andern vffslage vffgeslagen werden vnd die recht taffell sein soll, darin soll gemalt befunden werden die passion vnnd das leydenn Cristi vnsers herrnn von Anfang seins Abendtessens bis zu ende, wie das aufs formlichst sein marter wirt geteylt vnd pflegt gemalt zu werden. Vnd solch malwerck soll aufs subtilst vnnd reynest gemacht vnnd gemalt, an vilen enden auffs scheinbarlichst verguldet vnd die taffel soll steen vff einem außgestochen vnd durchgraben fuße, oben mit verguldten patronern, alles nach welschem monyer, in form vnnd allermaße, wie der selbig Erhart maler solchs den durchleuchtigen fursten herrn Heinrichen vnnd herrn Albrechten gebrudern, hertzogen zu Meckelnburg, Fürsten zu wennden etc. . nach irem bericht zu thun zugesagt, auch das solche taffel inwendig funff vierteil Jars nechst nach dato bey pene seins verdingten gelts gemacht vnnd by yme bereytt befunden. Darfur habenn ime gemelte Fursten geben zu lassen anderhalb hundert gulden Reynisch an muntze zugesaget, die ime in den selben funff vierteil Jars mit der Zeit verreicht vnnd genntzlich betzalt werden sollen. Wo auch eincherley gebrech durch die fursten ann der taffel irer gnaden vergebens ermergkt, hat Erhart

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maler bewilliget, solchs irer gnaden gefallenns zu uerbessern. Des zu vrkundt sein dieser Zceddeln zwenn gleichs lauts gemacht, mit einer handt geschriben, aus ein annder geschnitten, eyner bey denn fursten vnnd der annder bey Erhart maler verwardt. Gescheen zum Sterneberg am Sambstag nach dem heiligen ostertag, Anno etc. . decimo sexto.

Nach dem Originale auf einem durch große Schnörkelzüge am Ende durchschnittenen halben Bogen Papier. Auf der Rückseite steht die Registratr von des Canzlers C. v. Schöneich Hand: "Erhart malers ausgeschnitten Zcedel der taffel halben zum Sterneberg".


Nr. 9.

Der Augustiner=Ordens=Vicarius Wenzeslav Linck visitirt das Kloster zu Sternberg.

D. d. Sternberg. 1520. Nov. 25.

Heylsamenn friden, den Christus seynenn getrewenn gab, wünsch ich mit meynem vntertenigenn dynst E. f. g. allezeyt bevor. Gnediger furst. Nach ordenlycher gewonheyt vnd meyns ampts verpflycht hab ych itzundt das closter czu sternberg visitiret vnd auß gotlicher gnadenn myt funffczehen personen beseczt alßo befunden, das ych got meynem herren billichenn dangk sage: verhoffe, der almechtige got werde seine gnad weyter verleyhenn czu besserunge vnd auffnehmunge der mangell vnd vnvolkommenheyt. Byt hyr vmb, ob E. f. g. yrgenterley fehell bemelts closters halbenn hette, darczu ych ersprißlych magk seyn, wolle myrs nyt verhaltenn, wyl ich nach meyner vermügenn czu furderunge e. g. stiffts beflissenn erfundenn werden, so doch das E. f. g. nyt handt abeczihe, szundern vmb gottes wyllenn helffe czu vollezihenn angehabenn guts, nemlych der fundacionn verschreybunge mytszampt andern anligenn, darannen der vater prior e. g. wol vnterrychtenn wyrdt. Wollet auch nyt in vngnaden auffnehmen, das ych mych nit perszonlich E. f. g. presentirt habe, dann ych nyt eygentlich gewost, wo ich e. g. fünde, auch dy vngelegenheyt der czeyt mych fürder getriben hat. Hyr befelh ych e. g. gottes barmherczikeyt in szeligenn schutz. Datum Sternberg am tag katharine 1520 iar.

E. f. g.
  vnterteniger Cappellan
bruder Wenzceslaus Linck
Augustiner vicarius.
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Aufschrift.
Dem durchleuchtigenn hochgebornenn
furstenn vnd herren herren Hinrich
Herzogen czu Megkelenburgk meynem
gnedigen herren.
(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. Geh. u. H. Archive zu Schwerin, besiegelt auf rothem Wachs mit einem elliptischen Siegel mit einem Marienbilde in einer Glorie; Umschrift unklar.


Nr. 16.

Heinrich Tunkel Herr von Berinzkow, Landvogt der Niederlausitz, bittet um Geleit zur Wallfahrt nach Sternberg.

D. d. Lüben. 1521. April 7.

Durchlauchter hochgeborner Furst vnd her. Mein gantzwillige dinste seint E. f. g. zuuorn bereyt. Gnediger Herr. Ich bitt E. f. g. wissen, das ich willens, wilgott, kurczlich gein der Welsnagk vnd dannen weitter nach Sternbergk zu walfartten, vnd dweil mein reyß also dohin in E. f. g. Landt gefeldt, ist an E. f. g. mein dinstlich bitt, dieselb E. f. g. geruche mir mit dießem meinem bothen ein schrifftlich geleyt durch E. f. g. Landt hin vnd wider sicher durch zu zcyhen, sampt allen den meinen, bis in die funffzcigk pferdt, zu schigken, vnd in deme sich gein mir gnedigs willens erzceigen, Das wil ich widerumb E. f. g. vormogens zu uordienen geflissen sein. Bitte des E. f. g. gnedige antwort. Datum Lubben Sontags Quasimodogeniti Ao. 1521.

E. f. g.
williger     
Heinrich Tunckel her von Berintzko etc. .
des Marggraffthumbs Nyderlausitz landvoit.
Aufschrift.
Dem durchlauchten hochgebornen fursten
vnd hern, Hern Heinrich Herzcog zu
Megkelburgk etc. . meinem gnedigen hern.
(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. Geh. u. H. Archive zu Schwerin. Das Siegel ist undeutlich.


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Nr. 11.

1523.

Inventarium
vber die Cleynodien,
die zu der Capellen des Sacraments
in der Kirchen zum Sternberg
nach tödtlichem abgang des Ostensoris Ern
Diderick Piels
vorhanden
und
durch Verordente als Georgen von Karlewitz
und Nicolaum Bauman
in beywesen
beyder Burgermeister
Hansen Rappen und Hansen Poppenhagen
sampt etzlicher des Radts daselbst,
vffm Mitwochen nach dem heiligen Ostertage
Anno domini etc. . XXIII
verzeichent sein,
und itzlichem teyl ein Jnuentarium vberantwurt
worden.

Eyn gros silbern Creutz, hat Christoffer goltschmidt zu Sweryn gemacht.
Eyn Marien silbern bilde.
Eyn Johannes silbern bilde.
Eyn Bartholomeus silbern bilde.
Eyn klein Marien silbern bilde.
Eyn klein Jhesus silbern bilde.
Eyn klein Creuz mit eynem fuß, silbern.
Eyn Monstrancien mit einem Straus=Eye, silbern.
Eyn kleyn silbern Apollen. Eyn silbern Bilde hat Marggraff Johans geopffert, mit einer silbern vbergulten ketten am hals.
Zwey par Appollen, eins verguldet, silbern.
Eynn Wirauchfaß, silbern.
Zwene silbern kelche vnd zwu patenen vberguldet.

Vff folgenden sechs tuchern
ist von golt vnd Silber wie volget:

Das erste tuch wigt vier pfundt, mit silbern vnd gulden

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stucken, darunter zwey gulden stucke, das grosse geachtet vff vierhundert marckh vnnd das cleyne vff hundert marck vngeuerlich, vnd zwey vnnd dreyssig stucke Silbers kleyn vnd gros, ein vergulter Halsringk vnd ein berlen bendeken.

Das ander tuch wigt drey pfundt, darauf ein vnd achtzigk stucke Silbers, cleynn vnd gros.

Das dritte tuch wigt drey pfundt, darauf neun vnd achtzigk stucke Silbers, cleyn vnd gros.

Das vierde tuch wigt zwey pfundt, darauff neun vnd sechtzigk stucke Silbers, cleyn vnd gros.

Das funfte tuch wigt vier pfundt, darauff vier vnd sibentzigk stucke Silbers, cleyn vnd gros.

Das sechste tuch wigt viertehalb pfundt, darauff acht vnd neuntzigk stucke silbers, cleyn vnd gros.

Jtem neuntzehen stücke Silbers, cleyn vnd gros, sind bey dieses Ostensors zeyten dohin khomen, vnd sein noch nicht vfgemacht, vnd ein Corallenn Schnuer.

Jtem zwei Pacifical, silbern vnd vergult.

Vff der Cappen,
die vber dem Sacrament ist,
seint diese folgende Kleinodien:

Vff der einen seitten sindt sieben vnd virtzigk gulden vngerisch, reinisch, hamburgisch, lübisch vnd ander, vnd ein gulden span vnd funf gulden ringe.

Vf der ander seitten seindt sechs vnd virtzigk guldenn, wie obstehet, ein gülden Hefftlein, ein gulden Creutz, sechs gulden ringhe, noch ein klein gulden Creutz, ein Perlen bendeken, ein Soffir steht oben vf der Cappen, ein kleyn gulden ketgen, ein klein silbern kethgen, ein korallen Pater Noster, wigt alles zwey pfundt vnd ein viertheil mit der Cappen.

Jtem am Altartuch sindt drey vnd viertzig stucke spangen, weis vnd vberguldet, vnd sechs vnd funfzigk knopffe, alles silbern vnd verguldet.

Nach 4 verschiedenen in den Hauptsachen übereinstimmenden, in den Nebenangaben oft abweichenden Ausfertigungen im großherzogl. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin. - Auf der Rückseite einer Original=Ausfertigung steht: "Jnuentarium vber die Cleynodien in des Sacraments Capellen zum Sterneberg".


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Nr. 12.
Luthers Brief an Georg Spalatin.
D. d. 1524. Mai 11.

Servo dei fideli, D. Georgio Spalatino, Evangelistae etc. . 1 )

Gratia et pax. Doctor Schwertfeger, optimus vir, heri placida morte defunctus est, et dormit in Domino, mi Spalatine. Nunc scis, hic esse Joannem Apellum 2 ) alias Principi commendatum, qui suffici possit ad lectionem illius, et optat. Quid autem opus sit, eum tibi commendari, qui noris hominem non solum idoneum pro ea lectura, sed et pium et christianum? Ut taceam, quam sit hactenus re familiari et nominis injuria jactatus, degitque in summa paene penuria, urgeturque egestate domestica. Quam ob rem vides, quam pie collocaturus sis operam tuam, si illum Principi commendaveris et autor fueris, ut refricetur ejus commendatio et spes data bona antea. Quod si uxorcula obstat, quo minus palam adscisci possit, poterit alieno nomine profiteri, stipendio clam tributo. Quamquam quid prosit, ut vos perpetuo dissimuletis, cum nihilominus inaccusatos vos illi non dimittant, et jure possint, quod haereticos foveatis et alatis.

Bremenses proficiunt in verbo, ut jam vocarint nostrum Jacobum Iperensem pro Evangelista in alteram ecclesiam. Duces Mekelburgenses ambo, alter per Hansen Loser, alter per Priorem Sternbergensem, petunt Evangelistas. Dux Henricus Brunsvicensis, teste Cordo Rucio, incipit Evangelion amplecti, vocato quodam nostri ordinis ex Helmsted in concionatorem, quem, postquam Senatus Brunsvicensis recusasset, ipse constituit in domo sua Brunsvigi, ut praedicet. Nam Wilhelmum fratrem ipse captivum quidem, sed christianissimum praedicat. Vratislaviae disputatio Joannis Hessi processit feliciter, frustra resistentibus tot legatis Regum et technis Episcopi. Haec sunt nova. Bene vale in Domino et Apelli ne obliviscaris. 11 Maji, anno MDXXIV.

Martinus Lutherus.


1) Nach Cod. Jen.
2) Wahrscheinlich der würzburgische Geistliche, der wegen seiner Verheirathung verfolgt wurde. Vgl. Br. a. Joh. Crotus vom Jul. 1523, Nr. DX.
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Bei Aurifaber II. 204. b. Vgl. Cod. Jen. a. Fol. 187. Deutsch bei Walch XXI, 895.

Nach De Wette Sammlung der Briefe etc. . Luthers, II, S. 510.


Nr. 13.

Luthers Brief an den Prior des Augustiner=Klosters Johann Steenwyck zu Sternberg über die Beförderung der evangelischen Lehre.

D. d. Wittenberg. 1524. Julii 24.
Nach dem Originale im großherzogl. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

Gratiam et pacem in domino. Mi venerabilis pater. Mittimus hic fratrem Hieronymum de Enchusen, si dominus fecit, quod sperauimus. Commendo igitur bonum hominem paternitati tuae et per te principi. Scripsissem principi ipsi, sed causa aliqua intercessit, ne id auderem, ne forte suspitionem et facerem et incurrerem. Gaudeo, quod obstruxeritis os superstitionis et impiae alimoniae vestrae. Dominus det, vt crescat apud vos cognitio Christi vsque in perfectum et regnet apud vos verbum gratiae in omni abundantia spiritus. Amen. Salutate fratres et amicos et orate pro me. Wittembergae dominica post Margarethae 1524.

Martinus Luther.

Venerabili in Christo patri
Johanni Sternwych
priori Augustinensi apud Sternbergam
suo in domino.

Auf einem Quartblatte Papier, mit Luthers bekanntem Siegel mit grünem Wachs versiegelt. Unter der Aufschrift steht von des meklenburg=schwerinschen Canzlers Caspar von Schöneich Hand geschrieben: "24. Luther".


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Nr. 14.

Briefwechsel über den Streit des sternberger Pfarrers Michael Hildebrand mit seinem Vicar dem Pfarrer Antonius Schröder zu Parchim.

1524.

Zu gedencken, den Cantzler zu vermanen, och doctor Marschalck, das mit dem official von Rostock geredt werdt vß beuelch myns gnädigen herrn, das er nit wölle wytter procediren cum censuris in der sach zwyschen her Anthonium Schröder betreffend kerckhern zu Barchim vnd myr alß eym kerckherrn zu dem Sternberg vnd mynm Capplanen her Peter Lobelow vnd her Joachim Märtens, sonder Commissarien zu setzen vff bestimpte zeit, in der sach güttlich zu handeln oder wider zue recht wyßen, angesechen das m. g. h. hertzog Heinrich etlich gelt by synen fürstlichen gnaden hat ad depositum die sach betreffend.

Michael Hiltprand,
kerckher zu dem Sternberg.

Durchluchtige, hochgebarner Furste, gnediger Herre. Vnse gantzwillige, vnderdenighe vnde vorplichte denste sinth J. F. G. altzit voran bereyth. Gnediger Herre vnd Furste, so J. F. G. vns in krafft eyner Commission den twistighen saken des kerckherren thome Sterneberghe eins vnd sins Cappellans de ander deyls orsake vordent lons in der fruntschop to uorhoren vnd to slyten vorordent, deme beuelhe gutwilligen nagekamen hebben wy na vele vorhalinge der parten behilpes die sake entliken gesleten vnd gantzliken vordragen, dat wy J. F. G. hirmit vnderdenigher meyninghe to erkennen geuen. Wuste wy Juwer F. G. in deme vnd andern vele gehorsamer vnd vnderdaniger densthe to ertogen, bekennen wy vns allethidt schuldich. Datum Temptzin Fridages nha Jacobi Anno etc. . XXIIII.

J. F. G.
  willigen vnd vnderdanigen
  Johannes Wellendorp, Preceptor tho Temptzin.
Henningk Halberstadt, Ritter.
Dem durchluchten, hochgebarnen Fursten vnd
Herrn, Herrnn Hinricke hertoge tho Mecklen=
borch etc. . vnsen gnedigen leuen herren.
(L. S.)
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Nr. 15.
Inventarium
vber das Silber,
so auß dem Closter zu Sternberge vntfangen
vnd
in die Sacristie in die pfarkirche daselbist
in vorwarung gesetzt
vnd
von beiden meinen gnedigen hern
vorflossen ist worden.
Anno etc. . XXVII.

Jnuentarium was von Silber im Closter zu Sterneberge befunden vnd in eyner kisten vorflossen in die Sacristie in die pfarkirche in vorwarung gesetzt ist worden:

I grosse silberne Monstrancie.
I klein silbern Viaticum.
IIII vorgulte kilche mit pathenen.
I silbern Nap.
II silberne apollen.
V klein silbern leplin.
II pfundt I vierteil eins pfunds vilerley silber opffer in eyn dock gebunden.

VI silberne pacificalia klein und groß,
II silberne Lepel,
I Cristal in Silber gefast,                       alles in einem nasch.
II kralenschnore,
I bernsteinschnor,

I parlen platte.
I parlen schnor.
I klein kralen pater noster mit etzlichen silbernen steinen.
I klein gulden hefftlin.
I parlen schilt uff eyne khorkappe gehorig mit eynem grossen silbernen knopfe.

Jtem nachuolgends golt, Silber vnd gelt haben die Monniche bey sich behalten:

II vngerische gulden.
III rinsche gulden.
XXII 1/2 ßl. alt gelt.
XVI ßl. munte.

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III pfundt minus I Vierteil zubrochen pfennige.
I vorgulden silbern kelich mit einer patenen.
I klein silbern viaticum.
II gulden vngeferlich an schreckenberger vnd stendelische pfennige.

Jtem nachuolgende Misgewandt ist im Closter uf dem Chor vorslossen.

I blaw samyts korkappe sampt einer Casel vnd II dinstrocken mit aller zubehorung sampt eynem gulden schilde mit eyner gefasten kristallen, von Herzog Magnus geben.

I syden stucke mausfal to einer Casel mit seiner zugehorung, von Frawen Sophien zeligen gegeben.

I ornat mit II dinstrocken von braun samloth, von Fraw Vrseln gegeben.

I gulden swartz vorblomet Sammit zu eyner korkappen; item der parleschilt vnd amitte dar zu gehorig licht in der kisten bey dem Silber.

I Casel II dinstrocke von siden atlaß grun vnd weiß sampt aller zuhorung, von Caspar Ortzen Frowen zelige gegeben.

II dinstrock von siden atlaß, von Caspar Ortzen Frowen geben.

I Casel II dinstrock von weissen Drellick mit zubehorde, von der Quitzowschen geben.

(Hier folgen noch 16 andere Caseln.)

I vormalde kiste.
I flamisch decke mit VI Stulkussen.
XV altar laken.
V antependia.
XXXII hantdwelen.
III Corporalfuther.
II gradual.
II antifonien.
III Missalia.
I antifonie in vier parte gebunden.
III psalteria.
I grot brevier pro lectoribus chori.

In der malden kiste befunden:

VIII Missings Luchter up die altar.

IIII Luchter mit pfiffen.

( etc. . allerlei Haus=, Küchen= und Tischgeräth, wie z. B.)

II Missings hantfaße.

I kopfern Becken vnder dem hantfaße.

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XII kopfern stulpfen uf dem pipauen.
IX Bedde mit Decken vnd Laken.
XI grapen lutik vnd grot etc. .


Nr. 16.

Der Kapellan Joachim Schünemann berichtet über den Gottesdienst in der Heiligen Bluts=Kapelle zu Sternberg.

D. d. Sternberg. 1532. März 26.

Durchluchtiger, hochgebarner furste, gnediger here. Myn innighe beth to gade allemechtich sampth alles vnderdaniges horsamigen denstes zinth j. f. g. alle tidt bereit. G. H. H. F. Ick arme j. g. Cappellan do j. f. g. demodigen bericht, wo ick dath holden schal myt deme ewyghen lichte to bernende dach vnde nacht vor deme hochwerdigen hilligen Sacramente in der Capellen in j. g. kerken tome Sterneberge, wenthe dar kumpth nyen offer, noch was, offte ichtes wes, vnd de offer, de oltlynges dar kamen zinth, werden na der tidt szer verrynghert, dat sulue bernende licht mede to holende. G. h. de horisten, de myt der tyde vorlenth zinth, der wanen weynicht tor stede vnd ein van den suluen in godt den hern vorfallen, dar ock noch nement myt der Commende boleneth is; ock zinth wellyke, de kerspelkerken vorstan vppe den dorpen vnd in hilligen dagen de suluen tyde nicht waren känen, grote negligentie van kumpth, vnd besundergen, wenn dat hillige Sacramente schal tegeth werdenn na der misse, szelden tor stede zinth dar to syngende uan. G. h. ock etlike de pechte vpbaren, wo vele sze vorlangen känen, vnd den andern weynich gheuen, vnd zinth aller traghest vnd vorsumelick tom loff gades to holende. Ock in IX jaren nene rekenschop van gheschen ist. Hyr zinth etlike arme prester, de de suluen tyde myt flyte waren wolden, de willen fze dar nicht to staden vmme eres beholden geldes willen. G. h. hochgebarner f., bidde j. f. g., j. g. wil my szo gnedich weszen vnd lathe my anthegen scrifftlick, wo ick my dar ane holden schal, vnd my Jr gnedich bouel gheuen, etlike officianten dar tho orden mochte, szo lange J. f. G. dar to geschyckket were, de commenden to vorlenende na jw. g. ghefal, vppe dyt anstande fest nyne negligentie sehen mochte vnd vele lude dar szyck nicht ane ergern mochten, deme hochwerdigen hilligen Sacramente to laue vnd eren to denende, my sunder schryft=

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lick antwerde nicht loten mochten vnd dat lon nemen van gade dem hern, deme szodane loff to vorbeydende alle tidt sunth to eyme lucksamegen regemente bouelen. Datum Sterneberch des dinxtedages na palmarum anno etc. . XXXII.

J. f. g. 
gehorsamige
  Cappelan
Er Joachim Schuneman.
Dem durchluchtigen, hochgebarnen fursten
vnd hern hern Hinrick hertoch to Mekelen=
borch etc. . m. g. h.
horsammigen denstliken g. sc.
(L. S.)   

Nach dem Originale im großherzogl. meklenb. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 17.
1531. Nov. 14.
An den durchleuchtigen, hochgebornen
Fursten vnd herren Herren Albrechten
Hertzogen zu Meckelnburgk etc. .
Faustini Labeßen,
predicanten zu Gustrow,
schriftliche Antwort,
warumb Er predigt, Teutsche meß helt Teutsch tewfft,
vnd wer ime solichs zu thun beuolhen habe etc. .
1531.
  Das ist das Ewige leben (spricht Christus
zum Vater) das sie dich, das du allein
warer got bist vnd den du gesandt hast,
Jesum Christum erkennen. Joan. 17.

Gnadt vnd Barmhertzigkeit Gottes vnsers lieben himelschen vaters vnd Ewigen fridt durch Jesum Cristum vnsern einigen heilandt vnd gnadenthron von got dem vater nach seiner veterlichen liebe vns, die wir erben sollen das ewige leben, von Ewigkeit zugeordnet vnd geschenckt, sampt meinen vnderthenigen, gehorsamen vnd geburlichen willigen diensten vnd Cristgleubigen gebeth zu Godt durch Cristum sein e. f. g. voran bereith.

Durchleuchtiger, hochgeborner Furst vnd herr. E. f. g. brieff, in welchen e. f. g. anzeigen, wie e. f. g. mich Teutsch

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Meß halten vnd teutsch tauffen vnd anders zu enthalten verpoten, darneben auch grund vnd vrsach vnd wer mir solchs zu thun erlaubt, von mir forderth, hob ich des andern tags nach Simonis vnd Jude der heiligen Aposteln billigem gehorsam nach vnderthenigklich vnd mit aller ereerbietunge entpfangen, auch durch lesende verstanden.

Auffs erst, hochgeborner Furst, gnediger herr, hab ich noch nie gewust, das mir von e. f. g. Teutsch meß halten vnd Teutsch tauffen solte verboten gewest sein, deweil ich noch e. f. g. brieue, wie itzt, noch durch e. f. g. amptleute muntlich beuelh daruon nie gesehen oder gehort, hob ichs darumb so nach gehalten, gleich wie ehr Er Joachim kruse (welchem denn e. f. g. auf anregen vnd cristliche supplication e. f. g. lieben getreuen vnderthannen, Amptleuthe, der auslender vnd anderer mer zu Gustrow daselbst das heilige Euangelien Jhesu Christi zu der Ehre gottes vnd heyl der menschen zu predigen vergunth) vorhin gehalten hat, Wolte sunst G. f. vnd herr ane e. f. g. willen vngerne was thun, nachdem ich aus gots gnaden wol weiß, das man der Obrigkeit, von gots gnaden in die weltlichen empter gesetzt, in allen iren gepoten an erhe, leibe vnd gudt treffende billich vnd christlich soll gehorsam sein etc. .

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Diß alles g. h. als vom Euangelio, von glawben vnd guten wercken hab ich e. f. g. nicht darumb geschriben, das e. f. g. itzt allererst in Cristum lerne glewben, denn ich weiß jo wol, daß e. f. g. gleich allen Cristen in Cristum Jesum getaufft sein vnd darumb ane zweiuel den heiligen geist in der tauffe entpfangen, durch welchen e. f. g. got wol erkennet im glawben, ane diß mein schreiben, sundern darumb g. h. das e. f. g. meinen Cristlichen vnd in die heilige gotliche schrifft gegrunthen glauben hirauß moge erkennen, denn ich weiß wol g. h., das vil seind, die beide meine lere vnd Ceremonien vor ketzerisch vnd vnchristlich achten vnd e. f. g. vorbringen, aber g. h. hochgeborner furst, e. f. g. konnen aus dissem meinem schreiben leichtlich ermessen, ob meine lere vnd Ceremonien der heiligen schriftt gleichmessig ist oder nicht, Warlich g. h. ich wolte ja lieber nie geboren sein, denn das jennige vnchristliche vnd der heiligen schrifft nicht gleichmessige lere in der Warheit bey mir solte befunden werden.

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Zum Dritten. G. h. fordert e. f. g. bescheid, wer mir sollichs alles zu thun erleubt hat. Auffs erste, gnediger hochgeborner furste, seinds e. f. g. lieben getrewen vnderthanen zu Gustrow, die mich zum predigampt inen das heilige Euangelien Cristi zu predigen beruffen haben. So haben auch e. f. g. inen einen prediger vergunth zu der zeit, als Philips Doringk e. f. g. vogt war zu Gustrow, itzundes wol vber siben Jarn. Deß haben sie auch noch g. here e. f. g. brieue, so e. f. g. an Philips Doringen, die gantze cleresey, den gantzen Rath vnd gemein zu Gustrow geschriben haben, das sie das heilige Euangelien zu Gustrow in den kirchen vnd auff dem kirchoue zu gelegener Zeit zur ere gotts, der menschen selicheit, zuneminge deß Cristlichen glaubens, liebe vnd hoffnunge vnuerhindert sollen predigen lassen.

Demnach so hat mich auch der Bischoff, da er mich zum priester ordinirte, geheissen, das heilige Euangelien zu predigen, gleich wie Cristus seinen heiligen Aposteln auch beualhe mit sollichen worten Marci im letsten beschriben: Geht hin etc. . - - - Vber vnd on das alles hat mich auch vnser lieber herr Jesus Cristus selbst, gleich wie allen christgleubigen, sunderlich so dazu ordentlich beruffen, sein heilige gnadenreiche Euangelien zu predigen beuolhen vnd ernstlich gebotten, Mathei vlt., Marci im letsten etc. .

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Derhalben g. h. hab ich das heilige Euangelien nach prophetischer, euangelischer vnd apostolischer schrifft außgelegt vnd zu gottes eren vnd der menschen selicheit gepredigt, daneben auch die heiligen Sacramente, nach Inhalt der heiligen gotlichen schrifft vnd angezeigter vrsach, zu gottes eren vnd der selen selicheit, sterkunge vnd zunemunge des glaubens, liebe vnd hoffnunge, mit deutlichen vnd verstendigen Worten in der Cristlichen gemein, wie es bißher mein vorfarer gehalten hat, gehandelt.

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Entlich g. h. hochgeborner furste bitte ich sampt meinen lyeben euangelischen Cristlichen brudern, e. f. g. lieben getrewen vnd gehorsamen zu Gustrow lautter vmb gots willen, e. f. g. wollen doch diese mein geringe schrifftliche antworth auff e. f. g. ansinnen von wegen beide meyner lehr vnd Ceremonien, auch wer mir solchs zu leren vnd zu thun beuolhen hat, gnedigklich

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vberlaßen oder horen, mir zu gute halten vnd wie ein loblicher Cristlicher Landsfurste das heilige Euangelien zur ere gottes vnd e. f. g. vnderthanen selen salicheit, wie denn bißher stets gethan, nach Cristlicher vnd furstlicher pflicht helffen handthaben. Darzu gebe der almechtige got vnser lieber vater e. f. g. seine gotliche gnade vnd spar e. f. g. zu gottes eren vnd nutze e. f. g. vnderthanen in gluckseligem Regimente lange gesundt an leib vnd sele ewigklich durch Jesum Cristum vnsern herren, der da sey gebenedeyet in Ewigkeit Amen. Datum Gustrow Dinstages nach Martini Episcopi Anno domini etc. . XXXI.

E. F. G.
vndertheniger, gehorsamer
vnd williger Capplan
Faustinus Labeße
prediger zu Gustrow in dem
Heiligen geist.

Nr. 18.

Der Herzog Albrecht von Meklenburg verbietet dem Prediger Faustinus Labes die evangelische Predigt in Sternberg.

D. d. 1533. Aug. 23.

Von gots gnaden Albrecht
     Hertzogk zu Meckelburgk etc. .

Ersamenn liebenn getrawenn. Wie wir am jungestenn vonn wegenn der martiniskenn prediccanten deutiske Messenn zu haltenn, zu tauffenn vnd tottenn zu begrabenn vnderredunge mit euch gehabt, auch vnns dabenebens die Zusage, das irs inn keinenn wegenn vergonnen, noch zulassenn woltenn, gethaenn habenn, biss solannge wir vnns mit vnserm liebenn brudernn derhalbenn vereiniget vnnd vertragen hetten. Nhu seindt wir doch inn glaublicher erfharung gekommen, das ir solhes noch vergonnenn vnnd zulassenn vnnd doch nicht straffenn sollet, welckes vnnß dann ewrn Zusagen nach vonn euch nicht ein weinigk thuet befrembdenn. Derhalbenn nochmals an euch vnnser ernste beuelh vnd bogerenn, Jr wollet solhes noch entlich dennselbigen prediccantenn verbietten, das sie sich des, wie obstehet, genntzlichen enthaltenn vnd abstehenn. Wue aber diss vnnser schreibenn vnnd verbiettenn abermals bey euch verechtlich gehaltenn wirth

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vnnd vonn demselbigen ewrn furnehmen nicht abstellenn, seindt wir bedacht, gewaldt mit gewalth zu sturenn, dann wir entlich willenns, in dem da wir auch zu regiren vnnd zu gebiettenn habenn, keines Weges solhes zu leittenn oder zu uorgonnen. Das wir euch also ferner vor schadenn zu huettenn wissenn nicht habenn woltenn verhaltenn. Datum Swerin Sonnabenns nach Agapiti Anno etc. . XXXIII.

Denn Ersamenn vnnsernn liebenn getrewenn Burgermeistern vnnd Rathmannen vnnser Stadt Sterneberge.

(L. S.)

Ein Schreiben gleichen Inhalts erließ der Herzog, d. d. Swerin Mitwochs nach assumptionis Mariä

Anno etc. XXXIII, an
Vnnsernn liebenn besonndernn
N. prediccantenn inn vnnser
Stadtt Sterneberge.
(L S.)

Dieses Schreiben enthält im Wesentlichen nichts anderes, als was das vorstehende Schreiben besagt, etwa mit Ausnahme der Clausel:

"biß so lang wir vns des mit dem hochgebornen furstenn vnnserm liebenn bruder hern Heinrichenn Hertzogk zu Megkelburgk etc. ., welchs dann vnsers verhoffens kurtzlich gescheen soll, voreiniget vnnd vertragen habenn".


Nr. 19.

Der schwerinsche Hofprediger M. Egidius Faber ermant den Rath der Stadt Sternberg, an der evangelischen Lehre festzuhalten und den evangelischen Prädicanten daselbst zu schützen und zu ermuntern.

1533.

Gnad vnd fryd durch Cristum. Ich byn angesprenget vnd gebetten worden von euch, lyeben herren vnd freundt yn Cristo, durch Clauß Fentter munczergeselle zu Gustrow Ewres predigers halben, weyl ym zu predigen verbotten yst etc. . Darumb, lyeben brueder ynn Cristo, verman ych vnd bytte euch durch Cristum Jhesum, myt welchem yr ynn der tauffe bekleidet vnd angeczogen seyt, last euch das worth nicht nemen, hanget fest daran, kempfet durch den glauben frisch vnd frölich, wider welt vnd teuffel, denn es sind vyl mehr myt vns, dann myt yhnen, vnd obs got gefellet, waget hyran, was yr habt, leibe vnd leben, gueth vnd

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Ehre, ehe yr wollet vom wort tretten, daran all vnser heyl, trost vnd salikeyt ligt, sonderlich weil Ewer prediger mit gunst meynes g. h. bey euch prediget, gedencket vnd haltet yn auch für Ewren cristenlichen landsfursthen, Erbheren vnd beschyrmer, welcher ynn gar kurczen tagen bey euch odder nachend vmb euch seyn wyrd; forderlich ruffet vnd byttet zu goth, das er euch dy trewen arbeyter des Ewangelii nicht woell nemen lassen. Dem nach haltet fest ym Wort gottes, last euch nicht schrecken vnd saget Ewerm predicanten, das er fortfare ym predigtampt vnd myt allem was das ewan[ge]lium mit sich [brin]get, wye er bys her gethan hatt, wird er aber weytter etwa durch eynen gotlosen angefochten, so beruff er sich zum Ersten auff Herczog Heinrich, der ym solchs befolhen hat, vnd sol ynn keynerley weys abstehn, bys ym Herczog Hehnrich eyn ander befelh thue; wo er, Ewer prediger, anders thutt, so hatt er Cristum verleucknet. Darnach so berueffe er sich auff dy heylige schrifft vnd auff dy heylligen doctores, welche vnserer lere zustendig seyn, auch auff des bapst decret, welchs auch ynn den grosesten stücken vnsers glaubens myt yns yst. Wer aber sache, das er vber das alles weytter angryffen werd myt disputiren, so wyl ych denn, so weytt meyn g. h. myr das zugestet, ym nach müglichem vleys vnd gottes hülff beystand thun, wo man meyner begeret. Für allen dingen aber seyt eyntrechtig vnd der oberkeyt gehorsam, so weyt leyb vnd gneth belanget; vber Ewr seele aber last nyemand herschen, denn den alleyn, der seyn heilig blutt für euch vergossen hatt, welcher euch sterck ynn seinem erkenntnis. Amen. Dy gnade gottes sey myt euch allen. Amen.

M. Egidius H. H. hoffprediger.   

Dem Ersamen weyssen N. Rapp burger=
meister vnd ganczen Ewangelischen gemeyn
ynn Sternberg, meynen sonderlichen lye=
benn freund vnd brueder ynn Cristo.
(L. S.)
 

Nach dem von des evangelischen Hofpredigers M. Aegidius Faber eigenhändig geschriebenen Originale, besiegelt mit dessen Siegel: ein Schild, auf welchem ein mit einem bauschigen Oberärmel bekleideter Arm mit einem Hammer auf unregelmäßige Stücke schlägt; über dem Schilde die Buchten: E. [F.]


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Nr. 19.
Clenodia,
welch gefunden sinth worden
ihm Closter tom Sterneberge
ihnn jegenwardicheit
Ern Anthonius Schroder und
Ern Johan Meyne,
geschickeden der durchluchtigen vnd hochgebarnenn
Fursten vnd Hern
Hern Heinrichen vnd hern Alberten
hertzogen tzu Mecklenborch etc. .
ahm Sonnauende nach Quasimodogeniti
Anno etc. . XXXIIII.

Item ein Sammith gell ornath ingesprengtt mith II deinströcken.
Ein ornath mörmelsteins wyse mith eyner aluen.
Item eyn alue mith szuarth besetteth.
Eyn alue mith brun besettet.
Item noch IIII aluen.
Ein gell kasell mith eyner aluen.
Item XX dwelen.
Dith alls wenyge angetekenth hebben dhe geschickeden mith sich gen Sweryn genamen.

Item II bedde mith eynem houetpole, II kussen mith II paer laken.
Noch IIII bedde mith IIII kussen, II par laken vnd eyn deken.
Noch I bedde, I houetpoell, II kussen vnd II decken.
Noch I bedde vnd I eyn houetpoele.
Item eyn deckebedde mith eynem houetpoele.
Item XV grapen kleyn vnd grodtt.
Eyn handuath vnd eyn Seyger.
Noch eyn bedde mith II houetkussen.
Ein handuath mith eynem vnderbecken.

(Folgt noch allerlei Hausgeräth.)

Item eyn nye schapp vherseygelth.

Item I grodt bedde, dhar de prior vppe lach, mith eyner flameschen buren.

Item Summa dis alle ys in dem Closter tom Sterneberghe in bewarynghe bleuen in bywesende des Er=

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samen Rads vth beuell vnser gnedigen hern von Mecklenborch, Anno vt supra.

Item dis ander nauolgende is ock gefunden worden ymme closter tom Sterneberghe ahm dage Antonii confessoris, dho de Rath des priors frouwe vthwysede vth beuell vnser gnedigen hern tho Mecklenborch, Anno etc. . XXXVII°.

Item eyn bedde vnd 1 scap.
Eyn Spunge dhar suluest gebleuen.
VII tynnen potte.
II groth kethell, IIII kleine kethell.
Item noch II ludtke bedde.
II Emmern.
I rösthe vnd I dreuoth.
I ploch ysern mit eynem schaer iseren
II paer Schenen vnd I plochwede mith eyner plochwacht.
I kethelhake vnd II schotfoerke.

Dyt suluighe Thomas Preyn entfangen vnd in dath Reuenter beslaten in jegenwardicheit des Ersamen Rads tom Sterneberghe.

Auf der Rückseite steht:

Inventarium was bey dem priore in der sternberg hefft inventirtt geworden. 34.


Nr. 20.
Registrum ecclesiarum etc.
per Sebast. Schenk pptum Gustrowen.,
M. Detleuum Danckwardi thesaur. Rostocke.
et Nicol. Bockholt clericum Swerin dioc. et notarium
vt commissarios principum Hinrici et Alberti
ducum Megapolensium
anno 1534.

Dat kercklen is ein furstlen, besitter Doctor Hinricus Bulow, van Hertich Hinrick myt wethen vnde willen hertoch Albrechten, so he sede, vorlent Anno etc. . 27. Pechte darto XXI gude mk. in den dorpen Pastin, Sülow vnde van der feltmarke to Sparow, vnde was vthe dem blocke nu kumpt, is vnseker, wo wol hefft in vortiden hundert gulden jarlick dar vth gehath, vnde noch LX morgen ackers etc. .

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Item noch eyn len in der suluen kerke ad altare sancti Johannis baptiste, dat hefft de kerkher to presenterende, de besitter nu her Johannes Kriuitze.

Item noch eyn len sunte gerdruden, dar to hefft de kercher ius denominandi vnde de radt dar suluest presentandi, besitter her Otte Capellan ibidem.

In disser suluen kerken sind VI geistlike Commenden vor VI Commendisten, dorch de fursten vth deme blocke fundert vnde maket vor VI presters, de dar singen de tide dagelick in des hilligen blodes Capellen, dar dat werdige hillige sacramente steyt, vnde ghan van beyden fursten to lenen, vnde wes se dar van boren, gelt em gelick, vnde is dar to by III dusent mk. hovetstols vnde belecht - - by den adel, de dath meyste del van den pechten an sick holden vnde nycht botalen noch pechte offte rente den commendisten etc. .

Besitter disser bauenscreuen commenden nu thor tydt syt disse:

1) her Simon Drepenicht, vorlent van hertoch Magnus vnde hertoch Balthasar auer XXX jaren;

2) de ander her Johan Criuitze, vorlent dorch beide fürsten auer XIIII vorgangen jaren;

3) de drudde Steffen van Stene, vorlent dorch hern hertoch albrechten;

4) de IIII Caspar Frederick, vorlent dorch hertoch Hinrick auer VI vorgangen jaren;

5) Antonius Kreuet de voffte, vorlent dorch beide fursten auer VIII vorgangen jaren;

6) de soeste is noch vnuorlent vnde hefft gehath Georgius Schankepyll, auer IIII jaren vorstoruen.

Item geystlike vicarien vnde lene, so de fursten in disser suluen kerken to vorlenende hebben, folgen hir nha:

Simon Drepenycht hefft eyn len, dar to dorch beide fursten vorlenth Anno etc. . XII etc. .

Noch eyn len hefft Bartoldus Sandow dar suluest vorlenth etc. .

Her Jacob Meyne hefft dar suluest ock eyn len, wonafticht to Malchyn, vorlenth dorch seligen hertoch magnus vnde baltasar Anno etc. . VCII etc. .

Her Michael Andree hefft dar ock eyn furstenlen, vorlenth, wie konden nen boschet krygen dar van de wile de bositter affsinnych vnde venkelick syth etc. .

Her Hinrick Moller hefft ock eyn furstlen, dar van beyden fursten vorlenth auer XX jaren, so he secht etc. .

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Joachym Kropelin hefft dar ock ein fürstlen, em vorlenth dorch beide fursten anno XI etc. .

Martinus Jagow hofft dar ock eyn fürstenlen, em vorlenth dorch hern hertoch Albrecht Anno XI etc. .

Her Johan Reynecke prawest geweset thom Nienkloster hefft ock eyn furstenlen, dar suluest vorlent. Pechte dar to eyne wuste veltmarke Torgeloge genomet; de veltmarke hefft nu hertich Hinrick thor vogedie thom sterneberge. Van dissem lene hefft her Johan Reyneke vorkofft Tonnies Jorden eyne schunestede thom Sterneberge by der vischerstraten belegen.

Item noch sint II furstenlene in disser suluesten kerken by also beschede, dat dar to hebben dat slechte de Bockholte genomet thom sterneberge wanende de denomination vnde bede vnde de fursten de vorlenynghe, so lange dat blodt des fundatoris doet is. Pechte dar to VI huuen landes im Dorpe Lütken=Raden. Bositter nu Michael Gildehoff vnde Johannes Gustrow etc. .

In der vagedie buthen dem Sterneberge. Kobrow de perkerke is eyn furstenlen, besitter her Johan Criuitze, vorlenth dorch beyde fursten Anno etc. . XI etc. .


Nr. 21.
Visitation
durch die evangelischen Prediger Egidius Faber und Nicolaus Kutzke.
1535.
Sternberg.

Faustinus prediger klagte vber eynen pfaffen, der heimlich beicht höret ynn der statt, vnnd lieffe hyn vnd her auss der statt ynn dy dorffer, hielt heimliche winckelmesse vnd verleitet dy schafflin, so ym dem faustino beholhen seyn, solchs haben wyr dem selben weitter zu thun verbotten, ym vnd andern pfaffen den greul und misbrauchs des sacraments entdecket vnd sy von vns gelassen.

Des gemarterten sacraments (ob noch das selbe vorhanden) haben wyr mit eynem worth nicht gedacht aus vergessenheit.

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Faustinus beklaget sich für vns vnd dem ganzen ratt, wye doctor bülow (der doch eyn vngeschikter kyrcher ist zu versorgen vnd spesen seine schaffe) ym järlich an seinem solde fl. X entzyhen wil, darumb das nu forthyn keyn opffer gefallet ynn seyner kyrche, da mag E. g. auch zu sehen.

Auch yst gancz sternberg bewust, das obgemelter bülaw eyn offenwarer hurer yst, wye auch dy thumpfaffen zu schweryn; noch muß es alles recht gethan vnd gelebet seyn, was sy leren vnd thun, vnd sünde, wer da wider mucket nach gottes befehl. Ach got von himel wye blinde yst dy welt, das sy gottes wort vnd befehl binden wil, so es doch nicht gebunden wil seyn, sondern ym auffürn werden wyr fehen vnd auch füelen, wy wyr gottes ehre vnd sein heiliges wort haben gemeynet.


Nr. 22.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg pensionirt den Pfarrer Antonius Schröder an der S. Georgen=Kirche zu Parchim, Vicar zu Sternberg, zu Gunsten des Superintendenten Johann Riebling.

D. d. Schwerin. 1537. Sept. 18.

Wir Heinrich v. g. g. hertzogk zu Meckelnborgk etc. . - - Nachdem vns vnser diener vnd lieber getrewer Er Anthoni Schröder kircher in sanct Jürgens kirche in vnser Stadt Parchym vf vnser gutlichs - ersuchen - freywilliglich - - gemelte vnsere pfarkirche - - gentzlich resignirt - hat, das wir derhalben Ern Anthoni Schrödern - - jerlich vffen achten tagk Trium Regum - - jerlich die tzeit seins lebens fünff vnd zwentzik gulden Muntze aus vnser Cammer zu entrichten vnd dartzo jerlich eyn gewenlich hoffgewant - - zu geben, mit dieser sonderlichen - darneben gethaner zusage, ops sichs - - also begeben würde, das derselb, dem wir dieselb vnser pfarkirche vorleihen, vor ime gnanten Ern Anthoni Schroder mit todte apgehen würde, das wir ime genanten Anthoni Schrodern alsdan vor allen andern mit derselben vnser pfarkirchen gnediglich belehnen wollen.

Swerin am Dinstage nach Lamperti. Anno etc. . sieben vnd Dreyssigk Jhar.


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Nr. 23.

Der Herzog Heinrich verspricht die Pfarre zu Sternberg dem Johann Sperling, dem Erzieher und Lehrer der Söhne des Herzogs Albrecht.

D. d. Plau. 1538. Mai 25.

Vnnser freuntlich vnnd bruderlich dienst vnd was wir liebes vnd guts vermugen alletzeit zuuorn. Hochgeborner Furste, freuntlicher lieber Bruder vnd Gefatter. Wir habenn Ewer liebe schreibenn, dorin sie begern, dem Erbarn vnserm lieben getrewenn Johan Sperlingen, Vnserer freuntlichenn lieben Vettern preceptorn, die kirche zum Sterneberge, die nun durch Doctor Heinrichen von Bulowen seligen vacirt vnd vorlediget ist, zu lehenen, allenthalbenn freuntlich vornhomen, Vnnd so wir dan soliche kirche bereit, souil vns die zu uorleyhen zukumpt, einem andernn zugesagt, so habenn wir doch, vnangesehen des, das wir die, souil vns des gepurt, vorsaget, gemeltem Johan Sperlinge soliche kirche vff Ewer liebe freuntlich ersuchenn vnnd in ansehunge, das der vom Adel vnd Ewer Liebe jungen Herschafft Zuchmeister vnd Preceptor ist, zugesagt vnnd vorliehenn, Doch also, wenn sich nun widderumb eine kirche ader ander leben, so Ewer liebe vnd vns semptlich zu uorleyhen zukumpt, vacirn vnd vorledigen wurde, das Ewer liebe die Einem vnserm Diener auch vorleihen vnd dorinn bewilligen vnd consentiren wollten, Das wir Ewer Liebe also, der wir freuntlich vnd bruderlich zu dienenn gneigt sein, hinwidder freuntlicher meynunge nicht wolltenn verhaltenn. Datum zu Plawe am Sonnabent nach dem Suntage Cantate Anno etc. . XXXVIII.

Heinrich vonn gots gnaden hertzogk zu Meckelnborgk, Furste zu Wenden, Graue zu Swerin, Rostogk vnnd Stargardt der Lande herre.

Aufschrift.
Dem hochgebornen Furstenn vnnserm
freuntlichen lieben Bruder vnd Ge=
fattern hern Albrechten hertzogen zu
Meckelnborgk, fursten zu Wenden,
Grauen zu Swerin, Rostogk vnnd
Stargardt der Lande herrnn.
(L. S.)

Nach dem besiegelten Originale im großherzogl. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 24.
Kirchen=Visitation
1541.
Nach dem Original=Protocolle des Visitations=Secretairs M. Simon Leupold.
Sternebergk.

Erstlich sind dem Rathe, Kerckgeschworen, Predigern, Calandeshern vnd Vicarien E. F. G. Credentz vnnd Instruction furgelesen vnnd darnach die Artickel wie den Gustrowischen furgehalten worden. Haben der Rath, kerckher vnnd kerckgeschworne geantwortet, sie wollen demselben allenthalben Got zu ehren vnd E. F. G. zu wolgefallen gehorsamlich nachkomen.

Was die geistlichen Guter im Gotshause an lehnen, brieuen, heuptstuel vnnd Renthe belanget, wil ein Rath gut acht daruff haben, was sie vnderhanden haben, das nichts dauon entkomen, entzogen vnd verrückt werden möge.

Was aber die vicarien vnnd Calandeshern vnderhanden haben, da konnen sie keyne rechenschafft von geben, denn sie wollen ihnen nicht dazu gestatten, noch die rechenschafft an heuptstuel vnnd renthe anzeigen.

Aber die vicarien vnnd Calandesherren sind erbuttigk, wen E. F. G. sampt derselben Bruder etlich darzu verordenen werdenn, wollen sie guten bescheidt daruon geben.

Das sich aber die vicarien bessern vnd das gotlos leben verlassen vnd das heylige Euangelium annehmen muegen, ist keyne grosse hoffnunge. Got mag Ihnen helffenn.

Pastor zum Sternebergk.

Er Johan Sperlingk. Ist nicht inheimisch gewesen, aber der Rath hat angezeigt, er habe frey Fischerey (de beiden dike vor dem pastiner doer).

XXI marck lubecks jerlich.

So viel acker, da er so viel vff bawen kan, das er seyn haus erhalten kan.

Seyn anteyl aus den kummen.

Capellan zum Sterneberge.

Er Faustin Labeß. Ist ein gelerter fromer christlicher evangelischer prediger, eins ehelichen lebens, lehret christlich.

Hat jerlich:

X fl. vom kerkhern.
VIII fl. vom lehn S. Gertrudis.
(Hat nu alle jar 50 gülden
vnde seine thohering.
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Jtem XI marck lubecks vom beneficio exulum, ime vom kuchmeister zu Swaen resigniret.

Hat V kleine Kinder. Jst ihme vnmuglich, das er sich hier mit erhalten konne.

Er hat biß anher von den vicarien nichts von den consolationes vberkomen, aber sie haben zugesagt, sie wollen hinfurder ihme seinen geburenden teyl folgen lassen.

Bittet vmb einen gnedigen verleub: erstlich das er so ein geringe besoldung, zum andern das er niemands in der Kirchen hat, der ihm helffe singen, den der Schulmeister ist noch ein grosser papist.

Schulmeister zum Sternebergk.

Die Schule ist mit einem vngelerten Schulemeister versehen, der auch noch ein Papist ist. Es zeiget ein Rath, das E. F. G. gnedige vertrostungen gegeben, das sie jerlich aus gnaden wolle X fl. geben dem Schulemeister zu hulffe, so wolle der Rath auch X fl. darzu geben, damit er XX fl. jerlich zu besoldung habe. Daruff kunte man wol einen gelerten gesellen vberkomen, der die jugent in guten kunsten, ehrlichen sitten vnd gotselickeit vnderweysen moge. Der Rath bittet vndertheniglich E. F. G. wollen Derselben Ihrer gnedigen vertrostunge gnediglich eingedenck. E. F. G. hat solche gnedige Zusage gethan zum Sterneberge am Freitage nach Letare nechstuerschienen.

Kubrow.

Er Joannes Criuitz pastor, hat ein Concubin, ist sust zimlich gelert, hat zugesagt, er wolle sein Concubin zur ehe nehmen.

Nach dem Originale von der Hand des M. Simon Leupold; die ( ) Stellen sind vom Superintendenten Johann Riebling eigenhändig beigeschrieben.


Nr. 25.
Kirchen=Visitation
1541.

Nach dem Manuale des Visitations=Secretairs M. Simon Leupold.

Sterneberg.

Er Faustin Labess: cupit discessum: I propter penuriam sui praecii, II propter neglectum scholae; est enim ludimagister papista.

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Johan Sperlingk pastor. Frey fischerey. 21 marck lübesch bar gelt. acker daruff et so viel bawett, als er vor sein haus bedarf.

Faustinus Labess. X fl. vom kerkhern. VIII fl. vom lehen s. Gertrudis. Item XI marck lubecks vom beneficium exulum. Sie wollen vleis nemen, das ime die boringe gebessert muge werden. Habet V liberos; non potest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sustentare. Necesse igitur est vt inopiae succurratur. Testimonium optimum habet suae doctrinae et uitae, nisi in sermone longus et incautus.

Die Schule ist nicht wol versorget. E. f. g. hat gnedige vertrostung gegeben, das sie aus gnaden jerlich X fl. geben wolle, damit dem Schulmeister geholfen werden mochte, so wolle der Rath seiner zusage nach auch X fl. geben. Bitten e. f. g. wolle Ihrer gnedigen vertrostung gnediglich eingedenk sein, am freitag nach Letare. Die artikel sindt hier wie zu Gustrow fürgenhomen worden. Was die belanget, wil ein Rath denselben nach seinem vermögen gehorsamlich nachkomen.

Was die geistliche güter im gotshause an lehnen belangent, wil ein Rath gut achtung druff haben, das die guter, so sie itzt in der kirchen vnder handen haben, nicht verkommen sollen. Was aber die Vicarien vnd Calandsherrn vnder handen haben, da konnen sie keyne rechenschafft von geben, denn sie wollen ihnen nicht darzu gestatten, noch die rechenschafft vom heuptstuel vnd renthe anzeigen. Aber die Vicarien vnd Calandeshern sind erbottig, wen J. F. G. sampt Dero Bruder darzu schicken werden, wolten sie gerne guten bescheid darvon geben.

Primo gratias agunt. Es ist ein Erbar Rath erböttig, sie wollen den artikelln gehorsamlich nachkomen allenthalben nach irem vermugen, wie Ihnen furgehalten worden.

Er Anthonius kruger ist verordent vor III jaren, das Sacrament anzuzeigen, welchs ihme ein schwer ampt ist, wolle gerne daruon; sie bitten gnedigs Verleub.

Henricus Lutke der Custer zu Sternberg wehr wol tüchtig zu einem Predicanten.

Kubrow.

Johannes Criuitz. Non habet legitimam vxorem, sed vult eam concubinam ducere. Est aliquo modo doctus.

II 1/2 dromet korn. II hufen, die verhürt er, krigt jerlich II fl. VI marck lubecks jerlich pacht. 1 fl. wegen virzeiden Währungseinheit .

Kerkenguder. Kelcke. 1 monstrantzien. (Das Uebrige ist nicht zu lesen.)

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Vorstehende Aufzeichnungen sind den im J. 1841 aufgefundenen Manualien, nach denen der Seeretair M. Simon Leupold das Original=Visitations=Protocoll ausgefertigt hat, entnommen. Das Heft hat schon in frühern Zeiten bedeutend durch Regen gelitten und es ist daher vieles nicht mehr zu lesen.


Nr. 26.
Registrum perceptorum
ecclesie Sternebergensis

anno etc. . 45.

In villa Lotze.

-   -   -   -   -   -   -   -   -
-   -   -   -   -   -   -   -   -

In villa Rosenowe.

-   -   -   -   -   -   -   - etc. .

Ex ciuitate Sternebergensi.

Prepositus Bremensis I floren.
Filius Hans Jorden IIII m.
Faustinus Labis IIII m.
Gerhardus Secher IIII m.
Faustinus Labis IIII m.
Henricus Lutken IIII m.
Jacobus Piel II m.
Consulatus ex parte Steffani Stens I floren.

Prescriptorum vicariorum predecessores fraterne inierunt, singulis annis (si adessent) de emolumentorum eorum benefitiis predictam summam ad vtilitatem vicariorum expendere, vt in distributione chori cum aliis residentibus essent equales.

Antonius Schroder VIII s.
Joannes Kryuitze II s.
Gildehoff VI s.
Consulatus Ster II m.
ex parte pastori Verchowen.
Hans Rap V flor.
Idem Rap I m.
Claves Fanter IIII s.
etc. .
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De omnibus prescriptis absque vicariis sunt documenta.

Sunt adhuc multi alii in libro debitorum scripti, de quibus testimonium non constat.

Summa summarum omnium prescriptorum:

II c XIII mr. II s. IX Währungseinheit .

Exposita de perceptis
anno etc. . 45.

Ad consolationes in choro:

In die animarum post Remigii I m.
In profesto Luce VI s.
In profesto vndecim milium virginum VI s.
In vigilia Simonis et Jude VI s.
In vigilia omnium sanctorum VI s.
In die animarum XXVI s.
-   -   -   -   -   -   -   -   -
-   -   -   -   -   -   -   -  etc. .
In vigilia penthecostes VIII s.
Consolatio Vergowen.
-   -   -   -   -   -   -   -   -
-   -   -   -   -   -   -   -  etc. .
In profesto assumptionis Marie VIII s.
Consolatio Vergow.
In vigilia Bartholomei VI s.
In profesto natiuitatis Marie VIII s.
Consolatio Vergow.
-   -   -   -   -   -   -   -   -
-   -   -   -   -   -   -   -  etc. .
Summa pecuniarum omnium consolationum XLI m.
Bibalia inter veros vicarios cum pastore.
A natiuitate Christi vsque Este Mihi.
Pastori XX s.
Anthonio Scroder XVI s.
Joanni Kryuitze XII s.
Pauperibus existentibus in xenodochio diui Georgi I flor.
A dominica Este Mihi vsque Pascatem.
Pastori IIII s.
Anthonio IIII s.
Kryuitze IIII s.
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-   -   -   -   -   -   -   -   -
-   -   -   -   -   -   -   - etc. .
Summa VI m. X s. VIII Währungseinheit .
Exposita generalia.
Custodi siue editui III m.
Ad exactionem Turcarum X flor.
In die Galli cum rustici precariam portant, procurator exposuit ad refectionem II m.
Cum a rusticis ex villisLotze et Rosenow pactus per procuratorem et consulatum subleuatur in die Catharine pro tunna cereuicie XXVI s.
In reditu ad ciuitatem XII s.
Cum Matheus Blomenberch archimachirus in Rune redditus exsoluebat, procurator exposuit VIII s.
-   -   -   -   -   -   -   -   -
-   -   -   -   -   -   -   - etc. .

Nach dem Originale auf Papier in 4 im großherzogl. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 27.
Vertzeichnus>
des Silbers
aus der Kirchen zum Sternberge
den 8. Juni 1572.

Vorzeichnus des silbers, so beim Rathe vorhanden:
dies ist dem Rath widervmb vberandtwortet:

Verzeichnis
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Verzeichnis

Darauf hob ich von Jochim Plessenn zum Sternberge gegen mein Q. den 9. Junii Ao. etc. . 72 empfangen:

700 Taler.

vnd dieselbe gegen einnehmung der stuck laut vorgesetzts vertzeichnus ohne wieder einwegenn betzalt mit 700 Talern in beisein Johannis Molini, Johannes von Hagen, zweyer Predicanten, zweier burgermeister, des Oeconomi vnd furstender, Vnd ist beiden Predicanten dauon 60 Taler zu Ihrem vnterhalt gelihen, welchs der Oeconomus widerumb gegen Michaelis oder wenn daß gelt außgethan wirt, von irer besoldung dartzulegen. Die vbrigen 640 Taler seindt durch Johannes von Hagenn vnd mich vorsiegelt vnnd in die Gerbkammer geleget den 11 Junii Ao. 1572.

Heinrich Schrader.

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Zur Kirchen gebrauch
seint drei vorgulte kelcke auß= vnd inwendig
mit dergleichen Patenen gelassen:
weget der grosseste 1 Gewichtseinheit 11 lot.
der ander 1 Gewichtseinheit   2 lot.
der dritte 1 Gewichtseinheit   1 lot.

Ein Antipendium ist vngewogen geplieben mit 13 grossen vorgulten vnd 13 halb vorguldete, halb vnvorguldete spangenn. Ahnn demselbigen hangen 32 silbern knopffe halb vorguldet, halb vnvorguldet.

Nach drei Ausfertigungen im großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin. In den Visitations=Verhandlungen vom J. 1572 heißt es weiter:

Noch vom Silber zu nehmen 43 Thaler, darvon der Gisenhagenschen 30 Mark entrichtet werden sollen.

   Ferner: Noch sollen von des verkaufften Silbers gelde der kirchen zum besten 400 fl. auf Zinse außgethan werden.


Nr. 28.
Disposition
was von den herrn Visitatorn
einem jedern Kirch= vnd Schuldiener
zum Sterneberge
zur jerlichen Unterhaltung
vorordenet.
(1572.)

Dem Pastor jerlich 100 fl. vnd das Pfarlehen, darzu sechs morgen gerst= vnd sechs morgen Roggen=Acker.

Cappellan 100 fl., darzu sechs morgenn gersten= vnd sechs morgen Roggen=Acker.

Dem ander Cappellan vnd Pastorn zu Kobrow 30 fl. vnd 40 scheffel Roggen, auch II huefe landes.

Dem Rectori Scholae 50 fl.

Dem Conrectori 30 fl.

Dem Oeconomo 20 fl. vnd sechs morgen Ackers, sol ein Pferdt halten.

Dem Organisten 10 fl.

Dem Custer 10 fl.

Holtzgeldt zur Schulen 10 fl.


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Nr. 29.
Taxe des Amtes Sternberg.
1621.

Die Gebewte auf dem Klosterhoefe:

1) ein alt stal von 16 gebind, mit rohr gedecket.

2) das Bawhauß von 7 Gebind, 2 stender hoch, mit rohr gedecket, die Gebeln gemauret.

3) ein Stal von 16 Gebind, worunter das Pforttohr, mit Ziegel gedecket, die eine seite gemauret auß der grund.

4) eine neue Scheune von 9 Gebind.

5) Das Closter oder Wonhauß ist von 21 Gebind, oben das bind auf 8 fueß verbunden, sein in demselbigen 16 geschlossene Gewelbe, darunter 8 vnter vnd 8 ober der erden. Oben demselbigen sein 12 Gemächerken, auf jeder seite 6, vnd ist das hauß fest gemauret vnd mit dem holtze oben stark verbunden, ist dachlos.

6) Das Closter ist mit fertigen Glinden vnd mauren vmbringst vmbfangen, auch ein Garten dabey gelegen.

Inventarium.
1621.

1) Daß Principall=Closterhauß allenthalben mit Ziegelsteinen starck auffgemaurett, ist von 13 gebinten. Der Giebel ins Westen wie eine Kirche aufgemaurett, oben mit einer Wetterfahne, oben am gibel eine lufft, darin 22 tafel glasefenster, das tach mit doppelten holen Ziegel in Kalk belegt.

Das hinterste Gemach, so Hertzogk Vlrichs gemach genandt wirdtt, ist vf der Stadtmauern vbergebawet, mit einem einfachen flomentach, in Holtzwerck außgemaurett.

Folgen die Losamenter vnd Cammern nach dem Gartenwerts vnd

  1. daß EckLosament, negst dem Jfg. bemeltem Gemachen, - - gehört Jochim Grabowen Hauptman zu.
  2. in dem ander Losament etc. .
  3. in dem dritten Losament etc. .
  4. in dem vierten Losament etc. .
  5. in dem fünfften Losament etc. .

Folgen ferner die Cammern vnd Gemächer gegen vber vff der andern seiten:

a. die Cammer vf der Ecken nach dem Süden.

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b. das gemach danegest, darinne ein Schornstein, vber welchem zwei fürstliche Wapen.
c. auf dem wüsten Losament vber dem Treppengewölbe.
d. in der Stauben dabei ein fertiger Kachelofen.
e. in der Cammer.

Der Gang zwischen diesen Gemächern vnd Cammern mehrentheils beallstracket.

An diesem gange für der gemaurten Treppen ein starke thuere.

Vber dieser Treppen ein gewelb.

Kegenüber im Vorgemache, so oben gewelbet vnd vnter beaelstracket, die Küche vnd Speisekammer. Eine Thüre nach dem hofewerts.

In dem großen Reuenther, so gewelbett vnd vnten mit Allstrack, 6 Luffte mit 18 eisern stangen.

Kegenüber die hinterste abgeschaurte Staube ins Norden, 1 Luffte von 9 Tafeln, 1 Kachelofe.

In der Hofe Stauben 3 Luffte, darin ein fertiger Kachelofen. Oben gewelbet vnd abgeweiset, theils roett angestrichen.

Der Keller allenthalben gewelbet. - Oben fürm Platze ein Kellerheusechen.

Die Küche dafür am Platze.

Der Baumgarte ist nach dem Osten mit der Stadtmauren befestiget bis ans Mühlenthor, dafür zu ende die thorbude, daran stost ein gelind von 7 gebinten von dem langen Stalle.

2) Derselbe lange Stall
von 15 gebinten, der giebel nach dem Mühlentohr in holzwerck gekleiment, der ander in Westen aber mit einem alten starken Maurwerk, oben abgebrochen. Daran ein gelind von 9 gebinden biß an die Ecke, dabei dan noch ein Neuw gelind biß an das Bawhauß von 10 gebinten, dabei ein abgezeunter garte.

3) Daß Bawhauß
von 7 gebinten,, der Vorgiebel, daran 2 Meckelburgische Wapen, wie auch der hintergiebel in holtzwerck gemauert, nach dem garten mit einem alten Block=, nach der gassen mit einem neuwen schachttach, die seite nach der gassen, daran zwei Meckelburgische wapen, dabei eine neue Maure an das Pforthauß. (zu nichts nütze.)

Darin: eine Staube, eine Küche, eine kleine Staube, eine Cammer, ein abgeschauerter Kelberstall.

Zwischen diesem Bawhause vnd dem großen Gebeuwte fürm Garten 1 Gelind von 7 gebinten.

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4) Der lange Reitestall an der gasse
von 17 gebinten bei der strassen, die seite nach dem hofewerts geklemeet. Vnter diesem Stalle der thorweg, dabei ein Pforte, darnegst ein Cammerchen.

5) Die Scheune
ganz neuw, von 9 gebinden, nach der gassenwerts mit einfachen flachen Ziegel behenget. Für der Scheunen nach dem hofe 2 flügell vnd nach der strassen 2 flügel.

Hinter dieser Scheunen ein gelind von 15 gebinten, so an die Stadtmauren gehet.


Nr. 30.

Durchleuchtiger, hochwürdiger, hochgeborner,

Gnediger Fürst vnd Herr.

In waß für einen jämmerlichen vnd erbärmlichen zustande dieß E. F. G. Stedtlein durch die langwirige einquartir= vnd verpflegung der Kayserlichen gegen Wißmar stehenden Troupen, sowoll durch die dabeuor alhie logierte Leib=Compagney Dragoner vnd Ihres Excell. herrn General=Leutenambts Graffen von Gallas zehenwochiges Haubtquartier leider gebracht vnd geraten, Solches werden E. F. G. nicht allein aus dem Landtkundigen geschrey, sondern auch aus vnsern eingeschickten vnterschiedlichen vnterthenigen supplicationibus in frischem andencken sich annoch gnedig erinnern.

Weill wir dan nun glaubwürdig erfahren, das in kurtzer Zeit ein General vffbruch der Kayserlichen Armee geschehen vnd vorgehen werde vnd dabey befahren mußen, do dieß E. F. G. Stedtlein bei solchem vffbrnch mit keiner salva guardia vnd etzlichen Soldaten versehen würde, das sich etzliche Parteyen von den Regimentern abthun vnd daßelbe vollends außplundern, berauben vnd die weinige noch lebende vnd vorhandene burgerschafft, so alle ihre zeitliche wolfahrt, bis vffs leben, zugesetzt, in meinung noch bei ihrer wohnung zu verbleiben, gar ins elend veriagen muchten, vnd solches so viel mehr, weil sich itzo die liebe Erndtezeit herannahet, da sich die meiste Arbeits= vnd handwercksleute auß hochtringender noth vnd eußerster armuett an andere örter in die Erndte begeben vnd ihr brodt erwerben müßen vnd also gar weinig im Stedtlein verbleiben, - - Alß gelangt an E. F. G. vnsere vnterthenige vnd hochfleißige bitte, Dieselbige ----- etwa 40 oder 50 gute

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Mußquetirer - - zur Salua Guardia anhero schicken - - muge.

Sternbergk den 10 July Anno 1638.

E. F. G.
  vnterthenige vnd gehorsame
  Burgemeistere vnd Raht daselbst.
Dem durchleuchtigen etc. . Fürsten vnd herrn
herrn Adolph Friedrichen Hertzogen zu
Mecklenburgk etc. . vntertheniglichen.
(L. S.)

Nr. 31.

Durchleuchtiger, hochwürdiger, hochgeborner Fürst,

Gnediger Herr.

E. F. G. können wir arme, wollgeplagte vnd auffs eußerste ausgemattete leute in vnterthenigkeit zu berichten nicht vmbgehen, welchergestalt die in Wißmar logierende Reuterey nicht allein am 27. July negsthin alles Rindtviehe vnd Schaffe, so dieses Stedtleins einiger vberbliebener vorraht gewesen, vom felde hinwegk genommen, besondern auch am 3. Augusti mit gewalt in dies Stedtlein gefallen, des herrn Landrichters Jochim Luetzowen vnd vnterschiedlicher bürger heuser, deren nahmen sie vfgezeichnet bei sich gehabt, ausgeplundert, auch noch heute etzliche Pferde, ochsen vnd Schweine für dem Stedtlein hinwegkgenommen, Dahero, vnd wegen des teglichen streiffens vff hiesigem felde, erfolget, das wir das geringe Korn, so der liebe Gott bescheret, nicht einärndten können, sondem daßelbe stehen vnd verderben laßen müßen, vnd also vnter den weinigen noch lebenden leuten nichts gewißers, als große Teurung vnd hungersnoth zu vermuten, Zudem können wir auch nicht absehen, do dergleichen täglicher raub vnd abnahme fur denThoren nicht abgeschaffet würde, wie sich dieses orts hinfuro jemandt vffhalten konte, zumal viele heuser vnd weit über die helffte schon wuest vnd die leute noch teglich schleunig vnd plötzlich an den eingerißenen contagiosischen Seuchen dahin fallen vnd sterben, Vnd obwol E. F. G. gnediges Schreiben wegen restituirung des abgenommenen Viehes wir dem herrn Commendanten geburlich einhendigen laßen, So hat doch daßelbe weinig geholffen, den die Reuter das Viehe ihres gefallens verpartieret, verkaufft vnd verschencket vnd weinig burger etzliche heubter rindtviehe gegen

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entrichtung anderthalben Reichstaler vnd 2 ßl. fur ein Schaff wider bekommen, so ihnen doch heute mehrentheilß wider abgenommen worden, wie wir dan auch glaubwürdig erfahren, das diesem Stedtlein noch ferner mit Plünderungen vnd andern vngelegenheiten in Wißmar gedrawet wirtt, Gelangt demnach an E. F. G. vnsere vnterthenige vnd hochfleißige bitte, dieselbige wollen vns arme, ausgemattete leute in vnserm itzigen armseligen vnd jämmerlichen Zustande nicht hülff= oder trostloß laßen, sondern vnß an den herrn Commendanten dero abermaligen gnedige intercessionales mittheilen, des einhalts, das er vns hinferner nicht mehr beschweren laßen, sondern mit einer schrifftlichen vnd geringen lebendigen Salua guardia von etwa zweyen Porsohnen versehen muge, Solches wirt Gott belohnen. - -

Datum Sternebergk den 7 Augusti Ao. 1638.

E. F. G.
  vnterthenige vnd gehorsame
  Burgermeistere, Rath
vnd weinig noch vorhandene vnd
lebende Burger daselbst.
Dem durchleuchtigen etc. . Fursten vnd herrn
herrn Adolph Friedrichen Hertzogen zu
Mecklenburg etc. . vntertheniglichen.
(L. S.)
 

Nr. 32.

Durchleuchtiger, hochwürdiger, hochgeborner Fürst,

Gnediger Herr.

E. F. G. werden leider mehr, dan Ihr lieb, erfahren haben, wie offt vndt viellfältig dieße Statt Sterneberg baldt von Keyserl., baldt Schwedischen Parteien außgeplundert vnd entlich der Rath undt meiste Burgerschafft daraus vertrieben, vndt nicht allein ihr gantzer Vorrath, besondern auch die meisten heußer verrißen vndt zu nichte gemacht, Wiewoll auß hochtringender Nohtt vndt bitterer Armuth unßer etzliche uns zu denen, welche in der Statt geplieben, hinwieder verfueget, des Vorsatzes, unßere ruinirte häußer nach muegligckeit in etwas zu repariren, so befinden wir doch an schutz vnd lebensmitteln großen mangel, dan was wir nur zu unßerm vndt unßerigen kümmerlichen auffenthaltt an weinig Brodt aus den benachbarten Stätten auffm halße anhero tragen, das wirt uns fur dem Maull weggerißen,

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- - - Alß gelanget an E. F. G. unßere vnterthänige hochfleißige Pitte, die geruhen, sich vnßerer gnedig anzunehmen vndt bei den Herren Commendanten in Wißmar seine Reutter von weitern eigenwilligen Exactionen abzumahnen, in Gnaden vorsehung zu thun, damit nicht dieße alte vndt vormals wolbewohnt geweßene Statt gahr zur Wustenei gebracht vndt grundtlich uerstöret werden möge. - -

Datum Sterneberg den 16 Febr. Ao. 1639.

E. F. G.
  vntertähnige undt gehorsame
in gantzer geringer Zahll anweßende
blutharme Burgerschafft.
Dem durchleuchtigen etc. . Fürsten undt Herrn
Herrn Adolph Friedrichen Hertzogen zu
Meckelnburg etc. . vnterthäniglichen.

Nr. 33.

Adolph Friedrich.

Ersame Liebe getrewen, Ob wir wol zu Euch das gnedige Vertrawen gesetzet, Ihr wurdet weil Gottlob nun bereits fur etlichen Wochen die Armeen von Vnsern Grentzen sich begeben, Euch wieder an Euren orth eingestellet, vnnd was zu erhalt vnd Vortsetzung der Statt Bestem ersprießlich in Acht genommen haben, So erfahren wir doch mit mißfallen das wiederspiel vnd das sowol die in Vnsere Statt geflogene Pauren, alß auch sich alda befindende Bürger der Erbaren billigkeit zuwieder dasjenige so von den Soldaten sonderlich in Vnsern vnnd der Hofgerichtsverwanten Heusern vbergelaßen, furters darauß zuentwenden, vnnd die zimmer niederzureißen sich vnternehmen, Befehlen Euch derhalben hiemit gnedig vnd ernstlich, das Ihr Euch nicht allein für Eure Personen mit den Eurigen wieder inVnsere Statt Sternberg vngeseumbt verfuget, besondern auch die vbrige noch abwesende Burgerschafft sich dahin zu begeben, auch wen Ihr die Jenigen, welche wie obgedachte Vnsere vnd der Gerichts Bedienten Heuser beraubet haben, auffragen konnet, dieselben zu restitution der sachen ernstlich anhaltet, vnnd sie geburlich bestraffet, Damit wir nicht künftig Jegen Euch zu verfahren anlaß erlangen, Ihr habet Euch hiernach zu richten, vnnd fur Vnsere wilkürliche straffe zu huten. Datum Schwerin den 16. February Ao. 1639.

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          An
Bürgermeister vnd Rath zu Sterneberg.

In simili mutatis mutandis

          An
den Stattvoigt Anthonium Jordan
                             daselbst.


Nr. 34.

Durchleuchtiger, hochwürdiger, hochgeborner Fürst,

Gnediger Herr.

Das E. F. G. vff vnser vntertheniges suppliciren vnd anhalten gnedig geruhen vnd einen Sersianten neben Sechs Mußquetirern zur lebendigen Salua guardia anhero verordnen wollen, dafur thuen gegen dieselbige wir vns vntertheniges fleißes bedancken; ob wir nun woll nichts liebers sehen vnd wunschen wolten, alß das gemelte sieben persohnen zusammen verbleiben muchten, so ists doch leider zu einem solchen elenden zustande mit diesem Stedtlein geraten, das nichts dan große bittere armuet mehr alhir vorhanden, Sintemal das jenige, was ein jedweder an andern örtern eingekaufft vnd mit großer vngelegenheit mehrentheils vffm Rugken anhero getragen in negster plünderung hinwegkgegangen, auch weinig leute in negster Pest alhie vbrig geblieben, dahero die heuser mehrentheils ledig vnd wuest vnd vber 40 Wohnungen klein vnd groß nicht bewohnet sein, vnd zwar guten theils von nachgebliebenen witwen vnd weisen, so nichts in der welt als das bloße leben haben, hingegen aber der vnterhalt der sieben persohnen sich - - alle zehen tage vff 24 fl. belaufft, - - - - Gelangt demnach an E. F. G. vnsere vnterthenige vnd hochfleißige bitte, dieselbige geruhen gnedig, den Sersianten neben zweyen guten Soldaten alhir zur Salua guardi verpleiben - - zu laßen. -- -

Datum Sternebergk den 11 Mai 1639.

E. F. G.
  vnterthenige vnd gehorsame
     Bürgermeistere vnd Raht daselbst.
Dem durchleuchtigen etc. . Fürsten vnd herrn
herrn Adolph Friedrichen Hertzogen zu
Mecklenburgk etc. . vntertheniglichen.

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Nr. 35.

Durchleuchtiger, hochwürdiger, hochgeborner Fürst,

Gnediger Herr.

E. F. G. können wir arme, woll geplagte, so viel mahl ausgeplunderte vnd auff den eußersten grad ausgemattete leute in vnterthenigkeit nicht verhalten, Wasmaßen die wenige alhie noch lebende vnd vorhandene leute, so sich nach der alhie logirten Schwedischen Regimenter auffbruch furm Jhare wieder anhero in dieß sehr verwuestete Stedtlein begeben, siethero des herrn Commendanten zur Wißmar Völckern, alß vorerst dem Majorn Lucas Schrödern, so in Bützow logirt, hernacher der Leib=Compagney zu Roß vnd letzlich der vff Plaw logirenden Compagney monatlich ein gewißes, alß vorerst 30 Rthlr., hernacher 20 vnd zuletzt 15 Rthlr. entrichtet, vngeachtet wir selbst keine Lebensmittel, ja das liebe treuge brodt nicht haben vnd vns des hungers nicht können erwehren, Sintemal leider alle nahrung alhie gar danider ligt vnd kein heller zu verdienen ist, zudem im vergangnen ihare alhie nichts ist geseihet oder eingeerntet worden, dahero die Einwohner sich immer mehr verringern vnd wegen großer armut in andere Länder begeben, theilß aber zu Lübeck vnd Rostock sich in allerhandt arbeit gebrauchen laßen, ein stücke brodts zu erwerben, vnd also sehr weinig in diesem Stedtlein mehr vorhanden, wie sich dan auch wegen hiesigen elenden zustandes keiner von andern örtern anhero zu wohnen begiebt, - - - Gelangt demnach an E. F. G. vnsere vnterthenige vnd vmb Gottes willen hochfleißige bitte, dieselbige geruhen gnedig, vns - - mit der contribution hinfuro verschonen muge. - - -

Datum Sterneberg den 30 July Anno 1640.

E. F. G.
vnterthenige vnd gehorsame
     Bürgermeistere vnd Raht daselbst.
Dem durchleuchtigen etc. . Fürsten vnd herrn
herrn Adolph Friedrich Hertzogen zu
Meklenburgk etc. . vntertheniglichen.
Vignette
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X.

URKUNDEN-SAMMLUNG.

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A.

Urkunden

zur
Geschichte der Besitzungen des Klosters Michaelstein.

 

Nr. I.

Die Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock verleihen, unter Zustimmung ihrer Brüder Johannes und Pribislav, dem Kloster Michaelstein im Bisthum Halberstadt die Güter in der Einöde des Dorfes Rosin und bestimmen deren Grenzen.

D. d. 1229. Junii 1.
Nach einer alten Abschrift im grossherzogl. mcklenb. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Ego Nycolaus et Hinricus fratres dei gratia et domini dicti de Rostok omnibus inperpetuum. Decurrenti cum tempore ne labantur, que geruntur in tempore, littera[ rum memo ]ria de[bent e]ternari. [ In ]de [ est ] quod ego Nycolaus et Hinricus fratres omnibus presentis pagine inspectoribus notum esse volumus, quod nos, diuina nobis inspir[ ant ]e gratia, cum vnanimi consensu fratrum nostrorum Johannis et Prybzlay et omnium heredum nostrorum, pro salute nostra et omnium antecessorum nostrorum pro remissione peccatorum, monasterio Lapidis Sancti Mychahelis, quod situm est in Halberstadensi diocesi, bona in solitudine ad villam Resin antiquitus pertinentia, ab omni iure secularis potestatis exempta, cum decimis, pratis, vineis,

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terris, [ nemoribus , . . . . . .].iis et pascuis, in busco et plano, in aquis et molendinis, in viis, semitis et omnibus aliis [ liertatibus et imm ]unit[ atibus ] suis, contulimus perpetuo possidendum. Ne autem predictum monasterium aliquam [ de hoc dubietati ]s pa[ tia ]tur molestiam, volumus, vt ab oriente paruum stagnum, quod vulgo dêpensê [ d ]ic[ itur, et a ]b occidente locus, qui dêpendille nominatur, includantur, ab aquilone autem Nebulam fl[ umen ta ]ng[ ant ] et ad meridiem magnum stagnum Bisdede et terminos Belichow[ ens ]es et terminos Bellicon[ en ]ses, ant[ iquitus ] a [ pa ]rentibus nostris designatos, ab omni contradictione vbique contingant. Ut omnis sinistra desit suspicio, quod bona voluntate fecimus, sigilli nostri inpressione roboramus. Huius donationis festes sunt: canonici de Gustrowe: Godfridus, Thidericus, Johannes, Helias, Reynerus; laici vero: Hinricus dapifer, Baroldus aduocatus, Jordanus, Hinricus Grubo, Johannes de Snakenborch, Walterus deAmersleue, Wilhelmus comes de Altena, Bernardus comes de Spegelberch, Johannes minor aduocatus et alii quam plures. Acta sunt hec anno gratie M° CC° XX° nono, indictione secunda, kalendis Junii.

Vorstehende Urkunde, mit der Zehntenverleihung des Bischofs Conrad von Camin vom J. 1233, befindet sich bei den Urkunden des Klosters Doberan im grossherzogl. meklenb. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin in einer auf einem halben Bogen Baumwollenpapier in Querfolio gegen das Ende des 14. Jahrhunderts gefertigten Abschrift. Die Urkunde hat durch Scheuern in den Falten und durch Mäusefrass, so wie durch Verbleichen der Dinte bedeutende Lücken erhalten, deren Ergänzung in [ ] versucht ist; glücklicherweise fehlt nichts von Bedeutung. Die auch für einen Kundigen sehr grosse Schwierigkeit der Entzifferung dieser äusserst wichtigen Urkunde ist wahrscheinlich Ursache, dass sie bisher unbekannt geblieben ist.


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Nr. II.

Der Bischof Conrad von Camin verleiht mit Einwilligung seines Capitels dem Kloster Michaelstein im Bisthum Halberstadt die Zehnten von den Gütern Rosin, welche die Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock mit den Zehnten, die sie in Bisdede von dem Bischofe zu Lehn tragen, dem Kloster verliehen haben.

D. d. Camin. 1233.
Nach einer alten Abschrift im grossherzogl. meklenb. Geh. und H. Archive zu Schwerin.

[ In nomine sancte et indi ]uidue trinitatis. Conradus dei gratia Caminensis episcopus presentibus et futuris. Quoniam hominum facta per velocem [ cursum temporum et ] etatum obscurantur, nisi scriptis autenticis posterorum memorie commendentur, idcirco h[ ab ]undantis c[ autele sua ]det vtilitas, vt, qui vult donis auf oblationibus anime consequi salutem, factum sue dona[ tionis per ] scriptu[ ram ] t[ rada ]t memorie posteritatis. Vnde ad vniuersorum Christi volumus noticiam peruenire f[ ide ]lium, quod dilecti nobis Nycolaus et Hinricus domini de Rostok decimam super totam solitudinem possident a nobis iure pheodali, que tali nomine Bisdede nuncupatur. Cum vnanimi consensu fratrum suorum Johannis et Prybzlay monasterio, quod dicitur Lapis Sancti Mychahelis et situm est in Halberstadensi diocesi, bona Resin dicta, quorum termini sunt ab Oriente paruum stagnum, ab occidente vallis profunda, ad aquilonem flumen Nebula, ad meridiem magnum stagnum Birdede et tangunt terminos villarum Belichowe et Belin, ab omni iure secularis postestatis exempta, cum decimis, pratis, terris, nemoribus, in busco et in plano, in viis et semitis, in aquis et molendinis, aduocatiis et aliis libertatibus et immunitatibus suis pro salute sua contulerunt perpetuo possidendum. Nos igitur, de tali pietatis deuotione, sicud [ t ]enemur, in Christo congaudentes, dicti loci decimam de vnanimi consensu nostri [ c ]ap[ ituli ] libere conferimus cenobio supramemorato illibate perpetuo possidendam Ne autem quisquam inposterum

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predic[ tam ] do[ nationem ] ausu temerario uel violentia presumat minuere aut immutare, ipsam banno nostro et sigillorum nostrorum munimine cautius communimus. Conseruatoribus donationis memorate sit pax vite et salus anime. Datum in Camyn anno gratie M° CC° XXXIII°.

Vorstehende Urkunde ist mit der Verleihung der Güter Rosin auf einem Blatte zusammengeschieben man vgl. zur Verleihungsurkunde vom 1. Junius 1229, Nr. I.


Nr. III.

Der Bischof Conrad von Camin schenkt der Dom-Kirche zu Güstrow die Zehnten von 63 Hufen im Lande Circipanien aus den Dörfern Jahmen. Deutsch Bützin, Dehmen, Granzow, Wendisch Methling, Beestland, Klein-Dalwitz, von denen die Zehnten aus 40 Hufen zur Stiftung von Präbenden, aus 20 Hufen zum gemeinschaftlichen Gebrauche der Domherren und aus 3 Hufen zu jährlichen Gedächtnissfeiern für den Bischof verwandt werden sollen, und verleihet derselben Kirche das Archidiakonat und die Seelsorge über das ganze Land Bisdede oder Tribidene.

D. d. 1235. Oct. (16).
Nach einer Abschrift aus dem 14. Jahrh. im grossherzogl. meklenb. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Conradus dei gracia Caminensis episcopus uniuersis Christi fidelibus presens scriptum inspicientibus in perpetuum. Sciant tam posteri quam presentes, quod nos de bona uoluntate nostra cum unanimi consensu capittuli nostri Caminensis ecclesie in Gustrowe in nostra dyocesi plantate decimas sexaginta mansorum integre sine aliqua diminucione in terra Cirpanie liberaliter contulimus perpetue possidendas in uillis sub-

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scriptis: in villa Jamin decem mansi, in Teutonico Butzin nouem mansi, in Damene tredecim mansi, in Granzowe vndecim mansi, in Slauico Metnic sex mansi, in Biezlande vndecim mansi, in Paruo Daleuiz quatuor mansi, ita ut de predictis mansis quadraginta cedant ad prebendas speciales instituendas, viginti vero preter principales prebendas in communes usus fratrum ecclesie conuertantur, de tribus autem singulis annis nostra memoria peragatur. Preterea memorate ecclesie contulimus archidiaconatum cum cura animarum per totam terram Bisdede siue Tribedene, ita quod fratres eiusdem ecclesie unum ex ipsis eligant libere ad tale officium, domino Thiderico, qui nunc eidem officio nostra auctoritate preest, decedente uel uoluntarie resignante, et electum nobis representent, qui in terra memorata sollicitudinem nostram gerat. Vt autem hec rata permaneant et inconwlsa, nostros sigillo et ecclesie nostre firmiter communimus, anathematizantes et excommunicantes eos, qui contra statutum hoc aliquid presumpserint attemptare. Testes huius rei sunt: Florencius prepositus, Johannes decanus, Matheus custos,Hugho scolasticus, canonici Caminenses, Jakezo aduocatus in Saltwedele, Helboldus miles, Rauenoet alii quam plures. Acta sunt hec anno gracie M ° CC° XXX° V°, mense Octobre, pontificatus nostri anno secundo.

Nach dem Pergament-Diplomatarium des Dom-Collegiat-Stifts Güstrow aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, Urk. Nr. XIX. Auf dem Rande ist neben dem Worte Bisdede von einer Hand aus dem Ende des 15. Jahrhunderts beigeschrieben:

Nota: de archidiaconatu in Bistede nunc in preposituram Gustrowensem mutato.


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Nr. IV.

Der Bischof Conrad von Camin schenkt dem Dom-Capitel zu Güstrow die Zehnten von 40 Hufen zum Besten einer Präbende und von 20 Hufen zum gemeinschaftlichen Gebrauche der Domherren, unter der Bedingung, dass die Domherren ihrem Decan nach den Grundsätzen der caminer Kirche Gehorsam leisten, und verleiht den Domherren das Recht der Wahl eines Archidiakonus aus ihrer Mitte zur Verwaltung des der Kirche verliehenen Archidiakonats Bisdede, bestätigt auch den zwischen dem Decan und den Domherren geschlossenen Vergleich, unter der Bestimmung, dass die kleinen Zehnten und die Opfer den Domherren gemeinschaftlich zustehen.

D. d. 1235. Oct. 16.
Nach einer Abschrift aus dem 14. Jahrh. im grossherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Conradus dei gracia Caminensis episcopus uniuersis Christi fidelibus presentem litteram inspecturis in perpetuum. Facta hominum, que in tempore geruntur, in tempore labuntur, nisi per scriptum tradantur noticie posteritatis. Idcirco bone inoleuit prouidencie consuetudo, ut quicumque aliquibus confert ecclesiis decimas ac possessiones, donum sue deuocionis per scriptum transmittat memorie posterorum. Talibus edocti tam ad presencium, quam futurorum uolumus noticiam peruenire, quod decimas quadraginta mansorum integre sine aliqua diminucione ecciesie in Gustrowe in nostra dyocesi plantate liberaliter de nostra conferimus munificencia et unanimi consensu capituli nostri Caminensis ad prebendam, ad quam dicti loci canonici clericum nostrum Albertum in nostra promiserunt eligendum presencia, in quem eciam dicti loci decanus Helyas et Wasmodus consenserunt, promittentes, alios ecclesie sue fratres idem facturos.

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Preterea decimas uiginti mansorum eidem damus ecclesie ad communes usus fratrum ecclesie memorate, districto precipientes, ut supradicti loci fratres debitam obedienciam et reuerenciam suo decano exibeant more Caminensis ecclesie et aliarum ecclesiarum, statuentes eciam, quod defuncto Thiderico decano auf uoluntarie discedente fratres inter se eligant archidiaconum nobis presentandum, qui sollicitudinem gerat in archidiaconatu Bisdede, quem prefate ecclesie contulimus perpetuo possidendum; formam concordie inter Thidericum decanum et suos confratres coram nobis et fratribus nostris Caminensis factam precipimus districtissime obseruari, uolentes, ut minuta decima et oblaciones panum et ouencionum, sicut coram nobis est pertractatum, fratrum pertineant ulterius communioni, aliquam ulterius in fratribus fieri discordiam in talibus penitus prohibentes. Ne igitur quisquam ad nostram donacionem temerario ausu presumat minuere auf immutare interminacione anathematis inibemus. Ad euitandas omnis dubietatis calumpnias, presens scriptum sigillo nostre ecclesie firmiter communimus. Acta sunt hec anno M ° CC° XXX° V°, mense Octobris XVII kal., pontificatus nostri anno secundo. Testes autem huius rei sunt: Florencius prepositus, Johannes decanus, Mathias custos, Hugo scolasticus, canonici Caminenses, Jakezo aduocatus in Saltwele, Helboldus miles, Raueno et alii clerici et laici quam plures.

Nach dem Pergament-Diplomatarium des Dom-Collegiat-Stifts Güstrow aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, Urkunde Nr. V. Auf dem Rande ist neben dem Satze über das Archidiakonat von einer Hand aus dem Ende des 15. Jahrhunderts beigeschrieben:

Nota de archidiaconatu in Besdede, que nunc prepositura Gustrowensis dicitur.


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Nr. V.

Der Bischof Hermann von Camin bestätigt, nach Gewinnung der Zehnten aus dem Lande Circipanien, dem Dom-Capitel zu Güstrow die demselben von dem Bischofe Conrad gemachte Schenkung der Zehnten aus 63 Hufen im Lande Circipanien.

D. d. 1255. Sept. 24.
Nach einer Abschrift aus dem 14. Jahrh. im grossherzogl. meklenb. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis Amen. Hermannus miseracione diuina Caminensis ecclesie episcopus omnibus in perpetuum. Liberalitatis nostre munificencia, que se nouit exhibere omnibus generalem, spetiali semper domesticos nostros non desinit prosequi lenitate. Noscat igitur modernorum presencia et posterorum successio, quod cum nos decimas terre Cyspanie a terrarum dominis et laycis aliis tandem euicissemus multis laboribus et expensis, Guztrowenses canonici, Caminensis dyocesis, necnon et felicis recordacionis predecessoris nostri Conradi episcopi priuilegia protulerunt, ex quibus se ius habere in sexaginta et trium mansorum decimis in subscriptis uillis locatorum legitime comprobarunt: in Jamyn IX mansi, in Damene XIII, in Teutonico Bitzin IX, in Paruo Daleuiz IIII, in Grantzowe XI, in Slauico Metnic VI, in Bizlande XI, cumque nos capituli nostri peticionibus et confessionibus super eisdem decimis refragari merito non possemus, licet ipsas tamquam nostro labore et inpensis repetitas retinere nostris usibus ualeremus, micius tamen cum ecciesia Gustrowensi agere cupientes, sepedictas decimas eidem contulimus libere possidendas, plenam relinquentes ipsi capitulo facultatem in prelaturarum edificacionem et prebendarum aucmentum sepedictas decimas dispensandi. Gratam itaque et ratam habentes capituli nostri et predecessorum nostrorum collacionem omnipotentis dei auctoritate et nostra munificencia confirmamus, excommunicantes omnes, qui tam sollempni ordinacioni presumpserint obuiare. Testes

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huius rei sunt: Theodericus de Addenmisen, scolasticus Caminensis, Henricus, canonicus eiusdem ecclesie, Jordanus de Blankenburg, canonicus Hildensemensis, Bernardus de Wiendorp, Marquardus de Goldenbo, Johannes de Buren, milites, et alii clerici et layci. Acta sunt hec anno gracie M ° CC° LV°, VIII° kal. Octobris.

Aus dem Pergament-Diplomatarium des Dom-Collegiat-Stifts Güstrow aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Statt des Wortes "inpensis" steht in dem Diplomatarium versehentlich:"inpendens".


Nr. VI.

Der Fürst Nicolaus von Werle schenkt, mit Zustimmung seines Bruders Günther und seiner andern Brüder, dem Kloster Michaelstein das Eigenthum der Gleviner Mühle mit allen den Freiheiten, mit welchen sie Rosin besitzen, und mit der Freiheit des Wasserlaufes und der Fischerei in dem Flusse vom (rosinschen) See bis über die Mühle.

D. d. (Güstrow). 1292. April 24.
Nach dem Originale im Archive der Stadt Güstrow.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Nicolaus dei gracia dominus de Werle vniuersis Christi fidelibus, ad quorum noticiam presens scriptum peruenerit, perpetua pace frui. Acta hominum temporis labilitas et memorie debilitas destrueret auf mutaret, si non illa scripture ueritas et testium perhennaret dignitas et firmaret. Ea propter recognoscimus presentibus protestando, quod nos, ob honorem domini nostri Jhesu Christi et reuerenciam intemerate uirginis Marie, fratrum nostrorum Guntheri uidelicet et aliorum consensu beniuolo accurrente, monasterio et conuentui Lapidis sancti Michahelis, ordinis Cysterciensis, dyocesis Halberstadensis, liberaliter donauimus proprietatem molendini apud Gleuin, cum suis terminis libere et perpetuo possidendam, forma et condicionibus subnotatis,

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ut videlicet ab omni peticione, seruicio et exactione nostra, successorum nostrorum aduocatorumque perpetue sit exemtum, quia taliter dictum molendinum Johannes Haghenmeister a nobis tytulo tenuit pheodali et nobis ad donacionem huiusmodi resignauit. Insuper conferimus monasterio supra scripto, ut omni libertate gaudeat in dicto molendino et fruatur, qua gaudet de bonis suis in Resin progenitorum nostrorum gracia ab antiquo. Damus eciam monasterio sepedicto, ut nulla occasione seu modo aqua de stagno superiacente a prefato molendino trahatur modo aliquo, ut alias deducatur; preterea alueum supra et infra rotas purgandi prescriptis plenam conferimus libertatem, ut uidelicet defluxum et affluxum ordinent pro suo commodo et utilitate molendini sepius nominati. Preter hec cupientes prefati monasterii et fratrum quietudini prouidere, concedimus eisdem, ut nulla in stagno offendicula fiant, que wêre uulgariter appellantur, preter ea, que nunc facta sunt, ne per hoc in captura anguillarum seu piscium prescriptum monasterium defraudetur, quam capturam eidem monasterio in suo alueo recognoscimus totaliter pertinere. Testes huius donacionis sunt et presentes fuerunt: Nicolaus Gallus, Mathias Ketelh o hoch v t, Conradus Bůne, Johannes et Bernardus de Belin, Hermannus M o hoch v steke, milites; Henricus de Stolp, Johannes Monetarius, ciues in Guzterowe, et plures alii fide digni. Datum per manum Johannis de Retze, capellani nostri, anno domini M °CC°LXXXXII°, in die beati Georgii martiris.

Nach dem Originale, auf Pergament, im Stadt-Archive zu Güstrow, in einer festen Minuskel. An einer Schnur von rother und gelber Seide hängt das Siegel des Fürsten in Schildesform mit Sonne, Mond und Stern in den Schildwinkeln, mit der Umschrift:

Umschrift

Der Name M onetarius ist mit einem grossen Anfangsbuchstaben geschrieben.

Gedruckt in Lisch Gesch. des Geschl. Hahn, I, B. S. 159.


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Nr. VII.

Das Kloster Michaelstein und das Dom-Capitel zu Güstrow vergleichen sich vor dem Fürsten Nicolaus von Werle über das Maass der Stauung des Mühlwassers vor der Gleviner Mühle.

D. d. 1296. Junii 21.
Nach einer Abschrift aus dem 14. Jahrh. im grossherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

Nicolaus dei gracia dominus de Werle uniuersis Christi fidelibus presens scriptum inspecturis salutem in omnium saluatore. Recognoscimus presentibus et testamur, quod reuerendi uiri dominus Conradus abbas de Lapide Sancti Mychaelis, Cysterciensis ordinis, pro parte sua, et dominus Heynricus prepositus Gustrowensis ecclesie, ex parte eiusdem ecclesie, constituti coram nobis et aliis uiris discretis infrascriptis ad amputandam materiam dissensionis, que fuit inter eosdem propter aquarum nimiam obstinacionem siue exaltacionem contingentem de molendino in Gleuin, conuenerunt amicabiliter in hunc modum, quod profunditas aque a fundo linificii, quod wlgo guntwerc dicitur, in exitu aque ante asserem, qui scuttebret nuncupatur, altitudinem unius ulne habebit, octaua tamen parte eiusdem ulne amputata, secundum quam aque mensuram in loco positam antedicto pali ad conseruandam equalitatem aque sunt in diuersis locis ipsius aluei situati, ita videlicet quod aqua huiusmodi palos non transcendat. Presentes erant huic ordinacioni: reuerendus dominus Arnoldus abbas Nouicampi, Ludolphus et Hartmannus fratres dicti de Oldenborch, Heynricus Scade aduocatus in Warne, Boldwinus de Lobeke, Tesmarus aduocatus in Teterowe, Wlfghir aduocatus in Gustrowe, Heynricus Wlpes, Mathias Ketelhud, domini et milites, et alii quam plures fidedigni. In cuius rei euidenciam pleniorem nostrum sigillum cum sigillis dictorum uidelicet domini abbatis Nouicampi et domini abbatis Lapidis Sancti Mychaelis ac ecclesie Gustrowensis apponi fecimus

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huic scripto. Actum et datum anno domini M °CC° nonagesimo VI°, feria quinta ante natiuitatem beati Johannis baptiste.

Aus dem Diplomatarium des Dom-Capitels zu Güstrow, auf Pergament, aus dem 14. Jahrh.


Nr. VIII.

Der Fürst Nicolaus von Werle verkauft, mit Zustimmung seiner Brüder Günther und Johann und seiner Mutter Sophie, dem Kloster Michaelstein das Eigenthum des Dorfes Glevin mit der Vasallengerichtsbarkeit und dem dritten Theil des höchsten Gerichts.

D. d. 1296. Nov. 13.
Nach Originalen im Archive der Stadt Güstrow.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis Amen. Nycolaus dei gracia dominus de Werle vniuersis Christi fidelibus, ad quos presens scriptum peruenerit, inperpetuum pace et iusticia habundare. Veritas scripture et testium auctoritas acta presentium posteris lucidius notificat et declarat. Eapropter presentibus recognoscimus et testamur, quod nos, de consensu dilectorum fratrum nostrorum scilicet Gunteri et Johannis matrisque nostre predilecte domine Sophye, necnon de consilio vasallorum nostrorum, vendidimus domino abbati et conuentui monasterii in Lapide Sancti Mychaelis, Cysterciensis ordinis, Haluerstadensis dyocesis, pro trecentis et octoginta marcis denariorum slauicalium, integraliter totam proprietatem ville Gleuin cum omnibus suis attinenciis, siluis videlicet, rubetis, agris, pascuis, pratis, paludibus, aquis et aquarum decursibus, cum iudicio sexaginta solidorum et infra, cum tercia parte iudicii mutilacionis et mortis et omnibus aliis quocumque nomine appellentur, que infra dicte ville terminos et limites continentur, qui quidem termini villarum circumiacencium terminis scilicet Resin, Gutowe, ac stagnis videlicet Gutow et Tebeszin, necnon fluuio Nebule cinguntur, libere et quiete perpetuo possidenda;

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nec cuiquam homini liceat nostro uel heredum nostrorum nomine agros prefate ville Gleuin denuo mensurare, sed ipsi fratres, qui pro tempere fuerint, eadem bona permutandi, vendendi ac in ipsis bonis ordinandi in omnibus liberam habeant facultatem, prout ipsorum placuerit optioni. Vt autem hec perpetuo maneant inconwlsa, presentem cartam sigillo nostro fecimus communiri. Testes huius rei sunt: venerabilis dominus Arnoldus abbas Noui Campi; domini milites: Johannnes et Bernardus de Belin. Henricus Scade, aduocatus in Warne, Ludolfus et Hartmannus de Oldenborch, Gotscalcus, Johannes de Goltstede, Wlfgir, Conradus Buno, Mathyas Ketelhot, Nicolaus Gallus, Machorius de Scene, Michael, Wlfinc, Bernardus de Belin, famuli, et multi alii fide digni. Datum anno domini M °C°C° nonagesimo VI°, feria tercia post festum beati Martini episcopi.

Nach dem Original im Stadt-Archive zu Güstrow, auf Pergament, in einer kleinen, engen, cursivischen Minuskel. An einer Schnur von rother Seide hängt des Fürsten Nicolaus von Werle Siegel aus grünem Wachs, wie an der Urkunde vom 24 April 1292. Eine zweite Original-Ausfertigung daselbst ist ähnlich ausgestattet, nur auf einem grössern Pergament, in einer grossen, weiten Minuskel; das grüne Siegel hängt an einer Schnur von rother und gelber Seide. In dieser Ausfertigung fehlen die Worte:

dilectorum fratrum nostrorum scilicet Gunteri et Johannis matrisque nostre predilecte domine Sophye, necnon de -

statt deren steht nur da:

de consensu et consilio vasallorum.

Dagegen enthält diese Urkunde am Ende vor der Schlussformel folgenden Satz mehr: (placuerit opcioni.)

preterea ne sepedicti fratres a quoquam molestentur in futurum, trium mansorum proprietatem, quam ecclesia Gustrowensis iam dudum possederat, acceptis triginta marcis denariorum a sepedictis fratribus supra prefatam summam, tenebimur eisdem perpetuo libertare. (Ut autem hec perpetuo maneant - -).

Ausserdem liest diese Ausfertigung: Guthowe, Tebbeszin, Wlfgir aduocatus in Gustrowe, Wluinc, Cena etc.

Bei den Zeugen steht nur hinter Johannes et Bernardus de Belin ein Punct; alle übrigen Zeugen sind durch ein Komma getrennt, so dass sich nicht bestimmen lässt, wo die Reihe der Knappen (famuli) beginnt. Heinrich Schade war schon im J. 1294 Ritter (vgl. Rudloff Urk. Lief. S. 150); Ludolf und Hartmann von Oldenburg, Conrad Buno und Mathias Ketelhot kommen in den voraufgehenden Urkunden und sonst öfter vor dem J. 1296 als Ritter vor; Johannes von Goldstede wird im J. 1296 öfter als Ritter aufgeführt (vgl. Jahrb. II, S. 237 u. 238 und Gesch. des Geschl. Hahn Nr. 83), Machorius von Zehna schon im J. 1270 (vgl. Besser's

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Gesch. v. Güstrow, S. 250) und Wulfgir im J. 1292 (vgl. Hahn. Urk. Nr. 79). Es können also höchstens nur die drei letzten Zeugen Knappen sein; Nicolaus Hahn (der Jüngere) war auch schon Ritter.

Gedruckt in Lisch Gesch. des Geschl. Hahn, I, B, S. 172.


Nr. IX.

Der Fürst Nicolaus von Werle versichert dem Kloster Michaelstein das Eigenthumsrecht an drei Hufen im Dorfe Glevin, welches das Dom-Capitel zu Güstrow bis dahin besessen und vor dem Fürsten aufgelassen hat.

D. d. Güstrow. 1298. März 2.
Nach dem Originale im Archive der Stadt Güstrow.

Nouerint vniuersi, ad quos presens littera peruenerit, quod nos Nycholaus dei gracia dominus de Werle libertauimus tres mansos in villa Gleuin domino abbati et conuentui monasterii in Lapide Sancti Michahelis, Cisterciensis ordinis, Halberstadensis dyocesis, libertandos a canonicis ecclesie Guzstrowensis, in quibus prefatis mansis proprietatem habebant, quam cum omni donacione et proprietate iam prehabite ecclesie seu monasterio in Labide sancti Michahelis, ordinis Cisterciensis, nobis et nostris vasallis presentibus racionabiliter resignarunt, quapropter nychilhominus recognoscimus, proprietatem prefate ville Gleuin tocius cum suis terminis infra et citra et omnibus suis prouentibus supradicte ecclesie monasterii in Lapide Sancti Michaelis perpetuo pertinere. Ad cuius euidenciam pleniorem sigillum nostrum presentibus est appensum. Datum et actum coram nobis Guzstrowe et coram decano et preposito et toto capitulo ibidem anno domini M° CC° XC octauo, dominica Reminiscere.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Güstrow, auf Pergament, in einer kleinen, sehr flüchtigen, cursivischen Minuskel. An einem aus der Charte geschnittenen Pergamentstreifen hängt des Fürsten Siegel, aus grünem Wachs, wie an der Urkunde vom 24. April 1292.

Das Eigenthum an diesen 3 Hufen hatte das Dom-Capitel seit langer Zeit besessen und schon vor 13. Nov. 1296 an das Kloster Michaelstein abgetreten; schon damals versprach der Fürst es dem Kloster zu verleihen: vgl. Urkunde vom 13. Nov. 1296.


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Nr. X.

Der Ritter Johann von Geetz und seine Vettern treten vor dem Fürsten Nicolaus von Werle dem Kloster Michaelstein alle von denselben in Anspruch genommenen, jedoch an das Kloster verkauften Vasallenrechte an zwei Hufen und einigen Hofstellen und Aeckereien im Dorfe Glevin ab, aus denen die Domherren zu Güstrow und die Pfarre zu (Kirch-)Geetz (Karcheez) Hebungen haben.

D. d. Triebsees. 1304. April 2.
Nach dem Originale im Archive der Stadt Güstrow.

Nicolaus dei gracia dominus de Werle vniuersis ad quos hec littera peruenerit inperpetuum. Inter venerabilem virum abbatem monasterii Lapidis sancti Michahelis nomine ecclesie sue parte ex vna, necnon Johannem militem dictum de Gez et patruos suos parte ex altera dissencionis materia vertebatur: dictus enim miles cum patruis suis duos mansos in villa Glevin et areas quasdam quatuor solidos soluentes denariorum, insuper agros quosdam, qui Gildelant et Burlant vocantur, petiuit, dicens prescripta ad se suosque patruos pertinere et iure hereditario et pheodali, quia nunquam ea resignarunt, quod. eciam coram nobis in iudicio optinuit iuramento, econtra abbas suprascriptus affirmabat, se et ecclesiam suam bona prescripta ea condicione emisse, vt de eisdem duo tremodia siliginis canonicis in Guztrowe et duos solidos et vnum tremodium siliginis et vnum auene parrochie in Getz et duos solidos denariorum annis singulis soluere teneretur, et siquid supracresceret de mansis et areis premissis esset monasterii sui libere et solute, quia sie longo tempore et pluribus annis ipse et venditores sui bona memorata sine inpeticione qualibet possedissent et iusto titulo et bona fide secundum terre consuetudinem prescripsissent. Tandem partibus hinc inde placuit, ad proborum virorum consilia huiusmodi dissensionem per modum arbitrii terminare: nos igitur rogati et inclinati inter eos bonum

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concordie cupientes, adiunctis nobis venerabili viro domino Arnoldo abbate Noui Campi, necnon strennuo milite domino Hartmanno de Aldenburch, ex parte abbatis altera ex parte dominis et militibus Conrado Bvnone, Johanne de Leuezowe, Henrico Wlpe, arbitris constitutis, in quos prescriptos sicut in nos partes voluntarie consenserunt, vna cum cum ipsis habito consilio arbitratri sumus et arbitrando pronunciamus hanc dissencionem finaliter et integraliter terminantes, ita quod de Lapide sancti Michahelis abbas prefatum militem Johannem cum suis patruis certificauit de centum et qumquaginta marcis slauicalium denariorum in nostra presencia fideiussoria caucione. Johannes autem miles sepenominatus nobis vna cum Ludolfo patruo suo promisit manualiter data fide, quod tremodia suprascripta cum denariis et agros Gyldelant et Burlant liberabit ab hiis, quibus fuerant assignata, ita quod abbas et monasterium Lapidis sancti Michahelis ea possidere possit libera et soluta. Preterea promisit data fide, quod omnium consensum acquirere debeat, quibus aliquid in bonis premissis competere posset iusto modo, resignans etiam omnia et singula nobis, que se affirmauerat in villa Glevin in pheodo tenuisse, nichil iuris in eadem villa reseruando, promittens quod patrui sui debeant similiter resignare omnia et singula, que ipsi in prefata villa habere videbantur et vna cum ipso iustam et hiis warandiam exhibere. Promissum tale nos et dominus Buno et domini Ludolfus et Hartmannus milites de Aldenburch recepimus ex parte ecclesie sepedicte. Vt autem omnia et singula premissa plenius teneantur, sigillum nostrum vna cum sigillo Johannis de Getz nominati et sigillo patruorum suorum presenti littere duximus apponendum in robur perpetue firmitatis. Acta sunt hec in cimiterio Tribeses anno domini millesimo tricentesimo quarto, quinta feria ante Ambrosii, testibus et presentibus domino abbate et militibus suprascriptis et pluribus aliis fidedignis.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Güstrow, auf Pergament, in flüchtiger Minuskel. An Pergamentstreifen hangen 3 Siegel:

1) das Siegel des Fürsten Nicolaus, wie es an der Urk. vom 24. April 1292 hängt;

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2) ein schildförmiges Siegel mit einer schräge links liegenden halben Lilie und der Umschrift:

Umschrift

3) ein gleiches Siegel mit der Umschrift:

Umschrift

Nr. XI.

Der Fürst Nicolaus von Werle überlässt, unter Beistimmung des Bischofs Friederich von Camin, der Stadt Güstrow das Eigenthumsrecht und die Dienstfreiheit von dem Gutower See und die Fischerei auf demselben.

D. d. Plau. 1307. April 7.
Nach dem Originale im Archive der Stadt Güstrow.

In nomine domini Amen. Nycolaus dei gracia de Werle omnibus Christi fidelibus presencia visuris vel audituris salutem in domino. Cum eorum, que fiunt in tempore, nichil actu permaneat, consueuit ea prudencium discrecio instrumentis publicis et testibus confirmare. Noscant itaque tam presentes, quam posteri, quod nos de consensu heredum nostrorum et fratrum et nostrorum persuasione fidelium, primo bis octoginta marcas restauro recepto et deinde centum et quinquaginta marcarum sclauicalium, nostris fidelibus et dilectis consulibus in Guzstrowe proprietatem sine omni seruicio super stagnum ville Guthowe dimittimus et damus et volenti animo assignamus in piscatura recium et sportarum et quocunque sorciantur nomine capi pisces, in omni utilitate et fructu, sicut nos a primo ipsum stagnum possedisse dinoscimur, sine briga et impedimento quolibet libere perpetuo possidendam, ita quod nec nobis, nec nostris successoribus racione huius ad aliqua seruicia specialia teneantur. Ne igitur aliquem de nostris successoribus de huiusmodi nostro facto dubitare in futurum contingat, in ipsam facti nostri confirmacionem nostrum, ut cernitur, sigillum presentibus est appensum. Testes sunt: Conradus Bvno, Bernardus de Bellin, Nortmannus, Lu. de Oldenborgh, Tesmarus, Bert. de Osten,

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Fr. de Lobeke, Conr. Vos, Conr. de Lankow, Hinr. Grubo, nostri milites fide digni Actum et datum Plawe anno domini M °CCCVII°, in dominica Misericordia Domini.

Eingeschnitten ist nur Ein Loch zum Siegelbande. An einer Schnur von grüner und rolher Seide hängt ein elliptisches Siegel mit dem Bilde eines sitzenden, segnenden Bischofs, zu dessen Füssen ein Wappenschild mit 2 Querbalken steht; Umschrift:

Umschrift

Des Fürsten von Werle Siegel ist gar nicht angehängt gewesen.

Die Urkunde ist im Auszuge gedruckt in Thomas anal. Gustr., p. 80, und Besser's Beitr. S. 256-257, in beiden Auszügen in den Zeugennamen fast gleich lautend, jedoch so incorrect, dass mehrere der Zeugen unmöglich wieder zu erkennen sind.


Nr. XII.

Die Fürsten Johann II. und Henning oder Johann III. von Werle verleihen der Stadt Güstrow das Eigenthum des Dorfes Glevin mit der Mühle mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, wie das Kloster Michaelstein es besessen gehabt, und verkaufen der Stadt die Bede, die Münzpfennige, das ganze höchste Gericht und alle andern fürstlichen Gerechtsame an dem Dorfe und der Mühle.

D. d. Güstrow. 1323. Aug. 26.
Nach dem Originale im Archive der Stadt Güstrow.

In nomine domini Amen. Nos Johannes dei gracia dominus de Werle et Henningus eadem gracia domicellus de eodem uniuersis Christi fidelibus, quibus presens scriptum uisum fuerit et expressum, salutem in filio uirginis crucifixo. Memorie fragilitatis humane sane consulitur, ut acta hominum ad posteros Propaganda litterarum et testium stabili firmentur fulcimento. Eapropter presentibus, recongnoscimus et testamur, quod nos adhibito nostrorum uasallorum consilio et consensu fidelibus nostris consulibus ciuitatis

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Guzstrowe ac uniuersitati eiusdem dimisimus integraliter totam proprietatem uille Gleuin, sicut in suis terminis et metis spaciosius continetur, cum molendino et suis aque defluxibus et affluxibus inibi sito et constructo et cum omnibus suis attinenciis, siluis uidelicet, rubetis, agris, pratis, pascuis, paludibus, aquis et aquarum decursibus, cum iudicio sexaginta solidorum et infra, cum tercia parte mutilacionis et mortis et cum aliis singulis libertatibus, eo modo, quo ipsam uillam et molendinum reuerendus dominus abbas monasterii Lapidis sancti Michaelis et totus conuentus eiusdem ordinis Cisterciensis a nostris progenitoribus tytulo iuste empcionis possederunt, quite, perpetuo et libere possidendam. Insuper nos eisdem consulibus et communitati ciuitatis Guzstrowe rite et racionabiliter foro irretractabili uendidimus omnem nostram precariam uille antedicte et molendini, denarios nummismatis et cum hoc omne ius uidelicet manus et colli, totaliter cum singulis et omnibus aliis libertatibus, que infra distinctionem et limites eiusdem uille ad nos et nostros pertinere dignoscebantur, pro quingentis marchis denariorum monete usualis, renunciantes iudiciaria proprietate nostra et nostrorum deinceps ibidem iudicandi; et cum hoc nullo iuri, quod lantrecht dicitur, adstringetur, sed uilla sepe dicta cum molendinis et omnibus suis pertinenciis iudicio et iuri cinitatis, quod in uulgo statrecht dicitur, perpetuo subiacebit. Ut hec autem a nobis et posteris nostris rata maneant et inconuulsa, presentem litteram dedimus nostris sigillis roboratam. Testes huius sunt: dominus Borchardus prepositus Guzstrowensis et Stacius canonicus ibidem, clerici, Nicolaus et Eghardus Hane fratres, Fredericus de Lobeke, Hinricus de Morin, Hermannus de Cremon, milites nostri, Johannes de Guzstrowe, officialis nostre curie, et quamplures alii fide dingni. Actum et datum in ecclesia conuentuali Guzstrowe anno domini M °CCC°XXIII°, feria sexta post festum Bartholomei apostoli.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Güstrow, auf Pergament, in einer engen Minuskel. An rothen seidenen Fäden hangen 2 Siegel aus ungeläutertem Wachs mit Firniss überzogen:

1) grösseres, mit dem werleschen Stierkopfe und der Umschrift:

Umschrift
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2) ein kleineres, gleich gebildetes, aber mit Sonne und Mond in den Oberwinkeln, und mit der Umschrift:

Umschrift

Gedruckt ist diese Urkunde mit Lücken nach dem Diplomatarium der Stadturkunden von 1522 in Besser's Beitr. S. 257.


Nr. XIII.

Die Fürsten Johann II. und Henning (Johann) III. von Werle bezeugen, dass aller Streit zwischen dem Kloster Michaelstein und der Stadt Güstrow über den Verkauf des Dorfes und der Mühle Glevin in ihrer Gegenwart beendigt sei und das Kloster die Stadt über die Kaufsumme quittirt habe.

D. d. Güstrow. 1326. Junii 2.
Nach dem Originale im Archive der Stadt Güstrow.

Nos Johannes dei gracia dominus de Werle et Henninghus eadem gracia domicellus de eodem presencia visuris uel audituris. Constare volumus vniuersis, quod omnis dissensionis materia inter honorabilem et religiosum virum fratrem Sabellum de Lapide Mychaelis, Cysterciensis ordinis, nomine monasterii sui, ex vna, et consules nostre ciuitatis Guzstrowe, parte ex altera, super contractu empcionis et vendicionis ville et molendini Gleuin suborta et diutine mota in nostra presencia existit terminata amicabiliter et finita, sic quod prenominatus frater Sabellus dimisit dicte ciuitatis consules ab omnibus inter eum et ipsos racione dicte ville et molendini tangentibus quitos et solutos, recognoscens se argentum pro empcione sepedicte ville et molendini sibi promissum et soluendum integraliter sustulisse. In cuius rei testimonium nostra sigilla presentibus sunt appensa, presentibus honorabilibus viris dominis Borchardo Gustrowensis ecclesie preposito, Alberto Pingwi canonico, Thoma vicario, Reynoldo de Barnecowe et Dudinghe, militibus, Johanne de Guzstrowe, Gunthero Wineken et Conrado Dudingh, famulis, qui ad recognicionem huiusmodi

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quitacionis et solucionis dicto fratri Sabello facte audiendam fuerunt vocati pariter et rogati. Datum Guzstrowe anno domini millesimo trecentesimo vicesimo sexto, in die Marcellini et Petri martirum beatorum.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Güstrow, auf Pergament, in einer kleinen, cursivischen Minuskel. An Pergamentstreifen hangen die beiden Siegel, welche an der Urkunde vom 26. August 1323 hangen.


Nr. XIV.

Der Fürst Wilhelm von Werle bestätigt den Verkauf der Güter Rosin durch das Kloster Michaelstein an das Kloster Doberan.

D. d. Güstrow. 1433. Junii 7.
Nach dem Originale im grossherzogl. mekl. Geh. u Haupt-Archive zu Schwerin.

Wy Wylhelm van gades gnâden furste tho Wenden, tho Werle, tho Warne vnde tho Gustrowe here, bekennen vnde betûghen vôr vns vnde vnse eruen vnde vnse nakômelinghe in desseme ieghenwardighen vnseme âpenen brêue vôr alle den iênen, de ene werden zeende efte hôren lesen, wo vôr vns vnde vnseme râde synt ghewesen de êrwerdighen geystliken lûde: her Hennyngh van Gosler, kerkhere tho Resyn, her Hinrik Lasphe, hâuemêster, her Johan Herdessen, bursarius, tho Michelsten behôrsammede monneke, vnde hebben rechte vnde reddelken vorkoft in vuller macht eres abbetes vnde conuentes des munsters Michelsten deme êrwerdighen in god vâdere vnde heren heren Bernde Voghen abbete des munsters Dobberan vnde syme conuente vnde eren nakômelinghen den hoff Resyn vnde dat dorp Molen Resyn mit êner kornemôlen vnde myt êner walkemôlen vnde dat dorp Kerk Resyn myt alle eren tobehôringhen an holte, an velde, an weyde, an wyschen, an zeen, an vyscheryen vnde an wâteren, myt vtvlote vnde invlôte, de nu synt vnde tôkamende môghen werden, alze desse vôrbenômeden gûdere ligghende synt in alle eren schêden, mit alleme rechte, hôghesten vnde sydesten, ôuer hant vnde ôuer hals, mit alleme êghendûmme vnde vrîheyt vnde myt alleme dênste, alze vnse olderen en vnde creme gadeshů

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Mychelsten yt vrîgest gheuen vnde vorzeghelt hebben. Desse vôrbenômeden gûdere hebben se deme abbete vnde conuente to Dobbran vôrscreuen vôr vns vnde vnseme râde myt willen vnde wolbedachten môde, in vuller macht vnde vulbôrt eres ôuersten, heren Johannis abbetes, vnde des gantzen capittels van Cittias vnde eres heren Johannis Gherwer abbetes vnde conuentes tho Michelsten gansliken vorlâten myt aller rechticheyt vnde tobehôringhe, syk dâr myt alle nicht dâr ane to beholdende, alze se van rechte scholden. Desse vorlâtinghe vnd koften kôp, alze vôrscreuen steyt, stedighe wy vnde vulborden myt vnsen rechten eruen vnde nakômelinghen in macht desses ieghenwardighen brêues, sunder iummendes weddersprâke, êwighen stede vnde vast tho blîuende. Vordermer vppe dat gades dênst in deme êrbenômeden munster Dobbran van heren vnde brûderen, de ere innighe bei an god ewichliken dâr ghêtende synt, heylsâmmechliken werde ghemêret vnde vnser olderen, de dâr begrâuen synt vnde êewichliken rowen in god, vnde vnse dachtnisse tho ewighen tyden werde bliuende, so hebbe wy Wilhelm furzte vorbenomet desse ieghenwardighe schikkinghe vnde kop vmme sundergher gunst vnde lêue, de wy tho deme êrbenomeden gadesh ue rt vnde tozâmende voghet vnde gunnen, gheuen vnde vorlâten deme vôrbenômeden êwerdighen heren Bernde Voghen abbete vnde deme conuente tho Dobbran vnde eren nakômelinghen dat vôrcreuen gût, den hoff tho Resyn, dat dorp Molen Resyn mit twên môlen, êne kornemôlen vnde êne walkemôlen, vnde dat dorp Kerk Resyn, myt aller tobehôringhe an ackere, an holten, an velden, an wyschen, an weyde, an zeen, an vischerien, an wâteren, mit vtvlôte vnde invlôte, de nu synt vnde tho tokâmenden tyden môghen werden, alze de vôrbenômeden gûdere ligghende synt in alle eren schêden, mit afweghen vnde toweghen, alzo ze oldinghes vrîgest van vnsen olderen êrst deme gadesh ue s Michelsten vorgheuen, vorseghelt vnde vorêghent synt, myt alleme dênste vnde rechte, myt deme hôghesten vnde zîdesten, ôuer hant vnde ôuer hals, myt der bêde vnde aller vrîheyt vnde nut, de van den vôrbenômeden gûderen kâmen mach, vns, noch vnsen eruen efte nakômelinghen edder nummende nicht myt alle dâr ane tho beholdende, sunder dat de

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suluen gûdere by deme gadeshûs Dobbran myt aller vrîheyt vnde êghendûmme blîuen tho êwyghen tyden sunder iênigherleye hinder edder weddersprâke. Wêret ôuer dat de abbet vnde dat conuent tho Dobbran efte ere nakômelinghe de vôrbenômeden gûdere tho tokâmenden tyden wedder vorkôpen wolden, so schôlen se dat êrghelîk efte anderen geystliken lûden vorkôpen, nicht in werlike hant to bringhende, vppe dat gade gheuen is, iô êwichliken tho syme dênste blîuen. Vordermer bekenne wy Wilhelm furste vôrbenômet, dat de êrbenômeden gheystliken lûde: her Hennyngh, kerkhere, her Hinrik, hâuemêster, vnde her Johan, bursarius, monneke tho Michelsten, in der suluen macht hebben rechte vnde reddelken vorkoft deme gheystliken vâdere vnde heren heren Bernde, abbete, vnde syme conuente tho Dobbran vnde eren nakômelinghen dat hûs vnde hoff beleghen an vnser stad Gustrowe vppe deme tzeghenmarkede, tuschen Hans van Shone vnde Curd Risserde, alze dat lygghende is in alle synen schaden, myt aller vrîheyt, neyn borgherrecht dâr aff tho dônde, sunder êne lubesche mark dâr aff tho gheuende wânliker munte tho schate. Tûghe desser vôrbescreuen dyngh synt de êrwerdighen heren vnde duchtighen lûde: her Merten Moltke, kerkhere tho sunte Petre tho Rostok, her Hennyngh Schomaker, kerkhere tho Malchin, domhere tho Gustrowe, her Hinrik Oyteman, vnse kentzeler, her Hinrik Berndes, borghermêster, her Johann Burowe, her Tymme van Gnogen, ratlûde der stad Rostok, Clawes Fineke, Laurencius Lynstowe, knapen, Wilhelmus, vnse vaghet, Petrus, vnse notarius, vnde vele mêr andere êrwerdighe heren vnde lûde, de hîr mede synt an vnde ôuer gheweset. Tho grôter vnde hôgher bewâringhe so is vnse ingheseghel henghet vôr dessen ieghenwardighen brêff, de ghegheuen vnde ghescreuen is in vnser stad tho Gustrowe na gades bôrt dûsent iâr vêrhundert iâr dâr na in deme drê vnde druttighesten iâre, in des hilghen lychammes âuende.

Nach dem Originale, auf einem grossen Pergament, in einer kräftigen, grossen Minuskel. An einer Schnur von rother und grüner Seide hängt des Fürsten Wilhelm auf rothes Wachs gedrucktes Siegel, welches jedoch nicht ganz klar ist.


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Nr. XV.

Das Kloster Michaelstein verkauft seine im Fürstenthume Werle liegenden Güter Rosin mit Zubehörungen an das Kloster Doberan.

D. d. 1433. Junii 26.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Nos frater Johannes Gherwer, abbas, Mathias Rybitze, prior, Laurencius de Magdeborh, subprior, Johannes Herdessen, cellerarius necnon bursarius, Hennynghus de Northem, senior, Johannes de Goslaria, plebanus in Resyn, Hinricus Lasphe, rector curie in Resyn, totusque conuentus monasterii Lapidis Sancti Mychaelis, ordinis Cisterciensis, Halberstadensis diocesis, presencium litterarum testimonio notum facimus vniuersis publice protestantes, quod nos matura deliberacione prehabita, vnanimi et pleno consilio et consensu omnium nostrorum, pensata et inspecta euidenti necessitate et communi vtilitate nostri monasterii predicti et conuentus, autorizante, approbante et consenciente eciam superiore videlicet venerabilissimo patre et domino domino Johanne, abbate Cisterciensi, et capitulo generali presidente, vendidimus et dimisimus, necnon presentibus vendimus et dimittimus sponteque corammagnifico principe et domino domino Wilhelme de Werle resignauimus et presentibus resignamus venerabili in Christo patri et domino Bernardo, abbati monasterii in Dobberan, suoque conuentui eorumque successoribus pro septingentis florenis et triginta florenis rinensibus ac centum marcis sundensibus, nobis per antedictum venerabilem patrem et suum conuentum in prompta et numerata pecunia numeratis, traditis et persolutis curiam Resyn cum duabus villis videlicet Kerk-Resyn et Molenresyn cum duobus molendinis, cum agris cultis et incultis, pratis, pascuis, nemoribus, siluis, rubetis, paludibus, cespitibus, aquis aquarumque affluxibus et defluxibus eorumque fructibus, videlicet stagnis, piscaturis, exortis et oriundis, viis, inviis, semitis communibus et priuatis, cum iudicio infimo, medio et supremo, manus videlicet et colli, iuribus,

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iusticiis, pachtibus, seruiciis, decimis, prouentibus, vtilitatibus, commoditatibus ac singulis altinenciis et emolumentis vniuersis ac ordinacionibus quibuscunque, cum una domo et curia sua suisque attinenciis et libertatibus sita in opido Gustrowensi, Caminensis diocesis, quocunque censeantur nomine, ad curiam, villas, molendina, domum et curiam suam spectantibus uel quouis iure potentibus, quemadmodum ipsa curia, ville, molendina, domus et curia in suorum terminorum limitibus secundum ordinem sui dimensionem in longum, latum, altum scilicet et profundum ab olim usque ad presens predicta bona iacuerunt et adhuc iacent plenius et distinctius comprehensa et quemadmodum nos predictas curiam, villas, molendina, domum et curiam cum omnibus premissis condicionibus, libertatibus et proprietatibus liberius hactenus et ab antiquo possedimus, libere et pacifice futuris perpetuis temporibus possidenda, prout alias bursarius et cellerarius noster Johannes Herdessen, necnon Johannes de Goslaria, plebanus in Resyn, ac Hinricus Lasphe, rector curie predicte, coram magnifico principe domino Wilhelmo predicto vigore commissionis sibi facte uirtuteque nostre littere creditiue realiter et effectiue nomine nostri conuentus quoque nostri monasterii lucide resignarunt, prout hec et alia in publicis instrumentis et aliis scripturis lacius continentur, ipsas quoque et ipsam curiam, villas, molendina, domum et curiam cum omnibus et singulis pretactis condicionibus meliori modo et forma, quibus valemus, ac plenam ipsius possessionem predicto abbati et conuentui relinquentes, omne quoque ius in eosdem transtulimus et transferimus per presentes, adicientes quoque ius spirituale, quod hactenus nostrum monasterium habuit seu habere poterit in ecclesia parrochiali Kerk-Resyn predicta, dedimus, donauimus, contulimus pure, libere et simpliciter ac propter deum monasterio memorato, nichil nobis et dicto conuentui nostro ac monasterio nostro iuris et proprietatis in supradictis ecclesia, curia, villis, molendinis, domo et curia et eorum attinenciis reseruantes, renunciantes insuper penitus excepcioni doli mali, rei sic ut narratur non geste, beneficio restitucionis in integrum, omnis iuris canonici et ciuilis ac consuetudinarii auxilio et defensioni, litteris quoque, si que habentur uel in posterum inuente fue-

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rint, quibus huiusmodi contractus elidi, infringi aut irritari poterit quouismodo; promisimus quoque et presentibus promittimus sepedictis abbati et conuentui monasterii in Dobberan eorumque successoribus in solidum pro nobis nostrisque in dicto conuentu et monasterio nostro successoribus, necnon pro omnibus et singulis ecclesiasticis uel mundanis personis iuri stare et parere volentibus, ipsas et ipsam curiam, villas, molendina, domum et curiam cum pretactis condicionibus in toto uel in parte inpetere seu inbrigare quoquomodo intendentibus veram et plenariam disbrigacionem atque warandiam debere et velle facere, prout ius et consuetudo terre exigit et requirit. In quorum omnium et singulorum premissorum lucidius et efficax testimonium sigillum nostrum nostrique conuentus ex omnium nostrorum certa sciencia et iussu presentibus est appensum. Testes huius rei sunt honorabiles et circumspecti viri et domini: MartinusMoeltke, plebanus ecclesie parrochialis beati Petri in Rostock, Hinricus Berndes, proconsul, Johannes Burowe, Tymmo de Gnoghen, consules, Nicolaus Stenuelt, ciuis oppidi Rozstoccensis memorati, Zwerinensis diocesis, Wilhelmus de Meskere, aduocatus in Gustrowe, Tydericus Grube, rector parrochialis ecclesie in Parkentin, Hermannus Gywertze, Petrus Werneri, notarii publici, et plures alii fide digni. Datum anno incarnacionis dominice millesimo quadringentesimo tricesimo tercio, ipso die beatorum Johannis et Pauli martirum gloriosorum.

Nach dem Originale, auf einem grossen Pergament, in einer grossen, kräftigen, für die Zeit ungewöhnlich sauberen Minuskel. Angehängt sind:

1) an einer Schnur von grüner Seide ein parabolisches Siegel, mit einer gothischen Nische, in welcher ein Abt mit dem Bischofsstabe in der rechten Hand und einem Buche in der linken Hand steht, mit der Umschrift:

Umschrift

2) an einer Schnur von rother Seide ein rundes Siegel, mit einer auf einem Sessel sitzenden Maria, welche eine Blume in der rechten Hand und mit dem linken Arme das neben ihr auf dem Sessel stehende Christkind hält, welches auch eine kleine Blume in der Hand trägt; Umschrift:

Umschrift

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Nr. XVI.

Das Kloster Michaelstein verspricht beim Verkaufe der Güter Rosin an das Kloster Doberan dem Fürsten Wilhelm von Werle, sein und seiner Vorfahren und Nachfolger Gedächtniss ewig, und besonders an einem bestimmten Tage jährlich, zu feiern und zur leichtern Erfüllung dieses Versprechens den Erlös aus den zu diesem Zwecke geschenkten Rosinschen Gütern zum Ankaufe anderer unbeweglicher Güter zu verwenden.

D. d. 1433. Junii 26.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin.

Nos frater Johannes abbas, Mathias prior, Laurencius supprior, Johannes cellararius et busarius, Henningus senior totusque conuentus monasterii Lapidis sancti Michaelis, ordinis Cisterciensis, Halberstadensis dyocesis, omnibus hanc litteram inspecturis salutem et habundanciam omnis boni. Cum enim profectus animarum concernens salutem in tempore per actus laudari debeat, multo magis progressus bonorum ipsarum animarum perducens ad regnum votiua deuocione debeat amplecti. Quocirca nouerint tam presentes, quam futuri, cum curiam nostram in Resyn suis cum attinenciis ex pio consensu illustrissimi principis Wilhelmi de Wenden, graciosi domini nostri, venerabilibus in Christo patribus et religiosis viris domino abbati et conuentui monasterii in Dobberan, ordinis nostri prefati, canonice vendidimus, prelibatus princeps ex intimis exhilaratus ex hoc, quod non solum a prescriptis venerabilibus patribus, verum eciam a nobis perpetuis temporibus, vt sinceriter supplicauit, animarum omnium progenitorum suorum suique et ipsius heredum occasione dictorum bonorum, a progenitoribus suis deo et sue matri oblatorum, ut speraret, solacium posset inuenire, reputans nichillominus, ut quanto bonum fuerit communius factum, eo diuinius noscitur esse peractum: nos uero suprascripti fratres deuocioni tam feruenti principis letis

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obsequiis, in quantum possumus, occurrentes et ne ammodo eidem ingraciores existamus, presentibus promittimus bona fide, quod progenitorum suorum memoria, prout hactenus habita est in nostro predicto monasterio, perpetuis teniporibus stabiliter permanere, adicientes eciam, ut certus anniuersarius dies per nos ac nostros successores eiusdem altisangwinis principis, postquam de hac miseria domino uocante migrauerit, ac progenitorum et heredum suorum omni anno in memorato nostro monasterio secundum ordinis nostri consuetudinem peragatur, obligantes nos eciam per presentes, quod pro pecunie summa de uendicione pretacta, nobis et nostro monasterio supradicto prouentura, alia quantocius bona immobilia pro fratrum presencium et successorum nostrorum in eodem sustentacione curabimus comparare, ut eo feruencius deo seruire et pro sepedicti illustris principis et suorum valeant intimius salute supplicare. In quorum omnium robur et testimonium presentem litteram nostris dedimus sigillis abbaciali videlicet et conuentus sigillatam, anno incarnacionis dominice M ° CCCC° tricentesimo tercio, ipso die sanctorum Johannis et Pauli martirum gloriosorum.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen, scharfen Minuskel; an Pergamentstreifen hangen die aus geläutertem Wachs gefertigten beiden Siegel, welche an der voraufgehenden Urkunde hangen.


Nr. XVII.

Das Kloster Michaelstein bestätigt den vor Zeiten geschehenen Verkauf des Dorfes Glevin mit der Mühle an die Stadt Güstrow, verzichtet auf alle früher besessenen Rechte an demselben, verspricht alle Urkunden über das Dorf auszuliefern und nimmt die Stadt in die Fraternität des Klosters auf.

D. d. 1434. Nov. 11.
Nach dem Originale im Archive der Stadt Güstrow.

Wy Johan abbet, Laurencius prior, Laurencius subprior, Johannes bursarius vnde dat ghantze cappittel

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vnde conuent des můnsters to dem Michelst ee ne an dem stichte to Haluerst ae d des olden Cistercien. vôr vns vnde vnse nakømelinghe bekennen vnde betůghen âpenb ae r in ôrkunde desses brêues vôr allen gûden cristenen lůden, de dessen unsen brêff z ee n, hôren edder lezen, dat an v oe rl ee denen tiiden vnse lêuen heren v ee dere vnde v oe rv ae rden hebben rekkelken vnde reddelken vorkoft, myt gûdem willen vnde vůlb oe rt alle der ienen den des tokâmen mochte, dat gantze dorp to Gleu vo en myt der mølen myt alle syner sch ee de, nůuth vnde vrygheit, also dat licht vôr Gůstrowe, alse wy dat ghůd van der herschop to Wenden vrygest vnde vr ee desâmest beseten hebben, den êrsâmen borgermêsteren, râdmannen vnde borghern der stad Gůstrowe to êveghen tiiden by en to blyuende, vnde hebben de ghůdere alze dorp vnde mølen deme râde to Gůstrowe vppedr ee ghen vôr den heren des landes vnde myt gûdem willen vorlâten vnde de vorsten des landes hebben dem râde to Gůstrowe desse gûdere gel ee ghen vnde an ee re l ee n ghegheuen vnde hebben de âuer langhe iâre vr ee des ae m bes ee ten. Dessen k oe p van vnser heren vnde vorv ae rden also ghesch ee n, also vôrscreuen ys, den vornyge wy, vesten vnde vulmechtighen, stedeghen vôr vns vnde vnse nakømelinghe, also dat to nênen tôkâmenden tiiden i ee mant van vnser, vnses clôsters vnde orden weghen vppe de vôrbenømeden gûdere also dorp vnde mølen to Gleuyn zâken, spr ee ken edder w ee s vorderen schal ghêstliken edder w ee rliken. Wy willen ôk vnde schôlen myt alle n ee ne brêue beholden, de vns vppe de vôrscreuenen gûdere gheuen syn, wenthe de brêue schôlen vns myt alle nicht hůlplek wesen vnde gheuen âuer mit willen vôr vns vnde vnse nakømelinghe alle recht vnde rechtcheyt, de wy an vůrghanden tiiden hebben h ae d to den v oe rscreuenen gûderen vnde lâten dâr myt alle aff, vnde de gûdere schôlen vr ee desam by dem râde vnde borgheren to Gůstrowe na ee reme willen to êweghen tiiden blyuen. Vůrder vmme gûdes dênstes willen, den de êrbenômeden râdmanne vnde borghere to Gůstrowe vns, vnseme clôstere vnde vnsen gůderen d ae n hebben, hebbe wy de d ee lsam mâket vnde ieghênwardeghen d ee lsam mâken aller gûden werke, dede sch ee n van vns vnde den vnsen an deme dênste vnses l ee uen heren, godes an vnsen cløsteren der sik m ee de to brůkende. Desser dink to

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tûghe vnde høgher bekantnisse zo hebbe wy Johan abbet vôrbenômet vnse ingheseghel myt deme ingheseghele des conuentes vnde clôsters to dem Michelst ee ne myt vnser aller witschop vnde gûden willen henghen lâten vôr dessen brêff. Vnde wy Nicolaus abbet des můnsters to Walkenrede vnde wy Hermen abbet des můnsters to Redargheshůsen vnde wy Bernd abbet des můnsters to Dobber ae n vmme gûder bede wyllen des êrwerdeghen îrbenômeden vâders vnde hern hern Johanne abbetes to deme Michelstene vnde syns conventes hebbe wy alle to witschop vnde to tůghe desser vôrscreuenen dink vnse ingheseghele myt gûdem willen henghen hêten an dessen brêff na der bôrt Cristi vnses heren vêrteynhundert i ae r an deme v ee rvnddr ue tteghesten iâre, an deme dâghe sunte M ee rtens des hilghen bischoppes.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Güstrow, auf Pergament, in einer unregelmässigen Minuskel. An Pergamentstreifen hangen die Siegel der 4 Aebte und das Siegel des Convents von Michelstein, wie es zur Urkunde Nr. XV beschrieben ist.


Nr. XVIII.

Die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg präsentiren dem Dom-Capitel zu Güstrow ihren Canzler Brandanus von Schöneich zu der durch den Tod des Dr. Liborius Meyer eröffneten, mit Kotekendorf dotirten Domherrenstelle.

D. d. Schwerin. 1503. Jan. 25.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Nos Magnus et Baltasar, fratres, dei gracia duces Magnopolenses, Slauie inferioris principes, comites Swerinenses, Rotstock et Stargardie etc. . terrarum domini, venerabilibus circumspectisque viris ac dominis decano totique capitulo ecclesie sancte Cecilie Gustrowensis, Caminensis diocesis, nostram salutacionem. Ad canonicatum et prebendam in ecclesia predicta, per obitum quondam domini doctoris Meigern, vltimi et immediati possessoris vacantes, cuius iuspatronatus siue

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presentandi ad nos nostrosque heredes pleno iure spectare et pertinere dinoscitur, prout spectat et pertinet, dominum Brandanum de Schoneich, cancellarium nostrum bene meritum, duximus presentandum atque presentamus per presentes dei nomine, pro et cum eo desiderantes, quatenus eundem sic, ut premittitur, per nos legittime presentatum ad easdem instituere sibique de eisdem prouidere ac de omnibus et singulis fructibus, pertinentiis, redditibus et emolumentis earundem responderi demandare aliaque et singula, que in premissis necessaria sunt et opportuna, facere dignemini, premium ab omnium bonorum largitore recepturi, in cuius rei euidens testimonium sigillum vnius nostrum, quo ad presens vtimur, presentibus subapponentes. Datum Swerin ipso die Pauli conuersionis anno domini millesimo quingentesimo tercio.

Auf der Rückseite steht:

Anno domini quingentesimo tercio, indictione sexta, die dominica, quinta mensis Februarii, mane hora tertiarum uel quasi, pontificatus domini Alexandri pape sexti anno vndecimo fuit data possessio. Inductus per Johannem Greben, presentibus dominis Hinrico Knake, Johanne Kleuena, qui etiam fideiusserunt pro statutis, et Nicolao Moltzan, testibus.

Nach dem Originale, auf Pergament; das Siegel fehlt.

Vgl. die folgende Urk. v. 10. Febr. 1503, Nr. XIX.


Nr. XIX.

Johannes Tagge, Official der Präpositur Güstrow, verleiht dem meklenburgischen Canzler Brandanus von Schöneich die der Dompräbende in Kotekendorf incorporirte Pfarre Teterow.

D. d. Güstrow. 1503. Febr. 10.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Johannes Tagge, decretorum baccalaurius, offitialis prepositure Gustrowensis, iudex ad

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infrascripta specialiter deputatus, commendabili atque discreto viro domino Brandano de Schonygh, clerico , sinceram in domino caritatem. Ad presentacionem illustrium dominorum Magni et Balthazaris, ducum Magnopolensium, Slauie inferioris principum comitumque Swerinensium, Rostock et Stargardie etc. . terrarum dominorum, ecclesiam parrochialem oppidi Tetrow, prebendae in K oe tkendorp in dicta ecclesia sancte Cecilie opidi Gustrow, Caminensis diocesis, incorporatam, per obitum quondam bone memorie domini Liborii Meyers, vtriusque iuris doctoris, illius vltimi et immediati possessoris, vacantem, eiusque spiritualium et temporalium administrationem per bureti nostri capitis vestri impositionem vobis domino Brandano conferimus et committimus in manum vestram salubriter gubernandam, dei nomine per presentes, mandantes vobis dominis presbiteris et clericis ac tabellionibus publicis quibuscunque per districtum prepositure ac alias vbilibet constitutis, presenti requisitis, quatenus antedictum dominum Brandanum in et ad dicte eeclesie ducatis corporalem, realem, actualem vel quasi possessionem inductumque defendatis et fatientesque sibi, aut nulli alteri, seu eius legitimo procuratori de ipsius ecclesie fructibus, redditibus, prouentibus, emolumentis, obuentionibus et pertinentiis suis vniuersis ab his, quorum interest, integre responderi. Datum Gustrow anno domini millesimo quingentismo tertio, die vero Veneris decima mensis Februarii, prepositure eeclesie sancte Cecilie Gustrowensis sub sigillo appenso.

Ad mandatum prelibati domini offitialis ego Johannes Clump notarius ad premissa requisitus manu propria ssc.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen, sehr undeutlichen und stark abbrevirten Schrift. An einem Pergamentstreifen hängt ein rundes, rothes Siegel, dessen Siegelbild ganz ausgebrochen ist; nur die Umschrift ist noch vorhanden:

Umschrift

Vergl. die voraufgehende Urk. vom 25. Jan. 1503, Nr. XVIII.


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B.

Sternberger Urkunden.


Nr. XX

Statuten der Heiligen-Geist-Brüderschaft der Schuster und Bäcker zu Sternberg.

D. d. Sternberg. 1306. Jan. 25.
Nach dem Originale im grossherzogl. mekl. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

Magistri fraternitatis sancti spiritus sutorum et pistorum in Sternenberg omnibus hoc institutum visuris cum vniuersitate confratrum fraternitatis eiusdem salutem in virginis filio gloriose. Benedictio domini sit super huius fraternitatis auctorem. Nouerint vniuersi tam posteri, quam presentes, quod hoc institutum ab vniuersitate consulum Steineberg probatum et inventum et consensu eorundem omnium nobis datum debet ab vnoquoque confratre nostro inviolabiliter obseruari, videlicet quod si aliquis confratrum egrotauerit, ab vnoquoque confratre visitatus debet misericorditer consolari, si autem carnis debitum persoluerit, ad ecclesiam cum vexillo et cum vniuersitate suorum confratrum, quanto benignius poterit, alatus debet dicta missa uel missis honorifice sepeliri; ad hec quilibet confratrum tenetur, in honorem dei et ad salutem anime defuncti semel offerre, si amplius nolerit. Insuper tenetur quilibet confratrum suam elemosinam ad stipam uel ad expensam conferendam pauperibus erogare; si quis hoc sponte neglexerit, magistris fraternitatis scientibus, primo in VI denarios se nouerit excessisse, id ipsum secundo et tercio, quarto fraternitati carebit. Preterea cui conuentus fratrum, qui vvlgo morgensprake dicitur, indictus fuerit, si non venerit, prima vice VI denarios, secunda vice VI denarios, tercia

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vice VI denarios vadiabit, quarto fraternitati carebit. Item siquis in conuentu confratrum contra magistros fraternitatis insurrexerit, cuilibet sedi VI denarios et cuilibet magistro fraternitatis XXX a denarios vadiabit. Item siquis in conuentu confratrum alium arguerit, siue ebrius siue sobrius, testimonio suorum confratrum devictus, in VI denarios cuilibet sedi et cuilibet magistro fraternitatis in XXX denarios se nouerit excessisse, quos dabit etiam obulo non sublato, et siquis alium extra conuentum arguerit, deuictus testimonio confratrum, duos solidos vadiabit. Item siquis alii signum vvlneris verberando infixerit, quod in vvlgo blůt vnde blawe dicitur, siue alapam dederit vel arma quecunque aduersus alium euaginauerit, et si vvlnus non fecerit, testimonio suorum confratrum deuictus, in quatuor solidorum quantitate se nouerit excessisse, et si vvlnus fecerit, in VIII° solidis se nouerit condempnatum. Item siquis propter emendam faciendam pro suo excessu fraternitatem resignauerit, vadat quo voluerit, dummodo emendam suo fecerit pro delicto. Item siquis vestes suas sub cingulo tesserando amiserit, testimonio suorum confratrum deuictus II solidos vadiabit. Item siquis excessum alterius celauerit, magistris fraternitatis scientibus, idem eundem excessum emendabit. Item siquis in conuentu confratrum tantum biberit, quod vomitum fecerit, vel in via in lulum prostratus fuerit, cuilibet sedi VI denarios et cuilibet magistro fraternitatis XXX denarios vadiabit. Item fratrum huius fraternitatis memoria quarta feria pentecostes in missis et vigiliis sollempniter peragatur. Igitur ne prefata statuta per successionem temporis ab aliquibus euanescant, presens kartula sigillo consulum Sterneberg exstitit communita. Datum in die conuersionis sancti Pauli anno domini M ° c c c ° VI°, presentibus consulibus Sterneberg: Dedingo, Johanne Merchowe, Hermanno Wamekowe, Johanne Alberti, Borchardo de Rosenowe, Henrico de Domelowe, Johanne de Zacekendorpe, Johanne de Sterneberg, tunc in consistorio constitutis.

Auf Pergament, in einer kräftigen, festen Minuskel. Das Siegelband ist nicht mehr vorhanden.

Die Worte im Anfange: et pistorum, sind übergeschrieben.

Auf den untern Umschlag des Pergaments steht mit der Schrift aus der Mitte des 14. Jahrhunderts geschrieben:

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Huius fraternitatis memoria feria quarta post Pascam, feria quarta post Pentecosten, feria quarta post Michaelem, feria quarta post Natiuitatem Domini in missis, vigiliis sollempniter peragatur.


Ganz gleich lauten die Statuten der Schmiedezunft vom 12. Dec. 1365, welche in einer vom besiegelten Originale genommenen beglaubigten Abschrift vom 3. Julius 1624 im grossherzogl. Archive aufbewahrt werden; nur Einleitung und Schluss lauten natürlich anders und ausserdem ist am Ende ein Raths-Privilegium des Inhalts hinzugefügt, dass kein Mitglied der Brüderschaft solche Eisenwaaren feil haben solle, durch deren Ladenverkauf den Bestellungen in den Werkstatten Abbruch geschehen könne:

Magist[ri] fraternitatis sancti spiritus fabrorumque in Sterneberghe omnibus hoc institutum visuris cum vniuersitate confratrum fraternitatis eiusdem salutem in virginis filio gloriose. - - - Postremo concessum est nobis fabris a dilectissimis dominis nostris consulibus, vt q[ui]cunque extra officium nostrum constitutus hanc [frater]nitatem nostram acquisierit, tales res vel merces non vendat, nec ad vendendum habeat, cum quibus nobis in officio nostro faciat nocumentum vel quouis modo poterit inferre detrimentum. Igitur ne huiusmodi statuta per successionem temporis ab aliquibus evanescant, presens cartula sigillo consulum Sterneberghe constat communita. Datum Sternebergh sub annis domini M° CCC° sexagesimo quinto, in profesto Lucie virginis gloriose, in presencia consulum tunc temporis in consistorio residentium, videlicet Nicolai Wamekowe, Bernardi Ruyst, Herwici, Arnoldi Bucholt, Tiderici Gloueken, Nicolai Goltbergh, Conradi Wamekowe et Henrici Bekemann, virorum honestorum.


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Nr. XXI.

Der Fürst Heinrich von Meklenburg bestätigt eine von Barthold Wahmkow und dessen Brüdern, Bürgern zu Sternberg, mit 20 Mark jährlicher Hebungen aus dem Dorfe Torgelow gestiftete Vicarei in der Kirche zu Sternberg.

D. d. Hohen-Vicheln. 1317. März 4.
Nach dem Originale in der Urkunden-Sammlung des Vereins.

In dei nomine amen. Vniuersis Christi fidelibus, ad quos presens scriptum peruenerit, Hinricus dei gracia dominus Magnopolensis et Stargardie salutem in domino sempiternam. Tenore presencium recognoscimus et constare volumus vniuersis tam presentibus, quam futuris, quod famosi viri nobis dilecti Bertoldus Wamekowe et sui frates, ciues Sternebergenses, viginti marcarum redditus slauicalium denariorum, quos habuerunt in villa Turgelowe, coram nobis legitime resignauerunt, de quibus uero XX ti marcarum redditibus vnam perpetuam vicariam in honorem omnipotentis dei fecerunt et instaurauerunt, quam videlicet vicariam vni sacerdoti nomine Johanni de Parcham predicti contulerunt pure propter deum; predictus uero Johannes eandem officiare debet in ecclesia Sternebergensi. Ipse vero sepefatus Johannes temporibus antedicti Bertoldi percipere debet secdecim marcarum redditus in villa Turghelowe, si autem Bertoldus sepetactus redderet dehitum nature, ita quod migraret a seculo, tunc Johannes antedictus et sui successores ex toto et integraliter percipient viginti marcarum redditus in villa sepetacta; si autem villa antedicta depeioraretur, illo non obstante, ipse Johannes et sui successores semper percipient XX ti marcarum redditus antedictos, nobis tamen et nostris veris heredibus ius patronatus et collacionem post mortem Bertoldi antedicti reseruabimus conferendi; si autem Johannes medio tempore migraret a seculo, tunc Bertoldus antedictus et sui fratres primam petitionem habebunt in vicaria prenotata. Testes autem huius rei sunt: Wipertus Luzowe, Olricus de Barnekowe, Heyne de Stralendorp, milites,

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et Hinricus Trendekop et alii quam plures fide digni. In cuis rei testimonium et euidenciam pleniorem sigillum nostrum presentibus est appensum. Datum Vichele anno domini M ° c c c °XVII, feria sexta ante dominicam Oculi.

Nach dem auf Pergament in einer kleinen, etwas flüchtig geschriebenen, des Siegels beraubten Originale, welches mit 11 andern sternberger Vicarien-Urkunden der Herr Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg aus dem Nachlasse des wail. Professors Hartmann zu Hamburg erworben und dem Vereine geschenkt hat; vgl. Jahrb. X, S. 380.

Das Wort illo ist am Ende einer Zeile, nicht an die rechte Stelle, offenbar nach Vollendung der Schrift nachträglich hinzugeschrieben; im Originale steht:

"villa antedicta illo | depeioraretur non obstante"

Nr. XXII.

Der Knappe Hasse von Wedel bezeugt, dass die sternberger Bürger Bernhard von Rüst und Niclaus Speth von dem Pfarrer zu Sternberg das Dorf Blankenberg mit dem Hofe und dem halben See mit seiner Bewilligung gekauft haben und leistet den Käufern landesübliche Gewähr.

D. d. Sternberg. 1346. März 23.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenb. Geh. und H. Archive zu Schwerin.

Ego Hasse de Wedele famulus, filius domini Reymari de Wedele militis pie memorie, notum omnibus facio presencia visuris seu audituris lucideque protestor, quod Bernardus Ruyst et Nycolaus dictus Speth, ciues in Sterneberch, emerunt cum mea voluntate et pleno consensu a domino Bernardo rectore ecclesie ibidem totam villam Blankenberghe cum curia et dimidio stagno, sitam in omnibus suis terminis et distinctionibus, volens predictis viris Bernardo et Nycolao et eorum veris heredibus facere caucionem et warandiam, quod wâre dicitur, per annum et diem, ut ius terre postulat ac requirit, pro fratre meo et suis heredibus et pro omnibus iuri et iudi-

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cio astare volentibus. Insuper debebo et volam prefatis viris heredibusque veris eorundem predicta bona resignare coram domino Magnopolensi, vbi et quando ab ipso graciam habere potuerint conferendi. Hec omnia et singula premissa sub firma mea fide optinendi et obseruandi promitto viris prefatis et eorum heredibus litteris presentibus, quibus sigillum meum est appensum in testimonium manifestum. Datum Sterneberch anno domini M °CCC° XL° sexto, feria quinta ante Letare dominicam.

Auf Pergament in einer kleinen, festen Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt ein zerbrochenes schildförmiges Siegel mit einem Rade; die Inschrift steht verkehrt von der Linken zur Rechten:

Inschrift

d. i.

Inschrift

Der Name Speth ist undeutlich geschrieben; er kann auch Spech gelesen werden.


Nr. XXIII.

Der Fürst Albrecht von Meklenburg verpfändet dem Nicolaus Kardorf und dessen Kindern die Vogtei über Stadt und Land Sternberg.

D. d. (1350).
Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Wy Albert etc. . bekenne vnde betûghe vôr alle dee, de dessen brêf sên edder hôren, dat wy mit berâdene môde vnde mit râde vnser lêuen trûwen râdgheuere vnsen lêuen truhen Clawese Kerdorpe vnde sînen kinderen, borgheren tu deme Sterneberghe, vnde eren regthen eruen setten vnde lâten tu ênen pande vnse voghedige ôuer de stat vnde ôuer dat lant, med deme schote, med den môlen, tu deme Sterneberghe, med rigthe hôgheste vnde sîdeste, med aller bêde, med wâtheren vnde mit aller vrught vnde nut, also light in alle erer schêde, vôr vêrteghinhundert mark lubescher penninghe. Vortmer wat se ût gheuen van eren êghenen penninghen, dâr schôlen se vôr vp nemen vôr iêwelke hundert mark teyn mark,

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vns vnde vnsen eruen nicht af to slânde; wat se dâr bôuene vp bôreren, dat schôlen se vnde ere eruen vns vnde vnsen eruen afslân an vnsen schulden. Ok wêre dat de vôrenømede Clawes vnde sîne kindere iinegherleyge schaden nêmen van des landes nôt weghene edder in vnsen denste, den se vns reddeliken bewysen môghen, dâr schôle wy se af nemen, vnde schôlen den vôrbenûmeden Clawese vnde sîne kindere vnde ere eruen wy mit vnsen eruen van dessen landen vnde voghedige vôrbenûmed nicht setten, wy enhebben se afghenômen van schult vnde van schâden, alse vôr screuen is. Tu tûghe desser dinghe etc. . vnde is ghescreuen etc. . Tûghe desser dingk sint her Eghert van Bibowe, her Albert Warborgh, her Johan van Plesse, etc. .

Nach dem Concept auf Baumwollen-Papier.


Nr. XXIV.

Der Bischof Albert von Schwerin bestätigt eine in der Kirche des Hospitals zum Heil. Geist in Sternberg gestiftete Vicarei.

D. d. Rostock. 1357. Julii 24.
Nach einer Abschrift aus dem Ende des 15. Jahrhunderts im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Albertus dei gracia episcopus Zwerinensis vniuersis Christi fidelibus has presentes nostras confirmatorias literas inspecturis salutem in domino sempiternam. Hiis, que diuini cultus augmentum respiciunt, opem libenter et operam, quantum possumus, adhibemus. Cum itaque in ecclesia Sancti Spiritus in Sterneberch, nostre dyocesis, quedam perpetua vicaria ad diuini cultus augmentum sit sufficientibus redditibus instaurata, dotata et inslituta, prout in literis patentibus super hoc confectis plenius continetur, nos instauracionem, dotacionem et institucionem huiusmodi cum omnibus et singulis redditibus ad ipsam comparatis et donatis vicariam approbantes et ratificantes, eandem vicariam cum huiusmodi ad eam comparatis et donatis quocun-

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que, necnon ipsius vicarie instauracionem, donacionem et institucionem auctoritate nostra ordinaria, quantum possumus et debemus, tenore presencium ad perpetuam rei memoriam ex certa sciencia confirmamus et presencium litterarum patrocionio communimus. In quorum omnium et singulorum testimonium presentes literas nostras literis reddituationis, institucionis et dotacionis dicte vicarie duximus transfigendas nostro sigillo secreto communitas. Datum Rostock, in vigilia beati Jacobi apostoli, anno domini M ° CCC° LVII°.

Am 15. Nov. 1357 schenkte der Herzog Johann von Meklenburg dem Hospitale zum Heil. Geist zu Sternberg das Eigenthum von 2 1/2 Hufen auf dem Felde des Dorfes Pastin, welche dem Nicolaus Wahmkow gehört hatten; wahrscheinlich war hiemit die Vicarei gestiftet.

Die vorstehende Urkunde ist dadurch merkwürdig, dass sie von dem Schweriner Bischofe Albert ausgestellt ist, von welchem schon eine Urkunde von demselben Datum in Jahrb. XI, S. 317, gedruckt ist; vgl. Jahrb. XI, S. 227 flgd.


Nr. XXV.

Der Herzog Johann von Meklenburg giebt dem S. Georgen-Hospitale zu Sternberg den Aalfang im lukower See.

D. d. Sternberg. 1361. Mai 5.
Nach einer Abschrift aus dem 17. Jahrhundert im grossherzogl. meklenburg. Geh. und H. Archive zu Schwerin.

Wy Johan van der gnâde gades hertoge tho Meklenborch, to Stargard vnde tho Rostock ein here bekennen âpenbâr in desseme brêfe vnde betûghen, dat wy mit vôrsichticheit vnde mit râde vnser trûwen râtgeuen gelâten vnd gegeuen hebben dorch de lêue gades vnde der hilligen iunckfrowen sunte Marien vnde sunte Jurgens vnde dorch zâlicheit willen vnser vnde vnser olden zêlen dem gadeshûse to sunte Jorgen de dâr licht vôr deme Sterneberge alle den âlfanck in deme see tho Lukowe, also dat anders nymant iênygen âel fangen scal in deme vôrbenômeden see, men de iênnen, de dâr vormunder sîn des vôrbenômeden gadeshûses, êwigliken tho brûkende vnde tho besittende, also dat wy noch vnse nakômelingen offte

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nyn man van vnser wegen se dâr anne wêren vnde hindern schal. Tho einer âpenbâren betûginge so hebbe wy vnse hêmelike ingesegel vôr dessen brêff gehenget, de geuen vnde schreuen is tho deme Sterneberge na gades bôrt druttein hundert iâr in deme ein vnd sestigesten iâre, in dem âuende gades hemmelfârt. Dâr âuer hebben weset de achtbâren, wîsen lûde: her Lyppoldt Bere, ein ridder, Engelke Manduvel, Bosse van Schudern, knechte, vnde Henneke Boensack, vnse vaget, Berndt van Ruist vnd Bertold Wamekowe, vnse râtmanne tho deme Sterneberge, vnde ander lûde vele de lôffwerdich syn.


Nr. XXVI.

Der Herzog Johann von Meklenburg verleiht den Bürgern Bernhard von Ruyst und Thideke von Parum zu Sternberg zwei Hufen in Zülow zur Dotirung geistlicher Stiftungen.

D. d. Sternberg. 1366. Sept. 29.
Nach einer Abschrift im großherzogl. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

Wy Johan van gnâden godes hertoch to Mekelenborch, to Stargarde vnde to Rostock here bekennen vnde betûghen vôr vns vnde vnsen eruen âpenbâr an dessem brêue, dat wy myt gûden willen vnde na râde vnde vulbôrth vnses trûwen râdes hebben gelâthen vnde gheuen vnde lâthen vnde geuen mit ôrkunth desses brêues den beschêdenen lûden Bernde van Růyst vnde Tideken van Parem, vnsen lêuen borgheren tôme Sterneberghe, vnde eren rechten erfnâmen vulmacht to leggende vnde to gheuende to gheystliker achte, to karken edder to vickerien, to gadesdênste, also an welkerwys en dat êuent, to êwelyker tîd dâr to by to blyuende, twê hôuen, dede liggen in deme dorpe to Tzulouw, dese nu bûwet Růsparke, myt alle eren tobehôrynghen vnde myt allem rechte, alse se lighen an erer scheyde, nicht dâr vth ghenâmen, âne de heren bêde, de beholde wy vns vnde vnsen eruen. To mêrer betûgynghe desser vôrschreuen dynck

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hebbe wy mit wytschop vnse hêmelyke inghesegel ghehenghet lâthen vôr dessen brêff, dede gheuen vnde schreuen ys tôme Sternebarghe, na gades bôrth drutteynhundert iâr in deme sosse vnde sosteyntigestem iâre, in sunte Michaelis dâghe des hilghen arsengels. Tûghe desser dynck synt de êrbâren lûde: her Albert van Peccatel, her Vicke Můnth, her Wilke van Helpte, ridder, her Johan Brugghouw, karkhere tôme Sternebarghe, vnde andere vele lûde dese lôuen vnde tûghes werdich synth.

Nach einer Abschrift aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. Es existirt noch eine von derselben Hand auf demselben Blatte Papier geschriebene Urkunde ganz desselben Inhalts, jedoch verschiedener Einkleidung und Satzbildung.


Nr. XXVII.

Der Herzog Johann und die Herzogin Agnes von Meklenburg verkaufen der Stadt Sternberg die Mittelmühle zu Sternberg.

D. d. Sternberg. 1367. April 13.
Nach einer Abschrift im grossherzogl. meklenb. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

Wy Johan van der gnâde gades hertoge tho Meklenborch, tho Stargarde vnd tho Rostock here vnd wy Agnes van dersuluigen gnâden hertoginne tho Meklenborch bekennen vnd betûgen âpenbâr in dissem brêue, dat wy mit râde vnd mit vulbôrt vnser lêuen trûwen râtgeuen reddeliken vnd rechtliken hebben verkofft tho ênem êwigen vorkoften kôpe de moele tho dem Sternberge, de genômet isz de middelmoele, mit alle deme dat dâr tho hôrt, alse de moele gentzliken licht an erer scheide, tho êneme Parchimes rechte, den êrbâren lûden vnsen lêuen trûwen râtmannen vnser Stadt tho deme Sternberge, de nu iegenwerdich sint efte noch tho mochten kâmen, vôr sostich marck lubischer penninge, de vns alrêde tho danke berêt sint. De vôrbenômede moelen schôlen de vôrbenômeden râtmanne êwichliken vnd fredeliken besitten mit aller frîgheit, mit aller nut vnd frucht, mit

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aller rechticheit vnd mit allem richte, also dat wy vns de twê deele beholden van alleme brôeke vnd de râtmanne dat drudden deel, gelîker wyse alse wy in der stadt dôn, vnd dâr bâuen beholde wy [vns vnd] vnse[n] nakômelinge[n] nicht mêr in der vorbenômeden moelen. Ock môgen se dâr up bûwen, welker moelenbûw se willen vnd en êuenst kumpt, behaluen [de?] moele(?) dâr nên korn vppe mahlen mach. Vortmer schôlen de mollere in der ôuermoelen vnd neddermoelen se nêner wîse hinderen, noch schâden dôn, noch in dem wâtere entholdende, effte in der flûet, effte vôrstellinge. Ock schôlen de râtmanne de moelen nênerley wîs hinderen effte schâden dôn, noch in dem wâtere entholdende, effte in der flût, effte anstellinge. Wêre ôck dat de râtmanne de môle ienigem manne wolden lâten, alse erer borger welck, der erer nôt willen, des schôlen se macht hebben, mit alle der rechticheit vnd mit alle den articulen, also hîr uôr schreuen isz. Vortmer schôle wy den râtmannen der môlen wâren, alse ein recht isz, vôr alle den iênnen, de vôr ein recht kômen willen vnd recht geuen vnd nemen willen. Dat alle disse vôrgeschreuen dinck êwige tîdt stede vnd faste blîuen, so hebbe wy vnse ingesegele mit witschop hengen lâten vôr dissen brêff, de geuen vnd schreuen is tho dem Sternberge, na gades bôrt druttein hundert iâr in dem sôuen vnd sostigesten iâre, des dingestedâges na palmendâge. [Tûghe] disser dinck sint vnse lêuen trûwen alse her Johan Bruggow, kerkhere thôm Sternberge, her Arnoldus Saggow, Eggert van der Lu, Johan van Sack, Eggert Barnekow vnd Heidenrik Eickstede vnd andere lûde vele de lôues werdich sint.

Nach einer im J. 1591 vom Rath der Stadt Sternberg zur fürstlichen Ganzlei eingereichten Abschrift. Diese Abschrift ist ganz in den Eigenthümlichkeiten der Schreibweise des 16. Jahrh. gehalten, welche in dem vorstehenden Abdrucke verlassen ist; namentlich sind alle Verdoppelungen und Verlängerungen der Buchstaben weggelassen; viele offenbare Incorrectheiten in der Schreibweise sind verbessert, der Wortsinn ist aber jedesmal beibehalten.


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Nr. XXVIII.

Der Herzog Johann von Meklenburg gestattet den sternberger Bürgern Bernhard von Rüst und Dietrich von Parum 6 1/2 Mark und 2 1/2 Schilling lüb. Pf. Hebungen aus den Dörfern Pastin und Zülow zu Vicareien zu bestimmen.

D. d. Sternberg. 1373. Nov. 4.
Nach dem Originale in der Urkunden-Sammlung des Vereins.

Wy Johan van gnâden ghodes hertoghe tu Meklenborch, tu Stargarde vnd tu Rostock here bekennen vnd betûghen ôpenbâre in desseme brêue vôr vns vnde vnse eruen, dat wy med willen, med râde vnde med vulbôrt vnser trûwen râtgheuen hebben ghelâten vnd gheuen den bescheydenen lůden Berende van Ruyst vnd Tydeken van Paarm, vnsen lêuen borgheren tu deme Sterneberg, vnd øren rechten erfnâmen vulle macht, sôuede halue mark vnd druddehalue schillink gheldes lubescher penninge in dessen dorpen, dy hyr na beschreuen stân: tu Parsentyn vppe den hûuen vnd hôue, den nu bûwet Beneke Pyel, vyer mark vnd in deme dorpe tu Tzulowe vppe den hûuen vnd hôue, dy nu bûwet Clawes Puzeryn, druddehalue mark vnd druddehalue schillink, med al øren tubehôreden, tu legende tu vickaryen tu ghodes dênste, in welker wys yt en êuent, tu êwechleker tyd dâr by tu blyuende, âne wy hertog Johan vnd vnse erfnâmen schôlen dâr ane beholden dy bêde vnd vortmer alle pleghe, dy wy dâr vôre anne hadden. Tu mêrer betûghinge desser vôrschreuenen dinch hebbe wy med witschap vnse heymelke inghezeghel hengen lâten vôr dessen brêf, dy ghegheuen vnd schreuen is tu deme Sterneberge na ghodes bôrt drutteyn hundert iâr in deme drê vnd sôuenteghesten iâre, des vrygdâghes na alle ghodes hilghen dâghe. Des tûghe sint vnse ghetrûwen: Vrytze van Bertekowe, rydder, Busse van Schuderen, Alard van Tzernyn, Wilke Manduuel, her Johan Brugowe, her Arend Tzachowe, pâpen, vnd mêr lûde dy lôuen werdich sint.

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Nach dem auf Pergament in einer kleinen zierlichen Minuskel geschriebenen, des Siegels beraubten Originale, welches der Verein von dem Archivar Dr. Lappenberg geschenkt erhalten hat; vgl. Urk. vom 4. März 1317.


Nr. XXIX.

Der Bischof Conrad von Schwerin und dessen Dom-Capitel bestimmen die Vertheilung des bei dem Heil. Blute in Sternberg aufkommenden Opfers.

D. d. 1494. März 19.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Wy Conradus van godes gnâden biscuppe to Swerynn bekennen âpenbâre in dusseme brêue vôr vnse nakômelinge vnde alszweme, dat wy myt wolbedachtem môde, râde vnde bewillinge des werdigen vnser kerken to Sweryn capittel hebben bewillet, gegunnet vnde belêuet, dat sodâne offer tôme Sternberge geoffert vnde ôck hîrnamâls mach geoffert werden, wu dat to benômende is, nichtes vth to beschêden, schal gedêlet werden in drê dêle vnde na wîse vnderscreuen: Int êrste dat eyn deel van sodâneme offer schal kâmen vnde gekêrt werden in de hande des kerckheren der kerspelkerken tôme Sternberge; dat ander deel schal men kêren vnde anleggen in der benômeden kerken tôme Sternberge êne capellen to bûwende, dâr inne dâgelikes tyde van demo lîdende Cristi to holdende, so lange vnde nicht lenger, dat sodâno tîdt des lîdendes Cristi to holdende beguldet, begiftiget vnde gemâket syn, vnde wen êr sodâne beguldinge, begiftinge geendiget vnde benôget is, schall sodâne andêll an vns vnde vnse kerken to Sweryn kâmen, dat fort na vnseme vnde vnses capittels willen der benanten vnser kerken vnde stichtes to Sweryn beste vnde beteringe antoleggende, vnde dat drudde deell schall kâmen vnde angelecht werden an de collegiaten kerken sunte Jacob to Rostke, godes dênst dâr inne êwich to vormêrende, vnde hebben des tôr wârheit vnse ingesegel nedden an dussen brêff

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hangen lâten. Vnde wy Johannes Goldenboge domprâuest, Johannes Langeiohan domdeken vnde gantze cappittell der benômeden kerken to Swerin bekennen âpenbâre in dusseme suluen brêue vôr vns, vnse nakômelinge, dat sodâne dêlinge des offers tôme Sternberge geoffert vnde noch mach werden geoffert, wu berôrt, myt vnseme wêtende, willen vnde fulborde gescheen is, bewillen vnde fulbôrden in krafft dusses brêues, vnde hebben des tôr tûchnisse vnser kercken ingesegel benedden vnszes gnedigen hern ingesegel witliken an dussen brêff hangen vorhêten, na Cristi vnszes herrn gebôrt dûsent veerhundert in deme veer vnde negentigesten iâren, amme mytweken nâme sondâge Judica.

Nach dem Originale, auf Pergament. An Pergamentstreifen hangen des Bischofs Conrad und des Dom-Capitels zu Schwerin bekannte kleine Siegel; vgl. Jahrb. VIII, S. 26-27 und S. 30.


Nr. XXX.

Der Papst Alexander VI. erlaubt die Stiftung eines Klosters vom Augustiner-Eremiten-Orden zu Sternberg,

d. d. Rom, 1500, Sept. 19,
und

der Bischof Johann von Ratzeburg publicirt die darüber ertheilte päpstliche Bulle,

d. d. Sternberg, 1501, Junii 7.
Nach einer gleichzeitigen beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenb. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Vniuersis et singulis presentes nostras litteras siue presens publicum instrumentum inspecturis Johannes, dei et apostolice sedis gracia episcopus Ratzeburgensis, iudex et executor ad infrascripta, vna cum quibusdam aliis infrascriptis nostris in hac parte collegis cum clausula: "Quatenus vos vel duo etc. ." a sede apostolica specialiter deputatus, salutem in domino et nostris huiusmodi, ymmo uerius apostolicis firmiter obedire mandatis. Litteras sanctis-

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simi in Christo patris et domini nostri domini Allexandri diuina prouidentia pape sexti, eius vera bulla plumbea in cordula canapis more Romane curie impendente bullatas, siquidem sanas, integras et illesas, non viciatas, non cancellatas neque in aliqua sua parte suspectas, sed omni prorsus vitio et suspitio carentes, nobis per illustrem et altigenitum principem dominum dominum Magnum, ducem Magnopolensem, principem Sclauie inferioris, comitem Swerinensem, Rotstok et Stargardie etc. . terrarum dominum, presentatas nos cum ea qua decuit reuerencia recepisse noueritis huiusmodi sub tenore:

Allexander episcopus, seruus seruorum dei, venerabili fratri episcopo Raceburgensis et dilectis filiis Lubicensis ac sancte Cecilie Gustrowensis, Caminensis diocesis, ecclesiarum decanis salutem et apostolicam benedictionem. Piis fidelium, presertim catholicorum principum votis, que diuini cultus augmentum et religionis propagationem respitiunt, libenter annuimus ac ea fauoribus prosequimur oportunis. Exhibita siquidem nobis nuper pro parte dilecti filii nobilis viri Magni ducis Magnopolensis petitio continebat, quod ipse olim in opido suo Sterneberch, Swerinensis diocesis, vnam ecclesiam sub inuocatione corporis Christi de propriis bonis sibi a deo collatis alias legittime construi et edificari fecit et ad illam propter miracula, que inibi in dies operatur altissimus, deuotionis causa magna confluit populi multitudo et pro huiusmodi deuotione ac diuino cultu in ipsa ecclesia conseruandis prefatus Magnus dux certos capellanos presbiteros, qui missas et alia diuina officia in ipsa ecclesia celebrent, deputauit ac illis de congruo stipendio prouidet; cum autem, sicut eadem petitio subiungebat, prefatus Magnus dux, qui ad fratres ordinis fratrum heremitarum sancti Augustini regularis obseruantie propter eorum exemplarem vitam et doctrinam ac alios comprobatos mores gerit singularem deuotionis affectum, consideret, quod si apud dictam ecclesiam construeretur et edificaretur vna domus cum officinis necessariis pro vsu et habitatione perpetuis fratrum ordinis et obseruantie predictorum, ex hoc inibi diuinus cultus augmentum et religio propagationem susciperet ac ex ipsorum fra-

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trum predicationibus et aliis salubribus documentis non solum incole et habitatores dicti opidi, sed etiam circumvicinorum locorum pro animarum suarum salute salubria monita et mandata suscipere possent, ad dei laudem ipsiusque ducis et aliorum christifidelium partium illarum spiritualem consolationem, pro parte dicti Magni ducis nobis fuit humiliter supplicatum, vt sibi apud dictam ecclesiam vnam domum cum campanili, campana humili, cimiterio, dormitorio, refectorio, claustro, ortis et ortaliciis aliisque officinis necessariis pro vsu et habitatione perpetuis fratrum dicti ordinis regularis obseruantie construi et edificari faciendi licentiam concedere et aliis in premissis oportune prouidere de benignitate apostolica dignaremur: nos igitur, qui religionem et cultum huiusmodi nostris potissime temporibus vigere et augeri incensis desideriis affectamus, prefatum Magnum ducem a quibuscunque excommunicationis, suspensionis et interdicti aliisque ecclesiasticis sententiis, censuris et penis a iure vel ab homine quauis occasione vel causa latis, si quibus quomodolibet innodatus existit, ad effectum presentium duntaxat consequendum, harum serie absoluentes et absolutum fore censentes, huiusmodi supplicationibus inclinati discretioni uestre per apostolica scripta mandamus, quatenus vos vel duo auf vnus vestrum, si est ita, eidem duci apud dictam ecclesiam vnam domum cum campanili, campana humili, cimiterio, dormitorio, refectorio, claustro, ortis et ortaliciis, aliisque officinis necessariis pro vsu et habitatione perpetuis fratrum ordinis et obseruantie predictorum absque alicuius preiudicio construi et edificari faciendi ac fratres eorundem ordinis et obseruantie, quos ad hoc voluntarios inuenerit, in eandem domum introducendi ipsisque fratribus eandem domum pro eorum vsu et habitatione perpetuis, necnon dictam ecclesiam pro ecclesia dicte domus recipiendi illamque ad instar ecclesiarum aliarum domorum ordinis et obseruantie predictorum reformandi licentiam et facultatem auctoritate nostra concederet, necnon dilecto filio vicario generali dicti ordinis, ut domum predictampro vsu et habitatione perpetuis fratrum eiusdem ordinis regularis obseruantie huiusmodi recipiat et in eam fratres obseruantie et ordinis predictorum introducat, eadem auctoritate nostra precipere et mandare curetis: nos enim si licentiam

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huiusmodi per nos vel aliquem nostrum vigore presentium concedi et illius vigorc huiusmodi domum construi et edificari contigerit, vt prefertur, eidem domui ac illius priori et fratribus, qui illam inhabitabunt pro tempore, quod omnibus et singulis priuilegiis, immunitatibus, gratiis, fauoribus, exemptionibus, indulgentiis, etiam penitentialibus seu spiritualibus, et aliis indultis aliis domibus et fratribus ordinis et obseruantie predictorum in genere concessis et concedendis vti, potiri et gaudere libere et licite valeant auctoritate apostolica tenore presentium de speciali gratie indulgemus, iure tamen parrochialis ecclesie et cuiuslibet alterius in omnibus semper saluo, non obstantibus felicis recordationis Bonifacii pape VIII, predecessoris nostri, qua prohibetur, ne quiuis ordinum mendicantium professores noua loca ad inhabitandum recipere vel recepta mutare presumant absque sedis apostolice licentia speciali, faciente plenam et expressam ac de verbo ad verbum de huiusmodi prohibitione mentionem, ac aliis constitutionibus et ordinationibus apostolicis, necnon dicti ordinis iuramento, confirmatione apostolica vel quauis firmitate alia roboratis statutis et consuetudinibus ceterisque contrariis quibuscunque. Datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis dominice millesimo quingentesimo, tertio decimo kal. Octobris, pontificatus nostri anno nono.

Post quarum quidem litterarum apostolicarum presentationem et receptionem fuimus pro parte dicti illustris altigeniti domini domini Magni ducis etc. . principalis in preinsertis litteris apostolicis principaliter nominati debita cum instantia requisiti, quatenus iuxta prefatarum litterarum apostolicarum continentiam et tenorem in forma solita et consueta procedere dignaremur: nos igitur Johannes episcopus, iudex et executor prefatus, attendens huiusmodi requisitionem fore iustam ac rationi consonam, volentes quidem mandatum apostolicum huiusmodi fideliter exequi, vt tenemur, idcirco apostolica auctoritate nobis commissa et qua fungimur in hac parte iuxta prefatarum litterarum apostolicarum continentiam et tenorem mandandum et precipiendum duximus, prout mandamus et precipimus per presentes, que omnia et sin-

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gula supradicta omnibus et singulis, quorum interest, intererit aut interesse poterit quomodolibet in futurum, intimamus, insinuamus et notificamus ac ad vestram notitiam deducimus et deduci volumus per presentes, ne de premissis aut aliquo premissorum ignorantiam aliquam pretendere valeat seu etiam quomodolibet allegare, per processum autem nostrum huiusmodi nolumus, nec intendimus uestro in aliquo preiudicare collegio, quo minus ipso seruato tamen nostro processu in huiusmodi negotio procedere valeat, prout sibi visum fuerit expedire. In quorum omnium et singulorum fidem et testimonium premissorum presentes nostras litteras siue presens publicum instrumentum per notarium publicum et scribam nostrum infrascriptum subscribi et publicari mandauimus sigillique nostri iussimus et fecimus appensione communiri. Datum et actum in opido Sterneberch sub anno a natiuitate domini millesimo quingentesimo primo, indictione quarta, die lune, septima mensis Junii, prefati sanctissimi in Christo patris domini domini nostri Allexandri diuina prouidentia pape sexti anno nono, presentibus ibidem venerabilibus viris dominis Johanne Goldenbogen, ecclesie Swerinensis preposito, et Ottone Schacken, ecclesie Raceburgensis canonico, testibus ad premissa vocatis specialiterque rogatis.

Et ego Joachim Litzeman, clericus Hauelbergensis diocesis, publicus sacra imperiali auctoritate notarius, prefatique reuerendi in Christo patris et domini domini Johannis episcopi, iudicis et executoris in huiusmodi negotio coram eo scriba, quia prefatarum litterarum apostolicarum presentationi et receptioni omnibusque aliis et singulis premissis, dum sic, ut premittitur, fierent et agerentur, vnacum prenominatis testibus presens interfui eaque sic fieri vidi et audiui ac in notam sumpsi ideoque presens publicum instrumentum, manu alterius fideliter scriptum, exinde confeci, subscripsi, publicaui et in hanc publicam iustam formam redegi signo-

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que, nomine et cognomine meis solitis et consuetis vnacum prelibati domini Johannis episcopi, iudicis et executoris, sigilli maioris appensione communiui, roboraui et sigillaui in euidens testimonium omnium et singulorum premissorum rogatus ac requisitus.


Nr. XXXI.

Der Papst Julius II. bestätigt dem Dom-Capitel zu Rostock und dem Pfarrer zu Sternberg die Vertheilung des bei dem Heil. Blute zuSternberg aufkommenden Opfers.

D. d. (1504).
Nach einer gleichzeitigen Abschrift im grossherzogl. meklenb. Geh. und H. Archive zu Schwerin.

Julius. Ad perpetuam rei memoriam. Hiis que diuini cultus augmento prouida ordinatione processisse dicuntur, cum a nobis petitur, libenter adiicimus apostolici muniminis firmitatem. Sane propter dilectorum filiorum decani et capituli collegiate sancti Jacobi Rostoccensis ac rectoris plebani nuncupati parrochialis plebis nuncupate in Sternebarch Zwerinensis diocesis ecclesiarum nobis nuper exhibita petitio continebat, quod alias bone memorie Conradus episcopus Zwerinensis de consensu dilectorum filiorum capituli ecclesie Zwerinensis statuit et ordinauit, quod oblationes in dicto loco Sternebarch tunc et pro tempore pie erogate, cuiuscunque qualitatis essent et quocunque nomine nuncuparentur, absque aliqua diminutione in tres partes diuiderentur, quarum vna rectori plebano nuncupato dicte parrochialis ecclesie, secunda vero pro erectione seu institutione cuiusdam perpetue capellanie in dicta parrochiali ecclesia, in qua quottidie hore de passione domini nostri Jhesu Christi recitantur, et postquam capellania huiusmodi constructa et instituta ac pro huiusmodi horis recitandis competenter dotata foret, episcopo et capitulo Zwerinensi prefatis per eos in manutentionem et vtilitatem ecclesie

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Zwerinensis huiusmodi conuertenda, tertia autem partes oblationum huiusmodi eisdem decano et capitulo dicte ecclesie sancti Jacobi per eos in diuini cultus eiusdem ecclesie sancti Jacobi augmentum conuertende assignari integre deberent, prout in litteris patentibus episcopi et capituli Zwerinensis predictorum desuper confectis et eorum sigillis munitis dicitur plenius contineri, quare pro parte decani et capituli ecclesie sancti Jacobi ac rectoris predictorum nobis fuit humiliter supplicatum, ut statuto et ordinationi huiusmodi pro illorum subsistentia firmiori robur apostolice confirmacionis adiicere ac alias in premissis oportune prouidere de benignitate apostolica dignaremur: nos igitur qui diuini cultus augmentum vbique vigere et augeri sinceris exoptamus affectibus, decanum et capitulum ecclesie sancti Jacobi et rectorem prefatos ipsotumque capituli sancti Jacobi singulares personas a quibusuis excommunicationis, suspensionis et interdicti aliisque ecclesiasticis sententiis, censuris et penis a iure uel ab homine quauis occasione uel causa latis se quibus quomodolibet innodati existant, ad effectum presentium duntaxat consequendum harum serie absoluentes et absolutos fore censentes, huiusmodi supplicationibus inclinati, statutum et ordinationem predicta ac prout illa concernunt omnia et singula in dictis litteris contenta, alias tamen licite et honeste ac sacris canonibus non contraria, auctoritate apostolica tenore presentium approbamus et confirmamus, supplentes omnes et singulos defectus, si qui forsan interuenerint, in eisdem, ac decernentes exnunc, quicquid a quoquam quauis auctoritate scienter uel ignoranter contra presentium tenorem fieri uel attentari contigerit et quecunque pro tempore inde secuta, nulla et irrita nulliusque fore roboris uel momenti, non obstantibus constitutionibus et ordinationibus apostolicis ac dictarum ecclesiarum Zwerinensis et sancti Jacobi iuramento, confirmatione apostolica uel quauis firmitate alias roboratis statutis et consuetudinibus ceterisque contrariis quibuscunque. Nulli etc. Datum etc.

Nach einer gleichzeitigen Abschrift auf einem langen Streifen Papier. Der Bischof Conrad Loste starb 1503, der Papst Julius II. regierte 1503-1513.


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Nr. XXXII.

Die Herzoge Balthasar und Heinrich von Meklenburg bezeugen, dass sie es von dem Bischofe Johann von Schwerin erwirkt haben, dass das zu Sternberg gespendete Opfer aus den Blöcken, mit Ausnahme des dem Pfarrherrn zu Sternberg zustehenden Dritttheils, auf ein Jahr den Mönchen zu Sternberg zu Hülfe des Klosterbaues überlassen, dafür aber dem rostocker Dom-Capitel das folgende Jahr eine gleich grosse Summe gegeben werden soll.

D. d. Meklenburg. 1506. Aug. 28.
Nach dem Original im grossherzogl. meklenb. Geh. und H. Archive zu Schwerin.

Wy Baltasar vnnde Hinrik geuettern von gotts gnâden hertogen to Meckelnborch, fursten to Wenden, grâuen to Swerin, Rotstock vnnde Stargarde der lande etc. hern, bokennen vnd dhônn kunt âpenbâr vôr vns, vnsen eruen, nakâmen vnnd sust vôr allermenniglich, nachdeme vnd als wy denne beschaffet hebbenn by deme êrwirdigen in got vâder vnseme bsundern lieuen herrn vnnd frunde herrn Johannsen bischop to Swerin, dat den monneken tôm Sternberge to hulpe erer bûwete dat offer vth den blocken tôm Sternberge in dusseme iegenwardigen iare scole gefolget werden, vthgenâmen des kerckhern parten, dâr ane schal ehm neyn hinder, noch vorfang geschênn, vnd dwyle denne die hôchgebâren furste vnse lieue brôder vnnd herr vâder hertoge Magnus zeliger vnd milder gedechtnis vnnd wy hertoge Baltasar vôrmâls beschaffeth vnd befordert hebben, dat dat drudde deil dessuluen offers den werdigen vnnsen lieuen andechtigen prôueste, deken vnd gantzen capittell der kerken sunte Jacob to Rotstock to hanthâuinge der suluen nyen gestichten kerkenn vnnd vormêringe gades dînsts dâr suluest scholen gefolget vnd vorreiket werden, also hebben wy ôck weddervmme beschaffeth vnd beforderth, dat dat gemelte capittel to Rostock im nêgestfolgenden iâre gelîk also vele, als de monneke in dusseme iâre gekregen, scholen vnbehindert vann

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gemeltem offer bôren vnd entfangen, in krafft dusses brieues, to ôrkunde myt vnseme hertoge Hinricks vndenupgedruckten signete, des wy vns samptlich hîr to gebrûken, vorsegelt. Datum Mekelnborch am dâge Augustini anno ete. sexto.


Nr. XXXIII.

Das Augustinerkloster zu Sternberg verspricht, für ein dem Kloster von Mette von Quitzow mit ihren Kindern, namentlich Margarethe von Oertzen, geschenktes Capital von 300 lüb. Mk. Gedächtniss- und Seelenmessen für die Genannten und die Geschlechter der Quitzow und Pogwisch zu halten.

D. d. Sternberg. 1513. Jan. 6.
Nach dem Originale im grossherzogl. mekl. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.

Wytiyk vnnd apenbâer sy alsweme, de dessen brêff seen ofte hôren lesen, se synt danne gêstlyck ofte wertlyck, dat wy nagescreuen brôder, als brôder Dyderyck Koldauen, der hylgen cryft corsoer vnnd nv prior in deme neyen clôester tôm Sternenberge, Hynrycus van Immenhusen, subprior, Johannes van Steenwyck, coster, vnnd de gantze sammelinge der brôder des suluen klôesters bekennen vôr vns vnnd alle vnse nakômelynge, dat de êrbâren vnnd dôgentsâmyge vrouwe, vrou Mette van Quytsow, selyge Vycken nagelâten wêduwe, vth besunderyger gnâde vnnd andacht, als se tho dem hylgen, hôchgelâueden sacrament, dâr in vôrtyden an der stede, dâr vp nu vnse clôester gefundêrt, vnnd dat doer de snôden jôeden schentlyck gehandelt vnd gelastert wart, vnnd tho deme hylgen Augustynus, vnsen gêstlyken vâder, tho beweget vnnd gereyset woerden vnsen klôester vôrbenômet, ôck vt bescheyden ordynge vnnd lesten wyllen der êrbâren in goet selyger Margreten van Oerssen vnd der vôrbenômeden Metten van Quytsouwen lyeflyke dochter belêuet, myt

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ereme sôene dem êrenthgeuesten Egert van Quytsow vnnd myt der êrbâren Leueken van Boulow, er dochter, dat testament der in goet selyger Margreten vôrbenômet vnseme klôester vôrbenôemet drye hundert luebesche marck gûedes geldes in kraeft eres hôeuetbrêues dorch den êrbaren vnnd vesten Egert van Quytsow myt vyefteyn lubesche marck iâerlyker rente myt êneme redelyken vnderpande genôechsâem verwysset, verscreuen vnnd versegelt vnnd tho sunderlyker sêlengerede vnnd êwyge gedechtnysse der vôrbenômten Margreten vnnd al eres geslechtes vorstoruen alleyn dorch gades wyllen myldychlyken gegeuen vnnd âuergeantwart, so lâue wy pryor vnnd gans kouent vôrbenômt in wâren trouwen vnnd gelôeuen in bekantenysse vntfangener woldâet, dat vôr de sêlen vôrbenômet Margreten vnnd eren geslechten vnses vermôegen vlytlyck tho bidden, dâer âuer vortmêr alle weke vnnd êwych, de wyle dat desse kontracht in werden steyth, eyn êrlyke votyuen mysse van deme feste der bôedeschap Maryen, benôemelyk vp den dach als de des iâers kumt, myt lôeuelyker herlycheyt tho syngen vnnd myt êner kolecten van der hylger drêvaeldicheyt, et quême daen dat eyn ander mercklyck fest ofte ampt, dem wy van ordens wegen syn herlycheyt hoelden moeste, so scholen vnnd wyllen wy de vôrbenômede mysse vp ênen anderen bequêmen dach in der suluen weken vôer ofte na vngeuêrlych als vôrbenômet is tho syngen; in der suluen wyse gelâven wy pryoer vnnd kouent vôrbenômet alle vrydâge vortmer eyn lesende sêlmysse den vôrbenômden stychteren to trôste vnnd heyle tho bestellen ofte in der suluen weken vôr ofte na vngeuêrlyck, ôck de prêster syck vmme kêren, wan dat êwangelyum vt is, vnnd bydden vôr dat slechte der Quytsouwen vnnd der Pawysschen. So dan wy eder vnse nakômmelynge in vôrscreuen myssen vnsen stychteren sûmmelyck eder brôcksâm worden, dan môegen de suluen vôrbenômden stychtygers eder de dessen brêff myt der tyth myt rechte in helt, de rente lâten behynderen vnnd thôuen, also lange dat sodâne myssen vnnd gelôefte geholden werden, als vôrbenômet synt, dat doch sues âen vnser schult nycht gescheen schal. Des tho mêre tûchgenysse geuen wy pryor vnnd couent velen genômeten stychteren dessen âpen breeff vestlyken besegelt myt

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vnses pryoratus ampts vnnd coventes ingesegelen, vnnd is gescreuen vnnd gegeuen na der bôrth vnses heren dûesent vefteynhundert vnnd dorteyn, am svndâge vôr der hylgen drê konnynge dâge etc. .

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer dicken Minuskel. An Pergamentstreifen hangen zwei Siegel aus grünem Wachs:

1) ein parabolisches Siegel, in der obern Hälfte zerbrochen; es ist noch der untere Theil einer Höhlung, wahrscheinlich eines Grabes, sichtbar, vor welchem eine Figur, dem Ansehen nach eine Heiligenfigur, knieend betet; Umschrift:

Umschrift

2) ein rundes Siegel: aus der Mitte eines sargähnlichen Grabes erhebt sich Christus mit dem Oberleibe, mit der Linken auf seine Seite, mit der Rechten gegen Himmel zeigend (wie in Schwerin eine Bildsäule beim Heiligen Blute: "in gloriam resurrectionis"); zu jeder Seite seines mit einer Glorie umgebenen Hauptes steht ein Stern; an jeder Seite des Grabes knieet ein Mönch betend; die Umschrift lautet:

Umschrift

Nr. XXXIV.

Das Augustinerkloster zu Sternberg bezeugt, dass es von der verstorbenen Margarethe von Quitzow wegen durch deren Tochter, Jaspar von Oertzen's Hausfrau, zur Unterhaltung von elf Lichtern vor dem heiligen Grabe in der Klosterkirche die Zinsen von 45 Mark aus den jährlichen Abgaben der Bewohner des Dorfes Niendorf angewiesen erhalten habe.

D. d. Sternberg. 1516. Jan. 30.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Vôr alle den iênnen, de dussen brêff seyn offte hôren lesen, bekenne ick prior vnde gantze conuente vnde brôder des klôsters thôme Sternberge, sunte Augustins orden, vôr vns vnde alle vnse nakômelinghe, dat wy entfanghen hebben vîff vnde vefftich marck van der zelighen Margareten Quitzouwen weghen, der goth gnedich vnde barmhertich

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sy, Eggert Quitzowen suster, Jasper Ortzen êlike hûsfrûwe, de vns hefft gegeuen to der êre goddes dyt vôrbenômede gelt, dâr wy scolen aff holden eluen lychte van eluen punt wasses, dâr Eggert vôrbenomet vns vorsettet hefft vôr den hôuetstôt drê marck geldes myn IIII s., de wy bôren schôlen vp nîgen iâres dach von den sôuen vnd twintich marken, de de gantzen inwôners des dorpes Nigendorpe vthgheuen: szo segghe wy dat vôr vns vnde vôr alle vnse nakômelinghe tho êwighen tyden desse eluen lychte tho holdende vôr desse drê marck myn IIII s., vnde de hôuetstôl vîfvndevefftich marck, eluen lychte van eluen punt wasses: drê lichte scolen stân vp dem hylghen grâue in de êre der hylghen drêualdicheyt; noch twê lichte scolen stân vp dem altare des hilghen grâues: dat eyne scal bernen in de êre Marien alze goddes sône entfinck vnde godes môder wart, dat ander scal bernen in de êre alze goth mynsche wart; szo scolen dâr noch ses lichte up der krônen stân, de krône de dâr henghen vôr dem hilgen grâue: dat eyne scal bernen in de êre alze Maria telede, don se den szône godes to der warlde drôch; dat ander scal bernen in de êre des hilghen kerstes, alze he vôr eren iuncfrowliken ôghen lach; dat drudde scal bernen in de hilge vpstândinghe vnses heren; dat vêrde scal bernen in de êre der hilgen hemmeluârth vnses lêuen heren; dat vefte scal bernen in de êre des werden hilghen geystes; dat seste scal bernen in de êre der hemmeluart Marien alze verhôget vnde ghekrônet is. Desse vôrbenômeden eluen lichte scal me ansticken tho vnser Iêuen frowen myssen, de dâr wert up des hilgen grâues altare, vnde schal se ansticken lâten an des hilgen kerstes nacht vnder des hilgen kerstes missen, vnde scolen bernen in der hilgen paschen nacht alze got vpstunt van den dôden, vnde scal se bernen lâten to eyner missen in der hemmeluârt dâghe vnses heren, vnde ôck to eyner missen in dem hilgen pinxste dâghe, vnde ôck to vnser lêuen vrouwen hemmeluârt dâghe, vnde to vnser lêuen vrouwen bôdeschop des âuendes tôr vesper, des dâghes tôr missen vnde tôr anderen vesper. Item desse vôrbenômeden lichte scal me alle iâr nîge mâken vp den dach Marien bôdeschop. Item isset dat wy dat so nicht enholden, alze id vôr benômet is, so scal me dat gelt so langhe besathen, bette wy

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dat szo holden. Wêret ôck dat Eggert vôrbenômet offte zîne eruen dessen hôuetstôl myt der renthe wolden wedder ûth Iôszen, so scolen wy den hôuetsummen nergen wedder belegghen edder wôr in dôn, sunder Eggerdes vôrbenômet offte sînen eruen medewêttenth vnde bewyllenth. Tho grôter tûchnisse vnde zekerheyt der wârde szo hebbe wy eyndrachtighen vnses conuentes inghesegel hengeth nedden an dessen breff, de ghegeuen vnde screuen is na der bôrt Cristi vnses heren vefftheynhunder iâr vnde sesteyn, am daghe Allegundis virginis.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen, cursivischen Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt das oben zur Urkunde vom 6. Jan. 1513 beschriebene Siegel des sternberger Klosterconvents.


Nr. XXXV.

Der Herzog Adolph Friederich von Meklenburg bestätigt die Privilegien der Stadt Sternberg.

D. d. Schwerin. 1654. Mai 24.
Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Von gottes gnaden Wir Adolph Friedrich herzog zu Mecklenburg (tot. tit.) Thun kundt vnd bekennen offentlich mit diesem brieffe vor vns, vnsere Erben vndt nachkommende herzogen zu Mecklenburg, Alss vns die Ersame vnsere liebe getrewe Burgemeistere vnd Raht vnser Statt Sternberg vnterthenig zu erkennen gegeben, wie das von vnsern vorfahren bemelter vnser Statt Anno 1309 nach Christi gebuhrt in die Matthiae apostoli erteiltes vnd iederzeit von Fursten zu Fursten confirmirtes Privilegium Anno 1638, als vnter andern auch diese vnsere statt von beider militirender theile Reutern vnd Soldaten zu mehrmahlen erbarmlich ausgeplundert, ein burgermeister Jochim Schröder iammerlich ermordet vnd Sie mit allen Burgern, so in damahliger grawsamen Pestseuche noch im leben geblieben, ins hochschmerzliche Exilium vnd Elend veriaget, weil oben der Erden

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nichts fur den Plundern können verborgen bleiben, in die Erde wol verwickelt vergraben, vnd weil sich Ihr Exilium etwas lenger, als man gehoffet, nemblich drei viertel Jahrs verzogen, hochermeltes Privilegium in der erden vermordert vnd zu nichte geworden, Vnd zu vns Sie die vnterthenige zuversicht trugen, wir wurden dieser vnser Statt nach ausgestandenen schweren pressuren wiedrumb aufzuhelffen in gnaden geneigt sein, vnd vns demnach hochgemeltes Privilegii gleichlautende abschrifft eingesandt, Mit vntertheniger vnd hochfleisiger bitte, wir solches durch vnsern Archivarium mit denen in Archivis vorhandenen nachrichtungen collationiren zu lassen, vnd wan solches geschehen, Ihnen so gnedig zu geruhen vnd bemelter vuser Statt die grosse gnade zu erweisen vnd solch Privilegium in allen Clausulen vnd Puncten gnedig zu renoviren vnd sie damit wieder zu versehen, Und dan wir vnsern gehorsamen vnterthanen, nach ausgestandener so vieljähriger betrubter Kriegsvnruhe vnd betruck, so viel muglich zu Ihrem wieder vfnehmen alle gnade vnd beforderung zu erweisen, iederzeit gewillet, So haben wir durch vnsern Archivarium fleissig nachsehen lassen, ob dergleichen nachricht in vnserm Archivo befindlich, da sich dan befunden, das dieselbe nach laut eingeschickter Copey in beschehener collation also von wortten zu wortten vorhanden, Drumb wir dan supplicirender Burgermeister vnd Raht vnser Statt Sternberg vnterthenigem billigem suchen gnedig geruhen, Vnd das von vnserm hochsehligen herrn Vorfahren dem weyland hochgebornen Fursten herrn Heinrichen herzogen zu Mecklenburgk Christlobsamer gedächtnuss vnser Statt Sternberg erteiltes Privilegium, dessen datum stehet Sternberg des Eintausenden dreyhundert vnd Neunden Jahrs am tage Matthiae hirmit gnedig renoviren vnd hinwider erteilen wollen allermassen dasselbe von wortten zu wortten in Latein lautet, wie hernach folget:

(Inseratur das alte Privilegium.)

Renoviren, ernewern vnd erteilen es hinwieder hiemit nochmalsz wissend- vnd wolbedächtlich, dergestalt vnd also, das bemelte vnsere Statt Sternberg sothanes Privilegium in allen seinen Clausulen, Inhalt vnd meinungen, wie Sie es bis dahero zu genieszen gehabt, vnd von vnsern hochsehligen löblichen herren Vorfahren, auch von vns selbsten dabey geruhiglich geschützet

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worden, allerdings ferner von vns vnd vnsern nachkommen geruhiglich zu genieszen haben, vnd ferner dabey also krefftiglich erhalten, geschutzet vnd gehandhabet werden sollen. Dessen zu wahrem vrkund haben wir dieses mit vnserm furstlichen handzeichen vnterschrieben, auch mit vnserm Cammer Secret bestetigen lassen. So geben Schwerin den 24 May nach Christi vnsers lieben herren vnd Seligmachers gebuhrt im Eintausenden Sechshundert Vier vnd Funffzigsten Jahre.


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C.

Vermischte Urkunden.


Nr. XXXVI.

Der Fürst Borwin von Rostock gründet die Stadt (Alt-)Kalen, indem er ihr das lübische Recht verleiht, ihr den Schoss erlässt, ihr zwei Hufen zur Stadtweide schenkt und die Bürger vom Wachdienst bei den Häusern der Burgmänner zu befreien verheisst.

D. d. Kalen. 1253. Febr. 11.
Nach einer Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

Boruinus dei gratia dominus de Rostoch uniuersis presentem paginam inspecturis in perpetuum. Cum labor et sollicitudo presentiarum, timor et sollicitudo futurorum animum hominis immemorem constituat preteritorum, dignum est, ne ea, que gesta sunt, a memoriis hominum dilabantur, et scripturarum testimoniis confirmentur. Nouerit igitur venerabilis etas presentium et discat felix successio futurorum, quod nos, de maturo amicorum et vasallorum nostrorum consilio, uolentes ciuitatis nostre Kalant profectibus prouidere et ad omnium in eadem ciuitate commorantium utilitates modis omnibus laborare, ipsis ab omni exactione, que schott uocatur, sicut deutsche (?) habent in consuetudine ciuitatis, perpetuam conferimus libertatem, ius eis dimittendo, quod consueuit Lubecensis ciuitas obseruare. Ex vna etiam parte ciuitatis uersus uillam Damme spacium duorum mansorum ad pascua cum omnibus vtilitatibus eisdem concedimus libere pos-

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sidendum; ex altera uero parte ciuitatis ueros terminos agrorum ad ipsam ciuitatem pertinentium uolumus expedire. Preterea absoluimus eos a censu de agris in campo Luchowe, uidelicet octo tremodiis, que soluere consueuerunt. Insuper uigilias et custodias de spacio gadiorum caslellanorum nostrorum sine expensis et laboribus ciuitatensium uolumus obseruare, quousque hoc possumus a castellanis nostris amicabiliter liberare, et ad alia vniuersa commoda sepe dicte ciuitatis, prout melius possumus, uolumus intendere studiose. Huius rei testes sunt hii: dominus Hinricus, prepositus de Posuuolk et plebanus de Kalant, dominus Johannes cappellanus de Kalant, dominus Gotanus, Georgius de Jorck, Jeroslaus et Johannes frater suus, Gerhardus Wesent, Gerhardus de Snakenborch, milites, Johannes de Sakenitz, Hinricus Pinaeman, Hermannus Vorradt, Wescelinus et Hinricus frater eius, Petrus de Merco, Osbornus Rufus, Bernhardus Pellifex et alii quamplures. Vt autem hec nostra donatio immobiliter ordinata firmiter obseruetur et a nullis nostris successoribus in posterum immutetur, presentem paginam, prefatam ordinationem et honestorum uirorum testimonium continentem, sigilli nostri munimine roborauimus. Datum in Kalant, anno incarnationis domini MCCLIII, III idus Februarii.

Auscultata diligenterque collacionata est haec presens copia per me Johannem Kremer, publicum authoritate imperiali notarium, quae et concordat cum suo uero originali, id protestans manu mea propria.

Nach einer sehr incorrecten Abschrift aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Aus dieser Urkunde ergiebt sich, dass die in der Urkunde vom 19. Febr. 1252 über die Erwerbung des Ortes Kalen zur Gründung einer Stadt, gedruckt in Mekl. Urk. I, Nr. 44, in der Zeugenreihe befindliche Lücke in den Worten:

"Hinricus prepositus de Poswolc et - - -"

durch:

"Hinricus prepositus de Poswolk et plebanus de Kalant"

zu ergänzen ist, und dass der in derselben Urkunde genannte

"Johannes capellanus ibidem",

und der in der daselbst Nr. 42 gedruckten Urkunde genannte

"Johannes capellanus de castro"

dann der in vorstehender Urkunde aufgeführte

"Johannes cappellanus de Kalant"

sein wird.


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Nr. XXXVII.

Der Vogt und der Rath der Stadt Rostock bezeugen, dass sich die Bürger von Ribnitz des lübischen Rechts bedienen.

D. d. 1257. April - Mai.
Original im Archive der Stadt Lübeck.

Omnibus hanc litteram inspecturis aduocatus et consilium Rostochiensis in eo, qui est salus, gaudium et salutem. Nouerit series uestra, quod burgenses de Rybeniz utuntur eo iure uel iustitia, quali nos utimur et Lubicenses. Ne aliquis contra hoc ambiguum dicat auf habeat, hanc litteram sigillo nostre ciuitatis duximus roborandam. Datum Rozstok, anno domini M° CC° LVII°, infra Pascha et Penth.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Lübeck gedruckt im Urkunden-Buche der Stadt Lübeck, Nr. 235.


Nr. XXXVIII.

Der Fürst Waldemar von Rostock versetzt die Stadt Alt-Kalen nach dem Dorfe Bugelmast und bestätigt der Stadt Neu-Kalen alle Privilegien, welche die alte Stadt gehabt hat, nach der Hufenzahl dieser alten Stadt, schenkt ihr auch die Fischereigerechtigkeit auf den Seen Kummerow und Wutzelense und erlaubt ihr den Ankauf des Dorfes Warsow.

D. d. Ribnitz. 1281. Junii 5.
Nach einer Uebersetzung im grossherzogl. meklenb. Geh. u Haupt-Archive zu Schwerin.

In dem nâmen der hilgen vnd vnscheiden dreiuoldicheit. Woldemarus van gades gnâden ein here van Rostogk al den iegenwerdigen vnd nakômelingen, die sehen werden desse schrifft, sâlicheit in dem sâlichmâker allen. Vppe de werdt die iennen, de dâr scheen

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in der tîdt, nicht vorgân thosamende midt der tîdt, so issett nutte, dat me die reddelichen scheffte dorch wârhafftige schrifftenn êwich werden gemâkett. Darummme wille wy lâten kâmen tho der witschop so woll den iegenwerdigen, also den thokâmenden, datt wy mitt sinnigem râde vnser hôuetlûde hebben thogelâten tho kâmende de Stadt Kalandt in dat dorp, welkes genômett wass Bugelmast, vnd hebben gegeuen der genanten stadt Nienkalandt vnd sînen lêdemâten alle rechtigkeitt vnd vullenkâmen vrîgheitt, welcker die olde Stadt sick gebrûcket hefft, vnd wi vorth beuestigen alle priuilegia vnd alle artikell der priuilegien, welker sie van vnsen vôroldern gehatt hebben, vnd wy begêren sie furder gentzliken mêr tho mêrende, wen tho ringernde, in allen stucken, wy ôck thogeuôgett hebben der êrgenanten stadt Nienkalandt die hôuen nach dem talle vnd vrîgheitt der hôuen, so sie vns âpenbârlich in der êrsten stadt belegen sindt. Vordan wy lêuen vnd leif hebbende sindt die thowassinge der vâken genômden stadt Nienkalandt, so wy ehr gegeuen hebben dorch vnser witschop vrîge macht, sunder den wâdetôge, to visschende in dem sêhe Kummerow vnd in dem sêhe Wutzelense wente tho der markinge vnser eigen wâter. Wêret ôck die sulue stadt dorch mennichfoldiger thowassinge des rîkedômes besinnigde, dat dorp Warsow mitt den hôuen, die dâr tho belegen sindt, tho kôpende, so hebbe wy diesser genanten stadt geghundt, se dat dorp vôrberôrt mit den hôuen in eren brûkingen mach wandelen dorch solcke vrîgheitt, so alse van den hôuen der stadt bâuen vdtgesprâkenn vnd berûrt is. Vp die werde dat vnse gescheffte so woll van vns alse van vnsen eruen wisse geholden werden vnd vnuorwandelt blîuen mach, so geue wy der gedachten stadt Nienkalandt diesse iegenwerdige schrifft dârût gemâkett beuestigett mit sekerheitt vnsers ingesegels mit den nâmen der tûge, die dâr iegenwerdich wêren, tho einer sekerheitt. Die tûge sint die: Johan Moltke, vnse spîsedreger vnd vagett in Kalandt, Johan Babbe, Reddach, Frederick van Kerckdorp, Diederich, Lippold, Bertelt brôder vam Kalande, Marqwartt van Dragen, Marquart van Rensow, rider, Nickell van Presentin, Nickell, Eggerdt van Dragenn,

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Hinrich Klobesowe, Hinrich Kelle, Albrecht Niger, Johann Meineken sone, Hinrich Slauen, Wolmern, vnde vele mer ander. Geschên vnd gegeuen tho Ribbenitz, im iâr des heren MCC vnd LXXXI, des veften dâges des mântes Juny.

Nach einer in zwei Exemplaren im Archive zu Schwerin aufbewahrten, sehr incorrecten, plattdeutschen Uebersetzung, nach Abschriften aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh.

Der Name Bugelmast wird richtig sein, da es auch eine Familie Buggelmost, auf Deutsch-Bützin, gab; vgl. oben S. 18.


Nr. XXXIX.

Der Fürst Nicolaus von Rostock bestätigt dem Kloster Dargun die von den Fürsten Heinrich von Meklenburg und Nicolaus von Werle geschehene Erwerbung der Mühle zu Neu-Kalen, des Dorfes Dam mit dem See und des Dorfes Alt-Kalen mit dem See und der Burg und dem Thurme, welche abgebrochen sind und nicht wieder aufgebauet werden sollen, alles zum Eigenthume.

D. d. Rostock. 1311. Febr. 5.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenb. Geh. und H. Archive zu Schwerin.

Nos Nicolaus dei gracia dominus de Rozstok vniuersis Christi fidelibus hanc litteram visuris protestamur, quod nos conuentionem habitam inter dileclos patrueles nostros dominos Hinricum videlicet dominum Magnopolensem et Nicolaum dominum de Werle, ex vna, et fratres monasterii Dargunensis, parte ex altera, super venditione et emptione horum bonorum: molendini scilicet in Noua Kalant cum fundo, proprietate et totali suo censu, item ville Dam, proprietatem, cum suo integro stagno, item ville Antique Kalant, fundum, proprietatem, cum totali suo censu, cum stagno adiacente, cum castro et turre destructis, que ultra reedificare nolumus, gratam et ratam habentes, annuimus annuentes, approbamus approbantes, nostro secreto,

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quo nunc pro maiori utimur sigillo, confirmamus confirmantes, prefato monasterio Dargunensi illibatam et inconuulsam perpetuo volumus conseruari. In cuius rei testimonium huic littere nostrum secretum, quo, ut supra diximus, pro maiori vtimur sigillo, duximus apponendum. Testes sunt predicti domini Hinricus Magnopolensis et Nicolaus de Werle, Vicko Molteke, layci; clerici: Johannes abbas in Dargun, Fredericus tunc prior, Johannes de Pomerio, Hinricus de Robele, Johannes de Rozstok, monachi ibidem, et alii quam plures. Datum Rozstok, anno domini M ° c c c °XI, in die beate Agathe virginis et martyris.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kräftigen, grossen Minuskel. An einer Schnur von rothen linnenen Fäden hängt ein rundes Siegel von ungefähr 2 Zoll Durchmesser, in dessen Felde ein vorwärts gekehrter Helm mit zwei mit Pfauenfedern besetzten Stierhörnern auf einer mit einer Lilienkrone geschmückten Stierstirne steht; Umschrift:

Umschrift

Das Wort "destructis" ist von der Hand des Schreibers der Urkunde neben dem Worte "turre", welches grade eine Zeile schliesst, auf den Rand beigeschrieben.


Nr. XL.

Die Brüder Otto und Harnit Römer gestatten dem Beteke von Kerkberg und dem Otto von Retzow die Einlösung ihres Gutes zu Leussow, welches ihnen gehört hatte und von Gotemar von Retzow, Otto's Vater, seiner Tochter für ihren Vater Zabel Römer zum Heirathsgut gegeben war.

D. d. 1370. Mai 12.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Ich Otte Romer vnde ich Harneyt Romer brůdere wy bekennen ôpenbâre vor allen gůden lûden, de dessen bryf hôren, lezen edder anzên, dat wy hebben vnse gůd t v ring Loysowe dân t v ring lôsende myt vuller

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macht vnses leuendes vnde myt berâdenem můde Beteken van Kerkberghe vnde Otte Retzowe vnde eren rechten erfnâmen, dat vnse was vnde Ghotmer van Retzowe, Otten vader, hadde mede gheuen sîner dochter vnseme vâdere, her Tzabel Romere, den allen vnse here god gnedich zê, vnde den vôrnůmeden beyden t v ring v erer lôsinke stunt: dat hebben ze vns ghantzeleken betâlet, dat wy edder vnse erfnâmen ze edder ere erfnâmen nerghene vmme doruen mânen van des ghůdes weghene, wêret dat ze iumment dâr ane wolde beweren edder ere erfnâmen, dâr wil ze edder vnse erfnâmen af vntrichten, wo eyn lantrecht ys. Desse vôrbescreuen zâke lôue wy stede vnde vast t v ring holdende. T v ring eyner grôteren bewârinke so hebbe wy dessen bryf bezeghelet myt vnsen inghezeghelen vnde myt Egkert Vrygberghes, dat hyr vôr hanghet t v ring tûghe, de gheuen ys na godes bôrt drutteynhundert yâr in deme zôuenteghesten yâre, des sondaghes alze me zank Cantate domino canticum novum etc. .

Nach dem Originale auf Pergament in einer kleinen Minuskel. An Pergamentstreifen hangen 3 runde Siegel aus ungeläutertem Wachs:

1) mit einem längs getheilten Schilde, welches in der rechten Hälfte zwei Queerbalken, in der linken Hälfte eine halbe Lilie hat, aus deren unterm Winkel eine Blume hervorwächst; Umschrift:

Umschrift

2) mit einem längs getheilten Schilde, welches in der rechten Hälfte eine halbe Lilie, aus deren oberm Winkel eine Blume hervorwächst, und in der linken Hälfte drei Queerbalken hat; Umschrift:

Umschrift

3) mit einem Schilde, welches einen rechten Schrägebalken hat; Umschrift:

Umschrift
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Nr. XLI.

Otto von Retzow verkauft an Beteke von Kerkberg seine Besitzungen im Dorfe Leussow, unter Zustimmung der Brüder Otto und Harnit Römer.

D. d. 1376. Aug. 29.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenb. Geh. und H. Archive zu Schwerin.

Ich Otte Retzowe bekenne ôpenbâre vor allen gůden lûden, de dessen brêf hôren, lesen edder anzên, dat ich hebbe vorkoft myt mînen rechten erfnâmen na râde mîner nêghesten Beteken van Kerkberghe vnde sînen rechten erfnâmen wes ich hadde in deme dorpe t v ring Loysowe vnde binnen der veltschêde an wâtere, an weyde, an holte, an wische, an lande, vnde an richte, an dêneste, vnde he heft my dat gůd gûtleken betâlet, dat ich edder mîne erfnâmen Beteken de vôrnůmet ys edder sîne erfnâmen nerghende vmme darf mânen van des gůdes weghene. Dessen vôrscreuenen kôp lôue ich myt mînen rechten erfnâmen vnde mit mînen medelôueren, alze Otte R o hoch v mer vnde Harneyt syn brôder stede vnde vast t v ring holdende deme vornůmeden Beteken van Kerkberghe vnde sinen rechten erfnâmen vnde t v ring wârende, wo eyn lantrecht ys. Tu eyner grôteren bewârinke hebbe wy vôr dessen brêf henghet vse inghezeghele, de gheuen ys na godes bôrt drutteynhundert yâr in deme zôuenteghesten yâre, des hilghen dâghes sunte Johannes baptisten alzo em af ghehowen wart sîn hôuet.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen Minuskel, von derselben Hand, welche die Urkunde vom 12. Mai 1370 geschrieben hat. An Pergamentstreifen hangen 3 runde Siegel aus ungeläutertem Wachs:

1) mit einem Schilde, auf welchem drei aufgerichtete Pfeilspitzen mit Widerhaken (Strale) in den Schildwinkeln stehen; Umschrift:

Umschrift

2) das Siegel des Otto Römer und

3) das Siegel des Harnit Römer, wie sie an der Urkunde vom 12. Mai 1370 hangen.


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Nr. XLII.

Beteke von Kerkberg verkauft an den Knappen Jacob Zartwitz drei Hufen zu Rechlin.

D. d. 1374. Aug. 24.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Wêten sch oe ulen alle de iêne, de dessen brêf seen vnde h oe ren lezen, dat ik Beteke van Kercberghe mit mynen rechten eruen hebbe vorkoft vnde vorlâten vnde in desser ieghenwardicheyt tů eyneme rechte kôpe vorlâte deme êreleken knapen Jacob Tzartevissen vnde synen rechten eruen drê hůuen tů Reddechlyn, der twê nu bûwet Thydeke Koler vnde de eyne bûwet Thydeke Malan, dâr heft he my eyne gantze nůghe vôr ghedân, alse wy vnses kôpes hebben eyn ghedreghen, vnde lâte em de mit alsodâneme rechte, alse ik de hebbe hat vnde beseten mit h oe uen, wůrden, kôten, also se ligghen an acker, an velde, an weghen tů vnde af vnde an vnweghen, mit holte, husch, st u hoch v de, brůk, torf, můr, wysch, gras, weyde, hoy, mit wâter, invl oe te, tůvl oe te vnde vtvl oe te, mit vischerye, mit pacht, tyns, deenst, tegheden, rôkhůn vnde mit aller nůt, vrucht vnde tůbehôre, alse ik de dâr ane hebbe ghehat, vnde wil vnde schal em der ghewâren vôr alle de iêne, de vôr recht willen kômen, alse eyn lantrecht is. Vppe dat desse kôp stede vnde vast blyue vnde van my vnde mynen rechten eruen edder van mynen nak oe melynghen nycht ghebrôken edder vorst oe ret werde, so hebbe ik Beteke van Kercberghe vôrbenůmet dessen brêf ghevesteghet myt myneme inghezeghel. Na godes bôrd in dem dûzendesten drêhunderdesten veer vnde z e-ring euenteghesten iâre, in s u hoch v nte Bartolomeus dâghe des hilghen apostoles.

Wappen

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen, gedrängten, dicken Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt das hier abgebildete schildförmige Siegel mit 4 linken Spitzen und der Umschrift:

Umschrift
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Nr. XLIII.

Der Herzog Heinrich d. A. von Meklenburg und seine Gemahlin Margarethe stiften in der Kirche des Klosters Tempzin Seelenmessen für sich und ihre nächsten Angehörigen mit 20 Mark jährlicher Hebung aus der Orbör der Stadt Sternberg.

D. d. (Sternberg). 1466. März 23.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Ik her Hinrik Haghenowe bêdegher des gadeshûszes sunte Anthonii to Temptzyn boleghen in deme stichte to Sweryn bekenne vnde botûghe âpenbâre an desseme brêue vor my vnde myne nakômelinghe, dat de hôchghebôrne furste hertich Hinrik de oldere hertoghe to Meklenborch, furste to Wenden, Rostok vnde Stargharde der lande here, myt vulbôrt vnd willen der hôchghebôrn furstynnen syner lêuen hûsfrôwen vor Margareten, hefft pûr vnde lûtter vmme gadeswillen vnde des lêuen hillighen vâders sunte Anthonii gheuen vnde lâthen, leth vnde ghifft ieghenwardich twintich mark gheldes ghûder munthe, also tôr Wismar vnde tho Lubek ghenghe vnde gheue zynt, in der ôrb oe r des gheldes, dat he iârliken plecht to bôrende van deme râde thôme Sterneberghe, dâr vôr to êwighen tyden schal alle dâghe werden êne misse in deme gadeshûsze sunte Anthonii to Temptzyn tho deme altare, dat nu nyge bûwet is in dat norden vnder den mynsten oe rghelen, vnde van den missen schal me alle wekene twê synghen, also des donredâghes van deme hillighen lîchamme vnde des dynxstedâghes van deme hillighen crûce, vnde ôk alle iâre schal me, wan de hôchghebôrne furste êrghenant myt syner hûszfrôwen vnde furstynnen in god vorstoruen syn, vnde ere olderen vnde kyndere vnde syne hûsfrôwen, also vor Jutte vnde Ingheborch in god vorsthoruen, hertich Olrike eren sône, vnde ôk den hôchghebôren fursten in god vorstoruen hertich Frederic van Luneborch vnde syne furstynnen vor Magdalenen vnde hertich Berend eren sône ôk in god vorstoruen vnde hertich

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Otten synen brôder alle boghân vnde dechtnisse twîge in dem iâre hebben myt vigilien vnde selemissen, also de hôuetbrêff ôk vthwiszet, de dâr vp vorseghelt is van deme êrghênomeden heren vnde furstynnen. Alle desse stucke vnde articule lâue ik her Hinrik Haghenowe bêdegher vôrbonômet vôr my vnde vôr myne medebrodere vnde heren vôr vns vnde vnsze nakômelynghe to êwighe tyden stede vnde vast vnbrekeliken to holdende, vnde hebbe des to tûghe vôr my vnde myne nakômelinghe vnde myne brôdere vnde heren myn ingheseghel henghet vnde henghen hêten an dessen breff, dede gheuen vnde schreuen is na gades bôrd dûsent veerhundert dâr na in deme sosvndsostighesten iâre, amme sondâghe alse me synghet in der hillighen kerken Judica me deus. An vnde âuer gheweszen vnsze lêuen ghetrûwen borghermêstere vnde râedmanne vnszer stad Sterneberch, Reymer van Plessen to Tzulowe, Hans Redekstorp tôme Boltze vnde Henneke Bulowe van Tzibbule vnde andere lôuenwerdiglie vnszer lêuen ghetrûwen.

Nach dem Originale; das Siegel ist abgefallen.


Nr. XLIV.

Die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg fundiren eine neue herzogliche Domherrenstelle an dem Dom-Collegiat-Stifte zu Rostock und dotiren sie mit der Pfarre zu Belitz.

D. d. Schwerin. 1501. Mai 23.
Nach einer gleichzeitigen Abschrift im grossherzogl-meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Nos Magnus et Balthasar, fratres, dei gracia duces Magnopolenses, principes Slauie, comites Swerinenses, Rostock, Stargardie et ceterarum terrarum domini, vniuersis et singulis cuiuscunque status hominibus presentes nostras litteras inspecturis, lecturis vel audituris et presertim reuerendo in Christo patri ac domino

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domino Martine episcopo Caminensi, domino et amico nostro, ac illi vel illis, quos infrascriptum tangit vel tangere poterit negocium quomodolibet in futurum, pium in Christo zelum. Quoniam temporalia temporum momentis abolentur, nec passim omnibus simul innotescant, ea que nunc presencia sunt, posterorum memorie prodere decreuimus: cupientes igitur in parrochiali nostra sancti Jacobi Rostoccensi, Swerinensis diocesis, ecclesia, quam dei et sedis apostolice gracia annuente, non sine grandi difficultate, eciam cum irrigacione sanguinis et rorum dispendio, collegiatam fieri procurauimus, cultum diuinum diatim adaugere ad laudem et gloriam omnipotentis dei intemerateque virginis matris eius Marie ac tocius supernorum curie triumphantis, necnon nostri et nostrorum viuorum ac mortuorum profectum et salutem, ecclesiam parrochialem in villa districtus nostri Slauie nomine Belitze, Caminensis diocesis, cum omnibus et singulis suis fructibus perpetuis et accessoriis in prebendam canonicalem dicte ecclesie Rostoccensis collegiate dare, deputare et assignare dignum duxinius, prout presencium vigore damus et deputamus et assignamus imperpetuum, ita vt possessor eiusdem ecclesie in Belize de cetero et inantea canonicus prebendatus censeri debeat et esse in memorata ecclesia Rostoccensi in omnibus ac per omnia, instar aliorum octo in prima erectione per nos et nostram donacionem designatorum, habiturus inter eos et cum ceteris inibi canonicis stallum in choro et locum in capitulo cum participacione omnium et singulorum distribucionum manualium ceterorumque emolumentorum et obuencionum communium, quacunque veniant appellacione, ab inicio erectorum et post ad huiusmodi ordinatorum et ordinandorum: que res vt firmiori subsistat fundamento, vobis patri et domino Caminensi omnibusque et singulis supra designatis, quorum communiter auf diuisim interesse poterit, attente supplicamus, quatenus, ne tam pium tamque zelosum quouis pacto interrumpatur propositum, id prosequi et vestri consensus documento autorisare, quidquid denique in eiusmodi negocio vltra neccessarium fuerit, reuerendo in Christo patri ac domino domino Conrado episcopo Swerinensi, eciam domino et amico nostro, tamquam ordinario, seu illi vel illis, quibus ipse velit precum nostrarum intuitu committere, dignemini exequen-

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dum, ita vt non obstante alteritate diocesis ecclesia illa Belitze pro prebenda ecclesie Rostoccensis intituleter, vniatur et incorporetur, citra tamen defraudacionis iure et administracionis sibi debite, ad quam idem canonicus presbiterum ydoneum eius vices gereutes seu vicarium perpetuum ordinandi habeat indultum, relicta illi prouisione competenti ex proventibus eiusdem ecclesie, nobis ac nostris legittimis heredibus semper imposterum saluo iure patronatus, quod dudum prescripsimus ad eandem, vobisque et archidiacono Diminensi ac vestris successoribus manente iurisdictione, quam hactenus habuistis in eam ipsam ecclesiam, in vicerectorem inibi residentem populumque sibi commissum. In quorum omnium et singulorum fidem et euidens testimonium presentes nostras fundationis et erectionis litteras sigillorum nostrorum appensione iussimus communiri. Datum in castro nostro Swerinensi anno salutis Christiane supra millesimum et quingentesimum primo, die dominica, vicesima tercia mensis May.

Am 26. Junii 1501 bestätigte der Bischof Martin von Camin die vorstehende Stiftung, unter Zustimmung des Archidiakonus Paul Cotzke zu Demmin. Am 2. Julii 1501 übernahm der Bischof Conrad von Schwerin die Commission zur Ausführung des für seine Diocese Notwendigen.


Nr. XLV.

Die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg bestätigen den Tausch, der zwischen dem Magister Johann von Greben, Domdechanten zu Rostock, mit der Petrikirche und der Dechanei zu Rostock, und dem Doctor Heinrich Boger mit der Kirche zu Belitz und einer Dompräbende zu Güstrow auf Lebenszeit getroffen ist.

D. d. Strelitz. 1501. Junii 20.
Nach dem Originale im grossherzogl. mekl. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

Wy Magnus vnde Baltazar van gots gnâden, ghebrôder, hertoghen to Mecklenburg, fursten to Wenden, grâuen to Suerin, Rostock, Stergarde etc. . der lande

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heren, bekennen ôpenbâr in dessem vnsen brêue vôr vns, vnnse eruen vnde nakômelinge, ôk vôr alsweme, so alse de werdighen heren vnse andechtighen mêster Johan van Greben, deken to Rostock, vnde doctor Hinricus Bogher, kerckhere to Bêltze etc. ., in vôrtyden van vns in vnsen landen myt lêhnen irkant sint, syn wy vmme ores vordênnstes willen vth merckliker ôrsâke itzunt bsunderen one gunstighen genêghet, in sodâner mâte dat se myt vnseme wêtten, willen vnde vulborde, de wy one iegenwerdigen vorgunnen, ore lêhne, bynâmen mêster Johan van Greben de kerken to sunte Jacop to Rostock myt der prôuende vnde dekenie dâr sulues, vp eyn, vnde doctor Hinrick B oe gher de kerken to Bêltze, ôk de prôuenden to Gustrow, der de seliger doctor Antonius Gronenwalt leste besitter was vôr ome, vp ander syden, vnder seck môghen na rechtes vorlôue vmme setten lâten, vulbôrnde dâr beneuen, ifft de êrbenômede her Hinrick na gots vorhenginghe van dôdes weghen eer affghinge, wen de îrgenante her Johan, dat dorne suluen herenn Johan vryg, wisz vnde seker wedderghanck dorch vnsen gunst blîuen schal to der bôuen bestemmeden kerken, prôuenden vnde dekenie, dâr to behôrich, myt sodâneme beschêde, dat de twê lehne bynâmen de kerke to Bêlize vnde de prôuende to Gustrow êrberôrd schullen denne vns vnde vnsen gensliken vorleddighen, de to vorlênende, weme wy willen, doch ifft de vîlbenômede doctor Hinricus mêster Johannis dôt beleuede, so van vns he vnder des neyn ander lêhn enkrêghe, vorgunnen wy ome den wedderghanck to der vpghemelten prôuenden to Gustrow, so dat wy iowelkem syn tôbetêkende in der mâte gerne willen wedder tokâmen lâten vnde anders nêmande lênen. Desser dinge alle to bekantenitze vnde lôfflikem bewîse hebben wi bâuen bescreuen Magnus vnde Baltazar ghebrôder hertogen to Mekelenburg etc. . vôr vns vnde vnse eruen vnde nakômelinge vnnse ingesegel an dessen brêff witliken hêten hangen, ghegeuen to Streiltz in vnseme lande tho Stergarde int iâr der ghebord Christi veffteynhundert vnde eyn, amme sondâghe na Viti.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer stumpfen Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt ein zerbrochenes herzogl. meklenburgisches Siegel.


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Nr. XLVI.

Der Bischof Martin von Camin committirt den Bischof Conrad von Schwerin, den Dr. Heinrich Bogher in die einer rostocker Dom-Präbende incorporirte Pfarre zu Belitz einzuführen und den Tausch derselben gegen die rostocker Dechanei mit dem Mag. Johann Greben auszuführen.

D. d. Stettin. 1501. Jun. 26.
Nach dem Originale im grossherzogl. mekl. Geh. u Haupt-Archive zu Schwerin.

Reuerendo in Christo patri et domino domino Conrado, ecclesie Suerinensis episcopo, domino et fratri nostro, Martinus, dei et apostolice sedis gratia episcopus Caminensis, obsequiosum in Christo affectum. Pastoris curam in ecclesia gerentes, ea, quibus cultus augetur diuinus, tanto altentius exequimur, quo magis nos teneri censemus: vnde venerabilem et egregium dominum ac magistrum Hinricum Bogher, theologie doctorem, cum illustrium principum ac dominorum ducum Magnopolensium credentialibus litteris nobis commendatum et ad eorum instantiam super in corporatione ecclesie in Beltze, diocesis nostre, pro prebenda Rostoccensi iuxta tenorem fundationis beniuole exauditum, vobis duximus dirigendum et presencium tenore dingimus ea condicione, vt, ad ammouendum omnem ambiguitatis scrupulum, eidem domino Hinrico, ad dictam ecclesiam in Beltze dudum per felicis recordationis predecessorem nostrum Benedictum instituto, iam occasione huius erectionis per nos approbate de prememorata prebenda prouidendi ipsumque ad illam inducendi seu induci ac de omnibus et singulis illius fructibus eidem responderi mandandi cum ceteris ad hec obseruari solitis plenam habeatis facultatem, quo super vices nostras vobis impresenciarum committimus per expressum; preterea quia permutacionem certorum beneficiorum sibi incumbere asserebat cum venerabili viro domino et magistro Johanne Greben, ecclesie collegiate sancti Jacobi Rostoccensi decano, humiliter id petentibus libenter annuentes, beneficia, que coram vobis duxerint nominanda, signanter dictam ecclesiam

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sancti Jacobi cum decanatu et prebenda annexis, ex vna, et supra designatam nouiterque erectam ex ecclesia nostre diocesis Beltze prebendam, in Rostoccensi ac aliam in sancte Cecilie Gustrowensi ecclesiis, ex altera partibus, transponendas, quantum nostra interest, vestre caritati similem transponendi per presentes indulgemus potestatem. Datum in opido Stetin anno a natiuitate domini millesimo quingentesimo primo, die sabbati, vicesima sexta mensis Junii, nostro sub sigillo presentibus appenso.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt ein rundes Siegel aus rothem Wachs, auf welchem Johannes d. T. mit dem Agnus Dei in der linken Hand unter einer gothischen Nische steht, an welcher rechts ein Wappenschild mit einem durchgehenden Kreuze hängt; Umschrift:

Umschrift

Nr. XLVII.

Die Herzoge Balthasar und Heinrich von Meklenburg verleihen dem Hans Dhume auf Lebenszeit für den Eröffnungsfall das Burglehn zu Sagsdorf, welches Hans Bevernest (auf Ruchow) inne hat.

D. d. Doberan. 1506. März 8.
Nach einer vidimirten Copie im grossherzogl. mekl. Geh. u. Haupt-Archive zu Schwerin.

Van gots gnâden Baltasar vnde Hinrick geuedderen, hertogen to Mekelenborch, fursten tho Wenden, grauen to Swerin, Rostock vnd Stargarde der lande etc. . heren, bekennen in vnde mit dussem vnsem âpen brêue vôr vnns, vnnse eruen, nachkhomen vnde sust vôr ydermeniglich, dat wie mit gûden, trûliken râde, frîgen willenn vnde wêten, vmb manichfoldiger getrûwer vnde vlîtiger dênst, szo vnns vnser lieber getrûwer Hans Dhume in vorschîner tîdt gethânn vnnd hinforder thun kan, schall vnde will, vnnd gnediger toneygung, szo wy tho eme trâgen, dat burgkhlêhenn to Sackstorp mit aller vnde iôwelker frygheyt, gerich-

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ticheit vnde togehôringhe, wo menn dat benômenn mach, vppe aller frîgeste vnde quîteste dat sulueste purgblêhenn dy duchtige vnnse lêue getrûwerHans Beuernest vnde sîne vôrfarn van alder inehat, beseten, gebrûket vnde genutet hebben vnde noch inne hefft, bosittet, gebrûket vnde genutet, in aller mâten, wo dat sulue an vns, vnser herscop mit allen gnâden, frigheyden vnnde gerechticheyten vppt aller frigeste fallen kan vnnd mach, eme, wen sik sulk lêhn vorlediget, seyn leuenn lanck dat sulue aldens intoheben, to besitten, to gebruken vnde to benutten gegeuen vnnd vorlêhen hebbenn, geuen vnde vorleyhn gedachten Hannszen Dhume sein leuen lanck sulck obgemelte gût vnd burchlehn to Sackhstorp mit aller vnnde iêwelker tobehôringe vppt aller quîtest vnde frîgeste dat sulueste anfall[en] kann edder mach, inne der aller bestenn mâth vnnde form, wo dat sulue sîn schall vnde mach, inne to hebbende, to besittende, to gebrûcken vnde to benuttenn, in mâten wo bâuen berûrt, alls in crafft vnde macht dusses brêues, doch mit dussem bosceidt, dat he de brucke und sl ae gebom to Sackstorp in mâten wo syck dat eygent vnde gebôrt, in gûder bowâringe schal holdenn, wollen ene ôck by sulker gerechticheit, szo uel an vns, vnser herscap gefallen kann vnde mack, hanthebben, beschutten vnde beschirmen, doch vnns ann vnser ôurekeyt vnnde sunst eynem ydem seinen rechtenn âne schâdenn. Tho ôrkonde mit vser fursten vpgemelt beider anhangenden ingesegelnn to Dobbrann, sontags Reminiscere im vifftehenhundersten vnde sosten iâre vorsighelt.

Auschultata et collationata est presens copia per me Hinricum Westuall, clericum Raceburgensis diocesis, sacra imperiali auctoritate notarium, et concordat cum suo vero originali de verbo ad verbum, quod protestor manu mea propria.


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Nr. XLVIII.

Der Kurfürst Joachim von Brandenburg giebt die Güter zu Kerberg und Vettin, welche Henning von Kerberg auf Krümmel von dem Kurfürsten zu Lehn besessen hat und welche nach dessen Tode durch Versäumung der Lehnssuchung an den Lehnsherren gefallen sind, den Vettern Hans und Henning von Kerberg wieder zu rechtem Mannlehn.

D. d. Cölln a. d. Spree. 1514. Aug. 14.
Nach einer beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenb. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.

Wir Joachim von gotts gnaden marggraue zu Brandenburg, des heiligen Römischen Reichs ertzcamerer vndt churfürst, zu Stetin, Pommern, der Cassuben undt Wenden hertzog, burggraue zu Nurenberg undt furst zu Rügen, bekennen und thun kunth öffentlich mit diszem briue vor vns, vnser erben und nachkommen undt sunst allermengelich, nachdem dhann verschiner zeit Henning von Kerberg zu Krummel in gott verstorben vnnd seine nachgelaszene guter, so von vns zu lehen ruren, aus versumligkeitt, das dieselben zu rechter zeitt nicht gesucht, an vnns als die lehenherrn kommen undt gefallen, das wir demnach aus sondern gnaden unsern lieben getrewen Hannsen undt Henningen geuettern den Kerbergen vnnd iren menlichen leybs lehens erben solliche nachgelaszene lehenguter zu rechtem manlehen gnediglich gelihen haben, nemlich im dorff zu Kerberg neun hufen undt vierzehen wurde mit teychen, wischen, holtzungen, greszungen, ausfluszen undt einfluszen, item ein hof undt ein hufen zu Vettin, darzu das halbe schultengericht vff der wusten veltmarckh zu Littbeck, widerleyhen obgenanten Hannsen undt Henningen den Kerbergen undt iren mennlichen leibs lehns erben vorgeschriebene lehenguter zu rechten mannlehen i[n]n undt mit crafft ditts brieffs, doch also das sy vnd ir mennlich leibs lehns erben dieselben zu rechten mannlehen haben, so offt noht thuett, nehmen undt empfahen vnnd auch daruor

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halten, thun undt dienen sollen, als solches leben recht unnd gewonheit ist; wir verleihen inen hieran alles, was wir inen von gnaden wegen daran verleyhen sollen undt mögen, doch uns, vnsern erben undt nachkommen an vnsern undt sunst iedermenniglich an seinen rechten one schaden. Zu urkunth mit vnserm anhangenden innsiegell versiegelt vndt geben zu Kölnn an der Sprew am montag assumptionis Marie, der gepurde Cristi im funffzehenhundersten und vierzehenden iare.

(L. S.) Sebastianus Stublinger, doctor, cancellarius.

Nach einer im J. 1674 zur herzogl. meklenb. Lehnkammer eingereichten, nach dem Originale beglaubigten Abschrift. - Der Name Littbeck ist nicht ganz klar geschrieben.


Nr. XLIX.

Der Herzog Johann Albrecht von Meklenburg belehnt den Georg Rohr mit dem halben Dorfe Krümmel und der halben Feldmark Göhren, welche Güter dieser von seinem Vetter Benedict Rohr gekauft hat, in der Art wie ihre Vorfahren dieselben besassen.

D. d. Schwerin. 1568. Oct. 25.

Wir Johann Albrecht von gottes gnaden hertzog zu Meckellenburgk, furste zu Wenden, graff zu Schwerin, der lande Rostock vnd Stargardt herre, bekennen vnd thuen kundt offentlich mit diesem vnserenn briefe fur vns vnd vnsere erben, nachdem der erbar vnser lieber getrewer Georgen Rohr, Carsten Rohrs seligen szon, von seinem vettern dem auch erbarn, vnserm lieben getrewen Benedictus Rohr dem jungern, Achim Rohrs seligen szon, zum Krummel, aus vnser gnedigen schriefftlichen Vergünstigung vnd Zulassung, auch mitt des verkeufers negsten agnaten vnd lehnserben, alsz Otten, Mertenn, Joachim vnd Berndt vettern vnd brudern der Rohre einhelligem rath vnd bewilligung, das halbe dorff vnd feldmarcke zum Krummell sambt der halben feltmarke Goher, wie die allenthalben in iren grentzen vnd scheiden gelegen, mit allen zugehorenden, erbaweten vnd vnerbawten

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höfen, hufen, breiden, kempen, eckeren vnd wisschen, geradett vnd vngeradett, auch mitt pechten, zinsen, diensten, kirchlehen, zehentlemmern, rauchhunern, hohesten und vndersten gerichten, an hand vnd halse, auch mitt holtzungen, buschen, wälden, streuchen, iagten, weidewercken, wassern, sehen, wasserflussen, teichen, teichstetten, rohrungen, hutungen, gresungen, weiden, driefften, scheffereyen, viehehofen, sambt allen vnd ieden anderen zugehorenden hochheiten, herligkeiten, frey- und gerechtigkeitten, wie der verkeuffer, seine eltern vnd vorfaren dieselben gueter auffs freieste vnd zum besten innegehabt, besessen, genossen vnd gebraucht, zu einem rechten, beständigen, ewig werenden erbkauff für viertausendt vnd viertzig gulden muntze gekaufft hat, das er vns ferner darauff vndertenigs fleiss bittendt ersucht vnd angelangett, ime vnd seinen manlichen lehenserben angetzeigt erblich erkaufft vnd betzallett lehenguett zu einem rechten manlehen gnediglich zu reichen vnd zu leihen: Demnach haben wir angesehen seine zimbliche, billiche bitte, auch getrewe angenehme dienste, die er vns bishero geleistet vnd hinfurter desto getrewlicher vnderteniglich thuen soll, kan vnd will, vnd ime Georgen Rohren vnd seinen manlichen lehenserben obgemelt erkaufft lehenguet mit allen obenbenanten specificierten vnd andern ein vnd zugehorungen, nichts dauon ausgeschlossen, in aller massen der verkäuffer Benedictus Rohr, Achim Rohrs seligen szon, vnd desselben vorfahren, solchs fur sein vnd ire eigentumblich guett inne gehabt, bemessen, genutzett vnd gebraucht, zu einem rechten manlehen gereicht vnd geliehen, wie wir dasselb auch hiemitt kegenwertig vnd wissentlich in crafft diesz vnsers brieffs thuen vnd gethaen haben wollen, also das er vnd seine manliche lehenserben solch guett innehaben, besitzen, geniessen vnd gebrauchen mogen nach allem irem besten nutz, forteill vnd frommen, doch vns vnd vnseren erben an vnser furstlichen hoheitt, obirkeitt, gerechtigkeit vnd mandiensten vnd sonsten einem ieden seinenn rechten one schaden. Hierauff hatt mehrgedachter Georg Rohr vns geburliche, leiblich geschworene lehenspflicht geleistett vnd angelobtt, vnsz vnd vnseren erben getreu, hold, gehorsam vnd gewertig zu sein, vnser vnd der vnsern bestes, nutz vnd frommen zu werben vnd zu schaffen, schaden vnd nachteill ieder

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zeitt nach seinem vermugen zu warnen vnd durch alle mittel abzuwenden vnd vorzukommen helffen vnd alles das zu thuen, was von solchen lehenguetern ein getrewer lehenman von lehens vnd landes rechten vnd gewonheitt wegen schuldig und verpflicht ist, auch wie die vorigen besitzer solch geleistett vnd gethaen haben. Des zu vrkundt mitt vnserm anhangenden furstlichen secret besiegelt vnd gegeben zu Schwerin den XXVten monatstag Octobris nach Christi vnsers heilands geburt im funffzehenhundert vnd acht vnd sechszigsten iare.


Nr. L.

Der Herzog Johann Albrecht ernennt eine Commission zur Untersuchung und möglichen Schlichtung der Streitigkeiten, welche zwischen Joachim Rohr auf Neuhaus und Vivienz und Henning von Kerberg auf Retzow und Krümmel, an einem, und den Brüdern Curt, Wilhelm und Karsten von Retzow auf Leppin und Retzow, am andern Theile, über die beiderseitigen Gerechtsame an Retzow, Rechlin und Klopzow herrschen.

D. d. Güstrow. 1572. Jan. 31.
Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. und. Haupt-Archive zu Schwerin.

Vonn gottes gnaden wir Johans Albrecht Hertzogk zu Meckellenburgk, Furst zu Wenden, Graf zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt herr, entpieten euch denn erbaren vnseren Lehenleuten vnd lieben getrewen. Ewald Kamptzen zu Gudow vnd Hansen Linstowen zu Bellin vnsern gnedigen grus zuuor vnnd geben euch himitt gnediger meinung zu erkennen, das sich zwischen den auch erbaren vnserm rath, lehenleuten vnd lieben getreuen Jochim Rohrn zum Newenhaus sampt Viuientz vnd Henning geuettern den Kerckbergen zu Retzow vnd Krummel, clegern, an einem, Churten, Wilhelm vnd Kersten gebrudern den Retzowen zu Leppin vnd Retzow, beclagten, anders theils, Irrungen erhalten von wegen etzlicher mastung vnd anderer gerechtigkeitt mehr in den dörffern Re-

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tzow, Reddelin vnnd KIobtzow, wie ihr aus ihrem beiderseits mundtlichen anbringen bericht, gegenbericht, red vnd antwortt ferner nach notturfft zu uernehmen haben werdett. Damitt nun zu vorhuetung vnd vorkommung anderer beschwerlicher weiterung vnd vnhails, so sich in die lenge daraus möchte entspinnen, solchen gebrechen abgeholffen vnd also nachbarlicher will vnd einigkeitt dises fals widerumb zwischen ihnen aller seits angerichtet vnnd erhalten werden muge, so haben wir zu erkundigung derselben vnd ferner zu gutlicher vnderhandlung euch zu vnsern Commissarien deputirtt, Gnediglich begerendt, ihr wollet euch zum allerfurderlichsten vf ein gewissen tagk mitt einander in das dort Retzow verfugen, doselbst die Partheien, die ihr samptlich zeitlich gnug dahin vor euch citiren wollet, aller irrungen, so sie dises fals zusammen haben vnd euch der ein vnd der ander thail angeben wirtt, gegen einander notturfftig verhören, die mengel, die es bedurffen, in augen schein vnd sonsten alle notturfftige erkundigung daruber nehmen, auch die zeugen, so der ein oder der ander theil zu besterkung seines gerumbten fugs vnd gerechtigkeitt produciren vnd furstellen will, geburlich aufnehmen vnd an aides stadt vmb ihre dises fals habende wissenschafft befragen, was ein jeder aussaget, vf der partheien vnkosten mitt fleis lassen vffschreiben vnd alsdan allen muglichen fleis furwenden vnd versuchen, ob vnd damitt ihr sie aller solcher mengell halben in der guete zur pilligkeitt vnd freundschafft entscheiden vnd vorgleichen mugett, im fall aber die gutliche handlung in einem etzlichen oder allen puncten nicht statt finden, sondern vnfruchtbar vnd vorgeblich abgehen wurde, So wollet vns neben der Zeugen Aussage, wofern einige producirt werden, ewern grundlichen bericht, wie ihr die vmbstende vnd gelegenhaitt allenthalben befunden, auch woran vnnd an welchem theil der mangel erschinen, alsbaldt schriftlich dauon in vnsere Cantzlei vbersenden, damitt wir vns darauss nach notturfft zu ersehen vnd nach befindung der gelegenheitt ferner die pilligkeitt darin zu uorordenen vnd zu uorabscheiden haben mugen. In dem allen geschicht vnsere gnedige gefellige meynung. Datum Güstrow den XXXI Januarii, Anno LXXII.

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Inhalt:

B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.


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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne.

1. Vorchristliche Zeit.


a. Im Allgemeinen.


Bericht des Herrn Troyon aus Lausanne über die nordischen Alterthümer und deren Bearbeitung.

Stockholm, 15. Avril, 1846.

Très honoré Monsieur.

S i je ne Vous ai pas encore donné une relation du voyage que je Vous avais annoncée l'année dernière, c'est que, comme Vous le voyez par cette lettre, je me suis arrêté en chemin. Arrivé à Stockholm, je trouvai la collection d'antiquités fermée, à cause de l'absence de son directeur Mr. Hildebrand; j'attendis long temps et ne voulant pas être venu pour rien, j'ai remis la fin de mon voyage à cette année. L'obligeance de Mr. Hildebrand m'a pleinement dédommagé de ce retard, et j'emporterai de son musée bon nombre de dessins et d'empreintes, mais je crains bien de ne faire que Vous répéter ce que Vous connaissez déja. Quoiqu'il en soit, j'essaierai une esquisse générale, et si Vous désirez plus de dètails sur certains points spéciaux, Vous voudrez bien me le faire savoir.

L'étude des antiquités de la Suede présente d'assez grandes difficultés, parcequ'il manque de recherches dirigées dans un but archéologique et qu'il est rare de pouvoir apprendre, dans quel genre de tombeaux se trouvaient les objets réunis dans les collections. La plupart des auteurs qui ont écrit sur ce sujet,

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parlent bien plus de l'extérieur des monumens que de leur Intérieur. En un mot, il manque une statistique exacte des antiquités trouvés dans chaque province, travail indispensable pour pouvoir élever un système sur une base solide. Je me bornerai donc essentiellement à la citation des faits parvenus à ma connaissance.

Une différence assez sensible se présente entre les monumens de la partie la plus méridionale de la Suède, la Scanie entr'autres, et les autres contrées du pays. Au midi, même genre et même richesse d'antiquités que dans la Seeland: grands tombeaux avec salles sépulcrales, nombreux objets en pierre et en bronze. Au nord, la pierre et le bronze sont plus rares, le fer parait prédominer, en Norvège surtout, et les tombeaux avec salles de pierres n'y ont guère été remarqués. En Dannemark, on ne voit pas que je sache de Men-hirs, tandis que la Suède en possède plusieurs. Dans ce pays les arrangemens de pierres pour le couronnement des anciens rois, pour les sacrifices, les jugemens et les assemblées du peuple sont nombreux. On en voit representant la figure d'un cercle, d'un carré, d'un triangle aux côtés droits ou rentrans, ou d'un vaisseau avec ses mâts. Des arrangemens pareils entourent parfois la base d'un tumulus, ses côtés ou même son sommet. Quant aux pierres runiques elles sont généralement isolées et recouvrent presque toujours des tombeaux chrétiens. - Jusqu'à présent je n'ai pas de renseignemens positifs sur les retranchemens en terre des temps payens; ils paraissent avoir été plus généralement formés par des murs secs élevés sur des lieux présentant ordinairement une fortification naturelle. - Les tumuli existent en fort grand nombre. Certaines contrées sont couvertes de mamelons, dans lesquels on trouve souvent des urnes cinéraires avec des objects en fer. Un tumuli ouvert en Westrogothie mérit une mention particulière. Il recouvrait une salle sépulcrale en forme de T. Le long des parois de laquelle étaient des espèces de sarcophages à peuprès cubiques renfermant quelques instrumens en pierre et des squelettes d'hommes, qui n'avaint pu y être deposés qu'accroupis 1 ). Quoiqu'on ait dit à


1) Ueber die hockende Stellung alter Leichen vgl. man unten das Begräbniß von Plau in der Abtheilung der Urvolkgräber: S. 400 flgd.
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cet égard, cette manière de reployer le mort ne me semble guères l'attitude d'une personne assise. Ce fait n'est du reste pas unique. Mr. le Prof. Wiggert m'a dit que cette position avait été observée dans les environs de Magdebourg. J'ai mentionné dans ma Descript. des Tomb. de Bel-Air la même attitude dans les tombeaux les plus anciens du Canton de Vaud. Enfin j'ai vu à Berlin, chez mon compatriote le Dr. Tschudi, des momies qu'il avait rapportées du Pérou, dont les bras et les jambes étaient violemment reployés sur la poitrine et liés avec des cordes, évidemment dans un autre but que pour les tenir assis. Je sais que la position assise se retrouve aussi, mais elle diffère de celle dont je parle et on doit l'en distinguer. J'émettrai à cet égard une hypothèse que Mr. Jb. Grimm m'a fait l'honneur de citer dans le supplement de la dernière édition de sa mythologie allemande. Avec les momies de Mr. Tschudi, se trouvait celle d'un oiseau dont la tête était reployée vers l'aile gauche et les pattes ramenées sur le thorax, tandis que les oiseaux déposés dans les tombeaux égyptiens sont généralement étendus. Cet oiseau péruvien me rappela la position du jeune oiseau dans la coquille, et les squélettes humains, celle de l'embryon. La terre, dans la plupart des anciennes mythologies, étant considerée comme la mère universelle du genre humain, il me parait qu'on a voulu donner à l'homme la position de l'embryon en le faisant rentrer dans le sein de la mère universelle, avec la foi à une nouvelle naissance. Ce fait nous revélerait donc la croyance à une vie à venir, et cette foi était commune aux Gaulois, aux Germains, aux Scandinaves, ainsi qu'aux anciens Péruviens, ce dont je me suis assuré.

On a retrouvé dans quelques provinces suédoises, entr'autres en Wermland, des tombeaux construits avec de grandcs pierres et qui ne paraissent pas avoir été recouverts de collines. Le peuple les appelle les tombeaux des géants. Ils ont 12 pieds de long sur 4 de large; ce qu'ils renferment je n'ai pu le savoir. - On trouve aussi dans quelques endroits des urnes cinéraires deposées en grand nombre dans le sol, les unes à côté des autres, ce fait est du reste commun à la Poméranie. - Après ce coup d'oeil rapide sur les principaux monumens, je vais passer aux collections, mais

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en faisant observer que plusieurs des objets qui y sont réunis, ont été decouverts en terre sans trace de tombeaux dans des marécages ou parfois aucun dans des lacs.

Aprés avoir vu l'étonnante quantité des objets en pierre et en bronce receuillis dans la musée de Copenhague, on trouve pauvres à cet égard les collections de la Suède; mais il ne faut pas oublier que cette pauvreté serait une richesse pour un autre pays, Mecklenbourg-Schwerin excepté. Le coin en silex est commun. Les haches percées ne sont pas rares; quelques-unes sont terminées à une extremité par un tranchant, à l'autre par un marteau. A Calmar, chez Mr. le Dr. Eckman, j'ai vu une forme particulière. La pièce vue de côté présente la forme d'un losange irregulier et une épaisseur d'un à 2 pouces. On voit aussi dans les collections de Suède de beaux poignards en silex, des pointes de flêche et de lance, des ciseaux, des scies diverses et même des espèces de percets encore en silex, mais qui paraissent essentiellement de l'ile de Rügen. Le musée de Stockholm ne possède presqu' aucun vase en terre cuite, non qu'ils manquent dans les tumuli, mais parcequ'on les a presque toujours brisés sans les recueillir. A peine y en a-t-il 3 ou 4 en bronze. - Les épées de ce métal ont presque toujours une lame qui va se rétrécissant depuis la poignée pour s'élargir avant la pointe; la poignée est quelques fois ornée de spirales, d'autres fois elle a du être d'une autre matière que la lame. Jci, comme ailleurs, celts, pointes de lance, colliers et bracelets en bronze. - Les épées en fer paraissent être d'un usage fort ancien en Suède; elles sont généralement plus longues et plus larges que celles en bronze. Les tranchans de la lame sont parallèles et se recourbent brusquement vers la pointe. Plus tard, la croisière et le pommeau se recouvrent d'incrustations de filets d'argent. Une de ces pièces trouvée en Norvège, présente des entrelacs très pareils à ceux de mes agrafes de Bel-Air. Deux haches en fer des environs de Stockholm, sont également incrustées d'argent. L'age de ces pièces ne me parait par anterieur au 10 e siècle. L'argent s'incruste aussi sur le bronze dans les derniers temps payens, comme l'indiquent les monnaies trouvées avec ces objets. Grande est la variété des boucles, des fibules et des

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broches. Les agrafes, beaucoup plus rares, ne présentent plus les fines rayures des temps primitifs, elles sont profondement ciselées et parfois dorées et ornées de verres rouges. Quelques pièces offrent des entrelacemens modernes de l'Islande; elles témoignent ainsi d'un art scandinave et d'un art autre que celui des objets byzantiens déposés en grand nombre dans le sol de la Suède. - Il me resterait beaucoup à dire sur l'abondance des antiquités en métaux précieux employés pour colliers, bracelets, medaillons, broches et même pour grains de collier. J'ajouterai seulement en terminant que l'argent est beaucoup plus rare à Copenhague que l'or, tandis qu'à Stockholm il s'y retrouvre presqu' en même quantité.

Veuiliez, Monsieur, agréer etc. .

Troyon.     

Monsieur
Monsieur Lisch,
 
  archiviste, secrétaire de la société archéologique
et historique de Mecklenbourg-Schwerin.
  Schwerin.
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Alterthümer in der Gegend des Müritz=Sees.

Vgl. Jahresber. III, S. 41 und 64 flgd.

Die Unterzeichneten begaben sich am 23. September d. J. nach Klink bei Waren an der Müritz, um die dortigen Gräber und sonstigen Stellen, wo bereits Alterthümer gefunden sind, zu untersuchen und nötigenfalls aufzugraben. Bei diesem Geschäfte erfreueten sie sich nicht allein der freundlichsten Aufnahme und bereitwilligsten Unterstützung des Herrn Gutsbesitzers Kähler auf Klink, sondern auch der Hülfe des Herrn von Randow zu Bök. Letzterer ist mit den zu Klink vorhandenen Localitäten und den dort gemachten Funden von Alterthümern durchaus bekannt und hat hier schon seit vielen Jahren selbst nach Alterthümern gesucht.

Zuerst begaben wir uns, nach einer vorläufigen Betrachtung der hauptsächlichsten Oerter, wo Alterthümer gefunden sind, nach den Tannen nördlich vom Hofe, unweit der Ziegelei, wo eine Hügelreihe von weichem, gelben Sande sich neben einer Niederung an der Müritz, die mit Erlen bewachten ist und der Kollin heißt, erhebt und von Osten nach Westen sich fortsetzt (vgl.

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Jahresber. III, S. 41). Hier lagen Steine zu Tage, die sonst in diesem weichen Sande nicht vorkommen. Beim Nachgraben zeigten sich Steinlager, zum Theil in Kreisform, 2 bis 3 größere und kleinere Pflastersteine über einander, dazwischen und darunter Urnenscherben, Asche und Kohlen: also offenbar alte Grabstellen; indessen fanden sich an mehreren untersuchten Stellen weder ganze Urnen, noch sonstige Alterthümer. Der Lage nach, am südlichen Abhange des Sandhügels, und der etwa 1 Ruthe im Durchmesser haltenden flachen Steinsetzungen zufolge möchte hier ein Wendenkirchhof gewesen sein.

Demnächst besuchten wir die Stellen auf dem nördlichsten Theile des Gutes, welcher der Berendswerder heißt und bis an die Elde reicht. Auf den Höhen nördlich und nordwestlich sind kleine Kegelgräber gewesen, welche Broncesachen geliefert haben und vom Herrn von Randow früher aufgedeckt sind (vgl. Jahresber. III, S. 64).

Besonderes Interesse gewährte ein Sandhügel an der Elde, westlich etwa 200 Schritte von dem Fährhause, Bellevue genannt, wo offenbar Feuersteinmesser geschlagen sind (vgl. Jahresber. III, S. 41 u. IX, S. 362). Die Oberfläche ist so mit diesen spanförmigen Feuersteinen bedeckt, daß man Bruchstücke auf jedem Schritte trifft; indessen tiefer als 6 Zoll unter der Oberfläche, als wie tief geackert ist, findet sich keine Spur solcher Feuersteine, wie wiederholte Grabungen uns überzeugt haben. In diesem weichen, durchaus steinlosen Boden entdeckten wir eine Stelle mit dem Fühleisen, wo Steine unter der Oberfläche lagen; beim Graben fanden wir 2 flache Kalksteine, wie sie bei Sembzin vorkommen, und 6 geschlagene oder gespaltene Sandsteine; dazwischen lagen Scherben einer grobkörnigen Urne ohne Verzierung, und darunter Knochen. Gewiß ist dies eine zertrümmerte kleine Steinkiste, die vom Haken schon früher gefaßt ist. Am interessantesten aber war die Entdeckung, daß zwischen und unter diesen Steinen in einer Ausdehnung von mehreren Fußen sich eine Menge guter und schlechter spanförmiger Feuersteinmesser in einer Art Branderde zeigte; wir sammelten alle Steine, deren Zahl sich über 50 beläuft. Darnach würde dieses kleine Grab in die Zeit der Steinperiode, der Hünengräber, zu setzen sein.

Die letzte Stelle, wo bereits Bronzesachen gefunden sind, liegt unweit des Kölpin=Sees; es ist eine dünenartige, sandige Höhe, mehrere hundert Schritte lang. Außer einer bereits durchsuchten kreisförmigen Brandstelle konnten wir aber nichts von Anzeichen eines Begräbnißplatzes entdecken.

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Auf dem nahe liegenden Acker, der schon von besserer Qualität ist und jetzt mit Roggen besäet war, sind mehrere Kegelgräber zerstört, wenigstens der Ackercultur wegen die Steine derselben ausgebrochen.

Sonach waren unsere Untersuchungen größtentheils fruchtlos, da alle sichtbaren Gräber bereits zerstört sind. Eben so wird das schöne Hünengrab zu Sembzin bald verschwinden; ein nahe daran liegendes ist bereits des Lehms und Mergels wegen verschwunden. Auf der Hof=Poppentiner Feldmark liegt auf einer Höhe noch ein Kegelgrab. Nahe bei Schlößchen Poppentin ist eine Menge langgestreckter Hünengräber (Riesenbetten) auf sandigem Boden dem Verschwinden nahe; an einigen Stellen wäre eine Untersuchung wohl noch Erfolg versprechend. - Bei Stuer ist eine große Steinkiste fast offen gelegt durch die zur Chaussee abgefahrenen Steine; - ein schönes Hünengrab und ein Kegelgrab sind noch unversehrt.

Gnoien und Vietlübbe, im October 1846.

  F. F. E. von Kardorff. J. Ritter.

Ueber die Graburnen der Wendenkirchhöfe

vgl. man unten die Alterthümer der Wendenbegräbnisse.

Ueber antike Quetschmühlen

oder die muldenförmig ausgehöhlten Granite vgl. man unten bei den Alterthümern der Kegelgräber.


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b. Urvolkgräber.

Begräbniß von Plau.

Am Weinberge bei Plau in dem dort zur Chaussee gegrabenen Kiessande ward 6 Fuß tief unter der Oberfläche ein menschliches Gerippe in hockender 1 ), fast knieender Stellung, mit etwas rückwärts gelehntem Oberleibe, gefunden.

Neben dem Gerippe lagen folgende Geräthschaften, sämmtlich aus Knochen:

1) eine Streitaxt aus dem Wurzelende eines Hirschhorns, 6 1/2" lang, mit einem durchbohrten Schaftloche am stärkern Ende; das dünnere Ende ist zugespitzt;

2) zwei der Länge nach aufgeschnittene, halbe Eberhauer, von denen der eine nach der Außenseite hin einen, der andere nach derselben Seite hin drei regelmäßige Ausschnitte in Form eines Kreissegmentes oder Halbmondes hat;

3) drei Schneidezähne von einem Hirsche 2 ), deren zwei (die mittlern Schneidezähne ans dem Unterkiefer) an der Wurzelspitze regelmäßig durchbohrt sind, um auf eine Schnur gezogen zu werden; die Krone eines dieser Zähne ist gabelförmig ausgeschnitten. (Vgl. Zimmermann's Nachricht von einigen bei Uelzen aufgegrabenen Urnen, Titel=Vignette.)

Diese Geräthschaften waren in den Besitz der Frau Chaussee=Baumeisterin Mühlenpfort gekommen, welche dieselben sorgfältig aufbewahrte; auf Verwendung des Herrn Pastors Ritter zu Vietlübbe, welchem der Verein auch die erste, ausführliche und sichere Nachricht von diesem Funde verdankt, machte Frau Mühlenpfort diese Sachen dem Vereine zum Geschenk.

Das Gerippe, auch der Schädel, ward von den Arbeitern zerschlagen; der zerschlagene Schädel, und mit diesem die durchbohrten thierischen Schneidezähne, kam in den Besitz eines Mannes in Plau, von welchem wiederum der Herr Pastor Ritter dieselben zum Geschenk erlangte. Von dem übrigen Theile des Gerippes ist nichts mehr aufzufinden gewesen.

Der sehr zerbrochene Schädel ist in hohem Grade merkwürdig und es ist zu beklagen, daß er so sehr zerschlagen ist, daß eine Zusammensetzung nicht hat gelingen wollen. Fast ganz gerettet sind das Stirnbein und der Unterkiefer, welche


1) Vgl. über die hockende Stellung der Leichen in alten Gräbern oben den Bericht des Herrn Troyon, S. 394.
2) Nach der Bestimmung des Herrn Professors Stannius zu Rostock.
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beide einen merkwürdigen Bau haben. Die Augenhöhlen liegen fast ganz horizontal. Aber ganz ungewöhnlich stark hervorragend ist die Erhöhung der Stirnhöhle, so weit sie von den Augenbrauen bedeckt gewesen ist, und des Jochfortsatzes des Stirnbeins bis zur Nasenwurzel. Die Stirn liegt fast ganz hintenüber und ist nicht 1 Zoll breit; durch unfehlbar starke Augenbrauen und starkes Haar muß sie fast gar nicht zu sehen gewesen sein. Die äußern Höhlenränder des Stirnbeins über den äußern Augenwinkeln sind ungewöhnlich stark und ragen über 1/2 Zoll über die Schläfe hervor. Der Jochfortsatz des Stirnbeins ist ebenfalls ungewöhnlich breit und an der Nasenwurzel bei der Nath 1 1/4 Zoll breit. (Dieses Stirnbein ist dem Stirnbein des Oberschädels, welcher tief im Moore von Sülz gefunden ward und in die großherzogliche Sammlung kam, auffallend ähnlich; auch dieser zeigt ungewöhnlich starke Erhöhungen des Stirnbeins über den Augenhöhlen und fast gar keine Stirn.) Der Unterkiefer ist sehr stark und breit und fast senkrecht, so daß er fast gar keine Hervorragung und Modellirung zeigt. Die Zähne sind alle vorhanden, alle vollkommen gesund; aber die Backenzähne sind schon stark abgeschliffen. Es gehörte der Schädel einem Menschen von reifern Jahren, jedoch noch keinem Greise.

Dieses im Vorstehenden beschriebene Begräbniß ist in hohem Grade merkwürdig und das erste dieser Art, welches in Meklenburg gefunden ist. Zwar waren bisher schon zwei Streitäxte aus Hirschhorn gefunden, die eine in der Lewitz, jetzt in der Vereinssammlung (vgl. Jahresber. I, S. 15), die andere in der großherzoglichen Sammlung; ein ganzes Begräbniß von lauter Knochen war aber noch nicht gefunden.

Diesem Grabe von Plau muß man nun ein sehr hohes Alter zuschreiben; denn

1) fehlt jeder Schutz des Grabes durch Steinbauten u. dgl.;

2) fehlt der Leichenbrand, welcher in Meklenburg schon in der Steinperiode eintritt;

3) fehlt jedes Geräth aus Stein, Thon oder Metall.

Dagegen weiset die Bildung des Schädels auf eine sehr ferne Periode zurück, in welcher der Mensch auf einer sehr niedrigen Stufe der Entwickelung stand. Wir wagen jedoch hieraus keine Schlüsse über den Entwickelungsgang des Menschengeschlechts zu machen, sondern überlassen Studien dieser Art tiefer blickenden Forschern. Wahrscheinlich ist aber, daß dieses Grab dem Autochthonen=Volke angehört und der Steinperiode voraufgeht.

G. C. F. Lisch.

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c. Zeit der Hünengräber.

Auslegung der Verzierungen der Urnen in den Hünengräbern mit Kalk.

In Jahrb. X, S. 266 ist berichtet, daß die Verzierungen von 4 Urnen eines Hünengrabes zu Moltzow mit Kalk ausgelegt sind. In der Sammlung nordischer Alterthümer zu Kopenhagen überraschte es mich nicht wenig, als ich die Verzierungen vieler Urnen aus der Steinperiode mit einer weißen Masse ausgelegt fand. Es ward dabei die Frage erhoben, ob diese Masse auch wirklich Kalk, nicht vielleicht Mehl oder irgend etwas anderes sei. Bei einer vorgenommenen Analyse hat sich nun ergeben, daß die Auslegung der Urnenverzierungen von Moltzow wirklich kohlensaurer Kalk sei; schon eine unbedeutende, abgeschabte Kleinigkeit brauset unter Scheidewasser hoch und vollständig auf, so daß ein erster Versuch zur Ueberzeugung völlig hinreicht. - Wäre die Masse ein vegetabilischer Stoff, so würde er in bloßer Erde ohne Zweifel in Verwesung übergegangen sein, während sie jetzt kreidehart ist.

Diese Auslegung der Urnenverzierungen mit Kalk muß in einer gewissen Zeit der Steinperiode sehr verbreitet gewesen sein. Auch von Estorff in den Heidnischen Alterthümern von Uelzen, 1846, bildet dort Taf. XV, Fig. I, eine charakteristische Urne aus der Steinperiode ab, welche nach S. 50 zu Masendorf im A. Oldenstadt in einem Steingrabe neben 3 steinernen Keilen und "sehr großen, ziemlich gut erhaltenen Knochen lagen, welche einem vollständigen menschlichen Skelette angehört zu haben scheinen. Auf dieser becherförmigen Urne ist die eingedrückte, sehr reiche Verzierung mit einer schneeweißen Masse, welche sich an mehreren Stellen erhalten hat, ausgestrichen, was dem Gefäße, der Bestimmung gemäß, etwas Leichenhaftes giebt".

Wozu dieser Kalk bestimmt gewesen sei, ob bloß zum Ornament, ob zur Verzehrung der fleischigen Theile des Leichnams, wie es noch heute in ansteckenden Krankheiten geschieht, muß einer genauern Beobachtung überlassen bleiben; so viel scheint gewiß zu sein, daß sich die mit Kalk ausgelegten Urnen in solchen Steinkammern finden, in welchen nichtverbrannte Leichen beigesetzt wurden. In dem Grabe von Moltzow waren einige Verzierungen nicht mit Kalk ausgelegt.

G. C. F. Lisch.

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Ueber das Hünengrab von Katelbogen.

Das Hünengrab von Katelbogen bei Bützow, welches in Frid. Franc. Tab. XXXVI, Fig. I und III, und Erläut. S. 163, abgebildet und beschrieben ist, ist wohl das großartigste Denkmal aus der heidnischen Steinperiode in Meklenburg und gehört zu den bedeutendsten Steingräbern Deutschlands. Die aus dem Hügel hervorragende gewaltige Steinkiste ist an der einen Seite geöffnet. Der Herr Friedrich Seidel zu Bützow besuchte im August 1846 das Grab und untersuchte das Innere der Steinkiste; er fand in derselben noch eine Urnenscherbe mit Verzierungen, welche aus kräftig und kurz eingestochenen perpendiculairen Zickzacklinien bestehen, ganz in demselben Charakter, welcher Jahrb. X, S. 253 flgd. dargestellt ist. Es geht hieraus hervor, daß das Hünengrab von Katelbogen der Periode der bisher in Meklenburg aufgedeckten Hünengräber angehört, daß es aber, wie die meisten, jetzt offen stehenden Steinkisten, schon in frühern Zeiten ausgeräumt ist.

G. C. F. Lisch.

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Hünengrab von Alt=Pokrent.

Im Frühling des J. 1846 ließ der Herr Landdrost von Wrisberg zu Gadebusch ein Hünengrab auf der Feldmark von Alt=Pokrent bei Gadebusch unter sorgsamer Aufsicht öffnen und vorsichtig abtragen und übergab dem Vereine den Fundbericht und den alterthümlichen Inhalt des Grabes. Das Grab, welches an der neuendorfer Grenze lag, war 7 ' lang, gegen 5 ' breit und 3 ' tief, von großen Granitblöcken in den Wänden aufgebauet und mit 3 großen, breiten Granitblöcken bedeckt; die Fugen waren von außen sorgfältig verzwickt und das Ganze war auf einem Raume von einer Quadratruthe von vielen kleinern Steinen umgeben. Der innere Raum war bis zur Decke fest mit guter Erde gefüllt. Beim sorgfältigen Ausgraben der Erde fanden sich 3 geschliffene Keile aus Feuerstein, nämlich

1 kurzer, breiter und dicker Keil aus weißgrauem Feuerstein, 4 " lang,
1 dünner Keil ans grauem Feuerstein, 4 " lang,
1 hohl geschliffener Keil aus weißgrauem Feuerstein, gegen 6 " lang.

Weiter fand sich nichts in dem Grabe, keine Urnenscherben, keine weiß ausgeglüheten Feuersteine etc. ., so daß es scheint, als wenn eine nicht verbrannte Leiche in das Grab gesetzt gewesen sei, da vom Leichenbrande keine Spur vorhanden war.

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In der Nordostecke der Steinsetzung war eine Oeffnung, ein Eingang, mit zwei Stufen, welche jedoch mit Erde und Steinen zugedeckt war.

G. C. F. Lisch.

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Rundschleifsteine oder Klopfsteine von Garvensdorf, Basdorf und Rederank.

Der Herr Pastor Vortisch zu Satow hat dem Vereine zwei sogenannte "Klopfsteine" aus der Gegend von Neubukow eingesandt, die ersten, welche der Verein erworben hat; der eine ist auf dem Felde von Garvensdorf gefunden, der andere, ein Geschenk des Herrn Erbmüllers Tiedemann zu Satow, auf dem Felde von Basdorf. Der garvensdorfer Stein ist vollständig erhalten, der basdorfer nur zur Hälfte, da er der Länge nach durchgespalten ist.

Die Steine sind eiförmig, von ungefähr 3 " Länge und aus röthlichem, hornsteinfelsigen Gestein oder feinkörnigem, quarzigen, rothen Sandstein; sie sind nicht behauen, sondern naturwüchsig und haben an allen, einigermaßen breiten Seiten regelmäßige, durch Kunst gemachte, runde Vertiefungen. Die skandinavischen Forscher nehmen an, daß mit diesen Steinen die feuersteinernen Geräthe bearbeitet, roh zugehauen, geschlagen (tillknackat) wurden und nennen sie deshalb "Knacksteine" oder "Klopfsteine" (vgl. Jahrb. XI, S. 351); sie glauben, die runden Höhlungen auf den Seiten dieser Steine hätten dazu gedient, die Steine besser fassen zu können, um mit den Enden und Ecken die Feuersteine zu schlagen. Es lassen sich aber gegen diese Ansicht gerechte Bedenken erheben. Es finden sich freilich solche Steine, welche nur an zwei flachern Seiten Eindrücke haben und welche an den spitzen Enden rauh sind; jedoch mögen solche Exemplare nicht häufig sein. Es ist nicht anzunehmen, daß man sich um einer zierlichen Bequemlichkeit willen die Mühe gemacht haben sollte, die runden Vertiefungen in das harte Gestein zu schleifen; überdies gehen diese Vertiefungen oft viel tiefer, als es zu diesem Zwecke nöthig gewesen wäre. Ferner tragen diese Steine an den spitzen Enden oft keine Spur, daß mit ihnen etwas geschlagen worden sei; im Gegenteil sind sie oft ganz so, wie die Naturrevolution sie gestaltet und hergeschwemmt hat; auch in den nordischen Sammlungen sind einige Exemplare an den spitzen Enden nur so unbedeutend angegriffen, daß man diese Stellen mit Mühe heraussuchen muß.

An den vorliegenden beiden Steinen ist keine Ecke durch Schlagen angegriffen, sondern völlig naturgemäß. Der etwas

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platte garvensdorfer Stein hat an den zwei breiten Seiten runde Eindrücke, ist aber auch an mehrern Stellen der übrigen Langsseiten angeschliffen. Der barsdorfer Stein hat rund umher und auch an einem Ende große Vertiefungen, welche so tief gehen, daß sie sich beinahe berühren. Von der Benutzung zum Klopfen ist keine Spur.

Es ist daher zu Vermuthen, daß diese Steine nicht zum Klopfen, sondern zum Schleifen gebraucht sind, und zwar zum Schleifen der convexen Seiten der hohlen Schmalmeißel u. dgl.; vielleicht konnten sie auch zum Bohren der Streitäxte benutzt werden, um nämlich dem einen, nicht bohrenden Ende des Bohrwerkzeuges bei dessen Umdrehung nach Art der Drechslerarbeit den nötigen Gegendruck zu geben. Zum Schleifen von Metallen ist das Gestein zu hart; dagegen schleift sich Gestein an Gestein dieser Art sehr leicht ab, schon wenn man zwei Stücke nur wenig an einander reibt.

Die in Jahrb. XI, S. 345 angeführten regelmäßig bearbeiteten, scheibenförmigen Steine, mit einer Rille um den Rand und einem regelmäßigen, leisen Eindrucke in der Mitte einer jeden flachen Seite haben ohne Zweifel eine ganz andere Bestimmung gehabt, vielleicht als Schwungrad zum Gegenschlagen und Aussprengen des Gesteins beim Bearbeiten von Geräthen.


Durch den Erfolg seiner Theilnahme ermuntert, setzte der um die Sammlungen des Vereins vielfach verdiente Herr Pastor Vortisch zu Satow seine Bemühungen fort. Anfangs wollten sie nicht glücken. Da wandte er sich an die Schuljugend 1 ), und in wenig Tagen konnte er 20 interessante Stücke aus fast allen Ortschaften seiner Pfarre und andern Dörfern des Amtes Bukow, nämlich aus Satow, Radegast, Rederank, Miekenhagen und Gerdshagen und aus Retschow und Wendelstorf, an den Verein einsenden, und unter denselben noch einen "Klopfstein" aus Rederank. Dieser, aus festem, quarzigen, rothen Sandstein, wie gewöhnlich die alten Schleifsteine, ist eben so groß und ungefähr eben so geformt, wie die übrigen, mehr vierseitig, an allen 4 Seiten zu einer rundlichen, mehr länglichen Höhlung angeschliffen, jedoch an zwei entgegengesetzten Seiten mehr, als an den andern beiden; das eine Ende ist naturwüchsig und völlig


1) Die Aufforderung an die Schuljugend des platten Landes ist gewiß ein sehr sicherer Weg zur Erwerbung einzelner, oft seltener Alterthümer und verdient lebhafte Nachahmung. Wahrscheinlich aus diesem Gesichtspuncte ließ die königl. dänische Gesellschaft ihren "Leitfaden" etc. . besonders für Landschullehrer drucken.
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unversehrt, das andere Ende platt geschliffen. Auch dieser Stein hat auf keinen Fall zum Schlagen gedient.

Die übrigen von dem Herrn Pastor Vortisch eingesandten Stücke sind: 1 Keil aus Diorit, 1 rundgeschliffener Feuersteinkeil (zerschlagen), 1 halbmondförmiges Feuersteinmesser, 16 spanförmige Feuersteinmesser, 1 Schleuderstein, 2 kleine runde Scheiben, 12 Spindelsteine, welche unten aufgeführt werden sollen.

G. C. F. Lisch.

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Steinerne Alterthümer aus dem Amte Bukow.

Der Herr Pastor Vortisch zu Satow überreichte dem Vereine folgende von der Schuljugend seiner Pfarre gesammelte Alterthümer:

1 Klopfstein oder Rundschleifstein, gefunden zu Rederank (vgl. oben S. 404);

1 Keil aus Grünstein=Porphyr (Diorit), gefunden auf dem Pfarracker zu Satow, überall geschliffen, 5 1/2" breit, sehr selten;

1 dicke Scheibe aus feinkörnigem, rothen Sandstein, gefunden im See zu Satow, 2 1/4 " im Durchmesser und 7/8 " dick, mit einer Rille um den Rand, an beiden breiten Seiten ganz flach und naturwüchsig (vgl. Jahrb. XI, S. 345);

1 dünne, durchbohrte Scheibe aus feinkörnigem Sandstein, gefunden zu Wendelstorf im A. Bukow, 1 1/2 " im Durchmesser und gut 1/4 " dick, ganz platt und flach bearbeitet, in der Mitte mit einem Loche, um welches ein feiner Kreis eingegraben ist;

16 spanförmige Messer oder Splitter aus Feuerstein, gefunden im See zu Satow;

1 Meißel aus Feuerstein, gefunden unweit der Ostsee zwischen Brunshaupten und Arendsee, überall geschliffen, Bruchstück;

1 geschlagenes, halbmondförmiges Werkzeug aus Feuerstein, wie Frid. Franc. T. XVII, Fig. 3 und 4, gefunden ebendaselbst.

G. C. F. Lisch.

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Zeit der Kegelgräber.

Kegelgräber von Alt=Sammit.

Nr. 1 und 2.

Die Feldmark von Alt=Sammit bei Krakow ist reich an interessanten Gräbern 1 ). In Jahrb. XI, S. 391 ist ein aus zwei schönen Bronzeschwertern mit Bronzegriff bestehender Fund aufgeführt, welcher wahrscheinlich zwei verschiedenen Kegelgräbern, hier jetzt mit Nr. 1 und 2 bezeichnet, angehört. Zu dem Inhalte dieser Gräber gehört noch ein später eingesandter

Doppelknopf aus Bronze, einem Hemdsknopfe gleich, von der Grundgestalt des kleinen Knopfes in Jahrb. XI, S. 378, mit einem kreuzförmigen Einschnitte auf der Oberfläche.

Bei dem fernern Ausbrechen von Steinen für die Chaussee griffen die Arbeiter einen hügeligen Platz an, welcher viele Steine zu bergen schien. Der Herr Pätz zu Alt=Sammit nahm die Arbeiter unter Versprechung von Belohnung in Aufsicht und beobachtete den Fortschritt der Arbeit. Es fanden sich auch Bruchstücke von zerbrochenen Urnen, jedoch zeigte sich nichts weiter. Endlich kamen bronzene Alterthümer zum Vorschein und jetzt nahm die Aufdeckung der Herr Pätz selbst vor, welcher auch die gefundenen Alterthümer an den Verein eingesandt hat.

Auf einem Räume von ungefähr 300 □R. lagen jetzt, leicht erkennbar, 12 bis 15 mit Rasen bedeckte Kegelgräber. Jedes Grab bildete einen Kreis von 1 bis 2 □R. und war mit einer in die Erde gesetzten Steinmauer von ziemlich starken Steinen umgeben, welche einen gegen NO. gerichteten Eingang von 12-14 ' Breite zu haben schien. Die meisten dieser Gräber enthielten nur Urnen, welche jedoch alle zerbrochen waren.

Nr. 3.

Ein Grab barg jedoch einen reichen Schatz von bronzenen Geräthen. Das Grab enthielt in der Mitte einen Steinkegel von 14 ' Länge, 7 1/2 ' Breite und 4 1/2 ' Höhe und war aus 9


1) Auf dem Felde von Alt=Sammit stehen auch 5 bis 6 über der Erde aufgebauete Hünengräber, welche mit ungeheuren Steinen bedeckt sind. Auf 4 großen Steinen, welche eine Kammer bilden, ruhet immer Ein großer Stein. - Pätz.
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starken, vierspännigen Fudern Feldsteinen aufgeführt; zwischen den Steinen fanden sich überall Kohlen und zerbrannte Knochen, und unter den Steinen (also auf dem Urboden) lagen unregelmäßig die Alterthümer. Am nordöstlichen Rande des Steinkegels stand eine aus 4 ziemlich regelmäßigen Steinen gesetzte kleine Steinkiste von 19 □Zoll Größe; in derselben stand

eine Urne, braun, grobkörnig, ohne Verzierungen, schon zerbrochen; sie war mit Knochen und Asche gefüllt und mit einem ziemlich regelmäßigen Steine bedeckt.

Unter dem Steinkegel lagen viele fein gearbeitete Alterthümer aus Bronze, alle mit edlem Roste bedeckt, nämlich:

ein paar Handbergen, wie Jahrb. IX, S. 349, und Frid. Franc. Tab. IV, von denen die eine zerbrochen ist;

ein Schwert, 20 " lang in der Klinge, mit Griffzunge, in welcher 4 Nietlöcher sind; die Spitze ist 4 " lang mit oxydirten Bruchenden abgebrochen. Das Schwert lag mit der Spitze gegen NO. Dieses Schwert hatte einen Griff von Holz und Leder gehabt; denn an der Stelle, wo der Griff hätte liegen müssen, fanden sich allerlei Reste von Sachen, welche denselben gebildet haben werden, nämlich:

Stücke von gebogenem Holze und feinem Leder,

ein bronzener Henkel von der Breite des Schwertes, mit gespaltenen Enden zum Ueberfassen, nur an einer Seite durch erhabene Parallellinien verziert, und

zwei kleine Bernsteinperlen, welche vielleicht auch zur Verzierung des Schwertgriffes gehört haben.

Ferner fand sich beim weiteren Aufräumen:

ein Messer, wie Frid. Franc. Tab. XVI, Fig. 6, mit durchbrochener Griffzunge zum festern Halten des Griffes und mit einem Ringe am Ende des Griffes; der Rücken hat einen sägenzahnförmigen Einschnitt und die Griffzunge ist in einer ganzen Windung umgedreht, jedoch mitten durchgebrochen; in dem Grabe lag das abgebrochene Griffende einen Fuß weit von der Klinge entfernt;

eine Heftel mit zwei Spiralplatten, wie Jahrb. IX, S. 331, und Frid. Franc. Tab. XI; die Heftel ist ungewöhnlich, im Ganzen 10 " lang; der Bügel, welcher mit einer dreifachen Reihe eingeschlagener Dreiecke verziert ist, ist grade und 7 " lang und 5/8 " breit;

ein gravirter Halsring;

ein Diadem, ganz wie Jahrb. IX, S. 333, vollständig erhalten; in einer von den beiden engen Umrollungen an den Enden steckte ein oxydgrün gefärbtes Holz von ungefähr 1/10 " Dicke;

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ein Endbeschlag, wie ein Stockknopf, ein Scepterknopf, 5/8 " hoch und im Durchmesser, welcher noch mit Holz gefüllt ist;

ein offener Ring, 1 1/4 " im Durchmesser.

Wahrscheinlich waren in diesem Grabe zwei Leichen, eine männliche und eine weibliche, bestattet. Die zuerst gefundenen Geräthe gehörten wohl der männlichen, die zuletzt gefundenen der weiblichen Leiche. Auch die Größe des Grabes deutet auf zwei Brandstätten neben einander.

Nr. 4.

In einem andern, dem Grabe Nr. 3 gleich construirten Grabe fand sich

ein Schwert aus Bronze, wie das oben beschriebene, mit Griffzunge und Nietlöchern in derselben, 22 " lang in der Klinge, in zwei Stücke mit oxydirten Bruchenden zerbrochen.

Nr. 5.

In dem Auswurfe eines andern Grabes fand sich

ein Spindelstein aus weichem, bräunlichen Sandstein, wie Frid. Franc. Tab. XXXII, Fig. 15; es ist jedoch nicht gewiß, wo und wie derselbe gelegen hat.

Nr. 6.

Aus einem andern Grabe konnte nur eine Seitenwand von einer

Urne herausgeholt werden, welche grobkörnig, braun und nicht verziert war.

G. C. F. Lisch.

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Kegelgrab von Dammerow, D. A. Lübz.

Zwischen Vietlübbe und der Quasliner Mühle auf dem Dammerower Felde lagen früher mehrere Kegelgräber, von denen die meisten längst zerstört sind. Da wo von Vietlübbe nach der Quasliner Mühle der Weg durch den Geelsbach sich bis zu dem höchsten Puncte erhebt, auf der dritten terrassenförmigen Erhebung, lagen 4 Kegelgräber nahe an einander fast in grader Linie von Osten nach Westen; von diesen ist das östliche, kleine Grab anscheinend noch erhalten, dann das dritte, welches zur Sandgrube bei der letzten Vermessung ausgeschlagen ist und von welchem bereits zur Besserung des Weges durch die Wiesen ein Theil am nordwestlichen Ende weggefahren war. Der 2te und der 4te Kegel scheinen gänzlich durchwühlt zu sein. Da dem Grabe,

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welches ich als das dritte von Osten bezeichnete, der Untergang drohte, besonders bei einem intendirten Brückenbaue über den Bach, im Frühjahre auch von Dars aus bereits Steine dicht am Rande ausgegraben und weggefahren waren, so hielt ich es für rathsam, im Interesse des Vereins die Aufgrabung vor weiterer Zerstörung vorzunehmen. Zu einer genaueren Aufdeckung, namentlich größerer Gräber forderten mich briefliche Andeutungen meines Freundes Lisch auf, und so begann ich denn, da dieses Grab einen Umfang von 10 1/2 Ruthen und eine Achsenhöhe von 11 Fuß hatte, also Ausbeute vermuthen ließ, die Aufdeckung im Monate September mit der größten Vorsicht und Aufmerksamkeit.

Das Grab war umstellt am Fuße mit einem Steinkreise, nur nordwestlich waren vor kurzem Steine ausgebrochen. Aufgetragen ist dieses Kegelgrab aus dem rothgelben, grobkörnigen Sande, aus welchem der Untergrund des Erdbodens umher besteht, obgleich die Oberfläche mit Geröllsteinen stark bedeckt ist. Doch ist nirgends umher eine Grube sichtbar, aus welcher der Sand genommen sein könnte. Bei der von Südosten und Südwesten fortschreitenden Aufdeckung kamen nach und nach drei Steinsetzungen zum Vorschein, nämlich ein Steingewölbe im Norden und ein anderes größeres im Süden, an welches letztere sich in einer Höhe von 5 Fuß ein drittes fast nach der Mitte des Hügels hin oben anschloß und bis dicht unter die Sanddecke des Hügels reichte. Um nichts zu zerstören, ließ ich nun von Norden und Westen graben und die Steinhügel bloß legen. Dadurch ward die Uebersicht des Ganzen gewonnen und konnte der Grundriß genau genommen werden. Das südliche Steingewölbe lag auf dem Urboden, ging bis auf 3 Fuß ungefähr an den Steinkreis des ganzen Grabes hinan, war 40 Fuß von Osten nach Westen lang, hatte eine größte Breite in der Mitte von 20 Fuß und eine Höhe von 7 Fuß. Das zweite Gewölbe ruhete auf einem Sandauftrage von 5 Fuß Höhe, reichte bis 1 Fuß unter die Decke, war also 5 Fuß in der Mitte hoch und zeigte eine Länge von 30 Fuß und eine Breite von ungefähr 18 Fuß, welche aber nach Süden sich etwas unregelmäßig nach dem ersten Gewölbe hinneigte. Das dritte Gewölbe lag nahe am nördlichen Rande, ein wenig mehr westlich, als die beiden ersten; es war auf einer kleinen Sanderhöhung, da der natürliche Boden nach Nordosten sich abdacht und daher ein kleiner Auftrag zum Ebenen der Fläche nöthig gewesen war, angelegt in einer Länge von 26 Fuß von Osten nach Westen, einer Breite von 10 Fuß und einer Höhe von 5 Fuß.

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Zuerst ward dieser letzte, nördlich liegende Steinhaufe abgetragen, der keine Spur von Brand an den Steinen zeigte; unter demselben aber war eine fast kreisrunde Brandstelle von etwa 8 Fuß im Durchmesser, in deren Mitte eine kleine Urne mit der Oeffnung gegen Osten gewandt, aber zerdrückt lag. Diese Urne, hellbraun mit einem Henkel zum Durchfassen mit einem starken Finger, ohne Verzierung, ist 4 1/4 " hoch, am oberen Rande 5 ", im Bauche 6 " weit, hat keinen Fuß, sondern ist nach unten flach abgerundet und hat unten auswendig einen runden Eindruck von 1 3/4 " Durchmesser. Sonst hat sie fast die Form, wie die im Jahrb. XI, 362 unter 3 abgebildete Urne. In der Urne war nur etwas dunkler gefärbter Sand. Daneben lag ein Feuerstein mit einer fast halbkugelförmigen, nicht muschelartigen Vertiefung, mit einem fast wie abgeschnitten scheinenden Rande. Unterhalb dieser Urne zog sich der Brand tiefer in die Erde, und beim Nachgraben kam eine kesselförmige Vertiefung von 3 Fuß oberer Breite und eben so großer Tiefe zum Vorschein.

Darauf ward die zweite Steinwölbung abgetragen, unter welcher eine Brandstelle von 12 Fuß Länge und 8 Fuß Breite sichtbar ward, und in deren Mitte eine in der Mitte geschiedene Steinkiste, jede Abtheilung von 2 Fuß innerer Breite im Quadrate, stand; in jeder dieser Abtheilungen fand sich eine, aber durch die hineingedrückten Steine leider so zerbrochene Urne, daß sich deren Gestalt nicht ermitteln ließ; beide aber waren glatt, mit abgerundetem Bauche, unverziert, aber die eine grob und dick, die andere feiner und dünner gearbeitet. Unter und zwischen den Urnenscherben waren viele Knochen eines erwachsenen Menschen, und dazwischen eine Heftel aus Bronze, mit 2 vollen Blechplatten, um welche nur eine Windung von starkem Drathe läuft, der zugleich den erhabenen Bügel bildet. Die Platten haben in der Mitte einen getriebenen Buckel, zum Auf= und Anlegen der frei um den einen Bügelarm sich bewegenden Nadel, welche auf dem stumpfen Ende eine ringförmige Gestalt zum Auflegen auf den erhabenen Buckel hat. Die Drathwindungen sind oben mit leichten Schräglinien verziert und der kurze Bügel oben tiefer geriefelt. Sie trägt ganz den Character der im Frid. Franc. XX, 13 abgebildeten Heftel 1 ). Die Heftel war schon zerbrochen. Daneben lag noch ein geschlossener Fingerring aus Bronze.


1) Diese Heftel ist den in v. Estorf Heidn. Alterth. T. XI, Fig. 4, und in Antiquar. Annaler, Kiöbenhavn, IV, 2, T. II, Fig. IV, abgebildeten Hefteln völlig gleich. Diese Hefteln sind in Meklenburg bis jetzt nur im südlichen Theile des (  ...  )
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Der dritte Steinhügel ward nun behutsam abgetragen, und fand sich darin in der Höhe von etwa 3 Fuß über dem Urboden eine Brandstelle. Sie ließ sich in einer Länge von 8 Fuß und einer Breite von 4 Fuß deutlich verfolgen, denn die oberhalb liegenden Steine zeigten keine Spur von Brand, während die darunter liegenden geschwärzt, theilweise mürbe waren, auch Asche und Kohlen auf den Steinen lagen. In der Mitte dieser Brandstelle stand eine zertrümmerte Urne, angefüllt mit brandiger, übel riechender Erde und im Sande ein Messer aus Bronze. Von Knochen war keine Spur zu finden. Die Urne ließ sich aus den Bruchstücken erkennen als eine ziemlich dicke, große, fast schalenförmige mit kleinem Fuße und oben fast gradwandige Urne, ungefähr wie Jahrb. XI, S. 357, unterhalb der Bauchwölbung nach unten ganz rauh. Das Messer, wie Frid. Franc. Tab. XVI, Fig. 6 und 9, ist sensenförmig gebogen, in der mit 2 erhabenen, durch Querstriche verzierten Linien am Rücken auf jeder Seite ausgezeichneten Klinge 3 1/2 " lang; der Griff hat in der Mitte ein längliches und am Ende ein rundes Loch zum Anhängen; er ist an den Seiten ebenfalls mit Schrägstrichen verziert. Die Grifflänge beträgt nur 2 ". Der Oxyd ist tiefer, als der auf der Heftel.

Uebersehen wir nun noch einmal die abgetragenen Stellen, so war im Norden eine kesselförmige Brandstelle, über deren Ausfüllung eine kleine Henkelurne lag. In der Mitte des Grabes, aber etwas nach Süden, eine 5 Fuß hohe Brandstelle aus Sand, wo wahrscheinlich die Leiche verbrannt war, mit aufgesetzter Steinkiste zur Aufbewahrung der Knochen, zweier Urnen und des Bronzeschmuckes, nämlich der Heftel und des Ringes. Südlich davon eine Brandstelle, 3 Fuß hoch auf Steinen, mit einer Urne, worin Asche und das Messer aus Bronze. Fanden die Freunde Lisch und Beyer im Grabe zu Peckatel alle Alterthümer in einer Linie von Osten nach Westen, so waren hier die Alterthümer in fast grader Linie von Süden nach Norden. Deshalb möchte es gerathen sein, alle größeren Kegelgräber ganz abzutragen und keine Ecke stehen zu lassen, da eben in solchen Ecken sich Manches bergen kann.

In dem Sande unter der mittleren Brandstelle und zwischen den Steinen unterhalb der südlichen Brandstelle war keine Spur von Alterthümern. Die gänzliche Abtragung war erst im November vollendet.

Vietlübbe, 1846. J. Ritter.

(  ...  ) Landes bemerkt. Bei dem Bau des vipperower Dammes durch die Müritz sind in neuern Zeiten mehrere Hefteln dieser Art gefunden, welche sich in der Sammlung zu Neustrelitz befinden. G. C. F. Lisch.
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Kegelgrab von Alt=Schwerin.

Ein Arbeiter brachte mir folgende Sachen, welche auf dem alt=schweriner Felde, in den Tannen, unweit der Chaussee, in einem kleinen Kegelgrabe, inwendig mit einer Steinkiste mit 2 Urnen, angefüllt mit Knochen, gefunden waren:

1 dünnes Scheermesser 1 ), mit leichtem Roste,
1 Hütchen, mit glänzendem edlen Roste,
1 Nähnadel, mit einem Oehr in der Mitte der obern Hälfte,

sämmtlich aus Bronze.

Vietlübbe, 1846. J. Ritter.

Etwa zu gleicher Zeit sind von dem Herrn Senator Schultetus zu Plau folgende zu Alt=Schwerin gefundene Bronze=Alterthümer erworben und dem Vereine geschenkt:

2 Hütchen, mit glänzendem edlen Rost, beide zerbrochen;
1 Pfriemen oder eine grade Nadel ohne Kopf, 4 1/2 " lang, 1/8 " dick, am Kopfende mit Parallellinien verziert;
1 Halsring, gravirt, mit edlem Roste, Bruchstück;
1 Halsring, gewunden, Bruchstücke;
1 Ring, 1 " im Durchmesser;
1 offener Beschlagring, 5/8 " im Durchmesser und 3/8 " breit;
1 kleines Gefäß, 2 1/2 " hoch, ungefähr von der Gestalt der Urne in Jahrb. XI, S. 356, von äußerst schönen Formen.

G. C. F. Lisch.

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Kegelgrab von Mallin.

Zu Mallin bei Penzlin wurden eine kleine, dünne, schwarzbraune Urne, gegen 4 " hoch, und zwei spiralcylindrische Armringe aus Bronze, jedoch nicht vollständig, sondern jeder von zwei Windungen aus schmalen, platten Streifen, gefunden und von dem Herrn Baron von Maltzan auf Mallin dem Vereine geschenkt.


1) Der Name Scheermesser für diese Art von Messern (abgebildet Frid. Franc. Tab. XVIII) ist wegen ihrer Form einstweilen beizubehalten, weil sie mit Rasirmesserklingen am meisten und oft völlige Aehnlichkeit haben; da sie aber öfter mit kleinen Zangen, Nähnadeln, Pfriemen etc. . zusammen gefunden werden, so liegt es nahe, zu glauben, daß diese Messer zu feinern Näharbeiten gebraucht wurden; vielleicht dienten auch die bei diesen Messern häufig gefundenen Zangen oder Pincetten zum Zusammenhalten der Stücke, welche zusammengenähet werden sollten. Dennoch konnten auch diese Messer und Pincetten zur Haarcultur gebraucht werden.
   G. C. F. Lisch.
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Kegelgrab von Kittendorf.

Beim Bau der Chaussee von Waren nach Stavenhagen ward auf der Feldmark Kittendorf beim Ausbrechen von Steinen in einem Hügel eine mit zerbrannten Knochen gefüllte Urne gefunden, welche jedoch bei der Arbeit ganz zertrümmerte. Auf dieser Urne stand ein kleines, gehenkeltes Gefäß aus Thon, 2 " hoch, fast halbkugelförmig, von einfachen Formen, ganz wie Frid. Franc. Tab. XXXV, Fig. 11, welches der Herr Landrath von Oertzen auf Jürgenstorf dem Verein eingesandt hat.

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Bronze=Wagen von Peccatel und Frisack.

In Jahrb. IX, S. 373 flgd. und Lithographie Fig. 3 ist ein in dem merkwürdigen Kegelgrabe von Peccatel bei Schwerin gefundener kleiner Wagen aus Bronze beschrieben und abgebildet, welcher vier vierspeichige Räder hat. Im J. 1846 ward nun auf einem Berge bei Frisack ein ähnlicher Fund gemacht, von welchem der Herr Gymnasiallehrer Masch zu Neu=Ruppin Nachricht und Zeichnung an den Verein eingesandt hat. Es ward nämlich gefunden:

ein Messer aus Bronze, ungefähr wie Frid. Franc. Tab. XVI, Fig. 6, schön verziert, mit einer Längsöffnung im Griffe;

ein Armring aus Bronze, ungefähr wie Frid. Franc. Tab. XXII, Fig. 3;

eine Nadel aus Bronze von einer Heftel mit zwei Spiralplatten;

zwei Wagenräder aus Bronze, wie die auf der Lithographie zu Jahrb. IX, Fig. 3 abgebildeten, 4 3/4 " im Durchmesser, ebenfalls mit 4 Speichen, nur etwas zierlicher gearbeitet, als die zu Peccatel gefundenen Räder.

G. C. F. Lisch.

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Zu Wieck bei Schwaan, in der Nähe des Burgwalles von Werle (vgl. Jahrb. VI, S. 88 flgd.), ward bei Gelegenheit der Eisenbahnarbeiten ein interessanter Fund von Bronze=Geräthen gemacht und für die großherzogliche Alterthümersammlung erworben, besonders durch die Bemühungen des Herrn Amtsverwalters, Advocaten Görbitz zu Schwaan, welcher auch die Be schaffenheit der Oertlichkeiten ermittelt hat.

Der Hof Wieck liegt niedrig, nahe an der Warnow. Nicht weit von demselben, mehr südöstlich, liegt der Burgwall von
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Werle, von der einen Seite von einem Kniee der Warnow, von den andern Seiten von einer tiefen Sumpfwiese umgeben, welche nach angestellten Bohrungen an 40 Fuß tief ist. - Mehr südlich, nach Kassow hin, grenzt der Garten des Hofes an eine ebenfalls mit den Warnowwiesen zusammenhangende Wiese. Südlich hinter dieser Wiese erhebt der Boden sich wieder und es beginnt, ungefähr einen Büchsenschuß weit von dem Burgwalle von Werle, eine allmählig aufsteigende Sandscholle, welche wohl 4 bis 500 Schritte lang und gegen die umherliegenden Flächen etwa 12 Fuß hoch ist. Wo die Sandscholle sich endigt, beginnt wieder der Warnowsumpf, welcher hier vor einigen 20 Jahren noch ein großer Teich gewesen ist. Durch diese Sandscholle geht die Eisenbahnlinie von Schwaan nach Bützow. Etwas über den Anfang der Sandscholle hinaus, ungefähr 50 Ruthen vom wiecker Garten nach Kassow hin, in der linken Dossirung der Bahnlinie, etwa 2 Fuß unter der Oberfläche im Sande, wurden von den Arbeitern mehrere Bronzegeräthe gefunden. Alle sind ziemlich gut erhalten und mit edlem Rost bedeckt. Es sind:

1 Streithammer, gegen 7 1/2 " lang und in der größten Ausdehnung 5/8 " hoch, mit Schaftloch, an dem einen Ende beilförmig wie eine Framea ausgeschweift, am andern Ende stumpf endigend und hier unregelmäßig offenbar breit geklopft, an den Seiten mit 4 Furchen verziert: ein seltenes Stück, das erste, welches in Meklenburg gefunden ist, ungefähr wie das in Büsching's Alterth. Schlesiens T. IV, Fig. 1, abgebildete Exemplar;

3 Frameen, mit Schaftrinne, wie Frid. Franc. T. XIII, Fig. 5, und Jahrb. IX, S. 335, 7 ", 7 1/2 " und 8 " lang;

1 Lanzenspitze, 12 " lang, am Schaftloche mit Reifen von Linien, eingeschlagenen Dreiecken und Spitzen verziert;

4 Sicheln, wie Frid. Franc. T. XVII, Fig. 7, alle mit einem rechtwinklig aufgesetzten Knopfe am breiten Ende;

1 Nadel, 14 " lang, am obern Ende mit einer runden Scheibe von ungefähr 3 " Durchmesser, wie Frid. Franc. T. XXIV, Fig. 20, und Jahrb. IX, S. 332, jedoch in der Mitte in einem Kreise und um diesen in 6 Kreissegmenten durchbrochen, das erste Stück dieser Art, welches in Meklenburg beobachtet ist, deren jedoch in den Rheingegenden viele gefunden sind; ähnliche Nadeln sind abgebildet in v. Estorf Heidn. Alterth. T. VIII, Fig. 5-7, Schaum Alterth. Samml. zu Braunfels, T. IV, Fig. 98, Klemm German. Alterthsk. Taf. II, Nr. 7, und §. 21, S. 61, Dorow Opferstätten T. II, Fig. 3 und T. X, Fig. 1 und 2; sie werden vorzüglich in den Rheingegenden gefunden;

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Ungefähr 150 Schritte davon entfernt, in der Bahnlinie selbst, stießen die Arbeiter ungefähr 5 Fuß tief unter der Erdoberfläche auf einen kleinen, runden, oben flachen Bau von Feldsteinen, etwa 1 ' hoch und 1 1/2 ' im Durchmesser. Hievon ungefähr 100 Schritte entfernt, ebenfalls in der Bahnlinie, stand in gleicher Tiefe ein zweiter Bau von Feldsteinen; dieser war rund, ungefähr 4 ' hoch, 2 bis 3 ' im Durchmesser und oben flach. Die obere Fläche war aus abgeplatteten Steinen construirt, welche alle schwarz waren und eine schwarze, angebrannte Kruste zu haben schienen.

Alle diese Erscheinungen deuten offenbar auf Wohnstätten oder Opferstätten. Hiefür redet schon die Menge der Bronzegeräthe gleicher Art, welche alle keine Spur von Leichenbrand haben und bei denen nichts weiter gefunden ward. Auch bei der Steinerhöhung ward nichts weiter gefunden, weder Gefäß oder Gefäßscherben, noch Knochen oder Kohlen. Vielleicht aber war dieser Fund ein vom Rheine her hier eingeführter Waarenvorrath.

Diese Beobachtungen führen denn unwillkürlich zu der Ansicht, daß die großen wendischen Burgstellen schon in der Bronzezeit besonders ausgezeichnete und bewohnte Orte waren.

G. C. F. Lisch.

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Alterthümer aus der Gegend von Krakow.

Von dem Herrn Apotheker Block zu Krakow sind dem Vereine folgende Bronzealterthümer geschenkt, welche in der Gegend von Krakow gefunden sind, jedoch ungewiß wo:

in Kegelgräbern sind gefunden:

1 kurze Schwertklinge, mit edlem Rost, 9 " lang in der Klinge, mit Griffzunge mit Nietlöchern; die Griffzunge und die Klingenspitze ist abgebrochen, die Klinge mitten durchgebrochen;

1 Messer, mit edlem Rost, mit Bronzegriff, im Ganzen 9 " lang; die Spitze ist abgebrochen;

1 Pincette, mit Rost, breit und kurz, 2 " lang;

1 Pincette, mit edlem Rost, schmal und lang, 2 3/4 " lang;

1 Doppelknopf einer Nadel, wie Frid. Franc. Tab. XXIV, Fig. 3, ohne Rost (anscheinend in einem Moor gefunden);

1 Heftel mit 2 Spiralplatten, mit breitem Bügel, wie Frid. Franc. Tab. XI, Fig, 2, nur kleiner, 4 " lang, in 2 Stücke zerbrochen; das Kopfende der Nadel bildet eine massive, runde Platte, in welche das gewöhnliche Doppelkreuz Doppelkreuz gravirt ist (vgl. Jahresb. VII, S. 26);

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1 Heftelnadel, 5 1/2 " lang, mit Doppelkreuz am Ende; die Heftel fehlt;

1 Heftelbügel, 2 3/5 " lang, dünne gewunden, mit hellgrünem, edlen Rost;

im Acker ist gefunden:

1 Heftel, vollständig, 3 " lang, mit rundem, gebogenen Bügel, mit 2 ganz kleinen Spiralplatten, mit einer runden Scheibe am Ende der Nadel, welche zu einem einfachen Kreuze durchbrochen ist.

G. C. F. Lisch.

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Heftel mit zwei Blechplatten.

Der Herr Erblandmarschall, Graf Hahn auf Basedow etc. . hat dem Vereine eine Heftel aus Bronze geschenkt, welche in Meklenburg zu den größten Seltenheiten gehört. Sie ist in den hahnschen Gütern gefunden und ohne Rost. Die Hefteln aus der Zeit der Kegelgräber, welche in Meklenburg häufig gefunden werden, haben an den Enden des langen Bügels stets zwei runde Spiralplatten, welche aus rundem Drath zusammengebogen sind. Die vorliegende, 10 1/2 " lange Heftel hat jedoch zwei große, schildförmige, gewölbte, ovale Blechplatten, von 4 1/2 " bis 5 " Durchmesser. Diese Platten sind in der Mitte mit einem Buckel verziert, um welchen vier schmale, erhabene, mit gravirten Querlinien geschmückte Reifen liegen, welche gegen den Bügel in zwei augenförmige Verzierungen zusammenlaufen. Diese Platten werden durch einen kurzen, nur 2 1/2 " langen, muschelförmigen Bügel zusammengehalten. Um den Bügel bewegt sich eine kurze, nur 4 1/2 " lange Nadel, welche mit einer leierförmigen Gabel um das eine Ende des Bügels gebogen ist. Der Bügel ist an beiden Enden durch umgelegte Bronzestreifen geflickt.

Hefteln ganz dieser Art, abgebildet in v. Estorf Heidn. Alterth., Taf. XI, Fig. 3, und in Antiquar. Annaler. IV, 2, T. II, Fig. IV, sind in Meklenburg=Schwerin bisher noch nicht beobachtet; vor nicht langer Zeit wurden einige an der Müritz bei dem Bau des vipperowschen Erddammes gefunden und an die großherzogliche Sammlung zu Neustrelitz abgeliefert. Eine sehr ähnliche, jedoch etwas verschiedene Heftel ward in dem Kegelgrabe von Dammerow gefunden; vgl. oben S. 411; jedoch ist bei dieser die Nadel noch länger und legt sich mit dem durchbohrten Knopf auf den einen Buckel. Hefteln dieser Art haben einen mehr nordischen Charakter.

G. C. F. Lisch.

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Kopfring im Thürknopf am Dome zu Güstrow.

An der nördlichen, noch im Rundbogenstyl erbaueten Hauptpforte des nördlichen Kreuzschiffes der Domkirche zu Güstrow ist als Thürknopf ein mit Weinlaub umgebener, großer, aus Bronze gegossener Menschenkopf angebracht, welcher einen großen Ring im Munde hangen hat. Der Kopf ist in strenge mittelalterlichem Style gearbeitet. Der Ring aber ist ein Kopfring aus der heidnischen Bronze=Periode der Kegelgräber ganz so, wie der in Frid. Franc. Tab. XXXII, Fig. 3 abgebildete, bei Ludwigslust gefundene Kopfring. Wahrscheinlich ist dieser Ring ein Fund aus alter Zeit, zu diesem Zweck verwandt; möglich könnte es jedoch sein, daß der Kopf mit dem Ringe aus sehr alter Zeit stammte, und, wie vielleicht die öfter gefundenen Kopfringe selbst, welche allerdings immer aus derselben Form und etwas ungewöhnlich sind, aus dem früher germanisirten Deutschland in das damals noch heidnische Meklenburg eingeführt ward.

G. C. F. Lisch.

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Antike Quetschmühlen.

1. Quetschmühle von Doberan.

Es werden sehr häufig im Lande längliche Granite gefunden, welche halbmuldenförmig ausgehöhlt sind, wie eine Abflußrinne. Im Aeußern sind die Steine immer unregelmäßig und naturwüchsig; die längliche Höhlung ist aber immer sehr regelmäßig und glatt, und stark und tief ausgearbeitet. An einer Seite ist der Stein immer unregelmäßig und naturwüchsig abgestumpft und die Höhlung offen. Diese Steine wurden früher für Weihkessel gehalten, welche mit dem abgestumpften, offenen Ende in die Mauer gesetzt worden seien. Es finden sich solche Steine wirklich mitunter zu Weihkessel benutzt, namentlich in die Außenwände der Kirchen unter Nischen zu Heiligenbildern eingemauert. Hiergegen reden aber mehrere Gründe:

1) die Steine werden bei einiger Aufmerksamkeit ungemein häufig gefunden, auch auf Feldmarken, auf denen nie ein christliches Gotteshaus gestanden hat;

2) die Steine sind in der ganzen Länge äußerst regelmäßig ausgehöhlt und in der Mitte ist die Höhlung etwas vertieft, so daß man klar sieht, daß die Höhlung durch langes Reiben so glatt und regelmäßig geworden ist;

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3) Steine dieser Art sind mehrere Male tief in Kegelgräbern, zwischen den Steinen der über der Brand= und Begräbnißstelle aufgeführten Steinkegel, gefunden.

Es ist daher wahrscheinlich, daß sie in den ältesten Zeiten als Mühlsteine in der Art gedient haben, daß das Getreide mit Keulen in denselben gestampft und nach und nach aus dem offenen Ende herausgedrängt ist.

Der Herr Präpositus Crull zu Doberan fand nun auch einen solchen Stein von mäßiger Größe, so daß er sich durch Manneskraft noch tragen läßt, auf dem Felde zu Doberan in einer Steinsetzung unter andern Feldsteinen beim Brechen von Chausseesteinen und schenkte ihn dem Vereine; auf dem doberaner Felde finden sich nun sehr häufig unter dem beackerten Boden niedrige Kegelgräber, von denen sehr viele bei dem Chansseebau ausgebrochen sind; es ist daher wahrscheinlich, daß dieser Stein auch unter den Steinen eines niedrigen Kegelgrabes gelegen hat.

In Doberan selbst finden sich noch zwei solcher Steine: beide dienen jetzt zu Abflußrinnen unter den Ableitungen der Dachrinnen, der eine am Logierhause, der andere an einem Hause in einer hintern Straße des Ortes.

Im J. 1846 ward auch ein solcher Stein am Ufer des schweriner Sees im Wasser gefunden und an das großherzogl. Antiquarium eingeliefert. An der Kirche zu Verchen bei Demmin ist ein solcher Stein zu einem Weihkessel benutzt; vgl. Balt. Studien VII, 2, 1841, S. 104. In unserm Jahresber. VII, S. 45 ist ein solcher Stein als Weihkessel bezeichnet.

Uebrigens habe ich selbst dergleichen Steine ungemein häufig auf dem Lande beobachtet.

G. C. F. Lisch.

2. Quetschmühle von Spornitz.

In Veranlassung des Chausseebaues zwischen Parchim und Neustadt beschäftigten sich im Winter 1846/47 viele Bauern zu Spornitz, A. Neustadt, mit dem Ausbrechen der Steine aus ihrem Acker, bei welcher Gelegenheit, nach dem mündlichen Berichte des Bauaufsehers Speckmann, in der Nähe der parchimschen Landwehre ein bisher größten Theils mit Erde bedeckter Steinkranz aufgedeckt ward, welcher ohne Zweifel zu einem zerstörten Kegelgrabe gehörte, da innerhalb desselben mehrere, leider nicht aufbewahrte Urnenscherben gefunden worden sind. In der Mitte dieses Steinkranzes fand sich nun neben diesen Scherben auch einer der räthselhaften, künstlich ausgehöhlten Granitblöcke, deren sich bereits mehrere in unserer Sammlung befinden und welche man früherhin für mittelalterliche Weihkessel zu halten ge=
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neigt war. Der spornitzer Fund läßt indeß keinen Zweifel über den heidnischen Ursprung dieser Steine, was wichtig genug schien, denselben gelegentlich hieher kommen zu lassen. Es ist ein auf der Oberfläche stark verwitterter Block aus sehr grobkörnigem, rothen Granit von 2 ' 4 1/2 " Länge, 2 ' Breite und 1 ' 3 " Höhe. In der Mitte befindet sich eine völlig regelmäßig ausgehauene (trogartige) Vertiefung von 12 " Tiefe, 13 " Weite und 19 " Länge, welche an dem einen Ende, eben so wie am Boden, rund ausgehöhlt, an dem entgegengesetzten Ende aber offen ist. Da der Stein aber ursprünglich länger gewesen und schon im Alterthum abgebrochen ist, so läßt sich nicht bestimmen, ob die Vertiefung ursprünglich nicht etwa auf beiden Enden geschlossen gewesen sei. Auffallender Weise sind auch die übrigen in unserer Sammlung aufbewahrten Steine dieser Art ebenfalls durchbrochen, ein Umstand, welcher es bedenklich macht, über den Gebrauch dieser Steine schon jetzt eine Vermuthung zu wagen.

W. G. Beyer.

3. Die muldenförmigen Granitsteine.

Dieselben finden sich hier überall bei Retzow und Wangelin bei Lübz zwischen den Gruppen von Kegelgräbern; in Wangelin hat fast jeder Hauswirth einen solchen Stein, aus welchem das Federvieh getränkt wird, und diese Hauswirthe sagen aus, daß sie dieselben von den durch den Herrn Elbzoll=Director, Hauptmann Zinck zu Dömitz (vgl. Frid. Franc. Erl. S. 5, 56 flgd., 71, 72) aufgegrabenen Kegelgräbern sich geholt haben; - bei Retzow liegen noch 3 solcher Steine bei Kegelgräbern. Auch der Stein zu Granzow (Jahrb. IX, S. 357) ist aus einem zerstörten Kegelgrabe. Ein Bruchstück fand ich 1845 in einem zu Retzow unweit des Landweges aufgegrabenen Kegelgrabe (Jahrb. XI, S. 384 flgd.), etwa 4 Fuß weit vom Umfange des Steinkegels, so daß also der Stein bei der Errichtung des Grabes hinein gekommen ist.

Noch mache ich darauf aufmerksam, daß nicht alle Steine nach einer Seite offen sind, daß ich selbst aus Retzow einen vollkommen muldenförmigen Stein, nach beiden Enden geschlossen, besitze; ja, ich möchte behaupten, es seien alle abgebrochenen Steine erst absichtlich zerschlagen, denn gebraucht sind die Steine stark, wie an den meisten Exemplaren die stufenförmig tiefere Aushöhlung es beweiset, - bei dem Gebrauche aber hätte sich das offene Ende entweder abgerundet, oder es hätte bei Schonung desselben sich eine kleine Erhöhung gebildet; es bricht aber in grader Linie ab.

Vietlübbe, 1847. J. Ritter.

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e. Zeit der Wendengräber.

Die Graburnen der Wendenkirchhöfe.

Mit 12 Holzschnitten.

Nachdem die charakteristischen Urnen der Stein=Periode in Jahrb. X, S. 253 flgd. und der Bronze=Periode in Jahrb. XI, S. 353 flgd. betrachtet und dargestellt sind, mögen schließlich die Gefäße der sogenannten Wendenkirchhöfe zur Anschauung kommen. Wir haben die Begräbnißplätze der dritten oder Eisen=Periode des Heidenthums Wendenkirchhöfe genannt, weil sie sowohl im Munde des Volkes, als auch in den ältern Acten so genannt werden; so z. B. hatte nach dem Visitations=Protocolle von 1662 der Kirchenbauer zu Walkendorf Acker auf der "Dorfstätte" und auf dem "Wendischen Kirchhofe auf der Heyde" hinter der "Fünte" und im J. 1584 lag in der Grenze des Gutes Fahrenholz der "Wendische Kirchhof" bei dem "wendischen Wege" nach "Wendthagen" (vgl. auch Jahresber. III, S. 124); daher werden die häufigen "Wendfelder" auf den Feldmarken, z. B. 1580, auch "Schottelfelder" genannt, d. i. Schüsselfelder, wegen der in denselben stehenden schüsselförmigen Grabgefäße. Im Munde des Landvolkes hört man noch häufig die Bezeichnung "Wendenkirchhof" für die oft in der Nähe der Dörfer liegenden Begräbnißfelder.

Die durchgehende Eigenthümlichkeit dieser jüngsten Begräbnißstätten des Heidenthums ist, daß ihnen beständig ein Hügelaufwurf (tumulus), kurz jeder Bau über der Erde fehlt. Während die Todten der Stein= oder Bronze=Periode beständig auf der natürlichen Erdoberfläche unter Steinbauten oder aufgeschütteten Hügeln beigesetzt sind, sind die Urnen auf den Wendenkirchhöfen beständig in die Erde eingegraben; man hat weder in Meklenburg, noch in andern Ländern des nordöstlichen Deutschlands, so viel zu Ohren gekommen ist, Urnen der Eisen=Periode unter Hügeln gefunden 1 ). Diese Bestattungsweise bildet den


1) Ein einziges Beispiel giebt das im Jahresber. VII, S. 28, beschriebene Grab von Camin, in welchem eine unverbrannte Leiche mit einer aus Bronze und Silber verfertigten Heftel von der Art der Hefteln der Wendenkirchhöfe lag; aber auch hier war unter dem Hügel die Leiche 5 Fuß tief unter die Erdoberfläche vergraben.
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Uebergang zu dem Begraben der christlichen Todten. Die Urnen sind häufig zwischen drei bis vier kleine, flache Steine, ungefähr von der Größe der Urnen, verpackt und mit einem solchen Steine zugedeckt; oft aber finden sich die Urnen auch ohne allen weiteren Schutz eingegraben. Gewöhnlich stehen die Urnen 1 bis 2 Fuß tief unter der Erdoberfläche; wenn zwei Schichten Urnen über einander stehen, was sich mitunter findet, so steht die untere Schicht verhältnißmäßig tiefer. Ist nun ein solcher Wendenkirchhof in neuern Zeiten zur Ackercultur gebracht, so faßt der Pflug oft den obern Theil der Urnen und reißt die Scherben zu Tage. Daher ist ein Wendenkirchhof durch nichts weiter aufzufinden, als durch asgepflügte Scherben oder durch Volkssagen; gewöhnlich zeigt sie der Zufall an, oft zu spät. Hin und wieder, jedoch selten, ist freilich ein von Natur etwas erhöheter Platz zu einem solchen "Kirchhofe" gewählt, am Ende eines Ackerstückes oder am Rande eines Baches oder eines Holzes; aber dies giebt, da die Oberfläche immer eben ist, kein Kennzeichen, da Millionen von Erhöhungen auf den Feldern stehen, ohne Begräbnißplätze zu sein.

Auf diesen "Kirchhöfen" stehen nun die Begräbnißurnen in großer Zahl, oft zu Hunderten, in geringen Entfernungen neben einander.

Die Leichen der Wendenkirchhöfe sind verbrannt und die verbrannten Gebeine mit einigen Geräthen in die Urnen gepackt. Jedoch sind einige wenige Fälle beobachtet, daß unverbrannte Leichen, zuweilen an den Rändern der Wendenkirchhöfe, eingegraben waren. So fand Ritter auf dem Wendenkirchhofe zu Helm zwei in Särge gelegte Leichen eingegraben (vgl. Jahresb. IV, S. 46, und V, S. 66), und ich selbst fand bei Börzow an den äußersten Rändern eines Wendenkirchhofes voll der charakteristischen Urnen mehrere Leichen begraben (vgl. Lisch Erster Bericht über das großherzogl. Antiquarium zu Schwerin, 1844, S. 17-18).

Das charakteristische Kennzeichen dieser Wendenkirchhöfe ist nun, daß in den in die Urnen gelegten Geräthen das Eisen bei weitem vorherrschend ist; die Periode dieser Begräbnisse ist daher mit Recht die Eisen=Periode genannt, um so mehr, da dieses Metall ganz plötzlich und in vielfacher Anwendung in die Geschichte tritt. In den beiden voraufgehenden Perioden ist die Verarbeitung und der Gebrauch des Eisens noch nicht bekannt. In der Steinperiode der Hünengräber ist, mit äußerst wenigen Ausnahmen, gar kein Metall beobachtet; nur einige Male haben sich Geräthe der Hünengräber, namentlich Keile, jedoch auch schon Halsringe, aus unpolirtem, rothen Kupfer ge=

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funden, jedoch mag dies in allen Ostseeländern ungefähr ein Dutzend Male beobachtet worden fein. Man kann also im Allgemeinen annehmen, daß die Gräber der Stein=Periode kein Metall enthalten, am allerwenigsten Eisen. Es ist zwar "Eisen" in Hünengräbern gefunden, aber nicht auf dem Bestattungsraume. Die Auffindung von Eisen in Gräbern der Stein=Periode beruht theils gewissermaßen auf einer Mystification, indem es bei frühern Aufgrabungen oder bei Schatzgräbereien verloren gegangen ist: so waren die Eisenstücke in dem Hünengrabe von Brüsewitz (vgl. Jahresber. IV, S. 23) Eimerbände oder dgl. aus dem J. 1779, indem dieses Grab in diesem Jahre aufgedeckt und zur Erhaltung des Monuments wieder aufgebauet war (vgl. Jahresber. V, S. 102): es kann daher auch nur zu Mystificationen führen, wenn man auf solche isolirte, zweifelhafte Vorkommenheiten neue Systeme bauen will, welche nicht bei jeder Aufgrabung die Regel bilden. Oefter aber stammt Eisen in Hünengräbern aus jüngern Bestattungen. Es finden sich nämlich zuweilen sowohl in Gräbern der Stein=Periode, als in Gräbern der Bronze=Periode dicht unter der Rasendecke Urnen aus der Eisen=Periode nachbestattet (vgl. Erster Jahresber. des altmärk. Vereins, 1838, S. 44). Verschiedene Bestattungen aus verschiedenen Perioden und jüngere Bestattungen in alten Hügeln können durchaus nicht zweifelhaft sein, wenn man Gräber, wie das Grab von Waldhausen bei Lübeck (vgl. Mittheilungen des lübecker Vereins zur nordischen Alterthumskunde, I, 1844), das Grab von Moltzow (vgl. Jahrb. X, S. 264-267) u. a. vorurtheilsfrei betrachtet. Immer aber ist in Hünengräbern das Eisen, oft von zweifelhafter Form, dicht unter der Rasendecke gefunden, wenn es vorhanden war.

Die Kegelgräber der Bronze=Periode enthalten immer Bronze, aus Kupfer und Zinn legirt, und oft naturwüchsiges Gold. Beispiele, daß von der einen Seite steinernes Geräth, von der andern Seite Eisen in dieser Art von Gräbern gefunden ist, sind fast noch seltener, als das angebliche Vorkommen von Eisen in Hünengräbern, obgleich Stein und Eisen nicht immer durch Zufall in Kegelgräber gekommen sind, sondern oft die Uebergänge von einer Periode zur andern bezeichnen, wie z. B. die mattfarbige, sparsame Bronze, welche sich neben Eisen zeigt, zur Genüge darthut.

Immer aber werden Stein und Eisen in den Gräbern der Stein= und Bronze=Periode so selten gefunden, daß man sicher annehmen kann, es werde in tausend Gräbern kaum Ein Mal getroffen; solche vereinzelte Erscheinungen können also nimmermehr die Regel für alle andern, immer gleichen Fälle bilden.

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Eben so wenig finden sich steinerne Geräthe in den Wendenkirchhöfen der Eisen=Periode. Es ist gesagt, daß auf den Wendenkirchhöfen von Kothendorf (vgl. Frid. Franc. Erl. S. 92) und Camin (vgl. Jahresber. II, S. 65 flgd.) Sachen aus Feuerstein gefunden seien. Man bemerkt aber leicht, daß diese Feuersteinbildungen nichts weiter als Naturbildungen sind; wenn in einer Urne Echiniten, Belemniten, Orthokeratiten und andere Petrefacten gefunden werden, so wird ein gewissenhafter Forscher dies ruhig berichten, da er nicht voraussehen kann, ob nicht ein glücklicher Fund einst beweiset, daß man im Alterthume solchen Naturbildungen eine gewisse Bedeutung beilegte. Der Forscher wird aber noch weiter gehen und berichten müssen, wenn sich andere, ungewöhnlich geformte, vielleicht durch Kunst oder Natur gespaltene Steine u. dgl. in den Urnen finden. Es läßt sich nicht immer beurtheilen, ob solche Bildungen durch Zufall oder aus Absicht in die Urnen gekommen sind; jedoch muß es angeführt und beschrieben werden. Aber damit ist nicht gesagt, daß z. B. ein langer, rundlicher, etwa der Länge nach gespaltener Feuerstein das sei, was man einen Keil der Stein=Periode nennt. Wenn man diese in Urnen der Eisen=Periode gefundenen Feuersteine sieht, so kann man sie in Wahrheit für nichts anders als für Naturbildungen halten; sie aber für Keile oder andere kunstmäßig gearbeitetete Geräthe auszugeben und hieraus Folgerungen für die Alterthumskunde zu ziehen, kann nur für ein von vorne herein verunglücktes Unternehmen gehalten werden. Es soll damit nicht geleugnet werden, daß in den flachen Feldern der Wendenkirchhöfe nicht steinerne Keile sollten gefunden werden können, denn diese steinernen Keile sind überall auf den offenen Feldern so sehr verbreitet, daß sie in zahlloser Menge gefunden sind und immer noch gefunden werden, also auch auf den Wendenkirchhöfen verloren gehen oder auch hier (jedoch nicht in Urnen) schon liegen konnten, ehe ein solcher Platz zu einer Begräbnißstätte erwählt ward. Aber im Allgemeinen kann man dreist mit großer Bestimmtheit behaupten, daß sich die steinernen Geräthe der Hünengräber nie in den Urnen der Wendenkirchhöfe finden; dies läßt sich ohne Bedenken als Regel für Tausende von Fällen feststellen, ohne Ausnahmen und Zufälligkeiten wegleugnen zu wollen.

Mit den Kegelgräbern haben aber die Wendenkirchhöfe das gemein, daß sich in diesen neben dem Eisen noch häufig Schmucksachen aus Bronze finden, jedoch auch schon dieselben Sachen aus Eisen , z. B. Hefteln von derselben Art aus Bronze und aus Eisen, oder aus beiden Metallen construirt, auf einem und demselben Wendenkirchhofe. Aber es sind nur untergeordnete

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Geräthe, welche sich aus Bronze in der Eisen = Periode finden, namentlich Hefteln mit Springfedern, kleine Ringe, kleine Beschläge und Verzierungen u. dgl. Es sinden sich keine Hauptgeräthe aus Bronze mehr; es fehlen durchaus die bekannten Schwerter, Dolche, Frameen, Lanzen, Kopf=, Hals= und Armringe, Handbergen, Hefteln mit zwei Spiralplatten, Diademe, kurz alle die vielen Prachtarbeiten, welche das classische Alter der Bronze=Periode charakterisiren. Auch hat die Bronze der Wendenkirchhöfe eine andere, leichtfertigere Mischung und mattere Farbe (vgl. Jahrb. IX, S. 341-344) und der edle Rost fehlt ganz, wenigstens ist er in einzelnen Fällen höchst unbedeutend.

Dagegen tritt mit dem Eisen ein anderes Metall auf, das Silber, welches den Gräbern der voraufgehenden Perioden durchaus fremd ist. Es ist in Meklenburg kein einziges Beispiel bekannt geworden, daß in einem Kegelgrabe Silber gefunden wäre. Dagegen ist in keinem Wendenkirchhofe Gold bemerkt. Das Silber tritt jedoch nicht sehr häufig, wenn auch nicht selten in Wendenkirchhöfen auf und ist in den bekannten Hefteln, in Spangen ("Hakenfibeln"), Nadeln, Ringen, auch Siegelringen u. dgl. wahrgenommen. Zugleich treten Filigranarbeiten mit kufischen und deutschen Silbermünzen aus der Zeit vom 7. - 11. Jahrhundert auf (vgl. Jahrb. IX, S. 389 flgd.).

Endlich charakterisirt die Wendenkirchhöfe das häufige Vorkommen von Glas in allen Farben und Bearbeitungsweisen. In der Bronze=Periode ist Glas sehr selten; in Meklenburg ist es in Kegelgräbern nur zwei Male (zu Lehsen und Peccatel) in Form kleiner Perlen von blaugrüner oder meerblauer ("coeruleus") Farbe beobachtet. In den Wendenkirchhöfen kommt aber sehr viel Glas vor, namentlich ward es zu Pritzier (vgl. Jahrb. VIII, S. 58 flgd.) viel gefunden; vorzüglich häufig sind: dunkelblaue Perlen, mit Kupfer gefärbt, da sie vor Kerzenlicht hell und grünlich erscheinen und nicht den violetten Schein haben, welchen Kobaltfärbung erzeugt, ferner mattgrüne und mattweiße Perlen; sehr häufig finden sich jedoch auch musivische Glasflüsse und eingeschmolzene Glasverzierungen von allen Farben. Auch kleine Gefäße von weißlichem und grünlichem Glase sind beobachtet.

Man ist genötigt, diese Wendenkirchhöfe für die jüngsten Begräbnisse der heidnischen Zeit zu halten, also für das, wofür sie die Volkssage ausgiebt, für die Begräbnisse der Wenden. Es liegt schon in dem Gange der menschlichen Cultur, daß das Eisenschmieden und das Silberscheiden jüngerm Ursprunges sei als das Bronzegießen und Goldhämmern; das Eisenschmieden

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bewirkte einen eben so bedeutenden Umschwung in der Technik, als einst der Kupfer= und Bronzeguß. Dazu kommt, daß alle Geräthe der Wendenkirchhöfe mehr modern, als die ganz eigenthümlichen Geräthe der Bronze=Cultur, und verhältnißmäßig wohl erhalten sind, d. h. so gut als man es von Eisen erwarten kann, offensichtlich aber die Urnen. Es giebt aber auch besondere Zeichen für das jüngere Alter der Wendenkirchhöfe. Ihr Inhalt stimmt im Allgemeinen mit den unzweifelhaft jüngsten Gräbern des Nordens überein. Die Urnen und Geräthe der Wendenkirchhöfe sind allein den Urnen und Geräthen gleich, welche auf den bekannten wendischen Burgwällen gefunden werden, die erweislich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrh., bei der Einführung des Christenthums, verwüstet wurden. Die Silbersachen sind denen gleich, welche mit deutschen Münzen des 10. und 11. Jahrh. zusammen vorkommen. Die ältesten eisernen Geräthe, welche in Meklenburg gefunden sind, werden diejenigen sein, welche mit Silber und römischen Bronzen aus dem 2ten Jahrh. n. C. bei Hagenow gefunden wurden (vgl. Jahrb. VIII, S. 38 flgd., 49 und Lithographie). Die heidnische Eisen=Periode scheint in Meklenburg in den ersten Jahrhunderten n. C. allmählig zu beginnen und bis zur Einführung des Christenthums in der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. fortzudauern.

Die Verbreitung der eigenthümlichen Cultur der Wendenkirchhöfe läßt sich sehr klar und bestimmt verfolgen. Sie reicht in Norddentschland von Osten her über ganz Meklenburg bis in Wagrien (das südöstliche Holstein) hinein und über die Elbe hinaus über die Altmark, also so weit als die Wenden gewohnt haben. Im ganzen Norden, in Schleswig und Holstein und im nordwestlichen Deutschland jenseit der lüneburger Haide fehlt die Eisencultur der Wendenkirchhöfe ganz, einzelne ähnliche, jedoch wesentlich ganz verschiedene Verkommenheiten ungerechnet, welche in die letzten Zeiten des germanischen Heidenthums fallen, welches in allen Ländern viel früher aufgehört hat, als in den jetzigen deutschen Ostseeländern.

Dieser Ueberblick war hier nöthig, um die Urnen dieser Periode bestimmen zu können. Ein genauerer Beweis ist nicht erforderlich, da er in allen Jahrgängen der Jahrbücher des meklenburgischen Vereins und in vielen andern Schriften, namentlich dänischen Werken, geführt ist.

Alle diese Eigenthümlichkeiten aber sind die charakteristischen Kennzeichen der Eisen=Periode oder der Wendenkirchhöfe in Meklenburg. Ein eben so bestimmtes Gepräge haben nun aber auch die Urnen dieser Wendenkirchhöfe, so daß sie sich auf den ersten Blick erkennen lassen.

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Was zuerst die Bereitungsweise der Urnen betrifft, so ist sie von der aller andern heidnischen Grabgefäße aus den verschiedenen Perioden im wesentlichen nicht verschieden (vgl. Jahrb. X, S. 237 flgd.). Die Grabgefäße der Wendenkirchhöfe sind ebenfalls aus Thon mit zerstampftem Granit, auch wohl mit Kiessand, durchknetet, aus freier Hand geformt, mit einer feinen Thonschicht zur Glättung überzogen und am freien Feuer gedörrt. Von Töpferscheibe und Ziegel= oder Töpferofen findet sich noch keine Spur; beide wandern mit der christlich=deutschen Cultur ein: mit dieser erscheinen plötzlich im Ofen gebrannte Ziegel und fein geschlemmte, blaugraue Töpfe ohne Granitdurchknetung. Wenn Lehmstücke, welche durch Feuersbrunst röthlich gefärbt wurden, wendischeZiegel genannt sind, so hat dies nur gewissermaßen und gleichnißweise geschehen können. Wenn ferner auch gesagt ist, in Wendenkirchhöfen seien Gefäße gefunden, welche beim Anschlagen einen "klingenden" Ton von sich gäben, so heißt dies nur so viel, daß sie so laut klingen, als wohl erhaltene, nicht gerissene, aber nur am offenen Feuer gebackene Töpfe klingen können; ein vollkommener Vergleich mit dem heutigen Töpfergeschirr oder Porcellan hat natürlich nicht gemacht werden können.

Ist nun aber auch im Allgemeinen die Bereitungsweise der wendischen Urnen der aus früheren Zeiten gleich, so unterscheiden sich die Urnen der Wendenkirchhöfe sehr häufig, jedoch nicht immer, von den übrigen dadurch, daß sie häufig feinkörniger sind, als die Urnen der andern Perioden; so grobkörnige Urnen findet man in den Wendenkirchhöfen wohl nie, wie in den Hünen= und Kegelgräbern, wenn sich auch in diesen häufig eben so feinkörnige Urnen finden, wie in jenen.

Auch das darf nicht unbemerkt bleiben, daß die Urnen der Wendenkirchhöfe, wenn sie der Pflug nicht zerstört hat, gewöhnlich viel besser erhalten, häufig ganz unversehrt sind, obgleich sie der Erdoberfläche so nahe stehen, daß sie dem Witterungswechsel nicht entrückt sind.

Vorzüglich unterscheiden sich aber die Urnen der Wendenkirchhöfe von allen andern durch Gestalt und Verzierung, viele auch durch eine besondere Bekleidungsweise. Die Urnen der Hünengräber sind mehr kugelförmig und der Bauchrand liegt mehr nach unten. Die Urnen der Kegelgräber haben mehr senkrechte oder Cylinder=Formen und der Bauchrand liegt mehr in der Mitte. Die Urnen der Wendenkirchhöfe nähern sich mehr der Scheibenform, um einen mathematischen Ausdruck zu gebrauchen, und der Bauchrand liegt mehr nach oben; die Schüsselform ist im Allgemeinen ihr bestimmter Formcharakter.

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Die Urnen der Wendenkirchhöfe laufen nach unten sehr spitz zu, der Boden hat einen sehr geringen Durchmesser, die Oeffnung ist sehr weit und der Bauchrand liegt oben nahe an der Oeffnung; es fehlt daher in der Regel das, was man einen Hals nennt, und der große Henkel.

Es lassen sich aber bis zur vollkommenen Ausbildung dieser Schüsselform mehrere Uebergänge beobachten, wenn auch der Inhalt der verschiedenartig geformten Urnen derselbe ist.

Wahrscheinlich die ältesten Urnen der Eisen=Periode sind diejenigen, welche den Urnen der Bronze=Periode gleich, wenn auch etwas plump sind. Zu diesen Urnen gehören die mit Eisengeräthen versehenen großen Cylinder=Urnen, welche bei Ludwigslust in die Erde gegraben und Frid. Franc. Tab. VI, Fig. 1, abgebildet sind; vgl. Erläut. S. 63 flgd. Vielleicht wurden die Urnen von Deutschen gefertigt, welche von den Wenden in das Dickicht der Jabelhaide zurückgedrängt wurden.

Der Wendenkirchhof von Helm (vgl. Jahrb. IV, S. 39 flgd. und V, S. 66 flgd.) gab eine sehr große Mannigfaltigkeit von Urnen, so daß gar keine bestimmte Form vorherrscht.

Dergleichen Eigenthümlichkeiten liegen nun aber in gewissen Uebergängen, da zuverlässig keine Cultur= Epoche plötzlich eingetreten ist, sondern sich erst nach und nach Bahn gemacht hat.

Betrachten wir aber die größere Masse der Urnen der Wendenkirchhöfe, so lassen sich vorzüglich zwei Arten unterscheiden.

I. Die eine Art, wir wollen sie die ältere nennen, nähert sich noch etwas den Urnen der Kegelgräber; die geradwandige Cylinderform blickt noch etwas durch, der Bauchrand liegt noch häufiger in der Mitte und daher sind die Linien des Körpers vom Bauchrande bis zum Fuße und der Durchmesser der Oeffnung noch nicht so weit ausgedehnt und gewissermaßen so übertrieben, als es bei der Schüsselform der Fall ist; dennoch ist an diesen Urnen der Fuß kleiner und die Oeffnung größer, als an den meisten ältern Urnen. Die Urnen dieser Art sind wie alle übrigen gebrannt: bräunlich, gelblich, röthlich, oft geflammt, wie ein Schmauchfeuer diese Farben hervorbringt. Die Verzierungen bestehen gewöhnlich aus parallelen Schräglinien, welche zwischen horizontalen Bändern in Zickzackform gegenüberstehen, mitunter auch guirlandenförmigen Verzierungen aus Halbkreisen. Als Nebenverzierungen finden sich mitunter Augen oder ausgeschnittene runde Vertiefungen, auch Kreise. Alle diese Verzierungen sind in langen Linien eingeschnitten. Henkel fehlen in der Regel.

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Urnen dieser Art sind nicht selten. Besonders reich an solchen Urnen zeigte sich der in Jahresber. VIII, S. 58-75 beschriebene Wendenkirchhof von Pritzier mit seinem reichen Inhalt an Eisen, Silber und Glas. Die beiden hier abgebildeten Urnen

Nr. 1. 1/4 Größe.
Urne
Nr. 2. 1/4 Größe.
Urne

sind gute Repräsentanten dieser Gattung von Gefäßen; es wurden in diesem Begräbnißplatze sehr viele Urnen gefunden und fast alle vollständig erhalten.

Zu dieser Gattung gehört z. B. die in Jahrb. II, Lithogr. T. 1, Fig. 1 (vgl. S. 69) abgebildete Urne von Malchin mit ihrem charakteristischen Inhalt aus der Eisen=Periode.

II. Ganz anders ist die zweite Art der Wendenkirchhofsurnen, welche wir die jüngeren nennen wollen. Diese Urnen

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haben vorherrschend die vollständig ausgebildete Schüsselform, sind sehr groß und sehr weit geöffnet; sehr häufig, ja gewöhnlich haben sie zwei am Rande angesetzte kleine Knötchen, welche durchbohrt sind, um ein Band durchziehen zu können. Von allen Urnen sind sie die feinkörnigsten und festesten.

Diese Urnen sind vor allen andern heidnischen Gefäßen des Nordens durch zwei Eigenthümlichkeiten ausgezeichnet, zu denen sich kein Uebergang zeigt. Sie sind nämlich

1) mit vielfachen Linien verziert, welche durch Fortbewegung eines kleinen gezahnten Rades entstanden sind; die Linien bestehen daher aus neben einander stehenden, eingedrückten kleinen Quadraten; wenn mehrere Linien neben einander stehen, so berühren und decken sich die Punctlinien oft: die hier abgebildete Probe ist ungefähr die Hälfte von dem ganz erhaltenen Boden einer zerbrochenen Urne aus dem Wendenkirchhofe von Camin (vgl. Jahresber. II, S. 61, Nr. 13); das diesem Boden eingedrückte Kreuz mit fächerförmig auslaufenden Balken ist auf dem Originale ganz vollständig.

Nr. 3. Volle Größe.
Bodenverzierung

Ferner sind diese Urnen

2) mit einer überall gleichfarbigen, tief schwarzen letzten Thonschicht, in welche diese Verzierungen eingedrückt sind, zur Glättung überzogen, jedoch nicht immer, da sich auch also verzierte braune und flammige Urnen finden, welche diese Farbe nicht haben. Alle Urnen aber, welche diese Färbung besitzen, sind immer gleichmäßig schwarz. Bei dieser vollkommenen

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Regelmäßigkeit kann diese Färbung nicht durch Zufall oder Absicht beim Brennen, sondern muß durch eine künstliche Bereitung der bekleidenden Thonschicht vor deren Auftragung hervorgebracht sein, um so mehr, da auch die Eindrücke immer gleichmäßig schwarz gefärbt, auch nirgends zugeklebt sind; die Urnen sind also auch nicht nach ihrer Vollendung und Verzierung angemalt. Der Herr Apotheker, Senator von Santen zu Cröpelin, welcher als gründlicher Chemiker bekannt ist, hat diesen Ueberzug einer chemischen Analyse unterworfen und berichtet darüber also:

"Die schwarze Farbe der Topfscherben ist durch die "Glasur", mit welcher dieselben überzogen sind, entstanden, also weder durch Bläuchern (Ruß), noch durch einen theerartigen Ueberzug hervorgebracht. Die Glasur" aber ist bleihaltig, da das Blei durch Glühen mit Aetzkali, Auflösung der Masse in Säuren und Verhalten gegen schwefelwasserstoffiges Ammonium unzweifelhaft auszuscheiden ist. In welchem Zustande der Oxydation oder möglichen Verbindung mit einer fixen Säure das Blei der "Glasur" sich gegenwärtig befindet, kann nur durch eine genauere Analyse ermittelt werden".

Der Herr von Santen war mit dem Verfahren bei der Verfertigung der Urnen nicht genauer bekannt, nennt daher den schwarzen Ueberzug gradezu eine "Glasur". Daß im technischen Sinne von einer deckenden, festen Glasur, welche zuerst in den schwarz glasurten Ziegeln in den Sockeln, Gliederungen und Verzierungen der Kirchen seit dem 13. Jahrh. vorkommt, nicht die Rede sein kann, versteht sich von selbst. Es kann hier nur die Rede von einer besondern Bereitung des letzten Thonüberzuges der Urnen die Rede sein; daß dieser aber durch künstliche Mittel gefärbt ward, ist wohl unzweifelhaft. Man könnte aber sagen, daß man in diesem gefärbten Ueberzuge die ersten Anfänge der Glasur hätte.

Diese schwarz gefärbten, mit Punctlinien verzierten Urnen sind in Meklenburg und jenseit der Elbe in der Altmark, sowohl in einzelnen Stücken, als in großen Lagern häufig ausgegraben. Sicher ist ihr Vorkommen in der ganzen westlichen Hälfte Meklenburgs und jenseit der Elbe bis an die lüneburger Haide und in der ganzen Altmark (in vielen Exemplaren jetzt in der berliner Sammlung) beobachtet. Aus Holstein ist nur ein einziges Exemplar in Scherben, welches in Wagrien gefunden sein soll, in der Sammlung zu Kiel vorhanden. In Kopenhagen und Lund findet sich keine Spur von Urnen dieser Art.

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Die hier zunächst abgebildeten 4 Exemplare welche als Repräsentanten gelten können, sind mit einer sehr großen Menge gleicher Art in dem von mir aufgedeckten Wendenkirchhofe von Camin (vgl. Jahresber. II, S. 53 flgd.) gefunden worden.

Nr. 4. 1/4 Größe.
Urne
Nr. 5. 1/4 Größe.
Urne

Diese beiden Urnen Nr. 4 und 5 haben nur wenige Verzierungen; Gefäße dieser Art, jedoch immer verschieden verziert, finden sich in den Wendenkirchhöfen sehr häufig. Etwas seltener

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finden sich die folgenden in Nr. 6 und 7 abgebildeten Urnen mit reichern Verzierungen und gewöhnlich auch mit reicherm Inhalte; jedoch sind sie grade nicht selten zu nennen.

Nr. 6. 1/4 Größe.
Urne
Nr. 7. 1/4 Größe.
Urne

Abbildungen von Urnen dieser Gattung, mit den sie stets begleitenden Hefteln mit Springfedern, sind schon im Frid. Franc. T. XXXIV in vielen Exemplaren gegeben, von denen Fig. 1-6 in dem großen Wendenkirchhofe von Kothendorf (vgl. Frid. Franc. Erl. S. 89 flgd.) gefunden wurden.

So sehr sich diese Urnen auch durch die Technik ihrer Färbung und Verzierung auszeichnen, so ist doch die Art und Weise,

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in welcher die verzierenden Linien gezogen und zusammengestellt sind, nicht weniger bemerkenswerth. Man sieht aus den Abbildungen der caminer Urnen, daß man es liebte, die Urnen mit sehr vielen Linien zu verzieren, welche bald parallel laufen, bald sich kreuzen oder gebrochen sind.

Die merkwürdigste Verzierung, welche ohne Zweifel eine gottesdienstliche Bedeutung hat, ist das Kreuz mit gebrochenen Balken gebrochenes Balkenkreuz welches auf dem Bauche der in Frid. Franc. T. XXXIV, Fig. 2 abgebildeten Urne drei Male angebracht ist. Dasselbe Kreuz findet sich auf einer bei Bützow gefundenen Wendenkirchhofsheftel eingravirt (vgl. Jahrb. IX, S. 393). Diese mit diesem Kreuze bezeichneten Geräthe werden wohl mit den nordischen Goldbracteaten, auf denen sich dieses Kreuz häufig findet, in dieselbe Zeit fallen. Eine andere auffallende Verzierung ist das oben abgebildete Kreuz mit fächerförmig endenden Balken auf dem Boden einer caminer Urne; mit einem nicht verzierten rechtwinkligen Kreuze war auch der Boden einer andern caminer Urne verziert.

Die häufigste Verzierung der Wendenkirchhofsurnen besteht aber aus rechtwinklig gebrochenen Linien, welche in ihren Hauptrichtungen parallel laufen, und so allerlei rechtwinklige Züge bilden, welche jedoch wohl nichts weiter als Linearverzierungen vorstellen sollen. Durch die vielfache Anwendung dieser Verzierungen und Uebung in denselben gelangte das Volk, dem diese Urnen angehören, fast ganz zu demselben Ornamente des Mäanders, welches die Griechen erfanden und häufig anwandten; die auf den vorstehenden Blättern abgebildeten caminer Urnen geben diese auffallende Erscheinung in ihrer Entwickelung. Man braucht wohl nicht zu der Annahme seine Zuflucht zu nehmen, daß das Volk der Wendenkirchhöfe dieses Ornament von den Griechen oder Römern entlehnt habe.

Diese hier beschriebenen und abgebildeten Urnen bilden ungefähr die Regel in der Form und Verzierung der Urnen der Wendenkirchhöfe. In dem südwestlichen Theile Meklenburgs, namentlich in der Gegend zwischen Ludwigslust und Wittenburg, finden sich noch Urnen aus der Eisen=Periode, in welchen die beschriebenen Formen, um sich so auszudrücken, fast übertrieben sind, welche einen ungewöhnlich schmalen Boden, eine sehr weite Oeffnung und einen sehr hoch liegenden, scharfen Bauchrand haben und dadurch von den übrigen abweichen, daß der Bauch nicht nach außen gebogen, sondern nach innen etwas eingezogen ist. Solche, bei Krams, A. Hagenow, gefundene Urnen sind

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schon in Frid. Franc. T. XXXIV, F. 9 und 16, dargestellt; hier ist eine abgebildet,

Nr. 8. 1/4 Größe.
Urne

welche in dem Wendenkirchhofe von Perdöhl bei Wittenburg (vgl. Jahresber. VI, S. 42-43) gefunden ist. Diese Urnen sind ebenfalls gleichmäßig schwarz, jedoch nicht mit Punctlinien mit dem laufenden Rade, sondern mit zusammenhangenden, eingeritzten Linien verziert.


Alle diese Gefäße, von denen es natürlich viele geringe Abweichungen in Größe, Gestalt und Verzierung giebt, sind Grabgefäße zur Aufnahme der verbrannten Leichenreste und haben wohl wegen ihrer Bestimmung eine besonders sorgfältige Verzierung erhalten. Es liegt nun nahe, nach den Gefäßen zu suchen, welche den Wenden zum häuslichen Gebrauche dienten. Die Cultur der Wenden läßt sich sicher in den Burgwällen beobachten, welche der letzte Wendenfürst Niklot zuletzt bewohnte und entweder neu aufführte oder vergrößerte und befestigte, in den Burgwällen von Meklenburg, Dobin, Schwerin, Ilow, Werle u. a., welche in den Jahrbüchern nach und nach untersucht und beschrieben sind. Die Zerstörung dieser historisch gesicherten Burgen fällt in die ersten Zeiten nach der Mitte des 12. Jahrh. Auf allen diesen Burgwällen liegen nun von der Oberfläche bis mehrere Fuß tief hinab, neben den Resten der verbrannten, aus Holz, Lehm und Stroh aufgeführt gewesenen Gebäude, zahllose Scherben zertrümmerter Gefäße, welche ohne Zweifel zum häuslichen Gebrauche dienten. Alle diese Gefäße waren ganz auf dieselbe Weise angefertigt, wie die heidnischen

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Graburnen, d. h. aus Thon, welcher mit zerstampftem Granit durchknetet ist, an offenem Feuer gehärtet und mit einer bekleidenden, dünnen Thonschicht überzogen, - jedoch viel sorgloser ausgeführt nnd lange nicht so geschmackvoll und regelmäßig verziert; nur auf den Burgwällen, welche erweislich noch zur christlichen Zeit bewohnt waren, wie z. B. auf dem Burgwalle von Meklenburg, finden sich neben den Scherben aus heidnischer Zeit und den gelbroth gebrannten Lehmstücken ("Klehmstaken") auch die bekannten, fest und in Brennöfen gebrannten, blaugrauen Scherben von Töpfen des christlichen Mittelalters nnd gebrannte Ziegel von größtem Format. Die Verzierung der heidnischen Töpfe, welche auf den heidnischen, in Mooren liegenden Burgwällen gefunden werden, bestehen nun fast regelmäßig in wellenförmigen Linien, welche unter dem Oeffnungsrande, wie es scheint mit einem Holzspan, eingedrückt oder eingekratzt sind; oft sind es einfache, oft parallele Wellenlinien, oft sind mit einem breiten Spane viele, dicht bei einander stehende Parallellinien eingekratzt. Der hier abgebildete

Nr. 9. Volle Größe.
Verzierung

Rand eines auf dem Burgwalle von Werle (vgl. Jahrb. VI, S. 88 flgd.) gefundenen Gefäßes ist ein Beispiel von Tausenden von verzierten Scherben, welche sich in den genannten Burgwällen finden. Diese Wellenlinien, einfach oder in mehrern parallelen Linien, sind ohne alle Aengstlichkeit und sehr anspruchslos gemacht, zeugen aber von einer ungemeinen Fertigkeit und Leichtigkeit in der Anbringung dieses Ornaments. Freilich finden sich hin und wieder auch andere Verzierungen. Es giebt z. B. viele Gefäße, welche mit Ornamenten von eingedrückten kleinen Stempeln verziert sind, mitunter in Form kleiner Münzen, wie auf Gefäßen, welche in Holland mit römischen Ziegeln gefunden sind; zu lesen sind diese Ornamente schwerlich, wenn es auch versucht ist. Aber die Wellenverzierung bildet vorherrschend die Regel. Eine andere auf dem Walle von Meklenburg (vgl.

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Jahrb. VI, S. 79 flgd.) gefundene Verzierung eines Gefäßes Nr. 10.

Nr. 10. Volle Größe.
Verzierung

zeigt z. B. zwischen den Wellenlinien eingedrückte Kreise oder Augen, wie sie sich auch wohl auf Grabgefäßen finden.

So leicht nun auch Scherben von häuslichen Gefäßen aus der wendischen Zeit gefunden werden, so schwierig ist die Erlangung von solchen ganzen Gefäßen. Die Sammlung des Vereins besitzt nur das eine hier abgebildete Gefäß dieser Art, welches zu Bobzin bei Lübz an der Elde 4 Fuß tief in sumpfigem Boden beim Bau einer Schleuse gefunden ist (vgl. Jahresbericht I, S. 14). Das Gefäß ist nur klein, ohne Zweifel eine Art Becher, und trägt in jeder Hinsicht den Charakter der

Nr. 11. 1/4 Größe.
Gefäß

Scherben der wendischen Burgwälle. - Durch den Anhaltspunct, welchen bie niklotschen Burgen geben, sind die Scherben dieser Gefäße 1 ) von der größten Wichtigkeit für die Bestimmung anderer Burgplätze.


1) Während des Drucks dieser Zeilen ist ein zweites Gefäß dieser Art auf der Vorburg von Meklenburg gefunden; vgl. unten II, 1.
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Alle diese bisher beschriebenen Gefäße lassen sich nun mit der größten Sicherheit einer bestimmten Culturepoche, der Eisen=Periode, zuschreiben; mag der Zeitraum, in welche diese Epoche fällt, auch von diesem und jenem anders bestimmt werden: die Epoche selbst in ihrer technischen Ausbildung liegt abgerundet und klar vor Augen.

Es werden jedoch hin und wieder einzelne Gefäße aus der Heidenzeit gefunden, welche kein bestimmtes Merkmal zur Zeitbestimmung an sich tragen; für die Bestimmung dieser Gefäße muß man denn zu andern Mitteln seine Zuflucht nehmen. So Z. B. ist das hier abgebildete

Nr. 12. 1/4 Größe.
Gefäß

Gefäß ganz eigenthümlich, welches in dem Torfmoore von Gnoien 8 Fuß tief gefunden ward. Es hat an dem Obertheile des Bauches 4 starke, durchbohrte Knoten, in welchen beim Auffinden noch Reste einer Schnur steckten (vgl. Jahrb. X, S. 296). Ohne Zweifel ist dieses Gefäß ein häusliches Geräth, ein Tragetopf oder wie es noch heute heißt, ein "sêlpot": d. i. ein Topf (pot), welcher an einer Schnur oder an einem Seile (sêl) getragen ward, wie es noch heute geschieht, freilich auf weniger künstliche Weise. Dergleichen Funde gehören zu den allerseltensten. Vor kurzem (vgl. unten S. 439) hat Herr von Kardorf auf Remlin dem Vereine noch einen zweiten Topf ähnlicher Art geschenkt, welcher in demselben Moore gefunden ist.

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Wendenkirchhof von Naschendorf.

Bei dem Bau der Chaussee von Wismar nach Grevismühlen ward im J. 1846 bei Naschendorf ein Wendenkirchhof entdeckt, leider aber von den Arbeitern gänzlich zerstört, indem sie sämmtliche Steine herausbrachen und dabei alle Urnen ohne Ausnahme zertrümmerten. Dort wo der Weg von Jameln nach Meierstorf die Chaussee kreuzt, ungefähr 150 Schritt von hier nach Grevismühlen hin und von dieser Stelle 40 Schritte links von der Chaussee in den Tannen, lag ein runder Platz von ungefähr 22 Schritten im Durchmesser. Hier stand eine große Menge von Urnen, zwischen Feldsteine verpackt, welche sämmtlich ausgebrochen wurden; es fanden sich Urnenscherben in großen Massen, sehr viele Knochenstücke und auch noch einzelne eiserne Geräthe, z. B. große und kleine Messer. Die Urnen waren, nach den eingesandten Proben, schwarz und braun und mit einem laufenden gezahnten Rade mit Punctlinien verziert, dem eigenthümlichen Kennzeichen der Wendenkirchhöfe einer gewissen Periode; hiedurch wird dieser Platz, durch die Verbreitung dieser Kirchhöfe gegen NW. hin, interessant. Schon früher war zu Börzow bei Grevismühlen ein gleicher Wendenkirchhof entdeckt; vgl. Erster Bericht über das Antiquarium zu Schwerin, S. 17, Nr. 42. - In diesen naschendorfer Tannen liegt auch das schöne, gewaltige Hünengrab, welches Frid. Franc. Taf. XXXVI, Nr. II abgebildet und Erläut. S. 164 beschrieben ist (vgl. Jahresber. II, S. 145, u. III, S. 113), und bei Gressow am Wege stehen schöne Kegelgräber.

Die Nachricht über diesen Wendenkirchhof verdanken wir dem Hrn. Schullehrer Linshöft zu Barendorf, welcher sich schon mannigfache Verdienste um das großherzogliche Antiquarium erworben hat.

G. C. F. Lisch.

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Topf von Gnoien.

In dem Torfmoore der Stadt Gnoien ward 8 bis 10 Fuß unter der Oberfläche ein altes Gefäß gefunden, welches durch Geschenk des Herrn von Kardorff auf Remlin in die Sammlung des Vereins gekommen ist. Das Gefäß ist ungefähr 7 " hoch, gut 2 " in der Basis, 7 " im Durchmesser und gegen

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4" in der Oeffnung, mit scharfem Bauchrande in der Mitte der Höhe, und hat im Allgemeinen die Gestalt der Urnen der Kegelgräber. Die Masse ist im Innern grobkörnig, mit vielen Feldspathstücken und Glimmerblättchen vermengt; die Farbe ist ganz schwarz. Der Rand ist abgebrochen. Am Rande stehen zwei kleine Henkel, welche so große Oeffnungen haben, daß eine starke Schnur durchgezogen werden kann; es scheinen die Löcher auch durch eine Schnur etwas ausgerieben zu sein. Da das Gefäß im Torfmoor gefunden ist, so hat es gewiß nicht zum Todten=Cultus gedient; wir haben hier also ein ähnliches Gefäß, wie den in demselben Torfmoore gefundenen Tragetopf; vgl. S. 438 und Jahrb. X, S. 296. Das Alter des Topfes ist schwer anzugeben; die Masse deutet noch auf die Zeit der Kegelgräber hin. Der früher gefundene Tragetopf scheint aber der Eisen=Periode anzugehören.

G. C. F. Lisch.

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Urnenscherbe mit Schriftzeichen (?),

von Vietlübbe bei Plau.

Daß es wenigstens in der Jüngern wendischen Zeit Gefäße mit Inschriften (?) gegeben hat, davon scheint eine zu Vietlübbe gefundene Scherbe einen Beweis zu liefern. Der hiesige Pfarrgarten enthält viele Gefäßscherben aus verschiedenen Perioden, besonders aber aus der Wendenzeit, worunter sowohl grobkörnige (von Todtenurnen), als feinkörnige (von zu andern Zwecken gebrauchten Gefäßen) vorkommen. Das mit muthmaßlichen Schriftzeichen versehene Stück fand mein jüngster Sohn in meiner Gegenwart. Es soll der Garten vor vielen Jahren mit Erde erhöhet sein, doch habe ich noch nicht erforschen können, woher man die Erde geholt hat; vielleicht daß dort noch mehr solcher Inschriften zu entdecken wären.

Vietlübbe, im April 1846. J. Ritter.

Die Gefäßscherbe stammt, nach dem Thongemenge zu schließen, wohl schon aus der ersten christlichen Zeit, vielleicht aus der Periode des Ueberganges vom Heidenthum zum Christenthum. Die Zeichen, welche auf dem Rande stehen, sind folgende: Zeichen Diese Zeichen gehören zu der Gattung derjenigen

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Zeichen, welche jüngst L. Giesebrecht, in Baltischen Studien, XI, 2, S. 30 flgd. und 42 flgd., für Schriftzeichen, "Keilbilder", erklärt und gelesen hat. In Meklenburg finden sich dergleichen Gefäßscherben auf allen alten Burgwällen aus den bezeichneten Zeiten in großer Menge und grade solche Scherben, wie die vietlübber, werden in den schweriner Sammlungen aufbewahrt. Es sind Scherben von Gefäßen zu häuslichem Gebrauche und die Verzierungen sind theils aus freier Hand gebildet, theils, wie hier, mit Stempeln eingedrückt. Ich halte diese Zeichen für nichts weiter als für Verzierungen.

G. C. F. Lisch.

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Mosaik=Glas=Perle von Sülz.

Der Herr Geheime Amtsrath Koch zu Sülz hat dem Vereine eine antike Glasperle geschenkt, welche um das J. 1818 beim Abbohren eines Brunnens zu Sülz mit Sand und kleinen Steinchen zu Tage gefördert, von dem Herrn Geber erworben und bisher als ein seltenes, zweifelhaftes Product aufbewahrt ward. Die durchbohrte Perle ist von runder Stangenform, 1 3/8" lang und 5/16 " im Durchmesser, in der Hauptmasse aus dunkelblauem oder schwarzem, undurchsichtigen Glase, in welches auf der Oberfläche 3 feine Längsstreifen aus gelbem Glase, aus denen 14 gleiche Queerstreifen hervorgehen, eingelegt sind. Das Ganze hat entfernte Aehnlichkeit mit einem abgescheuerten, kleinen Orthokeratiten. proben von gleicher Arbeit finden sich in den Gräbern der Eisen=Periode.

G. C. F. Lisch.


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f. Vorchristliche Altertümer gleichgebildeter europäischer Volker.

Alterthümer von Lippiny in Polen.

Von der größten Wichtigkeit für die vaterländische Alterthumskunde ist die Verbreitung gleicher Alterthümer nach allen Seiten von den germanischen Ostseeländern, besonders aber wichtig ist die Erkenntniß, wie weit sich die deutschen Alterthümer gegen Osten hin erstrecken. Die Petersburger Sammlungen enthalten nach brieflichen Berichten nur einige in den Küstenländern des schwarzen Meeres ausgegrabene Alterthümer, welche mit den deutschen in keinerlei Weise zu vergleichen sind, und Kruse's Necrolivonica haben die Erkenntniß auch nicht sehr gefördert, da sie sehr einseitig sind und sich vorzüglich nur um einige wenige, nicht sehr alte, ziemlich eigenthümliche Funde bewegen. Alle Bemühungen, zunächst in das Dunkel der polnischen und gallizischen Vorzeit einzudringen, blieben durchaus vergeblich und hatten aus bekannten Gründen ihre eigenthümlichen Schwierigkeiten. Endlich gelang dem rastlosen Eifer des Reichsfreiherrn Albrecht Maltzan auf Peutsch, für unsern Verein redende Zeugen herbeizuschaffen. Der Oheim desselben, Se. Excellenz der Herr Adolph Christian August von Maltzan, Reichsfreiherr zu Wartenberg und Penzlin, Commandeur des Stanislaus=Ordens, auf Duchnow etc. . besitzt in Polen 6 Meilen hinter Warschau viele Güter, welche er bisher selbst bewohnt hat. Dieser berichtete schon früher, daß sich in Polen heidnische Gräber nach Art unserer Kegelgräber fänden und öfter Alterthümer ausgegraben würden, und ward, bei seiner Liebe für die Beförderung der deutschen Alterthumskunde, leicht veranlaßt, für unsern Verein polnische Grabalterthümer zu gewinnen.

Der Reichsfreiherr von Maltzan auf Duchnow fand auf einem Gute ungefähr 12 Meilen hinter Warschau in einem Garten zur Zierde eine riesenmäßige Urne aufgestellt, in welcher eine große Urne stand; in dieser lagen wieder eine ganz kleine Urne und einige kleine Bronzeringe. Das Ganze ist, so wie es da stand, zusammen in einem Steinhügel zu Lippiny 1 ) (d. i. Linde), 12 Meilen hinter Warschau, Poststation Jerusal bei Minsk polski, gefunden. Die Riesenurne ward durch Zufall zertrümmert; das Uebrige ward von dem Reichsfreiherrn


1) Lippiny, nicht zu verwechseln mit vielen Dörfern dieses Namens in Polen, liegt an der rechten Seite der Weichsel, von Praga aus über Minsk, rechts jenseit des Flusses Swider, von Minsk 4 Meilen entfernt, der Poststation Garwolin zu.
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von Maltzan gewonnen und unserm Vereine zugewandt. Dies ist folgendes:

1) Eine große Urne aus gebranntem Thon, gegen 12 " hoch, 9 " weit in der Oeffnung, 13 " weit im Bauche und 5 " weit im Boden. Sie ist, zur größten Ueberraschung, den norddeutschen Urnen aus der mittlern oder jüngern Zeit der Kegelgräber in jeder Hinsicht völlig gleich; sie hat ganz die Gestalt der in Jahrb. XI, S. 356, abgebildeten Urne,

Urne

ist, wie unsere Urnen, aus Thon, mit zerstampftem Granit durchknetet, gebildet, mit einer fein geschlämmten, reinen Thonschicht überzogen und röthlichbraun und geflammt gebrannt. Auf dem obern Theile des Bauchrandes läuft unter zwei horizontalen Parallellinien eine Verzierung aus Zickzacklinien umher, welche aus drei Linien gebildet ist, wie oben S. 429, Nr. 1. Kurz, die Urne ist von den meklenburgischen Urnen gar nicht zu unterscheiden.

2) Eine Schale, 3 1/2 " hoch, 9 1/2 " weit in der Oeffnung und 3 " im Bodendurchmesser. Sie hat ebenfalls ganz die Gestalt der Schalen unserer Kegelgräber und ungefähr die Form der in Jahrb. X, S. 283 abgebildeten Bronzeschale von Dahmen, nur daß der Rand nicht eingebogen ist, sondern sich mit einer leisen Schwingung nach innen öffnet. Sie hat einen kleinen Henkel und ist ganz so wie die große Urne Nr. 1 angefertigt und gebrannt und bildete wahrscheinlich den Deckel zu dieser Urne, wie es bei unserer in Jahrb. XI, S. 365 abgebildeten meyersdorfer Urne der Fall war. Unter dem Rande sind zwei Reihen rundlicher oder halbmondförmiger Vertiefungen eingeschnitten, so

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daß die Schale eine ähnliche Verzierung hat, wie die Bronzeschale von Dahmen, eine Verzierung, welche meklenburgische Schalen öfter haben.

3) Eine ganz kleine Urne, 2 3/4 " hoch und ungefähr 2 " weit, ungefähr von der Gestalt des in Jahrb. XI, S. 362 abgebildeten perdöhler kleinen Gefäßes, jedoch ohne Henkel, mit einem einpassenden Deckel, wie ihn die gallentiner Urne, Jahrb. XI, S. 365, hat. Statt der Henkel oder kleinen durchbohrten Knöpfe sind das Gefäß und der Deckel vor dem Brande je mit zwei Löchern durchbohrt, durch welche eine Schnur gegangen ist, wie gewöhnlich bei den ältern skandinavischen Urnen, jedoch gar nicht bei meklenburgischen Urnen, welche immer statt der Löcher in den Wänden angesetzte durchbohrte Knötchen oder Henkelchen haben. Die Urne ist ebenfalls wie die beiden andern Gefäße aus Thon mit Granitgrus gebildet, mit Thon überzogen, dunkel röthlich braun und sehr fest gebrannt und wie die große Urne auf den Seitenwänden und dem Deckel mit Parallel= und Zickzacklinien verziert.

4) Ein spiralcylindrischer Fingerring von 2 1/2 Windungen, aus dünnem, runden Drath, aus der Bronze unserer Kegelgräber.

5) Zwei spiralcylindrische Fingerringe von 1 1/2 Windungen, ebenfalls aus Bronze, aus 2/10 " breiten Blechstreifen gebildet.

Alle drei Ringe haben wenig Rost.

Was bei diesem Funde in die Augen fällt, ist die völlige, durchgehende Gleichheit mit den Alterthümern der deutschen Ostseeländer. Es ist hier nicht die Rede von allgemeinen Merkmalen, in welchen z. B. alle heidnischen Grabgefäße der germanischen Länder übereinstimmen, wobei dennoch ein individueller Charakter vorherrschend sein kann, wie z. B. bei den nordischen Urnen, welche gröber, dicker und einfacher, und bei den lausitzer und nordschlesischen Urnen, welche künstlicher, aber auch mehr gekünstelt und geziert, und daher auf den ersten Blick zu erkennen sind: es ist hier eine völlige Gleichheit des Charakters in Bereitungsweise, Form und Farbe gemeint. Eben so sind diese Altertümer von den Alterthümern der russischen Ostsee=Provinzen, wie sie Kruse in Necrolivonica dargestellt hat, durchaus verschieden.

Diese polnischen Alterthümer sind daher das erste Zeichen von der Fortsetzung des Volksstammes der norddeutschen Bronzezeit über Pommern hinaus gegen Osten hin.

G. C. F. Lisch.


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g. Vorchristliche Alterthümer der Römer.

Grab von Kittendorf.

Bei Gelegenheit des Chausseebaues zwischen Waren und Stavenhagen ward im Sommer des J. 1846 auf der Feldmark des Gutes Kittendorf ein Stein= und Kiesberg abgetragen, in welchem, 2 bis 3 Fuß unter der Oberfläche des Hügels, unter einem Haufen von Feldsteinen, namentlich unter 4 anscheinend in gewisser Ordnung niedergelegten großen Steinen, - also ohne Zweifel in einer sogenannten Steinkiste, -ein Menschenschädel und mehrere andere Menschen= und Thierknochen mit folgenden Alterthümern aufgefunden und demnächst als Geschenk des Herrn von Oertzen auf Kittendorf durch den Herrn Landrath von Oertzen auf Jürgensdorf, Dirigenten des genannten Chausseebaues, mit den Aufgrabungsberichten dem Vereine zum Geschenk überwiesen wurden.

Die Alterthümer sind folgende:

1) zwei Stücke eines etwas gebogenen Bleches von Bronze, 4 1/2 Zoll und 4 Zoll lang und 3/4 Zoll breit. An dem Ende des größern Stückes ist ein starkes Oehr eingenietet, in welchem ein Ring von 3/4 Zoll Durchmesser und in diesem ein doppelter Blechstreifen von 2 Zoll Länge mit einem Nietloche am untern Ende hängt: alles von Bronze. An beiden Rändern des Bleches läuft eine grade Linie, welche eingravirt ist, und an einem Rande befinden sich, in Abständen von ungefähr 1 1/2 Zoll, kleine Löcher, in deren zweien kleine, etwas über 2 Zoll lange silberne Blechstreifen mit silbernen Nieten befestigt sind und welche am untern Ende gleichfalls Nietlöcher haben; in einem derselben sitzt noch das silberne Niet. Beide Stücke sind an dem einen Ende grade abgeschnitten, und an diesem Ende befinden sich gleichfalls Nietlöcher, in deren einem noch das bronzene Niet sitzt. Beide Stücke werden zusammengehören, wenn auch die eingravirten Randlinien auf diesen beiden Bruchstücken nicht ganz genau zusammenfallen, sondern in der Verlängerung etwas divergiren, da der Blechstreifen nicht ganz regelmäßig ist. Das Ganze hat augenscheinlich als Beschlag irgend eines Werkzeuges oder einer Bekleidung, etwa einer Degenkoppel oder sonst eines Lederzeuges gedient. Nach dem Berichte des Herrn Landraths von Oertzen haben diese Bruchstücke an dem ganz zerfallenen Schädel gehangen.

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2) Ein zierliches Messer von Bronze mit einem Griffe von gleichem Metall, Klinge und Griff jedes 3 1/4 Zoll lang, erstere in der Mitte etwa 1/2, letzterer 1/4 Zoll breit. Das Ende des Griffes ist ringförmig gestaltet.

3) Ein Bruchstück einer Scherenklinge aus Bronze.

4) Ein menschlicher Backenzahn.

Bei genauerer Betrachtung dieses Fundes drängt es sich sofort auf, daß derselbe römischen Ursprunges sei. Schon darin weicht die Bestattungsweise von dem Inhalte der heimischen Kegelgräber ab, daß nach den Aufgrabungsberichten die Leiche nicht verbrannt war; der noch gerettete Backenzahn beweiset ohne Zweifele daß der Leichenbrand nicht zur Anwendung kam. Eben so spricht die ganze Bearbeitungsweise der Bronze für römischen Ursprung; alles deutet auf eine ausgebildetere Technik und auf vollkommnere Werkzeuge; die eingravirten Randlinien sind entweder auf der Drehbank gemacht oder von einer so sichern und geübten Hand eingegraben, wie wir sie an den Bronzen der Kegelgräber nicht wahrnehmen; auch die Hammerarbeit, das Nieten, das Biegen etc. . ist ganz ungewöhnlich. Wollte man nun auch eine so ausgebildete Fertigkeit dem Volke unserer Bronze=Periode einräumen, so redet gegen die einheimische Fabrik ferner die Metallmischung; die Bronze der kittendorfer Alterthümer ist jene dunkle, glühende, dem Ducatengolde an Farbe völlig gleiche Bronze, welche bekanntlich aus Kupfer, Zinn und Zink zusammengesetzt ist, während die heimische nur aus Kupfer und Zinn gemischte Bronze stets viel matter und heller an Farbe ist: in Meklenburg ist diese glühende Farbe der Bronze nur an den römischen Alterthümern von Gr. Kelle, namentlich an dem Messer und der Schere, wahrgenommen (vgl. Jahrb. III, S. 52 flgd.). Diese Geräthe führen uns denn noch weiter in der Forschung. Das Messer ist ganz ungewöhnlich zierlich. Das Bruchstück der Schere ist die mittlere Hälfte einer Scherenklinge von der bekannten alten Gestalt der Schafscheren. Grade diese Geräthe, Messer und Schere, und zwar von derselben Bronze, wurden zu Gr. Kelle mit andern römischen Alterthümern gefunden; diese sind auf der Lithographie zu Jahresber. V, Tab. I, Fig. 6 und 7, abgebildet und den kittendorfer Stücken durchaus ähnlich. Auch bei den römischen Alterthümern von Hagenow ward eine gleiche Schere gefunden, abgebildet auf der Lithographie zum Jahresber. VIII, Tab. I, Fig. 7, vgl. S. 40. Bronzene Scheren sind in heimischen Kegelgräbern noch nie gefunden. Noch näher zum Ziele führt die Vergleichung mit diesen römischen Alterthümern von Hagenow, namentlich die Vergleichung der Zusammensetzung der Metalle, des Silbers mit der Bronze,

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und die Form des Beiwerkes. Die silbernen Nietstreifen und Nietnägel und deren Köpfe, auch der bronzene Nietstreifen, sind ganz wie die hagenower gestaltet, gearbeitet und angewendet, wie sie an dem silbernen Ringe Fig. 15 hangen. Die kittendorfer Nietstreifen haben dieselbe Größe und in den Rändern ganz dieselbe Schwingung, wie die kittendorfer, wenn auch die Umrisse grade nicht congruiren; eben so hängt der größere, bronzene Nietstreifen an dem kittendorfer Beschlage oder Ringe, wie die hagenower Nietstreifen an demselben Ringe.

Die Aehnlichkeit der Schere und des Messers von Kittendorf mit denen von Gr. Kelle und die Aehnlichkeit der kittendorfer Nietstreifen mit denen von Hagenow ist so groß, daß man die kittendorfer Alterthümer durchaus für römisch und sicher mit denen von Hagenow für gleichzeitig halten muß.

G. C. F. Lisch.

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Römische Urne von Stuer.

Der Herr Geheime Justizrath Dr. Ditmar zu Rostock hat dem Vereine eine seltene Urne geschenkt, welche nach allen Nachrichten in Meklenburg gefunden ist. Sie ist aus gelber Sigelerde, sehr fest gebrannt, unbezweifelt in der Form und auch in mehrern Kreisverzierungen, namentlich auf der untern Seite des Bodens, auf der Töpferscheibe gedreht, also nach allen diesen Zeichen sicher römischen Ursprungs. Sie ist 10 " hoch, ungefähr 7 " weit im Bauche, 4 1/2 " im Durchmesser im Boden und 2 3/4 " weit in der Halsmündung und hat ganz die Gestalt der modernen Wasserflaschen, nur mit abgestumpftem Halse, und ist über den ganzen Bauch, zwischen horizontalen Parallellinien, abwechselnd mit etwas schräge laufenden, parallelen, vertieften Wellenlinien und geraden Linien, am Halse mit perpendikulairen Linien verziert. In der Urne liegen noch einige verbrannte Knochen, einige Bruchstücke von einer mit Granitgrus durchkneteten, heimischen Urne und eine ganz regelmäßige, in der Masse verwitterte Kugel aus Knochen von 3/4 " Durchmesser.

Nach den sichern Mittheilungen des Herrn Geheimen Justizraths Dr. Ditmar stammt das Gefäß aus der Sammlung des wail. Pastors Delbrügk zu Stuer und ward in dem von dem wailand Magister Siemßen zu Rostock angefertigten Verzeichnisse der Sammlung als in dortiger Gegend (am plauer See) gefunden aufgeführt; so viel scheint man gewiß annehmen zu können, daß die Urne in Meklenburg gefunden ist.

G. C. F. Lisch.


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2. Mittelalter.


Gläserne Reliquien=Urne von Wittenburg.

Beim Umbau des Altars in der Kirche zu Wittenburg ward in demselben ein Glas, mit einigen in Seide gewickelten Knochenstücken, gefunden, welches von dem Herrn Pastor Danneel zu Wittenburg an den Verein eingesandt ist. Das Gefäß ist von bläulichem Glase, 4 1/4 " hoch, unten kugelig und mit weitem Halse von der halben Höhe der ganzen Flasche. Dabei ward ein sehr gebräuntes und angegriffenes Wachssiegel gefunden, welches, nach den geringen Resten eines pergamentenen Siegelbandes zu urtheilen, an einer Urkunde gehangen hat; da aber von einer Urkunde kein Rest eingesandt ist, so ist sie wahrscheinlich leider ganz vergangen. Das Siegel ist das Hauptsiegel des Bischofs Ulrich von Ratzeburg (1257-1284), wie es in Masch Gesch. des Bisthums Ratzeburg S. 176-171 beschrieben ist: ein rundes Siegel, 2 1/4 " im Durchmesser, mit dem stehenden Bilde des Bischofs bis an die Mitte des Leibes, mit dem einwärts gekehrten Stabe in der rechten Hand und mit einem Buche im linken Arme; von der Umschrift ist noch zu lesen:

Umschrift

Der Altar ist also ungefähr 1260-1280 errichtet, wahrscheinlich bei der Vollendung der Kirche, welche aus dieser Zeit zu stammen scheint, wenn sie auch jetzt sehr verbauet ist; älter wird die Kirche nicht sein, obgleich die Stadt älter ist. Man vgl. Jahrb. VI, S. 80 flgd.

Ueber ähnliche gläserne Reliquien=Urnen vgl. Jahresber. III, S. 90, und Erster Ber. über d. Antiq. zu Schwerin, S. 24, Nr. 10.

G. C. F. Lisch.

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Zwei Kelchtücher

aus der Stadtkirche zu Ribnitz, geschenkt von dem Herrn Burgemeister und Kirchen=Oeconomus Dr. Nizze zu Ribnitz:

1) Ein Kelchtuch aus weißer Leinewand, mit bildlichen Darstellungen und an den Rändern reich mit lateinischen Inschriften in rother und blauer (?) Seide gestickt; die blauen (?) Stickereien sind aber vergangen und fast ganz verschwunden und nur noch an den Stichen bemerkbar. In der Mitte ist Christus am Kreuze mit Maria und Johannes, in den vier Ecken sind die Symbole der Evangelisten gestickt. Ueber der Kreuzigung steht:

Inschrift
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An den 4 Seiten dieser Darstellung stehen die vier großen, mit einer Krone bedeckten Buchstaben:

I. N. R. I.

Um den Rand läuft zu beiden Seiten einer Verzierung mit einem Vogel (Taube?) eine Inschrift, welche, da fast immer ein Buchstabe um den andern verschwunden ist, schwer zu lesen ist; jedoch steht an einer Stelle noch klar von der Jungfrau Maria:

Inschrift

Dieses Tuch stammt also ohne Zweifel noch aus der katholischen Zeit und nach den Schriftzügen wahrscheinlich aus dem 15. Jahrh.

2) Ein Kelchtuch aus Leinewand, am Rande reich mit rother Seide und Gold gestickt und außerdem mit einer goldenen Tresse besetzt. In der Mitte ist in Roth und Gold ein Blumentopf, auf welchem ein Löwe steht, gestickt und umher die Inschrift:

Inschrift

Der Rand ist mit goldenen Blumen und Löwen in rother Seide gestickt.

G. C. F. Lisch.

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Geschnitztes Hifthorn.

Aus dem Nachlasse des wail. Präpositus Crull zu Boizenburg ist neben mehrern andern Alterthümern auch das mit Relief=Schnitzereien gezierte dicke Ende eines Büffelhorns erworben, welches nach den Nietlöchern offenbar zu einem Hifthorne gehört hat. Auf der äußern Seite sind 5 menschliche Figuren dargestellt: in der Mitte eine Dame, hinter ihr, links, zwei Männer in spanischer Tracht, von denen der eine einen Spieß mit einer Fahne hält; vor ihr steht ein Mann mit einem Baret in der Hand, hinter demselben sitzt unter einem Baume ein Zitherspieler; unten liegt in jeder Ecke ein Hund. Diese Darstellung ist von einem Rahmen eingefaßt, welcher folgende italienische Inschrift enthält:

NON PENSA LHVON CHE CODE IN FESTA
ET CANTO CHE AL FIN IL RISO SI COVERT
IN PIANTO A mit Querstrich NO 1541.

d. i.

Nicht denkt der Mensch, welcher sich freut in Frohsinn und Gesang, daß am Ende das Lachen sich verkehrt in Weinen. Anno 1541.

Auf der innern Seite ist ein ovaler Schild (ohne Wappenzeichen) zwischen zwei mit Blättern verzierten Greifen dargestellt.

G. C. F. Lisch.

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II. Zur Baukunde.


1. Vorchristliche Zeit.


Ueber die wendische Fürstenburg Meklenburg.

Mit einer lithographirten Ansicht des Burgwalles.

In unsern Jahrbüchern ist häufig in den Untersuchungen über die alten wendischen Fürstensitze die Ansicht dargelegt, daß dieselben auf großen, in tiefen Mooren, auch wohl auf Inseln, häufig mit einer Seite an Gewässern aufgeschütteten Burgwällen standen. Nach dieser Ansicht sind denn auch alle bekannten Fürstenburgen wieder aufgefunden; namentlich ist die alte Fürstenburg Meklenburg in Jahrb. VI, S. 79-87 (vgl. S. 97 flgd.) Gegenstand einer kritischen Forschung gewesen.

Um den Mitgliedern des Vereins eine deutliche Anschauung von der Lage und Beschaffenheit des Burgwalles von Meklenburg zu verschaffen, theilt der Ausschuß des Vereins dessen Mitgliedern hieneben eine lithographirte Ansicht von dem Walle der viel genannten Burg mit, dem Schauplatz vieler merkwürdiger und blutiger Begebenheiten, von welchem unser Vaterland den Namen trägt. Die Ansicht ist von dem Maler Herrn Theodor Fischer zu Schwerin in Begleitung des Unterzeichneten an Ort und Stelle aufgenommen, nachdem der allerdurchlauchtigste Protector unsers Vereins, Se. Königliche Hoheit der allerdurchlauchtigste Großherzog Friedrich Franz den Burgwall, die Stammburg der meklenburgischen Fürsten, mit großer Theilnahme besucht hatte. Der Standpunct ist auf der letzten Höhe nahe vor dem Hofe Meklenburg, nicht weit rechts von der Chaussee, welche von Schwerin nach Wismar führt, genommen; die Ansicht auf den Burgwall ist auch von der Chaussee aus vor dem Hofe Meklenburg vollkommen geöffnet. Vor uns dehnt sich in der Tiefe die große Sumpfwiese aus, durch welche der ehemalige Kanal vom schweriner See in die

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Ostsee ("die vichelsche Fahrt, der Schiffgraben"), jetzt ein schmales Bächlein, fließt. In der Mitte steht der Burgwall, der sich wie ein todter Riese durch den Sumpf streckt und den wir von seiner westlichen Längsseite erblicken. Links erblickt man das letzte Haus des Dorfes Meklenburg, von welchem ein schmaler Fahrweg auf den Burgwall führt. (Links von dem Standpuncte liegt der Hof Meklenburg, auf dem Bilde nicht sichtbar). Die Burgwallwiese begrenzt zunächst, etwas links, der Pingelsberg, auf welchem mehrere Kegelgräber liegen, von denen das größte aus der Ferne noch erkennbar ist (vgl. Jahresbericht IV, S. 71 und Jahrb. VI, S. 82 flgd.); an diesem Hügel entlang, hinter dem Burgwalle, liegt der Weg von Meklenburg nach Mödentin. In der Mitte des Hintergrundes, grade über die Mitte des Burgwalles, ragt der Thurm der interessanten Rundbogenkirche von Lübow hervor (vgl. Jahresber. VII, S. 66 flgd.), welches der uralte Ort war, in dessen Nähe der Burgwall von Meklenburg aufgeführt ward (vgl. Jahrb. IX, S. 407). Hinter Lübow erheben sich die Waldhöhen von Kritzow, neben denen rechts noch der Kirchthurm von Zurow in weiter Ferne zu erkennen ist. Eine Meile weiter hinter den Bergen von Kritzow liegen, von hier nicht sichtbar, die alten Burgen Ilow und Neuburg, östlich von Meklenburg, eine Stunde südlicher liegt der Burgwall von Dobin.

Durch das Dorf Meklenburg führt die im Bau begriffene Eisenbahn von Wismar nach Schwerin; sie geht mitten durch das Dorf, streift dem Dorfe zunächst die Sumpfwiese, in welcher der Burgwall liegt, geht dicht an dem Burgwalle vorbei und am mödentiner Wege hinter dem Burgwalle wieder auf das feste Land. Beim Bau dieser Eisenbahn machte man denn auch die Erfahrung, daß die Wiese, in welcher der Burgwall liegt, ein tiefer Sumpf sei, auf welchem die jetzige Wiesendecke gewissermaßen schwimmt. Man hatte im Herbst des J. 1846, zu der Zeit als das hier mitgetheilte Bild aufgenommen ward, eine ganze Strecke des Erddammes durch die Wiese gelegt; als eines Morgens die Arbeit fortgesetzt werden sollte, war das Planum völlig verschwunden und statt dessen ein Teich sichtbar, in dessen Nähe durch den unterirdischen Seitendruck sich einige Hügel in der Wiese erhoben hatten. Der versunkene Erddamm war nicht wiederzufinden; die Tiefe des Sumpfes war nicht weit von seinem Rande an 30 bis 40 Fuß!.

Bei der Fortführung der Bahn auf dem festen Lande am mödentiner Wege ward eine andere interessante Entdeckung gemacht. Dem Burgwalle östlich grade gegenüber, ungefähr 40 Schritte rechts vom Wege nach Mödentin und 400 Schritte

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Burgwall Meklenburg
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südwestlich von dem Pingelsberge, liegt ein Hügel, welcher von der Eisenbahn durchschnitten wird. Hier fand man unter der Erdoberfläche sehr viele Scherben von Töpfen zu häuslichem Gebrauche, genau von derselben Beschaffenheit und Verzierung, wie sie auf den wendischen Burgwällen und namentlich auf der Burg Meklenburg gefunden werden (vgl. oben S. 436), ferner mancherlei eiserne Geräthschaften, Knochen, auch Menschengebeine und Schädel, behauene Granitsteine und gebrannte Ziegel. Ein Topf, wie der oben S. 437 abgebildete und beschriebene, eine große Seltenheit, ward ganz gefunden und für die großherzogliche Sammlung unverletzt zu Tage gefördert. Die wendischen Burgwälle sind zu klein, um eine größere Volksmenge aufnehmen zu können; das Volk hat ohne Zweifel vor der Burg, der "Vorburg" (vgl. Jahrb. VI, S. 86), gewohnt. Wenn nun auch wohl das alte wendische Dorf an der Stelle des jetzigen Dorfes, nördlich von dem Burgwalle, gelegen haben mag, so haben doch auch an der beschriebenen Stelle, östlich von dem Burgwalle, Menschen gewohnt oder das wendische Dorf, die viel besprochene, sogenannte große Stadt Meklenburg hat sich so weit herum erstreckt. Jedenfalls ist dieser Fund ein Beweis, daß die Bevölkerung sich nicht auf den Burgwall beschränkt gehabt hat.

Schwerin, im Frühling 1847.

G. C. F. Lisch.

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Burgwall von Werle.

Neben dem Burgwalle von Werle bei dem Hofe Wieck unfern Schwaan (vgl. Jahrb. VI, S. 88 flgd.) ward in der Warnow ein großer Grapen aus mittelalterlicher Bronze, von gewöhnlicher Form, mit dem gewöhnlichen Gießerzeichen der gekreuzten Haken, und eine eiserne Axt gefunden; der Grapen ist in die großherzogliche Alterthümersammlung gekommen, die Axt aber verloren gegangen.

In einer bei den Sumpfwiesen des werleschen Burgwalles liegenden Sandscholle wurden beim Bau der Eisenbahn viele Geräthe aus Bronze aus der Bronzeperiode und mehrere Bauten aus Feldsteinen gefunden, über deren Beschaffenheit die Beschreibung oben S. 414 flgd. zu vergleichen ist. Dieser Fund zeugt von einer Benutzung der werleschen Localitäten schon zur Zeit des Bronzezeitalters.

G. C. F. Lisch.

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Burgwall von Dargun.

In Jahrb. VI, S. 70-71 ist dargethan, daß der alte Burgwall von Dargun am äußersten, nördlichen Ende des Ortes, dem Dorfe Röcknitz gegenüber liegt und gegenwärtig zum Judenkirchhof benutzt wird; die Sache unterliegt keinem Zweifel und es hat der Herr Amtmann Hase zu Dargun im Laufe der Zeit auf dem Burgwalle viele Urnenscherben gesammelt, welche den Urnenscherben der übrigen heidnischen Burgwälle in jeder Hinsicht vollkommen gleich sind.

Dieser Burgwall ist aber eine ganze Strecke von dem Kloster oder dem jetzigen Schlosse Dargun entfernt, welches am entgegengesetzten, südlichen Ende des sehr langgestreckten Ortes liegt. Die Klöster pflegten aber unmittelbar an heidnischen Ortschaften oder Tempeln angelegt zu werden. Dies hat sich denn auch in neuern Zeiten bestätigt, indem der Herr Dr. Linsen zu Dargun in seinem am Schlosse liegenden Garten spanförmige Feuersteinmesser gefunden hat, welche darauf schließen lassen, daß auch die Stelle des Klosters zur heidnischen Zeit bewohnt gewesen sei. Wahrscheinlich hat also das heidnische Dorf Dargun, welches von der alten Burg Dargun verschieden war, an der Stelle des Klosters gelegen.

G. C. F. Lisch.

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Die Burg Bisdede.

Nachtrag zu S. 27.

Oben S. 9 und 27 ist bei der Untersuchung über das Land Bisdede, welches sich vom parumer See gegen Osten hin erstreckte, die Vermuthung aufgestellt, daß die in den Zügen der Dänen nach Wenden erwähnte Burg in dem großen See die Burg Bisdede in dem See Bisdede oder gutowschen See bei Güstrow sein könne. Zur Erforschung dieses Burgwalles und anderer historischer Merkwürdigkeiten begab ich mich daher im Interesse des Vereins am 14. Mai 1847, nach Vollendung des Druckes des ersten Theils der Jahrbücher, nach Güstrow und fand hier glücklich eine Burg, welche jedenfalls die vorzüglichste Fürstenburg jener Gegend in heidnischer Zeit oder eine Gauburg war und wohl ohne Zweifel die Hauptrolle spielte, ehe Güstrow erbauet ward.

Der Burgwall liegt, ungefähr 1/2 Meile von Güstrow, auf einer Landzunge, welche mit der Schöninsel den See Bisdede (Inselsee) in den rosiner See nördlich und den gutower See

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südlich scheidet und von der Feldmark des Dorfes Bölkow ausgeht, grade zwischen diesem Dorfe und der Schöninsel, dort wo er auf der großen schmettauschen Charte eingetragen ist; er ist auf einer Insel mit festem Boden aufgeführt und hängt im Westen jetzt mit dem festen Lande des Dorfes Bölkow durch eine lange, tiefe Wiese zusammen, welche bei nassem Wetter schwer zugänglich ist und in frühern Zeiten einen tiefen Sumpf gebildet haben muß. Auch gegenüber an der Schöninsel liegen Wiesen, welche auf Sumpf "schwimmen", und große Rohrplaggen.

Der Burgwall liegt fast noch so, wie er zerstört ist, da der Boden nicht fruchtbar ist und daher von den Bauern in Bölkow nicht gerne beackert wird. Er ist oben noch mit einem Walle oder einer Brustwehr von etwa 10 Fuß Höhe umgeben, der innere Raum der Burgfläche bildet also eine große, kesselförmige Vertiefung. In alten Zeiten waren die wendischen Burgwälle alle mit einem Erdaufwurfe am Rande umgeben; so hatte Ilow noch im 16. Jahrh. einen Schutzwall auf den Rändern des Burgwalles (vgl. Jahrb. VII, S. 165). Da die bekannten Burgwälle aber alle beackert sind, so sind ihre Flächen, wie auf Ilow, alle geebnet. Der Burgwall von Bisdede ist daher wohl der einzige alte Burgwall im Lande, welcher noch seine ursprüngliche Gestalt hat.

Die Insel des Burgwalles bildet ungefähr ein regelmäßiges Viereck; daher erscheint die durch Aufführung eines Ringwalles entstandene kesselförmige Vertiefung der Oberfläche fast ganz rund und dieser Burgwall wird dadurch den sogenannten Ringwällen anderer Länder sehr ähnlich. Der Ringwall, welcher hart auf dem Rande steht, hat auf seiner Höhe einen Umfang von 210 Schritten. Der Burgwall fällt schroff in den See und in die Wiese ab und hat von außen ungefähr eine Höhe von 50 Fuß. Gegen Süden, nach der Richtung der Stadt Güstrow, liegt auf dem Wiesengrunde vor dem Burgwalle bis zum Wasser eine große, ebenfalls aufgetragene Erhöhung etwa 10 Fuß Höhe, die Vorburg, auf welchem wohl die Bevölkerung zur Burg wohnte.

Den sicheren Beweis für die Bedeutung dieses Burgwalles liefern die auf demselben gefundenen Topfscherben. Schon beim ersten Schritte auf das feste Land der Vorburg leuchteten aus der schwarzen Erde die bekannten Scherben aus der heidnischen Zeit entgegen. Ueberall ist der Burgwall und die Vorburg mit unzähligen Scherben bedeckt, welche den Scherben der übrigen heidnischen Fürstenburgen gleich sind: mit Granitgrus durchknetet, mit parallelen Kreisen oder mit Wellenlinien verziert, wie sie oben S. 436 flgd. geschildert sind, und am offenen Feuer gebrannt. Auch fanden sich häufig röthlich gebrannte Reste von

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Lehmklumpen oder "Klehmstaken" von den Gebäuden. Dagegen ward keine einzige festgebrannte, schwarze oder blaugraue Scherbe, kein einziges Ziegelfragment aus christlicher Zeit gefunden.

Auch auf dem festen Lande vor dem Dorfe Bölkow, welches von dem Burgwalle durch eine Seebucht getrennt ist, fanden sich auf der Fläche nach dem Wasser hinab überall dieselben heidnischen Scherben von derselben Art. Dies redet noch mehr für die Auffindung der Burg Bisdede, da (vgl. oben S. 27) die Sagen melden, daß die Burg in der Nähe eines Dorfes gelegen habe, und für die Treue der alten Geschichtschreiber, welche sich auch für die Burg Ilow in den geringsten Einzelnheiten bewährte.

Für die alte Bedeutung der Burg redet auch noch der Umstand, daß bei der Christianisirung des Landes Güstrow die nächsten Umgebungen der Burg Bisdede Domainen waren, indem das Domstift Güstrow 1226 mit den Dörfern Gantschow, Gutow, Bölkow (mit Badendik) dotirt und das Kloster Michaelstein im J. 1229 mit den Dörfern Rosin beschenkt ward.

Da alle diese Dörfer unter Bauerwirthschaft kamen, so ist von Nachrichten und Sagen nirgends eine Spur. In Bölkow erzählte man mir jedoch: früher habe an der Stelle des Burgwalles ein Sandberg gestanden; als ein Mädchen zu einer Zeit, wo es nicht erlaubt gewesen sei, von dort Sand habe holen wollen und die Schürze schon mit Sand angefüllt gehabt habe, sei das Schürzenband gerissen und der Burgwall plötzlich entstanden. Auch sagte man, ein großer Granitblock, welcher am Fuße des Burgwalles im See liegt, sei von einem Riesen im Kampfe mit einem andern Riesen dorthin geschleudert, ein kleinerer Stein im Wasser soll von dem andern Riesen dahin geworfen sein.


Der andere, auf S. 27 Not. erwähnte "Burgwall" im Klueßer Forstrevier ist weit, über eine halbe Stunde von diesem Burgwalle von Bisdede entfernt. Er liegt dem Dorfe Kirch=Rosin grade gegenüber, jenseit der Nebel, dicht an derselben, in dem Holze, welches auf der schmettauschen Charte "In Stamen" bezeichnet ist. Er besteht aus zwei "Burgplätzen", wenn man sie so nennen soll. Der hinterste, größere ist nur eine wenige Fuße erhöhete Horst, ringsum von einem tiefen Ellernbruch umgeben, viereckig, 120 Schritt lang und breit. Genau am Rande ist dieser Platz rings mit Fliederbüschen besetzt und daher wird er auch der "Fliederwall" genannt. - Vor dieser Horst liegt ein anderer viereckiger, ebenfalls wenig erhöheter Platz, welcher rund ist, 110 Schritte im Durchmesser hat, ebenfalls ganz in

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einem Ellernbruche liegt und am Rande von einem niedrigen, auch mit Fliederbüschen besetzten Walle umgeben wird. - Beide Wälle sind mit Buchen bewachsen.

Die Bedeutung dieses "Burgwalles" ist durchaus nicht zu ermitteln, um so weniger, da sich weder Scherben, noch sonst Spuren menschlicher Cultur, außer dem Ringwall und dem Flieder, auf ihm finden. Dergleichen niedrige Wälle und Horsten von Sümpfen umgeben, in einsamen Wäldern, finden sich öfter, ohne daß man sie deuten könnte. Vielleicht gehörten sie der ältesten Bevölkerung an.

G. C. F. Lisch.


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2. Mittelalter.


Kirchliche Bauwerke.

Die Kirchen zwischen Güstrow, Gnoien und Neu=Kalen.

In Jahrb. X, S. 310 flgd. ist nach Privatberichten vermuthet, daß die meisten Kirchen östlich von Güstrow einen ziemlich gleichmäßig ausgezeichneten Baustyl haben könnten, wie die dort beschriebene Kirche zu Reinshagen, welche ein auffallend schönes Bauwerk ist. Durch Beförderung und in Begleitung des Herrn von Kardorff auf Remlin zu Gnoien, welcher sich für unsere Vereinsforschungen sehr lebhaft und vielseitig interessirt, habe ich im Junius 1846 alle diese Kirchen, 14 an der Zahl, untersucht. Hat nun eine wissenschaftliche Vergleichung jene Vermuthung nicht ganz bestätigt, indem nur die Kirchen zu Reinshagen, Wattmannshagen, Warnkenhagen und Belitz der ernstern Zeit des hohen und reinen Spitzbogenstyls angehören, so hat doch die Nachforschung sehr viele interessante und wichtige architektonische und chronologische Aufschlüsse gegeben. Namentlich ist der Bau der städtischen Kirchen zu Alt=Kalen, Gnoien, Lage und Teterow sehr wichtig. Für die mehr östlichen Kirchen ergiebt sich der Schluß, daß von dem Kloster Dargun aus, obgleich hier keine Spur von dem ersten und zweiten Kirchenbau mehr zu finden ist, sich der Uebergangsstyl weit umher verbreitete, dessen ältester Repräsentant in diesen Gegenden die Kirche zu Alt=Kalen ist.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Alt=Kalen

und
Geschichte der Gründung von Alt= und Neu=Kalen.

Zum rechten Verständniß der nicht unwichtigen Localitäten von Alt=Kalen ist ein kurzer Abriß der Geschichte des Ortes aus den Archivquellen notwendig.

Der alte wendische Ort Kalen oder Kalant, worunter in alter Zeit nur Alt=Kalen verstanden werden kann, kommt schon

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sehr früh vor. Der Ort bestand schon zur wendischen Zeit und trägt seinen Namen aus der wendischen Sprache von dem Worte Kal: Morast, also: Morastort (vgl. Jahrb. VI, S. 54) 1 ). Schon im J. 1174 bei der Dotation des Klosters Dargun wird der See Kalen mit dem daran stoßenden langen Sumpfe (stagnum, quod dicitur Kalen - - ab orientali fine eiusdem stagni ad aquilonem per quandam longam paludem) genannt; vgl. Lisch Mekl. Urk. I, S. 9, und 18 und 23. Da in jenen nordöstlichen Gegenden etwas größere Seen nicht häufig sind, so erscheint die Benennung des Ortes hinlänglich begründet. Noch im J. 1174 lag bei dem See eine wendische Burg; in der darguner Urkunde vom J. 1174 wird der See Kalen mit seiner Burg (urbs) Kalen (stagnum Kalen cum sua urbe Kalen: Mekl. Urk. I, S. 9) genannt, da urbs im Mittelalter nur Burg bedeutet; dieselben Ausdrücke kommen noch im J. 1219 bei der Confirmation des Klosters nach dessen Wiederherstellung vor (vgl. Mekl. Urk. I, S. 23).

Die Kirche zu Alt=Kalen und mit ihr der christliche Ort müssen bald nach der 1216-1219 geschienen Wiederherstellung des Klosters Dargun gegründet sein, da schon um das J. 1232 das Kloster Dargun das Patronat der Kirche geschenkt erhielt (vgl. Mekl. Urk. I, S. 48) und am 1. März 1238 der Pfarrer Heinrich von Kalent als Zeuge in einer fürstlichen Urkunde genannt wird (vgl. das. I, S. 52).

Ungefähr zu derselben Zeit hatte der Fürst Borwin von Rostock, in dessen Lande Kalen lag, auf dem wendischen Burgwalle eine fürstliche Burg erbauet, dieselbe mit Rittern als Burgmännern bewehrt und neben der Burg eine Stadt gegründet; im J. 1244 erwarb er von dem Kloster Dargun den diesem früher verliehenen Grund und Boden zur Stadt und das Dorf Damm zu Burglehen für die Ritter (cum nos ciuitatem et castrum Kalant edificassemus in proprietate ecclesie Dargunensis): vgl. Mekl. Urk. I, S. 73. Da dieses Geschäft wegen des Eigenthums (ad edificandum castrum et ciuitatem ibidem construendam) nicht ganz klar bestimmt gewesen war, so ward es erst am 19. Febr. 1252 völlig regulirt (vgl. Mekl. Urk. I, S. 96). Die Sache mit der Gründung der Stadt hat ihre volle Richtigkeit, da der Fürst Borwin am 11. Februar 1253 ihr nicht unwichtige Privilegien ertheilt hatte, nämlich das lübische Recht und die Freiheit vom Schoß, zu der Stadt zwei Hufen


1) Die Herleitung des Namens von Calendae ist daher ganz unstatthaft. Eben so ist die Schreibung des Namens nur so richtig, wie er auch ausgesprochen wird: Kâlen. Die älteste Form des Namens ist Kalen, dann auch Kalant. Die Schreibung Kalden oder Kahlden hat gar keinen Grund.
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nach dem Dorfe Damm hin zur Stadtweide legte, sie von einer Kornpacht von Aeckern auf dem Felde von Lüchow befreiete, ihnen den Besitz der Stadtäcker bestätigte, u. s. w. 1 ) Hier ist offensichtlich von Neu=Kalen noch gar nicht die Rede.

Bei der Wichtigkeit des Ortes und da die Stadt wohl die älteste in jenen Gegenden war, ward Alt=Kalen auch der Sitz eines Propstes oder Archidiakons des caminer Bisthums. Der Pfarrer Heinrich von Kalen, welcher noch im J. 1238 bloßer Pfarrer war, erscheint von 1241-1262 als Propst von Kalen (Hinricus prepositus de Kalend, vgl. Mekl. Urk. I, S. 70, 73, 87, 93 und 124). Außerdem war der Priester Johannes Kapellan an der Burgkapelle (dominus Johannes capellanus de Kalant, im Stadtprivilegium vom J. 1252; dominus Johannes capellanus de Castro, Urk. vom J. 1251 in Mekl. Urk. I, S. 93). Im J. 1262 dotirte der Fürst Borwin auf der Burg Kalant einen Altar in der Kirche mit Hebungen von 7 freien Hufen; in der darüber ausgestellten Urkunde (Mekl. Urk. I, S. 124) scheinen alle Burglehen von Kaien vorzukommen.

Seit dem J. 1240 erscheint auch die meklenburgische Ritterfamilie von Kalant, welche einen Steighaken im Schilde führte; sie soll gegen das Ende des 18. Jahrh. ausgestorben sein; vgl. Mekl. Urk. I, S. 64 und 146 und a. a. O. Nach den Vornamen der Söhne des unbekannten Stammvaters, da sie Jereziav, Rademar und Lippold hießen, waren sie wendischen Ursprungs; sie hatten ihre Güter in der Gegend von Alt=Kalen und Dargun, namentlich besaßen sie lange das Gut Rey.

Nach dem Stadtprivilegium vom J. 1253 waren lübecker oder rostocker Patricier als Colonisten in die neue Stadt gezogen; so sind unter den Zeugen zu Kalen z. B. Herman Vorradt, Wescel, Osburn Rode u. a.

Nach allen diesen Zeichen war die Stadt Kalen oder Alt=Kalen im J. 1240 gegründet.


Die Stadt Alt=Kalen mochte für den Verkehr nicht günstig liegen, namentlich nachdem die Städte Gnoien, Tessin, Lage, Teterow, Malchin und Demmin Wichtigkeit erlangt und dem Verkehr andere Bahnen angewiesen hatten. Daher legte der Fürst Waldemar von Rostock 2 ) am 5. Jun. 1281 "de stadt Kalandt in dat dorp, welckes gnant was Bugelmast" und übertrug auf die "stadt Nienkalandt" alle Gerechtigkeiten,


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVI.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVIII.
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welche die alte Stadt besessen hatte, legte dazu Fischerei auf dem See Cummerow und die Erlaubniß, das Dorf Warsow zu kaufen (vgl. auch Mekl. Urk. I, S. 181).

Der Ort Alt=Kalen hielt sich noch einige Zeit in seinem frühern Zustande. Am 21. März 1307 verkauften jedoch die Fürsten Heinrich von Meklenburg und Nicolaus von Werle dem Kloster Dargun wieder das Eigenthum des Dorfes Alt=Kalen (proprietatem ville Antique Kaland) nach den Privilegien des Klosters, zugleich mit dem Patronat der Kirche; dabei versprachen die Fürsten, die Burg in dem Dorfe Alt=Kalen ganz abzubrechen und nie wieder aufzubauen (vgl. Lisch Urk. des Geschl. Maltzan I, Nr. LX). Am 5. Februar 1311 bestätigte der Fürst Nicolaus von Rostock 1 ) dem Kloster den Erwerb des Dorfes Alt=Kalen mit dem See und dem abgebrochenen Schloß und Thurme, welche er nie wieder aufzubauen versprach (proprietatem ville Antique Kalant cum stagno adiacente cum castro et turre destructis, que ultra reedificari nolumus).

Alt=Kalen behielt nichts weiter als die Präpositur. Am 28. Jan. 1309 wies der Bischof Heinrich von Camin die Kirche zu Levin, deren Patronat im J. 1241 dem Kloster Dargun geschenkt war, von der demminer Präpositur an das Archidiakonat zu Alt=Kalant. Im J. 1395 aber entschied der Propst von Güstrow, als delegirter Conservator, daß mit der Kirche zu Levin keine Präpositur, welche der Pfarrer sich angemaßt habe, verbunden sei, und daß die Jurisdiction etc. . über die Kirchen zu Levin, Alt=Kalant, Röknitz, Polchow, Bruderstorf, Gülzow und Dukow dem Kloster Dargun zustehe. Im J. 1397 aber versicherte der Vicar des Bischofs von Camin dem Kloster Dargun den Besitz der Präpositur Levin.

So ward Alt=Kalen ein gewöhnliches Dorf.


Mit diesen urkundlichen Angaben stimmen denn auch die Alterthümer von Alt=Kalen überein.

Die Kirche aus Ziegeln ist noch in der letzten Zeit des Rundbogenstyls erbauet und die älteste Kirche in der ganzen Gegend. Sie ist ein Oblongum mit grader Altarwand von zwei Gewölben Länge; hinzugenommen ist der Raum des etwas jüngern Thurmgebäudes. Das Kirchengebäude (ohne den Thurm) hat rings umher den einfachen, regelrechten, auf Lissenen ruhenden Rundbogenfries, welcher auch an den Seiten des


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIX.
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Giebels hinaufläuft. Die Altarwand hat drei architektonisch verbundene, von reichen Wülsten eingefaßte Fenster, deren Gliederungen von abwechselnd glasurten und nicht glasurten Ziegeln ausgeführt sind. An der Nordseite hat die Kirche 2 Fensterpaare, welche durch einen zweiwulstigen Rundbogen verbunden sind; die schmalen, schräge eingehenden Fenster scheinen leise, kaum merklich gespitzt zu sein. An jeder Seite eines jeden zwischen zwei Lissenen gestellten Fensterpaares steht eine kleine, im Rundbogen gewölbte Nische. - Die Südseite der Kirche ist ganz verbauet.

Nach allen diesen Zeichen und der Geschichte ist die Kirche zwischen 1220-1230, vielleicht bald nach 1220 gebauet.

Der Thurm hat Strebepfeiler und weite Spitzbogenfenster.

Im Innern ist die Kirche von 2 gleichen, starken Gewölben bedeckt.

Vor der Kirche liegt ein alter, schöner Taufstein aus Granit, welcher jedoch zerschlagen ist.

Von den Glocken ist die größte aus dem J. 1782, die kleinste aus dem J. 1602; die mittlere hat die Inschrift:

Inschrift

(d. i.

Anno domini MCCCCXC°. O Christe rex gloriae veni cum pace. Amen).


Der "Wallberg" oder Burgwall liegt nahe bei dem Dorfe, am See, im Südwesten der Kirche. Es ist ein großes Plateau, umher mit Spuren von Wällen und Gräben umgeben; der Wall ist Pfarracker und unter den Pflug gebracht. Die Oberfläche ist mit unzähligen Fragmenten von großen Ziegeln und kleinen Feldsteinen bedeckt. Bei der Urbarmachung ward ein Löffel und ein Siegelring von Messing gefunden (vgl. Jahresber. I, S. 15 und 16).


Auch von der Stadt Alt=Kalen sind noch Spuren vorhanden. Von dem Burgwalle zieht sich ein Wall, der an jeder Seite einen Graben hat, wie die Landwehren der Städte, um das ganze Dorf und die Dorfgärten.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Gnoien

ist viel älter, als die Nachrichten über die Stadt. Die älteste Urkunde, eine Privilegienbestätigung durch den Fürsten Heinrich von Werle, ist aus dem J. 1290; damals bestand aber schon die Stadt nach den Privilegien der Vorfahren des Fürsten. Im J. 1287 z. B. werden schon die Rathmänner der Stadt Gnoien genannt (vgl. Lisch Mekl. Urk. I, S. 178).

Die Kirche wird aber in den ältesten Theilen schon vor dem J. 1240 erbauet sein. Die einzelnen Theile sind zu sehr verschiedenen Zeiten erbauet.

Der Chor ist viereckig mit grader Altarwand. Die Altarwand hat 3 Fenster im Uebergangsstyl, deren Einfassungen mit glasurten Steinen verziert sind. An den Ecken laufen Lissenen hinauf und der Giebel trägt einen Rundbogenfries und rundbogige Nischen. An der äußern Südwand des Chors ist eine fensterartige Nische von 2 gekuppelten, im Halbkreise gewölbten Bogen, welche in der Mitte von Einer Säule getragen werden, - also eine ächte Baueigenthümlichkeit des Rundbogenstyls. Im Innern ist der Chor sehr verbauet, jedoch hat die Nordwand noch Spuren von Fenstern im Uebergangsstyl. Nach diesen Eigenthümlichkeiten wird der Chor spätestens 1230 bis 1240 erbauet sein.

Das Schiff, welches den Charakter des 14. Jahrhunderts trägt, hat Strebepfeiler. Es ist 3 Gewölbe lang und 2 Gewölbe breit. Es hat daher die Eigenthümlichkeit, daß die 3 Pfeiler, welche die Gewölbe des Schiffes tragen, in der Mitte der Kirche stehen, die Kirche also in zwei Schiffe scheiden. Diese seltene Bauweise ist bisher nur an den Kirchen zu Schlagsdorf, Ankershagen und Schwinkendorf beobachtet; vgl. Jahresber. VII, S. 64, und VIII, S. 124 u. 127.

Der Thurm ist jünger. Auf einem nicht ganz regelmäßig behanenen Steine, welcher an der Westseite neben der Pforte eingemauert ist, steht die schon etwas verwitterte Inschrift:

Inschrift

Das letzte Wort ist nicht mehr mit Sicherheit zu lesen. Jedoch ist so viel gewiß, daß nach der Jahrszahl, welche noch klar ist, der Thurm im J. 1445 gegründet ward.

An Mobiliar hat die Kirche noch einen aus dem 15. Jahrhundert stammenden geschnitzten Altar, welcher in der Mitte ein Marienbild, an jeder Seite derselben 6 Gruppen in ziemlich guter Arbeit hat.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Lage.

Die Kirche zu Lage, die einzige Merkwürdigkeit dieses Städtchens, ist in ihrer Art ein seltenes Bauwerk im Lande.

Sie besteht aus zwei ganz verschiedenen Theilen, Chor und Schiff, welche zu sehr verschiedenen Zeiten erbauet sind.

Der Chor bildet ein Oblongum mit grader Altarwand und hat 3 Fenster in der Altarwand und 2 Fensterpaare in jeder Seitenwand. Diese Fenster sind in der höchsten Entfaltung des Uebergangsstyls erbauet, eng, schräge eingehend, in der Wölbung leise gespitzt, mit Wülsten eingefaßt; sie sind zwar nicht in der Construction, aber in ihrer außerordentlichen Höhe ganz ungewöhnlich und vielleicht die einzigen Beispiele im Lande. Hiedurch zeichnet sich die Kirche zu Lage sehr aus. Da auch der Chor selbst für den Uebergangsstyl hoch ist und große Verhältnisse hat, so macht der Bau einen ungewöhnlichen Eindruck auf den Beschauer. Der Bau des Chors hat überhaupt viel Edles und Schönes; die zwei Gewölbe, mit starken Rippen, werden von Pilaster=Bündeln getragen, welche ungewöhnlich schöne Kapitäler von Laubwerk, auch mit Menschengesichtern, haben. Im Aeußern hat der Chor nur Lissenen, noch keine Strebepfeiler. Der Rundbogenfries fehlt schon, statt dessen steht eine umgekehrt treppenförmige Verzierung auf der Höhe der Mauer. Die Chorfenster sind an der Außenwand durch einen einfachen Mauerbogen zusammengefaßt. Nach allen diesen Erscheinungen ist der Chor der Kirche zu Lage eines der schönsten und edelsten, wenn auch jüngsten Werke aus der Zeit des Uebergangsstyls und wird noch vor der Mitte des 13. Jahrhunderts erbauet sein. Die Stadt Lage wird nach den bisherigen Nachrichten zuerst als Stadt bestimmt im J. 1270 genannt (vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. XXIII). Jedoch kommt schon im J. 1261 ein Pfarrer Johannes von Lage vor, neben und nach den Pfarrern von Röbel, Malchin und Schwaan (vgl. Lisch Mekl. Urk. I, S. 119); also stand damals gewiß schon die Stadt. Der Ort Lage, jedoch ohne weitere Beziehungen, wird schon im J. 1216 genannt (vgl. Lisch a. a. O. S. 15).

Das Schiff ist im ausgebildeten Spitzbogenstyle, also wohl im 14. Jahrh., erbauet. Es hat drei Gewölbe Länge, zwei Seitenschiffe, Strebepfeiler und einen kleeblattförmigen Fries, sonst nichts Ungewöhnliches oder Schönes; die Gewölbe fehlen ganz und sonst jede Erinnerung aus alter Zeit. Bei der Hinfälligkeit und Unsauberkeit des Mobiliars macht das Schiff keinen günstigen Eindruck.

Ueber der Pforte im Thurme sind zwei hellgrün glasurte kleine Reliefkacheln mit Heiligenbildern, wohl aus dem 15. Jahrhundert, eingemauert, auch eine seltene Erscheinung.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Teterow.

Die Kirche zu Teterow besteht aus zwei Theilen aus verschiedenen Bauperioden.

Der Chor ist ein sehr schöner Bau im Uebergangsstyle, wenn auch nicht in ungewöhnlichen Dimensionen aufgeführt. Er hat 3 Fenster in der graden Altarwand und 2 Fensterpaare in jeder Seitenwand. Die zwei Gewölbe ruhen auf Pilastern, welche Kapitaler mit sehr schönem Laubwerk haben. Sehr bemerkenswerth sind zwei mal 6 Nischen in den Seitenwänden des Chors. Die südliche Seitenwand unter dem ersten Gewölbe neben dem Altare hat über dem Fußboden neben einander 6 niedrige Nischen, welche schon im ersten Spitzbogen gewölbt sind und deren Bogen auf ganz kurzen Säulen ruhen, die eine sehr charakteristische, interessante Construction haben; die nördliche Seitenwand hat unter dem zweiten Gewölbe ebenfalls 6 ähnliche Nischen, welche jedoch nur aus schlichtem Mauerwerk construirt sind. Die südliche Pforte zum Chor ist mit hübschem Laubwerk verziert, jedoch verkalkt und von einem Vorbau verdeckt. Die Zeit der Erbauung des Chors dürfte in die Zeit kurz vor der Mitte des 13. Jahrh. fallen.

Das Schiff stammt aus jüngerer Zeit. Es hat 2 im 15. Jahrh. angebauete Seitenschiffe, welche sehr hoch hinaufgeführt sind und die ursprüngliche Construction des Mittelschiffes zum großen Theile vernichtet haben.

Der Hauptaltar ist ein ganz gutes Schnitzwerk aus einer guten Zeit des Mittelalters. Es zeigt die Maria und die 12 Apostel in ganzer Figur und unter diesen 17 Heilige in halber Figur; die Gewandung der Figuren ist sehr gut und besser als gewöhnlich.

Ein anderer, kleinerer Nebenaltar, welcher an einer Seitenwand befestigt ist, zeigt ein Marienbild und ist auch ziemlich gut.

Ein alter, großer Taufstein ("Fünte") aus Granit mit Verzierungen gehört zu den besten Arbeiten dieser Art im Lande.

In der Kirche liegen noch mehrere alte Leichensteine:

1) vor dem Altare liegt ein Stein mit dem Bilde eines consecrirenden Priesters in einer gothischen Nische; an den 4 Ecken stehen die Evangelisten= Symbole und zu den Füßen des Priesters lehnt ein Schild mit einem Vogel; die Umschrift lautet:

Umschrift

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d. i.

(Anno domini MCCCLXXX             obiit
dominus Gherardus Voghelzank, plebanus hujus
ecclesiae, cujus anima requiescat in pace.
Amen.)

Die Lücke nach der Jahreszahl ist nie ausgefüllt gewesen.

2) Im Schiffe liegt ein sehr abgetretener Leichenstein, von dessen Umschrift noch zu lesen ist:

Umschrift

d. i.

(Anno domini MCCCXCIX in profesto beatorum apostolorum Phi[lippi] et Jacobi (April. 30) obiit [Lut]ghart uxor Vickonis Rumpeshagen).

3) Im Chore liegt ein Leichenstein aus dem 15. - 16. Jahrh., jedoch sehr abgetreten. Er enthält rechts einen Schild mit drei gewässerten Querbalken und über demselben einen Helm mit 3 Pfauenfedern, wie es scheint, oder einem Vogelhalse mit Kopf zwischen 2 Federn, - links das von belowsche Wappen mit dem doppelten Adler. Darunter stehen die Namen:

OTTO WOTZENITZ. ELSE BELOW.

Einige andere Leichensteine sind völlig abgetreten.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Jördenstorf.

Die Kirche ist im Uebergangsstyle gebauet.

Der Chor ist von Feldsteinen aufgeführt. In der geraden Altarwand stehen 3, in jeder Seitenwand 2 Fenster im Uebergangsstyl ohne alle Verzierung. Die Nischen sind unbestimmt, theils rundbogig, theils etwas gespitzt gewölbt. Im Innern ist der Chor mit Einem Gewölbe bedeckt, welches 8 Rippen hat, die oben in einem Kreise zusammen laufen (vgl. unten Wattmannshagen).

Das Schiff ist groß. Es hat an jeder Seite von Osten her zuerst 3 Fenster, dann eine Pforte, über welcher keine Fenster stehen, und dann wieder 2 Fenster. An den Ecken stehen Lissenen und unter dem Dache läuft ein einfacher Rundbogenfries umher, welcher durch den Thurm halb verdeckt ist. Die Hauptpforte ist spitzbogig, sehr einfach, von einem Wulst eingefaßt.

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Der Thurm hat alle Oeffnungen, auch die ohne alle Verzierungen construirte Pforte, rund, ist zwar alt, jedoch nur Reminiscenz des Rundbogenstyls (vgl. Kapelle zu Levetzow).

Im Innern ist das Schiff mit Brettern gedeckt und hat nichts Bemerkenswerthes.

Von den Glocken sind die 2 größten neu; die kleinste ist mitten durch gesprungen und trägt die Inschrift:

Inschrift

Neben dem Altare hängt das in Oel gemalte Brustbild des Predigers Joachim Grapius mit der Inschrift:

H. Joachimus Grapius
Pastor zu Jordensdorf
53 Jahr geb. zu Plau
anno. 1556. gest. anno.
16(1)2.

An den Kirchenstühlen vor dem Altare finden sich mehrere geschnitzte Wappen aus der Zeit von 1569, namentlich der von Blücher auf Sukow. Unter diesen ist auch das Wappen der Schmecker, deren Stammgut Wüstenfelde, in der Pfarre Jördenstorf, war. Das schmeckersche Wappen ist ein längs getheilter Schild: rechts im weißen Felde ein halber schwarzer Adler mit goldener Krone, goldenen Klauen und goldenem Ringe im Schnabel, - links im rothen Felde eine halbe blaue Lilie; auf dem Helme: auf einem Wappen: drei weiße Federn, auf einem andern Wappen zwei weiße Federn und dazwischen ein schwarzer Flügel; Helmdecken sind roth und weiß.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Schorrentin.

Die Kirche zu Schorrentin bei Neu=Kalen besteht aus zwei Theilen aus verschiedenen Bauperioden.

Der Chor ist im Uebergangsstyle gebauet, mit grader Altarwand, mit 3 von Wülsten eingefaßten Fenstern in derselben und mit 2 Fenstern an jeder Seite. In dem Giebel über der Altarwand stehen alle Steine im Zickzack, wie öfter in den Giebeln aus der Zeit des Rundbogenstyls. In der Spitze des Giebels steht eine große, flache Rosette in einem äußern Kreise, welcher aus der schmalen Seite der Mauersteine gebildet ist; die Rosette ist gebildet in der Mitte aus einem Knopfe, welcher

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von 4 Dreiviertelkreisen gebildet ist, um welchen auf einem Kreise 8 nach innen geöffnete Dreiviertelkreise stehen.

Das Schiff ist im Spitzbogenstyle jüngerer Zeit aufgeführt und hat 2 Gewölbe Länge; die Gewölbe fehlen jedoch jetzt. An der Südwand ist folgende in Ziegelsteine eingegrabene Inschrift eingemauert, eine in Meklenburg seltene Erscheinung:

Inschrift

Das Schiff ist also im J. 1390 erbauet, zur Zeit, als Schorrentin schon ein Familiengut der von Lewetzow war.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Reinshagen,

ein sehr schönes Bauwerk im ernsten Spitzbogenstyl, ist in Jahrb. X, S. 310 flgd. beschrieben, und hat sich durch wiederholte Vergleichung mit den benachbarten Kirchen als ein seltenes Bauwerk bewährt.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Wattmannshagen.

In Jahrb. X, S. 310 flgd. ist die Kirche zu Reinshagen als ein sehr schönes Bauwerk beschrieben. Die Kirche zu Wattmannshagen, deren Sprengel an den der Kirche zu Reinshagen grenzt, steht dieser in mancher Hinsicht sehr nahe und ist mit ihr vielfach verwandt, indem auch sie mehrere ausgezeichnete Einzelnheiten aus der schönsten Zeit des Spitzbogenstyls hat.

Der Chor ist im Uebergangsstyle ganz aus Granit aufgeführt, hat in der graden Altarwand 3 Fenster und in jeder Seitenwand ein Fenster im Uebergangsstyle und ist mit Einem Gewölbe bedeckt, welches 8 Rippen hat, die oben an einem Kreise zusammenstoßen, wie alle Gewölbe der Kirchen aus der Uebergangsperiode zwischen Sternberg und Schwaan (vgl. Jahrb. X, S. 309). Südlich führt zum Chor eine jetzt vermauerte Pforte im einfachen, ernsten Style.

Das Schiff mit dem innen zur Kirche gezogenen Thurmgebäude dagegen ist ein ausgezeichnet schöner Bau aus der besten Zeit des Spitzbogenstyls, wie der Bau der Kirche zu Reinshagen. Das Schiff hat einen Sockel von Granit und besonders schöne Ziegel; es hat noch keine Strebepfeiler, sondern nur Lissenen. Es ist zwei Gewölbe lang und hat an jeder Seite zwei schön construirte Fenster, welche in der Wölbung eine aus einem Vierblatt bestehende große Rosette tragen. An

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der Südseite ist eine Pforte aus abwechselnd glasurten und nicht glasurten Ziegeln und mit geschmackvollen glasurten Kapitälern an den einfassenden Wulsten.

Das zur Kirche gezogene Thurmgebäude, welches früher auch gewölbt gewesen ist und an jeder Längsseite ein Fenster hat, ist vorzüglich schön ausgestattet. Die große Pforte in der Westwand ist schräge eingehend mit aus Ziegeln geformten 3 Wulsten eingefaßt, welche mit Weinlaub umwunden und mit Laubkapitälern geschmückt sind. Diese Thurmpforte, ganz glänzend und wie neu erhalten, ist eines der schönsten Denkmäler des Spitzbogenstyls und des Ziegelbaues im ganzen Lande und wahrhaft bewundernswerth; vielleicht hat es im Lande seines gleichen nicht. Ueber der Pforte hat der Thurm ein Rosenfenster, welches aus einem kleinen Kreise in der Mitte und 6 um diese gestellten Kreisen in einem großen umfassenden Kreise gebildet ist.

Die Giebel sind alle vielfach mit vertieften Gliederungen verziert.

Wahrscheinlich stammen diese trefflichen und seltenen Bauten aus der Zeit, wo die Familie Ketelhot das Gut Wattmannshagen besaß und in den J. 1277 und 1278 die Kirche so reich bedachte (vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, A, S. 33).

Von dem Mobiliar ist nichts bemerkenswerth, als etwa ein vor dem Altare liegender Leichenstein mit von oldenburgschen Wappen und der Inschrift:

Inschrift

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Warnkenhagen

ist eine große Kirche mit einem hohen Thurmgebäude. Das Ganze hat den Charakter des Spitzbogenstyls. Der Chor hat 2 Gewölbe; das Schiff ist ebenfalls 2 Gewölbe lang, welche jedoch eingestürzt sind. Dann folgt der Thurm.

Der Chor ist freilich alt und hat noch Lissenen. Das Schiff ist jünger. Beim Bau des Schiffes und Thurmes ist jedoch der ganze Bau nach dem Spitzbogenstyl des 14. Jahrh. gemodelt. Am Chor sind noch einige Spuren des alten Uebergangsstyls, z. B. innen an den Gewölbeträgern, außen an einigen Thürwulsten; im Uebergangsstyle ist auch noch die Chorpforte erhalten.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Belitz

ist ein großes ganz im schweren Spitzbogenstyle durchgeführtes Gebäude.

Der Chor ist dreiseitig, mit drei Gewölben bedeckt.

Das Schiff ist sehr hoch, drei Gewölbe lang, mit zwei Seitenschiffen, welche auf großen, kräftigen Bogen ruhen. Mittelschiff und Seitenschiffe sind nicht gewölbt.

Die ganze Kirche ist im Spitzbogenstyl durchgebauet.

In den Seitenschiffen stehen ein alter, sehr schöner, verzierter, großer Taufstein ("Fünte") aus Granit, etwas defect, ferner ein glatter Weihkessel von schöner Form und mehrere alte, aus Holz geschnitzte Heiligenbilder. Oben auf der Ostwand des südlichen Seitenschiffes, unter der Decke, sind 6 uralte, schon sehr vom Wurm zernagte, aus Holz geschnitzte Bildsäulen mit dem Fuße eingemauert, nämlich Christus, zwei weibliche Figuren, ein Ritter in altem, mittelalterlichen Harnisch mit Helm oder Hut, ein Ritter mit Panzerhemd und Sturmhaube und ein Geistlicher. Alle diese Bildsäulen sind sehr alt, stammen wahrscheinlich aus der Zeit der Gründung der Kirche und sind vielleicht die ältesten Holzsculpturen im Lande, freilich derbe und etwas plump, aber doch charakteristisch und wertvoll.

An der Südwand neben dem Altare steht ein aus Stein mit Bildhauerei gearbeitetes Epitaphium auf Mathias Schmecker auf Wüstenfelde, geb. 1531 † 1596, April 10, und dessen Gemahlin Hippolita von Dewitz, errichtet 1602, in der Art und Weise der saubern Epitaphien aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die Unterschriften auf den zu beiden Seiten angebrachten Wappen der Ahnen stehen in folgender Ordnung.

Schmecker. |   | Dewitz.

Hahn. |   | Arnim.
Hahn. |   | Borken.
Behr. |   | Bredow.
Vieregge. |   | Wussow.
Oertzen. |   | Plessen.
Lehsten. |   | Osten.

Treskow. |   | Sparren.

Einige auf Glas gemalte Wappen aus dem 17. Jahrh. sind ohne Werth.

G. C. F. Lisch.

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Die Kapelle zu Lewetzow.

Die jetzige Kapelle zu Lewetzow bei Teterow ist ein mittelalterliches Gebäude einzig in seiner Art. Das Gut Lewetzow ist das Stammgnt der von Lowtzow, welche bis in das 16. Jahrh. von Lewetzow hießen (vgl. Jahrb. XI, S. 476 flgd.). Der Ritter Johann von Lewetzow auf Lewetzow hat im J. 1304 die Kirche zu Lewetzow erbauet und im J. 1305 die Stellen zweier Geistlichen an der Kirche dotirt; er hatte zugleich die Kirche wegen zu großer Entfernung von der Mutterkirche zu Jördenstorf zu einer Pfarrkirche erhoben und bewirkt, daß die Dörfer Lewetzow, Perow und Todendorf zu der neuen Pfarre gelegt wurden (vgl. Jahrb. XI, S. 478). Die Kirche ist also ohne Zweifel im J. 1304, in der Zeit des Spitzbogenstyls, neu aufgebauet, und doch sind viele Eigenthümlichkeiten des Rundbogenstyls nachgeahmt, eine Eigenthümlichkeit, die sich sonst schwerlich weiter in Meklenburg findet.

Die Kirche ist ein einfaches Oblongum mit gerader Altarwand. In der Altarwand sind 3, in jeder Seitenwand 4 Fenster. Alle Fenster, eben so alle Nischen, sind im einfachen Rundbogen gewölbt. Nur die Seitenpforte und die Pforte nach der Seite des hölzernen Thurmes hin sind im Spitzbogen aus dem Anfange des 14. Jahrh. gewölbt.

Vor der südlichen Seitenpforte ist eine Vorhalle und an die nördliche Seitenwand ist die Begräbnißkapelle der von Lowtzow angebauet. In den Giebeln beider Anbaue stehen zwei Wappen in Relief aus gebranntem Thon mit den Unterschriften:

IOCHIM LOVWTZOW. MARGARETA WINTTERFELTZ.
ANNO 1604.

Dieselben Wappen finden sich auch im Innern der Kirche in Farben gemalt.

Die kleine Glocke stammt ohne Zweifel aus der Zeit der Erbauung der Kirche: sie führt die Inschrift:

Inschrift

Die große Glocke ist vom J. 1738.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Thürkow

und

die Kirche zu Polchow

sind im Spitzbogenstyl gebaut und haben nichts Bemerkenswerthes im Bau. Zwar wird das Gut Polchow schon 1216 und die Kirche zu Polchow schon 1228 genannt (vgl. Lisch Mekl. Urk. I,

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S. 15 und 42); aber von Bauten aus diesen Zeiten ist keine Spur mehr vorhanden

Die Kirche zu Boddin

ist so modernisirt, daß von dem alten Baustyl keine Spur mehr übrig ist.

G. C. F. Lisch.


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Die Kirche zu Dargun.

Nachtrag zu Jahresber. III, S. 169, und VI, S. 89 flgd.

Bei Gelegenheit einer im Junii 1846 vorgenommenen Untersuchung der hahnschen Leichensteine in der Kirche zu Dargun sind noch einige antiquarische Entdeckungen gemacht, deren Aufzeichnung hier Raum finden möge.

Die Glocken, welche früher nichtuntersucht waren, haben bei einer Besichtigung kein Resultat gegeben. Die beiden größten Glocken sind zwar alt, aber ohne alle Inschriften. Die kleinste Glocke hat die gewöhnliche Inschrift:

Inschrift

Von den Wappen in den gemalten Fenstern sind außer den in Jahrb. VI, S. 93, aufgeführten Wappen noch erkannt:

1) in einem nördlichen Fenster das Wappen der von Grabow: ein gelber Schild mit einem hellrothen Schrägebalken, auf welchem 3 sechsstrahlige gelbe Sterne stehen. In der runden Einfassung stehen die Worte:

Inschrift

Die Worte sind ohne Zweifel, vielleicht bei einer neuen Verbleiung der Fenster in jüngerer Zeit versetzt und müssen so gestellt werden:

Inschrift

In dem Verzeichnisse der Wohltäter des Klosters (Jahresber. III, S. 178) zur Zeit der Verfertigung der Fenster werden genannt: her Jürgen Grabow tho Gamelow und Matthias Grabow tho Wusten. Das Gut Woosten bei Goldberg war das alte Stammlehn der Grabow; daher ist wohl dieses auch bei dem Ritter Jürgen Grabow genannt oder die Umfassung auch von zwei alten Wappen zusammengesucht.

2) in dem nördlichen Fenster über der Pforte steht das Wappen der von Lehsten: ein schwarzer Leisten zwischen zwei schwarzen Flügeln im weißen Schilde; die Umschrift ist nicht zu lesen, da das Wappen sehr hoch sitzt. In dem Verzeichnisse der

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Wohlthäter werden Achim und Ulrik van Lesten tho Gottin genannt.

3) in dem südlichen Chorfenster neben dem Heiligenbrustbilde (Jahresber. VI, S. 93, Nr. 10) ward in den zwei Wappen mit dem weißen Schilde mit drei rothen Rosen das Wappen der von Kardorff: drei rothe, mit schwarzen Umrissen gezeichnete Richträder ("wettrade"), mit Spitzen auf den Felgen, durch ein Fernrohr erkannt, eine ausgezeichnet schöne Arbeit, von welcher Zeichnung genommen ist und welche Erhaltung verdient. Das ebenfalls ausgezeichnete Wappen der von Kardorff in einem nördlichen Chorfenster (Jahresber. a. a. Nr. 8) ist etwas jünger.

Auf dem Altare liegt ein großer Leichenstein, ohne alle bildliche Darstellung, nur mit der am Rande umherlaufenden Inschrift:

Inschrift

Die hahnschen Leichensteine konnten nach Hebung der Kirchenstühle, wenn auch mit Schwierigkeit, gelesen werden.

1) Der in Jahrb. VI, S. 98, Nr. 9, erwähnte Leichenstein, welcher auf dem Schilde der Frau einen Querbalken mit drei Rosen führt, hat zur Umschrift:

Umschrift

2) Der in Jahrb. VI, S. 98, Nr. 10, erwähnte Leichenstein, welcher auf dem Schilde drei Pfriemen (nicht drei Spitzen, also nicht das rohrsche Wappen) führt, hat zur Umschrift:

Umschrift

Die letzte Zeile steht im Felde unter der ersten Zeile.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirchen zu Ribnitz.

Die Stadtkirche.

Die Stadtkirche zu Ribnitz ist für die Geschichte der Stadt von großem Interesse, so schmucklos sie auch sein mag. Nach Rudloff M. G. II, S. 56, und v. Kamptz M. C. R. I, 1, S. 214, soll die Stadt im Jahre 1271 gegründet sein. Es wäre aber höchst auffallend, wenn ein in einer so wichtigen, schönen und günstigen Gegend liegender Ort so spät zur Stadt erhoben sein sollte. Das Privilegium des Fürsten Waldemar von Rostock vom J. 1271, die bisher bekannte älteste Urkunde der Stadt, kann daher nur eine Bestätigung und Erneuerung der alten Stadtprivilegien sein.

Der Ort ist, wie schon sein Name (Ribenitz=Fischort, Jahrb. VI, S. 53) andeutet, ein alter wendischer Ort. Schon im J. 1192 hatte der Fürst Borwin dem Kloster Doberan den Ort Rybenitz geschenkt (vgl. Franck A. und N. M. III, S. 221). Wie das Kloster um den Besitz gekommen sei, ist nicht bekannt. Jedoch schon im J. 1257 berichtet der Rath der Stadt Rostock an den Rath der Stadt Lübeck, daß sich die Bürger von Ribnitz (burgenses de Rybeniz) des lübischen Rechts bedienten 1 ) (vgl. Urk. Buch der Stadt Lübeck I, S. 220). Die Stadt ist also viel älter, als bisher angenommen ist und wahrscheinlich bald nach Rostock gegründet; und hiefür stimmt auch der Bau der Kirche.

Die Kirche besteht aus zwei ganz verschiedenen Theilen. Die westliche Hälfte ist die alte Kirche. Diese hat glatte Wände, dünne Lissenen oder Wandstreifen an den 4 Ecken und einen aus Halbkreisen gebildeten Fries des Rundbogenstyls; es fehlen ihr Granitsockel und Strebepfeiler, die gewöhnlichen Begleiter des Spitzbogenstyls. An der nördlichen Wand ist noch die Beschaffenheit der alten Fenster zu erkennen: klein und schmal und im Uebergangsstyl fast unmerklich zugespitzt; es standen immer zwei Fenster zusammen, so daß die alte Kirche, nach dem Styl der Rundbogenkirchen, an jeder Seite 3 Fensterpaare, im Ganzen also 12 Fenster gehabt hat. In spätern Zeiten sind die Scheidungen ausgebrochen und aus zwei Fenstern ist eines gemacht. Die Kirche ist also in dem strengen Style des Ueberganges vom Rundbogen zum Spitzbogen gebauet, wie z. B. die Kirche zu Neukloster, der Dom zu Güstrow etc. ., und es wird die Erbauung ungefähr in die Zeit 1220-1230 fallen. Die alte Altartribune ist bei der Erweiterung der Kirche abgebrochen.


1) Vgl. oben Vermischte Urkunden Nr. XXXVII.
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Die östliche Hälfte der Kirche ist nämlich ein jüngerer Bau. Als die Gemeinde wuchs und die Kirche zu klein ward, brach man die alte, gewiß nur kleine Altartribune ab und bauete im Osten einen Chor an, von der Größe der alten Kirche, welche dadurch Schiff ward. Dieser östliche Theil ist nun im Spitzbogenstyl gebauet und ohne Zweifel im 14. Jahrh. aufgeführt. Die Art der Ausführung hat viel Ähnlichkeit mit der rostocker Marienkirche namentlich darin, daß in den Oeffnungen glatte, glasurte Ziegel mit unglasurten wechseln.

Die ganze Kirche ist ein langes Oblongum, ohne Pfeiler und Seitenschiffe. Sie war früher gewölbt; bei dem großen Brande im J. 1445 (vgl. unten Rechtsalterth.) sind aber sämmtliche Gewölbe eingestürzt und die Kirche ist seitdem mit einer Balkendecke geschlossen. Uebrigens ist die Kirche im Innern verfallen und besitzt nichts Merkwürdiges.

Der im Westen angebauete Thurm ist noch jungem Ursprunges, als der Chor der Kirche, und hat viel Aehnlichkeit mit einem eigenthümlichen, interessanten alten Thorthurm, welcher leider überkalkt ist.

Die Klosterkirche.

Die Klosterkirche, welche erst in den nächsten Jahren nach der Stiftung des Klosters im J. 1324 erbauet sein kann, ist ein einfaches Oblongum ohne Seitenschiffe, im Spitzbogenstyl, ein gewöhnlicher, unansehnlicher Bau, ohne weitere Merkwürdigkeit, als daß etwa die Strebepfeiler in der Kirche liegen, wie in der Kirche zu Hohenkirchen (vgl. Jahresber. VIII, S. 148). Der Thurm ist aus der westlichen Giebelwand heraus modellirt, wie an der Kirche zu Tempzin (vgl. Jahresber. III, S. 156). Bei der in den letzten Jahren grade nicht mit Geschmack ausgeführten Restauration ist sämmtliches altes Mobiliar ausgeräumt. Das einzige Bemerkenswerthe in der Kirche ist das aus Sandstein im J. 1590 ausgeführte Epitaphium auf die Herzogin Ursula von Meklenburg, geb. 1510 † 1586, die letzte Aebtissin des Klosters, mit ihrem liegenden, lebensgroßen Bilde und ihrem Stammbaume an der Wand, in dem monumentalen Geiste jener Zeit. Vor dem Altare liegt ihr Leichenstein mit Inschrift und Wappen und mit den Schilden für Meklenburg, Rostock, Stargard und Werle in den Ecken. -Die nächste, etwas erhöhete Umgebung der Kirche, wo einst eine Burg des Fürsten Heinrich des Löwen von Meklenburg stand, hat ebenfalls nichts Bemerkenswerthes, wie überhaupt alle Klostergebäude neu sind.

G. C. F. Lisch.

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Kirche zu Lübz.

Vgl. Jahresber. VIII, S. 134 flgd. und IX, S. 456.

Bei der Restaurirung des fürstlichen Epitaphiums in der Kirche zu Lübz in den J. 1846- 1847 und der Legung eines neuen Leichensteines auf das Grab der Herzogin Sophie ist das Epitaphium von aller Umhüllung befreiet.

Das im Jahresber. VIII, S. 135 beschriebene Epitaphium enthält drei durch Säulen abgetrennte Räume, von denen jedoch nur der mittlere und der für den Beschauer links daneben befindliche Raum mit Bildsäulen ausgefüllt, der Raum rechts aber leer ist. Auf dem Unterbau für die Statuen stehen folgende drei Inschriften:

1) in der Mitte:

V. G. G. SOPHIA G. ZU SCHLESWIG HOLSTEIN
GEBOREN A. MDLXIX VND HERTZOG HANSEN ZU
MECKLENBURG A. MDLXXXVIII VERMÄHLET,
HAT MIT S. F. G. GEZEUGET H. ADOLPH FRIEDRICHN,
H. HANS ALBRECHTN VND FREWLIN ANNAM
SOPHIAM, AUCH IHRE STERBLICHEIT WISSEND
DIS MONUMENTUM A. MDCXXXIV IHR SELBST
SETZEN LASSEN, IST SEELIGLICHEN IN GOTT ENT
SCHLAFFEN A. MDCXXXIIII, DEN XIV NOUEMBRIS.

2) zur linken:

V. G. G. ANNA SOFIA GEBORNES
FREWLIN ZU MECKLENBURG
H. HANSEN ZU MECKLENBURG TOCHTER
IST GEBOREN A. MDXCI
VND SEELIGLICH IN GOTT
ENTSCHLAFFEN
A. MDC
CHRISTUS IST MEIN LEBEN,
STERBEN IST MEIN GEWIN.

3) zur rechten:

V. G. G. HEDEWIG GEBORNES
FREWLIN ZU MECKLENBURG
H. ADOLPH FRIEDERICHEN TOCHTERLIN
IST GEBOREN A. M. DCXXX
VND IN GOTT ENTSCHLAFFEN
A. MDCXXXI.
DER GERECHTEN SEELEN SEIN IN
GOTTES HAND VND KEINE QUALE
RUHRET SIE AN.
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ad 1. Aus dieser Inschrift ergiebt sich, daß die Herzogin Sophia diese ihre Bildsäule noch bei ihrem Leben, und zwar in ihrem Todesjahre, selbst setzen ließ. Der Schluß der Inschrift ist also nach ihrem Tode nachgetragen. Nach den Acten starb die Fürstin am 14. Nov. 1634, Nachts 1/2 1 Uhr, und ward am 14. Jan. 1635 zu Lübz begraben. Viele ältere Einwohner der Stadt Lübz versichern, die Bildsäule habe früher ein Bund Schlüssel in den gefaltenen Händen gehalten; hieran knüpft sich die Sage, die ungewöhnlich kräftige, wirtschaftliche und auch heftige Fürstin habe einmal ihre Tochter mit einem Bund Schlüssel, welches sie stets zu tragen gewohnt gewesen, im Zorne an den Kopf geschlagen, wovon diese stumpfsinnig geworden sei.

ad 2. Die Bildsäule der Prinzessin Anna Sophia, Tochter der Herzogin Sophia, ist ohne Zweifel zugleich mit der Bildsäule ihrer Mutter gesetzt, als die Prinzessin ungefähr 42 Jahre alt war. Sie starb im J. 1648 zu Rehna, wo sie nach dem Tode der Mutter ihren Wohnsitz hatte und ward im Dome zu Schwerin beigesetzt; daher ist in der Inschrifttafel ihr Todesjahr nicht ausgefüllt, da man nach so langer und so schwerer Zeit die Inschrift wohl vergessen hatte. Bei der Restaurirung der H. Bluts=Kapelle im Dome zu Schwerin im J. 1844 und der Umsargung der in der Gruft ruhenden Fürsten fand sich die Leiche der Prinzessin Anna Sophia nicht in dieser Hauptgruft. Sie ward jedoch nach einigem Forschen in der Gruft des Herzogs Christoph unter dessen Bildsäule gefunden. Hier steht in einem ausgemauerten unterirdischen Gemache neben dem zinnernen Sarge des Herzog Christoph, dessen hölzerne Umhüllung gänzlich zerfallen ist, der wohl erhaltene hölzerne Sarg der Prinzessin Anna Sophia, mit rothem Sammet und Goldtressen überzogen, mit der Inschrift:

V. G. G. A. S.
H. Z. M. F.
ANNO
1648.

ad 3. Die dritte Inschrift rechts redet von dem Tode der Prinzessin Hedwig, des Herzogs Adolph Friederich Töchterlein. Die Prinzessin ward während des Exils des Herzogs Adolph Friedrich I. am 11. August 1630, zu Lübeck, wo sich der Fürst nach dem Abzuge Wallensteins aufhielt, geboren und hier am 12. Septbr. d. J. getauft. Die Großmutter, welche seit der Uebersiedelung ihrer Söhne nach Lübeck mit diesen in größerm persönlichen Verkehr stand, nahm das Kind zu sich. Sie mußte

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es aber schon nach 3/4 Jahren, am 17. Mai 1631, sterben sehen. In der Gruft der Heil. Bluts=Kapelle steht unter den Leichen der 5 letzten, jung gestorbenen Kinder des Herzogs Adolph Friedrich der Sarg der Prinzessin Hedwig nicht. Die Herzogin Sophie trug sie zu Lübz zu Grabe; aber auch hier ist keine andere Stelle für die Leiche zu finden, als in dem Unterbau des Monumentes selbst. Die Herzogin Sophia schreibt an ihren Sohn über das Begräbniß seiner Tochter an deren Sterbetage:

"Weil nun diese schwürige läufften grosse begangnussen schwerlich zugeben werden, alß weren wir woll gemeinett, da D. L. damit einigk, irgentt nach verfliessung einß Monateß den todten Corper in vnser neu hieselbesten erbauten begrebnuß bestetigen vnd mit christlichen Ceremonien ohne weitleufftigkeit hinsetzen zu lassen, D. L., dero hertzliebe Gemahlin vnd andere doch leider der begrebnuß nicht beywohnen konnen".

Die Eltern

"stellten es zu der Herzogin gefelligen disposition, weil sie mit der leichbegengnuß bey ihrem bekandten Zustande jetzo nichts anordnen konnten".

Nach diesen Worten ist die Begräbnißstätte der Prinzessin Hedwig nur in dem Unterbau des Epitaphiums hinter dem Altare zu suchen, da die Herzogin selbst in einem von Ziegelsteinen in der Erde ausgemauerten, gewöhnlichen Begräbnisse vor dem Altare ruht. Zugleich ergiebt sich aus diesen Worten, daß der architektonische Bau des Epitaphiums schon im J. 1631 fertig war, nach den Worten der Inschrift aber die Bildsäule der Herzogin Sophia erst im J. 1634 hineingesetzt ward. Vielleicht ward die Bildsäule der Prinzessin Anna Sophia zuerst fertig.

G. C. F. Lisch.

Ueber den Altar in der Kirche zu Wittenburg,

aus der Zeit 1257-1284, vgl. man oben Alterthümer des Mittelalters, Gläserne Reliquien=Urne von Wittenburg, S. 448.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Kirchen=Rosin.

Nachtrag zu S. 7 flgd.

Da das Dorf Kirchen=Rosin seit dem J. 1229 der Sitz der Verwaltung des auswärtigen Klosters Michaelstein war, indem daselbst ein Hofmeister und ein Pfarrer wohnten, so ließ sich annehmen, daß die Kirche sowohl durch Alter, als durch Kunst sich auszeichnen konnte. Bei Gelegenheit der Erforschung des Burgwalles von Bisdede bei Bölkow untersuchte ich auch die Kirche zu Rosin, fand aber nichts von Bedeutung.

Die kleine Kirche ist ein einfaches Oblongum ohne alle Gliederung und ohne allen Schmuck; sie hat in der graden Altarwand 3 und an jeder Seitenwand 3 Fenster im einfachen Spitzbogenstyl der ältern Zeit, wie die eben so construirten Pforten. Das Ganze ist höchst unbedeutend.

Der Altar ist ein schlechtes Schnitzwerk aus dem 15. Jahrh. mit einem Marienbilde.

Von einigem Interesse sind nur die Glocken:

1) Die große Glocke soll in die katholische Kirche zu Ludwigslust versetzt sein, wie eine Glocke von Techentin.

2) Die zweite Glocke hat folgende Inschrift auf dem Helme:

Inschrift

3) Die dritte, kleinste Glocke hat die Inschrift:

Inschrift

und darunter ein Gießerzeichen. An der Mündung sind 2 Bracteaten abgegossen, 1 großer und 1 kleiner, beide mit strahligem Rande; auf dem kleinern ist der lübecker Adler erkennbar.

Von Gebäuden des Klosterhofes zu Rosin ist keine andere Spur mehr vorhanden, als daß das Erbpachtgehöft Nr. 1, der ehemalige Hof Rosin, an einem See liegt und an den übrigen Seiten von einer Sumpfwiese umgeben ist, in welcher noch Spuren von einem Graben erkennbar sind.

Der Hof des Klosters Michaelstein in der Stadt Güstrow, welcher hier am Ziegenmarkte lag (vgl. S. 13), ist wahrscheinlich das große, unten in der Mühlenstraße rechts vom Markte aus liegende, im hohen Spitzbogenstyle erbaute Haus; es liegt zwar nicht unmittelbar am Ziegenmarkt, aber doch am Ende desselben, im Anfange der Mühlenstraße. Das Haus rechts daneben mit alten massiven Giebeln ist wahrscheinlich ein ehemals dazu gehöriger Kornspeicher. Dieser Hof reicht hinterwärts bis an die Holtstraße hindurch. Vielleicht bauete diese Gebäude das Kloster Doberan nach dem Ankauf der rosinschen Güter. Uebrigens ist dieses Haus das einzige mittelalterliche und für die Geschichte der Baukunst beachtenswerthe Privatgebäude in Güstrow.

G. C. F. Lisch.

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Die Grabplatten in Messingschnitt.

Bekanntlich besitzt der Dom zu Schwerin zwei große, geschnittene Messingplatten auf den Gräbern der vier Bischöfe aus dem Hause von Bülow, welche am Ende des Jahres 1845 aufgenommen und in einer Seitencapelle aufgerichtet sind. Die kleinere Platte auf den Gräbern der Bischöfe Gottfried († 1314) und Ludolph († 1339) ist in dem ernstern Style der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, die größere Platte auf den Gräbern der Bischöfe Heinrich († 1347) und Friederich († 1375) in dem vollen Reichthume und dem höchsten Aufschwunge des Spitzbogenstyles in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gearbeitet. Beide Platten aber sind ungewöhnlich groß, da sie Doppelplatten sind, und wahrscheinlich die schönsten in Norddeutschland, sowohl durch Geist, als durch Arbeit. Aber mehr Platten dieser Art besitzt Meklenburg auch nicht.

Erst in neuem Zeiten ist die Aufmerksamkeit auf diese wunderbaren Kunstwerke gelenkt. Es sind Messingplatten, auf dessen polirter Fläche die darzustellenden Gegenstände mit mehr oder minder starken Umrissen eingegraben und in glatter Fläche stehen blieben, der Grund dagegen bis zu einer gewissen Tiefe durch Schaben oder Graben vertieft, das Darzustellende also durch Aussparen zur Anschauung gebracht ward. Das Verfahren bei diesem Messingschnitt ist also wesentlich dem Verfahren beim Holzschnitt gleich, nur daß bei den Messingplatten die Bearbeitung des Grundes, weil er ganz sichtbar blieb, mehr Sorgfalt erforderte, wenn er auch nicht ganz eben gearbeitet ward. Sotzmann hat in seiner Aeltesten Geschichte der Xylographie und der Druckkunst in v. Raumer's Histor. Taschenbuch VIII, 1837, S. 490 flgd. diese Arbeit zur Betrachtung gezogen und sie nach Plinius Vorgange opus interrasile genannt, da sie schon den Alten bekannt war. Theils um die wenn auch geringe Unebenheit des Grundes zu verdecken, theils um die ausgesparten Figuren und Ornamente durch den Gegensatz mehr hervorzuheben, dieselben auch vor der Zerstörung durch Fußtritte mehr zu sichern, pflegte man den vertieften Grund mit einem schwarzen oder bunten Kitt auszufüllen, welcher jetzt meistentheils durch das Alter zerstört ist. Und so ward dieser Messingschnitt gewissermaßen mit einer Art Niellirung verbunden. Diese Ausfüllung der gravirten Vertiefungen der Grabplatten war überhaupt vom 13. bis in das 16. Jahrh. Mode. So wurden auch auf den steinernen Grabplatten, auf denen die darzustellenden Gegenstände durch bloßes Eingraben der Umrisse, die Buchstaben mitunter nur durch Eingrabung der Züge zur An=

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schauung gebracht wurden, die Vertiefungen mit einem schwarzen Kitt von Pech und Kalk ausgefüllt; ja es giebt im Dome zu Schwerin einen sehr alten, ganz abgetretenen Leichenstein, auf welchem die Vertiefungen mit einem farbigen Kitt, in roth, blau und grün, ausgefüllt sind.

Dieser Messingschnitt oder das opus interrasile unterscheidet sich wesentlich von den bloß gravirten Messing=, auch wohl Kupferplatten, welche sich in den norddeutschen Ländern aus dem Mittelalter sehr häufig finden. Auf diesen sind die darzustellenden Gegenstände, wie auf andern Grabsteinen, nur durch die eingegrabenen Umrisse dargestellt und der ganze Grund, mit Ausnahme dieser Umrisse, ist stehen geblieben. Dieses Verfahren ist also wesentlich das beim Kupferstiche angewandte. Man findet seltener ganze Platten dieser Art; gewöhnlich sind es nur die durch Zeichnung sich hervorhebenden Theile des Leichensteins, wie Figur, Wappen, Evangelisten=Symbole, Inschrift etc. ., welche ausgeschnitten, gravirt und auf dem Leichensteine befestigt wurden. - Hiebei ist aber zu bemerken, daß auch die Grabplatten in Messingschnitt auf einen Stein gelegt wurden.

Diese Grabplatten in Messingschnitt sind vorzugsweise über die nördlichen Länder verbreitet und enthalten gewöhnlich die Figur des Verstorbenen in Lebensgröße in einer sehr reich und auch im Kleinsten sorgfältig gearbeiteten Nische, welche allen Reichthum des ausgebildeten Spitzbogens und die ganze Symbolisirung der christlichen Kirche, je nach den Beziehungen zu dem Verstorbenen, enthält. Vorzüglich reich ist Lübeck an solchen Platten in Messingschnitt; ich habe einmal an zwölf derselben in den verschiedenen Kirchen zusammengezählt. Es scheint, als wenn sie in Lübeck gemacht, oder durch Lübeck vielleicht in England bestellt und eingeführt wurden, da nach Sotzmann a. a. O. S. 492 England deren mehr als 100 besitzen soll. Der Styl erinnert allerdings an Gegenden, in welchen der Spitzbogenbau zu einer reichern Entwickelung gelangte, als der einfachere Ziegelbau in den norddeutschen Ländern.

Von allen Platten im nördlichen Deutschland sind die schweriner die schönsten; der Styl derselben ist edler und reicher, als z. B. der aller lübecker, auch der Platte auf dem Grabe des dänischen Königs Erich Menved, in Antiq. Ann. III abgebildet. Nur eine Platte kommt den schwerinern gleich, nämlich die stralsunder.

Pommern besitzt nur Eine Platte dieser Art. In einer Kapelle der Nicolaikirche zu Stralsund steht, jetzt an der Wand aufgerichtet, eine solche Platte, welche Kugler in seiner Pommerschen Kunstgeschichte, Balt. Studien, VIII, 1, 1840,

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S. 179, "ein höchst vorzügliches Meisterwerk und eine der vorzüglichsten Zierden der Stadt" nennt. Kugler irrt jedoch wesentlich, wenn er sagt, daß die Platte eine "Bronzeplatte" sei, auf welcher die "Darstellungen in einfacher Weise durch eingegrabene "Umrißlinien bezeichnet" seien. In der Regel sind aber wohl alle diese Platten, die bekannten alle, aus Messing, da Bronze für den Zweck zu weich sein würde, und in dem Ausgraben des Grundes, wodurch grade die Bezeichnung der Umrisse durch vertiefte Linien verschwindet, liegt eben die Eigenthümlichkeit der in Messing geschnittenen Grabplatten. Bloß gravirte Messing= oder Kupferplatten (?), welche ganz grün oxydirt sind, besitzt die Nicolaikirche zu Stralsund mehrere, welche sich auf den ersten Blick durch ihre Flachheit wesentlich von der in Messing geschnittenen Platte unterscheiden.

Die stralsunder Grabplatte in Messingschnitt gehört dem Grabe des im J. 1357 gestorbenen stralsundischen Burgemeisters Albert Hövener (1341 † 1357, vgl. Brandenburg Gesch. des Magistrats der Stadt Stralsund, S. 82, zum J. 1328) und ist aus einem andern Grunde im höchsten Grade wichtig. Sie ist nämlich, nach genauer persönlicher Vergleichung, den schweriner Platten, wenigstens der jüngern derselben, in jeder Hinsicht, sowohl im Styl, als auch in der Architectur und den Ornamenten, auch in der Arbeit völlig ähnlich, selbst die Gesichtszüge der dargestellten Personen sind gleich.

Zwischen der stralsunder und der jüngern schweriner Platte liegt nur ein Zeitraum von 18 Jahren, vielleicht nicht so viel, wenn die stralsunder Platte spät, die schweriner gleich nach dem Tode dessen, den sie verherrlichen sollte, bestellt ward. Es ist also wahrscheinlich, daß beide Platten von demselben Meister oder in derselben Werkstätte verfertigt wurden. Für die künftige Bearbeitung dieser Kunstwerke diese Ansicht hier niederzulegen, ist der Hauptzweck dieser Zeilen. Die künftige Forschung wird sich zunächst vorzüglich mit den Platten in Schwerin und Stralsund und dann mit den Platten in Lübeck beschäftigen müssen. Außer dem bedeutenden Interesse für die Kunst gewähren diese Platten auch noch Stoff für manche andere Untersuchung, z. B. für die Musik, indem auf den Platten mittelalterliche Musikanten aller Art dargestellt sind.

G. C. F. Lisch.

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3. Neuere Zeit.


Ueber die Thon=Reliefarbeiten des 16. Jahrh.

Besonders charakteristisch für die Kunstbildung des 16.Jahrh. sind Reliefarbeiten aller Art, welche sich zu einer hohen Vollkommenheit ausbildeten und zu einem unverkennbaren Styl gelangten. Während im Süden unzählige kleinere Medaillons theils geschnitten, theils bossirt und darauf in Metall gegossen wurden, Kunstarbeiten, welche im Norden Deutschlands fast ganz fehlen, gingen hier sehr viele große Medaillons und andere Reliefarbeiten aus gebranntem Thon, dem unvergleichlichen Baumaterial der norddeutschen Länder, zur Verzierung der Ziegelgebäude aus den Händen tüchtiger Künstler hervor. Besonders blühete diese Kunst in Meklenburg unter den hochgebildeten herzoglichen Brüdern Johann Albrecht I., Ulrich und Christoph in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh., nachdem schon in der ersten Hälfte dieses Jahrh. unter den Herzogen Heinrich dem Friedfertigen und Albrecht dem Schönen häufig Vorarbeiten zur Ausbildung dieses Kunstzweiges zu bemerken sind.

Besonders scheint in Norddeutschland Meklenburg die Heimath dieses Kunstbetriebes gewesen zu sein. Vergleichungen fördern die Erkenntniß am meisten, und daher mag denn ein Blick auf die Nachbarländer die eigenthümliche künstlerische Stellung Meklenburgs in den Bauten während des 16. Jahrh. befestigen helfen.

In Meklenburg sind bekanntlich die Schlösser zu Wismar, Schwerin und Gadebusch ganz mit diesen Thonreliefs bedeckt und es sind hier Tausende von Stücken nicht unbedeutenden Werthes vorhanden. Nach sorgfältigen Beobachtungen bemalte man auch diese Reliefs: man färbte oft den vertieften Grund blau und vergoldete die Reliefs. Außerdem finden sich an einzelnen Gebäuden, z. B. an der Burg zu Ulrichshusen bei Malchin, und im Bauschutt bei Neubauten noch überall häufig Fragmente solcher Thonbildungen. Auch die Ofenkacheln wurden mit Reliefbildern geschmückt und in allen Farben glasurt, und es finden sich oft große Massen sehr schöner Kacheln beim Graben. In Meklenburg ist dies bekannt und sehr verbreitet.

In Pommern finden sich nach Kuglers Beobachtungen nur 5 Stücke an einem Hause zu Stralsund in der Battin=

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macherstraße mit der Jahrszahl 1568; vgl. Kugler's Pommersche Kunstgeschichte S. 161 u. 231. Kugler erhebt diese Stücke ungemein, indem er sagt: "Der Styl dieser Arbeiten gehört der Weise der italienischen Kunst an; die Motive der Schule Raphaels erscheinen in ihr, und zwar auf sehr tüchtige und erfreuliche Weise nachgebildet". - Ich habe diese Stücke persönlich verglichen, finde aber, daß sie den meklenburgischen Arbeiten bei weitem nachstehen; namentlich fehlt ihnen eine gewisse Harmonie und das was man Vollendung eines Styls nennt.

In Holstein habe ich dergleichen gar nicht bemerkt. In der Sammlung vaterländischer Alterthümer zu Kiel wurden mir zwei große Stücke mit allerlei symbolischen Darstellungen als etwas ganz Ungewöhnliches gezeigt. Im Zweiten Bericht der königl. Gesellschaft für Sammlung vaterländ. Alterth. 1837, S. 35, nach welchem diese Stücke inmitten einer dicken Mauer gefunden wurden, ist über solche Ornamente nichts weiter gesagt.

Auf Seeland sind die vielen Schlösser jünger, als die Periode der Relief=Verzierungen. Nur an der ganz aus Sandstein unter dem Könige Friederich II., dem Schwiegersohne des Herzogs Ulrich von Meklenburg, erbauten Kronenburg bei Helsingör hat sich durch die Königin Sophie der Einfluß meklenburgischer Bauweise geltend gemacht, indem sich an diesem Schlosse einige in Stein gehauene Medaillons mit Portraits, andere mit dem bekannten verschlungenen Namenszuge FS (= Friederich und Sophie) finden.

In dem benachbarten Lübeck findet sich außerhalb Meklenburg noch am meisten von dieser Art Kunst. Jedoch ist manches älter, vieles jünger, als die Blüthenzeit des Thonreliefs, die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die Häuser in der Wahmstraße sind von dem Baumeister erbauet, welcher den Fürstenhof zu Wismar der Vollendung nahe brachte (vgl. Jahrb. X, S. 320) und dann nach Lübeck zog.

Es scheint also, als wenn sich die Kunst des Thonreliefs vorzüglich in Meklenburg seit dem J. 1554 und zwar durch niederdeutsche Baumeister, namentlich durch Gabriel von Achen (vgl. Jahrb. V, S. 20 flgd.), welcher geschickte Former und Steinbrenner, wie Statius von Düren, ins Land zog, unter Beförderung des Herzogs Johann Albrecht I. ausbildete und von hier aus vorzüglichen Aufschwung nahm. So viel ist gewiß, daß dieser ächt niederdeutsche Baustyl mit Thonreliefs, welcher sich jetzt an 300 Jahre bewährt hat, wohl nirgends so gut als in Meklenburg studirt werden kann. Schinkel hat bekanntlich diesen Styl durch die Bauschule zu Berlin wieder zu Ehren zu bringen gestrebt und die meklenburgischen Bauwerke

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aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. immer hoch in Ehren gehalten. Bei der gegenwärtigen Restaurirung und dem theilweisen Neubau des Residenzschlosses zu Schwerin werden unter höherm Schutze alle Veranstaltungen zur angemessenen Verfolgung dieses Styls getroffen und es wird ohne Zweifel die Geschichte hier ihre Früchte tragen.

G. C. F. Lisch.

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III. Zur Münzkunde.


1. Mittelalter.


Münzfund von Wismar.

Als am 27. April d. J. einige Arbeiter in der St. Nicolai=Kirche hieselbst beim Aufgraben des Erdreiches um das Fundament des von der Kanzel nach der Orgel zu an der Nordseite des Hauptschiffes der Kirche stehenden Pfeilers beschäftigt waren, stießen dieselben in einer Tiefe von ungefähr 1 1/2 bis 2 Fuß an der östlichen Seite des Fundaments im festen Lehmboden auf einen kleinen Krug, der aber, wie sich bei näherer Nachsicht ergab, durch den Spatenstoß in mehrere größere und kleinere Stücke zerbrochen war. Der Herr Provisor der Kirche, von diesem Funde benachrichtigt, nahm diesen Krug an sich und fand in demselben außer mehreren Nadeln, kleinen Kugeln, Stückchen Glas und Blei, eine große Anzahl kleiner Silbermünzen, die Oeffnung des Kruges selbst aber mit einem zusammengerollten Stück Leder verschlossen. Vom löbl. Hebungs=Departement allhier ist dieser Fund demnächst zur Aufbewahrung an das hiesige Raths=Archiv abgegeben.

Der Krug selbst, der mit Ausnahme 2 kleiner Stücke vollständig wieder zusammengesetzt ist, mißt 10 3/4 Zoll im Umfange und 5 1/4 Zoll in der Höhe, und hat am Fuße einen Durchmesser von 2 1/2 Zoll. Oben am Halse befindet sich an der einen vordern Seite eine kleine Ausbiegung zum Gießen. In der Mitte des Kruges, um denselben nach unten zu, sind 10-11 abwechselnd erhabene und vertiefte, grade laufende Ringe. Die Farbe des Kruges ist hellbraun, gebrannt und glasurt, etwa so wie die Bitterbrunnenkrüge; die Masse, aus schönem Töpferthon, scheint gleichfalls eine ähnliche zu sein, ist fest gebrannt und zeigt im Bruche eine schwarzgraue Farbe. - Der Stöpsel, mit dem die Oeffnung des kleinen Halses des Kruges verschlossen war, besteht aus einem mehrfach zusammengerollten, ziemlich gut erhaltenen Stücke Leder von mäßiger Dicke. - Oben am Halse hat der Krug 2 Henkelgriffe.

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Der Inhalt dieses Kruges bestand aus Folgendem:

  1. aus 38 kleinen Stücken grünen Glases von verschiedener Dicke und Farbe,
  2. aus 9 länglichen Stücken Blei von etwa 3/4 Zoll Breite, die offenbar zu einem langen, hin und wieder durchlöcherten Streifen gehört haben,
  3. aus 18 kleinen, weißen Perlen, anscheinend von Horn und von der Größe einer ganz kleinen Erbse,
  4. aus 4 größeren Perlen von schwärzlicher Farbe, anscheinend von gebranntem Thon, der von der Größe einer Erbse und 3 Mal so groß ist, als die vorigen,
  5. aus 9 Stecknadeln verschiedener Größe, aus Messing gearbeitet, von denen die längste etwa 1 1/2 Zoll, die kleinste aber nur ungefähr 1/2 Zoll lang ist,
  6. aus einer runden, vertieften, kleinen Messingplatte mit 3 runden Löchern und übrigens abwechselnd erhaben und vertieft gepreßt, von der Größe eines Silbersechslings, und
  7. aus 439 Silbermünzen, und zwar bestehen diese in folgenden Münzen:
1) 48 meklenburgische Bracteaten, größere. - Der Büffelskopf theils mit Hörnern, theils ohne Hörner, und in verschiedenem Gepräge; der Rand ist strahlenförmig.
2) 38 meklenburgische Bractaten, kleinere, wie die vorigen, und ebenfalls von sehr verschiedenem Stempel.
3) 8 rostocker Bracteaten, größere. - Der rechts aufgerichtete Greif mit aufgeschlagenem Schwanze, theils im Schilde, theils frei; der Rand strahlenförmig.
4) 70 rostocker Bracteaten, kleinere. - Der rechts aufgerichtete Greif mit aufgeschlagenem zottigen Schwanze; der Rand ist strahlenförmig.
5) 4 wismarsche Bracteaten, kleine.- Das Stadtwappen und strahlenförmiger Rand.
6) 162 königl. dänische Bracteaten, kleine. (Königin Margaretha. 1387-1412). Ein runder Mannskopf mit Seitenhaaren und einer Krone; der Rand ist strahlenförmig. (Königsberg i. d. N. M. ? - D. Red.)
7) 33 Bracteaten, von verschiedener Größe. - Rechts ein Adler, links ein aufrecht gestellter Schlüssel; der Rand strahlenförmig. (Stadt Salzwedel. - D. Red.)
8) 1 hamburger, großer, Bracteat
9) 8 = mittlere Bracteaten.
10) 37 = kleinere Bracteaten.
Der große: zwei Mauer= oder Thorthürme, zu deren Rechten das holsteinische halbe Nesselblatt,
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  die übrigen: ein dreifach gethürmtes, oder mit 3 Spitzen versehenes Thor, in dessen Oeffnung das holsteinische Nesselblatt.
Der Rand ist bei allen strahlenförmig.
11) 1 Bracteat, großer. - Ein rechts sehender, einfacher Adler; Rand strahlenförmig. - Wahrscheinlich brandenburgisch.
12) 13. Bracteaten, kleinere. - Ein rechts sehender, in der Länge getheilter, einfacher, halber Adler, an dessen linker Seite 3 Rauten oder Wecken; Rand strahlenförmig. (Stadt Stendal. D. Red.).
13) 2 meklenburgische Doppelschillinge, aus der gemeinschaftlichen Regierung der Herzoge Magnus und Balthasar (1477 - resp. 1503 und 1507).
A. Das Wappen mit 4 Feldern und dem Herzschilde, darüber ein kleines Dreiblatt. Umschrift: MONET. NOVA. GUSTROWESI. Inschriftskreuz (GUSTROWEN. Inschriftskreuz )
R. Der meklenburgische Büffelskopf im Schilde auf einem durchgehenden Kreuze. (Der Büffelskopf mit dem Halsfelle). Umschrift: DUCU. MANG. NOPO. LENS. (DUGU. MAG. eine Rose. NOPO. LENS.)
14) 2 meklenburgische Schillinge, aus derselben Zeit.
A. Der meklenburgische Büffelskopf oben mit einem Inschriftskreuz . - Umschrift: MONE. NOVA. GUSTROWES. Blumenvignette
R. Ein durchgehendes, schlichtes Kreuz, in dessen 4 Ecken in jeder ein Ring. Umschrift: DUCU. MAG. NOP. LEN.
15) 5 meklenburgische Schillinge, aus derselben Zeit.
A. (bei 3) der meklenburgische Büffelskopf mit dem Halsfelle im Schilde, darüber der Buchstabe B. (Name des Münzmeisters Jacob Brasche). - Umschrift: MONET. NOVA. GUSTROWE. Inschriftskreuz .
(bei 2) ebenso, aber ohne B. Umschrift: MONET. NOVA. GUSTROW. Inschriftskreuz .
R. Der wendische Büffelskopf im Schilde auf einem durchgehenden Kreuze. Umschrift: DUCU. MAG, NOPO. (NOP') LENS. (LEN-)-(OLE).
16) 32 meklenburgische Sechslinge, aus derselben Zeit.
A. Der meklenburgische Büffelskopf im Schilde. - Umschrift: MONET. NOVA. GUSTROW.
R. Ein Kreuz in einem Kreise. - Umschrift: DUCU. MAGNOPOLENS. Inschriftskreuz . (MAGNOPOLENSI. Inschriftskreuz .)
17) 11 rostocker Schillinge aus mittlerer Zeit, aber vor 1500.
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A. Der Greif, aufrecht, rechts fortschreitend, mit aufgesperrtem Rachen, ausgestreckter Zunge, aufgeschlagenem, zottigen Schwanze, mit einem Flügel, und an jedem der 4 Füße 3 Klauen, - im punctirten Zirkel . - Umschrift: MONETA. NOVA. ROSTOKE: (ROSTOK) Inschriftskreuz . ( Blumenvignette .)
R. Der Buchstabe r auf einem durchgehenden Kreuze, in dessen unterem rechten Winkel ein Stern (bei einem ein kleiner Hund). - Umschrift: Inschriftskreuz . SIT. NOM' o DNI. Vierblatt. BND. Dreiblatt. ( Inschriftskreuz SIT. NOM. DNI' o BND - Symbol SIT. NOM. DNI BND. - Inschriftskreuz SIT. NOM o DNI' o BND' o ).
18) 38 rostocker Sechslinge, aus derselben Zeit.
A. Der Greif, eben so. - Umschrift: MONET. NOVA. ROSTOK (ROSTOK Inschriftskreuz )-(ROSTOK o )
R. eben so; unten rechts ein Stern. - Umschrift: SIT. NOM. DNI. BND.
19) 3 Groschen, herzogl. pommersch. - Bogislaus X. (der Große) 1474-1523.
1) A. Der pommersche Greif. - Umschrift: Inschriftskreuz DUX o BUGSLAUS o STETTIN o
R. Das Wappen im Schilde auf einem durchgehenden Kreuze. - Umschrift: MON-ET o N-OVA. D-AM 94 (1494.)
2) A. ebenso. - Umschrift BUGSLAUS o DUX o STETTIN' Inschriftskreuz
R. ebenso. - Umschrift: MON-ETA o N-OVA o D-AM. 96.
3) A. ebenso. - Umschrift: BUGSLAUS o D o G o DUX o STETIN' Stern.
R. ebenso: - Umschrift: MONE-TA o NO-VA o DN-AM. 92.
20) 1 Schilling, herzogl. pommersch, aus derselben Zeit.
A. ebenso. - Umschrift: BUGSLAUS o D o G o DUX o STETIN. Inschriftskreuz .
R. ebenso. - Umschrift: MONE-TA o NO-VA. o GA-RE. 89.
21) 1 Schilling der Stadt Stralsund.
A. die drei Strahlen, oben jeder mit einem o, im punctirten Kreise. - Umschrift: DEUS IN NOMINE . T. Stern.
R. Der pommersche Greif. - Umschrift: MONETA Symbol . . . . . . . . . . (nicht zu lesen, soll aber wohl heißen: NOVA SUND o
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22) 2 große Bracteaten: mit dem doppelten Reichsadler.
23) 4 dänische kleine Münzen. - König Johann. 1481-1513.
A. Gekröntes h. - Umschrift: JOHES Symbol D [ Symbol G Symbol R. DANIAE.
R. Ein Schild unter einem durchgehenden Kreuze. - Umschrift: MON. MAL. MOI. ENS. (nicht ganz deutlich mehr zu entziffern).
24) Münze. - In der Mitte 3 erhabene im Dreieck zusammengestellte Kugeln in einem einfachen, länglich runden Rande, um welchen rund herum vertiefte Kugeln, und dann rings umher ein strahlenförmiger Rand. Ohne Umschrift. - Bracteat.
25) 14 unkenntliche und theils zerbrochene Bracteaten.

Die Schrift auf allen Münzen ist Mönchsschrift.

Wismar, im December 1846.

F. J. Briesemann.


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2. Neuere Zeit.


Münze des Herzogs Christoph von Meklenburg.

Vom Herzoge Christoph von Meklenburg, welcher von 1554-1592 Administrator des Bisthums Ratzeburg war, sind außer dem Thaler von 1581, von dem Evers Meklenb. Münzverf. II, S. 32 drei verschiedene Stempel aufführt, noch keine Münzen weiter bekannt geworden; denn von den wenigen halben und Ortsthalern, welche, wie es die niedersächsischen Kreisacten von 1585 melden, der Herzog durch Hans Wechsel, einen lübeckischen Goldschmied, in Schönberg schlagen ließ, haben sich noch keine gezeigt.

Um so interessanter ist die Entdeckung eines Schillings von diesem Herzog, da man die Existenz desselben bisher gar nicht kannte 1 ). Er hat 3/4 Zoll im Durchmesser, wiegt 1/16 Loth und schließt sich in der Form den Schillingen der Herzoge Heinrich und Ulrich an, welche in demselben Jahrhundert, aber etwas früher geprägt wurden.

Auf der Hauptseite, welche die Umschrift hat:

CHRISTOF . EPS . RAZ

ist in einem geriefelten Kreise der gekrönte meklenburgische Stierkopf mit einem Ringe durch die Nase zwischen der Zahl 8 8 (1588), und über demselben ist, in den Kreis der Umschrift gestellt, eine Bischofsmütze zwischen 2 Stäben.

Die Rückseite hat die durch ein durchgehendes Lilienkreuz geheilte Umschrift:

DVX || MEG || POL || SIS ||

und in den Winkeln des Krenzes die Buchstaben:

D   D   E   F
(de deo est fortitudo (?) )

Merkwürdig ist es, daß der Herzog auf diese kleine Münze den Titel des Bischofs setzte, von dem er weder in den Urkunden, die er ausstellte (so viel mir zu Gesichte gekommen sind), noch auf dem Thaler Gebrauch machte, indem er sich immer Administrator des Stifts Ratzeburg nannte.

G. M. C. Masch.



1) Das gut erhaltene Exemplar dieser Münze befindet sich in meiner Sammlung. Masch. - In der großherzoglichen Sammlung befindet sich außer dem Thaler keine andere Münze des Herzogs Christoph. Lisch.
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IV. Zur Wappenkunde.


Die Siegel der meklenburgischen Städte

von
G. M. C. Masch.

Seit 1842 sind die Siegel der Städte Meklenburgs gesammelt worden und die Jahresberichte haben seitdem Nachricht von dem Erfolg der Bemühung gegeben, die von vielen Seiten sehr günstige Unterstützung gefunden hat. (Jahresbericht VII, S. 55; VIII, S. 88; IX, S. 28; X, S. 17). Jetzt ist die Sammlung, so weit möglich war, vervollständigt und geordnet.

Es ergiebt sich aus derselben, daß folgende Städte noch die mittelalterlichen Stempel bewahrt haben: Parchim, Crivitz, Gadebusch, (das Secretum), Grevismühlen (Sigillum und Secretum), Neustadt (vgl. Jahresber. I, S. 29), Schwerin (großes und kleines Secretum), Boitzenburg, Maschin, Penzlin, Plau, Ribnitz, Sültze haben die Sigilla. Von Rostock und Wismar ist es nicht zu ermitteln gewesen und von den Strelitzischen Städten hat Neubrandenburg noch ihr älteres Secretum, der alte Stempel von Strelitz ist in der großherzogl. strelitzischen Alterthümersammlung; in Friedland sollen die alten Stempel noch vorhanden sein, jedoch sind keine Abdrücke davon zur Vereinssammlung gekommen.

Die Siegelstempel der übrigen Städte, welche jetzt im Gebrauche sind, sind neu und haben zum größten Theil die Jahrszahl ihrer Anfertigung in der Umschrift: so Brüel 1820; Neu=Bukow 1729; Dömitz 1620, 1653 und 1834; Grabow 1797, 1824 und 1841; Hagenow 1628; Kröpelin 1774; Lübz 1805; Malchow 1707 und 1769; Neustadt den 27. Julii 1728; Waren 1697, 1692 renov. 1804; Goldberg 1590 und 1630; Neu=Kalden 1701; Röbel 1707; Schwan den 17. März 1771; Sülte 1719; Tessin 1590; Wismar 1802; Schönberg hat das Jahr, in welchem es die Stadtgerechtigkeit erhielt, 1822.

Die Bilder dieser Städtesiegel, indem wir zunächst die schwerinschen berücksichtigen, sind folgende:

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1) Der Stierkopf , und zwar:

a. ohne Beizeichen bei Rehna, Neu=Kalden 1 ), Krakow, Lage 2 ) (ungekrönt), Stavenhagen (auf dem ältern Siegel ungekrönt, auf dem neuern gekrönt), Sülze;

b. mit Beizeichen: das alte große Siegel von Rostock zwischen Stern und Mond 3 ); Parchim, ungekrönt zwischen 2 Kleeblättern und mit einem Hirschgeweih zwischen den Hörnern 4 ); Neu=Bukow, ungekrönt mit einem Baum zwischen den Hörnern; Gadebusch im gespaltenen Schilde vorn den Stierkopf, hinten einen Baum 5 ), während das alte Secretum beide Bilder im Siegelfelde hat; Malchin stellt an beide Seiten des Stierkopfes einen gezinnten Thurm und darüber ein Kreuz auf dem großen Siegel 6 ), läßt aber auf dem Secretum die Thürme weg und setzt das Kreuz zwischen die Hörner 7 ), Marlow hat einen Greif zwischen den Hörnern, Ribnitz giebt ihm auf dem alten Siegel zwei Fische zur Seite 8 ) und Sülze stellt ihn auf dem alten Siegel zwischen 2 Blätter über Wellen 9 , Lübz giebt ihm 2 Sterne zur Seite.

c. Ganze Stierköpfe in Umgebung finden sich auf dem alten großen Siegel von Grevismühlen, wo er in einem Mühlrade 10 ), und bei Plau, wo er von einem gezinnten Gemäuer eingeschlossen ist 11 ).

d. Halbe Stierköpfe. Grevismühlen hatte im alten Secretum einen halben Stierkopf und ein halbes Rad aus dem großen Siegel monogrammatisch verbunden; dies ist das neue Siegelbild in einem Schilde geworden 12 ). Gnoien hat vorne eine halbe Lilie und hinten einen halben Stierkopf 13 ). Penzlin


1) Lisch Mekl. Urk. I, S. 173 beschreibt das alte Siegel von 1283, welches ein Stadtthor hat und darunter einen Schild mit einem Stierkopf und über dem Schilde einen Helm mit Helmbusch.
2) v. Westphalen mon. ined. IV. t. 21. n. 11 bildet das von Lisch Maltzan. Urkunden II, S. 114 beschriebene Siegel von 1353 ab.
3) Der Stadt Rostock Gerechtsame p. XX von 1312, v. Westphalen 1. c. III. t. VI. n. 58 von 1332 und IV. t. 21 n. 7 von 1346 abgebildet.
4) Cleemann parchimsche Chronik S. 207 hat Abbildung und Nachricht über dies Siegel, das 1349 querst in dem noch vorhandenen Stempel vorkommt, während ein ähnlicher zuerst 1305 erscheint. Eine Erneuerung trägt das Jahr 1653 - v. Westphalen I. c. IV, t. 21, 12, und Lisch Maltzan. Urk. haben es von 1353.
5) v. Westphalen mon. ined. IV. t. 22, n. 28.
6) v. Westphalen I. c. IV. t. 20, n. 5, von 1331.
7) Lisch Maltzan. Urk. II, p. 180 von 1363 bemerkt, daß die Balken des Kreuzes in drei Strahlen auslaufen. Auf der Abbildung bei v. Westphalen I. c. IV. t. 21, n. 18, von 1406, sind an dem Kreuze keine Strahlen.
8) Der Stempel ist noch vorhanden.
9) Lisch Meklenb.Urk. I, p. 191 von 1289 beschreibt das noch vorhandene, bei Westphalen I. c. III. tab. VI. n. 70 von 1386 abgebildete Siegel.
10) v. Westphalen mon. ined. III, t. VI. n. 72 von 1398, jedoch viel älter.
11) v. Westphalen IV. t. 22. n. 23 von 1442.
12) Es kommt in dieser Gestalt schon auf den grevismühlenschen Bracteaten des 15. Jahrhunderts vor. Evers meklenb. Münzverf. II, S. 14.
13) Lisch Meklenb. Urk. I, p. 179 beschreibt das bei v. Westphalen IV. t. 20 n. 1 abgebildete Siegel von 1287, wo jedoch die Umschrift nicht zu erkennen ist. Ein (  ...  )
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hat vorne im gespaltenen Schilde den halben werleschen Stierkopf und hinten 10 mal gestreift 14 ). Röbel stellt ihn gleichfalls vorn, und hinten einen aufgerichteten Schlüssel 15 ). Sternberg hatte vorne einen halben Stern und hinten einen halben Stierkopf 16 ), hat jedoch in neuern Zeiten die Bilder umgestellt. Tessin giebt dem halben Stierkopf einen Stern zwischen die Hörner und hat hinten eine halbe Lilie. Wismar, das ihn gleichfalls vorn stellt, theilt die hintere Hälfte viermal von Silber und Roth 17 ).

2) Der Greif findet sich auf dem Secretsiegel von Rostock seit den ältesten Zeiten 18 ) und in spätern Stadtsiegeln wird er auf einen Balken gestellt; er ist auf dem ältern Secret und den neuern Siegeln von Ribnitz 19 ); Stavenhagen hatte ihn auf seinem alten großen Siegel 20 ), hat ihn aber später mit dem Stierkopf vertauscht. Wachsend im blauen Felde auf einem Balken über einem silbernen Schildesfuß ist er das Bild der Neustadt Schwerin, wovon jedoch nur die Stadtgerichtssiegel bekannt sind.

3) Stadtzeichen als Thore oder Burgen gebildet, haben außer Plau, dessen schon erwähnt ist, Crivitz mit dem getheilten Schilde der Grafen von Schwerin zwischen 2 Rosen in der untern Bogenhalle 21 ), dann Dömitz und Malchow, welches ein Herz zwischen die Thürme über das Thor stellt 22 ). Neustadt hat ein Gemäuer mit dem überragenden Brustbilde des heil. Petrus, zu beiden Seiten einen Schlüssel 23 ). Waren stellt auf den alten Siegeln zwischen zwei großen Thürmen einen halben Stier, der den Kopf vorwärts kehrt, und darüber einen Helm mit zwei überschränk gelegten Bischofsstäben, zwischen denen ein Kreuz. In


(  ...  ) alter Abdruck in der Sammlung des Vereins ist sehr gut erhalten und beweiset, daß die Umschrift bei Westphalen unrichtig ist, sie heißt Umschrift - Ueber die neue Veränderung später. Das Secretum s. Lisch Maltzan. Urk. II, p. 226 von 1371 und p. 390.
14) Lisch Malzan. Urk. II, p. 213 von 1369 ist nicht der noch vorhandene alte Stempel.
15) Jahrbücher 11, S. 267 von 1351. - Die Sammlung des Vereins besitzt einen alten Wachsabdruck, worin das dort angegebene Bild im Schilde mit der Umschrift: Umschrift
16) v. Westfalen I. c. IV. t. 21. n. 8 von 1346.
17) Der Stadt Rostock Gerechtsame p. XXIV von 1308. - v. Westphalen I. c. IV. t. 22. n. 26. von 1490.
18) Der Stadt Rostock Gerechtsame p. XX von 1312. v. Westphalen I. c. III tab. VI. n. 58.
19) v. Westphalen I. c. IV. t. 21, 9, von 1350. - Lisch Maltzan. Urk. II, p. 226 von 1371.
20) Lisch Maltzan. Urk. II, p. 114 von 1353.
21) v. Westfalen IV. t. 2l. n. 6 von 1345 abgebildet und Lisch Maltzan. Urk. II, p. 226 von 1371 beschrieben.
22) Lisch Maltzan. Urk. II, p. 114 von 1353.
23) Das alte Siegel hat nur den Kopf mit den Schlüsseln, jedoch kommt die Mauer (mit 3 Zinnen) schon auf einem Abdruck von 1588 in der Vereinssammlung vor.
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den neuern Siegeln ist an die Stelle des Stiers der Kopf getreten und Helm und Stäbe sind weggeblieben 24 ). Wittenburg hatte früher ein großes Siegel mit einem Thurm über dem Thore und zwei Seitenthürmen, auf welchem jeden ein einwärts gekehrter Lindwurm sitzt 25 ), späterhin, wie auf dem Secretsiegel der frühern Zeit 26 ), in der hintern Hälfte des gespaltenen Siegelfeldes ein Stadtzeichen und vorne einen an die Theiungslinie hinaufkriechenden Lindwurm aus den gräflich schwerinschen Siegeln. Boizenburg hat ein gar stattliches Thorgebäude 27 ) und haben sich durch Schuld der Siegelstecher die Dächer der Seitengebäude in Schilde verwandelt, welche gespalten sind und die auswärts gekehrte Seite balkenweise gestreift haben. Goldberg stellt zwischen zwei Thürme einen Stierkopf 28 ).

4) Heiligenbilder finden sich auf dem Siegel von Hagenow 29 ) und der Kopf des heil. Petrus mit den Schlüsseln auf dem alten Stadtsiegel von Neustadt 30 ). Grabow hatte früher den heil. Georg in seinem großen Siegel 31 ).

5) An die Gründer der Städte erinnern mehrere Siegel, vor allen Schwerin, welches das Bild des Herzogs Heinrich des Löwen von Sachsen in ganzer Figur zu Roß mit dem Löwenschilde am Arme zeigt 32 ), dann, wie bereits erwähnt ist, Crivitz und Wittenburg, welche Bilder aus den Siegeln der ehemaligen Grafen von Schwerin, ihrer Stifter, aufbewahrt haben. Bützow hat von den Bischöfen von Schwerin die Inful, welche früher über zwei Bischofsstäben stand 33 ), die jetzt durch dieselbe gesteckt sind, und Warin, welches von denselben seine 2 Bischofsstäbe im verzierten Schilde angenommen hat.

6) Eigene Stadtwappen haben: Brüel, getheilt, oben ein halber Stern und ein halber Stierkopf an einander gefügt, unten 3 Aepfel; Grabow ein Halbmond links gekehrt und 3 Sterne; Teterow im Schilde ein Helm mit 3 Straußfedern und auf dem


24) v. Westphalen III, t. VI. n. 68 von 1375 zeigt freilich schon den Stierkopf allein, jedoch ist die Abbildung sicher nicht genau, denn der vorhandene Stempel des alten Secretum hat den halben Stier.
25) v. Westphalen IV. t. 20 n. 2 von 1296.
26) v. Westfalen IV. t. 22 n. 20 von 1440 bildet einen zurücksehenden Pfau.
27) v. Westfalen IV. t. 21 n. 13 von 1358. Der Stempel ist noch vorhanden.
28) Lisch Urk. der Maltzan II, p. 144 von 1353 (p. 190) beschrieben und abgebildet v. Westphalen IV t. 21. n. 10.
29) v. Westfalen IV. t. 21. 19, von 1420.
30) Lisch Maltzan I, p. 115 von 1300.
31) v. Westfalen IV. t. 21. n. 15 von 1363.
32) Orig. Guelph. III. t. I. n. 5, 6. - v. Westphalen mon. ined. IV. praef. p. 166.
33) Nach einem Originalsiegel in der Sammlung des Vereins angeblich von 1387 mit der Umschrift Umschrift Das Siegelfeld ist gerautet und in jeder Abteilung mit einer Kreuzblume geziert.
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Helme, der den Schild deckt, 3 Rosen an langen Stielen 34 ). Güstrow hat beständig einen ganzen Stier geführt, der vor einem Rosenstocke steht 35 ). Den Namen andeutend sind die Bilder von Kröpelin, welches einen kriechenden Bettler oder Krüppel (plattdeutsch "Kröpel") unter einem Schilde mit dem Stierkopf 36 ), und Schwan, welches einen Schwan zeigt, vielleicht ist auch der Baum auf dem Stierkopfe von Neu=Bukow hieher zu rechnen.

7) Ein Schiff auf Wellen, in denen 2 Fische schwimmen, mit dem Stierkopfe auf einem Schilde am Maste und einem Papagei auf dem Bugspriet hat das alte große Siegel von Wismar 37 ).

Die Umschriften dieser Siegel sind fast überall: Sigillum (Secretum) Civitatis . . . . und neuer Siegel der Stadt . . . . oder Stadtsiegel von . . . . ; die Bezeichnung als Sigillum burgensium, die sich auf den alten Siegeln von Rostock und Stavenhagen und auf dem Secretum von Wismar, Grevismühlen, Ribnitz und Sternberg findet, desgleichen das Sigillum Civium in Gnoien hat den neueren gewöhnlichen weichen müssen. Als Siegel des Raths (Secretum consulum) bezeichneten sich früher Gadebusch, Malchow, (Signetum Consulum) Güstrow, (Burgermeister Rathman tho S) Schwan, (Secretum senatus reip. Rost.) Rostock und jetzt das neue Rathssiegel der Stadt Schwerin. Oppidum nannten sich Warin und Hagenow, und Neustadt zuerst nova civitas Gleve, dann um 1588 nova civitas mech. und jetzt seit dem 27. Juli 1728 Neustadt in Mecklenburg; auch Plau gab um 1620 das Vaterland (Meg.) auf dem Siegel an. Das alte große Siegel von Schwerin hatte die Umschrift Dux hinricus et secretum civitatis zwerin, Grabow bezeichnete auf dem alten Siegel den Schutzheiligen mit dem Namen Sctus Georgius, Wismar nannte sein kleines Siegel Signum wismariense.

Die Veränderungen, welche die Stadtsiegel erlitten haben, sind im Ganzen nicht sehr bedeutend und müssen zum Theil auf Schuld der Siegelstecher geschoben werden. Dahin ist besonders zu rechnen, daß der werlesche Stierkopf (ohne Ring und Halsfell) fast überall in den meklenburgischen verwandelt ist, daß Waren die Hälfte seines Stiers verlor und nur den Kopf behielt, daß Boitzenburg statt der Dächer der Thorgebäude Schilde be=


34) Lisch Urk. v. Maltzan II, p. 114 von 1353 und p. 180.
35) Thomas Analecta ad p. 8.
36) v. Westfalen III, t. VI. n. 59. von 1332.
37) Wismar hatte zwei verschiedene Stempel, die Sammlung des Vereins besitzt Abdrücke von beiden, - der eine mit Rauten im Felde ist abgebildet in Der Stadt Rostock Gerechtsame p. XXIV von 1308, der andere v. Westphalen IV. 21 n. 17 von 1391 ungenau; Lisch Mekl. Urk. II, p. 108.
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kommen hat. Die Bilder der großen Siegel sind von Rostock, Wismar, Malchin, Grevismühlen und Wittenburg aufgegeben und ist dafür das Bild der wohl eben so alten Secretsiegel aufgenommen worden. Stavenhagen nahm statt des Greifes der ältesten Zeit den Stierkopf, und Ribnitz gab den Stierkopf auf und nahm dafür den Greif an; Neukalden ließ das alte Stadtthor und Sülze die Wellen und Blätter weg, welche früher Beizeichen des Stierkopfes waren und nahm ihn allein auf, Neustadt fügte dem heil. Petrus eine Mauer bei, Hagenow gab seinem Heiligen die ganze Gestalt. Ueber die Veränderung des grabowschen Siegels, das 1363 den heil. Georg und etwa seit dem 18. Jahrhundert Mond und Sterne zeigt, fehlen die leitenden Andeutungen. Ganz unerklärlich ist es, daß Gnoien sein uraltes, auf seinen Münzen des Mittelalters vorkommendes Stadtzeichen aufgegeben hat und ein Stadtsiegel gebraucht, worin sich vorne ein links gekehrter Greif mit einem Schwerte und hinten ein ganzer Stierkopf zeigt.

Von den Siegeln der Städte im stargardischen Kreise erinnern an die Zeit der brandenburgischen Herrschaft zunächst Friedland, welches neben dem Adlerschild die Bilder der Stifter, der Markgrafen Johann und Otto, unter einen Bogen mit 3 Thürmen stellt 38 ), dann Woldegk, welches einen Adler mit einem Ring im Schnabel auf einen Eichenstamm sitzend führt, Stargard, welches einen Adler im Schilde hat, und beziehungsweise auch Neubrandenburg durch den mit Federn geschmückten Helm zwischen den beiden Thürmen des Stadtthors 39 ). Den stargardischen Arm haben Fürstenberg und Neustrelitz, letzteres vorn in einem gespaltenen Schilde und hinten den Stierkopf und zugleich hat dies Siegel auch die Schildhalter des meklenb. herzoglichen Wappens. Altstrelitz hat in seinem Siegel 40 ) die Wappen seiner Stifter, der Grafen Otto und Ulrich von Fürstenberg (aus dem Geschlechte der v. Dewitz) bewahrt, indem es vorne von den drei dewitzischen Bechern einen ganzen und einen halben, und hinten von dem gerauteten Schilde, welches die Grafen von Fürstenberg führten, einen Theil zeigt und beide Bilder im gespaltenen Schilde verbindet. Wesenberg hat auf einer Mauer drei Thürme, von denen die äußeren mit Adlerköpfen, neuerdings mit Schwänen gegipfelt sind.

Die Umschriften sind auch hier die gewöhnlichen und die Burgenses in den alten großen Siegeln von Neubrandenburg


38) v. Westphalen IV. t. 22 n. 24 von 1442.
39) v. Westphalen IV. t. 22 n. 22 von 1442, wo der Helm in einen Fisch wandelt ist.
40) Bagmihl Pommersches Wappenbuch, I, Tab. XLVIII, Nr. 3 und S. 125.
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und Friedland sind der Civitas gewichen und das neustrelitzische weiset sich als das des Magistrats in der Residenz-Stadt aus. Bei Wesenberg Insiegel : : Bur . . . Stadt Wesenberg bleibt es ungewiß, ob Bur eine Abkürzung von Bürger der Stadt sein soll oder ob es Bauerstadt statt Landstadt bezeichnet.

Da nur von Neubrandenburg, Friedland und (Alt) Strelitz die alten Siegel bekannt sind, so lassen sich die Veränderungen, welche diese Siegel etwa erlitten haben, nicht angeben. Die beiden ersten haben ihre uralten Stadtzeichen, im Ganzen genommen, treulich bewahrt, dagegen sind die neuen Siegel von Strelitz im hohen Grade entstellt worden, so daß der halbe Becher wegblieb und statt der Rauten Fahnen aufgenommen sind, wodurch denn dies Siegel die große heraldische Bedeutung, welche das alte in der monogrammatischen Verbindung beider Wappenbilder hatte, gänzlich verlor.

Im Fürstenthum Ratzeburg ist Schönberg, welches 1822 zur Stadt erhoben ward, wie auch das Siegel, das es damals bekam, die Jahrszahl aufbewahrt; das frühere Städtlein ist von jeher siegellos gewesen. Das Siegel der Stadt zeigt einen Schild mit den Landesfarben roth, blau und gold und einen rothen Mittelschild mit einem silbernen Ankerkreuze. Daß dieses Kreuz, welches das Fürstenthum Ratzeburg anzeigen soll, die Gestalt erhielt, in welcher dies Bild in den Siegeln der erloschenen güstrowschen Linie des herzoglichen Hauses vorkommt, ist unhistorisch; es mußte, da das Fürstenthum von der schwerinschen an die strelitzische Linie überging, das gekrönte Kreuz sein. Ueber dem Hauptschild steht eine Mauerkrone und er ist von Rauten umgeben.

G. M. C. Masch.


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V. Zur Schriftenkunde.


Urkunden.

Der Verein erhielt zum Geschenke an Urkunden:

I. Von dem Herrn Pälz zu Alt=Sammit:

1) D. d. 1525. Mai 25. (am dage Urbani).

Der Bürger Cordt Kleinsmett zu Hameln verpfändet der Vicarei der Heil. Drei Könige in der S. Bonifacius=Kirche zu Hameln 8 Pfund Geldes jährlicher Rente aus seinem Wohnhause zu Hameln für 50 rhein. Goldgulden. (Original.)

II. Von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow:

1) 1519. Febr. 4. (des frydages na Blasii)
         d. d. Bützow.

Heinrich Pren zu Hermannshagen verpfändet der Vicarei in der Heil. Kreuz=Kapelle am Thurm der Kirche zu Bützow 3 stral. Mark jährl. Pacht aus Hermannshagen. (Original.)

III. Von dem Herrn Rector Römer zu Grabow Abschrift von folgenden Original=Urkunden der Stadt Grabow:

1) 1252. Jan. 1. (die circumcisionis domini)
         d. d. Grabow.

Der Graf Volrad von Danneberg stiftet die Stadt Grabow.

2) 1259. Jan. 25. (die conversionis Pauli)
         d. d. Grabow.

Der Graf Volrad von Danneberg verkauft der Stadt Grabow das Dorf Karstädt.


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VI. Zur Buchdruckkunde.


Hinrici Bogher Etherologium.

Rostock 1506.

In Jahrb. IX, S. 480 flgd. (vgl. Jahresber. VI, S. 125-126) ist das vorstehend bezeichnete, interessante Werk eines bisher unbekannten rostocker Gelehrten beschrieben, nachdem dasselbe durch den Herrn Bibliothekar Dr. Schönemann in Wolfenbüttel entdeckt und in einem Exemplare unserm Vereine zugewandt war.

Der Verfasser dieses Werkes ist bis jetzt nur durch Schönemann's Entdeckungen bekannt geworden; erst längere Aufmerksamkeit hat auf Spuren geführt, welche diesen Mann, der ohne Zweifel eine nicht unbedeutende Stellung in der Gelehrtenwelt Meklenburgs gehabt haben muß, in ein hellere Licht stellen.

Heinrich Bogher war, nach einer in Jahrb. VI, S. 195, angeführten Rede, ein Zögling der Universität Erfurt und, wahrscheinlich von dort, Magister der Philosophie und Lehrer der biblischen Exegese. Er hielt diese Rede am 13. März 1493 bei der Degradirung des in Rostock hingerichteten sternberger Priesters Peter Däne vor dem Volke zu Rostock; er hatte sie ursprünglich zum Vortrage vor der Geistlichkeit bestimmt. Darauf ward er Doctor der Theologie. Wahrscheinlich war er Professor zu Rostock; jedoch ist es aus den Universitäts=Urkunden nicht ersichtlich, daß er eine ordentliche Professur bekleidet habe. Er war bei den Landesherren sehr beliebt und um die Wissenschaft verdient.

Am 23. Mai 1501 stifteten die Herzoge Magnus und Balthasar eine neue Domherrenstelle 1 ) an dem Dom=Collegiat=Stifte Rostock und verbanden damit die Pfarre zu Belitz bei Lage. Da diese Pfarre im Bisthume Camin lag, so mußte der Bischof von Camin seine Zustimmung geben, welche auch


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLIV.
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am 26. Jun. 1501 erfolgte. Rostock lag im Bisthume Schwerin, und daher mußte der Bischof von Schwerin am 2. Jul. 1561 von dem caminer Bischofe die Commission zur Ausführung der Incorporirung der Pfarre mit der Domherrenstelle übernehmen. Diese neue Domherrenstelle verliehen die Herzoge dem Dr. Heinrich Bogher, welcher schon früher von den Herzogen mit geistlichen Lehen bedacht war 1 ).

Zu gleicher Zeit ward durch eine besondere Veranstaltung Heinrich Bogher zu höhern Würden erhoben. Der M. Johann von Greben war Dom=Dechant zu Rostock und Besitzer der mit der Dechanei verbundenen Pfarre S. Jacobi daselbst, an welche das Dom=Capitel gebunden war. Dieser wünschte seine Stelle zu verlassen. Zu derselben Zeit war eine Dom=Präbende an dem Dom=Collegiat=Stifte Güstrow durch den Tod des Canzlers Dr. Antonius Gronewald 2 ) erledigt und dem Dr. Heinrich Bogher zugedacht.

Es ward daher die Veranstaltung getroffen, daß der M. Johann von Greben die Dom=Dechanei zu Rostock mit der Jacobi=Pfarre dem Dr. Heinrich Bogher abtrat, dieser dagegen jenem die neu gestiftete rostocker Domherrenstelle mit der Pfarre zu Belitz und die güstrowsche Dom=Präbende überließ. Die Herzoge bestätigten diesen Tausch am 20. Jun. 1501 3 ) und der Bischof Martin von Camin gab am 26. Jun. 1501 für die Pfarre zu Belitz seine Zustimmung 4 ).

Nach dem Titel des Etherologii war Dr. Heinrich Bogher noch im J. 1506 Dom=Dechant zu S. Jacob in Rostock.

Mehr hat sich bis jetzt über diesen Mann nicht erforschen lassen.

G. C. F. Lisch.


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLV.
2) Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 921 und 934, nennt diesen am Ende des 15. Jahrh. in seiner bedeutenden Stellung vielfach wirksamen Mann irrtümlich "Antonius Gravenwoldt".
3) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLV.
4) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLVI.
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Nachricht über das Buch von den drei Strängen von Nicolaus Ruß,

vom
Professor Dr. Julius Wiggers in Rostock.

Während ich im Julius 1846 auf der rostocker Universitäts=Bibliothek zum Behuf einer inzwischen unter dem Titel "Zeugnisse von Christus aus der meklenburgischen Kirche" etc. . erschienenen Sammlung die ältere Predigtliteratur durchmusterte., entdeckte ich ein einer Sammlung von Predigten des Superintendenten Draconites aus dem J. 1550 beigebundenes, umfängliches Werk in plattdeutscher Sprache, welches auf dem Rücken des pergamentenen Einbandes als "Ein plattdeutscher Tractatus: Dat Boeck von dreen Strängen sine anno et loco" bezeichnet war und sich mir bald als das von Flacius im Catalogus Testium Veritatis unter dem Titel Triplex funiculus aufgeführte, seitdem nur aus dieser Nachricht des Flacius bekannte katechetische Werk des meklenburgischen Priesters Nikolaus Ruß, eines unmittelbaren Vorläufers der Reformation, auswies. Bei der kirchengeschichtlichen und theologischen Bedeutung dieses Werkes, welche schon Flacius anerkennt, indem er die Absicht, eine hochdeutsche Uebersetzung desselben zu veröffentlichen, kund giebt, glaubte ich nicht säumen zu dürfen, von meiner Entdeckung eine öffentliche Nachricht zu geben. Ich that dies, in der Jllgen=Niednerschen Zeitschrift für die historische Theologie, durch einen Auszug in hochdeutscher Sprache, welcher den Gang, die Methode, den Geist und Inhalt des Werkes möglichst zur Anschauung bringen sollte. Diesem Auszuge ließ ich einige historische Nachrichten und Erörterungen über den Verfasser und das Buch vorangehen, so weit die spärlich fließenden Quellen dies erlaubten. Da das Titelblatt des aufgefundenen Exemplars fehlt, so boten besonders die Fragen nach Jahr und Ort des Druckes nicht geringe Schwierigkeiten dar. Die gewöhnliche Annahme ist, daß das Buch im J. 1511 aus der Buchdruckerei des Michaelisklosters zu Rostock hervorgegangen sei. In Hinsicht des Ortes

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glaubte ich mich dieser Annahme anschließen zu müssen, obgleich mir nicht bekannt ist, daß die Brüder vom gemeinsamen Leben durch ihre rostocker Druckerei sonst Werken ähnlicher reformatorischer Tendenz Vorschub geleistet haben; in Hinsicht der Zeit aber fand ich keinen Grund, mich gerade für das J. 1511 als das Druckjahr zu entscheiden, mußte es vielmehr für ziemlich wahrscheinlich halten, daß das Druckjahr näher mit der ersten oder zweiten Flucht des Nicolaus Ruß aus Rostock zusammen, also etwa in das J. 1516 falle.

Ohne hier die für die gedachte theologische Zeitschrift bestimmten Mittheilungen wiederholen zu wollen, glaube ich doch einer Entschuldigung nicht zu bedürfen, vielmehr einer gerechten Erwartung zu entsprechen, wenn ich in einer anderen Weise, als die Rücksicht auf theologische Leser es dort erforderte, auch in diesen Jahrbüchern von dem Buche nähere Kenntniß zu geben versuche. Ich habe dort einen Auszug aus demselben in hochdeutscher Sprache veröffentlicht. Als Ergänzung dieser Mittheilung lasse ich hier einige Abschnitte in der Sprache des Originals abdrucken, natürlich in durchaus getreuem Anschluß an den mir vorliegenden Text. Indem ich im Uebrigen auf meine in der niednerschen Zeitschrift niedergelegten einleitenden Bemerkungen verweise, muß ich indessen eine kurze, auch schon dort gegebene Beschreibung des von mir aufgefundenen Werkes, seinem Aeußern nach, voranschicken.

Das Werk hat einen Umfang von 25 Bogenlagen in Folioformat, deren jede, mit Ausnahme der letzten, aus vier Bogen besteht. Jede Seite enthält zwei Columnen. Die Signatur bilden bis zur dreiundzwanzigsten Bogenlage einschließlich die Buchstaben a bis z, mit Auslassung von u und w 1 ), und wird auf den beiden folgenden durch zwei eigenthümliche Zeichen fortgesetzt. Je die vier ersten Blätter einer Bogenlage sind mit der Signatur versehen, z. B. g. j., g. ij., g. iij., g. iiij. Seitenangaben und Columnentitel, so wie Custoden sind nicht vor=


1) Diese Vereinigung der Buchstaben u, v und w zu einem einzigen, welche sich im Register wiederholt, war mir Anfangs entgangen und ich kam dadurch zu einer Angabe des Umfanges in der niednerschen Zeitschrift, welche den wirklichen um zwei Bogenlagen übersteigt.
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handen. In der letzten Bogenlage fehlt der mittlere (vierte) Bogen. Dadurch ist das Ende des zum Schlusse befindlichen Registers und somit des Werkes selbst verloren gegangen. Denn was auf Bl. 6 a der letzten Bogenlage noch folgt, ist ein zwar ohne allen Zweifel von demselben Verfasser herrührender, doch für sich bestehender Tractat mit der Ueberschrift: "Dit is wedd' de dede van deme louen willen tredē. edder willen nicht louen dat ihūs is des waren godes sone effte de ware messias". Dieser Tractat füllt das sechste Blatt und die erste Seite nebst einer halben Columne der zweiten Seite des siebenten Blattes der letzten Bogenlage. Das übrige dieser Bogenlage ist unbedruckt, auch ohne irgend eine Schlußverzierung oder Druckerzeichen, welches ohne Zweifel am Ende des Registers, auf dem fehlenden Bogen, sich befunden haben wird. Die Schrift besteht in großen Missallettern, deren Form genau den in der schweriner Agende von 1521 gebrauchten Lettern entspricht, wie sie Lisch in der Tabelle zu seiner Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg 1 ) unter I, 3 im Facsimile mitgetheilt hat. Da diese Agende aus der Druckerei des rostocker Michaelisklosters hervorgegangen ist, so liegt in dieser genauen Correspondenz der Schrift eine ziemlich sichere Hinweisung auf den Druckort des in Rede stehenden Werkes, aber freilich meines Ermessens auch die einzige. Denn da außer dem Schlusse auch das Titelblatt fehlt, überdies das Wasserzeichen im Papier von den sonst bekannten in den Drucken der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock gänzlich abweicht 2 ), so mangelt es an allen sonstigen Indicien.

Die großen Anfangsbuchstaben der Kapitel sind der ergänzenden Federzeichnung überlassen geblieben, aber nicht nachgeholt worden, vielleicht in Folge des Sturmes, welcher das Buch sogleich bei seinem Erscheinen empfing und die meisten Exemplare vernichtete, so daß nur heimlich und mit Mühe einige wenige der allen zugedachten Vernichtung entgingen. Eine spätere Hand hat in den ersten Kapiteln diesem Mangel auf eine etwas unge=


1) Vgl. Jahrb. IV, S. 54.
2) Das Wasserzeichen des Papiers ist der bekannte Ochsenkopf. Dasselbe Wasserzeichen haben die Sermones Bernardi Clarev. von 1481 aus der Druckerei der Michaelisbrüder. - D. Red.
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schickte Weise abzuhelfen gesucht. Von derselben Hand rührt die Bemerkung auf dem unteren Rande der ersten Seite: "Dyth is dath Boeck vann dren strengen" nebst einem in kleinerer Schrift hinzugefügten Satze: "darinne de Lere des Catechismi vorfatet is, 12 articuli fidei, 10 precepta, 7 orationis dominice, cum registro", nicht minder die Worte auf dem oberen Rande derselben Seite: "funiculus triplex difficile rumpitur" mit einer nicht mehr ganz leserlichen Hinweisung auf den Prediger Salomonis.

Der Titel: das Buch von den drei Strängen, gebührt eigentlich nur dem ersten, aus zwölf Kapiteln bestehenden kleineren Theile des Werkes, in welchem Glaube, Hoffnung und Liebe unter dem aus dem Prediger Salomonis entlehnten Bilde von drei Strängen oder Schnüren dargestellt werden, die zu Einem Stricke zusammengeflochten werden, mit dessen Hülfe der Mensch allein im Stande sei, sich aus dem Abgrunde der Sünde und des Todes zu retten. Dieser Theil schließt mit folgenden Worten, aus welchen die Notwendigkeit, den obigen Titel auf diesen ersten Theil des Werkes zu beschränken, deutlich hervortritt: "Hijr endighet sik dat bokeken van deme repe. Hijr heuet sick wedder an de uthlegginghe ouer den louen". Der zweite, Haupttheil des ganzen Werkes, mit neuer Kapitelzählung anhebend, enthält dann in 95 Kapiteln eine Auslegung des apostolischen Symbolums, des Dekalogus und des Vater Unsers.

Ich theile hier aus dem ersten Theile das zehnte Kapitel, aus dem zweiten mehrere charakteristische Stellen mit:

I, 10.

Dat. x. capittel.

Nu is to hope vluchtē ein rep van dren strenghen. van dem louē. van der hopene. v n mit Querstrich leue. vnde einiewelik strank is ghesāmeld van dren stuckē. dat is van iij. capittelē. effte vnderscheidē. Noch is nutte to merkēde dat einiewelik stranck hefft dre vedeme. alze de loue heft disse dre. De erste is de bekenninghe. de ander is de leue der schrifft. de drudde is de belustinghe in gode. Den erstē vadē spinnen de dūmen guden eintvoldighen edder simpelen. den anderē de vornufftighen wisen edd' cloken. den drudden de vullenkamenen. De ander strank, de

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hopene heft ok dre vedeme. de erste dat nūmēt vortwyuele. de ander, dat nūment sundighe up de hopene. de drudde. dat einiewelik mit siner hopene de sūde vorschuchtere vnde voriaghe. Auer de leue heft dissen ersten vadem. dat de leffhebbinghe godes sy bauen de lifliken wollust, de ander, dat se sy bauē de lifflikē notrofft. de drudde. dat se sy bauē dat lifflike leuent. Unde ein rep dat alzo gheulechtet is dat kan nicht lengher wesen. wente de salichmaker ihūs secht iohānis in dem xv. capittele. Nūment kan groter leue hebben bauen dat, wen dat he syne sele sette vor syne vrūde. Dissen vadem span de gotlike wißheit de sone godes ihūs x p_quer s. do he van gnaden, nicht van schuld, willichliken. nicht vnwillighen. nicht vor syne vrunde. sūder vor syne viende, vor vns sūd'e syne sele gaff. den lichā up dat kruce des greselke dodes. Van disseme spinnende v n mit Querstrich vedemē secht salomo in den byspelē in dē latestē ca p_quer . dat de starke vrowesnamē sochte wullē v n mit Querstrich vlas. v n mit Querstrich heft ghewerket in dē rade erer hende. ere hāt heft se uthgestrecket vnde hefft begrepē de spillē. Disse vrowesnamē van der salomō secht is de hillige kerke. edd' de sāmelinghe d' hillighen. dede is eine starke vrowe. de ere brot nicht v'geues eth. sunder se arbeydet konliken. dat se mochte vullenbringhen dit spinnēt vnde dysse vedeme wente vā dissē vedemen schal alle durbare kled geweuet wesen. dat ere inghesinde ghekledet mit tweuoldighen klederen. sik nicht bevruchte vor den Winter, dat erste kled is vorborghen vnder deme vodere alse wit blyant. v n mit Querstrich bedudet de vnschuld in der zele. de wy al hijr nu nicht bekennen an ereme inghesinde. dat ander buten wendighe klet is de purpuren d' gude werke dede apenbar schinen vnde kamē her uth der rechten leue. In dessen twen klederē gheyt apēbar dat vrame ghesinde vnses heren ihesu cristi. vnde sine vortruwede hillige kerke de dar is ene starke vrouwesname in den dogheden. wēte de starke v n mit Querstrich schonheit is eer klet. nicht de lifflike starke. sunder mit der konheit mit d' se dore sik uthsetten vor kristo ihesu vnde sine warheit beth in den doet also dat se vor eme sterue van plichtinghe effte schult weghen. vor de he starst 1 ) ane schult uth gnadē, dat de kindere up stande, van den sunden to


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den dogheden, vnde gnaden v n mit Querstrich heten se de ald' selighesten vnde ere man ihesus de hefft se ghelauet. wente se hefft ere munt uppe ghedan to der wißheit des hillighen ghestes v n mit Querstrich de en der guden is ghewesen in eremem munde, vele dochtere, dat is vele hillighe zelen. hebben ghesammelt rike dage. dat is vele doghede. men se hefft fe allene auer treden. wente de hillige kerke de dar is de ewige vor truwede ihesu cristi. de he ghevriget hefft dre vnde druttich iar myt er hefft he ghearbeydet. vmme eren willen, do he an dem Cruce hēghede do wart he mit deme spere ghestekē an sine hillighē sidē v mit Querstrich me eren wyllē is he ghestoruē. desse is em gantz leff to d' he secht in deme boke canticorj Du bist auer al schone mine vrūdinne nene beuleckinghe is in dy, kū du scholt gekronet werdē. Disse vortruwede hillighe kerke de dar is de sāmelinge aller hillighē. der x p_quer s is ere aldwerdigheste houet disser hilligē kerkē alse he ein mynsche is so hefft he auer treden in dē rike daghen alle werdicheit. der anderen dochtere dat is alle andere zele. de dar is ein docht' x p_quer i. v n mit Querstrich disse vortruwede ropt ereme brudegāme in dē sengen salomonis. the my na dy vor nym uth d' ydelicheit desser werlt to d' ewighen salicheit. Unde the dy myt deme repe des louē. der hopene v n mit Querstrich d' leue de dar touorne geulechtet is. wēte dar to is dit rep ghemaket.

II, 12.

Dat. xij. capittel.

Dat veerde stucke settede sunte andreas seggende, he heft gheleden vnder poncio pilato. he is ghecrucighet. ghestoruen vnde begrauen. he leth gantz vele droffnisse mer wēne dre vnd dortich iar. wyllighen ghinck he to deme groten bitteren lidende, vnder poncio pylato deme vnrechtuerdighen richtere. de sulve pylatus was her van der yeghene dede ghenomet was pontus. he is ghecrucighet myt einer scharpen dorne kronē, de em in sin houet wart ghedrucket mit grot' wedaghe he is ghestoruen. up dat he ghenoch dede vor v mit Querstrich se wollust, vor v mit Querstrich sen hoen v n mit Querstrich vor vnsen doet. he is bedrouet beth to d' vorblotinghe des latesten cleides, dat he willighen gaff den ritterē. up dat he ghenoch dede vor vnse giricheit mit synem armode, he leid den honliken doet mank synen bekanden vnde van den synen, vnde in d' stad steruende honliken. updat he vnsen homoet dellighede. he leid in alle syne

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lithmaten. updat he ghenoechdede vor vnse gheylicheit, dede alle vnse lythmate begrepen hefft. vnde aldus hefft he arm, odmodich v n mit Querstrich drofflik vorhonet vnse giricheit. vnsen homod vnde vnse vnkuscheit. Unde dat he vns mit syneme dode vorlozede van deme ewighen dode. Unde leid an deme holte. updat de slanghe, dat is de duvel. dede hadde ouerwunen in deme holte, worde wedder ouerwūnen an deme holte, van vnseme leuen heren ihū cristo. Ok starff he warafftighen an deme lichāme. des doch syn licham nycht vorgaen konde, nicht allene vmme der saluinghe willen, mit welkere he ghesaluet was. men dar v mit Querstrich me. wente van der hillighen dreualdicheit was id alzo gheschikket.

II, 24.

Dat. xxiiij. capittel.

Dat ander stucke disses artikels is to louende dat ewighe leuent. vornym dat einiewelick mynsche wert ewich. vnde alzo wert he hebben dat ewighe leuent. Auer de bozen werden nycht hebben dat ewighe leuent. van deme de here ihesus secht iohannis in deme. xvij. ca p_quer Dyt is dat ewighe leuent, dat se dy alleine bekennen einen waren got. vnde den du ghesant hest ihesum x p_quer m. Uth disser rede hestu. dat to bekennende den vader. den sone vnde den hillighengeist in deme hemmelrike. dat is dat ewighe leuent. dat is, in gode ewichliken leuēdich wesen ene to bekennende. vnde in em sick belustende. vnde dat sūte pawel secht. j. corinthiorū. v. inuorende de schrifft des propheten ysaie. vj. dede secht. dat dat oghe nycht gheseen hefft. noch dat ore ghehort hefft. noch ghesteghen is in dat herte des mynschen welkerleye dink got bereit hefft synen leffhebberen. Dar vmme so kone wij nicht vele segghen van deme ewighen leuende. dat is van der ewigen vroude. Dar umme secht de innighe lerer sunte augustinus. Lichter moghe wij spreken van dē ewighen leeuende wat dar nicht is wen wat dar is. Dar en is neen doet. dar en is neen hulueren. dar en is ok neen kūmer. dar is neen vormodet arbeident. dar is nene bedroffnisse. dar is nene wedaghe. dar is neue vrnchte. dar is nene bozheit. dar is neen iammer. dar is neene bekoringhe. dar is neen hūgher. neen dorst. nene hette. neen vorderff. nene krankheit. neen vighende. dar is ock neene

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macht to sundighende. noch ienighe macht to vordenende. 1 ) sūder dar is rouwe von arbeit, vrede vā den vighendē. sekerheit van bekūmeringhe. v n mit Querstrich vordrukkinghe. dar werden de lude alze de enghele godes. dar werdē de rechtuerdighen schyne alze de sūne in dē rike godes. dar werd alletijt dat leuent ane den doet. de dach ane de nacht, wißheit ane twiuel. vronde ane wedaghe. sekerheit ane vruchte. vredesāmicheit ane arbeit, wetenheit ane erdoem. dar is vrede ane ende. starcke ane losicheit. rechticheit ane vorkeringhe. schonheit ane mistaldicheit. sūtheit ane krankheit. lucke ane vnlucke. warheit ane lichticheit. de leue ane vorwitīghe. salicheit ane kūmer dar is dat rechte guet ane vnrechticheit. dar is ere ane ghebrek. dar is eddelicheit ane nolicheit. leffhebben aller ane besmittinghe vnde ane vnreynicheyt. dechtnisse ane vorghetent. vornuft ane dwelinghe. de wille ane bekūmernisse. gunst myt kuscheyt. eindracht aller, vnde vroude ane ende. - - - - - - - - - - - - - - - - Unde aldus hestu dat du werst got bekennen, du werst ene leffhebben. vnde leffhebbende werstu dy in em belusten. vnde belustende werstu to vreden setthen de vornufft vnde den willen, alzo dat sik nu nerghene uth thut, noch de wille, noch de vornufft alze fe sik nu uththen in vnstedicheit mank den scheppinghen. de den willē nicht sadighen konen. hijr v mit Querstrich me de hēmelsche sadicheit het eine vullenkamene sadinghe ane ghebrek. wēte de opperste gotheit, de vnbegripellike ghude sadighet de vornufft. den willen. vnde ock dat dechtnisse. alzo dat de salighe wert hebbē allēt wat he wil vnde beghert. vnde nicht quades kan he willen edder begheren. hijr vmme secht sunte augustinus vnde ok de heindensche meister seneca. dat de ienne salich is, dede hefft al wat he wil. vnde wil nicht quades. vnde so de mynsche ein dinck aldermeist sik beuruchtet. dat is den dod vnde beghert aldermeist dat leuent vnde alzo vruchtet de mynsche den doet vnde beghert dat leuent. Unde dar ūme lauet de here ihesus vaken deme mynschen dat ewighe leuend. segghende. We in my leuet, de hefft dat ewighe leuent. Dar vmme secht de hillighe leerer sunte augustinus. O mynsche, wat begherstu leuēdich to wesende. du werst dat leuent


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hebbende. vnde wat vruchtestu di doch to steruende. du werst hebbende dat ewighe leuent. Dar vmme leue truwe cristene mynsche, loue dyt vaste dat du werst hebben dat ewige leuent. isset dat du vulleherdich bist in d' gnade godes dines salichmakers. vruchte dy nicht tho steruende vor cristo na deme lichāme. de maket di wedder leuendich to ewighen tijden gheuende dy dat ewighe leuent. bevruchte dy nicht to vorlesende dat tijtlike leuent. dat vordretlike leuēt du werff 1 ) aff langhen de ewige vrolicheit. wente got de here ghifft den sinen dat ewighe leuent.

C. 33. - -. vnde enkede wēner wij rechte vns suluen anseen, so beuinde wij in der warheit. dat dat ald'meiste deel mank vns cristen is besmittet mit affgoderighe. Wo dunket dy, eere wij nicht mer mit kneboghende den affghoden, den riken disser werlid, wen gode dem heren. vnde dat v mit Querstrich me tijtlikes ringhes nuttes willen, mer wen v mit Querstrich me erer eddelheit willen, edder v mit Querstrich me geistliker bate willen. Lat vns geistlikē anseen. synt wij gicht vlitigher tho denende den hertighen, edder anderen heren vnde vorsten, wen godes denst tho ouende. likerwijs ok werltlike lude. Unde nicht alleine disse hebben sik alze affgodere. sunder ok alle de iennen dede sodan kneboghent van anderen upnemē mit begheringhe. v n mit Querstrich sunderghen de gheistliken, nicht betrachtende dat de hilligen apostele cristi, vnde ok vele andere hilligen den luden vorbodē sik vor en to kneboghende. In disser affgoderighe synt ok gantz vele vrouwesnamen. dede alze de affgodinne dyana gheciret, laten ander lude vor sik boghen de kne. vnde begheren dat. vnde hebben in deme sunderghe belustinghe. Ok synt se in disser sunde der affgoderighe, dede sik upproppen alze de bilde. alze dede in de wamboze bomwullē steckē, dat me meinen scholde, dath se van grother borst synt, vnde alzo stark vnde driste. Likerwijs ok de vrouwesnamen. dede sik verwet. edder vrōmede hare to vlighet. vnde is dar mer vlitich to, dat se anderē minschē mer behaghen mochte wen gode deme herē. Unde van sodanen secht iohannes crisostomi, dat is de mit deme guldene munde, dat se vnrecht don der gantzen hillighen dreualdicheit. wente alzo doende, so berouen se dat bilde godes. edder tosetten to deme bilde godes. vnde be=


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wisen alzo in den werkē gherade ifft got de vader nicht konde. vnde dat god de sone nicht wiste. vnde got de hillighegeist nicht ghudliken wolde den mynschen alzo scheppen, vnde wowol se dat nicht sprekē mit deme munde. so bewisen se dat doch mit den werkē, dat se willen wesen better scheppere wen god ts. Lichte kumpt sūmelkē van en in den danken, dat weret in ereme willen, dat se wat beth scheppen wolden. vnde licht kumpt en seldene in dat herte dat se disse dorheit beruwen vnde se bichten. vnde gheuen sik gode ereme heren schuldich van disser affgoderighe. dat eine gantz grote sūde is.

C. 41. - - Unde enkede in dissem ioden capittele sint vele ieghenwardighe papē. de dar to then. dat me en leuer geue wen deme vader vnde d' moder. den kinderen vnde armen vrūden. vnde dede mere achten ere vunde, wen de bade godes. alze de bade der bischope. der meistere vnde eecloken. dede willen dat me ere vūde vlitigher beware wen de bade godes. darvmme wen de truwen iungere cristi overtreden ere bade. denne vorbannen se vnde honen vnde schenden vnde voriaghen se. sūder wen de bozen mynschen ouertredē de gotlikē bade, des achten se nicht, noch bekumeren de ouertredere. wente sulven holden se de bade godes nicht. Likerwijs de werltlikē heren vnd vorsten. wrekē gantz sere de ouertredinghe erer bade. edd' eren hon. sūder de verhoninghe godes dede schued in d' ouertredinghe siner bade, in swerende. in vlokende. in scheldende, in apenbareme kopslaghende des sondages. in drūkenheit. in toverighe. vnde in anderen apenbaren sūden. des achte se nicht. Sūd' we ere bod nicht hold. de mod lidē. Doch anders wert doen de here ihesus. de rechtuerdighe richter. dede secht an deme iūghesten daghe sodanen richteren, alze he den ioden sede. Woru m mit Querstrich e holde gij nicht myn bod. v mit Querstrich me iuwer ansettinge. vnde se sedē welker? v n mit Querstrich he antwarde en dit mathei xv. gheuet wat einemeisliken to hort. my hebbe gij nicht gheuē de ere deme neghestē de leue. vnde iw suluē de bewaringhe vor de sunde. Gij papen gij hebbet berouet de armē mit der listighen loghene. vnde myt der gheistliken kopenschop. edder symonighe vnde gij werltliken mit deme woker. mit v mit Querstrich rechtuerdighen richte myt walt. myt nygen vunden. auer alle disse wert vnse leue here ihesus betughen. alze he ouer de ioden betughedt. dat se vader vnde moder vnereden v mit Querstrich me der ensettinghe.

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C. 59. - - Alzo hebben ghetughet de hillighen prophete v n mit Querstrich de hilligen apostele. vnde darna de anderen leuen hilligen. darūme weren se rechte tughe godes. Auer de ieghenwardighen papen willen nicht alzo don. Sunder anders willen se. dat me en loue. alze wen se dat afflath gheuen vor ghelt. so were id gued dat sik de lude vorwissen latē mit der hillighen schrifft. edder mit gotliker apenbaringhe. edder mit liffliker sinliker bekātnisse. vnde nadēmale dat en dat nūmend betughet. so scholdē de lude dar borghen vor nemen. dat id wisse were. v n mit Querstrich dat se dat gheld nicht vorgheues uthgeuē. wente anders werden se lichte vnde ringhe bedraghen. Wente weret dat de gantze werlid den ludē wat betughede. vnde were id nicht alzo. denne tugheden se alle valsch. Unde de boßheit helpt nicht vor gode ouerwind de warheit wēte de warheit ouerwind to ewigē tiden. wowol dat se thor tijt is dale slaghen. darūme de truwe leffhebbere der warheit achten nicht uppe de valschen tughe. nauolghende eren salichmaker. ieghen den valschen tughet hebben de bischope. de prestere. vnde dat mene volk. dat bedraghē was seggende, dat he werdich were des dodes. alze ein misdeder v n mit Querstrich alze ein ketter. - -

C. 60. - - dat sprekent ieghen god is de sunde, dede heth eyn honslaghent. vnde dat schut drigerleiwijs. To dem ersten. wānner dat iument in deme sprekende gode wat to lecht dat em nicht en themet. alze dat goth ouel deyt. To dem anderēmale. wen me myt worden gode aff thut dat gode themet. alze wen men sede dat goth nicht allemechtich is. edd' dat got nicht bekent alle dinck. To deme drudden male. wāner dat me einer puren scheppinghe to lecht dat ghode alleine euen kumpt, alze wen me secht. dat de pape scheppet den licham godes wen he wil. edder wen me secht. dat einyewelik pape mit siner macht mach de sunde vergheuen wen he wil. In der erstē honslaginghe sundighen de iodischen prestere seggende, dat de here ihūs honslagende. vnde dat he ein sūder is. vnde ein vorleid'. Mit der anderē honslaginge sundighen se seggende, dat vnse leue here ihūs nene macht heft de sūde to vorgheūende. Mit d' drudden wise honslaghen de cristliken papen seggende, dat se mit erer macht de sunde vorgheuen. vnde dat se to der holle senden weme se willē. vnde to deme hēmele wē se willen, v n mit Querstrich disse sundighen swarliker wen de iodischen prestere sundighen. -

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C. 61. - - Leider disse bitenden hunde synt gantz sere vormerd. vnde dat achterkopent is nu so in de wonheit kamen. dat se id vor nene sūde hebben. Wente leider de papē. wen se antheen de miscleide so achterkopen se noch. Jk hebbe id vakene mit mynē oren ane hort. v n mit Querstrich na der missen wen se in der kerken weiffeleren ghaen. so vrethen se dat leuendighe vleesch. eer wen dat dat ghesaden is. vnde wat is eine groter achterkopinghe. wen synen negheste einen ketter hetē. edd' anders schenden. v n mit Querstrich aldus denen se mer dē duuele wen gode deme herē. vnde synt nicht werdich dat se dat brod ethen. Alze sunte augustinus secht. Unde ok de mōnike. baginen. vnde eūnen acht'kopen anderē vnderwilen mer, wen de werldlikē bewasschende de leuēdighen v n mit Querstrich de dodē. segghende. alze sūte dauid secht. Mit dem dede acht'kopet sineme neghesten hebbe ik nicht geghetē. O mit weme scholde de truwe minsche eueten. wē he nicht wolde ethen mit den achterkoperen. wente allerweghen voden se sik nu myt achterkopende by den tafelen der papen. by der se sitten. kume se ein stucke in de mūt steken. se spreken x achterkopende worde, darūme vnbarmehertigher vrethen se eren neghesten. wen dat vleisch. wēte ouer dat vleisch gnisteren se so sere nicht mit den thenen, alze ouer den neghesten. Darūme secht de rechtuerdighe got dar dauite. Se gnisterden ouer my mit eren thenen. - -

C. 62. - - Leider de werlid is nu alzo vordrunken in der bozheit, dat de preddikere, meistere, vnde andere truwe cristen, dede vorkundighen de schrift godes. de bade vnde rade eres salichmakers. de hed me nu dwelafftich. vnde vnderwilē kettere vnde vorbannene verleid'e, alzo dat wa n mit Querstrich er īūmend begind to sprekende uth d' schrifft godes. edder uth den badē godes. tohand seggen de bitenden hunde. dat is ok ein ketter, vnde gheuē sik ein teken seggēde. De sint alle ketterer de de bade godes preddiken. vnde de so schriuē in eren husen. vnde alzo hebben se nu beslatē de ee godes, de vnse salichmaker cristus verkundighet hefft. dat se na der wonheit iennigher papen. vnde dunckelguden. dede cristū mordeden. so weghen se mer de mynschlikē vūde vnde ansettīge, wen de ee godes. vnde de iūgherē cristi rekenen se alze vorbannene lude. Auer de truwen. dede trost hebben uth der schrifft. de vorlaten nicht de warheit v mit Querstrich me x p_quer m. - -

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C. 68. - - Doch schal he nicht vrūchte. dat em de were to der verdomenisse. nadēmale dat he wis is dat se ene bānen vnschuldighen. edder lichte darūme dat se ene stotten van deme willen godes. v mit Querstrich n to deme is de benedighinghe des ald'hoghesten bischopes x p_quer i. dede secht. mathei in dē v den sinen. de se vorba n mit Querstrich en v mit Querstrich me synen louē edd' vnschult. Gij werdet salich, wanner dat iw de lude vloken werden, vnde werdē iw voruolghen v mit Querstrich n sprekē alle quad ieghen iw. leghende. v mit Querstrich me minē namē. Unde echt' in dē euāgelio luce secht he. Salich werde gij, wanner iw de lude hatē. v n mit Querstrich wa n mit Querstrich er se iw affscheden. voreym van d' meinheit. v n mit Querstrich vorhonē iw. v n mit Querstrich vorwerpen iuwen namē alze einen quadē. v mit Querstrich me des mynschen sone. vrouwet iw in dē daghe v mit Querstrich n hoghet iw. sed iuwe lon ist groet in dē hēmelē. wēte alzo dedē ere ved'e den pphetē. Disse worde schal ouerdenkē de truwe cristē. v n mit Querstrich schal gherne liden vor sinen salichmaker. v mit Querstrich n schal vlitich syn dat he nene sūde do. v mit Querstrich n besūderghen nene dodsūde. Wēte wen he alzo leuet so is he in d' hillighen meinschop vor gode. wowol dat he is vorworpē, vordreuē. v n mit Querstrich voruloket, vor den ludē van den p_quer latē. U n mit Querstrich wedder v mit Querstrich me. alle dede is ī dodsūde. de is uthedreuē in d' tijt vth d' hillighen meinschop. alzo dat he in d' tijt nicht hillich is in d' leue vor gode. wowol he vor den ludē gud v mit Querstrich n hillich schynd. - -

C. 78. - - Du schalt nicht stelen, dat is ane den willē godes schaltu nicht nemē dines neghesten gudere. v mit Querstrich n so schaltu ene nicht berouē. noch myt wokere noch mit walt noch mit vnrechtē oredele efte schattinghe. noch mit valscheme vorclagēde. noch mit vorholdinghe des vordendē lons. effte du p_quer ster ghelt esschende vor de sacramēte. vor da afflat. Myt disser rouerige sint vele papē seer besmittet. dede neen sacramente vorgeues willen gheuen v n mit Querstrich stelen so dat ghelt den armē. - -

C. 82. - - Darūme wowol dat de heghestere edder ein ander vogel secht de worde des bedes, doch in rechter warheit bedet se nicht. vnde de orghelen wowol dat se klinghen. so en beden se doch nycht. likerwijs is yd van den kloster nūnen. dede singhen vnde vernemen des nicht. alze ein heghester. Darumme dat dat lutbare beth gud sy. so hort dar to sosleighe. alze du hest in dissen verschen wen du god den heren lauest. ene lauende

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so beware sos dinghe. Sende dat herte upwart to ghode. Spreck rechte vnde se to deme sinen. de danke ss upghehauen. De vote to hope vnde de oghen dalewart. De ersten dre dingk de schal de minsche alletijt an sick hebben. wanner dat he innighen beden wil. alzo dat he den danken upheue. vnde dat he ok de worde rechte spreke. vnde dat he se ok hebbe in dem sinne. Sunder de anderen dre dinge, alze dat de danke sy uppehauē. dat is dat he von gode denke. v mit Querstrich n dat de vote to hope sint. dat is dat he nicht ga. v n mit Querstrich dat de oghen syn dalewart. de moghen vnd'wilen wol vorwādelt werdē. wēte vnderwilen mach de mynsche gande bedē. vnderwilen de oghen upheuē to dē hēmele alze x p_quer s. v n mit Querstrich vnderwilen denkē van anderē dingeē wen von gode. alze dat got vnd'wilen gifft. sūder to dē erstē dat alletijt dat bed sy ane dodsūde.

C. 92. - - Vortmer hest du hijr uth. dat wowol dat de prester mach de sūde vorgheuen. doch mach he des nicht doen wen he wil. vnde alze he wolde. darūme. wēte he kan nicht vorgheuen de schult de ieghen god geschen is. yd en sy denne dat so goth vorgheue. To deme anderen male. wente myt syner macht kan he de sele nicht reinighen van d' besmittinghe. Unde to deme druddēmale. wente he en weth nicht efft de wylle godes is to der vorgheuinghe. To deme verden male. wente he en weth nicht. iffte in deme sundighen minschen dede sundighet rechte ruwe is. ok en weth he nicht efft he de warheit secht in der bicht edd' efft he lucht. darūme vraghet he wo he ghesundighet hefft. Uth deme hest du vortan dat vele minsche bedraghen werdē dede dat afflaten kopen. dat se vor ghelt gheuen mit dissen wordē. Jsset dat iūment hefft rechte ruwe vnde bicht des mundes. vnde aldus. Wē de duuel queme vnde gheue gelt. nemende an sik de staltnisse des mynschen. vnde bichtede deme mynschen enkede he sede em alze de anderen, ik gheue dy vulle aflozinghe van dē sunden vnde van aller pyne. isset sake dat du ruwe hest, vnde v mit Querstrich me des segghendes vnde gheuendes willen bleue doch de duuel alletijt in schult vnde in ewigher pine. Jst is eine grote vormetenheit. den luden so to vorgheuende pine vnde schult. so doch de olden hillighen alzo nicht deden. sunder se vormaneden de lude. dat se bote deden vor de sunde. vnde leden gherne wedderstalt in disser werlt beth to deme

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dode. Hijūme neen hillige hefft in der schrifft ghesettet sulk afflath. uppe iare vmme ghelt. sunder up de rechten bote. de dar is eine beruwinghe der sūde. hertliken sik van en keren, alzo dat he nicht meer sundigen wölle, vnde dat he hebbe hopene to der barmeherticheit godes. de bade des allemechtighen godes to holdende, vnde vor de sunde vul doen. wente goth de gnedighe salichmaker secht. Ezechielis in deme xviij. Jsset dat de sunder bote deit van alle sinen sunden de he gedaen hefft, vnde isset dat he wert alle myne bade holden, vnde wert dat rechte donde vnde rechtverdicheyt. des leuendes wert he leuen v n mit Querstrich nicht steruen. alle syner boßheit de he ghedaen hefft der en werde ik nicht denken. Su hijr hestu nu apenbar wisse vorgheuinghe der sunde, by dissem bescheide. ysset dat de sūder bote deit. Wat is bote. dat de sund' vuldo vor de sūde. wo vele stucke hefft de bote. dre. welker. Dat de sūder gode bichte. v mit Querstrich n hebbe hertlike ruwe. vnde vuldo vor de sūde. Hirume sede de here mathei in dē iij. Jsset dat de sunder bote deit etc. . Unde x p_quer s anheuende to preddikede sede. dod bote. wēte dat rike d' hēmele nalet sik. Anderswar sede he sinen iūgeren. Luce in dē xiij. Jsset dat gij nicht bote don. alle to sāmede werde gij vorgaen. - - Sund' de afflatesgheuer lauen. dat we syne sūde bichte vnde hefft ruwe v mit Querstrich me de sunde, vnde gifft ghelt. dat de tohant hefft gantze vorgheuinghe der sunde. dat is verlozinghe van pine vnde ok van schuld. Auer war blifft dat drndde deel der böte, dat dar is dat vuldoend des sūders vor de sūde. vnde aldus settē se etlike stucke ane den stert der bote, ieghon de hillighen schrift, mit der got de here ghebaden hefft, alze gheschreuen steit in dem boke leuitici. in deme drudden capittele. dat se gode gheuen ein gantz offer mit dem sterte. Sūder in de stede desses stertes nemen so dat gholt. Welkere is dat sekerste offer? lad dat ok de kind'e richten. Enkede mit dem sterte is dat sokerste. - Unde id were guet. dat de iennen dede will afflad hebben. dat en de papen borghon setten, wen se dat gheld gheuen, dat so tohant anich wordē van pine vnde van schult, v mit Querstrich n so kregen nicht drade borghen. Noch sūte peter. dede beleiden v mit Querstrich n beruwen moste syno sūde. lauede dar vor. Alze he nicht wolde lauen simoni. dede van sunte petere wolde de macht hebben. vnde van den anderē apostelen. seggedē actuū in deme viij capittele. Nemet

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gheld vnde gheuet my de wald, dat uppe wene ik de hant legghe. dat he entvanghe den hillighengeist. deme sede sunte peter. Din ghelt dat sy mit dy in d' vordomenisse. wente du hest ghemenet. dat du de gaue godes vmme gheld hebben woldest. dy en is neen deel noch meinschop in disser rede. wēte dyn herte en is nicht recht vor gode. do bote van disser diner bosheit. vnde bidde got. isset dat he dy gichtes vorgifft disse danken dines herten. wente in der gallen der bitterheit. vnde in der vorbindinghe der bosheit se ik dy wesen. Su hir hestu nu petrū den apostel. vul des billigen gheistes. dede doch nicht dorste simonem vorsekeren dat em syne sunde vorgheuen weren. wowol dat simon sede den apostelen ok tohant na dissen worden petri. Byddet goth vor my. dat nichtes ouer my kame van den dinghen de gij ghesecht hebben. In des simonis vate sind de papen. dede dat afflath huren van dem pawese. dat se dar ghelt mede mynnen gheuende den luden de aflates breue vnde leggen de hand uppe se. dat se entfanghen den hillighengeist. ane den de mynsche nicht kan hebben de vorgheuinghe der sunde. In siner vaten sint ok alle de iennen. dede aflat vorweruen van den closter breuen. edder myt anderen breuen. Ach dat se merkeden de werde sunte peters. dede secht. Dyn ghelt dat sy myt dy to der vordomenisse. wente du hest ghemeent. dat du de ghaue des allemechtighen godes mit ghelde kopen woldest. Unde wo sint se nicht werdich der vordomenisse. de iennē dede huren vnde kopen dat gheuent des afflates. vnde wo sint se anich der simonigge. dat is der gheistliken kopenschop. de dar is eine grote ketterigge. - - -


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VII. Zur Rechtskunde.


Das ribnitzer Stadtbuch.

Die Stadt Ribnitz ist viel älter, als bisher angenommen ist, namentlich als das Privilegium vom J. 1271, welches man bisher für die Fundationsurkunde hielt. Schon im J. 1257 berichtete der Rath der Stadt Rostock an den Rath von Lübeck, daß sich die Bürger zu Ribnitz (burgenses de Rybeniz) des lübischen Rechts bedienten 1 ), und der Bau der Kirche deutet auf ein noch höheres Alter hin (vgl. oben Kirchenbauten S. 473.) Am 1. April 1455 brannte die ganze Stadt, mit Ausnahme des Klosters, ab und es gingen in dem Brande sämmtliche Briefschaften verloren, so daß die Stadt gar keine alte Urkunden besitzt; jedoch sind in neuern Zeiten die Urkunden ziemlich vollständig in Abschrift wieder gesammelt. Auch späterhin haben Brände die Papiere vertilgt; nur die Stadtbücher sind gerettet und die Stadt bewahrt dieselben vom J. 1456 an. Das älteste Stadtbuch beginnt nämlich mit dem nächsten Jahre nach dem großen Brande von 1455 und mag manches Wertvolle für die Rechtsgeschichte enthalten, da Ribnitz lübisches Recht hatte.

Das Stadtbuch beginnt mit folgenden Zeilen:

Versus de tempore combustionis ciuitatis.
Anno post mille C quatuor L quoque quino
Periit omnino prochdolor de foco pistrille
Post palmas feria tercia Ribanitze perusta;
Non est inusta domus hīe. nō aduocacia.
Cenobium Clare voluit deus inde seruare,
Quod non est ausa tangere flamma sine causa,
Cum sint innocue vita moribus inibique.
An dem Rande steht:  Versus crucifixi.

G. C. F. Lisch.


1) Vgl. Vermischte Urkunden Nr. XXXVII.
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Musterung, Roßdienst und Aufgebot.

Ueber die Form der kriegerischen Lehnspflichten, welche noch sehr dunkel ist, erhalten wir Aufklärung durch nachfolgendes interessante Anschreiben, welches zwar das Herzogthum Sachsen=Lauenburg berührt, aber doch wohl als Analogie für die deutschen Ostseeländer dienen kann.

Von Gottes gnaden Frantz, Hertzog zu
   Sachsen, Engern vnd Westpfahlen etc. .

Vnsern gnedigen grnß zuuorn, Ernuester lieber Getrewer, Welchermaßen Wir Dich zu einer generall Muesterung vnlengst verwarschewet, ist dir vnentfallen, wan vns nun angelegen, Wißenschafft zu haben, wie du zusamt deinen Leuten, zu leistung gebuhrender Roßdienste, da es die notturfft erfordert, gefast seist, Dieweil bei eräugendem sorglichem Zustande sich begeben muchte, daß die Stände des löblichen Nider=Sächsischen Creißes zum Aufzugk Könten angemanet werden, vnd sonsten auch dem Vaterlande daran gelegen, daß die vnserigen kegen allen gewalthetigen ein= vnd vberfall, widerrechtliche beginnen, offension vnd vergewaltigung, zur ertrungener defension, in steter guter bereitschafft sitzen, Alß haben Wir zu einer heuptmunsterung den Dingstag nach Egydy, wirt sein der 4. Monatstag Septemnbris negstkunfftig, alß dan mit vnser Ritterschafft vnd ihren Leuten der anfang gemachet werden soll, anberahmet, Derogestalt, daß du dich des Abents furhero in dein Quartier, daß dir zeitig Kund gethan werden soll, begebest, auf dich vnd die deinen auff drey tage proviantirest, vnd erst namgemachten Dingstags frue zu Sechs Vhren vf dem Felde, bei Vnserm Dorffe Fitzen 1 ), in angeordente vor disem gehaltener Musterstelle, eigener Persohn mit schuldigem Roßdienste zu Mann vnd Pferde armiret, beneben deinen leuten bewehret, wie von alters herogebracht, gewonlich, vnd vns alß der Landeßfurstlichen obrigkeit Du vnd Sie schuldig seist, mit Pferden vnd gewehren versehen vnd gerustet, mit diser fernern erinnerung vnd befehll, daß deine Leute mit kurtzen Niderkleidernn an hosen vnd


1) Bei Büchen, der alten lauenburgischen Landtagsstätte.
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gantz die Kleidungen Schwartz, Zu fuess, wie vnsere vntterthanen gehen, Ein gantz vnd halb huefener, auch Kossater, ein ieder besonders, mit einer Langen Büchse, mit aller Zubehörung bewehret vnd gefast erscheinest vnd darstellest, Vnd wer vnter Deinen Leuten des vermugens nicht ist, eine Lange Büchse sich zuuerschaffen, Du denselben an zeiten eine zur hand bringest vnd damit exerciren lassest.

Da auch Du vor Dich vnd Deine Diener Pantelohrröhre gleich wie wir vnd vnsere hoffdiener fuhren, vnd fur etzliche Deine leute Muscheten bedurftig, wollen wir Dir, vf Dein zeitlich begeren, vnd benennen, selbige verschreiben, vnd damit vmb billiche bezalung beforderlich sein, wornach alles inhalts dises vnsers ankundigungs schreibens, Du Dich wirst gehorsamlich richten, Sind dir mit fürstlichen gnaden vnd guten wolgeneigt, Datum vf vnserm Schloß Newhauß, den 30. July Ao. etc. . 620.

Frantz H. Zu Sachsen etc. .

Nach einer Abschrift von einem an die von Lützow auf Turow gerichteten Ausschreiben im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin mitgetheilt von

G. C. F. Lisch.

Vignette
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Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

von

Wilhelm Gottlieb Beyer,

Dr. jur. und Archivsecretair,
als
zweitem Secretär des Vereins.

 


Zwölfter Jahrgang.


 

Vignette

In Kommission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1847.

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S eit der Freiherr v. Stein im Jahr 1819 zu Frankfurt die erste Gesellschaft für ältere deutsche Geschichte gründete, hat dies Unternehmen bei der neu erwachten Liebe zu dem eben erst wiedergewonnenen Vaterlande in allen deutschen Gauen die lebhafteste Theilnahme und Nachahmung gefunden. Es bestehen gegenwärtig innerhalb der deutschen Bundesstaaten, also mit Ausschluß der Schweiz, der deutschen Ostsee=Provinzen Preußens und Rußlands, und der stammverwandten Nachbarländer Dänemark und der Niederlande, nicht weniger als 50 und einige historische Vereine, welche mehr als 10000 Mitglieder zählen dürften, und mit einem Kostenaufwande von mindestens 20000 Rthlrn. jährlich das gemeinsame Ziel erstreben: die gründliche Erforschung der germanischen Vorzeit in allen Richtungen des öffentlichen und Privatlebens unsers Volkes.

Mit Recht stellt man sich daher die Frage: welche Erfolge hat diese auf dem Gebiete der Wissenschaft in Deutschland beispiellose Bewegung nach Ablauf eines Viertel=Jahrhunderts gehabt? Stehen die Leistungen der Vereine mit diesem bedeutenden Aufwande geistiger und materieller Kräfte in dem richtigen Verhältniß? Oder ist die ganze Erscheinung etwa nichts, als vorübergehende Liebhaberei, ohne dauernden und nachhaltigen Gewinn für die Wissenschaft, und durch sie für das Leben?

Schon im Jahre 1842 hielt der erste Vorstand des Wetzlarschen Vereins für Geschichte und Alterthumskunde, der Stadtgerichts=Director Dr. Wigand, in der Jahressitzung seines Vereins einen Vortrag, worin er über diese Frage Rechenschaft zu geben suchte, und neuerdings hat der Bibliothekar, Prof. Klüpfel in Tübingen denselben Gegenstand wiederholt öffentlich zur Sprache gebracht 1 ). Beide Herren erkennen zwar den Eifer und die


1) Ueber die historischen Vereine und Zeitschriften Deutschlands, in der Zeitschrift für Geschichts=Wissenschaft von Dr. Adolph Schmidt. Band 1. Berlin 1844.
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Thätigkeit der Vereine unbedingt an, leugnen auch nicht, daß dadurch hie und da tüchtiges geleistet sei, aber dieses Lob verschwindet fast gegen den scharfen Tadel, womit besonders Klüpfel dasselbe begleitet. In vielen Vereinsschriften, klagt derselbe, herrsche das Ueberdeutende zu sehr vor, es werde zu viel Werth auf die Ausgrabungen heidnischer Alterthümer gelegt, zu wenig auf die Erforschung der rechtlichen, sittlichen, religiösen Zustände des Volkes; das einzelne Wertvolle aber verliere sich unter der Masse des Ueberdeutenden, da es beinahe unmöglich sei, die zahllosen Hefte der vielen Archive, Jahrbücher und Jahresberichte einigermaßen vollständig zusammen zu bringen, wenn man sich auch die Mühe nicht verdrießen lassen wollte, sich durch dieselben hindurch zu arbeiten; vor allen Dingen aber führe die große Zahl der Vereine zu einer Zersplitterung der Kräfte, die alle bedeutendere Unterrechnungen unmöglich mache. Nach ihm ist daher "diese rege Thätigkeit, dieser Eifer für Erkenntniß der vaterländischen Vorzeit, der sich einen Reichthum von Organen schafft", überall keine erfreuliche Erscheinung, denn eben diese Mannigfaltigkeit ist ihm "nur ein Bild von der Vereinzelung und Zersplitterung, in welcher das nationale Leben in Deutschland seine besten Kräfte verzehre, und bei allem guten Willen doch nichts Großartiges zu Stande bringe."

Zur Beseitigung dieses Uebels, woran unsere Vereinswesen kranke, schlug schon Wigand die Gründung eines Central=Vereins für deutsche Geschichte vor, welcher die verschiedenen Localvereine zu gemeinsamem Wirken verbinde, und die in einer General=Versammlung beschlossenen Arbeiten zu vertheilen habe. Daneben müsse eine Central=Casse gebildet, und eine allgemeine Zeitschrift als Organ des Ganzen gegründet werden, wogegen die Schriften der Local=Vereine dahin zu beschränken wären, daß dieselben sich fortan nur mit ihrer eigenen Statistik und Verwaltung, oder mit den kritischen Vorarbeiten für die gemeinsamen größern Arbeiten zu beschäftigen hätten.

Fast auf dieselben Vorschläge kommt Herr Prof. Klüpfel zurück. Nach seiner Ansicht wäre zuvörderst die Zahl der Vereine zu beschränken, und jedem Stamme oder größerem Lande Deutschlands nur je einer zu gestatten. Diese hätten dann aus ihrer Mitte einen Ausschuß zu wählen, der die Arbeiten im Großen leitete, Aufgaben stellte, und jedem Vereine seinen Antheil zuwiese. Eine damit zusammenhängende Zeitschrift müsse ein Central=Organ bilden, über die Wirksamkeit der einzelnen Gesellschaften berichten, eine Uebersicht über den Stand der Forschung und die wissenschaftlichen Bedürfnisse verschaffen, und die gewonnenen Resultate sammeln. Endlich sei der in den bisherigen Vereins=

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schriften zerstreute Stoff nach wissenschaftlichen Rubriken geordnet in einem besondern Repertorium zu verzeichnen, um denselben den Historikern in weitern Kreisen zugänglich zu machen.

Für diesen Plan einer nationalen Vereinigung aller bisherigen Special=Vereine hat endlich neuerdings auch der verdiente Freiherr von und zu Aufseß in seinem Sendschreiben an die erste Versammlung der (Germanisten zu Frankfurt, und einem spätem besondern Circulare an alle historischen Vereine Deutschlands seine Stimme erhoben, indem er zugleich seine schon früher ausgesprochene Lieblings=Idee der Gründung eines großen historisch=antiquarischen National=Museums aufs Neue in Anregung bringt, und zur endlichen Beschlußnahme über alle diese Pläne zur Beschickung der nächsten (Germanisten=Versammlung in Lübeck dringend auffordert.

Inzwischen hat auch die Sache der Special=Vereine in ihrer bisherigen Selbständigkeit in dem Geh. Staatsrath Dr. Knapp zu Darmstadt bereits einen tüchtigen Verteidiger gefunden. In einem klaren und lichtvollen Vortrage, welchen derselbe in der Hauptversammlung des historischen Vereines für das Großherzogthum Hessen am 6ten October 1845 über diesen Gegenstand hielt, weiset er die den Bestrebungen und bisherigen Leistungen der Vereine gemachten Vorwürfe des Dilettantismus und der Kleinigkeitskrämerei mit Entschiedenheit zurück, und erklärt die hochfliegenden Pläne Wigands und Klüpfels mit Rücksicht auf die eigenthümliche Organisation der Special=Vereine für völlig unausführbar. Ich stehe nicht an, mich diesem Urtheile unbedingt anzuschließen!

Unverkennbar hat die politische Bewegung, welche in diesem Augenblicke in allen Gegenden unsers Vaterlandes herrscht, auch auf das Urtheil über die Wirksamkeit der historischen Vereine ihren Einfluß geübt. Indem man die staatsrechtliche Zersplitterung Deutschlands als ein nationales Unglück beklagt, hat man seine politischen Ansichten und Wünsche ohne Weiteres auf das Gebiet der Wissenschaft übertragen, und glaubt auch hier nur von dem Systeme der Centralisation der Kräfte Heil und Segen erwarten zu dürfen. Sonderbarer Weise treten diese Bestrebungen in Deutschland gerade in dem Augenblicke hervor, wo wir in Frankreich eine ganz entgegengesetzte Erscheinung beobachten. Während in Frankreich die Reaction gegen das auf die höchste Spitze getriebene Centralisations=System, nach welchem die dominirende Hauptstadt selbst in wissenschaftlicher Beziehung jede Bewegung beherrscht, täglich an Kraft gewinnt, sollte man sich in Deutschland billig hüten, mit dem Versuche einer Einführung dieses Systems grade dort zu beginnen, wo wir bei der bisherigen

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Ordnung der Dinge vor allen Völkern den höchsten, selbst von dem eitlen Frankreich anerkannten, Preis errungen haben, - ich meine, auf dem Gebiete der Wissenschaft! - trösten wir uns indeß, denn schwerlich werden sich in der etwas eigensinnigen deutschen Gelehrten = Republik viele Männer finden, die ihre geistige Freiheit und Selbstständigkeit der vorgeschlagenen fabrikmäßigen Organisation der Arbeit zu opfern geneigt wären!

Vollkommen unbegründet und haltungslos aber erscheint jener Vorwurf des Mangels eines großartigen nationalen Zusammenwirkens der historischen Vereine, wenn man bedenkt, daß es sich hier lediglich um die Erforschung der Vergangenheit handelt. Diese Zersplitterung Deutschlands, d. h. die politische Unabhängigkeit der einzelnen Stämme unsers Volkes, ist nun einmal eine historische Thatsache, so alt als unser Volk selbst. Die Folge dieser Erscheinung aber ist eine Mannigfaltigkeit der Verhältnisse und Formen des Lebens, eine Vielseitigkeit der Bestrebungen, kurz eine so scharf ausgeprägte Eigenthümlichkeit der einzelnen Stämme und Provinzen in den verschiedenen Perioden unsrer Geschichte, wie sie uns bei keinem der übrigen Völker Europas begegnet. Wenn daher selbst die große Nation die Nothwendigkeit erkannt hat, sich zum Zwecke ihrer historischen Selbsterkenntniß wissenschaftlich gleichsam in ihre Urbestandtheile aufzulösen, wie die Gründung einer Menge Provinzial=Vereine, ganz nach dem Muster der unsrigen, beweist, wie sollte es uns da möglich sein, ein treues Bild unsers vielgegliederten Volkes zu geben, bevor die Special=Geschichte der einzelnen Staaten und Stämme die genaueste und sorgfältigste Bearbeitung nach den jetzigen Anforderungen der Wissenschaft gefunden hat? Wie das gemeine deutsche Recht sich nur aus dem Zusammenfassen aller einzelnen Provinzial= und Local=Rechte, Statuten und Gewohnheiten erkennen und zum lebendigen Bewußtsein bringen läßt, so giebt es überhaupt keine allgemeine deutsche Geschichte, als auf der festen und sichern Grundlage der Special=Geschichte. Mag auch auf diesem beschränktem Standpunkte des Forschers eine gewisse Einseitigkeit des Urtheils, eine Ueberschätzung der kleinen häuslichen Angelegenheiten der eigenen Provinz nicht ganz zu vermeiden sein, - die historische Wahrheit ist dadurch bei weitem weniger gefährdet, als bei der Betrachtung der Dinge von der vornehmen Höhe eines allgemeinern Standpunktes herab, ohne voraufgegangene sorgfältige Erforschung aller Local=Verhältnisse.

Diese Local=Untersuchung aber ist die eigentliche Aufgabe unsrer historischen Vereine, und auf diesem Gebiete haben sie unleugbar Bedeutendes geleistet, wie selbst Klüpfel bei genauerer Durchmusterung der Wirksamkeit der einzelnen Vereine an=

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erkennt, wobei er namentlich auch des unsrigen rühmend gedenkt. Das in dem abgelaufenen Jahre erschienene Repertorium über sämmtliche Vereinsschriften vom Bibliothekssecretair Dr. Walther in Darmstadt verzeichnet nicht weniger als 6445 einzelne Abhandlungen, und wer sich mit dem Studium der Vereinsliteratur beschäftigt hat, wird zugestehen müssen, daß sich unter dieser Zahl eine sehr große Menge gründlicher und in jeder Beziehung tüchtiger Arbeiten findet. Nimmt man dazu die von den Vereinen angeregten und unterstützten selbstständigen Werke einzelner Gelehrten, die Sammlung und Bearbeitung der Quellen für die Geschichte der verschiedenen deutschen Provinzen, so wie ihre Verdienste um die deutsche Alterthumskunde, wodurch diese aus einer bloßen Raritäten=Krämerei allmählich zu dem Range einer wirklichen Wissenschaft erhoben ist, - so wird man den wahren wissenschaftlichen Gewinn aus der Thätigkeit der historischen Vereine ohne die höchste Ungerechtigkeit wahrlich nicht geringe achten dürfen.

Durch das erwähnte Repertorium ist aber zugleich die Schwierigkeit der Benutzung der Vereinsarbeiten in weitern Kreisen gehoben, so weit dies überhaupt erforderlich ist. Denn man vergesse auch hier nicht, daß die Vereine nicht unmittelbar für die allgemeine deutsche Geschichte zu arbeiten bestimmt sind, daß vielmehr das von ihnen aufgespeicherte ungemein reiche Material zunächst noch einer weitern Sichtung und Bearbeitung in der Provinz selber entgegen sieht, und sich sodann in dieser neuen geläuterten Form auch in dem großen Vaterlande Geltung verschaffen wird. Von diesem Standpunkte aus wird man denn auch den Vorwurf der Kleinigkeitskrämerei, der den Vereinen gemacht ist, zu würdigen wissen. Freilich hat nicht alles, was in den Jahrbüchern derselben verhandelt wird, welthistorische Bedeutung, aber es ist deßwegen noch nicht ohne Interesse für die einzelne Provinz, und selbst für die allgemeinere Geschichte werden aus der Sammlung und Vergleichung dieser einzelnen an sich unbedeutenden Ereignisse und Erscheinungen in den Verschiedenen Gegenden Deutschlands, mit deren Besprechung ein großer Theil unsrer Jahrbücher gefüllt ist, oft bedeutende und überraschende Resultate zu ziehen sein. Grade in diesen innern, so zu sagen häuslichen Angelegenheiten der einzelnen Stämme, offenbart sich der Charakter des Volks, und hier vor allem hat der Künstler seine Studien zu machen, der mehr als einen bloßen Schattenriß, der ein Leben= und Charaktervolles Bild unsers Volkes zu geben beabsichtigt.

Durch alle diese Bemerkungen soll übrigens die Zweckmäßigkeit, ja Notwendigkeit einer engern Verbindung der verschiedenen

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Vereine Deutschlands nicht geleugnet werden. Aber diese Verbindung ist nicht durch eine äußere formelle Vereinigung der einzelnen Gesellschaften zu einem großen Central=Verein zu erreichen, welcher nothwendig das Grab aller Special=Vereine sein würde. Was uns noth thut ist nur ein regerer wissenschaftlicher Verkehr, eine größere gegenteilige Unterstützung der verschiedenen Vereine, bei unbedingter Anerkennung ihrer vollen Freiheit und Selbstständigkeit. Zur Erreichung dieses Zweckes war ein gemeinschaftliches Organ für die gesammten Vereine allerdings Bedürfniß, das aber seine Befriedigung bereits gefunden hat. Herr Dr. Schmidt in Berlin, Herausgeber der Zeitschrift für deutsche Geschichte, hat sein Blatt bereitwillig zu diesem Zwecke dargeboten, und das Anerbieten ist sofort von allen Seiten mit Dank angenommen worden. Auch unser Vorstand hat geglaubt, mit der Erklärung seiner Zustimmung, und der Verheißung seiner Unterstützung des Planes nicht säumen zu dürfen. In Folge dessen hat die gedachte Zeitschrift im 5ten und 6ten Bande den Vereinsangelegenheiten bereits mehre besondere Artikel gewidmet, und es ist nur zu wünschen, daß dieselbe künftig noch fleißiger zur Besprechung gemeinschaftlicher Angelegenheiten benutzt werden möge.

Endlich ist denn auch aus der Germanisten=Versammlung zu Frankfurt ein Verein für allgemeine deutsche Geschichte hervorgegangen, zur Zeit freilich noch ohne feste Form und innere Organisation, der aber auf der bevorstehenden Versammlung zu Lübeck hoffentlich seine weitere Entwickelung finden wird. Wenn die Männer, welche an die Spitze dieses Vereins getreten sind, ihre Aufgabe zu lösen verstehen, so wird derselbe zugleich einen Centralpunkt für die sämmtlichen Special=Vereine bilden, nicht etwa als die leitende Oberbehörde, die nach allen Seiten hin Befehle erläßt und Arbeiten vertheilt, sondern anregend, rathend, fördernd, wogegen ihm umgekehrt die nicht zu entbehrende Unterstützung der Special=Vereine bei den von ihm beschlossenen größern Unternehmungen sicher nicht fehlen wird. Den Anfang zu diesem wünschenswerthen Wechselverkehr hat der Vorstand dieses Vereins durch ein an sämmtliche Special=Vereine erlassenes Rundschreiben gemacht, worin er sich zur Förderung der Wünsche und Vorschläge der letztern erbietet, und zugleich um ihre Unterstützung seiner Plane durch wissenschaftliche Mitwirkung bittet. Zunächst beabsichtigt derselbe die Herausgabe der Reichstagsacten, ferner eines Verzeichnisses der sämmtlichen Orte Deutschlands in ihrer ältesten Namensform und deren allmähliche Veränderung, bis zum Jahre 1500, so wie einer Sammlung deutscher Necrologien. An der Spitze des 2ten Unternehmens steht der Herr Bibliothekar Dr. Lappenberg in Hamburg, und wäre gewiß sehr zu wünschen,

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daß derselbe auch für Mecklenburg tüchtige Mitarbeiter fände, da ein solches Verzeichniß namentlich für unsre Provinz wesentlich zur Förderung der historischen Studien beitragen würde.

So entwickelt sich denn der Organismus der historischen Vereine Deutschlands sichtlich zu immer größerer Vollkommenheit, ohne daß es dazu einer Centralisation der Kräfte durch äußern, die freie wissenschaftliche Bewegung hemmenden Zwang bedurft hätte, oder bedürfte.

Selbst die von dem Freiherrn v. Aufseß seit Jahren beharrlich verfolgte, an sich gewiß schöne Idee eines deutschen National=Museums in einer Stadt des mittlern Deutschlands, etwa in dem Hauptsitze altdeutscher Kunst, in Nürnberg, läßt sich vielleicht durch die Vermittlung des neuen allgemeinen Vereines verwirklichen; doch ist vor allem die genauere Entwickelung dieses Planes abzuwarten, bevor sich ein Urtheil über seine Ausführbarkeit fällen läßt. Genug für jetzt, daß der Weg gebahnt ist, auf welchem das vorgesteckte Ziel, wenn es der Anstrengung würdig erscheint, sicher erreicht werden wird.

Von dieser Ueberzeugung geleitet, hat die jüngste General=Versammlung unsers Vereins, am 12ten Juli d. J., in welcher Referent die in Vorstehendem niedergelegten Ansichten in einem besondern Vortrage entwickelte, den einstimmigen Beschluß gefaßt, jede Theilnahme an einer formellen Vereinigung der verschiedenen Special=Vereine, oder einer Unterordnung derselben unter einem besonderen Central=Vereine, entschieden abzulehnen, dagegen aber den freien wissenschaftlichen Verkehr mit den verwandten Vereinen nach Möglichkeit zu fördern, und die größern Unternehmungen des allgemeinen Vereins für deutsche Geschichte, so weit dies ohne Beeinträchtigung unsrer besondern Zwecke geschehen könne, nach Kräften zu unterstützen.

Mit großem Interesse vernahm daher die Versammlung den Bericht unsers ersten Secretairs, Herrn Archivars Lisch, daß es seiner Bemühung gelungen sei, abermals mit 4 auswärtigen Vereinen durch Correspondenz und Austausch der Vereinsschriften in regelmäßige Verbindung zu treten, nämlich mit der estländischen literarischen Gesellschaft zu Reval, der gelehrten estnischen Gesellschaft zu Dorpat, dem historischen Provinzial=Verein für Krain zu Laibach, und dem Königl. würtembergischen statistisch=topographischen Bureau und Verein für Vaterlandskunde zu Stuttgart. Die Zahl der corespondirenden Vereine ist daher nunmehr auf 38 angewachsen. Von den bisherigen correspondirenden Mitgliedern haben wir dagegen den Verlust zweier bedeutender Männer durch den Tod zu beklagen, nämlich des Königl. schwedischen Reichshistoriographen, Professors

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Dr. Geijer zu Upsala, correspondirenden Mitgliedes seit 4ten Jan. 1836, † am 23sten April 1847, 64 Jahr alt, und des Bibliothekars, Professors Dr. Forstemann zu Halle. Letzterer, die Seele des thüringisch=sächsischen Vereines, war als dessen Secretair vieljähriger Herausgeber seines Archivs, und treuer Wächter seiner Sammlungen, hochverdient um die deutsche Geschichtsforschung, namentlich durch die Herausgabe der Matrikel der Universität Wittenberg, welche auch für uns von großer Bedeutung ist, und wichtiger Urkunden zur Geschichte der Reformation. Er trat unserm Vereine schon am 5ten October 1835 als correspondirendes Mitglied bei, und starb am 25sten Jan. 1847, erst 43 Jahre alt. Wir zählen daher jetzt nur noch 56 correspondirende Mitglieder.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am Schlusse des vorigen Etatjahres 402; davon haben wir in dem abgelaufenen Jahre nicht weniger als 22 verloren, nämlich 13 durch Kündigung oder Verweigerung der Beiträge, und 9 durch den Tod. Die Namen der Dahingeschiedenen sind folgende:

  Herr v. Flotow auf Walow,
  - Bürgermeister, Hofrath Vaigt zu Wittenburg,
  - Pastor Enghard zu Wismar,
  - v. Schack auf Wendorf,
  - Vice=Präsident des Ober=Appellations=Gerichtes, Dr. Fromm zu Rostock,
  - Superintendent Kämpfer zu Neustrelitz,
  - Kanzlei=Director Brandt zu Güstrow,
  - Kammerherr v. Viereck zu Wismar, und
  - zweiter Hypothekenbewahrer Dr. Oldenburg zu Schwerin,

sämmtlich durch ihren persönlichen Charakter und ihre Stellung im Staate höchst achtbare und angesehene Männer, deren Verlust für uns um so schmerzlicher ist, als mehre derselben zu den besondern Freunden und Gönnern unsers Vereines gehörten.

Aufs Neue beigetreten sind dagegen nur 11 Männer, nämlich:
  Herr Pastor Zander zu Roggendorf,
  - Kammer= und Jagd=Junker v. Lehsten zu Tesdorf,
  - v. Mühlenfels zu Neuhof,
  - Hofrath Hartmann zu Schwerin,
  - Major v. Graevenitz auf Zühr,
  - v. Böhl auf Crammonshagen,
  - Graf v. Bassewitz auf Prebberede,
  - Maler Fischer jun. in Schwerin,
  - Friedrich Seidel in Bützow,
  - Stadtsecretair Trotsche in Güstrow,
  - Oberlehrer Reuter daselbst.
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Die Gesammtzahl der ordentlichen Mitglieder beträgt daher gegenwärtig nur 391, von welchen zwar noch einige zu bevorstehendem Neujahr gekündigt haben, deren Verlust aber hoffentlich bis dahin noch ersetzt werden wird.

Da der Herr Regierungs=Director v. Oertzen im Laufe des letzten Jahres längere Zeit abwesend war, so hatte der Herr Regierungsrath Knaudt auf den Wunsch des Ausschusses inzwischen dessen Stelle vertreten. In der jüngsten General=Versammlung verpflichteten jedoch beide Herren Präsidenten den Verein durch die Erklärung, ihre bisherige Stellung auch fernerhin beibehalten zu wollen, aufs Neue zum verbindlichsten Danke. - Von den Beamten des Vereines hatte sich der bisherige zweite Secretair, Herr Gymnasial=Director Dr. Wex, schon im Laufe des Jahres durch seine Amtsgeschäfte genötigt gesehen, das Secretariat niederzulegen, wogegen der Unterzeichnete in der Generalversammlung wiederum mit diesem Amte, welches er auf den Wunsch des Vorstandes bis dahin interimistisch verwaltet hatte, betraut wurde. Die übrigen Beamten wurden durch Acclamation wiedergewählt, und ihnen statutenmäßig 4 Repräsentanten durch Abstimmung beigeordnet, so daß der Ausschuß jetzt aus folgenden Mitgliedern besteht:

Se. Excellenz Herr Geheime Raths=Präsident und Minister von Lützow, Präsident des Vereins.

Herr Regierungs=Director von Oertzen, Vice=Präsident.
   =   Archivar Lisch, erster Secretair.
   =   Hofmaler Schumacher, Antiquar.
   =   Geheimer Canzleirath Faull, Rechnungsführer.
   =   Archiv=Registrator Glöckler, Bibliothekar.
Archiv=Secretair Dr. Beyer, zweiter Secretair.
Herr Oberstallmeister von Boddin, Repräsentant.
   =   Justizrath Kaysel, Repräsentant.
   =   Regierungsrath Knaudt, Repräsentant.
   =   Superintendent Kliefoth, Repräsentant.

Das vollständige Verzeichniß der Mitglieder findet sich in der Beilage A .

Die finanziellen Verhältnisse des Vereins sind nach dem von dem Berechner, Herrn Geh. Canzleirath Faull, in der General=Versammlung erstatteten Berichte fortdauernd sehr günstig. Unter den Einnahme=Posten ist der abermalige Erlös aus dem Verkaufe der Vereinsschriften (fast ausschließlich im Auslande) von 34 Währungseinheit 36 ß. besonders erfreulich. Das Vermögen des Vereins betrug beim Abschlusse der Rechnung Jo=

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hannis 1846 1529 Währungseinheit 8 ß. N2/3tel, jetzt aber 1673 Währungseinheit 30 ß. 9 Währungseinheit . N2/3tel, hat sich also wiederum um 144 Währungseinheit 22 ß. 9 Währungseinheit . vermehrt. Die Beil. B enthält den vom Herrn Berechner übergebenen Rechnungs=Extract.

Unter den Vereins=Sammlungen nimmt die Alterthums=Sammlung ohne Zweifel den ersten Platz ein, theils durch ihren reichen Inhalt, in welcher Beziehung dieselbe, wenn man die großherzogliche Sammlung hinzurechnet, bald keiner andern in Deutschland nachstehen dürfte, theils durch ihre Ordnung, das alleinige Verdienst unsers ersten Secretairs. Die Zweckmäßigkeit dieser Ordnung ist von sehr competenten Reisenden wiederholt vollkommen anerkannt, und unsre Sammlung hat grade dadurch einen hohen Ruf in und außer Deutschland erlangt, wogegen dieselbe andrerseits freilich, namentlich, oder vielmehr ausschließlich, von Pommern her, eine sehr scharfe Kritik gefunden hat. In der letzten General=Versammlung wurde daher mehrfach der Wunsch ausgesprochen, unser Verfahren gegen diese öffentlichen Angriffe öffentlich gerechtfertigt zu sehen. Vielleicht findet sich dazu künftig eine passende (Gelegenheit, inzwischen dürfen wir uns damit trösten, daß bisher jeder neue Fund in und außer Meklenburg die Richtigkeit unsrer Beobachtungen factisch bestätigt. - Zum Zwecke der leichtern Orientirung derjenigen, welche die Sammlung zu sehen wünschen, ohne eigentliche Sachkenner zu sein, wurde in der General=Versammlung die Ausarbeitung eines kurzen Leitfadens gewünscht, und dessen Druck auf Kosten des Vereins genehmigt. Der Berichterstatter hat diese Arbeit, deren Plan jedoch zuvörderst zur weitern Besprechung in der nächsten Quartal=Versammlung verstellt wurde, übernommen. - Uebrigens hat die Sammlung in dem letzten Jahre keinen so bedeutenden Zuwachs erhalten, als früher, da die Ausgrabungen mit Rücksicht auf die Kosten etwas beschränkt werden mußten. Die Beil. C . enthält eine Uebersicht der neuen Erwerbungen, wogegen in den Jahrbüchern für Alterthumskunde die Bedeutung der einzelnen Funde hervorgehoben ist.

Ueber die Münzsammlung des Vereins giebt der in der General=Versammlung erstattete Bericht des Herrn Pastors Masch zu Demern, Beil. D ., genügende Auskunft. Außerdem hat die großherzogliche Münzsammlung kürzlich durch gefällige Vermittelung des Herrn Collegien=Assessors Köhne in Petersburg galvano=plastische Abdrücke zweier interessanter Medaillen der Herzogin Anna, Tochter des Herzogs Albrecht von Meklenburg, Gemahlin des Herzogs Gotthard von Kurland, erworben. Die erste, im Jahre 1567 auf die Vermählung der Herzogin geprägt,

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zeigt auf der H.=S. das Brustbild ihres Gemahles und auf der R.=S. ihr eigenes, die zweite vom Jahre 1597 stellt die Herzogin als Wittwe dar. Die angeknüpfte Verbindung mit Herrn Köhne verspricht überhaupt für die Münzkunde bedeutenden Gewinn, so wie die mit dem Bibliothekar Herrn Dr. Melly in Wien für die Siegelkunde.

Die Bibliothek ist nach dem Berichte des Herrn Archiv=Registrators Glöckler in dem verflossenen Jahre um 108 Bände erweitert worden, und zwar größtentheils wiederum durch Austausch mit den correspondirenden Vereinen, oder Geschenke einzelner Vereinsmitglieder. Das in der Beil. E. folgende Verzeichniß weiset unter den neuen Erwerbungen auch solche nach, die zugleich ein mehr allgemeines Interesse ansprechen, wie Schmidt's Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, v. Raumer's historisches Taschenbuch, und unsere Heimath betreffend, Boll's Geschichte des Landes Stargard. - Die wissenschaftliche Ordnung der Bibliothek, so wie die erleichterte Benutzung derselben vermittelst eines Lesezirkels ist fortgeführt worden. Vollständige Kataloge stehen den Vereinsmitgliedern, welche die Bibliothek für ihre Studien benutzen wollen, jeder Zeit zu Gebote.

An Urkunden erwarb der Verein:

eine Sammlung von Abschriften von 18 Urkunden über den Güterbesitz des Klosters Neuenkamp in Meklenburg;

eine Originalurkunde über eine Verpfändung von 8 Pfund Renten an die Kirche zu Hameln;

eine Original=Urkunde über die Verpfändung von 3 Mark jährlicher Pacht aus Hermanshagen an die Vicarei in der heil. Kreuz=Capelle am Thurm der Kirche zu Bützow durch Heinrich Pren zu Hermannshagen vom 4. Februar 1519;

Abschrift der Stiftungsurkunde der Stadt Grabow durch den Grafen Volrad von Danneberg vom 1. Jun. 1252;

Abschrift einer Urkunde des Grafen Volrad von Danneberg über den Verkauf des Dorfes Karstädt an die Stadt Grabow vom 25. Jun. 1259.

Auch die Bildersammlung, eine Gründung des Herrn Dr. Wedemeyer, ist nicht ganz leer ausgegangen.

Die eigentlich wissenschaftliche Thätigkeit des Vereins beschränkt sich immer noch auf eine im Verhältniß zu der Zahl der Mitglieder überhaupt nur geringe Zahl wirklicher Mitarbeiter. In dem abgelaufenen Jahre sind im Ganzen 24 größere und kleinere Abhandlungen eingeliefert, namentlich von dem Herrn Schloßhauptmann von Lützow zu Schwerin, Herrn Gymnasial=

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Lehrer Masch zu Neu=Ruppin, Herrn Pastor Boll zu Neu=Brandenburg, Herrn Pastor Masch zu Demern, Herrn Pastor Ritter zu Vietlübbe, Herrn Archivar Lisch und Herrn Archiv=Registrator Glöckler zu Schwerin. Außerdem hat indeß eine große Zahl von Männern und Frauen, in und außer dem Vereine, durch Berichte und Nachweisungen, durch Einsendung von Geschenken u. s. w. ihr lebhaftes Interesse an unsern Bestrebungen dargelegt. Es ist mir eine sehr angenehme Pflicht, ihnen im Namen des Vereines hier öffentlich unsern Dank auszusprechen. Es gehören hieher namentlich die Herren Landrentmeister Ahrens zu Schwerin, Pastor Albrand zu Lübow, D. Assur zu Schwerin, Schlossermeister Böhlkow in Schwerin, Hofglaser Beckmann in Doberan, Dr. Beste auf Blengow, Apotheker Block zu Krakow, J. H. v. Bohlen zu Stralsund, Pastor Boll zu Neubrandenburg, Klosterhauptmann von Borck zu Malchow, Advocat Briesemann zu Wismar, Bürgermeister Daniel zu Rehna, Pastor Danneel zu Wittenburg, Senator Demmler zu Rehna, Geh. Justizrath Ditmar zu Rostock, Bürgermeister Fabricius zu Stralsund, E. G. Fabricius zu Stralsund, Apotheker Framm zu Wismar, Dr. Friedländer zu Berlin, Janssen zu Leiden, Erblandmarschall Graf Hahn auf Basedow, Dr. Huen zu Marlow, von Jasmund auf Dobbin, Kahle zu Stuer, von Kardorf auf Remlin, Kaufmann Knaudt zu Boitzenburg, Advocat Kneser zu Wismar, Geh. Amtsrath Koch zu Sülz, Collegien=Assessor Köhne zu Petersburg, Dr. Crain zu Wismar, F. W. Kretschmar zu Berlin, Dr. Linsen zu Dargun, Minister von Lützow Exc. zu Schwerin, Reichsfreiherr von Maltzan auf Mallin, Reichsfreiherr A. von Maltzan auf Peutsch, Reichsfreiherr B. von Maltzan zu Warin, Dr. Ed. Melly zu Wien, Meyer auf Retzow, Frau Baumeisterin Mühlenpfort zu Plau, Baron von Nettelbladt zu Neustrelitz, Herr Bürgermeister Dr. Nizze zu Ribnitz, Regierungs=Director von Oertzen zu Schwerin, Landrath von Oertzen auf Jürgenstorf, Pälz zu Alt=Sammit, K. Preusker zu Großenhain, Oberstlieutenant von Raven zu Rostock, Bauconducteur Reuter zu Güstrow, Sanitätsrath Dr. Richter zu Boizenburg, Pastor Ritter zu Vietlübbe, Rector Römer zu Grabow, Justizrath Schmidt zu Schwerin, Oberbibliothekar Prof. Dr. Schröder zu Upsala, Senator Schultetus zu Plau, Fr. Seidel zu Bützow, Adjunct Sorterup zu Kopenhagen, Glasermeister Torgler zu Kröpelin, Dr. Volger zu Güstrow, Pastor Vortisch zu Satow, Ph. von Winterfeld, Landdrost von Wrisberg zu Gadebusch und Dr. Zober zu Stralsund.

Das zugleich mit diesem Berichte ausgegebene 12te Heft der Jahrbücher des Vereins, welches, beiläufig bemerkt, ein rein meklenburgisches Product ist, selbst das Papier aus der rostocker

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Fabrik mit eingeschlossen, enthält, außer den gewöhnlichen Holzschnitten, zwei artistische Beilagen, welche hoffentlich eine willkommene Zugabe sein werden, nämlich eine Ansicht des Burgwalles Von Meklenburg, gezeichnet von dem hiesigen Maler Herrn Fischer, und eine Tafel in farbigem Steindruck, das erste Miniaturbild aus der Chronik des E. v. Kirchberg darstellend, nach der überaus treuen und gelungenen Copie des Hofmalers Herrn Schumacher hieselbst. Beide Tafeln sind aus dem lithographischen Institute des Herrn Tiedemann in Rostock hervorgegangen, und verdient besonders die Ausführung des schwierigen Farbendrucks, bei welchem nur ein Theil des Gesichtes, die grauen Beinkleider und der grüne Berg mit dem Pinsel colorirt sind, gewiß volle Anerkennung. Seit der colorirten Ausgabe des Regenten=Almanachs vor 9 oder 10 Jahren hat Herr Tiedemann seine Geschicklichkeit in diesem Kunstzweige wiederholt und bei Gegenständen sehr verschiedener Art dargethan, namentlich durch eine Eisenbahn=Karte von Meklenburg und das Wappen der Familie von Oertzen. Der Ausschuß unsers Vereins hält es daher um so mehr für Pflicht, auf die Leistungen dieses einheimischen Künstlers aufmerksam zu machen, als derselbe überaus billige Preise stellt. So kostet z. B. die erwähnte Miniatur noch nicht die Hälfte, und das von Oertzensche Wappen nur ein Viertheil dessen, was in auswärtigen lithographischen Anstalten, namentlich in Berlin, dafür gefordert wurde.

Schließlich ist hier noch zweier größerer wissenschaftlicher Werke zu gedenken, die zwar nicht aus unserm Vereine hervorgegangen sind, aber doch Vereinsmitglieder zu Verfassern haben, und für die vaterländische Geschichte von Wichtigkeit sind, ich meine die gründliche und ihren Gegenstand völlig erschöpfende Geschichte des Landes Stargard bis zum Jahre 1471 von F. Boll. Neustrelitz 1846, 2 Theile, wovon der zweite Theil in der nächsten Zeit ausgegeben werden wird, und die urkundliche Geschichte des Geschlechtes von Oertzen von G. C. F. Lisch. Thl. 1 (bis zum Jahre 1400). Schwerin 1847. Beide Werke beruhen nicht nur durchaus auf selbstständiger urkundlicher Forschung, sondern machen auch ihre Quellen in einem Urkunden=Anhang, welcher bei dem zweiten die größere Hälfte des Buches bildet, zum Gemeingut aller Geschichtsfreunde. Genauer auf den Inhalt dieser Werke einzugehen, ist hier nicht der Ort.

Schwerin, im Julius 1847.

W. G. Beyer, Dr.


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Beil. A.

Verzeichniß

der allerhöchsten Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder,
am 12. Julius 1847.


I. Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz.
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin.

II. Hohe Beförderer.

  1. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Meklenburg=Strelitz.
  2. Seine Hoheit der Herzog Gustav von Meklenburg=Schwerin.
  3. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Erbgroßherzogin von Meklenburg=Schwerin.
  4. Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin von Orleans.
  5. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Meklenburg=Schwerin.
  6. Seine Durchlaucht der regierende Fürst von Schaumburg=Lippe.
  7. Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Dänemark.
  8. Seine Durchlaucht der Erbprinz von Schaumburg=Lippe.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Se. Excellenz der Herr Geheime Staatsminister v. Kamptz zu Berlin.
  2. Der königliche Oberpräsident der Provinz Pommern, Herr v. Bonin zu Stettin.
  3. Se. Excellenz der Herr Staatsminister v. Dewitz zu Neustrelitz.
  4. Se. Excellenz der Herr Graf v. Reventlow, königlich dänischer Gesandte zu London.
  5. Die Frau Gräfin v. Hahn auf Basedow.

IV. Correspondirende Vereine.

  1. Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde, zu Stettin.
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  1. Schleswig=holstein=lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte, zu Kiel.
  2. Königlich=dänische Gesellschaft für nordische Alterthumskunde, zu Kopenhagen.
  3. Thüringisch=sächsischer Verein für Erforschung vaterländischen Alterthums, zu Halle.
  4. Voigtländischer alterthumsforschender Verein, zu Hohenleuben.
  5. Königliche schleswig=holstein=lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer, zu Kiel.
  6. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer, zu Zürich.
  7. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, zu Münster.
  8. Wetzlarscher Verein für Geschichte und Alterthumskunde.
  9. Historischer Verein für Niedersachsen, zu Hannover.
  10. Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit.
  11. Verein für hessische Geschichte und Landeskunde, zu Cassel.
  12. Historischer Verein für Oberfranken, zu Bamberg.
  13. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung, zu Wiesbaden.
  14. Historischer Verein für Unterfranken und Aschaffenburg, zu Würzburg.
  15. Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte und Industrie, zu Salzwedel.
  16. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen, zu Riga.
  17. Dänischer historischer Verein, zu Kopenhagen.
  18. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg, zu Berlin.
  19. Oberlausitzsche Gesellschaft der Wissenschaften, zu Görlitz.
  20. Verein für hamburgische Geschichte.
  21. Historischer Verein für Oberbaiern, zu München.
  22. Königlich=baierische Akademie der Wissenschaften, zu München.
  23. Königlich=niederländisches Museum der Alterthümer, zu Leyden.
  24. Schlesische Gesellschaft für vaterländische Cultur, zu Breslau.
  25. Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte, zu Meiningen.
  26. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer, zu Basel.
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  1. Historischer Verein der Oberpfalz und von Regensburg, zu Regensburg.
  2. Historischer Verein von Oberfranken, zu Bayreuth.
  3. Westphälische Gesellschaft zur Beförderung vaterländischer Cultur, zu Minden.
  4. Geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes, zu Altenburg.
  5. Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer, zu Mainz.
  6. Verein für lübeckische Geschichte und Alterthumskunde, zu Lübeck.
  7. Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben.
  8. Estländische litterarische Gesellschaft, zu Reval.
  9. Gelehrte esthnische Gesellschaft, zu Dorpat.
  10. Historischer Provinzial=Verein für Krain, zu Laibach.
  11. Königlich würtembergisches statistisch=topographisches Bureau und Verein für Vaterlandskunde, zu Stuttgart.

V. Correspondirende Mitglieder.

in Baden:
   zu Sinsheim: 1. Wilhelmi, Pastor.
in Baiern:
   zu München: 2. Hormayr=Hortenburg, Freiherr, königlich=baierscher Geheimer=Rath und Vorstand des allgemeinen Reichsarchivs.
in Braunschweig:
   zu Wolfenbüttel: 3. Schmidt Dr., Archivrath.
4. Schönemann Dr., Bibliothekar.
in Dänemark:
   zu Kopenhagen: 5. Finn Magnusen, Dr., wirklicher Etatsrath und Geheimer=Archivar.
6. Molbech Dr., Etatsrath und Professor.
7. Rafn Dr., wirklicher Etatsrath und Professor.
8. Thomsen, wirklicher Etatsrath und Director der königl. Museen.
9. v. Sommer, Oberstlieutenant und Commandant von Rosenburg.
in Frankfurt a. M.: 10. Böhmer Dr., Stadtbibliothekar.
in Hamburg: 10. Lappenberg Dr., Archivar und Senator.
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in Hannover:
   zu Göttingen: 12. Havemann Dr., Professor.
in Holstein=Lauenburg:
   zu Segeberg: 13. Asmussen Dr. theol., Seminar=Director.
   zu Kiel: 14. Falck Dr., Etatsrath und Professor.
   zu Ratzeburg: 15. v. Duve Dr.
in Lübeck: 16. Behn Dr.
17. Deecke Dr., Gymnasiallehrer.
18. Dittmer Dr., Canzlei=Secretär.
in Oesterreich:
   zu Prag: 19. Chmel, k. k. Regierungsrath und Vice=Director des k. k. Geheimen Archivs.
20. Hanka Dr., Bibliothekar.
in Preußen:
   zu Berlin: 21. Friedländer Dr., Bibliothekar.
22. J. Grimm Dr., Professor.
23. W. Grimm Dr., Professor.
24. Höfer, Geheimer=Archivrath.
25. Homeyer Dr., Professor.
26. Klaatsch, Geheimer=Archivrath.
27. Kretschmer.
28. Lachmann, Dr.,Professor.
29. von Ledebur, Director.
30. Pertz Dr., Ober=Bibliothekar, Geheimer Ober=Regierungsrath.
31. v. Raumer Dr., Geheimer Ober=Regierungsrath und Archiv=Director des preußischen Staats.
32. Riedel Dr., Geheimer=Archivrath und Professor.
   zu Jüterbock: 33. Heffter Dr., Land= und Stadtgerichts=Director.
   zu Neu=Ruppin: 34. Masch, Gymnasiallehrer.
   zu Salzwedel: 35. Danneil, Director und Professor.
   zu Greifswald: 36. Barthold Dr., Professor.
37. von Hagenow Dr.
38. Kosegarten Dr., Professor.
   zu Stettin: 39. Bagmihl, Buchdruckerei=Besitzer.
40. Giesebrecht, Professor.
41. Hering Dr., Professor.
42. von Medem, Archivrath.
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   zu Stralsund: 43. Brandenburg Dr., Syndicus und Archivar.
44. Fabricius, Bürgermeister.
45. Zober Dr., Gymnasiallehrer und Stadtbibliothekar.
   zu Königsberg: 46. Voigt Dr., Geheimer=Regierungsrath und Archiv=Director, Professor.
   zu Breslau: 47. Stenzel Dr., Geheimer=Archivrath und Professor.
   zu Liegnitz: 48. von Minutoli, Regierungs=Assessor.
   zu Halle: 49. Leo Dr., Professor.
   zu Bonn: 50. Dahlmann Dr., Professor.
in Sachsen:
   zu Jena: 51. M ichelsen Dr. Hof= und Justizrath,, Professor.
in Rußland:
   zu Petersburg: 52. Köhne Dr., Collegien=Assessor.
in Schweden:
   zu Stockholm: 53. Hildebrand, Archivar und Reichs=Antiquar.
54. Schröder M., Ober=Bibliothekar, Professor und Ordenshistoriograph.
   zu Lund: 55. Nilsson Dr., Professor.
in der Schweiz:
   zu Lausanne: 56. Troyon, Alterthumsforscher.

VI. Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.

zu Boizenburg: 1. Paepcke, Amtmann.
2. Sevecke, Uhrmacher.
bei Boizenburg: 3. von Stern auf Tüschow.
bei Brüel: 4. Schnelle auf Buchholz, Dr.
5. Zarncke, Pastor zu Zahrenstorf.
zu Bützow: 6. Bolte, Criminalgerichts=Director.
7. von Bülow, Criminalrath.
8. Drechsler, Senator.
9. Fust, Cantor und Organist.
10. Freiherr von Glöden.
11. Reinnoldt, Criminalsecretair.
12. Friedrich Seidel.
13. von Wick, Criminalrath.
bei Bützow: 14. Behrns, Pastor zu Qualitz.
15. Buschmann, Pastor zu Boitin.
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bei Bützow: 16. Erhardt, Amtmann zu Rühn.
17. von Meerheimb auf Gr. Gischow, Drost.
18. Wagner, Pastor zu Zernin.
zu Crivitz: 19. Krüger, Amtmann.
20. Martini, Ober=Amtmann.
21. Schlüter, Hofrath.
bei Crivitz: 22. von Barner auf Bülow, Major.
zu Dargun: 23. Hase, Amtmann.
zu Doberan: 24. Crull, Präpositus.
25. von der Lühe, Kammerjunker, Amtsverwalter.
zu Dömitz: 26. von Bülow, Drost.
27. Vogel, Bürgermeister.
28. Zinck, Hauptmann a. D., Elb=Zoll=Director.
bei Dömitz: 29. zur Nedden, Pastor zu Conow.
bei Friedland: 30. von Oertzen auf Leppin, Geheimer Justizrath.
31. von Oertzen auf Kötelow.
32. von Oertzen auf Brunn, Amts=Auditor.
33. von Rieben auf Galenbeck, Landrath.
bei Fürstenberg: 34. von Buch auf Tornow, Kammerherr.
zu Gadebusch: 35. Litzmann Dr., Medicinalrath.
36. Wilhelm, Apotheker.
37. von Wrisberg, Landdrost.
bei Gadebusch: 38. von Döring auf Badow.
39. Rohrdanz auf Dutzow.
40. von Leers auf Schönfeld, Landrath.
41. Zander, Pastor zu Roggendorf.
zu Gnoien: 42. Bölckow, Hofrath.
43. Johannes Dr. med.
44. von Kardorff auf Remlin.
45. Meyer Dr. med.
bei Gnoien: 46. von Bülow auf Bäbelitz.
47. von Schuckmann, zu Viecheln.
48. Günther, Pastor zu Gr. Methling.
49. von Kardorff auf Granzow.
50. Mühlenfeld, Pastor zu Boddin.
51. von Oertzen auf Repnitz.
bei Goldberg: 52. Baron Le Fort auf Bock, Klosterhauptmann zu Dobbertin.
53. von Oldenburg auf Glave.
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zu Grabow: 54. Crull, Amtmann.
55. Krüger, Amtsmitarbeiter, Advocat.
56. Löwenthal Dr.
57. Matthesius, Pastor.
58. von Pressentin, Amtsmitarbeiter.
59. Römer, Rector.
60. Rüst Dr., Amtsarzt.
bei Grabow: 61. Tapp, Pastor zu Neese.
62. Christmann, Candidat zu Neese.
zu Grevismühlen: 63. Martens, Pastor.
bei Grevismühlen: 64. Eckermann auf Johannsdorf.
65. von Müller auf Rankendorf.
66. Rettich auf Rosenhagen.
67. von Paepke auf Lütgenhof, Justizrath.
zu Güstrow: 68. von Bülow, Justizrath.
69. Diederichs, Advocat.
70. Krull, Advocat.
71. Mencke, Canzleirath.
72. Reuter, Oberlehrer.
73. Scheel, Stadtbuchhalter.
74. Trotsche, Stadtsecretair.
75. Türck, Pastor.
76. Viereck, Senator.
77. Volger Dr.
bei Güstrow: 78. Von Bassewitz auf Dersentin.
79. von Blücher auf Lüdershagen.
80. von Buch auf Zapkendorf.
81. Engel auf Charlottenthal.
82. Graf von der Osten=Sacken auf Marienhof.
bei Hagenow: 83. Bruger Dr., Pastor zu Warsow.
bei Krakow: 84. von Jasmund auf Dobbin.
bei Kröpelin: 85. Vortisch, Pastor zu Satow.
zu Lage: 86. Kues Dr.
87. Lüders, Bürgermeister.
bei Lage: 88. Graf von Bassewitz auf Prebberede.
89. von Lowtzow auf Rensow.
zu Lübz: 90. Drechsler, Geheimer=Amtsrath.
91. Gädcke, Stadtsecretair, Advocat.
92. Schlaaff jun., Amts=Registrator.
bei Lübz: 93. von Behr=Negendanck auf Passow.
94. Hoffschläger auf Weisin.
zu Ludwigslust: 95. Brückner Dr., Ober=Medicinalrath.
96. Gerdeß, Rector.
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zu Ludwigslust: 97. Ratich, Amtshauptmann.
98. Salfeld, Pastor.
99. von Schmidt, Geheimer=Legationsrath.
100. Sellin, Pastor.
bei Ludwigslust: 101. Erfurth, Pastor zu Picher.
102. Grimm, Pastor zu Gr. Laasch.
103. Willebrandt, Candidat zu Jasnitz.
bei Malchin: 164. Graf von Bassewitz auf Bristow.
105. Graf von Hahn auf Basedow, Erblandmarschall.
106. Baron von Maltzahn auf Rothenmoor, Landrath.
107. Walter, Pastor zu Bülow.
zu Malchow: 108. von Borck auf Möllenbeck, Kammerherr, Klosterhauptmann.
109. Engel, Küchenmeister.
110. Meyer, Bürgermeister.
bei Malchow: 111. Graf von Blücher auf Göhren.
112. Kollmann auf Grüssow, Domänenrath.
zu Mirow: 113. Giesebrecht, Präpositus.
114. von Jagow, Kammerherr.
zu Neubrandenburg: 115. Behm, Advocat.
116. Boll, Pastor.
117. Brückner Dr., Rath.
118. Friese Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
119. Frodien, Advocat.
120. Hahn, Senator und Camerarius.
121. Hahn, Advocat. 122. Kirchstein Dr., Rath.
123. Löper Dr.
124. Müller Dr., Hofrath, Stadtrichter.
125. Nicolai, Syndicus.
126. Oesten, Advocat und Landsyndicus.
127. Roggenbau, Senator.
128. Siemssen, Rathssecretair.
bei Neubrandenburg: 129. von Berg aus Neuenkirchen.
130. von Dewitz aus Kölpin.
131. von Engel aus Breesen, Kammerherr.
132. von Klinggräff auf Chemnitz.
133. von Koch auf Trollenhagen.
134. Sponholz, Pastor zu Rülow.
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bei Neubuckow: 135. Löper, Pastor zu Mulsow.
136. von Oertzen auf Roggow.
137. Priester, Pastor zu Westenbrügge.
bei Neukalden: 138. von Blücher auf Teschow, Landrath.
zu Neustadt: 139. von Bülow, Landdrost.
bei Neustadt: 140. Schneider, Pastor zu Herzfeld.
zu Neustrelitz: 141. Bahlcke, Hofrath.
142. Bergfeld, Professor.
143. von Bernstorff, Regierungsrath.
144. von Bülow, Lieutenant.
145. Gentzen, Bibliothekar.
146. von Graevenitz, Geheimer=Kammerrath.
147. Görner, Hoftheater=Director.
148. Jahn auf Langhagen.
149. von Kamptz, Oberhofmeister.
150. Lingnau, Hofpostdirector.
151. Nauwerck, Hofrath.
152. von Oertzen, Kammerherr.
153. Schröder, Rector der Mädchenschule.
154. von Schultz, Geheimer=Justizrath.
155. von Voß, Jägermeister.
156. Weber, Geheimer=Justizrath.
157. von Wenckstern, Oberstlieutenant.
158. Wulffleff, Consistorialrath.
bei Neustrelitz: 159. Kannengießer, Förster zu Glambeck.
zu Parchim: 160. Flörke, Superintendent.
161. Flörke, Bürgermeister.
162. Koß Dr., Bürgermeister.
163. Langfeld, Gerichtsrath.
164. Niemann, Pastor.
165. Schumacher, Apotheker.
166. Zehlicke Dr., Director des Gymnasiums.
bei Parchim: 167. von Quitzow auf Severin.
zu Penzlin: 168. Eberhard, Präpositus.
169. Baron von Maltzahn, Erblandmarschall.
170. Müller, Bürgermeister.
171. Napp, Rector.
bei Penzlin: 172. Doblow, Pastor zu Gr. Vielen.
173. Eberhard, Pastor zu Gr. Lukow.
174. Flügge auf Gr. Helle.
175. von Gundlach auf Mollenstorf.
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bei Penzlin: 176. von Gundlach auf Möllenhagen, Rittmeister.
177. von Gundlach auf Rumpshagen.
178. Jahn auf Kl. Vielen.
179. Baron von Maltzahn auf Peutsch.
180. Baron von Maltzahn auf Mallin.
181. Baron von Maltzahn auf Alt=Rehse.
182. Nahmmacher, Pastor zu Peccatel.
zu Plau: 183. Nevermann Dr.
bei Plau: 184. von Bülow zu Kuppentin.
185. von Cleve auf Karow.
186. Kortüm, Erbpächter zu Klebe.
187. Ritter, Pastor zu Vietlübbe.
188. Zander, Pastor zu Barkow.
zu Ratzeburg: 189. von Bülow auf Gorow, Landrath.
190. Gentzken M., Consistorialrath.
191. von Wickede, Forstjunker.
192. Zander Dr., Professor.
bei Ratzeburg: 193. Arndt, Pastor zu Schlagsdorf.
zu Rehna: 194. Daniel, Bürgermeister.
195. Demmler, Senator.
196. Fromm, Präpositus.
bei Rehna: 197. Masch, Pastor zu Demern.
198. Monich, Pastor zu Lübsee.
zu Ribnitz: 199. zurNedden, Amtsverwalter.
bei Ribnitz: 200. von Mühlenfels zu Neuhof.
zu Röbel: 201. Engel, Bürgermeister, Hofrath.
bei Röbel: 202. Graf von Blücher auf Finken.
203. von Ferber auf Melz.
204. von Gundlach auf Hinrichsberg.
205. von Storch auf Wildkuhl.
zu Rostock: 206. Ackermann, Oberappellationsrath.
207. Bachmann Dr., Professor und Director des Gymnasiums.
208. von Bassewitz, Oberappellationsrath.
209. Beselin, Advocat.
210. Crull Dr., Hofrath.
211. Crumbiegel Dr., Senator.
212. Diemer Dr., Consistorialrath, Professor.
213. Ditmar Dr., Geheimer =Justizrath und ritterschaftl. Syndicus.
214. von Glöden, Privatdocent.
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zu Rostock: 215. Baron von Nettelbladt, Bibliothekar.
216. von Oertzen Dr., Oberappellationsgerichts=Präsident, Excellenz.
217. G. W. Pogge, Rentier.
218. Reder Dr.
219. Siemssen Dr.
220. Spitta Dr., Professor, Ober=Medi= cinalrath.
221. Tiedemann, Besitzer der Hof=Steindruckerei.
222. Viereck, Oberappellationsgerichts=Vice=Präsident.
223. von Wickede, Landes=Steuerdirector.
bei Rostock: 224. von Brocken auf Hohen=Luckow, Domänenrath.
225. von Hafften zu Hohen=Schwarfs.
226. Graf von Rittberg auf Beselin.
zu Schönberg: 227. Bicker, Buchdrucker.
228. Karsten Dr., Gerichtsrath.
229. Kindler, Advocat.
zu Schwaan: 230. Ahrens, Gerichtsrath.
231. von Schoepffer, Amts=Auditor.
zu Schwerin: 232. Ahrens, Landrentmeister.
233. Assur, Privatgelehrter.
234. Bartels Dr.
235. Bartning, Hofrath.
236. Bartsch, Pastor.
237. von Bassewitz, Regierungsrath.
238. von Bassewitz, Amtsmitarbeiter.
239. Beyer Dr., Archiv=Secretär.
240. Boccius, Canzleirath.
241. von Boddien, Kammerherr, Oberstallmeister.
242. Bouchholtz, Geheimer=Hofrath.
243. Bouchholt, Regierungssecretär.
244. von Bülow, Hausmarschall.
245. von Bülow, Kammerjunker und Amtsauditor.
246. Demmler, Hofbaurath.
247. von Elderhorst, General=Major.
248. Faull, Geheimer=Canzleirath.
249. Graf von Finckenstein, Kammerherr, zur Zeit in Genf.
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zu Schwerin: 250. Fischer, Maler.
251. Frese Dr., Brigadearzt und Hofrath.
252. Gillmeister, Maler.
253. Glöckler, Archiv=Registrator.
254. Grimm, Kriegsrath.
255. Groth, Archivar.
256. Hartmann, Hofrath.
257. Holm, Hofrath.
258. Jeppe, Kammer=Registrator.
259. Juhr, Senator.
260. Karsten Dr., Regierungsrath.
261. Kaysel, Justizrath.
262. Kliefoth Dr., Superintendent.
263. Knaudt Dr., Regierungsrath.
264. Lenthe, Hofmaler.
265. von Levetzow, Minister und Kammerpräsident, Excellenz.
266. Lisch, Archivar und Regierungs=Bibliothekar.
267. Lorenz, Candidat.
268. von der Lühe, Adjutant.
269. von Lützow, Minister und Geheimerathspräsident, Excellenz.
270. von Lützow, Schloßhauptmann.
271. von Lowtzow, Lieutenant.
272. Mantius, Commerzienrath.
273. von Maydell, Canzlei=Vicedirector.
274. Baron von Meerheimb, Kammerdirector.
275. Meier, Lehrer.
276. Meyer, Schulrath.
277. Müller, Geheimer=Canzleirath, Regierungs= und Lehnsfiscal.
278. zurNedden, Regierungssecretär.
279. Nübell, Münzrath.
280. von Nusbaum, Major.
281. von Oertzen, Regierungsdirector.
282. Peters, Hofcopiist.
283. Pohle, Advocat, Senator.
284. Prosch Dr., Regierungsrath.
285. Prosch Dr., Cabinetsrath.
286. Reitz, Prorector.
287. Ringwicht, Advocat.
288. Baron von Rodde auf Zibühl.
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zu Schwerin: 289. Rüge, Bauconducteur.
290. Schmidt, Postsecretär.
291. Schmidt Dr., Justizrath.
292. Schröder, Amtsverwalter.
293. Schröder Dr., Pastor.
294. Schnitze, Steuerrath.
295. Schumacher, Hofmaler.
296. Schweden, Advocat.
297. Schwerdtfeger, Advocat.
298. Seebohm Dr. med.
299. Baron von Stenglin, Lieutenant.
300. Wachenhusen, Bauconducteur.
301. Walter, Oberhofprediger.
302. Wedemeier Dr. phil.
303. Weir, Wegebaumeister.
304. Wendt, Hofrath.
305. Wex Dr., Director des Gymnasiums.
306. von Wickede, Forstrath.
307. Wünsch, Oberbaurath.
308. von Zülow, Major und Flügel=Adjutant.
bei Schwerin: 309. von Böhl auf Cramonshagen.
310. Flemming Dr., Ober=Medicinalrath, zu Sachsenberg.
311. von Schack auf Brüsewitz, Geheimerath.
312. Schubart, Pensionair zu Gallentin.
313. von Schuckmann auf Gottesgabe.
zu Stavenhagen: 314. Jenning Dr., Advocat.
bei Stavenhagen: 315. von Blücher auf Rosenow, Rittmeister.
316. von Heyden auf Bredenfelde.
317. von der Lancken auf Galenbeck, Kammerherr.
318. Nahmmacher, Pastor zu Kastorf.
319. von Oertzen auf Kittendorf.
zu Sternberg: 320. Kleiminger, Consistorialrath und Superintendent.
bei Sternberg: 321. von Barner auf Kl. Görnow.
zu Sülz: 322. Koch, Geheimer=Amtsrath.
bei Sülz: 323. Freiherr von Bülow auf Emekendorf.
324. von Kardorff auf Böhlendorf, Major und Kammerherr.
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bei Sülz: 325. von der Lühe auf Redderstorf.
bei Tessin: 326. Karsten, Präpositus zu Vilz.
327. von Koß aus Vilz.
328. von der Lühe auf Gnewitz.
329. von Oertzen auf Woltow.
330. von Plüskow auf Kowalz.
331. von Schack auf Nustrow.
zu Teterow: 332. Burmeister, Präpositus.
bei Teterow: 333. Graf von Bassewitz=Schlitz auf Burg=Schlitz.
334. v. Blücher auf Suckow, Landrath.
335. von Heise=Rothenburg auf Vollrathsruhe.
336. von Heise=Rothenburg jun. zu Vollrathsruhe.
337. Jordan auf Grambzow, Domänenrath.
338. von Lowtzow auf Klaber.
339. Baron von Maltzahn auf Gr. Lukow.
340. Baron von Maltzahn auf Kl. Lukow.
341. Baron von Möller=Lilienstern auf Carlsdorf.
342. Pogge auf Roggow.
zu Waren: 343. Müller, Lehrer.
344. Pries, Bürgermeister.
345. Schmidt, Bürgermeister, Hofrath.
346. Sprengel Dr. juris.
bei Waren: 347. von Behr=Negendanck auf Torgelow.
348. Brückner, Präpositus zu Gr. Gievitz.
349. Conradi, Pfarrvicar zu Ankershagen.
350. von Frisch auf Klocksin.
351. von Oertzen auf Sophienhof, Kammerherr.
352. Graf von Voß auf Gr. Gievitz.
zu Warin: 353. Bartsch Dr., Kreisphysicus.
354. Baron v. Maltzahn, Amts=Auditor.
bei Warin: 355. Pauly, Pensionär zu Kl. Warin.
356. von Bassewitz, Kammer= und Jagdjunker zu Tarzow.
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zu Wismar: 357. Crain Dr., Professor, Direktor des Gymnasiums.
358. Crull, Kaufmann, königl. niederländischer Consul.
359. Frege Dr., Lehrer am Gymnasium.
360. Haupt, Lehrer am Gymnasium.
361. von Lützow auf Eickhof, Erblandmarschall.
362. Thormann, Bauconducteur.
bei Wismar: 363. Albrandt, Pastor zu Lübow.
364. Baron von Biel auf Zierow.
365. Heyden, Pastor zu Beidendorf.
366. Koch auf Dreveskirchen.
367. Lampert, Pastor zu Dreveskirchen.
368. von Stralendorf auf Gamehl.
zu Wittenburg: 369. von Flotow, Amtsverwalter.
370. von Rantzau, Oberforstmeister.
bei Wittenburg: 371. von Grävenitz auf Zühr, Major.
372. Kehrhahn, Pastor zu Döbbersen.
373. Krüger, Pastor zu Gammelin.
374. von Lützow auf Tessin.
375. von Schack auf Körchow.
zu Zarrentin: 376. Grammann, Pastor.
377. von Röder, Domänenrath.
bei Zarrentin: 378. von Lehsten zu Testorf, Kammer= und Jagdjunker.
B. Außerhalb Meklenburg.
in der Mark Brandenburg: 379. von Levetzow, Domherr, auf Gr. Markow, wohnhaft zu Glöden.
380. Schadow Dr., Director, zu Berlin.
381. Graf von Zieten, Landrath, Erbherr auf Wustrau.
zu Hamburg: 382. Benecke.
383. Krüger, Postsecretär.
384. von Lehsten, Drost.
385. Weber, Commerzienrath.
im Hannöverschen: 386. Freytag, Pastor zu Gartow.
387. von dem Knesebeck, Geheimer Justizrath, zu Göttingen.
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in Pommern: 388. J. von Bohlen, Lieutenant zu Stralsund.
389. Graf von Krassow, Landrath, zu Franzburg.
in Sachsen: 390. Sabinin M., Hofpropst, zu Weimar.
C. Im Auslande.
in Rußland: 391. Rußwurm, Ober=Inspector zu Reval.
Zusammenstellung.
I. Protectoren 2
II. Hohe Beförderer 8
III. Ehrenmitglieder 5
IV. Correspondirende Vereine 38
V. Correspondirende Mitglieder 56
VI. Ordentliche Mitglieder 391

Beil. B.

Extract

aus der Rechnung der Vereins=Casse vom 1. Julius 1846 bis zum 1. Julius 1847.
aus der Rechnung der Vereins=Casse
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aus der Rechnung der Vereins=Casse
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Beil. C.

Verzeichniß
der in dem Zeitraum von Ostern 1846 bis dahin 1847 für die Vereins=Sammlung erworbenen Alterthümer.
I. Alterthümer aus der vorchristlichen Zeit.
A. Aus der Zeit des Urvolkes.

Reste eines unverbrannten menschlichen Gerippes, eine Streitaxt aus Hirschhorn, zwei halbmondförmig ausgeschliffene Eberhauer mit scharfer Schneide und einige andere Thierzähne, aus einem Begräbniß am Weinberge bei Plau. (S. 400.)

B. Aus der Zeit der Hünengräber.
I. aus regelmäßig aufgedeckten Gräbern.

1) Aus dem Grabe bei Alt=Pokrent: 3 Feuerstein=Keile. (S. 403.)

2) Aus dem Grabe bei Blengow: 1 Keil aus Feuerstein.

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II. Einzeln gefundene Altertümer.

3 Streitäxte aus Hornblende, von Hagenow, Boizenburg und Deven bei Waren.

2 Keile aus Feuerstein von Viecheln und Miekenhagen.

1 Keil aus Grünstein von Satow. (S. 406.)

1 sichelförmiges Messer aus Feuerstein von Brunshaupten. (S. 406.)

2 Schmalmeißel aus Feuerstein von Garvensdorf und Brunshaupten. (S. 406.)

18 spanförmige Messer aus Feuerstein von Dargun und Satow. (S. 406.)

2 Dolche aus Feuerstein von Boizenburg und Alt=Schwerin.

1 Quetschmühle von Doberan.

2 Scheiben aus rothem Sandstein, die eine, kleinere, durchbohrt, von Satow und Wendelstorf. (S. 406).

1 durchbohrter Knopf aus Sandstein von Boizenburg.

12 Spindelsteine von Satow, Miekenhagen, Radegast u. a. O.

3 Klopf= oder Knacksteine von Basdorf und Satow. (S. 404 und 406.)

1 Urnenscherbe von Katelbogen. (S. 403.)

C. Aus der Zeit der Kegelgräber.
I. aus regelmäßig aufgedeckten Gräbern.

1) Aus zwei Gräbern zu Alt=Sammit: 2 Schwerter nebst einem Schwertgehenk und Bruchstücken von Holz, Leder und Bernsteinperlen von einem Schwertgriff, 1 Diadem, 1 Halsring, 1 Paar Handbergen, 1 Heftel und 1 Stabbeschlag, alles aus Bronze mit edlem Roste, so wie 1 Spindelstein aus Sandstein. (S. 407 ff.)

2) Aus einem Grabe zu Mallin bei Penzlin: 2 spiralcylindrisch gewundene Armringe aus Bronze und 1 kleine Urne aus Thon. (S. 413.)

3) Aus einem Grabe zu Damerow: 1 Messer, 1 Heftel und 1 Fingerring aus Bronze, mit mehreren Urnenscherben. (S. 409 ff.)

4) Aus einem Grabe bei Alt=Schwerin: 1 Messer, 1 Hütchen und 1 Nähnadel aus Bronze. (S. 413.)

5) Aus einem Grabe bei Kittendorf: 2 Bruchstücke eines Beschlages aus Bronze mit Verzierungen von Silber, 1 Messer aus Bronze und 1 menschlicher Backenzahn. (Vielleicht römisch. S. 445.)

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II. Einzeln gefundene Altertümer 1 ).

1 Schwertklinge von Krakow. (S. 416.)

1 Framea von Gnoien.

l Messer von Krakow. (S. 416.)

2 Pinzetten von Krakow. (S. 416.)

1 Pfriemen von Alt=Schwerin. (S. 413.)

3 Heftel, 1 Heftelnadel und 1 Heftelbügel von Krakow und Basedow. (S. 416 u. 417.)

1 Doppelknopf einer Nadel von Krakow. (S. 416.)

2 Halsringe von Alt=Schwerin. (S. 413.)

1 Paar Handbergen von Güstrow,

1 Paar Armringe von Parchim.

1 Fingerring von Alt=Schwerin. (S. 413.)

1 Knopf von Sülz.

1 Hütchen von Alt=Schwerin. (S. 413.)

1 Beschlag von Alt=Schwerin. (S. 413.)

1 Kornquetsche aus Granit von Spornitz. (S. 419.)

2 kleine Gefäße von Thon, das eine gehenkelt, von Alt=Schwerin und Kittendorf. (S. 414.)

D. Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

Eine regelmäßige Aufdeckung von Gräbern dieser Periode hat in diesem Jahre nicht stattgefunden. An einzeln gefundenen Gegenständen, welche hieher zu gehören scheinen, ist dagegen folgendes erworben:

1 Heftel von Bronze von Lübow.

1 Mosaik=Glasperle von Sülz. (S. 441.)

14 Spindelsteine aus Thon von verschiedener Farbe, von Lübow, Satow, Garbensdorf, Miekenhagen, Radegast u. a. O. 1 Gefäß zum häuslichen Gebrauche aus Thon, von Gnoien. (S. 493.)

E. Römische Alterthümer aus Mecklenburg.

1 Urne aus gelber Siegelerde, von Stuer. (S. 447.)

Man vergleiche auch oben sub C 5.

F. Alterthümer fremder heidnischer Völker, außerhalb Mecklenburg gefunden.

1) Aus einem Grabe bei Lippiny in Polen, 12 Meilen hinter Warschau: 1 große Urne mit Deckschale, 1 kleine


1) Wo die Masse nicht angegeben ist, ist die gewöhnliche Bronze zu verstehen.
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Hängeurne aus Thon, und 3 spiral=cylindrische Fingerringe aus Bronze. (S. 442.)

2) Aus Poseritz auf Rügen: 1 Carneol=Perle.

II. Aus dem Mittelalter.

1 eisernes Schwert, von Allersdorf.

2 eiserne Beile und 1 Lanzenspitze, von Malchow.

1 steinerne Kugel, von Plau.

1 gläserne Reliquien=Urne mit dem Siegel des Bischofs Ulrich von Ratzeburg, aus der Kirche zu Wittenburg (S. 448.)

2 Kelchtücher aus der Ribnitzer Stadtkirche. (S. 448.)


7 Glasgemälde aus dem 17. und 18. Jahrhundert, von Rostock.

1 messingner Siegelstempel, von Gnoien.

1 Gußform für Knöpfe aus grauem Thonstein, von Satow.


1 kupferner Sporn, von Wismar.

1 kleines Hufeisen, von Retzow.

1 Hufeisen, 1 eiserne Hespe und 1 Haken vom Stuvendorfer Burgwall bei Vietlübbe.

1 kleiner Topf aus schwarzem, und 1 kleiner Krug aus weißem Thon.


Ferner folgende dem Auslande angehörige Gegenstände:

1 geschnitztes Hifthorn aus Büffelshorn von 1541, mit italienischer Inschrift. (S. 449.)

1 hölzerner, mit Silber beschlagener Becher.

1 eiserner Sporn von Horsens in Jütland.

1 russisches Betblech, oder Taschen=Altar.

W. G. Beyer.


Beil. D.

Bericht über die Münzsammlung.

Die Anzahl der dem Vereine zu seiner Sammlung zugekommenen Münzen betrug nach dem vorigjährigen Berichte (XI Seite 25) überhaupt 4848; in diesem Jahre sind 105 Stücke hinzugekommen, und so wurden ihm bisher 560 Hohlmünzen, 28 goldene, 3320 silberne, 867 kupferne zweiseitige Münzen und 178 Medaillen und Schaumünzen überwiesen.

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Eingetauscht ist in diesem Jahre nichts; angekauft sind, außer den beiden neuesten schwerinschen Münzen, ein beim Pflügen zu Lüttenmark gefundener Goldgulden des Erzbischofs Johann II. von Mainz (1397-1419) aus dem Hause Nassau, in Höchst geprägt (Ein von den in Köhler Duc.=Cabinet angegebenen verschiedenes Gepräge, denn es ist nicht der Bischof, sondern der heil. Johannes darauf vorgestellt, der einen Stab mit einem Kreuz hält, das den Anfang der Umschrift bildet. Die Rückseite hat den von Mainz und Nassau gespaltenen Schild.), und eine alte lüneburgische Münze (Appel IV, p. 1993).

Als Geschenke empfing die Sammlung 101 Stücke, vom Großherzogl. Kammer= und Forst=Collegium in Neustrelitz die neueste Landesmünze (4 ßl.=Stück) in 12 Exemplaren, von Sr. Excellenz dem Herrn Staatsminister von Lützow 2 Schaumünzen auf die englische Kornbill 1846, vom Herrn Archiv=Secretair Dr. Beyer die Denkmünze auf den Ober=Appellationsgerichtsrath Freiherrn von Nettelbladt 1 ). Der Herr Professor und Oberbibliothekar Dr. Schröder zu Upsala sandte die neuesten schwedischen Kupfermünzen, der Herr Erblandmarschall Graf von Hahn auf Basedow einen daselbst in den Fundamenten gefundenen Goldgulden der Stadt Lüneburg aus der Zeit von 1440-1452 (Köhler Duc.=Cabinet n. 2966). Herr Dr. Volger zu Güstrow, außer einem mansfeldischen Groschen von 1547 (Appel Repert. III, p. 571, n. 2012), einen Stralsunder Ducaten von 1638. Eine sehr seltne Münze dieser Stadt 2 ), die bei Marlow, dicht am Moor gefunden war, erhielt die Sammlung von Dr.


1) (Nachtrag zu X. p. 386.) Christian Carl Friedrich Wilhelm Freiherr von Nettelbladt, geboren am 15. Febr. 1779, ward 1800 Auditor, 1801 Canzleirath bei der Justizcanzlei in Rostock, 13. Aug. 1806 Justizrath und 4. Nov. 1807 Consistorialrath und Mitglied des Consistoriums. Am 19. März 1814 trat er als Assessor ins Hof= und Landgericht zu Güstrow, und wurde am 1. Oct. 1818 als Rath beim Oberappellationsgerichte installirt, am 12. Nov. 1819 ward er Doctor von der Academie Rostock. Er starb am 9. Juli 1843. (S. Abendblatt. 1844. Nr. 1336.)

HS. Blumenvignette CHRIST. CARL FR. WILH. FREIH. VON NETTELBLADT Blumenvignette GEB. D. XV FEBR. 1799. GEST. D. IX JUL. 1843. Das vorwärts gekehrte Brustbild mit dem Orden Carl XIII. um den Hals und einer Kette mit dem Winkelmaße um die Schultern. LOOS D. SCHILLING F.

RS. In einem Kranze von 12 fünfstrahligen Sternen:

DEM
UNVERGESSLICHEN
SEINE
DANKBAREN
BRÜDER.
2)

HS. Blumenvignette MO N e T A   . . .  SV N D e N SI. Eine herabhängende Flagge von 3 Lätzen, über der ein kleines Kreuz und an der rechten Seite ein Strahl.

RS. Blumenvignette D e VS : I N   n N OMI N e TVO. Ein Kreuz und in jedem Winkel desselben ein Strahl.

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Huen daselbst, und vom Herrn von Jasmund auf Dobbin einen Ducaten auf den Tod des Königs Gustav Adolf von Schweden von 1634 (Köhler Duc.=Cabinet p. 171, n. 503). Ferner wurden zum Theil sehr schätzbare Beiträge gegeben von den Herren Senator Demmler in Rehna, von Kardorf auf Remlin, Dr. Linsen in Dargun, Professor Dr. Crain in Wismar, Bürgermeister Daniel in Rehna. (Das sächsische Zweigroschenstück von 1709 mit dem angeblichen Blutigel, Kundmann T. IV. n. 51.), Kaufmann Knaudt in Boizenburg, Archivar Groth und Lisch und Schlossermeister Böhlckow in Schwerin, Pastor Vortisch zu Satow und Ritter zu Vietlübbe, Bürgermeister Nizze in Ribnitz, Obristlieutenant von Raven zu Rostock, Apotheker Block zu Krakow, Inspector Benecke zu Pampow. Der pommersche Verein sandte 2 alte rostocker Münzen.

Von dem Kloster Malchow wurde ein bei dem Damm daselbst gemachter Fund von seltenen Münzen, nämlich 10 große, meistentheils meisnische Silberbracteaten aus dem 13. Jahrhundert, 4 brandenburgische Pfennige aus derselben Zeit und 11 meklenburgische Bracteaten der Sammlung überwiesen, welche eine ausführliche Besprechung demnächst finden wird.

Demern, den 10. Juli 1847.

G. M. C. Masch.


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Beil. E.

Verzeichniß
der in dem Vereinsjahre 18 46/47 erworbenen Bücher,
wissenschaftlich geordnet.

I. Allgemeine und classische Alterthumskunde.

Nr.

  1. Janssen, De grieksche, romeinsche en etrurische Monumenten van het Museum van Oudheden te Leyden (O. Dro. und J. drittes und viertes Heft. - Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. E. v. Lasaulx, Ueber das Studium der griechischen und römischen Alterthümer. Vorgetragen am 87. Jahrestage der Akademie der Wissenschaften zu München. Das. 1846. 4. (Geschenk der Akademie.)

II. Münz= und Wappenkunde.

  1. Die Reichelsche Münzsammlung in St. Petersburg. Vierter Theil. Zweite Abtheilung (Münzen des preußischen Staats von B. Köhne) 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. Mittheilungen der numismatischen Gesellschaft in Berlin. Erstes Heft. Berlin 1846. 8.
  3. Dr. G. Friedländer, Die Belagerung preußischer Festungen aus Nothmünzen. Als Anhang: Die Himelfart Margrauenn Albrechts von Brandenburg von Hans Sachs. Mit 2 Kupfertafeln. Berlin 1846. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  4. Würtembergische Münz= und Medaillenkunde von Christian Binder, wail. k. würtemb. Hofrath. Ergänzt und herausgeg. von dem königl. statistisch=topogr. Bureau. Stuttgart 1846. Gr. 8. (Geschenk des vereinten stat.=topogr. Bureaus und des Vaterlands=Vereins zu Stuttgart.)
  5. Dr. Ed. Melly, Beiträge zur Siegelkunde des Mittelalters. Erster Theil. Wien 1846. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  6. J. T. Bagmihl, Pommersches Wappenbuch. Bd. III. Lief. 1-10. Stettin 1846. 47. gr. 8.

III. Sprachkunde.

  1. Schwedische Sprachlehre für Deutsche, von G. Sjöborg. Vierte Auflage. Stralsund 1838. 8.
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IV. Kunst= und Litteratur=Geschichte.

  1. Dr. H. Alt, Die Heiligen=Bilder, oder die bildende Kunst und die theologische Wissenschaft, in ihrem gegenseitigen Verhältniß historisch dargestellt. Berlin 1845. 8.
  2. K. Preusker, Die Stadtbibliothek in Großenhain (die erste vaterländische Bürger=Bibliothek) nach Gründung, Verwaltung und Besitzthum. Vierte Auflage. Großenhain 1847. (Geschenk des Hrn. Verf.)

V. Sammelwerke und allgemeine Geschichte.

  1. Eine Sammlung meist Homannscher und Güssefeldscher Landcharten, größten Theils aus den J. 1780-1804. Gr. Fol. und gebunden.
  2. Dav. Chytraei chronici Saxoniae et vicini orbis arctoi pars quarta. (1580-1593.) Gryphisw. 1593. 8. (Nr. 12 und 13 Geschenke des Hrn. Justizrath Schmidt hies.)
  3. 15. F. v. Biedenfeld, Ursprung, Aufleben etc. . sämmtlicher Mönchs= und Klosterfrauen=Orden im Orient und Occident. 2 Bde. Weimar 1837. 8.
  1. Dr. W. A. Schmidt, Allgemeine Zeitschrift für Geschichte. (Jahrg. III.) Sechster Band. Berlin 1846. 8.
  2. Dr. W. A. Schmidt, Allgemeine Zeitschrift für Geschichte. (Jahrg. IV.) Siebenter Band. Berlin 1847. 8.
  3. F. v. Raumer's Historisches Taschenbuch. Der neuen Folge achter Jahrgang. Leipzig 1847. 8. (Geschenk des Hrn. Regierungs=Directors v. Oertzen.)

VI. Slavische Länder.

  1. A. v. Witzleben, Die Geschichte Polens. Halberstadt 1831. 8.
  2. F. v. Wolanski's Briefe über slavische Alterthümer. Erste Sammlung mit 145 Abbildungen. Gnesen 1846. 4.

VII. Russische Ostseeländer.

  1. Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv=, Ehst= und Kurlands, herausgeg. von der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen. Dritter Band. Riga 1845. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. - 24. Dr. F. G. v. Bunge, Archiv für die Geschichte Liv=, Esth= und Curlands. Mit Unterstützung der esthländ. literar. Gesellschaft. Bd. III-V. Dorpat 1844- 1847. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
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  1. Verhandlungen der gelehrten esthnischen Gesellschaft zu Dorpat. Bd. I. Das. und Leipzig 1846. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

VIII. Schweden und Dänemark.

  1. Joach. Hertzberg, Superintendent zu Wismar, christl. Leichpredigt bey hochansehnl. Leichbestätigung des Hrn. Helm Wranglen, königl. schwedischen General=Majore, welcher den 15. Dec. 1647 in St. MarienKirchen zu Wismar beigesetzet worden. Rostock 1648. 4. (Geschenk des Hrn. Baron v. Nettelbladt zu Neustrelitz.)
  2. P. G. Thorsen, Beskrivelse ok Forklaring af den sondervissingske Runesten. Kopehavn 1839. 8.
  3. J. B. Sorterup, Kurze Uebersicht der heidnischen Alterthümer im Kopenhagener Museum für nordische Alterthümer. Kopenhagen 1846. 8.
  4. Program for det historisk Archaeologiske Archiv. (o. Z. u. Dro.) - (Nr. 27-29 Geschenke des Hrn. Adjuncten Sorterup zu Kopenhagen.)
  5. - 33. For Literatur og Kritik. Et Fjerding-aarsskrift utgivet af Fyens Stifts literaere Selskab. Redigiret af L. Helweg. Bd. I-IV. Odense 1843-1846. 8. (Geschenk des Hrn. Archivar Lisch.)

IX. Die Schweiz.

  1. 34. Dr. W. Wackernagel, Walther von Klingen, Stifter des Klingenthals und Minnesänger. Basel 1845. 4.
  2. Mittheilungen der Gesellschaft für vaterländische Alterthümer in Basel. Heft II & III. Daselbst 1844, 1845. 4. Mit 11 Tafeln Abbildungen. (Nr. 34 und 35 Geschenke der Gesellschaft.)
  3. Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft zu Zürich. Heft XI. Zürich 1846. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)

X. Die Niederlande.

  1. Janssen, de Bom van Jesse, eene Muurschilderii in de Buurkerk te Utrecht. Met eene Afbeelding. Utrecht 1846. 8.
  2. Janssen, Oudheidkundige Mededeelingen. IV. Met acht Platen. Te Leyden 1846. 8. (Nr. 37 und 38 Geschenke des Hrn. Verf.)
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XI. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Leibnizens Ermahnung an die Teutsche, ihren Verstand und Sprache besser zu üben. Herausgeg. von Dr. C. L. Grotefend. Hannover 1846. 8. (Geschenk des histor. Vereins für Niedersachsen.)
  2. Worsaae, Die nationale Alterthumskunde in Deutschland. Reisebemerkungen. Ans dem Dänischen. Kopenhagen 1846. 8.
  3. v. Aufseß, Sendschreiben an die erste allgemeine Versammlung deutscher Rechtsgelehrten, Geschichts= und Sprachforscher zu Frankfurt a. M. Nürnberg 1846. 8.

XII. Deutsche Landesgeschichte.

a) Baden und Würtemberg.

  1. K. Wilhelmi, Elfter Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit. Sinsheim 1846. 8. (Geschenk der Gesellschaft.
  2. - 48. Würtembergische Jahrbücher. Herausgegeben von dem statistisch=topographischen Bureau. Jahrg. 1839-1844. 6 Bde. Stuttgart 1840 ff.
  1. v. Janmann, Domdekan, Colonia Sumlocense. Rottenburg am Neckar unter den Römern. Mit Rücksicht auf das Zehentland und Germanien überhaupt. Mit 28 Litogr. Stuttgart 1840. Gr. 8. (Nr. 43 - 49 Geschenke des vereinigten statist. topogr. Bureaus und des Vaterlands=Vereins zu Stuttgart.)

b) Bayern.

  1. Abhandlungen der historischen Classe der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. Vierten Bandes dritte Abtheilung. München 1846. 4.
  2. Almanach der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, für das Jahr 1847. München. 8.
  3. Bülletin der königl. Akademie der Wissenschaften. Jahrg. 1846. Nr. 1-77. München. 4. (Nr. 50-52 Geschenke der königl. Akademie zu München.)
  4. - 55. a) Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte, herausgegeben von dem historischen Vereine von und für Oberbayern. Bd. VII. Heft 3. München 1846. 8. Bd. VIII. Heft 1 und 2. Daselbst 1847. 8.
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b) Achter Jahresbericht desselben Vereins. Für das Jahr 1845. W. o. (Geschenke des Vereins.)

  1. 57. a) Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Herausgeg. von v. Hagen. Des dritten Bandes zweites Heft. Bayreuth 1846. 8.
    b) Jahresbericht desselben Vereins für das Jahr 1845/46.
    Das. w. o. (Geschenk des Vereins.)
  1. Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Neunten Bandes erstes und zweites Heft. Würzburg 1846, 47. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Neunter Bericht über das Bestehen und Wirken des historischen Vereins in Bamberg. Das. 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)
  3. Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Zehnter Bd. Regensburg 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

c) Hessen und Mittelrhein.

  1. Zeitschrift des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer in Mainz. Ersten Bandes zweites Heft. Nebst 2 Kupfertafeln. Mainz 1646. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. D. P. Wigand, Wetzlarsche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer. Zweiter Band, drittes Heft. Halle 1845. (Geschenk des histor. Vereins zu Wetzlar.)
  3. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Bd. IV. Heft 3 und 4. Kassel 1846, 47. 8.
  4. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Zweites Supplement. Kassel 1847. 8.
  5. Periodische Blätter für die Mitglieder der beiden hessischen historischen Vereine. September 1846 und Jan. 1847. (Nr. 63-65 Geschenke des histor. Vereins zu Kassel.)

d) Sachsen und Thüringen.

  1. Dr. W. Adler, Die Grabhügel, Astrinen und Opferplätze der Heiden im Orlagau und in den schaurigen Thälern des Sorbitzbaches. Mit 40 Abbild. Saalfeld 1837. 8. (Geschenk des Hrn. Baron v. Nettelbladt zu Neustrelitz.)
  2. Beschreibung der Residenzstadt Altenburg und ihrer Umgegend. Altenburg 1841. 12.
  3. Mittheilungen der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg. Bd. II. Heft
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2 und 3. Altenburg 1847. 8. (Nr. 67. und 68. Geschenke der Gesellschaft.)

  1. 70. a) Einladungsschrift zur 14ten Jahresfeier des hennebergischen alterthumsforschenden Vereins zu Meiningen. Das. 1846. 4.
    b) Die Ahnherrinnen deutscher Regenten=Familien aus dem gräflichen Hause Henneberg, w. o. (Geschenke des Vereins.)
  1. Neue Mittheilungen aus dem Gebiete histor.=antiquar. Forschungen, herausgeg. von dem thüringisch=sächsischen Vereine. Bd. VII. Heft 4. Halle 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

e) Schlesien und die Lausitz.

  1. 72. Uebersicht der Arbeiten und Veränderungen der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur im J. 1845. Breslau 1846. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. Neues Lausitzisches Magazin, herausgeg. von der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften durch J. L. Haupt. 22ster, neuer Folge 9ter Band. Görlitz 1844. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

f) Brandenburg und Pommern.

  1. 75. Neunter und zehnter Jahresbericht des altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte und Industrie zu Salzwedel, herausgeg. von J. F. Danneil. Neuhaldensleben 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)
  1. Das wahre königliche Wort Friedrich Wilhelm III., dargestellt gegen die Verdrehungen des Doctors Johann Jacoby in Königsberg. Berlin 1845. 8. (Geschenk des Hrn. Baron A. v. Maltzan auf Peutsch.)
  2. Dr. G. Friedländer, Die Inschrift der königl. allgemeinen Kriegsschule (zu Berlin). Berlin 1845. 8. (Geschenk des Hrn. Verfassers.)
  3. Vnser von G. G. Barnims des Eltern vnnd Philipps, Geuettern, Hertzogen zu Stettin=Pommern etc. . Ausschreiben vnnd Verkündigung des Keyserl. Landfriedens, welcher gestalt derselbe in vnsern Fürstenthümern vnd Landen sol volzogen werden etc. . anno 1550. A. Stettin. 1569. 4.
  4. Unsere von G. G. Johannes Friedrichen vnd Ernst Ludewigen, Gebrüdere, Hertzogen zu Stettin, Pommern etc. . gemeine bawer= vnd Schäfer=Ordnung. Gedruckt zu Gryps=
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woldt durch Augustin Ferber. 1582. 4. (Nr. 78. und 79. Geschenke des Hrn. Baron v. Nettelbladt.

  1. J. H. v. Bohlen, Die Kaiserlichen auf Rügen 1627 bis 1630. Als Handschrift gedruckt. Stralsund 1846. 8. (Geschenke des Hrn. Verf.)
  2. Dr. E. Zober, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Stralsunder Verfassung (aus den Jahr. 1588, 1595 und 1618). Stralsund 1846. 4.
  3. Dr. E. Zober, Geschichtl. Nachrichten über die Ressource=Gesellschaft zu Stralsund. Das. 1846. 4. (Nr. 81. und 82. Geschenke des Hrn. Verf.)
  4. E. G. Fabricius, Stralsund in den Tagen des Rostocker Landfriedens (13ten Juni 1283). Stettin 1847. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. 85. a) Baltische Studien. Herausgeg. von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde. Jahrg. XII. Heft I. Stettin 1846. 8.
    b) Einundzwanzigster Jahresber. ders. Gesellschaft, w. o. (Geschenke der Gesellschaft.)
  1. Dr. E. Zober, Geordnetes Inhalts=Verzeichniß der baltischen Studien. Jahrg. I. bis XII. Stettin 1847. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

g) Niedersachsen, Hamburg, Lauenburg und Holstein.

  1. Saxonia Alberti Krantz. Coloniae impressa 1520. Fol. (Beigebunden die Vandalia desselb. Verfassers. - Geschenk des Hrn. Justizrath Schmidt zu Schwerin.)
  2. Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen. Neue Folge. Jahrg. 1846. Hannover 1846. 8.
  3. Urkundenbuch des histor. Vereins für Niedersachsen. Heft I. Urkunden der Bischöfe von Hildesheim. Hannover 1846. 8. (Nr. 88. und 89. Geschenke des Vereins.)
  4. Zeitschrift des Vereins für hamburg. Geschichte. Zweiten Bandes drittes Heft. Hamburg 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)
  5. Nordalbingische Studien. Neues Archiv der schleswig=holstein=lauenburg. Gesellschaft für vaterländische Geschichte. Dritten Bandes erstes Heft. Kiel 1846. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  6. 93. Joh. Adolfi's, gen. Neocorus, Chronik des Landes Dithmarschen. Aus der Urschrift herausgeg. von F. C. Dahlmann. 2 Bde. Kiel 1827. 8. (Geschenk des Hrn. Justizrath Schmidt.)
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h) Meklenburgika.

  1. Oratio in funere inclytae heroinae Elisabethae, Friderici I. Daniae regis filiae, - Ulrici I. ducis megapol. coniugis, habita Gustroniae 23. Novemb. 1586. a D. Chytraeo. Rostochii. 4.
  2. Fürstl. Thränen und Trauergedächtnüß der durchlaucht. hochgeborn. Fürstin und Frawen Eleonora Maria, verwittweten Herzogin zu Meklenburg, geb. Fürstin zu Anhalt, so den 26sten Septbr. 1657 zu Güstrow beigesetzet worden, von H. Schmettawen. Lignitz. 4. (Nr. 94. und 95. Geschenke des Hrn. Baron B. v. Maltzan zu Warin.)
  3. Prodromus oder Vortrab künftiger Widerlegung einer wider den Hz. Adolph Friedrich z. M. in der Vormundschafft=Sache ausgesprengten Schmähschrift etc. . 1641. 4.
  4. Rostochium literatum, exhibens literatorum, qui Rostochii a. 1698 et 1699 vixerunt vivuntque, syllabum. Rostochii (1700) 8 min. (Nr. 96. und 97. Geschenke des Hrn. Justizrath Schmidt.)
  5. Ludw. Barclai, Archidiaconus zu Rostock, Klagstimm über den unheilbaren Schaden Babels, - zum unsterbl. Nachruhm der Ampts=Trew des am 13ten Sept. entschlaffenen hochverdienten Superintendens Henricus Müller etc. . Rostock 1675. 4. Nebst noch 3 beigebundenen kleinen Schriften desselben Gegenst. (Geschenk des Hrn. Baron v. Nettelbladt.)
  6. Der neueren Historie des hochfürstl. Hauses zu Meklenburg, das ist: des meklenburg. Chronici erstes Buch (von Joh. Val. Stever). Rostock 1739. 4. (Geschenk des Hrn. Justizrath Schmidt.)
  7. Ausführliche Betrachtungen über verschiedene Stücke der Gemeinschafts= und Contributions=Verfassung, derer drey Crayse der Herzogthümer Meklenburg. Gedruckt im J. 1751. Fol. (Geschenk des Hrn. Landrentmeisters Ahrens hies.)
  8. Betrachtungen über die meklenb. Ober=Appellations=Gerichts=Ordnung. Güstrow. (1818.) 8.
  9. Neue Verfassung der Vorderstadt Neubrandenburg. Nebst einem Anhang. Stettin 1832. 8. (Nr. 101. und 102. Geschenke des Hrn. Archiv=Secretairs Dr. Beyer.)
  10. 104. Gelehrte und gemeinnützige Beiträge aus allen Theilen der Wissenschaften. Redig, vom Prof. F. Kaemmerer. Erster und zweiter Jahrg. Rostock 1840. 41. 8. (Geschenk des Hrn. Justizrath Schmidt.)
  1. Dr. Behrend, Die Juden im Großherzogthume Meklen=
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burg=Schwerin und ihre Aussicht auf bürgerliche Gleichstellung. Schwerin 1843. 8. (Geschenk des Hrn. Baron A. v. Maltzan auf Peutsch.)

  1. K. Goß, Pastor zu Brenz, Geschichte von Ludwigslust. (Ludwigsluster Blätter der Jahrg. 1845. 1846.) 4.
  2. Geschichte des Landes Stargard von F. Boll. Mit Urkunden und Regesten. Erster Theil. Neustrelitz 1846. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. David Assur, Neue meklenburgische Volksbibliothek. Jahrg. I. Heft 1., 2., 3. Schwerin 1847. 8. (Geschenk des Hrn. Herausgeb.)

A. F. W. Gloeckler.

Vignette

 


Gedruckt in der Hofbuchdruckerei in Schwerin

.
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XII. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 6. October 1846.

Vignette

I n dem abgelaufenen Quartale ist nur der Herr Pastor Zander zu Roggendorf bei Gadebusch dem Vereine als ordentliches Mitglied beigetreten, wogegen derselbe auch nur ein Mitglied, den Bürgermeister Hofrath Vaigt zu Wittenburg, durch den Tod verloren hat.

Zum correspondirenden Mitgliede ist in der letzten Generalversammlung ernannt: Herr Chmel, k. k. Rath und Geheimer Haus- und Hof-Archivar zu Wien.

Unter den Beamten des Vereins hatte der bisherige zweite Secretair, Herr Director Wex, welcher in der letzten Generalversammlung abwesend war, dem Präsidio angezeigt, dass seine Amtsgeschäfte ihm die fernere Verwaltung des Secretariats nicht gestatteten, weshalb der Ausschuss bedauerlich genöthigt war, in der gestrigen Quartalversammlung zu einer neuen interimistischen Wahl zu schreiten. Diese fiel auf den Unterzeichneten, wogegen Herr Director Wex auf den Wunsch der Versammlung sich bereit erklärte, dessen Stelle als Repräsentant des Vereins zu vertreten.

Für die Bibliothek wurde erworben:

1) Dr. W. A. Schmidt, Allgemeine Zeitschrift für Geschichte (Jahrg. III.) Sechster Bandes erstes und zweites Heft. Berlin. 1846. 8.

2) a. Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte, herausgegeben von dem historischen Verein von und für Oberbayern. Bd. VII. Heft 3. München. 1846. 8.
b. Achter Jahresbericht desselben Vereins. Für das Jahr 1845. w. o. (Geschenk des Vereins.)

3) Neunter Bericht über das Bestehen und Wirken des histor. Vereins in Bamberg. Daselbst 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

4) Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Bd. IV. Heft 3. Kassel. 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

5) Neue Mittheilungen aus dem Gebiete histor.-antiquar. Forschungen, herausgegeben von dem thüringisch-sächsischen Vereine. Bd. VII. Heft 4. Halle 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

6) Neunter Jahresbericht des altmärk. Vereins für vaterländ. Geschichte und Industrie zu Salzwedel, herausgeg. von J. F. Danneil. Neuhaldensleben. 1846. 8. (Geschenk des Vereins)

7) J. H. v. Bohlen, Die Kaiserlichen auf Rügen 1627-1630. Als Handschrift gedruckt. Stralsund. 1846. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

8) T. v. Wolanski's Briefe über slavische Alterthümer. Erste Sammlung mit 145 Abbildungen. Gnesen. 1846.

9) a. Dr. W. Wackernagel, Walther v. Klingen, Stifter des Klingenthals und Minnesänger. Basel. 1845. 4.
b. Mittheilungen der Gesellschaft für vaterländ. Alterthümer in Basel. Heft II und III. Daselbst 1844. 1845. Mit 11 Tafeln Abbildungen (Geschenke der Gesellschaft.)

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10) Ausführl. Betrachtungen über verschiedene Stücke der Gemeinschafts- und Coutributions-Verfassung derer drey Crayse der Herzogthümer Meklenburg. Gedruckt im J. 1751. Fol. (Geschenk des Hrn. Landrentmeister Ahrens hieselbst.)

Zur Alterthümer-Sammlung kam:

I. aus vorchristlicher Zeit:

1) aus der Zeit des Urvolkes:

der Inhalt eines bei Plau am Weinberge gefundenen Begräbnisses, nämlich Reste eines unverbrannten menschlichen Gerippes, jedoch nur der leider zerschlagene Schädel, eine Streitaxt aus Hirschhorn, zwei halbmondförmig ausgeschnitzte Eberhauer und einige andere Thierzähne, geschenkt von der Frau Baumeisterin Mühlenpfort zu Plau.

2) Aus der Zeit der Hünengräber:

der Inhalt eines zu Alt-Pokrent aufgedeckten Hünengrabes, bestehend aus 3 Feuersteinkeilen, geschenkt von dem Herrn Landdrosten v. Wrisberg zu Gadebusch; 1 Streitaxt aus Hornblende, gefunden in dem Bache der Klüsser Mühle hei Hagenow, geschenkt von dem Herrn Kahle zu Stuer; 1 Keil aus Feuerstein, gefunden zu Viecheln bei Gnoien, geschenkt von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoien, 2 spanförmige Messer aus Feuerstein, gefunden bei dem Schlosse zu Dargun, geschenkt von dem Herrn Dr. Linsen zu Dargun; 1 durchbohrter Knopf aus Sandstein, gefunden im Amte Boizenburg, geschenkt von dem Herrn Sanitätsrath Dr. Richter zu Boizenburg; 1 Streitaxt aus Hornblende und 1 Dolch aus Feuerstein, erworben aus dem Nachlasse des wail. Präpositus Crull zu Boizenburg; 1 Quetschmühle, gefunden auf dem Felde bei Doberan, geschenkt von dem Herrn Präpositus Crull zu Doberan; 1 Keil aus Feuerstein, gefunden in einem Hünengrabe zu Blengow, geschenkt von dem Herrn Dr. Beste auf Blengow und Rastow zu Schwerin.

3) aus der Zeit der Kegelgräber:

der Inhalt eines zu Alt-Sammit bei Krakow abgetragenen Kegelgrabes, nämlich 1 Paar Handbergen, 1 Schwert, 1 Schwertgehenk, 1 Heftel, 1 Halsring, 1 Diadem, 1 Stabbeschlag, alles aus Bronze mit edlem Rost, und Holz, Leder und Bernsteinperlen von dem Schwertgriffe, und der Inhalt eines zweiten Grabes, bestehend aus 1 Schwerte aus Bronze, so wie 1 Spindelstein ans Sandstein, geschenkt von dem Herrn Pälz zu Alt-Sammit; der Inhalt eines zu Mallin hei Penzlin aufgedeckten Kegelgrabes, nämlich 1 kleine Urne aus Thon und 2 spiralcylinderisch gewundene Armringe aus Bronze, geschenkt von dem Reichsfreiherrn v. Maltzan auf Mallin; 1 Paar Handbergen ohne Rost, vollständig erhalten, gefunden im Moor hei Güstrow, geschenkt von dem Herrn Bau-Conducteur Reuter zu Güstrow; 1 Framea aus Bronze, gefunden bei Gnoien, geschenkt von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin bei Gnoien; 1 Knopf aus Bronze, gefunden bei Sülz im Moor, geschenkt von dem Herrn Geh. Amtsrath Koch zu Sülz, 1 Paar Armringe aus Bronze, gefunden bei Parchim, geschenkt von dem Herrn Archiv-Secretair Dr. Beyer zu Schwerin.

4) aus der Zeit der Wendengräber:

1 Heftel aus Bronze und 2 Spindelsteine, gefunden im Torfmoore zu Lübow, geschenkt von dem Herrn Pastor Ahlbrandt zu Lübow.

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5) römische Alterthümer:

1 Urne aus gelber Siegelerde, aus dem Nachlasse des wail. Pastors Delbrügk zu Stuer, nach Katalogen der Sammlungen desselben in der Gegend von Stuer gefunden, geschenkt von dem Herrn Geh. Justizrath Dr. Ditmar zu Rostock.

6) vorchristliche Alterthümer gleichgebildeter europäischer Völker:

der Inhalt eines zu Lippiny in Polen, 12 Meilen hinter Warschau, aufgedeckten heidnischen Grabes, nämlich 1 grosse Urne, 1 Deckschale, 1 kleine Hängeurne und 3 spiralcylindrische Fingerringe aus Bronze, alles den meklenburgischen Grabalterthümern gleich, geschenkt von Sr. Excellenz dem Reichsfreiherrn v. Maltzan auf Duchnow etc., durch Vermittelung des Reichsfreiherrn A. v. Maltzan auf Peutsch.

II. aus dem Mittelalter:

1 gläserne Reliquienurne aus dem Altare der Kirche zu Wittenburg, mit dem Siegel des Bischofs Ulrich von Ratzeburg (1257-1284), eingesandt von dem Herrn Pastor Danneel zu Wittenburg, 1 eisernes Schwert, gefunden im Recknitz-Moor bei Allersdorf, geschenkt von dem Herrn Dr. Huen zu Marlow; 2 Beile und 1 Lanzenspitze aus Eisen, gefunden zu Kloster Malchow, eingesandt von dem Herrn Klosterhauptmann v. B orck zu Malchow, 1 Sporn aus Kupfer, geschenkt von dem Herrn Apotheker Framm zu Wismar; 1 kleines Hufeisen aus Eisen, gefunden zu Retzow bei Plau, geschenkt von dem Herrn Eigenthümer Meyer zu Retzow; 1 kleiner Topf aus schwarzem Thon und 1 kleiner Krug aus weissem Thon, erworben aus dem Nachlasse des wail. Präpositus Crull zu Boizenburg; 2 Kelchtücher aus der katholischen Zeit aus der Stadtkirche zu Ribnitz, eingesandt von dem Herrn Bürgermeister Dr. Nizze zu Ribnitz; 1 geschnitztes Hifthorn aus Büffelhorn vom J. 1541, mit einer italienischen Inschrift, und 1 hölzerner, mit Silber beschlagener Becher, aus dem Nachlasse des wail. Präpositus Crull zu Boizenburg erworben; 7 Glasgemälde aus dem 17. und 18. Jahrh., geschenkt von dem Herrn Hofglaser Beckmann zu Doberan.

Zur Siegelsammlung kam durch Geschenk des Herrn v. Kardorff auf Remlin der Original-Siegelstempel "der Kosnerser" (Kürschner?) zu Gnoien.

Der Herr Director Schadow zu Berlin verehrte dem Vereine eine von ihm gefertigte, kleine, bronzene Büste des Feldmarschalls v. Blücher.

Die Münz-Sammlung gewann:

A. durch Geschenk:

1) von dem Herrn Archiv-Secretair Dr. Beyer zu Schwerin:

1 Bronze-Medaille auf den wail. Ober Appellations-Gerichts-Rath Freiherrn G. C. F. W. von Nettelbladt, von der meklenburgischen Freimaurerbrünerschaft zum Andenken.

2) von dem Herrn Professor und Ober-Bibliothekar Dr. Schröder zuUpsala:

8 schwedische Kupfermünzen von den neuesten Prägen.

3) von dem Herrn Senator Demmler zu Rehna:

4 Silbermünzen,
2 Kupfermünzen.

4) von dem Herrn Advocaten Kneser zu Wismar:

1 bronzene Nothmünze der Stadt Wismar mit der Inschrift: 16 SCHILL. WISM. 1715.

5) von dem Herrn Erblandmarschall Grafen Hahn auf Basedow:

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1 Goldgulden der Stadt Lüneburg (1440-1452), gefunden in den Fundamenten der alten Burg Basedow.

6) von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoien:

13 verschiedene Silbermünzen aus dem 16. und 17. Jahrhundert, gefunden in und um Gnoien.

7) von dem Herrn Dr. Linsen zu Dargun:

1 preuss. Dreigroschenstück von 1544, gefunden im Garten beim Schlosse zu Dargun.

8) von dem Herrn Dr. Volger zu Güstrow:

1 Goldgulden der Stadt Stralsund vom J. 1638,
1 Groschen der Grafschaft Mansfeld vom J. 1547.

9) von dem Herrn Dr. Huen zu Marlow:

1 stralsunder Wittenpfenning aus dem 14. Jahrh., auf dem Avers mit der Flagge, unter welcher der Stral steht, gefunden bei Marlow dicht am Moor.

10) von dem Herrn Professor Dr. Crain zu Wismar:

1 Doppelschilling der Herzoge Magnus und Balthasar, o. J., zu Parchim geprägt,
14 verschiedene silberne und kupferne Scheidemünzen.

11) von dem Herrn Bürgermeister Daniel zu Rehna:

1 kurfürstl. sächs. Zweigroschenstück, 1709 gefunden zu Rehna.

12) Vierschillingsstück des Grossherzogs Georg von Meklenburg-Strelitz, 1846, in 12 Exempl. von grossherzogl. meklenburg-strelitzischer Kammer.

B. durch Kauf:

1 Schilling und 1 Dreiling des Grossherzogs Friedrich Franz von Meklenburg-Schwerin 1846,

1 seltener meklenburg-schwerinscher Ducat von 1830.

Die Urkunden-Sammlung erwarb:

eine Sammlung von Abschriften von 18 Urkunden: Urkunden über des Klosters Neuenkamp Güterbesitz in Meklenburg, zweites Heft, 14. Jahrh., von dem Herrn Burgemeister Fabricius zu Stralsund.

Die Bilder-Sammlung erhielt durch Geschenk des Reichsfreiherrn A. v. Maltzan auf Peutsch die lithographirten Bildnisse seiner Aeltern, des Hrn. Landraths R. v. Maltzan auf Rothenmoor und dessen verstorbenen Gemahlin.

Zur Sammlung von Naturmerkwürdigkeiten erhielt der Verein mehrere zu Rehna und zu Jabel gefundene Büffelzähne, geschenkt von dem Herrn Burgemeister Daniel zu Rhena und dem Herrn Klosterhauptmann v. Borck zu Kloster Malchow.

An wissenschaftlichen Arbeiten gewann der Verein folgende Beiträge:

1) von dem Herrn Archivar Lisch zu. Schwerin: über die Kirchen und mehrere Ortschaften, zwischen Güstrow, Gnoien und Neu-Kalden; über die Kirchen zu Doberan, Ribnitz, Neu-Brandenburg und Wittenburg; über die Verzierung der Urnen in den Hünengräbern durch Kalk, über den Bronzewagen von Peccatel und ähnliche in der Priegnitz gefundene bronzene Wagenräder; über einen antiken Kopfring als Thürgriff am Dome zu Güstrow; über die in Messingschnitt ausgeführten Grabplatten des Mittelalters; über die Thon-Relief-Arbeiten des 16. Jahrhunderts in Meklenburg; über das ribnitzer Stadtbuch.

2) von dem Herrn Pastor Ritter zu Vietlübbe: über das Land Ture.

W. G. Beyer, Dr.,                 
als provisorischer zweiter Secretair des Vereins.

Vignette
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XII. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 4. Januar 1847.

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L eider haben wir aus dem letzten Viertel des vorigen Jahres den Verlust mehrer angesehener Mitglieder durch den Tod zu beklagen, namentlich des Herrn v. Flotow auf Walow, des Herrn v. Schack auf Wendorf und des Oberappellations-Gerichts Vicepräsidenten Fromm zu Rostock. Ausserdem haben die Herren Oberappellations-Gerichts Secretair Scheel zu Rostock, Archidiaconus Karsten daselbst, Pastor Beust zu Plate, Kreis-Rendant Meincke zu Neu-Brandenburg und Pastor Sperling zu Lübchin zu diesem Neujahre ihren Austritt angezeigt. - Dagegen sind dem Vereine als ordentliche Mitglieder wiederum beigetreten: die Herren Kammer- und Jagdjunker v. Lehsten zu Testorf, v. Mühlenfels zu Neuhof, Hofrath Hartmann zu Schwerin, Major v. Grävenitz auf Zühr, v. Bohl auf Cramomshagen, Graf v. Bassewitz auf Prebberede, Maler Fischer zu Schwerin, und Friederich Seidel zu Bützow.

Für die Vereins-Sammlungen wurde erworben:

I. für die Bibliothek:

1) Fr. v. Raumer's Historisches Taschenbuch. Der neuen Folge achter Jahrgang. Leipzig. 1847. 8. (Geschenk des Herrn Regier.-Directors v. Oertzen.)

2) Dr. W. A. Schmidt, Allgemeine Zeitschrift für Geschichte. Dritter Jahrg. Des sechsten Bandes drittes bis sechstes Heft. Berlin. 1846. 47.

3) J. B. Sorterup, Kurze Uebersicht der heidnischen Alterthümer im Kopenhagner Museum für nordische Alterthümer. Kopenhagen. 1846. 8.

4) Program for det historisk-archaeologiske Archiv, (o. J. u. Do.) (No. 3 u. 4 Geschenke des Hrn. Sorterup.)

5) Janssen, Ondheidkundige Mededeelingen. IV. Met acht Platen. Te Leyden. 1846. 8.

6) Janssen, de Boom van Jesse, eene Muurschilderii in de Buurkerk te Utrecht. Met eene Afbeelding. Utrecht. 1816. 8. (No. 5 u. 6 Geschenke des Hrn. Verf.)

7) Zeitschrift des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer in Mainz. Ersten Bandes zweites Heft. Nebst 2 Kupfertafeln. Mainz. 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

8) a. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Herausgeg. von v. Hagen. Des dritten Bandes zweites Heft. Bayreuth. 1846. 8.
b. Jahresbericht desselben Vereins für das Jahr 1845. 1846. Daselbst w. o. (Geschenk des Vereins.)

9) Archiv des histor. Vereins von Unterfranken u. Aschaffenburg. Neunten Bandes erstes Heft. Würzburg. 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

10) Periodische Blätter für die Mitglieder der beiden hessischen histor. Vereine. Septemb. 1846. 8. (Geschenk des histor. Vereins zu Kassel.)

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11) Mittheilungen der geschichts- und alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg. Bd. II. Heft 2. Daselbst 1846. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

12) Neues Lausitzisches Magazin, herausgeg. von der oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften durch J. L. Haupt. 22., neuer Folge 9. Band. Görlitz. 1844. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

13) Uebersicht der Arbeiten und Veränderungen der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur im J. 1845. Breslau. 1846. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)

14) Nordalbingische Studien. Neues Archiv der schleswig-holstein-lauenburg. Gesellschaft für vaterländische Geschichte. Dritten Bandes erstes Heft. Kiel. 1846. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

15) Zeitschrift des Vereins für hamburg. Geschichte. Zweiten Bandes drittes Heft. (Hamburg. 1846. 8. - Geschenk des Vereins.)

16) Dr. G. Friedländer, Die Inschrift der königl. allgem. Kriegsschule (zu Berlin). Berlin. 1845. 8.

17) Derselbe, Die Belagerungen preussischer Festungen aus Nothmünzen. Als Anhang: Die Himelfart Margrauenn Albrechts von Brandenburg von Hans Sachs. Mit 2 Kupfertafeln. Berlin. 1846. 8. (No. 16. u. 17. Geschenke des Hrn. Verf.)

18) Geschichte des Landes Stargard von F. Boll. Mit Urkunden und Regesten. Erster Theil. Neustrelitz. 1846. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

19) Fürstl. Thränen- und Trauergedächtnüss der durchlaucht. hochgeborn. Fürstin u. Frawen Eleonora Maria, verwittwete Herzogin zu Meklenburg, geb. Fürstin zu Anhalt, so den 26. Septbr. 1657 zu Güstrow beigesetzet worden, von H. Sehmettawen. Lignitz. 4.

20) Oratio in funere inclytae neroiaae Elisabethae, Friederici I. Daniae regis filiae, - Ulrici L ducis megapol. coningis, habita Gustrouiae 23. Novemb. 1586. a D. Chytraeo. Rostocnii. 4. (No. 19 u. 20 Geschenke des Hrn. Baron B. v. Maltzan zu Warin.)

II. Für die Alterthums-Sammlung:

  A. aus vorchristlicher Zeit:

1) aus der Zeit der Hünengräber:

1 Keil aus Feuerstein, gefunden zu Miekenhagen, geschenkt von dem Hrn. Pastor Vortisch zu Satow; 1 Dolch-Klinge oder Messer aus Feuerstein, gef. bei Alt-Schwerin, gesch. von dem Hrn. Senator Schultetus zu Plau; 1 Urnenscherbe, gef. in dem Hünengrabe bei Katelbogen, gesch. von dem Hrn. Fr. Seidel zu Bützow.

2) aus der Zeit der Kegelgräber:

der Inhalt eines abgetragnen Kegelgrabes bei Dammerow, nämlich mehre Urnenscherben, 1 Heftel, 1 Messer u. 1 Fingerring von Bronze, eingesandt vom Hrn. Pastor Ritter zu Vietlübbe; 1 Messer, 1 Hütchen u. 1 Nähnadel von Bronze, gefunden in einem Kegelgrabe bei Alt-Schwerin, eingesandt von demselben; 2 Hütchen, 1 Pfriemen, 2 Halsringe, 1 Fingerring, 1 Beschlag von Bronze und 1 kleines Gefäss von Thon, gefunden bei Alt-Schwerin und eingesandt vom Hrn. Senator Schultetus zu Plau; 1 Schwertklinge, 1 Messer, 2 Pinzetten, 1 Doppelknopf einer Nadel, 2 Heftel, 1 Heftelnadel, 1 Heftelbügel von Bronze, gefunden bei Krakow, geschenkt vom Hrn. Apotheker Block daselbst; 1 seltne Heftel von Bronze, geschenkt vom Hrn. Grafen v. Hahn auf Basedow; 2 Bruchstücke eines Beschlages von Bronze mit Verzierungen von Silber, 1 Messer von Bronze und 1 Backenzahn, gefunden in einem Grabe bei Kittendorf durch Chaussee-

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Arbeiter, und geschenkt von dem Hrn. Landrath v. Oertzen auf Jürgensdorf. (Vielleicht römisch?)

3) aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

1 Mosaik-Glas-Perle, gefunden bei Sülz, und geschenkt von dem Hrn. Geh. Amtsrath Koch daselbst; 1 Carneol-Perle, gefunden bei Poseritz auf Rügen, und geschenkt von demselben.

4) aus dem Mittelalter:

1 Hufeisen, 1 Hespe und 1 Haken von Eisen, gefunden auf dem Burgplatz von Stüvendorf bei Vietlübbe, A. Lübz, eingesandt vom Hrn. Pastor Ritter zu Vietlübbe; 1 eiserner Sporn gefunden in der Nähe von Horsens in Jütland, geschenkt von dem Hrn. Ph. v. Winterfeld; 1 Kugel von Stein, gefunden bei Plau und geschenkt vom Hrn. Senator Schultetus daselbst; 1 Hirschfänger gefunden auf dem Hofe des Hrn. Badeinspectors Passow zu Schwerin, und geschenkt von demselben.

III. Für die Münzsammlung:

  a. durch Geschenk:

1) von dem Hrn. Archivar Groth zu Schwerin:

1 rostocker Schilling von 1622, gefunden bei Schwerin.

2) von dem Hrn. v. Jasmund auf Dobbin:

1 Ducat auf den Tod des Königs Gustav Adolph von Schweden, vom J. 1634.

3) von dem Hrn. Kaufmann Knaudt zu Boizenburg:

1 Halb-Ortsthaler der Stadt Lüneburg, von 1622, gefunden auf der ehemaligen Schlossstelle bei der Windmühle bei Boizenburg.

4) von dem Hrn. Bürgermeister Dr. Nizze zu Ribnitz:

1 brandenburgischer Groschen v. J. 1508, Münzstätte Berlin.

5) von dem Hrn. Pastor Vortisch zu Satow:

1 Ortsthaler des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, Lüneburg, v. J. 1594,
1 Schilling des Herzogs Johann Albrecht II. von Meklenburg, 1622.

6) von dem Hrn. Pastor Ritter zu Vietlübbe:

3 silberne und
3 kupferne Scheidemünzen verschiedener Art.

7) von dem Hrn. Schlossermeister Bählckow zu Schwerin:

5 silberne Scheidemünzen, gefunden bei Schwerin am Ziegelsee.

8) von dem Hrn. Minister v. Lützow Exc. zu Schwerin:

2 zinnerne Medaillen auf die englische Kornbill von 1846.

9) von dem Kloster Malchow:

ein bei dem Damm bei Malchow gemachter Fund von seltenen Münzen, nämlich 10 grossen, meistentheils meissnischen, Silber-Bracteaten aus dem 13. Jahrhundert, 4 brandenburgischen Pfennigen aus derselben Zeit, und 11 meklenburgischen Bracteaten.

  b. durch Ankauf, und zwar

durch Vermittelung des Hrn. Kaufmanns Knaudt zu Boizenburg:

1 Goldgulden des Erzbischofs Johann II. von Mainz, 1397-1419, und
1 Groschen der Stadt Lüneburg aus dem 15. Jahrh.,

beide auf der Feldmark Lüttenmark bei Boizenburg, wo früher Holz stand, ausgepflügt.

  An Abbildungen von Münzen:

von dem Hrn. F. W. Kretschmer zu Berlin, die Zeichnung von 1 Bracteaten muthmaasslich des Fürsten Pribislav I. von Parchim-Richenberg: Stier-

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kopf mit einem frei schwebenden Ringe zwischen den Hörnern, und von 1 Ducaten der Stadt Rostock vom J. 1636, beide im königl. Münz-Cabinet zu Berlin.

IV. Für die Urkunden-Sammlung:

1 Original-Urkunde über eine Verpfändung von 8 Pfund Renten an die Kirche zu Hameln, geschenkt vom Hrn. Pätz zu Alt-Sammit.

An wissenschaftlichen Arbeiten sind eingeliefert:

1) von dem Herrn Archivar Lisch zu Schwerin: Geschichte der Kirchen-Reformation in Friedland; über die Landtage an der sagsdorfer Brücke und auf dem Judenberge bei Sternberg; die Hauptmomente aus der Geschichte der Stadt Sternberg; über Ernst, v. Kirchberg, Verfasser der meklenburgischen Reimchronik; über die in Meklenburg gelegnen Besitzungen des Klosters Michaelstein; über die Länder Bisdede und Tribedne.

2) von dem Herrn Schlosshauptmann v. Lützow zu Schwerin: Beiträge zur Charakteristik des Herzogs Adolph Friedrich von Meklenburg und der Sitten seiner Zeit aus des Herzogs eigenhändigen Tagebüchern.

3) von dem Herrn Gymnasial-Lehrer Masch zu Neu-Ruppin: Uebersetzung der dänischen Schrift von Thorsen über den sönderwissingschen Runenstein.

Ausserdem sind von dem Herrn Pastor Ritter zu Vietlübbe, Herrn Archivar Lisch zu Schwerin, und Hrn. Fr. Seidel zu Bützow vorläufige Nachrichten über verschiedene Denkmale des Alterthums eingereicht.

Herr Archivar Lisch macht auf die grosse Aehnlichkeit in Sprache und Sitten der ländlichen Bevölkerung des nordwestlichen Westphalens mit der unsrigen aufmerksam, und fordert zu fernern Beobachtungen über diesen, für die Frage nach der Abstammung der deutschen Bevölkerung Meklenburgs wichtigen Gegenstand auf.

Auf der Versammlung der Germanisten in Frankfurt im Herbste v. J., deren Besuch auch unserm Archivar Lisch durch die Freigebigkeit Sr. K. H., des allergnädigsten Protectors unsers Vereins, möglich gemacht wurde, ist auch die schon oft gewünschte nähere Verbindung der zahlreichen historischen Vereine Deutschlands zur Sprache gekommen. Seit dem hat der verdiente Freiherr H. v. und zu Aufsess bei Hollfeld in Franken diesen Gegenstand durch ein besonderes Rundschreiben wiederholt in Anrege gebracht, und namentlich die Bildung eines Ausschusses durch Bevollmächtigte der verschiedenen Vereine, regelmässige Versammlungen dieses Ausschusses, die Gründung eines besondern Monats- oder Wochenblattes für die Vereinszwecke und die Anlegung eines grossen historisch-antiquarischen National-Museums beantragt. Da das Eingehen auf diesen Plan über die statutenmässige Wirksamkeit unsers Vereins hinausgehen dürfte, so wird der Gegenstand in der nächsten General-Versammlung wol wieder zur Sprache gebracht werden müssen, wesshalb hier vorläufig darauf aufmerksam gemacht wird.

W. G. Beyer, Dr.,                 
als provisorischer zweiter Secretair des Vereins.

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XII. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 12. April 1847.

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A uch in dem abgewichenen Quartale hat der Verein wiederum zwei seiner Mitglieder dnrch den Tod verloren, den Superintendenten Kämpfer zu Neu-Strelitz und den Justiz-Canzlei-Director Brandt zu Güstrow; zwei andere, Herr Lieutenant von Pentz und Herr Lieutenant von Konring zu Neu-Strelitz, sind ausgetreten.

Von den verwandten Vereinen in andern deutschen Ländern, mit welchen der unsrige bisher noch nicht in Verbindung stand, ist uns der historische Provinzial-Verein für Krain zu Laibach mit dem freundlichen Anerbieten des Austausches der beiderseitigen Vereinsschriften entgegen gekommen, was unserer Seits mit Dank acceptirt worden ist. Ein gleiches Anerbieten hat unser unermüdliche erste Secretair neuerdings nicht weniger als 26 andern Vereinen in Oestreich, den russischen Ostsee-Provinzen, Bayern, Würtemberg, Baden, den Rheinlanden, Sachsen und Ostfriesland gemacht, worauf wir der Antwort entgegensehen. Auch der auf der Germanisten-Versammlung zu Frankfurt beschlossene Verein der deutschen Geschichtsforscher hat seine nunmehrige wirkliche Constituirung unter Mittheilung der Statuten angezeigt, und um unsre Theilnahme und Unterstützung gebeten.-Ausserdem hat der Wetzlarsche Verein für Geschichte und Alterthumskunde wiederholt zur Bildung eines Central-Vereins für deutsche Geschichte aufgefordert.

Ueber die wissenschaftliche Thätigkeit in unserm Vereine giebt die Einsendung folgender Arbeiten Zeugniss:

1) Meklenburgs deutsche Colonisation im 12. u. 13. Jahrhundert, vom Herrn Pastor F. Boll zu Neu-Brandenburg.

2) Ueber Meklenburgs Chroniken und Genealogien, von demselben.

3) Ueber die Siegel der meklenburgischen Städte, vom Herrn Pastor Masch zu Demern.

4) Der Bischofshof zu Schwerin, vom Herrn Archivar Lisch.

5) Der wendische Götze Goderak und der heilige Gothard, von demselben.

6) Ueber die in Folge des Landfriedens von 1291 zerstörten lauenburgischen Raubburgen, und die Burgen Walerow und Neuhaus, von demselben.

7) Ueber Tagebücher des Herzogs Carl Leopold, von demselben.

8) Ueber weltliche Geschäfte in den Kirchen und auf den Kirchhöfen, vom Herrn Archiv-Registrator Gloeckler.

Herr Archivar Lisch, Herr Pastor Boll und der Unterzeichnete haben zugleich mehre andere Abhandlungen angekündigt. Gelegentlich mag es noch erlaubt sein, hier auf die Geschichte des Landes Stargard bis zum Jahre 1471 vom Herrn Pastor Boll, aufmerksam zu machen, wovon kürzlich der erste Theil (bis 1329) mit einem Urkunden-Anhang erschienen ist, ein gründliches und tüchtiges Werk, welches den Freunden der vaterländischen Geschichte dringend empfohlen zu werden verdient.

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Die Sammlungen des Vereins erhielten in dem abgelaufenen Quartal folgende Bereicherungen :

I. Die Bibliothek:

1) F. v. Biedenfeld, Ursprung, Aufleben etc. sämmtlicher Mönchs- und Klosterfrauen-Orden im Orient und Occident. 2. Bd. Weimar. 1837. 8.

2) Dr. H. Alt, Die Heiligenbilder oder die bildende Kunst und die theologische Wissenschaft, in ihrem gegenseitigen Verhältniss historisch dargestellt. Berlin. 1845. 8.

3) Die Reichel'sche Münzsammlung in St. Petersburg. Vierter Theil, Zweite Abtbeilung. (Münzen des preussischen Staats von B. Köhne.) 1842. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

4) Mittheilungen der numismatischen Gesellschaft in Berlin. Erstes Heft. Berlin. 1846. 8.

5) J. T. Bagmihl, Pommersches Wappenbuch. B. III. Lief. 1-8. Stettin. 1846, 47. gr. 8.

6) Schwedische Sprachlehre für Deutsche von G. Sjöberg. Vierte Auflage. Stralsund. 1838. 8.

7) P. G. Thorsen, Beskrivelse ok Forklaring af den söndervissingske Runesten. Kopenhavn. 1839. 8. (Geschenk des Hrn. Adjuncten Sorlerup zu Kopenhagen.)

8) F. A. v. Witzleben, Die Geschichte Polens. Halberstadt. 1831. 8.

9) Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft zu Zürich. Heft XI. Zürich. 1846. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)

10) v. Aufsess, Sendschreiben an die erste allgemeine Versammlung deutscher Rechtsgelehrten, Geschichts- und Sprachforscher zu Frankfurt a. M. Nürnberg. 1846. 8.

11) Dr. W. A. Schmidt, Allg. Zeitschrift für Geschichte. Vierter Jahrg. Des siebenten Bandes erstes bis drittes Heft. Berlin. 1847. 8.

12) K. Wilhelmi, Eilfter Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit. Sinsheim. 1846. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

13) Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte, herausgeg. von dem histor. Vereine von und für Oberbayern Achter Band. 1stes Heft. München. 1847 8. (Geschenk des Vereins.)

14) Verhandlungen des histor. Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Zehnter Bd. Regensburg. 1846. 8. (Geschenk des Vereins.)

15) a. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Zweites Supplement. Kassel. 1847. 8.
b. Periodische Blätter für die Mitglieder der beiden historischen Vereine von Hessen. No. 3 und 4. Ausgeg. im Jan. 1847. 8. (Geschenk des histor. Vereins zu Kassel.)

16) Dr. P. Wigand, Wetzlarsche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer. Zweiter Band, 3tes Heft. Halle. 1845. (Geschenk des histor. Vereins zu Wetzlar.)

17) a. Einladungsscnrift zur 14ten Jahresfestfeier des hennebergischen alterthumsforschenden Vereins zu Meiningen. Das. 1846. 4.
b. Die Ahnherrinnen deutscher Regenten-Familien aus dem gräflichen Hause Henneberg, w. o. (Geschenke des Vereins.)

18) a. Baltische Studien. Herausgeg. von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde. Jahrg. XII. Heft 1. Stettin. 1846. 8.
b. Einundzwanzigster Jahresbericht ders. Gesellschaft, w. o. (Geschenke der Gesellschaft.)

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19) E. G. Fabricius, Stralsund in den Tagen des Rostocker Landfriedens. (13. Juni 1283.) Stettin. 1847. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

20) Dr. E. Zober, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Stralsunder Verfassung (aus den J. 1588, 1595 und 1618). Stralsund. 1846. 4.

21) Derselbe, Geschichtl. Nachrichten über die Ressource-Gesellschaft zu Stralsund. Das. 1846. 4. (No. 20 und 21. Geschenke des Hrn. Verf.)

22) Betrachtungen über die meklenburg. Ober-Appellations-Gerichts-Ordnung. Güstrow. (1818.) 8.

23) Neue Verfassung der Vorderstadt Neubrandenburg. Nebst einem Anhang. Stettin. 1832. 8. (No. 22 und 23. Geschenke des Hrn. Archiv-Secretair Dr. Beyer.)

II. Die Alterthums-Sammlung:

A. aus der Zeit der Hünengräber:

2 sogenannte Klopf- oder Knack-Steine, und ein Schmalmeissel aus braun-gelbem Feuerstein, 3 3/4" lang, gefunden auf den Feldmarken Basdorf und Garvensdorf, Geschenk des Hrn. Erbmüllers Thiedemann zu Satow, eingesandt durch Hrn. Pastor Vortisch daselbst; 1 Keil aus Grünstein, 1 dicke Scheibe mit einer Rille um den Rand aus rothem Sandstein, 16 spanförmige Messer aus Feuerstein, auf der Feldmark Satow gefunden, ferner ein Knackstein aus rothem Sandstein, gefunden zu Rederank, 1 dünne durchbohrte Scheibe aus rothem Sandstein, gefunden zu Wendelstorf, 1 Meissel und 1 halbmondförmiges Messer aus Feuerstein, gefunden unweit der Ostsee zwischen Brunshaupten und Arendsee, endlich 12 Spindelsteine, gefunden zu Satow, Miekenhagen, Radegast, Rederank, Gerdeshagen und Retschow, alles von der Schuljugend zu Satow gesammelt und durch den Hrn. Pastor Vortisch daselbst eingesandt; 1 Streitaxt aus Hornblende, von schönen Formen, gefunden zu Deven bei Waren in einer Hölzung unter Baumwurzeln, Geschenk des Hrn. Landraths von Oertzen auf Jürgensdorf.

B. aus der Zeit der Kegelgräber:

Ein kleines gehenkeltes Gefäss aus Thon, 2" hoch, welches zu Kittendorf beim Ausbrechen von Steinen über einer grössern, mit Knochen gefüllten, bei der Arbeit jedoch zertrümmerten Urne gefunden, und durch Hrn. Landrath von Oertzen auf Jürgensdorf eingesandt ward. - Eine sogenannte Kornquetsche aus Granit, gefunden in einem Kegelgrabe bei Spornitz, eingesandt von dem Chausseebau-Aufseher Speckmann daselbst.

C. aus der Zeit der Wenden-Kirchhöfe:

1 Gefäss zum häuslichen Gebrauche, gefunden in einem Torfmoore der Stadt Gnoien, 8-10 Fuss tief, Geschenk des Hrn. von Kardorf auf Remlin; 1 Spindelstein aus dunkelgrauem Thon, gefunden zu Satow, und ein anderer aus weissgelbem Thon, gefunden zu Garvensdorf, Geschenk des Hrn. Pastors Vortisch zu Satow; noch 10 Spindelsteine von verschiedener Form, zum Theil sehr geschmackvoll verziert, gesammelt durch die Schuljugend zu Satow auf den Feldmarken Satow, Miekenhagen, Radegast, Rederank, Gerdeshagen und Retschow, eingesandt durch den Hrn. Pastor Vortisch.

D. aus dem Mittelalter:

1 Gussform für Knöpfe aus grauem Thonstein, gefunden im Pfarrgarten zu Satow, Geschenk des Hrn. Pastors Vortisch daselbst.

Herr Glasermeister Torgler zu Kröpelin schenkte dem Verein ein russisches Betblech oder Taschenaltar aus der Zeit der letzten Kriege.

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III. Die Münzsammlung:

1 Gulden des Herzogs Christian Ludwig, 1754, 1 Halbortsthaler der Stadt Wismar, 4 mekenburgische silberne und 3 kupferne Scheidemünzen, 1 stralsunder Wittenpfennig und 1 spanische Silbermünze, Geschenk des Hrn. Obristlieutenant von Raven zu Rostock; 2 lübsche und 1 meklenburgische silberne Scheidemünze und 1 schwedisches 1/12 Thalerstück, Geschenk des Hrn. Apothekers Block zu Krakow.

Ausserdem verdankt der Verein dem Herrn Advocaten Brisemann zu Wismar ein Verzeichniss von 434 meklenburgischen, pommerschen, dänischen u. a. Silbermünzen des 15. Jahrhunderts, welche nebst einigen anderen unbedeutenden Sachen in einem Kruge in der Nicolai-Kirche zu Wismar 2 Fuss tief unter der Erde gefunden wurden und im Raths-Archive aufbewahrt werden.

IV. An Urkunden gewann der Verein:

A. durch Geschenk des Hrn. Friedr. Seidel zu Bützow eine Originalurkunde:

   1519. Febr. 4. (des frydages na Blasii) d. d. Bützow.
Heinrich Pren zu Hermanshagen verpfändet der Vicarei in der Heil. Kreuz-Kapelle am Thurm der Kirche zu Bützow 3 stral. Mark jährl. Pacht aus Hermanshagen.

B. von dem Hrn. Rector Römer zu Grabow Abschrift von folgenden Original-Urkunden der Stadt Grabow:

1) 1252. Jan. 1. (die circumcisionis domini). d. d. Grabow.
Der Graf Volrad von Danneberg stiftet die Stadt Grabow.

2) 1259. Jan. 25. (die conversionis Pauli) d. d. Grabow.
Der Graf Volrad von Danneberg verkauft der Stadt Grabow das Dorf Karstädt.

W. G. Beyer, Dr.,                 
als provisorischer zweiter Secretair des Vereins.

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