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I.

Geschichte

der

Besitzungen auswärtiger Klöster

in Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.

D ie Geschichte der auswärtigen Klöster in Beziehung auf ihre Besitzungen in Meklenburg ist von so großer Bedeutung für die Bildungsgeschichte unsers Landes, daß es in der That Wunder nehmen muß, daß bisher so wenig, eigentlich fast gar nichts, dafür geschehen ist. Der Mangel an Aufklärung über diesen Gegenstand hat ohne Zweifel darin seinen Grund, daß es bisher an den Gesichtspuncten fehlte, welche für eine solche Forschung zu nehmen waren, und daß zu wenig urkundliche Forschungen voraufgingen. Der Verfasser ist gesonnen, die Besitzungen und den Einfluß der auswärtigen Klöster in Meklenburg nach und nach zur Untersuchung zu ziehen. Zwar hätten zuerst die Besitzungen der Klöster Alten=Camp, Amelungsborn und Arendsee, als der Hauptmutterklöster der vorzüglichsten meklenburgischen Klöster, an die Reihe kommen sollen; aber die Besitzungen des Klosters Michaelstein haben für andere Forschungen in der Geschichte der Ostseeländer eine so dringliche Wichtigkeit, daß urkundliche Untersuchungen über sie ohne Noth nicht länger aufgeschoben werden durften, wenn dadurch auch die chronologische Folge etwas gestört wird; auch ist die Forschung über die genannten Mutterklöster viel leichter und der Stoff dazu viel bekannter und schon mehr bearbeitet. Es hat daher dem Kloster Michaelstein vor allen anderen der Vorzug in der Bearbeitung gegeben werden müssen.

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1.

Geschichte

der

Besitzungen des Klosters Michaelstein
in Meklenburg.

B ald nachdem am Ende des 11. Jahrhunderts durch die Reformation des Benedictiner=Ordens der berühmte und wirksame Cistercienser=Orden entstanden war, welchem auch Meklenburg zum großen Theile seine Christianisirung und Germanisirung verdankt, ward von dem Kloster Morimund, einem der vier ersten Hauptklöster dieses Ordens, im J. 1122 das erste Cistercienserkloster in Deutschland zu Alten=Camp bei Cölln gestiftet, welches wieder ein Mutterkloster sehr vieler Cistercienserklöster in Deutschland ward, so auch des Klosters Amelungsborn, von welchem 1170 wieder das Kloster Doberan gegründet ward. Von dem Kloster Alten=Camp ward nun um das J. 1147 das Kloster Michaelstein 1 ) gestiftet;. Michaelstein liegt am Nordharze, einige Meilen von Halberstadt, in der Diöcese Halberstadt. So viel man weiß, hat Michaelstein kein Kloster in Meklenburg gegründet, jedoch auf andere Weise ohne Zweifel seinen Einfluß geltend zu machen gesucht.


Die Stadt Güstrow, die Lieblingsstiftung des Fürsten Heinrich Borwin II., welche bald die Hauptstadt des Fürstenthums Werle ward, war im J. 1222 gegründet. Diese Stadt, später die Altstadt genannt, lag vor dem Mühlenthore am rechten Ufer der Nebel, gegen das Dorf Sukow hin. Die wohl nicht sehr bedeutende Feldmark dieser ersten Stadt lag ohne Zweifel ebenfalls an dem rechten Ufer der Nebel. Die alte Fürstenburg lag auf der linken Seite des Flusses. In der Nähe derselben


1) Vgl. J. G. Leuckfeldi Antiquitates Michaelsteinenses et Amelunxbornenses, Wolfenbüttel, 1710.
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gründete Heinrich Borwin II. am 3. Junii 1226, am Tage vor seinem Tode, unter dem Einflusse des schweriner Bischofs Brunward, das Dom=Collegiatstift Güstrow, zu Ehren der H. Cäcilie, späterhin die westlichste Stiftung des Bisthums Camin; der Fürst verordnete in dem Stiftungsbriefe ausdrücklich die Einrichtung der Stiftung nach der Ordnung der bischöflichen Kirche zu Hildesheim (precipue secundum ordinem venerabilis ecclesie Hildensemensis). Die junge Stiftung, Zunächst für 16 Domherren bestimmt, dotirte der Fürst aus seinem Erbgute (de mea propria hereditate, quam juste et racionabiliter ab omnibus progenitonibus meis possedi) mit den Dörfern Gutow, Bölkow, Gantschow, Dehmen und 4 Hufen in Sukow, und zu einem besondern Altare mit 4 Hufen in Camin und den Zehnten von 4 Hufen in Carow.

Im J. 1228 bestätigten H. Borwins Söhne die Privilegien der Stadt Güstrow und schenkten ihr Mast= und Holzungsgerechtigkeit in den Wäldern Primer und Kleest, welche ebenfalls am rechten Ufer der Nebel liegen; ferner verliehen sie ihr Mast= und Holzungsgerechtigkeit auch am linken Ufer der Nebel bis an die Feldmark Rosin.

Bald, namentlich seitdem der kräftige und hoch verdiente Fürst Nicolaus I. von Werle nach der Landestheilung vom J. 1229 den ihm zugefallenen Landestheil zur selbstständigen Beherrschung angetreten hatte, bildete sich um die Fürstenburg und den Dom eine neue Stadt, welche die alte Stadt so sehr verdunkelte, daß diese schon um die Mitte des 13. Jahrh. eine untergeordnete Rolle spielte. So ward die Stadt auf das linke Ufer der Nebel versetzt.

Zum bessern Verständniß der folgenden Darstellung wird eine Schilderung der frühern Umgebungen der Stadt Güstrow willkommen sein. Nördlich von der alten Stadt am rechten Ufer der Nebel lag die alte Stadtfeldmark. Südlich und östlich, flußaufwärts, am linken Ufer der Nebel, zwischen diesem Flusse, der Feldmark Rosin, dem gutower See, der Feldmark Gutow und dem tebbeziner See, jetzt Sumpf=See genannt, lag das Dorf Glewin. Nordwestlich lag das Dorf Glin, welches den Gamm gehörte. Südwestlich lag das Dorf Tebbezin, von welchem früher der Sumpf=See seinen Namen trug. Alle diese Dörfer erwarb die Stadt Güstrow zur Stadtfeldmark in blühenden Zeiten: 1293 Tebbezin, 1323 Glewin, 1375 Glin. Die beiden letzten Dörfer leben noch in gebräuchlichen Namen, wie Glewiner Straße, Thor, Mühle, Burg etc. ., Gliner Wiesen etc. .

In der Nähe der Stadt Güstrow, nicht weit vom linken Ufer der gegen Nordwest strömenden Nebel liegen in gleicher

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Richtung, von Nordost gegen Südwest gestreckt, nebeneinander drei langgestreckte Seen von nicht unbedeutender Ausdehnung, nämlich in der Folge von Westen nach Osten: der parumer See, der tebbeziner oder Sumpf=See und der rosiner See, welcher in seinem südwestlichen Theile auch gutower oder Insel=See genannt wird, weil hier in demselben eine bebauete Insel liegt, Schön=Insel genannt. An das westliche Ufer des parumer Sees grenzten die Güter des Bischofs von Schwerin; zwischen dem parumer und tebbeziner oder Sumpf=See lagen die Dörfer Bülow und Tebbezin; zwischen dem tebbeziner und rosiner See lagen theilweise die Dörfer Gutow und Glewin; am südlichen oder südöstlichen Ufer des rosiner Sees lagen die Dörfer Rosin, Bölkow und Badendik. Sind alle diese, für die historische Gestaltung des Landes wichtigen Ortsverhältnisse auch klar, so bleibt doch noch der Raum vor der fürstlichen Burg bis gegen den rosiner und Sumpf=See und das Dorf Gutow, auf welchem der fürstliche Bauhof und die fürstliche Meierei Magdalenenlust liegen, ein Gegenstand sehr schwieriger Erörterung, da von den genannten Dörfern in alter Zeit fast aller Raum weggenommen zu sein scheint.


Es fehlte im Lande Werte an den mit Land= und Volks=Cultur vertraueten Cisterciensermönchen. Zur Stiftung eines Klosters mochte es wohl an Mitteln fehlen, da erst so eben das Domstift Güstrow reich dotirt war. Deshalb rief der Fürst Nicolaus, später von Güstrow oder Werle zugenannt, sogleich in den nächsten Monaten nach der Landestheilung 1 ) auf einen Hof in seiner Nähe Cistercienser=Mönche aus dem Kloster Michaelstein, welches obwohl in der Diöcese Halberstadt, doch nicht weit von der bischöflichen Kirche zu Hildesheim lag, der die Einrichtung und Obhut des Domstiftes anvertrauet war; das Bisthum Hildesheim hat aber seit der ältesten Zeit Einfluß auf die kirchliche Entwickelung Meklenburgs gehabt: für die ältesten Zeiten, die Zeiten vor der allgemeinen Christianisirung Meklenburgs, möchten dies die alten bischöflich=hildesheimischen Münzen beweisen, welche verhältnißmäßig häufig in Meklenburg gefunden werden. Dies möchten die Veranlassungen sein, welche dem Kloster Michaelstein Grundbesitz in Meklenburg verschafften. Freilich ist es auffallend, daß nicht Mönche aus dem Hildesheim näher liegenden Amelungsborn oder aus dessen Tochterkloster


1) Vgl. Jahrb. X, S. 11.
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Doberan nach Güstrow kamen, jedoch lassen sich nicht alle Verhältnisse jener Zeiten mehr ergründen; vielleicht mochte man auch dem etwas altern Kloster Michaelstein einen Vortheil gönnen, vielleicht mögen auch uns unbekannte Culturverhältnisse auf die Berufung eingewirkt haben.

Sofort nach Vollendung der Landestheilung schenkten am 1. Junii 1229 1 ) die beiden damals noch zusammenstehenden Brüder Nicolaus und Heinrich (später Borwin geheißen), beide noch Herren von Rostock genannt, unter Zustimmung der beiden andern fürstlichen Brüder Johann und Pribislav, dem Kloster Michaelstein die Güter 2 ) auf der Haide oder Einöde (in solitudine), welche seit alter Zeit zum Dorfe Rosin gehörten, frei von aller weltlichen Gewalt, und bestimmten, daß die Grenzen dieses Güterbesitzes sein sollten: im Osten ein kleiner See Namens Tiefer=See (Dêpensê), 3 ) im Westen eine Niederung Namens Tiefes=Thal (Dêpendille, 1233 vallis profunda), 4 ) im Norden die Nebel, im Süden der große See Bisdede und die Feldmarken Bölkow (Belichowenses) und Bellin (Belliconenses). Es ist schwer, nach den Charten noch jetzt diese Grenzen genau zu verfolgen, um so mehr, da die Himmelsgegenden von Norden gegen Osten etc. . verschoben zu sein scheinen, indem der große See nicht gegen Süden, sondern mehr gegen Westen liegt, und auch die Nebel mehr an der östlichen Grenze fließt; von großer Wichtigkeit aber ist, daß der große See, welcher neben dem Dorfe Bölkow die Grenze bildet, und kein anderer als der rosiner oder gutower See sein kann, der große See Bisdede (magnum stagnum Bisdede) genannt wird: von demselben soll weiter unten die Rede sein. Die Gegend des Tiefen Sees (Dêpensê) wird in der Gegend des Dêw-Winkels (Diebswinkels) sein, welcher noch heute eine große Waldung oder Haide, wie man in ändern Ländern sagt, bildet. Die Schenkung umfaßte also die Güter, welche heute Kirchen=Rosin und Mühlen=Rosin heißen.

Bald nach der Stiftung des noch vom schweriner Bischofe Brunward bestätigten Domes zu Güstrow entstanden zwischen den Bischöfen von Schwerin und Camin die heftigen und lang=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. I., mit der Urk. vom J. 1233 eine sehr wichtige Entdeckung.
2) Interessant ist es, daß unter den Formeln für die Besitzstücke auch Weinberge (cum vineis) genannt werden. Grade in dieser Gegend, am andern Ufer des Sees, der Schön=Insel gegenüber, ist auf dem "Weinberge" bis auf unsere Tage zu verschiedenen Zeiten Wein gebauet.
3) Der Dêpensê ist vielleicht der Teuchelsee, in den der Teuchel=Bach fließt, im Süden an der Grenze; dieser See kommt noch häufig vor.
4) Das "Tiefe Thal" mit der Schulzenwiese kommt noch im J. 1709 vor.
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wierigen Streitigkeiten über die Ausdehnung ihrer Sprengel und die Erhebung der Zehnten aus dem Lande Circipanien und den vorpommerschen Gauen, in deren Besitz der Bischof von Camin sich gewaltsam gesetzt hatte. Schon am 16. Oct. 1235, mitten im Streite, bestätigte der Bischof Conrad von Camin das Dom=Collegiat=Stift Güstrow und beschenkte es mit Zehnten und Rechten, jedoch unter der Bedingung, daß die Domherren für die Zukunft ihrem Dechanten nach der Regel des Bisthums Camin folgen sollten. 1 ) Schon vorher, im J. 1233, verlieh 2 ) der Bischof Conrad von Camin dem Kloster Michaelstein die diesem schon von den Landesfürsten bei der Schenkung der Güter versicherten Zehnten, da die Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock die Zehnten von der ganzen Haide Bisdede von ihm zu Lehn trügen; zugleich beschrieb der Bischof ebenfalls die Grenzen der rosinschen Güter, welche seien: ein kleiner See, die Nebel, das Tiefe Thal, der große See Birdede, Bölkow (Belichowe) und Bellin.

So gelangte das Kloster Michaelstein zum vollständigen Besitze der Güter Rosin. Nach spätern Urkunden 3 ) hatte das Kloster hier: den Hof Rosin (zwischen Kirchen=Rosin und Lüdershagen), das Dorf Mühlen=Rosin mit einer Kornmühle und einer Walkmühle 4 ) und das Dorf Kirchen=Rosin und befaß in diesen Gütern das Eigenthumsrecht, alle Gerichtsbarkeit, alle Dienste, die Zehnten, die Beden, alle Freiheiten der weltlichen Herrschaft und das Patronat der Kirche zu Kirchen=Rosin; auf dem Hofe Rosin wohnte ein michaelsteinscher Mönch als Hofmeister (magister oder rector curiae) mit andern Klosterbrüdern zur Verwaltung der Güter und zu Kirchen=Rosin hatte das Kloster einen Pfarrer (rector ecclesiae oder plebanus).


Die südlichen Grenzen von Rosin werden für das Mittelalter durch ein Dorf Kotekendorf verdunkelt, welches später durch Abtrennung von Bölkow entstand und früh unterging. Das Dorf, bekannter unter dem Namen der koitendorfer Feldmark, gehörte aber nicht zu Rosin, sondern dem güstrowischen Dom=Capitel zu dessen Gütern Bölkow und Badendik. Bei der


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. II.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV.-XVII.
4) Die Betriebsamkeit der Cistercienserklöster lernt man z. B. aus der Anlegung dieser Walkmühle, ohne Zweifel für die Gewerke in Güstrow, kennen; bis 1580, wo die Wasser ausbrachen und die Mühlen bei Rosin aufs Trockene kamen hatten die güstrowischen Beutler ihre Felle zu Rosin gewalkt.
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statistischen Bedeutsamkeit dieser Feldmark ist das Dorf Kotekendorf in einem Anhange zu dieser Untersuchung behandelt.

In der Feldmark Rosin war aber das Dorf Pustekow oder Pustow untergegangen, von welchem in Urkunden nirgends die Rede ist. Wir erfahren von dem frühern Vorhandensein desselben nur durch die Vermessungen aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts. Hier ist im J. 1709 von dem "Pustowschen Felde", als einer eigenen Bauerhufe, die Rede, ferner von dem Kamp und dem Braakschlag auf der Dorfstätte, von einem Schlage vor dem Hofe, von einem großen und einem kleinen Kamp an der Loßnitz (einer Gegend der Feldmark Kirchen=Rosin), von der neuen Radewiese zwischen der Dorfstätte und der Loßnitz.


Uebrigens muß die Gegend von Rosin, welche vor der Verleihung an das Kloster Michaelstein fürstliche Besitzung war, in wendischer Zeit eine gewisse Bedeutung gehabt haben; auf einer von der Feldmark Bölkow in den See sich erstreckenden Landzunge, der Schön=Insel gegenüber, ist auf der großen schmettauschen Charte ein "Borgwall" verzeichnet und nach der Vermessung vom J. 1709 lag gegenüber landeinwärts zwischen der Nebel und dem "Borgwald" ein "Borgwalds=Bruch." 1 )

Der See Bisdede, welcher unter diesem Namen weiter nicht vorkommt, bedarf ebenfalls noch einer Betrachtung. Der südwestliche Theil, so weit die Ufer des güstrowschen Dom=Capitels reichten, nächst der Schön=Insel, heißt von dem Dorfe Gutow der gutower See, der nordwestliche Theil von dem Dorfe Rosin der rosiner See. Der See war ursprünglich fürstliches Eigenthum. Heinrich Borwin schenkte dem Domstifte Güstrow bei dessen Gründung im J. 1226 für den Bedarf der Domherren die ("Privat") Fischerei auf dem See Gutow und die in diesem See liegende Insel (priuatam piscacionem canonicis in eadem ecclesia degentibus pro eorum commodo in stagno Gutowe cum insula adjacente). Diese Gerechtigkeiten wurden dem Dom=Capitel 1273 und 1313 von den Landesherren mit denselben Worten bestätigt. Es läßt sich annehmen, daß die an den See grenzenden Dörfer Rosin, Glewin und der fürstliche Bauhof Fischereigerechtigkeit an den Grenzen ihrer Feldmarken hatten; das Eigenthum aber verblieb einstweilen der Landesherrschaft. Am 7. April 1307 verkaufte jedoch der Fürst Nicolaus von Werle, unter Zustimmung des Bischofs


1) Ueber diese Burgwälle und deren Umgegend vgl. man die folgende Abhandlung II. über die Länder Bisdede und Tribedne.
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Friederich von Camin, welcher für seine Diöcesan=Angehörigen am Dome zu Güstrow und zu Rosin handelte, das Eigenthum des gutower Sees an die Stadt Güstrow 1 ), welche dasselbe noch heute besitzt. Durch den Erwerb des Dorfes Glewin im J. 1323 gewann die Stadt Güstrow auch Rechte an der Fischerei in dem der Stadt zunächst gelegenen Theile des Sees.


Um seine Besitzungen mehr abzurunden und bis gegen die Stadt Güstrow hin auszudehnen, auch damit den größern Verbindungsstraßen näherzukommen, trachtete das Kloster Michaelstein schon früh nach der Erwerbung des Dorfes Glewin, dessen Feldmark fast bis an das Thor der Stadt reichte; vorzüglich war die glewiner Mühle, welche an einem bei Güstrow in die Nebel mündenden Ausflüsse des rosiner Sees liegt, das Augenmerk des Klosters. Die Cistercienser=Klöster suchten nämlich in den Städten die Mühlen, bei welchen sie große Kornspeicher unter der Aufsicht von Hofmeistern hatten, zu erwerben, vorzüglich diejenigen Stadtmühlen, in deren Nähe sie Landgüter hatten, aber auch entferntere, um den Ertrag ihrer Güter möglichst vortheilhaft zu verwerthen, da der Ackerbau und dessen Verbesserung ihre vorzüglichste Sorge war. Daher hatten sie sich in frühern Zeiten in den Besitz der meisten Mühlen der meklenburgischen Landstädte zu setzen gesucht. Die Gelegenheit zur Erwerbung der Mühlen in der Stadt Güstrow hatte das Kloster ungenutzt vorübergehen lassen, indem diese schon seit dem J. 1287 von dem Kloster Doberan erworben waren. Das Kloster Michaelstein mußte also mit der glewiner Mühle vor dem Thore Güstrow's zufrieden sein. Am 24. April 1292 schenkte der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Michaelstein das freie Eigentum der Mühle bei Glewin, wie es dieselbe von Johann Hagemeister, der sie von den Lehenherren zu Lehn getragen, erworben hatte, mit denselben Gerechtigkeiten, mit welchen das Kloster die Güter Rosin besaß. 1 ) Zugleich bestimmte der Fürst: daß niemand den Fluß abgraben oder ableiten, auch im See keine neuen Wehren, außer den vorhandenen, anlegen dürfe, damit das Kloster nicht im Aalfange in dem Bache beeinträchtigt werde, welcher ihnen ganz überlassen sei. Das Kloster erwarb also in der That den ganzen Abfluß des rosiner Sees; aus diesen Bestimmungen geht aber hervor, daß es den rosiner See nicht besaß, sondern nur Fischereigerechtigkeit auf demselben, wie die übrigen Anwohner. Endlich stellte


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI.
1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI.
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die Landesherrschaft den Zufluß und Abfluß des Wassers ganz in die Macht des Klosters.

Diese unbeschränkte Freiheit über einen Wasserstrom, welcher durch fremdes Gebiet läuft, mußte aber notwendig Streitigkeiten hervorrufen: und dies geschah sehr bald. Das Dom=Capitel zu Güstrow besaß das Eigenthum an 3 Hufen in dem Dorfe Glewin 1 ) und ward durch die übermäßige Stauung des Flusses beeinträchtigt. Daher mußte sich das Kloster Michaelstein am 21. Junii 1296 unter Vermittelung des Fürsten Nicolaus von Werle zu einer Regulirung des Wassers bequemen 2 ), dergestalt, daß das Wasser über dem Grundwerk der Mühle vor dem Schüttbrett nur bis zu einer Elle hoch, weniger 1/8 Elle, stehen solle und nach dieser Regulirung am Flusse Pfähle mit der Bezeichnung der größten Höhe des Wasserstandes gesetzt wurden.

Dieser isolirte Besitz einer Mühle vor den Thoren einer befestigten und rasch aufblühenden Stadt, mitten in fremdem Eigenthume, konnte aber dem Kloster in damaliger Zeit nicht sonderlich helfen; daher entschloß es sich noch in demselben Jahre zum Erwerb des ganzen Dorfes Glewin. Am 13. Nov. 1296 verkaufte der Fürst Nicolaus von Werle, unter Zustimmung seiner Brüder Günther und Johann und ihrer Mutter Sophie, dem Kloster Michaelstein das ganze Eigenthum des Dorfes Glewin mit allen Zubehörungen, jedoch nur mit der Vasallengerichtsbarkeit bis zur Buße von 60 Schillingen und dem dritten Theile der Criminal=Gerichtsbarkeit, in der Grenze, wie das Gut zwischen Rosin, dem gutower See, dem Dorfe Gutow, dem tebbeziner (Sumpf=) See und der Nebel lag 3 ). Den Besitz des Dorfes hatte das Kloster von mehreren Besitzern erkaufen müssen.

Der Besitzstand des in der Nähe einer Residenzstadt mit vielen Burgmännern gelegenen Gutes war aber nicht ganz sicher. Zuerst besaß das Dom=Capitel zu Güstrow das Eigenthumsrecht an den erwähnten 3 Hufen. Zwar hatten die Landesherren in einer besonderen Ausfertigung der Urkunde vom 13. Nov. 1296 dem Kloster die Befreiung von den Ansprüchen des Dom=Capitels versprochen und dafür auch besonders 30 Mark Geldes entgegengenommen; aber erst am 2. März 1298 empfing das Kloster die schriftliche Versicherung dieser Befreiung und zugleich die Zusicherung des vollen Eigenthumsrechts an dem ganzen Dorfe 4 ). Aber einige Jahre darauf trat die ritterliche Familie von Geetz mit Ansprüchen an Glewin hervor. Der Ritter Johann


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII. und Nr. VIII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.
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von Geetz und seine Vettern behaupteten nämlich, es gehörten ihnen 2 Hufen, einige Worthen und einige Aecker (gildeland unde burland) aus Erb= und Lehenrecht, und sie hätten diese Besitzungen nie aufgelassen; der Abt von Michaelstein führte dagegen an, er habe die Güter unter der Bedingung gekauft, daß er von denselben jährlich 2 Drömt Roggen an die Domherren zu Güstrow und 1 Drömt Roggen, 1 Drömt Hafer und 4 Schillinge an die Pfarre in Geetz (d. i. jetzt Karcheetz) entrichte: damit sei allen Verpflichtungen genügt, und der Erwerb sei rechtsbeständig geschehen. Da sich die Partheien nicht einigen konnten, so compromittirten sie auf ein ritterliches Schiedsgericht vor dem Fürsten, welches denn am 2. April 1304 entschied 1 ), daß das Kloster dem Ritter Johann von Geetz und dessen Oheim Ludolph 150 Mark wendischer Pfenninge zu zahlen habe, wogegen diese das Kloster nicht nur von allen Ansprüchen, sondern auch von den obengenannten Abgaben zu befreien hätten, so daß das Kloster das Dorf völlig frei besitze.

Diese urkundlichen Thatsachen gönnen gelegentlich einen Blick in die bekannten Güter Geetz, jetzt Karcheetz (d. i. Kirch=Geetz) und Mühlen=Geetz, welche in damaligen Zeiten noch die sonst wenig bekannte ritterliche Familie von Geetz besaß; diese ist nach den zu der Urkunde beschriebenen Siegeln nicht mit der altmärkischen Familie von Jeetze mit der Greifenklaue im Schilde zu verwechseln.

Die Nähe einer volkreichen Stadt, deren Thore oft verschlossen waren, mochte das Kloster theils in dem ruhigen Besitze stören, theils nicht die erwarteten Vortheile genießen lassen. Daher entschloß es sich bald zur Veräußerung der jungen Besitzungen. Schon am 26. Aug. 1323 hatte das Kloster das Dorf Glewin mit der Mühle an die Stadt Güstrow verkauft und die Landesherren bestätigten dieser nicht nur das Eigenthum und alle anderen Rechte, welche das Kloster an dem Gute besessen hatte, sondern verkauften ihr noch die Abgaben der Beden und der Münzpfenninge, die ganze höhere Gerichtsbarkeit und alle anderen fürstlichen Gerechtsame an Dorf und Mühle, welche fortan zu Stadtrecht lagen 2 ). Das Kloster hatte aber ein eigenes Schicksal mit diesen Besitzungen. Auch über den Verkauf derselben an die Stadt entstanden Streitigkeiten; diese beendigten jedoch die Landesherren am 2. Junii 1326 durch ihre Vermittelung 3 ) und verschafften der Stadt eine reine Quittung über die Kaufsumme.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. X.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIII.
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Die Stadt hob hierauf das Dorf auf, legte die Feldmark zum Stadtfelde und versetzte die Mühle, welche noch heute die glewiner Mühle heißt, weiter stromabwärts in die Nähe des glewiner Thores 1 ).

Wahrscheinlich in jenen Zeiten, ohne Zweifel um einen Stapelplatz für seine Erzeugnisse zu haben, erwarb das Kloster Michaelstein einen Hof mit Haus in der Stadt Güstrow am Ziegenmarkte, also in der Nähe der dem Kloster Doberan gehörenden, in der Stadt liegenden Mühlen, mit aller Freiheit von Bürgerpflichten, nur mit der Verpflichtung einer jährlichen Abgabe von 1 lüb. Mark Schoß. Wir lernen diese Besitzung nur aus den Verkaufsurkunden vom Jahre 1433 2 ) kennen.

Dies waren, so viel uns überliefert ist, sämmtliche Besitzungen des Klosters Michaelstein in Meklenburg.

Endlich aber entschloß sich das Kloster zur Veräußerung aller ihm noch übrig gebliebenen Güter in Meklenburg. Der Boden der rosinschen Güter hat viel Sand und ist nicht sehr ergiebig; der Mangel einer Mühle in der Stadt Güstrow mochte dem Kloster immer fühlbarer werden; vielleicht konnte es das Geld zu Erwerbungen in der Nähe des Klosters besser benutzen, als aus so weit entfernten Gütern Gewinn ziehen; endlich war die Landescultur schon so verbreitet, daß die Cistercienserklöster mit ihren entfernten Colonien nicht mehr bedeutend wirken konnten. Das Kloster Michaelstein fand auch leicht einen geneigten Abnehmer in dem Kloster Doberan. Im J. 1433 nämlich verkaufte das Kloster Michaelstein dem Kloster Doberan alle seine Güter in Meklenburg, nämlich den Hof Rosin, das Dorf Kirchen=Rosin mit einer Kornmühle und einer Walkmühle und ein Haus mit einem Hofe in der Stadt Güstrow am Ziegenmarkte, damals zwischen Hans von Schonen und Curt Risserd belegen, mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, welche das Kloster Michaelstein an diesen Gütern bis dahin gehabt hatte, für 730 rheinische Goldgulden und 100 sundische Mark.

Schon am 7. Junii 1433 hatte das Kloster Michaelstein durch seine Bevollmächtigten, nämlich den Pfarrer Henning von Goslar zu Kirchen=Rosin, den Hofmeister Heinrich Laspe zu Hof Rosin und den Schatzmeister Johann Herdessen aus Michaelstein, den Verkauf der Güter abgeschlossen und dieselben vor dem Fürsten Wilhelm von Werle aufgelassen; dieser gab auch zu der Veräußerung an das Kloster Doberan seine Zustimmung, damit in


1) Vgl. Besser's Beitr. S. 214.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV. und XV.
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diesem Kloster, in welchem seine Vorfahren begraben lägen, der Gottesdienst gemehret und das Andenken seines Hauses ewig erhalten werde, machte jedoch die Bedingung, daß die Güter, welche zum Gottesdienste bestimmt seien, bei einem etwanigen Verkaufe nicht in weltliche Hände übergehen sollten 1 ). Am 26. Junii 1433 stellte das Kloster Michaelstein eine feierliche Verkaufsurkunde 2 ) aus und beurkundete an demselben Tage, daß das Gedächtniß des Fürsten und seines Hauses, dessen Aussterben nahe (1436) bevorstand, in dem Kloster stets gefeiert werden, dazu auch ein bestimmter Tag zur Jahresfeier angesetzt werden solle, auch daß das Kloster mit den durch den Verkauf ihm zufließenden Geldern andere unbewegliche Güter erwerben wolle, um das Gedächtniß des Fürsten und seiner Vorfahren ewig im Kloster feiern lassen zu können 3 ).

So gab das Kloster Michaelstein alle seine Besitzungen in Meklenburg auf. Um ganz reine Sache zu haben, ließ sich auch der Rath der Stadt Güstrow den schon vor mehr als hundert Jahren geschehenen Ankauf des Dorfes Glewin mit der Mühle von dem Kloster am 11. Nov. 1434 noch ein Mal bestätigen, mit der Versicherung, daß das Kloster keine Urkunden über dieses Dorf behalten wolle; zugleich machte das Kloster den Rath und die Bürgerschaft von Güstrow "guten Dienstes halber" aller guten Werke ihres Klosters theilhaftig 4 ). Damit waren denn alle Verhältnisse des Klosters Michaelstein zu Meklenburg völlig aufgelöset.

Die Walkmühle zu Rosin erwarb in der Folge von dem Kloster Doberan der Herzog Heinrich von Meklenburg, welcher sie im J. 1445 wieder an die Stadt Güstrow verkaufte 5 ).


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XV.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVI.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII.
5) Vgl. Besser's Beitr. S. 283.
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Anhang.


Die Dörfer Kotekendorf und Godekendorf

und

die daran haftenden Präbenden des Dom=Capitels zu Güstrow.

E in an der südlichen Grenze von Rosin liegendes Dorf tritt mit demselben und dem güstrowischen Dom=Capitel so häufig in Beziehung, daß es bei dieser Gelegenheit einer Nachweisung bedarf. Alle Besitzungen des Domstifts Güstrow sind mit Bestimmtheit nachzuweisen, nur die Präbende in Kotekendorf macht Schwierigkeiten in der Erforschung. Im J. 1301 vereinigte nämlich der Fürst Nicolaus von Werle die Kirche zu Malchin mit der Präbende in Kotekendorf. Ein solches Dorf existirt aber lange nicht mehr; es ist also als wüste Feldmark aufzusuchen. Das Domstift Güstrow ward nach den Stiftungsurkunden im J. 1226 mit den Dörfern

Gutow, Bölkow, Gantschow, Dehmen

dotirt. Mit der Zeit wurden diese Dörfer mehr angebauet, regulirt und in die Domherren=Präbenden vertheilt. In einer Bestätigung der Gründung des Domstifts durch den Fürsten Nicolaus von Werle vom J. 1273 werden als erste Schenkungen des Fürsten Heinrich Borwin II. aber aufgeführt:

Gutow, Bölkow, Kotekendorf, Badendik, Gantschow
Dehmen,

oder mit den Worten der Urkunde:
"Gutowe, Belecowe, Kotekendorpe, Bodendike, Gancekowe, Demene." Die beiden Dörfer Kotekendorf und Badendik waren also ohne Zweifel von dem Domcapitel gegründet, da keine Schenkungsurkunden über sie vorhanden sind; schon ihre deutschen Namen bezeichnen sie als jüngere Stiftungen.

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Im J. 1301 schenkte der Fürst Nicolaus von Werle dem Domstifte Güstrow die den Landesherren bis dahin zuständige Kirche zu Machin, wie sie damals Martin von Malin besaß, unter dem Patronat des jedesmaligen Domdechanten, und vereinigte sie auf immer mit derjenigen Domherren=Präbende, welche mit Kotekendorf dotirt war und welche Martin von Malin ebenfalls inne hatte. Es ward jedoch bei dieser Stiftung die Bedingung gestellt, daß der Inhaber der Präbende jedem der 13 Domherren, denn so groß war damals schon ihre Zahl, wöchentlich 14 feine Waizenbrote von einem Scheffel Waizenmehl gebe; das Dom=Capitel von Güstrow und das Bisthum Camin bestätigte diese Abgabe und legte der Präbende dazu noch die Last auf, dem jedesmaligen Landesherrn oder in seiner Abwesenheit seiner Gemahlin ebenfalls 14 solcher Brote wöchentlich zu liefern. Dies ist der Ursprung des oft erwähnten "Präbenden=Brotes." Im J. 1303 bestätigten die Brüder des Fürsten von Werle und der Bischof Heinrich von Camin diese Stiftung, und selbst der Papst Benedict (XI). Nach einer Feststellung der Statuten und Gewohnheiten des Dom=Capitels durch einen Capitel=Beschluß vom J. 1302 war die Präbende in Kotekendorf die neunte in der Ordnung:

"nona in Kotekendorp",

und der jedesmalige Besitzer hatte zwei Vicareien zu verleihen:

"Canonicus prebende in Kothekendorp conferet vicariam, quam tenet Gerhardus Hoppensac, et vicariam, quam tenet Johannes Medowe; prime vicarie redditus sunt in villa Kusiz, secunde vicarie sunt in Dalekendorpe."

Früher hatten die Fürsten von Werle das Patronat der Kirche zu Malchin; bald nach dieser Vereinigung der Kirche mit der Präbende Kotekendorf trat der Fürst von Werle dem Dom=Capitel das Patronat der Malchiner Kirche ab, wie aus einer Bulle des Papstes Benedict hervorgeht und spätere Vocationen beweisen. 1 ) Im J. 1382 bestimmte der Bischof Philipp von Camin, daß der jedesmalige Domdechant die Pfarre Malchin verleihen solle. Wegen vernachlässigter Lieferung des Präbendenbrotes war nun öfter heftiger Streit zwischen dem Dom=Capitel und dem zur Lieferung verpflichteten Domherrn; Vernachlässigungen und Unterschleife riefen oft ärgerliche Scenen hervor. Dazu war gegen das Ende des 15. Jahrh. "das Dorf Kotekendorf fast verwüstet" und die Last der Lieferung mochte wohl viel auf die Pfarre Malchin fallen. Daher kam es, daß


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVIII. u. XIX.
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am 6. März d. J. 1489 zu Güstrow der Bischof Simon von Reval als päpstlicher Legat auf Bitte der Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg die Kirche zu Teterow der Präbende Kotekendorf und der Pfarre Malchin incorporirte, damit die Besitzer der Präbende die Präbendenbrote, "sintemal es ihnen sonst beschwerlich", desto leichter entrichten könnten; am 1. Febr. 1491 bestätigte Georg Putkammer, in Abwesenheit des Bischofs Benedict von Camin Stellvertreter ("inspector generalis"), und im J. 1492 der Bischof Benedict selbst diese Incorporirung. Aber schon im J. 1494 mußte der Domherr Dr. Liborius Meyer für die Pfarre zu Teterow einen Vicar bestellen.

Dieses Dorf Kothekendorf ward schon im 15. Jahrhundert wüst. Es lag südlich von Mühlen=Rosin und Bölkow und grenzte mit Rosin, Bölkow, Badendik und Bellin. Bei den Vermessungen im Anfange des 18. Jahrh. ward der Acker noch als eigene wüste Feldmark unter dem Namen Koitendorf, (zur "Vogtei Rosin" gehörig) behandelt; ungefähr die Hälfte des Ackers hatte damals die Pfarre zu Badendik; den übrigen Acker hatten die Bauern zu Badendik und Bölkow in Pacht. Noch heute sind an der angegebenen Stelle auf der großen schmettauschen Charte die koytendorfer Tannen und der koitendorfer See verzeichnet.

Die Frage, wohin Kotekendorf oder Koitendorf gehört habe, läßt sich hiernach leicht dahin beantworten, daß es vor der Säcularisirung des Domstifts Güstrow diesem gehörte und von demselben an die Landesherrschaft überging; ohne Zweifel ward bei der Erbauung der Dörfer Kotekendorf und Badendik der Acker derselben von den alten Dörfern Gutow, Gantschow und Bölkow genommen.


Mit Kotekendorf ist ein anderes Dorf Godekendorf nicht zu verwechseln. Am 1. Sept. 1336 stiftete nämlich der Fürst Johann III. von Werle eine neue große oder Domherren=Präbende zu Güstrow und dotirte sie, sich und seinen Nachfolgern das Patronat vorbehaltend, mit seinem ganzen Dorfe Godekendorf, welches in der Vogtei Teterow lag und 15 Hufen hatte:

"fundauimus et de nouo creauimus vnam prebendam maiorem et capitularem, dotantes ipsam prebendam cum nostra villa Godickendorpe in aduocacia Theterowe sita, - - cum cunctis mansis adiacentibus, qui quindecim sunt in numero."

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Das Dorf Godekendorf war bis dahin ein Lehn der Familie von Havelberg gewesen, welche außer andernandern Gütern auch den nicht weit entfernten Hof Striggow in der Pfarre Lüdershagen bei Güstrow besaß (vgl. Jahrb. V, S. 225; III, S. 152; II, S. 98). Am zweiten Pfingsttage, dem 20. Mai 1336 hatten die Brüder Johann und Otto v. Havelberg dem Fürsten Johann von Werle das Dorf Godekendorf verlassen und am 2. Aug. 1336 hatte Heyne v. Havelberg in die Verlassung gewilligt. Am 1. Sept. 1336 stiftete der Fürst Johann mit dem Dorfe die Präbende, welche der Bischof Friederich von Camin am 28. Sept. 1336 bestätigte; am 9. Nov. 1336 räumte das güstrowsche Dom=Capitel dem Fürsten das Patronatrecht ein. Am zweiten Pfingsttage, dem 16. Mai 1337 bezeugten Henneke und Otto v. Havelberg, daß sie sich mit dem Fürsten Johann wegen des Dorfes Godekendorf verglichen hätten.

Die darauf entstandenen Irrungen zwischen den Brüdern Johann und Otto von Havelberg und dem güstrowschen Domherrn Johann von Sternberg, Pfarrer zu Teterow, wurden am 18. Mai 1343 geschlichtet. Die neue Präbende hatte, da die Stiftungsurkunde nicht rückwirkend sein konnte, keinen Theil an dem viel besprochenen Präbendenbrot, welches von der mit dem Dorfe Kotekendorf fundirten Domherrenstelle geliefert ward. Es entstand sogleich zwischen dem ersten Besitzer der neuen Stelle und dem Domkapitel Streit über die Lieferung des Präbendenbrotes, welches jener forderte und dieses versagte Der Streit ward am 14. April 1347 dadurch geschlichtet, daß der Fürst Johann III. von Werle mit seinem Sohne Nicolaus, unter besonderer Zustimmung ihrer Vettern Nicolaus und Bernhard und des Bischofs Johann von Camin von demselben Datum, dem Dom=Capitel das Eigenthum an 5 Hufen im Dorfe Deutsch=Bützin, welche dasselbe früher von den Brüdern Janeke und Lüdeke Buggelmost gekauft hatte, schenkte und dabei verordnete, daß aus diesen 5 Hufen in Deutsch=Bützin und aus den 15 Hufen des Dorfes Godekendorf jährlich 10 Drömt dreierlei Kornes und 5 Mark wendisch an den Domherrn, welcher die Präbende Kotekendorf und die Pfarre zu Malchin besaß, nach Güstrow geliefert werden sollten, damit dieser dem Besitzer der neuen Präbende Godekendorf das wöchentliche Präbendenbrot wie den übrigen Domherren liefere.

Uebrigens hatten die v. Havelberg Godekendorf nicht allein besessen. Der Besitzer der neuen Präbende mußte am 19. Dec. 1390 den Brüdern Claus, Heinrich und Henneke Muggesfeld und am 1. Aug. 1418 dem Gemeke Muggesfeld, einem Sohne

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des Claus Muggesfeld, deren Rechte abkaufen, welche sie an Godekendorf hatten. 1 )

Dieses Dorf Godekendorf muß nach dem Zusatze, daß es in der Vogtei Teterow liege, und nach dem Umstande, daß es erst im J. 1336 in den Besitz des güstrowschen Dom=Capitels kam, ein anderes als Kotekendorf gewesen sein, wenn auch mitunter die Namen beider Dörfer gleich geschrieben werden. Schon in einer herzoglich=meklenburgischen Bestätigung des Domstifts Güstrow, vom Cäcilien=Tage (22. Nov.) 1436, nach dem Aussterben des Fürstenhauses Werle, wurden als Güter des Domstiftes aufgeführt;

"Ghutowe, Bolkowe, Cotekendorpe, Badendyk, Ganscow, Demen, Cankel, Pletzanewitze, Marquardeshaghen, Domherenhaghen, Butzyn, Wustenuelde, Daluitze, Rachowe, Godekendorp, Critzcowe, Kutze."

Das Dorf Godekendorf kommt in den erhaltenen Capitel=Urkunden wenig vor und muß schon früh wüst geworden sein.

Nach der Säcularisirung des Stifts war Godekendorf bei der Oekonomie geblieben. Der Herzog Ulrich kaufte dieser im J. 1568 "die Feldmark Goitkendorff" für 50 fl. 2 ßl. jährlicher Pächte aus verschiedenen Dörfern ab, 2 ) und so ward die Feldmark fürstliche Domaine.

Der Oekonomus war in der Folge mit diesem Verkaufe für seine Casse nicht zufrieden. Hierdurch erklärt sich der nachfolgende Bericht der güstrowischen Domgeistlichkeit vom 6. Sept. 1575:

"Was E. F. G. Oeconomus Jochim Foisan gegen vnß ausgeredett wegen der Gottkendorffer Veltmarke, waß dieselbe vnnd insonderheit das Holtz) so darauff stehet, woll werdt sein solte vnnd wie viel korns er vff einer iglichen Hueffe seins bedunckens nach bawen wolte vnnd konte, - - bitten wir vnterthenigen, E. F. G. woltenn von ihme selbst sein eigenn bekenntnis gnedig forderenn."

Hierauf heißt es in einem undatirten Memoriale aus den nächst folgenden Zeiten:

"Der Hoff zu Mamerow ist ein schon Bawhoff gewesen und haben 2 Paurnn darauff gewont, daß nicht viell gebawet halt werden dorffen. Darzu ein Felt=


1) Die vorstehende Entwickelung über Godekendorf ist dem Urkunden=Inventarium des Dom=Capitels Güstrow entnommen, da die Urkunden selbst, mit Ausnahme der ersten Stiftung und Bestätigungs=Urkunde, verloren gegangen sind.
2) Nach dem Inventarium der Urkunden des Dom=Capitels.
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marcke das koitkendorffer Felt genannt gelegt wurden. Diß hatt Dittrich Moltzan seliger von H. Hans Albrechtenn vor Zeiten erbitten vnd dofür 400 fl. geben wollen; es ist ime aber durch H. Vlrichen gewehret, vnd weill der Oeconomus gesagt, die Feltmarke wehre 10000 fl. wert, hatt sie Moltzan darumb geben sollen, welchs inne vngelegen gewesen, vnd soll der Oeconomus von der holtzung gesagt habenn, die uff der Feltmarcke stehet, wan sie vor Gustrow lege, wehre sie 6000 fl. wertt. Diß hatt H. Vlrich vnd gibt darfur 50 fl., da sie zuuor 29 fl. 11 ßl. gebenn."

Die Feldmark Godekendorf lag also unstreitig bei dem Hofe Mamerow, unweit Teterow. Die Maltzan von Grubenhagen hatten seit dem 15. Jahrh. bedeutende Besitzungen und Rechte in Mamerow und den angrenzenden und nahe gelegenen Gütern Rothspalk, Rahden, Nienhagen etc. . und hatten schon 1458 dem Dom=Capitel für die Feldmarken Marquardeshagen (Marxhagen) und Domherrnhagen oder Papenhagen (Ulrichshusen) Pächte aus Mamerow und Rothspalk abgetreten. Daher erklärt sich die Verhandlung der Maltzan über diese Feldmark. Uebrigens waren die Feldmarken in jener Zeit viel mehr vertheilt; auch auf der Feldmark Mamerow gab es Hof und Dorf Mamerow, außer Godekendorf. Die Lage von Godekendorf wird nun durch eine im J. 1711 vorgenommene Vermessung des fürstlichen Hofes Mamerow außer Zweifel gesetzt:

"Der Hoff Mamerow 1 ) im Ambte Gustrow liegt von der Stadt Gustrow 2 Meilen. Der Acker bey selben Hoff ist in dreyen ordentlichen Schlägen abgetheilet. - - - Der Sommerschlag wird an einem Orth, allwo vor diesem ein Dorff soll gestanden haben mit Namen Götendorff, durch den Schatten von den Bäumen verdorben, so findet man auch allda einige Börne, viel Schluep undt am langen Berge, auch sonsten auff den Hoffstetten berge Sandtlandt."

Das Dorf Godekendorf ist also in der Feldmark des Hofes Mamerow untergegangen.



1) In dem Feld=Schlag=Register heißt es:
     "der Meyerhoff mit dem Weinberge, Garten und Backhaußkoppel."
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2.

Geschichte

der

Besitzungen des lüneburgischen Michaelisklosters
in Meklenburg.

D ie Geschichte der Besitzungen des uralten Michaelisklosters zu Lüneburg, Benedictiner=Ordens, ist zwar in unsern Jahrbüchern schon verhandelt; es möge hier aber der Vollständigkeit wegen ein kurzer Ueberblick Raum finden, wenn auch nur aus dem Grunde damit die Besitzungen dieses Klosters nicht etwa mit denen des Klosters Michaelstein verwechselt werden. Der Stoff ist bereits in Jahrb. II, S. 24 und 291, und VI, S. 173 flgd. vollständig mitgetheilt.

Im Jahre 1219 schenkte der Fürst Borwin dem Michaelis=Kloster zu Lüneburg das Dorf Cesemow oder Szizimouwe; die Urkunde ist gedruckt in Gebhardi Diss. de re literaria coenobii S. Michaelis, 1755, Wedekind Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, III, Heft 10) S. 309, und Jahrb. II, S. 291. Diese Schenkung Borwins geschah, weil sein Vater Pribislav, welcher am 30. Dec. 1178 auf einem Turnier zu Lüneburg den Tod fand, in diesem Kloster begraben lag. Die Leiche Pribislavs ward nach einiger Zeit von Lüneburg nach Doberan versetzt: als Tag der Versetzung wird der 1. Oct. 1215 angegeben; daher ist denn entweder diese Angabe oder das Datum der Urkunde nicht richtig: vielleicht war die Urkunde im J. 1214 ausgestellt (XIV statt XIX), indem sie nicht mehr im Originale, sondern nur aus einer spätern Vidimation bekannt ist. Borwin schenkte dem Kloster dieses Dorf zur Feier von Seelenmessen für seinen verstorbenen Vater und machte diese Schenkung vielleicht kurz vor der Abführung der Leiche nach Doberan.

Die Lage des Dorfes, welches im 13. Jahrh. eine Kirche hatte, ist in Jahrb. VI, S. 173 flgd. ermittelt. Schon im

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13. Jahrhundert hatte es den Namen Michaelisberg (Mons sancti Michaelis) erhalten und war von dem Kloster an mehrere Vasallen zu Lehn gegeben. Dies ist wahrscheinlich die Veranlassung gewesen, daß das Dorf bald aus dem Besitze des Klosters kam. Im 15. Jahrhundert war das Dorf schon wüst. Schon am 18. März 1436 verpfändete der Ritter Helmold von Plessen zu Lübz, Pfandträger des Amtes Lübz, fünf Hufen auf dem Felde Michaelsberg an den Schulzen zu Karbow (vgl. Jahrb. VI, S. 175).

Das Dorf Michaelsberg lag im Amte Lübz bei dem Dorfe Karbow und ist in der Feldmark des jetzigen Hofes Karbow untergegangen; noch im 16. Jahrhundert hatte das Amt Lübz nur 4 Höfe (Lübz, Ruthen, Bobzin und Schlemmin): alle übrigen Ortschaften waren Bauerdörfer. Nach den Mittheilungen des Herrn Pastors Ritter zu Vietlübbe und nach eigener Anschauung bildet ein Theil der alten Feldmark eine eigene Localität. Auf dem Felde des Hofes Karbow erhebt sich links am Wege nach Darse und Quaßlin über die weit ausgedehnten Wiesen ein "Berg" von 40 bis 50 Fuß Höhe, welcher in den dortigen flachen Gegenden ziemlich weit sichtbar ist. Dieser Berg heißt noch heute der "Geelsberg" (eine gewöhnliche Abkürzung aus Michaelsberg), und der Bach, welcher durch die Wiesen am Fuße des Berges fließt, bei Ganzlin entspringt, Retzow, Dammerow und Wilsen berührt und bei der Niedermühle unweit Gr. Pankow in die Elde sich ergießt, heißt in der ganzen Gegend der Geelsbach (d. i. Michaelsbach). Es lag also Michaelisberg auf der jetzigen Feldmark des Hofes Karbow nördlich von dem Michaelisbache, an der langen Wiesenfläche, welche sich bis an die schlemminer Feldmark hinzieht. Hier stoßen nahe bei einander die Grenzen von Karbow, Wilsen, Darse, Quaßlin, Dammerow und Vietlübbe zusammen. Hiemit stimmt auch das Amtsbuch von Lübz vom J. 1570 überein, in welchem es heißt:

"Es gebraucht auch diese Dorfschaft Karbow die Sukower, Michelsbergischen und Kritzower Hufen."

Nach der Hufenvertheilung dieses Registers hatte aber auch die Dorfschaft Wilsen 15 1/2 Darse 1 1/2 und Quaßlin 1/2 michelsbergische Hufen zur Benutzung; das ganze Dorf hatte nach der Verleihungsurkunde 24 Hufen. Ein großer Theil der Feldmark Michaelisberg ist also unter die angrenzenden Dörfer zur Vertheilung gekommen. 1 )


1) Südlich von Lübz sind viele Dörfer untergegangen: es lag südlich an Lübz und Benzin das Dorf Restorf (vgl. Jahrb. VIII, S. 223), bei Kreien und Benzin (  ...  )
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Die Berghöhe Michaelisberg beim Hofe Karbow ist aber das Hauptfeld des untergegangenen Dorfes Michaelisberg. Auf dieser Höhe liegt, nach Ritter's Untersuchungen, noch eine Kirchhofsmauer, welche einen ovalen Raum von 96 Schritten Länge und 42 Schritten Breite einschließt; innerhalb dieses Raumes sind noch einzelne Erhöhungen, vielleicht von der untergegangenen Kirche und größern Gräbern (fast Kegelgräbern ähnlich) sichtbar, und auf einer solchen Erhöhung steht ein Dornbusch, welcher bei dem Volke im Ansehen der Heiligkeit steht, denn, sagt man, "wer ihn ausrodet, muß sterben." Unterhalb dieses Berges liegt in den Wiesen eine runde Erhöhung von nur 35 Schritten im Durchmesser, welche früher deutlich von einem Graben umgeben war; vielleicht stand in alten Zeiten hier ein Thurm oder ein festes Haus, eine kleine Burg.

Die Gegend von Michaelisberg war in alten Zeiten gewiß nicht ohne Bedeutung, da das Dorf, im Lande Ture gelegen, eine Domaine Borwin's war und in den Wiesen am Fuße des Berges die noch heute nicht unbedeutende Wallerhöhung der Burg Stuvendorf lag.

Vignette

(  ...  ) das Dorf Kratel (vgl. Jahrb. a. a. O.), bei Karbow die Dörfer Sukow, Michaelisberg (und Kritzow), bei Vietlubbe das Dorf Stuvendorf, bei Retzow das Dorf Görgelin.