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II.

Ueber

die Länder Bisdede und Tribedne,

von

G. C. F. Lisch.

D ie Länder Bisdede und Tribedne haben einen nicht unbedeutenden Namen in unserer alten Geschichte, sowohl in Beziehung auf die politischen Grenzen, als vorzüglich in den Zügen der fremden Kreuzfahrer und Eroberer, namentlich der Dänen, in den Wendenländern. Besonders wird das Land Tribedne in den dänischen Geschichten genannt. Nach allen Berichten und Sagen lag dieses Land von Festland Rügen aus jenseit des großen (Trebel=) Moors in Cicipanien. Es wird in den Urkunden Tribedne oder Tribeden genannt; in den Ausgaben der dänischen Sagen und Berichte findet man auch die Formen Atripiden und Tripipen, welche jedoch nach neuern Untersuchungen für Lesefehler statt Tribiden zu halten sind (vgl. Mém. des ant. du Nord, 1836-39, S. 113). Das Land ist schon oft der Gegenstand gelehrter Forschungen gewesen; vgl. Die Kriege Waldemar's und Knud's gegen Rügen und Pommern, aus der Knytlinga=Saga von Kombst, in Balt. Stud. I, S. 84 und 94; Waldemars und Knuts Heereszüge im Wendenlande, von L. Quandt, in Baltischen Studien, X, H. 2, 1844, S. 161 flgd; Fabricius Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen, I, S. 82; Barthold's Gesch. v. Pommern II, S. 274 - 276; N. M. Petersen Züge der Dänen nach Wenden, in Mémoires de la societé royale des antiquaires du Nord, Copenhague, 1836-39, S. 111-115 und S. 314. Die Thaten, welche in diesem Lande ausgeführt sind, mögen bei dieser Untersuchung unberücksichtigt bleiben, da sie sich erst dann werden erkennen lassen, wenn man die Ausdehnung des Landes kennt; es steht hier lediglich die topographische Frage zur Beantwortung, welche denn auch

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durch die oben angeführten, neu entdeckten Urkunden des Klosters Michaelstein möglich geworden ist. Die Untersuchung über das Land Tribedne kann aber von der über das Land Bisdede nicht getrennt werden, da beide öfter zusammen vorkommen.

Das Land Tribedne wird urkundlich zuerst in der Dotationsurkunde des Bisthums Schwerin vom 9. Sept. 1171 genannt (Lisch Mekl. Urk. III, S. 25), jedoch nur in untergeschobenen Exemplaren. Die ächte Originalurkunde sagt nur, daß Heinrich der Löwe das Bisthum auch mit dem Lande Bützow dotire:

"adiunximus terram, que uocatur Butissowe,"

ein untergeschobenes Exemplar fügt aber hinzu die Burg Bridder (Bisdede?) mit dem angrenzenden Lande Tribedne:

"et castrum Bridder cum terra attinenti uidelicet Tribedne uocata et terram Pytne vocatam."

Ich habe in Mekl. Urk. Bd. III zur Ueberzeugung dargethan, daß die Exemplare, welche diesen Zusatz enthalten, verfälscht sind; der vorstehende Zusatz ist nur in einigen Abschriften enthalten und das Exemplar der Urkunde ist ohne Zweifel, wenn auch schon in sehr alter Zeit, gegen die Bischöfe von Camin fabricirt, mit denen das Land Tribedne bis über die Mitte des 13. Jahrhunderts hinaus streitig war. Der Zusatz über das Land Tribedne ist aber auch nicht einmal zu geographischen Untersuchungen branchbar, wie viele Zusätze der falschen Exemplare, da er zu unbestimmt ist.

Zunächst wird das Land Tribedne in den schweriner Bestätigungsbullen des Papstes Urban III. vom Jahre 1185 und des Papstes Clemens III. vom J. 1189 (vgl. Mekl. Urk. III, S. 40 u. 45) mit denselben Worten erwähnt, nämlich daß das Bisthum Schwerin besitze: das Land von Bützow auf beiden Seiten der Nebel bis zu dem Lande Tribeden:

"a Butzowe in utraque parte aque, que Nebula dicitur, usque ad terram, que Tribeden uocatur."

Dies sind also die ehemaligen bischöflich=schwerinschen Güter im Lande Bützow am rechten Ufer der Warnow und zu beiden Seiten der Nebel: Wolken, Zepelin, Gülzow etc. . Die östlichen Grenzen des Landes Bützow waren daher die westlichen Grenzen des Landes Tribedne.

Glücklicher Weise sind die alten Grenzen des Landes Bützow aus der Urkunde vom 27. März 1232 (Mekl. Urk III, S. 79), in welcher die Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock ihren Ansprüchen an das Land Bützow zum Besten des

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Bischofs von Schwerin entsagen und zugleich die Grenzen des Landes bestimmen, grade an dieser Stelle klar zu erkennen:

über die Warnow auf Paglowi und Pridoli (beide nicht mehr erkennbar), von da in das Wasser Nebel (Nieuelia), ferner in den Bach Parmenizhe, wie derselbe in den See von Parum fließt, ein Theil des Sees von Parum (Parmene), von diesem in das Moor von Bülow (Byliewe, = die große Tiefe zwischen Bülow und Boldebuck), wie dasselbe geht in den See von Geetz (Gazne, jetzt Mühlengeetz und Karcheetz), die Hälfte des Sees von Geetz, vom See Geetz in das Wasser Liepousieunizham, wie es fließt in den See von Lentzen (Lansnizhe), mit einem Theil des Sees, so weit sich das Land daran erstreckt.

Die Hauptpuncte in dieser wichtigen Landesgrenze sind also die Seen von Parum, Geetz und Lentzen 1 ), welche zugleich die westlichen Grenzen des Landes Tribedne waren.

Nun tritt aber das Land Bisdede scheinbar störend in den Weg. Aus den oben (S. 7 - 8) erwähnten Urkunden des Klosters Michaelstein ist bekannt, daß der Bischof Conrad von Camin im J. 1233 dem Kloster Michaelstein die Zehnten von den Gütern Rosin bei Güstrow schenkte; diese lagen in der Haide Bisdede, deren Zehnten die Landesherren von dem Bischofe zu Lehn trugen: 2 )

"decima super totam solitudinem, - - que tali nomine Bisdede nuncupatur."

Der Bischof erkannte zugleich die Grenzen der Güter Rosin als richtig an, wie sie bei der Schenkung von Rosin am 1. Junii 1229 von den Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock angegeben waren, nämlich daß die Güter in Süden, oder richtiger in Westen, der große See Bisdede

"magnum stagnum Bisdede"

berühre 3 ). Der Bischof von Camin gebraucht in der Urkunde vom J. 1233 die Form Birdede für Bisdede.

Es ist also ohne Zweifel, daß auch das Land Bisdede zunächst östlich an das Land Bützow grenzte und daß es seinen Namen von dem großen See Bisdede führte, welcher später der rosiner oder gutower See genannt ward. Das Land Bisdede bildete also im engern Sinne die spätere Vogtei oder das Amt Güstrow.


1) Gleich westlich von dieser Ecke grenzte das Land Parchim an das Land Bützow, sicher mit Lübzin gegen Boitin; vgl. Jahrb. XI., S. 248.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. II.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. I.
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Dieser See Bisdede möchte der See sein, in welchem eine in den Zügen der Dänen nach Wenden erwähnte wendische Burg lag (vgl. Balt. Stud. X, 2, S. 162, und etersen Züge der Dänen nach Wenden, a. a. O.). Der Dänenkönig Kanut landete mit seinem Heere im Herbst 1184 bei Strela (Stralsund), durchzog das Land Tribuses und drang durch den weiten Circipaner=Morast (an der Trebel) in das Land Circipene zur Stadt Lubechinka (Lübchin); als er von hier auf Demmin ziehen wollte, gelangte er zu einem reichen Flecken oder der Kaufstadt der Circipaner (Gnoyen?); das Heer vertheilt sich und er dringt, die Kaufstadt verwüstend, in das Land Tribiden und verbrennt das Land weit und breit. Nachdem die Dänen noch durch große Wälder gerückt sind, finden sie in der Nähe eines Dorfes eine durch eine Brücke mit dem Lande verbundene Burg mit einem Thurme, welche von einem so großen Wasser umgeben war, daß man es mit Schiffen befahren konnte. Der Burgherr (princeps civitatis) Ottmar bricht die Brücke ab, kann aber die Eroberung der Burg nicht hindern. Dann zieht sich das dänische Heer zurück.

Wahrscheinlich ist diese Burg der oben (S. 9) genannte Burgwall bei Bölkow auf einer Landzunge im See Bisdede, der Schön=Insel gegenüber, welcher einer nähern Untersuchung 1 ) werth ist, und vielleicht die oben S. 25 erwähnte, in der Urkunde vom J. 1171 genannte Burg Bridder, deren Name sich durch die in der Urkunde vom J. 1233 gebrauchte Form des Seenamens Birdede aus Bisdede vermitteln ließe. In der That paßt hierzu kaum eine


1) Der Herr Pastor Marggraf zu Badendik hat über die jetzt in seiner Pfarre liegenden Burgwälle gütigst einige vorläufige Untersuchungen angestellt und seine Beobachtungen für die Jahrbücher mitgetheilt:
1) "Der "Burgwall" bei Bölkow ist auf der schmettauschen Charte richtig angegeben und befindet sich auf einer Landzunge, welche von Bölkow aus in den See gegen die Schöninel reicht und vom Lande durch eine Wiese abgesperrt ist. Er gehört den Büdnern zu Bölkow und wird von denselben bis auf einen kleinen mit Buschwerk bewachsenen Theil beackert. Gefunden hat man bisher nichts Alterthümliches, wenigstens versichern dies die ältesten jetzigen Besitzer desselben."
2) "Anlangend den zweiten Burgwall, welcher Ihrer Angabe nach in einem alten Schlag=Register in der "Borgwald=Wiese" auf der Kirch=Rosiner Feldmark verzeichnet sein soll, so liegt derselbe im Klueßer Forst=Reviere unweit der beide Feldmarken scheidenden Nebel und wird von derselben durch ein Moor getrennt. Uebrigens ist dieser Burgwall von ansehnlichem Umfange und von einem tiefen Ellernbruche eingeschlossen, welches unter dem Namen "Burgwallsbruch" bekannt ist. Ein Weg führt nach dem Buchenholze, welches die Nebel begrenzt und an dessen Rande die sogenannte "Borgwallwiese" oder richtiger "Borgwaldwiese" gelegen ist. Auf diesem Burgwalle steht nur wenig Gebüsch, aber an den Seiten stehen viele Fliederbäume, weshalb die Leute ihn gewöhnlich "Fliederwall" nennen. Von altem Mauerwerke ist außer einigen Feldsteinen gewöhnlicher Art nichts wahrzunehmen; Spuren alter Befestigung finden sich nicht außer einem verschütteten Wallgraben."
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andere Localität, als die der genannten Feste, welche zwei kleine Tagereisen, ungefähr 6 Meilen, von Lübchin liegt. Es giebt hier nirgends anders ein Wasser, welches mit Schiffen nach alter Art befahren werden könnte. Die Burgen in jenen Gegenden, auf welche man gerathen hat, z. B. Wasdow, sind gewöhnliche, historische Rittersitze aus dem Mittelalter. Vor dem See Bisdede dehnen sich noch heute seit dem Anfange des 13. Jahrh. namhafte Waldungen aus z. B. der Primer und Dewinkel. - Es würde außerdem nur der See von Teterow passen. - Uebrigens verdienen die Gegend von Teterow und Lübchin eine gründliche Untersuchung.

Die beiden Namen Bisdede und Tribedne wechseln aber auch scheinbar für dieselbe Gegend mit einander ab.

Bei der Stiftung des Doms zu Güstrow war der Bischof von Schwerin noch im factischen Besitze seiner Rechte über das Land Circipanien, welches mit Recht zu seinem Sprengel gehörte. Bald aber begannen die Uebergriffe des caminer Bischofes, welche durch die Gewalt der demminer Herren unterstützt wurden. Am 16. October 1235 schenkte der Bischof Conrad von Camin 1 ) der Domkirche zu Güstrow die Zehnten von 60 Hufen im Lande Circipanien, aus den Dörfern Dehmen (Damene), Jahmen, Deutsch Bützin, Klein Dalwitz, Granzow, Wendisch Methling und Beestland, welche in geringen Entfernungen von einander zwischen Güstrow und Demmin liegen, und bestimmte die Zehnten von 40 Hufen zur Stiftung von Präbenden und die Zehnten von 20 Hufen zum gemeinschaftlichen Gebrauche der Domherren; ferner schenkte er den Domherren die Zehnten von 3 Hufen in denselben Dörfern zu jährlichen Memorien für sich 2 ); außerdem verlieh er dem Domstifte das Archidiakonat mit der Seelsorge über das ganze Land Bisdede oder Tribedne:

"archidiaconatum cum cura animarum per totam terram Bisdede siue Tribedne"

so daß die Domherren einen aus ihrer Mitte zur Verwaltung dieses Amtes wählen und präsentiren sollten. An demselben Tage bestätigte 3 ) der Bischof diese Schenkungen auch dem Convent der Domherren, unter der Bedingung, daß sie ihrem Dechanten den schuldigen Gehorsam nach den Statuten des caminer Bisthums leisteten, und versicherte ihnen namentlich das Recht zur Wahl


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
2) In der Urkunde macht die Zahl der einzeln aufgezählten Hufen die Summe von 64; dieses Versehen ist in der Urkunde vom 24. September 1255 so verbessert, daß aus Jahmen die Zehnten von nur 9 Hufen, statt früher aus 10, an das Dom=Capitel gehen sollten.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.
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eines Archidiakonus für das Archidiakonat Bisdede aus ihrer Mitte:

"in archidiaconatu Bisdede."

In dieser Urkunde ist das Archidiakonat nur "Bisdede" genannt, während es in der andern Urkunde "Bisdede oder Tribedne" genannt wird.

An den Rand der beiden Urkunden ist aber im 15. Jahrhundert beigeschrieben, daß das "Archidiakonat von Bisdede" jetzt die "Präpositur Güstrow" genannt werde:

"de archidiaconatu in Bisdede nunc in preposituram Gustrowensem mutato,"

und

"de archidiaconatu in Besdede que nunc prepositura Gustrowensis dicitur."

Es wurden also für denselben Landstrich die verschiedenen Namen Land und Archidiakonat Bisdede oder Tribedne und Propstei Güstrow gebraucht. Dieser kirchliche District konnte sich nur östlich von dem bischöflich=schwerinschen Lande Bützow erstrecken. 1 )

Im Folge solcher Uebergriffe verband sich im J. 1236 der Bischof Brunward von Schwerin mit den Fürsten Johann von Meklenburg und Borwin von Rostock zur Wiedereroberung der ihm von dem Bischofe von Camin entrissenen Zehnten (vgl. Mekl. Urk. III, S. 81-86). Mit dem Fürsten Nicolaus von Werle oder Güstrow war ein solches Bündniß wohl nicht gut einzugehen, da der Streit sich grade um einen großen Theil seines Landes handelte, und der Bischof von Camin nach den Urkunden in jenen Zeiten gleich mit dem Kirchenbanne bei der Hand war (vgl. die beiden Urk. vom 16. Oct. 1235).

Der Streit dauerte lange. In den J. 1240 und 1241 erließ der Papst Commissorien, sogar an den König von Dänemark, den Bischof von Schwerin "in den Besitz von Circipanien" einzusetzen (vgl. Mekl. Urk. III, Nr. 31 u. 32). Vergebens ward im J. 1247 zwischen beiden Bischöfen ein Vertrag beredet (Mekl. Urk. III, Nr. 33); der Bischof von Schwerin konnte nicht zu seinem Rechte gelangen. Am 24 Sept. 1255 sprach der Bischof Herrmann von Camin bei der Bestätigung der dem Dom=Capitel am 16. Oct. 1235 von dem Bischofe Conrad verliehenen Zehnten aus 63 Hufen feierlich aus, daß er endlich die Zehnten aus dem Lande Circi=


1) Die Präpositur Güstrow kommt äußerst selten vor; sie ist bis jetzt nur durch zwei Pfarrverleihungen, zu Teterow von 1503 (vgl. Urk. XIX) und zu Schorssow von 1510, genau bekannt; hiernach dürfte sich die Präpositur Güstrow über ganz Circipanien erstreckt haben.
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panien mit vielen Mühen und Kosten errungen habe! 1 ) Aber auch dies war eine Gewaltübung. Der Papst mußte eine Commission mit dem Bischofe von Ratzeburg an der Spitze delegiren; dieser befahl im J. 1257 den Fürsten Nicolaus von Werle und Borwin von Rostock, den Bischof von Schwerin

"in die Possession der Oerter Bisden, Tribeden und Cirspen einzusetzen"

(vgl. Mekl. Urk. III, Nr. 41, 42, 43, 45, 46). Dagegen wurden dem schweriner Bischofe im J. 1258 sogar Zehnten aus seinem unzweifelhaften Gebiete, aus Alt=Güstrow, Camin, Kätewin und Sukow, entzogen und die

"Zehnten im Lande Trybeden und Gnoigen"

noch immer nicht eingeräumt (Mekl. Urk. III, Nr. 47). Erst im J. 1260 endigte der Streit zum Nachtheile des Bischofes von Schwerin, welcher der lange geübten Gewalt wich (vgl. Mekl. Urk. III, Nr. 48-50).

Nicht lange nach dieser Zeit erwarb der Bischof von Camin selbst in der schönen Gegend von Malchin, in der Mitte des Landes Circipanien, die Güter Remplin und Raden (vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, A, S. 84 flgd.).

Aus diesen Verhandlungen, zusammengehalten mit den übrigen urkundlichen Angaben, sieht man klar, daß die Namen Bisdede, Tribedne und Circipanien im Laufe des 13. Jahrh. für dieselbe Gegend gebraucht wurden. Wir haben die Längenausdehnung aus den Ortschaften zwischen Demmin und Güstrow kennen gelernt. Wurden aber auch für diesen Landstrich verschiedene Namen gebraucht, so lassen sich doch in denselben General= und Specialbeziehungen erkennen.

Circipene ist nach vielen andern Angaben der allgegemeine Name für das Land östlich vom Lande Bützow zwischen Reknitz, Pene und Trebel und über diesen letztern Fluß hinaus.

Bisdede und Tribedne sind Namen der Hauptunterabtheilungen des Landes Circipene.

Bisdede ist der Name für den westlichsten Theil des Landes Circipene, in welchem der See Bisdede lag, das spätere Land Güstrow, wie denn auch das Archidiakonat Bisdede von dem Hauptorte in der Nähe des Collegiatstifts Güstrow später Propstei Güstrow genannt ward.

Tribedne ist der Name für den östlichen Theil des Landes Circipene, so weit es in dem jetzigen Meklenburg liegt, das spätere Land Gnoyen; daher wird es in den Dänenzügen


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. V.
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auch immer sogleich genannt, wenn die Heere die Trebel=Moore überschritten haben; daher wurden im J. 1258 die Zehnten aus jenen Gegenden auch die "Zehnten im Lande "Tribeden und Gnoien" genannt. Leider fehlen die Original=Urkunden, welche deutlich geredet haben würden; vielleicht finden sie sich noch in Pommern.

Da jedoch die Namen Bisdede und Tribedne häufig zur Bezeichnung Eines Landes gebraucht werden, so ist es auch möglich, daß das im jetzigen Meklenburg liegende Circipene im Allgemeinen Land Tribedne genannt ward, dessen westlicher Theil den besondern Namen Bisdede führte.


Dies ist alles, was man aus den allgemeinen Angaben der Urkunden entnehmen kann. Es läßt sich aber die Lage des Landes Circipene, und damit der Länder Bisdede und Tribedne, noch weiter verfolgen, wenn man die Diöcesan=Grenzen, welche mit den Landes=Grenzen zusammenfallen, genauer erforscht. Die urkundliche Erforschung dieses wichtigen, fast noch gar nicht behandelten Themas 1 ) muß einer andern Zeit vorbehalten bleiben; gegenwärtig wird das Resultat vieljähriger, umfassender und sicherer Urkundenforschungen zur Gewinnung einer Uebersicht genügen.

Im äußersten Westen bildeten die östlichen Grenzen des bischöflich=schwerinschen Landes Bützow die Bisthumsgrenzen: der parumer Bach (oder die Parmenitz) und der parumer See. Dann aber traten die Pfarren Kirch=Geetz (jetzt Karchgeetz oder Karcheetz) und Gr. Upahl über die Grenzen des Landes Bützow hinaus. Hier grenzten die Pfarren des bischöflich=schwerinschen Archidiakonats Dobbertin: Karcheetz, Gr. Upahl und Lohmen an die Pfarren Güstrow, Badendik und Zehna caminschen Sprengels; diese letztern drei Pfarren gehörten urkundlich zum Bisthume Camin. Es war im äußersten Westen also die Gegend um den See Bisdede oder das Land Bisdede im engern Sinne, welches die Westgrenze des Bisthums Camin bildete.

Die Gegend unmittelbar bei Güstrow bedarf aber einer besondern Aufklärung. Die nordwestliche Grenze bei Güstrow ging bis an den parumer See. Die nordöstliche Grenze


1) Die in dem meklenburgischen Staatskalender bei den Präposituren durch den Anfangsbuchstaben des betreffenden Bisthums angegebenen Diöcesangrenzen sind häufig nicht richtig; so z. B. wird die Präpositur Lüssow dem Bisthume Camin zugeschrieben, während sie ganz zum Bisthume Schwerin gehörte; die Präpositur Krakow gehörte zum größten Theile zum Bisthume Camin u. s. w.
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des caminer Bisthums bildete aber genau die Nebel, ohne Ansehen der politischen Grenzen; daher gehörte die neue, d.h. die jetzige Stadt Güstrow, mit der S. Gertruden=Kirche vor dem Hageböker Thore, am linken Ufer der Nebel, zum Bisthume Camin, die Altstadt Güstrow aber, mit der S. Georgen=Kirche vor dem Mühlenthore, am rechten Ufer der Nebel, ebenso das nahe Dorf Sukow und die Pfarre Lüssow, ebenfalls am rechten Nebelufer, zum Bisthume Schwerin.

Die nordöstliche Grenze des Bisthums Camin bei Güstrow bildete also die Nebel und umfaßte noch die Nebelzuflüsse aus dem Primer=Walde und darüber hinaus: die Pfarre Reinshagen, sicher mit den Ortschaften Gremmelin und Dehmen, und die Pfarre Rosin. In dem Qnelllande der Nebel und der Reknitz berührten sich an dieser Ecke beide Diöcesen.

Die weitere Nordwestgrenze gegen das schwerinsche Archidiakonat Rostock bildete im Allgemeinen der Fluß Reknitz, jedoch mit einigen Abweichungen. Die Städte an der Reknitz: Lage, Tessin und Sülz gehörten zum Bisthume Schwerin. Besonders aber gehörte die Vogtei Lage zum schweriner Sprengel, und namentlich die ganze Pfarre Reknitz, sicher auch mit der Ortschaft Glasewitz, Dehmen gegenüber, und dem Schlosse Rossewitz; ferner lagen noch in der Diöcese Schwerin die Ortschaften Vippernitz und Ridsenow. Von hier an aber fielen die Diöcesangrenzen in dem Reknitzflusse zusammen; es gehörten zum Bisthume Camin die Pfarren Warnkenhagen, Belitz, Polchow, Walkendorf, Basse, Vilz, Thelkow.

Längs der Trebel grenzte von Pommern her bis Gnoien gegenüber das bischöflich=schwerinsche Archidiakonat Triebsees 1 ) (also auch das Land Triebsees), welches seine Südgrenze zwischen Grimme und Loitz hatte.

Das Land Circipene endigte im Osten im Zusammenflusse der Trebel und Tollense mit der Pene bei Demmin. Das Gebiet des Klosters Dargun, welche bis an diese Gewässer reichte, war der östlichste Punct des Landes Circipine; die Kirche zu Dargun war die erste christliche Stiftung in diesem Lande. Die Zacharien=Mühle bei Demmin lag urkundlich schon im Lande Tolenze.

Schwieriger ist die Südgrenze des Bisthums Camin zu bestimmen: beginnen wir mit der südlichsten Ecke. Hier ge=


1) Terra Circipanorum, quae "Tribuses contigua erat." Arnoldus Lub. IV, 6. 7.
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hörte das Land Stargard oder das jetzige Großherzogthum Meklenburg=Strelitz, namentlich so weit es in alten Zeiten zu Pommern gehört hatte, zum Bisthume Havelberg. 1 ) Im Norden dieses Landstriches lagen die alten Besitzungen des Klosters Broda: die Pfarren Neu=Brandenburg, Weitin, Wolkenzin, im havelberger Bisthume; dagegen gehörte die Pfarre Chemnitz schon zum Bisthume Camin. Im Süden waren die Pfarren Penzlin, Lukow und Ankershagen havelbergisch. Dann trat gegen Westen hin das schwerinsche Archidiakonat Waren oder das Land Malchow als Grenze ein: hier lagen die Pfarren Gr. Varchow, Varchentin, Gr. Gievitz, Rittermanshagen, Vielist, Lütgendorf, Wangelin (mit Liepen), Kieth (mit Linstow), beide so weit das Land Malchow reichte, im Bisthume Schwerin; gegenüber lagen das ganze Gebiet des Klosters Ivenack, die Pfarre Stavenhagen, die Pfarre Kasdorf, (wahrscheinlich die Pfarre Kittendorf), die Pfarre Zettemin (mit der ganzen pommerschen Enclave), die Pfarren Malchin, Gielow und Basedow, die Pfarren Schwinkendorf und Rambow im Bisthume Camin. Man kann also hier das weite Quellland der Penegewässer als Grenze des Bisthums Camin annehmen.

Es bleibt für die Grenzen des Bisthums Camin also nur die kurze Strecke von Rambow bis Zehna zu erforschen übrig. Da Carow und Damerow im Bisthume Schwerin lagen, die Pfarre Krakow jedoch urkundlich schon zum Bisthume Camin gehörte, so läßt sich annehmen, daß hier die Grenze des Bisthums Camin in den Amtsgrenzen lag, also die Pfarren Grubenhagen, Serrahn, Krakow und Bellin, welche sicher nicht zum Bisthume Schwerin gehörten, die südwestlichen Grenzpfarren des Bisthums Camin bildeten.

Es lassen sich daher die Naturgrenzen des Landes Circipene, d. i. der Länder Bisdede (im Westen) und Tribedne (im Osten), oder des in Meklenburg liegenden Theiles des Bisthums Camin, des Archidiakonats Güstrow, in einem gegen Pommern geöffneten Dreieck, also feststellen:

gegen Norden hin der See von Parum, die Nebel mit ihrem Quelllande, die Reknitz, mit Ausnahme der Vogtei Lage, und die Trebel, ferner gegen Süden vom parumer und geetzer See durch den krakower See gegen die Südecke des malchiner Sees über das Quellland der Pene bis gegen die Tolenze.

Genauer werden die Pfarren die Grenzen angeben:


1) Die Untersuchungen v. Ledebur's in dessen Archiv, XI, S. 27, über die Grenzen des havelberger Sprengels geben über diese Gegend nichts.
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Grenzen des Landes Circipene.

Nördliche Grenze.
Bisthum Camin. Bisthum Schwerin.
Pfarre Pfarre
Güstrow Parum
Reinshagen Lüssow
Warnkenhagen Reknitz
Belitz Lage
Polchow Camin
Vilz Tessin
Thelkow Kölzow
Lübchin Sülz
Gnoien Triebsees
Wasdow. Nehringen.
Kloster Dargun an der Ostgrenze.
Südliche Grenze.
Bisthum Camin. Bisthum Schwerin.
Pfarre Pfarre
Güstrow Karcheetz
Badendik, Rosin Gr. Upahl
Zehna Lohmen
Bellin Kirch=Kogel (?)
Crakow Poserin, Carow
Serrahn Kieth
Grubenhagen Lütgendorf
Rambow Vielist
Schwinkendorf Rittermanshagen
Zettemin Gr. Giewitz
Kittendorf Varchentin
Kastorf. Gr. Varchow.
Bisthum Camin. Bisthum Havelberg.
Möllen? Gr. Lukow
Chemnitz. Weitin.
Kloster Ivenack an der Ostgrenze.

In der Mitte der cummerower See.

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Diese ungefähren, jedoch sichern Andeutungen werden vielen andern und wichtigen Forschungen einen möglichst sichern Boden geben. Die Grenzen des Landes Circipene scheinen durch die nachgewiesenen Diöcesan=Grenzen gesichert zu sein. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß die Gaue Bisdede und Tribedne sich ganz in dieses Land theilten. Bisdede und Tribedne waren wohl nur die nördlichen Theile, mit den Ländern Güstrow und Gnoyen congruirend. Im südlichen Theile lagen andere Länder, wie die Vogtei Teterow, die Vogtei Malchin, das Land Hart bei Neu=Kalden, das Land Tuzen bei Stavenhagen und Ivenack, das Land Gotebende bei Gädebehn gegen Neu=Brandenburg hin, das Land Schlön bei Waren. Untersuchungen an Ort und Stelle werden jedenfalls mit der Zeit noch mehr Aufklärung geben, da es scheint, daß jeder Gau zur Wendenzeit eine eigene Hauptburg hatte; die Auffindung großer wendischer Burgwälle in Mooren wird also noch viel zur Aufhellung beitragen können.