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VI. Zur Buchdruckkunde.


Hinrici Bogher Etherologium.

Rostock 1506.

In Jahrb. IX, S. 480 flgd. (vgl. Jahresber. VI, S. 125-126) ist das vorstehend bezeichnete, interessante Werk eines bisher unbekannten rostocker Gelehrten beschrieben, nachdem dasselbe durch den Herrn Bibliothekar Dr. Schönemann in Wolfenbüttel entdeckt und in einem Exemplare unserm Vereine zugewandt war.

Der Verfasser dieses Werkes ist bis jetzt nur durch Schönemann's Entdeckungen bekannt geworden; erst längere Aufmerksamkeit hat auf Spuren geführt, welche diesen Mann, der ohne Zweifel eine nicht unbedeutende Stellung in der Gelehrtenwelt Meklenburgs gehabt haben muß, in ein hellere Licht stellen.

Heinrich Bogher war, nach einer in Jahrb. VI, S. 195, angeführten Rede, ein Zögling der Universität Erfurt und, wahrscheinlich von dort, Magister der Philosophie und Lehrer der biblischen Exegese. Er hielt diese Rede am 13. März 1493 bei der Degradirung des in Rostock hingerichteten sternberger Priesters Peter Däne vor dem Volke zu Rostock; er hatte sie ursprünglich zum Vortrage vor der Geistlichkeit bestimmt. Darauf ward er Doctor der Theologie. Wahrscheinlich war er Professor zu Rostock; jedoch ist es aus den Universitäts=Urkunden nicht ersichtlich, daß er eine ordentliche Professur bekleidet habe. Er war bei den Landesherren sehr beliebt und um die Wissenschaft verdient.

Am 23. Mai 1501 stifteten die Herzoge Magnus und Balthasar eine neue Domherrenstelle 1 ) an dem Dom=Collegiat=Stifte Rostock und verbanden damit die Pfarre zu Belitz bei Lage. Da diese Pfarre im Bisthume Camin lag, so mußte der Bischof von Camin seine Zustimmung geben, welche auch


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLIV.
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am 26. Jun. 1501 erfolgte. Rostock lag im Bisthume Schwerin, und daher mußte der Bischof von Schwerin am 2. Jul. 1561 von dem caminer Bischofe die Commission zur Ausführung der Incorporirung der Pfarre mit der Domherrenstelle übernehmen. Diese neue Domherrenstelle verliehen die Herzoge dem Dr. Heinrich Bogher, welcher schon früher von den Herzogen mit geistlichen Lehen bedacht war 1 ).

Zu gleicher Zeit ward durch eine besondere Veranstaltung Heinrich Bogher zu höhern Würden erhoben. Der M. Johann von Greben war Dom=Dechant zu Rostock und Besitzer der mit der Dechanei verbundenen Pfarre S. Jacobi daselbst, an welche das Dom=Capitel gebunden war. Dieser wünschte seine Stelle zu verlassen. Zu derselben Zeit war eine Dom=Präbende an dem Dom=Collegiat=Stifte Güstrow durch den Tod des Canzlers Dr. Antonius Gronewald 2 ) erledigt und dem Dr. Heinrich Bogher zugedacht.

Es ward daher die Veranstaltung getroffen, daß der M. Johann von Greben die Dom=Dechanei zu Rostock mit der Jacobi=Pfarre dem Dr. Heinrich Bogher abtrat, dieser dagegen jenem die neu gestiftete rostocker Domherrenstelle mit der Pfarre zu Belitz und die güstrowsche Dom=Präbende überließ. Die Herzoge bestätigten diesen Tausch am 20. Jun. 1501 3 ) und der Bischof Martin von Camin gab am 26. Jun. 1501 für die Pfarre zu Belitz seine Zustimmung 4 ).

Nach dem Titel des Etherologii war Dr. Heinrich Bogher noch im J. 1506 Dom=Dechant zu S. Jacob in Rostock.

Mehr hat sich bis jetzt über diesen Mann nicht erforschen lassen.

G. C. F. Lisch.


1) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLV.
2) Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 921 und 934, nennt diesen am Ende des 15. Jahrh. in seiner bedeutenden Stellung vielfach wirksamen Mann irrtümlich "Antonius Gravenwoldt".
3) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLV.
4) Vgl. Urk. Sammlung Nr. XLVI.