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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

G. C. F. Lisch,

Großherzoglich meklenburgischem Archivar und Regierungs=Bibliothekar, Aufseher
der Großherzoglichen Alterthümer= und Münzensammlung zu Schwerin,
auch
Ehrenmitgliede der deutschen Gesellschaft zu Leipzig und des voigtländischen alterthumsforschenden Vereins, correspondirendem Mitgliede der alterthumsforschenden Gesellschaften zu Stettin, Halle Kiel, Salzwedel, Sinsheim und Berlin
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Vierter Jahrgang.


Mit einer Steindrucktafel.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1839.

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Geschichte

der

Buchdruckerkunst

in

Meklenburg

bis zum Jahre 1540

von

G. C. F. Lisch,

Großherzoglich=meklenburgischem Archivar etc .

 


 

Mit einem Anhange über die niederdeutsche Bearbeitung des Reineke Voß.

 

Vignette
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D ie auf Johannistag des Jahres 1840 angesetzte vierte Säcularfeier der Erfindung 1 ) der Buchdruckerkunst veranlaßte den Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, alle Kräfte zur Herausgabe einer längst vorbereiteten ältern Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg vor dieser Feier zu sammeln. Und so erscheint denn hier diese Geschichte, welche das Fest zum Andenken der großen Erfindung würdig feiern


1) Die Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst hat andere, kundigere Bearbeiter gefunden. Nur in Beziehung auf den vor kurzem beendeten Streit über das Vaterland der Erfindung möchte es von Wichtigkeit sein, die Stellen vollständig zu sammeln, in denen im 15. Jahrhundert die deutschen Drucker selbst die Erfindung dem deutschen Vaterlande zuschreiben, Behauptungen, denen, selbst bei Lebzeiten der Erfinder, nie widersprochen ist. Von den mir zu Gebote stehenden alten Drucken, in denen von der Erfindung der Buchdruckerkunst die Rede ist, schließt das Speculum aureum decem preceptorum fratris Henrici Herp ordinis minorum von 1474:
"In nobili vrbe Moguncia quam imprimendi arte ingeniosa gratuitoque dono gloriosus deus plus ceteris terrarum nationibus preferens illustrare dignatus est non atramento plumali ereaque penna cannave, sed ad inuentione quadam perpulcra per honorabilem virum Petrum Schoyffer de Gernsheim feliciter est consum=matum."
Die Sassen=Chronik vom J. 1482 schließt:
"Dusse kronecke van keyseren vnde anderen fursten vnde steden der sassen mit oren wapen hefft geprent peter schoffer van gernszheim. In der eddelen stat Mencz. die eyn anefangk is der prentery. In deme iare na cristi gebort. Dusent vierhundert LXXXII vppe den Sesten dach des Merczen." (  ...  )
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helfen möge! Sie ist fortgeführt bis zum J. 1540; sie umfaßt daher alles, was im ersten Jahrhundert für die Ausbreitung der Buchdruckerkunst in Meklenburg geschehen ist. Dieses Jahr ist als Endpunct theils deshalb genommen, weil es mit dem Jahre der Erfindung in der mindern Zahl correspondirt, theils deshalb, weil mit diesem Jahre die Anwendung der Buchdruckerei in Meklenburg so allgemein wird, daß eine weitere Fortführung der Geschichte die Zahl der Büchertitel ins Unglaubliche vermehrt haben würde. Auch liegen innerhalb des Zeitraums von 1476 bis 1540 alle Buchdruckereien, welche die Buchdruckerkunst in Meklenburg nach allen Seiten hin vollständig ausbildeten und die feste Grundlage aller ferneren Bestrebungen wurden. Bis zum Jahre 1540 beschränkt sich die Ausübung der Buchdruckerkunst allein auf die Stadt Rostock.

Es liegt nicht im Zwecke dieser Geschichte, über die vielen alten Druckwerke zu reden, welche außerhalb Meklenburg gedruckt sind und in den Archiven und Bibliotheken des Landes aufbewahrt werden 1 ); es ist hier nur von den Werkstätten die Rede, welche


(  ...  ) In dem Liber horarum canonicarum ecclesiae Lubicensis, im J. 1478 bei den Michaelis=Brüdern zu Rostock gedruckt (vgl. unten), steht fol. 137 a:
Nobile ut multa non ars impressoria laude
Digna: nec efferre sat quis nam potis est.vInventum tamen esse suum Germania iactat,
Quod doctam Italiam non reperisse pudet.
1) Unter den typographischen Seltenheiten, welche in Meklenburg aufbewahrt werden, nenne ich hier nur, um die Kunde davon aufzubewahren, ein im Großherzogl. Archive zu Schwerin befindliches Exemplar des vielbesprochenen xylographischen Ablaßbriefes vom J. 1454, welcher beginnt:
Vniuersis Christi fidelibus presentes litteras inspecturis. Paulinus Chappe Consiliarius ambasiator et procurator generalis Serenissimi Regis Cypri in hac parte salutem etc .
Das Datum dieses Exemplars ist hineingeschrieben und lautet von "Luneborch" 28 Januar 1455. Der Brief ist auf Pergament gedruckt und dem, im Facsimile in Antiqvariske Annaler III, 2, Tab. I, Kopenhagen, 1820, zu einer Abhandlung Nyerup's über alte gedruckte Ablaßbriefe, S. 211 flgd., mitgetheilten kopenhagener Exemplare, d.d. "Copenhauen" 29 April 1455, völlig gleich. (  ...  )
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innerhalb Meklenburg in der ältern Zeit thätig waren. Und da mag denn die bisher fast ganz unbekannte große Wirksamkeit dieser Werkstatten auffallen, welche sich über einen großen Theil von Norddeutschland, ja selbst über den fernern Norden erstreckte, des Umstandes hier nur beiläufig zu gedenken, daß in der ältern Zeit fast alle typographischen Bedürfnisse Meklenburgs nur durch meklenburgische Druckereien befriedigt wurden.

Die ältere Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg ist in vielfacher Beziehung von hohem Interesse; doch hatte die Bearbeitung derselben auch große Schwierigkeiten. Bisher war außer den ältesten allgemein bekannten Drucken nichts weiter bekannt, als einige abgerissen Bemerkungen und wenige Büchertitel im Etwas von gelehrten rostockschen Nachrichten, Jahrgang 1740, und in Panzers Annalen, und hin und wieder war eine seltene Nachricht in andern Büchern versteckt. Alles


(  ...  ) Man vgl. über diese in Holztafeln geschnittenen Vorläufer der mit beweglichen Lettern gedruckten Bücher: Wetters kritische Gesch. der Erfindung der Buchdruckerkunst und Sotzmann in Berliner Jahrb. f. wissensch. Kritik, 1836, Dec., Nr. 116 und 117, S. 934, 952, 954.
Ein Blatt von Durandi rationale divinorum offic., von Fust und Schöffer im J. 1459 zu Mainz auf Pergament gedruckt, ebenfalls im Archive zu Schwerin, als Actenmantel im 16. Jahrh. benutzt, läßt nur den Untergang des ganzen, höchst seltenen Drucks bedauern.
Wenn v. Lützow in seiner Mecklenb. Geschichte II, S. 360 sagt: "Das erste von Faust und Schöffer gedruckte Psalterium von 1457, das noch in 6 Exemplaren vorhanden sei, befinde sich in einem Exemplare auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock", so beruht diese Angabe wahrscheinlich auf einem Irrthum. Auf der genannten Bibliothek befindet sich kein Exemplar dieses seltenen Drucks. Der Irrthum läßt sich aber aufklären. Schröter sagt in seiner Rostockischen plattdeutschen Chronik, Rostock, 1836, S. XIII, daß zu dem Einbande der Handschrift dieser Chronik auf der Universitäts=Bibliothek "ein Bogen des seltenen Pergamentdrucks des Psalters von 1457 verwandt" sei. Dieser Bogen ist wohl durch Versehen für ein Buch genommen. Aber auch Schröter hat nicht Recht, indem die genannte Handschrift mit einem Blatte aus einem Missale der rostocker Michaelisbrüder eingebunden ist.
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war aber so unbedeutend, unvollkommen und unkritisch, daß an eine bloße Bearbeitung und kritische Untersuchung des schon gedruckten Materials nicht zu denken war; die Sache mußte von Grund aus ganz neu bearbeitet werden. Dabei stellte sich das größte Dunkel über die Geschichte der Buchdrucker, der sichersten Grundlage der Geschichte der Buchdruckerei, heraus. Zwar führten glückliche Entdeckungen und thätige Hülfe zum erstrebten Ziele; aber eben damit häuften sich die Schwierigkeiten, zumal da die bisher fast ganz unbekannte, jedoch höchst wichtige Druckerei des Hermann Barckhusen zum Vorschein kam. Es blieb daher nichts anders übrig, als, hoffentlich zum Besten dieser Abhandlung, möglichst vollständige Abrisse der unbekannten Lebensgeschichte der Buchdrucker unmittelbar aus den Quellen geschöpft vorauszuschicken, Darstellungen, welche außerdem noch die Kirchen= und Gelehrten=Geschichte Norddeutschlands in mancher Hinsicht aufhellen werden. In dieser Beziehung ist diese Arbeit eine fast ganz neue zu nennen.

Für die Drucke ist jede nur irgend zugängliche Quelle benutzt; auch die Anwendung der Buchdruckerei für Staatszwecke und für die gewöhnlichen Bedürfnisse des öffentlichen kirchlichen und bürgerlichen Lebens in Verordnungen und Placaten ist berücksichtigt. Es sind zu diesem Zwecke vorzüglich das Großherzogliche Geheime= und Haupt=Archiv zu Schwerin und das Raths=Archiv von Rostock durchforscht. An größern Bibliotheken sind besonders die Bibliotheken zu Rostock, Lübeck, Greifswald, Hamburg und Berlin durch mich, und für niederdeutsche Drucke in den Bibliotheken zu Wolfenbüttel und Braunschweig die Vergleichungen des Herrn Dr. Deecke benutzt, durch den Herrn Dr. Bölling zu Kopenhagen zum Theil auch die dortige Bibliothek, obgleich auf dieser noch manches versteckt sein mag, was sich für den besondern Zweck nicht leicht auffinden ließ; auch der Reichthum alter meklenburgischer Kirchen=Bibliotheken, wie zu Friedland, Lübz und Rostock 1 ), ist berücksichtigt, und sonst viel Einzelnes, was


1) Von den alten Kirchen=Bibliotheken gab nur die Bibliothek des geistlichen Ministerii in der Marien=Kirche zu Rostock Ausbeute, und in dieser nur die Bücher, welche dem ehemaligen Carthäuser= (  ...  )
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hier und da versteckt lag, ans Licht gezogen, überhaupt alles Mögliche aufgeboten, um zur Vollständigkeit zu gelangen. Viele Bemühungen sind freilich erfolglos geblieben und es mag sich im Laufe der Zeit noch manches Einzelne finden 1 ), nachdem das Ganze erkannt ist; jedoch ist die Hauptsache umfassend erforscht und die Grundlage sicher gelegt. Dies ist freilich nur durch Jahre lang ununterbrochene, unverdrossene und freundliche Mitarbeit mehrerer gelehrter Freunde möglich geworden, denen hier öffentlich den wärmsten Dank zu sagen ich nicht unterlassen kann; vorzüglichen Theil an dieser Arbeit haben die Herren: Senator und Archivar Dr. Crumbiegel zu Rostock, Gymnasiallehrer Dr. Deecke zu Lübeck, Custos der königl. preußischen Bibliothek Dr. Friedländer zu Berlin, Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald, Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg und Universitäts=Bibliothekar Baron von Nettelbladt zu Rostock.

Das ganze bewegte und wirksame Leben der rostocker Druckereien kann nur aus den Darstellungen selbst begriffen werden; doch möge ein Resultat die Sache von vorne herein empfehlen, nämlich der Umstand, daß Rostock sicher von 1514 bis 1524 zu gleicher Zeit drei thätige Buchdruckereien hatte, ein Fall, der unter ähnlichen Verhältnissen gewiß selten vorkommt.


(  ...  ) Mönchs=Kloster Marienehe (Lex Mariae) (jetzt Marne) bei Rostock angehört hatten, in denen geschrieben stand: "Liber fratrum Carthusiensium domus Legis Mariae prope Rostock." Diese Bücher gaben vorzüglich viel seltene einzelne Blätter, welche hinten und vorn in die Bücher gebunden waren, eine so reiche Quelle, wie sie wohl nicht häufig für dergleichen Seltenheiten gefunden wird.
1) Nachtrag zu S. 66, 67 und 72. In Hermanni Buschii Specilegium vom J. 1507 heißt es in der Dedications=Epistel an Johann Sunnenberg, Rector der Regentie zum Einhorn zu Rostock:Et vt Vergilii (quem tu diligentissime hoc anno profiteris in academia Rostochiensi) versibus tecum loquar.
Der Virgil ward also in den Jahren 1507 und 1508 viel in Rostock gebraucht und war daher wohl Buchhändlerartikel von Hermann Barckhusen.
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Es folgen hier die Geschichten der rostocker

I. Buchdruckerei der Brüder vom gemeinsamen Leben zu St. Michael (1476-1531).

II. Buchdruckerei des Stadt=Secretairs Hermann Barckhusen (1505-1515) und die Fortführung derselben durch L. Dietz.

III. Buchdruckerei des Raths Dr. Nicolaus Marschalkus Thurius (1514-1524).

IV. Buchdruckerei des Buchdruckers Ludwig Dietz (1515-1540 und folg.).

Schwerin.

G. C. F. Lisch.

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Inhaltsanzeige.


S.
I. Buchdruckerei der Brüder vom gemeinsamen Leben zu St. Michael in Rostock 1
   1) Ueber die Brüder vom gemeinsamen Leben überhaupt 1
   2) Das Frater-Haus der Brüder vom gemeinsamen Leben zu St. Michael in Rostock 7
      a. Entstehung und Wachsthum des Hauses 7
      b. Geist und Regel der Brüderschaft 12
      c. Kirchliche Wirksamkeit der Brüderschaft 14
      d. Besitzungen der Brüderschaft 17
      e. Verfassung der Brüderschaft 20
      f. Verfall und Untergang des Bruderhauses 23
   g. Gebäude des Bruderhauses 30
   3) Druckerei der Michaelis-Brüder 35
   4) Drucke der Michaelis-Brüder 44
II. Buchdruckerei des Stadt-Secretairs Hermann Barckhusen zu Rostock 63
   1) Leben und Druckerei des H. Barckhusen 63
   2) Drucke von H. Barckhusen 77
III. Buchdruckerei des herzoglichen Raths Dr. Nicolaus Marschalk Thurius zu Rostock 92
   1) Leben des Dr. Nic. Marschalk 92
   2) Druckerei des Dr. Nic. Marschalk 103
   3) Drucke von Dr. Nic. Marschalk 110
IV. Buchdruckerei des Buchdruckers Ludwig Dietz zu Rostock 134
   1) Leben und Druckerei des L. Dietz 134
   2) Drucke von L. Dietz 143
V. Anhang. Ueber Reineke Voß und Nicolaus Baumann 186
   A. Ueber das Leben und die amtliche Thätigkeit des Nic. Baumann in Meklenburg 188
   B. Ueber den Antheil des Nic. Baumann an der Herausgabe des niederdeutschen Reineke Voß 196
   C. Beilagen 205
VI. Urkunden-Sammlung: Urkunden der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock 209

 

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I.

Buchdruckerei

der

Brüder vom gemeinsamen Leben

zu

St. Michael in Rostock.


1.
Ueber die Brüder vom gemeinsamen Leben überhaupt.

U eber die sogenannten Michaelis=Brüder oder die Brüder vom gemeinsamen Leben im Frater=Kloster zu St. Michael in Rostock ist bisher in unserer Landesgeschichte noch nicht das, zur Erkenntniß der Brüderschaft nöthige Licht verbreitet. Es kann nicht die Absicht sein, die vielen, im vorigen Jahrhundert verbreiteten Irrthümer und entstandenen Dunkelheiten, nach welchen die "Michaelis=Brüder" irgend einem der bekanntern Mönchs=Orden angehören sollten, zu widerlegen und aufzuhellen. Nach den neuern kirchengeschichtlichen Forschungen sind wir jetzt im Stande, ohne Rückblick auf frühere Irrthümer die Verfassung und den Geist dieser Genossenschaft in ihrer Wirklichkeit klar darzustellen 1 ) und dadurch helles Licht über die rostocker Brüderschaft zu verbreiten.


1) Das neueste Werk über die Brüder vom gemeinsamen Leben ist:
Johann Wessel, ein Vorgänger Luthers, von Ulmann, Hamburg 1834, - und vorzüglich: Erste Beilage: Ueber die Brüder vom gemeinsamen Leben, S. 389 bis 448; vgl. auch S. 34 flgd.
Die zunächst folgenden allgemeinen Schilderungen sind, oft wörtlich, diesem ausgezeichneten Werke entnommen.
Die neuern Forschungen über diese Brüderschaft sind vorzüglich angeregt durch:
G. H. M. Delprat Verhandeling over de Broederschap van G. Grote en over den Invloed der Fraterhuizen etc Utrecht, 1830 (eine gekrönte Preisschrift).
Vgl. Ulmann, S. 445.
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Das Verderbniß des öffentlichen und kirchlichen Lebens im Fortschritte des Mittelalters rief, besonders seit dem 12. Jahrhundert in den Abendländern, in ernstern Gemüthern einen tiefern christlichen Sinn hervor und nöthigte Männer und Frauen, welche einen reinern Geist bewahrten und pflegten, sich von dem Treiben der Welt zurückzuziehen; es blieb ihnen, da auch die Klöster nicht selten von dem Verderben der ganzen Kirche mit ergriffen waren, nichts weiter übrig, als in freien brüderlichen Vereinen zusammenzutreten, um in denselben einen ernstern evangelischen und praktischen Geist zu pflegen. Diese freien Vereine trugen zum Theil äußerlich die Form des Klosterlebens, blieben aber frei von dem Zwange und dem hierarchischen Verbande desselben.

So zieht sich durch den größern Theil des Mittelalters, von der Hierarchie häufig gedrückt und verfolgt, mehr dem Leben des Volkes, als dem Wirken der Kirche zugewandt, eine Reihe freier geistlicher Genossenschaften, in mehr oder minder geregelter Form und verschiedenen Lehren zugethan, aber alle in dem Grundbestreben nach einem evangelisch=praktischen Christenthume übereinstimmend.

Zuerst bildeten sich seit dem 11. Jahrhundert in den Niederlanden, zum Theil veranlaßt durch das Mißverhältniß der Geschlechter, welches die Kreuzzüge hervorbrachten, die Frauengesellschaften der Beghinen 1 ); zu ihnen gesellten sich, besonders seit dem 13. Jahrhundert, die Männervereine der Begharden 2 ), und seit dem Beginne des 14. Jahrhunderts kamen die Lollharden hinzu 3 ).

In den nördlichern Gegenden wurden, seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts auch in Meklenburg, die vielfachen geistlichen Gesellschaften der Brüderschaften, Schwesterschaften, Graale, Gilden, Kalande sehr verbreitet. Von dem allgemein theilnehmenden Geiste des bürgerlichen Lebens geschützt, blühten diese Gesellschaften bald auf und wurden nur von der Inquisition und den Bettelmönchen verfolgt.

Dennoch fehlte es diesen Gesellschaften, wie es gewöhnlich bei kleinern religiösen Vereinen der Fall ist, an einer klarern Erkenntniß und kräftigern Regelung, so warm und innig auch die Frömmigkeit sein mochte, welche in ihren Kreisen herrschte.


1) Bereits im J. 1065 bestand ein Beghinenverein zu Vilvorden in Brabant; vgl. Hoffmann von Fallersleben Altniederländ. Schaubühne, Breslau, 1838, S. 232.
2) Das älteste Beghardenhaus ist das zu Löwen vom J. 1220; vgl. Hoffmann a. a. O.
3) Ueber die Lollharden vgl. Hoffmann a. a. O.
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Sollte sich die bessere Richtung dieser Gesellschaften behaupten, so mußten diese zu einer höhern Stufe allgemeiner Geistesentwickelung geleitet werden. Und dies geschah durch die Brüder vom gemeinsamen Leben (fratres communis vitae), welche in ihrem Streben zu dem praktischen Wirken einen wissenschaftlichen Geist, zu der gefühlvollen Innigkeit eine reinere Erkenntniß gesellten.

Der erste Urheber dieser neuen Entwickelungsreihe war Gerhard Groot (Gert Groete, Gerhardus Magnus), geboren 1340 und gestorben 1384 zu Deventer, wo eine bedeutende Schule war. Er nahm im reifern Alter wieder seinen Sitz zu Deventer und versammelte hier einen Kreis von Schülern und jüngern Freunden um sich, in den er sich nach und nach ganz zurückzog. Dieser Kreis ward von selbst immer größer, bis endlich aus demselben die Stiftung des gemeinsamen Lebens hervorging, indem Gerhard Groot demselben als einer geschlossenen Gesellschaft bestimmtere Regel und Begrenzung gab. So bildeten die Gleichgesinnten und Gleichgebildeten bald eine geschlossene Gesellschaft, und als die Art ihres Zusammenlebens Nachahmung fand, einen religiösen Bund, der in familienartige Vereine getheilt war, welche stets im Innern eine lebendige Gemeinschaft erhielten. Dieser Verein des gemeinsamen Lebens hatte eine gewisse Aehnlichkeit mit den philosophisch=ascetischen Bundesgenossenschaften des heidnischen und jüdischen Alterthums, aber er war freier, offener und praktischer, jedoch wieder dem Mönchsleben verwandt, aber, da keine Verpflichtung auf Lebenszeit statt fand, zwangloser und von einem edlern Geiste beseelt, der mehr das Wohl Anderer, als das eigne zum Zielpunkt hatte; denn der Hauptzweck dieses Vereins lag in der Begründung, Darstellung und Verbreitung eines praktisch=christlichen Lebens. Diesen Zweck suchten die Brüder zunächst an sich selbst zu erreichen in der ganzen Art ihres Zusammenseins durch eine sittlich strenge, einfache, aber doch nicht mechanisch geregelte Lebensweise, durch freundlich stille gegenseitige Hülfe, Arbeit und Dienstbarkeit für das Wohl der Welt, durch fromme Mittheilungen, sittliche Bekenntnisse, Vorlesungen und Andachtsübungen; nach außen hin wirkten sie für ihre Zwecke durch Abschreiben und Verbreiten der heiligen Schrift, besonders der Evangelien, der Apostelgeschichte und der Briefe Pauli, ferner zweckmäßiger religiöser Aufsätze, erbaulicher Schriften der Kirchenväter und anderer Religionslehrer, wie der Bücher von Augustin, Anselm, Bernhard u. A., besonders aber durch christlichen Volksunterricht, durch Be=

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lebung und Verbesserung der Jugendbildung, in welcher sie Epoche machten, indem sie das Erlernen des Lesens und Schreibens Allen, Reichen und Armen, zugänglich machten.

Nach Gerhards Tode (20. August 1384) gingen die Vorsteher und Leiter seiner Stiftungen auf dem von ihm eingeschlagenen Wege fort, und in kurzer Zeit waren an den verschiedensten Orten von Holland, Geldern, Brabant, Friesland, Westphalen Brudervereine gegründet. Gerhards Nachfolger gaben dem Werke Verbesserungen und Erweiterungen, durch welche das Ganze mehr Regelung und Haltung gewann. Vorzüglich war es Florentius Radewin (1384 gest. 1400), welcher Gerhards letzten Lieblingswunsch in Erfüllung brachte, indem er im Jahre 1386 den Plan zu einem Kloster regulirter Kanoniker entwarf, welches den Mittelpunkt für die Männer= und Frauen=Vereine des gemeinsamen Lebens bilden sollte. Der Herzog Wilhelm von Geldern begünstigte das Unternehmen und der Bischof von Utrecht, Florentius von Wewelinkhoven, gab seine Genehmigung. So kam das Kloster der mit den Brüdern des gemeinsamen Lebens verbundenen Kanoniker zu Windesem oder Windesheim zu Stande, auf welches bald andere ähnliche Anstalten folgten, namentlich das Kloster auf dem St. Agnesberge bei Zwoll.

Fortan bildeten die Stiftungen der regulirten Chorherren oder der Kanoniker des gemeinsamen Lebens, welche in der strengern Form des Mönchslebens in Klöstern vereinigt waren, den mehr abgeschlossenen Mittelpunkt der Brüderschaft, und gaben dieser Ordnung und Regelung.

Die größere, freier sich bewegende, mehr in das Volksleben eindringende Masse der Gesellschaft bestand aus den gewöhnlichen Brüdern des gemeinsamen Lebens, welche entweder in Bruderhäusern, Fraterhäuser genannt, beisammenwohnten, oder einzeln und zerstreut in geistlichen Aemtern standen und für die Jugendbildung wirkten, aber in steter Verbindung mit dem großen Vereine waren. Die gewöhnlichen Brüder des gemeinsamen Lebens theilten sich wieder in Priester, Kleriker und Laien; die Priester hatten die gewöhnliche Priesterweihe und andere gelehrte Würden genommen; der Stand der Kleriker correspondirte dem Mönchsstande, jedoch ohne Gelübde auf Lebenszeit; die Laien bestanden aus Leuten aller Art aus dem bürgerlichen Leben, aus Künstlern, Handwerkern und Arbeitern aller Art, welche den

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mannigfaltigen Zwecken der Brüderschaft dienten. In einem Fraterhause lebten immer ungefähr 20 Brüder aus den drei Abtheilungen der Brüderschaft zusammen, hatten gemeinsame Casse und Speisung und verrichteten, außer den von jedem besonders übernommenen Hauptgeschäften, wechselsweise bereitwillig die zur Erhaltung des Hauses nothwendigen häuslichen Dienste. Die gewöhnliche Kleidung der Brüder war ein grauer Oberrock (Gerhard Groote kleidete sich in grau); das Haupt war mit einer grauen Kappe bedeckt, woher sie auch cucullati (Bekappeten) genannt wurden. Jedem Hause stand ein Vorsteher vor, welcher Rector, Pater, Präpositus, Prior oder Verweser genannt und aus der Mitte der Brüder gewählt ward; ihm zur Seite stand ein Vicerector; besondere Aemter und Geschäfte hatten der Procurator oder Oeconom, der Scripturarius, der das Geschäft des Abschreibens beaufsichtigte, der Librarius, der den Vertrieb der Bücher besorgte, der Magister novitiorum, Infirmarius, Hospitiarius, die Scholares, welche den Schulunterricht ertheilten, und sodann die einzelnen Handwerker, Arbeiter und Novizen. - Die Ordnung der Gesellschaft beruhte nicht auf eigentlichen Regeln oder Gesetzen, sondern auf Sitten und Gewohnheiten, welche durch Herkommen und Uebereinkunft oft zu Satzungen wurden.

Zu gleicher Zeit und nach denselben Grundsätzen entwickelten sich auch die Frauenvereine des gemeinsamen Lebens.

Florentius Radewin starb im Jahre 1400; er ist der vollständige Gründer, Ordner und Befestiger des Instituts. Nach ihm leuchteten viele große Männer aus dem wohlthätigen Streben der Brüderschaft hervor, wie Gerhard Zerbold, auch Gerhard von Zütphen genannt († 1398, 31 Jahre alt), Thomas von Kempen († 1471, 91 Jahre alt), der berühmteste der Brüder des gemeinsamen Lebens, Johann Wessel, der wahre Vorläufer der Reformation, wie überhaupt das ganze Wirken der Brüderschaft die sich von selbst entwickelnde Reformation genannt werden kann.

Die Wirksamkeit der Brüder umfaßt beinahe zwei Jahrhunderte; ihre Blüthe erstreckt sich etwa von 1425 bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts, in welchem Zeitraume des Verfalls sie fast allein unter allen geistlichen Vereinen dem Forscher einen tröstlichen Rückblick gewähren. Die meisten Bruderhäuser wurden um 1425 und 1450 gestiftet.

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Unter den Päpsten zeigten sich besonders Martin V., Eugen IV. und Pius II. der Brüderschaft geneigt 1 ).

Den Verfall und Untergang der Brüderschaft bewirkten mehrere Ursachen; theils wurden sie durch die seit der Reformation entstandenen Schulen und durch den großen kaufmännischen Verkehr der Buchdruckerei überflüssig, theils bewahrten sie nicht den ursprünglichen Geist der Verbrüderung, ohne daß sie sittlich sanken, oder sie schritten nicht mit dem Geiste der Zeit fort, theils machte man mit der Zeit keinen großen Unterschied zwischen den Fraterhäusern und den Mönchsklöstern und stürzte bei der allgemeinen Säcularisirung in den niederdeutschen Ländern, der eigentlichen Heimath des gemeinsamen Lebens, jene mit diesen, theils gaben sie durch ihre schroffe Haltung, im Bewußtsein des Werthes ihrer Brüderschaft, gegen die Jünger einer geistreichen, bewegten Zeit Anstoß, und so erstickte man sie grade nicht, gab ihnen aber auch keine Nahrung, bis sie, wenn auch ehrenvoll, doch unrettbar in der Mitte des 16. Jahrhunderts untergingen.

Dies sind die allgemeinen Grundzüge der Geschichte der Brüderschaft vom gemeinsamen Leben, welche zur Erkenntniß der Wirksamkeit des Fraterklosters zu Rostock unumgänglich erforderlich sind, aber auch helles Licht über dieselbe zu verbreiten im Stande sein werden.


1) Das Verzeichniß einer Sammlung sehr seltener und werthvoller Handschriften und Bücher, welche dem Meistbietenden abgelassen werden sollen, Hamm, 1838, scheint ein sehr ehrenwerthes Monument der ältern Brüder vom gemeinsamen Leben zu sein, indem alle hier ausgebotenen Handschriften und Bücher von diesen Brüdern zu stammen scheinen. Namentlich ist wichtig:
Nr. 33. Thomae a Kempis sermones XXX ad novitios regulares, tractatus in quibus consistat disciplina claustralis aliique eiusdem tractatus. Vita Gerardi Groet et sequacium eius. Vita Florencii Daventriensis, discipuli Gerardi de Groet, aliaeque vitae. Vitae Lidewigis virginis libri II. - Sehr wichtige, in der ersten Hälfte des XV Jahrhunderts geschriebene Handschr., theils auf Perg., theils auf Papier, gegen 300 Bl., 4. und außerdem manche andere Handschriften von Gerhard Groet, Thomas von Kempis u. A.
Unter den Drucken ist wichtig:
Nr. 15. Francisci de Marone sermones, S. 1. et a. (Bruxellis, apud fratres vitae communis) absque sign., cust. et pag. - Höchst selten.
Außerdem viele Drucke von Paffrod zu Deventer, z. B. Nr. 23. Discipuli sermones de tempore per anni circulum. S. 1. et a. (sed Daventr. Paffrod circ. 1479).
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2.
Das Frater=Haus der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock, genannt der Grüne Hof zu St. Michael.

a) Entstehung und Wachsthum des Hauses.

Die ersten Nachrichten 1 ) von dem Frater=Hause zu Rostock, welches das einzige in den Ostseeländeen 2 ) gewesen zu sein scheint, stammten bisher aus jener Zeit, wo es schon in voller Blüthe stand, nämlich aus dem J. 1476, als das erste bekannte Buch aus der Druckerei der Brüder erschien. Dennoch mußte die Stiftung schon früher erfolgt sein 3 ), da die Brüder unmittelbar nach der Herausgabe ihres ersten Drucks schon so viel erworben hatten, daß sie Kloster und Kirche bauen konnten und schon vorher Buchdruckerei und Buchladen hatten anlegen können.

Da nach der Urkunde vom 8. Oct. 1559 4 ) die Brüder mit ihrem ganzen Besitze auch alle ihre Urkunden dem Rathe der Stadt Rostock verschrieben, so mußten diese auch wahrscheinlich in dem Stadt=Archive zu Rostock aufbewahrt werden. Und wirklich haben sich diese Urkunden, von denen die wichtigern in dem angehängten Urkunden=Buche mitgetheilt sind, auch im Stadt=Archive zu Rostock gefunden 5 ), so daß jetzt die Abfassung einer vollständigen Geschichte 6 ) der rostocker Brüderschaft möglich geworden ist.


1) Bisher waren keine andere Urkunden über die rostocker Brüderschaft bekannt, als diejenigen, welche über den Untergang des Fraterhauses im "Etwas von gelehrten rostockschen Nachrichten" 1739, S. 649 (Nr. XXVI und XXVII der Urkunden=Sammlung zu dieser Abhandlung) gedruckt sind.
2) ach der Urk. Nr. IX bestand ein Schwesternhaus zu Neustadt in Holstein, an der Ostseeküste, in der Nähe des Klosters Cismar. Nach einem Repertorium im Stadt=Archive zu Rostock scheint auch ein Schwesternhaus in der Stadt Stralsund gewesen zu sein, wenn es nicht mit dem Brigittenkloster zu Stralsund verwechselt ist.
3) Krey in seinen "Beiträgen zur meklenb. Kirchen= und Gelehrten=Geschichte", II, S. 198, sagt aus Vermuthung:1450 (noch wohl früher): Frater= (Michaelis=) Closter zu Rostock".
4) Vgl. Urk. Nr. XXVII.
5) Nachdem der Rath der Stadt Rostock die Benutzung der Urkunden der Brüderschaft bereitwilligst gestattet hatte, habe ich die mühsame Aufsuchung und die Vorlegung der zerstreueten Pergamente, so wie die Mittheilung anderer, höchst interessanter Nachrichten zur Buchdruckergeschichte der unverdrossenen Freundlichkeit des Herrn Senators und Archivars Dr. Crumbiegel zu danken.
6) Die Urkunden der rostocker Brüderschaft belaufen sich auf ungefähr 60 Stück. Von diesen habe ich alle diejenigen, welche ein allgemeineres Interesse haben oder wichtige Vorfälle berühren, ungefähr die Hälfte, abgeschrieben und in der Urkundensammlung mitgetheilt. Die übrigen, fast alle Rentenverschreibungen oder Cessionen, sind für die Geschichte des Fraterhauses excerpirt.
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Die Gründung des Frater=Hauses hängt ohne Zweifel mit der Stiftung der Universität Rostock (1419) in der Art zusammen, daß die aufblühende Universität, die, als eine niederdeutsche, den niederländischen Brüdern vom gemeinsamen Leben näher lag, als irgend eine andere deutsche, die Brüder nach sich zog, welche an dem wissenschaftlichen Institute Stütze und Nahrung fanden: denn nur so möchte sich das Herbeiströmen so vieler Niederländer und auch Graduirter von Paris zu der rostocker Hochschule nach der alten Universitäts=Matrikel 1 ) erklären lassen. Auch die im J. 1466 in der alten Hansestadt Rostock gestiftete allgemeine Landfahrer=Krämer=Compagnie (von Messekaufleuten, im Gegensatz der Seefahrer,) mochte viel zur fernern Belebung der Brüderschaft beitragen, da diese Compagnie jährlich viele Niederländer nach Rostock zog.

Gestiftet ward das Frater=Haus zunächst vom "Frater=Hause zum Springborn binnen der Stadt Münster in Westphalen" 2 ), welchem auch der Convent von Rostock bis zu seiner Auflösung unterworfen blieb 3 ). Die Brüder zu Rostock nannten sich im Verlaufe der Zeit die "Herren Priester, Kleriker und Brüder vom gemeinsamen Leben des Hauses vom Grünen Hofe zu St. Michael binnen der Stadt Rostock" 4 ).

Nach den vorhandenen Urkunden läßt sich jetzt die äußere Geschichte des Bruderhauses klar darstellen. Die Brüder vom gemeinsamen Leben waren ungefähr im J. 1462 5 ) nach Rostock gekommen; denn am 8. Sept. 1462 wurden von zwei rostocker Priestern, Nicolaus Mund und Laurentius Culemann, für zwei Priester von der neuen Congregation des gemeinsamen Lebens der Brüder zum Grünen Hofe zu Rostock 6 ) zwei Commenden in der Kirche des cistercienser Nonnenklosters zum Heil. Kreuz in Rostock fun=


1) Die rostocker Universitäs=Matrikel ist im Auszuge mitgetheilt im Etwas, für das 15. Jahrhundert vorzüglich vom J. 1739.
2) Das Fraterhaus in Münster blühte schon seit dem Jahre 1400. Vgl. Erhard in Zeitschr. f. westphäl. Gesch. etc I, 1, Münster, 1838, S. 28.
3) Vgl. Urk. Nr. V, IX und XXVI.
4) Vgl. die Urkunden=Sammlung in den meisten Urkunden.
5) Die Kirche vor dem (kröpeliner) Thore, welche im J. 1394 durch Ablaß gegründet und sehr vielen Heiligen, unter denen der H. Michael obenansteht, geweihet ward, ist die St. Gertrudenkirche, da unter den Heiligen der Kirche in den Original=Urkunden der Name der H. Gertrud mit großen Anfangsbuchstaben geschrieben ist, welche dazu roth durchstrichen sind. Diese Kirche hat mit dem Bruderhause zu St. Michael nichts gemein, wenn man auch wohl hin und wieder darauf gerathen sein mag.
6) Vgl. Urk. Nr. I.: "presbiteri de nova congregatione communis vite fratrum viridisorti Rostoc".
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dirt und mit 600 Mk. Capital dotirt, eine Fundation, welche für die Brüderschaft von den wichtigsten Folgen ward. Es waren drei Brüder Priester, wahrscheinlich aus dem Frater=Hause zu Münster, welche zuerst nach Rostock kamen, nämlich: Heinrich Xantis (von Xanten?), Nicolaus von der Nienborg (de novo castro), auch von Deer zubenannt, späterhin Rector des Frater=Hauses, und Heinrich Loen 1 ).

Nach einer Urkunden=Registratur schenkte der besondere Wohlthäter der Brüderschaft, der Priester Nicolaus Sukow, der eine Zeit lang auch Probst des Klosters zum H. Kreuz war, schon im J. 1463 den Brüdern 12 Mark Renten aus einem Hause in der Schnickmannsstraße und aus Peters von Cölln Hause und Hofe. Auf diesem Hofe Peters von Cölln am Kuhthor 2 ), in der Nähe der Beginen, am Ende des noch jetzt sogenannten Beginenberges 3 ), ungefähr dort, wo jetzt das Stadt=Krankenhaus an der Stadtmauer steht, wohnten die Brüder zuerst, wenn ihnen auch der Hof nicht eigenthümlich gehörte. Schon bei der Einwanderung legten sie ihrer Stiftung den Namen des Grünen Gartens (viridisorti, d. i. viridis horti) oder des Grünen Hofes bei, welchen sie auch nach Versetzung ihrer Wohnung beibehielten.

Hier blieben die Brüder jedoch nicht lange. Schon Ostern 1464 verlieh ihnen das Kloster zum Heil. Kreuz 4 ), damit sie desto bequemer ihr Amt in der Kirche dieses Klosters verrichten könnten, für eine jährliche Rente von 16 Mark rostocker Münze mehrere dem Kloster gehörende Gebäude, nämlich einen Bauhof, zwei Buden, eine Kemenade oder kleinere


1) Vgl. Urk. Nr. II und VII.
2) Vgl. Urk. Nr. II und VII. "brodere der samelinghe nu tor tiid wanende vp deme haue wanner tiid Peters van Collen beleghen by deme kodore".
3) Aus dem Stadtbuche des 16. Jahrh. ist mir durch die Güte des Herrn Cämmerei=Secretairs Päpcke folgender Auszug erlaubt: daß Kuhedohr So nun zur bürgerlichen Custodie eingerichtet ist worden.Die Westenseit Descendendo.Aus dem Schwartzen Haußbuche anno 1470.Laurentius Pyelsticker cum consensu Gretken vxoris suae, tanquam heredes Hinrici Schonemurs cum consensu etiam fratrum communis vitae, vendiderunt Consulatui Rostockcensi domum eorum ante valvam Khodohr, prope Mindeman sitam, cum curia et dohrwege, euntem ad montem Baginarum cum suis attinentiis, quam, ut ipsorum erat, ipsi Consulatui resignaverunt et warandiam promiserunt".
4) Vgl. Urk. Nr. II; vgl. Nr. VI u. a. a. O.
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Wohnung" und andere verfallene Gebäude, in der schwanschen Straße an der Stadtmauer, links am Ausgange zum Thore, an der Ostseite. Die Verleihung dieser Gebäude, welche die Brüder nicht verschlechtern, vielmehr zum Neubau nach ihrem Gefallen benutzen sollten, war der Grund zur festen Begründung und demnächstigen Erweiterung des Frater=Hauses. Hier wohnten sie denn auch bald darauf: nach zwei Schenkungs=Urkunden des Nicolaus Sukow sicher seit Michaelis 1469 1 ). Zu gleicher Zeit war denn auch der Convent vollzähliger eingerückt. An die Spitze desselben hatte sich bei der Installirung der Bruder Johannes Veghe vom Springborn in Münster, als derzeitiger Rector (rector pro tempore), gestellt; ihm zur Seite stand Nicolaus von Deer als Procurator; außerdem lebten im Bruderhause der Priester Johannes Stuve und vier Kleriker 2 ). Hier hatten sich die Brüder einstweilen häuslich und für ihre Andachtsübungen auch eine kleine Kapelle 3 ) eingerichtet. Von dieser Zeit an erhielten sie auch mehrere Schenkungen von Renten in und außerhalb Rostock; diese Schenkungen beginnen mit ihrer häuslichen Festsetzung im J. 1469 4 ), und nachdem sie die Tilgung der auf den Grundstücken haftenden Schulden möglich gemacht hatten 5 ).

Jetzt strebten die Brüder nach einer selbstständigen Existenz; und diese erreichten sie auch sehr bald möglichst vollständig. Die wichtigste Begünstigung war eine päpstliche Anerkennung. Schon der Papst Paul II. hatte ihnen am 29. Dec. 1470 ihre Anerkennung versichert und ihnen die Erlaubniß zur Anlegung einer Kapelle und eines Kirchhofes, so wie zur Erwählung eines eigenen Beichtvaters gegeben und sie vom Besuche ihrer Pfarrkirche befreiet, des Rechtes der Pfarrkirche unbeschadet. Dieser Papst war aber, vor Ausstellung der Bulle (28. Julii 1471), darüber weggestorben. Daher bewilligte ihnen diese Vorrechte sein Nachfolger, der Papst Sixtus IV., in


1) "Fratres presbiteri et clerici in communi viuentes viridis orti in Rostok prope portam dictam vulgariter dat Zwansche dor habitantes" (1469 Michaelis) - und: "de erliken hern prestere vnde clerken leuende van eren menen gudern vnde menen tafelen" (1469, Weihnacht). Vgl. Urk. Nr. III.
2) Vgl. Urk. Nr. III und Nr. VI.
3) Vgl. Urk. Nr. VIII.
4) Diese ersten Einkünfte, welche sie durch den Priester Nicolaus Sukow im J. 1469 durch mehrere Urkunden, und schon früher erhielten, sind in der Urkunde Nr. III aufgezählt.
5) Vgl. Urk. Nr. IV.
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einer Bulle vom 25. Aug. 1471 1 ), "ohne grade dadurch die Lebensweise der Brüder billigen zu wollen" 1 ). Diese Bulle ward an den Rektor Johann Veghe zum Springborn in Münster ausgefertigt. Jetzt eilten die Brüder, auch von ihrem Bischofe Werner von Schwerin eine Confirmation zu erhalten, vorzüglich aus Furcht, "gewisse Nachahmer ihrer Lebensweise möchten ihnen durch Schlauheit und Kränkung schaden" 2 ); um ihnen ihren mit Mühe erbauten Besitz zu sichern, ertheilte der Bischof ihnen die Confirmation am 3. Aug. 1472 3 ). Zur größern Sicherheit ihres fernern Strebens entsagte das Kloster zum Heil. Kreuze 4 ) am 11. Nov. 1472 allen Kündigungsrechten an den ihnen verliehenen Besitzungen und reservirte sich allein die Erhebung von ablöslichen 10 rostocker Mark Renten, da die Brüder schon 6 Mark abgelöset hatten. Hiedurch erlangten die Brüder einen möglichst freien Besitz ihrer Grundstücke; zur Verleihung des Eigenthums mochte sich der Rath der Stadt Rostock wohl schwerlich verstehen: sie gewannen auch nie ein freies Eigenthumsrecht. - Jetzt insinuirten die Brüder auch dem Pfarrer des Jacobi=Kirchsprengels die päpstliche Bulle 5 ).

Da machte sich der Rector des Frater=Hauses zum Springborn in Münster, Johannes Vege, derselbe, der das Bruderhaus zu Rostock gestiftet hatte, in Begleitung des Bruders Johannes Spikermann vom Bruderhause zu Hervorden, auf, um das Haus zu Rostock zu visitiren. Dies geschah am 4. Oct. 1475. Die Visitatoren fanden zwar die Einrichtung des Bruderhauses lobenswerth, jedoch auch manches zn verbessern; sie entfernten daher den leibesschwachen Rector Johannes von Iserlon, bestellten den bisherigen Procurator Nicolaus von Deer zum Rector und den Bruder Bernhard tom Dike zum Procurator und gaben dem Hause eine Regel, welche am Anfange eines jeden Monats vorgelesen werden sollte, bis zur nächsten Visitation 6 ). Der Bischof Balthasar von Schwerin bestätigte diese Regel, welche


1) Vgl. Urk. Nr. V. - Der Papst sagt: "non intendens propterea dictus Paulus predecessor uestrum modum vivendi in aliquo approbare". -
Die Päpste erblickten in allen den freien Vereinen, wie in denen der Beginen und Lollarden, nichts als Ketzerei.
1) Vgl. Urk. Nr. V. - Der Papst sagt: "non intendens propterea dictus Paulus predecessor uestrum modum vivendi in aliquo approbare". -
Die Päpste erblickten in allen den freien Vereinen, wie in denen der Beginen und Lollarden, nichts als Ketzerei.
2) "Timent tamen ipsi presbiteri et fratres de eommuni vita quorundamemulorum suorum astutiam et offensam", sagt der Bischof Werner.
3) Vgl. Urk. Nr. VI.
4) Vgl. Urk. Nr. VII.
5) Vgl. Urk. Nr. VIII.
6) Vgl. Urk. Nr. IX.
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er ein "Gesetz der Liebe" (cartam caritatis) nannte, am 4. Oct. 1475 1 ). Der neue Rector Nicolaus von Deer (1475-1490) muß ganz der Mann dazu gewesen sein, eine Brüderschaft zu regeln und empor zu bringen. Er verschaffte dem Bruderhause nicht allein fast allen Grundbesitz an der westlichen Seite der schwanschen Straße, vom Bruderhause am schwanschen Thore nach dem Hopfenmarkte hinab, und alle dahinter liegenden Wohnungen zu beiden Seiten der Altbüttelstraße 2 ), sondern führte auch den Bau der Kirche (1480-1488) aus und legte die Buchdruckerei (1475) an. Daher geschah es denn auch, daß der Bischof Balthasar von Schwerin, in Betracht der segensreichen Wirksamkeit der Brüder in den Diöcesen Cölln, Lüttich, Utrecht und Münster, am 31. März 1476 die Brüderschaft zu Rostock zu einer kirchlichen Congregation erhob und ihre Regel erneuete 3 ). Ihre kirchlichen Verhältnisse zur Mutterkirche wurden erst am 21. Junii 1485 so geregelt 4 ), daß die Brüder, mit Ausnahme der Entrichtung des Leichengeldes und des Vierzeitenpfennigs, kirchliche Freiheit erhielten, welche ihnen am 4. Julii 1499 bestätigt ward 5 ). Nachdem in dem Zeitraume von 1480-1488 die Kirche erbauet, und bald darauf geweihet war, verlieh der Bischof Conrad Loste von Schwerin, in gleicher Zuneigung zur Brüderschaft wie seine Vorgänger, am 21. April 1493 der Kirche einen vierzigtägigen Ablaß 6 ), den die Brüder darauf selbst ertheilten 7 ). Mit der Vollendung eines neuen Klostergebäudes im J. 1502 schließt der Wachsthum des Bruderhauses.

Nachdem die Stiftung und Befestigung des Bruderhauses erforscht ist, wird sich auch

b) der Geist und die Regel der Brüderschaft

darstellen lassen. Die innere Verfassung wird vorzüglich erkannt aus der päpstlichen Bulle 8 ), aus der Regel des vorgesetzten Rectors von Münster 9 ) und aus den Confirmationen der schwe=


1) Vgl. Urk. Nr. IX.
2) Die Erwerbung der Grundstücke des Bruderhauses geschah größtentheils in dem Zeitraume von 1476-1481.
3) Vgl. Urk. Nr. X.
4) Vgl. Urk. Nr. XIII.
5) Vgl. Urk. Nr. XVI.
6) Vgl. Urk. Nr. XIV.
7) Vgl. das Schema des Ablaßbriefes der Brüder unten bei den Drucken beim J. 1500, Nr. 10.
8) Vgl. Urk. Nr. V.
9) Vgl. Urk. Nr. IX.
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riner Bischöfe 1 ). Die Hauptgrundzüge der Brüderschaft bestehen, vorzüglich nach den Worten der päpstlichen Bulle darin, daß die Brüder:

1) als weltliche Cleriker,
2) in Gemeinschaft,
3) ohne Privateigenthum des Einzelnen,
4) von ihrer Hände Arbeit

leben 2 ). Vorzüglich wird das gemeinsame Leben und der Lebensunterhalt durch eigene Arbeit häufig hervorgehoben 3 ) und als empfehlenswerth gepriesen.

Nach der von ihrem Vorgesetzten ihnen gegebenen Regel und nach den bischöflichen Confirmationen läßt sich auch die innere Verfassung unter gewisse Grundgesetze bringen:

1) Die Brüder sollen dem Frieden, der Liebe und der Eintracht nachstreben; dies ist ihr höchstes Gesetz, ihre erste Regel.

2) Sie sollen in der Form von Weltgeistlichen in bestimmten Häusern und Collegien nach den Vorschriften der Evangelien und der heiligen Väter, auch der Päpste und ihrer vorgesetzten Kirchenobern zusammen wohnen.

3) Sie sollen nach dem Muster der Bruderhäuser zu Cölln und Münster in Gemeinschaft und brüderlich zusammen leben und verbotene Gewohnheiten und Einrichtungen vermeiden.

4) Sie sollen sich in kirchlichen Ceremonien und Gebräuchen nach den Vorschriften und Gebräuchen der schweriner Kirche richten.

5) Sie sollen sich einen tüchtigen, ehrenwerthen und geschickten Mann aus dem Priesterstande zum Rector wählen, der sich einen Procurator zum Gehülfen nimmt und mit dem Rath der Priester des Hauses die häuslichen Dienste ordnet.

6) Sie sollen dem Rector nach den Statuten und den Gewohnheiten der Brüderschaft und in allen häuslichen Angelegenheiten mit Ehrfurcht gehorchen.


1) Vgl. Urk. Nr. VI, IX, X.
2) Vgl. Urk. Nr. V:clerici seculares in communi vita de laboribus manuum suarum absque propriis viventes".
3) Vgl. Urk. Nr. X: "in communi absque rerum proprietate viventes, eciam de manuum suarum labo'ribus necessaria conquirentes, - - ex quorum vita et actibus exemplaribus plurima - monasteria - - felicia incrementa multipliciter susceperunt ac in dies suscipiunt". - Urk. Nr. XXVI: "myt vnserem egen vnd dorch vnsen arbeit vnd flyte vordeinte geld gekofft - - vnde mit vnsen eigenen henden vpgebuwet". - Vgl. Krey Beitr.I, S. 343: Fratrum domus, - - qui eam suo sumptu et labore exstruxerunt"; vgl. Chytraeus orat. de vrbe Rostoch. u. Etwas 1739, S. 19.
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7) Sie sollen in Angelegenheiten des Hauses und in den Capitel=Verhandlungen, zu deren Berathung nur ordinirte Geistliche zugelassen werden, unverbrüchliches Schweigen beobachten.

8) Sie sollen, mit Ausnahme des Rectors und des Procurators, kein Geld bei sich bewahren oder zum eignen Gebrauche ausgeben, es sei denn auf ausdrückliche Erlaubniß des Rectors.

9) Sie sollen alle ihre Güter immer als gemeinschaftliche betrachten und keine Testamente machen.

10) Sie sollen ihre Lebensbedürfnisse durch eigene Arbeit erwerben und nicht betteln und sollen ihre tägliche Arbeit nach den Anordnungen des Rectors mit Fleiß auszurichten streben.

11) Der Rector und die Aeltesten des Hauses sollen genau auf die Beschaffenheit derer achten, welche in die Brüderschaft aufgenommen werden wollen, daß nämlich diese einen guten Charakter und anerkannte Redlichkeit verbürgen, damit die Brüderschaft die Hoffnung einer segensreichen Wirksamkeit von ihnen hege.

12) Der Novizen=Meister vorzüglich soll für die tüchtige Unterweisung der Novizen und der Aufgenommenen sorgen, damit sie sich in jeder Tugend achtbar, zum Gehorsam geneigt, gesittet, besonnen und nüchtern, ehrerbietig gegen die Brüder, in und bei Allem aber als Verehrer der Demuth erzeigen 1 ).

Es waren also rein die Gebote der christlichen Liebe und die Gebräuche einer, auf Tugend gegründeten Gemeinschaft, denen die Brüder folgten; in kirchlichen Dingen beobachteten sie die Institutionen der kirchlichen Gemeinden, in denen sie lebten.

Folgten die Brüder im Allgemeinen auch den Einrichtungen und Gebräuchen der Brüderschaft überhaupt und besonders ihres Hauses, so hatten doch sowohl das Frater=Haus selbst, als eine kirchliche Congregation, als auch die Geweiheten unter den Brüdern eine

c) Kirchliche Wirksamkeit ,

deren nähere Betrachtung von nicht geringem Interesse ist.

Als die Brüder nach Rostock kamen, bildeten sie noch keinen geregelten Convent; sie fungirten einstweilen als das, was


1) Kurz und bündig werden diese Regeln in der Confirmation des Bischofs Balthasar vom 4. Oct. 1475, Urk. Nr. IX, also ausgedrückt:Ut singule persone domus monitis et preceptis patris humiliter "obediant, silentiam servent, vitium proprietatis "devitent, caritatem mutuo seminent, castitatem diligant, secreta capituli alienis non pandant, labores manuum et opera diurna iuxta dispositionem patris rectoris diligenter adimplere studeant".
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sie waren, als Priester, und erhielten als solche am 8. Sept. 1462 für zwei Priester aus ihrer Mitte zwei Commenden in der Kirche des Klosters zum Heil. Kreuz 1 ), eine Schenkung, welche den ganzen Flor der Brüderschaft zur Folge hatte. Am 12. Nov. 1499 verliehen ihnen die Burgemeister der Stadt Rostock, als Vorsteher des Hospitals und der Kirche zum Heil. Geist, einen Altar in dieser Kirche 2 ). -Nachdem die Brüder einen festen Wohnsitz gewonnen hatten, erlaubte ihnen der Papst Sixtus IV. am 25. Aug. 1471 3 ) die Weihung und den Gebrauch einer eigenen Kapelle und eines eigenen Kirchhofes, die Haltung des Gottesdienstes in der Kapelle und die Wahl eines eigenen Beichtvaters und befreiete sie von dem Besuche der Kirche zu St. Jacob, in welcher sie eingepfarrt waren, der Rechte der Pfarrkirche unbeschadet. Nachdem die Brüder vom schweriner Bischofe Confirmation 4 ) und vom Kloster zum Heil. Kreuze den ungestörten Besitz ihres Hauses erlangt hatten 5 ), insinuirten sie am 28. Nov. 1472 dem Pfarrer zu St. Jacob die päpstliche Bulle 6 ) und leiteten damit die Verhandlungen zur Befreiung von der Pfarrabhängigkeit ein. Der Pfarrer erwiderte, er sei auf eine Entscheidung nicht vorbereitet und müsse die Sache erst mit dem herzoglichen Patron der Kirche berathen. Zwar gab der Herzog und Bischof Balthasar ihnen am 31. März 1476 eine Constitution 7 ), in welcher er ihnen den Gebrauch einer Kapelle mit Altären und Glocken und eines Kirchhofes gestattete, ihnen auch erlaubte, daß ihr Rector oder sein Substitut der Brüder und anderer Kleriker, Studenten und Schüler Beichte höre und dieselben absolvire, daß sie die Sacramente, Messen und andere kirchliche Dienste verrichten, ein Siegel 8 ) führen, die Brüder durch den bischöflichen Vikar auf Vorschlag des Rectors ordiniren lassen könnten, ja daß der Rector die Gelübde an des Bischofs Stelle annehmen dürfe, daß sie zur Annahme geistlicher


1) Vgl. Urk. Nr. I.
2) Vgl. Urk. Nr. XVII.
3) Vgl. Urk. Nr. V.
4) Vgl. Urk. Nr. VI.
5) Vgl. Urk. Nr. VII.
6) Vgl. Urk. Nr. VIII.
7) Vgl. Urk. Nr. X.
8) Das schön geschnittene Siegel, welches die Brüder vom J. 1470 (vgl. Urk. Nr. III) bis zu ihrem Untergange führten, und welches den St. Michael in einer gothischen Nische mit der Umschrift:
Umschrift
enthielt, ist nach einem Original=Abdrucke Tab. I, Nr. 6, abgebildet.
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Pfründen bevollmächtigt und ihre Güter Kirchengüter sein sollten; - aber dennoch reservirte er immer noch die Ansprüche des Pfarrers an das Bruderhaus. Diese hörten auch so bald nicht auf, indem er noch am 26. April 1484 1 ) über die Zahlung der gewöhnlichen Priestergebühren, nämlich des Leichengeldes von 12 Schillingen für jede Leiche und des Vierzeitenpfennigs (eines Pfennigs an jedem der 4 großen Feste für jeden Kopf) quittirte. Endlich befreiete die Jacobi=Pfarre am 21. Junii 1485 2 ) die Brüder von jeder Abhängigkeit von der Pfarre und von jeder Leistung an dieselbe, mit Ausnahme der Zahlung des Leichengeldes und des Vierzeitenpfennigs. Nachdem der Bau der Kirche im J. 1488 beendigt war und der Bischof Conrad von Schwerin sie mit ihren sieben Altären geweiht hatte, verlieh dieser der Kirche in derselben am 21. April 1493 3 ) einen vom Papste bewilligten vierzigtägigen Ablaß, den die Brüder seit dem J. 1500 in gedruckten Fraternitätsbriefen selbst ertheilten 4 ). Alle diese Rechte, welche die Brüder nach und nach erwarben, beschränkten sich auf die Ausübung eines stillen Gottesdienstes innerhalb der Brüderschaft. Endlich erlangten sie eine freiere kirchliche Wirksamkeit, als am 4 Julii 1499 zwischen der Jacobi=Pfarre und dem Bruderhause ein feierlicher Vertrag 5 ), unter Vermittelung mehrerer geistlicher Würdenträger in Rostock und unter Consens des Bischofs und der Herzoge, dahin abgeschlossen ward, daß sie an gewissen Festtagen (wie am Michaelistage, am Kirchweihtage, Ostern und Pfingsten, am Stiftungstage (?) und an den Bettagen) vor Personen beiderlei Geschlechts öffentlichen Gottesdienst 6 ), jedoch ohne Predigt, halten und an diesen Tagen milde Gaben einsammeln dürften, wofür die Brüderschaft jedoch der Pfarre ein im Dorfe Bistow fundirtes Capital von 100 Mark


1) Vgl. Urk. Nr. XI.
2) Vgl. Urk. Nr. XIII.
3) Vgl. Urk. Nr. XIV. - Gryse im Leben J. Glüters zum J. 1526 sagt auch: "Tho St. Michael in dem Frater=Kloster - - weren 7 Altar, darvor Misse gelesen wart".
4) Vgl. das gedruckte Schema unter den Drucken beim J. (1500).
5) Vgl. Urk. Nr. XVI.
6) In Testamenten werden die Brüder öfter bedacht, damit sie Seelenmessen lesen. In einem Testamente des Dr. Thomas Wert im Großherzogl. Archive heißt es:
Item dedit et assignauit religiosis fratribus apud S. Michaelem ducentas marcas Lub., - - et vnus e dictis fratribus quotidie missam pro defunctis legat". - - Assignamus etiam fratribus S. Michaelis duas casulas, - - item librum missale secundum ritum ecclesie Halberstad. impressum".
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sund. abtreten mußte. Mit diesem Vertrage, den ihnen grade die Geistlichkeit schwer genug gemacht hatte, war die kirchliche Wirksamkeit der Brüder abgeschlossen.

d) Die Besitzungen der Brüderschaft.

Als die Brüder nach Rostock kamen, bewohnten sie im J. 1462 Peters von Cölln Hof auf dem Beginenberge; diesen Hof nannten sie schon damals, wahrscheinlich mit einem willkürlich beigelegten Namen, den Grünen Hof 1 ). Nachdem sie vom Beginenberge nach der schwanschen Straße gezogen waren (nach 1464), besaßen sie hier, durch die Verleihung des Klosters zum Heil. Kreuz, an der Westseite der Straße, am schwanschen Thore an der Stadtmauer, einen Bauhof, zwei Buden, eine kleinere Wohnung (Kemenade) und mehrere verfallene Gebäude 2 ). Hier richteten sie sich zuerst so gut als möglich eine Wohnung, ein Frater=Haus, ein, auf welches sie den Namen des Grünen Hofes übertrugen. Hinter diesem Hause führten sie vor dem Bau der Kirche eine kleine Kapelle zu ihren eignen gottesdienstlichen Uebungen auf; diese Kapelle war schon im J. 1471 fertig 3 ). Diese Kapelle war dem Heil. Michael, dem Schutzpatrone der rostocker Brüderschaft, geweiht; denselben Patron erhielt auch die später erbauete Kirche, und daher die Brüderschaft nach und nach den Namen des Klosters des Grünen Hofes zu St. Michael.

In kurzer Zeit gewannen die Brüder eine große Menge nahe liegender Wohnungen. Die wichtigste Erwerbung bestand darin, daß der Rathmann Heinrich vom Broke ihnen am Tage vor Jacobi 1476 seinen Hof und Baumgarten in der Altbüttelstraße westlich und südlich von der Brüder Hofe gab 4 ); dieser Hof muß an der Stelle der Michaelis=Kirche gelegen haben. Von diesen beiden Anfangspuncten aus erwarben sie nach und nach Besitzungen in beiden Straßen nach der


1) Vgl. Urk. Nr. I.
2) Vgl. Urk. Nr. II und III.
3) Vgl. Urk. Nr. V. - Ueber diese Kapelle giebt Nic. Grysen in seiner Historia von dem Leben J. Slüters zum J. 1526 Nachricht:
Tho S. Michael in dem Frater=Closter: Kerke, und in der Kapellen, so darsuluest im Bumhaue (Baumhofe) plach tho stande, waren 7 Altar, daruor misse gelesen wart".
Diese Kapelle stand unstreitig südlich neben der Kirche auf dem jetzigen Stadtbauhofe.
4) Nach einem Urkunden=Inventarium. - Hiedurch ging ihre Besitzung nach zwei Straßen ohne Unterbrechung hindurch. Dieser Baumgarten ist wohl ohne Zweifel der Baumhof, in welchem die alte Kapelle stand.
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Stadtmauer und nach dem Hopfenmarkte hin. In der schwanschen Straße zunächst am Bruderhause erhielten sie sehr bald 4 Buden oder Häuser und endlich im Jahre 1480 vom Rathmann Heinrich Meig 1 ) noch 4 Buden. - In der Altbüttelstraße, welche im 16. Jahrh. auch die Michaelisstraße hieß, besaßen sie seit 1470 Heinrichs vom Broke Hof und Baumgarten und gewannen dazu am Freitage vor Michaelis 1479 von den Bürgern Curd Eler und Hans Becker drei Buden nach dem Hopfenmarkt hin und nach der andern Seite hin im J. 1486 von dem rostocker Bürger Claus Becker, zu Suderkopingh wohnend, eine Bude. Endlich schenkte ihnen der rostocker Bürger Heinrich Timm im J. 1494 acht Buden in der Rakerighe 2 ), später auch der Grüne Weg 3 ) genannt, (d. h. in der Verlängerung der Altbüttelstraße nach der Stadtmauer hin, welche Verlängerung jetzt zum Theil zum Stadtbauhofe gelegt und durch einen Thorweg von der Straße geschieden ist,) und noch eine Bude in der schwanschen Straße.

Die Brüder besaßen also im Anfange des 16. Jahrhunderts von der Stadtmauer an gegen den Hopfenmarkt hin an der Ostseite der schwanschen Straße und zu beiden Seiten der Altbüttelstraße im Zusammenhange drei Reihen Wohnungen und Höfe, welche ihren Besitz zu einem Ganzen abrundeten. Sie besaßen hier im Ganzen 26 Häuser, Buden oder Höfe. Als sie im Jahre 1480 den Bau der Kirche und des Klosters begannen, ward der Theil der Gebäude nach der Stadtmauer hin, namentlich die Höfe, welche sie in der schwanschen Straße vom Kloster zum Heil. Kreuz und in der Altbüttelstraße von Heinrich vom Broke erhalten hatten, abgebrochen. An der Stelle derselben entstanden Kirche und Kloster, welche noch jetzt stehen, und Kirchhof und Garten, der jetzige Stadtbauhof, und ein Weg mit einem Klosterthore an jeder Straße. So blieben ihnen in der schwanschen Straße nur 4 Buden (an der Stelle der alten Reitbahn) und in der Altbüttelstraße an der Westseite nur ein Haus und 2 Buden. In dem Hause neben des Klosters Thorwege in der Alt=


1) Die "Meyssche", welche im J. 1519, nach der Urk. Nr. XVIII, in einer Bude der Brüder wohnte, ist vielleicht die Wittwe dieses Meig. Dies wird hier hinzugefügt, damit man dies Wort nicht als meisthe lieset und durch meister erklärt.
2) Vgl. Urk. Nr. XV.
3) Im Stadtbuche aus dem 16. Jahrh. heißt es:
Im Gronen Wege sein achte buden, welche dem Frater=Closter gehorig".
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büttelstraße hatten die Brüder ihre Schule 1 ). An den acht Buden in der Rakerighe oder am Grünen Wege, dort wo jetzt die Freimaurer=Loge, die neue Reitbahn und ein Theil des Stadtbauhofes ist, ließen die Brüder im J. 1519 bauen 2 ); es blieben ihnen hier nur 6 Buden. Bei dieser Gelegenheit versprachen sie, keine Häuser in der Stadt Rostock mehr zu kaufen. Alle ihre Grundstücke lagen zu Stadtrecht 3 ).

Außer diesem Grundbesitz hatten die Brüder eine sehr bedeutende Anzahl kleiner Renten in Häusern und Grundstücken der Stadt. Bei der Visitation im J. 1566 trugen, nach dem Protocolle, diese Renten und die Miethe von den Buden noch 355 Mark sund. oder 118 fl. 16 ßl. lüb. 4 ). Das meiste Geld hatten sie wohl verbauet.

Der Besitz der Brüderschaft bei ihrem Untergange läßt sich aus folgender alten Aufzeichnung ersehen:

Nachricht von dem Frater=Kloster und desselben Buden, de anno 1581.

Nach einer alten Aufzeichnung im Stadt=Archive zu Rostock.

M. Henricus Arsenius ys gestoruen anno 75 up Martini ist itz in dessem 81 Jar went Martini kompt 6 Jahr vnd ist alsbalde nach seynem dode by das Frater=Closter komen Bernardus Luschow vnd den Renten in der stadt so in der borger huse stehen vngeferlich 70 fl. jerlikes, ock beneuenst den vpkompsten der boden so by dem Kloster belegen ingemanet und upgeburdt.

Synt der boden 13 in alles, darvan 7 verkofft, de auch 6 noch unverkofft. Desse boden seyndt belegen 4 in der Swanschen straten.

Die erste hard by des Klosters dorwege gifft jerlickes thor hur 12 fl. noch vnuerkofft.

De ander darbey ys verkofft vor 50 fl.

Die 3 ist ein geuelhusken hefft een tymmermann gekofft vor 500 Mk. sund.

Die 4 ock en geuelhusken gifft jerlickes 8 fl. noch vnuorkofft.


1) Bei der Visitation vom Jahre 1566 war hier noch die "Rechenschul". Dort wohnten darauf noch im 16. Jahrhundert die Professoren Magnus Pegel und Joh. Frederus. - Schon im 17. Jahrh. wohnte hier der "Raths=Musikant". Das Haus steht noch und dient noch dem Stadt=Musikus zur Wohnung.
2) Vgl. Urk. Nr. XVIII.
3) Vgl. Urk. Nr. IV, XVIII, XXV, XXVI.
4) Im Jahre 1520 erhielten sie von mehreren Bürgern mit einem Male 800 Mark Capital in mehreren Häusern.
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Ahn de ander syde des Klosters in der olde budel edder Michaelis strate.

De 1 is de Scholl gifft jerlickes 9 fl. noch vnuorkofft.

De 2 dar by wanen studiosi juris in, gifft 12 fl. noch vnuorkofft.

De 3 wanet M. Hassaeus in noch vnuorkofft.

De 4 in desser straten nach der Ostsyden tegen de schol aver hefft gekofft Hanß Scholtes de Lynnenueuer vor 450 mk. sund.

De 5 un 6 darby hefft gekofft Hanß Kirchoff een Timmermann vor 400 mk. sund.

De 7 ys vorkofft vor 175 mk. sund.

De 8 een Geuelhusken ys vorkofft vor 450 mk. sund.

De 9 een twerhusken ys datsulftige dar H. Christopher Genschow de stouen in gebauet hefft, noch vnuorkofft.

Benevenst dessen 13 boden noch een gebeut yn dem kloster, welker des klosters coquina pfleget tho seyn.


Außerdem hatten die Brüder noch einige kleine Hebungen und Renten außerhalb Rostock, welche jedoch nicht sehr bedeutend waren, z. B. in Güstrow 1 ), seit 1481 aus einer Wiese in Bentwisch 2 ), seit 1469 durch Nicolaus Sukow 8 Mk. lüb. von Jacob Schönenberg aus dem Dorfe Schöneberg im Kirchspiel Frauenmark bei Parchim 3 ), seit 1497 von Lorenz Pren zu Bandmerstorp 12 Mk. sund. aus Dummerstorf und Slawe und seit 1482 die Renten von 100 Mk. in Bistow, welche sie aber schon im J. 1499 an die Jacobi=Pfarre zu Rostock abtraten 4 ).

e) Die Verfassung der Brüderschaft

läßt sich am klarsten aus einer Inschrift auf Kupfer erkennen, welche im J. 1488, zur Zeit der höchsten Blüthe des Fraterhauses, in den Thurmknopf gelegt ward 5 ) und welche also lautet:


1) Vgl. Etwas, 1739, S. 355.
2) Vgl. Etwas, 1741, S. 671.
3) Vgl. auch Urk. Nr. III.
4) Vgl. Urk. Nr. XVI.
5) Dieses höchst interessante Monument ward bei der Besserung des Fraterhauses am 27. März 1588 im Thurmknopfe in einer kupfernen Büchse gefunden, daneben ein roth seidenes Tuch mit Reliquien und ein kleiner gedruckter Zettel. Die Kupfertafel ward mit einer neuen Inschrift auf Pergament wieder hineingelegt, da die Thurmspitze erhalten ward, indem sie "der Stadt zur Zierde gereiche". Als im Sommer 1629 (vom 19. Jul. an) der Thurm abgebrochen ward, sind in der stürmischen Zeit auch wohl (  ...  )
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Huius Deo dicatae domus Anno Domini nostri J. C. MCCCCLXXX coepere fundamenta construi et eiusdem MCCCCLXXXVIII tecta consummari praesidentibus universali Ecclesiae sacrosanctissimo Papa Innocentio VIII. Diocesi Suerinensi Domino Conrado Lostio. Imperio Friderico II. Patriae duobus fratribus Magno et Balthasare Ducibus Megapolensibus. huic sancte congregationi venerabili Patre Nicolao Rectore sequentium fratrum videlicet Joh. Stuven sacerdotis. Jo. Nieken presbyteri. Jo. Lobben Presbyt. Bernh. Klostermann Presbyt. Engelb. Ternen Presbyt. Herm. Worinek Presbyt. Jo. Buschen Presbyt. Wilh. Ultzen Diaconi. Wilh. Pose Diaconi. Jo. Butzow Acolati. Joh. Zlisow scholaris. Joh. Tunae scholaris. Claus Bardis. Claus Johannis. Eggerbert von Zwolle laicorum fratrum. Theodor. Hotemann Novitii non recepti, qui praedicti fratres auxilio Dei suis sudoribus et ope benefactorum nostrorum, praecipue D. Nicol. Zukow sacerdotis necnon Gertrudis Beckmann priorissae cum suis virginibus ad sanctam crucem hoc opus inceptum feliciter ad honorem sanctae Trinitatis, beatissimae Mariae semper virginis, sancti Patroni nostri Michaelis, omnium angelorum et sanctorum laudem consummaverunt Anno quo supra, circa Johannis Baptistae nativitatis. Magistri structurae murorum Bernd Werdenlerch. Tecti turrisque Jacob Kruse.

Diese Inschrift lehrt uns die innere Einrichtung des Bruderhauses zu Rostock kennen. In der blühendsten Zeit lebten im Hause im Ganzen 17 Mitglieder: ein Rector, ein Priester, sechs Kleriker, zwei Diakonen, ein Akoluthus, zwei Scholaren, drei Laienbrüder und ein Novize.

Nach mehreren Urkunden, in denen zu verschiedenen Zeiten die Hauptpersonen, die Brüder des Capitels, aufgezählt werden, pflegten immer 8 bis 10 Priester und Cleriker, die Vorsteher und Beamten eingerechnet, im Hause zu wohnen; diese


(  ...  ) die Inschriften verloren gegangen. - Nach einer noch im Stadt=Archive befindlichen Abschrift vom Jahre 1588 ist die alte Inschrift gedruckt in den Rostockschen Wöchentl. Nachr. und Anzeigen, 1757, S. 114, und hiernach in Krey Beitr. I, S. 343.
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werden ungefähr die Hälfte der Bevölkerung des Hauses ausgemacht haben; die andere Hälfte bestand aus Clerikern niedern Grades und aus Laienbrüdern.

An der Spitze der Brüderschaft stand ein Rector (Pater, Verweser, auch Prior genannt); ihm zur Seite stand der Senior (als Vice=Rector und magister novitiorum); die Verwaltung besorgte ein Procurator (oder Schaffer) 1 ).

Die Reihenfolge der Beamten des Fraterhauses ist nach den Urkunden ungefähr folgende:

Rectoren: Senioren: Procuratoren:
Heinrich Xantis Nicolaus von Deer
1462-1464. 1464.
Johannes Veghe Johannes Stuve Nicolaus von Deer
1470-1471. 1470-1488. 1470-1472.
Johannes Iserloen 1472-1475.
Nicolaus von Deer 2 ) Bernhard tom Dike
1475-1490. 1475.
Johannes Stuve 1494.
Wilhelm Pothe Hermann Klostermann Albert Doman
1497-1499. 1497. 1497.
Martin Hillemann Albert Doman Johann Kreveldie
1509-1551. 1509-1519. 1512-1527.
Barthold Kölzow
1520-1527.
Heinrich Burick
1533-1542.
Heinrich Arsenius Johann von Wesel
1551. 1551-1559.
Heinrich Arsenius Gerhard Dunkerad
1557-1575. 1560.
liegende geschweifte Klammer
die letzten Brüder.

Besondere Dienste leisteten zwei Scholaren (Schullehrer) und ein Buchdrucker. - Nach den Namen waren die


1) Vgl. Urk. Nr. IX.
2) Der Tod des Rectors Nicolaus von Deer, unter dem die Brüder ihre glänzendste Zeit hatten, läßt sich nicht ganz genau bestimmen. Sicher lebte er noch im J. 1490. Zuletzt tritt er als Vollstrecker des Testaments des Mag. Heinrich Valke neben dem Prior Thimotheus des Klosters Marienehe auf. Thimotheus II. war Prior dieses Klosters 1490-1502; vergl. Schröter Spec. dipl. Rost., Vorrede S. IX.
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Brüder gewöhnlich aus den Niederlanden oder aus dem westlichen Niederdeutschland.

f) Verfall und Untergang des Bruderhauses.

Die erste Spur von einer Anfechtung, welche die Brüderschaft zu erleiden hatte, finden wir während des tumultuarischen Streites zwischen den Herzogen und den Rostockern über die Errichtung eines Dom=Capitels zu Rostock, in welcher die Brüder Partei für die Rostocker genommen haben sollten; sie fühlten sich so unsicher, daß die Herzoge dem Rector im J. 1484 ein frei Geleit zu einer nothwendigen Reise geben mußten 1 ). Doch hatte dieser Vorfall keine weitern Folgen und die Brüder blieben ungestört bis zur Reformation. Durch die ganze Periode der Einführung der lutherischen Lehre in Rostock, welche oft nur gewaltsam durchgesetzt werden konnte, regierte das Fraterhaus der Rector Martin Hillemann (1509-1551), ein Mann, der gegen einen so großen Sturm allerdings nicht fest genug gewurzelt gewesen zu sein scheint. Zuerst ward im J. 1531 den Brüdern, wie allen übrigen Klostergeistlichen zu Rostock die besondere Mönchstracht verboten 2 ). Bald aber machte sich der Rector geheimer Umtriebe verdächtig. Der Dr. Emser suchte einen Drucker für sein antilutherisches Neues Testament und hatte sich deshalb an die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock gewandt, damit diese den Druck übernehmen möchten. Als Luther dies erfuhr, wandte er sich am Sonnabend nach Katharinä 1529 an den Herzog Heinrich, den Beförderer der Reformation, mit der von den Räthen des Kurfürsten von Sachsen unterstützten Bitte, den Druck zu verhindern, und schrieb dabei:

"Denn wir von redlichen Leuten aus Lübeck statlich bericht, das etlich Lolbrüder 3 ) des Emsers Testament sechsischer sprache zu Rostock ynn Druck gebenn."


1) Vgl. Urk. Nr. XII.
2) Vgl. Nic. Gryse Historia etc zum J. 1531.
3) Abgedruckt ist dieser Brief im Etwas 1741, S. 353, und hiernach in Krey Beitr. I, S. 25; vgl. Schröder Ev. Mekl. I, S. 163. In beiden Drucken steht: "etlich Lockbrüder"; in dem vorliegenden Originale steht aber unbezweifelt "Lolbrüder". Ja der Herzog Heinrich nannte sie im J. 1542 in einem Briefe an den Buchdrucker L. Dietz "Nolbrüder". - Nach den Beginen (1065) und Begarden (1220) in Holland entstand die "Gesellschaftder Alexiani oder Fratres Cellitae; sie hatten sich bald nach 1300 zuWerken der Barmherzigkeit vereinigt. Das Volk nannte sie lollaerts,lollartjes, lollebroeders, und mochte wohl guten Grund dazuhaben wenn es häufig darunter nur liederliche und scheinheilige Müssig= (  ...  )
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Dagegen hatte der Rector Martin Hillemann seinen Drucker Johann van Holt 1 ), einen Bruder des Fraterhauses, zu dem katholisch=gesinnten Bruder des Herzogs, dem Herzoge Albrecht, geschickt, um mit diesem den Druck des Emserschen Testaments zu überlegen. Hier hatte der Drucker Anschläge gehört, welche zum Verderben des rostocker Stadt=Syndicus Dr. Johann Oldendorp, des Vorfechters für die Reformation in Rostock, und der ganzen Stadt gereichen sollten und zum Schaden gereicht hatten, diese aber nur seinem Rector anvertraut: beide hatten das Geheimniß dem Rath der Stadt Rostock verschwiegen; ja sie hatten sich so weit vergessen, daß sie ihre Druckerei zum Nachtheile der Reformation und der Stadt gegen das Verbot angewandt hatten. Dafür war, zur ganz gelinden Bestrafung, der Rector mit Hausarrest und der Drucker mit Gefängnißstrafe vom Rath belegt worden. Um sich hievon zu befreien, mußten sie am 28 Junii 1532 Urfehde schwören 2 ).

Bald darauf ward es mit der Ausrottung des Papismus in Rostock völliger Ernst. Alles, was ihm anhing, suchte die Güter des einstürzenden Gebäudes, namentlich die Urkunden und Kleinodien, wenn möglich, zu retten; auch der Rector des Fraterhauses hatte, gegen Vorschrift, Wissen und Willen des Rathes der Stadt, alle Kostbarkeiten des Hauses entweder versetzt, oder in der Kirche, im Keller und auf dem Heuboden vergraben oder versteckt. Der Magistrat hatte sich dagegen der Person des Rectors versichert und ihn im Dominikaner=Kloster zu St. Johannis gefänglich verwahrt. Zur Befreiung von dieser Haft, und da alle seine Bürgen ihm ihre


(  ...  ) gänger - - (qui Lollardi sive Deum laudantes vocabantur) darunter verstand. - In Deutschland auch nolhart, was Frisch W. B. II, 20 von nol, eucullus lugubris, ableitet. N und L wechseln oft im Anlaute; vgl. hor. belg. V, 40, 41, und so könnte denn auch lollaert besser wohl noch von nol, als lollen (s.Kil. und Frisch W. B. I, 620) abgeleitet werden. Uebrigens verdient noch Beachtung das isl. lolari, homo ignarus, engl. a lollard". Hoffmann von Fallersleben Altniederländische Schaubühne, Breslau, 1838, S. 232. - In Meklenburg ist noch für einen langsamen Menschen, der immer zurückbleibt und nie zur rechten Zeit fertig wird (cunctator), das Epitheton: nälbroder gebräuchlich, von nälen = sich versäumen, zaudern.
Höchst merkwürdig ist es übrigens, daß selbst Luther die Brüder vom gemeinsamen Leben nicht in ihrer Eigenthümlichkeit erkannte und sie zu den unfruchtbaren Lollharden zählte, wie man sie auch in Meklenburg nicht erkannt haben muß, da auch die Herzoge sie zu denselben Lollharden rechneten!
1) Diesen Drucker der Michaelisbrüder, den einzigen, der bekannt geworden ist, lernen wir aus einer Registratur auf der Rückseite der Urkunde Nr. XXII kennen. Dem Namen nach war auch er ein Niederländer, vielleicht aus dem Bruderhause zu Brüssel.
2) Vgl. Urk. Nr. XXII.
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Bürgschaft aufgekündigt hatten, er auch keine neue Bürgen finden konnte, mußte er mit allen Brüdern des Hauses am 16 Dec. 1533 Urfehde schwören und geloben, die versteckten Schätze anzuzeigen und ohne Erlaubniß nicht aus der Stadt zu gehen 1 ). Die Urkunden und Schätze aber nahm der Rath in Verwahrung 2 ).

So übel es auch für die Brüder aussah, so günstig gestalteten sich doch, nachdem der Sturm vorübergegangen war und das Morsche umgestürzt hatte, ihre Verhältnisse für die nächsten Zeiten, wahrscheinlich in Folge des guten Geistes, der die Brüderschaft immer beseelt hatte.

Während im J. 1534 das Dominikaner= und das Franziskaner=Kloster zu Rostock aufgehoben waren, die Bewohner derselben verdrängt und ihre Güter eingezogen wurden, kurz das Lutherthum siegreich durchdrang, ließ man die Brüder vom gemeinsamen Leben ruhig in ihren Besitzungen und verflichtete sie nur, ganz im Geiste ihrer Brüderschaft, zur fernern Haltung ihrer deutschen Schule 3 ), wie sie von Alters her eine deutsche Schule gehalten hatten, jedoch nach den höhern Anforderungen der Zeit und ohne Verleitung zur Papisterei; ja der rostocker Magistrat übergab ihnen im J. 1534 gewissermaßen die Einrichtung der neuen Schulen zu Rostock 4 ). In dem aufgehobenen Dominikaner=Kloster zu St. Johannis ward die neue lateinische Stadtschule angelegt.


1) Vgl. Urk. Nr. XXIII.
2) Vgl. Urk. Nr. XXIV. - Die Bücher und Geräthe des Bruderhauses, welche der Rector Arsenius bis zu seinem Tode im Besitz hatte, schenkte der Magistrat am 17. Nov. 1575, nach der Aufhebung des Bruderhauses, dem Mag. Peter Hagemeister, der damals die Regentie des Bruderhauses hatte. Vgl. Neue wöchentl. Rost. Anz. 1839, Nr. 3, S. 20.
3) Vgl. Joach. Slüters Leben von Nic. Gryse, Rostock 1593, zum Jahre 1534:Dewyle ock in S. Michaelis=Closter van oldinges her de Frater Mönneke darsüluest eine gemeine düdische Schole hedden geholden, so hefft ock ein Erbar Radt en anmelden laten, dat se scholden einen godtsaligen düdeschen Scholemeister holden, nicht der herna de junge jöget thor Papisterye vorleidede, sondren in Gades früchten vpertöge, welckes ock also balde gescheen, vnd syn der wegen ock alle andere Klipscholen affgeschaffet worden".
Vgl. Francke A. u. N. M. IX, S. 176; Krey Beitr. I, S. 345; Rudloff III, 1, S. 82.
4) In einer öffentlichen Verordnung des Raths der Stadt Rostock vom Jahre 1534, durch welche die Privatschulen aufgehoben und öffentliche, allgemeine Schulen eingerichtet werden, heißt es:Were den jemand, de dar Düdsch, Schriewen, Lesen und Rekenen begerde recht tho lehrende, de mag morgen früh - - tho Sanct Michael kamen, dar schal he des Rades Verordening und gudt Bescheidt finden".Vgl. Neue wöchentl. Rostock. Nachr. 1838, Nr. 15, S. 114.
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So lebten die Brüder unbemerkt und ungestört in der Beschäftigung ihrer Brüderschaft fort, nachdem im J. 1552 auch die meisten großen Feldklöster und Ordenshäuser im ganzen Lande säcularisirt waren und die Reformation siegreich das Feld behauptete. Ja sie hatten im J. 1542 alle ihre Kleinodien und Urkunden, welche der Magistrat vor mehrern Jahren zum Besten des Bruderhauses in Verwahrung genommen hatte, unverringert wieder ausgeliefert erhalten und dem Rathe nur das Vorkaufsrecht einräumen müssen 1 ). Dennoch mußten die Brüder den baldigen Untergang ihrer Stiftung voraussehen; deshalb ertheilten sie am 23. Junii 1557 dem rostocker Bürger Bernhard Kron, wegen seiner dem Bruderhause geleisteten Dienste, mit Genehmigung des vorgesetzten Klosters Springborn, ein Conservatorium für das Michaelis=Kloster 2 ).

Am 8. October 1559 nahmen aber die letzten Brüder des Convents: der Rector Heinrich Arsenius und die Brüder Priester Johann von Wesel, Johann von Zütphen und Gerhard Dunkhorst dieses Conservatorium wieder zurück und entschlossen sich, sämmtliche Besitzungen des Frater=Hauses dem Magistrat von Rostock zum gemeinen Besten der Stadt 3 ) zum Eigenthum zu übergeben, in der Ueberzeugung, daß bei dem Verfall der Priesterschaft alter Zeit es auch mit dem Frater=Kloster bald ein Ende nehmen werde 4 ); jedoch reservirten sie sich die jährlichen Auskünfte und Wohnung im Klostergebäude für ihre Lebenszeit. Für den Fall, daß in kommenden Zeiten die Religionssachen eine andere Wendung


1) Vgl. Urk. Nr. XXIV.
2) Vgl. die interessante Urkunde Nr. XXVI. Schon am 28. Sept. 1551 verkaufte das Frater=Kloster 5 Mk. Hebungen aus einer Wiese in Bentwisch an den rostocker Rathmann Albrecht Dobbin für 100 Mk. sund. Vgl. die Urkunde im Etwas 1741, S. 671. Am Freitage nach Jubilate 1559 bevollmächtigte der Rector H. Arsenius für sich und im Namen seines "ganzen Convents" den rostocker Bürger Antonius Hagemeister, alle Forderungen, welche das Frater=Kloster in Güstrow ausstehen hatte, einzunehmen, oder vielmehr hatte H. Arsenius demselben diese Forderungen cedirt. Vgl. die Urkunde in Etwas 1739, S. 355.
3) Die sehr interessante Urkunde dieser Abtretung vgl. Urk. Nr. XXVI.
4) In der Urkunde vom 8. October 1559 sagen die Brüder (vgl. Etwas, 1739, S. 647):
dat wy in flitige Betrachtunge genamen, wie sick alle dinck vorendern und wat vor einen beschwerlicken Thostandt idt tho itziger Tidt mit der Geistlicheit heft, de van Daghe tho Daghe affnimpt und in Vorachtung kumpt, also dat nicht anders tho vormodende, den dat idt mit unseren Frater=Closter ock balde ein Ende nemen wert, wyle wy ouerst dat suluest thom meren deile durch Almissen beide binnen unde buten der stadt Rostock - - bekamen, - - so ist ock unse Wille und Meinung, dat solcke Frater=Huss heuverner und tho ewighen daghen bi der Stadt Rostock sin und bliven schal".
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nehmen und wieder zum frühern Zustande kommen sollten, versprach der Magistrat, der Brüderschaft wieder zum Besitz ihres Eigenthums zu verhelfen. Diese Abtretung an die Stadt geschah ohne Zweifel deshalb, weil, wie die Brüder selbst sagen, sie Alles durch die Mildthätigkeit der Stadt, wenn auch durch eigner Hände Arbeit, erworben hatten und die Fürsten alles Klostereigenthum im Lande in Anspruch nahmen; eine solche freiwillige Abtretung einer ganzen geistlichen Stiftung durch die Besitzer kommt im Lande auch nicht weiter vor. Auch geschah es wohl wirklich, daß die Landesfürsten sehr bald das Kloster als ihr Eigenthum betrachteten, indem sie es im J. 1563 der Stadt Rostock feierlich überließen.

Ueber den Besitz der Güter des Bruderhauses entstand bald großer Streit. Die letzten Brüder hatten mit der Ertheilung des Conservatoriums an den Bürger Bernhard Krohn wohl nur die Absicht gehabt, das Eigenthum des Hauses für den Fall ihres Ablebens dem gesammten Orden zu sichern. Dennoch hatten sie ihn in "vollkommenen und wirklichen Besitz gesetzt", die Güter für sich und seine Erben nach Gefallen zu benutzen. Zur nähern Erläuterung bekannten sie am 8. Oct. 1559, daß Bernhard Krohn allein die Güter conserviren und bei ihrem Leben ihr Beschützer sein solle, und bezeugten dies dadurch, daß sie, unter Tradition der Schlüssel, den ganzen Besitz dem Rathe der Stadt Rostock überwiesen 1 ). Als aber B. Krohn ernstliche Ansprüche an den wirklichen Genuß des ganzen Eigenthums der Brüder machte, unter dem Vorgeben, sie hätten es an ihn erblich verkauft, so nahm der Magistrat am 29. Junii 1560 Besitz von allen Gütern des Bruderhauses, ließ jedoch den Rector Heinrich Arsenius und den Bruder Gerhard Dunkradt, als die letzten Brüder und alte, arme Leute, unter Zurückgabe der Schlüssel, im lebenslänglichen Genuß derselben, wie wohl in vielen Fürstenthümern die Mönche längst aus ihren Besitzungen verjagt seien 2 ). Den ungestörten Lebensgenuß in dem Frater=Hause versicherte der Rath dem Rector H. Arsenius noch ein Mal am 23. Sept. 1560, als das Haus zum Pädagogium eingerichtet ward 3 ). Bernhard Krohn gab aber seine Ansprüche nicht auf, sondern begann einen Proceß vor dem Reichs=Kammergericht, der jedoch liegen blieb, nachdem B. Krohn (vor dem J. 1566) gestorben war; die häufigen Anforderungen seiner Wittwe beim Rathe blieben ebenfalls erfolglos.


1) Vgl. Urk. Nr. XXVII.
2) Vgl. Urk. Nr. XXVIII.
3) Vgl. Urk. Nr. XXIX.
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Der letzte Rector und Bruder des Frater=Hauses war der Mag. Henricus Arsenius 1 ), oder Heinrich Arsen, eigentlich Heinrich Pauli aus der Gegend von Arßen im Westphälischen. Er war schon im J. 1533 im Bruderhause zu Rostock, und ward im J. 1534 bei der Universität immatriculirt 2 ). Im J. 1539, am Agathentage, ward er zugleich mit Arnoldus Burenius zum Magister creirt 3 ) und darauf zum Professor der Philosophie an der Universität 4 ) bestellt. Im J. 1551 war er Senior des Frater=Hauses 5 ) und endlich, sicher zwischen 1552 und 1557 6 ), ward er auch Rector des Frater=Klosters. Er starb, nach Aufzeichnungen im rostocker Stadt=Archive, kurz vor Martini 1575 7 ). Noch im J. 1571 bat er um die Erlaubniß, an der Universität wieder über die griechischen Schriftsteller lesen zu dürfen 8 ); und Nathan Chyträus gedenkt im J. 1578 seiner als eines Verstorbenen 8 ). Er ward in der Stille in der Klosterkirche begraben 9 ).

Heinrich Arsenius war in vieler Beziehung ein ausgezeichneter Mann; ausdauernd und eifrig, friedlich und würdig, rein im Wandel und fest im Glauben, gelehrt und bis zum Ende seines Lebens voll Liebe zu den Wissenschaften, wie zur Natur, erwarb und erhielt er sich die hohe Achtung der großen Schaar ausgezeichneter Männer, welche in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die glänzende Universität Rostock zierten, wie eines Caselius und Possel, und selbst als er in der eifrig protestantischen Stadt noch lange als die letzte Ruine eines alten großen


1) Ueber Heinrich Arsenius vgl. Etwas, 1739, S. 355, 439, 647. Krey Rostocksche Humanisten, S. 55. Krey Beitr. I, S. 249, 345.
2) Vgl. Etwas, 1740, S. 14, und Urk. XXIII.
3) Vgl. Etwas, 1739, S. 601.
4) Vgl. Etwas, 1739, S. 603.
5) Nach einem Urkunden=Inventarium.
6) Michaelis 1551 war noch Martin Hyllemann Rector und Magister, Hinricus Arsenius Senior des Hauses. Vgl. Etwas, 1741, S. 671.
7) Vgl. Etwas a. a. O. und 1575, den 17. November, sind die Herren Bürgermeister ins Frater=Kloster gewesen, und daselbst Petro" (d. i. Mag. Petro Hagemeister), "damit er fleißige Aufsicht auf das Kloster haben möchte, nachgegeben, seine Habitation im Kloster bis Ostern zu haben, zu dem ihm mit dem gebrannten Wasser, so im Kloster vorhanden, verehret, im gleichen ihm Zusage gethan, daß ihm alle Kleider, Reschop und Bücher, so seel. M. Arzenius dem Pädagogio erworben, gefolget werden sollen. Es haben auch die Bürgermeister die Köchin Anna (für den Studenten=Freitisch oder das Convictorium, das eine Zeit lang im Fraterkloster war?) enturlaubet, sich gegen Weihnacht um einen andern Dienst zu bemühen".
Neue wöchentl. rost. Anzeigen, 1839, Nr. 3, S. 20.
8) Vgl. Etwas, 1739, S. 443, und Krey "die Rostockschen Humanisten", S. 55. - Er versprach hiebei, nichts über Religion einzumischen.
8) Vgl. Etwas, 1739, S. 443, und Krey "die Rostockschen Humanisten", S. 55. - Er versprach hiebei, nichts über Religion einzumischen.
9) Vgl. Etwas, 1739, S. 443-444, Krey Beitr. I, S. 345.
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Baues da stand, wagte Niemand den würdigen Mann mit der tiefen, stillen Trauer anzutasten und zu verletzen 1 ).

Eine solche Würde erhielt nicht geringere Anerkennung, als überhaupt der Geist und der Wandel der Brüder vom gemeinsamen Leben, und wenn auch die Stiftung dem höher auffliegenden Geiste der Zeit nicht genügen mochte, so unterlag sie doch nicht, wie die Klöster der Bettelmönchsorden, einem gewaltsamen Sturme, sondern ging mit edler Ergebung selbstbewußt, ruhig und geachtet der Auflösung entgegen 2 ).

Als die heftigen Streitigkeiten zwischen den Herzogen von Meklenburg und der Stadt Rostock hereinbrachen, welche durch die Formula Concordiae vom 11. Mai 1563 beigelegt wurden, ging die Stiftung des Bruder=Hauses völlig unter, indem das Kloster mit allen seinen Zubehörungen ganz der Stadt Rostock zur Beihülfe zur Besoldung der räthlichen Professoren an der Universttät von den Fürsten überlassen ward 3 ); jedoch


1) Vgl. Etwas, 1739, S. 439, flgd.; Krey Beitr. I, S. 249.
2) "Saepe autem (H. Arsenius) mecum in hortis, quos colebat, de maximis huius saeculi contentionibus contulit, quas deplorare quilibet. emendare potest nemo." Joh. Caselius. Vgl. Krey Beitr. I, S. 249.
3) In der Concordienformel vom J. 1563 heißt es: Damit aber auch E. E. Raht und gemeine Stadt solche - - jährliche Hebung desto baß erschwingen mögen, - - damit des Rahts Professorn vnterhalten werden sollen: - - Als ist auch bewilliget und nachgegeben worden, daß E. E. Raht das Frater=Closter mit seinen An= vnd Zubehörungen und Hüre oder Miedgelde, aus den Wohnungen kommende, inmassen E. E. Raht itziger Zeit dasselbige inne hat und besitzt, für sich behalten solle und müge und mag Ein Raht das Locarium oder Miedgelt aus demselbigen Frater=Closter auch zu Besoldung eines oder mehr seiner Professoren seines Gefallens auffwenden".
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"So viel aber nun die Collegia, Regentien vnd Häusere der Universität, darin die Studenten ihre Wohnung vnd Aufenthalt haben müssen, vnd derselben Verwaltung belangt, ist billig vnd zur Einigkeit in der Universität dienlich vnd zum höchsten nötig, daß in ein jede Regentie (außbescheiden das Frater=Closter, welches mit aller seiner Zubehörung, Hüre und andern E. E. Rahte dermassen und zu der Behueff wie obstehet vorbehalten seyn soll) zwene Professores, einer der Fürsten, der ander des Rahts zugleich, als Aufsehere und Praesidentes Regentiales über die Studenten und Jugend - - verordnet werden. Vnd sol zur Zeit solcher Verordnung und Bestellung der Collegien vnd Regentien, auch M. Arsenius, ob er wol eines hohen Alters, nicht fürbey gegangen, sondern von wegen E. E. Rahts im Paedagogio, Porta coeli genannt, nebenst M. Joanne Posselio, für einen Magistrum oder Praesidentem Regentialem, die Zeit über seines Lebens, oder so lang Ihm selbst dasselbe gelegen, vnnd Er solchem Amt Leibes Vormügenheit halben wird obseyn können, geduldet vnd keines Weges removirt werden, vnd sol Ihm nach seinem Todt ein Fürstlicher Professor succediren, oder ein Fürstlicher Professor an M. Joannes Posselii statt, da derselbige für Arsenio abstehen würde, für einen Magistrum Regentialem zugeordnet werden."
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ward des hochbejahrten Frater=Rectors Arsenius in dem Friedensschlusse höchst ehrenvoll gedacht 1 ), indem er neben dem Professor Joh. Possel zum Dirigenten eines Studenten=Collegii des Pädagogiums Porta coeli, ernannt und ihm völlige Freiheit gegeben ward, nach seinem Gefallen diese Stelle zu verwalten oder nicht 2 ).

g) Die Gebäude des Bruderhauses.

Die Hauptgebäude des Frater=Hauses stehen noch, jetzt zum Wollmagazin benutzt, unverfallen zwischen der schwanschen Straße und der Altbüttelstraße. Die Gebäude haben das Eigenthümliche, daß Kirche und Kloster unter Einem Dache, die beiden Hauptgebäude also in denselben Ringmauern liegen. Jetzt bildet das Ganze einen einzigen, mit vielen Böden übereinander durchlegten Raum; die alte Einrichtung läßt sich aber noch sehr genau erkennen. Das Ganze bildet ein unverhältnißmäßig langes Oblongum. Die Kirche befand sich im östlichen, das Kloster im westlichen Theile des Gebäudes (an der schwan= Straße). Die Kirche hat an der Ostseite nach der Altbüttelstraße hin eine abgerundete Tribune für die Altarstelle, und ist etwas schmaler, als das Kloster, ungefähr so viel, als die äußern Strebepfeiler der Kirche mehr Tiefe haben, als die Strebepfeiler der Klosterseite; auch im Innern sind die Ringmauern der Kirche etwas eingezogen. Noch sind im Innern und Aeußern die jetzt zugemauerten, hohen Kirchenfenster und die Stützpuncte für die Gewölbe klar zu sehen. - Das Kloster, welches die westliche Hälfte des Gebäudes bildete, hat gleiche Höhe mit der Kirche und dieselbe Breite, ist in vier Stockwerke getheilt und umfaßt daher einen bedeutenden Raum. Dieser Theil hat kleine Fenster und eine große Giebelseite nach der schwanschen Straße hin. An der Nordwestecke, an der schwanschen Straße, am ehemaligen Hauptthor des Klosters, steht in Form eines runden, angebauten Thurms das Treppenhaus zum Kloster mit einer aus Ziegeln äußerst leicht, zierlich und fest gebauten Wendeltreppe, einem wahren Meisterwerke. Die Ziegel, aus denen


1) Siehe Note 3) auf S. 29.
2) Jedoch scheint er diese Stelle nicht angenommen, sondern ruhig in seinem Kloster verharrt zu haben, indem er fest in seinem Glauben bestand. Am Ende des J. 1563 "entschuldigte er sich, daß er in Religionssachen nicht "nachgeben könne, weil es wider sein Gewissen laufe" und das geistliche Ministerium zu Rostock klagte über ihn, "daß er aller Erinnerung ungeachtet bei seinem Aberglauben verharre und gesagt habe, er wolle in der Gemeinschaft der römischen Kirche bleiben, so lange er ein Glied regen könne". Vgl. Etwas, 1739, S. 442; vgl. S. 444.
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Kirche und Kloster erbaut sind, sind nach alter Beschaffenheit, d. h. groß, grobkörnig, gemengt und sehr fest.

Die Kirche ward im J. 1480 gegründet und im J. 1488 vollendet 1 ); der Baumeister der Kirche hieß Bernhard Werdenlerch, der Baumeister des Thurms Jacob Kruse. Das neue Kloster an der Kirche ward erst im J. 1502 vollendet 2 ).

Vom J. 1559 an scheidet sich die Geschichte des Klosters und der Kirche der Brüder vom gemeinsamen Leben.

g. α) Das Kloster.

Nachdem die Brüder dem Magistrat das ganze Kloster im J. 1559 abgetreten hatten, trat das Kloster in die Reihe der Regentien oder Collegien der Universität und ward im J. 1560 zn einem sogenannten Pädagogium eingerichtet 3 ), in welchem jüngere Studenten unter Aufsicht lebten, nachdem die deutsche Schule der Brüder vom gemeinsamen Leben wahrscheinlich wieder eingegangen war. Zu Regenten wurden die Magister Peter Hagemeister und Gerhard Schmidt ernannt; M. Heinr. Arsenius behielt einstweilen eine Wohnung im Kloster. Durch die Concordienformel vom J. 1563 ward das Frater=Kloster der Stadt Rostock zugeschrieben und der Mag. H. Arsenius, als Professor, zum Rector der Regentie Porta coeli höchst ehrenvoll ernannt, aber damit auch von seinem Kloster losgerissen. Nach dem Abschluß der Concordienformel bestätigte im J. 1564 der Magistrat die Einrichtung des Klosters zum Pädagogium 4 ) und gestattete, nachdem der Stu=


1) Vgl. oben S. 21 die Thurmknopf=Inschrift. Auf der Glocke, welche ebenfalls vom J. 1488 war, stand:
Inschrift
Vgl. Etwas, 1741, S. 673.
2) Vgl. unten.
3) Vgl. Urk. Nr. XXIX; vgl. Etwas, 1739, S. 20 flgd., S. 410 flgd., Krey Beitr. I, S. 345, und Rostock. Humanisten, S. 31-32.
4) Es heißt in der
Forma constitutae honestae et aequabilis disciplinae in omnibus Regentiis seu domibus Academiae Rostochiensis, Anno 1564, mense Oct.
"Cum professoribus singulis, quibus hactenus disciplinae gubernatio commissa fuit, per negocia non liceat, hoc munus ex dignitate Academiae administrare, juvenibus quidem magistris in quorundam locum substitutis inspectio et gubernatio domuum academiae hoc anno 1564 commissa est, et primo: Collegii facultatis artium M. Levino Batto, Porta coeli seu paedagogii M. Johanni Posselio, Domus Koleri M. Nathani Chytraeo, Arcis aquilae M. Laurentio Widemanno, Domus Unicornis M. Stephano, (  ...  )
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dentenfreitisch oder das Convictorium im Mai 1566 ebenfalls in das Kloster verlegt war 1 ), am 12. Febr. 1567 die Verlegung der Sitzungen des akademischen Senats (des akademischen Concilii) in das Reventer des Klosters 2 ). Jedoch mußte sich die Universität am 25. Sept. 1572 verpflichten, das Kloster wieder zu räumen, sobald es der Rath verlangen sollte 3 ).

Außerdem wurden hier, nach den Acten, Vorlesungen 4 ) gehalten und allerlei Uebungen getrieben; auch wohnten hier, außer dem Mag. Laurentius Wessel im J. 1568, viele Studenten. Im J. 1568 ward das Kloster wieder streitig, indem der Herzog Johann Albrecht viel Korn auf den Boden des Reventers schütten 5 ) ließ und sogar in die nicht bewohnten Concilien=Räume des Reventers schütten lassen wollte. Es kam zum heftigen Wortwechsel zwischen der Universität, dem Magistrat, dem Herzoge Ulrich, als Canzler der Universität, und


(  ...  ) Rubri Leonis inspectionem D. David Chytraeus in gratiam pauperum eam domum inhabitantium in se recipit, Monasterii fratrum cura et administratio M. Petro Hagmestero et M. Gerhardo Fabro a Senatu urbis commissa est".
Gedruckt ist diese Forma in Etwas, 1739, S. 584. - Ueber die Regentien oder Bursen der Universität vgl. man Krey Beitr. II, S. 37.
1) Es heißt in den Raths=Protocollen vom J. 1566:
"23. April. Fama fert, daß man wolle die Mauern und den Gefangenthurm abbrechen bis zum Kirchenthor. Man will deswegen schicken und Dilation bitten"."8. Mai. Durch Niederbrechung der Stadtmauer wird der Ort des gemeinen Tisches verstört. Deput. Rev. Concil. D. Lucas und Lic. Kling bitten um einen andern Ort und Stelle, damit die Gesellen, so ohnedem fast fortzögen, nicht möchten gar verreisen." "Es wird ein Ort im Frater=Kloster, jedoch cum testatione, daß sich academia deshalb kein Recht weiter an dem Frater=Kloster anmaßen solle, eingeräumt, und ab academia eine Recognitions=Schrift deswegen ausgestellet. Den 1sten ward mit M. Hinr. Assenio darüber gehandelt, daß er der Akademie das Reventer und die Küche im Frater=Kloster einräumen solle."
Neue wöchentl. Rostock. Nachrichten 1838, Nr. 48, S. 379 flgd.
2) Vgl. Urk. Nr. XXX und XXXI. Vgl. Etwas, 1739, S. 18 und 407, und Krey Beitr. I, S. 346. Das Frater=Kloster ward der Universität zum Loco concilii angewiesen, "nach Einziehung und Abbrechung des St. Johannis=Klosters, wo die Universität vorhin ihre Sitzungen gehalten hatte". (Die St. Johannis=Kirche ward im Jahre 1837 abgebrochen.)
3) Vgl. Urk. Nr. XXXI.
4) Vgl. Urk. Nr. XXXI.
5) Nach den Acten im Großherzogl. Archive. Hiemit stimmen auch die Rathsverhandlungen überein: 1568. März 10, Herzog Johann Albrecht bemächtiget sich des Frater=Klosters und läßt Korn allda aufschütten. Senatus schreibt darwider und beziehet sich auf die Form. Concordiae".
Neue wöchentl. Rost. Nachr. 1838, Nr. 50.
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dem Herzoge Johann Albrecht, ja zu thätlichen Prohibitiv=Maaßregeln gegen die Diener des letztern. Wahrscheinlich ward die Sache durch den Ernst des Herzogs Ulrich wieder beigelegt.

Das Pädagogium blieb längere Zeit im Kloster 1 ), bis dieses am 16. Julii 1594 abbrannte 2 ).

g. β) Die Kirche.

Bei allen Verhandlungen und Abtretungen war die Michaelis=Kirche der Brüder vom gemeinsamen Leben mit in das Kloster im Allgemeinen eingeschlossen. Höchst wahrscheinlich ward sie seit dem J. 1534 nicht mehr gebraucht, und es wird derselben in den nächsten Jahren nicht gedacht. Nachdem aber im J. 1563 der Stadt Rostock das ganze Kloster überwiesen war, räumte der Magistrat am 15. Junii 1568 der Universität die Kloster=Kirche, jedoch nicht weiter, als die Kirche sich erstreckte, zum Lectorium oder Auditorium Theologicum ein, "daß daselbst alle lectiones theologicae sollten gelesen werden", und verhieß die Einrichtung der Kirche zu diesem Zwecke 3 ), behielt sich jedoch das Eigenthumsrecht der Kirche und des Klosters vor. Der Rector des Frater=Hauses, M. Heinrich Arsenius, war noch im Besitze des Kirchenschlüssels 4 ) und wollte denselben vor einem Befehle des Herzogs Ulrich nicht herausgeben 5 ); nicht lange darauf begrub man ihn jedoch in der Kirche. Mit der Zeit haben aber auch die Juristen, sicher von 1578-1593, in dieser Kirche Vorlesungen und Disputationen gehalten 6 ).


1) Vgl. Etwas, 1739, S. 22, und S. 410 flgd., Krey Beitr. I, S. 346 - In den Rathsprotocollen vom J. 1566 heißt es:
"17 März. Ist mit einhelligem Consens des Raths beschlossen, daß man M. Laur. Wessel solle ins Frater=Kloster nehmen und ihn dasselbe zu verwalten und zu guberniren einthun. Et sic. Mag. Johann Meyer repulsam passus est".
Neue wöchentliche Rostock. Nachr. 1838, Nr. 48, S. 382.
2) Vgl. Etwas, 1739, S. 23; Krey Beitr. I, S. 346. - Hiezu kommt noch eine handschriftliche Bemerkung Wettken's auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin:
"1594. Julii 16 in der Nacht brandte das Frater=Closter, so erst ao. 1502 erbawet, ab".
Ob dies die alten Klostergebäude waren, oder ob das noch stehende neuere Kloster= und Kirchengebäude nur ausbrannte, bleibt unentschieden; das letztere ist wahrscheinlich, da von der Klosterseite des Gebäudes nur die Mauern stehen und die Universität seit dieser Zeit das Kloster nicht mehr benutzte.
3) Vgl. Urk. Nr. XXX und Etwas, 1739, S. 17; vgl. S. 408; Krey Beitr. I, S. 346.
4) Vgl. Urk. Nr. XXVIII.
5) Vgl. Etwas, 1739, S. 408.
6) Vgl. Etwas, 1739, S. 408 flgd., 369, 410, 830; weitere Nachr. 1746, S. 25; Krey Beitr. I, S. 346.
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g. γ) Kirche und Kloster.

Nach dem Brande des Klosters im J. 1594 ward im J. 1619 das ganze Gebäude zu einem Zeug= und Kornhause umgewandelt 1 ), und als solches ist es unter dem Namen des Zeughauses 2 ) bis in die neuern Zeiten benutzt. Bei dieser Gelegenheit ward das Gebäude aufgeräumt: die Altar= und Leichensteine und die Stühle wurden gehoben und verkauft, die Keller wurden verlassen, der Fußboden ward überall gleich gelegt und das ganze Gebäude ward innerhalb der Ringmauern durchgehends zu einem einzigen freien Raume geschaffen; unten ward ein Zeughaus eingerichtet, und oben wurden zwei Kornböden angelegt. Ueber diese Veränderung findet sich folgende

Nachricht im Stadt=Archive zu Rostock:

1) D. Assuerus soll alles aus dem Closter reumen.

2) Darnach sol der Bodem rein gemacht vnd die Leich= vnd Altarstein gehoben vnd dem Baw zum besten verkaufft werden.

3) Das Kellerschaur soll furderlichst ausgebeßert werden.

4) Hernach sol des kellers gewelbe verlaßen vnd sein Bohn dem fundament der kirchen gleich gemacht werden.

5) Der keller sol bleiben zu gemeiner notturfft.

6) Es sol ein durchgehend gebewd werden so weit die Mauren sich zu beiden seiten strecken.

7) Vnd sol vnten ein Zeughaus vnd oben zwei Bohne zum kornhause sein.

8) Die Eichen Gestülte vnd Panneling sol man dem Gebewte zum besten verkauffen.

9) Der Rahtt vnd hundert sollen sich erstes tages der Vncost halber vergleichen.

10) Dan sol man keuffen Bawholtz zum Vorrahtt.


Am 19. Julius 1629 ward der Thurm abgetragen 3 ). Zum Zeughause und zum Kornhause ist das Gebäude bis zum


1) Nach Archivnachrichten; vgl. Etwas, 1739, S. 23, und Krey Beitr. I, S. 346 und 343.
2) Das Zeughaus stand früher am Steinthore an der Stelle des nachmaligen Ballhauses beim Schauspielhause. Im Stadtbuche heißt es:
"Steindohr (am Kuhberge).
Ein Zeughauß ist alda gestanden. Das Ballhauß, welches Johann Küper hefft E. E. hochw. Raths Vergünstigung gebauwet 1683".
Ueber das Ballhaus vgl. Neue wöchentl. Rost. Nachr. 1838, Nr. 34.
3) Nach Nachrichten im Großherzogl. Archive; vgl. Etwas, 1739, S. 23. Im J. 1588 war der Thurm gebessert worden.
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J. 1820 benutzt; in diesem Jahre wurden die alten Waffen verkauft und das ganze Gebäude ward in einen Kornspeicher umgewandelt 1 ). In den neuesten Zeiten ist das Gebäude ganz zu einem großen Wollmagazine eingerichtet und zu diesem Zwecke mit vielen Böden über einander durchzogen.

3.
Die Buchdruckerei der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock.

Die Richtung und Beschäftigung der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock läßt sich aus einigen Andeutungen sehr klar erkennen. Im Allgemeinen charakterisirt sie ein nüchternes, fleißiges und friedliches Leben. Vorzüglich beschäftigten sie sich mit dem Studium der heiligen Schrift und den Werken derjenigen Kirchenväter 2 ) und ältern erbaulichen Schriften, deren Studium der Brüderschaft vorzüglich eigenthümlich war; mehrere derselben gaben sie in Drucken heraus 3 ) und der Druck vieler Bücher zum Kirchendienst forderte Vertrautheit mit der Bibel. Diejenigen Brüder, welche Priester waren, versahen in der Bruderkirche den Gottesdienst und warteten zweier Altäre in den Kirchen zum H. Kreuz und zum H. Geist 4 ). Die Graduirten waren bei der Universität eingeschrieben und hielten Vorlesungen, vorzüglich über Werke in griechischer Sprache 5 ).

Die glänzendste Zeit der rostocker Brüderschaft scheint in das letzte Viertheil des 15. Jahrhunderts zu fallen, als sie ihre Gebäude aufführten und die Druckerei einrichteten. Zu dieser Zeit stand an der Spitze der Gesellschaft der Rector Nicolaus von Deer, auch genannt von der Nienborch (1475-1490) 6 ).

Bald darauf erfreueten auch, mit dem erwachenden Studium der Classiker, die Früchte der Brüderschule von Deventer die Gebildeten Europas, und Kinder und Kindeskinder dieser


1) Vgl. Krey Beitr. I, S. 346.
2) So sagt J. Caselius von dem letzten Rector H. Arsenius (vgl. Etwas, 1739, S. 443, und Krey Beitr. I, S. 250):
"H. Arsenius - - in vita otiosa nunquam vacabat a lectione Graecorum veteris ecclesie".
3) Die vorzüglichsten ascetischen Schriften, welche sie herausgaben, sind von Bernhardus Clarevallensis und Lactantius; vgl. unten die Drucke.
4) Vgl. oben über die kirchliche Wirksamkeit der Brüder, S. 15.
5) Vgl. oben vorzüglich das Leben des letzten Rectors H. Arsenius, der ein wahres Musterbild eines Bruders vom gemeinsamen Leben war: S. 28.
6) Vgl. oben über die Verfassung der Brüderschaft, S. 22 und S. 11-12.
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glücklichen Mutter besuchten alle Werkstätten der Wissenschaften. Um diese Zeit, im Anfange des 16. Jahrhunderts, kamen Männer wie Conrad Celtes, Hermann von dem Busche 1 ), Ulrich von Hutten u. A. nach Rostock, wirkten hier einige Zeit 2 ) und traten unbezweifelt mit den Brüdern vom gemeinsamen Leben in Verbindung.

Ein sehr großes Verdienst erwarben sich die Brüder von Rostock dadurch, daß sie eine allgemeine deutsche Schule hielten 3 ), in welcher Lesen, Schreiben und Rechnen für jeden, der es lernen wollte, gelehrt ward. Schon im Jahre 1488 fungirten zwei Brüder des Vereins als Schulmeister (scholares) 4 ), und bei der hereinbrechenden Reformation behielten die Brüder diese Schule bei, indem sie nur verpflichtet wurden, die Papisterei aus derselben entfernt zu halten 5 ).

Am berühmtesten wurden jedoch die rostocker Brüder vom gemeinsamen Leben durch die Verbreitung nützlicher Schriften 6 ). Und hiefür wirkten nicht allein die gelehrtern Brüder, die Priester, sondern es lebten im Fraterhause unter den Laienbrüdern auch allerlei Künstler und Handwerker 7 ). In frühern Zeiten schrieben sie Bücher ab und zeichneten sich darin durch eine äußerst schöne und gewandte Handschrift aus, als die Schönschreiberei schon längst sehr gesunken war 8 ); noch spät nach Verbreitung der Buchdruckerkunst trieben sie das Geschäft des Bücherschreibens 9 ).


1) Hermann von dem Busche war zu Deventer unter Hegius, der den Brüdern vom gemeinsamen Leben angehörte, gebildet; vgl. Erhart a. a. 0. I, 1, S. 34 und 36.
2) Vgl. Krey: Die Rostockschen Humanisten, 1817, S. 12, 32, 33.
3) Vgl. Gryse in J. Slüters Leben z. J. 1534:
"Dewyle ock in S. Michaelis=Kloster van oldinges her de Frater=Mönneke darsüluest eine gemeine düdische schole hedden geholden".
Vgl. oben S. 25.
4) Vgl. die Thurmknopf=Inschrift oben S. 21; die beiden Scholaren im J. 1488 hießen: Joh. Zlisow und Joh. Tunae.
5) Vgl. oben S. 25.
6) Am Ende der Ausgabe der Sermones discipuli de tempore vom Jahre 1476 sagen die Brüder von sich selbst, sie seien:
"fratres - - non verbo, sed scripto predicantes".
7) Nach den Acten des geistlichen Ministerii zu Rostock:
"Coenobium Michaelis, fratrum vulgo dictum, in quo varii mechanici et laici fuerunt, etiam typographia, ad scholam privatam in iuventutis institutionem deinceps iussu senatus destinatam. Fuerunt enim in illo viri docti, inprimis M. Henricus Arsenius".
Vgl. Etwas, 1739, S. 443.
8) Den Beweis hiefür geben ihre Urkunden, von denen die meisten offenbar von ihnen selbst geschrieben sind und einige derselben mit großer kalligraphischer Pracht, ja mit Anwendung der Miniatur=Malerei; vgl. diplom. Anm. zu Urk. Nr. VIII und Nr. XIV.
9) In den fürstlichen Renterei=Rechnungen vom J. 1515 im Großherzoglichen Archive heißt es:
(  ...  )
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So wie aber die Buchdruckerkunst festen Boden gewonnen hatte, legten die Brüder eine Buchdruckerei an, aus welcher der erste Druck schon im J. 1476 erschien 1 ). Damit der Buchdruckerei in den damaligen Zeiten auch immer ein Buchhandel verbunden war, so trieben sie diesen nicht allein mit den Büchern ihrer eigenen Officin, sondern nahmen auch Bücher, die sie auswärts drucken ließen, in Verlag 2 ). Auch eine Buchbinderei hatten die Brüder, in welcher die Bücher vollständig zum Gebrauche zugerichtet wurden mit gedruckter Preisbestimmung 3 ).

Diese typographische Wirksamkeit 4 ) der rostocker Brüder vom gemeinsamen Leben in das rechte Licht zu stellen und genauer zu untersuchen, ist vorzüglich die Veranlassung zu den vorstehenden und nachfolgenden Forschungen 5 ).

Es steht zur Frage, wann die Buchdruckerkunst in Rostock eingeführt ist. Das erste bekannte Buch, welches sicher aus der Druckerei der Michaelis=Brüder hervorgegangen ist, Lactantii opera, ward am 9. April 1476 vollendet; die Druckerei ward also wahrscheinlich im Jahre 1475 eingerichtet. Hiefür reden auch innere Gründe. In diesem Jahre erhielt das Bruderhaus eine Regel und, an die Stelle des altersschwachen, kränklichen Rectors Johannes von


(  ...  ) "XXV gulden den fratern zu rostock von eynem Sanckbuche zu schribenn vff die Capelle zu güstrow. Dienstag nach Lucie. Herzog Heinrich".
1) Vgl. unten bei den Drucken.
2) Breviarium diocesis Tzwerinensis. 1529. Venundatur Rozstochii per fratres dom. viridis horti apud sanctum Michaelem. Excusum prodit hoc Breviarium Parisiis Anno 1530.
Vgl. Urk. Nr. XIX, XX, XXI.
3) Vgl. Etwas, 1740, S. 538.
4) Im J. 1486 war auch eine Buchdruckerei in Münster, aus welcher jedoch nur zwei Bücher bekannt geworden sind. Auch ist bis zum 16. Jahrh. weiter keine Spur von münsterschen Drucken vorhanden. Vgl. Erhard Zeitschr. für westphäl. Gesch. I, 1, Münster, 1838, S. 33 und 57.
5) Im Allgemeinen scheint die Einrichtung des Bruderhauses zu Rostock mit dem zu Münster viel Aehnlichkeit gehabt zu haben. Erhard sagt a. a. O. S. 28, daß die Arbeit der Brüder für Wissenschaft und Menschenwohl
"nicht ausschließlich, ja nicht einmal vorzugsweise, durch eigentlichen gelehrten Unterricht geschah, indem sie zugleich der gewöhnlichen bürgerlichen Erziehung, der Seelsorge, und am meisten dem Abschreiben der Bibel, der Werke der Klassiker und Kirchenväter und anderer nützlicher Schriften, so wie dem Einbinden der Bücher und der Bereitung des Pergaments, als nothwendigen Hülfsmittel der Litteratur, oblagen. Diese Arbeiten beschäftigten nun bei weitem die Mehrzahl der Brüder und scheinen namentlich im Fraterhause zu Münster die vorherrschenden gewesen zu fein; während es immer nur Einzelne waren, welche, durch Kenntnisse und Neigungen vorzüglich begünstigt, sich dem gelehrten Unterrichte widmeten".
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Iserlon, in dem Bruder Nicolaus von Deer einen Rector, der ganz dazu geschaffen war, dem Bruderhause eine kräftigere Richtung zu geben 1 ). Es ist also mehr als wahrscheinlich, daß dieser Rector die Buchdruckerei einrichtete, um so mehr, da die Sagen von ältern Drucken aus der Officin der Brüder durch nichts begründet sind 2 ). Die Druckerei der Michaelis=Brüder ist eine der ältesten in Norddeutschland; es macht ihr nur Lübeck den Vorrang streitig: der älteste lübecker Druck ist das Rudimentum novitiorum, welches im Jahre 1475 aus der Officin des Lucas Brandis de Schaß hervorging 3 ).


1) Vgl. oben S. 12.
2) Die Sage von Drucken vor dem J. 1476 scheint sich auf v. Westphalens unbegründete Nachricht zu stützen. Dieser sagt nämlich in Mon. ined. I, Praef. p. 24: "Diu ante Diezium - - varii apud Rostochienses libelli typis expressi - - a fratribus ad S. Michaelem, quorum cura circa annum 1472 et 1474 prodierunt Augustini quaedam homiliae, Lactantii et patrum quorundam opuscula". Leider giebt Westphalen nicht an, daß und wo er eine der Ausgabe des Augustin von ungefähr 1472 gesehen habe. Trotz aller erdenklichen Nachforschungen in bibliographischen Werken und auf Bibliotheken hat sich auch keine Spur von einer solchen Ausgabe gefunden. Wahrscheinlich meint Westphalen die undatirte Ausgabe:
Augustini: Liber de disciplina christiana; liber de vita beata; liber dehonestate mulierum; libellus S. Bernardi de honestate vitae; tractatus de fuga mulierum; - in 4. goth.
welche muthmaßlich nach (Coloniae, Ulric. Zel de Hanau, circa 1470)
Cölln gesetzt wird und also endigt:
Explicit tractatus beati Augustini episcopi de communi vita clericorum.
Vgl. Brunet Manuel du Libraire. Quatrième édition. Bruxelles 1838, p. 169, und Hain Rep. Nr. 1960 et 1962. - Vielleicht ist v. Westphalen, bei mangelhafter Kenntniß der Brüder vom gemeinsamen Leben, durch den Ausdruck "de communi vita" verleitet, diesen Druck nach Rostock zu setzen. - Dennoch ist nach Hain Rep. eine rostocker Ausgabe von Augustins Homilien vom J. 1476 vorhanden; leider giebt er, wie überhaupt, nicht Litteratur und Fundort an: seine Angabe ist also unzuverlässig, jedoch mit der Jahrszahl 1476 nicht unwahrscheinlich.
3) Zwar meint Dr. Deecke in den Nachrichten von den im funfzehnten Jahrhundert zu Lübeck gedruckten niedersächsischen Büchern, Lübeck, 1834, S. 1, daß sich unleugbare Spuren von einer frühern Ausübung der Buchdruckerei in Lübeck finden; jedoch ist noch kein sicherer, früher datirter lübecker Druck aufgefunden. - Es müßte in Lübeck auch wohl ein anderer Drucker, als Lucas Brandis, vor 1475 gedruckt haben, da dieser noch 1473 zu Marsburg druckte:
Augustini Liber de questionibus Orosii. Finit liber beati Augustini yponensis episcopi de questionibus orosy A luca brandis ex opido delczsch progenito. Nunc aut urbe marsipoli commanenti. arte impssoria in medium feliciter deditus. Anno a partu uirginis salutifero millesimo quadringentesimo septuagesimo tercio. Nonas uero augusti quinto. In 4, goth.
nach Panzer II, p. 10, Brunet Manuel du Libraire I, s. v. Augugustinus und Hain Rep. Nr. 2077.
Man vgl. über die Geschichte der Buchdruckerei in Norddeutschland noch an neuern Werken, außer Deecke's Schrift: Mohnicke Geschichte der Buchdruckerei in Stralsund, 1833, und Friedländer Beiträge zur Buchdruckergeschichte Berlins, 1834.
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Eine andere Frage ist, woher die Buchdruckerei nach Rostock eingewandert sei. Ebert meint, die rostocker Druckerei stamme aus Brüssel oder mit der brüsseler aus derselben niederländischen Quelle, und sagt darüber Folgendes 1 :

"Die teutsche Erfindung verbreitete sich bis etwa zum J. 1475 nur im südlichen und westlichen Teutschland, und selbst der Drucker Brandis, welcher 1475 in Lübeck auftrat, hatte vorher zu Mersburg in Schwaben gearbeitet. Ob die Verbreitung der Buchdruckerkunst im nördlichen Teutschland der teutschen Erfindung unmittelbar angehöre, ist eine andere, mit vielen andern ganz fremdartigen Forschungen verschlungene Frage. In Rostock treten 1476 die fratres communis vitae mit einer Type auf, welche weder mainzisch, noch strasburgisch, noch überhaupt teutsch, sondern brüsselisch ist. Zwar erscheint dieser Orden in Brüssel erst seit 1476 typographisch thätig; aber man weiß, wie zufällig das Hinzufügen oder Weglassen des Datums in frühern Drucken war und wie wenig der Mangel desselben gegen eine frühere Thätigkeit zeugt. In Magdeburg (seit 1483 thätig), in Hamburg (seit 1491), in Lüneburg (seit 1493) läßt sich derselbe Einfluß nicht verkennen, wie überhaupt in der ganzen Bildung und Litteratur Niedersachsens ein bis auf den heutigen Tag noch unenträthselter, aber nachzuweisender Anklang holländischer Weise und Sitte nicht abzuleugnen ist. Vielleicht enthüllt auch sie einst das Dunkel, in welchem die frühere Buchdruckergeschichte Kölns schwebt".
"Denn der zweite Buchdrucker, der dort erscheint, war ein Niederländer, Arnold Ter Hoernen, dessen erster datirter Druck von 1470 ist. Seine Typen sind ziemlich dieselben, welche die fratres communis vitae zu Brüssel brauchten, und eben so wenig teutsch, als die der letztern, im Gegentheil mit dem Ductus in ursprünglich holländischen Handschriften in auffallender Art übereinkommend."

Es ist freilich wahr, die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Brüssel hatten auch eine Druckerei; aber sie


1) Ebert in Ersch und Gruber Encyklopädie, Sect. I. Th. 14, S. 234.
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druckten nur von 1476 bis 1487, also auch nicht früher, als die rostocker Brüder. Und dazu sind die den Brüsselern (bei Panzer) beigelegten Drucke wegen durchgehends fehlender Unterschrift noch alle zweifelhaft und ihnen nur muthmaßlich (durch die in Parenthese beigesetzte Notiz: per fratres communis vitae) zugeschrieben, obgleich die Sache nach Lambinet sur origine de l'imprimerie und Santander dictionnaire ihre Richtigkeit haben mag. Aber Ebert sah die zur Vergleichung stehenden Bücher nicht selbst, sondern folgte 1 ) wahrscheinlich der Bemerkung von Lambinet II, p. 188, als dieser von den Brüdern des gemeinsamen Lebens im Ringkgau, Diöcese Mainz, bei Gelegenheit eines von diesen im J. 1474 gedruckten Psalters sagt:

"A Rostok, ville de Basse Saxe, dans le duché de Meklenbourg, ces mêmes clercs imprimoient en 1476 dans leur maison du Jardin vert de St. Michel les oeuvres de Lactance (voy. Catal. la Vallière Nr. 419). Ils ont aussi donné en 1481 une édition in fol. de B. Bernardi sermones super cantica canticorum. On présume, que ceux de Bruxelles ont imprimé avant 1476, comme on le verra plus bas; mais leur humilité, leur modestie leur faisoient une loi de taire leur nom dans les éditions, qu'ils donnoient".

Ein Beweis für die brüsseler Drucke überhaupt ist noch immer nicht geführt, viel weniger noch für die Gleichheit der rostocker Typen mit den brüsselern 2 ).

Dagegen läßt sich etwas anderes behaupten. Die rostocker Ausgabe des Lactanz ist mit kleinen gothischen Lettern gedruckt,


1) Ich verdanke diese Bemerkungen dem Herrn Dr. Friedländer zu Berlin.
2) Der Verkehr der Stadt Rostock mit den Niederlanden war allerdings nicht unbedeutend; er war theils ein kaufmännischer, gegründet in den Verhältnissen der Hanse, theils ein litterarischer, gegründet in der Universität zu Rostock, welche viele Niederländer anzog. Andere Institute mögen auch zur Befestigung des Verkehrs beigetragen haben. Im J. 1466 stifteten z. B. die "Landfahrer" oder zu Lande reisenden Kaufleute eine Brüderschaft zur Heil. Dreifaltigkeit zu Rostock, welche um Pfingsten zur Zeit des "Pfingstmarktes" ihre Jahresversammlung und ihre Feste hielt. In diese Brüderschaft wurden nun auch sehr viele Niederländer aufgenommen. Unter den aufgenommenen Mitgliedern werden auch genannt: 1492 Tomas Smyt en bockdrucker. - 1499 Matthyes bockdrucker, Kerstyne syn husfrouwe. - 1499 Gylges de breffdrucker van Kollen: bedeutende Hinweisungen auf den buchhändlerischen Verkehr am Ende des 15. Jahrhunderts.
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wie sie in den ersten Zeiten der Buchdruckerei häufiger vorkommen. Diese Lettern des Lactanz sind nun denen der ersten lübecker Drucke 1 ) äußerst ähnlich; namentlich gilt dies von der lübecker Scala celi von 1476 und dem rostocker Lactantius von 1476, welche beide von mir mit einander verglichen sind. Auch die Lettern des unbekannten lübecker Druckers 1 )) mit dem Zeichen der drei Mohnköpfe sind den Lettern des Lactanz sehr ähnlich 2 ). Auch den alten köllner Drucken stehen die rostocker sehr nahe.

Die Wirksamkeit der Druckerei der Michaelis=Brüder war eine kirchliche, indem von ihren Drucken fast nichts anders bekannt geworden ist, als Kirchenschriftsteller und Bücher zum Kirchendienst.

Alle Lettern der Michaelis=Brüder sind sogenannte gothische Lettern, mit denen lateinischer, wie deutscher Satz ausgeführt ward. Ihre ersten Drucke sind mit kleinen gothischen Lettern 3 ) gedruckt, gleich andern wissenschaftlichen Werken aus den ersten Zeiten der Buchdruckerei. Bald aber schafften sie sich Missallettern an, große 4 ) und kleine 5 ), und nun begannen ihre größern Arbeiten zum Kirchendienst, indem sie Missale, Agenden und dergleichen Werke druckten. Und in dieser Art von Werken reicht die Wirksamkeit der rostocker Brüder weiter, als man bisher angenommen hat, indem sie sich auch über die Diöcesen Lübeck und Schleswig erstreckte, ja selbst über Dänemark sich verbreitete 6 ). Zu den Missalen und Plenarien konnten sie ihre drei Gattungen von Lettern gebrauchen. Seitdem sie diese besaßen, druckten sie auch wissenschaftliche Werke und andere Schriften mit den kleinern Missallettern. An andern Typen fehlte es ihnen ganz;


1) Der unbekannte Drucker zu Lübeck (1488-1490) scheint ein Bruder vom gemeinsamen Leben gewesen zu sein, da er (vgl. Deecke a. a. O. S. 28) vorzüglich Werke druckte, welche diese Brüder herauszugeben pflegten, wie Augustinus, Anselmus, Bernhardus, Gerhard von Zütphen, Thomas von Kempis etc und andere liturgische und ascetische Schriften.
1) Der unbekannte Drucker zu Lübeck (1488-1490) scheint ein Bruder vom gemeinsamen Leben gewesen zu sein, da er (vgl. Deecke a. a. O. S. 28) vorzüglich Werke druckte, welche diese Brüder herauszugeben pflegten, wie Augustinus, Anselmus, Bernhardus, Gerhard von Zütphen, Thomas von Kempis etc und andere liturgische und ascetische Schriften.
2) Diese kleinen Lettern vgl. im Facsimile Tab. I, Nr. 5.
3) Vgl. Tab. I, Nr. 5.
4) Vgl. Tab. I, Nr. 1 und 2.
5) Vgl. Tab. I, Nr. 3.
6) Nach Süden hin scheint sich ihre Thätigkeit nicht erstreckt zu haben. Ein Missale ecclesie Magdeburgensis druckte im J. 1480 Bartholomäus Gothan zu Magdeburg; vgl. Deecke a. a. O. S. 27. In der Kirchenbibliothek zu Friedland, in welcher viele alte Drucke aus dem 15. Jahrhundert aufbewahrt werden, namentlich aus Nürnberg und Lübeck, jedoch nicht aus Rostock, befindet sich ein Missale Brandenburgense von 1494 aus der Officin "Georgii Stöchs Nurembergensis".
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Holzschnitt kommt nur in Druckerzeichen 1 ), einfachen Initialen und Notenstöcken vor: überhaupt ist ihr Druck ernst, klar und ohne Schmuck. Ja es fehlte ihnen an den eigenthümlichen Brevierlettern, und als das Dom=Capitel zu Schwerin im J. 1522 ein Brevier herauszugeben dachte, sahen sie sich genöthigt, es in Verlag zu nehmen. Sie schlossen daher am 17. Sept. 1522 mit dem Capitel einen Contract, nach welchem sie den Druck des Breviers mit den Lettern des kleinen pariser corpus juris canonici von 1508 übernahmen, wozu sie sich das Manuscript unter Redaction des Capitels auf eigne Kosten schreiben oder schreiben lassen mußten 2 ); dabei verpflichteten sie sich, das ungebundene Exemplar nicht theurer als für 2 1/2 lüb. Mark und das gebundene nicht theurer als für 3 lüb. Mark zu verkaufen. Am 12. Sept. 1527 confirmirte der Bischof Magnus diesen Contract 3 ) und gegen Ende des Jahres 1529 erschien das Brevier, "mit einer neuen Art von Lettern", d. h. Brevierlettern, gedruckt, zu Paris in der Officin der Wittwe des Thileman Kerver 4 ). Am 10. März 1530 empfahlen der Bischof und das Dom=Capitel von Schwerin den Geistlichen ihrer Diöcese den Ankauf dieses Breviers für den contractlichen Preis von 3 lüb. Mark für ein gebundenes Exemplar 5 ).

Die Lettern der Michaelis=Brüder reichten aber mit dem Fortschritte der Buchdruckerkunst und der Wissenschaft bald nicht mehr aus 6 ), wenn es sich auch nicht leugnen läßt, daß sie im Missalsatze und im Pergamentdrucke nichts Gewöhnliches leisteten, und es dauerte nicht lange, daß diese Officin von mehreren Anstalten überflügelt ward, welche mehr dem Bedürfnisse der Zeit entsprachen 7 ); seit dem J. 1514 hatte sie sogar


1) Vgl. Tab. I, Nr. 5 und 7.
2) Vgl. Urk. Nr. XIX.
3) Vgl. Urk. Nr. XX.
4) Vgl. unten bei den Drucken. - Im J. 1512 war für die Diöcese Schleswig ein Brevier in derselben Officin gedruckt worden; vgl. unten bei den Drucken zum J. 1522.
5) Vgl. Urk. Nr. XXI.
6) Ein Aufgebotsschreiben des Herzogs Heinrich vom Jahre 1521, welches, weil es einseitig war, bei ihnen in der Stille gedruckt ward, - das einzige Druckwerk der Michaelisbrüder für das öffentliche Geschäftsleben, - ist zwar deutlich gedruckt, nimmt sich aber im etwas unregelmäßigen Satze mit den kleinen gothischen Missallettern von Seiten der Schönheit eben nicht vortheilhaft aus.
7) Dabei ward für Meklenburg auch außerhalb Landes gedruckt. So ist die Absolution des Herzogs Magnus von Sachsen vom Banne vom J. 1516 und eine Citation des v. d. Lühe in der Streitsache mit dem schweriner Canonicus Peter Sadelkow ebenfalls ungefähr vom J. 1516, beide mit denselben großen Missallettern, nicht zu Rostock, sondern wahrscheinlich zu Lübeck gedruckt.
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zwei Nebenbuhlerinnen (die des Nic. Marschalk und des Hermann Barkhusen oder Ludwig Dietz) in Rostock. Auch wurden der Druckerei der Brüder aus religiösen und politischen Gründen Fesseln angelegt. Als Dr. Emser im Jahre 1529 einen Drucker für sein Neues Testament suchte, hatten sie sich zum Druck des Buches bereit erklärt; nachdem, auf Luthers Vorschreiben, ihnen der Druck des Testaments untersagt war, und sie dennoch Anstalt dazu machten, auch sonst mit ihrer Druckerei gegen die Reformation zu wirken strebten, ward ihr Rector Martin Hillemann mit Hausarrest und ihr Drucker Johann von Holt mit Gefängnißstrafe vom Rathe zu Rostock belegt, woraus sie sich nur durch Leistung der Urfehde am 28. Junius 1532 befreien konnten 1 ). Bei dieser Gelegenheit lernen wir auch den Drucker der Brüder im 16. Jahrhundert dem Namen nach kennen.

Endlich ging mit der Reformation im J. 1534 die katholische Wirksamkeit der Brüder unter und mit derselben auch wohl ihre typographische Thätigkeit. Mit dem 16. Jahrhundert kommen immer weniger Druckwerke von ihnen zum Vorschein; der letzte bekannte Druck von ihnen ist vom J. 1531. Die typographische Thätigkeit der rostocker Brüder vom gemeinsamen Leben umfaßt ungefähr einen Zeitraum von 60 Jahren, indem die ersten und letzten bekannten Drucke derselben von den Jahren 1476 und 1531 datirt sind. Dennoch scheinen sie bis zu ihrem völligen Untergange im Besitze ihrer Druckerei geblieben zu sein; denn als im Sommer 1542 der Buchdrucker L. Dietz nach Lübeck gereiset war und der Herzog Heinrich schnell einen Druck in Staatsgeschäften verlangte, befahl er seinem Secretair Simon Leupold, dafür zu sorgen, daß die Michaelis=Brüder ihre Druckerei wieder in Stand setzten, wenn es, bei Dietzens Abwesenheit, nöthig sein sollte, mit den Worten:

"alsdan bei den "Nolbrüdern" 2 ) zu Rostock fürdern und fleissigk anhalten, das sie vnvertzüglich die Instrumenta, so zum drucken notturfftigk sein, zuwege bringen".

Das Wasserzeichen des Papiers der Michaelis=Brüder ist in den frühern Zeiten ein Ochsenkopf; in den spätern Zeiten kommt neben diesem Zeichen auch ein Zeichen wie ein p und eine Hand vor. Jedoch läßt sich aus diesen weit ver=


1) Vgl. oben S. 23 und Urk. Nr. XXII.
2) Vgl. oben S. 23, Not. 3.
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breiteten und lange üblichen Zeichen eher nichts schließen, als bis glückliche archivalische Forschungen einen sichern Grund gelegt haben.

Von Druckerzeichen sind zwei bekannt geworden, deren jedes aber nur einmal nach bisherigen Beobachtungen angewandt ist. Das älteste, eine Weltkugel mit einem auf derselben errichteten Kreuze 1 ), steht am Ende von Bernhardi Clarevallensis sermones von 1481. Das jüngere, unter der Agende des Bisthums Schwerin von 1521, ist ein großer, sauber ausgeführter Holzschnitt, den St. Michael auf einer Weltkugel darstellend, wie er mit Kreuzstab und Schwert den Drachen überwindet 2 ).

4.
Drucke der Michaelis=Brüder.
1476.

1) Lactantii opera.

Ohne ein besonderes Titelblatt beginnt das Buch mit 11 Bl. Registern und den Worten:

Lactancii Firmiani de diuinis institutionibus aduersus gentes rubrice primi libri incipiunt.

Am Ende steht mit rothem Druck:

Firmiani Lactancii viri pcellentis ingenii qui vel solus inter xpiane professionis scriptores supereminet nitore quodaz et copia: vel nullum eor. sequitur facundia simul et lenitate sermonu. Diuinar. institutionu aduersus gentes. De ira quoque dei ad Donatum. Necnon et de opificio dei vel formatione hominis ad Demetrianu finiunt libri Per fratres presbiteros et cl'icos cogregationis domus viridisorti ad scm Michaelem in opido Rostockcen partium inferioris Sclauie. prout facultas et industria tulit emendate satis et accurate consummati. Anno incarnationis dominice. Millesimo quadringentesimo septuagesimo sexto. Quinto Idus Aprilis. Deo Gratias.


1) Abgebildet Tab. I, Nr. 5.
2) Abgebildet Tab. I, Nr. 7.
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Druckerzeichen fehlt. - In Fol., ohne Seitenzahlen, Custoden und Signaturen, im Ganzen 203 Bl. von schönem, festem Papier mit einem Stierkopfe als Wasserzeichen. Die Anfangsbuchstaben der Abschnitte sind abwechselnd roth und blau eingemalt; die großen Anfangsbuchstaben der einzelnen Sätze sind senkrecht roth durchstrichen. Die Typen sind kleine gothische Lettern (Tab. I, Nr. 5), den Typen ähnlich, mit welchen die Werke aus der ältesten Zeit der Buchdruckerei gedruckt sind, und sind den Typen des unbekannten lübecker Druckers mit dem Zeichen der Mohnköpfe (seit 1488) am ähnlichsten; Interpunctionszeichen nur Punct, Komma und Fragezeichen.

Diese Ausgabe ist nach der römischen Ausgabe von 1468 gedruckt; vgl. Fabricii Bibl. lat. III, p. 397; Masch Beitr. zur Gesch. merkw. Bücher S. 69.

Exemplare in der Bibliothek des Vereins für meklenburg. Geschichte, auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock, auf der Königl. Bibliothek zu Kopenhagen, auf der Stadt=Bibliothek zu Hamburg etc In dem Exemplare des Vereins fehlt das erste Blatt des Textes de divinis institutionibus, welches aber durch ein beschriebenes Pergamentblatt ersetzt ist.

Vgl. Etwas 1740, S. 535; Panzer Ann.; Dibdin Bibl. Spencer. IV, p. 522; Catalogue of the library of Dr. Kloss, of Frankfort a. M. professor, including many and unpublished manuscripts and printed books with ms. annotations by Philip Melanchthon. London. 1835; Hain Rep. Nr. 9812.

2) Sermones discipuli de tempore.

Am Ende:

Humilibus placent humilia. Huius gratia rei Doctor hic precellens suppresso proprii nominis vocabulo Sermones hos prehabitos Discipuli prenotatosque alias maluit nuncupari. Quique tamen vt luce clarius patet de sub manibus euasit Doctor magistri. Huic applaudere hunc efferre laudibus hunc predicatum iri miretur nemo cum certissime constet inter modernos sermonistas eum in vulgi scientia tenere principatum. Huius igitur zeli cupientes fore consortes nos fratres presbiteri et clerici viridis horti in Rostock ad sanctum Michaelem non verbo

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sed scripto predicantes virum hunc preclarum apud paucos in conclauis latitantem foras eduximus arte impressoria artium omnium ecclesie sancte commodo magistra in noticiam plurimorum ad laudem cunctipotentis Dei. Anno incarnationis dominice MCCCCLXXVI. tertio kalendas Nouembris.

Ein Exemplar dieses Buches ist nicht aufzufinden gewesen. Die vorstehenden Angaben sind entlehnt aus Lackmanni annalium typographicorum selecta quaedam capita. Hamburgi, 1740, S. 114. Vgl. Etwas 1740, S. 536; Panzer Ann.

3) Augustini homiliae.

"Rostock per fratres presbiteros et clericos congregationis domus viridis horti. 1476."

Nach Hain Rep. Nr. 1986. Leider ist weder Litteratur, noch Fundort angegeben. Auch Westphalen Mon. I, Praef., p. 24, erwähnt einer rostocker Ausgabe von Augustins Homilien, jedoch fälschlich vom J. 1472; vgl. oben S. 38.

4) Vincentii Bellovacensis libri III de morali principis institutione, de nobilium puerorum institutione et consolationibus specialibus super morte filii 1 ).

"Ohne Ort und Jahr, in Fol., mit goth. Lettern. Mit der Type des rostocker Lactantius von 1476 gedruckt." Nach Ebert II, S. 1034; vgl. Panzer Ann. II, 558, Etwas 1740, S. 534.

Ein Exemplar befindet sich auch auf der Rathsbibliothek zu Lübeck. Nach sorgfältiger Vergleichung dieses Buchs mit dem Lactantius der Michaelis=Brüder vom J. 1476 durch den Herrn Dr. Deecke zu Lübeck ist der Druck ohne Zweifel von den Michaelis=Brüdern besorgt. Nach den Mittheilungen des Herrn Dr. Deecke beginnt das Buch:

fol. 1. a. (E)latissimis ac religiosissimis in cristo viris et illustrissimis.
fol. 100. a. Z. 7. ist das Wort habuit mit rothem Druck nachgetragen.


1) Deutsch: Hand= und Lehrbuch für königliche Prinzen und ihre Lehrer von F. Cp. Schlosser. Frankfurt a. M. 1819. 8. 2 Bde.
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Das Buch selbst schließt:

fol. 147. b. Z. 22, 23: Vincencii beluacen. ordinis predicator. religiosissimi professoris de liberali ingenuorum institucone pariter ut educacone liber finit foeliciter.

Es folgen 10 1/2 Zeilen, den Vincentius betreffend.

Darauf folgt noch:

fol. 148. a. Incipit Rubrica primi libri de morali principis institucone.
fol. 149. a. Z. 23. Finit Rubrica pntis operis.

Jede Seite hat 41 Zeilen, ohne Cust., Seitenzahl und Sign. Bisweilen nachcorrigirt. Das Wasserzeichen: der Ochsenkopf mit Stange und Stern.

(147?-148?)

5) Plenarium diocesis Zuerinensis.
Pergament=Druck.

Im Großherzoglichen Geheimen= und Haupt=Archive zu Schwerin wird ein vollständiges, großes, auf Pergament gedrucktes Plenarium aufbewahrt.

Es ist nach den Lettern unbezweifelt in der Druckerei der Brüder vom gemeinsamen Leben zu St. Michael in Rostock gedruckt; es fehlt jedoch dem Buche Titel, Bezeichnung des Druckortes und Druckjahres. Es ist in gespaltenen Columnen mit Missaltypen gesetzt, ohne Seitenzahlen, Columnentitel und Custoden; Signatur der Blätter steht auf dem Rande. Der Druck umfaßt 215 (CCxv) Blätter in groß Folio. Der Druck ist schön und scharf, mit großen oder kleinern Missaltypen (Tab. I, Nr. 1, 2 u. 3) gesetzt, in schwarz oder roth gedruckt, nach Bedürfniß; an einzelnen, wenigen Stellen ist der rothe Druck auf die Ränder des schwarzen gesetzt. Alle Anfangsbuchstaben sind mit reinen Farben abwechselnd roth und blau eingemalt; der erste Buchstabe ist sehr groß in blau gemalt; alle gedruckten großen Buchstaben sind roth durchstrichen.

Angebunden ist ein nicht foliirter Bogen Pergamentdruck, welcher die Liturgie zu dem Feste medelidinge Mariä enthält, mit der Ueberschrift:

De compassione beate marie virginis

und mit zwischengeschriebenen Noten. Dieser Bogen ist nicht in gespaltenen Columnen gesetzt und hat keine Signatur; der Druck desselben ist etwas unreinlicher, als der des Hauptwerkes.

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Dieser Nachtrag des officii de compassione et dolore Mariae deutet darauf hin, daß das Missale schon gedruckt war, als das Fest in Meklenburg eingeführt ward. In Lübeck ward es im J. 1479 eingeführt und im J. 1494, 1498 und 1504 wurden dort Bücher von der medelidinge Marien gedruckt. Da für Lübeck im J. 1477 auch das große Liber horarum canonicarum in Rostock bei den Michaelis=Brüdern gedruckt ward, so ist es wahrscheinlich, daß das Schweriner Plenarium noch im 15. Jahrhundert, vielleicht noch vor 1479 gedruckt ist.

In der Mitte des Buches zwischen fol. CV und CVI ist ein geschriebenes Antiphonarium eingeheftet. Dabei ist noch ein nicht signirter Bogen Pergamentdruck in gespaltenen Columnen, dessen erste Seite beschrieben, dessen übrige Seiten bedruckt sind. Dieser Bogen enthält:

De quinque vulneribz

und

De psentacone beate marie virginis

und die gewöhnlichen, täglichen Antiphonien. Auf diesem Bogen finden sich zwei große, verzierte Initial=Typen.

Die Lettern zeugen für den Druck im Michaeliskloster. Einige Stellen im Druck selbst beweisen, daß das Buch für die Schweriner Diocese bestimmt war. Es steht nämlich:

     fol. Cv. a.
Et nota, quod dnica in dcta pethecostes solepniter peragitur festu sce trinitatis in ecclesia zuerinensi pro duplici festo.
     fol. Cxliii. a.
Sic seruatur in sancto die corporis xpi. et dnica infra octaua. sed in aliis diebus octaue ipsius scd'm ordinariu zuerinensem d'r alleluia seques.
     fol. CCrx. a.
Nota quod feria secd'a post remigij in eccl'ia zuerinen comemoracoes aiarum peragutur modo cosueto prout in die aiaru post festu oim sanctorum e expressuz exceptis horis de animabus que hic non seruatur.

Dieses Plenarium und ein geschriebenes Antiphonarium auf Pergament in größtem Folio=Format wurden vom Archive auf der Auction des Professors Burgmann zu Rostock im J. 1780 zusammen für 6 Thaler gekauft.

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1478.

6) Liber horarum canonicarum ecclesiae Lubicensis.

Nach der wendischen Chronik 1 ) ließ der lübecker Bischof Albert Krummendyk ein großes liber horarum canonicarum für seinen Sprengel drucken, welches v. Seelen sel. litter. p. 596 und nach ihm Gerner und Suhl für einen lübecker Druck ausgaben. v. Seelen in seiner Nachricht von der Buchdruckeri etc , 1740, S. 10, sagt: "Mit wenigerem Bedencken rechne zu diesem Jahre (1477) Libros Horarum Canonicarum, welche Albertus Crummedikius, Bischoff zu Lübeck, drucken lassen. Denn ob gleich der Ort, wo sie gedruckt, nicht gemeldet worden, so ist doch kein Zweifel, daß es Lübeck sei, weil, allem Ansehen nach, eben die Buchstaben dazu genommen worden, welche Lucas Brandis de Schass zum Rudimento Novitiorum gebraucht."

Nach einer genauen Vergleichung dieses Werkes durch den Herrn Dr. Deecke zu Lübeck ist das lübecker Liber horarum canonicarum ohne Zweifel von den Michaelis=Brüdern zu Rostock gedruckt, was um so wahrscheinlicher ist, als dem Werke eine "plena additio ordinis Zwerinensis" angehängt ist.

Das Buch ist nach dem Studium und der Beschreibung des einen Exemplars auf der Stadt=Bibliothek zu Lübeck durch den Herrn Dr. Deecke:

In gr. Fol., 493 Bl., in zwei Columnen mit 49 Zeilen, ohne Seitenzahlen und Signaturen. Das Wasserzeichen im Papier ist bald eine Krone, bald ein Ochsenkopf, aus dessen Hörnern in der Mitte eine Stange hervorgeht, die oben in einen Stern oder einen Hammer endigt, bald eine Weintraube. Die Typen sind die der Ausgabe des Bernhard Clarev. (Nr. 8), wie sie auch in den Explicationen des schweriner Plenarium (Nr. 5) angewandt sind (Tab. I, Nr. 3).

Das Buch beginnt:

Incipit prefatio et exhortatio in libruz horararum canonicarum.


1) "Vicesimus tertius dictus est Albertus Krummendiek. - - Hic etiam permisit imprimere libros horarum canonicarum, ,anno domini 1477, ne quisquam excusaretur a debita et vera solutione verissimi ordinis Lubicen. juxta omne mandatum libri ordinarii ecclesiae majoris, hoc ipsum dispensante et ordinante quodam vicario in ecclesia beatae Mariae virginis in Lubekc." Chron. slav. in Lindenbrogii script. rerum Germ. et Sept. p. 222.
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Bl. 137 a, Col. 2 ist ein Abschnitt: Z. 19 flgd. steht:
Nobilis ut multa n ars ipressoria laude
Digna: nec efferre sat quis na potis e.
Inuentu tamen esse suu germania iactat,
Quod docta italia no reperisse pudet.

Darunter ein schwarzes, rundes Siegel mit den weißen Buchstaben:
     J. K. S. (= Jussu Krummendickii sculptum?).

Bl. 138 a, Z. 1:
Dominica pri.

mit großen Missallettern.

Bl. 211 a wieder ein Abschnitt; Bl. 212a:
Incipit psalterium gallicanum emendatum.

Bl. 282 b, Z. 21:
Nota ano domini M. CCCC. LXXV. sic fuit seru atum.

Bl. 284 b, Col. 2: Abschnitt; Bl. 285: frei. Bl. 286a:
Sequitur canticum Hilarii episcopi Pictauien.

Bl. 313 a, Col. 1, Z. 5 v. u.:
(A)nno dui M. CCCC. LXXVIII. est ann9 comunis secundus post bisex.

u. s. w. die Kalenderangaben bis 1499.

Bl. 337 a, Col. 1 in der Hälfte: Abschnitt. Bl. 338a:
In vigilia sacti Andree ad matutinas.

Bl. 477 b, Col. 1, Z. 29 flgd.:
Explicit veri ordinis Lubicensis liber, horarum canonicarum etc .

Bl. 478 a:
Sequitur plena additio ordinis Swerinensis (im Original stilisierte Blume)

Bl. 493 b, Col. 2:
Finis est.

Ein Exemplar auf der Rathsbibliothek zu Lübeck 1 ).


1) Ein anderes Werk ist das Missale in groß Folio, welches ebenfalls auf Anordnung des Bischofs Albert Krummendik herausgegeben und im Jahre 1486 zu Lübeck bei Mathaeus Brandis gedruckt ist; vgl. v. Seelen Nachricht, S. 13.
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Eine neue Auflage dieses Buches ward in Nürnberg, 1513, in 8., veranstaltet. Eine rostocker Auflage von 1514, welche v. Westphalen, Mon. ined. IV, p. 1128, gekannt haben will, ist nicht aufzufinden.

147?-148?

7) Ein unbekanntes Missale
in Pergamentdruck

muß noch aus der Officin der Michaelis=Brüder hervorgegangen sein, da sich von einem andern ganz ähnlichen Werke, wie das Plenarium (Nr. 5) der Schweriner Diöcese, im Großherzogl. Archive zu Schwerin ein ausgerissener Bogen findet, der mit dem Schweriner Missale in den Typen, aber nicht in Signatur, Vertheilung des Satzes auf die Seiten und Inhalt übereinstimmt. - Auch auf der Bibliothek der Marienkirche zu Rostock findet sich ein ähnliches Blatt aus einem, bei den Michaelis=Brüdern gedruckten Exemplare in einen Folianten eingeklebt.

1481.

8) Bernhardi Clarevallensis sermones super cantica canticorum.

Ohne besonderes Titelblatt; die erste Seite beginnt mit folgenden Zeilen in rothem Druck:

Incipiunt sermones egregij atqz melliflui doctoris beati bernhardi Clareuallensis abbatis Super cantica canticoru.

Am Ende (Bl. 204a.) steht mit rothem Druck:

Ad laudem et gloriam omnipotentis dei. gloriose virginis marie. et omnium sanctor. Finiunt feliciter elegantissimi atz pulcherrimi sermones beati. Bernardi clareuallesis abbatis doctoris melliflui super Cantica canticorum suma cu diligencia correcti atqz impressi in Rozstock per fratres Cois vite. ad sanctu Michaelem. Anno a natiuitate domini. Millesimo quadringentesimo octuagesimo pmo qnto kaledas Augusti.

Darunter das Druckerzeichen der Michaelis=Brüder in rothem Druck: eine Weltkugel mit einem Kreuze auf demselben, abgebildet Tab. I, Nr. 7. - Fol., ohne Seitenzahlen, Custo=

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den und Signaturen, 205 Bl. von schönem, festem Papier mit einem Ochsenkopfe als Wasserzeichen, jede Seite mit 37 Z. Die Blätter sind mit dem Drucke gleichzeitig in roth paginirt. Die Anfangsbuchstaben der Abschnitte sind abwechselnd roth und blau, jedoch nicht immer in regelmäßiger Abwechselung, eingemalt; der erste Buchstabe des Textes ist sehr groß und bunt mit mehreren Farben gemalt. Die großen Anfangsbuchstaben der einzelnen Sätze sind senkrecht roth durchstrichen. Die Lettern sind die kleinern Missallettern der Michaelis=Brüder (Tab. I, Nr. 3) mit häufigen Abbreviaturen; Interpunctionszeichen nur Punct, Komma und Fragezeichen.

Hinter dem Buche steht:

fol. 205a, Col. 1. Repertoriu notabiliu sentenciaru in omilias melliflui doctoris bernhardi super cantica canticoru.
fol. 208b, Col. 2, Z. 38. Quisquis videris hoc repertorium si ad vnguem in etc bis Z. 43.

Vgl. Etwas 1739, S. 297 und 1740, S. 137; Hain Rep. Nr. 2856.

Ein Exemplar in der Bibliothek des Vereins für meklenb. Geschichte. In diesem steht am Ende mit rother Dinte geschrieben:

Anno 1489 emi pro 3bus fertonibus sed sine registro.

Ein Register von O-Z ist von derselben Hand im J. 1489 auf die letzten leeren Seiten eingeschrieben.

Ein Exemplar auf der Raths=Bibliothek zu Lübeck, ein Exemplar auf der königl. Bibliothek zu Kopenhagen und zwei Exemplare auf der Marien=Bibliothek zu Rostock, deren einem das Repertorium fehlt. Dem andern Exemplare ist angebunden:

Liber sermonum sancti leonis primi pape doctoris floridissimi ac eloquentissimi incipit feliciter.

mit ähnlichen, jedoch andern Lettern.

?

9) Incipit tractat 9 de verbo rei collectus ex doctore sancto.

Der Text beginnt:

Quoniam in habetibus simbolu facilior est trasitus secundum philosophum secundo de generacione etc

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Am Schlusse:

Registrum eorum que in hoc tractatu habentur.

Das Ende:

Quartadecima propositio etc

15 Bl. in Fol., in gespaltenen Columnen, ohne Sz., Cust. u. Sign., ohne Druckort und Druckjahr.

Die Lettern sind den Typen der Michaelis=Brüder (Tab. I, Nr. 3) gleich, oder doch sehr ähnlich, scheinen aber in sehr geringen Zeichen von denselben abzuweichen.

Ein Exemplar ist einer undatirten Ausgabe des Ovid auf der Marien=Bibliothek zu Rostock (Nr. 102) vorgebunden.

(1500).

10) Ein Ablaßbrief oder Confraternitäts=Brief, welcher also lautet:

Nos         huilis pater et rector. ceteriqz fres dom 9 sancti mychaelis in Rostock. Dilect nobis in xpo.        Salute et vtutu incrementa. Cu iure diuino lex mutue caritatis generalit' oibz nos obligat et efficiat debitores. Illis tame quor. circa nos sce caritatis affectu maiore certis indiciis experimur. nos merito reddit peramplius obligatos. Hinc est qd' exigentibz pie deuocois vre bnfecijs. q nob' et domui nre exhibuistis. Uobis plena 9cedim 9 dom 9 nre oim spualiu bonor. participacoem. in vita pariter et in morte. videlicz missar. vigiliar. oronu. ieiunior. elemosinar. abstinenciar. labor. et disciplinar. ac obediecie et ceteror. bonor. operu spualiu. q per fres nros operari dignabit clemencia saluatoris. Addentes insuper de gra speciali. sicut caritas vra meruit. qd' cu obitus vester. que deus felicem faciat et beatu. nob' per pntes denuciatus fuerit. ea pro vob' fiet suffragia que pro nris cofratribz defuctis fieri sut 9sueta. Datu sub sigillo nro. Anno dni millesimo qngentesimo
Ipsa die

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ein Pergamentblatt in Queer 8, mit den Lettern Tab. I, Nr. 3. Dieser Brief ist ein Schema zum Ausfüllen auf eine bestimmte Person und zu einer bestimmten Zeit nach dem Jahre 1500. Wahrscheinlich sind diese Formulare im Anfange des 16. Jahrhunderts gebraucht, indem im J. 1502 das neue Fraterkloster gebauet ward. Ein Exemplar dieses Formulars verdankt der Verein für meklenb. Geschichte dem Hrn. Dr. Deecke zu Lübeck, welcher mehrere auf einen Bogen zusammengedruckte Exemplare in einem alten Bücherdeckel entdeckte.

1511. ?

11) Dreifache Schnur oder Erklärung der drei Hauptstücke des Katechismus, von N. Ruß.

Diese Schrift, welche ein Vorläufer der Reformation zu Wismar, außer einer Harmonie der Evangelien, herausgab, ward wie diese, sorgfältig aufgesucht und verbrannt; wenig Exemplare, die zu seiner Zeit gerettet und vergraben wurden, fand man vermodert wieder. Vgl. Krey Andenken etc III, S. 4.

1521.

12) Agenda secundum ritum ecclie Swerinen. correcta.

Dieser Titel ist im Facsimile mitgetheilt Tab. I, Nr. 1. Das Proemium operis sagt über diesen Druck S. 2:

Itaqz eade noua castigata agenda per Venerabile Patrem d. Martinu. ac religiosos Fratres apud sanctu Michaele in Rostok in tot exeplaribus quot sufficere valeant pro hac tota diocesi (ad dei laudem, ecclesiaru profectu et communem vtilitatem) imprimi fecimus, preciuque cuiuslibet ligate ac cum registris et aliis correquisitis bene absolute agende huiusmodi ad Vndecim Solidos Lubicenses dumtaxat (ne quisquam grauari possit) taxauimus. Cum in eadem agenda sint etiam plurima folia de charta pargameni presertim quo ad materias que frequenter per anni circulu curatis iteranda occurrut.

Das Proömium ist unterzeichnet:

Datu et actum apud Ecclesiam Suerinen. in loco nostro Capitulari, Sub anno a natiuitate dni MDXXI. die XXIII Mensis Marcii.

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Am Ende steht:

Rostochii apud Divum Michaelem ex fratru chalcotypa officina hec agenda impressa fauste finem accepit. Anno a Christo nato MDXXI. vicesima octaua Augusti.

Der Titel steht in einem Holzschnitt: dem Bogen eines Portals. Dann folgt das Prooemium operis mit Folio=Bezeichnung und Signatur I u. II. Am Ende des zweiten Blattes steht:

Registru huius libelli siue agede secundu ritu ecclie et diocesis Swerin.

Das dritte Blatt beginnt:

Index in agendam,

welches fol. III. einnimmt. Auf fol. IIII und VII stehen die Statuta der schweriner Diocese.

Dann folgt die Agende selbst mit neuer Folienbezeichnung von Fo. I bis fol. CXI mit Sign. a bis o. Die letzten 10 Blätter nehmen "Casus papales, episcopales" etc in kleiner Schrift ein. Die Agende selbst ist abwechselnd roth und schwarz gedruckt, so daß die Anordnungen für die Handlungen des Priesters, auch die Kreuze, (agenda) mit den mittlern Lettern, mit denen der Bernhard gedruckt ist, (Tab. I, Nr. 3) in roth, und die von Priestern und Laien auszusprechenden Worte (credenda) mit den großen Missallettern (Tab. I, Nr. 2 und 4) schwarz gedruckt sind. Hin und wieder findet sich ein Blatt Pergamentdruck. Die Anfangsbuchstaben größerer Abschnitte sind Holzschnitte. Die Noten sind ebenfalls in Holz geschnitten und in schwarz auf rothe Linien gedruckt.

Auf der letzten Seite steht in kleinen Lettern die oben mitgetheilte Nachricht über Druckort und Druckjahr in vier Zeilen in kleinen Lettern (Tab. I, Nr. 5). Darunter steht das größere Druckerzeichen der Michaelis=Brüder in Holzschnitt: in einer Landschaft auf einer Weltkugel der H. Michael auf einem Drachen stehend, mit der Rechten ein Schwert auf den Drachen schwingend, mit der Linken eine, mit einem Kreuze am Griffende geschmückte Lanze in das Maul des Drachen drängend; außerdem hält er in der linken Hand eine Wage, in dessen linker Schale ein Kind steht, welches die rechte Schale, in welches etwas Unkenntliches liegt, in die Höhe schnellt (Tab. I, Nr. 5).

In 4, mit dem Wasserzeichen p, am Ende auch mit dem Wasserzeichen einer Hand.

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Ein Exemplar auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock. Vgl. auch Mark Schwerin. Evang. Kirchengeschichte S. 3, Kohlreiff Bericht von der Calvinisten Lehre, Vorbericht, §. 3., Etwas, 1740, S. 537, Mantzel Bützowsche Ruhestunden XXIV, S. 35 und 43, Krey Beiträge II, S. 248, Rudloff Mekl. Gesch. III, 1, S. 39, Westphalen Mon. ined. IV, S. 1126, Panzer Ann.

Angehängt ist:

BVLLA LEONIS.
Pape X. In cena domini publicata. 1521.

Darunter des Papstes Wappen in Holzschnitt; 1 Bogen von 4 Bl., mit Sign. p, ohne Sz., in den kleinen Lettern (Tab. I, Nr. 4 und 5). - Ein Exemplar dieser Bulle auf einem Pergamentblatte für die Geistlichen der schweriner Diocese ist dem Opusculum in officium Missae von 1506 (gedruckt bei Herm. Barkhusen) auf der Stadt=Bibliothek zu Hamburg beigebunden.

13) Aufgebotsausschreiben des Herzogs Heinrich an die meklenburgische Ritterschaft, d. d. Dobbertin am Mittwoch nach Mauricius (25. Sept.) 1521

ist bei den Michaelis=Brüdern zu Rostock mit den kleinern Missallettern (Tab. I, Nr. 3) gedruckt, mit welchen die Ausgabe des Bernhard Clarev. von 1481 gedruckt ist. Der Herzog Albrecht ließ im J. 1521 ein Warnungsschreiben gegen dieses "einseitige" Aufgebot und auch ein Aufgebotsschreiben für sich bei Ludwig Dietz drucken.

Ueber dieses Aufgebotsschreiben des Herzogs Heinrich, welches das einzige öffentliche fürstliche Ausschreiben ist, welches aus der Druckerei der Michaelis=Brüder stammt, sagt eine fürstliche Kammer=Rechnung:

     1521.
"IIII guldenn, geuenn vor denn druck, de nhu lest wurth gedrukket, dat de gantze lantschopp scholde up synn. Actum Güstrow donredages nha dionysii (17. October) vonn bouell m. g. h. Hinrik".

Exemplare befinden sich im Großherzoglichen Archive zu Schwerin.

1522.

14) (Godschalci ab Ahlefeld) Rosarium sive Liber agendarum secundum ritum ac consvetudinem

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ecclesie et dioeceseos Slesvicensis divinorum rectoribus utilis et necessarius eius cura ac jussu.

In 4. Nach Melch. Ludw. Wiedekinds Past. Berol. Verzeichniß rarer Bücher, Berlin 1753, in Mantzel Bütz. Ruhest. XXIV, S. 48. Vgl. Panzer Ann. und Dreyer notit. librorum manuscr. etc , wo zwei Ausgaben angegeben sind: Paris. a. 1512, it. Rostochii a. 1522. Die Ausgabe Paris. 1512 ist auf der königl. Bibliothek zu Kopenhagen. Nach Moller Cimbr. litt. I, p. 12, besitzt die Kieler Universitäts=Bibliothek ein Exemplar der rostocker Ausgabe von 1522.


Es steht übrigens noch zur Frage, ob die pariser Ausgabe von 1512 mit der rostocker von 1522 dasselbe Buch ist. Im J. 1512 ward für die Diocese Schleswig 1 ) ein Brevier zu Paris gedruckt; die rostocker Ausgabe von 1522 ist dagegen eine Agende. Das zu Paris gedruckte Brevier, zu welchem man ein ähnliches für die schweriner Diocese vom J. 1529 vergleichen kann, ist folgendermaßen beschaffen:

Liber Breuiari 9 scdz ordinarium ritu ac consuetudine ecclesie et diocesis Sleßwicen.

mit rothen Missaltypen, eingefaßt durch einen Holzschnitt. Unter dem Titel steht das Druckerzeichen: ein queer getheilter Schild, in dessen oberer Hälfte die Buchstaben T. K. stehen; in der untern Hälfte steht ein Zeichen wie ein Steinmetzzeichen. Der Druck und die Einrichtung des Buches sind fast ganz wie in dem zu Paris gedruckten schweriner Brevier von 1529.

Am Ende steht:

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
per venerabiles viros et magistros wilhelmu mercatore et Thoma kees ciuem in vrbe Parisien. Impressum e regione collegii Italorum. Cathedre epali Sleßwicen. presidete Reueredo in xpo patre ac dno dno Godschalco de aleuelde


1) Das Missale für die Diocese Schleswig ward im J. 1486 von Stephan Arnds gedruckt:
"Missale secundum Ordinarium et ritum ecclesiae Sleswicensis. Per Jacobum Horstman formatum, emendatum et correctum impressumque in Sleswick arte et ingenio Stephani Arndes 1486". f.
Vgl. Hain Rep. Nr, 11425.
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presule dignissimo. Sub anno dni millesimo quingetesimo duodecimo. Die vero decima sexta mensis Julii.

Vgl. unten das schweriner Brevier zum Jahre 1529. Exemplare auf den Bibliotheken zu Rostock 1 ) und Kopenhagen.

1526.

15) Enchiridion locorum communium adversus Lutheranos, Joanne Eckio autore, in quo determinatur de diversis in altera facie huius pagelle signatis. Novissime recognitum. Anno MXXVI. Rozstock.

Am Ende steht:

Impressum Rozstock per fratres domus S. Michaelis. Anno domini MDXXVI.

In 8. - Nach Panzer Ann. - Dieses Buch, "welches ock alhyr in disser Stadt dorch de Frater=Mönneke in S. Michaelis=Kloster gedrucket und yderman tho handen gekamen ys", führt an: Nic. Gryse Historia von der Lere, Leuende vnd Dode Joachim Slüters z. J. 1526.

1527.

16) Antwort auf des Ketzers Hans Michelsen von Malmö Brief,

unter folgendem Titel in Holzschnittrahmen, Fol. 1 a:


1) Im Kalendarium des rostocker Exemplars stehen einige handschriftliche Bemerkungen, unter denen auch eine über die Feier des Festes der medelidinge Marien (festum compassionis Mariae)
Aprilis
VIII idus. Nota festu copassionis marie virginis cadit sexta feria post quasimodogeniti.
Vgl. Jahrb I, S. 82 flgd. In der schweriner Diocese ward nach den bisher bekannten ältern Quellen, auch nach dem Brevier von 1529, dieses Fest am fünften Freitage vor Palmarum gefeiert. In dem Ordinarius ecclesie Suerinensis, 1519, bei L. Dietz, steht aber:
"Festum compassionis beatissime virginis Marie dominica post fostum diuisionis apostolorum celebrabitur et est minus summum".
Also seit dem Jahre 1519 und vor dem Jahre 1529 ward es im schweriner Sprengel am nächsten Sonntage nach dem 15. Julii (divis. apost.), also immer mehrere Wochen nach Pfingsten gefeiert. Hieraus wird denn auch klar, wie das in Jahrb. I, S. 82, erwähnte Schauspiel, zu welchem durch einen gedruckten Zettel eingeladen ward, auf den Sonntag der Medelidinge Mariä angesetzt werden konnte.
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Till thet ketterlige wcristelige wbesindige Breff som then wbeskemede kettere Hans Mickelß aff Malmö, lod wdgaa met thz ny Testamente, ther konningh Cristiern lod ynckellige och wtilbörlige forwandle paa sith tijranniscke wildt, oc icke Gudt till loff, ent kort och tilbödigt swar.

Am Ende steht:

T(ryckt) wdi Rozstock hooß the brödre i sancti Mich(ells) Closter Anno dni. M.D.XXVII. Och XXV (Ap)rilis Maanid.

In 4, 53 Blätter mit 32 Zeilen, mit Sign. A. II. - N. o., in gothischer Schrift.

Ein von Wasser beschädigtes Exemplar auf der königlichen Bibliothek zu Kopenhagen; die ergänzten Buchstaben in der Unterschrift sind ausgerissen. Nach Mittheilung des Herrn Bibliothekars Bölling zu Kopenhagen.

1528.

17) Dauids Psaltare paa Danske wdset aff B. Franc. Wormodo Carmelita. Rost., brödere ij S. Michaelis closter 1528,

kl. 4.; vgl. Ebert II, S. 351; Panzer Ann. - Nach einer Disputation: De typographiae natalibus in Danis schedula historica, quam publico confluctui sistit Laurentius Terpager, Petr. F., respondente peramico viro iuuene Johanne Frisio, Joh. F., Philos. Baccal. de 13 Jul. 1707. Kopenhagen, ist diese dänische Ausgabe der Psalmen als:

Psalterium Dauidis Danicum editum Rostochii in coenobio S. Michaelis A. 1528, interprete Franc. Wormodo, Carmelita, viro egregio docto ac longe facundissimo

in Etwas, 1740, S. 631, aufgeführt.

1529.

18) Breuiarium diocesis Tzwerinensis in plerisqz locis vsqz modo vulgariter obseruatis, vigilatius per doctos viros nunc emendatu. Ubi si quid inuentum fuerit, quod Ordinario memorate Diocesis per oia no quadrauerit. Illud de Breuiario exactius correcto: emen=

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det. Nec offendat piu ac deuotu pcatorem: varietas ista: que scienter. ac certis locis psalmorum et aliorum: cotra vulgatam lectionem facta est: sed eande pie et fideliter secum reuoluat: anteqz mordaciter corrigat et codenet.

Unter diesem Titel zwei kleine Holzschnitte: links der Evangelist Johannes neben einem Adler unter einem Baume, rechts ein Marienbild. Zwischen beiden Holzschnitten steht die Jahrszahl: M. D. XXIX.

Unter den Holzschnitten:

Uenundatur Rozstochii, per Fratres dom9 Uiridis horti apud sanctum Michaelem.

Auf der Rückseite des Titelblattes eine Einleitung. Dann auf 18 nicht foliirten Blättern ein Calendarium und andere allgemeine Einleitungen; die letzte Seite dieser Blätter füllt ein hübscher Holzschnitt, die Verkündigung Mariä darstellend. Dann folgt das Breviarium auf fol. i bis cxxix und fol. 1 bis 187.

In 8 mit Sign. a bis t und A bis Z und R 4 Bl.; ohne Custoden.

Auf dem letzten Blatte steht:

Habetis magnifici dni, non pauca notatu dignissima: huic vestro Breuiario nuperrime adiecta. Primum est, ad quid pro pia deuotione Psalmi dicantur: peculiaris ad singulos annotatio. Scd'm, Biblie multiplex citatio: sedem et locum singulorum ex ipsa desumptorum liquido edisseres. Tertiu, marginalis Foliorum numerus: quo Psalmi, Antiphone, Resposoria, et id genus alia facile inueniuntur.
Excusum prodit hoc Breuiarium Parisijs (hoc nouo literarum genere, et eo quidem venustissimo) ex officina graphiaria vidue spectabilis viri Thielmani Keruer. Anno dni millesimo quingentesimo vndetrigesimo. Decimoseptimo calendas Decebres.

Codicum collectio.
a - t       A - Z . R .
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Omnes sunt quaterniones: preter t . et. R . qui sunt duerniones 1 ).

Auf der Rückseite des letzten Blattes ein Holzschnitt: ein Baum, an welchem ein Wappenschild hängt, von zwei Einhörnern gehalten; der Wappenschild ist quer getheilt: in der obern Hälfte stehen die Buchstaben T. K., in der untern Hälfte Zeichen, wie Steinmetzzeichen. Zu Füßen des Baumes ein Band mit dem Namen:

THIELMAN. KERVER.

Unter dem Holzschnitte steht in Roth:

M. D. xxix.

Der Satz mit kleinen Lettern und häufigem rothen Druck ist schön, scharf und in gespaltenen Columnen regelmäßig gesetzt. Die ersten Buchstaben der Hauptabschnitte sind verzierte Holzschnitte.

Vgl. das schleswiger Brevier oben zum J. 1522.

Ein Exemplar in der Bibliothek des Vereins für mekl. Geschichte, auf der Bibliothek der meklenb. Ritter= und Landschaft und auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock.

1530.

19) The tolff Article aff wor christelige Tro. Tryct i Rozstock hoß the brödre i sancti Michaelis closter anno 1528, oc findis tilköbs i Rozstock til Hans Meiers Bogebinders, oc y Kiöbnehaffn til Hermen Kösters i Klaeborne y then hwide Swan.

In 8. - Nach Panzer Annal.

1531.

20) Dr. Oldendorp tractatus de praescriptionibus.

Der Titel lautet:

Omnium fere temporalium prescriptionum ex equo et bono breuis enarratio in republica ad vsum ciuilem cum primis necessaria. Per Joan=


1) Daß dieses Breuiarium manches Interessante für die Geschichte enthält, läßt sich denken. Hier finde nur die Nachricht über den Weihungstag der schweriner Domkirche Raum, fol. CXXVII:
In dedicatione Ecclesie Tzwerinen. que seruatur dominica proxima post octauam Scti Michaelis.
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nem Oldendorp, Juris Professorem, Syndicum Rostocensem. Rostochii apud S. Michaelem Anno 1531.

in 12; 19 Bogen.

Das Buch ist den Herzogen Magnus und Philipp von Meklenburg dedizirt:

Ut congratularer vestris ad bonas literas studiis, quae vos duplici nomine, hoc est, tum genere, tum virtute, declarant illustres, praelucente optimo Principe Henrico Patre vestro, totius Germaniae ornamento, sicut unanimi consensu vere in Christo gloriari possimus. Ex Rostochio vestro ultima mensis Augusti Anno 1531.

Am Schlusse steht:

Pereat libellus iste si quamlibet calumniandi ansam suppeditaverit. - - Nos letos dies novissimus sistat ante tribunal patris, benedictos per Christum filium eius, cui soli sit honor et gloria in eternum Amen.

Vgl. Etwas 1737, S. 78; 1738, S. 822; 1740, S. 822; Krey Andenken II, S. 18.

 


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II.

Buchdruckerei

des

rostocker Stadt=Secretairs

Hermann Barckhusen.


1.
Leben und Druckerei des H. Barckhusen.

V on dem rostocker Buchdrucker Hermann Barckhusen ist bisher nichts weiter bekannt gewesen, als daß er einen Commentar zum Donat von dem rostocker Professor Barthold Möller aus dem J. 1505 herausgegeben hat; das Buch schließt mit den Worten:

Impresse in alma universitate Rostock solerti opera atque industria Hermanni Berckhusen.

Ueber diesen Druck sagt der Herausgeber des Etwas, 1740, S. 565:

"Der Buchdrucker Berckhusen ist uns sonst nicht vorkommen. Wir zweiffeln nicht, daß er zu dem Frater= oder Michaelis=Kloster nicht solle gehöret haben, weil wir andere dort abgedruckte Bücher gesehen, welchen dieser Druck völlig ähnlich ist. Es ist ein rechter Mönchsdruck, durch und durch fast aus lauter abbreviaturen bestehend".

Bei dieser auf nichts gegründeten Ansicht, daß Hermann Barckhusen ein Mönch des sogenannten Frater=Klosters gewesen sei, ist es denn auch geblieben, und die Ausgabe des Commentars zum Donat hat keine weitere Aufmerksamkeit erregt und keine Veranlassung zur weitern Forschung gegeben; vielmehr ist die erwähnte Ausgabe stillschweigend für einen Druck der Michaelis=Brüder angenommen. Dem ist aber nicht also; vielmehr gehört dieser bisher unbekannte Buchdrucker zu den

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wichtigern, indem er mit Einsicht und Gelehrsamkeit die Werke, welche er druckte, größtentheils auch selbst bearbeitete, und er überhaupt seine Privatdruckerei fast nur zu seinen wissenschaftlichen Zwecken benutzte.

Lange blieb die mühsamste Forschung über diesen Mann erfolglos, bis der Zufall, den man das gute Glück nennt, ein eigenhändiges Schreiben 1 ) desselben, und noch dazu über Buchdruckerei=Angelegenheiten, in die Hände spielte, welches er mit den Worten unterzeichnet:

Hermannus Barkhusen,        
des Ersamen Juwer G. Rades to 
Rozstock Secretarius.        

Es war also gewiß, daß dieser Mann Stadt=Secretair zu Rostock 2 ) war. Eine fortgesetzte Forschung sowohl im Großherzogl. Archive zu Schwerin, als im Stadt=Archive zu Rostock, namentlich in den während seines Amtes von ihm geführten Stadtbüchern, ergab nun, daß er vom J. 1503-1526 dieses Amt bekleidete und alle Schreiben des Magistrats zu Rostock an die Herzoge von Meklenburg ausfertigte; seine niederdeutsche, kräftige Handschrift ist charakteristisch und unverkennbar, wie sein Styl. Außer andern Urkunden, welche unten zur Benutzung kommen werden, fand sich noch folgende, von seiner Hand geschriebene Vollmacht vom J. 1509, durch welche er eine Gesandschaft an die Herzoge von Meklenburg erhielt, und welche sein Verhältniß außer allem Zweifel setzt:


1) Dieses Schreiben wird unten mitgetheilt werden.
2) In Nic. Grysen Historia vom Leben Slüters zum J. 1531 kommt ein Thomas Barckhuse als Gerichts=Secretair in einer Unterschrift eines Patents der Stadt Rostock vor. Dieser Thomas Barckhusen, vielleicht Gewetts=Secretair, ist mit unserm Hermann Barckhusen nicht zu verwechseln; vielleicht waren beide gar nicht einmal verwandt. Nach einem Fragment eines Appellations=Instruments vom 6. Septbr. 1567 im Stadt=Archive zu Rostock hatte die Familie des Thomas Barckhusen aus folgenden Gliedern bestanden:
Stammbaum
Die Kinder des Joachim Barkhusen machten Ansprüche an das Vermögen des minderjährig gestorbenen Hermann Barkhusen, der widerrechtlich für volljährig erklärt worden war und zum Nachtheil der Kinder des Joachim Barkhusen über sein Vermögen disponirt hatte.
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"Irluchtigenn, hochgebornen forsten, gnedigen leuen heren. Juwen forstliken gnaden synt vnse vnderdanige vorplichtede denste alletijd willigen bereidt. Gnedigen heren. Wy schicken an juwe forstlike gnaden dussen jegenwordigen vnsen Secretarien Hermannum Barkhusen vmb etlike vnse werue an juwe g. muntlik to dragende, myt gantzen flite demodigen biddende, wess de sulffte von vnser wegen an Juwe f. g. weruende wert, eme sodans upp ditmal gelijk vnss sulues gelouen vnd sik darinne ok also gnedigen ertegen, so wy vns des gantz verhapen. Dat wille wy vmb Juwe f. g. myt vnsenn bereitwilligen densten alletijt gerne willigen vordenen. Screuen vnder Juwer g. Stadt=Secret am auende ascensionis domini anno etc nono."
I. f. G.
                     vorplichtede

Borgermeistere vnd Radtmanne
Juwer G. Stadt Rozstock.     

Dem Irluchtigen hochgebornen
forsten vnd hern, hern Hinrike vnd
hern Albrechte gebrodern hertoghen
to mekelnborgk, forsten to wenden,
greuen to Sweryn, der lande Rozstock
vnd Stargarde heren, vnsen gnedigen hern.
(Von der Hand des Hermann Barckhusen geschrieben.)

Im Jahre 1505 druckte er, nach Ausweisung des noch vorhandenen Drucks, den Commentar zum Donat von dem rostocker Professor Barthold Möller, und hatte hiezu eigenthümliche scharfe Lettern, welche den sogenannten Brevierlettern gleichen 1 ). Er stand damals, vorzüglich wohl durch diesen B. Möller, nicht nur mit der Universität Rostock in näherer Beziehung, wie dies der genannte Druck, der "in alma universitate Rostock" vollendet ist, und ein weiter unten folgender, mit der Universität geschlossener Contract vom Jahre 1508 zeigt, sondern er hatte auch, wohl ebenfalls durch Barthold Möller und durch den bekannten Geschichtschreiber Albert Kranz, der kurz zuvor Professor zu Rostock


1) Vgl. Tab. II, Nr. 1.
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und seit 1508 Decan des Dom=Capitels zu Hamburg war, mit diesem Capitel Verbindungen. Wahrscheinlich in Folge dieser Verbindungen druckte er zu Rostock im J. 1506 das Buch über den Dienst der Messe von Albert Kranz (Spirantissimum opusculum in officium misse). Bald übernahm er jedoch ein größeres Werk für das hamburger Capitel. Er hatte sich nämlich anheischig gemacht, ein hamburger Brevier zu drucken. Hiezu hatte er sich die Matrizen zu den Lettern 1 ) schneiden und nach Rostock kommen lassen, wahrscheinlich um hier die Typen selbst gießen zu lassen. Zur Bezahlung dieser Matrizen, die ihn selbst, ohne Reisekosten, 50 Goldgulden zu schneiden gekostet hatten, lieh er am 6. Januar 1508 von der philosophischen Facultät zu Rostock 50 rheinische Gulden und setzte dafür nicht nur 200 Exemplare der Werke Virgils, die in seinem Besitze waren, sondern auch 3 Instrumente mit den Matrizen und allem Zubehör der Facultät zum Unterpfande mit der Verwillkührung, daß, wenn er zur Verfallzeit nicht zahlen könne, die Facultät diese Matrizen an die Michaelis=Brüder, oder an wen sie sonst wolle, verkaufen und, wenn der Erlös zur Bezahlung seiner Schuld nicht ausreichen möchte, auch die 200 Exemplare von Virgils Werken an Buchführer oder jeden andern Käufer veräußern, auch, nach Vollendung des Breviers, die Bezahlung dafür vom hamburger Capitel vorweg nehmen könne. Diese interessante Schuldverschreibung, welche in einem alten Copei=Buche aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entdeckt ist, lautet also:

Aus einem Copei=Buche der Universität Rostock aus dem 16. Jahrh. im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

"Ick Hermannus Barchusen, nu thor tydt des Ersamen Rades tho Rozstock Secre=tarius, do kunt vnde bekenne apenbare in dussem breue vor my vnde myne eruen, dat ick von den werdighen vnde hochgelerten heren Mester Bartolt Molre, nu thor tydt dekene, Mester Baltazar Jenderick, Mester Johann Berchmanne, doctoren, vnde Mester Hinrick Kruselmanne, alse Collegiaten vnde tho dusser tydt facultatis artium regerender vorwesers in der Vniuersiteten


1) Dies sind wahrscheinlich die Lettern, die er schon zum Donat benutzte, Lettern von einer Form, wie sie öfter zu Brevieren gebraucht werden, ächte Brevierlettern.
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to Rozstock, tho myner guden genoghe entfangen hebbe vyfftich vulwichtige rynsche goltgulden, de se my in myner mercklichen notroft, alse sunderlighes to beredynghe der Hamborgher Breuiere vnde wor des vorder behoff is, vtht sunderliker ghunst vnde vruntschop van der voryghen faculteten gelde gutlick gelent vnde an redem ghelde auer ghetellet hebben. Vnde ick laue vnde reede vor my vnde myne eruen in guden truwen vnde ghelouen, dat ick den vorgenanten heren vnde regerenden Collegiaten offte kuntlike holder dusses breues myt erem offte erer nakomelynghe guden willen schal vnde wil sodane vorgedachte summen ghutlick wedder gheuen vnde myt gudem, vulwichtigem, rynschem golde bynnen Rozstock danckbarlick betalen vp dussen ersten vnde tokomenden pynxten vnuortoghert sunder alle eren hinder vnde eren schaden. Vnde vp dat se sulker erer betalinghe desto beth vorsekert vnde vorwart syn, so hebbe ick one dar vp obligerth vnde in gesettet alle myne gudere bewechlick vnde vmbewechlick nychtes vth boscheden, vnde sunderlynghes twe hundert fulle opera Virgilii, so de itz thor tydt to erem besten in myner were stan, de se alle tydt wenner se myner were edder sulcker stede, dar se nu stan, nicht truwen, an myne, myner eruen edder jummandes insaghe, in ere were nemen, dreghen edder voren laten moghen, edder ick wil ene de suluen brynghen, schicken vnde bestellen an sulke stede vnde were, wor vnde wennere se sodans van my esschen vnde hebben willen. Hedden se ock an sulker vorwyssynghe nene genoghe, so sette ick ene dar to de dree Instrumenta myt matricen vnde tobehoryngen, dar voer ik sulues ane kost vnde therynghe LV goltgulden tho snydende gegheuen hebbe, dar mede men de hamborgher Breuierschrifft bereden schal, vnde wil ene de alle tydt, wennere se der begheert, in ere were vnde beholt brynghen vnde stellen, also beschedelick, offt ick in sulker betalynghe jennygherleye wys sumych worde, daer god voer sy, vnde sick de gedachten heren erer summen an sulken Instrumenten best vormoddeden to bekamende, dat se denne de sulfften na vorlope des bostemmeden termyns moghen vorkopen den fratribus to Rozstock

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edder weme se willen edder konen, vnde offt denne sodane Instrumenta nicht so vele gheldende worden, moghen se so vele van anderen mynen guderen, idt syn de opera Virgilii edder wes des sy, dar to nemen, de to vorkopende den bokeforen edder weme se willen, amme summen edder delen, vmme vull edder halff gelt, wo se sulues willen vnde konen, dat se destobeth to erem ghelde kamen. Ock hebbe ick my hyr beneuen mede vorpflichtet vnde vorwillighet, nach dem ick dusses gheldes to dem vorgenanten breuiere to gebrukende notrofft hebbe, dat ick denne edder myne eruen, so drade de sulfften breuiere bereyt werden, nenerleye vurder betalinge van den Heren des Capittels to Hamborch erfordern edder vpnemen wil, dusse L gulden syn denne vor allen dynghen ghenochlick betalt, vnde ik wil ock breuiere nicht leueren edder ouerantworden, ick hebbe denne den vorgenanten heren sodans vorwitliket, dat se dar vp myne kost vnde euenture moghen mede byschicken ere ghelt, so se noch by my ichteswes to achter weren, to vorne van mynem vordenste to entfanghende. Vnde schal hyr mede dusse clausula, noch jenygherley vorplichtynghe der anderen noch jennygher vorgherorden vorwyssynghe nicht schedelick edder vorfenclik wesen, sunder ik laue vnde rede in guden truwen vnde edestat dyt alle, wo vorgenant, stede, vast vnde vnuorbraken wol to holdende, alle arghelist vnde hulperede hyr inne ghensliken vthgesecht. Vnde hebbe dusses alle to vurder bekantnysse vnde merer vorsekerynghe myn Ingeseghel vor my vnde myne eruen ghehenghet an dussen breff, den ick ock myt myner eghen handt gheschreuen vnde vnderschreuen hebbe am daghe der hillighen dryer konynghe, Anno M. V C . VIII."

Herman Barckhusen.          

So klar dieser Contract ist, so unklar sind die Folgen desselben, indem der beabsichtigte Druck nicht vorhanden ist. Außer diesem beabsichtigten Brevier sind von rostocker Drucken für das hamburger Capitel nur bekannt: das Spirantissimum opusculum in officium misse von 1506 und das Buch Cursus de Domina secundum ecclesiam Hamburgensem, Rostock 1522 bei Ludwig Dietz; letzterer Druck kann das ham=

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burger Brevier nicht sein, da er im Verhältnisse zu dem Contracte von 1508 zu jung ist, und wollte man den erstern dafür nehmen, so müßte man einen Schreibfehler im Contracte oder einen Druckfehler im Druck annehmen. Nach den sorgfältigsten Nachforschungen des Herrn Archivars Dr. Lappenberg zu Hamburg findet sich auch weder im hamburger Archive Nachricht über den Druck, noch im Archive oder in der Stadt=Bibliothek ein Exemplar des Druckes; auch ist das Buch weder im Auctions=Kataloge der ehemaligen Dom=Bibliothek, noch in andern Katalogen der werthvollsten Hamburgensiensammlungen aufgeführt; andere Nachforschungen sind ebenfalls ohne Erfolg geblieben. Dennoch existirt aus der nächsten Zeit, aus dem J. 1509, ein hamburger Meßbuch, gewöhnlich unter dem Titel "Ordo missalis" citirt 1 ), welches auf Kosten eines Hermann von Emden zu Straßburg gedruckt ist unter dem Titel:

"Liber missalis secundum ritum ecclesiae Hamburgensis, per Albertum Krantz castigatus. Expensis Hermanni de Emden, opera Joa. Prüss Argentini impressus. 1509. fol."

Es bleibt daher nichts anders übrig, als anzunehmen, daß dieser Hermann von Emden mit Hermann Barckhusen eine Person sei und daß dieser den Druck des Missales nicht selbst zu Rostock ausgeführt, sondern zur Erfüllung seines Contracts mit dem hamburger Capitel das Meßbuch auf seine Kosten zu Straßburg habe drucken lassen, also nur verlegt habe, wie im Jahre 1518 ein Straßburger zu Rostock bei L. Dietz drucken ließ, und das schweriner Brevier vom Jahre 1529 zu Paris gedruckt und von den Michaelis=Brüdern zu Rostock verkauft ward.

Diese Annahme wird fast zur Gewißheit erhoben durch einen Contract, den Hermann Barckhusen, nach der Schrift aus der ersten Zeit seiner Amtsführung, seinem Drucker Ludwig Dietz mit auf Reisen gab, um denselben über ein Brevier und andere Bücher, die er in Verlag genommen, mit irgend einem Buchdrucker in seinem Namen abzuschließen. Dieser Privat=Contract ist in einem, von H. Barckhusens Hand geschriebenen, zerknitterten Concepte durch einen glücklichen Zufall im Stadt=Archive zu Rostock entdeckt und lautet also:


1) Vgl. Etwas, 1739, S. 50. - Nach dem Leben des D. Alb. Crantzii, Hamburg, 1722, S. 48, ist dieses Meßbuch nicht nur in Hamburg, sondern auch in Holstein gebraucht.
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"To wettenn si, dat uppe hute dage N. dat disser schriff sunt gelefflikenn ouer eynn gekomen de ersame vnd bescheiden mester N. druckerherre to N. eyns vnd Lodwig Dietz alse dyner vnd folmechtiger des ersamen Hermanni Barchhusen, Secretarienn zu Rostock, anderdeels, alse vmme etzlke breuiaria, boke edder materien, so sich die ergenant meister N. dem ergenanten Hermanno to druckende vnderstanden vnd vorpflicht hefft, in mathen vnd formen, wu hir nauolgett: dat die ergenant Lodwig Dietz sall vnd wille oberantwerden eynn gude corrigiertt exemplar vnd dar beneuen N. rinsch gulden, vnd so drade dat gescheen iss, so soll vnd wille de ergenant meister N. zu stund de breuiaria VI c c in der czalle vnd keinne mer dar ouer upplegenn, mit dubbeler literen vnd dar zu rod vnd schwarz vpp gud reyne vnd des aller kleynsten pappern to druckende, vnd sodans byn-nen N. wochen zu bereidende vnd bynnen N. N. vff syne eygenn koste, sorge vnd ouenture to leuerende, vnd sall der selbs vor sulche summen edder bucher genantem N. edder syn-nem procuratori II cc vnd .. rinsche gulden, ydoch de vorgedachttem N. beczalde g. mit ingerechent genochlich bezalt werdenn. Worrden aber sulche Breuiaria nicht wolle gearbeid, gedruckett edder myt solchem flyss corrigiertt, dass de herren des capitells, de sulche breuier vordingett haben, keyn genogen hedden, so verre de bucher nach dem obergeuen exemplar nichtt rechtt corigiert weren, so soll de schade alle kamen und blieben by meister N. vnd nichtt by genantem Hermanno. Wener auch de breuiaria vsgedruckett synd, wylle denne Hermannus vorgenant edder Ludwig syn procurator meister N. des nitt verdragen, so salle he myt synen rechtten beholden, datt he keyne mer wen de VI c edder X dar ouer zum meisten vff gelecht vnd gedruckt edder mit wissenn mer vffzulegende.

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Vorgenantes habe allett sunder behilffe vnd argelist vnd de wille denn also wy vorgenant dorch beide parte angenomet vnd vorwilliget ist, syntt dusser zedelken zwen glichen luthes ein vsz der ander geschniden gemacht vnd doch de vorgenanten meister N. vnd Lodwig Dietz selbs zu mer sicherheid vnd bekantnysse vnderschreben in den iaren nach Cristi vnsers heren geburtt"

Ludwig Dietz manu propria.
N. druckerherre zu
bekenne diss also geschehen
mit disser miner eygen hant-
schriff zu mer sicherheid
vnderschreuen.

Ein Formular von Hermann Barckhusen für Ludwig Dietz niedergeschrieben, wahrscheinlich zur Zeit des Contracts über das Hamburger Brevier.

Die Vermuthung, daß Hermann Barckhusen als Verleger einen andern Namen, von seiner Geburtsstadt Emden, annahm, wird noch mehr dadurch bestärkt, daß er früher überhaupt einen andern Namen führte: er hieß ursprünglich: Petri von Wertburg 1 ) und war Notarius aus der Paderborner Diocese. Es finden sich nämlich im Archive zu Schwerin einige Original=Notariats=Instrumente in Rostocker Kirchensachen aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts, wie gewöhnlich ohne Datum, von seiner nicht zu verkennenden Hand geschrieben, welche alle also lauten:

"Auscultata et diligenter collacio nata est presens copia per me Hermannum Barchusen, alias Petri de Wertborgh, Paderbornensis diocesis, publicus sacra imperiali auctoritate notarius, et concordat cum suo vero originali, quod protestor manu mea propria".

Auf jeden Fall wird durch diesen urkundlich bezeugten Umstand die landsmannschaftliche Verbindung zwi=


1) Ob er diesen Namen von dem Orte Warburg an der Diemel (bei Cassel) trägt? Nach seinem sehr gewandten und ausgebildeten plattdeutschen Styl scheint er aus einer mehr nördlichen Gegend zu stammen. - Sicher kam hiernach H. Barckhusen als Notarius nach Rostock; schon Trinitatis 1502 kommt seine Handschrift in Privatgeschäften zu Rostock vor.
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schen Hermann Barckhusen und Nicolaus Baumann, dem vielbesprochenen muthmaßlichen Herausgeber des Reineke Voss und die Beziehung beider zu der Herausgabe dieses Gedichts immer klarer.

Ob H. Barckhusen auch Virgils Werke, von denen er nach dem Contracte 200 Exemplare besaß, zu Rostock gedruckt habe, bleibt zweifelhaft. Dennoch scheint es, wenn dies nicht der Fall war, außer allem Zweifel zu sein, daß er bei einem so großen Vorrath von Exemplaren eines Werkes buchhändlerischen Verkehr trieb.

Bald nahm die Wirksamkeit des Hermann Barckhusen jedoch eine selbstständigere Richtung. Am 24. Julii 1510 schrieb er nachstehenden interessanten Brief an den Herzog Heinrich von Meklenburg und erbot sich, auf Vorschlag des fürstlichen Rathes Dr. Nic. Marschalk, eine deutsche Chronik 1 ) zu drucken, welche im Besitz der Fürsten war, und machte sich anheischig, sie nach dem Original hochdeutsch zu setzen oder auch den hochdeutschen Text in die plattdeutsche Sprache zu übertragen und dabei doch im richtigen Reime zu bleiben. Die Chronik, welche hier gemeint ist, ist entweder die bekannte Reimchronik Kirchbergs oder auch die jüngere Reimchronik Marschalks, welche beide erst in Westphalen Mon. ined. gedruckt sind. Aus diesem Unternehmen scheint aber nichts geworden zu sein, da keine Spuren von der Verwirklichung desselben vorhanden sind. Zur Auswahl der Lettern legte er dem Herzoge zum Geschenke zwei Bücher vor: ein Halsgericht, welches er gedruckt hatte, und eine Ausgabe des Reineke Voss.

Zur bessern Einsicht folgt hier zuvor der erwähnte Brief:

"Dorchluchtige hochgeborne forste, gnedige leue here. Juwer f. g. synt myne vnderdanige vorpflichtede denste alletyt willig beredt. Gnedige Here. De werdighe vnd hochgelerte Juwer g. Radt doctor nicolaus marschalk hefft am jungesten vor synem vthreysen myt mygeredt, alse von weghen eyner dutzschen Croniken, dar to villichte Juwe g. woll geneget were mochte ge=


1) Möglicher Weise könnte mit dieser Chronik auch die Geschichte von der sternberger Hostie gemeint sein, welche im Jahre 1510 in niederdeutscher Sprache gedruckt sein soll; allerdings existirt im Archive zu Schwerin eine kurze Chronik dieser Geschichte handschriftlich in niederdeutschen Versen; vgl. unten bei Nicolaus Marchalk. Uebertragungen in die niederdeutsche Sprache gehörten zu Barckhusens Lieblingsbeschäftigungen.
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drugket werden. Dewile ik denne mitlertyt nen ander werk vorhanden hebbe vnd sunst ok to sulken boke to drugkende, dewile id noch somer is, woll geneget were, hebbe ok darupp alrede eynen forsten in einen harnsche offte Corittzen upp eynem Hinxte sittende dorch Henriche Juwer g. maler upp dat eerste blad myt anderen Juwer g. wapen etc entwerpen laten: ist myne demodige bede, Juwe f. g. my de sulfften Croniken dorch den vorgemelten heren Doctor geschreuen by dussem jegenwordigen, vnde sodans twe dage lang to beseende, so id jummers sin magh, gnedighen ouersenden, daruth ik ouerslan vnd rekenen moghe, wii hoech dersulfften eyn hundert vere edder vyue in der tall to gelde lopen mochten; will ik Juwer f. g. bynnen dreen daghen by dussem sulfften boden woll vorsorget dangkbarlik wedder senden. Ich mochte ok biden, so Juwe f. g. dar to gneget, my dar beneuen mochten gnedigen torkennen gheuen, ifft Juwe f. g. to der ouerlendischen edder mekelnborger sprake best geneget were: scholde my gelike vele wesen, dan ik my getruwe, sodans in vnse dudesch woll to wandelnde vnde nichtesdeweyniger im Ryme to bliuende.
Ik sende ok Juwer f. g. hyrbeneuen eyn dutzsch halsgerichte, so ik ok uth dem hoechdutzschen getegen vnd kortes gedrugket hebbe vnde eyn ander boek von schympliken reden vnd schwengken, Reyneke Voss genompt: dar inne de dutzschen schriffte to beseende, welker littern Juwer g. best beuallen, my sodans ok gnedigen torkennen geuen: welkere boke ik Juwer g. schengke, ifft Imantz in Juwer g. houe were, deme geleuede vmme kortewile darinne to lesende.
Und wenner ik de Croneken beseen hebbe, werde ik Juwer g. in der wedderkumft des ergenanten doctors forder gruntliken myner meyninge by dem sulfften torkennen geuende.
Ok gnediger here wort ik am jungesten so ik to Lubek was vmb Juwer g. bok, darsulfst pagemert vnd ouerlang beredt, von dem meister befordert, dat denne, so ik vorstunt, an XIX gulden vngeuer=

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lich lopen wolde, wet ouer nicht, ifft Juwe g. sodans hebbe halen laten; were darvmb ok woll myne demodige bede, dat sulffte bok, so I. f. G. vngetwyuelt geuallen wert, mochten halen laten, vnd de meister vernoget worde.
Wor mede ik sunst Juwer f. g. vele fruchtbars denstes ertegen mochte, will ik alle tyd vngespardes flites myt der hulpe gades, dem ik I. f. G. beuele, willig gesport werden. Screuen am sunte Jacobs auende des hilligen apostels anno MVCX."

Juwer f. G. alletyt
willige vnd getruwe dener

Hermannus Barkhusen     
des Ersamen Juwer G. Rades   
to Rozstock Secretarius.        

Dem dorchluchtigen, hochgebornen
Forsten vnd Herenn, Hern Hinrike,
Hertogen to Mekelnborg, forsten tho
Wende, Grauen to Sweryn, der
lande Rozstock vnd Stergerde herrn etc ,
mynem gnedigen leuen heren
                         denstliken.

Nach diesem Brief legte er dem Herzoge vor:

"eyn dutzsch halsgerichte, so ik okuth dem hochdutzschen getegen vnd kortes gedrucket hebbe."

Dieses Halsgericht ist unzweifelhaft die berühmte Bambergensis 1 ), als deren plattdeutscher Bearbeiter und Drucker vom J. 1510 jetzt sicher unser Hermann Barckhusen erkannt ist.

Ferner legte Barckhusen dem Herzoge vor:

"eyn boek von schympliken reden vnd schwengken, Reyneke Voss genompt."

Welche Ausgabe des Reineke Voss hier gemeint sei, ist wohl schwerlich zu bestimmen, zumal die Geschichte der ältern Ausgaben dieses Gedichts noch so sehr im Dunkel liegt. Möglich ist es, daß Barckhusen dieselben Lettern besaß, mit denen


1) Die berühmte Bambergensis ist die Criminal=Gerichts=Ordnung des Bischofs Jörgen von Bamberg, welche im J. 1507 gedruckt ward. Man vgl. "Kaiser Karls des Fünften Peinliche Gerichtsordnung nebst der Bamberger Halsgerichtsordnung nach den Ausgaben von 1507 und 1533 etc , herausgegeben von Dr. Reinhold Schmid, zweite Ausgabe, Jena, 1835."
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der lübecker Drucker die erste Ausgabe von 1498 druckte 1 ) und diese Ausgabe deshalb zur Auswahl der Lettern vorlegte; sonst aber läßt es sich immer denken, daß auch Barckhusen das Gedicht schon im J. 1510 selbst aufgelegt und mit den Noten versehen hatte, zu deren Abfassung er ganz der Mann war. Ohne Einfluß auf die Herausgabe des Reineke Voss war Barckhusen gewiß nicht, da er mit dem angeblichen Herausgeber, dem fürstlichen Secretair Nicolaus Baumann, der sicher seit dem J. 1515 auch zu Rostock wohnte, in Verkehr stand 2 ). Ebenso leicht ist es möglich, daß Hermann Barckhusen der Bearbeiter von Sebastian Brants Narrenschiff war, welches in einer höchst gelungenen niederdeutschen Uebertragung im J. 1519 bei Ludwig Dietz zu Rostock unter dem Titel: "Dat nye Schip von Narragonien" erschien.

Außer der Bearbeitung der Bambergensis sind noch andere Spuren von den juristischen Studien H. Barckhusens vorhanden. Die Wichtigkeit und die Verbreitung des lübischen Rechts im nordöstlichen Deutschland ist bekannt; es fehlte aber in frühern Zeiten an einem leicht zugänglichen, umfassenden Codex dieses Rechts, welches nur in abweichenden Verleihungen an andere Städte existirte. Da erschien plötzlich im J. 1509 aus H. Barckhusens Druckerei zu Rostock, das lübische Recht in niederdeutscher Sprache, nach dem Studium möglichst vieler Handschriften, nach der besten abgedruckt, zum Nutzen guter Freunde, "nicht als wenn diese Bearbeitung das "confirmirte lübische Recht hätte sein sollen". Als Ausführer dieses schwierigen und kitzlichen Geschäfts giebt sich H. Barckhusens - Drucker Ludwig Dietz aus, und bittet die Mangelhaftigkeit der Arbeit damit zu entschuldigen, daß er nur ein Drucker sei! Es leuchtet ein, daß, bei aller Achtung vor L. Dietzens Charakter und fortgesetzter Ausbildung, ein Setzer wohl nicht geschickt genug war, ein Werk herauszugeben, welches wohl Gelehrte von Fach schwierig dünkt. Da aber in Rostock lübisches Recht galt, so mochte sich wohl der öffentliche Secretair des rostocker Raths scheuen, einen Gesetz=Codex herauszugeben, dessen Geist bei den häufigen Appellationen von Rostock nach Lübeck entscheidend ward. Der rostocker Stadt=


1) H. Barckhusens älteste Lettern (T. II, Nr. 1 u. 2) scheinen den Lettern des unbekannten lübecker Buchdruckers zu gleichen. Es ist gar nicht unmöglich, daß H. Barckhusen - dieser unbekannte lübecker Drucker ist, wenn er früher zu Lübeck wohnte, um so mehr, da er mit seinem Namen so sehr Versteck spielte.
2) Wenn Hermann Barckhusen aus Emden gebürtig gewesen wäre, wie oben wahrscheinlich gemacht ist, so ließe sich der Verkehr mit Nicolaus Baumann leicht durch die Landsmannschaft erklären.
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Secretair schob daher seinen "Diener" und Setzer als Herausgeber vor!

Im J. 1512 war H. Barckhusen noch im Besitze seiner Druckerei, als aus seiner Officin, von seinem "geschickten Drucker" Ludwig Dietz (editum Rostochii et ibi a Ludovico Dytze calchographo solerti expressum) gedruckt, die erste Ausgabe von Nic. Marschalks sternberger Judengeschichte 1 ) erschien.

Nach dem oben mitgetheilten Contracte über das hamburger Brevier war Ludwig Dietz aus Speier der Drucker, "Diener und Bevollmächtigter Hermann Barckhusens." H. Barckhusen benutzte seine Druckerei wohl nie als Erwerbsquelle. Als der buchhändlerische Verkehr größer ward, trat er seine Druckerei seinem Drucker L. Dietz ab, der vom J. 1515 an mit den Barckhusenschen Lettern selbstständig druckte. Seit dem J. 1514 kommt keine Druckerei=Beschäftigung H. Barckhusens vor.

Ob daher die plattdeutsche, erste meklenburgische Polizei=Ordnung 2 ) vom J. 1516 noch unter Hermann Barckhusens Mitwirkung gedruckt ist, läßt sich schwerlich bestimmen. Die Lettern der bambergischen Halsgerichts=Ordnung von 1510 und der meklenburgischen Polizei=Ordnung von 1516 sind dieselben. Zur Redigirung und zum Druck dieser Ordnung lebten in Rostock damals drei sachkundige Männer: der fürstliche Rath Nicolaus Marschalk, welcher an der Beredung und Abfassung dieser Ordnung nach den Original=Acten Theil nahm, der fürstliche Secretair Nicocaus Baumann 3 ) und Hermann Barckhusen.

Hermann Barckhusens Druckerei ist eine ausgezeichnete zu nennen, nicht nur deshalb, weil er schriftstellerischen Theil an seinen Verlagswerken nahm, sondern auch weil seine Bücher correct und gut gesetzt sind. Er besaß kleine gothische oder vielmehr Brevierlettern 4 ), mit denen er seine ersten Werke druckte, und deutsche 5 ) Lettern und zu den Ueberschriften Missallettern 6 ). Seine frühesten Bücher sind mit den Brevierlettern (Tab. II, Nr. 1), seine spätern Bücher, seit 1509, mit deutschen Lettern (Tab. II, Nr. 2) gesetzt. Dazu


1) Vgl. Tab. II, Nr. 2.
2) Vgl. Rudloff III, 1, S. 33 flgd.
3) Nicolaus Baumann hatte die Aufsicht über den Druck. In den Renterei=Rechnungen heißt es: "1517. am fritage nach Jacobi. niclaws schriber II gulden hadde her vsgelecht, als de nie ordnunge gedruckt ward."
4) Vgl. Tab. II, Nr. 1.
5) Vgl. Tab. II, Nr. 2.
6) Vgl. Tab. II, Nr. 2a.
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wandte er auch Holzschnitte in der Bambergensis und sonst auch gut in Holz geschnittene Initialen zum Druck an. Noch in der Bambergensis kommen einzelne Abbreviaturen häufig vor, die bei Ludwig Dietz nach und nach ganz verschwinden.

Druckerzeichen von Hermann Barckhusen sind nicht bekannt. Ein kleines Blatt erscheint öfter als Zierrath.

2.
Drucke von Hermann Barckhusen.
1505.

1) Commentarius in Donatum per Bartholdum Moller.

Ein Exemplar auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock hat noch folgenden Rest von dem Titel:

Familiaris C - - - - - - - -
nis donati - - - - - - - -
tata Rostochii - - - - - - -
toldu Molitoris - - - - - - -
Porte celi. Anno Mil=
lesimo Quadringentesimo
Nonagesimo nono Om=
nibus Adolescentulis
studiosis no minus
necessaria qz.

Unter diesem Titel steht der rostocksche Greif im Holzschnitt ohne Umgrenzung.

Auf der Rückseite steht ein Gedicht im elegischen Versmaße, welches also schließt:

Hinc studiose puer: adolescens: Chara Juuetus Festinanter emas: qui scatet ecce librum

Nempe supergreditur Donati quas geris omnes Cartas: hoc solo doctior esse potes.
Finis non inculti carminis.

Der Text des ersten Buches beginnt mit den Worten:

Bartoldi Molitoris in primam Donati editione de octo partibus orationis elucidatio Ad optime Indoles Studentes Rostochienses.

Am Ende des ersten Buches steht:

Hec sunt que scolastice et nostro more: in primam editionem: tumultuarie et sine multa eliminatione

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in: paruulorum: non in maiorum eruditionem effudi: q oro no inuidi lectores in partem suscipiat meliorem.
Finis Editionis prime Donati.

Der zweite Theil beginnt:

Interpretatiuncula In secundam Artem sive Editionem Donati: precipitanter per Magistrum Bertholdum moller in ordinem digesta Anno salutis Christiane quinto supra millesimu quingentesimu In Alma uniuersitate Rostochiensi.

Das zweite Buch schließt mit den Worten:

Donati probatissimi Grammatici Editiones due: Hic finem accipiunt Impresse In alma vniuersitate Rostock solerti opera atz Industria Hermanni Berckhusen Septima Idus Junii Anno dominice incarnationis quinto supra millesimum quingentesimum.

Hinzugefügt ist:

Brevis elimatio illorum que in editionibus Donati no satis castigate sunt impssa iuxta ordinem foliorum et laterum.

Diese brevis elimatio schließt mit einem Doppel=Distichon mit der Ueberschrift:

Pubi Rostochine M. Tilemannus Leuaneus Gottingensis

(d. i. Tilemann Heverling).

In 4, ein Alphabet mit Sign. A bis Z, beide Bücher ohne Unterbrechung hinter einander durchlaufend, ohne Seitenzahlen und Custoden, jede Lage von 6 Bl. Die brevis elimatio umfaßt 3 Bl. ohne Sign.

Vgl. Etwas, 1740, S. 560; Krey Beitr. II, S. 308.

Auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock befinden sich zwei defecte Exemplare, aus denen die vorstehende Beschreibung zusammengestellt ist.

Der Verfasser ist der bekannte Professor Barthold Möller, welcher als Dr. theol. und Rector der Universität zu Rostock im J. 1530 starb.

Dem einen Exemplare ist angebunden:

Manuale scholarium qui studetiu vniuersitates aggredi ac postea proficere i eis itendunt.

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4 Bogen, jeder von 4 Bl., ohne Seitenzahlen und Cust., mit Sign. a-c, ohne Verfasser und Drucker anzugeben, eine Sammlung von lateinischen Gesprächen zwischen Studenten und Lehrern über Universitäts=Angelegenheiten und allerlei Lebensverhältnisse von der Immatriculirung bis zur Promotion. Auf der Rückseite des Titelblattes steht ein "Prologus"; die erste Textseite beginnt:

Capitulum primum qualiter nouelli studentes alloqui debent magistros suos. vt in matriculam intitulentur. ac etiam a beanio deponetur.

Es kommen auch Capitel vor, wie

Capitulu XIIII. qualiter studetes de mulieribus loquantur. cum amore earum inflammati sunt.

Hinten fehlt etwas. Der Drucker ist nicht angegeben; die Lettern sind andere, als die zum Druck des Donat gebrauchten. Wahrscheinlich aber ist die Schrift ebenfalls zu Rostock gedruckt. Vgl. auch Etwas, 1740, S. 566; Krey Beitr. II, S. 309.

1506.

2) Spirantissimum Opusculum in officium Misse in optimum ordinem digestu Ab eximio Magro Theologie et Juris canonici doctore Alberto Crantzs pro sancta et suaui institutione Sacerdotum Ecclesie.

Auf der Rückseite des Titelblatts steht:

Bertoldus Moller artium magister et theologie baccalarius Lectori studioso Salutem perennem.
Dum in manus meas peruenerat Candide Lector polita illa et christiana explanato officii misse: qua Hamburgi ediderat Clarissimus theologus Albertus Crantzs non potui conquiescere quin te ad illius ardentissima lectionem inuitarem: etc - - - Vale lector fidelis huius opusculi sicut felicitatis extreme amantissimus Ex Rostochio precipitanter Decimaseptima Marcii Anno salutis sexto supra millesimumquingentesimum.

Der Text beginnt fol. 2 a. mit

Prologus auctoris in officium Misse.

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Der erste Buchstabe des Textes, ein U (zu Ut), welcher mit einem Holzschnitte gesetzt werden sollte, fehlt.

Am Schlusse des Buches folgen einige lateinische Verse mit dieser Ueberschrift:

Tilemanni Heuerlingk Artium liberalium Magistri Epigramma ad lectorem.

Auf der letzten Seite steht (fol. 46 b.):

Fulgentissimum opus misse negocii devotissime interptativum: nu per ab Alberto Crantz Egregio acutissimoqz philosophie decretor. ac Theologie prosessore magistraliter congestum: In ecclesie Hamburgensis tocius cleri congregatone eloquentissime voce viua enodatum: felici sideri finem accipit: Impressum. Rostochii decimasexta mensis Aprilis Anno quingetesimo sexto supra millesimum.

In kl. 4, mit 42 Zeilen auf der enggedruckten Seite, mit Sign. A-H, 6 Bl. in jeder Lage.

Exemplare auf den Stadt=Bibliotheken zu Hamburg und zu Lübeck, auf der Universitäts=Bibliothek zu Greifswald und auf der königl. Bibliothek zu Kopenhagen; das Exemplar, welches früher zu Rostock gewesen sein soll, ist nicht aufzufinden.

Das hamburger Exemplar ist hinter der Biblia pauperum angebunden; hinten angebunden ist ein Abdruck der Bulle In coena domini auf einem Pergamentblatte für die Geistlichen der schweriner Diocese (vgl. Drucke der Michaelis=Brüder z. J. 1521). Vgl. unten Liber missalis ecclesie Hamburgensis z. J. 1509.

Vgl. im Allgemeinen Krey Beitr. II, S. 244; Leben des berühmten D. Alberti Crantzii, Hamburg 1722, S. 47; Petr. Lambecii rer. Hamb. Libr. II, p. 94; Etwas, 1739, S. 563.

Der Druck ist mit kleinen Typen gesetzt; Titel, Vorrede, Ueberschriften u. s. w. sind mit den Lettern des Donat von 1505 gedruckt. Hiernach und nach der Geschichte der rostocker Buchdruckereien ist der Druck ohne Zweifel aus der Officin von Hermann Barckhusen hervorgegangen.

1509.

3) Fraternitäts=Brief des St. Claren=Ordens.

Ludwig Hennigk, Minister des Franziskaner=Ordens in der

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Provinz Sachsen, ertheilt die Fraternität des St. Claren=Ordens, - ein gedrucktes Schema: datirt

Datum Rostock tpe Capli nri prouincialis Anno nostre Salutis Millesimo Quingentesimo nono.

Das Kloster zu Ribnitz war St. Claren=Ordens.

Mit H. Barckhusens Brevier=Lettern (Tab. II, Nr. 1) gedruckt. Ein Exemplar im Stadt=Archive zu Rostock.

4) Liber missalis secundum ritum ecclesiae Hamburgensis, per Albertum Krantz castigatus. Expensis Hermanni de Emden opera Joa. Prüss Argentini impressus. 1509.

in Fol., dürfte im Verlage Hermann Barckhusens gedruckt sein, da derselbe im Jahre 1508 ein "hamburger Brevier" zu drucken übernahm; vgl. oben S. 66 das Officium missae z. J. 1506 und das Breviarium Hamburgense von L. Dietz z. J. 1522.

5) Das lübische Recht.

Dieses seltene Buch ist zuerst erwähnt in Dreyer Kenntniß lüb. Verordnungen, S. 237, und in v. Seelen Nachricht von der Buchdruckerei von Lübeck, S. 44; dann führt es Westphalen Mon. ined. Tom. III, 1743, Praef. p. 120, unter den Handschriften des lübischen Rechts auf, indem er sagt: "Tertium et decimum (codicem juris Lubicensis) tandem dixeris Dietzianum, impressum anno 1509". Diese Ausgabe hat sich als die größte Seltenheit zu Lübeck auf der Stadt=Bibliothek (Bibl. publ. juris 4. Nr. 2044.) gefunden. Nach der unten mitgetheilten Vorrede hat der Buchdrucker Ludwig Dietz diese Ausgabe für gute Freunde, nach voraufgegangenem Studium vieler Handschriften, nach der besten und vollständigsten Handschrift gedruckt, oder vielmehr hat sie sein Herr, der gelehrte Stadt=Secretair Hermann Barckhusen zu Rostock, (vgl. oben S. 75) durch ihn drucken lassen.

Das Titelblatt fehlt; dann 8 Blätter Vorstücke ohne Sign., Cust. und Sz. und 42 Blätter Text ohne Cust. und Sz. mit Sign. A II. - L, jede Lage von 4 Bl., mit dem Wasserzeichen p.

Statt des fehlenden Titelblattes ist ein Blatt eingeklebt, auf welchem die in Westphalen Mon. ined. III, p. 639 mitgetheilte Verleihungs=Urkunde geschrieben steht, mit der Ueberschrift: "Copia des midthgetheilten Lubischen Rechtens,

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"So der Stadt Herforden vor Iharn vom Radte zw Lubek midtgetheilett. Ao. 1240", (nur daß es in dieser Abschrift "Moguntinensis episcopi dilectis amicis nostris burgensibus in Erviiugo" heißt, welches letztere Herforden bedeuten soll). Unter dieser geschriebenen Urkunde steht geschrieben: "Nhun volgtt darauff das alte Lubesche Rechtt, alß vorhin stehet vnd zw Rostock volgendes gedruckett". Dies verhält sich aber nicht also; der niederdeutsche Codex des an die Stadt Herforden mitgetheilten Rechts ist in Westphalen Mon. ined. III, p. 639-672 abgedruckt, weicht aber sowohl in der Folge der Artikel, als auch im Texte selbst von der Dietzschen Ausgabe ab, welche daher von Westphalen mit Recht als eine Handschrift aufgenommen ist.

Die 8 Blätter Vorstücke enthalten auf Bl. 1 eine Vorrede und auf Bl. 2-8 ein alphabetisches Inhalts=Verzeichniß.

Die Vorrede lautet:

Eyne vorrede dusses bokes.
Nach deme de keyserlike stad Lubek, mit manigerleye artikelen olden gewonheyden vnde vpgesetteden wilkören (so men lubesch recht heth) jn besunderheyt begnadet vnde priuilegiert. welker lubesch recht ock in sulker Gestalt von keyseren to keysere cofirmeert syn schal, oft men dar von appellerede vnde wyder scheldende worde, Dat me syck alßdenne jn uauolghender jnstantien nicht vele fruchtbares vor de appellerende partye dorff vormodende wesen, De wyle denne vele vnder sulkeme luschen rechte beseten, vaste flijt ankeren, vme sodans to wetende, so ock nicht vnnutte syn scholde, derhalue mannigerhande pleytes kyues vnde rechtgandes (so sik eyn jder alße der rechte vorstendich sulues byldelik schikkede) vortokomede, hebbe ik Lodewicus Dietz von Spyre dorch andechtige bede vnde begheerte etlicker myner guden gunre vnde frunde veler older geschreuen böke (so men sede lubesch recht tho wesen) wor ik de ouerkomen konde mit flyte dorchgesehen vnde ouerlesen, So

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ik ouerß de sulfften böke nicht alleine jn deme synne sententien edder meninge der artikele, sunder ock in der tall vnde ordeninghe (ßo villichte jn velen vnrechten Exemplaren dorch de vnuorstendicheyt der schryuere mach vorseen wesen) gar wijt von eyn dreghende gefunden. Hebbe ick doch eyn von den allen (mynes vorstandes dat beste vnde formelikeste) allene vor gude frude to drugkende vorgenomen, Doch nicht jn sulker gestalt, dat sodans dat rechte approbeerde vnde confirmeerde lubesch recht syn schole, Wente ik sulues dat rechte origenäl ny ghesehen, sunder wü ick vor my gefunden, ßo na gedrucket hebbe, Dar mede ik ock nicht alleine dyt bök, sunder my alße eyne drucker entschuldige will, oftme nu dat Lubessche recht ßo gelijkformich dusseme böke, ouer olde jare gemaket jn wöntliker brukinge nicht befude, angeseen sodane recht jn velen artikelen nach wyder betrachtinge vnde anderen offte nyen wilkören myt der tijt wol mach vorandert vnde vp dat nye confirmeert wesen.

Darauf folgt Bl. 1 b:

To vorst ae nde dat Register dusses b oe kes eyne korte vnderwysynghe.

und dann das Register.

Der Text beginnt:

In deme namen der hillige dreualdicheyt so be=gynnet hyr dat recht der Stadt lubeke. vnde to dem erste van den jennen de nicht m oe ghen R ae dmane wesen.

De j. artikel.                    

Dat sy witlik, dat neyn man de eyn ammet hefft van heren, mach edder schal wesen in deme Rade der Stat lubeke.
Hyr volget na wo men w oe rde schal.

De jj. artikel.                    

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De w oe rden wil, w oe rdet he h oe gher den enen voet bouen synen naber, he schal leggen vp dat syn ene muren, Edder de bouen wonet, schal bouene bliuen.

Auf dem Schlußblatte steht nichts, als:

Gade sy loff.
Dusent vyffhundert vnde neghen.

Die Lettern sind dieselben, mit denen die Bambergensis gedruckt ist (Tab. II, Nr. 2); ohne Zweifel stammt also das Buch aus der schriftstellerischen Officin von Herm. Barckhusen.

1510.

6) Bambergische Halsgerichts=Ordnung,

ohne Custoden und Seitenzahlen, 9 1/2 Bogen, jeder von 6 Blättern, in kl. Fol., mit Signaturen A bis R ; Titel und Einleitungen sind mit in die Signaturen eingerechnet.

Der Titel ist ein Holzschnitt: wie Christus zum Weltgericht erscheint, auf einem Regenbogen sitzend, mit den Füßen auf der Weltkugel; zu jeder Seite ruht ein Engel mit der Posaune zur Auferstehung, welche unten durch zwei Gruppen dargestellt wird, deren eine zur Anbetung aufersteht, die andere von einem Teufel in den Höllenpfuhl gezogen wird. Oben steht auf einem Bande:

Gedengke alletijt der lesten dynge >
So werstu gerecht dönde gär gerynge.

Auf einem zweiten Bande darunter stehen die Sprüche "Mathei am VII" und "Psal. C. I, II".

Auf der Rückseite des Titels steht die PublicationsVerordnung des Bischofs Jörgen von Bamberg, unter welcher steht:

Wy hebben ok in dusser vnser ordeninge vmme eygentliker merkynghe vnde beheltnisse willen des ghemeynen manß figure vnde ryme (nach gelegenheyt der ghesette, so dar na volgen) ordi=nere vn hyr mede jn drucke laten.

Dann:

Hyr na volget dat Register dusses boekes

auf 7 Seiten; die achte Seite ist leer.

Dann folgt der Text in cclxxviii Capiteln; die Hauptabschnitte haben Ueberschriften in Missallettern. In dem vorliegenden Exemplare fehlt das erste Blatt des Textes.

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Holzschnitte sind eingedruckt: zu Cap. V eine Darstellung, wie ein Uebelthäter vor den Richter geführt wird, mit dem hineingedruckten Spruche:

Vp juwe beuell vns ged ae n
Dussen man wy gefangen h ae n;

zu Cap. XVII dasselbe Bild mit dem Spruche:

Her Richter latet hyr nemen an
Eyne schadhaftige man;

zu Cap. XXVI Darstellung eines Sauf= und Spiel=Gelages, dessen Theilnehmern Hinrichtungs=Instrumente über den Häuptern schweben, mit dem Spruche:

Weyning hebben vnde vele vord ae n
Brynget dusse knaben in arghen w ae n,
Ok handele to dryuende de straflik syn
Dar dorch se vaken komen jn pyn;

zu Cap. LVII Darstellung eines peinlichen Verh oe rs; zu Cap. LXXIIII die Darstellung einer Eidesleistung mit dem Spruche:

Du schalt neyne valsche tůchnisse gheuen
So leef dy sy dat ewyghe leuen;

zu Cap. XCV Darstellung, wie ein Urtheilsspruch gef ae llt wird, mit dem Spruche:

Richte wy na dusses b oe kes lere
Dar mede vorware wy sele vnde ere;

zu Cap. CXXV Darstellung der Hinrichtungs= und Straf=Werkzeuge zweimal auf beiden Seiten eines Blattes; zu Cap. CCXXIX Darstellung der Leichenschau eines Ermordeten; zu Cap. CCLXVII Darstellung, wie gestohlenes Gut vor Gericht gebracht wird, mit dem Spruche:

Betrede hebbe ick dat myn
Schaffet my dat, alse jd schal syn.

Am Ende steht:

To der ere gades. to heylsamer vn fruchtbarer lere aller wertliken Richtere, vnde gemeynem besten to gůde, js dyt halßgherichte vth deme ouerlendesschen jn dusse nedderlendessche sprake gedůzschet. Gedrucket vnd fullen endet To Rozstock an deme hylligen pynxte auende In deme jare veffteynhundert vnde Teyne.

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Ein Exemplar dieses seltenen Buches, (welches sogar bei Ebert fehlt), an welchem jedoch einige Blätter fehlen, befindet sich im Großherzogl. Archive zu Schwerin. Ueber den Druck vgl. oben S. 74.

(1510.)

7) Bericht von dem zu Sternberg Anno 1491 vorgefallenen Judenhandel. Rostock 1510. 4.

Eine zweifelhafte Ausgabe in niederdeutscher Sprache. Vgl. Ausgabe des Mons Stellarum von 1512 S. 88.

1512.

8) Mons Stellarum
oder

Geschichte von der zu Sternberg (Mons Stellarum) im J. 1492 verübten Hostien=Mißhandlung durch die Juden und der Verbrennung derselben im J. 1493.

Von diesem, von Nicolaus Marschalk verfaßten Buche sollen mehrere Ausgaben vorhanden sein; leider ist diese kleine Schrift sehr selten und gewöhnlich defect.

Auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock befindet sich eine Ausgabe in 4. Die ganze Titelseite nimmt ein sehr guter Holzschnitt ein, welcher vierfach 1 ) getheilt und auf welchem die sternberger Hostiengeschichte dargestellt ist, nämlich:

  1. ein Sacramenthäuschen,
  2. der Raub des Sacraments,
  3. die Durchstechung der Hostie durch die Juden,
  4. die Verbrennung der Juden.

Ueber diesem Holzschnitte steht nichts weiter, als

Mons Stellarum

in Missallettern 2 ).

Auf der Rückseite des Titelblattes steht:

Res a iudaeis perfidis=
simis in monte Stellarum gesta: ad
illustres principes Hinricum:
et Albertum germanos:
duces Megapolen=
ses inclytos:
ab egre=
gio

1) Panzer sagt irrthümlich: "Mons Stellarum. Tabula ligno incisa et in tres partes ad perfidiam Judaeorum spectantes. Haec in fronte fol. 1. a." - Die beiden untern Bilder sind nur schwach getrennt.
2) Vgl. Tab. II, No. 2 a.
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viro Nicolao Marscalco: Thurio: LL: et Ca=nonum doctore nuper verissime scripta: obi terqz miracula inde facta: et perfidia iudaeo=rum maxima 1 ).

Die erste Seite des Textes (fol. 2a.) beginnt mit den Worten:

annus agitur ferme vigesimus: principes illustres: ex quo: genus mortalium impium et perfidissimum: Judaei eucharistiam nofiri redep=toris Christi manibus suis sanguinariis inuase=runt: - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Quae res quamuis tot fuerit ante annis gesta: nullo tamen certo adhuc authore in lucem pro=diit: quam tato libentius posteritati icorruptam tradere institui cum miraculis quae a tepore eo sunt insigniter inde facta: quanto scio magis fidem habitura eam cum minime possit a quo qua refragatum iri: quod vestra nuncupatione litteris chalcotypis publicatur: tametsi non parum ad operam hanc nauandam ipsum me moueat: et loci sanctitas: et miracula frequetis=sima: mortaliumqz vndecumqz populariter accur=rentium sedula de re percotatio cuius desyderantur veri denarratores.

In 4, ohne Cust. und Sz., mit Sign. (A)-E, 5 Bogen jeder von 4 Bl. Das Ende fehlt; das Letzte ist der Satz:

Post quae tempora nullae certae sedes - - Mosis: noue: sub doctoribus ne dicaz.

Den Schluß giebt Panzer nach einem vollständigen Exemplare (Bibl. Dilherr.):

Editum Rhostochii et ibi a Ludovico Dytze calchographo solerti expressum. Pridie Calendas Augustas Anno a natali Christiano M.D.XII.

Insigne. 4.


1) Vgl. Tab. II, Nr. 2. b.
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Druckjahr, Druckort und Drucker haben gewiß ihre Richtigkeit: nach der Einleitung waren bis zum Druck ungefähr 20 Jahre verflossen (1492-1512). Die Lettern sind genau die von Hermann Barckhusen zur Bambergensis gebrauchten deutschen Lettern; das Buch ist in Barckhusens Druckerei von dessen Drucker L. Dietz gedruckt. Das Papier ist das, auf welches der Donat gedruckt ist, mit dem Wasserzeichen p.

Vgl. die Ausgabe von 1522 bei N. Marschalks Druckerei.

Außerdem wird noch angeführt:

Mons Stellarum
oder
Bericht von dem zu Sternberg Anno 1491 vorgefallenen Judenhandel. Rostock 1510. 4.

Marschalk soll diese Schrift, welche er späterhin in den J. 1512 und 1522 in lateinischer Sprache erscheinen ließ, schon im J. 1510 in plattdeutscher Sprache herausgegeben haben. Vgl. Westphalen Mon. I, Praef. p. 87; Schöttgen Comm. de vita N. Marschalci Th. S. 14; Krey Beitr. II, S. 245.

Aber diese Ausgabe hat in neuern Zeiten niemand gesehen. Daß der moderne hochdeutsche Titel nicht der Original=Titel sei, ist klar; eben so wenig kann der lateinische Titel der Ausgaben von 1512 und 1522 der Titel dieser muthmaßlichen Ausgabe sein. Zu bemerken ist, daß im J. 1510 auch eine Geschichte wie die märkischen Jüden das hochwürdigste Sakrament gekauft und zu martern sich unterstanden", in 4, ohne Druckerzeichen, wahrscheinlich zu Frankfurt a. O., erschien: vgl. Friedländer Beitr. zur Buchdruckergeschichte Berlins, S. 4.

Dennoch scheint etwas Wahres an der Existenz dieser Ausgabe zu sein, da schon Joh. Bacmeister der Jüngere († 1686; vgl. Krey And. S. 17) in seinen Animadv. in Marschalci Thurii Annal. Libros in Westph. Mon. I, S. 454 sagt, daß Marschalk die sternberger Hostiengeschichte in deutscher Sprache herausgegeben habe:

"De sacrilegio Judaeorum Sternebergae anno 1491 commisso germanico idiomate 1510 edidit".

Auch ist es außer allem Zweifel, daß Marschalk auch deutsche Lettern hatte (vgl. Tab. III, Nr. 4) und in den ersten Zeiten seiner Druckerei gebrauchte; jedoch druckte er noch nicht im J. 1510 selbst.

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Möglich wäre es, daß Marschalk dieses Büchlein, wenn es anders im J. 1510 gedruckt ist, bei Hermann Barckhusen auch in niederdeutscher Sprache erscheinen ließ, da dieser Mann grade die Fähigkeiten zur Herausgabe solcher Werke hatte und im J. 1510 meklenburgische Chroniken zu drucken beabsichtigte. Man vgl. über die Druckerei des Hermann Barckhusen, S. 72.

Dagegen sagt Hederich, welcher in der zweiten Generation nach Marschalk nach Schwerin kam, in seinem "Kurtzen Verzeichnisse der Bischöffe zu Schwerin" (1603, gegen das Ende seines Lebens): "Historia von den Juden zu Sternberg, welche im 1510 Jahr hernach ein beruffener man, mit nahmen Nicolaus Marschalk, mit allen umbstenden nach der lenge lateinisch beschrieben, welcher kurtzer begriff und auszug ist, wie folgt," (vgl. Schröder Pap. Meckl. II, p. 2468 und 2518); und diese Nachricht scheint die glaubwürdigste von allen zu sein.

Möglich ist jedoch die Herausgabe der sternberger Judenhändel im J. 1510 durch Marschalk, wenn man einen andern Text, als die bisher bekannten Beschreibungen als Gegenstand der Herausgabe annimmt. Dem großen Codex der meklenburgischen Reimchronik von Ernst von Kirchberg im Großherzoglichen Archive sind nämlich drei kleinere Reimchroniken in plattdeutscher Sprache angehängt:

1) "Van des domes stichtinge to Rostogk.
2) Van der mishandelinghe des werden sacramentes tom Sterneberge.
3) Van der slachtinge in deme lande to Dethmerschen".

Nach einer gleichzeitigen Schlußbemerkung sind diese Chroniken nach lateinischen Originalen abgefaßt und namentlich die sternberger Judengeschichte nach einem, jetzt unbekannten Originale, welches mit den Worten begonnen hat: "Conuolat in monte stelle". Diese kleinen Chroniken sind, nach vorkommenden Jahrszahlen, sicher nach dem J. 1500 geschrieben und stammen ohne Zweifel aus den ersten Zeiten der Wirksamkeit von Nicolaus Marschalk, Nicolaus Baumann und Hermann Barckhusen, welche vorzüglich mit dem J. 1507 hervortritt. Nicolaus Marschalk schrieb bekanntlich auch deutsche Reimchroniken, jedoch bediente er sich der hochdeutschen Sprache; Nicolaus Baumann und Hermann Barckhusen waren dagegen in Uebertragungen aus dem Hochdeutschen ins Nieder=

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deutsche geübt. Es ist daher möglich, daß Nic. Marschalk diese Reimchronik der sternberger Judenhändel hochdeutsch gedichtet, Nicolaus Baumann sie in das Niederdeutsche übertragen und Hermann Barckhusen sie gedruckt habe. Hierauf scheint auch folgende Nachricht in den fürstlichen Renterei=Rechnungen zu deuten, nach welcher Nicol. Baumann eine Chronik abschrieb:

1510.
"II gulden niclaws schriber van der Croniken zu schribenn, 2 a post Michael."

und eben so mag sich hierauf das Anerbieten Barckhusens beziehen, nach welchem er im Jahre 1510 eine Chronik drucken wollte (vgl. S. 72).

9) Reliquienbeschreibung.
De Rock Jhesu
Christi vnses heren.

mit Missallettern. Darunter ein Hemd in Holzschnitt. Dann folgt:

Dyt hyr na geschreue hyllichdöm is dorch gebet vn bevel Maximiliani der tyd erwelde Romischen keysers Im iare MCCCCCXII to Tryer Im hogen Altare des dömstyfftes gefunden worden.

Hierauf folgt die Beschreibung dieser Reliquie und anderer, die Erhebung derselben und die Confirmations=Bullen über dieselben.

Ein halber Bogen in Fol., auf einer Seite bedruckt, mit den Lettern der Bambergensis.

Ein Exemplar auf der Bibliothek der Marienkirche zu Rostock, in Hieronymi opera omnia, Tom. I, vorne eingeklebt.

(1517.)

10.?) Reineke de Voss.?

Erste rostocker Ausgabe nach der lübecker von 1498.

Drucker und Herausgeber der ersten rostocker Ausgabe des Reineke Voß vom J. 1517 sind nicht bekannt. Es wäre jedoch nicht unmöglich, daß Hermann Barckhusen das Gedicht im J. 1517 herausgegeben hätte, obgleich er damals seine Druckerei wohl schon ganz an L. Dietz abgegeben hatte; ja es wäre nicht unmöglich, daß er Bearbeiter und Herausgeber der ersten lübecker Ausgabe wäre, in welchem Falle er später von Lübeck nach Rostock gezogen sein müßte; er besaß wenigstens

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im J. 1510 Exemplare des Gedichts und die Lettern der alten Ausgabe. Als er im J. 1508 ein hamburger Brevier drucken wollte, erschien dasselbe nicht bei ihm, sondern im J. 1509 zu Straßburg bei Joh. Prüß, jedoch auf Kosten eines Hermann von Emden, welches, nach allen Umständen, wieder Hermann Barckhusen sein dürfte. Der Ort Emden würde dann wieder nicht unpassend auf eine westliche Gegend verweisen; vgl. S. 69, 71 und 75.

Vgl. weiter unten die Ausgaben von L. Dietz.

 


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III.

Buchdruckerei

des

Raths Dr. Nicolaus Marschalk.


1.
Leben des Dr. Nicolaus Marschalcus Thurius.

S elten hat sich ein Mann, bei einer ziemlich bedeutenden Wirksamkeit für die Mitwelt und Nachwelt, so sehr widersprechende Urtheile über sich gefallen lassen müssen, als Nicolaus Marschalk. Er war einer der ersten, welche das Studium der griechischen Sprache nach dem Norden Deutschlands verpflanzten und welcher dasselbe hier durch Rede und Druckschriften in eigner Druckerei verbreitete. In seiner begründeten Vorliebe für die griechischen Studien und bei seinem Streben nach historischem Zusammenhange suchte er die Lücken der meklenburgischen Geschichte in der Urzeit durch Herbeiziehung der griechischen Geschichte zu ergänzen und bildete so aus dieser eine meklenburgische Urgeschichte, welche nur seine Hypothese war. Jahrhunderte hindurch sprach man ihm nach, bis man endlich nach dem Grunde der marschalkschen Hypothesen fragte, und als man diese endlich als - Hypothesen erkannte, scheute man sich nicht, ihn ganz zu verwerfen, statt daß man einfach seine Mythologie hätte der Vergessenheit übergeben und seine wahre Geschichte kritisch benutzen sollen, welche allerdings für die Zeit, daß er gleichzeitige Ereignisse niederschrieb, Werth hat, da er die Ereignisse seiner Zeit genau kannte. Es ist hier nicht der Zweck, eine ausführliche Lebensbeschreibung Marschalks zu geben; aber eine kritisch geordnete Uebersicht seiner Lebensumstände wird hier nöthig sein, um seine Wirksamkeit für die Gelehrsamkeit und die Aufnahme der Buchdruckerei in Meklenburg gründlicher beurtheilen zu können,

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um so mehr, da man ihn bis jetzt fast nur von der litterarhistorischen Seite kennt 1 ).

Nicolaus Marschalk war zu Roßla 2 ) in Thüringen, nach bisherigen willkührlichen Angaben ungefähr um das Jahr 1470, geboren, und stammte angeblich aus dem thüringischen Geschlechte der Marschall 3 ), welche Gosserstadt 4 ) besaßen; nach seiner Abkunft aus Thüringen legte er sich, in Folge seiner griechischen Studien, den gräcisirenden Beinamen Thurius bei 5 ).

Er bezog nach vollbrachten Schulstudien die Universität Erfurt, wo er im Jahre 1490 Magister der Philosophie 6 ), darauf Baccalaureus der Rechte ward 7 ) und den akademischen Lehrstuhl betrat, vor welchem er auch Spalatin zu denjenigen seiner Schüler zählte, die in der Folge seine Freunde wurden 8 ). Als der Kurfürst Friederich der Weise im Jahre 1502 die


1) Was bisher bekannt war, ist ziemlich genau zusammengestellt in: Schoettgenii Commentatio de vita Nicolai Marschalci Thurii, quam ob raritatem recudi curavit Joh. Phil. Schmidius, Rhostochii, 1752; Etwas, 1740, S. 324 flgd. und 1745, S. 60, und a. O.; Krey Andenken an die rostockschen Gelehrten, St. IV, S. 24; Krey Beitr. zur mekl. Kirchen= und Gelehrten=Geschichte, I, S. 298 und 315.
2) Als sein Geburtsort ist bisher Erfurt angegeben. Aber als er im J. 1490 magister in artibus zu Erfurt ward, schrieb man seinen Namen also in die akademische Matrikel:
          Magr. Nicolaus Marschalk de Rossla.
Wahrscheinlich ist dieser Ort der bekannte gräflich=stolbergische Ort Roßla in der goldenen Aue; außer diesem Roßla führen in Thüringen nur noch Ober= und Nieder=Roßla bei Weimar denselben Namen. Vgl. Neue Mitth. des thüring.=sächsischen Vereins, II, Heft 3 und 4, 1836, S. 611.
3) Sein Wappen hat im Großherzoglichen Archive noch nicht gefunden werden können. Unter den Holzschnitten in seinen Werken kommt einige Male ein gerüsteter Ritter zu Roß vor, auf dessen Turnierdecke ein links schauender Adler dargestellt ist; auch findet sich derselbe Adler in den Holzschnitten der Randverzierungen in seiner Historia aquatilium auf der Rückseite des Titels; diese Randleiste ist Tab. III, Nr. 6. abgebildet. Derselbe Adler steht auf der Flagge am Vordermaste des Schiffes in Instit. reip. lib. ult. cap. CX; auf der Flagge am Hauptmaste sind zwei Löwen übereinander, auf der Flagge am Hintermaste ein Kreuz auf einer zerplatzenden Bombe (wohl Holzschneiderzeichen). Wahrscheinlich ist der Adler Marschalks Wappen. Die Marschall auf Gosserstadt führten zwei Tuchscheeren im Wappen (vgl. Schöttgen a. a. O. S. 7). Die Sirene in Marschalks Drucken ist wohl Druckerzeichen.
4) Vgl. Schöttgen a. a. O. p. 7.
5) Marschalk selbst sagt in Comment. Annal.: "Turingi uaria habent nomina apud antiquos; dicuntur enim Thurii teste Donato," etc.
6) Vgl. Neue Mitth. des thür.=sächs. Vereins a. a. O.
7) Vgl. Schöttgen a. a. O. §. III.
8) Hierüber vgl. man einen Brief Marschalks an Spalatin, abgedruckt in v. Behr Rer. Mecl. lib. Praef. p XLV, und in Krey Beitr. I, S. 316. - Spalatin nennt sich selbst, bei Herausgabe einiger Gedichte Marschalks zu Erfurt im J. 1501: "puer amanuensis N. M. T." Vgl. Hummels Neue Bibliothek von seltenen Büchern, I, S.77. - Nach der wittenberger Universitäts=Matrikel ward Spalatinus ebenfalls im Wintersemester 1502-3 immatriculirt:
       Georius borkhardus de spalt.
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Universität Wittenberg gründete, war N. Marschalk einer der ersten, welche nach Wittenberg hinüberzogen, um hier die neue Universität bilden zu helfen 1 ). Wahrscheinlich ward er hier Doctor der Rechte und lehrte hier auch dieselben 2 ).

Der Kurfürst erkannte wohl die Fähigkeiten des vielseitig gebildeten jungen Mannes und ernannte ihn zum gemeinschaftlichen Gesandten 3 ) des sächsischen Hauses. Hiemit war der Herzog Georg von Sachsen aber nicht zufrieden; und da sich andere Irrungen entspannen, so wollte er das Ende nicht absehen: er verließ Wittenberg 4 ) wahrscheinlich im Anfange des Jahres 1505 und wandte sich nach Alt=Brandenburg, wo er sich im März d. J. häuslich niedergelassen hatte, um den Studien zu leben und sein weiteres Schicksal zu erwarten 5 ). Kaum war er in Brandenburg eingetroffen, als auch der Kurfürst Joachim von Brandenburg ihm mündlich und schriftlich Beschäftigung in seinen Diensten anbot und ihn namentlich für seine junge Universität Frankfurt zu gewinnen suchte 6 ).


1) N. Marschalk ist der elfte in der wittenberger Universitäts=Matrikel; vgl. Schöttgen a. a. O. §. III. Nach Mittheilungen des Hrn. Dr. Förstemann zu Halle ist er, als einer der ersten nach dem Rector und den Decanen, wohl schon am ersten Tage der Eröffnung der Matrikel, Lucä 1502, also eingeschrieben:
Nicolaus Marscalcus Thurius arcium magister et vtriusque iuris baccalaureus erfordiensis.
2) So viel ist gewiß, daß er bis kurz vor seiner Uebersiedelung nach Meklenburg in Wittenberg lebte und als Doctor nach Meklenburg kam.
3) Damals hielten sich die Fürsten sprachgelehrte und mit den Rechten, der Geschichte und der Politik vertraute und gewandte Männer, welche vorzugsweise als Gesandte und Unterhändler an fremde und verwandte Höfe verschickt wurden: zum "Verschicken in fremde Land"; man nannte sie, die häufig den Raths=Titel trugen, oratores. Verschickte; auch gebrauchte man dazu die "Räthe von Haus aus".
4) Ueber die Zeit von der Abreise Marschalks von Wittenberg bis zu seinem Eintritte in meklenburgische Dienste giebt vorzüglich der angeführte Brief Marschalks an Spalatin Aufklärung:
"officium communis oratoris a principe mihi illustrissimo Friderico datum, a principe Georgio patruele, qui in praesens dominium eius se contendit, differatur, subortis interim et aliis dissensionibus, quarum ego finem cum meo damno expectare nolui".
Auf frühere drückende Verhältnisse Marschalks in seiner Jugend spielt Ul. v. Hutten (1510) an in einer Elegie auf ihn Querel. I, p. 10:
Vtque malis olim tulit ipse simillima nostris,
Dum leget, in promptu causa doloris erit.
5) Der Brief an Spalatin ist datirt:
Brandeburgi die Marci a. dom. MDV.
In demselben sagt Marschalk:
"Vivit Thurius adhuc tuus et - - vescitur aura, Dei videlicet munere, totus incolumis, totus occupatus in otio litterarum suavissimo. - - Albim ego nunc, Spaltine iucundissime, reliqui ac prorsum posthabui".
6) In demselben Briefe erzählt Marschalk: (  ...  )
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Zu gleicher Zeit hatte ihm auch der Herzog Heinrich 1 ) von Meklenburg den Antrag machen lassen, bei ihm als Gesandter Dienste zu nehmen 2 ). Dies schien ihm ehrenvoller; wahrscheinlich trug aber auch die Bekanntschaft mit dem jungen Caspar von Schöneich, der im Jahre 1507 Kanzler des Herzogs Heinrich ward 3 ), dazu bei, daß er die meklenburgischen Dienste vorzog: denn beide waren in der Folgezeit immer vertraute Freunde.

Marschalk nahm also einen Dienst bei dem Herzoge Heinrich von Meklenburg an. Schon am 28. April 1505 ward ein Bote mit einem Briefe an ihn nach Alt=Brandenburg abgeschickt 4 ); und bald darauf muß er in seinen neuen Dienst nach Schwerin gezogen sein, da er am 21. August 1505 nach Alt=Brandenburg ging, um seine Bücher und sonstigen Mobilien nach Schwerin zu holen 5 ); am 15. Junius und 10.


(  ...  ) Postridie quam in urbem ipsam (Brandeburgum) veni, Marchiae princeps illustr. manu me sua, ut est humanissimus et adorator etiam studiosorum egregius, nedum studiorum, comprehendit, Francofurdiae suae academiam denarravit, me, si cupio, facturum ibi primum, qui iuvet et exsurgat, - - missis post ab absente etiam eam ob causam litteris".
1) Wahrscheinlich stammte die Zuneigung des Herzogs Heinrich zu Marschalk aus frühern Verhältnissen. Im J. 1494 verhandelte nämlich "Hermann Marschalk, Ritter", der in Diensten des Markgrafen Friederich von Brandenburg stand und zu Berlin lebte, mit dem Herzoge Magnus von Meklenburg, daß er bei diesem als Hofmeister dessen Sohnes, Herzogs Heinrich, in Dienste treten möge; wahrscheinlich kam dieses Verhältniß zu Stande. Leider ist auch Hermann Marschalks Siegel nicht zu erkennen; muthmaßlich dürfte Hermann Marschalk der Vater des Nicolaus Marschalk sein.
2) In dem Briefe an Spalatin heißt es:
"Oblata praeter id honesta mihi est conditio a Duce Megapolense illustr., ut oratorem agam apud regiam maiestatem, et alios regulos ac principes in provinciis abeundis, ternis ad minus equis principis sumtu stipendioque in annos meos satis largo. In his utrum potius eligendum adhuc delibero".
3) Caspar von Schöneich bekleidete in den Jahren 1503-1506 die Stelle, welche Marschalk zugedacht war, die eines Gesandten; da man aber vielleicht den nahen Tod seines "Vetters", des Canzlers Brandanus von Schöneich, welcher am 4. März 1507 begraben ward, voraussah, so mochte er wohl für den Todesfall seines Vetters an die Wiederbesetzung der Gesandtenstelle denken für den Fall, daß er selbst Kanzler werden würde. - Im Nov. 1505 übernahm Caspar von Schöneich noch eine Gesandtschaft an den Kaiser und in den nächsten Jahren noch andere Gesandtschaften.
4) In den herzoglichen Kammer=Rechnungen heißt es:
"1505. secunda post vocem Jucunditatis. XVI ßl. gegeuen einem Boten, yn myth briuen geschickt an Doctor niclao marschalck geyn olden Brandenborch".
5) Ebendaselbst: 1505. quinta post assumptionis.
"X gulden doctor Niclao Marschalck to hulpe gedan her to halende syne Bocke vnnd gerede to Schwerin".
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November 1505 erhielt er die ersten Zahlungen auf seine Besoldung 1 ).

Er ward nun "Rath" 2 ) des Herzogs Heinrich, d. h. nach unsern Begriffen wirklicher Geheimer=Rath, war der erste Staatsdiener nach dem Canzler (Minister) und diente dem Fürsten als Gelehrter und als Ritter 3 ). Caspar von Schöneich und Nicolaus Marschalk waren im ersten Viertheil des 16. Jahrhunderts längere Zeit die einzigen gelehrten Räthe am Hofe des Fürsten und wurden verhältnißmäßig am besten besoldet: Marschalk erhielt, so lange er am Hofe lebte, 100 Gulden Jahrgehalt und freie Zehrung für sich und seine Dienerschaft, Futter für 3 Pferde, Hofkleider und allerlei Emolumente, wie es in der Zeit Sitte war.

Schon im Herbste 1505 übernahm er Gesandschaften, indem er z. B. am 28. October 1505 mit Andern zu Schönberg mit der Stadt Lübeck unterhandelte und Martini 1505 mit dem Henning von Halberstadt nach Alt=Brandenburg ging, um dort die Streitigkeiten mit den lüneburgischen Herzogen über die Leibgedinge aus dem erloschenen Hause Meklenburg=Stargard beizulegen 4 ); auch übernahm er im Jahre 1505


1) Ebendaselbst:
"1505. in die Viti. V gulden doctor Niclao marschalk vp syn Zolth gegeuen tho gustrow".
und:
"1505. in vigilia Martini. X gulden doctor niclas marschalke vp syn Zolth to Szwerin gegeuen".
2) Nach einer erneuerten Bestallung vom J. 1512 sollte er sich
"Ratsweise in Unsern Geschefften gebrauchen lasszen".
In einem Notariats=Instrumente vom 8. Mai 1507 wird er:
"Juris utriusque doctor consiliariusque illustrissimorum principum dominorum Henrici et Erici fratrum ducum Magnopolensium"
genannt; vgl. Etwas 1743, S. 2.
3) So sagt er in einem undatirten Briefe, wahrscheinlich vom J. 1506, an den Herzog:
"wolt ich nicht gerne weniger dann dreye pherd haben vnnd alsdann selbst durch mich harnasch, auch dergleichen die meinen furen, - - alles nach meinem stande".
So sagt er in seiner Dedication des Auszuges seiner meklenb. Chronik an den Canzler C. v. Schöneich, daß sie geschehen sei, zum
"gedächtnus der freundlichen gemeinschaft in tapfern und etwa in ergötzlichen Handlungen und geschäften, so wir viel Jar bei unserm gnedigen Herrn gehabt".
4) Nach den Renterei=Rechnungen:
"1505. in vigil. Martini."
"XVIII gulden Ern Henninck Haluerstadt vnnd Doctor Niclao marschalke to teringe geyn olden Brandenborch der ansprake haluen, so myn g. here von Luneborch dheith to mynem g. h. van wegen der van Stargarden etlicher lifftuch haluen".
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mehrere andere Missionen in den Streitigkeiten mit der Stadt Lübeck. So ward er im J. 1506 nach Berlin und Magdeburg, nach Lüneburg und Hamburg und wieder nach Magdeburg in Reichsangelegenheiten gesandt; im J. 1507 unterhandelte er wiederholt mit den Städten Hamburg und Rostock und mit dem Hofe zu Berlin wegen des Hauses Stavenow, und im Jahre 1508 ging er mit Dietrich von Bevernest nach Dänemark zum Könige, und in verschiedenen Reisen nach Stendal, Leipzig, Erfurt, Lübeck und wiederholt nach Rostock 1 ). Während dieser Zeit wird ihm seine Besoldung regelmäßig ausgezahlt, so daß seine amtliche Wirksamkeit völlig klar zu Tage liegt 1 ).

Im Jahre 1509 war er schon verheirathet 2 ) und im Jahre 1506 war ihm ein Magister zum Gehülfen oder Secretair beigegeben 3 ).

Er war zuerst auf ein Jahr in Dienst genommen. Nach Ablauf desselben begehrte er, wie es aus einem undatirten Schreiben von ihm an den Herzog, welches jedoch am Ende des Jahres 1506 geschrieben sein muß, hervorgeht, eine Anstellung auf zehn Jahre, "alletzeit dem hofe zu volgen im lande und aus dem lande, auch in dorf vnd felde", wozu er sich freie Haltung von drei Pferden und den nöthigen Dienern wünschte. Dabei erbot er sich, obwohl er gar nicht dazu geneigt sei, jedoch noch lieber in Meklenburg, als anderswo, das Canzler=Amt zu übernehmen 4 ), wenn die Canzlei gehörig eingerichtet würde.

Marschalk veränderte jedoch bald seinen Wohnsitz, indem er nach Rostock zog. Welche Gründe dies veranlaßt haben mögen, ist nicht actenkundig; jedoch lassen sich Veranlassungen zu dieser Veränderung seines Wohnsitzes vermuthen: vielleicht war, bei der Einfachheit der Geschäfte in damaliger Zeit, wo der Canzler den ganzen Geschäftsbetrieb in sich vereinigte, wohl nicht hinreichend Arbeit für ihn am Hofe; der Herzog Heinrich strebte mit aller Macht darnach, der sinkenden Universität Rostock wieder aufzuhelfen, namentlich da seit Alberts Kranz Abgange


1) Alle diese Thatsachen sind den Renterei=Rechnungen von 1505 bis 1508 entnommen.
1) Alle diese Thatsachen sind den Renterei=Rechnungen von 1505 bis 1508 entnommen.
2) Nach den Renterei=Rechnungen:
"1509. sabbato post andreae."
"XXXV gulden gegeben doctor marschalk vff sin Solt, sulch gelt seiner Husfrawen to Szwerin veranworth".
3) Nach den Renterei=Rechnungen:
"1506 (im Anfange).
"VI gulden gegeuen doctor Niclao Marschalk vp syn zolth synem Magistro auerandtwoordt to Szwerin".
4) Im J. 1507 erhielt jedoch Caspar von Schöneich die Canzler=Stelle.
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die wichtige Stelle eines historischen Juristen und eines Diplomaten nicht wieder besetzt war, auch die griechische Sprache der Pflege bedurfte; endlich mochte der Herzog Heinrich es wohl gerathen finden, bei den Irrungen mit seinem Bruder und dessen thörichten Unternehmungen einen vertrauten Geschäftsmann in Rostock zu haben 1 ), wie denn die Herzoge fast zu allen Zeiten geschichts= und rechtsgelehrte Mitglieder der Universität, welche durch ihre Vermittelung auch die übrigen geistigen Kräfte der Universität benutzen konnten, zu Räthen gehabt haben; vielleicht forderten auch die häufigen Drucke, welche schon damals für den Staat veranstaltet wurden, den Aufenthalt eines geschäftskundigen fürstlichen Dieners zu Rostock 2 ). Marschalk mochte selbst seinen Aufenthalt zu Rostock wünschenswerth finden, um mehr den Wissenschaften leben zu können; auch spricht hiefür der Erfolg seiner Versetzung, indem er in Rostock gleich eine schriftstellerische Laufbahn begann.

Wann die Versetzung Marschalks nach Rostock statt gefunden habe, ist ebenfalls nicht mit voller Bestimmtheit nachzuweisen; wahrscheinlich wird sie im Jahre 1510 geschehen sein, wie es bisher angenommen ist. Im Herbste des Jahres 1510 ward er bei der Universität Rostock eingeschrieben 3 ), mit folgenden Worten:

"Dns. Nicolaus Marschalck juris utriusque Doctor honoratus per Universitatem".

Ulrich von Hutten, der sich bis zum Anfange des Winters 1510 zu Rostock aufhielt 4 ), widmete ihm eine seiner Elegien 5 ), in dem oben mitgetheilten Schreiben des Hermann


1) Auch ein fürstlicher Secretair, der bekannte Nicolaus Baumann, ward zu Marschalks Zeit nach Rostock versetzt.
2) Bisher hat die Meinung Francke's, A. u. N. M. IX, S. 99, als sei "Marschalk des Hoflebens müde geworden" und deshalb nach Rostock gezogen, als vornehmster Grund der Wohnungsveränderung Marschalks gegolten. Es haben aber gewiß wichtigere Gründe vorgewaltet. Dennoch ist es nicht zu leugnen, daß etwas Wahres an dieser Meinung sein mag. Die Sitten des Adels waren in der ersten Hälfte des 16. Jahrh. in Meklenburg sehr verderbt und die Bessern und Einsichtsvollern hören nicht auf, darüber zu klagen; auch Marschalk zieht in seinen lnstit. reip. milit. IV, 2, wenn auch nur indirect durch Anführung von Stellen römischer Schriftsteller, gegen den Adel zu Felde. Merkwürdig ist dabei das Zusammentreffen der Ausgabe des Reineke Voss, in dessen Noten sich eine seltene Freimüthigkeit und Derbheit gegen Adel und Geistlichkeit kund giebt und schon deshalb ein Buch von hohem Werthe für die Sittengeschichte ist. Die ersten Ausgaben mit Noten wurden zu Marschalks Zeiten zu Rostock gedruckt und dem angeblichen Herausgeber, dem herzoglichen Secretair Nicolaus Baumann, ward auch Rostock zum Wohnsitz angewiesen.
3) Vgl. Etwas, 1739, S. 783.
4) Vgl. Krey Andenken VII, S. 30 und Anhang, S. 44.
5) Zwar ist Marschalk nicht unter den Sechzehnmännern der Universität (  ...  )
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Barckhusen vom 24. Julins 1510 scheint er schon damals zu Rostock gewohnt zu haben und im November 1510 machte er eine Gesandschaftsreise von Rostock nach Stargard 1 ). Dennoch tritt das Wirken Marschalks in den Jahren von 1510-1512 etwas in den Hintergrund. Das Verhältniß Marschalks zum Fürsten und zum Hofe blieb während seines Aufenthalts zu Rostock so, wie es früher gewesen war 2 ). Die beste Aufklärung 3 ) darüber giebt eine neue Bestallung vom Jahre 1512, welche also lautet: Bestallung des Raths Dr. Nicolaus Marschalk.

"Wir Heinrich vnnd Albrecht gebruder vonn gots gnaden Hertzogen zw Meckelnborch etc . Bekennen vffentlich mit dißem vnnßerm brieffe, Nachdeme sich der hochgelerte vnßer Radt vnnd lieber getrewer Niclaus Marschalck Doctor vorhin vff ein Jar vnns zu dinst gethaenn, das sich itzt vff negestkünftige ostern verlauffenn vnnd endigenn wirt, das wir enhe nach ausgange desszelbenn berurtenn Jars noch ein Jar, als vff schirstenn Ostern an pis vff ostern, wen man der weniger Zcal dreitzehenn schreybenn wurt, angenhomen vnnd alßo bestalt habenn, das er die Zceit langk zu Rostock mit haußweßen sein vnnd sich des Jars zu viermalen vff landt= vnnd ander tagen, ßo wir haldenn werdenn, vff vnnßer Costunge Ratsweiße zu vnßernn geschefftenn gebrauchen lasszen,


(  ...  ) Rostock, denen Hutten seine zwei Bücher der Klagen widmete; aber dieser richtete doch Quer. I, Elegia IX,
"ad Nicolaum Marschalcum Thurium, doctissimum virum".
Ulrich von Hutten sagt zu ihm (1510):
Utere sorte tua, cui nunc fortuna secunda est:
Quem levat ex longo parta labore quies,
Utque tibi domus est, vt blandi muneris vxor,
Ut grave sub tanto Principe nomen habes,
Dignum illis animum gere. etc.
Vgl. Krey Anhang, S. 50.
1) Nach den Renterei=Rechnungen:
"IIII gulden doctor marschalck zu zerung von Rostock gein Stargart. 1510. sabato post martini. Herzog Heinrich".
2) Im Jahre 1510 (Montag nach Vincula Petri) ward der Dr. juris Leonhard Mertz unter gleichen Bedingungen, wie Marschalk, zum Rath bestellt. Auch dieser erhielt freie Wohnung zu Rostock oder "so lange die Pest dort regierte" zu Wismar. - Im Jahre 1516 ward der Dr. jur. Peter Boye zu Rostock zum fürstlichen Rath angenommen. - Dies sind die fürstlichen Räthe neben Marschalk.
3) Von dem fortgesetzten guten Vernehmen mit dem Hofe zeugen auch die zahlreichen Vorreden und Dedicationen seiner Werke an die Herzoge und den Canzler Caspar von Schöneich.
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darkegen wir Ime zu beßoldung versprechenn, als wir auch hirmit thuenn, berurt Jar viertzigk reynisch gulden 1 ) vff zwene termyn, iders halben jars dar vonn zcwentzigk gulden, Ein drombt Rogkenn, Ein drombt Maltz, Einenn Ochsenn vnnd Einn Swyn genediglich zu gebenn vnnd vorreichen zu lasszenn. Wir habenn auch vorlasszen vnnd mit Ime abgeredt, ab vnns mergliche gescheffte furfallenn wurden, dor durch vnnser gelegenheyt erfurdern enhe mehr denn vier mal, wie berurt, adir sust zu andern gescheften, die weiter arbeyt vnnd Zceit, denn Landt vnnd ander tage zu besuchenn, bedorffenn wurden, das wir Ime sulch vbirmaß nach gebur vergleichenn, auch andern zu procurirn vbir sein wolgefall an enhe nicht synnen wollenn, vnd op nach außgang gemelts Jars vnns sulche beßoldung lenger zu gebenn adir im vns forder zu dienenn nicht geliebenn wurde, das ider teyl sulch dem andern eynn viertel Jar vor ausgang des berurten Jars vffsagen moge. Als vngeferlich. Des zu Vrkundt habenn wir vnnßer Ingesigil, des wir hirzu ßemptlich gebrauchenn, vff dießenn brieff drucken lasszen, der gegebenn ist zu Swerin am Szontage nach Dorothee virginis anno dom. etc . duodecimo."
"Dis bestellung ist vff dis dreyzende Jar ernewert, mit bewillung beider teil, das ich Caspar von Schoneich mit dieser meyner hantschrifft bezeuge."

Mit rückwärts aufgedrucktem fürstlichen Siegel.

Außer diesen Geschäften des räthlichen Beistandes und der Haltung von Landtagen und Rechtstagen, wurden ihm noch öfter Gesandtschaften aufgetragen; so ging er z. B. im Anfang des J. 1515 mit Steffen von Bülow nach Stettin, 1518 nach Lübeck, 1520 nach Wittstock, 1523 an den Kurfürsten von Sachsen und noch im Anfange des J. 1525 nach Petrikau (vgl. Rudloff III, 1, S. 68), und im J. 1521 gehörte er neben Claus von Lützow und Claus Trutmann zu den "heimgelassenen Räthen" oder fürstlichen Statt=


1) In den Jahren 1515-1520 hatte er nach den Renterei=Rechnungen dieselbe Besoldung, indem es öfter heißt:
"L marck doctor marschalk ein halben Jars Szolt".
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haltern, als die Herzoge zu dem denkwürdigen Reichstage nach Worms gezogen waren.

Bei der Universität blieb er, da er fürstlicher Diener war, außerordentlicher Professor und las hier nicht nur über Civil=Recht, canonisches Recht und Geschichte, sondern auch selbst über Naturgeschichte und Physik 1 ). Ja als im J. 1522 der Herzog Heinrich von der Universität verlangte, dem gelehrten Doctor zu erlauben, daß er über das Neue Testament griechisch und hebräisch lese, und die Universität ihm dafür jährlich 50 Mark aussetzen möge, gestattete ihm solches die Universität, bat jedoch den Fürsten, ihr die Zahlung einer Besoldung in den geldarmen Zeiten zu erlassen und den Dr. Marschalk für Honorar der Studenten Theologie lehren zu lassen. Dieses Schreiben der Universität giebt über den großen Umfang der Gelehrsamkeit Marschalks und sein Ansehen das hellste Licht 2 ).

"Dorchluchtige, hochgebarenn furste, gnediger here. Vnnsze fruntlike grothe vnnd stede bereitwillige denste syn I. f. g. voran bereith. G. H. Juwer f. g. breff an vnns van wegen des werdigen, achtbaren vnnd hochgelerten Herrnn Niclauszen Marschalk der rechten doctors gelanget hebbe wy synes Inholdens verstaenn, Bedankhen ock I. f. g. vpt vlitigeste myt hogeme demothe erer gnedliken thoneginge der wedderupheuinghe vnnd widere entholdinge I. f. g. loeffliken universiteten, De wile g. h. vann vnns wy gedachtem doctorenn


1) In dem öfter gedruckten rostocker Lections=Cataloge von 1520 heißt es:
"Lectiones et exercitatt. in utroque Jnre extraordinarie: - Dns. N. Marescalcus Thurius utr. J. D. leget hora duodecima convenientem in jure civili materiam juxta voluntatem studiosorum. Et aliis temporibus non occupatis, elucidabit Hystoriam aquatilium latine ac graece."
Vgl. Etwas 1738, S. 801, und Marschalks herausgegebene Schriften, in welchen auch allerlei Kenntnisse von Physik und Mechanik zu finden sind. Auch sagt Hutten von ihm:
Etiam forte vagas depingit in ordine terras,
Cumque mari siluas, flumina, rura, lacus,
Et gentes quavis coeli regione repostas,
Totque urbes graphico digerit in radio.
2) Es ist also nicht gegründet, was Krey in den Rost. Humanisten S. 50 sagt, daß Johannes Cornarius der erste gewesen sei, der auf der Universität griechisch gelehrt habe. Wenn Marschalk schon im J. 1515 griechisch drucken ließ und die griechischen Schriftsteller in seinen Werken bearbeitete, so läßt sich, auch ohne ein directes Zeugniß, schließen daß er seine Kenntniß der griechischen Sprache und Litteratur auch zu seinen Vorlesungen benutzt habe.
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gestadenn vnnd vorghunnen mochten, itzundes inn J. g. vniuersiteten to leszende in deme Nigen Testamente gotliker hilliger scrifft in twenn tunghen alsze grekesch vnnd jodesch, mit sampt anholdinghe der studentenn syne Lection to horende, vnnd darumme vann vnns myt vefftich marck jarliker vpheuinge to besorgende vnnd vann vnns de eme loffliken vorsprekende begert, Bidden demotich I. f. g. dar vp to wetende, dat itzund J. g. vniuersiteten vnnd ock vann etliken negest vorgangen Jarenn steruendes vnnd vnderganges der Neringe vmmeliggender steden haluen verneddert vnd geswakenn, wo sze ock noch jegenwardich kriges vnnd orleges haluen merkliken affbroke lidet, Worumme g. h. is vnnse demothige vnnd denstlike bede, I. f. g. will vpt dith maell dat geringe vnnd geswakede standt J. g. uniuersiteten gnedtlick bedenken vnd sulkes J. g. begeren vallen laten, Jedoch nichtesto mynder, wo gedachte Er Doctor Niclausz to lesende vor vnnse studenten vmme ere eigene gelt vnnd besoldinge gesynnet, wete wy vmme I. f. g., der wy togefallen vele groter to uergunnende vorpflichtet, nicht to weigernde, vnnd wuste wy sust anders I. f. g. wor myt to gefallen to wesende, syn wy myth godes hulpe, dem wy I. f. g. vpt luckszeligeste to szeligem regemente lange in suntheyt to entholdende beuelen, alle tidt denstlick genoget. Datum Rozstock vnder J. g. vniuersiteten Secret am dage Mauritii martiris Anno etc . XXII°."

I. F. G.

Gudtwilligere                                            
Rector, Doctores vnnd Meistere                            
des Rades I. F. G. Vniuersiteten                            
tho Rozstock.                                         

Dem dorchluchtighenn vnnd hoch=
gebarenn fürstenn vnnd heren Ernn
Hinrick, hertoghen tho Mekelnborgh, etc .
vnnsem gnedigestenn lieuenn hernn.

So wirkte Marschalk bis er im noch rüstigen Mannesalter zu Rostock am 12. Jul. 1525 starb. Der Herzog Heinrich ließ ihn in der Kirche zu Doberan bestatten und dort ihm,

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dem verdienten, gelehrten und rechts= und sprachkundigen Manne 1 ), ein ehrenvolles Denkmal setzen.

Marschalk war nach allen Nachrichten ein ausgezeichnet gelehrter und geschäftskundiger Mann, der nicht allein durch schriftliche Ausführungen wirkte, sondern auch durch das lebendige Wort thätig war und jeden Weg benutzte, nützliche und gründliche Kenntnisse zu verbreiten. Zu diesen Bemühungen gehört denn vorzüglich die Anlegung einer Buchdruckerei in seinem Hause.

Ulrich von Hutten singt nicht mit Unrecht von Marschalk:

Qua se Varna celer vicinos fundit in agros
    Et prope dux arcem Magnopolensis habet,
Marschalcus faciles studiorum pondere Musas
    Sustulit, hunc ego nil grande latere puto.
                    Ulr. Hutteni Querel. p. 260.

2.
Druckerei des herzoglichen Raths und Professors Dr. Nicolaus Marschalk Thurius.

Marschalk zeigte schon früh einen lebendigen Trieb zur Schriftstellerei und Buchdruckerei. Es sind mehrere Werke bekannt, welche er als Magister während seines Aufenthalts zu Erfurt (1490-1502) schrieb und drucken ließ. Es ist jetzt keinem Zweifel mehr unterworfen, daß Marschalk schon damals in seinem Hause eine eigne Druckerei hatte. Leider sind alle Drucke aus dieser Druckerei nicht datirt; sie müssen jedoch zwischen 1490-1502 fallen. Es liegt ein marschalkscher Druck 2 ) vor:

1) Epitaphia quaedam mire uetustatis: que uiri boni ac eruditi et antiquitatis amatores posteaqua in sancta et religiosa pro litteris peregrinatione statuas monumeta ac urnas adorauerut


1) "Nicolao Marescalco Thurio et literarum et linguarum omnium viro doctissimo, jurisprudentia insigniter claro, tanquam bene merito, Henricus Megalopyrgensium Dux gratiosissimus princeps monumenta posuit."
Vgl. Etwas 1740, S. 329.
2) Die folgenden ersten 5 Drucke sind aus der Bücher=Auction des Dr. Mehnert zu Leipzig grade zu der Zeit in den Besitz des Vereins gekommen, als dieser Bogen in die Druckerei geschickt werden sollte. Was aus denselben für das Leben Marschalks noch gewonnen werden kann, muß daher aus dem Nachfolgenden für das Voraufgehende entnommen werden.
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i qbus erant iscripta inde fideliter collegerunt: et ad amicos miserut.

1 B. gr. 4, ohne Sz. und Cust., mit Sign. a II und a III. - Auf der Rückseite des Titels ein Holzschnitt in marschalkschem Geschmack: ein Portikus, unter welchem eine Sibylle steht, welche auf die Inschrift des Bogens hinaufzeigt. Anfang des Textes:

In arcu Sibylla Romae sculpi fecit has litteras etc .

Schluß auf der vorletzten Seite:

Figurae urnarum in quibus Romani defunctorum olim cinerem religiose adseruabant.

Darunter eine antike Urne in Holzschnitt. Auf der letzten Seite steht ebenfalls eine antike Urne in Holzschnitt und darunter die Worte:

INPRESSVM ERPHORDIE INN AEDIBVS MARSCALCI.

Die Lettern sind unverkennbar die größern lateinischen Lettern Marschalks; auch hebräische und alte griechische Lettern sind S. 3 gebraucht. Die häufigen Ueberschriften sind roth gedruckt. Der Satz ist vortrefflich und besser als in allen Büchern, die Marschalk zu Rostock drucken ließ.

Es ist also keinem Zweifel mehr unterworfen, daß Marschalk schon zu Erfurt eine Hausdruckerei hatte.

Außer diesem Drucke sind noch die vier folgenden in den Besitz des Vereins gekommen; mehrere derselben sind noch im vorigen Jahrhundert in Erfurt gewesen. Alle aber stammen sicher aus derselben Druckerei, in welcher die Epitaphia gedruckt sind.

2) Εισαγωγη προττων γραμματων ελληνων
Elementale introductionu In Idioma Graecanicum.
Alphabetum graecum et eius lectura
De diuisione litterarum graecarum etc.

1 B. in gr. 4, ohne Sz., Cust. und Sign. Ein Hülfsbuch zum ersten Unterricht in der griechischen Sprache für Studirende. Die erste Seite nimmt Titel und Jnhaltsverzeichniß ein. Der griechische Text hat eine lateinische Interlinear=Version in rothem Druck. Auf der letzten Seite, mit rother Einfassung, im Holzschnitt ein Lehrer (Magister Marschalk?), in den Händen eine sehr lange Pergamentrolle haltend.

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3) Introductio ad litteras hebraicas Vtilissima
Alphabetum hebraicum et eius lectura
Vocalium hebraicarum characteres etc.

1 1/4 B. in gr. 4, ohne Sz., Cust. und Sign. Ein Hülfsbuch zum ersten Unterricht in der hebräischen Sprache für Studirende. Die erste Seite enthält nur Titel und Inhaltsverzeichniß.

Der hebräische Text hat durchgehends die lateinische Aussprache und im Verlauf auch noch eine lateinische Interlinearversion in rothem Druck. Schluß:

Titulus graece latine et hebraice in cruce domini etc.

τελος

4) DIOGENIS CYNICI PHILOSOPHI SECTA
Authore Bartholomaeo coloniese latine. Insignia Diogenis. Cratis phi cynici epistole elegatissimae.

Darunter ein Holzschnitt mit dem Diogenes vor der Tonne. 2 B. in gr. 4, ohne Sz. und Cust., mit Sign. A und B. Am Ende der letzten Seite steht: TELOS.

Diese 4 Bücher sind mit den großen lateinischen Typen Marschalks gedruckt; in den 3 ersten kommen auch griechische und hebräische Lettern vor.

Mit kleinern lateinischen Lettern ist gedruckt:

5) Interpretamentum leue in Psellum philosophu: et medicum de natura ciborum conmunium.
(Weiter enthält der Titel nichts.)

3 B. in gr. 4, ohne Sz. und Cust., mit Sign. a bis c. Die Rückseite des Titelblattes beginnt mit einer Dedications=Epistel, welche beginnt:

N M ingenuo puero Petro Eberbach.
S. D. P.

Die ersten Buchstaben N M bedeuten wohl ohne Zweifel: Nicolaus Marschalcus. Gegen das Ende dieser Epistel sagt er:

Ad hec ego nuper feriatus sub nouo nec inerti calchographo: ne sim asymbolus: quoddam veluti auctarium tibi Petre et pueris addidi empturientibus glossemata videlicet et teutonam preterquam in exotericis linguam: ne qd desyderet ~ . Vale bellule Petre.

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Am Ende: τελος

Außer diesen Werken ist in dem Auctions=Kataloge der Bibliothek des Dr. Mehnert zu Leipzig vom 15. Nov. 1838, S. 17, Nr. 342, noch angegeben:

6) Laus musarum ex Hesiodi Ascraei Theogenia, ejusd. Coeli. Lactantii aliorumque poetar. Erford. 1500.
        ("C. Marschalli typis excusum.")

Dieser Druck giebt also Druckort und Druckjahr an. Außerdem waren bisher folgende Drucke bekannt.

7) Nicolai Marscalci Thurii Carmen de Diua Anna.

8) Nicolai Marscalci Thurii Carmina de moribus archi grammateorum, hoc est scribarum.

Diese Gedichte gab Spalatin im J. 1501 heraus und begleitete sie mit einem:

Appendix: Georgii Burchardi Speltini pueri amanuensis N. M. T. interpretatio glossematon horum carminum, hoc est uocum difficilium explanatio 1 ), ad Petrum Erythropolitanum suum symmathetum, hoc est condiscipulum.

Am Ende steht:

Expressum Erphordie per Enricum Sertorium Blancopolitanum Anno millesimo quingentesimo primo ad calendas octobres 2 ).

4 1/2 B. in 4.

Marschalks Drucker war also damals Heinrich Schneider(?) aus Blankenburg.

9) (Nic. Marschalci Th.) Enchiridion praeclarum clarissimorum poetarum.

IV Bücher, in 4. "Es bestehet aus vier Büchern, und jedes Buch hält excerpirte Carmina in sich: Liber primus. Ex Orpheo. Ex Pythagora graece et iuxta latine etc . - - Man findet in diesem Buche das Bildniß eines jeden Poeten


1) Also schon damals besaß Marschalk die Vorliebe für seltene Ausdrücke, so daß sie einer eignen Erklärung bedurften.
2) Vgl. Hummel's Neue Bibliothek von seltenen und sehr seltenen Büchern, Nürnberg, 1776, I, S. 77, wo diese Drucke beschrieben werden. - Auch in Schoettgen Commentatio de vita Marschalci Th. §. V. wird dieses Drucks gedacht, welcher, einer Sammlung von Gedichten des Hesiod, Lactans, Ovid, u. A., zu Erfurt 1501 in 4 gedruckt, angehängt, auf der paulinischen Bibliothek zu Leipzig befindlich ist.
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"in groben und unförmlichen Holzschnitten, welche auch nicht schattirt sind." (Lesser.) Am Ende steht:

Erphordie. 1502 1 ).

10) (Nic. Marschalci Th.) Libellus de Orthographia 2 ).

In 4.

Bei der ersten Promotion der Baccalaureen auf der neuen Universität Wittenburg am 18. Januar 1503 hielt Marschalk eine Rede 3 ):

11) Oratio habita a Nicolao Marscalco Thurio Albiori acadaemia i Alemania ia nuperrima ad promotione primoru baccalaurioru numero qttuor et uigiti Anno a natali Christiano M.C.C.C.C.C. III. XV KAL. FEB.

Anfang der Rede mit der Sign. A II; Ende derselben Sign. B 5b.:

Impressum Albiori in Sassonia Anno a natali Christiano M.C.C.C.C.C.III. XV. K. A. L. FEB.

2 1/2 Bogen in 4; das letzte Blatt ist aber leer. Diese Rede ist der erste bekannte Wittenberger Druck. Dr. K. Ed. Förstemann meint zwar, der Drucker derselben sei der Baccalaureus Wolfgang (Molitor alias Stöckel) Monacensis, welcher sich im J. 1504 als Drucker zu Wittenberg genannt hat; - aber es ist nicht unwahrscheinlich, daß Marschalk seine Hausdruckerei mit nach Wittenberg genommen hatte.

Bald nach seiner Ankunft in Wittenberg gab Marschalk im J. 1503 heraus:

12) Oratio in Petri Ravennatis Compendium Juris Civilis, impressum Albiburgi pridie nonas Septembris, Anno natali Christiano MDIII.

In 4 4 ).



1) Dieses Buch erwähnt Schmid in den Noten zu seiner neuen Auflage von Schoettgen Comm. de vita Marschalci p. 13 u. 16, nach Lesser in dessen Typographia iubilans Cap. III, §. 59, p. 91 u. §. 117, p. 213. Das Buch war mit Holzschnitten der griechischen und lateinischen Dichter geziert und befand sich auf der St. Blasien=Bibliothek zu Nordhausen. Vgl. auch Bauer Bibliotheca libror. rar. Vol. III, p. 31.
2) Dieses Buch sah Schoettgen, konnte aber keine genaue Beschreibung davon nehmen; vgl. Schoettgen a. a. O. §. V.
3) Vgl. Neue Mittheil. des thür.=sächs. Vereins. Bd. IV, Heft 2, 1839, S. 175-177.
4) Dieses Buch besaß Schoettgen (vgl. a. a. O. §. V.) selbst; es war nach seiner Meinung eines der ersten, welche zu Wittenberg gedruckt sind. Vgl. Etwas 1742, S. 684.
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Diese Vorliebe für Schriftstellerei und Wirksamkeit durch Buchdruckerei brachte Marschalk mit nach Meklenburg, und kaum hatte er durch seine Versetzung nach Rostock (1510-1511) Muße gewonnen und als Professor die moralische Verpflichtung übernommen, auch durch die Schrift zu wirken, so verwirklichte er seinen Lieblingsplan und legte in seinem Hause eine Buchdruckerei an. Diese Richtung seines Strebens brachte er ohne Zweifel mit aus Erfurt. Zwar bestanden in Rostock außer seiner Druckerei schon zwei andere, die der Michaelisbrüder und die des Hermann Barckhusen; aber jene besaß nur gothische und diese nur deutsche Lettern; es fehlte in Rostock bei der Universität an einer Druckerei, welche guten lateinischen 1 ) Satz lieferte und vor allen Dingen die griechische Sprache durch griechische Typen verbreiten konnte, und dabei fehlte es an einem Manne, der mit ausgebreiteter Gelehrsamkeit eine wissenschaftliche Correctur verstand.

Er berief daher einen erfurter Drucker, Günther Winter (Guntherus Hiems) 2 ), und richtete mit dessen Hülfe eine Druckerei in seinem Hause 3 ) ein.

Gleich bei Einrichtung seiner Druckerei hatte Marschalk einen Holzschneider, welcher im Anfange des J. 1516 unter dem Namen Melchior vorkommt 4 ). Nach einem Monogramm MS scheint derselbe im J. 1515 auch für Ludwig Dietz gearbeitet


1) Die lateinischen Lettern Marschalks sind denen des Thomas Anshelmi zu Pforzheim sehr ähnlich, aus dessen Druckerei die Ausgabe von "Rabani Mauri de laudibus sancte crucis" vom J. 1503 vorliegt, nur sind die anshelmischen Lettern etwas größer.
2) Dieser Drucker wird ein Mal genannt, indem Marschalks Annales Herulorum ac Vandalorum von 1521 mit den Worten schließen:
Impressum Rostochii, in aedibus Thuriis, a uiro sollerti Guntero, cognomento Hyeme, Erphordiano.
Marschalks (oder vielleicht Günther Winters) Druckerzeichen, welches fast hinter allen marschalkschen Drucken steht, ist eine gekrönte, zweischwänzige Sirene oder Meerjungfer auf einem queer getheilten Schilde, in den ältern Drucken von größerer Form: Tab. III, Nr. 3, in den jüngern Drucken von kleinerer Form: Tab. III, Nr. 5.
3) Fast alle marschalkschen Drucke schließen mit den Worten:
Impressum Rostochii in aedibus Thuriis.
4) In den fürstlichen Renterei=Rechnungen im Großherzogl. Archive von 1516 heißt es:
"1516. II gulden Melcher, docter Marschalgks knechte, vom eynem tittel zu schniten obber meiner g. hernn wappen am dienstage nach Lucie, Herz. Heinrich".
Diese Angabe ist eine der ersten über Typographie, welche in den fürstlichen Renterei=Rechnungen im Großherzogl. Archive vorkommt. Diese Rechnungen sind für die Geschichte der Buchdruckerei von den Jahren 1503-1552 genau durchgesehen; aber die ersten Ausgaben für Druckkosten finden sich erst im J. 1516.
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zu haben; vgl. unten 1 ). Die marschalkschen Holzschnitte sind jedoch noch steif und in den Verzierungen grotesk; unter L. Dietz nimmt, ungefähr im Jahre 1518, die Holzschneidekunst in Meklenburg einen hohen Aufschwung. Außerdem besorgte Marschalk für die Herzoge alle Geschäfte im Buchhandel und in der Buchbinderei 2 ).

Die Druckerei des Nicolaus Marschalk bestand ungefähr zehn Jahre: die ersten Drucke 3 ) sind aus dem Jahre 1514 und der letzte ist aus dem Jahre 1522; Marschalk starb im Jahre 1525.

Die Einrichtung der marschalkschen Druckerei zu Rostock ist ziemlich vollständig. Vorzüglich schön sind seine lateinischen Lettern 4 ) (Antiqua, Cicero und Petit), mit denen er alle seine bekannten Bücher , meistens in Folio, mit gutem Satz drucken ließ; in den ersten Jahren druckte er (z. B. das Decretum aureum 1514 und die Vergiliocentonae 1516) mit sehr gemischten und unregelmäßigen lateinischen Typen 5 ), von denen einige Buchstaben viel kleiner sind, als andere, die gleiche Größe mit den höchst gleichmäßigen und schönen Lettern haben, mit denen er seine Hauptwerke druckte. Ein großes Verdienst erwarb er sich durch Anschaffung griechischer


1) Dieser Melchior mit dem Monogramm MS ist vielleicht der Holzschneider Melchior Schwarzenberg aus Wittenberg, den N. Marschalk nachkommen ließ. Ein Formschneider MS lieferte späterhin treffliche Holzschnitte zu Wittenberg. Vgl. Heller Geschichte der Holzschneidekunst, S. 132. Das Holzschneiderzeichen aus dem J. 1515 ist Tab. IV. Nr. 2 abgebildet.
2) So heißt es öfter, z. B.:
"1516. VI gulden her johan Munnich geben vor Bucher dochtter marscalk gein rostock in den ostern hilgen dagen".
Dies ist wahrscheinlich die Bezahlung für Exemplare von Marschalks erstem Buche: Institutiones reip. mil. 1515.
Ferner:
"1516. VIII ßl. voranthwerth doctor Marschalgk sulthe myn g. h. H. H. zu rostock laßenn ein Bede=Buch einbinden".
Ferner:
"1516. III gulden doctor marschalgk vor zwei Bucher kauffte mein g. h. H. Heinrich em aff zu Schwerin, am Sonabende nach felic. in pinc.
Ferner:
"1517. XV gulden doctor marschalgk vonn wegen myns g. h. H. Albrechts, das doctor marschalgk syn gnadenn sulthe ein Buch zu schreibenn, am fridage nach convers. pauli zu Doberan."
Dies ist wahrscheinlich für die Dedication der sermones M. Cornelii de Snekis. 1517.
3) Die Ausgabe des Büchleins über die Sternberger Hostie in niederdeutscher Sprache vom J. 1510 ist sehr zweifelhaft; die erste lateinische Ausgabe dieser Hostiengeschichte ließ Marschalk im J. 1512 bei H. Barckhusen drucken. Vgl. S. 86.
4) Vgl. Tab. III, Nr. 1, 3 und 5.
5) Vgl. Tab. III, Nr. 2.
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Lettern, mit denen er einzelne griechische Wörter in den lateinischen Text drucken ließ; ganz griechische Werke hat Marschalk nicht gedruckt. Außerdem besaß er große gothische Missallettern 1 ). Auch mit deutschen Lettern 2 ) druckte er im Anfange, ehe Ludwig Dietz ihm den Rang ablief. Diese Drucke mit marschalkschen deutschen Lettern, welche noch sehr eckig, stumpf und unschön sind, sind höchst selten; vorzüglich sind bis jetzt nur einzelne Patentverordnungen und Bogen unzweifelhaft als aus seiner Druckerei stammend erkannt (vgl. die schweriner Indulgenzbriefe zum J. 1518); das einzige in deutscher Sprache und mit deutschen Lettern gedruckte Buch Marschalks ist sein Auszug aus den meklenburgischen Chroniken vom J. (1522). Durch die Verzierungen mit Holzschnitten, von denen einige schon ziemlich gut sind, gab er seinen Drucken einen großen Schmuck.

3.
Drucke von Dr. Nicolaus Marschalk.
1514.

1) MVNDINI, PA
duani, de omnibus cor=
poris humani mem
bris interiori
bus, anato
mia
cum figuris faberrimis, no
solum medicis, sed
philosophan
tib 9 etia
omnibus utilissimis.

Dieser Titel in rothem Druck steht in einem Holzschnitte, darstellend eine rein architektonisch ausgeführte Pforte im Geschmack der mit Thonverzierungen gebauten Pforten des 16. Jahrhunderts. Auf der Rückseite ist ein Holzschnitt mit einem docirenden Lehrer auf einem Katheder, vor dem, neben einem Schüler stehend, ein alter bärtiger Mann einen Leichnam auf eine Bank legt.


1) Vgl. Tab. III, Nr. 2.
2) Vgl. Tab. IV, Nr. 4.
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Auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock befindet sich ein defectes Exemplar, aus 6 Blättern bestehend. Es ist in Höhe von 4 und in Breite von fol. mit den neuern lateinischen Lettern von Marschalk gesetzt. Vor Cap. III und hinter Cap. IIII sind Holzschnitte mit anatomirten menschlichen Figuren.

Nach Panzer Annalen steht am Ende:

Impressum Rostochii MDXIV.,

ohne daß sich der Drucker genannt hat; ohne allen Zweifel ist nach den Lettern (wie Tab. III., Nr. 2) der Druck aber aus der Marschalkschen Druckerei.

2) Dionysii Periegesis de situ orbis; latine. Impressum Rostochii MDXIV.

In Fol. - Nach Panzer Ann. Ohne Drucker, jedoch nach den Studien Marschalks und den Buchdruckerverhältnissen in Rostock wohl sicher aus Marschalks Druckerei.

3) Magni Athanasii in Psalmos opusculum pulcherrimum (interprete Politiano).

Am Ende:

Impressum Rostochii MDXIV.

In 4. Nach Panzer Ann. Ohne Drucker, jedoch nach gleichzeitigen Drucken zu schließen, wohl aus Marschalks Druckerei.

4) Decretum aureum.

In 4, 26 Bl., ohne Seitenzahlen und Custoden, mit Titelblatt und Sign. AII bis FII, dem noch FIII angehängt ist. Das Wasserzeichen des guten und starken, aber etwas vergilbten Papiers hat ungefähr die Gestalt eines Landwehrkreuzes.

Bl. 1. Das ganze mäßig große Titelblatt wird von einem Holzschnitt eingenommen, welcher ein verschiedenartig ornamentirtes Portal darstellt, in dessen Thoröffnung die Worte

DECRE
TVM
aureum

stehen. Ueber jeder der beiden korinthischen Säulen, welche das Portal bilden, steht rechts vom Beschauer ein schwarzes, etwa einzölliges Teufelchen, welches in der Rechten eine Fahne hält, in der Linken einen schwarzen Wappenschild mit den Zügen eines menschlichen Antlitzes; das Teufelchen links steht auf dem rechten Fuße, hat den linken erhoben und stößt mit dem rechten Arm einen mächtigen Speer.

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Bl. 1b beginnt:
     Quoniam inter cetera q utilia sunt puidi legistis
     et canonistis etc.

enthält also die Vorrede, in welcher Johannes Diaconus Hispanus prof. juris canon. et civil. von der Nützlichkeit seiner epitomatorischen Arbeit spricht und den Inhalt derselben in Kurzem darlegt: der erste Theil sei in 101 Distinctionen getheilt, über welche das Nöthige gesagt werden soll; der zweite Theil sei in 36 casus getheilt, deren solutiones mitgetheilt werden sollen; der dritte Theil: de consecratione, enthalte 5 Unterabtheilungen.

Bl. 2 beginnt:
     De prima parte decreti quae continet distinctiones
     centum et unam.

Bl. 26a am Ende:
     Flosculi seu summarii totius decreti finis.
          Impressum Rhostochii: ad nonas
               Decembris: Anno a natali
                    Christiano
                  M.D. XIIII.

Bl. 26b. Die ganze letzte Seite nimmt ein Holzschnitt ein: Ein vorwärts gebeugter, alter, bärtiger Krieger mit Federbarett hält vor sich, von der Brust bis zu den Fußspitzen, einen ausgeschweiften Wappenschild mit einer zweigeschwänzten gekrönten Meerjungfer, welche mit jeder Hand einen der aufwärts gekrümmten, fischschwanzartigen, jedoch nicht geschuppten Schenkel hält.

Ein Exemplar dieses Drucks ist auf der königl. Bibliothek zu Berlin von dem Herrn Dr. Friedländer entdeckt, von dem auch die vorstehende Beschreibung stammt. Nach Holzschnitten, Lettern und Druckerzeichen ist dieser Druck ohne Zweifel aus der Druckerei des Marschalk hervorgegangen. Das Druckerzeichen mit der Sirene ist das größere (abgebildet Tab. III., Nr. 3) des Marschalk, welches er in den ersten Jahren seiner Druckerei gebrauchte und aus der Ausgabe der Institut. reip. von 1515 schon bekannt war; die Lettern sind die gemischten, kleinern (Tab. III., 2), deren er sich ebenfalls in den ersten Jahren, z. B. in der Ausgabe der Vergiliocentonae von 1516, bediente. Das Portal des Titelblatts ist ganz im Geschmack der marschalkschen Druckerei, wenn auch derselbe Holzschnitt noch nicht aus andern Drucken bekannt ist. Ein zweites Exemplar auf der Universitäts=Bibliothek zu Greifswald.

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1515.

5) INSTITUTIONUM REIPUBLICE MILITARIS AC CIVILIS LIBRI NOVEM NICOLAI, MARESCALCI, THURII, LL, AC CANONUM DOCTORIS.

Dieser in roth gedruckte Titel (Tab. III., Nr. 1 in Facsimile) steht in dem Holzschnitt eines mit Arabesken und Figuren reich verzierten Bogens, welcher auch auf spätern Titeln Marschalks vorkommt. Auf einer viereckigen Tafel in der Basis dieses Säulenbogens, welche in andern Drucken Marschalks leer ist, steht hier mit rothem Druck:

Respublica militaris ac civilis.

Die Rückseite des Titels und die folgenden 3 Seiten nimmt die mit Holzschnitten eingefaßte Dedication ein, welche Tab. III, Nr. 2 abgebildet ist:

Ad illustrem principe : ac dominum : D. Hinricum :
                    ducem Megapolen=
sem, Vandalorum principem, etc . Nicolai, Marescalci, Thurii, LL. ac Canonum doctoris in libros novem institutionum reip. militaris ac civilis prooemium foeliciter incipit.

Auf der Rückseite des dritten Blattes stehen die Holzschnitte: oben ein größerer, das Kniebild eines bekappten Kriegers ohne Harnisch darstellend mit Speer und Schwert; unten neben einander zwei kleinere Holzschnitte mit Wappenschilden, links ein Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe, rechts ein rhombisch gegatterter Schild.

Hierauf folgen 3 Blätter mit dem

Index eorum que in opere hoc continentur.

in kleinen lateinischen Typen.

Darauf folgt der Text in Fol., ohne Custoden und Seitenzahlen, auf 24 Doppelbogen und 1 Bogen mit den Signaturen A bis Z und et I und et II und 6 Doppelbogen mit den Signaturen M bis R. Die Anfangsbuchstaben der Capitel sind mit Verzierungen in Holz geschnitten.

Das achte und neunte Buch enthält viele Holzschnitte. Das achte Buch:

Liber octavus, de architectura machinarum, et uario armorum genere, et eorum antiquitate

enthält 11 auf beiden Seiten bedruckte Blätter Holzschnitte mit allen Arten von Kriegsmaschinen. Das neunte Buch:

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Liber nonus: ac vltimus: de bello nauali : ac operibus hydraulicis

enthält 7 Seiten Holzschnitte mit Darstellung von Schiffen, der Darstellung der Sternbilder der nördlichen Hemisphäre und allerlei Maschinen zu Wasserwerken, auch Apparate für Taucher.

Auf der vorletzten Seite, welche Tab. III. Nr. 3 getreu copirt ist, steht weiter nichts gedruckt, als:

Impressum foeliciter in celebri urbe Rhostochio, in aedibus Thuriis, Anno a natali Christiano, M, D, XV, ad Calendas Maias.

Hierunter das ältere, größere Druckerzeichen Marschalks im Holzschnitt (Tab. III Nr. 3), einen Knappen darstellend, welcher vor sich einen queer getheilten Schild hält, auf dem eine zweigeschwänzte, gekrönte Sirene steht, mit jeder Hand einen der Fischschwänze haltend.

Die letzte Seite nimmt ein Holzschnitt mit einem vollständig zum Turnier gerüsteten Ritter zu Roß ein; auf der Turnierdecke steht ein links schauender Adler, wie in der Randleiste Tab. III. Nr. 6, jeboch viel größer.

Exemplare befinden sich auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin, zwei auf der Universitäts=Bibliothek zu Greifswald, defect auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock und in der Bibliothek des Vereins für meklenburgische Geschichte.

6) Der Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg Aufforderung an viele von der meklenburgischen Ritterschaft, ihre Schulden an die Geistlichkeit zu Lübeck nach dem geschlossenen Vergleiche abzutragen, d. d. Wismar Montag nach Oculi 1515.

Diese Aufforderung ist mit den Lettern gedruckt, welche nach den Indulgenzbriefen für die Kirche zu Schwerin vom J. 1518 (vgl. unten) ohne Zweifel der Druckerei des Nicolaus Marschalk angehören. Alle Lettern dieses Patents sind mit denen der folgenden Patente gleich; nur fehlt in der vorliegenden Aufforderung noch das verhältnißmäßig sehr große ch auf Einem Kegel (in der ersten Zeile von Nr. 4 in Tab. III lithographirt), welches die jüngern deutschen marschalkschen Drucke auf den ersten Blick charakterisirt. Auch sind die großen Anfangsbuchstaben des Titels und des Textes hier noch eingeschrieben, während sie in den folgenden öffentlichen Ausschreiben mit großen, leichten Holzschnitten gedruckt sind.

Dieses Patent scheint die älteste gedruckte Patentverordnung in Meklenburg zu sein. In der Mark

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Brandenburg ist die älteste gedruckte Staatsschrift vom J. 1527; in Berlin ward zuerst im J. 1540 gedruckt, vgl. Friedländer a. a. O. S. 6.

Exemplare im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

1516.

7) Cebetis philosophi Thebani de fortunae istabili=

tate opus elegantissimum.

in einem Holzschnitte (wie Vergiliocent.).

Auf der Rückseite steht der Holzschnitt mit einem Professor auf dem Katheder, der in den marschalkschen Drucken öfter vorkommt.

Am Ende steht:

Explicata est Tabula Cebetis Thebani. Impressum Rhostochii in aedibus Thuriis ad Calendas Februarias MDXVI.

Im Ganzen 8 Bl. in kl. Fol., ohne Custoden und Sz., mit Sign. A-B. Mit den ältern gemischten Lettern Marschalks; das Wasserzeichen des Papiers ist ein p.

Am Rande sind viele griechische Wörter beigedruckt.

Vgl. Etwas 1739, S. 299, und 1740, S. 539; Krey Beitr. II, S. 246; Panzer Ann.

Ein Exemplar auf der Bibliothek der Marien=Kirche zu Rostock, dem ersten Bande der Opera Hieronymi, Straßburg 1516, hinten beigebunden.

8) (Joh. Oldendorp) Rationes siue argumenta quibus i iure utimur.

Dieser Titel steht in der Oeffnung desselben Bogens, der den Titel des Decretum aureum von 1514 füllt. Auf der Rückseite des Titelblattes steht:

Rationum seu argumentorum quibus in iure utimur breuis quedam et necessaria dilucidatio, cogesta nuper ex mete Baldi per Joanne Oldedorp ll. Licentiatum, afferens tot studioso munera, quot ex iure nodos dissoluit.

Die erste Seite beginnt:

Joannes Oldendorp Alberto Krantz Sacre Theologie magistro Et iuris pontificii doctori suo auunculo Salutem dicit.

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Die zweite Seite beginnt:

Joannes Oldendorp studiose legum iuuentuti Salutem dicit.

Am Ende steht:

Impressum Rhostochii, in aedibus Thuriis, Idibus Martii, Anno M.D.XVL.

In 4, 16 Bl. ohne Sz. und Cust., mit Sign. a bis d. Ein Exemplar auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock.

9) (Conradi Pegelii) Dialogus Theophili ac Archiae de poenitentia.

Dedication:

Ad illustrem principem ac dominum D. Magnum ducem Megapolensem, principem Vandalorum, comitem Suerinaeum, Rostochii ac Stargatiorum dominum, Chuenradus Pegel, Visimarianus, artium ingenuarum Magister.

Am Ende:

Impressum Rhostochii, in aedibus Thuriis, Idibus Martii anno M.D.XVI.

Abgedruckt in Schröders Pap. Mekl. II, S. 2858 flgd.; vgl. S. 2792; vgl. Etwas 1737, S. 464; Krey Andenken III, S. 10; Rudloff III, 1, S. 40.

10) Vergiliocentonae elegantissimae veteris ac noui testamenti Probae Falconiae mulieris clarissimae.

In Fol. - Der Titel steht in dem Holzschnitte, der auch den Titel von Mundini Paduani Anatomia 1514 schmückt.

Auf der Rückseite des Titels steht eine kurze Erklärung dessen,

               Qui sunt centones.
Cento opus significat ex locis uariis, sensibusque diuersis collectum, quasi pannus quidam ex coloribus multis uarisque consutus. - - - Hunc in modum Proba Adelphi proconsulis romani uxor, quae sub Honorio imperatore floruit, litteris graecis ac latinis erudita, actus Christi, et apostolorum ex Vergilio compilauit, quod opus et diuus Hieronymus probat.

Das Ganze umfaßt 3 Doppelbogen und 1 Blatt in Fol., ohne Custoden und Seitenzahlen, mit Signaturen A bis D.

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Am Ende steht:

Impressum, foeliciter, Rhostochii in aedibus Thuriis, Calendis Maiis, Anno M.D.XVI.

Darunter das Druckerzeichen: der Holzschnitt mit der kleinern Sirene (Tab. III, Nr. 5).

Ein Exemplar in der Bibliothek des Vereins für meklenb. Geschichte aus der Doubletten=Auction der königl. Bibliothek zu Kopenhagen.

(1516.)

11) Johannis Padi Camoenae.

Zu den wandernden Philologen im Anfange des 16. Jahrhunderts, welche, wie Conrad Celtes und Ulrich v. Hutten, auch eine Zeit lang zu Rostock lebten, gehört Johannes Padus. Er ward im J. 1514 vom Herzog Bugeslav X. von Pommern nach Greifswald geschickt, um hier humanistische Vorlesungen zu halten; wie Ulrich von Hutten mußte aber auch er Greifswald verlassen und ging nach Rostock, wo er ebenfalls von dem Professor Egbert von Harlem (Krey Andenken, Anhang S. 9) gastfreundlich aufgenommen ward. In der rostocker Universitäts=Matrikel kommt er im October 1515, wie in der greifswalder Matrikel, vor unter dem Namen: "Johannes Hadus Bremensis ab universitate honoratus". Zum Dank gegen seine Wohlthäter und zur fernern Empfehlung gab er, wie Ulrich von Hutten seine Querelae, lateinische Gedichte an die ihm wohlwollenden Gelehrten Rostocks unter dem Titel Camoenae heraus. Diese wurden zuerst von E. J. F. Mantzel in Miscellanea Mecklenburgica oder Mekl. Gelehrten=Lexicon Stück VII, Vorrede und S. 17, aus einem Manuscript bekannter gemacht, wobei Mantzel bemerkte: "So viel ich je erfahren, ist es nie gedruckt". Darauf wurden nach Mantzel viele Gedichte wiederholt abgedruckt in Krey rostockschen Humanisten S. 38 flgd.; vgl. Krey Andenken, Anhang S. 21. - Früher war mit diesen Gedichten jedoch schon Schröder bekannt, welcher im papistischen und evangelischen Meklenburg an verschiedenen Stellen Gedichte aus dieser Sammlung nach einem gedruckten Exemplare mittheilt und im pap. Mekl. II, S. 2334 Folgendes hierüber hinzufügt:

"Padi Camoenae, welche in dem mecklenb. gelehrten lexico und zwar auf den Titel des achten Stücks als ein niemahls gedrucktes Stück angegeben

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werden, aber würcklich ohne Benennung des Jahres und des Orts, vermuthlich aber zu Rostock gedrucket worden, welche aus dem alten gedruckten Exemplar alhie zum Theil eingerücket werden mögen".

Da nun der Druck dieser Gedichte nicht bezweifelt werden kann, so ist es mehr als wahrscheinlich, daß er im J. 1516 1 ) in Marschalks Druckerei zu Rostock ausgeführt worden ist.

(1516.)

12) Holzschnitt mit dem meklenburgischen Wappen,

ein Blatt in 4 oder kl. Fol., offenbar aus dem Anfange des 16. Jahrh., mit einem Schilde, welcher den meklenburgischen Stierkopf enthält, der das Blatt fast ganz füllt. Die Zeichnung ist gut, der Holzschnitt kräftig. Ueber dem Schilde steht, in Holz geschnitten, mit großen Buchstaben:

Meckelnburgk,

anscheinend mit einem besondern Holzschnitte darüber gedruckt.

Dieser Holzschnitt ist wahrscheinlich derjenige, dessen die fürstlichen Kammer=Rechnungen vom J. 1516 folgendermaßen erwähnen:

"1516 am Dinstage nach Lucie. Herzog Heinrich."
"II gulden Melcher, doctor Marschalgs knechte, von einem tittel zw schniten obber myner g. heren wappen".

Ein Exemplar dieses Holzschnittes wird im Großherzogl. Archive zu Schwerin aufbewahrt.

In demselben Jahre ließ Marschalk auch die von ihm verfaßten Epitaphien für die Kirche zu Doberan in seiner Druckerei drucken; hierüber heißt es ebenfalls in den fürstlichen Kammer=Rechnungen:

"1516 am Dinstage post Inuocauit."
"XVI ßl. doctor marschalgk von den epitafien zw drucken, die ghein Dobrann komen".

In diesem Jahre wurden überhaupt die Fenster, Wappen, Epitaphien u. s. w. für die Kirche zu Doberan erneuert und neu gemacht; vgl. Jahrb. für mekl. Gesch. II, S. 175.


1) Die Installirung des fürstlichen Leibarztes Dr. Rembert Giltzheim zum rostocker Domherrn, welche er auch besingt, geschah am 27. Novbr. 1515; vgl. Jahrb. für mekl. Gesch. III, S. 87.
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1517.

13) Tabula christianae religionis utilissima.

Am Ende steht:

Rostochii in aedibus Thuriis. MDXVII, IV Id. Jan.

In 8. - Ein Exemplar befindet sich auf der Rathsbibliothek zu Lübeck. Vgl. Panzer Annal.

14) (Nicolai Marschalci Thurii) Historiae aquatilium liber tertius ac vltimus cum aquatilium figuris.
Impressum Rhostochii in edibus Thuriis, Anno a natali christiano. M.D.XVII ad Calendas Maias.

Ueber diesen Band Holzschnitte, welcher vor dem Texte dazu gedruckt ist, vgl. 1520, Nr. 18:

Historia aquatilium latine acgrece cum figuris.

Vgl. Panzer Annal.

15) Sermones Magistri Cornelii de Snekis sacrae Theologiae professoris ordinis fratrum praedicatorum denuo impressi cum additione plurium sermonum et introductionum super confraternitate de serto Rosaceo sacrosancte dei genetricis semperque virginis Mariae, quod rosarium beatae Mariae inscripsit.

In 4, LXXXII fol.

Es sind 21 Sermones super confraternitate de serto rosaceo, und Sermones duo contra ebrietatem et insolentiam bibendi. Corona super officio dicti serti Rosacei. Bullae apostolicae super confirmatione eiusdem fraternitatis. Sermones synodales eiusdem quinque.

Auf der Rückseite des Titels steht:

Epistola dedicatoria: Illustribus principibus ac dnis D. Hinrico et Alberto, Ducibus Megapolensibus, Frater Cornelius de Snekis, ordinis fratrum praedicatorum ac sacrae Theologiae humilis professor, Haereticae pravitatis inquisitor Se ipsum ad quaevis vota paratissimum mandatarium.

Am Ende steht:

Finis Sermonum venerabilis Magistri Cornelii de Snekis tam ad populum quam ad clerum

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profundae eruditionis et stimulorum ad pietatem devotionemque ut aiunt presertim ad venerandam colendamque Christiparam virginem in serto psalterioque Rosaceo plenissimorum. Impressi vero sunt Rhostochii in aedibus Thuriis Anno dui MDXVII. Octavo Idus Junii.

In 4. Ein Exemplar war auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock, ist jedoch jetzt nicht mehr aufzufinden.

Vgl. Krey Beitr. II, S. 246; Panzer Annal.; Fortsetzung des Etwas, 1747, S. 75.

Der Verfasser dieser "Bücher des Rosenkranzes" ist der Prior des Dominikaner=Klosters zu St. Johannis in Rostock, Vicarius der ostsächsischen Provinz des Dominikaner=Ordens, Inquisitor, Doctor und Professor der Theologie, Mag. Cornelius de Snekis 1 ). Er ward schon im J. 1483, als Prior des St. Johannis=Klosters, bei der Universität zu Rostock eingeschrieben, und blieb Prior ungefähr bis zur Säcularisirung seines Klosters im J. 1534. Bei derselben ging er im J. 1533 zunächst nach Wismar, wo das nächstgelegene Dominikaner=Kloster war, und von hier im J. 1534 nach Leuwarden in Friesland, wo er schon in demselben Jahre starb 2 ). Er ist in allen seinen Würden sicher eine wichtige Person, und lebte grade so lange in Meklenburg, als die systematischen Ketzer= und Hexen=Verfolgungen in der katholischen Zeit dauerten. - Er widmete sein streng katholisches Buch den Herzogen Heinrich und Albrecht von Meklenburg und ließ es durch den fürstlichen Rath Dr. Marschalcus Thurius, bei dem es gedruckt war, dem meklenburgischen Canzler Caspar von Schöneich überreichen, damit dieser es den Fürsten vorlege. Diese nahmen es wohlgefällig auf, kauften einige Exemplare und schenkten dem Verfasser eine Beisteuer; denn es heißt in den fürstlichen Kammer=Rechnungen vom J. 1517-1518:

"1517. II gulden dochtter marschalk for V bucher des Rossenkrantzes, am freitage nach pantaleonis. 1518. VI gulden geben doctter kornellius prior zu Rostock von wegen der bucher des Rossenkrantz, zo er hat lassen drucken, am myttwoch na martini 1518".


1) Eine Original=Urkunde von ihm vom Jahre 1532 im rostocker Archive beginnt: "Ick Cornelius van Sneke".
2) Vgl. Etwas 1739, S. 620; Schröder Evang. Mekl. I, S. 229, 243, 292, 293 und 299; Krey Andenken VII, S. 21; Beitr. I, S. 340, u. II, S. 246; Rudloff, III, 1, S. 82.
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Der Brief, durch welchen der Verfasser das Buch überreicht, folgt hier im Abdrucke:

          D. d. Rostock 31 Dec. (1517?).
Se ipsum ad quaeque possibilia pro viribus paratissimum mandatarium. Spectabilis domine Cancellarie. Quamquam nulla apud dominacionem Vestram merita habeam, que vel scribendi vel petendi aliquid ausum prebeant, cum re et facie ignotus sim, Vestra tamen apud omnes vulgatissima humanitas confidenciam attulit ampliorem, vt ad eandem in Vos aliquid perscribam et supplices simul porrigam preces. Et ne verborum prolixitate eandem Vestram dominacionem, in arduis vtique rebus pro officio occupatissimam, tedio afficiam, rem breuibus aperiam. Comportaui hiis diebus ad laudem et gloriam immemoriales beatissime virginis Marie opusculum quoddam per modum predicabilium sermonum de firmitate rosacei serti eiusdem gloriosissime opifere virginis Marie, quod illustribus principibus Megapolensibus pro dignissimis eorum meritis dedicaui. Vestram iam benignitatem obnixius exoro, dignetur opusculum illud, quod mitto dictis graciosis principibus, et presertim Illustrissimo domino Hinrico, videndum offerre et meam simul paruitatem eis=dem commendare. De reliquis dominus Doctor 1 ), presentium exhibitor, lacius informabit, quod faciendo arctius me constringet ad orandum pro eadem Vestra prestantissima dominacione, quam Deus in vtriusque hominis sanitate ad meam et multorum consolationem felicissime conseruare dignetur. Ex nostro conuentu Rostochiensi, vltima Decembris, manu festinanti, per

E. v. d.

Capellanum et oratorem vtinam deuotum apud Deum, fratrem Cornelium, priorem Rostochiensem ord. pred.


1) i. o. Doctos Nicolaus Marschalcus Thurius.
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Prestanti atque plurimum facundo viro et domino Casparo de Schoneich, illustrium ducum Megapolensium Cancellario dignissimo, domino suo obseruantissimo.

Darunter von des Canzlers Casper von Schöneich Hand:
       Doctor Cornelius von wegen des rosenkrantzes.
Besiegelt mit einem kleinen, runden Siegel, in welchem ein Schild mit drei aufrecht stehenden Eicheln steht; Umschrift:

Umschrift
16) Landtagsausschreiben der Herzoge Heinrich und Albrecht,

welches die Landstände auf den Freitag nach Kiliani oder den Freitag vor Margarete an die Brücke von Sagstorf zusammenberuft.

Dieses Patent ist mit den deutschen Lettern in Marschalks Druckerei gedruckt, mit welchen die schweriner Indulgenzbriefe im J. 1518 gedruckt sind; vgl. dieselben. Die Lettern sind abgenutzt, stumpf und eckig und kommen sehr selten vor. Der Eingang dieser Ladung ist Tab. III, Nr. 4. lithographirt. Vielleicht bezieht sich auf diesen Druck die Verzeichnung einer Ausgabe in den fürstlichen Kammerrechnungen:

"151 6/7. VI gulden dochter marscalk vor den drukken geben vf Jacobi zu Brandenborch".

Auf jeden Fall beweiset wiederum dieser Druck, daß kleinere Drucke für die Fürsten, wie Patentverordnungen u. dgl., auch in Marschalks Druckerei gedruckt wurden.

Wahrscheinlich ist dies das älteste gedruckte Landtagsausschreiben in Meklenburg.

Undatirte Exemplare liegen im Großherzoglichen Archive zu Schwerin. Ein zu Güstrow vom Mittwoch nach Viti (17. Junii) im J. 1517 datirtes Exemplar dieser Ladung an die Stadt Rostock liegt bei den Landtags=Acten im Raths=Archive zu Rostock und unterscheidet sich von den Ladungen an die Mitglieder von der Ritterschaft nur dadurch, daß diese allein und in Person, von der Stadt Rostock aber etliche aus der Mitte des Raths und zwei von der Gemeine geladen werden. Auf der Rückseite dieses Exemplars steht von der Hand des Stadt=Secretairs Hermann Barckhusen:

"principum von der dagfart to sakestorp 1517 myt den vth der meynheyt."

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1518.

17) Indulgenzbriefe für die Kirche zu Schwerin.

Nachdem der Ablaßkrämer und päpstliche Legat Arcimbold im J. 1516 sein Wesen in Meklenburg getrieben hatte, erschien am 6. Decbr. 1517 der päpstliche Legat Dominicus:

"Dominus Dominicus doctor et legatus apostolicus, nomine hospitalis sancti Spiritus in vrbe Roma de Saxea",

im Fürstenhofe zu Wismar vor dem Herzoge Heinrich und erwirkte die Erlaubniß, zum Besten des Hospitals zum Heil. Geist in Rom Ablaß in den meklenburgischen Landen zu ertheilen und auf drei Monate zu diesem Zwecke das Kreuz zu errichten:

"vbi dicto domino Legato aut eius substitutis erigere crucem placuerit, ita tamen quod in vno logo non vltra vnum mensem crux stare debeat",

jedoch unter der Bedingung, daß er, nach Abzug der Kosten, den dritten Theil der Aufkünfte zur Instauration der Franziskanerklöster zu Parchim und Güstrow und des Cistercienserklosters Dargun abgebe. Nic. Marschalk war als Notarius gegenwärtig und bezeugte amtlich diesen Vertrag 1 ). Gleich darauf, unbezweifelt am 7. Januar 1518, schrieb der Legat Dominicus aus Parchim an Marschalk folgenden Brief, in welchem er denselben um Verschaffung einer Erlaubniß der Administratoren des Stifts Stifts Schwerin zur Errichtung des Kreuzes in Bützow bat und ihm den Druck seiner Indulgenzbriefe empfahl:

Excellentissime domine doctor commendacione premissa salutem. Esset mihi gratissimum habere litteras admissiuas dominorum administratorum, quia vellem accedere ad ciuitatem Bützow pro cruce erigenda die dominica proxima futura et illi domini capittulares nolunt admittere sine litteris administratorum. Si ergo habetis tales literas, rogo vt per latorem presencium mihi destinetis. Ceterum si contingat


1) Marschalk unterschrieb den Vertrag:
"Nicolaus Marscalcus Moguntinen. dioc. publicus imperiali auctoritate notarius".
Sein Notariatszeichen ist: auf drei Stufen eine Säule, welche einen halben Mond trägt; in jedem der drei Winkel steht ein Stern; auf der untersten Stufe stehen die Buchstaben: N. M. T.
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vobis scribere versus Rostochium, estote memor mei quoad litteras imprimendas non aliud. Me excellentie vestre commendo et committo. In Parchim feria quinta immediate post festum epiphanie.

Vester orator doctor Dominicus commissarius. Excellentissimo vtriusque iuris doctori domino Nicolao Marchalco secretario ducali domino suo colendo.

Aus dieser Zeit stammt wohl der Abdruck der Indulgenzbriefe für die Kirche zu Schwerin, welcher noch im Archive zu Schwerin aufbewahrt wird. Er besteht aus 2 an einander geklebten Foliobogen (wahrscheinlich fehlt ein dritter) und enthält 4 alte Indulgenzbriefe der Päpste Honorius III., Bonifacius VIII. und Sixtus IV. Hierauf folgt:

Subscriptio Nicolai marscalci Thurii etc .

in welcher er die Uebereinstimmung des Drucks dieser Bullen mit den Originalien bezeugt. Dann folgt eine

Declaratio indulgentiarum Assisinatensium,

ein

Summarium indulgentiarum,

und endlich

Bulla noua priuilegiorum Julii,

eine Bulle des Papstes Julius vom 28. Sept. 1506.

Dieser Druck ist unbezweifelt aus der Officin Marschalks. Links am Druck entlang steht eine Randleiste von verschiedenen Holzschnitten und die vier Bullen beginnen mit großen verzierten Buchstaben in Holzschnitten, wie sie nur in Marschalks Drucken vorkommen. Die ersten Zeilen der vier alten Bullen und die vier Ueberschriften der neuern Erklärungen sind unbezweifelt mit marschalkschen Missallettern (Tab. III, Nr. 2.) gedruckt. Die vier alten Bullen sind mit deutschen Lettern (Tab. III, Nr. 5.) gesetzt, alle übrigen Bekanntmachungen, mit Ausnahme der Ueberschriften, unbezweifelt mit den kleinen lateinischen Lettern (Tab. III, Nr. 2.) Marschalks. Aus diesen Umständen, daß Holzschnitte, Initialen, Missallettern und lateinische Perlschrift unbezweifelt aus der Druckerei Marschalks, der auch die Bullen vidimirte, stammen, wird das Resultat gewonnen, daß in Marschalks Druckerei auch deutsche Lettern waren, eine Erkenntniß, die vor dieser Entdeckung fehlte, da die bekanntern marschalkschen Drucke alle mit lateinischen und griechischen Lettern gedruckt sind, mit Ausnahme des, kurz vor dem Drucke

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gegenwärtiger Abhandlung zu Greifswald entdeckten Auszugs aus den meklenburgischen Chroniken vom J. (1522).

Außer diesen Ablaßbriefen ist im Großherzogl. Archive zu Schwerin noch eine große Menge gedruckter Ablaßbriefe aus dem 15. und 16. Jahrhundert vorhanden, welche aber außerhalb Meklenburg, namentlich zu Lübeck gedruckt zu sein scheinen.

1520.

18) (Nicolai Marschalci Thurii) Historia aquatilium latine ac grece cum figuris. -

In Fol. Titel mit rothem Druck in einem Bogen eines Holzschnittes, der, bis auf Verzierungen mit Fractur=Schriftzügen, denen der neuern Zeit ähnlich, fast ganz schwarz ist.

Auf der Rückseite des Titels und der folgenden Seite, in verschiedenartige Holzschnitte mit Arabesken eingefaßt, steht die Dedication:

Ad Albertum ducem Megapolensem, Vandalorum principem etc. Nicolai Marescalci Thurii, LL. ac canonu doctoris in historiam aquatilium praefatio.

welche mit den Worten schließt:

Vale princeps illustris bellissime, Theriomenon historia reliqua mox fauente optio maximo uisurus. Ex aedib 9 nostris Rhostochii, ad Calendas maias, M. D. XIX.

Auf der Rückseite des zweiten Blattes steht zwischen Arabesken von Holzschnitten:

Encomion ad ducem eundem,

in welchem er von den Günstlingen des Herzogs redet,

Inter quos a bella quercu Caspar archigramateus Orator insignis, Lusatii decus et soli, Et tuus deniqz ille Marescalcus Thurius, Par amicorum iucundissimum, aurarios inter rarum, Quos Pyladem, si noris, et Orestem diceres. At Thurius annos prope bissenos a dulci alienus solo, Theriomena tibi dedicauit terrestrium, aeris et amnium etc.

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Hierauf folgen 2 Bl. mit dem

Index aquatilium in hoc opere,

welcher mit einem Holzschnitte mit dem meklenburgischen Wappen schließt.

Das erste Buch mit der Ueberschrift:

Historiae aquatilium liber primus.
De numero generum piscium et qui de eis scripsere.

ohne Seitenzahlen und Custoden, umfaßt 2 Doppelbogen in Fol. mit den Signaturen A u. B und 1 Bogen ohne Signatur.

Das zweite Buch mit der Ueberschrift:

Liber secundus.

welches die einzelnen Arten der Wasserthiere nach dem Alphabete beschreibt, ohne Seitenzahlen und Custoden, umfaßt 10 Doppelbogen in Fol. mit den Signaturen C bis M und 1 Bogen ohne Signatur. Die Anfangsbuchstaben der Abschnitte sind mit Arabesken in Holz geschnitten.

Das Werk schließt:

τελος.

Impressum Rhostochii, in aedibus Thuriis ad Calendas Martias, anno a natali christiano. M. D. XX.

Das dritte Buch enthält die Holzschnitte zu dem Werke. In dem vorliegenden Exemplare enthält dieses Buch 9 Bl. in Fol. ohne Titel, auf beiden Seiten mit Holzschnitten bedruckt. 4 Blätter haben die Signaturen H II , I, I II , k. Diese 9 Blätter enthalten 129 verschiedene Holzschnitte von allerlei Seethieren, unter welchen sich auch alle möglichen fabelhaften Seeungeheuer befinden; diese Bilder folgen nach dem Anfangsbuchstaben des Namens auf einander, welcher über jeden Holzschnitt mit lateinischer Schrift gedruckt ist. Unter dem Namen Siren findet sich auch die zweigeschwänzte Sirene (Tab. III, Nr. 5, jedoch ohne Einfassung), welche das Druckerzeichcn des Marschalk bildet. Je zwei und zwei Seiten haben die Columnentitel:

Liber           │          Septimus.

Unter dem letzten Bilde steht an der rechten Ecke gedruckt:

Impressum Rhostochii, in edibus Thuriis, Anno a natali christiano. M. D. XVII. ad Calendas Maias.

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Die letzte Seite enthält einen großen Holzschnitt mit der geschmückten babylonischen Hure, welche drei gezierte Männergestalten mit: Rinds= ,Schweins= und Affenkopf an Ketten hält; zu ihren Seiten schauen in die Scene zwei Männergestalten mit Löwen= und Eberkopf.

Das Titelblatt zum dritten Buche hat den Holzschnitt mit dem auf Säulen ruhenden, mit Arabesken reich verzierten Bogen, welcher auch zu dem bekanntern Werke der Annales Herulorum benutzt ist. In diesem Bogen steht der Titel:

Liber tercius ac vltimus cum aquatilium figuris. Et pro Septimo, lege tertius, usqad finem.

Die Rückseite des Titels enthält einen großen Holzschnitt mit einem vollständig zum Turnier gerüsteten Ritter zu Rosse; auf der Turnierdecke des Rosses steht als Wappen ein links hinschauender Adler.

Aus dem Druckjahr und dem Titel geht unleugbar hervor, daß Marschalk die Figuren schon vor dem Werke, im J. 1517, schneiden und drucken ließ und damals einen andern Zuschnitt, nämlich auf sieben Bücher machte, während bei der Ausführung nur drei zum Vorschein kamen. Nach dem Lections=Cataloge von 1520 las Marschalk auch über den Inhalt dieses Buches: Et aliis temporibus non occupatis elucidabit Hystoriam aquatilium latine et grece.

Auf der Regierungsbibliothek zu Schwerin sind 2 Exemplare dieses Werkes: das eine enthält die 3 Bücher vollständig, wie sie hier geschildert sind, das zweite enthält nur die beiden Bücher Text.

Zwei andere defecte Exemplare sind auf der Universitätsbibliothek zu Rostock, namentlich fehlen in diesen beiden die Holzschnitte.

Man vgl. Westphalen Mon. ined. I, praef. p. 87; Etwas 1740, S. 539; Krey Beitr. II, S. 248.

1521.

19) (Nicolai Marescalci Thurii) Annalium Herulorum ac Vandalorum libri septem.

Dieser Titel ist in roth in einen großen Holzschnitt gedruckt, welcher eine reich mit Arabesken und Figuren geschmückte Bogenhalle darstellt.

Auf den folgenden beiden Seiten, welche mit Holzschnittverzierung eingefaßt sind, steht die Dedication:

Ad Henricum, illustrem Megapolensem ducem etc., Nicolai, Marescalci, Thurii, in Annales Herulorum ac Vadalorum praefatio,

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welche also schließt:

Vale bellissime, Rhostochii ex museo nostro, ad Idus Junias. M.D.XXI.

Auf der Rückseite des zweiten, mit Holzschnitten eingefaßten Blattes stehen zwei Holzschnitte: oben das meklenburgische Wappen mit der gedruckten Unterschrift:

Arma Herulorum, siue Megapolensium;

unten das Brustbild eines Mannes mit Bart, Kappe und Ehrenkette, wohl das Bild des Marschalk selbst.

Dann folgen die 7 Bücher der meklenburgischen Geschichte ohne Unterbrechung; der erste Buchstabe eines jeden Capitels ist mit Verzierungen in Holz geschnitten.

Das Ganze umfaßt 12 Doppelbogen in Fol. mit den Sign. B bis M ohne Custoden und Seitenzahlen. Von dem zwölften Bogen sind 2 Blätter auf Titel und Dedication und 2 Blätter auf den Schluß vertheilt.

Am Schlusse steht, wie Tab. III, Nr. 5 lithographirt ist:

Impressum Rhostochii, in aedibus Thuriis, a uiro sollerti, Guntero, cognomento Hyeme, Erphordiano, Anno M.D.XXI. ad nonas Julias.

Darunter steht ein mit Randleisten eingefaßter Holzschnitt, darstellend einen queer getheilten Schild mit einer zweigeschwänzten gekrönten Sirene, welche mit jeder Hand einen der zwei gekrümmten Schwänze über der Queertheilung hält, das kleinere, jüngere Druckerzeichen Marschalks (Tab. III, Nr. 5).

Die letzte Seite füllt ein Holzschnitt: unter einer Bogenpforte das ganze Bild eines tatarischen Chans, welcher nach den im 16. Jahrhundert gemalten Bildern zu Doberan und Neustadt das Bild Niclots sein soll.

Zwei Exemplare bewahrt die Regierungs=Bibliothek zu Schwerin. Ein Exemplar besitzt der Verein für meklenburgische Geschichte: in diesem Exemplare sind die großen Buchstaben noch roth durchstrichen und die Anfangsbuchstaben der Capitel roth ausgemalt; ferner sind noch Exemplare auf den Universitäts=Bibliotheken zu Rostock und Greifswald.

20) (Nicolai Marescalci Thurii) Commentariolus Annalium Herulorum, siue Megapolensium.

2 Doppelbogen in Fol., von denen nur der zweite die Sign. B hat, ohne Custoden und Seitenzahlen.

Unter dem Titel ist ein Holzschnitt, darstellend die ganze Figur eines bekränzten Professors, vor einem Katheder stehend, mit einem Buche in der Hand.

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Die Rückseite des Titelblattes und vier Zeilen der ersten Textseite nimmt die Dedication 1 ) ein:

Auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin befinden sich zwei Exemplare, auf der Universitäts=Bibliothek zu Greifswald ist ein Exemplar. In den Exemplaren des Vereins für meklenburgische Geschichte sind die Anfangsbuchstaben roth durchstrichen und die in Holz geschnittenen Initialen roth ausgemalt.

21) Abdruck eines kaiserlichen Paritormandats vom 2. Sept. 1521,

durch welches der Herzog Albrecht mit seinen Ansprüchen an das Land Meklenburg bei der Erbtheilung an das Reich verwiesen wird (vgl. Rudloff III, 1, S. 60-61). Dieses auf des Herzogs Heinrich Bitte erwirkte Mandat ließ dieser, zur Verbreitung desselben, in Marschalks Druckerei mit den deutschen Lettern (Tab. III, Nr. 4) drucken, mit welchen die ältesten Landtagsausschreiben und die schweriner Indulgenzbriefe gedruckt sind.

Abdrücke befinden sich im Großherzogl. Archive.

1522.

22) M. Antonii Sabellici de rerum et artium inventoribus poema.
Rostochii in aedibus Thuriis MDXXII.

In Fol. - Nach Panzer Ann.

23) (Nicolai Marescalci Thurii) Deflorationes antiquitatum ab origine mundi.

Dieser in roth gedruckte Titel steht in dem Bogen eines Holzschnittes, welcher mit Ausnahme einiger Schnörkel, die den heutigen Fracturzügen gleichen, ganz schwarz ist.

Die Rückseite des Titels ist leer. Auf den folgenden 3 Blättern steht eine

PRAEFATIO

Ad D. Joannem Rhodium, Vrbindaginaeum, Leuconiorum Legatum summum, Nicolai, Marescalci, Thurii, in Deflorationes Antiquitatum ab origine mundi praefatio.

Diese Vorrede schließt:

Ex Rhostochio, Anno M. D. XXII.


1) Dr. Stoientin, dem diese Schrift dedicirt ist, war herzogl. pommerscher Rath und ein ausgezeichneter Mann, der sich auf dem Reichstage zu Worms auch Luthers annahm.
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Auf der sechsten Seite steht ein:

INDEX

welcher mit den Worten schließt:

Liber quintus ac ultimus, de rebus Vandalicis ac Saxonicis, initioque de Germanorum excursionibus, ac obiter de religionum auspiciis, rebusque etiam nonnullis exoticis, ad annum MDXXII.

Darunter das Druckerzeichen mit der kleinern Sirene.

Der Text umfaßt 7 Doppelbogen in Fol. mit den Sign. A bis G, ohne Custoden und Seitenzahlen, und schließt mit den Worten:

Expressum Rhostochii in aedibus Thuriis, ad Calendas Martias Anno DXXII.

ohne Druckerzeichen darunter.

Zwei Exemplare auf der Regierungsbibliothek, ein Exemplar in der Bibliothek des Vereins für mekl. Geschichte zu Schwerin, ein Exemplar auf der Universitätsbibliothek zu Greifswald, ein Exemplar im Besitze des Professors Diemer zu Rostock.

24) Mons Stellarum.

Auf der Titelseite ein Holzschnitt, welcher arabeskenartig eine dichte Baum= und Blumengruppe darstellt; links vom Beschauer hängt im Gezweige ein befiederter Helm, rechts Köcher, Schwert und Schild; unten springt aus einem großen Blumenkelche ein geflügelter Engel hervor. Im Gezweige ist eine kleine, leere Nische, in welcher mit rothen Missallettern der Titel steht:

Res a judaeis scelestissimis gesta, in monte Stellarum.

Auf der Rückseite des Titelblattes steht:

               Res a judaeis perfidissimis in monte
Stellarum gesta, ad illustres principes Henricum, et Albertum germanos duces Megapoleses in=clytos, Vadalorum pricipes, a Nicolao, Marescalco, Thurio, uerissime scripta, obiterque miracula inde facta, et perfidia iudaeorum maxima.

Darunter das volle meklenburgische Wappen im Holzschnitt. Die erste Textseite beginnt mit der Ueberschrift:

MONS STELLARVM,

welche als Columnentitel auf zwei Seiten vertheilt durch das ganze Buch bleibt. Der Text selbst beginnt:

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Annus agiter ferme uigesimus, principes illustres, ex quo etc.

Der Text ist also derselbe, wie in der Barkhusenschen Ausgabe vom J. 1512, obgleich die Zeitbestimmung im Eingange im J. 1522 nicht mehr passend war.

Am Ende steht:

Expressum Rhostochii, in aedibus Thuriis, ad Calendas Aprilis. Anno M. D. XXII.

Darunter das kleine Druckerzeichen Marschalks mit der zweischwänzigen Meerjungfer (Tab. III, Nr. 5.).

In Fol., ohne Cust. und Sz., mit Sign. A bis DI und dem letzten, nicht signirten Blatte, jede Lage von 4 Fol. Blättern, im Ganzen 14 Blätter.

Die letzte Seite nimmt ein Holzschnitt ein, der den Goliath darstellt, wie vor ihm David mit der Schleuder steht; beide Figuren sind geharnischt.

Das Wasserzeichen ist ein gekrönter meklenburgischer Stierkopf (nicht das bekannte Ochsenkopfzeichen), wie es sich im Papier Marschalks in den letzten Jahren seiner typographischen Thätigkeit öfter findet; im Anfange derselben kommt der Ochsenkopf mit der Stange über der Stirne vor.

Vollständige Exemplare sind auf der Universitätsbibliothek zu Greifswald und auf der königl. Bibliothek zu Kopenhagen. Der Verein für meklenburgische Geschichte etc . besitzt aus der kopenhagener Doubletten=Auction ein defectes Exemplar (von AII bis C); es fehlt also Titel und Ende. - Diese Ausgabe ist wieder aufgelegt von Johannes Hübnerus, Hamburg, 1730. Vgl. auch Panzer Ann. und Etwas, 1740, S. 540 und 541.

Vgl. oben die Drucke von Barkhusen zum J. 1512.

25) Ein Ausztzog der Meckelburgischen Chronicken

ist der Titel mit Missallettern in rothem Druck in dem Holzschnitte, der die Titelseite des Mons Stellarum von 1522 füllt.

Auf der Rückseite des Titelblattes steht zwischen Randleisten und mit großer Initiale im Anfange:

Der Meckelburgische Chronicken ein lostbarlicher auszzogk von Doctore Nicolao Marescalco Thurio, deme Erbarn vehesten vnd gestrengen, hern Caspari von Schoeneychen, der durchleuchtigen hochgebornen fursten vnd herren, hern Heinriches, vnd hern Albrechts, gebruder, herzogen

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zu Meckelburg, fursten der wenden, grauen zu Swerin, der lande Rhostoch vnd Stargard herren, Canczler etc. zw geschrieben.

Darunter das volle meklenburgische Wappen im Holzschnitt.

Der Text beginnt (fol. 2a.) mit einer sehr großen Initiale in Holzschnitt:

Wie wol freudlicher lieber herr Caczler besuder Guner ettliche, weliche der alltheit der verflossen zeit nicht in allwege berichtet, vn viele auch zu wissen wenig achten. etc . (fol. 2a.) - - Szo hab ich auch ausz den Chronicken der Fursten=thumb zu Meckelborg, durch euwer (fol. 2b.) vnd des hochberumbten etwan hern Brand vo Schoneichen, euwers vettern, auch Meckelbergi=sche Canczler hulfe vnd rath hier vnd andere ortt befunden, das herkomme der selbtigen fursten, welche etwan die Heruli geheissen - - - zu samen bracht, vn ein auszzug der selbigen Cro=nicken gemacht, euch nicht als were das szo kost=lich von myr geachtet sunder ein gedechtnus vnser freuntliche gemeninschafft in tapphern vn etwan in ergeczlichen handelungen vn gescheffte szo wyr viel iar bey gedachten vnser gnedigen hern ge=habt zu geschriben mennickliche zu lesen etc.

(fol. 3a.).

Das Buch schließt:

"Der loblich furst herczog Albrecht ist noch ane gemahel etc."

Mit diesem " etc." hört das Buch plötzlich auf, ohne Druckort, Druckjahr, Druckernamen und Druckerzeichen.

Auf der letzten Seite steht der Holzschnitt mit dem geharnischten Ritter zu Roß, der auch am Ende der Instit. reipubl. milit. ac. civ. von 1515 steht.

In Fol., ohne Cust. und Sz., mit Sign. a bis cII, in in drittehalb Lagen, jede Lage von 4 Bl., im Ganzen 10 Blätter.

Diese bisher im Druck unbekannte meklenburgische Chronik, welche nur in einigen jüngern Abschriften existirte, befindet sich auf der Universitätsbibliothek zu Greifswald in

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einem Bande (Ex legato Ahlwardtiano ad Bibliothecam Academicam No. 3504) hinten angebunden, welcher mehrere Schriften, zuerst Auli Gelli noctium atticarum libri vndeviginti. Argentinae, 1517, dann Mathemalogium prime partis Andree Alexandri Ratisbonesis mathematici super noua et veterem loycam Aristotelis, Lipsigk, 1505, dann Marschalci instit. reip. und Annales Herulorum enthält.

Das Buch ist nach den genealogischen Nachrichten aus dem meklenburgischen Fürstenhause zwischen 1519 und 1524, auf jeden Fall aber nach der Herausgabe der Annales Herulorum von 1521, also wahrscheinlich im J. 1522 gedruckt und vielleicht das letzte Buch aus der Officin Marschalks. Es ist das einzige Buch, welches aus Marschalks Druckerei in deutscher Sprache und mit deutschen Lettern (Tab. III, Nr. 5) hervorgegangen ist; die Lettern sind nicht zu verkennen. So gut auch der marschalksche lateinische Satz ist, so schlecht ist sein deutscher Satz.

Sehr häufig sind große lateinische Anfangsbuchstaben statt deutscher genommen; das x ist immer lateinisch und ch auf Einem Kegel (wie in der ersten Zeile von Tab. III, Nr. 5) ist vorherrschend.

 


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IV.

Buchddruckerei

des

Buchdruckers Ludwig Dietz

zu Rostock.


1.
Leben und Druckerei des Ludwig Dietz.

W urden auch vor Ludwig Dietz, welcher früher lange für den ersten rostocker Buchdrucker gehalten ward, zu Rostock viele Werke gedruckt, so waren die Druckereien, aus denen diese Werke hervorgingen, doch nur Privatanstalten, welche mehr wissenschaftlichen Privatzwecken dienten. Ludwig Dietz war der erste öffentliche Buchdrucker in Meklenburg, der aus der Buchdruckerei ein künstlerisches Gewerbe trieb. Bei der großen Umsicht und Tüchtigkeit des Mannes ist seine Wirksamkeit auch sehr bedeutend gewesen und von seiner Zeit an datirt sich erst der große buchhändlerische Verkehr zu Rostock.

Ludwig Dietz war aus Speier gebürtig 1 ). Die Zeit seiner Einwanderung in Rostock läßt sich nicht diplomatisch genau auf den Tag angeben. Chyträus sagt 2 ) im J. 1560,


1) Dies sagt Chyträus, der die Familie genau kannte, in seinem Programm zum Leichenbegängniß von Dietzens am 19. Januar 1560 verstorbenen Bruder, in Joh. Posselii Scripta in Academia Rostochiensi publice proposita, Rostochii 1567, p. 11 (vgl. Etwas 1740, S. 541):
"Ludovicus Ditius, natus in vicina meae patriae, ad Rhenum, in vrbe Spira".
Auch nennt er sich in der Vorrede zu der Ausgabe des lübischen Rechts vom Jahre 1509 selbst: Lndewicus Dietz von Spyre."
2) Vgl. das angeführte Leichenprogramm für L. Dietzens Bruder vom J. 1560:
"Primus in hanc urbem Rostochium ante annos quiuquaginta artem typographicum intulit Ludovicus Dietz". (  ...  )
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freilich in allgemeinen Ausdrücken, daß er damals vor funfzig Jahren, also ungefähr im J. 1510, nach Rostock gekommen sei. Nach genauern Forschungen ist es jedoch möglich, den Abriß seines Lebens ziemlich klar zu zeichnen.

Zuerst war Ludwig Dietz Drucker in der Privatdruckerei des rostocker Stadtsecretairs Hermann Barckhusen. Dies geht unwiderleglich aus dem oben mitgetheilten Contracte 1 ) über den Druck des hamburger Breviers von 1509 hervor, zu dessen Abschließung Hermann Barckhusen seinen Drucker und Diener Ludwig Dietz:

"Lodwig Dietz, alse dyner vnd folmechtiger des ersamen Hermanni Barchhusen, secretarien zu Rostock"

bevollmächtigte. Da H. Barckhusen im J. 1503 nach Rostock kam und im J. 1505 den ersten Druck aus seiner Officin, den Donat, erscheinen ließ, so ist es mehr als wahrscheinlich, daß H. Barckhusen den L. Dietz zur Einrichtung und Verwaltung seiner Druckerei im J. 1504 nach Rostock nach sich zog.

Ludwig Dietz ging ganz in den wissenschaftlichen und unternehmenden Geist seines Herrn ein und nahm so sehr Theil an seinen litterarischen Arbeiten, daß dieser sogar keinen Anstand nahm, ihn als Verfasser wichtiger juristischer Werke, wie des lübischen Rechts vom J. 1509, welches der Lage der Sache nach wohl niemand anders als H. Barckhusen hatte herausgeben können, vorzuschieben. Im J. 1510 besaß H. Barckhusen seine Druckerei noch selbst, als er die Bambergensis herausgab. Nach und nach gestattete er seinem Diener, daß dieser für Andere Werke druckte; denn die Ausgabe der sternberger Hostiengeschichte vom J. 1512 ist zwar von L. Dietz gedruckt, aber wohl in der Druckerei von Hermann Barckhusen, da ihm am Ende des Buches das Lob eines geschickten Druckers beigelegt wird (Editum Rhostochii et ibi a Ludovico Dytze calchographo solerti expressum), das er wohl nicht gut selbst schreiben konnte.

Die Jahre 1513 und 1514, in denen Nic. Marschalk seine Druckerei einrichtete und zuerst benutzte, sind für die Buchdruckerei zu Rostock fast ganz unfruchtbar; nur aus Mar=


(  ...  ) Höchst seltsam ist es, daß sogar Chyträus, der den letzten Rector des Fraterhauses zu Rostock noch kannte, nichts von der Druckerei der Michaelis=Brüder weiß. Nach diesen war L. Dietz allerdings der erste Buchdrucker in Rostock.
1) Vgl. oben über H. Barckhusen S. 70.
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schalks Druckerei gingen im J. 1514 einige kleine Schriften hervor. Mit diesen Jahren verschwindet auch H. Barckhusens Druckerei und mit dem J. 1515 tritt L. Dietz mit größern Werken selbstständig auf. Nach den Druckwerken ging (ungefähr im J. 1513) die ganze Druckerei H. Barckhusens auf L. Dietz über; denn in den ersten Jahren seiner Selbstständigkeit druckte L. Dietz nur mit Barckhusens Lettern 1 ); seine Holzschnitte lieferte ihm in dieser Zeit N. Marschalks Holzschneider. Bald aber, mit den zwanziger Jahren, vervollständigte sich Dietzens Druckerei mit vielen schönen Typen und die Holzschnitte seiner Officin gehören, im Fache der Verzierungen, zu den schönsten Producten der Zeit.

Ludwig Dietz traf aber in den ersten Jahren zu Rostock keine gute Zeit: das alte Leben war vor der Befestigung der Reformation, namentlich bei der Universität Rostock, lahm und das neue Leben noch gedrückt; nur hin und wieder schaffte sich die innere Regung durch Herausgabe von Werken, wie der Bearbeitung von Reineke Voß und Sebastian Brants Narrenschiff, bei Dietz verlegt, Luft; aber dies reichte am Ende nicht aus, eine Buchdruckerei ohne eigene große Mittel zu erhalten, obgleich L. Dietz durch häufigen Druck von Patent=Verordnungen, Thesen u. dgl. die Anwendung der Buchdruckerei zu verallgemeinern suchte. Auch mochte er sich bei den kirchlichen und politischen Wirren in Meklenburg zu Rostock nicht heimisch fühlen. Er strebte also dahin, in Lübeck, dem alten Stapelplatze für Schreib= und Druckmaterial, wo es dem Buchdrucker leichter ward 2 ), das Bürgerrecht zu gewinnen. Daher richtete er im J. 1524 folgenden Brief 3 ) an den Rath zu Lübeck:

Ehrsame vnnd vorsychtige, wolwyse Heren. Nach Erbedinge myner bereytwylligen deenste stets voran Bydde yck Juwe Ersamenheyden denstlick weten, Dat yck wol in meninge were, bynnen J. Ersh. Stadt Lübeck my dale toslande vnde tho wanen yn


1) Das älteste Werk von L. Dietz: Der sele rychtestych, vom J. 1515, ist ganz mit den Lettern der Bambergensis gedruckt. Daß die Lettern von H. Barckhusen auf L. Dietz übergingen, ergiebt sich schon aus der Ansicht der lithographirten Facsimiles Tab. II, No. 2b. und Tab. IV, No. 1a. und b., deren Originale beide mit denselben Lettern gedruckt sind.
2) Nirgends ist wohl länger das Pergament zu gewöhnlichen Briefen benutzt, als, nach Ausweisung der Archive, im Rathe zu Lübeck, bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts. Noch heute wird in Meklenburg das Pergament aus Lübeck bezogen. In der ersten Hälfte des 16. Jahrunderts kam auch viel Papier aus Lübeck nach Meklenburg.
3) Mitgetheilt von v. Seelen Nachricht von der Buchdruckerei zu Lübeck, 1740, S. 49.
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J. E. Horsam gelyck anderen Borgeren vnd Inwaneren, Wen Juwe Er. my gunnen wolden, de Bockdruckerie to bruken, darynne yck alleweghe nach Juwer Ers. bade vnd vorbade my geborlick holden wolle. Szo my ock Je. Er. besorgeden myt der begnadynge, dat de Boke vnde schryfften, so yck drucken wurde, nycht nha gedrucket scholden werden van Jemandt yn J. E. stadt bynnen dem Jare dar negest folgende, Hyr vp bydde yck Juwer Ersamenheyt gunstych andtworth, dat wyl yck stedes, wor ick kan vnd vormach, vordenen vmme hochgedachte Juwe Er. Gade yn ewycheydt beualen. Schreuen Rostock altera Jacobi apostoli anno MDXIIII.

Juwer Ersamen Wysheyde

gudwylliger                     
Ludewich Dietz.                

Den Ersamen vnnd vorsychtigen
wolwysen Heren Borgermesteren vnd
Radtmannen der Stadt Lubeck, mynen
gunstigen leuen Heren, denstlick.

nach Lübeck gezogen, kann ich eigentlich nicht sagen. Gewiß ist, daß er schon 1531 hier gewesen, sintemal in selbigem Jahre der Anfang gemacht worden mit dem von ihm gedruckten herrlichen Bibel=Werke." Es haben sich über diesen Umzug von L. Dietz, trotz aller Nachforschungen, in den Archiven zu Schwerin, Rostock und Lübeck keine Nachrichten finden wollen; es müssen daher die ausgegangenen Drucke entscheiden. In den Jahren 1525 und 1526 kommen mehrere Drucke von L. Dietz ohne Druckort vor; aus den Jahren 1526 bis 1533 erscheinen nur undatirte oder aus Rostock datirte Drucke; in dem ganzen Zeitraume von 1525 bis 1533 werden aber fortwährend viele Flugschriften und Placate aus Dietzens Druckerei ausgegeben, welche sich auf rein rostockische oder meklenburgische Händel beziehen. Nur im J. 1533 erscheinen Drucke von L. Dietz zu Lübeck.

Es ist daher wahrscheinlich, und wohl gewiß, daß L. Dietz seinen Wohnsitz nie von Rostock verlegte, sondern nur, um ausgebreitetern Verkehr zu gewinnen, auf kurze Zeit eine Filial=Anstalt zu Lübeck für einige größere Werke,

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als die Herausgabe der Bibel, etablirte, wie er es auch zu gleichem Zwecke für kurze Zeit in Kopenhagen that. Auch ist keine Spur vorhanden, daß er in seinem Leben je aufgehört haben sollte, rostocker Bürger und Einwohner zu sein.

Die Begeisterung für die Reformation und das Aufblühen der Universität Rostock gab ihm im Fortschritte allerdings mehr Beschäftigung und sein Ruf vermehrte seine Arbeit; dennoch mochte diese noch nicht ausreichen und daher folgte L. Dietz gerne einer Einladung des Königs Christian III. von Dänemark 1 ), der ihn bald lieb gewann, um zu Kopenhagen eine dänische Bibel zu drucken, welche im J. 1550 erschien 2 ). Er ging im J. 1548 nach Kopenhagen, wie er selbst in einer Nachschrift zu der zu Rostock im J. 1553 herausgegebenen niederdeutschen Bibel 3 ) sagt: er habe mit dem Druck derselben schon im J. 1548 den Anfang gemacht, als er nach Kopenhagen gerufen sei; nachdem er hier das aufgetragene Werk vollendet, 3000 Bibeln gedruckt gehabt und Abschied und ehrliche Belohnung erhalten habe, sei er wieder (1550) nach Rostock zurückgegangen und habe sein angefangenes N. T. wieder zur Hand genommen und (Freitag nach Jubilate 1553) vollendet 4 ).


1) Chyträus sagt a. a. O.:
"Edidit enim, tum alia vtilia scripta, quae doctrinam verae pietatis et optimarum artium continent: tum vero primus omnium biblica sacra, idiomate gentis Saxonicae et postea Danicae, splendidissimis typis et summa fide ac diligentia elaborauit. Ideoque et inclyto Regi Danorum Christiano III, qui eum suo sumpto Hafniam ea de causa euocauerat, non modo propter peritiam et industriam in arte typographica, verum etiam propter integritatem morum et pietatem veram et diligentiam ac fidem in omni officii genere carissimus fuit".
2) Die dänische Bibel erschien im J. 1550 in Folio unter dem Titel:
"Biblia. At er den gantske hellige Scrifft, vsaet paa Danske. Kobenhaffn, L. Dietz. 1550."
kl. Fol., mit Holzschnitten (erste, höchst seltene dänische Bibel; vgl. Ebert, Nr. 2142):
"ex mandato b. Christiani III literis Ludouici Dietz Hafniae translationis ex Lutheri versione Germ. factae autoribus theologis in uniuersit. Hafn. D. Petro Palladio, D. Olao Chrysostomo, D. Joanne Synningio et D. Joanne Machabaeo. Haec editio solum exhibet textum scripturae tam apocryphae quam canonicae, cum indice marginali perpetuo, locis quibusdam parallelis et iconibus rerum praecipuarum".
Vgl. Etwas, 1740, S. 567.
3) L. Dietz gab die Bibel dreimal heraus: 1) im J. 1533 zu Lübeck in niederdeutscher Sprache; 2) im J. 1548 bis 1553 das N. T. in niederdeutscher Sprache zu Rostock; 3) im J. 1550 in dänischer Sprache zu Kopenhagen: alle nach der lutherischen Uebersetzung.
4) Vgl. Masch a. a. O. S. 56 flgd.: "Wowol ick dit Nyge Testa= (  ...  )
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Während der Zeit erstarkte die Universität Rostock zu einem europäischen Rufe und mußte immer mehr das Bedürfniß eines eignen Buchdruckers fühlen 1 ). Ludwig Dietz zeigte sich dagegen sehr geneigt, wieder nach Kopenhagen zu gehen. Da richtete der Herzog Ulrich an seinen Bruder H. Johann Albrecht folgendes Schreiben:

"Vnser freuntlich brüderlich dienst vnd was wir mher liebs vnd guts vermugen idertzeit zuuornn. Hochgeborner furst, freuntlicher lieber Bruder vnd Gefatter. Wir kommen in glaubwirdige erffarung vnd werden bericht, Welcher gestalt vnser Buchdrucker zu Rostogk vnd lieber getrewer Ludowich Dietz gneigt vnd entschlossenn sein solle, auff der Kön. W. zu Dennemarcken etc . vnsers freuntlichen lieben hern Oheim vnd Schwagernn gnedigste beschehene furderung vnd heischung, vnd weil ehr zu Rostock ein geringe narung vnd vnderhalt, daselbst zu Rostock auffzubrechenn, sich nach Coppenhagenn zu begeben vnd daselbst hinfuro seiner Druckerey zu gebrauchen. Vnd weil dan wir hie in vnserm Furstenthumb vnd Landt sunst mith keinem buchdrucker versehen, vnd wir dennoch seiner oft vnd vielmalen in vnsern fürfallend sachenn hochbedürftig, one das ehr aus vnser vniversitat zu Rostock vbel zu entrathenn: Demnach lassenn wir vns gefallenn vnd sehen für gudt ahn, das E. L. neben vns mit Ihme auf ein gewisse zimlich jerlich stipendium vnd besoldung, welchs ihme von den hebungen, so vnser vniuersitet von vnserer


(  ...  ) mente am Jaar 48 des minnerentals angefangen tho drückende, - - So hebbe ick doch domals dat süluige nicht fullen bringen können, dewyle Kön. Maj. tho Dennemarcken - - bedacht und entschlaten ys worden, eynen mercklyken Antall Denscher Biebelen in groter herrlicker Form - - in den Druck uthgan tho latende. Vnde alse nu solck Werck mith der Hülpe Gades fullenbracht ys worden, - - so hebbe ick nu myn hirthovören angefangene Nyge Testamente wedderumme vor de Handt genamen". Vgl. Fortsetzung des Rostocker Etwas 1747, S. 21 flgd.
1) Schon in den vierziger Jahren des 16. Jahrhunderts wünschte die Universität Rostock:
"dat de professorn vnd der vniversiteten lidtmate, ok de Questor, Oekonomus, Notarius, Pedellen vnd eyn bockdrucker aller borgerlichen plichte frey syn".
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Closter güther jerlich vermacht, entrichtet werden solte, auffs furderlichste hetten handlen lassenn, Wie wir auch zu der behueff vnd mit Ihme daruff handlen zu lassenn, die vnsern schon vorordent haben, vnd E. L. zum allerfurderligsten die Ihren auch verordenen vnd abfertigenn müssen, darmit ehr sich ethwas besser zu Rostogk vntherhaltenn, in vnser vniuersitet vnd fürstenthumb pleibenn vnd wir seiner vnser notturft nach zu gebrauchenn habenn mugen. Weil ehr auch für vnsere Landtgerichtsordnung zu truckenn vnd zu uorfertigen ein last rogken bittet, sein wir geneigt, ime ein halb last für vnsern theil zustellen vnd entrichtenn zu lassenn, vnd werden E. L. ihme auch für Ihre theil die ander halbe last zum fürderlichstenn vorreichenn vnd zustellen lassen. Vnd was E. L. dieses alles gneigt, bitten wir E. L. vnuortzüglich zuuorlässig schrifftlich antwurt. Sein E. L. bruderliche freuntliche dienste zu ertzeigenn willig. Datum Güstrow den V Februarii, Anno etc . LVIII.

Vonn gots gnaden Ulrich,               
Hertzog zu Meckelnburgk etc .     

Dem hochgebornen Fürstenn,
Hernn Johans Albrechten, Hertzogenn
zu Meckelnburgk etc ., Vnserm freunt=
lichen liebenn Brudernn vnd Ge=
fatternn.

(L. S.)

In Folge dieses Schreibens ward denn auch Ludwig Dietz zum (ersten) Universitäts=Buchdrucker 1 ) mit folgender Bestallung am 25. April 1558 angenommen:


1) Der Universitäts=Buchdrucker hatte seit der Bestellung des L. Dietz freie Behausung. In einem alten Verzeichnisse der liegenden Gründe der Universitat, ungefähr von 1560, heißt es:
"Proxime collegium versus plateam Croplinensem domus typographi. Haec cum uno cellario anteriore ipsi libere inhabitanda ab academia concessa est. Alterum cellarium versus plateam elocatur quotannis ipsi".
Im J. 1599 wird gesagt, es sei: "des Typographi Stephani Myliandri Behausung bey der Freyheit, deren derselbe bishero noch genoßen, billig zu laßen". Das Haus war das erste Haus links in der kröpeliner Straße. In dem rostocker Stadtbuche aus dem 16. Jahrhundert heißt es:
"Angulus nach der Kropelinschen Straße".
"Eine Giebelbude nach dem Hopfenmarkede werts recht neghst dem Collegio." (  ...  )
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"Von gots genadenn wir Johans Albrecht vnnd Vlrich gebrüdere hertzogenn zu Meckelnnburg etc . Bekennen in vnnd mit dissem vnsernn offenenn brieue, daß wir denn ersamen vnnsernn lieben getreuwenn Ludwigenn Dietzenn für vnnsern Buchdrucker in vnnserer Vniuersitet vnnser Stadt Rostog die Zeit seines Lebens bestellt vnnd angenommen, wie wir inen dan dauor hiermit auch wissenthlich bestalt vnnd angenommenn habenn wollen, also bescheidentlich das er die Zeit seins lebens bei der vniuersitet pleibenn soll vnnd will. Dagegenn wollen wir imhe jerlichs dreissig guldenn muntz vnnser Lanndeswehrunng durch vnnsernn verordenten Oeconomum vnnserer Vniuersitet zu Rostog vonn den nutzungen, einkunfftenn vnd hebungenn, darmit wir neulich gemelte vnsere Vniuersitet dotirt vnd zugeeignet, entrichten vnnd betzalenn lassenn, vnd was ehr vns druckenn wirt, wollenn wir ihme innsunderheit darfur nach pilligkeit die gebür erleggen. Doch soll ehr ohnn vnser darzu verordenten vorwissenn vnd beliebung nichts druckenn, worauf ehr widerumb einen reuers vnnß geben vnnd zustellenn, sollich vnnd vnngeuerlich. Des zu Vrkund habenn wir vnser fürstlich pitzschafft hierneunter truckenn vnnd gebenn lassenn zu Sterneberg den 25. Aprilis nach Christi vnsers liebenn Hern vnnd selichmachers geburt weniger zall im acht vnnd funfzigstenn Jhare".

Am 10. April 1559 verpflichtete sich L. Dietz in einem eigenen Reverse 1 ), seiner Bestallung nachzukommen und der Universitäts=Censur sich zu unterwerfen:

"Ich Ludwig Dietz, Buchdruecker zu Rostock, bekenne mit dieser Handtschriefft für Jedermenniglich, Alsdan die Durchleuchtigenn Hochgebornnenn Fürstenn vnnd Herrnn Johans Albrecht vnnd Hern Vlrich Gebrüdere Hertzogenn zu Mecklennburgk Mich


(  ...  ) "Darnehgst eine Buede in der Kropelinschen Strasse, so jetzo der UniversitetBuchdrucker bewohnet."
Hierauf sind als Besitzer eingetragen: Dr. Jacobus Hein. Dr. Jacobus Bording, als Erbe M. Arnoldi Burenii. (Auf gütige Erlaubniß des Hrn. Cämmerei=Secretairs Päpcke zu Rostock excerpirt.)
1) Gedruckt in der Fortsetzung des Etwas, 1747, S. 20
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inn Irer F. G. Stadt Rostock für ein Buchdruecker bestellet vnnd anghenommen, ferners Inhalts Irer F. G. besiegeltenn Bestallung. Daß ich dagegenn Hochgenante Irer F. G. Bestallung vnderthanig angenhommen, gelobe vnnd vorspreche hiemit vnd Inn Krafft dieses Brieffs, alle dem Jenigenn, was Inn der Bestallung ausgedruckt, die Zeit meines Lebens getreuelich nachzukommen, vnnd one Wissen vnd Willen Irer F. G. verordentenn Professoren alhier nichts druecken zu lassenn. Alles getreulich vnnd ohne Gefahr. Zu Vrkundt hab ich diesenn Reversall mit meinem Pitzschafft bekrefftiget. Actum Rostock den 10ten Aprilis Anno etc . LIX".

(L. S.)

Ludwig Dietz starb am 1. September 1559 1 ) nach einer mehr als funfzigjährigen Wirksamkeit und hinterließ den Ruhm eines geschickten und erfahrnen, unternehmenden und thätigen, braven und frommen Mannes, zu dessen Vertrauen sich Fürsten und Gelehrte ersten Ranges Glück wünschten und von dessen Wirksamkeit nicht nur die gefeierte Universität Rostock, sondern auch Holstein, Lübeck, Meklenburg und Pommern unmittelbar, und ganz Niederdeutschland, ja Dänemark und Norwegen die schönsten Früchte genoß 2 ).

Der Druck von L. Dietz befriedigt alle gerechten, selbst hohe Anforderungn. Sein Satz ist rein, fest und correct. Seine Lettern sind geschmackvoll und schreiten rasch mit den Anforderungen der Zeit zum bessern fort, so daß sie schon in den dreißiger Jahren des sechszehnten Jahrhunderts die neuere


1) Chyträus a. a. O. sagt:
"Hic Ludovicus anno 1559 die 1 Septemb. obiit".
2) Derselbe sagt a. a. O. von ihm:
"cuius officina, elegantibus et variis typorum generibus instructa, et nos in hac Academia quotidie fruimur, et omnes ecclesiae in tota, Saxonia et amplissimis Daniae ac Norwegiae regnis, magno cum verae pietatis et doctrinae fructu et gratitudine ipsius laboribus et industria debita vtuntur".
Eben so sagt von Seelen in Stromat. Lutheran. p. 626:
"Macta hac tua virtute, Dietzi, et celebriores inter typographas locum occupa, qui honorificus merito aestimandus. Efferant se aliae vrbes typographis magnam famam adeptis; non inuidemus iis partam inde celebritatem. Sed gratulamur tamen simul Lubecae Dietzium, cum optimis et artis imprimendi peritissimis conferendum".
Nach dem Tode von Ludw. Dietz wies es sich recht aus, wie groß der Mann gewesen war. Nach ihm hat Rostock nie einen solchen Buchdrucker wieder gehabt.
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Zeit bezeichnen und noch jetzt jedem Buchdrucker Ehre machen würden. Er besaß hinter einander viele Arten deutscher Lettern und schöne gothische (Tab. IV, Nr. 3) Missaltypen; lateinische Lettern schaffte er auch bald an; griechische Typen 1 )fehlten ihm jedoch noch im J. 1540, er versprach sie aber bald anzuschaffen. Vorzüglich lobenswerth ist die Anschaffung der trefflichsten Holzschnitte 2 ) zur Ausschmückung seiner Werke; diese Holzschnitte zeigen den reinsten, ältern deutschen Styl und verdienen ein sorgfältiges Studium: weder vor, noch nach Dietz sind so gute Holzschnitte in Meklenburg gebraucht. Seine beiden ältesten Druckerzeichen sind auf Tab. IV, Nr. 1b. und 4 im Facsimile wiedergegeben.

2.
Drucke von Ludwig Dietz.

1515.

1) Der sele rychtestych.

Die ganze Titelseite nimmt ein Holzschnitt, darstellend Christum am Kreuze, rechts von demselben Maria mit einem großen Schwerte in der Brust, links Johannes mit einem Buche in den Armen, ein. Zu den Füßen des Kreuzes steht das Zeichen des Holzschneiders: ein M, durch dessen obern Theil sich quer durch ein S legt; dies Zeichen (Tab. IV, Nr. 2.) gehört wahrscheinlich dem Holzschneider Marschalks, welcher Melchior hieß (vgl. oben bei Marschalk). Ueber dem Holzschnitt steht der Titel des Buches:

Der sele rychtestych

mit Missallettern (Tab. IV, Nr. 1a.). Auf der Rückseite des Titels steht eine kurze Betrachtung über die Nothwendigkeit der Abfassung des Buches (dorch eynen jnnigen geystliken man, des name gade almechtigen bekant). Der Text beginnt mit der Ueberschrift:

Van deme leuende
vnde lydende vnszes leuen heren,


1) Der Universitäts=Buchdrucker Jacob Lucius sollte im J. 1568 sein Privilegium nicht eher haben, als bis er sich griechische und hebräische Lettern angeschafft haben würde. Vgl. Etwas 1743, S. 324. Er druckte jedoch schon im J. 1567 griechisch.
2) Nach der großen Menge der Holzschnitte zu urtheilen, die L. Dietz anwandte, hielt er sich selbst einen Holzschneider. Im J. 1515 hat sein Holzschneider das Monogramm M. S. (vgl. Nr. 1.), im J. 1522 das Monogramm P. b. (vgl. Nr. 28b.). Von dem letztern Holzschneider stammen die vielen vortrefflichen Holzstöcke in den Werken aus Dietzens Officin.
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die erste Zeile mit Missallettern. Der Text selbst beginnt mit einem großen M in Holzschnitt, ganz im Geschmack der marschalkschen Holzschnitte. Die Rückseite des Bl. GIII wird ganz von einem Holzschnitte mit einem halben Crucifixe in Holzschnitt gefüllt; auf der folgenden Seite und auf der Seite GVI findet sich ein großes O in Holzschnitt. Am Ende des Bogens L, mit welchem der Hauptinhalt des Buches schließt, steht ein Holzschnitt mit der Elisabeth, der Maria und dem Christkinde. Der Bogen M mit einem Anhange beginnt nach einer Ueberschrift mit einem Holzschnitte mit dem Buchstaben V, in dessen Oeffnung ein, von einem Pfeile durchbohrtes Herz steht (Vulnerasti cor meum mea sponsa).

Am Ende steht (Tab. IV, Nr. 1b.):

Ghedrůcket vnde fulleendet Dorch Lodewicu Dyetz yn der stat Rozstöck. des myddewekens na dem Sondage Exaudi. jn deme jare vnses here Chrysti gebört Veffteynhundert Dar na jn deme veffteynden jare.

Alle tho der ere gades.

Darunter steht das Druckerzeichen im Holzschnitte ( Tab. IV, Nr. 1b .): ein Kreis mit einer Querstange, auf der eine Perpendikulairstange steht, die über dem Kreise hervorragt und einen sechsstrahligen Stern trägt, in dessen Winkeln die Buchstaben: R│O│S│T│O│K stehen; um die Perpendikulairstange fliegt ein Band mit den Worten: τελος id est FINIS ; auf der Querstange im Kreise stehen die Buchstaben L. D.

In gr. 8., ohne Cust. und Sz., mit Sign. A-O, jeder Bogen von 6 Bl. Das Wasserzeichen des Papiers ist eine Hand.

Ein Exemplar auf der Universitätsbibliothek zu Rostock, dem ein Exemplar Van der navolghinge Jhesu cristi angebunden ist; ein zweites Exemplar auf der Bibliothek zu Wolfenbüttel.

1516.

2) Meklenburgische Polizei=Ordnung

mit dem Titel:

Ordeninge Statuta vnnd settunge, dorch de dorchluchtigen hochgebornen Försten vnd hern, hern Hinrichen vnd hern Albrechten gebröder, Herthogen tho Meklnborch, Försten tho Wenden, Greuen tho Swerin, Roßstock vnd Stargardt der

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lande heren. In genanten erer F oe rstlicken gnaden F oe rstendome, Landen, Steden vnnd Gebeden, dem gemenen nutthe thom besten. Im yar na Christi vnses Hern gebordt Vefftheinhundert vn S oe ßtheine. Publiciert, vorkundet, vorgenamen, vpgericht, vnnd vestlicken gebaden tho holden.

in Fol., im Ganzen 6 Bogen, in 3 Lagen mit Sign. A und B, ohne Seitenzahlen und Custoden. Das erste Blatt ist zum Titel benutzt, das letzte Blatt ist leer. Die erste Seite des zweiten Blattes enthält unter dem Titel

Vorrede

das Publications=Patent der Herzoge Heinrich und Albrecht. Dieses Patent und die Ordnung selbst beginnen mit zwei sehr schön in Holz geschnittenen großen Initialen. Die Ueberschriften der einzelnen Capitel sind in der ersten Zeile mit Missallettern gedruckt. Am Ende steht ein

Besluth

mit einer Ermahnung zur Haltung der Ordnung, und das Ganze schließt mit den Worten:

Vork ue ndyget vnd mit genanter F oe rsten eins hyr vpgedr ue ckten Ingesegel tho orkunde besegelt, am dage
Im yare Christi vnses Heren gebordt alse bauen gemelt ys.

Die Lettern sind diejenigen, mit denen die Bambergensis vom J. 1510 von H. Barkhusen gedruckt ist und die an L. Dietz übergingen.

Das einzige bisher bekannte Exemplar dieser Constitution wird im Großherz. Archive zu Schwerin aufbewahrt. Jedoch findet sich auch auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock ein zweites Exemplar. Im J. 1542 ward diese Ordnung, verbessert und revidirt, bei L. Dietz wieder aufgelegt.

3a) Programm über die Feier des kirchlichen Jubelfestes im J. 1516.

Eine Seite in Fol. Die Einleitung lautet:

Cum sacratissime indulgentie In dominica passione precipue fundentur, roborentur et confirmentur: non indignum putaui: Anno fructuosissimu ad veriore remissione culpe et pene consequedam: In

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visitatione Septe Ecclesiaru Rome, aut totide altarioru: passione dominica conteplando perstringere in quinariu: quo ad singulas Ecclesias et in singulis locis quinqz Paster noster et Aue maria Christo passo deuotissime persoluere.

Dann folgt in 7 Abschnitten nach den 7 Kirchen die Aufzählung der Leiden Christi (in lateinischer Sprache). Am Ende steht mit kleinern Lettern :

Hec de dnica passione Per Uenerabile et eximiu viru dnm et magrm Bertoldu Moller, Sacre Theologie doctore, ac Ecclesie Collegiate Sancti Jacobi Rostochien Decanu, necnon dictarum Sacrarum Indulgentiaru Commissariu etc . sunt Septe Ecclesiis sincere accomodata: pro deuotis oratoribz: sine piudicio exquisitioris conteplationis in gloria Christi A cui 6 natali Anno Sexto decimo supra millequingentos Annus Jubileus est Rostochii celebratus In dicta Ecclesia Collegiata Sancti Jacobi.

Mit den deutschen Lettern H. Barckhusens, mit denen der Donat von 1505 gedruckt ist. - Ein Exemplar auf der Universitätsbibliothek zu Rostock.

3b) Ein Butterbrief für das St. Johanniskloster zu Rostock von dem Legaten Arcimbold vom 17. Oct. 1516 wird in derselben Druckerei gedruckt sein. Vgl. Etwas 1739, S. 256 flgd. und 1738, S. 730 flgd. Aus der Arcimboldschen Zeit existiren übrigens noch mehrere gedruckte Indulgenzbriefe.

1517.

4) Uan Reyneken dem vosse vnde dessulften mennichuoldygher lyst myt anghehengedem sedelikem synne vnde veler guden lere Eyn höuesch kortwylich lesent.

"Darunter steht ein Holzschnitt, der zwei Fuchshöhlen vorstellt, in deren einer ein Fuchs lauert; nach der andern aber trägt ein Fuchs einen gefangenen Hahn, den er beim Halse gefaßt hat." Weiter enthält das Titelblatt nichts.

Am Ende:

Impressum Rostochy. Anno M. CCCCC. XVII.

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in kl. 4, mit Holzschn., 170 Bl. (das letzte weiß), mit 28 Zeilen und der untermischten, bald kleinen, bald großen Sign. A-T, ohne Seitenzahlen. Die Sign. z - D fehlt. Auch Custoden sind nicht vorhanden. Von Interpunctionszeichen ist der Punct das gewöhnliche; Komma und Kolon sind sehr selten. Druckerzeichen fehlen. Die Holzschnitte sind von der Ausgabe von 1549 (oder dann vielmehr: von allen folgenden rostocker Ausgaben) verschieden. Der Drucker hat sich nicht genannt. Das einzige bekannte Exemplar ist auf der königl. Bibliothek zu Dresden. Vgl. Ebert Nr. 18835 und Flögel's Gesch. der kom. Litt. III, S. 53.

Ueber Verfasser, Drucker und Ausgaben des Reineke Voß sind bekanntlich zahllose Untersuchungen angestellt und Vermuthungen aufgestellt, und dennoch hat bis heute keine Forschung zu dem ersehnten Ziele geführt. Auch hier werden die Fragen nicht gelöset werden können; es soll hier jedoch in Beziehung auf die ältesten Ausgaben gegeben werden, was nach den neuesten Forschungen als sicher anzunehmen ist.

Die erste Ausgabe des niederdeutschen Reineke de Voss ist im J. 1498 zu Lübeck von dem unbekannten Buchdrucker gedruckt; das einzige bekannte Exemplar dieser Ausgabe ist auf der Bibliothek zu Wolfenbüttel. Man vgl. Panzer's Annalen; Ebert's bibliograph. Lexicon Nr. 18834; J. Grimm's Reinhart Fuchs, 1834, S. CLXXVII flgd.; Deecke's Nachrichten von den im 15. Jahrh. zu Lübeck gedruckten niedersächs. Büchern, 1834, S. 24.

Dieser lübecker Ausgabe soll im J. 1515 die erste rostocker gefolgt sein, nach Flögel's Geschichte der komischen Litteratur III, S. 53, Spangenberg's vaterländ. Archiv, Lüneburg 1825, B. 5, S. 87 und Scheller's Sass. Bücherkunde, S. 140. Diese Ausgabe ist jedoch ungewiß, da sie nirgends existirt.

Sicher ist jedoch die rostockerAusgabe von 1517 in dem einzigen Exemplare zu Dresden, da Ebert und Grimm sie gesehen, studirt und beschrieben haben 1 ). Diese Ausgabe ist mit der lübecker Ausgabe, welche von Deecke aus eigener Anschauung a. a. O. beschrieben ist, nach Grimm "in der Hauptsache gleich"; beide" enthalten dieselben Vorreden, dieselbe (katholische) Prosa zwischen den einzelnen Capiteln; nur


1) Ich besitze zum Zweck dieser Beschreibung eine Vergleichung des Herrn Prinzen=Instructors Kliefoth, gegenwärtig zu Dresden, welche mit Ebert's und Grimm's Angaben übereinstimmt und dieselben in manchen Dingen ergänzt.
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der schwörende Löwe (in Holzschnitt) und die darunter gesetzten Worte" (auf Bl. 6a. vor dem Texte, nach Deecke) "mangeln der Ausgabe von 1517." Heinrich von Alkmar's Name steht auch noch in der ersten Vorrede dieser Ausgabe; die Holzschnitte der Ausgabe von 1517 sind neu gezeichnet und besser, als die in der Ausgabe von 1498.

Der Drucker der Ausgabe von 1517 hat sich nicht genannt. Die folgenden bekannten rostocker Ausgaben sind von L. Dietz besorgt; diese unterscheiden sich von den Ausgaben von 1498 und 1517 dadurch, daß "jene alte katholische Prosa zwischen den Capiteln weggeworfen und dafür eine viel weitläuftigere, mehr protestantische Glosse eingeschoben ist, worin es von Anführungen aus beliebten Büchern jener Zeit: dem Renner, Narrenschif, Frigedank, Agricola, Schwarzenberg, Morsheim, Schweizer, Memorial der döget, u. a. m. wimmelt" 1 ) (vgl. Grimm).

Es ist die Frage, wer der Herausgeber und Drucker der hier zur Frage stehenden Ausgabe von 1517 sei. Wahrscheinlich ist es, daß L. Dietz sie gedruckt habe, da derselbe zu der Zeit ähnliche Werke druckte, wie 1519 das Schiff von Narragonien; aber es ist auch nicht unmöglich, daß noch Hermann Barckhusen (vgl. oben) Einfluß auf die Herausgabe hatte, der nach seinem eigenhändigen Briefe eine alte Ausgabe in Verlag hatte; ja der vielbesprochene, unbekannte lübecker Buchdrucker könnte Hermann Barckhusen sein, der dann von Lübeck nach Rostock gezogen sein müßte. Aufklärungen werden nur zu hoffen sein, wenn Drucke dieses lübecker Druckers und des jetzt sicher ermittelten rostocker Druckers H. Barckhusen (namentl seine Ausgabe der Bambergensis) mit dem dresdner Exemplare des Reineke verglichen und über beide Personen gründliche Forschungen in den lübecker und rostocker Archiven angestellt werden. - Im J. 1517 war jedoch Barckhusens Druckerei schon an L. Dietz übergegangen; nach angestellten, sichern Vergleichungen 2 ) ist auch der Reineke weder bei den


1) Diese neue Glosse ist mit einer seltenen Freimüthigkeit geschrieben und verdient oft wegen ihrer treffenden Beobachtungen gewiß eine dauernde Anerkennung; diese Glosse hat zu der Verbreitung des Gedichts im 16. Jahrh. gewiß nicht wenig beigetragen. Grimm scheint sie nicht recht loben zu wollen. - Bei neuen Ausgaben des Gedichtes sollte man beide Glossen, die alte lübecker, katholische und die neue rostocker, protestantische, mit abdrucken lassen.
2) Durch den Herrn Prinzen=Instructor Kliefoth. Derselbe berichtet auch:
"Ich kann die Schönheit des Druckes nicht genug rühmen. Auch mit der Correctheit geht es schon; im ersten Buche ist der Druck sehr correct und im vierten wieder, weniger schon im zweiten und allerdings erstaunlich fehlervoll im dritten."
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Michaelisbrüdern, noch bei Nic. Marschalk gedruckt; da auch die Lettern der Ausgabe von 1517 ganz denselben Charakter der ältern Drucke von L. Dietz haben, so bleibt nichts weiter übrig, als anzunehmen, daß dieser die Herausgabe besorgt habe.

Auf die rostocker Ausgabe von 1517 folgten die rostocker Ausgaben von Ludwig Dietz aus den Jahren 1522 (wenn auch diese überall vorhanden ist), 1539, 1543 (zweifelhaft), 1548, 1549 und 1553, "alle in 4, alle 272 Bl. stark und "mit denselben Holzschnitten, aber doch ist die von 1548 ein neuer, obgleich Blatt für Blatt einstimmender, im Einzelnen abweichender Druck; die drei letztgenannten scheinen derselbe: oft steht in den Exemplaren die ältere Jahrszahl auf dem Titel, die neuere am Schluß." Vgl. Grimm a. a. O.

1518.

5) Eine Lotterie=Ankündigung.

Van deme potte des geluckes vnde den klenodien to Rozstock ingesettet. Eine klare vnderrichtinge vor deihenne, de sodans vnde dergeliken nicht eer geseen hebben.

Kunth vnde wytlick sy - - , dat de bescheden Eler Lange borger vnde inwoner to Rozstock, mit vorlove vnde fulbord des Ersamen Rades darsulues, vor eyne hovische kortwile eynen pott effte tunnen - - to gewinst vnde eventüre angerichtet hefft etc . etc . - - - So wert men yn dussem schirst komenden pinxtmarkede to Rozstock eyne stellasie effte geruste vpp den market buwende - - - tom lengesten des fridages na des hilge lychams daghe. - - - - Unde wy Borgermeistere unde Rademanne der Stadt Rostock bekennen - - - De gegeuen vndeschreuen ys nah vnses Heren gebort veffteynhudert dar na yn dem achteynden jare des myddewekens na unser leuen frouwen dage kruthwygginge genant.

Eine Folioseite in Querfolio. Ein Exemplar auf der Bibliothek der Marienkirche zu Rostock in Opera Hieronymi vorne eingebunden. Aus der Druckerei des Ludw. Dietz. - Hinter denselben Band ist angebunden ein großer Holzschnitt in Queerfolio zum Ankleben an die Ankündigung, mit eingedruckten Beschreibungen. Dieser gute Holzschnitt enthält die Darstellung der Lotterie: im obern Theile auf einem Tische zwei Urnen für die Loose und hinter denselben ein aufgeputzter Mann, der die Loose wirft, daneben Geschworne, Schreiber, Musiker u. s. w. Unter diesem Bilde sind in drei Reihen die 24 werthvollen Sachen, die verspielt werden sollen, unter denen mehrere Becher (unter den Benennungen stoep,

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kop, schouwer voet u. s. w.), in kleinern Holzschnitten abgebildet.

151(8).

6) Ein Crucifix für die Carthäuser zu Marienehe bei Rostock.

Ein Holzschnitt auf einem Blatte in Queerfolio: in der Mitte ein Crucifix; über dem Crucifixe steht:

M. IOANNES CRVSE.

Darunter steht (heraldisch):

rechts:
I C IAMBICVM TRIMETRVM PRO SANCTO BRVNONE etc.
links:
I C SlMILE CARMEN PRO SANCTO HVGONE etc.

Neben dem Crucifixe sind zwei Heilige knieend dargestellt mit den Unterschriften:

rechts: links:
SANCTVS SANCTVS
Bruno Patriarcha Hugo Carthusian 9
Ordinis Carthusien Episcop 9 Lincolnie.

Unten in der Mitte steht:

I C AD CRVCIFIXVM.

Ganz unten steht:

ROSTOCHII EX AEDIBVS LVDOVICl DIETZ.

Dieses Blatt ist in Opera Hieronymi Tom. VII auf der Bibliothek der Marienkirche vorne eingeheftet; das Buch gehörte früher dem Karthäuser=Kloster Marienehe (lex Mariae) bei Rostock, der Holzschnitt ist also wohl besonders für dieses Kloster zur Zeit des ungetrübten Katholicismus gemacht, und dürfte um so mehr in die ersten Zeiten der Druckerei von L. Dietz fallen, da er noch mit den Lettern der Bambergensis bedruckt ist.

Vgl. Etwas, 1740, S. 582.

1518.

7) Donati grammatici disertissimi: quem et ipse Laurentius plurimum comendat. editio prima in originatiuam loquendi. scribendiqz scientia pro eruditioe pueroru.

Dieser Titel unter Randleisten in Holzschnitt; darunter ein Holzschnitt, einen Schullehrer, mit Buch und Ruthe auf dem

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Katheder sitzend, darstellend, und vor ihm fünf lernende Knaben. Auf der Rückseite des Titelblattes in Randleisten eine allgemeine Vorrede:

Ad studiosum lectorem.

in kleinen Lettern.

Der Text dieses ersten Buches des Donat auf 35 Blättern von starkem Papier in 4 ist ganz mit den neuen Dietzschen Missaltypen (Tab. IV, Nr.3) gedruckt. Der Text beginnt mit einem guten Holzschnitt: einem großen P (partes orationis etc.), in dessen Rundung die Geburt (Partus) Christi dargestellt ist. Außerdem hat der Text noch 4 Initialen von geringerer Dimension in Holzschnitt.

Am Ende steht (Tab. IV, Nr. 3):

Ex officina litteraria Ludouici Dietz Anno post natum Christum supra Mille quingentos decimooctauo Rostochii.

Ohne Cust. und Sz., mit Sign. A bis J, 9 Lagen, jede von 4 Bl.

Ein Exemplar im Besitze des Vereins für meklenburgische Geschichte etc . durch Geschenk des Hrn. Dr. Deecke zu Lübeck (September 1838).

(1518?.)

8) Missale ecclesie Suerinensis,

in gr. Fol., in gespaltenen Columnen und mit den Missallettern, mit denen der Donat von 1518 gedruckt ist, mit Foliobezeichnnng.

Dieser Druck ist bisher nicht bekannt gewesen und um so merkwürdiger, als er nicht bei den Michaelisbrüdern, welche den Missaldruck vorzüglich trieben, ausgeführt ist. Durch einen großen Glücksfall habe ich auf der Bibliothek der Marienkirche zu Rostock das erste Blatt entdeckt, welches in Hieronymi Opera omnia T. VII von 1516 hinten eingeklebt war. Dieses Blatt hat den Columnentitel:

Dnica prima aduentus.    Folium J.

und beginnt mit folgendem Titel im Anfange des Satzes:

Incipit missale s'm choru alme ecclesie Suerinen.
               Dnica prima i aduetu dni.

Links hinab steht eine Randleiste mit trefflichen Arabesken, welche oben beim Buchstaben D mit einem größern Holzschnitt beginnen: König David, neben welchem die Harfe liegt, vor Gott Vater knieend, der aus den Wolken sieht.

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In denselben Band von Hieronymi Opera ist vorne eingeklebt von demselben Missale:

§. Canon.                 Fol. C.
Te igitur clementissime pater etc.

mit den größten Missaltypen, mit denselben Holzschnitten links am Rande, welche auf Fol. I. stehen; der Anfangsbuchstabe T dieser Seite steht in einem schönen, großen Holzschnitte mit einem Crucifix, in welchem das T zum Kreuze benutzt ist.

Die Lettern und der Satz sind vortrefflich. Dieser Druck ist nach den eigenthümlichen Holzschnitten und Lettern ohne allen Zweifel von Ludwig Dietz; mit diesen Missallettern (Tab. IV, Nr. 3) ist auch der Donat von 1518 ganz gedruckt. Bruchstücke dieses Missals kommen in alten Bücherdeckeln und Actenmänteln öfter vor; jedoch ist bis jetzt kein vollständiges Exemplar bekannt geworden.

1518.

9) §. Dat boek der
Wundenartzstedye. yn la=
tin geheten Cirurgia.

Unter diesem Titel ein Holzschnitt mit einer menschlichen Figur, an welcher die verschiedenen Krankheiten, Gefahren und Wunden durch offene Wunden und dahin nach verschiedenen Theilen hin gerichtete Waffen und Thiere dargestellt sind, wie durch die Figur eines Krebses in der Brust, eines Pfeils in der Wade u. s. w.

In 8 oder kl. Fol., jeden Bogen zu 4 Blättern, mit Bezeichnung der Folien, CXCVI Fol. enthaltend, und 6 Bl. Titel und Einleitung, ohne Custoden, mit Sign. A bis Z, Aa bis Zz, a bis c.

Die 6 Blätter Einleitung, mit A signirt, enthalten auf der dritten und vierten Seite

§. De uorrede.

Hierin giebt sich auch der Verfasser zu erkennen, wenn es heißt S. 2:

O gy yungen angänden Meystere vn Knechte d' scherer vn wuntartzste, nemet war vn merket mit flyte vp dit kleene boek dat dy Hieronimus Brunswyk, bördich va Strasseborch, mit flite vn ernst tosamende brocht heft van vele gelerede vn gude meystere.

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Hierauf bezieht sich auch der Anfang der Vorrede:

Gode dem almechtygen to loue, to ere d' hilgeste jukfrouwen Marien der moder vnses here Jesu christi vnd allem hemelsche heer. Ock tor ere vn wolgefal minen here d' lofliken Stat Strasseborch.

Die Vorrede schließt mit den Worten:

Un yck hebbe dyt boek gedeelet yn s oe uen Tractate. Un yslick Tractat syne sundere capittele, vn de thal vp wat blade du yslick vynden machst.

Dann folgt das

Register desses bokes,

welches mit einigen Versen schließt, unter denen auch folgende:

Velen wuntartzsten, junk, olt, to nůtte vorwar Na Christus ghebort veffteyn hundert achteyn jar.

Die Columnen und Anfänge der Capitel haben Ueberschriften mit großen Missallettern; die ersten Buchstaben der Bücher sind große verzierte Buchstaben in Holzschnitten. Abbreviaturen kommen noch häufig vor; zur Interpunction dienen Punct und ein Queerstrich. Auch im Texte kommen Holzschnitte vor, wie Fol. XIX eine Kammer vorstellt, in welcher die chirurgischen Instrumente aufgestellt, auf Fol. XXIII und XXIIII mehrere Holzschnitte mit Instrumenten in den Text gedruckt sind.

Am Ende ist das Druckerzeichen in länglichem Holzschnitt (Tab. IV, Nr. 1b) ein Kreis mit Queerstange, welche eine perpendikulaire Stange trägt, auf welcher oben ein Andreaskreuz angebracht ist, welches mit der Stange einen sechsstrahligen Stern bildet, in dessn 6 Winkeln das Wort │R│O│S│T│O│K│ steht; in dem Kreise steht L. D.

Zu beiden Seiten dieses Holzschnittes ist mit Missallettern gedruckt:

§. Hir en Dietz na
diget sick cristi un=
dat boek ses here
der Cirur ghebort.
gy. Ghe= M.CCCCC.
drucket to unde yn
Rostock dez. XVIII
dorch Lu yare. vp
douicum den ne=
ghenteynden dach Aprilis.
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Ein Exemplar auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin.

Der Verfasser, Hieronimus Brunswick, ist wahrscheinlich ein Braunschweiger, sicher ein Niederdeutscher. Vermuthlich ist dieses Buch durch Vermittelung des Professors und fürstlichen Leibarztes Dr. Rembertus Giltzheim zu Rostock (vgl. Jahrb. III, S.64-66), eines Braunschweigers, gedruckt, welcher im J. 1519 ebenfalls bei L. Dietz Liber collectionum Aphorismorum Hypocratis herausgab. - Schon im J. 1497 gab Hi. Brunschwig zu Straßburg ein Buch heraus: Von dem chirurgicus; vgl. Ebert; und im Besitze des wailand Geh. Medicinalraths Dr. von Hieronymi zu Neustrelitz war:

"Brunschwick, J., de arte destillandi decomposit. Das Buech der waren Kunst etc. Straßburg, 1512".

Vgl. Auctions=Katalog vom 11. Junius 1838, I, S. 44.

1519.

10) Liber collectionum Aphorismorum Hypocratis de unaquaque egritudine, a capite usque ad volam pedis pertractans, in curatione atque prognosi, hoc est prescientia futurorum, que medicos non minores quodammodo prophetis recte curando exquisiteque previsa aliquamdiu proclamavit, omnium inter libros medicorum mox usura brevissima, per Rheimpertum Gilßhemium Brunopolitanum, artium et Medicine Doctorem, nuper Rostochii revisus simulac publice illic pro virili noviter elimatus.

Ars longa.
Vita brevis.
Experimentum fallax.
Inditium difficile.
Intende igitur lector letaberis diffusus in gaudium.

Auf der Rückseite des Titels steht die Dedication:

Prestanti ac nobili Casparo de Schonech etc.

Am Ende steht:

Impressum Rostochii per Ludovicum Dietz. Anno virginei partus 1519.

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Exemplare auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock und auf der Raths=Bibliothek zu Lübeck.

Vgl. Krey Beitr. II, S. 247; Panzer Ann.

Ueber den Verfasser, fürstlichen Leibarzt und Professor Dr. Rembertus Giltzheim, vgl. Jahrb. für mekl. Gesch. III, S. 64 flgd.

11) Dat nye schip von Narragonien: myt besunderem flyte gemaket, vnde vp dat nye myt vil schonen togesetteden hystorien vorlenget vnde erkleert. Gedrucket to Rozstock dorch Ludouicum Dietz. In dem iare nach vnses here Christi gebord vefftheinhundert negenteyne.

Dieser Titel, oben und an den Seiten von Randleisten mit Arabesken eingefaßt, nimmt die obere Hälfte des Titelblattes ein; die untere Hälfte füllt ein Holzschnitt mit einem Schiffe voll Narren, an welches ein Boot mit zwei Personen anlegt.

Auf der Rückseite des Titelblattes steht:

          Eyne uorclaringe des
               dychters andacht.

Mit godes hulpe hebbe yk ghedacht
Eyn schip to buwe myt swarer dracht
Dar yk neen arbeyt denke an to sparen
Dar in vele narren moghen varen.
De yk myt flyte, to hope wyl lesen
Narren wylt nicht ghestraffet wesen.
Dorch straffe eyn wyszman doghede leret
Men narren dar dorch meer werden vorkeret.
Des hebbe yk ghedacht, wylt my ghelyngen
Wo yck vele narren heruor moghe bryngen.
Van den wyl yk hyr, altohant
Begynnen, alsus sprycht Sebastianus Brant.

Darunter ein Holzschnitt mit einem zweispännigen Wagen, auf welchem zwei Narren sitzen. - Fol. II a. enthält unter der Ueberschrift:

Gaudeamus omnes ad Narragoniam.

als Text des Buches die lateinische Bibelstelle Ps. 107, V. 23, 24, 26 und 27 ("Psalm CVI") mit niederdeutscher Uebersetzung und Ausführung. - Fol. II b. enthält:

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Eyne vorrede In dat Narrenschipp,

nach welcher das Gedicht:

"to Basel dorch den hochgelerden vn wytberomede doctorem. Sebastianum Brandt vorlenget vnde schynbarlik vorklart, vnde nu vpp dat nye vth dem hochdutzschen In sassche effte nedderlendesche sprake, myt vil kortwilygen schonen rymen vnde sproken gesettet vnde gar flitighen corrigert vnde vorleget ys, Begynnet hyr zelichliken".
"Gaudeamus omnes ad Narrgoniam."

Fol. III-VI enthält die poetische Einleitung des Gedichtes und Fol. VII-CLXXV das Gedicht selbst, welches am Ende mit den Worten schließt:

Hyr volget dat Register ouer dat narre boek, vnd de tal dar by vp welkes blade du yslike narre vide machst.

Angehängt sind nicht foliirte 2 Blätter Register mit dem Columnentitel:

Register desses bokes.

Exemplare auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock und auf der Bibliothek zu Wolfenbüttel; diesem fehlt das Titelblatt, jenem das letzte Blatt, dessen Inhalt nach Flögel's Geschichte der komischen Litteratur III, S. 126, also lautet:

Hyr endighet sick dat nye schip van Narragonien, vormals mit besonderem flyte tho basel dorch den hochgeleerden vnd wyt ber oe mten doctorem Sebast. Brant gesammelt, tohopeseth, vnde mit vil togesetteden historien schinbarlick vorkl ae ret. Unde nu vth hochd ue descher in nederlendischer sprack, mit völen kortwiligen spr oe ken vnde bebesunder yn dem ende deßen Bokes mit des Dißches untucht vnd den vastelavensdoren vorlenget worden is. Gedrucket vnde vulendet in der loveliken Stat Rostok dorch Ludovicum Dietz. In dem Jare nach Christi vnsers heren gebort 1519. Am Abende der Entfangyge der unbefleckeden yunkfrauwen Marien.

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In kl. 4, 175 Bl. und zwei Blätter Register, mit Folienzahlen I-CLXXV, mit Columnentiteln, mit Sign. A-Z und A - S , jede Lage von 4 Bl., ohne Custoden, mit häufigen, ziemlich saubern Holzschnitten, auf schönem, weißen Papier mit dem Wasserzeichen p. Die Lettern sind diejenigen, mit denen die Bambergensis gedruckt ist. Vgl. Flögel's Gesch. d. kom. Litt. III, S. 126 flgd., Panzer Ann. p. 432 und Scheller's sassische Bücherkunde S. 146, 115 und 223. Nach Ebert Nr. 2924a.: "Sehr seltene niedersächsische Uebersetzung der neuesten Ausgabe." - Dieses Werk ist die einzige niederdeutsche, sehr gelungene, freie Uebertragung von dem hochdeutschen Narrenschiff des Sebastian Brant nach der baseler Ausgabe von 1506. Der Bearbeiter ist nicht bekannt; es wird jedoch wohl Nicolaus Baumann oder wahrscheinlicher Hermann Barkhusen gewesen sein.

In diesem Gedichte kommen, wie im Reineke Fuchs, auch einige Anspielungen auf Lübeck vor. So heißt es in dem Capitel: Valscheyt vnde beschytery (: von der Alchemie), fol. CXLIX b.:

He sprikt, du machst yd yn korten tyden
Van hyr an wente to Rome ryden,
Ja he löge nicht so swinde sere
Wan Rome nicht v oe rder van em were
Alze van Lůbeke an wente tor megedebeek
Mit sodanem beschit kricht mannich eynen strek.

und im Capitel: Van vastelauendes doren, fol. CLXVIII b.:

To Slukup yn ouerlant
Ouer steenbrůgge vnde ouer sant
Sus holden de narren der vasten collacien.

Eben so merkwürdig ist auch eine Anspielung auf Westphalen; im Capitel: Van nyen vunden (: Moden), werden fol. XV b. die verschiedenen Moden als Nationaltrachten mit den Völkernamen kurz abgefertigt; jedoch heißt es einmal:

des drůudden dages ys syn kleet so eynem walen, doch was syn vader eyn burman yn westfalen.

Auch ein Seitenhieb auf die übrigen rostocker Buchdrucker damaliger Zeit scheint in dem Capitel: Achtinge der sternen, fol. XCVI b., enthalten zu sein:

Men de dat beste hyr mede leren,
De drůckers wil yk prisen vnd eren.

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Nu krige wy alle j ae r by de hant
Nye practyken vth ouerlant.
Dar druckt men denne nedden vnder
Eynen affgod effte eyn meerwunder.

Die Michaelisbrüder hatten den Erzengel Michael, der Rath Nic. Marschalk eine Meerjungfer zum Druckerzeichen; Marschalk druckte auch öfter kleine kanonische Schriften u. dgl.

12) Ordinarius inclite ecclesie Swerinensis innovatus et in multis purgate auctus cum statutis Synodalibus sub Conrado episc. a. 1492 et similibus in eruditionem additis. Rostochii 1519.

Ein vorgehefteter Holzschnitt stellt die Jungfrau Maria, den St. Johannes und den St. Vitus dar und auf der Rückseite die Jungfrau Maria und die Apostel.

Am Ende steht:

Huiusmodi statuta Synodalia et costitutiones edita et promulgata fuerut olim per quoda dominum Conradu episcopu Swerinen predictu, sub anno a natiuitate dni M.CCCCXCII die tertia mesis Aprilis. Nunc vero per nos Administratores Decanu et Capitulu ecclesie Swerinen predicte innouata, ratificata et approbata, de nouo publicata: prout tenore presentiu publicam 9 . Que huic comuni toti 9 diocesis Ordinario inseri fecim 9 , ad laudem Dei et publicam vtilitate, ne quisquam de illis possit aut valeat in futuru pretendere ignoratia seu quolibet allegare.Datu et actu apud ecclia Swerinen in loco nostro Capitulari, sub anno a Nativitate dni. M.CCCCCXIX. Die XII mensis Januarii.
Impressum Rostochii per Ludovicu Dietz, sub anno a Natiuitate dni. prefato. Die vero XXVII. mensis Octobris.

In Folio mit gespaltenen Columnen, mit Ausnahme der Einleitungen und Anhänge. Ohne Druckerzeichen.

Vorauf geht:

Prohemium Ordinarii,

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enthaltend 1) die Verordnung des Stifts=Administrators Zutpheldus Wardenberg über die Einführung des Buches; 2) die päpstlichen Indulgenzen für die Diöcese Schwerin; 3) die Geschichte vom heil. Blute im Dom zu Schwerin; 4) ein Calendarium; 5) ein Summarium, und 6) alia notabilia: zusammen 13 Blätter ohne Sz. und Cust., mit Sign. † und ‡.

Dann folgt der Qrdinarius mit Folienbezeichnung I bis CIX, der Index Ordinarii auf 2 Bl. und die Copia statutorum Karoli imperatoris quarti auf 1 Bl. ohne Folienbezeichnung. Den Schluß machen die Statuta synodalia Fol. I bis XV und 1 Bl. ohne Folien=Bezeichnung. Dies alles hat fortlaufend Sign. A bis X, jede Lage von 6 Bl., ohne Cust. Eingedruckt sind Holzschnitte mit großen Anfangsbuchstaben und kleinen Heiligenbildern. Am Ende 2 Bl. Noten in Holzschnitt und darunter eine hübsche Arabeske in Holzschnitt, die unter den Statuten des Kaisers wiederholt ist. Fol. XI der statuta synodalia wird von einem Stammbaum mit den Graden der leiblichen und geistlichen Verwandtschaft, welche Ehehindernisse bilden, gefüllt.

Ein Exemplar, dem jedoch das erste Blatt fehlt, ist im Besitze des Vereins für mekl. Geschichte etc ., ein zweites auf der Universitäts=Bibliothek zu Greifswald.

Vgl. Westphalen Mon. ined. IV, p. 1112, wo auch das Mandat des schweriner Dom=Capitels, daß jede Kirche der Diocese ein Exemplar kaufen und an einer eisernen Kette aufbewahren soll, abgedruckt ist; Schröder Evang. Mekl. I, S. 18 flgd.: Etwas 1740, S. 568; Krey Beitr. II, S. 247; Rudloff Mekl. Gesch. III, 1, S. 39 u. 257 flgd.; Panzer Ann. In Schellers S. Bücherkunde S. 135 ist dieser Druck beim J. 1509 aufgeführt.

Westphalen a. a. O. nennt noch eine zweite Auflage vom J. 1528; vgl. unten beim J. 1528.

1520.

13) Lections=Katalog der Universität Rostock
oder
Observantia lectionum in universitate Rostochiensi.

Am Ende der Einleitung steht:

Datum Rostochii sub sigillo Rectoratus nonis Aprilis Anno vigesimo.

Am Schlusse des Ganzen steht:

Superior Ordo lectionum disputationum et promotionum In vniuersitate Rostochiensi Centu

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annis in maiori parte seruat 9 Non indigne hoc Anno centesimo Jubileo Auctus et Illustratus vniuersis Studiosis declaratur, ad dicte universitatis et bellis et pestibus aliquantulum attrite gloram uberius reparandum.

In Fol., 3 Seiten, welche unter einander geklebt sind. Ein Lections=Katalog der Universität Rostock, bei Gelegenheit der Säcularfeier der Universität (gestiftet im J. 1419) und zur Hebung derselben, welche durch Pesten und Wirren gelitten hatte, herausgegeben.

Links hinab geht eine Reihe von Holzschnitten, welche Dietz häufig gebraucht. Der unterste Holzstock enthält das kleinste Dietzsche Druckerzeichen mit L. D. (abgebildet in Tab. IV, Nr. 4). Hiernach und auch nach den deutschen und den Missallettern ist der Druck ohne Zweifel von Ludwig Dietz.

Gedruckt im Etwas, 1738, S. 796-811, dessen Herausgeber ein Exemplar besaß. Ein auf Pappe gezogenes Exemplar besitzt die Universitäts=Bibliothek zu Rostock.

(1520.)

14) Ein Komödien=Zettel.

Dorch Gunst, Vorloff und fulbort beyde geystliker und wertliker desser Stat Rostock Overicheit wert men hyr (wil God) up dessen tokomenden sondach, alse den Dach der Medelidinge Marie, to der ere Gades eyn schone innich unde mercklich spyl anrichten, van deme state der werld unde söven older der minschen etc . etc . - - - - - - - - - - Weme sodans to seende belevet, mach sick an den middelmarket vögen, dar wert men halffwege twelven anhevende.

Alle to der ere Gades.

Dieses Blatt war im Besitze des Herausgebers des Etwas. Sicher ist es vor der Reformation in Rostock und wahrscheinlich in der Druckerei von Ludwig Dietz gedruckt; man vgl. die Lotterie=Ankündigung von 1518. Gewöhnlich ward das Fest der Medelidinge Mariä (compassionis Mariae) am Freitage vor Palmarum gefeiert (vgl. Jahrb. I, S. 83); nach dem Ordinarius ecclesiae Suerinensis vom J. 1519 aber war es auf den Sonntag nach dem 15. Jul. (divisionis apost.)

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angesetzt; vgl. Drucke der Michaelisbrüder beim J. 1522 (Rosarium diocesis Slesvicensis).

Gedruckt ist dieser Komödienzettel im Etwas 1738, S. 423; vgl. Jahrb. für mekl. Gesch. I, S. 82 und Bärensprung Versuch einer Geschichte des Theaters in Meklenburg S. 3.

15a) Dat moelen leeth.

Ein m oe le yck buwe wil,
ach god wuste yck wormede,
hadt yk hantgherede
vnde wuste wor van,
to hant wolt yk heuen an.

Daneben steht ein Holzschnitt mit der Maria in der Glorie.

Das Ende lautet:

Wer dusse m oe le gedichtet hefft,
den möte godt geleyden,
wen he hyr schal scheyden,
lyck engels wyß
yn dat frone paredyß.

Eine Folioseite in Octavbreite.

15b) Van Marie eyn suuerlyk ledrlyn.

Uri fro myn herte lycht yn sorghen,
dach nacht vnde morgen
vorborgen;
yck dencke,
wo yck Marien schencke
eyn fr oe lyck yaer.

Daneben ein Holzschnitt mit der Heimsuchung Mariä.

Eine Octavseite.

Ein Exemplar von beiden in D. Dionysii Carthusiani in omnes beati Pauli epistolas commentaria, Cölln, 1533, auf der Marien=Bibliothek zu Rostock (Nr. 233) vorne neben einander eingeklebt.

Beide Gedichte sind von L. Dietz gedruckt.

16) Lateinische Gesänge und Gebete zum Weihnachtsfest, auf einem Folioblatte, eine Seite, mit geschmackvollen Holzschnitten eingefaßt. Der Anfang lautet in Missallettern:

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Jesus christus fili 9 dei natus est in Bethlee iuda;

daneben ein kleiner Holzschnitt, die Geburt Christi darstellend.

1521.

17) Aufgebotsausschreiben des Herzogs Albrecht an die meklenburgische Ritterschaft, d. d. Neubrandenburg am Sonnabend nach Mauricius (28. Sept.) 1521,
           und
18) Abmahnungsschreiben des Herzogs Albrecht an die meklenburgische Ritterschaft, dem einseitigen Aufgebote des Herzogs Heinrich nicht zu folgen, d. d. Doberan am Dienstage nach Francisci (8. October) 1521,

sind mit den ältern Typen von Ludwig Dietz zu Rostock gedruckt, mit denen er 1518 druckte.

Exemplare im Großherzogl. Archive zu Schwerin, jedes 1 Seite in Folio.

Der Herzog Heinrich ließ sein Aufgebotsausschreiben von 1521 bei den Michaelisbrüdern drucken.

19) Landtagsausschreiben der Herzoge von Meklenburg, d. d. Wismar am Sonnabend Thomä (21. Dec.) 1521, ist mit den ältern kleinen Lettern von Ludwig Dietz zu Rostock gedruckt. Seit diesem Jahre sind die Landtagsausschreiben regelmäßig bei Ludwig Dietz gedruckt. Auf einem Probebogen eines Landtagsausschreibens bei drohender Türkengefahr vom J. 1531 enthält die Rückseite einen Originalbericht über den Druck bei L. Dietz. Mit dem J. 1538 erscheinen in den Landtagsausschreiben zuerst die größern, geschmackvollern Lettern von L. Dietz, welche bis zum J. 1550 mit den kleinern, ältern abwechseln. - Nur ein Landtagsausschreiben vom J. 1549 ist nicht von L. Dietz gedruckt; hierüber geben die fürstlichen Kammerrechnungen Aufschluß, wenn sie aufführen:

"1549. III gulden Jacob Egern geben darfur ehr das ausschreiben ann die lantschafft zu Lübeck drucken lassen soll".

Uebrigens sind noch Formulare von Landtagsausschreiben im Großherzogl. Archive vorhanden, welche noch ältern Druck als von 1521 verrathen; leider sind dieselben nicht datirt. Theilweise gehören sie zu den Marschalkschen Drucken, welche beim J. 1517 aufgeführt sind.

Exemplare im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

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1522.

20) Aufforderung des Herzogs Albrecht von Meklenburg an die Landstände, nicht der einseitigen Regierung seines Bruders, des Herzogs Heinrich, zu folgen, mit einer Protestation gegen die Landestheilung, d. d. Wismar, am Freitag Antonii (17. Jan.) 1522.

2 Bogen in Fol., mit den ältern Typen von L. Dietz zu Rostock gedruckt.

Der Correcturbogen im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

21) Breviarium Hamburgense
oder
Cursus de Domina secundum ecclesiam Hamburgensem in laudem deiferae virginis.

Am Ende steht:

Ex officina litteralia Ludouici Dietz anno post Christum natum supra mille quingentos vigesimo secundo quarto a kalendis Januarii. Rostochii.

Ein Exemplar im Besitze des Herrn Archivars Dr. Lappenberg zu Hamburg.

In 12; CCXXVIII Bl. und 3 unpaginirte Bl. am Schlusse (also 462 Seiten), außer den etwa fehlenden Blättern, welche in dem zu Anfange defecten Exemplar des Herrn Dr. Lappenberg gewesen sein können. Vor dem Registrum am Schlusse ist bereits ein Registrum der Errata.

Dieses Buch enthält die "Passion unsers Heilands kürzlich verfasset, so Crantzius gemacht". Vgl. Leben D. Alb. Crantzii, Hamburg 1722, S. 48 und Vorrede am Ende. Vgl. Panzer Annal.; Liber missalis ecclesie Hamburgensis von H. Barckhusen vom J. 1506.

22) Des Papstes Leo Bulle (Exsurge domine), d. d. Romae MDXX, XVII kal. Julii, gegen die Irrthümer Luthers,

ist bei Ludwig Dietz im J. 1522 in kl. 4 gedruckt; am Ende des Titels steht:

Impressum Rozstock per Ludouicum Dietz. 1522.

Vgl. Fortsetzung des Etwas, 1748, S. 33.

23) Reineke de Voß.

Rostock. 1522. 4.

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Diese Ausgabe ist lange für die älteste gehalten; vgl. Panzer Ann. II, S. 122; Ebert bibl. Lex. Nr. 18836; Flögels Gesch. der komischen Litter. III, S. 54; Spangenberg vaterländ. Archiv. 1824, V, S. 88; Scheller sassische Bücherk. S. 154; Grimm Reinhart Fuchs S. CLXXVII. - Dennoch ist kein einziges Exemplar dieser Ausgabe bekannt, und Eberts und Grimms Forschungen nach einem solchen sind vergeblich gewesen. Es bleibt diese Ausgabe daher zweifelhaft; citirt ist sie als die erste jedoch im Froschmeuseler (1595). - Vgl. oben z. J. 1517.

23b) Ein Gebetbuch in niederdeutscher Sprache,

(im Anfange und am Ende defect), in 8, mit Folienbezeichnung I-CXXXV, mit Sign. A-R, mit Columnentititeln, ohne Cust.; jede Seite ist mit sehr zierlichen Randleisten in Holzschnitt eingefaßt. Die Lettern sind nach sorgfältiger Vergleichung unstreitig dietzische Lettern, nämlich die auf Tab. IV, Nr. 1b. Für den Druck bei L. Dietz zeugt auch dessen Druckerzeichen, der Kreis mit der Queerstange, auf welchem eine Stange mit einem Kreuze steht (vgl. Tab. IV, Nr. 1b und Nr. 4); dieses, jedoch ohne alle Buchstaben, findet sich im kleinsten Format öfter in den untern Randleisten, frei stehend oder auf einem Schilde, z. B. Fol. I b, Fol. 5a, Fol. XI a, Fol. XXV a etc . Häufig findet sich auch die Jahrszahl 1522 in den Randleisten, z. B. Fol. III a, IV a, IX b, X b, XVI b etc . Die Randleisten enthalten grotesk componirte Säulen und Arabesken, aber auch jene geschmackvollen Laubgewinde, welche den reinen Geschmack der dietzischen Druckerei scharf charakterisiren, z. B. Fol. III b, IX a, XII b, XIX b etc . Einige Stöcke enthalten das Monogramm des Holzschneiders: Pb, d. i. ein großes lateinisches P, dessen unterer Rundzug links seitwärts in ein kleines Kreuz ausgeht, und ein kleineres lateinisches b, das in das Auge des P hineinragt, z. B. Fol. VI a und b, Fol. XI b, Fol. XV a, Fol. XX a etc . Häufig enthalten die Stöcke Devisen, wie:

DORHEIT. MACHT. ARBEIT, Fol. IIII a.
AMOR. OMNIA. VINCIT, Fol. VIII b.
ALLE. VOGEL. NElDEN. VNS. 22., zwischen drei
          
Eulen, Fol. LXXIII a.

Das Titelblatt fehlt. Fol. I beginnt:

Vorrede vnnd betrachtinge thom gebede. Int erste eyn vorklaringe auer dat Vader vnse, welcker

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ys dat H oe uetbedt aller bede, darinne alle ander Christlyke bede, sch oe len gegrundet vnd voruatet syn.
          Vader vnse de du byst jm Hemmel.
                    Vorklaringe.
O Almechtige Godt, barmhertige hemmelsche Vader etc .

Fol. CXXXV steht:

Eyn gebedt, so de mynsche tho dem hochwerdigen Sacramente ghan will.

Die letzten Blätter fehlen.

Der Geist dieses Buches ist protestantisch, jedoch noch mit dem Katholicismus ringend; so stehen Fol. XXXII flgd. Gebete auf die Jungfrau Maria, beginnend:

Eyn Gebedt van der tho hussökinge Marie tho Elizabet,

und Fol. LXXXI:

Volge gebede vmme de Predige des Euangelii tho hebbende, anthonemende vnd dar auer tho holdende vnd by tho blyuende.

Daß dies Gebetbuch nicht das "Ghebedebokelin" von 1526 (Nr. 35) sei, dagegen spricht die ganze Einrichtung (mit Ausnahme der Signaturen), die Jahrszahl 1522 und nach angestellter Vergleichung die Versicherung des Hrn. Dr. Deecke, daß beide Bücher verschieden seien.

Ein Exemplar ist während des Drucks dieser Bogen vom Herrn Dr. Deecke im Privatbesitz gefunden und dem Vereine einstweilen zur Ansicht übersandt.

24) Eine Rede, gehalten bei der Installirung des Bischofs Erasmus von Camin, gedruckt zu Rostock durch Ludovicum Dietz 1522 sexto Calend. Augusti.

Vgl. Etwas 1740, S. 568.

1523.

25) Der schapherders Kalender. Eyn sere schone vnde nutthe boek, myt velen fruchtbaren materien, so tho rugge dusses blades klarliken gefunden wert. Item tho ende dusses bokes vindeth men de Kleyne Physonomye, vth welkerer des mynschen Complexie vnde tonegynghe der natur klärlick tho erkennen werth.

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Am Ende:

Gedruckt vnde fulendet yn der louelyken Stadt Rozstock dorch Ludouicum Dyetz. In deme jare na Christi vnses heren geborth M. CCCCC. vn dre vnde twyntich. Am Auende der Hillighen koninghe.

"Auf der Wolfenb. B. und ich selbst hatte ein vortrefflich erhaltenes Exemplar, das wegen der schönen Holzschnitte in den Besitz des Hrn. von Blücher zu Braunschweig überging. Das Werk besteht aus 105 Blättern mit Blattzahlen und vielen sehr scharfen Holzschnitten. - - Panzer's Annalen II, S. 236. Beckmann Gesch. der Erfindungen I, S. 114, und braunschw. Anzeigen 1745, S. 1659 und 2037 und 1746, S. 158."

Nach Scheller S. 160 flgd.

(Diesem Kalender ging vorauf:

Eyn nyge kalender. - L ue beck 1519 gedruckt bei Hanß Arndes).

Vgl. Ebert Nr. 20506.

26) Kirchengebetverordnung.

Aus dem J. 1523 ist schon ein Befehl des Herzogs Heinrich vorhanden, das Gebet wider die Türken von der Kanzel abzulesen. Diese Verordnung ist mit den ältern, kleinern Lettern von L. Dietz gedruckt.

Exemplare im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

1525.

27) Eyne schone vnde ser nutte Christlike vnderwysynge allen Christgelouigen mynschen (nicht allene den kinderen vnde jungen lüden) sunder ock den olden wol antemerckende, na der wyse einer vrage vnde antwordt. Gedruckt vnde volendet am lesten dage Febr. Anno des ryngeren tals jm vyff vnde twyntyghesten. Ludewich Dyetz. 1525. 8.

Wolfenb. B.

Nach Scheller S. 171.

28) Contributions=Edicte.

Die ältesten gedruckten und datirten Verordnungen über

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die Zahlung der Beden, bei L. Dietz gedruckt, sind aus den J. 1525 und 1529.

Exemplare im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

29) Verordnung wegen der Erhaltung der Kirchengüter,

eine Verordnung des Herzogs Albrecht, und der darauf folgende sternberger Vertrag vom Sonnabend nach Quasimodogeniti 1526 mit Verordnung sind bei L. Dietz gedruckt.

Exemplare im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

(1525.)

30) Haec est sana doctrina scholae Rostochiensium in theologia contra Dominum Joachimum, Ecclesie divi Petri concionatorem.

Katholische Theses, vorzüglich über die Messe, durch welche der Kapellan Antonius Becker an der Nicolaikirche zu Rostock den ersten evangelischen Prediger Joachim Sluter daselbst zur Disputation im theologischen Auditorium unter Vorsitz des Professors Dr. Berthold Möller herausfordert.

Diese Seltenheit ist ein Bogen in Fol., wie der Lections=Catalog von 1520 gesetzt, hinten in ein altes juristisches Buch auf der Bibliothek der St. Marienkirche zu Rostock eingeklebt.

Vgl. Etwas 1742, S. 673.

1525.

31) Humilis in Christo ministri Joachimi in hasce contra Evangelion conclusiones judicium

mit dem Motto:

Baruch haba bescem adonai.

Eine Antwort des ersten evangelischen Predigers Joachim Slüter zu Rostock auf die Herausforderung des Antonius Becker zur Disputation über einige Theses, namentlich die Messe betreffend. Der Druck schließt:

Vale paucis. Ex nostro raptim ludo litterario christiano. Anno Virgi. par. 1525. 2 Augusti. Jesu mosiah Amen.

Ein Exemplar auf der Bibliothek der St. Marienkirche zu Rostock.

Der Druck ist ganz mit lateinischen Lettern gesetzt, wie der Lections=Catalog von 1520.

Vgl. Etwas 1742, S. 676.

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1526.

32) Des Herzogs Albrecht von Meklenburg Munzedict wegen der falschen Doppelschillinge,

d. d. Swerin am tage Lucie, Anno dni etc . XXVI, durch welches der Herzog bekannt macht, daß er die

gutenn duppelschilling hinforther myt solchm zeichen vnde stempfel schlahen lassen, Dardurch ein yeder, welchm solche duppelschilling mit disem auffgestempfften zeichen hinfüre furkhomen, siecht öder entfahet, nicht betragen, sunder die also am khorn vnd schrodt gantz rechtfertig, vnbetruglich vnd nicht falsch seien.

Neben dieser Stelle ist ein kleiner Stierkopf im unten abgerundeten Schilde in Holzschnitt beigedruckt.

Gegen das Ende heißt es:

Wyr haben auch zu meher sicherheyt solcher falschen duppelschilling einen andern stempfel, wie hirunder verzeichnet, den wir hinfure zu den duppelschilling stettigs vnuerandern wellen geprauchen lassen, - - vorordnet.

Unter das Edict sind die beiden Seiten des vollgültigen Doppelschillings von 1526 mit Metallstempel gedruckt.

Ein Exemplar in D. Dionysii Carthusiani in omnes beati Pauli epistolas commentaria, Cölln, 1533, auf der Marienbibliothek zu Rostock (Nr. 233.) hinten eingeklebt.

33) Landfriedensgebote.

Die älteste öffentliche, gedruckte Verordnung über die Unterdrückung von Straßenräubereien und Plackereien ist vom J. 1526; ihr folgen gedruckte Patente von 1527 und 1538: alle bei L. Dietz gedruckt.

Exemplare im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

34) Des Johann Crützeberg, eines pseudonymen stralsundischen Predigers Gedicht, wie ein Christ das Kreuz zu tragen habe:

Eyne korte berychtynge vnd vnderwysinge wedder de, so Gades wort h oe ren ock beleuen, vn dat Cr ue tze nicht wyllen dreghen, vth Godliker

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Schryfft jn d ue desche versche voruatet, eynem yderen Christgelouygen Mynschen ganz noth thoweten. M. D. XXvi.

Als Verfasser nennt sich unter der

demm Ersamen Ludwich Vischer

zugeeigneten und

Stralsundt des 3 dages Januarij Anno 1526

datirten Vorrede:

Joannes Cr ue tzeberch.

Am Ende nennt sich als Drucker

Ludwych Dietz,

jedoch ohne Druckort.

Der Schluß lautet:

         Gade sy alleyne loff.
Dusent vyffhundert na Christi geborth,
Da na jm sossvndetwyntygeste yär also vörth,
Des teyenden dages Januarij
Hefft Ludwich Dietz gedrucket my.

19 Bl. in 4, ohne Sz. und Cust., mit Sign. A-E III, worauf noch ein Blatt folgt, mit schönen Randleisten in Holzschnitt. Ein Exemplar auf der Bibliothek zu Wolfenbüttel; ein anderes Exemplar ist im Besitze des Herrn Präsidenten von Meusebach zu Berlin.

Vgl. Mohnicke und Zober Berckmann's stralsundische Chronik, Vorrede, S. LXIV. - Mohnike, Geschichte der Buchdruckerei in Stralsund, 1833, S. 9 und 40, Not. 23, nennt es "eines der allerseltensten Bücher, die es in der Welt giebt". Auch briefliche Mittheilungen Mohnike's sind zu diesen Nachrichten benutzt.

35) Ghebedebokelin nyge vth der hylghen schrifft, des olden vnde nygen Testamentes. Welker vörhen, nü geseen, noch geh oe ret. Wor jn gefunden vn bewyset wert, wat lyff vnd selen to der selicheyt nutte vnde van n oe den ys. 8.

§ Wult du alle qwad affwenden.
Hold my vast yn dynen henden.
Du bederuest nenes rades meer.
So verne du deyst na myner leer.
        M. D. XXVI.

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O. Sz. und Cust. mit Sign. A-R.

Am Ende:

§ M. CCCCC. na Christi geborth.
Dar na jm XXVI yar also vorth.
Des achten dages Februarij,
Hefft Ludwych Dietz gedrucket my.

Ist auf der lübecker Stadtbibliothek. - Nach Mittheilungen des Hrn. Dr. Deecke zu Lübeck.

Vgl. das Gebetbuch von 1522, Nr. 23b.

36) Twe Artikel Ulrich Zwingly
| Gesette.
Van | Euangelio.
deme | Christliken
| Kercken.

§ In Sassisscke sprake gesettet. -

§ Kamet heer tho my, alle de gy bemüget vnd beladen syn, yck wil jw vorqwicken. Matthei jm XI. M. D. XXVI.

(In den Verzierungen des Titelblattes steht die Jahrszahl 1522.)

AmEnde:

Gedrucket vnd vulendeth dorch Ludwych Dyetz, am lesten dage Aprilis. Anno des ryngeren tals jm soß vnd twintygesten yare.O. Sz. und Cust. mit Sign. A-K.

Ist auf der Stadtbibliothek zu Lübeck.

Nach Mittheilungen des Hrn. Dr. Deecke zu Lübeck.

37) Etlike vthgetagen Artikel vth gemeiner Landeßordeninge des hertochdoms jn Prußen. Dusse Ordeninge secht thom leser etc . MDXXVI.

8 Bl. 4. o. Sz. und Cust. mit Sign. A-B.

Am Ende:

Vth Hochdudesker jnn Neddersassescke sprake gedrucket dorch Ludwich Dietz, des drudden dages Octobris. Anno des ryngeren tals jm soß vnde twyntigesten yare.

Ist auf der lübecker Stadtbibliothek. -

Nach Mittheilungen des Hrn. Dr. Deecke zu Lübeck.

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38) Historia des lidendes, vnde der Vpstandynge vnses Heren Jesu Christi, vth den Veer Euangelisten, dorch D. Johannem Bugenhagen Pomern, vppet Nye, vlitigen tho samende gebracht. Tho Rostock by Ludowich Dyez gedruckt. M. D. XXVI.
kl. 8. 9 Bogen.

"Durchaus mit Holzschnittverzierungen eingefaßt, in denen die Jahrszahl 1522 mehrmals vorkommt. Ehemal. Riddagsh. Bibliothe. zu Braunschweig."

Nach Scheller S. 236.

1527.

39) Eyn handtwyser to dem rechten Christlicken wege eynem isslicken vramen Christen gantz nutte.

Am Ende:

Gedrucket to Rozstock jm jare 1527. 4.

Wolfenb. B. Aug. nicht eingeordnet.
Nach Scheller S. 180.

40) Theologische Thesen des Magisters Ecbert Harlem.

Anfang:

Questio disputanda: cum suis propositionibus et conclusi in scholis Theologorum.
Utrum ad salutem hominis vere necessarium sit liberum ipsius arbitrium.
An rectius hoc dicatur a quibusdam significantie nullius et inane vocabulum.
I. Homini gratuito datum est a deo liberum arbitrium, quo veluti sua sponte salutem sibi vel interitum accersat, non tamen hoc solo sine diuina gratia vita eterna cosequi potest.

Ferner

II. Neminem quoqz coterreat hoc Lutheri (quod vocat) Achillicu ex euagelio: Sine me nihil potestis facere, quod et nos cu oi veneratoe veru dicimus no tamen huic assertioni cotrariu.

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Ende:

     Conclusio finalis.
Ad hominis profecto salutem necessario concurrit liberum ipsius arbitrium, que res est non contemnende virtutis et non inane vocabulum.
     Rozstochii in quadragesima Anni etc. XXVII.

Handschriftlich unterzeichnet von

M. Egbertus Harlem

(war sicher 1510-1539 Professor zu Rostock; vgl. Krey's Andenken, S. 59).

Titel und Datum mit Missallettern, Text mit den kleinern Lettern von L. Dietz. Eine Seite auf einem halben Bogen in Fol., welcher einem Bande mit D. Dionysii Carthusiani in quatuor Euangelistas enarrationes, Cölln 1532, auf der Marienbibliothek zu Rostock (Nr. 232.) hinten angebunden ist.

41) Theologische Thesen des Magisters Johann Cruse.

Anfang:

Questio disputanda: cum suis propositionibus et conclusi: in scholis Theologorum.
An omnino, quantum qz sobrie de deo penitus incoprehenso deqz diuinis et abditis mysteriis in hac mortali vita nobis inuestigare scireqz conueniat.
I. Conditio primum homini, deus intimius magisque presens loquutus est: Cum autem peccasset Adam, audiuit vocem dni deambulatis in paradyso, motius ia, et non vt prius: quapropter timuit et a facie dni dei sic semetipsum abstraxit et abscodit.

Ende:

     Conclusio quaesito respondens.
Interim nos, non humanae sapientiae praesidio, sed simplici fide fraeti, quae de deo tradita sunt nobis per legem et prophetas, per Christum et Apostolos reuerenter suscipimus, agnoscimus, veneramur, ab his nihil vltra curiose perquirentes.
     Rozstochii in quadragesima Anni etc. 27.

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Handschriftlich unterzeichnet von

M. Johannes Cruse

(war sicher Docent an der Universität Rostock 1520-1530; vgl. Krey's Beitr. I, S. 356).

Titel mit Missallettern; Hauptthesis, Schluß und Datum mit den mittlern und die einzelnen Sätze mit den kleinsten Lettern von L. Dietz.

Eine Seite auf einem halben Bogen in Fol., welcher einem Bande mit D. Dionysii Carthusiani in quatuor Euangelistas enarrationes, Cölln, 1532, auf der Marienbibliothek zu Rostock (Nr. 232.) vorgebunden ist.

(1527.)

42) Aufforderung des Dominikaner=Ordens zum Eintritt in die Brüderschaft des Rosenkranzes.

Eyne korte uormanynge vnde toherdinge aller cristlöuygen mynschen to gände yn de bröderschop der alderhilgesten yunkfrowen Marien eres Rosen=krantzes vmme der groten nutticheyt de se dar vth hebben werden vnde des groten aflätes, dat dar to ghegeuen ys.

Gegen das Ende steht:

So werden se besundergen deelaftich aller guden werke de dar scheen auer de gantze werlt in den predyker orden dorch de br oe dere vnde sůstere.

Am Ende:

F.      J.      R.

Ein halber Bogen in Fol., in zwei Columnen. Auf der Rückseite steht in der Größe des Bogens ein Holzschnitt mit einem Marienbilde in einer Glorie, welche mit einem Rosenkranze eingefaßt ist; in den vier Ecken stehen die Symbole der vier Evangelisten in runden Medaillons.

Ueberschrift:

O mater dei miserere mei.

Ein halber Bogen in Fol., welcher einem Bande mit D. Dionysii Carthus. in quatuor Euangelistas enarrationes, Cölln, 1532, auf der Marienbibliothek zu Rostock (Nr. 232.) vorgebunden ist.

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1528.

43) Ordinarius inclite ecclesie Swerinensis etc.

zweite Auflage. Westphalen Mon. IV, p. 1112 sagt nämlich:

Quae denuo edita sunt Rostochii 1528.

Die Behauptung muß allerdings wahr sein. In D. Dionysii Carthusiani in omnes beati Pauli epistolas Commentaria, Cölln, 1533, auf der Marien=Bibliothek zu Rostock (Nr. 233) findet sich hinten ein Blatt mit Fol. VI und XII dieses Ordinarii angebunden, welches zwar in der allgemeinen Anordnung und in den Lettern mit der Ausgabe von 1519 übereinstimmt, aber in den Einzelnheiten des Satzes überall abweicht. Noch andere Blätter aus dieser abweichenden Ausgabe sind mir öfter vorgekommen, und zwar oft derselbe Bogen in zwei Exemplaren, so daß der Rest einer ganzen Auflage als Makulatur verkauft zu sein scheint.

Vgl. zum J. 1519.

44) Vertheidigung des Claus von Passow zu Goldberg gegen die Anschuldigung des Henning von Holstein zu Ankershagen, daß Claus von Passow den Herzog Albrecht von Meklenburg habe aufheben wollen.

2 Bogen in Fol., ist mit den ältern Lettern von Ludw. Dietz zu Rostock gedruckt. In dieser Criminalsache wurden zwischen Cl. v. Passow und H. v. Holstein mehrere Streitschriften in dem Zeitraume von 1528-1530 gewechselt und gedruckt. Außer der hier angeführten ist noch eine auf zwei aneinandergeklebten Foliobogen, vom J. 1530, im Großherzogl. Archive vorhanden.

Diese Druckschriften sind die ältesten gedruckten Flugschriften in Privatstreitigkeiten in Meklenburg, welche bisher bekannt geworden sind.

1529.

45) Wat byllich unn recht ys, eyne korte erklaring, allen stenden denstlich: Doch Joannem Oldendorp, Keyserlicker rechte Doctorem, Syndicum tho Rostock. MDXXIX.

Am Ende steht:

Nha Christi unses Heylandes geborth dusent vyff hundert negen unde twyntich. Tho Rozstock by Ludowich Dietz ghedr ue cket am IV Augusti.

In gr. 8, 7 Bogen.

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Dieses Buch ist dem Herzoge Magnus von Meklenburg unterm 4. August 1529 dedicirt.

Vgl. Etwas 1738, S. 821; Grapius evang. Rostock, S. 89; Kinderling Gesch. der N. S. Sprache S. 388; Scheller S. Bücherkunde S. 191.

Ein Exemplar auf der Univerfitäts=Bibliothek zu Rostock.

46) G oe dtliker unde Pawestliker rechte gelickförmige rede unde beweringhe. in veler mißbrüke affleninge. MDXXIX.

In 8, 19 Bogen.

Der Verfasser nennt sich in der Vorrede:

Sebastianus Pol, eyn Deener Christi, syn wort tho vork ue ndigen der Gemeyne etc .

Dieses Buch ist der Schrift Oldendorps von dem "Wat byllich unn recht ys" beigebunden. - In dem Exemplare auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock ist das letzte Blatt ausgerissen. Vgl. Etwas 1738, S. 822. Grapius evang. Rostock S. 89 macht beide Bücher zu einem.

Nach dem Exemplare auf der wolfenbüttelschen Bibliothek ist das Buch gedruckt:

Rozstock by Lud. Dietz. 1529.

Vgl. Kinderling's Geschichte der N. S. Sprache, S. 388, und Scheller's S. Bücherkunde, S. 188 und 219, der das Buch in das Jahr 1539 setzt.

1530.

47) Van Ratschlagende, wo men gude politie vnd Ordenunge in Steden vnd Landen erholden m oe ge. An den Erbaren Rath vnd Gemene to Hamborch. Dorch Johann Oldendorp, Doctorem, Syndicum to Rostock. Rostock 1530.

Die dedicirende Vorrede ist, nach einer spätern hochdeutschen Ausgabe, vom 9. Octobris Anno 1530 datirt.

In 8.

Vgl. Kinderling Gesch. d. N. S. Sprache S. 388; Mon. lit. ant. s. Autogr. Luth. I, S. 273; Scheller S. Bücherkunde S. 191.

Ein Exemplar vermuthlich in der akademischen Bibliothek von Helmstädt (nach Scheller a. a. O.).

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Dieses Buch ist im J. 1597, ins Hochdeutsche übersetzt, wieder aufgelegt:

Von Rathschl ae gen, wie man gute Policey vnd Ordnung in Stedten vnd Landen erhalten m oe ge, ehmals durch Weiland den Ehrnvesten Hochgelarten vnd weitber ue mten Herrn Johannem Oldendorp der Rechte Doctorem vnd gewesenen Syndicum zu Rostock geschrieben vnd in Nieders ae chsischer Sprach außgangen: Jetzt aber allen Christlichen Oberkeiten vnd sonst menniglichen Zu nutz vnd besten von newen wiederumb auffgelegt vnd auß derselben Nieders ae chsischen Sprach in Hochteutsch versetzet. Rostock, Anno M.D.XCVII.90 S. und A. I-V. 8.

Am Ende steht:

Rostochii Excudebat Christophorus Reisnerus. - - Sumptibus Conradi Forstenovii, civis Rostochiensis.

Die Original=Ausgabe ist in der Vorrede vom 9. Octobris Anno 1530 vom Verfasser der Stadt Hamburg dedicirt. Die zweite Ausgabe ist in der Vorrede vom 18. Jul. 1597 durch den rostocker Bürger Conrad Forstenow (nach einigen angehängten Gratulations=Gedichten: civem Rostochiensem operas Typographicas sumtibus suis adjuvantem) dem Rath der Stadt Rostock dedicirt. Es sei, sagt er:

"wol werth,das man gute alte Schrifften widerumb aufsuche vnd ans Licht bringe, auch jedermenniglichen, sonderlich aber den zuwachsenden Studenten vnd jungen Polyticis zum besten verfertige vnd widerumb trucken vnd aufflegen lasse. Habe derowegen in Gottes namen geschlossen vnd fürgenommen, etliche außerlesene B ue cher vnd sch oe öne Tract ae tlein, damit Kirchen, Schulen, vnd dem gemeinen besten, - - gedienet sein m oe chte, Vnd doch fast nirgends jtzo auff Druckereyen vnd in keinem Buchladen befunden werden, durch den Truck jedermenniglichem mitzutheilen".

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Aus diesem Gesichtspuncte habe er, sagt er weiter, den Tractat Oldendorps wieder aufgelegt,

"davon alle exemplaria distrahirt vnd derer keine mehr jetzo zu bekommen sein",

und zum gemeinen Besten der deutschen Nation getreu ins Hochdeutsche übersetzt.

Oldendorp selbst sagt in diesem Tractat, S. 71, über die Buchdruckerei:

"Also auch ist groß mißbrauch vnd mangel gewesen bey den Truckereyen, die zu hohen Schulen vnd erhaltung aller guten schrifften geh oe ren, das dieselb so gar ohne auffsicht vnd gemeine zulage durch jederman, die des dinges vnverstendich vnd vnverm oe gen, sind getrieben worden, also das ein jeder, was jhme geliebte hat trucken m oe gen, da doch an Truckereyen eben so viel als an teurbaren artzneyen gelegen ist, wo man derselben recht vnd nach ordentlicher massen gebrauchet, so helffen sie wol, wo nicht, so wird der allerh oe chste gifft darauß".
"So were nun nütze vnd gut, das die Truckereyen gemeinen ae mptern einverleibt, mit sunderlicher auffsicht auch hülffe vnd zulage, den Schulen vnd anderen guten K ue nsten zum besten von der Oberkeit mit ernstem fleisse gehandhabet w ue rden."

48) Novum Testamentum per Desiderium Erasmum Roterodamum novissime recognitum. Paraclesis, id est exhortatio ad studium evangelice philosophie, per eundem. MDXXX.

Am Ende:

Rozstochii in aedibus Ludovici Dietz, anno salutis humane MDXXX, mense Augusto.

In 8. - Nach Panzer Annal.

1531.

Im Jahre 1531 soll eine

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49) Uebersetzung des großen Katechismi Luthers in niedersächsischer Sprache zu Lübeck durch Ludwig Dietz

in 8 gedruckt sein; vgl. hamburger Nachr. aus dem Reiche der Gelehrsamkeit 1764, S. 710 flgd.

50) Eine korte vnd doch gr ue ndtlyke bericht der Ceremonien des Olden vnd Nyen Testamentes, mit wahrhafftiger ant oe ginge des rechten vn valschen gebrukes des Heren Nachtmals, der D oe pe, Misse, Vigilien etc .Dem Ersamen wysen Rade tho Rostock vth vorforderung dess ue luen dorch M. Joachim Sl ue ter mit vulbordt der Evangelischen Predicanten auergeuen vnd vorreket.

"Welckere auergeuene schrifft herna alhyr tho Rostock dorch Ludewich Dietzen gedrucket." Vgl. N. Grysen Historia von dem Leben J. Slüters z. J. 1531; Schröder evang. Mekl. I, S. 187; Krey Beitr. II, S. 276; v. Seelen Nachr. S. 44.

Scheller, S. Bücherkunde, S. 136, setzt dieses Buch fälschlich in das Jahr 1509.

1533.

51) Appellatie des Erßamen Rades vnd gantzen borgerschop der Stadt Rostock.
In Religion saken.
MDXXXIII.

Eine Appellation der Stadt Rostock an den Kaiser und das deutsche Reich und an ein freies, unverdächtiges, gemeines Concil über das harte Verfahren des Herzogs gegen die Stadt Rostock wegen der von ihr angenommenen Freiheit in der Religionsübung.

In 8, 1/2 B.

Ein Exemplar im Großherzogl. Archive zu Schwerin.

Wahrscheinlich bei Ludwig Dietz gedruckt; der Titel ist mit Missallettern gedruckt, wie sie Hermann Barckhusen besaß.

52) Sendschreiben der Stadt Rostock,

durch welches sie ihre Appellation wegen der ihr vom Herzoge Albrecht angedroheten Schmälerung ihrer Religionsfreiheit mittheilt.

Ein Bogen in Fol., wie die Appellatie gedruckt.

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Das vorliegende, an die Stadt Schwerin gerichtete Exemplar im Großherzogl. Archive ist datirt vom auende Andree Apli. anno etc. XXXIII.

Es heißt in diesem Sendschreiben unter Anderm:

Nu werde wy dennoch bauen desse gnedige vortr oe stunge vnd sust rechts oe rdenunge van dem Durluchtigen Hochgebarn Fursten vnd Herren, Herren Albrechte, Hertogen tho M ee kelnborch etc . vnsem gnedigen Herren ane yennige vorgande vorh oe ringe vnd erkantnisse, vpt h oe geste besw ee rt, bedröweth vnd gesm ee heth, de vns ock eynen vorslaten sendebreff der R oe . K oe . Ma. vnses alder gnedigsten Herren thogeschickt, vnd dar by ge=schr ee uen, fast gelikes ludes, dat wy yn Religion saken de v oe rigen Cerimonien wedder vprichten, vnse Christliche ordenungen fallen laten, vnd synen F. G. eyne vormeynte pene des domes haluen betalen scholden. Dar tho ock vnsen Syndicum Doctor Johan Oldenborch, de doch nemande dan vns mit denste vnd eheden vorwant ys, vnd stedes vth vnsem beuele yn dessen gezwynden tyden tho fr ee de truwlich gehandelt hefft, gantz vngn ee dichlick angetastet, vnd vprors haluen, nicht alleyne yn der Stadt, dan ock ym gantzen Lande, beschůldigt, der w ee gen ynthon ee men vnd tho straffen beg ee rt.

53) Wahrhafftige entschuldinge Doct. Johann Oldendorp, Syndici tho Rostock. Wedder de mortgierigen uprorschen schandtdichter und falschen klegere.

MDXXXIII.

In 8, 2 Bogen.

Vgl. Etwas 1738, S. 713 und 823; Gryse Historia von Slüters Leben z. J. 1533; Ungnaden Amoenitates XIV (S. 1089, wo die Schrift ganz abgedruckt ist); Krey Andenken II, S. 21.

54) De Biblie vth der vthlegginge Doctoris Martini Luthers yn dyth d ue desche vlitich vthgesettet, mit

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sundergen vnderrichtingen, alse men seen mach. Inn der Keyserliken Stadt L ue beck by Ludowich Dietz gedrucket. M.D.XXXIII.

In Folio. 139 Blätter.

Am Ende:

Dyt l oe fflyke werck, ys also, Godt Almechtig tho laue vnd eeren, Na Christi vnses Heren gebort, ym Dusent vyff hundert vnde veer vnde D oe rtigesten yare, am ersten dage Aprilis jn der Keyserliken Stadt L ue beck, by Ludowich Dyetz, dorch den druck vullendet, mit gnade vnde h ue lpe des Almechtigen Gades, dem loff, prys, eere vnde danck yn ewicheit sy, AMEN.

Am Ende der Vorrede des A. T. steht eine Bemerkung von Joh. Bugenhagen, d. d. Lübeck 1532 des dienstages na der Pasche Wocke, in myner Afreyse, aus welcher hervorgeht, daß im J. 1532 die ganze (erste lutherische niedersächsische) Bibel von ihm zum Druck vorbereitet war. - Das N. T. hat den Titel:

Dat nye Testament Martini Luthers. Mit nyen Summarien edder korten vorstande vp ein yder Capittel, dorch Johannem Bugenhagen, Pomern. MDXXXIII. - (139 Bl.)

Bugenhagen erzählt selbst, daß der Druck im J. 1531 angefangen sei, und am Ende des Drucks wird gemeldet, daß derselbe am 1. April 1534 zu Lübeck durch Ludwig Dietz vollendet worden.

Ein Exemplar auf der Bibliothek zu Wolfenbüttel.

Man vergl. vorzüglich Masch Beiträge zur Gesch. merkw. Bücher S. 49-55; Etwas 1740, S. 542; Scheller S. Bücherk. S. 209; Ebert Nr. 2350.

L. Dietz hatte diese Bibel auch im Verlage. Im Jahre 1542 waren bei ihm 60 Exemplare bestellt, welche an arme Prediger vertheilt werden sollten.

55) De düdesch Psalter. Summarien auer de Psalmen, Vnde orsaken des vord ue dschens. Mar. Luth. In der Keyserliken Stadt L ue beck by Ladewich Dietz gedrucket. 8.
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Am Ende:
     1533.
Wolfenb. B.
Nach Scheller S. 206.

1538.

56) Theologia D ue desch. Dat ys ein eddel und k oe stlick b oe keßken, van dem rechten vorstande, Wath Adam vnd Christus sy, vnd wo Adam in vns steruen vnd Christus vpstan schal. Rostock by Lud. Dietz. 1538. 8.

Angezeigt von Kinderling a. a. O. S. 133.

Nach Scheller S. 218.

1539.

57) Reineke de Voß.De Warheyt my gantz fremde ys, De Truwe gar seltzen, dat ys gewiß. Reyneke Voß de olde, nyge gedr ue cket, mit sidlikem vorstande vnd schonen Figuren, erl ue chtet vn vorbetert. In der lauelyken Stadt Rozstock, by Ludowich Dyetz gedr ue cket. M. D. XXXIX.

Am Ende:

In der lauelyken Stadt Rozstock, by Ludowich Dyetz gedruckt. Na der gebordt Christi vnses Heren. Dusent vyffhundert negen vnd d oe rtich am ersten Dage Octobris.

in 4., 272 foliirte Bl. Vgl. Flögel's Gesch. der kom. Litt. III, S. 61; Ebert's bibl. Lex. Nr. 18837; Grimm's Reinhart Fuchs, S. CLXXVIII; Scheller's sass. Bücherk. S. 223. - Ein Exemplar dieser seltenen Ausgabe befindet sich auf der Hamburger Stadtbibliothek; diese Ausgabe ist die älteste, in welcher sich L. Dietz genannt und welche zuerst die neuern Glossen hat. Alle folgenden Dietzschen Ausgaben sind dieser in jeder Hinsicht gleich. Man vgl. oben z. J. 1517 u. 1522.

1540.

58) Oratio de rationibus restaurandi collapsas academias publicas. Rostochii Ludouicus Dyetz excudebat. MDXL.

in 8, 6 Bogen.

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Auf der Rückseite des Titelblattes steht:

Ludouicus Dyetz Chalcographus Rostochianus candido lectori S. D. Nolo te latere, candide Lector, autorem horum opusculorum, quae a me procusa vides, omnibus in locis greca verba autorum, quos citat interseruisse, quae, quod a grecis characteribus in presenti nondum instructus eram, omittere coactus sum. Malui vero in hanc peccare partem, quam te omni fructu horum opusculorum priuare. Te oro, vt id, quod in presentiarum prestare potui, boni consulas. Breui ex officina mea typographica libros duos Rhetoricae Legalis, a D. Hagendorffio nostro conscriptas et a me procusas accipies. In quibus, id quod iam prestare non potui, pulchre, ut spero, sortiam. Vale.

Am Ende steht:

Rostochii ex aedibus Ludouici Dyetzianis. Ipso die vigesimo septimo Februarii Anno MDXL.

Vgl. Etwas 1740, S. 570; Rudloff III, 1, S. 105.

59) Kercken Ordeninghe, wo ydth van den Euangelischen Predicanten vnd Kerckendeners mit den Cere=monien vnd Gades densten jn deme Forstendome Megkelnborch geholden schal werden.

§. Gedr ue cket jn der F oe rstlyken Stadt Rostock dorch Ludowich Dietz. M. D. XL.

in 8, ohne Custoden, mit Columnentiteln, mit Folienbezeichnung 1 bis 135 (das Titelblatt mitgerechnet) mit Signaturen A-R. Der Titel ist mit schmalen Arabesken in Holzschnitt eingefaßt; auf der Rückseite des Titels steht das meklenburgische Wappen in Holzschnitt. Die Vorrede umfaßt 2 Fol. Die Ueberschriften der einzelnen Abschnitte sind mit Missallettern gedruckt und beginnen mit einem § Zeichen. Auf dem letzten nicht bedruckten Blatte steht das kleinere viereckige Druckerzeichen von Ludwig Dietz im Holzschnitte: ein vorwärts schauender, auf einem Blumenstocke mit gespreizten Flügeln sitzender Greif (dessen Hinterpranken jedoch wie Adlerklauen dargestellt sind), der vor der Brust einen Schild mit dem Druckerzeichen trägt: über einem Kreise mit einem Durchmesser eine senkrechte Stange auf der ein sechsstrahliges Kreuz steht;

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in dem Kreise stehen die Buchstaben L. D. Ueber dem Greifen schwebt ein Band mit der Inschrift:

. DORHEIT . MAKET . ARBEIT .

Unter dem Greifen schwebt ein gleiches Band mit der Inschrift:

. LVDOVlCVS . DIETZ .

Diese älteste Kirchenordnung, welche die Ordnung über die Kirchenlehre (über die Credenda) enthält, ist ein für Meklenburg veranstalteter Abdruck des ersten Theils der nürnbergischen Kirchenordnung von 1533, wie nicht allein der Augenschein ergiebt, sondern auch der meklenburgische Superintendent Joh. Riebling bei der wismarschen Kirchen=Visitation im J. 1540 sagt, daß "S. F. Gn. etlich Ordnung mit großen Unkosten nach den Nürnbergischen (nicht "Mirebergischen," wie bei Schröder Evang. Meckl. gedruckt ist)" Ordnungen drucken lassen." Vgl. Schröder Evang. Meckl. I, S. 364 und Masch Beitr. S. 112 flgdd.

Ein Exemplar dieses seltenen Buches wird auf der Großherzogl. Regierungsbibliothek zu Schwerin aufbewahrt. Im J. 1542 waren nach einem Briefe des herzoglichen Secretairs Simon Leupold nur "noch 60 Exemplare von den 130 unverkauft vorhanden".

60) Catechismus Edder Kynder Lere, Wo de nicht allene jnn des Marggraueu tho Brandenburg vnd eynes Erbarn Rades der stadt N ue rnberg Auericheyt vnd Gebeden, Sonder ock jm Lande tho Meckelnborch, vnnd velen andern Orden vnd Steden allenthaluen geprediget wert, Den Kyndern vnnd jungem volcke schrifftlick voruatet.
Tho Rostock by Ludowich Dyetz Gedrücket. MDXL.

in 8, mit Columnentiteln, sonst wie die Kirchenordnung von 1540 gedruckt, jedoch ohne Foliozahlen und Custoden, mit Signaturen A-Z, 22 1/2 Bogen. Der Titel ist mit schmalen Arabesken in Holzschnitt eingefaßt; auf dem einen Stocke steht das verschlungene Zeichen Pb. Die Vorrede auf zwei Seiten beginnt auf der Rückseite des Titels. Am Ende steht im Texte das größere, runde Druckerzeichen von Ludwig Dietz: ein vorwärts schauender, sitzender Greif mit vier Adlerklauen und ausgebreiteten Flügeln, welcher einen Schild mit dem oft beschriebe=

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nen Druckerzeichen des Ludwig Dietz enthält; im Kreise um diesen Schild steht eine Umschrift:

CANlS LAPIDEM SEQVITVR OMlSSO IACTORE

welche mit dem, bei Ludw. Dietz oft vorkommenden Laubblatte beginnt. Darunter steht:

§ Inn der F oe rstlyken Stadt Rostock by Ludewich Dietz Gedr ue ckt Vnd vulendet, Im yare na Christi gebordt, Dusent Viffhundert vnd V ee rtich. Am XII dage Junii.

Dieser Katechismus ist, wie schon der Titel besagt, ein Abdruck des zweiten Theils der nürnbergischen Kirchenordnung von 1533; vgl. die meklenburgische K.O. von 1540 und Masch Beiträge etc . S. 113 flgdd.

Ein Exemplar dieses seltenen Buches wird auf der Regierungsbibliothek zu Schwerin aufbewahrt.

61) Ordeninge der Misse, wo de vann denn Kerckheren vnnde Seelsorgern ym lande tho Meckelnborch, im F ue rstendom Wenden, Swerin, Rozstock vnnd Stargharda schal geholden werden. M. D, XL.

in 4, ohne Seitenzahlen und Columnentitel, mit Custoden, mit Signaturen A-S (den Titel mit eingerechnet). Auf der Rückseite des Titelblattes steht das meklenburgische Wappen in Holzschnitt. In den Text sind die Noten der Collecten mit untergesetztem, theils lateinischem, theils deutschem Texte eingedruckt. Die Ueberschrift auf der ersten Seite des Textes beginnt mit einem auffallenden Druckfehler:

"Wo sick de Keckhere
- - holden sch oe elen"

Am Ende steht zwischen zwei hinzeigenden Händen, ohne Druckerzeichen, mit Petitschrift gedruckt:

Hand zeigt nach rechts   Tho Rostock by Ludowich Dyetz  Hand zeigt nach links
gedruckt. Anno. 1545.
Am 16 Junii.

Diese Ordnung der Ceremonien, Agende, ist eine von dem Superintendenten Joh. Riebling ausgeführte Bearbeitung des zweiten Abschnittes des ersten Theils der sächsischen und der nürnbergischen Kirchenordnung von 1533, welche durch die Ueberarbeitung und manches Eigenthümliche jedoch viel Selbstständigkeit gewonnen hat. Da dies Buch auch zum Altardienst

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bestimmt war, so ist dieser Theil der Kirchenordnung in würdigerm Formate, in 4, herausgegeben, während die beiden übrigen Theile, die eigentliche Kirchenordnung und der Catechismus, in kl. 8. erschienen. Auffallend ist der große Zeitraum zwischen den im Anfange und am Ende stehenden Jahren (1540-1545), in welchem diese Ordnung gedruckt ist. Masch erklärt diese Verzögerung der Beendigung des Drucks dadurch, daß man über die Bearbeitung des Werkes im Anfange nicht ganz einig gewesen und daher in der Mitte des Druckes auf einige Zeit inne gehalten habe. Wirklich ist auch, wie schon Masch bemerkt, das Papier vom Bogen M an nicht so rein und fein, als die vorhergehenden Bogen, wenn auch das Wasserzeichen gleich ist. Man vgl. Masch Beitr. S. 125.

Glaublicher mag es jedoch sein, daß man noch erst die Erfahrungen bei der großen Kirchen=Visitation, welche im J. 1540 unter dem Superintendenten Johann Riebling begann, zu der neuen Bestimmung der Ordnung des Gottesdienstes benutzen wollte und deshalb die Vollendung des Drucks auf einige Zeit aufschob. Und wirklich finden sich einige Andeutungen auf amtliche Erfahrungen in dem Buche. Bei der Ordnung der Lehre scheute man eher Abweichungen und fügte sich einstweilen vielmehr unbedingt in das allgemein in der lutherischen Kirche Angenommene.

Ein Exemplar dieses seltenen Buches wird auf der Großherzogl. Regierungsbibliothek zu Schwerin, ein zweites auf der Bibliothek der meklenb. Ritter= und Landschaft zu Rostock aufbewahrt.

 


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Anhang.


V.

Ueber

Reineke Voß

und

Nicolaus Baumann.


E in Gedicht, wie Reineke Voß, ist es wohl werth, daß man über seine Entstehung und seine Schicksale zur klaren Einsicht kommt, wie denn auch die ausgezeichnetsten Forscher es für ehrenvoll genug gehalten haben, sich damit ernstlichst zu beschäftigen. Aber trotz aller Liebe, welche diesem volksthümlichen Werke zugewandt ist , hat über Vaterland und Verfasser desselben noch nichts Bestimmtes ausgemittelt werden können. Seit Jahrhunderten gilt ein Nicolaus Baumann, welcher in Meklenburg lebte, für den Verfasser des niederdeutschen Reineke. Dennoch sind die Zeugnisse für die Person des Nicolaus Baumann so unbedeutend und sind im Laufe der Zeiten, selbst durch das Bemühen verschiedener Länder, den Verfasser des Gedichts für sich als Landsmann zu gewinnen, so dunkel und kraftlos geworden, daß sogar Wachler 1 ), die Resultate der Forschungen zusammenfassend, die Nachrichten über den besprochenen Mann schon für Traditionen annehmen mußte, wenn er sagt:

Georg Rollenhagen, der Dichter des Froschmäuseler, giebt Nicolaus Baumann aus der Wesergegend


1) Wachler's Vorlesungen über die Geschichte der deutschen National=Litteratur I, S. 145 flgd.
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(geb. 1450? st. im April 1526) bestimmt als Verfasser des teutschen Werkes an; er soll durch einen ränkevollen Canzler aus den Diensten des Herzogs von Jülich verdrängt sein, bei dem meklenburgischen Herzoge Magnus II. die Stelle eines Geheimschreibers bekleidet und seine letzten Tage in Rostock verlebt haben. Das Dasein dieses Mannes leidet wohl keinen Zweifel, obgleich die urkundlichen Belege dafür in unsichere Ueberlieferungszeugnisse übergegangen sind; aber die Zeitbestimmung seines Lebens enthält manche nicht unerhebliche Widersprüche, und nach vorsichtiger Abwägung aller Umstände haben Viele Baumanns Antheil nur auf Verfertigung der Glossen (1522) zum Reineke beschränken wollen".

Solche Aeußerungen enthalten die stärkste Aufforderung, die heimischen Quellen über eine deutsche Angelegenheit zu eröffnen; dazu trat die Dringlichkeit der Beantwortung der Frage nach dem Verfasser des Reineke Voß bei Gelegenheit der ältern Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg stärker als je hervor. Sind auch durch J. Grimm's meisterhafte Untersuchungen 1 ) alle bisherigen Meinungen nach Verdienst gewürdigt, so dürfte es doch möglich sein, daß durch Zusammenstellung aller meklenburgischen Urkunden über die Person des Nicolaus Baumann manche bisher gewonnene Resultate eine Aenderung erleiden könnten, wenn auch durch die gegenwärtige Auseinandersetzung die Streitfrage keinesweges ganz geschlichtet, jedoch durch dieselbe der Weg der Forschung vielleicht mehr geebnet werden wird.

Die nachstehende Untersuchung zerfällt nun in zwei Abschnitte:

A . über das Leben und die amtliche Thätigkeit des Nicolaus Baumann in Meklenburg und

B . über den Antheil des Nicolaus Baumann an der Herausgabe des niederdeutschen Reineke Voß.

Der erste Abschnitt wird sich strenge an Benutzung und Prüfung zuverlässiger archivalischer Ouellen halten, ohne auf jüngere Ueberlieferungen zu achten, wogegen der zweite mehr die Wahrheit der bekannten Ueberlieferungen untersuchen wird.


1) Reinhart Fuchs von Jacob Grimm. Berlin. 1834.
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A.
Ueber das Leben und die amtliche Thätigkeit des Nicolaus Baumann in Meklenburg.

Ueber die Dienstverhältnisse des Nicolaus Baumann in Meklenburg sind sehr wenige ausführliche Urkunden vorhanden; alle sollen weiter unten mitgetheilt werden. Dennoch läßt sich, wenn man den leichten Spuren eifrig nachforscht, seine ganze Wirksamkeit im Umrisse zur Ueberzeugung darstellen. Bei dieser Forschung ist der Hauptgrundsatz leitend, daß noch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Personen gewöhnlich nur mit ihrem Vornamen genannt werden. Ist dieser Grundsatz, wie es wohl nicht zu bezweifeln steht, richtig, so geben die herzoglichen Kammer= und Renterei=Rechnungen 1 ) genügende Aufklärung.

Die einzige Bestallung für Nicolaus Baumann, welche noch existirt, ist vom J. 1513. Aber sowohl vor, als nach diesem Jahre wird er nur "Nicolaus der Schreiber" genannt; im J. 1516 wird er zuerst unter seinem vollen Namen und Titel: "Nicolaus Baumann der Schreiber" aufgeführt, obgleich er noch im J. 1525 kurz vor seinem Tode nur Nicolaus in Rechnungen und Briefen genannt wird. Auf ganz gleiche Weise geschieht seines vieljährigen Collegen, des Secretairs Michael Hildebrand, Erwähnung, indem diesem ebenfalls in der Regel nur schlechtweg der Name Michael beigelegt wird 2 ). Zur Bestärkung in der Forschung dient noch der Umstand, daß im ersten Viertheil des 16. Jahrhunderts kein anderer fürstlicher Secretair in Meklenburg den Vornamen Nicolaus trägt, als eben Nicolaus Baumann; daß die fürstlichen Secretaire in dieser Zeit den einfachen Titel eines Schreibers tragen, wird als bekannt vorausgesetzt.

Zuerst kommt Nicolaus Baumann in den Rechnungen des Rentmeisters Claus Trutmann am 9. Februar 1507 als ein neu angestellter fürstlicher Diener vor:

     1507.
"III gulden Niclaus dem nigen schriuer vp syn solt 3 a post Dorothee virg."


1) Es sind für den Zweck der heimischen Culturgeschichte sämmtliche vorhanden gewesenen und im Laufe der Untersuchung noch aufgefundenen Renterei=Rechnungen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts Wort für Wort von mir durchgelesen.
2) Beide kommen in den Renterei=Rechnungen mit ihren Vornamen neben einander vor:
1516.
"I 1/2 gulden vßquitung Herzog Baltzers seiner gemahel schriuer niclawes vnde michel schriuer wißlich, mitwoch post Fab. et Seb."
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Ebenso wird er in einer Chatoullen=Rechnung des Herzogs Heinrich aufgeführt:

     1507.
"Niclaus dem Schriber zu Rostock gethan".
"XII gulden dem Spannoleschen Doctor für Nicolaus dem Schreyber zu helfenn".

Nach derselben Rechnung war er damals auch schon verheirathet:

     1507.
"VIII gulden niclaws Schreibers frawen ime auff sein solt zw gustrow am dage walpurgis".

In den Jahresberechnungcn der Besoldung der fürstlichen Hof= und Canzleidiener wird er aufgeführt mit einer Besoldung von:

     1507.
"XXX gulden Niclaus schreiber".

Diese Summe bezog er als fixes Gehalt bis an seinen Tod; sie wird ihm mit denselben Worten namentlich in den noch vorhandenen Besoldungsregistern der Jahre 1509 und 1511 berechnet.

In der Chatoullen=Rechnung des Herzogs Heinrich kommt er vor:

     1508.
"III gulden Niclas schriber vf syn solt".
"V mk. niclaws schreiber auff sein Szolt, corp. christi."
"IIII gulden niclaws schreiber Caspar von Schoneich vonn szeindt wegen obberanthwurt, am dage remigii."

Auch über besondere Beschäftigungen Baumanns geben die Renterei=Rechnungen Auskunft:

     1510.
"II gulden niclaws schriber van der Croniken zu schribenn 1 ), 2 a post Mich."
"I gulden niklaws schriber zw golde zw den Titteln zw schriben in myns g. h. h. H. Bete=Buch, 2 a post o. sanctorum".


1) Diese Chronik besteht wahrscheinlich aus den drei kleinen, plattdeutschen Reimchroniken über die rostocker Domhändel, über die sternberger Judenverbrennung und die Ditmarsen=Schlacht, welche dem großen Codex der meklenburgischen Chronik des Ernst von Kirchberg angehängt sind, und sind vielleicht diejenigen, welche Hermann Barckkusen im Jahre 1510 drucken wollte. Vgl. Geschichte der Buchdruckerei unter Hermann Barckhusen und Nicolaus Marschalk.
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     1511.
"III gulden Niclaws dem schriber vß Beuehel meins g. h., quinta post fab. et seb."

Bald tritt unser Nicolaus Baumann jedoch mit eigenhändigen handschriftlichen Urkunden in die Geschichte. Er war krank gewesen (vielleicht im J. 1507: vergl. oben) und die Herzoge Heinrich und Albrecht hatten ihm zur Pflege in der Krankheit und zu andern Bedürfnissen Geld vorgeschossen, dessen Abbezahlung ihm schwer werden mochte; auf der andern Seite scheint den Fürsten daran gelegen gewesen zu sein, einen Mann, der der verschiedenen deutschen Dialekte ganz mächtig war, für ihre Canzlei auf längere Zeit zu gewinnen, da der wichtige Canzler Caspar von Schöneich mit einer äußerst unleserlichen Hand nur hochdeutsch schrieb und die fürstlichen Erlasse für das Land nur niederdeutsch ausgefertigt werden durften: Nicolaus Baumann mochte für die fürstliche Canzlei ein schwer zu ersetzender Mann sein. Daher erließen ihm die Fürsten seine Schuld, wogegen er sich verpflichtete, ihnen auf Lebenszeit als Secretair in der Canzlei mit Schreiben und andern Canzlei=Geschäften zu dienen. Nicolaus Baumann stellte hierüber am 19. Decbr. 1513 einen eigenhändigen Revers 1 ) aus und die Herzoge erneuerten am 18. Decbr. 1513 ihre Bestallung 2 ) für ihn auf Lebenszeit; dies war eine Gunst, welche sehr selten war, indem in der damaligen Zeit die meisten Bestallungen nur auf einige Jahre gegeben wurden, wenn von der andern Seite sich auch nicht leugnen läßt, daß damals die fähigen Männer sich nur ungerne auf Lebenszeit verpflichteten, indem sie mit ihren Talenten mehr wuchern konnten. Es geht auch aus dieser Bestallung hervor, daß Nicolaus Baumann schon vor dem Jahre 1513 einige Zeit hindurch den Fürsten als Canzleischreiber gedient hatte. Er behielt seine frühern Einnahmen auch ferner, nämlich: 30 gulden jährlichen Gehalts oder ein Lehn, welches eben so viel Einkünfte gewähren würde, jährlich zwei Hofkleider, Essen und Trinken am Hofe und den gewöhnlichen Antheil an den Canzlei=Gefällen: die letztere Einnahme mochte wohl das meiste Geld einbringen. Mit diesen Einnahmen kommt er denn auch in den folgenden Jahren unter der frühern einfachen Benennung als Schreiber Nicolaus in den Renterei=Rechnungen vor, z. B.


1) Vgl. Beilage Nr. 1.
2) Vgl. Beilage Nr. 2.
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     1514.
"X gulden niclaws schriber vff sin solt, am Fritage nach Fab. et Seb."
"II gulden Nicolaus schriuer vp sin solt gegeuen, des dinxtedages nha omn. sanct."

     1515.
"XV gulden niclaws schriber vff szin szolt, Frid. na antonii".

Um diese Zeit ungefähr, wahrscheinlich seit dem J. 1510, sicher jedoch im J. 1512, hatte der fürstliche Rath Nicolaus Marschalk, der sich besonders für die Buchdruckerkunst interessirte, seinen Wohnsitz zu Rostock 1 ) genommen; er fand dort in dem rostocker Stadt=Secretair Hermann Barckhusen 2 ), und später in dem geschickten und braven Buchdrucker Ludwig Dietz 3 ) ähnliche Bestrebungen und bei denselben Buchdruckereien vor. Zu diesen gesellte sich nun Nicolaus Baumann, der ebenfalls nach Rostock versetzt ward. Wahrscheinlich thaten die Herzoge dies, weil durch die Anwendung der Buchdruckerei die Staatsgeschäfte eine veränderte Richtung erhielten und dem hochdeutschen Marschalk ein gewandter Gehülfe für den Staatsdienst beigeordnet werden mußte; auch mochte die Anwesenheit erfahrner Diener des Herzogs Heinrich im östlichen Meklenburg und in der Universitäts= und Seestadt Rostock in seinem gespannten Verhältnisse zu seinem Bruder, dem Herzoge Albrecht, und bei den Landestheilungen nöthig sein. Diese drei Männer bildeten in ihrem historischen und sprachlichen Streben eine Einheit, welche, ihrem Herrn, dem Herzoge Heinrich, "dem Friedemacher", nacheifernd, und mehr im Geiste Melanchthons handelnd, sich zwar nicht mit großem Lärm zu der Reformation bekannte, aber durch strengen, scharfen und unverhohlnen Tadel der alten verderbten Zustände, durch Verbreitung angemessener Schriften und durch Beförderung einer gelehrten und volksthümlichen Bildung dem Wesen der neuen Lehre in Meklenburg viel nützte. Die eigentlichen Vorfechter der Reformation in Rostock waren der Capellan Joachim Slüter, der erste protestantische Prädicant in Meklenburg, und etwas später, kurz vor 1530, der rostocker Stadt=Syndicus Dr. Oldendorp.

Wann Nicolaus Baumann nach Rostock gekommen sei, läßt sich nicht bestimmt angeben; wahrscheinlich wird es


1) Vgl. Buchdruckergeschichte bei Nicolaus Marschalk.
2) Vgl. daselbst bei Herm. Barckhusen.
3) Vgl. daselbst bei Ludwig Dietz.
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bald nach seiner letzten Bestallung vom J. 1513 geschehen sein: denn schon im J. 1514 ruft Nicolaus Marschalk in einem Berichte an den Herzog Heinrich ihn ("Niclaus s. g. schriber") über den Inhalt einiger zu Rostock gehaltenen Predigten zum Zeugen an. Sicher war er aber schon im J. 1515 in Rostock ansässig, da es in den Renterei=Rechnungen heißt:

     1515.
"X gulden niclaus schriber zw Hulffe eins hußes zw Rostock, am suntage post antonii."

Dies wird noch klarer durch eine andere Stelle, in der es heißt:

     1517.
"IIII gulden niclaws schriber; II gulden vor venster in syn Haus zw Rostock; II gulden hadde her vsgelecht, als de nie ordenunge gedruckt wardt: am fritage nach Jacobi."

Mit dieser neuen Ordnung ist die erste meklenburgische Polizei=Ordnung von 1516 gemeint, an deren Entwurf schon Nicolaus Marschalk Theil hatte und an deren Druck sowohl er, als Nicolaus Baumann fernern Antheil nahmen 1 ).

Seit dem J. 1515 kommt er in den Renterei=Rechnungen sehr häufig mit Anleihen und abschläglichen Zahlungen auf sein Gehalt vor, z. B.

     1515.
"XX gulden gelinth niclaws schriber am fritage post convers. pauli."

     1516.
"XV gulden niclaws schriber vff szin szolt, am mitwochen nach Fab. et Sebast."
"XX gulden gelinth niclaws schriber, Sullen em von sinem Szolde affgerechennth werden."
"I gulden niclawes screiber geben, des Dinstages na judica."
"X gulden nyclawes Buman dem screiber vf sin Solt gegeben, des mytwochens nach Jacobi." u. s. w.

(In der letztern Stelle kommt der volle Name Nicolaus Baumann in den Renterei=Rechnungen zuerst vor.) In den Landtheilungs=Acten vom J. 1520 heißt es:

"Diesen hirnach benanten in beyder fursten dienste ist nachgeschriebener Solt vnnd pfande vnd vf ire


1) Vgl. Buchdruckergeschichte bei L. Dietz.
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personen des Jars II kleydt, essen vnd trincken vorschrieben, dauon inen die winterkleidung itzunt vnd der halbe Solt vffen vmbschlagk negistkunftig gefellig ist: XXX fl. Nicolaus Baumanne Secretarien".

Auf diese Weise läßt sich Baumanns Existenz und sein Wirken die ganze Zeit seiner Anstellung hindurch verfolgen. Außerdem wird seiner noch hin und wieder in fürstlichen Geschäften, in Vorschreiben und bei andern Gelegenheiten erwähnt. So z. B. gedenkt im J. 1522 der Professor M. Conrad Pegel in einem Briefe an den Secretair Michael Hillebrand seiner als eines mit den fürstlichen Geschäften vertrauten Mannes und im J. 1524 der Professor D. Rhembert Giltzheim in einem Briefe an ebendenselben, d. d. Lüneburg, seiner grüßend:

"Segget auch dem Cantzeler vnd Nicolao vnde den gesellen alle vele gudes nach".

Noch im J. 1525 ersuchte ihn ein wismarscher Bürger um seine Fürsprache bei dem Herzoge und redet ihn an:

"günstiger here Nicolae",

unter der Aufschrift:

"Dem rikůorstendigen vnde woleruarn Mester Nicolao Buwman, Secretario etc. mynes g. hern hertzogen Henrik".

Bald ist es jedoch mit seinem Wirken zu Ende. Seine Geldnoth mehrte sich und seine Krankheit kehrte wieder. Noch im Anfange des Jahres 1526 wandte er sich mit den dringendsten Bitten an den Canzler C. v. Schöneich, seine Krankheit und bedrängliche Noth dem Herzoge vorzutragen und denselben zu bitten, ihm ein Geschenk von zwei guten Schweinen und einem Drömt Roggen aus dem Amte Schwan anzuweisen und sein rückständiges halbjähriges Gehalt auszahlen zu lassen 1 ). Vielleicht bedurfte er der Unterstützung nicht mehr: er starb gleich darauf und schon im Monat April des Jahres 1526 ließ ihm seine Gattin Elisabeth in der Jacobikirche zu Rostock, wo er begraben war, eine Grabschrift setzen. Und mit diesem Zeitpuncte verschwindet er auch aus den Acten. Kinder hinterließ er nicht, da sein Bruder Hans Baumann


1) Vgl. Beilage Nr. 3. Dieser Brief muß im Anfange des J. 1526 geschrieben sein, da der Canzler ihn in diesem Jahre empfing und Baumann vor dem April d. J. starb. Derselbe beweiset wiederum, daß Baumann in Rostock wohnte, da die Vogtei Schwan zunächst an die Stadt Rostock grenzt und der Maler Jürgen, an den das Geschenk eingesandt werden sollte, auch in Rostock wohnte.
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schon im J. 1526 von Eisenach nach Rostock kam, um als nächster Erbe, sich mit der Wittwe abzufinden. Es redet hierüber das rostocker Stadtbuch vom J. 1518 flgd. zum Jahre 1526 also:

     XXVI.
Hans Buwman wonhafftich to Ysenack, alse de negeste erue synes vorstoruen broders zeligen Nicolai Buwemans wandages to Rozstock wonhafftich, vor dussem boke erschinende, hefft openbar bekant, dat he van Elisabethen, dessulfften Nicolai Buwmans nagelatene wedewen, to syner gantzen genoge entfangen hebbe alle dat jhenne wes emme van dessulfften synes vorstoruen broder nhagelaten gudern - - geboren mach vnde hefft dar vpp de vorgenanten Elisabeten, ock des vorgenanten zeligen Nicolaus Buwemans testamentarien - - qwitert vnd vorlaten to eynem gantzen fullenkomen ende allet sunder argelist vnd geuerde.

So ergiebt sich denn ohne Zweifel, daß Nicolaus Baumann von 1507 bis 1526 Secretair der Herzoge Heinrich und Albrecht und nach den Landestheilungen besonders Secretair des Herzogs Heinrich war, daß er im J. 1507 in deren Dienste trat und im J. 1526 starb, daß er im J. 1514 zu Rostock seinen Wohnsitz nahm, daselbst starb und begraben ward, daß er während seines Aufenthalts in Rostock mit mehreren Männern in Verbindung stand, welche, bei sprachlicher Ausbildung, für Gelehrsamkeit, Volksbildung und Verbreitung der Buchdruckerei mit ganzer Kraft strebten. Dies ist aber auch Alles, was nach mehrjähriger sorgfältiger Forschung sich aus meklenburgischen Acten ermitteln läßt.

Alle andern Behauptungen: als sei er Doctor der Rechte, Rath des Herzogs Magnus von Meklenburg (1477 gest. 1503), Professor zu Rostock u. s. w. gewesen sind völlig grundlos und zerfallen in nichts; alle Archiv=Acten, Universitäts=Acten und Monumente widersprechen diesem vielmehr geradezu.

Es darf hier aber ein anderer Umstand nicht verschwiegen werden, der über das frühere Leben Baumanns Aufklärung zu geben scheint, bei genauerer Betrachtung jedoch die Forschung nur noch verwickelter macht. Es kommt nämlich in den Urkunden des Großherzogl. Archivs in der Zeit von 1491 bis 1506 ein zweiter Nicolaus Baumann vor, welcher

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Priester und Vikar an der St. Georgenkirche zu Wismar war. Er führt gewöhnlich den Titel:

"her Nicolaus Buwman prester und vicarius in S. Jurgens kerken bynnen der stad Wismar"

oder

"Nicolaus Buwman perpetuus vicarius ecclesie sancti Georgii Wismariensis".

Selbst die Zeitabschnitte treffen zusammen: der Priester Nicolaus Baumann zu Wismar erscheint zuletzt im J. 1506 und der Secretair Nicolaus Baumann zuerst im J. 1507. Dennoch ist es nicht einmal wahrscheinlich, daß beide Namen auf eine und dieselbe Person gehen, da eine geistliche Würde des Secretairs N. Baumann nie durchblickt, ihm auch nicht ein einziges Mal der gewöhnliche priesterliche Ehrentitel "her" beigelegt wird, selbst nicht in der rein katholischen Zeit. Ueberdies war der Name Baumann in Wismar seit alter Zeit einheimisch 1 ) - Ein ähnliches Verhältniß findet merkwürdiger Weise auch bei Baumann's Collegen, dem Secretair Michael Hildebrand statt. Im J. 1509 kommt noch ein "her Michel Hildebrand" vor, welcher "des Herzogs Albrecht Kapellan" war und für denselben in Geld= und Staatsgeschäften Reisen machte; in demselben Jahre 1509 kommt dagegen schon vor: "Michel meins g. h. H. A. schriber".

Der Kapellan "Er Michael Hildeprant" hielt sich seit 1509, sicher von 1509-1513, in Geschäften der meklenburgischen Herzoge zu Rom auf. Hier war er im J. 1511 verschollen, so daß verschiedene Bitten um Verleihung der Pfarre zu Sternberg, welche er ("ytzund zum Sternberg kirchherr") besaß, eingingen; ward auch im J. 1511 die Pfarre dem schweriner Domherrn und Cantor Peter Sadelkow unter der Bedingung verliehen, daß er zur Resignation jeden Augenblick bereit sei, so kommt doch in fürstlichen Schreiben der Kapellan M. Hildebrand noch im J. 1513 als Kirchherr von Sternberg vor. Wahrscheinlich führen den Namen Michael Hildebrand eben so zwei Personen, wie den Namen Nicolaus Baumann.

Der Name Baumann übrigens war und ist noch in Meklenburg nicht selten. Im J. 1530 war ein Hans Baumann zu Schwerin auf der Schelfe ansässig; auch in Rostock kommt der Name Baumann in älterer Zeit vor.


1) Daher führt auch Morhof wohl an, es glaubten einige, Nicolaus Baumann sei aus Wismar gebürtig gewesen; vgl. Morhof's Unterricht von der deutschen Sprache und Poeterei, S. 334.
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B.
Ueber den Antheil des Nicolaus Baumann an der Herausgabe des niederdeutschen Reineke Voß.

Nach Rollenhagen, welcher nur die dritte Ausgabe des Reineke Voß kannte, war man bisher gewohnt, den Nicolaus Baumann für den Verfasser des Gedichts zu halten. Seit der Entdeckung der ersten lübecker Ausgabe des Gedichts vom J. 1498 auf der wolfenbütteler Bibliothek 1 ) nahm man einen Heinrich von Alkmar für den Verfasser an. Alle Meinungen und Vermuthungen über den Verfasser sind in dem classischen Werke J. Grimm's 2 ) über den Reineke Voß und die Thierfabel überhaupt so gründlich und erschöpfend dargelegt, daß es eine Thorheit sein würde, die Untersuchung noch ein Mal zu beginnen; es genügt hier, die Resultate der grimmschen Forschungen mitzutheilen. Das Gedicht ist ein uraltes Product der Thierfabel. Schon im 12. Jahrhundert sind einzelne Theile der Fabel dichterisch in lateintischer und darauf in hochdeutscher Sprache bearbeitet. Das eigentliche Vaterland des charakteristisch ausgeprägten Gedichts Reinhart der Fuchs ist aber Flandern und der Dichter des Reinaert ist Willam die Matoc 3 ); das Original des Gedichts, welches bald auch in andern Sprachen und Dialekten bearbeitet ward, ist also ein flandrisches. Grimm hat auch den ersten Theil des Originals in seinem genannten Werke herausgegeben; seitdem ist aber auch der zweite Theil (bis Vers 7816) des alten Gedichts, dessen Handschrift unter den Riegeln eines englischen Bibliomanen lag und nach dessen Tode von der belgischen Regierung für 4000 Franken erstanden ward, durch Willems herausgegeben 4 ), so daß jetzt das Original des ganzen Gedichts der Welt vorgelegt ist. J. Grimm rückt die Zeit der Abfassung des flandrischen Originalgedichts bis höchstens in die Mitte des 13. Jahrhunderts hinauf; Willems setzt die Abfassung in's 12. Jahrhundert. Ueber die Heimath, den Verfasser und die Originalsprache des Gedichts kann also kein


1) "Professor Hackmann zu Helmstädt machte diese erste Ausgabe zuerst 1709 in einer akademischen Einladungsschrift bekannt." Vgl. Flögel's Gesch. der kom. Litt. II, S. 46.
2) Reinhart Fuchs von Jacob Grimm. Berlin 1834.
3) Vgl. J. Grimm a. a. O. S. CL flgd.
4) Reinaert de Vos, episch fabeldicht van de twaelfde en derteinde euw, - - van J. F. Willems. Gent, Gyselink, 1836 (schon 1837 vergriffen). Vgl. Gött. Gel. Anz. 1837, St. 88, S. 869 flgd.
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Zweifel mehr walten; der niederdeutsche Reineke Voß ist eine Uebertragung oder Bearbeitung des niederländischen Reinaert von Willam die Matoc, welche jedoch immer werthvoll genug ist und als Volksgedicht ein sehr großes Ansehen erlangt hat. Man darf also nicht nach dem Erfinder und Dichter, sondern nur nach dem Verfasser und Herausgeber der dichterischen Bearbeitung des niederdeutschen Gedichts fragen. Für diesen ist einige Jahrhunderte hindurch Nicolaus Baumann gehalten.

Es ist nöthig, auch den Quellen dieser Ueberlieferung nachzuspüren; diese enthalten zugleich alle bisher bekannt gewesenen Lebensumstände N. Baumanns.

Die erste und sicherste Quelle dieser Ueberlieferung ist wohl die rostocksche Chronik des Peter Lindeberg. Dieser Mann war ein geborner Rostocker (geb. 1562), war auf der Schule zu Schwerin und auf der Universität Rostock unter den ausgezeichnetsten Lehrern gebildet, durch die ausgedehntesten Reisen gereift und durch glückliche Anlagen ausgezeichnet, so daß er als Rechtsgelehrter, Geschichtschreiber und Dichter gleich glänzte, wenn er auch in den letzten Jahren seines Lebens dem Handelshause seines Vaters vorstehen mußte 1 ). Er starb im J. 1596. In seinem in lateinischer Sprache um 1590 abgefaßten, erst nach seinem Tode herausgekommenen Chronicon Rostochiense p. 173 sagt er:

"Hunc (Nicolaum Marscalcum) sequitur Nicolaus Baumann, qui, cum aliquandiu in aula Juliacensi consiliarius vixisset et tandem apud principem traductus esset, ita ut cum vitae periculo ad Magnum Megapolitanum, cuius secretarius postea factus, se recipere cogeretur, ex sua ipsius experientia astutiam vulpeculae germanicis rhythmis argute et artificiose descripsit et Rostochii, ubi consumpto vitae stadio in aede Jacobea sepultus est, typis edi curavit".

Diese Aeußerung ist die besonnenste von allen, welche über diese Angelegenheit gemacht sind; Lindeberg sagt nichts weiter, als daß N. Baumann früher Rath am jülichschen Hofe gewesen, dort angeschwärzt, zum Herzoge Magnus von Meklenburg gegangen und dessen Secretair geworden sei, den Reineke Voß gedichtet und zu Rostock herausgegeben habe. Ist auch


1) Vgl. Krey's Andenken an die rostockschen Gelehrten, St. I, S. 30.
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nach den neuesten Forschungen nicht alles ganz richtig, so ist das, was gesagt ist, möglichst bescheiden und vorsichtig ausgedrückt. So viel ist gewiß, daß Lindeberg noch gute Nachrichten haben, namentlich noch gewiß viele Leute befragen konnte, welche den Buchdrucker Ludwig Dietz gekannt hatten.

Diese Ansicht, daß Nicolaus Baumann der Verfasser des Reineke Voß sei, muß in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. in Rostock herrschend gewesen sein 1 ); denn in einer Ausgabe des Gedichts vom J. 1549 auf der Schul=Bibliothek zu Schwerin steht von der Hand des rostocker Berend Frese vom J. 1597 geschrieben:

"Auctor huius libri creditur Nicolaus Baumann, secretarius in aula Megapolitana Suerinensi, tumulatur Rostochii in templo St. Jacobi".

Bekannter ist die Nachricht, welche Rollenhagen († 1609) in der Vorrede zum Froschmäuseler (Magdeburg 1595) giebt; hier sagt er: Es hat auch zu vnser Zeit vnser deutscher Prophet Doctor Martin Luther selbst etliche Fabulen verdeutschet vnd erkläret, als im fünfften Jenischen Tomo zu befinden. Ja das ganze Politische Hoff Regiment vnd das Römische Pabstthumb ist vnter dem Nahmen Reinicken Fuchses vberauß weißlich vnd künstlich beschrieben. Dasselbige Buch aber hat ein gelehrter, scharffsinniger Weltweiser Sachse gemacht mit Nahmen Nicolaus Bauman, beym Vrsprung deß Wäserstroms bürtig. Dieser als er bey dem Hertzogen zu Jülich ein Zeitlang in der Cantzeley für einen Raht vnd Secretarien gedienet, durch die Fuchsschwäntzer bößlich hintergangen vnd in Vngnaden gebracht ward, daß er sich mit grosser Gefahr von dannen an den Meckelburgischen Hoff begeben muste, da er dann auch wider Hertzog Magnussen Secretarius vnd lieber Mann worden. Hat er auß sein selbst erfahrung den Reinicken Fuchs, als wenn der im Hertzogthumb Jülich also ergangen were, weißlich beschrieben vnd dem Buchdrucker zu Rostock, Ludowigen Ditzen, welcher ein Oberländer von Speier vnd ein guter Reimer war, verehret. Derselbig hat die Glossen auß andern Reimbüchern dazu gesetzt vnnd ihm damit im Jahr 1522, als wenns zuvor ein altes Welsch vnnd Frantzösisch gemacht worden, in Druck gegeben".


1) So vermuthet auch Grimm, S. CLXXIIV.
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"Der Bawman aber ist hernach zu Rostock in S. Jacobs Kirchen ehrlich begraben, mit diesem Epitaphio 1 ), daß ich ihm zu Ehren vnd dem Reinicken Fuchs zu Lob an diesem Ort nicht verschweigen wollen."

Nicolao Baumanno
Ducali Megapolensium Principum Secretario,
Elisabetha Vxor
pietatis ac coniugalis amoris monumentum posuit
Mense Aprili 1526.
Dormio sub lapide hoc Nicolaus Bauman honore
Vulgari externo contumulatus humo.
Nec mala, nec vitae repeto bona, splendidior sed
Quam nostra est nulla littera ducta manu 2 ).
Laetus laeta legas, qui transis forte viator.
Ex Christi iustus nomine non moritur.

Auff Deutsch:

Nicolaus Baumannen, deß Hertzog= vnd Fürstenthumbs Mekelburgk Secretarien hat Elisabetha seine Haußfrawe auß hertzlicher ehelicher Liebe vnd Trewe diß Gedächtniß gesetzt im Monat Aprill

          Im Jahr MDXXVI.
Ich Nicolaus Bauman halt mein Rast
     Hie vnter dieses Steines Last,
Als man mich hat zu Grabe bracht
     In frembden Land mit schlechter Pracht.
Vnd mag von gut vnd böß nichts sagen,
     So mir zustandt in meinen tagen,
Ohn' daß ich zu der Zeit im Landt
     Hatt die zierlichste Schreiber Handt 2 ).
Du Wandersmann ließ deine Zeit
     In Frewden, was dein Hertz erfrewt.
Ich weiß das der im Todt nicht ist,
     Der gerecht war durch Jesum Christ".


1) Rollenhagen hat sich durch Mittheilung dieser Grabschrift Dank erworben. Mantzel hatte sie noch im ersten Viertheil deß 18. Jahrh. gesehen, als die Jacobi=Kirche reparirt ward; bei dieser Reparirung ist sie aber bei Seite geworfen und verschwunden. Der Herausgeber des rostocker Etwas konnte sie im J. 1744 nicht mehr auffinden. Vgl. Mantzel's Bützowsche Ruhestunden XX, S. 35, Krey's Andenken etc. III, S. 54, und Etwas 1744, S. 119.
2) Dies bezieht sich auf die Handschrift Nic. Baumann's, welche so gut ist, als sie im ersten Viertheil des 16. Jahrhunderts nur sein kann; allerdings ist sie nicht absolut schön zu nennen, jedoch kommen selten bessere Handschriften zu seiner Zeit vor.
2) Dies bezieht sich auf die Handschrift Nic. Baumann's, welche so gut ist, als sie im ersten Viertheil des 16. Jahrhunderts nur sein kann; allerdings ist sie nicht absolut schön zu nennen, jedoch kommen selten bessere Handschriften zu seiner Zeit vor.
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In manchen Wendungen und Behauptungen stimmt diese Nachricht Rollenhagens ganz mit der Aussage Lindebergs überein; jedoch ist jene schon mehr aufgeputzt und in die Breite gedehnt, als diese. Höchst wahrscheinlich hatte Rollenhagen einen Theil seiner Nachrichten aus Rostock, vielleicht von dem viel gereisten Lindeberg.

Hiemit sind aber auch alle alten Quellen über die Autorschaft des N. Baumann erschöpft; was sonst Dreyer 1 ), das rostocker Etwas 2 ), Rudloff 3 ), Krey 4 ) u. A. sagen, fließt nur aus jenen Quellen.

In neuern Zeiten sind nun noch Nachrichten verbreitet, welche, mit großer Zuversicht vorgetragen, auf einen Augenblick eine schädliche Sicherheit gewähren könnten. Dies sind die Behauptungen, welche Büsching in den Wöchentlichen Anzeigen, 1774, St. 4, S. 29 flgd. und Tiaden in seinem Gelehrten Ostfriesland, 1785, I, S. 19 flgd. geben und v. Wangerow in Spiel=Spangenbergs Neuem vaterländ. Archiv, 1824, I, S. 79, noch einmal wieder zum Besten gegeben hat. Hiernach war

"Nicolaus Baumann im J. 1450 zu Emden in Ostfriesland aus einer altadelichen ostfriesischen Familie geboren, ward Doctor der Rechte und erster Secretair am Hofe des Herzogs zu Jülich, dem er zugleich mit den Landes=Ständen die Untreue seines Canzlers entdeckte. Wider diesen ward zwar eine Untersuchung angestellt; - - er blieb aber in seinem Amte. Baumann ward dadurch bewogen, seinen Abschied zu nehmen und sich in des Herzogsvon Meklenburg Dienste als Rath zu begeben. Er galt viel bei demselben und brachte unter andern eine bessere Einrichtung der Universität zu Rostock zu Stande, wirkte sich auch die herzogliche Erlaubniß aus, künftig, wenn er des Hoflebens überdrüssig sein würde, als erster Lehrer der Rechte nach Rostock gehen zu dürfen, welches er auch in den letzten sechs Jahren seines Lebens gewesen ist. - - Als meklenburgischer Rath kleidete er die jülichsche Hofgeschichte seiner Zeit in eine Fabel ein, welche - - er Reineke de Vos nannte. - - Am Rande setzte


1) Dreyer's Nebenstunden, S. 7.
2) Etwas von gel. Nachr., 1744, S. 119.
3) Rudloff's Meckl. Gesch. III, 1, S. 286.
4) Krey's Andenken an die rostockschen Gelehrten, III, S. 52 flgd.
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er politische Anmerkungen und Auszüge aus deutschen Dichtern, und hielt, als er Professor zu Rostock war, ein politisches Collegium über dieses Buch, von welchem seine Nachkommen die Handschrift gehabt, auch vielleicht noch haben".

Diese Angaben sollen angeblich aus baumannschen Familien=Nachrichten 1 ) stammen. Nach dem bisher Vorgetragenen wird jeder auf den ersten Blick von selbst sehen, daß alles, was hier von N. Baumanns Verhältnissen in Meklenburg gesagt ist, durchaus unwahr, oder mindestens im höchsten Grade entstellt sei; der Kern dieser Nachrichten ist nichts weiter, als das was Lindeberg und Rollenhagen sagen. Wir können also bis dahin, daß diplomatische Beweise 2 ) beigebracht werden, alle diese Angaben getrost auf sich beruhen lassen. Ist auch das Streben, den Verfasser eines berühmten Gedichts als Landsmann zu gewinnen, nicht zu tadeln, so darf es doch nicht zur Verblendung hinreißen 3 ).

Alle Zeugnisse dafür, daß Nicolaus Baumann Verfasser des niederdeutschen Reinhart sei, beschränken sich also auf die Nachrichten von Lindeberg und Rollenhagen. Aber schon Rollenhagen kannte nur eine jetzt nicht mehr bekannte rostocker Ausgabe des Reineke Voß vom J. 1522 4 ); vor dieser existiren jedoch noch sicher eine rostocker von 1517 und eine lübecker von 1498. In dieser ersten, lübecker Ausgabe von 1498 steht nun,


1) Diese sollen durch den Kriegsrath Nicolaus Heinrich von Baumann zu Goch im Cleveschen dem Pastor Sybel zu Cleve mündlich und von diesem wieder an Büsching brieflich mitgetheilt sein. Vgl. Flögel's Gesch. der komischen Litteratur, III. S. 59. - Dies ist aber auch Alles, worauf sich die Angabe stützt! Daß sich noch Leute mit dem Namen Baumann in Ostfriesland befinden, beweiset gar nichts; es hat deren in Meklenburg bis auf den heutigen Tag gegeben, ja sogar ein zweiter Nicolaus Baumann zu der in Frage stehenden Zeit. Auch der Verfasser der Relation in der Neuen Allgem. deutschen Bibliothek, 1803, Bd. 80, S. 172, verwirft die ostfriesischen Fabeln ganz.
2) Eine sichere Führerin in diesen Irrgängen kann die Heraldik sein. Zur Unterstützung künftiger Forschungen ist daher des Nicolaus Baumann Siegel Tab. V, in getreuer Zeichnung mitgetheilt.
3) Dahin gehört z. B., daß schon die erste Zeile des Gedichts:
"Id geschach up eynem pynkste dach"
beweisen soll, der Verfasser müsse ein Ostfriese gewesen sein, weil die Ostfriesen am dritten Pfingsttage Volksversammlungen gehalten hätten. Nun weiß aber jeder, daß allen germanischen Volksstämmen Pfingsten das größte Fest (hochzit) war. Auch in Meklenburg finden sich jetzt noch Spuren davon, z. B. kleine Haine mit dem Namen Pfingstlauben.
4) Grimm S. CLXXIII bemerkt, daß sich die Exemplare wohl schon im 16. Jahrhundert vergriffen hätten. Beweis sind die vielen Auflagen, welche das Buch im 16. Jahrhundert erlebte, und das Beispiel, daß Oldendorps Buch von Rathschlägen, vom J. 1530, im J. 1597 wieder aufgelegt ward, weil keine Exemplare mehr zu haben waren; vgl. Buchdruckergeschichte unter Ludw. Dietz beim J. 1530.
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daß ein Heinrich von Alkmar Verfasser des Gedichts sei, Bl. 2b:

"Ick Hinreck van alckmer, scholemester vn tuchtlerer des eddelen dogentliken vorste vn heren. Hertogen van lotryngen. vmme bede wyllen mynes gnedighen heren. hebbe dyt yeghenwerdyge boek vth walscher vn franszösescher sprake ghesocht vn vmme ghesath in dudesche sprake".

Dieser Heinrich von Alkmar ist nun eine sonst völlig unbekannte Person; es haben daher fast alle Kritiker, auch J. Grimm, irgend ein Mittel angewandt, dieselbe aus dem Wege zu schieben: ja Grimm hat einer solchen Person, so weit sie sich aus Namen und Titel erkennen läßt, die Autorschaft ganz abgesprochen. Die älteste, lübecker Ausgabe ist mit der ersten bekannten rostocker übereinstimmend; beide haben auch noch die alte katholische Glosse, während die bekanntern, jüngern Ausgaben von L. Dietz eine mehr freisinnige und protestantische Glosse haben. Man möchte daher wohl annehmen können, daß der Herausgeber der beiden ersten Ausgaben dieselbe Person gewesen sei, wenn man nicht glauben will, daß schon nach 20 Jahren das Eigenthumsrecht einer litterairischen Arbeit von einem Andern usurpirt worden sei.

Es steht aber überhaupt noch zur Frage, ob Nicolaus Baumann überhaupt auch der Verfasser des niederdeutschen Reineke Voß sein könne. Seit der Entdeckung der lübecker Ausgabe haben mehrere Forscher, wie Eckard, Gottsched u. A. ihn nur für den Verfasser der mehr protestantischen Glosse der jüngern rostocker Ausgaben von Ludwig Dietz halten wollen 1 );Dreyer 1 ) faßt diese Ansichten zusammen, wenn er ausspricht:

"man habe die Gerechtigkeit erfüllt, wenn man dem Nic. Baumann das Verdienst zubillige, daß er dem rostockschen Buchdrucker Ludwig Dietz die Schrift, mit seinen magern Anmerkungen bereichert, in die Hände gegeben und durch denselben die so selten gewordene Ausgabe im Jahre 1522 zu Rostock veranstaltet habe".

Diese unbedachtsame, wegwerfende Aeußerung gründet sich auf gar nichts, da bisher von N. Baumanns Lebensumständen


1) Vgl. Dreyer's Nebenstunden, S. 7 flgd.; vgl. auch Flögel's Gesch. der kom. Litt. III, S. 34 flgd.
1) Vgl. Dreyer's Nebenstunden, S. 7 flgd.; vgl. auch Flögel's Gesch. der kom. Litt. III, S. 34 flgd.
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und Verhältnissen nichts weiter bekannt war, als was Lindeberg und Rollenhagen sagen: und dies läßt weder auf Tüchtigkeit, noch auf Untüchtigkeit zur Herausgabe schließen. Ueberdies scheint man früher den Unterschied zwischen der alten und neuen Glosse gar nicht bemerkt zu haben.

Die Frage, ob Nic. Baumann der Verfasser des Reineke Voß sein könne, scheidet sich in zwei Hauptfragen: ob er es der Zeit, ob er es seinen Fähigkeiten und Verhältnissen nach sein könne? Nach den im ersten Abschnitte mitgetheilten Lebensumständen N. Baumanns dürfte sich beides bejahen lassen.

Nicolaus Baumann war in dem Zeitraume von 1507 bis 1526 als Secretair des Herzogs Heinrich von Meklenburg angestellt und scheint einige Zeit vorher in Meklenburg gelebt zu haben; auch wird er nicht als ganz junger Mann angestellt worden sein, um so mehr, da er schon 20 Jahre nach seinem amtlichen Auftreten starb und schon im J. 1507 verheirathet war. Sicher seit dem Jahre 1515 hatte er seinen Wohnsitz zu Rostock genommen. Die erste, lübecker Ausgabe 1 ) erschien also kaum 10 Jahre vor seinem beurkundeten amtlichen Auftreten in Meklenburg und die erste rostocker Ausgabe (ohne Angabe des Druckers) während seines Aufenthalts zu Rostock, als schon der Buchdrucker Ludwig Dietz daselbst wirkte, der die folgenden rostocker Ausgaben unter seinem eignen Namen besorgte, also sicher ein ursprüngliches oder doch wohlerworbenes Recht an dem Buche hatte. Es ist also der Zeit nach sehr wahrscheinlich, daß N. Baumann der Verfasser des Gedichts sei und daß er die erste Ausgabe desselben in Lübeck, die folgenden in Rostock habe drucken lassen.

Auch besaß N. Baumann wohl die Fähigkeiten zu einer solchen Arbeit. Er beschäftigte sich nach den mitgetheilten Umständen auch mit Chronikenschreiben und mußte in der Uebertragung aus der hochdeutschen Sprache in die niederdeutsche Sprache sehr gewandt sein, da dies bei der hochdeutschen Bildung seiner Vorgesetzten, deren Entwürfe er auszufertigen hatte, sein Hauptgeschäft war; auch nahm er Theil an schriftstellerischen Arbeiten, wie er z. B. bei der Herausgabe der ersten meklenburgischen Polizei=Ordnung im J. 1516 beschäftigt war. War er gar auch Verfasser der neuern Glosse (was sich beim Untergange der Ausgabe von 1522 noch nicht behaupten läßt), so läßt sich auch eine große Vertrautheit mit den ältern Dich=


1) Die erste Ausgabe konnte zu Rostock nicht erscheinen, da die damals allein hier vorhandene Druckerei der Michaelis=Brüder keine deutsche Cursivschrift besaß.
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tungen ähnlicher Art nicht leugnen. Es ist daher N. Baumanns Befähigung zu einer Uebertragung der niederländischen Dichtung in die niederdeutsche Sprache nicht in Abrede zu stellen.

Vor allen Dingen sind es aber seine Umgebungen zu Rostock, welche es wahrscheinlich machen, daß er der Verfasser des Reineke Voß sei. Er lebte hier mit Nicolaus Marschalk, seinem nächsten Vorgesetzten, zusammen, dessen ganzes schriftstellerisches Wirken sehr zu der Eigenthümlichkeit des Verfassers des Reineke Voß stimmt, namentlich dessen bitterer Tadel des Adels zu der neuen Glosse; er lebte hier mit Hermann Barckhusen zusammen, dessen Individualität und schriftstellerisches Wirken so sehr für einen Verfasser des Reineke Voß paßt, daß man ihn selbst für den Verfasser zu halten versucht wird: ja nach seinem oben mitgetheilten Briefe vom J. 1510 war er ein Verbreiter des Gedichts und druckte mit denselben Lettern, mit denen die erste Ausgabe gedruckte war 1 ); endlich lebte N. Baumann in Rostock mit Ludwig Dietz zusammen, der durch die häufigen Ausgaben des Gedichts sicher mit dem Verfasser desselben in Berührung stand, wie er auch für ähnliche Unternehmungen, um so mehr da der Reineke Voß durch die neue Glosse eine religiöspolitische Tendenz erhielt, viel Sinn hatte, indem er den Fortschritt der Reformation mit allen Kräften zu befördern strebte. Leider ist auch der Bearbeiter des höchst gelungenen niederdeutschen "Nyen Schips "von Narragonien", welches im J. 1519 zu Rostock bei Ludwig Dietz erschien, unbekannt geblieben; jedenfalls möchte Nicolaus Baumann oder Herrmann Barckhusen der Verfasser dieses Werkes sein.

Es steht der Autorschaft des Nicolaus Baumann, da er nach der Ueberlieferung doch einmal der Autor sein soll, nichts weiter im Wege, als - der Heinrich von Alkmar. Ist die überlieferte Sage von einer frühern Anstellung N. Baumanns in jülichschen Diensten und von einer Verdrängung aus denselben wahr, so hat die oft ausgesprochene Ansicht, als sei der Name Heinrich von Alkmar nur ein fingirter, viel für sich. Vor allen Dingen möchte diese Ansicht der Umstand unterstützen, daß N. Baumanns Zeitgenosse und Landsmann Hermann Barckhusen ebenfalls diesen seinen Namen als einen neuen annahm, indem er sonst Petri von Wertborch hieß 2 ), ja vielleicht sich als Verleger einmal Hermann von Emden genannt hat 2 ).


1) Vgl. oben S. 73 flgd.
2) Vgl. oben S. 71.
2) Vgl. oben S. 71.
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Auch das Vaterland des Nicolaus Baumann scheint für ihn als Bearbeiter des Gedichts zu reden. Nach J. Grimms gründlichen Forschungen war der Dichter des niederdeutschen Reineke Voß ohne Zweifel ein Mann, der mit einem Theile Westphalens eben so vertraut war, wie mit dem nordöstlichen Theile Niedersachsens, der früher in den untern Wesergegenden, später in den Ostseeländern gelebt zu haben scheint. Hiefür spricht denn auch die Ueberlieferung, daß er früher vom Weserstrom, nach Andern bestimmter aus Emden, gebürtig gewesen sein und in jülichschen Diensten gestanden haben soll. Unterstützt wird diese Forschung Grimms und diese Ueberlieferung wiederum dadurch, daß sein Zeitgenosse Hermann Barckhusen ebenfalls aus der paderborner Diöcese stammte und in seiner Sprache mit der Sprache des Reineke Voß übereinstimmt 1 ).


Mehr als das hier Mitgetheilte möchte sich fürs erste nicht sagen lassen; hellere Aufklärungen lassen sich nur aus Quellenforschungen im nördlichen Westphalen oder in Ostfriesland erwarten, namentlich aus heraldischen Forschungen, nachdem eine Beschreibung des Siegels N. Baumanns zu seinem Dienst=Reverse vom J. 1513 und eine Abbildung desselben mitgetheilt ist.

Bis dahin aber wird es mehr als wahrscheinlich bleiben, daß der meklenburgische Secretair Nicolaus Baumann wirklich der Verfasser des niederdeutschen Reineke Voß sei.

C.

Beilagen.

Nr. 1.

Dienstrevers des herzoglich meklenburgischen Secretairs Nicolaus Baumann.

D. d. Schwerin 1513. Dec. 19.

Nach dem Originale im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Ich Niclas bauman Beckenne offentlich mit diesem brieue vnnd meiner eigenn hanntschrifft, Als mir die durch=


1) Daß er nicht ein Meklenburger von Geburt war, beweiset auch seine Grabschrift, welche sagt, daß er in fremdem Lande (externo humo) begraben sei. Die Erwähnung dieses Umstandes dürfte allerdings, eben der Erwähnung halber, auf eine Verbannung schließen lassen.
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leuchtigenn Hochgebornnen furstenn vnnd hernn, herre Heinrich vnnd herre Albrecht, gebruder, Hertzogenn zu Meckelnnburg, Fursten tzu Wennden, Grauen zu Swerin, Rostockh vnnd Stargardt der Lannde hern, meine genedigen hern, in meiner krannckheit vnnd anligenn etzliche Suma geldes furgesatzt vnnd gelihen, Vnd mir die volgennd Lauts irer bestellunge genediglich nachgegebenn vnnd die tzeit meines lebens iren furstlichenn genaden fur einenn Secretarien inn irer Canntzelei zu dienenn genediglich angenomen, vnnd dreyssigk guldenn tzu besoldunge vnnd zwey hoffcleydunge zuuerreichenn sampt annderem genedigklich vorschribenn habenn, Das ich Irenn furstlichenn genadenn dar kegenn vorheißhenn vnnd tzugesagt habe, Vorheißhe vnd zusage irenn furstlichenn genadenn hirmit in crafft dis briffs vnnd meiner hantschrifft, die tzeit meins lebens inn irer furstlichenn genaden kanntzeley mit schreybenn vnnd anderm fur einen Secretarien getrewlich vnnd vleyssig zu dienenn vnnd mich getreulich vnnd gutwillichlich dar zu gebrauchenn lassenn, Vnnd solchs ane alle gefer vnnd außzuge stete veste zu haltenn. Des tzu vrkundt vnndt bekentnus hab ich diesenn briff mit eygener handt geschriebenn vnnd mit meinem vffgetrucktenn pitzschir vorfertigt zu Swerin, Montag nach Lucie Virginis, nach Cristi vnnsers liebenn hernn Geburt funffzenhundert vnnd im dreytzenndenn Jare.

Auf einem ganzen Bogen Papier in Querfolio. Untergedruckt ist das Siegel des Nicolaus Baumann, abgebildet Tab. V:

ein l ae ngs getheilter Schild, in dessen rechter H ae lfte drei schlangenf oe rmige B ae nder ue ber einander, in dessen linker H ae lfte drei vierbl ae ttrige Blumen(kelche) stehen.

Das kleine Siegel ist achteckig; der rechts gelehnte Wappenschild ist in den Umrissen stark abgerundet und ausgeschweift. Ueber dem Schilde stehen die Buchstaben: N. B.

Auf der R ue ckseite steht von des Canzlers Caspar von Schöneich Hand die Registratur:

Niclas bawmans Reuersal, daryn er sich vorpflicht, den fursten von meckelnburg seyn leben lang für eyn Secretarien zu dienen.


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Nr. 2.

Der Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg Bestallung für den Secretair Nicolaus Baumann.

D. d. Schwerin 1513. Dec. 18.

Nach dem Original=Concept im Großherzogl. Geh. u. Hanpt=Archive zu Schwerin.

Wir Heinrich vnd Albrecht gebruder vonn gots genaden Hertzogen zu Meckelnburg, Furstenn zu Wenden etc. Bekennen offentlich mit diesem briffe, Als vns vnnserer Secretarius vnnd lieber getrewer Niclaus Baumann vorheischenn vnnd gelobt, vns die tzeit seins lebens in vnserer kantzeley für einen Secretarienn vleyssig zu dienen vnnd sich dartzu zu gebrauchenn lassenn, auch sich des mit seiner eygenn handt kegenn vns vorschribenn, Das Wir ime dar kegenn zu belonunge desselben vorheischenn vnnd vorschrybenn habenn, vorheischenn vnnd vorschrybenn ime dietzeit seins lebens hirmit in crafft des briffs alle Jar jherlichenn Dreyssig guldenn des Jars vff zwenn Termyn als vff vnnsern vmbschlach vnnd vff Jacobi, vff idernn funftzenn guldenn, itzt vff negstuolgenden vnnsernn vmbschlach antzufahnn, genedigklich zu entrichtenn, vnnd ime des Jars zwey gewenlich hoffcleydunge zu uerreichen, auch das er gleich andernn vnsern Secretarien von denn kantzeleyschenn gefellenn sein gewenlichen anteyll vnnd dartzu wye dieselben mit essenn vnd trinckenn an vnnserm hoff vorsehenn werden solle. So wir ehne auch mit eynem angefell, dauonn er jherlich dreyssig gulden wol mochte habenn, wurdenn vorsorgen, des wir geneigt sindt, vnnd das doch zu vnnserm gefallen stehen sol, so sollen vnnd wollen Wir ime berurter dreyssigk guldenn besoldung ferrer zu gebenn nicht vorpflicht sein, Vnnd das er vns nicht deste weniger, wie berurt sein lebenlang zu dienen verhafft vnnd schuldig. Als wir ime auch verschiner Zeit inn seiner kranckheit vnd zu anderem seinem anligen etzlich gelt furgesatzt, so habenn Wir ehne vonn des wegenn, das er sich vnns sein lebenlang obberurtermaßenn zu dienenn gutwilliglich vorpflicht, genedigklich erlassenn, dorumb Wy ehne auch hiemit quittiren, ehne hiefur derhalbenn nicht zubelangen. Des zu vrkundt habenn wir vnser Ingesigel hir an diesen briff hengen lassen, der gegebenn ist zu Swerin Sontags nach Lucie Virginis im 1513.

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Nach dem Original=Concept. Auf der Rückseite steht von des Canzlers Caspar von Schöneich Hand die Registratur:

"Niclas bawmans des Canczelschreibers bestellung".


Nr. 3.

Schreiben des herzoglichen Secretairs Nicolaus Baumann an den Canzler Caspar von Schöneich.

D. d. (1526).

Nach dem Originale im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.

Erbar vnd hochweiser lieber Her Cantzler. Meiner kranckheit vnd bedrenglichen notturfft seyt Ir gnuglich vnderrichtet, vnnd ist demnach an Euch mein dienstlich fleissig bit, Ir wollet solches meinem genedigen fursten vnd hern mit beclagung meiner gelegenheit antzeygen vnd sein F. G. von meinetwegen vndertheniglich bitten, das mich seyn F. G. zu meiner enthaltung vnd bedrengnus mit zweyen gutten Sweynen vnd einem trompt Rogken mir aus dem Ampt Swan zu antwurten dismals genediglich versehen vnd meines itztbetagten halben Jarsoldts entrichten lassen, Auch das seyn F. G., wie bisher gescheen, mich in genedigem beuelich haben, vnnd in dieser meiner noth vnd kranckheit, wie Ir solchs alles mit geburlicher erpietung meiner vnderthenigen willigen dienste nach bester gestalt gegen seinen F. G. wol furzuwenden wisset, nicht verlassen wolte. Das wil ich alles vermogens gegen Euch widerumb willig vnnd gernne verdienen.

E. G.                                         
williger Diener                     
Niclaus Baumann.                  

(N. S.) Was Ir auch hirauff von meinem g. h. erlangen, wollet verfugen, das solchs Jorgen Maler mochte zugestelt werden.

Aufschrift von Baumanns Hand:
Memoriale Nicolao Baumans.

Unter der Aufschrift steht von des Canzlers Caspar von Sch oe neich Hand die Registratur:

"26 (d. i. 1526).
2 Sweyn, 1 Drompt Rogken".

 


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VI.

URKUNDEN=SAMMLUNG.

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Vl.

Urkunden

der

Brüder vom gemeinsamen Leben zu S. Michael in Rostock.


Nr. 1.

Die Priester Nicolaus Mundt und Laurencius Kuleman stiften zwei Commenden in der Kirche des Klosters zum Heil. Kreuz in Rostock für zwei Priester aus der neuen Congregation der Brüder vom gemeinsamen Leben.

D. d. 1462 Sept. 8.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


I n nomine sancte et indiuidue trinitatis Amen. Omnibus et singulis presencia visuris et audituris, presertim quos presens negocium tangit seu tangere poterit in futurum, Nicolaus Mund et Laurencius Culeman, presbiteri opidi Rostoc, Zwerinensis diocesis, eidem trinitati perpetuis conregnare temporibus cupientes, et huic rei geste noscere veritatem. Mirabilis deus in operibus suis et gloriosus in maiestate ex sua eterna et ineffabili prouidencia omnia condidit in ordine, mensura et varietate; nam in maiori mundo diuerse sunt creature et in minori, scilicet homines, diuersa menbra, diuersis officiis ordinati. Ideoque eadem prouidencia et bonitate id geritur, quod in corpore Christi mistico diuerse debeant esse persone diuersis officiis deputate, in quo quidam habent officium oculorum alios respiciendo et dirigendo per auctoritaten,

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alii officium ligwe ad laudem diuinam et graciarum actiones cedule dicendum, alii officium manus pro infirmorum cura et elemosinarum distribucione, alii officium pedum hincinde gradiendo pro necessariorum acquisicione. Expedit autem regularibus istis officiis sic saltem intendere, ne diuino cultui preponantur, tamen agibilibus humanis deseruientes, tales equaliter diuinis interesse nequeant, et missas et oraciones eorum debitas ex defectu celebrancium contra iussa patrum negligunt et pretermittunt. Hinc est quod nos supradicti pio motiuo intimis precordiis nostris statum obseruancie et vere religionis sanctimonialium monasterii sancte crucis opidi Rostoc predicti cupimus confirmare et nobis thezaurum beneficum in celis thezaurisare, ad nominis Cristi exaltacionem et diuini cultus multiplicacionem ac omnium sanctorum laudis augmentum, in nostri et omnium progenitorum et consangwineorum nostrorum, necnon omnium christi fidelium remedium animarum et salutem modo, forma et iure melioribus, quibus fieri potuit et debuit, potest et debet, redditus annales ad duas commendas in nomine domini nostri Jhesu Christi fundauimus et instaurauimus ac fundamus et instauramus per presentes, ipsas de bonis nostris nobis a deo datis, videlicet cum tot et tantis perpetuis annuis redditibus, quot et quanti pro sexingentis marcis Rostoccensium denariorum per nos ad hoc presentibus deputatis perpetuis temporibus comparari possint, liberaliter et irreuocabiliter damus et assignamus, ita videlicet quod prepositus et priorissa monasterii suprascripti pro tempore existentes ad prefatas commendas duos discretos et ydoneos presbiteros de noua congregacione communis vite fratrum viridisorti Rostoc (eligant), qui post quemlibet diem dominicum hora diei sexta uel circa in prescripta ecclesia sancte crucis ad altare anguli partis meridionalis alternatis vicibus sex missas in qualibet ebdomoda ad congruenciam prescriptorum prepositi et priorisse legant, cantent vel id fieri subordinent, et, si aliquod festum non obsteterit, secundis feriis pro defunctis fidelibus et sabbatis diebus de beata Maria virgine, inferentes collectis missarum predictarum collectam: "Deus cuius misericordie non est numerus", sufficienter

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procurent et obseruent, in memoriis eorum fundatores semper et benefactores fideles cum suis habendo. Qui quidem sic electi ad tempus sub tali condicione debent assumi, vt formam fundacionis seruent, et si bis moniti ad nutum predictorum prepositi et priorisse se non correxerint seu alter eorum se non emendauerit, debet deponi et ammoueri aliusque in eius locum substitui, tociens quociens predictis videbitur expediri, ad predictas commendas, et tales sic assumpti triginta sex marcarum redditus annuatim Rostoccensium denariorum datiua et currenti de precariis ville Saben et de annona canina de tredecim mansis pre omnibus aliis reddituariis predictorum prouentuum super festo beati Martini episcopi a cultoribus prefatorum mansorum subleuabunt inter se cum aliis redditibus in futurum applicandis equaliter diuidendo, saluo quod custodi ecclesie supradicte de prescriptis redditibus vna marca sundensis annuatim subministretur. In quorum omnium et singulorum fidem et testimonium premissorum presentem fundacionem nostrorum sigillorum appensione fecimus communiri, sub anno a natiuitate Cristi domini nostri millesimo quadringentesimo sexagesimo secundo, natiuitatis Marie gloriose.

Auf Pergament in einer kleinen Cursive. An Pergamentstreifen hangen die kleinen Siegel der beiden Aussteller.


Nr. II.

Das Kloster zum Heil. Kreuz zu Rostock verleiht dem Convent der Brüder vom gemeinsamen Leben daselbst, zur bequemern Leistung ihrer Dienste in der Klosterkirche, einen Bauhof, zwei Buden, eine Kemenade und einige verfallene Gebäude in der schwanschen Strasse an der Stadtmauer zur Bebauung, gegen eine jährliche Recognition von 16 Mark rostocker Münze.

D. d. 1464. April 1.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


In nomine domini Amen. Laurencius Culeman prauest, Dorothea Haghemesters priore vnde

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de ghemene zamelinghe des hilghen cruces closters bynnen der stad Rostke vor vns vnde vor alle vnse nakamelinghe bekenne wii vnde betughen in desser scrifft, dat na rade, willen vnde fulbort vnser vorstendere, vmme nutticheit vnses vorscreuenen closters vnde vnser kerken daen vnde gunt hebben den erwerdighen gestliken mannen presteren her Hinrike Xantis, her Nicolao van der Nyenborch vnde her Hinrike Loen, brodere der sammelinghe nu tor tiid wanende vp deme haue wanner tiid Peters van Collen beleghen by deme koedore, vppe dat se vnde ere brodere deste bequemeliker in vnser kerken gade mogen denen, vnsen buwhoff, alse twe boden, ene kemenade vnde ander voruallen ghebuwete, alse de hoff oldinghes gheleghen hefft in syner schede tusschen der stad mure vnde Diderik Bokholtes boden in der Swanschen strate, vor sosteyn mark rostker munte iarlikes ingeldes vnde rente, alle iaar to twen tyden to betalende, alse vppe sunte Michaelis dach achte mark vnde to Paschen achte mark der erebenomeden, de geue vnde de(n)de ghenge is. Dissen erbenomeden hoff vnde ghebuwete scholen disse brodere hebben vnde vorstaen in alsulker mate vnde wiise, dat he nicht gheerghert werde by eren tiden, men se moghen ene bebuwen myt olden vnde nyen buweten na erer nutticheit vnde des buwetes behoflicheit na ereme willen, so langhe de vorbenomede hoff vnde buwete en haghet vnde bequeme is. Vnde is id sake dat [wi] disse vorbenomeden brodere myt eren nakamelinghen desse iarlike rente vnde ingelt en nicht vorhoghen edder disse wanighe nicht vpsegghen myt eren tobehoringhen, so dat se vnde ere nakamelinghe moghen dit hofte bewanen, wo langhe en dat recht is. Weret ouer dat dissen broderen desse erebenomede wanynghe to welken tiden nicht lengher bequeme were vnde dar nicht wanen wolden vnde mochten, so scholen see dat eyn halff iaar vns touoren vorkundighen eft vnsen nakamelinghen, vnde wii edder vnse nakamelinghe scolen en denne kost vnde theringhe, wat dat buwete vnde betheringhe kost heft, myt guden willen rede weder gheuen na achtinge vnser beyder guden vrende. Des to grotereme louen vnde warheit hebbe wy vnses conuentes inge-

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zegel, de ersamen manne her Steffen Slorff, her Gosschalk Buek ratman vnde Heyne Kok borgher toe Rostok to witscop ere ingezele mede henghen laten an dissen breff in den iaren vnses heren Cristi veerteynhundert veervndesostich toe Paschen.

Auf Pergament in einer grossen, kräftigen Minuskel. An Pergamentstreifen hangen vier Siegel; deren erstes ist ein schlecht ausgedrücktes, kleineres, elliptisches Siegel des Klosters zum Heil. Kreuz mit einem Crucifix im Siegelfelde. Durch Transfix ist angehängt die Confirmations=Urkunde des Bischofs Werner von Schwerin vom 3. August 1472.


Nr. III.

Die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock bezeugen dem Vikar Nicolaus Zukow den Empfang einer von ihm dem Bruderhause gemachten Schenkung von 46 Mk. verschiedener Renten mit deren Kapitalien und versichern demselben den Genuss dieser Renten auf Lebenszeit.

D. d. 1470. Januar 13.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Nos Johannes Veghe rector pro tempore, Nycolaus van Dere procurator, Johannes Stuue, presbiteri, Asso Berchus, Johannes Nyck, Johannes Lobbe, Bernardus ton Dike, clerici communis vite, habitantes in domo et area quondam Hinrici Buwmans in Rostock prope portam dictam vulgariter dat Zwansche dor, presentibus recognoscimus publiceque protestamur, quod recepimus et acceptauimus ab honorabili viro domino Nicolao Zukow, vicario in capella sancti spiritus opidi Rozstock, vigore donacionis mutue, realis ac pure et eius, que dicitur et fit inter viuos, iuxta tenorem cuiusdam sue littere nobis desuper ab ipso date ac sigillate, quosdam certos annuos redditus vnacum summis capitalibus ac litteris et scriptis desuper confectis et nobis traditis, videlicet octo mr. cum

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magistro Balthazar et fratre suo Hans Genderick, sex mr. sund. cum Hinrico Peplow, sex mr. cum Hinrico Peterstorpp ciue Rostoxensi, octo mr. lub. cum Jacobo Schonenbergh prope Parchym, sex mr. sund. ex illis duodecim mr., quas habet cum Dyderico Elderick ciue Rostoxensi, duodecim mr. sund. emptas a Conrado ac fratribus suis dictis Wyman, post quarum quidem reddituum, litterarum, summarum ac scriptorum donationem nobis factam nos presbiteri et clerici supramemorati pro nobis ac successoribus nostris in gratam vicissitudinem ac recompensam huiusmodi donationis libera et vnanimi voluntate promissimus predicto domino Nicolao Zukow ac vigore presencium bona fide promittimus, quod, quam diu et quousque deo volente fuerit in humanis, dictorum reddituum omnium et singulorum vsufructum seu vitalicium sibi plene ac integraliter refundemus sibique de eisdem redditibus annuatim pleno iure tenebimur et successores nostri tenebuntur respondere, omni dolo ac fraude seclusis penitus ac amotis. Cum vero idem dominus Nicolaus diem vite sue clauserit extremum, dicti redditus vna cum summis capitalibus, litteris ac scriptis ad nos et successores nostros erunt perpetuo ac pleno iure deuoluti neminique deinceps de eisdem tenebimur aliquatenus respondere. In quorum omnium testimonium singulare commune nostrum sigillum presentibus duximus appendendum. Datum anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo, in octaua epiphanie domini.

Auf Pergament in einer cursivischen Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt das auf Tab. I, Nr. 6 abgebildete Siegel des Bruder=Convents, ein rundes Siegel mit eingelegter brauner Wachsplatte von Thalergrösse: in einer reich ornamentirten gothischen Nische steht der Erzengel Michael, der in der linken Hand eine Wage hält, in deren rechter Schale ein (Christ=) kind sitzt, welche die andere Schale, die eine andere kleine (Teufels) Figur vergeblich hinabzuziehen strebt, hoch in die Höhe schnellt; mit der rechten Hand drückt dazu der H. Michael mit einer, am Ende mit einem Kreuze geschmückten Lanze die letztere Figur in den Staub; Umschrift:

Umschrift

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Nr. IV.

Der Bürger Heyne Koch zu Rostock cedirt den Brüdern vom gemeinsamen Leben daselbst seine Forderung an ihren Grundstücken in der schwanschen Strasse zur beliebigen Umschreibung oder Tilgung.

D. d. 1470. Febr. 6.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Vor alse weme de dussen breff sut effte horet lesen, bekenne ik Heyne Kock borgere to Rostoke vor my vnde myne eruen, dat welke scrifft my toscreuen synt in der stad boke to Rostocke van wandages Tytken Bocholtes boden vnde her Heydenrikes huse in der Zwanschen strate twisschen Gosschalk Nygeburs bode vnde deme Zwanschen dore vppe truwe vnde groten louen van weghen der brodere nv tor tiid dar ynne wanende, dar vmme ick vnde myne eruen an deme vorbenomeden boden vnde huse niin deel effte rechticheit en hebben effte toseggent en beholden, men wen vns de erbenomeden brodere esschende werden de scrifft to vorlatende der boden vnde huses to vorgeuen, vorkopen effte eynem anderen to scriuen laten, wen em dat recht is, des wil ick Heyne vorgenomet vnde myne eruen em gantzliken to staen, war ik kan, myt alleme vormoghen vnde flyte to vorderende, vnde nycht vorwesen der vmmescriuinghe vnde vplatinghe, wan se my des ansynnende werden, vnde verlate de ieghenwardighen in dessen breve. Dat love ik Heyne Kock vorbenomet myt mynen eruen deme erebenomeden broderen in guden louen vnde truwen stede, vast, vnbrekelick to holdende sunder argelist vnde sunder rechtghanc geistlikes effte werlikes rechtes. Desses to groterem louen, tuchnisse vnde warheit hebbe ick Heyne Kock myn ingesegel vor my vnde myne eruen vnde de ersamen manne her Gosschalk Bueck vnde her Steffen Sloerff borgermestere vnde Hans Wulff borgere to Rostocke hebbet ock ere ingesegele to merre witschap disser vorgenomeden articule henget

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an dessen breiff, dede gheuen vnde schreuen is na der bort Christi verteynhundert iar dar na in deme souenstighen, vp sunte Dorotheen dach der hilghen iuncfruwen.

Auf Pergament in einer dicken Minuskel. An Pergamentstreifen hangen vier Siegel.


Nr. V.

Der Papst Sixtus IV. bestätigt die, schon vom Papste Paulus II. ausgesprochene Gründung eines Convents der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock, giebt ihnen Erlaubniss zur Erbauung einer Kapelle und zur Gründung eines Kirchhofes und Bevollmächtigung zur Ausübung des geistlichen Amtes, unter Befreiung von der Abhängigkeit von einer Mutterkirche.

D. d. Rom 1471. August 25.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Sixtus episcopus, seruus seruorum Dei, dilectis filiis rectori et clericis domus clericorum secularium opidi Rostock Zwerinensis diocesis in communi uiuentibus salutem et apostolicam benedictionem. Rationi congruit et conuenit equitati, ut ea, que de Romani pontificis gratia processerunt, licet eius superueniente obitu littere apostolice super illis confecte non fuerint, suum consequantur effectum. Dudum siquidem felicis recordationis Paulo pape II predecessori nostro pro parte uestra exposito, quod in opido Rostock Zwerinensis diocesis ad procurationem ordinarii loci et aliorum christifidelium instituta erat quedam domus clericorum secularium in communi uita de laboribus manuum suarum absque propriis uiuentium et sub vno tecto dormientium et in vna mense comedentium, ac ea, que ad uitam et honestatem clericorum spectabant obseruantium: idem Paulus predecessor, uestris in ea parte supplicationibus inclinatus,

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sub dato quarto kal. Januarii pontificatus sui anno septimo uobis, ut liberius et deuotius possetis altissimo famulari dictamque institutionem communis uite manutenere, quod liceret uobis capellam in dicta domo seu eius area, uiridisortus nuncupata, constructam et ampliandam unacum cimiterio pro uestris ac pro tempore existentium clericorum in dicta domo in communi, ut perfertur, uiuentium, necnon uestrorum et suorum familiarium defunctorum corporibus tumulandis per quencunque catholicum antistitem, gratiam et communionem apostolice sedis habentem, consecrari facere et in eadem capella missas et alia diuina officia celebrare illisque interesse, liceretque etiam uobis et pro tempore existentibus clericis in eadem domo in communi uiuentibus, ydoneum confessorem secularem uel regularem eligere, qui uestris et eorum confessionibus diligenter auditis pro commissis, etiam in episcopalibus casibus absolutionis beneficium uobis et eis impendere ac penitentiam salutarem iniungere, necnon eucaristie et extreme vntionis sacramenta ministrare ualeret, ita ut pro hiis recipiendis matricem ecclesiam uisitare minime teneremini, nec ipsi pro tempore clerici dicte domus tenerentur, auctoritate apostolica indulsit, non obstantibus bone memorie Clementis pape V etiam predecessoris nostri et aliis apostolicis constitutionibus ceterisque contrariis quibuscunque, iure tamen parrochialis ecclesie et cuiuslibet alterius in aliis semper saluo, non intendens propterea dictus Paulus predecessor, uestrum modum uiuendi in aliquo approbare. Ne autem de indulto huiusmodi pro eo, quod super illo ipsius Pauli predecessoris littere eius superueniente obitu confecte non fuerunt, ualeat quomodolibet hesitata, uolumus et eadem auctoritate decernimus, quod presentes littere ad probandum plene indultum Pauli predecessoris huiusmodi ubique sufficiant, nec ad id probationis alterius amminiculum requiratur. Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre uoluntatis et constitutionis infringere uel ei ausu temerario contraire; si quis autem hoc attemptare presumpserit, indignationem omnipotentis Dei ac beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se nouerit incursurum. Datum Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis domi-

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nice millesimo quadringentesimo septuagesimo primo, octauo kal. Septembris, pontificatus nostri anno primo.

Auf Pergament in einer grossen, festen Minuskel, sonst, wie gewöhnlich die päpstlichen Bullen, ausgefertigt. Rechts auf dem Rande steht:

p. C. de herulis.     
S. de Spada.          

links auf dem noch einmal nach aussen umgebogenen Rande: BenL x zis Baudetur.

An einer Schnur von rother und gelber Seide hängt die bleierne Bulle mit der Inschrift:

Malteserkreuz . SIXTVS. PAPA. IIII.

Auf der Rückseite neben der Bulle steht:

A. de Cortesiis.                    G. Dreses.

Als Aufschrift steht auf der Rückseite:

Detur domino Johanni Veghe in domo fratrum Fontissalientis ciuitatis Monasteriensis.


Nr. VI.

Der Bischof Werner von Schwerin bestätigt den Contract der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock mit dem Kloster zum Heil. Kreuz daselbst über die Verleihung einiger Grundstücke zur Erbauung des Bruderhauses.

D. d. Bützow 1472. Aug. 3.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Wernerus Dei et apostolice sedis gracia episcopus Zwerinensis vniuersis et singulis christifidelibus vtriusque status et sexus hominibus salutem in domino ad certitudinem presentium et memoriam futurorum. Cum res et contractus, per hincinde partes concorditer approbati et ad plures annos obseruati, ammodo vilesci et displiceri non debeant, conuenit presidio pastoralis cure eos testimonio scripturarum et munimine corroborari. Vnde ex scriptis venerabilium et religiosarum dominarum priorisse et conuentus monasterii sancte crucis Rostockcensis, Cisterciensis ordinis, nostre Zwerinensis diocesis, ac eciam relatione

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honorabilium et in Christo nobis dilectorum presbiterorum et fratrum de communi vita opidi Rozstockcensis didiscimus et intelleximus, quomodo iidem fratres a conuentu et monasterio predicto certam curiam et habitacionem acialem in platea Swänschestrate eiusdem opidi, iuxta cirographum desuper sigillatum et hiis nostris litteris annexum, rite compararunt eamque in edificiis et structuris satis laboriose construxerunt et sex marcharum redditus pro summa pecunie, quam conuentus ipse in promptis subleuauerat de ipsa curia et habitacionibus suis, liberarunt, complanarunt, atque decem marcarum sundensium annuos redditus ad octo quasi annos iam dicto monasterio gratanter exsoluerunt, prout eciam eosdem futuris temporibus annuatim exsoluere tenebuntur; timent tamen ipsi presbiteri et fratres de communi vita quorundam emulorum suorum astutiam et offensam, qui eos in edificiis sic constructis impedimenta prestare et contractum huiusmodi perturbare seu alios ad id inducere conantur: ideoque ad humillimam supplicacionem tam priorisse et totius conuentus, quam presbiterorum et fratrum predictorum contractum ipsum et omnia inde secuta et annexas sigillatas litteras et contenta in eis ratificandum, approbandum, admittendum et autorisandum duximus, ratificamusque approbamus, admittimus et autorisamus obseruarique demandamus ac defectus, si qui interuenerint, in omni forma meliori auctoritate ordinaria supplemus Dei nomine per presentes. In quorum omnium et singulorum fidem et testimonium premissorum sigillum nostrum presentibus nostris litteris manu notarii publici et scribe nostri infrascripti conscriptis est appensum. Datum et actum in capella castri nostri Butzow sub anno a natiuitate domini millesimo quadringentesimo septuagesimo secundo, indictione quinta, die vero lune tercia mensis Augusti, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Sixti diuina prouidencia pape quarti anno primo, presentibus ibidem honorabilibus viris et dominis Arnoldo Mesen canonico, secretario, Jacobo Wynsen, coquinario, et Johanne Broderman, notario, perpetuis nostris vicariis in ecclesia nostra Zwerinensi, testibus ad premissa vocatis.

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Auf Pergament in einer sehr kleinen Cursive. Die Urkunde ist durch ein Pergamentband mit dem Siegel des Bischofs Werner an der Urkunde vom 1. April 1464 transfigirt.


Nr. VII.

Das Kloster zum Heil. Kreuz zu Rostock gestattet den Brüdern vom gemeinsamen Leben daselbst die Erbauung eines Gotteshauses auf den ihnen verliehenen Grundstücken und entsagt des Rechtes der Kündigung des über die Verleihung abgeschlossenen Contracts.

D. d. 1472. Nov. 11.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


In nomine domini Amen. Wy Laurencius Kuleman prauest, Dorothea Haghemesters priore vnde de ghemeyne Zamelinghe des hilghen cruces Klosters bynnen der stadt Rozstke vor vns vnde allen vnsen nakomelynghen bekennen vnde betughen in desser schrifft, dat wy in vortyden na rade, wyllen vnde vulbort vnser vorstenderen vmme nutticheyt vnses closters vorgeschreuen daen vnde ghelaten hebben den erwerdighen gheystliken mannen, presteren her Hinrike Xantis, her Nicolao van der Nyenborch vnde her Hinrike Loen broderen der zamelinghe wanner wanende vp deme haue wandaghes Peters van Köllene beleghen by deme Kodor, vnsen buwhoff, twe boden, ene kemmenade vnde ander voruallen ghebuwte, alze de hoff oldynghes gheleghen hefft in syner schede twischen der stadt muren vnde wandaghes Diderick Bokholtes boden in der Zwanschen strate, vor sostheyn mark rozstker munte iarlikes ingheldes vnde rente, dat ze dar vppe wanen, tymmeren vnde er beste mede don na eren wyllen vnde nutticheyt, als dat vnse breff en dar in vortyden vp ghegeuen vthwyset. Dar en bauen bekenne wy ock nu to desser tyt vnde betughen, dat wy na rade vnde vulbort dersuluen vnde de des in den rechten van vnses closters weghen to donde hebben, dat

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wy hebbet thoghelaten, ghevulbordet vnde beleuet den ersamenden gheistliken mannen presteren heren Johanni Isernlön rectori, heren Nicolao van der Nigenborch procuratori vnde den anderen presteren, clerken vnde medeghebroderen vnde eren nakomelinghen der congregacien communis vitae nu ter tyd wanende vp vnsen vorgeschreuen buwhave vor deme zwanschen dore, vmme de ere vnde den denst des almechtigen godes to vormerende vnde ere ynnicheit to vorderene vnde to bestedighene vnde dat ze ock mede vor vns vnde vnse nakomelinghe de vlytliker bydden vnde ock dat ze de willichliker, saluo debito salario suo, gade mede in vnser kerken deynen, dat ze moghen na eren priuilegien, de ze hebben vnde noch kryghen moghen, eyn gadeshus vnde kerchof dar vp maken vnde tymmern vnde consecreren laten vnde de ok vormeren vnde vormynren offte voranderen, als en dat bequeme vnde behagelik is, ghelik alze ze dat moghen doen myt eren anderen tymmeren alle, vnde vortmer dat se ock moghen den vorgeschreuen buwhof myt syner tobehoringhe na eren vryghen willen in allen wysen sick alzo nutte, bequeme vnde to synne maken vnde vnderwynden sick dar vppe aller macht vnde ghewalt, recht, wo he en eghen were vnde erfflicke to behorde, sunder vnse vnde vnser nakomelinghe weddersaghe, indracht effte hinder, wante wy vnde vnse nakomelinghe dessen vorgeschreuen vulbord, kopp offte contract twischen vns vnde en vnde eren nakomelinghen van desses buwhaues vnde syner tobehoringhe weghen ghescheyn vnde ghemaket nummer to ewighen tyden willen vpsegghen, breken, hinderen offte dar teghen don, de wile he en behaghet vnde en to willen is to bewanene, so vere doch alze se vnde ere nakomelinghe vns vnde vnsen nakomelinghen de iarlikes plichtliken renthe vnde inghelt na gheborte vornoghen vnde betalen, als nu mer teyn rozstker mark, wante se sos mark rozstker pennynghe vor hundert rozstker mark van der jarliken rente vnde inghelde in vortyden van vns vthgheloset hebbet, de wii vart in vnses closters beste vnde nutticheyt ghekart vnde bewant hebben. Vnde wante ze dessen buwhoff myt syner tobehoringhe vorbetert vnde wol betymmert

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hebt, vnde ock vns wol hebbet wente noch vornoghet van der vorgheschreuen iarlikes rente vnde inghelde vns dar van börlik, dar vmme en wyllen wy offte vnse nakomelinghe dat inghelt vnde rente en vnde eren nakomelinghen nicht vorder vormeren effte beswaren. Alle desse vorgeschreuen artikel vnde punte lauen wy vast vnde stede vor vns vnde vnse nakomelinghe to bewarene sunder arghelist effte ander behulp gheistlikes offte werltlikes rechtes, vnde offt yenighe vorsumenisse effte ghebreck were in deme ersten vnsen breue een van vns ghegheuen van des vorgheschreuen buwhaues vnde syner tobehoringhe weghen, wille wy, dat dat vullenkamelike ghebetert vnde vorvullet sy vnde werde na der besten wyse, alze en dat deynen mach, vormyddelst macht desses ieghenwardhigen vnses breues, ghelik alze ock de erwerdighe vnde gheistlike vnse vader in god Wernerus bisschopp to Zwerin alle desse vorgheschreuen punte toghelaten, bestedeghet, beuestighet vnde approbert hefft vnde de stede vnde vast to holdene ghebaden hefft, alze dat syn schrifft vnde inghezeghel dar vpp ghegeuen vnde an den vorgeschreuen vnsen ersten breff ghehanghen klarliken vthwyset. Desses to groteren louen vnde warheyt alle der vorgherorden artickele vnde punte hebben wy vnses conuentes grote inghezeghel, de erwerdighen heren vnde prestere mester Conradus Scheyzel baccalarius in theologia vnde nu ter tydt decanus alme vniversitatis Rozstokcensis, mester Johan Bremerman baccalarius in iure ciuili vnde collegiatus facultatis artium vnde her Nicolaus Zukow wandaghes vnse prauest vmme vnser bede wyllen hebben myt vns ere inghezeghel mede an dessen breff ghehanghen, de gheschreuen is in den iare vnses heren Jhesu Cristi, do men schreff dusent verhundert vnde twe vnde souentich vp sunte Mertens dagh des hillighen bisschops.

Auf Pergament in der gedrängten saubern Minuskel der Michaelisbrüder. An Pergamentstreifen hangen vier Siegel; das erste ist das grosse, runde Siegel des Klosters zum Heil. Kreuze: unter einem gothischen Kirchengiebel Christus am Kreuze, Maria und Johannes zur Seite stehend; Umschrift:

Umschrift

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Nr. VIII.

Der Rector und der Procurator des Hauses der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock insinuiren vor Notar und Zeugen dem Pfarrer ihres Sprengels zu St. Jacobi die Bulle des Papstes Sixtus IV. vom 25. August 1471 und verpflichten sich gegen denselben zur Entschädigung für die Abtretung der Ausübung des geistlichen Amtes im Bruderhause.

D. d. 1472. Nov. 28.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


In nomine domini Amen. Anno a natiuitate eiusdem millesimo quadringentesimo septuagesimo secundo, indictione quinta, die vero sabbati vicesima octaua mensis Nouembris, hora uesperorum uel quasi, pontificatus sanctissimi in Cristo patris et domini nostri domini Sixti diuina prouidencia pape quarti anno eius secundo, in venerabilis et circumspecti viri domini Hinrici Bentziin, archidyaconi Rozstoxensis, necnon plebani atque rectoris parrochialis ecclesie sancti Jacobi in opido Rozstock, Zwerinensis dyocesis, meique notarii publici testiumque infrascriptorum ad hoc specialiter vocatorum et rogatorum presencia personaliter constituti honorabiles atque discreti viri dominus Johannes de Yserenloen rector, necnon dominus Nicolaus de Novocastro procurator domus clericorum communis vite viridisortus in dicto opido Rozstock ac in limitibus pretacte parrochie sancti Jacobi situate pro se ac tota communitate clericorum dicte domus et eo nomine, animo et intencione intimandi, notificandi, publicandi et insinuandi pretacto domino plebano nonnullas litteras apostolicas, eisdem rectori atque clericis ad consecrandum et dedicandum capellam in dicta eorum curia pro seruicio omnipotentis dei tociusque curie celestis factam, fundatam, erectam et edificatam, necnon cimiterium pro eorundem rectoris, clericorum atque eorum familiarium sepultura, a sancta sede apostolica graciose concessas et indultas: easdem

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literas apostolicas in suis manibus vnacum earundem copia dictus dominus Johannes rector habuit atque tenuit easque dicto domino Hinrico archidyacono et plebano omnibus melioribus modo, via, iure, causa atque forma, quibus potuit et debuit, intimauit, publicauit, notificauit et insinuauit, copiamque earumdem auscultatam ipso petente et recipiente sibi obtulit, tradidit et realiter presentauit, et insinuando, intimando, notificando et publicando easdem sibi per me notarium infrascriptum alta et intelligibili voce legi fecit et mandauit, easque sibi legi requisitus, insinuacioneque, intimacione, notificacione, publicacione, copie tradicione et lectione premissis sic sibi factis, idem tunc dominus Johannes rector eidem domino archidyacono et plebano dixit, exposuit et enarrauit, quod sicut sepe atque sepe, sic iterum atque iterum, quatenus ad dedicacionem et consecracionem dicte capelle in dicta eorum curia pro cunctipotentis dei omniumque sanctorum suorum ac tocius curie celestis seruicio fundate et erecte et edificate, cimiteriique pro eorumdem dumtaxat rectoris, clericorum atque familiarium eorum sepultura, saluo iure suo perrochiali, de quo sibi plenissime vellent respondere, consentiret, suumque ad hoc prestaret consensum, instantissimis eciam precibus ipsum humiliter rogassent et exorassent, rogarique et exorari tum per reuerendum in Cristo patrem dominum Wernerum episcopum Zwerinensem, tum per proconsules dicti opidi Rozstoxensis, saluis sibi semper iuribus suis perrochialibus, de quo sibi essent parati respondere, instantissime fecissent: sic iam et adhuc et exsuperhabundanti eundem dominum archidyaconum et plebanum quatenus dictis, factis, precibus, necnon et precipue pretactis sibi insinuatis, intimatis, notificatis et publicatis literis apostolicis eis a sancta sede apostolica graciose concessis et indultis, consideratis et attentis, suum adhuc, prout de iure dictis litteris obtemperare teneretur, praestaret consensum et consentiret, rogaret, hortaretur et requireret, prout et quemadmodum ipsum per dictas intimatas et insinuatas literas apostolicas rogauit, hortatus fuit et requisiuit: qui tunc dominus archidyaconus sic, ut premittitur, hortatus, rogatus et requisitus, se ad hoc nondum deliberatum fore et cum domino duce dicte

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sue ecclesie parrochialis sancti Jacobi patrono se deliberare velle eidem domino Johanni rectori rogante et requirente dixit et respondit. Quibus omnibus et singulis sic, ut premittitur, factis atque peractis, dictus tunc dominus Johannes rector nomine suo et communitatis dicte sue domus coram me notario infrascripto solempniter ac solempni protestacione protestatus fuit et protestabatur, quatenus ipse ac dicti clerici dicte domus sue parati essent ac ipsi et eorum successores semper parati esse vellent et deberent, iuxta formam dictarum litterarum apostolicarum eis graciose concessarum de iure suo perrochiali, prout et quemadmodum ac qualiter ad hoc de iure essent obligati, iuxta cuiusuis boni viri arbitrium et dictamen plenissime ac semper respondere ac sibi semper satisfacere, de quo solempniter fuerat protestatus. Super quibus omnibus et singulis dictus dominus Johannes rector suo ac dicte communitatis nominibus me notarium publicum infrascriptum requisiuit, quatenus sibi desuper vnum uel plura publicum uel publica facerem instrumentum uel instrumenta. Acta sunt hec in domo habitacionis dicti domini plebani, anno, indictione, mense, die, hora, pontificatu, quibus supra, presentibus ibidem venerabilibus et discretis viris et magistris Hinrico Oldestad in decretis, Hermanno Gropelinck in legibus licenciatis, Johanne Bremerman in artibus magistro et in legibus baccalario et Laurencio Kulemann olim preposito monasterii sancte crucis in dicto opido Rozstock, testibus ad premissa vocatis pariter et rogatis. Tenor vero literarum apostolicarum, de quibus superius facta est mencio, sequitur et est talis:

(Hier folgt eine Abschrift der Bulle des Papstes Sixtus IV. vom 25. August 1471, wie sie nach dem Originale Nr. V mitgetheilt ist.)

Et ego Hinricus Jugherd, publicus sacra imperiali auctoritate notarius, quia literarum apostolicarum supradictarum ac superius insertarum intimacioni, insinuacioni, publicacioni, notificacioni, copie peticioni, tradicioni, requisicioni, protestacioni omnibusque aliis et singulis, dum sic, ut premittitur, agerentur et fierent, vnacum prenominatis testibus presens interfui, easque literas requisitus legi eaque sic fieri vidi, audiui et

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feci, ideoque presens publicum instrumentum manu alterius, me aliis occupato negociis, fideliter scriptum exinde confeci, subscripsi et publicaui ac in hanc publicam formam redegi, signoque et nomine meis solitis et consuetis signaui, rogatus et requisitus, in fidem et testimonium omnium et singulorum premissorum.

(L. Signi Not.)

Auf Pergament in der schönen, kräftigen Minuskel der Michaelis=Brüder, in welcher ihre meisten Urkunden die ganze Zeit des Bestehens der Brüderschaft hindurch geschrieben sind, und der man eine grosse Ausbildung durch Bücherschreiben auf den ersten Blick ansieht; das Notariatszeugniss ist von anderer Hand geschrieben. Ausser dem Hauptexemplare sind noch zwei gleichzeitige Abschriften dieses Instruments auf Pergament vorhanden.


Nr. IX.

Der Rector des Bruderhauses zum Springborn in Münster visitirt das Haus der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock und giebt demselben eine Regel,

d. d. 1475. Aug. 25,

und

der Bischof Balthasar von Schwerin confirmirt diese Regel,

d. d. 1475. Oct. 4.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Balthazar dei gracia dux Magnopolensis, princeps Slavie inferioris, comes Suerinensis, Stargardie ac Rostockcensis terrarum dominus, necnon eadem et apostolice sedis gracia ecclesie Zwerinensis in spiritualibus et temporalibus pastor et administrator, honorabilibus devotisque et in Christo nobis dilectis presbiteris, clericis et singulis personis domus fratrum communis vite viridisorti opidi Rotzstock nostre diocesis salutem in domino

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et nostris huiusmodi firmiter obedire mandatis. Hiis, que pro laude diuini nominis in salutem deuotorum fidelium instituta fore dinoscuntur, pastorali cura non immerito adiicimus oportuni muniminis firmitatem, ut et ea illibata possint consistere et vtilitas adoptata valeat inde exorari. Cum itaque deo deuotus et recommendandus dominus Johannes Vege, rector domus fratrum Fontissaliensis Monasteriensis, singulas personas et domum uestram viridisorti opidi Rotzstock in caritate iam proxime visitauerat, certosque officiales, signanter dominum Nicolaum Deer in rectorem et patrem vestrum rite prefecerat, ac certam cartam caritatis et puncta in eadem contenta per vos et singulas personas domus viridisorti observari demandaverat, nos eandem cartam vidimus, perlegimus et masticauimus, omniaque in eadem contenta tanquam rationabilia approbauimus, autorisauimus, confirmauimus et obseruari decreuimus, cuius carte tenor de uerbo ad uerbum sequitur talis:

In nomine domini Amen. Nos Johannes Vege, rector domus fratrum Fontissaliensis Monasteriensis, et Johannes Spikermann, conventualis domus fratrum Hervordensis et confessor devotarum virginum et sororum Nove civitatis terre Holtzacie, auctoritate reverendi domini Zwerinensis et eiusdem commissione specialiter deputati visitatores domus fratrum clericorum communis vite viridisorti Rotzstockcensis ad sanctum Michaelem vulgariter dicte, meliori modo et forma, quibus potuimus et debuimus, ad exequendam huiusmodi nostram commissionem accessimus predictam domum et fratres eiusdem, et facta diligenti inquisicione de statu domus et personarum in temporalibus ac spiritualibus, aliisque in huiusmodi fieri consuetis, inuenimus congregacionem laudabilem et nobis in Domino bene placentem. Verumptamen pro humana fragilitate, que ad lapsum prona semper est, producta et comperta fuerunt coram

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nobis nonnulla emendacionis digna, de quibus partim presencialiter vnumquemque pro se et singulos in publico admonitos habuimus exhortacione congrua, partimque que nobis memoratu digniora visa sunt et in quibus vnumquemque ex eis emendatiorem se exhibere volumus et desideramus, apud ipsos crebrius legenda et recitanda reliquimus in hiis scriptis. In primis igitur, quum consideratis singulis circumstanciis domus ac personarum expedire nobis ac dictis fratribus visum est, mutari officium patrisfamilias et rectoratus dicte domus, habito desuper maturo consilio cum eisdem, venerabilem dominum Johannem de Iserlon, qui hactenus dicte domui ac fratribus laudabiliter prefuit, urgentibus causis egritudinis sue ac aliis absoluendum duximus, prout et realiter absoluimus, ac honorabilem virum dominum Nicolaum de Deer, conventualem ibidem, in quem omnis una nobiscum congregacio fratrum vnanimi electione ac voluntate consensit, nullo reclamante, dicte domui ac personis eiusdem legitimo ordine ac processu prefecimus ac instituimus in rectorem ac patrem, curam domus ac personarum in temporalibus et spiritualibus eidem plenissime committentes, iniungentes unicuique ex fratribus dicte domus in virtute sancte obediencie et in augmentum meriti spiritualis, ut eius monitis, consiliis et preceptis in omnibus licitis et honestis reuerenter et humiliter obediant et acquiescant. Monemus eciam omnes et singulos fratres dicte domus, ut sint emulatores pacis, caritatis atque concordie, cauentes ab omni occasione, que pacem turbare, caritatem frangere et concordiam dissipare possit quovismodo, vt deus auctor pacis et amator habitet cum eis. Committimus eciam domino Johanni Stuuen, tanquam seniori, ut in absencia patris in cottidianis et domesticis disposicionibus rerum et negociorum, in danda uel neganda licencia et similibus vices eius agat sobrie, prudenter et discrete, ne in quibusuis rebus disponendis absentia patris callide quesita uel exspectata videatur. Committimus eciam ei, ut sit magister et institutor nouitiorum et eis erudiendis et instituendis ad bonos mores et ad obseruanciam discipline omnem sollicitudinem et diligenciam impendat. Committimus deinceps fratri Bernhardo

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ton Dyke de uoluntate presbiterorum officium procuratoris, ut iuxta possibilitatem suam patri et fratribus suis diligenter et fideliter serviat. Postremo committimus patri, ut cetera officia domestica, de quibus per nos dispositum non est, seu eciam de premissis, de quibus per nos pro tempore, ut congruum videbatur, dispositum fuerat, ordinet, committat, commutet atque disponat cum consilio presbiterorum suorum, prout communi vtilitati domus noverit expedire. Statuimus insuper et ordinamus, ut in cerimonialibus, observanciis et ritibus ecclesiasticis, in celebracionibus missarum et officiorum diuinorum sedendo, stando, genuflectendo ac aliis fratres se conforment ordinario et moribus ecclesie Zwerinensis, cui subesse noscuntur. Item ut in causis domus tractandis et capitularibus secretis seruentur omnia sub fide et secreto silencii et admittantur duntaxat ex clericis hii, qui in sacris fuerint ordinibus constituti. Item ad cauendum pessimum vicium proprietatis volumus, ut nullus ex fratribus, excepto patre et procuratore, pecuniam apud se reseruet aut in vsus suos exponat, nisi de speciali et expresso consensu patris. Item ut vitentur frequentes introitus et exitus ad coquinam, presertim ab hiis quibus id ex officio non incumbit. Item ut pater et seniores fratres accurate et cum diligencia perspiciant qualitatem et condicionem clericorum, qui in domum recipiuntur, vt tales sint, de quibus habeatur spes futuri profectus et vtilitatis domestice, preferentes specimen bone indolis et note probitatis. Et ut precipue magister novitiorum invigilet pro strennua institucione novitiorum et eorum, qui iam intra domum recepti sunt, ut exhibeant sese in omni virtute spectabiles, promptos ad obedientiam, disciplinatos in moribus, taciturnos et sobrios in verbis, verecundos inter fratres, in omnibus autem et per omnia sectatores sancte humilitatis, que etsi in omni gradu etatis commendatur, in iuniori tamen etate eciam pro debito exigitur. Et si quis ex eis aut alius quicumque de fratribus inventus fuerit trangressor obedientie, sectator passionum suarum aut pertinax aut contenciosus erga alium et turbator fraterne caritatis,

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neglector discipline, prout ab aliquibus hactenus fieri compertum est nullomodo transeat impune, qui ad dictamen magistri sui aut rectoris domus castigatione debita puniatur, ad mensam fratrum culpam suam proclamando et ad terram comedendo aut aliis penitencialibus exerciis subiacendo, donec emendatio digna subsequatur. Et si quem rebellionis aut pertinacie ab aliquo attemptari contigerit, absolucionis ei benefitium seu portio sua in refectorio fratrum vel in parte vel in toto secundum dictamen rectoris denegetur, aut eciam vlteriora remedia per rectorem adhibeantur, donec pro culpa transgressionis debita penitencia fuerit satisfactum. Quare pocius studeant singuli sancta emulatione alter alterum in virtutum exercicio et studio preire, contendens pariter in observancia discipline, in integritate conservande caritatis, in humilitatis exerciis, in exhibicione verecundie, in cultu virtutis ac bonis moribus mutuo probabiliores inveniri, ut iuxta doctrinam beati Ambrosii iunior etas studio virtutis exculta probatam senectutem inducat. Hec carta legatur fratribus in communi semel in capite cuiuslibet mensis, vsque ad visitationem proxime futuram duratura. Sub sigillo mei Johannis Veghen, quo ambo ad premissa coutimur. Anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo quinto, altera die Bartholomei.

Quam preinsertam cartam et omnia contenta in eadem auctoritate ordinaria approbamus, autorisamus, confirmamus et sub excommunicacionis summe pena ab omnibus personis dicte domus observari demandamus, adjicientes quod singule persone dicte domus monitis et preceptis prefati patris Nicolai humiliter obediant, silentium servent, vicium proprietatis devitent, caritatem mutuo seminent, castitatem diligant, secreta capituli alienis non pandant, labores manuum et opera diurna iuxta disposicionem patris Nicolai rectoris diligenter adimplere studeant, prout penam eiusdem et indignacionem nostram voluerint arcius euitare; et in casum, quo quispiam dicto rectori et patri Nicolao rebellisauerit, eciam in

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quocunque offitio ibidem constitutus fuerit, penam secundum culpe aggravacionem sustinebit, ab officio suo deponatur et degradacionem stalli, tam in choro, quam in mensa, paciatur. In quorum omnium singulorum fidem et testimonium premissorum sigillum nostrum presentibus nostris literis duximus appendendum. Datum in castro nostro Butzow, sub anno a natiuitate domini millesimo quadringentesimo septuagesimo quinto, ipso die sancti Francisci, que fuit quarta mensis Octobris, presentibus ibidem venerabili et discretis viris domino Johanne Broderman secretario et Johanne Becker cubiculario nostris, testibus ad premissa vocatis pariterque rogatis.

Ad mandatum prelibati illustris principis ac reuerendi patris domini domini Balthazaris ecclesie Zwerinensis administratoris Hinricus Kochche, clericus Zwerinensis diocesis, notarius publicus, propria manu subscripsit.

Auf Pergament in einer kleinen undeutlichen Cursive. An einem Pergamentstreifen hängt das vierschildige Siegel des Bischofs Balthasar, mit Stier und Greif zu Schildhaltern.


Nr. X.

Der Bischof Balthasar von Schwerin bestätigt die Brüderschaft vom gemeinsamen Leben in seiner Diocese und giebt derselben eine Regel.

D. d. Bützow 1476. März 31.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Balthazar Dei gracia dux Magnopolensis, princeps Slavie inferioris, comes Zwerinensis, Stargardie et Rotzstockcensis terrarum dominus, necnon eadem et apostolice sedis gracia ecclesie Zwerinensis in spiritualibus et temporalibus pastor et administrator, ad perpetuam rei geste memoriam salutarem. Ad ea que diuini cultus augmentum, pacem et tranquillitatem no-

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strorum subditorum, maxime deo serviencium et personarum ecclesiasticarum conspiciunt, libenter intendimus eaque favoribus prosequimur oportunis. Sane veridico fidedignorum relatu percepimus, quod in provincia Coloniensi et presertim in Coloniensi, Leodiensi, Traiectensi et Monasteriensi civitatibus et diochesibus nonnulli presbiteri et clerici ad diuine laudis obsequium per laudabilis conversacionis et commendabilis vite studia, secularibus abiectis desideriis ac mundi contemptis concupiscenciis, ferventer aspirent, ut in ordine clericali altissimo congruencius sua vota exsolvere valeant, in certis domibus et collegiis sub evangelicis ac sanctorum patrum, quantum humana sinit fragilitas, preceptis et institutis, necnon summorum pontificum, ordinariorum et superiorum suorum ecclesiasticorum auctoritatibus, licencia, approbacione et confirmacione, obediencia et subiectione, simul sub vnius uel plurium approbate vite sacerdotum regimine et gubernacione degentes et in communi absque rerum proprietate viventes, eciam de manuum suarum laboribus necessaria conquirentes, nullis erroribus aut prohibitis moribus vel ritibus quomodolibet involuti, residere delegerint, ex quorum uita et actibus exemplaribus plurima parcium illarum monasteria ac loca ecclesiastica felicia incrementa multipliciter susceperint ac in dies suscipiunt et alia varia pro cristifidelium deuotione excitanda bona successerunt. Nobis igitur pro parte dictorum presbiterorum et clericorum fuit humiliter supplicatum, quatenus eciam in diuini cultus augmentum, favorem, pacem et tranquillitatem dictorum presbiterorum et clericorum suorumque familiarium in ciuitatibus, opidis et locis nostre ordinarie auctoritati subiectis dictum eorum modum uiuendi licitum et approbatum admittere, approbare et confirmare, ac eciam eisdem privilegia vtilia et necessaria benigne concedere dignaremur: nos vero huiusmodi peticioni vtpote rationabili annuentes ac devotioni dictorum presbiterorum et clericorum merito congaudentes, presbiteris et clericis prefatis et specialiter dilecto nobis Nicolao de Novocastro cognomine de Deer ac ceteris presbiteris et clericis eorumque condomesticis,

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familiaribus et commensalibus secum in opido nostro Rotzstockiensi in domo presbiterorum clericorum communis vite viridisorti ad sanctum Michaelem apud cigneam portam concorditer et in communi viventibus eorumque successoribus auctoritate nostra ordinaria damus et concedimus, si qua alia opus fuerit, preter diuine legis et iuris communis, sic viuendi, ut premissum est, licenciam et approbacionem specialem, eadem auctoritate licenciantes et concedentes, quod ipsi et sui successores in opido Rotzstockiensi predicto ac aliis opidis et locis nostre ordinarie auctoritati subiectis in vna domo cohabitare, ut securius deo serviant et commodius vivant, simul commedere, lectionem in mensa sanctarum scripturarum recitari, de bonis suis propriis heriditario iure et de laboribus manuum suarum ac eciam ecclesiasticorum beneficiorum, si que vel quod pro tempore habuerint aut aliquis ex eis habuerit prouentibus aut alias quocunque iusto tamen titulo habitis et habendis, sine mendicitate, collegialiter simul et in communi viuere secundum omnem formam et modum, prout in Coloniensi et Monasteriensi civitatibus in domibus consimilium presbiterorum et clericorum solitum est et consuetum, ac sine alia nostra aut successorum nostrorum prouisione et confirmacione inter se eligere vnum virum discretum et idoneum in spirituali vita magis probatum actu sacerdotem aut infra annum ordinandum in Rectorem et patremfamilias domus, qui adiuncto sibi socio procuratore curam gerat domesticam, cui in bonis consiliis ac piis monitis obediant et acquiescant secundum statuta sua laudabilia uel consuetudines, profectui premisse sue vite congruentes, aliasque bonas consuetudines, statuta et pias observancias condere et statuere eaque sic condita et statuta innouare, inmutare, corrigere, addere et minuere et licite eciam sub penis congruis et debitis observare et observari facere, necnon rebelles et inobedientes corrigere, incarcerare ac eciam de eorum domo et societate, si culpa talis fuerit, reicere et omnino expellere, aliaque, prout eorum tranquillitati et profectui congruit, ordinare; quandoque in opidis et locis nostre ordinarie auctoritati predicte subiectis, in quibus, sicut premis-

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sum est, predicti presbiteri et clerici eorumque successores viuere delegerint seu eosdem habitare contigerit, oratoria siue capellas cum altaribus, campanis desuper impendendis, et cimiteria pro ipsorum et suorum familiarium, condomesticorum et commensalium necnon adventancium hospitum, utpote religiosarum personarum et fratrum consimilis sue vite communis, hospitalitatis causa ab huiusmodi in domos suas receptorum ibique tunc decedencium, corporibus solummodo tumulandis, erigere, fundare, edificare, instaurare, innouare, transferre et ampliare aut erigi, fundari, edificari, instaurari, innovari, transferri et ampliari atque per quemcunque catholicum antistitem, tociens quociens opus fuerit, consecrari facere, in quibus missas et alia diuina diurna et nocturna officia secundum ordinarium nostre Zwerinensis diocesis siue sancte Romane ecclesie consuetudinem et ordinarium devote peragere, legendo aut dum placuerit cantando ac eciam pro nostra et successorum nostroum et cuncti gregis nobis commendati salute ac incolumitate suppliciter deprecari; preterea ut rector pro tempore presbiterorum et clericorum sepedictorum sic, ut premissum est, clectus, aut quibus ipse commiserit, suorum presbiterorum, clericorum, condomesticorum, familiarium et commensalium presencium et futurorum ac eciam clericorum, studentium et scholarium scholas frequentancium confessiones audire eosque salutari pro modo culparum iniuncta penitencia, eciam in casibus nostre ordinarie auctoritati reservatis ac a votis simplicibus et minoribus, si que emiserint eadem in alia pietatis opera, commutando absolvere ac eisdem, quociens congruum iudicauerit vel iudicauerint aut devocio exegerit, quecumque ecclesiastica ministrare sacramenta atque missas et alia diuina officia predicta, eciam tempore interdicti nostra saltem ordinaria auctoritate lati, dummodo ipsi causam non dederint interdicto, clausis ianuis, interdictis et excommunicatis exclusis, coram se, suis condomesticis, familiaribus, commensalibus et hospitibus supradictis celebrare et celebrari facere ac eisdem et prefatis omnibus sacramenta quecunque supradicta ministrare, saluis semper ecclesiis parrochialibus, sub quibus eosdem pro tempore residere contigerit, et a quibus prefatos presbiteros, clericos, condomesticos, familiares et com-

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mensales eorumque successores tenore presencium eximimus; ipsis tamen secundum nostram aut aliorum proborum virorum estimacionem et dictamen in omnibus et pro omnibus debitis et condignis reconpensis adjicientes ex gracia speciali, quod, quocienscumque rectori domus saniorique parti in sacris existenti visum fuerit, expedire poterit, tot fratres in domibus habitacionis sue ad perpetuum domicilium receptos, quot sibi vtile visum fuerit, licet alibi oriundos, alias tamen idoneos, super communia eorundem bona sine ostensione vel assignacione alterius tituli aut vlteriori examine ad omnes minores et sacros ordines per nostros in pontificalibus vicarios aut per quemcunque catholicum antistitem promoveri facere; atque ut venerabile sacramentum eucaristiae ac sacre inunctionis oleum in suis capellis, postquam consecrate fuerint, cum debita reverencia et honore pro presbiterorum, clericorum, condomesticorum, familiarium, hospitum et commensalium predictorum solum corporibus inungendis ac devotione maiori reponere et conseruare valeant. Ac vsum sigilli communis et quecumque alia vtilia seu necessaria, quantum nobis de iure permittitur, tenore presenicum in dei nomine indulgemus. Volumus eciam, ut quocienscumque aliquis ex clericis supradictis ad sacros ordines promouendus fuerit, talis primo ad manus episcopi aut rectoris domus loco episcopi stabilitatem in loco sue receptionis promittat, nisi forte alibi de consensu rectoris et suorum emissus fuerit, sique sic promotum de domo et societate fratrum suorum propriis motibus recedere aut de meritis suis exigentibus secundum consuetudines et statuta de domo sua expelli contigerit, talis ex tunc astrictus sit ad intrandum religionem approbatam, in qua regulariter vivitur. Verum ut dicta eorum vita communis eo melius perseueret, volumus et ordinamus quod nemo ex eis beneficium aliquot ecclesiasticum sibi forte conferendum acceptet, nisi paratus sit id ipsum resignare, cum ad hoc a rectore et fratribus requisitus fuerit; redditus vero eiusdem proventus et emolumenta semper in communi provenient. Suscipimus eciam prefatos presbiteros, clericos, condomesticos, familiares ac commensales et omnia eorum bona, mobilia et immobilia, tam spiritualia quam temporalia, habita et

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habenda, sub beati Johannis apostoli et evangeliste ac nostra et successorum nostrorum protectione et defensione singulari, decernentes, eadem eorum bona fore bona ecclesiastica et gaudere ac fungi debere privilegio clericali. Nec quisquam predictorum debebit seu poterit ex eisdem bonis testari aut testamentum condere uel facere aut eadem dilapidare seu alienare, sed debent semper pro communi permanere, omnia eorumdem privilegia habita et habenda ratificando et in nomine domini confirmando. Insuper districtius mandando prohibemus, ne quisquam predictum modum vivendi licitum et deo gratum audeat impugnare seu ipsas personas predictas eorumque successores occasione premissorum quomodolibet molestare, nobis tamen et successoribus nostris nostra ordinaria visitacione et alterius cuiuscunque ac aliis circa premissa oportunis semper salvis et reservatis. In quorum omnium et singulorum robur, fidem et testimonium premissorum presentes nostras literas de certa nostra sciencia et mandato speciali nostri sigilli iussimus et fecimus appensione communiri. Datum et actum in castro nostro Butzow, sub anno a natiuitate domini millesimo quadringentesimo septuagesimo sexto, indictione nona, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Sixti divina providencia pape quarti anno quinto, die vero dominico quo cantatur in ecclesia dei pro introitu misse Judica me Deus, presentibus ibidem venerabilibus et circumspectis viris magistro Johanne Broderman ecclesie nostre collegiate Butzowensis canonico, secretario nostro, et magistro Nicolao Molre ecclesie parrochialis in Swan plebano, presbiteris Zwerinensis diocesis, testibus ad premissa uocatis pariterque rogatis.

Ad mandatum prelibati illustris principis et reverendi in Cristo patris domini domini Balthazaris ecclesie Zwerinensis administratoris Hinricus Kochche Notarius manu proprio subscripsit.

Auf Pergament in einer kleinen, gedrängten Cursive. An einem Peramentstreifen hängt des Bischofs Balthasar vierschildiges Siegel, mit Stier und Greif zu Schildhaltern.


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Nr. XI.

Der Bevollmächtigte des Pfarrers an der St. Jacobi=Kirche zu Rostock quitirt die Brüder vom gemeinsamen Leben über die richtige Zahlung von 12 Schillingen, welche sie für jede Leiche, und des Vierzeitenpfennigs, welchen sie für jeden Kopf aus dem Bruderhause an den Pfarrer ihres Sprengels zu St. Jacobi zu zahlen haben.

D. d. Rostock 1484. April 26.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Ego Joachim Papeke, commissarius venerabilis viri domini Hinrici Bentzin, archidiaconi Rozstockcensis in ecclesia Zwerinensi ac ecclesie parrochialis sancti Jacobi Rozstockcensis, Zuerinensis dyocesis, plebani, presentibus fateor, attestor et recognosco, me de specialibus mandato et ex commissione prefati domini archidyaconi michi factis iuxta ac secundum composiciones et pacta inter dictum dominum archidyaconum ac honorabilem et devotum dominum Nycolaum de Deer, presbiterum, patrem fratrum conventus siue domus sancti Michaelis viridisorti apud valuam cigneam in opido Rozstock, sub prefata parrochia ecclesie sancti Jacobi ibidem site, de expresso dicti conuentus siue domus consilio et assensu, hincinde pro se ac eorumdem successoribus dudum ac consuetudine exinde ante multos annos factis ac rite et legitime introductis, pro dicte ecclesie sancti Jacobi iuribus parrochialibus per antedictos patrem, fratres et conuentum solui ac fieri solitis et consuetis, ab eisdem patre, fratribus totoque conventu realiter et cum effectu pro tribus successive funeribus predicti conventus, pro quolibet duodecim solidos sundenses, ibidem humatis levasse et recepisse solveruntque idem pater, fratres et conventus, quemadmodum eciam consueverunt, pro singulis fratribus ac quolibet eorum eiusdem prefati conuentus siue domus sancti Michaelis viridisorti pro oblatione siue offertorio singulis quatuor principali-

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bus festiuitatibus annis, ipsis diebus Pasche, Penthecostes, assumptionis virginis gloriose ac nativitatis Christi, singulis ictorum festorum principalibus diebus vnum denarium vsualis monete sundensis, quemadmodum futuris semper temporibus sepementionati pater et fratres necnon et eorum successores multidicto domino archidyacono atque plebano supradicte ecclesie parrochialis sancti Jacobi Rozstockcensis ac suis successoribus omnibus hincinde iuris et facti exceptione ac contradictione cessante iuxta compositiones et pacta supramentionata soluere debebunt. Quito igitur desuper antedictos patrem et fratres totumque conuentum nomine sepefati domini archidyaconi et plebani sueque ecclesie sancti Jacobi eciam prefate. In premissorum testimonium sigillum domini archidyaconi prefati presentibus est appensum. Actum et datum Rozstock anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo quarto, die vero lune proxima post octauas Pasche.

Auf Pergament in drei Original=Ausfertigungen. An dem einen Exemplare hängt ein elliptisches Siegel mit einer ganzen Figur eines Geistlichen, der, wie es scheint, eine Monstranz in der Rechten hält, unter einem gothischen Bogen; zu seinen Füssen steht ein Schild mit einem fünfeckigen Sterne; Umschrift:

Umschrift

An den beiden übrigen Exemplaren hängtein kleines rundes Siegel mit einem Steinbock= oder Widderkopfe auf einem Schilde in einer dreiseitigen gothischen Rosette; Umschrift:

Umschrift

Nr. XII.

Die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg geben den, in dem rostocker Capitelstreite verwickelten Brüdern vom gemeinsamen Leben frei Geleit in ihren Landen.

D. d. Wismar 1484. Junii 4.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Magnus et Balthazar dei gracia duces Magnopolenses, inferioris Slavie principes, comites

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Zwerinenses, Rostock ac Stargardie terrarum domini, venerabili et circumspecto viro domino et magistro Johanni Remmelyn, decano Gustrouwensi Caminensis diocesis ac eiusdem et Zwerinensis ccclesiarum canonico, fauorosam nostram salutacionem premissam. Sane veridica quorundam relacione didicimus, discretum virum dominum Nicolaum de Deer, assertum patrem fratrum de communi vita, in opido Rostock Zwerinensis diocesis morantem, in certa causa coram vobis, inter commendabilem virum dominum Hermannum Bigaden capellanum et commissarium reverendi patris et domini Johannis episcopi Raseburgensis ex una et prefatum dominum Nicolaum de Deer ac Bernardum vam Dike aliosque suos confratres in hac parte litisconsortes partibus ex altera pendente indescisa, pro se et dictorum suorum confratrum nominibus quandam appellacionem interiecisse, in qua, ut dicitur, idem dominus Nicolaus de Der allegat, territorium nostrum et signanter ciuitatem Zwerinensem sibi dictisque suis confratribus locum non esse securum, sed iusto timore et metu assertarum litterarum comminatoriarum eis propter adhesionem, quam Rostockcenses contra nos in causa erexionis noui collegii fecerunt et faciunt, per nos directarum non audent, ut asserunt, in dicta nostra ciuitate comparere coram vobis. Vt igitur ius et iustitia per nos literasque nostras in territoriis et domineis nostris non impediatur, sed transeat in arte sua, mentem nostram super hoc plene declarando harum serie vobis significamus, quod literas nostras comminatorias huiusmodi, si que forte per nos contra dictos Nicolaum de Der suosque confratres ac quoscunque alios in genere vel in specie occasione premissorum emisse forent et essent, in hoc uel simili casu habuimus, prout eciam presentibus habemus, pro infectis, illosque in hac parte voluimus et volumus dictis Nicolao de Der suisque confratribus autem aut cuiquam alteri penitus in nullo preiudicium, et nichilominus pro cautela firmiori, ac ad ammovendum a dictis Nicolao de Der suisque confratribus ac eorum aut alterius ipsorum procuratore vel procuratoribus omnem iustum metum, damus, concedi-

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mus ac tenore presencium firmiter assignamus eisdem Nicolao de Der et confratribus eius, quorum nomina et cognomina hic habere volumus pro sufficienter expressis, eorumque vel alterius ipsorum procuratori vel procuratoribus in hac causa saluum conductum, ita quod in eadem coram vobis [qui]cumque comparere ac libere et licite sine omni periculo aut impedimento corporum, bonorum et rerum per dominea nostra ubicumque ire et redire ac inibi morari et stare poterint et valeant, tociens quociens eis aut eorum alteri id in hac parte visum fuerit expedire, assecurantes eosdem Nicolaum de Der suosque confratres et procuratorem vel procuratores ipsorum aut alterius eorundem, ac firmissima securitate et fide huiusmodi nostris patentibus literis promittentes, ne eis aut eorum alicui in dictis nostris domineis, cum ad vos in hac causa ire, morari et stare habeant, ulla offensa per nos nostrosque subditos et incolas eorundem nostrorum domineorum in eorum personis, bonis et rebus supradictis debeat quomodolibet irrogari. Optamus eapropter, vt reiectis singulis frivolis allegacionibus parcium hinc inde per vos via regia procedatur, ut iusticia ministretur, prout id iuris ordo expostulat et racionis. In cuius rei euidens testimonium premissum sigilli unius nostrum appensione fecimus communiri. Datum et actum Wismarie, anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo quarto, die vero quarta mensis Junii.

Auf Pergament in einer flüchtigen, undeutlichen, kleinen Cursive. An einem Pergamentstreifen hängt das dreischildige Siegel des Herzogs Magnus.


Nr. XIII.

Der Pfarrer zu St. Jacobi in Rostock befreiet die in seinem Sprengel wohnenden Brüder vom gemeinsamen Leben von jeder Abhängigkeit von der Pfarre und von jeder Verpflichtung gegen dieselbe, mit Ausnahme dessen, dass die Brüder fortan pflichtmässig 12 Schillinge von

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jeder Leiche und den Vierzeitenpfennig an den Pfarrer zu zahlen haben.

D. d. Rostock 1485. Jun. 21.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Omnibus et singulis hec uisuris vel audituris salutem in domino sempiternam. Cum id quam maxime deceat et expediens omnino uideatur grauato cura pastorali, sibi subiectis, quamuis non vniformiter, cuique tamen pacis et tranquillitatis intuitu de quietis munere prouidere, ne quod sanum et incolume seruari per vigilantem sollertiam poterat, improuida seu minus cauta diligentia conseruatum pessundatum elangueat aut in toto de sub virga pastoris distortis anfractibus exasperatum in preceps ruat: hinc est quod nos Hinricus Bentzin, archidiaconus Rozstoxensis et eiusdem opidi parrochie ad sanctum Jacobum plebanus, dilecto nobis in Christo Nicholao de Dyer ceterisque fratribus ad sanctum Michaelem sub eadem parrochia degentibus et eorum successoribus, quo liberius, a tumultuosa populi frequentia segregati, sine strepitu causarum molestantium vitam peragant proposito suo non difformem, affectu promptissimo animoque deliberato pro nobis et successoribus nostris inuiolabiliter indulsimus, concessimus atque tenore presentium omnimode confirmamus, quod, sicut hactenus pro consuetudinarie introductis et toleratis, deinceps debeant et possint, hiis debitis et offertoriis datis, quibus hucusque satisfecerunt, videlicet in quatuor temporibus anni consuetis, pro capite vsuali denario, necnon pro funere cum fuerit duodecim solidos Sundenses, omnino fore ceteris ab exactionibus quibuscumque, vel quouis nomine censeantur, ad ius parrochiale pertinentibus liberrimi atque ab omni inpetitione super eiusmodi a nobis et successoribus nostris securi, hoc annectentes, vt pro hac gracia et liberalitate nostra dominos ac principes Magnopolenses, patronos ecclesie sapradicte, nos nostrosque successores deuotis orationibus suis cunctipotenti domino faciant commendatos. Datum et actum Rozstock

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in domo habitationis mee dotis, anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo quinto, nono kalendas Julii.

Auf Pergament in einer kräftigen Minuskel. An einem Peramentstreifen hängt das rostocker Archidiakonatssiegel in rothem Wachs, mit dem Schilde mit dem 5eckigen Stern, wie an der Urk. Nr. XI.


Nr. XIV.

Der Bischof Conrad von Schwerin giebt allen denen, welche die neu erbauete Kapelle der Brüder vom gemeinsamen Leben zu St. Michael hülfreich besuchen, in Folge der Indulgenzien des Cardinal=Collegii, einen vierzigtägigen Ablass.

D. d. Rostock 1493. April 21.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Conradus Dei et apostolice sedis gracia episcopus Swerinensis vniuersis et singulis Christi fidelibus presentes litteras inspecturis pariter et audituris salutem in domino sempiternam. Quamquam propheta dicente dominum in sanctis eius laudare deceat, in illo tamen precipue videlicet beato Michaele archangelo deum collaudari et benedici fundatasque in honorem ipsius ecclesias sive capellas a Christifidelibus deuocius venerari conuenit, qui de hoste maligno triumphans milicie celestis exercitus et super omnes animas suscipiendas pre ceteris angelis principatum diuina prouidencia noscitur obtinere. Cupientes igitur, vt capella loci viridisorti opidi Rozstockcensis, Zwerinensis diocesis, sub vocabulo et ad honorem eiusdem sancti Michaelis archangeli per dilectos nobis in Christo religiosos viros rectorem, clericos, fratres et conuentum in communi viventes dicti loci viridisorti nouiter erecta, fundata et per nos cum quinque altaribus in eadem existentibus deo auxiliante consecratis benedictis et sanctificatis, con-

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gruis frequentetur honoribus et a Christifidelibus iugiter veneretur ac suis in structuris et edificiis debite conseruetur et manuteneatur, necnon luminaribus, libris, calicibus, mappis et aliis ornamentis ecclesiasticis decoretur et muniatur ac in ea cultus augmentetur diuinus, vtque ipsi Cristifideles eo libentius deuotionis causa congruo tempore confluant ad eandem et ad conseruationem, munitionem et alia premissa manus porrigant adiutrices, quo ex hoc ibidem dono celestis gracie uberius conspexerint se refectos, supplicationibusque humilibus prefatorum rectoris, clericorum et conuentus super hoc inclinati, reuerendissimorum in Cristo patrum et dominorum dominorum sacrosancte Romane ecclesie Cardinalium indulgentias pro premissis ad eandem capellam Cristifidelibus iuxta formam litterarum desuper confectarum, ipsasque litteras indulgentiarum populo fideli in et per nostram diocesim Swerinensem pie concessas et per nos admissas, in virtute sancte obedientie publicari, insinuari et admitti volumus atque mandamus, necnon de omnipotentis dei misericordia ac beatorum Petri et Pauli apostolorum eius auctoritate confisi omnibus et singulis vtriusque sexus Cristifidelibus vere penitentibus et confessis, qui prefatam capellam tempore congruo visitauerint deuote et ad augmentationem, conseruationem, municionem et alia premissa manus porrexerint adiutrices, et quociens id fecerint, quadraginta dies indulgenciarum de iniunctis eis penitenciis misericorditer in domino relaxamus presentibus perpetuis futuris temporibus duraturis. In quorum omnium et singulorum fidem et testimonium premissarum presentes nostras exinde fieri nostrique sigilli iussimus appensione communiri. Datum Rozstock in eadem capella sub anno a natiuitate domini millesimo quadringentesimo nonagesimo tercio, dominica misericordia domini.

Diese Urkunde, in der Kapelle der Michaelis=Brüder gegeben, ist für die damalige Zeit mit grösster Pracht ausgestattet und wahrscheinlich ein empfehlendes Probestück der Brüder, die sich auch mit Bücherabschreiben beschäftigten. Auf einem fast vier Fuss langen und breiten Pergament ist die Urkunde in der grössten Missal=Minuskel geschrieben. Ueber der Urkunde ist das Wappen des Bischofs Conrad Loste gemalt: auf blauem Schilde ein halber, rechts schauender, gelber Widder mit dem Bischofsstabe in der Klaue; Schildhalter sind rechts ein Einhorn, links ein Löwe. Am linken Rande der Urkunde läuft eine

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reiche, gemalte Arabeske hinab, welche oben mit dem Anfangsbuchstaben C beginnt, in welchem der Evangelist Johannes, mit einem Heiligenscheine, wie er den Kelch mit der Schlange consecrirt, der Schutzpatron des Bisthums Schwerin, auf Goldgrund gemalt ist. An einer sehr dicken Schnur von rother, weisser und grüner Seide hängt des Bischofs Siegel mit eingelegter rother Wachsplatte.


Nr. XV.

Der rostocker Bürger Heinrich Timm schenkt den Brüdern vom gemeinsamen Leben acht Buden an der Ostseite des Bruderhauses in der Rackerighe und eine Bude in der schwanschen Strasse.

D. d. Rostock 1494. Nov. 28.

Nach einer vom Originale genommenen Abschrift des wail. Bürgermeisters Nettelbladt.


In nomine domini Amen. Anno a natiuitate eiusdem millesimo quadringentesimo nonagesimo quarto, indictione duodecima, pontificatus sanctissimi in Cristo patris ac domini nostri domini Alexandri divina providencia pape sexti anno tercio, die uero Veneris uicesima octava mensis Novembris, hora meridiei vel quasi, in camera hospitum religiosorum dominorum presbiterorum et clericorum sancti Michaelis domus fratrum in communi vivencium opidi Rostock, Swerinensis diocesis, et in mei notarii publici testiumque infrascriptorum ad hoc specialiter vocatorum et rogatorum presencia personaliter constitutus honorabilis uir Hinricus Timmo civis Rostockcensis, non vi, dolo, metu, fraude aut aliqua sinistra machinacione circumuentus seu seductus, sed ex eius certa sciencia et spontanea uoluntate, animo satis bene deliberato, ut apparuit, pro se suisque in hac parte forsan heredibus et successoribus, venerabili et religioso patri domino Johanni Stuven, dictorum fratrum administratori principali, octo casas, bodas siue habitaciones [in platea] uulgariter dicta de Rackerighe, continuas et contiguas, in ossato dicti orti viridis versus

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plagam origentalem sitas et positas, que prius pleno iure ad spectabilem virum dominum Viconem de Herverden, proconsulem Rostockcensem, spectabant et pertinebant, ac unam aliam bodam, casam sive habitacionem in vico seu platea uulgariter dicta de Swanske strate habentem in uno latere horreum domini Arnoldi Hasselbecken proconsulis, in alia vero casas, bodas seu habitacionem domini Hinrici Mey consulis, sitam et positam, que prius eciam pleno iure ad honorabilem virum Marquardum Kröger civem Rostockcensem spectare et pertinere dinoscebatur, prout et quemadmodum bona fide et ad fideles manus suprascripto Hinrico in libro civitatis Rostockcensis ascripte sunt, cuius totalem tenorem de verbo ad verbum hic uoluit habere pro inscripto, attento quod predictus Hinricus huiusmodi bodas, casas sive habitaciones pro pecunia sua minime comparaverit, de quo solempniter coram me notario publico et expresse protestatus est, resignavit, dedit, cessit, transtulit atque concessit palam, publice et expresse, pure, libere et simpliciter, resignacione pura, mera, valida, simplici et irrevocabili, que dicitur inter vivos, sine spe vel specie ingratutidinis aut paupertatis, vicio aut alia quavis occasione revocandi, sine spe rehabendi seu repetendi casas, bodas sive habitaciones predictas, cum omnibus et singulis actionibus, utilibus et directis, realibus et personalibus, meris et mixtis, quos ipse Hinricus resignator et donator in prefatis bodis, casis et habitacionibus iure directo vel utili, tam ypothecario, quam pignoraticio nominibus, habuit et habere potuit atque possit, constituens, ponens et faciens dictum dominum Johannem patrem in personam fratrum predictorum principalem dominum irrevocabilem tanquam in rem suam propriam huiusmodi, surrogans eundem ac omnes et singulos dictos fratres orti predicti in locum et ius suum, ita videlicet quatenus prefatus dominus pater principalis ac omnes sui successores nomine dictorum fratrum virtute resignacionis, donacionis, cessionis et concessionis huiusmodi actionibus utilibus et directis, realibus et personalibus, meris et mixtis, possit aduersus quascunque personas, tam ecclesiasticas, quam seculares, quacunque auctoritate fungentes, eorumque successores et heredes, quorum

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nomina et cognomina hic haberi voluit pro expressis, pro huiusmodi resignacione, donacione et eius seu eorundem occasionum in judicio agere et experiri, excipere et replicare ac petere, dictasque casas, bodas siue habitaciones titulo locacionis seu concessionis in emphiteusin perpetuo vel ad tempus quibuscunque personis dare et concedere ac omnes et singulas pecuniarum summas ex fructibus locacionum seu concessionum huiusmodi recipere et in suos ac dictorum fratrum usus divertere et convertere, quitancias dare, damnaque, expensas et interesse petere, procuratores ad premissa constituere, omniaque alia et singula facere et exercere, que prefato domino patri necessaria fuerunt seu alias quomodolibet oportuna, et que ipsemet resignator et donator ante resignacionem, donacionem et concessionem huiusmodi facere poterat et debebat et que verus resignator et donator in rem suam propriam facere potest et debet. Et huiusmodi resignacionem, cessionem et concessionem prefatus Hinricus resignator dicto domino Johanni principali in personam dictorum fratrum in manibus mei notarii publici, tanquam publice et autentice persone et legitime, stipulanti predicto resignatore suisque heredibus, et in posterum successoribus et pro omnibus, quorum interest, intererit aut interesse poterit quomodolibet in futurum, unicuique velle aut debere revocare vel contra eam venire de iure neque de facto, quibuscunque racionibus vel causis eciam propter ingratitudinem talem, per quam de jure resignacio siue donacio huiusmodi revocari possit, quam dictus resignator et donator contra prefatum dominum Johannem Stuven patrem suosque in hac parte successores, quod absit, commiserit, et insuper idem dominus donator dicto domino Johanni in personam dictorum fratrum dictas casas, bodas seu habitaciones resignatas, donatas et concessas ad ipsum de iure spectare et pertinere, et si contrarium appareret aliquo tempore, voluit teneri ad omnia damna, expensas et interesse, que et quas occasione predicta dictus dominus pater subire possit et fuerit passus. Rursum dictus donator Hinricus, certe oratus et avisatus per me notarium infrascriptum, renunciauit beneficio dicenti resignacionem et donacionem propter ingratitudinem vel immensitatem posse revocari et juridicenti donacionem excedentem summam quingentorum florenorum sine insinuacione

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coram judice facta non valere, et omnibus aliis et singulis concessionibus, indultis et privilegiis aiure vel ab domino eciam motu proprio sibi concessis, per que contra premissa vel aliquod premissorum dicere, facere aut se opponere possit uel quomodolibet se tueri, eciam juridicenti generalem resignacionem non valere, nisi precesserit specialis. Demum et finaliter dictus Hinricus resignator protestabatur, quod post mortem suam heredibus suis occasione resignacionis hujusmodi aliqua actio non competit directe vel indirecte ex et pro eo, quod hujusmodi bode, ut superius expressum est, in libro civitatis sibi bona fide et ad fideles manus conscripte sint, neque pecunia sua quoquomodo comparate sint sive empte fuerint. Super quibus omnibus et singulis partibus scilicet Hinricus Timmo et dictus dominus Johannes Stuve pater prefati me notarium publicum requisiverunt, petentes, quatenus eis desuper unum vel plura publicum seu publica conficerem instrumentum seu instrumenta, tot quot fuerint necessaria pariter et oportuna. Acta sunt hec Rostock, anno, indictione, pontificatu, mense, die, hora et loco, quibus supra, presentibus ibidem honorabilibus viris Jacobo Smyd et Cristiano Loheyde, laicis, ciuibus Rostockcensibus, Swerinensis diocesis, testibus ad premissa vocatis pariter atque rogatis.

Et ego Hinricus Stoltevot, clericus Swerinensis dyocesis, publicus sacra imperiali auctoritate notarius, quia premissis omnibus et singulis, dum sic, ut premittitur, fierent et agerentur, una cum prenominatis testibus presens interfui, eaque sic fieri vidi et audivi, ideoque hoc presens publicum instrumentum manu mea propria inscriptum subscripsi, publicaui et in hanc publicam instrumenti formam redegi, quam signo, nomine et cognomine meis solitis et consuetis, signavi et roboravi, in fidem evidensque testimonium omnium et singulorum premissorum rogatus et requisitus.


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Nr. XVI.

Der Pfarrer zu St. Jacobi in Rostock bestätigt den Brüdern vom gemeinsamen Leben den mit seinem Vorgänger am 21. Junii 1485 geschlossenen Vertrag und gestattet ihnen, unter Vermittelung und Beistimmung der geistlichen und weltlichen Oberbehörden, an gewissen Festtagen öffentlichen Gottesdienst in ihrer Kapelle zu halten und dabei milde Gabe anzunehmen, jedoch nur gegen Cession eines in dem Dorfe Bistow belegten Capitals von 100 sund. Mark.

D. d. Rostock 1499. Julii 4.

Nach einer vom Originale genommenen Abschrift des wail. Bürgermeisters Nettelbladt zu Rostock.


Uniuersis et singulis presencia uisuris seu quomodolibet audituris salutem in domino sempiternam. Cum immensa Dei omnipotentis miseracio homini, quem ad suam creauit imaginem, primi parentis lapsu suorumque labe criminum deformato, innumera prestitit beneficia et adminicula, quibus dilectorum vincula disrumpere ueniamque promereri et suo creatori reconsiliari possit, inter que beneficia sic homini prestita fundata sunt oratoria, in quibus sub suaui contemplacione ueneratur altissimus: hinc est quod nos Johannes Greben, ecclesie parrochialis et collegiate sancti Jacobi Rozstoccensis, Swerinensis diocesis, decanus et plebanus, dilecto nobis in Cristo domino Wilhelmo Poten patri ceterisque presbiteris et fratribus ad sanctum Michaelem sub eadem parrochia nostra degentibus et eorum successoribus, ut eo securius et liberius famulentur altissimo et secundum priuilegia et apostolica indulta super eorum statutis elargita et data uiuant quietius, animo deliberato pro nobis et successoribus nostris approbamus ea. que predecessor noster beate memorie Henricus Bentzin, archidiaconus Rozstoccensis et predicte ecclesie nostre quondam decanus et plebanus, predictis fratribus in suis litteris concessit et indulsit, quarum litterarum tenor de uerbo ad uerbum sequitur et est talis:

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(Hier folgt die Urkunde des Archidiaconus Heinrich Bentzin vom 21. Junii 1485, wie sie Nr. XIII mitgetheilt ist.)

Insuper ne post hoc et in futurum aliqua dissensio seu queuis discordia inter nos aut successores nostros aut ipsos fratres et eorum successores super introitu communi ad eorum ecclesiam excitetur et in multorum perniciem siue periculum uergat animarum, affectu prompto et animo deliberato pro nobis et successoribus nostris indulsimus et concessimus atque tenore presencium indulgemus et concedimus quod iidem fratres omnibus et singulis utriusque sexus cristifidelibus ad ecclesiam eorum in festiuitate sancti Michaelis archangeli, dedicationis ecclesie, que semper occurrit dominica proxima post Ad uincula Petri, die parasceues, feria secunda pasche, in singulis primiciis fratrum dicte congregacionis ac in diebus rogacionum, quando clerus cum reliquis accesserit pro diuinis audiendis, confluentibus libere introitum dare et concedere ualeant et populum pro huiusmodi diuinis audiendis intromittere sibique et successoribus suis fidelium oblaciones retinere possint sine alicuius contradictione, impedimento aut irritacione, absque publico sermone ad populum. Hiis tam libere admissis et concessis ipsi fratres predicti dederunt nobis et successoribus nostris centum marcas Sundenses, locatas in uilla Bistowe in mansis et agris, quos nunc inhabitat et colit Henrick Rozstcke, in amicabilem et recompensiuam recognicionem, quarum centum marcarum redditus in augmentum mense nostri decanatus seruande pro nobis et nostris successoribus, decanis et plebanis dicte ecclesie sancti Jacobi, perpetuis futuris temporibus ad eandem manendos applicare presentibus promittimus. Etiamque dicti fratres spoponderunt et promiserunt nobis et successoribus nostris, ceteris diebus non in hac concessione aut admissione positis solitam eorum atque consuetam seruare clausuram, nec utriusque sexus hominibus pro diuinis audiendis confluentibus dare et concedere ad eorum ecclesiam introitum communem. Quodsi secus factum fuerit, persoluent penam pecuniariam per reuerendum patrem et dominum dominum pro tempore episcopum Zwerinensem iure dictandam. Ad hanc unionem et

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concordiam super nostra concessione et ipsorum promissione faciendam mediatores et arbitri fuerunt uenerabiles et perspicui uiri: dominus Johannes Thun decanus Gustrowensis et plebanus ecclesie sancti Petri in Rozstok, dominus Reynerus Holloger prepositus collegiate ecclesie nostre sancti Jacobi et plebanus ecclesie beate Marie uirginis, dominus Bartoldus Hilterman prepositus monasterii sancte crucis et canonicus predicte collegiate sancti Jacobi. Et in euidens testimonium et firmius robur, ut eo hec nostra unio et concordia inuiolata ab omni ulteriori impeticione seruetur et perduret, illustrissimi et altigeni principes Magnus et Baltasar duces Magnopolenses, patroni dicti decanatus atque ecclesie sancti Jacobi prefate, et reuerendus in Cristo pater dominus noster Conradus episcopus Zwerinensis, necnon et archidiaconus Rozstoccensis et ipsi fratres predicti suis sigillis has nostras litteras roborauerunt. Date Rozstock anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo nono, mensis Julii die quarta.


Nr. XVII.

Die Vorsteher des Hauses zum Heil. Geist zu Rostock verleihen den Brüdern vom gemeinsamen Leben einen Altar in der Kirche zum Heil. Geist.

D. d. 1499. Nov. 12.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


In deme namen der unghedelden hilghen dreualdicheyt Amen. Wy her Gherdt Bockholt, her Dyderyck Boldewan, her Hynrick Kron, borghermester der stadt Rozstock vnde vorstender des gadeshuysz tom hilghen gheyst, bekennen vnd betughen apenbar vor vns vnd vnse nakomelynghe, dat wy myt wolbedachtem mode hebben vorlenet vnde gheghunt den broderen tho

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sunte Michaele in vnsem gadeshuse tom hilghen gheyst een altar, dat dar beleghen ys byme hoghen altar yn der sudersyde, dat se dar vp mysse lezen moghen, wanner en dat beleuet vnde bequeme ys, dar wy denne nu tor tydt tho gheschycket vnd vor kregen hebben dorch framer lude hulpe anderhalff hundert marck sundesch, dar de vorghenanten fratres vor leszen scholen alle weken twe myssen vor de ersten hundert marck vppe deme suluesten altar. Men weret dat wy offte de vorbenomden fratres dar wat mer tokonden kryghen von framen luden, do scholen se so vele myssen tor weke leszen vp deme altar, als dar mannych hundert marck tho ghegheuen wart. Ock scholen se eere eghen mysseghewat, bock vnde kelck dar to so langhe bruken, dat wy offte se dorch framer lude hulpe dar sodane kelck vnde mysseghewat vnde wat behoff ys tho kryghen konen. Ock wylle wy vnde vnse nakomelinghe den eerghenanten fratres vnde eeren nakomelinghen dat altar vnde sodane almysse dar tho ghegheuen nycht wedder nemen offte affhendich macken, do verne se offte ere nakomelynghe sodane vorschreuen myssen tor wecke vp deme altar holden vnde leszen wyllen. Men furder weret sake, dat de erbenomeden fratres offte er nakomelynghe sodane bauenschreuen myssen wolden vallen laten vnde van vns offte vnser nakomelynghe dar van ghewarnet worden, vnde se des nicht wolden beteren sodane myssen tho holden, so schole wy vnde vnse nakomelynghe vorstender des bauenschreuen gadeshuses de macht hebben vnde wyllen sodane altar vnd almyssen dar tho ghegheuen vorlenen vnd gheuen an deren presteren, de vns vnde vnsen nakomelynghen dar tho vellych vnde bequeme synt, sodane myssen tho holdende. Alle desse vorschreuen stucke vnde artikele laue wy borghermestere bauenschreuen vor vns vnde vnse nakomelynghe stede, vast vnde vnghebraken tho holden. Des to groterme louen vnde sekerheyt hebbe wy vnses gadeshusz bauenschreuen ingheseghel hanghen lathen an dessen breff, dede ghegheuen vnde gheschreuen ys amme iare vnses heren dusent verhundert dar na yn deme neghen vnde neghentyghesten iare, des daghes na sunte Marten des hilghen byschschoppes. - Item hefft ghegheuen mester Diryck Trechow tom hilgen gheyste wa-

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nende tome altare yn suder syde byme hoghe altare neghest hundert marck sunte Michaelis broderen to ewyghen tyden dar vor tho beleszen. - Item dar na hefft ghegheuen de ersame man Jacob Vaghet vnde syne huszvrouwe hundert marck sundesch tor weke ene mysse to leszen tom hillyghen gheyste vppe deme vorbenomeden altare an der suder syden beleghen vor em vnde syne huszvrouwen vnde alle syne gheslechte to bydden. Item

Auf Pergament in einer kräftigen Minuskel. Die mit Item am Schlusse nach dem Datum aufgeführten Schenkungen sind mit blasserer Dinte geschrieben und mit dem letzten Item bricht die Urkunde plötzlich ohne Interpunction ab. Nach andern Urkunden schenkte Jacob Vaghet die 100 Mark am Michaelistage 1500; darauf schenkte Vollert Haghemeister im J. 1505 noch 100 Mk. An einem Pergamentstreifen hängt ein elliptisches Siegel mit eingelegter grüner Wachsplatte; im leeren Siegelfelde steht ein Ecce homo in halber Figur; Umschrift:

Umschrift

Nr. XVIII.

Die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock verpflichten sich gegen den Rath der Stadt Rostock, dass eine ihrer Buden in der Altbüttelstrasse, welche sie neu zu bauen beabsichtigen, zu Bürgerrecht bleiben soll und dass sie fernerhin keine Häuser in der Stadt mehr kaufen wollen.

D. d. 1519. April 13.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Wy broder Martinus Hilleman pater, Bertholdus Koltzow senior, Johannes Kryueldie procurator vnde ander ghemeyne fratres vnde vorsammelynghe des klosters vnd gadeshusz to sunte Michaele bynnen Rozstock vor deme Swanschen dore beleghen bekennen vnde betughen apenbar in vnde myt dussem vnserm breue vor uns vnde alle unse nakomelynghe, so alsdenne de ersame

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raedt to Rozstock vnsz toghelaten vnde vorghunt heft, vnse olden boden in der olderbodelstraten, beleghen beneuen vnser boden, dar de Meyssche inne wont, dale to brekende unde wedder nyge vp to buwende, also hebben wy vns wedder vmme vor vns vnde vnse nakomelynghe gudes willen vorplichtet vnde vorwillighet, dat de sulffte bode schal tho ewyghen daghen ligghen vnde blyuen tho borgher rechte mit aller stadt umplicht, wo de beth heertho geleghen hefft, sunder allene offte id sick namals begheue, dat wy dar yo neyne borghere offte werltlike lude in kryghen konden unde de gheestliken luden vorhuren offte to lyue vorkopen mosten, so schal den noch de sulffte bode der haluen vnghefryget syn, wen dar wertlike lude wedder in kamen to wanende, vnde de gheistliken moghen gheneten der gheisliken vrygheit lik den anderen gheistliken, wor de wonen in husen offte boden der borghere. Wy vnde vnse nakomelynghe scholen edder willen ok hyr namals neyne huse, boden edder wonynghe in der stadt Rozstok mer kopen. Alle sunder arghelist vnde geuehrde. Vnde dusses tho merer vorsekerynghe unde ghroterem louen so hebbe wy vnses gadeshuses ingeseghel vor vns vnde vnse nakomelynghe eyndrechtliken vnde witliken henghet vor dussen breff, de gheuen vnde schreuen is na Cristi vnses heren ghebort dusent vyffhundert dar na in deme neghenteyenden iare, des mydwekens vor palmesondaghe.

Auf Pergament in einer sehr kräftigen, grossen, klaren neugothischen Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt das Siegel der Michaelisbrüder, wie es zur Urkunde Nr. III beschrieben ist.


Nr. XIX.

Das Dom=Capitel zu Schwerin schliesst mit den Brüdern vom gemeinsamen Leben zu Rostock einen Vertrag über den zu Paris zu veranstaltenden Druck eines Breviers für die schwe=

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riner Diocese und über die Redaction und die Abschrift dieses Breviers zum Druck.

D. d. Schwan 1522. Sept. 17.

Nach dem Originale im Stadt=Archive zu Rostock.


Witlick vnnd apenbar sy alle den jennen, de dessen breff seen, horen effte lesen, dat de werdigen, achtbarn vnnd hochgelerdenn hern Hinricus Bantzkow tho Swerin prauest unnd Hamborch der kercken scholasticus, Ulricus Malchow beyder rechte doctor ock tho Swerin dhoemhere, dersuluen kercken vnd gantzen stichts tho Swerin administratores, ock alse beuelhelhebber in stat vnd nhamen des erwerdighenn in got durchluchtigen hochgebarnen forsten vnnd herrn hern Magni hertogen tho Meckelnborch etc., der vpgemelten kercken tho Swerin confirmirden postulaten, magister Nicolaus Francke senior vnd gantze capittel darsuluest, eyns, vnd de eraftigen vnd andechtigen Martinus Hilleman pater, Bertholdus Koltzow senior vnnd Johannes Kriueldie procurator vnd andere gemeyne fratres des klosters sancti Michaelis bynnen der stadt Rostockh belegen, vp unde van wegen eyner gedrucke vnd beredinge etliker wolgecorrigirder brevier vnnd tydeboke itzundes der clerisie erbenomedes stichts grodt van noden vnder orsake anders deyls, sunt gloflik mit einander aver eingekamen in mathen, formen, wo her nha folget: Dat desulfften fratres schollen vnd willen vp ere eigene kost, sorge vnnd eventure drucken vnd bereyden laten gude, schone, wolgecorrigirde brevire mit ruberiken nnd sulker dubbelden litteren, darmyt dat kleyne corpus iuris canonici tho Paris de anno dusent vnd achte gedruckt is, so vor densuluen hern administratoren de vorgedachten fratres getoget hebben, ock desuluen fratres to eyner tydt so vele mogen der boke drucken laten, wo ene suluest beleuet vnnd sick vorhape sunder eren schaden tho uerslitende vnnd to uorkopende. Ock de ehrgedachten fratres schollen vnd willen den werdigen und hochgelerden hern

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doctorem Bartolden Möller, der doemkerken sancti Jacobi to Rostockh decanum etc., dar tho mit erem gelde vnd beloninge bestellen vnd bewilligen eyn gud exemplar nha inholde des stichtes ordinarien tho schriuende vnnd to makende in formen vnd wyse in den artikeln der concordie dorch vorgemelte herrn administratoren, capittel und genompten Bartholdum Moller doctorn der haluen ok gemaket vnd ingegaen wider vnd klarer is entholden, vnd nha sulcker formen vnd correcturen scholen benompten fratres eyn ghudt nyge exemplar mit vlite schriuen laten vnd dar ock also toseen, dat sesulften boke glick vnd recht nha deme vorgerorden exemplare so vele mogelik ys gedrucket werden, dar oeuerst in dem corrigirende edder druckende, so mogelick is, yo wes an worden, silben, bockstauen edder sus wes vorseen worde, schollen vnd willen desuluesten fratres sodans mit allem vlite betheren vnd emendiren, vnd dersuluen exemplaren eyns by den vpgenanten heren administratoren vnd eyn by sick suluen bliuen laten. Weret ock sake dat de erbenomede her doctor Moller bynnen der tydt, ehr dat exemplar bereydt worde, in got vorstorue, so schollen vnd willen de vorgeschreuen heren administratores vnd capittel eynen anderen der dinge vorstendigen dar to bestellen, de up der gemelten fratrum beloninge dat angehauen werck in vorgedachter forme vnd mate perficiere und vollenbringe. Ock wenner de ehrgnanten breuier gedrucket vnd hir ynt stichte gebracht syndt, so schollen vnd willen de gemelten heren administratores mit sampt dem gantzen capittel tho Swerin vnder erer vorsegelinge der gantzen cleresie dusses stichts eyne vlitige vormaninge doen, se desse breviere kopen vnnd sick darmit besorgen etc. Oeuerst de vorgemeltn fratres schollen ock neyn brevier, dat bereydt ys vnd gebunden, hoger edder durer vorkopen den dre marck lubisch, id were denne dat eyner sunderlike bereidinge synes bokes begerde, de mucht sick darumme mit enhe vordragen, so he lichts konde, de vngebunden ock nicht hoger vorkopen den drudde halue marck lubisch. Vnnd wyle jenich van dussen brevieren noch vnuorkofft vorhanden is, so scholen neyne andere breuiere up dit sulfte stichte gedruckt edder vorkofft edder to uorko-

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pende vorgundt werden. Allent wo vorgeschreuen sunder argelist vnd geuerde, vnd alle dusse vorbeschreuenn artickel van gemelten parten allenthaluen stede vnd vaste geholden werden. Dusses tho mherer orkunde, kuntschop vnd vorsekeringe hebbe de vorgedachten administratores, senior vnd gantze capittel vnd gemelten fratres samptlick mit des dorchluchtigen und hochgebarnen forsten vnd herren hern Hinricks hertogen tho Meckelnborch etc., vnses gnedigen heren hertich Magnusen confirmirden postulaten der kercken vnd stichts tho Swerin ghevader vnd naturliken vormunder willen, vulborth, siner gnaden vnd erer ingesegelen samptlik vnd eyndrachtlick witlick doen hengenn benedden an dussen breff, de gegeuenn is am iare der geborth Cristi vefteinhundert vnd twevndttwintich tho Swane, am daghe sancti Lamberti episcopi.

Auf einem breiten Pergament in einer grossen, zierlichen Fractur, dem Anscheine nach von der Hand des Secretairs Nicolaus Baumann. An Pergamentstreifen hangen vier Siegel: des Herzogs Heinrich Siegel, das schwerinsche Administrationssiegel mit dem fliegenden Adler, das ältere Secretsiegel (ad causas) des schweriner Domcapitels (alle mit eingelegter rother Wachsplatte) und das Siegel des Convents der Michaelisbrüder (mit eingelegter grüner Wachsplatte), wie es zu Nr. III. beschrieben ist.


Nr. XX.

Der Herzog Magnus von Meklenburg, Administrator des Bisthums Schwerin, confirmirt den Contract des schweriner Domcapitels mit den Brüdern vom gemeinsamen Leben zu Rostock über den Druck eines Breviers für die schweriner Diocese.

D. d. Schwerin 1527. Sept. 12.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


Wy Magnus van Gots gnaden administrator des stiffts vnd kercken tho Swerin, hertoch tho Meckelnborch, forste tho Wenden, greue to Swerin, Rostock vnd Stargart der lande here, Bekennen opentlick mit dussem brieue, nhademe die werdigen vnsere

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lieuen andechtigen vnsere administratores, dekenn, senior vnd capittel gemelter vnser kercken tho Swerin sick mit den werdigen vnsen lieuen andechtigen Martino Hilleman patri, Bartoldo Koltzowe seniori, Johanni Chriueldie procuratori vnd andern gemeinen fratern des closters sancti Michaelis bynnen Rostock voreniget vnd vordragen hebben, dat sie in gedacht vnse stiffte etlicke wol corrigierte breuier vnd tydeboker, der dar inne merglich mangel is, drucken schollen latenn, dem exemplare gelick, dat der werdige vnd hochgelerde vnse lieue andechtige Bartoldus Moller der hilligen schrifft doctor vth beuehl, willen vnd rade des capittels der kercken tho Swerin mit vlite emendirt vnd corregirt hefft, dat wy der haluen gade to laue vnd to nottorfft der cleresien gedachts vnsers stiffts Swerin bewilliget vnd togelaten hebben, wie wy solicks ock hirmit wetentlick doen, dat gemelte pater, senior, procurator vnd gemeine samelinge der fratern genants closters to Rostock solicke breuiere vnd tydebokere dem exemplare, so van berordem doctor Moller letzstlick emendirt vnd corregirt, gelickformich drucken vnnd vmme temelick gelt syns gewanlicken werdes in vnsem stiffte anderer orde verkopen vnd gelosen mogen, wie sick denne gemelt vnse capittel wider mit enhe der gemeynen cleresia to nutte vnd gude vorenigen vnd vordragen werden. Alles trewelick vnd vngeferlick, in crafft vnd macht disses brieues, den wy to orkunde mit vnserer eigen handt vnderschrieuen vnd des hoehgebornen forsten hern Hinricks, hertogen to Meckelnborch etc., vnsers lieuen heren vnd vaders, anhangenden ingesegel besegeln vnd geuen hebben laten to Swerin donredags nha natiuitatis Marie na Cristi vnsers hern gebort vefftein hundert vnd souen vnd twintich iar.

Magnus dux Megapolensis etc.     
Manu propria subscripsit.        

Auf Pergament in der Cursive der neuern Zeit. An einem Pergamentstreifen hängt des Herzogs Heinrich Siegel. - Diese Urkunde ist sicher eine der ersten, welche von einem meklenburgischen Fürsten unterschrieben ist.


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Nr. XXI.

Der Bischof und das Capitel des Stifts Schwerin empfehlen den Geistlichen der Diocese den Ankauf des Breviers, welches die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock haben drucken lassen.

D. d. Bützow 1530. März 10.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


Magnus dei gratia dux Magnopolensis, princeps Slauie inferioris, comes Swerinensis, Stargardie et Rozstoccensis terrarum dominus, necnon eadem et apostolice sedis gratia ecclesie Szwerinensis in spiritualibus et temporalibus postulatus confirmatus, Johannes Knutzen decanus, Hennyngus Loytze senior, canonici totumque capitulum prefate ecclesie Szwerinensis vniuersis et singulis christifidelibus presbiteris et clericis per totam diocesin Swerinensem vbilibet constitutis salutem in domino sempiternam. Cum autem nos propter defectum breviariorum alias cum religiosis patribus viridishorti domus sancti Michaelis in Rozstock concordauerimus, quatenus ipsi breuiaria noua secundum cursum dicte ecclesie et diocesis Swerinensis eorum expensis et periculis iuxta tenorem exemplaris extunc ipsis directi et presentati imprimi facerent et procurarent, prout eadem imprimi fecerunt et apud se habent et retinent in dicto opido Rozstock; cumque etiam propter euitare tedium legentibus horas canonicas ex eisdem libris, ne prolixitate orationis intentio verborum perorantis pretereatur et devotio tepescat, easdem horas ultra solitum diversimode, sancte tamen et juste, demetari fecerimus: Quapropter ne supradicti patres huiusmodi laborum suorum, quos pro commodo publico ob preces nostras susceperunt, salario defraudentur, cum os bouis triturantis ligari non debeat, hortamur vos omnes et singulos dominos supradictos in domino, quatenus vos et vestrum quilibet sibi vnum ex dictis breviariis a prefatis patribus domus sancti Michaelis

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dicti opidi Rozstock, quam primum poteritis et quilibet vestrum poterit, emere et comparare procuretis atque procuret pro tanto precio, videlicet tribus marcis lubicensibus ligatis duntaxat vel semitribus marcis lubicensibus non ligatis, prout cum dicto capitulo concordarunt, ut eo citius per diocesin Swerinensem in legendo easdem horas canonicas vnitas fiat, prout eciam decet et concordia. Datum in castro episcopali Butzowensi, dicte Swerinensis diocesis, sub anno a natiuitate domini millesimo quingentesimo tricesimo, die vero decima mensis Martii, sub sigillis diocesis Swerinensis, quo utitur ad causas, et capituli Swerinensis presentibus subimpensis.

Ad mandatum supradicti Hermannus Ponnick secre-
domini postulati et capi- tarius diocesis Swerinen-
tuli ecclesie Swerinensis sis manu propria sub-
scripsit.

Auf Pergament in einer unsichern Cursive. An Pergamentstreifen hangen zwei Siegel mit eingelegten rothen Wachsplatten: das neuere kleine bischöfliche Siegel mit dem Adler, der einen Ring im Schnabel und ein Buch in den Krallen hält, und das neuere Capitel-Siegel mit dem schreibenden Evangelisten St. Johannis auf einem Stuhl en profil.


Nr. XXII.

Martin Hillemann, Rector, und Johann von Holt, Buchdrucker des Bruderhauses vom gemeinsamen Leben zu Rostock, schwören dem Rath der Stadt Rostock Urfehde wegen Verheimlichung gefährlicher Anschläge gegen die Stadt, welche Johann von Holt beim Herzoge Albrecht gehört hatte, als er wegen des Drucks des Emserschen Testaments zu demselben gereiset war.

D. d. 1532. Junii 28.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


Wy Martinus Hillemann pater vnd Johannes van Holt frater des huses tho sanct Michael

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bynnen Rostock mith sampth dem gantzen conuent bekennen hir mith vor idermennychlich, dat nha den vnd alsdenne ick itzgedachte Johan vth beuel des paters vnd myner medebroder iungst by hertoch Albrecht Emsers testamente haluen tho druckende ghewesen byn vnd da suluest itliche rede vnd handele gehort, de doctor Johan Oldendorpe, syndico des ersamen rhades tho Rostock, vnd folgende der gantzen Stadt tho lyues vnd gudes schaden vnd nhadele kamen vnd reken mochte, luth myner er Johannes bekentnisse, dar vp mith eigener handt geschreuen, vnd de suluigen rede vnd wort dem ersamen rhade alse der ouericheit, dat sie sick dar van tho gewarden hadden, gentzlich vortuschet vnd vorswegen hebbe, vnd de wile ick vpgemelte pater inn heimkumpst gedachten Johannis nha syner an my ghedanen vormeldinge de suluige verliken handel ock nicht geborliker wyse nhagesecht vnd vormeldet, dar tho ock bauen ernstlick geboth des ersamen rhades mit druckerye, dar denne vnwedderlechlich schade vth entstanden, my vngehorsamlich ertoget hebbe, nomlick mith lubeschen breuen vnd den suluigen Emsers testamentes, derhaluen wy samptlick, ick Johannes in gefencknisse vnd ick pater in vortruwede myner behusinghe inghelecht vnd thom latesten mit begunstinge des rades darumb gantz lynde gestraffet synt worden, so laue wy samptlich vnd sunderlich, ein vor alle vnd alle vor ein, mit vnderpandinge vnser guder, bewechlich vnd vnbewechlich, bynnen vnd buten, dat wy, vnse eruen edder nhakomelinge noch jemand in vnserm nhamen vp de zake noch fordern edder manen willen ofte scholen, noch ock sulckeins to gescheinde vorschaffen, vorhengen edder ghestaden, wedder einen ersamen rath ghemeyner stadt vnd alle inwanre, ock nicht wedder gedachten doctor edder syne eruen tho iennigen tyden, alse wy ock mith rechte nicht dhon khonen, witlich vortyende aller restitution, so vns dar inne entheuen mochte de hoge edder syde ouericheit, vnd im falle dath tho iennigen tyden van vns edder vnsernthaluen darumme ghefordert vnd jegen disse vnsze vorschryuinge gehandelt wurde, bewillighe wy danne als nu,

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vnd nu alse denne, samptlich vnd sunderlich, vor vns vnd vnse nhakomelinge, dath ein ersame rath tho Rostock edder ere nhakomelinge edder gedacte doctor Johan vnd syne eruen mogen sodanen schaden, kost vnd theringe, mith allem dat dar vth entstan mochte, mith allen vnsen gudern affkeren, vortreden vnd wenden, ane alle vnse ferner inwysinge in de suluigen vnse guder benhomet vnde vnbenomet, Vnde willen nichts duste weiniger vor vnse persone der haluen vorstricket, obligirt vnd vorbunden syn, ane alle iegenrede vnd exception. Des tho merer beuestinghe hebbe wy samptlich alle disse artikele mith lyffliken eeden tho Godt vnd synem hilligen worde beuestiget als wy hir mit beuestigen, lauen vnd schweren vasth vnd stede tho holden, Vnd hebben der wegen vnses conuents ingesegel mit weten vnd willen dessuluigen vor dissen breff dhon hengen, ock mith vnserm nhamen vnd thonhamen mith eigener handt hir vnderschreuen. Geuen vnd geschreuen des frigdaghes nha Johannis Baptisten nha Cristi vnses herrn gebort vofteinhundert dar na in im twevndruttigsten iare.

Ick Martinus Hilleman Ick Johannes Holt
pater bokenne myt myner frater bekenne myt my-
eghen handtschrift, dat dyt ner egener hantscrifft,
also gescheen is, wo dysse dath dyth also gescheen
breff luth. is, wo dysse breff luth.

Auf der Rückseite der Urkunde steht mit gleichzeitiger Schrift:

Orfeid des paters vnd ern Joannis des druckers des huszes sanct Michaels.

Auf Pergament in der Cursive der neuern Zeit mit den eigenhändigen Unterschriften der Aussteller. An einem Pergamentstreifen hängt des Michaelis-Convents Siegel.


Nr. XXIII.

Der Rector Martin Hilleman gelobt mit allen Brüdern vom gemeinsamen Leben zu Rostock dem Rath daselbst, die verborgenen und versetzten Güter des Bruderhauses wieder herbei-

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zuschaffen und zu erhalten, und ohne Erlaubniss nicht aus der Stadt zu reisen.

D. d. 1533. Dec. 16.


Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.

Wyle vnde alsz ick Martinus Hilleman pater to sanct Michael vth guden rechtmetighen orsaken dorch den ersamen radt tho Rozstock in lytliker venckenysse im kloster to sanct Johanns vorwaret vnde nu dar van entfryet byn, laue vnde swere hyr myt, dat ik de monstrantie, so ik bauen des ersamen rades beschryuynghe ane ere weten vnde willen vorsettet hebbe, wedder vmme by de kerken brynghen vnde vorschaffen wil, vnde laue ock des anderen gheldes vnde aller klenodien haluen, de ick bauen myne eede vorsaket vnde namals beyde in de kerken, keller vnde howbone beghrauen vnde vorsteken hadde, dat ick van den suluighen gud boscheet geuen vnde andtworden wil. Dar to wil ik ock in Hans Lacchen saken all hyr recht geuen vnde nemen, dat myt ander vndenstlike terynghe buten landes van den gemeynen kercken guderen vorblyuen moghe, vnde dat ik ane weten vnde willen des rades van hyr in keynen waruen wil reysen, noch hemelick edder apenbar. Laue vnde swere ock vp disse billiche vorwarynghe vnde bestrickynghe nummer to forderen, alsz ick denne myt rechte ok nicht don mach, wile alle myne borghen, de ik vmme andere myshandelinghe willen gesettet hadde, ere geloffte in myner iegenwerdicheit vpgesecht vnde nicht mer lauen willen. Des to mer orkunde hebbe ik dyt myt myner handt geschreuen vnde myt alle den anderen ledematen to sanct Michael vndergeschreuen vnd vorsegelt myt des gadeshuses ingheseghel amme dinxtedaghe na Lucie int iar Christi vnses heren borth vyffteyn hundert dreivndortich. Aoudes vryen willens.

Ita est vt supra quod attestor ego Hinricus Burick manu propria.

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Ita est vt supra quod attestor ego Cornelius Goude manu propria.

Ita est vt supra quod attestor ego Wilhelmus Berck manu propria.

Ita est vt supra quod attestor ego Woltherus Hilleman manu propria.

Ita est vt supra quod attestor ego Walterus Eyndouie manu propria.

Ita est vt supra quod attestor ego Godfridus Embrice manu propria.

Ita est vt supra quod attestor ego Henricus Arssen manu propria.

Ita est vt supra quod attestor ego Johannes Zutphanie manu propria.

Auf Pergament in einer unfertigen Cursive von der Hand des Rectors Martin Hillemann; die 8 Unterschriften sind von den Brüdern eigenhändig. An einem Pergamentstreifen hängt das grosse Siegel des Bruderhauses, wie an Nr. III.


Nr. XXIV.

Die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock bezeugen, dass sie von dem Rathe der Stadt alle ihre Kleinodien und Urkunden, die sie vor einigen Jahren auf Erfordern des Raths demselben in Verwahrung gegeben, wieder erhalten haben, und räumen dem Rath das Vorkaufsrecht an denselben ein, falls sie solche zu veräussern genöthigt sein würden.

D. d. 1542. Nov. 4.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


Wi Martinus Hillemann pater, Henricus Bureke senior, Cornelius Gowdis, Godfridus Embrice, Henricus Arssenius, Johannes Wesalie, Johannes Zutphanie, Laurentz Foss, Gerdt Dunckerade und Vincentius Gribbenisse, fratres der ghemeinen samelinge des gadeshuses tho Sanct Michael tho Rhostock,

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bekennen apenbar in vnd myt dissem apenen breue, dath wy alle vnses gadeshuses clenodia, segel vnd breue vnd wath wy sunst by den ersamen rath vp erer beuelhebber forderent in vorschenen iaren vnsem gadeshuse thom besten vmme alles besten willen in vorwaringe gelecht und gesettet hebben, wedderumme van dem ersamen rade vnuorandert vnd vnuorringert gentzlich vnd tho vnser vullen noghe tho vnsen handen entfangen hebben, dar van vor vns vnd alle vnse nakhomelinge vorgedachten rath, ere beuelhebbere, ere nakomelinge vnd alle so des to donde quiterende vnd vorlatende, vnd willen nichtestoweiniger neuenst billicher danksagunge vns vorwilliget hebben, dath imme falle wy tho entsettinge vnd reddinge vnser nottorft vororsaket wurden, unse clenodia to uorkopende, dath alse denne de radt tho Rostock vor dat iennige, so ein ander vns gheuen wolde, vor alle andere dar tho gestadet werden schole. Vnd hebben tho orkunde der warheit dessuluigen vnses gadeshuses segel witlich dhon drucken an dissen breff, de gegeben vnd geschreuen is des sonnauendes nach omnium sanctorum anno domini etc. twe und fertich.

Auf Papier in der Cursive der neuern Zeit, mit untergedrucktem Siegel, wie es an der Urkunde Nr. III hängt.


Nr. XXV.

Die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock quittiren den Joachim Bernewold über 40 Guld. für eine Wohnung in der Altbüttelstrasse, welche sie ihm auf seine und seiner Frau Lebenszeit verkauft haben.

D. d. 1557. Jun. 6.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


In deme iare vnses heren dusent viff hundert vnde souen vnde ueftich. Bekenne ick Henricus Arsenius vorweser des huses sancti Michaelis

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in Rostock mit her Johan van Wesel schaffer vnde her Johan van Zutfen sampt allen anderen presteren, klerken vnde broderen des suluigen huses, dat ick hebbe entfangen van dem ersamen vnde vorsichtigen manne Jochim Bernewolt hoffmester thor Zatowe vertich gulden vor ein waninge, recht iegen de bauen benomeden husen sancti Michaelis in der olden budelstraten gelegen twischen Clawes Stenvelt vnde der latesten boden van den veren vppert na dem hoppen marcket gelegen, welker waninge bauen genomet desuluige Jochim van vns fratribus tho sinem leuende vnde siner vrowen leuent heft gekoft vor sostich gulden, alszo dat he schal beteren vnde buwen wat in deme suluigen huse tho buen ys, vnde wy em wedder vmme willen vry holden van grauent in dem statgrauen, myt sodanem beschede, dat he vns twe vette swyn schal geuen iegen sinte Marten, als he vns gelauet heft, wo wol wy em dusser vriheit nicht plichtich en weren, wente wy em dat nicht gelauet hebben in dem kope. Hyr by sint gewesen de ersame menner Andreas Keerwedder vnde Clawes Stenuelt, in dem pinxsten in dem iar wo bauen ghemelt ys, vnde Jacob Panckow borgere in Rostock. So dat dit war ys, hebben wy vns eigen pitzer hir vnder gedrucket vnde bekennen dit mit vnser eigenen hant.

Auf Papier in 4, in der sehr kleinen, scharfen Cursive des Rectors Arsenius. Das untergedruckte runde Siegel desselben hat 1 Zoll im Durchmesser und zeigt den Erzengel Michael mit dem geschwungenen Schwerte in der rechten Hand.


Nr. XXVI.

Die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock ertheilen dem Bürger Bernhard Krohn daselbst ein Conservatorium über ihren ganzen Besitz.

D. d. 1557. Jun. 23.

Gedruckt im Etwas von gelehrten rostockschen Sachen, 1739, S. 650.


Ick Berndt Kron börger in der stadt Rostock do hyr mit kundt, bekenne vnde be-

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tüge apenbair vor my, Anna myne eheliche hussfrowe vnde vnsere eruen, dat ick van den werdigen vnd andechtigen heren meister Hinrich Artzenio, itziger tidt patri oder vorweser, Johanni van Wessel vnde Johanni van Zütphan, prestern, vnd broder Geridt Dunckhorst, fratribus des frater huses bynnen ehr gemelter stadt Rostock, mit voirwetten vnd consentz des werdygen vnd andechtigen heren Johan Kramp patris vnd sampt conuentualen des frater huses tho Sprinckborne bynnen der stadt Münster yn Westphalen, als ehr ouersten, eynen conseruatoriaell-, vpdracht-, cession- vnd auerlatings-breiff ehrs vorgen conuentz vnd semtliche udere tho Rostock entfangen hebbe, nhaefolgends inhalds:

Wi Henricus Artzenius, idtziger tidt pater, vorweser vnd regerender, Johannes van Wesel vnd Johannes van Zutphen, prestere, vnd broder Geridt Dunckhorst, fratres des frater huses bynnen Rostock an der stadtmure belegen, vor vns, vnse nhakomlinge vnd broderschop vnd sonst vor all mennichlich in dissen vnsern apenen breue doen kundt vnd bekennen, dat wy, mit woll bedachten mode, guder voerbetrachtinge, wetten vnd willen vnsers conuents, ock vth heyten vnd beuel vnses ouersten, dez werdigen vnd andechtigen Johan Krampen, patris des frater huses thom Sprinckborne bynnen der stadt Münster in Westphalen, dem erbaren nhamhafften Berndt Kroen, seligen heren Berndt Kroen etwan borgermeisters to Rostock szon, vnd synen eruen hebben wegen synes geleisten vnd gedanen truwen deinstes vnsse gansz conuent sunt Michaell edder de Gröne Hoff genomet bynnen Rostock gelegen sampt allen husern, boden, wanungen, renten, segel vnd breue vnd alle andere pertinentien vnd thogehorige stücke, welckes alles wy vnd vnse vorvaren vor vns myt vnserem egen vnd dorch vnse arbeit vnd flyte vordeinte geld gekofft, verlaten vnd vpdragen vnd hiemit yn krafft disses breues wo solckes in beständigerster forme tho rechte

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gescheen schal vnd mach, vorlaten vnd vpdragen, also dat gedachte Berndt Kroen vnd syne eruen des obgemelten conuentz samt allen sinen thobehoringen conservatoren syn schollen vnd vorblyuen vnd datsuluige myt eren besten vermogen vorsehen, gebruken vnd geneten; je doch dewyle ein vth vnser broderschop alhier leuet odder noch wol by vnsseren leuen vnser versamelunge hir yn queme, desuluygen schollen es de tidt eres leuens gebrucken vnd geneten, wo se allwege gedan hebben, vnd mechtig syn neuen Berndt Kroen vnd synen eruen, vnd sick es so begeue nha vnseren doitlichen affgange (darvor vns Godt noch wolde gnedichlick fristen), dat etlicke fratres vnser broderschop vth andern steden anher würden verfogen, dersoluigen schollen ock tho dussen conuent dorch mer gemelten Bernt Kroen vnd syne eruen gelaten werden vnd sick des tho vorfrowen hebben; vnd scholen also wider dat obberorte conuent van iarlicken renten vnd huer der huser vnd allen inkumpsten dat frater huis mit synen thobehoringen in noitwendigen weselyken gebow holden. Darby will opgedachter Bernt Kroen vnd syne eruen vnser wolgemelter ouerste schutten vnd hanthauen, vnd im fall ein ersame Radt tho Rostock (welckes doch nicht gescheen schall, kan vnd mach, dewyle wy van en edder den borgeren vnd inwonneren tho Rostock nichts dartho bekamen, sunder alles, wat wy gehat hebben vnd noch idtz hebben, dat hebbe wy dorch vnse vordeinte gelt gekofft vnd arbeit vnd flit an vns gebracht, ock allewege en alle iar vnse schat vnd vnplichtunge gelick als andere borger gelestet vnd gedan,) dat tho verhinderen sick vndernhemen wurden, so schal vnser offt gedachter erwelter conseruator vnd syne eruen se darauer tho rechte vor de hogen ouericheit myt vnsers wolgemelten ouersten wetten forderen vnd beschuldigen, vnd von den renten, huisstinsen vnd vpkumpsten des conuentes alle richtes kostunge vthforen vnd sick also trulick vnd erbarlick hir vorhalten, we eynem conseruato rem geboret vnd eigent, welckes wy em ock vp syn vnd syner eruen gewyssen willen beuallen hebben, vnd ouergeuen em vnd synen eruen vth beuel vnd mandat vnssers ouersten hir myt alle gerechticheit,

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welcke wy altidt van olders heer gehat vnd noch idtz hebben, em vnd synen eruen in vnd mit krafft disses breues in de vullenkomen possession vnd wercklicke besit frywillich vth wolbedachten mode vnd myt gansser vullenkomen bewilligunge vnd ratification vnser aller broder vnd conuents, de idtz ym leuende syn, settende, dat soluige alles yegenwerdig auerantwordende, ock vorgeschreuen mate na syn und syner eruen gefallen tho gebruckende, welckes alles wy ock also in bester bestendigester forme, wo dat idt vp dem bostendigesten tho rechte gescheen schal, konde edder mochte, wollen gedan, bowilliget vnd ratificirt hebben, myt dienstlicher demodiger bide, dat alle hoge ouericheide eme vnd synen eruen guetlick vnd gunstlich wollden schutten vnd hanthauen vnd dar entgegen nemande tho handelen gestaden. Des tho orkunde, bokentnusse der warheit vnd merer starkunge des alles hebben wy Johannes Krampen pater vnd semptlicke fratres des conuents thon Sprinckborne bynnen Munster, als der frater tho Rostock ouerste, vnd desolue pater vnd fratres tho Rostock neuenst vns vnsere gewontlicke vnd der vorsammelunge segelle an dissen breiff wittenlyke gehangen, de gegeuen ym iar vnses heren dusent viff hundert seuen vnd vifftich ahm auende natiuitatis Johannis baptiste.

Dewyle den desolue voir insererte breff mit vnd vnder etlyche conditiones, pacten edder voirworde vorfaetet vnd my auergeuen ys, demnha laue, vorseckere vnd vorsprecke ick Bernt Kroen vor my, Anna myn huissfrow vnd vnsere eruen by allen eheren, truwen vnd geloeuen, dat ick sodane conditiones, voirwordt, vnderscheide vnde pacta, we dit darinne verlyuet, also stetlich, vestlich, vnvorbrocklich vnd gantz, den vorgenanten conuenten vnschadelich holden, vullentein vnd den also nhafolgen will, wee den ock myne eruen desgelyken na my vnd van myner wegen tho doende schuldich syn sollen, sunder alle caption, zusage, wedderrede, vthflucht, gefehrde vnd argelist. Desses tho orkunde der warheit hebbe ick Bernt Kroene myn angeboren pitscher an dissen breff, den ick ock myt myner

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eygner handt vnderschreuen, witlich gehangen, im jar vnsers heren dusent viff hundert souen vnd vifftig, am auende natiuitatis Johannis baptiste.

Ick Berndt Kroen bekenne vnd laue dith vorgeschreven also vestlich tho holden.


Nr. XXVII.

Die Brüder vom gemeinsamen Leben zu Rostock treten ihren ganzen Besitz der Stadt Rostock ab, reserviren sich jedoch den Genuss desselben auf Lebenszeit und den Rückfall für den Fall einer Religionsveränderung.

D. d. 1559. Oct. 8.

Gedruckt im Etwas von gelehrten rostockschen Sachen, 1739, S. 647.Original im Stadt-Archive zu Rostock.


Wi Henricus Arsenius, pater vnde vorweser des fratern closters binnen Rostock an der stadtmure belegen, Joannes van Zütfen vnde Gert Dunckhorst, prestere vnd fratres darsuluest, don kunt vor vns vnde vnse nakomelinghe vnde iedermennichliken, den dusse vnsere offene brieff tho sehen, lesen oder anthohoren vorkumet, dat wy in flitige betrachtunge genamen, wie sick alle dinck vorendern vnd wat vor einen beschwerlicken thostandt idt tho itziger tidt mit der geistlicheit heft, de van daghe tho daghe affnimpt vnd in vorachtung kumpt, also dat nicht anders tho vormodende, den dat idt mit vnseren frater closter ock balde ein ende nemen wert, wyle wy overst dat sulvest thom meren deile durch almissen beide binnen vnde buten der stadt Rostock van framen gotfrüchtigen lüden gebeden vnd bekamen, darmit wi dat sülue anfanlick fundert vnde mit vnse eigenen henden upgebuwet, so ist ock vnse wille vnd meinung, dat solcke frater huss henverner und tho ewigen daghen bi der stadt Rostock sin vnd bliuen schal, vnd hebben derwegen mit vorgeplegeden radt, guder vornunft vnd uth

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wolbedachten gemote einen erbaren wolwiesen radte der stadt Rostock vnd allen eren successoren vnd nakamelinghen solck frater closter mit sinen waninghen, boden vnd thobehoringken, ock renthen, segelen vnd breven gantzliken upgedragen, vorlaten vnd overgeuen, ock so vort mit tradirung vnd thostellung der slottel in die possession vel quasi desuluen gestellet vnd gewiset, wie wi ock noch don in krafft dusses vnses offenen breues also vnd dergestalt, dat se vnd ere successores vnd nakamelinge na vnser allen dothlicken affgange dat sulue unse frater huss, de grone hoff genant, mit sinen ahn- vnd thobehoringen, wie vorgedacht, mogen ahn sick nemen vnd tho gemeiner stadt beste wenden vnd gebruken, wie ehn solckes thom allerbequehmsten even kumpt vnd gelegen ist, doch vns sampt vnd sunderlick, so lange einer von uns im leuende ist, de iarlike upkumpft vnd rente, dem geliken die vrie behusinge vnd waninghe vorbeholden vnd vthbescheiden, damit ein erbar Radt bi vnsen leuende nichtes schal tho donde hebben, sunder erste na unser alle dotliken affgange sick dessüluen annemen vnd inmanen, wo sie den vns solches truliken gelauet vnd thogesecht hebben. Vnd off wol hir bevoren dusses gemelten frater closters oder huses haluen Berndt Kron vor notarien vnd tügen eine vorschrivinge over gegeven vnd thogestellet, so ist doch solckes tho keinen anderen ende geschen, wie den desulue ock nicht wider vorstanden oder gedüdet werden schal, sonder dat gedachte Berndt Kron alleine bi unserm leuende unse conseruator vnd beschütter sin vnd bliuen mach, vnd im falle solck breff wider van en vthgelecht oder thom anderen ende gebruket würde, so schal de vorschriuinge van keinen werde sin, sunder dusse vnser breff alleine kraft vnd macht hebben, den ick Henricus Arsenius pater mit eigene hande geschreuen vnd mit vnsen des closters anhengenden ingesegel bekreftiget hebbe. Ock heft vns weddervm ein erbar Radt truwelich gelavet, so in thokamenden tiden anders in der religionsake sick begeue edder vmme queme, wie me nicht kan weten, wat gode almechtig in thokamenden tiden wil don, vnde de geistliken

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ein ummeschlag kregen, dat he wil truwelick vnd vlitich helpen, dat al wat bi den frater hus baven genomet tho behoret binnen der stadt muren van waningen, boden, renthen vnd breuen vnd wes dessuluen mochte wesen, schal alle weddervmme tho siner vriheit vnd possession kamen: dit wil ein erbar radt vlitich vorderen vnd in nenen dingen vorhindern. Datum am auende Dionysii anno domini vifhundert negen vnd viftig.


Nr. XXVIII.

Der Rath zu Rostock nimmt von dem Eigenthum der Brüder vom gemeinsamen Leben Besitz

und

protestirt gegen die Anmassung des rostocker Bürgers Bernhard Krohn, welcher sich dieses Eigenthum hatte verschreiben lassen.

D. d. 1560. Jun. 29.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


In dem namen des heren Amen. In dem iare do men schreff nha Christi gebordt dusenth vyffhunderth und söstich, in der andern Indiction, ahm negen vnd twintigesten Junii, vormiddage twisschen tein und elffen schlegen vngefehr, regierung des allerdurchluchtigesten grothmechtigsten furstenn und hern hern Ferdinandi des ersten erweltenn romischen keisers, alle tidt mehrer des reichs in Germanien, zu Ungern etc. vnsers allergnedigsten hern in sinem drudden iare, tho Rostogk in dem closter tho S. Michael, anders den fratern genöhmet, darsuluest in der kercken, sinth vor vns hir undenn geschreuenen beiden offentlichen notarien und thugen erschenen de erbaren her Hinrich Gultzow, her Johann van Heruerden, her Hinrich Goldenisse, burgermeistere, her Jasper Frese, her Jurgen Bunger, her Carstenn Nettelbladt etc. in nahmen vnd von wegen eines gansen erbarn rades darsuluest tho Rostogk und hebben tho sich gefurderth den wer-

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digenn vnnd wollgelarten M. Hinricum Arsenium patrem und Gerardum Dunckradt fratrem gemeltes closters tho S. Michael und dorch den achtparn und hochgelarten hern doctorem Matthaeum Roselerum vtriusque iuris licentiatum anzeigen lassen, idt scholden sich gemeldte heren pater und frater gedachtes closters nicht erschregkenn, dath sie im nhamen des rades tho ehnen sampt den ehren bywesenden ludenn hen in gekamen wehrenn, denn eth where aller vahre anich vnd dith wie folget ehre hochnodige und unvorbigenckliche werff, alse nemlich dat eyn erbar radt loffwerdich berichtet, dat sie die beiden personen de nhu mehr allene van den brodern des closters ouerich bym leuen (wiewoll in velen furstenthumen de monniche uth ehren clostern verjageth vnd dorch de heren dersulvigen ingenhamen und besettet) und se ouerst in gemeltem closter vnuorhindert jeniges dinges vam erbarn rade geduldet, ahngesehn, dath men sie alse olde wolbedageden ahrme luden keine molestierung thofugen wolde, der thouorsicht, sie wurden sich ock der erbarheit gemethe, also dath idt der gemene stadt Rostogk und einem erbarenn rade darsuluest, alse den warafftigen patronen, in ehrer hebbenden gerechtigkeit unverfengklick vorhalten, Vber zuversicht, wider de billigkeit, ock alle gheistlike und weldtliche beschreuene rechte, vnd sonderlich wedder dath cap. conuenior. 23. g. 8. et L. Jubemus C. de S. S. Ecclesiis. §. Nos igitur: in auth. de non alienandis aut permutandis rebus ecclesiasticis et §. Hoc etiam: et §. Jubemus: auth. de alienatio. emphiteusi col. 9 et auth. Hoc jus porrectum. C. d. S. S. ecclesiis c. i. ext. de religiosis domib., sich des gemelten closters egendohm so with ahngemateth, dath sie einem ehrer mitburger Berendt Krohn dath kloster sampt allen regalien, immuniteten, vpkumpsten, friheiten vor erflich thom egendhome vorkofft, wehren ock bedacht vnd willens den suluen in de wergkliche possession in tho wisen und setten etc., welchs denn einem erbarn Rade frommet tho erfaren, und hetten sich woll tho ehnen, also den oldenn vorstendigen vorsehn, si scholden ingedenklich gewesen syn, dath ehnen nicht geborde, ock den ringesten stein vam closter edder die

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weinigeste eleemosina, ohne de sie tho erholdenn ehres liues, unbyvorgenckliche nodttroft quoad victum et amictum suarum personarum, et non aliarum, tho verkopen, vorgeuen edder einigen wech tho alieneren, Berendt Kron ock nicht gebhore, solchs tho sich tho kopenn, edder dorch einige titell ock des rechtenn ahn sich tho bringenn, L. finali de contrahendis empt. et venditi et c. Qui contra jura ext. de Reg. Ju. in b.: Derwegenn weill solchs von inen vnbedacht vnnd wedder de billigkeit dem Rade vnd der gantzen stadt rechtigkeit tho mergklichem nachteill und schadenn ehres juris patronatus gereichett vnd ock sunst, wie gemelt, wider de naturliche billigkeit, ock alle beschreuene rechte ist vorgenhamen, in deme inen ock allenn iren vorvedern kein stein des klosters thom egendhome in keinen dagen thogestanden, und derwegen se ock keinen egendhom darinne vorlaten konen, Juxta c. Nemo potest plus juris Ext. de Regulis juris in 6. et L. Nemo plus ff. eodem titulo, hebben tho erholden irer gerechtigkeit darvan tho protestieren vnnd novum opus, in dem vth geistlichenn weldtlich solte gemaket werden, tho nuncieren, wie se denne de presenti dar van expresse wollen protestiert, bedinget vnd novum opus nuncieret hebben, begertenn ock in continenti tho continuering ehrer habenden gerechtigkeit vnnd possession gemeltes klosters die Schlotele tho allen vnd einem idern des klosters dhoren, vth- und ingange, die ihnen den heren, genandten Burgermeisteren her Hinrich Gultzawen, alse dem eltern, im nhamen des gantzenn Rades, van dem Magistro ahne jennighe erhebiche ahnthoginge ires facti der vorhebbenden alienation sinth vorreckt; der burgermeister ime dem gedachten Arsenio, damith gedachte fratres ihrer quasi possession, jdoch sine concessione alles egendhomes, vnworwiseth bliuenn, in continenti desulven schlottell wedder vth seiner handt thogestelleth mith befehle, he wolde sich suluest vnd dath recht henferner in beter acht bewahrenn vnnd so ime solche gedangkenn der alienation henferner infallen edder so he darumme van Krohne edder jennigen minschen sollicitierth wurde, sich suluest edder de andern mith des D. Ambrosii dicto ad Imperatorem ehrinnerlich enthkegen stan: Non expedit mihi tradere, nec tibi accipere etc., vp dath he

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sich suluest nicht victibus et amictibus tempore suae et fratris vitae und der stadt irer hebbenden gerechtigkeit privirete. Men konde also inenn den armen ehrenn underholt daruahn woll gunnen, Juxta c. Autem 12. g. 2. c. Videntes 12. g. i., vnd nha inen ock tho gottes dienste vnd der armen sustentation, wie den berede etliche kloster in gemelter stadt Rostogk dar tho gewandt, hen thowendenn, vorsorgenn ock vorschaffenn, dath so ethwan modtwillige lude dem closter schuldich ehre gebor nicht geben, solchs tho numerieren dorch rechte mittel compellieret werdenn scholdenn, welchs man inen damith ock pie et reverenter wolde mith vorhergehender und gemelter protestation ahngebadenn hebbenn, mith vormaninge sich ferner vnrichtigkeit nicht tho vndernhemen. Dith alles who gemelt ist geschenn in indiction, herschung, dage, stunde, stede ock in bywesen vnser hirunder geschreuenen Notarien, ock loffwerdigen der ersamen Hinrich Nettelenbladt, Hinrich Brandt, Symon Colpyn, Bartolomeus Willebrandt, Andreas Langenn, Asmus Klutenn, Claves Elers, besetenen burgern tho Rostogk, thuge hyr tho sunderlich geeschet, vnd geropenn.

Vnnd ick Dionysius Krevet clerich Caminsches stifftes vth keyserliger gewalt apenbare notarius, in dissen allen wo vor berort in bywesende vurgeschreuenen tugen bin ahn und aver gewesen, den actum gesehn vnnd angehoret vnd in myne notam genamen, daruth dit jegenwerdige öffentlige instrumente neuenst mynem hierunden geschreuenen Notario adjuncto helpen maken vnd mit mynem gewontlichen notariattecken, namen vnn thonaman hir vnder beuestet, tho mehrer orkunt der Warheit hirto geheisket vnd geropen.

(L. Sign. Not.)

 

Protestation des Raths zu Rostock gegen die vermeintlichen Ansprüche des Bernd Krohn an das Michaelis-Kloster.

Nach einer Abschrift im Stadt-Archive zu Rostock.

Erbar vnnd fursichtiger Berndt Krohn. Ick N. offentlicker Notarius in kegenwerdicheit N. und N. thügenn auergeuenn jw desse schrifftliche protestationn

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des erbarn rades tho Rostock, dath dewile dath Fratercloster bynnenn Rostock gemeinem nutte, tho des bestenn idt wo andere lehene gestifftet, belanget, ock veel in testamentenn dartho legeret vnnd gegeuenn vnnd de husere, rhente vnnd wath sunst dartho gehorigenn guderen vorhandenn, nach absteruent der weinigen personen in mangel andernn tho der armenn vnderholdinge edder der vniuersitet gebruck vnnd nicht einer privattpersonenn konnenn edder mugenn angewendet werdenn, gy ock jw dessuluen in unbefogendenn wegenn, dem Rath tho mercklichem vorfange vnde preiudicium, an jw vnnd juwe eruenn tho bringen anmatet vnnd undernemet, demnach wil der Rath in der bestenn vnnd bestendigstenn form daruan bedinget vnnd betuget hebben vnnd hirmith bedingenn vnnd betugenn, dath gedachter Rath, des vorgemelten klosters patroni vnnd handthaber, vell Jahr in possessione vel quasi gewesenn vnnd mith recht noch sindt, ock des klosters breue by sick hebbenn, vnnd des klosters generall obernn den Rath solche possession vel quasi tho nemen vnnd jw tho geuen keine macht gehatt edder hebbenn konen, ock in andernn euangelischen christlichenn furstenthumb vnnd stetten solche dergleychen ober munchenn vormeinlichenn vornemenn nicht geachtett, ock thouor ehneme nemahls alhir solcker auermetiger gewaldt thogelatenn vnd ahne dath keine tho recht bestendige orsakenn, worumb solcke gueder gemeinem nutz affgetagenn vnd einer enkelen personen vnder einem vermeintenn deckel vnd mantel einer confirmation thogekeret, vnnd appliciret werdenn mogen, vorgewandt und tho schin gebracht werden konen, demnach se sick vor kay. mayt. Chamergericht mith jw des rechtes thogewarten darin erbaden hebben willenn vnnd hirmith erbedenn, mith der warninge vnnd ernstliker ankundinge, gy wollenn des klosters vnnd dessuluen thobehoringenn vor der rechtlichenn erkantnisse jw entstahnn, entholdenn und gemeinen Rath in erer veljariger possessionn vel quasi nicht peturberenn, desulue mith juwen vnbestendigen vormeinten titel nicht benemenn vnnd se also vnnd gemeine borgerschop thor gegenstuhr vorhitzenn vnd dwingen. Daruan auermals protesterende.


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Nr. XXIX.

Der Rath der Stadt Rostock richtet das Haus der Brüder vom gemeinsamen Leben zu einem Pädagogium ein, gestattet jedoch dem M. Arsenius, ehemaligem Rector des Bruderhauses, den fernern Genuss seiner Einkünfte.

D. d. 1560. Sept. 23.

Nach einem Rathsprotocolle im Stadt-Archive zu Rostock.


Dewile nutte is, dath idt Fr. kloster in mangel der fratern tho christlichem vnd gemenem nuth denstlichem gebruk gewendet werde, hefft ein R. sich entslaten, dath bemelte kloster thom paedagogium anthorichten, vnd wollen derwegen itzunt de Herren Burgermeister im namen des gantzen Rades vnd gemeiner Stadt de achtbaren vnd wolgelarten M. Peter Hagemeister, M. Gerhardum Smidt tho regenten dar in gesettet hebben, mith dem beschede, dath jw M. Arsenius in juwer waninge kein inbroch edder in dem garden gewalt wedderfaren solle, vnd werden gi M. Arsen mith dessen magistern, wo gi jw thouore erklert, thofreden sin. Idt sal jw an juwen renten vnd inkumpsten ock nottroftiger erholdinge kein affbrock geschen. Wath ock tho der magistern vnd jungen scholaren waninge wert nutte sin, wil ein R. buwen laten. Vnd setten demnach juw N. vnd N. in der besten formen vnd mathe hir in mith anlauinge, dath gi juw fromlich, tuchtig vnd erbarlich holden, ock also de jogent sich tho verholdende wolden vpsent hebben. Dath moge gi vns lauen, welchs se also gelauet.

Testes Kordt Brandt vnd Clawes Steinfelt.

Mandages den na Mathei hora 3 a pomeridiana.


Nr. XXX.

Die Universität und die theologisch Facultät bekennen, dass sie sich an dem Michaelis-Kloster,

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in welchem ihnen die Kirche zum Lectorium für die theologischen Vorlesungen und der Reventer zur Concil-Sitzung eingeräumt worden ist, kein Eigenthumsrecht anmassen wollen.

D. d. 1568. Junii 15.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


Wir Rector vnd Concilium der Vniuersitet zu Rostock vnd wir Decanen vnd Doctores der Theologen Facultet daselbst bekennen hirmit vor vns vnd alle vnser nachkommen, das die erbarn, hoch- und wolweisen Burgermeister vnd Rath der stadt Rostock, Gott zun Ehren, der Vniuersitet zu sonderlichen gefallen vnd zu befurderung christlicher Studien vnd lere, vns eingethan und nachgegeben haben die Kirche zu S. Michaelis Kloster, welches sonst gewönlich das Frater Kloster genennet wirdt, das daselbst hernacher das Collegium oder Lectorium theologicum sein vnd alle Lectiones Theologicae sollen gelesen werden, vnd wil ein Erbar Radth inwendig, was zu der behueff von noten sein wirtt, bawen vnd zurichten, auch auswendig das dach so wol des ortts, als des ganzen Frater Klosters notturfftig vnterhalten lassen, Dieweil aber in der aufgerichten Concordia Anno 63 das Frater Kloster mith allen seinen ahn- und zubehöringen einem Erbaren Rath ganz vnd all ist zugeeigent worden, Als sol es auch dar nochmals bey bleiben vnd nicht anders von vns angenommen noch vorstanden werden, dan wir vns hirmit keines eigenthumbs zu keinen tagen anmassen wollen, sondern des schlechten gebrauchs wie gedacht vns benügen lassenn. Wollen auch nicht weiter, als die Kirche sich erstreckt, zu obgedachtem gebrauch etwas im Kloster oder seinen zubehörungen einnhemen, sondern alles vormüge der Concordien sein und pleiben lassen. Und ob sich in künftigen Zeiten zutrüge, das ein Erbar Radth vnd gemeine Stadt des ortts aus furfallenden vrsachen von notten hette, vnd in widerumb zuuerlassen von vns begeren wurden, Wollen wir Ihnen denselben gudtwillig onhe alle behelff vnd kegenrede abtretten, aller ding wie auch das Reuenter

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im selben Kloster der Vniversiteten zum loco consilij vom Erbaren Rath gleicher gestalt eingethan, vnd von vns angenommen ist. Es soll auch das angerichtede Collegium oder Lectorium Theologicum keiner anderen Facultati jemals eingereumet, und keine andere Lectiones, alse alleine Theologicae daselbst gelesen werden. Sollichs alles ist also zwischen vns vnd einem erbaren Radth freundtlich beredt, angenommen vnd bewilliget worden, Vnd darauff die Introductio durch die Herrn Burgermeister erfolgt. Am Tage Vitj den 15. Junii des jtzigen 68 Jhares. Des zu meherer vrkundt habenn wir Rector vnd Concilium der Vniversitet, vnd wir Decanus und Doctores Theologicae der Facultet Insiegel ahn diesen offnen brieff wissentlich hengen lassen, Welcher gegeben vnd geschrieben ist dinstags nach Trinitatis den 15. Junij anno Christi funffzehnhundertt vnd acht vnd sechtzig.

Auf Pergament in der Cursive der neuern Zeit. An Schnüren von rother und blauer Seide hangen die Siegel der rostocker Universität und theologischen Facultät aus rothem Wachs in blechernen Kapseln.


Nr. XXXI.

Die Universität Rostock verpflichtet sich zur Räumung des Reventers im Michaelis-Kloster, welches derselben zur Concil-Sitzung und zum Lectorium eingeräumt worden ist, sobald der Rath der Stadt Rostock es verlangen wird.

D. d. Rostock 1572. Sept. 25.

Nach dem Originale im Stadt-Archive zu Rostock.


Wir Rector vnd Concilium der Vniuersitet zu Rostock bekennen vnd thuen kundt mith diesem vnserm brieff vor jedermenniglich vor vns vnd vnsere nachkommen: Nachdem vns in S. Johans closter der Locus Concilii durch abbrechung desselben closters entzogen worden vnd ein erbar Rath der Stadt Rostock das Frater closter

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mit seinen ahn- und zubehoringen, vermuge der auffgerichteten Notul Concordiae, für sich allein bescheiden, Das demnach Ire erbar Weiszheit vff vnser vleissige bitte vnd ersuchent vns einen ortt in demselben Frater closter als nemblich das vnderste Reuenter, wie man in das kloster kompt zur lincken handt, nicht allein pro loco Concilii, sondern auch pro lectorio guttwillig ein Zeitlang, so lang Ihnen solchs gefellig, eingereumet vnd zu gedachter notturft zu geprauchen vorgonnet haben; damit aber kunftiger Zeit des vorgonneten loci concilii vnd lectorii halben zwischen vns oder vnsern Nachkommen vnd gemelten Rath kein miszuorstandt entstehenn, noch eingefuret werden müge, so bekennen vnd bezeugenn wir hirmit vnd in crafft dieses vnsers Reverses, wan einem Rath vnd Ihren Nachkommen nicht lenger gelegen, dasz Concilium vnd Lectorium aldar zu halten, sondern diese Stedte wor anders zu geprauchen bedacht weren, dasz wir alsz dann one alle disputation, exception vnd ausflucht erwenten ortt in obgedachtem Frater closter guttwillig widerumb abtretten, vnd einreumen, auch gar keine gerechtigkeit, sintemal wir iden Precario allein erlanget, anmassen wollen. Desz zu mehrem glauben vnd vester Haltung haben wir diesen brieff mith vnserm gewönlichen Siegel bekrefftigt. Gegeben zu Rostock den 25. Septembris Anno Christi M. D. L. XXII.

In doppelter Ausfertigung auf Pergament in der neuern Cursive. An einem rothen gewebten Bande hängt das Universitäts-Siegel in einer blechernen Capsel.

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Inhalt:

Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

A. Bartsch,

Domprediger zu Schwerin, mehrerer alterthumsforschenden Gesellschaften correspondierendem Mitgliede,
als
zweitem Secretair des Vereins für meklenburgische und Alterthumskunde.


Vierter Jahrgang.


 

Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1839.

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Inhaltsanzeige.


Erster Theil.
Aeußere Verhältnisse des Vereins.
S.
1. Angehörige des Vereins 1
2. Finanzielle Verhältnisse 2
Versammlungen, Verfassung und Verwaltung 4
Domestica 6
Zweiter Theil.
Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.
1. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler
   A. Sammlung von Schriftwerken
      I. Bibliothek 7
      II. Sammlung typographischer Alterthümer 17
      III. Urkundensammlung 18
      IV. Sammlung anderer älterer Handschriften 19
   B. Sammlung von Bildwerken
      I. Alterthümer im engern Sinne
         1. Aus vorchristlicher Zeit
            A. Aus der Zeit der Hühnengräber 20
            B. Aus der Zeit der Kegelgräber 27
            C. Aus der Zeit der Wendenbegräbnisse 39
         2. Aus unbestimmter alter Zeit 52
         3. Aus dem Mittelalter 53
         4. Aus neuerer Zeit 54
      II. Münzen und Madaillen 55
      III. Siegel 67
      IV. Zeichnungen 68
      V. Geognostische Merkwürdigkeiten 68
   C. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art
      I. Nachrichten von heidnischen Gräbern etc 68
      II. Nachrichten von mittelalterlichen Baudenkmälern 80
      III. Nachrichten von Bildwerken verschiedener Art 95
      IV. Nachrichten von alten Schriftwerken 98
2. Bearbeitung des historischen Stoffes.
   A. Gelieferte Arbeiten 102
   B. Begonnene oder vorbereitete Arbeiten 103
   C. Unterstützte und empfohlene Arbeiten 104
Vignette
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Erster Theil.

Aeußere Verhältnisse des Vereins.


1. Angehörige des Vereins.

D ie Veränderungen, welche während des vierten Lebensjahres unsers Vereins in seinem Personalbestande eingetreten sind, beschränken sich auf Folgendes. Von den ordentlichen Mitgliedern schieden 13 aus, darunter durch den Tod 8, nämlich die Herren: Landrath von Bassewitz auf Schönhof, Candidat Burmeister zu Wismar, Geheimer=Amtsrath Klotz zu Rostock, Landdrost von Lehsten zu Goldberg, Geheimer=Hofrath Lüders zu Malchin, Baron Carl von Maltzan zu Burg Penzlin, Pastor Mussäus zu Hanstorf und Hofrath Dr. Walther zu Neubrandenburg. Dagegen gewann der Verein 15 neue ordentliche Mitglieder, nämlich:

1)  Herrn    Rentier Hinrichsen zu Rostock,
2)      - Grafen von der Osten=Sacken auf Marienhof,
3)      - Advocaten Ringwicht zu Schwerin,
4)      - Senator Strempel zu Schwerin,
5)      - Senator Demmler zu Rehna,
6)      - Regierungsrath von Boddien zu Aurich,
7)      - Postsecretär Schmidt zu Schwerin,
8)      - Wegebaumeister Weir zu Schwerin,
9)      - Justizrath von dem Knesebeck zu Göttingen,
10)      - Hofrath Schmidt zu Waren
11)      - Candidaten Lorenz zu Parchim,
12)      - Domänenrath Päpcke auf Quassel,
13)      - Consul Crull zu Wismar,
14)      - Gutsbesitzer Lancken auf Klein=Luckow und
15)      - Pastor Sponholz zu Rülow

Von diesen ist jedoch der Herr Regierungsrath von Boddien zu Aurich jüngst zum correspondirenden Mitgliede ernannt worden, und es belief sich somit (vgl. Jahresber. III, S. 16) am Schlusse des vierten Jahres die Gesammtzahl der ordentlichen Mitglieder auf 350.

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Zur Gewinnung neuer correspondirender Mitglieder fand unser Verein, außer der eben bemerkten Ernennung des Herrn Regierungsraths von Boddien, keine Veranlassung; auch schied in dem verflossenen Jahre niemand aus dem Kreise der wackern Männer, die uns schon von früher her unter diesem Titel angehören und uns fortwährend in so reichem Maße ihre Theilnahme und Mitwirkung schenkten. Die Zahl der correspondirenden Mitglieder beträgt also zur Zeit 52. Bedeutender mehrte sich, mit der immer größern Verbreitung der historischen Forschung im deutschen Vaterlande, auch im abgelaufenen Jahre der Verkehr mit auswärtigen Gesellschaften von gleicher Richtung: es ward der angetragene Brief= und Schriftenwechsel bereitwilligst von uns angeknüpft mit der Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit zu Sinsheim im Unter=Rheinkreise des Großherzogthums Baden, mit dem Verein für hessische Geschichte und Landeskunde zu Cassel und mit dem historischen Verein zu Bamberg. Unser Verein steht also gegenwärtig mit 13 auswärtigen Gesellschaften in Verbindung.

2. Finanzielle Verhältnisse.

Vom 1. Julius 1838 bis zum 1. Julius 1839 betrug

Finanzielle Verhältnisse vom 1. Julius 1838 bis zum 1. Julius 1839
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Finanzielle Verhältnisse vom 1. Julius 1838 bis zum 1. Julius 1839
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Finanzielle Verhältnisse vom 1. Julius 1838 bis zum 1. Julius 1839

Schwerin, den 1. Julius 1839.

P. F. R. Faull,            
Kassen=Berechner.     

3. Versammlungen, Verfassung und Verwaltung.

Der Verein hielt auch in diesem Jahre, außer den Monats= und Quartalsitzungen des Ausschusses, am gewohnten Tage (den 11. Julius) eine Generalversammlung. Dieselbe war zahlreich besucht. Der Herr Minister von Lützow, welcher den Vorsitz führte, und der Herr Regierungsrath von Oertzen als Vicepräsident erklärten sich auch diesmal zur ferneren Beibehaltung ihrer Functionen freundlichst bereit.

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Sämmtliche bisherige Beamte wurden wiedergewählt. Für die Neuwahl der vier übrigen Mitglieder des Ausschusses ward ein von letzterem früher schon berathener und gut geheißener Vorschlag, daß nämlich alljährlich von den bisherigen vier Repräsentanten immer nur zwei sollten wieder gewählt werden können, so daß jedesmal mindestens zwei neue Vertreter der Gesammtheit in den Ausschuß kommen und auf diese Weise mehr Mitglieder, als bisher, zur näheren Bekanntschaft mit den Angelegenheiten des Vereins und zur Theilnahme an der Leitung derselben herangezogen würden, von der Versammlung genehmigt und sofort in Anwendung gebracht. In Folge dessen wurden zwei der früheren Repräsentanten, nämlich der Hr. Oberlehrer Reitz und der Hr. Instructor Willebrandt, wiedergewählt; die weitere Wahl traf den Herrn Stallmeister und Kammerherrn von Boddien und den Herrn Obermedicinalrath Dr. Hennemann. - Unter den übrigen Verhandlungen erregte besonders lebhaftes Interesse ein im Auftrage des Ausschusses gehaltener schriftlicher Vortrag des Hrn. Archivars Lisch, der über den hin und wieder laut gewordenen Wunsch, es möchten in den Jahrbüchern mehr allgemein ansprechende Gegenstände in weniger strengwissenschaftlicher Form abgehandelt werden, sich aussprach. Das Resultat der hierin dargelegten Ansichten und der hiedurch veranlaßten Discussion lautete im Wesentlichen dahin: daß es, wenn gleich das wissenschaftliche Interesse mit allen seinen Forderungen und Consequenzen in unsern Jahrbüchern das vorherrschende bleiben müsse, allerdings doch auch als wünschenswerth anzuerkennen sei, daß neben solchen Abhandlungen, welche jener Tendenz entsprechen, zugleich solche Gegenstände, welche eine mehr populäre Darstellung zulassen und eine allgemeiner zugängliche, anziehende Form nicht verschmähen, in den Jahrbüchern besprochen werden; daß dieselben es übrigens auch bisher an Aufsätzen dieser Art nicht hätten fehlen lassen, und daß der Ausschuß, um auch für die Zukunft dergleichen, vielleicht in noch reicherem Maße als bisher, liefern zu können, an die Mitglieder des Vereins, namentlich an diejenigen, von welchen der in Rede stehende Wunsch ausgegangen sei, die Bitte richten müsse, geeignete Stoffe selber zu bearbeiten oder doch zur Bearbeitung vorzuschlagen, überhaupt auf irgend eine Weise regern Antheil an der "Bearbeitung des wissenschaftlichen Stoffes" zu nehmen. Der Erfolg dieser Aufforderung solle einstweilen abgewartet und dann später, je nach den Umständen, über diese Angelegenheit weiter berathen und beschlossen werden. - Unter den neu eingegangenen, in der Versammlung vorgezeigten Beiträgen für unsre Samm=

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lungen zeichneten sich besonders die zahlreichen, schönen Urnen und sonstigen Grabalterthümer aus, welche der mitanwesende Herr Hülfsprediger Ritter aus Wittenburg als die Früchte seiner jüngsten Aufgrabungen in der Umgegend seines Wohnortes mitgebracht hatte; außerdem zog vorzüglich ein für kurze Zeit in dem Vereinslocale aufgestelltes großes historisches Gemälde des Herrn Hofmalers Schumacher zu Schwerin, die Schlacht von Gransee, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich.

4. Domestica.

In Folge eines in der vorigen Generalversammlung ausgesprochenen Wunsches hat der Ausschuß bald nachher die Einrichtung getroffen, daß an jedem Sonnabend Nachmittags das Locale des Vereins mit den darin aufgestellten Sammlungen den Besuchenden, ohne daß es einer vorgängigen Meldung bedürfte, offen steht; außerdem bleibt es bei der schon früher eingeführten Ordnung, daß Fremden an jedem Tage, nach vorheriger Meldung bei dem Custos, die Sammlungen gezeigt werden. Diese Maßregeln haben den dabei beabsichtigten Erfolg nicht vermissen lassen: sehr zahlreiche Besuche von Fremden und von Einheimischen aus allen Ständen haben mit der Kunde von den reichen Schätzen der vaterländischen Vorzeit das Interesse an derselben und die Anerkennung einer auf sie gerichteten Wirksamkeit weit über die engen Grenzen hin ausgedehnt, auf welche sie, namentlich in Meklenburg, früher sich beschränkt sahen.

 


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Zweiter Theil.

Thätigkeit des Vereins für die Erreichung seiner Zwecke.


1. Sammlung und Aufsuchung historischer Denkmäler.

A. Sammlung von Schriftwerken.

I. Bibliothek.

D en reichen Zuwachs, welche unsre Bibliothek in dem verflossenen Jahre erhalten hat, weiset das nachfolgende, von dem Hrn. Hofbuchbrucker Bärensprung eingereichte Verzeichniß nach.

537. 538. Aepinus, Geschichte von Mecklenburg für Jedermann. 2 Bde. Neubrandenburg 1791. 1793. 8.

  1. Alberti, Dreizehnter Jahresbericht des Voigtländischen alterthumsforschenden Vereins. Gera 1838. 8. [M. s. Nr. 386.] (Geschenk des Vereins.)
  2. Antilogia oder Defensionsschrift Dr. Joh. Schultzen wider Joh. Cothmanns Apologey. Ohne Druckort. 1639. 4.
  3. Apologia wider Dr. Joh. Schultzen, verfaßt durch Joh. Cothmann. Güstrow 1636. 4.

542-549. Archiv, Vaterländisches, des histor. Vereins für Niedersachsen. Herausgegeben von v. Spilcker und Brönnenberg. Jahrgang 1837: 4 Hefte. Lüneburg. Jahrgang 1838: 4 Hefte. Hannover. 8. [M. s. Nr. 396. 397.] (Geschenk des Vereins.)

550-552. Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 5ten Jahrgangs 1stes und 2tes und 6ten Jahrgangs 1stes Heft. Stettin 1838. 1839. 8. [M. s. Nr. 11-14., 224., 225. 400.] (Geschenk der Gesellschaft.)

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  1. F. W. Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern. 1r Theil. Von den ältesten Zeiten bis auf den Untergang des Heidenthums. Hamburg 1839. 8.
  2. 555. v. Behr, Acht Bücher der meklenburgischen Geschichte etc . Ratzeburg 1759. 1760. 4.
  3. Behrens, Die meklenburgische Landbaukunst etc . Schwerin 1796. 4.
  4. Joh. Chr. Bekmann und Bernh. Ludw. Bekmann, Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg etc . Berlin 1751. 1753. 2 Theile in 1 Bde. Mit Kupfern. Fol.
  5. Berg, Die Eigenthümlichkeiten der meklenb. Lehne. Rostock 1833. 8.
  6. Bericht, Zweiter, über das Bestehen und Wirken des histor. Vereins zu Bamberg in Oberfranken von Baiern. Bamberg 1838. 8. (Geschenk des Vereins.)
  7. Bericht des litterar.=geselligen Vereins zu Stralsund über sein Bestehen während der Jahre 1837 und 1838. II. Stralsund 1839. 8. [M. s. Nr. 406.] (Geschenk des Hrn. Consistorialraths Mohnicke in Stralsund.)
  8. Bericht, Vierter, der Königl. Schleswig=Holstein=Lauenburgischen Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer. Kiel 1839. Mit einer Lithographie. 8. [M. s. Nr. 229. 230. 407.] (Geschenk des Vereins.)

562-565. Berichte, Erneuerte, von gelehrten Sachen. 4 Bde. Rostock 1766-1769. 8.

  1. Diedr. Herm. Biederstedt, Beyträge zur Geschichte der Kirchen und Prediger in Neuvorpommern, vom Anfange der Kirchenverbesserung des Herzogthums bis zum Ende des Jahrs 1817. Greifswald 1818. 2 Thle. in 1 Bde. 4. (Geschenk des Hrn. Amtshauptmanns Ratich in Wittenburg.)
  2. Binder, Patriotischer Menschenfreund. Ohne Druckort. 1780. 1781. 8.
  3. Bote, der Mecklenburgische. Ein Wochenblatt. Schwerin 1791. 37 Stücke. 8.
  4. N. Ant. Boulanger, Das durch seine Gebräuche aufgedeckte Alterthum etc . Aus dem Französ. übers. und mit Anmerkungen von Joh C. Dähnert. Greifswald 1767. 4. (Geschenk des Hrn. Superintendenten Wagner in Potsdam.)
  5. Adv. Bühring sen., Gemüssigte Erklärung betreffend seine unmittelbare Vorladung in der wider den Herrn . . . .
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eingeleiteten Untersuchungs=Sache. Rostock 1819. 4. (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.)

  1. Burmeister, Dr. C. C. H., Alterthümer des Wismarschen Stadtrechts aus den ältesten bisher ungedruckten Stadtbüchern nebst den ältesten Zunftrollen aus dem 14. Jahrhunderte. Hamburg 1838. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. Herm. Buschii Specilegium XXXV illustrium philosophorum auctoritates utilesque sententias continens.
    b . Ejusdem in laudem diue virginis Epigrammata quedam.
    c . Epistole item et versus quorundam doctorum virorum ad eundem.
    d . Oestrum ad Tilemannum Heverlingum ejusdem.
    Am Schlusse: Impressum ad honorem et sempiternam Tilmanni Heverlingi memoriam 1507. 4.
  3. D. Chytraei Orationes. Hanoviae 1614. 8.
  4. D. Chytraeus de morte et vita aeterna. Witebergae 1581. 8.
  5. D. Chyträus, Der furnembsten haubtstuck christlicher Lehr nützliche und kurtze Erklerung. Rostock 1575. 8.
  6. N. Chytraei variorum itinerum deliciae. 1599. 8.
  7. N. Chytraei poematum praeter sacra omnium libri XVII. Rostochii 1579. 8.
  8. Chr. Gottl. Clostermeier, Der Eggesterstein im Fürstenthum Lippe. Lemgo 1824. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  9. Commerztractat zwischen Frankreich und Mecklenburg d. d. Hamburg 18. Septbr. 1779. Schwerin. 4.
  10. Cordesii Beschreibung der Stadt Parchim. Rostock 1670. 8.
  11. Decisiones imperiales in causis Mecklenburgicis. 3te Aufl. 1746. Fol.
  12. Dr. E. Deecke, Grundlinien zur Geschichte Lübecks von 1143-1226. Lübeck 1839. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)

583-585. Der Renner. Ein Gedicht aus dem 13. Jahrhundert, verfaßt durch Hugo von Trimberg, zum ersten Male herausgegeben und mit Erläuterungen versehen vom histor. Verein zu Bamberg. Bamberg 1833. 1834. 1836. 3 Hefte. 4. (Geschenk des Vereins.)

586-591. Dictionnaire, le grand, historique, ou le mélange curieux de l'histoire sacrée et profane etc.,

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commencé en 1674 par M. Louis Moréri et continué par le même et par plusieurs auteurs de différens partis. à Basle 1733. 6 tom. Fol.

592-594. Supplément au Dictionnaire historique etc . à Basle 1743-1745. 3 tom. Fol. (Nr. 586-594 Geschenk des Hrn. Kammerherrn v. Boddien in Schwerin.)

  1. Differentiarum juris civilis et Mecklenburgici specimen, repositum a Warnemünde. Gustroviae 1750. 4.
  2. Dr. Dorow, Die Kunst Alterthümer aufzugraben und das Gefundene zu reinigen und zu erhalten. Hamm 1823. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  3. C. L. Eggers, Ueber die gegenwärtige Beschaffenheit und mögliche Aufhebung der Leibeigenschaft in den Cammergütern des Herzogthums Mecklenburg=Schwerin. Bützow, Schwerin und Wismar 1784. 8. (Geschenk des Hrn. Geheimeraths v. Steinfeld in Schwerin.)
  4. Erbvertrag, grundgesetzlicher neuer, mit der Stadt Rostock d. d. 13. Mai 1788. Rostock 4.
  5. Repertorium zum obigen Erbvertrag von Babst. Rostock. 4.
  6. Evers, Betrachtung über eine in Rostock geprägte alte Münze. Schwerin 1785. 4.
  7. Jo. Lud. Lev. Gebhardi Dissertatio secularis de Re literaria Coenobii S. Michaelis iu urbe Luneburga a prima origine ad annum 1686. Luneburgi 1755. 4.
  8. M. C. Genzken, Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte. Zunächst für seine Schüler. Rostock 1820. 8. (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.)
  9. Grapius, Das evangelische Rostock. Rostock u. Leipzig 1707. 8.
  10. Gryse, Spegel des antichristischen Pavestdoms. Rostock 1593. 4.
  11. Gryse, Leienbibel in hundert Fragen. Rostock 1604. 4.

606-608. Ch. G. Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, Sagen und Merkwürdigkeiten von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten etc . 2te, 3te und 4te Abtheilung, bis 1805. Mit Kupfern. Regensburg 1837. 1838. 8. [M. s. Nr. 86.] (Geschenk des Hrn. Canzleiraths Faull in Schwerin.)

  1. Dr. W. Havemann, Elisabeth, Herzogin von Braunschweig=Lüneburg. Ein Beitrag zur Reformations= und Sittengeschichte des 16. Jahrhunderts. Göttingen 1839. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
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  1. Jos. Heller, Geschichte der Holzschneidekunst von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten, nebst zwei Beilagen, enthaltend den Ursprung der Spielkarten und ein Verzeichniß der sämmtlichen xylographischen Werke. Mit sehr vielen Holzschnitten. Bamberg 1823. 8.
  2. Chr. Andr. Holmboe, Ornamentorum et numorum maximam partem aureorum, in Parochia Eger nuper repertorum, Descriptio etc . Cum duabus tabb. lapidi incisis. Christianiae 1835. 4. (Geschenk des Hrn. Cand. Krüger in Schwerin.)
  3. Ulrici Hutteni in Wedegum Loetz et filium ejus Henningum Querelarum libri duo etc . Aus einer höchst seltenen Druckschrift des 16. Jahrhunderts herausgegeben, übersetzt und erläutert von G. Ch. Fr. Mohnicke. Nebst einer Einleitung und einigen andern Jugendgedichten des Ritters. Greifswald 1816. 8.
  4. Jahrbücher und Jahresbericht des Vereins für mekl. Geschichte und Alterthumskunde. 3ter Jahrgang. Schwerin 1838. 8. [M. s. Nr. 264. 445.]
  5. Jahresbericht, Erster, des Altmärkischen Vereins für vaterländ. Geschichte und Industrie. Herausgegeben von J. Fr. Danneil. Neuhaldensleben 1838. 8. (Geschenk des Vereins.)
  6. 116. Jahresberichte der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. Stettin. 12r: 1838. 13r: 1839. 8. [M. s. Nr. 97-102. 265. 266.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  1. Jargow, Anleitung zur Schätzung eines Landguts. Rostock 1786. 4.
  2. Jargow, Allgemeines Verzeichniß der Mecklenb. Städte und Landgüter. Rostock 1787. 8. (Ein zweites Exemplar v. J. 1797.)
  3. Information, Gemeinnützige gründliche, etc . (in Sachen des Herzogs Carl Leopold wider den Landdrosten v. d. Lühe). 1730. Fol.
  4. Jus Mecklenburgici et Lubecense etc . ex judiciis Colleg. jurid. Rostoch. operam impendente Mantzel. Rostock 1751. Fol.
  5. Kirchenordnung, wie es mit christlicher Lere etc . im herzogthumb zu Mecklenburg gehalten wird. Witteberg 1552. 4.

622-626. Klüver's Beschreibung von Mecklenburg. 6 Bde. Hamburg 1737-1742. 8.

  1. J. C. P. Kortüm, Beschreibung eines neulich bei Neubrandenburg aufgefundenen wendischen Monuments, mit
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histor. Erläuterungen zur nähern Bestimmung der Lage des alten Rhetra. Neubrandenburg 1798. 8. (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.)

  1. Kreuzgang, Der, beim großen Münster in Zürich. 1stes und 2tes Heft. Kleinfol. (Geschenk der zürcherischen Gesellschaft für v. A.)
  2. Krey, Andenken an Rostocksche Gelehrte etc . Rostock 1812-1816. 1stes bis 8tes Stück. 8.
  3. Fr. Krug von Nidda, Ausflug nach Swinemünde und der Insel Rügen im Sommer 1835. Lpzg. 1837. 8. (Geschenk des voigtländ. Vereins.)
  4. Dr. S. G. Lange, Aufschlüsse über den Herrn Baccalaureus und Magister auch Prediger Tarnow in Rostock. Rostock 1806. 8. (Mit gesammelten Anlagen.) (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.)

632-639. Jac. Langebek et ejus post mortem primum Petr. Fr. Suhmius, deinde L. Engelstorft et E. O. Werlauff, Scriptores rerum Danicarum medii aevi etc . Tom. I-VIII. Havniae 1772-1834. Fol.

  1. (L. Chr. Baron v. Langermann,) Versuch über die Verbesserung des Nahrungsstandes in Mecklenburg. Neubrandenburg 1786. 8. 2 Exemplare. (Geschenke der Herren Geheimerath von Steinfeld in Schwerin und Präpositus Eberhard in Penzlin.)
  2. L. v. Ledebur, Das Königl. Museum vaterländischer Alterthümer im Schlosse Monbijou zu Berlin. Mit 6 Kupfertafeln. Berlin 1838. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. Lehmann, M. C. D. Fr., Beyträge zur Untersuchung der Alterthümer aus einigen bei Welbsleben vorgefundenen heidnischen Ueberbleibseln etc . Mit Kupfern. Halle 1789. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  4. Lisch, Die Abtei Alt=Doberan zu Althof. (Freimüth. Abendblatt 1828. St. 1022.) (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. Lisch, Ueber die Gestaltung einer Deutschen Alterthumswissenschaft. (Jahrbücher für wiffenschaftl. Kritik 1838. Nr. 3 und 4.) 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)

645-670. Bützowsche Ruhestunden etc . 1r bis 6r Thl. Bützow 1761-1762. 8.

  1. Manuscript, Assecurationsreverse, Kriegskosten, Contributionsregister, Unterthanenzahl auf dem Lande, Roßdienste, - Verhältnisse der meklenb. Ritterschaft zu den Fürsten, aus dem 16. und 17. Jahrhunderte, enthaltend. Fol. (Geschenk des Hrn. Secretairs Flohr in Ludwigslust.)
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  1. A. G. Masch, Beyträge zur Erläuterung der Obotritischen Alterthümer. Schwerin und Güstrow 1774. 4.
  2. Masch und Wogen, Gottesdienstliche Alterthümer der Obotriten. Berlin 1771. 4.
  3. Mecklenburgisches Wappenbuch. Herausgegeben und verlegt von J. G. Tiedemann. 2tes Heft. Rostock 1838. 4. [M. s. Nr. 473.] (Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Meklenburg=Schwerin.)
  4. Mecklenburgisches Museum, herausgegeben von Joh. Chr. Fr. Dietz. 1stes bis 3tes Stück. Güstrow 1786. 8. (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.) 2 Exempl.

676-685. Mecklenburgische gelehrte Zeitungen. Rostock und Wismar 1751-1763. 10 Bde. 8.

  1. (von Medem,) Geschichte der Einführung der evangelischen Lehre im Herzogthum Pommern. Greifswald 1837. 8. (Geschenk des Verf., Hrn. Archivars v. Medem in Stettin.)
  2. Dr. N. Meyer und E. F. Mooyer, Altdeutsche Dichtungen. Aus der Handschrift herausgegeben. Quedlinburg und Leipzig 1833. 8. (Geschenk des Hrn. E. F. Mooyer in Pr.=Minden.)
  3. A. L. J. Michelsen, Ueber die erste Holsteinsche Landestheilung. Eine histor. Abhandlung. Kiel und Eutin 1838. 8.
  4. Mittheilungen der Zürcherischen Gesellschaft für vaterländ. Alterthümer. 2tes Heft. 1838. 4. Mit Abbildungen. [M. s. Nr. 331.] (Geschenk der Gesellschaft.)
  5. 691. Mittheilungen, Neue, aus dem Gebiete historischantiquarischer Forschungen. Herausgegeben von dem Thüringisch=Sächsischen Verein für Erforschung des vaterländ. Alterthums. 4ten Bandes 1stes und 2tes Heft. Halle und Nordhausen 1838. 1839. 8. [M. s. 150-153. 326-329. 479-484.] (Geschenk des Vereins.)
  6. E. F. Mooyer, Brot= und Stiergefechte. Ein Beitrag zu einer Schilderung Spaniens am Schlusse des 18. Jahrhunderts. Aus dem Span. des D. Casp. Melch. de Jovellanos übersetzt. (A. d. Sonntagsblatte 1834, Nr. 10 ffl.) Minden 1834. 8. (Geschenk des Hrn. Uebersetzers.)
  7. E. F. Mooyer, Zur Numismatik. (Numism. Zeitung 1835. St. 17-24.) Weißensee in Thüringen. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  8. E. F. Mooyer, Versuch eines Nachweises der in dem Todtenbuche des Klosters Möllenbeck vorkommenden Per=
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sonen und Ortschaften. Münster 1839. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

  1. J. H. Müller, Versuch einer Abhandlung von den Urnen der alten Deutschen und Nordischen Völker etc . Altona und Flensburg 1756. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  2. Nachricht, Dritte, über den histor. Verein für Niedersachsen. Hannover 1838. 8. [M. s. Nr. 487. 488.] (Geschenk des Vereins.)

697. 698. S. Nilsson (Phil. Dr. Prof. i Naturalhistor. vid. Univers. i Lund etc .), Skandinaviska Nordens Urinvånare, ett försök i comparativa Ethnographien. 1. 2. Häftet. Christianstad 1838. 8.

  1. Norddeutsches Unterhaltungsblatt für Gebildete aus allen Ständen, herausgegeben von M. Geisenhayner und Flörke. 1sten Jahrgangs 1stes bis 12tes Stück. Güstrow 1816. 1817. 8. (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.)
  2. Oelrichs (Dr. Joh. C. Conr.), Marchia Brandenburgica gentilis. Beschreibung des von etc . Chr. Gottfr. Eltester nachgelassenen, sehr wichtigen Antiquitäten=Cabinets aus heydnischen Grabmälern, vorzüglich der Mark Brandenburg etc . Berlin 1785. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  3. P. Oesterreicher, Geschichte der Burg und des Rittergutes Rabenstein, herausgegeben von dem histor. Verein des Obermainkreises. Bamberg 1830. 8.
  4. Om Hovedskallerne og Beenradene i vore gamle Gravhöie. Nr. 28. 29. des Dansk Folkeblad 1837. 4. (Geschenk des Hrn. Obermedicinalraths Hennemann in Schwerin.)
  5. Joa. Posselius, Oratio de inclyta urbe Rostochio. Wittebergae 1560. 4. (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.)
  6. Postordnung und revidirte Posttaxe des Herzogs Friederich. Schwerin 1770. Fol.
  7. J. Potocki, Le Comte, Voyage dans quelques parties de la Basse=Saxe pour la recherche des antiquités slaves ou vendes, fait en 1794. Ouvrage orné d'un grand nombre de planches. Hamburg 1795. 4.
  8. Joa. Renner, Chronicon der löflichen olden Stadt Bremen in Sassen etc ., dem Jahr=Talle nach in Dudesche Vers vervatet. Bremen 1583. Nagedruckt 1717. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
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  1. v. Reichenbach, Kurmärkische Alterthums=Merkwürdigkeiten. Im Jahr 1820 entdeckt von - . Berlin 1821. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  2. Rhetra und dessen Götzen. Schreiben eines Märkers an einen Mecklenburger über die zu Prilwitz gefundenen Wendischen Alterthümer. Bützow und Wismar 1773. 4.
  3. Rönnberg, Gemeinnützige Notiz vom Kaiserl. Privileg de non appellando etc . Rostock und Lpzg. 1785. 8.
  4. Rössing (Dr. K. G., Prof. zu Leipzig), Die Alterthümer der Deutschen in einem kurzen Entwurfe dargestellt nebst einem vorgesetzten Versuche über die Deutsche Mythologie. Leipzig 1793. 8.

711. 712. Rostocksche Monatsschrift. Herausgegeben von Dr. Burchard dem Aelt. und Dr. Koppe. 1r und 2r Band. Rostock 1791. 1793. 8. (Geschenk des Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin.)

713. 714. Rostocksche Nachrichten und Anzeigen. 1752-1761. 2 Bde. 4.

715-719. Rostocksche wöchentl. Nachrichten und Anzeigen. 1765-1779. 5 Bde. 4.

720-734. Rostocksche wöchentl. Nachrichten und Anzeigen. Mit Beilagen etc . 1817-1831. 15 Bde. 4.

735. 736. Rudloff, Codex diplomaticus etc . Fasc. I et II. Schwerin 1789. 4.

  1. (Rudolphi, wail. Pastor zu Friedland,) Abhandlung über die Mecklenb. Alterthümer, eine Gratulationsschrift etc . Rostock 1802. 4. (Geschenk des Hrn. Pastors Masch zu Demern.)
  2. Sammlung vermischter Abhandlungen aus allen Theilen der Wissenschaften. 1r Thl. Schwerin 1765. 8.
  3. Schmidt (Dr. med. in Sonderburg), Ueber das Verhältniß der Apotheken in den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg gegen die Einwohnerzahl. Schleswig 1838. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  4. Schreiber, Dr. Heinr., Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in Süddeutschland. Freiburg im Breisgau 1839. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. Schröder, Wismarsche Prediger=Historia. Wismar 1734. 4.
  6. Joa. Rud. Schröter, Curarum in vetustiorem Scandinaviae historiam particula 1. Rostochii 1820. 4. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
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  1. Schützii de vita Davidis Chytraei libri quatuor. Hamburgi. 1720. 8.
  2. Scripta in Academia Rostochiensi publice proposita ab anno 1560 usque ad Octob. anni 1563. Rostochii. 1567. 8.
  3. Selecta juridica Rostochiensia etc . Fasc. 4. Rostochii. 1741. 4.
  4. Bern. Soekeland, De antiquis Guestfaliae cultoribus. Monasterii 1824. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  5. Staatskalender, Großherzogl. Mecklenburg=Schwerinscher. 1839. 8. [M. s. Nr. 192. 193. 371. 514.] (Geschenk von H. W. Bärensprung.)
  6. Unterhalter, der, an der Warnow. Rostock 1786. Nr. 1 bis 4. 8.

749-762. Verhandlungen des histor. Vereins für den Regenkreis. 1sten bis 3ten Jahrgangs 1stes bis 4tes Heft u. 4ten Jahrgangs 1stes bis 3tes Heft. Regensburg 1831-1838. 14 Bde. 8. (Des 4ten Jahrgangs 2tes u. 3tes Heft auch unter dem Titel: Verhand. des hist. V. für Oberpfalz und Regensburg.) (Geschenk des Hrn. Geh. Legationsraths Gumpelzhaimer in Regensburg.)

  1. S. Walther, Historische Nachricht von der alten Teutschen Moedrenech, als einem Usprung vielerley Aberglaubens unter den Christen zur Zeit des heil. Christ=Festes. Magdeburg und Leipzig 1740. 8. (Geschenk des Hrn. Bürgermeisters Karsten in Rostock.)
  2. Westphalen, De consuetudine in sacco et libro etc . Rostochii et Lipsiae 1726. 8.

765. 766. Westphalia. Beiträge zur vaterländischen Geschichte und Alterthumskunde, herausgegeben von der histor. Section der Westph. Gesellschaft für vaterländ. Kultur in Minden. 1sten Bandes 1stes und 2tes Heft. Minden 1828. 1831. 8. (Geschenk des Hrn. Forstjunkers von Wickede in Ratzeburg.)

  1. Dr. P. Wigand, Wetzlarsche Beiträge für Geschichte u. Rechtsalterthümer. 3tes Heft. Wetzlar 1839. 8. [M. s. Nr. 527. 528.] (Geschenk des wetzlarschen Vereins.)

768-773. K. Wilhelmi, Erster bis Sechster Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländ. Denkmahle der Vorzeit. Sinsheim 1831-1834. 1836. 1838. 6 Hefte. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

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  1. Wolff, Repertorium über alle Landes=Angelegenheiten von 1755 bis 1784. Rostock 1786. 4.

775-778. Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. 1sten Bandes 1stes bis 4tes Heft (in 3 Bden.) und 2ten Bandes 1stes Heft. Cassel 1835-1838. 8. (Geschenk des Vereins.)

779. 780. Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben von dem Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Münster 1838. 1sten Bandes 1stes und 2tes Heft. 8. (Geschenk des Vereins.)

  1. Dr. E. Zober, Das Kirchdorf Altenfähr auf Rügen. (Sundine 1838, Nr. 55-58. 60.) Mit einer lithogr. Winter=Ansicht von Altenfähr. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. (Dr. E. Zober,) Zur Geschichte des Stralsunder Gymnasiums. Erster Beitrag. Die Zeit der drei ersten Rectoren. (1560-1569.) Mit einem Grundrisse des Gymnasiums und einigen Facsimile. Stralsund 1839. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)

II. Sammlung typographischer Alterthümer.

Diese machte folgende neue Erwerbungen:

1) Institutionum reipublicae militaris ac civilis libri novem Nicolai Marescalci Thurii LL. ac canonum doctoris. - Impressum foeliciter in celebri urbe Rostochio, in aedibus Thuriis Anno a natali Christiano MDXV ad Calendas Maias.

2) Ordinarius inclite ecclesie Swerinensis innovatus et in multis purgate auctus cum statutis Synodalibus sub Conrado episc. a. 1492 et similibus in eruditionem additis. Rostochii 1519. - Datum et actum apud ecclesiam Swerinensem in loco nostro Capitulari sub anno a nativitate domini MCCCCCXIX, die XII mensis Januarii. Impressum Rostochii per Ludovicum Dietz sub anno a nativitate domini prefato, die vero XXVII mensis Octobris.

Diese beiden Drucke erwarb der Verein durch Vermittelung des Herrn Professors Dr. Bachmann zu Rostock.

3) Donati grammatici - editio prima. Ex officina litteraria Ludovici Dietz. 1518. Ro-

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stochii. (Geschenk des Herrn Dr. Deecke zu Lübeck.)

4) Epitaphia quaedam mire uetustatis, que uiri boni ac eruditi et antiquitatis amatores posteaquam in sancta et religiosa pro litteris peregrinatione statuas monumenta ac urnas adorauerunt in quibus erant inscripta inde fideliter collegerunt et ad amicos miserunt. - - Impressum Erphordiae in aedibus Marescalci.

5) Elementale introductorium in Idioma Graecanicum.

6) Introductio ad litteras hebraicas utilissima.

7) Diogenis cynici philosophi secta authore Bartholomaeo coloniense latine. Insignia Diogenis. Cratis philosophi cynici epistole elegantissimae.

8) Interpretamentum leue in Psellum philosophum et medicum de natura ciborum conmunium. (Die Dedications=Epistel: N. M., d. i. Nicolaus Marschalcus, ingenuo puero Petro Eberbach.)

Nr. 4-8, aus der Bücher=Auction des wail. Dr. Mehnert zu Leipzig erstanden, sind von Nicolaus Marschalk verfaßt und in dessen Hausdruckerei zu Erfurt (1490-1502) gedruckt.

III. Urkundensammlung.

Die Urkundensammlung erhielt folgenden Zuwachs:

1) Durch den Herrn E. F. Mooyer zu Pr.=Minden:

Abschrift von 4 Urkunden und Regesten von 6 Urkunden über die Verhältnisse der letzten Grafen von Schwerin zu den meklenburgischen Fürsten (1349-1358), aus dem Stadt=Archive zu Minden und aus der kindlingerschen Sammlung.

2) Durch den Herrn Kammerherrn von Vieregge sen. auf Steinhausen zu Wismar:

Abschrift von 3 Urkunden (1616-1655) aus dem v. viereggeschen Familien=Archive, Bestallungen und Dienst=Instructionen.

3) Durch den Herrn Director Dr. Crain zu Wismar:

Abschrift von 1 Urkunde aus dem geistlichen Archive der Stadt Wismar (Indulgenzbrief für die Kapelle zum Heil. Kreuz, 1476).

4) Durch den Herrn Dr. Oldenburg zu Schwerin:

1 Original=Kundschaft des Magistrats zu Schwerin vom J. 1719.

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5) Durch den Herrn Gerichtsdirector und Rathsherrn Fabricius zu Stralsund:

Abschrift von 1 Confirmationsurkunde des Fürsten Heinrich von Meklenburg über das der Kirche zu Riga geschenkte Dorf Chatecowe (?) (1286).

6) Durch den Herrn Freiherrn E. v. Gloeden zu Bützow:

8 Original=Notariats=Instrumente, (1528-1622), davon 1 über die Verleihung eines bremer Canonicats an den Prinzen Ulrich von Dänemark, 1 über die Verleihung eines schweriner Canonicats an den Hauptmann Richard v. Bassewitz zu Grabow und 6 über Acte in Privat=Processen. (Diese Urkunden wurden von dem Herrn Geber durch einen glücklichen Zufall dem Untergange entzogen.)

7) Durch den E. Magistrat der Stadt Rostock:

Abschrift von 30 Urkunden über die Brüder vom gemeinsamen Leben zu St. Michael in Rostock, welche dem Hrn. Archivar Lisch von den Originalen im Stadtarchive für den Verein zu nehmen bereitwilligst gestattet ward. (Diese Urkunden sind in dem diesjährigen Jahrgange der Jahrbücher zum Abdruck gekommen.)

8) Durch den Herrn Professor Dr. Hering zu Stettin:

Regesten von 118 meklenburgischen Urkunden, deren Originale sich im Königl. Prov. Archive zu Stettin befinden.

9) Durch den Herrn Gerichtsdirektor und Rathsherrn Fabricius zu Stralsund:

Regesten von 43 Urkunden über Verhältnisse Meklenburgs zum Fürstenthum Rügen, mit Nachweisung der Originale.

Die Sammlung erhielt also in dem abgelaufenen Jahre eine Vermehrung von 9 Original=Urkunden, 39 Urkunden=Abschriften und 167 Urkunden=Regesten, und besteht also jetzt aus

  25 Original=Urkunden.
160 Urkunden=Abschriften.
230 Urkunden=Regesten.

IV. Sammlung anderer älterer Handschriften.

Für diesen Theil unsrer Sammlungen wurden geschenkt:

1) Durch den Herrn Secretär Flohr zu Ludwigslust: ein Manuscript in Folio, enthaltend Actenstücke über die Contributionsverhältnisse der meklenburgischen Ritterschaft, namentlich Assecu=

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rations=Reverse, Landtagsverhandlungen, Hofstellenregister, Roßdienstrolle u. a. m., aus dem 16. und 17. Jahrhundert.

2) Durch den Herrn Baron A. von Maltzahn auf Peutsch zu Rothenmoor: Landt=Buch und Beschreibung des schwerinschen Stifts=Hauses und Ampts Bützow, vom J. 1581, Pergamentband in Folio. Dieses interessante Document ist ohne Zweifel eine gleichzeitige Ausfertigung, welche wahrscheinlich dem Mitvisitator des Stifts, dem Stiftshauptmann Jürgen Wackerbart, gehörte, da vorne eine Original=Urkunde desselben und des Stifts=Administrators, Herzogs Ulrich, über die Permutation zweier Wiesen, auf dem Kiez und in der Darnow gelegen, eingeheftet ist.

3) Durch den Herrn Amtshauptmann Ratich zu Wittenburg: Geschichte und urkundliche Nachrichten von Dömitz, von dem wail. Regierungsrath zur Nedden zu Schwerin.

B. Sammlung von Bildwerken.

I. Alterthümer im engern Sinne.

1. aus vorchristlicher Zeit 1 ).

A. Aus der Zeit der Hünengräber.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Gräber.

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Hünengrab von Prieschendorf.

(Nachtrag zu Jahresber. II, S. 25 flgd.)

Bei der Umackerung der Grabstelle sind durch die Aufmerksamkeit des Hrn. Actuarius Päpcke zu Lütgenhof an der


1) Nachdem im vorigen Jahre von der königl. dänischen Gesellschaft zu Kopenhagen der Leitfaden für nordische Alterthumskunde und von dem altmärkischen Verein der erste Jahresbricht als Werke von ausgezeichneter Tüchtigkeit und Brauchbarkeit erschienen waren, ward in dem abgelaufenen Vereinsjahre die norddeutsche Alterthumskunde bereichert durch: "Das königliche Museum vaterländischer Alterthümer zu Berlin, beschrieben von L. v. Ledebur", ein Werk, welches, mit Fleiß und Umsicht bearbeitet, nun auch die Benutzung der heimischen Alterthümer der preußischen Monarchie möglich macht und erleichtert. Ueber Meklenburg heißt es in dem Werke beiläufig S. 30: "Meklenburg ist dasjenige Land, aus dem uns für das Slaventhum Deutschlands die allerwichtigsten Aufschlüsse zu erwarten stehen; - die schön angeregte und zweckmäßig geleitete (  ...  )
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Einhegung der zweiten größern Begräbnißstelle (a. a. O. S. 27) noch mehrere Urnenscherben gefunden, welche das interessante Resultat gegeben haben, daß eine Urne zur Hälfte im senkrechten Durchschnitte vollständig hergestellt und so zum ersten Male die Gestalt einer Urne aus einem Hünengrabe erkannt werden konnte. - In Fortsetzung der Urnenbeschreibung in Jahresbericht II. S. 30-31 ist

8) die Urne ein blumentopfähnliches Gefäß, ohne Verzierungen, aus Thon mit Feldspathgrus durchknetet, im Bruche schwarz gebrannt, im Aeußeren mit hellbrauner Thondecke bekleidet, mit einem scharfen Bauchrande am obern Theile. Bis zum Bauchrande erweitert, von dort bis zum Rande verengt sich die Urne, beides in geraden Linien. Die Urne ist 6 1/2'' hoch, 5'' vom Boden bis zum Bauchrande und 1 1/2'' im eingebogenen Rande; der Boden hat 4'', der Bauchrand 6'' und der obere Rand 5'' im Durchmesser.

Außerdem fanden sich noch: der 3/4'' dicke Boden einer hellbraunen Urne, der Urne Nr. 8 ähnlich, - der Rand einer niedrigen schalenförmigen Urne von hellbrauner Farbe, - der Rand einer schwärzlichen, dickscherbigen Urne.

G. C. F. Lisch.

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Hünengrab von Helm.

Im Auftrage des Vereins ging ich an die Aufdeckung eines Begräbnißplatzes auf dem helmer Felde, der westlich vom Dorfe nur wenige Schritte von einem Stumpfe liegt, der sich bis zur wittenburger Scheide erstreckt. Die Begräbnißstelle nimmt einen Raum von 38' Länge und 20' Breite ein, liegt in einer sandigen Fläche, ist ganz umgeben von mächtigen Steinblöcken und war früher oben mit eben so großen Steinen bedeckt, wovon aber nur noch ein gesprengter Stein vorhanden ist. Die Erde dazwischen ist über dem Urboden 3 1/2' hoch, umgekehrt muldenförmig, angehäuft.

Die Aufgrabung geschah vom östlichen Ende, wo ein innerer Raum von 8' Länge sich zeigte. Darauf kam eine Wand von Felsblöcken, etwa 3' hoch und 2 bis 3' dick, hinter welcher der Raum in drei gleich breite Kammern oder Kisten durch große flache und breite Steine 4' lang abgetheilt war. Dann zeigte sich hinter einer Scheidewand eine gleiche


(  ...  ) Thätigkeit des neu gestifteten Vereins für meklenburgische Geschichte und "Alterthumskunde berechtigt zu den größten Hoffnungen und Erwartungen, die zum Theil schon durch die Jahrbücher dieses Vereins in Erfüllung gegangen sind".
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Abtheilung Kammern, aber von 6' Länge, worüber noch der gesprengte Deckstein lag. Hinter einer dritten Scheidewand war der übrige Raum bis zum westlichen Ende nicht weiter abgetheilt, er war 6' lang.

Leider fand sich darin nichts weiter als ein gebogenes, vierseitiges, spanförmiges Messer von dunkelgrauem, durchscheinendem Feuerstein, 3 1/4" lang und 5/8 bis 7/8" breit, wie Frid. Franc. Tab. XXVII, Fig. 5, und einige Urnenscherben, welche fünf verschiedenen Arten anzugehören scheinen, aber in so geringer Anzahl, daß sich die Gestalt der Urnen nicht daraus erkennen läßt; sie fanden sich besonders in der ersten und letzten Abtheilung.

Wittenburg, im April 1839.

J. Ritter, Hülfsprediger.

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Hünengräber von Brüsewitz.

Auf der Feldmark des Gutes Brüsewitz lagen nahe beim Eulenkruge, an der Landstraße zwischen Schwerin und Gadebusch, und nahe bei der Kunkelmauer (vgl. unten Nachrichten von alterthümlichen Bauwerken), zwei große Hünengräber und ein Kegelgrab, welche wegen des begonnenen Chausseebaues abgeräumt werden sollten. Nach eingeholter Erlaubniß des Herrn Geheimraths und Bundestags=Gesandten von Schack auf Brüsewitz begab sich Unterzeichneter am 3. Mai 1839 an Ort und Stelle, um die Abtragung zu leiten und beaufsichtigen.

Das größere Hünengrab lag nahe südwestlich hinter dem Eulenkruge nicht weit vom Rande des Gehölzes am Wege nach Haidekaten. Seit alter Zeit ist es das Riesengrab (resengrav) genannt und ein Gegenstand der Furcht der Landarbeiter, indem daselbst bei nächtlicher Zeit Lichter brennen sollen. Es war an 100 Fuß lang und 12 bis 14 Fuß breit innerhalb der Ringmauern. Im Rande war es mit ungefähr 36 großen Granitblöcken von 3 bis 5 Fuß Höhe umstellt; die Lücken zwischen je zwei und zwei Ringsteinen waren mit kleinern Steinen ausgesetzt. Innerhalb der Ringsteine erhob sich ein muldenförmiger Rasenhügel von 4 Fuß Höhe. Decksteine waren nicht vorhanden. Das Grab hatte eine Richtung von Osten nach Westen. Das Innere war in zwei Abtheilungen getheilt: die östliche Hälfte bildete einen im Innern nicht getrennten Raum; die westliche Hälfte war der Länge des Grabes nach durch eine Mauer von kleinern Feldsteinen in zwei gleiche Abtheilungen oder Kammern geschieden. - Die Aufgrabung begann im östlichen Ende. Durch die ganze östliche Hälfte

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zeigten sich allenthalben jene weiß calcinirten kleinen Feuersteine und Kohlen, welche von der Anwendung des Leichenbrandes zeugen (vgl. Hünengrab von Prieschendorf in Jahresber. II, S. 27-28 und 32). Dazwischen lagen Scherben von dickwandigen, äußerlich gelbbraun, innerlich schwarz gebrannten Urnen und nicht selten fanden sich Platten von gespaltenem, quarzigem, rothem Sandstein. Auch zeigten sich häufig zerschlagene Feuersteine, welche noch nicht weiß verglaset, sondern in natürlichem Zustande waren. Alles dies lag aber ohne Ordnung in verschiedenen Höhen durch einander. Die Urnenscherben rührten offenbar aus einer alten Zertrümmerung von Gefäßen. Weiter fand sich nichts an Alterthümern in dem ganzen Grabe. In den Kammern am westlichen Ende fehlten auch die Spuren, welche in der östlichen Hälfte sich zeigten; nur ein einziges Mal ward eine Urnenscherbe gegen die Mitte des Grabes hin gefunden. - Einen geschliffenen Keil und ein spanförmiges Messer, beides aus Feuerstein, wollen die Arbeiter schon vor der Abräumung des Grabes beim Ausbrechen der ersten Ringsteine gefunden, aber aus Neugier zerschlagen haben.

Auffallend war es, daß sich dicht unter der Rasendecke zwei Stücke Eisen, wie von der dünnen Klinge eines zweischneidigen Schwertes oder Messers, zeigten, 4 1/2" breit und 2 1/2" lang. Wenn diese nicht sehr verwitterten Fragmente nicht in jüngern Zeiten durch Zufall oder Schatzgräberei hier abgebrochen sind, so dürften sie höchstens von einer jüngern Leichenbestattung aus slavischer Zeit herstammen.

Einige hundert Schritte von diesem Grabe liegt im Gehölze an der andern Seite des Weges ein zweites Hünengrab, in Gestalt einer Grabkammer, welches leider zerstört ist. Die Wände sind in der Tiefe mit gewaltigen Granitblöcken mit ebener Oberfläche ausgesetzt; über denselben haben gewaltige Decksteine gelegen, an deren Wegschaffung in frühern Zeiten Jahre lang gearbeitet ist; von einem dieser Decksteine liegt noch ein großes Bruchstück in der Tiefe der Grabkammer. Einen Hügel hat dies Grab nicht gehabt.

Schwerin.

G. C. F. Lisch.

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b. Einzeln aufgefundene Alterthümer.

Streitäxte und Streithämmer.

1 Streitaxt erster Größe aus Hornblende, von gewöhnlicher Form, 7" lang, 2 1/2" breit und hoch, gefunden im J.

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1830 von dem Wirthschaftsschreiber Herrn Langner auf dem Felde von Kl. Woltersdorf bei Wismar, auf dem sogenannten Hammelsbuschschlage, wo die Arbeiter beim Ackern oft dergleichen Gegenstände finden sollen, geschenkt vom Hern Hülfsprediger Dühring zu Meklenburg.

1 Axthammer aus feiner, grünlicher Hornblende, gefunden bei der Stadt Röbel, geschenkt vom Herrn Hofrath Engel daselbst. Die Waffe ist von ausgezeichneter Form und Arbeit. Das Schaftloch ist an einem Ende und das Bahnende legt sich um dasselbe in Schwingungen zu einer Spitze, wie an dem Hammer in Frid. Franc. Tab. I, Fig. 2; das Ende vom Loche bis zur Schneide ist jedoch sehr lang, 6", während das Ganze nur 8" lang ist; die untere Fläche krümmt sich sanft abwärts, so daß die Schneide dadurch mehr Länge gewinnt. Die Politur ist trefflich; das Schaftloch ist je doch noch nicht polirt, wie sonst gewöhnlich an steinernen Streitäxten, sondern läßt die Bohrung durch feine parallele (nicht spiralförmige) Kreise sehen, so daß die Bohrung (vielleicht durch einen metallenen Cylinder) so geschehen ist, daß innerhalb des Bohrwerkzeuges ein Kegel bis zur vollendeten Bohrung stehen geblieben sein wird; vgl. Frid. Franc. Erl. S. 110-111.

1 Streithammer aus Hornblende, gefunden auf der malchowschen Kloster=Feldmark Hagenow bei Waren, geschenkt vom Herrn Küchenmeister Engel zu Malchow.

1 kleiner Streithammer aus Hornblende, mit einer zerschlagenen, beilförmigen Ausbauchung an dem der Schneide entgegengesetzten Ende, mit ovalem Schaftloch, im Jahre 1832 zu Kl. Woltersdorf 12 Fuß tief in einer Torfgrube gefunden, geschenkt vom Hrn. Hülfsprediger Dühring zu Meklenburg.

Lanzenspitzen.

1 Lanzenspitze aus Feuerstein, roh behauen, 3 1/2'' lang, gefunden auf dem Felde bei Kloster Malchow, und

1 Lanzenspitze von demselben Material, 3" lang, gefunden auf der Feldmark Hagenow bei Waren, geschenkt vom Herrn Küchenmeister Engel zu Malchow.

Schleudersteine.

1 Schleuderstein von Lehsen. Bei Abtragung einer mitten im Dorfe Lehsen gelegenen Anhöhe, wo bisher ein

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Eiskeller, früher aber eine Kapelle war, fand man im Herbste 1838 unter den Wurzeln alter Linden mehrere Menschenschädel, zum Theil mit gut erhaltenen Zähnen. In der Nähe derselben lagen 2 eiserne Nägel, wovon der eine ein gewöhnlicher Sargnagel, 2" 9"' lang, der andere aber 5" 1''' lang und oben 4''' dick ist. Ein Kirchhof war geschichtlich hier nie, doch hat sich die Sage erhalten, daß hier im dreißigjährigen Kriege 8 österreichische Soldaten, die in der Mühle verhungert waren, begraben sind. Als man mehr nach der Mitte des Hügels mit dem Abgraben fortschritt, fand man einige Fuß tief im Sande einen großen, scheibenförmigen Schleuderstein aus Granit, 2 Pf. 2 Loth schwer, rund, an den breiten Seiten flach gewölbt, im Durchmesser 5" haltend, in der Mitte mit einer Vertiefung von 1" tief und 1" 4''' breit zum Einsetzen der Finger; rings herum läuft eine 1''' tiefe und 5"' breite Rille; in der Dicke mißt der Stein 2". Nahe bei demselben lag ein eisernes Messer, in der am Rücken fast ganz graden Klinge 11" lang, nach vorne sich zuspitzend, nach dem Griffe hin etwas über 1'' breit; der Rücken verschmälert sich von 3''' bis zu 2'''; von der Heftzunge ist noch ein Ende von ungefähr 1 1/2'' lang vorhanden; die Schneide hat nur ein paar, erst bei oder nach der Auffindung erhaltene kleine Scharten. - Der Herr von Laffert auf Lehsen hat die Gewogenheit gehabt, diese Alterthümer dem Verein zu Händen des Herrn Hülfspredigers Ritter zu Wittenburg zum Geschenke zu machen.

Der Schleuderstein gehört unbezweifelt der ältesten Zeit an; das Messer stammt wohl aus dem Mittelalter. Nur ein Zufall kann alle diese Geräthe aus den verschiedensten Zeiten zusammengebracht haben.

1 Schleuderstein von Lütgenhof, gefunden vor mehreren Jahren bei Ausmoddung eines Teiches und geschenkt vom Herrn Justizrath Päpcke auf Lütgenhof. Der Stein, von hellfarbigem Granit mit überall geglätteter Oberfläche, ist dem zu Lehsen gefundenen (vgl. die vorhergehende Nr.) ziemlich ähnlich, zeichnet sich jedoch vor diesem durch mehrere Eigenthümlichkeiten aus. Er ist 3 Pfund 4 Loth schwer, scheibenförmig, d. h. von kreisrundem Umfange und an beiden Seiten abgeplattet, 5" im Durchmesser und 3 1/2" dick. An dem äußersten Umfange ist eine Rille zur Aufwickelung einer Schnur eingehauen; auf den beiden flachen Seiten erhebt sich über einer leichten Vertiefung

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eine nach innen eingesenkte, kreisförmige Erhöhung von 1 3/4'' Durchmesser, zur bequemern Haltung des Steins mit den Fingern: diese erhabenen Ringe, so wie die Größe des Steins sind diejenigen Eigenschaften, welche ihn vor andern Schleudersteinen auszeichnen.

Keile.

1 Keil aus hellgrauem Feuerstein, 6'' lang, von 3/4-1 3/4'' breit, gegen 1'' dick, überall trefflich geschliffen, an der einen Seite der Schärfe hohl ausgeschliffen, an den beiden langen Seiten zugeschärft, am schmalern Ende mit mehreren muschelförmigen Ausbrüchen an den Seitenkanten, vor einigen Jahren zu Lehsen bei Wittenburg beim Ausmodden des sogenannten Ilenpols östlich vom Dorfe gefunden und vom Hrn. v. Laffert auf Lehsen geschenkt.

1 Keil aus grauem Feuerstein, 7 1/2'' lang, gefunden auf dem Felde von Kl. Woltersdorf, geschenkt vom Herrn Hülfsprediger Dühring zu Meklenburg.

Schmalmeißel.

1 Schmalmeißel aus dunkelgrauem Feuerstein, 5'' lang, 1'' breit, 3/4'' dick, an den breiten Seiten trefflich polirt, sonst überall mit ausgesprungenen Stellen, gefunden bei der Stadt Röbel, geschenkt vom Herrn Hofrath Engel daselbst.

Halbmondförmige Feuersteinmesser.

Im J. 1829 fand der Herr Förster Kahle zu Buchholz im Torfmoore von Plate bei Schwerin mehrere messerförmige Werkzeuge aus geschlagenem Feuerstein, welche er im J. 1839 dem Vereine schenkte. Es waren dies vornehmlich jene halbmondförmigen Messer, welche in der Regel immer paarweise, ein größeres und ein kleineres, bei einander gefunden werden, und welche Frid. Franc. Tab. XXVII, Fig. 3 und 4, abgebildet sind. Auch hier wurden zwei Paare gefunden. Das eine Paar besteht aus hellgrauem, durchscheinendem Feuerstein und ist mit muscheligen Brüchen überall und an den Rändern umher sorgfältig und scharf geschlagen. Von dem zweiten Paare, welches etwas größer war und aus hellgrauem, nicht durchscheinendem Feuerstein bestand, ist ein Stück verloren gegangen. Außerdem fand

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sich bei denselben die Klinge eines dolchartigen, zweischneidigen, graden Messers aus Feuerstein 3 3/4" lang, von welchem jedoch das Heft abgebrochen ist. Nach eingezogenen Nachrichten wurden in der Nähe der Messer, wie auch an andern Orten (vergl. Frid. Franc. Tab. XXVII, Erläut. S. 145), Thierknochen verschiedener Art gefunden.

Diesen bei Plate gefundenen Feuersteinmessern ist ein andres, vor mehreren Jahren in einer Mergelgrube bei Levin, Amts Dargun, gefundenes und vom Herrn Dr. Burmeister zu Wismar geschenktes völlig gleich.

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B. Aus der Zeit der Kegelgräber.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Gräber.

Kegelgrab von Lehsen (bei Wittenburg).

In der letzten Hälfte des Julius d. J. öffnete ich ein Kegelgrab auf dem früher zu Wittenburg, jetzt zu Lehsen gehörigen Acker, der Bahlenkamp genannt, etwa 160 Schritte rechts von der projectirten Chaussee. Der Hügel, in der Basis völlig rund, war im Umkreise mit Steinen, die aber mit Erde bedeckt waren, umgeben und maß im Durchmesser 88 Fuß. Oben war der Hügel flach und scheint nach und nach abgepflügt zu sein. Bei der von Osten angefangenen Nachgrabung fanden sich dicht unter der Oberfläche überall Kohlen und Asche, auch Scherben von Urnen grober Masse. Nach den Berichten des Gutsherrn sind an diesem Grabe früher öfter Urnen durch den Pflug zerstört. Die gefundenen Scherben sind fast 1/2" dick, stark mit grobem Kiessande vermengt und gelbroth gebrannt; sie scheinen von schlichten, rundbauchigen Urnen, wie sie in den Kegelgräbern gefunden werden, zu stammen. In der südlichen Hälfte des Hügels zeigten sich 2 Steinhaufen, welche sich genau von Osten nach Westen erstreckten, der südlichere 34 Fuß, der nördlichere 32 Fuß lang, jeder aber 16 Fuß breit. Die Steine waren in Form eines Backofens aufgethürmt bis zu der Höhe von 7 Fuß über dem Urboden, und stießen, da der Hügel in der Mitte nur 9 Fuß Höhe hatte, an der südlichen Seite fast an die Oberfläche. Die Steinhügel hatten aber in der Mitte eine kesselförmige Vertiefung fast bis zum Urboden hinabgehend und kegelförmig mit Erde ausgefüllt. Unter dem südlichen Steinhaufen fand sich, auf kleinen Steinen liegend und mit kleinen Steinen bedeckt, in Sand verpackt, ein sehr weiter Fingerring aus doppeltem, an beiden Enden geschlossenem Draht

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von reinem Golde, vier Windungen hoch, 1 5/8 Ducaten schwer; der Ring paßt für einen starken Mannsfinger. - In dem nördlichen Steinhaufen zeigten sich leise Spuren von verwitterten Knochen und unter denselben eben so leichte Spuren von verwittertem, nicht verbranntem Holze. Dazwischen fand sich, ebenfalls auf und unter kleinen Steinen und in Sand verpackt, ein zweiter engerer Fingerring aus doppeltem, an einem Ende geschlossenen und am andern Ende zusammengedreheten Draht von reinem Golde, 4 1/2 Windungen hoch, gegen 2 Ducaten schwer, für einen Frauenfinger passend. Um diesen Ring zerstreut lagen kleine Glasperlen von schöner blaugrünlicher Farbe; es wurden 9 ganze Perlen und Bruchstücke von mehrern gefunden. (Diese Perlen sind fast kugelförmig, von schönen Verhältnissen und klarer Farbe; sie sind von hoher antiquarischer Bedeutung, da Glasperlen in alten (germanischen) Kegelgräbern höchst selten, in Meklenburg bisher nie sicher beobachtet sind. Ein Stück von diesen Perlen gerieth vor dem Löthrohre in Fluß; eine zweimalige Schmelzung desselben Stücks griff die Farbe durchaus nicht an. - Die Glasperlen aus Wendenkirchhöfen sind nie so edel an Gestalt und Farbe. D. Red.)

Auf dem Urboden des Grabes außerhalb der Steinhaufen zeigten sich nirgends klare Brandstätten; aber die Steine waren alle sehr geschwärzt und an den Seiten der Steinhaufen war die Erde stark mit Kohlen und Asche vermischt. Die größern Kohlen scheinen von härterm Holze zu sein; selten zeigten sich Kohlen von Tannenholz. In dem nördlichen Steinhaufen fanden sich viele verkohlte Eicheln.

Ohne Zweifel ist unter den beiden Steinhaufen, welche zu einem Kegelhügel verbunden sind, ein Ehepaar bestattet. In der Nähe stehen noch einige Kegelgräber; früher sollen hier viel mehr vorhanden gewesen sein.

Der Herr von Laffert, Besitzer des Gutes Lehsen, gab nicht nur freundlichst Erlaubniß zur Aufdeckung des Hügels, sondern stellte auch drei Tage hindurch die nöthige bedeutende Mannschaft zum Aufgraben und schenkte freigebig den ganzen Fund dem Vereine.

Wittenburg, den 1. August 1838.

J. Ritter.     

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Kegelgrab von Wittenburg.

Am 6. August d. J. begab ich mich mit 8 Arbeitern nach dem Kegelgrabe, welches auf dem wittenburger Stadt=

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felde auf der sogenannten Haide, links vom hagenower Wege etwa 95 Schritte und von dem bebaueten Lande etwa 400 Schritte entfernt, liegt. Die Gegend dient zur Schaafweide und erhebt sich bedeutend nach Nordost; der Urboden besteht auf der Oberfläche aus brauner Haideerde und darunter steht gelber Sand mit kleinen Geröllsteinen durchmischt. Der Hügel war ebenfalls mit Haide bewachsen, ohne eine Spur von Verletzung, und bestand aus brauner sandiger Erde. Seine Höhe war 6 Fuß über dem Urboden, oben etwas abgeplattet, und der Durchmesser betrug 48 Fuß.

Die Aufgrabung begann im Osten. Es zeigte sich sogleich ein regelmäßiger Kreis von Steinen um den Hügel her, die aber schon bedeutend mit Erde bedeckt waren. Nachdem eine Masse Erde weggeräumt war, stieß ich auf 2 Steinhaufen. Der kleinere derselben, 6 Fuß lang und etwas über 2 Fuß breit, bestand aus einfachen, ziemlich großen Steinen, unter denen der ganzen Länge nach sich Knochen fanden, welche keine Spur von Brand zeigen. Unter dem zweiten Steinhaufen lag noch einen Fuß hoch aufgeschüttete Erde; der Steinhaufen selbst hatte anfänglich gegen NO. hin eine Breite von 8 Fuß und eine Höhe von etwas über 3 Fuß über dem Urboden; dann nahm aber gegen SW. die Breite nach beiden Seiten bis auf 12 Fuß und die Höhe bis auf 5 Fuß zu; doch fehlten hin und wieder oben Steine. Es fanden sich nur schwache Spuren von Asche und einige Kohlen, meistentheils, wie es scheint, von Eichenholz. Unter den Steinen dieses größern Haufens fand sich im höhern Südwestende, etwa 1 Fuß über dem Urboden, eine völlig runde Kugel aus blaugrauem Feuerstein, welche jedoch wahrscheinlich durch die Natur gebildet ist; sie hat im Durchmesser etwa 1 3/4 Zoll, und hat eine ganz kleine Stelle, die muschelartig, auf einer Seite eingedrückt, auf der andern hervorstehend ist.

Nordwestlich von diesem gegen 22 Fuß langen Steinhaufen lag ein dritter im regelmäßigen Viereck aufgeschichtet, von 12 Fuß Länge, 6 Fuß Breite und 3 Fuß Höhe, unter dem aber keine Spur von Alterthümern war.

In dem Grabe lagen also drei rechtwinklige Steinhaufen parallel neben einander in der Richtung von SW. gegen NO., der größere von ihnen in der Mitte.

Ueberhaupt aber hatte das Ganze das Ansehen, als sei das Grab halb vollendet im Innern liegen geblieben, denn außer vielen kleinen Steinen standen noch beträchtlich größere auf dem Urboden.

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Da wir nicht mit vielen Steinen zu kämpfen hatten, so ließ ich die ganze Grabstätte bis zum Rande aufräumen, aber die Hoffnung, noch irgend etwas zu entdecken, wurde getäuscht; nur kleine Scherben von Urnen fanden sich am Rande des Grabes, nämlich Bruchstücke von einer rohen, dickscherbigen Urne von gelbbrauner Farbe und von einer sehr feinkörnigen, schwärzlichen, unter dem Rande concentrisch gefurchten Urne.

Wittenburg, im August 1838.

J. Ritter.     

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Kegelgrab von Wohld (beiWittenburg) No. 2.

(Ueber das wohlder Kegelgrab No. 1 vgl. Jahresber. III, S. 61.)

Dieses Kegelgrab liegt südöstlich von dem am 9. Mai d. J. geöffneten Grabe auf dem wittenburger Stadtgute Wohld und ist das größte von den zu dieser Gruppe gehörenden, da seine Höhe 12 Fuß und sein Durchmesser 72 Fuß betrug. Früher war es mit Gehölz bewachsen, seit längerer Zeit aber beackert. Die aufgetragene Erde bestand aus gelbem Sande; hin und wieder war sie etwas fester und lehmartiger.

Wegen der bedeutenden Größe des Grabes ward die obere Erde abgefahren, bis noch eine Höhe von 7 Fuß über dem Urboden in der Mitte blieb, wo sich ein Steingewölbe zeigte. In der abgetragenen Erde des obern Teils zeigten sich Spuren von Kohlen, aber nicht von bedeutender Größe, und zwei ziemlich große Stücke eines harzigen Körpers von dunkelbrauner Farbe. Sie sind sehr leicht, sehr glatt und lassen sich schaben; sie sind gebräuntem Bernstein ganz gleich, zergehen aber nicht an der Lichtflamme und geben erhitzt auch keinen Geruch von sich. Sodann begann die Aufgrabung des untern Theils des Grabes von Osten her. Der Rand war vollkommen mit mäßigen Steinen regelmäßig umsetzt. Etwa 4 Fuß vom äußersten Rande nach innen erhob sich eine Steinmauer, welche um das Grab im Kreise regelmäßig lief, 8 Fuß im horizontalen Durchschnitte breit, nach oben aber fast 2 Fuß weiter über ihre Grundfläche hinaus nach innen sich überlegend, so daß sie, wie ein halbes Gewölbe, sich über den innern Theil des Grabes legte. Auch unter dieser kreisförmigen Steinwand war die Erde mit kleinen Kohlen gemischt; zwischen den Steinen derselben lag ein Knochen, und unter denselben zwei kleine Scherben vom oberen Rande einer grobkörnigen gelbröthlichen Urne; beides erst im nordwestlichen Rande. Dann folgte wieder eine Erdschicht, welche den innern Steinkegel umhüllte. Die Erdschicht zwischen der Steinwand und dem innern Stein=

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gewölbe war auf einigen Stellen stark mit Asche durchmischt, aber nirgends eine Spur von Alterthümern. Grade in der Mitte des Hügels stand ein einziges Steingewölbe, am Grunde von ovaler Form, 32 Fuß lang von Osten nach Westen und 25 Fuß breit von Süden nach Norden. In diesem Gewölbe war von oben hinab eine ovale kesselförmige Vertiefung, am oberen Rande von Osten nach Westen 8 Fuß lang und von Süden nach Norden 5 Fuß breit, bis auf 3 1/2 Fuß mit Sand angefüllt und in dieser Tiefe noch 6 Fuß lang und 2 Fuß breit. Umher lagen Steine, von denen mehrere flach und breit waren. Bei Abtragung des Gewölbes, welches sich bis zum Rande des Kessels 7 Fuß hoch erhob, fanden sich in der nordwestlichen Ecke, etwa 3 Fuß über dem Urboden, zwei zusammengehörende Bruchstücke Bronzedraht, offenbar Reste von einer Heftel oder Nadel; trotz aller Sorgfalt war nichts weiter davon zu entdecken; jedes ist etwa 1/5 Zoll dick und etwa 8/10 Zoll lang, etwas gebogen und stark durch und durch oxydirt. Etwas weiter, etwa 1 Fuß in die Seitenwand hinein, ebenfalls 3 Fuß über dem Urboden lag zwischen den Steinen, von brauner Modererde umgeben, eine Framea mit Schaftkerbe von Bronze, schön modellirt und mit Furchen verziert, mit hellgrünem Roste dick überzogen, über 5 1/2 Zoll lang, an der Schärfe 1 Zoll 5 Linien, bei der Schaftkerbe nach außen 3/4 Zoll breit, und in der Mitte 11 Linien breit und 8 3/4 Linien dick. In der Schaftkerbe sind auf der einen Seite Holzsplitter angerostet, auf der andern Seite saß noch über einen Zoll Länge das Holz des Schaftes, anscheinend Eichenholz, unversehrt, in die Schaftkerbe eingelassen, zerbrach aber etwas beim Herausnehmen; etwa 10 Linien von vorne an gerechnet ist der Eindruck eines um den Schaft und die Framea gelegt gewesenen Ringes deutlich vorhanden. Noch einen Fuß weiter nach Norden in dem Steingewölbe zeigte sich eine zweite Stelle mit Modererde angefüllt, worin ein breiter dünner Knochen von sehr weißer Farbe mit Schwarz durchmischt lag; er war aber so mürbe, daß er in Staub und Splitter zerfiel, auch wurde er in der Luft gelblich. Ein halbrunder, sonderbar geformter, röthlich und dunkelgrau gefärbter, feinkörniger Sandstein, halb so groß wie ein antiker Schleuderstein, ist wohl durch die Natur so gebildet, aber auffallend bleibt es, daß grade an den Begräbnißstätten und in den Urnen sich so häufig von Natur auffallend gebildete Steine finden.

Wittenburg, Mitte Septembers 1838.

J. Ritter.     

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Dieses Grab ist für die altgermanische Bestattungsweise in mancher Hinsicht wichtig. Ohne Zweifel sind hier mehrere Bestattungen in der Zeit nacheinander. Der erste Todte ward in dem Steinkegel beigesetzt, der in der Mitte des Grabes stand. Die kesselförmige Vertiefung, dort, wo die Alterthümer lagen, 6 Fuß lang und 2 Fuß breit, ist grade so groß, um einen Leichnam aufzunehmn. Die Leiche, welche in dem innersten Steinkegel bestattet ward, ward ohne Leichenbrand beigesetzt. Hiefür zeigen die Moderreste, die Spuren unverbrannter Knochen, der gänzliche Mangel an Kohlen, Asche und Urnen im Kessel, der unverbrannte Schaft der Framea und die Abwesenheit von Feuerspuren an den Alterthümern. Der Kessel hatte die Längenrichtung von Ost nach West oder umgekehrt. Der Leichnam ward mit dem Haupte in Westen gelegt, so daß er gegen Osten schaute. Hiefür zeugen die Reste der Nadel, wohl von einer Heftel, welche in Nordwest im Kessel, also in der Gegend der linken Schulter lag. Etwas niedriger lag die Framea an der Wand des Kessels, also der Länge nach am Leichnam.

Dieses Steingewölbe ward später mit Erde bedeckt und diese mit einem Steinwall umgeben. Der Gipfel bildete die Brandstätte für die folgenden Geschlechter, deren Asche an demselben Hügel in Urnen beigesetzt wurden. Hiefür zeugen die häufigen Kohlen und die Urnenscherben über und neben dem innern Kegel. Zum Schlusse ward der Hügel gewölbt, mit einer Rasendecke belegt und mit einem Steinkranze umgeben.

Ein Beispiel von Bestattung unverbrannter und verbrannter Leichen in demselben Hügel fand sich auch in dem großen Kegelgrabe von Ruchow (oder Tieplitz). Vgl. Friderico=Francisceum Erläut. S. 43 flgd.

Kegelgrab von Bobzin (bei Wittenburg) No. 2.

(Vgl. Jahresber. III, S. 62.)

Die Aufgrabung dieses nahe an der wohlder Scheide und der wittenburg=hagenower Landstraße liegenden Hügels geschah von der östlichen Seite, wo sogleich eine Steinmauer (ähnlich der in dem bobziner Grabe Nr. 1, Jahresber. III, S. 63) sich zeigte, 5 Fuß breit und 4 Fuß hoch, welche um die ganze Grabstelle 62 Fuß im äußern Durchmesser läuft. Weitere Ringsteine wurden nicht bemerkt. Innerhalb der Steinsetzung war die Erde mit ganz kleinen Kohlen sehr durchmischt. Bald zeigte sich ein großes Steingewölbe, welches aber auf der nördlichen Hälfte schon früher durch Ausgraben der Steine durchwühlt

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war, so daß nur noch vom Urboden an die Steine drei Fuß hoch lagen, während sie sich in der südlichen Hälfte zu 7 Fuß erhoben. Daher kann die eigentliche Beschaffenheit nicht angegeben werden; doch waren mehrere Anzeichen, als sei es eine Steinhöhe mit einem Grabkessel in der Mitte gewesen. Fast in der Mitte nach Südosten lag eine Lanzenspitze von Bronze zum Einnieten in einen gespaltenen Schaft, stark von hellgrünem, edlem Roste überzogen und durchdrungen, und an den Schneiden ausgebrochen, mit zwei bronzenen Nieten, deren eines daneben im Sande lag. Hinter denselben ist nur noch wenig von der Schaftzunge vorhanden. Die Klinge mißt von den Nieten bis zur Spitze fast 5 1/2 Zoll und hat eine Dicke von 2 1/2 Linien. Unter den Steinen in der Mitte war die Erde weißer, da sie sonst überall aus dem hier vorherrschenden rothgelben Sande besteht. Von Urnen und Knochen zeigte sich keine Spur. Der Umfang des Gewölbes an der Basis war überall gut erhalten und zeigte ein Oval von 32 Fuß Länge in der Richtung von OSO. nach WNW. und eine Breite von 27 Fuß.

Die Erddecke war auf dem höchsten Punkte nur 6 Zoll, auf dem Steinringe aber 1 1/2 Fuß über den Steinen, der Boden ringsum aber sehr erhöhet, so daß der Grabhügel kleiner und unbedeutender vorher erschien, als er wirklich war.

Wittenburg, Anfangs October 1838.

J. Ritter.     

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Kegelgrab von Bobzin No. 3.

Oestlich von dem im Junius v. J. von mir aufgedeckten Steinkegel (vgl. Jahrb. III, S. 63) liegt ein, früher von mir übersehener, abgepflügter Kegel, aus welchem zu verschiedenen Zeiten, schon früher und noch kürzlich, Steine gebrochen sind. Sobald ich dies erfuhr und weil man versicherte, daß bis jetzt noch nichts von Alterthümern darin vorgekommen sei, so unternahm ich für den Verein das zu retten, was noch darin sei. Der Rand des Grabes war noch unversehrt, 1 1/2 Fuß mit Erde bedeckt und zeigte einen regelmäßigen Kreis von 36 Fuß Durchmesser. Die Steine waren immer von oben weggenommen und hielten jetzt nur noch 2 1/2 Fuß über dem Urboden. - Es fand sich darin ein zweischneidiges, spitz zulaufendes Schwert aus Bronze, mit edlem Rost bedeckt, 22 1/2" in der Klinge lang, in der Mitte 1 1/4", nahe am Griffe 1 1/8" breit, mit erhabenem Mittelrücken, der auf jeder Seite durch eine schmale Rille begrenzt ist. Die eigentliche Griffzunge

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fehlt, da nur die Stellen der 3 Paar Nietlöcher vorhanden sind, deren letztes Paar auf 1'' Länge fast zusammenstößt.

Das Schwert ist 7 3/4", von der Spitze an gerechnet, einmal durchbrochen. Es lag nicht in der Mitte des Hügels, sondern 12 Fuß vom südlichen Rande, 1 Fuß über dem Urboden, mit der Spitze gegen Osten.

Wittenburg, im Junius 1839.

J. Ritter.     

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Kegelgrab von Helm (bei Wittenburg).

Für den Verein öffnete ich ein Kegelgrab, welches hart am Wege an der nördlichen Abdachung des Haidberges da liegt, wo anscheinend der Begräbnißplatz aufhört. Am Fuße des Hügels zeigte sich ein Kreis von ziemlich großen Steinen, jetzt schon über 1' mit Erde bedeckt; dieser Kreis war ziemlich regelmäßig und zeigte 36' im Durchmesser. Der Hügel selbst war aus lauter gelbem Sande aufgetragen und hatte 6' Achsenhöhe; über dem Urboden lag eine Schicht handgroßer Steine. In der Mitte des Hügels, 3' über dem Urboden, fand sich eine dünne lehmfarbige Urne, auf die Seite gelegt, mit der Mündung nach Osten. Sie scheint kaum gebrannt zu sein, und obgleich sie unversehrt zu Tage gefördert wurde, so erhärtete sie sich nicht, sondern zerbrach, als ich sie nach 4 Stunden berührte. Um den Hals der Urne laufen 2 etwa 3/4" breite Bänder mit roh eingegrabenen mäanderförmigen Verzierungen und unter denselben ist eine Reihe senkrechter 3/8'' langer Striche. Die Urne mißt 7" in der Höhe, 4" im Halse, 5 1/2" im Bauche und 2'' in der Basis. In der Nähe der Urne, aber nicht unmittelbar an derselben, lagen umher einige ziemlich große Steine, einige von dünner, platter Form. Sonst fand sich im Hügel nichts als einige Tannenkohlen und in der Urne nichts als Sand.

Wittenburg, im April 1839.

J. Ritter.     

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Kegelgräber von Gallentin (bei Schwerin)

No. 4 und 5.

(Vgl. Jahresber. II, S. 35 flgd.)

In Verfolg der im J. 1837 zu Gallentin vorgenommenen Ausgrabungen hatten sich die Herren: Revisionsrath Schumacher, Advocat Schwerdtfeger und Oberbaurath Wünsch nach Gallentin begeben, um hier am 10. October 1838 die Nachforschungen fortzusetzen. Es wurden zwei Kegel=

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gräber untersucht, welche in den gefundenen Alterthümern beide die gewöhnlichen Erscheinungen darboten, die in Kegelgräbern bemerkt werden; dies sei hier im voraus bemerkt, weil der Boden in den dortigen Gegenden aus so strengem und zähem Lehm besteht, daß es unmöglich war eine Urne zu retten.

Gallentiner Kegelgrab No. 4.

Zuerst ward der sogenannte "Haidberg", auf einer Anhöhe des gallentiner Feldes nicht ferne von der schweriner Chaussee, zur Untersuchung gezogen. Der Hügel war am Rande schon abgegraben und in seinem Mittelpunkte schon durchforscht. Untersuchungen mit feinen Eisenstäben führten auf Steinschichten im Osten des Grabes, unter denen sich bei der Aufdeckung nur Knochenfragmente fanden. In einem Durchschnitte, welcher von O. gegen W. 6' tief bis in die Mitte des Grabes gezogen ward, fand sich ebenfalls nichts und die Bohrer zeigten auch nirgends Steine im Untergrunde des Grabes.

Gallentiner Kegelgrab No. 5.

Im großen gallentiner Holze ist ein flacher Platz, welcher durch mehrere in einem Kreise von 30' Durchmesser liegende Steine bezeichnet ist. In der Mitte des Kreises ragt ein größerer Stein hervor, der die Form einer vierseitigen Pyramide (etwa 2 Fuß hoch) hat. Dieser Platz ward von O. gegen W. aufgegraben. Zunächst waren unter und zwischen den Ringsteinen kleinere Steine geschichtet, unter denen sich einige Knochenfragmente fanden. Dann folgte im Innern des Platzes ein Kreis von Erde, dann wieder eine Lage von Steinen, die sich um die im Mittelpunkte stehende Pyramide zu ziehen schien, hierauf wieder ein Ring von Erde, in dessen Mitte die Pyramide stand. Die Pyramide ruhete auf einem Fundamente von Pflastersteinen, und unter denselben fand sich, wider alle Erwartung, eine Urne, welche schon zerdrückt und in den Scherben übereinander geschoben war. Es war eine große braune Urne, wie Frid. Franc. Tab. V, Fig. 2, ungefähr 12'' hoch und 8" weit geöffnet, ohne alle Verzierungen, Knötchen und Henkel, mit einem senkrechten, 3" hohen Rande und sehr geringer Ausbauchung; die Masse war stark mit weißlichem Feldspathguß durchknetet und zum Theil kohlschwarz gebrannt; die Scherben waren mitunter über 1/2'' dick. Auf der Urne lagen einige Knochenfragmente; gefüllt war sie der Hauptmasse nach mit dem strengen Lehm der Umgebungen, der jedoch immer zäher und fetter ward, je mehr man nach dem Boden

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der Urne kam, bis die Masse im Grunde aus einer schwärzlichen, fettigen Substanz bestand, welche starken Modergeruch hatte. Auf dem Grunde lag eine dünne Schicht feiner Knochensplitter, in denen sich die Fragmente einer feinen bronzenen Heftel mit zwei Spiralplatten fanden (so wie eine von Ritter in dem Kegelgrabe zu Bobzin No. 1, Jahresber. III, S. 64, gefunden ward; vgl. Frid. Franc. Tab. XI, Fig. 3). Diese Heftel lag ganz klar in der Knochenasche, war aber so von Oxyd durchdrungen und erweicht, daß sich nur geringe Fragmente retten ließen. - Diese Urne war offenbar der Aschenkrug (cinerarium); das Beingefäß (ossuarium) mag ganz zerstört worden sein. - Merkwürdig ist diese Begräbnißstelle durch die fast unscheinbare Hügelauftragung und durch die Errichtung einer Pyramide über dem Aschenkruge in der Mitte des Begräbnißplatzes oder der Brandstätte.

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Kegelgrab von Lübstorf (bei Schwerin).

Am 11. October eröffneten dieselben Herren ein Kegelgrab im lübstorfer Holze. Der ganze Hügel bestand oberwärts aus Pflastersteinen. Bei der Aufdeckung fand sich im Osten des Grabes, etwa 3 Fuß tief, eine kleine Steinkiste; eine zweite Steinkiste stand weiter im Grabe gegen NO. ungefähr 5 Fuß tief. Beide Kisten waren aus flachen Grund=, Seiten= und Decksteinen erbauet, die zum Theil aus röthlichen Sandsteinplatten bestanden. In der ersten Kiste am Ostrande des Grabes stand eine grobkörnige, röthliche Urne mit einem Henkel, in welcher sich einige Knochenfragmente, Kohlen und Asche fanden (cinerarium). In der zweiten Kiste im Innern des Grabes standen zwei Urnen, beide grobkörnig und ohne Verzierungen. Die größere Urne hatte die Gestalt der Urne von Frid. Franc. Tab. V, Fig. 10. Sie war bräunlich, dickscherbig und mit Kiessand durchknetet. In ihr fand man eine große Masse großer angebrannter Knochenstücke (ossuarium) und unter ihnen ein wohl erhaltenes Scheermesser von Bronze, ungefähr wie Frid. Franc. Tab. XVIII, Fig. 11. Neben der großen Urne stand ein kleiner, zierlicher gehenkelter Krug, von derselben Gestalt, wie Beyer einen im Grabe zu Kikindemark (vgl. Jahresber. III, S. 60) fand; nur war die kleine Urne von Lübstorf sehr dickscherbig, schwarz gebrannt, grobkörnig und mit Feldspathgrus durchknetet. Das innere Steingewölbe schien hinter der zweiten Urne hohl zu werden; eine weitere Aufdeckung verhinderte die Witterung.

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Kegelgrab von Brüsewitz.

Auf der Feldmark des Gutes Brüsewitz lagen nahe beim Eulenkruge, an der Landstraße zwischen Schwerin und Gadebusch zwei Hünengräber (vgl. oben Hünengräber) und ein Kegelgrab, welches am 3. Mai 1839 von dem Unterzeichneten abgetragen ward. Das Kegelgrab lag dicht beim Eulenkruge an der Straße nach Gadebusch links auf der Anhöhe. Es hatte eine elliptische Basis, war sanft und regelmäßig abgerundet und hieß bei den Landleuten: der Backofen. Die Richtung des Grabes war abweichend von Norden nach Süden. Das Grab hatte 36 Schritte im Umfange und 4 Fuß Höhe in der Mitte. Es war am Rande umher mit Steinen von mittlerer Größe vermauert, welche jedoch innerhalb der Rasendecke lagen. Der Hügel war von einer Mischung von Erde und Steinen aufgetragen. Von Alterthümern, auch von Urnen, ward keine Spur gefunden, wenn sich auch hin und wieder einige fest verpackte platte Steine zeigten. - Die Armuth der Kegelgräber in dieser Gegend ist nichts Neues. Im Jahre 1805 deckte der Herr Hauptmann Zinck in der Nähe von Pokrent eine große Anzahl von Kegelgräbern auf, in denen jedoch ebenfalls nichts gefunden ward.

G. C. F. Lisch.     

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Kegelgrab von Reinstorf (bei Bützow).

Etwa 500 Schritte östlich von den vietzer Tannen bildet das Erdreich einen natürlichen Abhang von 6 bis 10 Fuß Senkung. Auf demselben wurden bei Anlegung einer Mergelgrube, 20 Schritte nördlich vom reinstorfer Wege, die nachfolgenden aus Bronze bestehenden Alterthümer in einer Tiefe von 4 Fuß aufgefunden.

1) Ein Buckel von trichterförmigem Ansehen (Hütchen). Der Kopf, dessen zerbröckelter Rand ursprünglich dem Umfange eines Guldens gleich sein mochte, ist auf der obern concaven Seite mit einem hohlliegenden Querstifte zum Anheften versehen. Aus der untern convexen Seite geht der 1/8 Zoll starke Stiel hervor, welcher jetzt nur noch einen Rumpf von 1/2 Zoll Länge bildet.

2) Ein Armring, wovon etwa der vierte Theil fehlt, 2 1/2 Zoll im Durchmesser und im Draht 3/8 und 1/8 Zoll stark, mit spiralförmig eingegrabener Verzierung.

3) Ein großer Kopf= oder Halsring, mit spiralförmig eingegrabener Verzierung, 1/4'' im Drahte dick und in drei Stücke zerbrochen. An den beiden verjüngt zulaufenden Enden

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ist etwas abgebrochen, so daß die gewöhnliche Umbiegung zum Zusammenfügen der beiden Enden fehlt.

4) Ein Armring, inwendig platt, auswendig etwas gewölbt, 2 1/2" im Durchmesser, 3/8'' in der Breite und 1/8'' in der Dicke haltend; es fehlt ein etwa 1'' langes Stück.

5) und 6) Zwei ganz gleiche Ringe, vierkantig im Draht, im Durchmesser 4 und 3 1/2'', im Drath 1/2" breit und 3/8'' dick, der Form und Größe nach wahrscheinlich für den Oberarm bestimmt und wie gewöhnlich offen.

7) Ein großer Ring, ähnlicher Art wie 5) und 6), 4 1/4 und 4" im Durchmesser, von 1/2'' breitem und 3/8'' dickem vierkantigen Drath, welcher sich nach der Oeffnung des Ringes hin wie gewöhnlich verjüngt, an den Enden aber zu runden, in der Oeffnung flach abgeschnittenen Köpfen sich verstärkt.

Die sämmtlichen Gegenstände sind mit edlem Roste überzogen. Beim Auffinden lagen sie in einen dunkel gefärbten, 4 1/2 Fuß langen Erdstrich gehüllt, der, von Osten nach Westen laufend, 1 bis 2'' hoch und 5 bis 6'' breit war. Nördlich von diesen stand in einer Entfernung von 2 Fuß die Aschenurne, die den Arbeitern jedoch unter den Händen gänzlich zerfiel.

Der Herr Pensionär Schnapauff zu Reinstorf überwies mit freundlicher Bereitwilligkeit dem Einsender die nöthigen Arbeiter, um weitere Nachsuchung nach Alterthümern in nächster Umgebung des Fundorts anzustellen. Dieselbe blieb jedoch erfolglos.

Neuenkirchen, den 12. Februar 1839.

Günther, Hülfsprediger.

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b. Einzeln gefundene Alterthümer.

Alterthümer von Prieschendorf.

Im J. 1838 wurden zu Prieschendorf bei Dassow einige Fuß tief in einer Wiese auf dem festen Erdgrunde unter der Wiesendecke folgende mit hellgrünem edlem Rost bedeckte und stark durchzogene Alterthümer aus Bronze gefunden und von dem Herrn Justizrath Päpcke auf Lütgenhof dem Vereine geschenkt:

eine Framea mit durchgehender Schaftrinne und breiter Beilschneide, ungefähr wie Frid. Franc. Tab. XIII, Fig. 6, welche am Schaftende, - eine sehr seltene Erscheinung, - ein (jetzt halb ausgebrochenes) Nietloch zur Befestigung des Erzes in dem überfassenden Schafte hat;

ein Dolch, wie Frid. Franc. Tab. III, Fig. 3 und wie der Dolch von Rehna (vgl. unten), mit kurzem, durch gra=

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virte Linien verzierten Griffe, der in halbmondförmigem Ausschnitt mit 3 Nieten über die Klinge faßt, und mit erhabenem Mittelrücken in der Klinge, nach Art der Schwerter aus Bronze; die Klinge ist vielfach ausgebrochen;

ein Halsring, sehr stark von Rost angegriffen, 6" im größten Durchmesser der Oeffnung, mit weit auseinanderstehenden Enden.

Diese Alterthümer wurden so gefunden, daß der Halsring allein lag, der Dolch und die Framea aber in einiger Entfernung davon neben einander ungefähr in derselben Richtung lagen, so daß die Vermuthung viel Wahrscheinlichkeit für sich hat, es sei hier ein erschlagener Krieger mit seinen Waffen versunken.

Eine Framea

aus Bronze mit Schaftkerbe, nur zur Hälfte nach der Schärfe hin vorhanden, gefunden in der Gegend von Schwerin, geschenkt vom Hrn. Goldarbeiter Duwe zu Schwerin, der dieses Stück, welches neben mehrern andern gefunden sein soll, von Landleuten aus Wüstemark gekauft hat. Nach eingezogenen Nachrichten des Hrn. Candidaten Schütz zu Pampow ist von einem Hauswirthe zu Wüstemark ein bedeutender Steinhügel in der Gegend des Buchholzes links am sogenannten kraaker Wege abgetragen und hiebei wohl die Framea gefunden.

Ein Dolch

von Erz, gefunden im Sommer 1838 bei Rehna auf dem Torfmoore, in einer Tiefe von 10 Fuß, wo die Torfmasse in Sand überzugehen pflegt, geschenkt vom Herrn Bügermeister Daniel zu Rehna.

Die Waffe ist von dem gewöhnlichen Erz der Kegelgräber ohne Rost, dagegen vielfach angeschmolzen, so daß sie während eines Brandes verloren gegangen zu sein scheint. Sie ist 1' lang und dem in Frid. Franc. Tab. III Fig. 3 abgebildeten Dolche gleich, jedoch ohne alle Verzierungen. Der Griff faßt im halbmondförmigen Ausschnitte über die Klinge und hält diese durch zwei Niete, welche jedoch ausgefallen sind. Die Klinge hat einen breiten, leicht gewölbten Mittelrücken.

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C. Aus der Zeit der Wendenbegräbnisse.

a. Gesammelter Inhalt ganzer Begräbnißplätze.

Wendenkirchhof von Helm (bei Wittenburg).

Am 9. Aug. d. J. kam einer meiner, bei den bisherigen Ausgrabungen stets sehr thätig gewesenen Arbeiter und brachte

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mir die Scherben einer, seiner Behauptung nach, vollständig von ihm vorgefundenen Urne nebst ihrem Inhalte. Die zahlreichen Scherben hatten eine sehr große, mit Kiessand und goldfarbigen Glimmerfünkchen durchknetete, braungelbe Urne gebildet, wie sie in Begräbnißplätzen aus der Uebergangszeit vom Germanenthum zum Wendenthum gefunden werden. Sie war mit Knochen gefüllt gewesen. Unter diesen fanden sich blauweiße Glasflüsse, vom Feuer geschmolzen und zum Theil an Knochen angeschmolzen, und zwei kleine Stücken oxydirter Bronze.

Dabei erzählte er: "Von helmer Tagelöhnern habe er er=fahren, daß sie bei Ziehung eines Grabens auf dem helmer Felde Töpfe gefunden hätten und zwar in bedeutender Anzahl, fast neben einander, die aber alle entzwei gegangen seien. Des=halb habe er vom wittenburger Holze, wo er beim Stämme=roden beschäftigt gewesen sei, sich sogleich dorthin begeben; in dem Graben eines neu angelegten Weges habe er nach vielem Suchen die gegenwärtige Urne mit dem aber schon zerdrückten Rande aus dem Ufer hervorschimmern sehen, und habe er sie mit bloßen Händen im gegenwärtigen Zustande herausgekratzt.Umstellt sei sie mit Steinen gewesen, und habe zur Grundlage und zum Deckel ebenfalls breite, dünne Steine gehabt".

Am 19. August begab ich mich gleich nach Mittag an Ort und Stelle und fand, so wie ich auf dem Wege von Wittenburg nach Helm über die Scheide trat, in einer Niederung schon zu beiden Seiten des neu angelegten Weges auf dem Aufwurfe des Kegelgrabens Scherben von Urnen, entdeckte dann sogleich rechts im Holze, nur 30 Schritte vom Wege, ein Riesenbette, etwa 50 Fuß lang und 20 Fuß breit, rings mit mächtigen Steinen umgeben. Den ersten Eckstein hatte man vor Jahren auszugraben versucht; in dem Auswurfe lagen über 1/2'' dicke Scherben einer grobkörnigen Urne und Scherben von einem enghalsigen, schwärzlichen Gefäße von feinerer Masse. Etwa 50 Schritte weiter vorwärts, rechts unmittelbar am Wege und höher, liegt ein anderes Riesenbette über 180 Fuß lang, aber nur gegen 12 Fuß breit, anscheinend unberührt und besonders gut am östlichen Ende erhalten. Der Raum zwischen beiden Riesenbetten und umher scheint ebenfalls viele Urnen zu enthalten; denn im Grabenauswurfe des Weges lagen viele Scherben von sehr dickscherbigen, bräunlichen Urnen. Nun erhebt sich einige hundert Schritt die Gegend dicht vor Helm zu dem sogenannten Heidberge, auf dem und besonders auf der Abdachung nach Helm zu eine Fläche, von wenigstens 200 Schritte lang und über

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100 Schritte breit, durch die der neue Weg sich zieht, voller Urnen, kaum einen Fuß tief unter der Erde, ist. Knochen, Kohlen, Scherben bedecken die Grabenufer; kleine Steinhügel stehen zu Tage, unter denen die Urnen sehr flach stehen sollen; aber auch die Erde, wo oben keine Steine sich zeigen, soll voll davon sein. Soviel wir an Scherben in den Taschen fortbringen konnten, steckten wir nebst einigen Knochen ein; ganze Körbe voll hätte ich sammeln können. Es sind Scherben von Urnen jeder Art (alle ohne Verzierungen), von dickscherbigen, grobkörnigsten an bis zu den feinsten schwarzen Gefäßen. Dabei fand sich auch das kleine Fragment einer kleinen, viereckigen eisernen Schnalle. Ein helmer Bauer, dessen Hufe an diesen Platz stößt, sagte mir: "er habe bei früheren Bauten auf drei Stellen, die er mir zeigte, hier Steine weg=geholt und dabei Töpfe gefunden, aber als unbrauchbar die Scherben weggeworfen. Sein Vater habe ihm aber schon in seiner Jugend gesagt, daß dies ein Heidenkirchhof sei. Uebrigens habe er gehört, daß der Herr Landmesser Hermes, der jetzt zu Helm sei, zwei ganze Töpfe bei Anlegung dieses Weges gerettet habe". - Ich ließ den Hrn. Hermes bitten, diese mir für den Verein zu überlassen, worauf er selber kam und erklärte, nur die Scherben zu haben, die ich in seiner Wohnung auch finden könne. Zugleich machte er mir die Anzeige: "jenseits Helm im sogenannten Kahlbruche sei beim Urbarmachen des Bodens und beim Pflügen im vorigen Herbste ebenfalls eine Menge Topfscherben zu Tage gekommen". Da noch Korn darauf war, so konnte ich den Ort nicht untersuchen.

Einige tausend Schritte aber westnordwestlich von Helm, nach der wittenburger Scheide hin, am sogenannten Piepenmoor, entdeckte ich ein Riesenbette von etwa 36 Fuß Länge und 20 Fuß Breite, mit sehr großen Steinen umgeben, zum Theil über 6 Fuß lang, 4 Fuß breit und dick, von denen aber einzelne schon vor Jahren zum Baue des Küsterhauses in Wittenburg weggenommen sein sollten.

Auf dem Rückwege bei nochmaliger Besichtigung des Heidberges wollte es mir scheinen, als wenn am nördlichen Abhange desselben auch ein kleines Kegelgrab vorhanden sei.

Ohne Zweifel ist der hier beschriebene Theil der Feldmark Helm ein großer Begräbnißplatz, auf welchem sich Begräbnisse aus allen Perioden der heidnischen Vorzeit finden 1 ).

Wittenburg, den 21. August 1838.

J. Ritter.     


1) Ueber einen zweiten Begräbnißplatz bei Helm vgl. Nachrichten über Grabalterthümer.
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In Folge dieser Nachrichten ward Herr Hülfsprediger Ritter von dem Ausschusse ersucht, an dieser so große Ausbeute verheißenden Stelle Aufgrabungen vorzunehmen. Er entsprach freundlichst diesem Wunsche, und die folgenden Mittheilungen aus seiner Feder berichten über den Erfolg seiner zu drei verschiedenen Zeiten unternommenen Arbeiten.

Erste Aufgrabung.

Die Aufgrabung des Heidenkirchhofes am Heidberge bei Helm begann am südlichen Fuße des Hügels nach Helm zu. Die laufenden Zahlen bezeichnen die Urnen, wie sie im Verlaufe der Arbeit sich zeigten, wobei zugleich ihr Inhalt angegeben wird, der an Ort und Stelle ausgeleert wurde:

1.

Eine schon zerbrochene braune Urne, mit Verzierungen aus je 6 bis 7 parallelen Strichen neben einander, welche sich horizontal und senkrecht durchschneiden; die Parallellinien scheinen mit einem Instrumente von parallel gestellten Stäben eingeritzt zu sein. Unter wenigen Knochen lag ein Stück Eisendraht, fast 2 Linien dick, 1 1/2 Zoll lang und an einem Ende etwas gebogen.

2.

Nordöstlich davon eine braune Urne von grober Masse, 14" hoch, 7'' weit im Halse, 11 1/2" im Bauche, 5" in der Basis. Darüber war ein Deckel, wie eine Schale, oben flach und 4 1/2" breit mit einem 6" breiten, auf die Urne passenden Rande. Die Scherben sind mit sehr grobem Feldspath durchknetet und im Boden 3/4" dick. Außer vielen Knochen war nichts darin.

3.

Etwa 10 Fuß östlich davon stand eine feinere braune, auswendig rauhe Urne von gleicher Form, aber mit einer Verzierung unter dem Rande; es ist nämlich ein 5"' breites Band 2"' dick aufgelegt, worauf ovale Eindrücke von oben nach unten 3"' lang und 2"' breit gemacht sind; der Raum zwischen 2 Eindrücken ist 1 1/2 bis 2"'. Auch über dieser Urne war ein Deckel von feinerer Masse. Inhalt: wenige Knochen.

20 Fuß südöstlich fand sich in der Erde ohne Urne ein Haufen Knochen zwischen Modererde; darunter ein in 2 Theile zerbrochener eiserner Ring von 2" im äußeren Durchmesser; der Eisendraht hat etwa 4"' Dicke. Daran scheinen runde Eisenplatten zu hängen; der Rost aber ist sehr stark, so daß außer dem Ringe nichts zu erkennen ist.

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4.

Weiter östlich stand eine schwarze Urne mit Glimmerfünkchen, 9" hoch, 5 1/2" am Rande, 11'' im Bauche, 3 3/4" in der Basis weit. Unter den Knochen lag ein in 3 Stücke zerbrochener eiserner Ring, 1 3/4" im äußeren Durchmesser haltend, aus 2"' dickem Eisendraht, woran Knochen festgerostet sind, und Stücke einer eisernen Heftel, wie Frid. Franc. Tab. XXXIV. Fig. 13, ebenfalls sehr gerostet.

5.

Südlich davon fand sich eine braune Urne von 12" Höhe, im Rande 9'', im Bauche 12" und in der Basis 5" breit. Inhalt: nur Knochen.

6.

Mehr nördlich eine braune Urne mit Verzierung von je 4 Strichen, die rechtwinklig, aber schräge zusammentreffen, und darüber eingedrückten runden Punkten. Inhalt: bloß Knochen.

7.

Nordwestlich stand eine braune Urne von 11" Höhe, am Rande 7'' breit, der 4" hohe Hals verengt sich bis auf 6", im Bauche 12", in der Basis 5" haltend. In der Urne lag über den Knochen ein Geräth von folgender Beschaffenheit: Zwei glocken= oder halbkugelförmige Schalen aus dünnem Blech von Kupfer, 2" 8"' im Durchmesser und 1" in der Höhe, beide gleich verziert mit je 5 parallelen Strichen, die in einer Breite von 2 1/2"' um den Rand und eben so 2 mal über die Höhe der Halbkugel laufen, wo sie in der Mitte sich im rechten Winkel treffen, liegen mit ihrem Rande auf einer runden eisernen Scheibe, die 2"' Dicke und 2" 9''' Durchmesser hat, so daß der Rand etwas, jedoch kaum merklich, vor den Schalen vorsteht. Mitten durch die Scheibe und beide Schalen geht ein eiserner, 1 1/2 bis 2"' dicker Stift, auf der Höhe der Schalen nach außen breit umgenietet 1 ). Dieser Stift scheint


1) Diese beiden durch einen eisernen Stift verbundenen Halbkugeln von Bronze sind im J. 1838 auch auf einem Begräbnißplatze zu Kl. Wieblitz in der Altmark unter ganz gleichen Umständen, namentlich unter vorherrschendem Vorkommen von Eisen, gefunden; nur die Eisenplatte zwischen beiden Halbkugeln ward dort nicht bemerkt, auch waren die beiden Halbkugeln etwas zusammengebogen. Die Bestimmung dieses Geräths hat auch bei diesem Funde nicht erkannt werden können. (Vgl. zweiter Jahresbericht des altmärkischen Vereins 1839, S. 81 und Fig. 3.) Die Beisetzung der Urnen in den ebenen Boden war auch dort beobachtet; auffallend ist es dabei, daß die Urnen dort, wie zu Helm, noch nicht alle Eigenthümlichkeiten der Urnen der Wendenkirchhöfe haben, indem ihre Gestalt sehr verschiedenartig ist und (  ...  )
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nach einer Seite hin eine Verlängerung gehabt zu haben. Der Zweck dieses Geräths ist durchaus dunkel. Fast scheint es, als wäre die eiserne Scheibe in der Mitte die Hauptsache, da sie viel schwerer ist, als die Halbkugeln. Vielleicht ist es Spielzeug, eine Wurfscheibe oder ein Nadelknopf. Beide Schalen sind matt oxydirt; das Eisen ist stark gerostet. Das Innere dieses Gefäßes war mit gleichem Sande gefüllt, wie er in und außer der Urne sich fand. - Noch fand sich in der Nähe ein kleines spiralförmig gewundenes Kupferband von anderthalb Windungen, 1/3" in der Windung im Durchmesser, matt oxydirt. Unter der großen Menge Knochen, worunter auch Zähne, lagen mehrere Stücke Eisen, unter denen eine Spange 2 1/4'' lang, an beiden Enden hakenförmig umgebogen. Die übrigen zusammengehörigen Stücke sind Eisendraht. Ueberall sind Knochen angerostet.

8.

Oestlich davon stand eine fast gleiche Urne, nur daß sie mit einem Henkel versehen ist und daß der Hals oben 5", unten 7 1/2" weit ist und die Basis 4'' hält. Ueber dieser Urne war eine Schale mit sehr breitem Rande, in der oberen Fläche 4 1/2" breit. Inhalt: nichts als Knochen.

9.

Von der Urne Nr. 4 östlich, der Form nach zu ihr gehörend, stand eine schwarzbraune Urne von 8" Höhe, 4 1/4" im Rande, 8" im Bauche und 2 2/3" in der Basis haltend, ohne Verzierung, aber mit 2 Henkeln. Inhalt: wenige Knochen.

Im October 1838.

J. Ritter.     

Zweite Aufgrabung.

10.

Eine braune, glatte, zweigehenkelte Urne, 12" hoch, 7 1/2'' im Bauche, 6" in der Oeffnung und 5" in der Basis haltend.


(  ...  ) ihr Aeußeres des schwarzen Ueberzuges entbehrt. Der Hr. Professor Danneil zu Salzwedel vermuthet daher, daß diese Urnen einer germanischen Bevölkerung angehört haben mögen. Stammen auch die schwarzen und weitgeöffneten Urnen mit den durch ein gezahntes Rad gemachten Verzierungen gewiß aus der letzten Zeit des Wendenthums, so muß man doch annehmen, daß der lange Zeitraum der wendischen Bevölkerung durch mehrere Culturepochen bezeichnet wird. Das Hauptkennzeichen für die Zeit, aus welcher die Urnen stammen, bleibt der Inhalt der Urnen. Mag man auch die Urnen nach verschiedenen Ansichten andern Völkern zuschreiben, so bleibt doch der Unterschied zwischen Steinzeit, Bronzezeit und Eisenzeit im Norden Deutschlands unbestreitbar.
(Anmerkung des Herrn Archivars Lisch.)
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Die Henkel sind 6/8" weit, so daß bequem ein Finger hindurch geht. Inhalt: nur Sand, Knochen, Asche.

11.

Diese Urne, 11 Fuß westlich davon stehend, ist der vorigen ganz ähnlich, hält aber 10" im Bauche und 5 1/2'' in der Basis. Der obere Theil fehlte. Inhalt: nur Sand, Knochen, Asche.

12.

Eine rothbraune, glatte und dünne Urne mit einem Henkel, der unmittelbar am oberen Rande anfängt, oval, 6/8 bis 1 1/8" weit ist und unterhalb dessen an beiden Seiten zwei runde Eindrücke als Verzierungen sind. Die Urne ist 9" hoch, hält 8" im Bauche, 6" im Halse, 2 6/8'' in der Basis. Inhalt: nur Sand, Asche und Knochen von einem Kinde.

13.

Eine große, dicke, braune Urne, an Gestalt wie No. 7, aber 15" hoch. Inhalt: Sand, Knochen, Asche.

14.

Eine braune Urne, wie die vorige, aber nur 14" hoch. Inhalt: Sand, Knochen, Asche.

15.

Eine grobe, außen rauhe, braune Urne, ganz wie No. 8. Inhalt: Sand und Knochen.

16.

Eine braune, außen an der oberen Hälfte rauhe, zweigehenkelte Urne, 13" hoch, 11'' im Bauche, 5'' im Halse und 5" in der Basis haltend. Darüber war ein, ganz wie bei No. 3 gestalteter, schalenförmiger Deckel von feinerer Masse. Inhalt: Sand, Knochen und ein etwas gebogenes, 2 1/2'' langes, in der Mitte 1/2'' breites, nach den Enden sich zuspitzendes und hier hakenförmig umgebogenes Stück Eisenblech; der eine Haken ist etwas breiter. ("Hakenfibel, Spange".) 1 )


1) Diese Geräthe, offenbar eine Art Spangen oder Hefteln, sind in der Litteratur zuerst erwähnt in dem Jahresber. des altmärk. Vereins, II, S. 79 und von Danneil Hakenfibeln genannt. Sie sind freilich im Friderico=Francisceum nicht abgebildet, werden aber in der Großherzogl. Alterthümer=Sammlung aufbewahrt in Exemplaren aus Bronze und Eisen. Auch im Wendenkirchhofe von Camin wurden sie gefunden (Jahresber. II, S. 59 flgd.).          (Anmerkung des Herrn Archivars Lisch.)
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17.

Eine schwarze, starke, zweigehenkelte Urne, 9'' hoch, 9" im Bauche, 4" im Halse, 4 3/8" in der Basis haltend. Unter dem Halse läuft ein 1 3/8'' breites Band mäanderförmiger Striche, dann ein gleich breites unverziertes Band umher und von da gehen 4 Bänder mit mäandrischen Strichen bis zur Basis hinab, nämlich eines unter jedem Henkel und eines zwischen diesen. Inhalt: Sand, Knochen und ein 1 3/4" langes Stück Eisendraht mit 2 Knöpfen übereinander.

2 Leichen in Särgen.

Mitten auf dem mit Urnen besetzten Boden zeigte sich die Erde tiefer als sonst (nämlich über 3 1/2') gemischt in den Urboden zu ziehen. Deshalb ließ ich nachgraben und traf zuerst auf eine männliche Leiche, in einem Sarge bestattet, mit dem Kopfe nach Osten, seitwärts mit dem Gesichte nach Süden gelegt. Die in reinem weißen Sande, 5' tief unter der Oberfläche, 2" noch unter dem Urboden, beigesetzte Leiche maß volle 6', die Gebeine waren fast alle deutlich erkennbar, sehr stark, und an den Zähnen sowohl in den Ober= als Unterkiefern fehlte keiner; sie waren alle glänzend weiß. Der Sarg, durch schwarze Streifen im Sande und durch kleine Stücke, welche ihn als aus Tannenholz bestehend bezeichneten, genau abgegrenzt, maß 6 1/2' in der Länge und war am Kopfende 22'', am Fußende 16" breit. Grade 6' westlich von dieser Stelle traf ich auf eine zweite Leiche, eben so tief, und, wie die Gebeine zeigten, von einer Frau. Der Körper hatte 5' Länge ; der Kopf lag nach Westen, mit dem Gesichte nach Süden; alle Knochen waren mehr vergangen; von Zähnen keine Spur; aber auf dem Hinterkopfe war das Haar 2" breit nestartig im Kreise gewunden und lag platt auf; es war dunkelblond. Der Sarg war 5 1/2' lang, am Kopfe 20'', an den Füßen 14" breit. Den Leichen war ein Stein von doppelter Faustgröße auf die Brust gelegt 1 ). - An Alterthümern fand sich nichts.

18.

Eine schwarze, nicht verzierte Urne, 10" hoch, 9" im


1) Meine Ansicht darüber ist: durch die tiefe Lage in dem weißen Quarzsande sind die Leichen gegen schnelle Verwesung geschützt. Wahrscheinlich sind sie aus der ersten Zeit des Christenthums, als das Verbrennen der Leichen verboten war. Aus Mangel an einem christlichen Kirchhofe, oder wahrscheinlicher aus alter Anhänglichkeit an die alten heiligen Oerter wurden sie hier von den Ihrigen auf ihrem Familienbegräbnißplatze beigesetzt. Wäre dies der Fall, so würde das Factum dafür zeugen, daß dieser Grabplatz der letzten, also der slavischen Bevölkerung Meklenburgs angehöre.
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Bauche, 4'' im Halse und 4 1/2" in der Basis haltend. Inhalt: Sand, Knochen und Asche.

19.

Eine starke, schwarze, unverzierte, gehenkelte Urne, hoch 9 1/2", im Bauche 10", im Halse 5", in der Basis 4'' haltend. Inhalt: über den Knochen ein Stück starkes Eisenblech, 5 3/4'' lang, an einem Ende spitz zulaufend und hakenförmig umgebogen, nach dem andern Ende allmälig bis zu 1" breit werdend, auf dem letzten halben Zolle aber nach beiden Seiten bis zu 1 3/4" Breite ausgebogen abgeründet und hier noch zwei eiserne Niete haltend. Bei genauerer Betrachtung scheint es mit der in Urne 16 gefundenen Heftel zu ähnlichem Gebrauche bestimmt zu sein, da bei ungleicher Größe doch die Form ähnlich ist. Es ist wahrscheinlich eine Hakenfibel (sogenannte Knippe), wie die Schlösser an den Büchern.

Am 26. April 1839.

J. Ritter.     

Dritte Aufgrabung.

20.

Eine braune Urne mit ziemlich großem Henkel, 7" hoch, 6" im Bauche, 4" im Halse, der sich bis zur Oeffnung auf 5" erweitert, und 3 1/2'' in der Basis haltend (ähnlich der im Frid. Franc. XXXV, 7 abgebildeten). Inhalt: Knochen und Sand.

21.

Eine schwarze ganz zerdrückte Urne, einige Knochen enthaltend.

22.

Eine braune Urne, 13" hoch, 14" im Bauche weit, der 4 5/8" lange Hals von 9 bis 4" sich verengend und dann bis zu 5 1/2'' an der Mündung sich erweiternd, in der Basis 4 7/8'' haltend. Dicht unter dem Halse ist eine 5/8'' breit aufgelegte Verzierung, fast einem umgekehrten V gleich, 3 7/8'' weit, 1 6/8" hoch. In der Urne waren unter den Knochen 2 kleine Stücke Kupferblech, außerhalb der Urne 2 Bruchstücke sehr dünnen, fast 3/8" breiten, ringförmig gebogenen Kupfers. - Darüber ist ein Deckel 3" hoch, 6 1/2" breit mit scharf eingebogenem Rande; die Basis hält 2'' im Durchmesser.

23.

Eine schwarze Urne, ganz zertrümmert, ohne Inhalt.

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24.

Eine braune Urne, 8 1/2" hoch, 9" im Bauche, 4'' im Halse und 3 7/8" in der Basis haltend. Darüber war eine Schale als Deckel. Inhalt: Knochen und Sand.

25.

Eine braune, ganz zerdrückte Urne, ohne Inhalt.

26.

Eine Urne, hell und dunkelbraun gestreift, 8" hoch, 8'' im Bauche, 4'' im Halse, 3 1/2'' in der Basis haltend. Inhalt: Knochen und Sand.

27.

Eine braune Urne mit 4 Henkeln, 10" hoch, 11 1/2 im Bauche, 6" im Halse, 3 6/8" in der Basis haltend. Inhalt: unter den Knochen eine Ringschnalle mit breiter Zunge, aus 1/6'' dickem Eisendraht, im äußeren Durchmesser 1 3/8'' weit; es ist die Länge von 7/8" ausgebrochen, welche fehlt.

28.

Eine braune Urne, zertrümmert. Inhalt: Knochen.

29.

Eine braune Urne mit 2 Henkeln, 9 1/2'' hoch, 10'' im Bauche, 4 1/2" im Halse, 3 3/4'' in der Basis haltend und ohne Inhalt.

30.

Eine schwarzbraune Urne, 9" hoch, 9" im Bauche und 2 3/4" in der Basis haltend. Der Hals ist 4" lang, fast senkrecht stehend; er verengt sich von 4 bis zu 3 1/2" und wird an der Oeffnung wieder 4 3/4" weit. Inhalt: Knochen von einem Kinde.

31.

Eine braune Urne, 12" hoch, 10 1/2" im Bauche, 3 1/2" in der Basis und 4" in dem 4" langen Halse haltend; ähnlich No. 22. Inhalt: Knochen und Sand. Darüber war ebenfalls ein Deckel.

Am 1. Julius 1839.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof zu Presek (bei Wittenburg).

(Vgl. Freimüth. Abendbl. 1821, Nr. 134; Friderico=Francisceum Erläut. S. 82; Jahresber. II, S. 110.)

Nach der von dem Herrn Unruh zu Hülseburg gütigst ertheilten Erlaubniß, an Ort und Stelle selbst Nachforschungen

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über die Begräbnißstelle zu Presek anstellen zu dürfen, wozu derselbe mir einen der Stelle kundigen Menschen mitgab, nahm ich einige Arbeiter mit, um den Platz genau zu untersuchen.

"Etwa 400 Schritte östlich vom Dorfe und eben so weit von der Heerstraße" setzt Herr von Hammerstein im freimüthigen Abendblatte 1821 Nr. 134 diesen Platz; man zeigte mir ihn aber nur etwas über 100 Schritte von der nach Gammelin führenden Landstraße. Alles Graben zeigte kein weiteres Resultat, als daß ich an einer Stelle drei kleine Scherben einer schwarzen Urne fand zwischen Steinen, die allerdings einer sonst gewöhnlichen Umstellung der Urnen ähnlich angehäuft waren. Auf dem Platze, den Herr von Hammerstein angiebt, war alles Nachgraben ganz vergeblich.

Nur ein alter Mann, der damals im Dienste des Herrn von Hammerstein bei Auffindung der Urnen gegenwärtig gewesen war, ließ sich auffinden; da er aber zu Vortsahl lebt, so ließ ich ihn auf einen andern Tag zu mir bitten.

Dieser Mann zeigte mir dieselbe von den Leuten angegebene Stelle, und mit allen erforderlichen Instrumenten versehen, fing ich die Untersuchung noch einmal an. Der Boden, wesentlich nicht verändert seit jener Zeit von 1821, besteht aus Lehm; der Platz ist durch Gräben in etwa 20 Schritt breite Stücke, die fast nördlich laufen, zerschnitten und auf dreien derselben behauptete der alte Mann, damals Voigt, daß in den Gräben, aber in einer Länge von fast 400 Schritten, hin und wieder eine Urne gefunden sei; namentlich zeigte er mir die Stelle, wo ein Topf mit einem Instrumente ähnlich einem Pfeifenräumer und mit einem kupfernen Ringe gestanden habe.

Wo nur ein Stein bis zur Tiefe von 4 Fuß zu fühlen war, ließ ich nachgraben; aber vergebens.

Daß hier Urnen vorkommen, läßt sich nicht leugnen; aber so selten, daß eine Aufgrabung selbst mit großen Kosten nur geringe Ausbeute geben dürfte. Daß auch die Sage hier einen Begräbnißplatze bezeichnet, geht daraus hervor, daß grade diesem Platz gegenüber am Wege eine Eiche gestanden hat, die erst vor einigen Jahren gefället ist und den Namen Todteneiche geführt hat; aber jene vielversprechende Beschreibung stimmt mit der Wirklichkeit nicht überein.

Man dürfte den Platz den jezeitigen Besitzern empfehlen, um, wenn bei künftigen Grabungen zu landwirthschaftlichen Zwecken sich Alterthümer zeigen sollten, diese zu retten.

Wittenburg, im November 1838.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof von Camin (bei Wittenburg).

(Vgl. Jahresber. II, S. 53 flgd. und S. 69.)

Eingeladen durch den Herrn Jagdjunker von Bülow zu Camin (Mitglied des Vereins), begab ich mich dahin, um da, wo neuerdings sich Spuren von Urnen zeigten, eine Nachgrabung anzustellen. Nachdem die nöthigen Arbeiter dazu bestellt waren, legten der Herr Jagdjunker, ein Bruder desselben und Herr Armbrust mit mir gemeinschaftlich Hand an das Werk, und wir fanden östlich von dem durch Herrn Archivar Lisch aufgedeckten Platze (vgl. Jahresber. II, S. 69) eine so dicht gestellte Urnenreihe, daß sie sich von oben und von der Seite her fast alle schon zerdrückt hatten. Nur zwei von fast 60 Urnen konnten ziemlich ganz gerettet werden, nämlich:

eine braune Urne, 6 1/4" hoch, 9" in der Oeffnung, 10" im Bauche, 3 1/2" in der Basis haltend, vom Rande bis zum Bauche mit Linien, die im rechten Winkel abgebrochen sind, darunter mit nach unten gekehrten Spitzbogen und von da bis zur Basis mit 9 doppelten Linien geziert, welche alle aus 2 dicht neben einander stehenden Punktreihen bestehen;

eine braune Urne mit einem Henkel, 6 3/4" hoch, 8" in der Oeffnung, 9 1/2" im Bauche und 3 3/4" in der Basis haltend; vom Rande bis zum Bauche sind 3 durch horizontale Striche gebildete Abtheilungen, wovon die mittlere leer, die beiden andern durch je 3 parallele Zickzacklinien verziert sind; von da gehen bis zur Basis 12 aus je 3 Linien bestehende Verzierungen hinunter; alle diese Linien bestehen aus einfachen Punkten. In diesen Urnen fand sich nichts als Knochen; in anderen glänzend schwarzen Urnen fanden sich folgende Alterthümer:

ein Schildnabel aus Eisen, mit abgestumpfter Spitze, 5 3/4" breit, 3 5/8" hoch, und eine eiserne Eichel;

eine eiserne Lanzenspitze mit Schaftloch, 6 1/4'' lang;

ein eisernes Messer, in der Klinge 2 3/4", im Griffende 1 7/8" lang;

eine eiserne Ringschnalle mit Zunge 1 1/2" im Durchmesser;

zwei eiserne Ringe, 1 1/4" und 1 1/8" im Durchmesser;

ein eisernes, mir unbekanntes Instrument;

eine Heftel aus Bronze, ohne Rost, mit voller Federkraft, von dunkelgrüner Farbe;

der Bügel einer Heftel aus Bronze.

Wittenburg, Mitte Juni 1839.

J. Ritter.     

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Wendenkirchhof von Raguth (bei Wittenburg).

Schon früher durch meine Arbeiter aufmerksam gemacht, daß bei Erbauung eines Stalles Urnen zu Raguth gefunden seien, jetzt aber durch den Herrn Pastor Kehrhahn benachrichtigt, daß man bei Anlage eines neuen Brunnens wieder 2 Urnen (die zerschlagen sind) ausgegraben habe, begab ich mich selbst dahin. Obgleich ich den Gutsherrn, Kammerherrn von der Mülbe, nicht zu Hause traf, so konnte ich doch das Gerettete und den Platz besehen; auch ist der Herr Kammerherr gleich nach seiner Zuhausekunft so gütig gewesen, mit den von ihm bis dahin sorgsam geborgenen Alterthümern dem Vereine ein Geschenk zu machen. Es sind folgende:

1) Eine braune Urne, nicht vollständig, aber dadurch ausgezeichnet, daß sie einen von unten hohlen Fuß hat. Die ganze Höhe beträgt 8'', die Bauchweite 7''; der Hals ist 3 1/2'' und der Fuß 2 1/2'' weit. Die Urne ist, wie die caminer, mit je 3 neben einander laufenden Punktlinien verziert.

2) Eine braune Urne, ohne Verzierung, unterhalb der Bauchweite rauh; das Halsende fehlt. Die jetzige Höhe ist 8'', die Weite des Bauches 10 1/2'', des Halses 5'', der Basis 5''. Statt der Henkel hat sie 3 aufgelegte knopfartige Erhöhungen.

3) Eine braune Urne, ebenfalls am Halse abgebrochen, von 8 1/2'' Höhe, 11'' im Bauche, 5 1/2'' im Halse, 4 1/8'' in der Basis haltend. Dicht unter dem Halse läuft eine geschlängelte Linie größerer runder Eindrücke (diese sind nicht mit einem radförmigen Instrumente gemacht); darunter ist eine Verzierung von Zickzackstrichen zwischen zwei horizontalen Strichen. Sie hat ebenfalls 3 knopfartige Erhöhungen, wovon aber 2 abgefallen sind.

4) Ein Bruchstück einer größeren braunen Urne, woran ein Henkel 3'' lang, groß genug, um einen Finger hindurch zu stecken. Dieser Henkel ist mit 3 Strichen verziert und unten nach beiden Seiten ausgeschweift bis 4 1/2'' Weite verlängert, worauf Punkte eingedrückt sind. Vom Halse bis zum Bauche sind Punktlinien, im rechten Winkel abgebrochen und darunter gezackte Linien, welche alle aus 3 Reihen bestehen.

5) Eine braune Urne, mit eingeritzten Zizacklinien über dem Bauche verziert, in der untern Hälfte rauh, 9 1/2'' hoch, 7 1/2'' weit in der Oeffnung, 12'' im Bauche, 4 1/2'' in der Basis; über dem Bauche ragen 3 Knötchen hervor.

6) Ein eisernes Instrument, 4 3/4'' lang, 1/8'' dick; an dem einen Ende 7/8'' breit, in der Länge von 4'' sich bis

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zu 3/8 " verschmälernd, dann sich allmälig zuspitzend einen Kreis von 7/8" Durchmesser bildend. Es ist äußerlich vom Roste nicht angegriffen, dem Anscheine nach von einem Ueberzuge bedeckt.

Eine viereckige Schnalle von Bronze mit eiserner Zunge, etwa 1" groß, ist verloren gegangen.

Diese und viele andere zerbrochene und weggeworfene Alterthümer sind an der nordwestlichen Seite der Hofgebäude und zum Theil zwischen denselben, am östlichen Abhange eines kleinen Sandhügels, der oben und an der westlichen Seite noch unversehrt ist, gefunden.

Wie weit dieser Begräbnißplatz sich noch erstrecke, läßt sich an keinem äußerlichen Kennzeichen wahrnehmen.

Wittenburg, den 27. Junius 1839.

J. Ritter.     

b. Einzeln aufgefundene Alterthümer.

Ein Spindelstein

aus grauem, mit feinem Kiessande vermengtem Thon, gefunden in der Radegast bei der Mühle zu Rehna, geschenkt vom Herrn Bauconducteur von Motz.

Eine eiserne Stange (Wetzeisen?),

13" lang, ungefähr 1/8'' dick, von einem 1 1/4 " Zoll im Durchmesser haltenden Ringe ausgehend, zu Gr. Kelle neben Urnen gefunden, geschenkt vom Herrn Vice=Präsidenten von Bülow daselbst. Fragmente von ähnlichen Geräthen finden sich in den Urnen der Wendenkirchhöfe häufig.

2. Aus unbestimmter alter Zeit.

Eine Gußform,

geschenkt vom Herrn Pastor Zarncke zu Zahrenstorf. Im Sommer 1838 ward in einer Lehmgrube nahe beim Dorfe Zahrenstorf ungefähr 1 1/2 bis 2 Fuß tief ein Stein gefunden, der in mehrfacher Hinsicht von Interesse ist. Es ist ein gelblichgrauer, feinkörniger Thonschiefer in keilförmiger Gestalt, 4" lang, 1 3/4'' an einem und 1" am andern Ende breit und überall gegen 1" dick. Dieser Stein hat ganz die Gestalt und Beschaffenheit der Schleifsteine, welche zuweilen in Urnen der Wendenkirchhöfe gefunden werden. Offenbar hat auch der Stein zum Schleifstein gedient. Außerdem

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sind aber an zwei Seiten Formen zum Metallguß eingegraben; auf der breiten Seite ist eine vierblätterige Rosette eingegraben, deren ursprüngliche Umrisse von den Findern nachgeritzt sind, ohne daß jedoch die Form verloren hat; an der schmalen Seite ist eine Form eingegraben, welche an Größe und Gestalt ganz den sogenannten wendischen Pfennigen (d. i. norddeutschen Münzen aus dem 10. bis 11. Jahrh.) mit einem Maltheserkreuze, jedoch ohne Umschrift, gleicht. An den übrigen Seiten sind Formen angefangen. Läßt sich auch augenblicklich keine Anwendung von diesem Steine machen, so wäre es doch leicht möglich, daß für die Zukunft durch Vergleichung Resultate aus demselben zu gewinnen wären.

3. Aus dem Mittelalter.

Ein eisernes Schwert,

einschneidig, mit 1 1/2 Fuß langer Klinge und 1/2 Fuß langer Griffzunge, gefunden beim Fundamentgraben des Brockschmidtschen Hauses in der Königsstraße an der Marktecke zu Schwerin, 9 Fuß tief in der Erde, geschenkt vom Herrn Gymnasiasten Hobein zu Schwerin.

Messer und Kesselseil von der Burgstätte zu Rothenmoor.

Ein großes eisernes Messer, in der Klinge 14 1/4" lang und 1 1/4" breit, und ein eisernes Kesselseil, 6" weit in der Spannung, wurden auf dem sogenannten Burgwall zu Rothenmoor (s. unten "Nachrichten von Alterthümern"), neben einem verloren gegangenen eisernen Reifen, beim Pflanzen von Bäumen gefunden und vom Hrn. Baron A. v. Maltzahn auf Peutsch geschenkt.

Zwei Ofenkacheln,

gefunden beim Bau des Hauses des Hrn. Goldarbeiters Duve in der Königsstraße zu Schwerin, tief in der Erde unter vielen Scherben, geschenkt vom Herrn Hofküster Buchheim. Die eine Kachel ist eine sogenannte Topfkachel in Form eines unglasurten, zum Viereck zusamnmengedrückten, großen, dünnen Schmelztiegels; dergleichen Kacheln werden in Rußland, auch hin und wieder in Schlesien, Mähren und Böhmen, noch jetzt zum Ofenbau angewandt. Solche Oefen bestehen aus horizontal auf einander gesetzten Töpfen, welche alle in Lehm gelegt sind, so daß man rund umher in lauter Töpfe sieht;

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das Feuer berührt unmittelbar nur die Böden der Töpfe. Dergleichen Oefen sind sehr leicht und dauerhaft, jedoch schwer zu heizen. Die Topfvertiefungen werden zugleich zu wirthschaftlichen Bedürfnissen gebraucht. - Die zweite ist eine mit Bildwerken en relief verzierte Kachel mit hellgrüner Glasur, wie dergleichen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrh. öfter vorkommen.

Eulenspiegel.

In der innern, von dem Altar abgewandten Seite des Kirchenbodens der Marienkirche zu Wismar ist ein (nach allen Kennzeichen alter) Ziegel hochaufgesetzt gefunden, in welchem vor dem Brande in Umrissen ein Bild eingegraben ist, das deutlich eine Eule mit einem Spiegel in einer angesetzten Hand vorstellt. Da Till (Eulenspiegel) um 1350 begraben sein soll, die Erbauung der Marienkirche aber in das Jahr 1339 folgd. fällt, so mag diese Darstellung immerhin schon eine der ältesten Anspielungen auf Till Eulenspiegel sein.

Herr Dr. Burmeister zu Wismar, welcher diese Nachricht von dem Ziegel gegeben, hat zugleich einen Gypsabguß von demselben eingesandt.

4. Aus neuerer Zeit.

Ein eisernes Messer,

gefunden im Dorfe Lehsen (bei Wittenburg) an der ehemaligen Kapellenstätte, 11'' lang. Vgl. oben S. 24 "Schleuderstein von Lehsen".

Ein gedruckter Ziegel,

ein Gesimsstein mit Laubwerk und Eierstab, gefunden bei Ausgrabung eines Kellers in der Schloßstraße zu Schwerin, der katholischen Kirche schräge gegenüber. Es ward daneben noch eine große Ziegelplatte mit Verzierungen gefunden, aber von den Arbeitern zerschlagen. Dieser Ziegel ist in demselben Style gearbeitet, wie die thönernen Verzierungen des Schlosses zu Schwerin, welche aus dem dritten Viertheil des 16. Jahrhunderts stammen, und spricht vielleicht für eine allgemeinere Anwendung dieser gedruckten Steine nach dem Muster der Schlösser.

Ein Hautrelief in Metall,

auf einer runden Platte von 1 1/4'' im Durchmesser, gegossen, stellt zwei Schmiede vor einem Amboß und eine kleine Figur,

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anscheinend mit Bogen und Pfeil, dar (Cupido in der Schmiede Vulcans?). Geschenk des Herrn Pastors Zander zu Roggendorf.

Vier Glasgemälde,

geschenkt vom Herrn Hofglaser Beckmann zu Doberan. Derselbe bemerkt dabei in seinem Schreiben: "Die Glocke und das Müllerwappen habe ich in früherer Zeit aus alten Fenstern auf dem Lande ausgenommen. Es war in alter Zeit in hie=siger Gegend Mode (wie noch im Lüneburgischen an manchen Stellen Sitte ist), daß die Bauern, wenn sie sich ein Haus baueten, von ihren Verwandten und Freunden ein Fenster geschenkt erhielten, in welchem auf eine Scheibe Wappen und Namen gemalt waren. Ich treffe noch zuweilen solche Fenster; sie werden jetzt aber schon seltener".

Diese Gemälde sind:

1) eine runde Scheibe, 8" im Durchmesser, noch von sehr dickem Glase, mit dem Gemälde einer Glocke in grau, schwarz und gelb;

2) eine viereckige Scheibe mit einem Müllerwappen: Zirkel und Winkelmaaß über Rädern, von Löwen gehalten; Unterschrift: CLAVS. LEXZAV. 1721;

3) eine runde Scheibe, 4 1/2" im Durchmesser, von dünnem Glase, mit dem Bilde eines Heiligen in braun und gelb;

4) eine sehr kleine viereckige Scheibe mit einem Wappen in schwarz und gelb; Unterschrift: MICHAEL. WENKER.

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II. Münzen und Medaillen.

(Bericht des Herrn Pastors Masch zu Demern.)

Am Schlusse des vorigen Geschäftsjahres bestand der Münzvorrath aus 1504 Stücken; jetzt ist er zu 516 Bracteaten, 7 goldnen, 1138 silbernen, 319 kupfernen Münzen und 67 Medaillen, zusammen zu 2047 Stücken angewachsen. Dieser Vorrath ist nun geordnet worden und die Doubletten sind ausgeschieden, die Münzsammlung ist jetzt 1524 Exemplare stark, von denen über 600 Meklenburg speciell angehören und die meisten übrigen im Lande im Umlauf waren und hier gefunden wurden.

Eine der schönsten Vermehrungen ist der Sammlung durch die Gnade Sr. Königl. Hoheit des allerdurchlauchtigsten Großherzogs von Meklenburg=Schwerin geworden, welche ihr 14 meklenburgische Schaumünzen überweisen ließ. Ferner wurden geschenkt: vom Herrn Dr. Oldenburg in Schwerin 49 me=

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klenburgische herzogliche und städtische Kupfermünzen; vom Hrn. G. Schröder in Wismar 1 wismarsche; vom Hrn. Dr. Rheder in Rostock 6 meklenburgische und 1 wismarsche; vom Hrn. Hofapotheker Krüger daselbst eine hannoversche, 1 würzburgische und 3 meklenburgische; vom Hrn. Canzleischreiber Lisch in Güstrow 5 meklenburgische; vom Hrn. Dr. Seebohm in Gadebusch 1 wismarsche Münze und 1 Bracteat. Herr Stubbendorf in Wittenburg und Herr Candidat Reuter in Harste verehrten alte Zahlpfennige; Herr Archivar Lisch 2 röbelsche, 8 meklenburgische Münzen; Herr von Schack auf Körchow 1 hamburgische Münze, 1 Medaille und einen bleiernen Talismann. Herr Ingenieur Vollr. Düfcke 11 Doppelschillinge und Düttchen verschiedener norddeutscher Münzherren, aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts, welche zu Glasow gefunden wurden; von den 12 interessanten mittelalterlichen Münzen, welche beim Ziehen von Gräben in der Lewitz gefunden und vom Hrn. Kammer=Commissair Düfcke dem Vereine geschenkt wurden, wird später ausführlicher die Rede sein. Es schenkten ferner Herr Gymnasiast Crull in Wismar 2 wismarsche und 1 rostocksche; Herr Procurator von Königslöw in Parchim 1 wismarsche; Herr Advocat Mencke daselbst 1 Bracteaten und 1 lübecksche Münze. Herr Forstrevisor Plüschow schenkte eine Münze, die in einer Urne bei Boizenburg gefunden ward und welche späterhin näher bezeichnet werden soll. Herr Candidat Ebeling 3 meklenburgische, 1 herzoglich preußische Münze; Herr Obermünzmeister Nübell 2 cöllnische, 1 lübeckschen Bracteaten, 6 meklenburgische, 9 wismarsche, 2 lübecker, 3 stralsunder und 1 dänische Münze, und einen ottonischen Denar. Vom Unterzeichneten ging die Suite der 10 Nothmünzen Carl XII. von Schweden ein; vom Kaufmann Hrn. Röper 1 portugisische; vom Hrn. Conrector Römer in Grabow 2 meklenburgische und 3 neuere Kupfermünzen; vom Apotheker Hrn. Stockfisch in Zarrentin 1 sächsische Münze. Vom Hrn. Geheimerath von Steinfeld erhielt die Sammlung 1 meklenburgischen überaus seltenen Gulden und 85 herzogl. und städtische Kupfermünzen; vom Hrn. Grafen von der Osten=Sacken und Hrn. von Gundlach auf Möllenstorf türkische Münzen; Herr Vice=Cancleidirektor von Maydell verehrte 2 goldene, 1 meklenburgische, 32 verschiedene deutsche und 7 außerdeutsche Münzen; Herr Cantor Heiden zu Grabow 1 Bracteaten, 1 rostocker und 1 danziger Münze; Herr Bürgermeister Daniel in Rehna 2 meklenburgische und 1 sächsische Münze aus den Zeiten des siebenjährigen Krieges. - Auf der Feldmark des Dorfes Kleesten, Kloster=Amts Dobbertin, wurden beim Zuwerfen

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einer Mergelgrube, in einen vermoderten Tuch eingewickelt, 4 größere und 32 kleinere Münzen gefunden, von denen die älteste die Jahrzahl 1603 und die jüngste 1627 zeigt; sie wurden von den Provisoren und Klosterhauptmann des Klosters Dobbertin dem Vereine verehrt und es waren 23 meklenburgische, 2 wismarsche, 4 lübecksche, 1 hamburgische, 1 österreichische und 6 dänische Münzen; die größern Münzen waren Thaler von Wismar, Hamburg und Oesterreich, und 1 halber lübeckscher Thaler. Herr Secretär Flohr in Ludwigslust schenkte einen meklenburgischen viertel Ducaten; Herr Professor Dr. Hering in Stettin 1 rostocksche; Herr Archivar Groth 1 hildesheimsche Münze; Herr Rector Dr. Crain in Wismar 1 wismarsche; Herr Weinhändler Uhle 3 meklenburgische Münzen und einen Bracteaten; 2 dergleichen verehrte Herr Amtshauptmann Ratich in Wittenburg, und Herr Hofbuchdrucker Bärensprung 1 meklenburgische Münze. Herr Küchenmeister Engel in Malchow schenkte 2 meklenburgische und 3 schwedische Münzen; Herr Kaufmann Wulfsohn in Wittenburg 1 hamburgische; Herr Advocat zur Nedden in Wredenhagen 2 lübecksche, 1 dänische und 1 unkenntliche Münze, und Herr Apotheker Wilhelm in Gadebusch 7 große Silbermünzen, worunter 1 braunschweigischer Doppelthaler, 1 Glockenthaler und 1 Medaille auf Herzog Friedrich von Braunschweig und 1 kaiserlicher Thaler von 1608 sich besonders auszeichnen. Vom Hrn. Präpositus Eberhard in Penzlin wurden 138 kleinere Silber= und Kupfermünzen verehrt, wovon 14 meklenburgische sind, 95 mehreren deutschen Ländern und Städten angehören und 29 außerhalb Deutschland geprägt wurden.

Durch Tausch und Ankauf wurden 26 Münzen gewonnen, von denen 22 die Universität Rostock und 2 Bracteaten das k. dänische Münzcabinet in Kopenhagen überließ.

Von einem Alter, zu dem die vaterländische Culturgeschichte nicht hinauf reicht, sind die beim Ziehen von Gräben in der Lewitz gefundenen und dem Verein vom Herrn Kammer=Commissär Düfcke mitgetheilten Münzen. Es sind:

No. 1. Ein nicht vollständig erhaltener Dirhem (69 Aß schwer) der Buweihidischen Sultane Rokn eddaula und Moiss eddaula, Jahr der Hedsch. 343 und 344 (954 und 955 nach Chr.), zu Bagdad, Schiras, Samarkand oder Idadsch geprägt, was nicht näher bestimmt werden kann, da gerade in diesen Stellen die Umschrift zerstört ist 1 ).


1)

Von der Münze sind zwei Stücke abgebrochen, ungefähr 1/5 und 1/7. - Der Herr Professor Kosegarten zu Greifswald hat die Güte gehabt, dem Vereine folgende Erklärung dieser Münze zu geben:

(  ...  )
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No. 2. Angelsächsische Münze des K. Ethelred (979-1016), (36 Aß, Gr. 13 nach Mader).

A.     Malteserkreuz  ÆDELRED REX A NGLO. Das rechts gekehrte Brustbild des Königs in einem glatten Kreise.


(  ...  )

"Die mir von Schwerin gesendete Münze ist ein Buweihide oder Bujide, dergleichen unter den an den Ostseeküsten gefundenen moslemischen Münzen öfter vorkommen, obgleich sie nicht zu den häufigeren gehören. Die häufigsten sind in diesen Funden bekanntlich immer die Samaniden. (In Pommern werden häufig orientalische Münzen gefunden. So sind vor nicht langer Zeit bei Colberg einige vierzig gefunden, unter denen vier Buweihiden waren, die übrigen meistens Samaniden und einige reine Abbâssiden. D. Red.)

Die Buweihiden waren Sultane zu Bagdad, Schiras, Ahwas, im westlichen Persien, von ao. Hedschr. 322-447 (934-1055 nach Chr.), welche dort die Regierung führten, während der abbassidische Chalif zu Bagdad nur dem Namen nach Regent war. Es regierten gewöhnlich mehrere buweihidische Sultane zu gleicher Zeit in den verschiedenen Provinzen. Daher führt denn auch unsere Münze den Namen des abbassidischen Chalifen El motî lilla, und die Namen der beiden Sultane Rokn eddaula und Moïss eddaula. Ersterer Name bedeutet: Eckpfeiler des Reiches; letzterer: Verherrlicher des Reiches. Diese Namen sind die sogenannten Lakab oder Ehrennamen, welche die Fürsten annehmen, neben ihren gewöhnlichen.

Vorderseite der Münze.

Die Umschrift ist der Spruch des Korans:

"Mohammed ist der Gesandte Gottes, welchen er sandte mit der Leitung und der Religion der Wahrheit, auf daß er sie siegen machte über alle Religionen". Man sieht nur die Ueberreste dieser Umschrift.

Im Felde steht:

Lillahi d. i. Gotte!
Mohammed rassûl allâhi d. i. Mohammed ist der Gesandte Gottes!
Salla allâhu alaihi wasallama d. i. Gnädig sei Gott ihm, und grüße ihn!
El motî lillâhi d. i. El motî lilla (Name des Chalifen; er bedeutet: der Gott gehorchende).
Rokn eddaula d. i. (Ehrenname des Sultans).
Abu ali d. i. (Vorname des Sultans).
Buweih d. i. (Name des Stammvaters des Sultans).

Das Wort Rokn ist wegen des Bruches nicht mehr auf der Münze vorhanden; es ergiebt sich aber hinlänglich aus dem Vornamen Abu ali, den grade der Sultan Roku eddaula führte.

Rückseite der Münze.

Im Felde:

La ilâha illa allâhu d. i. Es ist keine Gottheit außer Gott!
Wachdahu la scherîka lahu d. i. Ihm allein, welcher keinen Genossen hat!
Moïss eddaula d. i. (Ehrenname des Sultans).
Abul hossein d. i. (Vorname des Sultans).
Buweih d. i. (Name des Stammvaters des Sultans.

Die Umschrift: "Im Namen Gottes ist geschlagen dieser Dirhem zu . . . . . im Jahr . . . . ." Leider ist diese Umschrift so zerstört, daß der Prägeort und das Prägejahr sich nicht sicher mehr erkennen lassen.

Es sind aber die gewöhnlichen Prägejahre dieser Sultane Rokn eddaula und Moîs eddaula ao. 343 und 344 (954-955 n. Chr.), und die Prägeorte Bagdad, Schiras, Samarkand, Idadsch. In jene Jahre und einen jener Orte wird daher auch unsre Münze zu setzen sein.

Münzen dieser beiden buweihidischen Sultane hat unter andern Frähn beschrieben in seiner Recensio numorum muhammedanorum; Petersb. 1826, pag. 597.

Greifswald, den 29. Junius 1838.

J. G. C. Kosegarten.

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R.     Malteserkreuz E A LDRED ON M A LD NE (das N verkehrt und mit dem E zusammengezogen). In einem glatten Kreise ein kleines Kreuz, das Feld mit einigen kleinen Strichen. - Die Umschrift ist auf beiden Seiten äußerlich mit einem Perlenkreise umgeben.

No. 3. Desgleichen (35 Aß, Gr. 13 nach Mader).

A.     Malteserkreuz ÆDELRED REX A NG.
R.     Malteserkreuz LE Münzzeichen FZIGE Münzzeichen NGLE. Die Bilder wie beim vorigen, jedoch unförmlicher.

No. 4. Desgleichen des Königs Cnut (1016-1035), (16 Aß, Gr. 12 nach Mader).

A.     Malteserkreuz CNVT REX ANGLORV. Das Brustbild mit einer offenen Krone in einer von 4 Halbkreisen gebildeten Einfassung.
R.     Malteserkreuz GO DMA MON LVN. Ein Kreuz von doppelten Linien, durch die Umschrift gehend, mit 4 Halbkreisen.

No. 5. Desgleichen (16 Aß, Gr. 12 nach Mader).

A.     Malteserkreuz CNVT REX ANGL Münzzeichen R.
R.     Malteserkreuz DRI HTM ER Münzzeichen LVND. Die Bilder wie bei voriger Münze.

No. 6. Desgleichen (32 Aß, Gr. 13 nach Mader).

A.     Malteserkreuz CNVT REX ANGLORV. Brustbild im Kreise.
R.     Malteserkreuz DO RED MOL VND. Kreuz wie voriges.

No. 7. Angelsächsische Münze (13 Aß, Gr. 8 nach Mader).

A.     Ohne Umschrift; ein sehr unförmliches Brustbild mit abfliegenden Kopfbändern und ein hohes Kreuz haltend; links gekehrt.
R.     Ohne Umschrift; eine von oben herunter gehende linke Hand zwischen den Buchstaben ώ A

No. 8. Baiersche Münze (35 Aß, Gr. 14 nach Mader).

A.     . HENRICV S DVX. Im punktirten Kreise ein schwebendes Kreuz, im rechten Oberwinkel von einem O, im linken Ober= und rechten Unterwinkel von einem Punkte begleitet; der linke Unterwinkel ist leer.
R.     REGlNA CIVITA S . Ein Stadtzeichen in dessen Mitte die Buchstaben S I c 1 ).


1) In Origg. Guelf. II, pag. 54 sind 3 Münzen abgebildet, von denen die erste unsern Revers mit ELLIN in der Mitte, die zweite unsern Avers enthält; J. D. Köhler in den hannöv. gelehrten Anzeigen, 1750, 39. St., pag. 153 hat beide als zusammengehörend abbilden lassen. In den Origg. eignet Eccard diesen Denar dem H. Heinrich von Baiern und Sachsen zu, der (ein Enkel K. Heinrich I.) von 955-995 regierte, und meint, er habe ihn als Vormund des K. Otto III. schlagen lassen, wozu ihn das O be= (  ...  )
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No. 9. (18 Aß, Gr. 12 nach Mader.)

A.     HW. - - - - - IIIIDVX. Im Kreise ein Kreuz, an dessen linken Unterwinkel eine hammerähnliche Figur ist.
R.     Malteserkreuz CIV - - - LN Im Kreise ein Stadtzeichen, einem Thurm mit 2 Thüren ähnlich.

No. 10. Kaisermünze von Otto I. 936-73. (32 Aß, Gr. 13 n. M.)

A.     Malteserkreuz DI c R A - - X Bild unkenntlich.
R.     Münzzeichen A - - - AHLHT Ein Stadtzeichen. S. Blätter für Münzkunde III p. 139. 2.

No. 11. Desgleichen. (33 Aß, Gr. 11 n. M.)

A.     DI GR - - - EX Im geperlten Kreise ein Kreuz, in den Winkeln von ODDO begleitet.
R.     - - - AHL - - -. Ein Stadtzeichen im Kreise. S. Blätter für Münzkunde III. t. III. n. 23 1 ).

No. 12. (28 Aß, Gr. 10 n. M.)

A.     Im geperlten Kreise ein Stadtzeichen, der äußere Rand scheint mit O und I wechselsweise ausgefüllt.
R.     Im Kreise ein Kreuz. (Die Umschrift ist nicht rostfrei.)

In einer Urne in der Gegend von Boizenburg ward eine Kaisermünze gefunden und vom Herrn Forstrevisor Plüschow geschenkt.

A.     - - - HII - - - - Ein Kirchengebäude, in dessen Mitte die Buchstaben ODI oder als Verzierung Münzzeichen stehen.
R.     Das Monogramm von Cölln, in dessen Mitte ein Kreis mit einem Punkte steht. 2 )


(  ...  ) stimmte, in dem er das Monogramm des Königs erblickt. Dagegen erörtert Köhler, nachdem er bewiesen, was keines Beweises bedurfte, daß regina civitas Regensburg sei, und daß man einen einzelnen Buchstaben nicht als Monogramm ansehen könne, wie kein Beispiel vorhanden sei, daß ein Vormund eines deutschen Königs statt seines Mündels hätte Geld prägen lassen, die einzige Adelheid ausgenommen, wie es nicht zu erweisen stände, daß die Herzoge in Deutschland vor dem sich neigenden 12. Jahrhundert Münzen hätten prägen lassen. Er eignet ihn dagegen H. Heinrich dem Großmüthigen von Baiern und Sachsen 1127-1139 zu, weil dieser sich sehr Regensburgs Aufnahme angelegen sein lassen, weil auch späterhin eine baiersche Münze in Regensburg gewesen und dieser Denar hinsichtlich seiner Prägart den kaiserlichen und bischöflichen Denarien selbiger Zeit ganz gleich sei. - Da dieser Denar mit lauter Münzen des 10. Jahrhunderts zusammen gefunden ward, so möchte er die Streitfrage wohl zu Gunsten Eccards entscheiden.
1) Eine andere ottonische Münze, deren Fundort nicht bekannt ist, hat
A. O - - - † REX † Ein Kreuz, in dessen Winkeln ODDO.
R. ICI - - - NI Kirchengebäude.
2) Blätter für Münzk. III, t. X, n. 189 hat diese Münze mit geringen Abweichungen; so ist hier im Gipfel des Kirchengebäudes ein Punkt, der dort fehlt, und in der Mitte des Monogramms ist dort ein Kreuz. - Nach der dort ausgeführten Ansicht ist es eine in Niedersachsen geprägte Münze, (  ...  )
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Durch Tausch aus dem königl. dänischen Münzcabinet durch Vermittlung des Hrn. Canzleiraths Thomsen in Copenhagen wurden 2 seltene meklenburgische Bracteaten gewonnen, welche nach den übrigen Münzen, mit denen sie gefunden sind, vor 1240 geprägt wurden. Der erstere von ihnen wiegt 13 Aß (Gr. 14 nach M.) und hat einen ungekrönten Büffelskopf, zwischen dessen Hörnern 8 Puncte Münzzeichen und neben denen gleichfalls ein Punct ist, zwischen zwei auswärts sich neigenden Lilien; der Rand ist glatt. Der zweite wiegt 14 Aß (Gr. 15) und hat einen gekrönten Büffelskopf mit graden Hörnern, zwischen 2 Figuren, welche einem niederhangenden Flügel am ähnlichsten sehen. Der Rand ist glatt, jedoch an einer Stelle mit Perlen.

Die zur Sammlung hinzugekommenen neueren Münzen sind aber folgende:

I. Meklenburg.

A. Vor der Theilung.

1) Herzog Magnus und Balthasar.
Sechsling.

2) H. Albrecht 1503-1547.
Ortsthaler 1527; halber 1525, 1527; Doppelschilling 1528; Sechsling 1528.

B. Nach der Theilung.

a) Schwerinsche Linie.

1) H. Joh. Albrecht 1547-1576.
Sechsling von 1549.

2) H. Adolph Friedrich I. 1592-1658.
Doppelschilling 1613; Schilling 1622; Sechsling 1622, 23; Dreipfennig 1621, 22; Zweipfennig 1622; Einpfennig 1621.

3) H. Friedrich Wilhelm 1692-1713.
Doppelschilling 1696; Schilling 1701, 2; Sechsling 1699, 1702, 3; Dreiling s. a.; 1 1/2 Pfennig 1704.

4) H. Christian Ludwig 1747-1756.
Medaille von 1755; Viertelducat von 1756; Vierschilling von 1753; Dreiling 1752, 54, 55.


(  ...  ) welche einem Kaiserdenar nachgebildet ward; sie ist gerade nicht sehr selten, wie denn auch der Verein noch 3 andere Exemplare derselben besitzt, welche zusammen bei Ludorf gefunden wurden, und dies scheint die Ansicht über den Ursprung zu bestätigen. Früher hielt man sie für eine Münze des Pipin, indem man diesen Namen aus dem Kirchengebäude heraus las, und ihm beigelegt und abgebildet ist sie im Groschencabinet II. tab. 1. n. 1.
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5) H. Friedrich (1756-1785).
Leichte Münze 4 gr., 2 gr.; Schilling 1762; Sechsling 1759; Dreiling 1759; Pfennig 1758, die Medaille zur Vergeltung der Künste und Wissenschaften von 1774 und die Prämie des Bützowschen Pädagogiums von 1773. S. Evers II, p. 199.

6) Großh. Friederich Franz.
Die Medaille auf die Succession von 1785 und auf die Badeanstalt zu Doberan von 1793 (Evers II, p. 211);
Neue 2/3tel von 1826 von einem sogleich verworfenen Stempel

A.     * FRIEDR. FRANZ V. G. G. GR. HERZ. VON MECKLENB. SCHWERlN. Das Brustbild in Uniform, den Stern des Adlerordens auf der Brust, der Kragen hat keine Stickerei, das Gesicht einen Backenbart und ist den andern Münzen auffallend unähnlich. Das Bild steht mitten auf der Münze und die Schrift geht rund herum.
R.     18 STÜCK EINE MARK FEIN. Im Felde 2/3 darunter 1826.

Medaille auf die Jubelfeier des Professor Olaus Gerhard Tychsen

A.     FRUCTUS TULIT UBERRIMOS. Ein mit Früchten behangener Palmbaum in einer Wüste, auf der arabische, hebräische und kufische Worte stehen. Im Abschnitt: DIE XIV NOVEMBRIS MDCCCXIII.
R.     FRIDERICUS FRANCISCUS DUX MEGAPOLITANUS (Rose). Im Felde in 10 Zeilen: OLAO - GERHARDO TYCHSEN - DE-UNIVERSITATIBUS - LITERARIIS - BUTZOVIENSI ET - ROSTOCHIENSI - PER - DIMIDIUM SAECULUM - OPTIME MERITO. - Blume.

Medaille auf die Errichtung des Blücherdenkmals in Rostock.

A.     DENKMAL DES FÜRSTEN BLÜCHER VON WAHLSTATT. Abbildung des Denkmals, im Fuße der Name des Medailleurs JACHTMANN. F.
R.     Schrift in 11 Reihen: ERRICHTET - IN SEINER - VATERSTADT - ROSTOCK - VON - MECKLENBURGS - FÜRSTEN - UND - VOLK - D. 26. AUGUST - 1819.

Medaille auf die Säcularfeier der Universität Rostock.

A.     ALBERTUS & JOANNES ACADEMIAE ROSTOCHIENSIS CONDITORES MCCCXIX. Die Brustbilder der beiden Herzoge en bajoir links gekehrt.

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Albert jugendlich und mit einer Krone, Johann im langen Bart und einer Schaube, beide in Haustracht mit Ketten um den Hals, an denen Kleinode hangen. Unten A. AARON.
R.     FRIDERICUS FRANCISCUS ACADEMIAE ROSTOCHlENSIS (zweite Reihe) INSTAURATOR MCCLXXXIX. Das Brustbild des Großherzogs rechts gekehrt, in gestickter Uniform mit Epauletten, 2 Ordenssternen und einem blauen Ordensbande. Unter dem Bilde in 3 Reihen: IN SACRlS - SAECULARIBUS - 12. NOVBR. 1819.

Medaille auf die Jubelfeier des Professors Pet. Joh. Hecker.

A.     ORNAMENTA DOCTRINAE PIETATE ILLUSTRAVIT ET FIDE. Ein großer Eichenkranz.>
R.     Schrift in 8 Zeilen: FRIDERICUS FRANCISCUS - MEGAPOLEOS MAGNUS DUX - PETRO JOANNI HECKERO - MUNERE ACADEMICO - PER QUINQUAGINTA ANNOS - FIDELISSIME FUNCTO - D. XII. DECEMBRIS - MDCCCXXVIII.

Medaille auf die Jubelfeier des Oberhofpredigers und Consistorialraths M. Joh. Christ. Passow.

A.     PROPTER NOMEN DOMlNI LABORAVIT NEQUE DEFATIGATUS EST. Auf einem Boden steht ein Kelch, hinter dem ein Kreuz liegt und vor demselben eine aufgeschlagene Bibel, bezeichnet mit I Cor. I. 18. I Cor. X. 16.
R.     Schrift in 11 Zeilen: FRIDERICUS FRANCISCUS - MEGAPOLEOS MAGNUS DUX - VIRO OPTIME MERITO - MAURITIO JOACHIMO CHRISTOPHORO - PASSOVIO - TH. D. CONCIONATORI AULICO PRIMARIO - CONSISTORIO A CONSILIIS - MUNERIBUS IN SCHOLA ET ECCLESIA - PER L ANNOS - D. XXVI APRIL MCCCXXIX - EGREGIE FUNCTO - D.

Medaille auf die Restauration der Münze in Schwerin.

A.     FRIDERICH FRANZ GROSSHERZOG VON MECKLENBURG SCHWERIN. Das Brustbild.
R.     DIE MÜNZE. Abbildung des Münzhauses, darunter IN SCHWERIN - 1829.

Schilling von 1798, Pfennig von 1831.

7) Großh. Paul Friederich.
Gulden und Schilling von 1839.

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b) Güstrowsche Linie.

1) Herzog Hans Albrecht 1592-1635.
Schilling 1622, 23; Sechsling 1622, 27; Dreiling 1621, 22.

2) H. Gustav Adolph 1636-1695.
Gulden von 1680; Dreiling von 1674, 75, 76, 77, 78, 90, 92.

c) Strelitzische Linie.

1) H. Adolph Friedrich II. 1701-1708.
Drittelstück, Doppelschilling, Schilling, alle von 1703.

2) H. Adolph Friedrich III. 1709-1752.
FünfRthlrstück von 1748; Dreiling von 1747.

3) H. Adolf Friedr. IV. 1752-1794.
Vierschillingsstück 1764; Sechsling 1760; Dreiling 1793.

4) Großh. Carl 1794-1816.
Medaille.

A.     CARL GROSSHERZOG VON MECKLENBURG STRELITZ - GEB. D. 10. OCT. 1741. GEST D. 6. NOV. 1816. in 2 Reihen. Das sehr erhabne Brustbild im Civilrocke mit 3 Ordenssternen, um den Hals das Band mit dem Winkelmaße. Unten: LOOS.
R.     Schrift in 13 Zeilen: DEM - FÜRSTEN - UND FREIMAURER - DIE LOGEN - MECKLENBURGS: - ZU DEN DREI STERNEN - TEMPEL DER WAHRHEIT - PHOEBUS APOLLO - HARPOCRATES - ZUR MORGENRÖTHE - UND ZUM - FRIEDENSBUNDE. - 1817.

5) Großh. Georg.
Schilling und 1 1/2 Pf. von 1838.

C . Stadt Rostock.
Thaler 1632, 37; halber 1586; Doppelschilling 1615, 16; Schillinge s. a. und 1654, 78, 92; Sechslinge 1579, 95, 98, 1762; Dreilinge 1612, 21, 22, 28, 45, 47, 54, 60, 86, 97, 1703, 5, 10, 27, 35, 41, 47, 49, 50, 59, 60, 61, 1816, 24; Pfennige 1654, 66, 82, 89, 1705, 10, 25, 35, 47, 57, 82, 93, 97, 98, 1800, 2, 5, 15, 24; kupferne Bracteaten s. a. und von 1622; Silberplatte des Pfennigs von 1793.

D . Stadt Wismar.
Thaler 1622; Dütchen 1617, 30; Schilling s. a., 1537, 55, 1627, 92; Sechsling 1502, 1622, 1762; Dreiling 1621, 22, 1715, 24, 30, 33, 38, 40, 46, 49, 51, 55, 61, 99, 1824; silberner Bracteat.

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E . Bisthum Ratzeburg.
Thaler von 1636. (Masch Bisth. Ratzeb. p. 627, N. 10.)

F . Stadt Röbel.
Bleierne Interimsdreilinge der Armencasse von 1830 und 39.

II. Stadt Lübeck.

Die Sammlung erhielt einen halben Thaler von 1622; Schilling von 1668; Sechslinge von 1552, 1621, 22, 69; Dreilinge ohne Jahr und 1572, und Bracteaten.

III. Stadt Hamburg.

Es wurde ein Thaler von 1621 (Langermann Hamb. Münz= und Med.=Verg. 58. St. N. 1 etwas abweichend), Doppelschilling von 1623, Dütchen von 1601, Sechsling von 1645 gewonnen.

IV. Stadt Lüneburg.

Der seltene Thaler von 1546, worauf dem Monde ein Menschengesicht und Ohr gegeben ist, und der bei v. Madai II. 2274 beschrieben und Hamb. Remarques 1706 p. 201 abgebildet zu finden, wurde vom Hrn. Vice=Canzleidirector von Maydell geschenkt.

V. Von Pommern erhielt die Sammlung ein Düttchen von 1629 und einen Doppelschilling von 1611, von Stralsund ein Düttchen von demselben Jahre und mehrere neuere Münzen.

VI. Von Churbrandenburg einen Gulden von 1683.

VII. Von Braunschweig=Lüneburg wurde vom Hrn. Apotheker Wilhelm in Gadebusch ein Glockenthaler von 1634 (v. Madai I. N. 1143; Hist. Remarq. 1703 p. 17; Köhler Münzbl. I, p. 137 u. s. w.), ein Doppelthaler von 1672 (v. Madai II, n. 3690); vom Hrn. v. Lützow auf Tessin ein Thaler von 1653 (v. Madai I, 1207) und 1718 (v. Madai II, n. 3645) geschenkt und außerdem kamen mehrere neuere Münzen hinzu. - Von der Stadt Hannover wurden 12 und 6 Mariengroschenstücke von 1671 und 1681, von Hameln 4 Mariengroschen von 1671 eingelegt.

VIII. Von Dänemark erhielt die Sammlung mehrere neuere Münzen von bekannten Formen.

IX. Von Preußen ein Dreigroschenstück von 1542, desgl. von Danzig von 1539.

X. Von andern Münzen, welche, wie die bereits angeführten, in Meklenburg im Gebrauch waren, sind noch bischöfl.

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lübeckische Dütchen von 1603 (Schnobel p. 168), erzbischöfl. bremensche Dreigrotstücke von 1611 (Schnobel p. 168), schleswig=holsteinsche Dütchen von 1597 und 1651 und gräflich holstein=schauenburgische Dütchen von 1608 zu nennen.

Sehr viele der dem Verein geschenkten Münzen gehören den deutschen Münzstätten an und sind bereits oben genannt; sie alle einzeln aufzuzählen möchte wohl überflüssig erscheinen, nur des Thalers von 1618 vom deutschen Orden (v. Madai I, 926), des gothaischen Glaubensthalers (v. Madai I, 1512) und des östreichisch=elsassischen Thalers von 1608 (v. Madai II, 2417) muß besonders gedacht werden. Daß jede, auch die kleinste Münze, für unsere Sammlung nicht ohne Werth ist, sei mir, die Güte der Geber dankbar verehrend, zu bemerken erlaubt.

Von außerdeutschen Münzen erhielt die Sammlung portugisische, spanische, französische, englische, italienische, niederländische, schwedische und türkische Münzen, zum Theil von bedeutender Größe.

Die ansehnliche Sammlung von meklenburgischen Schaumünzen, welche der Verein der Gnade Sr. Königl. Hoheit dankt, ist bereits bei Meklenburg im Einzelnen angegeben worden; außerdem erhielt er eine Auswurfs=Medaille von 1792, eine Sterbe Medaille auf H. Joh. Friedrich von Braunschweig 1679 (vgl. v. Madai I, 249), eine Medaille auf H. Friedrich von Braunschweig 1646 (Rethmeier t. XL n. 9), eine Medaille auf K. Friedrich IV. von Dänemark und seine Gemahlin Louise, eine Medaille auf den dresdner Frieden von 1745. Durch Hrn. Vice=Canzleidirector v. Maidell ward dem Verein ein goldner Gnadenpfennig der Herzogin Sophia Elisabeth, geb. zu Schleswig=Holstein, Tochter des H. Philipp Ludwig zu Holstein=Wiesenburg, geb. 4. Mai 1653, vermählt 14. Jun. 1676 mit H. Mauritius von Sachsen=Zeitz, starb 19. August 1684. Er ist oval, 1'' 4''' lang und 1'' 2''' breit und wiegt 1 1/16 Loth - 1 Aß.

A.     SOPHIA ELISABETH. G. Z. S. H. Ein sehr erhabenes, schön gearbeitetes Frauenbild mit langem, lockigen Haar, einem Halsband mit Geschmeide und einer Schleife auf der Brust, an der eine Medaille mit einem Brustbild hängt.
R.     Das schleswig=holsteinsche vollständige Wappen.

Außerdem wurden mehrere alte Zahlpfennige gewonnen und ein bleierner Talisman, der aber bedauerlich in der Umschrift sehr gelitten hat.

Demern, den 10. Jul. 1839.

G. M. C. Masch.     

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III. Siegel.

1) Vom Herrn Forstrath Passow zu Schwerin: ein Siegelring von Messing, mit einem kleinen achteckigen Wappenschilde, im Schilde einen Baum, auf dem Helme einen Flug enthaltend, mit der Umschrift: PAWEL WARMBORCK, gefunden bei Parchim.

2) Vom Herrn Dr. Möller zu Rostock: ein Siegelstempel von Bronze aus dem 15. Jahrhundert, gefunden bei Rostock; im Siegelfelde zwei kreuzweis gelegte Zainhaken, Umschrift:

Umschrift

3) Vom Herrn Senator und Archivar Dr. Crumbiegel zu Rostock: Abdrücke von den im rostocker Stadt=Archive aufbewahrten Originalstempeln, nämlich:

a) Abdruck des großen, elliptischen, silbernen Siegels des Karthäuserklosters Marienehe: unter einem reichen, gothischen Kirchengiebel die Heimsuchung Mariä; Umschrift:

Umschrift

b) Abdruck des kleinern, runden Siegels desselben Klosters: im punctirten Kreise ein Marienbild; Umschrift:

Umschrift

c) Abdruck des elliptischen Siegels des Dominikaner=Klosters zu St. Johannis in Rostock: im leeren Siegelfelde Christus sitzend, vor ihm Johannes der Täufer, darunter vier betende Mönche; Umschrift:

Umschrift

d) Das größere und das kleinere Siegel der Kaufmannsgilde zu Landeskrona zu beiden Enden desselben Stempels; das größere Siegel hat einen Schild mit drei Heringen übereinander; Umschrift:

Umschrift

Das kleinere Siegel hat einen Schild mit zwei Heringen ohne Umschrift.

4) Vom Herrn Professor Dr. Hering zu Stettin: 7 Lackabgüsse von alten meklenburgischen Siegeln aus dem stettiner Archive, angefertigt von dem Herrn Maler Bagmihl zu Stettin.

5) Bischöflich ratzeburgische Wappen, bestehend aus Wappen des ehemaligen Bisthums und des jetzigen Fürsten=

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thums Ratzeburg, eingefaßt von 14 Wappenschilden von 19 Bischöfen und Administratoren, ein Blatt, höchst sauber nach Originalstudien in Farben ausgeführt und dem Vereine zum Geschenk dargebracht vom königlich preußischen Münzcabinets=Gehülfen Herrn Kretschmer zu Berlin.

IV. Zeichnungen.

Lithographirte Ansicht des Doms zu Schwerin, vom Militairhospitale aus aufgenommen unter der Leitung der Lehrer der Sonntagsschule zu Schwerin und von letzteren geschenkt. (Das Blatt ist nur in wenigen Exemplaren ausgegeben worden.)

V. Geognostische Merkwürdigkeiten.

1) Vom Herrn Candidaten Reuter zu Harste:
acht Versteinerungen, unter denen mehrere Orthokeratiten und ein Zahn, gefunden in einer Mergelgrube auf dem kneeser Felde, A. Gadebusch.

2) Vom Herrn Kaufmann Wulffsohn zu Wittenburg:
ein Stück versteinertes Holz, auf dem wittenburger Stadtfelde ausgepflügt.

3) Vom Herrn Kenzler zu Wittenburg:
eine sehr dicke versteinerte Auster, gefunden in einer Mergelgrube des Gutes Meiersdorf bei Oldesloe in Holstein.

4) Vom Herrn Advocaten Daniel zu Schwerin:
ein Feuerstein, einem Rettig täuschend ähnlich, so daß sogar oben der Ansatz der Blätterkrone und die von hier hinab gehenden Fasern ganz regelmäßig und klar ausgeprägt sind, gefunden im Hofgarten zu Walsmühlen. Ob sich analoge Silicificirungen finden, bleibt einstweilen dahin gestellt.

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C. Gesammelte Nachrichten von Alterthümern aller Art.

I. Nachrichten von heidnischen Gräbern und andern muthmaßlich vorchristlichen Denkmälern.

Hünengräber zwischen Sternberg und Bützow.

1) Ungefähr 3/4 Meile von Sternberg liegt, auf der Feldmark Kl. Görnow, unmittelbar an dem von Sternberg über

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Gr. Görnow nach Eickelberg führenden Wege, auf der Kuppe eines Berges von nicht unbedeutender Höhe, ein gewaltiges Hünengrab, welchem Referent hinsichtlich der Größe den Vorrang vor allen ihm bekannten Hünengräbern, namentlich auch vor dem Hünengrabe zu Katelbogen zugestehen möchte. Das fragliche Grab erstreckt sich von Westen nach Osten. Am östlichen Ende besteht dasselbe aus vielen mächtigen Granitpfeilern, welche theils aufrecht stehen, theils aber liegen. Am westlichen Ende des Grabes ruhen auf 5-6 Pfeilern zwei Granitplatten von so enormer Größe, daß man nicht begreifen kann, wie dieselben ohne Anwendung mechanischer Hülfsmittel auf ihre Unterlagen gebracht sind. Durch die Decksteine mit ihren Unterlagen wird eine geräumige Höhle von 4-5 Fuß Höhe gebildet, in welcher oft die vom Regen überraschten Feldarbeiter Schutz suchen. Dicht neben diesem Grabe befindet sich an der nördlichen Seite des Berges eine Vertiefung, welche einige 100 Schritte im Umfange und vielleicht 50 Fuß Tiefe hat. Auf dem Grunde derselben befindet sich ein Teich und in der Mitte des letztern eine kleine Insel. Anscheinend ist diese Vertiefung durch Menschenhände gegraben. Hieraus und aus der enormen Größe der Deckplatten des Grabes, so wie aus dem Umstande, daß an der niedrigeren Seite der einen Deckplatte eine Art Stufe (vielleicht um das Besteigen des Steines zu erleichtern) eingehauen ist, möchte Referent folgern, daß dieses s. g. Hünengrab keine Grabstätte, sondern der Altar und Ort der Verehrung eines Idoles ist. Wenigstens spricht die Nähe des oben erwähnten Teiches für diese unmaßgebliche Meinung.

2) Auf der Feldmark Eickelberg, ungefähr 1/8 Meile von dem sub 1) erwähnten Hünengrabe, liegt nicht allzuweit von der Warnow ein zweites Hünengrab. Dasselbe besteht aus mehreren großen Granitpfeilern und Deckplatten. Die Stützpfeiler sind jedoch gewichen, so daß die Deckplatten sich gesenkt haben und jetzt in der Mitte des Grabes anscheinend auf der Erde liegen.

3) Auf der Feldmark Eickhof, ungefähr 1/4 Meile von dem sub 1) erwähnten Hünengrabe, befindet sich nahe am Ufer der Warnow in einem kleinen Tannengehölze noch ein merkwürdiges Grab, welches Referent mit dem naschendorfer Grabe, soweit ihm die Zeichnung des letzteren erinnerlich ist, vergleichen möchte. Dasselbe besteht aus 30-40 großen aufrecht stehenden Steinen, die ein Oval von 60 Schritt Länge und 10 Schritt Breite bilden. Die Richtung des Grabes geht von Nordwest nach Südost. Von Deckplatten und Grabkammern findet sich hier gar keine Spur.

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Alle diese Denkmäler der Vorzeit sind in grader Richtung nur ungefähr 1/2 Meile von dem auf der Feldmark Gr. Labenz bei Warin befindlichen Hünengrabe, welches im letzten Jahresbericht des Vereins S. 115 und 116 beschrieben ist, entfernt. Auch dieses Grab (welches im Munde des Volkes "der Silberbusch" heißt, weil dort eine silberne Wiege oder auch ein silberner Sarg vergraben sein soll) ist dem Referenten wohl bekannt, jedoch kann es sich an Größe keineswegs mit den sub 1) und 3) beschriebenen Gräbern messen.

Vor ungefähr 10 Jahren haben Schatzgräber mit vieler Mühe dieses Grab geöffnet, um die darin befindlichen Schätze zu heben; ihre Arbeit ist aber vergeblich gewesen.

Die Gegend, in welcher sich die eben beschriebenen Denkmäler finden, ist bergig und reich an Steinen; auch giebt es dort viele große und gut erhaltene Kegelgräber, deren Aufgrabung interessante Resultate ergeben möchte.

Schwerin.

C. A. Schwerdtfeger, Advocat.

Hünengrab von Sparow (bei Malchow).

Auf der Feldmark Sparow, nicht weit vom drewitzer See und von Drewitz selbst, befindet sich ein, hier von den Leuten "Grab des Wendenkönigs" benanntes Hünengrab, auf dessen Seitenwänden, welche aus mehreren großen, rohen, etwa zwei Fuß über die Erde hervorragenden Feldsteinen bestehen, zwei mächtige, nur so eben aufliegende Felsblöcke ruhen. (Mittheilung des Herrn Candidaten Lorenz.)

Hünengräber:

auf der Feldmark Helm bei Wittenburg, wo sich ihrer drei befinden (vgl. unten den Begräbnißplatz im helmer Forst), auf der Feldmark des Guts Gr. Flotow bei Penzlin, wo mehrere "genau durch eine Einfassung großer Steine markirte Hünengräber" sind (Mittheilung des Herrn Pastors Eberhard zu Gr. Luckow), ein kleines bei Kl. Methling im Holz und eins zwischen Lehnenhof und Darbein (Mittheilung des Herrn Pastors Mussäus zu Hanstorf).

Ein Schlachtfeld mit vielen Grabhügeln,

wo, der Sage nach, einst ein Friede geschlossen ward, findet sich, laut einer Nachricht des Herrn Pastors Mussäus, im Holze bei Bruderstorf.

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Heidnischer Begräbnißplatz bei Meklenburg.

Der Professor Schröter hat in seinen Papieren Nachricht von einem Begräbnißplatze bei Meklenburg hinterlassen, auf dem der Herr Vice=Canzler von Both vor mehreren Jahren einen Hügel hatte aufgraben lassen, dessen Inhalt in die Großherzogl. Alterthümer=Sammlung gekommen war. Der Herr Hülfsprediger Dühring zu Meklenburg hat auf geschehene Anfrage den Platz wieder entdeckt und von demselben folgende Beschreibung mitgetheilt:

"Kommt man aus dem Kirchdorfe Meklenburg, 3/4 Meile von der Stadt Wismar, auf dem Wege nach Mödentin in der Richtung nach Süden, 400 Schritte von dem Dorfe entfernt, so findet man hart an der Straße liegend einen Sandrücken, der hier im Dorfe einem Jeden unter dem Namen Pingelberg bekannt ist. Die Größe dieses Rückens ist von W. gegen O. ungefähr 88 Schritt und von N. gegen S. 75 Schritt. Auf derselben befinden sich 25 größere und kleinere runde Hügel, ohne Ordnung unter einander liegend; mehrere dieser Hügel sind bedeutend größer, als die übrigen. Zwei derselben mit einem Kessel auf dem Gipfel scheinen in frühern Zeiten aufgegraben zu sein; von den kleinern Hügeln ist einer im J. 1821 von dem jetzigen Vice=Canzler von Both zu Rostock aufgegraben. Die meisten Hügel scheinen noch unberührt zu sein. Der Pingelberg ist unbebauet, dient zur Gemeindeweide für Schaafe und scheint überhaupt noch nie von der Pflugschaar berührt worden zu sein."

Meklenburg, den 23. August 1838.

Dühring, Hülfsprediger.

Da der Bericht des Professors Schröter über die im Vorstehenden erwähnte Aufgrabung, so wie über eine zweite, ebenfalls von dem Herrn Vice=Canzler von Both veranstaltete auf der Feldmark Mödentin bei Meklenburg, noch vollständig vorhanden, überdies sehr genau und zugleich die einzige zuverlässige Nachricht von jenen beiden Aufgrabungen ist (Schröter schrieb ihn nach einer Relation des Herrn von Both im Jahre 1821 nieder): so scheint die Mittheilung dieses Berichts nicht unangemessen zu sein.

Auf der Feldmark des Dorfes Meklenburg, so schreibt Schröter, an der Straße nach - - (Mödentin), liegt ein Sandrücken, unbebaut, nur zur Gemeindeweide dienend, auf dem sich fünfundzwanzig größere und kleinere Grabhügel befinden. Einen der mittleren Hügel ließ Herr Vice=Director von Both zum Theil öffnen von NO. nach SW., d. h. der

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Durchschnitt wurde von entgegengesetzten Seiten gemacht, dann die Erde gleichmäßig abgehoben; in dem bis jetzt abgetragenen östlichen Theil (der südöstliche steht noch) zeigte sich nichts, am südwestlichen Rande dagegen in 4' Tiefe Kiessand, und bald unter diesem eine Art von Mörtel, die auf den ersten Anblick dem Mergel ähnelt, und für die Spaten war nichts mehr zu thun. Steine, durch diesen Mörtel verbunden zu einer kleinen Ringmauer, mußten durchbrochen werden; bald zeigte sich eine Urne, die leider nicht ganz erhalten werden konnte. Die Schönheit des geborgenen und an der Luft gehärteten größeren Bruchstücks läßt dies um so mehr bedauern. Obgleich nur von ungebranntem Thon, ist sie sehr geschmackvoll und gefällig mit Knäufen, von denen der eine noch übrig ist, und mit andern theils glatt gestrichenen, theils eingedrückten Zierrathen gearbeitet. Die Farbe ist hellgelb; die Höhe dürfte 1', der größte Durchmesser 18" betragen haben. Sie enthielt, außer den Knochen, unter denen ein Stück des Unterkiefers mit einem der dazu gehörigen Zähne, besonders gut erhalten, einen Erwachsenen verrieth:

1) einen leider in mehrere Stücke zerbröckelten Kamm von Rinderknochen, dessen Länge 1 1/2'', die Breite gegen 2'' betragen hat. Das Obertheil ist mit durchbohrten Löchern und eingegrabenen Kreisen sehr artig verziert;

2) eine Spange oder Fibel von Kupfer, vergoldet, von trefflicher Arbeit; ihre Gestalt gehört zu den seltnern und läßt sich ohne Abbildung nicht wohl versinnlichen;

3) eine andere Spange Kupfer, vergoldet, in 3 Stücke zerbrochen, einer heutigen Schnalle gleich;

4) eine dritte sehr einfache Heftel, Zinn oder Silber.

Es lassen diese Gegenstände, lauter Putzsachen, auf ein weibliches Grab schließen; die gänzliche Abwesenheit aller Waffengegenstände vollendet negativ den Beweis dieses Schlusses. Weitere Nachgrabungen unterblieben, theils aus Zeitmangel, theils weil Herr Vice=Director von Both die allerhöchste Erlaubniß dazu einzuholen für nöthig fand.


Auf dem Gute Mödentin, Amts Meklenburg, rechts am Wege nach Hohen=Vicheln, 92 Schritt vom Weggraben, erhebt sich eine Anhöhe, die den höchsten Punkt der Gegend bildet. Auf dieser Anhöhe befindet sich ein sehr merkwürdiges Grabmal; 2' über die Ackerfläche erhaben streckt sich ein Erdhügel, 44' von N. nach S., 16' in der Breite von O. nach W. messend, der Umfang des äußersten Randes beträgt 107'. Einzelne Steine bezeichnen diesen Umfang, allein das Auge

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wird sogleich vom Rande weg nach der Mitte des Hügels und zwar nach dem Nordende und seinen Steinmassen hinggezogen. Den Reihen beginnt ein unregelmäßiger Granitblock 3' hoch, von O. nach W. 7' 9'', von N. nach S. 7' 6" messend, vier kleinere haben ihm zur Unterlage gedient an seinen 4 Ecken, aber nur der im Osten befindet sich in ungestörter Ruhe, die andern liegen jetzt nebenbei. Nach einem Zwischenraum von 1' gegen S. abermals ein Stein, von O. nach W. 9' 6", von N. nach S. 5' 6'', im O. 4' hoch, nach den drei andern Seiten schräg ablaufend, die Mitte erhaben, fast wie ein Sarg gestaltet, und etwas eingesunken: auch ihm haben kleinere, jetzt daneben liegende Steine zu Stützen gedient. Ein neuer Raum von 4 1/2', dann ein fast dem vorigen gleicher Stein, von O. nach W. 9' 6", auf der Ostseite 5', auf der Westseite 2' breit, 3' 9" hoch. Ein dritter Stein, jetzt etwa 5 Schritte südlich vom Rande des Hügels liegend, von gleicher Gestalt mit den beiden beschriebenen, 6' 6'' von O. nach W. lang, im O. 4', im W. 2' 6" breit, im O. 2' hoch, wird ehemals eine gleiche Stellung eingenommen haben. Jetzt bildet des Hügels übriger Theil einen leeren Raum, auf dem sich noch andere größere und kleinere, meist eingesunkene Steine befinden, die jedoch im S. regelmäßiger gelegt ein Viereck zu bilden scheinen. - Hr. Vice=Director v. Both beschloß auch dieses merkwürdige Grab öffnen zu lassen, wenigstens einen Theil desselben, und die Arbeit wurde bei dem südlichsten der drei großen Steine begonnen. Seine Größe machte das Sprengen nothwendig; erst jetzt konnte der Spaten gebraucht werden. Aber schon bei den ersten Stichen zeigten sich überall Steine, und bald gewahrte man, daß zwei etwas hervorragende Spitzen zwei großen tief gehenden Blöcken angehörten, die, mit geglätteten Seiten schräge gegen einander gestellt, eine Art oben offnen Thores bildeten, das nach unten zu sich weitete. Dazwischen lag Erde und kleine Steine, in einer Tiefe von 5' Fuß aber kam Kiessand zum Vorschein und bald eine kleine Steinwand, welche das Thor durchschichtete. Die östliche Hälfte war leer, in der westlichen dagegen zeigten sich Trümmer eines Aschenkruges, verwitterte Knochenreste und ein kleines zierliches Messer von Feuerstein 2 1/2' lang und 2 1/2''' breit.

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Kegelgräber zwischen Waschow und Kölzin, und am Schallsee.

Am 11. August fuhr ich in Amtsgeschäften nach Zarrentin und entdeckte unterweges folgende Kegelgräber:

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Wenn man von Waschow, ritterschaftlichen Amts Wittenburg, nach dem Domanialdorfe Kölzin fährt, so erhebt sich der Boden nach und nach. Links liegt ein bedeutender Berg, der Fuchsberg genannt, und von hier aus erstreckt sich bis über den Weg unbebauetes Haideland, zum Theil mit Tannen bewachsen. Hier liegen nun links, doch weiß ich nicht, ob noch auf waschower oder schon auf kölziner Gebiete, anscheinend aber auf ersterem, schon weit sichtbar 3 Kegelgräber 1 ), eins von bedeutender Höhe, das andere etwas niedriger und das dritte im Tannenholze. Zur nähern Besichtigung fehlte es mir an Zeit.

Sobald man auf dem Wege nach Zarrentin die Schallmühle hinter sich hat und auf der Höhe die Ansicht des Sees gewinnt, stehen an der linken Seite der Schaale (des Flusses), da wo der Boden sich zum niedrigen Ufer abflacht, 6 Kegelgräber, wovon zwei aber nur klein zu sein scheinen, übrigens alle schon von weitem deutlich bemerklich. Auch sie näher zu besehen, hatte ich keine Zeit.

Wittenburg, den 13. August 1838.

J. Ritter.     

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Kegelgräber zu Banthin (bei Wittenburg).

Durch den Herrn Amtsverwalter Päpcke wurde mir angezeigt, daß auf der banthiner Feldmark mehrere Kegelgräber seien, und fand ich schon in dem Forst zwischen Waschow und Banthin ein Kegelgrab, wovon die Steine schon zu Tage liegen. Weiterhin auf freiem Felde liegt eine Gruppe von 4 Kegeln, wovon aber der größte vor einigen Jahren der Steine wegen gänzlich durchwühlt ist. Zwei andere sind, obwohl abgepflügt, doch noch gut erhalten; der vierte aber ist dem Ackerbau hinderlich, weil oben schon die Steine zu Tage liegen, und bedarf der Aufdeckung, ehe er von andern Händen zerstört wird.

Nach Berichten dortiger Einwohner sind früher schon mehrere Hügel, besonders mit Steinkisten in der Mitte, weggeräumt.

Wittenburg, im Mai 1839.

J. Ritter.     

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Kegelgräber zu Kogel und Kölzin (bei Wittenburg).

(Vgl. Jahresber. II, S. 108, Nr. 2 a.)

Von mehreren Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß die Gräber zu Kölzin die ausgezeichnetsten in hiesiger Gegend


1) Man vgl. die Kegelgräber von Kogel (Jahresber. II, S. 108 und unten "Kegelgräber zu Kogel und Kölzin"), welche ebenfalls nicht weit von dem Fuchsberge liegen.
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seien, begab ich mich dahin und durchforschte, außer einer Strecke undurchdringlicher Tannen, die ganze Gegend. Rechts von dem Wege, der von Waschow nach Kogel führt, zieht sich dicht an dem Forst und zum Theile in demselben eine Anzahl Kegelgräber, fast in 2 parallel laufenden Reihen, bis tief in das kölziner Feld hinein, bis über die Landstraße, welche von Waschow über Kölzin nach Hamburg führt. (Es gehören demnach die unterm 13. August 1838 gemeldeten Hügel - s. oben - dazu.) Die Lage dieser Hügel ist fast genau von Süden nach Norden, in der Richtung zwischen Camin und dem westlichen Ende von Banthin.

Die Kegel sind von verschiedener Höhe; der größte, ganz gut erhalten, hat über 16' Höhe und über 100' Durchmesser; auch hat er das Eigenthümliche, daß oben auf ihm ein kleinerer Hügel von 3' Höhe und 20' Durchmesser sich erhebt. Andere dieser Gräber sind abgepflügt; bei zweien liegen die Steinhaufen schon zu Tage und diese müssen nothwendig aufgedeckt werden; noch ein anderer ist vor Jahren mit einem Durchschnitt von Süden nach Norden durchgraben.

Wittenburg, Mitte Juni 1839.

J. Ritter.     

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Begräbnißplatz in dem helmer Forst (bei Wittenburg).

Durch den Herrn Kammer=Ingenieur Hermes aufmerksam gemacht auf einige bedeutende Anhöhen jenseits Helm 1 ), durchsuchte ich den dortigen Forst und fand nicht weit von der schmierenberger Ziegelei, in der Nähe der körchower Scheide, auf dem sogenannten Höppken= oder Pöppelberge am nördlichen Abhange unter hohen Buchen einen Platz, von dem die Sage geht: man habe hierher in alten Zeiten eine Masse Steine zum Bau einer Kirche zusammengebracht; später aber sei der Entschluß dahin abgeändert, daß man die Kirche zu Körchow erbauet habe. - Von diesen Steinen sind seit Menschengedenken die größten, freiliegenden weggenommen. In seiner jetzigen Gestalt sieht der Platz ganz einem Wendenkirchhofe, wenigstens dem jetzt von mir untersuchten Haidberge, ähnlich: auf einem Raume von etwa 90 Schritt Länge und 50 Schritt Breite ist der Boden mit Steinen von verschiedener Größe gemischt, die theils zerstreut, theils nesterweise, mehr oder weniger von Erde bedeckt, liegen.


1) Ueber einen andern großen Begräbnißplatz bei Helm vgl. oben die Alterthümer der Wendenkirchhöfe.
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Die auf der Oberfläche liegenden Steine dürften bald verschwinden, da frische Spuren der Wegnahme vorhanden sind, der Platz aber gegen Zerstörung bis dahin gesichert sein, daß eine neue Besamung des Berges eintritt.

Wittenburg, im März 1839.

J. Ritter.     

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Alterthümer bei Granzin und nahe liegenden Dörfern, zwischen Wittenburg und Boizenburg.

Hierüber empfingen wir von dem Herrn Candidaten Flörke zu Camin durch Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg folgende Mittheilung:

Auf einem der höchsten Punkte des granziner Hügelzuges erheben sich mehrere aufgeworfene Hügel, von denen zwei durch den ritterschaftlichen Schulzen von Granzin aufgedeckt sind. Er fand mehrere Urnen, jede in einem vollkommenen Steingehäuse, dessen Steine scheinbar behauen, sehr dünne und oft auch schmal sind, und welche fast alle in eine unverkennbar künstliche Rundung auslaufen. Die Urnen hatten Füße, Henkel und Deckel, und waren geriefelt oder auch mit einem Kranz zusammenhängender Kugeln verziert. Dies habe ich von Leuten gehört, welche sie gesehen haben wollen; der Schulze nämlich hat von der Gesetzwidrigkeit solcher Ausgrabungen gehört und daher das corpus delicti, die Urnen, zerschlagen; wie er denn auch jetzt überhaupt leugnen soll, dort gegraben zu haben. Doch sind von jenen dünnen, oben abgerundeten Steinen noch mehrere vorhanden. Kommt man jetzt an diesen Ort, so findet man für's Erste eine Menge Knochen und Kohlen; dann sieht man aber deutlich Steinringe von Granitblöcken in ovaler Form, von denen zwei noch vorhanden sind. Ein dritter, augensichtlich künstlicher Hügel und bis jetzt noch unberührt, ist in unmittelbarer Nähe dieser Steinringe. Etwas weiter entfernt findet man mehrere behauene Steine zu Tage liegen, und man soll einen hohlen Ton vernehmen, wenn man auf sie schlägt. Nahe beim Dorfe endlich hat der fürstliche Schulze vor längerer Zeit ebenfalls Urnen gefunden mit vielen Bernstein=Stücken und Perlen, von welchen noch mehrere vorhanden sind.

Die größte Beachtung scheint mir jedoch Folgendes zu verdienen. Man kann nämlich vom granziner Gebiet aus über die gresser, galliner und valluhner Feldmarken eine Doppelmauer verfolgen; beim Pflügen hat man die Steine auf dem adeligen Theil von Granzin entdeckt und zum Chaussee=

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bau benutzt. Hier nun hat man diese Doppelmauer näher kennen gelernt; ihre durchschnittliche Höhe soll 4 Fuß betragen und große Schlußsteinquadern sollen sie oft bedecken. Ein Theil derselben ist das sogenannte Düwelsbacklock gewesen, welches vollkommen zu Tage gelegen hat, in einem Steinquadrat mit aufliegenden, eine große Oeffnung lassenden Schlußsteinen bestanden hat, und welches jetzt, glaube ich, auch schon zerstört ist. Auf den übrigen Feldmarken ist dergleichen Zerstörung bis jetzt noch nicht vorgenommen, und es bliebe Ihnen, falls Sie diese Parallel=Mauer Ihrer Untersuchung würdigten, noch weiter Spielraum übrig. - Noch bemerke ich, daß der Ort jener Steinringe zum Gemeindelande gehört und in unbenutzter Haide besteht.

Später gab Herr Hülfsprediger Ritter selber den nachstehenden Bericht:

In der Mitte zwischen den Dörfern Bennin und Granzin erhebt sich die Gegend zu einem Bergrücken, auf dem links vom Wege mehrere Kegelgräber liegen, deren Sanddecke schon etwas von ihrer Höhe verloren hat. Bei dem höchsten Kegel, dessen Gestalt am besten erhalten und dessen Durchmesser etwa 50 Fuß ist, hat man an der nördlichen Seite schon etwas gegraben. Auf der südwestlichen Seite von Granzin erhebt sich links von der Landstraße nach Boizenburg der Pfänderberg, auf dessen Gipfel ein Riesenbette 70 Schritte lang und 10 Schritte breit in grader Richtung von NNO. nach SSW. liegt, eingefaßt mit ziemlich großen Steinen. Das südliche Ende ist, um Steine herauszunehmen, einige Schritte lang durchwühlt, und lag hier eine Masse Urnenscherben, Knochen und Kohlen. Dicht am nördlichen Ende liegt nach Osten ein schön erhaltenes Kegelgrab von etwa 60 Fuß Durchmesser.

Geht man von hier nach den sogenannten Haidbergen die südwestlich liegen, so trifft man auf einzelne Kegelgräber von beinahe gleicher Größe.

Auf den Haidbergen, südöstlich von dem höchsten Punkte, nur etwa 100 Schritte von den zu Bengersdorf gehörenden Tannen, liegen 2 Riesenbetten, beide gegen 50 Schritte lang und 5 Schritte breit, in der Richtung von NNO. nach SSW. Das eine ist mit ziemlich mächtigen Steinen eingefaßt, doch zeigten sich Spuren, daß man in neuerer Zeit die Steine hatte ausgraben wollen; das zweite, etwa 50 Schritte westlich davon entfernt, ist in letzter Zeit aller Seitensteine beraubt und dürfte nach einigen Jahren nicht wiederzufinden sein.

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Etwa 1000 Schritte westlich von Granzin, rechts von der boizenburger Landstraße, trifft man auf die von den Leuten dort sogenannte Riesenmauer, welche sich in grader Linie von Süden nach Norden, mit geringer Abweichung nach Osten, über die ganze Feldmark, welche hier eine ebene Fläche bildet, erstreckt. Man sieht auf alleu Ackerstücken, welche nur schmal sind und über diese Riesenmauer fast rechtwinklig gehen, eine Erhöhung von 1 bis 3 Fuß, in der Breite von etwa 10 Schritten. Sie ist leicht über die ganze Feldmark zu verfolgen und auf zwei Ackerstücken entdeckte ich die Senkung des Bodens, die durch Ausgrabung der Steine entstanden war. Der Herr Pastor Häneke, der mich gefälligst selbst begleitete, war bei einer solchen Ausgrabung gegenwärtig gewesen und versicherte, daß die Steine, zu beiden Seiten aufgestellt, gleichsam einen freien Gang in der Mitte ließen; aber weder Asche, noch Kohlen oder Urnenscherben habe man bemerkt.

Auf einer Stelle erhebt sich diese Riesenmauer bis zu 7 Fuß hoch über die Ebene, ganz mit Gebüsch bewachsen; auf der westlichen Seite hat man einen platt liegenden Stein, angeblich von 12 Fuß Länge und Breite und auf einer Seite eingesägt, gesprengt und weggeschafft. In der dadurch aufgewühlten Erde war keine Spur von Alterthümern zu entdecken; nach allen Seiten zeigten sich aber noch ziemlich große Steine. Dies ist der sogenannte Teufelsbackofen, da der Stein lange unterhöhlt gewesen ist. (Auf den übrigen Feldmarken werde ich hoffentlich im nächsten Frühjahr diese Mauer verfolgen.)

Gleich westlich am Dorfe Granzin liegt ein Hügel mit einem kleinen, niedrigen Kegelgrabe, um welches herum gewöhnlich Kartoffelgruben angelegt werden. Dadurch wurden zu verschiedenen Zeiten Grabalterthümer, wie geschliffene Feuersteine, Bernsteincorallen, Urnenscherben, herausgebracht, von denen aber im Dorfe angeblich nichts mehr vorhanden ist.

Wittenburg, im October 1838.

J. Ritter.     

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Die Kunkelmauer, Heidenmauer oder Türkenmauer beim Eulenkrug (plattd. Uhlenkrôg).

Auf der Hälfte des Weges von Schwerin nach Gadebusch ist eine gewaltige Mauer von rohen Granitblöcken (Feldsteinen) mittlerer Größe, wie sie in den Ostseeländern gefunden werden. Die Mauer beginnt bald hinter dem Wahrholzkaten und geht bis dicht an den Eulenkrug, unmittelbar an der Landstraße entlang, in grader Richtung von Osten gegen Westen;

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sie ist ungefähr 1000 Fuß lang, 10-12 Fuß hoch und 20 Fuß breit. An der nördlichen Seite, an der Landstraße, liegt der natürliche Ackerboden oft bis zur Höhe derMauer; die südliche Seite gegen die Waldung hat in der Regel eine gleichmäßige Höhe von 10-12 Fuß; an dieser Seite hat sie auch einen rechtwinkligen Einschnitt, wie eine Brustwehr, und unterhalb der südlichen Seite noch Spuren von einem Graben, an dessen jenseitigem Rande noch eine Reihe von Steinen liegt. Die Wände der Mauer sind von rohem Steingeschiebe kunstlos aufgeführt; die Steine sind jedoch, nach den Versicherungen verständiger Ortsbewohner, in festen Kalk gelegt; das Innere zwischen beiden Wänden ist wahrscheinlich mit Erde ausgefüllt. An dieser Mauer entlang läuft jetzt die Feldgrenze zwischen den Höfen Gottmannsförde und Brüsewitz. Welchen Zweck diese Mauer gehabt habe und aus welcher Zeit sie stamme, ist wohl schwerlich zu ermitteln. Daß sie mehr sei, als eine Feldscheide, dafür möchte ihre Mächtigkeit reden; wenigstens dürfte sie eine uralte Landwehr oder Landesgrenze sein, wofür auch noch wohl die kunstlose Zusammenfügung der Steine reden möchte. Auf den Gutscharten heißt sie die Kunkelmauer. Bei Nachforschung über Namen und Bestimmung derselben bei den Landleuten aus der Gegend kreuzen sich die Sagen von Heiden, Katholiken, Türken und vom siebenjährigen Kriege so sehr, daß sich nicht einmal eine chronologisch in sich übereinstimmende Nachricht zusammenbringen ließ. Bei dem unternommenen Bau der Chaussee von Schwerin nach Lübeck, welche unmittelbar an dieser Mauer entlang geht, wird dieselbe bald abgetragen werden. - Wie sehr übrigens oft alte Fundamentreste ohne Unterstützung urkundlicher Nachrichten uud analoger Fälle täuschen können, beweiset ein zirkelrundes Fundament von Feldsteinen, ungefähr 90 bis 100 Fuß im Umfange, welches nicht weit von der Heidenmauer ungefähr in der Direction derselben auf der höchsten Spitze des Wahrholzes, dem Wahrholzkaten gegenüber, steht. Es ist dies das Fundament eines vor ungefähr 40 bis 50 Jahren erbaueten Pavillons, welcher, unter dem Namen des Bienenkorbes, den älteren Bewohnern der Gegend noch bekannt genug ist.

Schwerin, im Mai 1839.

G. C. F. Lisch.     

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Opferplatz von Boitin (bei Bützow).

Bekannt ist der unter dem Namen des Steintanzes unweit des Dorfes Boitin in der tarnowschen Forst in der

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Nähe des dreetzer Sees befindliche, aus drei großen Steinkreisen bestehende Opferplatz; er ist im Frid. Franc. Tab. XXXVII abgebildet und beschrieben. - Nach den Berichten des Herrn Amtmanns Piper, früher zu Warin, jetzt zu Hagenow, findet sich in der Nähe dieses Opferplatzes noch ein vierter, kleinerer Steinring, und vielleicht auch ein fünfter. - Eine Beschreibung dieser Steinringe entnehme ich in Folgendem aus des Professors Schröter Aufzeichnungen an Ort und Stelle, bei denen ich Weihnacht 1821 gegenwärtig war:

"Einige tausend Schritte vom Steintanze zieht sich der Abzugsgraben der ehemaligen dreetzer Seen gegen NO. Kaum hatten wir ihn, in einer fast gleichen Richtung mit dem Steintanze, überschritten, als wir hart am Rande des Grabens abermals einen Steinkreis entdeckten, der 52 Schritte im Umkreise, 16 im Durchmesser maß und jetzt noch aus 8 Steinen besteht. Von diesen stehen, obgleich ebenfalls bedeutend in die Erde gesunken, noch 4; der fünfte zur kleinsten Hälfte, die drei übrigen können erst nach Wegräumung von Laub und Moos entdeckt werden. Ob eine sogenannte Braut=lade (der liegende, gemeißelte Opferstein) oder eine sogenannte Kanzel (ein aufgerichteter Stein mit einem Auftritte von hinten) unter ihnen, ist im jetzigen Zustande nicht zu sagen".

Der neunte Stein ist in den Kreis hineingefallen. Die größten Steine ragen noch 3 bis 4 Fuß, die niedrigsten 1 bis 2 Fuß über die Erde hervor.

"Geht man rechts von hier einen Hügel hinauf, auf dem ein kleinerer Kuppenabsatz dem geübten Auge eine ansehnliche Grabstätte kund thut, auch noch durch eine theilweise erhaltene Steinumsetzung veranschaulicht, so trifft man am gegenüber=liegenden Abhange des Hügels eine kleine, wohl erhaltene, eiförmige Steinumsetzung, von 26 Schritten Umfang und 6 im größten Durchmesser, aus 10 mäßigen Feldsteinen be=stehend, ohne alle Erderhöhung."

G. C. F. Lisch.     

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II. Nachrichten von mittelalterlichen Baudenkmälern.

Die Kirchen und andere mittelalterliche Bauwerke zu Rostock.

Die Kirchen zu Rostock 1 ) haben weder im Baustyl, noch in der Ausschmückung, noch überhaupt an Alterthümlichkeit


1) Rostock hat vier Hauptkirchen: die Jacobi=, Marien=, Nicolai= und Petri=Kirche und außerdem die Kloster=Kirche zum heiligen (  ...  )
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den Werth, den man in der alten, gefeierten Stadt suchen zu müssen glaubt und den z. B. die Schwesterstadt Wismar bewahrt; die Kirchen Rostocks zeichnen sich auch weder durch Größe, noch durch Kühnheit im Bau aus, obgleich man ihnen eine gewisse Reinlichkeit und Gediegenheit in der ganzen Ausführung, im Material und in einzelnen Gliedern nicht absprechen kann. Die einzige Kirche, welche mehr als gewöhnlich ist, ist die Marienkirche, in der Form eines regelmäßigen Kreuzes erbaut; die Wölbung ist sehr hoch, vielleicht so hoch, als die des Doms zu Schwerin, das Aeußere ist sehr reinlich und würdig gestaltet, die Fenster sind in ihrer Höhe bewundernswerth, auch der architektonische Schmuck, namentlich an der Südseite, verdient alle Beachtung: und doch hat die Kirche nichts Hinreißendes, nichts Begeisterndes; ja es fällt die geringe Ausdehnung auf, sobald man das Innere betritt. - Von den übrigen Kirchen hat keine im Bau etwas besonders Bemerkenswerthes als die Jacobi=Kirche; in dieser Kirche sind die Wände des Schiffes über den Pfeilern, welche das Hauptgewölbe tragen, mit architektonischen Giebelverzierungen aus Stein in Relief geschmückt, wie sie in Doberan auf die Wand gemalt sind; diese Art architektonischen Schmucks findet sich in den Kirchen Norddeutschlands selten. - An Gußwerk besitzen die Marien=, die Nicolai= und die Petri=Kirche sehenswerthe alte Taufkessel (Fünten) aus Bronze, welche zu den ältesten im Lande gehören, namentlich der in der Marien=Kirche, welcher reich mit Figuren besetzt ist. An Schnitzwerk in Holz besitzt nur die Nicolai=Kirche noch einen hohen, alten Altar und das lebensgroße Bild eines meklenburgischen Fürsten, mit einem Schilde mit dem meklenburgischen Stierkopf zu Füßen. In der Jacobi=Kirche steht im hohen Chor links vom Altar ein geschnitzter Stuhl mit dem fünfschildigen, herzoglichen Wappen; diese ehemalige Stifts=Kirche besuchten also die Herzoge als ihre Pfarrkirche in Rostock. - Interessant wegen ihrer alten Einrichtung ist die Kirche des Klosters zum Heil. Kreuz. Hier ist noch ein hoher Chor, durch Schranken von dem Schiffe geschieden und ein oberer Chor für die (ehemaligen Cistercienser=) Nonnen: alle Abtheilungen mit Altären, u. s. w. Der geschnitzte Altar ist nur von mittelmäßiger Arbeit; aber


(  ...  ) Kreuz. Die Kirche des Hospitals zum Heil. Geist ist vor ungefähr zwei Decennien, die Kirche des Dominikaner=Klosters zu St. Johannis ist 1837 flgd. abgebrochen; die Kirche des Franziskaner=Klosters zu St. Katharinen ist zum Krankenhause, die Kirche der Brüder vom gemeinsamen Leben zu St. Michaelis ist in ein Wollmagazin umgewandelt. Kirchen vor den Thoren sind längst verschwunden.
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der Sacramentthurm neben demselben ist dem bewundernswerthen Thürmchen in der Doberaner Kirche gleich und verdient große Aufmerksamkeit. An den Schranken des hohen Chors, innerhalb desselben, am Eingange, links vom Altare, steht ein großer Beichtstuhl (oder Fürstenstuhl?) von geschnitzter Arbeit, wenn auch nicht sehr alt, doch noch aus guter Zeit und vollständig, und verdient, schon der Seltenheit wegen, Zeichnung und Studium. Ueber demselben hängt das lebensgroße Bild der Königin Margaretha von Dänemark, Stifterin der Kirche (1270), leider restaurirt. Eine große Menge alter Leichensteine möchte bei anhaltendem Studium Ausbeute geben. Ein vollständiger, äußerst reicher Apparat von Reliquien, Altärchen u. dgl. noch mit allem kindischen Flitterstaat wird wohl selten in einer protestantischen Kirche so wohl erhalten gefunden.

Dagegen ist Rostock an alten, gediegenen Privathäusern, nämlich Giebelhäusern, so reich, wie wohl selten eine Stadt, mit Ausnahme Nürnbergs, und ein zeichnendes Studium derselben dürfte sehr belehrend sein. Ist auch der untere Theil vieler Häuser verbaut, so findet sich doch noch eine äußerst große Zahl vollständig erhaltener Giebel. Viele Häuser sind jedoch noch vollständig erhalten. Unter diesen zeichnen sich besonders zwei Häuser neben einander an der schmalern Seite des Schildes, der Möncherstraße queer gegenüber, durch ihren äußerst zierlichen und sehr alten Styl mit durchbrochenen Rosetten und schönen Bogen aus; auch das ehemalige Eschenbachsche Haus am Hopfenmarkte steht mit seinem ganzen Schmuck, wie es scheint aus dem 15. Jahrhundert, unangetastet da.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Vietlübbe (bei Gadebusch).

Die Kirche zu Vietlübbe ist unstreitig eine der ältesten und merkwürdigsten in Meklenburg; wahrscheinlich fällt ihre Erbauung in die Zeit der Erbauung der uralten Kirche in dem nahen Gadebusch, deren Schiff zu den ältesten kirchlichen Gebäuden in Meklenburg gehört. Die Kirche zu Vietlübbe ist nämlich durch und durch im Rundbogenstyl erbauet. Die Grundform bildet ein regelmäßiges, gleicharmiges Kreuz. Die Altarseite ist zu einer nischenförmigen Tribune im vollständigen Halbkreise mit abgerundetem Dache ausgebaut. Die übrigen drei Bogenzungen der Kreuzbalken sind in sehr schlanken und hohen Giebeln aufgemauert, unter deren jedem sich eine Eingangspforte im strengen, jedoch schmucklosen Rundbogenstyl befindet;

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über jeder Pforte steht ein im Rundbogen gewölbtes, nach innen schmal zusammenlaufendes Fenster, an der westlichen Thurmseite überdies noch unmittelbar über der Pforte ein kleines kreisrundes Fenster. Die Spitze des Thurmgiebels ist bei der Auftragung des weithin sichtbaren, hölzernen Thurms (wohl wiederholt) neu aufgemauert. Das Dachgesimse ist mit erhabenen rautenförmigen Ornamenten aus gebranntem Thon verziert; die Kanten der Giebel haben Verzierungen aus Ziegeln in halber Octoederform. Der Thurmgiebel ist jetzt ohne alle Verzierungen. - Das Material ist ausgezeichnet schön und dauerhaft; die Ziegel haben das größte Format, das im Norden Deutschlands je Backsteine gehabt haben. - Das Innere der Kirche ist im Rundbogenstyl gewölbt; die ganze Kirche hat 5 Gewölbe, eines in jedem Kreuzbalken und das fünfte in der Mitte der Kirche. Das Mittelgewölbe wird von runden, in die vier Ecken gelehnten Säulen mit kräftigen quadratischen Kapitälern, die vier Nebengewölbe werden von gradlinigen Pilastern getragen. Die Hauptgurtbogen von Säule zu Säule sind Halbkreise; die Gewölberippen sind äußerst fein und scharf gehalten. Die Tribune an der Altarseite ist rundbogig zu einer Nische ausgemauert. Ursprünglich hatte diese Tribune drei Fenster, von denen zwei zugemauert sind. Gegenwärtig wird die ganze Tribune durch einen schlechtgeschnitzten Flügelaltar (wahrscheinlich aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts) ganz verdeckt. Im Geiste des Baues lag unstreitig ein möglichst freier Altar, der durch die drei Fenster der Tribune die Hauptmasse des Lichts aufnehmen kann. Uebrigens hat ursprünglich jede der 8 langen Seiten ein Rundbogenfenster, jeder der drei Giebel ein gleiches Fenster und die Altarseite drei Fenster im Rundbogenstyl; muthmaßlich dürften sich die 3 Fenster der Altartribune auf die Trinität, die 11 Fenster des größern Theils der Kirche (oder die 12 Fenster, wenn man das runde Fenster über der Pforte im Thurmgiebel mitrechnet) auf die Apostel deuten lassen.

Im westlichen Theile der Kirche steht noch ein großer, verzierter Taufkessel aus behauenem Granit 1 ), mit einem runden Fuße, wie sich dergleichen Taufkessel aus den frühesten Zeiten des Christenthums nicht sehr selten in Meklenburg finden. Daß dieses Granitbecken zum Taufkessel 1 ) gedient habe, beweiset


1) Die kleinern, diesen Taufkesseln ähnlichen Becken, gewöhnlich aus Kalkstein, dienten zu Weihkesseln; solche Weihkessel sind noch an den Eingangspforten der Kirchen zu Gadebusch und Rehna innerbalb der Kirche in die Wand eingemauert.
1) Die kleinern, diesen Taufkesseln ähnlichen Becken, gewöhnlich aus Kalkstein, dienten zu Weihkesseln; solche Weihkessel sind noch an den Eingangspforten der Kirchen zu Gadebusch und Rehna innerbalb der Kirche in die Wand eingemauert.
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noch der auf demselben stehende thurmförmige Deckel aus Holz, der noch häufig auf Taufkesseln zu stehen pflegt.

Die beiden ziemlich großen Glocken sind ohne alle Inschriften.

Aus dem ganzen Bau der Kirche geht unbestreitbar hervor, daß sie am Ende des 12. oder im Anfange des 13. Jahrhunderts erbaut worden sei und zu den ältesten Kirchen im Lande gehöre. Hiefür scheinen auch Urkunden zu reden, wenn die Rangordnung der Kirchen und ihrer Pfarrer in den ältern Zeiten nach dem Alter der Stiftung der Kirchen bestimmt ward, wie es den Anschein hat. In der Stiftungsurkunde des Klosters Rehna vom 26. Decbr. 1236 ist unter den 16 Priestern, welche als Zeugen gegenwärtig waren, Rodolfus capellanus de Godebuz der erste im Range und nach ihm folgt zunächst Jonathas de Vitelübbe. Und als der Fürst Heinrich der Pilger im J. 1267 an 17 Kirchen derselben Gegend Geschenke vertheilte, nannte er in der Urkunde zuerst die Kirchen zu Godebuz und Vitelubbe.

G. C. F. Lisch.     

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Kirche und Kloster zu Zarrentin.

Von dem ehemaligen Nonnenkloster zu Zarrentin, Cistercienser=Ordens (gestiftet im Jahre 1246 von dem Grafen Guncelin von Schwerin), sind nur noch geringe Ueberreste vorhanden.

Die Kirche, welche schon vor der Gründung des Klosters als Pfarrkirche fundirt war und schon vor dem J. 1252 stand, enthält nichts Merkwürdiges: sie ist ein einfacher, weiter Raum, mit nicht ausgezeichneten Gewölben im Spitzbogenstyl, ohne Kreuz= und Seitenschiffe und irgend einen Schmuck im Innern und im Aeußern. Das einzig Beachtenswerthe dürfte die Kanzel sein, welche mit altem, jedoch nicht ausgezeichnetem Schnitzwerk, unter dessen einzelnen Darstellungen Bibelsprüche in niederdeutscher Sprache stehen, geziert ist, und daher wohl noch der katholischen Zeit angehört. Außerdem bewahrt die Kirche noch einen alten Taufstein oder Weihkessel aus dunkelrothem Granit oder Syenit in Gestalt eines Doppelbechers. An Leichensteinen ist die Kirche sehr arm, obgleich dem Kloster zu verschiedenen Zeiten mehrere Nonnen fürstlichen Standes angehörten und, nach den Urkunden im Großherzogl. Archive, selbst die Gräfin Elisabeth (gest. vor 1284), Gemahlin des Grafen Nicolaus I. von Schwerin=Wittenburg, zu Zarrentin begraben lag; von allen Leichensteinen sind nur noch drei in

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der Nähe des Altars übrig, welche jedoch aus der letzten Zeit des Klosters stammen; von diesen trägt nur einer noch eine leserliche Inschrift:

Inschrift

Das Merkwürdigste in Zarrentin ist der noch stehende Theil des alten Klostergebäudes, über den das angehängte Inventarium vom J. 1576 eine erfreuliche Aufklärung giebt. Der Hof an der Südseite der Kirche war in alter Zeit mit Klostergebäuden im Viereck eingeschlossen. Von diesen waren die Gebäude im W. und S. schon im 16. Jahrh. sehr baufällig und es ist jetzt von denselben keine Spur vorhanden. Der noch stehende östliche Theil am Schallsee, das eigentliche Kloster, ist seit alter Zeit sehr wohl erhalten. Es ist ein sehr langes Gebäude, das, am See entlang, von N. gegen S. streicht, im rechten Winkel sich der Ostseite der Kirche nähert, jedoch mit der Kirche nicht im Zusammenhange steht. Wenn jetzt das Gebäude im Innern auch durch eine große Anzahl Scheidewände verbauet ist, so läßt sich doch die ursprüngliche Einrichtung sehr klar erkennen.

An der östlichen Seite, am See entlang, läuft eine doppelte Reihe von Gewölben, welche überall dort, wo vier Gewölbe zusammenstoßen, von Säulen aus Kalkstein oder nordischem Marmor, wie man zu sagen pflegt, mit Kapitälern, mit vier Blättern und Knäufen geschmückt, getragen werden. Der ganze Raum ist 11 Gewölbe lang, hat also in der Doppelreihe 22 Gewölbe. Diese sind im Zweck der Erbauung durch drei alte Mauern in vier Räume geschieden. An den Seiten= und den alten Scheidewänden werden die Gewölbe von Tragsteinen in einfacher architektonischer Form aus Cement getragen; es stehen also im Ganzen 7 Säulen im Gebäude. Die erste alte Abtheilung, von Norden bei der Kirche anfangend, ist 4 Gewölbe lang mit 3 Mittelsäulen; die Gewölbe schneiden sich hier in einfachem Kreuzschnitt. Die zweite Abtheilung ist 2 Gewölbe lang mit einer Mittelsäule; die Gewölbe haben hier einen runden Schlußstein. Die dritte Abtheilung ist 3 Gewölbe lang mit 2 Mittelsäulen und die vierte Abtheilung 2 Gewölbe lang mit einer Mittelsäule; die Schlußsteine dieser beiden Abtheilungen haben eine rhombische Gestalt. - Die Gewölbe an dieser Seite des Gebäudes sind 17' lang und 14 1/2' breit.

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An der westlichen Seite des Gebäudes, nach dem Kirchhofe hin, läuft eine dritte Reihe von Gewölben, jedes von ungefähr 12' in den Seiten, welche nicht mit der Doppelreihe von Gewölben correspondirt 1 ). Hier stehen nämlich 14 Gewölbe hinter einander, von denen, von der Kirche ausgehend, die 10 ersten einen ununterbrochenen Raum gebildet haben, die vier letzten aber durch zwei alte Scheidewände in zwei Gemächer, jedes von zwei Gewölben, geschieden sind. Die Tragsteine und Schlußsteine der Gewölbe in dem großen Raume von 10 Gewölben sind aus Cement und sehr hübsch gearbeitet: die Tragsteine sind Consolen mit schön modellirtem Weinlaub verziert; die Schlußsteine sind runde Medaillons mit trefflichen Reliefs, von denen einige noch zu erkennen sind, z. B. Gewölbe 1: eine segnende Hand, G. 2: ein Pelikan, G. 3: ein bärtiger Kopf, G. 5: eine Sirene, G. 8: eine heraldische Lilie, G. 9: ein sechsstrahliger Stern. Die letzten vier Gewölbe haben Schlußsteine in rhombischer Gestalt.

Die Ziegel sind von ausgezeichneter Güte. Der Cement, aus dem die Trag= und Schlußsteine gefertigt sind, besteht aus Kalk, Kiessand und zerstoßenem Granit, Asche und Kohle 2 ) und muß im weichen Zustande sehr bildsam gewesen sein; für seine Haltbarkeit bürgt seine Dauer, da die Gewölbe aus dem 13. oder 14. Jahrhundert zu stammen scheinen. Die Gewölbe sind äußerst geschmackvoll, reinlich und fest, so daß ein beliebiger Durchbruch ihnen nichts schadet. Jedes Gewölbe hatte, nach äußern Spuren, ein hohes Spitzbogenfenster.

Nach dem Inventarium von 1576 diente der größere Theil der 4 Doppelgewölbe seewärts zum Refectorium oder Reventer, der alte gemalte Fenster hatte. Außerdem waren, wie noch heute, in dem südlichen Theile dieser Doppelgewölbe Küche und Brauhaus (jetzt Brennerei). Die 10 kleinern Gewölbe nach dem Kirchhofe (oder Baumhofe) dienten zum Kreuzgange, aus welchem Thüren in die Hauptgemächer gingen; auch soll in der Küche der Eingang zu einem unterirdischen Gange sein.

Der zweite Stock hat noch kleine Fensteröffnungen zu den Zellen. Hier waren die Schlafgemächer der Nonnen.

G. C. F. Lisch.     


1) Nach den Mittheilungen des Herrn Pastors Masch zu Demern hat auch der Kreuzgang am Dom im nahen Ratzeburg die Eigenthümlichkeit, daß eine Reihe kleinerer Gewölbe neben den Hauptgewölben hinläuft.
2) Diese Mischung wird durch eine vom Herrn Hofapotheker Sarnow vorgenommene chemische Analyse verbürgt.
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Inventarium 1576.

Dass Closter Ambt Zerrentin.

I .

Die seite des Creutzgangs nach dem Sehe warttß ist gewelbet vnd aufgemauret. Daruber sein drei vndt dreissig Sparren, welche mit einem duppelten Zigeltach gedecket. Das Tach aber ist vndicht vnd bedarff besserung.

Vber diesem gewelbe ist ein gepflastert bodden von Maursteinen, daselbst ist vorhin das schlaffhaus gewesen, vnd wirdt itzo zum Kornhause gebrauchet.

Hierunter ist nach dem Bawhoffe wartts der Reuenter. Darin sein 4 Lufftenn mit altenn gemhaltenn vnd zubrochen Fensternn. - 2. Die Kuche. - 3. Vnsers seligen gnedigen Fursten vnd herrn - - Stube vnd Cammer. - 4. Das Brawhaus. - 5. Der Hertzogin Gemächer (drei).

II.

Die ander seite des Creutzganges ist auch gewelbet vnd gehet nach dem Bomgartenn; - - bedarf grosse besserung.

Die vbrigenn beiden seitenn des Creutzganges, vonn welchem die eine seite gantz vnd gar eingefallenn, hatt die darinn begebene Jungfraw Margareta Pentzenn ein, vnd ist die eine noch stehende seite tachloß vnd bawfellig vnd bedarff nötiger besserung.

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Die Burg der Bischöfe von Schwerin zu Warin.

(Vgl. Jahresber. III, S. 166-169.)

Die bischöfliche Burg zu Warin ist im vorigen Jahre von dem Vereine noch einer Untersuchung würdig geachtet; die Resultate sind im Jahresber. III, S. 166 flgd. niedergelegt. Seitdem ist im Anfange dieses Jahres 1839 der Abbruch des Gebäudes erfolgt, wobei durch den Herrn Bau=Conducteur Tischbein noch einige Entdeckungen gemacht sind, welche zur Unterstützung und Erläuterung jener Beschreibung hier eine Stelle finden mögen. Es ist nämlich eine ganze Reihe von Ziegeln an das Großherzogl. Alterthums=Cabinet eingesandt, deren Verzierung und ehemalige Stelle im Gebäude jetzt noch klarern Aufschluß über das Alter desselben zu geben vermögen.

Das Hauptgebäude (III, S. 166) hatte in der Vorderfronte nach dem innern Hofraume hin im zweiten Stock 5 Fenster. An der rechten obern Ecke eines jeden Fensters war, mit Kalk bedeckt, ein großer viereckiger Ziegel mit dem erhaben

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modellirten, rechts gelehnten Wappen der von Bülow eingemauert. Von diesen Ziegeln sind 3 schwarz glasurt und 2 unglasurt. Diese Ziegel haben 11" Quadrat in der Oberfläche und 4'' Dicke. Nach mehrern Anzeichen ist immer ein kleiner Lehmklumpen erst in eine Form mit dem Wappen gedrückt und dieser dann in den Ziegel eingelegt, worauf beide Theile zusmmen gebrannt und verbunden sind. Außerdem fanden sich an derselben Außenwand hin und wieder unregelmäßig viel kleine Ziegel mit dem v. bülowschen Wappen, theilweise schwarz glasurt, unter dem neuern Kalkputze vermauert; diese Ziegel haben die Gestalt einer Raute (Rhombus) von 4 1/2" in den Seitenlinien und sind gegen 2'' dick. - Alle Ziegel mit dem v. bülowschen Wappen sind gleichmäßig roth gebrannt.

Diese Entdeckungen sprechen wohl unbezweifelt dafür, daß der Mitteltheil des Gebäudes unter dem Bischofe Friederich II. von Bülow (1365-1375) erbauet war (vgl. III, S. 168). Uebrigens hatte schon der Bischof Hermann von Schladen (1262-1292) während der Gefangenschaft des Fürsten Heinrichs des Pilgers das Bischofshaus zu Warin befestigt, nach Kirchberg Cap. 135:

Syne wonunge machte her vil starg;
Waryn vnd Butzowe
Vmmemurete her sundir drowe
Vnd machete si sundir raste
Mit graben borglich vaste.

An der Hinterfronte dieses Mittelgebäudes war ein hohes, viereckiges, dreistöckiges Gebäude mit sehr hohen Giebeln, der Bischof genannt. Dieses Gebäude hatte mit dem Mittelgebäude keinen Zusammenhang und Verband. Die Wappenziegel deuten auch auf eine neuere Zeit des Baues. An dem westlichen Giebel waren über 3 spitzbogigen Vertiefungen drei Reihen von Wappenziegeln, jede von 3 Stück neben einander, im Ganzen 9 Ziegel, eingemauert. Diese Ziegel, von 1' Quadrat in der Oberfläche und von 3" Dicke, haben in erhabener Modellirung einen rechtsgelehnten Schild, auf dem ein Schwan steht, der im Schnabel aus dem Schilde hinaus ein Band mit dem Worte: fides . hält. Einige dieser Ziegel sind schwarz glasurt, andere nicht; die glasurten sind gleichmäßig roth gebrannt, die unglasurten sind von schönem, weißlich=gelbem Thon. Unter dem westlichen Giebel waren noch drei unglasurte Ziegel mit dem Schwan in einer Reihe eingemauert; ein anderer Ziegel mit dem Schwan, jedoch glasurt, saß in gleicher Höhe in der südwestlichen Ecke, mit dem Wappenschilde gegen Süden

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gekehrt. - Auf der innern Seite dieses westlichen Giebels, in der Mitte desselben, über einem Spitzbogen, stand noch ein unglasurter Ziegel mit dem Schwan, dessen Schild deutliche Spuren von aufgetragener blauer Farbe trägt. Eine Mauersteinschicht unter diesem Wappen saß ein gewöhnlicher Ziegel von alter, großer Form, auf dem mit großen gothischen Buchstaben mit eingeritzten Umgrenzungen 1 ) der breiten Buchstaben die Jahrszahl

Inschrift

d. i. 1448 steht. Ein zweiter gewöhnlicher Ziegel, welcher ebenfalls mitten im Mauerwerk des westlichen Giebels des Bischofs vermauert war, enthielt auch die mit einfachen Zügen eingeritzte Inschrift:

Inschrift

d. i. 1448. Nach diesen unzweideutigen Beweisen leidet es keinen Zweifel, daß das große Gebäude, der Bischof genannt, von dem Bischof Nicolaus I. Böddeker (1444-1457) (vgl. Jahresber. III, S. 169) erbauet worden sei, der auch zu Bützow ein ähnliches Gebäude aufführte. Es mögen diese Gebäude zu den ältern vielstöckigen Häusern des Mittelalters gehört haben; etwas Thurmähnliches hatten sie allerdings noch.

Die übrigen Wappenziegel saßen an der Außenseite oder der östlichen Wand (vgl. III, S. 167) des östlichen Flügels: nämlich links von dem ersten Fenster im zweiten Stock zwei unglasurte rothe Ziegel mit dem Schwan und über denselben zwei Ziegel mit dem v. bülowschen Wappen, von denen der erste unglasurt, der zweite glasurt ist; rechts an demselben Fenster saß ein unglasurter Ziegel mit dem Schwan. Ueber dem daneben stehenden Strebepfeiler waren noch 3 Wappenziegel eingemauert, von denen die beiden obern das v. bülowsche Wappen, der untere den Schwan führen. Es kann daher die im Jahresber. III, S. 169 ausgesprochene Vermuthung dahin festgestellt werden, daß die Flügel der Burg unter dem Bischofe Friederich II. von Bülow (1365-1375) erbaut und unter dem Bischofe Nicolaus I. Böddeker (1444-1457) restaurirt wurden.

Der Curiosität wegen wird hier noch bemerkt, daß über der Gartenthür in der Hinterwand des Mittelgebäudes ein neuerer Ziegel eingemauert war, mit dem eingeritzten Spruche:


1) Dies ist eine dritte Art, Inschriften auf Mauerziegel zu tragen; als die älteste Art war das Eingraben, als die neuere Art aus dem Mittelalter die erhabene Modellirung der Buchstaben erkannt; vgl. Jahresber. III, S. 157.
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Die leut die sagen immer
die Zeiten werden schlimmer,
aber die Zeiten bleiben immer
und die Leut werden schlimmer,
          1754 d. 24ten Julii.

In baulicher Hinsicht bemerkt der Hr. Bau=Conducteur Tischbein Folgendes. Die Steine, aus denen der Bischof erbaut war, sind bedeutend größer, als die Steine von dem Mittelgebäude und den Flügeln. Dies scheint gegen die Erfahrung, daß die Steine in ältern Zeiten größer waren, und gegen die Zeiten, aus welcher die Wappenziegel rühren, zu streiten. Aber es kommen noch am Ende des 15. Jahrhunderts sehr große Ziegel vor und der Bischof kann aus den Steinen der ältesten Burggebäude aus dem 13. Jahrh. erbaut sein, von denen nichts mehr vorhanden ist. - Das Mauerwerk war im Allgemeinen schlecht. Am Mitteltheil und an den Flügeln war es noch am besten gearbeitet: das Mauerwerk bestand gleichsam nur aus einen halben Stein starken Mauern, die gegen einander aufgeführt waren, also unter sich zu einem festen Ganzen keinen Verband hatten, oder in der Maurersprache zu reden, bestand das Mauerwerk nur aus Lauferschichten, und nur an einigen Stellen, z. B. bei Oeffnungen, war Verband anzutreffen. Am "Bischofe" hatte man innerlich und äußerlich nur einen halben Stein starke Lauferschichten aufgeführt, den so gebildeten innern Raum aber mit Schutt und kleinen und großen Feldsteinen ausgefüllt; ja zum Theil schien statt des Mörtels nur kalkartige Erde genommen zu sein. Der Kalk zeigte sich überall wenig bindend, am Bischof und am Mittelgebäude am besten; daher war auch der Abbruch leicht zu beschaffen. Am östlichen Flügel schien der sogenannte Sparmörtel, aus Kalk, Lehm, Sand und Asche bestehend, in Anwendung gebracht zu sein. Bei den Kellermauern war das Mauerwerk etwas fester, da es größten Theils aus Feldsteinen besteht; der Kalk ist jedoch dem übrigen gleich.           G. C. F. Lisch.

Weiterer Nachtrag zur Geschichte der Bischofsburg von Warin.

Die in Jahrb. III, S. 169 ausgesprochene Ansicht, daß die Bischofsburg zu Warin unter dem Bischofe Nicolaus Böddeker (1444-1457) restaurirt worden sei, wird durch neuere Entdeckungen noch mehr bestätigt.

Das Hauptgebäude, der "Bischof" genannt, stand nach hinten auf einem Plateau, das in einiger Entfernung in den

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Burggraben abfiel. In diesem Plateau fanden sich viele mittelalterliche Scherben. Der Herr Bau=Conducteur Tischbein theilt hierüber aus seinem Tagebuche Folgendes mit: "Die Fundamente des Bischofs lagen sehr tief und es fanden sich in einer Tiefe von etwa 10' unter der jetzigen Erdoberfläche an der östlichen und südlichen Außenmauer immer noch mit eisernem Gitterwerk verwahrte Lichtöffnungen. Wahrscheinlich ist also der Wall an der Ostseite später bedeutend erhöhet oder der dort umherlaufende Graben bis zur Höhe des Walles ausgefüllt. Es lagen unter dem Bischofe zwei und drei Keller, zum Theil verschüttet, unter einander".

Diese Entdeckung wird durch einen Ziegel mit einer Inschrift, der sich später im Bauschutte fand, bestätigt. Die Inschrift in zwei Zeilen lautet:

Inschrift

d. i. [Anno] M°CCCC°XLVII Hinricus praepositus fecit reformare. Orate pro eo. - Am Ende der Inschrift ist ein rechtsgelehnter Wappenschild eingeritzt: ein längs getheilter Schild, in der rechten Hälfte mit einem sechsstrahligen Stern, in der linken Hälfte mit einer halben Sonne, wie es scheint. - Inschrift und Wappen sind nicht eingegraben oder mit doppelten Linien eingeschnitten, sondern von einer geläufigen, festen Hand mit einem Griffel eingeritzt, dem Anschein nach von dem Propst eigenhändig.

Sämmtliche Inschriften und Wappen ergeben nun, daß die Bischofsburg zu Warin während der Regierung des Bischofs Nicolaus Böddeker unter der Leitung des schweriner Dompropstes Heinrich restaurirt, und die Restauration im J. 1447 angefangen und im J. 1448 vollendet ward.

G. C. F. Lisch.     

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Kirchenruine von Rambow (bei Malchin).

Eine sehr hübsche Kirchenruine, "die wüste Kirche", befindet sich auf dem rambower Felde. Es sind die Giebel und mehrere Theile der Seitenwände, von Feldsteinen in Kalk gemauert, noch erhalten. Die Kirchhofmauer war bis zum vorigen Jahre noch vorhanden, wo der jetzige Prediger dieselbe wegräumte, um den Kirchhof zu beackern. Bei dieser Gelegenheit ist der westliche Eingang mit Steinen verschüttet worden. Von diesen Ruinen aus hat man eine sehr hübsche Aussicht auf das nahe Ulrichshausen mit seinem im Anfange des 16. Jahrhunderts erbaueten alterthümlichen Wohnhause. Bei

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der alten Kirche soll früher ein Dorf Papenhagen gelegen haben, welches zerstört oder eingegangen und wohl durch Ulrichshausen ersetzt ist. (Briefliche Mittheilung des Herrn Barons A. v. Maltzahn auf Peutsch.)

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Burgwall und Dorfstätte zu Rothenmoor (bei Malchin).

Dieser Burgwall, auf welchem ein großes eisernes Messer und ein Kesselseil gefunden wurden (vgl. oben Alterthümer des Mittelalters S. 53), ist eine anscheinend durch Menschenhände aufgeführte Anhöhe, oben theilweise mit einer Umwallung umgeben. Vor etwa 100 Jahren sollen Tagelöhner dort oben einen Garten gehabt und einen eisernen Dreifuß gefunden haben. Der Hügel besteht oben, wo die Umwallung sich befindet, aus kiesiger Erde, während er tiefer unten, wie der Acker umher, lehmig ist. Die Lage des Hügels ist eigenthümlich: am Ausgange einer Schlucht, durch welche ein Bach fließt und in der sich noch zwei Erdwälle deutlich erkennen lassen, welche Fischteiche mögen gebildet haben. Ich entsinne mich, als Knabe auf dem Berge beim Ausgraben eines Fuchses Urnenscherben mit gezackter Zeichnung am Rande gefunden zu haben. Der Burgwall befindet sich auf der sagelschen Feldmark nahe bei diesem Dorfe. In seiner Nähe ist ein Sandhügel, der Hexenberg genannt, an welchem sich jedoch nichts Auffallendes wahrnehmen läßt. Auf einem Theile des Feldes von Rothenmoor, Peschendorf genannt, welcher sich am malchiner See zwischen Wiesen hinstreckt, ist eine runde Stelle von etwa 26 Schritt im Durchmesser, mit einem alten verfallenen Graben umgeben, am Rande der Wiese. In dem Garten am Wohnhause zu Rothenmoor hat ein Gehöft Penkun gelegen; noch sind die Lehmdielen im Acker erkennbar und der letzte Katen ist erst vor ungefähr 10 Jahren abgebrochen. (Briefliche Mittheilung des Herrn Barons A. v. Maltzahn auf Peutsch.)

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Burgstelle zu Düsterbeck (bei Wittenburg).

Hinter dem Garten zu Düsterbeck liegt in der Wiese ein runder Hügel von mehr als 10 Ruthen Durchmesser und 18 Fuß Höhe, mit Bäumen und Gebüsch bewachsen, der Papedöne 1 )=Berg, Schloßberg, auch Spukberg (weil am hellen Mittage bisweilen eine Gestalt in weißem Gewande


1) Vgl. v. Kobbe Gesch. des Herzogthums Lauenburg II, S. 14, Not. 2.
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darauf gesehen sein soll) genannt. Die Wiese, von einem kleinen Bache durchflossen, ist sehr sumpfig; die Gegend umher besteht abwechselnd aus Hügeln und Moorboden; daher diese Stelle für eine Raubburg in damaliger Zeit sehr günstig. Von einem Graben um den Burgplatz ist keine Spur mehr sichtbar. Sobald man oben gräbt, findet man sehr dicke und starke gebrannte Pfannensteine von langer, schmaler und stark gerundeter Form. (Mittheilung des Herrn Hülfspredigers Ritter zu Wittenburg.)

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Burgwall von Gr. Görnow (bei Sternberg).

Auf der Feldmark Gr. Görnow, ungefähr 1/8 Meile von dem oben (s. Nachrichten von vorchristlichen Gräbern etc .) erwähnten Hünengrabe, liegt am Ufer der Warnow ein sogenannter Burgwall von bedeutenden Dimensionen. Derselbe bildet ein gleichseitiges Viereck, von welchem jede Seite 4-500 Schritt Länge haben mag. Er ist an drei Seiten mit Wällen umgeben, und zwar an der Südseite mit einem dreifachen, auf dem größten Theile der Westseite mit einem doppelten Walle; längs der Nordseite bemerkt man nur noch schwache Spuren eines einfachen Walles. An der Ostseite ist gar kein Wall gewesen, indem hier das wohl 60 Fuß hohe, steil abfallende Ufer der an dieser Stelle breiten und reißenden Warnow der Burg zum natürlichen Walle diente. Man sieht noch sehr deutlich die Walleinschnitte, durch welche die drei Thore ins Freie führten. In der Mitte des durch die Wälle begrenzten Raumes ist ein Hügel, auf welchem einst der Wartthurm gestanden haben mag. Dieser Hügel und die mit schönen Buchen und Eichen bewachsenen Wälle gewähren recht romantische Aussichten auf das Warnowthal und die sternberger Seegegend. Ueber Gründung, Namen und Zerstörung dieser Burg giebt es, soviel Referent hat in Erfahrung bringen können, durchaus keine Tradition. (Mittheilung des Hrn. Advocaten Schwerdtfeger zu Schwerin.)

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Burgwall von Kl. Luckow (bei Penzlin.)

Bei Kl. Luckow, nicht weit vom malchiner See, findet sich ein Hügel mit einem Erdwall, der Burgwall genannt.(Mittheilung des Hrn. Barons A. v. Maltzahn auf Peutsch.)

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Burgstätte zu Meklenburg.

Der Wallberg liegt an der Südseite des Dorfes Meklenburg, nur wenige Schritte von demselben entfernt; nur ein schmaler Weg führt hinauf. Er ist ungefähr 50 Schritte

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hoch, und auf der Oberfläche 220 Schritte lang und 150 Schritte breit, ist jetzt sowohl auf seiner Oberfläche, als auf den Seiten, die mit der Zeit mehr heruntergearbeitet sind, angebauet; zwei wilde alte Birnbäume stehen auf demselben; er ist rund umgeben von Wiesen, die früher Gewässer gewesen zu sein scheinen, in deren Hintergrunde ein großes Bruch liegt, durch welches der Bach fließt, der aus dem hohen=vichelnschen See kommt und bei Hof Meklenburg vorbeifließt. Ob dieser Wall nun ursprünglich eine natürliche Anhöhe oder ob er durch Menschenhände aufgetragen ist, möchte eine Frage sein. - Die Oberfläche ist wie ein Kessel, und man findet noch hin und wieder gebrannte Mauersteine, die von derselben Größe sind, wie die aus denen die hiesige Kirche erbauet ist, die aber wahrscheinlich nicht sehr alt ist. Nach Aussage eines alten hochbejahrten Hauswirthes hiesigen Dorfes hätte man bei der Beackerung des Wallberges oft gefunden: alte Mauersteine, Kohlen, Mauerwerk von Feldsteinen mit Kalk, und bei Ausmoddung eines Wasserloches vor dem Wallberge hätte man noch eiserne Sporen gefunden, auch selbst einmal eine Münze, die aber damals an das Amt Meklenburg abgeliefert sei. Im Munde des Volkes lebt die Sage noch, daß in diesem Wallberge eine goldene Wiege begraben liege, und auch über dem nicht fernen Bach soll noch eine kupferne Brücke liegen. Es scheint ein Berg zu sein, worauf eine alte Burg gestanden hat; ein ganz ähnlicher Berg liegt im Holze auf dem Gute Wischendorf bei Dassow, nicht sehr fern von der Ostsee, wo eine alte Seeräuberburg gestanden haben soll. Als im J. 1833 die hiesige Chaussee erbauet wurde, wurden auf dem Wallberge Nachsuchungen nach Quadersteinen gemacht, und an einer Stelle soll der Bohrer tief eingefallen sein, aber was man suchte wurde nicht gefunden. (Mittheilung des Herrn Hülfspredigers Dühring zu Meklenburg.)

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Der Schiffsgraben bei Meklenburg.

Von Süden nach Norden des Dorfes Meklenburg führt ein tiefer Graben, welcher der Schiffgraben genannt wird, und zu Wallensteins Zeit zum Zweck der Verbindung des schweriner Sees mit der Ostsee gemacht sein soll. - Ungefähr 1000 Schritte vom Dorfe, auf der Seite nach Wismar hin, lagen vor wenigen Jahren noch die Ruinen einer steinernen Schleuse, deren Quadersteine aber im Jahre 1833 zur Erbauung einer Chausseebrücke zu Hof Meklenburg über den Bach verwandt worden sind. (Mittheilung des Herrn Hülfspredigers Dühring zu Meklenburg.)

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III. Nachrichten von Bildwerken verschiedener Art.

Taufbecken von Kotelow (bei Friedland).

(Vgl. Jahresber. II, S. 78 flgdd. und III, S. 86 flgdd.)

Die Kirche zu Kotelow im Großherzogthum Meklenburg=Strelitz besitzt eins jener vielbesprochenen Taufbecken, welches nach brieflichen Mittheilungen des Hrn. Pastors Sponholz zu Rülow folgendermaßen beschaffen ist. Im Grunde des Taufbeckens ist durch getriebene Arbeit von der Unterseite her dargestellt die Verkündigung Mariä: der Engel Gabriel links halb knieend führt in seiner Rechten einen Stab, der in ein Kreuz ausläuft; Maria rechts, in weitem Gewande, das auch die Hände verhüllt, knieet an einem kleinen Betaltar; über der Maria schwebt eine Taube; zwischen Gabriel und Maria steht ein Blumentopf mit einer blühenden Pflanze. Um diese Darstellung steht, wie gewöhnlich, 5 Mal hinter einander im Kreise die räthselhafte Inschrift. Der Rand des Beckens hat eine Verzierung. Am Rande steht eingravirt:

"Andreas Dibbelt, Grobschmit zu Kothlow. 1677".

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Die große Glocke in der Kirche zu Warsow (bei Hagenow).

Herr Pastor Dr. Bruger zu Warsow hält diese Glocke (an welche sich auch noch viele abenteuerliche Sagen knüpfen sollen) für "das älteste Denkmal des christlichen Alterthums in Meklenburg", indem ihre aus ziemlich rohen, aber dessenungeachtet sehr deutlichen Minuskeln bestehende Inschrift:

in ( - ?) gina ascensionis dm osanna maria nicolaus katherina ihesus nazarenus rex iudeorum anno dm d cccclxxiiii

das Jahr 974 als die Zeit ihres Gusses angebe; er meint, es könne der Obotritenfürst Mistui Billung, welcher sich angeblich um das Jahr 973 taufen ließ, um eine Schwester des Bischofs Wago von Oldenburg zu ehelichen, zum Beweise der Aufrichtigkeit seiner Bekehrung oder als Bedingung der Einwilligung seines bischöflichen Schwagers zu jener Verbindung, ein christliches Gotteshaus gegründet haben; eine gleichfalls in der Kirche zu Warsow vorhandene, augenscheinlich uralte Tauf= oder Weihwasserurne von grobkörnigem Granit mit einer bereits sehr verwitterten und schwerlich noch lesbaren Inschrift um ihre

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Fußsäule scheine ein zweites heiliges Geräth aus der genannten Zeit zu sein. Herr Archivar Lisch bemerkt hiezu: abgesehen von andern Umständen, welche jene Annahmen wenig glaublich machen, komme Minuskelschrift erst um die Mitte des 14. Jahrhunderts vor; es möge in der angeführten Glockeninschrift wohl, wie öfter, das "tausend" (M) weggelassen und die Glocke aus dem Jahr 1474 sein. (Dann müßte freilich das d, welches in der Abschrift vor den übrigen Zahlbuchstaben steht, im Originale ein anderes Zeichen sein oder doch eine andere Bedeutung, als die der Zahl 500 haben.)

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Die Glocken im Dome zu Schwerin.

(Vgl. Jahresber. III, S. 192.)

Zu den vom Herrn Archivar Lisch im vorigen Jahrgange gegebenen Nachrichten über diese Glocken und ihre Inschriften liefert das hiesige Domkirchenbuch noch folgende Notizen.

Von demselben Alter, wie die dort beschriebene mittlere Glocke, war bis zum Jahre 1796 die zweite der beiden großen Glocken, die nebst der dritten immer bei Halbschul=Leichen geläutet und außerdem als Sturm= und Betglocke gebraucht wird. Sie hatte die Inschrift:

Rex glorie Jhesu Christe veni cum pace. Sancta Maria ora pro nobis. Amen. Ano dn MCCCCLXX.

Sie ward, nachdem sie am 15. April 1796 beim Läuten zur Beerdigung des Schulzen Johann Friederich Helms aus Görries geborsten war, von dem Glockengießer J. G. W. Landre zu Lübeck umgegossen und kurz vor Weihnachten desselben Jahrs an ihren vorigen Platz zurückgebracht. Allein schon zu Anfange des Jahrs 1808, bei dem Trauergeläute um die Gemahlin des Herzogs Friederich Franz, ist sie wieder geborsten. Weitere Nachrichten fehlen.

Die größte Glocke war bis zum J. 1803 eine "von Herzog Carl Leopold geschenkte und von Laurentius Strahlenborn im J. 1733 (also von demselben Meister und zu derselben Zeit, wie die noch vorhandene kleinste) hier gegossene". Sie zersprang beim Trauergeläute für die am 24. Septbr. 1803 gestorbene erste Gemahlin des Erbprinzen Friederich Ludwig, Großfürstin Helena Paulowna. Weitere Notizen hat auch über diese Glocke das Kirchenbuch nicht.

A. Bartsch.     

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Ein Leuchter tragender Löwenreiter

aus Messing, ward vor ungefähr 20 Jahren von einem Hirten am westlichen Ufer des Schallsees, wo er Niendorf bespült, gefunden und ist jetzt im Besitze des Herrn Dr. Wehber=Schuldt auf Goldensee; da er Familien=Eigenthum ist, so hat der Ausschuß ihn nicht zum Geschenke für den Verein gewinnen können, sondern sich damit begnügen müssen, eine genaue Zeichnung von demselben nehmen zu lassen.

Das Ganze ist aus Messing gegossen, ohne Rost, mit ciselirten Verzierungen und stellenweise noch mit Vergoldung bedeckt. Auf einem Löwen sitzt ein Mann, der auf die Schultern einen kurzen Leuchter, zum Aufstecken einer dicken Kerze, stützt, welcher ihn wie ein Schirm bedeckt. Der Löwe ist bis zur aufgereckten Schnauze gegen 7" hoch und eben so lang. Der Reiter ragt eben so hoch hervor; seine Füße sind jedoch 1" vom Boden entfernt. Der Leuchter, dessen Platte auf einer Stange sitzt, die der Reiter hält, ist 6" lang; die Spitze zum Aufstecken der Kerze ist 3'' hoch. Das Ganze, mit dem Leuchter, ist bis zur Spitze gegen 11" hoch.

Der etwas rechts schauende Löwe hat die Vorderbeine etwas gespreizt und den Schwanz gekrümmt. Er fletscht die durch eingegrabene Linien angedeuteten Zähne, als wenn er brüllte; in jedem Maulwinkel stehen zwei große Zähne über einander. Die Mähne besteht aus sehr regelmäßigen Locken; das Haar derselben ist durch sehr regelmäßig geschwungene Parallellinien angedeutet. Die vorderen Tatzen sind zu 5 Zehen gespalten; die hintern Tatzen sind nicht gespalten, sondern wie ein Huf gebildet.

Der Reiter hat sich ebenfalls mit dem Kopfe rechts hin gewendet und schauet nach dem Leuchter empor, dessen Tragestange er mit dem hoch nach hinten gewendeten rechten Arme in den Nacken stützt. Die Bekleidung des Reiters besteht aus nichts weiter, als aus einem einzigen, eng anliegenden, mit einem Gürtel zusammengehaltenen, langen, hemdartigen Gewande, das von den Hüften an vorne und hinten offen ist, so daß die beiden Theile zu den Seiten fast bis zu den Fersen grade hinab reichen. Die Füße des Reiters sind nackt; am linken Fuße sind die Zehen bezeichnet, am rechten nicht; das Haupt ist unbedeckt, die glatten, unten gelockten Haare sind durch eingegrabene Linien bezeichnet. Mit der linken Hand hält sich der Reiter am rechten Ohre des Löwen. Die Hälfte des Unterarms ist mit eingegrabenen Ringen, wie mit einer spiralcylinderförmigen Schiene bedeckt.

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Das Ganze ist mit Verzierungen bedeckt, welche aus eingegrabenen Furchen bestehen, in welchen kleine Perlenreihen stehen geblieben sind. Diese Verzierungen bezeichnen nicht allein die Nähte der Kleidung des Reiters und die fliegenden untern Theile derselben, sondern auch die Umrisse, den Rückgrath und die Muskeln, die Schnauze und die Augenlieder des Löwen; ja die Vorderfüße desselben sind mit einer zweifachen Reihe von Zickzacklinien dieser Furchen bedeckt. Auch die 3" im Durchmesser haltende Leuchterplatte ist mit solchen Furchen nach oben hin verziert.

Der Styl dieses Gußwerkes hat noch nicht mit Sicherheit bestimmt werden können. In der General=Versammlung des Vereins, welcher der Herr Dr. Wehber=Schuldt es zur Ansicht eingesandt hatte, erhoben sich mehrere Stimmen dafür, daß es maurischen oder byzantinischen Ursprungs sein dürfte. Auf jeden Fall ist dieser zum weltlichen Gebrauche bestimmte Leuchter eben so merkwürdig, als der, ebenfalls in der Nähe des Schallsees bei Valluhn gefundene Altarleuchter byzantinischen Styls (vgl. Jahresber. III, S. 89).

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IV. Nachrichten von alten Schriftwerken.

Kirchenbuch von Neuenkirchen (bei Bützow).

Die Gewohnheit der Geistlichen in früherer Zeit, in das Kirchenbuch ihrer Pfarre Notizen aus der Chronik der Gemeinde oder des Landes und manches Andere einzutragen, was nach dem jetzigen Zuschnitt der Kirchenbücher nicht in dieselben gehört, macht ältere Schriften dieser Art oft zu reichen Fundgruben von nicht unerheblichen historischen Angaben und von Curiositäten der verschiedensten Art. Leider reichen nur sehr wenige Kirchenbücher unsers Vaterlandes einigermaßen weit hinauf: fast überall sind die ältesten durch Brand oder auf andere Weise verloren gegangen. Um so willkommner müssen Mittheilungen aus den noch vorhandenen ältern Kirchenbüchern sein. Die folgende, die einen nicht uninteressanten Beitrag zur Geschichte der Cultur, insbesondere der geistlichen Bildung und Beredsamkeit, aus den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts liefert, verdankt der Verein dem Herrn Hülfsprediger Günther zu Neuenkirchen.

Jochim Susemihl, von 1650 bis 1699 Pastor zu Neuenkirchen bei Bützow, hat das von ihm geführte Kirchenbuch mit einer Betrachtung bevorwortet, welche, insoweit sie noch leserlich ist, nach getreuer Abschrift lautet, wie folgt.

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IN IES - - - - -

1661.     

Cras audiemus von der Fischerei petri, wie er durchs Netss eine gr. Menge Fische beschlossen. Luc. 5. rede nun mit der Erde die wirds dich lehren und die Fische im meer werdens dir erzehlen, das Gotts weisheit sei unerforschlich, seine Almacht unrmlich, und das s. weisheit sich über alles erstrecke. Job. 12. 7. sonderlich sehen wirs am Wasser. Da wimmelts ohne Zahl beide Gros und kleine Thir ψ 104. v. 25. das Meer, das so groß und weit ist, da wimmelts ohne Zahl, beide groß und kleine Thiere. In welchen Worten David gedenket

I . des orts, da die Fische gefunden werden, nehmlich in mari, denen Flüssen, Seen, Teichen wo nun des Wassers so viel ist, das sie darin gehen und sich neren können. obgleich nicht alle art Fische in allen Wasser gefunden werden. In meer wimmeln die Seefische. In den Teichen sonderliche art. in den Flüssen auch sonderliche arten. Etliche auch gehen lieber in süss wasser. Etliche in saltzigen, Etliche können beides vertragen: Etliche nur eine Art Wassers, so das was im süss lebet, das stirbet bald im saltzigen, und was im saltzig lebet das stirbet bald im süss Wasser. Also hat Gott das Wasser zu einer Speiskammer gemacht, daraus fast der groste theil Menschen täglich viel gespeiset wird. Gott hat die E. -

II. gedenket Dav. der natürlichen Bewegung der Fische. da Wimmelt es. dan es ist wol ein natürlich Ding, aber auch zugleich ein Wunder das ein lebendiges thir im kalt Wasser gezeuget wirt und lebet darinnen. Es ist mitten in der tieffe und kompt doch kein Wasser in seinen Leib. Es kan in Wasser essen und einschlucken und das Wasser kommt nit mit herrein. Es hat Herz und Blut ja etliche haben auch Nasen oder an deren stad die Kifen, oder Fischohren. Es (lebet) in mari und erstickt doch nicht. Ob es aber dabei auch Luft im Wasser an sich ziehe und Athen hole, ob es dabei schlafe wie thier und Menschen, das - - Wissen die natur Forscher. Wir wundern - - - - - -
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- - - - - - - ut videmus in hyeme, wenn es unter dem Eise keine Luft hat, das es erstickt. Vident, audiunt, olfaciunt in aquis was frisch ins Wasser kommt, currunt velocissime so schnell als ein pfeil, rudern sich fort mit schwantz und flosfedern, welches man mit lust und bewundern siehet.

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III. gedenket Dav. der menge ohne Zahl. Zwar für Gott sind sie nit unzehlbar. den er weis wol mehr zu zehlen, als diese geschöpffe. notum ipsi est quot guttulae pluviae et arena maris. Aber wir müssen sie für uns ohne Zahl halten. Die naturkundigen haben sich unterstanden die Art oder Fischgattung zu zählen, wiewol sie nimmer sind eins worden. Balt haben sie gezehlt 153, und gemeinet diese zahl sei die allergewisseste. Darum das man in der h. Schrift lieset, so viel habe petrus auf Xsti befehl auf das Land in einem Zuge gezogen, Wiewol Johannes nicht der Arten sondern nur blos der Zahl und Grösse gedenkt. Aber daraus schlissen wollen, es sei nur so viel Arten, läßt sich nit aus textu beweisen. Balt haben sie gezehlet 176 und mögen alzusammen noch wol soviel davon nit geredet haben, als Salomon allein, wie s. s. testimonium dat: er habe von viehe und vögeln, von geWürm und von Fischen geredet. Welcher ohne Zweifel verständig gewesen ist, und doch ists dabei geblieben, was Dav dixit: ohne Zahl.

Wir müssen uns verwundern über der Fische Ankunft - - . Ihres Wesens Unterschied, Grösse 1. Cor.15 (39). Ihrer Decke, Haut, schl (eim) , Form und gestalt, Farbe pahrung. Was hat Gott für ein Reichtumb und Fülle an Fischen. Nennet nur für euch Stockfisch, Hering, Schollen, Lass damit er die mitternächtige See erfüllet. Wie viel 1000 Land und Leud, wie viel 1000 schock und steig, wie viel 1000 tonnen werden (gefangen) damit viel Länder und Königreiche gespeiset. Also sehe man wie es Gottes Güte ausbreitet, in dem Gott das Leben giebt nit allein dem was auf Erden lebet, sondern auch Allem was im Wasser und weitem meer gehet, und preisen CHRISTUM als einen maj. Gott und Schöpfer aller Fische. Er beweiset dis mit seinem Sprechen bei des fünfften Tags Werk Gen. 1 v 20. ψ 8. v. 9. Esaj. 50. v. 2. Ich mache das meer trocken und mache die Wasserströme als wie Wüsten das ihre Fische für Wassers mangel sterben. herlich hat Chriš sein Regiment über die Fische im meer, über alles was im Meer gehet. Solches siehet man an dem herlichen Wunder Luc. 5. da er petro befahl auf die Höhe zu fahren und nach Auswerff des netss einen Zug zu thun, welcher mit seinem gefallen eine solche Menge Fische beschlos, das auch das Netts zerrissen und dennoch soviel heraus gebracht, das er 2 naves, so vorhanden gewesen damit gefüllet hat: also das sie gesunken. da siehet man ex verbis circumstantibus das sich die Fische auf Christi geheis gesamelt und nach seinen Befehl in das Netts gelaufen sind. Nisi enim hoc Christi jussu factum,

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so hätte petrus per noctem viel ehe und mehr Fische gefangen als bei tage, ut constat ex piscutia, da sie des Nachts mehr als des Tages gefangen werden.

Nonne miraculum post resurrectionem a mortuis? Da petrus mit andern Jüngern per totam noctem gefischet und nichts gefangen stehet Jesus des morgens am Ufer und ruffet die Jünger zu sich und da sie kommen sehen sie Fische auff Kolen liegen (: ohne netz, ohne Fang, das mans nit weis, wo es zugegangen :) in ihrem netz aber bringt er nach seinem gebot u. befehl zusammen 153 große Fische. Joh. 21, v. 4. 9. 11. Er ist der Herr ψ 115 v der die Fische des meers dem Noa und seinen Söhnen in die Hände gab Gen. 9. 2. Cr kann schaffen das Fische des meers sich sammeln das es dem Volk ganz so - - - - - - - - - - - - War es nicht ein Wunder da er - - hamum ins Wasser gehen ließ ward ein Fisch an petri Angel gebracht mit dem stater welchen petrus für sich und für seinen Meister einlegte an stad des Zinsgroschens der Obrigkeit zu Dank mat. 17. Pisces in mari indicant nobis I Dei omnipotentiam. das stumme und seellose Wasser bringt lebendige Thier herfür durch Gottes Almacht. 2 Sapientiam das er einer jeden Creatur eine bequeme Wohnung zugeordnet, Speise und Unterhalt. Sapiens Salomon ob er gleich viel davon geredet, so hat er doch nicht davon gewust millesimam partem von dem was Gott von diesen geschopffen weis. pisces non possunt vivere ohne Luft, und ist doch kein Lufft im Wasser. 3 Fortitudinem. Gott rümt sich oft in s. s. seiner Starken macht das ers mit den Gottlosen macht, wie ers mit den Fischen des Meeres macht. Habac da lies er dem pharao sagen: du solt erfahren, das ich der Herr ein Starker Gott bin. Siehe das Wasser im Strom wil ich in Blut verwandeln das die Fische im Strom sterben sollen. Exod. 7, 17. 18 Er wandelte ihr Wasser in Blut und tödtet ihre Fische. ψ 105, 29. Das lies er auch jenem König in Aegipten ankündigen. Ezech. 29 v. 4. 5. 6. ψ 74 pisces in diluvio werden gebrauchet zu Nachrichtern, das sie der Menschen Fleisch verzerten Gen. 7. Zeph. 1. v. 3. Os. 4, 3. Ich wil die Fische im Meer wegnehmen.

Dieses alles soll uns dienen zur Danksagung ut Deum pro usu et esu piscium laudemus, ipsumque rogemus er wolle die Früchte und das Vihe offn Lande und die Fische im Wasser segenen und bewahren. Amen.

Neuenkirchen, den 7. Junius 1839.

Günther, Hülfsprediger.

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2. Bearbeitung des historischen Stoffes.

A. Gelieferte Arbeiten.

I. Grössere Abhandlungen.

Vom Herrn Dr. phil. Burmeister zu Wismar:

1) Ueber ein Eulenspiegel=Bild auf einem Ziegel der Marienkirche zu Wismar.

2) Ueber das Haus der schweriner Domherren zu Wismar.

Vom Herrn Director Dr. Crain zu Wismar:

3) Ueber die Vogelschießen im Mittelalter.

4) Ueber das alte Kirchenbuch des Grauen=Klosters zu Wismar.

5) Ueber meklenburgische Fürsten=Gräber zu Wismar.

Vom Herrn Professor Dr. Hering zu Stettin:

6) Ueber das Land Dober und den Fürsten Pribislav von Richenberg, nachmaligen Herrn von Dober und Belgard.

Vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin:

7) Ueber die Vormundschaft, die Volljährigkeit, den Regierungsantritt und die Vermählung des Fürsten Albrecht II. im J. 1336.

8) Ueber den Götzen Genedract und den Ort Goderac der alten Wenden.

9) Ueber das Leben des Nicolaus Baumann und dessen Antheil an der Herausgabe des niederdeutschen Reineke Voß.

Vom Herrn Consistorialrath Dr. Mohnicke zu Stralsund:

10) Nachricht von einem überaus seltenen, zu Rostock 1526 gedruckten Buche (des Johannes Crützeberg) aus der Reformationszeit.

Vom wail. Herrn Pastor Mussäus zu Hansdorf:

11) Meklenburgische Volksmährchen (Fortsetzung).

II. Kleinere Mittheilungen.

Der briefliche wissenschaftliche Verkehr innerhalb des Vereins war auch in dem verflossenen Jahre sehr lebhaft und fruchtbar,

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und lieferte einen reichen Vorrath von Ansichten, Aufklärungen und Mittheilungen aller Art, welche theils in den Jahresschriften einen selbstständigen Platz, theils in größeren Abhandlungen ihre Anwendung und Benutzung finden. Vorzüglich ist auch diesmal die ausdauernde, reiche Liebe und Theinahme unsrer correspondirenden Mitglieder rühmend und dankbar anzuerkennen. Insbesondere förderten das Studium der Grabalterthumskunde die Herren Canzleirath Thomsen zu Kopenhagen, Professor Danneil zu Salzwedel und Director von Ledebur zu Berlin. Für die Numismatik wirkten die Herren Münzcabinetsgehülfe Kretschmer zu Berlin, Canzleirath Thomsen zu Kopenhagen, Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald und Universitäts=Bibliothekar Baron von Nettelbladt zu Rostock, so wie für die Heraldik die Herren Münzcabinetsgehülfe Kretschmer zu Berlin und Professor Dr. Hering zu Stettin. Zur Bearbeitung der alterthümlichen Schriftwerke Meklenburgs halfen die Gebrüder J. und W. Grimm, und für die im diesjährigen Bande der Jahrbücher enthaltene Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg verdankt der Verein den Herren Archivar und Senator Dr. Crumbiegel zu Rostock, Dr. Deecke zu Lübeck, Dr. Förstemann zu Halle, Bibliothek=Custos Dr. Friedländer zu Berlin, Archivar Dr. Lappenberg zu Hamburg, Consistorialrath Dr. Mohnike zu Stralsund und Universitäts=Bibliothekar Baron von Nettelbladt zu Rostock die schätzenswerthesten Beiträge. Auf dem Gebiete der urkundlichen Forschungen waren besonders thätig und förderlich die Herren Prof. Dr. Kosegarten zu Greifswald, Prof. Dr. Hering zu Stettin, Gerichtsdirector Fabricius zu Stralsund, Dr. Deecke zu Lübeck, Geheime=Archivrath Höfer zu Berlin und Mooyer zu Pr. Minden.

B. Begonnene oder vorbereitete Arbeiten.

Die meklenburgischen Regesten.

(Vgl. Jahresber. II, S. 160 flgd. und III, S. 205 flgd.)

Nach dem vorigjährigen Berichte betrug die Anzahl der bereits bearbeiteten meklenburgischen Urkunden   1689.  

Dazu sind nun in diesem Jahre hinzugekommen:

Vom Herrn Archivar Lisch aus:

Jahrbüchern des Vereins III. 23
Besser's Beiträgen zur Geschichte von Güstrow 13
von Eickstädt Urkunden=Sammlung 2
Latus 1727
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Transport 1727
Riedel novus Codex diplomat. Br. I. Lief. 1. 10
            demselben            I. Lief. 2. 43
Landbuch der Mark Brandenburg 1
Zeitschrift für westphäl. Gesch. u. Alterthumsk. 1
Koepken Memoria Lostii 2
Lochner singularia Mecklenb. 1
J. a Melle Notitia Maiorum 3
------- 76

Vom Herrn Rector Dr. Crain in Wismar aus:

Wöchentliche Rostocker Anzeigen 1752-54 121

Vom Herrn Director v. Ledebur in Berlin aus:

Sandhoff. Antist. Osnabr. eccl. res gestae 2
Lomey diplomat. Geschichte von Ravensberg 1
Vogell Geschlechtsgeschichte derer von Behr 3
Wigand Archiv 1
Wohlbrück Geschichte derer von Alvensleben 3
------- 10

Von mir aus:

D. Franck Alt u. neuem Meklenburg bis 1631 179
Ungnaden Amoenitates 109
--------- 288
------------------
Summa 2207.

Herr Professor Dr. Hering in Stettin hatte die Güte, eine Nachweisung über die im stettinschen Provinzial=Archiv vorhandenen meklenburgischen Urkunden aus dem Zeitraum von 1363-1480 zu übersenden, und Herr Senator und Gerichts=Director Fabricius in Stralsund theilte einen Auszug aus dem Verzeichniß der Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen mit, so weit meklenburgische Verhältnisse darin berührt wurden, den Zeitraum von 1221-1325 umfassend, mich zum wärmsten Danke verpflichtend.

G. M. C. Masch.     

C. Unterstützte und empfohlene Werke, die außerhalb des Vereins erschienen sind oder erscheinen sollen.

I. Barthold's Geschichte von Pommern und Rügen.

(Vgl. Jahresber. III, S. 207.)

Von diesem wichtigen und gediegenen Werke ist der erste Band, welcher die vorchristlichen Zeiten umfaßt, erschienen und kann den Mitgliedern um so mehr empfohlen werden, als er

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die vorchristlichen Zustände des nordwestlichen Deutschlands überhaupt zur Untersuchung zieht. Die meklenburgischen Arbeiten und Sammlungen sind dem Herrn Verfasser sehr förderlich gewesen.

II. Geschichte des Landes Rügen.

(Vgl. Jahresber. III, S. 207.)

Dieses von dem Herrn Gerichtsdirector Fabricius zu Stralsund vorbereitete Werk ist von unsrer Seite fortwährend nach Kräften unterstützt worden; es wird wiederholt den Mitgliedern des Vereins zur allseitigen Förderung dringend empfohlen, um so mehr, da es wichtige Theile auch der meklenburgischen Geschichte berühren und aufhellen wird.

III. Das niederdeutsche Wörterbuch,

welches der Herr Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald bearbeitet, gehört zu denjenigen Werken, die nur selten unternommen zu werden pflegen, weshalb Alles aufgeboten werden muß, um das einmal erscheinende so vollständig und genau wie möglich hervortreten zu lassen. Der Ausschuß hat daher nicht nur Subscription auf dieses Werk in seinen Quartalberichten empfohlen, sondern auch Alles, was an Material in seinem Besitze war, dem Herausgeber überlassen, und auch den Herrn Archivar Lisch zu Schwerin, den Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg und den (jetzt leider verstorbenen) Herrn Pastor Mussäus zu Hansdorf veranlaßt, ihre Sammlungen demselben zur Verfügung zu stellen.

IV. Grundlinien zur Geschichte Lübecks,

vom Herrn Dr. Deecke, Lübeck 1839, dürfen als ein wichtiger Beitrag für die Erkenntniß der historischen Verhältnisse des westlichen Meklenburgs bestens empfohlen werden.

V. Ein Urkundenbuch der Stadt Lübeck

vom Dr. Deecke,

und

VI. ein pommersches Urkundenbuch

vom Prof. Dr. Kosegarten

werden vorbereitet, und es wird die theilnehmende, unterstützende Aufmerksamkeit der Vereinsmitglieder auf diese Arbeiten hingewiesen.

Vignette
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Druckproben und Druckerzeichen der vier ältesten rostocker Buchdruckereien
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IV. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 8. October 1838

Vignette

E ine Reise des Herausgebers und andere Umstände haben diesmal den Druck des Jahresberichtes verzögert: derselbe wird nun zusammen mit diesem Quartalberichte ausgegeben und versandt. Einige bei der Correctur desselben übersehene Druckfehler werden dem Leser leicht von selbst in die Augen fallen. -

Seit der Generalversammlung haben die verschiedenen Verhältnisse und Beziehungen des Vereins folgende Veränderungen und Erweiterungen erhalten.

Von auswärtigen Vereinen hat die baden-sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit unsern Verein um Correspondenz und Schriftenaustausch ersucht, und von unserer Seite ist solches der deutschen Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig angeboten, worden. - Die Zahl der ordentlichen Mitglieder erlitt durch den Tod des hochverdienten Geheimen-Raths von Bassewitz auf Schonhof eine sehr schmerzliche empfundene Verminderung, dagegen traten neuerdings drei Persionen dem Vereine bei. - In Folge eines in der Generalversammlung gemachten; und von dem Ausschuss genehmigten Vorachlages wird das Vereinslocal mit den dort aufgestellrten grossherzoglichen und Vereins-Sammlungen fortan nicht blos, wie bisher, an jedem Tage auf vorgangige Meldung bei dem Custos, Herrn Hofküster Bachheim, für Fremde zugänglich, sondern auch an einem Wochentage, nämlich am Sonnabend, Nachmittags von 2 Uhr an, im Winter bis zum Eintritt der Dunkelheit, im Sommer bis 5 Uhr, ohne solche vorgängige Meldung geöffnet sein. -

Die Sammlungen des Vereins erhielten wiederum ansehnliche Bereicherungen. Es kamen nämlich

I. zu der Sammlung von Schriftwerken und zwar

A. zur Bibliothek: zahlreiche und werthvolle Geschenke von Sr. K. H. dem Grossherzoge Paul Friederich (etwa 100 Werke in 200 Bänden aus den Doubletten der Regierungs-Biblothek), von correspondirenden Gesellschaften und von einzelnen Mitgliedern und Freunden des Vereins , deren Namen und Gaben genauer zu bezeichnen einem der folgenden Quartalberichte oder dem nächsten Jahresberichte überlassen bleiben muss, weil es dem gegenwärtigen Blatte an Raum dazu mangelt.

B. Für die Sammlung typographischer Alterthümer erwarb der Verein

a) durch Vermittlung des Herrn Professors Dr. Bachmann zu Rostock:

1) Institutionum reipublicae militaris accivilis libri novem Nicolai Marescalci Th. Rostochii 1515.
2) Ordinarius inclite ecclesie Swerinensis. MCCCCCXIX. Rostochii, per Ludovicum Dietz.

b) als ein Geschenk des Herrn Dr. Deecke zu Lübeck:

3) Donati grammatici - - editio prima. Ex officina litteraria Ludovici Dietz. 1518. Rostochii.

C. Zur Urkundensammlung :

1) Vom Herrn E. F. Mooyer zu Pr. Minden; 4 Urkunden, betr. den Verkauf der Grafschaft Schwerin von den Grafen von Teklenburg an die Herzoge von Meklenburg.

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2) Von dem Magistrate der Stadt Rostock ist dem Vereine die Benutzung der Urkunden der Michaelis-Bruder bereitwilligst gestattet worden. Es ist von 30 Haupturkunden durch die freundliche Vermittlung de" Herrn Senators und Archivars Dr. Crumbiegel zu Rostock von dem Herrn, Archivar Lisch Abschrift genommen, zum Zweck der Benutzung für die ältere Geschichte der Buchdruckerei in Meklenburg.

3) Nach Mittheilungen des Herrn Mooyer zu Pr. Minden befinden sich im XL Bande der Kindlingerschen Handschriften Sammlung zu Paderborn 6 Urkunden über den Verkauf der Grafschaft Schwerin an die Herzoge von Meklenburg in Abschrift, und verdankt der Verein demselben Herrn Regesten aus diesen Urkunden.

4) Herr Director von Ledebur zu Berlin schenkte: 10 Regesten meklenburgischer Urkunden aus seltenen Werken.

II. Die Sammlung von Bildwerken.

A. Die Alterthümersammlung empfing:

a. Vorchristliches:

α. aus der Zeit der Hünengräber:

1) Eine Streitaxt erster Grösse aus Hornblende, von gewöhnlicher Form, gefunden auf dem Felde von Kl. Woltersdorf bei Wismar,
2) einen Keil aus grauem Feuerstein, gefunden ebendaselbst,
3) einen kleinen Streithammer aus Hornblende, gefunden tief in einer Torfgrube zu Kl. Woltersdorf,
alle 3 Stücke geschenkt vom Herrn Hülfsprediger Dühring zu Meklenburg.

β. aus der Zeit der Kegelgräber:

1) in einem von dem Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg unter freundlicher Gestattung des Herrn von Laffert auf Lehsen geöffneten Kegelgrabe bei Lehsen fanden sich, ausser Urnenscherben etc., ein sehr weiter Fingerring aus doppeltem, an beiden Enden geschlossenem Drath von reinem Golde, ein engerer Fingerring aus doppeltem, an einem Ende geschlossenen und am andern Ende zusammengedrehten Drath von reinem Golde, und kleine Glasperlen von schöner, blaugrünlicher Farbe;
2) in einem zweiten bei Wohld von demselben Mitgliede aufgedeckten Grabe ward eine Heftel von Bronze, eine schön modellirte und mit Furchen verzierte framea von Bronze mit Schaftkerbe und ein halbrunder, sonderbar geformter Sandstein gefunden,
3) ein drittes Kegelgrab, auf dem wittenburger Stadtfelde ebenfalls von Herrn Hülfsprediger Ritter aufgedeckt, lieferte nur einige kleine Urnenscherben.
4) Eine framea aus Bronze mit Schaftkerbe, wahrscheinlich aus einem Steihügel zu Wustermark bei Schwerin stammend, geschenkt vom Herrn Goldarbeiter Duwe zu Schwerin.

γ. aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

1) Urnenscherben und Knochen, von einem grossen Wendenkirchhofe bei Helm in der Nähe von Wittenburg, nebst Nachrichten über andere nahe dabei befindliche Gräber (Riesenbetten) eingesandt von Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg.
2) Herr Bauconducteur von Motz schenkte einen Spindelstein, gefunden in der Radegast bei der Mühle zu Rehna.

b. Mittelalterliches:

1) Ein eisernes einschneidiges Schwert, gefunden beim Bau eines Hauses zu Schwerin, 9 Fuss tief in der Erde, geschenkt vom Herrn Gymnasiasten Hobein zu Schwerin.

2) Zwei Ofenkacheln, gefunden beim Bau eines Hauses in der Königsstrasse zu Schwerin, tief unter der Erde zwischen vielen Scherben, geschenkt vom Herrn Hofküster Buchheim zu Schwerin. Die eine ist eine sogenannte Topfkachel, die zweite ist eine mit Bildwerken en relief verzierte Kachel mit hellgrüner Glasur aus dem 16. Jahrh.

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3) Gypsabguss von einem an der innern Seite des Kirchenbodens zu St. Marien in Wismar befindlichen Ziegel mit einem in Umrissen eingegrabenen Bilde, eine Eule darstellend, welche einen Spiegel in einer angesetzten Hand hält (Anspielung auf Till Eulenspiegel?), geschenkt von Herrn Dr. Burmeister in Wismar.

B. Münzen und Medaillen ;

1) Von dem Münzcabinet der Universität Rostock eingetauscht: 22 meklenb. Münzen verschiedener Art.

2) Vom Herrn Kammer Commissär Düffcke zu Schwerin- geschenkt: 12 Münzen aus, dem 10. Jahrhundert, beim Ziehen von Gräben in der Lewitz gefunden.

3) Vom Herrn Ingenieur V. Düffcke: a) 9 Dütchen aus Meklenburg und den Nachbarstaaten, von den zu Glasow bei Malchin gefundenen Münzen, b) 1 pommersches Dütchen vom J.1629, beim Abtragen des Walles zu Rostock gefunden, c) ein schleswig-holsteinsches Dütchen von 1651.

4) Vom Herrn von Schack auf Korchow; 2 Medaillen, 1 hamburger Sechsling von 1675 und ein bleierner Talisman.

5) Vom Herrn Canzleischreiber Lisch zu Güstrow: 5 Sechslinge des Herzogs Albrecht von 1528, beim Ausgraben eines Fundaments in der Nähe von Wismar gefunden.

6) Vom Herrn Dr. Reder zu Rostock: a) 7 meklenb. Schillinge und Sechslinge, vom J. 1528, 1622, 1701-1703, gefunden auf einem Torfmoor bei Rostock; b) 2 rostocker Schillinge von 1654 und 1692, gefunden beim Abbruch dies Schulzenhauses zu Willershagen bei Ribnitz.

7) Vom Herrn Hofapotheker Krüger zu Rostock mehrere Kupfermünzen, 1 Sechsmariengroschen-Stück der Stadt Hannover von 1668.

8) Vom Herrn Stubbendorff zu Wittenburg: ein alter Zahlpfennig und ein Dreiling von l669, gefunden int dessen Garten.

9) Vom Herrn Candidaten Reuter zu Harste: ein alter Zahlpfennig, gefunden auf der Feldmark Kneese, A. Gadebusch.

10) Vom Herrn Dr. Seebohm zu Gadebusch: ein meklenb. Bracteat und ein wismarsches Dütchen von 1617, gefunden auf dem Stadtfelde von Gadebuach.

11) Durch Vermittlung des Herrn Canzleiraths Thomsen zu. Kopenhagen sind aus dem königl. dänischen Münzcabinet für eine dänische Münze von dem sternberger Funde, von welcher ein Abguss in Silber zurückbehalten ist, eingetauscht: 2 sehr Seltene, ungewöhnlich grosse meklenb. Bracteaten, vor 1240 geprägt.

12) Vom Herrn G. Schröder zu Wismar. ein wismarscher Dreiling, gefunden in einem Garten zu Wismar.

13) Vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin: ein bleierner Interims-Dreiling der Armenkasse zu Roebel vom J. 1830.

14) Vom Herrn Dr. Oldenburg zu Schwerin. 49 meklenb. Kupfermünzen aus verschiedenen Zeiten.

15) Vom Herrn Gymnasiasten Crull zu Wismar: ein wismarsches Dütchen von 1630, bei Stove, A. Redentin, ausgegraben, ein rostocker Schilling und ein wismarscher Dreiling, zu Doberan in den Klosterruinen gefunden.

16) Vom Herrn Advocaten Mencke zu Parchim; ein brandenburgischer Bracteat und ein lübscher Schilling von 1552, zu Parchim bei Legung eines Fundaments gefunden.

17) Vom Herrn Procurator v. Königslöwe zu Parchim ein alter wismarscher Solidus, gefunden zu Wedendorf auf dem Felde in einer Steinkiste, welche Menschengebeine enthielt.

C. Siegel :

1) Vom Herrn Dr. Möller zu Rostock ein Siegelstempel von Bronze aus dem 15. Jahrhundert: im Siegelfelde zwei kreuzweis gelegte Zainhaken, Umschrift. [Abbildung]

2) Vom Herrn Senator und Archivar Dr. Crumbiegel zu Rostock Abdrucke von den im rostocker Stadtarchiv aufbewahrten vier Originalstempeln alter Klostersiegel, a) des grossen Siegels des Kloster.

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Marienehe, b) des kleinern Siegels desselben Klosters, c) des Siegels des Dominikaner-Klosters zu St. Johannis zu Rostock, und d) des grossern und des kleinern Siegels der Kaufmannsgilde zu Landeskrona.

D. Geognostische Merkwürdigkeiten.

1) Vom Herrn Candidaten Reuter zu Harste. acht Versteinrungen, gefunden in einer Mergelgrabe auf dem Felde von Kneese, A Gadebusch.

2) Vom Herrn Kenzler zu Wittenburg: eine sehr dicke versteinerte Auster, gefunden in einer Mergelgrube des Gutes Meiersdorff bei Oldesloe.

3) Vom Herrn Kaufmann Wulffsohn zu Wittenburg, ein Stück versteinertes Holz, auf dem wittenburger Felde ausgepflügt.

4) Vom Herrn Advocaten Daniel zu Schwerin, ein Feuerstein, einem Rettich täuschend ähnlich, gefunden im Hofgarten zu Walsmühlen.

III. Nachrichten von Alterthümern sind eingegangen: über den Opferplafz (Steintanz) bei Boitin, vom Herrn Archivar Lisch, über einen heidnischen Begräbnissplatz bei dem Dorfe Mecklenburg und über die Burgstätte zu Meklenburg, vom Herrn Hülfsprediger Dühring daselbst, über Hünengräber, Kegelgräber und andere Alterthümer in der Gegend von Wittenburg, vom Herrn Hülfsprediger Ritter daselbst, über einen im Besitze des Herrn Dr. Wehber-Schuldt auf Goldensee befindlichen Löwenreiter, der einen Leuchter trägt, aus Messing, vom Herrn Besitzer (eine Zeichnung von dem zur Ansicht eingesandten, Kunstwerk hat Herr Hofmaler Schumacher für den Verein angefertigt); über die Kirchen und andere mittelalterliche Bauwerke zu Rostock, vom Herrn Archivar Lisch.

An wissenschaftlichen Arbeiten sind eingesandt:

1) Vom Herrn Director Dr, Crain zu Wismar:
Andeutungen über die Vogelschiessen im Mittelalter.

2) Vom Herrn Archivar Lisch zu Schwerin:
Ueber' das Leben des Nicolaus Baumann und dessen Antheil an der Herausgabe des niederdeutschen Gedichts Reineke Voss.

3) Vom Herrn Dr. Burmeister zu Wismar:
Miscellen. a) Ueber ein Eulenspiegelbild auf einem Ziegel in der Marienkirche zu Wismar, b) Ueber das Haus der Schweriner Domherrn zu Wismar, c) Ueber ein Fragment eines mittelhochdeutschen, Gedichts.

4) Vom Herrn Pastor Mussaus zu Hansdorf:
Meklenburgische Volksmährchen (Fortsetzung).

A. Bartsch,         
zweiter Secretär des Vereins.

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IV. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 7. Januar 1839.

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I n dem abgelaufenen Quartal verlor der Verein drei von seinen bisherigen ordentlichen Mitgliedern; dagegen ward diese Rubrik seiner Angehörigen durch sechs neue Namen vergrössert: jetzige Gesammtzahl 354. -

Die Sammlung von Schriftwerken empfing:

I. an Büchern :

1) Schreiber, Dr. Heinrich, Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in Süddeutschland. Freiburg im Breisgau 1839, Geschenk aes Herrn Verf.

2) (Rudolphi, wail. Pastor zu Friedland,) Abhandlung über die meklenb. Alterthümer, etc. Rostock 1802. Geschenk des Herrn Pastors Masch zu Demern.

3) Meklenburgisches Wappenbuch. Herausgegeben und verlegt von J. G. Tiedemann. Zweites Heft. Rostock 1838. Geschenk Seiner Königl. Hoheit des Grossherzogs von Meklenburg-Schwerin.

4) (v. Laugermann,) Versuch über die Verbesserung des Nahrungsstandes in Meklenburg, Neubrandenburg 1786. Geschenk des Herrn Geheimen-Raths v. Steinfeld zu Schwerin.

5) C. L. Eggers, Ueber die gegenwärtige Beschaffenheit und mögliche Aufhebung der Leibeigenschaft in den Kammergütern des Herzogthums Meklenburg-Schwerin, Bützow, Schwerin und Wismar 1784. Geschenk des Herrn Geheimen-Raths v. Steinfeld zu Schwerin.

6) Rhetra und dessen Götzen. Schreiben eines Märkers an einen Meklenburger über die zu Prilwitz gefundenen wendischen Alterthümer. Bützow und Wismar 1773.

7) A. G. Masch, Beiträge zur Erläuterung der Obotrit. Alterthümer. Schwerin und Güstrow 1774.

8) J. Potocki, le Comte, Voyage dans uelques parties de la Basse-Saxe pour la recherche des antiquités slaves ön vendes, fait en 1794. Ouvrage orné d'un grand nombre de planches Hamburg 1795.

9) Ch. G. Gumpelzhaimer, Regensburgs Geschichte, Sagen und Merkwürdigkeiten von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten etc. Zweite, dritte und vierte Abtheilung, bis 1805. Mit Kupfern. Regensburg 1837 und 1838. Geschenk des Herrn Canzleiraths Faull zu Schwerin. 10) Jac. Langebeck et ejus post mortem primum P. F. Suhmius, peinde L. Engelstorf t et E. C. W erlauff, Scriptores rerum Danicarum medii aevi etc. Tom. I-VIII. Hafniae 1772-1834.

II. an Urkunden :

1) Zwei Bestallungen un4 eine Instruction für Mitglieder der Familie Vieregge aus den Jahren 1616, 1637 und 1655, vom Herrn. Kammerherrn von Vieregge sen. zu Wismar aus dessen Familien-Archiv in Abschrift mitgetheilt.

2) Ablassbrief des Bischofs Johann von Ratzeburg für die Kapelle zum heiligen Kreuz auf dem altwismarschen Kirchhofe vom 16. Mai 1476, aus dem geistlichen Archive zu Wismar vom Herrn Rector Dr. Crain daselbst in Abschrift mitgetheilt.

Für die Sammlung von Bildwerken gingen ein:

I. an Alterthümern :

A. Vorchristliches:

a. aus der Zeit der Hünengräber:

1) Ein Schleuderstein aus Granit, scheibenförmig, 2 Pfd. 2 Loth schwer, 5 Zoll im Durchmesser haltend und 2 Zoll dick, gefunden beim Abtragen eines Hügels mitten im Dorfe Lehsen, geschenkt vom Herrn von Laffert auf Lehsen durch den Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg; nahe bei demselben lag ein auf demselben Wege dem Verein zugegangenes eisernes Messer von 11" Länge,

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welches aber wohl dem Mittelalter angehört und ebenso, wie mehrere in demselben Hügel gefundene, der Sage nach von österreichischen Soldaten aus dem 30jährigen Kriege herstammende Menschenschädel, wohl nur durch Zufall mit jenem unbezweifelt der ältesten Zeit angehörigen Steine zusammengebracht worden ist. 2) Ein Keil aus hellgrauem Feuerstein, 6" lang, von 3/4 bis 1 3/4" breit, gegen 1" dick und überall trefflich geschliffen, gefunden bei Lehsen und geschenkt vom Herrn von Laffert daselbst;

3) Ein Axthammer aus feiner, grünlicher Hornblende, von ausgezeichneter Form und Arbeit, gefunden bei der Stadt Röbel, geschenkt vom Herrn Hofrath Engel daselbst.

4) Ein Schmalmeissel aus dunkelgrauem Feuerstein, 5" lang, 1" breit und 3/4 dick, ebenfalls bei Röbel gefunden und vom Herrn Hofrath Engel geschenkt.

b) aus der Zeit der Kegelgräber:

1) aus einem zweiten (vgl. Jahresbericht III, S. 62) bei Bobzin von dem Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg aufgedeckten Kegelgrabe eine Lanzenspitze von Bronze, etwa 5 1/2" lang und 2 1/2" dick.

2) Aus einem vierten und fünften gallentiner Kegelgrabe (vgl. Jahresber. II, S. 35 folgdd.), welche von den Herren Revisionsrath Schumacher, Advocat Schwertfeger und Oberbaurath Wünsch aus Schwerin im October v. J. geöffnet wurden, einzelne Knochenfragmente und Theile einer Urne, in welcher sich ausser Knochensplittern etc. die Bruchstücke einer feinen bronzenen Heftel mit zwei Spiralplatten fanden.

3) Aus einem von denselben Mitgliedern aufgedeckten Kegelgrabe bei LübStorf Fragmente von drei Urnen: in einer derselben fand sich ausser dem gewöhnlichen Inhalte ein bronzenes Scheermesser.

4) Ein Dolch von Erz, 1' lang, gefunden in einem Moor bei Rehna und geschenkt vom Herrn Bürgermeister Daniel daselbst.

c. aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

1) Aus dem grossen Wendenkirchhofe bei Helm (vgl. Quartalber. IV, 1) mehrere Urnen, und Scherben von Urnen, nebst verschiedenen Ejsensachen, wie sie häufig in den Gräbern dieser Classe vorkommen, sind einem merkwürdigen Geräth, bestehend aus zwei halbkugelförmigen Schalen von dünnem Kupferblech, die mit ihrem Rande auf einer runden eisernen Scheibe ruhen, durch Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg.

2) Urnenscherben von einem Wendenkirchhofe zu Presek bei Wittenburg, durch denselben.

3) Eine eiserne Stange, 13" lang, ungefähr 1/8" dick, von einem 1 1/4" im Durchmesser haltenden Ringe ausgehend, zu Gr. Kelle neben Urnen gefunden, geschenkt vom Herrn Vice-Präsidenten von Bülow daselbst.

B. aus unbestimmter alter Zeit: .

Ein gelblichgrauer, feinkörniger Thonschiefer in keilförmiger Gestalt, der ohne Zweifel ursprünglich zum Schleifstein diente, zugleich aber auch auf zwei Seiten eingegrabene Formen zum Metallguss hat, gefunden in einer Lehmgrube bei Zahrenstorf (unweit Brüel), geschenkt vom Herrn Pastor Zarncke zu Zahrenstorf.

C. Aus neuerer Zeit:

1) Vier Glasgemälde, geschenkt vom Herrn Hofglaser Beckmann zu Doberan.

2) Ein gedruckter Ziegel, in demselben Style gearbeitet, wie die aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammenden thönernen Verzierungen am Schlosse zu Schwerin, gefunden bei der Ausgrabung eines Kellers in der Schlossstrasse zu Schwerin. Gesch. des Hrn. Cand. Ebeling.

3) Ein Hautrelief in Metall auf einer runden Platte von 1 1/4" Durchmesser, geschenkt vom Herrn Pastor Zander zu Roggendorf.

II. an Münzen und Medaillen :

1) Eine altdeutsche Münze, nach Berichten in einer "Urne" in der Gegend von Boizenburg gefunden, geschenkt vom Herrn Forstrevisor Plüschow zu Schwerin.

2) Ein Sechsling des Herzogs Johann Albrecht II. (1615), ein Dreiling (1621), ein Dreipfennigstück (1632) des Herzogs Adolph Friederich und ein Dreigroschenstück des Herzogs Albrecht von Preussen (1542), gefunden beim

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Ausgraben eines Kellers in der Schlossstrasse zu Schwerin, geschenkt vom Herrn Candidaten Ebeling daselbst.

3) Zwei kölnische Bracteaten und ein lubecker Bracteat, welche mit mehreren ändern beim Bau des Collegiengebaudes zu Schwerin gefunden sind (vgl. Jahresber. III, S, 100), geschenkt vom Herrn Obermünzmeister Nübell daselbst.

4) Eine portugiesische Kupfermünze von 1736, auf dem Felde von Pampow bei Schwerin ausgepflügt, geschenkt vom Herrn Kaufmann Röper zu Schwerin.

5) Zehn kupferne Nothmünzen des Königs Carl XII. von Schweden, geschenkt vom Herrn Pastor Masch zu Demern.

6) Ein Vierschillingstück des Herzogs Christian Ludwig und ein Dreipfennigstück des Herzogs Adolph Friedrich, 1621, geschenkt vom Herrn Conrector Römer zu Grabow.

7) Ein sächsischer Groschen von 1639, gefunden zu Zarrentin beim Abräumen einer alten Schuttstelle, geschenkt vom Herrn Apotheker Stockfisch daselbst.

8) Ein seltener meklenb. Gulden des Grossherzogs Friederich Franz von 1826, geschenkt vom Herrn Geheimen-Rath von Steinfeld zu Schwerin.

9) Sechs grosse Silbermünzen, nämlich vier Doppelgulden (des Erzherzogs Maximilian von Oesterreich v. 1618, des Herzogs Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg v. 1653, des Herzogs August Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg v. 1718 und des Herzogs August von Braunschw.-Lüneb., postul. Bischofs von Ratzeburg, v. 1636), zu Gr. Salitz gefunden, ein Gulden des Herzogs Johann Georg von Sachsen v. 1626 und ein Gulden des Kurfürsten Friedr. Wilhelm von Brandenburg von 1683, geschenkt vom Herrn von Lützow auf Tessin.

10) Fünf und achtzig ältere meklenburgische (6 herzogliche, 67 rostocker, 12 wismarsche) Kupfermünzen, geschenkt vom Herrn Geheimen-Rath von Steinfeld zu Schwerin.

11) Eine türkische, zu Constantinopel geprägte Silbermünze vom J. 1223 der der Hedschra (= 1808 n.Chr.), zu Marienhof gefunden und geschenkt vom Herrn Grafen von der Osten-Sacken auf Marienhof.

12) Vierzehn Medaillen aus dem Nachlasse des hochsel. Grossherzogs Friederich Franz, geschenkt von Sr. K. H. dem Grossherzoge Paul Friederich.

Die Sammlung von Nachrichten über Alterthümer bereicherten der Herr Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg durch Mittheilungen über alte Gräber, eine sogenannte Riesenmauer u. a m. in der Nahe von Granzin bei Boizenburg, der Herr Pastor Mussäus zu Hansdorf durch Nachweisung mehrerer alter Grabstellen, und der Herr Pastor Dr. Bruger zu Warsow durch einen Bericht über die grosse Glocke der Kirche daselbst, als "ältestes Denkmal des christlichen Alterthums in Meklenburg".

Eingegangene Arbeiten:

1) Ueber die Vormundschaft, die Volljährigkeit, den Regierungsantritt und die Vermählung des Fürsten Albrecht II. von Meklenburg im J. 1336, vom Herrn Archivar Lisch.

2) Procession bei dem Leichenbegängnisse des General-Majors und Geheimen-Raths Joachim Heinrich von Vieregge auf Rossewitz am 26. October 1670 zu Güstrow, mitgetheilt vom Herrn Kammerherrn von Vieregge sen. zu Wismar.

3) Ueber das alte Kirchenbuch des Grauen-Klosters zu Wismar und die in demselben enthaltenen chronistischen Nachrichten, vom Herrn Rector Dr. Crain zu Wismar.

4) Meklenburgische Fürstengräber in Wismar, von demselben.

Empfohlene und unterstützte Arbeiten:

Herr Professor Kosegarten zu Greifswald wird ein Allgemeines Wörterbuch der niedersächsischen oder plattdeutschen Sprache älterer und neuerer Zeit in Lieferungen herausgeben und damit in diesem Jahre beginnen. Es wird daher von Seiten des Ausschusses nicht nur Subscription auf dieses wichtige Werk empfohlen (wer sich zur Abnahme aller 5 Lieferungen - à 16-20 Bogen - verpflichtet, erhält den Bogen für 2 Silbergroschen), sondern auch Mittheilung von Sammlungen und Sprachbemerkungen an den Herausgeber gewünscht, da nach diesem Vorgange speciellere Bearbeitungen in naher Zeit nicht wahrscheinlich sind. Schon hat der Verein die ihm überantworteten Sammlungen des Herrn Candidaten Burmeister zu Wismar (über die plattdeutschen Namen der Vögel und der Pflanzen in Meklenburg, dem Herrn Professor Kosegarten mitgetheilt, auch demselben andere Männer namhaft gemacht, welche für plattdeutsche Sprache gesammelt haben. Nicht minder hat der Herr Archivar Lisch ihm seine sämmtlichen Sammlungen für diesen Gegen -

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stand zugeschickt, und auch mit dem Herrn Pastor Mussäus zu Hansdorf und dem Herrn Hülfsprediger Ritter zu Wittenburg sind von dem Herausgeber des angekündigten Werkes Verbindungen angeknüpft worden,


Nachtrag zum Quartalbericht IV. 1.

Verzeichniss
der
vom 11. Julius bis zum 8. October 1838 hinzugekommenen Bücher:

1) Etwa 100 Werke in 200 Bänden, aus den Fächern der Meklenburgica und des deutschen Rechts, welche von Sr. Königl. Hoheit dem Grossherzoge Paul Friederich aus den Doubletten der Regierungs-Bibliothek dem Vereine geschenkt wurden.

2) Altdeutsche Dichtungen von Dr. Meyer und E. F. Mooyer. 1833.

3) Brot und Stiergefechte. Ein Beitrag zu einer Schilderung Spaniens am Schlusse des 18. Jahrhunderts etc, von E. F. Mooyer. Minden, 1834.

4) Zur Numismatik, von E. F. Mooyer. Aus der numismatischen Zeitung, Weisensee, 1835, Nr. XVII - XXIV.
      2) - 4) Geschenke des Herrn E. F. Mooyer zu Pr. Minden.

5) Mittheilungen der zürcherischen Gesellschaft, Heft II, 1838. (Römische Niederlassungen in Kloten.)

6) Der Kreuzgang beim grossen Münster in Zürich, Heft 1 und 2.
      5)- 6) Geschenke der Gesellschaft für vaterland. Alterth. Zürich.

7) Westphalia. Beitrage zur vaterland. Geschichte, herausgegeben von der westphälischen Gesellschaft. Bd. I, Heft 1 und 2. Minden, 1828 - 1830. Geschenk des Herrn Forstjunkers v. Wickede zu Ratzeburg.

8) Das königl. Museum vaterl. Alterthümer zu Berlin, beschrieben von L. v. Ledebur. Berlin, 1838. Geschenk des Herrn Verf.

9) Vaterland. Archiv des Vereins für Niedersachsen. zu Hannover, Jahrg. 1837, Heft 1 - 4, Geschenk des Vereins.

10) Müller's Versuch einer Abhandlung von den Urnen. Altona, 1756.

11) v. Reichenbach, Kurmärkische Alterthums-Merkwürdigkeiten. Berlin, 1821.

12) Lehmann, Beiträge zur Untersuchung der Alterthümer bei Welbsleben. Halle. 1789.

13) Oelrich's Beschreibung des vom Hofrath Eltester nachgelassenen Antiquitäten-Cabinets. Berlin, 1785.

14) Dorow, Die Kunst Alterthümer aufzugraben Hamm, 1823.

15) Walther, Nachricht von der alten Teutschen Moedrenech. Magdeburg, 1740.

16) Clostermeyer, Der Eggerstein im Fürstenthum Lippe. Lemgo, 1824.

17) Soekeland, De antiquis Guestfaliae cultoribus. Monasterii, 1824.

18) Schröter, De Ragnaro Lodbrokio. Rostochti, 1820.

19) Renner, Chroniken der Städte Bremen. Bremen, 1717.
      10)- 19) Geschenke des Herrn Bürgermeisters Dr. Karsten zu Rostock.

20) Erster bis sechster Jahresbericht der baden-sinsheimer Gegellschaft für Erforschung der Denkm. d. Vorzeit. 1831 -1838. Geschenk der Gesellschaft.

21) Das Kirchdorf Altenfähr auf Rügen, von Dr. Zober zu Stralsund. Aus der Sundine, 1838. Geschenk des Herrn Verf.

22) Ueber das Verhältniss der Apotheken in den Herzogthümern. Schleswig, Holstein und Lauenburg zu der Einwohnerzahl, von Dr. Schmidt zu Sonderburg. Schleswig, 1838. Geschenk des Herrn Verf.

23) Alterthümer des wismarschen Stadtrechts etc., von Dr. Burmeister zu Wismar. Hamburg, 1838. Geschenk des Herrn Verf.

24) C. A. Holmboe, Ornamentorum et numorum maximam partem aureorum in parochia Eger nuper repertorum descriptio. Ghristianiae, 1835. Geschenk des Herrn Cand. jur. Krüger aus Schwerin.

25) Freimuth. Abendblatt 1838, Nr. 1022. (Die Abtei Alt-Doberan zu Althof von G. C. F. Lisch.)

26) Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik 1838, Nr. 3 und 4. (Recension des Leitfadens zur nord. Alterthumskunde, von G. C. F. Lisch.) 25) und 26) Geschenke des Herrn Verf.

27) Ein gedruckter rostocker Lotterie-Plan J. 1703. Geschenk des Herrn Dr. Oldenburg zu Schwerin.

A. Bartsch ,          
als zweiter Secretär des Vereins.

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IV. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde


Schwerin, den 8. April 1839.

Vignette

D ie Verbindungen unsers Vereins mit auswärtigen historischen Gesellschaften haben auch in dem letztverflossenen Quartal eine erfreuliche Erweiterung erhalten, durch Anknüpfung der Correspondenz und des Schriftenaustausches mit dem Vereine für hessische Geschichte und Landeskunde zu Cassel und mit dem historischen Vereine für Oberfranken zu Bamberg. - Es starben zwei ordentliche Mitglieder; dagegen wurden drei neue gewonnen. - Der Ausschuss hat genehmigt, dass, zur Verminderung der jährlichen Portoausgaben von Seiten der außerhalb Schwerins wohnenden Mitglieder und zur Verringerung der Arbeiten des expedirenden Beamten, in Zukunft die Jahrbücher und Jahresberichte immer erst mit dem Michaelis-Quartalbericht versandt werden sollen, wie es schon mit den letzten Jahresschriften, freilich aus andern Gründen, geschah. - Der Unterzeichnete sieht sich zu der dringenden Bitte veranlasst, dass doch die geehrten Mitglieder des Vereins bei etwaniger Veränderung ihres Wohnortes ihm auf einem oder dem andern Wege hievon Kunde geben wollen, damit ihm unnöthige Mühe und der Vereinskasse das Porto für retour gehende Zusendungen erspart werde. - - Zu der Sammlung von Schriftwerken wurden geschenkt:

I. an Büchern :

1) Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte uud Landeskunde. 1sten Bandes 1. bis 4. Heft, und 2ten Bandes 1. Heft. Cassel 1835 - 1838. Geschenk des Vereins.

2) Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 5 ten Jahrganges 1. und 2. Heft, und 6ten Jahrg. 1. Heft. Stettin T838 u. 1839. Geschenk der Gesellschaft.

3) Jahresberichte der Gesellschaft für pommersche Geschichte u. s. w. Stettin. Zwölfter: 1838. Dreizehnter. 1839. Geschenk der Gesellschaft.

4) (v. MEdem,) Geschichte der Einführung der evangelischen Lehre im Herzogthum Pommern. Greifswald 1837. Geschenk des Verfassers, Herrn Archivars v. Medem zu Stettin.

5) Fr. Krug von Nidda, Ausflug nach Swinemünde und der Insel Rügen im Sommer 1835. Leipzig 183t. Geschenk des voigtländischen Vereins.

6) Alberti, Dreizehnter Jahresbericht des voigtländischen alterthumsforschenden Vereins. Gera 1838. Geschenk des Vereins.

7) Neue Mittheilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen. Herausgegeben von dem thüringisch-sächsischen Verein u. s. w. 4ten Bandes 1. Heft, Halle und Nordhausen 1838. Geschenk des Vereins.

8) Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben von dem Verein für Gesch. u. Alterth. Westfalens. 1sten Bandes 1. u. 2, Heft. Münster 1838. Geschenk des Vereins.

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9) Om Hovedskallerne og Beenvadene i vore gamle Gravhöie. Nr. 28 u. 29 des Dansk Folkeblad 1837. Geschenk des Hrn. Ober-Medicinalraths Dr. Hennemann zu Schwerin.

10) Dr. E. Deecke, Grundlinien zur Geschichte Lübecks von 1143-1226. Lübeck 1039. Geschenk des Herrn Verfassers.

11) Le grand Dictionnaire historique ou le melange curieux de l'histoire sacrée et profane etc , commencé en 1674 pai M. Louis Moréri et contmué par le meme et par plusieurs auteurs de diflérens partis. a Basle 1733. 6 Tomes.

12) Supplément au Dictionnaire histolique etc. à Basle 1743 -1745. 3 Tomes. Nr. 11) und 12) Geschenke des Herrn Kammerherrn und Stallmeisters von Boddien zu Schwerin.

13) Zweiter Bericht über das Bestehen und die Wirksamkeit des histor. Vereins zu Bamberg in Oberfranken von Baiern. Bamberg 1838.

14) Paul Oesterreicher, Geschichte der Burg und des Rittergutes Rabenstein. Herausgegeben von dem histor. Verein des Obermainkreises. Bamberg 1838.

15) Der Renner. Ein Gedicht aus dem 13. Jahrh., verfasst durch Hugo vonTrimberg, zum ersten Male herausgegeben und mit Erläuterungen versehen vom histor. Verein zu Bamberg. 3 Hefte. Bamberg 1833, 1834 u. 1836. Nr. 13- 15 Geschenke des histor. Vereins zu Bamberg.

II. an Urkunden :

Regesten von 118 Urkunden, deren Originale sich im königl. Prov.-Archive zu Stettin befinden, geschenkt vom Herrn Prof. Dr. Hering zu Stettin.

III. an andern älteren Handschriften :

1) Landt-Buch und Beschreibung des schwerinschen Stifts-Hauses und Ampts Bützow, vom J. 1581, ein Pergament-Band in fol, Geschenk des Hrn Bar. A. v. Maltzahn auf Peutsch zu Rothenmoor.

2) Ein Manuscript in folio, enthaltend Actenstücke über die Contributionsverhältnisse der meklenburg. Ritterschaft, aus dem 16. und 17. Jahrhundert, geschenkt vom Herrn Secretair Flohr zu Ludwigslust.

Zu der Sammlung von Bildwerken kamen folgende neue Erwerbungen:

I. an Alterthümern .

A . Vorchristliches:

a. aus der Zeit der Hünengräber:

1) Bei der Umackerung der Hünengrabstelle bei Prieschendorf (s. Jahresber. II, S. 25 ff.) sind durch die Aufmerksamkeit des Herrn Actuarius Papcke zu Lutgenhof noch mehrere Urnenscherben gefunden worden: aus einem Theile derselben hat sich die eine Hälfte einer Urne im senkrechten Durchschnitt vollständig herstellen lassen.

2) Ein Schleuderstein von hellfarbigem Granit, mit überall geglätteter Oberfläche, 3 Pfund 4 Loht schwer, gefunden vor mehreren Jahren bei Ausmoddung eines Teichen zu Lutgenhof und geschenkt vom Herrn Justizrath Papcke auf Lutgenhof.

3) Drei halbmondförmige Messer und die Klinge eines zweischneidigen, geraden Messers aus Feuerstein, im J. 1829 im Torfmoor zu Plate bei Schwerin gefunden und geschenkt vom Herrn Förster Kahle zu Buchholz.

4) Ein halbmondförmiges Messer aus Feuerstein, vor meh-

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reren Jahren in einer Mergelgrube bei Levin, Amts Dargun, gefunden, geschenkt vom Herrn Dr. Burmeister zu Wismar.

b. aus der Zeit der Kegelgräber:

1) Eine Framea, ein Dolch und ein Halsring aus Bronze, mit hellgrünem edlen Roste bedeckt und durchzogen, gefunden im J. 1838 zu Prieschendorf bei Dassow einige Fuss tief in einer Wiese, geschenkt von dem Hrn. Justizrath Papcke auf Lutgenhof,

2) Ein trichterförmig gestalteter, mit einem, hohlliegenden Querstifte zum Anheften und mit einer abgebrochenen Spitze versehener Buckel, vier Armringe, ein grosser Halsring und noch ein grosser Ring, alles von Bronze, gefunden bei Anlegung einer Mergelgrube auf dem Felde von Reinstorf bei Bützow neben einer beim Aufnehmen zerfallenen Urne, geschenkt vom Herrn Hülfsprediger Günther zu Neuenkirchen.

B . Mittelalterliches:

Ein grosses eisernes Messer, in der Klinge 14 1/4" lang und 1 1/4" breit, und ein eisernes Kesselseil, 6" weit in der Spannung, gefunden auf dem sogenannten Burgwall bei Rothenmoor, geschenkt vom Herrn Baron A. von Maltzahn auf Peutsch.

II. an Münzen und Medaillen .

1) Vom Herrn Cantor Heyden zu Grabow: 1 meklenb. Bracteat, 1 danziger Dreigroschenstück von 1539, 1 rostocker Pfennig von 1793 in Silber.

2) Vom Hrn. Conrector Römer zu Grabow: 3 auswärtige Kupfermünzen.

3) Vom Herrn Vice-Canzleidirector v. Maydell zu Schwerin: eine gegossene und nachgetriebene ovale goldene Medaille, ungefähr 4 1/2 Ducaten an Werth, auf die Herzogin Sophia Elisabeth von Holstein (wahrscheinlich Holstein-Wiesenburg), geb. 1653, 1676 Gemahlin des Herz. Moritz von Sachsen-Zeitz, gest. 1681; 1 Friedrichsdor des Herz. Adolph Friedrich III. von Meklenburg-Strelitz von 1748, die kupferne Medaille auf die Errichtung von Blüchers Statue zu Rostock von 1819, 5 kleine meklenb. Silber- und Kupfermünzen, 1 grosse silberne Denkmünze, 1 Thaler der Stadt Lüneburg von 1546, ein Gulden der Stadt Hildesheim von 1712, 1 Markstück der Stadt Hannover von 1671, 1 silberne Sterbemedaille auf den Herzog Johann Friedrich von Braunschweig von 1679, 1 kleine silberne Medaille auf die Krönung des Kaisers Franz II. zu Frankfurt von 1792, 1 französisches Fünffrankenstück von 1824, 1 französisches Zweifrankenstück von 1810, 1 franz. Einhalbfrankenstück von 1821, 1 italienische Münze Napoleons (5 soldi) von 1810, 23 grössere und kleinere deutsche Münzen.

4) Vom Herrn Ober-Münzmeister Nübell zu Schwerin: 5 meklenburgische, 5 wismarsche und 5 stralsundische Scheidemünzen, 1 alter lübischer Solidus, 1 lübischer Dreiling von 1572, ein dänischer Dreiling von Christian I., 1 Solidus des Kaisers Otto (ODDO).

5) Vom Herrn Bürgermeister , Daniel zu Rehna, aus der Schlachter-Amtslade daselbst: 1 Achtschillingstück und 1 Vierschillingstück mit dem Brustbilde des Herzogs Christian Ludwig von 1754, ein falscher Groschen mit dem polnischen Wappen von 1761.

6) Vom Herrn Secretär Flohr zu Ludwigslust: 1 Viertelducaten des Herz. Christian Ludwig von 1756.

7) Von den Herren Provisoren und dem Herrn Klosterhauptmann des Klosters Dobbertin, im Auftrage der letzten Landtags-Versammlung: 4 grosse und 32 kleinere Silbermünzen aus Meklenburg und den

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Nachbarstaaten, aus dem ersten Viertheil des 17. Jahrhunderts, gefunden im Sommer 1838 auf der Kloster-Feldmark Kleisten beim Zuwerfen einer Mergelgrube am kleister See, wo vormals Bauergehöfte gestanden haben sollen und noch Ziegelfragmente sich finden. Die Münzen waren in ein Tuch gewickelt, das beim Aufgraben auseinander fiel. 8) Vom Herrn von Gundlach auf Mollenstorf: 1 neuere türkische Münze.

9) Vom Herrn Professor Dr. Hering zu Stettin, 1 rostocker Halber-Speciesthaler von 1586, aus dem bedeutenden Münzfunde von Voelschenhagen bei Colberg (17. August 1838).

10) Vom Herrn Archivar Groth zu Schwerin: 1 hildesheimer Groschen, gefunden in einem Garten zu Schwerin.

III. an Siegeln .

7 Lackabgüsse von alten meklenburgischen Siegeln aus dem stettiner Archive, angefertigt von dem Herrn Maler Bagmihl zu Stettin und geschenkt von dem Herrn Prof. Dr. Hering ebendaselbst.

IV. an Zeichnungen .

bischöflich ratzeburgische Wappen, bestehend aus den Wappen des ehemaligen Bisthums Ratzeburg und des jetzigen Fürstenthums Ratzeburg, eingefasst von 14 Wappenschilden von 19 Bischöfen und Administratoren, höchst sauber nach Originalstudien in Farben ausgeführt und dem Vereine geschenkt vom königl. preuss. Münzcabinets-Gehülfen Herrn Kretschmer zu Berlin.

Die eingegangenen Nachrichten von Alterthümern haben folgende Gegenstande und Einsender: Ueber ein Hünengrab auf der Feldmark Sparow, vom Herrn Candidaten Lorenz zu Malchow, über ein Hünengrab auf der Feldmark Kl. Görnow bei Sternberg, welches das von Katelbogen an Grösse noch übertreffen soll, über einen Burgwall am Ufer der Warnow auf der Feldmark Gr. Görnow, über ein Hünengrab auf der Feldmark Eickelberg und über ein anderes, dem naschendorfer ähnliches Grab auf der Feldmark Eickhof, vom Herrn Advocaten Schwerdtfeger zu Schwerin, über einen Burgwall und eine alte Dorfstätte zu Rothenmoor bei Malchin, so wie über einen Burgwall bei Kl. Lukow nicht weit vom malchiner See, vom Herrn Baron von Maltzahn auf Peutsch; über Kirche und Kloster zu Zarrentin, vom Hrn. Archivar Lisch zu Schwerin; über die Kirchenruine von Rambow bei Malchin, vom Herrn Baron von Maltzahn auf Peutsch, endlich über die Burg zu Warin, vom Herrn Archivar Lisch.

An wissenschaftlichen Arbeiten lieferten:

1) Herr Archivar Lisch. Ueber den Götzen Genedract und den Ort Goderac der meklenburgischen Wenden.

2) Herr Professor Dr. Hering zu Stettin: Nachrichten a) über das Land Dober, und b) über den Fürsten Pribislav von Richenberg, nachmaligen Herrn von Dober und Beigard.

3) Herr Geheime Archivrath Hoefer zu Berlin: Nachrichten über das Siegel der Gräfin Adelheid von Ratzeburg.

Empfohlen wird: Barthold's Geschichte von Pommern und Rügen, von welcher der erste Band bereits erschienen ist, der für die Mitglieder unseres Vereins um so grösseres Interesse haben dürfte, da er die vorchristlichen Zustände des nordwestlichen Deutschlands überhaupt umfasst.

A. Bartsch ,           
als zweiter Secretär des Vereins.