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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

G. C. F. Lisch,

großherzoglich=mecklenburgischem Archiv=Rath,
Conservator der Kunstdenkmäler des Landes, Regierungs=Bibliothekar,
Director der großherzoglichen Alterthümer= und Münzen=Sammlungen zu Schwerin,
Ritter des Dannebrog=Ordens 3. Cl. und des Rothen Adler=Ordens 4. Cl., Inhaber der großherzoglich. meklenburgischen goldenen Verdienstmedaille und der königl. hannoverschen goldenen Ehrenmedaille für Wissenschaft und Kunst, der kaiserl. österreichischen und der kaiserl. russischen goldenen Verdienstmedaille für Wissenschaft,
correspond. Mitgliede der königlichen Akademien der Wissenschaften zu Göttingen und zu Stockholm, der kaiserl. archäolog. Gesellschaft zu St. Petersburg und der oberlausitz. Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz Ehrenmitgliede der Deutschen Gesellschaft zu Leipzig und Ehrencorrespondenten der kaiserl. Bibliothek zu St. Petersburg, Mitvorsteher des naturgeschichtlichen Vereins für Meklenburg,
Ehrenmitgliede
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Mainz, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Sinsheim, Königsberg, Lüneburg, Luxemburg und Christiania,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts. und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Stettin, Hannover, Halle, Jena, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Kopenhagen, Gratz, Reval, Riga, Leyden, Antwerpen,
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Fünfundzwanzigster Jahrgang.


Mit vier Steindrucktafeln, acht Holzschnitten und drei Chemitypien.


Mit angehängtem Jahresberichte.

Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung (Didier Otto).


Schwerin, 1860.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte.

Seite
  Widmung.
  Geschichtliche Nachrichten aus dem Kloster Wienhausen über das meklenburgische Fürstenhaus, I-VI., von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 3
I. Das Kloster Wienhausen, von demselben 7
II. Elisabeth von Wenden, Tochter Borwins I., von demselben 13
III. Mechthild von Lüneburg, Gemahlin Heinrichs I. von Werle, von demselben 26
IV. Margarethe von Lüneburg, Gemahlin Heinrichs II. von Meklenburg=Stargard, von demselben 33
V. Anna von Meklenburg=Stargard, Tochter desselben, von demselben 49
VI. Jutta von Hoya, Gemahlin Johanns IV. von Meklenburg=Schwerin, von demselben 58
VII. Helena von Rügen, Gemahlin Johanns III. von Meklenburg, von demselben 61
VIII. Ueber das Begräbniß des Fürsten Nicolaus des Kindes von Rostock, von demselben 73
IX. Ueber die Nachkommen des Fürsten Pribislav von Richenberg, von demselben 81
X. Ueber das meklenburgische Wappen, und besonders über den stargardischen Arm, von demselben 89
Mit drei Holzschnitten.
  Nachträge 123
XI. Die Besitzungen der Grafen von Schwerin am linken Elbufer und der Ursprung der Grafen, vom Staatsminister a. D., Freiherrn von Hammerstein zu Verden 129
Mit drei Steindrucktafeln und drei Holzschnitten.
XII. Die Bewidmung des Klosters Reinbek, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 190
XIII. Urkunden=Sammlung, von demselben 203
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B. Jahrbücher für Alterthumskunde.

Seite
I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne 211
1. Vorchristliche Zeit. 211
a. Zeit der Hühnengräber 211
b. Zeit der Kegelgräber 215
Ueber die ehernen Wagenbecken der Bronzezeit, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 215
Mit einer Chemitypie.
Nachträge, S. 320 und am Schlusse des Jahresberichts.
Ueber das Kegelgrab von Petersberg, von dem Pastor Masch zu Demern 241
c. Zeit der Wendengräber 247
Ueber den Wendenkirchhof von Wotenitz, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 252
Mit zwei Holzschnitten und zwei Chemitypien.
II. Zur Ortskunde 266
III. Zur Baukunde 268
1. Zur Baukunde der vorchristlichen Zeit 268
Ueber die Burg und das Land Gotebant, von dem Archiv=Rath Dr. Lisch 268
2. Zur Baukunde des christlichen Mittelalters 282
Ueber die Kirche zu Frauenmark, von demselben 282
Ueber die Kirche zu Ludorf, von demselben 308
IV. Zur Wappenkunde 311
Ueber das Wappen des Geschlechts von Knuth, von demselben 311
Mit einer Steindrucktafel.
V. Zur Geschlechterkunde 312
Ueber das Geschlecht von Koppelow, von demselben 312
VI. Zur Münzkunde 320

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Allerdurchlauchtigster Großherzog!

Allergnädigster Großherzog und Herr!

A ls Se. Königliche Hoheit der Hochselige Großherzog Friedrich Franz I. die Gnade hatte, mich, nach fast siebenjähriger Wirksamkeit am Gymnasium zu Schwerin, am 2. Julii 1834 zum Archivar an dem großherzoglich=meklenburgischen Geheimen und Haupt=Staats=Archive zu berufen, reifte in mir sogleich der Gedanke an die Stiftung eines Vereins für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde, durch dessen Beförderung ich zugleich eine der wichtigsten Pflichten meines neuen Amtes zu erfüllen glaubte. Von allen Vaterlandsfreunden als wahrhaftes Bedürfnis erkannt und durch vielseitige Theilnahme lebhaft gefördert, konnte dieser Verein schon zur Feier des denkwürdigen Jubelfestes der funfzigjährigen Regierung des Hochseligen Herrn, des großmüthigen Beförderers jedes vaterländischen Strebens, am 24. April 1835 in Wirksamkeit treten, Aber mehr noch als durch das rasche Gelingen, hat das wohlgemeinte, schwierige Unternehmen sich durch seine Dauer bewährt. Wenn ich nun heute auf die fünfundzwanzig Jahre zurückblicke, welche seit jener Zeit verflossen sind,

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und mich über Erwarten und Hoffen noch immer ununterbrochen in derselben Stellung und Wirksamkeit finde, welche ich damals mit ungebrochener Kraft und hingebender Liebe begann, dann erfüllt lebhafte Freude und inniger Dank mein Herz. Der Dank aber gebührt nächst Gott, der mich so lange väterlich erhalten und geführt hat, vor Allen Ew. Königlichen Hoheit, meinem allergnädigsten Herrn, der mein redlich gemeintes Streben mit seltener Huld geschützt und gefördert hat, dann aber auch allen treuen und aufopfernden Mitgliedern des Vereins und meinen vielen gelehrten und einsichtsvollen Freunden, lebenden und todten, die mir in tausendfachen Forschungen ununterbrochen treu gerathen und geholfen haben. Ein langes Leben und Wirken ist zwar keine Seltenheit und kein Verdienst; aber es ist mir eine wohl zu gönnende Freude, am Tage des Abschlusses eines Vierteljahrhunderts in derselben Amtsführung auch den fünfundzwanzigsten Jahrgang der von mir mit Lust und Liebe geleiteten Jahrbücher des Vereins, der auch bald sein erstes Jubelfest an einem geschichtlichen Jubeltage feiern kann, in seinem geschichtlichen Theile gesichert und fertig zu sehen und Ew. Königlichen Hoheit zum Andenken an die

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vielen unter Allerhöchstdero Regierung zum Heil der Landesgeschichte glücklich durchgeführten Unternehmungen und zum warmen Danke in treuer Ergebenheit darbringen. Zwar fühle ich nach langer und mühevoller Arbeit, nach vielen Kämpfen und Leiden die große Last, die ich auf mich geladen habe, und es wird Zeit, an den Rückzug zu denken und an Ersatzmänner zu mahnen; dennoch mag Ew. Königliche Hoheit über mich gebieten, so lange Gott Leben und Kraft verleiht. Und so wolle Gott malten, wie er es in seinem Rath beschlossen hat, und Alle immer treu befinden.

In treuester und ehrfurchtsvollster Ergebenheit aber werde ich bis zum Grabe verharren als

Ew. Königliche Hoheit

allerunterthänigster     

G. C. F. Lisch.      

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Dem

Verein für meklenburgische Geschichte

und Alterthumskunde

in

treuer Anhänglichkeit und Dienstbeflissenheit

von

dessen

fünfundzwanzigjährigem Secretair

G. C. F. Lisch.


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Inhalt:

A.

Jahrbücher

für

Geschichte.


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Geschichtliche Nachrichten

aus

dem Kloster Wienhausen

bei Celle

über

das meklenburgische Fürstenhaus

von

G. C. F. Lisch.

I - VI.


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D ie merkwürdigen geschichtlichen Entdeckungen, welche in den neuesten Zeiten in dem bei uns früher kaum dem Namen nach bekannten Jungfrauenkloster Wienhausen bei Celle gemacht sind, veranlaßten mich, sowohl an Ort und Stelle in dem Kloster selbst, als in verschiedenen Archiven umfängliche Forschungen anzustellen, durch welche die sechs Abhandlungen entstanden sind, welche in diesen Jahrbüchern zunächst auf einander folgen. Sie berühren das Leben von fünf meklenburgischen Fürstinnen, welche zu dem Kloster Wienhausen in nähern Beziehungen standen, und werfen nicht allein helle Lichter auf diese Fürstinnen selbst, sondern auch auf die Zustände ihrer Zeiten und der meklenburgischen Fürstenhäuser. Alle diese sechs Abhandlungen stehen durch das Kloster, um das sie sich vorzüglich drehen, in einem gewissen innern Zusammenhange und können nur zusammen und durch einander recht verstanden werden, indem sie sich gegenseitig ergänzen und erläutern. Daher sind diese Forschungen hier auch zusammen mitgetheilt und an einander gereihet. Schwerin, im December 1858.

G. C. F. Lisch.      


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I.

Das Kloster Wienhausen,

von

G. C. F. Lisch.


D as Kloster Wienhausen, eine Meile südlich von Celle am Allerflusse gelegen, scheint im Mittelalter ein besonderes Ansehen gehabt und nicht allein den Ruhm einer Lieblingsstiftung des landesherrlichen Hauses Braunschweig=Lüneburg genossen, sondern auch für Meklenburg eine besondere Wichtigkeit gewonnen zu haben. Es besteht noch heute (als weltliches Fräuleinstift für Damen bürgerlicher Herkunft, für Töchter von Staatsdienern,) in seinen alten Gebäuden und bewahrt noch eine große Fülle seltener Kunstschätze aus der katholischen Zeit; außerdem besitzt das Kloster noch einen sehr reichen Schatz alter Urkunden und ein sehr werthvolles Todtenbuch (Nekrologium), welches in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (bis zum 5. October 1473) aus ältern Nekrologien und andern Nachrichten zusammengetragen und von 9 andern Schreibern bis zum Jahre 1622 fortgesetzt ist, endlich eine Chronik, welche jedoch jünger und bis in das Jahr 1692 von einer und derselben Hand "aus glaubwürdiger Erfahrung" fortgeführt ist, ohne die Quellen anzugeben. Diese vielseitige Wichtigkeit des Klosters hat in den neuesten Zeiten bewährten Forschern Veranlassung gegeben, die Bearbeitung der Schätze desselben anzufassen. Der Kammer=Baumeister Mithoff zu Hannover machte das Studium der Kunstschätze des Klosters zum Gegenstande seiner Forschungen und gab in seinem

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Archiv für Niedersachsens Kunstgeschichte, eine Darstellung mittelalterlicher Kunstwerke in Niedersachsen und nächster Umgebung, bearbeitet und herausgegeben den H. Wilh. H. Mithoff, Zweite Abtheilung: Das Kloster Wienhausen bei Celle, Hannover, Fol.,

eine Beschreibung des Klosters in 4 1/2 Bogen Text und 10 werthvollen Tafeln Abbildungen, von denen 7 sauber und getreu colorirt sind, in Groß=Folio heraus.

Bald darauf gab der Bibliothek=Secretair Dr. H. Böttger zu Hannover, welcher die Urkunden des Klosters in eine ausgezeichnete Ordnung gebracht hat, das Nekrologium des Klosters in der

Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, Jahrgang 1855, Hannover 1857, S. 183-259,

unter dem Titel:

Das Nekrolog und die Verzeichnisse der Pröbste und Aebtissinnen des Klosters Wienhausen, nach den Originalquellen bearbeitet von H. Böttger, in gründlicher und sicherer Bearbeitung heraus.

Angeregt durch Mithoffs Darstellungen und durch Böttgers Forschungen in dem wichtigen Nekrolog, begab auch ich mich im Mai 1858 zu weitern Forschungen persönlich nach dem Kloster Wienhausen 1 ), um in den hier folgenden fünf Darstellungen und Untersuchungen möglichst sicher zu gehen und klare Anschauungen zu gewinnen.

Das Nonnenkloster Wienhausen, Cistercienser=Ordens, war seit dem J. 1216 (vor 28. April 1217) in Nienhagen an der Fuhse, unweit Celle, gestiftet, von wo es nach Wienhausen, früher Huginghusen genannt, verlegt ward. Der Herzog Heinrich der Lange von Sachsen und Pfalzgraf bei Rhein († 28. April 1227), Sohn des Herzogs Heinrich des Löwen, und dessen zweite Gemahlin Agnes, Markgräfin von Landsberg, (1209 † 1. Jan. 1248) gründeten um das Jahr 1226 (vor 28. April 1227) das Kloster zu Wienhausen, welches am 24. April 1233 bestätigt ward (vgl. Böttger a. a. O. Not. 1, 81 und 116). Die Herzogin Agnes ward in der Klosterkirche zu Wienhausen begraben, nachdem sie wahrscheinlich die letzte Zeit ihres Lebens in dem Kloster zugebracht hatte; ihre vortreffliche, lebensgroße, steinerne Bildsäule, wahr=


1) Ich fühle mich verpflichtet, der verehrungswürdigen Frau Aebtissin L. Ritmeier für die freundliche Aufnahme und unverdrossene Unterweisung, so wie dem Herrn Klosterverwalter von Döhren für die bereitwilligen Aufklärungen den aufrichtigsten Dank zu sagen.
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scheinlich von ihrem Grabdenkmale, abgebildet bei Mithoff S. 5, steht noch jetzt neben der Thür zum Nonnenchore. Durch diese ungewöhnliche Theilnahme erhielt das Kloster großes Ansehen; daher erklärt es sich, daß viele Jungfrauen aus fürstlichen Geschlechtern in dem Kloster lebten, viele Fürstinnen zu demselben Zuflucht nahmen und mehrere fürstliche Personen hier ihre Ruhestätte fanden, selbst einige, welche der meklenburgischen Geschichte angehören. Schon die große Anzahl fürstlicher Aebtissinnen, so viel deren nach ihrer Herkunft bezeichnet sind, giebt den Beweis, daß das Kloster sehr geachtet und geliebt war. Schon in der Zeit 1241-1265 war Elisabeth von Wenden, aus dem meklenburgischen Fürstenhause, Aebtissin und im 14. Jahrhundert waren unter den Aebtissinnen vier Prinzessinnen aus dem Hause Braunschweig=Lüneburg und eine aus dem Hause Delmenhorst, im 15. Jahrhundert eine Gräfin von Hoya. Daher ist auch das Kloster wohl noch so reich an merkwürdigen Kunstschätzen, so viel deren noch erhalten sind.

Die Kirche besteht aus zwei Teilen. Der östliche Theil, die Pfarrkirche, soll nach Mithoff, S. 6, aus neuern Zeiten stammen und wahrscheinlich an der Stelle der alten Dorfkirche erbauet sein. Gegenwärtig ist von dem Style dieses Theiles nichts mehr zu erkennen, da diese Dorfkirche restaurirt und von innen und außen mit Kalk uberputzt ist. Die Kirche enthält jetzt gar nichts Bemerkenswerthes mehr. Leider sind auch alle Leichensteine, aus weichem Stein von der Deister, so sehr abgetreten, daß auf ihnen nichts mehr zu erkennen ist. Eine weiße Steinplatte vor dem Altare, welche heller und fester ist, als die übrigen, hat Spuren von Buchstaben, wie es scheint aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts, es ist aber davon nichts mehr zu entziffern. Ein anderer Stein vor dem Altare mit dem Reliefbilde eines ritterlichen Mannes soll der Leichenstein des Herzogs Heinrich des mittlern von Lüneburg sein, welcher hier 1532 begraben ward.

Wichtiger ist dagegen der westliche, im Anfange des 14. Jahrhunderts erbauete Theil der Kirche, welcher oben den alten, obern Nonnenchor noch ziemlich in seinem alten Zustande enthält. Dieser Nonnenchor ist im Spitzbogenstyle hoch und weit gebauet und vortrefflich ausgestattet. An den Wänden umher stehen noch die alten Chorstühle aus Eichenholz. Die ganzen Wände, die Gewölberippen und die Gewölbekappen sind mit alten, merkwürdigen Wandmalereien bedeckt. Die Fenster enthalten noch bedeutende Reste von alten, schönen Glasmalereien. Altäre, Leuchter und andere Geräte sind

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kunstreich. Die ganze Ausstattung, welche äußerst selten ist, macht beim Eintreten eine überraschende und große Wirkung und verdient die Teilnahme, welche Mithoff 1 ) ihr geschenkt hat. Daneben wird ein großer Schatz von uralten genäheten und gewirkten Teppichen aufbewahrt, welche von Mithoff zum größten Theile abgebildet sind.

An die Nordseite der Kirche lehnt sich der Kreuzgang, welcher so groß ist, daß er doppelt ist, also zwei Höfe umschließt; einen Grundriß giebt Mithoff S. 5. Sämmtliche Theile des Kreuzganges sind zwei Stock hoch. Der älteste Theil des Kreuzganges ist der aus Ziegeln massiv gebauete Theil, welcher sich an den Nonnenchor, also an das Westende der Kirche, anlegt, und von diesem wiederum der westliche Theil, welcher wahrscheinlich bei der Gründung des Klosters erbauet ward und das älteste Gebäude in Wienhausen ist. Dieser Theil ist im Erdgeschosse noch ganz im romanischen Style gebauet. Das obere Geschoß hat sehr schöne, große Fenster nach dem Klosterhofe hin, welche jedoch aus etwas jüngerer Zeit stammen. Der an der Kirche entlang führende Gang hat noch nicht überkalkte, rothe Gewölberippen. Die Fenster des Kreuzganges waren früher auch mit Glasgemälden geschmückt, welche aber in neuern Zeiten ausgenommen sind, jedoch noch sorgfältig aufbewahrt werden. - Gegen Osten hin werden die einzelnen Theile des Kreuzganges immer jünger und sind zum Theile von Fachwerk 1551 erbauet. Hier befindet sich auch eine große Reihe mit Holz getäfelter Zellen, mit gemalten Wappen in den Fenstern, aus dem Ende des 16. Jahrhunderts.


1) Mithoff sagt a. a. O. S. 7 flgd.:

"Eine bedeutende Arbeit bildet die auf Kalkputz ausgeführte Wand= und Deckenmalerei des vormaligen Nonnenchors. Es ist wohl selten, daß Kirchen germanischen Styls im nördlichen Deutschland eine so reiche Ausschmückung durch Malerei, namentlich mit figürlichen Darstellungen, erhielten, wie dies hier der Fall ist. Dem Style, den Costümen und lateinischen Inschriften in gothischen Majuskeln nach gehört diese Arbeit der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts an und wird gleich nach der Aufführung des Chors angefertigt sein. Die Malerei, obwohl handwerksmäßig ausgeführt, gewährt in Verbindung mit der Glasmalerei einen prächtigen Anblick. Der Reichthum des Bilderschmucks wird noch mehr gesteigert, wenn der Fußboden des Chors, wie an hohen Festtagen gebräuchlich, mit den merkwürdigen Teppichen belegt wird".

Mithoff vergleicht Note 1. die von mir in der berliner Zeitschrift für Bauwesen veröffentlichte ältere Gewölbemalerei der Kirche zu Röbel; bedeutender noch ist die Malerei in der Kirche zu Büchen und in der ehemaligen Franziskaner=Kirche zu S. Katharinen (jetzt Bibliothek) in Lübeck.
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An Geräten bewahrt das Kloster noch viele alte Schränke und Kisten, von denen einige geschnitzt und mit ausgezeichneten Eisenbeschlägen verziert sind.

An den die beiden Höfe trennenden Mittelgang ist gegen Osten hin, nach dem jüngern Hofe, die Allerheiligenkapelle angebauet, welche auch bemerkenswerth ist. Diese Kapelle ist von einem einzigen Kreuzgewölbe bedeckt und sehr klein, so daß im Ganzen nur ein kleiner Altar und vor demselben drei Leichensteine neben einander Platz haben. Die Wände und das Kreuzgewölbe sind mit Wandmalereien und die kleinen Fenster mit Glasgemälden geschmückt 1 ). Vielleicht ist diese Kapelle von der Aebtissin Katharina I. (1422 † 1474), Gräfin von Hoya, deren Mutter die braunschweig=lüneburgische Prinzessin Mechthild war, erbauet; diese ist so weit die Nachrichten reichen, die erste Aebtissin, welche in der Allerheiligenkapelle 1474 begraben ward. Die Aebtissin Gertrud, welche eine Zeit lang, während Katharine I. von Hoya resignirt hatte, regierte, ward im J. 1439 im Kreuzgange nächst der Allerheiligenkapelle begraben. Im J. 1454 ward das Herz der Herzogin Magdalene von Braunschweig=Lüneburg, des Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg Tochter, welche wahrscheinlich in dem Kloster gestorben war, in der Kapelle niedergelegt, ihr Körper aber in der Kirche zu Scharnebek begraben (Böttger Not. 155). Die auf Katharina I. von Hoya folgende Aebtissin Susanna Pottstock (1470 † 1501) ward auch im Kreuzgange vor der Allerheiligenkapelle begraben. Im J. 1512 fand die Herzogin Margarethe von Meklenburg=Stargard in der Allerheiligenkapelle ihr Grab, wahrscheinlich in der Mitte vor dem Altare. Unter der Aebtissin Katharina II. Remstedt (1501 † 1549) kamen die Kloster Jungfrauen, welche nicht von der papistischen Kirche weichen wollten, heimlich in der Allerheiligenkapelle zum Gottesdienste zusammen. Die Aebtissin Dorothea Spörken (1549 † 1565) ward "zur linken Hand" und die Aebtissin Anna von I. von Langeln (1565 † 1587) "zur rechten Hand" ("ad dextram partem juxta parietem")


1) Mithoff sagt a. a. O. S. 5 von der Allerheiligen=Kapelle:

"An dem Gewölbe sieht man in dem einen Felde Christus auf dem Throne, segnend und ein aufgeschlagenes Buch mit dem A und Ω haltend. In jedem der übrigen Felder sind drei Engel mit Schriftrollen dargestellt. Die beiden Fenster gegen Osten enthalten im untern Räume die Verkündignug und im obern Theile die Kreuzigung und die Auferstehung Christi. Das Fenster gegen Norden zeigt den Erzengel Michael. Die Wandmalerei ist fast ganz unkenntlich geworden".

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in der Allerheiligenkapelle begraben. Dies scheint darauf hinzudeuten, daß man damals das Grab der Herzogin Margarethe noch nicht berührt hatte. In der Folge wurden gewöhnlich die Aebtissinnen in der Allerheiligenkapelle begraben und zwar in der Weise, daß in der Reihenfolge immer das nächstfolgende von den drei Gräbern wieder aufgebrochen und zum Begräbniß benutzt ward. Dies dauerte bis zum J. 1788. Die Aebtissin Margarethe Dorothea von Taube ward 1793 zuerst auf dem Kirchhofe begraben. - Gegenwärtig ist die Kapelle vernachlässigt, verfallen und dunkel; die Leichensteine sind verwittert und tief versunken, so daß sich auf denselben nichts mehr erkennen läßt.

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II.

Elisabeth von Wenden,

Tochter

des Fürsten Borwin I.,

Aebtissin des Klosters Wienhausen,

von

G. C. F. Lisch.


B ei einer Wanderung durch das durch Ansehen und geschichtliche Erinnerungen ausgezeichnete Cistercienser=Nonnenkloster Wienhausen 1 ) an der Aller bei Celle und dessen in neuern Zeiten geöffnetes reiches Quellengebiet begegnen wir einer Aebtissin Elisabeth von Wenden, welche ohne Zweifel dem alten meklenburgischen Fürstengeschlechte angehört, bisher aber gar nicht bekannt gewesen ist. Sie war die vierte Aebtissin des Klosters, nachdem ihr drei Aebtissinnen in einem kurzen Zeiträume vorangegangen waren. Das werthvolle Todtenbuch 2 ) des Klosters sagt, daß "die vierte Aebtissin des Klosters Wienhausen am 10. Februar (1265) gestorben sei, mit dem Nachruhme, daß sie das Gedeihen des Klosters während ihrer Zeit treulich befördert habe":

Februar.  
SCO Obiit felicis memorie religiosa domina Elyzabeth de Wenden, quarta abbatissa huius monasterii Wynhusen, cuius promocionem suo tempore fideliter adimplevit.

1) Vgl. oben den Bericht über das Kloster Wienhausen, Abhandlung I.
2) Vgl. Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover, Jahrgang 1855, S. 193-194.
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Nach den Urkunden 1 ) des Klosters, in denen sie nur "Aebtissin Elisabeth" genannt wird, war sie sicher Aebtissin in der Zeit 1241-1265. Ihre letzte Urkunde ist vom 3. Januar 1265. Sie starb nach dem alten Todtenbuche am 10. Februar, nach der freilich nicht alten Chronik 2 ) des Klosters im Jahre 1265. Ihre Nachfolgerin in der Würde hieß ebenfalls Elisabeth; diese, welche in Urkunden 1279-1282 vorkommt, wird in dem Todtenbuche ausdrücklich als "fünfte Aebtissin" aufgeführt und starb am 20. Oktober 1286 3 ).

In dem Todtenbuche wird die vierte Aebtissin "Elisabeth von Wenden" genannt. Diese Bezeichnung der Herkunft "von Wenden" ist nun im 13. Jahrhundert in den überelbischen Klöstern eine allgemein übliche Bezeichnung des meklenburgischen oder "wendischen Fürstenhauses", deren Linien damals noch nicht sehr bekannt sein mochten, namentlich um die Mitte des 13. Jahrhunderts, wo sie sich eben erst entwickelt hatten, Pribislav und die Borwine werden noch "Fürsten der Wenden" (Slavorum principes) genannt, und Elisabeth von Wenden gehörte sicher noch nicht zu einer bestimmten Linie unsers Fürstengeschlechtes, sondern stammte unmittelbar von den Stammvätern; Mechthild, die Tochter des Herzogs Johann von Lüneburg und Gemahlin des Fürsten Heinrich I. von Werle, wird in den Todtenbüchern von Wienhausen, Lüneburg und Hildesheim, unter ausführlicher Bezeichnung, noch "Mechthildis de Wenden" oder "de Slavia" und ihr Gemahl Heinrich gar "Hinricus miles de Slavia" (Heinrich, Ritter, von Wenden) genannt.

Die Herkunft der Aebtissin Elisabeth aus dem Wendischen oder meklenburgischen Fürstenhause läßt sich aber gar nicht bezweifeln, da sich dieselbe urkundlich beweisen läßt. Um das Jahr 1226 ward das Kloster, welches schon einige Jahre vorher zu Nienhagen bestanden hatte, von dem Herzoge Heinrich dem Langen, dem Sohne Heinrichs des Löwen, und dessen zweiter Gemahlin Agnes, Markgräfin von Landsberg, zu Wienhausen gegründet und am 24. April 1233 bestätigt. Die Herzogin Agnes, die Hauptwohlthäterin des Klosters bei der Stiftung, war diesem Kloster besonders geneigt, zog sich gegen das Ende ihres Lebens wahrscheinlich in dasselbe zurück 4 ) und


1) Vgl. Urkunden=Sammlung IV. Ich habe diese Urkunden selbst in Wienhausen abgeschrieben.
2) Vgl. oben: Ueber das Kloster Wienhausen, S. 7, und Zeitschrift des Histor. Vereins f. Niedersachsen a. a. O. S. 252.
3) Vgl. daselbst S. 224 und 252
4) Die Siegel der Herzogin Agnes, wenn solche noch vorhanden sind, (  ...  )
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ward in demselben begraben; noch heute bewahrt das Kloster ihre schöne lebensgroße Bildsäule, wahrscheinlich von ihrem Grabe, und verehrt dankbar ihr Gedächtniß; die Herzogin starb am 1. Januar 1248. Diese Bevorzugung eines jungen Klosters gab demselben ein ungewöhnliches Ansehen, das sich lange erhielt.

Elisabeth von Wenden war also wenigstens sieben Jahre Aebtissin während des Lebens der Herzogin Agnes; sie stellt noch mit der Herzogin Agnes und mit dem Propst Werner, "dem Stifter des Klosters", eine Urkunde 1 ) aus, welche wahrscheinlich im J. 1241 ausgestellt ist. Die Gemahlin des Herzogs Otto des Kindes von Braunschweig, des Enkels Heinrichs des Löwen, die Herzogin Mechthild, eine Tochter des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, trat während der Regierung der Aebtissin Elisabeth ebenfalls in ein freundliches und beschützendes Verhältniß zu dem Kloster Wienhausen und nennt in einer Urkunde 2 ) vom J. (1253) "die Aebtissin Elisabeth ihre Blutsverwandte" ("consanguinea"). Elisabeth war also ohne Zweifel fürstlichen Standes und konnte aus keiner andern Fürstenfamilie stammen, als aus der Familie des wendischen, jetzt meklenburgischen Fürstenhauses. In einer nicht datirten Urkunde bestätigt die Herzogin Mechthild von Braunschweig der Aebtissin, "ihrer Blutsverwandtten" (consanguineae suae), und dem Convent in Wienhausen, daß sie ferner ihren Gebrauch, keine Knaben oder Mädchen zur Erziehung aufzunehmen, beibehalten, jedoch mit Fürstentöchtern eine Ausnahme machen können. Da der Gemahl der Herzogin am 7. Junii 1252, die Herzogin aber am 10. Junii 1261 starb, so wird die Urkunde in der Zeit 1253-1260 ausgestellt sein.

Es leidet also keinen Zweifel, daß die Aebtissin Elisabeth von Wenden eine nahe Verwandte der Herzogin Mechthild von Braunschweig, gebornen Markgräfin von Brandenburg, war.

Es steht nun zur Frage, wessen Tochter die Aebtissin Elisabeth von Wenden und wie sie mit der Herzogin Mechthild verwandt war.


(  ...  ) werden ihr Verhältniß zum Kloster klar machen können, da die Umschrift des Siegels an der Urkunde von (1241) den Namen Wienhausen trägt: Sigillum Agnetis . . . . . . . . in Winhusen. Leider ist die Umschrift an der wichtigen Stelle nicht vollständig.
1) Vgl. Urkunden=Sammlung I.
2) Vgl. Urkunden=Sammlung II.
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Die Aebtissin Elisabeth kann nur eine Tochter des Fürsten Borwin I. oder des Fürsten Heinrich Borwin II. gewesen sein.

Nimmt man an, daß Elisabeth eine Tochter des Fürsten Heinrich Borwin II. gewesen sei, so scheint Elisabeth etwas jung für eine Aebtissin eines großen Klosters gewesen zu sein. Heinrich Borwin II. starb in jungen Jahren am 4. Junii 1226, vor seinem Vater Borwin I. († 28. Jan. 1227), und hinterließ nach den bisherigen sicheren Ermittelungen 1 ) vier Söhne, welche bei seinem Tode noch minderjährig waren, der älteste von ihnen, Johann von Meklenburg, ward im Anfange des J. 1229 mündig, war also damals wahrscheinlich 18 Jahre alt und um das Jahr 1210 geboren. Nimmt man nun auch an, daß Elisabeth das älteste Kind Borwins II. gewesen, also um das J. 1210 geboren sei, so würde sie bei ihrem Eintritt in das im J. 1226 errichtete Kloster Wienhausen 16 Jahre und bei ihrer Erwählung zur Aebtissin erst 30 Jahre alt gewesen und im Ganzen 55 Jahre alt geworden sein. Da sie aber sehr lange, 25 Jahre, das Kloster als Aebtissin regierte, so ist es wahrscheinlich, daß sie ein hohes Alter erreichte.

Es scheint, daß man sicherer geht anzunehmen, Elisabeth sei eine Tochter des Fürsten Borwin I. gewesen. Borwin I. war zuerst mit Mechthild, des Herzogs Heinrich des Löwen von Braunschweig Tochter, vermählt. Sein Sohn Heinrich Borwin II. war, nach seinem Tode und dem jungen Alter seiner hinterlassenen Söhne zu schließen, vielleicht zwischen 1180-1190 geboren. War nun Elisabeth ein junges Kind Borwins I., wie er auch noch einen jüngern Sohn Nicolaus hatte, so mag sie um das Jahr 1190 geboren sein. Nimmt man dies an, so ward sie ungefähr im 50. Jahre Aebtissin und starb ungefähr im 75. Jahre. - Sie kann aber auch als Tochter Borwins noch jünger gewesen sein, da Borwin I. zwei Male vermählt war und im J. 1219 seine zweite Gemahlin Adelheid 2 ) noch lebte. Elisabeth kann also ein Kind zweiter Ehe Borwins I. gewesen sein. Leider wissen wir nicht, welchem fürstlichen Geschlechte Adelheid entsprossen war, können daher über ihre Verwandtschaft nichts bestimmen.

Es wird also gerathen sein anzunehmen, daß die Aebtissin Elisabeth eine Tochter des Fürsten Borwin I. von Wenden war.

Wann Elisabeth ins Kloster gegangen sei, ist unbestimmt. Es ist möglich, daß sie schon vorher, ehe sie in das Kloster


1) Vgl. Jahrbücher X, S. 4 flgd.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. 11, S. 1.
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Wienhausen ging, dem Klosterleben geweihet und vielleicht im J. 1219 bei der Wiederaufrichtung des "Neuen Klosters" Parkow oder Sonnenkamp, jetzt Neukloster, in Meklenburg, wozu Borwins Gemahlin Adelheid ihre Zustimmung gab, in das Kloster gegeben war. Es ist möglich, ja wahrscheinlich, daß sie schon bei der Errichtung des Klosters Wienhausen im J. 1226 in dieses Kloster ging, ja es vielleicht mit errichten half; es kann selbst sein, daß Nonnen von Neukloster in das Kloster Wienhausen gingen, um demselben zuerst Bewohnerinnen zu geben, da die meklenburgischen Fürstinnen aus dem braunschweig=lüneburgischen Fürstenhause späterhin immer eine besondere Vorliebe für das Kloster Wienhausen hatten. So viel ist gewiß, daß die Errichtung des Klosters Wienhausen in dieselbe Zeit fällt, in welcher Borwin I. und II., Vater und Sohn, starben und die meklenburgischen Fürsten alle minderjährig waren, es also in dem Fürstenhause sehr trübe aussah.

Elisabeth von Wenden ging vielleicht deshalb in das braunschweig=lüneburgische Kloster Wienhausen, theils weil sie mit dem Fürstenhause Braunschweig=Lüneburg nahe verwandt war, theils weil das Kloster Wienhausen im Bisthum Hildesheim lag, welches damals in Meklenburg im besondern Ansehen stehen mußte, da Borwin II. bei seinem Sterben 1226 das Dom=Collegiatstift Güstrow nach dem Muster der hildesheimschen Kirche gestiftet hatte.

Es hat freilich auch manches für sich, daß Elisabeth eine Tochter Borwins II. gewesen sei, da es sich glaublich machen läßt, daß sie nach dem frühen Tode ihres Vaters jung in ein Kloster des Bisthums gegeben worden sei, welches ihr Vater bei seinem Sterben als Muster aufgestellt hatte und dessen Propst der Graf Friedrich von Schwerin 1 ) war; auch läßt sich dafür sagen, daß die Söhne Borwins II. theils um dieselbe Zeit, in welcher Elisabeth starb, oder innerhalb der nächstfolgenden 13 Jahre starben. Dagegen wird aber immer ihr Lebensalter reden, um so mehr da sie mit der Herzogin Mechthild von Braunschweig auf derselben Linie zu stehen scheint.

Die Verwandtschaft mit der Herzogin Mechthild von Braunschweig könnte über ihre Abstammung Auskunft geben, wenn jene nicht selbst dunkel wäre und der Aufklärung bedürfte. Die kurz gefaßten Stammbäume der fürstlichen Häuser Braunschweig und Wenden (Meklenburg) sind folgende:


1) Vgl. Jahrbücher XX, S. 238.
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Stammbaum

Die Herzogin Mechthild nennt die Aebtissin ihre Blutsverwandte ("consanguinea"). Es liegt nun am nächsten, zu glauben, diese Bezeichnung rühre von ihrer Abstammung von Heinrich dem Löwen her; denn Elisabeth war, wenn sie ein Kind erster Ehe Borwins I. war, eine Enkelin Heinrichs des Löwen von dessen Tochter Mechthild, welche an Borwin I. vermählt gewesen war, und die Herzogin Mechthild von Braunschweig war die Gemahlin des Enkels (Otto) Heinrichs des Löwen. Böttger, der Herausgeber des wienhausenschen Todtenbuches a. a. S. 229, bemerkt hierüber ganz richtig, daß der Herzog Otto und die Aebtissin Elisabeth durch gleich weit entfernte Abstammung von Heinrich dem Löwen allerdings Blutsverwandte (consanguinei) waren, daß diese Verwandtschaft aber nicht für Otto's Gemahlin in Anspruch genommen werden könne, vielmehr die Herzogin Mechthild mit der Aebtissin nur verschwägert (consobrina) sei. Im strengen Sinne des Wortes ist dieser Einwand allerdings richtig. Ich möchte es aber doch wagen, den Ausdruck Blutsverwandte (consanguinea) nicht zu sehr zu pressen, sondern annehmen, daß die Herzogin, oder vielmehr ihr Schreiber, den Ausdruck in vertraulicher Wendung nur allgemein für Verwandte genommen habe.

Wollte man dies aber nicht gestatten, so bliebe noch immer übrig anzunehmen, daß die Aebtissin Elisabeth ein Kind Borwins I. von seiner zweiten Gemahlin Adelheid und durch diese mit der Herzogin Mechthild blutsverwandt gewesen sei. Die Herkunft der Fürstin Adelheid ist aber völlig unbekannt,

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und so läßt sich über die Möglichkeit dieser Verwandtschaft bis jetzt gar nichts sagen und vermuthen.

Eben so wenig läßt sich über eine Blutsverwandtschaft zwischen beiden Fürstinnen sagen, wenn Elisabeth eine Tochter Borwins II. sein sollte, wenn sich auch eine Verwandtschaft durch Verschwägerung nachweisen ließe.

Das aber bleibt immer gewiß und mit allen Nebenumständen eine werthvolle Bereicherung der meklenburgischen Geschichte, daß die Aebtissin Elisabeth von Wenden eine wendische oder meklenburgische Fürstentochter aus der Zeit der Borwine war.


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Urkunden.


Nr. I.

Die Herzogin Agnes von Braunschweig-Lüneburg und die Aebtissin Elisabeth und der Probst Werner des Klosters Wienhausen beurkunden, dass Johann Oppershausen und seine Frau Ade dem Kloster die jährliche Hebung eines Scheffels Salzes für 70 Mark erworben und zwei Mark zur Verbesserung der (Probstei-) Präbende geschenkt haben, wofür ihnen im Kloster Memorien mit Almosen gestiftet werden sollen.

D. d. (1241).

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen.


Agnes dei gratia ducissa, fundatrix ecclesie in Winhusen, Elizabeth abbatissa et Wernerus prepositus, fundator eiusdem loci, omnibus hoc scriptum intuentibus salutem. Quoniam facta hominum cum tempore transeunt et mutantur, idcirco noticie posterorum per scripta auctentica commendantur: scire itaque uolumus omnium, tam presencium, quam futurorum industriam, quod dominus Johannes Osberneshusen et uxor ipsius Ade Bochorne pro remuneratione diuina ex instinctu spiritus sancti pro se et suoruin antecessorum [remedio] modium salis pro septuaginta marcis comparatum ecclesie nostre contulerunt et in presenti duas marcas communis argenti ad emendationem probende nostre dimiserunt, et

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quod superest, habebunt omnibus diebus uite sue, nullo impediente, et post obitum ipsorum predicta ecclesia eandem pecuniam ex integro possidebit et absolute. Anniuersarii uero ipsorum sollempniter peragentur et in cuiuslibet anniuersario dabuntur decem solidi ad seruicium dominarum et pauperum refectionem. Vt autem hec donacio rata et inconuulsa semper permaneat, rogamus et districte precipimus. Ne igitur aliquis presumat infringere, fecimus conscribi et sigillis nostris communiri.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen, nach einer Abschrift des Herrn Bibliothek-Secretairs Dr. Böttger zu Hannover, Angehängt sind an grünen seidenen Fäden:

1) das elliptische Siegel des Klosters Wienhausen mit der sitzenden Jungfrau Maria mit dem Christkinde, in der rechten Hand eine Lilie haltend, an jeder Seite mit einem sechsstrahligen Sterne; Umschrift:

Umschrift

2) das Siegel des Propstes Werner, nur noch zur Hälfte vorhanden, mit einem Agnus dei;

3) das Siegel der Herzogin Agnes mit der Umschrift:

Inschriftskreuz  Sigillum Agnetis [fundatricis] in Winhvsen.

zeigt ebenfalls ein Marienbild und zu dessen rechter Seite eine Knieende, über welche Maria einen Lilienstengel hält. Leider fehlt ein Wort in der Umschrift des Siegels, von dem kein zweites Exemplar bekannt ist; da die Herzogin aber in der Urkunde fundatrix genannt wird, so dürfte dieses Wort zu ergänzen sein. Ein anderes, vielleicht älteres Siegel der Herzogin im Archive zu Wienhausen hat die Umschrift:

Agnes dei gratia dvcis Henrici vidva.

Die Urkunde wird um das Jahr 1241 ausgestellt sein, da der Propst und Stifter Werner um das Jahr 1241 und die Vorgängerin der Aebtissin Elisabeth ebenfalls wahrscheinlich im J. 1241 starb; die Herzogin Agnes starb am 1. Januar 1248 (vgl. Böttger a. a. O. S. 247 und 252.


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Nr. II.

Die Herzogin Mechthild von Braunschweig und Lüneburg erlaubt dem Kloster Wienhausen, Fürstentöchter zur Erziehung in das Kloster aufzunehmen.

D. d. (1253-1260).

Nach dem Copiarium des Klosters Wienhausen im königlich-hannoverschen Staats-Archive zu Hannover.


Dei gratia M. ducissa de Brunswich ac domina in Luneburg consanguinee sue abbatisse totique conuentui in Winhusen salutem et sincere dilectionis affectum. Loci uestre honestatem conseruare ut decet in omnibus proponentes, vobis presentibus innotescat, quod cum consuetudo uestre ecclesie hactenus non seruauerit, vt inibi pueri aut uirgines recepte sint aut fuerint edocende, illud immutari uolentes aliquatenus aut infringi mediante presentium, vobis uniuersis et singulis inhibemus, ne aliquas decetero uirgines educandas aut etiam instruendas uestrum in cenobium acceptetis, nisi forte principis filia illud requireret sue presencie inpendendum.

Nach dem Copiarium des Klosters Wienhausen Nr. (116) 41 im königlichen Staats-Archive zu Hannover, nach einer Abschrift des Herrn Bibliothek-Secretairs Dr. Böttger zu Hannover.

Die Herzogin M. ist Mechthild, Gemahlin des am 7. Junii 1252 gestorbenen Herzogs Otto puer von Braunschweig-Lüneburg und Tochter des Markgrafen Albrecht II. von Brandenburg, welche am 10. Junii 1261 starb. Während dieser Zeit regierte zu Wienhausen die Aebtissin Elisabeth von Wenden, 1241-1265 welche in dem Nekrologium des Klosters ausdrücklich als die vierte Aebtissin bezeichnet wird, während ihre Nachfolgerin Elisabeth 1279-1282 als fünfte Aebtissin aufgeführt wird. Die Urkunde ist also ungefähr zwischen 1253 und 1261 ausgestellt.


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Nr. III.

Die Aebtissin Elisabeth, der Probst Mathias und der Convent des Klosters Wienhausen beurkunden, dass Johann Vulleman 4 Scheffel Roggen Hebungen aus den Zehnten von Lachtehusen für das Kammeramt des Klosters erworben habe.

D. d. Wienhausen. 1255. Aug. 7.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Elizabet abbatissa, Mathias prepositus totusque conuentus in Winhusen Christifidelibus uniuersis. Notum esse volumus, quod Johannes dictus Wlleman in decima in Lachtehusen ad officium camure IIII or inodios siliginis cum bonis sibi a deo collatis comparauit, quos ipse presentabit, quam diu vixerit, omni anno, post vero mortem ipsius predicta annona omni anno dabitur ad idem officium de decima supradicta. Quod ut firmius seruetur, presentes sigilli muninimine duximus roborandum. Datum Winhusen, anno domini M °CC°LV°, in die beate Afre.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen, nach einer Abschrift des Herrn Bibliothek-Secretairs Dr. Böttger zu Hannover. Angehängt ist das zerbrochene Klostersiegel.


Nr. IV.

Der Probst Lambert, die Aebtissin Elisabeth und der Konvent des Klosters Wienhausen beurkunden, dass der Pfarrer Werner zu St. Jacobi in Braunschweig dem Kloster 5 Mark reinen Silbers zur Erwerbung von Gütern in

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Widenfeld geschenkt habe, wofür ihm im Kloster jährlich Memorien gehalten werden sollen.

D. d. 1265. Januar 3.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen.

Lambertus dei gratia prepositus et Elyzabet abbatissa totusque conventus sanctimonialium in Winhusen omnibus, ad quos peruenerit presens scriptum, orationes in domino Jhesu Christo. Actiones hominum etiam laudabiles a disculis sepius reuocantur, nisi testimonio scripturarum uel lingua testium confirmentur: notum esse uolumus vniuersis, quod Wernerus, plebanus sancti Jacobi in Bruneswic, nobis contulit V marcas puri argenti, quas addidimus ad bona in Widenueldhe nostro cenobio comparanda, pro quibus eidem XII solidos Bruneswicensis monete annis singulis ante festum beati Martini, quamdiu uixerit, dabimus expedite, in die autem obitus predicti Werneri prefatos solidos in album panem et in pisces debemus, secundum quod nostro conuentui tunc conplacuerit, commutare, et hoc annis singulis faciemus, ut sepe dicti Werneri diem anniuersarium in maiori memoria teneamus. Vt autem hanc ordinationem nostram nullus ualeat infirmare, presentes litteras prefati Lamberti sigillo, necnon nostre sigillo ecclesie firmiter roboramus. Testes huius facti sunt: Heidenricus filius Timmonis et Godehardus de Luneburch. Acta sunt hec anno domini M °CC°LXV°, III° nonas Januarii.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen. An weissen leinenen Fäden hangen 3 sehr gut erhaltene Siegel:

1) ein kleines, rundes Siegel mit einem Kopfe; Umschrift:

Inschriftskreuz  S . PPI . IN . WINhVS e N.

2) ein grosses, elliptisches Siegel, mit drei Bogen neben einander quer durch die Mitte des Siegels, unter den Bogen die Aebtissin mit einer Lilie in der rechten und einem becherförmigen Rauchfasse in der linken Hand, über den

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Bogen rechts eine kleine gekrönte Figur, links eine kleine Figur mit einem Heiligenscheine; Umschrift:

Umschrift

3) ein elliptisches Siegel mit der sitzenden Jungfrau Maria mit dem Christkinde, in der rechten Hand eine Lilie haltend, an jeder Seite mit einem sechsstrahligen Sterne; Umschrift:

Umschrift

 

Vignette
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III.

Mechthild von Lüneburg,

Gemahlin

des Fürsten Heinrich I. von Werle,

von

G. C. F. Lisch.


E ine Schattenseite in der Geschichte des meklenburgischen Fürstenhauses von der Linie Werle bildet das traurige Ende des Fürsten Heinrich I. zu Güstrow (reg. 1277 † 1291). Heinrich I. von Werle war der älteste Sohn des Fürsten Nicolaus I. (1229 † 1277), des Stammvaters der Linie Werle nach der Landestheilung, dessen ruhmwürdiger Regierung Heinrich I. und dessen beide jüngeren Brüder Johann I. und Bernhard I. folgten. Heinrich I. war zuerst mit der schwedischen Königstochter Rixe vermählt, welche ihm zwei Söhne Heinrich und Nicolaus gebar und vor dem 13. Dec. 1282 starb. In der Folge vermählte sich der alternde Fürst im J. 1291 zum zweiten Male mit der Prinzessin Mechthild von Braunschweig=Lüneburg, einer Tochter des Herzogs Johann und einer Schwester des Herzogs Otto des Strengen zu Lüneburg. Dies kam den Söhnen des Fürsten Heinrich I. von Werle ungelegen, da sie fürchteten, daß dadurch ihr Einfluß auf die Regierung und ihr künftiges Erbtheil geschmälert werden könne; besonders war der ältere Sohn Heinrich, welcher mit des Herzogs Barnim von Pommern Tochter Mechthild vermählt war, über die Wiedervermählung seines Vaters aufgebracht und faßte den Entschluß, mit Hülfe seines Bruders Nicolaus den Vater gefangen zu nehmen und zu halten. Als sie diesen Entschluß

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auf der Jagd im Lande Rügen bei dem Dorfe Sale nicht weit von Damgarten zur Ausführung bringen wollten, geschah es, daß die Söhne ihren Vater, der sich zur Wehre setzte, am 8. Oct. 1291 todt schlugen.

Ausführlich berichtet über diese traurige Begebenheit Ernst von Kirchberg in seiner meklenburgischen Reimchronik folgendermaßen:

Dy czid der alde her Johan                    Cap. LXXIII.
irstarb vnd quam geyn Dobran,
hern Nyclaws vatir offinbar,
du man schreib czwelfhundirt iar
vnd dry vnd achczig recht gewis
in den achten kalendas Nouembris.
Des selbin bruder wirdiglich
der iungen vettere her Hinrich
der nam ouch eyn wib gar.
Czwene sone dem herren sy gebar:
der eyne hiez iungher Hinrich ia,
der andir iungher Nycola.
Ich kans gesagin hy nycht baz,
van wannen dy frow geborin waz.
Dy selbe frowe iung irstarb;
eyne andere her nach ir irwarb.
dy waz tochtir vngelogin
von Luneborg des herczogin.
Daz waz den sonen beyden leyd,
daz wart sint schyn mit bosheyd.
Der selbe iungher Hinrich
nam im synd zu wybe glich
des herczogin tochter von Stetyn;
eynen son gebar dy frowe syn,
Barnym des selbin name waz,
der starb eyn monich zu Colbaz,
syns aldirvatir nam ward im,
den hiez herczoge Barnym.
   Dy czyd da iungher Hinrich                    Cap. LXXIIII.
gebruchte boses rades sich;
mit synes bruder rade gahin
meynte her synen vatir vahin.
Das brachte yn vngeluckes nod,
sy slugen iren vatir tod
mit hertiglichen vnhoulden,
also sy yn vahen soulden.
Daz geschach in Rugia

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by Zale dem dorfe da,
du man schreyb czwelfhundirt iar
vnd eyn vnd nuynczig offinbar
vnd wart begrabin vm daz virseren
zu Doberan mit groszin eren.

Eben so berichten die zu derselben Zeit, gleich nach dem J. 1370 abgefaßten Genealogien 1 ) von Doberan und Parchim, von denen die letztere am ausführlichsten erzählt:

Hinricus (de Werle) primogenitus duos genuit filios Nicolaum et Hinricum. Sed filiis domini Hinnci predicti, fratris Johannis et Bernardi, patrem suum captiuare volentibus, contigit a casu, ut patricide facti sunt, propter quod scelus patricidii dicti duo filii Nicolaus et Hinricus hereditate paterna sunt privati et a dominio per patruos suos eliminati.

und in der Stammtafel hiezu:

Nicolaus et Hinricus: hii duo interfecerunt patrem corum

und

Hinricus: iste interfecit patrem suum et inde excommunicatur a dominio.

Eben so berichtet der Fortsetzer der Chronik von Albert von Stade:

1201 in vigilia Dionysii occisus est nobilis dominus Henricus de Werle a propriis filiis.

Aehnlich lautet die Angabe in Detmar's lübischer Chronik 2 ), welche wohl mehr nach dem allgemeinen Gerüchte berichtet:

Do wart des iares (1291) in sunte Dyonisius avende (Oct. 8) slagen dot in der iaghet de edele her Hinrik van Wenden, den sloghen twe siner sone Hinrick unde Johann, umme dat se de vader nicht wolde laten raden na ereme modwillen; des wurden se vordreven ut creme lande. Do wart grot orloghe tuschen heren Nicolause van Wenden unde den heren van Mekelenborch umme sin land to hebbende etc. .

In der Angabe des Todestages stimmt Detmar mit dem doberaner Nekrologium im Kreuzgangsfenster 3 ) überein:


1) Vgl. Jahrbücher XI, S. 16-17.
2) Vgl. Detmar's Lübische Chronik, herausgegeben von Grautoff, I, S. 166, zum J. 1291.
3) Vgl. Jahrbücher I, zu S. 136.
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Hinricus dei gracia dominus in Werle. Hunc filius suus interfecit anno domini MCCXI, octavo idus Octobris (Oct. 8).

Alle einheimischen Quellen berichten also, daß die Söhne keinen Mord, sondern den Vater nur gefangen zu nehmen und zu halten beabsichtigten, aber bei der Gegenwehr desselben das Unglück hatten, ihn zu erschlagen. Nach einer solchen entsetzlichen That erklärte aber ihr Vetter der Fürst Nicolaus von Werle=Parchim sie für unwürdig, weiter zu regieren, und alle Unterthanen der Lande traten diesem wackern Fürsten bei. Da aber die fremden Fürsten, welche die That milder auslegten, den Vatermördern beistanden, so kam es zu einem heftigen, weit ausgedehnten Kriege, aus welchem jedoch Nicolaus von Werle=Parchim endlich als Sieger und Herr des ganzen Landes Werle hervorging. Von den beiden Vatermördern ward der jüngere Nicolaus noch während des Krieges im J. 1293 durch einen frühzeitigen Tod hinweggerafft, ohne Erben zu hinterlassen; der ältere Heinrich mußte sich endlich nach dem durch Vermittelung seines Schwiegervaters nach 11. Aug. 1295 geschlossenen Frieden mit dem Besitze von Penzlin begnügen. Aber auch dieses mußte er im J. 1307 verlassen, als die fremden Fürsten wieder einen Krieg gegen Nicolaus von Parchim führten. Es ist von ihm weiter keine Nachricht vorhanden; wahrscheinlich floh er nach Pommern, dem Vaterlande seiner Gemahlin, und beschloß dort sein Leben unbemerkt.

Heinrich der "Vatermörder hatte einen Sohn, Barnim, nach seinem mütterlichen Großvater so genannt. Diesen gaben die ohne Zweifel tief gebeugten Aeltern in das pommersche Kloster Colbaz, um den Makel im Geschlechte nicht fortzupflanzen. Barnim starb aber nicht als Mönch zu Colbaz, wie E. von Kirchberg berichtet ("der starb eyn monnich zu Colbaz") und die Geschichtschreiber ihm nacherzählen, sondern er stieg noch zu hohen kirchlichen Ehren, da er in den Jahren 1330-1332 als Propst des Dom=Capitels zu Camin und Inhaber der Pfarre zu Gützkow erscheint 1 ).

Mit Theilnahme wird man nach den fernem Schicksalen der Fürstin Mechthild, der Wittwe des erschlagenen Fürsten Heinrich I. fragen, und doch ist bisher noch nichts weiter über sie bekannt geworden, als einige äußere Verhältnisse, welche ich schon früher mitgetheilt 2 ) habe. Neuere Entdeckungen geben über ihr Leben vollkommenen Aufschluß.


1) Vgl. Jahrbücher XXIII, S. 77 und 191 -193.
2) Vgl. Jahrbücher XVIII, S. 199 flgd.
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Nach dem beklagenswerten Tode ihres Gemahls nahm Mechthild ihre Zuflucht in ihr Geburtsland und ging hier in das Kloster Wienhausen, das von der edlen Herzogin Agnes von Braunschweig, welche hier auch ihre letzte Ruhestätte im Leben und im Tode suchte, gegründet und einst von der Fürstin Elisabeth von Wenden regiert war. Daher bedachte sie dieses Kloster auch reich mit Geschenken; namentlich schenkte sie demselben ein kleines Landgut oder ein Vorwerk ("allodium minus") in Gakenholt mit mehreren Zehnten, ein silbernes Marienbild und mehrere andere Kleinodien. Das Nekrologium des Klosters Wienhausen, herausgegeben von H. Böttger, S. 191, (vgl. oben S. 8) sagt:

Januar. Illustris domiua Mechthildis du-
E. xissa de Wenden dedit allodium
Epy. minus cum toto decima in Gakenholte
dom. et minutis decimis in Hauekorst in
phiph. noua indagine et duobus eklagis,
si. yniaginem beate virginis argenteam
et alia plura clenodia.

Dieses silberne Marienbild blieb in dem Kloster bis zur Reformation in hohem Ansehen. Die Chronik des Klosters Wienhausen sagt 1 ): "Die Aebtissin Katharina Remstede (1501-1549) ließ das Bild der H. Jungfrau Maria, welches Mechthildis von Wenden eine Herzogin an das Kloster verehret, wieder erneuren, und da es vorher mit Silbern Blech überzogen war, nun mit Golde verbeßern vor 40 Gülden."

Auch dem Michaelis=Kloster zu Hildesheim, dem alten Bischofssitze für das Kloster Wienhausen, verlieh sie viele Wohlthaten für die Klosterbewohner und die Armen, zu deren Anerkennung auch ihr Gedächtnißtag in das Todtenbuch 2 ) des Klosters eingetragen ward:

Jan. 8. Illustris domiua Mechthildis, soror incliti ducis ducis Ottonis de Luneborgh et uxor nobilis viri de Slavia nomnie Hinrici, quae multa beneficia contulit ecclesiae nostrae, pro qva dantur X solidi annuatim de uno manso litonico in Hud-


1) Vgl. Mithoff Archiv für Niedersachsens Kunstgeschichte, a. a. O. S. 14, Note 1 von S. 13.
2) Vgl. Nekrologium des S. Michaelis=Klosters zu Hildesheim, herausgegeben von E. F. Mooyer, im Vaterländ. Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover, 1842, S. 375, und im Separat=Abdrucke S. 15.
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dense et X solidi pauperibus de duobus mansis in Honeghessem.

Auch für ihren verstorbenen Gemahl hatte sie in diesem Kloster ein Andenken 1 ) gestiftet:

Oct. 9. Hinricus miles de Slavia, pro quo dantur XII solidi annuatim de uno manso litonico in Huddessen.

Endlich verlieh sie auch dem S. Michaelis=Kloster zu Lüneburg, in welchem ihr Bruder Otto der Strenge und dessen Gemahlin sich ihr Begräbniß erwählt hatten, eine Schenkung von Zehnten und ein mit Perlen gesticktes Meßgewand; das Todtenbuch 2 ) des Klosters sagt:

VI Idus Januarii obiit domina Methildis de Slauia, que dedit III partes in decima in Orle . . . . et casulam illam cum margaritis.

Alle diese Aufzeichnungen mit den verschiedenen Angaben lassen keinen Zweifel übrig, daß immer die Gemahlin des erschlagenen Fürsten Heinrich I. gemeint ist. In Meklenburg kommt sie seit dem Tode ihres Gemahles nicht weiter vor.

Es war theils wegen ihres Seelenfriedens, theils wegen ihres Haushalts wohl nöthig, daß sie sich in die Stille des Klosters zurückzog. Denn was früher vielen Wittwen begegnete, welche nach dem Tode des Gemahls das Land desselben verließen, das geschah auch ihr, nämlich daß ihr das ihr zukommende Witthum nicht ausgekehrt ward. Am 14. Aug. 1295 versprach der Markgraf Otto von Brandenburg dem Herzoge Otto dem Strengen von Lüneburg, mit den Fürsten von Werle nicht eher Frieden zu schließen, als bis die "Schwester des Herzogs Otto von Lüneburg, Wittwe des Fürsten Heinrich von Werle wegen ihres Heirathsgutes befriedigt" 3 ) sei. Aber noch im J. 1301 war der Fürstin kein Recht geworden 3 ); denn am 11. Mai 1301 verbürgte sich der tüchtige Graf Nicolaus I. von Schwerin=Wittenburg für den Fürsten Nicolaus II. von Werle gegen den Herzog Otto den Strengen von Lüneburg und dessen Schwester Mechthild, Wittwe des Fürsten Heinrich von Werle, daß der Fürst Nicolaus von Werle der Fürstin Mechthild 1500 Mark reinen Silbers in zwei Terminen, zu Heil. Drei Königen 1302 und 1303, zahle.


1) Vgl. Mooyer a. a. O. S. 163.
2) Vgl. Nekrologium des Michaelis=Klosters zu Lüneburg, herausgegeben von Wedekind, in den Noten zu einigen Geschichtschreibern des Mittelalters III, S. 2.
3) Vgl. Jahrbücher XVIII, S. 199 flgd.
3) Vgl. Jahrbücher XVIII, S. 199 flgd.
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Mechthild starb nach den mitgetheilten Todtenbüchern am 8. Januar nach dem Jahre 1302, in welchem Jahre ist ungewiß. Sie ward in der Kirche des Klosters Wienhausen vor dem Altare begraben. In den Nachrichten über das Kloster heißt es: "Außer der Stifterin ist daselbst in der Nähe des Altares bestattet Mechthilde, Tochter des Herzogs Johann zu Lüneburg", welche im J. 1291 mit Heinrich I. Herrn zu Werle oder Wenden sich vermählt hatte. Auch H. Böttger bemerkt zu dem Nekrologium des Klosters Wienhausen a. a. O. S. 228, Not. 7, daß "Mechthild von Wenden u. s. w. am 8. Januar 1301 gestorben und im Kloster Wienhausen beigesetzt" sei. Der Fürstin wird sicher ein Leichenstein auf das Grab gelegt worden sein, um so mehr da das Grab ihres Bruders so schön und kostbar eingerichtet war. Die Leichensteine in der Kirche zu Wienhausen, welche aus dem grauen, weichen Deister=Sandstein gearbeitet sind, sind jetzt aber sosehr abgetreten, daß sich nichts mehr darauf erkennen läßt. Vor dem Altare liegt jedoch noch ein Stück von einem Weißen Leichensteine, auf welchem noch einige Buchstaben von der Inschrift in schöner, großer Majuskelschrift aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts zu erkennen sind. Vielleicht ist dieser Stein der Leichenstein der Fürstin Mechthild gewesen.


1) Vgl. Mithoff Archiv für Niedersachsens Kunstgeschichte a. a. O. S. 6, Not. 1. In den frühern Anführungen: in Historischer Nachricht von dem Jungfernkloster Wienhausen, welche Leuckfeld's Antiquitates Katelenburgenses angehängt ist, in Leibnitz Rer. Brunsv. Praef. T. II, p. 14, und im Neuen Hannoverschen Magazin, 1805, Stück 75, S. 1200, steht nicht mehr, als was das oben erwähnte Nekrologium des Michaelisklosters zu Hildesheim berichtet.

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IV.

Margarethe von Lüneburg,

Gemahlin

des Herzogs Heinrich II. von Meklenburg=Stargard,

von

G. C. F. Lisch.


E ine leidende Fürstin des meklenburgischen Fürstenhauses war auch Margarethe von Lüneburg, Gemahlin des Herzogs Heinrich II. oder des ältern von Meklenburg=Stargard (1417 † 1466), der in einer sehr unruhigen Zeit lebte. Herzog Heinrich war drei Male vermählt 1 ); die erste Gemahlin hieß Jutta, die zweite war Ingeburg, des Herzogs Bugislav VIII. von Pommern Tochter. Aus der zweiten Ehe mit Ingeburg hatte der Herzog einen Sohn Ulrich II., seinen einzigen Sohn, mit dem späterhin die fürstliche Linie Meklenburg=Stargard erlosch. Aber auch die zweite Ehe des Herzogs war nicht von langer Dauer; denn schon im J. 1452 vermählte sich derselbe zum dritten Male mit Margarethe, des Herzogs Friedrich des Frommen zu Lüneburg († 1478) und Magdalenen's von Brandenburg Tochter; die Ehepacten sind am 4. Sept. 1452 abgeschlossen und enthalten unter vielen Bestimmungen vorzüglich, daß Margarethe ihrem Gemahle 8000 Mark lübisch als Brautschatz zubrachte, die ihr Gemahl mit einer gleichen Summe verbesserte 2 ). Sie schenkte ihrem Gemahle zwei Töchter, Magdalene und Anna, von denen die ältere, zwei Male vermählt, ihre Mutter überlebte, die jüngere aber ein Jahr vor


1) Vgl. F. Boll Geschichte des Landes Stargard, II, S. 171.
2) Vgl. Rudloff Mecklenb. Geschichte, II, S. 790 flgd.
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ihres Vaters Tode geboren, ins Kloster gegeben und vor ihrer Mutter begraben ward. Der Herzog Heinrich II. starb im J. 1466 und ward in der Kirche des Kloster Wanzka begraben. Seine Wittwe überlebte ihn noch 46 Jahre lang. Dem Herzoge Heinrich II. folgte in der Regierung sein einziger Sohn Ulrich II. Ulrichs Gemahlin Katharine, der letzte Sproß des im Mannesstamme im J. 1436 ausgestorbenen Fürstenhauses Werle, hatte ihm nur zwei Töchter geboren. Um mit männlichen Erben gesegnet zu werden, unternahm er im J. 1470 bis Februar 1471 eine Wallfahrt nach Jerusalem und nach dem Berge Sinai zum Grabe der heiligen Katharine. Aber seine Gebete wurden nicht erhört; im kräftigsten Mannesalter ereilte ihn der Tod am 13 Julii 1471 und mit ihm erlosch das Fürstenhaus Meklenburg=Stargard in männlicher Linie; seine Leiche ward ebenfalls zu Wanzka begraben. Am 9. März 1477 starb nach vierzigjähriger Regierung auch der Herzog Heinrich IV. von Meklenburg=Schwerin.

Das Fürstenhaus Meklenburg war um diese Zeit schwer mit Schulden belastet, und dazu waren drei fürstliche Wittwen, drei Hofhaltungen und zwei nachgebliebene Prinzessinnen zu erhalten 1 ).

Die verwittwete Herzogin Margarethe mag sich in den ersten Zeiten nach dem Tode ihres Gemahls bei ihrem Stiefsohne Ulrich oder auf ihrem Leibgedinge Plau aufgehalten haben. Nach dem Aussterben der fürstlichen Linie Stargard scheint sie aber Meklenburg, wenigstens hin und wieder auf einige Zeit, verlassen und ihre Heimath zum Aufenthalte gewählt zu haben; im J. 1473 war sie zu Celle, als sie ihre Tochter Anna aus dem Kloster Wienhausen nahm. Diese war im J. 1469 als sie 4 Jahre alt war, in das Kloster Wienhausen gegeben, aus diesem aber herausgenommen und im J. 1473 in das Kloster Ribnitz gebracht, wo sie auch blieb und starb 2 ).

Wie es aber in alten Zeiten oft den fürstlichen Wittwen ging, namentlich wenn sie ausgestorbenen Linien angehörten und ihr Leibgedinge verließen, so konnte auch Margarethe nicht zu ihrer "Leibzucht" gelangen, da die Zeiten schlecht waren. Schon im J. 1473, also sehr bald nach dem Aussterben des Hauses Meklenburg=Stargard, begannen die Verhandlungen über die Leibgedingsforderungen der herzoglichen Wittwe zwischen den herzoglichen Häusern Meklenburg und Lüneburg, bis sich


1) Vgl. Rudloff Meckl. Gesch. III, S. 826.
2) Vgl. die folgende Abhandlung über die Prinzessin Anna.
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die Verhandlungen im J. 1492 zu Streitigkeiten ausbildeten, welche bis zum Tode der Herzogin dauerten und unter denen die Herzogin am meisten zu leiden hatte.

Als nun Margarethe nicht zu ihrem Rechte gelangen und sich ihrem Stande gemäß nicht halten konnte, auch ihre jüngere Tochter Anna im Kloster Ribnitz im J. 1498 gestorben war und ihr Herz sich nach Ruhe sehnte, thaten "die hohen Häupter ihrer Verwandtschaft bei unterschiedlichen Klöstern Ansuchung, daß sie möchte eingenommen werden. Da aber keines dazu geneigt war, so ward sie um das Jahr 1498 in das Kloster Wienhausen 1 ) einlogiret, wider der ganzen Versammlung Willen. Bei ihrem Eintritt wurden ihr zwar große Einkünfte von den fürstlichen Personen versprochen, sie hat aber mit großer Mühe wenig erhalten können. Sie lebte in einer Dürftigkeit, die man von einer solchen Person nicht hätte vermuthen sollen." Es ging ihr so kümmerlich, daß sie ihre Tochter im Kloster Ribnitz nicht unterstützen konnte, indem diese am 7. Aug. 1482 den Herzogen von Meklenburg klagt, daß sie "in großer Armuth und Schulden" lebe und oft "Hunger und Durst leiden" müsse, und dieselben um die nothdürftigste Kleidung bittet. Um die Zeit ihres Eintrittes in das Kloster Wienhausen hatte die Herzogin Margarethe ihre Forderungen an Meklenburg ihrem Neffen Herzog Heinrich d. j. von Lüneburg zur Einforderung übertragen, erhielt aber durch dessen Bemühungen auch nichts, so daß sie von den Almosen ihrer Verwandten lebte.

Margarethe lebte nun vom J. 1498 an bis zu ihrem Tode 1512 ununterbrochen in dem Kloster Wienhausen 2 ), in welchem das Herz ihrer Mutter ruhte (vgl. unten S. 38) und ihre Tochter ihre Kinderjahre verlebt hatte. In der bei ihrem Tode abgefaßten Eintragung in das Todtenbuch 3 ) des Klosters Wienhausen wird ausdrücklich gesagt, daß sie bis zu ihrem Tode 1512 ungefähr 14 Jahre in dem Kloster ununterbrochen gelebt habe ("illustris domina Margareta ducissa de Stergerde annos ferme XIIII in hoc cenobio continuavit"). Eine Chronik des Klosters 4 ) erzählt, "sie habe 13 1/2 Jahr im Kloster zugebracht".


1) Es ist daher unrichtig, wenn Rudloff a. a. O. S. 791 und F. Boll a. a. O. S. 192 meinen, daß unter Winhusen der Ort Winsen zu verstehen sei.
2) Es ist also unbegründet, wenn F. Boll in seiner Geschichte des Landes Stargard II, S. 192 sagt, daß "Margarethe noch 1512 zu Plau lebte".
3) Vgl. Anlage Nr. 4.
4) Vgl. Anlage Nr. 1.
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Ueber ihr Leben giebt eine Chronik des Klosters Wienhausen 1 ), welche durchaus zuverlässig erscheint, indem sie mit allen urkundlichen Angaben übereinstimmt, willkommenen Aufschluß, wie sie auch über die Aufnahme der Herzogin in das Kloster berichtet. "Ihre Kleidung im Kloster war zwar weltlich, ihr Gemüth aber religiös und andächtig, und sie that nichts ohne Vorbewußt der hochwürdigen Frau Aebtissin, nicht anders als wenn sie ihr zum Gehorsam untergeben wäre. Und wenn sie auch für ihre Person es nicht so vollkommen im Leben hatte, so theilte sie doch den Jungfrauen fleißig von dem Wenigen mit, um ihr geneigtes Gemüth zu zeigen", und bedachte am Ende das Kloster reichlich. Die Herzogin Margarethe lebte in dem Kloster Wienhausen unter der Aebtissin Katharine II. Remstede aus Lüneburg (1501- 1543), von welcher noch jetzt mehrere Kunstwerke auf dem Nonnenchore des Klosters zeugen, namentlich der große vortreffliche Altar 2 ) vom J. 1519, welcher Namen und Wappen der Aebtissin trägt.

Am 15. Julii machte die Herzogin Margarethe zu Wienhausen ihr Testament 3 ). Nachdem ihre ältere Tochter, die sie 11 Jahre überlebte, nach dem Tode ihres ersten Gemahls sich zum zweiten Male wieder vermählt hatte und ihre jüngere und unverheirathete Tochter gestorben war, dachte sie nur an das Heil ihrer Seele. Sie verordnete zuerst und vorzüglich, daß ihr Leichnam im Kloster Wienhausen zur Erde bestattet werden solle. Darnach vermachte sie dem Kloster 100 rheinische Gulden, von deren Renten ihr jährlich Gedächtnißfeiern an ihrem Sterbetage sollten gehalten werden, zwei von den Klosterjungfrauen allein auf ihrem Chore, die dritte von den Kapellanen und vier frommen Priestern in der Kirche, wie Fürstinnen=Memorien gehalten zu werden pflegten. Von den Renten sollten ferner die Klosterjungfrauen und Conversen zwei Male im Jahre, in den Advent= und Fastenzeiten, jede ein Viertheil, (vêrndê = 1/4 Pfund?) Mandeln, und die Kinder die Hälfte, haben, um für sie zwei "Seelbäder" zu halten, bei denen jede den Rosenkranz Marien lesen sollte; sie dachte also auch sehr freundlich an das Vergnügen der Jungfrauen.


1) Vgl. Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Mithoff Archiv fiir Niedersachsens Kunstgeschichte II, S. 7.
3) Vgl. Anlage Nr. 2. Wir verdanken die Bekanntmachung dieser Urkunde dem Herrn Bibliothek=Seeretair Dr. H. Böttger zu Hannover, welcher diese Urkunde bei der Ordnung der Urkunden des Klosters Wienhausen aus denselben herausgefunden und mit wenigen andern bekannt gemacht hat.
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ferner vermachte sie der Klosterversammlung 40 rheinische Gulden, von deren Renten jede Klosterjungfrau 1 Elle breiter Leinwand zu ihrer Nothdurft haben sollte. Endlich vermachte sie den Klosterjungfrauen, "ihren lieben Kindern", all ihr Gut, das sie nachlassen würde, ohne Ausnahme, und all ihr Silbergeräth, jedoch unter der Bedingung, daß ihre Tochter oder deren Kinder dieses für baares Geld an sich bringen könnten, wenn sie dazu Neigung haben würden. Hiefür sollten die Nonnen ihrer fleißig in ihren Gebeten gedenken. Alle diese Vermächtnisse kamen nach dem Tode der Herzogin zur Ausführung, wie die Aufzeichnung in dem Todtenbuche 1 ) des Klosters beweiset.

Nachdem Margarethe sich in dem Kloster Wienhausen zur Ruhe gesetzt und eingewohnt hatte, dachte sie mit Ernst daran, ihre meklenburgischen Forderungen einzutreiben. Bei ihrem Eintritt in das Kloster hatte sie ihrem Vetter Herzog Heinrich dem jüngern ihre Forderungen "zur Einmahnung gänzlich aufgetragen"; da er aber ihres Bedünkens "bei der Forderung nicht so stark gewesen war, als wohl von Nöthen, vielleicht um die meklenburgischen Herzoge nicht zu erzürnen, so fand sie sich am 18. April 1507 verursacht 2 ), ihren Auftrag zu widerrufen und ihre Urkunden zurückzufordern, damit sie zum Behuf ihrer Erhaltung andere Wege einschlage, weil sie zu einem paßlichen Handel zu kommen wisse." Alle Wege führten aber zu nichts. Die Verhandlungen zwischen den Herzogen von Lüneburg und Meklenburg dauerten ohne Erfolg bis zu dem Tode der Herzogin und hörten gleich nach ihrem Tode im J. 1512 gänzlich auf; noch zuletzt im J. 1512 bald nach dem Tode der Herzogin bestritten die Herzoge von Meklenburg den Herzogen von Lüneburg die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung, und damit verschwindet die ganze Sache aus der Welt.

Nach einem leidenvollen Leben entschlief die Herzogin Margarethe am Stillen Freitage (9. April) des Jahres 1512; in dem Todtenbuche des Klosters Wienhausen 3 ), in welche ihr Andenken und ihre Wohlthaten ungewöhnlich ausführlich eingetragen sind, wird ausdrücklich und besonders gesagt, daß sie am Stillen Freitage ("in die parasceves obiit "Margareta ducissa de Stergerde") gestorben sei, und der Stille Freitag fiel im J. 1512 auf den 9. April. Die Herzoge von Meklenburg verordneten sogleich nach Empfang der Todesnachricht, daß in ihren Landen bis Pfingsten für sie


1) Vgl. Anlage Nr. 4.
2) Vgl. Anlage Nr. 3.
3) Vgl. Anlage Nr. 4.
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Seelenmessen gehalten werden 1 ) sollten. Aus einem Briefe 2 ) des Herzogs Heinrich d. j. von Braunschweig=Lüneburg vom 29. April 1512 geht hervor, daß sie damals todt war.

Am nächsten Tage nach ihrem Tode ward nach ihrem Testament ihr Leichnam in dem Kloster Wienhausen in der Allerheiligen=Kapelle begraben und ein Leichenstein auf ihr Grab nachgelegt. Die Allerheiligen=Kapelle (vgl. oben S. 11) ist eine sehr kleine Kapelle, welche an den Mittelgang zwischen den beiden Kreuzgängen des Klosters angebauet ist, so klein, daß nur ein Altar und drei Leichensteine neben einander darin Platz haben. Wahrscheinlich ist diese Kapelle von der Aebtissin Katharine, Gräfin von Hoya (1422-1474), deren Mutter eine braunschweig=lüneburgische Prinzessin war, erbauet und mit Wandmalereien und Glasgemälden geschmückt. Im J. 1454 ward das Herz der Mutter der Herzogin Margarethe in der Kapelle niedergelegt, deren Leichnam aber im Kloster Scharnebeck begraben; ihre Mutter Magdalene war eine Tochter des Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg und Gemahlin des Herzogs Friedrich des Frommen von Braunschweig=Lüneburg. Die genannte Aebtissin Katharina von Hoya war die erste Aebtissin, welche 1474 in der Kapelle begraben ward; ihre Vorgängerin während der Zeit ihrer Resignirung und ihre Nachfolgerin wurden noch vor der Kapelle begraben. Die Kapelle war daher von ungewöhnlicher geschichtlicher Bedeutung, und späterhin während der Reformation versammelten sich die katholisch gesinnten Nonnen in dieser Kapelle zum Gottesdienste. Wahrscheinlich ward die Herzogin Margarethe in der Mitte der Kapelle vor dem Altare begraben. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurden gewöhnlich die Aebtissinnen in dieser Kapelle begraben. Daher ist das Grab der Herzogin gewiß wiederholt aufgebrochen. Seit einem halben Jahrhundert ist aber die Kapelle ganz vernachlässigt, wüst und dunkel; die weichen Leichensteine sind abgetreten, versunken und mit Staub bedeckt; es ist daher, namentlich bei der Dunkelheit der Kapelle, nicht möglich, auf den Leichensteinen etwas zu erkennen. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß der mittlere von den drei Steinen der Leichenstein ist, welcher auf das Grab der Herzogin gelegt ward; in der Mitte scheint dieser Stein kein Bild gehabt zu haben, jedoch umher eine Umschrift in junger Minuskelschrift.


1) Vgl. Anlage Nr. 5.
2) Vgl. Anlage Nr. 6.
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Margarethens Testament ward nach ihrem Tode, wie das Todtenbuch 1 ) des Klosters berichtet, erfüllt. Außer dem, was sie dem Kloster durch ihr Testament vermacht hatte, hatte sie an dasselbe viel gewandt: sie hatte 70 Mark zur Erhaltung der Klostergebäude, 8 Mark zur Restauration der Uhr, ein Fenster im Nonnenchor ("capitolium"), vielleicht eines der gemalten Fenster, und eines im Fleischhause, eine rothe Casel 2 ) und drei Alben 3 ) zum Meßgewande, einen Leuchter mitten auf dem Nonnenchor, wahrscheinlich den noch stehenden, schön geschnitzten vergoldeten und bemalten Leuchter, 8 silberne Löffel, 5 silberne Becher, 4 große Kessel und 15 kleinere für die Badestube, 23 Zinnerne Krüge, ferner Schüsseln, Töpfe, Becken, Teller, Roste, Mörser, und endlich ihren ganzen Nachlaß an Kleidern und Geräthen aller Art dem Kloster geschenkt.

"Gott erquicke ihre Seele", sagt die Chronik des Klosters zum Schluß.



1) Vgl. Anlage Nr. 4.
2) Dieses Meßgewand wird noch in dem Inventarium des Klosters aufgeführt als "ein carmoisinrohtes Meßgewand, so Hertzogin von Stargard geschenket". Vgl. Mithoff a. a. O. S. 13.
3) In dem Inventarium stehen: "3 weiße Chorhemder".
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Anlagen.

Nr. 1.

Chronik des Klosters Wienhausen über die Herzogin Margarethe von Meklenburg=Stargard.

1499 - 1512.


Unterdessen kam es mit der Frau von Stargerd, nachdem ihr Herr gestorben und die fürstlichen Güter in fremde Hände geraten, dahin, daß sie sich ihrem Stande gemäß nicht mehr halten konnte, weshalb die hohen Häupter bei unterschiedlichen Klöstern Ansuchung gethan, daß sie möchte eingenommen werden. Da aber keins dazu geneigt war, ward sie ums Jahr 1499 in das Kloster Wienhausen einlogiret, wider der ganzen Versammlung Willen. Beym Eintritt wurden ihr zwar große Einkünfte von den Fürstlichen Personen versprochen, sie hat aber mit großer Mühe wenig erhalten mögen. Nichts desto weniger, obgleich sie für ihre Person es nicht so vollkommen bekommen, hat sie doch von demselben denen Jungfrauen fleißig mitgetheilt und ihr geneigt Gemüth gezeigt. In solcher Dürftigkeit, die man von solcher Person nicht hatte vermuthen sollen, hat sie 13 Jahr im Kloster zugebracht und ein halb Jahr. Ihr Habit war zwar weltlich, ihr Gemüth aber religiös und andächtig, that nichts ohne Vorbewußt der hochwürdigen Frau Abtissin, nicht anders, als wäre sie ihr zu Gehorsam untergeben. Dann Anno 1512 am Stillen Freitag hat sie dies Zeitliche quitirt, und ist am folgenden Tag in ihre Ruhkammer gesetzt, nämlich in die Capelle Aller Heiligen, und einen Stein zur Decke bekommen.

Was sie an Barschaft gehabt, hat sie alles der jungfräulichen Versammlung vermacht, und ihre Schulden bey Leb=

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zeiten entrichtet. Es stehet aber die Vermächtniß in folgendem: "Einer jedweden Jungfrau jährlich ein gewisser Theil Mandeln. Eine Elle Leinewand, da der eine Theil der Versammlung dieses Jahr solche zu genießen hätte, der andere Theil des folgenden Jahres, jedweden Jungfer 1 Ellen".

Ferner hat sie zum stetswährenden Gedächtniß ein Stück Geld dem Kloster vermacht. Gott erquicke ihre Seele. Item einen Leuchter mitten auf den Chor aufzuhängen. Item ein rothes Meßgewand und etliche Chorröcke. Item silberne Löffel, silberne Becher, zinnen Geschirr und andere Hausgeräthe.

Aus der Chronik des Klosters Wienhausen, nach einem Auszuge von dem königlichen Bibliothekar und Historiographen Hofrath Gebhardi auf der königl. Bibliothek zu Hannover, gedruckt in Spiel und Spangenberg Neuem Vaterländischen Archiv des Königreichs Hannover, Band III, 1823, S. 1 flgd., in dem Aufsatze: "Die Prinzessin von Stargard", vom Regierungsrath Blumenbach in Hannover. "Diese Chronik fand sich auch in dem Volumine Mss. historicorum des Raths Pfeffinger, und ist ihm wahrscheinlich aus dem Kloster mitgetheilt worden. Auch Leuckfeld in seiner historischen Nachricht von dem Jungfrauen=Kloster Wienhausen (hinter seinen Antiquitatibus Katelnburgens.) hat sie benutzt. Sie scheint in einem katholischen Kloster um das Jahr 1512 geschrieben und aus dem Lateinischen oder Plattdeutschen nachmals ins Hochdeutsche übersetzt zu sein". - - "Gebhardi setzt wohl mit Recht die Zeit, in der er schrieb, in die letzten Lebensjahre dieser Fürstin; es scheint, er hat sie gekannt, oder doch viel von ihr gehört".


Nr. 2.

Die Herzogin Margarethe von Meklenburg-Stargard, geborne Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, macht ihr Testament.

D. d. Wienhausen. 1504. Julii 15.


In dem nâmen der hilghen drêuoldicheit, des vâders vnde des sônes vnde des hilligen geistes. Wii Margareta, gebôrnne van Brunswick vnde Luneborch, hertogynne to Mekelenborch vnde Stargarde etc. ., wedtwe, hebbe mit suntheit vnses lîues, vornufft vnser synne vnde wol berâdem môde betrachtet, dat vppe erden

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nicht wissers isz, wan de bittere dodt, vnde nicht vnwissers, wen de stunde des dodes. Deme nha dat nhu forbath neyne erringe noch twîdracht vnses nâgelâten gûdes haluen wii nâlâtende werden irwassen dorffe vnde van kôrnen môge, setthen wii iêgenwardigen vnse vullenkômen testament vnde lâtesten willen vnses nâgelâten gûdes, ôk dat wii bii vnsem leuende alrêde vorgeuen vnde bestediget hebhen, êwichliken to holdende. Int êrste beuelen wii na cristliker wîse vnse armen sêle dem alinechtigen êwigen gode vnde allem hymmelschen hêre. Dâar nha beghêren wii vnsen lîcham alhîre int clôster to Winhusen na gelôffliker vnde landtszetliker wîse myt vigîlien vnde sêlemissen tôre erden môge bestediget werden. Dâr nha geuen wii iêgenwardigen, glîck wii vôrmâls alrêde gedân herben, den werdigenne vnde innigen iunckfrouwen ebdisschen, prîorynnen vnde der gantzen sâmmelinge alhîr to Winhusen, vnsen lênen kinderen, hundert rhînische gulden, dâre vôr vnde vanne schal nien vns iârlikes van holdenn drê êwige memôrien, twê scullen de vpgenanten iuncfrouwen bii sick holden alleyne vpne oreme chore, sunderen de drudden memôrien scal inen holden vppe de iârtiidt, alze vns de almechtige god alhîr vanne dussem iammerdâle hêsschende wert, mit prêsencien vnsen cappellânen vnde veir anderen frommeden prêsteren, de men dâr to iârlikes scal vorbôden vnde hêsschen lâten, na landtszetlicker wîse . . . . to beghânde vnde na ghewônthe des clôsters to Winhusen, alze men alhîr der ffurstynnen memôrien plecht to holdende. To der suluen tiidt scal me lesen den salter In spiritu humilitatis. Ock scal men dâr an geuen vth der ebdye des suluen clôsters den vôrgnanten iuncfrouwen vnde conuerszen to twên tiiden iârlickes, nômptlicken eyns in deme aduente vnde eyns in der hilgen vasten, îsliker persônen eyn vêrndêl mandelen vnde den anderen kinderen dârsulues de glîcken helffte, vnde holden twê sࡖlebâde vôr ore zêle, vnde to den twên tiiden, wen men de twê zêlebâde holth, denne so scal me lesen eyne etlick iuncfrûwe den rôsenkrantz Marien. Ock hebbe wii vpgnante furstynne der vôrgescreuen ebdissche vnd sâmmelinge noch forth gedân XL rhînselie gulden, dâr vôr schal men iârlickes gheuen deme suluen conuente îsliken l brêde eilen lênnewandes, sick to brûkende to syner nôtrofft. Hîr en bôuen geuen wii vîl-

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gnante ffurstinne den îrgedachten ebdisschen, prîorinnen vnde der gantzen sâmmelinge tho Winhusen, vnsen leuen kinderen, alle vnse nâlâten gûd, edt sye bewechlick edder vmbewechlick, grôth edder kleyne, nichtes dâr vanne vthgesunderth, in rêdeschup edder sculden, wo men dat benhômen mach, vnde iô vnse suluerwerck, mit deme vnderschêde, dat edt vnse dochter edder ore kindere weddervmbe vôr rêde golt edder ghelt lôszen môgen, iô twê lôth vôr eynen rhînschen gulden to rekende. Dâr vôre scullen se vnser vnde vnser eruen zêle vnde aller anderen, dâr van wii vnde de van vns gekômen sîn, in orem innigen gebede gedencken vnde flitigen den almechtigen godt vôr vns bidden. Desses to furder ôrkunde der wissenheit vnde ôck vnwedderrôpelich alzo to blînende, wo bôuen screuen, hebben wii vnse ingesegel witlicken vppet spacium dusses brêffes gedrucket hêthen, na Cristi vnses heren gebôrth veffteinhundert ime vîrden iare, ame dâge Diuisionis apostolorum.

Aus dem Archive zu Wienhausen, gedruckt durch H. Böttger zum Nekrolog des Klosters Wienhausen in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover, 1855, S. 235.


Nr. 3.

Die Herzogin Margarethe von Meklenburg=Stargard widerruft die dem Herzoge Heinrich dem jüngeren von Braunschweig=Lüneburg gegebene Vollmacht zur Einforderung ihrer Leibzucht von den Herzogen von Meklenburg.

D. d. 1507 April 18.


Wat wy ehre, leues vnnd gudes vormogen, myt angeborner truwe touorn. Hochgebornn furste, fruntlicke, leue vedder. So wy juwer leue vormals, ock nu vnlanges in eygener personen, vnnser lifftucht haluen by den hochgebornn fursten vnnsen ohmen van Mecklnborg etc. . vorscreuen to sprake gewest, welker lifftucht wy j. l. in etliken vorlopen jaren hadden gentzlick vpgedragen, desuluen by

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den vpgnanten fursten to manende vnd to forderende, so dat j. l. to allen delen wol bewust, so vormerken wy, dat j. l. etlicken flyt, des wy j. l. bedancken, darin angewant hebben vnnd doch, alße wol van noden, so starck in der forderinge nicht gewest synt, villichte dat j. l. de gnanten vnnse ohme nicht gerne darahnn vortornen mogen. Wo dem allen, fruntlicke, leue vedder, vnnd so wy dersuluen lifftucht neynen trost effte forderinge by j. l. befynnden, werden wy vororßaket, sodan vpdracht vnnd vorlatinge j. l., de doch myt sodanen varworden, dat j. l. de ßake ock nicht by syck leggen scholden gescheen, to wedderropende vnnd wedderropen de ock jegenwordigen in dussem vunsem breue vnnd gedenncken (wyl got) darvmme ander wege to gebrukende. Bidden hirvmb daryn j. l. fruntlick, ße willen vnns vunse breue vnnd allerleye vunse gerechticheyt dar vp entfanngen, wedder to vunsen handen kommen laten, dan wy vnns sust eyns drechliken handels wetten to ouerkomen, to behoiff vnnser erholdinge, ock nach vunsem dotlicken affgange to behoiff vnnser zelen salicheyt, dat wy juwer leue allet im besten to erkennende to geuende nicht vorentholden wolden, de wy hirmede gode dem almechtigen alle tydt wolmogende frisk vnnd geßunt beuelhen. Datum Sondags Misericordia domini, Anno eiusdem vefftehnnhundert feptimo.

Van goddes gnadenn Margareta, gebornn
hertogynne to Brunswig vnnd Luneborg,
hertogynne to Mecklnborch vnnd Star=
garde etc. .

   Dem hochgebornn fursten, herrnn
Hynricke dem jungern, to Brunswig
vnnd Luneborg hertogen etc. ., vnnßem
leuen veddernn.

Nach dem Originale, im großherzogl. meklenb. Geh. und Haupt Archive zu Schwerin. Der Brief ist mit dem Siegel der Herzogin auf grünem Wachs mit Papierdecke besiegelt. Das Siegel zeigt einen Schild, welcher einmal queer getheilt und oben längs getheilt ist. In diesen drei Abtheilungen steht: 1. oben rechts: der meklenburgische Stierkopf; 2. oben links: zwei Leoparden über einander, für Braunschweig; 3. unten: eine Löwe, für Lüneburg. Umhergelegt ist ein faltiges Band mit einer Inschrift, welche jedoch fast unleserlich ist:

Inschrift

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Nr. 4.

Todtenbuch des Klosters Wienhausen über die Herzogin Margarethe von Meklenburg-Stargard.

1512. April 9.


April
fes.
Anno domini M°. d°. XII° In die parasceues Obiit digne memorie illustris domina Margareta duxissa de stergerde. que annos ferme XIIII in hoc cenobio continuauit. dedit C florenos pro memoria. LXX a pro monasterii sustentacione. VIII pro horologii restauracione. rubeam coccineam casulam. tres albas. VIII argentea coclearia. V e argenteos cyphos. IIII maiora caldaria. et XV cim mediocra pro balneo. XIII a stannea vasa. certos pelues. ollas. lebetas. patellas. craticulas. mortarium. omniaque sua bona tam in vestimentis quam in aliis rebus et vtensilibus. fenestram in capitolio et in domo carnium. V e libros. vnicuique personarum per duorum annorum circulum vlnam linei panni. singulisque annis amigdalorum quartale sollicitauit.

Aus dem Nekrolog des Klosters Wienhausen, herausgegeben von H. Böttger in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover, Jahrgang 1855, S. 202. Die Eintragung ist von der gleichzeitigen Hand 2. Böttger bemerkt dazu:

Note 64. S. 234 flgd. Margarete, eine Tochter des Herzogs Friedrich (des Frommen) von Braunschweig=Lüneburg, war mit dem Herzoge Heinrich II. von Meklenburg=Stargard vermählt. Nach dem Tode desselben nahm sie 1499 Wohnung im Kloster Wienhausen (Chron. S. 99), wo sie am 8. (?) April 1512 starb und Tags darauf in der Kapelle Allerheiligen daselbst beigesetzt wurde (Chron. S. 33). Vgl. über dieselbe das Vaterländische Archiv, Jahrg. 1823, S. 1-9. Ihr im Archive zu Wienhausen aufbewahrtes Testament vom 15. Julii 1504 lautet also: etc. . - Der Stille Freitag (dies parasceves) fiel im J. 1512 auf den 9. April.


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Nr. 5.

Die Herzoge von Meklenburg=Schwerin verordnen in den Kirchen der Städte und der Klöster der meklenburgischen Lande Vigilien und Seelenmessen für das Seelenheil der verstorbenen Herzogin Margarethe von Meklenburg=Stargard.

D. d. (1512, um Ostern).


Lieben getrewen. Noch deme weylant die hochgeborne furstynne fraw Margarethe geborne von Br. vnd Luneburg, herzogyn zcu Meckelnburg, der Natur mit dem tod ire schult hat bezcalt, der zelen der almechtige got gnedig vnd barmherzig sein wolle, Szo begern wir, wollest verfugen, das in den Steten vnd klostern deynes ampts Jrer lieben zele zum troste zcwischen hir vnd pfingsten mit vigilien vnd zelemissen gedacht, darvnder der almechtige für Jrer selickeit gebeten werde, Dor ane thustu vns gut gefallen, Jn gnaden ken Dir zcu beschulden.

Nach dem undatirten Concepte im großherzogl. meklenburg. Staats=Archive von des Canzlers Caspar v. Schöneich Hand, in dessen Handschrift aus den ersten Zeiten seiner Amtsführung. Die Herzogin Margarethe starb am Stillen Freitage (9. April) des Jahres 1512 im Kloster Wienhausen; der erste Ostertag fiel daher auf den 11. April. Die Nachricht von ihrem Tode wird also gegen das Ende der Osterwoche nach Schwerin gekommen sein. Daher kam die Verordnung, daß die Todtenfeiern bis Pfingsten dauern sollten. Die Verordnung ist zwar nur in einem Concepte von der Hand des Canzlers Caspar von Schöneich vorhanden, also vom schweriner Hofe ausgegangen; es ist aber ohne Zweifel, daß sie für alle Landestheile galt. Der Befehl ist sicher an die Amtshauptleute des Landes erlassen.


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Nr. 6.

Der Herzog Heinrich der jüngere von Braunschweig=Lüneburg erbietet sich gegen die Brüder Friedrich, Kurfürsten, und Johann, Herzoge von Sachsen, den rechtlichen Grund seiner Forderungen an die Herzöge Heinrich und Albrecht von Meklenburg wegen der verstorbenen Herzogin Margarethe von Meklenburg=Stargard zu beweisen, und wünscht gütliche und rechtliche Unterhandlung.

D. d. Wittenberg. 1512. April 29.


Hochgebornne fursten, fruntliche, liebe herrn vnd schweger. E. l. haben mir gestern ain brif vorhalten lassen, an e. l. von dem hochgebornnen fursten, meinem lieben ohem, hertzog Heinrich von Meckelburg etc. . ausgangen, darynnen sein lieb vnder anderm ruren, ich dy vngegrundten hanndlung vnd anfordrung herkomende von der hochgebornnen furstin, frawen Marggreten, geborn von Brunschwig, weyllend hertzogin zu Mekelburg, in der verfassung, so zwischen dem hochgebornnen fursten, auch meinem lieben ohem, hertzog Albrechten von Meckelburg etc. ., vnnd Elsen, meiner tochter, aufgericht, het fallen lassen; mich nu derhalb in antwurt zu geben, ist dismals an not; mein fruntlich bit ist aber, wie vilmaln gescheen, e. l. wollen sich mit der sach als vil bemuhen, das genante meine ohem von Mekelnburg vor e. l. erscheinen mögen, da ich mit meinen briuen vnd sigeln vnd anderm komen moge. Wo ir liebe den meine anfordrung vor euer beider liebden, wie billich, vngegrundt machen, weis ich mich der anfordrung wol zu enthalten, des mich e. l. gutlich vnnd rechtlich sollen zu weysen haben; wo e. l. auch mein sach gegrundt befunden, zweiuelt mir nit, e. l. werden alsdan zwischen iren liebden vnnd mir wol zu zcimlichen mitteln trachten, der ich e. l. auch nit enthoren wil, dan ich vil bas geneygt, iren liebden fruntlich dinst zu erzaigen, dan die mit vngegrunten sachen zu beschwern; hof auch hinwider, ire lieb mein anfordrung mit solchen antwurten, wie noch gescheen, nit beylegen konnen. Wen wir aber vor e. l. zu allen tailen komen, haben e. l. den grundt der sachen bald vernomen, den e. l. mein in der

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fach gegen iren liebden zum rechten der gute vnnd aller billigkait gantz an mitel vnd einrede macht haben sollen, Darumb werden e. l. mein hohe erbieten wol behertzigen vnd dy sach zu furderlichem auftrag bringen, das ich vmb e. l. in alweg zu uerdinen geneygt. Datum Witenberg mit meiner handt am Dornstag nach Misericordia domini, Anno etc. . XII.

Heinrich der junger, herzog zu Brun=
ßwig vnd Luneburgk.

Den herrn Friderichen, churfursten etc. .,
vnnd hern Johansen, gebruder, hertzogen
zu Sachssen etc. .

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt Archive zu Schwerin.

 

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V.

Anna von Meklenburg=Stargard,

Tochter

des Herzogs Heinrich II. von Meklenburg-Stargard,

von

G. C. F. Lisch.


W enn auch nicht mit Einfluß eingreifend in das Leben des fürstlichen Hauses und des Landes, ist das Leben der Prinzessin Anna von Meklenburg doch ein Bild des tiefen Leidens in einem heimischen Fürstenhause, und die Erkenntniß dieses stillen, schon öfter besprochenen Lebens ist zur Vervollständigung eines Gesammtbildes jener Zeit nothwendig und von einer gewissen Bedeutung. Anna war die jüngste Tochter des Herzogs Heinrich II. von Meklenburg=Stargard, des vorletzten Regenten dieses Fürstenhauses, aus dessen dritter Ehe mit des Herzogs Friedrich des Frommen von Lüneburg Tochter Margarethe (vgl. oben S. 33). Der Herzog Heinrich II. starb im Sommer des Jahres 1466 und hinterließ seine dritte Gemahlin Margarethe als trauernde Wittwe mit zwei Töchtern; ihr Stiefsohn Herzog Ulrich II. war der einzige und letzte männliche Sproß des Hauses Stargard und Regent des Landes.

Die Prinzessin Anna war im J. 1465, also ein Jahr vor dem Tode ihres Vaters, geboren. Dies wird nicht nur von dem mit ihrem Leben wohl bekannten Slagghert in seiner plattdeutschen Chronik 1 ) des Klosters Ribnitz berichtet, wenn er sagt:


1) Zu dieser Abhandlung ist immer die ächte plattdeutsche Chronik Slaggherts, nach einer Abschrift auf der Regierung=Bibliothek zu Schwerin, benutzt.
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"Anno MCCCCLXV Hertoch Hinrick, eyn Vorste tho Stergart, van syner Vorstynnen heft entfangen ene schone dochter ghenomet Froychen Anna", sondern auch durch alle folgenden Zeitangaben bestätigt. Ihre Mutter mag sich mit ihren beiden Töchtern in den ersten Zeiten bei ihrem Stiefsohne, dem regierenden Herzoge Ulrich, oder auf ihrem Leibgedinge Plau aufgehalten haben.

Im J. 1469 als Anna vier Jahre alt war, ward sie von ihrer Mutter zur Erziehung in das lüneburgische Kloster Wienhausen 1 ) an der Aller bei Celle gegeben, sei es daß der Mutter die Erziehung der Tochter schwer ward, sei es daß die Aeltern sie in Folge eines Gelübdes diesem Kloster weihten, welches dem lüneburgischen Fürstenhause besonders lieb war und in welchem das Herz der Großmutter der Prinzessin ruhte (vgl. oben S. 11 u. 38). Hier blieb Anna ungefähr vier Jahre, bis sie acht Jahre alt war. Slagghert sagt:

"Deße sulue Anna, do se olt Was IV Jahr, er Here Vader myt erer Moder hebben ße vorantwardet in eyn Juncfrowen Closter ghenomet Winhußen, dar se blef bet dat fe olt was VIII Jar".

Auch das Todtenbuch des Klosters Wienhausen berichtet bei ihrem Tode, daß sie früher in diesem Kloster drei Jahre gelebt habe ("quondam huic monasterio per tres annos associata"). Slagghert irrt jedoch entweder darin, daß ihr Vater und ihre Mutter sie in das Kloster gegeben, da ihr Vater längst gestorben war, oder er will seine Worte so verstanden wissen, daß sie in Folge eines Gelübdes oder Wunsches ihres Vaters, als er noch lebte, und ihrer Mutter in das Kloster gekommen sei.

Ueber den Eintritt der Prinzessin Anna in das Kloster Wienhausen und ihr Leben daselbst giebt die Chronik 2 ) des Klosters Wienhausen folgende Erzählung:

"Nachdem die Abtissin Gertrud Elze 1440 gestorben war, wurde Catharine Gräfin von der Hoia wieder an ihre Stelle gewählt (1440-1469) 3 ). Bei Regierung dieser hochwürdigen Ab=


1) Rudloff Meckl. Gesch. II, S. 791, nimmt irrthümlich Winsen für Wienhusen, und ihm scheint F. Boll Gesch. des Landes Stargard II, S. 192 zu folgen.
2) Nach einem Auszuge von Gebhardi auf der königliche Bibliothek zu Hannover, gedruckt in Spiel und Spangenberg Neuem vaterländ. Archiv, Bd. III, 1823, S. 1 flgd.
3) Gertrud (Gese) von Eltze in einer Urkunde vom 18. April 1437. Sie wird gegen das Ende des Jahres 1435 Aebtissin geworden sein und (  ...  )
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tissin ward eine hochadelige Jungfrau, Namens Anna von Stargerd ins Kloster genommen, welche der durchlauchtige Herr, Otto Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, dieser Jungfrau Mutter=Bruder, Gott dem Herrn auf dem Altare der Capelle St. Annen 1 ) darstellte, und verordnete, daß sie wegen ihres Standes keinen Vorzug vor andern haben, sondern den andern Conventualinnen gleich sollte gehalten werden. Drei Jahre hatte sie in dem Kloster zugebracht, und ob sie gleich noch sehr jung, dennoch leuchtete sie an Liebe, Demuth und Freundlichkeit trefflich hervor in aller Gehorsamkeit. Diese stach etliche Mißgünstige gewaltig in die Augen, und besorgten, sie möchte einmal zur Abtissinstelle erhoben werden. Damit sie aber solches hintertreiben möchten, gaben sie dieses Fräulein bei ihren hohen Verwandten fälschlich an (wiewohl unter dem Scheine einer sonderbaren Gunstbezeigung), als verhielte sie sich nicht so, wie ihr zustünde. Wie das die Frau von Stargard, jener Fräulein Mutter, erfahren, hat sie die Abtissin mit ihrer Fräulein Tochter und etlichen Jungfrauen zu sich nach Celle gebeten, und etliche Tage tractirt. Wie nun die Abtissin mit ihrem Fräulein wieder heimreisen wollen, ist ihr das Fräulein mit Gewalt vom Wagen gerissen, und ungeachtet alles Weinens zurückbehalten, da man ihr denn weltliche Kleidung angethan, welche sie zwar wider ihren Willen tragen müssen, jedoch ihre Klosterkleider allemal darunter behalten. Endlich ist sie nach einem Kloster, Ribbenitz genannt, allwo lauter adeliche Jungfrauen, gebracht worden, mit Vorwande, als wenn sie dort zu Wienhausen nicht strenge genug gehalten; mußte


(  ...  ) starb am 30. Mai (Nekrol.) 1439. Sie ist im Kreuzgange nächst der Kapelle Aller=Heiligen begraben (Chron. S. 13). Nach Inhalt des Chronikon (S. 13) soll Mechtild von Oppenhausen, welche in Urkunden von 1446 bis 17. September 1469 als Priorin erscheint, im Jahre 1440 zur Aebtissin gewählt sein, aber das Amt vor der Bestätigung ihrer Wahl resignirt haben. Katharina I. von Hoya Aebtissin in Urkunden vom 1. Novbr. 1442 bis 17. Septbr. 1469. Böttger zum Nekrolog des Klosters Wienhausen in der Zeitschrift des Histor. Vereins von Niedersachsen, Hannover, Jahrgang 1855, S. 254
1) Die Aebtissin Katharina von Hoya hatte 1442 die S. Annen=Kapelle erbauen und mit Kunstwerken reich schmücken lassen. Vgl. Mithoff Archiv für Niedersachsens Kunstgeschichte II, S. 13.
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also wider ihren Willen daselbst leben, und viel Widerwärtigkeit, Verachtung und Noth ausstehen, maaßen das Kloster von ihren hohen Eltern nichts zu genießen hatte und verlassen war".

"Hierüber betrübte sie sich gar sehr, wünschend aller Zeit, dem Kloster Wienhausen wieder einverleibt zu werden, sogar daß sie endlich wegen täglicher Bekümmerniß bettlägerig und sterbend krank ward. Endlich starb sie Anno 1498".

Während die Prinzessin Anna im Kloster Wienhausen lebte, gestalteten sich im Lande Meklenburg die Verhältnisse unerwartet traurig. Am 13. Julii 1471 starb Herzog Ulrich II., der letzte Fürst des Hauses Meklenburg=Stargard, und in diesem fürstlichen Hause waren nun zwei Wittwen und vier Töchter zu erhalten, während das Land an die Herzoge von Meklenburg=Schwerin gefallen war und diese sich um die hinterbliebenen Frauen wenig kümmerten. Die Herzogin Margarethe scheint in ihrem Leibgedinge sehr verkürzt worden zu sein, da sie sich im J. 1473 im Lande Lüneburg aufhielt und seit diesem Jahre die Behandlungen über ihre ihr bestrittenen Forderungen begannen.

In dem J. 1473, als die Herzogin Margarethe zu Celle war, lud sie die Aebtissin Susanne Pottstock (1470-1501) von Wienhausen mit einigen Klosterjungfrauen und ihrer Tochter Anna zu sich nach Celle und behielt diese mit Gewalt zurück, weil sie in Wienhausen, wie die wienhausensche Chronik berichtet, nicht strenge genug gehalten ward.

In demselben Jahre 1473 ward die Prinzessin Anna in das S. Claren=Kloster zu Ribnitz gegeben und für ihr Leben lang dem Klosterleben geweihet. Etwas anders stellt Slagghert die Sache dar, wenn auch in den Hauptsachen übereinstimmend mit der Chronik von Wienhausen. Während die Chronik von Wienhausen darstellt, wie die Prinzessin Anna im Lüneburgischen durch ihre Mutter aus dem lüneburgischen Kloster Wienhausen genommen ward, stellt die Chronik von Ribnitz dar, wie sie im Meklenburgischen durch die Herzoge von Meklenburg=Schwerin in das meklenburgische Kloster Ribnitz gegeben ward; die Veranlassung, wie Anna von Lüneburg nach Meklenburg gekommen sei, ob nach dem Willen ihrer Mutter oder auf Forderung des meklenburgischen Fürstenhauses, bleibt ungewiß. Genug, Anna ward von dem Herzoge Heinrich von Meklenburg=Schwerin und seiner Gemahlin Dorothea von Brandenburg, Mutterschwester der Herzogin Margarethe, mit Zustimmung ihrer Söhne, in das Kloster Ribnitz gegeben, "allwo

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lauter adelige Jungfrauen" waren und welches vorherrschend von Aebtissinnen aus dem fürstlichen Hause Meklenburg, damals von der Aebtissin Prinzessin Elisabeth (1467-1493), der jüngsten Tochter des Herzogs Heinrich und der Herzogin Dorothea, regiert ward. Die Herzogin Dorothea brachte die Prinzessin Anna selbst nach Ribnitz und "opferte sie" am Tage des heiligen Ludwig (19. August) 1473 im Kloster zu Ribnitz der heiligen Clara, "die Tage ihres Lebens daselbst zu bleiben". Anna blieb zuerst in weltlichen Kleidern in dem Kloster Ribnitz zwei Jahre lang. Slagghert berichtet hierüber also:

"Anno MCCCCLXXIII Jn deme dage sunte Ladewyeus des Biscoppes (Aug. 19) de hochghebaren vnd Jrluchtede Vorstynne Froychen Dorothea tho Mekelenborg quam tho Ribbenitz myt deme junghen Froychen Heren Hinrickes tho Stargardt syne dochter Froychen Anna, welcke nu in deme Closter Winhußen, so hir vor ock gesecht ys, hadde ghewest IV Jar lanck, vnd darsuluest, do se olt was VIII Jar, ys vthghenamen van Here vnd Hertich Hinrick vnd siner Vorstynnen Frowe Dorothea, dorch Vulborth ock Hertich Johans, Magnus vnd Balthaßar, syner Kinder, vnd hebben se geoffert tho Ribbenitz in dat Closter, Ordens der hilgen Moder vnd juncfrow sunte Claren, dar suluest tho blyuen, gade tho Leue vnd Salicheyt erer Selen de dage eres Leuendes, vnd also ys Froychen Anna van Stargart dar bleuen in eren werlyken Klederen IIH Jare lanck".

Am achten Tage nach dem Tage des heiligen Ludwig (26. Aug.) des Jahres 1475 ward Anna nach Verlauf von zwei Jahren mit großer Feierlichkeit als Nonne in dem Kloster Ribnitz eingekleidet, als sie in ihrem zehnten Lebensjahre stand. Slagghert sagt:

"Anno MCCCCLXXV in deme achten dage sunte Ladewyges des Byscoppes Froychen Anna, Hertich Hinrickes Dochter tho Stargardt, ys gecledet worden tho Ribbenitze, do se was in crem X Jare, myt groter Werdicheyt".

In dem Verzeichnisse der Wohltäter des Klosters Ribnitz wird von Slagghert auch aufgeführt:

"Froychen Anna, Hertich Hinrickes von Stargardt dochter, hir ghecledet".

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Bald begann die schwere Leidens= und Prüfungszeit für die arme Anna. Mit Recht sagt die Chronik von Wienhausen, die doch nur nach Gerüchten berichtet, sie habe in Ribnitz "wider ihren Willen leben und daselbst viel Widerwärtigkeit Verachtung und Noth ausstehen" müssen, obgleich sie dort unter dem unmittelbaren Schutze des Fürstenhauses lebte. Ihre Mutter konnte ihr auch nicht viel helfen, da sie selbst in der größten Bedrängniß lebte.

Noch lauter als die Beschwerden des Klosters Wienhausen sind die Klagen der Prinzessin Anna selbst. Am 7. August 1482 klagt sie 1 ) den Herzogen von Meklenburg, daß es ihr in allen Dingen sehr nothdürftig gehe und sie große Armuth leiden müsse, da sie mit keiner Geldhebung versorgt sei und oft Mangel an Lebensmitteln habe, vielmehr sich 20 Mark geliehen habe, weil sie sonst hätte Hunger und Durst leiden müssen, daß sie der Kleidung an Kappen (Nonnenkleidern), Decken, Unterröcken, Pelzen, Schuhen und vielen andern Dingen höchst bedürftig sei, und bittet die Herzoge ganz flehentlich, sich ihre Armuth zu Herzen gehen zu lassen und ihr zu ihrer Kleidung mit 16 Ellen schwarzen leidenschen und 20 Ellen weißen englischen Tuches, so wie mit 10 Gulden zu Hülfe zu kommen, damit sie ihre Noth kehren könne. - In Wahrheit ein sehr betrübendes Bild.

Es war also wohl kein Wunder, wenn sie nur Gedanken an ihre Kinderzeit und an das Kloster Wienhausen hatte, wo es ihr Wohl gegangen war, und daß sie in strenger Zucht, Noth und Widerwärtigkeit dahin siechte. "Hierüber", sagt die Chronik von Wienhausen, "betrübte sie sich gar sehr, wünschend alle Zeit, dem Kloster Wienhausen wieder einverleibt zu werden, sogar daß sie endlich wegen täglicher Bekümmerniß bettlägerig und sterbend krank ward. Endlich starb sie Anno 1498."

Zu derselben Zeit, im J. 1498 ward auch ihre Mutter, welche ebenfalls an allem Noth litt und allein nicht anständig mehr leben konnte, in das Kloster Wienhausen "einlogirt", um in stiller Zurückgezogenheit und knapper Beschränkung ihr Leben zu fristen.

Die Prinzessin Anna starb am 7. Januar 1498, erst 33 Jahre alt.

Kurz vor ihrem Tode ereignete sich im Kloster Wienhausen eine Geistererscheinung, welche wohl großes Aufsehen gemacht haben wird, da sie in der oben erwähnten Chronik des Klosters Wienhausen ausführlich also erzählt wird:


1) Vgl. Anlage.
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"Nach ihrem (der Prinzessin Anna) Tode hat sichs zugetragen, vielleicht aus göttlicher Schickung, daß sie in dem Kloster Wienhausen erschienen und gesagt: Sie wäre ein Mitglied selbiger Versammlung, man möchte das Gesicht ihrer Frau Mutter, die eben da war, hinterbringen und derselben Namen in ihr Todtenregister eintragen. Zu mehrer Beglaubigmig, daß sie die aus Traurigkeit verstorbene Stargerdin wäre, hat sie einer Jungfrau, die damals Sub=Priorin war, gesagt, ehe vier Wochen zu Ende, würde man sie zu Grabe tragen, wie auch geschehen".

So kam es auch wirklich, wenn man auch an die Geistererscheinung nicht glaubt, und ihr Name ward in das Todtenbuch des Klosters Wienhausen eingetragen. In dem Todtenbuche 1 ) des Klosters Wienhausen ist von gleichzeitiger Hand eingetragen:

Januar. Anna de Stergerde, nobilis reli-
E. giosa in monasterio Ribbenitse, or-
Epy. dinis sancte Clare, professa, quon-
dom. dam huic monasterio per tres annos
phiph. associata.

Nach dieser Eintragung starb also die Prinzessin Anna am 7. Januar 2 ) und nach der Chronik von Wienhausen im Jahre 1498, in demselben Jahre, in welchem ihre Mutter 3 ) in das Kloster Wienhausen zog, um dort zu leben und zu sterben.



1) Vgl. Nekrolog des Klosters Wienhausen, herausgegeben von H. Böttger in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover, Jahrgang 1855, S. 199. Die Eintragung ist von der gleichzeitigen Hand 2.
2) Nach dem Cisiojanus (vgl. Jahrbücher des Vereins für meklenb. Geschichte, XXIII, S. 125 flgd , und Böttger a. a. O. S. 184) ist der Tag " phiph der Tag nach Ep(h)ipha ania, also der 7. Januar.
3) Vgl. oben S. 33 flgd.
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Anlage.


Die Prinzessin Anna von Meklenburg=Stargard, Nonne im Poster Ribnitz, bittet die Herzoge Magnus und Bthasar von Meklenburg=Schwerin um Unterstützung.

D. d. Ribnitz. 1482. Aug. 7.


Anghebaren leue vnde innich beth an ghod den heren alle tiid tho uoren. Hochghebarnen ffursten, alderleuesten heren vedderen, willet weten, dat wy ghesund vnde wol tho reke syn van den gnaden gades almechtich, desghelyen wy alle tiid begheren van juwen gnaden tho voreschende. Vortmer alderleuesten heren vedderen, willet weten, dat wy ghantz notroftich syn in allen dinghen vnde myt alle groten armut lyden, wente wy nerghen an besorghet syn tho borende vnde dut iar doch ghantz krap is vnde vaken brock hebben an vytallighen vnses klosters, des wy seer myssen moten vnde dut iar bauen twyntich sundessche mark upghelenth hebbe dan anderen iunckfrowen vnses klosters, de ik en schuldich byn, anders hadde ik vaken hungher vnde dorst lyden most. Ok alderleuesten heren vedderen, syn wy ghantz notroftich an vnser kledinghe in kappen, decken, in vnderrocken, in peltzen, in schoyen vnde in velen dinghen notroft lyden, des wy iuwen vedderliken gnaden nicht vterken schryuen konen. Worvmme, hochghebarnen ffursten, alderleuesten heren vedderen, bidde wy ghantz odmodighen, iuwe ffurstlike gnade syk vnsen armut laten tho herten ghan vnde vns tho hulpe kamen tho vnser kledynghe myt sosteyn elen swartes leydeschen wandes vnde twyntich elen wyth enghels, des wy ghantz grot behuff hebben, vnde vns ok mit tehn ghulden tho hulpe kamen, dar wy vnse noet mede keren. Wy

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willen sunder vnderlaet iuwer vedderliken gnade dach vnde nacht in vnsem innighen bede nicht vergheten, de wy gade almechtich beuelen ghesund tho langen vormeerden tiden. Gheschreuen vnder vnseme secrete, amme auende Ciriaci des hillighen mertelers, amme iare etc. . LXXXII.

Anna van gades gnaden amme Klaren=
kloster tho Ribbenitze, iuwer gnade arme
vedderke.

Den eddelen irluchteden hochghebarnen
ffursten vnde heren, heren Magno vnde
Baltasar, hertoghen tho Mekelnborch,
ffursten tho Wenden, greven tho Zwe=
rin, der lande Rostock vnde Stargharde
heren, vnsen alderleuesten heren vedd=
eren, andechtighen screuen.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haup=Archive zu Schwerin. Das Siegel fehlt.

 

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VI.

Jutta von Hoya,

Gemahlin

des Herzogs Johann IV. von Meklenburg-Schwerin,

von

G. C. F. Lisch.


W enn auch des Herzogs Johann IV. von Meklenburg=Schwerin erste Gemahlin Jutta, des Grafen Otto III. von Hoya ältere Tochter 1 ), nicht in unmittelbaren Beziehungen zu dem Kloster Wienhausen stand, so fühlte sie sich doch zu demselben hingezogen, da ihre Mutter eine Tochter des Herzogs Magnus II. von Braunschweig=Lüneburg und ihre Schwester Katharine Nonne und später Aebtissin dieses Klosters war. Der Graf Otto III. von Hoya hatte drei Töchter 1 ): Jutta, welche an den Herzog Johann IV. von Meklenburg=Schwerin vermählt ward, Ermengard, welche an den Herrn Conrad von Diepholz vermählt ward und, wahrscheinlich vor ihrer älteren Schwester, vor dem 25. Nov. 1416 starb, und Katharine, welche in das Kloster Wienhausen gegeben ward. Katharine erscheint schon 1412 in den Urkunden des Klosters Wienhausen als Klosterjungfrau daselbst; sie war darauf wiederholt Aebtissin daselbst,


1) Vgl. v. Hodenberg Hoyer Urkundenbuch, I, Hannover, 1855, Stammtafel und Urkundlicher Nachweis zur Stammtafel.
1) Vgl. v. Hodenberg Hoyer Urkundenbuch, I, Hannover, 1855, Stammtafel und Urkundlicher Nachweis zur Stammtafel.
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starb am 18. Februar 1474 und ward in der Allerheiligen=Kapelle im Kreuzgange begraben 1 ).

Jutta von Hoya ward im J. 1400 an den Herzog Johann IV. vermählt. Am 15. Dec. 1398 beurkundet der Graf Otto von Hoya und Brokhusen, daß er seine Tochter Jutta dem Herzoge Johann von Meklenburg zur Gemahlin geben wolle und die "Heimfahrt" 14 Tage nach dem nächsten Michaelistage in Schwerin stattfinden solle. Aus der Hochzeit ward aber zu der verabredeten Zeit nichts, da der Graf Otto dem Herzoge seine Tochter am 25. Julii 1399 noch ein Mal zur Ehe verspricht und das Beilager auf den Sonntag vor Fastnacht des nächstkommenden Jahres ansetzt. Ohne Zweifel geschah diese Hinausschiebung wegen der großen Jugend des verlobten Paares, indem der Graf im J. 1384 und des Herzogs Vater im J. 1377 geheiratet hatte. Im J. 1400 wird aber wohl zur festgesetzten Zeit die Vermählung vollzogen sein, da weiter keine Urkunden im schweriner Archive vorhanden sind. Am 24. Febr. 1405 verschrieb der Herzog Johann, mit seinem Oheim Albrecht, seiner Gemahlin Jutte (seiner "Hausfrau Jutte") zum Leibgedinge das Land Grevismühlen 2 ). Jutte ward aber nicht alt. Jm J. 1416 vermählte sich der Herzog Johann zum zweiten Male mit der Prinzessin Katharine von Sachsen=Lauenburg, welche nach dem frühen Tode ihres Gemahls († 1422) lange Zeit als Landesregentin für ihre minderjährigen Söhne bekannt ist; am 19. März 1417 ward sie vorläufig vom Banne dispensirt, in den sie wegen zu naher Verwandtschaft mit ihrem Gemahle gefallen war, und am 19. Novbr. 1417 ward ihr das Leibgedinge mit dem Lande Grevismühlen verschrieben.

In welchem Jahre Jutte gestorben sei, ist nicht bekannt. Als ihren Todestag giebt aber das Todtenbuch des Klosters Wienhausen den 7. October an. Wahrscheinlich wird sie nicht allzulange vor der zweiten Vermählung des Herzogs Johann gestorben sein, vielleicht im J. 1414. Jedenfalls scheint sie gestorben zu sein, nachdem ihre zweite Schwester Ermengard gestorben und ihre jüngste Schwester Katharina ins Kloster gegangen war, in welchem diese schon 1412 lebte. Denn Jutta schenkte bei ihrem Sterben, wohl zu Gunsten ihrer (bei ihrem Tode noch lebenden einzigen) Schwester und


1) Vgl. Böttger Nekrolog des Klosters Wienhausen a. a. O. S. 230 und 254.
2) Vgl. v. Hodenberg Hoyer Urkundenbuch, I, S. 215, Urkunde Nr. 359.
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zum Heil ihrer Seele ihren Schmuck dem Kloster Wienhausen, in welchem ihre Schwester lebte. Das Todtenbuch des Klosters Wienhausen 1 ) sagt:

October
Mar.
Nobilis domina Jutta ducissa de
Mecklingeborch, que dedit nobis
sua clenodia pro remedio anime sue.

 

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1) Vgl. Böttger Nekrolog des Klosters Wienhausen a. a. O. S. 222 und 245.
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VII.

Helena von Rügen,

Gemahlin

des Fürsten Johann III. von Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


E ine erschütternde Begebenheit in der Geschichte des meklenburgischen Fürstenhauses ist das traurige Schicksal des Fürsten Johann III., des jüngern Sohnes Heinrich I. des Pilgers, und seiner Gemahlin Helena von Rügen.

Im Jahre 1289, als Heinrich der Pilger in Aegypten gefangen und seine edle Gemahlin Anastasia in Wismar trauernd saß, vermählte sich dessen jüngerer Sohn Johann III. mit Helena, der schönen Tochter des Fürsten Wizlav II. von Rügen († 1302) und der Agnes, Tochter des Herzogs Otto des Kindes von Braunschweig=Lüneburg 1 ). Die Vermählung ward am 3. Novbr. 1289 in der Stadt Sternberg gefeiert; die lübische Chronik von Detmar 2 ) berichtet:

"In dem jare cristi MCCLXXXIX, twe daghe na aller godes hilghen daghe, do untfink in dat echte junchere Johan van Mekelenborch de erlike schone maghet Helena, ene dochter Wentzlavi 3 ) enes vor=


1) Vgl. Fabricius Urkunde des Fürstenthums Rügen, III, S. 134, 139 flgd. und Stammtafel.
2) Vgl. Detmar's lübische Chronik, herausgegeben von Grautoff, I, S. 164.
3) Der Name Wenzlav ist falsch, statt Wizlav.
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sten van Ruyen, de oc was van der moder weghen van deme slechte der heren van Brunswic. He vurde ze over unde brachte ze to den Sterneberghe, dar was brutlacht mit groten hove".

Nachdem er nach der Vermählung mit seiner jungen Gemahlin die Residenz Wismar bezogen hatte, wollte er nach einiger Zeit mit seinen Hofleuten zum Vergnügen ("durch tagalt" ), zur Jagd, eine Wasserfahrt den Wismar über den wismarschen Meerbusen (die Golwitz) nach der Insel Pöl machen. Als die Gesellschaft auf der Fahrt war, erhob sich ein strenger Sturm aus Norden, welcher das Fahrzeug umwarf. Die ganze Gesellschaft, der junge Fürst, vierzehn Edelleute und die Diener, fand den Tod in den Wellen; nur ein Jäger, Hans Jube, rettete sein Leben, indem er zwei Hunde umklammerte, die mit ihm ans Land schwammen. Die Leichen des Gefolges wurden nach und nach ans Land geworfen; den Fürsten konnte man lange nicht entdecken, bis ihn endlich die Fischer fanden und nach Wismar brachten. Die schwer geprüfte Fürstin Anastasia begrub ihren Sohn im Chore, die Edelleute im Schiffe der von ihr begünstigten Franziskaner=Mönchs=Kirche oder der Kirche des Grauen=Mönchsklosters zu Wismar. Ernst von Kirchberg Cap. 137 erzählt in seiner meklenburgischen Reimchronik, etwa 80 Jahre nach dem Unglück, die Begebenheit also:

Hinrich der lewe hatte irkant
eynen bruder waz Johan genant,
der nam zu wybe syn tochter da
von Rugyen des fursten Wysla. -
(Von der geborn eyn tochtir wart
dy waz geheiszin Luthgart,
dy gab irs vatir brudir so,
den man hiez Hinrich leo,
dren greuen zu echtir dinge tad
ir eyme nach dem andirn drad:
der erste von der Hoya Gerhard,
greue Adolf von Holtzten der andir wart,
der dritte von Lyndowe Gunther
zu leist do nam dy frowen her.) -
Ir vatir von Mekilnborg Johan
vur van der Wismar sundir wan,
durch den vnmud sparin
wolde her geyn Pole varin
mit syme gesinde durch tagalt;

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eyn strengir storm betrad in balt
vz norden sundir wenken,
der furste muste irtrenken.
Daz schif ging gancz zu grunde
sy irtrunken al dy stunde,
daz ir keyn dar vone quam,
ân eyn iegir: wie waz des nam?
Hans Jube der selbe hiez,
god gab im syns lebens gniez:
czwene hunde hatte her beklummen,
dy mit im vz da swummen.
Daz brachte leyd mit vngevalle.
Dy dyner worden funden alle
nach eyn andir von der nod
by dem ubere nahin tod.
Den herren liez man vaste
suchin sundir raste,
man kunde yn lange vinden nicht;
man dar nach von vngeschicht
so funden yn dy fischir,
dy wann ouch suchins rischer,
vnd furten in zur Wysmar,
da wart her furstenlich virwar
mit groszin vngehabin
zu den minre brudern begrabin,
du man schreib czwelfhundirt iar
vnd nuyn vnd achczig daz ist war.
Dar nach von Habichesborg irstarb
konig Rudolf vnd nach im irwarb
daz rich mit offinbarir schowe
genant greue Adolf von Nassowe.

Eben so berichtet eine Denktafel 1 ), welche einst im Chore der Kirche des Grauen Klosters hing:

"Anno 1289 ist de junge her Johannes, de oldeste szon ern Hinrici des gefangenen in Babilonia, verdruncken in der Goluitze mit 14 edelluden dusses landes. Synen licham leth syn moder frow Anastasia beerdigen im chor des klosters vnd de eddellude in desulue kerke".

Auch die zur Zeit Kirchbergs geschriebenen Genealogien


1) Vgl. Crain über das Kirchenbuch des grauen Klosters in Jahrb. VI, s. 101.
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von Doberan und Parchim 1 ) sagen, daß der Fürst Johann zwischen Wismar und Pöl ertrunken sei:

"Cujus (Hinrici) filius Johannes accepta uxore, que genuerat sibi tantum vnicam filiam, submersus fuit in mari inter Wismariam et terram Pole remansitque vnicus heres dominii dominus Hinricus, frater ipsius".

Die lübische Chronik von Detmar bemerkt bei der Erzählung über die Heimkehr Heinrichs des Pilgers zum Jahre 1298:

"Do de olde here to lande quam unde horde, dat sin sone junchere Johan in der Lipze by Pole was vordrunken, vil sere he des ghemoyet wart".

Ueber das Jahr des Todes, 1289, stimmen alle Quellen überein 2 ); über den Todestag ist aber keine sichere Angabe 2 ) zu erzielen. In dem doberaner Kreuzgangsfenster 3 ) ist sein Tod auf den 27. Mai 1289 gesetzt:

"Johannes dei gracia magnopolensis domicellus obiit anno domini MCCLXXXIX, VI kalendas Junii".

und in einer Original=Urkunde vom 2. April 1289 wird schon die Wittwe ("relicta quondam Johannis") des Fürsten Johann 2 ) genannt, während der Fürst sich erst am 3. Novbr. 1289 vermählt haben soll. In den bisher bekannt gewordenen Quellen ist keine Aufklärung zu finden; man könnte vielleicht annehmen, daß Johann sich schon im J. 1288 vermählt habe.

Von den ferneren Schicksalen der so jung verwittweten Fürstin Helena ist bis auf die neueren Zeiten nichts weiter bekannt geworden, als daß sie, vielleicht nach dem Tode ihres Gemahls, eine Tochter, Lutgard, gebar, wie es die wismarsche Denktafel und die doberaner und parchimschen Genealogien ausdrücklich angeben. Und doch wünscht man etwas über eine Fürstin zu erfahren, die ein so herbes Schicksal erduldete. Es ist mir endlich mit vieler Mühe gelungen, Nachrichten über sie aufzufinden, welche sicher sind und in den Hauptsachen übereinstimmen.

Die jung verwittwete Fürstin Helena vermählte sich wieder mit dem Fürsten Bernhard II. von Anhalt


1) Vgl. Lisch: Die doberaner und die parchimsche Genealogie, in Jahrb. XI, S. 20 und 21.
2) Vgl. Crain: Meklenburgischer Fürsten Gräber in Wismar, in Jahrb. VI, S. 168.
2) Vgl. Crain: Meklenburgischer Fürsten Gräber in Wismar, in Jahrb. VI, S. 168.
3) Vgl. Lisch: Doberaner Nekrologium, in Jahrb. I, zu S. 136.
2) Vgl. Crain: Meklenburgischer Fürsten Gräber in Wismar, in Jahrb. VI, S. 168.
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(† 1323) von der ausgestorbenen alten bernburger Linie. Die Nachricht findet sich, wenn auch schwer verständlich, zuerst in einem selten gewordenen "Stammbuch" von Hoppenrod, welches 1570 gedruckt ist. Bestätigt wird diese Nachricht durch das in den neuesten Zeiten gedruckte Testament 1 ) des Fürsten Wizlav II. von Rügen vom 27. Dec. 1302, welcher am 29. Dec. 1302 zu Asloe in Norwegen starb 2 ). Der Fürst nennt diese seine Tochter zwar nicht mit Namen 3 ), bestimmt aber, daß seine "geliebte Tochter die Gräfin von Bernburg sechs kleine silberne Becher erben solle, welche ihm die Königin von Norwegen geschenkt habe":

"Item dilecte filie mee comitisse de Bernaburgh sex minores cratheras argenteas, quas dedit mihi domina regina Norwegie".

Auch des Gemahls seiner Tochter, des Grafen Bernhard von Anhalt=Bernburg, seines Schwiegersohns, gedenkt der Fürst in seinem Testamente, daß er nämlich demselben 100 Mark reinen Silbers schuldig sei:

"Debita vero mea, de quibus recordor, sunt ista: videlicet domino Bernardo, comiti de Bernaburgh, genero meo dilecto, in centum marcas puri argenti, ponderis Coloniensis, pro expensis et debitis teneor obligatus".

Helena, die Gemahlin des Fürsten Bernhard von Anhalt=Bernburg, starb am 9. August (vigilia Laurentii) 1315 und ward in der Kirche des Nonnenklosters Wiederstedt bei Mansfeld begraben. Dieses Kloster stand in der Grafschaft Mansfeld bei der Stadt Hettstedt auf dem Kupferberge, nahe bei Mansfeld und nicht weit von Bernburg. Dieses Kloster soll im J. 1525 von aufrührerischen Bauern gänzlich zerstört worden sein; es wird aber in dem Jahre ein Irrthum obwalten, indem aus Urkunden hervorgeht, daß das Kloster im J. 1528 und nach andern Nachrichten die Kirche noch im J. 1570 stand. Im J. 1570 gab nämlich der Pfarrer Hoppenrod 4 ) zu Hettstedt, also ein wohl unterrichteter Mann, ein umfassendes geschichtliches Werk heraus:


1) Vgl. Fabricius Urkunden des Fürstenthums Rügen, III, S. 128.
2) Vgl. Fabricius daselbst, III, b, S. 132.
3) Vgl. Fabricius daselbst, III, b, S. 139-140.
4) Fabrik a. a. O. III, b, S. 139, Not. 3, schreibt den Namen irrthümlich Zeppenrad.
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Stammbuch Oder Erzölung aller namhaffter vnnd inn Teutschen Historien berümpter Fürsten, Graffen vnnd Herren Geschlechter, welche ihre Herrschafften inn den Sächsischen Landen besessen haben. Zusamen bracht durch Andream Hoppenrod, Pfarrhern zu Heckstet, in der Graffschaft Mansfeld. Getruckt zu Straßburg bey Josias Rihel, im Jar 1570 (in fol.).

Dieser giebt S. 20 in der Stammtafel der Fürsten von Bernburg an:

"Bernhart, diser ist Herr zu Bernburg worden, sein gemahel Helena Herzogin zu Pommern vnd Rügen ist gestorben Anno 1315, liegt im Kloster Widerstett begraben, da jetzunder der Tauffstein stehet, mit disen Worten:

"Anno Domini 1315 obiit Helena D. Kuy e uxor illustriss. principis Bernhardi uigilia Laurentii, Cuius anima requiescit. Amen".

Dieser Leichenstein lag also noch im J. 1570; damals war der Taufstein darauf gesetzt. Diese Nachricht übersetzt Sagittarius 1 ) 1686 wörtlich in Latein und giebt Helena für eine Tochter des Herzogs Bugislav von Pommern aus; Lentz 2 ) giebt nach Bekmann und Schwarz dieselbe Nachricht, meint jedoch, daß Helena eine Tochter des Fürsten Wizlav von Rügen gewesen sei.

Um nun möglichst sicher zu gehen, wandte ich mich an den Herrn Pastor Siebold zu Ober=Wiederstedt, welcher mir brieflich folgende Mittheilungen gemacht hat. "Die Mauern der zerstörten Klosterkirche stehen noch, sind aber zu Wirthschaftsgebäuden für das hiesige Rittergut ausgebauet. Von dem Leichensteine der Fürstin Helena ist keine Spur zu finden. Ein früherer Prediger Meineke, welcher historische Nachrichten von dem Dorfe Ober=Wiederstedt und dem daselbst gestifteten Nonnenkloster gesammelt hat, hat auch den Leichenstein nicht finden können. Wahrscheinlich ist dieser Leichenstein von barbarischen Händen mit beim Ausbau verwandt oder versenkt worden. Der jetzige Besitzer, der Herr Kammerherr Frei=


1) Historiam Principum Anhaltinorum sub praesidio Casp. Sagittarii proponit Georg. Henr. Götze. Jenae MDCLXXXVI, p. 40.
2) Samuelis Lentzii Becmannus enucleatus Oder: Historisch=genealogische Fürstellung des Hochfürstlichen Hauses Anhalt, Cöthen und Dessau, 1757, fol., S. 249.
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herr von Hardenberg, welcher sich für die Klostergeschichte interessirt, will den Boden der alten Kirche einmal aufgraben lassen. Jetzt ist es nicht möglich, da eine große Menge von Holz und Wirthschaftsgeräthen an dieser Stelle liegt".

Die einzige Quelle bleibt also die von Hoppenrod im J. 1570 mitgetheilte Nachricht. Dieser giebt die Inschrift des Leichensteins also:

Anno Domini 1315 obiit Helena D. Kuy e uxor illustriss. principis Bernhardt uigilia Laurentii, Cuius anima requiescit. Amen.

Diese Inschrift ist offenbar nicht richtig gelesen, läßt sich aber sehr leicht richtig stellen. Der Hauptfehler steckt in der Bezeichnung der Herkunft der Fürstin D. Kuy e. Dies muß ohne Zweifel D. RVYE (domina Ruye d. i. Rugie, Rugiae) heißen. Sagittarius giebt die Lesart D. Kuye, Lentz lieset und erklärt aber schon D. KVYE, Ducissa Rugie.

Die Inschrift wird also ungefähr so gelautet haben:

Inschrift

d. i.

Anno domini MCCCXV, in vigilia sancti Laurentii (Aug. 9), obiit Helena, domina Ruye, uxor illustrissimi principis Bernhardi, cuius anima requiescat in pace. Amen).

Es ist also nach dem Testamente des Fürsten Wizlav II. von Rügen und dem Leichensteine im Kloster Wiederstedt außer Zweifel, daß sich die Fürstin Helena mit dem Fürsten Bernhard von Anhalt=Bernburg vor dem J. 1302 wieder vermählte, am 9. Aug. 1315 starb und im Kloster Wiederstedt begraben ward.

Es steht nur noch zur Frage, wer der zweite Gemahl dieser Fürstin war. Es war Bernhard II., der Stammvater der bernburger Linie der Fürsten von Anhalt, welcher 1323 starb. Der Herr Oberlandesgerichts=Präsident Dr. Sintenis Vorstand des herzoglich=anhaltischen Gesammt=Archivs, hat die Güte gehabt, mir nach seinen Forschungen folgende Stammtafel mitzutheilen:

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Stammbaum

Beiläufig bemerke ich, daß der Fürst Otto II. von Anhalt ("comes Ascharie et princeps de Anahalt") in einer Original=Urkunde 1 ) d. d. Rostock 1315, quarta feria post diem b. Egidii, d. i. 3. Septbr., also 4 Wochen nach dem Tode der Fürstin Helena, den Fürsten Heinrich II. den Löwen von Meklenburg seinen Schwager ("noster sororius") nennt, ein Verwandtschaftsverhältniß, das sich noch nicht aufklären läßt. Otto II. von Anhalt († 1316) war ein Vaterbruder=Enkel des Fürsten Bernhard II. von Anhalt, dessen Gemahlin Helena gewesen war. Das Haus Anhalt war direct auch noch dadurch mit dem meklenburgischen Fürstenhause verwandt, daß Jutta von Anhalt die Gemahlin des Fürsten Nicolaus I. von Werle († 1277) gewesen war.


1) Vgl. Anlage.
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Aus ihrer ersten Ehe mit dem Fürsten Johann III. von Meklenburg gebar Helena eine Tochter Luitgard, wahrscheinlich nach ihres Gemahls Tode im J. 1290. Ueber diese hat die Gedenktafel im Grauen=Kloster zu Wismar die Nachricht, daß sie unvermählt gestorben und im Grauen =Kloster begraben sei.

"Anno 1318 frow Metke vth holsten greffynne to Swerin. Froychen Lutgart filia ducis Johannis submersi. Im kor begraben."

Diese Nachricht, welche dadurch, daß sie mit der Nachricht von dem Tode der Gräfin Mechthild von Schwerin zusammengeworfen ifs, an und für sich etwas dunkel erscheint, wird durch die Erzählung Kirchbergs gradezu widerlegt. Es muß hier also irgend ein Versehen obwalten, das sich bis jetzt noch nicht hat aufklären lassen. Nach dem oben S. 62 mitgetheilten Bericht der Chronik des Ernst von Kirchberg starb Luitgard nicht unvermählt im J. 1318, sondern war drei Male, an drei Grafen, verheirathet und starb erst im J. 1352. Dieser Bericht wird um so sicherer sein, als Kirchberg die Fürstin wahrscheinlich noch persönlich gekannt hat, oder doch wenigstens noch zuverlässige Nachrichten über sie hatte, indem er seine Chronik ungefähr 20 Jahre nach ihrem Tode vollendete.

Luitgard's erster Gemahl war der Graf Gerhard II. von Hoya, nach Kirchberg:

"der erste von der Hoya Gerhard",

mit welchem sie nach dem Tode seiner ersten Gemahlin Adelheid vermählt ward. Der Graf Gerhard II. von Hoya starb am 18. Oct. 1311 1 ) hinterließ also die Luitgard als eine junge Wittwe von ungefähr 21 Jahren. Ueber diese Ehe ist nichts weiter bekannt geworden, als die Nachricht von Kirchbergs Chronik 1 ).

Luitgard's zweiter Gemahl war der Graf Adolph VII. von Holstein, nach Kirchberg:

"greue Adolf von Holtzten der andir wart", mit welchem sie frühestens im J. 1312 vermählt sein wird. Der Graf Adolph von Holstein ward aber schon im August 1315 neben seiner Gemahlin in seinem Bette erschlagen. In demselben Monate, am 9. August 1315, starb auch Luit=


1) Vgl. v. Hodenbergs Hoyer Urkundenbuch, I, Hannover, 1855, Urkundlicher Nachweis zur Stammtafel, Nr. 13-13b., und II, 8, S. 92, Urkunde Nr. 123.
1) Vgl. v. Hodenbergs Hoyer Urkundenbuch, I, Hannover, 1855, Urkundlicher Nachweis zur Stammtafel, Nr. 13-13b., und II, 8, S. 92, Urkunde Nr. 123.
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gard's Mutter Helena, welche vielleicht das Schicksal ihrer Tochter nicht mehr erlebte. Die traurigen Geschicke dieser Fürstenlinie sind wahrhaft ergreifend. Daß Luitgard 1 ) wirklich Johanns III. von Meklenburg Tochter war, wird durch mehrere Nachrichten bewiesen. Zuerst tritt das vollgültige Zeugniß Kirchbergs ein; dann berichtet auch Detmar in seiner lübischen Chronik zum J. 1315, daß des Grafen Adolph von Holstein Gemahlin "de brodersdochter was des heren van Mecklenborch" 2 ). Dann aber wird Luitgard in zwei Urkunden des Fürsten Heinrich des Löwen von Meklenburg aus den Jahren 1317 und 1318 ausdrücklich wiederholt eine Brudertochter desselben genannt, und ihr noch erhaltenes Siegel bezeichnet sie durch Umschrift und Wappen als eine Gräfin von Holstein 3 ). Hiernach lebte Luitgard noch sicher am 22. Novbr. 1318. Wenn nun die Denktafel im Grauen=Kloster zu Wismar diese Luitgard beim J. 1318 aufführt, so kann hier nicht ihr Tod, sondern vielleicht ihre dritte Vermählung gemeint sein und diese Nachricht sich nur in die Nachricht von dem Tode der Gräfin Mette oder Mechthild eingeschlichen haben. Uebrigens ist diese Nachricht in mehrfacher Hinsicht dunkel, auch dadurch, daß Luitgard "froychen", d. i. unverheirathetes Fräulein, genannt wird, während sie schon zum zweiten Male Wittwe war; ich muß bei dieser Gelegenheit der Ansicht v. Aspern's a. a. O. S. 189 bestimmt widersprechen, daß man mit dem Worte "froychen" auch ein "verheirathetes Frauenzimmer" bezeichnet habe; verheirathete Frauen werden immer nur "vrouwen" genannt.

Luitgard's dritter Gemahl war der Graf Günther III. von Lindow, nach Kirchberg:

"der dritte von Lyndowe Gunther".

Günther III. war ein Sohn des Grafen Ulrich I., welcher im J. 1316 starb. Da Luitgard im J. 1315 zum zweiten


1) Ueber eine frühere, nach Holstein vermählte Luitgard, Tochter des Fürsten Johann I. von Meklenburg, vgl. Nordalbingische Studien, V, 2, S. 209 flgd.
2) Vgl. v. Aspern Beiträge zur Geschichte und Genealogie der Grafen von Holstein=Schauenburg, in den Nordalbingischen Studien oder Neuem Archiv der schlesw. holst. lauenb. Gesellschaft, Band V, 2, Kiel, 1850, S. 169 flgd. und S. 186, wo die Geschichte des Grafen Adolph und seiner Gemahlin genau untersucht ist. Vgl. v. Aspern Cod. dipl. historiae comitum Schauenburg, II, Stammtafel I.
3) Vgl. Crain Meklenburgischer Fürsten Gräber in Wismar in den Jahrbüchern VI, S. 114 flgd., wo die urkundlichen Nachrichten über Luitgard ausführlich mitgetheilt und beurtheilt sind.
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Male Wittwe ward, am 22. Nov. 1318 noch als Wittwe in Meklenburg lebte, der Graf Günther im J. 1316 zur Regierung kam, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß sie noch am Ende des J. 1318 in ihrem 29. Lebensjahre zum dritten Male vermählt ward. Der Graf Günther III. von Lindow 1 ) starb einige Zeit nach dem J. 1330 ohne Nachkommen; seine letzte Urkunde ist vom J. 1331.

Luitgard aber starb im J. 1352, 62 Jahre alt, nach einem bewegten Leben, und ward im Chore der Dominikaner=Kloster=Kirche zu Neu=Ruppin, der Begräbnißstätte der Grafen von Lindow, begraben; eine Denktafel 2 ) in dieser Kirche sagt:

"Anno MCCCLII obiit domina Lutgardis, uxor domini Guntheri".



1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. IV, S. 6-8 und 16.
2) Vgl. Riedel a. a. O. S. 39. Vgl. Crain a. a. O. S. 117 und Fabricius a. a. O. S. 140.
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Anlage.


Der Fürst Otto II. von Anhalt-Aschersleben quittirt den Fürsten Heinrich II. von Mehlenburg über 200 Mark reinen Silbers, welche dieser ihm durch geliefertes Tuch entrichtet hat.

D. d. Rostock. 1315. Sept. 3.


Nos Otto dei gracia comes Ascharie et princeps de Anahalt recognoscimus et presentibus litteris protestamur, quod nobilis vir dominus Heynricus Magnipolensis, noster sororius, nobis per pannos, quos Rudolpho dicto de Warmstorp, nostro subdito, presentauit, ducentas marcas puri argenti persoluit integraliter et complete, ipsum eciam pro predicta pecunia nolumus aliqualiter commonere. In huius rei euidenciam presens scriptum dedimus nostro sigillo communitum. Datum Rodestok anno domini M °CCC°XV°. quarta feria proxima post diem beati Egidii.

Nach dem Originale auf Pergament im grossherzogl. meklenb. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin. Das Siegel ist abgerissen.

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VIII.

Ueber

den Tod und das Begräbniß

des

Fürsten Nicolaus des Kindes,

des letzten Fürsten von Rostock,

und

die fürstlichen Leichensteine in der ehemaligen S. Johannis-
Kloster-Kirche zu Rostock,

von

G. C. F. Lisch.


D as Aussterben eines Fürstenhauses ist immer ein Ereigniß von großer Bedeutung für das Land und bedarf einer möglichst sichern Feststellung, so wie seine letzten Reliquien eine sorgsame Beachtung verdienen. Leider hat die Stadt Rostock, wenn ich nicht irre, kein altes fürstliches Denkmal mehr aufzuweisen. In den vier städtischen Pfarrkirchen ist kein altes Denkmal von Bedeutung zu finden; schon bei dem gothischen Umbau der Kirchen im 14. und 15. Jahrhundert ist jede Spur des alten Baustyls zerstört und gewiß manches Denkmal untergegangen. Die Franziskaner=Kirche zu S. Katharinen ist zu weltlichen Zwecken durchgebauet und die Dominikaner=Kirche zu S. Johannis ist in neuern Zeiten abgebrochen 1 ). Und grade die S. Johannis=Kloster=Kirche am Steinthore, zwischen diesem und der Schule, an den ehemaligen Kreuzgängen des Klosters, war diejenige Kirche, welche die Fürsten zu ihrer Ruhestätte


1) Auch in Wismar ist die Franziskaner oder Graue=Mönchen=Kirche, an welche sich das alte Fürstenhaus mit reichen Erinnerungen lehnte, abgebrochen.
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erwählten, wenn sie nicht an andern Orten begraben wurden. Nach der ersten Hauptlandestheilung vom J. 1229, also seit dem Bestehen des fürstlichen Hauses Rostock, wurden die Fürsten der beiden ersten Generationen, Heinrich Borwin, Waldemar, Heinrich und Erich in der fürstlichen Begräbnißkapelle im nördlichen Kreuzschiffe der ehrwürdigen Klosterkirche zu Doberan begraben, die dritte Generation, mit welcher die fürstliche Linie Rostock ausstarb, ward aber in der Kirche des Dominikaner=Klosters zu Rostock begraben.

Der letzte Fürst des Hauses Rostock war Nicolaus, welcher wegen seiner Willensschwäche, sicher schon in dem Jahrhundert seines Todes "das Kind" genannt ward; er hinterließ nur eine Tochter, Elisabeth, welche mit dem Grafen Christian von Oldenburg vermählt ward.

Nicolaus das Kind starb im J. 1314 und ward in der S. Johannis=Kirche zu Rostock begraben. Hierin stimmen alle glaubwürdigen Nachrichten überein; jedoch bedarf dies noch einer schärfern Feststellung und genauern Kunde, da es augenblicklich noch möglich ist. Wenn auch kein altes Denkmal mehr übrig ist, so haben wir doch noch mehrere genauere und zuverlässige Nachrichten über die Verhältnisse.

Die doberaner und parchimsche Genealogie vom J. 1370 1 ) geben leider grade hier keine bestimmte Nachricht; die parchimsche Genealogie schweigt ganz und die doberaner Genealogie sagt nur, daß "Nicolaus das Kind" ("puerulus") ohne männliche Erben gestorben sei:

"Woldemaro - - successit in dominio domicellus Nicolaus, filius eius; iste est cognominatus puerulus de Rozstok propter fatuitatem suam. - - Post mortem dicti domicelli Nicolai de Rozstok, qui non habnit filium, sed unicam filiam, dominus Hinricus, Magnopolensis et Stargardensis dominus, patruus suus, terram Roztokcensem tanquam ad ipsum iure hereditario devolutam occupavit".

Die Mönche des Johannisklosters berichten aber im J. 1472 an den Rath der Stadt Rostock 2 ):

"de hochgebarne vorste dat Kynd van Rostock de dar lycht gegrauen in unseme kore".


1) Vgl. Jahrbücher XI, S. 14.
2) Vgl. Rostockische Nachrichten und Anzeigen, 1752, Stück 40, S.162.
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Hiernächst haben wir verschiedene Nachrichten über seinen Leichenstein in der S. Johannis=Kirche.

Lindenberg in seiner rostocker Chronik, S. 99, giebt an, daß die Inschrift auf seinem Leichensteine laute:

Anno 1314 die Catharine obiit Nicolaus nobilis dominus Rotzstoccensis, orate pro eo.

Grade so, vielleicht nach Lindenberg, giebt Segnitz in seiner handschriftlichen Beschreibung der Stadt Rostock (um 1730) die Inschrift.

Zu derselben Zeit giebt Schröder in seinem Papistischen Mecklenburg, I, S. 954, die Inschrift in derselben Weise, nur daß er MCCCXIIII schreibt und das Wort nobilis wegläßt.

Eine gründliche Untersuchung theilt Nettelbladt in den Rostockischen Nachrichten, 1752, Stück 40, S. 162 flgd., mit. Zu seiner Zeit lag der Leichenstein des Fürsten Nicolaus, welcher nach ihm "der einige mecklenburgische Fürst" sein soll, der "in Rostock begraben ist", "etwas entfernter vom Altar in dem Chor" der S. Johannis=Kirche. Auf demselben war "das Bildniß des Herrn Nicolaus in Lebensgröße, in der rechten Hand ein Schwerdt beym Knopf niederwärts und in der linken ein deutsches Wappenschild vor sich haltend, gehauen". Mehr konnte man "aus den wenigen von diesem Bildniß nur noch übrig gebliebenen Strichen nicht wahrnehmen, da wegen Länge der Zeit der Kopf, der Leib und das Wappen, so auf dem Schilde gestanden, ganz ausgegangen und nicht zu erkennen waren". Dieser Leichenstein, welcher zu den ältesten in Meklenburg gehört hat, ist nach dieser Beschreibung und dem Styl der Zeit wahrscheinlich in vertieften Linien gearbeitet gewesen. Die Inschrift, welche zu beiden Seiten des Steines stand, lautete "zuverlässig" also, daß, wenn "man vor dem Steine stand", rechts: Ano. Dni. MCCCXIIII. In. Die. Katarine. O. und links: Nicolaus. Nobilis. Dns. Rostoccens - zu lesen war. Zu den Füßen war keine Schrift wahrzunehmen; aber "beim Kopf hatten Buchstaben gestanden, welche aber damals" ganz unkennbar waren. Nettelbladt halt es für möglich, daß oben die Worte: Orate pro eo, welche Lindenberg noch anführt, gestanden haben, obgleich es nicht wahrscheinlich sei, daß das Ende der Inschrift oben gesetzt sein sollte, und der Raum auch mehr Buchstaben eingefaßt zu haben scheine. Dagegen läßt sich aber anführen, daß in den ältesten Zeiten die Stellung der Inschriften nicht immer so ganz gleichmäßig ist, wie in den folgenden Zeiten, daß es dagegen wohl schwerlich vorkommt, daß die obere und untere Seite ohne Inschrift

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bleiben und daß der Wunsch: Orate pro eo, wohl nicht gut fehlen kann. Auch vermißt man bei dem Namen die Worte: dei gratia, welche auf fürstlichen Leichensteinen so leicht nicht fehlen und welche nach Nettelbladts Mittheilung "andere rostockische Geschichtschreiber noch anführen".

Die Inschrift lautete daher nach Nettelbladts sicherer Lesung sicher und nach andern Ueberlieferungen muthmaßlich also:

Inschrift

oder in alter Schrift:

Inschrift

(d. i. Anno domini MCCCXIV in die beatae Katharinae (Nov. 25) obiit [dei gratia dominus] Nicolaus nobilis dominus Rostockcensis. [Orate pro eo.]

Beim Abbruch der Nicolai=Kirche in diesem Jahrhundert ist das Grab des Fürsten Nicolaus und der Leichenstein, den der jetzt noch lebende Küster der S. Nicolai=Kirche noch gekannt hat, verschwunden. Der Leichenstein ist 1 ) neben mehrern


1) Nach der Nachforschung des Herrn Archivars Sohm zu Rostock.
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andern beim Abbruch der Kirche von dem rostocker Bürger Ladendorf gekauft, von diesem an den frühern Kaufmann Haak und von diesem auf dessen Schwiegersohn, den Kaufmann Kühl, übergegangen. Der letztere hat die gekauften Leichensteine zur Befriedigung des sehr hoch gelegenen Trottoirs vor seinem auf dem Beguinen=Berge neben der sogenannten Glockengießerei belegenen Hause verwandt, wo sie mit der untern rauhen Seite nach außen nach der Straße hingekehrt wie eine Mauer an 5 Fuß hoch über der Erde hervorragen, während sie an der obern Seite von der aufgefüllten Erde bedeckt sind. Die Steine sind also jetzt ohne große Störungen und Kosten nicht zu benutzen; vielleicht findet sich aber in der Zukunft einmal eine günstige Gelegenheit dazu.

Bekannt ist ein aus Eichenholz geschnitztes, gegen 3 Zoll dickes, ungefähr lebensgroßes, bemaltes Reliefbild eines stehenden Fürsten, mit einem Schwerte in der linken und einem Wappenschilde in der rechten Hand, welches nach der rostocker Sage den Fürsten Nicolaus von Rostock darstellen soll. Segnitz in seiner handschriftlichen Chronik von Rostock sagt:

"De Nicoloto seu Nicolao cognomento puero de Rostochio. Der durchl. Herr Hertzog Hinricus Nicolotus liegt auf dem Althar (d. i. Altarplatz, Chor) begraben und ist lebensgroß nordwärts an der Wand aus einem Stein gehauen".

Dieses "aus Holz gehauene" Bildniß hing auch nach Nettelbladts Bericht im Chor der S. Johannis=Kirche an der nördlichen Seitenwand neben dem Altare. Beim Abbruch der S. Johannis=Kirche ward es in die Nicolai=Kirche versetzt und hier auf einem Chore am Westende des südlichen Seitenschiffes aufgestellt. Das Bild ward zu Nettelbladts Zeiten übermalt. Es ist den aus Holz gehauenen Bildern des Königs Albrecht von Schweden und dessen Gemahlin in der Kirche zu Doberan ähnlich. Das Bild kann zu einem Grabdenkmale gehört haben, da es nicht selten ist, daß Reliefbilder, in nördlichen Gegenden oft aus Eichenholz, auf den Grabdenkmälern liegen; es kann aber auch eine Statue zum Andenken sein sollen. Auf dem Schilde, welches die dargestellte Person in der rechten Hand hält, ist ein Stierkopf ohne Halsfell dargestellt, und die Arbeit scheint nicht sehr alt zu sein. Nettelbladt bezweifelt daher mit Recht, daß dieses Bild den Fürsten Nicolaus von Rostock darstelle. Nach dem Wappen scheint es einen Fürsten von Werle darstellen zu sollen, wie auch Nettelbladt vermuthet. Auf keinen Fall möchte ich es mit dem Grabe des

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Fürsten Nicolaus des Kindes von Rostock in Verbindung bringen, da die Fürsten von Rostock ohne Ausnahme einen Greifen im Schilde führten.

Dies führt zu einem andern fürstlichen Leichensteine in der Johannis=Kirche. Nettelbladt hat a. a. O. S. 166 einen Leichenstein abbilden lassen, welcher "höher hinauf nicht weit von dem Altartisch" lag. In diesem Steine war oben in der Mitte ein rundes Loch, in welchem nach der Tradition alter Leute eine eiserne Stange gesteckt haben soll, welche noch zu Nettelbladts Zeiten bei der Kirche verwahrlich aufgehoben ward; die Stange war rund, beinahe zwei Ellen lang und oben, wo sie mit einem Kreuze bezeichnet war, etwa auf drei Zoll hohl und die Oeffnung so groß, daß ein ziemlich dickes Wachslicht darin stehen konnte. Dieser Leichenstein hatte keine Inschrift, sondern in der Mitte nur das volle Wappen der fürstlichen Linie Meklenburg, einen rechts gelehnten Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe mit Halsfell und über dem Schilde einen rechts gekehrten antiken Helm, auf welchem in Schirmbrettern ein voller, von der Seite zu sehender Pfauenwedel steht, vor welchem der längs halb zu sehende meklenburgische Schild liegt. Dies ist nun offenbar das alte Wappen der fürstlichen Linie Meklenburg. Die ganze Gestaltung trägt den Charakter der Mitte oder der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Das Wappen ist noch einfach, aber der Stierkopf hat schon den ganz eigenthümlich ausgeprägten Charakter des Schildzeichens des Fürsten Albrecht II. von Meklenburg (1329-1379). Der Helm ist noch der einfache Stülphelm in seiner alten Gestalt und die Helmdecke ist noch einfach und ohne moderne heraldische Schnörkelei. Die seitwärts gestellte Helmzierde ist ganz der Helmzierde gleich, welche der Fürst Heinrich der Löwe (1302- 1329) auf seinem kleinen Siegel führt. Man wird nicht sehr fehl greifen, wenn man dieses Wappen etwa um die Zeit 1320-1330 setzt; es ist wahrscheinlich ein wenig jünger, als der Leichenstein auf den Fürsten Nicolaus von Rostock, jedoch nicht "weit jünger", wie Nettelbladt meint.

Es ist nun ganz sicher, daß dieser Leichenstein das Wappen der fürstlichen Linie Meklenburg enthält, und wohl nicht zu bezweifeln, daß unter demselben ein Fürst von Meklenburg begraben lag. Daher ist es ganz bestimmt nicht richtig, wenn Nettelbladt meint, weil nirgends verzeichnet sei, daß ein Herr von Meklenburg oder "Werle in der Stadt Rostock sein Grabmal erhalten, so müsse dieser Stein wohl den Herrn Nicolaus von Rostock angehen, und halte er solchen für den

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eigentlichen Leihenstein des Herrn Nicolai, worunter er begraben worden"; an einer andern Stelle meint er dagegen, daß "dieser Stein des Lichtes halber, so darauf zum Andenken des Herrn Nicolai gebrannt, hingelegt worden" sei. Obgleich Nettelbladt wiederholt mit Recht behauptet und durch die Abbildung klar beweiset, daß dieses Wappen den Fürsten von Meklenburg gehöre, so sucht er doch in seiner vorgefaßten Meinung glaublich zu machen, daß es auch den Fürsten von Rostock gehören könne, "wie es denn, nach seiner Ansicht, auch fast (?) scheinen (?) will (?), als wenn (?) das darauf befindliche Wappen den Greifen vorstellen soll" (?). Dies ist nun nicht der Fall; das Schildzeichen ist ein Stierkopf mit einem abgerissenen Halsfell, und die Fürsten von Rostock haben nie einen Stierkopf, sondern immer nur einen Greifen im Schilde geführt. Die Annahme, daß Nicolaus von Rostock auch ein unbekannt gebliebenes Siegel mit einem Stierkopfe geführt haben könne, ist daher rein willkürlich und durch nichts begründet. Die Stadt Rostock führte freilich bis in die neuern Zeiten im großen Siegel einen Stierkopf und im kleinen Rathssiegel einen Greifen. Daß der auf dem Leichensteine dargestellte Helm den Fürsten von Rostock angehören könne, beruhet auf einer falschen alten Erklärung. Von dem Fürsten Nicolaus von Rostock ist nur ein Siegel, nämlich ein ungewöhnlich großes Secretsiegel bekannt, das einen vorwärts gekehrten Stülphelm enthält, welcher zur Helmzierde eine Stierstirne mit einer Krone und mit zwei Ohren und zwei seitwärts gekehrten, an den äußern Rändern mit Pfauenaugen besteckten Stierhörnern trägt. Grade so ist der rostocker Helm auf dem von dem Fürsten Heinrich dem Löwen angenommenen Wappen mit zwei Schilden und Helmen für Meklenburg und Rostock nach einem Abdruck vom J. 1328 dargestellt. Dieses Siegel des rostocker Fürsten Nicolaus wird in einer alten Beglaubigung (vgl. Nettelbladt a. a. O. S. 166) ziemlich richtig beschrieben, jedoch wird in dieser Beschreibung irrthümlich angenommen, daß der (so oft verkannte) alte Stülphelm ein Stierkopf ("caput bucephali") sei, wovon aber auf den Originalsiegeln nichts zu sehen ist, indem diese ganz klar einen vorwärts gekehrten Helm zeigen, der allerdings von Nichtkennern mit einem Büffelskopfe verglichen werden kann. Aus dieser Beschreibung will nun Nettelbladt schließen, daß der auf dem Leichensteine dargestellte Helm den Fürsten von Rostock angehören könne, da er auch Pfauenfedern habe. Dies ist aber ganz falsch, da die Fürsten von Meklenburg immer einen vollen Pfauenwedel und den Schild im Kleinen, die Fürsten

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von Rostock aber zwei mit Pfauenaugen besteckte Hörner auf dem Helme tragen. Die ganze von Nettelbladt versuchte Deutung beruht daher auf Irrthümern und Schwäche der Kritik.

Es ist also sicher, daß in der S. Johannis=Kloster= Kirche der Dominikaner, außer dem Leichensteine auf den Fürsten Nicolaus von Rostock, noch ein zweiter Leichenstein aus dem 14. Jahrhundert ohne Inschrift mit dem vollen Wappen der Fürsten von Meklenburg lag. Zu wessen Andenken dieser Stein gelegt worden sei, läßt sich jetzt nicht ermitteln, es läßt sich nicht einmal eine irgend wahrscheinliche Vermuthung wagen; die Bestimmung muß daher einer glücklichern Auffindung oder Forschung in künftigen Zeiten aufbewahrt bleiben.

 

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IX.

Ueber

die letzten Nachkommen

des Fürsten

Pribislaw von Richenberg=Parchim,

von

G. C. F. Lisch.


D as große Dunkel, welches früher auf der Geschichte des unglücklichen Hauses des Fürsten Pribislav I. von Richenberg, des jüngsten Sohnes des Fürsten Heinrich Borwin II. ruhte, ist erst durch die umfassenden Forschungen 1 ) des Vereins für meklenburgische Geschichte aufgehellt worden. Ohne diese hier wieder vortragen zu wollen, können wir jetzt noch einen guten Stritt weiter gelangen, indem ich die letzten, bisher unbekannten Nachkommen dieses Fürstenhauses nachzuweisen im Stande bin.

Pribislav I. war bei seines Vaters frühem Tode minderjährig und gelangte nach der Hauptlandestheilung von 1229 erst um das J. 1238 nach erlangter Volljährigkeit zum Besitze seiner Herrschaft. In einen heftigen Kampf mit dem kriegerischen Bischofe Rudolph I. von Schwerin gerathen, mußte er im J. 1256 sein Land verlassen und sah sich im J. 1270 genöthigt, dasselbe seinen Verwandten ganz abzutreten 2 ). Pribislav I. war zwei Male vermählt: das erste Mal wahrscheinlich mit einer ungenannten Tochter des Herzogs Barnim I. von Pommern (1244), welche vor 1261 gestorben war, das zweite


1) Lisch über die Siegel der meklenburgischen Fürsten von Parchim=Richenberg, in Jahrb. X, S. 23 flgd.
Beyer Urkundliche Geschichte des Fürsten Pribislav I. von Parchim=Richenberg und seiner Nachkommen, in Jahrb. XI, S. 36 flgd.
2) Vgl. Beyer a. a. O. S. 69, 73 und 80.
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Mal, seit 1261, mit des edlen Herrn Richard von Friesack Tochter 1 ). Nachdem er sein Land verlassen hatte, zog er sich nach Pommern zurück und erhielt hier durch den Einfluß der Verwandten seiner Gemahlin die Herrschaft Wollin, welche wahrscheinlich die Brautgabe seiner Gemahlin war, und starb hier nach dem J. 1270 2 ).

Pribislav I. hatte wenigstens drei Kinder, zwei Söhne gleiches Namens Pribislav, wahrscheinlich aus jeder Ehe einen, und eine Tochter.

Von den Schicksalen der in den Urkunden nicht mit Vornamen genannten Tochter 3 ), welche vielleicht das älteste Kind Pribislavs I. war und in jüngern Nachrichten Margarethe genannt wird, ist nichts bekannt geworden.

Der eine von den beiden Söhnen, wahrscheinlich der ältere aus erster Ehe, Pribislav II., erscheint 1273 und 1276 als Herr von Wollin, also als Nachfolger seines Vaters und seiner Mutter im Besitze, und starb vor dem J. 1289 4 ), ohne, wie es scheint, Erben zu hinterlassen.

Der andere von den beiden Söhnen, Pribislav III., wahrscheinlich aus der zweiten Ehe seines Vaters mit der Edlen von Friesack, ward schon im J. 1269 mit des Herzogs Mestwin II. von Hinter=Pommern Tochter Katharina vermählt 5 ). Mestwin II. war ein schwacher Fürst, der mit seinem Bruder Wartislav in verwickelte Streitigkeiten und Kämpfe gerieth und in seiner Noth die Markgrafen von Brandenburg zu Hülfe 5 ) rief, von denen er sich aber nicht leicht befreien konnte. Er sah sich am 1. April 1269 genöthigt, den Markgrafen seine Länder zu übertragen, wogegen diese sich verpflichteten, ihm eine Leibrente zu zahlen und seiner Gemahlin und seinen Kindern die Güter als Lehn zurückzugeben, mit Ausnahme des Landes Belgard, das sich die Markgrafen zur freien Verfügung vorbehielten. Zu gleicher Zeit hatten die Markgrafen eine Tochter des Herzogs verlobt; es leidet keinen Zweifel, daß diese die später mit Vornamen genannte Katharine ist, welche dem wendischen Fürsten Pribislav III. vermählt ward. Wahrscheinlich hatten die Markgrafen von Brandenburg diesem das Land Belgard zum Brautschatze


1) Vgl. Beyer a. a. O. S. 51 und 52.
2) Vgl. daselbst S. 80.
3) Vgl. daselbst S. 54, 76 und 81.
4) Vgl. daselbst S. 81.
5) Vgl. Ostpommern, seine Fürsten, fürstlichen Landestheilungen und Distrikte, von L. Quandt, in den Baltischen Studien, Jahrg. XVI, Heft 1, Stettin, 1856, S. 101 flgd.
5) Vgl. Ostpommern, seine Fürsten, fürstlichen Landestheilungen und Distrikte, von L. Quandt, in den Baltischen Studien, Jahrg. XVI, Heft 1, Stettin, 1856, S. 101 flgd.
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seiner Gemahlin übergeben 1 ), da sie zu ihm, als einem Enkel des Edlen Richard von Friesack in der Mark, wahrscheinlich in nähern Verhältnissen standen; denn Pribislav wird in der Folge Edler Herr von Belgard genannt. Es ist oft nicht ganz bestimmt zu ermitteln, welches Belgard gemeint sei, und öfter darüber Bedenken erhoben; es ist aber in der neuesten Zeit ermittelt 2 ), daß Pribislav zuerst Belgard an der Persante in Pommern=Stettin besaß, welches ihm die Herzöge von Westpommern vielleicht als Ersatz für das ihm nach seines Bruders Tode angefallene Wollin gegeben hatten. Gewiß ist, daß er später Herr von Belgard an der Leba in Hinterpommern 2 ) ("einer jetzt verfallenen Burg unweit Lauenburg") war, welches er ohne Zweifel von seinem Schwiegervater Mestwin II. als Brautschatz seiner Gemahlin erhalten hatte. Nach dem Jahre 1284 erscheint Pribislav auch als Herr von Daber ("Pribislav von Wenden, Herr des Landes Daber", nach seinem Siegel). Mestwin II. starb in der Mitte des Jahres (1. Julii ?) 1295 3 ) und sein Land ward nach seinem erblosen Tode der Zankapfel und die Beute der Nachbaren, welche aus verschiedenen Gründen Ansprüche daran machten. Pribislav von Wenden verlor damit als Landesherr alle seine Besitzungen; am 12. Julii 1295 wurden bei einer Ländertheilung die Besitzungen den westpommerschen Herzogen überwiesen, ohne daß von Pribislav die Rede war. Er verschwindet schon seit 1291 aus der Geschichte Pommerns.

Der mächtige deutsche Orden 4 ) rückte immer weiter gegen Westen vor, eroberte im J. 1308 Danzig, Dirschau und Schwetz, fand im J. 1309 die Brandenburger wegen der Erbschaft Mestwins ab, erwarb dadurch das Land Lauenburg und kaufte dazu im J. 1329 von den Söhnen des pommerschen Marschalls Henning Bere das Land Bütow, welches dieser im J. 1321 von dem Herzoge Wartislav IV. von Pommern geschenkt erhalten hatte.

Durch alle diese verwickelten politischen und kriegerischen Begebenheiten verlor Pribislav jeden landesherrlichen Besitz, wenn ihm auch Privatbesitz oder Leibrenten gegönnt wurden.

Ungefähr zwanzig Jahre nach dem Tode seines Schwiegervaters erscheint Pribislav III. plötzlich im Mai des J. 1311


1) Vgl. Beyer a a. O. S. 82.
2) Vgl. Quandt a. a. O. XVI, 1, S. 110 flgd., und 2, S. 67; vgl. Beyer a. a. O. S. 83.
2) Vgl. Quandt a. a. O. XVI, 1, S. 110 flgd., und 2, S. 67; vgl. Beyer a. a. O. S. 83.
3) Vgl. Quandt a. a. O. XVI, 1, S. 192 und 110.
4) Vgl. Cramer Geschichte der Länder Lauenburg und Bütow, Königsberg, 1858, I, S. 22-33, und II, Urkunden.
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wieder auf dem Turniere zu Rostock unter den Lebendigen und darauf im Sommer des J. 1316 bei den Fürsten vor den Mauern der empörten Stadt Stralsund 1 ). Dies ist das letzte Mal, daß Pribislav, welcher der letzte seines Stammes gewesen sein soll, genannt wird.

Es ist allgemein angenommen, daß Pribislav im J. 1315 gestorben und mit ihm die Linie Richenberg=Parchim ausgestorben sei. Das doberaner Nekrologium 2 ) sagt:

"Pribizlaus secundus dei gratia dominus in Richenberg obiit anno domini M tricentesimo XV".

Die um das J. 1370 abgefaßten doberaner und parchimschen Genealogien 3 ) sagen ausdrücklich, daß mit dem jüngern Pribislav der Stamm erloschen sei:

"Pribizlauus exul factus in Pomerania cum vnico filio suo, nomine Pribizlauuo, stirps sua deleta est".

und die um dieselbe Zeit verfaßte Reimchronik des E. v. Kirchberg redet eben so: "sy starben also toren da, keynen erben lieszen sy yn na, alsus virstarb ir beider stam, daz von yn nymant vorder quam".

Nicht allein hieraus, sondern auch aus allen andern geschichtlichen Gründen glaubt Beyer 4 ), da die Geschichte nichts von Nachkommen unsers Fürsten wisse, "mit Sicherheit schließen zu dürfen, daß er mindestens keine Söhne hinterlassen habe".

Und doch verhält sich die Sache ganz anders, als bisher berichtet und angenommen ist. Das königsberger Archiv bewahrt eine merkwürdige Urkunde 5 ), welche über die Familie und das Leben des Fürsten Pribislav (II.) III. ein ganz neues Licht verbreitet. In dieser Urkunde tritt noch am 1. Januar 1312 der Fürst über Besitzverhältnisse handelnd in Hinterpommern auf. Er wird in der Urkunde Primico genannt; dies ist ohne Zweifel Pribislav, der schon früher öfter Pribico genannt wird; die Namensform Pribico oder Pribeco ist nämlich eine gewöhnliche Diminutivform des Namens für Knappen oder jüngere Männer des Namens Pribislav. Die Umwandlung der Form Pribico in Primico wird allein Folge einer verschiedenen Aussprache des Namens sein. Denn


1) Vgl. Beyer a. a. O. S. 94.
2) Vgl. Jahrbücher I, S. 137.
3) Vgl. Jahrbücher XI, S. 14-15.
4) Vgl. Beyer a. a. O. S. 95.
5) Vgl. Anlage. - Ich verdanke die vollständige Mittheilung dieser Urkunde meinem hochverehrten Freunde, dem Herrn Archiv=Director und Professor Dr. Voigt zu Königsberg.
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es ist nicht zu bezweifeln, daß die Urkunde unsern Fürsten Pribislav meint, da sie ihn zu genau bezeichnet, als daß man einen andern darunter verstehen könnte.

"Am 1. Januar 1312 verpfändete zu Pelplin der edle Mann Herr Primico , ein hochgeborner Fürst, wenn auch ohne namhaften Titel von einem Lande oder Landestheile, mit Genehmigung seiner Gemahlin Katharine und seiner Kinder, seines Sohnes Mestwin und seiner Tochter Lutgart , dem deutschen Orden den (fischreichen) See Malscha (bei Preuß. Stargard 1 ) südlich von Danzig), so daß dieser Eigenthum des Ordens ward, wenn Primico ihn innerhalb eines Jahres nicht einlösen würde".
("nobilis vir dominus Primico, princeps generosus, licet nullius terre vel provincie celebri nomine tituletur, una cum uxoris sue Katharine ac suorum liberorum, filii sui Mestwini et filie sue Luchardis, consilio et assensu, - - lacum, qui Malsche vulgariter dicitur, situm in terra Pomeranie, - - obligavit" 2 ).

Es gehen aus dieser Urkunde, welche zu einer Zeit ausgestellt ward, als Pribislav III. nach andern Nachrichten noch lebte, folgende geschichtliche Thatsachen hervor.

1) Pribislav lebte nach der Urkunde noch im J. 1312 und hielt sich mit seiner Familie in Hinterpommern auf. Er hatte bis dahin "Land zum Besitze behalten, da er 1312 in dem seit 1309 unter dem Deutschen Orden stehenden Pomerellen noch Besitzungen und Regalien, aber nicht mehr ein geschlossenes Gebiet oder eine bekannte Feste besaß, wovon er sich betiteln konnte. Belgard mag in den Wirren nach Mestwins Tode in die Gewalt des Landesherrn gekommen sein; die Besitzungen werden einzeln, wie jener See, verkauft oder verpfändet sein, um den Unterhalt zu gewinnen; der etwanige Rest fiel 1315 bei seinem erblosen Tode an den Deutschen Orden" 3 ).


1) Der "sehr fischreiche" See Malsche liegt südlich von Preuß. Stargard, also südlich von Danzig, im Bezirke Danzig. Vgl. Cramer Geschichte der Länder Lauenburg und Bütow, 1858, I, S. 38. - Quandt und Cramer haben Kunde von der Verpfändung dieses Sees.
2) Vgl. Anlage.
3) Vgl. Quandt a. a. O. XVI, S. 110.
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2) Pribislavs Gemahlin Katharine, Mestwins II. Tochter, lebte noch am 1. Januar 1312, indem sie mit ihrem Sohne und ihrer Tochter zu der Verpfändung des Sees Malscha ihre Zustimmung gab, woraus hervorgeht, daß es ihr zugebrachter Besitz oder Erbtheil war, den ihr Gemahl verpfändete.

3) Pribislav hatte am 1. Januar 1312 einen Sohn Mestwin, welcher ohne Zweifel von seinem mütterlichen Großvater Mestwin II. den Namen trug. Von seinen Schicksalen ist bis jetzt gar nichts weiter bekannt geworden.

4) Pribislav hatte am 1. Januar 1312 auch eine Tochter Lutgart, von welcher bis jetzt ebenfalls nichts weiter bekannt geworden ist. Woher diese den Namen Lutgart trug ist nicht zu bestimmen; möglich ist es, daß ihre väterliche Großmutter, die Edle von Friesack, den Vornamen Lutgart hatte, den sie von dieser erhielt. In der meklenburgischen Fürstenfamilie führte des ältesten Bruders Pribislavs, des Fürsten Johann I. des Theologen von Meklenburg, Gemahlin den Namen Lutgart. Von Mestwins II. von Hinterpommern Gemahlinnen konnte Pribislavs III. Tochter nicht ihren Vornamen führen, da diese Euphrosine (1276) und Sulislawa (1293) hießen 1 ).

Der Stammbaum der Familie Richenberg=Parchim gestaltet sich jetzt also folgendermaßen:

Stammbaum
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1) Vgl. Quandt a. a. O. XVI, 1, S. 110.
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Anlage.


Der Fürst Pribislav, aus dem Hause Richenberg-Parchim, verpfändet dem Deutschen Orden den See Malscha, unter Einwilligung seiner Gemahlin und seiner Kinder, vor dem Abte zu Pelplin.

D. d. Pelplin. 1312. Januar 1.

Nach dem Originale im Archnive zu Königsberg.


Noverint universi presencium inspectores, quod nos frater Gotfridus, abbas de Polplin, per religiosissimum eximiarumque virtutum virum ac dominum nostrum dilectum fratrem Karolum generalem ordinis fratrum domus Theut. hospitalis sancte Marie Jerosolymitani rogati, quatenus, ad maiorem rei memoriam ac noticiam, paginam sigillo nostro signatam conficere ac dare vellemus super obligacione cuiusdam stagni seu laci, qui videlicet lacus Malsche vulgariter dicitur, siti in terra Pomeranie, quem lacum nobilis vir dominus Primico, princeps generosus, licet nullius terre vel provincie celebri nomine titnletur, una cum uxoris sue Katharine ac suorum liberorum, filii sui Mestwini et filie sue Luchardis, consilio et assensu, dicto reverendo viro domino Karolo generali prefati ordinis pro triginta marcis denariorum monete Thorunensis obligavit, sub condicionibus et pactionibus subnotatjs, ita sane, quod si prelibatus dominus

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Primico pecuniam suprascriptam infra anni circulum et diem non exsolverit, qui scilicet annus a tempere date sibi pecunie pretaxate computabitur, videlicet a die circumcisionis nunc preterito, anno incarnacionis inspecto, sicut in datis et actis inferius est subscriptum, extunc predicto domino Primiconi et uxori vel liberis suis prefatum lacum redimere non licebit, sed dictus honorabilis vir dominus Karolus generalis ordinis suprascripti vel alius vices eius gerens, prout sapientibus visum fuerit, quantum predictus lacus carior esse potuerit, eidem domino Primiconi addere tenebitur super pecuniam prenotatam, et sic extunc dictus lacus cum omni iure, quod prefatus dominus Primico in ipso lacu habere potuit vel habere videbatur suique heredes, ad dictum venerabilem virum dominum Karolum suique ordinis professores transibit, cum omnibus utilitatibus proprietatis iure, a dictis fratribus perpetuo possidendus: in huius igitur rei evidenciam ad preces supradicti reverendi viri Karoli generalis ordinis memorati, quia hec omnia et singula erpresse cognovimus, presens scriptum dedimus sigilli nostri ac quorumdam fratrum nostrorum testimonio roboratum. Testes sunt frater Johannes de Dolin, prior, frater Nicolaus de Culmen, frater Wernerus Cancer, frater Hinricus, magister conversorum, frater Gerwinus et alii quam plures fratres nostri. Datum et actum in Polplin, anno domini M. CCC. duodecimo, in die circumcisionis eiusdem domini nostri Jhesu Christi.

Nach dem Originale im k. preußischen Archive zu Königsberg, mit dem wohlerhaltenen Siegel des Abtes, mitgetheilt von dem Herrn Archiv-Director, Prof. Dr. Voigt zu Königsberg.


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X.

Ueber

das meklenburgische Wappen,

besonders

über den stargardischen Arm

in demselben,

von

G. C. F. Lisch.


D as meklenburgische Wappen hat sich beinahe seit der Zeit der Bereinigung von fünf Schilden in Einem Schilde, also ungefähr seit 350 Jahren, die größten Willkührlichkeiten gefallen lassen müssen, ohne Zweifel, weil es nicht verstanden ward. Diese Willkührlichkeiten beginnen schon im 16. Jahrhundert, wahrscheinlich durch Rixner veranlaßt, von welchem ein Wappenbuch vom J. 1530 im Archive zu Schwerin handschriftlich vorhanden ist; bekanntlich ist dieser Mann, obgleich er sich an vielen Orten einzudrängen und geltend zu machen verstand, als Heraldiker ohne Werth, und manche neue Erscheinung, z. B. die rothe Krone des Stierkopfes, ist seine Erfindung, indem er es liebte, die Wappen nach seinen von ihm erfundenen Regeln und Ansichten umzugestalten.

In den neuern Zeiten ist, namentlich in den Jahrbüchern und andern Werken, das meklenburgische Wappen im Ganzen und in seinen einzelnen Theilen einer wiederholten kritischen Untersuchung unterworfen und dadurch die wahre Gestalt der Wappenbilder wieder ans Licht gezogen. Es liegt nicht in meiner Absicht, hier eine vollständige kritische Geschichte des Wappens zu geben, sondern ich beabsichtige nur, die frühern Untersuchungen zusammenzufassen, einzelne Gegenstände näher zu beleuchten und die zahlreichen neuesten Erscheinungen in die Geschichte einzuführen.


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Wenn wir bei der folgenden Darstellung zuvörderst die neuere Litteratur in Betrachtung ziehen, so lege ich dabei das jetzige siebenschildige Wappen zum Grunde.

1) Für die Herrschaft Meklenburg hat die eigenthümliche Gestaltung und künstlerische Ausbildung des Stierkopfes und des Helmes in Jahrb. VIIl, S. 7 flgd., und in den dazu gegebenen Abbildungen eine gute und sichere Grundlage erhalten. Damit stimmen viele alte Bildungen überein, namentlich eine alte Glasmalerei in der Kirche zu Doberan.

2) Für die Herrschaft Werle ist der Stierkopf oft mit dem meklenburgischen Stierkopfe, nachdem dieser festgestellt war, zur Vergleichung gezogen. Eine uralte, gemalte Darstellung des werleschen Schildes fand sich in den alten Wandmalereien der Kirche der Altstadt Röbel und ist von mir in der Zeitschrift für Bauwesen, Berlin, 1852, August, in Abbildung mitgetheilt und in Jahrb. XVII, S. 380, beschrieben.

3) Für die Herrschaft Rostock ist die Stellung und Gestaltung des Greifen in Jahrb. X, S. 19, durch Abbildung zur Anschauung gebracht und durch die Abbildungen auf S. 7 und 9 erläutert.

4) Für die Grafschaft Schwerin ist der Schild in Jahrb. VIII, S. 19 flgd. erläutert.

5) Für die Herrschaft Stargard wird der Schild in dieser Abhandlung weiter unten zur Untersuchung gezogen werden.

6) Für das (ehemalige Bisthum) Fürstenthum Ratzeburg isi das Wappen in Jahrb. I, S. 143, und VIII, S. 33 flgd., ausführlich beleuchtet.

7) Für das (ehemalige Bisthum) Fürstenthum Schwerin habe ich in Jahrb. VIII, S. 33 flgd., eine ausführliche, quellenmäßige Darstellung geliefert.

Das Gestaltung des ganzen Wappens ist von nur besprochen in Jahrb. I. S. 141, und VIII, S. 33, vgl. X, S. 15.


Die Grundzüge der Geschichte des meklenburgischen Wappens sind ziemlich eigenthümlich. In den ältesten Zeiten führte jeder Landesfürst nur Einen Schild mit Einem Schildzeichen und einem eigenthümlich gestalteten Helm. Von den ältesten Fürsten Meklenburgs ist nur ein Reitersiegel ohne Wappen erhalten; von dem Stammvater Pribislav ist gar keine Urkunde vorhanden, Pribislav's Sohn Borwin I. führte als Alleinherrscher einen Greifen im Schilde und ebenso die Vormund=

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schaft seiner Enkel. Zu gleicher Zeit läßt es sich aber erkennen, daß die Fürsten des westlichen Landestheiles einen Stierkopf, des östlichen Landestheiles einen Greifen im Schilde führten. Die Heraldik der fürstlichen Siegel beginnt erst nach der Hauptlandestheilung vom J. 1229 und wird vom Ende des 13. Jahrh. bis zur Mitte des 14. Jahrh. fest und kräftig ausgebildet. Bis auf diesen Zeitraum muß man in den Forschungen immer zurückgehen, wenn es irgend möglich ist. Durch die Landestheilung vom J. 1229, von welcher noch so viele und bedeutende Reste übrig 1 ) sind, ward das Land für die vier fürstlichen Brüder in vier Theile getheilt: Meklenburg, Werle, Rostock und Richenberg. Jedes Land bildete nun ein eigenes Schildzeichen und einen eigenen Helm aus. Die drei jüngeren Linien starben nach und nach aus, und ihre Länder und Wappen, als Herrschaftszeichen, gingen auf die älteste Linie Meklenburg über, von welcher das ganze Land den Namen erhalten hat. Von der Herrschaft Richenberg, welche schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vielfach zerstückelt ward und die Herrscher wechselte, ging nach ihrem Aussterben 1315 kein Wappenzeichen in das Wappen anderer Herrscher über, theils vielleicht weil die Herrschaft zerstückelt ward, theils weil das Wappen ein Stierkopf, also den Wappen von Meklenburg und Werle gleich war. Rostock, welches einen Greifen im Schilde führte, starb aber um dieselbe Zeit aus. Der Stierkopf der Fürsten von Richenberg ist nur noch auf einigen alten Siegeln 2 ) derselben und in den Siegeln ihrer Städte Parchim, Plau, Goldberg und Sternberg vorhanden. Um dieselbe Zeit, im J. 1314, starb die Linie Rostock aus. Die Fürsten von Meklenburg nahmen nun einen Schild mit dem rostocker Greifen neben ihrem Schilde, do daß beide Schilde getrennt blieben, in ihr Siegel auf, jedoch nur in das kleine


1) Von der Landestheilung von 1229 rühren z. B. noch die Vorderstädte und die Erblandmarschälle her. Die Vorderstädte waren ursprünglich die Hauptstädte und Hauptresidenzstädte: Wismar für Meklenburg, Güstrow für Werle, Rostock für Rostock, Parchim für Richenberg. Da Wismar und Rostock Hansestädte wurden, so erhielten diese eine eigenthümliche Stellung und es blieben nur Güstrow und Parchim als Vorderstädte. Mit demselben Rechte könnte aber auch Schwerin eine Vorderstadt sein. - Die Landmarschallwürde ward erst um die Mitte des 14. Jahrh. erblich. Weil nun die jüngern Linien Rostock und Richenberg 1314-1315 ausstarben, ehe die Landmarschallwürde erblich ward, so konnten nur zwei Erblandmarschälle historisch in die Verfassung eintreten, für Meklenburg und Werle. Das Land Stargard hat seine eigene Vorderstadt und seinen eigenen Landmarschall.
2) Vgl. Jahrb. X, S. 23 flgd.
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Siegel. Sicher führte schon Heinrich H. der Löwe im J. 1327 ein kleines Siegel mit den zwei Schilden und Helmen. Der alte eigenthümliche rostocker Helm kam für die Zukunft nicht zur Geltung; die Fürsten von Meklenburg führten in der alten Zeit nur Einen Helm, wahrscheinlich weil man nur Einen Helm, wohl aber mehrere Schilde führen kann. Mit dem Ankaufe der Grafschaft Schwerin im J. 1358 nahmen die Fürsten von Meklenburg auch den Schild der Grafen von Schwerin neben den Schilden für Meklenburg und Rostock in ihr Siegel auf. Der Helm kam ebenfalls noch lange nicht zur Geltung. Endlich starb im J. 1436 die Linie Werle aus. Von dieser ging aber zuerst gar nichts in das meklenburgische Wappen über, wahrscheinlich weil das Schildzeichen auch ein Stierkopf war. Der eigenthümliche Helm der Fürsten von Werle, wie er noch in den Siegeln der Städte Teterow und Waren zu sehen ist, ist seitdem nie wieder zur Geltung gekommen.

So blieb es lange Zeit. Von der Zeit nach der Mitte des 14. Jahrh. bis gegen das Ende des 15. Jahrh. führen die Herzoge von Meklenburg nur drei Schilde, für die Herrschaft Meklenburg, die Herrschaft Rostock und die Grafschaft Schwerin, verschiedenartig zusammengestellt, im Siegel.

Gegen das Ende des 15. Jahrhunderts trat eine große Veränderung in dem landesherrlichen Wappen ein, indem der kräftige Herzog Magnus II. (1477 † 1503) das fünfschildige Wappen mit drei Helmen schuf. Er behielt die drei Schilde für Meklenburg, Rostock und Schwerin bei, nahm den werleschen Stierkopf dazu auf und führte den stargardischen Arm ein; auf diesen vierfach getheilten und mit einem Mittelschilde gezierten Schild setzte er drei Helme für Meklenburg, Rostock und Schwerin. So ist das meklenburgische Wappen geblieben, bis im J. 1658 das siebenschildige Wappen eingeführt ward 1 ).



1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 33 flgd.
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Der stargardische Arm.

Daß der sogenannte "stargardische Arm" durch den Herzog Magnus II. in das meklenburgische Wappen eingeführt worden sei, ist ziemlich allgemein angenommen, jedoch ist es noch nicht ausgemacht, was dieser Arm zu bedeuten habe. Ich will hier nicht auf ältere Annahmen eingehen, z. B. daß der Arm mit dem Ringe zum Andenken an die Erwerbung der Herrschaft Stargard aufgenommen sei, indem die Fürstin Beatrix ihrem Gemahle, dem Fürsten Heinrich II. dem Löwen, das Land zugebracht habe, - sondern gerades Weges in die Sache eingehen. Alte Nachrichten sind über dieses Schildzeichen gar nicht vorhanden, so viel ich auch überall seit einem Vierteljahrhundert darnach geforscht 1 ) habe; es scheint, als wenn sich alle Geschichtschreiber gefürchtet haben, eine Sache zu berühren, die sie nicht aufzuhellen im Stande waren. Die Sache läßt sich also nur auf dem Wege der geschichtlichen Combination erledigen.

Ausgemacht ist es, daß der Herzog Magnus II. (1477 † 1503) das fünfschildige Wappen annahm und namentlich den Arm in dasselbe einführte. Es entstehen nun zwei Fragen: wann der Herzog den Arm aufgenommen und was der Arm zu bedeuten habe.

Die erste Frage ist, wann der Herzog das Wappen aufgenommen habe. Man muß bei Beantwortung dieser Frage bemerken, daß der Herzog mehrere Siegel hatte und diese mit seinen Brüdern, namentlich mit seinem Bruder Balthasar, in gleichen oder ähnlichen Formen führte. Der Herzog Magnus, ein kräftiger Mann, war angehaucht von dem ritterlichen Geiste des Kaisers Maximilian I., welcher äußern ritterlichen Turnierglanz liebte. Daher kam es auch, daß Herzog Magnus mehrere Siegel und namentlich oft ein sehr großes, sogenanntes "größtes" oder "Majestäts=Siegel" führte, welches mit schildhaltenden Engeln, Helmdecken, hohen wallenden Pfauenfedern, geschlungenen Bändern reich verziert ist. Zu bemerken ist jedoch, daß schon sein Vater, der Herzog Heinrich, ein ziemlich großes Siegel mit Schildhaltern und Helm führte und dieses z. B. 1458 sein "majesteten ingesegel" nennt.


1) In Wien hat trotz vieler Nachforschungen kein Wappenbrief gefunden werden können.
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Der Herzog Magnus und sein Bruder Herzog Balthasar führen drei verschiedene Siegel:

1) Ein kleines Siegel (in mehrern, wenigstens zwei Stempeln) mit drei Schilden. Im Jahre 1480 führen z. B. die drei Brüder Albrecht, Magnus und Balthasar jeder ein gleich gestaltetes kleines Siegel mit drei neben einander gestellten Schilden; der Herzog Balthasar hat z. B. 1495 auf einem andern kleinen Siegel die drei Felder in Einem Schilde vereinigt. Diese kleinen dreischildigen Siegel führen die Herzöge zu gewöhnlichen Ausfertigungen noch lange nach der Annahme des fünfschildigen Siegels, z. B. noch häufig im J. 1494 und sicher noch im Januar 1495.

2) Ein mittleres Siegel mit dem fünfschildigen Wappen, welches auf dem Siegel des Herzogs Magnus von einem Engel, auf dem Siegel des Herzogs Balthasar von zwei Greifen gehalten wird. Diese Siegel führen die Herzoge sicher schon an einer Urkunde des rostocker Domstifts vom Andreastage 1483 und an einer Urkunde des Klosters Wanzka vom Johannistage 1488.

3) Ein großes Siegel mit dem fünffchildigen Wappen, welches auf dem Siegel des Herzogs Magnus von zwei Engeln, auf dem Siegel des Herzogs Balthasar von zwei Greifen gehalten wird, mit einem großen Helmschmucke, dem Helme für Meklenburg. Dieses Siegel führen die Herzoge sicher schon an einer Urkunde des Klosters Rehna vom 24. Nov. 1489 und wiederholt an andern Urkunden in den Jahren 1495 und 1496. Die Herzoge nennen dieses Siegel häufig ihr "grotestes ingesegele" (vgl. auch Lisch Maltzan. Urk. IV, S. 214) und auch mitunter ihr "majesteten ingesegele" z. B. am 28. Oct. 1496.

Es ist also erweislich, daß die Herzoge das fünfschildige Siegel schon im J. 1483 angenommen hatten. Hiernach kann also die Nachricht, welche Lambert Slagghert in seiner Chronik des Klosters Ribnitz (1502-1532) giebt, die einzige vorhandene alte Nachricht, nicht richtig sein:

"Anno 1494. Maximilianus de Keyser dorch Vordenst des Herrn Hertich Magnus tho Mekelenborch heft em gegeuen de Hand myt ener Dwelen (Handtuch) ofte den Armen myt enem gulden Vinger in der Hand in sin Wapent, welker nen Vorste ofte Hertoge vor em heft ghevoret, vnd also is vorendert worden der Vorsten tho Mekelenborch er Wapent van Tyden tho Tyden" etc. .

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L. Slagghert wird diesen Bericht wohl aus den ältesten Siegeln des Herzogs im Kloster Ribnitz gebildet haben.

Mit der Belehnung des Herzogs Magnus kann die Vermehrung des Siegels auch nicht zusammenhängen, da der Lehnbrief des Kaisers Maximilian I. für die Herzoge Magnus und Balthasar erst am 15. Julii 1495 ausgestellt ist.

Vor dem J. 1483 habe ich aber den stargardischen Arm bisher noch nicht beobachtet; Rudloff 1 ) scheint allerdings fünfschildige Siegel vom J. 1480 gekannt zu haben. Zwar stehen auf dem Leichensteine der Prinzessin Anna 2 ), einer Tochter des Herzogs Heinrich IV , also einer Schwester des Herzogs Magnus, welche am 7. Sept. 1464 starb, die fünf Wappenschilde und unter diesen unten rechts auch der stargardische Arm; aber es ist außer Zweifel, daß dieser Leichenstein von dem Herzoge Magnus während seiner Regierung seiner Schwester nachgelegt ist, da auf demselben der Vater, Herzog Heinrich, als verstorben ("qnondam", d. i. weiland) bezeichnet wird, dieser aber erst am 9. März 1477 starb.

Es ist also Wahrscheinlich, daß der Herzog Magnus nicht sehr lange nach dem Tode seines Vaters das fünfschildige Wappen aus eigener Bewegung angenommen und vom Kaiser bestätigt erhalten hat.

Die Veranlassung der Vermehrung des Wappens war ohne Zweifel das Aussterben des fürstlichen Hauses Meklenburg=Stargard im J. 1471 und der Heimfall des Landes Stargard an die Linie Meklenburg=Schwerin.

Die zweite Frage ist, was der Arm zu bedeuten habe. Nehmen wir an, der Arm sei Anfangs wirklich für die im Wappen bis dahin noch nicht Vertreten gewesene Herrschaft Stargard aufgenommen, so hat die Wahl eines Armes keinen rechten Grund. Das Land Stargard hat kein altes Wappenzeichen, die Stadt Stargard führt seit alter Zeit einen brandenburgschen Adler im Siegel, wie noch mehrere Städte des Landes Stargard, als brandenburgische Colonien, den brandenburgischen Adler oder einen Theil des brandenburgischen Wappens im Siegel führen, und die den meklenburgischen Landesherren voraufgehenden Herren des Landes Stargard stammten aus dem markgräflichen Hause Brandenburg. Ganz willkührlich wird der Arm aber auch nicht gewählt sein. Sehen wir uns im Lande Stargard nach einem Wappen mit einem


1) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 910, wo schon ganz gesunde Auffassungen des meklenburgischen Wappens zu finden sind.
2) Vgl. Jahrbücher IX, S. 432.
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Arme um, so finden wir, daß die Stadt Fürstenberg im Lande Stargard einen weiblich bekleideten Arm mit einem Ringe zwischen den Fingern im Siegel führt. Leider ist trotz der sorgfältigsten, vieljährigen Forschungen kein ganz altes Siegel der Stadt Fürstenberg aufzufinden und die Geschichte der Stadt überhaupt dunkel. Es sind zwei ältere, kleinere Siegel der Stadt bekannt: das eine Siegel ist achteckig, führt auf einem Schilde in Renaissanceform einen rechts gekehrten Arm, ohne alle Bekleidung, mit einem Ringe zwischen den Fingern und einer Binde um den Ellenbogen, und läßt sich 1568-1620 verfolgen; das andere Siegel ist rund, führt einen rechts gekehrten Arm, mit einem runden weiblichen Puffärmel und einer Binde um den untern Saum des Aermels, und kommt gegen das Ende des 17. Jahrhunderts vor. Das erstere Siegel ist ohne Zweifel im 16. Jahrhundert gestochen, da nicht allein Siegel= und Schild=Form, sondern auch die über dem Schilde stehenden rein römischen Buchstaben S C F dafür reden. Die Bildung des Arms auf diesen Siegeln hat also dieselbe Entwickelung in der Form, wie der Arm im landesherrlichen Wappen. Woher die Stadt Fürstenberg dieses Siegel erhalten und seit wann sie es geführt habe, ist nicht zu ermitteln. Möglich ist es, daß die Stiftung der Stadt in den Anfang des 14. Jahrhunderts, in die Zeit Heinrichs II. des Löwen, fällt und die Stadt das Siegel zum Andenken an dessen Gemahlin Beatrix von Brandenburg erhielt; aber mit Sicherheit läßt sich hierüber nichts sagen. Es ist freilich kein fürstenbergisches Stadtsiegel bekannt, welches älter wäre, als der "stargardische Arm" im landesherrlichen Wappen; aber es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß der Arm im Siegel der Stadt so alt ist, als die Stadt Fürstenberg, da die Städte ihre Siegel sehr selten ganz verändern 1 ). Die Stadt Fürstenberg war aber sicher schon im 14. Jahrhundert vorhanden.

Es liegt nun sehr nahe, anzunehmen, daß der Herzog Magnus nach dem Heimfall des Landes Stargard 1471 an sein Haus den Arm der Stadt Fürstenberg als Zeichen für das Land Stargard in das landesherrliche Wappen aufgenommen habe. Und die Veranlassung dazu ist auch nicht weit zu suchen. Bekanntlich ward im Jahre 1349 der Ritter Otto von Dewitz im Lande Stargard zum Grafen von Fürstenberg, also in damaliger Zeit zum regierenden oder Lan=


1) Mir ist in Meklenbnrg für ältere Zeiten nur das Beispiel der Stadt Grabow bekannt, welche in der Zeit 1550-1560 Mond und Sterne statt des H. Georg in das Siegel nahm.
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desherrn, erhoben, jedoch hörte diese Würde schon im 14. Jahrhundert wieder auf und die Herzoge von Meklenburg betrachteten sich als Nachfolger der Grafen in den landesherrlichen Rechten. Daher nannten sie sich seit dem Aussterben der Grafen von Fürstenberg mitunter auch Grafen zu Fürstenberg, wie sie sich Grafen zu Schwerin nannten. Schon der Herzog Rudolph aus dem Hause Meklenburg=Stargard, Bischof zu Schwerin, nannte sich 1406 auch "Graf zu Fürstenberg" ("comes Forstenbergensis") 1 ) und der Herzog Heinrich von Meklenburg, der Vater des Herzogs Magnus II., titulirte sich im J. 1475, also nach dem Aussterben des Fürstenhauses Meklenburg=Stargard, auch "Graf zu Fürstenberg" 2 ). Die Grafschaft Fürstenberg lebte noch lange im Gedächtniß fort, so daß noch im J. 1505 das Amt Fürstenberg in Amtsregistern eine "Grafschaft" genannt wird.

Es ist also sehr wahrscheinlich, daß in einer glanzliebenden Zeit, in welcher man nach Titeln und Wappen haschte und in welcher die Herzoge von Meklenburg auch mitunter den Titel eines Grafen von Fürstenberg wieder hervorriefen, dieselben auch ihr Wappen mit dem Wappen dieser Grafschaft zu vermehren trachteten; es ist eben so wahrscheinlich, daß die Herzoge das Wappen der Grafschaft Fürstenberg nicht kannten, das Siegel der Stadt Fürstenberg für das Wappen der Grafschaft hielten und daher das Siegelzeichen oder Wappen der Stadt als das Wappen der Grafschaft in das landesherrliche Wappen aufnahmen. Das Wappen der Grafen von Fürstenberg ist aber ein geweckter Schild 3 ), wie noch heute die von ihnen gestiftete Stadt Alt=Strelitz einen solchen halben Schild im Siegel führt; bei der kurzen Dauer der Grafschaft sind die Siegel nicht häufig und können daher sehr leicht nicht erkannt worden sein.

Es scheint mir daher sehr wahrscheinlich,

daß die Herzoge von Meklenburg bald nach dem Jahre 1471 einen Schild mit Arm, welchen die Stadt Fürstenberg im Siegel führte, als Wappen der Grafschaft Fürstenberg zur Vermehrung ihres Wappens für die Herrschaft Stargard aufnahmen.

Von Wichtigkeit ist noch die Geschichte der Darstellung des Armes. Auf den ältesten Siegeln, den Siegeln der Herzoge Magnus und Balthasar, welche den Arm in ihr Wappen


1) Vgl. Urkunden=Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Urkunden=Anlage Nr. 2.
3) Vgl. Bagmihl Pommersches Wappenbuch, I, Taf. 48.
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aufnahmen, ist der Arm ganz unbekleidet und die breite Binde ist um den Unterarm geschlungen; dies ist also die "Dwele" (das Handtuch), von welcher Slagghert redet. Auf dem großen uns Holz geschnittenen und bemalten fünfschildigen Wappen, welches über dem Grabe des Herzogs Magnus II. in der Kirche zu Doberan hängt und gewiß sehr bald nach seinem Tode dort aufgehängt ward, ist der Arm grade so gestaltet. Die alte, erste Färbung, welche ich, vor der Ausführung der von mir geleiteten, nothwendigen Restauration, lange und genau untersucht habe, war naturfarben und die Binde hatte eine sehr helle bräunliche Färbung. Aber schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, unter den Söhnen des Herzogs Magnus, treten merkliche Veränderungen ein, und merkwürdig ist, daß auch das Siegel der Stadt Fürstenberg in seiner Bildung ganz denselben Gang nimmt. Schon die Herzoge Heinrich der Friedfertige und Albrecht der Schöne haben alle neuern Gestaltungen des Wappens und alle Abweichungen von den alten Formen; ohne Zweifel rühren diese Abweichungen, welche sich drei Jahrhunderte aufrecht erhalten haben, von fremden Malern und Heraldikern her. Von dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen sind die meisten Denkmäler erhalten, z. B. eine in Farben gewebte Turnierdecke mit seinem Namen H. H. Z. M. und der Jahreszahl 1523. Sowohl auf den Siegeln, als auf andern heraldischen Denkmälern jener Zeit ist der Arm oben mit einem weiblichen Puffärmel bekleidet, nach der damaligen Mode in vier parallele Wulste unterbunden, die Schleife ist gewöhnlich aber nach vorne um den Unterarm gebunden. - Das Siegel der Stadt Fürstenberg hat sicher bis zum J. 1620 noch keinen Aermel. - Die Färbung des Armes ist bald naturfarben, bald silbern. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, namentlich unter dem Herzoge Ulrich von Güstrow, von welchem sehr viele heraldische Denkmäler vorhanden sind, hat der Arm durchgehends einen weiblichen Puffärmel, welcher ganz rund ohne Teilungen in Wulste gestaltet ist, und die Binde ist um den untern, ausgezackten Saum des Aermels gebunden; jedoch ist die Binde noch in jüngern Zeiten oft um den Unterarm gebunden. - Eben so ist auch ein neues Siegel der Stadt Fürstenberg im 17. Jahrhundert gebildet. - Im 17. Jahrhundert erscheint der Arm mit dem Aermel sehr häufig silbern gefärbt. - So bleibt der Arm bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts, wo eine ganz willkührliche Veränderung eintritt. Unter dem Herzoge Carl Leopold ragt der Arm aus einer Wolke, welche den Aermel sehr bald ganz verdrängt. So blieb der Arm bis in das 19. Jahrhundert. Auf neuern strelitzer

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Wappen fehlt in neuern Zeiten auch mitunter die Binde. Die Rückkehr zum richtigen Alten begann mit dem Regierungsantritte des hochseligen Großherzogs Paul Friedrich, jedoch mit Berücksichtigung dessen, was historisch geworden war. Der alte Puffärmel, welcher zwei Jahrhunderte hindurch in Gebrauch gewesen war, ward wieder aufgenommen und die ganz unhistorische Wolke, welche sich über hundert Jahre breit gemacht hatte, immer mehr zurückgedrängt, so daß nur eine kleine Andeutung davon blieb, welche zur Füllung des Schildwinkels ganz Willkommen war. Ganz entfernen wollte man sie nicht, da sie sich allgemein eingedrängt hatte, obgleich sie wohl fehlen könnte.

Die Färbung des Armes mit Silber war zwei bis drei Jahrhunderte hindurch immer mehr zur Geltung gekommen und beliebt, da sie auch zu den heraldischen Regeln der neuern Zeiten (nur Metall auf Farbe zu legen) paßte und den unruhigen Wechsel mehrerer willkürlicher Farben verhinderte.

So ist denn der Arm für die Herrschaft Stargard, mit Berücksichtigung der ältesten Formen und der historischen Entwickelung, bis auf den heutigen Tag also gebildet und bestimmt:

in rothem Felde ein rechts gekehrter, mit der innern Fläche nach vorne gekehrter, weiblicher, mit einem weiblichen Puffärmel bekleideter und mit einer fliegenden Schleife um den untern Saum des Aermels umbundener Arm, alles silbern gefärbt, welcher aus einer kleinen silbernen Wolke ragt und einen goldenen Ring mit einem Diamanten mit dem Daumen und dem Zeigefinger in die Höhe hält.


Die bedeutendste Thätigkeit für die richtige Gestaltung 1 ) und Färbung des meklenburgischen Wappens entfaltete sich unter dem jetzt regierenden Großherzoge Friedrich Franz II. Der große Schloßbau zu Schwerin gab unzählige Male Veranlassung, das Wappen und seine einzelnen Theile zu bilden und gute Vorbilder dazu zu erforschen. Herrschende Ansicht erforderte es, das allgemein Verbreitete und Bestehende nicht ganz zu verwerfen und nichts ganz Neues


1) Ein großer Theil der Verschlechterung des Wappens fällt auf den sonst so sehr verdienten Gatterer, dessen Werke so sehr verbreitet sind, indem er nicht allein ein ganz schlecht gezeichnetes Wappen in Umlauf brachte, sondern auch sehr vieles in dem Wappen falsch blasonirte und historisirte. Freilich fehlte es an genügenden Vorarbeiten.
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einzuführen, sondern das Bestehende nach seiner geschichtlichen Herleitung und Entwickelung in richtige Formen zu bringen. Am Schlusse des Schloßbaues erforderte es die Nothwendigkeit, zur Herstellung des großen gefärbten Wappens über dem Throne im Thronsaale alle Forschungen zusammenzufassen und nach den ältesten richtigen Bildern und Bestimmungen und der historischen Entwickelung ein großes, vollständiges Wappen herzustellen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog gab mir Allergnädigst den Befehl zu dieser Arbeit, zu deren Entwerfung ich den als Künstler und Heraldiker bewährten Maler Milde zu Lübeck wählte, mit welchem ich im engsten Vertrauen mit sorgfältigster Berücksichtigung des sechshundertjährigen Apparats die schwierige Arbeit unternahm. Im Anfange des J. 1857 vollendete Milde nach meinen Angaben und unter meinem Beirath die Zeichnung eines großen Wappens mit Schildhaltern, Krone und Helmzierden, 4 Fuß hoch, und der dirigirende Baumeister, Geheime Oberbaurath Stüler zu Berlin, billigte den Entwurf, nachdem er in der Stellung der Helmzierden und in der Bewegung der Helmdecken und der Schildhalter einige mehr ansprechende Veränderungen vorgenommen hatte. Se. Königliche Hoheit der Großherzog genehmigte schließlich die ganze, auch in Farben ausgeführte Zeichnung. Die Ausführung ward der Sorgfalt des Hauses C. R. Brunnarius (aus Schwaben) zu Paris (maison spéciale pour l'ameublement de palais), welches schon viele Kunstwerke für das Schloß geliefert hatte, anvertraut; dieses hat denn das große Wappen in Gold, Silber und Farben auf eine so prachtvolle und meisterhafte Weise in Paris sticken lassen, daß diese Stickerei zu den ausgezeichnetsten Arbeiten dieser Art gehört. Das Wappen, wie es jetzt im Thronsaale hängt, ward noch im J. 1857 ausgeführt.

Dieses Allerhöchst gebilligte Wappen 1 ) über dem Throne im Thronsaale des Schlosses zu Schwerin ist jetzt zur Richtschnur für das meklenburgische Wappen aufgestellt. Ich gebe daher hier nach demselben, mit Zugabe von geschichtlichen Erläuterungen, eine Blasonirung des meklenburgischen Wappens.


1) Alle Wappentheile ganz auf die ursprünglichen, ältesten Formen zurückzuführen, schien unthunlich, da die Ausbildung und Verbreitung seit mehr als 399 Jahren auch ihre factische Berechtigung hat und zu tief eingewurzelt ist.
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Blasonierung
des meklenburgischen Wappens.

I. Schild

zwei Mal längs und drei Mal quer getheilt, mit einem Mittelschilde.

A. Hauptschild.

1. Im goldenen Felde ein vor sich gekehrter, aufrecht stehender, schwarzer Stierkopf, mit aufgerissenem rothen Maule, weißen Zähnen und ausgeschlagener rother Zunge, mit herabhangendem, abgerissenem, schwarzem Halsfell, mit einer goldenen Lilienkrone auf der Stirne um die silbernen Hörner, wegen des Herzogthums Meklenburg.

Geschichtliche Erläuterungen 1 ). - Der silberne Nasenring, mit welchem dieses Hauptlandeswappen lange Zeit verunstaltet gewesen ist, ist durchaus ungeschichtlich und nur durch Mangel an Erkenntniß aus dem rundlich aufgerissenen Maule entstanden. In der ältern Zeit, bis zum Tode des Herzogs Magnus († 1503), ist auch nicht die geringste Spur von dieser Entstellung zu finden; jedoch kommt der Nasenring schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen vor. Die Hörner sind in alter Zeit immer silbern gewesen und daher allein richtig; silberne Hörner kommen auch, abwechselnd mit schwarzen, immerfort bis auf die neuern Zeiten vor. Die Krone ist in alter Zeit ohne Ausnahme golden; die unsinnige rothe Krone ist nur eine willkürliche Annahme des Heraldikers Rixner in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts und bricht sich, neben der goldenen, erst nach und nach im 17. und 18. Jahrhundert Bahn. Die irrtümlich eingeführten schwarzen Hörner und die rothe Krone sind willkürliche Annahmen nach dem für die alten Zeiten falschen Grundsatze, daß Metall nicht auf Metall stehen dürfe.


1) Diese gerichtlichen Erläuterungen fallen nur allgemeine Uebersichten und einen Leitfaden geben. Die historische Begründung jedes einzelnen Theiles würde die Untersuchung zu einem großen Werke anschwellen lassen und viel Kraft erfordern.
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2. Im blauen Felde ein rechts gekehrter, schreitender, goldener Greif, mit erhobener rechter Vorderpranke und mit ausgeschlagener rother Zunge, wegen der Herrschaft Rostock.

Gesch. Erl. Der Greif ist auf alten Siegeln immer nur schreitend dargestellt; er wird erst bei der Einführung des fünfschildigen Wappens durch den Herzog Magnus aufgerichtet, indem dabei der Mittelschild in die andern Schilde hineinragte und für die Vorderpranken des Greifes den Platz wegnahm. Mit der Einführung des siebenschildigen Wappens fiel aber die Veranlassung weg und hatte der Greif wieder schreitend dargestellt werden müssen, was auch mitunter vorkommt.

3. Im blauen Felde ein rechts gekehrter, schreitender, goldener Greif, mit erhobener rechter Vorderpranke und mit ausgeschlagener rother Zunge, auf einem viereckigen grünen Plan mit silberner Einfassung stehend, ohne Quertheilung des Schildes, wegen des Fürstenthums (ehemaligen Bisthums) Schwerin.

Gesch. Erl. So ist das Wappen, nach Abschaffung des alten bischöflichen Wappens, durch Regierungsbeschluß im J. 1658 festgestellt (vgl. Jahrb. VIII, S. 33 flgd.) und daher leidet es als ein neu erfundenes Wappen auch keine Abweichung von dieser Bestimmung. Ueber den Greif gilt das zu 2 Gesagte.

4. Im rothen Felde ein schwebendes silbernes Kreuz mit rechtwinkligen Balken, bedeckt mit einer goldenen offenen Fürstenkrone, wegen des Fürstenthums (ehemaligen Bistums) Ratzeburg.

Gesch. Erl. So ist das Wappen, nach Abschaffung des alten bischöflichen Wappens, durch Regierungsbeschluß im J. 1658 festgestellt und daher leidet es als ein neu erfundenes Wappen auch keine Abweichung von dieser Bestimmung. (Vgl. Jahrb. I, S. 149 flgd. und VIII, S. 33 flgd.) Das Kreuz soll das Kreuz Christi und daher muß die Gestaltung auch rechtwinklig sein; aus diesem Grunde nahm auch die Linie Güstrow aus Demuth die Krone über dem Kreuze nicht an und das Kreuz gestaltete sich Anfangs häufig zu der Form des Johanniterkreuzes, bildete sich aber im Laufe der Zeit wieder zu der ursprünglich bestimmten Form heraus.

5. Im rothen Felde ein rechts gekehrter, mit der innern Fläche nach vorne gewandter, weiblicher, mit einem in Wulsten getheilten weiblichen Puffärmel am Oberarme bekleideter und

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mit einer fliegenden Schleife am untern Saume des Aermels umbundener Arm, alles silbern gefärbt, welcher aus einer kleinen silbernen Wolke ragt und einen goldenen Ring mit einem Diamanten mit dem Daumen und dem Zeigefinger hält, wegen der Herrschaft Stargard.

Gesch. Erl. Die Geschichte und Erläuterung dieses Feldes ist oben S. 93 flgd. gegeben.

6. Im goldenen Felde ein vor sich gekehrter, rechts gelehnter, schwarzer Ochsenkopf, mit geschlossenem rothem Maule und ausgeschlagener rother Zunge, mit einer goldenen Lilienkrone auf der Stirne um die silbernen Hörner, (ohne Halsfell und Nasenring), für das Fürstenthum Werle oder Wenden.

Gesch. Erl. Die Färbung ist mit der Färbung des Stierkopfes für Meklenburg, wie sie unter 1 beschrieben ist, gleich. Der Kopf für das Fürstenthum Werle ist immer ein ruhig und zahm aussehender, mehr langgestreckter Ochsenkopf mit geschlossenem Maule und ohne Halsfell gewesen, während der Kopf für das Herzogthum Meklenburg immer ein wild aussehender Stierkopf mit aufgerissenem Maule gewesen und in alten Zeiten oft auch Büffelskopf genannt ist, wie er gewöhnlich noch heute genannt wird. Bis zum Tode des Herzogs Magnus II. († 1503) stand er ohne Ausnahme aufrecht und war vorwärts gekehrt (en face). In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter der Regierung des Herzogs Heinrich des Friedfertigen, nachdem das fünfschildige Wappen eingeführt war und man anfing, den Schild an den untern Ecken einwärts zu biegen, kam durch diese Biegung bei geschnitzten Reliefwappen dieser Werlesche Ochsenkopf so zu liegen, daß er eine schräg rechte Lage erhielt und mehr von der Seite zu sehen war; dies war auch die Veranlassung, daß man bald, schon sicher 1523, diesen Kopf auch auf flachen Darstellungen mehr von der Seite darstellte, obgleich er nie ganz von der Seite (en profil) dargestellt ward, sondern gewöhnlich eine halbschräge Lage erhielt, welche nicht vorteilhaft war. Nachdem auf den Siegeln die Biegung der untern Schildecken längst aufgehört hat, ist es rathsam, dem Kopfe seine historisch berechtigte vor sich gekehrte (en face) Lage wieder zu geben, jedoch seine schräge rechte Richtung beizubehalten, welche sich in dem vielschildigen Wappen an 350 Jahre geltend gemacht hat.

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B. Mittelschild.

7. Ein quer getheilter Schild, in der untern Hälfte golden, in der obern Hälfte roth, wegen der Grafschaft Schwerin. Gesch. Erl. Diese Färbung ist die historisch richtige (vgl. Jahrb. VIII, S. 19), wenn auch zuweilen ausnahmsweise die Färbung umgekehrt ist.

II. Helme.

Fünf offene, stählerne, roth gefutterte Turnierhelme mit goldenen Visiren, mit goldenen Fürstenkronen bedeckt.

Gesch. Erl. In alten Zeiten hatte jeder Schild und auch jedes Wappen von mehreren einzelnen Schilden nur einen Helm. Mit der Annahme des fünfschildigen Wappens führte man drei Helme, mit der Annahme des siebenschildigen Wappens fünf Helme ein. Für die beiden untern Felder sind keine Helme vorhanden. Für das Fürstenthum Wenden ist nie ein eigener Helm geführt worden, wahrscheinlich weil man irrthümlich den Helm für Werle für gleich mit dem Helm für Meklenburg hielt, obgleich die Fürsten von Werle einen eigenen Helm mit zwei gekreuzten Pfauenfedern, oder Pfauenrosen, wie sie noch heute in den Siegeln der Städte Teterow und Waren zu sehen sind, führten. Zu dem stargardischen Arme hat man nie einen Helm gekannt.

1 Helm, in der Mitte: fünf aufrecht stehende, zugespitzte Schirmbretter oder Pfähle, von der Rechten zur Linken: schwarz, roth, golden, blau, silbern gefärbt, hinter welchen der nach rechts hin schauende, liegende, halbe meklenburgische Stierkopf, wie im Felde 1, liegt, und hinter welchem ein fünffacher Pfauenwedel hervorragt, wegen des Herzogthums Meklenburg.

Gesch. Erl. Dieser Helm hat im Laufe der Zeit vielfache Veränderungen erlitten. Er kommt in seiner wahren, ursprünglichen Gestalt sicher schon im J. 1300 vor. Auf den ältesten und mehrern alten Helmsiegeln ist der ganze Helm seitwärts, rechtshin schauend gekehrt: auf dem Helme ein Schirm, der ungefähr 9mal gekerbt oder senkrecht geriefelt erscheint, oder eine Reihe von 8 bis 9 zusammenhangenden Pfählen, hinter denen ein liegender, links gekehrter Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe zur Hälfte hervorragt, so daß man annehmen muß, daß der ganze Schild auf

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den Helm hinter die Pfähle gelegt ist, aber nur in der linken Hälfte zur Anschauung kommt; hinter den Pfählen und dem Schilde steht auf dem Helme ein weit ausgebreiteter, wallender Pfauenwedel von 9 Pfauenfedern. Man muß annehmen, daß auf jeder der beiden langen Seiten des Helmes ein Pfauenwedel ausgebreitet und vor jedem der beiden Wedel an jeder Seite des Helmes ein Schild lag, so daß man von jeder Seite die Vorderseite eines Wedels und den Schild sehen konnte. Daher giebt es auch alte Helmsiegel, die von vorne zu sehen sind und zwei Wedel in der schmalen Vorderansicht, welche also zwei Flügeln gleichen, sehen lassen, z. B. auf dem Secretsiegel des Herzogs Heinrich III. vom J. 1384. Dies ist noch eine natürliche Construction. Nach und nach traten aber wesentliche Veränderungen ein. Mit der Einführung des fünfschildigen Wappens und dem Umsichgreifen der Turnierpracht ward dieser Helm mit den übrigen vorwärts gekehrt; die schalenförmige Pfahlkrönung des Helmes, welche zur Aufnahme des Schildes und des Pfauenwedels bestimmt und früher wohl nicht mit verschiedenen Farben bemalt war, ward zu einer Reihe von graden Schirmbrettern oder Pfählen in bestimmter Zahl, der Pfauenwedel ward schmal und steif, der Schild blieb ganz weg und endlich ward der ganze Stierkopf vor dem Pfauenwedel schwebend dargestellt. Der Pfauenwedel bestand in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. und noch lange in den folgenden Zeiten aus zwei Reihen Pfauenfedern hinter einander, bis endlich eine Reihe Pfauenfedern Mode ward; die Schirmbretter wurden auf eine bestimmte Zahl festgesetzt. Die größte Abweichung bestand aber darin, daß in neuern Zeiten der Stierkopf nicht mehr auf dem Helme hinter den Schirmbrettern lag und daher nur zur Hälfte zu sehen war, sondern frei vor den Pfauenfedern schwebte; dadurch verloren die Schirmbretter alle Bedeutung, und die ganze Helmzier ward schmal und steif, um so mehr da sie sich im Raume durch die nebenstehenden Helme beschränken lassen mußte. Im Wappen des Herzogs Magnus ist der Stierkopf, ohne Schild, halb hinter die Schirmbretter gelegt und dies findet sich noch im 16. und 17, Jahrhundert, ja vereinzelt noch im 18. Jahrhundert. Die Zahl der Schirmbretter stellte sich schon früh auf

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fünf fest und hiernach richtete sich schon früh die Zahl der Pfauenfedern; dies ward sicher aus dem fünfschildigen Wappen hergeleitet: man nahm endlich 5 Schirmbretter und 5 Pfauenfedern, weil man im Wappen 5 Felder hatte. So hat sich die Gestaltung des Helmes in den neuern Zeiten festgesetzt und deshalb ist es rathsam, dabei zu bleiben. Der Stierkopf aber muß hinter die Schirmbretter gelegt werden, so daß er zur Hälfte zu sehen ist, wenn die Legung überhaupt Sinn haben soll; den Schild nach vierhundert Jahren wieder zurückzuführen, ist bedenklich, da seit Jahrhunderten nichts mehr für denselben redet. Daß der Stierkopf die Gestaltung und Färbung des meklenburgischen Stierkopfes im Schilde haben muß, versteht sich von selbst. Die Färbung der Schirmbretter hat aber besondere Schwierigkeiten. Da durch die Zahl der Schirmbretter offenbar die Zahl der 5 alten Felder angedeutet werden soll, so folgt selbstverständlich, daß die Schirmbretter auch die Farben der Schilde tragen. Die Schirmbretter finden sich schon auf dem über dem Grabe des Herzogs Magnus II. 1503 aufgehängten Wappen in der Kirche zu Dobern gefärbt. Im 16. und 17. Jahrh. finden sich oft nur die Farben: gold, blau, roth, aber schon im 16. Jahrh. daneben die schwarze Farbe, da die schwarze Farbe wegen des meklenburgischen Stierkopfes neben gold eigentlich die meklenburgische Hauptfarbe ist. Endlich findet sich daneben schon früh die silberne Farbe. Und so sind denn seit längern Zeiten durch die Farben: schwarz, gold, blau, roth und silbern alle Farben des alten fünfschildigen Wappens vertreten und repräsentiren alle Farben der Wappen aller meklenburgischen Landestheile, wie sie überhaupt die heraldischen Farben find; das Grün in dem Wappen für das Fürstenthum Schwerin ist nur eine untergeordnete Farbe für den "Plan" und erst im J. 1658 hineingebracht, hat also keine Berechtigung einen Landestheil zu repräsentiren.

2 Helm, rechts von dem mittlern: zwei gebogene Hörner, unten roth, oben golden, wegen der Grafschaft Schwerin.

Gesch. Erl. So sind die Hörner am häufigsten dargestellt; sie tragen die Farben des Schildes für die Grafschaft Schwerin. Man findet auch mitunter die Farben gewechselt.

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3 Helm, links von dem mittlern: ein Flug, rechts golden, links blau, für die Herrschaft Rostock.

Gesch. Erl. So sind die Flügel sicher seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts gestaltet und gefärbt gewesen.

4 Helm, rechts zu äußerst: ein links gekehrter, wachsender, goldener Greif, mit ausgeschlagener rother Zunge, wegen des Fürstenthums Schwerin.

Gesch. Erl. So ist der Helm durch Regierungsbeschluß 1658 bestimmt.

5 Helm, links zu äußerst: sieben rothe Fähnlein an silbernen Stangen, wegen des Fürstenthums Ratzeburg. Gesch. Erl. So ist der Helm durch Regierungsbeschluß 1658 bestimmt.

Die Helmdecken tragen die Farben der zu den Helmen gehörenden Schilde und zwar so, daß die Farbe des Schildes nach außen, das Metall nach innen gekehrt ist, also

1 Helm: außen schwarz, innen golden.
2 Helm: außen roth, innen golden.
3 Helm: außen blau, innen golden.
4 Helm: außen blau, innen golden.
5 Helm: außen roth, innen silbern.

III. Schildhalter.

1) Rechts ein schwarzer Stier mit silbernen Hörnern, wegen des Herzogthums Meklenburg.

Gesch. Erl. Der Stier ist auf guten Bildern nie gekrönt.

2) Links ein goldener Greif mit ausgeschlagener rother Zunge, wegen der Herrschaft Rostock oder des Landes überhaupt.

Gesch. Erl. Der Greif ist das älteste Wappenbild des fürstlichen Hauses überhaupt. Die Fürsten Borwin I. und II. und die Vormundschaft der Söhne Borwins II. führen nur einen Greifen im Siegel; nach der ersten Landestheilung 1229 ward der Greif das Wappen der Linie Rostock.

IV. Krone und Mantel.

Eine Königskrone mit fünf Bügeln in der Vorderansicht, mit dem eingeschlossenen purpurnen Fürstenhut, und ein Purpurmantel mit Hermelin beschlagen.


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Neuere Kunst= und Schriftwerke
über
das meklenburgische Wappen.

Meklenburg hat das Glück gehabt, durch einen ausgebreiteten wissenschaftlichen Verkehr in den neuesten Zeiten eine sehr reiche und glänzende Literatur über das Landeswappen zu gewinnen. Vorher stockte die Thätigkeit fast ganz und das von Gatterer auf dem Standpunkte seiner Zeit 1791 herausgegebene, ganz schlecht gezeichnete und ebenso mangelhaft blasonirte und historisirte Wappen 1 ) welches durch den schon viel früher erschienenen Wappen=Calender 2 ) sehr weit verbreitet ist, blieb fast hundert Jahre lang das Vorbild zu den meisten Zeichnungen. In den neuesten Zeiten sind aber mehrere ausgezeichnete Arbeiten erschienen, welche ich hier, ohne Berücksichtigung der vorher erschienenen großen Wappenwerke, nach ihrem innern Zusammenhange bekannt machen will, da viele Bestrebungen für dieselben mit dem schweriner Schloßbau mehr oder minder Zusammenhangen, ihrem innersten Wesen nach aber mit dem großen Aufschwunge der Studien für Siegel= und Wappenwesen in der neuern Zeit wurzeln. Es läßt sich nicht mehr leugnen und verhehlen, daß für die wissenschaftliche und practische Heraldik eine neue und bedeutsame Zeit angebrochen ist. Von der äußersten Wichtigkeit für diese Bestrebungen ist in neuern Zeiten der erleichterte Zutritt zu den Archiven, das tiefere Studium der Sphragistik und die immer mehr sich verbreitende Abformung alter Siegel geworden. Eine bessere Zeit und die Nothwendigkeit voraussehend, für die Geschichte und die bildende Kunst einen vollständigen, sichern Apparat zu haben, begann ich, unterstützt von gleich gesinnten Freunden, im J. 1848 für Meklenburg die Abformung aller alten Siegel der Lan=


1) S. 120. - Es war freilich eine besondere Bevorzügung, daß Gatterer das meklenburgische Wappen mit (sehr schlecht gezeichneten) alten Siegeln abbildete, blasonirte und historisirte.
2) Die Wappen=Calender erschienen schon viel früher, zuerst seit 1722 unter dem Titel: "Der Durchlauchtigen Welt Geschichts=, Geschlechts= und Wappenkalender, zu Nürnberg". In diesem bis 1757 jährlich fortgesetzten Werke ward um das Jahr 1740 für das meklenburgische Wappen eine neue Platte gestochen, welche Gatterer alljährlich benutzte, der das Werk unter dem Titel: "Handbuch der neuesten Genealogie und Heraldik, Nürnberg", 1759-1765 fortsetzte. Diese Platte ist auch in spätern Fortsetzungen noch benutzt.
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desherren und der Städte bis ungefähr zum J. 1550, nämlich der Fürsten von Meklenburg, Werle, Rostock und Richenberg, der Grafen von Schwerin und Danneberg, der Bischöfe von Schwerin und Ratzeburg und der Städte, und brachte für die großherzogliche Alterthümersammlung in einigen Jahren eine ziemlich vollständige Sammlung zusammen. Diese nicht unwichtige Sammlung ist die wichtigste Grundlage zu manchen achtungswerthen Erscheinungen geworden.

Die neuesten, wichtigern Erscheinungen für Meklenburg in der Wissenschaft und Kunst sind folgende.

1) Armorial des maisons souveraines, publié par Charles Lawton, chevalier des plusiers ordres. Premier cahier. 1857. Berlin, en commission chez E. S. Mittler et fils. 10 Thaler.

Das erste Heft dieses großen Wappenbuches in größtem Folioformat, von welchem jedes Heft 10 Thaler kostet, enthält die Wappen der drei Fürstenhäuser Portugal, Schweden und Meklenburg. Für jedes Fürstenhaus sind zwei Platten gegeben, die eine mit dem jetzt geltenden Wappen in Farbendruck, die andere mit Abbildungen von alten Siegeln in Tondruck, begleitet von mehreren Bogen historischen Textes in französischer Sprache. Die Technik und die Ausstattung sind sehr glänzend. Was nun die Gaben für Meklenburg betrifft, so ist das jetzt geltende meklenburgische Wappen in Farbendruck in der Technik zwar sehr gut ausgeführt, steht aber in der Heraldik noch ganz auf dem Standpuncte Gatterers, indem der Stierkopf noch mit einer rothen Krone und einem Nasenringe, der Greif springend, das ratzeburgische Kreuz als Johanniterkreuz dargestellt ist u. s. w.; die Zeichnung ist auch nicht besser, als auf den frühern Wappen. Dies stimmt nun wenig zu den beigegebenen historischen Forschungen und alten Siegeln. Die beigegebene Tafel mit alten Siegeln in Tondruck enthält die Abbildungen von 10 ziemlich gut gezeichneten alten Siegeln von 1. Borwin I. 1219, 2. Nicolaus II. 1219 3. Albrechts II. Vormundschaft 1334, 4. Heinrich IV. , großes Siegel, 1452, 5. Magnus II., mittleres Siegel, 1503, 6. Albrecht II., Secretsiegel, 1378, 7. Heinrich II., Secretsiegel, 1300 8. Nicolaus von Rostock, Secretsiegel, 1309, 9. Nicolaus I. von Werle, 1235, 10. Gunzelin III., Graf von Schwerin, 1254. Ich habe Grund zu vermuthen, daß dieses Werk durch Vermittelung des bekannten Numismatikers B. Köhne in Petersburg gearbeitet ist, wohin ich einen Gipsabguß der meklenburgischen Siegelsammlung mitgetheilt habe.

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2) J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, neu herausgegeben von Dr. Otto Titan von Hefner. Dritten Bandes sechste Abtheilung: Die Wappen des Mecklenburger Adels. Nürnberg. Lief. 45 und 46 = 3  . 10 Schilling (Meckl.) .

Die Lieferungen 45 und 46 oder Band III, 6, Heft 1 und Band IV, 2, Heft 1 dieser viel besprochenen neuen Ausgabe des großen siebmacherschen Wappenbuches enthält die Wappen des meklenburgischen Adels. Das Werk befriedigt nicht die Anforderungen, welche man auf dem heutigen Standpuncte der Wissenschaft machen muß, und ist, so weit es die Wappen des Adels betrifft, von Masch in einer eigenen Schrift: "Mecklenburger Adel. Von Otto Titan von Hefner. Beurtheilt von G. M. C. Masch, Schwerin 1858", (Separatabdruck aus dem Archiv für mecklenburgische Landeskunde, Schwerin 1858, Heft VIII August, S. 1 flgd.) gebührend und gründlich abgefertigt. Auf dem Titelblatte ist ein colorirtes Wappen der fürstlichen Linie Meklenburg gegeben in der Weise, daß eine Jungfrau den gekrönten meklenburgischen Schild mit der rechten Hand und den meklenburgischen Helm im linken Arme hält. Wie die ganze Darstellung, so ist auch das Wappen etwas phantastisch und in vieler Hinsicht historisch nicht richtig, obwohl Hefner nach historischer Entwickelung strebt. Der stehende Schild ist mit einer Lilienkrone bedeckt, auf welcher ein links gekehrter Greif steht; dies ist nun zwar ein ganz hübsches Phantasiestück, kann aber keinen Anspruch auf ein Wappen machen. Der schlecht gezeichnete Stierkopf hat noch eine rothe enge Krone, das Maul ist nicht aufgerissen und statt der weißen Zähne sieht man weiße Nüstern; der Greif hat einen gespaltenen Schweif, der in Meklenburg ganz unhistorisch ist. Der Helm hat 6 Schirmbretter, indem an jedes Ende ein blaues Brett gesetzt ist, und der Stierkopf in derselben Gestalt und Färbung, wie auf dem Schilde, steht hinter den Schirmbrettern vor dem Pfauenwedel, was nie vorgekommen ist, da er stets liegt. Die ganze Darstellung ist also nicht zu gebrauchen.

3) Sphragistisches Album oder die ältesten Siegel des deutschen hohen Adels, herausgegeben von dem Fürsten Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg 1 ) zu Kupferzell. I. Heft.

Dieses mit der größten Mühe und wissenschaftlicher Tiefe angelegte und mit meisterhafter Sorgfalt vorbereitete Werk


1) Von diesem erlauchten Verfasser sind bereits: "Die Hohenlohschen (  ...  )
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darf auf eine unbedingte, hohe Anerkennung Anspruch machen. Das Werk soll von jeder Familie des lebenden hohen Adels das älteste Siegel desselben mit dem Eingange und Schlusse der Urkunde, an welcher das Siegel hängt in Facsimile, enthalten und in Beiblättern die sonstigen ältesten Siegel der Familie und diejenigen alten Siegel, welche die Geschichte des Wappens erläutern können. In dem ersten Hefte, welches 10 lithographirte Tafeln enthalten soll, ist auch Meklenburg mit zwei Tafeln zur Berücksichtigung gekommen. Die Haupttafel enthält den Eingang und den Schluß der doberaner Urkunde des Fürsten Nicolaus I. vom J. 1190. Die Beilage A enthält folgende 8 Siegel: 1) das Siegel des Fürsten Borwin I., 1219, ältestes, vollständig erhaltenes Siegel des Stammhalters mit dem Greifen; 2) ein Bruchstück eines noch ältern Siegels desselben (1200); 3) das Siegel des Fürsten Nicolaus II., 1219, ältestes Siegel mit dem Stierkopfe; 4) das Siegel des Fürsten Johann I. des Theologen, 1232, ältestes Siegel der Linie Meklenburg mit dem Stierkopfe mit Hauern; 5) das Siegel der Fürstin Luitgart, 1257, ältestes Frauensiegel der Linie Meklenburg; 6) das Siegel des Fürsten Heinrich I. des Pilgers, 1271, ältestes Siegel der Linie Meklenburg mit dem Stierkopfe mit Halsfell; 7) das Secretsiegel desselben, 1300, ältestes Helmsiegel; 8) das Siegel des Fürsten Pribislav I. von Richenberg, 1249 ältestes Portraitsiegel.

Eine zweite Beilage B, welche einem andern Hefte beigegeben werden wird, soll enthalten: 1) das Siegel des Fürsten Johann III. von Werle, 1344, mit dem ausgebildeten Stierkopfe der Linie Werle; 2) das Siegel der Fürstin Sophie von Werle, Gemahlin des Fürsten Johann I. von Werle, gebornen Gräfin von Lindow, 1299 mit dem ältesten und besten Helme der Linie Werle; 3) das Siegel des Fürsten Borwin III. von Rostock, 1247, ältestes Siegel der Linie Rostock mit dem Greifen; 4) das Secretsiegel des Fürsten Nicolaus des Kindes von Rostock, 1309 Helmsiegel der Linie Rostock; 5) das Siegel der Vormundschaft des Fürsten Albrecht II. von Meklenburg, 1334, bestes Siegel mit dem ausgebildeten Stierkopfe der Linie Meklenburg; 6) das Siegel des Herzogs Albrecht II. von Meklenburg, 1358, ältestes herzogliches Siegel der Linie Meklenburg; Siegel des Herzogs Heinrich IV. von Meklenburg, 1452, ältestes dreischildiges "Majestätssiegel" mit Schildhaltern


(  ...  ) "Siegel des Mittelalters", herausgegeben von dem hohenlohischen Archivar Joseph Albrecht, 1857, veranstaltet, welchem Werke S. 3 bis 18 ein heraldisches System des Fürsten voraufgeschickt ist.
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und Helm; 8) Siegel des Herzogs Magnus II., 1494 ältestes fünfschildiges "Majestätssiegel", mit Schildhaltern und Helm. Die Zeichnungen sind durch die Beförderung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs durch Einsendung von Zeichnungen und Siegelabgüssen unterstützt.

4) Zürcher Wappenrolle aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, herausgegeben von der Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Zürich. 1859. Subscriptions-Preis 9 Fl. 20 Kr.

In der Stadtbibliothek zu Zürich befindet sich eine Pergamentrolle, auf welcher 478 deutsche Wappen ungefähr um die Mitte des 14. Jahrhunderts gemalt sind, zu welchen noch 100 Wappen kommen, welche früher abgeschnitten, aber noch in Copie erhalten sind. Diese merkwürdigen Wappen giebt die Gesellschaft zu Zürich durch lebhafte Beförderung des Fürsten Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg in Farbendruck heraus. Ohne Zweifel wird dieselbe auch viele Wappen norddeutscher landesherrlicher Geschlechter, vielleicht auch von ausgestorbenen Geschlechtern, bringen, was von großem Interesse auch für die meklenburgische Geschichte sein würde.

5) Siegel des Mittelalters aus den Archiven der Stadt Lübeck. Herausgegeben von dem Vereine für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Lübeck, Heft I, 1856, Heft II, 1857, à Heft 39 Schilling (Meckl.) .

Dieses Werk, welches der rühmlichst bekannte Maler und Siegelforscher E. J. Milde zu Lübeck selbst bearbeitet und zeichnet und Masch mit beschreibenden und untersuchenden Erläuterungen begleitet, ist, wie das Werk des Fürsten von Hohenlohe=Waldenburg, eine der tüchtigsten Leistungen auf dem Felde der Sphragistik. Das erste Heft enthält die Siegel der Städte von Holstein und Lauenburg, Hamburg und Lübeck. Das zweite Heft enthält meklenburgische Städtesiegel, und zwar Siegel der Städte der Herrschaften Meklenburg, Werle und Rostock; in einem spätem, schon vorbereiteten Hefte werden die übrigen Siegel folgen. Der Verein für meklenburgische Geschichte hatte Gelegenheit, die beiden Hefte durch seine Sammlung von Originalsiegeln zu unterstützen, so wie ich durch die Abformungen der meklenburgischen Siegel das Unternehmen lebhaft zu befördern im Stande war; dadurch ward das Werk über die ursprünglich gezogenen Schranken hinaus, nur Siegel

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"der lübecker Archive" zu geben, bedeutend erweitert und der Weg beschritten, etwas möglichst Vollständiges zu geben. Zu gleicher Zeit fiel diese Unternehmung mit der Ausschmückung des Thronsaales des Schlosses zu Schwerin zusammen, zu welcher Milde nicht allein die landesherrlichen Wappen, sondern auch die Städtewappen gezeichnet hat, und dadurch wurden nicht allein die Sammlungen, sondern auch die Mildeschen Städtesiegel von der größten Wichtigkeit, wie diese vereinten Bestrebungen auch schon zu mehrern neuen Stadtsiegeln Veranlassung gegeben haben, nachdem jede Stadt eine Copie des Wappens im Thronsaale von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge zum Geschenke erhalten hat. Ueber die Vortrefflichkeit des Mildeschen Siegelwerkes habe ich mich in der Mecklenburgischen Zeitung, 1856, Nr. 122, und im Norddeutschen Correspondenten, 1857, Nr. 76, ausgesprochen. Daß die meklenburgischen Städtesiegel einen großen Einfluß auf die Erkenntniß des landesherrlichen Wappens haben, ist einleuchtend.

6) Das meklenburgische Wappen, in Farbendruck herausgegeben von der Tiedemannschen Hoflithographie zu Rostock, 1859, Preis 2 Thaler.

Dieses Wappen, in großem Format, in der Zeichnung 1 Fuß hoch, ein wahres Prachtstück und Meisterwerk des vaterländischen Kunstgewerbes, ist bis jetzt das beste und nach den bisherigen Annahmen das richtigste meklenburgische Wappen, welches zur Oeffentlichkeit gekommen ist. Es ist eine möglichst getreue und anständige Copie des großen Wappens im Thronsaale des Schlosses zu Schwerin (vgl. oben S. 100), dessen Originalzeichnungen von Milde ich der rühmlichst bekannten und bewährten Tiedemannschen Anstalt zur Benutzung mitgetheilt und dessen Ausführung ich ununterbrochen berathen und überwacht habe. Die Tiedemannsche Hoflithographie hat aber auch keine Mühe und Kosten gescheuet, um mit ihrer Darstellung Ehre einzulegen. Nicht allein daß die Zeichnung und die Farben nicht anders als richtig sein können, ist der Farbendruck mit 15 Steinplatten so außerordentlich genau und sauber ausgeführt, daß dieses Kunstwerk zu den schönsten und saubersten Farbendrucken gehört, welche man sehen kann. Man muß bekennen, daß die Tiedemannsche Hoflithographie es in dem (grade nicht Gewinn bringenden) Farbendruck als einer Ehrensache zu einer ungewöhnlichen Ausbildung gebracht hat, so daß man dieses Blatt selbst als angenehme Zimmerzierde gebrauchen kann.

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7) Historisch-genealogischer Atlas von Dr. Karl Hopf. Band I, Abtheilung I, Deutschland. Gotha. bei Perthes. 1858. = 28  .

Dieses von dem achtungswerthen Verleger mit großer Aufopferung unternommene großartige Werk erhält im ersten Bande S. 182 auch die Stammtafel des meklenburgischen Fürstenhauses mit den dazu gehörenden Wappen in Holzschnitt. Der Verleger hat die (zum Theil schon durchgeführte) Absicht, den Stammtafeln der regierenden Fürstenhäuser die Wappen in Holzschnitt beizugeben, namentlich das große, das mittlere und das kleine Wappen, wenn ihm dazu die Holzschnitte zu einem billigen Preise geliefert werden. In Folge der Aufforderung des Verlegers sind demselben denn auch auf Allerhöchsten Befehl die Zeichnung zu den Holzschnitten geliefert, welche auf diesseitige Kosten durch die Verlagshandlung hergestellt sind. Die Zeichnungen sind von Milde nach dem Muster des großen Wappens im Thronsaale des schweriner Schlosses entworfen und zwar so, daß auf den Holzschnitten auch die Farben durch Schraffirung angegeben sind. Durch den Anstoß, den der Verleger gegeben hat, sind denn auch die drei verschiedenen Wappen Allerhöchst gebilligt und bestimmt, und der Verleger hat sich bereitwillig finden lassen, mir von den Holzschnitten 1 ) zur Benutzung für unsere Jahrbücher die Metallabgüsse mitzutheilen, welche hier zum Schlusse abgedruckt werden und eine möglichst richtige Darstellung des meklenburgischen Wappens verbreiten helfen können.

Die Gestaltungen des meklenburgischen Wappens sind folgende:

1) das große Wappen, mit dem siebenfeldigen Schilde, mit Krone, Helmen und Schildhaltern.

2) das mittlere Wappen, mit dem siebenfeldigen Schilde unter der Krone (ohne Helme und Schildhalter):

3) das kleine Wappen mit dem Schilde, mit dem Stierkopfe der Herrschaft Meklenburg unter der Krone.


1) Die Holzschnitte sind nicht so gut gelungen, als die Zeichnungen; namentlich sind die Conturen der Wappenbilder nicht geschickt und getreu genug wiedergegeben: so z. B. ist der werlesche Stierkopf zu kurz und breit, der Hals des Greifen zu steif gerathen, u. s. w. Jedoch können diese Abbildungen immer Muster für die Anordnung, die Farben und manches Andere sein.
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Meklenburgische Wappen
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Anlagen.


Nr. 1.

Der Herzog Rudolph von Meklenburg, Bischof zu Schwerin, transsumirt und beglaubigt zwei Urkunden der Kirche zu Sternberg.

D. d. Bützow. 1406. Aug. 23.

Nach einer beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt -Arcnive zu Schwerin.


Rodolphus, dei et apostolicae sedis gratia epscopus Suerinensis, dux Megapolensis ac Rostock ac Stargardiae terrarum dominus, necnon comes Forstenbergensis, omnibus et singulis utriusque status et sexus Christi fidelibus, ad quos praesentes nostrae literae peruenerint seu infrascriptum negotium tangere poterit quomodolibet in futurum, publice cupimus fore notum, quod honorabilis et circumspectus vir dominus Gerhardus Wunneke, presbiter, perpetuns vicarius in ecclesia parrochiali oppidi Sterneberch ad altare beatae Mariae virginis, nostrae diocesis, duas literas secundum formam et modum instrumentoruni publicorum, per manum propriam ut apparuit honesti viri Martini dicti de Kiritze, clerici, Hauelbergensis diocesis, in cartis mundis pergameni conscriptas et subscriptas ac signo suo solito et consueto signatas, sanas ac integras et illesas, non viciatas, neque cancellatas, non abolitas, nec rasas, sed omni prorsus vitio et suspicione carentes, coram nobis et testibus infrascriptis produxit, quas legi, videri et examinari fecit etc. . - -

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Datum et actum in nostro castro Butzouw, anno domini 1406, die Lunae, 23 mensis Augusti, hora meridiana vel quasi, pontificatus sanctissimi in Christo patris

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et domini nostri domini Innocentii, divina prouidentia papae septime anno eius secundo, indictione 14, praesentibus honestis et circumspectis dominis magistro Tiderico Witten, in decretis baccalanrio, ecclesiarum Suerinensis et Butzouiensis canonico, Henrico Qualtzen et Marco Budeler, Suerinensis ecclesiae diocesis. et aliis pluribus fide dignis testibus, ad praemissa vocatis specialiter et rogatis.

Nach einer beglaubigten Abschrift aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts im grossherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


Nr. 2.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg belehnt die Herzogin Katharine, Wittwe des Herzogs Ulrich II. von Meklenburg-Stargard, mit ihrer Leibzucht zu Wesenberg und einigen Dörfern, welche des Herzogs Johann III. jüngst zu Lichen verstorbene Wittwe zu Leibzucht besessen hat.

D. d. Strelitz. 1475. Julii 21.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburgischen Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Wii Hinrick van godes gnaden hertoge to Mekelnborg, furste to Wennden, greue to Zwerin vnde Furstenberge, to Werle, Stargarde vnde Rozstock etc. . der lande here, bekennen âpenbâre botûgende vôr vns, vnse sônsz vnde ere eruen vnde nakômelingen vnd vort vôr alszweme, dâr des nôth vnde bohûff důnde werdt, dat wii, mit gûden, wolbedachten môe, vrîggen willen, tôlâte vnde belêuynge vnser sônsz obgnant vnde na râde vnser getrûweden râdtgeuere, der hôchgebôrnnen furstynnen frouwen Katherinen, hertogynnen to Mekelnborg, furstynnen to Wenden etc. ., des hôchgebôrnnen fursten zeligen heren Vlrickes, hertogen to Mekelnborg etc., vnses lêuen vedderen, deme god gnedich sii, nagelâatenen

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wedewen, vnser lêuen vedderken, bebben to ereme rechten lyfflêne effte lyfftuchte also frouwen lehnrecht is, gelêgen vnde se mede belehnt, also vnse slot vnde vogedîe to Weszenberge, myt deme stedeken vnd manszchop, myt alle vnde den gantzen tôbebôringhe des vôrgnanten slotes vnde gantzer vogedîe, myt aller herlicheyt, rechticheyt, vrîgheyt, myt mandênste vnde allen lehnen, geystlick vnde werlick, mit deme dênste vnd richte, mit deme hôgesten vnd zydesten gerichte, mit allen plegen vnd vnplegen, mit aller nuth, vrucht, myt alleme vpkôme vnde inkôme, mit gulde, pacht, tynsten, renthe, myt môlen, holten, stûuete, busschen, weyden, wâteren, stânde vnde vlêtende, init invlôten vnde vthvlôten, mit aller heren herlicheyt, nichtes ôuerall vtgenômen, men see schal hebben, besitten vnde brûten sodâns vôrscrenen vnse sloth vnde gantze vogedîe mit aller tônehôringe bânenberôrt, dat clêneste inyt deme grôtesten, wo men dat benômen mach vnde hîr bâuen nicht benômet is, de tiid eres leuendes so denne sodâne slot, gantze vogedîe mit eren tôbehôringen van oldinges hiir vth beth here tho hebben, gelegen in alle eren scheden vnde enden, sunder vnse, vnser sônsz, vnser vnde erer eruen behinderinge effte iêgenseggent, vns, vnsen sônsz vnde vnsen effte eren eruen dâr ane ôuerall nichtes beholdende, men bysundergen effe wii yffte vnse sônsz effte vnse effte ere eruen mit weme krygafftich worden vnd vns behûff were sodâns slotes vôrbenômet, dat yd denne vnse âpen slot môge wesen to vnser nôth behûff vppe vnse kost vnd thêringe vnde sunder alle eren schâden. Vppe desset vôrbenômede sloth schal effte mach de genante vnse vedderke nênen amptmann vôr ênen vâget effte hôuetman vpp setten, bisundern he sy erffsetten in vnsen landen vnde hersschoppen vnde vnse man gebôren. Vnde wii hebben de gnanten vnse vedderken gewîset an de manszchop in der vagedîe to Wesenberge boseten vnde an de borgermeistere, râdmanne. borgere vnd inwânere des stedeken to Wesenberge, by er to blîuende, ere trûwen

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manne vnde borgere to wesende, vnde schal vnde mach van en huldinge nemen vnde siik de dôen lathen, alse recht is, vnde belîgen se mit slote, stedeken, gantzer vogedîe vnde wîsen see an de manschop vnde inwânere des stedeken in aller mâthe vnd wiise, also bâuen berôrt is, so iêgenwardich in krafft desses vnses brêues. Vortmer hebben wii Hinrick hertoge obgnant der obgnanten vnser vedderken geleent vnse ôrbâre vnd vpbôringe an gelde vnd korne, de wii in vnser stad bii vnseme râde vnde borgeren to Vredelannde yârlikes hebben, vnde ôck de korne- vnd geltbêde to Schonefelde vnd ôk de kornebêde an roggen, ghersten vnde hâueren to Sadelkouwe, item de kornebêde vnd druttich marck geldes to Dalym iârlikes, item de halue korne- vnde pennynghbêde to Jaszke vnde to Brame de gantzen kornebêde, dârmêde wii se, also bâuenberôrt is vnd also de zeligen heren Johans, hertogen to Mekelnborg etc. ., vnses lêuen vedderen, nâlâtene wedewen, de to Lychen amme nêlikesten is vorstoruen, to lêne vnde in bosittinge gehad hefft, ôk so belênen in krafft in krafft desses vnses brêues. Alle desse vôrscreuen stucke vnd articule lônen wii here Hinrick obgnant hertoge to Mekelnborg etc. . vôr vns, vnse sôns, vnse vnde ere eruen vnde nâkômelinge in gûden trûwen stede vnde vast wol to holdende sunder alle argeliist vnde alle geuêrde, vnde hebhen des to ôrkunde vôr vns. vnse sônsz vnd nâkômelinge vôrscreuen vnse ingesegel witlyken vnd mit willen hengen lâten benedden an dessen vnsen brêff. Geuen vnde gesehên vppe vnseme slote Strelitze, na der gebôrt Cristi vnses heren vêrteynghundert iâre vnd amme vyffvndesôuentigesten iâre, amme frîgdâge vôr sunte Jacobs dâge des hilligen apostels.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer gedrängten Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt des Herzogs Heinrich grosses Siegel auf eingelegter rother Wachsplatte.

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Nachtrag

zu den Urkunden=Anlagen.


Nr. 3.

Der Bischof Rudolph von Schwerin bezeugt, dass die Klosterjungfrau Gese Fleischhauer zu Rühn das Leibgedinge, welches ihre Aeltern für sich und sie in dem Dorfe Warnkenhagen gekauft haben, nach ihrer Aeltern Tode dem Kloster Rühn überlassen will.

D. d. Rühn. 1408. April 19.

Nach dem Originale im königlich dänischen Geheimen Archive zu Kopenhagen.


Rodolphus van ghodes gnaden byschop tho Zwerin vnde hertoghe tho Mekelenborgh, greue tho Forstermbergh, tho Rozstok vnde tho Stargarde here, wy bekennen vnde betůghen ôpenbâre in desser schrift vnde dôn witlik aUen cristenen lůden. de dessen brêf zeen edder hôren lezen, dat vôr vs vnde vzeme ghêstliken râde heft ghewesen de êrlike ghêstlike iunkvrowe Ghezeken, Hans Vleschhowers dochter, klôstervrowe tho Růne, vnde h[e]f[t] na râde vnde vulbôrd vnde ôrlôue erer øuersten vnde na ghûdeme willen al der iênen, der ere râd, vulbôrd, ôrlof vnde willen dâr tho børede, mid êghenem vrîen willen vorlâten vnde vorlet vmme en[k]eder reddeliker zâke willen den ghanzen anval des lîfghedinges iârliker rente vnde ingheldes, dat ere vâder vnde môder vôr zik vnde ôk vôr desse klôstervrowen koft hadden tho erer drîer leuende m desses klôsters ghûde vnde

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dorpe tho deme Wernekenhaghene vôr achtentech mark lubescher penninge, alze de brêue vtwîzet, de dat klôster desser klôstervrowen vâdere vnde môdere dâr vp gheuen vnde bezeghelt heft, alzo dat desse vôrbenômede klôstervrowe nên recht ifte anval edder thôbehøringe in der vôrbenômeden rente lîfghedinges hebben wil ifte schal na erer beyden elderen dôde, men wes er dâr mede van rechte bôren mochte, des heft ze ghantz vorsâket mid ghûden vryen willen. Dâr heft an vnde ôuer wezet de êrbâre in ghode vâder her Hinric byschop van Darien, des zůluen klôsters tho Růne vôrstander, vnde vor Ermegbard Sapekendorp, priôre, vnde vele andere klôstervrowen vnde vrowe Grete, desser klôster vrowen môder, vnde desse êrliken heren, Diderik Witte vnde Gherd Vulf, in vzen kerken tho Zwerin vnde Butzow dômheren, vze leue trůwe râde, vnde mêr anderer êrliker tůghe, de tho desser zâke êschet worden. Alle desser dink tho hôgher bewâringe zo hebbe wy vze ingezeghel henghet lâten vôr vnde an dessen brêf, de screuen vnde gheuen is in desme vôrbenômeden klôstere tho Růne, na godes bôrd vêrteynhundert iâr in deme achteden iâr, dâr na des êrsten donredâghes in den paschen der hilghen bôchthîd.

Nach dem Originale, auf Pergament, im königlich dänischen Geheimen Archive zu Kopenhagen. Das Siegel fehlt. Diese Urkunde habe ich erst nach Vollendung des Druckes der Abhandlung im Mai 1859 im Geheimen Archive zu Kopenhagen entdeckt.


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Nachträge zur Abhandlung X.


Nachtrag. 1.

Zu S. 110, Nr. 2. - Bei der Besprechung des siebmacherschen Wappenbuches, neu herausgegeben von Dr. Otto Titan von Hefner, ist von mir das fürstlich meklenbugische Wappen übersehen, welches in Lieferung 12 oder Band I. Heft 4, auf Taf. 64 bis 71 dargestellt und S. 33 bis 36 beschrieben ist. Auf Tafel 64 und 65 sind die beiden großen Wappen der großherzoglichen Häuser Meklenburg=Schwerin und Meklenburg=Strelitz nach den bekannten, in den neuesten Zeiten in Gebrauch gekommenen Darstellungen, Meklenburg=Schwerin unter einem Hermelinmantel, Meklenburg=Strelitz unter den fünf Helmen, abgebildet. Diese Darstellungen sind im Allgemeinen richtig, wenn auch in den einzelnen Linien oft sehr barock und gekünstelt, wie häufig Hefner's Darstellungen. Der Herausgeber bemerkt dazu S. 34, Note, daß er "die meisten Angaben nach den Mittheilungen des Archivars Lisch und des Pastors Masch zum größten Theile wortgetreu wiedergegeben habe". Zu der historischen Untersuchung der Wappen hat er aber Taf. 66-71 auf 6 Tafeln die älteren Wappendarstellungen mitgetheilt, jedoch nicht durch getreue Abbildung alter guter Siegel, wie es die Herausgeber anderer Wappenwerke gethan haben und allein richtig sein kann, sondern durch eigene große Zeichnungen nach alten Siegeln und historischen Abbildungen; auf Taf. 66 sind die 4 alten Schilde mit Helmen, ferner die Wappen Taf. 67 und 68 des 14. Jahrhunderts, Taf. 69 von 1490 und 1550,

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Taf. 70 von 1658-1692 und Taf. 71 von 1730 und 1750 dargestellt. Daß bei solchen Darstellungen viel Unrichtiges und für die angegebenen Zeiten nicht allgemein Gültiges vorkommt, ist nicht zu Bezweifeln, und das ganze Verfahren ist eigentlich ein Luxus, von welchem kein Mensch Vortheil und Genuß hat. Wenn man z. B. auf Taf. 66 die beiden Wappen für die Herrschaft Werle und die Grafschaft Schwerin mit geschichtlichem Auge scharf untersucht, so wird man finden, daß die beiden Helme nicht historisch richtig dargestellt sind. Es ist nun einmal eine Eigenthümlichkeit des werleschen Helmes, daß er immer, so oft er auf alten Siegeln vorkommt, von vorne (en face) dargestellt wird und daß auf ihm sich zwei Stangen (en face) kreuzen, welche an den Enden eine aus Pfauenaugen gebildete Rose tragen; Hefner hat aber den Helm von der Seite (en profil) dargestellt und auf denselben zwei sich kreuzende Stangen mit einem Pfauenauge von vorne (en face) abgebildet, welche, da sie sich nicht gut im Profil darstellen lassen, jetzt eine ganz unrichtige Vorstellung geben. Der schwerinsche Helm ist bei Hefner von vorne (en face) dargestellt und auf denselben sind ebenfalls zwei Flügel von vorne (en face) gesetzt. Dies ist nun wieder nicht richtig; denn auf alten Helmsiegeln zu dem quer getheilten Schilde der Grafen von Schwerin sind an dem Helme zwei Flügel angebracht, welche an beiden Seiten des Helmes sitzen, so daß, wenn man den Helm von vorne (en face) sieht, auch die beiden Flügel von der schmalen vordem Seite (en face), wenn man den Helm von der Seite sieht, die beiden Flügel von der Seite (en profil) gesehen nur als ein Flügel erscheinen.

Hefner sagt S. 34-35 nach meklenburgischen Forschungen von den alten Helmen für Rostock und Schwerin: "Der zum Schilde der Linie Rostock gehörige Helm ist nicht gekrönt mit zwei Büffelshörnern zu jeder Seite mit Pfauenspiegeln besteckt. Da, so viel mir bewußt, die Farbe dieser Hörner noch nicht bestimmt wurde, so habe ich sie der Wappenfigur gemäß golden angegeben. Die Grafen von Schwerin führten nach Masch in ihren Siegeln bald zwei Lindwürmer neben einem Baum, bald ein schreitendes Roß. Erst im J. 1326 kommt zum ersten Mal der getheilte Schild vor und ist mit einem Helm, auf 1 ) dem ein offener Flug sleht, bedeckt. In dieser


1) Dies ist nicht ganz richtig; die beiden Flügel stehen nicht neben einander "auf" dem Helme, sondern sitzen zu beiden Seiten an dem Helme.
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Art ist es hier abgebildet und ich habe nach heraldischen Grundsätzen den rechten Flug roth, den anderen golden tingirt." - Dagegen giebt v. Hefner richtig dem "zweiten Helme zwei von roth und gold getheilte offene Büffelshörner (Grafschaft Schwerin) und dem vierten Helme einen offenen Flug blau und golden (Herrschaft Rostock)".


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Nachtrag 2.

Die Helme

für die herschaft Rostock und die Grafschaft Schwerin.

Bei Gelegenheit der Besprechung des Hefner'schen Wappenbuches will ich auf einen muthmaßlichen Irrthum aufmerksam machen, der seit uralter Zeit in dem meklenburgischen Wappen zu stecken scheint. Dieser muthmaßliche Irrthum liegt in den beiden Helmen, welche zuerst neben dem meklenburgischen Helme aufgenommen wurden, in dem Helme mit den beiden Hörnern und dem Helme mit den beiden Flügeln. So lange die Helme gefärbt erscheinen, also seit beinahe 400 Jahren, sind die Hörner quer getheilt und roth und golden, die Flügel aber blau und golden gefärbt worden. Diese Farben stimmen nun in den Hörnern zu den Farben des Schildes der Grafschaft Schwerin, welcher quer getheilt und roth und golden gefärbt ist, und in den Flügeln zu den Farben des Schildes für die Herrschaft Rostock, welcher im blauen Felde einen goldenen Greifen hat; man hat daher vorherrschend den Helm mit den Hörnern der Grafschaft Schwerin, der Helm mit den Flügeln der Herrschaft Rostock zugetheilt, wenn auch mitunter andere Ansichten aufgetaucht sind, wie z. B. bei Galterer, welcher jedoch fast alle Helme sicher nicht richtig bestimmt. Nun kommen aber diese beiden Helme in ihren Gestaltungen auf alten Siegeln nicht so vor, sondern werden gerade umgekehrt gebraucht: es läßt sich nachweisen, daß die Hörner mehr der Herrschaft Rostock, die Flügel mehr der Grafschaft Schwerin angehören. Auf den Siegeln der Grafen von Schwerin erscheinen nie Hörner als Helmzierde. Die Helme zu den alten Siegeln der Grafen von Schwerin mit den Lindwürmern am Baume und dem schreitenden Pferde sind zwar bis jetzt völlig unbekannt geblieben; dagegen kommt auf den Siegeln der Grafen von Schwerin jüngerer Zeit, welche den quer getheilten Schild führen, öfter ein Helm vor. Dieser Helm hat zwei Flügel, an jeder Seite des Helmes einen, und ist immer vorwärts (en face) gekehrt, um die beiden Flügel zeigen zu können. Solche Helmsiegel führen die Grafen von Schwerin, welche auch Siegel mit dem quer getheilten Schilde führen: Heinrich III. 1330, Nicolaus III. 1345, Otto I. 1345 und

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Nicolaus VI. 1349. Es scheint hiernach keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Flügel den Helmschmuck der Grafen von Schwerin bildeten. - Von der anderen Seite scheinen die beiden Hörner der Herrschaft Rostock anzugehören. Es liegt zwar nahe anzunehmen, daß die Flügel diese Herrschaft bezeichnen könnten, da das Schildzeichen für Rostock ein geflügelter Greif ist; aber das Wappen der Herrschaft Rostock hat nie Flügel auf dem Helme gehabt. Die Fürsten den Rostock hatten zur Helmzierde zwei nach vorne gekehrte (en face zu sehende) Stierhörner, welche mit Pfauenaugen besteckt waren. Einen solchen Helm führt z. B. der letzte Fürst von Rostock, Nicolaus das Kind († 1314), in seinem großen Siegel (vgl. oben S. 79) und nach ihm nimmt der Fürst Heinrich der Löwe von Meklenburg nach der Erwerbung der Herrschaft Rostock denselben Helm über dem Schilde mit dem rostocker Greifen in sein Secretsiegel auf, welches z. B. im J. 1328 erscheint. Auch gebraucht die Stadt Rostock noch heute öfter einen Helm mit zwei Hörnern, welche (wohl irrthümlich) mit Fähnlein statt mit Pfauenaugen besteckt sind. Es scheinen also die beiden Hörner der Herrschaft Rostock anzugehören.

Es wird daher wohl richtig sein, daß eigentlich die beiden Hörner der Herrschaft Rostock und die beiden Flügel der Grafschaft Schwerin angehören, und darauf scheint auch die Stellung der beiden Helme zu deuten, indem der Helm mit den beiden Hörnern, der früh in das meklenburgische Wappen kam, rechts von dem meklenburgischen Haupthelme gestellt ist, weil die Herrschaft Rostock zuerst mit der Herrschaft Meklenburg vereinigt ist, der Helm mit den beiden Flügeln aber links von dem meklenburgischen Helme steht, weil die Grafschaft Schwerin zunächst nach Rostock an die Fürsten von Meklenburg fiel. Aber so lange das meklenburgische Wappen mit drei Helmen geziert und gefärbt gewesen ist, sind die Hörner immer roth und golden, die Flügel immer blau und golden gefärbt gewesen.

Als man vor ungefähr 350 Jahren drei Helme einführte, kannte man sicher die Bedeutung der fraglichen Helme nicht mehr genau oder der Heraldiker war mit den Quellen nicht mehr bekannt, und daher kam das Versehen. Das in der fürstlichen Begräbnißkapelle in der Kirche zu Doberan befindliche geschnitzte und bemalte Wappen, welches wahrscheinlich bald nach dem Tode des Herzogs Magnus II., des ersten Trägers des fünfschildigen Wappens, dort aufgehängt ward und vielleicht die älteste Wappendarstellung mit drei Helmen ist, hat diese Helme in der noch heute üblichen Färbung. Man kann aber den drei

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Helmen und ihrer Färbung einen ganz sichern Anfangspunkt geben. Im J. 1530 ließ der Herzog Heinrich der Friedfertige den von dem fürstlichen Rath Marschalk Thurius entworfen, über alle Gebühr ausschweifenden fürstlichen Stammbaum von dem bekannten Heraldiker und sogenannten Wappenkönig Georg Rixner durch gemalte Wappen illustriren; das Original dieses Werkes wird noch im großherzoglichen Staatsarchive zu Schwerin aufbewahrt. In diesem Werke befindet sich auch schon das vollständige fünfschildige Wappen mit drei Helmen, welche grade so gezeichnet und colorirt sind, wie sie noch heute dargestellt werden. Es ist also ohne Zweifel, daß das Wappen mit den drei Helmen schon im J. 1530 unter dem Herzoge Heinrich angenommen war, und sehr wahrscheinlich, daß es auf Empfehlung Rixner's eingeführt ward. Rixner war aber, als Ausländer, den heimischen Archiven fernstehend und aller geschichtlichen Kritik entbehrend, keine Auctorität für die Feststellung und Einführung eines fürstlichen Wappens. So viel ist aber gewiß, daß die drei Helme bis heute so geführt sind, wie Rixner sie 1530 gemalt hat.

Uebrigens sind auch die Schilde in diesem Wappen von 1530 so gemalt, wie sie Jahrhunderte hindurch geblieben sind: bei Rixner haben die Stierköpfe rothe Kronen, der meklenburgische Stierkopf einen Nasenring, der stargardische Arm einen Aermel.

Wenn nun nach dem Mitgetheilten, wie sehr glaublich ist, ein sehr alter Irrthum in diesen beiden Helmen steckt, so ist dieser Irrthum jetzt nicht mehr gut auf geschichtlichem Wege zu verbessern, es sei denn, daß das ganze Wappen amtlich revidirt und neu bestimmt würde.

 

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XI.

Die

Besitzungen der Grafen von Schwerin

am linken Elbufer

und

der Ursprung dieser Grafen,

vom

königlich hannoverschen Staatsminister a. D.

Freiherrn von Hammerstein zu Verden.

Auszug aus der Original=Abhandlung.


Mit drei Karten und drei Holzschnitten.


Abtheilung I.

U nter diesem Titel ist vor kurzem in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen zu Hannover, Jahrgang 1857 S. 1 bis 190, ein ausführlicher Aufsatz des Berichterstatters, des königlich hannoverschen Staatsministers a. D. Freiherrn v. Hammerstein zu Verden, correspondirenden Mitgliedes des meklenburgischen Vereins, erschienen, welcher auch in Meklenburg volle Aufmerksamkeit verdient.

Für den Gegenstand waren auch in Meklenburg erhebliche Materialien hauptsächlich durch den Archivrath Dr. Lisch gesammelt, welcher im Jahre 1851 längere Zeit die Archive der lüneburgischen Klöster durch Vermittelung des Landschaftsdirectors von Hodenberg zu Celle durchforschte. Der Verein für meklenburgische Geschichte hatte daneben den jetzt verstorbenen Dr. von Duve zu Ratzeburg aufgefordert, weiteres Material zu sammeln und solches neben Herausgabe eines correcten Abdrucks der ältesten Lehnrolle der Grafen von Schwerin zu bearbeiten und zum Druck zu fördern. Dieser hat die Arbeit zwar begonnen, hat sie indessen nie vollenden können.

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Erwünscht war es daher, daß der Freiherr von Hammerstein für denselben Zweck Material gesammelt hatte, und sich erbot, unter Benutzung des in Meklenburg gesammelten Materials den Gegenstand in einem größeren Aufsatze zu behandeln. Es ist demselben dazu dieses Material einschließlich des vom Dr. von Duve gesammelten und von dem meklenburgischen Verein erworbenen zu Gebote gestellt, und es ist der obengedachte Aufsatz die Frucht seiner Arbeiten und des vereinigten Materials.

Die nachfolgende Uebersicht des Aufsatzes wird unsern Lesern gewiß nicht unwillkommen sein, da durch diese Arbeit eine nicht unwesentliche Lücke in der ältesten meklenburgischen Geschichte ausgefüllt wird und zugleich für Aufhellung der Geschichte des großherzoglichen Hauses dadurch interessante Beiträge geliefert sind.

Für die Darstellung der Besitzungen der Grafen von Schwerin am linken Elbufer dient die Lehnrolle der Grafen, welche Masch im Archiv für Niedersachsen, Jahrgang 1838, Heft I, Nr. 5, S. 96-104, nach einer incorrecten Abschrift veröffentlicht hat, und welche der gegenwärtige Aufsatz nach einer correcten, vom Archivrath Lisch nach dem Originale besorgten und corrigirten Abschrift liefert, als Grundlage. Außerdem haben die vom Dr. v. Duve gesammelten Regesten, 98 an der Zahl, welche größten Theils aus der Forschung des Archivraths Lisch hervorgegangen sind, und die von dem Verfasser gesammelten, 76 Urkunden umfassenden Regesten, unter denen 20 noch nicht von Duve und Lisch gekannte sich befinden, dazu die Daten geliefert.

Es enthält, nachdem die Abtheilung I. des Aufsatzes der Einleitung gewidmet ist, die Abtheilung II. den Abdruck der Lehnrolle, begleitet von hinlänglich reichen topographischen und geschichtlichen Nachweisungen; Abtheilung III. enthält die gedachten Regesten von Urkunden, welche die schwerinschen Besitzungen am linken Elbufer nachweisen, Abtheilung IV. eine Zusammenstellung über den Umfang sämmtlicher Besitzungen nach den Gegenden der Belegenheit, so wie über die Zahl der Lehnleute, Zahl der Zehnten und der größern Güter; Abtheilung V. entwickelt den Ursprung der verschiedenen linkselbischen Besitzungen der Grafen; Abtheilung VI. behandelt die Ursache des Verschwindens derselben, und Abtheilung VII. endlich giebt die Ergebnisse, welche sich aus der angestellten Untersuchung für die Herkunft der Grafen von Schwerin herausgestellt haben.


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Abtheilung II.

Hinsichtlich der Lehnrolle ist es dem Verfasser gelungen, den größten Theil der in derselben vorkommenden Ortschaften nach ihrer Belegenheit aufzuhellen und viele der darin genannten Lehnleute festzustellen. Wir lassen hier einen vollständigen Abdruck dieser Rolle nebst den erläuternden Noten des Aufsatzes um so lieber folgen, als sie das Fundament der ganzen Abhandlung bildet, im großherzoglich meklenburgischen Geheimen Archive aufgefunden und in meklenburgischen Schriften bisher nicht gedruckt worden ist.

Die Lehnrolle der Grafen von Schwerin.

Die nachstehende Lehnrolle setzt Masch in seinem in der Einleitung erwähnten Aufsatze in die Zeit von 1274-1299, weil der darin vorkommende Hermann Ribe 1290 lebte und weil von den im Eingange vorkommenden Grafen von Schwerin Gunzelin II. 1274 und sein Nachfolger Helmold II. 1299 starben.

Herr v. Duve hat nach seinen hinterlassenen Notizen noch folgende Conjecturen über die Zeit der Abfassung aufgestellt: "Graf Helmold II. zu Boitzenburg trat unterm 5. November 1274 (in die Nonarum Nov.) 8 Mansen in Kl. Hakenstedt ab. Diese Urkunde ist aber älter als die Lehnrolle, wie §. 26 derselben zeigt. - Der Eingang erwähnt nur einer durch den Grafen Helmold bewerkstelligten Belehnung, am Schluß der Lehnrolle aber wird von anderer Hand hinzugefügt: Nos Gunzelius contulimus etc. Dieser Gunzelius kann kein anderer als Graf Gunzelin IV. sein, welcher vor dem 6. December 1284 verstorben sein soll und 1276 regierender Graf zu Schwerin ward, bei welcher Gelegenheit verabredet war, daß die Vasallen die Lehne von beiden Grafen empfangen sollten (vgl. Rudloff Th. II, S. 66, Not. 1.), während Graf Helmold vom Tode seines Vaters an bis zum Vergleich vom 2. August 1276 die Regierung allein geführt hatte."

Da nun der Eingang der Lehnrolle nur von einer vom Grafen Helmold ertheilten Belehnung redet und die Vasallen binnen Jahr und Tag muthen mußten, so hatte Herr v. Duve anfänglich die Ansicht, die Lehnrolle müsse bis zum 6. December 1284 vollendet sein. Er hat diese Ansicht später berichtigt, indem er aus §. 18 der Lehnrolle schließt, daß sie erst nach dem 12. März 1294 vollendet sein könne. Während

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nämlich gewiß ist, daß die Besitzungen zu Veerßen und Brodesende erst 1292 von denen von Hitzacker verkauft wurden, findet sich in der Lehnrolle im §. 18 schon Manegold von Estorf mit Dorf, Mühle und Zehnten von Veerßen nebst Brodesende aufgeführt. Duve nimmt dabei an, daß die Rolle nicht nach der Zeitfolge der Belehnungen, auch nicht mit genauer Beobachtung der Ordnung, worin die Orte neben einander liegen, verfertigt sei, vielmehr ihr Zweck nur eine Zusammenstellung der sämmtlichen Belehnungen gewesen sei, welche der Graf Helmold seit dem Tode des Vaters nach und nach zu verschiedenen Zeiten bewerkstelligt habe. Dazu würden dem Verfasser der Rolle die Namen zugestellt sein; mangelnde Kunde über die Lage der Oertlichkeiten haben dabei gehindert, die Namen in eine gehörige Ordnung zu bringen; er werde die Namen nicht alle haben lesen können, daher hin und wieder die Auslassungen und die oft corrupte Schreibart.

Und in der That bestätigt ein genaues Studium der Rolle in jeder Weise diese Vermuthungen.

Die Lehnrolle der Grafen von Schwerin (1294).

Nach einer Abschrift vom Originale durch den Archivrath Lisch zu Schwerin. * )

Hec sunt bona sita ultra Albiam que comes Helmoldus de Zwerin mortuo patre suo connte Gunzelino in pheodo suis hominibus porrexit.

§. 1. Hermannus Ribe de Thune recepit ab eodem duas villas tantum, videlicet Grabowe et Moyzliz 1 ).

§. 2. Item dominus Olricus de Thune villam Sulendorpe 2 ) et vnam domum et decimam in Bretze 3 ) et decimam in Thodemannesborh et villam Rokestorpe 4 ).


*) Die Zahlen der §§. sind erst jetzt hinzugefügt.
1) Statt tantum las Masch terram, und gerieth dadurch in den Irrthum, unter Grabowe das Land Grabow in Meklenburg zu vermuthen. Moyzliz ist Meusließen, Amts Bodenteich, eingepfarrt zu Suhlendorf, Grabowe wahrscheinlich das Dorf Grabau, Amts Bodenteich, eingepfarrt zu Suhlendorf; in beiden Orten hatten später die Groten von Brese, wahrscheinlich als Lehnsnachfolger der Ribe von Thune, Höfe.
2) Suhlendorf, Amts Bodenteich.
3) Breetze, früher Amts Lüne, jetzt Amts Bleckede. 1324 verkauften Otto und Johann von Thune einen Hof in Breetze dem Kloster Lüne (Bilderbeck's ungedruckte Urkunden Th. I, St. 3, S. 18). Thomasburg, Amts Lüne, war 1124 Besitzung des oldenburgischen Klosters Rastedt (Lappenberg's Hamb. Urkundenbuch); später gehörte das Lehn des Zehntens den Edeln von Boldensele, die dasselbe dem Ritter Johann von Thun als Aussteuer der Schwester mitgaben (Bilderbeck, ungedruckte Urkunden, I, 1, 54 u. 55).
4) Rohstorf, Amts Lüne.
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§. 3. Item Luder de Eueringe 5 ) vnum mansum in Reinestorpe 6 ).

§. 4. Item Hillemarus et Hinricus de Lintlo supra Sultam 7 ) III or marcarum redditus et in Suthdorpe 8 ) decimam.

§ 5. Item Hunerus de Odem IIII or slavos in Redemuzle 9 ) et vnum mansum in Rethmere 10 ) et duas domos in Wesende 11 ) et decimam in Dreinlinge 12 ) et villam Scireneken 13 ) et vnam domum in Hintberge 14 ).

§. 6. Item Hermannus Leo curiam in Reinestorpe 6 ) et duo sunder ibidem.

§. 7. Item Johannes et fratres sui de Lobeke 15 ) III domos in Hobere 16 ) et vnam domum in Jerstorpe 17 )


5) Die Everingen schriehen sich von Deutsch= und Wendisch=Evern, Amts Lüne, und hatten laut der herzoglich lüneburgischen Lehnrolle bedentende Lehnstücke von den Herzogen.
6) Reinstorf, Kirchdorf Amts Lüne, ursprünglich dem Kloster Rastedt gehörig. Vergl. Regesten vom 6. Mai 1266 (No. 20), 5. Sept. 1310 (No. 57), 17. Sept. 1310 (No. 58) und 28. Sept. 1330 (No. 95).
7) supra sultam, die Saline in Lüneburg, Sülze genannt.
8) Süttorf, Amts Bleckede, wird hier gemeint sein, nicht Süttorf, Amts Oldenburg, denn Henricus de Lintlo kommt in Urkunden vor, die in der Gegend von Bleckede ausgestellt sind, und war Advocatus ducis in Bleckede 1284. Mechtild, Wittwe des Ritters Heinrich von Lintlo, verkauft 1314 den Schmalzehnten von Sutthorpe an das Kloster Scharnebeck (Lisch, Urk. des Geschlechts von Maltzahn, Band I, S. 479). Der Zehnten von Süttorf gehörte auch später an das Kloster Scharnebeck (Maneke, Beschreibung des Fürstenthums Lüneburg I, 310).
9) Redemoißel, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Crummasel.
10) Rettmer, Amts Lüne. 1317 verkauft Eberhard von Odeme eine Curia im Dorfe Rethmere an das Kloster St. Michaelis (Bilderbeck's Deductio pro jurisd. omnimoda des Kl. St. Michaelis, Beil. 53).
11) Wetzen, Amts Salzhausen.
12) Dreilingen, Amts Ebstorf.
13) Scireneken könnte Schierhorn, Amts Salzhausen, sein. (Horn bedeutet im Lüneburgischen ein Eichenholz, daher es leicht an die Stelle von eken treten konnte.) Wahrscheinlicher ist aber, daß es Schieringen, auch Schierke genannt, ist, jetzt Forsthaus im Kirchspiel Barskamp, Amts Bleckede, denn die Verleihung der ganzen Villa deutet auf wendische Gegend; eine solche kommt in sächsischer Gegend sehr selten vor.
14) Himbergen, Amts Medingen, und zwar namentlich Brok=Himbergen, da das Kirchdorf Himbergen im Jahre 1142 zu den Besitzungen des Klosters Uelzen (Oldenstadt) gezählt wurde.
6) Reinstorf, Kirchdorf Amts Lüne, ursprünglich dem Kloster Rastedt gehörig. Vergl. Regesten vom 6. Mai 1266 (No. 20), 5. Sept. 1310 (No. 57), 17. Sept. 1310 (No. 58) und 28. Sept. 1330 (No. 95).
15) Ein Johann von Lobeck kommt vor 1280 (Scheidt 468), 1287 (Scheidt 467), 1288 (Scheidt zu Moser 697), Johannes advocatus in Lüneburg 1289 (Schlichthorst III, 264), Johannes et L. famulus 1289 (Scheidt 44), Baldewin, Gerlach, Johann 1316 (Scheidt 474), Gerlach 1354 (Scheidt 339), Johann 1321 (Scheidt 281).
16) Höver, Amts Medingen. 1354 traten die von Lobeck ihre Taberna genannte Curiam in Salzhausen dem Kloster St. Michaelis ab, das ihnen (  ...  )
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et vnam domum in Versene 18 ) et vnam domum in Sustede 19 ) et decimam in Berkewinkele 20 ) et decimam in Solekestorpe 21 ) et dimidiam villam Cholme 22 ).

§. 8. Item Johannes Bintreme IIII or domos in Soreve 23 ) et vnam domum in Hombroke 24 ).

§ 9. Item Bertoldus de Ullesen curiam in Lideren 25 ) cum attinenciis suis omnibus et duas domos in Soltendike 26 ) et duas domos in Hamerstorpe 27 ) inpheodatas et villam Cozebode 28 ).

§. 10. Item Luder Moltzan vnam domum in Berscampe 29 ) que soluit annuatim chorum vnum.

§. 11. Item dominus Jerricus de Berscampe 30 ) villam Geithin 31 ) et villam Riddereschen 32 ).


(  ...  ) dafür die von demselben besessen gewesene Curia in Hobere zurückgab (Bilderbeck's Deductio, Beil. 56).
(  ...  ) Jastorf, Amts Medingen.
18) Veerßen, Amts Oldenstadt.
19) Kl. Süstedt, Amts Oldenstadt, an Veerßen grenzend.
20) Brokwinkel, Amts Lüne. Hier hatten die von Lobeck auch einen Hof und eine Kothe, die sie an die Stöteroggen zu Lüneburg 1334 verkauften (Büttner's Patricier von Lüneburg).
21) Solchstorf, Amts Medingen, im Corvey'schen Register des Abts Saracho als Scheltestorpe aufgeführt, 1142 zum Kloster Uelzen gehörig. 1316 wird von denen von Lobeck das ganze Dorf Zolkesdorpe an das Kloster Medingen verkauft (Scheidt, vom Adel S. 475); 1326 wird von den Grafen von Schwerin denen von Lobeck das Eigenthum des Lehnrechts der Advocatie und des Zehntens übertragen (Harenb., hist. Gandersh. S. 1715). 1346 wird es vom Kloster Medingen abermals gekauft (Lyßmann's Nachricht vom Kloster Medingen S. 31).
22) Vielleicht Holm, Amts Salzhausen, und nicht Olm, Amts Lüne, das nur aus neuen Anbauern besteht; jedoch läßt die Verleihung der Villa, die in der Regel nur bei slavischen Dörfern vorkommt, mehr auf einen wendischen Ort schließen; es können daher in Betracht kommen: Köhlingen, Amts Bleckede, und Köhlen, Amts Lüchow.
23) Serau, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Küsten.
24) Hambrock, Amts Oldenstadt. Johannes Bintrem verkaufte das Gut zu Quirle an das Kloster Medingen.
25) Groß= und Klein=Liedern, Amts Oldenstadt; 1142 als Kloster Uelzensche Besitzung Lidheren genannt.
26) Soltendiek, Amts Bodenteich.
27) Hamerstorf, Amts Oldenstadt.
28) Cussebode, Amts Wustrow, Pfarre Bühlitz.
29) Barskamp, Amts Bleckede. Hier besaßen noch Ritterlehne die Grafen von Dannenberg und die Edlen von Boldensele.
30) Jerricus de Berscampe kommt 1267 vor, wo er Höfe zu Teendorf und Tatendorf bei Ebstorf an das Kloster Ebstorf verpfändet (Spilcker's Grafen von Wölpe, S. 234).
31) Göttien, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Crummasel, vielleicht aber auch Kattien, Amts Bodenteich, oder Keddien, Amts Hitzacker.
32) Reddereitz, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Clenze.
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§. 12. Item Wipertus de Moldessem duas domos in Hanhusen 33 ) et piscationem ibidem et mast ad LX a porcos.

§. 13. Item Wernerus de Edendorpe decimam in Rodestorpe 34 ).

§ 14. Item Bertoldus de Thodemannesborh III Slavos in Gorenthin 35 ).

§. 15. Item Pridam et Wasmotus de Knesbeke 36 ) decimam in Widdorpe 37 ) prope Bardewic et villam Dolene 38 ) et III viros in Tolzeuanze 39 ).

§. 16. Item Hinricus de Meltzinge III domos ibidem 40 ) ettres domos in Honbenekestorpe 41 ) et tres domos in Bernhusen 42 ) et dominium siluarum per has tres villas.


33) Hansen, Amts Oldenstadt, und Fischereien der Gerdau daselbst; die Mast wird sich auf die Hansen=Südstedter Holzung beziehen, in welcher die von Estorff zu Veerßen später Holzgerichtsherren waren. Wegen des Zehntens zu Hansen siehe die Regesten von 1293 und 1294, und wegen eines an die Groten verliehenen Hofes zu Hansen die Regeste von 1316. - Siehe auch weiter unten in der Lehnrolle die Verleihung an Heinrich von Wittorf und Gebhard von Berenvelde über Höfe in Hansen.
34) Rohrstorf, Amts Medingen.
35) Etwa Göttien, Amts Clenze zu Lüchow, oder Zarenthin bei Rosche, Amts Oldenstadt, oder der im Forstort Göhrde, Amts Hitzacker, untergegangene Ort Göhrde; letzterer das Wahrscheinlichste, da Thomasburg davon nicht fern. - Göhrde bei Schnega kommt wohl nicht in Betracht, da dort die Thodemannesborgh nicht vorkommen.
36) Wasmodus de Knesebeck 1300 (Pfeffinger I, 398), 1303 (Steffens 228, 229), 1315 (Samml. I, 22, No. IX.), Paridam 1279 (Hempel 12), Wasmod et Paridam 1309 (Lenz, S. 79, § 23).
37) Wittorf, Amts Pattensen, war 1004 dem Kloster Kemnade geschenkt (Falke, Tradit. Corb. 905). 1351 überließen die von dem Knesebeck den Zehnten zu Wittorf mit denen zu Dreckharburg und Oldershausen sammt dem Lehne, das sie davon gehabt, denen von dem Berge (Gerken, Fragm. march. II, 51, 62).
38) Nicht Döhle, Amts Sauhausen, sondern Dallahn, Kirchspiels Suhlendorf, Amts Bodenteich, wo die von dem Knesebeck noch gegenwärtig begütert sind. "Ganz Dallan" ist in der Designation der lüneb. Lehne der von dem Knesebeck, nicht aber in den alten lüneb. Lehnrollen (Pfeffinger I, 801).
39) Tolstefanz, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Crummasel. 1330 besaß Paridam II. von dem Knesebeck Tolstefanz; im märkischen und lüneb. Lehnbrief der Knesebeck fehlt es (Pfeffinger I, 817). Das lüneb. Lehnregister von 1330-1352 nennt unter den Knesebeck'schen Lehnstücken Tolzefolz de molen.
40) Das ibidem bedentet hier ohne Zweifel Meltzingen, Amts Ebstorf, wo die von Meltzing urkundlich begütert waren. Sie verkauften um 1300 villam totalem in Meltzing an das Kloster Ebstorf (Ebstorfer Archiv). Graf Gunzelin von Schwerin giebt dem Kloster auch das Eigenthum und die Advocatie über diese Güter 1300 (Ebstorfer Archiv).
41) Hohen=Bünstorf, Amts Medingen, Pfarre Barum. (Siehe hierüber auch die Regesten.)
42) Barnsen, Amts Oldenstadt, Pfarre Gerdau.
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§. 17. Item Elyzabeth relicta Frederici Aurifabri 42 ) et filius eius decimam in Melbeke 43 ).

§. 18. Item dominus Manegoldus de Estorpe 44 ) villam et decimam et molendinum in Versene 45 ) et villam Brodesende 46 ) et decimam in Bercdorpe 47 ) et villam Suthdorpe 48 ) et villam Stockem 49 ).

§. 19. Item dominus Hinricus de Dannenberge villam et molendinum in Stretze 50 ).

§. 20. Item Conradus balistarius 51 ) vnum mansum in Eyleslene 52 ).

§. 21. Item Johannes de Brunesrode 53 ) decimam et duas domos in Holecsem 54 ).


42) Fridericus Aurifaber, burgensis in Luneburg, 1239 (Pfeffinger II, 129). Die Aurifabri zu Lüneburg heißen später, wie es scheint, von Laffert.
43) Melbeck, Amts Lüne.
44) Manegoldus de Estorpe, miles, kommt vor in Urk. Von 1264 des Abts zu Lüneburg.
45) Veerßen, Amts Oldenstadt, noch jetzt von Estorffsches Gut; 1292 an die von Estorff von den von Hitzacker verkauft (Maneke II, 37; auch Pfeffinger I, 440).
46) Brunsenne, früher Dorf, jetzt Wald der von Estorff bei Veerßen.
47) Nicht Bargdorf, Amts Medingen, Pfarre Wichmansburg, denn da hatten den Zehnten die von Schwerin (Maneke I, 387), sondern das jetzt wüste Dorf Bergdorf, bei Göddingen, Amts Bleckede, wo die von Schack, die mit denen von Estorff eines Stammes sind, noch 1375 1/4 des Zehntens an die von Dannenberg verkauften (Maneke I, 358).
48) Süttorf, Amts Oldenstadt.
49) Stöcken, Amts Oldenstadt.
50) Streetze, Amts Dannenberg.
51) Balistarius ist offenbar der Rüstmeister bei Kriegszügen für das Belagerungszeug (einen solchen hatte Heinrich der Löwe 1177 vor Demmin), das Geschlecht ist nicht zu muthmaßen. Cunradus Balistarius erscheint übrigens auch als Zeuge in einer Urkunde von 1273, durch welche Bischof Gerhard von Verden dem Kloster Ebstorf den von Burchard von Lüchow gekauften Zehnten zu Kolkhagen, Amts Lüne, bestätigt (ex cop. Ebstorf.).
52) Nicht genau zu ermitteln; vielleicht Eilsleben bei Seehausen im Magdeburgischen, wo nach der Regeste 15 die Grafen Bestiz hatten. In Walther's Sing. Magdeb. II, 45, kommen als Zeugen 1196 vor: Ludolfus und Reinerdus de Eileslene; bei Gerken, dipl. vet. March. II, 436 im Jahre 1281 ein Bruno de Eilslene. Bei dem Auftreten des Cunradus Balistarius in einer Stift=Verden'schen Urkunde neben Gerlagus de Botelo ist jedoch der Ort eher im Sprengel des Stifte Verden zu suchen; nicht fern von Kolkhagen liegt Wester= und Oster=Ehlbeck, Amts Salzhausen, sonst Amts Winsen a. d. Luhe; dieses hieß im Mittelalter Eylebeke und es kann das in der Rolle sehr wohl in Evleslene corrumpirt sein.
53) Johann von Brunsrode erscheint in einer Urkunde Herzogs Heinrich von Braunschweig, de dato Braunschweig 1282 (Scheidt zu Moser, Urk. Vorrede XLII.); ein Johannes de Brunesrothe auch 1243, 1244, (  ...  )
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§. 22. Item dominus Ecbertus iunior de Asseborh 55 ) officium in Edemessem 56 ) et VIII mansos in minori Hakenstede 57 ).

§ 23. Item Bertoldus et Arnoldus de Velthem 58 ) villam Swalendorpe 59 ).

§ 24. Item dominus Bertoldus Goz IIII or mansos in Biscopestorpe 60 ) prope palus.


(  ...  ) 1254 als Advocatus in Hannover (Archiv des hist. Vereins f. N. S. 1849, S. 406; vergl. 1859, S. 319).
(  ...  ) Da Holxen, Amts Oldenstadt, hier als zu entfernt von Brunrode bei Braunschweig nicht in Betracht kommen wird, und da die Brunsrode im Lüneburgischen sonst überall nicht vorkommen, so scheint Hötzum, Kirchdorf, südöstlich von Braunschweig, hier der genannte Ort zu sein. Es gehörte überdies (nach Bege und Hassl) zur Vogtei Evesen, die im folg. §. vorkommt. Hötzum heißt auch in Urk. des Johannes miles 1320 für das Marienkloster zu Braunschweig Hotselem (Pistorius VIII, 2340) und in Urk. Herzogs Albrecht von 1252 (ibid. VIII, 2343) Hoctsenen.
55) Ein Ecbertus de Asseborgh war 1248 Zeuge bei der Urkunde des Herzogs Otto wegen Schenkungen an das Kloster Wienhausen (Pfeffinger II, 79); ein anderer Ecbertus de Asseborgh 1296, consiliarius et miles des Herzogs Albert, Zeuge in der Urk. vom 11. Kal. Nov. 1296 des Herzogs Albert. Von 1200 bis 1347 kommen viele Ecberti de Asseburg mit den Beinamen der ältere und der jüngere vor. Bege, Gesch. Braunschw. Burgen, führt sie sämmtlich auf und nennt die vorkommenden Besitzungen. Darunter sind Edemissen und Kl. Hakenstedt nicht zu finden.
56) Officium ist wohl eine Villication, wofür der Ausdruck bekanntlich oft gebraucht wird. Edemissen, vielleicht Edemissen, Amts Meinersen. Hier war übrigens auch der Sitz eines Gohgräfen. - Wahrscheinlicher aber Eveßen bei Lucklum im Braunschweigischen: denn zu Eveßen besaß die Familie von Asseburg bereits 1466 (Gerken Dipl. vet. March. I, 496) und noch 1725 (Bege Braunschweig. Burgen S. 10) das Kirchlehn, das auch wohl Officium genannt wird. Eveßen war (nach Bege und Hassel) eine Vogtei, zu der auch Hötzum und Volzum gehörten (siehe § 29).
57) Kl. Hakenstedt (siehe weiter unten).
58) Die Familie von Veltheim wird von den Herzogen von Braunschweig belehnt laut ihres Lehnbriefes: "mit einer Dorfstelle zu Schwalendorf, dem Hagen und dem Streitholze daselbst, die sie von den Grafen von Schwerin gehabt hatten."
59) Swalendorpe, nicht weit von Gevensleben, Amts Schöningen im Braunschweigischen (vergl. Jahrbücher des Vereins für meklenb. Gesch., Jahrgang 6, S. 183).
60) Nicht Bisdorf, Amts Fallersleben, Pfarre Rhode, wobei prope palus bedeuten könnte: unsern des Palus Drömling; vielmehr ist wegen der Beziehungen zu der vorstehenden Verleihung Biscopestorpe ein Wüster Dorf in der Nähe von Gevensleben, Amts Schöningen im Braunschweigschen, welches in der Nähe der großen Niederung (prope palus) liegt. (Vergl. Jahrbücher des Vereins für meklenb. Gesch., Jahrgang 6, S. 181.) Siehe auch die Regesten No. 59 und 60 von 1312 und 1313. Nach (  ...  )
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§. 25. Item Hinricus Perzeuale 61 ) villam Suthene 62 ) et duos viros in Malsleue 63 ).

§. 26. Item Johannes et Aluericus de Donstede III 1/2 mansos in paruo Wanzleue 64 ) et I 1/2 mansum in Remekeresleue 64 ) et VI areas ibidem quas archiepiscopus Magdeburgensis comiti porrexit in restaurxuit VIII mansorum in paruo Hakenstede quos donauit ecclesie m Helmestede 65 ).

§. 27. Item Eckehardus de Boyceneborh 66 ) aduocaciam in Kethelendorpe 67 ) et decimam in Telligmere 68 ) et vnam domum in Slockem 69 ).

§. 28. Item dominus Johannes de Bodendike 69 ) decimam in Holzele 70 ) et decimam in Hasle 71 ) et decimam in Ekkendorpe 72 ).


(  ...  ) Braunschw. Anz. 1746, S. 73 wurde auch schon 1285 laut Urk. der Zehnten und ein mansus von Rudolpho dicto Coro (Coze?) redimirt.
61) Henricus Perzeval in Salzwedel 1287 (Lenz, Brandb. Urk. I, S. 135, No. LVIII.), 1290 burgensis de Soltwedel (ibidem 145), 1289 (Gerken, fr. March. II, 26, No. XII.).
62) Süthen, Amts Clenze bei Lüchow, Pfarre Küsten.
63) Malsleben, Amts Wustrow, Pfarre Bergen a. d. Dumme.
64) Kl. Wanzleben und Remkersleben, unsern Wanzleben im Magdeburgischen. Wanzleben war von der Herzogin Oda an das Stift Gandersheim geschenkt, s. Urk. Königs Otto I. von 946 bei Harenberg.
64) Kl. Wanzleben und Remkersleben, unsern Wanzleben im Magdeburgischen. Wanzleben war von der Herzogin Oda an das Stift Gandersheim geschenkt, s. Urk. Königs Otto I. von 946 bei Harenberg.
65) Kl. Hakenstedt bei Erxleben im Magdeburgischen. Die Urkunde über die Donation an das Kloster zu Helmstedt von 1274, von Graf Helmold coram archiepiscopo ausgestellt, siehe in den Regesten No. XXIV.
66) Eckenhardus de Boyzeneborgh kommt 1278, 1282, 1284 in Urkunden vor, dann noch 1291 in Urkunden Herzogs Otto Strenuus als dessen Consiliarius; 1315 relicta quondam Eggehardi militis de Boyceneburch. (Siehe auch Urk. Regeste No. XI.)
67) Kettelstorf, Amts Medingen, Pfarre Himbergen, ehemalige Besitzung des Stiftes Corvey (Registr. Sarachonis), der Zehnten 1142 in den Händen des Klosters Uelzen (Oldenstadt).
68) Telmer, Amts Ebstorf. Mit dem Zehnten waren, nach dem Verzeichniß in Spilcker's Gesch. der Grafen von Wölpe, die Herzoge von Braunschweig=Lüneburg Seitens des Stifts Verden belehnt; daher die Grafen von Schwerin nur Aftervasallen waren. Uebrigens war Eckhard von Boitzenburg auch Wölpescher Vasall in Telmer.
69) Johannes et W. de Bodendyke (Scheidt, v. A. 122, No. II.), 1318 Johannes miles dictus de Bodendyke (Samml. ungedr. Urk. I, 154, No 1.).
69) Johannes et W. de Bodendyke (Scheidt, v. A. 122, No. II.), 1318 Johannes miles dictus de Bodendyke (Samml. ungedr. Urk. I, 154, No 1.).
70) Holzen, Amts Lüne, Pfarre Wendhausen. 1321 überließen die von Bodendike ihre Lehnsherrschaft wegen Holzele dem Kloster Lüne (Steffens, Geschlechts=Geschichte der von Campe S. 94).
71) Haaßel, Amts Medingen, Pfarre Alten=Medingen. 1286 (Steffens S. 223) schenkten die von Bodendike Boldewin, Werner und Johann die Rechte am Zehnten zu Haaßel dem Kloster Medingen. Siehe Regesten Urk. von 1262 No. XII.
72) Eichdorf, Amts Bleckede, Pfarre Nahrendorf.
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§. 29. Item dominus Geuehardus de Bortuelde IIII or curias in Volcquerdessem 73 ).

§. 30. Item Wernerus et frater eius . . . . duas domos in Gruwinge 74 ) et vnam domum in Bodense 75 ) et duarum domorum advocaciam in Morthusen 76 ).

§. 31. Item Conradus de Honekesbutle III mansos in Holdenstede 77 ).

§. 32. Item dominus Hinricus de Widdorpe IIII or mansos in Thomene 78 ) cum omni iure et IIII or Slavorum aduocaciam in Gromazle 79 ) et VI Slavorum aduocaciam in Nendorp 80 ) et vnius uiri aduocaciam in Holekesne 81 ) et vnum uirum in Gruwinge et vnum uirum in Boltesne et II viros in Hanhusen 81 ) et II viros in Meltzinge 82 ) et vnum uirum in Edendorpe 83 ) et vnum uirumin Svnstorpe 84 ) et XVIII uiros in Berme 85 ).


73) Wohl nicht Volkersheim, der uralte von Cramm'sche Besitz im braunschweigischen Amte Salder, obwohl urkundlich die von Bortfeld zwei Höfe "ad Volkessen" vom Stift Gandersheim zu Lehn trugen (Harenberg, S. 1554), auch nicht Volkse, Amts Gifhorn, Pfarre Leiferde, das auch Volkwerdeßen geschrieben wurde, Hodenberg's Lüneburger Lehnregister S. 19; (darnach war das ganze Dorf Volkse herzogliches Lehn der von Gustedt. S. 31 daselbst.) Am ehesten vielmehr Volzum bei Salzdalum, unfern Braunschweig. Hier, damals geschrieben Volthzem, gab 1320 Otto dux 1 mansus an das Marienkloster in Braunschweig. Ein Volquardessen, das nahe bei Braunschweig liegen muß, und vermuthlich dieses Volzum ist, kommt auch bei Harenberg im Güterverzeichniß des Klosters St. Cyriaci zu Braunschweig vor. Volzum gehörte auch mit Hötzum zur Voigtei Eveßen (nach Bege und Hassel), und sowohl Eveßen als Hötzum kommen in der Lehnrolle vor, §. 21 und 22.
74) Graulingen, Amts Oldenstadt.
75) Bodense soll wohl das unmittelbar an Graulingen grenzende Böddenstedt, Amts Oldenstadt, sein, das auch wohl Böddensen vom gemeinen Mann genannt wurde. Bahnsen, Amts Oldenstadt, ist es wohl nicht, da das sonst gewöhnlich im Mittelalter Bodenhusen geschrieben wird. Vielleicht ist es aber auch Boldensen, Amts Bodenteich, das auch im lüneb. Lehnregister S. 32 Nr. 342 Bodensen genannt wird.
76) Marxen am Berge, Amts Salzhausen, Pfarre Amelinghausen.
77) Holdenstedt, Amts Oldenstadt.
78) Es ist zu lesen Thörvene und gemeint Thörve, Kirchspiels Himbergen, Amts Oldenstadt, wo 4 pflichtige Hausstellen. - Im Originale steht Thomene. G. C. F. Lisch.
79) Crummasel, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Crummasel, doch hieß auch ein Theil der Dorfschaft Meusließen, Amts Bodenteich, Crummasel.
80) Nendorpe ist, da Slaven da wohnen, entweder Niendorf, Amts Medingen, Pfarre Römstedt, oder Niendorf, Amts Wustrow, Pfarre Schnega.
81) Holxen, Graulingen, Bohlsen und Hansen, Amts Oldenstadt.
81) Holxen, Graulingen, Bohlsen und Hansen, Amts Oldenstadt.
82) Meltzingen, Amts Ebstorf.
83) Edendorf, Amts Medingen, Pfarre Wichmansburg.
84) Sinstorf, Amts Hittfeld zu Harburg; wahrscheinlicher ist B in S corrumpirt, und es ist Kl. Bünstorf, Amts Medingen, gemeint. - Das Original hat Svnstorpe. G. C. F. Lisch.
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§ 33. Item Guntherus de Hoya 86 ) dimidiam decimam in Lutthen 87 ) et vnam domum.

§ 34. Item Johannes Balch 88 ) villam Sacheue 89 ).

§ 35. Item Lippoldus de Doren villam Coleve 90 ) et decimam in Merschene 91 ).

§. 36. Item Druthleuus de Benesholte 92 ) decimam in Morschen 91 ).§. 37. Item Johannes Greuing 93 ) decimam in Stendorpe 94 ).

§ 38. Item Bernardus Sprenger 95 ) VII 1/2 wich. in Suthdorpe 96 ).

§. 39. Item Wernerus et Olricus de Dalenborh decimam unius domus in Wichmannestorpe 97 ) et decimam trium domorum in Bonestorpe 98 ).


(  ...  ) Barum, Amts Medingen. Das Dorf hat nach dem Medinger Erbregister 18 Höfe, und wird daher gemeint sein; ein zweites Barum lag im alten Amte Bütlingen, wird aber nicht in Betracht kommen, da hier die Herzoge von Sachsen=Lauenburg herrschten.
86) Guntherus de Hoya kommt 1227, 1233, 1247 und 1251 als Ministerial der Grafen von Hoya vor (v. Hodenberg's Hoyer Urkundenbuch). Siehe auch Urk. Regeste No. 27.
87) Luttum, Amts Verden.
88) 1280 Johannes Balch, vasallus Ottonum, Alberti et Ottonis March. Brandenb. (Gerken II, 355).
89) Gr. und Kl. Sachau, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Bühlitz.
90) Köhlau im Kirchspiel Suhlendorf, Amts Bodenteich, oder Gohlau, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Crummasel.
91) Maschen, Amts Pattensen zu Winsen a. d. L., Pfarre Hittfeld.
92) Die Benesholte waren ein Zweig der Doren, daher der Zehnten von Maschen bei beiden vorkommend.
91) Maschen, Amts Pattensen zu Winsen a. d. L., Pfarre Hittfeld.
93) Johannes Greving kommt vor in Urk. von 1275 (Pfeffinger II, 218), 1278 (Scheidt zu Moser 698), 1284 (Samml. ungedr. Urk. I.), 1318 (daselbst), 1291 (Lisch, Urk. des G. Malzahn I. No. CCV. Nachtrag).
94) Steddorf, Amts Medingen, Pfarre Bienenbüttel.
95) Bernardus Sprengere, Zeuge in Urk. Herzogs Johann von 1273 (Jung, de jure salinarum, VII, 83). Die Sprenger war Vorganger der Spörcken auf Lüdersburg.
96) Suttorf, Amts Oldenstadt, oder Amts Bleckede.
97) Wichmannsdorf, Meierhof Amts Ebstorf, jetzt Forst des Klosters St. Michaelis. Der Hof wurde (laut Bilderbeck's Deductio pro jurisd. omnimoda) durch Urk. von 1432 am Dreikönigstage von den Herzogen Otto und Friedrich mit Gericht, Vogedye etc. . etc. . dem Kloster St. Michaelis zu Lüneburg übertragen. 1330-1350 war Lüdeke von Everingen vom Herzoge mit dem Meierhofe zu Wichmannsdorf belehnt (lüneb. Lehnrolle S. 27).
98) Bohndorf, Amts Lüne, Pfarre Alt=Medingen. Auch Hohen=Bünstorf bei Medingen, unfern Wichmannsdorf, wird mitunter Bonestorpe geschrieben, und ein Dorf Conestorpe, jetzt Köstorf, gab es bei Dahlenburg, Amts Bleckede.
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§. 40. Item Anthonius de Thune villam Hintberge 99 ) et villam Ayendorpe 100 ) in pignore.

§. 41. Item Hinricus de Borh in Harena vriborh 101 ) XX modios fabarum Stadensis mensure et bona et lithones in Vrentvlethe 102 ) et in Haselwerdere 103 ) et decimam in Dobenvlete 104 ) et decimam in Berge 105 ).

§. 42. Item Segebandus de Elstorpe 106 ) vnum mansum in Luwe 107 ) et vnam domum in Szesenze 108 ).

§. 43. Item Aluericus et Geuehardus Scocke 109 ) decimam in Ozstede 110 ) et dimidiam decimam in Elstorpe 111 ) et decimam in Graft 112 ) et decimam in Horethvlete 113 ) et decimam in Bramhorste 114 ) et decimam in Heinboke 115 ) et decirnam trium mansorum in Querenvlete 116 ) et trium mansorum decirnam in Twilenvlete 117 )


99) Himbergen, Amts Medingen. 1666 gehörten aber fast alle Höfe zu Himbergen an das Amt Oldenstadt; daher vielleicht Brockhimbergen nahe bei Himbergen.
100) Eyendorf, früher auch genannt Igendorpe, Amts Salzhausen, Pfarre Salzhausen.
101) Horneburg, Amts Horneburg, wo die von Borch das Castrum lange inne hatten. 1272 Hinricus de Borch (Pratje Altes und Neues I, 51) mit Daniel de Bliderstorpe (siehe oben).
102) Vrentfleth unbekannt.
103) Haßelwerder, jetzt Neuenfelde im Altenlande.
104) Dobenfleth, nicht mehr bekannt, aber ohne Zweifel im Altenlande.
105) Barge, Dorf im Kirchspiel und Amte Stade.
106) Ob hier das Geschlecht von Elstorf im Bremischen oder das Geschlecht von Estorff im Lüneburgischen gemeint ist, bleibt zweifelhaft; in beiden kommt der Name Segeband häufig vor.
107) Luwe ist wohl nicht Neukirchen im Altenlande, Parochia nova Lhu in Mss. genannt, sondern Lübeln, Amts Clenze zu Lüchow, oder Lüben, Amts Bleckede.
108) Zeetze, Amts Clenze zu Lüchow, Parre Bühlitz.
109) Alverich und Hermann Scocke haben den Zehnten von Ochsenwerder vom Grafen von Holstein zu Lehn 1253 (Lappenberg I, 480).
110) Vielleicht Ostedt, Amts Bodenteich, oder Oitzen, Amts Oldenstadt; wahrscheinlich aber das nahe bei Ebstorf gelegene Oitz=felde, dessen Zehnten, wieder Ebstorfer, später zur Probstei des Klosters Ebstorf gehörte.
111) Soll wohl Ebstorf, Amts Ebstorf, sein, wo die Scocke Besitz hatten; sonst Elstorf, Amts Moisburg.
112) Graft, Theil von Frankop, Amts Jork.
113) Horethvlete, wahrscheinlich Huthfleth, Amts Jork, im Altenlande.
114) Bramhorste ist wohl Brambostel, Amts Ebstorf.
115) Heinboke ist Heimbuch, Amts Salzhausen, Pfarre Hanstedt.
116) Querenvlete ist wohl das Quarrenvlethe der Nordheimschen Besitzungen in der Grafschaft Stade, aber jetzt nicht mehr zu finden. Daß es mit Twielenfleth genannt wird, deutet auf einen, vielleicht von der Elbe verschlungenen Ort im Altenlande, Quarrenfleth kommt als Ort des Kirchspiels Twielenfleth noch vor in der Uebersicht der Gerichte im Altenlande (Zeitschr. des hist. V. für Niedersachsen 1856, I, S. 97).
117) Twielenfleth, Amts Jork.
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et decimam in Mothemore 118 ) et decimam in Rimeringe 119 ).

§. 44. Item Wernerus Cuuesten 120 ) decimam m Glindensere 121 ) et decimam in Byhusen 122 ) et Scult supra Teche 123 ) qui soluit annuatim XV wich. siliginis et decimam in Sustede 124 ) curiam ibidem quam ab ipso tenet


118) Mothemore, der Hof to dem Mohr bei Estebrügge im Altenlande, der in bulla Borchardi episc. Brem. erwähnt wird (Grupen's Orig. Harburg. S. 127). Derselbe Hof, Mathemere, kommt vor im Stiftungsbrief des Klosters zu Buxtehude (Altkloster) von 1197.
119) Rimeringe, vielleicht das Rideke im Kirchspiel Estebrügge (Grupen Orig. Harburg. S. 121), sonst Reimerdingen, Amts Schneverdingen.
120) Ein Cuuesten kommt in keiner Urkunde jener Zeit und auch später nicht vor. Der Name könnte daher nur Beiname sein, und bedeutet etwa, wenn der Schreiber sich verlas und verschrieb, und de Weste oder de Westede statt Cuuesten zu lesen wäre, als Hauptsitz des Wernerus den weiter noch vorkommenden Ort Weste, Amts Medingen. - Oder der Name deutete einen Sitz im Dorfe Küsten, Amts Clenze zu Lüchow, an, und der bedeutende Besitz, der hier darunter verzeichnet ist, wurde einer anders lautenden Familie angehören, welcher Wernerus Cuuesteu selbst angehörte. Aus den Ortschaften, wo der Besitz vorkommt, glaube ich schließen zu dürfen, daß der Besitz der jetzt ausgestorbenen Familie von Lobeck angehörte, welche mit der Familie von Meding eines Stammes war. Die Familie hatte schon sonst schwerinschen Besitz; laut der Lehnrolle oben: in Höver, Jastorf und Kl. Süstedt, und diese Orte kommen hier wieder vor. Es ist daneben sonst bekannt, daß dieselbe in Weste der Hauptgutsherr war und Antheil am Holze hatte, wo die von Meding noch begütert sind; Weste kommt aber hier 2 Mal vor. Auch in Kollendorf und Drögen=Nottorf waren die von Meding begütert. Der Name Werner ist überdies, wie in dem Medingschen Geschlechte, so in dem Geschlechte der Lobeck häufig. - Nach einer Urkunde von 1321 bei Pfeffinger I, 13 verkauft Wernerus de Mirica den Zehnten zu Bargfeld an das Kloster Ebstorf; hiernach könnte man den Wernerus Cuuesten für einen de Mirica halten; allein man kennt einen Besitz dieses Geschlechts bei den übrigen in Betracht kommenden Gütern nicht.
121) Glindensere, vielleicht Glinstedt, Amts Zeven, Pfarre Rhade, das im Mittelalter Glindestede heißt (Verdener Geschichtsquellen I, 35). Zu beachten ist jedoch, daß das jetzt hamburgische Moorburg bei Harburg 1390 Glindesmor hieß und den militares de Hiddesacker gehörte (Cranz Saxonia Lib. 10, pag. 267).
122) Byhusen, Amts Zeven, Pfarre Selsingen.
123) Da sich neben dem Worte scult kein Abkürzungszeichen findet, so ist dasselbe nicht durch scultetum zu erklären, sondern durch scult, eine Abgabe (una pensio in Amelinghusen que pensiones vulgariter dicuntur scult. Urk. der Grafen von Holstein von 1293 bei Pratje Altes und Neues I, S. 30 und 31). Ein Ort Teche ist nicht aufzufinden; vielleicht ist einer der verschiedenen Orte: Zehntweg bei Stellenfleth, Kirchspiels Freiburg im Lande Kehdingen, Zehntweg in der Bauerschaft Isensee, Kirchspiels Osten, Zehntweg in der Bauerschaft Hüll im Kirchspiel Osten gemeint, da Zehnten geschrieben wurde: Tegn, Techen.
124) Kl. Süstedt, Amts Oldenstadt, oder Gr. Süstedt, Amts Ebstorf.
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Albertus de Lutthere et medietatem decimarum in Wezstede 125 ) et Suthdorpe 126 ) et decimam in Berenvelde 127 ) et IIII or domos in Hobere 128 ) et vnam domum in Jerstorpe 129 ) et vnam domuni in Vitzendorpe 130 ) et vnam domum in Wezstede 125 ) et duas domos in Coldendorpe 131 ) et vnam domum in Hilderdinge 132 ) et duas domos in Golderdinge 132 ) et vnam curiam in Nordorpe 133 ) quam ab ipso tenetWernerus ibidem manens et vnam curiam in Remestede 134 ) quam ab ipso tenet Helmericus ibidem manens.

§. 45. Item filii Geuehardi de Berenvelde 135 ) aduocaciam V domorum in Bodenhusen 136 ) et duarum domorum in Holthusen et duarum domorum in Boltessen 136 ) et V domorum in Hanhusen 136 ).

§. 46. Item Crucemannus villam Wopoyse 137 ).

§. 47. Item Rudolphus miles de Haren 138 ) villam Gorenthin 35 ).


125) Weste, Amts Medingen, Pfarre Himbergen.
126) Süttorf, Amts Oldenstadt.
127) Bargfeld, Amts Oldenstadt, wovon die von Berenvelde sich schrieben.
128) Höver, Amts Medingen.
129) Jastorf, Amts Medingen.
130) Uitzendorf soll ohne Zweifel das nahe bei Jastorf liegende Oitzendorf, Amts Medingen, sein, und nicht Witzendorf, Amts Soltau.
125) Weste, Amts Medingen, Pfarre Himbergen.
131) Kollendorf Amts Medingen.
132) Hilderdinge könnte der ausgestorbene Ort Hillersbüttel im alten Amte Winsen a. d. L. in der Nähe von Amelinghausen sein, wo das Kloster Medingen 2 Höfe hatte; indessen wahrscheinlich stehen Hilderdinge und Golderdinge in Nachbarschaft und sind Hillern, früher genannt Hilderdingh (Hodenberg's Verdener Geschichtsquellen I, 29) und Wolterdingen, letzteres sonst lüneburgisch, jetzt beide Amts Schneverdingen im Stift Verden (Gollern, Amts Medingen, ist es schwerlich, da das in der Lehnrolle an anderen Orten als Golckerden vorkommt). Auch kann das unfern Hillern im Amte Schneverdingen belegene Gilmerdingen unter Golderdinge verstanden sein; dasselbe heißt im Mittelalter Gilderinnge und Gilderminge (Verdener Geschichtsquellen I, S. 30). Es gab auch ein ausgestorbenes Dorf Heringen bei Horndorf, Amts Bleckede, nicht fern von Gollern, Amts Medingen, und von Göddingen, Amts Bleckede, aber es ist nicht wohl anzunehmen, daß dasselbe Hilderdinge geschrieben sei (Maneke I, 360 und 363).
132) Hilderdinge könnte der ausgestorbene Ort Hillersbüttel im alten Amte Winsen a. d. L. in der Nähe von Amelinghausen sein, wo das Kloster Medingen 2 Höfe hatte; indessen wahrscheinlich stehen Hilderdinge und Golderdinge in Nachbarschaft und sind Hillern, früher genannt Hilderdingh (Hodenberg's Verdener Geschichtsquellen I, 29) und Wolterdingen, letzteres sonst lüneburgisch, jetzt beide Amts Schneverdingen im Stift Verden (Gollern, Amts Medingen, ist es schwerlich, da das in der Lehnrolle an anderen Orten als Golckerden vorkommt). Auch kann das unfern Hillern im Amte Schneverdingen belegene Gilmerdingen unter Golderdinge verstanden sein; dasselbe heißt im Mittelalter Gilderinnge und Gilderminge (Verdener Geschichtsquellen I, S. 30). Es gab auch ein ausgestorbenes Dorf Heringen bei Horndorf, Amts Bleckede, nicht fern von Gollern, Amts Medingen, und von Göddingen, Amts Bleckede, aber es ist nicht wohl anzunehmen, daß dasselbe Hilderdinge geschrieben sei (Maneke I, 360 und 363).
133) Drögen=Nottorf, Amts Medingen.
134) Römstedt, Amts Medingen.
135) Die von Berenvelde (Bargfeld) schrieben sich von Bargfeld, Amts Oldenstadt. Gevehardus de Berenvelde 1297 testis in Urk. über den Zehnten von Bodendorpe (Steffens 215).
136) Bahnsen, Holthusen, Bohlsen und Hansen, Amts Oldenstadt, alle vier nahe bei Bargfeld.
136) Bahnsen, Holthusen, Bohlsen und Hansen, Amts Oldenstadt, alle vier nahe bei Bargfeld.
136) Bahnsen, Holthusen, Bohlsen und Hansen, Amts Oldenstadt, alle vier nahe bei Bargfeld.
137) Wappens, Amts Oldenstadt. Die Cruzemann waren Vorgänger der von dem Knesebeck auf Langenapel, ein altmärkisches Geschlecht, auch Besitzer eines Burglehns zu Lüchow.
138) Rodolfus de Haren kommt als Zeuge vor in der Urkunde (  ...  )
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§. 48. Item Theodericus de Mimg src="gif_images/symbol_v_ring8x13.gif" alt="v ring" type="float"/>le 139 ) vnam domum in Westerwemede 140 ).

§ 49. Item Borchardus et fratres sui Hermannus et Theodericus de Luchowe 141 ) II villas Cetene et Ketzin 142 )

§. 50. Item Theodericus et Segebandus de Widdorpe dimidiam decimam in Oselerestorpe 143 ) et decimam in Wethelenborstele 144 ) et villam Ganzeve 145 ) et villam Jergevisle 146 ) et decimam et iudicium ibidem et vnam domum in Golderden 147 ) et II as domos in Nendorpe 148 ) et vnam domum in Tangendorpe 149 ) et vnam domum in Wedessem 150 ).

§. 51. Item Christianus de Vllesen villam Moylinge 151 ).

§. 52. Item Johannes de Weya 152 ) curiam in Bodegen 153 ) cum omnibus attinenciis suis et vnam domum ibidem et duas domos in Hemese 153 ) et II as domos in Leslem 153 ).


(  ...  ) Herzogs Otto des Strengen von 1289 bei Scheidt vom Adel 44 in Privil. der Stadt Dahlenburg (letzterer nahe lag der Ort, nachmalige Forst Göhrde) und ebenfalls 1289 in Urk. des Klosters Oldenstadt (Ullessen) wegen der bona slavicalia (Zeitschrift des histor. Vereins für Niedersachsen, 1852, Heft I, S. 44).
(  ...  ) Etwa Göttien, Amts Clenze zu Lüchow, oder Zarenthin bei Rosche, Amts Oldenstadt, oder der im Forstort Göhrde, Amts Hitzacker, untergegangene Ort Göhrde; letzterer das Wahrscheinlichste, da Thomasburg davon nicht fern. - Göhrde bei Schnega kommt wohl nicht in Betracht, da dort die Thodemannesborgh nicht vorkommen.
139) Theodericus de Mule hatte auch den Zehnten zu Weyhe von den Grafen von Schauenburg=Holstein vor 1283. Siehe Note zur Urk. Regeste 42 und 43.
140) Westerweyhe, Amts Oldenstadt.
141) De Luchowe sind hier nicht die Grafen von Lüchow, sondern deren Ministerialen, die Lupi de Luchow, die mehrfach den Namen Burchard führten.
142) Hohen=Zeten, Amts Oldenstadt, und Ketzien, Amts Oldenstadt. Wäre statt Cethene etwa Cetheue zu lesen, so würde statt Hohen=Zeten das ausgestorbene Dorf Cetau, Amts Dannenberg, sonst Amts Hitzacker, das den von Dannenberg zu Lüchow noch vor kurzem gehörte, gemeint sein.
143) Oselerestorpe vermuthlich Ohlendorf, Amts Pattensen zu Winsen a. d. L. (So wurde Eilstorf, Amts Rethem, im Mittelalter Eselerestorp genannt.)
144) Wettenbostel, Amts Ebstorf.
145) Gansau, Amts Oldenstadt, Pfarre Rätzlingen.
146) Jarlitz, Amts Oldenstadt.
147) Gollern, Amts Medingen, Pfarre Römstedt.
148) Niendorf, Amts Medingen, Pfarre Römstedt.
149) Tangendorf, Amts Pattensen zu Winsen a. d. L.
150) Wetzen, Amts Salzhausen, Pfarre Raven.
151) Moislingen, Amts Bleckede, Pfarre Nahrendorf.
152) Die von Weyhe, mit dem Erbsitz Weyhe, Amts Brinkum, sonst Syke, kommen bei Achim mit Güterbesitz vielfach vor.
153) Baden, Emsen, Leßel, Amts Achim. Ueber den Besitz der Grafen von Schwerin im Amte Achim, vergl. auch Regesten Urk. 11 von 1250. danach war auch Bernhard von Baden Lehnmann der Grafen.
153) Baden, Emsen, Leßel, Amts Achim. Ueber den Besitz der Grafen von Schwerin im Amte Achim, vergl. auch Regesten Urk. 11 von 1250. danach war auch Bernhard von Baden Lehnmann der Grafen.
153) Baden, Emsen, Leßel, Amts Achim. Ueber den Besitz der Grafen von Schwerin im Amte Achim, vergl. auch Regesten Urk. 11 von 1250. danach war auch Bernhard von Baden Lehnmann der Grafen.
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§. 53. Item Johannes de Bachtenbroke 154 ) decimam in Edestorpe 155 ) et decimam in Clecke 156 ).

§. 54. Item Dethardus et Bolto et Gerhardus milites de Wozstrove 157 ) et fratrueles ipsornm villas Naulitze 158 ), Zebelin, Kove, Moltzin, et II os mansos in Bernebeke et Hemehuse 158 ) decimam et duos choros siliginis in terra Vllesen 159 ) qui regis tributum nuncupantur.

§ 55. Item Borchardus Lupus de Luchowe 160 ) et fratres sui villam Szweput 161 ).


154) Johannes de Bachtenbroke in Urk. Hilleboldi für das Kloster Buxtehude 1265 (Schlichthorst III, 257, 258, No. XI).
155) Wahrscheinlich Evestorf, Amts Moisburg, unfern Bachtenbrok, das im Altenlande lag.
156) Clecken, Amts Hittfeld zn Harburg, Pfarre Hittfeld.
157) Thithardus de Wustrow, Zeuge in Urk. Johannis marchionis, Uelzen 1241, wegen 5 Mansen zu Bodendorpe für das Kloster Medingen (Gerken V, 76). Gerhard von Wustrow kommt 1281-1295 vor, Diethard von Wustrow in derselben Zeit, beide als Vasallen der Markgrafen von Brandenburg. Auch dies spricht für unsere Zeitbestimmung der Lehnrolle. Remboldus erscheint 1264.
158) Naulitz, Zebelin, Köhlen, Molden, Amts Clenze bei Lüchow. Bernebeck und Hilmsen bei Distorf in der Altmark. Wegen Bernebeck vergl. auch Regeste No. 3 Urk. von 1217. Dem Stifte Schwerin gehörten "ultra Albiam Virichim (Verchen will v. Duve finden bei Bernebeck in der Altmark an der Grenze des Amts Lüchow; ein Vorwerk des Klosters Distorf neben Distorf in der Altmark heißt Viere, s. Wohlbrück, Gesch. der Altmark, S. 23; sonst war auch Hohen=Vier, nahe bei Thondorf, Kirchspiels Himbergen, jetzt Forsthaus, einst wahrscheinlich Dorf oder Hof) "et duae curiae apud Todendorpe" (ob Gr. oder Kl.Thondorf, Amts Medingen, oder Tatendorf bei Ebstorf, bleibt zweifelhaft; von den 2 Höfen zu Tatendorf War einer fchon 1267 im Eigenthume der Grafen von Wölpe; von den zahlreichen Höfen zu Gr. Thondorf, Kirchspiel Himbergen, gehörten dagegen noch 1666 sieben als herrschaftliche zur Voigtei Bienenbüttel, welche lauter alt=billungsches Allodium in sich schloß), "Naulitz juxta Lugowe" (Naulitz, A. Clenze zu Lüchow), "navale teloneum in Plote" (der Schiffszoll zu Plate bei Lüchow, auf der schiffbaren Jeetzel) (Urkunde des Papstes Cölestin III. vom 24. October 1191 in Lisch meklenb. Urk. Band III, No. VII). Davon waren Virichim und die beiden Höfe bei Todendorpe bei der Stiftung des Bisthums Von Heinrich dem Löwen 1171 ex allodio ducis geschenkt (Urk. v. 5. Sept. 1171 bei Lisch daselbst No. II). Naulitz und der Schiffszoll zu Plate scheinen erst später hinzugekommen zu sein. Der Uebergang des Dorfes Naulitz vom Stifte Schwerin auf die Grafen von Schwerin wird darin den Grund haben, daß das Stift in diesen entfernten Gegenden nicht die Macht hatte, seine Rechte wahrzunehmen, und daher bei der Ueberlassung an die hier angesessenen Grafen seinen Vortheil fand.
158) Naulitz, Zebelin, Köhlen, Molden, Amts Clenze bei Lüchow. Bernebeck und Hilmsen bei Distorf in der Altmark. Wegen Bernebeck vergl. auch Regeste No. 3 Urk. von 1217. Dem Stifte Schwerin gehörten "ultra Albiam Virichim (Verchen will v. Duve finden bei Bernebeck in der Altmark an der Grenze des Amts Lüchow; ein Vorwerk des Klosters Distorf neben Distorf in der Altmark heißt Viere, s. Wohlbrück, Gesch. der Altmark, S. 23; sonst war auch Hohen=Vier, nahe bei Thondorf, Kirchspiels Himbergen, jetzt Forsthaus, einst wahrscheinlich Dorf oder Hof) "et duae curiae apud Todendorpe" (ob Gr. oder Kl.Thondorf, Amts Medingen, oder Tatendorf bei Ebstorf, bleibt zweifelhaft; von den 2 Höfen zu Tatendorf War einer fchon 1267 im Eigenthume der Grafen von Wölpe; von den zahlreichen Höfen zu Gr. Thondorf, Kirchspiel Himbergen, gehörten dagegen noch 1666 sieben als herrschaftliche zur Voigtei Bienenbüttel, welche lauter alt=billungsches Allodium in sich schloß), "Naulitz juxta Lugowe" (Naulitz, A. Clenze zu Lüchow), "navale teloneum in Plote" (der Schiffszoll zu Plate bei Lüchow, auf der schiffbaren Jeetzel) (Urkunde des Papstes Cölestin III. vom 24. October 1191 in Lisch meklenb. Urk. Band III, No. VII). Davon waren Virichim und die beiden Höfe bei Todendorpe bei der Stiftung des Bisthums Von Heinrich dem Löwen 1171 ex allodio ducis geschenkt (Urk. v. 5. Sept. 1171 bei Lisch daselbst No. II). Naulitz und der Schiffszoll zu Plate scheinen erst später hinzugekommen zu sein. Der Uebergang des Dorfes Naulitz vom Stifte Schwerin auf die Grafen von Schwerin wird darin den Grund haben, daß das Stift in diesen entfernten Gegenden nicht die Macht hatte, seine Rechte wahrzunehmen, und daher bei der Ueberlassung an die hier angesessenen Grafen seinen Vortheil fand.
159) Terra Ullessen, die Mark von Alt= und Neu=Uelzen.
160) Die Lupus (Wolf) waren in und bei Lüchow angesessen. Hermannus Lupus 1286 (Gerken, Dipl. vet. March. II, 175). Burchard und Burchard Lupus kommen 1306 bei Graf Heinrich von Lüchow zu Lüchow vor. Gerhard Wulf erfcheint 1252 bei Graf Adolf von Dannenberg und 1268 bei Markgraf Otto V. zu Arneburg.
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§. 56. Item Gerhardus Lupus 160 ) villas Kardizstorp et Nouenthin 162 ).

§. 57. Item Theodericus . . . . decimam in Bodenstede 163 ) et III domos ibidem.

§. 58. Item Theodericus Gir 164 ) decimain in Wenhusen 165 ) et vnam domum in Godingestede 166 ) et molendinum ibidem.

§. 59. Item Gevehardus Magnus decimam in Lu 167 ) et in Rodelemestorpe 168 ).

§. 60. Item fratres de Monte dimidiam decimam m Jefstorp 169 ) et integram decimam et aduocaciam in Cethen 170 ).

§. 61. Item Conradus Lorber 171 ) villam dimidiam in Mankemus 172 ).

§. 62. Item Geuehardus . . . . decimam in Hoseringe 173 ).


(  ...  ) Schwiepke, Amts Clenze zu Lüchow, Pfarre Küsten.
162) Kahlstorf und Növenthien, Amts Bodenteich.
163) Böddenstedt, Amts Oldenstadt, oder Böddenstedt bei Salzwedel.
164) Theodericus Voltur, miles, testis 1264 in der Urk. abb. S. Mich. (Samml. ungedr. Urk. I, 27, No. I).
165) Wenthausen, Amts Lüne.
166) Göddenstedt, Amts Oldenstadt, nebst Mühle.
167) Lu ist wohl nicht Luhdorf, Amts Pattensen zu Winsen a. d. L., sondern Lühe (Neukirchen) im Altenlande; denn hier hatten die Grote einen Zehnten; laut Urk. von 1313 verkauft Ritter Erich Marschalck an die Ritter Werner und Gevehard und an Gevehard, weiland Herrn Otto's Sohn, genannt Grote, seinen Zehnten zu Lühe, den aber schon vor ihm Ludolf von Heimbruch besessen hatte, von dem er herkam. Gevehardus dictus Magnus und dessen Bruder Otto, ferner Werner und Gevehard und ihre Mutter Elisabeth kommen schon 1303 vor (Scheidt v. Adel, 317, No. XL).
168) Rahmstorf, Amts Moisburg, nicht Rullstorf bei Scharnebeck, denn letzteres lautete im Mittelalter Rolevestorp.
169) Jastorf, Amts Medingen.
170) Hohen=Zeten, Amts Oldenstadt.
171) Ein Johannes Lorbere kommt im Necrologio des Klosters Wienhausen vor (30. April), ein Hubertus Lorberen am 22. Juli.
172) Unfindbar, wahrscheinlich ausgestorbener wendischer Ort; sonst etwa Mamoißel, Amts Clenze zu Lüchow. Die Schlösser Mesekow, Mankmus und Kummerlose in der Priegnitz wurden 1399 mit dem Schlosse Wustrow zerstört (Maneke's Fürstenthum Lüneburg S. 156), aber dies Mankmus kann nicht gemeint sein, da es am rechten Ufer der Elbe war; eben so wenig eines der beiden Mankmuse oder Mankemose in Meklenburg (Stiftungs=Urkunden des Bisthums Schwerin von 1185 und 1189); jedoch bestätigt deren Schreibart Mankemose die Vermuthung, daß hier mit Mankmus Mamoißel gemeint ist.
173) Höfferingen, Amts Oldenstadt. Den Zehnten daselbst hatten später die von Bocmast, dann das Kloster Ebstorf (Maneke, Fürstenthum Lüneburg, Amt Bodenteich, S. 34).
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§. 63. Item Theodericus de Hiddesaker 174 ) villam Colderdem 175 ) cum omni iure preter decimam in Tasbroke 176 ) cum omni iure et in Zelus 177 ) IIII or domos que adiacent ville Decusse 177 ) et III Slauos in Guriz 178 ) et II as domos in Eldessem 179 ).

§. 64. Item filius Hinrici de Grabowe 180 ) decimam in Dortm v ring t 181 ) et IIII or dommos ibidem et aduocaciam IIII or domorum ibidem.


(  ...  ) Die Lupus (Wolf) waren in und bei Lüchow angesessen. Hermannus Lupus 1286 (Gerken, Dipl. vet. March. II, 175). Burchard und Burchard Lupus kommen 1306 bei Graf Heinrich von Lüchow zu Lüchow vor. Gerhard Wulf erfcheint 1252 bei Graf Adolf von Dannenberg und 1268 bei Markgraf Otto V. zu Arneburg.
174) Theodoricus de Hiddesacker 1288 (Pfeffinger II, 601), 1275 (ibidem II, 677).
175) Gollern, Amts Medingen (siehe Regesten Urk. von 1342, wornach die von Hitzacker das Dorf Gollern mit Schloß an das Kloster Medingen übertragen).
176) Masbrock, Amts Medingen, Pfarre Römstedt.
177) Die Orte Zelus und Decusse zu finden, ist um so schwerer, als sie ohne Zweifel nicht correct geschrieben sind. Alles, was man hier gewinnen kann, sind Vermuthungen, die noch erst der nähern Bestätigung bedürfen. Der Ton der Namen läßt an Seelwig, Pfarre Clenze, denken, das nicht weit ist von dem Pfarrort Küsten. Auch Sallahn bei Tüschau könnte in Betracht kommen. - Richtiger ist es vielleicht, wenn man Zelus für Tang=sehl, Amts Bleckede, annimmt und Decusse für das jetzt verschwundene und nach Nachrichten des Lagerbuchs zu Hitzacker in den Ort Ventschau aufgegangene Dorf Kussur, später Wösten=Kussur genannt, welches nahe bei Tangsehl lag und daneben in einer Gegend, wo die von Hitzacker schon vermöge ihres Ursprungs aus dem Orte und Amte Hitzacker zu Hause waren. Jenes Tangsehl erscheint nämlich in dem lüneburger Lehnregister S. 49, 54 und 58 als Zelen (als Besitzung der Byntreme II 1/2 hove lo Zelen) und daneben: to Cuskowe II hove; S. 52 Bolwin van dem Knesebeck Cuskowe II hove; S. 56 Juries van dem Knesebeck II hove to Tanzele; S. 50 Pusteke I man to Selen; S. 19 Johan Pusteke enen man to Zelen. Es kommt hierzu, daß an die Knesebeck urkundlich Güter der Hitzacker übergegangen sind, unter denen die Höfe zu Tänzele sich daher auch befinden können. - Gar nicht unwahrscheinlich ist es übrigens, daß allein Zelus nomen proprium ist, und dagegen decusse verschrieben ist und decesse heißen soll. Prope ville decesse würde dann bedeuten: bei dem ausgestorbenen Dorfe. Für diese Deutung spricht, daß 1284, also zur Zeit der Lehnrolle etwa, in der Canzlei der Grafen von Schwerin das Wort decesse öfter für gestorben gebraucht wird; in Urk. vom 14. Aug. 1284 heißt es Elisabeth comitisse decesse, was auch hier zu dem Irrthum Rudloff's Anlaß gab, der aus der Elisabeth, Gemahlin des Grafen Nicolaus I., eine Gräfin von Cesse machte (Lisch Jahrbücher XV, S. 25).
177) Die Orte Zelus und Decusse zu finden, ist um so schwerer, als sie ohne Zweifel nicht correct geschrieben sind. Alles, was man hier gewinnen kann, sind Vermuthungen, die noch erst der nähern Bestätigung bedürfen. Der Ton der Namen läßt an Seelwig, Pfarre Clenze, denken, das nicht weit ist von dem Pfarrort Küsten. Auch Sallahn bei Tüschau könnte in Betracht kommen. - Richtiger ist es vielleicht, wenn man Zelus für Tang=sehl, Amts Bleckede, annimmt und Decusse für das jetzt verschwundene und nach Nachrichten des Lagerbuchs zu Hitzacker in den Ort Ventschau aufgegangene Dorf Kussur, später Wösten=Kussur genannt, welches nahe bei Tangsehl lag und daneben in einer Gegend, wo die von Hitzacker schon vermöge ihres Ursprungs aus dem Orte und Amte Hitzacker zu Hause waren. Jenes Tangsehl erscheint nämlich in dem lüneburger Lehnregister S. 49, 54 und 58 als Zelen (als Besitzung der Byntreme II 1/2 hove lo Zelen) und daneben: to Cuskowe II hove; S. 52 Bolwin van dem Knesebeck Cuskowe II hove; S. 56 Juries van dem Knesebeck II hove to Tanzele; S. 50 Pusteke I man to Selen; S. 19 Johan Pusteke enen man to Zelen. Es kommt hierzu, daß an die Knesebeck urkundlich Güter der Hitzacker übergegangen sind, unter denen die Höfe zu Tänzele sich daher auch befinden können. - Gar nicht unwahrscheinlich ist es übrigens, daß allein Zelus nomen proprium ist, und dagegen decusse verschrieben ist und decesse heißen soll. Prope ville decesse würde dann bedeuten: bei dem ausgestorbenen Dorfe. Für diese Deutung spricht, daß 1284, also zur Zeit der Lehnrolle etwa, in der Canzlei der Grafen von Schwerin das Wort decesse öfter für gestorben gebraucht wird; in Urk. vom 14. Aug. 1284 heißt es Elisabeth comitisse decesse, was auch hier zu dem Irrthum Rudloff's Anlaß gab, der aus der Elisabeth, Gemahlin des Grafen Nicolaus I., eine Gräfin von Cesse machte (Lisch Jahrbücher XV, S. 25).
178) Gühreitzen, Amts Clenze in Lüchow, Pfarre Clenze.
179) Eldessem, nicht zn finden.
180) Die Grabow waren auch im Stifte Magdeburg begütert und Ministerialen der Markgrafen (Walter 11, 29, II, 43). 1299 verpfändet Burchard, Erzbischof von Magdeburg, das Schloß Grabow an Gebhard von Plote (Gerken IV, 446).
181) Dortmut (im lüneb. Lehnregister Dormete) ist Dörmte, Amts Oldenstadt; Dachtmünde, das spätere Wilschenbrock bei Liineburg, kann es nicht sein, da dort wohl nie 4 Stellen waren.
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§. 65. Item Alart dictus Nagel 182 ) vnam curiam in Masendorpe 183 ).

§. 66. Item dominus Wineke de Br v ring me villam Witzemer 184 ).

§. 67. Item dominus Wedeko de Garsenbutle 185 ) decimam in Cornessen 186 ).

§. 68. Item Clitzing 187 ) IIII or homines in Wetwersen 188 ).

§. 69. Item Ludolfus de Wort 189 ) decimam m Vnderstede 190 ).

§. 70. Item Rodollus Clenkoc 191 ) vnam domum in Stederhusen 192 ).

§. 71. Item Wasmotus Kint 193 ) decimam in Nendorpe iuxta Smalenowe 194 ).

§. 72. Item Albertus de Edessem decimam ibidem 195 ).


182) Die Nagele waren Dienstmänner des Stifts Bremen (Pratje, Bremen und Verden, III, 97).
183) Masendorf, Amts Oldenstadt.
184) Witzemer ist, da es in den Händen eines von Brome ist, wahrscheinlich Wiswedel bei Brome, Amts Knesebeck; wedel ist bekanntlich ein Sumpf oder Moor, und Moor erscheint in Urkunden meistens mere oder mer, so in Bargmoor - Bergmere.
185) Rudolf de Garsenbütle et Widekindus 1330 (Steffens 217 No. V).
186) Cornessen, vielleicht Catensen bei Uetze unfern Gerstenbüttel, oder Crätze, ebenfalls bei Uetze, Amts Burgdorf, sonst Amts Meinersen, in welcher Gegend die von Garsenbüttel bekanntlich ansässig waren.
187) Die Clitzing waren märkische Vasallen. Henricus Clitzing 1265 tetis com. Bernh. et Ad. de Dannenberg (Gerken, Cod. Dipl. I, 47). Henninch Klyzinch trug laut lüneburgischen Lehnregisters S. 49 von den Herzogen von Lüneburg zu Lehn to lutteken Wituezen (Kl. Wittfeitzen, Amts Clenze zu Lüchow) twe hove; sehr möglich ist auch hier Wituezen gemeint.
188) Wetwersen, vielleicht Wülmersen im Kreise Salzwedel.
189) Die Wort waren wölpische, hoyaische und Stift verdensche Vasallen.
190) Unterstedt, Amts Rotenburg.
191) Rudolfus Clenkoc 1291 (Pfeffinger II, 419), Rudolfus 1258 testis Gerhardi (Pratje II, 36, No. ).
192) Stederhusen, unfindbar. Der Besitz der Klencke läßt auf Stedorf (im Mittelalter stets Stederdorf) oder Stedebergen, Amts Westen, im Mittelalter zum Stift Verden gehörig, schließen.
193) Die Kint (Puer) ein lüneburgisches Geschlecht. Wasmodus Kint 1318 (Samml. ungedruckter Urkunden I, 1, 54, No. 1), 1322 (Scheidt 478 Note), 1262 (Jung de jur. sal. S. 79).
194) Niendorf an der Schmalenau, unfern Hanstedt, Amts Salzhausen.
195) Eitzen, Amts Ebstorf, oder Eitzen, Amts Medingen; vermuthlich ersteres da in letzterem die von Wittorf den Zehnten hatten. Siehe (  ...  )
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§. 73. Item Segebandus de Widdorpe decimam in Emessem 196 ).

§ 74. Item dominus Daniel de Bliderstorp 197 ) dimidiam decimam in Hamelwo v rde 198 ) et decimam in Etemen 199 ) et decimam in Vsle 200 ).

§. 75. Item Theodericus Perleke decimam in Winerkote 201 ).

§. 76. Item Lambertus de Lideren curiam in Euerlo 202 ) prope Honouere.

§. 77. Item dominus Ludolfus de Merewede decimam in Hagen 203 ) et decimam in Wasselstorpe 204 ) et decimam in Etendorpe 205 ) et decimam in B v ring lendorpe 206 ).

§. 78. Item Hinricus Weder decimam duarum domorum in Wildestorpe 207 ).

§. 79. Item dominus Conradus de Ost 208 ) XXX a frusta reddituum in Wildestorpe 207 ).

§. 80. Item Hillemer dictus Leveke aduocaciam in Hofstede 209 ).


(  ...  ) Regeste 74, Urk. von 1321. Darnach ist Albertus de Edessen (was auch als Familienname nicht weiter im Lüneburgischen vorkommt) vermuthlich Albert Dysen, der den Zehnten inne hatte.
196) Emsen, Amts Lüne.
197) Der Sitz der Bliderstorpe war zu Bliederstorf, Amts Horneburg. Daniel de Bliderstorpe in Urk. Giselberti de 1286, Lappenberg I, 676.
198) Hamelwörden, Amts Wischhafen.
199) Emmen, Amts Moisburg.
200) Usle, unfindbar, wenn es nicht Assel, Amts Wischhafen, sein soll, wo den kleinen Zehnten die mit den Bliederstorf zu Einem Stamme anscheinend gehörigen Borg vom Stift Bremen zu Lehn hatten (Vörder Register S. 124); oder etwa Undeloh, Amts Salzhausen, das in der Urkunde des Bischofs Lüder von Verden wegen des Klosters Steinbeck (Scharnebeck) von 1244 Usloi genannt wird.
201) Wennekath, Amts Lüne.
202) Everloh, Amts Wennigsen.
203) Hagen, Amts Lüne. Helena uxor Wilhelmi de Luneburg emit 4 mansos in Hagene venditos a Burchardo abbate Luneburgico anno 1214. Orig. Guelph. III, 860.
204) Vastorf, Amts Lüne.
205) Edendorf, Amts Medingen.
206) Bullendorf, Amts Artlenburg, früher Amts Scharnebeck.
207) Wilstorf, Amts Hittfeld zu Harburg.
208) de Osten, ein Stift Bremensches Geschlecht. Conradus de Osta 1291 (Schlichthorst III, 267 No. XXI).
207) Wilstorf, Amts Hittfeld zu Harburg.
209) Hofstede, unfindbar. Am ehesten vielleicht, da es zwischen bremischen Lehnleuten hier vorkommt, Hostede (Vörder Register S. 124 Harstede), jetzt Hatzte, Kirchspiels Elsdorf, Amts Zeven. Auch der Name Leveke kommt sonst nicht vor, wohl aber dominus Loveke, advocatus in Arneborgh 1283 (Gerken fr. March. V, 7 No. III).
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§. 81. Item illi de Edzelendorpe 210 ) decimam m Wedele 211 ) et decimam in Heluessen 212 ) et decimam in minori Vredebeke 213 ) et dimidiam decimam in Hamelwerdere 214 ) et deciinam in Wildestorpe 207 ).

§. 82. Item Johannes et Conradus de Wodenswege 215 ) X 1/2 mansum in Bardeleue 216 ).

§. 83. Item dominus Otto de Stendal 217 ) VI mansos in Scinden 218 ) et paruum Swartelose 219 ) villam dimidiam.

§. 84. Item Conradus de Reuelde X mansos in Scinden 218 ) et medietatem ville Swartelosen 219 ).

§ 85. Item Conradus de Elnelinge prope Hild' 220 ) qui adhuc non recepit dimidiam decimam ibidem.


210) Die Edzelendorp sind die späteren Issendorf; Theodoricus de Edzelendorpe, Dienstmann Herzogs Albert von Lüneburg wurde 1253 an die Kirche von Bremen überlassen (Mushard 314).
211) Wedel, Amts Stade. Das ganze Dorf Wedel gehörte dem Abt des Marienklosters zu Stade (Vörder Register 139).
212) Helvessen, vielleicht Heelsen, Amts Rotenburg, aber sehr viel wahrscheinlicher Helmste, Kirchspiels Bargstedt, Amts Harsefeld; dieses hieß im Mittelalter Helvensen, und lag im nämlichen Kirchspiel mit dem Stammsitz der Issendorf, dem Dorfe Itzendorpe (Vörder Register S. 144, 145).
213) Kl. Fredenbeck, Amts Stade. 1500 gehörte der Zehnte hier dem Probste von St. Jürgen zu Stade (Vörder Register S. 139).
214) Hamelwerder, unbekannt.
215) Die von Wodenswege (sich schreibend von Guthenswegen, olim Wodenswege, bei Ammersleben im Magdeburgischen, District Neu=Hadensleben) sind ein märkisches, am Ende des 13. Jahrhunderts mehrfach in Urkunden vorkommendes Geschlecht. Albertus de Wodensweghe war 1275 in des Grafen Gunzelin III. von Schwerin Umgebung (Jahrbücher XIV, S. 272), 1304 Rudolf in der des Fürsten Heinrich von Meklenburg (das. IX, 262).
216) Bardeleben, Kirchdorf zwischen Magdeburg und Wolmirstedt.
217) Die von Stendal, märkische Vasallen. Otto von Stendal 1290 bereits verstorben (Riedel I, 123, und Lenz, Urk. Samml. S. 143).
218) Schinne in der Altmark, Kreis Stendal.
219) Kl. Schwarzlosen in der Altmark, Kreis Stendal.
218) Schinne in der Altmark, Kreis Stendal.
219) Kl. Schwarzlosen in der Altmark, Kreis Stendal.
220) Das prope Hild' deutet vielleicht, eben so wie oben Everlo prope Honovere, prope Hildesheim an. In der Altmark ist kein Ort, der mit Hild' beginnt, außer Hilmsen, das auch wohl Hildesheym im Mittelalter geschrieben wird, aber eben so wenig als das Hillersleben im Magdeburgischen ein Elvelingen neben sich hat. Aber auch bei Hildesheim ist ein Elvelingen nicht zu finden; ein Evelingeroth im Stifte Hildesheim kommt jedoch vor (Lüntzel's Geschichte von Hildesheim II, S. 26). Auch gab es in jener Gegend, der Gegend von Goslar und Osterwiek, ein Geschlecht von Elvelingerode oder Evelingerode (Kotzebue's Manuscript in dem Wolfenbütteler Archive). Davon kommen vor Conradus de Evelingerode 1227 (Märkische Forschungen III, S. 307); Lodewicus miles de Elvelingerode 1296-1392 (Walkenrieder Urkundenbuch I, n. (  ...  )
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§. 86. Item Johannes de Plothe Holewege et Gusene et Tessen et Lubechune et Tetershagen et Resene 221 )

§. 87. Item Czabele de Stendale VI mansos in Scinden 218 ).

§. 88. Item Geuehardus de Liderde curiam in Euerlo 222 ).

§. 89. Albertus de Wodenswegene 223 ) in villa Bardeleue 224 ) VII mansos et VII areas.

§ 90. Arnoldus Sack villam Veten 225 ).


(  ...  ) Wilstorf, Amts Hittfeld zu Harburg.
(  ...  ) 566, 569, II. n. 611). Zu beachten ist, daß in der Urk. von 1196 (bei Pfeffinger II, 363) der Markgraf Otto erwähnt als der Altmark offenbar angehörend: item Hunodesburg, locum castri Hildagesburch, villam Elvebus et quod babuimus Calvorde. Hildagesburch lag ganz in der Nähe von Elboy oder Elbey, dem alten Elvebu an der alten Elbe zwischen Wolmirstedt und der neuen Elbe; hiernach muß man glauben, daß es in der Lehnrolle heißen soll: Conradus de Elvebu prope Hildagesburg.
221) Mit dieser Notiz der Lehnrolle steht in Verbindung die Urkunde in den Regesten No. 62, in welcher dieselben Namen wieder vorkommen; nur Resene fehlt und Preteyche kommt hinzu. Der Versuch, die Orte unter den Besitzungen der von Plato im lüneburgischen Wendlande bei Lüchow zu finden, deren mehrere sehr ähneln, mußte aufgegeben werden, als man entdeckte, daß das Wappen unter dem Lehnrevers eine Lilie ist, welche nicht von diesem Geschlecht geführt wird, und daß das Tetershagen sich in Detershagen bei Burg am rechten Elbufer findet. Meine Vermuthung, daß der Aufsteller der Lehnrolle sich geirrt, und in die Lehnrolle der linkselbischen Güter hier rechtselbische Lehen aufgenommen, bestätigte sich durch folgende von dem Director von Lebebur zu Berlin auf Anfrage gegebene Nachricht: "In einer Urkunde von 1293 werden genannt dominus Ghevehardus, dominus Conradus et Johannes dicti de Plote (Riedel nov. cod. dipl. Brandbg. I, Hpts. IV, 392). Es ist das bekannte noch blühende Geschlecht der edlen Herren von Plotho mit der Lilie im Wappen, die noch jetzt unfern ihres Stammsitzes Alt=Plothow bei Genthin zu Parey an der Elbe sitzen. Die heutigen Dörfer Güsen, Theesen, Rhäsen (woselbst die von Plotho noch jetzt das Lehnschulzengericht zu Lehn geben), Detershagen bei Burg sind nicht zu verkennen. Holewege und Lubechune werden anderswo zu suchen sein; Holewege ist vielleicht der Ort, nach welchem sich die von Honlage (Märk. Forsch. III, 335) nannten, die auch Holewege geschrieben werden; Lubechune aber das im magdeburgischen Saalkreise gelegene Lobejün, so wie das Preteyche das wüst gelegene, jetzt wieder als Colonie erstandene Breiteiche bei Wernitz am Drömling sein wird". Nach einer Nachricht des Reichsfreiherrn Grote auf Schauen ist Lobejün noch heute im Besitze der Herren von Plotho.
222) Everloh, Amts Wennigsen, bei Hannover.
223) Albertus de Wodenswege testis bei der Urkunde des Markgrafen Hermann vom Jahre 1299 bei Gerken fr. March. IV, 14, No. VII.
224) Bardeleben, siehe oben Anmerkung 215.
225) Vethem, Amts Rethem, ist wohl nicht gemeint, sondern Väthen, Pfarrdorf in der Altmark im Kreise Stendal. Der Ort gehörte dem Grafen Siegfried von Osterburg und dem Markgrafen von Brandenburg. Beide schenkten ihn 1232 und 1233 dem Kloster Neuendorf bei Garde= (  ...  )
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§. 91. Nos Gunzelinus contulimus bona que Hinricus Heymewidhe a nobis tenet filiis sororum suarum 226 ).


Abtheilung III.

Die in der III. Abtheilung enthaltenen 127 Regesten beginnen mit dem Jahre 1174 und schließen mit dem Jahre 1442. Einzelne der wichtigeren Regesten sind von dem Abdruck der Urkunden selbst begleitet. Fast jede Regeste ist mit erläuternden, vielfach den Ursprung der betreffenden Besitzung aufhellenden und oft den Zusammenhang mit der Lehnrolle nachweisenden Anmerkungen des Verfassers begleitet. Für die Ermittelung des Ursprungs der linkselbischen Besitzungen der Grafen und des Ursprungs der Grafen selbst sind besonders folgende Regesten von erheblicher Wichtigkeit:

No. 1. Auszug aus dem Chronicon Stederburgense, wo zum Jahre 1174 erzählt wird: Anno domini 1174 monasterium novum in Stederborch consummatum est - -. Comes Guncelinus de Zwerin, ut saepe ante fecerat, in hac necessitate nobis subvenit. -

No. 2. Urkunde der quedlinburger Aebtissin Adelheid vom J. 1174, in welcher Guncelinus de Zwerin unter den praesentibus magnatibus terrae mit Burchardo burchravio und Burchardo de Valckenstein, auch Odalrico de Amersleve erscheint.

No. 3. Urkunde vom J. 1217 über Güter in Bernebeck unfern des altmärkischen Klosters Diesdorf, über welche die


(  ...  ) Schinne in der Altmark, Kreis Stendal.
(  ...  ) legen. Vgl. Beckmann's Churmark V, cap. 10, S. 103. Uebrigens war Vethem bei Rethem noch 1770 in den Händen der Schlepegrell, die urkundlich von den Schocken, Scocken, stammen, was für letztern Ort sprechen könnte, wenn nicht verschiedene Urkunden Arnold Sack als altmärkischen Ritter völlig feststellten, nämlich: Orig. Guelph. III, 813, a. 1212, Bündniß zwischen Albert marchio Brandenh. und Kaiser Otto gegen König Waldemar: Sacramentales et familiares marchionis: Henricus comes de Zwerin, Arnoldus Sac etc. Gerken II, 426: Arnoldus Sac, Besitzer von Pinnow, Dipl. Ottonis et Conradi march. de 1284. Gerken C. d. I, 58. Arnoldus Sack, miles et testis Woldemari march. Die erste dieser Urkunden läßt zugleich die Consacramentalität und Confamiliarität des Arnoldus Sack zu Henricus comes de Zwerin als wahrscheinliche Ursache des Lehnverhältnisses durchscheinen.
226) Die Güter der Heymewidhe, deren Sitz Hamwiede, Amts Rethem, war, gingen auf die von Hodenberg über durch eine Gattin Udo's, des letzten Heymewidhe (Maneke II, S. 393). Welche Güter hier gemeint sind, war nicht zu ermitteln, zumal hier, wo nicht ein Udo, sondern ein Heinrich genannt wird, andere Güter in Betracht zu kommen scheinen, als die beim Aussterben des Geschlechts an die Hodenberg gekommenen.
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Söhne des ersten Grafen von Schwerin, Hermann, Dompropst in Hamburg, Gunzelin (II.) und Heinrich I., verfügen.

No. 4. Urkunde Herzogs Otto von Braunschweig vom J. 1230. Derselbe leistet darnach dem Grafen Gunzelin von Schwerin bei der Entlassung aus der Gefangenschaft Urfehde, bestätigt dem Grafen und dessen Familie die Güter, welche sie von den Herzogen von Braunschweig zu Lehn haben, namentlich einen lüneburgischen Burglehnshof mit 100 Mark Einkünften, und verspricht, dem Könige von Dänemark wider die Grafen von Schwerin keine Hülfe zu leisten, unter Verschreibung hinreichender Bürgen und Verwillkührung der Abtretung des Schlosses Lüneburg. Aus dieser vom Archivrath Lisch im großherzoglichen Geheimen Archive zu Schwerin aufgefundenen Urkunde, welche wegen ihrer Wichtigkeit unten abgedruckt ist, wird bestimmt gemuthmaßt, daß ein sehr großer Theil der im Lüneburgischen vorkommenden, von den Grafen von Schwerin anderweit zu Lehn ausgegebenen vielen Besitzungen von Heinrich dem Löwen und seinen Nachfolgern den Grafen zu Lehn gegeben und ursprünglich Güter der Herzoge von Braunschweig=Lüneburg waren. Es ist in der Urkunde ausdrücklich erwähnt, daß schon Gunzelin's Vater, Graf Heinrich I. von Schwerin, dessen Brüder (patrui) und sein Großvater (Gunzelin I.) diese Güter von den Herzogen gehabt haben. Der Burglehnshof zu Lüneburg mit 100 Mark jährlicher Renten wird als Receptor für alle Einkünfte vermuthet, welche die Grafen aus den von dem Herzoge ihnen verliehenen Lehnen bezogen. Der Burglehnshof selbst ist in Lüneburg nicht mehr aufzufinden; er muß früh verloren gegangen oder an Ministeriale der Grafen, etwa die Groten oder die Ritter Schwerin, verlehnt und mit dem Verkauf von Seiten der letzteren auch dem Bande zu den Grafen enthoben sein.

Die Schwerin und die Groten hatten namentlich Burglehnshöfe in Grimone (im Grimm) nahe bei der Burg, Hr. v. Schwerin auch den Wall bei der Stadtmauer vor dem Grimmen=Thore. Lange waren die Grafen nicht im Besitze der curia castrensis, denn sonst enthielten die Archive des Klosters S. Michaelis und der Stadt davon eine Andeutung, die aber gänzlich fehlt. Nach Nachrichten von Gebhardi (Collect. III, 46 und VI, 442 und 524, wo auch die Abbildung des Wappens sich findet,) enthält die alte Taufe der Kirche zu S. Michaelis, die Gebhardi aus dem Anfange des 14. Jahrh. stammend erklärt, die aber anscheinend älter war, neben den Wappen des Herzogs, der Grafen von Dannenberg und verschiedener Burgmänner auch das Wappen der Grafen von Schwerin, zwei Drachen an einem Baum. Dies scheint zu der curia castrensis der Grafen in Lüneburg in Verbindung zu stehen.

"In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Otto Dei gratia dux de Bruneswic omnibus in perpetuum. Inno-

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tescat vniuersis, tam futuris, quam presentibus, quod nos Guncelino comiti Zwerinensi plenam securitatem fecimus que uulgariter orueide dicitur, pro eo quod nos captiuauerat pater eius. Ad hec sciant omnes, quod nos eidem Guncelino comiti Zwerinensi et matri sue et sorori porreximus ea bona, que pater suus et patrui et auus suus a patre nostro et ab auo de iure tenuerunt, curiam eciam castrensem Luneb'. cum centum marcarum redditibus annuatim, de qua si dissensio aliqua oriatur, isto rum quatuor arbitrio est committendum: T. de Monte, Segebandi, Geuehardi, Ottonis, ut quicquid ipsi de hoc adhibito sacramento protestati fuerint, ratum habeatur. Juravimus eciam et fide data promisimus, quod auxilium nullum prestabimus regi Danorum contra Guncelinum aut suos heredes. Mercatores et homines Guncelini in eundo ea libertate fruantur, qua de iure uti debent. Vt hanc composicionem inconcussam teneamus, quinque nostri nobiles iurauerunt et fide data promiserunt cum XXX ministerialibus nostris, quod si nos contra iuramentum et fidem datam uenerimus, dicti homines Zwerin intrabunt, inde non exituri, nisi de Guncelini comitis iussione, quod et XXX burgenses de Bruneswic promittent et iurabunt, quod et XX ciuitatenses de Luneborg facient. Similiter et hoc iurauerunt castrenses de Luneborg, quod si nos compositionem talem infregerimus, castrum Luneborg in potestatem ducis Saxonie et Guncelini present(abimus). Promissores, qui nunc promiserunt et adhuc promittent, in consummatione istorum denominabinuis, quos, si facere (noluerint), eiceremus et eos a presentatione castri prohiberemus. Idem castrenses Zwerin intrare tenebuntur, inde non exituri, donec emendatio digna fiat. Quam securitatem si usqne ad epyphaniam Domini non fecerimus, nos et nostri compromissores Dannenberg intrare tenebimur, inde non exituri, sicut dictum est."

Mitgetheilt vom Archivrath Dr. Lisch nach dem Originale im großherzogl. meklenb. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin. Das Original ist auf einem kleinen Pergament, in einer kleinen, flüchtigen, undeutlichen, cursivischen Minuskel geschrieben. Das Pergament ist unregelmäßig beschnitten und bis an die Ränder voll geschrieben. Die Schrift ist sehr eilfertig, an einigen Stellen corrigirt und offenbar verschrieben. Das Ganze hat augenscheinlich den Charakter, als wenn die Urkunde sehr eilig oder an einem Orte geschrieben sei, wo man auf Urkundenschreiben nicht vorbereitet war. Angehängt ist ein schmaler Pergamentstreifen, von welchem jedoch das Siegel abgefallen ist.

No. 5. Urkunde aus der Zeit 1231-1236 über Güter des Hildesheimschen Domherrn Friedrich, Bruders des Grafen

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Heinrich von Schwerin, zu Lehmke, Amts Bodenteich, unfern Ulzen. Diese Regeste mit den Regesten No. 14, 32, 33 und 34 spricht von eigenen Gütern des Domherrn Friedrich, welche ihm erblich zugefallen. Hier liegen daher wahrscheinlich Güter vor, welche zu der von Heinrich dem Löwen den Grafen beigelegten Grafschaft nicht gehören.

Von andern anscheinenden Erbgütern des Domherrn Friedrich von Schwerin und des Grafen Gunzelin III. zeugen die Regesten No. 6 und 7 vom J. 1232, nach welchen diese bona in Glusigke (Todt-Glüsingen, unfern Tostedt und Moisburg) dem Kloster Buxtehude schenken. (Die in den Anmerkungen vollständig mitgetheilte Urkunde ist auch deshalb von besonderem Werth, weil sie wohl eines der ältesten Siegel der Grafen von Schwerin, den Baum mit zwei Drachen, nachweiset.)

Güterbesitz im Magdeburgischen, zu Eilsleben, Kl. Hakenstedt, weisen die Regesten No. 16, 23 und 29 nach, Güterbesitz im Wolfenbüttelschen, zu Bischofsdorf bei Gevensleben, die Regesten No. 59 und 60.

Die meisten übrigen Regesten beziehen sich auf Besitz der Grafen im Fürstenthum Lüneburg, und zwar vorzugsweise im Bardengau.

Es sind darunter bis dahin unbekannte Urkunden (No. 53-56), welche nachweisen, daß die Grafen von Schwerin auch die Advocatie von Soltau hatten, welche die Aebtissin von Quedlinburg einst den Billungen übertragen hatte.

Verschiedene Urkunden kommen auch vor, welche Güter der Grafen im Bremischen, besonders im Gohgerichte Achim an der Weser und im Altenlande (jetzt Amt Jork) angeben.

Von besonderem Interesse sind noch die Urkunden No. 120, 121, 122, 123, 124, 125, weil sie die einzigen Urkunden sind, welche nach dem Uebergange der Grafschaft Schwerin an den Herzog Albrecht von Meklenburg Verfügungen des letzteren über transalbinisches Gut der Grafschaft enthalten.

Die Sammlung der Regesten schließt mit einer Urkunde von 1442, der letzten, welche überhaupt noch eine Spur der Besitzungen der Grafen von Schwerin am linken Ufer der Elbe enthält. Sie betrifft ein Paar Hufen Landes vor Sarstedt unfern Hildesheim, welche der Schenk des Stiftes Hildesheim, Ernst von Meyenberg, noch damals von den Herzogen von Meklenburg zu Lehn trug.


Nach so vollständig gegebener Lehnrolle und Regesten konnte in der Abtheilung IV. des Aufsatzes eine Uebersicht der Güter nach ihrem Umfange, nach den Gegenden und nach Zahl

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der Lehnleute, Zehnten und größern Besitzungen gegeben werden. Da diese Uebersicht gewissermaßen das Resultat der Arbeit enthält, so haben wir nicht allein die zu derselben gehörigen drei Karten: eine große, welche mit aufrecht stehenden Schriften die Besitzungen der Grafen, mit schräge stehenden die orientirenden Kirchspiele andeutet, und zwei kleinere hier angefügt, sondern findet auch die Uebersicht selbst hier vollständigen Abdruck:

Abtheilung IV.

Uebersicht der gräflich schwerinschen Güter nach ihrem Umfange, nach den betreffenden Gegenden und nach Zahl der Lehnleute, den Zehnten und der größeren Besitzungen.

Die Lehnrolle und die Urkunden=Regesten zeigen, daß der Besitz der Grafen von Schwerin am linken Ufer der Elbe sich folgendergestalt vertheilte:

I. Im Fürstenthum Lüneburg.

a. Im Amte Lüne in 24 Ortschaften.

Zu Volkstorf, Adendorf, Reinstorf, Rohstorf, Heinsen, Billm, Melbeck, Wenthusen, Deutsch=Evern, Wendisch=Evern, Willerdingen, Thomasburg, Rettmer, Brokwinkel, Holzen, Rullstorf, Emsen, Hagen, Vaßdorf, Boltersen, Drögen=Nindorf, Wennekath, Bennerstedt, Radenbeck.

b. Im Amte Ebstorf in 13 Ortschaften.

Wessenstedt, Melzingen, Ebstorf, Eitzen, Velgen, Bode, Dreylingen, Tellmer, Wichmannsdorf, Wettenbostel, Brambostel, Seedorf, Golste.

c. Im Amte Oldenstadt in 33 Ortschaften.

Oldenstadt (früher Ullesen), Bohlsen, Hansen, Kirchweyhe, Westerweyhe, Barnsen, Kl. Süstedt, Hambrock, Gr. und Kl. Liedern, Ripdorf, Hamerstorf, Graulingen, Veerßen mit dem Wald Brunsenne, Süttorf, Jarlitz, Gansau, Katzien, Masendorf, Stöcken, Holxen, Graulingen, Hösseringen, Bahnsen, Bargfeld, Hohenzeten, Böddenstedt, Göddenstedt, Molzen, Wappeus, Dörmte, Holdenstedt, Oitzen.

d. Im Amte Bodenteich in 8 Ortschaften.

Lehmke, Nestau, Grabau, Meusließen, Soltendiek, Növenthien, Suhlendorf, Kahlstorf.

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e. Im Amte Medingen in 25 Ortschaften.

Höver, Solchstorf, Kl. Hesebeck, Haaßel, Barum, Niendorf, Weste, Kollendorf, Kettelsdorf, Nottorf, Römstedt, Gollern, Jastorf, Jelmstorf, Vorwerk, Addenstorf, Edendorf, Hohen=Bünstorf, Vinstedt, Himbergen, Masbrock, Rieste, Eddelstorf, Bargtorf, Steddorf.

f. Im Amte Bleckede in 12 Ortschaften.

Barskamp, Göddingen, Breetze, Seedorf bei Dahlenburg, Süttorf, Boitze, Eichdorf, Moislingen, to dem Berke (jetzt Bargmoor), Köhlingen, Oldendorf bei Nahrendorf, Schieringen.

g. Im Amte Hitzacker in 2 Ortschaften.

Göhrde, Hitzacker.

h. Im Amte Dannenberg in 4 Ortschaften.

Streetz, Gußborn, Pretzetze, Gr. Volksien.

i. Im Amte Klenze zu Lüchow in 18 Ortschaften.

Redemoißel, Serau, Göttien, Reddereitz, Tolstefanz, Süthen, Crummasel, Gr. und Kl. Sachau, Gollau, Lübeln, Zeetze, Naulitz, Zebelin, Köhlen, Molden, Schwiepke, Gureitzen.

k. Im Amte Wustrow in 4 Ortschaften.

Cussebode, Malsleben, Niendorf, Lübbow.

l. Im Amte Artlenburg in 2 Ortschaften.

Brietlingen, Bullendorf.

m. Im Amte Pattensen zu Winsen in 3 Ortschaften.

Wittorf, Maschen, Tangendorf.

n. Im Amte Salzhausen in 11 Ortschaften.

Oehlstorf, Egestorf, Eyendorf, Westergellersen, Wetzen, Döhle, Marxen, Heimbuch, Asendorf, Toppenstedt, Kirchgellersen.

o. Im Amte Hittfeld zu Harburg in 4 Ortschaften.

Sinstorf, Klecken, Wilstorf, Emmelndorf.

p. Im Amte Moisburg in 5 Ortschaften.

Tostedt, Evestorf, Emmen, Todt=Glüsingen, Hertesbüttel (jetzt Itzenbüttel).

q. Im Amte Meinersen in 2 Ortschaften.

Edemissen, Catensen.

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r. Im Amte Soltau in 16 Ortschaften.

Alle Ortschaften der alten Amtsvogtei Soltau (über welche nämlich die Advocatie von Soltau sich ausdehnte), ferner Steinbeck, sonst Amts Winsen a. d. Luhe, Hörpel, desgleichen.

s. Im Amte Fallingbostel in 6 Ortschaften.

Düshorn, Südbostel, Fahrenholz, Klint, Dorfmark, Flottwedel.

t. Im Amte Bergen in 2 Ortschaften.

Widdernhausen und Nindorf.

u. Im Amte Winsen a. d. Aller in 3 Ortschaften.

Meißendorf, Bannetze und Döhren.

v. Stadt Uelzen.

w. Stadt Lüneburg.

x. Stadt Soltau.

Summa im Fürstenthum Lüneburg in 200 Ortschaften.

II. Im Herzogthum Bremen in 21 Ortschaften.

Hemelingen, Horneburg, Vrentfleth, Hasselwerder, Dobenfleth, Graft, Horethvlete, Querenvlete, Mothemore, Glinstedt, Byhusen, Baden, Lessel, Embsen, Bliederstorf, Hamelwörden, Mittelnkirchen (Media-Lue), Ladekop, Helmste, Wedel, Kl. Fredenbeck.

III. Im engern Stift Verden (Aemter Rotenburg, Verden und Schneverdingen) in 5 Ortschaften.

Luttum, Unterstedt, Reimerdingen, Hillerdingen, Wolterdingen (früher lüneburgisch).

IV. Im Calenbergschen in 1 Orschaft.

Everloh.

V. Im Hildesheimschen in 1 Ortschaft.

Sarstedt.

VI. Im Magdeburgschen in 5 Ortschaften.

Eilsleben, Kl. Hakenstedt, Kl. Wanzleben, Remkersleben, Bardeleben (vielleicht auch in Lobejün).

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VII. In der Altmark in 6 Ortschaften.

Bernebeck, Hilmsen, Breteiche, Schinne, Schwarzlosen, Väthen.

VIII. Im Wolfenbüttelschen in 4 Ortschaften.

Bischofsdorf, Schwalendorf, Volkersheim, Hötzum (vielleicht auch Eveßen).

IX. Unbestimmbar: 4 Ortschaften.

Summa am linken Ufer der Elbe überhaupt in 247 Ortschaften.

An Ministerialen und Lehnleuten der Grafen von Schwerin gehen aus dem vorstehenden Besitz nicht weniger als 105 Familien hervor: die Thune, Everingen, Lintlo, Oedeme, Löwen, Lobeck, Bintrem, Uelzen, Moltzan, Berscampe, Moldessem, Edendorpe, Thodemannesborgh, Knesebeck, Meltzing, Aurifaber, Estorff, Dannenberg, Balistarius, Brunesrode, Asseburg, Veltheim, Coz, Perzeval, Donstede, Boizenburg, Bodendieck, Bortvelde, Hankensbüttel, Wittorf, Hoya, Balch, Dören, Benesholte, Greving, Sprenger, Dalenburg, Borg, Schocke, Cuuesten, Bargfeld, Cruzemann, Haren, Mule, Lüchow, Weyhe, Bachtenbrock, Wustrow, Lupus, Gir, Grote, Berge, Lorbere, Hösseringe, Hitzacker, Grabau, Nagel, Brume, Garsenbüttel, Clitzing, Wort, Klencke, Kind, Edessem, Bliderstorp, Perleke, Lideren, Merwede, Weder, Osten, Leveke, Edzelendorpe, Wodenswege, Stendal, Revelde, Elvelinge, Plotho, Sock, Hamwide, Boldensele, Schulenburg, Schwerin, Stade, Seehausen, Melbeck, Emmelndorf, Rida, Hagen, Monnik, Arbergen, Bodinge, Bolland, Harpstedt, Göddingen, Meding, Godenhusen, Aderstede, Dartzow, Pinnow, Brobergen, Zesterfleth, Campe, Hasseken, Vüür, Meyenberg.

Nur die 26 letzten kommen nicht in der Lehnrolle vor, und es ist wenig erklärlich, daß die Ritter von Schwerin, die doch urkundlich viele Güter von den Grafen zu Lehn trugen, gar nicht, und die Groten, welche ebenso vielfach von ihnen belehnt waren, nur einmal (mit zwei Zehnten) in der Lehnrolle vorkommen. Die Meding, die im Lüneburgischen vielfach Besitz hatten, scheinen sich fast ganz frei von schwerinschem Lehnsbande gehalten und fast nur dem Herzoge gedient zu haben.

Zu beachten ist, daß im Lüneburgischen, mit alleiniger Ausnahme der Advocatie über Soltau, welche nach dem späteren Verlauf ohne allen Zweifel sich über den ganzen Bezirk der früheren Amtsvogtei Soltau ausdehnte, die Besitzungen

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fast nur im Bardengau vorkommen, und daß im alten Amte Winsen, mit Ausnahme der Vogtei Bienenbüttel, sehr wenige Besitzungen der Grafen vorkommen, während daselbst eine ganze Reihe von Gütern der Grafen von Wölpe sich zeigen.

Vergleicht man die verlehnten Besitzungen der Grafen von Schwerin mit der ältesten Lehnrolle der Herzoge von Lüneburg, welche eben jetzt, vom Landschafts=Director von Hodenberg mitgetheilt, erscheint, so kann man sich der Verwunderung nicht entschlagen, wie viele Güter und Mannen im alten Stammlande Heinrich der Löwe und seine Nachfolger den Grafen von Schwerin weggegeben * ), und wie wenig sie für sich behalten hatten.

Während die Grafen in 189 Ortschaften des Lüneburgischen, welche sich wesentlich auf 8 Aemter vertheilen, Besitzungen verlehnt hatten und ihnen dort nahe an 80 Mannen zu Gebote standen, finden wir in der ältesten Lehnrolle der Herzoge aus der Zeit von 1339-1352 im ganzen Fürstenthum Lüneburg nur etwa 300 Ortschaften, worin vom Herzog verliehene Lehngüter waren, und nur etwa 125 herzogliche Mannen, wobei noch in Betracht kommt, daß unter den eben gedachten 300 Ortschaften recht viele aus dem nicht zum Bardengau gehörigen Theile des Fürstenthums sind, in welchem schwerinscher Besitz fast gar nicht gefunden wird. Werden den schwerinschen Besitzungen die zahlreichen Besitzungen und Mannen hinzugerechnet, über welche die Grafen von Dannenberg, von Lüchow, von Wölpe und von Osterburg und das Stift Verden verfügte, so entgeht es nicht, daß in jener Zeit die Macht der Herzoge im Fürstenthum Lüneburg auf ein gar geringes Maß zurückgedrängt war, und man kann sich damit einigermaßen die Zustände erklären, welche in den folgenden Jahrhunderten und namentlich zur Zeit der Sate eintraten.

Unter den Gütern der Grafen von Schwerin am linken Ufer der Elbe stehen die Zehnten oben an. Wir finden in der Lehnrolle der Grafen nicht weniger als 72 Zehnten, nämlich zu Breetze, Thomasburg, Süttorf (Amts Bleckede), Dreilingen, Brockwinkel, Solchstorf, Rohrstorf, Wittorf, Melbeck,


*) Nicht unmöglich ist es übrigens, daß einzelne Güter, zu deren Übertragung nach den obigen Regesten die Grafen von Schwerin ihren Consens ertheilten, ursprünglich weder nach Lehn= noch nach Hofrecht unter den Herzogen standen, daß sie vielmehr freies Eigenthum der betreffenden Ministerialen der Grafen waren, und nur in Gemäßheit der 1208 von König Otto ergangenen Verfügung, "daß ein Ministeriale ohne des Herrn Consens kein Patrimonial= und kein Lehnstück alieniren dürfe", der Consens des Dienstherrn bei der Übertragung nachgesucht werden mußte.
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Karte der Besitzungen der Grafen von Schwerin im Fürstentum Lüneburg
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Veerßen, Bergdorf, Hötzum, Tellmer, Holzen, Haaßel, Eichdorf, Luttum, Maschen, Steddorf, Wichmannsdorf, Bünstorf, Dobenfleth, Barge, Oystede, Ebstorf, Graft, Hutfleth, Brambostel, Heimbuch, Quarrenfleth, Twielenfleth, to dem Moor, Rimeringen, Glinstedt, Byhusen, Süstedt, Weste, Süttorf (Amts Oldenstadt), Bargfeld, Ohlendorf, Wettenbostel, Jarlitz, Evestorf, Clecken, Hilmsen, Böddenstedt, Wenthausen, Mittelnkirchen, Rahmstorf, Jastorf, Hohenzeten, Hösseringen, Dörmte, Cornessem, Unterstedt, Nindorf, Eitzen, Embsen, Hamelwörden, Emmen, Assel, Wennekath, Hagen, Vastorf, Edendorf, Bullendorf, Wilstorf, Wedel, Helmste, Kl. Fredebeck, Hamelwerder, Elvelingen.

Die Zahl der Zehnten wird durch die Urkunden=Regesten noch um 33 vermehrt, nämlich:

Adendorf, Vorwerk, Volkstorf, Rohstorf, Emmelndorf, Lehmke, Bohlsen, Hansen, Heinsen, Boltersen, Bennerstedt, Tostedt, Seedorf bei Dahlenburg, Boitze, Radenbeck, Oldendorf, Barnsen, Bilm, Wessenstedt, Velgen, Seedorf bei Medingen, Brietlingen, Hörpel, Reinstorf, Egestorf, Vinstedt, Addenstorf, Rieste, Erbstorf, Kirchgellersen, Ladekop, Oelstorf, Molzen.

Somit besaßen die Grafen urkundlich am linken Elbufer 105 Zehnten.

Auch die Zehnten fallen fast sämmtlich auf das Lüneburgische und zwar fast nur auf den Bardengau. Mit sehr wenigen Ausnahmen gehören sie alle unter den Sprengel des Stifts Verden.

An ganzen Dörfern, welche von den Grafen von Schwerin verlehnt sind, meldet die Lehnrolle 46: Grabau, Meusließen, Suhlendorf, Rohstorf, Schieringen, Köhlingen, Cussebode, Göttien, Reddereitz, Dallahn, Veerßen, Brunsenne, Süttorf, Stöcken, Streetze, Schwalendorf, Süthen, Sachau, Gohlau, Himbergen, Eyendorf, Wappens, Göhrde, Hohenzeten, Ketzien, Gansau, Jarlitz, Moislingen, Naulitz, Zebelin, Köhlen, Molden, Schwiepke, Kahlstorf, Növenthien, Mammoißel, Gollern, Wiswedel, Kl. Schwarzlosen, (Holewege, Gusene, Tessen, Tetershagen, Lubechune, Resene.) Väthen.

Die Regesten weisen noch folgende 4 Dörfer nach: Melzingen, Preteyche), Golste und Nestau, so daß im Ganzen deren 50 erscheinen.

Fast alle übrigen überhaupt vorkommenden Besitzungen sind vereinzelte Hufen oder Höfe, diese aber in großer Zahl. An größeren Besitzungen, welche einen erheblicheren Machtsprengel zu repräsentiren scheinen, fallen jedoch außerdem noch ins Auge folgende:

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1) Die Curia in Liederen (Gr. und Kl. Liederen bei Oldenstadt) cum attinentiis suis omnibus.

2) Das Officium in Edemissen, sofern dasselbe nicht Eveßen bei Lucklum, sondern Edemissen Amts Meinersen ist. Officium wird hier eine Villication (Ambecht, Ambt) bedeuten und daher unter einem Haupthofe in Edemissen als Zubehör einen Umkreis von Höfen haben. Wäre hier wirklich Edemissen bei Meinersen gemeint, so wäre wohl der später im Besitz der Landesherrschaft befindliche nicht unbedeutende Gohgräfenhof, welcher pars salarii des Gohgräfen (spätern Amtsunterbedienten) zu Edemidssen war, dieser Haupthof und die herrschaftlichen Meierhöfe in der Gohgräfschaft Edemissen, einer seit Alters her bestehenden Abtheilung des Amts Meinersen, welche auch ihr besonderes Gohgericht gehabt zu haben scheint, bildeten den Zubehör des Officii. Ist aber Eveßen bei Lucklum gemeint, so wird unter dem Officium die nachherige Vogtei Eveßen erscheinen, zu der auch Hötzum und Volzum gehörten.

3) Die Advocatie in Soltau. Es ist schon in den Anmerkungen zu den Regesten 53- 56 näher dargelegt, wie die Vogtei zu Soltau die Stadt Soltau mit dem aus 16 Dörfern bestehenden Kirchspiel Soltau umfaßte, und außerdem noch verschiedene Einkünfte aus den Parrochien Düshorn, Bergen und Winsen a. d. Aller dazu gehörten.

4) An sonstigen Vogteien über ganze Dörfer finden wir die Vogtei über Kettelsdorf, Crummasel, Nindorf bei Römstedt, Jelmstorf, Vorwerk, Oitzen und Solchstorf.

5) Die curia castrensis zu Lüneburg mit 100 Mark Einkünften, welche die Herzoge von Lüneburg den Grafen geliehen hatten.

6) Die bona in Lehmke, Amts Bodenteich, welche, da sie Zehnten, Mühle und eine Reihe von Höfen umfaßten, jedenfalls bedeutend waren.

7) Die Vogtei über die Güter in Hertesbüttel.

8) Der an Werner von Rida verliehene Hof zu Hemelingen, Amts Achim, dem nach den Urkunden kein geringer Besitz angehörte.

9) Die Besitzungen an Hufen und Zehnten zu Lhu (Mittelnkirchen, Amts Jork).

10) Die Lehnsgerechtigkeit über Ullessen (den Klosterort Oldenstadt) und die Neustadt Ullessen (Stadt Uelzen).

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11) Die 8 Hufen in Kl. Hakenstedt im Magdeburgischen.

12) Die 5 Hufen und 10 Hofstellen zu Bischofsdorf bei Schöningen, nebst dabei belegenem Dorf Schwalendorf.

13) Die Güter zu Gollern, zu denen außer dem Dorf ein Schloß der Herren von Hitzacker mit verschiedenen Waldungen gehörte.

14) Die beiden Elbzölle in Hitzacker.

15) Der Hof Bodwede bei Ebstorf cum omnibus attinentiis.

16) Die zahlreichen Hufen in der Altmark im Kreise Stendal.


Die nun folgende

Abtheilung V.

enthält die Abhandlung über den Ursprung der linkselbischen Besitzungen.

Der Verfasser widerlegt die Ansichten Rudloff's, welcher die linkselbischen Güter durchweg als alte Familiengüter auffaßt, und ebenso die Koch's, der sie für eine besondere, am linken Elbufer den Grafen beigelegte Grafschaft erklärt. Er ist vielmehr durch seine Forschung überzeugt worden, daß der bei weitem größte Theil der fraglichen Güter nur ein Theil der Grafschaft Schwerin selbst waren und daß der Herzog Heinrich der Löwe sie dem Kern nach bei der Errichtung der Grafschaft Schwerin dem ersten Grafen Gunzelin als solchem mit beigelegt hatte, daß aber allerdings unter den Besitzungen einzelne wenige vorkommen, welche die Vermuthung des Hervorgehens aus alten Familienverbindungen des Hauses für sich haben.

Hinsichtlich

A. der Besitzungen im Fürstenthum Lüneburg

wird dieses Verhältniß für die meisten derselben als unzweifelhaft hingestellt.

Die Begründung für dieses fast wichtigste Resultat der Arbeit ist wiederum auch für Meklenburg's Geschichte so sehr von Interesse, daß sie hier vollständig ihren Platz finden mag.

Betrachtet man, welche große Anzahl von Lehnleuten nebst Zehnten, Höfen und sonstigen Besitzungen die Grafen von Schwerin im Fürstenthum Lüneburg hatten, und zwar gerade in den an die Elbe grenzenden Gegenden, soweit nicht

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letztere in den Händen der Grafen von Dannenberg und Lüchow sich befanden; weiß man, daß in diesen Gegenden das Haupt=Patrimonium der lüneburgischen Herzoge (der Billunger) sich befand, daß vor Heinrich dem Löwen hier größere Landeigenthümer außer den Herzogen mit ihren Ministerialen fast gar nicht vorkommen, und findet man, daß nur bei höchst wenigen der fraglichen Besitzungen eine Spur des Hervorgehens aus alten Familienverbindungen sich zeigt; sieht man daneben, wie außer der Wehrkraft der Lehnleute der wichtigere Theil der Besitzungen in einer großen Zahl von Zehnten bestand, welche ursprünglich größtentheils im Eigenthum des Stifts Verden standen, und kennt man keine andere Ursache, welche so zahlreiche und bedeutende Besitzungen aus der Hand der lüneburgischen Herzoge und des Stifts Verden in die Hand der Grafen von Schwerin hätten bringen können: so kann man wohl keinen Zweifel darüber hegen,

daß der Uebergang im Wesentlichen nur durch das Entstehen der Grafschaft Schwerin, durch eine von Heinrich dem Löwen erfolgte Beilegung zu der für Gunzelin errichteten Grafschaft Schwerin, sich erklären läßt.

Die vielfachen Kriege, welche Heinrich der Löwe zur Unterjochung der slavischen Länder und besonders Meklenburgs führen mußte, zeigen zur Genüge, wie die Hinsetzung des Grafen Gunzelin als Grafen der eroberten Gegend von Schwerin und damit als Wächter der eroberten Lande gegenüber den vielfachen Angriffen der meklenburgischen Völker eines starken Rückhalts bedurfte, der in den eroberten und dem Grafen beigelegten meklenburgischen Landestheilen mit Schlössern und Mannen (Boizenburg, Schwerin, Land Zellesen etc. .) schon wegen der Unzuverlässigkeit der eben besiegten Bevölkerung, dann aber auch wegen der (nach Helmold) eingetretenen gänzlichen Verwüstung des eroberten Landes nicht allein gefunden werden konnte, und zu welchem vielmehr ein stets parates Kriegsheer, nach damaligen Verhältnissen aus einer großen Anzahl von Ministerialen mit ihren Untersassen bestehend, erforderlich war. Dieses Kriegsheer konnte Heinrich der Löwe dem Grafen von Schwerin nicht anders schaffen, als durch Ueberweisung einer großen Anzahl seiner eigenen Ministerialen in der nächsten Nachbarschaft diesseit der Elbe und zugleich durch Ueberweisung einer hinlänglichen Zahl von Zehnten und anderen Besitzungen, mittelst deren Einkünfte der Graf von Schwerin die Mittel erlangen mußte, um durch Verleihung von Beneficien die noch weiter zur Wahrung seiner Schlösser und zu seinen

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Kriegszügen nöthigen zuverlässigen Söldner mit ihren Untersassen stets parat zu haben.

Ich glaube nicht zu irren, wenn ich, was die Beilegung der lüneburgischen Ministerialen betrifft, dieses Verhältniß schon in Helmold, chron. Slav. I, cap. 87, § 7 bezeichnet finde: Dux ergo demolitus omnem terram coepit aedificare Zuerin, communire castrum. Et imposuit illic nobilem quendam Gunzelinum, virum bellicosum, cum militia. Diese offenbar als Gefolgschaft dem Gunzelinus beigelegte militia war nichts anders, als die lüneburgische Lehnsmannschaft, welche später die Lehnrolle zur speziellen Erscheinung bringt. Militia war in jener Zeit, wo Helmold schrieb, entschieden die Dienstmannschaft; heißt es doch in Urkunden des Stifts Hildesheim von 1143: militia Hildesheimensis curiae sive libera sive ministerialis existens (Lüntzel's Geschichte der Diöc. Hildesheim II, S. 25).

Was an Zehnten dem Grafen erforderlich war, mochte der Herzog zum Theil aus seinem eignen Zehntbesitz, oft unter Genehmigung des Bischofs von Verden, von dem er viele Zehnten inne hatte, anweisen, zum Theil wird er den Bischof von Verden, welcher Inhaber oder doch Lehnsherr sehr vieler ja der meisten Zehnten im Lüneburgischen, so weit es zu seinem Sprengel gehörte, also namentlich im Bardengau, war * ), und dessen Beistand ihm selten fehlte, vermocht haben, seinerseits einen Theil der Bisthums=Zehnten beizulegen. Dabei mochte die Vorstellung, daß die Kriegszüge in Meklenburg und die Aufrechthaltung des comitatus Suerinensis wegen Erweiterung des christlichen Gebiets ein Gott wohlgefälliges und von der Kirche gebotenes Werk sei, die Geistlichkeit zu gleicher Willfährigkeit, wie bei den Gaben für Kreuzzüge, veranlassen. Was in dieser Beziehung das Stift Verden nicht leistete, das wurde von den ohnehin für ihre Herrschaft wohl nicht haltbaren lüneburgischen Gütern des Klosters Rastedt, den ehemaligen Gütern des Klosters Kemnade und Stifts Northeim daselbst und Gütern des Klosters Oldenstadt angewiesen, wovon wir Spuren sowohl in der Lehnrolle als in den Urkunden finden ** ).


*) Das Mandelslohsche Registrum Verdense sagt: Item omnes decimas, quas dominus dux in districtu episcopatus Verdensis colligit, tenet ab ecclesia, praesertim et illas, quibus diversos militares inpheodavit.
**) Von den in der bekannten Urkunde Königs Heinrich von 1004 aufgeführten 8 Besitzungen des Klosters Kemnade: Hotmannessen, Witborp, Britlingen, Biungibudiburg, Adunestorp, Hatherbiki, Bodan- (  ...  )
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Aehnlich waren, wie schon Koch in der pragmat. Geschichte des Hauses Braunschweig S. 46 richtig vermuthet, auch manche andere Grafschaften entstanden, die sich nach Heinrichs des Löwen Tode zeigen.

Daß so auch der Hauptbesitz der Grafen am linken Elbufer entstanden sei, darüber sind auch in einzelnen Urkunden Belege anzutreffen.

Ich stelle in dieser Beziehung an die Spitze die auch sonst für die Geschichte des hannoverschen Königshauses wichtige, meines Wissens bisher unbekannte Urkunde Herzogs Otto von Braunschweig von 1230, in den Regesten unter 4 oben mitgetheilt. Hier verleiht bei Gelegenheit der Urfehde, welche Herzog Otto bei Entlassung aus der Gefangenschaft der Grafen von Schwerin schwören mußte, der Herzog dem Grafen, seiner Mutter und seiner Schwester von Neuem die


(  ...  ) husen, Sutherburg, finden sich allein schon 5 unter den Orten, wo schwerinsche Güter vorkommen, nämlich: Wittorf, Brietlingen, Addenstorf, Hesebeck, Bahnsen. - An im Corveyschen Register des Abts Saracho aufgeführten Besitzungen des Stifts Corvey entdecken wir unter den schwerinschen Gütern: Nianthorpe (Niendorf), Steinabicke (Steinbeck), Ebbesthorpe (Ebstorf), Zunlenthorpe (Suhlendorf), Cathelinthorpe (Kettelstorf), Masenthorpe (Masendorf), Adelingeresthorpe (Eddelstorf), Sethorpe (Seedorf), Maldessen (Molzen), Wethiun (Wetzen). - Von den laut Urkunde von 1006 von Bischof Bruno dem Kloster Ullessen (Oldenstadt) bei dessen Gründung überwiesenen Besitzungen (siehe v. Hodenberg's Geschichte Klosters Oldenstadt; Zeitschr. des histor. Vereins für Niedersachsen, 1852, I, S. 25) kommen unter den schwerinschen Gütern vor: Ullessen (Oldenstadt), Lidern (Gr. u. Kl. Liedern), Himbergen, Kollendorf, Wigenthorp (Uetzendorf oder Oitzendorf); von den laut übrigens gefälschter Urkunde von 1142 dem Kloster angehörigen Zehnten nur die Zehnten zu Süstedt und Molzen. - Unter den bonis slavicalibus, welche das Kloster Ullesseu a primis fundatoribus, also auch vom Jahre 972 her besaß und 1289 an Herzog Otto gegen Salzgüter zurückgab, finden wir folgende, die auch bei den Schwerin vorkommen: Zuilendorpe (Suhlendorf), Novente (Növenthien), Saltendieke (Soltendieck), Moylen (Molden), Dulan (Dallahn), Gromazle (Crummasel), Cetene (Zetau), Mulozene (Molzen), Malsleve (Malsleben), Zacheve (Sachau), Zabelin (Zebelin), Nendorpe (Niendorf), Ganzeve (Gansau) Kardestorpe (Kahlstorf), Honcethene (Hohen=Zethen). - Von den lüneburgischen Gütern des oldenburgischen Klosters Rastedt (siehe Lappenberg II, 259) treffen wir an: den Hof to dem Berke bei Reinstorf, Thomasburg, Radenbeck, Nottorf bei Römstedt, Niendorf bei Römstedt, Wennekathe, Adendorf, Bilm, Boltersen, Evern. - Von den Gütern, die Graf Siegfried von Bomeneburg dem Kloster Northeim 1141 geschenkt hatte (Grotefend im Corresp.=Blatt 1857, No. 9) Quarrenfleth und Wilstorf. - Daß die Klöster Ebstorf, Lüne, Scharnebeck und Medingen nach den Urkunden=Regesten keine Güter zu den schwerinschen Besitzungen hergegeben haben, wohl aber reichlich aus denselben empfangen haben, erklärt sich daraus, daß diese Klöster bei Errichtung des schweriner Comitats noch nicht bestanden.
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Güter, welche des Grafen Vater und Oheime und Großvater von des Herzogs Vater und Großvater rechtmäßig inne hatten, so wie einen lüneburgischen Burghof mit 100 Mark jährlicher Einkünfte:

Ad hec sciant omnes, quod nos eidem Gunzelino comiti Zwerinensi et matri sue et sorori porreximus ea bona, que pater suus et patrui et avus suus a patre nostro et ab avo de jure tenuerunt, curiam eciam castrensem Luneborgensem cum centum marcarum redditibus annuatim.

In den Anmerkungen zu den Regesten ist bereits bemerkt, wie diese Urkunde den Schlüssel dahin giebt, daß die meisten lüneburgischen Besitzungen schon von Heinrich dem Löwen (dem avus des hier urkundenden Herzogs Otto Puer) dem Grafen Gunzelin I. (dem avus des Grafen Gunzelin III.) verliehen sein werden.

Sind die ea bona hier auch nicht näher bezeichnet, so geht ihr Umfang doch wohl aus der Verbindung von 100 Mark Einkünften mit dem lüneburgischen Burghof hervor; ein Burghof an sich konnte so viel Einkünfte nicht haben; dieselben erklären sich nur dahin, daß der Hof, wie schon oben bemerkt, die Receptur für die vom Herzoge verliehenen lüneburgischen Besitzungen bildete.

Es mögen diese Besitzungen noch von Heinrichs des Löwen Nachfolgern bei verschiedenen Aulässen, Bündnissen und Friedensstiftungen mit den Grafen, deren ja mehrere vorkommen und die nie ohne Opfer abgingen, vermehrt worden sein. Vielleicht bezog sich namentlich auch darauf mit die besondere Erwähnung der vom Vater geschehenen Belehnung in der Urkunde Herzogs Otto Puer von 1230. Auch läßt die Confirmations=Urkunde des Sohnes Heinrich des Löwen, Kaisers Otto IV., für das Bisthum Schwerin (Lisch meklenb. Urk. Bd. III, Urk. X.) mit dem Ausdruck:

propter preclara quae nobis dilectns et fidelis noster comes Hinricus de Zwerin exhibuit servitia,

auf eine ähnliche Freigebigkeit Kaisers Otto IV. aus welfischem Eigenthum gegen Graf Heinrich von Schwerin, wie Heinrich der Löwe sie gegen Graf Gunzelin I. bewiesen hatte, in aller Maße schließen.

Von den einzelnen Urkunden, welche die Regesten bieten, weiset eine ganz besonders auf obiges Verhältniß hin. Es ist dies die Urkunde von 1252 wegen des Zehntens zu Adendorf, Amts Lüne, No. 13 der Regesten. Hier resignirt Graf Gunzelin den Zehnten dem Herzog Otto von Braunschweig, weil

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er denselben vom Herzoge zu Lehn trug, und der Herzog resignirt ihn dem Bischofe von Verden, weil er ihn seinerseits wieder vom Bischof zu Lehn trug. Ebenso war der Zehnten von Tellmer, welchen nach §. 27 der Lehnrolle der Graf von Schwerin verlehnte, nach Spilcker's Geschichte der Grafen von Wölpe urkundlich zunächst Eigenthum des Stifts Verden, das ihn seinerseits an die Herzoge von Lüneburg verlehnt hatte, so daß der Graf nur Aftervasall sein konnte. Ist dieses Verhältniß auch nicht bei den übrigen lüneburgischen Zehnten jederzeit in den Urkunden ausgedrückt, oder sonst nachzuweisen, so darf man doch dreist annehmen, daß es in gleicher Weise bei den meisten der Zehnten bestand, und daß es nur nicht allenthalben zur Erscheinung kam, weil sich inmittelst sowohl das Verhältniß zwischen dem Grafen und dem Herzog, als das zwischen dem Herzog und dem Bischof gelockert hatte, und dessen Berücksichtigung bei den Verfügungen über die betreffenden Gegenstände den Betheiligten nicht nöthig schien, zumal dessen Beachtung wohl stets mit Weitläuftigkeiten verbunden war.

Als Zehnten, welche die Grafen urkundlich direct von dem Bischof von Verden zu Lehn trugen und bei der Verfügung dem Bischof erst resignirten, oder bei welchen doch das Zwischenverhältniß des Herzogs, wenn es auch hin und wieder stattgefunden haben mag, nicht beachtet wurde, finden wir die Zehnten zu Molzen (Regeste No. 10), zu Vorwerk und Haaßel (No. 17), zu Emmelndorf (No. 28), zu Lehmke, Bohlsen und Hahnsen (No. 33), Heynsen (No. 47), Süttorf, Boltersen und Bennerstedt (No. 63), Bilm (No. 89), Brietlingen, Hörpel und Egestorf (No. 93), Dreilingen (No. 106). Bei den Zehnten von Süttorf, Boltersen und Bennerstedt ist noch ausgedrückt, daß die Zehnten seit undenklicher Zeit von dem Bischof zu Lehn getragen seien, und bei dem von Bilm ist ausgesprochen, daß der Graf und seine Vorfahren den Zehnten vom Bischof zu Lehn gehabt. Alles darauf hinweisend, daß der Uebergang auf die Grafen von Schwerin schon aus dem Entstehen der Grafschaft Schwerin herstammte. Die obigen Zehnten sind nur die, bei welchen die Urkunden das lehnsherrliche Verhältniß des Bischofs nachweisen; es können aber aus der großen Zahl von Zehnten, die überhaupt als schwerinsches Eigenthum in der Lehnrolle und den Urkunden sich zeigen, noch außerdem manche namhaft gemacht werden, bei welchen der ursprüngliche Besitz des Bischofs aus den Güter=Registern und sonstigen Urkunden des Stifts Verden klar gemacht werden könnte

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Weniger genau kann das Lehnsverhältniß zum Herzoge bei den einzelnen Besitzungen nachgewiesen werden, indem nähere urkundliche Nachrichten über die einzelnen Besitzungen der Herzöge aus der Zeit Heinrichs des Löwen und seiner Vorgänger sehr sparsam sind, und auch die Urkunden dieses Verhältniß, das sich immer mehr lockerte, fast gar nicht beachten. Hier kann nur der aber auch wohl ziemlich sichere Schluß aushelfen, daß nach ganzer Lage der Verhältnisse und besonders bei dem gänzlichen Mangel großer anderer Landbesitze im Bardengau von Heinrich dem Löwen die Grafen nur aus den Händen der Herzoge die meisten Besitzungen erhalten haben konnten.

Uebrigens unterliegt es keinem Zweifel und bestätigt sich auch durch die bekannten Theilungsverträge der Söhne Herzogs Heinrich des Löwen von 1203, daß ungeachtet der Verleihungen das Territorium am ganzen linken Ufer der Elbe im Lüneburgischen den Herzogen von Lüneburg geblieben war und die Grafen von Schwerin nur ein vasallitisches Verhältniß ohne Landeshoheit hatten. Ein solches Verhältniß erhellt auch aus der Confirmation des lüneburger Lehnhofes von 1230 und aus der Urkunde über den Adendorf er Zehnten von 1252, ebenso aus der Urkunde über den Hof zu Bodwede von 1369, wo Herzog Albrecht von Meklenburg ausdrücklich die Belegenheit in ducatu Luneburgensi erwähnt. Hatte doch überhaupt Heinrich der Löwe seine Verleihungen, wie namentlich auch der Verleihungsbrief für das Stift Ratzeburg von 1170 zeigt, immer nur unter Vorbehalt der jura ducatus gemacht.

Daß aber die lüneburgischen Besitzungen der Grafen, übereinstimmend mit obiger Entstehung derselben, keinen besondern Comitat, vielmehr nur einen Theil des schweriner Comitats bildeten, das zeigt sich aus verschiedenen Urkunden. Vorzugsweise kommt in dieser Beziehung die Urkunde Herzogs Albrecht von Meklenburg wegen des Hofes zu Bodwede von 1369 (siehe Anmerkung zu No. 124 der Regesten) in Betracht, in welcher der Herzog geradezu ausspricht, daß er nomine comitatus Zwerinensis handle, als er den Hof an das Kloster Ebstorf überläßt. Aber auch eine zweite Urkunde Herzogs Albrecht von Meklenburg, die von 1369 wegen des Zehntens zu Ladekop (No. 123 der Regesten), giebt in gleicher Maße als Grund der Verfügung die Worte: nomine comitatus, wobei das nachfolgende Wort Zwerinensis leider durch eine Feuerbeschädigung, welche das Pergament erlitten hat, ausgelöscht ist. Gewiß wäre auch, wenn ein besonderes trans=

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albingisches Comitat bestanden hätte, solches im Eingang der Lehnrolle erwähnt, während jetzt dieselbe mit den Worten anfängt: Hec sunt bona sita ultra Albiam etc., Zeichen genug, daß es sich hier nur um Theile des ganzen schwerinschen Comitats handelte.

Der Einwurf, welcher gegen diese Ansicht des Gesammt=Comitats aus der zweifellosen Belehnung von Seiten der sächsischen Herzoge mit der Grafschaft Schwerin herzunehmen ist, beseitigt sich dadurch, daß von welfischer Seite das Belehnungsrecht der Sachsen bekanntlich nie anerkannt ist, und daß, wenn solche Belehnung factisch auch stattfand, dieselbe für den lüneburgischen Theil der Grafschaft doch nie zur Geltung gekommen ist, und es sich wohl denken läßt, daß einzelne Stücke einer bei den Sachsen zu Lehn gehenden Grafschaft zu den lüneburgischen Herzogen im Lehnverbande und unter deren Territorial=Hoheit stehen konnten.

Von Duve in seinen hinterlassenen Notizen und Entwürfen nimmt dagegen dennoch ein besonderes Comitat an, und ich bin es, wenn ich auch seine Ansicht nicht theilen kann, seinem Sammlerfleiße schuldig, seine Argumentation zu weiterer Prüfung hier vollständig mitzutheilen. Nach Anzeige der Regeste No. 22, die Lehns=Gerechtigkeit über Alt= und Neu=Uelzen betreffend, bemerkt er Folgendes:

"Es erhellet folglich hieraus, daß die Grafen von Schwerin die herzogliche Burg und die herzoglichen Gerechtigkeiten über die neue Stadt Uelzen vom Herzoge als Lehn gehabt hatten. Daß zu dergleichen Burgen der umliegende Landdistrict gehörte, zu dessen Schutze die Burg errichtet war, ist eine bekannte Thatsache; einer terrae Ullessen, aus welcher der Graf Helmold (III.) den Rittern Dethard, Bolto und Gerhard v. Wustrow von dem ihm zustehenden regis tributo zwei Chor Roggen als Lehn übertragen habe, erwähnet denn auch der §. 54 der gräflich schwerinschen Lehnrolle ausdrücklich (vgl. unten Abth. 2 und die Bemerkungen deshalb). Es wird in der 3. Abtheilung dieser Darstellung des gräflich schwerinschen Güterbesitzes nachgewiesen werden, wie die Grafen von Schwerin fast in allen Dörfern, welche dem im 10. Jahrhunderte gestifteten Kloster bei Uelzen, so wie dem Kloster Rastedt (im Oldenburgischen) gehörten, und in der Umgegend von Uelzen, namentlich in den jetzigen Bezirken der Aemter Oldenstadt, Ebstorf und Medingen, Zehnten oder einzelne Höfe besaßen, welche sie als Lehn ausgethan hatten. Dieser Besitz war wohl ohne Zweifel eine Folge der Schutzherrlichkeit oder der Gerichtsbarkeit, welche sie vermöge des Grafen=Amts über

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die terra Ullessen vom Herzoge von Braunschweig als Lehn übertragen erhalten hatten, eben so wie die Berechtigung auf den regis tributum, dessen der angeführte §. der Lehnrolle erwähnt. Daß endlich Uelzen in älteren Zeiten auch der Hauptort für das herzogliche Landgericht war, sieht man aus der in Grupen's Discept. for. S. 694, 695 abgedruckten Urkunde vom Jahre 1509. In dergleichen Landgerichten hatte der Graf, statt des Herzoges, den Vorsitz und die mit der Gerichtsbarkeit verknüpften Güter und Einnahmen. - Wenn man alle diese Verhältnisse berücksichtigt, scheint man daher zu dem Schlusse berechtigt zu sein:

"Die Grafschaft der Grafen von Schwerin bestand auf der linken Elbseite aus Uelzen mit der dazu gehörenden terra Ullessen, sie traten in dem Friedensschlusse vom Jahre 1269 zwar die Stadt Uelzen an den Herzog ab, so wie die Gerechtigkeiten in Bezug auf diese Stadt, nicht aber dasjenige, was mit der Grafschaft außerhalb der Stadt verknüpft war, vielmehr behielten sie diese Rechte auch ferner."

Wenn Duve hier von einer herzoglichen Burg redet, so ist zuvörderst zu bemerken, daß solche aus den Regesten nicht hervorgeht; es ist nur von einer Lehnsgerechtigkeit über Uelzen und über die Neustadt zwischen Graben und Planken die Rede. Ob eine herzogliche Burg in jener Zeit zu Uelzen war, ist fraglich. In lüneburgischen Urkunden kommt nichts davon vor, und 1397 mußte in Ermangelung einer solchen vom Herzog in der Noth erst eine Art Veste errichtet werden; das Vorhandensein eines fürstlichen Ablagerhauses beweiset nichts für das Schloß, und wenn auch das im bekannten Theilungsvertrage der Söhne Heinrichs des Löwen als urbs aufgeführte Nienwolde wahrscheinlich das auch Lewenwolde genannte Neu=Uelzen sein soll, so ist damit noch nicht der Beweis einer Burg Uelzen geführt. Am ehesten würden die Oldenstädter Urkunden eine solche erwähnt haben; diese aber schweigen davon. Daß die Grafen von Schwerin aus einer terra Ullessen das regis tributum beziehen, ist gleichfalls wohl nicht entscheidend. Mag unter terra namentlich in slavischen Ländern ein abgeschlossener Landstrich in der Regel verstanden werden, so wird doch hier, wo nicht ein einziger Umstand aus der älteren Geschichte und der neuerlich von mir untersuchten früheren und späteren Gestaltung der Landeintheilung auf einen eignen Landbezirk Uelzen hinweiset, nichts weiter damit gemeint sein, als die Feldmark (Markschedinge in der Urkunde), welche das Kloster Alt=Uelzen und die Stadt Neu=Uelzen um sich hatte.

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Der Bezug des Königszinses läßt auch noch auf keine Grafschaft schließen; dieser kommt an vielen Orten vor, ohne daß er den Sitz einer Grafschaft andeutete, und er konnte vom Herzog eben so gut wie andere Gerechtigkeiten den Grafen von Schwerin ohne Grafenamt verliehen sein.

Das spätere Erscheinen eines herzoglichen Landgerichts zu Uelzen will auch als Zeichen einer für die terra Ullessen bestehenden Grafschaft nicht einleuchten; es kann sein, daß dieses Landgericht Ueberbleibsel des Grafenamts im Bardengau überhaupt war, und mit den späteren Ritter= und Landtagen auf dem Schott=Hössering zusammenhing, welche ja mitunter auch in Oldenstadt abgehalten wurden; aber auf eine specielle Grafschaft Uelzen deutet es nicht hin. Höchstens mögen die Lehns= und Eigenthumsverhältnisse, welche die Grafen von Schwerin zu Alt= und Neu=Uelzen durch Verleihung Heinrichs des Löwen erworben hatten, ausdrücklich oder factisch eine Art Advocatie über die Güter des Klosters Ullessen in sich geschlossen haben, welche sich allerdings in einzelnen Urkunden geltend zu machen scheint und bei dem Verhältniß der Herzoge zu dem aus ihrem Geschlecht und mit ihren Gütern gestifteten Kloster diesen und durch Uebertragung den Grafen zugestanden haben mag.

Von Duve unterstützte nach einer mir von ihm zugekommenen besondern Notiz noch seine Ansicht über das Bestehen einer Grafschaft Uelzen mittelst einer Auslegung der bekannten Urkunde Heinrichs des Löwen von 1162 über den lübecker Zoll (abgedr. in Schröder's pap. Mecklenburg I, 405 und im Urkundenbuch der Stadt Lübeck I, No. 2), indem er aus den Zeugen: "Bruningi abbatis de Ullesen, comitum Henrici ibidem advocati et filii sui Bernhardi", vermittelst Beziehung des ibidem auf Ullesen, den Grafen Heinrich von Badewide (hernach von Ratzeburg) zu einem Grafen und Advocatus zu Uelzen und somit zu einem Vorgänger der Grafen von Schwerin machen will, während doch das ibidem ebenso wie das vorangehende predicto loco nur auf den im Eingang erwähnten Hauptort der Urkunde "Raceburg" bezogen werden kann.

Nach vorstehender Begründung des Ursprungs der meisten lüneburgischen Güter wird näher dargelegt, daß einzelne lüneburgische Güter eine andere Entstehung haben können.

So wird die Advocatie von Soltau von einer Verleihung Seitens des Stifts Quedlinburg abgeleitet, dabei jedoch die Möglichkeit nicht abgewiesen, daß Heinrich der Löwe, der sich als Nachfolger der Billunge wahrscheinlich im Besitz dieser Advocatie befunden habe, dieselbe mit der Grafschaft Schwerin an die Grafen übertragen habe.

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Für die Güter in Lehmke, Amts Bodenteich, wird Herkommen aus den Gütern der Grafen von Lüchow mittelst Verwandtschaft und Abfindung vermuthet, dabei aber auch beachtet, daß die nahe bei Lehmke ihren Sitz habenden Edlen von Boldensen auch in Lehmke begütert waren und auch mit ihnen Verwandtschaft stattgefunden haben kann.

Als Sondergut der Familie werden ferner in Anspruch genommen die Güter in Glüsingen, die Güter in Hertesbüttel. Hinsichtlich beider wird die Vermuthung aufgestellte daß sie Theile der großen Curia Hittfeld gewesen seien, welche dem Kloster Amelungsborn durch Schenkung Siegfrieds von Bomeneburg gehört und welche (nach Albertus Stadensis) Heinrich der Löwe usurpirt hatte.

Eventuell werden auch das officium in Edemissen und die Höfe in Volkse als wahrscheinlich aus Erbgut der Edlen von Hagen hervorgegangen bezeichnet, doch ist der Verfasser weit mehr geneigt, beide Orte gar nicht im Lüneburgischen, vielmehr in der Nähe von Braunschweig zu finden unter den jetzigen Namen Edesen und Volzum.

B. Besitzungen im Herzogthume Bremen.

Hier kommen zunächst die Besitzungen im Gohgerichte Achim in Betracht, welche an Ministerialen des Stifts Bremen verlehnt waren. Es wird gemuthmaßt, daß einer der Erzbischöfe von Bremen, welcher Ursache gehabt habe, die Grafen von Schwerin sich geneigt zu machen, die fraglichen Besitzungen an die Grafen übergab; als eine Gelegenheit dazu wird unter Andern der Auftrag genannt, welchen 1168 Heinrich der Löwe dem Grafen Gunzelin I. von Schwerin wegen der Bischofswahl ertheilt hatte, und in Folge dessen letzterer in Bremen so sehr wüthete, daß der gewählte Siegfried entweichen mußte. Auch wird als vielleicht Anlaß gebend der Verbindung gedacht, nach welcher Erzbischof Gerhard von Bremen die Verhältnisse zwischen dem Stifte Schwerin und den Grafen ordnete.

Für die ziemlich zahlreichen schwerinschen Besitzungen im Altenlande und sonst in der Nähe von Stade wird eine Verleihung durch Heinrich den Löwen zur Zeit, als dieser im Besitz der Grafschaft Stade war, angenommen. Die dabei vorkommenden northeimschen Besitzungen konnten auch vom northeimschen Stift wegen zu großer Entfernung an die Grafen veräußert sein. - Ueber

C. die Besitzungen im engern Stifte Verden

kann ein Entstehungsgrund nicht aufgefunden werden; sie sind aber auch unbedeutend.

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Dagegen wird

D. wegen der einzigen schwerinschen Besitzung im Calenbergschen,

der Curia Everloh, auf mögliche Verwandtschaft der Edlen von Hagen mit den Grafen von Roden hingedeutet, die in der Gegend von Everloh die herrschenden Besitzer waren.

Ebenso wird

E. die einzige hildesheimische Besitzung

welche vorkommt, die zwei Hufen vor Sarstedt, einem Erwerb durch den hildesheimschen Domherrn Friedrich von Schwerin, zu dessen Zeit 1221-1225 der Bischof Gut bei Sarstedt jedenfalls verpfändete, oder aber aus Erbgütern der Edlen von Hagen zugeschrieben.

Von

F. dem Besitz im Magdeburgischen

ist der Ursprung für die Hufen zu Kl. Wanzleben und Remkersleben klar; sie waren zum Ersatz für Hufen zu Kl. Hakenstedt, die dem Stifte in Helmstedt geschenkt waren, vom Erzbischofe von Magdeburg abgetreten. Wegen der Hufen in Kl. Hakenstedt wird darauf aufmerksam gemacht, daß 1174 schon Gunzelin unter dem magnatibns terrae in der quedlinburger Urkunde erscheint, daß ohne Lehnsverbindung zum Erzbischof letzterer die Hufen in Kl. Hakenstedt nicht vergeben und versetzt haben würde. Es wird hier weiter auf altes Familiengut der Edlen von Hagen geschlossen, welche als Advocati majores des Stifts Stederburg urkundlich große Besitzungen im halberstädtischen Sprengel hatten, zu dem die Herrschaft Seehausen mit Kl. Hakenstedt gehörte. Für die Güter zu Bardeleben und Eilsleben wird ähnliche Entstehung gemuthmaßt.

G. Besitzungen in der Altmark.

Hier werden die Güter in Bernebeck und Hilmsen aus einer Verbindung mit den Grafen von Lüchow hergeleitet.

Die Güter zu Väthen, Scinden und Schwarzlosen, Kreises Stendal, werden Lehns=Oblationen zugeschrieben, welche (nach Rudloff) zur Zeit des brandenburgischen Sucessionskrieges von Seiten mehrerer märkischer Vasallen vorgekommen sein sollen. Mit dem Vasallen von Väthen, Arnold Sac, bestand ohnehin schon 1212 urkundlich eine Consacramentalität und Confamiliarität von Seiten des Grafen Heinrich von Schwerin. Auch der Lehnbesitz der Herrschaft Lenzen von Seiten der Grafen bis 1275 wird für den Gewinn von Vasallen in der nahe benachbarten Altmark als wichtig bezeichnet.

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H. Besitzungen im Wolfenbüttelschen.

Hier wird zuvörderst die von Bege in den "Burgen Braunschweigs" gegebene Nachricht, daß Graf Gunzelin von Hagen 1158 eine Hufe Landes an das Hospital zu Braunschweig verkauft habe, als unrichtig nachgewiesen, da die betreffende von Pistorius gegebene Urkunde von Gunzelin von Hagen gar nicht redet.

Dagegen wird vermuthet, daß die schwerinschen Lehen zu Schwalendorf und Bischofsdorf unfern Schöningen zu den Hagenschen Erbgütern gehörten. Auch werden Edemissn (jetzt Evesen bei Lucklum) Volquardessem (jetzt Volzum) und Holecsem (jetzt Hötzum) als solche Erbgüter angesprochen werden müssen.


Abtheilung VI.

behandelt hiernächst die Ursachen des Verschwindens der schwerinschen Besitzungen am linken Elbufer.

Der Verfasser macht zunächst darauf aufmerksam, daß, während gegen Ende des 13. Jahrhundert hier ein großes, wenn auch zerstückeltes Gebiet sich findet, das allein im Lüneburgischen etwa 200 Ortschaften umfaßte, 1359 mit dem Uebergange der Grafschaft Schwerin auf Herzog Albrecht von Meklenburg mit Ausnahme von 5 Urkunden, die dieser ausgestellt hat, und einer einzigen, die eine spätere Zeit betrifft, fast alle Beurkundungen eines schwerinschen Lehnsverhältnisses am linken Elbufer aufhören, ohne daß eine Ursache davon klar vorliegt.

Der Verfasser sucht das Dunkel durch folgende Darstellungen zu erhellen:

Es war am 7. December 1358, als auf dem Hofe zu Plüskow die letzten Grafen von Schwerin, Nicolaus und Otto, dem Herzog Albrecht von Meklenburg die ganze Grafschaft Schwerin, namentlich die Städte, Schlösser, Lande und Mannschaften Schwerin, Wittenburg, Neustadt, Marnitz, das halbe Land Lenzen und die Prätension der Grafen von Tecklenburg an Boizenburg und Crivitz für 20,000 löthige Mark Silbers überließen. 1359, den 31. März, trat eine förmliche Ueberweisung aller Einwohner der Häuser, Städte und Lande Schwerin, Wittenburg und Neustadt ein, und nun nahm auch Herzog Albrecht öffentlich den Titel eines Grafen von Schwerin an, Urkunde von 1359, Sonntags zu Mitfasten.

So berichtet der in der meklenburgischen Geschichte so sehr bewanderte Rudloff Th. II, S. 337 und 338. (Vgl. Jahr=

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bücher XXlV, S. 199 flgd.) Wenn dabei mit keinem Worte in den Urkunden der linkselbischen Besitzungen gedacht ist, so wird dies Rudloff bestimmt haben, anzunehmen, daß sie vom Verkauf ausgeschlossen gewesen seien. Er berichtet Thl. II, S. 346:

"Die gräflich schwerinschen Lehne im Braunschweig=Lüneburgischen blieben, wie es scheint, allen gräflichen Linien gemein; sie wurden aber nicht mit verkauft, sondern gehen nun mit der Grafschaft Tekeneburg aus dem Gesichtskreise unserer Geschichte heraus."

Er hatte offenbar überall keine Urkunden gefunden, welche eine Fortdauer dieses Besitzes bei dem nun meklenburgischen Hause nachwiesen, und so schloß er, zugleich mit Rücksicht auf die Nichterwähnung in dem Kaufvertrage und bei der Ueberweisung, derselbe sei Eigenthum des letzten Grafen von Schwerin, der zugleich Graf von Tecklenburg war, geblieben, und so an die Grafen Tecklenburg gekommen. Diese Ansicht muß ich für irrig halten. Obwohl in neuerer Zeit, namentlich durch Niesert's Sammlungen, viele Urkunden der Grafen von Tecklenburg an's Licht gekommen sind, so habe ich doch nicht eine auffinden können, welche irgend vermuthen ließe, daß dieser linkselbische Besitz an die Grafen von Tecklenburg übergegangen sei; derselbe wird in keiner dieser Urkunden erwähnt. Ebenso kommen unter den Urkunden des Fürstenthums Lüneburg überall keine vor, welche einen tecklenburgischen Besitz im Lüneburgischen ahnen ließen, und das königliche Archiv zu Hannover enthält nach Grotefen's und Sudendorf's Zeugniß nicht die geringste Spur davon.

Dagegen aber ergeben die von mir mitgetheilten Regesten 6 Urkunden von 1359, 1368 und 1369, worin Herzog Albrecht von Meklenburg über ehemals schwerinschen linkselbischen Besitz urkundet, und eine Urkunde von 1442, wornach auch damals noch wegen eines hildesheimschen Lehns die Herzoge Heinrich und Johann von Meklenburg als Lehnsherren anerkannt wurden.

Schließen nun auch mit diesen sporadischen Documenten die Beurkundungen meklenburgischer Herzoge wegen linkselbischen Besitzes, so ist doch so viel daraus sicher, daß die Herzoge als Nachfolger der Grafen von Schwerin anfänglich die Rechte derselben rücksichtlich der linkselbischen Besitzungen der Grafen ausgeübt haben, und da andere Erben dieses Besitzes nicht vorliegen, namentlich keine Spur des Ueberganges auf die Grafen von Tecklenburg vorhanden ist, so darf man mit Bestimmtheit annehmen:

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Besitzungen des Grafen von Schwerin in den Herzogtümern Bremen und Verden
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Die Güter der Edlen von Hagen und der Grafen von Schwerin
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mit der Grafschaft Schwerin wurden auch diese linkselbischen Besitzungen auf die Herzoge von Meklenburg übertragen.

Betrachtet man den Kaufvertrag von 1358 und erwägt man daneben, was ich oben näher ausgeführt habe, daß die linkselbischen Besitzungen nie eine besondere Grafschaft gebildet haben, sondern stets nur Theil der Grafschaft Schwerin gewesen sind, so wird dies auch ganz erklärlich. Denn es wurde die ganze Grafschaft Schwerin übertragen; dazu gehörten aber die linkselbischen Besitzungen, und sie fielen so, trotz Rudloff's entgegenstehender Versicherung, durch den Kaufvertrag selbst mit an das Hans Meklenburg. Es wurden ferner ausdrücklich die Mannschaften Schwerin, Wittenburg etc. . übertragen; in diesen Mannschaften werden aber wesentlich auch die Lehnsmannen des linken Elbufers gesteckt haben, welche einen großen Theil der Mannschaft der Grafschaft ausmachten und, da im Lüneburgischen ein schwerinscher Hof derzeit gewiß nicht mehr bestand, an die Höfe der Grafen zu Schwerin, Wittenburg etc. . gewiesen waren.

Erscheint damit die Frage gelöset, an wen nach dem Uebergange der Grafschaft Schwerin die linkselbischen Besitzungen der Grafen zunächst gekommen sind, so bleibt die fernere Frage, was unter den meklenburgischen Herzogen aus denselben geworden, desto dunkler.

Die erwähnten wenigen Urkunden enthalten nur Verfügungen der Herzoge über das Dorf Nestau, den Zehnten zu Tostedt, den Zehnten zu Ladekop, den Zehnten zu Oelstorf, den Hof zu Bode und die Hufen vor Sarstedt. Wo bleiben die übrigen zahlreichen Besitzungen, welche eine reiche Lehnrolle und viele Urkunden nachweisen? und wie kam es, daß das lehnsherrliche Band der Herzoge von Meklenburg von nun an in keiner Weise weiter zur Erscheinung gelangte?

Statt bestimmter Nachweisungen kann man auch hier nur auf Vermuthungen sich beschränken. Zuvörderst muß beachtet werden, daß schon beim Uebergange auf die meklenburgischen Herzoge die Güter am linken Elbufer beträchtlich decimirt waren, theils durch Verleihungen an Klöster und Kirchen, theils durch Verwandlung des Lehns in freies Eigenthum, gewiß aber auch bei dem Mangel einer schützenden Macht vielfach durch Befehdungen, Wegnahme von Seiten der Nachbaren und factische Abwerfung des Lehnbandes, zumal nachdem durch den Vorgang von 1269, die damalige Demüthigung der Grafen mittelst Entziehung eines Theils ihres Besitzes und längere

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Gefangenschaft, ihre Kraft namentlich im Lüneburgishen erst einmal gelockert war.

Von den ersten beiden Arten der Beseitigung schwerinscher Lehnsherrlichkeit enthalten die Urkunden=Regesten zahlreiche Beispiele. Von den 127 Urkunden, welche in den Regesten oben verzeichnet sind, enthalt die große Mehrzahl nur Ueberweisungen an Klöster und Kirchen, vorzugsweise an die Klöster Lüne, Ebstorf, Oldenstadt, Medingen und Scharnebeck, und zwar solche Ueberweisungen, bei welchen das Lehnband zu den Grafen aufhörte. Sie wurden alle, wie eine Urkunde es richtig ausdrückt, vriget uth der herschop tho Zwerin. Verschiedene Urkunden weisen aber auch in den Händen der Vasallen eine Verwandlung des Lehns in freies Eigenthum durch Gewährung der Grafen von Schwerin nach, wie das unter andern bei der von den Groten besessenen Mühle zu Volksien (Regeste No. 118), bei den Zehnten von Tostedt, Seedorf, Boitze, dem Dorfe Golste (Regeste No. 65) und bei mehreren andern Lehnstücken, namentlich der anscheinend von den Grafen vorzugsweise geliebten Ritter Groten und Schwerin der Fall ist. Es ist zu erwarten, daß außer den Fällen, für welche Urkunden vorliegen, noch sonst zahlreiche Lehnstücke auch schon vor 1359 als freie Güter in die Hände der Klöster und Kirchen gewandert sind und zahlreiche Lehnstücke in den Händen der Vasallen zu freiem Eigenthum geworden sind; denn gewiß sind uns nicht alle Urkunden erhalten, welche bis dahin in solcher Weise über schwerinsche Güter verfügten.

Wird damit die Masse der schwerinschen Güter, deren Verbleib nach dem Jahre 1359 zu suchen ist, schon um ein Erhebliches vermindert, so bleibt es dennoch auffallend, daß über diesen immerhin gewiß noch bedeutend genug gebliebenen Rest jede Nachweisung fehlt.

Ich kann hierüber nichts Anderes vermuthen, als daß dieselbe Zerstreuung dieser Güter an Klöster, Kirchen und bisherige Vasallen, welche vor 1359 vielfach beurkundet wird, nach 1359 in gleicher Weise, nur mehr und mehr unter Wegfallen der Beurkundung, fortgedauert hat, bis endlich das letzte Stück den Weg in andere Hände gefunden haben wird. Die immer mehr sinkende Macht der meklenburgischen Herzoge am linken Elbufer, die schon zu Zeiten Herzogs Albrecht von Meklenburg recht gering gewesen sein wird, mag dabei das ihrige dazu beigetragen haben, daß die Fälle, in welchen ohne Beurkundung factisch durch Occupation, durch Nichtbeachtung des alten Lehnbandes der einstige Lehnbesitz in freies Eigenthum in den Händen der bisherigen Vasallen sich verwandelte, sich immer

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mehr vervielfältigten und endlich der letzte Schimmer dieses Bandes verschwand. Dabei braucht man nicht erst anzunehmen, daß die Herzoge von Braunschweig=Lüneburg und die sonstigen Territorialherren sich der Lehnsherrlichkeit bemächtigten, welche die Herzoge von Meklenburg nicht mehr festhalten konnten, wiewohl in einzelnen Fällen, wie im Wolfenbüttelschen, urkundlich mit dem v. Veltheimschen Lehnstück Schwalendorf, auch diese Art der Erlöschung des schwerinschen Lehnbandes eingetreten sein mag. Wenigstens hat eine genaue Vergleichung des lüneburger Lehnregisters, das doch die schwerinschen Lehne hätte aufnehmen müssen, wenn sie auf die lüneburgischen Herzoge übergingen, überall keine Spur eines solchen Ueberganges entdecken lassen, und Verträge über solchen Uebergang sind ganz unbekannt. Man wird daher, wenn man die einstigen schwerinschen Besitzungen im Einzelnen wieder finden will, sie zunächst unter den Güter=Pertinenzien der lüneburgischen und sonstigen Edelleute, welche Nachfolger der einstigen schwerinschen Lehnsmannen geworden sind, und zwar meistens als freies Eigenthum, seltener als später dem Landesherrn offerirtes Lehn, aufsuchen müssen, und wird bei einer näheren Untersuchung der Güter der Klöster und Kirchen auch dort noch viele dieser Besitzungen finden, welche ohne Urkunde diesen Weg gegangen sind. Von den Klöstern sind, was die lüneburgischen Besitzungen betrifft, die meisten inmittelst mit dem im 16. Jahrhundert nach der Reformation erfolgten Uebergang der klösterlichen Propsteien in das Domanium der Herzoge übergegangen und so diese einst unter Heinrich dem Löwen und seinen Vorgängern größtentheils als alt=billungsches Allodium in den Händen der Fürsten befindlichen Besitzungen zu einem bedeutenden Theil in den Stammbesitz der Welfen, das jetzige hannoversche Domanium, zurückgekehrt."


Es wird nach dieser Darstellung auch noch auf die Vorgänge nach 1359 aufmerksam gemacht, die Fehde von 1362 zwischen Herzog Wilhelm von Lüneburg mit Herzog Albrecht von Meklenburg. Letzterer bewog die Pfandbesitzer zu Boizenburg, Johann und Vicke Moltke, und zu Grevismühlen, Heinrich von Bülow, statt seiner den Krieg zu führen, wobei er sie ausdrücklich autorisirte: "dat hertochdom to Lunenborg und sin land antotasten", und ihnen versprach, daß sie alle "name", die sie in dieser Fehde nehmen würden, behalten sollten. Wie dieselben ihrerseits auf "name" bedacht gewesen sein werden, so wird Herzog Wilhelm dafür die schwerinschen Güter in seinem Lande nicht geschont haben. Eine fernere

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Urkunde des Herzogs Albrecht vom 21. Dec. 1362 giebt dem Kloster Scharnebeck zurück: "al dat gut unde tegden unde van tynse also wat de abbet unde de covent vrîget hebben uth der herscop tho Zwerin, dat wy ghegheven unde lênet hadden her Johann unde her Vicken (Moltcken)".

Der Verfasser hält dies für Gut des Klosters, das in Meklenburg lag; denn nach Pfeffinger I, 254 belegte 1369 Herzog Albrecht schon wieder die in Meklenburg liegenden Güter des Klosters Scharnebeck mit Beschlag, und es kam darüber von neuem zur Fehde. Im Successionsstreite standen die Meklenburger auf Seiten der Sachsen; der Verfasser meint, daß dies ihren Besitz im Lüneburgischen nicht gekräftigt haben werde, da die Verfügungen der Sachsen später rückgängig wurden, auch seien ihnen die versprochenen Unterpfänder, Blekede und Dannenberg, nie geliefert.

Solche Verhältnisse werden als geeignet bezeichnet, um die Lehnherrschaft ganz verschwinden zu lassen, zu deren Aufrechthaltung es dem Lehnherrn an allen Mitteln fehlte.

Was die Aebtissin von Quedlinburg wegen der Advocatie von Soltau übte, die sie ohne die Schwerin zu fragen, an das Stift Verden übertrug, das würde sich bei den anderen noch entfernter von Meklenburg belegenen Besitzungen noch viel leichter ereignet haben.

Der Verfasser schließt diesen Abschnitt mit der Bemerkung, daß, wenn auch über einzelne Güter durch sich noch auffindende Urkunden später das Schicksal erhellen sollte, damit doch für das Allgemeine schwerlich ein anderes Resultat gewonnen werde, als das nach dem Obigen als bestimmte Muthmaßung von ihm aufgestellte.


Abtheilung VII.

erörtert sodann den Ursprung des Geschlechts der Grafen von Schwerin. Hier widerlegt Verfasser zunächst die Conjecturen wegen Entspringens aus dem wolfenbüttel=asseburgischen Geschlechte, aus dem Geschlechte der Bartensleben, dem Geschlechte Heinrichs von Bodwede, aus den Rittern Grote und Schwerin, und tritt derselbe sodann der von Westphalen, Masch und Ledebur aufgestellten Ansicht des Herkommens aus den Edlen von Hagen im Braunschweigischen und Hildesheimischen bei.

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Anschließend an den Umstand, daß der erste Graf von Schwerin vor Erwerbung der Grafschaft Schwerin sich von Hagen nannte, werden die einzelnen Geschlechter jener Zeit, welche sich von Hagen nannten, näher untersucht, und kommt darnach der Verfasser zu dem Resultat, daß die Nobilität des Ursprungsgeschlechts urkundlich feststeht, darnach aber nur das edle Geschlecht von Hagen, welches unfern Wolfenbüttel und Hildesheim Sitze hatte, in Betracht kommen kann.

Es wird zwar anerkannt, daß das Wappen der Edlen von Hagen

Wappen der Edlen von Hagen
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mit dem ältesten Wappen der Grafen von Schwerin, dem Baum mit den beiden Lindwürmern,

Wappen der Grafen von Schwerin

und eben so auch mit dem späteren Wappen der Grafen, dem anscheinend aus dem von Herzog Heinrich dem Löwen der Stadt Schwerin verliehenen Reitersiegel entnommenen schreitenden Roß und dem quer getheilten Schilde der Linie Boizenburg, keine Aehnlichkeit hat. Dagegen wird bei einer dann folgenden näheren Untersuchung über den Güterbesitz der Edlen von Hagen constatirt, daß der Hauptsitz derselben das castrum Indago oder Hagen im braunschweigischen Amte Salder war, daß die Hauptbesitzungen des Geschlechts zwischen dieser Burg und Braunschweig lagen, daß aber dasselbe, namentlich in Folge der demselben zustehenden Advocatie des Klosters Stederburg zahlreiche Besitzungen am rechten Ufer der Oker in der halberstädtischen Diöcese hatte. Es werden ferner folgende Besitzungen der Grafen von Schwerin als örtlich in der Nähe der hagenschen Besitzungen belegen nachgewiesen:

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1) 5 Hufen und 10 Hofstellen in dem jetzt ausgestorbenen Dorfe Bischofsdorf, auf der Feldmark Gevenleben, Amts Schöningen (siehe auch Meklenb. Jahrbücher VI, S. 206 und 207);

2) eine Dorfstätte zu Schwalendorf, unfern Gevensleben, der Hagen und das Streitholz daselbst;

3) der Zehnten und zwei Häuser zu Holecsem (Hötzum bei Braunschweig);

4) zwei Hufen zu Eilsleben im Kreise Neuhaldensleben;

5) sieben Hufen zu Kl. Hakenstedt bei Erxleben im Magdeburgischen;

6) vier Höfe zu Volquardessem, wahrscheinlich Volzum bei Salzdalum im Braunschweigischen;

7) das Officium zu Edemissen, wahrscheinlich Evessen bei Lucklum unfern Braunschweig.

Dagegen hat eine Gemeinschaftlichkeit des Besitzes der Edlen von Hagen und der Grafen von Schwerin bisher nicht ermittelt werden können; selbst ein Zusammentreffen der beiden seitigen Besitzungen an denselben Orten hat sich bisher nicht gefunden.

Für den Erwerb der Güter Bischofsdorf und Schwalendorf wird die Vermuthung aufgestellt, daß sie durch Verwandtschaft mit den Edlen von Biwende an die Grafen von Schwerin gekommen seien. Dabei wird auf die Nähe der Sitze dieser Edlen, Oster= und Wester=Biwende, bei jenen Gütern aufmerksam gemacht, vor Allem aber auf den merkwürdigen Umstand, daß diese Edlen, während unter den Edlen von Hagen kein Helmold und außer dem bekannten Günzel von Schwerin kein Gunzelinus gefunden wird, fast alle die bekanntlich bei den Grafen von Schwerin erblichen Namen Helmold und Gunzelinus führen (v. Ledebur Märk. Forschungen III, S. 300), ja daß schon 1118 der Name Gunzelin bei diesem Geschlechte vorkommt.

Uebrigens wird in dem Siegel der Edlen von Biwende, welches drei Dudelsäcke (nach Ledebur drei Taschentuchsäcke für Frauen, nach v. Alten drei Pflugschaaren) darstellt und in Abzeichnung dem Aufsatze beigegeben ist, eine Aehnlichkeit mit dem der Grafen von Schwerin nicht angetroffen. Eine solche findet sich desto mehr bei Vergleichung des Siegels der nach des Archivraths Schmidt zu Wolfenbüttel Bezeugung von den Edlen von Biwende völlig verschiedenen Ministerialen von Biwende, welche im 14. Jahrhundert Burgmannen von Horneburg waren, mit dem ältesten Siegel der Grafen von Schwerin; dieses ebenfalls dem Aufsatz in Abzeichnung beigegebene Siegel

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enthält nämlich den schwerinschen Baum mit herzförmigen Blättern, jedoch ohne die Lindwürmer des schwerinschen Wappens. Auch in diesem Geschlecht findet sich ein Helmold, dagegen ist ein Gunzelin darin bis jetzt nicht aufgefunden.

Es wird sodann die Vermuthung geäußert: des ersten Günzels von Schwerin Mutter sei eine Edle von Biwende gewesen, etwa Gunzelinus de Biwende von 1118, Günzels Großvater, und Bischofsdorf und Schwalendorf seien Abfindungen aus den Gütern der Biwende gewesen. Jedoch wird auch hier noch weitere Bestätigung erst von einem ferneren Funde neuer Urkunden gehofft.

Für jetzt wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Grafen von Regenstein, hernach von Tättenbach, und dann von Brabeck von der stifthildesheimschen Lehnscurie die Besitzungen der Edlen von Biwende zu Biwende später zu Lehn hatten und unter ihnen auch 7 Höfe und 5 1/2 Hufen Landes zu Gevensleben im Dorfe und Felde gelegen (anscheinend also auch die Hufe des in dieser Feldmark gelegenen ausgegangenen Dorfes Bischofsdorf).

Andererseits wird bemerkt, daß die von Bortfeld, die Nachfolger der Edlen von Hagen auf castrum Hagen bei Salder, auch Hufen zu Biwenden zu Lehn trugen, und die von Walmoden neben Hufen in den alten Orten der Edlen von Hagen, Gebhardshagen und Lobmechtersen, ebenfalls Hufen zu Biwenden.

Der größte Werth für die Verbindung der Grafen von Schwerin mit den Edlen von Hagen wird aber in dem Aufsatze sodann auf den Umstand gelegt, daß Günsel von Schwerin im Jahre 1171, "wie er oft gethan hatte", laut der dem Aufsatze beigegebenen Urkunden=Regesten das Kloster Stederburg bei seinem Bau wesentlich unterstützte. Während die übrigen Wohltäter des Klosters dabei einfach erwähnt werden, wird bei Günzel von Schwerin in der Stederburger Chronik ausdrücklich hervorgehoben: ut saepe ante fecerat". Es wird das als Zeichen eines engeren Verhältnisses zum Kloster aufgefaßt und am einfachsten aus der Vogtei erklärt, welche das Geschlecht der Edlen von Hagen urkundlich über die Güter des Stifts führte. Güter, mit welchen Günzel dem Kloster zu Hülfe gekommen, sind leider nicht zu ermitteln gewesen. Das älteste stederburger Güterverzeichniß weiset so wenig schwerinsche, als hagensche Güter nach. Aber auch Gunzelins Sohn, Fridericus de Suerin, derzeit canonicus in Hildesheim, später Dompropst daselbst und zuletzt Bischof in Schwerin, betheiligt sich schon 1197 bei einer Urkunde über Güter des Stifts Stederbnrg.

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Endlich betrachtet der Aufsatz auch das von besonderem Gewicht, daß Günzel von Schwerin 1174 unter den magnatibus terrae von der Aebtissin von Quedlinburg bezeichnet wird; es weiset das auf erheblichen schwerinschen Besitz im Halberstädtischen hin und kommt dabei in Betracht, daß die Edlen von Hagen in gleicher Gegend (Warsleben) ebenfalls Besitz hatten und die Vogtei über die stifthalberstädtischen Güter des Klosters Stederburg übten.

Eine dann folgende nähere Darstellung der muthmaßlichen Verwandtschaften der Edlen von Hagen und damit auch der Grafen von Schwerin weiset zunächst Verwandtschaft der ersteren mit den Grafen von Woldenberg nach; andererseits wird eine Verwandtschaft der Grafen von Schwerin mit dem Hause Woldenberg daraus gefolgert, daß im Necrologium des Klosters Wöltingerode (das von den Woldenberg gestiftet war und mit ihnen in nächster Verbindung stand) eine Adelheid comitissa de Zuerin erscheint, welche in die Stammfolge der Grafen von Schwerin einzureihen übrigens noch nicht gelungen ist.

Verwandtschaft der Edlen von Hagen mit den Edlen von Meinersen wird sodann aus Gleichheit der Wappen (geschachtes Feld), zusammentreffendem Güterbesitz und Verbürgungen der Meinersen für die Hagen nachgewiesen.

Besonders wird hervorgehoben, daß die Edlen von Hohenbüchen, ein Zweig der Edlen von Homburg, in Barum und Beddingen unfern Wolfenbüttel zusammentreffenden Besitz haben: die Hagen waren Lehnsinhaber der stifthildesheimschen Villicationen daselbst; in Beddingen verkaufen Hoger und Olrich von Hohenbüchen 1274, und Bernhard von Hagen ist Zeuge dabei; auch sind die Hohenbüchen Patrone der Kirche zu Beddingen.

Hiernächst wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Wappen der Schwerin mit demjenigen der Edlen von Warberg eine Aehnlichkeit zeigt: dort, wie hier am Baumstamm herzförmige Ausläufer. (Eine Abbildung ist dem Aufsatze beigegeben.) Nimmt man an, daß die Drachen als Zierde hinzukamen, so ist die Aehnlichkeit nicht ohne Bedeutung, zumal die Warberg ganz in der Nähe der erwiesenen schwerinschen Besitzungen Bischofsdorf und Schwalendorf ihren Stammsitz Warberg und in jener Gegend viele Güter hatten, ja in Bischofsdorf, also an demselben Orte mit den Schwerin, eine Hufe, die Conrad von Warberg zu Sommerschenburg 1313 zu gleicher Zeit mit der Uebertragung der 5 Hufen und 10 Hof stellen daselbst von den Grafen von Schwerin dahin, an das Stift

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St. Cyriaci zu Braunschweig schenkte. Dazu kommt noch ein gemeinschaftlicher Besitz der Schwerin und der Warberg zu Hakenstedt und Eilsleben, und daß die Lehnleute der Grafen von Schwerin wegen Eilsleben, die von Seehausen, 1381 auch Mannen der Edlen von Warberg auf der Sommerschenburg waren.


Als Anhang ist sodann dem Aufsatze ein Verzeichniß der Edlen von Hagen, so weit sie bisher ermittelt werden konnten, gegeben.


Endlich giebt ein Schlußsatz des Aufsatzes noch verschiedene Wahrnehmungen, zu denen der Verfasser erst während des Druckes des Aufsatzes gelangte, und welche noch einzelne Angaben des Aufsatzes näher erläutern.

Interessant ist da besonders eine Gütergemeinschaft der Grafen von Schwerin und der Grafen von Osterburg nachgewiesen, und zwar wegen der villa Swartelose in der Altmark, wo villa dimidia den Grafen von Schwerin, die andere dimidia den Grafen von Osterburg zugehörte.


Der ganze Aufsatz endigt mit einem Nachtrage, welcher die Resultate einiger Forschungen enthält, zu welchen der Archivsecretair Dr. Grotefend zu Hannover durch den ihm vor dem Abdruck bekannt gewordenen Aufsatz angeregt ist.

Von besonderem Werth ist hier eine Urkunde von 1150 ex libro copiali monasterii Hujesburg (Kloster Huysburg im Halberstädtischen). Dieselbe lautet nach einer auf der k. Bibliothek zu Hannover vorhandenen Abschrift von Meiboms Hand folgendermaßen:

In nomine sanctae et individuae Trinitatis. Olricus Dei gratia sanctae Halberstad. ecclesiae episcopus. Cum et solicitudo suscepti regiminis nos admonet et hortatur, ut bona, quae in possessionem ecclesiarum venditione seu etiam largitione transferuntur, nostra stabiliantnr auctoritate, innotescat igitur Christi fidelibus universis, tam praesentibus, quam futuris, quod de Suerin dominus Gunzelinus, adhunc uxore carens et liberis, septem mansos et dimidium de patrimonio suo in Hogen-Uplinge sitos fratribus et monachis coenobii s. Mariae in Huysborg vendidit, et de puro argento et examinato sexaginta marcas et tres pro eisdem bonis a praedictis fratribus, sicut

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in contractu venditionis et emptionis hujus ab utraque partium compromissum fuerat, accepit. Hujus rei contractum seu venditionein comes Poppo de Blankenborg sub banno regio stabilivit in judicio, quod tunc temporis habebat ipse in Adorp, ubi dominus Gunzelinus coram omni multitudine populi, quae ibidem confluxerat, praetaxatos mansos cum chirotheca super reliquias b. Mariae positos ecclesiae jam dictae in Huisburg in liberam et stabilem perpetuamque tradidit deinceps possessionem, collaudante hoc et permittente Dodelino ejusdem Gunzelini patruo et s. Mariae canonico in Hildensem, cum omnibus eis, qui ad haec bona aliquem videbantur habere respectum. Ut autem res ista eidem loco et populo stabilis et inconvulsa permaneat, hanc paginam scribi et sigillo nostro cum interminatione banni nostri communiri fecimus. Acta sunt anno domin. incarn. MCL. Cujus rei testes sunt etc.

Zu beachten ist dabei, daß nach einer Vergleichung mit der Erwähnung in Paulini Historia Huyseburgensis und einer Regeste aus dem Diplomatar des Klosters Huysburg, welche Förstemann in den Neuen Mittheilungen IV, I, S. 9 flgd. giebt, die Worte: de Suerin vor dominus Gunzelinus zweifellos bei der Meibomschen Abschrift eingeschoben sind und sich im Original nicht befinden, wie denn auch diese Bezeichnung in einer Urkunde von 1150 nur verfrüht sein konnte. Der Verfasser erkennt jedoch übereinstimmend mit Grotefend dennoch in dem dominus Gunzelinus dieser Urkunde den nachherigen ersten Grafen von Schwerin. Es wird dafür angeführt, daß ein anderer Gunzelin im Jahre 1150 nicht vorkommt. Das "adhuc uxore carens et liberis" deutet hier sehr augenfällig auf Gunzelinus de Zwerin, da 1154 derselbe zuerst als Günzel von Hagen in Urkunden erscheint. Hogen-Uplinge ist als das in pago Norturingen zwischen Schöningen und Seehausen belegene, im Jahre 1048 vom Kaiser Heinrich IV. der halberstädter Kirche geschenkte Dorf Ueplingen erkannt, und es ist zugleich ermittelt, daß hier die Edlen von Warberge, welche mehrfach als die Mit= und Nachbesitzer der Grafen von Schwerin in dieser Gegend erscheinen, einen Theil der Höfe zu Ueplingen vom Bischofe zu Halberstadt zu Lehn trugen, auch die Ministerialen von Seehusen, welche in dem nahen Eilsleben Lehnträger der Grafen von Schwerin waren, hier ebenfalls Lehnbesitz hatten. Später, 1483, wird Besitz der Asseburg in Ueplingen und dem nur eine Viertelstunde entfernten Werdesleben (Warsleben) gefunden. Auch hier hatten

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die Edlen von Warberge Besitz, und es wird besonders hervorgehoben, daß fast zur nämlichen Zeit mit der Urkunde von 1150, durch welche dominus Gunzelinus (de Hagen) in Ueplingen über Besitz verfügte, nämlich im Jahre 1162, der Edle Conrad von Hagen ebenfalls drei Höfe in Warsleben besaß.

Verfasser zweifelt nicht, daß mittelst der Urkunde von 1150 so ein Theil des Patrimoniums Gunzelins von Hagen entdeckt ist.

Die Urkunde zeigt aber auch noch einen älteren Verwandten Gunzelins von Hagen, den patruus Gunzelini Dodelinus, canonicus in Hildesheim, in welchem Grotefend mit Recht den hildesheimschen diaconus Thodelo in dem Chronicon Hildesheimense bei Pertz Monum. VII, p. 849 erkennt.

Grotefend hat außerdem die Regesten=Sammlung über den schwerinschen Güterbesitz im Lüneburgischen noch bereichert durch drei Urkunden aus dem Copiar des Klosters Scharnebeck vom 13. Januar und 25. März 1299, welche die Grafen Nicolaus und Gunzelin als Lehnherren des in den Händen Gebhards von Berge befindlichen Zehntens von Vastorf, Amts Lüne, und wegen dieses Zehntens als Lehnträger des Stifts Verden darstellen; ferner durch eine Urkunde desselben Copiars de dato Boitzenborch 1307 mense Aprilis, wornach dieselben Grafen das jus feodale decime de tota villa Suttorpe (Süttorf bei Neetze, Amts Bleckede,) et de una domo ibidem situata dem Hinricus de Lintlo schenken; endlich durch eine Urkunde des Klosters Oldenstadt von 1346 in die beati Andree apostoli, wornach Friedrich und Johann famuli de Lobeke dem Grafen Otto von Schwerin erklären, daß sie ihren Hof in Hanstedt (Amts Oldenstadt) dem Kloster in Veteri Ulsen verkauft haben und ihr Recht daran dem Grafen zur Uebertragung resigniren.

Endlich wird noch eine von Grotefend im königl. Archiv zu Hannover aufgefundene Urkunde vom 27. Juni 1354 mitgetheilt, welche zur Nachweisung des Verbleibens der Güter der Edlen von Hagen und ihres Stammschlosses Hagen wichtig ist, indem sie ein Abkommen der Nachbesitzer des Schlosses Hagen, Borchard und Gheverd und Johann und Borchard von Bortvelde, mit dem Herzog Wilhelm von Braunschweig=Lüneburg wegen Oeffnung des Schlosses Hagen und wegen sonstigen Fehdedienstes enthält.


Vom Verfasser des Aufsatzes ist nun noch, wie von demselben hieher mitgetheilt ist, nach Vollendung des Abdrucks ein weiterer Fund gemacht worden, welcher die Anfänge der Grafen von Schwerin immer mehr aufhellt. Es ist dies eine

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Urkunde des Klosters Walsrode aus den Jahren 1221 bis 1231, nach welcher ein H. prep. Hamb., der darnach cognatus des Grafen Bernhard von Wölpe ist, über Güter zu Wietze (unfern Celle in der Amtsvogtei Winsen a. d. Aller und wohl nicht Wietzen bei Nienburg, Stammort der Grafen von Stumpenhausen,), welche von seiner Verwandten (patrua, also wohl Schwester des ersten Grafen von Schwerin,) R. von Homboken herrühren, verfügt. Der Verfasser erkennt in diesem H. prep. Hamb. den hamburgischen Dompropst Hermann, Sohn Günzels I. von Schwerin, welcher in den Urkunden=Regesten des Aufsatzes (No. 3, 6 und 7) 1217 mit den Grafen Gunzelin II. und Heinrich I. von Schwerin Güter in Bernebeck an das Kloster Diesdorf giebt und für dessen Seelenheil 1232 schwerinsche Güter in Glüsingen gewidmet werden, und würde damit eine Verwandtschaft der ersten schwerinschen Grafen mit den Grafen von Wölpe und eine sehr nahe Verwandtschaft oder Verschwägerung mit den Edlen von Hohenbüchen constatirt sein. Ob dieser H. prep. Hamb. der nämliche Hermannus in Hamburgh prepositus ist, welcher in dem eben erschienenen Zevener Urkundenbuch in einer Urkunde des Erzbischofs Hartwig II. von Bremen von 1129, oder richtiger 1199, über Zevener Litonen als Zeuge sich zeigt, das läßt der Verfasser dahingestellt. Mit dem bevorstehenden Erscheinen des Walsroder Urkundenbuchs, welches im Druck begriffen ist, wird hoffentlich auch dieser neue Fund noch eine nähere Erforschung und eine Besprechung in diesen Blättern finden.

Jedenfalls zeigen diese ferneren Funde genugsam, daß die Untersuchung über den Ursprung der Grafen von Schwerin noch immer nicht völlig geschlossen ist, und wir können nur den Wunsch aussprechen, daß, auf dem fortbauend, was der Verfasser geliefert hat, auch andere Forscher dem Gegenstande eine rege Beachtung schenken und was sie weiter Auffallendes finden, mittheilen mögen.

 

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XII.

Die

Bewidmung des Klosters Reinbek

durch

den Grafen Albert von Orlamünde,

Grafen von Nordalbingien,

und

die Besitzungen des Klosters in Meklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


B ekannt ist Reinbek in Holstein an der Bille, auf der Grenze von Lauenburg, drei Meilen vor Hamburg an der berlin=hamburger Eisenbahn, durch seine reizende Lage und als Vergnügungsort der Hamburger. Einst war dieser Ort ein Nonnenkloster, gestiftet für die Büßerinnen der Heil. Maria Magdalena, 1 ) später dem großen Cistercienser=Orden zugewandt. Ueber die Gründung dieses Klosters scheint bisher sehr wenig oder vielmehr gar nichts bekannt geworden zu sein. Die älteste Urkunde des Klosters, welche in der schleswig=holstein=lauenburgischen Urkundensammlung I, S. 467 flgd. gedruckt ist, ist vom 25. März 1229 datirt und bezeichnet das Kloster als ein schon bestehendes, und auch v. Westphalen (Mon. ined. IV, p. 3421, vgl. schlesw.=holst.=lauenb. Urkunden=Sammlung I, S. 467,) führt in dem Verzeichnisse der ihm bekannt gewordenen reinbeker Urkimden keine ältere auf.

Im Monat Juni 1859 machte ich in Kopenhagen eine Entdeckung, welche zu den wichtigern für die norddeutsche Ge=


1) Auch in Röbel war im 13. Jahrh. ein Marien=Magdalenen=Kloster, welches im J. 1298 nach Malchow verlegt, später ebenfalls dem Cistercienser=Orden zugewandt ward und noch heute als weltliche Fräuleinstift besteht. Vgl. Jahrb. XXI, S. 293.
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schichte gehört: ich fand nämlich im Privatbesitze neben mehreren andern sehr vermoderten Urkunden das Original einer Urkunde des Grafen Albert von Orlamünde, welches ich für den eigentlichen Stiftungsbrief des Klosters Reinbek 1 ) halte.

Der Graf Albert von Orlamünde, 2 ) ein Schwestersohn des weit herrschenden Königs Waldemar II. von Dänemark, ward von diesem im J. 1204 zum Statthalter von Nordalbingien oder der nordalbingischen Länder Dänemarks ernannt und führte als solcher auch den Titel eines Grafen von Holstein, Stormarn, Ratzeburg und Wagrien, einmal 1212 auch den Titel eines Grafen der Länder Ratzeburg, Holstein und Dassow (vgl. Jahrb. XIV, S. 193-196, und Leverkus Urkundenbuch des Bisthums Lübeck, I, S. 31). In dieser Stellung war der Graf eine sehr bedeutende Person in der Geschichte Norddeutschlands und ist auch für die Geschichte Meklenburgs nicht unbedeutend. Als der kühne Graf Heinrich I. von Schwerin im J. 1223 den Dänenkönig gefangen genommen hatte, ward der Graf Albert von den dänischen Reichsständen zum Reichsverweser von Dänemark ernannt und begann den Krieg gegen den Grafen von Schwerin und dessen Verbündeten, ward aber im Januar 1225 in der Schlacht bei Mölln geschlagen und gefangen genommen, bis die Schlacht von Bornhövd im J. 1227 die Macht der Dänen in den wendischen Ostseeländern auf immer brach.

Die in Kopenhagen aufgefundene Bewidmungsurkunde des Grafen Albert für das nachmalige Kloster Reinbek vom 12. Nov. 1224 ist eine der letzten Urkunden, welche von dem


1) Vgl. Urkunde, Anlage Nr. 1.
Es befindet sich im Privatbesitze zu Kopenhagen eine Sammlung von Originalurkunden aus der Zeit vom 13. bis 16. Jahrhundert welche ganz ungewöhnlich schlecht erhalten und zum Theil so sehr vermodert und zerrissen sind, daß einige völlig unleserlich geworden sind. Die Urkunden betreffen größten Theils die holsteinischen Klöster Cismar, Neumünster und Bordesholm und die Familie von Pogwisch und sind wahrscheinlich Ueberreste von chronologisch geordnet gewesenen Archiven, indem immer mehrere in der Zeit unmittelbar auf einander folgende Urkunden derselben Stiftung angehören. Unter diesen Urkunden fand ich auch die sehr zerrissene Stiftungsurkunde des Klosters Reinbek. - Person und Name des Besitzers sind mir ganz unbekannt geblieben. Ich verdanke die Vorlegung und Erlaubniß zur Abschrift im Juni 1859 einem einflußreichen Freunde, der den Besitzer, der unbekannt bleiben will, kennt und mit dessen Bewilligung die Urkunden mir in seiner Wohnung vorgelegt hat.
2) Vgl. v. Kobbe Geschichte des Herzogthums Lauenburg, I, S. 257 flgd. und 275.
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Grafen noch erhalten sind. Nach dieser Urkunde stand am 12. Nov. 1224 zu Hoibek eine "Kapelle der Heil. Maria Magdalena", bei welcher sich schon Diener oder Dienerinnen des Herrn gesammelt hatten; der Ort war von dem "Bruder Lüder" gegründet und bis dahin mit einer Hufe Landes von dem Grafen Albert bewidmet. Das aus dieser kleinen Stiftung hervorgegangene Kloster stand zuerst zu Hoibek, jetzt Mühlenbek genannt, Hof und Papiermühle bei dem Dorfe Ohe im Kirchspiel Steinbek, Amts Reinbek; später (1238) ward das Kloster nach Köthel im Amte Trittau verlegt und Reinbek genannt, endlich unter demselben Namen nach Hinschendorf dahin verlegt, wo noch jetzt der Ort Reinbek liegt (vgl. schlesw.=holst.=lauenb. Urk. I, Register unter den Namen Hoibeke, Reinbek, Cotle und Huncingenthorpe).

Zur Hebung und Kräftigung des Gottesdienstes in diesem neu gestifteten Kloster bei der Kapelle zu Hoibek schenkte der Graf Albert von Orlamünde am 12. Nov. 1224 demselben 1 ) zwei noch zu cultivirende Waldhufen in den Bergen von Schöningstedt an der Grenze von Stormarn, drei Hufen zwischen den Flüssen Hoibek und Lembek, die ganze Haide bis Bünebüttel, den Zehnten von zwei Hufen in Billwerder und den Zehnten von Oldenburg und Steinbek. Diese Urkunde ist ohne Zweifel die eigentliche Gründungsurkunde des Klosters Reinbek. 2 )

Diese Urkunde ist nicht allein durch den Aussteller und den Gegenstand eine merkwürdige Seltenheit, sondern auch durch das an derselben hangende Siegel des Grafen Albert von Orlamünde höchst beachtenswerth. Der Graf Albert führt in früheren Zeiten zwei verschiedene, zusammengehörende, große, runde Siegel von gleicher Größe, von denen das eine auf die Vorderseite, das andere auf die Rückseite gedruckt ist. Von diesen ältern Siegeln sind zwei Abbildungen bekannt gemacht. Das eine Exemplar dieses Doppelsiegels hängt an einer hamburger Urkunde vom Jahre 1212


1) Vgl. Urkunde, Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Biernatzky über das Marien=Magdalenen=Kloster zu Mühlenbeck an der Bille, in den Nordalbingischen Studien, Band V, Heft 2, 1850, S. 215 flgd. Der Schluß S. 223: "daß viel eher, als im Anfange des Jahres 1229 die Stiftung des Klosters nicht wohl stattgefunden haben könne, da der Graf Adolph IV. von Holstein bekanntlich in Folge des Sieges bei Bornhöved die Marien=Magdalenenklöster zu stiften angefangen habe", ist nach unserer Mittheilung nicht zutreffend. Die Schlacht bei Bornhövd war am Tage Marien Magdalenen.
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(Lappenberg's Hamburg. Urkundenbuch I, S. 342, Nr. 387) und ist zum Hamburgischen Urkundenbuche Taf. III, Nr. 11, in Abbildung mitgetheilt. Das zweite Exemplar ist von Löber (De burggraviis Orlamundanis, 1741, fol. 72 b.) zu einer Urkunde des Vaters des Grafen Albert, ohne Datum, abgebildet. Beide Exemplare dieses Doppelsiegels sind gleich. Das Vordersiegel zeigt den links gekehrten Grafen zu Roß mit Schild und Fahne; auf Schild und Fahne sind zwei Löwen oder Leoparden über einander dargestellt. Das Rücksiegel zeigt eine große Pflanze (Nesselpflanze(?), wie man sagt,), oben mit elf großen Blättern auf elf fächerförmig ausgebreiteten Stengeln und zu den leiten mit zwei mit großen Blättern besetzten Ranken, welche unten aus einem kurzen Stamme hervorwachsen, und auf dem Stamme und zwischen den Ranken und unter dem Stengelfächer einen mit Herren bestreueten Schilde auf welchem zwei Löwen oder Leoparden über einander stehen. Ob die beiden auf beiden Siegeln stehenden Thiere Löwen oder Leoparden sein sollen, läßt sich aus den Abbildungen nicht erkennen. Die Umschriften beider Siegel sind in beiden Exemplaren nicht vollständig, lassen sich aber aus beiden Exemplaren zur Vervollständigung ergänzen. Die Umschrift des Vordersiegels lautet:

Umschrift

Die Umschrift des Rücksiegels lautet:

Umschrift

Das an der reinbeker Urkunde vom 12. Nov. 1224 hangende Doppelsiegel, während welcher Zeit Albert von Orlamünde dänischer Reichsverweser war und der König Waldemar gefangen saß, ist aber ein anderes und nach dem an der datirten Urkunde von 1212 hangenden Siegel jünger, als die bisher bekannten Siegel. Ein zweites Exemplar dieses merkwürdigen Doppelsiegels hat in neuern Zeiten auch Leverkus in seinem Urkundenbuch des Bisthums Lübek, I, 1856, an einer zu Segeberg datirten Original=Urkunde des Grafen Albert vom 11. Jan. 1225 (vgl. Urkundenbuch S. 56, Nr. 52) entdeckt und für wichtig genug gehalten, dasselbe in ein er Abbildung dem Urkundenbuche beizugeben. Dieses Exemplar ist vollständiger als das an der reinbeker Urkunde hangende Exemplar, jedoch nicht klar und kunstgerecht genug wiedergegeben.

Das Vordersiegel zeigt ebenfalls den links gekehrten Grafen zu Roß mit Schild und Fahne; auf Schild und Fahne sind zwei Leoparden über einander dargestellt. Die Umschrift lautet,

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mit den in [ ] gesetzten Ergänzungen nach dem Exemplare im lübeker Urkundenbuche:

Umschrift

Aus den Zeichnungen läßt sich ein Unterschied zwischen beiden Siegeln in dem Reiterbilde nicht gut erkennen. Aber die beiden Siegel sind doch sehr verschieden. Die Umschrift des altern Siegels beginnt nach beiden Zeichnungen mit dem voll ausgedrückten Namen A LB e RTVS, das vorliegende jüngere hat A LB e RT' DI (= Albertus dei [gratia]); die Länderbezeichnungen auf beiden Siegeln sind verschieden; die Umschrift des ältern Vordersiegels schließt mit dem Namen STVR M A RI e , des jüngern mit dem Namen hOLTS A CI e . Außerdem sind die Buchstaben der Umschrift auf dem jüngern Siegel viel kleiner, als auf dem altern Siegel, und auf dem jüngern Siegel läuft innerhalb des Inschriftrandes noch ein eben so breiter (bei Leverkus nicht getreu wiedergegebener) Verzierungsrand mit kleinen Kreisen zwischen zwei Linien umher; dieser Verzierungsrand ist auf den Abbildungen des ältern Siegels nicht angegeben. Es leidet daher keinen Zweifel, daß dieses Vordersiegel ein neues Siegel ist, welches sich der Graf Albert als Reichsverweser hatte stechen lassen.

Das jüngere Rücksiegel von 1224 und 1225 ist aber augenscheinlich ein ganz anderes, als das ältere, und sehr merkwürdig, da es mit Beziehung auf die Gefangenschaft des Königs und die Reichsverweserschaft des Grafen entworfen und einzig in seiner Art in der Sphragistik zu sein scheint. Dieses Rücksiegel hat folgende Beschaffenheit. In einem mit Herzen bestreueten Felde ist ein umgekehrter oder auf den Kopf gestellter großer Schild zu sehen, so daß die untere Spitze nach oben, gegen den Anfang der Umschrift gerichtet ist; auf dem Schilde stehen zwei Leoparden über einander, so daß diese, da der Schild umgekehrt ist, auf dem Kopfe zu stehen scheinen. Links neben dem umgekehrten Schilde ist ein großes, umgekehrtes Schwert (nach der Abbildung bei Leverkus) gegen die Spitze des Schildes gelehnt. Auf die Spitze des Schildes und des Schwertes ist ein rechts gekehrter Helm gesetzt. Auf dem Helm steht rechts gekehrt ein Leopard. Neben dem Schilde und Schwerte steht links gerade aufgerichtet eine große Fahne mit zwei rechts gekehrten Leoparden über einander, so daß die Fahnenstange fast das Kreuz im Anfange der Umschrift berührt. Die Umschrift lautet mit den ans der Abbildung bei Leverkus entnommenen, in [ ] gesetzten Ergänzungen

Umschrift
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Die auf diesen Siegeln so oft vorkommenden Wappenthiere scheinen sicher Leoparden zu sein, da mehrere derselben offenbar einen nach vorne (en face) gekehrten, dicken Kopf zeigen, gehend dargestellt sind und den auf den Rücken gelegten Schwanz mit dem Ende wieder zurück nach hinten biegen: Eigenthümlichkeiten des heraldischen Leoparden, welche man als Unterscheidungszeichen vom Löwen anzunehmen pflegt.

Dieses neue Siegel mit dem auf den Kopf gestellten Schilde und Schwerte (des Königs?) und der aufgerichteten Fahne und dem auf den Helm gestellten Leoparden scheint eine Anspielung an die Aufforderung zur Befreiung des gefangenen Königs zu sein, da Dänemark drei Leoparden in einem mit Herzen bestreueten Schilde hat. Beide Exemplare kommen nur während der Gefangenschaft des Königs Waldemar und der Statthalterschaft des Grafen Albert vor, am 12. Nov. 1224 und 11. Januar 1225, und beide Urkunden gehören zu den letzten Urkunden, welche der Graf Albert ausgestellt haben wird.


Das Kloster Reinbek hatte auch einige Beziehungen zu Meklenburg. Schon im Jahre 1241 hatte der reinbeker Propst Heinrich von den Brüdern Gottfried, Ritter, und Johann von Bülow und den Söhnen des Ritters Volrath von Rikligstorf die Güter in Rosenow bei Gadebusch, welche ein gewisser Thetmar von diesen zu Lehn besaß, nebst der dazu gehörenden Gerichtsbarkeit und zwei Ackern Dornland, 1 ) für 80 Mark gekauft und am 22. Juni 1241 verlieh der Fürst Johann I. der Theologe diese Güter und Gerechtigkeiten den Nonnen des grauen Ordens im Marien=Magdalenen=Kloster zu Reinbek, 2 ) nachdem die Verkäufer die Güter vor dem Fürsten aufgelassen hatten. Das Geschlecht der Rikligstorp oder Rixdorf, wie es später hieß, war ein ehemaliges holsteinsches adeliges Geschlecht. Um die Zeit der Stiftung des Klosters Reinbek kommt oft ein Ritter Lüder von Rikligstorp mit seinem Bruder Volrath vor, z. B. werden beide im J. 1221 beim Grafen Albert von Orlamünde genannt (vgl. Holstein. Urkundenbuch I, S. 192). Zuletzt kommt


1) Der Ausdruck dorland oder dornethveld, wahrscheinlich: wüstes, mit Dornen bewachsenes Land, scheint auch mit wendfeld verwechselt zu sein; vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 59.
2) Vgl. Urkunde, Anlage Nr. 2.
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Volrath, neben seinem Bruder Lüder, im J. 1226 bei dem Grafen Adolph von Holstein vor (vgl. Holstein. Urk. Buch I, S. 199). Vielleicht war eine Schwester der Brüder von Bülow an Volrath von Rixdorf verheirathet gewesen, da seinachgelassenen Söhne Erbrechte an von bülowschen Gütern hatten. Es läßt sich auch vermuthen, daß der Stifter des Klosters Reinbek, welcher auch Lüder hieß, dem Geschlechte der von Rixdorf angehörte, da in diesem der Vorname Lüder vorkommt; jedoch werden um jene Zeit in jenen Gegenden mehrere thätige Geistliche mit demselben Vornamen genannt.

Das Kloster Reinbek behielt aber diese Besitzungen in Meklenburg nicht lange, da es dieselben wegen der weiten Entfernung vom Kloster und anderer Hemmungen nicht vortheilhaft genug benutzen konnte. Im J. 1297 hatte das Kloster diese Güter schon längst verkauft, sich jedoch das Eigenthums= und Verleihungsrecht vorbehalten. Am 13. Mai 1297 übertrug das Kloster Reinbek, schon damals Cistercienser=Ordens, das Eigenthums= und Verleihungsrecht der Besitzungen in Rosenow und Frauenmark auf Verwendung des lübeker Bürgers Johann Kruse, welcher dem Kloster Reinbek nützliche Dienste geleistet hatte, auf das meklenburgische Kloster Rehna, 1 ) im Bisthume Ratzeburg, welches sich ebenfalls der vollen Gunst der reichen Bürger der Stadt Lübek zu erfreuen hatte. - Ueber die Besitzungen des Klosters Reinbek in Frauenmark ist nichts weiter bekannt. Und hiermit hören die Verbindungen des Klosters Reinbek mit Meklenburg auf.

Dies Besitzungen des Klosters Reha in Rosenow werden mit den übrigen Besitzungen dieses Klosters daselbst verschmolzen worden sein. Uebrigens hatten noch andere geistliche Stiftungen Besitzungen in Rosenow. Das Hospital in Schwartow besaß die Bede von zwei Hufen in Rosenow, welche dasselbe im J. 1327 an das Hospital zum Heiligen Geist in Gadebusch verkaufte. 2 ) Im J. 1380 erhielt das Dom=Capitel zu Lübek auch "zwei Hufen in dem Dorfe Rosenow im Lande "Gadebusch."



1) Vgl. Urkunde, Anlage Nr. 3.
2) Vgl. Rudloff Urkunden=Lieferung No. CXXII.
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Anlagen.


Nr. 1.

Der Graf Albert von Orlamünde und Holstein dotirt zuerst das von dem Bruder Lüder gestiftete, später nach Reinbek verlegte Marien-Magdalenen-Kloster bei der Kapelle zu Hoibek mit zwei Waldhufen an der Grenze von Stormarn gegen Schöningstedt, drei Hufen an dem Bache Hoibek, der Haide bis Bünebüttel, den Zehnten von zwei Hufen in Billwerder und den Zehnten von Oldenburg und Steinbek.

D. d. Bergedorf. 1224. Nov. 12.

Nach dem Originale im Privatbesitze zu Kopenhagen.


Albertus dei gratia comes Orlamunde et Holtsacie omnibus, ad quos [presens sc]riptum peruenerit, salutem in perpetuum. Quoniam ea, que fiunt, a memoriis h[om]inum per successus temporum [elabuntur, hu]manum genus sibi scripture remedium adinuenit, ut, si qua dubia de [i]is, que facta sunt, emerser[int, per litterarum t]estimonium eorum neritas elucescat. Nouerint igitur omnes pagine presentis inspectores, quod capelle beate [Ma]rie M[a]gd[al]ene in Hoibeke, ut in ea per successum temporis a domino deseruientibus ibidem congruencius diuina possint officia celebrari, [unum (?) m]ansum, quem in prima fundatione dicte capelle contuleramus eidem, adicientes duos mansos silue contulimus excolendos in term[in]is Stormarie in montibus uersus Sconigstede sitos, contulimus eidem tres [m]ansos ultra riuulum Hoibeke uersus aquilonem sitos et terminos circumiacentes usque in

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riuum, qui dicitur Lembeke, cultos pariter et incultos, pratis, pascuis, aquis et lignis, cum omni utilitate sua, deinde mericam integraliter usque Bunebotle et decima[m] duorum mansorum in Billenwerthere, cum omni iure maiore uel minore, insuper decimam in Oldenburg et Stenbeke, et de uoluntate nostra esse recognoscimus, seu per fratrem Luderum eiusdem loci primum fundatorem uel alios eius successores procedente tempore quanto maiora poterunt in [i]am dicto loco domino seruicia procurare. Ne autem, quod factum est a nobis, ab aliquo uel eciam successo[re] nostro quocumque ualeat irritari, presentem paginam sigilli nostri appensione fecimus roborari. Testes sunt: Cůno Raceburgensis canonicus, Alhardus, Helpradus, Hamenburgenses canonici, Bernardus pleb[anus] in Luneburg; laici: Reinvridus de Scurlemer, Conradus de Louenburg, Heinricus de Belendorp, Nibelungus niger, Olricus de Munre et alii quam plures. Data in Bergerthorp, anno incarnationis dominice M °. CC°. XXIIII, indictione XII, pridie idus Nouembris, per manus notarii nostri Maroldi.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer sehr grossen, schönen, klaren, fetten Minuskel, in 16 Zeilen, im Privatbesitze zu Kopenhagen. Das Pergament ist stark vermodert, lückenhaft und in den Falten ganz zerrissen, so dass die drei Stücke nur noch am untern Rande zusammenhangen. Auf der Rückseite steht in fast gleichzeitiger Schrift die Registratur: Hoybeke. An einer Schnur von geflochtenen, grauen leinenen Fäden hängt ein mit bräunlichem Firniss überzogenes rundes Siegel aus ungeläutertem Wachs, welches noch gut zur Hälfte vorhanden ist. Das Siegel ist doppelt; beide Siegel sind gleich gross. Das Siegel der Vorderseite zeigt einen links hin sprengenden Reiter mit Schild und Fahne; auf dem Schilde und auf der Fahne stehen zwei Leoparden (mit Köpfen en face) über einander. Umschrift:

Umschrift

Das Rücksiegel hat ein mit Herzen bestreuetes Feld. In diesem steht umgekehrt (mit der untern Spitze nach oben) ein Schild mit zwei Leoparden übereinander; auf der Spitze des umgekehrten Schilds und einer Schwertspitze steht aufrecht ein Helm, auf welchem ein rechts gekehrter Leopard steht;

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neben Schild und Helm steht links gekehrt eine grosse Fahne mit zwei rechts gekehrten Leoparden über einander Umschrift:

Umschrift

Die Urkunde hat durch Moder viele Lücken erhalten, welche in dem vorstehenden Abdruck in [ ] durch Conjectur ergänzt sind. Ich bemerke zu dem Texte besonders Folgendes: die Worte: "si qua dubia" stehen in der Originalurkunde ganz klar; an der Stellen [unum m]ansum sind nur noch die Buchstaben . . . ansum mit Sicherheit zu lesen und für das Wort [unum] ist nur Baum für zwei Buchstaben (mit einer Abbreviatur?) vorhanden, man wird jedoch nur das Wort unum conjecturiren können; vor dem Worte "pratis" fehlt in dem Originale das Wort "cum", welches sonst gewöhnlich ist.

Der Name Nibelung oder Nivelung kommt noch öfter vor, z. B. allein im J. 1212 in Lappenbergs hamburger Urkundenbuch No. 387, S. 343, und mit einem Zusatzes "Neuelungus albus" im J. 1211 (vgl. Lappenberg a. a. O. S. 343, Not. 2). Daher ist in der Reinbeker Urkunde der Beisatz "niger" in dem Namen "Nibelungus niger" wohl ein appellatives Beiwort.


Nr. 2.

Der Fürst Johann von Meklenburg verleiht dem Marien-Magdalenen-Kloster zu Reinbek mehrere Güter und Gerechtigkeiten in dem Dorfe Rosenow bei Gadebusch, welche das Kloster von der Familie von Bülow gekauft hat.

D. d. Gadebusch. 1241. Jumi 22.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Johannes dei gracia Magnopolensis dominus uniuersis hanc litteram inspecturis salutem in uero salutari. Quoniam statuta priorum cum tempore labente labuntur et exfacili ab hominum memoria recedunt, si scriptis non fuerint com-

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mendata, ideo siquidem ea que fecimus huic pagine dignum duximus intitulari, et ne inposterum nostra posteritas ausu temerario, que acta sunt, infringere ualeat, sigilli nostri inpressione eandem paginam fecimus roborari. Notum sit igitnr tam presentibus qnam futuris, quod dominus Godefridus de Bulowe una cum fratre suo Johanne et pueri domini Wlradi de Rikeligestorpe bona et iudicium et duos agros, quod dicitur dorland, in Rosenowe, que Thetmarus ab ipsis tenuit iure feodali, a domino Heinrico preposito pro octoginta marcis comparata in manus nostras libere resignauerunt. Nos itaque in hoc contractu non solum piam domini prepositi uoluntatem attendentes, uerum eciam diuinam retribucionem exspectantes, eadem bona iam prenominata integraliter cum iuidicio loco in Reinebeke dominabus grisei ordinis ibidem deo deseruientibus in honore beatissime Marie virginis et Marie Magdalene in nostrorum contulimus peccaminum remissionem. Vt igitur hec donacio rata permaneat et inconuulsa et ad maiorem confirmacionem testes subscripti annotantur: dominus Godefridus de Bulowe, dominus Godefridus de Britzekowe, dominus Tessemer, dominus Voltzeke, Gerhardus camerarius, Godefridus de Vlotowe. Datum in Godebuz, anno gracie 1241 Kal. Julii.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer weiten, grossen, schönen Minuskel, im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin. An einer Schnur von rother und gelber Seide hängt des Fürsten Johann von Meklenburg bekanntes grosses Siegel mit dem Stierkopfe mit den Hauern; das Siegel ist verkehrt aufgedrückt, mit den Hörnern des Stierkopfes nach unten. Die Zeugen und das Datum, von: dominus Godefridus de Bulowe - bis - anno gracie, sind von einer andern Hand mit dunklerer Dinte nachgetragen; das Jahr und der Tag scheinen von einer dritten Hand, wenigstens schärfer und zierlicher, geschrieben zu sein.


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Nr. 3.

Das Kloster Reinbek überträgt das demselben zustehende Eigenthums- und Verleihungs-Recht über die Güter in Rosenow und Frauenmark auf das Kloster Rehna.

D. d. Reinbek. 1297. Mai 13.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


In nomine domini Amen. Omnibus, ad quos presens scriptum peruenerit, abbatissa, priorissa totusque conuentus ancillarum Christi monasterii Cisterciensis ordinis in Reinebeke salutem in omniium saluatore. Ad noticiam vniuersorumi, tam presencium, quam futurorum, cunpimus peruenire, quod quondam nobis habentibus bona quedam in villis Rosenowe scilicet et Vruwenmarke, ea dudum vendidimus, cum propter loci distanciam et alias inconueniencias eorum perfrui non possemus, sicut nostris vsibus expediret; fuit tamen nobis hactenus in hiis bonis proprietas et collacionis dominium, cum ea porrigenda fuerunt alicui, reseruatum. Est antem nunc dictorum bonorum medietas in cenobium sanctimonialium in Rene de nostro beneplacito translata; quare nos propter Deum et seruicia fructuosa, que vir honestus dominus Johannes Crispus burgensis Lubicensis nobis et nostro monasterio fideliter et vtiliter dinoscitur impendisse, recedimus ab omni iure, quod in hac medietate bonorum habuimus et habemus, ius proprietatis et dominium collacionis eorum ipsi monasterio Rene, quantum ad eorum medietatem, ut premisimus, resignantes et in hac medietate nichil iuris nobis de cetero reseruantes. Ad premissa nos omnes seniores et iuniores concorditer testes sumus, quare nos in testimonium omnium premissorum presens scriptum sigillo nostro duximus

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muniendum. Datum anno domini M° CC° nonagesimo septimo, in crastino dominice qua cantatur officium Cantate domino.

Auf Pergament in einer geläufigen Minuskel. Das Siegel, welches an roth und schwarz seidenen Fäden hing, ist abgefallen. Auf der Rückseite der Urkunde steht mit gleichzeitiger Schrift die Registratur: De Rosenowe.

 

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XIII.

URKUNDEN - SAMMLUNG.


Da in diesem Jahrgänge der Jahrbücher die Urkunden bei den Abhandlungen, zu denen sie gehören, gedruckt sind, so folgt hier nur ein chronologisches Verzeichniss der in diesem Jahrgange enthaltenen Urkunden und eine Nachweisung derselben.

1) D. d. 1150.

Der Bischof Ulrich von Halberstadt bezeugt, dass der Herr Gunzelin (von Schwerin), der noch ohne Frau und Kinder ist, dem Kloster Huysburg (im Halberstädtischen) 7 1/2 Hufen von seinem Erbe in Ueplingen verkauft hat.

Siehe oben S. 186.

2) D. d. Bergedorf. 1224. Nov. 12.

Der Graf Albert von Orlamünde und Holstein dotirt zuerst das von dem Bruder Lüder gesittete, später nach Reinbek verlegte Marien-Magdalenen-Kloster bei der Kapelle zu Hoibek.

Siehe oben S. 197.

3) D. d. (1230).

Der Herzog Otto von Braunschweig leistet dem Grafen Gunzelin von Schwerin bei der Entlassung aus der Gefangenschaft Urfehde, bestätigt den Grafen von Schwerin die Güter, welche sie von den Herzogen von Braunschweig zu Lehn haben, und verspricht, dem Könige von Dänemark wider die Grafen von Schwerin keine Hülfe zu leisten.

Siehe oben S. 153.
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4) D. d. (1241).

Die Herzogin Agnes von Braunschweig-Lüneburg und die Aebtissin Elisabeth und der Propst Werner des Klosters Wienhausen beurkunden, dass Johann Oppershusen und seine Frau Ade dem Kloster die jährliche Hebung eines Scheffels Salzes für 70 Mark erworben und zwei Mark zur Verbesserung der (Propstei-) Präbende geschenkt haben, wofür ihnen im Kloster Memorien mit Almosen gestiftet werden sollen.

Siehe oben S. 20.

5) D. d. Gadebusch. 1241. Junii 22.

Der Fürst Johann von Meklenburg verleiht dem Marien-Magdalenen-Kloster zu Reinbek mehrere Güter und Gerechtigkeiten in dem Dorfe Rosenow bei Gadebusch, welche das Kloster von der Familie von Bülow gekauft hat.

Siehe oben S. 199.

6) D. d. (1253-1260).

Die Herzogin Mechthild von Braunschweig und Lüneburg erlaubt dem Kloster Wienhausen, Fürstentöchter zur Erziehung in das Kloster aufzunehmen.

Siehe oben S. 22.

7) D. d. Wienhausen 1255. Aug. 7.

Die Aebtissin Elisabeth, der Propst Mathias und der Convent des Klosters Wienhausen beurkunden, dass Johann Vulleman 4 Scheffel Roggen Hebungen aus den Zehnten von Lachtehusen für das Kammeramt des Klosters erworben.

Siehe oben S. 23.

8) D. d. Bützow (1264. Febr. 13.).

Der Bischof Hermann von Schwerin bestätigt dem Kloster Rühn das Patronat der Kirche zu Frauenmark und der Kapelle zu Severin, welches dem Kloster von dem Grafen Gunzelin von Schwerin geschenkt ist.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.
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9) D. d. Bützow. 1264. Oct. 23.

Der Bischof Hermann von Schwerin erlaubt dem Kloster Rühn, die Kirche zu Frauenmark durch einen Vikar verwalten zu lassen.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

10) D. d. 1265. Januar 3.

Der Propst Lambert, die Aebtissin Elisabeth und der Convent des Klosters Wienhausen beurkunden, dass der Pfarrer Werner zu St. Jacobi in Braunschweig dem Kloster 5 Mark reinen Silbers zur Erwerbung von Gütern in Widenfeld geschenkt habe, wofür ihm im Kloster jährlich Memorien gehalten werden sollen.

Siehe oben S. 23.

11) D. d. (1265.) Febr. 10.

Die Fürstin Elisabeth von Wenden, Aebtissin des Klosters Wienhansen, stirbt am 10. Februar (1265).

Siehe oben S. 13.

12) D. d. Parchim. 1268. Jan. 23.

Die Herzoge Johann und Albert von Sachsen-Lauenburg lassen die Streitigkeiten über die Grenzen zwischen dem dem Kloster Rühn gehörenden Dorfe Granzin und den Dörfern Stralendorf und Lanken ordnen.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

13) D. d. 1277. Febr. 24.

Das Kloster Rühn verkauft zwölf Hufen zu Granzin an Herder von Dämelow zu Lehn.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

14) D. d. (1294).

Lehnrolle der Grafen von Schwerin über die linkselbischen Besitzungen derselben.

Siehe oben S. 132.

15) D. d. Plau. 1295. Mai 1.

Der Fürst Nicolaus von Werle bestätigt dem Kloster Rühn das Patronat der Kirchen zu Frauenmark und Severin.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.
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16) D. d. Reinbek. 1297. Mai 13.

Das Kloster Reinbek überträgt das demselben zustehende Eigenthums- und Verleihungs-Recht über die Güter in Rosenow und Frauenmark auf das Kloster Rehna.

Siehe oben S. 201.

17) Nach 1302. Januar 8.

Die Fürstin Mechthild, Wittwe des Fürsten Heinrich I. von Werle, stirbt am 8. Januar (1302) im Kloster Wienhausen, welchem sie viele Wohlthaten erwiesen hatte.

Siehe oben S. 30.

18) D. d. Pelplin. 1312. Januar 1.

Der Fürst Pribislav, aus dem Hause Richenberg-Parchim, verpfändet dem Deutschen Orden den See Malscha, unter Einwilligung seiner Gemahlin und seiner Kinder, vor dem Abte zu Pelplin.

Siehe oben S. 87.

19) D. d. Parchim. 1312. Sept. 21.

Der Fürst Günther von Werle vermehrt die Hebungen der Kirche, Pfarre und Küsterei zu Frauenmark.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

20) D. d. Rostock. 1315. Sept. 3.

Der Fürst Otto II. von Anhalt-Aschersleben quittirt den Fürsten Heinrich II. von Meklenburg über 200 Mark reinen Silbers, welche dieser ihm durch geliefertes Tuch entrichtet hat.

Siehe oben S. 72.

21) D. d. Ludorf. 1346. Mai 8.

Der Bischof Burchard zu Havelberg weihet die Kirche zu Ludorf.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Ludorf.

22) D. d. Bützow. 1406. Aug. 23.

Der Herzog Rudolph von Meklenburg, Bischof zu Schwerin, transsumirt und beglaubigt zwei Urkunden der Kirche zu Sternberg.

Siehe oben S. 117.
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23) D. d. Rühn. 1408. April 19.

Der Bischof Rudolph von Schwerin bezeugt, dass die Klosterjungfrau Gese Fleischhauer zu Rühn das Leibgedinge, welches ihre Eltern für sich und sie in dem Dorfe Warnkenhagen gekauft haben, nach ihrer Aeltern Tode dem Kloster Rühn überlassen will.

Siehe oben S. 121.

24) D. d. Dobbertin. 1409. Juni 15.

Jacob von Schönberg zu Frauenmark verkauft an die Pfarre zu Frauenmark die Dornhorst daselbst, welcher von der Landesherrschaft das Asylrecht beigelegt ist.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

25) D. d. 1411 flgd.

Aufzeichnungen in dem Messbuche der Kirche zu Frauenmark über die Einkünfte der Pfarre.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

26) D. d. 1442. Junii 28.

Nachricht über die Reparatur der Kirche zu Frauenmark und die Hebungen des Pfarrers daselbst.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

27) D. d. Wilsnack. 1442.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg belehnt den Jaspar Gans Herrn zu Putlitz und dessen Brüder mit den wüsten Dörfern Repzin, Menzendorf und Möllenbek, welche ihr Vater von Hans Bösel gekauft hat.

Siehe unten zur Geschlechtskunde: Die Familie von Koppelow.

28) D. d. Witstock. 1446. Januar 17.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg vergönnt dem Jaspar Gans Herrn zu Putlitz und dessen Brüdern, die Güter Repzin, Menzendorf und Möllenbek an Claus Knaken zu verpfänden.

Siehe unten zur Geschlechtsgeschichte: Die Familie v. Koppelow.

29) D. d. 1461. August 15.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg lässt mit Vicke v. Koppelow, Vogt zu Marnitz und Neustadt, über die

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dreijährigen Einnahmen und Ausgaben dieser Vogteien abrechnen.

Siehe unten zur Geschlechtsgeschichte: Die Familie v. Koppelow.

30) D. d. 1468. Jan. 6.

Katharine Frau zu Putlitz, Wittwe des Edlen Joachim Gans, verkauft an Vicke v. Koppelow die wüsten Feldmarken Möllenbek, Repzin und Menzendorf.

Siehe unten zur Geschlechtsgeschichte: Die Familie v. Koppelow.

31) D. d. 1468. März 3.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg belehnt den Vicke v. Koppelow zu Siggelkow mit den Dorfstätten und Feldmarken Möllenbek, Repzin und Menzendorf.

Siehe unten zur Geschlechtsgeschichte: Die Familie v. Koppelow.

32) D. d. Strelitz. 1475. Julii 21.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg belehnt die Herzogin Katharine, Wittwe des Herzogs Ulrich II. von Meklenburg-Stargard, mit ihrer Leibzucht zu Wesenberg und einigen Dörfern, welche des Herzogs Johann III. jüngst zu Lichen verstorbene Wittwe zu Leibzucht besessen hat.

Siehe oben S. 118.

33) D. d. Wienhausen. 1504. Julii 15.

Die Herzogin Margarethe von Meklenburg-Stargard, geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, macht ihr Testament.

Siehe oben S. 41.

34) 1512. April 9.

Die Herzogin Margarethe von Meklenburg-Stargard stirbt in Kloster Wienhausen.

Siehe oben S. 45.

35) D. d. Bühn. 1537. März 26.

Das Kloster Rühn präsentirt den Priester Matthäus Blomenberg zur Pfarre zu Frauenmark.

Siehe unten zur Baukunde: Die Kirche zu Frauenmark.

 

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B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.


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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne.


1. Vorchristliche Zeit.

a. Zeit der Hünengräber.


Ueber die halbmuldenförmigen Quetschmühlen
oder
"Hünenhacken".

In dem nordöstlichen Deutschland und in Skandinavien finden sich in zahllosen Exemplaren halbmuldenförmig ausgehöhlte, große Granitsteine, welche von den pommerschen Landleuten "Hünenhacken" genannt werden, weil diese dieselben für versteinerte Fußspuren der Hünen halten. Diese Steine sind mittelgroße Blöcke, immer von festem Granit, von 1 bis 2 Kubikfuß Inhalt. Sie sind wie eine Mulde ausgerieben, jedoch immer so, daß das eine Ende offen ist, der ausgehöhlte Stein also eine quer durchschnittene, halbe Mulde bildet. Ich habe sie daher immer für Mühlsteine gehalten, in denen das Korn durch kleinere Steine mit der Hand zerrieben und aus denen das Schrot nach und nach aus der offenen Seite hinausgeschoben ward, wie noch jetzt solche Handquetschmühlen bei weniger gebildeten Völkern, z. B. den Wallachen, im Gebrauche sind. Ich habe diese Steine zuletzt in den Jahrb. XXIV, S. 275, mit Anführung der früheren Untersuchungen, behandelt.

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In der großen Sammlung vaterländischer Alterthümer zu Kopenhagen stehen nun in den Zimmern für die Alterthümer der Steinperiode sehr viele solcher Steine, auf denen fast vollendete Steinkeile liegen, und es herrscht bei den nordischen Forshern die Ansicht, als wenn diese Steine zum ersten Schleifen der Steinkeile in dem Steinalter benutzt worden seien. Die nordischen Forscher werden ihre Ansicht und Aufstellung ohne Zweifel durch triftige Gründe beweisen können und sie werden in vielen Fällen nicht unrecht haben; im Allgemeinen aber kann ich für Meklenburg ihrer Ansicht nicht beitreten.

Der Annahme der nordischen Forscher muß ich für Meklenburg folgende Gründe entgegensetzen:

1) Sind in Meklenburg solche Steine öfter, sicher vier mal, in Kegelgräbern der Bronzezeit gefunden, also dauerte ihr Gebrauch länger, als man Feuersteine schliff. Ich will dabei gerne einräumen, daß man auch in der Bronzezeit hin und wieder Keile verfertigt haben mag; in Meklenburg ist aber noch nie ein Feuersteinkeil in einem Grabe der Bronzezeit gefunden.

2) Halte ich es für unmöglich, daß die meisten dieser Steine zu Schleifsteinen für Keile gebraucht werden konnten. Viele, ja die meisten derselben, sind so tief ausgeschliffen und die Höhlung ist so eng, daß man unmöglich das schwierige Geschäft des Schleifens eines Steinkeils darin bewerkstelligen konnte; auch sind dazu gewöhnlich die inneren Flächen nicht regelmäßig und glatt genug. Es giebt sehr viele solche Steine, deren Höhlung ungefähr 3/4 Fuß tief und tiefer, und deren Breite auch nicht größer ist. Man konnte, meiner Ansicht nach, in so tiefen und engen Höhlungen nur Korn mit faustgroßen Steinkugeln zerreiben.

3) Besitzt die Sammlung zu Schwerin einen vollständigen Apparat, welcher das ganze Verfahren des Kornmahlens darlegt. Dies ist ein grobkörniger, mittelgroßer Granitblock, welcher oben noch sehr wenig ausgehöhlt ist, aber doch schon die Anlage zur muldenförmigen Aushöhlung zeigt. Auf diesem größern Granitblock liegt ein kleinerer Granit von ganz demselben Gestein von der Größe, daß er sich mit beiden Händen leicht hin= und herschieben läßt. Beide Steine sind auf den Berührungsflächen genau in einander passend, jedoch nicht platt, abgerieben, so daß der untere, größere Stein in denselben Linien concav ausgeschliffen ist, wie der obere kleinere Stein convex abgerieben ist. Dies ist also der erste Anfang einer Handmühle, zu welcher man noch einen größern Reibstein benutzen konnte. Wenn die Höhlung tiefer ward, so mußte man

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statt des breiten Reibsteins einen kleinern, kugelförmigen Stein nehmen, der mit einer Hand zu regieren war.

Ich glaube daher, daß diese Steine gewöhnlich zu Mühlsteinen dienten. Ich will dabei aber gerne zugeben, daß diese Steine auch zum ersten Schleifen der Feuersteinkeile gebraucht wurden. Die Feuersteinkeile wurden auf folgende Weise bearbeitet. Man schlug einen passenden Feuersteinblock zu der ungefähren Form des Keils roh zu; dann gab man ihm durch lange, spanförmige, endlich durch kleinere, muschelförmige Absplitterungen die Form, die er haben sollte und konnte; hierauf stellte man durch kleine Absplitterungen genau alle Kanten her, welche das Richtmaaß bildeten; dann schliff man im Rohen die Unebenheiten ab, wozu man glatt geschliffene Granit steine gebrauchen konnte, und endlich schliff und polirte man den Keil glatt auf Schleifsteinen von quarzigem "alten rothen Sandstein". Zu dem letzten Schleifen und Poliren konnte man nun keine Granitsteine gebrauchen, weil sie ein zu rauhes Gefüge haben; die ungemein glatten und blanken Flächen der polirten Keile beweisen, daß man sich zu dem letzten Schleifen eines sehr feinen Steins bediente, wie denn auch häufig halb polirte Keile auf Schleifsteinen von altem rothen Sandstein liegend gefunden sind. Aber zum ersten Abreiben der Unebenheiten nach Vollendung der Schlagearbeit konnte man sehr gut ebene Granitflächen benutzen. Und daher glaube ich auch, daß gewisse, nicht tief, sondern nur flach ausgeschliffene Granitsteine zum ersten Schleifen der zugerichteten Feuersteinkeile gebraucht wurden. Man findet auch solche Granitsteine, welche immerhin zum ersten Schleifen gebraucht werden konnten. Der Herr Pastor Masch zu Demern besitzt einen solchen Granit von ungefähr einem Quadratfuß Oberfläche, welcher nur sehr wenig ausgehöhlt und auf der Oberfläche ganz glatt geschliffen ist und offenbar einen Schleifstein bildete.

Man kann daher beide Ansichten sehr wohl vereinigen: daß viele, ja die meisten und namentlich die tief ausgehöhlten und nicht polirten Granitsteine zu Mühlsteinen, die weniger tief ausgeriebenen und glatt geschliffenen Granite zu Schleifsteinen gebraucht wurden. Man muß überhaupt für die Zeit, in welcher die Menschen nur sehr wenige Arten von Geräthen hatten, die Anwendungsweise möglichst weit ausdehnen. So wie die Keile sicher auf sehr mannigfaltige Weise, z. B. zum Kampfe, schlachten, Ackern, Spalten u. s. w., gebraucht wurden, so können auch die ausgehöhlten Granite zu verschiedenem Gebrauche gedient haben.

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Und so bekenne ich mich zu der Ansicht, daß die ausgehöhlten Granitsteine, je nach ihrer Beschaffenheit, zu Mühlsteinen und zu Schleifsteinen gebraucht wurden.

G. C. F. Lisch.     

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Hünengrab von Boldebuck.

Der Herr Ober=Inspector Metelmann zu Boldebuck, ein einsichtsvoller und theilnehmender Mann, theilte mir gesprächsweise folgende merkwürdige Erfahrung mit. Vor vielen Jahren ließ er zu Boldebuck bei Güstrow ein großes Kegelgrab von ungefähr 12 Fuß Höhe abtragen. Er fand die Bestattung der verbrannten Leiche der Bronze=Periode schon in einer Tiefe von 6 Fuß unter dem Gipfel des Kegels und darunter ein vollständiges Sogenanntes Hünengrab aus der Steinperiode, das von großen Seitensteinen im Oblongum aufgebauet und mit großen Decksteinen bedeckt war. Wir haben hier also wieder ein Beispiel von einer doppelten Bestattung aus zwei verschiedenen Perioden über einander in einem und demselben Grabhügel. Alterthümer von Bedeutung wurden bei der Aufgrabung nicht bemerkt.

G. C. F. Lisch.     

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Eine Streitaxt

aus porphyrartigem Grünstein oder Diorit, von der gewöhnlichen, einfachen Form, ward gefunden in dem Torfmoor der Stadt Bützow bei der Vierburg und von dem Herrn Friedrich Seidel zu Bützow geschenkt. Der Herr Seidel berichtet, daß nach den Aussagen der Finder beim Torfgraben noch ein hölzerner Stiel in dem Loche gesteckt habe, der aber bald zerbrochen und zerfallen sei.

G. C. F. Lisch.     

Ein Dolch aus Feuerstein,

sehr gut gearbeitet, 7" lang, gefunden zu Neu=Steinbeck, Amts Gadebusch, "in einer Mergelgrube", ward geschenkt von dem Realschüler Carl Schmidt aus Neu=Steinbeck zu Schwerin.

Ein halbmondförmiges Messer

aus Feuerstein, Säge oder Messer, gefunden in der Gegend von Gnoien, schenkte der Herr Staatsminister a. D. von Lützow auf Boddin bei Gnoien.


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b. Zeit der Kegelgräber.


Ueber

die ehernen Wagenbecken

der Bronzezeit,

von

G. C. F. Lisch.

Die auf ehernen Wagen ruhenden ehernen Becken oder Vasen der Bronzezeit nehmen wegen ihrer ausgebildeten Einrichtung, ihres hohen Alters und ihrer weiten Verbreitung eine so bedeutende Stelle in der Bildungsgeschichte der Welt ein, daß se eine nochmalige, ausführliche Besprechung verdienen, um s mehr, da sie wahrscheinlich die Veranlassung geben werden, ein hell Licht in eine große, aber noch dunkle Vorzeit zu werfen.

Da der bedeutendste und am klarsten ausgebildete Fund in Meklenburg gemacht ist, so liegt es nahe, daß ich den seit mehreren Jahren angeknüpften Faden wieder aufnehme, nachdem mehrere ähnliche wichtige Entdeckungen gemacht sind.

Der Bronzewagen von Peccatel.

Auf der Feldmark des Dorfes Peccatel, eine Meile südlich von Schwerin, standen auf zwei verschiedenen Bauerhufen mehrere kegelförmige Grabhügel der heidnischen Vorzeit nahe bei einander, von denen zwei durch ihre Größe vor den andern hervorragten. Der größte der Grabhügel hatte ungefähr 10 Fuß Höhe, 40 Fuß Durchmesser und 240 Fuß Umfang. Das nächstfolgende Grab hatte ungefähr einen eben so großen Umfang aber nur 5 bis 6 Fuß Höhe.

Da das zweite Grab zur Gewinnung von Chausseesteinen angebrochen war, ward es im J. 1843 wissenschaftlich unter meiner Leitung abgetragen (vgl. Jahrbücher IX, S. 369 flgd.). In dem weit ausgedehnten, sanft aufsteigenden Grabe wurden

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vier verschiedene Begräbnisse unter Steinhaufen gefunden, von denen zwei mit verbrannten Leichen in der Mitte des Grabes standen, die beiden andern je nördlich und südlich von den beiden mittlern. Das Grab lieferte ungefähr 20 Stück Alterthümer aus Bronze, welche nach Form, Einrichtung und Rost der ausgebildeten oder mittlern Zeit der Bronzeperiode angehörten, worauf auch der Bau des Grabhügels deutete. Unter den beiden mittlern Steinhügeln waren wahrscheinlich Mann und Frau beigesetzt gewesen, indem sich unter dem einen Steinhügel ein ganz mit Bronzebuckeln beschlagener Panzer von Leder in Bruchstücken und ein Stabbeschlag von Bronze, in dem andern Steinhügel mehrere kleinere Alterthümer von Bronze, z. B. eine Nadel, eine Heftel und ein Fingerring, fanden. Unter dem am südlichen Rande des Grabes stehenden Steinhügel wurden aber viele Alterthümer gefunden, welche zu den merkwürdigsten gehören, welche je entdeckt sind. Es fand sich hier nämlich außer einem Schwerte, einer Framea, einer Pfeilspitze und zwei Messern von Bronze, ein drei Loth schwerer, massiver goldener Armring und ein kleiner, vierräderiger, bronzener Wagen, welcher eine große bronzene Vase trug.

Ueber das andere ganz nahe dabei stehende größere Grab gingen in der Dorfschaft merkwürdige Sagen, welche sich höchst seltsamer Weise durch die Aufgrabung bewahrheiteten; an eine Selbsttäuschung kann nicht gedacht werden, da ich, als der größere Hügel noch unberührt war, am 18. April 1843 bei der Aufdeckung des kleinern Grabes die Sagen aus dem Munde des Volkes niederschrieb und über ein Jahr vor der Aufdeckung des größern Grabes (in Jahrb. IX a. a. O.) drucken ließ. Die Bewohner des Dorfes erzählten nämlich: in dem großen Hügel ("Rummelsberg" genannt) wohnen die Unterirdischen, welche hier eine Tafel haben, an welcher sie mitunter ein Mahl halten, wozu sie sich aus den übrigen Bergen Kessel, Messer und andere Geräte leihen. Wenn die Tafel zum Mahle auf dem Hügel steht und man etwas Geräth von der Tafel nimmt, so kann diese nicht eher wieder in den Hügel hineinkommen, als bis man das Geräte wieder hingelegt hat. Auch haben die Unterirdischen Kinder, welche sie gegen Dorfkinder vertauschen (Wechselbälge); diese zwergähnlichen Kinder der Unterirdischen pflegen zu singen: ,,Ick bün so old, als Böhmer Gold". Es wird zwar fast von jedem großen Grabe in Meklenburg gesagt, daß in demselben eine "goldene Wiege" stehe; aber eine solche, auch im Einzelnen ausgeführte Sage, wie die so eben mitgetheilte, ist sonst

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in Meklenburg nicht vernommnen. Das Merkwürdigste aber war, daß sich in den Gräbern das fand, was die Sage als in denselben vorhanden bezeichnete. Der Kessel, den sich die Unterirdischen leihen, war schon in dem kleinern Grabe gefunden. Die Tafel, auch mit einem Kessel, fand sich nun auch in dem größern Grabe. Da auch dieses größere Grab aus Gewinnsucht heimlichen Angriffen ausgesetzt ward, indem man glaubte, daß es so große Schätze berge, daß man damit das Dorf kaufen könne, so sah ich mich genöthigt, auch dieses Grab am 22. Nov. 1845 wissenschaftlich abzutragen (vgl. Jahrbücher XI, S. 366 flgd.). In der Mitte des Grabes fand sich unter einem Steinhaufen ein Begräbniß mit einer verbrannten Leiche und daneben eine Menge von bronzenen Alterthümern, nämlich Halsringe, Armringe, Handbergen, auch eine bronzene Schmuckdose und mehrere durchbohrte große Bernsteinknöpfe. Außer diesem Begräbnisse fand sich aber in dem Hügel ein höchst merkwürdiger Bau, welcher eben so gut zu der Bronzevase des andern Hügels, als zu den Sagen stimmte. In der Richtung von Osten nach Westen stand in einiger Entfernung von dem in der Mitte des Grabes stehenden Begräbnisse ein aus mehrern Theilen bestehender, zusammenhangender Bau eines Opferaltars. Zuerst im Osten stand eine kleine viereckige Erhöhung, 5 Fuß hoch und an jeder Seite 5 Fuß lang, aus lehmhaltigem Sande aufgebauet und mit einer doppelten Schicht von Feldsteinen bedeckt. Westlich daneben stand auf einem gleich hohen und breiten Unterbau von lehmhaltigem Sande ein durchaus regelmäßiger, runder Kessel, welcher 3 Fuß Durchmesser und 2 Fuß Tiefe hatte und mit dem Rande ungefähr 1 Fuß über den Altar hervorragte. Der Kessel war am Boden mit kleinen Feldsteinen ausgelegt; die ungefähr 2 Zoll dicke Wand war von lehmhaltigem Sande aufgemauert, an Ort und Stelle fest gebrannt und von Ruß und Theer oder Fichtenharz schwarz gefärbt und durchaus so fest, daß sie mit Hacken ganz frei gelegt werden konnte und einen Menschen trug; die Außenwand war einen Fuß dick mit lehmhaltigem Sande und kleinen Feldsteinen ummauert. Im Westen stieß an diesen Bau eine große, 10 Fuß lange und breite und 5 Fuß hohe Tafel, der Altar, welcher ebenfalls von lehmhaltigem Sande aufgebauet und mit einer doppelten Schicht von Feldsteinen belegt war. In der Mitte auf diesem Altare stand eine thönerne Urne, welche mit Zickzacklinien verziert war. Unten auf der Erde, im Westen unmittelbar an dem Altar stand, ebenfalls von Feldsteinen ummauert, eine 6 Fuß lange, 3 Fuß breite und 1 Fuß tiefe Mulde von

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schwarz gebranntem lehmhaltigen Sande, wie der Kessel, mit 3 Zoll dicken Wänden. In dieser Mulde lag das Gerippe einer unverbrannten Leiche, nach Osten, gegen den Altar und das Begräbniß hin schauend, mit dem Schädel im Rande des ganzen Grabes liegend. Das ganze Gerippe war in der Mulde in schwarze Brand= oder Wiedenerde gepackt. Ohne Zweifel war diesfer Bau ein Opferaltar und das Gerippe ein Geopferter. Der große Altar diente zur Darbringung des Schlachtopfers, der kleine Altar zum Standorte (άμαβάδρα) des Priesters oder der Priesterin, der zwischen beiden stehende und beide überragende Kessel zum auffangen des Blutes des Menschenopfers und die Wanne zur Aufnahme der Leiche des Geopferten. Diese ganze Einrichtung stimmt genau mit dem Opfern der Kriegsgefangenen überein, über welches Strabo 7, 2 von den Cimbern berichtet (vgl. auch Grimm's deutsche Mythologie S. 49). - Dieser ganze Fund von Peccatel war aber zuverlässig. Ich habe ihn einen ganzen Tag in Gegenwart des Archivsecretärs Dr. Beyer und von 30 Arbeitern genau bearbeitet, ganz frei gelegt und gründlich untersucht. Wie treffend diese Erscheinungen mit den Volkssagen übereinstimmten, geht daraus hervor, daß alle Arbeiter augenblicklich die "Tafel" und den "Kessel" der Sage erkannten und aus Furcht vor den "Unterirdischen", deren Wohnung zerstört sei, sich lange sträubten, die Arbeit fortzusetzen.

Wichtiger aber noch, als dieser Bau, ist der Zusammenhang, in welchem ohne Zweifel die beiden neben einander liegenden Gräber zu einander stehen, indem sie, ungefähr aus derselben Zeit stammend, sich gegenseitig ergänzen. Das kleinere Grab enthielt sicher den Nachlaß eines Priesters oder Königs, und in demselben ist das auf einem Bronzewagen ruhende Bronzebecken das wichtigste von allen bisher in Meklenburg gefundenen Alterthümern.


Der im J. 1843 in dem Kegelgrabe von Peccatel gefundene Bronzewagen, welcher eine Bronzevase trägt, ist in den Jahrbüchern IX, S. 372 flgd. beschrieben und, mit den dabei gefundenen Alterthümern auf der dazu gegebenen lithographirten Tafel in den einzelnen Theilen, jedoch nicht im Zusammenhange, abgebildet. Der klaren Erkenntniß für den nicht völlig Eingeweihten stand jedoch immer der Uebelstand entgegen, daß das Gestell durch die im Grabe darauf gelegten Steine so sehr zerbrochen war, daß es nicht ganz aufgestellt, sondern nur in seinen einzelnen Haupttheilen neben

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einander gezeigt und zur Anschauung gebracht werden konnte. Seitdem ist es jedoch gelungen, durch geschickte Handwerker das ganze Geräte nach dem Originale, zum Theil nach den von dem Originale genommenen Formen, völlig getreu in Metall nachbilden 1 ) zu lassen und in seinem Zusammenhange aufzustellen. Hiernach ist nun die getreue Abbildung 2 ) genommen, welche hier mitgetheilt wird.

Bronzewagen von Peccatel

Die Grundlage des ganzen Gerätes, welches im Zusammenhange 15 3/4" hamburg. Maaß oder 38 Centimeter hoch ist, bildet ein kleiner Wagen von Bronze. Die beiden Achsen und die beiden Langbäume sind von ganz gleicher Größe und Gestalt und bilden im Grundrisse ein regelmäßiges, gleichseitiges Viereck von ungefähr 9 Zoll im Quadrat. Die Achsen


1) Die Wissenschaft verdankt diese Nachbildung der Gnade Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich Franz.
2) Die Zeichnung ist nach dem originale von dem Herrn Geschichtsmaler Milde zu Lübeck entworfen, von dem in solchen Gegenständen gewandten Herrn Magnus Petersen zu Kopenhagen radirt und in der Anstalt der Herren Kittendorf & Aagaard zu Kopenhagen chemitypirt.
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und die Langbäume sind aus starken viereckigen Bronzestäben gebildet, welche erst wohl grade gegossen, dann aber zu ihrer eigenthümlichen Gestalt gebogen sind, wie es auch am bequemsten bei der Nachbildung geschehen ist. Der mittlere Haupttheil der Achsen und der Langbäume ist nicht grade, sondern in sehr gefälliger Form bogenförmig nach oben hin wie ein Joch Detail des Bronzewagens oder wie der Umriß einer Glocke gebogen. Dies giebt nun dem Ganzen ein viel gefälligeres Ansehen, als wenn die Achsen und Langbäume wagerecht lägen. Es ist aber auch möglich, daß diese Form eine in jenen fernen Zeiten beliebte Form der Langbäume der Wagen war, damit die Räder nach den Seiten hin unter den Wagen einbiegen konnten, und somit wäre diese Form der Langbäume nur eine Darstellung eines allgemeinen Gebrauches. Die Achsen laufen in ihren Enden in horizontale, dünne, runde Stäbe aus, auf welchen sich die vier Räder bewegen. Die Enden der Langbäume laufen an beiden Enden des Wagens, nach vorne und hinten, auch in dünne Stäbe aus, welche sich ungefähr in Form dünner Vogelhälse nach oben biegen und so nicht allein einen hübschen Abschluß, sondern auch an jedem Ende zwei bequeme Handhaben bilden, an denen man den Wagen leicht vorwärts und rückwärts ziehen kann. Dicht hinter den Rädern sind die Langbäume auf die Achsen, dort wo sich beide rechtwinklig schneiden, in einer Verbreiterung der Bronzestäbe angenietet. Die vier Räder, 4 1/2" im Durchmesser, sind aus Bronze gegossen, wie die Gußnäthe zeigen, welche noch überall an den Kanten zu sehen sind, und wurden nicht durch vorgesteckte Pflöcke, sondern durch Breitklopfung der Achsenenden auf den Achsen festgehalten; die Räder sind weder gefeilt, noch auf der Drehbank nachgedrehet, wie es bei den römischen Rädern so häufig zu bemerken ist. Was aber diese einheimischen Räder vorzüglich charakterisirt, ist, daß sie nur vier Speichen haben.

Alle alten Räder der alten Bronzeperiode Deutschlands waren vierspeichig. Wir besitzen glücklicher Weise in unsern Sammlungen nicht allein das Original dieses Wagens, sondern auch gewissermaßen eine Zeichnung dazu, welche ohne Zweifel aus derselben Zeit stammt. Auf dem mit gravirten Zeichnungen reich geschmückten bronzenen Heerhorn, welches bei Wismar am Meeresstrande in einem Moor gefunden ward, sind neben Spiralwindungen nicht allein antike Schiffe, sondern auch ein Mal 4 vierspeichige Räder und zwei Male 2 vierspeichige Räder dargestellt (vgl. die getreue Abbildung zu Jahresbericht III, S. 67). Diese Räder sollen ohne Zweifel alte Wagen vorstellen.

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Die vierspeichigen Räder scheinen zu jener. Zeit sehr verbreitet gewesen zu sein, da sie nicht allein, wie die antiken Schiffe oder Kähne, auf Stein= und Bronze=Denkmälern abgebildet, sondern auch in der Bronzezeit zur Verzierung der Enden der Messergriffe angewandt wurden; vgl. Worsaae Afbildninger fra det kongelige Museum for nordiske Oldsager i Kjöbenhavn, Kjöbenhavn, erste Auflage, 1854, Taf. 29 und 30, und zweite Auflage, 1859, Taf. 35, wo z. B. Nr. 124 und 170 ein am Ende des Griffes mit einem vollständigen Rade verziertes Messer abgebildet ist, welches auch mit den eingeschlagenen Zickzacklinien des wismarschen Heerhorns geschmückt ist.

Auch die Räder der griechischen Wagen waren vorherrschend vierspeichig (vgl. Weiß Kostümkunde S. 455, 907, 908).

Ein ähnlicher mit zwei Pferden bespannter Wagen mit zwei vierspeichigen Rädern, auf dessen gabelförmiger Achse der Wagenlenker steht, ist auch auf dem Kivik=Monument, einer alten Grabkiste in Schonen, abgebildet (vgl. Jahrb. III, S. 75, XI, S. 373 und XVI, S. 264).

Auf dem peccatelschen Wagengestelle, welches mit den Rädern 5 1/2" hoch ist, steht auf vier auswärts gebogenen, 2 3/4" hohen Füßen aus eben so breiten, aber dünnern Bronzestäben ein hohler Cylinder oder Säulenschaft (Hals) aus zusammengenietetem Bronzeblech, 6 1/2" hoch und 3 3/4" im Durchmesser. Der Cylinder ist mit drei Reihen kleiner Buckeln, welche vor der Zusammennietung des Blechstreifens von innen herausgetrieben sind, verziert, und ragt mit dem untern Buckelrande 3 Zoll über das Gestell empor. Die vier Füße sind inwendig an den Rand des Cylinders angenietet und stehen mit ihrem untern Ende auf den vier Verbindungspunkten der Achsen und der Langbäume, wo sie mit diesen durch ein Niet zusammengenietet sind. Oben hat der Cylinder einen schmalen, nach außen umgebogenen Rand, in welchem die auf diesem Rande stehende Schale angenietet ist. Der Cylinder mit seinen 4 Füßen ist so hoch, daß der obere Rand etwas über das Gestell der Achsen und der Langbäume emporragt und die auf dem Cylinder stehende Vase ganz frei steht.

Auf dem Cylinder steht, mit 7 Nieten angenietet, eine schöne, große Bronzevase ohne Fuß, den der Cylinder bildet, 7 1/2" hoch und über 15" weit im Bauchrande, aus einem Stücke Bronze kalt sehr dünne getrieben, wie es auch bei der Nachbildung geschehen ist. Auf dem Bauchrande stehen vier concentrische Kreise von kleinen Buckeln, welche von

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innen herausgetrieben sind; der ausgebogene, 15 3/4" weite Rand der Vase ist mit zwei Reihen gleicher Buckeln verziert, gleichwie das eherne Meer (1. Kön. 7, 24 und 26). Die Vase hat vier Henkel aus viereckigen Bronzestäben, welche wie die Halsringe gedrehet und mit Nieten befestigt sind, an jeder Seite zwei, so daß über je zwei Handhaben der Langbäume zwei Henkel stehen. Man konnte also die auf dem Wagen stehende Vase mit beiden Händen nicht allein an den Verlängerungen der Langbäume, sondern auch an den Henkeln der Vase fassen und vorwärts und rückwärts ziehen; daher hat die Vase vier Henkel. Die Arbeit aus kalt getriebener Bronze und die Berzierung mit Buckelreihen ist an einheimischen Gefäßen Norddeutschlands und des skandinavischen Nordens sehr häufig, und es läßt sich durch eine lange Reihe in gleicher Zeit gleich gearbeiteter Gefäße darthun, daß die Vase im Lande gearbeitet ist, wofür auch die Bearbeitungsweise des Cylinders und des Wagens zeugt.


Andere Bronzewagen in Europa.

Nicht lange nach dieser merkwürdigen Entdeckung wurden andere Funde gemacht, welche mit dem Wagen von Peccatel in Uebereinstimmung und denselben zu erläutern im Stande waren.

Um das Jahr 1843, ungefähr zu derselben Zeit, als der Wagen zu Peccatel gefunden ward, soll in Meklenburg zu Pennewitt bei Warin ein kleiner metallener Wagen mit vier Rädern, mit zwei Pferden und einer auf dem Wagen stehenden Figur in einer Urne gefunden sein (vgl. Jahrb. XV, S. 276); aber da dieser Wagen zerbrochen und weggeworfen ist, so ist auf diesen Fund nicht zu geben.

Im J. 1846 wurden bei Friesack in der Mark Brandenburg zwei vierspeichige Bronzeräder gefunden, welche ohne Zweifel zu einem Wagengestelle gehört haben, das jedoch verloren gegangen ist; die Räder sind in die Sammlung des verstorbenen Grafen v. Zieten auf Wustrau gekommen. Diese Räder, welche in Jahrbüchern XVI, S. 265 abgebildet sind, sind zwar vierspeichig und ungefähr eben so groß, als die peccatelschen, jedoch viel sauberer, namentlich an den Naben, bearbeitet, und scheinen entweder fremden Ursprunges oder jünger zu sein.

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Wichtiger ist ein in der Gegend von Frankfurt a. d. O. um das J. 1848 beim Bau der Chaussee von Frankfurt nach Drossen gemachter Fund, welcher ebenfalls in die Sammlung des wailand Grafen v. Zielen auf Wustrau gekommen ist. Hier ward auch ein Bronzewagen gefunden, welcher eine gabelförmige Deichsel, wie der Wagen auf dem Kivik=Monument in Schonen, und drei vierspeichige Räder auf Einer Achse hat. Die Räder dieses (in Jahrbüchern XVI, S. 262) abgebildeten Wagens, den ich im Originale zu vergleichen Gelegenheit gehabt habe, gleichen ganz den Rädern des Wagens von Peccatel und stammen sicher aus derselben Zeit. Die Bestimmung dieses Wagens ist schwer zu errathen; jedoch glaube ich, daß die auf verschiedenen Stellen der Deichsel stehenden vogelartigen Bildungen nur bestimmt gewesen sind, etwas zu tragen, und keine selbstständige symbolische Bedeutung gehabt haben, wie in Jahrbüchern XVI, S. 266 flgd. vermuthet ist. Wenn nun auch die Einrichtung des Wagens von Frankfurt eine ganz andere ist, als die des Wagens von Peccatel, so sind doch beide an Größe, Metall, Arbeit, kurz in allen Einzelnheiten völlig gleich, so daß man an dem Ursprunge beider aus einer und derselben Zeit nicht zweifeln kann.

Die Spur dieser Bronzewagen läßt sich jedoch noch weiter gegen Süden verfolgen.

Einige Zeit vor dem Jahre 1850 ward in Steiermark bei Judenburg auf einem alten Begräbnißplatze neben vielen bronzenen und eisernen Alterthümern ein merkwürdiger Bronzewagen gefunden, welcher in den Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark, Gratz, Heft III, S. 67 flgd. (vgl. Jahrbücher XX, S. 290 flgd.) beschrieben und abgebildet ist. Dieser Wagen hat dieselbe Größe und denselben Zweck, aber eine andere Einrichtung. Der Wagen hat ebenfalls eine gleiche Einrichtung nach vorwärts und rückwärts, also keine Deichsel; an den Enden stehen an den vier Ecken kurze Thierköpfe, Pferdeköpfen ähnlich, welche wohl als Handhaben gedient haben. Die vier Räder sind achtspeichig. Auf den horizontalen Achsen ruhet ein Bronzeblech. In der Mitte dieses Bleches oder Bodens steht eine hohe weibliche Figur, welche die Hände über den Kopf hält, ohne Zweifel, um ein Gefäß zu tragen. Umher stehen auf dem Bleche viele kleine Figuren, welche, wie die größere Figur in der Mitte, nur roh gearbeitet sind. Neben der Hauptfigur stehen an jeder Seite zwei Reiter mit Schild und Speer. An beiden Enden steht ein Hirsch, welchen zwei Männer am Geweih halten, und dahinter eine männliche Figur mit einem Beile in der Hand und

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eine weibliche Figur. Es scheint hier ein ganzer Opfercultus, zu welchem der Wagen selbst gedient haben wird, dargestellt zu sein. Die Einrichtung dieses Wagens ist höchst merkwürdig; jedoch scheint er aus etwas jüngerer Zeit zu stammen, als die Wagen von Peccatel und Frankfurt.

Im Jahre 1830 ward bei Radkersburg in Steiermark ein großer Fund von Bronzealterthümern gemacht, unter denen sich auch vier Räder denen von Peccatel an Größe ähnlich und ein kleineres Rad befinden. Diese Räder, welche achtspeichig sind, gehören sicher der Bronzeperiode an. Vgl. Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark, Heft IV, 1853, S. 235, und Jahrbücher XX, S. 291.

Etwas anderer Art sind wohl die Bronzeräder und Wagen, welche in Ungarn gefunden sind. So befinden sich in der Esterhazyschen Sammlung große Bronzeräder, welche in Ungarn gefunden sind und 2 Fuß 5 Zoll und 2 Fuß 9 Zoll im Durchmesser haben. Zwei ähnliche Räder sollen sich in Toulouse, ein drittes in Paris befinden (vgl. Jahrb. XVIII, S. 253).

Näher scheinen den norddeutschen Wagen die Funde zu kommen, welche in Siebenbürgen gemacht sind. Hier ward ein einzelnes Rad gefunden, welches 4 174 Zoll im Durchmesser hält (vgl. Jahrb. XVIII, S.254). Auch ein kleiner Bronzewagen ward 1834 in Siebenbürgen, Szatzvaroser Stuhl, gefunden. Ueber diesen Bronzewagen, welcher im k. k. Antiken=Cabinet zu Wien aufbewahrt wird, habe ich von dem Herrn Director Arneth zu Wien (vgl. Jahrb. XVIII, S. 254) und von dem Herrn Dr. Bruzelius zu Lund, welcher 1858 den Wagen in Wien studirt hat, genauere Nachricht. Der Wagen ist jedenfalls sehr klein; nach Arneth haben die Räder 2 3/4 Zoll im Durchmesser, nach Bruzelius Beschreibung wäre das ganze Geräte kaum so hoch. Die vier Räder sind zwar vierspeichig, jedoch sind die Speichen schon künstlich gearbeitet, indem sie sich nach den Felgen hin verbreitern und ausgeschweift sind, wie die Räder der griechischen Rennwagen, vgl. Weiß Kostümkunde S. 907; die Achsen und die Langbäume sind in der Mitte etwas nach unten gebogen und die Langbäume gehen nach beiden Enden horizontal etwas gebogen zu Handhaben aus, so daß die Enden Vogelhälsen ähneln: der Wagen ist also auch an beiden Enden gleich eingerichtet. Auf den Langbäumen steht ein kleines amphorenartiges Gefäß mit Fuß. Das Ganze scheint ein Toilettengeräth, eine Salbenbüchse, zu sein und aus einer etwas Jüngern, raffinirtern Zeit zu stammen, vielleicht aus Griechenland.

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Diesem Wagen ähnlich ist das Bild auf den seltenen Münzen der griechischen Stadt Krannon, auch Ephyr genannt, in Thessalien, zwischen Pharsalus und Larissa. In der k. Münzsammlung zu Kopenhagen befindet sich ein Original dieser kleinen Münzen, eben so zu London, Paris und Wien. Diese Münzen, welche ungefähr in das 2. oder 3. Jahrhundert vor Christi Geburt fallen, haben auf der Rückseite einen vierrädrigen Wagen mit horizontalen Langbäumen, auf welchen eine Amphore steht; Vgl. T. E. Mionnet décription de médailles antiques, Paris, 1807 Tom. II, p. 10, Nr. 76, 77, und Supplement Tom. III, p. 281, Nr. 132; -Sestini lettere e dissertazioni numisinatiche, Firenze, 1821, Tom. V, p. 29; - N. F. Haym Thesaurus etc., Vindob., 1765, T. II, p. 148. Alle beschreiben das Bild dieser Münzen so: eine Vase steht auf einem kleinen Wagen, und auf jedem Rade steht ein Vogel; unter den auf den Rädern sitzenden Vögeln könnten vielleicht die Handhaben zu verstehen sein. Haym a. a. O. erklärt aus Antigoni Mirabil. Narrat. Lat. Ed. Basil. 1568, cap. 15, p. 123, das Bild so, daß die Bewohner von Krannon bei anhaltender Dürre einen eisernen Kessel auf einen Wagen gesetzt und im Pomp umhergeführt und wie eine Glocke geschlagen haben, um Regen von den Göttern zu erflehen Wenn diese krannonischen Wagen auch nicht ganz zu dem Gebrauche der übrigen Bronzewagen stimmen mögen, so scheint doch die Idee im Hintergrunde zu liegen, daß man auch in Griechenland Tempelgefäße auf Wagen hatte und ähnliche Gefäße leer umherfuhr, um es den Göttern nahe zu legen, sie zu ihrem eigenen Dienste zu füllen.

Bedeutende Anhaltspunkte geben noch die hetrurischen oder altitalischen Bronzewagen. 1 ) In G. Micali Mon. antich. pop. ital. XL, 4 ist ein kleiner Wagen in halber Größe abgebildet, dessen sechsspeichige Räder 2 1/2 Zoll im Durchmesser halten. Auf den horizontalen Achsen ruht eine dicke Platte, welche in der Mitte ein niedriges, einem Kasten ähnliches Gestell hat. Auf jeder Ecke der Platte ruht ein nach dem Ende hin sehender Löwe. Auf dem Kasten in der Mitte steht eine gegen 7 Zoll hohe Figur, welche auf dem Kopfe eine ungefähr 2 Zoll hohe Vase trägt, diese Darstellung ist der Darstellung auf dein judenburger Wagen ziemlich ähn=


1) Ich verdank dankbar diese Nachweisung dem Herrn Professor Weiß in Berlin, welcher auf der Versammlung der deutschen Geschichts= und Alterthumsforscher in Berlin 1858 die Vergleichung der alten Wagen des südlichen Europas hervorhob.
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lich. Eine tuskische(?), in Sardinien gefundene Bronze, welche einen gerüsteten Krieger auf dem Marsche zeigt, wie er neben Waffen und Gepäck einen kleinen Handwagen auf dem Rücken trägt, hat für den gegenwärtigen Zweck keine andere Bedeutung, als zu zeigen, wie weit schon im Alter die Anwendung der Wagen ging (vgl. Winkelmann's Briefe über die neuesten herculan. Entdeckungen und Gesch. und Beschreibung der Abbildungen, Weiß Kostümkunde S. 1086).

Von großer Bedeutung zur Vergleichung sind die homerischen metallenen Vasen oder Tripoden, welche auf Rädern liefen (vgl. Jahrb. XV, S. 271). Als Thetis in der Wohnung des Gottes Hephaistos erschien, um für ihren Sohn Achilleus Waffen von ihm zu erbitten:

Ihn dort fand sie im Schweiß, um die Blasebälge beschäftigt,
Eifrig; denn Dreifüße bereitet' er, zwanzig in Allem,
Rings zu stehn an der Wand des wohlgegründeten Saales.
Goldene Räder befestigt er jeglichem unter dem Boden,
Daß sie aus eigenem Trieb in die Schaar eingingen der Götter,
Dann zu ihrem Gemach heimkehrten, Wunder dem Anblick.
Sie nun waren so weit gefertigt, nur noch der Henkel
Kunstwerk fehlte daran; jetzt fügt er sie, hämmernd die Nägel.
(Homer Ilias XVIII, 372-379, nach der Uebersetzung von Voß).

Diese Beschreibung stimmt nun ganz zu dem Wagen von Peccatel, von dem sich die homerischen Götterwagen nur dadurch unterscheiden, daß sie von Gold gearbeitet und Automaten waren, die sich nach eigener Einsicht oder auf Befehl von selbst bewegten. Sonst ist die homerische Beschreibung noch dadurch sehr bezeichnend, daß Hephaistos die kunstvollen Henkel mit Nägeln an die Vase nietete (und nicht löthete), wie an der Vase von Peccatel. Da Hephaistos selbst die Tripoden als Hauptkunstwerke für die Götter in den Olymp setzte, so muß man schließen, daß Homer diese erdichtete Beschreibung den zu seiner Zeit üblichen, jedoch wohl seltenen Kunstwerken, welche sicher auch zu heiligem Gebrauche dienten, entnahm. Dreifüße (τρíποδες) werden nach unzähligen Stellen die gewöhnlich auf drei Füßen ruhenden Vasen oder Gefäße ge=

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nannt, welche, da man schon früh die größte Kunst auf die Füße verwandte, sehr bald auch nach den Füßen benannt wurden, obgleich die Vasen die Hauptsache bildeten. Sicher hatten die Gestelle nicht immer drei Füße, sondern auch wohl vier oder zwei. Die Tripoden des Hephaistos werden wohl ein Wagengestell mit vier Rädern gehabt haben, da Dreifüße mit drei Rädern schwerlich gut zum Fahren geeignet sind.

Wenn auch Homer Jl. V, 722 dem Götterwagen der Here achtspeichige eherne Räder giebt, so haben doch viele Abbildungen griechischer Wagen nur vierspeichige Räder (vgl. Weiß Kostümkunde S. 455, 907, 908).

In jüngern Zeiten kommen besondere Wagen, wie Götter Wagen, Triumphwagen, Streitwagen, Fahnenwagen u. s. w., in der verschiedensten Art oft vor; vgl. J. Grimm's Rechtsalterthümer I, S. 262 flgd.; J. Grimm's Mythologie I, S. 138, 687. Der carrocio der Lombarden ist bekannt. Diese Wagen können hier jedoch nicht zur Vergleichung gezogen werden, da die Hauptsache fehlt, die Bestimmung, eine Vase zu tragen.

Die jüngste Hindeutung auf Wagen mit Gefäßen scheinen die karrâschen im Parzival von Wolfram von Eschenbach, Ausgabe von Lachmann 237, 22, und 240, 12, zu sein. Im Festsaale des Grals auf der Burg Montsalvatsch

vier karrâschen muosen tragen
manec tiwer goltvaz
ieslichem ritter der dâ saz.
man zôhs zen vier wenden.
vier ritter mit ir henden
mans ûf die taveln setzen sach.

Diese Wagen scheinen aber nur dazu bestimmt gewesen zu sein, viele goldene Gefäße auf kleinen Wagen in den Saal zu fahren, wo sie abgeladen und vorgesetzt wurden; die Wagen waren nicht mit Gefäßen fest verbunden und kamen nicht auf die Tafel.


Betrachtung und Vergleichung.

Es scheint Stoff genug vorzuliegen, um die aufgeführten kleinen Bronzewagen beurtheilen und bestimmen zu können. Der Wagen von Peccatel scheint der älteste, vollständigste und wichtigste zu sein. Demfelben gleich an Größe, Arbeit und Metall ist der Wagen von Frankfurt a. d. O. Wichtig für die Ausschmückung mit Figuren ist der Wagen von Judenburg, wenn er auch etwas jünger zu sein scheint. Dagegen

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scheinen die Räder von Radkersburg in die Zeit zu fallen, welcher der Wagen von Peccatel angehört. Die hetrurischen Wagen sind gewiß auch alt und kommen in der Zeit wohl dem Wagen von Peccatel nahe. Die Frage, wie alt diese Wagen sein können, läßt sich wohl mit Bestimmtheit dahin beantworten, daß alle diese Wagen aus der Zeit vor Christi Geburt stammen. Es sind schon so viele Wagen und Nachrichten und Zeichnungen von denselben vorhanden, daß sich ihre Verbreitung über Mittel und Südeuropa zu einer gewissen Zeit klar verfolgen läßt; es läßt sich annehmen, daß zu einer bestimmten Zeit, ehe man im Süden Europas Prachtgebäude bauete, die Bronzekultur von Morea bis Jütland dieselbe war, und daß der Geschmack in jener Zeit in Nordgermanien wenigstens eben so sehr ausgebildet war, als in Griechenland.

Wir haben freilich kein historisches Zeugniß, keine Inschrift, keine Jahreszahl über das Alter unserer Bronzealterthümer. Aber es läßt sich durch scharfe Beobachtung von tausenden von Alterthümern und Gräbern und durch Vergleichungen ein ziemlich bestimmter Schluß ziehen, in welchem alle besonnenen Forscher übereinstimmen.

In den unzähligen Gräbern der reinen Bronzeperiode wird in Norddeutschland nie Eisen und Silber, sondern nur Bronze und Gold gefunden; Eisen und Silber erscheinen aber in Norddeutschland neben gestempelten römischen Gefäßen und Münzen bald nach Christi Geburt. Der Wagen von Peccatel gehört der reinen und ausgebildeten Bronzezeit an. Die Metallmischung desselben, wie überhaupt aller norddeutschen alten Bronze, welche aus Kupfer und Zinn besteht, ist alt und der altgriechischen Bronze gleich; mit ihr tritt Goldreichthum auf. Der Rost der peccatelschen Bronzealterthümer ist alt und tief und sicher über 2000 Jahre alt, wie sich dies mit größter Wahrscheinlichkeit durch Vergleichung alter Bronzemünzen darthun läßt. Die Verfertigung von Gefäßen aus kalt gehämmerter Bronze und das Nieten derselben gehört wesentlich der ausgebildeten Bronzeperiode an. Ich trage daher kein Bedenken, den Wagen von Peccatel in die Zeit um das Jahr 1000 vor Christi Geburt zu setzen. Durch Vergleichung läßt sich diese Annahme jedoch noch fester bestimmen. In Gräbern von gleicher Beschaffenheit aus der Bronzeperiode werden neben Bronze und Gold auch Perlen von meerblauem Glase gefunden (vgl. Jahresber. IV, S. 28 und Jahrb. X, S. 275, und XIV, S. 314). Dieses älteste gefärbte Glas fällt nach den Beob=

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achtungen sicherer Forscher, wie des k. k. österreichischen Gesandten Freiherrn v. Koller zu Berlin, ziemlich genau in die Zeit um das Jahr 1000 v. C. Damit stimmen wieder die Beschreibungen in Homer und die in Hetrurien gefundenen Bronzen überein, da sowohl die (Grundlagen der homerischen Dichtung, wie die alte hetrurische Cultur in die Zeit um das Jahr 1000 v. C. fallen mögen. Von bedeutender Wichtigkeit werden die alten Bronzewagen aber dadurch, daß sie sich mit gleichzeitigen Geräthen des jüdischen Alterthums in Verbindung bringen lassen.


Die salomonischen Kesselwagen.

Der Bronzewagen von Peccatel erhält eine überraschende Erläuterung durch die "Gestühle" oder Kesselwagen, welche als große Kunstwerke vor dem Tempel Salomonis standen. Als ich in der Versammlung der Geschichts= und Alterthumsforscher in Berlin im Sept. 1858 den Bronzewagen von Peccatel vorzeigte und zu erläutern und mit andern Bronzewagen in Verbindung zu bringen suchte, war es der Herr Professor Piper zu Berlin, welcher auf die Aehnlichkeit des peccatelschen Wagens mit den salomonischen Kesseln aufmerksam machte, da die Versammlung sich ihrem Schlusse näherte, so konnte die Untersuchung nicht weiter fortgesetzt werden. Später setzte ich mich auch mit dem Herrn Professor Ewald zu Göttingen in Verbindung, welcher mir im März 1859 eine handschriftliche Erläuterung der Stelle im 1. Buche der Könige 7, 27-39 und späterhin eine am 9. Julii 1859 der Gesellschaft der Wissenschaften überreichte Abhandlung mittheilte; vgl. Nachrichten von der Universität und der königl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, 1859, Nr. 13, Juli 8, S. 131-146. Die lutherische Uebersetzung der äußerst schwierigen Stelle ist sehr dunkel, kann aber, bei der höchsten Achtung vor Luther staunenswerther Arbeit durch sprachvergleichende Forschung in den semitischen Dialekten ohne Zweifel bedeutend aufgeklärt werden; ohne eine solche Aufklärung ist aber ein klares Verständniß und eine Vergleichung mit andern Alterthümern kaum möglich. Es kann nicht in meiner Absicht und in dem Zweck unserer Jahrbücher liegen, eine kritische Abhandlung über alttestamentliche Archäologie zu liefern, auch würde es zu weit führen, eine vergleichende Forschung der bedeutenden Litteratur über den salomonischen Tempel vorzunehmen; ich muß mich begnügen, hier die Forschungen des

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Herrn Professors Ewald, mit seiner Erlaubniß, mitzutheilen, so weit sie zur Erkenntniß der Kesselwagen nöthig sind.

Nachdem der König Salomo den Tempel vollendet hatte, ließ er durch Hiram von Tyrus zwei eherne Säulen, ein ehernes Meer und zehn eherne Kesselwagen machen und im Vorhofe des Tempels aufstellen. Nach 2. Chron. 4, 2 und 6:

2. machte er ein gegossen Meer
6. und er machte zehn Kessel, derer setzte er fünf zur Rechten und fünf zur Linken, darinnen zu waschen, was zum Brandopfer gehört, daß sie es hineinstießen, das Meer aber, daß sich die Priester darinnen wüschen.

Diese großen Gefäße waren also zur Reinigung bestimmt, wie zu allen Zeiten die körperliche Reinigung als ein Sinnbild der geistigen Reinheit betrachtet ist.

Das Meer und die Kessel werden in 1. Kön. 7, 13 flgd. genau beschrieben. Ich lasse hier die Beschreibung nach Luthers Uebersetzung und an den die Kessel betreffenden Stellen darunter nach Ewalde Uebersetzung mit einigen nothwendigen Erläuterungen von demselben folgen, bemerke dabei jedoch, daß ich die Folge der Verse, wie sie nach dem Inhalte Zusammenpassen, da sich der Inhalt zu wiederholen scheint, an einigen Stellen umgestellt habe.

1. Kön. 7, 13 flgd.

Luthers Uebersetzung.

13. Und der König Salomo sandte hin und ließ holen Hiram von Tyrus,

14. Einer Wittwe Sohn aus dem Stamme Naphthali, und sein Vater war ein Mann von Tyrus gewesen; der war ein Meister in Erz, voll Weisheit, Verstand und Kunst, zu arbeiten in allerlei Erzwerk. Da der zum Könige Salomo kam, machte er alle seine Werke.

15. Und machte zwo eherne Säulen. - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -

21. - - - - - - - - - - - - - - - -
Und die er zur rechten Hand setzte, hieß er Jachin; und die er zur linken Hand setzte, hieß er Boas.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -

23. Und er machte ein Meer, gegossen, zehn Ellen weit, von einem Rande zum andern rund umher, und fünf

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Ellen hoch, und eine Schnur dreißig Ellen lang war das Maaß ringsum.

24. Und um dasselbige Meer, das zehn Ellen weit war, gingen Knoten an seinem Rande rings ums Meer her; der Knoten aber waren zwo Reihen gegossen

25. Und es stand auf zwölf Rindern, - - - und das Meer oben darauf, daß alle ihre Hintertheile inwendig waren.

26. Seine Dicke aber war einer Hand breit, und sein Rand war wie eines Bechers Rand, wie eine aufgegangene Rose, und es ging darein zwei tausend Bath.

27. Und er machte auch zehn eherne Gestühle, einen jeglichen vier Ellen lang und breit und drei Ellen hoch.

28. Es war aber das Gestühle also gemacht, daß es Seiten hatte zwischen den Leisten.

29. Und an den Seiten zwischen den Leisten waren Löwen, Ochsen und Cherubim. Und die Seiten, daran die Löwen und Ochsen waren, hatten Leisten oben und unten, und Füßlein daran.


Ewalds Uebersetzung.

27. Dann machte er (Hiram) die zehn ehernen Gestelle (mechonoth), vier Ellen die Länge jedes Gestelles, vier seine Breite und drei seine Höhe.

Anm. Gestelle heißen sie, insofern sie die Kessel zu tragen bestimmt waren. Die Räder werden mit diesem Namen nicht einbegriffen, und so sind die Zahlen in diesem V. 27 zu verstehen.

28. Und das ist die Kunst des Gestelles: sie haben Einfassungen, und Einfassungen zwischen den Leisten;

Anm. Die Grundtheile jedes Gestelles sind die Einfassungen und die Leisten; von den Leisten aus erhebt sich der Träger des Kessels oder das Mundstück (bei Luther: der Hals) mit seinen vier Füßen. Die Einfassungen sind nach V. 31 viereckige Streifen, auf den Achsen befestigt, von einem Ende zum andern gebend, aber nach V. 35 in der Mitte sich bis zur Höhe des Gestelles erhebend. Der Name erklärt sich daraus, daß sie so auf beiden Seiten das Gestelle einfassen oder seine wesentlichste Außenseite bilden. Vorne aber und hinten waren die Räder durch die Achsen verbunden; aber diese Achsen V. 30 dienten zugleich ganz ähnlich wie die beiden Einfassungen das Gestelle vorne und hinten einzufassen, erhoben sich in der Mitte eben so hoch, und heißen daher zwar V. 30 mit dem gewöhnlichen Namen Achsen, sonst aber Leisten V. 28 oder mit einem noch nähern hebräischen Ausdruck Halter.

29. und auf den Einfassungen zwischen den Leisten sind Löwen, Stiere und Kerube, wie auf den Leisten eben so, oberhalb; unterhalb aber von den Löwen und Stieren sind Kränze herabhangend eingegraben.

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Luthers Uebersetzung.

30. Und ein jegliches Gestühle hatte vier eherne Räder, mit ehernem Gestell. Und auf den vier Ecken waren Achseln gegossen, eine jegliche gegen der andern über, unten an den Kessel gelehnt.

34. Und die vier Achsen auf den vier Ecken eines jeglichen Gestühls waren auch am Gestühle.

31. Aber der Hals mitten auf dem Gestühle war ein Elle hoch, und rund, anderthalb Ellen weit; und waren Pockeln an dem Hals, in Feldern, die viereckigt waren und nicht rund.

35. Und am Halse oben auf dem Gestühle, eine halbe Elle hoch, rund umher, waren Leisten und Seiten am Gestühle.


Ewalds Uebersetzung.

30. Und vier eherne Räder hat jedes Gestelle, mit ehernen Achsen; seine vier Füße aber haben Schulterstücke unterhalb des Kessels; die Schulterstücke sind gegossen, hinter eines jeden Seite Platten.

34. Die vier Schulterstücke an den vier Ecken jedes Gestelles steigen vom Gestelle selbst empor.

Anm. Wohl nicht weit einwärts von da, wo auf den Achsen die Seiteneinfassungen befestigt waren, waren auch die vier Füße befestigt, welche sich grade emporhoben und oben in etwas stärkere Schulterstücke ausliefen. Sie erhoben sich an den vier Ecken des Gestelles hinauf und waren die stärksten Stützen des oben über ihnen stehenden Kessels.

31. Seine Höhlung zwischen den Schulterstücken und weiter hinauf drei Ellen; sein Mundstück rund, gleicher Arbeit, anderthalb Ellen hoch, und auf dem Mundstücke Eingrabungen. Seine Einfassungen aber sind viereckig, nicht rund.

35. Oben aber am Gestelle ist es anderthalb Ellen hoch, rings herum rund; und bis zur Höhe des Gestelles erheben sich seine Halter und Einfassungen von ihm aus.

Anm. Innerhalb des Zwischenraumes oder der Höhlung zwischen den Füßen war ein rundes Mundstück (wie es hebräisch heißt) oder nach Luther ein Hals befestigt, auf dessen Rande ein Kessel ruhen füllte. Dieses Mundstück füllte die obere Hälfte der drei Ellen, die das ganze Gestell hoch war; unten standen also die Füße 1 1/2 bloß, und die Schulterstücke, womit sie oben endigten, gingen nicht ganz so weit nach oben hinauf, als der obere Rand des Mundstückes reichte. Dieses inwendig an die vier Füße angegossene Mundstück (man könnte es Zylinder nennen) bestand aus runden ehernen Platten.

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Luthers Uebersetzung.

32. Die vier Räder aber standen unten an den Seiten, und die Achsen der Räder waren am Gestühle. Ein jegliches Rad war anderthalb Ellen hoch.

33. Und waren Räder, wie Wagenräder. Und ihre Achsen, Naben, Speichen und Felgen war alles gegossen.

36. Und er ließ auf die Fläche derselbigen Seiten und Leisten graben Cherubim, Löwen und Palmenbäume, ein jegliches am andern, rings umher daran.

37. Auf diese Weise machte er zehn Gestühle, gegossen, einerley Maaß und Raum war an allen.

38. Und er machte zehn eherne Kessel, daß vierzig Bath in einen Kessel gingen; und war vier Ellen groß; und auf jeglichem Gestühle war ein Kessel.


Ewalds Uebersetzung.

32. Was aber die vier Räder unterhalb der Einfassungen und der Halter der Räder am Gestelle betrifft, so ist die Höhe jedes Rades anderthalb Ellen.

33. Die Arbeit der Räder aber ist wie die des Wagenrades, ihre Halter, Felgen, Speichen und Naben, alles gegossen.

Anm. Von den Rädern ist V. 32 und 33 noch ein Mal bestimmter die Rede, um ihre Höhe nachzuholen und zu sagen, daß sie übrigens ganz gewöhnlichen Wagenrädern glichen.

36. So grub er denn auf diese Platten, die Halter und die Einfassungen jedes Gestelles Kerube, Löwen und Palmenlaub, wie jedes am Platze war, mit Kränzen ringsum.

Anm . Die Verzierungen oder nach V. 31 Eingrabungen im Erze werden noch einmal deutlicher hervorgehoben. Sie bestanden aus Kerzen, Stieren, Löwen und Palmen, welche auch sonst bei den salomonischen Heiligenthümern immer vorkommen; aber hier stand unter einer Reihe dieser vier Bilder (von denen bisweilen zufällig nur zwei oder drei genannt werden) immer eine andere Reihe von fortlaufenden Kränzen, als untere Reihe nach unten hin gekehrt.

37. Also machte er die zehn Gestelle: einen Guß, ein Maaß, eine Gestalt haben sie alle.

38. Dann machte er zehn eherne Kessel: vierzig Maaß Wasser enthält jeder Kessel, vier Ellen hoch ist ein jeder hervorragend über einem der zehn Gestelle.

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Luthers Uebersetzung.

39. Und setzte fünf Gestühle an die rechte Ecke des Hauses, und die andern fünf an die linke Ecke; aber das Meer setzte er zur rechten vorne an gegen Mittag.


Ewalds Uebersetzung.

39. Und er stellte von den Gestellen fünf auf die rechte (südliche) Seite des Hauses (Tempels) und fünf auf die linke Seite desselben, das Meer aber stellte er auf der südlichen Seite südöstlich auf.


Diese salomonischen Kesselwagen gleichen nun, mit Ausnahme der "Einfassungen und Leisten" oder der Seitenverzierungen des Gestelles, ganz dem bronzenen Kesselwagen von Peccatel, nur daß die Größe beider sehr verschieden ist, indem die großen (zum Fahren auf der Erde bestimmten) salomonischen Wagen frei im Vorhofe des Tempels auf der Erde standen, der kleine (tragbare) meklenburgische Wagen auf einem Tische oder Altare zu stehen und zu rollen bestimmt war. Der Wagen von Peccatel bildet ein Quadrat mit vier gegossenen ehernen Rädern, welche ein Gestell tragen, auf welchem mit vier Füßen ein Cylinder (Hals oder Mundstück) steht, der einen ehernen Kessel trägt. Grade so sind die salomonischen Kesselwagen eingerichtet. Vier gegossene eherne Räder (V. 30, 32 und 33) tragen ein quadratisches (V. 27) Gestell, von dessen Ecken vier Füße (V. 34) emporsteigen, welche ein rundes Mundstück (V. 31) tragen, auf dem ein eherner Kessel ruht (V. 38). Beide Kesselwagen stimmen also in ihrem Bau fast ganz mit einander überein. Zwar wird das Gestell nicht genau beschrieben, aber es wird dem des peccatelschen Wagens ähnlich gewesen sein, da sowohl auf dem peccatelschen, als auf den salomonischen Wagen der Kessel von einem Cylinder getragen wird, und nicht von einer Figur, wie auf den übrigen Bronzewagen. Die salomonischen Kesselwagen unterscheiden sich von dem peccatelschen, außer durch die Größe, allein in der Verzierung dadurch, daß die salomonischen Kesselwagen eine Verkleidung des Gestelles durch glatten (Einfassungen und Leisten) (V. 28) hatten, welche mit Löwen, Stieren und Cherubim und herabhangenden Kränzen (V. 29 und 36) verziert waren. Hierin ähnelt der etru=

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rische Wagen den salomonischen, indem auf den vier Ecken einer breitern Unterlage Löwen zur Verzierung liegen; auch der Wagen von Judenburg erinnert daran, welcher auf der auf den Achten ruhenden glatte vielerlei Figuren trägt. Die salomonischen Kesselwagen werden übrigens schon in den alten plattdeutschen Bibeln, namentlich der von Ludwig Dietz in Rostock herausgegebenen plattdeutschen Bibel, dem peccatelschen Wagen ziemlich ähnlich, abgebildet, und die geschichtliche Verfolgung der Ideen in den Abbildungen könnte ein erhebliches Interesse bieten.

Abgesehen davon, wie alt die biblischen Beschreibungen sind, so fällt die Verfertigung der salomonischen Kesselwagen ungefähr auch in das Jahr 1000 vor Christi Geburt, oder genauer ungefähr in die Zeit 1022-1015 v. Ch.; wir gelangen hindurch zu der merkwürdigen Entdeckung, daß ungefähr zu einer und derselben Zeit um das Jahr 1000 v. C. in den entferntesten Gegenden, in Jerusalem und in den Ostseeländern, dieselbe seltene gottesdienstliche und gewerbliche Bildung herrschte, ein Ergebniß, welches eine feste Grundlage der Alterthumswissenschaft werden und ein ungeahntes Licht in dieselbe werfen kann.

Ewald sagt in den göttinger Nachrichten: "Die salomonischen Kesselwagen werden nicht etwa aus später Zurückerinnerung und so vielleicht minder anschaulich und zuverlässig, sondern von alter, kundiger Hand, als sie noch neu waren und eben als neue die Aufmerksamkeit desto mehr reizten, beschrieben. - - Denn daß diese Beschreibung der heiligen Kesselwagen wirklich von einem sehr alten, ja ihrer Verfertigung gleichzeitigen Erzähler herrührt, habe ich in der Geschichte des V. J. Bd. I und III so bestimmt erwiesen, daß es hier als sicher vorausgesetzt werden kann. Dadurch wächst nun zwar für uns sehr die Wichtigkeit dieser noch aus dem elften Jahrhundert vor Chr. - -stammenden Beschreibung; allein das hebräische Wortgefüge giebt sich hier offenbar, sobald man das ganze Stück zu verstehen versucht, als ein durch spätere Hände ziemlich entstelltes zu erkennen. - - Die Beschreibung geht noch in das Zeitalter Salomos selbst zurück". - - "Das größte Ergebniß ist hier, daß wir eine nähere Verwandtschaft zwischen althebräischen und alteuropäischen Gebräuchen und Einrichtungen sehen, welche man schwerlich leicht in dieser Weise vorausgesetzt hätte. Die Kesselwagen, welche man an verschiedenen Orten Europas wiedergefunden hat, stimmen zwar nicht in jeder Einzelnheit mitten alt=

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hebräischen überein, aber im Ganzen und Großen giebt sich zwischen ihnen die denkwürdigste Aehnlichkeit zu erkennen. - - Wir können nicht voraussetzen, daß diese in Europa gefundenen Alterthümer etwa bloße Nachahmungen oder absichtliche Nachbildungen der hebräischen seien: - - nach allem, was wir bis jetzt erkennen können, führen uns diese alten Geräthe in jene entfernten Zeiten hinauf, wo überhaupt zwischen den heiligen Gebräuchen der verschiedensten Völker Asiens und Europas noch eine größere Gleichheit herrschte."

Das Schicksal der salomonischen Kesselwagen läßt sich aus den Schriften des Alten Testaments genau verfolgen. In der Zeit von 1022-1025 v. C. wurden die salomonischen Kesselwagen mit den übrigen Tempelgeräthen verfertigt. Sie blieben gegen 300 Jahre lang unversehrt im Vorhofe des Tempels stehen. Um das Jahr 730 v. C. nahm der schwache König Ahaz dem Tempel manchen scheinbar weniger nöthigen Schmuck, um mit dessen Verkaufe die nöthigen Abgaben an den assyrischen König zu gewinnen, und riß dabei auch die verzierten ehernen Einfassungen oder Umkleidungen der Wagengestelle ab, nach 2. Kön. 16, 17:

17. Und der König Ahas brach ab die Seiten an den Gestühlen und that die Kessel oben davon und das Meer that er von den ehernen Ochsen, die darunter waren, und setzte es auf das steinerne Pflaster.

Es ist nicht ganz klar, ob Ahas außer den Einfassungen auch die Kessel, die er "abthat", verkauft oder auf die Erde gesetzt habe; vielleicht verkaufte er sie auch.

Die Wagengestelle bleiben noch über 150 Jahre vor dem Tempel stehen und bei der ersten Eroberung Jerusalems durch Nebucad=Nezar im J. 597 v. C. ungestörte wie Jeremias (seit 629 v. C.), der die große Begebenheit erlebte, Jerem. 27, 19 flgd. berichtet:

19. Denn also spricht der Herr Zebaoth von den Säulen und vom Meer und vom Gestühle und von den Gefäßen, die noch übrig sind in dieser Stadt, 20. welche Nebucad=Nezar, der König zu Babel, nicht wegnahm,

22. sie sollen gen Babel geführt werden und daselbst bleiben bis auf den Tag, da ich sie heimsuche und sie wiederum herauf an diesen Ort bringen lasse.

Daher konnte auch der Prophet Hesekiel (599 v. C.) noch das Gesicht haben, welches er Cap. 1 und 10 beschreibt, da er die Kesselwagen noch gesehen hatte.

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Bei der allgemeinen Zerstörung Jerusalems unter Nebucad=Nezar durch Nebusa=Adan im J. 586 v. C. wurden aber die Gestühle und das Meer zerstört, indem die Chaldäer die Geräthe zerschlugen und das Erz nach Babylon führten, nach 2. Kön. 25, 8-13 und Jeremias 52, 12-17.

2. Kön. 25, 8. Am siebenten Tage des fünften Monats, das ist das neunzehnte Jahr Nebucad=Nezars, des Königs zu Babel, kam Nebusar=Adan, der Hofmeister, des Königs zu Babel Knecht, gen Jerusalem,

9. Und verbrannte das Haus des Herrn und das Haus des Königs und alle Häuser zu Jerusalem, und alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer.

10. Und die ganze Macht der Chaldäer, die mit dem Hofmeister war, zerbrach die Mauern um Jerusalem her.

13. Aber die ehernen Säulen am Hause des Herrn und die Gestühle und das eherne Meer, das am Hause des Herrn war, zerbrachen die Chaldäer und führten das Erz gen Babel.

Auf die Nachrichten, welche Flavius Josephus bringt, ist kein Gewicht zu legen, da derselbe nur die griechische Uebersetzung des Alten Testaments, die Septuaginta, benutzt.

Möglich wäre es, daß sich im Schutte von Jerusalem noch Ueberreste fänden, und sorgsame Nachgrabungen möchten sich wohl der Mühe verlohnen; wenn sich auch grade keine Ueberreste der Kesselwagen fänden, so würde doch gewiß vieles Andere von großer Wichtigkeit ans Licht treten.


Die Evangelisten=Symbole.

Die salomonischen Kesselwagen scheinen einen bildnerischen Einfluß gehabt zu haben, der sich bis auf den heutigen Tag fortgepflanzt hat. Bekanntlich werden die vier Evangelisten durch Symbole dargestellt, Matthäus durch einen Menschen oder Cherub, Marcus durch einen Löwen, Lucas durch einen Stier, Johannes durch einen Adler, alle mit Flügeln, welche offenbar der Gestaltung der Cherubim entlehnt und altasiatischen oder ägyptischen Ursprungs sind. Diese Symbole sind bekanntlich einem "Gesichte" des Propheten Hesekiel entnommen, dessen Beschreibung ich der Wichtigkeit wegen mit den übrigen betreffenden Stellen hier ganz hersetze.

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Prophet Hesekiel.

Cap. 1.

1. Im dreißigsten Jahr, am fünften Tage des vierten Monats, da ich war unter den Gefangenen am Wasser Chebar, that sich der Himmel auf und Gott zeigte mir Gesichte.

4. Und ich sahe, und siehe, es kam ein ungestümer Wind von Mitternacht her mit einer großen Wolke voll Feuer, das allenthalben umher glänzte, und mitten in demselbigen Feuer war es wie lichthelle;

5. Und darinnen war es gestaltet wie vier Thiere, und unter ihnen eines gestaltet wie ein Mensch;

6. Und ein jegliches hatte vier Angesichter und vier Flügel;

7. Und ihre Beine standen gerade, aber ihre Füße waren gleich wie runde Füße, und glänzten wie ein hell glattes Erz.

9. Und wenn sie gingen, durften sie sich nicht herum lenken; sondern wo sie hingingen, gingen sie stracks vor sich.

10. Ihre Angesichter zur rechten Seite der Vier waren gleich einem Menschen und Löwen; aber zur linken Seite der Vier waren ihre Angesichter gleich einem Ochsen und Adler.

12. Wo sie hingingen, da gingen sie stracks vor sich: sie gingen aber, wohin der Wind stand, und durften sich nicht herum lenken, wenn sie gingen.

15. Als ich die Thiere so sahe, siehe da stand ein Rad auf der Erde bei den vier Thieren, und war anzusehen, wie vier Räder.

16. Und dieselbigen Räder waren wie ein Türkis, und waren alle vier eins wie das andere, und sie waren anzusehen, als wäre ein Rad im andern.

17. Wenn sie gehen sollten, konnten sie in alle ihre vier Orte gehen, und durften sich nicht herum lenken, wenn sie gingen.

18. Ihre Felgen und Höhe waren schrecklich; und ihre Felgen waren voller Augen um und um an allen vier Rädern.

19. Und wenn die Thiere gingen, so gingen auch die Räder neben ihnen etc. .

26. Und über dem Himmel, so oben über ihnen war, war es gestaltet, wie ein Sapphir, gleichwie ein Stuhl, und auf demselbigen Stuhl saß einer, gleichwie ein Mensch gestaltet etc. .

28. Dies war das Ansehen der Herrlichkeit des Herrn.

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Cap. 10.

1. Und ich sahe, und siehe, am Himmel über dem Haupt der Cherubim war es gestaltet, wie ein Sapphir, und über demselbigen war es gleich anzusehen, wie ein Thron.

2. Und er sprach zu dem Manne im Leinewand: gehe hinein zwischen die Räder unter den Cherub und fasse die Hände voll glühender Kohlen, so zwischen Cherubim, und streue sie über die Stadt.

3. Die Cherubim aber standen zur Rechten am Hause und der Vorhof ward inwendig voll Nebel.

4. Und die Herrlichkeit des Herrn erhob sich von dem Cherub zur Schwelle am Hause; und das Haus ward voll Nebel, und der Vorhof voll Glanz von der Herrlichkeit des Herrn.

6. Und da er dem Manne im Leinewand geboten hatte und gesagt: Nimm Feuer zwischen den Rädern unter den Cherubim; ging derselbige hinein und trat bey das Rad.

9. Und ich sahe, und siehe, vier Räder standen bey den Cherubim, bey einem jeglichen Cherub ein Rad.

19. Da schwungen die Cherubim ihre Flügel und erhoben sich von der Erde vor meinen Augen, und da sie ausgingen, gingen die Räder neben ihnen. Und sie traten in das Thor am Hause des Herrn gegen Morgen, und die Herrlichkeit des Gottes Israels war oben über ihnen.

Der Prophet ist in der Gefangenschaft und sieht im Geiste sehnsuchtsvoll die "Herrlichkeit des Herrn" im Anschauen des "Vorhofes des Tempels des Herrn" zu Jerusalem. Hier sah er im Geiste vier Thiere mit Flügeln, welche glänzten, wie Erz, einen Menschen, Löwen, Ochsen und Adler, und ein Rad bei jedem Thiere, welches sich mit dem Thiere bewegte, jedoch nur vorwärts und rückwärts, denn sie konnten sich nicht herumlenken, wenn sie gingen. Diese Thiere sind ohne Zweifel die Thiere, mit denen die salomonischen Kesselwagen verziert waren. Wenn man den Vorhof des Tempels betrat, so erblickte man zuerst das Meer und die Kesselwagen. Da nun Hesekiel die Herrlichkeit des Herrn im Anschauen des Vorhofes des Tempels erkennt, so konnte er auch im Geiste nichts anders erkennen, als was er dort sehen konnte und was er dichterisch ausschmückte. Er sah die gleichen Kesselwagen und beschreibt jedes Rad mit dem darüber auf der "Einfassung" zur Verzierung angebrachten symbolischen Thiere. Man kann es nicht denken, daß der Prophet auf eine andere Weise zu einem solchen Gesichte gekommen sei; denn es ist fast nicht zu glauben, daß jemand, um die Herr=

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lichkeit des Herrn zu schildern, auf den sonst ganz fern liegenden Einfall kommen könnte, z. B. einen Ochsen darzustellen, neben welchem ein Rad läuft! Die vier Thiere, welche der Prophet sieht, sind also die vier Räder eines zur Reinigung und zum Opfer bestimmten Kesselwagens mit den darüber stehenden symbolischen Thieren, oder jedes Thier mit einem Rade ist ein Viertheil eines Kesselwagengestells. Zum sichern Beweise, daß der Prophet die Gestalten auf dem Kesselwagen meint, fügt er bedeutsam hinzu, daß sie sich nur vorwärts und rückwärts bewegen und nicht umlenken konnten. Dies ist den Wagen entnommen, welche fest zusammengenietet waren und nur vorwärts und rückwärts bewegt werden konnten. Zwar waren die salomonischen Kesselwagen mit Cherubim, Löwen, Ochsen und Palmen verziert, und Hesekiel sieht Räder mit Cherubim, Löwen, Ochsen und Adlern. Der Prophet hat also Adler statt Palmen. Hier kann aber irgendwo ein Irrthum stecken; vielleicht sind auch die Beschreibungen der Kesselwagen nicht ganz genau.

Durch diese dichterische Schilderung veranlaßt, glaube ich die Einrichtung der salomonischen Kesselwagen noch genauer muthmaßlich darstellen zu können, als oben geschehen ist. Die vier Räder trugen ein Gestell, d. h. eine Zusammenstellung von Achsen und Langbäumen, welches zur Bildung eines Wagens nothwendig war, um dem Ganzen Haltung zu geben, oder eigentlich den Haupttheil des Wagens bildete, ähnlich wie an dem peccatelschen Wagen. Dieses Gestell war mit ehernen, von Leisten begrenzten, breiten Einfassungen umkleidet, welche auf den Achsen ruheten, um das eigentliche, unkünstlerische Wagengestell zu verdecken; innerhalb dieser verzierenden Umkleidung standen, wie auf dem peccatelschen Wagen, auf den Achsen vier Füße, welche einen Säulenschaft (oder Hals, Mundstück) mit dem Kessel trugen. Die verkleideten Einfassungen waren mit eingegrabenen (V. 29) Palmen und Kränzen verziert. Auf den vier Ecken der Einfassungen, welche vielleicht oben zugedeckt waren, standen über den Achsen der Wagen aber die symbolischen Gestalten: ein Löwe, ein Ochse und zwei Cherube (oder ein Cherub und ein Adler) frei als Bildsäulen, vielleicht auch zu Stützen, um den Rand der Kessel zu halten. So ungefähr sind auch die alten südenropäischen Kesselwagen gebildet, indem die Gestalten frei auf den Platten stehen. Es wäre sonst freilich kaum zu erklären, wie Hesekiel die vollen Gestalten über den Rädern hatte sehen können. Jedenfalls verdient diese Darstellung eine gründliche Untersuchung gelehrter und umsichtiger Forscher im hebräischen Alterthum.


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Das Kegelgrab von Petersberg,

vom

Pastor Masch zu Demern.

Das Dorf Petersberg im Fürstenthnm Ratzeburg, welches jetzt von 10 Hauswirthen bewohnt wird, liegt in demjenigen Theile des Landes, welcher als Land Boitin zu der ersten Bewidmung des Bisthums Ratzeburg gehörte, und ward schon früh germanisirt, so daß sich kein slavischer Name desselben findet. Als im Jahre 1194 der Bischof Isfridus sich mit einem Capitel auseinander setzte (Masch, Bisthum Ratzeburg, S. 96), ward es dem letzteren überwiesen und gehörte seitdem mit den andern in dieser Gegend liegenden Capiteldörfern zur Vogtei Rupensdorf, und ward in demselben "dem alten Herkommen nach" das Landgericht gehalten, worüber ein Ausschreiben vom 25. Mai 1685 vorliegt.

Westlich von diesem Dorfe liegt ein Höhenzug, der auf der Schmettauischen Karte unter dem Namen des Heidegelsberges angegeben ist. Auf dem östlichen Ende desselben, wo das Land sich dem Dorfe zu abflacht und wo eine kleine Moorfläche lag, war der Ziegenberg, eine Anhöhe, mit Gestrüpp bewachsen.

Diese Anhöhe war im Ganzen rund, hatte 80 Fuß im Durchmesser und war etwa 8 Fuß hoch. Der Besitzer, der Hauswirth Badstein, beschloß, sie abzufahren und mit der Erde das erwähnte Moor auszufüllen, und begann im Herbste 1857 diese Arbeit. Seiner Angabe nach hat er etwa 1400 Fuder abgefahren, und es ergab sich, daß diese Erde Sandlehm war, eben so wie der später bloß gelegte Urboden.

Der Ziegenberg war ein mächtiger germanischer Grabhügel (ein Kegelgrab), welcher drei Gräber in sich schloß. Während der Abtragung desselben sind freilich keine wissenschaftliche Untersuchungen angestellt worden, aber Badstein ist mit großer Aufmerksamkeit allen Vorkommenheiten gefolgt und seine Angaben waren so genau und bestimmt, daß man sich ein ganz klares Bild von der ganzen Construction machen konnte, als ich im Sommer 1858 die ganz bloß gelegte Stelle in Augenschein nahm und die gefundenen Alterthümer erwarb.

Im Mittelpunkte des Grabhügels war das Hauptgrab gewesen; der Grund desselben, mit größeren Steinen umgeben, war mit kleinen Steinen wie mit einem Damme belegt.

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Darauf fanden sich, ohne alle Urnenscherben, die Gebeine des Bestatteten, mit den beigelegten Sachen, von denen später. Von den Gebeinen haben sich einige Knochen erhalten (die Pietät des Finders hat die meisten der Erde wieder gegeben); es sind Stücke von Beinröhren, von einer Rippe und ein Stück vom Hüftgelenke, zum Theil von den daneben liegenden Bronzesachen grün gefärbt. Sie weichen nicht von den gewöhnlichen Dimensionen eines größern ausgewachsenen Mannes ab. Ueber diese Gebeine war ein Haufen kleinerer Steine ohne eigentliche Verpackung, etwa 4 Fuß hoch, aufgehäuft; etwa 4 Fuder Steine wurden davon abgefahren.

Das zweite Grab, 26 Fuß vom Rande entfernt, lag nordwestlich von dem vorigen; ein großer Stein, über dessen Größe jedoch keine bestimmte Angabe vorhanden, bezeichnete dasselbe; darunter befand sich Gebein und eine kleine Urne und die Bronzenadel mit durchbrochenem Schilde.

Das dritte Grab lag östlich von dem mittleren, 20 Fuß vom Rande entfernt, es war länglich rund und von kleinen Steinen gebildet, von denen ein Fuder abgefahren wurde, und enthielt mit der Erde gemischt und zu einem Klumpen gebildet gebrannte Knochen in größeren und kleineren Bruchstücken, jedoch ohne Urne, wie überhaupt mir keine Urnenscherben zu Gesicht gekommen sind. Eine lange dünne Nadel, wie eine dicke Stricknadel und mit einem Knopfe wie eine Flintenkugel, war beigelegt, aber die Nadel selbst ist ganz und gar zerfallen, auch ist der Knopf verloren gegangen, so daß also nur diese allgemeine Nachweisung darüber gegeben werden kann.

Bei jedem der drei Gräber fanden sich Kohlen in Menge, in der Mitte war die Erde trocken, mit schwarzen Strichen und mit Kohlen gemischt: es ist also wohl dort die zuletzt erwähnte Leiche verbrannt worden, da die beiden andern unverbrannt bestattet wurden.

Ueber die Lage der den Leichen beigelegten Sachen läßt sich nun weiter nichts angeben; es muß ausreichen, daß man weiß, welcher Leiche sie beigelegt wurden.

Bei der unverbrannten Leiche in der Mitte des Grabhügels fand sich

1) ein goldener Ring. Er ist vollkommen rund gebogen in meine Hände gekommen; da er aber schon vorher von Vielen betastet und daran gebogen war, so ist es nicht gewiß, ob er diese runde, oder die gewöhnlichere länglich ovale Form gehabt hat. Es ist eine 2 Millimeter starke Goldstange, zu engen schraubenförmigen Gängen gewunden; die beiden äußeren Enden, etwa 3/8" hamb. lang, sind glatt geblieben, die Spiralen, worin

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sonst dergleichen Armringe auszugehen pflegen, fehlen. Der Durchmesser ist jetzt 2 3/8", die Länge der Stange 7 5/8". Das Gewicht ist 1 1/16 Loth und 4 Aß cölnisch, das Gold ist fein mit geringem Zusatz.

2) Das Schwert aus Bronze. Der kurze Griff ist bis zum Knopf 1 3/4" lang und die Griffstange mit 7 Scheiben mit gleichen Zwischenräumen besetzt, die 8 Scheibe ist unmittelbar unter dem Knopfe, der 3/4" mißt. Dieser Knopf hat 14 herabhangende, abgerundete Lappen, 1/4" lang, darüber 3 geriefelte schmale Stäbe und darüber eine 1/2" starke Platte, ob verziert, ist wegen des Rostes nicht anzugeben. Die obere Fläche des Knopfes, der über die Scheiben des Griffes, die 1 1/8" groß sind, hervorragt, ist rautenförmig, 2" lang und 1 3/4" breit, hat in der Mitte einen runden Knopf und, von dem ausgebend, ein schmales Kreuz, wo sich jeder Arm in einem Ring endet, zwischen jedem Arme liegt ein gleicher Ring, so daß also die Platte mit 8 Ringen, die stark hervortreten, geziert ist, welche von einem doppelten Rande, der äußere ist die Grenzlinie des Knopfes, eingeschlossen werden. Der Knopf ist auf die Griffstange genietet, und es sind noch Spuren von dem Holze zwischen ihm und der 2 Scheibe sichtbar, denn die erste ist ein nicht eingegossener Bronzering gewesen, die andern Scheiben haben keine Spuren von dem bewahrt, womit die Zwischenräume können ausgefüllt gewesen sein. - Auf diese gesonderten Scheiben folgt eine Platte, die den Schwertgriff, der, wie bemerkt, 1 1/8" stark ist, schließt, und nun ladet sich derselbe in einer sehr gefälligen Biegung bis zu einer Breite von 2 3/8" aus, wo dann die Klinge eingreift. Diese Ausladung hat in der Mitte eine große, etwas längliche Rundung, fast 1" groß, darüber eine halbrunde Leiste und darüber einen kleinen Kreis; an die Leiste schließen sich 6 Bänder, davon die 4 unteren immer je 2 einen Knopf (Niete) einschließen. Beide Seiten sind gleich. Die Klinge selbst ist 2' 7/8" lang, freilich jetzt zerbrochen, aber sicherlich ist das Schwert der Leiche unzerbrochen beigelegt worden, und alle Stücke sind vorhanden. Die Klinge ist zweischneidig, in der Mitte mit einem erhöheten, von 2 Linien eingefaßten Rücken, und hat als größte Breite 1 3/4" und geht spitz zu. Ob sie in den Griff eingenietet war, wie es die Nagelköpfe anzugeben scheinen, oder mit ihm aus einem Stücke gegossen, läßt sich durch den bloßen Augenschein nicht entscheiden, und die Feile wollte ich nicht anwenden. - Die ganze Länge des Schwertes, das so stark oxydirt ist, daß ein eigentlicher Metallkern an den Brüchen sich nicht mehr zeigt, ist 2' 5".

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3) Eine Framea (Meißel) von Bronze. Sie ist 4 1/2" lang und von der seltenen Form, ohne Ausladung an der Schneide, dagegen zu einer 5/8" breiten Schärfe sich viertseitig verjüngend, während sie am runden Schaftloche 1" im Durchmesser hat. In dem Schaftloche (oberhalb desselben ist die Framea durchgebrochen) findet sich noch das Ende eines zugespitzten eichenen Stabes, auf dem sie befestigt war.

4) Ein Knopf von Bronze. Er ist viereckig, in der obern Fläche 1 5/8", in der untern 1" breit, die gleichfalls viereckige Oeffnung ist 7/8" im Quadrat weit. Der untere gerade Theil (1/2") ist mit 6 Reifen umgeben, die ganze Höhe ist 1". - Vielleicht war dieser Knopf das Ende des Schaftes der vorhin angegebenen Framea.

5) Das Bruchstück eines Messers aus Bronze, 2 1/2" lang, 1" breit, aber zu formlos, als daß man anderes davon angeben könnte, als daß es einen starken, 1/4" breiten Rücken hat.

Im zweiten Grabe befand sich, wie gesagt,

1) eine Urne, ziemlich wohl erhalten; sie ist 4" hoch, die Oeffnung 2 1/4" weit, die Bodenfläche mißt 2"; der obere Rand ist einfach abgerundet. Ihre Gestalt erweitert sich bis zur halben Höhe zu einem Bauche, der 4" Durchmesser hat, und verjüngt sich dann wieder zur angegebenen Weite. Die Wände sind dünne, kaum 1/4" stark, der Thon ist schwärzlich, die Arbeit die gewöhnliche der germanischen Urnen. - Ihr Inhalt bestand, so weit er sich am Boden und an den Wänden erhalten hat, nur aus dem Sande des Bodens.

2) Von der beigelegten Nadel aus Bronze hat sich nur die Platte erhalten. Diese ist länglich rund, 2 5/8" breit und 3" lang. In der Mitte ist sie in einem Kreise durchbrochen, an dessen Wand sich 6 andere durchbrochene Halbkreise mit Rippen von der Dicke der Kreiswand, 1/4" stark, lehnen. Drei Reifen schließen diese Verzierung ein, welche sich unten in eine jetzt noch 1 1/4" lange Spitze endet, während 2 am obern Rande befindliche Erhöhungen zeigen, daß auf ihr noch etwas, wahrscheinlich eine halbrunde Oeffnung, sich befand. - Die Rückseite ist ganz flach.


Das Grab ist an sich schon interessant genug, sowohl in seiner Construction, wie in den Gegenständen, die aus ihm zu Tage gebracht wurden, aber es wird es noch um so mehr, wenn man es mit anderen, die derselben germanischen Urzeit angehören, vergleicht, wo man die Leichen unverbrannt bei=

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setzte. Solche Gräber waren das zu Peccatel (Jahrb. IX.) und das Kegelgrab zu Dabel, welches Jahrb. XXII, S. 280, ausführlich beschrieben ist, welches letztere vor dem Petersberger nur den Vorzug hat, daß es wissenschaftlich geöffnet wurde.

Auf eine ganz auffallende Weise stimmt das letztere, bei Sternberg gelegene Grab mit dem hiesigen überein, so schon in seiner äußern Erscheinung. Es war 12-13 Fuß hoch, und gleiche Höhe findet sich hier; es hatte ungefähr 230 Fuß im Umfang, und der gemessene Durchmesser des hiesigen von 80 Fuß giebt fast gleiche Peripherie. Gleiche Uebereinstimmung ist auch im Innern: ein Steinpflaster, von größeren Steinen begrenzt, ein Steinhügel von 4-5 Fuß, kegelförmig aufgeschüttet, darunter die unverbrannte Leiche eines Mannes, dort wie hier.

Das Schwert, das hier gefunden ward, ist dem dortigen so ähnlich, daß man annehmen darf, es haben beide denselben Verfertiger gehabt; sowohl an Größe, Form, Einrichtung und Verzierung ist nach der von Lisch angestellten Vergleichung die größte Aehnlichkeit da, aber ganz gleich, so daß man sagen dürfte, sie wären in derselben Form gegossen, sind sie nicht; so sind z. B. die Linien des rhomboidischen Schwertknopfes bei beiden nicht gleich, auch ist die Höhe von beiden Schwertknöpfen um ein Geringes verschieden. Angenommen nun, daß beide Schwerter von einem Manne gemacht sind, so läßt sich für die Technik der Satz gewinnen, daß die Bronzesachen nicht in feste Form gegossen wurden, sondern daß man leicht verschiebliche Sandformen benutzte. Uebrigens scheint die Form des Schwertgriffes mit den Scheiben und dem rautenförmigen Knopfe mit 8 Ringeln verziert, desgleichen die Rundung oberhalb der Schwertklinge eine sehr beliebte gewesen zu sein, denn das Schwert von Peccatel (Jahrb. IX, Taf. Nr. 5) hat dieselben Zierden: auch hier ist, wie in Peccatel, der hohle Knopf mit Holz, jedoch mit Eichenholz, ausgefüllt gewesen.

Aus dem wohl erhaltenen Schaftende in der Stoßwaffe, mag man sie nun Framea oder Meißel nennen, ergiebt sich ferner, daß kein scharf schneidendes Werkzeug dem Verfertiger zu Gebote stand; die Seiten sind rauh, so wie sie ausfallen, wenn man ein recht stumpfes Messer gebraucht, die Bronzemesser waren also wohl nicht geeignet, einen reinen Schnitt zu machen.

Das zweite Grab enthielt eine kleine Urne. Es ist neuerdings in Jahrb. XXIV, S. 206, die Wahrnehmung veröffentlicht, daß man von diesen "Kinderurnen" annehmen dürfe, es seien in denselben die Gebeine neugeborner Kinder neben der

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im Kindbett gestorbenen Mutter beigesetzt werden. Eine der Bronzeperiode angehörende, bei Dresden gefundene derartige Urne lieferte in ihrem Inhalte den Beweis dafür. Ohne daß man gerade sagen dürfte, diese Annahme werde durch unser Grab bestätigt, denn unsere Urne war ohne Gebeine, wie die meisten derselben, so scheint es doch, daß die Umstände, die hier zusammentreffen, eine Bedeutung im angegebenen Sinne haben können. Die Leiche der Mutter ward nicht verbrannt, denn neben der kleinen Urne fanden sich größere Gebeine; jedoch Kohlen fanden sich viele, und die können Bezug haben auf das Kind. Daß aber eine weibliche Leiche neben die Urne gelegt ward, ist aus dem Nadelschilde klar. Die Form desselben kommt in hiesigen Gräbern höchst selten vor; nur erst einmal, bei Wiek (Jahrb. Xll, S. 415) ist eine ähnliche gefunden, seitdem (1846) kommt sie erst hier wieder zum Vorschein. In andern Gegenden sind diese Nadelschilde allerdings häufiger, wie die a. a. O. von Lisch angegebenen Nachweisungen ergeben, und Klemm, Alterthumskunde, S. 61, bemerkt, daß in den Rheingegenden die Bauermädchen sich noch jetzt solcher Nadeln bedienen.

Das dritte Grab enthielt eine verbrannte, aber gleichfalls weibliche Leiche, wie die Nadel beweiset, deren Knochenüberreste sorgsam aus der Asche gesammelt sind, denn die bereits erwähnten Klumpen zeigen keine Spur von Kohle.

Es waren also drei größere Leichen, eine männliche und zwei weibliche, und, wenn man will, noch ein Kind, in diesem einen Hügel bestattet. Daß es gleichzeitig geschehen, ist kaum wahrscheinlich, man muß vielmehr annehmen, daß der Hügel auf dem Hauptgrabe, welches den Kern des Ganzen bildet, wieder geöffnet ward, um die andern beiden Frauenleichen aufzunehmen, und so erklärt es sich leicht, daß die Erde über den unverbrannten Leichen mit Kohlen und Asche gemischt war, indem die dritte Leiche, also wohl die späteste, auf dem Hügel verbrannt wurde.


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c. Zeit der Wendengräber.


Ueber den Namen der Wendenkirchhöfe,

von

G. C. F. Lisch.

Es ist in Meklenburg allgemein und mit Recht angenommen, daß die weiten Begräbnißplätze, auf welchen die bestimmt charakterisirten Todtenurnen mit den Alterthümern der Eisenzeit in den flachen Erdboden eingegraben sind, Wendenkirchhöfe genannt werden. Diese Begräbnißplätze liegen gewöhnlich in der Nähe noch stehender oder untergegangener Dörfer mit wendischen Namen, welche in Meklenburg die Mehrzahl bilden, und bestehen gewöhnlich aus leichtem Boden und befinden oder befanden sich nicht selten im Besitze der auf die wendische Cultur folgenden christlichen Kirchen und Pfarren. Die Wendenkirchhöfe schließen sich daher unmittelbar an die noch heute bestehenden Ortschaften und sind schon aus diesem Grunde sicher die jüngsten Heidenbegräbnisse, während die heidnischen Begräbnisse der Stein= und Bronze=Periode sich nie an einen noch stehenden Wohnort anschließen, sondern überall zerstreut auf Feldern und in Wäldern stehen und keine andere Ueberlieferungen tragen, als sagenhafte. Der Name der Wendenkirchhöfe ist noch heute nicht selten im Munde des Volkes zu finden, indem dieses oft noch den Raum eines "Wendenkirchhofs" nachweisen kann. Es würde wohl zu weit führen, alle die Namen der Stellen zu sammeln, wo noch heute "Wendenkirchhöfe" nachgewiesen oder in den Urkunden und Acten genannt worden. Aber bei der großen Wichtigkeit des Gegenstandes für die Alterthumskunde wird es willkommen sein, statt vieler Beispiele einige schlagende Stellen aus glaubwürdigen ältern Schriften über das Vorkommen von Wendenkirchhöfen beizubringen.

In dem Visitations=Protoeolle der Kirche zu Walkendorf (zwischen Tessin und Gnoien) vom J. 1662 heißt es:

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Visitation der Kirche zu Wolkendorf.
1662.

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Zum Kirchen=Katen belegen.

Ein Stück Landes auf dem Wendischen Kirchhofe, etwa von 4 sch. saett, liegt wüste und in der heyde.
Noch ein Stücke à 3 Sch. saett auf der Dorffstete, so der Herr Pator im gebrauch.
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Dem Pastori sein die 10 Ruhten auf dem Wendischen Kirchhofe - - eingethan.
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Ein Stücke auf dem Wendischen Kirchhofe à 3 sch. saett bey Jacob Barten dorff= vnd Jacob Hoppen feldwerts belegen.
Ein Stücke achter der Funte liegt in der Heyden.
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Alß auch dem Küster seine bißher gehabten und auff dem Wendischen Kirchhofe belegenen 4 Sch. Saett Acker abgenommen und dem Priester zugeleget worden.

Hier lag also bei der "Dorfstätte" eines untergegangenen Dorfes in der "Haide", theils wüste, ein Wendenkirchhof, welcher dem Pastor und dem Küster beigelegt war. Sehr bedeutsam ist es, daß hier auch eine "Fünte" (Taufe) war. Dies isft eines der ausführlichsten Beispiele. Eine Grenzbeschreibung von Fahrenholz vom J. 1584 ist nicht weniger merkwürdig:

Grenzbeschreibung von Fahrenholz.
1584.

Von diesem Steine - - vber den Kirchhof zum Hagen und lesset den glockenthurm - - linker handt ligen. Ferner vber den wendischen weg zwischen dem hirtenkaten vnd Schmide hindurch nach dem wendischen Kirchhoffe. Diser hirtenkate ligt vff der Pommerschen seiten, so Hinrichshagen genennet wirdt, die Schmide aber - wird Wendthagen genant. Die Schmide ist abgebrochen

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vnd ein bawhoff widervmb angelegt. Von dem Wendischen Kirchhoffe der Fahren nach zischen der Heger und Maltzane Acker hin bis vff daß Kirsenbiren Soll.

Hier lag also ein Wendenkirchhof ebenfalls entfernt beim "Hagen" bei einem Hirtenkaten und einer Schmiede, welche "Wendhagen" genannt ward, wohin ein "wendischer Weg" führte.

Wegen der vielen schüsselförmigen Urnen, welche auf den Wendenkirchhöfen ausgepflügt oder ausgegraben werden, nannte man die Wendenkirchhöfe auch "Wendfelder" oder "Schüsselfelder" (Schottelfeld).

Landbuch des Amts Neubukow.
1580.
Hoff Ferbenn.

Dieser Hoff ist auß Dobberanischer Amptteilung. Hertzog Johans Albrechten - zugefallen. - Desselben Acker ist auch vnstreitig, außgenommen des Wendt= oder Schottelfelt, so vormals Dobberanisch Eigentumb gewesen vnd die Dorffchaft Kaertlow vmb benante Huer gebraucht.

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Ueber die Gewinnung des Eisens in der wendischen Eisenperiode,

von

G. C. F. Lisch.

Die Frage, woher die Wenden das Eisen nahmen, das sie so tüchtig verarbeiteten, ist, wie überhaupt die Geschichte der Metalle, für die Bildungsgeschichte von Bedeutung. Es ist möglich und wahrscheinlich, daß schon seit uralter Zeit viel Eisen aus Schweden kam, da auch die Sagen von nordischen Eisenschmieden erzählen; es ist aber auch möglich, daß die meklenburgischen Wenden auch das Eisen verarbeiteten, welches in Meklenburg gefunden wird. Im ganzen südlichen Meklenburg liegt sehr viel Raseneisenstein oder Morasteisen, in Meklenburg Eisenklump oder Klump, auch Ortstein oder Ort genannt, welcher ungefähr 33 Procent reines Eisen giebt und

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auf welches sicher seil dem Anfange des 16. Jahrh. bei Grabow, Neustadt, Wittenburg und Dömitz in großem Umfange und mit Erfolg gebauet ist (vgl. Jahrb. VII, S. 52 flgd.).

Eine Andeutung auf die Gewinnung des Eisens aus dem einheimischen Raseneisenstein giebt folgender merkwürdiger Bericht des Herrn Rogge auf Jaebitz. Das Feld des Gutes Jaebitz, südlich vom plauer See, an der märkischen Grenze, wo in historischer Zeit nicht auf Eisen gebauet ward, ist ganz niedrig, von schwärzlichem Aussehen, oben aus etwa 1 Fuß hoch Moorsand, unten aus Seesand bestehend, zwischen welchen beiden Erdschichten hin und wieder Raseneisenstein in Nestern gefunden wird. Ferner steht auf dem Gute Kalk in den Wiesen und gelber und blauer Lehm überall auf den Höhen. Nun finden sich nicht selten auf dem Felde am Rande von Niederungen an Stellen, die früher seit ewigen Zeiten als Weide lagen und mit Holz und Busch bewachsen waren, große Haufen von Eisenerz, welche 2 bis 3 Fuß über dem Erdboden erhaben sind und 1 bis 2 Schachtruthen Erzstücke enthalten. Bis jetzt sind 8 Stellen dieser Art auf dem Felde gefunden. Nach dem äußern Anscheine bestehen diese Haufen aus Eisenschlacken, da sie einen porösen Bruch und künstliche, wenn auch unregelmäßige Formen und eine gewisse Dicke haben, als wenn sich die Masse durch Schmelzen abgelagert hätte. Man wird um so mehr zu dieser Vermuthung geführt, da sich neben den Erzhaufen, 8 bis 12 Fuß davon entfernt, öfter kleinere Erhöhungen von ganz schwarzer Erde finden, welche vermuthen lassen, als wenn dort das Schmelzen geschehen und die Schlacken bei Seite geworfen wären. Alterthümer sind an diesen Stellen noch nicht gefunden.

Es stand nun zunächst zur Frage, ob diese Erzstücke natürliche Bildungen oder künstliche Eisenschlacken seien, welche vom Schmelzen des Eisens auf offenen Heerden herstammen. Die Schlacken wurden an den Herrn Professor Dr. Schulze, Professor der Chemie der Universität Rostock, zur Prüfung eingesandt, welcher damals mit der Untersuchung des bei Ludwigslust vorkommenden Raseneisensteins beschäftigt war und grade die beste Gelegenheit zur Vergleichung hatte. Derselbe giebt folgendes Urteil: "Die eingesandten Stücke sind ganz unzweifelhaft Rennheerdschlacken vom Ausschmelzen derselben Art von Raseneisenstein, welcher dem südlichen Meklenburg angehört. Ich selbst habe früher ähnliche Schlacken in der Gegend von Greifswald an verschiedenen Orten gefunden, wo ehemals Raseneisensteinlager gewesen sein mögen, z. B. bei dem Dorfe Koytenhagen. Die

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Schlacken sind viel eisenhaltiger, als man sie bei dem gegenwärtigen Hochofenbetrieb erhält; der Schmelzproceß geschah auf eine rohe, Eisen und Holz verschwendende Weise in sogenannten Rennheerden. Die Schlacken sind ein stark basisches Silicat mit mehr als 60 Procent Eisenoxydulgehalt. Der außerdem ermittelte verhältnißmäßig große Gehalt an Mangan und Phosphorsäure und die unzweideutigen Spuren von Baryt stimmen zu sehr mit der Eigenthümlichkeit des im südlichen Meklenburg vorkommenden Raseneisensteins überein, als daß sich ihr Ursprung aus solchem Eisenerze im geringsten bezweifeln ließe. Ich habe auch einige Versuche gemacht, aus dem analysirten Raseneisenstein regulinisches Eisen auszuschmelzen. Die Ausbeute betrug über 30 Procent. Die so gewonnenen kleinen Proben metallischen Eisens sind weiß und sehr hart, dabei nicht kaltbrüchig." Der Herr Professor Schulze hat die Ergebnisse seiner Untersuchungen des Raseneisensteins von Ludwigslust im Archiv für Landeskunde, Schwerin, 1859, Heft I und II, S. 57 flgd. mitgetheilt und dabei S. 60 bemerkt, daß "der meklenburgische Raseneisenstein gegen 33 procent Eisen enthält und dieses sich durch weiße Farbe, Härte, Leichtflüssigkeit und dadurch auszeichnet, daß es nicht kaltbrüchig" ist.

Es scheint also sehr wahrscheinlich, daß auch schon die Wenden aus dem meklenburgischen Raseneisenstein Eisen gewonnen haben. Von Wichtigkeit würde es sein, wenn sich in oder bei den Schlackenhaufen wendische Gefäßscherben oder andere wendische Alterthümer finden sollten.

Diese chemischen Untersuchungen scheinen auch mit den Ergebnissen der Aufgrabungen übereinzustimmen. Es finden sich in den Wendenkirchhöfen zwar sehr häufig eiserne Geräthe, aber in der Regel sind sie so stark gerostet, daß eine technische Untersuchung mit Feile und Messer nicht gut möglich ist. Aber einzelne zufällig gut erhaltene Stücke, wie z. B. die im Folgenden aufgeführte eiserne Heftel aus dem Wendenkirchhofe von Wotenitz zeigt ziemlich klar, daß wenigstens einiges Eisen der Wenden sehr weiß, hart und zähe war.


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Wendenkirchhof von Wotenitz,

von

G. C. F. Lisch.

Am 13. Jan. 1859 fand ein Forstarbeiter beim Ausroden von Baumstämmen in den Mühlentannen von Wotenitz bei Grevismühlen, rechts an der Landstraße von Grevismühlen nach Gadebusch, ungefähr 2000 Schritte vom Wege und 1500 Schritte von der Stepenitz, auf einer niedrigen, natürlichen, sandigen Anhöhe in einer Tiefe von 2 Fuß unter der Erdoberfläche eine Begräbnißurne, welche jedoch beim Ausheben zerbrach. Am folgenden Tage nahm der Herr Forstadministrator Waterstras zu Gostorf bei der Beaufsichtigung die zerbrochene Urne mit allen darin enthalten gewesenen Alterthümern an sich und sandte sie an den ihm vorgesetzten Herrn Oberforstmeister v. Lehsten zu Rehna ein, welcher sie dem großherzoglichen Antiquarium übermittelte, und Se. Königliche Hoheit der Großherzog hatte die Gnade, dem Finder den Werth der Sachen zu vergüten.

Dieser Fund ist nun äußerst werthvoll und wichtig und vielleicht einzig in seiner Art in allen deutschen Ländern, so weit Wenden gewohnt haben. Der Fund stammt nach der Begräbnißweise, der Form und Verzierung der Geräthe und den Metallen offenbar und ohne Zweifel aus der schon ausgebildeten Eisenperiode oder der Wendenzeit und dürfte vielleicht ungefähr in das 8. oder 9. Jahrhundert n. C. fallen, da er schon eine ungewöhnliche Kunstbildung und Andeutungen auf einen weiten Weltverkehr trägt. Der Fund charakterisirt nicht allein die ausgebildete Eisenperiode vollständig, sondern überschreitet die besten Wendenbegräbnisse bei weitem, indem er nicht allein alle Metalle und Kunstfertigkeiten des Heidenthums zeigt, sondern auch Kunstwerke von absolutem Werthe enthält. Vorzüglich wichtig ist das Vorkommen des kunstreich bearbeiteten Goldes, welches bisher in Meklenburg in wendischen Gräbern noch nicht beobachtet 1 ) ist, indem die wendischen Gräber gewöhnlich nur Silber, Bronze und Eisen zeigen. Da die Urne ungewöhnlich reich verziert und der Inhalt derselben ungewöhnlich reich an edlen Metallen ist, so gehörte das Grab wahrscheinlich einer vornehmen Person.

Die Art der Beisetzung ist der Beisetzung aller andern Begräbnißurnen der Eisenperiode in den sogenannten


1) Bisher ist nur ein Mal eine viereckige Goldplatte an einer großen eisernen Heftel aus der Gegend von Neustadt=Eberswalde beobachtet. Vgl. Jahrb. XVI, S. 282.
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"Wendenkirchhöfen" völlig gleich. Die Urne stand, wie gewöhnlich, 1 bis 2 Fuß tief im Sande, ohne daß ein Hügel oder ein Steinbau das Begräbniß bezeichnete. Die Wenden gruben ihre Todtenurnen stets nur in die Erde ein, ohne einen Hügel darüber zu errichten.

Die Leiche war verbrannt, wie die in der Urne befindlichen zerbrannten Knochensplitter zeigen. Leider sind die meisten Knochen verschüttet und verloren gegangen; aber einige Ueberreste von den Schädel=, Röhren= und Rippen=Knochen beweisen klar, daß die verbrannte Leiche eine sehr junge und zarte Person war.

1) Die Urne, welche freilich zerbrochen ist, sich aber in einer Hälfte von oben nach unten vollständig, also zur vollkommenen Erkenntniß der Form hat wieder zusammensetzen lassen, zeigt den vollständigen Charakter der ausgebildeten Eisenperiode. Die Urne ist, nach der Art der heidnischen Urnen aus Thon, stark mit Kiessand und Granitgrus gemengt, mit seinem, geschlämmten Thon überzogen und hellbraun (nicht schwarz) von Farbe. Sie ist 10" hoch und 10" weit im Bauche und hat die Gestalt der Urnen aus den ausgeprägten Wendenkirchhöfen von Kothendorf und Camin, wie sie im Frid. Franc. Tab. XXXIV, Fig. 1 bis 8, und in den Jahrbüchern XII, S. 432 bis 433, abgebildet sind, namentlich wie Frid. Franc, a. a. O. Fig. 7 und Jahrb. Fig. 6 und 7, und hat im Allgemeinen die Gestalt und dieselben Verzierungen, wie die hieneben abgebildete, in dem Wendenkirchhofe zu Camin gefundene Urne. Ueberhaupt scheint die Urne mit dem merkwürdigen Wendenkirchhofe von Kothendorf, welcher in Frid. Franc. Erl. S. 89 -96 beschrieben ist, zusammenzufallen. Die Urne von Wotenitz ist auf der ganzen Oberfläche sehr voll und dicht verziert. Um den obern Bauchrand unter der Oeff=

Urne
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nung laufen zwei Reihen nach unten gekehrter, gefüllter Spitzen oder Dreiecke, welche an einer Doppellinie hangen.

Verzierungen

Alle diese Linien bestehen aus an einander gereiheten, kleinen, eingedrückten Vierecken, welche scheinbar mit einem laufenden gezahnten Rade gebildet sind, ein charakterisches Zeichen der Eisenperiode. Der ganze untere Theil ist mit dicht an einander gestellten, feinen Parallellinien verziert, welche oben (unter den Dreiecken) horizontal, nach unten hin bis zum Fuße perpendiculair stehen.

Die Alterthümer, welche in der Urne lagen, sind sehr reich und bestehen aus folgenden Gegenständen:

Zwei, vielleicht drei eiserne Messer, ungefähr 4 bis 6 Zoll lang, sehr verrostet und zerbrochen.

Ein Bruchstück von einer eisernen Messerscheide, wie es scheint.

Einige eiserne Hefteln oder Schnallen oder ähnliche gebogene, kleine Gegenstände, stark verrostet und an andere eiserne Gegenstände angerostet und zerbrochen.

Zwei kleine, zierliche, ganz gleiche bronzene Hefteln. Schon früher wurden bronzene Hefteln von ähnlicher Form in einem andern Wendengrabe zu Wotenitz auf dem Schullehreracker gefunden (vgl. Jahrb. XXIII, S. 288).

Zwei größere, ganz gleiche, schwere, silberne Hefteln, von denen eine ziemlich erhalten, die andere sehr zerbrochen ist, ganz von der Form, wie sie in Frid. Franc. Tab. XXXIV, Fig. 13 und im Jahresber. VIII, S. 48 und hieneben wieder abgebildet ist.

Heftel

Die beiden silbernen Hefteln sind zwar breiter und derber, als die beiden bronzonen, aber mit Punktgravirungen sehr sauber und geschmackvoll verziert. Eine ganz ähnliche silberne Heftel ward auch im Wendenkirchhofe zu Kothendorf gefunden und ist in Frid. Franc. Tab. XX, Fig. 14, abgebildet (vgl. Erl. S. 95-96).

Ein Stück zusammengeschmolzenes Silber, vielleicht von einer kleineren Heftel.

Acht grade silberne Nadeln, jede 3 bis 3 1/2" lang, mit rundem Knopfe.

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Zwei kleinere, oben im rechten Winkel gebogene, silberne Nadeln, jede ungefähr 2 1/2" lang, mit rundem Knopfe. Das eine obere Ende einer solchen Nadel ist an die eiserne Messerscheide angerostet.

Zwei gleiche kleinere, gebogene, silberne Nadeln, mit gereiftem Knopfe oder vier ausgefeilten Knöpfchen.

Das Silber ist sehr weich, zerbrechlich, rein und ohne Rost. Grade solche silberne Nadeln von beiden Formen wurden auch im Wendenkirchhofe von Kothendorf gefunden; vgl. Frid. Franc. Erl. S. 95 und Abbildungen Tab. XXIV, Fig. 17 und 18.

Zwei gebogene bronzene Nadeln mit rundem Knopfe. Zwei gebogene bronzene Nadeln mit gereiftem Knopfe. Eine bronzene Nähnadel mit Oehr, ungefähr 3 1/2" lang, wie die zu Kothendorf gefundene und in Frid. Franc. Tab. XXXII, Fig. 24 abgebildete Nähnadel.

Ein schmaler bronzener Beschlagstreifen, 2 1/2" lang.

Ein rundlich gebogener, offener, silberner Haken, mit Schaftspitze, aus starkem Silberdrath sich verjüngend, in grader Linie gut 6" lang.

Eine offene, silberne Spange oder ein Armband. Diese bildet in der Mitte einen dünnen (jetzt rundlich gebogenen) Silberdrath von ungefähr 3 1/2" Länge, welcher sich nach den beiden Enden flach bis 3/8" verbreitert und an jedem der beiden Enden mit zwei Halbkugeln von 5/8" Durchmesser verziert ist. Das Ganze ist ungefähr 8 1/2" lang und jetzt in sechs Stücke zerbrochen; das eine Ende mit einer Halbkugel ist fest auf ein Stück von einem eisernen Messer gerostet, während die übrigen Stücke sowohl von Silberrost, als von Eisenrost völlig frei sind. Das breite Ende ist an einer Seite mit kleinen Augen von zwei eingeschlagenen concentrischen Kreisen verziert. In der Sammlung zu Kopenhagen wird ein ähnlich gearbeiteter, einzeln gefundener Fingerring aufbewahrt, welcher in Worsaae Afbildninger, zweite Auflage, Taf. 88, Nr. 383, und Boye Oplysende Fortegnelse, 1859, S. 108, Nr. 655, abgebildet ist. Dieser besteht aus drei parallel laufenden, zwei mal gewundenen, breiten Ringen, deren Enden der wotenitzer Spange ganz ähnlich ist. Es möchte daher nach dem wotenitzer Funde dieser kopenhagener "Ring nicht dem jüngern", sondern dem "ältern Eisenalter" zuzuschreiben sein (vgl. unten die Vergleichung).

Eine silberne Perle, mit kurzem Halse, 3/4" hoch und dick, hohl gearbeitet und auf der ganzen Oberfläche mit dichten, äußerst feinen Schrägestrichen sehr sauber verziert.

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Zwei Glasperlen, aus weißem Glase mit hellblauen Stellen, an die eiserne Messerscheide fest angerostet.

Ein Stück Räucherwerk, ungefähr 3/4" groß, von brauner Farbe, einem Stückchen Braunkohle ähnlich; es brennt ununterbrochen mit heller Flamme am Licht und riecht stark harzig, fast wie Braunkohle, jedoch angenehmer. In einer wendischen Urne bei Malchin wurden ganz gleiche Stücke gefunden; vgl. Jahresber. II, S. 75. - Dieses Harz scheint fabrikmäßig in großen Massen gemacht und verhandelt zu sein. Im J. 1845 wurden zu Togårp in Schweden 14 große Harzkuchen dieser Art gefunden und in Lund 1 ) zerstreut, jedoch mehrere derselben für die Museen gerettet. Diese runden, braunen Harzkuchen sind wie Scheiben gebildet und ungefähr 6" im Durchmesser und 1" dick.

Wenn dieser Reichthum der verschiedensten Gegenstände, welche alle für eine bestimmte Zeit äußerst bezeichnend sind, in Einer Urne schon eine große Seltenheit ist, so wird dies alles doch durch ein vortreffliches goldenes Geschmeide  übertroffen, welches ebenfalls wohl erhalten in der Urne lag. Dies ist eine Kette mit Bommel aus reinem Golde. Leider war die sonst wohl erhaltene Kette von dem Finder an einem Ende durchgerissen und es läßt sich nicht mehr ermitteln, ob sie noch in ihrer ganzen Länge vollständig erhalten ist oder ob zwischen den Bruchenden jetzt ein Ende fehlt. Die Kette ist ganz wie eine moderne sogenannte "venetianische Kette" aus 8 Dräthen, wie es scheint, äußerst zierlich, dicht und genau geflochten, rund, 1/8" dick und mit den Endringen und dem Schließhaken 14 1/2" hamburger Maaß oder 35 Centimeter lang. An jedem Ende sitzt ein zierlich gearbeiteter Knopf und ein Ring zur Aufnahme eines nach zwei verschiedenen Seiten gebogenen, eben so zierlich gearbeiteten Hakens (von welchem ein Ende abgebrochen war), welcher die beiden Enden zusammenhalten kann. Lose auf die Kette sind zwei sehr sauber gearbeitete Knöpfe oder dicke Scheiben, und zwischen dieselben an einem Ringe eine Bommel gezogen, so daß diese Ringe und die Bommel nicht von der Kette gezogen werden oder fallen können. Die Bommel ist ebenfalls aus reinem Golde, hohl gearbeitet, äußerst kunstreich verziert, von hübscher, birnenförmiger Gestalt und 1 1/4" hamb. Maaß oder 2 1/4" Centimeter lang und 3/4" oder 1 1/2 Centimeter an der


1) Pfingsten 1859 habe ich diese Harzkuchen in Lund persönlich untersucht.
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Goldenes Geschmeide

dicksten Stelle im Durchmesser. Die ganze Oberfläche der Bommel ist mit einer sehr großen Menge ganz kleiner Knötchen in doppelten Spiralwindungen dicht und sauber bedeckt, wie es scheint in 24 concentrischen Reihen, von denen die längste über 50 Knötchen enthält, so daß wohl gewiß über 600 Knötchen, welche dem Ganzen nur ein punctirtes Ansehen geben, auf der Bommel sitzen. Der Metallwerth des ganzen Schmuckes beträgt ungefähr 18 Thlr. Preuß. Cour.

Der Zweck dieses äußerst kunstreich gearbeiteten Geschmeides ist jetzt nicht völlig sicher zu bestimmen. Es kann, was jedoch am wahrscheinlichsten ist, ein Halsband gewesen sein, wenn man annimmt, daß beim Zerreißen ein Ende verloren gegangen ist; noch jetzt paßt die Kette grade um einen nicht dicken Hals, jedoch knapp, so daß beim Schließen der Kette die Bommel beinahe fest anliegt. Es kann aber auch, was jedoch nicht wahrscheinlich ist, ein Armband gewesen sein, so daß die Kette zwei mal um den Unterarm geschlungen ward und die Bommel herabhing, wie es auch jetzt wieder Mode ist; noch jetzt kann die Kette grade zwei mal um einen nicht dicken Arm geschlungen werden. Zu berücksichtigen ist hiebei allerdings, daß die hier bestattete Person nach den Knochenresten offenbar jung und zierlich war und die Kette daher sehr gut ein Halsband für diese Person bilden konnte.

So ganz ungewöhnlich nun auch diese Kette für die heidnische Eisenperiode in Deutschland und das Heidenthum überhaupt ist, so giebt grade sie, mit den dabei gefundenen Sachen, einen Beweis für eine gewisse Zeit. So wie für die

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Mehrzahl der bei Wotenitz gefundenen Sachen die Zeit des bestimmt ausgeprägten Wendenkirchhofs von Kothendorf zur Vergleichung gezogen werden kann, so kann für die Kette ein Fund zur Vermittelung dienen, der um das Jahr 1853 zu Milow in der Prignitz an der meklenburgischen Grenze bei Grabow gemacht ward und theilweise in die schweriner Sammlung kam. Hier ward nämlich neben einer silbernen Heftel auch eine Bommel von verziertem Silber gefunden, welche an Größe ganz und an Gestalt und an Verzierungsweise ungefähr der Bommel von Wotenitz ähnlich, jedoch nicht völlig so kunstreich gearbeitet ist.

Silberne Bommel

Die silberne Heftel von Milow ist aber den kleinen bronzenen Hefteln von Wotenitz an Größe, Gestalt und Verzierung völlig gleich, so daß alle aus derselben Form gekommen zu sein scheinen und ohne Zweifel einer und derselben Zeit angehören. Diese beiden Sachen von Milow geben aber den Beweis, daß diese Bommeln aus der Zeit der silbernen Hefteln und des Eisens nicht ohne Beispiel in Deutschland sind.

Daß die Kette von Wotenitz nicht von wendischen Händen gemacht ist, ist wohl als gewiß anzunehmen. Sie muß von einem kunstfertigen Volke eingeführt sein. Es bedarf aber noch einer sehr genauen Ermittelung, ob sie aus dem Morgenlande mit kufischen Kunstsachen, oder aus dem Abendlande, aus dem fränkischen Reiche gekommen ist. Bekanntlich ist im nordöstlichen Deutschland immer sehr viel kunstreiches Geschmeide mit kufischen Silbermünzen zusammen gefunden; aber dieses Geschmeide bestand immer, so viel ich unterrichtet bin, aus Silber. Es finden sich aber bei solchen kufischen Silberfunden auch ganz gleich nach "venetianischer" Art gearbeitete Drathketten aus Silber. Dagegen ist es bekannt, daß im fränkischen Reiche zur Zeit der Merovinger noch viel Gold verarbeitet ward, wie die zahlreichen merovingischen Goldmünzen beweisen.

Dieser Fund wird außerdem ungemein wichtig durch die in Dänemark gefundenen Geschmeide gleicher Art. In der großen königlichen Sammlung vaterländischer Alterthümer zu Kopenhagen wird ein ganzer Kasten voll ähnlicher Alterthümer aufbewahrt, welche, einzeln gefunden, dort in ihrem Zusammenhange jedoch noch nicht mit Bestimmtheit erkannt sind. 1 ) Es finden sich dort wenigstens 12 goldene Bom=


1) Im Junii 1859 habe ich diese Sachen persönlich in Kopenhagen untersucht.
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meln, von denen die größte und die kleinste in Worsaae Afbildninger fra det Kongelige Museum for Nordiske Oldsager, Kjöbenhavn, erste Auflage, 1854, S. 74, Nr. 299 und 300, zweite Auflage, 1859, Taf. 87, Nr. 377, und 378, abgebildet sind; in Boye Oplysende Fortegnelse, I, Kjöbenhavn, 1859, S. 56, sind die goldenen Bommeln ("Berlok") im königlichen Museum zu Kopenhagen beschrieben und die größte derselben ist daselbst S. 56 zu Nr. 318 wieder abgebildet. Neben diesen Bommeln wird in Kopenhagen auch eine ganz gleiche Kette, wie die schweriner jedoch ohne Ringe und Schließhaken, aufbewahrt; es sind dort aber noch einzelne Endringe und Ringe zum Aufziehen, so wie ein vereinzelter Doppelhaken zu finden. Es sind in Kopenhagen also alle Theile zu vollständigen Ketten vorhanden. Bei diesen Ketten und Bommeln sind goldene und bronzene Hefteln, silberne Ringe und silberne Nadeln mit goldenen Knöpfen gefunden, welche eben so gearbeitet sind, wie die Wotenitzer Bommel; vgl. Worsaae Afbildninger S. 74, Nr. 294.

Die dänischen Forscher (vgl. Warsaae und Boye) schreiben diese Goldsachen dem "ältern Eisenalter" zu, und dies würde ungefähr zu meiner Ansicht stimmen, nach welcher ich diese goldenen Arbeiten in die Zeit der Merovinger setze. Freilich scheint die Wotenitzer Urne auf eine jüngere Zeit zu deuten; jedoch ist die Zeit der punctirten Urnen in Meklenburg noch nicht genau bestimmt.

So viel ist gewiß, daß in Meklenburg der Fund von Wotenitz das erste Gold aus der Eisenperiode bietet, und daß in Meklenburg noch nie ein so reiches wendisches Grab geöffnet ist, als das Grab von Wotenitz, daß wir also zum ersten Male ein Grab gefunden haben, welches einer vornehmen wendischen Person angehört.

Zur Bestimmung der Zeit und zur Erläuterung der Culturgeschichte ist aber dieses Begräbniß von Wotenitz ungemein wichtig, indem es alle Mineralien der Heidenzeit in den bestimmt ausgeprägten Formen der Eisenperiode bietet: Gold, Silber, Bronze, Eisen, Glas, Thon und Erdharz.

Die große Wichtigkeit der Urne und ihres reichen Inhalts bewog mich, an der Stelle, wo dieselbe gefunden war, weiter nachforschen zu lassen, da die Wahrscheinlichkeit vorhanden war, daß hier ein sogenannter Wendenkirchhof liege. Ich beauftragte daher den Unterofficier Herrn Büsch zu Wismar, Mitglied des Vereins, welcher durch wiederholte andere Nachgrabungen schon Erfahrungen gesammelt hatte, an der Fundstelle Nachgrabungen anzustellen, und derselbe hat mit Vorsicht und Ge=

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schick den Auftrag ausgeführt und ansehnliche Beute gemacht. Er hat an der Fundstelle der zuerst gefundenen, wichtigen Urne acht Tage lang gegraben und den Begräbnißplatz wahrscheinlich ganz ausgebeutet. Im Ganzen wurden noch 28 braune Urnen gefunden, von denen 5 vollständig und 5 zur Hälfte oder in größern Bruchstücken erhalten sind; alle diese und 2 ganz zerbrochene Urnen, welche alle ungefähr die Gestalt und Verzierung der oben abgebildeten Urne hatten, enthielten viele Alterthümer aus Eisen und Bronze. Die Urnen, welche alle eine bräunliche, und nicht die in Wendenkirchhöfen oft vorkommende gleichmäßig dunkelschwarze Farbe hatten, waren so stark mit Tannenwurzeln um= und durchwachsen, daß die meisten in kleine Stücke auseinandergedrängt waren und zerfielen, und nur mit großer Mühe einzelne größere Stücke gerettet werden konnten. Die Urnen standen auf dem Begräbnißplatze im Sande immer 2 bis 3 Fuß weit von einander und 2 1/2 Fuß tief. Der Begräbnißplatz war weder durch Hügel, noch durch Steine ausgezeichnet und bot also nur die gewöhnliche Erscheinung eines Wendenkirchhofs. In den entdeckten Urnen wurden noch über 60 Stück Alterthümer aus Eisen oder Bronze, keine von edlem Metall gefunden. Diese Alterthümer sind aber doch sehr wichtig, indem viele eine feine, geschmackvolle Form haben und alle nicht sehr gerostet sind. Mehrere Stücke haben merkwürdiger Weise gar keinen Rost und lassen daher die Bearbeitungsweise klar erkennen. Im höchsten Grade bemerkenswerth ist die ungewöhnlich kunstreiche Bearbeitung des Eisens, welche namentlich an der eisernen Heftel in der Urne 2 hervortritt. Die feine Perlenverzierung dieses Eisenschmucks ist so fein und so sauber, daß sie der Bearbeitung des Goldschmucks völlig gleich kommt, wenn nicht übertrifft. Dieses Stück ist äußerst wichtig für die Bildungsgeschichte des Eisenalters. Auch alle anderen Stücke sind sehr sauber und tüchtig gearbeitet.

Die durch die neue Aufgrabung gewonnenen Alterthümer sind folgende.

2) Eine Urne, sehr groß, über 13" Durchmesser im Bauche, zerbrochen und nur in einem großen Bruchstücke vorhanden, reich und kräftig verziert, am obern Rande mit zusammenhangenden Mäander= oder Hammerlinien verziert.

Verzierung

In dieser Urne lag in den zerbrannten Knochen:

ein eiserner Schildbuckel, ziemlich gut erhalten, an einer Stelle ohne Rost, 5" im Durchmesser und 4 1/2" hoch, einfach aus Eisenblech tütenförmig gebildet, ohne aufgesetzte

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Spitze; im Rande sitzen 4 ganz eiserne Niete mit runden Köpfen;

eine eiserne Schildfessel, 8" lang;

eine eiserne Lanzenspitze, 6" lang, mit dem Niet im Schaftloche, an der am Ende umgebogenen Spitze ohne Rost;

eine bronzene Heftel, ganz von der Größe und Gestalt, wie die oben S. 254 abgebildete, fein und schön verziert;

eine eiserne Heftel , von derselben Größe und Gestalt, vollständig erhalten und in der obern Hälfte ganz ohne Rost, wie neu. Diese Heftel läßt einen tiefen Blick in die Gewerbethätigkeit der wendischen Zeit thun; sie ist reich mit feinen Perlenreihen und anderen Verzierungen geschmückt, welche eben so fein gearbeitet sind, als die feinsten Verzierungen auf den gegossenen Hefteln aus Bronze. Diese ganz gewiß aus freier Hand mit unvollkommenen Instrumenten ausgeführte Arbeit ist jedenfalls eben so kunstreich, als die goldene Bommel und Kette, und verdient wahrhaft Bewunderung. Es existirt wohl kaum ein ähnliches Stück aus jener Zeit. Endlich fand sich:

eine eiserne Schnalle.

Dieses Begräbniß gehörte ohne Zweifel einem Kriegsmann.

3) Eine Urne, ziemlich groß, 6 1/2" hoch, 12" weit im Bauche, ebenfalls mit feinen Hammerverzierungen und Halbkreisen und Kränzen unter denselben geschmückt. In dieser Urne lagen:

eine bronzene Heftel, klein und sehr zierlich an Form und Verzierung, vollständig;
eine bronzene Heftel, eben so, Bruchstück;
ein bronzener Ring, 1" im Durchmesser, derbe und ohne Verzierung;
ein eiserner Ring, eben so groß und etwas dünner;
eine bronzene Schnalle, viereckig, 1" im Quadrat groß, sehr fein und zierlich;
ein eisernes Messer.

Dieses Grab gehörte nach den Geräthen und den Knochenüberresten ohne Zweifel einer erwachsenen weiblichen Person.

4) Eine Urne mit ganz gleicher Verzierung, nur etwas kleiner, 5 1/2" hoch und 10" weit im Bauche. In dieser Urne lagen:

eine eiserne Sichel, wie Frid. Franc. Tab. XVII, Fig. 12;
auf derselben ist angerostet:
ein eisernes Messer; ferner lag in der Urne:
ein eisernes Messer mit hölzernem Griff;

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ein eisernes Messer, in der Klinge nur 1 3/4" lang, mit hölzernem Griff;
eine bronzene Heftel, ohne Rost, sehr schmal und zierlich;
eine bronzene Schnalle mit rundem Bügel, wie Frid. Franc. Tab. XXXII, Fig. 20, auf dem Bügel mit kleinen Kreisen verziert.
Unten an der Außenseite der Urne sitzt auch Eisenrost.

Dieses Begräbniß gehörte sicher ebenfalls einer weiblichen, nach den Schädelknochen schon bejahrten Person an.

5) Eine Urne, ungefähr von gleicher Größe und Gestalt, wie die vorige, jedoch ohne Hammerverzierungen. In dieser Urne lagen:

eine eiserne Sichel;
eine eiserne Sichel;
ein eisernes Messer mit hölzernem Griff;
ein eiserner Ring;
eine eiserne Heftel, sehr fein gearbeitet, jedoch gerostet;
eine bronzene Schnalle mit viereckigem Bügel, wie Frid. Franc. Tab. XXXII, Fig. 16;
ein Bronzebeschlag, 1" lang, aus zwei Blechstreifen mit zwei Nieten bestehend. Unten außen an der Urne sitzt auch Eisenrost.

Auch dieses Begräbniß gehörte sicher einer weiblichen Person, welche nach den an die Sichel gerosteten Schädelbruchstücken noch sehr jung war.

6) Eine Urne, von großer Form, nur noch in einem Bruchstück vorhanden. In dieser Urne lagen:

ein eisernes Messer;
ein eisernes Messer mit hölzernem Griff;
eine eiserne Pfeilspitze oder lanzetförmiges Messer,
dünn, mit hölzernen Schaftresten;
eine eiserne Pfeilspitze oder Messer, eben so;
eine eiserne Schnalle;
eine eiserne Heftel, Bügelbruchstück, breit;
eine eiserne Heftel, schmal, zerbrochen.

Nach den Schädelresten war die Person zwar ausgewachsen, aber noch jung.

7) Eine Urne, ganz zerbrochen, ohne Ueberreste.

Darin lagen:

eine eiserne Sichel, vollständig, nur 3 1/4" lang;
ein eisernes Messer, vollständig, nur 3" lang in der Klinge, mit hölzernem Griff;

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ein eisernes lanzetförmiges Messer, 2 1/2" lang, wie in der Urne 6;
eine bronzene Heftel, schmal und zierlich.

8) Eine Urne, zerbrochen, nur leicht mit Linien verziert. In dieser Urne lagen:

ein eisernes Messer mit hölzernem Griff;
ein eiserner Stift;
eine bronzene Heftel;
eine eiserne Heftel;
eine eiserne Heftel, deren Bügel aus einem flachen Blechstreifen besteht;
eine eiserne Schnalle, rund;
eine eiserne Schnalle, Bruchstück.

9) Eine Urne von mittlerer Größe, mit Hammerverzierungen, zerbrochen. In dieser Urne lagen:

eine eiserne Sichel;
eine eiserne Sichel;
ein eisernes Messer;
eine eiserne Heftel;
eine eiserne Schnalle;
eine eiserne Schnalle.

Nach den Ueberresten der Knochen gehörte dieses Begräbniß einer jungen Person.

10) Eine Urne, zerbrochen. In dieser Urne lagen:

ein eisernes Messer;
ein eisernes Messer;
eine eiserne Sichel;
eine eiserne Schnalle.

11) Eine Urne, niedrig und flach, zerbrochen. In dieser Urne lagen:

ein eisernes Messer;
ein eisernes Messer;
ein eisernes Messer, Bruchstück;
ein eisernes sichelförmiges Messer, ganz klein und stark halbmondförmig gebogen, nur 2 1/4" lang;
ein eisernes sichelförmiges Messer, eben so gestaltet und eben so groß;
eine eiserne Heftel, wie die oben abgebildete;
eine bronzene Heftel, eben so, zerschmolzen.

Nach den Knochenresten gehörte das Grab einer jungen, nicht stark gebaueten Person an.

12) Eine Urne, ganz erhalten, klein, 4 1/4" hoch und 8 1/2" im Durchmesser, nicht mit Punctlinien, sondern nur mit eingeritzten Strichen verziert. In dieser Urne lagen:

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ein eisernes Messer, kurz und breit, mit hölzernem Griff;
ein eisernes Messer;
eine eiserne Sichel, groß.

Die in der Urne liegenden Schädel= und andern Knochen gehören einem Kinde an.

13) Eine Urne, mit Punctlinien verziert, sehr klein, 4" hoch und 8" weit. In dieser Urne lagen:

ein eisernes Messer, klein;
ein eisernes Messer, klein, mit hölzernem Griff;
ein eisernes sichelförmiges Messer, ganz klein, nur 2" lang und 5/8" breit.

Die in der Urne liegenden Knochen gehören einem ganz kleinen Kinde an. Nach der Größe der Urne, der Geräthe und der Knochen ist diese Urne sicher eine Kinderurne, wie auch die nächst vorhergehende und vielleicht noch einige der vorauf aufgeführten.


Diese Begräbnißstätte ist also ein gewöhnlicher Wendenkirchhof wie viele andere. Die bei der zweiten Aufgrabung gefundenen Urnen und Alterthümer zeichnen sich durch nichts vor den in andern Wendenkirchhöfen gefundenen Alterthümern aus. Die Urnen sind alle braun (nicht schwarz) und mit den gewöhnlichen Punctlinien verziert, auch an Gestalt den Urnen aus den Wendenkirchhöfen ähnlich, in welchen sich schon Silber findet, namentlich den im Frid. Franc. Tab. XXXIV, Fig. 1 bis 8, und in den Jahrbüchern XXII, S. 432 bis 433 abgebildeten Urnen gleich. Die Alterthümer sind wenig gerostet, die Formen derselben leicht und geschmackvoll. Wenn wir auch noch keine verschiedene Abtheilungen im Eisenalter machen können, wie in Dänemark, da dort sicher verschiedene Völkerschaften gehauset und verschiedene Bildungsweisen geherrscht haben, während in Meklenburg das eine und dasselbe Volk der slavischen Wenden mit großer Zähigkeit gewiß wohl vom 6. - 12. Jahrhundert ruhig gesessen hat, so läßt sich doch aus Formen und Rost der Alterthümer, wenn man auch den trockenen Sandboden in Anschlag bringt, annehmen, daß dieser Fund aus der jüngern Zeit der Eisenperiode oder des Wendenthums stammt, um so mehr, da alle gleich gestalteten und erhaltenen Alterthümer dieselben Eigenthümlichkeiten tragen. Ich kann daher den Goldschmuck mit den dänischen Forschern nicht der ältern, sondern der jüngern

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Eisenzeit zuschreiben, es sei denn, daß ganz bestimmt bezeichnende Alterthümer mit solchem Goldgeschmeide gefunden würden.

Zugleich lehrt dieser Fund auch, daß auch vornehme Leute gleich den geringen in den Wendenkirchhöfen bestattet wurden. Die Urne mit den Gold= und Silbersachen war ohne Zweifel das Begräbniß einer vornehmen und reichen Person, und doch ward das Grab durch kein äußeres Zeichen vor den übrigen Gräbern ausgezeichnet. Man muß also den Gedanken aufgeben, daß die Gräber der vornehmen Wenden durch äußerlich hervorragende Denkmäler bezeichnet seien. Die Auffindung eines reichen Grabes ist daher immer nur Zufall.


Silberperle von Gudow.

Aus dem Torfmoore von Gudow in Sachsen=Lauenburg (bei Zarrentin) ward eine große, mit runden Knöpfen besetzte und mit Filigranarbeit verzierte silberne Perle mit einer Torfsode ausgegraben, welche im Ofen verbrannt ward; die Perle ward hinterher in der Asche, beim Herausnehmen derselben aus dem Ofen, gefunden und kam in den Besitz des Herrn Pastors Masch zu Demern. Diese Perle ist an Größe und Verzierung der Silberperle aus dem jungem Eisenalter gleich, welche in Worsaae Afbildninger, 1. Auflage, Taf. 89, Nr. 349, und 2. Auflage, Taf. 113, Nr. 468, abgebildet ist.


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II. Zur Baukunde.


Die Feldmark Damoster oder Moster
bei Marnitz,

von

G. C. F. Lisch.

Im Friderico-Francisceum, Erläuterung, S. 97 flgd., it ein großer Fund wendischer Alterthümer beschrieben, welcher auf der "kleinen Mooster", einem Haidemoor bei Marnitz gemacht ward. Bei der Wichtigkeit, auch die untergegangenen Dörfer möglichst vollständig zu ermitteln, verlohnt es sich der Mühe, auch die Mooster noch einmal zu beleuchten. Man hielt früher die Mooster für die Appellativ=Benennung eines Moors. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß es der Name eines untergegangenen Dorfes ist, welches auf dem weiten Raume zwischen Marnitz und dem östlich davon gelegenen märkischen Dorfe Redlin stand, und den Namen Damoster führte; hieraus ist die plattdeutsche Benennung "Demoster" entstanden, welche im Laufe der Zeit in zwei Wörter "de Moster" (= die Moster) getrennt ist, von denen man das erste fälschlich für den Artikel gehalten hat.

Das Dorf, über welches gar keine alte Urkunden reden und welches sehr frühe untergegangen sein muß, ward zwar immer zu Meklenburg gerechnet, gehörte aber zu den Gütern, welche die Gans zu Putlitz von den Bischöfen von Havelberg zu Lehn trugen und noch im J. 1492, mit Sukow, Drehnkow und Porep zu Lehn erhielten: vgl. Riedel God. dipl. 1, 3, S. 506. Im Laufe der Zeit war aber ein Theil des Dorfes in die Hände märkischer Besitzer übergegangen und dadurch unter brandenburgische Landeshoheit gerathen, wie dergleichen Beispiele fast überall an der südlichen Grenze Meklenburgs vor=

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kommen, da Brandenburg seit uralter Zeit mit einem ununterbrochenen, unblutigen Eroberungszuge gegen Meklenburg mit Erfolg beschäftigt gewesen ist.

In einer Beschreibung des Amtes Marnitz vom J. 1654 werden wiederholt genannt die Aecker "auf dem Damoster, das Damoster Holz, die Damoster Wiesen". In mehreren Berichten von 1717 wird gesagt, bei dem Dorfe Reddelin liege "eine wüste Feldmark die Damoster genannt", an welcher das Amt Marnitz und der Baron v. Putlitz Antheil hätten. In dem Vermessungs=Register vom J. 1726 heißt es aber schon: "Noch findet sich Land auf der wüsten Feldmark Mauster, so die Marnitzer Unterthanen in Besitz haben. Von der hintersten Mauster ist den Hrn. v. Putlitz der halbe Theil gehörig."

Dieses Dorf wird nicht allein durch die vielen dort gefundenen wendischen Alterthümer wichtig, sondern auch dadurch, daß ganz in der Nähe, vielleicht noch auf der alten Feldmark Damoster, ein alter wendischer Burgwall (von Marnitz) steht, welcher in Jahrb. XXIII, S. 303 flgd. beschrieben ist.


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Das Dorf Dobranten bei Rehna.

In einem alten Landbuche des Amtes Rehna werden die Ackerstücke des dicht bei Rehna liegenden Dorfes Löwitz aufgezählt und dabei auf dem "Acker zwischen den Bauern":

"auf dem Felde Dobranten 8 Stücke;
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by dem Dorpsteden=Soll 6 Stücke;
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auf der bavensten Söring 1 Stück;
auf der neddersten Söring 4 Stücke."

Der Name des untergegangenen Ortes Dobranten wird mit den wendischen Wörtern dober: gut, und dobran: der Gütige, zusammenhangen und auf einen heidnischen Götzendienst deuten; in diesem Falle kann der Ort eine entfernte Veranlassung zu der Stiftung des Klosters Rehna gegeben haben, wie der Ort Doberan zur Stiftung eines Klosters Veranlassung gab.

G. C. F. Lisch.     


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III. Zur Baukunde


1. Zur Baukunde der vorchristlichen Zeit.


Die Burg und das Land Goteband,

von

G. C. F. Lisch.

Das südöstliche Meklenburg ist in alterthümlicher Hinsicht noch sehr wenig erforscht, und doch ist eine genaue Kenntniß dieser Gegend für die alte Geschichte und Landeskunde von sehr großer Wichtigkeit. Von Norden her ist Meklenburg gegen Süden hin hierdurch starke Naturgrenzen gesichert; von der Ostsee ziehen sich von Ribnitz und Damgarten bis Sülz und Triebsees und weiter bei Dargun und Demmin vorüber weite und tiefe Moore und Sumpfwiesen an den Flüssen Reknitz und Trebel und weiter an dem Flusse Pene hinauf bis in den Cummerower und Malchiner See. Weiter südlich schützen die Müritz und dahinter die Tollense und die zahlreichen stargardischen und Havel=Seen das Land gegen den Osten. Nur zwischen dem Malchiner und dem Müritz=See ist das Land fest und offen. Daher ist diese Gegend, im Allgemeinen das Amt Stavenhagen, auch von großer Bedeutung für die Geschichte. Hier, in der Nähe westlich von Penzlin, liegt auch der Grenzpunct der drei Bisthümer Schwerin, Havelberg und Camin, ohne Zweifel nicht ohne alte, innere Bedeutung; bis in diese Gegend hat lange fremde Herrschaft gereicht und ist der Besitz oft bestritten worden; in dieses Land ist bei der Germanisirung schon früh eine mächtige Ritterschaft von Westen her gerufen, welche noch heute ein bedeutendes Ansehen im Lande hat.

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Es gab bisher zwar urkundliche Andeutungen über alte Landeseintheilungen dieser Gegend; es fehlte aber eine klare Einsicht und ein alterthümlicher Leitfaden, welchem die Schriftforschung folgen konnte. Es war mir daher sehr willkommen, daß Herr Pogge auf Gevezin bei Neu=Brandenburg in wissenschaftlichem Sinne eine Vorforschung in jener Gegend unternahm und nach Vollendung derselben mich zur Forschung an Ort und Stelle einlud. 1 )

Das Ergebniß der Vorforschung des Herrn Pogge war, daß sich dennoch im Osten des Landes Stavenhagen von Norden nach Süden ein langes Wiesenthal hinzieht, welches an mehreren Puncten stark befestigt ist. Der Herr Pogge sagt Folgendes. "Es geht ein mehrere Meilen langes Wiesenthal von Penzlin nach Wolde, welches nach allen Anzeichen vor nicht allzulanger Zeit ein sehr großer See gewesen sein muß. Die jetzigen Seen von Kastorf, Gädebehn, Mölln, Gevezin, Lapitz und der vor ungefähr 50 Jahren abgelassene See von Gr. Helle sind wahrscheinlich sämmtlich Ueberreste des einen großen Sees. Alle diese Seen liegen fast in gleichem Niveau. Das Ende dieses Thales bei Wolde liegt kaum 5 Fuß höher, als die niedrigste Stelle, wo der Abfluß des Sees zwischen Passentin und Mallin ist und wo früher der Durchbruch stattgefunden haben muß. Dieser lange See, der nicht allzutief gewesen sein kann, ist durch die Bildung einer Torfschicht, wie noch heute in den Geveziner Mooren zu bemerken ist, so wie durch die Tieferlegung des abführenden Baches bei Maliin und durch die Wegnahme der dortigen früheren Wassermühle allmählig bis auf die noch vorhandenen, genannten Seeüberreste verschwunden, und auch diese wachsen von Jahr zu Jahr allmählig immer mehr zu. Es geht auch unter den Leuten zu Gevezin die alte Sage, daß vor langer Zeit die Ritter von Penzlin nach Wolde ihren Weg zu Wasser genommen haben, und dieselbe Sage ist auch in Wolde verbreitet. Bestätigt wird die Ansicht, daß in alten Zeiten das ganze Thal von einem höher stehenden See gefüllt gewesen sei, noch dadurch, daß sich in dem jetzigen Thale mitten in den Wiesen mehrere alte Erddämme finden, welche von den frühern Anwohnern zum Zwecke der Fischerei angelegt sind; namentlich finden sich solche in Lapitz."


1) Ich fühle mich mit dem Vereine verpflichtet, dem Herrn Pogge auf Gevezin, so wie auch dessen Bruder, dem Herrn Pogge auf Blankenhof für die aufopfernde und lebendige Beförderung und Theilnahme an diesen Forschungen den aufrichtigsten Dank zu sagen.
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Mag nun auch diese Ansicht, welche allerdings viel Wahrscheinliches für sich hat, doch vielleicht einige Beschränkung erleiden, namentlich dadurch, daß einige alte Wohnstätten höher sein müßten, wenn sie über die frühere, höhere Oberfläche des Wassers hätten hervorragen sollen, so ist doch durch die Untersuchungen des Herrn Pogge festgestellt, daß ein großes Wiesenthal zwischen Wolde und Penzlin vorhanden ist und daß wenigstens die Wiesen neben den Seen in alten Zeiten ohne Zweifel viel mehr sumpfiger und wässeriger waren, vielleicht auch die Wasserspiegel der Seen höher standen, als jetzt.

Dieses mit Seen und Wiesen gefüllte Thal bildete also eine bisher unbekannte, feste Linie von Nord nach Süd in dem südöstlichen Meklenburg, ehe noch künstliche Dämme und Straßen durch dieses Wiesenthal gelegt wurden.

Es war nun auch wahrscheinlich, daß in diesem Wiesenthale mehrere künstliche Befestigungen liegen würden, um diese von Natur schon feste Linie noch mehr zu schützen. Und wirklich hatte Herr Pogge bei der Vorforschung in und an diesem Wiesenthale auch eine ganze Reihe von alten Befestigungen oder Burgwällen entdeckt, welche auch bei der genauern Untersuchung zur Frage gekommen sind, namentlich zu Wolde, Gädebehn, Mölln, Gevezin, Lapitz, Gr. Helle, Ruchow und Penzlin.

Am 15. und 16. April 1859 unternahm ich mit den Herrn Brüdern Pogge auf Gevezin und Blankenhof unter großen Anstrengungen eine genauere Untersuchung dieser Burgwälle.

Da nun die Burgwälle des christlichen Mittelalters noch mehr oder minder mit der Gegenwart und den noch bestehenden Ortschaften zusammenhangen, so haben dieselben, wenn sie nicht noch alte Gebäude von Bedeutung tragen, keine so große geschichtliche Bedeutung für die Landes= und Bildungsgeschichte, als die großen heidnischen Burgen. Und daher mögen jene hier vorweg genommen und kurz behandelt werden, um für die heidnischen Festen einen klaren Ueberblick zu gewinnen.

1) Die Burg Wolde liegt am nördlichen Ende des Wiesenthals am Durchgange von Stavenhagen her zwischen den wichtigen und festen Burgen Wolde und Cummerow, ohne Zweifel zum Schutze dieser von Natur wenig vertheidigten Gegend, ähnlich wie gegenüber am westlichen Ende von Meklenburg die Burg Dutzow. Daher war die Burg Wolde eine der festesten im ganzen Pommerlande. Die Burg Wolde ist bekannt; sie ist im Jahre 1491 von den Herzogen von Pom=

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mern in dem Kriege gegen den Ritter Bernd Maltzan auf Wolde zerstört (vgl. Lisch, Maltzan. Urk. IV, S. 167 flgd.); noch heute zeugen die mächtigen Wälle von der Wichtigkeit der Feste. Es ist möglich und wahrscheinlich, daß die Burg auf einer wendischen Anlage liegt; was aber jetzt davon zu erkennen ist, zeugt von dem Ursprunge aus dem christlichen Mittelalter und zwar aus der Zeit, als die Maltzan das Schloß besaßen.

2) Die Burg Penzlin liegt am südlichen Ende des Wiesenthals, an einer festen Stelle, welche die Durchgänge nach Osten, nördlich über Broda (= Fähre) und Neu=Brandenburg und südlich über die festen Burgen bei Prilwitz, nördlich und südlich vom Tollense=See, beherrscht. Die Burg, welche schon früh im landesherrlichen Besitze war und späterhin ebenfalls an die Maltzan überging, hat noch sehenswerthe Ueberreste von der mittelalterlichen Einrichtung. Was aber noch zu erkennen ist, scheint aus dem christlichen Mittelalter zu stammen, wenn auch die Anlage wahrscheinlich noch wendisch ist.

3) Auf der Feldmark der Stadt Penzlin liegt in der Nähe von Rahnenfelde und des Lapitzer Sees eine Burgstätte, welche auf der schmettauischen Charte mit dem Namen des "alten Walles" bezeichnet ist. Diese Burgstätte liegt auf einer von Wiesen umgebenen, natürlicher Anhöhe, welche ungefähr 50 bis 60 Fuß hoch ist, und mag ungefähr 500 □Ruthen groß sein; die Burgstätte fällt umher gut 10 Fuß tief steil auf die Anhöhe ab. Der innere Raum, welcher von Dornen dicht umgeben ist, wird jetzt beackert. Nach der Lage und Gestalt wird diese Burgstätte eine mittelalterliche Anlage sein.

4) Auf der Feldmark Puchow, bei Penzlin, an der Landstraße von Penzlin nach Stavenhagen, erhebt sich sehr steil und grade ein langer, schmaler, natürlicher Bergkamm, welcher an 70 Fuß hoch ist und sich neben dem Rahnenfelder See hinzieht. Das nördliche Ende dieses merkwürdigen, steil abfallenden Rückens, am nordwestlichen Ende des Rahnenfelder Sees, ist durch einen sehr tiefen Einschnitt abgegraben und oben viereckig umwallt, jedoch so, daß die östliche Seite offen ist. Dieser Berg wird der "Räuberberg" genannt; nach der Sage soll hier die Burg Lapitz gestanden haben; das letztere ist gewiß nicht der Fall. Die Anlage ist aber auf keinen Fall wendisch und mag auch nur eine vorübergehende Verschanzung gewesen sein. Von Ueberresten der Vorzeit ist keine Spur zu entdecken.

5) Auf der Feldmark von Gr. Helle liegt der sogenannte "Babandelberg", so genannt von einem "Raub=

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ritter Babandel" welcher in einer Fehde mit den Penzlinern von diesen erschlagen und darauf dessen Burg von denselben zerstört sein soll. Unter den Leuten des Gutes gehen noch ausführliche Sagen über diesen "Ritter Babandel". Der Herr Flügge auf Gr. Helle hat auf der Burgstelle noch viele Steine von den Fundamenten ausbrechen lassen und dabei mehrere mittelalterliche Geräthe gefunden, namentlich einen eisernen Helm, welcher jedoch verloren gegangen ist, und einen blauschwarzen Henkeltopf 1 ) ungefähr aus dem 14. Jahrhundert, welchen derselbe den Sammlungen des Vereins geschenkt hat. Jetzt ist die Burgstätte nur schwer zu erkennen.

6) Unmittelbar vor dem Hofe von Gevezin liegt in der Wiese ein kleiner, künstlich aufgetragener, runder Burgwall, ungefähr 40 □Ruthen groß, von einem jetzt zugewachsenen, aber noch erkennbaren Graben umgeben. An dem Rande des Burgwalles umher stehen in zwei Reihen eichene Pfähle, welche wohl die Gebäude getragen haben; dort wo der Burgwall dem festen Lande am nächsten ist, finden sich Reste einer Pfahlbrücke. Der innere Burgraum hat unter einer Erdschicht von ungefähr 3 Fuß Dicke natürlichen Torfgrund. Auf der äußern Seite der Ringpfähle fanden sich viele alte Ziegeldachsteine in der Form des sogenannten Mönchsdaches, auch einige Scherben von Töpfen des christlichen Mittelalters. Der Burgplatz ist zwar nicht groß, aber doch groß genug, um eine kleine mittelalterliche Burg zu tragen.

7) Im nordöstlichen Ende des Mölinschen Sees, unmittelbar neben dem jetzigen Hofe Gädebehn, durch einen Strich Sumpfwiese und Rohr vom festen Lande getrennt, liegt ein runder Burgwall von unbedeutender Größe und Höhe dem Burgwalle von Gevezin ähnlich. Nach den Mittheilungen des Herrn Neumann auf Gädebehn 2 ) sind dort schon viele Fundamente ausgebrochen und noch vorhanden. Auf diesem Burgwalle stand ohne Zweifel die mittelalterliche Burg Gotebant oder Gädebehn.

Alle diese Burgstätten, welche entweder offenbar Anlagen des christlichen Mittelalters sind oder in demselben fortgebaut und umgestaltet wurden, können für die ältere Landesgeschichte nicht in Betracht kommen.

8) Nördlich von Gädebehn, zwischen Gädebehn und Wolde, also im Anfange des Thales, lag mitten im See von Ka=


1) Der Herr Flügge auf Gr. Helle hatte die Freundlichkeit, die Untersuchungen möglichst zu befördern und weitere Theilnahme zu verheißen.
2) Der Herr Neumann auf Gädebehn hatte die Güte, vollständige Auskunft zu geben und fernere Aufmerksamkeit in Aussicht zu stellen.
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storf noch eine Burg, welche schon im J. 1249 "die alte Burg" genannt wird. Bei der Beschreibung der Grenzen der Güter Wildberg, Wolkow, Reinberg und Mönchhusen, welche der Herzog Wartislav von Pommern im J. 1249 dem Kloster Reinfelden verlieh, wird auch gesagt, daß die Grenze bei Kastorf durch den See bis zu der alten Burg gehe, welche mitten im See liege ("usque in stagnum usque ad antiquum castrum, quod est in medio stagno": Dreger Cod. dipl. Pom. p. 284 und Irisch Maltzan. Urk. IV, S. 175). Diese Burg ist noch zu entdecken und zu erforschen und könnte vielleicht von Wichtigkeit sein, da sie grade zwischen den Gauen und Burgen Gädebehn und Tüzen lag (vgl. unten). Vielleicht war diese Burg, die "alte Burg" von Wolde (Wald), welches nahe dabei liegt, eine neuere christliche Anlage. Der Herr Pogge auf Gevezin, welcher im Sommer 1859 die Gegend mit Aufmerksamkeit bereiset hat, berichtet dem Verein über diesen Burgwall Folgendes: "Die Insel liegt im Kastorfer See; ich bin zwar nicht auf derselben gewesen, habe aber auch keine alten Ueberreste auf derselben entdecken können. Aber unmittelbar am See in der Wiese, welche früher gewiß See gewesen ist, liegt ein Hügel, welcher unzweifelhafte Spuren einer ehemaligen wendischen Burgstelle an sich trägt. Dieser Hügel besteht aus künstlich zusammengebrachter Erde, ist ungefähr 20 bis 30 Fuß hoch und hat eine scharf abgegrenzte (oblonge) Form, ist jetzt jedoch auf der Oberfläche mit Gartenanlagen bepflanzt und dadurch ziemlich geebnet. Dies scheint die alte Burg Wolde im Kastorfer See gewesen zu sein."

Die wendische Gauburg Gotebant.

Die wendische Burg des Landes Gotebant lag ohne Zweifel in der Nähe des Hofes Gädebehn oder Gödebehn. Zwischen dem Hofe Gädebehn nördlich und dem Hofe Mölln südlich liegt ein lang gestreckter See, welcher jetzt der möllnsche See heißt, aber in heidnischer Zeit ganz zu Gädebehn gehört haben wird. Nördlich in diesem See neben dem Hofe Gädebehn liegt eine (oben unter Nr. 7 aufgeführte) Burgstelle aus dem christlichen Mittelalter, welche nach Lage, Größe, Bauart und Alterthümern nicht die wendische Burg Gotebant gewesen sein kann; auch findet sich sonst auf dem Felde und dem Hofe Gädebehn keine Stelle, welche von Natur zur Anlage einer wendischen Burg geeignet wäre. Dagegen liegt in dem süd=

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lichen Ende des Sees, dem mittelalterlichen Burgwall von Gädebehn gegenüber, nördlich neben dem Hofe von Mölln und jetzt zu demselben gehörig, also grade an der entgegengesetzten Seite von der Stelle, wo man eigentlich suchen sollte, ein sehr bedeutender wendischer Burgwall, welcher ohne Zweifel die Wendische Burg Gotebant ist. Diese nahe liegende Ansicht wird noch durch die in der Gegend verbreitete Sage bestärkt, daß ein Damm durch den See nach Gädebehn gehen soll. Die Lage dieses Burgwalles ist ganz der Lage der übrigen großen wendischen Burgwälle gleich. Nördlich vom Hofe Mölln 1 ) erstreckt sich eine weite und zum Theil sumpfige Wiesnfläche, in welcher fese Flächen und Wege liegen, gegen den See; dies Lage ist ganz den wendishen Vorburgen gleich, welche sich so häufig finden. Am Ende dieser Wiesenfläche erstreckt sich der Burgwall mit drei Seiten in den See. Diese Lage ist der Lage der großen wendischen Burgen Bisdede im gutower See bei Güstrow (Jahrb. XII, S. 453) und Schwerin ganz ähnlich. Der Burgwall von Gotebant bildet ein regelmäßiges längliches Viereck, welches ungefähr 1500 □Ruthen Oberfläche hat. Auf dem äußern Rande umher steht ein breiter Wall von ungefähr 5 Fuß Höhe, welcher an der Außenseite mit dem Burgwalle in ziemlich steiler Neigung in den See fällt; im Innern ragt der Ringwall so hoch über die vertiefte innere Fläche empor, daß man von innen nicht über den Wall sehen kann, daß also die Menschen und die Wohnungen bis zum Dache durch diesen Ringwall vollkommen geschützt waren. Das ganze Ansehen gleicht vollkommen den größern Burgwällen des Landes, z. B. den Burgwällen von Meklenburg, der freilich größer ist, von Bisdede, Ilow, Werle u. s. w.; jedoch muß man den Burgwall von Gotebant einen sehr großen Burgwall nennen. Der ganze Burgwall ist von zusammengetragener Erde aufgeschüttet. Da derselbe zur Wiesenverbesserung jetzt abgetragen werden soll, und damit am Eingange schon ein ansehnlicher Anfang, der jedoch noch nicht bis zu dem Raume innerhalb des Ringwalles reicht, gemacht ist, so läßt sich klar erkennen, wie die verschiedensten Erdschichten über einander liegen; es kam sogar eine ganze Schicht von kleinen Muscheln vom Seeufer zu Tage. Ungefähr 4 Fuß tief unter der Oberfläche


1) Die Frau Generalin v. Schuckmann auf Mölln hatte die Güte, auf die freundlichste Weise die Untersuchung zu befördern, an welcher, außer den Herren Pogge, auch die Herren v. Klinggräff auf Chemnitz Theil nahmen, und fernere Aufsicht und Theilnahme zu verheißen.
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kam eine ganze Schicht von großen Kohlen zum Vorschein, welche ohne Zweifel von abgebrannten Gebäuden am Eingange herrühren, welche beim Brande in die Kellerräume gestürzt sind.

Was aber besonders den schlagendsten Beweis giebt, ist die große Menge von wendischen Gefäßscherben, Thierknochen und Alterthümern, welche überall auf der Oberfläche zu finden sind. Bei jedem Schritt finden sich schon auf der Oberfläche unzählige Scherben von Gefäßen, welche alle ohne Ausnahme mit zerstampftem Granit durchknetet und am Rande mit den bekannten wellenförmigen Linien der letzten Wendenzeit verziert sind. Die Verzierungen auf allen diesen Scherben haben einen etwas feinern Charakter, als gewöhnlich. Scherben von Gefäßen des christlichen Mittelalters waren gar nicht zu finden, und da der Burgwall bei der Beackerung wegen der ungewöhnlich guten Erde gar nicht gedüngt wird, so waren auch keine Reste der neuern Zeit zu finden. Der Burgwall von Gotebant ist daher einer der größten, am besten erhaltenen und an Alterthümern am ergiebigsten im ganzen Lande.

Bei der Untersuchung wurden in kurzer Zeit eine große Menge charakteristischer Scherben, ein abgesägtes Stück Hirschhorn, ein thönerner Spindelstein und viele Thierknochen aller Art gefunden. Vorher war beim Abgraben ein zerbrochenes Gefäß gefunden, in welchem viele kleine Stücke Bernstein gelegen hatten, von denen noch ungefähr 25 Stücke vorhanden sind. Die Frau Generalin v. Schuckmann auf Mölln hatte die Güte, diesen Fund den schweriner Sammlungen zu schenken und weitere Funde, wenn sie gemacht werden sollten, zu verheißen. Am Aufgange fand sich an einer niedrigen Stelle nahe am See unter der Erdoberfläche der Ziegelfußboden einer neuern Wohnung, welche hier seit Menschengedenken Fischer aufgeführt hatten. Zwei menschliche Gerippe, welche am Aufgange eingegraben waren, gehörten offenbar ebenfalls den neuern Zeiten an.

Die antiquarische Forschung in Meklenburg hat durch viele Beispiele unwiderleglich dargethan, daß in jedem "Lande" (terra, Gau oder Provinz,) eine große Burg lag, von welcher der Gau den Namen trug, und wohl die meisten dieser Gauburgen in Meklenburg=Schwerin 1 ) sind bereits nachgewiesen


1) Im Großherzogthume Meklenburg=Strelitz sind, nach F. Boll Gesch. des Landes Stargard, I, S. 6, "nur von einer einzigen slavischen "Feste Ueberbleibsel" erforscht, "nämlich von der sog. Ravensburg auf der Feldmark der Stadt Neubrandenburg" (vgl. Jahrb. V, B, S. 112).
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und erforscht. Wenn es nun nach dem Vorgetragenen auch keinen Zweifel leidet, daß die an dem See des Hofes Gädebehn bei Mölln liegende große wendische Burg die Hauptburg eines Landes oder Gaues Gotebant ist, so wird es doch willkommen sein, wenn diese Annahme urkundlich bewiesen wird. Es wird in einigen alten Urkunden ausdrücklich gesagt, daß mehrere östlich und nordöstlich an Gädebehn grenzende Güter im Lande Gotebant lagen. Nach einer Original=Urkunde schenkte am 21. Dec. 1303 der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Ivenack zehn Hufen im Dorfe Pinnow im Lande Ghotebende ("decem mansos in villa Pynnowe que sita est in terra Ghotehende"); das Dorf Pinnow grenzt östlich an Gädebehn. Im Jahre 1249 verlieh der Herzog Wartislav von Pommern dem Kloster Reinfelden den in Pommern an der Grenze liegenden Hof Mönchhusen im Lande Gotebant mit den dazu gehörenden Dörfern Wildberg, Wolkow und Reinberg ("grangiam Monekehusen in prouincia Gotebant cum villis adjacentibus Wilberge, Wolcowe, Reyneberge"), welche an das Dorf Gotebant grenzten ("vsque ao campos ville Gotebant"), und beschreibt genau die Grenzen derselben (vgl. Dreger Cod. dipl. Pom. p. 284), welche östlich bis gegen die Stadt Treptow, nördlich bis an das Dorf Schorssow und westlich bis in den See von Kastorf gingen.

Nach diesen genauen Bestimmungen wird sich die Lage des Landes Gotebant auch nach den Grenzen der umherliegenden Länder ziemlich genau bestimmen lassen.

Im Süden grenzte das alte Land Wustrow, die spätere Vogtei Penzlin (vgl. Boll Gesch. des Landes Stargard, I, S. 53 flgd.); der Klosterort Broda nüt den nördlich davon liegenden Dörfern Wolkenzin, Weitin, Chemnitz u. s. w. gehörte schon zur Vogtei Stavenhagen.

Im Südwesten grenzte das alte Land Schlön (später Waren ?), zu welchem noch das Dorf Rittermanshagen gehörte ("Ridermanshagen ad terram Zlone"); vgl. Lisch Mekl. Urk. III, S. 104).

Nahe im Norden grenzte das alte Land Tüzen. Die Ausdehnung dieses Landes läßt sich ziemlich genau bestimmen. Nach einer Urkunde vom J. 1267 durch welche der Herzog Barnim von Pommern dem Kloster Reinfelden das Dorf Sülten, südlich von Ivenack und Stavenhagen bei Kittendorf, bestätigte, wird gesagt, daß es im Lande Tüzen liege ("villa Sulta in terra Tucen sita"). Das Land Tüzen hat aber ohne Zweifel den Namen von dem Dorfe Tützen, welches

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östlich von Ivenack und nördlich von Gädebehn liegt. Hier wird also ohne Zweifel auch noch irgendwo eine wendische Burg 1 ) liegen müssen, um so mehr, da das östlich an Tützen grenzende Dorf den Namen Borgfeld (Burgfeld) führt. Aus den beiden alten wendischen Ländern Gotebant und Tüzen ward in jüngern Zeiten ohne Zweifel die Vogtei Stavenhagen. Der Ort Stavenhagen war im J. 1252 eine christliche Burg, auf welcher der Ritter Reimbern v. Stove, von welchen der Ort den Namen erhielt, wohnte (vgl. Jahrb. VI, B, S. 103), und ward im J. 1282 eine Stadt. Nach einer reinfeldenschen Urkunde vom J. 1350 lag Sülten damals im Lande Stavenhagen ("villa dicta Sulte sita in terra Stouenhaghen") und eben so 1290 das Dorf Kleth ("villa Kleth sita in territorio et aduocatia Stouenhaghen"); nach einer ivenacker Urkunde vom J. 1303 gehörte das nördlich nahe bei Tüzen liegende Dorf Fahrenholz damals zum Lande Stavenhagen ("villa Vorneholt sita in terra Stouenhaghen").

Im Osten von Gotebant grenzte ein pommerscher Gau, welcher sich um Alt=Treptow ausgedehnt haben, aber noch nicht erforscht sein wird.

Es leidet also keinen Zweifel, daß das alte Land Gotebant seine Burg bei dem jetzigen Hofe Gädebehn zwischen Stavenhagen und Neu=Brandenburg hatte und sich um diese Burg erstreckte. Der Ort Gädebehn wird in alten Zeiten auch größer und bevölkerter gewesen sein, da in einer reinfeldenschen Urkunde vom J. 1326 ein Pfarrer von Gotebant als Zeuge vorkommt ("dominus Arnoldus plebanus in Gotebende").

Das Land Gotebant ist wohl mit Chotibanz verwechselt. Es ist aber in den Jahrbüchern XXIII, S. 22 flgd. (vgl. III, S. 18) bewiesen, daß Chotibanz weiter entfernt bei dem Orte Chutun, einem jetzt untergegangenen Dorfe Gottun, weiter südlich bei Dambeck und Kratzeburg, lag, daß also die Länder Gotebant und Chotibanz durch die Länder Schlön und Wustrow getrennt waren. Die Namen Gotebant und Chotibanz mögen allerdings in den Wurzeln gleich sein, und wieder mit den Namen Godebuz (jetzt Gadebusch) und Chotibuz (jetzt Kotbus) gleich sein und, von choti = Lust und bud = Wohnung hergeleitet, Lustwohnung, Festwoh=


1) Es würde von großem Interesse sein, wenn bei Tützen oder Borgfeld auch noch ein wendischer Burgwall gefunden würde.
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nung 1 ) bedeuten; die Formen scheinen aber dialektisch immer verschieden Gotebant und Chotibanz gelautet zu haben und ungefähr so verschieden gewesen zu sein, wie die plattdeutsche und hochdeutsche Aussprache desselben Namens. Daher ist ohne Zweifel anzunehmen, daß Gotebant und Chotibanz zwei verschiedene Gaue waren, deren Burgen in lieblichen, wasserreichen Thälern (nicht allein in flachen Sümpfen) lagen und davon den Namen Luft Wohnung trugen.

Die wendische Stadt bei Lapitz.

Zwischen den Seen von Lapitz und Mallin, am Südende derselben, wo diese beiden Seen nahe zusammenstoßen, liegt ein großer wendischer Wohnplatz, welcher jetzt "Fischerswerder 2 ) genannt wird; auf der schmettauischen Charte ist diese Stelle mit den Worten "im Walm" bezeichnet. Von dem festen Lande des Gutes Lapitz erstreckt sich gegen Süden hin zwischen beiden Seen an der bezeichneten Stelle eine weite Wiesenfläche, welche früher offenbar Sumpf oder See war. In dieser Wiese liegt ein sehr großer Burgwall, in der Gestalt eines regelmäßigen länglichen Vierecks, welcher ganz besonders gebauet ist, indem die beiden Hälften ganz verschiedene Höhenmaaße haben. Ungefähr die Hälfte im Süden ist viel niedriger, als die Hälfte im Norden. Der ganze Bau ist ungefähr 30 Ruthen lang von Norden nach Süden und 20 Ruthen breit und hat einen Flächeninhalt von gut 600 □Ruthen. Die südliche Hälfte bildet einen niedrigen Burgwall von viereckiger Gestalt, 14 Ruthen lang von Norden nach Süden und 20 Ruthen breit. Auf dem Rande umher steht ein Ringwall, welcher durchschnittlich wohl 2 Ruthen breit in der Grundfläche und außen 10 Fuß hoch ist. Der innere Raum, welcher aus aufgetragener Moorerde besteht, liegt ungefähr 4 Fuß niedriger, als der Ringwall, ist also ungefähr 6 Fuß über die umgebende Wiesenfläche erhaben; in einer Tiefe von 5 Fuß ist Sandgrund. Durch die Mitte von Süden nach Norden scheint eine Art Damm von kaum merklicher Erhebung nach der nördlichen Hälfte zu gehen; dieser Damm besteht nicht aus Moorerde, sondern hat mehr erdigen


1) Vgl. auch Cybulski Slawische Ortnamen der Insel Potsdam, 1859, und Jahrb. XXIII, S. 30.
2) Es scheinen in neuern Zeiten die Fischer isolirte Wohnungen auf Burgwällen angelegt zu haben, wenn diese an Seen liegen. Auch auf dem Burgwalle von Gotebant bei Mölln fanden sich Ueberreste von einer neuern Fischerrwohnung; vgl. o. S. 275.
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Grund. Nicht weit von dem südlichen Ende des ganzen Burgwalles fließt der Bach vorüber, welcher jetzt den mallinschen See mit dem lapitzer See verbindet; dieser hat an der Stelle, wo er dem Burgwalle am nächsten kommt und dem Querdamme gegenüber, auf eine Länge von 2 bis 3 Ruthen Sandgrund, während sich seitwärts nur Torfgrund findet. Es scheint daher von dieser Seite ein künstlicher Zugang gewesen zu sein. - Die nördliche Hälfte bildet einen hohen Burgwall, dessen Seiten mit dem niedrigen Burgwall in denselben Richtungen liegen, so daß die nördliche Hälfte nur mehr erhöhet ist, als die südliche Hälfte. Dieser hohe Burgwall ist ungefähr 16 Ruthen lang von Norden nach Süden und 20 Ruthen breit; der ganze jetzt schon etwas unregelmäßig gewordene Wall, welcher ebenfalls am Rande einen Ringwall oder eine Brustwehr gehabt zu haben scheint, ist außen ungefähr 20 Fuß hoch, die innere Fläche ist ungefähr 12 Fuß über die innere Fläche der niedrigen Hälfte erhaben.

Die nördliche hohe Hälfte ist wohl die Stelle für den Wohnsitz des Befehlshabers, die südliche niedrige Hälfte wohl die Wohnstelle für das Volk, welche sonst etwas entfernt vor der hohen Burgstelle zu liegen pflegt. Man hat hier also ein seltenes Beispiel, daß man die Wohnstätten für Herrscher und Volk in eine und dieselbe Umwallung hineingezogen und beiden unmittelbar neben einander und in denselben Grundformen nur eine verschiedene Höhe gegeben hat.

Dieser ganze Burgwall ist nun ohne Zweifel wendischen Ursprungs, da dies nicht nur durch die Lage und den Bau, sondern auch durch die gefundenen Alterthümer bewiesen wird. Auf dem niedrigen Burgwall finden sich überall die bekannten Gefäßscherben der letzten Wendenzeit, mit zerstampftem Granitgrus durchknetet und mit wellenförmigen Linien am Rande verziert. In einem einzigen Maulwurfshaufen fanden sich vier Scherben von verschiedenen Gefäßen und ein Pfriemen, aus einem Thierknochen geschnitzt. - Der hohe Burgwall wird jetzt von dem Herrn Neumann auf Lapitz zur Wiesenverbesserung abgetragen. Hier haben sich nun, namentlich bei dem Abgraben des Burgwalles, sehr viele Alterthümer gefunden, welche der Herr Neumann 1 ) den schweriner Sammlungen bereitwilligst überlassen hat. Als sicher wendische Alterthümer wurden auch hier zahlreiche


1) Ich fühle mich veranlaßt, dem Herrn Neumann auf Lapitz für die freundliche Beförderung und Theilnahme den aufrichtigsten Dank zu sagen.
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Gefäßscherben mit wellenförmigen Linien gefunden. Außerdem fanden sich sehr viele Stücke von röthlich gebranntem Lehm, welche offenbar die Ueberreste von abgebrannten, aus Lehm gebaueten Häusern der wendischen Vorzeit sind, oft in großen Lagern. Daneben lagen Kohlen, zum Theil 8 Fuß tief unter der Oberfläche. Endlich sind an Alterthümern bis jetzt noch ein knöcherner Pfriemen, ein kleiner Wetzstein und ein an den Enden geschnitztes Rehhorn gefunden, welche nach der wendischen Zeit angehören.

Der Herr Neumann auf Lapitz theilte auch die Beobachtung mit, daß er auf dem Burgwalle, wenn er nicht beackert gewesen sei, sehr viele und schöne Schlüsselblumen (primula veris) gefunden habe, ohne Zweifel eine noch aus wendischer Zeit stammende Zierblume, welche der Herr Pastor Willebrand zu Cladow auch auf dem Burgwalle von Gömetow (jetzt Friedrichsruhe) fand (vgl. Jahrb. XVIII, S. 275).

Der hohe Burgwall scheint aber auch in neuern Zeiten bewohnt gewesen zu sein. Es sind neben Bauschutt, welcher jünger zu sein scheint, als die röthlich gebrannten Lehmstücke der Wendenzeit, auch noch ein Beil, ein großes Messer und einige Stangen aus Eisen, eine große Kinnlade, ein Eberhauer und andere Gegenstände gefunden, welche nach Form und Erhaltung offenbar jüngern Zeiten angehören.

Ich habe diesen Burgwall von Lapitz im Gegensatze zu der Gauburg Gotebant bei Mölln, eine wendische Stadt nennen zu müssen geglaubt, weil der Bau nicht so mächtig ist, als gewöhnlich die wendischen Gauburgen zu sein pflegen, weil er eine Verbindung von Burg und Dorf (oder Stadt) zeigt und weil die Gauburg Gotebant in demselben Wiesenthale nur eine Meile von der Burg Lapitz entfernt liegt. Es ist aber auch möglich, daß die Burg von Lapitz etwas älter als Gotebant und die Burg Gotebant eine etwas jüngere Anlage ist, als Lapitz, da die Verzierungen der Gefäße von Lapitz etwas derberer erscheinen, als die von Gotebant, welche mehr einen feinern, zierlichem Charakter tragen.

Nicht weit, etwa 100 bis 150 Ruthen nördlich von diesem Burgwalle greift der feste Acker von Lapitz in der Gestalt einer Erdzunge in die Wiese hinein, auf deren südlicher Spitze der sogenannte "Borgwall" liegt, dessen jetzt beackerter Raum sehr groß ist und wohl 1500 □Ruthen Flächeninhalt haben mag. Man bemerkt hier allerdings die Spuren von Gräben, und der verstorbene Herr Neumann hat vor nicht langer Zeit eine Menge von Fundamenten dort ausgraben lassen. Ueber diese Stelle läßt sich nichts mehr erforschen,

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um so weniger, da sie jetzt völlig in Cultur gebracht ist; aber der Name und die Spuren von alten Bauten lassen doch vermuthen, daß hier früher etwas von Bedeutung gestanden hat, was vielleicht Beziehung zu dem wendischen Burgwall hatte. - Von diesem Burgwalle ziehen sich in kleinen Zwischenräumen viele kleine Wälle, welche 16 bis 24 Fuß breit und 12 bis 20 Ruthen lang sind, in die Wiese hinein; dies waren Dämme, welche für die Fischerei angelegt wurden.


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2. Kirchliche Bauwerke des christlichen Mittelalters.


Die Kirche zu Frauenmark,

von

G. C. F. Lisch.

Die Kirche zu Frauenmark bei Parchim, zwischen Crivitz und Parchim, ist eine der merkwürdigsten Kirchen in Meklenburg, da sie nach dem Baustyle, als eine vollständig ausgebildete romanische Felsenkirche, eines der ältesten Kirchengebäude im Lande ist. Die Entdeckung dieser Kirche im Sommer des Jahres 1858 überraschte mich um so mehr, als ich in dieser Gegend, welche wenig alte und große Gebäude aufzuweisen hat, einen solchen Bau nicht vermuthete und die romanischen Felsenkirchen mehr dem östlichen Theile des Landes zuzuschreiben veranlaßt war. Die Kirche zu Frauenmark gleicht ganz der im J. 1857 entdeckten Kirche zu Lübchin, welche ich in den Jahrbüchern XXIII, S. 311 flgd. beschrieben und mit andern ähnlichen Bauten in Zusammenhang zu bringen gesucht habe. Die Kirche zu Frauenmark zeichnet sich aber nicht allein durch ihren Baustyl, sondern auch durch die Nachrichten aus, welche über ihre Erbauung nach und nach entdeckt sind und zu den seltensten Schriftdenkmälern Norddeutschlands gehören.

Die Kirche zu Frauenmark, ein vollständiges Kirchenbauwerk fast aus Einem Gusse, ist ganz aus "Feldsteinen" (Granitgeschiebe) ohne Anwendung von Ziegeln aufgeführt. Die Kirche besteht aus folgenden, im Aeußern abgegrenzten Theilen von Osten gegen Westen: einer halbkreisförmigen Apsis, einem quadratischen Chor, einem etwas breitern, oblongen Schiffe und einem quadratischen Thurmgebäude,

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alles aus zugerichteten Granitsteinen in den Ringmauern ohne Ziegel gebauet; die Ecken sind regelmäßig behauen und der Chor und die Apsis haben einen gut gegliederten, behauenen Sockel. Die Apsis hat 3 Fenster, von denen das mittelste ein rundes Rosenfenster bildet, welches aber jetzt zugemauert ist; der Chor hat an jeder Seite 2 einzeln stehende Fenster; das Schiff hat an jeder Seite in der Mitte 3 neben einander stehende Fenster, von denen das mittelste höher ist, als die beiden andern; dies ist die ursprüngliche Anlage; in dem Ostende der südlichen Seitenwand ist aber ein größeres Fenster mit Ziegeleinfassungen neben den drei alten Fenstern durchgebrochen, wahrscheinlich um mehr Licht in die etwas dunkle Kirche zu lassen. Die Kirche hat also ihrer ursprünglichen Anlage nach 13 Fenster, oder vielmehr 12 Fenster und hinter dem Altare 1 Rosenfenster, nicht ohne tiefere Bedeutung, wie es oft in alten Kirchen zu sein pflegt. Alle Fenster sind eng und kurz, schräge eingehend und alle im Rundbogen von Granit gewölbt und in der Wölbung mit Kalk geputzt; der Kalkputz ist noch alt. Die beiden Gurtbogen neben Chor und Schiff sind im Rundbogen und von Ziegeln 1 ) aufgeführt; der Bogen zwischen Apsis und Chor wird jetzt durch Holzbogen, welche auf hölzernen Pfeilern ruhen, gestützt; der Bogen zwischen Chor und Schiff trägt deutliche Spuren von Reparatur. Der Chor und die Apsis sind mit Kuppelgewölben, ohne Rippen und Näthe, bedeckt und laufen nur nach unten in Näthe ohne Schmuck aus. Das Gewölbe des Chors ist von Ziegeln ausgeführt; das Gewölbe der Apsis scheint jetzt keinen Zugang zu haben. Das Schiff hat eine Balkendecke.

Die Kirche ist also in der Anlage und im Einzelnen in sehr alter Zeit ganz und rein im romanischen oder Rundbogen=Baustyle erbauet.

Die Pforten sind, im Widerstreite mit allen andern Eigenthümlichkeiten, spitz gewölbt. Es scheint aber, daß dies neuere Anlagen sind. Der Chor und die Apsis sind außen sehr niedrig, und daher mag die südliche spitzige Chorpforte eine jüngere Einrichtung sein. In der Nordwand des Chores ist eine zugemauerte Pforte, welche rundbogig gewesen zu sein scheint. Die Thurmpforte ist spitzbogig; jedoch ist das Thurmgebäude sicher eine jüngere Anlage, wie denn überhaupt der Bau der alten Kirchen von Osten gegen Westen hin fortschritt und die westlichern Theile in der Regel die jüngern sind.


1) Nach Untersuchung und gütiger Mittheilung des Herrn Pastors Passow zu Frauenmark.
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An den Wänden der Apsis und des Chors ist bis jetzt unter der jetzigen Kalktünche keine Malerei oder Färbung zu entdecken gewesen. Nur auf den beiden von Ziegeln aufgeführten Gurtbogen trat folgerichtig eine dunkelrothbraune Farbe mit Weißgelber Fugenausfüllung hervor. Auf der Südwand des Schiffes 1 ) zeigte sich unter der Kalktünche auf hellbraunem Grunde ein Engelskopf mit der Unterschrift LUCAE. 18, darunter Worte in Fracturschrift, von denen das Wort David deutlich hervortrat. Dem Anschein nach ist diese Malerei nicht alt. An der Nordwand hat sich nur etwas hellbraune Farbe gefunden.

Die Kirche scheint besonders dem Täufer S. Johannes 2 ) geweihet gewesen zu sein.

Der Altar stammt noch aus der katholischen Zeit und wahrscheinlich aus den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts; er ist den Altären der benachbarten Kirchen zu Rutenbek, Zapel, Raduhn etc. . ziemlich ähnlich und scheint nach dem Vorbilde des Altars der Marienkirche in Parchim gebildet zu sein.

Ueber den frühern Zustand des Kirchengebäudes giebt das Kirchen=Visitations=Protoeoll vom J. 1593 willkommene Nachricht: "Das Gotteshaus ist in ziemblichem Bawwesenn, inwendigk abgeweissett vnnd mitt newen Stülen vnnd Cantzel gezieret. Der Thurm aber vnnd das Leichhaus ist so gar bawfelligk, vnnd wo der Thurm bei Zeitten nicht niedergebrochen vnnd wieder erbawett wirdtt, ist zu besorgen, das es ohne grossen Schaden des Gotteshauses nicht abgehen werde". Unter dem "Thurm" ist hier wahrscheinlich die Thurmspitze zu verstehen. - Nach einer Nachricht im Meßbuche ward die Kirche im J. 1442 neu gedeckt.

Eben so merkwürdig, wie durch ihren Bau, ist die Kirche zu Frauenmark durch die verhältnißmäßig seltenen und zahlreichen Urkunden über ihre Erbauung und ihre Schicksale. Eine Haupturkunde über die Kirche ist eine Urkunde des Fürsten Günther von Werle 3 ) vom 21. Sept. 1312, durch welche derselbe der Kirche, Pfarre und Küsterei bedeutende Geschenke macht. In dieser Urkunde, welche in keinem guten Texte, oder vielleicht nur in einer plattdeutschen Uebersetzung erhalten ist, sagt der Fürst, daß der Ritter Hermann von Dargun der erste Fundator der Kirche zu Frauenmark und daß dessen Sohn der Ritter La=


1) Nach einer gütigen Mittheilung des Herrn Pastors Passow.
2) Nach der Urkunde vom 21. Sept. 1312 und dem Meßbuche.
3) Vgl. Urkunde Nr. 6.
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zarus von Dargun gewesen, mit dem das Geschlecht ausgestorben, indem eine Hufe an den Fürsten gefallen sei:

"her Herman die Dargun, die erste fundator der kercken tho Frounenmarckt vnd sein sohne Latzarus die Dargun, den gott gnedich sey."

Die erste Frage geht hiernach auf die Herkunft und Zeit des Ritters Hermann von Dargun, um die Zeit der Erbauung der Kirche bestimmen zu können. Hier ist nun alles dunkel, um so mehr, da das Geschlecht von Dargun in den ältesten Zeiten unserer Geschichte schon mit der zweiten oder dritten Generation ausgestorben ist. Bisher sind gar keine Ritter von Dargun, wenigstens nicht in genealogischen Darstellungen bekannt gewesen. Unsere genealogischen Nachrichten nennen nur im Allgemeinen ein Rittergeschlecht von Dargun, welches sehr früh verschwunden sei, nennen aber keinen Vornamen und keine Jahreszahl. Die Genealogen leiten das Geschlecht von dem Kloster Dargun her; dies ist aber ohne Zweifel eine willkürliche, falsche Annahme, da in dem Bereiche dieses Klosters in den ältesten Zeiten nur wendische Edle vorkommen und der Name von Dargun sicher in den vollständig erhaltenen Urkunden des Klosters Dargun zu finden sein dürfte, wenn die Familie aus jenen Gegenden stammte. Wir müssen daher die Familie von Dargun in einer andern Gegend des Landes suchen, und zwar im Lande Gadebusch, welches, wie das Bisthum Ratzeburg, eine reiche Quelle der alten Geschlechter ist. Ich glaube mit Sicherheit annehmen zu können, daß die Ritterfamilie v. Dargûn von dem Landgute Dragûn in der Pfarre Vietlübbe bei Gadebusch, welches früher und noch jetzt oft auch Dragahn genannt und geschrieben wird, den Namen trägt. In alten Zeiten führte nämlich dieses Gut nur den Namen Dargun, und die Namensformen Dragûn und Dragahn sind jüngere Entstellungen. Nun schweigen aber alle Urkunden aus jenen Gegenden, z. B. die Urkunden des Bisthums Ratzeburg, des Klosters Rehna, der Stadt Gadebusch, so viel bis jetzt bekannt ist, ebenfalls ganz über eine dortige Familie v. Dargun. Jedoch sind Spuren vorhanden, welche meine Annahme rechtfertigen. Als der Bischof Isfried v. Ratzeburg im J. 1194 durch Schiedsrichter die ratzeburgischen Stiftsgüter für das Domkapitel bestimmte, 1 ) war unter den Schiedsrichtern auch Eilbert v. Dargun vom Lande Gadebusch ("de Godebuz: Eilbertus de Darguhn"), welcher bei einem


1) Vgl. Westphalen Mon. ined. II, p. 2050; Schröder Pap. Meckl. I, S. 499; Lisch Maltzan, Urk. I, S. 4.
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so wichtigen Geschäfte damals gewiß nicht mehr sehr jung war. Dieser Eilbert von Dargun wird der Stammvater des Geschlechts gewesen sein.

Eine noch wichtigere Andeutung giebt das um das Jahr 1230 abgefaßte Zehnten=Register 1 ) des Bisthums Ratzeburg. Hier steht bei der Pfarre Vietlübbe, in der Nähe von Gadebusch: 2 )

"In parrochia Vitelube."

"Vitelube. Godefridus I. et Johannes I. ecclesia I. VIII vacant episcopo.
Vruwenemarke. Ecclesia Vitelubensis I. Hartmodus IIII. VIII vacant episcopo.
Dargun. Heinricus II. Christophorus I. Hermannus I. Quinque vacant episcopo.
Rosenowe. Thetleuus dimidiam decimam habet ab episcopo."

Der hier bei "Dargun" genannte "Hermann" ist ohne Zweifel der Ritter Hermann v. Dargun, welcher die Kirche zu Frauenmark bei Parchim bauete.

Ja, ich glaube noch weiter gehen zu können, wenn ich annehme, daß der Ritter Hermann v. Dargun auch das Dorf Frauenmark bei Parchim angelegt und nach dem bei seinem Stammorte Dargun liegenden Dorfe Frauenmark bei Gadebusch benannt habe, daß also Frauenmark bei Parchim eine Colonie von Frauenmark bei Gadebusch ist. Und damit mag denn auch wohl der Baustyl der Kirche nach Frauenmark bei Parchim gekommen sein. Die Kirche zu Vietlübbe, die Pfarrkirche für Frauenmark bei Gadebusch, ist ebenfalls ein uralter, in sich abgeschlossener, vollständiger, romanischer Bau von schweren, ernsten Formen. 3 ) Möglich ist es sogar, daß noch der Baumeister der Kirche zu Vietlübbe die Kirche zu Frauenmark gebauet hat. - Zur Zeit der Colonisirung des Landes Parchim mögen sich dort mehrere Geschlechter aus dem Lande Gadebusch unter dem jungen Fürsten Pribislav angesiedelt haben. So legte der Bischof Brunward von Schwerin am 3. Nov. 1235 zu dem Kloster Rühn die Zehnten von zehn Hufen in Holzendorf, die sein Blutsverwandter Thetlev von Gadebusch von ihm zu Lehn gehabt hatte, und die Zehnten von elf Hufen und den dritten


1) Vgl. das Zehntenregister des Bisthums Ratzeburg, von Arndt, S. 19.
2) Von den in dieser Stelle nur mit Vornamen genannten Besitzern sind: Gottfried und Johann v. Bülow, Thetlev v. Gadebusch.
3) Vgl. Jahresbericht IV, S. 82 flgd.
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Theil der Zehnten von dem Acker des Holzes, welches noch ausgerodet werden sollte, zu Grantzin. 1 ) Wir werden dem Kloster Rühn weiterhin in diesen Gegenden wieder begegnen.

Der Sohn des Ritters Hermann v. Dargun war der Ritter Lazarus v. Dargun, welcher allein in der Urkunde vom 21. Sept. 1312, und zwar als gestorben, aufgeführt wird.

Von diesem fielen die Güter an die Landesherren zurück, weil das Geschlecht der v. Dargun ausgestorben war.

Weiter ist von dem Geschlechte von Dargun nicht die Rede. In dem rostocker Landfrieden vom 13. Junii 1283 2 ) scheint unter den Vasallen des Landes Rostock noch ein Ritter Marquard v. Dargun vorzukommen. Die Lesarten sind in ältern Zeiten verschieden, nach dem Abdrucke im Urkundenbuche der Stadt Lübeck ist aber nach einer gleichzeitigen Ausfertigung "Marquardus de Dragun" zu lesen; früher las man wohl Draguer u. s. w. Es ist also möglich, daß dieser Marquard v. Dargun noch zu diesem Geschlechte gehört habe.

Es ist also die

Reihenfolge der Riter von Dargun:

Stammbaum

Wann das Geschlecht der Ritter v. Dargun ausgestorben sei, ist freilich für die Kirche zu Frauenmark sehr wichtig, aber nicht zu bestimmen. Der Fürst Günther von Werle sagt zwar, daß nach dem Tode des Ritters Lazarus v. Dargun dessen Lehn an ihn zurückgefallen sei; es ist aber hieraus nicht zu erklären, ob dieser Heimfall unmittelbar an den Fürsten Günther, oder durch die Hände verschiedener Fürsten geschehen sei. Das Land Parchim ging nämlich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durch eine ziemlich große Reihe verschiedener Fürsten, und seit dem J. 1264 ist von den Rittern v. Dargun in den Urkunden der Kirche zu Frauenmark nicht die Rede.


1) Vgl. Jahrbücher XI, S. 235 und 48.
2) Vgl. Sartorius und Lappenberg Gesch. der deutschen Hanse, II, S. 127; Lisch Maltzan. Urk. I, S. 74 und Gesch. des Geschlechts Hahn; Urkunde-Buch der Stadt Lübeck I, S. 408.
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Da der Ritter Hermann v. Dargun die Kirche gebauet und bewidmet hatte, so ist auch anzunehmen, daß er Patron derselben war; seit dem J. 1264 erscheinen aber andere Gewalten als Patrone der Kirche.

Späterhin war das Gut Frauenmark im Besitze der jetzt ausgestorbenen adeligen Familie v. Schönberg, welche ohne Zweifel von dem dicht bei Frauenmark belegenen Gute Schönberg den Namen führte und aus Friesland stammen soll, daher sie auch als Friesen=Schönberge bezeichnet wurden. 1 )

Wie dunkel nun auch alles sein mag, so scheint man doch annehmen zu können, daß der Ritter Hermann v. Dargun schon im Anfange des 13. Jahrhunderts lebte, einer der frühesten Colonisten im Lande Parchim war und die Kirche zu Frauenmark im Anfange des 13. Jahrhunderts bauete.

Genug, der Ritter Hermann von Dargun bauete nicht allein die Kirche zu Frauenmark, sondern bewidmete auch die Pfarre mit den herkömmlichen vier Hufen, welche auf dem Felde von Frauenmark lagen; der Pfarrer hatte an altem Bewidmungsgute, von welchem ihm freilich schon im 15. Jahrhundert nicht die Hälfte gehalten ward: vier Hufen auf dem Felde von Frauenmark, ein Morgen Ackers, der "gute Morgen" genannt, vier Wurten und mehrere Hopfendämme. Alles dies, hatte nach den Aufzeichnungen im Meßbuche der Kirche, 2 ) "Herr Hermann von Dargun, Ritter und Fundator der Kirche zu Frauenmark, dem Kirchherrn für ewige Zeiten gegeben".

Die ferneren Schicksale der Kirche und Pfarre Frauenmark sind nicht weniger merkwürdig als die ihrer Stiftung.

Die Pfarre Frauenmark, welche sich bis nicht weit von Crivitz erstreckt, gehörte noch zum Lande Parchim. Zuerst stand also die Pfarre unter dem Fürsten Pribislav I. von Parchim=Richenberg. Nachdem dieser in dem Kampfe mit dem Bischofe von Schwerin 3 ) im J. 1256 seine Regierung hatte niederlegen müssen, ward sein Land von den den Frieden vermittelnden Fürsten regiert. Im J. 1261 nahmen diese von dem Lande, das sie theilten, Besitz und die Herrschaft Parchim fiel dabei an den Grafen Gunzelin III. von Schwerin.


1) Vgl. Jahrbücher XI, S. 201.
2) Vgl. Urkunde Nr. 8.
3) In Beziehung auf alle diese politischen Vorgänge beziehe ich mich auf die ausführliche Darstellung von Beyer: Urkundliche Geschichte des Fürsten Pribislav I, in Jahrb. XI, S. 69 flgd.
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Bald darauf schenkte der Graf Gunzelin III. von Schwerin das Patronat der Kirche zu Frauenmark und der dazu gehörenden Kapelle zu Severin dem Kloster Rühn, welches in jener Gegend schon Besitzungen hatte. Die gräfliche Urkunde über diese Schenkung fehlt, da sie nach einer Erneuerung derselben vom 1. Mai 1295 im J. 1292 im Kloster Rühn verbrannt ist (vgl. unten 290). Die Schenkung ist jedoch nicht allein durch diese landesherrliche Erneuerungsurkunde, sondern auch durch bischöfliche Bestätigungsurkunden gesichert. Aber auch das Jahr der Bestätigung ist nicht völlig sicher. Wahrscheinlich war es jedoch im J. 1264, daß der Bischof Hermann von Schwerin dem Kloster Rühn das Patronat der Kirche zu Frauenmark und der Kapelle zu Severin bestätigte, welches der Graf Gunzelin von Schwerin dem Kloster geschenkt 1 ) hatte. Von dieser Urkunde, deren Existenz bisher gar nicht bekannt gewesen ist, habe ich im Mai 1859 im Geheimen Archive zu Kopenhagen eine beglaubigte Abschrift entdeckt, welche jedoch irgendwo einen Fehler haben muß. Der Name des Bischofs ist nicht ganz ausgeschrieben, sondern nur mit dem großen Anfangsbuchstaben h'.  bezeichnet; dieser kann nur den Bischof Hermann (1262 † 1292) bedeuten. Das Datum lautet aber M° CC° LXI° V° idus Februarii, d. i. 1261, Febr. 9. Im J. 1261 lebte aber noch der Bischof Rudolph, welcher erst am 19. Dec. 1262 starb. Es wird daher wohl der Name des Bischofs richtig, aber das Datum falsch aufgefaßt und statt

M° CC° LXI° V° idus Februarii (1261, Febr. 9)

vielmehr

M° CC° LX° IV° id. Februarii (1264, Febr. 13)

zu lesen oder vielmehr abzutheilen sein, da der Abschreiber wahrscheinlich die Jahreszahl falsch aufgefaßt und den Tag unrichtig ausgeführt hat. Diese bischöfliche Bestätigungsurkunde wird also sicher im J. 1264 gegeben sein.

Diese Annahme wird durch mehrere andere Gründe bestärkt. Am 23. Oct. 1264 gab der Bischof Hermann dem Kloster Rühn auch die Macht, die Kirche zu Frauenmark, deren Patronat der Graf Gunzelin dem Kloster gegeben hatte, durch einen Vikar verwalten zu lassen. 2 ) Es ist sehr wahrscheinlich, daß die ganze Ordnung dieses Patronats in einem und dem=


1) Vgl. Urkunde Nr. I.
2) Vgl. Urkunde Nr. 2, nach den Urkundenverzeichnissen des Klosters Rühn im Archive zu Schwerin. Diese Urkunde fehlt ganz, und habe ich im Archive zu Kopenhagen weder das Original, noch eine Abschrift davon entdecken können.
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selben Jahre 1264 aufgerichtet worden sei. Auch ist es gar nicht wahrscheinlich, daß die Ordnung noch beim Leben des Bischofs Rudolph, welcher zu dem Lande Parchim, in welchem Frauenmark lag, in einem feindseligen Verhältnisse stand, sollte gemacht sein, und daß der Graf Gunzelin schon im Anfange des J. 1261 das Patronat sollte verschenkt haben, als er wahrscheinlich noch gar nicht im Besitze der Regierung dieses Landestheils war. Vielmehr ist wahrscheinlich, daß solche Schenkungen erst einige Jahre nach der Ordnung der neuen Regierung gemacht wurden und diese, nach den urkundlichen Andeutungen, im J. 1264 geschahen.

Die Grafen von Schwerin behielten jedoch diesen Landestheil nicht lange, sondern verkauften ihn im J. 1265 an die Herzoge von Sachsen=Lauenburg. Unter ihrer Regierung ward im J. 1268 ein Streit des Klosters Rühn wegen der Grenzen von Granzin geschlichtet. 1 )

Endlich ward das Land Parchim im J. 1272 an die Fürsten von Werle verkauft. 2 ) Unter dieser Regierung verkaufte das Kloster Rühn im J. 1277 seine Besitzung von 12 Hufen in Granzin, welche das Kloster schon seit 1235 gehabt hatte (vgl. oben S. 286) zu Lehn. 3 )

Von jetzt an blieb das Land Parchim bei seinen durch die Erbfolge geordneten Herren von Werle.

Das Kloster Rühn hatte am 29. Mai 1292 das Unglück, daß es von Mordbrennern in der Nacht angezündet ward 4 ) und ganz abbrannte: 5 )

"1292 By dersulven tyd des dunredaghes to pinxsten in der nacht ward vorbrand dat closter to Rune van mortbernern, darvan de iuncvrowen quemen in groten schaden."

In diesem Brande verbrannte mit andern Urkunden auch die Urkunde über die Verleihung des Patronats von Frauenmark. Daher erneuerte am 1. Mai 1295 der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Rühn die durch den Brand ver=


1) Vgl. Urkunde Nr. 3.
2) Vgl. Beyer a. a. O. S. 77-78.
3) Vgl. Urkunde Nr. 4.
4) Vgl. Detmar's Lubische Chronik, herausgegeben von Grautoff, I, S. 167.
5) Wenn die Kirche auch vom Feuer ergriffen gewesen zu sein scheint, so hat sie doch dadurch nicht gelitten, da noch das erste Kirchengebäude im Uebergangsstyle aus der Zeit der Stiftung des Kloster fest und unversehrt steht.
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nichtete Urkunde 1 ) und befestigte demselben das Patronat über die Kirchen zu Frauenmark und Severin. 2 )

Im J. 1312 vollendete der Fürst Günther von Werle, welcher Domherr zu Güstrow, Camin und Magdeburg war, aber an den Regierungshandlungen seines Bruders Nicolaus zuweilen Theil nahm, die Bewidmung der Kirche und Pfarre zu Frauenmark. Damals war Johann Datenburg, 3 ) des Fürsten Günther "Beichtvater und Lehrer", Pfarrer zu Frauenmark. Aus Dankbarkeit und Liebe zu demselben schenkte 4 ) der Fürst Günther von Werle am 21. Sept. 1312 der Kirche zu Frauenmark eine freie Hufe, genannt die Schafhufe oder der Apfelhof, auf dem Felde von Frauenmark, welche nach dem Tode des Ritters Lazarus v. Dargun an den Fürsten heimgefallen war, zum Besten des Kapellans oder Küsters und zu Wachs für die Kirche, ferner der Pfarre den dritten Baum zu Bauholz für die Kirche und Pfarre und freie Mast für die Pfarre und Küsterei im Holze zu Frauenmark, ferner der Pfarre einen freien Hof zu Frauenmark, welcher im Besitze des Ritters Hermann v. Dargun, "des ersten Fundators der Kirche zu Frauenmark, und seines Sohnes Lazarus" gewesen und nach deren Tode an das Fürstenhaus heimgefallen war, ferner der Pfarre das freie Heuerland zu Domsühl und freie Weide auf den Feldern von Severin und Frauenmark, endlich der Pfarre den Roggenzehnten aus dem Dorfe Severin, wofür der Pfarrer alle Sonntage in der Kapelle zu Severin predigen und taufen sollte. Für alle diese Gaben sollte der Pfarrer zu Frauenmark alle Woche eine Seelenmesse für die verstorbener Fürsten von Werle halten. Die Schenkung des "dritten Baumes" und der Mast war auch 1411 in den Meßbuche 5 ) der Kirche mit andern Schenkungen und Rechten der Pfarre aufgezeichnet.


1) Vgl. Urkunde Nr. 5. Diese Urkunde fand ich im Mai 1859 im Geheimen Archive zu Kopenhagen im Original und in beglaubigter Abschrift. Unter den im dreißigjährigen Kriege aus Meklenburg nach Dänemark gebrachten Urkunden befinden sich namentlich mehrere Urkunden der Kirche zu Frauenmark. Die Urkunden dieser Kirche haben also von früh her ein ungewöhnliches Schicksal gehabt.
2) Die jetzt noch stehende Kirche in Severin ist ein kleines, schlechtes, sehr baufälliges Gebäude und stammt in ihrer jetzigen Gestalt aus dem 15. Jahrhundert. Im J. 1312 wird sie eine "Kapelle" genannt.
3) Möglich ist es, daß der Schreiber der Urkundenabschrift falsch gelesen hat und daß Datenberg oder Dotenberg zu lesen ist, so daß Johann Datenberg dem norddeutschen adeligen Geschlechte von Dotenberg angehörte.
4) Vgl. Urkunde Nr. 6.
5) Vgl. Urkunde Nr. 8.
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Im J. 1397 mischte sich der Papst Bonifacius IX. unmittelbar in die Besetzung der Pfarre zu Frauenmark, indem er den Vikar Hermann Köppen zu Lüchow, nachmaligen Bischof von Schwerin, welcher zwar vom Kloster Rühn vocirt und vom Bischofe Rudolf bestätigt, aber aus gewissen Ursachen noch nicht zum Besitze der Pfarre gekommen war, durch eine eigene Bulle durch Commissarien in den Besitz der Pfarre zu setzen befahl (vgl. Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 709 und Urkunde aus dem kopenhagener Archive).

Am 15. Junii 1404 verkaufte Jacob v. Schönberg auf Frauenmark der Pfarre daselbst die Dornhorst unter dem Holze zu Frauenmark und bewirkte es, daß die Landesherren dieser Horst das Asylrecht zulegten, wie der Kirchhof und die Pfarre dasselbe hatten, 1 )

Wegen des "Mastgoldes" stach der alte Gerke v. Schönberg, der Gutsherr, im J. 1442 den Pfarrer Peter Viti todt. 2 )

Der letzte katholische Pfarrer zu Frauenmark war wohl Matthäus Blomenberg, welcher im J. 1529 Capellan im Kloster Rühn war, am 26. März 1537 zur Pfarre Frauenmark präsentirt ward 3 ) und noch im J. 1542 ,"Capellan zu Rühn" genannt wird.



1) Vgl. Urkunde Nr. 7.
2) Vgl. Urkunde Nr. 9.
3) Vgl. Urkunde Nr. 10.
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Urkunden

der

Kirche zu Frauenmark.


Nr. 1.

Der Bischof Hermann von Schwerin bestätigt dem Kloster Rühn das Patronat der Kirche zu Frauenmark und der Kapelle zu Severin, welches dem Kloster von dem Grafen Gunzelin von Schwerin geschenkt ist.

D. d. Bützow. (1264. Febr. 13.)


H'. dei gracia Zwerinensis episcopus omnibus in perpetuum. Gum vir nobilis dominus Guncelinus comes Zwerinensis pio ductus zelo pro remedio anime sue et uxoris sue et progenitorum suorum, de consensu filiorum et heredum suorum, preposito, priorisse et conuentui sanctimonialium in Rune ins patronatus ecclesie in Vrouwenmarke et capelle in Ceberin donauerit perpetuo possidendum, prout in litteris predicti nobilis fide perspeximus oculata, nos, quia dicta donacio voluntate nostra et consensu facta est, ratam ipsam et gratam habentes eamque presentibus confirmantes, predictam ecclesiam et capellam presato con-

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uentui donamus cum omni vtilitate et fructu, mansis et decimis, villis etiam ad eas pertinentibus, in vtilitatem suam perpetuo conuertendam, archidiacono loci institutionem, visitationem, correctionem debitam nobis et successoribus nostris in eisdem ecclcsiis cathedraticum et alia inra episcopalia resernantes. In cuius rei testimonium presentes litteras sigilli nostri munimine roboramus. Testes huius rei sunt: Hermannus de Blucchere senior, Fredericns Hasenkop, Hermannus Bruszehauer, Henricus Grube iunior, Henricus de Insula, Henricus de Stralendorp, Hermannus de Blucchere iunior, Achylles, Johannes Man. Datum Butzowe, anno domini 1264 , id(us?) Februari(i?).

Auschultata et collationata est presens copia per me Johannem Dalhwsen, clericum Hauelbergensis diocesis, publicum imperiali auctoritate notarium, et concordat cum suo vero originali de verbo ad verbum, quod attestor hac manu propria.

Nach einer beglaubigten Abschrift aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts im königl. dänischen Geheimen Archive zu Kopenhagen. Da der Bischof Hermann von Schwerin erst im Anfange des Jahres 1263 zur Regierung kam, inem sein Vorgänger Bischof Rudolph am 19. Decemher 1262 starb, so ist im Datum ohne Zweifel für die Jahreszahl M° CC° LX° IV° (1264, nicht 1261) zusammenzuziehen und statt V° idus Februarii ohne Zweifel nur: "id(ibus) Febr." (13. Februar) zu lesen.


Nr. 2.

D. d. Bützow. 1264. Octbr. 23.


Hermannus, Bischof zu Zwerin, gibt dem Probste zu Rune machtt, dass er die kirche zu Vrowenmarcke im lande Parchem, deren Jus Patronatus Guncelinus Graue zu Zwerin dem Kloster Rune

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gegeben, durch einen ewigen Vicarium muge verwalten lassen. Datum Butzow, 1264, 10. kal. Nouembris.

Ist gesund an pergamen vnd Sigil.
Noch 1 briff desselben inhaltss vnd eiusdem dati.
Dass Sigill hiran ist zerbrochen.

Aus "des Closlers Rune Brieffe vnd Sigel Extract vnd Registratur, Anno 1603." Die Urkunde fehlt.


Nr. 3.

D. d. Parchim. 1268. Jan. 23.

Johannes vnd Albertus, Hertzogen zu Sachsen, Engern vnd Westpfalen, verordnen, welcher gestalt die irrung zwischen h. Hinrichen, Probsten zu Rune, vnd Jordan von Lanken, wegen der scheide zwischen dem Dorffe Grantzin vnd dem dorffe Stralendorffe vnd Lanken, durch die darin benante Personen sollen vffgehoben werden. Datum Parchem, anno Domini 1268, in die Timothei, X. kal. Februarij.

Aus "des Closters Rune Brieffe vnd Sigel Extract vnd Registratur, Anno 1603." Die Urkunde fehlt. Der Tag Timothei ward gewöhnlich am 24., seltner am 22. Jan. gefeiert.


Nr. 4.

D. d. 1277. Febr. 24.

Hinricus, Probst, vnd Heylewig, Priorin vndl gantz Conuent zu Rune verkauffen mit Consens dess Bischoffs zu Zweri n zwolff hufen zu Grantzin mit aller nutzung vnd fruchtt vnd gerichte an 24 ssl. vnd darunter Herdero von Domelow vor 312 Mk., welche hufen sie Ihne zu lehne eingethan, dass er vnd seine erben dieselben nicht verkauffen sollen, sie haben sie dan dem

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Closter vorerst angebotten. Datum 1277, in die sancti Matthiae Apostoli.

Dieser Brieff ist sehr vermulschet vnd locherig.

Aus "des Closters Rune Brieffe vnd Sigel Extract vnd Registratur, Anno 1603". Die Urkunde fehlt.


Nr. 5.

Der Fürst Nicolaus von Werle bestätigt dem Kloster Rühn das Patronat der Kirchen zu Frauenmark und Severin, nachdem in dem Brande des Klosters mehrere Privilegien desselben verloren gegangen sind.

D. d. Plau. 1295. Mai 1.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Nycolaus dei gracia dominus de Werle omnibus Christi fidelibus hanc [l]itteram [visuris] vel audituris salutem in domino sempiternam. Cum venerabiles domine sanctimoniales in Rune, edific[iis] [clau]st[rali]bus p[er incendium destructis, necnon ornamentis ecclesiasticis et quibusdam priuilegiis, a[d v]sum testimonii super quodem iure patronatus ipsis perpetue collato necessariis, igne consumptis, graue dampnum pertulerint et iacturam, nos igitur huiusmodi earum importuno euentui affectu compassionis quam intimo condole[nte]s, ne gracia a predecessoribus nostris ipsis fauore pietatis concessa casualiter euanescat, quam eorum paternitas benigno donationis ac defensionis auxilio assueuerat confouere, ius [patro-] natus super ecclesiis [in u]illis Vrowenmarke et Ceberyn eisdem dominabus diuini amoris intuitu liberaliter ad fruicionem perpetuam duximus conferend[u]m, vt huius collationis et exhortationis instinctu diligenter ammonite memoriam nostram ac parentum nostrorum,

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cum tempus oportunum advenerit, pie deuocionis ac recordationis affectu p[era]gant reuerenter. Vt autem hec donatio a successoribus nostris rata et incommutabilis habeatur, presens scriptum sigilli [nostri muni]mine duximus roborandum. Testes huius rei, qui huic donationi presentes affuerunt, sunt hii: dominus abbas de Nouo Campo, dominus [T]hydericus plebanus de Plawe, item milites: dominus Hynricus de Osthen, dominus Bernardus de Belyn, dominus Nycolaus de Bruseuiz, dominus Nycolaus de Malyn, dominus Hermannus de Clenow, item burgenses de Plawe: Hynricus Niger Clericus, Johannes Marlow et quam plures alii fide digni. Datum Plawe, anno domini M °. CC°. nonagesimo quinto, in die apostolorum Phylippi et Jacobi.

Nach dem Originale, auf einem dünnen und an einigen Stellen zerfressenen Pergament, in einer schönen, festen Minuskel, im königl. dänischen Geheimen Archive zu Kopenhagen; Siegel und Siegelband fehlen. Ich fand im Mai 1859 im Archive zu Kopenhagen diese Urkunde und ausserdem eine in der ersten Hälfte des 16. Jahrh. von dem Notar Johann Dalhusen angefertigte beglaubigte Abschrift, nach welcher die Lücken des Originals in [ ] ergänzt werden konnten. Diese Urkunde ist auch schon in Schröder's Pap. Meckl. II, p. 2984 gut und ziemlich correct gedruckt; Schröder hatte die Abschrift ohne Zweifel durch den Landrath v. Negendanck auf Zierow erhalten, welcher aber sicher nur eine Abschrift von der beglaubigten Abschrift erhielt. Unter den Namen der Zeugen steht im Originale: ".hydericus plebanus de Plawe", wofür sicher: [T]hydericus, zu lesen ist, wie auch die beglaubigte Abschrift: "Thidericus" hat; zu jener Zeit war auch wirklich Thiderich Pfarrer zu Plau (vgl. Jahrb. XVII, S. 154, 276 und 281). Die Lesart "Hinricus" bei Schröder ist also falsch.


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Nr. 6.

Der Fürst Günther von Werle schenkt der Kirche zu Frauenmark eine freie Hufe zu Frauenmark zum Besten der Capellanei oder Küsterei, der Kirche und Pfarre ein Dritttheil des Holzes zu Frauenmark zum Bauen und der Pfarre und Küsterei freie Mast im Holze zu Frauenmark, der Pfarre einen freien Hof zu Frauenmark, das freie Heuerland bei Domsühl, freie Weide zu Severin und Frauenmark und den Roggenzehnten aus Severin.

D. d. Parchim. 1312. Sept. 21.


Wy Guntherus, von gotts genâden herre von Warle vnde ridder, bekennen mit diesem vnsem breiue vࡠr vnsz vnd allen vnsen nakômmen vnd sonst vôr iêdermenniglichen, dat wi mit rîpem râde vnd gûden willen vnses geschlechtesz vnd freuntschop, tho ehren vnd lâue des allmechtigen gades vnd seiner lieuen môder Marien vnd des hilligen apostels sanct Joannis, vnsers hôuetthern, vnser kerspelkirchen tho Frouwenmarckt tho hulpe geuen tho êwiger gedechtenisse eine quîte frîgen hûffen vp vnsem velde tho Frouwenmarckt, welche vnsz angefallen ist von dem êrnduchtigen ridder her Latzarus de Dargun, dem gott gnedig sey; disse hôue landes hett die schâephûffen vnd licht bey des kerckhern vier hûffen in allen enden. Disse hûffen schal der caplân edder custer gebrauchen vnd bûuen vnd alle iâr einen gûden gulden dâruôr der kercke tho Frouwenmarckt tho wasse tho hulpe geuen, vnd nêmant schal disse hûffen gebrauchen edder bûuen, âne alleine der capelân edder custer scholen sie quîdt vnd frîg ahne tinse edder hulpe-

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gelt vnses ia aller vnsern nakâmen quîdt vnd frîg tho êwigen tîden beholden vnd brauchen. Ock geuen wy vôrgenômede Gunterus, von gotts gnâde herre von Warle vnd ridder, êrn Joanni Daddenborgk, kerckhern tho Frouwenmarckt, also vnsem lieuen bichtuâder vnd lêrer, und alle seynen nakâmelingen tho êwigen tîden in vnsem holte Frouwenmarckt den drudden bohm, weck vnd hart, klein vnd grôt, busch vnd strûck, mit allen fruchten vnd nutticheyden, tho tûnen vnd behôbe seines hûses, vnd alle seine schweine quîdt vnd frîg in die mast, vnd dem cappellâne edder custodi achte schweine frîgk, vnd alle holt thôr kercken vnde wêdemen gebûethe quîdt vnd frîgk darûth tho hôuende, ahne iênnige bekummeringe vnses edder alle vnser nakâmenden, vnd alle nutticheit, die vth dem holte Frouwenmarckede valt edder kumpt, schal die kerckher vnd alle nakâmende kerckhern stedes den drudden dêll hebben vnd beholden êwigk. Dârumme so geue wy Guntherus, von gotts gnâden herre von Warle vnd ridder, noch wîder dem kerckhern tho Frouuenmarckt vnd alle seinen nakâmen tho êwigem dechtenisse mit wêten vnd willen vnses geschlechtes vnd freundtschop, einen quîten frîgen hoff in vnserm dorpe Frouuenmarckt, dâr nu vp wähnet Arent Wigert mit alle seinen rechticheiden, also die hoff licht in alle seinen enden vnd scheiden, mit acker, mit holte, mit grâse, mit halsz, mit handt, mit dem hôgesten vnd sîdesten, mit brôecke, mit deinst, mit pacht, mit tegelam, mit rôckhôn, mit alle seiner herlichkeit, also vnse lêue vnderdân her Hermen die Dargun, die erste fundator der kercken tho Frouuenmarckt vnd sein sohne Latzarus die Dargun, den gott gnedich sey, den hoff vnd man aller frîgest gehatt hebben vnd von ehm an vnsz gefallen, so quîdt vnd frîg geue wy suluigen vôr vns vnd alle vnsen nakâmen dem kerckhern tho Frouuenmarckt vnd alle seinen nakâmen. Bidden wy vmme Jhesus nhâmen vnd sâlicheit vnser sêlen alle vnse nakâmenn, dit vôr vnd nhâ schreuen also bey der kercken

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tho Frouuenmarckt êwigk môgen blîuen lâten vnd helpen wâren vnd beschermen, dat dit lôffliche gadeszhûsz so mag bei den seinen blynen, dat wert god einem iêdern tho seiner tîdt vnbelôonet nicht lâten. So geue wy Guntherus, von gotts genâden herre tho Warle vnd ridder, âuermâlsz dem kerckhern tho Frouuenmarckt vnd alle seinen nakâmen tho êwigen tîden quîdt vnd frîgk dat frîgke hûrlandt hinder vnsem dorpe Domptzul mit alle seiner herlicheit, so dat licht in alle seinen enden vnd scheiden, nêmandt daran etwes tho hebben, also die kerckherre tho Frouuenmargkt vnd seine nakâmen, wille de de tinse dârnôr nemen, dat schal bi ehm blîuen, ôck den appelhoff edder schâephôfen vp vnsem velde tho Frouuenmarckede mit alle seiner herlichkeit, alse he gelegen hefft, den schal die kerckhere brauchen vnd bûen mit alle seinen nakâmelingen tho êwigen tîden, vnd alle sîn quick quîdt vnd frîg ahne vorhinderinge vff vnsem velde Sebbrin vnd Frouuenmarckt hôeden lâthen; so ôck die kerckher einen eigen herden by seinem quecke effte vhê holden will, schal ehm vnd alle seinen nakâmen dat tlio êwigen tîden vorgondt blîuen vnd nicht gewêret werden. Den furder geuen wy bâuennhômede Gunterus, von gotts gnaden herre tho Warle vnd ridder, tho lâue vnd ehren der hilligen drêfaldicheit vnd sanct Joannis des hilligen dôpers, vnses lêuen hern, ern Joanni Dattenborgh, vnsem lêuen bichtuâder vnd lerer, vnd alle seinen nakâmen tho êwigen tîden quîdt vnd frîgk mit vnseni wêten vnd willen vnses geschlechtes vnd freundtschop vnsen rogenteget, so wy hebben in vnsem dorpe Sebbrin von allen inwânern tho Sebbrin vff dem felde Sebbrin stedes datt teinde stîge roggen; hîruôr schal ern Johan Dattenborch vnd alle seine nakômelinge tho êwigen tîden alle sondâge in der capeln tho Sebbrin predigen vôr alle krancke lûde, die nicht konnen tho der kerspelkirchen tho Frouuenmarckede kâmen vnd ock tho Sebbrin dôpen alleine des winters allein vmme der kulde willen vnd

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gades weders, dat vordan kein grôter schâde mêr geschûth, dat godt behôde. Vnd ôck schal ern Johan Dat tenberch vnd alle seinen nakâmen tho êwigen tîden alle weken eine commendatio holden vndt godt bidden vôr alle dieiênnigen, die vth vnsem stammen vnd geschlechte in dem heren vorstoruen seindt vnd noch steruen môten, dat ehnn godt will gnedigk vnd barmhertigk sein. Hîrumme bidde wy Gunterus, von gotts gnaden herre tho Warle vnd ridder, also ein arme, elende creatur des hern, efft dat so quême, dat deme kerckhern tho Frouuenmarckede vnd der kercken dârsniuest vnfal edder afftogk in dissem vnsem allmissen geschenke schêge, dat diesuluigen vnsen nakâmenden mit allem flîte vnd treuuen, so ehm von dem kerckhern clâget wert, willen helpen, schutten vnd beschermen ; edder eine disse vnse âpene breiff durch vhr, durch wâter edder durch iênnigen andern vnfal edder vorredereye vmme quême vnde desses vnses [breiffes] vnd desziênnigen vortekenisse in korten edder langen iâren wedder funden, bidden wi alle vnse nakâmen bâuenschreuen, diesuluigen willen einem kerckhern tho der tîdt vnd allen nakômelingen sodânen breiff weddergeuen vnd vorsigeln vnd ehm in sodân vnse allmissen quîdt vnd frîgk wedder insetten vnd sie also âne afslog quîdt vnd frîgk tho êwigen tîden rôwsâmlichen willen helpen beschütten vnd beschermen vnd sitten lâten, dat ohne godt belônen wert vmb seines nâmens willen. Hîran vnd âuer thôr tûchnisse hebbe wy genômede von gotts gnâden herre tho Warle vnd ridder gehatt die ehrnduchtigen hern Zacharias de Mallin, hern Eggardus de Bulow, hern Nicolaus de Redickstorp, her Hermannus de Kopelow, her Olauus de Werden, vnse vnderdânen vnd noch mehr duchtige menner. Vnd des mehr tho grôter vnd vullenkâmener macht vnd tûchenisse hebbe wy vnder an dissem vnsem âpen breiff mit vnser eigen handt vnse furstliche vnd vâderlike ingesegell angehangen vnd gedrucket, welchere gegeuen ist vp vnsem hâue in vnser

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stadt Parchim, nha der gebûrt Christi vnses hern M. CC[C.] XII°, ahm dâge Matthei apostoli.

De copia der fundatien vnd alle rechticheiden der kercken tho Frouuenmarckt vindet men, wo vorhen angetoget; dat Original wert men tho Rhune im closter edder tho Butzow ihm welffte finden.

Nach einer zu dem Visitations-Protocolle vom J. 1593 übergebenen Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin. Die in der Abschrift gegebene Jahreszahl MCCXII ist ohne Zweifel falsch und muss MCCCXII gelesen werden.


Nr. 7

Jacob von Schönberg zu Frauenmark verkauft an die Pfarre zu Frauenmark die Dornhorst unter dem Holze zu Frauenmark, welcher Horst die Landesherren das Asylrecht verliehen haben.

D. d. Dobbertin. 1409. Junii 15.


Vôr allen christenlûden, de deszen âpen brêff zên, hôren edder leszen, bekenne ik olde Jacop Schonenberg, wânhafftigen to Vrowenmarkede, bolegen in der vagedîge to Parchim, dat ik vnde myne eruen deme êrwerdigen heren her Brandanus Lydenow, karkheren to Vrowenmarkede, vnde allen zynen nâkâmen to ênem êwigen kôpe vorkoft hebbe de dorne host bolegen vnder deme holte to Vrowenmarkede, van der olden mâle den grauen lanck bonenenst deme olden mâlenkampe âuer den rydeweg na Gametow, van deme wege vp den reten stein vp des karkheren hilgen lande, van deme steine bet vp den Gametowesken karkenweg, den weg vort hentlanges bet vp de bornebeke, an de grôte

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êke vp deszer zyde by Hans Molres crûze vp den stein, van dâr wedder bet vp de olde mâle, desze host myt allem holte, weck vnde hart, myt allen gerechtigheden, heft my de benômde frâme man, êr mâket wart dussze brêff, wol to danke botâlet vp ênem brede, so scal vnde mag de karkhere desze host myt allen zynen nakâmen na zynen wyllen brûken myt mast vnde holtinge, panden laten edder zuluest panden, zo alze ik, myne aruen vnde alle myne nâkâmen dâr nicht an boholden vnde myt wyllen der vorsten dit hosten vorkoft hebbe. Ift ok quême dat ein by dôtslag edder anderen scâden quême vnde vp desze host zekerde, hebben de loffliken vorsten deszes landes vmme myner bede desze host bofredet, dat de zo zeker scal wezen, ist he vp deme karkhâue edder in der wêdeme were. Dusze host wyl ik olde Jacop Schonenberch vnde alle myne nâkâmen deme karkheren vnde alle zynen nâkâmen helpen boscutten vnde vordêgedingen. Hyr âuer to tûgen sint gerôpen: her Melcher Hagenow, prepositus to Dobbertyn, her Clement van Bulow, prepositus to Rune, vnde to grôter wârheit hebhe ik myn zegel vnder ân duszen brêf henget, gescreuen to Dobbertyn, na Christus bort M° CCCCIX, in die Viti.

Nach dem Originale, auf Pergament, im königl. dänischen Geh. Archive zu Kopenhagen. Die Schrift ist zwar noch gross, hat aber einen sehr cursivischen Charakter, so dass sie als um 1509 geschrieben erscheint, wiewohl der Charakter in den Grundzugen älter aussieht. Jedenfalls ist die Handschrift eigenthümlich, und vielleicht von dem Aussteller selbst geschrieben, oder die Ausfertigung ist auch eine jüngere Abschrift. Von einer Geschäftshand des J. 1409 ist die Urkunde nicht geschrieben. Das Pergament ist steif und dunkel und der untere Band ist nicht umgeschlagen. Ein Loch ist unter der Schrift eingeschnitten, es fehlt aber das Siegelband. Die Ausdrücke "host" (statt horst) und "rete" (statt "rechte") sind dieser Urkunde eigenthümlich.


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Nr. 8.

Aufzeichnungen in dem Messbuche der Kirche zu Frauenmark über die Hebungen des Pfarrers,

geschrieben 1411 und 1518.


Den drudden bohm alles holtes ihm holte tho Frouuenmarckt mit allem vnderbusche tho holdinge der thûne vnd erbûuinge der wêdem vnd seine schweine so vele he will in de mast drîuen, hefft her Guntzel, her von Warle, dem kerckhern vnd allen nakâmenden kerckhern tho Frouuenmarckt gegeuen quîdt vnd frîgk, also he dat alderquîtest gehat hefft, tho ewigen tîden dârby tho blînende, vp dat gadesz deinst nicht vorsûmet wert. Hîr scholen die hern disses landes, wen ein kerkher edder die pattôonen âuer wall edder vnrecht klâgen, dat dit stucke gûdes durch walt aller nakâmen tho Frouuenmarckt in korten edder in langen iâren von der wêdemen genâmen worde, trewlichen beistant dôn vp dat hôgeste, den kerckhern dar wedder instituiren vnd den deder vp CC mar. schlaues strâffen. Efft ock die breiff von dem genômeden hern von Werle hîr vp dem iunckfrouwencloster tho Ruhne gegeuen durch list edder andern schâden affhendig worde vnd eine vortekenisse in rullen, in misbôken edder an andern steden gefunden wurde vnd wedder vôr dat licht bracht werde, bidde ich Guntzelinck, dominus de Warle, vhm Jhesu willen von den heren disses landes, dat sie trewlichen thôn ehren vnd tho dem lâue gades vnd seiner leiuen môder vnd des hilligen apostels Johannisz, vnd vmme meines langen trewen deinstes, den ick ihm lange iâr gedân hebbe, disse mîne kleinen gauen willen wedder suluen ahne ansênt edder bede der besitters des dorpes Frouuenmarckt den kerckhernn einen nîgen fasten breiff dârup geuen, so wy armen elenden bedrôueden sunder doch eine stunde nicht eins pastorn entbêren vnd môten dach vnd nacht

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vnse knechte sein vnd mit gades hilligen predigen vnd hilligen sacramenten vns deinen vnd alle den vnsen. Dârumme hebbe ick dit holt dem kerckhern tho Frouuenmarckede gegeuen tho brûckende tho êwigen tiden, dat gades nâme mag gelâuet werden.

Disse vortekenisse von wort tho worden vindet men in dem hôuetoriginalbreiuen tho Ruhne vnd in dem miszbôke tho Frouuenmarckt. Actum anno M. CCCCXI, in die Natiuitatis Mariae.

Joannes Ladewich, notarius et ca-
pellanus in Frouuenmarckt, prote-
stor haec manu mea propria.


Ditt helft der kerckher frîgk, wo hîrna volget, âuerst idt wert ehm die helffte dârvon nicht geholden.

Nômlichen vîer hûeffen vff dem velde tho Frouuenmarckt, in allen schlegen, vîer stucke tho hôpe, von der einen veldtscheide bet tho der andern, nergent bûten, in hôuetstucken, in gar[den], an kâueln, an dwêrlanden vnd an holdtkâueln; so hefft ôck noch eine morgen, die gûden morgen genômet, die schal V 1/2  rôde brêt wesen von der vlôtkûlen an bet an den wech na Grabow; noch hefft hie vîer worde, twê achter der wêdemen, eine bei der kustereien vmme also die muhre lang bet an den wech na Kossebade, von dâr die mohre wedder entlang in dat gantze mohr, ein vff dem hilligen kampe ist tho der kercken belegen X rode breit, dat ander gehôret thôr kercken, disse licht beneuenst dem Schönenbergk; item noch ein holt vnd strûckuelt belegen an der Bornebeken vnder dem holte tho Frouuenmargkt XXX rôde langk, gehôret dem kerckhern tho.; item VIII hoppendemme achter dem Frouuenmarckeder holte, XXX bei dem sôgehâue, twê rîgedemme, VII lange demme.

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Alle disse demme sint tho hôpe in einer reigen vnd hôren tho des kerckhern vîer hûeffen. Dit hofft her Herman van Dargun, ridder vnd fundator der kercken tho Frouuenmarckt, dem kerckhern tho Frouuenmargkt geuen tho êwigen tîden. Disse hoppendemme scholen dem kerckhern thôr lehnwâr geuen 1/2  tunnen

Parchiiner bîers vnd 1/2  punt wasses tho leselichten. Die pacht hefft die kerckher suluest tho settende, so also hie man will. Actum post Christum natum M. XVIII°.

Nach den zu dem Visations-Protocolle vom J. 1593 übergebenen Abschriften im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Nr. 9

Nachricht über die Kirche und Pfarre zu Frauenmark.

1442. Junii 28.


Anno domini M. CCCCXLII wartt de kercke tho Frouuenmarcket nîe gedecket, vnde den starff de olde Gercke Schonenbergk, welcher ern Peter Viti vhmme dat mastegelt willen dôtt stack, geschehen ihn vigilia Petri et Pauli.

Nach einer Aufzeichnung in dem Messbuche der Kirche zu Frauenmark, zu dem Visitations-Protocolle vom J. 1593 übergehen.


Nr. 10.

Das Kloster Rühn präsentirt den Priester Matthäus Blomenberg zur Pfarre zu Frauenmark.

D. d. Rühn. 1537. März 26.


Venerabili spectabilique viro domino archidiacono Parchimensi vel eius officiali siue locum tenenti nos Hen-


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nyngus Warborch, prouisor, Catherina Driberch, priorissa, totusque conuentus cenobii sanctimonialium in Rhune, Swerinensis diocesis, salutem ac sinceram in domino charitatem. Ad ecclesiam parrochialem ville Frouwenmarcketh, eiusdem Swerinensis diocesis et vestri districtus, per obitum quondam domini Petri Scroders, illius vltimi et immediati rectoris et possessoris vacantem, cuius ius patronatus seu presentandi ad nos nostrosque successores pleno iure spectare dinoscitur et pertinere, prout spectat et pertinet, honorabilem virum dominum Mattheum Blomenberch, presbiterum diocesis Swerinensis antedicte, tanquam habilem et idoneum ad eandem duximus presentandum, prout presentamus eundem dei nomine per presentes, pro et cum eo fauorabiliter petentes, quatenus dictum Malheum Blomenberch ad ecclesiam prefatam instituere et inuestire ac in actualem, corporalem et realem vel quasi possessionem inducere sibique de eadem cum omnibus et singulis iuribus, fructibus, redditibus et emolimentis prouidere ac cetera alia in premissis et circa ea quomodolibet necessaria et oportuna facere et fieri demandare dignemini, premium ab omnium bonorum remuneratore pro hoc recepturi. In cuius fidem et testimonium has presentes litteras nostri conuentus sigillo subappendendo fecimus communiri. Datum in predicto cenobio nostro Rune, anno domini millesimo quingentesimo tricesimo septimo, die vero vicesima sexta mensis Martii.

Nach dem Originale, auf Pergament, im königl. dänischen Geh. Archive zu Kopenhagen.


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Ueber

die Kirche zu Ludorf,

von

G. C. F. Lisch.

Die Kirche zu Ludorf ist in Jahrb. XVI, S. 294 flgd. als ein sehr merkwürdiges und ganz ungewöhnliches Bauwerk beschrieben und zur Untersuchung gezogen; es ist dabei noch in Zweifel gestellt, ob die Kirche alt (etwa vom J. 1220) oder eine jüngere Nachbildung sein könne. Dabei ist von einer im Thurmknopfe gefundenen Weihungsurkunde die Rede, nach welcher die Kirche von einem Bischofe Busso von Havelberg im J. 1326 geweihet sein soll, wie auch die junge Thurmfahne die Jahreszahl 1326 in arabischen Ziffern trägt. Eine Abschrift dieser Urkunde ist jetzt wieder aufgefunden und ich theile dieselbe hier mit. 1 ) Nach dieser Urkunde weihete allerdings der Bischof Burchard von Havelberg, in dessen Diöcese Ludorf noch lag, die Kirche zu Ludorf am Montage (feria secunda) nach Jubilate, also am 8. Mai, des Jahres 1346, und berichtet zugleich, daß die Kirche mit 2 Hufen in Ludorf, mit 3 Hufen in Priborn und mit 2 Mark Hebungen aus Zilow dotirt und der Jungfrau Maria und dem Märtyrer Laurentius geweihet sei. Die Ueberlieferung aus dieser Urkunde, welche freilich nicht ganz richtig gewesen ist, hat also doch einigen Grund gehabt. Das Weihungsjahr trifft mit der Regierungszeit des Bischofs Burchard von Havelberg zusammen: der Bischof Burchard I. von Bardeleben regierte 1342-1348 († 18. Januar). 2 ) Die Urkunde konnte also nicht in das Jahr 1326 fallen, wenn ein Schreibfehler vorhanden sein sollte, da es vor dem J. 1342 keinen Bischof Burchard von Havelberg gab. Auf Burchard I. folgte Burchard II. Graf von Lindow 1348-1370.

Die Kirche stammt in ihrer jetzigen Gestalt also aus dem J. 1346. Ist dies wirklich der Fall, so ist die Kirche eine jüngere Nachahmung eines ältern Baustyls, was allerdings eine große Seltenheit ist. Es wäre freilich möglich, daß das Octogon ohne die Ausbauten als eine alte Taufkapelle schon vor dem J. 1346 gestanden habe und diese im J. 1346 nur erweitert und zur Pfarrkirche erhoben worden sei. Da=


1) Vgl. Urkunden=Anlage.
2) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 2, S. 409.
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gegen scheinen aber die Ausdrücke der Urkunde zu sprechen, da der Bischof sagt, daß er die Weihe durch Dedication und Confecration vollzogen habe ("dedicavimus et consecravimus"), indem gewöhnlich unter Dedication die Grundsteinlegung, um den Ausdruck zu gebrauchen, oder die Widmung an gewisse Heiligen und zu bestimmten Zwecken, unter Confecration aber die Einweihung und Eröffnung der ganz vollendeten Kirche verstanden wird. Daher muß man denn wohl annehmen, daß die Kirche als ein Neubau im J. 1346 vollendet worden sei. Und allerdings hat die Kirche kein recht altes Ansehen, wenn auch manche Formen alt sind. Diese Abweichung von dem herrschenden Baustyle ist aber in Meklenburg einzig in ihrer Art und kann noch zu weitern interessanten Vergleichungen führen. Es ist möglich, ja wahrscheinlich, daß die Kirche zu Ludorf eine Nachahmung der Kirche des Heiligen Grabes 1 ) sein soll, indem solche Nachahmungen gewöhnlich die achteckige Grundform trugen, welche noch spät, in Doberan 1 ) z. B. noch im J. 1422, angewandt ward. Es geht die Sage, daß ein Ritter v. Morin, der Besitzer des Gutes, zum Heiligen Grabe gezogen sei und nach seiner Rückkehr die Kirche zu Ludorf erbauet habe; daß dies zu Pribislav's Zeiten geschehen sei, kann freilich nicht richtig sein. Es geschah aber nicht selten, daß Pilger zum Heil. Grabe nach ihrer Heimkehr morgenländische Formen nachahmen ließen.



1) Vgl. Jahrb. XIX, S. 367 und 373 flgd.
1) Vgl. Jahrb. XIX, S. 367 und 373 flgd.
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Urkunde


Der Bischof Burchard von Havelberg weihet die Kirche zu Ludorf.

D. d. Ludorf. 1346. Mai 8.

Nach einer Abschrift im Gutsarchive zu Ludorf.


Nos Borchardus dei gracia Hauelbergensis ecclesie episcopus sub anno domini MCCCXLVI, feria secunda post dominicam Jubilate, primo dedicauimus et consecrauimus hanc ecclesiam in Ludorpe cum altare fundatam et dotatam de duobus mansis in uilla Ludorpe cum omni iure et libertate, item de tribus mansis in Priborne cum omni iure et libertate, in Silowe de reditibus duarum marcarum, in honorem gloriose virginis Marie et beati Laurencii martiris, permittente et cooperante nobis spiritu sancto.

Nach einer Abschrift im Gutsarchivc zu Ludorf. Die Urkunde soll vor längerer Zeit in dem Thurmknopfe der Kirche gefunden worden sein. Die zu Ludorf aufbewahrte Abschrift, welche nach den sichtbar ohne Verständniss nachgeschriebenen mittelalterlichen Abbreviaturen gewiss von einem Originale genommen ist, hat sehr viele offenbare Fehler und halbverstandene Abbreviaturen, welche in dem vorstehenden Texte verbessert sind. Die Verbesserung und Auflösung der Abbreviaturen ist ohne Zweifel richtig; ich muss hier jedoch bemerken, dass in der ludorfer Abschrift

"de duobus mansis cum illo Ludorpp"

steht, was gar keinen Sinn giebt, und ich dafür gesetzt habe:

"de duobus mansis in uilla Ludorpe."

G. C. F. Lisch.      


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Grabplatte
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IV. Zur Wappenkunde.


Das Wappen des Geschlechts von Knuth.

Mit einer Lithographie.

Das Wappen der Familie v. Knuth, namentlich die Helmzierde desselben, ist in neuern Zeiten etwas unklar geworden; auch sind die drei Kleeblätter neben dem Kesselhaken im Schilde zuweilen wohl als jüngeres Nebenwerk angesehen, obgleich sie seit dem Ende des 14. Jahrh. in den Wappen nie fehlen. Auf einem knuthschen Siegel vom J. 1353 (vgl. Lisch Maltzan. Urk. II, S. 113 flgd.) sind allerdings die Kleeblätter nicht zu sehen. Dagegen ist im J. 1859 ein schöner Leichenstein vom J. 1370 in der Kirche zu Leizen bei Röbel, dem alten knuthschen Hauptlehn, entdeckt, welcher das knuthsche Wappen in großem Maaßstabe enthält und die Kleeblätter klar ausgeprägt zeigt. Wir haben das Vergnügen, dem Vereine hiebei eine lithographirte Abbildung dieses Leichensteines mittheilen zu können. Der Leichenstein liegt rechts vom Altare der Kirche zu Leizen auf dem Grabe des Knappen Heinrich Knut auf Priborn (vielleicht dem ältesten Lehn der Familie Knut), welcher noch in zwei Urkunden von 1351 und 1366 genannt wird, und seiner Gemahlin Margarethe v. Spiegelberg, aus einem alten adeligen Geschlechte, welche, wie es den Anschein hat, mit ihrem Gemahle an demselben Tage starb. Die Inschrift des Leichensteins lautet:

Inschrift

(= Anno domini M │ CCCLXX, feria II post festum Michaelis (Sept. 30) obiit Hinricus Knut de Pryborn et uxor ejus Margaretha Spegelberges. Orate pro eis.)


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V. Zur Geschlechterkunde


Zur Geschichte der Familie von Koppelow,

von

G. C. F. Lisch.

Die besten Stammbäume der Familie von Koppelow, z. B. die von v. Gamm und v. Oertzen, reichen nur bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts zurück, wenn auch in neuern Zeiten einige ältere Glieder des Geschlechts bis in das 13. Jahrhundert durch ans Licht gebrachte Urkunden bekannt geworden sind. Um so willkommener werden daher Urkunden sein, welche der noch jetzt im Lande blühenden Linie des Geschlechts eine feste Grundlage geben und außerdem einen werthvollen Beitrag zur Landesgeschichte bieten. Der Herr Obristlieutenant a. D. von Koppelow zu Schwerin bewahrt noch mehrere alte Urkunden der Familie und unter diesen auch die ersten Lehnbriefe über Möllenbek, welche derselbe mir zur geschichtlichen Benutzung gütigst vorgelegt hat. Diese Urkunden sind, im Verein mit mehrern Nachrichten des schweriner Archivs, von großem Interesse.

Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts besaß die Familie von Bösel (Bosel oder Bozel), auf Goldbek in der Mark erbgesessen, sehr viele Güter im westlichen Theile des südlichen Meklenburgs, z. B. außer Beckentin, Kolbow, Milow, Herzfeld, Zigendorf, Wulfsahl (Vulveshole, d. i. Wolfshöhle), auch Möllenbeck, Repzin und Menzendorf.

Schon vor dem J. 1442 hatte Joachim Gans, Herr zu Putlitz, die "wüsten Dörfer" Möllenbek, Repzin und Menzendorf von Hans Bösel gekauft, und nach dessen Tode belehnte der Herzog Heinrich von Meklenburg im J. 1442 den Johann Gans, Herrn zu Putlitz, und dessen Brüder mit diesen durch ihren verstorbenen Vater gekauften Gütern, 1 ) Die Gänse von Putlitz waren das ganze Mittelalter hindurch sehr oft, wenn auch nur vorübergehend, so daß sich kein bestimmtes Hauptlehn für sie nachweisen läßt, im Besitze von


1) Vgl. Urkunde Nr. 1.
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Gütern im südlichen Meklenburg. Die Herstammung dieser Brüder Gans läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit nachweisen, da die Stammtafel des Geschlechts noch immer nicht ganz aufgeklärt ist (Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 290 flgd.). Aber in der Urkunde vom 6. Jan. 1468 sagt Katharine Frau von Putlitz, daß ihr verstorbener Gemahl Joachim Gans die Güter von Hans Bösel gekauft habe; also waren Johann und dessen Brüder, zu denen der spätere Bischof Wedege von Havelberg gehörte, Söhne des Joachim Gans, welche im J. 1442 noch jung sein mochten und durch den ältesten repräsentirt wurden. Diese Belehnung gönnt aber einen kleinen Blick in die gewaltthätigen Zustände jener Zeit, indem damals drei neben einander liegende Dörfer verwüstet waren und wenigstens noch ein Vierteljahrhundert hindurch wüst lagen. Ohne Zweifel waren dies die Folgen der aus der Mark Brandenburg im 15. Jahrhundert hereinstürmenden Fehden, 1 )

Diese zerrütteten Verhältnisse, in denen an eine ruhige und verständige Bewirthschaftung nicht zu denken war, waren denn auch wohl die Veranlassung, daß der Herzog von Meklenburg am 17. Jan. 1446 den Herren von Putlitz die Erlaubniß gab, die Güter an Claus Knak zu verpfänden 2 ) oder, wie wir sagen würden, auf eine bestimmte Zeit zu verpachten, so daß die Gänse wohl nie auf den Gütern gewohnt haben.

Aber die Gänse blieben nicht sehr lange im Besitze dieser Güter, welche noch nach einem Vierteljahrhundert wüst lagen. Am 6. Jan. 1468 verkaufte 3 ) Katharine, Frau zu Putlitz, des wailand Joachim Gans nachgelassene Wittwe, mit Bewilligung ihres Sohnes, des berühmten Bischofs Wedege Gans, Bischofs von Havelberg, die "im Lande Neustadt belegenen drei Wüsten Feldmarken Möllenbek, Repzin und Menzendorf, wie sie ihr verstorbener Gemahl einst von Hans Bösel gekauft hattet an Vicke von Koppelow, welcher damals auf Siggelkow, einem ältern Lehn der Familie von Koppelow, wohnte.

Aus dieser Urkunde scheint hervorzugehen, daß Joachim Gans, der schon im J. 1442 gestorben war, mehrere Söhne hinterlassen hatte, von denen 1442 Johann und 1468 der Bischof Wedege genannt werden, daß aber die Söhne, mit Ausnahme des Bischofs, vor dem J. 1468 ohne männliche


1) Vgl. Jahrb. XVII, S. 10 flgd.
2) Vgl. Urkunde Nr. 2.
3) Vgl. Urkunde Nr. 4.
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Erben gestorben waren und daher die noch lebende Mutter mit Zustimmung ihres geistlichen Sohnes die Güter verkaufte. Der Bischof Wedege Gans starb am 23. Jan. 1487. 1 )

Am 3. März 1468 belehnte der Herzog Heinrich von Meklenburg den Vicke von Koppelow zu Siggelkow mit den "in der Vogtei Marnitz belegenen Dorfstätten und Feldmarken Möllenbek, Repzin und Menzendorf" 2 ). - Vicke v. Koppelow war sicher 1458-1468 und wohl noch später herzoglicher Vogt zu Marnitz und Neustadt 3 ) und gewiß ein wichtiger Mann, da er in jener unruhigen Zeit zwei bedeutende Burgen gegen die Märker zu bewachen hatte.

Von dieser Belehnung bis in das gegenwärtige Jahrhundert, ungefähr bis zum Jahre 1822, ist die Familie von Koppelow im Besitze des Gutes Möllenbek mit Repzin gewesen. Die Linie Möllenbek ging aber nach der Urkunde vom 3. März 1468 aus der Linie Siggelkow hervor, welches alte Lehn auch längere Zeit im Besitze der Familie von Koppelow war.



1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand, I, 2, S. 417-419.
2) Vgl. Urkunde Nr. 5.
3) Vgl. Urkunde Nr. 3, erste Abrechnung mit Vicke v. Koppelow. Das schweriner Archiv bewahrt noch mehrere Abrechnungen mit demselben aus den folgenden Jahren.
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Urkunden.


Nr. 1.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg belehnt den Jaspar Gans, Herrn zu Putlitz, und dessen Brüder mit den wüsten Dörfern Repzin, Menzendorf und Möllenbek, die ihr verstorbener Vater von Hans Bösel gekauft hat.

D. d. Wilsnack. 1442.

Nacn dem Concept im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Arcnive zu Schwerin.


Item myn gnedige here heft vorlihen Johan Ganse herren to Pottlist vnde synen bruderen de wosten dorpere Robeczin, Menczendorpe vnde Molenbecke, die ere vader selige wandages von Hanse Bosel gekoft hadde etc., na lude sines breues van mynem heren darouer gegeuen to Wilsnack etc. XLII°.

Dominus mandauit     
et examinauit.        


Nr. 2.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg vergönnt denselben Herren von Antlitz, die vorgenannten Güter an Claus Knaken zu verpfänden.

D. d. Witstock. 1446. Januar 17.

Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Item myn here heft den bouenscreuen herren von Pottlist gegond, dat se de rudere mogen vorsetten

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vmme erer noed willen Clawse Knaken na [lude] eyns breues mynes heren gegeuen to Witstock, an sunte Peters auende kathedra anno etc. XLVI to .

Zwei Aufzeichnungen in einem Protocolle des herzoglichen Protonotars über Lehnsachen aus der Zeit 1442-1447, im grossherzoglich meklenburgischen Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin. Der Schreiber ist wahrscheinlich: "her Johan Hesse, prothonotarius, kerckhere to sunte Peter to Rostock", welcher in diesem Protocolle immer als Protonotar genannt wird.


Nr. 3.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg lässt mit Vicke von Koppelow, Vogte der Vogteien Marnitz und Neustadt, über die dreijährigen Einnahmen dieser Vogteien abrechnen.

D. d. 1461. Aug. 14 und 15.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Scnwerin.


Int iar vnses heren dusent verhundert vnd in deme eynvndsostigesten, des fridages na sunte Tiburcii daghe, leth myn here van Mekelnborg rekenen mitVicke Koppelowen, vogede tor Merntze, van dersuluen vogedye vpboringe vnd vthghaue van dren iaren neghestverghangen, also eyn iegent ander gerekent blifft myn here vorbenomet Vicke Coppelowen schuldich verhundert stralen mark vnd souentich stralen marc teyn schillinge vnde enen witten. Hiir ouer desser rekenscop weren de kerkhere tor Merntze Johannes Rades vnd Thomas Rode schriuere.

Item des sunauendes tohant dar na leth ok myn here rekenen mit demsuluen Vicken, vogede to der Nygenstad, van dersuluen vogedye vpboringe vnd vth-

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ghaue ok van dren iaren neghestvorghangen, also blift myn bere Vicken schuldich hundert gude marc wismerscher munte vnd sos gude marc ane sos schillynge; hiir sint nicht mede ingerekent vefteyn rinsche gulden vnd anderhalffhundert gude marc, de Vicke mynem heren schuldich blift wedderumme. Ouer desser rekenscop weren her Bernd Krogher slotschriuer vnd Johannes vnd Thomas vorschreuen. To tuge sint desser schrift twe eyns ludes eyn vte der anderen gesneden, beyde dorch my Johanse geschreuen, in iar vnd dage bouenscreuen.

Nach dem Originale, auf einem Quartblatt Papier, in Treppen- und krummen Linien, ohne Schrift "eines aus dem andern geschnitten".


Nr. 4.

Katharine, Frau zu Putlitz, des Edlen Joachim Gans Wittwe, verkauft dem Vicke von Kopelow die drei wüsten Feldmarken Möllenbek, Repzin und Menzendorf, welche ihr verstorbener Gemahl von Hans Bösel gekauft hatte.

D. d. 1468. Jan. 6.

Nach dem Originale im Besitze der Familie von Koppelow.


Ik Katherina, vrouwe to Potlest, des eddelen Achim Gantzes zeliger naghelatene wedewe, bekenne apenbar vor alsweme, dat ik hebbe vorkoft vnde ieghenwardighen vorkope deme duchtighen Vicke Koppellow vnde sinen rechten eruen mit guden willen vnde ghehete myns leuen sons vnde heren heren Wedegen, bisschop to Hauelberghe, tho enem erfkope dre wuste veltmarke, alze Mollenbeke, Robezin vnde Menszentdorpe, beleghen in deme lande thor Nighenstad, mit aller nut, frucht, vriheyt vnde recticheyt, so zee myn leue here Achim zeligher van

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Hans Boszele zeliger ghekoft hadde vnde my zint thor tid myn gnedige here van Mekelenborch my vnde mynen sons gheuen vnde ghelegen tho enem erfgude vnde in lehn. Vor dat gud heft my Vicke Koppelow vorbenomet bereidet vnde wol betalet twehundert vnde achtentich gulden rinsch, de ik ghans vnde al vntfanghen hebbe, de ik in myne vnde in myner kinder nut vnde framen ghekeret hebbe. Des gudes vnde kopes wil ik em vnde sinen rechten eruen eyn recht were wesen vor alle deienne, de vor gherichte komen, dede recht gheuen vnde nemen willen. Des tho tughe vnde bekantnisse hebbe ik Katherina, frouwe tho Poetlest vorghescreuen, myns leuen heren heren Wedegen bisscop to Hauelberge mit sinem willen vnde witschop sines stichtes ingesegel hengen laten neden an dessen apen bref, gescreuen na der bord Christi dusent virhundert in deme achtensostigesten iare, in der hilgen driger koninge daghe etc.

Nach dem Originale, auf Pergament, im Besitze des Herrn Obrist-Lieutenants von Koppelow zu Schwerin. Das angehängt gewesene Siegel fehlt.


Nr. 5.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg belehnt den Vicke von Kopelow zu Siggelkow mit den Dorfstätten und Feldmarken Möllenbek, Repzin und Menzendorf, welche derselbe von des Joachim Gans Herrn zu Putlitz nachgelassener Wittwe gekauft hat.

D. d. 1468. März 3.

Nach dem Originale im Besitze der Familie von Koppelow.


Wii Hinrick, van godes gnaden hertoge to Mekelnborgh, ffurste to Wenden vnd greue to Zwerin, der lande Rostock vnd Stargarde here etc., bokennen apenbare bo-

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tugende vor alszweme, dat vor vns is gewesen de eddele vnd erbare seligen Joachim Gantzes, hereu to Potleste, nagelatene wedeme vnd heft vns to kennende geuen, wo see deme duchtigen Vicken Koppelouwen hebbe vorkoft to erue desse nagescreuene dorpstede vnd veltmarkede, also Molenbeke, Rogghetzin vnd Mentzendorpe, in vnser vagedie tor Merntze beleghen, mit eren tobehoringhen, nach lude enes kopbreues darup gemaket vnd vorsegelt, vnd heft vort sodane gud bauenscreuen vor vns vorlaten vnd vns demodigen angefallen vnd gebeden, wii dat vorscreuen gud, veltmarkede vnd dorpsteden deme genanten Vicken Koppelouwen tor Tzichelchouwe vnd sinen eruen mochten lenen nach lude vnd inholde des kopbreues, den Vicke darup heft, deme wii vmme sunderger gunst vnd gnade willen so gerne gedaen hebben, vnd belenen den vilgenanten Vicken Koppelouwen mit den vorscreuen guderen, dorpsteden vnd veltmarken, alse Molenbeke, Rogghetzin vnd Mentzendorp mit eren tobehoringhen nach lude des vorberorden kopbreues darup berameth so ieghenwardighen, so dat he sinen eruen vort an sodane vorscreuene gudere moghe eruen in craft desses vnses breues, daran wii to orkunde vnd merer sekerheit vnse groteste ingesegel henghen laten hebben, geuen na der bort Christi vnses heren verteigenhundert vnd amme achte vnd sostigesten iare, amme donredage vor deme sondage, also men singhet in der hilghen korken Inuocauit etc.

Nach dem Originale, auf Pergament, im Besitze des Herrn Obrist-Lieutenants von Koppelow zu Schwerin, mit dem anhangenden grossen Siegel des Herzogs Heinrich auf eingelegter rother Wachsplatte.


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VI. Zur Münzkunde.


Römische Goldmünze von Hornstorf,

von

G. C. F. Lisch.

Zu Hornstorf bei Wismar fand ein Dienstmädchen beim Aufsammeln von Kartoffeln auf freiem Felde im Herbste 1858 eine römische Goldmünze des Kaisers Hadrian (vom J. 118 n. C.), welche über 1 1/2 Ducaten wiegt und von reinem Golde ist und nahe am Rande ein durchgeschlagenes Loch hat, welches sich nach dem Rande hin länglich zeigt, so daß wohl anzunehmen ist, daß die Münze längere Zeit an einem Ringe getragen ist. Auf der Vorderseite steht in sehr erhabener Arbeit ein römischer Kopf mit einem Lorbeerkranze und umher die Umschrift:

IMP . CAESAR TRAIAN HADRIANUS AUG

Auf der Rückseite steht ein Brustbild mit einer Strahlenkrone, unter demselben das Wort

ORIENS

und umher die Umschrift

P M TR P COS DES II.

Ich verdanke die Nachricht von der Auffindung und die Beschreibung der Münze dem Herrn Pastor Stichert zu Hornstorf, in dessen Besitze sich die Münze befindet.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Nachtrag.

Ueber die ehernen Wagenbecken, zu S. 219.

So eben, als ich die Correctur dieses letzten Bogens der Jahrbücher beendige, erhalte ich die Nachricht, daß in dem Nachlasse eines Predigers in Schonen ein "Bronzewagen, ganz wie der bei Peccatel in Mecklenburg ausgegrabene", entdeckt ist, welcher in einem Moor gefunden ist und lange als Kinderspielzeug gedient hat.

G. C. F. Lisch.     

 

Vignette
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XXV. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 3. October 1859.

Vignette

I n der heutigen Versammlung des Vereinsausschusses legte die in der Generalversammlung vom 11. Juli d. J. gewählte Committe das von ihr entworfene Programm des beschlussmässig am 24. April 1860 zu feiernden Festes des 25jährigen Bestehens unseres Vereins vor. Dasselbe fand zwar die völlige Zustimmung der Anwesenden, doch behielt man sich die definitive Beschlussfassung bis zur nächsten Neujahrsversammlung vor, wesshalb ich die in dem Jahresberichte verheissenen weitern Mittheilungen über die Ausführung des dort bereits im Allgemeinen besprochenen Planes bis zu dem nächsten Berichte verschieben muss.

Im Uebrigen ist das Vierteljahr, worüber mir diesmal zu berichten obliegt, so still und ereignissleer vorübergegangen, wie wohl selten ein früheres, so dass ich fast auf die vorschriftsmässige Anzeige der Vermehrung unserer Sammlungen beschränkt bin, und selbst in dieser Beziehung liegt nur ein ungewöhnlich kärgliches und wenig interessantes Material zur Berichterstattung vor. Es sind nämlich ausschliesslich durch Geschenk erworben:

I. Für die Alterthumssammlung.

A. Aus vorchristlicher Zeit.

1) Aus der Zeit der Hünengräber:

1 Streitaxt aus Hornblende, gef. zu Tarnow bei Bützow, gesch. von dem Herrn Pastor Kossel daselbst. - 1 Streitaxt aus Diorit mit Resten eines hölzernen Stieles, gef. im Torfmoor bei Bützow, gesch. von dem Herrn Seidel daselbst. - 1 Keil aus hellgrauem Feuerstein, gef. zu Gutow bei Güstrow, gesch. von dem Herrn Förster Evers zu Klus. - 1 Dolch aus Feuerstein, gef. zu Neu-Steinbeck, A. Gadebusch, gesch. von dem Herrn Realschüler Karl Schmidt zu Schwerin. - 1 halbmondförmiges Messer oder Säge aus Feuerstein, gef. in der Gegend von Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow Exc. auf Boddin. - 1 Pfeilspitze aus Feuerstein, gef. bei Bützow, gesch. von dem Herrn Seidel daselbst. - 1 Hacke aus weissem alten Sandstein, gef. in einer Moddegrube zu Friedrichshöhe bei Rostock, gesch. von dem Herrn Pastor a. D. Ritter daselbst. - 1 Knopf oder Spindelstein aus Sandstein, gef. bei Tarnow, gesch. von dem Herrn Pastor Kossel daselbst.

2) Aus der Zeit der Kegelgräber:

Bruchstück eines unbekannten Gefässes aus Thon, gef. zu Demern bei Rehna, gesch. von dem Herrn Pastor Masch daselbst.

3) Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

1 Spindelstein aus Thonstein, gef. zu Boddin, gesch. von dem Herrn Staatsminister v. Lützow daselbst.

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B. Aus dem christlichen Mittelalter:

1 kleines Hufeisen, gef. im Torfmoor zu Sildemow neben Menschen- und Pferdeknochen, gesch. von dem Herrn v. Grube, früherem Inspector zu Sildemow. - 2 Schachfiguren aus Knochen, gesch. von dem Herrn Lehrer Beyer I. zu Schwerin. - 1 Gabel mit 2 Zinken und knöchernem Griffe, gef. in der Kirche zu Bützow, gesch. von dem Herrn Friedr. Seidel daselbst. - 1 Henkelkrug aus Thon, gefunden in dem Fundamente einer mittelalterlichen. Burg ("der Babandelberg" zu Gr.-Helle, geschenkt von dem Herrn Flügge auf Gr.- Helle.

II. Für die Münzsammlung (Ostern - Michaelis):

1 meklenburg-strelitzsdier Schilling von 1859, gesch. von dem Herrn Pastor Masch zu Demern. - 1 kupferne Spottmedaille vom Jahre 1733, gefunden zu Gneven, A. Boizenburg, gesch. von dem Herrn Gensdarmen Peters durch Herrn Brigadier Lübbe. - 2 lübische Schillinge ans dem 16. Jahrh., und 1 stralsunder Schilling von 1538, gef. bei Schwaan, gesch. von dem Herrn Bürgermeister Daniel. - 1 stralsunder Schilling von 1538, 1 schwedischer Kupfer-Oer, 1 russische Kupfer-Kopeke von 1767, 1 preußischer Groschen von 1785, gef. zu Tarnow, gesch. von dem Herrn Pastor Kossel daselbst. - 1 Kupfermünze des Deutschen Ordens, gefunden in Ostpreussen, 1 chinesische Münze, 11 kupferne Scheidemünzen, 3 silberne Scheidemünzen und 1 Bronzemünze der provisorischen Regierung von Baden 1849, gesch. von dem Herrn Rittmeister Freiherrn Printz v. Buchau zu Ludwigslust. - 2 russische Kupfer-Kopeken von 1801 und 1803, gef. in der Gegend von Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow Exc. auf Boddin. - 1 silberne Medaille auf das Jubiläum des Prof. Tychsen zu Rostock 1813, gesch. von dem Herrn Geh. Rath v. Plessen Exc. zu Schwerin. - 1 messingne Theuerungs-Medaille von 1771-1772, und 1 Vierschillingsstück des Königs Christian IV. von Dänemark, gef. in der Nähe von Wismar, gesch. von dem Unteroffizier Herrn Büsch zu Wismar.

III. Für die Bildersammlung.

Portraits:

1) Samuel Seelandt, Diaconus zu St. Nicolai in Hamburg, geb. den 3. März 1711 zu Gnoien, seit 1735 Pastor zu Seedorf in Sachsen-Lauenburg, seit 15. Juni 1749 Prediger zu Hamburg, gest. daselbst 11. Jan. 1757. Gestochen von J. Fritzsch. 4. (Geschenkt von dem Herrn Küster Bohn zu Demern.)

2) Dr. G. Heyer, Oberlehrer am Gymnasium zu Schwerin, gest. das. am 28. Decbr. 1854. Gez. von F. Lange, lith. von Th. Boeden. Gr. Quart.

3) Dr. F. C. Wex, Director des Gymnasiums zu Schwerin. Nach einer Photogr. lithogr. von A. Off. Druck von Waldow in Berlin. Fol. Verlag von C. Freitag, (Num. 2 u. 3 Gesch. d. Hrn. Stud. d. R. G. Brüning.)

Alterthümer und Kunstdenkmäler:

1) Goldene Kette mit Bommel aus dem Wendenbegräbniss von Wotenitz, und silberne Bommel von Milow. Gez. von Milde. 4.

2) Bronzener Kesselwagen aus dem Kegelgrabe von Peccatel. Gez. von Milde. 4.

3) Wappen der Grafen von Schwerin und Danneberg auf dem ehemaligen Tauffass der Michaelis-Kirche zu Lüneburg. Handz. 4. (Geschenk des Minister a. D. Freiherrn v. Hammerstein zu Verden.)

4) Kelch der Kirche zu Karlow im Fürstenthum Ratzeburg. Handz. in Tusche. Fol. (Geschenkt vom Herrn Pastor Pumplün zu Karlow.)

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5) Leichenstein des Pleban Gerhard Vogelsang in der Kirche zu Teterow. Gez. und in Tusche ausgeführt vom Küster Herrn Liss das. Fol. (Geschenk, des Herrn Präpositus Zander daselbst.)

IV. Für die Büchersammlung:

1) Annaler for Nordisk Oldkyndighed og History udgivne af det koniglige Nordiske Oldskrift Selskab. 1856 u. 1857. Kjöbenhavn.

2) En Vandring gjennem Jaegerspiis's have og Lund. Kjöbenhavn. 1858. (1 u. 2 Gesch. der Gesellschaft zu Kopenhagen.)

3) Neue Mittheilungen aus dem Gebiet hist. antiq. Forschungen, herausgegeb. v. d. Thür.-Sächs. Ver. Bd. VIII. H. 3 u. 4. Halle. 1850. u. Bd. IX. H. 1. Halle. 1857. (Gesch. des Vereins.)

4) H. Bär diplom. Gesch. der Abtei Eberbach im Rheingau. Bd. II. H. 2. Im Auftrag d. Ver. für Nassausche Alterthumskunde und Geschichtsforsch., herausgeg. v. Dr. K. Nossel. Wiesbaden. 1858. (Gesch. d. Vereins.)

5) Zeitschr. f. vaterl. Gesch. u. Alterthumsk. herausgeg. v. Ver. f. Gesch. u. Alterthumskunde Westphalens. Neue F. Bd. IX. Münster. 1858. (Gesch. d. Ver.)

6) Zeitschrift des Vereins f. Hamburgische Gesch. Neue Folge. Bd. I. H. 4. Hamburg. 1858. (Gesch. des Vereins.)

7) Die Steiermärkischen Schützen- und Freiwilligen-Bataillone in den Jahren 1848 u. 49. Gratz 1857.

8) Mittheilungen des hist. Ver. f. Steiermark. H. 8. Gratz 1858. (7 u. 8 Gesch. des Vereins für Steiermark.)

9) Archiv des hist. Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Bd. XIV. H. 3. Würzburg. 1858. (Gesch. des Vereins.)

10) Archiv für hessische Gesch. und Alterthumskunde. Bd. IX. H. 1. Darmstadt. 1859. (Gesch. des Vereins zu Darmstadt.)

11) Studien zur Gesch. der wendischen Ostseeländer, von Dr. Fabricius. H. 11. Abth. I. Berlin. 1859. (Gesch. des Herrn Verfassers.)

12) Annales de l'Academie d'archéologie de Belge. Tom. V. liv. 4. T. VI. liv. 1. Anvers. 1859. (Gesch. der Academie.)

13) Geschichtlicher Theil des 25. Jahrganges der Jahrbücher des Vereins für mekl. Gesch. u. Alterthumskunde, vom Archivrath, Conservator Dr. G. C. F. Lisch. Schwerin. 1859. (Gesch. d. Hrn. Verfassers.)

14) Gesch. Lübecks während der Vereinigung mit dem franz. Kaiserreiche 1811 und 1813, v. R. Klug. Lübeck. 1856 u. 57. (Gesch. d. Hrn. Verfassers.)

15) Le Pariseum moderne. Paris 1845.

16) Carte routière de la Suisse. 1815.

17) Charte von Frankreich von Seidel. Nürnberg 1811.

18) Kurze Abhandlung über Holzsparkunst von J. W. Frankfurt. 1767. (15- 18 Gesch. des Freiherrn Printz v. Buchau.)

19) O. F. Schützi vita Dav. Chytraei. Hamburg. 1720. 20) O. F. Schützi Supplementa hist. ecc. luth., in quib. contin. Dav. Chytraei vita. Hamburg. 1728. (19 u. 20 Gesch. des Herrn Archivrath, Conservator Dr. Lisch.)

21) Die neuen Glocken zu St. Jürgen. (Gesch. des Herrn Dr. Crull in Wismar.)

22) Neues Lausitzisches Magazin im Auftrage der Lausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften herausgegeben von G. Köhler. Bd. XXV. Görlitz. 1859. (Gesch. der Gesellschaft).

23) Jahrbücher des Vereins v. Alterthumsfreunden in den Rheinlanden. XXIII. Bonn. 1859. (Gesch. des Vereins.)

24) derselben. Bd. XXI. Bonn 1854.

25) Thüringische Geschichtsquellen. Bd. III. (Düringische Chronik des Joh. Rothe) ed. v. 1^. v. Liliencron. Jena. 1859. (Gesch. der Gesellschaft für Thüringische Geschichte und Alterthumskunde.)

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26) Zeitschrift des Ferdinandeum für Tyrol und Vorarlberg. 3te Folge. H. 8. Insbruck. 1859. (Gesch. des Vereins.)

27) Monumenta Zollerana B. 8. Urkunden der fränk. Linie 1378-1398 ed. von Freiherrn v. Stillfried und Dr. T. Märker. Berlin. 1859. (Gesch. Sr. Maj. des Königs v. Preussen.)

28) Jahrbücher für Landeskunde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg ed. von der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft. Bd. L u. II. H. 1. Kiel. 1858 u. 50.

29) Urkundensammlung derselben Gesellschaft. Bd. II. Abth. 2. Kiel. 1858. (28 u. 29 Gesch. der Gesellschaft.)

30) Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie ed. vom Verein für Kärnthen. I. II. IV. Klagenfurth. 1849. 50. u. 58. (Gesch. des Vereins.)

31) Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bayreuth. 1859. (Gesch. der Gesellschaft.)

32) Programm des Gymnasium zu Schwerin auf Michaelis 1859. (Mecklenburgische Annalen bis 954 von Dr. Wigger). Schwerin 1859. (Gesch. des Herrn Director Dr. C. F. Wex.)

33) Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Bd. XII. S. 3. (Die Pfalbauten.) Zürich. 1858.

34) Annal Raport of the bord of regents of the Smitsonian Institution. 1857. Washington. 1858.

35) Reply to the statement of the trustees of the Dudley Observatory by B. Apthorp Gould. Albany. 1859.

36) Defence of Dr. Dudly Observatory. Albany. 1858. (34-36 Gesch. des Smitsonian Institution.)

37) Nachtrag: Zu Epigraphisches v. Dr. Grotefend. (Gesch. d. Hrn. Verf.)

Grössere wissenschaftliche Arbeiten sind in diesem Quartale nicht eingegangen; kleinere Abhandlungen und Berichte dagegen überreichten:

1) Herr Archivrath Dr. Lisch: Ueber die Burg und das Land Gotebant. (Mit den wendischen Burgwällen bei Mölln und Lapitz, und den mittelalterlichen Burgen Wolde, Penzlin, Babandel bei Gr.-Helle und Gevezin.) - Ueber das Schloss Ankershagen. - Ueber die Kirchen zu Bernitt, Schlagsdorf, Karlow, St. Georg vor Ratzeburg, Demern, Ankershagen und Biestow, und die Wappen in Glasmalerei in der Kirche zu Bützow. - Ueber den Wendenkirchhof zu Wotenitz. - Ueber die Namen der Wendenkirchhöfe. - Ueber wendische Alterthümer der Burg Meklenburg. - Ueber eine wendische Silberperle von Gudow. - Ueber die Aufgrabung und den Inhalt eines Kegelgrabes zu Goldebow bei Crivitz. - Ueber ein aufgedecktes Doppelgrab bei Boldebuck, nach Mittheilung des Herrn Ober-Inspectors Metelmann daselbst. - Ueber die Quetschmühlen in den Hünengräbern.

2) Herr Pastor Masch zu Demern: Ueber die Aufdeckung und den Inhalt eines Kegelgrabes bei Petersberg im Fürstenthum Ratzeburg.

3) Herr C. D. W.: Ueber die Glocke in Barnin.

4) Herr Stadtrichter Genzken zu Neustrelitz: Auszüge aus den Acten, zwei im Jahre 1667 zu Dewitz geführte Hexenprocesse betreffend.

W. G. Beyer, Dr., Archiv =Secr.,
als zweiter Secretair des Vereins.     

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.   

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XXV. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 5. Januar 1860.

Vignette

N achdem nunmehr das Programm für das bereits wiederholt angekündigte Stiftungsfest des Vereins am 24. April d. J. endgültig festgestellt ist, liegt es mir vor allen Dingen ob, den Hauptinhalt desselben zur allgemeinen Kunde zu bringen, wenngleich demnächst auch eine besondere Einladung mit Anschliessung eines Abdrucks des Programmes an alle Vereinsmitglieder erfolgen wird. Die Festversammlung, welche zugleich die alljährliche Generalversammlung am 11. Juli ersetzen soll, wird nach Eröffnung derselben, Vormittags 12 Uhr, durch unsern hochverehrten Präsidenten, Herrn Minister-Präsidenten v. Oertzen Exc., durch einen Vortrag des ersten Secretairs, Herrn Archivraths Dr. Lisch über die Verdienste des hochseligen Grossherzogs Friedrich Franz - an dessen 50jährigem Regierungs-Jubiläum der Verein gestiftet ward, - um die vaterländische Geschichte und Alterthumskunde eingeleitet werden. Demnächst wird der Unterzeichnete, als zweiter Secretair, durch einen Vortrag über die 25jährige Wirksamkeit des Vereins den Uebergang zu den Geschäftsverhandlungen vermitteln. Die Hauptgegenstände der Verhandlung werden sein:

1) die Herausgabe einer meklenburgischen Urkunden-Sammlung, mithin die Herbeischaffung der dazu erforderlichen Geldmittel und die Gewinnung der wissenschaftlichen Arbeitskräfte zur glücklichen Hinausführung des Unternehmens;

2) die Veränderung der alljährlich herauszugebenden Jahrbücher des Vereins in der Art, dass der Abdruck der eingelieferten grösseren historischen und antiquarischen Abhandlungen von Zeit zu Zeit mit der Herausgabe eines Heftes Abbildungen aus dem Gebiete der Alterthumskunde und mittelalterlichen Kunst mit kurzem erläuternden Texte wechselt, und

3) die kleineren Berichte in den angemessen zu erweiternden und demnächst den Jahrbüchern anzuhängenden Quartalberichten zur Mittheilung kommen.

Ausserdem wird in Folge des Wegzuges des Herrn Geheimen Regierungsraths v. Oertzen. von hier die Wahl eines Vice-Präsidenten vorgenommen werden müssen, woran sich die Ernennung von Ehren-Mitgliedern und auswärtigen Correspondenten anschliesst. Dagegen wird die Verlesung der gewöhnlichen Geschäftsberichte, mit Ausnahme des Kassenberichtes, dies Mal wegfallen, indem dieselben nur zur Einsicht der Anwesenden in der Versammlung niedergelegt werden sollen.

Nach der Versammlung wird Nachmittags 3 Uhr ein gemeinschaftliches Festmahl statthaben, wenn sich hinreichende Theilnehmer finden. Zum Andenken an das Fest, das hoffentlich nicht ohne Früchte bleiben wird, wird demnächst anstatt des gewöhnlichen Oster-Quartal- und General-Berichtes ein besonderer Festbericht ausgegeben werden, welchem der Unterzeichnete eine ausführliche Geschichte des Vereins mit dem Abdrucke der vollständigen Matrikel anzuschliessen übernommen hat, - Alles natürlich unter dem Vorbehalte, dass nicht durch unvorhergesehene Ereignisse irgend welcher Art Störungen herbeigeführt werden, quod deus avertat!

Der herbe Verlust, den die Wissenschaft noch am Schlusse des abgewichenen Jahres durch den unerwarteten Tod des Prof. Dr. Wilhelm Grimm zu Berlin am 16 Octobr 1859 erlitten hat, und den das ganze gebildete Deutschland mit dem trauernden Bruder theilt, hat im Besondern auch uns getroffen, da der Verstorbene uns seit der Stiftung des Vereins als correspondirendes Mitglied angehörte. Sein Leben und seine Verdienste um die Wissenschaft

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sind zu bekannt, als dass es eines doch nur flüchtigen Berichtes darüber bedürfen könnte. Ausserdem verlor der Verein auch zwei ordentliche Mitglieder, den Generallieutenant v. Witzleben, früher in Schwerin, dann in Neisse in Schlesien, welcher am 3 October zu Goslar verstarb, und Karl Aug. Ludw. v. Jasmund, früher auf Dobbin und Zietlitz, gestorben zu Bützow am 16. December 1859. - Als neue ordentliche Mitglieder habe ich zu melden: die Herren v. Kossel zu Schwerin, Pastor Engmann zu Panckow und Gymnasiallehrer Dr. Fischer zu Schwerin.

Grössere wissenschaftliche Abhandlungen sind in dem letzten Quartale nicht eingereicht, vielmehr habe ich nur den Eingang kleiner Berichte über die Glocken zu Leitzen und Zielow, im Amte Wredenhagen, von dem Herrn Candidaten Hänselmann zu Ludorf, jetzt in Braunschweig, so wie über eine Glocke zu Barth in Pommern, vom Herrn Archivrath Dr. Lisch anzumelden.

Ich schliesse diesen Bericht mit den vorschriftsmässigen Verzeichnissen der neuen Erwerbungen für unsere Sammlungen, und zwar:

I. Für die Alterthumssammlung.

A. Aus vorchristlicher Zeit.

1) Aus der Zeit der Hünengräber:

Bruchstück einer Streitaxt aus Hornblende und ein Reib- oder Rollstein aus altem Sandstein, gef. zu Boddin bei Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow Exc. auf Boddin. - 1 Keil aus Hornblende, gef. im Torfmoor bei Wismar, gesch. von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar. - Ein Feuersteinspan, gef. zu Friedrichshöhe auf einer der früher beschriebenen Brandstellen (Jahrb. XXIV. S. 265), gesch. von dem Herrn Pastor a. D. Ritter daselbst.

2) Aus der Zeit der Kegelgräber:

Eine Framea aus Bronze gef. bei Brüel in einer Mergelgrube, gesch. von dem Herrn Rector Dehn daselbst.

3) Aus der Zeit der Wendengräber:

1 zerbrochene Urne mit zerbrannten Knochen gefüllt, zwischen welchen sich folgende Alterthümer fanden: 1 Gürtelgehenk von Eisenblech mit feinen eisernen Ketten; 2 eiserne Hefteln mit Spiraldräthen; der Knopf einer grossen Nadel aus Bronze, gef. zu Ganzer bei Wusterhausen in der Mark Brandenburg, gesch. von dem Herrn Pastor Ragotzky zu Triglitz.

B. Aus dem christlichen Mittelalter:

Bruchstück eines Mühlsteins aus einer kleinen Handmühle aus vulkanischem Gestein, gef. zu Boddin bei Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow Exc. auf Boddin. - Eine grosse Nähnadel oder Packnadel aus Bronze, gef. zu Friedrichshöhe bei Rostock, gesch. von dem Herrn Pastor a. D. Ritter daselbst.

II. Für die Münzsammlung:

1 Doppelschilling des Herzogs Johann Albrecht II. 1617, gesch. von dem Herrn Pastor Walter zu Kastorf.

III. Für die Bildersammlung.

Portraits:

1) Georg, Herzog von Sachsen-Hildburghausen (später Altenburg), verm. 7. October 1825 mit der Prinzessin Marie von Meklenburg-Schwerin, gest. 3. August 1853. Brustb. vom J. 1825. Handz. in Tusche. 8.

2) v. Oertzen, Kammerher, auf Thelkow, 1814 Major der Landwehr, hernach Kavalier des am 8. Mai 1821 zu Schwerin gestorbenen Herzogs Adolph Friedrich. Brustbild. Handz. in Tusche. 8.

3) von der Osten-Sacken, Graf, auf Bellin, 1813 flg. Oberst des freiwilligen Jäger-Regiments zu Fuss. Brustbild, um 1813, in der Uniform. Aquarell. 8.

4) Baron Joseph v. Lützow, Kammerherr und Oberschenk zu Schwerin. Brustbild. Handz. in Tusche. 8.

5) Johann Graf v. Schlitz, Geh. Legationsrath, Domdechant zu Kolberg, auf Karstorf etc. (geb. den 1. Januar 1763), Director (um 1815) der meklenburgischen landwirthschaftlichen Gesellschaft. Brustb. Handz. in Aquarell. 8.

6) v. Rantzau, Kammerherr, Oberstallmeister, 1814 Kreishauptmann des Landsturms zu Schwerin, gest. das. 29. Mai 1831, 77 Jahre alt. Brustb. Handz. in Tusche. 8.

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7) v. Huth, Capitain und Batteriechef seit 9. Juni 1821, seit 16. Decbr. 1827 Major und Commandeur der Artillerie, hernach Commandant zu Schwerin. Brustbild. Handz. in Aquarell. 8.

8) Carl Anton v. Both, Landrath, auf Rambow und Grapenstieten, (geb. 1747), früher Hofmarschall am Herzogl. Holstein-Oldenburgischen Hofe. Brustbild. Handz. in Tusche.

9) Graf Friedrich Otto Dernath, geb. 12. August 1734, König. Dänischer Geh. Rath. und Kammerherr etc., Sohn des Grafen v. Dernath zu Hasselberg in Holstein, Canzlers der Regierung zu Glückstadt, begütert in Holstein und Meklenburg. 1803 zu Wismar. Brustbild. Handz. in Aquarell. 8.

10) Chr. Albr. v. Kamptz, Herz. Meckl.-Strelitzscher Kammer-Präsident und Ober-Kammerherr, geb. 1741, gest. 1816. Brustbild in Photogr. auf Wachstuch nach einem Orig.-Gem. 8. (Num. 1-10 geschenkt von dem Herrn E. v. Kamptz allhier. Die unter 1-9 aufgeführten Portraits sind interessante Arbeiten von der Hand des bekannten, in Schwerin verstorbenen Kunstdilettanten Herrn v. Hopffgarten.)

11) Carl Chr. Fr. Martini, Justizrath und CanzIei-Vicedirector zu Schwerin, hernach Canzlei-Director zu Rostock, geb. den 29. Juni 1794, gest. den. 20. Juli 1857. Gez. von Steenbock, lith. von C. Fischer. Druck von Korn in Berlin. Mit facsim. Unterschrift. R.-Fol.

12) Dr. C. F. v. Both, Canzlei-Director zu Rostock, Vice-Canzler und Grossherzoglicher Commissarius der Landes-Universität. Lith. von C. Fischer. Druck von Korn in Berlin. Mit facsimil. Handschrift. R.-Fol. (Num. 11 u. 12 gesch. von dem Studenten der R. Herrn G. Brüning.)

Alterthümer und Kunstdenkmäler:

1) Geometr. Grundrisse der wendischen Burganlagen zu Mölln und Lapitz. Handz. 4. (Geschenk vom Herrn Gutsbesiter Pogge auf Gevezin.)

2) Skizze vom Leichenhause zu Brunshaupten. Bleizeichn. 4. (Gesch. vom Herrn Dr. Crull zu Wismar.)

3) Grabstein des Knappen Heinrich Knut auf Priborn und seiner Ehefrau Margar. Spiegelberg, † 30. Sept. 1370. In der Kirche zu Leizen. Lith. 8. (Beigabe zu den Jahrbüchern des Vereins für mekl. Geschichte, Jahrg. XXV.)

IV. Für die Büchersammlung:

1) Vehme oder Justiz? Eine Streitschrift im Interesse des deutschen Buchhandels v. O. Spamer. Leipzig. 1859. (Gesch. d. Hrn. Verfassers.) 2) Sendschreiben an die erste allgem. Versammlung deutscher Rechtsgelehrten, Geschichts- u. Sprachforscher v. Freih. von u. zu Aufsess. Nürnberg 1846.

3) Beilage zum Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Nr. 5. Mai 1859. (2 u. 3 Gesch. des Freiherrn von u. zu Aufsess.)

4) Statuten u. Reglements d. Ver. f. Gesch. u. Alterthümer der Herzogthümer Bremen u. Verden. u. des Landes Hadeln. Stade 1859. (Gesch. d. Ver.)

5) Beiträge zur Gesch. d. Seestadt Wismar, Anhang zu D. Schröder's Beschreibung, von Prof. Dr. L. F. Crain. H. 1. Wismar 1859. (Gesch. des Herrn Verfassers.)

6) Bischof Nicolaus Böddeker von Schwerin von C. D. W. Separatabdruck aus den Jahrbüchern unsers Vereins.

7) Mitteilungen d. hist. antiq. Vereins für d. Städte Saarbrücken u. St. Johann und deren Umgegend. 3te Abth. Saarbrücken 1859. (Gesch. des Vereins.)

8) Zwölfter Jahresbericht des Altmärkischen Vereins, Abteilung für Gesch., ed. v. Th. Fr. Zechlin. Salzwedel 1859. (Gesch. des Vereins.)

9) Würtembergische Jahrbücher, herausg. v. d. k. statistisch-topograph. Büreau. Jahrg. 1857. H. 1 u. 2. Stuttgart 1858 u. 1859. (Gesch. des Vereins.)

10) Guil. Büchnero - quo die ante hos XXV. annos munus praeceptoris in Gymn. Frid. auspicatus est - gratulatur et precatur Fr. C. Wex. (Inest specilegium in C. Tacito.) Suerini 1859. (Gesch. d. Herrn Directors Dr. F. C. Wex.

11) Wörterbuch der niederdeutschen Sprache älterer u. neuerer Zeit v. J. G. L. Kosegarten. I. B. 2te L. ai-amt. Greifswald 1859.

12) Beschreibung des Bukki-Gaues v. C. W. Wippermann, ed. C. F. L. Wippermann. Göttingen 1859.

13) Annales de l'Académie d'archéologie de Belgique T. 16me. 2me. liv. Anvers 1859. (Gesch. d. Academie.)

14) Ueber den Schädelbau der Rhätischen Romanen von K. E. v. Baer. (Gesch. des Herrn Verfassers.)

15) Genealogische und biographische Nachrichten für Lübeckische Familien aus älterer Zeit von G. W. Dittmer b. R. Dr. (Gesch. des Herrn Verfassers.)

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16) Mittheilungen der geschichts- und alterthumsforschenden Gesellschaft des Ostlandes. B. V. H. 1. Altenburg 1859. (Gesch. des Vereins.)

17) Annales de la société archéologique de Namur. T. 5me. 4me. el. T. 6me. 1re. liv. Namur 1858 u. 1859.

18) Rapport sur la situation de la société arch. de Namur en 1858. (17. 18 Gesch. der Gesellschaft.)

19) Revue de la numismatique belge. 3e séris Tome III. Bruxelles 1850.

20) Table alphabétique des douze premiers volumes (1842-1856). Bruxelles 1858. (19. 20 Gesch. der numismatischen Gesellschaft zu Brüssel.)

21) Ferdinand v. Schill. Stralsund 1859. (Gesch. d. Hrn. Verf., Prof. Dr. Zober.)

22) Zeitschrift des hist. Ver. für Niedersachsen. Jahrgang 1856. (2tes Doppelheft.) Nachtrag 1856 u. Jahrgang 1857. Hannover 1857 u. 1859.

23) Urkundenbuch. des hist. Vereins für Niedersachsen. H. IV. Marienroder Urkundenbuch von W. v. Hodenberg in Celle. Hannover 1859.

24) 24ste Nachricht über d. Ver. f. Niedersachsen. Hannover 1859.

25) Programm und Statut desselben Vereins. Hannover 1858. (22-25 d. hist. Ver. für Niedersachsen.)

26) Archiv für Kunde Oesterreichischer Geschichts-Quellen. B. XXI. und XXII. Wien 1859.

27) Sitzungsbericht der k. Academie d. Wissenschaften (phil. hist. Cl.). B. XXIX. H. 1 u. 2. B. XX. H. 1. Wien 1859. (26. 27 Gesch. d. k. Academie der Wissenschaften in Wien.)

28) Codex diplomaticus Silesiae ed. v. Ver. für Gesch. u. Alterthum Schlesiens. B. II. Breslau 1859.

29) Zeitschrift des Vereins f. Gesch. u. Alterthum Schlesiens ed. Dr. R. Röpell. B. II. H. 1. Breslau 1859.

30) Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. B. XIII. (Pilatus u. St. Dominik v. H. Runge.) Zürich 1859. (Gesch. d. Gesellschaft.)

31) Zeitschrift d. Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte u. Alterthümer. B. II. H. 1 u. 2. Mainz 1859. (Gesch. d. Vereins.)

32) Annalen d. Ver. für Nassauische Alterthumskunde u. Geschichtsforschung. B. VI. H. 1. Wiesbaden 1859.

33) Periodische Blätter d. Gesch. u. Alterthumsvereine zu Kassel, Wiesbaden u. Darmstadt. No. 9 u. 10. April u. August 1859. (32 u. 33 Gesch. d. Ver. zu Wiesbaden.)

34) 20ster u. 21ster Bericht über das Wirken des hist. Vereins zu Bamberg v. Juni 1856-Mai 1858. Bamberg 1857 u. 1858.

35) Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- u. Alterthumsvereine ed. Dr. C. L. Grotefend. Jahrgang VII. 1858 October-1859 September.

36) Annales de l'Académie d'archéologie de Belgique. T. XII. 3me. liv. Anvers 1859. (Gesch. der Gesellschaft.)

37) Baltische Studien. Jahrg. 17. H. 2. Stettin 1859. (Gesch. der Gesellschaft für Pommersche Geschichte.)

38) v. Hammerstein, die Besitzungen der Grafen von Schwerin am linken Elbufer. Hannover 1859.

39) Neues Lausitzisches Magazin. B. 36. H. 1 u. 2. Görlitz 1859. (Gesch. der Oberlausitzischen Gesellschaft.)

40) 11ter Jahresbericht d. Altmärkischen Vereins. Neuhaldensleben 1849. (Gesch. des Vereins.)

41) Archiv d. Vereins der Freunde d. Naturgeschichte in Meklenburg. 13. Jahrg. ed. E. Boll. Neubrandenburg 1859. (Gesch. des Vereins.)

42) Das System der römischen Wehren von Dr. Steiner. Seligenstadt 1858.

43) Das Castrum Selgum von demselben. Seligenstadt 1858. (42 u. 43 (Gesch. des Herrn Verf.)

44) G. F. Lisch, Wendenkirchhof zu Wotenitz.

45) Derselbe, über eherne Wagenbecken. Schwerin 1859. (44. 45 Separatabdrücke aus Jahrg. XXV. d. Jahrbücher d. Ver. f. mekl. Geschichte. Gesch. des Herrn Archivraths, Conservator Dr. Lisch.)

W. G. Beyer, Dr., Archiv =Secr.,
als zweiter Secretair des Vereins.     

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.   

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D ie zur Feier des 25jährigen Bestehens des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde am 24. April 1860 vom Ausschusse des Vereins gewählten Festordner erlauben sich in der Beilage das von dem Ausschusse des Vereins genehmigte Programm zu diesem Feste vorzulegen und um möglichst lebhafte Betheiligung an dem Feste und dem Vereine, so wie um rechtzeitige Anmeldung zur etwanigen Theilnahme an dem Feste und dem Festmahle zu bitten.

Schwerin, im März 1860.

Dr. G. C. F. Lisch, Dr. W. G. Beyer, Dr. H. C. F. Wedemeyer,
erster Secretair zweiter Secretair Rechnungsführer
des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.
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Programm

zur

F eier des 25jährigen   B estehens
des   V ereins

für

meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde

am

14. April 1860 zu Schwerin.

~~~~~~~~~~~

I. Allgemeine Anordnungen.

1. D as 25jährige Bestehen des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde wird nach dem Beschlusse der General=Versammlung am 24. April 1860 , dem 25. Jahrestage des 50jährigen Regierungs=Jubiläums des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz, zu dessen Feier der Verein gestiftet ist, in Schwerin gefeiert werden.

2. Zu dieser Feier hält der Verein am 24. April 1860, Mittags 12 Uhr, eine General=Versammlung , welche für das Jahr 1860 ausnahmsweise zugleich die statutenmäßige General=Versammlung sein wird.

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3. Zu diesem Tage wird der 25. Jahrgang der Jahrbücher des Vereins im Druck fertig sein und zur Feier des Tages von dem ersten Secretair des Vereins in der Versammlung vorgelegt werden.

4. Zur besondern Feier wird der erste Secretair einen Vertrag über die Wirksamkeit des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde und der zweite Secretair nicht allein einen Vortrag über die Geschichte und Wirksamkeit des Vereins halten, sondern auch eine Geschichte des Vereins für die Jahrbücher ausarbeiten.

5. Diese Geschichte des Vereins nebst einem vollständigen, geschichtlich ausgeführten Abdruck der Matrikel des Vereins, so wie eine Beschreibung des Festes sollen in den Jahresbericht des 25. Jahrganges aufgenommen und möglichst bald nach dem Feste mit den Jahrbüchern an die Mitglieder versandt werden. Dagegen sollen aus dem 25. Jahrgange alle ausgeführten Geschäftsberichte und Verzeichnisse, mit Ausnahme des Berichtes über das Vermögen und die letztjährigen Einnahmen und Ausgaben des Vereins, ausfallen, indem die 25jährige Geschichte des Vereins alle besonderen Verhältnisse berühren wird. In Folge dieser Anordnungen wird auch nicht Ostern, dagegen Johannis ein Quartal=Bericht ausgegeben werden.

II. Besondere Festanordnungen.

6. Die Festversammlung beginnt am 24. April 1860, Mittags 12 Uhr, und die Feier selbst 1 Uhr.

7. Die Festversammlung wird durch den Herrn Präsidenten des Vereins eröffnet.

8. Die nothwendigen Geschäfte der auf diesen Tag verlegten statutenmäßigen Jahresversammlung sollen diesmal ganz kurz und die Berichte der Vereinsbeamten nur durch

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Vorlegung der Kataloge abgemacht werden, mit Ausnahme des Berichtes des Rechnungsführers, welcher den Stand des Vermögens und der Casse vortragen wird.

9. Außer der Wahl der Beamten wird besonders die Wahl eines Vizepräsidenten ein Geschäft der General=Versammlung sein.

10. Zur Feier des Festes wird der erste Secretair, unter Vorlegung des 25. Jahrganges der Jahrbücher, einen Vortrag über die Wirksamkeit des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde halten.

11. Der zweite Secretair wird einen Vortrag über die Geschichte und die Wirksamkeit des Vereins halten.

12. Zur besondern Feier wird die Versammlung darüber verhandeln und beschließen, ob der Verein die geeigneten Einleitungen zur Herausgabe einer meklenburgischen Urkunden=Sammlung treffen will, worüber der Ausschuß der Versammlung einen ausgeführten Vorschlag vortragen wird, wie die Kräfte und Mittel zu einem solchen Unternehmen zu schaffen sein dürften.

13. Es wird von der Versammlung darüber zu verhandeln und zu beschließen sein, ob eine Aenderung der gedruckten Jahresschriften des Vereins in der Art angemessen sein dürfte, daß von Zeit zu Zeit statt der bisherigen geschichtlichen Jahrbücher kürzere und übersichtliche Abhandlungen über heidnische Alterthümer und alte christliche Kunst mit Abbildungen ausgegeben werden, worüber der Ausschuß der Versammlung ebenfalls einen ausgeführten Vorschlag vortragen wird.

14. Die Versammlung wird hohe Beförderer, Ehrenmitglieder und correspondirende Mitglieder ernennen.

15. Zum Schlusse der Festversammlung werden etwanige Zuschriften und Zusendungen an den Verein bekannt gemacht und etwanige Anträge aus der Mitte der Mitglieder entgegengenommen.

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16. Das Local wird am passendsten das Vereins=Local sein; es wird jedoch die Versammlung, wenn die Zahl der theilnehmenden Mitglieder zu groß werden sollte, in einem andern Locale gehalten werden, welches durch die Zeitungen und durch Anschlag im Vereins=Locale angezeigt werden soll.

17. Nach der Festversammlung wird um 3 Uhr ein Festmahl, das Couvert zu 1 Thaler, gehalten werden, wozu die Anmeldungen rechtzeitig vorher erbeten werden. Das Local zum Festmahle wird in den Zeitungen, im Vereins=Locale und in der Festversammlung angezeigt werden.

18. Zu Festordnern sind drei Mitglieder des Ausschusses: der erste Secretair des Vereins Archiv=Rath Dr. Lisch, der zweite Secretair Archiv=Secretair Dr. Beyer und der Rechnungsführer Ministerial=Registrator Dr. Wedemeier, ernannt, welche ermächtigt sind, sich zur Ausführung noch 4 Festordner aus der Zahl der schweriner Mitglieder zu Gehülfen zu wählen.

19. Es werden alle Mitglieder, welche Theil an dem Feste zu nehmen beabsichtigen, freundlichst ersucht, ihre Theilnahme sowohl an der Festversammlung, als an dem Festmahle ungefähr acht Tage vorher unter der Adresse des Vereins oder des ersten Secretairs Dr. Lisch zu erklären und dem Feste und dem Vereine eine möglichst lebhafte Betheiligung zuzuwenden.

 

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Druck der Bärensprungschen Hofbuchduckerei in Schwerin.

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Bericht

über

die am 24. April 1860 begangene

Jubel = Feier

der

Gründung des Vereins für meklenburgische
Geschichte und Alterthumskunde

am 24. April 1835,

dem Tage

des 50jährigen Regierungs-Jubiläums des
hochseligen Großherzogs Friedrich Franz I.,

mit

angehängtem Jahresberichte

von

W. G. Beyer, Dr.,

Archiv=Secretair, als derzeitigem zweiten Secretair des Vereins.

 

~~~~~~~~~~~~~~

 

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung (Didier Otto).

Schwerin, 1860.

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Gedruckt in der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei in Schwerin.

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D as schöne Fest der Stiftung unsers Vereins, der nun das erste Viertel=Jahrhundert überdauert hat, ist ohne jeglichen Mißklang vorübergegangen, und hat gewiß bei allen Theilnehmern eine dauernde freundliche Erinnerung zurückgelassen. Für die Abwesenden aber wird es hier am Orte sein, eine etwas eingehendere Schilderung des Festes, als die öffentlichen Blätter bisher gegeben haben, niederzulegen.

Die Ordnung des Festes, dessen Veranlassung und Bedeutung schon in den voraufgehenden Berichten besprochen ist, war im Ganzen dem an alle Mitglieder versandten gedruckten Programme entsprechend. Aber schon am frühen Morgen des 24. April zeigten die herzlichen Glückwünsche, welche die anwesenden fremden Gäste und zahlreiche hiesige Freunde und Mitglieder dem eigentlichen Gründer und nunmehr fünfundzwanzigjährigen Führer und ersten Secretair des Vereins, Herrn Archivrath und Conservator Dr. Lisch, in seiner Wohnung darbrachten, so wie die große Menge ehrender Zuschriften seiner gelehrten Freunde aus allen Theilen des großen Vaterlandes, wo der rechte Mittelpunkt des Festes, wenn auch außerhalb des Programmes, zu suchen sei. Nachdem die Fremden sodann noch unsere reichen Sammlungen in Augenschein genommen hatten, begann das festlich geschmückte Vereinslocal, in welchem das bekränzte Bild des unvergessenen hochseligen Großherzogs Friedrich Franz I. die Eintretenden sofort daran erinnerte, unter wessen Schutz und Schirm der Verein vor 25 Jahren ins Leben trat, sich gleich nach 12 Uhr allmälich zu füllen, so daß der große Saal des großherzogl. Antiquariums, in welchem die alljährlichen General=Versammlungen gehalten zu werden pflegen, bald die Menge der Theilnehmer nicht mehr zu fassen vermogte, sondern auch die anstoßenden Gemächer mit benutzt werden mußten. Unter den anwesenden fremden Gästen ist vor allen der durch seine gründlichen historisch=topographischen und genealogisch=heraldischen Forschungen allen Freunden der vaterländischen Geschichte hinreichend bekannte Herr Director, Freiherr v. Ledebur aus Berlin hervorzuheben, der seit dem 5. October 1835 unser correspon=

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direndes Mitglied ist, und als Director des Museums der vaterländischen Alterthümer, der königlichen Kunstkammer und der ethnographischen Sammlungen zu Berlin, so wie als Vorsteher des uns so nahe verwandten Vereins für die Geschichte der Mark Brandenburg und Herausgeber der inhaltreichen märkischen Forschungen, von Anfang an als Zeuge und Theilnehmer unserer Arbeiten gleichsam mitten unter uns gestanden hat. Sein persönliches Erscheinen in unterer Mitte war aber für uns um so erfreulicher und ehrenvoller, als er nebst dem Herrn Hofprediger Frege aus Alt=Schöneberg bei Berlin, gleichfalls Vorstandsmitglied des genannten Nachbarvereins, zugleich Abgeordneter und Ueberbringer der Glückwünsche desselben zu unserm Ehrentage war. Außerdem sind als gleich werthe Gäste der Herr Canzlei=Secretair Dr. Dittmer aus Lübeck und Herr Pastor Ragotzky aus Triglitz bei Putlitz zu nennen, beide gleichfalls unsere correspondirenden Mitglieder und Mitarbeiter, denen der Verein mehrfache Beiträge für unsere Jahrbücher und werthvolle Geschenke für unsere Sammlungen verdankt. Die Betheiligung unter den ordentlichen Mitgliedern außerhalb Schwerins war dagegen wider Erwarten verhältnißmäßig keine sehr lebhafte, doch bemerkte Referent unter den erschienenen altbewährten Freunden des Vereins namentlich die Herren Pastor Masch zu Demern, Pastor Pumplün zu Carlow, Doctor Crull zu Wismar, Senator Demmler zu Rehna, Präpositus Schencke zu Pinnow, Pastor Willebrand zu Kladow und einige andere Mitglieder aus Wismar. Von den hiesigen zahlreichen Mitgliedern dürften sich aber nur wenige ausgeschlossen haben, wobei es besonders erfreulich war, unter den Erschienenen noch viele wiederzufinden, die schon in der ersten constituirenden Versammlung gegenwärtig gewesen waren, z. B. die Herren Geh. Canzleirath Faull, Regierungsrath Prosch und Prorector Reitz, alle drei Mitglieder des ersten geschäftsführenden Ausschusses.

Um 1 Uhr ward die Versammlung von dem Vorsitzenden, Herrn Minister=Präsidenten v. Oertzen Exc., durch eine kurze Begrüßung der Anwesenden unter Hinweisung auf die Bedeutung des Festes eröffnet, worauf zuvörderst die laufenden Geschäfte, deren am Schlusse dieses Berichtes noch zu gedenken sein wird, erledigt wurden, demnächst versuchte der Unterzeichnete, dem ihm als derzeitigen zweiten Secretair des Vereins gewordenen Auftrage gemäß, in einem Vortrage über die Wirksamkeit des Vereins während der ersten 25 Jahre seines Bestehens eine flüchtige Skizze der Resultate unserer Arbeiten für die vaterländische Alterthumskunde zu

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geben, während es in Betreff dessen, was der Verein für die Bereicherung und Berichtigung der Geschichte im engern Sinne geleistet hat, zu genügen schien, auf die in den 25 Bänden unserer Jahrbücher vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten hinzuweisen. Auf den in ehrender Weise ausgesprochenen Wunsch der Versammlung ist diesem Berichte ein unveränderter Abdruck des Vortrages angeschlossen.

Demnächst theilte der Herr Präsident der Versammlung zuvörderst mit, daß Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg=Strelitz von dem Ausschusse des Vereins, in dem Bewußtsein, damit nur dem allgemeinen Wunsche zu entsprechen, ehrerbietigst ersucht worden sei, mit dem heutigen Tage gleich den übrigen allerhöchsten Gliedern beider Herrscherhäuser als hoher Beförderer des Vereins an dessen Spitze zu treten, welcher Bitte auch von Seiten Sr. Hoheit des Herzogs Georg sofort durch freundliche, vom Herrn Archivrath Lisch verlesene Erwiderung aus St. Petersburg vom 6. d. M. entsprochen sei. Ferner wurden auf Vorschlag des Ausschusses durch einhellige Zustimmung der Versammlung folgende 6 Herren zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt:

Se. Durchlaucht der Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell im Oberamte Oehringen im Königreich Würtemberg, der nicht bloß als Freund und Schützer der historischen Wissenschaft, sondern auch durch eigene Forschungen im Vaterlande bekannt und geehrt ist;

der Graf Friedrich Bernhard August von der Osten=Sacken zu Schwerin, Oberst und ehemaliger Führer des meklenburgischen Freicorps in den Freiheitskriegen von 1813-15, zwanzigjähriger Director des patriotischen Vereins und seit dem 8. Oct. 1838 unser ordentliches Mitglied;

der Landrath Ernst Anton Wilhelm v. Blücher auf Kuppentin, Teschow etc. ., vieljähriger Vorsitzender Landrath im Landtags=Directorium und Engern Ausschusse, der uns gleichfalls schon seit dem 4. Mai 1855 als ordentliches Mitglied angehörte;

der Professor Dr. Jacob Grimm zu Berlin, dessen Namen zu nennen jedem Deutschen genügt, uns aber seit dem 5. October 1835 als correspondirendes Mitglied, so wie als helfender Freund und Gönner besonders theuer;

der königlich dänische Conferenzrath Thomsen zu Kopenhagen, Director des königlichen Kunstmuseums, der Gemäldegallerie und Alterthumssammlung, der sich um die germanische Alterthumswissenschaft überhaupt die höchsten Verdienste erworben, und sich unserm Vereine, dessen correspondirendes

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Mitglied er seit dem 2. Jan. 1837 gewesen ist, stets als der treueste, zuverlässigste Freund erwiesen hat; endlich

der Pastor Gottlieb Matthias Karl Masch zu Demern im Fürstenthum Ratzeburg, Mitstifter des Vereins und seit dem 11. Juli 1838 Aufseher unserer Münzsammlung, durch seine Geschichte des Bisthums Ratzeburg in weitern Kreisen als tüchtiger Forscher bekannt, über dessen Verdienste um den Verein jeder Band der Jahrbücher ehrendes Zeugniß giebt. - In ähnlicher Weise wurden endlich zu correspondirenden Mitgliedern ernannt: der Geheime Rath Dr. v. Langenn, Präsident des Oberappellationsgerichts zu Dresden, der Professor und Conservator Dr. v. Hefner=Alteneck zu München, der Professor und Conservator Lindenschmitt zu Mainz, der Finanz=Assessor Paulus zu Stuttgart, der Conservator Dr. Janssen in Leiden und der Professor und Conservator Dr. Worsaae in Kopenhagen, sämmtlich Männer, deren Namen in der gelehrten Welt einen guten Klang haben, und die sich auch uns bereits seit Jahren als Freunde und bereitwillige Helfer in unsern Forschungen bewährt haben. Die zum Voraus ausgefertigten Diplome wurden noch während der Festversammlung versandt 1 ).

Hieran schloß sich sodann die eigentliche Festrede unsers ersten Secretairs, Herrn Archivraths Dr. Lisch, über die Verdienste des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz I. um die vaterländische Geschichte und Alterthumskunde, ein werthvoller Beitrag zu der Biographie dieses geistreichen und vielseitigen Fürsten, dessen theures Bild durch das heutige Fest, das ja zugleich eine Erneuerung seines eigenen 50jährigen Jubelfestes sein sollte, gewiß in der Seele aller, die ihn kannten, lebendig wieder erweckt ward. Auch dieser Vortrag ist auf den lebhaften Wunsch der Versammlung unverändert gedruckt und diesem Berichte als Beilage angefügt.

Nachdem hiermit dem Andenken an vergangene Zeiten genügt war, begann die Versammlung sich mit der Zukunft des Vereins zu beschäftigen, und nach den Mitteln zu suchen, durch welche ihm der Weg zu fernerer erfolgreicher Thätigkeit am sichersten gebahnt werden könne. Auch hier hatte der Ausschuß bereits vorgearbeitet, und legte die von einer besondern Committe entworfenen, hier gleichfalls im Anhange gedruckten Vorschläge zur Berathung und Genehmigung vor. Von diesen Vorschlägen, die Herausgabe eines meklen=


1) Seitdem haben bereits sämmtliche Herren ihre Ernennung unter freundlichem Danke genehmigt.
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burgischen Urkundenbuches, so wie eine Veränderung der Jahrbücher des Vereins und der bisherigen Jahres= und Quartalberichte nach Form und Inhalt betreffend, fand namentlich der erstere sofort den allgemeinen und unbedingten Beifall der Versammlung, und ward nach ziemlich lebhafter Debatte über einzelne Punkte schließlich einstimmig in der vorliegenden Fassung genehmigt, indem man sich überzeugte, daß es die Aufgabe der Versammlung nur sein könne, den Plan in allgemeinen Umrissen festzustellen, für die Ausführung desselben aber der künftigen Redaction möglichst freie Hand zu lassen. - Der zweite Vorschlag erregte zwar Anfangs einiges Bedenken, da sich unsere Jahrbücher in der bisherigen Form eine höchst ehrenvolle Anerkennung nicht nur in dem Vereine selbst, sondern fast mehr noch außer demselben, d. h. außerhalb Meklenburgs, erworben hätten. Andererseits ward jedoch darauf hingewiesen, daß es auch hier nicht die Absicht sei, der bisherigen Redaction der Jahrbücher irgend einen beschränkenden Zwang in Ausübung ihrer Thätigkeit aufzulegen, sondern vielmehr nur, ihre Vollmachten zu erweitern, um nicht nur eine größere Mannigfaltigkeit in der Wahl des zu bearbeitenden Stoffes möglich zu machen, sondern auch um eben dadurch darauf hinzuwirken, daß nur wirklich gediegene Arbeiten Aufnahme fänden. Diese Gründe hatten denn auch die Wirkung, daß auch dieser Vorschlag einstimmig angenommen ward. Die armen Jahresberichte, denen freilich schon im Jahre 1844 durch die mit dem 9ten Bande der Jahrbücher eingetretene Theilung in Jahrbücher der Geschichte und Jahrbücher der Alterthumskunde ihre frühere Bedeutung und jedes Wissenschaftliche Interesse genommen war, und die nach dem jetzigen Plane der Sache nach ganz wegfallen werden, fanden dagegen keinen Vertheidiger. Nur darüber zeigte sich eine Verschiedenheit der Ansicht, ob es nicht zweckmäßig sei, auch die Quartalberichte ganz aufhören zu lassen; nachdem jedoch durch andere darauf aufmerksam gemacht war, daß man eines solchen Anzeigers schon wegen seiner Eigenschaft als Danksagungs= und Quittungsblattes nicht wohl gänzlich entbehren könne, gab man sich der Hoffnung hin, daß durch die beabsichtigte theilweise Rückgabe des früher den Jahresberichten zugewiesenen Materials und die Vertheilung des ganzen Inhalts der letzteren auf 4 Quartalberichte, das Interesse an diesen soweit gehoben werden dürfte, um ihnen einstweilen noch die Existenz zu gönnen.

Mögten diese Beschlüsse, namentlich der erste, dessen Ausführung nicht von dem Vereine allein abhängt, auch außer

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demselben bei den hohen Regierungen und Ständen die nöthige Unterstützung finden und der Wissenschaft wie dem Vaterlande, für dessen Ehre und Glück auch wir arbeiten, wahrhaft förderlich werden.

Am Schlusse dieser Verhandlungen bat der Herr Director Freiherr v. Ledebur um das Wort, um das von ihm überbrachte Glückwunsch=Schreiben des Vereines für die Geschichte der Mark Brandenburg zu verlesen. Ich kann mir nicht versagen, auch diese höchst geschmackvoll auf Pergament geschriebene, durch Inhalt und Form gleich ausgezeichnete Urkunde, die der Herr Director demnächst als ein werthvolles Andenken an diesen Tag, der dadurch zugleich ein Fest der Verbrüderung beider Vereine ward, in die Hände des Herrn Archiv=Raths Lisch übergab, in dem Anfange gleichfalls vollständig mitzutheilen. Demnächst wurden auch die Glückwünsche der mit uns verbundenen Vereine so wie einzelner Freunde und Mitglieder der Versammlung vorgezeigt und zum Theile verlesen. Unter den auswärtigen Vereinen hatten namentlich noch die schleswig=holstein=lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte zu Kiel, der Verein für lübecksche Geschichte und Alterthumskunde, der Verein für Geschichte und Alterthumskunde im Herzogthum Bremen und Verden zu Stade, der historische Verein für Niedersachsen zu Hannover, der königlich sächsische Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer zu Dresden, der hennebergische alterthumsforschende Verein zu Meiningen, und der voigtländische alterthumsforschende Verein zu Hohen=Leuben 1 ) in herzlichen Worten unsers Ehrentages gedacht; aber auch unser einheimische Bruderverein, der Verein für Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg wollte nicht unter den Glückwünschern fehlen. - Außerdem hatte eine große Menge einzelner Freunde und Mitglieder des Vereines aus fern und nah ihre Glückwünsche theils an den Verein selbst, theils in Privatschreiben an den Herrn Archiv =Rath Lisch eingesandt, und zwar großen Theils unter Anschluß werthvoller Geschenke. Mit Vergnügen erfülle ich die Pflicht der Dankbarkeit, indem ich auch ihre Namen mit Angabe der eingesandten Geschenke hier vollständig aufführe. Sie sind, die auswärtigen voran, folgende:

1) Herr Conferenz=Rath Thomsen in Kopenhagen.

2) Herr k. k. Regierungs=Rath J. Arneth in Wien,


1) Letzterer überraschte zugleich den Berichterstatter durch die ehrende Zusendung des Diploms als Ehrenmitglied des Vereins.
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schenkte folgende 3 so eben im Druck erschienene Abhandlungen des Einsenders: Der Fund an Gold= und Silber=Gegenständen aus der Pußta Bakod unweit Kolocza in Ungarn; Studien über Benvenuto Cellini; die neuesten archäologischen Funde in Cilli.

3) Der Freiherr A. v. Witzleben, herzoglich nassauischer Kammerjunker zu Cöln, schenkte: 1 Exemplar der Prachtausgabe seiner "Geschichte und Genealogie des gesfammten Fürstenhauses Nassau".

4) Herr Geh. Rath und Director der königlichen Museen v. Olfers zu Berlin.

5) Der Aufseher des königl. Münzcabinets Herr F. Kretschmer in Berlin.

6) Herr Hofrath und Oberbibliothekar G. Klemm in Dresden.

7) Der Freiherr v. Hodenberg, Landschaftsdirector zu Celle, schenkte: Archiv für Geschichte und Verfassung des Fürstenthums Lüneburg, unter Mitwirkung des Herrn Einsenders herausgegeben von E. L. v. Lenthe; topographisch=historische Beschreibung der Städte, Aemter und adligen Gerichte im Fürstenthum Lüneburg, von H. F. C. Maneke; kurze Geschichte des Klosters S. Michaelis in Lüneburg von L. A. Gebhardi; Lüneburger Urkundenbuch; Lüneburger Lehnregister.

8) Herr Professor Dr. Havemann zu Göttingen.

9) Herr v. Pott zu Luchau in Hannover, schenkte: seine Geschichte der kaiserl. russischen Gesellschaft für Mineralogie.

10) Herr Bürgermeister Fabricius zu Stralfund.

11) Herr Pprofessor E. Zober zu Stralsund, schenkte seine Geschichte des Stralsunder Gymnasiums.

12) Herr Professor Kosegarten zu Greifswald.

13) Herr Professor Ratjen zu Kiel.

14) Herr Archivar Lappenberg zu Hamburg, welcher sein Bedauern ausspricht, durch eine Reise nach England in der Ausführung seiner festen Absicht, persönlich nach Schwerin zu kommen, behindert zu sein.

15) Herr Professor Petersen zu Hamburg.

16) Herr Maler Milde zu Lübeck, übersandte mit einem warmen Glückwunsche seine dem Vereine gewidmete Abhandlung über den bronzenen Thürring in der Sacristei der St. Petri=Kirche zu Lübeck, nebst treuer Abbildung desselben.

Unter den einheimischen Freunden und Gönnern sei es zuvörderst erlaubt eines zu gedenken, dem ein hartes Geschick es gleich unmöglich gemacht hat, in der Versammlung zu erscheinen, oder uns schriftlich seinen Freundesgruß zu senden, der aber gleichwohl sicher im Geiste unter uns gewesen ist:

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ich meine den ehemaligen Domprediger Bartsch, jetzt in Warin, den die Matrikel neben dem "Archivar Lisch" als zweiten Gründer und vieljährigen zweiten Secretair des Vereins aufführt. Unter denen dagegen, die uns schriftlich Zeugniß ihrer Theilnahme gaben, nenne ich voran zwei, die sich nach Ausweisung der Matrikel den eigentlichen Stiftern zunächst anschlossen, und durch ihren gewichtigen Einfluß das rasche Gelingen des Planes wesentlich förderten und vielleicht allein möglich machten, nämlich

17) den ehemaligen Präsidenten des Staatsministeriums, Herrn v. Lützow Exc. auf Boddin, den 15 jährigen Präsidenten, und jetzt Ehrenmitglied des Vereins, welcher leider durch häusliche Verhältnisse an einer persönlichen Theilnahme behindert war, aber zum Beweise seines unveränderten Interesses mehre von ihm selbst gesammelte Alterthümer einsandte; so wie

18) den derzeitigen Regierungsrath, spätern Regierungs=Director, Geheimen Rath v. Oertzen, jetzt in Berlin, ersten Vicepräsidenten des Vereins, welches Amt er mit kurzer Unterbrechung 25 Jahre bekleidete, und erst an diesem Festtage durch seine Entfernung von dem Sitze des Vereins niederzulegen gezwungen war. - Ihnen schließen sich an

19) der Landrath v. Maltzan, Freiherr zu Penzlin und Wartenberg auf Rothenmoor, in Rostock, der in einem herzlichen Zuschreiben zugleich seines auch für uns zu früh verstorbenen Sohnes, des wailand Freiherrn Albrecht v. Maltzan auf Peutsch und Peccatel, mit Wehmuth gedenkt, dieses treuesten unserer Freunde, dessen rastlosem Eifer der Verein unendlich viel verdankt. Ehre sei dem Gedächtniß des Treuen, den sicher nur der Tod verhindern konnte, an diesem Tage in unserer Mitte zu sein! - Ferner

20) der Herr Geheime Amtsrath Koch zu Sülz, welcher neben einer alten Münze einen Separatabdruck seiner Abhandlung über die Ortschaft Langsdorf im Amte Sülz mit einem sehr ähnlichen Bildniß des Earl Christian v. Langsdorf als Festgeschenk einsandte;

21) Herr Pastor Vortisch zu Satow, Verfasser mehrer sehr geschätzter Werke über Geologie und Naturgeschichte und einer der glücklichsten Sammler für unser Alterthumscabinet, schenkte dem Vereine auf Veranlassung des Jubelfestes neben einem Streithammer die berühmte Schrift des Joseph Leidy: The ancient Fauna of Nebraska. Washington 1852;

22) Herr Pastor Fr. Boll zu Neubrandenburg, früheres Mitglied und einer der gelehrtesten und gründlichsten Mitarbeiter an den Jahrbüchern des Vereins;

23) Herr E. Boll zu Neubrandenburg, der bekannte

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Naturforscher, Stifter und Vorsteher des Vereins für Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg, und Verfasser der ersten verdienstvollen Kulturgeschichte unserer Heimath;

24) Herr Professor Dr. Crain, Director des Gymnasiums zu Wismar, Herausgeber und Fortsetzer der Schröderschen Geschichte der Stadt und Herrschaft Wismar;

25) der Universitäts=Secretair, Herr Advocat Diedrichs zu Rostock;

26) Herr Pastor a. D. Ritter zu Friedrichshöhe.

Auch von den Schweriner Mitgliedern endlich brachten drei Herren dem Vereine werthvolle und interessante Festgeschenke dar; es überreichten nämlich

27) der Oberlehrer Herr Dr. Wigger die ersten Druckbogen seiner vielversprechenden meklenburgischen Annalen mit einer Dedication an den Herrn Archivrath Lisch;

28) der Redacteur des Archivs für Landeskunde, Herr Th. Schäfer, einen Separatabdruck der so eben in seinem Archive erschienenen Abhandlung über die Geschichte und Wirksamkeit unseres Vereins mit einer Dedication an den Verein, und

29) der Hofbuchdrucker Herr Dr. Bärensprung ein von ihm verfaßtes und in seiner Officin in verschiedenfarbiger Schrift geschmackvoll gedrucktes Gedicht an den Archivrath Dr. Lisch, nebst einer Votivtafel mit der Unterschrift der 24 Beamten und Arbeiter dieser ältesten und gesuchtesten Officin des Landes, in welcher namentlich auch die 25 Bände unserer Jahrbücher erschienen sind.

Nach diesen Mittheilungen ward die Versammlung und damit der erste Act des Festes um 3 Uhr von dem Herrn Präsidenten geschlossen.

Das auf die Festversammlung folgende gemeinsame Mahl, von welchem sich nur wenige der in der Versammlung erschienenen Gäste und Mitglieder des Vereins zurückzogen, war in dem großen Saale in Sternes Hôtel arrangirt, da die Räumlichkeiten des Vereinslocals für diesen Zweck nicht geeignet und für die Zahl der Theilnehmer zu klein waren. Die festliche Ausschmückung dieses Saales und die ganze Anordnung des Festmahles, das allgemeine dankbare Anerkennung fand, war ein Verdienst der Herren Baumeister Krüger und Wachenhusen, Architekt Stern, Advocat Schweden sen. und Oberlehrer Dr. Schiller, welche sich zu diesem Zwecke bereitwillig der aus den Beamten des Vereins gewählten allgemeinen Festcommitte, Herren Archivrath Lisch, Dr. Wedemeier und dem Unterzeichneten, angeschlossen hatten. Dem Sinne und Geiste dieses zweiten Festactes angemessen, welcher der

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Gegenwart und der Hoffnung einer glücklichen Zukunft galt, prangte hier an der Hauptwand des Saales das große, mit Blumen und wehenden Fahnen reich und geschmackvoll geschmückte Bild unsers jetzt regierenden Großherzogs Friedrich Franz II. Königliche Hoheit, des hochverehrten Protectors unsers Vereins. An seiner Seite hingen die gleichfalls bekränzten Bildnisse der hohen Ahnen und Vorfahren Sr. Königl. Hoheit, der hochseligen Großherzoge Paul Friederich und Friedrich Franz I., so wie der Herzoge Friedrich und Christian Ludwig; unter diesen Bildnissen aber deuteten die Wappen der Städte Schwerin, Rostock, Wismar und Grabow auf das nähere persönliche Verhältniß der Herrscher zu ihnen hin, während die Wappen der übrigen Städte die gegenüberliegende Wand schmückten. Einen außerordentlich günstigen Eindruck machte endlich auch nach eingetretener glänzender Erleuchtung des Saales das an der dritten schmäleren Wand befindliche Orchester, welches durch reiche Laub= und Blumengewinde, Fahnen und Bänder in einen leuchtenden Tempel verwandelt schien.

Diesem Orchester gegenüber stand der Ehrentisch der in Hufeisenform gedeckten Tafel, woran der Herr Präsident des Vereins, Minister=Präsident v. Oertzen Exc., der Herr Staatsminister v. Levetzow Exc. und der Herr Staatsminister v. Brock Exc. und zwischen ihnen die schon genannten fremden Ehrengäste Platz nahmen. Die übrigen Theilnehmer gruppirten sich nach freier Wahl an den beiden langen Seitentischen der Tafel. Es waren über 80 Personen zugegen.

Der erste, von dem Herrn Präsidenten des Vereins ausgebrachte Toast galt natürlich den allerhöchsten Landesherren beider Herzogthümer, den Großherzogen Friedrich Franz und Georg, Königliche Hoheiten, die heute zugleich als Protectoren unsers Vereins doppelten Anspruch auf den Dank der Anwesenden hatten. Die kurzen eindringlichen Worte des Herrn Präsidenten, worin an die unwandelbare Treue erinnert ward, womit Fürst und Volk immerdar in schlimmen und guten Zeiten zu einander gestanden, riefen daher ein lebhaftes, gewiß aus dem Herzen kommendes dreimaliges Hoch der Versammlung hervor. Der zweite Toast auf das frühere und jetzige Präsidium ward von dem Herrn Prorector Reitz, und der dritte auf die Stifter des Vereins von dem Herrn Director Dr. Wex durch längere, den Verhältnissen und Persönlichkeiten angemessene Reden eingeleitet. In der letztern hob der Redner namentlich die Verdienste des Herrn Archivraths Dr. Lisch hervor, und knüpfte daran die Ueberreichung eines Ehrengeschenkes, indem er demselben als dem eigentlichen Gründer

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und Träger des Vereins im Auftrage des Vorstandes, als des statutenmäßigen Organs der Gesammtheit, deren Anerkennung und Dank in beredten Worten aussprach.

Diese Festgabe war durch die alljährlich gewählten vier Repräsentanten des Vereins, zur Zeit der Redner, Herr Director Dr. Wex selbst, Herr Canzlei=Director v. Bülow, Herr Revisionsrath Hase und Herr Prorector Reitz, so wie den Herrn Ministerial=Registrator Dr. Wedemeier und den Unterzeichneten, als Mitglieder der Festcommitte, schon vor Monaten mittelst einer Missive an die gesammten, in Meklenburg wohnenden ordentlichen Mitglieder des Vereins in Anrege gebracht, und hatte die allgemeinste, von vielen Seiten in den anerkennendsten Zuschriften ausgesprochene Theilnahme gefunden. So ward denn nach dem Maaße der zu Gebote gestellten Mittel die treue Nachbildung der schönen, bei Hagenow ausgegrabenen, römischen bronzenen Gießkanne, welche in den Jahrbüchern VIII, B. S. 42 besprochen und abgebildet ist, in Silber beschlossen, da gerade dies Gefäß, worüber der Herr Archivrath Lisch schon im Jahre 1842 bei seiner Auffindung an der angeführten Stelle urtheilte, daß es unbezweifelt eins der schönsten Stücke des Alterthums sei, welches je in nördlichen Gegenden gefunden worden, stets zu seinen Lieblingsstücken unterer Sammlung rechnete. Da aber dies Gefäß einen convexen Boden hat, zu seinem Gebrauche also nothwendig eines Untersatzes bedarf, der in dem Funde von Hagenow fehlt, so hatte der eben aus Rom zurückgekehrte Herr Architekt Daniel aus Schwaan die Güte gehabt, die Zeichnung eines solchen Untersatzes nach den zahlreichen Mustern der römischen Antiken=Sammlungen zu entwerfen. Auf dem Rande dieses Untersatzes fand sich dann zugleich der passende Raum für die vom Herrn Direktor Dr. Wex vorgeschlagene Inschrift: Antiquitatis . Megalopol . Eruendae . Socii . F. Lischio . Suo . Per . XXV . Ann . Duci . Meritiss . D . D . A . MDCCCLX . A . D . VIII . Kal . Mai. Die Ausführung dieser Arbeit, so wie eines massiv silbernen Tellers zur Ueberreichung des Geschenkes, übernahmen die bekannten Hofgoldschmiede Sy und Wagner in Berlin zu der vorgeschriebenen Zeit zu beschaffen. Leider war indeß der Untersatz, nach Versicherung des Geschäftsführers des Hauses, so völlig mißlungen, daß er zum zweiten Mal in Angriff genommen werden mußte und deshalb nicht rechtzeitig abgeliefert werden konnte. Das Gefäß mußte daher am Festabende auf einem nur vorläufig in Eile angefertigten, zu dem antiken Gefäße sehr wenig passenden Untersatze überreicht werden.

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Herr Archivrath Lisch, der den vierten Toast auf den Verein übernommen hatte, knüpfte daran in bewegten Worten seinen Dank an die Geber. Demnächst brachte der Herr Präpositus Schencke zu Pinnow das Hoch auf die Ehrenmitglieder des Vereins, gleichfalls durch eine längere Rede eingeleitet, worauf Herr Pastor Masch aus Demern, als das einzige anwesende Ehrenmitglied, da Herr Graf v. d. Osten=Sacken leider plötzlich erkrankt war, sofort sfeinen Dank aussprach, und daran den letzten officiellen Toast auf die correspondirenden Mitglieder, namentlich die anwesenden Herren v. Ledebur, Ragotzky und Dittmer anknüpfte. Herr Freiherr v. Ledebur ergriff hierauf das Wort und sprach (nach dessen späterer eigenhändiger Aufzeichnung) unter lautem Beifallssturme Folgendes:

"Hochgeehrte Versammlung! Gestatten Sie mir, daß ich nicht bloß im Namen des Vereins für die Geschichte der Mark Brandenburg, sondern aller Vereine verwandter Bestrebungen in dem gemeinsamen deutschen Vaterlande das Wort ergreife. Unter allen diesen Vereinen wird das Alter ihres Bestehens allein beim meklenburgischen Vereine für Geschichte und Alterthumskunde durch die Zahl von Bänden seiner Vereinsschriften verkündet. Geisteskinder sind dies, einander ähnlich, fast gleich an äußerer Erscheinung, wie an innerm Gehalt. Blicken wir in das Inhaltsverzeichniß, da heißt es: "Von Dr. Lisch - von demselben - von demselben" u. s. w. Nun, da dürfen wir uns über eine gewisse physiognomische Aehnlichkeit und Werthgleichheit dieser Geistesproducte nicht wundern! Und dennoch, schauen wir an die Mannigfaltigkeit des Gebotenen: hier ein geöffnetes Grab, aus welchem das Leben einer heidnischen Vorzeit uns heraufsteigt; dort Urkunden und Kunstdenkmäler, die von der Glaubens= und Thatkraft christlichen Mittelalters Zeugniß ablegen: - und diese reiche Folge von Forschungen, die nicht bloß in Chronikenweise berichten, was geschehen, sondern auch des Historikers höhere Aufgabe lösen, indem sie die Continuität der Gegenwart mit der Vergangenheit zeigen, - da gewinnt man doch die Ueberzeugung, so etwas kann der Gelehrte allein in seiner Isolirtheit nicht schaffen, dazu muß eine Vereinigung von Kräften, Unterstützungen, Bereitwilligkeiten und Handreichungen mitwirken, das kann nur durch einen historischen Verein von Männern geschehen.

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Diese Aufgabe der historischen Vereine hat keiner in gleichem Maaße erfüllt wie der meklenburgische Verein . Diese Anerkennung muß ich im Namen aller verwandten Vereine aussprechen, mit dem Wunsche, daß dieser Verein ein recht hohes Alter erreichen, aber nie altern möge!

Der Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde lebe in stets jugendlicher Frische hoch!"

Von nun an war es nicht mehr immer möglich, Wort und Sinn der unter fröhlichem Jubel einander drängenden scherzhaften und ernsten Toaste zu fassen und dem Gedächtnisse einzuprägen. Nur Beispielsweise nenne ich unter den zahlreichen Rednern noch den Herrn Hofprediger Frege, der sich selbst in fließender, mit gewandten Reimen gemischter Rede, mit Anspielung auf den unfertigen Berliner Untersatz zu der Festgabe, als einen "janz fertigen Berliner" präsentirte, und Herrn Director Wex, der auch der Frauen zu gedenken mahnte und mit einem jubelnd aufgenommenen Hoch auf unsere treue Aufseherin des Antiquariums schloß. Auch des Vaterlandes und seiner Hoffnungen ward unter stürmischem Beifall gedacht. Allmälich ward zwar die Zahl der fröhlichen Gäste geringer, aber der Jubel nicht schwächer, bis die späte Nacht das letzte Häuflein trennte.

Mögten nun auch die fröhlichen Hoffnungen für die Zukunft unsers Vereins, die wohl alle Teilnehmer des Festes an diesem Abende mit heim getragen haben, in Erfüllung gehen, und das Fest der Erinnerung an unsere erste thatkräftige Jugendzeit zugleich - wie wir hofften - ein Fest der Verjüngung und Wiedergeburt werden!


An den vorstehenden Festbericht habe ich nun noch die Chronik des Vereins seit dem Juli vorigen Jahres anzureihen, die sonst in dem Jahresberichte gegeben zu werden pflegt, da die Festversammlung zugleich die Stelle der statutenmäßig am 11. Julii zu haltenden Generalversammlung zu vertreten bestimmt war. Beschlußmäßig habe ich mich zwar dies Mal im Wesentlichen auf die Personal=Chronik zu beschränken, die Veränderungen der Matrikel in der angegebenen Zeit sind aber ziemlich bedeutend.

Zunächst habe ich hier der Erledigung des zweiten Präsidentenstuhles in Folge der Uebersiedelung unsers langjährigen

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hochgeehrten Vicepräsidenten, Herrn Geh. Raths v. Oertzen, nach Berlin zu erwähnen. Mit dem Abgange dieses um die Gründung und das rasche Gedeihen des Vereins hochverdienten Mannes blieb von den ersten constituirenden Ausschußmitgliedern nur noch der Herr Archivrath Lisch übrig. Es war daher der dringende Wunsch der Festversammlung, statt seiner ein anderes, früher aus seiner damaligen Stellung ausgeschiedenes Mitglied dieses Ausschusses, das aber noch jetzt in unserer Mitte weilte, wiederzugewinnen, ich meine den ehemaligen Berechner des Vereins, Herrn Geh. Canzlei=Rath Faull, der dann auch nach erfolgter einstimmiger Wahl sich zur Annahme derselben bereit erklärte, und sofort in der Versammlung den leergelassenen Sitz neben dem Herrn Präsidenten v. Oertzen einnahm.

Von den ordentlichen Mitgliedern raubte uns der Tod in diesem Zeitraume den General=Lieutenant v. Witzleben, gest. zu Goslar am 4. Oct. 1859, nachdem er sich durch die Reorganisation unsers Militairwesens ein dauerndes Ehrendenkmal in unserm Lande gesetzt, kurz vor seinem Tode aber in preußische Dienste zurückgetreten war; Karl Aug. Ludwig v. Jasmund, früher auf Dobbin, gest. zu Bützow am 16. Dec. 1859, an welchem der Verein einen alten Freund verlor, der seine Theilnahme mehrmals durch werthvolle Geschenke bethätigt hat, und den Medicinalrath Dr. Brückner zu Ludwigslust, gest. am 30. März 1860, einen hochverdienten praktischen Arzt, der auch in der Wissenschaft, namentlich als Geologe, mit Ehren genannt wird und in dem Archive für Freunde der Naturgeschichte Meklenburgs, Jahrg. 1860, an seinem Neffen E. Boll bereits einen Biographen gefunden hat. Ferner sind die Herren Kammerherr v. d. Lanken auf Galenbeck, v. Gundlach auf Möllenstorf, Criminalrath v. Bülow zu Bützow und Particulier Röseke zu Goldberg, welcher in das Ausland gegangen ist, freiwillig ausgeschieden. Rechnet man dazu noch die in der Festversammlung zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannten Herren Landrath v. Blücher auf Teschow, Oberst Graf v. d. Osten=Sacken zu Schwerin und Pastor Masch zu Demern, so hat der Verein im Ganzen 10 ordentliche Mitglieder verloren. Dieser Verlust ist indeß durch die Beitrittserklärungen der folgenden 14 Herren und Damen reichlich ersetzt, nämlich der Frau v. Schulse, geb. v. Knuth, auf Ludorf, und der Herren Fr. Wilh. Cossel zu Schwerin, Archivschreiber Jahr zu Schwerin, Pastor Engmann zu Gr. Panckow, Gymnasiallehrer Fischer zu Schwerin, Forstmeister v. Glöden zu Dargun, Amtsverwalter Flörcke

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zu Dargun, Oberpostamts=Director Flügge zu Rostock, Pastor Malchow zu Schwerin, Schuldirector Schmidt daselbst, Dr. med. Pfeiffer daselbst, Gymnasiallehrer Latendorf daselbst, Major Köhler daselbst und Advocat Hobein daselbst. Es ist also für dies Jahr im Ganzen ein Gewinn von 4 ordentlichen Mitgliedern zu melden, wogegen ich nachfraglich noch den schon im Jahre 1838 erfolgten Austritt des Herrn Präpositus Bauer zu Rehna anzuzeigen habe, so daß wir das zweite Viertel des Jahrhunderts mit 278 Mitgliedern antreten.

Endlich ist hier noch wiederholt des schon in dem Neujahrsberichte d. J. angezeigten Todes des Professors Dr. Wilhelm Grimm zu Berlin am 16. Oct. 1859 zu gedenken. Der Verstorbene, dessen Verlust ganz Deutschland mit seinem berühmten Bruder betrauert, war seit dem 5. October 1835 unser correspondirendes Mitglied, und hat als solches die Arbeiten unsers Vereins vielfach gefördert.

Das statutenmäßig in diesem Jahre auszugebende Verzeichniß der Mitglieder ist durch den in dem Festprogramm angekündigten Abdruck der vollständigen Matrikel des Vereins, den ich in dem Anhange vorzulegen mir erlaube, überflüssig geworden, da dieselbe in ihrem Haupttheile, dem Verzeichnisse der ordentlichen Mitglieder, alphabetisch geordnet und die noch lebenden Mitglieder durch den Druck ausgezeichnet sind.

Ebendaselbst befindet sich auch der in der Versammlung von dem Herrn Berechner Dr. Wedemeier vorgelegte Auszug aus der Rechnung vom 1. Juli 1859 bis 20. April 1860, so wie das Verzeichniß der in eben diesem Zeitraum erworbenen Bücher vom Herrn Bibliothekar Candidaten Dolberg und der Bericht über die Bildersammlung vom Herrn Registrator Glöckler.

Schließlich fühle ich mich noch verpflichtet, einige Worte zu meiner Rechtfertigung wegen des Wegfallens der in dem Festprogramme verheißenen Geschichte des Vereins hinzuzufügen. Gegen Ende des Monats März, nachdem ich die Vorarbeiten zu dieser Abhandlung vollendet und mit der Ausarbeitung selbst begonnen hatte, theilte mir der Herr Redacteur Schäfer hieselbst mit, daß er schon vor Jahren eine ähnliche Arbeit entworfen, und jetzt mit Bezug auf das bevorstehende Vereinsfest, nochmals überarbeitet, in dem nächsten Hefte seines Archivs für Landeskunde, dessen Druck bereits begonnen habe, zu veröffentlichen gedenke, auch dem Vereine einen Separatabdruck als Festgabe überreichen werde. Diese Mittheilung bestimmte mich, mit meiner Arbeit einstweilen inne zu halten,

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nachdem ich aber die nach meinem Urtheile sehr zweckmäßig und besonnen durchgeführte Abhandlung des Herrn Schäfer, deren wirkliches Erscheinen oben bereits angezeigt ist, gelesen hatte, glaubte ich meinen Plan ganz fallen lassen zu müssen. In der That giebt Herr Schäfer, dessen Zeitschrift so ziemlich allen Mitgliedern unsers Vereins bekannt sein dürfte, wenigstens leicht zugänglich ist, im Wesentlichen alles, was ich nach längerm Schwanken über den meiner Abhandlung zu gebenden Umfang auch meiner Seits nur bieten zu dürfen glaubte. zwar wird von vielen eine nicht in dem Plane des Herrn Schäfer liegende tiefer eingehende Kritik der in unsern Jahrbüchern niedergelegten historischen Arbeiten ungern vermißt werden; allein grade ich bin nach meiner amtlichen und persönlichen Stellung zu dem Herausgeber und in Wahrheit fast alleinigen Verfasser der Jahrbücher, wie zu andern Mitarbeitern, um von mir selbst zu schweigen, am wenigsten der Mann, der diese Lücke zu füllen versuchen darf. Kann ich mir doch selbst ein unbefangenes Urtheil über diese Arbeiten, die ich fast alle gleichsam in der Geburt gesehen und liebgewonnen habe, nicht zutrauen; den bloßen Panegyriker meines verehrten Collegen und lieben Freundes zu machen, entspricht aber weder seiner, noch meiner Ehre, noch der Würde des Vereins! Ich hoffe daher, daß mir die hiedurch gehorsamst erbetene Indemnitäts=Bill für mein Verfahren nicht verweigert werden wird.


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Vorschlag

zur

Veränderung der Jahrbücher des Vereins.

Nachdem in 25 Jahrgängen der Jahrbücher die Geschichte und Alterthmuskunde Meklenburgs von allen Seiten beleuchtet und dadurch eine ziemlich genügende Uebersicht über das ganze Gebiet der meklenburgischen Geschichte gewonnen ist, dürfte es vielleicht angemessen sein, von Zeit zu Zeit auch mehr übersichtliche Darstellungen, namentlich auf dem Gebiete der alten Kunst, zu liefern, theils zur eigenen Befriedigung, theils zur Nacheiferung anderer Staaten und gelehrter Gesellschaften.

Der Ausschuß stellt daher die Anfrage,

ob es dem Vereine gefalle, daß von Zeit zu Zeit, wenn Stoff vorhanden ist, übersichtliche Darstellungen aus den Gebieten der heidnischen Alterthumskunde und der mittelalterlichen Kunst, von ausreichenden Abbildungen begleitet, in wissenschaftlicher Folge, mit dem bisherigen Haupttitel der Jahrbücher, statt der geschichtsforschenden Jahrbücher eintreten dürfen.

Für Unternehmungen dieser Art würde die Lieferung von Abbildungen die Hauptsache sein und die Jahreseinnahmen des Vereins zum größten Theile aufzehren, so daß der dazu zu liefernde gedruckte Text angemessen beschränkt werden müßte. Die Kosten eines solchen von Abbildungen begleiteten Jahresheftes würden die Kosten eines Bandes Jahrbücher nicht überschreiten dürfen, es sei denn, daß für diesen Zweck besondere außerordentliche Zuschüsse und Hülfen, um welche sich der Ausschuß bemühen wird, gewonnen würden. Es läßt sich aber für den durchschnittlichen Preis eines Jahrganges Jahrbücher ein ausreichendes und anständiges Heft Kunst= oder Culturgeschichte mit Abbildungen herstellen.

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Zur Hebung der Jahrbücher geht ein fernerer Vorschlag des Ausschusses dahin:

daß die auch in den Jahrbüchern bisher alljährlich gelieferten Verzeichnisse der eingegangenen Bücher, Bilder, Alterthümer, Münzen, Kunstsachen etc. ., sobald diese nicht von bedeutendem wissenschaftlichen Werthe sind und eine besondere wissenschaftliche Bearbeitung verdienen, so wie auch der Bericht über den Jahresabschluß fortan aus den Jahrbüchern wegfallen und ihre Stelle in kurzer, systematischer Darstellung nur in den vier Male im Jahre herauszugebenden und nach dem vorliegenden Material zu erweiternden Quartalberichten finden, welche fortan ganz in der Form und mit den Lettern der Jahrbücher gedruckt und in der Größe der Auflage der Jahrbücher übergedruckt werden sollen, um sie der Vollständigkeit und des Zusammenhanges wegen auch den Jahrbüchern anzubinden.

Der Ausschuß erwartet über diese Vorschläge die Aeußerung der Versammlung.


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Vorschlag

zur

Herausgabe eines meklenburgischen Urkundenbuches.

Für die wissenschaftlichen Bedürfnisse Meklenburgs ist die Herausgabe eines Urkundenbuches, wie es die meisten Staaten besitzen, nicht allein ein erwünschtes Unternehmen, sondern auch ein dringendes Bedürfniß. Die Möglichkeit einer befriedigenden und achtungswerthen Veröffentlichung ist vorhanden, da sowohl Meklenburg selbst einen großen Schatz von Urkunden besitzt, als auch alle Nachbarländer umher (Brandenburg, Pommern, Hannover, Holstein, Hamburg, Lübeck, Dänemark, Schweden) unter ihren Urkunden auch eine reiche Fülle meklenburgischer Urkunden veröffentlicht haben. Die Ausführung des Unternehmens hat aber große Schwierigkeiten, da es bis jetzt an Mitteln dazu fehlt, sowohl an Arbeitskräften, als an Geld, um so mehr da im Lande auf freiwillige Hülfe wenig zu rechnen und im Verhältniß zu dem vorhandenen reichen Urkundenschatze wenig Vorarbeit gethan ist. Soll das Unternehmen ausgeführt werden, wie es Bedürfniß und Ehre erfordern, so müssen Arbeitskräfte und Geldmittel herbeigeschafft werden, da es in jeder Hinsicht die Kräfte des Vereins bei weitem übersteigt, mit eigenen Mitteln erfolgreich einzugreifen.

Um eine kurze Uebersicht über das Unternehmen zu geben, dürften folgende Puncte grundleglich zu machen sein.

1. Das Urkundenbuch erstreckt sich vorläufig von den ältesten Zeiten bis ungefähr zum Jahre 1500.

2. Die Ordnung des Urkundenbuches wird eine chronologische sein, da nach vielfältiger, genauer Ueberlegung diese Art der Anordnung die leichteste Uebersicht und Benutzung gewährt, jede andere Art der Ordnung aber das Material zu sehr zersplittert.

3. Zur Benutzung für einzelne Zwecke werden vielfache und übersichtliche Register beigegeben.

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4.) Die Art der Bearbeitung der Urkunden, die Kritik des Textes, die Inhaltsangabe und Beschreibung wird in der Weise gehalten werden, welche der Verein in feinen Jahrbüchern bisher befolgt hat.

5. Die Ausdehnung des Werkes wird sich ungefähr dadurch bestimmen lassen, daß zunächst bis ungefähr um das Jahr 1300 alle vorhandenen Urkunden ohne Ausnahme gedruckt werden, für die Zeit nach 1300 aber eine Auswahl nach weiterer Ueberlegung vorbehalten bleibt.

6. Die äußere Form wird derjenigen ähnlich sein, welche die meisten Urkundenbücher anderer Staaten angenommen haben.

Nach diesem grundleglichen Plane, welcher nach reifer Ueberlegung als zweckmäßig erkannt ist, muß ein sehr großer Theil des Urkundenvorrathes vollständig bearbeitet sein, ehe die Herausgabe möglich ist, so daß mehre Jahre hingehen werden, ehe der Druck beginnen kann.

Die Verfolgung eines anderen möglichen Planes, die Urkunden nach einzelnen Gesichtspuncten und Instituten in kleinern Sammlungen zu geben, wie dergleichen im Lande schon vorhanden sind, würde auch nicht früher zweckmäßige Uebersichten gewähren, als bis das ganze Werk vollendet sein würde.

Zur Erreichung des Zieles würde es also nöthig sein,

A. daß wenigstens ein befähigter Mann ganz allein oder doch zum großen Theile seiner Arbeitskraft für dieses Unternehmen gewonnen und

B. daß eine zur Ausführung des Unternehmens ausreichende Geldsumme für den Druck des Werkes gesichert würde.

Die Geldmittel müßten beim Beginne des Unternehmens schon vorhanden sein, um die Möglichkeit der Ausführung gesichert zu sehen, damit die Arbeit nicht vergeblich gemacht wird. Die laufenden Zinsen der Summe würden zu den Kosten der Vorbereitung unentbehrlich sein, ja vielleicht nicht einmal ausreichen.

Nach diesen Andeutungen dürfte sich folgender Plan zur Beschlußnahme stellen lassen:

I . Der Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde übernimmt die Leitung und allseitige Beförderung der Bearbeitung und Herausgabe eines meklenburgischen Urkundenbuches und giebt das Werk unter seinem Namen heraus.

II . Der Verein wird durch eine eigens zu diesem Zwecke erwählte Commission bei der großherzoglich=meklenburg=schwerinschen Landesregierung beantragen, daß von ihr zur Bearbeitung und Herausgabe des Ur=

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kundenbuches ein Wissenschaftlich gebildeter, geeigneter Mann dem Vereine nach Umständen zur Disposition gestellt und für die Arbeit an dem Werke honorirt werde. Die großherzoglich=meklenburg=strelitzische Regierung wird von dem Vereine ersucht werden, auf ihre Kosten von den in ihren Landestheilen befindlichen Urkunden, so weit sie zu ihrer Verfügung stehen, Abschriften zu dem Werke zu liefern.

III . Der Verein wird bei den meklenburgischen Landständen ebenfalls durch eine Commission beantragen, daß demselben zu den Kosten des Druckes des Urkundenbuches aus ständischen Mitteln die Summe von 4000 Thalern bewilligt werde.


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Auszug

aus

der Berechnung der Vereins=Casse vom 1. Juli 1859 bis 20. April 1860.

Auszug aus der Berechnung der Vereinskasse
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Auszug aus der Berechnung der Vereinskasse

Schwerin, den 20. April 1860.

F. Wedemeier, Dr., Ministerial=Registrator,
p. t. Cassen=Berechner.               


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Verzeichniß

der

12. Juli 1859 bis 24. April 1860 erworbenen Bücher.

I. Sprachkunde.

    Nr.

  1. Wörterbuch der niederdeutschen Sprache älterer und neuerer Zeit von J. G. L. Kosegarten. Bd. I. Bd. II. ai-amt. Greifswald 1859.

II. Kunstgeschichte.

  1. Abhandlung über Holzsparkunst von J. W. Frankfurt 1767 (Gesch. des Freiherrn Printz v. Buchau.)
  2. Nachtrag zu Epigraphisches von Dr. Grotefend. (Gesch. des Hrn. Verf.)
  3. Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, ed. von C. T. v. Czörnig, IV. Wien 1859. (Gesch. der k. k. Commission.)

III. Biographien.

  1. Georg Behr von J. v. Bohlen=Bohlendorf. Stralsund 1859. (Gesch. des Herrn v. Behr=Negendank auf Semlow.)
  2. Zober, Ferdinand v. Schill. Stralsund 1859. (Gesch. des Herrn Verf.)

IV. Russische Ostseeprovinzen.

  1. Verhandlungen der gelehrten estnischen Gesfellschaft zu Dorpat. IV. 3. u. 4. Dorpat 1859. (Gesch. der Gesellsch.)

V. Nordische Alterthumskunde.

  1. En Vandring gjennem Jaegerspiis's have og Lund. Kjöbenhavn 1858.
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  1. Annaler for Nordisk Oldkyndighed og History, udgivne of det koniglige Nordiske Oldschrift Selskab. Kjöbenhavn 1856 n. 1857. (8 und 9. Gesch. der Ges. zu Kopenhagen.)

VI. Frankreich.

  1. E. Hundt v. Hafften, Militairisch=politische Berichte aus Frankreich. Berlin 1859. (Gesch. des Herrn Cand. jur. Brüning in Berlin.)
  2. Le Pariseum moderne, Paris 1845. - Karte von Frankreich von Seidel, Nürnberg 1811. (Gesch. des Freiherrn Printz v. Buchau.)

VII. Die Schweiz.

  1. Karte routière de la Suisse 1815. (Gesch. des Freiherrn Printz v. Buchau.)
  2. Die Pfahlbauten, Pilatus und St. Dominik, aus Bd. XII und Bd. XIII der Mittheilungen der antiquar. Ges. zu Zürich. Zürich 1858 u. 59.

VIII. Belgien und die Niederlande.

  1. Annales de l'Académie d'archéologie de Belge. T. V. liv. 4 u. T. VI. Anvers 1859.
  2. Annales de l'Académie d'archeacute;ologie Belgique XVI. 2. u. 3. Anvers 1859. (14 u. 15 Gesch. der Akademie.)
  3. Annales de la socieacute;teacute; archeacute;ologique de Namur. V. 4 u. VI. 1. Namur 1858 n. 59
  4. Rapport sur la situation de la socieacute;teacute; archeacute;ologique de Namur en 1858. (16 u. 17 Gesch. der Gesellsch.)
  5. Revue de la numismatique belge. III. 3. Bruxelles 1859.
  6. Table alphabeacute;tique de douze premiers volumes (1842 -56). Bruxelles 1858. (18 u. 19 Gesch. der numismatischen Ges. zu Brüssel.)

IX. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Correspondenz=Blatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine, ed. von Dr. C. L. Grotefend. VII. 1858 Oct.-1859 Sept.
  2. Sendschreiben an die erste allgem. Versammlung deutscher Rechtsgelehrten, Geschichts= und Sprachforscher von Freiherrn v. und zu Aufseß.
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  1. Beilage zum Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit Nro. 5. Mai 1859.
  2. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge. VI. 1859. (21-25 Gesch. des Freiherrn v. u. zu Aufseß.)
  3. K. E. v. Baer, Ueber den Schädelbau der rhätischen Romanen. (Gesch. des Herrn Verf.)
  4. Steiner, Sammlung und Erklärung altchristlicher Inschriften im Gebiet der obern Donau und des Rheins. Seligenstadt 1859.
  5. Steiner, Das System der römischen Wehren. Seligenstadt 1858.
  6. Das Castrum Selgum. Seligenstadt 1858. (25-27 Gesch. des Herrn Verf.)
  7. Monumenta Zollerana. B. VIII. Urkunden der fränk. Linie 1378-98, ed. von Freih. v. Stillfried und Dr. T. Märker. Berlin 1859 (Gesch. Sr. Majestät des Königs von Preußen.)

X. Oesterreich.

  1. Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. XXI- XXII. Wien 1859.
  2. Sitzungsbericht der k. Akademie der Wissenschaften (phil. hist. Cl.) XIX. 1 u. 2. XX. 1. Wien 1859 (29 u. 30 Gesch. der k. Akademie zu Wien.)
  3. Zeitschrift des Ferdinandeum für Tyrol und Vorarlberg. 3. Folge H. 8. Insbruck 1859. (Gesch. des Vereins.)
  4. Mittheilungen des hist. Vereins für Steiermark. H. 8. Gratz 1858.
  5. Die Steiermärkischen Schützen= und Freiwilligen=Bataillone in den Jahren 1848 u. 49. Gratz 1857. (32 u. 33 Gesch. des histor. Ver. für Steiermark.)
  6. Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie, ed. vom Verein für Kärnthen, 1. II. IV. Klagenfurt 1849, 50 u. 58. (Gesch. des Vereins.)

XI. Bayern und Würtemberg.

  1. Archiv des histor. Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Bd. XIV. H. 3. Würzburg 1858. (Gesch. des Vereins.)
  2. 20ster, 21ster und 22ster Bericht über das Wirken des histor. Vereins zu Bamberg. Juni 1856-Mai 1858. Bamberg 1857, 58 u. 59. (Gesch. des Vereins.)
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  1. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bayreuth 1859. (Gesch. der Gesellsch.)
  2. Würtembergische Jahrbücher, ed. von dem k. statistisch-topograph. Bureau. 1857 H. 1 u. 2. Stuttgart 1858 u. 59. (Gesch. des Büreau.)

XII. Der Mittelrhein, Nassau und Hessen.

  1. Zeitschrift zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer II. 1. u. 2. Mainz 1859 (Gesch. des Vereins.)
  2. Das Portal zu Remagen. Bonn 1859.
  3. Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden in den Rheinlanden. Bd. XXIII. Bonn 1859. (40 u. 41 Gesch. des Vereins.)
  4. Band XXI derselben Jahrbücher. Bonn 1854.
  5. Mittheilungen des historisch=antiquarischen Vereins für die Städte Saarbrücken und St. Johann. 3te Abtheilung. Saarbrücken 1859. (Gesch. des Vereins.)
  6. H. Bär, Diplom. Geschichte der Abtei Eberbach im Rheingau. Bd. II. H. 2. Im Auftrage des Vereins für Nassauische Alterthumskunde ed. von Dr. K. Nossel. Wiesbaden 1858.
  7. Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung. VI. 1. 2. Wiesbaden 1859.
  8. Periodische Blätter der Geschichts= und Alterthums=Vereine zu Kassel, Wiesbaden und Darmstadt. H. 9-11. 1859. (44-46 Gesch. des Vereins zu Wiesbaden.)
  9. Archiv für hessische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. IX. H. 1. Darmstadt 1859.
  10. Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Oppenheim, von W. Frank. Darmstadt 1859. (47 u. 48 Gesch. des Vereins zu Darmstadt.)

XIII. Sachsen und Thüringen.

  1. Mittheilungen der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes. V. 1. Altenburg 1859. (Gesch. des Vereins.)
  2. Neue Mittheilungen aus dem Gebiet histor.=antiq. Forschungen, ed. von dem Thür.=Sächs. Verein. Bd. VIII. H. 3 u. 4. Halle 1850. Bd. IX. H. 1. Halle 1857. (Gesch. des Vereins.)
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  1. Thüringische Geschichtsquellen. Bd. III. (Düringische Chronik des Joh. Rothe ed. von R. v. Liliencron.) Jena 1859. (Gesch. der Ges. für Thüringische Geschichte und Alterthumskunde.)

XIV. Schlesien und die Lausitz.

  1. Codex diplom. Silesiae. II. Breslau 1859. und Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens ed. von Dr. Röpell. II. 1. Breslau 1859. (Gesch. des Vereins.)
  2. Neues Lausitzisches Magazin, im Auftrage der Lausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften ed. von G. Köhler. Bd. XXXV und XXXVl. Görlitz 1859 u. 60. (Gesch. der Gesellschaft.)

XV. Westphalen und Niedersachsen.

  1. Zeitschrift des Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1856, Nachtrag 1856 u. Jahrg. 1857. Hannover 1857 u. 59.
  2. Urkundenbuch des histor. Vereins für Niedersachsen. IV. (Marienroder Urkundenbuch) von W. v. Hodenberg. Hannover 1859.
  3. 24ste Nachricht über den Verein für Niedersachsen. Hannover 1859.
  4. Programm und Statut desselben Vereins. Hannover 1858. (54-57 Gesch. des Vereins.)
  5. Beschreibung des Bukki=Gaues von C. W. Wippermann, ed. von C. F. L. Wippermann. Göttingen 1859.
  6. Statuten und Reglements des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen, Verden und des Landes Hadeln. Stade 1859. (Gesch. des Vereins.)
  7. Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde, ed. vom Verein f. (Geschichte u. Alterthumskunde Westphalens. Neue Folge Bd. IX. Münster 1858. (Gesch. des Vereins.)

XVI. Preußen, Brandenburg und Pommern.

  1. Novus Codex Brandenburgensis. 1. Haupttheil. XVII u. XVIII. ed. Dr. A. F. Riedel. Berlin 1859. (Gesch. des Herrn Herausgebers.)
  2. Zober, Zur Geschichte des Stralsunder Gymnasiums. Stralsund 1859.
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  1. Der literarisch=gesellige Verein zu Stralsund während der ersten 25 Jahre seines Bestehens. Stralsund 1858. (62 u. 63 Gesch. des Hrn. Prof. Zober.)
  2. Studien zur Geschichte der wendischen Ostseeländer von Dr. Fabricius. Berlin 1859. (Gesch. des Hrn. Verf.)
  3. 12ter Jahresbericht des Altmärkischen Vereins. ed. von Th. Fr. Zechlin. Salzwedel 1859. (Gesch. des Vereins.)

XVII. Hamburg, Lübeck, Holstein, Lauenburg

und Schleswig.
  1. J. W. Dittmer, Genealogische und biographische Nachrichten für Lübeckische Familien aus älterer Zeit. (Gesch. des Herrn Verf.)
  2. Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Neue Folge. Bd. I. S. 4. Hamburg 1858.
  3. Jahrbücher für Landeskunde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, ed. von der Schleswig=Holst.=Lauenb. Gesellschaft. Bd. I. u. II. 1. Kiel 1858 u. 59.
  4. Urkundensammlung derselben Gesellschaft. Bd. II. Abtheilung 2. Kiel 1858. (68 u. 69 Gesch. der Gesellsch.)

XVIII. Meklenburgica.

  1. Archiv für Landeskunde der Großherzogthümer Mecklenburg. IX. 1859. Schwerin 1859 (Gesch. Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs.)
  2. Mecklenburg-Schwerinscher Staats-Kalender 1860. Schwerin 1860. (Gesch. des Hrn. Dr. Bärensprung.)
  3. Mecklenburgische Annalen bis 954 von Dr. F. Wigger. (Programm des Gymnasiums zu Schwerin.) Schwerin 1859. (Gesch. des Hrn. Dir. Dr. C. F. Wex.)
  4. L. F. Crain, Beiträge zur Gesch. der Seestadt Wismar. Anhang zu D. Schröders Beschreibung. H. 1 Wismar 1859. (Gesch. des Hrn. Verf.)
  5. Die neuen Glocken zu St. Jürgen. (Gesch. des Herrn Dr. Crull in Wismar.)
  6. O. F. Schützii, vita D. Chytraei. Hamburg 1720.
  7. Desselben Supplementa hist. ecc. luth. Hamburg 1728. (75 u. 76 Gesch. des Hrn. Conserv., Archivrath Dr. G. C. F. Lisch.)
  8. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. XIII. ed. E. Boll. Neubrandenburg 1859. (Gesch. des Hrn. Verf.)
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  1. Geschichtlicher Theil des 25. Jahrganges der Jahrbücher unseres Vereins. Schwerin 1859. (Gesch. des Hrn. Archivrath, Conservator Dr. G. C. F. Lisch.)
  2. Bibliothek der Mecklenburgischen Ritter= und Landschaft. II und III. Rostock 1859. (Geschenk derselben.)
  3. Guil. Büchnero - quo die ante hos XXV annos munus praeceptoris auspicatus est - gratulatur F. C. Wex. Suerini 1859. (Gesch. des Hrn. Dir. Dr. F. C. Wex.)
  4. L. Spengler, das medicinische Mecklenburg. Erlangen 1858. - Die Geisteskrankheit des Herzogs Philipp von Mecklenburg. Neuwied 1859. (Gesch. des Hrn. Verf.)
  5. Der Mecklenburgische Prophet für 1847. Lübeck. (Gesch. des Cadetten Hrn. v. Santen.)

XIX. Amerika.

  1. Annual report of the board of regents of the Smithsonian Institution 1857. Washington 1858.
  2. Reply to the statement of the trustees of the Dudley observatory by B. Apthorp Gruld. Albany 1859.
  3. Defence of Dr. Dudley observatory. Albany 1859. (83-85 Gesch. des Smithsonian Institution.

  1. O. Spamer, Vehme oder Justiz? Eine Streitschrift. Leipzig 1859. (Gesch. des Hrn. Verf.)

Dolberg, Cand. theol.     


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Die Bilder- und Autographen-Sammlung.

Die Bilder=Sammlung des Vereins ist in dem Zeitraum von Joh. 1859 bis Ostern 1860 durch 28 Blätter, sämmtlich Geschenke, bereichert worden. Es befinden sich darunter 19 Portraits, größten Theils Handzeichnungen, geschenkt von Herrn E. v. Kamptz hier und Herrn Student G. Brüning zu Berlin; 1 älteres Bildniß in Kpf. vom Herrn Küster Bohn zu Demern geschenkt; ferner 8 Blätter Alterthümer und Kunstdenkmäler, ebenfalls meist Handzeichnungen, geschenkt von den Herren Pastoren Pumplün zu Carlow und Zander zu Teterow, so wie den Herren Baron v. Hammerstein zu Verden, Dr. Crull in Wismar und Gutsbesitzer Pogge auf Gewezin. Diese Blätter sind bereits in den Quartalberichten vom 30. Oct. 1859 und 5. Januar 1860 genauer verzeichnet.

Im laufenden Quartale sind bisher als Geschenke eingegangen: Ansicht vom Stifte Bethlehem zu Rattey, Lith. 8., geschenkt vom Herrn Archivrath Dr. Lisch; 4 Situationspläne von ältern Burg= und Dorfanlagen und andern Alterthümern auf den Feldmarken von Schulenberg, Fahrenhaupt, Dänschenburg und Freienholz, 4 Bl. Handzeichn. Q.=Fol., geschenkt vom Hrn. Forstgeometer Bölcken hier; Album, enth. Portraits, Karrikaturen und Genrebilder, gesammelt vom wail. Freih. Albrecht Maltzan auf Peutsch und als Geschenk übergeben vom Herrn Freiherrn Maltzan auf Groß=Lukow; zwei Portraits der Gutsbesitzer Kollmann und Harms (aus der Zeit mn 1820), Handz. in Tusche, 8., und zwei Portraits von meklenbrg. Militairs, Lith. Fol. und Silh. 8., geschenkt vom Herrn E. v. Kamptz hier; Bildniß des Schauspieldirectors Bethmann zu Rostock, Lith. Fol. (2 Explr.), geschenkt vom Hrn. O.=App.=Ger.=Canzlisten Rogge daselbst.

Für die Autographen=Sammlung sind bisher 10 Stücke, meist aus Acten=Makulatur, erworben, und zwar: 3 fürstliche Unterschriften, 4 desgl. von landesherrlichen Ministern und Räthen, 2 Schriftstücke von Gelehrten (Paul

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Tarnow, 13. Juni 1625, G. Brückner, 12. Dec. 1824) und 1 Zuschrift der wail. Frau Gräfin Agnes Hahn zu Basedow vom 21. November 1847.

An literarischem Material ist für die Sammlungen angeschafft: Allgem. Portrait=Catalog von W. E. Drugulin. Erster und zweiter Band. (A bis T). Leipzig 1859. 60. 8. Ferner: Deutsches Stammbuch. Autographen=Album. Dritte Aufl. Leipzig. 1860. Q.=8.

A. Glöckler.     


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Matrikel

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthums=
kunde aus den ersten 25 Jahren seines Bestehens.


(Die 5 ersten Verzeichnisse sind chronologisch, das 6te ist alphabetisch geordnet. - Die Angabe des Standes, Amtes, Titels und Wohnortes bezieht sich bei den gegenwärtigen Mitgliedern auf den 24. April 1860, bei den übrigen auf die Zeit des Todes oder Austritte. - Die Namen der gegenwärtigen Mitglieder sind mit einem Sternchen bezeichnet. Diejenigen ehemaligen Mitglieder, bei welchen die Art des Ausscheidens nicht angegeben ist, sind entweder nach voraufgegangener Kündigung ordnungsmäßig ausgetreten, oder wegen Nichterfüllung ihrer statutenmäßigen Verpflichtung gestrichen.)

I. Die Allerhöchsten Protectoren.

  1. Friedrich Franz, Großherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, seit 28. März 1835, gestorben 1. Februar 1837.
  2. * Georg, Großherzog von Meklenburg=Strelitz, Königl. Hoheit, seit 13. April 1835.
  3. Paul Friedrich, Großherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, seit 6. März 1837, gestorben 7. März 1842.
  4. * Friedrich Franz II., Großherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, seit 11. Juli 1842.
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II. Hohe Beförderer.

  1. * Friedrich Wilhelm, Erbgroßherzog von Meklen=burg=Strelitz, Königliche Hoheit, 8. Februar 1836.
  2. Gustav, Herzog von Meklenburg=Schwerin, Hoh., März 1836, † 10. Januar 1851.
  3. Auguste Friederike, verwittwete Erbgroßherzogin von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, März 1836 bis April 1852.
  4. Helene, Herzogin von Meklenburg=Schwerin, Hoh., vermählt mit dem Herzoge von Orleans, Königl. Hoheit, am 30. Mai 1837, März 1836 bis † 18. Mai 1858.
  5. Carl, Herzog von Meklenburg=Strelitz, Hoheit, März 1836 bis † 21. September 1837.
  6. Paul Friederich, Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, Mai 1836, Protector seit 6. März 1837.
  7. * Alexandrine, Erbgroßherzogin, seit 1. Februar 1837 Großherzogin von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, Mai 1836.
  8. * Georg Wilhelm, Fürst zu Schaumburg=Lippe, Hoheit, 12. Juli 1836.
  9. Friedrich Franz, Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 10. December 1839, Protector seit 11. Juli 1842.
  10. * Friedrich Carl Christian, Kronprinz, seit 20. Jan. 1848 König von Dänemark, als Friedrich VII., Maj., 12. Juli 1841.
  11. * Adolph Georg, Erbprinz von Schaumburg=Lippe, Hoheit, 12. Juli 1841.
  12. * Auguste, Großherzogin von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, Januar 1851.
  13. * Johann Nepomuk Maria, Herzog, seit 9. August 1854 König von Sachsen, Maj., Michaelis 1852.
  14. * Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, Maj., Ostern 1857.
  15. * Georg Carl Ludwig, Herzog von Meklenburg=Strelitz, Hoheit, 24. April 1860.
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III. Ehren=Mitglieder.

  1. v. Brandensiein, Geh. Raths= u. Regierungs=Präsident, Exc., zu Schwerin. 1835 April 22, † 1836 April 12.
  2. v. Plessen, Geh. Raths= u. Regierungspräsident, Exc., zu Schwerin. 1835 April 22, † 1837 April 25.
  3. Krüger, Geh. Rath, Staatsminister, Exc., zu Schwerin. 1835 April 22, † 1840 Mai 13.
  4. v. Oertzen, Staatsminister, Exc., zu Neustrelitz. 1835 April 22, † 1837 April 3.
  5. v. Oertzen, Landrath, auf Kittendorf. 1835 April 22, † 1838 Juli 5.
  6. v. Kamptz, Justiz=Minister, Exc., zu Berlin. 1835 April 22, † 1849 Nov. 5.
  7. v. Bonin, Oberpräsident der Provinz Pommern, Exc., zu Stettin. 1836 Juli 11, † 1832 Jan. 18.
  8. * v. Dewitz, Staatsminister, Exc., zu Neustrelitz. 1838 Juli 11.
  9. v. Reventlow, Graf, königl. dänischer Gesandter, Exc., zu London. 1841 Juli 12, † 1850.
  10. v. Hahn, Gräfin, auf Basedow. 1842 Juli 11, † 1857 April 5.
  11. * v. Olfers, Geh. Rath, General=Director der königl. Museen, Exc., zu Berlin. 1848 Juli 12.
  12. * v. Lützow, Minister=Präsident a. D., Exc., auf Boddin. 1850 Juli 11.
  13. * Friedrich Karl, Fürst zu Hohenlohe=Waldenburg, Durchlaucht, zu Kupferzell in Würtemberg. 1860 April 24.
  14. * v. der Osten=Sacken, Graf, Oberst a. D., zu Schwerin. 1860 April 24.
  15. * v. Blücher, Landrath, auf Teschow. 1860 April 24.
  16. * Grimm, Dr., Professor, zu Berlin. 1860 April 24.
  17. * Thomsen, Conferenz=Rath, Director der königl. Museen, zu Kopenhagen. 1860 April 24.
  18. * Masch, Pastor, zu Demern. 1860 April 24.

IV. Correspondirende Mitglieder.

  1. Lachmann, Dr., Professor, zu Berlin. 1835 Oct. 5, † 1851 März 13.
  2. v. Tzschoppe, Geh. Ober=Regierungs=Rath, zu Berlin. 1835 Oct. 5, † 1842 Sept. 16.
  3. v. Raumer, Dr., Geh. Ober=Regierungs=Rath, zu zu Berlin. 1835 Oct. 5, † 1856 März 11.
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  1. * Hoefer, Geh. Archivrath, zu Berlin. 1835 Oct. 5.
  2. * Klaatsch, Geh. Archivrath, zu Berlin. 1835 Oct. 5.
  3. * Riedel, Geh. Archivrath, zu Berlin. 1835 Oct. 5.
  4. * v. Ledebur, Direktor der vaterländischen Alterthums=sammlung, zu Berlin. 1835 Oct. 5.
  5. * Homeyer Dr., Prosessor, zu Berlin. 1835 Oct. 5.
  6. * Lewetzow Dr., Professor, zu Berlin. 1835 Oct. 5. † 1835 Oct. 13.
  7. * Leo Dr., Professor, zu Halle. 1835 Oct. 5.
  8. * Förstemann Dr., Professor und Bibliothekar, zu Halle. 1835 Oct. 5, † 1847 Jan. 25.
  9. * Voigt Dr., Professor und Archiv=Director, zu Königsberg. 1835 Oct. 5.
  10. * v. Medem, Baron, Archivrath, zu Stettin. 1835 Oct. 5.
  11. * Giesebrecht, Professor am Gymnasium, zu Stettin. 1835 Oct. 5.
  12. * Hering Dr., Professor am Gymnasium, zu Stettin. 1835 Oct. 5.
  13. Böhmer Dr., Professor am Gymnasium, zu Stettin. 1835 Oct. 5, † 1842 Febr. 27.
  14. * Kosegarten Dr., Prof., zu Greifswald. 1835 Oct. 5.
  15. Mohnicke, Dr. und Consistorialrath, Superintendent, zu Stralsund. 1835 Oct. 5, † 1841 Jul. 6.
  16. * Brandenburg Dr., Syndicus, zu Stralsund. 1835 Oct. 5.
  17. Fabricius Dr., Professor, zu Breslau. 1835 Oct. 5, † 1842 April 8.
  18. * Danneil, Director u. Prof., zu Salzwedel. 1835 Oct. 5.
  19. v. Duve Dr., Advocat, zu Ratzeburg. 1835 Oct. 5, † 1857 Jan. 11.
  20. v. Kobbe Dr., Rittmeister zu Ratzeburg. 1835 Oct. 5, † 1844 Sept. 11.
  21. * Deecke Dr., Professor, zu Lübeck. 1835 Oct. 5.
  22. * Behm Dr., Eisenbahn=Director, zu Lübeck. 1835 Oct. 5.
  23. * Dittmer Dr., Canzlei=Secretair, zu Lübeck. 1835 Oct. 5.
  24. * Lappenberg Dr., Archivar, zu Hamburg. 1835 Oct. 5.
  25. J. Grimm Dr., Hofr., Prof., zu Berlin. 1835 Oct. 3. Ehrenmitglied seit 1860.
  26. W. Grimm Dr., Hofrath, Professor, zu Berlin. 1835 Oct. 5, † 1859 Dec. 16.
  27. Dahlmann Dr., Hofr., Prof., zu Bonn. 1835 Oct. 5.
  28. v. Hormayer, Freiherr, Geh. Rath, zu München. 1835 Oct. 5, † 1848 Nov. 5.
  29. * Pertz Dr., Geh. Ober=Regierungsrath und Oberbibliothekar, zu Berlin. 1835 Oct. 5.
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  1. Schönemann Dr., Bibliothekar, zu Wolfenbüttel. 1835 Oct. 5, † 1855 Sept. 8.
  2. * Schmidt Dr., Archivrath, zu Wolfenbüttel. 1835 Oct. 5.
  3. * Michelsen Dr., Hof= u. Justizrath, Professor, zu Jena. 1835 Oct. 5.
  4. Asmussen Dr., Prof., Director des Schullehrer=Seminars, zu Segeberg. 1835 Oct. 5, † 1850.
  5. * Böhmer Dr., Stadtbibliothekar, zu Frankfurt a. M. 1835 Oct. 5.
  6. * Hancka, Bibliothekar des National=Museums, zu Prag. 1835 Oct. 5.
  7. Finn Magnusen Dr., Prof., Etatsrath, zu Kopenhagen, 1835 Oct. 5, † 1847 Dec. 24.
  8. * Rafn Dr., Prof., Etatsrath, zu Kopenhagen. 1835 Oct. 5.
  9. Liljegren Dr., Canzleirath, Reichsantiquar, zu Stockholm. 1835 Oct. 5, † 1837 Juni 9.
  10. * Friedländer Dr., Geh. Archivrath, zu Berlin. 1836 Jan. 4.
  11. Geyer Dr., Professor und Reichshistoriograph, zu Upsala. 1836 Jan. 4, † 1847 April 23.
  12. * Hefter Dr., Land= u. Stadtgerichts=Director, zu Jüterbock. 1836 Jan. 4.
  13. * v. Hagenow Dr., zu Greifswald. 1836 Mai 25.
  14. * v. Minutoli Dr., Regierungsrath, zu Liegnitz. 1837 Jan. 2.
  15. Thomsen, Conferenzrath und Director der Alterthumssammlung, zu Kopenhagen. 1837 Jan. 2, Ehrenmitglied seit 1860.
  16. Schröder Dr., Professor u. Oberbibliothekar, zu Upsala. 1837 Jan. 2, † 1857 Sept. 8.
  17. Barthold Dr., Professor, zu Greifswald. 1837 Jan. 2, † 1858 Jan. 12.
  18. Falck Dr. Etatsrath, Professor, zu Kiel. 1837 Jan. 30, † 1850 Mai 11.
  19. * Zober Dr., Professor am Gymnasium, zu Stralsund. 1837 Oct. 2.
  20. * Havemann Dr., Professor, zu Göttingen. 1838 Jan. 8.
  21. * Kretschmer, Aufseher am Münz=Cabinet, zu Berlin. 1838 Juli 11.
  22. v. Boddin, Regierungsrath, zu Aurich. 1839 Jul. 1. † 1842 April 5.
  23. Wilhelmi, Pastor, zu Sinsheim in Baden. 1839 Oct. 7, † 1857 April 8.
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  1. Molbech, Etatsrath, Professor, zu Kopenhagen. 1841 Jan. 4, † 1857 Jun. 13.
  2. Kopitar, Hofrath u. Custos der Hofbibliothek, zu Wien. 1841 Jan. 4, † 1844 Aug. 11.
  3. * Hildebrand, Reichs=Archivar und Antiquar, zu Stockholm. 1841 Jan. 4.
  4. Masch, Gymnasiallehrer, zu Neu=Ruppin. 1841 Jan. 4, † 1851 April 2.
  5. * Fabricius Dr., Bürgermeister, zu Stralsund. 1841 Oct. 4.
  6. Stenzel Dr., Geh. Archivrath u. Professor, zu Breslau. 1843 April 3, † 1854 Jan. 2.
  7. * Bagmihl, Maler und Buchdrucker, zu Alt=Damm in Pommern. 1843 April 3.
  8. * Köhne Dr., Collegienrath, zu Petersburg. 1843 Oct. 10.
  9. * Troyon, Archäolog, zu Lausanne. 1845 Jan. 6.
  10. * Nilsson, Professor, zu Stockholm. 1846 Jan. 5.
  11. v. Sommer, Oberstlieutenant, zu Kopenhagen. 1846 Jan. 5, † 1851 März.
  12. Chmel, Regierungsrath, Vice=Director des Geh. Hau=, Hof= u. Staatsarchivs, zu Wien. 1846 Jul. 4, † 1858 Nov. 28.
  13. Melly Dr., Archäolog des Landes Steiermark, zu Wien. 1848 April 3, † 1855 Oct. 22.
  14. * Möhlmann, Auditor bei der Landdrostei, zu Aurich. 1848 April 3.
  15. * Ragotzky, Pastor, zu Triglitz bei Putlitz. 1849 Nov. 13.
  16. * Alberti, Pastor, zu Hohenleuben bei Gera. 1850 Jan. 8.
  17. * Petranovich Dr., Landgerichtsrath, zu Zara in Dalmatien. 1851 Jan. 6.
  18. * v. Hodenberg, Landschafts=Director, Exe., zu Celle. 1851 April 7.
  19. * Arneth, Regierungsrath, Director der Münz= u. Antiken=Sammlung, zu Wien. 1852 Juli 11.
  20. Kemble, Esqu., Officier im Haushalt der Königin von England, zu Hannover. 1852 Oct. 4, † 1857 März 26.
  21. * v. Quast, Geh. Regierungsrath, Conservator der Kunstdenkmäler in Preußen, auf Radensleben in der Mark Brandenburg. 1854 Oct. 2.
  22. * v. Stilfried=Rattonitz, Freiherr, wirkl. Geh. Rath u. Director des Haus=Archivs, Exc., zu Berlin. 1855 Oct. 1.
  23. * Milde, Maler, zu Lübeck. 1856 April 7.
  24. * de Kerkhove, Präsident der archäologischen Akademie, zu Antwerpen. 1857 Oct. 5.
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  1. * Riza=Rangabé, Minister des Auswärtigen, Exc., zu Athen. 1857 Oct. 5.
  2. * Grotefend Dr., Archiv=Secretair, zu Hannover. 1858 April 12.
  3. * v. Hammerstein, Freiherr, Staatsminister a. D., zu Verden. 1858 April 12.
  4. * v. Langenn Dr., Geh. Rath, Präsident des Ober=Appellations=Gerichts zu Dresden. 1860 April 24.
  5. * Lindenschmit, Prof. am Gymnasium u. Conservator am römisch=germanischen Museum, zu Mainz. 1860 April 24.
  6. * v. Hefner=Alteneck Dr., Professor u. Conservator am Museum, zu München. 1860 April 24.
  7. * Paulus, Finanz=Assessor, zu Stuttgart. 1860 April 24.
  8. * Worsaae, Professor u. Conservator der Kunstdenkmäler Dänemarks, zu Kopenhagen. 1860 April 24.
  9. * Janssen Dr., Conservator am Museum, zu Leyden. 1860 April 24.

V. Correspondirende Gesellschaften.

  1. Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde, zu Stettin. 1835.
  2. Schleswi=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte, zu Kiel. 1835.
  3. Königliche Gesellschaft für nordische Alterthumskunde, zu Kopenhagen. 1835.
  4. Thüringisch=Sächsischer Verein für Erforschung vaterländischen Alterthums, zu Halle, 1836.
  5. Voigtländischer alterthumsforschender Verein, zu Hohenleuben. 1836.
  6. Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer, zu Kiel. 1836.
  7. Gesellschaft für vaterländ. Alterthümer in der Schweiz, zu Zürich. 1837.
  8. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, zu Münster. 1837.
  9. Wetzlarscher Verein für Geschichte und Alterthumskunde, zu Wetzlar. 1837. Aufgelöset 1852.
  10. Historischer Verein für Niedersachsen, zu Hannover. 1837.
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  1. Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit (in Baden), zu Sinsheim. 1838.
  2. Verein für hessische Geschichte und Alterthumskunde, zu Cassel. 1838.
  3. Historischer Verein für Oberfranken, zu Bamberg. 1839.
  4. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung, zu Wiesbaden. 1839.
  5. Historischer Verein für den Unter=Main=Kreis, zu Würzburg. 1839.
  6. Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte und Industrie, zu Salzwedel. 1839. Aufgelöset 1849.
  7. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen, zu Riga. 1840 Michaelis.
  8. Dänischer historischer Verein, zu Kopenhagen. 1841 Neujahr.
  9. Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg, zu Berlin. 1841 Ostern.
  10. Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften, zu Görlitz. 1841 Johannis.
  11. Verein für Hamburgische Geschichte, zu Hamburg. 1841 Michaelis.
  12. Historischer Verein für Ober=Baiern, zu München. 1842 Ostern.
  13. Königlich Bairische Akademie der Wissenschaften, zu München. 1842 Michaelis.
  14. Königlich Niederländisches Museum der Alterthümer, zu Leyden. 1843 Neujahr.
  15. Schlesische Gesellschaft für vaterländische Kultur, zu Breslau. 1843 Ostern.
  16. Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte, zu Meiningen. 1843 Ostern.
  17. Gesellschaft für vaterländ. Alterthümer (der Schweiz), zu Basel. 1843 Michaelis.
  18. Historischer Verein der Ober=Pfalz und für Regensburg, zu Regensburg. 1843 October.
  19. Historischer Verein für Ober=Franken, zu Bayreuth. 1843 November.
  20. Westfälische Gesellschaft zur Beförderung vaterländischer Kultur, zu Minden. 1844 Februar.
  21. Geschichts= u. alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes, zu Altenburg. 1844 Mai.
  22. Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer, zu Mainz. 1844 Michaelis.
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  1. Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde, zu Lübeck. 1844 Michaelis.
  2. Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und OberSchwaben, zu Ulm. 1844 Weihnacht.
  3. Esthländische literarische Gesellschaft, zu Reval. 1845 Michaelis.
  4. Historischer Provinzial=Verein für Krain, zu Laibach. 1847 Ostern.
  5. Gelehrte Esthnische Gesellschaft, zu Dorpat. 1847 Ostern.
  6. Königlich Würtembergisches statistisches Bureau und Verein für Alterthumskunde, zu Stuttgart. 1847 Ostern.
  7. Historischer Verein für Steiermark, zu Gratz. 1847 Johannis.
  8. Historischer Verein für Schwaben und Neuburg, zu Augsburg. 1847 Michaelis.
  9. Ferdinandeum zu Innsbruck. 1847 Michaelis.
  10. Gesellschaft für Frankfurter Geschichte und Kunst, seit 1857 für Geschichte und Alterthumskunde, zu Frankfurt a. M. 1847 Michaelis.
  11. Alterthumsverein für das Großherzogthum Baden, zu Baden. 1847 Michaelis.
  12. Königlich Sächsischer Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichts= und Kunst=Denkmale, zu Dresden. 1847 Michaelis.
  13. Die Alterthumsgesellschaft Prussia, zu Königsberg. 1847 Michaelis.
  14. Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer, zu Emden. 1847 Michaelis.
  15. Kaiserlich Russische archäologisch=numismatische Gesellschaft, zu Petersburg. 1847 Michaelis.
  16. Museum zu Hildesheim. 1847 Michaelis.
  17. Gesellschaft für friesische Geschichte, Alterthums= und Sprachkunde, zu Leeuwarden. 1847 Weihnacht.
  18. Verein für siebenbürgische Landeskunde, zu Hermannstadt. 1848 Neujahr.
  19. Verein für Geschichte und Alterthumskunde Schlesiens, zu Breslau. 1848 Neujahr.
  20. Historisch=antiquarischer Verein für die Städte Saarbrücken, St. Johann und deren Umgegend, zu Saarbrücken. 1848 Ostern.
  21. Deutsche Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthumskunde, zu Leipzig. 1848 Ostern.
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  1. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft, zu Bern. 1850 Februar.
  2. Museum Francisco -Carolinum, zu Linz. 1850 Ostern.
  3. Historischer Verein für das würtembergische Franken, zu Mergentheim. 1850 Weihnacht.
  4. Kaiserlich Oesterreichische Akademie der Wissenschaften, zu Wien. 1851 Ostern.
  5. Königlich Schwedische Akademie der schönen Wissenschaften, Historie u. Antiquitäten, zu Stockholm. 1851 Aug.
  6. Osnabrückischer Verein für Geschichte und Alterthumskunde, zu Osnabrück. 1851 Michaelis.
  7. Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde, zu Agram. 1851 Weihnacht.
  8. Lüneburgischer Alterthumsverein, zu Lüneburg. 1852 Ostern.
  9. The archaeological institute of Great Britain and Ireland, zu London. 1852 Michaelis.
  10. Verwaltungsausschuß des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine, zu Dresden. 1852 Weihnacht. (Seit 1854 October zu Hannover und seit 1858 November zu Stuttgart.)
  11. Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde, zu Jena. 1853 Neujahr.
  12. Gesellschaft für Aufsuchung und Erhaltung geschichtlicher Denkmäler im Großherzogthum Luxemburg, zu Luxemburg. 1853 Ostern.
  13. Historischer Verein für das Großherzogthum Hessen, zu Darmstadt. 1854 Neujahr.
  14. Germanisches Museum, zu Nürnberg. 1854 Michaelis.
  15. Société numismatique Belge, zu Brüssel. 1855 Joh.
  16. Société archéologiquie de Namur, zu Namur. 1855 Johannis.
  17. Institut archéologique Liègeois, zu Lüttich. 1855 Joh.
  18. Société scientifique et litteraire de Limbourg, zu Tongern. 1855 Johannis.
  19. Verein für die Geschichte der Grafschaft Ruppin, zu Neu=Ruppin. 1855 Michaelis.
  20. Kaiserlich Oesterreichische Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale des Oesterreichischen Staates, zu Wien. 1856 Februar.
  21. Würtembergischer Alterthumsverein, zu Stuttgart. 1857 Neujahr.
  22. Smithsonian Institution. (Amerika), zu Washington. 1857 Johannis.
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  1. Verein der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg, zu Neu=Brandenburg. 1857 Johannis.
  2. Académie d'archéologie de Belgique, zu Antwerpen. 1857 Johannis.
  3. Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften, zu Erfurt. 1858 Johannis.
  4. Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande, zu Bonn. 1858 Johannis.
  5. Kaiserlich Oesterreichische geographische Gesellschaft, zu Wien. 1858 Weihnacht.
  6. Verein für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln, zu Stade. 1858 Weihnacht.
  7. Historischer und alterthumsforschender Verein für Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, zu Luzern. 1860 Ostern.

VI. Ordentliche Mitglieder.

Friedrich Wilhelm, Erbgroßherzog von Meklenburg=Strelitz, auf ausdrücklichen allerhöchsten Befehl als ordentliches Mitglied aufgenommen am 17. Nov. 1835, auf den Wunsch des Vereins jedoch in die Reihe der hohen Beförderer eingetreten am 8. Febr. 1836.


  1. Ackermann, Criminalrath, zu Bützow. 1834 Nov. 21. - 1842.
  2. * Ackermann, Vicepräsident des Oberappellationsgerichts, zu Rostock. 1835 Mai 30.
  3. Ackermann, Bürgermeister, zu Brüel. 1837 Dec. 22. - † 1839.
  4. * Ackermann, Polizei=Inspector, zu Schwerin. 1851 Febr. 9.
  5. Ahlers, Advocat, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1838.
  6. * Ahlers, Landsyndicus, zu Neubrandenburg. 1851 Dec. 8.
  7. * Ahrens, Geh. Finanzrath, auf Neu=Schlagstorf, zu Schwerin. 1835 April 22.
  8. Ahrens, Gerichtsrath, Bürgermeister, zu Schwaan. 1835 Mai 18. - † 1851.
  9. * Ahrens, Pensionair, zu Neu=Schlagstorf. 1855 Juli 18.
  10. * Albrandt, Pastor, zu Lübow. 1836 Febr. 27.
  11. * Arndt, Pastor, zu Schlagstorf. 1835 Jan. 12.
  12. * Assur, Zeitungs=Redacteur, zu Schwerin. 1835 April 15.
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  1. * Bachmann Dr., Professor, Director des Gymnasiums zu Rostock. 1837 Februar 15.
  2. Bade, Senator, zu Schwerin. 1856 Oct. 14. - 1859.
  3. Bahlcke, Hofrath, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17.-1848.
  4. Bärensprung, Hofbuchdrucker, zu Schwerin, erster Bibliothekar des Vereins. 1835 April 11. - † 1844 Oct. 24.
  5. * Bärensprung Dr., Hofbuchdrucker, zu Schwerin. 1855 Jan. 18.
  6. * v. Barner auf Klein=Görnow. 1843 Juni 6.
  7. * v. Barner, Landrath, auf Bülow etc. . 1843 Nov. 21.
  8. Bartels Dr., Medicinalrath, zu Schwerin. 1835 April 12. - 1851.
  9. * Bartning, Geh. Hofrath, Advocat, zu Schwerin. 1843 Juli 11.
  10. * Bartning, Oberbaurath, zu Schwerin. 1848 Febr. 25.
  11. * Bartsch, Domprediger zu Schwerin, emer., Mitstifter des Vereins und zweiter Secretair vom 17. Jan. 1835 bis 6. Nov. 1843, jetzt in Warin. 1834 Oct. 18.
  12. Bartsch, Cand. d. Theol., zu Rostock. 1835 April 15.-1845.
  13. * Bartsch Dr., Medicinalrath, zu Warin. 1835 April 15.
  14. * v. Bassewitz, Geh. Regierungsrath, zu Schwerin. 1837 Oct. 9.
  15. v. Bassewitz, Geh. Rath und Landrath, auf Schönhof. 1838 März 20. - † 1838 Juli 20.
  16. v. Bassewitz, Kammer= und Jagd Junker, auf Tarzow. 1843 Jan. 20. - † 1852 Febr. 19.
  17. * v.Bassewitz, Justizrath, zu Rostock. 1843 Febr. 18.
  18. * v. Bassewitz, Präsident des Oberappellationsgerichts zu Rostock. 1843 Dec. 16.
  19. * v. Bassewitz=Schlitz, Graf, auf Burg=Schlitz etc. . 1845 Nov. 14.
  20. * v. Bassewitz, Graf, auf Bristow etc. . 1845 Nov. 14.
  21. v. Bassewitz, auf Dersentin. 1845 Nov. 14. - 1850.
  22. * v. Bassewitz, Graf, auf Prebberede etc. . 1847 Jan. 2.
  23. * v. Bassewitz, Graf, auf Schwiessel etc. . 1855 Oct. 29.
  24. Bauer, Pastor, zu Lambrechtshagen. 1835 Oct. 22. - 1845.
  25. Bauer, Präpositus, zu Rehna. 1837 Juni 7. - 1858.
  26. Becker, Director des Gymnasiums zu Ratzeburg. 1834 Nov. 14. - † 1843 Oct.
  27. Behm, Cantor der Stadtschule zu Malchin. 1836 Jan. 29. - 1845.
  28. Behm, Advocat, zu Neubrandenburg. 1836 April 20. - 1848.
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  1. v. Behr=Negendank auf Passow etc. . 1835 Oct. 16. - † 1847.
  2. v. Behr, auf Renzow. 1837 Juni 25. - 1843.
  3. v. Behr=Negendank, auf Torgelow etc. ., zu Ludwigslust. 1843 April 4. - † 1857 Sept. 22.
  4. * v. Behr=Negendank, auf Dölitz, Semlow etc. ., zu Semlow in Pommern. 1855 Juli 1.
  5. Behrns, Pastor, zu Qualitz. 1835 Dec. 23.- † 1853 Mai.
  6. Beneke, k. Österreichischer Lieutenant, in Ungarn. 1845 Juni 1. - 1852.
  7. * Beneke Dr., Archiv=Secretair, zu Hamburg. 1852 Oct. 9.
  8. v. Berg, auf Neuenkirchen. 1842 Sept. 22. - † 1855 Febr. 6.
  9. Bergfeld, Professor am Gymnasium zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - 1848.
  10. * Berner, Pastor, zu Uelitz. 1857 Juni 12.
  11. v. Bernstorff, Graf, auf Wedendorf. 1835 Sept. 22. † 1840 Mai.
  12. * v. Bernstorff, Staatsminister, zu Neustrelitz. 1837 Jan. 1.
  13. * Beselin, Advocat, zu Rostock. 1835 Jan. 15.
  14. Besser, Oberschulrath, Director des Gymnasiums zu Güstrow. 1834 Nov. 6. - † 1846 Jun. 27.
  15. Betcke Dr., Arzt, zu Penzlin. 1836 Jan. 1. - 1845.
  16. Beust, Pastor, zu Plate. 1837 Oct. 2. - 1847.
  17. * Beyer Dr., Archiv=Secretair, zu Schwerin, seit 11. Juli 1846 zweiter Secretair des Vereins. 1835 Sept. 18.
  18. * Bicker, Buchdrucker, zu Schönberg. 1841 Dec. 5.
  19. * v. Biel, Baron, auf Zierow. 1845 Nov. 14.
  20. * Bleske, Lehrer am Gymnasium zu Schwerin. 1858 Jan. 17.
  21. v. Blücher, Landrath, auf Teschow etc. . 1835 Mai 4. - 1860 Ehrenmitglied.
  22. * v. Blücher, Landrath, auf Suckow. 1840 Febr. 26.
  23. * v. Blücher, Graf, auf Göhren. 1842 Mai 16.
  24. v. Blücher, Rittmeister, auf Rosenow. 1842 Juni 1. - 1856.
  25. * v. Blücher, auf Quitzenow. 1843 Febr. 20.
  26. * v. Blücher, Graf, auf Finken. 1843 Nov. 12.
  27. Boccius, Canzleirath, Regierungs=Referent, zu Schwerin. 1835 Jan. 16. - 1851.
  28. * v. Boddien, Oberstallmeister a. D., zu Görlitz in Schlesien. 1837 April 10.
  29. v. Boddien, Regierungsrath, zu Aurich in Ostfriesland. 1838 Nov. 29. - 1839 correspondirendes Mitglied.
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  1. * v. Böhl, auf Cramonshagen. 1846 Dec. 2.
  2. * v. Bohlen, Premier=Lieutenant, zu Stralsund. 1845 Nov. 23.
  3. Bölckow, Hofrath, Bürgermeister, zu Gnoien. 1835 Oct. 24. - † 1857 Juli 9.
  4. Boll, Pastor zu Neubrandenburg. 1834 Dec. 3. - 1856.
  5. * Bolte, Criminal=Director, zu Bützow. 1835 Mai 1.
  6. v. Borck, Kammerherr, auf Möllenbeck. 1842 Dec. 18. - 1852.
  7. Bothe Dr., Architekt, zu Ludwigslust. 1837 Aug. 27. - 1845.
  8. Bouchholtz, Regierungs=Secretair, zu Schwerin. 1835 April 12. - 1849.
  9. Bouchholtz, Geh. Hofrath, zu Schwerin. 1835 April 21. - 1850.
  10. Brandt, Canzlei=Director, zu Güstrow. 1835 Mai 30. - † 1847.
  11. Brinckmann, Präpositus, zu Neukalen. 1836 Febr. 27. - † 1843 Nov.
  12. * v. Brock, Geheimerath, Exc., auf Käselow, zu Schwerin. 1853 Oct. 20.
  13. v. Brocken, Domainenrath, auf Hohen=Luckow. 1845 Dc. 15. - 1850.
  14. Brückner Dr., Obermedicinalrath, zu Ludwigslust. 1834 Nov. 18. - † 1860 März 13.
  15. * Brückner, Rath, Bürgermeister, zu Neubrandenburg. 1834 Dec. 24.
  16. * Brückner, Präpositus, zu Groß=Giewitz. 1836 Jan. 29.
  17. Bruger Dr., Pastor, zu Warsow. 1835 Oct. 30.- 1850.
  18. * Brüning, Candidat der Rechte, zu Berlin. 1856 Juli 11.
  19. * Bruns, Hauptmann, zu Schwerin. 1857 Jul. 26.
  20. * v. Buch, auf Zapkendorf. 1841 Nov. 10.
  21. * v. Buch, Kammerherr, auf Tornow. 1845 Nov. 19.
  22. Büchner Dr., Oberlehrer am Gymnasium, zu Schwerin. 1835 April 22. - 1844.
  23. Bülch, Rector der Stadtschule zu Malchin. 1836 Jan. 29. - † 1844.
  24. * v.Bülow, Canzlei=Director, zu Schwerin, mehrjähriger Repräsentant. 1834 Nov. 30.
  25. v. Bülow, Landdrost, zn Neustadt. 1835 April 14. - † 1858 Nov. 1.
  26. v. Bülow, Drost, zu Dömitz 1835 Oct. 6. - † 1855.
  27. v. Bülow, Criminalrath, zu Bützow. 1837 Jan. 1. - 1860.
  28. v. Bülow, Kammer= u. Jagdjunker, zu Jasnitz. 1837 Mai 26. - 1843.
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  1. v. Bülow, Landdrost, zu Schwerin. 1837 Juli 13. - † 1839 Nov.
  2. v. Bülow, Hofmarschall, zu Schwerin. 1843 Jan. 2. - 1849.
  3. v. Bülow, Freiherr, zuRostock. 1843 Nov. 16.-1850.
  4. * v. Bülow, auf Wamekow, zu Schwerin. 1844 April 17.
  5. v. Bülow, Lieutenant zu Neustrelitz. 1844 Juni 12. - 1853.
  6. * v. Bülow, Geh. Legationsrath, Bundestags=Gesandter, zu Frankfurt a. M. 1845 Juli 11.
  7. v. Bülow, auf Bäbelitz. 1845 Oct. 1. - 1851.
  8. * v. Bülow, Graf, auf Cummerow etc. ., Minister=Präsident a. D., Exc., Präsident des Vereins von 1851 Juli 11 bis 1858, zu Berlin. 1851 März 10.
  9. Burchard, Advocat, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1838.
  10. Burmeister Dr., Privatgelehrter, zu Wismar. 1835 April 14. - 1842.
  11. Burmeister, Präpositus, zu Teterow. 1836 Jan. 29. - 1850.
  12. Burmeister, Candidat der Theologie, zu Wismar. 1838 März 20. - † 1839 April.
  13. * Büsch, Unterofficier, zu Wismar. 1857 Oct. 13.
  14. Buschmann, Pastor, zu Bützow. 1835 Dec. 14.-1849.
  15. Carlstedt Mag., Stiftsprediger zu Bützow. 1837 Jan. 1. - 1846.
  16. Christlieb, Pastor, zu Kavelstorf. 1835 Oct. 10.-1842.
  17. Christmann, Pastor, zu Mölln. 1835 Oct. 22. - 1848.
  18. * v. Cleve, auf Carow. 1836 Oct. 6.
  19. * Conradi, Pastor, zu Ankershagen. 1836 Jan. 1.
  20. * v. Cossel, Rentier, zu Schwerin. 1835 Nov. 16.
  21. *Crain Dr., Professor, Director des Gymnasiums zu Wismar. 1835 Nov. 19.
  22. * Cramer, Bürgermeister, zu Gnoien. 1851 Febr. 28.
  23. Crull, Präpositus, zu Doberan. 1835 April 21. -† 1847 Mai 14.
  24. Crull, Amtmann, zu Goldberg. 1835 Juni 30. - † 1853 Mai.
  25. Crull Dr., Hofr., Advocat, zu Rostock. 1836 Oct. 10. - 1849.
  26. * Crull, königl. niederländischer Consul, Kaufmann, zu Wismar. 1839 Mai 2.
  27. * Crull Dr., Arzt, zu Wismar. 1851 Febr. 3.
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  1. Crumbiegel Dr., Senator, zu Rostock. 1834 Nov. 16. - 1849.
  2. * Daniel, Bürgermeister, zu Schwaan. 1838 Jan. 29.
  3. Daries, Kaufmann, zu Plau. 1851 Febr. 28. - † 1857 Sept. 29.
  4. Demmler, Hofbaurath, zu Schwerin. 1835 Mai 11. - 1849.
  5. * Demmler, Senator, zu Rehna. 1838 Nov. 29.
  6. v. Dewitz, Geheimerath, Staatsminister, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. zum Ehrenmitglied ernannt 1838, Juli 11.
  7. * v. Dewitz, auf Kölpin. 1841 Mai 10.
  8. * Diederichs, Advocat, zu Güstrow. 1835 Mai 30.
  9. Diemer Dr., Professor, Consistorialrath, zu Rostock. 1835 April 20. - † 1855 Juli 26.
  10. * Ditmar Dr., Geh. Justizrath, ritterschaftlicher Syndicus, zu Rostock. 1835 April 15.
  11. Doblow, Pastor, zu Groß=Vielen. 1844 Jun. 12.-1849.
  12. * Dolberg, Lehrer im Cadettenhause zu Schwerin. 1856 Oct. 4. Bibliothekar des Vereins seit 1858 Juli 11.
  13. * v. Döring, auf Badow. 1835 Nov. 26.
  14. Dornblüth Dr., Hofrath, Arzt, zu Plau. 1835 Nov. 10. . 1845.
  15. Drechsler, Senator, zu Bützow. 1837 Jan. 1. - 1848.
  16. * Drechsler, Landdrost, zu Lübz. 1842 Dec. 16.
  17. Drenckhahn, Pens., zu Boddin. 1836 Febr. 12. -1840.
  18. DresenDr., Adv., zu Rostock. 1835 April 21.-1843.
  19. Dühr, Hauptmann a. D., Postmeister, zu Neubrandenburg. 1836 Jun. 10. - † 1839.
  20. * Dumrath, Kaufmann, zu Rostock. 1850 Aug. 15.
  21. Ebeling, Adv., zu Schönberg. 1848 Jun. 1. - 1851.
  22. Ebeling Dr., Oberlehrer am Gymnasium zu Schwerin. 1855 Nov. 5. - 1857.
  23. Eberhard, Präpositus, zu Penzlin. 1836 Jan. 1.- 1850.
  24. Eberhard, Pastor, zu Gr. Lukow. 1836 Jan. 1. - 1850.
  25. Eckermann sen., auf Johannstorf. 1835 Mai 28. - † 1852.
  26. Eckermann jun. auf Pötenitz. 1852. - 1859.
  27. Ehlers, Hofrath, Advocat, zu Bützow. 1837 Jan. 1. - 1842.
  28. Ehrhardt, Amtsverwalter, zu Rühn. 1835 Oct. 11. - 1851.
  29. * v. Elderhorst, Generalmajor a. D., zu Schwerin. 1842 Juli 11.
  30. Elfreich, Pastor, zu Neukirchen. 1835 Nov. 19.-1837.
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  1. Engel, Küchenmeister, zu Malchow. 1835 Sept. 12. - † 1858.
  2. Engel, auf Charlottenthal. 1835 Sept. 14. - 1856.
  3. v. Engel, Kammerherr, auf Breesen. 1835 Oct. 25. - † 1857 Juli 9.
  4. * Engel, Hofrath, Bürgermeister, zu Röbel. 1836 Oct. 22.
  5. Enghardt, Pastor, zu Wismar. 1835 Nov. 19.- †1846.
  6. * Engmann, Pastor, zu Groß=Pankow. 1859 Nov. 30.
  7. Erfurt, Pastor, zu Picher. 1835 Jan. 2. - 1849.
  8. Evers, Archivrath, zu Schwerin. 1834 Nov. 21. - 1843.
  9. Eyler, Superintendent, zu Wismar. 1835 Nov. 19. - † 1841 April.
  10. Fabricius Dr., Senator, zu Wismar. 1851 Febr. 3. - † 1854 Febr.
  11. * Faull, Geh. Canzleirath, zu Schwerin, 1834 Dec. 22, Cassenführer vom 17. Jan. 1835 - 11. Jul. 1851, Vice=Präsident seit 24. April 1860.
  12. * v. Ferber, auf Melz. 1843 Juni 10.
  13. * v. Finkenstein, Graf, Major a. D. und Kammerherr, zu Berlin. 1835 Nov. 17.
  14. Fischer sen., Portraitmaler, zu Schwerin. 1837 Jan. 30. - † 1845 Febr.
  15. * Fischer jun., Portraitmaler, zu Schwerin. 1847 Jan. 20.
  16. * Fischer, Lehrer am Gymnasium, zu Schwerin. 1860 Jan. 5.
  17. Flemming Dr., Geh. Medicinalrath, zu Schwerin. 1835 April 12. - 1854.
  18. Flörke, Consistorialrath, Superintendent, zu Parchim. 1835 Sept. 11. - † 1848 Dec.
  19. * Flörke, Hofrath, Bürgermeister, zu Parchim. 1835 Sept. 18.
  20. Flörke, Kirchenrath, Pastor, zu Grabow. 1835 Oct. 11. - † 1847 April.
  21. * Flörke, Amtsverwalter, zu Dargun. 1860 Jan. 19.
  22. * v. Flotow, Amtmann, zu Wittenburg. 1835 Oct. 10.
  23. v. Flotow, auf Walow. 1843 Nov. 21.- † 1846 Sept.
  24. * Flügge, auf Groß=Helle. 1836 Jan. 1.
  25. * Flügge, Oberpostamts=Director, zu Rostock. 1860 Febr. 2.
  26. * LeFort, Landrath, auf Boek. 1835 April 21.
  27. Francke Dr., Lehrer am Gymnasium zu Wismar. 1834 Nov. 1. - † 1844.^
  28. Francke, Superintendent, zu Güstrow. 1836 Jan. 29. - † 1838 Febr.
  29. * Frege Dr., Lehrer am Gymnasium zu Wismar. 1842 März 30.
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  1. Frese Dr., Hofrath, Arzt, zu Schwerin. 1843 Juli 11. - 1857.
  2. Freitag, Pastor, zu Gartow. 1837 Nov. 11.- 1849.
  3. Friese Dr., Prof., Rector des Gymnasiums zu Neubrandenburg. 1836 Jun. 10. - 1848.
  4. * v. Frisch, auf Klocksin. 1837 Oct. 8.
  5. Frodeyn, Adv., zu Neubrandenburg. 1836 Jun. 10. - 1848.
  6. Fromm, Vice=Präsident des Oberappellationsgerichts zu Rostock. 1835 Sept. 18. - † 1846.
  7. * Fromm, Präpositus, zu Parkentin. 1835 Dec. 23.
  8. Fust, Cantor u. Organist, zu Bützow. 1837 Jan. 1. -1849.
  9. * Gädcke, Senator, zu Lübz. 1845 April 27.
  10. Gentzen, Bibliothekar, zu Neustrelitz. 1842 Sept. 27. - 1853.
  11. Genzken Mag., Consistorialrath und Probst, zu Ratzeburg. 1837 April 5. - † 1858 März 20.
  12. * Genzken, Stadtrichter, zu Altstrelitz. 1856 Mai 5.
  13. Gerdeß, Rector a. D., zu Schwerin. 1835 April 21. - 1854.
  14. * Giesebrecht, Präpositus, zu Mirow. 1835 Sept. 15.
  15. * Gillmeister, Glasmaler, zu Schwerin. 1845 Jan. 1.
  16. * Glöckler, Archiv=Registrator, zu Schwerin, 1836 Juli 17, Bibliothekar des Vereins vom 11. Juli 1843 bis dahin 1858, seitdem Aufseher der Bildersammlung.
  17. v. Glöden, Freiherr, zu Bützow. 1837 Jan. 1.-1849.
  18. v.Glöden, Privatdocent, zu Rostock. 1841 Jun. 18. - 1850.
  19. * v. Glöden, Forstmeister, zu Dargun. 1860 Jan. 19.
  20. Goldschmidt, Kaufm., zu Plau. 1851 Febr.28.- 1857.
  21. Görenz, Oberschulrath, Director des Gymnasiums zu Schwerin. 1835 Nov. 19. - † 1836 Febr. 3.
  22. Görner, Director des Hoftheaters zu Neustrelitz a. D., zu Berlin. 1845 Sept. 20. - 1847.
  23. Grammann, Pastor, zu Zarrentin. 1835 Nov. 19.-1850.
  24. * v. Grävenitz, Kammer=Director, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17.
  25. * v. Grävenitz, Major a. D., auf Zühr. 1846 Oct. 27.
  26. Grimm, Präpositus, zu Gr. Laasch. 1835 Oct. 22. - 1848.
  27. * Grimm, Geh. Kriegsrath, zu Schwerin. 1836 Nov. 17.
  28. Grischow, Regierungs=Secretair, zu Neustrelitz. 1848 Jan. 5. - 1854.
  29. Groth, Archivrath, zu Schwerin, 1834 Dec. 1, Aufseher des Münzcabinets von 1835 Oct. bis 1838 Juli. † 1858 März 18.
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  1. Grotte, Advocat, Procurator beim Oberappellationsgericht zu Parchim. 1835 Sept. 18. - 1845.
  2. v. Gundlach, auf Möllenstorf. 1836 Jun. 10. - 1860.
  3. v. Gundlach, auf Hinrichsberg. 1842 April 18.-1851.
  4. v. Gundlach, Rittmeister a. D., auf Möllenhagen. 1842 Dec. 5. - 1850.
  5. * v. Gundlach, auf Rumpshagen. 1845 April 3.
  6. * Günther, Pastor, zu Groß=Methling. 1838 Jan. 30.
  7. * v. Haeften, auf Hohen=Schwarfs. 1838 April 15.
  8. Hagemann, Kaufmann, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1843.
  9. Hahn, Senator, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1850.
  10. Hahn, Advocat, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1848.
  11. . Hahn, Graf, Erblandmarschall, auf Basedow. 1841 Nov. 1. - † 1859 Juli 7.
  12. Hartmann Dr., Professor und Consistorialrath, zu Rostock. 1834 Nov. 10. - † 1838.
  13. Hartmann, Hofrath, Adv., auf Greven, zu Schwerin. 1846 Oct. 10. - † 1850 Oct. 3.
  14. * Hase, Revisionsrath, zu Schwerin, 1835 April 21, Repräsentant seit 1856.
  15. Hast, Präpositus, zu Hagenow. 1851 Febr. 28. - † 1859 Juli 6.
  16. Haupt, Bürgermeister, zu Wismar. 1835 Jan. 13. - † 1835 Nov. 22.
  17. * Haupt, Lehrer am Gymnasium zu Wismar. 1835 Nov. 19.
  18. * Haupt, Senator, zu Wismar. 1851 Febr. 3.
  19. * Haupt, Pensionair, zu Barkow. 1851 Dec. 8.
  20. Hegel Dr., Prof., zu Rostock. 1851 März 10. - 1857.
  21. * v. Heise=Rothenburg, auf Poppendorf. 1843 Juni 6.
  22. * v. Heise=Rothenburg, zu Rostock. 1843 Oct. 13.
  23. Hennemann Dr., Geh. Medicinalrath, zu Schwerin, 1835 April 22, Repräsentant 1839 Juli 11-1843. † 1843.
  24. Heyden, Pastor, zu Beidendorf. 1835 Oct. 11. - † 1857 Oct. 15.
  25. * Heyden, auf Bredenfelde. 1842 Jun. 1.
  26. Heyer, Pastor, zu Groß=Poserin. 1835 Dec. 16. - 1840.
  27. Heyncke, Kreis =Rendant, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1847.
  28. Hieronymi Dr., Professor, Lehrer am Gymnasium zu Neustrelitz. 1835 Febr. 13. - 1845.
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  1. v. Hieronymi Dr., Geh. Medicinalrath, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - † 1836 Aug. 3.
  2. Hinrichsen, Rentier, zu Rostock. 1838 Aug. 17. -† 1846 März.
  3. Hinstorff, Hofbuchhändler, zu Parchim. 1835 Sept. 18. - 1838.
  4. v. Hobe, Vice=Präsident des Oberappellationsgerichts zu Parchim. 1835 Sept. 18. - † 1843.
  5. * Hobein, Advocat, zu Schwerin. 1860 April 24.
  6. Hoffmann, Gastwirth, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1846.
  7. Hoffschläger, auf Weisin. 1845 Juli 24. - 1849.
  8. Holm, Hofrath, Kammer=Secretair, zu Schwerin. 1835 April 22. - † 1852 Mai.
  9. * v. Holstein, Oberstlieutenant a. D., zu Schwerin. 1856 Nov. 16.
  10. * Hüen Dr., Arzt, zu Marlow. 1856 Dec. 14.
  11. v. Jagow, Kammerherr, zu Mirow. 1845 Nov. 19. - 1851.
  12. Jahn, auf Adamsdorf. 1836 Jan. 1. - 1851.
  13. * Jahn, auf Klein=Vielen. 1837 Nov. 1.
  14. * Jahr, Archiv=Schreiber, zu Schwerin. 1859 Nov. 3.
  15. v. Jasmund, auf Dobbin, zu Bützow. 1844 Nov. 17. - † 1859 Dec. 16.
  16. Jenning Dr., Adv., zu Güstrow. 1844 Jan. 20.-1850.
  17. * Jentzen, Landschaftsmaler, zu Schwerin. 1857 Sept. 22.
  18. Jeppe, Kammer=Registrator, zu Schwerin. 1837 Juli 13. - 1851.
  19. Johannes Dr., Arzt, zu Gnoien. 1845 Oct. 1.-1855.
  20. * Jordan, Domainenrath, zu Wismar. 1843 Dec. 16.
  21. Juhr, Senator, zu Schwerin. 1835 April 20.- 1851.
  22. Kämmerer Dr., Geh. Hofrath, Professor, zu Rostock. 1834 Nov. 10. - † 1841 Nov.
  23. Kämpffer, Superintendent, zu Neustrelitz. 1834 Nov. 28. - † 1847.
  24. v. Kamptz, Oberhofmeister, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - † 1839.
  25. v. Kamptz, Kammer=Direetor, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - 1856.
  26. * v. Kamptz, Rentier, zu Schwerin. 1857 März 27.
  27. * Kannengießer, Oberförster, zu Glambeck. 1845 Sept. 20.
  28. v. Kardorff, auf Remlin, zu Gnoien. 1841 Dec. 10. - † 1858 Juli 8.
  29. v. Kardorff, auf Granzow. 1843 Oct. 3. - 1850.
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  1. v. Kardorff, Major a. D., auf Böhlendorf. 1843 Nov. 21. - 1851.
  2. * Karsten, Regierungsrath a. D., zu Berlin. 1835 April 20.
  3. Karsten Dr., Gerichtsrath zu Schönberg a. D., zu Rostock. 1835 Mai 11. - 1858.
  4. Karsten, Diaconus, zu Rostock. 1835 Jun. 30. - 1847.
  5. * Karsten, Präpositus, zu Vilz. 1835 Sept. 13.
  6. * Kaysel, Oberkirchenraths=Director, zu Schwerin. 1835 Oct. 10.
  7. * Kayser, Zeitungsredacteur, zu Schwerin. 1851 März 10.
  8. Kehrhahn, Pastor, zu Döbbersen. 1840 Jul. 11. - 1848.
  9. Keil, Pastor, zu Gressow. 1838 Jul. 11. - 1845.
  10. v. Ketelhodt, Baron, Kammerherr, auf Hermannsgrün bei Dresden. 1851 Dec. 8. - 1858.
  11. * Kindler, Advocat, zu Schönberg. 1837 Jul. 21.
  12. * Kindler, Pastor, zu Kladrum. 1855 Jan. 18.
  13. Kirchstein Dr., Rath, Arzt, zu Neubrandenburg. 1836 Jun. 10. - 1850.
  14. Kleiminger, Consistorialrath, Superintendent, zu Sternberg. 1836 Febr. 27. - † 1854 Oct. 9.
  15. * Kliefoth Dr., Ober=Kirchenrath, zu Schwerin, 1835 April 11, Repräsentant 1847 - 1849.
  16. * v. Klinggräff, auf Chemnitz. 1842 Decbr. 18.
  17. Klotz, Geh. Amtsrath, zu Rostock. 1835 Juni 30. - † 1839 im Frühjahr.
  18. * Knaudt, Geh. Regierungsrath a. D., zu Schwerin, 1835 Febr. 13, Repräsentant 1847-1851, Vicepräsident 1851-1856 Juli 11.
  19. * Knebusch, auf Greven etc. ., Advocat, zu Schwerin. 1855 Juli 23.
  20. v. d. Knesebeck, Geh. Justizrath, zu Göttingen. 1839 Juli 23. - 1850.
  21. Koch, auf Trollenhagen, Syndicus. 1835 Sept. 30. - † 1840.
  22. * Koch, Geh. Amtsrath, zu Sülz. 1835 Nov. 9.
  23. * Koch, auf Dreveskirchen. 1838 Juni 20.
  24. Koch, auf Trollenhagen. 1843 Nov. 24. - † 1848 März 5.
  25. * Köhler, Major, zu Schwerin. 1860 April 24.
  26. * Kolhans, auf Golchen. 1858 Juli 20.
  27. * Kollmann, auf Grüssow, Domainenrath. 1844 Nov. 17.
  28. * Kollmann Dr., Hülfsprediger, zu Toitenwinkel. 1857 Sept. 22.
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  1. v. Konring, Lieut., zu Neustrelitz. 1845 Oct. 1. - 1848.
  2. * Kortüm, Oeconomierath, zu Regensburg. 1838 Jan. 17.
  3. v. Koß, auf Vilz, zu Rostock. 1835 Mai 28. - † 1856.
  4. Koß Dr., Bürgermeister, zu Parchim. 1835 Sept. 18. - 1850.
  5. * Kossel, Pastor, zu Tarnow. 1856 Jan. 7.
  6. * Krain Dr., Prof., Dircetor des Gymnasiums, zu Wismar. 1835 Nov. 19.
  7. v. Krassow, Baron, Landrath, zu Franzburg. 1840 Jan. 6. - 1854.
  8. Krauel Dr., Arzt, zu Rostock. 1835 Jun. 30. - 1837.
  9. * Krause, Pensionair, zu Bobitz. 1855 April 26.
  10. Krey sen., Pensionair, zu Langen=Trechow. 1854 Dec. 9. - 1857.
  11. * Krey jun., auf Pankelow. 1854 Dec. 9.
  12. * Krüger, Amtshauptm., zu Grevismühlen. 1835 Oct. 11.
  13. Krüger, Pastor, zu Gammelin. 1835 Nov. 19. - 1849.
  14. Krüger, Hofapotheker, zu Rostock. 1835 Nov. 26. -1843.
  15. * Krüger, Oberpostamts=Director, zu Hamburg. 1836 Juli 11.
  16. Krüger, Advocat, Amtsmitarbeiter, zu Grabow. 1841 jan. 20. - 1850.
  17. * Krüger, Baumeister, zu Schwerin. 1852 März 13.
  18. Krull, Advocat, zu Güstrow. 1835 Mai 28. - 1848.
  19. * Kuhl Dr., Apotheker, zu Plau. 1851 Sept. 3.
  20. * Kues Dr., Sanitätsrath, zu Lage. 1835 Oct. 24.
  21. Ladewig Dr., Prof., Lehrer am Gymnasium, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - 1848.
  22. Lampert, Pastor, zu Dreveskirchen. 1836 Febr. 27. - 1852.
  23. Lancken, auf Kl. Luckow. 1839 Mai 11. - 1843.
  24. v. d. Lancken, Kammerherr, auf Galenbeck. 1842 Juni 1. - 1860.
  25. Langfeld, Advocat, Gerichtsrath, zu Parchim. 1835 Sept. 18. - 1848.
  26. * Langfeld, Landsyndicus, zu Rostock. 1851 Febr. 9.
  27. * Latendorf, Lehrer am Gymnasium, zu Schwerin. 1860 April 10.
  28. v. Leers, Landrath, auf Schönfeld. 1835 Oct. 4. - † 1855 April.
  29. v. Lehsten, Drost, zu Wismar. 1835 Sept. 14.-1850.
  30. v. Lehsten, Landdrost, zu Goldberg. 1835 Dec. 16. - † 1839.
  31. * v. Lehsten, Forstmeister, zu Lübz. 1846 Oct. 10.
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  1. v. Lehsten, Oberforstmeister, zu Rehna. 1851 Febr. 9. - 1855.
  2. * Lembcke, Advocat, zu Wismar. 1851 Febr. 3.
  3. * Lembcke, Pensionair, zu Lambrechtshagen. 1856 Febr. 12.
  4. * Lenthe, Hofmaler, zu Schwerin. 1837 Aug. 27.
  5. * v. Levetzow, auf Lelkendorf, Staatsminister, Exc., zu Schwerin. 1835 Mai 3.
  6. * v. Levetzow, auf Gr. Markow, Domherr, zu Kläden bei Stendal. 1845 Dec. 15.
  7. v. Levetzow, auf Hohen=Mistorf. 1848 Febr. 1. - 1851.
  8. Libnau, Kaufmann, zu Ribnitz. 1851 Mai 18. - 1853.
  9. Lignau, Postdirector, zu Neustrelitz. 1837 Mai 22.
  10. * Lisch Dr., Archivrath und Conservator, Mitstifter und erster Secretair des Vereins seit seiner Stiftung, zu Schwerin. 1834 Oct. 18.
  11. * Litzmann Dr., Obermedicinalrath, zu Gadebusch. 1835 Sept. 28.
  12. Löper, Pastor, zu Mulsow. 1836 Febr. 27. - 1850.
  13. Löper Dr., Arzt, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1848.
  14. Lorenz Dr., Hauslehrer, zu Malchow. 1835 Oct. 22. - 1836.
  15. * Lorenz, Schulrath, zu Schwerin. 1839 Febr. 1.
  16. Löscher, Hofrath, Bürgermeister, zu Neustadt. 1835 Sept. 17. - † 1837 April.
  17. Löwenthal Dr., Arzt, zu Grabow. 1837 März 22. - 1850.
  18. v. Lowtzow, Lieutenant, zu Schwerin. 1842 Juli 11. - 1848.
  19. * v. Lowtzow, auf Rensow. 1843 Nov. 12.
  20. v. Lostzow, auf Klaber. 1845 Dec. 15. - † 1848 Juli.
  21. v. Lücken, auf Zahrenstorf. 1848 Jan. 8. - † 1853 Spt.
  22. Lüders, Geh. Hofrath, Bürgermeister, zu Malchin. 1835 Sept. 30. - † 1839.
  23. * Lüders, Bürgermeister, zu Lage. 1835 Dec. 28.
  24. Ludwig, Pastor, zu Klaber. 1836 Jan. 29. - 1846.
  25. v. d. Lühe, Major a. D., auf Redderstorf. 1835 Oct. 6. - † 1840.
  26. v. d. Lühe, Adjutant, zu Schwerin. 1841 Oct. 13. - 1850.
  27. v. d. Lühe, Amtsverwalter, zu Doberan. 1844 Aug. 7. - 1850.
  28. v. d. Lühe, auf Redderstorf. 1845 Nov. 14. - 1853.
  29. * v. d. Lühe, auf Gnewitz. 1845 Nov. 14.
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  1. v. Lützow, Geh. Rathspräsident a. D., Exc., auf Boddin, 1834 Oct. 30, Präsident des Vereins seit dessen Stiftung bis 1850, dann Ehrenmitglied.
  2. v. Lützow, Schloßhauptmann, zu Schwerin. 1834 Nov. 12. - 1855.
  3. v. Lützow, Gesandter, zu Berlin. 1835 Mai 11. - † 1835 Dec.
  4. v. Lützow, Erblandmarschall, auf Eickhof, zu Wismar. 1835 Sept. 17. - 1849.
  5. * v. Lützow, auf Tessin. 1835 Sept. 23.
  6. Maassen, Advocat, zu Schwerin. 1851 Febr. 9. - 1853.
  7. * Malchow, Domprediger, zu Schwerin. 1860 Febr. 14.
  8. v. Maltzan, Freiherr, auf Penzlin etc. . 1835 Sept. 23. - † 1838 Herbst.
  9. * v. Maltzan, Freiherr, Landrath, auf Rothenmoor, zu Rostock. 1835 Sept. 24.
  10. v. Maltzan, Freiherr, Erblandmarschall, auf Penzlin. 1837 Juli 7. - 1850.
  11. v. Maltzan, Freiherr, Mitarbeiter und eifriger Förderer des Vereins, auf Peccatel. 1840 März 18. - † 1851 Oct. 11.
  12. v. Maltzan, Freiherr, auf Gr. Lukow. 1841 März 13. - 1849.
  13. * v. Maltzan, Freiherr, Klosterhauptmann, auf Kl. Lukow, zu Dobbertin. 1841 März 13.
  14. * v. Maltzan, Freiherr, zu Dresden. 1842 Dec. 5.
  15. v. Maltzan, Freiherr, auf Alt=Rehse. 1843 Nov. 21. - 1851.
  16. * v. Maltzan, Freih., Justizrath, zu Rostock. 1844 Jan. 5.
  17. * v. Maltzan, Freiherr, Vicelandmarschall, auf Gr. Lukow. 1857 Mai 28.
  18. * v. Maltzan, Freiherr, Exc., auf Eschdorf bei Dresden. 1858 Mai 13.
  19. * Manecke, auf Duggenkoppel, zu Schwerin. 1858 März 2.
  20. * Mann Dr., Syndicus, zu Rostock. 1851 März 10.
  21. * Mantius, Commerzienrath, zu Schwerin. 1834 Dec. 2.
  22. Martens, Pastor, zu Grevismühlen. 1841 März 27. - 1857.
  23. Martini, Oberamtm., zu Crivitz. 1835 Oct. 11.-1853.
  24. Masch, Pastor, zu Demern, 1834 Nov. 4, Aufseher der Münzsammlung des Vereins seit 11. Julius 1838, zum Ehrenmitglied ernannt 1860.
  25. Matthaei, Collaborator am Gymnasium, zu Güstrow. 1835 Mai 28. - 1837.
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  1. Matthesius, Pastor, zu Grabow. 1835 Oct. 22. - 1849.
  2. * Mau, Bürgermeister, zu Neukalen. 1853 Oct. 4.
  3. * Maue, auf Gr. Siemen. 1851 März 10.
  4. Maydell, Vicedirector der Justizcanzlei, zu Schwerin. 1839 Oct. 18. - 1851.
  5. * v. Meerheimb, Baron, Kammerdirector a. D., auf Wokrent. 1835 April 12.
  6. * v. Meerheimb, Baron, Drost a. D., auf Gr. Gischow. 1841 Nov. 25.
  7. * v. Meerheimb, Baron, auf Gr. Belitz. 1849 Dec. 4.
  8. Meier, Privatlehrer, zu Schwerin. 1846 Jan. 5. - 1849.
  9. * Mencke, Vicedirector der Justizcanzlei, zu Schwerin. 1835 Dec. 18.
  10. Merian, Pastor, zu Perlin. 1835 Nov. 19. - † 1839.
  11. Meyer, Schulrath, zu Schwerin, 1834 Dec. 2, mehrmals Repräsentant, † 1852 Juli 24.
  12. * Meyer, Staatsrath a. D., Syndicus, zu Rostock. 1835 Nov. 10.
  13. Meyer Dr., Arzt, zu Gnoien. 1843 Oct. 3. - 1848.
  14. * Meyer Dr., Lehrer am Gyninasium, zu Schwerin. 1858 April 12.
  15. * v. Möller=Lilienstern, Baron, auf Rothspalk. 1842 Febr. 25.
  16. Monich, Pastor, zu Lübsee. 1835 April 22. - 1850.
  17. Monroy, Hausmarschall, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - 1840.
  18. v. Motz, Baumeister, zu Lübeck. 1835 April 15. - 1843.
  19. Mühlenfeld, Pastor. zu Boddin. 1843 Oct. 3. - 1851.
  20. v. Mühlenfels, Pensionair, zu Neuhof. 1846 Oct. 10. - 1856.
  21. Müller, Lehrer, zu Waren. 1835 April 15. - 1856.
  22. v. Müller, Bürgermeister, zu Malchow. 1835 Oct. 10. - 1843.
  23. Müller, Pastor, zu Neese. 1835 Oct. 22. - 1845.
  24. * Müller, Bürgermeister, zu Penzlin. 1836 Jan. 1.
  25. * Müller, Geh. Canzleirath, Regierungsfiscal, zu Schwerin. 1836 Febr. 1.
  26. Müller Dr., Hofrath, Stadtrichter, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1850.
  27. Müller, Oberlehrer an der Mädchenschule, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1845.
  28. * v. Müller, Kammerdirector, auf Rankendorf, zu Schwerin. 1843 Nov. 24.
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  1. Mussäus, Pastor, zu Hanstorf. 1834 Nov. 13. - † 1839 März.
  2. Nahmmacher, Pastor, zu Peccatel. 1836 Jan. 1. - † 1840 Nov. 12.
  3. Nahmmacher, Pastor, zu Kastorf. 1836 Jan. 29. - 1849.
  4. Napp, Rector der Stadtschule, zu Penzlin. 1836 Jan. 1. - 1850.
  5. Nauwerck, Geh. Hofrath, zu Neustrelitz. 1834 Dec. 24. - † 1835 Jun. 25.
  6. * zur Nedden, Hofrath, Regierungssecretair, zu Schwerin. 1835 April 12.
  7. zur Nedden, Canzleiregistrator, zu Schwerin. 1835 Mai 10. - 1836.
  8. * zur Nedden, Amtmann zu Toitenwinkel, zu Rostock. 1836 Jun. 30.
  9. * zur Nedden, Pastor, zu Conow. 1837 Jan. 1.
  10. * v. Nettelbladt, Baron, Universitäts=Bibliothekar, zu Rostock. 1834 Dec. 6.
  11. v. Nettelbladt, Baron, Ober=Appellationsgerichtsrath, zu Rostock. 1835 Sept. 18. - † 1843.
  12. v. Nettelbladt, Baron, Lieutenant, zu Neustrelitz. 1845 Oct. 1. - 1848.
  13. * v. Nettelbladt, Baron, Lieutenant, Prinzen=Gouverneur, zu Schwerin. 1858 Febr. 28.
  14. * Neumann, Cand. der Theol., zu Thürkow. 1857 Dec. 4.
  15. Nevermann Dr., Arzt, zu Plau. 1841 Aug. 26. - 1850.
  16. * Nicolai, Hofrath, Advocat, zu Neubrandenburg. 1836 Jun. 10.
  17. * Niederhöfer Dr., Maler, zu Berlin. 1857 Febr. 21.
  18. * Niemann, Pastor, zu Hohen=Viecheln. 1835 Sept. 18.
  19. Norrmann Dr., Hofrath, Professor, zu Rostock. 1836 Aug. 6. - † 1837 Jan. 13.
  20. Nübell, Münzrath, zu Schwerin. 1835 April 18. - 1853.
  21. v. Nußbaum, Oberstlieutenant, zu Schwerin. 1837 Juli 13. - 1851.
  22. Oldenburg Dr., Hypothekenbewahrer, zu Schwerin. 1835 Oct. 7. - † 1847 Juli.
  23. * v. Oldenburg, auf Marxhagen. 1844 Jul. 10.
  24. * v. Oertzen, Geh. Rath, auf Sophienholz, zu Berlin, 1834 Nov. 1, Vicepräsident des Vereins vom 17. Jan. 1835 bis 11. Juli 1851 und 11. Juli 1856 bis 24. April 1860.
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  1. * v. Oertzen, Minister=Präsident, Exc., auf Leppin, zu Schwerin, 1835 Mai 3, Präsident des Vereins seit 11. Juli 1858.
  2. v. Oertzen, Landrath, auf Brunn. 1835 Juli 20. -† 1837 Mai.
  3. v. Oertzen, Präsident des Ober=Appellationsgerichts, zu Rostock. 1835 Sept. 18. - † 1848 Febr.
  4. v. Oertzen, Kammerherr, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - 1849.
  5. v. Oertzen, auf Barstorf. 1836 Juni 10. - 1842.
  6. v. Oertzen, Landrath, auf Gr. Vielen. 1840 Jun. 15. - 1842 April 2.
  7. v.Oertzen, Kammerherr, auf Sophienhof. 1841 März 13. - 1853.
  8. v. Oertzen, auf Kotelow. 1841 Aug. 26. - 1848.
  9. v. Oertzen, auf Roggow. 1842 April 18. - † 1849.
  10. * v. Oertzen, Landrath, auf Pamitz in Pommern, zu Anclam. 1843 Juni 6.
  11. * v. Oertzen, auf Woltow. 1843 Juni 8.
  12. v. Oertzen, auf Repnitz. 1843 Nov. 24. - † 1858 Dec. 18.
  13. * v. Oertzen, Kammerherr, Klosterhauptmann, auf Marin, zu Malchow. 1848 Febr. 1.
  14. * v. Oertzen, Landrath, auf Jürgenstorf. 1848 Febr. 1.
  15. Oesten, Landsyndicus, zu Neubrandenburg. 1836 Jun. 10. - † 1849.
  16. v. d. Osten=Sacken, Graf, Oberst a. D., zu Schwerin, 1838 Oct. 8, zum Ehrenmitglied ernannt 1860.
  17. * Owstien, Pastor, zu Börzow. 1850 Juli 11.
  18. v. Päpke, Edler, Geh. Justizrath. auf Lütgenhof. 1835 Jan. 13. - † 1857 Oct. 1.
  19. Päpke, Amtmann, zu Boizenburg. 1836 Febr. 12.-1851.
  20. Päpke, Inspector des Zuchthauses, zu Dreibergen. 1837 Mai 9. - † 1846.
  21. v. Päpke, Domainenrath, auf Quassel. 1839 April 8. - 1845.
  22. Parrod, Hofopernsänger, zu Schwerin. 1853 Juli 1. - 1858.
  23. Paschen, Cand. der Theol., zu Lübow. 1841 Juni 30. - 1843.
  24. Pauly, Pensionair, zu Kl. Warin. 1836 Juli 11. - 1850.
  25. Pauly, Musiklehrer, zu Schwerin. 1839 Juli 12. -1841.
  26. v. Pentz, Lieutenant, zu Neustrelitz. 1845 Oct. 1. - 1848.
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  1. * Pentzlin Dr., Arzt, zu Wismar. 1851 Febr. 3.
  2. * Peters, Hofregistrator, zu Schwerin. 1841 Jan. 20.
  3. Peters, Pensionair, zu Petersdorf. 1843 Nov. 16. - 1844.
  4. Petters, Bildhauer, zu Schwerin. 1837 Juli 23. - 1847.
  5. * Pfeiffer Dr., Arzt, zu Schwerin. 1860 April 2.
  6. Plagemann Dr., Lehrer am Gymnasium a. D., zu Wismar. 1851 März 10. - † 1859 Juni.
  7. * v. Plessen, auf Groß=Viegeln. 1851 Febr. 28.
  8. v. Plessen, Kammerherr, auf Reez. 1843 Jan. 23. - † 1843.
  9. * v. Plüskow, auf Kowalz. 1842 Dec. 5.
  10. Pogge, auf Roggow. 1835 Sept. 23. - † 1854 Jan.
  11. Pogge, Rentier, zu Rostock. 1841 Febr. 25. - 1848.
  12. * Pogge, auf Jaëbitz. 1858 April 8.
  13. * Pogge, auf Wolkow. 1858 Sept. 9.
  14. * Pogge, auf Gevezin. 1858 Sept. 9.
  15. * Pogge, auf Blankenhof. 1859 April 17.
  16. Pohle, Senator, zu Schwerin. 1843 Juli 17. - 1850.
  17. * Prätorius, Bürgermeister, zu Hagenow. 1855 April 24.
  18. Preller Dr., Rath, Arzt, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - † 1841 Juli.
  19. * v. Pressentin, Amtmann, zu Dargun. 1840 April 30.
  20. * Pries, Bürgermeister, zu Waren. 1836 Febr. 27.
  21. * Priester, Präpositus, zu Buchholz. 1835 Juli 3.
  22. * Printz v. Buchau, Baron, Rittmeister, zu Ludwigslust. 1857 Mai 26.
  23. * v. Prollius, Justizrath, zu Schwerin. 1852 Juli 1.
  24. * Prosch Dr., Regierungsrath, zu Schwerin, 1835 Jan. 8, Repräsentant 1835 bis 1836.
  25. * Prosch, Geh. Cabinetsrath, zu Schwerin. 1835 Jan. 16.
  26. * Pumplün, Pastor, zu Carlow. 1857 Jan. 23.
  27. * v. Quitzow, Lieutenant a. D., auf Severin. 1843 Juni 10.
  28. v. Rantzau, Oberforstmeister, zu Wittenburg. 1835 Sept. 23. - 1850.
  29. Ratich, Amtshauptmann a. D., zu Ludwigslust. 1835 Oct. 10. - † 1851 Herbst.
  30. Rathlew, auf Miekenhagen. 1854 Dec. 9. - † 1857 März.
  31. Reder Dr., Arzt, zu Rostock. 1835 Juni 30. - 1850.
  32. Reichenbach, Geh. Legationsrath, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - † 1841.
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  1. Reincke, Pastor, zu Plau. 1835 Nov. 10. - 1840.
  2. Reinhold, Justiz=Amtmann, zu Schönberg. 1837 Juli 21. - 1845.
  3. Reinnoldt, Secretair am Criminalgericht, zu Bützow. 1837 Jan. 1. - 1838.
  4. * Reitz, Prorector am Gymnasium, zu Schwerin, 1834 Dec. 2, mehrmals Repräsentant.
  5. v. Restorff, Drost, auf Radegast. 1836 Jan. 2. - † 1843 Herbst.
  6. v. Restorff, Hanptmann a. D., zu Bützow. 1837 Jan. 1. - 1838.
  7. * v. Restorff, auf Rosenhagen. 1857 Dec. 16.
  8. * Rettich, auf Rosenhagen. 1837 Dec. 8.
  9. Reuter, Pastor, zu Jördenstorf. 1847 Mai 28. - 1851.
  10. Reuter Dr., Lehrer am Gymnasium zu Wismar. 1851 Febr. 3. - 1859.
  11. * v. Rieben, Landrath, auf Galenbeck. 1846 Mai 26.
  12. Riemann, Präpositus, zu Boizenburg. 1835 Dec. 23. - † 1843.
  13. Ringwicht, Adv., zu Schwerin. 1838 Oct. 8. - 1848.
  14. v. Rittberg, Graf, auf Beselin. 1843 Juni 6. - 1850.
  15. * Ritter, Pastor a. D., zu Friedrichshöhe. 1834 Nov. 21.
  16. * v. Rodde, Baron, auf Zibühl, zu Schwerin. 1835 Mai 11.
  17. * v. Röder, Domainenrath, zu Redefin. 1841 Nov. 1.
  18. * Rogge, Canzlist am Oberappellationsgericht zu Rostock. 1858 Juli 17.
  19. Roggenbau, Senator, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1850.
  20. * Rohrdantz, auf Dutzow. 1843 Juni 10.
  21. * Römer, Rector, zu Grabow. 1835 Oct. 10.
  22. Rönnberg, Oberappellationsgerichtsrath, zu Parchim. 1835 Sept. 18. - † 1836 März.
  23. Röseke, Rentier zu Goldberg. 1853 Juni 15.- 1860.
  24. Rudolphi, Pastor, zu Friedland. 1835 Nov. 9. - † 1838 Febr.
  25. * Ruge, Baumeister, zu Schwerin. 1845 Jan. 1.
  26. Rümker, Advocat, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1846.
  27. Rußwurm, Ober=Inspeetor, zu Reval. 1839 Juli 12. - 1855.
  28. * Rüst Dr., Arzt, zu Grabow. 1837 Jan. 16.
  29. Saalfeld, Präpositus, zu Ludwigslust. 1835 Juni 30. - 1849.
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  1. * Sabinin, Mag. der Theologe, Hofprobst, zu Weimar. 1841 Jan. 20.
  2. v. Santen, Hauptmann, zu Schwerin. 1840 Juli 28. - 1845.
  3. v. Schack, Geheimerath, Bundestags=Gesandter, auf Brüsewitz, zu Frankfurt a. M. 1835 Mai 11. -† 1852 Juni.
  4. v. Schack, auf Körchow, zu Doberan. 1835 Oct. 10. - 1848.
  5. v. Schack, auf Wendorf. 1844 Nov. 24. - † 1846 Dec.
  6. * v. Schack, auf Nustrow. 1844 Dec. 11.
  7. Schadow Dr., Director, Bildhauer, zu Berlin. 1840 Juni 15. - 1848.
  8. Schäfer, Candidat der Thlogie, zu Rostock. 1835 Juni 30. - 1845.
  9. * Schäfer, Redacteur des Archivs für Landeskunde, zu Schwerin. 1857 Oct. 5.
  10. Scheel, Stadtbuchhalter, zu Güstrow. 1835 Mai 30. - † 1850 Dec. 17.
  11. Scheel, Secretair am Oberappellationsgericht zu Rostock. 1835 Sept. 18. - 1848.
  12. * Schencke Dr., Präpositus, zu Pinnow. 1849 Juli 11.
  13. * Schiller Dr., Oberlehrer am Gymnasium zu Schwerin. 1856 Juli 11.
  14. Schlaaff, Amts=Auditor, zu Lübz. 1837 Jan. 1. - 1849.
  15. * Schliemann, Oberkirchenrath, zu Schwerin. 1850 April 5.
  16. Schlöpke, Portraitmaler, zu Schwerin. 1853 April 2. - 1856.
  17. Schlüter, Hofrath, Bürgermeister, zu Crivitz. 1845 Jan. 6. - † 1851.
  18. * v. Schmidt, Geh. Legationsrath, zu Ludwigslust. 1835 Jan. 16.
  19. Schmidt, Garten=Inspector, zu Ludwigslust. 1835 Mai 2. - 1839.
  20. Schmidt, Postsecretair, zu Schwerin. 1838 Oct. 16. - 1849.
  21. Schmidt, Hofrath, Bürgermeister, zu Waren. 1839 Febr. 1. - † 1851.
  22. * Schmidt Dr., Oberappellationsgerichtsrath, zu Rostock. 1842 April 2.
  23. * Schmidt, Direktor der Bürgerschulen zu Schwerin. 1860 Febr. 14.
  24. Schneider, Pastor, zu Herzfeld. 1835 April 20. - 1849.
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  1. * Schnelle, Dr., jur., zu Rostock. 1835 Sept. 15.
  2. v. Schöpffer, Amtsverwalter, zu Boizenbura. 1837 Jan. 1. - 1859.
  3. Schröder, Amtmann, zu Wismar. 1835 April 15. - 1851.
  4. * Schröder, Schulrath, zu Schwerin. 1835 Oct. 10.
  5. Schröder, Rector der Mädchenschule zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - 1850.
  6. Schröder, Candidat der Theologie, zu Goldberg. 1835 Dec. 16. - 1840.
  7. Schröder, auf Holzseelen bei Lenzen. 1851 Sept. 3. - 1858.
  8. * Schubart, Pensionair, zu Gallentin. 1837 Juli 4.
  9. * v. Schuckmann, auf Viecheln. 1843 Jan. 26.
  10. v. Schuckmann, auf Gottesgabe. 1845 Nov. 14. -1849.
  11. v. Schulse. Kammerherr, auf Ludorf, zu Röbel. 1851 Febr. 28. - 1859.
  12. * v. Schulse, geb. v. Knuth, Erbtochter, auf Ludorf. 1859 Nov. 25.
  13. * Schultetus, Senator, zu Plau. 1835 Nov. 10.
  14. * v. Schultz, Director der Justiz=Canzlei zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17.
  15. Schultze sen., Steuerrath, zu Schwerin. 1835 Mai 30. - † 1836 März.
  16. Schultze jun., Steuerrath, zu Schwerin. 1837 Dec. 6. - 1848.
  17. Schulze, Bürgermeister, zu Kröpelin. 1851 April 12. - 1857.
  18. * Schumacher, Hofmaler, zu Schwerin, 1834 Nov. 24. Aufseher der Alterthumssammlung seit dem 22. April 1835.
  19. Schumacher, Revisionsrath, zu Schwerin. 1834 Dec. 10. - 1845.
  20. Schumacher, Pastor, zu Parum. 1835 April 22. - 1844.
  21. * Schumacher, Rathsapotheker, zu Parchun. 1835 Sept. 18.
  22. * Schwartz, auf Steinhagen. 1854 Dec. 9.
  23. * Schweden, Advocat, zu Schwerin. 1835 April 12.
  24. Schwerdtfeger, Advocat, zu Schwerin. 1837 Juli 4. - 1848.
  25. * Schwerin, Graf, auf Göhren. 1857 Dec. 30.
  26. * Seebohm Dr., Arzt, zu Schwerin. 1835 Sept. 28.
  27. * Seemann, Pensionair, zu Marienthal. 1857 Febr. 21.
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  1. * Seidel, Bürger, zu Bützow. 1847 Jan. 20.
  2. Sellin, Pastor, zu Ludwigslust. 1835 Juni 6.- 1849.
  3. * Sellin, Lehrer am Realgymnasium zu Schwerin. 1859 Mai 10.
  4. Seveke, Uhrmacher, zu Boizenburg. 1845 Juni 9. - 1848.
  5. Sickel, Pastor, zu Eldena. 1835 Oct. 22. - † 1844.
  6. Siemssen Dr., Arzt, zu Rostock. 1836 April 10. - 1849.
  7. Siemssen, Advocat, Rathseceretair, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1848.
  8. * Siemssen, Bürgermeister, zu Stargard. 1849 Juli 1.
  9. * v. Simolin, Baron, auf Groß=Dselden in Kurland. 1855 Oct. 1.
  10. Sperling, Pastor, zu Lübchin. 1845 Oct. 1. - 1847.
  11. * Spitta Dr., Obermedicinalrath u. Professor, zu Rostock. 1835 Juni 30.
  12. Sponholz, Pastor, zu Rülow. 1839 Juli 3. - 1849.
  13. Sprengel Dr., Stadtrichter, zu Waren. 1836 Aug. 19. - 1854.
  14. Stampe, Justizrath, zu Rostock. 1835 Juni 30. - † 1843.
  15. v. Steinfeld, Geheimerath, Kammer=Director, zu Schwerin. 1835 Jan. 15. - † 1846.
  16. v. Stenglin, Baron, Lieutenant, zu Schwerin. 1843 Febr. 18. - 1849.
  17. Stenzel, Erbpächter, zu Hirschburg. 1851 Mai 18. - 1854.
  18. v. Stern, auf Tüschow. 1836 März 11. - † 1853 Juni 25.
  19. * Stern, Architect, zu Schwerin. 1851 Nov. 25.
  20. Stibeler, Pastor, zu Prestin. 1854 Dec. 22. - † 1856 Ostern.
  21. Stiller, Hofbuchhändler, zu Rostock. 1835 Juni 30. -† 1836 Frühjahr.
  22. Stockfisch, Apotheker, zu Zarrentin. 1837 Jan. 30. - † 1843.
  23. Stollberg, Gerichtsrath, Bürgermeister a. D., zu Berlin. 1835 Oct. 11. - 1841.
  24. v. Storch, auf Wildkuhl. 1845 Nov. 14. - 1846.
  25. * v. Stralendorff, Landrath, auf Gamehl. 1843 Nov. 27.
  26. v. Stralendorff, Rentier, zu Rostock. 1850 März 15. - 1851.
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  1. Strecker, Pastor, zu Hohenkirchen. 1838 März 5. - 1843.
  2. Strempel, Bürgermeister, zu Schwerin. 1838 Nov. 20. - 1845.
  3. Studemund jun., Pastor, zu Schwerin. 1834 Dec. 19. - 1835.
  4. v. Suckow, Major a. D., Elbzoll=Director, zu Dömnitz. 1835 Oct. 6. - † 1838.
  5. Tack, Pensionair, zu Kl. Methling. 1844 Febr. 22. - 1847.
  6. Tapp, Pastor, zu Neese. 1838 April 1. - 1850.
  7. Tarnow, Domprediger, zu Güstrow. 1835 Nov. 10. - 1846.
  8. * Techen Dr., Arzt, zu Wismar. 1851. Febr. 3.
  9. * Thormann, Baumeister, zu Wismar. 1842. Nov. 4.
  10. Tiedemann, Lithograph, zu Rostock. 1837 Oct. 6. - † 1850 Sept.
  11. Timm, Präpositus, zu Malchin. 1836 Jan. 29. - 1840.
  12. * Timm, Apotheker, zu Malchin. 1850 Sept. 1.
  13. Tolzin, Hofath, Canzlei=Fiscal, zu Schwerin. 1836 Oct. 4. - 1842.
  14. du Trossel, Lieutenant, zu Neustrelitz. 1843 Oct. 20. - 1845.
  15. Trotsche, Geh. Hofrath, zu Güstrow. 1835 Mai 30. - † 1836 April.
  16. * Trotsche, Stadtsecretair, zu Güstrow. 1847 Mai 28.
  17. * Türk, Domprediger, zu Güstrow. 1835 Mai 30.
  18. Vaigt, Hofrath, Bürgermeister, zu Wittenburg. 1835 Oct. 10. - † 1846.
  19. * Viereck, Senator, zu Güstrow. 1835 Mai 30.
  20. Viereck, Vicepräsident des Ober=Appellationsgerichts, zu Rostock. 1835 Sept. 18. - † 1851 Frühjahr.
  21. v. Vieregge, Kammerherr, auf Steinhausen, zu Wismar. 1837 Juni 2. - † 1847 Febr.
  22. Vogel, Bürgermeister, zu Dömitz. 1835 Oct. 6. - 1851.
  23. v. Vogelsang, auf Alt=Guthendorf. 1849 Dec. 4. - 1853.
  24. Volckmann, Kaufmann, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - 1837.
  25. Volger Dr., Arzt, zu Güstrow. 1835 Mai 30. - † 1849 Juli.
  26. * Vortisch, Pastor, zu Satow. 1844 April 17.
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  1. * v. Voß, Graf, auf Giewitz. 1835 Mai 11.
  2. v. Voß, Major a. D., auf Kummin, zu Grabowhöfe. 1835 Sept. 29. - † 1839.
  3. * v. Voß, Oberjägermeister, zu Neustrelitz. 1845 Febr. 8.
  4. * Voß, Kaufmann, zu Schwerin. 1852 Oct. 9.
  5. * Wachenhusen, Militair=Baumeister, zu Schwerin. 1844 Juli 1.
  6. * Wachenhusen, Baumeister, zu Rostock. 1855 Jan. 18.
  7. Wagner, Pastor, zu Zernin. 1835 Dec. 23. - 1850.
  8. Wagner, Superintendent, zu Potsdam. 1839 Oct. 7. - 1840.
  9. Walter, Ober=Hofprediger, zu Schwerin. 1835 Juni 6. - 1850.
  10. Walter, Pastor, zu Diedrichshagen. 1835 Dec. 13. - 1836.
  11. * Walter, Pastor, zu Bülow. 1836 Jan. 29.
  12. * Walter, Rector der Stadtschule, zu Teterow. 1851 Febr. 9.
  13. Walther Dr., Hofrath, Arzt, zu Neubrandenburg. 1836 Juni 10. - † 1839.
  14. Warkentin, Kaufmann, zu Rostock. 1850 Aug. 15. - † 1855 Febr.
  15. Weber Dr., Oberlehrer am Gymnasium, zu Schwerin. 1836 Sept. 26. - † 1842 Jan.
  16. * Weber Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath, zu Rostock. 1838 Juli 11.
  17. * Weber, Commerzienrath, zu Hamburg. 1844 Oct. 7.
  18. * Wedemeier Dr., Ministerial=Registrator, zu Schwerin, 1835 April 13, Aufseher der Bildersammlung 1843 bis 1858, Cassenführer seit 11. Juli 1851.
  19. Wedemeyer, Hof= und Canzleirath, auf Langhagen. 1835 Mai 28. - 1847.
  20. Wehber=Schuldt Dr., auf Goldensee in Lauenburg. 1837 Dec. 6. - † 1840.
  21. Wehnert, Bürgermeister, zu Brüel. 1834 Nov. 23. - † 1835 Herbst.
  22. Weir, Ingenieur=Baumeister, zu Schwerin. 1839 Jan. 7. - 1849.
  23. Wendt, Hofrath, Regierungs=Referent, zu Schwerin. 1835 Nov. 10. - † 1848 April 6.
  24. v. Wenckstern, Oberstlieutenant, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - 1853.
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  1. * Wex Dr., Director des Gymnasiums, zu Schwerin, 1835 April 12, zweiter Secretair des Vereins 1843 Nov. 6 bis 1846 Juli 11, und mehrmaliger Repräsentant.
  2. v. Wick, Criminalrath, zu Bützow. 1837 Jan. 1. - 1857.
  3. v. Wickede, Forstrath, zu Schwerin. 1835 Sept. 13. - 1850.
  4. v. Wickede, Forstjunker, zu Ratzeburg. 1838 Febr. 21. - † 1853 März 14.
  5. v. Wickede, Lieutenant a. D., zu Boizenburg. 1841 März 13. - 1843.
  6. v.Wickede, Steuer=Director, zu Rostock. 1844 März 29. - 1856.
  7. * Wiechmann, Gutsbesitzer, zu Kadow. 1855 Dec. 12.
  8. * Wigger Dr., Oberlehrer am Gymnasium, zu Schwerin, 1849 Juni 11, Bibliothekar des Vereins 1857 bis 1858 Juli 11.
  9. Wiggers Dr., Professor, zu Rostock. 1849 Juli 11. - 1855.
  10. * Wiggers, Conrector der Stadtschule, zu Gnoien. 1851 Febr. 28.
  11. Wilbrandt, Candidat der Theologie, zu Boizenburg. 1841 März 27. - 1846.
  12. Wilhelm, Apotheker, zu Gadebusch. 1835 Sept. 28. - † 1856 Oct. 12.
  13. Wilhelms, Advocat, zu Parchim. 1835 Sept. 18. - 1844.
  14. Willebrand, Pastor, zu Parkentin. 1837 Juli 7. - 1842.
  15. * Willebrandt, Pastor, zu Kladow. 1840 Juli 9.
  16. Witt, Advocat, zu Wittenburg. 1840 Mai 22. - 1846.
  17. v. Witzleben, Generalmajor, zu Schwerin. 1851 Febr. 9. - † 1859 Oct. 3.
  18. v. Wrisberg, Landdrost, zu Gadebusch. 1835 Sept. 28. - 1850.
  19. Wulffleff, Consistorial=Secretair, zu Neustrelitz. 1835 Nov. 17. - † 1847 Nov.
  20. Wünsch, Oberbaurath, zu Schwerin. 1834 Nov. 26. - 1852.
  21. Zander Dr., Professor, Director des Gymnasiums, zu Ratzeburg. 1835 Jan. 12. - 1852.
  22. * Zander, Pastor, zu Barkow. 1844 Juni 19.
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  1. Zander, Pastor, zu Roggendorf. 1846 Oct. 10. - † 1847 Nov.
  2. Zarncke, Pastor, zu Zahrenstorf. 1837 Dec. 23. - 1849.
  3. Zehlicke, Schulrath, Director des Gymnasiums, zu Parchim. 1835 Jan. 2. - 1854.
  4. Zehlicke, Director des Seminars, zu Ludwigslust. 1835 Juni 6. - † 1846 Juli 4.
  5. Zeller, Kammer=Ingenieur, zu Güstrow. 1836 sept. 20. - 1839.
  6. Zickermann, Bürgermeister, zu Goldberg. 1835 Mai 7. - † 1845 Juni.
  7. v. Zieten, Graf, Landrath, auf Wustrow in der Prignitz. 1841 Jan. 4. - † 1854 Juni 29.
  8. Zinck, Hauptmann a. D., Ober=Zolldirector, zu Dömitz. 1835 Dec. 23. - † 1851 Nov. 29.
  9. v. Zülow, Adjutant, zu Schwerin. 1842 Juli 11. - 1851.

Der Verein umfaßte also am 24. April 1860 2 allerhöchste Protectoren, 9 hohe Beförderer, 9 Ehrenmitglieder, 56 correspondirende Mitglieder, 80 correspondirende Gesellschaften und Vereine und 278 ordentliche Mitglieder.

 

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Nachtrag

zu

den Jahrbüchern S. 222.


Ueber die Bronzewagen.

N achdem die Jahrbücher Jahrgang 25 im Druck vollendet waren, brachte mir der Herr Bauconducteur Langfeld aus Güstrow nach seiner Heimkehr aus Hinter=Pommern, wo er längere Zeit beim Bau der Eisenbahn beschäftigt gewesen war, die Nachricht, daß der Herr von der Lühe auf Zarnefanz bei Belgard in Pommern einen dreiräderigen Bronzewagen (also dem bei Frankfurt a. O. gefundenen ähnlich) mit andern Alterthümern auf diesem seinem Gute gefunden habe. Es sind hierauf Einleitungen getroffen, um Nachrichten über diesen Fund zu gewinnen. (Vgl. Jahrb. oben S. 320)

G. C. F. Lisch.     

 

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Ueber

die bisherigen Wirksamkeit des Vereins für meklenburgische
Geschichte und Alterthumskunde.

Ein Vortrag,

gehalten in der Fest=Versammlung am 24. April 1860,

als

dem 25jährigen Stiftungstage des Vereins,

von

dessen zweiten Secretair, Herrn Archiv=Secretair Dr. Beyer .


Wie der einzelne denkende Mensch an den von Zeit zu Zeit eintretenden Wendepunkten des Lebens seinen Schritt zu hemmen und einen Rückblick auf die Vergangenheit zu thun pflegt, um sich selbst Rechenschaft zu geben über sein bisheriges Thun und Lassen, und aus der Summe seiner bisherigen Erfahrungen neue Entschlüsse zu ziehen zur Vorbereitung auf die kommenden guten und bösen Tage, - so begegnen wir einer ähnlichen Erscheinung auch in dem Leben ganzer Völker. Wenn in Folge größerer, tiefer eingreifender Weltereignisse eine Entwickelungsperiode sich abschließt, und eine neue beginnt, dann pflegt nicht bloß der Gelehrte oder der Dichter, sondern das ganze Volk sich mit besonderer Vorliebe seiner Geschichte zuzuwenden. Ein solcher Abschnitt trat für unser Volk mit dem Ende der Freiheitskriege ein. Kaum hatte daher unsre tapfere Jugend das siegreiche Schwert in die Scheide gesteckt, und die blutige Waffenrüstung abgelegt, als sie sich mit gehobenem Selbstbewußtsein der Erforschung der großen Vergangenheit unseres Volkes hingab. Es war vor allen der edle Freiherr v. Stein, der durch die Stiftung der Gesellschaft für die ältere deutsche Geschichte zu Frankfurt die Losung für die neue nationale Arbeit des Friedens gab, wie er früher die Losung zur kriegerischen Rüstung und nationalen Erhebung gegen den Feind gegeben hatte. Und der Mann verstand sein Volk, und wußte, was ihm noth that, und das Volk verstand ihn,

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und folgte seinem Rufe. Nicht nur seine eigne Stiftung hatte durch allseitige Unterstützung fröhliches Gedeihen bis auf den heutigen Tag, sondern seinem Beispiele folgend traten in allen deutschen Ländern patriotische Männer an die Spitze, und gründeten in rascher Folge zahlreiche Special=Vereine zur Erforschung der besondern Geschichte der einzelnen Stämme. Das war kein partikularistischer Widerspruchsgeist gegen die nationalen Bestrebungen Steins, wie man es später zu deuten gesucht hat, es war vielmehr die wirksamste Unterstützung derselben, denn nur aus dem Besondern und Einzelnen ist das Gemeinsame und Ganze richtig zu erkennen.

Dieser durch ganz Deutschland gehenden geistigen Bewegung nun schloß sich auch unser Meklenburg an, zögernd zwar und spät nach der Weise unsers Stammes, dann aber auch mit ganzer Energie und unermüdlicher Ausdauer zur Ausführung des einmal gefaßten Entschlusses schreitend. Es trat aber noch ein besonderes heimisches Ereigniß hinzu, das diesen Entschluß bei uns zur Reife brachte.

Die 52jährige Regierung des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz I. gehöre unstreitig zu den thaten= und ereignißreichsten in der ganzen Geschichte unsers Landes. Nachdem der junge kräftige und geistreiche Fürst sofort nach dem Antritte der Regierung durch den Rostocker Erbvergleich den innern Frieden des Landes hergestellt hatte, und demnächst durch die Wiedererwerbung der vor 150 Jahren von Meklenburg, und damit thatsächlich auch von Deutschland abgerissenen zweiten Seestadt Wismar, die letzten Spuren des verheerenden 30jährigen Krieges, sowie die Schmach des westfälischen Friedens für Meklenburg getilgt hatte, brach abermals eine fast nicht minder verderbliche und schmachvolle Zeit über das Vaterland und das hohe Fürstenhaus herein. Wie einst sein wackerer Ahne Adolph Friedrich, so mußte auch Friedrich Franz zwei Mal sein theures Land und Volk verlassen, und den Fremden auf der Burg seiner Väter schalten sehen. Doch der rasche und entscheidende Sieg der durch den Uebermuth des Feindes in dem einen großen Gedanken der Freiheit des Vaterlandes vereinigten Völker und Fürsten Deutschlands führte auch unsern geliebten Herrscher als ersten Großherzog zu den Seinen zurück, um noch 20 glückliche Jahre des Friedens mit ihnen zu theilen.

Diese gemeinsam durchlebten großen Ereignisse und die persönliche Liebenswürdigkeit des Herrschers knüpften ein so enges Familienband zwischen Fürst und Volk, wie es selten in der Geschichte gefunden wird. Friedrich Franz ward nicht von Schmeichlern der Liebling des Volkes genannt, er war es wirklich in dem ganzen vollen Sinne des Wortes. Groß war daher die Freude und der Jubel in allen Schichten des Volkes, als am 24 April 1835 das allgemeine Dankfest der 50jährigen segensreichen Regierung des geliebten Fürsten

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gefeiert ward, jetzt eines gebückten Greises, aber noch in voller geistiger Kraft. Und mitten in diesem Jubel war es, als auf Veranlassung des damaligen Regierungsrathes, spätern Ministerpräsidenten v. Lützow Excellenz, unseres vieljährigen Präsidenten, - des kurz zuvor zum Archivar berufenen, jetzigen Archivraths und Conservators Dr. Lisch, unsers ersten Secretärs, und nun 25jährigen treuen Führers und Meisters, - sowie des leider seitdem von schwerem Leiden heimgesuchten Pastors Bartsch als zweiten Secretärs, 84 Vaterlandsfreunde zusammentraten, um durch die Stiftung eines Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zugleich den Grundstein zu einem Denkmal des hohen Jubilars zu legen, zu dem er selbst bereits ein reiches Baumaterial geliefert hatte.

Das ist die Geschichte der Gründung unsers Vereines, der diesem Ursprunge gemäß nicht nur der Wissenschaft, sondern zugleich dem Vaterlande dienen will. Seitdem ist abermals ein Viertel=Jahrhundert verflossen, und auch wir sind damit an einem Wendepunkte unsrer Entwickelung angelangt, an dem es uns geziemen will, zurückzublicken und uns selbst Rechenschaft abzulegen, wie wir die Zeit benutzt haben zum würdigen Fortbau jenes vor 25 Jahren begonnenen Liebes=Denkmals zu Ehren des Fürsten, dessen Jubelfest nun auch das unsrige geworden ist.

Unter der Protection der beiden hohen Landesherren, von welchen der jüngere, Se. K. H. der Großherzog Georg von Meklenb.=Strelitz, noch heute an unsrer Spitze steht, während nach dem Tode des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz am 1. Febr. 1837 dessen allerhöchste Nachfolger in der Regierung auch unsre Führung in dem Sinne und Geiste Ihres hohen Ahnen zu übernehmen geruheten, - unter dieser Protection schritt der junge Verein einer raschen Entwicklung entgegen. Schon am 11. Juli 1835 konnte derselbe seine erste Generalversammlung unter Vorlegung des ersten Bandes seiner Druckschriften eröffnen, die seitdem ohne alle Unterbrechung alljährlich erschienen sind und nun in 25 Bänden das beste Zeugniß seiner Arbeit und deren Früchte geben. Damals zählte der Verein, dem die sämtlichen erwachsenen Mitglieder beider Fürstenhäuser sich als hohe Beförderer angeschlossen hatten, bereits 126 ordentliche Mitglieder. Diese Zahl stieg in den folgenden Jahren bis auf 402, sank aber dann in den Jahren 1847 bis 1853 in Folge der damaligen politischen Bewegung Deutschlands bis auf 280 herab und ist seitdem mit geringen Schwankungen auf dieser Höhe stehen geblieben, während die Zahl der hohen Beförderer noch durch den Beitritt mehrer auswärtiger Fürsten, namentlich Ihrer Majestäten der Könige von Preußen, Sachsen und Dänemark vermehrt ward. Im Ganzen aber sind die Namen von 680 ordentlichen Mitgliedern in unsre Matrikel eingetragen, die hier zur Einsicht vorliegt. Unter diesen 680 Männern

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sind alle Stände und Berufsclassen von den höchsten Staatsdienern zunächst an dem Throne des Fürsten, bis zum einfachen Bürger und Landmann vertreten; und wenn auch die Zahl der eigentlichen Mitarbeiter natürlich nur klein ist, so sind es doch verhältnißmäßig nur wenige, die nicht Gelegenheit gefunden hätten, sich irgendwie durch außerordentliche Geschenke zur Bereicherung unsrer Sammlungen, oder durch Mittheilung interessanter Nachrichten mittelbar an den Arbeiten des Vereins zu betheiligen. Ich muß es mir versagen, hier auch nur die Namen der verdientesten Mitarbeiter und Förderer zu nennen, werde aber anderswo Gelegenheit haben, ihr Andenken zu ehren.

Nur durch diese außerordentliche, von wenigen vorhergesehene Theilnahme ward es möglich, in den abgelaufenen 25 Jahren ein Arbeitscapital von circa 22,000 Thaler für die Zwecke des Vereins aufzubringen, wozu noch fast der ganze höchst bedeutende Werth unsrer Sammlungen kommt, da diese nur zum geringsten Theile durch Ankauf oder sonstige Geldopfer aus jenen Capitalfonds, vielmehr fast ausschließlich durch außerordentliche Geschenke erworben sind. - Unter ihnen nimmt unbestritten die in ihrer Art in Deutschland fast einzig dastehende Alterthumssammlung den ersten Rang ein, und umfaßt gegenwärtig, ohne die damit äußerlich verbundene großherzogliche Sammlung, nicht weniger als 4000 Nummern. Am Schwächsten ist darin das Mittelalter vertreten, wogegen die vereinigten Sammlungen heidnischer Alterthümer Meklenburgs vielleicht alle ähnlichen Deutschlands übertreffen, nicht nur an Umfange, sondern mehr noch an innerem Werthe, der von allen Kennern bereitwillig anerkannt wird. Daran schließt sich zunächst die Münzsammlung mit mehr als 6300 Stücken; ferner die Bildersammlung in 820 Blättern, die Bibliothek, die bereits 3350 Bände zählt und endlich die Urkundensammlung von etwa 800 Nummern.

Diese Sammlungen werden allen künftigen Forschern ein Hülfsmittel von unschätzbarem wissenschaftlichem Werthe bieten; besonders aber wird die Allerthumssammlung, wie sie hier in diesen Schränken aufgestellt ist, eine reiche lebendige Quelle für die älteste Geschichte unsrer Heimath werden, deren Existenz vor 25 Jahren noch von Niemanden geahnet ward, und aus welcher den Entdeckern selbst erst kaum zu schöpfen vergönnt war. Die Wichtigkeit der noch in großer Zahl über unsre Fluren zerstreueten Grabhügel früherer, zum Theil schon vor Jahrtausenden dahin gesunknen Geschlechter erregten gleich anfangs die besondere Aufmerksamkeit des Vereins, der deshalb sofort eine eigne Commission zur Leitung regelrechter Aufgrabungen niedersetzte. Der unbefangnen Beobachtung dieser Männer aber konnte es nicht entgehen, daß jene Hügel sowohl der Form, als dem Inhalte nach wesentlich von einander verschieden seien, und die nähere Untersuchung ließ keinen Zweifel über diese Entdeckung zu. So entstand

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ohne alle Systemsmacherei zuerst in Deutschland die wissenschaftliche Ordnung unsrer Sammlung, die viel angefochten, sich nach und nach überall Anerkennung erworben hat.

Das Resultat dieses Verfahrens ist nicht hoch genug anzuschlagen. Wir wissen jetzt mit völliger Sicherheit, daß auf diesem Boden, den wir heute bebauen, in ungemessener Zeit 4 Völkerschichten nach einander abgelagert sind. Dort jene Schädel mit der niedern zusammengedrückten Stirn und die rohen Waffen von Knochen, die der in der Grube sitzenden Leiche beigegeben waren, beweisen, daß jenes ärmliche, jetzt an den mit ewigem Eise bedeckten Nordpol zurückgedrängte Geschlecht, einst mit seinem treuen Rennthier auch unsre Weiden besuchte. - Ihm folgte ein anderer Stamm von stärkerem Knochenbau, in dem die fortgeschrittne Entwickelung des Geistes auch die Stirne bereits ein wenig, aber nur erst ein wenig, höher gewölbt hatte. Auch seinen Namen und seine Thaten nennt uns keine historische Urkunde, aber zahlreiche, mit mühevollem und ausdauerndem Kunstfleiß aus hartem Kiesel gearbeitete Waffen und Geräthschaften, welche nebst den geschmackvoll geformten Aschenurnen jenen hauptsächlich an der Meeresküste und den Ufern der größern Landgewässer zerstreuten Riesengräbern entnommen sind, zeigen uns ein rauhes starkes Geschlecht von Fischern und Jägern, das jene schwächern Nomaden verdrängt hatte, und dann selbst einem ähnlichen Geschicke erlegen, jetzt erst durch unsre Forschungen aus tausendjährigem Schlafe gleichsam wieder erweckt ward.

Wer aber war der Sieger dieses Hünen=Geschlechtes? Unsere Untersuchungen zeigen keine Spur jener unvermeidlichen Kelten, welche nach früherer Ansicht einst ganz Europa bewohnt haben sollten; noch nie ist z. B. bei uns auch nur eine einzige jener kleinen Hohlmünzen entdeckt worden, die man im südlichen Deutschland Regenbogenschüssel zu nennen pflegt, und die von dem eigentlichen Gallien über den Rhein und die Donau hinunter, so weit jemals ein Keltenvolk nach historischem Zeugniß geherrscht hat, namentlich in Böhmen, zu Tausenden beisammen gefunden werden. Dagegen stimmt alles, der dritten Periode angehöriges Geräthe mit demjenigen, das in dem rein germanischen Norden gefunden wird, auf das Genaueste überein. Kein Zweifel also, auf jenes unbekannte Hünenvolk der Steingräber folgte unmittelbar der edle Germane, dessen Enkel noch heute Europa beherrschen, und hier in unsern Gauen nur zeitweilig durch den, aus dem tiefern Osten vordringenden, stammverwandten, aber auf tieferer Stufe der Kultur stehenden Slaven verdrängt wurden.

Die welthistorischen Thaten dieses kriegerischen Stammes, welcher demnächst, nach der Verdrängung oder Unterwerfung seiner keltischen Nachbaren im Süden und Westen, sich allmälig auch in den Besitz der ganzen reichen Erbschaft der vor ihm in den Staub gesun=

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kenen ewigen Roma zu setzen wußte, - erzählen uns die Geschichtschreiber jener Zeit. Aber selbst ein Tacitus läßt uns nur ahnungsvolle Blicke in das häusliche Leben des von ihm mit Bewunderung betrachteten edlen Feindes thun. Hier dagegen, meine Herren, hier in diesen Räumen treten die hohen Gestalten unsrer Ahnen, aus den mächtigen Kegelgräbern hervorsteigend, lebendig unter uns. Mit Ehrfurcht schauen wir den schlanken und kräftigen Wuchs jenes Fürsten eines freien Volkes, oder gebietenden Kriegsherrn einer kampflustigen Schaar kühner Jünglinge. Aus der tiefliegenden Augenhöhle unter der hohen und breiten, den Helden und Weisen verkündenden Stirn jenes Schädels sehen wir im Geiste noch den Zornblick des blauen Auges, vor dem selbst ein Römer zitterte, und unter dieser einfach edlen Krone, oder dem goldglänzenden Helme dort, wallten die blonden Locken auf die breite Schulter hinab, welche einst der vornehme Jüngling der Hauptstadt der Welt nachahmte, um die Liebe seines Mädchens zu gewinnen. Wir sehen in der nervigen Faust das kurze zweischneidige Bronzschwert, oder den zierlichen Herrscherstab mit der dem Gotte der Schlachten geweiheten, Sieg verheißenden Schwertspitze. Auf der breiten Brust hält eine starke Spange von gleichem Metalle mit den hübsch gearbeiteten elastischen Spiralwindungen, zugleich zum Schutze und zum Schmucke dienend, den Mantel zusammen, vielleicht von dem Felle eines selbst erlegten Bären; ähnliche Windungen decken den Arm, goldene und bronzene Ringe zieren Hand und Finger. Auch der starke Elch fehlt nicht und der riesige Ur, deren Erlegung den rüstigen Jäger, jenes prächtige Hifthorn dort an der Seite, im Frieden erlustigte, und den Jüngling zu ernsterem Kampfe stählte. - Zur Seite der Helden sehen wir das zierliche Weib, mit einem dieser geschmackvollen Diademe in den blonden Locken, und dem reichen Schmucke von goldenen und bronzenen Ringen, Halsketten, Brochen, Haarnadeln u. s. w. In des Führers Gefolge endlich den bärtigen Krieger mit dem runden Schilde, mit Lanze, Schwert und Dolch, oder der gefürchteten fern hin treffenden Framea, die er mit Gewandtheit aus der durchbohrten Brust des Feindes zum zweiten Wurfe zurückzuziehen wußte. - Daheim aber reffen wir den frommen Priester in dem eigenthümlichen Schmucke, und mit den räthselhaften gottesdienstlichen Geräthen an dem einfachen mächtigen Opferstein im heiligen Haine, aber keine Spur eines Tempels noch Bilder der verehrten Götter von Menschenhänden geformt. - Draußen endlich auf dem angebaueten Felde neben der Burg des Fürsten oder Stammeshäuptlings den fleißigen Arbeiter mit dem die Erde lockernden Steinkeil, der bronzenen Sichel, Messer, Pfriemen und andrem Handwerksgeräthe, so wie die züchtige Hausfrau mit Spindel, Scheere und Nadel bis zum einfachen thönernen Kruge herab, wobei aber auch das Spielzeug der Kinder nicht fehlt. Alle diese Geräte aber, auf heimischen Fabrik=

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stätten in edlem Geschmacke und mit hoher Kunstfertigkeit gearbeitet, zeigen uns den alten Germanen aus der Zeit der Römer, auf die einzelne römische Münzen und Gefäße hinweisen, auf einer Stufe der Kultur, die wir aus den schriftlichen Denkmälern jener Zeit nicht entfernt errathen konnten.

Mit gleicher Lebendigkeit endlich tritt uns aus den ausgedehnten flachen Todtenfeldern der jüngsten Heidenzeit, das Bild des nunmehr in unsern Gauen herrschenden und demnächst mit den rückkehrenden Enkeln der verdrängten Germanen zu einem einzigen Volke verwachsten Slaven entgegen, eine ähnliche Erscheinung, nur daß das Schwert aus weichem noch nicht gestähltem Eisen die Stelle der Bronze, und der Silberschmuck die des Goldes vertritt.

Während der zweite Theil unsrer Jahrbücher sich hauptsächlich die Erörterung dieser Denkmäler der ältesten Zeit zum Ziele gesetzt hat, ist in dem ersten Theile mit gleichem Fleiße und nicht geringerm Erfolge die Geschichte der mittlern und neuern Zeit bearbeitet worden. Auch hier ist in 25 Jahren ein sehr bedeutendes Material aufgeschichtet, das schon jetzt im Inlande wie im Auslande vielfach benutzt, künftig eine wahrhaft wissenschaftliche Bearbeitung der Geschichte Meklenburgs, wie sie den Anforderungen unserer Zeit entspricht, erst möglich machen wird. Außer den hier mitgetheilten, bisher ungedruckten Urkunden, deren Zahl bereits über 700 beträgt, und einer großen Menge kleinerer, aber oft sehr wichtiger historischer Nachrichten und Anzeigen, finden wir hier über 250 größere Abhandlungen, in denen alle Seiten unseres Volkslebens mit gleicher Liebe erörtert sind. Zahlreiche Berichtigungen der Genealogie unsers Fürstenhauses, worüber die neuere Stammtafel des officiellen Staatskalenders Nachweisung giebt, und Biographien der Fürsten und Staatsmänner wechseln mit Erörterungen der früher fast ganz vernachlässigten Kultur= und Sittengeschichte des Volkes; Beiträge zur Geschichte des Kirchenwesens mit denen zur Geschichte der Städte; die Rechtsgeschichte, wie die Geschichte des Handels und der Gewerbe haben gleiche Berücksichtigung gefunden, wie die Geschichte der heimlichen Kunst, deren Existenz möchte man sagen, hier zuerst nachgewiesen ist; auch die Münz= und Wappenkunde, die ältere Topographie, selbst die Sprachkunde u. s. w. sind nicht vernachlässigt. Aber die mir gegönnte Zeit erlaubt es nicht, hier nähere Nachweisungen zu geben, die ich vielmehr für einen andern Ort aufsparen muß, und ebenso kann ich hier auf den praktischen Einfluß, den der Verein unleugbar in mehrfacher Beziehung über seinen nächsten Zweck hinaus gewonnen hat, nur andeutend hinweisen.

Dabei hat unser Verein sich stets fern gehalten von jeder engherzigen partikularistischen Tendenz, die man dem historischen Vereinswesen überhaupt so oft zum Vorwurf gemacht hat. Zwar den wiederholten, aber glücklicherweise gescheiterten Versuchen, die freien

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wissenschaftliche Vereinigungen gleichgesinnter Männer in den verschiedenen Provinzen des großen Vaterlandes, ohne alle Verpflichtung zu einer bestimmten Thätigkeit in äußerlich vorgeschriebener Richtung und Ordnung, einem großen deutschen Centralverein mit fabrikmäßiger Centralisation der Arbeit unterzuordnen, - diesen Versuchen haben wir mit Nachdruck widerstrebt, weil sie nur zur gänzlichem Auflösung aller Specialvereine führen konnten. Aber wir haben uns deshalb nicht abgeschlossen von unsern Bruderstämmen jenseits unserer engen Grenzen. Die in unsrer Matrikel aufgeführten 80 mit uns verbundenen Vereine, und 52 correspondirenden Mitglieder in allen Gegenden Deutschlands und der benachbarten stammverwandten Ländern, mit denen wir in stetem lebhaften Verkehre stehen, sind Zeugniß des Gegentheils. Ja der unter dem Banner völliger Freiheit und Selbstständigkeit der einzelnen Vereine vor einigen Jahren zusammengetretene Gesammtverein, dessen Aufgabe ist, den Verkehr der Specialvereine mehr zu erleichtern und zu ordnen, und die gegenseitige Unterstützung zu gemeinsamen Zwecken zu vermitteln, - dies neue Institut ist gerade von hier aus zuerst angeregt, und nach Kräften gefördert.

Diese Andeutungen mögen genügen, um die heutige festliche Stimmung durch das Bewußtsein zu heben, daß wir uns unsrer bisherigen Leistungen nicht zu schämen haben. Seien wir uns aber auch zugleich bewußt, daß noch viel, sehr viel zu thun übrig ist, ja so viel, daß die bisherigen Mittel zu den wachsenden Bedürfnissen nicht ausreichen werden. Doch wenn unsre Arbeit wirklich als fruchtbringend und dem Vaterlande heilsam erkannt wird, dann wird es uns auch an den Mitteln nicht fehlen. Dann aber wollen wir und die nach uns kommen werden, mit Gottes Hülfe neu gestärkt und verjüngt fortbauen an dem vor 25 Jahren begonnenen Werke, bis abermals ein Menschenalter vergangen ist, und abermals das Land von Jubel erschallt, zu Ehren des hohen Fürsten und Herrn, der nicht nur der Erbe des Namens und des Thrones jenes ersten Jubelgreises geworden ist, sondern auch der Liebe seines treuen Volkes.

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Ueber

die Verdienste des Großherzogs

Friedrich Franz I.

um

die vaterländische Geschichte und
Alterthumskunde

Vortrag

gehalten

an dem 25. Stiftungsfeste

des Vereins
für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde

am 24. April 1860

von

dem Archiv=Rath Dr. F. Lisch ,

25jährigen ersten Secretair des Vereins. * )

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Heute vor einem Vierteljahrhundert strömte eine große, freudige Bewegung durch das ganze Vaterland; Meklenburg beging ein Fest, welches es nie erlebt hatte: sein Herrscher Friedrich Franz I. feierte in voller Kraft und mit bewußter Ueberzeugung den 50. Jahrestag Seiner ereignißreichen, thätigen Regierung, eine Segnung, die Er lebendig und dankbar erkannte. Denn eine Seiner Haupttugenden, welche so viele andere Fürsten unseres Vaterlandes ausgezeichnet hat, war eine begeisterte Vaterlandsliebe, welche sich stark und tief auch


*) Diese Ausarbeitung ist ursprünglich nicht für die Oeffentlichkeit, sondern nur zum mündlichen Vortrage in der Festversammlung bestimmt gewesen. Da aber die Versammlung den Druck gewünscht hat, so gebe ich den Vortrag, welcher Anfangs größer angelegt war, aber wegen Mangels an Zeit abgekürzt werden mußte, so, wie er gehalten ist, habe jedoch aus der ersten ansführlichern Arbeit einige noch während des Vortrages weggelassene Stellen, welche mir wichtig erschienen sind, an den eingerückten Stellen in den Text aufgenommen, ohne den Faden des Vortrages zu zerreißen. Einen besondern Reiz gab dem wichtigen Gegenstande die Vorlegung mehrerer handschriftlichen Arbeiten des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz, welche hier an den betreffenden Stellen angemerkt ist. -Der gegenwärtige Abdruck wird auch mit den Jahrbüchern des Vereins ausgegeben werden.
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darin offenbarte, daß Er alles mit ernstem Eifer und mit Selbstbethätigung pflegte, was die Kenntniß des Vaterlandes zu erweitern im Stande war. Friedrich Franzens Sinn war ganz ein geschichtlicher, und daher konnte man Ihm außer den wohl verdienten Ehren= und Liebesbezeugungen, keine größere Anhänglichkeit und Dankbarkeit beweisen, als daß man einen Bund zur Pflege der vaterländischen Geschichte schloß, um die zahlreichen Unternehmungen, welche er, Allen vorauseilend, auf diesem Felde begonnen hatte, nicht fruchtlos untergehen zu lassen, sondern durch weitere Ausführung lebensvoller und wahrer Bilder die Liebe zum Vaterlande und die Aufopferungsfähigkeit immer mehr zu befruchten und zu beleben. Deshalb stiftete heute vor 25 Jahren zur Feier des großen Jubelfestes eine große Anzahl einsichtsvoller und bewährter Männer einen Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, dessen Gründung Friedrich Franz freudig begrüßte, indem Er Sich Selbst als Protector an die Spitze stellte. Diesen Tag feiern wir heute in unserm Vereine, hier und wahrscheinlich in vielen engern Kreisen des Vaterlandes, im treuen Andenken an den verewigten Fürsten und zugleich als ein Erinnerungsfest an die lebhafte, große Feier, welche uns Alle vor 25 Jahren beseelte.

Und Friedrich Franz hat ein treues, dankbares Andenken verdient. Friedrich Franz war schon von Natur ein ungewöhnlich begabter Mensch: bei großer Klarheit und Umsicht, vorzüglich aber bei einer Lebendigkeit und Beweglichkeit, welche selten ihres gleichen findet, und dabei von einer unternehmenden Rüstigkeit und ausdauernden Arbeitskraft und Lust, welche oft wahrhaft Staunen erregt, war Er ein geborner Regent; seine Personenkenntniß und seine Gedächtnißstärke sind noch heute berühmt, seine ritterlichen Uebungen angesehen.

Und diese glänzenden Anlagen offenbarten sich schon in Seiner frühen Jugend sowohl in Seiner Geistesrichtung, als auch in Seinem Aeußern. Man kann sich schwerlich ein edleres, feineres, geistvolleres Knabenbild denken, als die allerdings sehr schön gemalten Bildnisse, welche aus Seinen Jugendjahren vorhanden sind. Vorzüglich aber zeigte sich Seine große Begabung schon früh in Seiner Neigung zu allem Edlen und Schönen, namentlich zu den schönen Künsten. Sein Erzieher v. Usedom berichtet über Ihn aus Lausanne schon im Novbr. 1767, als Er kaum 11 Jahre alt war: "Zur Musik zeigen Sie immer mehr natürliche Geschicklichkeit, ich lasse Sie jetzt schon im Generalbasse unterweisen", und im J. 1781 wird über Ihn berichtet : ** ) "Die Musik ist eine vorzügliche Lieblingsbeschäftigung Seiner Nebenstunden und Seine Kenntnisse darin gehen so weit, daß Er nicht nur


**) Vgl. Th. Nugents Reise durch Meklenburg, aus dem Englischen übersetzt, 1781, Th. II. S. 282, Anm. des Uebers.
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verschiedene Instrumente spielt, sondern auch mit außerordentlicher Fertigkeit auf dem Flügel ganz allein das stark besetzte Ludwigsluster Orchester dirigirt."

Als Er am 8. Januar 1807 der Gewalt der napoleonischen Armee weichen und Sein Land verlassen mußte, bedauerte Er die Seinigen, that aber dabei den merkwürdigen Ausspruch * ), "Er Selbst könne Sich allenfalls durch Clavierunterricht Sein Brot verdienen."

Dieser lebhaften Neigung zu der Musik blieb Er Sein ganzes Leben hindurch treu; namentlich aber wandte sich in reifern Jahren Sein Sinn zu dem vollkommensten Instrumente, der Orgel. Er hatte in jedem Palais, das Er bewohnte, eine kleine Orgel, und einer Seiner ersten Gänge in Seiner Lieblingsschöpfung, dem wunderlieblichen Doberan, war zu der prachtvollen Kirche, um in diesen geweiheten, kunsterfüllten Räumen, dem Todtenfelde Seiner Ahnen, wo Er Selbst zu ruhen beschlossen hatte, die Orgel zu spielen. Seine Hofkapelle, deren sich noch viele unter uns mit Freuden aus Doberan erinnern werden, war eine Gesellschaft von Meistern ersten Ranges und in Europa berühmt; Er war der erste Fürst in Meklenburg, welcher das Schauspiel zu einer öffentlichen, gemeinnützigen Anstalt erhob und ihr, wie schon lange vorher in Doberan, am Ende Seines Lebens auch in Schwerin einen Tempel erbauete. ** ) Seine reizende Bildergallerie, welche selbst die Habgier der Pariser Despoten reizte, pflegte Er mit Liebe und Lust, obgleich Seine Regierungszeit den bildenden Künsten nicht besonders hold war; Er war aber doch der erste, welcher die wieder entdeckte Freskomalerei indem musterhaften Regierungsgebäude zu Schwerin in den Norden verpflanzte. Seine zärtliche Neigung zu schönen Blumen, deren Er immer einige in Seinen Wohnzimmern pflegte, blieb bis zu Seinem Tode lebendig, und mancher hat noch in Seinen letzten Lebensjahren die rührendsten Aeußerungen dieser Neigung von Ihm erlebt, wenn Er ihm mit inniger Lust Seine seltenen Pfleglinge zeigte. Seine Offenheit, Wahrheit, Menschlichkeit und Leutseligkeit stimmten harmonisch zu allen diesen edlen Neigungen.

Doch es ist unmöglich, alle die Blumen, welche Sein Leben umdufteten, in einen Kranz zu flechten. Uns ziemt es heute nur, uns Seine Verdienste um die vaterländische Geschichte und Alterthumskunde in's Gedächtniß zurückzurufen, um uns zur Dankbarkeit und Nachfolge aufzumuntern und anzuspornen. Es können aber bei der Kürze der uns zugemessenen Zeit und der großen Fülle des Stoffes nur sehr kurze Andeutungen gegeben werden, welche


*) Vgl. Mecklenburg. Zeitung vom 24. April 1860. Nr. 95.
**) Vgl. Mecklenburg. Jubel=Almanach, 1835, S. 35.
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oft als karg erscheinen können, da sie nur ein Auszug aus dem überreichen Stoffe sind.

Friedrich Franz hatte ganz einen historischen Sinn und trieb mit Liebe und Eifer besonders die meklenburgische Geschichte nach allen Seiten hin, während die Richtung Seines Vorgängers in der Regierung mehr eine theologische gewesen war. Dennoch schien Er in der Jugend wenig Neigung zur Geschichte zu haben. Merkwürdiger Weise berichtet Sein Hofmeister v. Usedom im Dec. 1769 aus Genf:

"Der Durchl. Prinz sind bisher der Historie gar nicht gewogen gewesen."

Dieses auffallende Urtheil erklärt sich aber sehr leicht dadurch, daß Er damals vorzüglich zu der alten Geschichte in der frühern trockenen Weise angehalten ward, welche Seinem lebendigen Geiste nicht zusagte und nicht zusagen konnte.

Noch merkwürdiger ist aber v. Usedoms frühere Aeußerung vom Nov. 1767 aus Lausanne, welche den rechten Schlüssel zur Lösung dieses Räthsels giebt:

"Die Meklenburgische Geschichte haben Sie von Anfang an meistentheils mit Vergnügen getrieben."

Damals war der Prinz erst 11 Jahre alt.

Diese Richtung war Ihm in früher Jugend schon von Seinem Vater, dem Prinzen Ludwig, gegeben, welcher die meklenburgische Münzkunde mit so großem Eifer und Erfolge trieb, wie keiner vor ihm und bis heute nach ihm.

Wenn auch der Herzog Friedrich die geschichtlichen Studien nicht Selbst trieb und beförderte, so überkam doch Friedrich Franz beim Abritt Seiner Regierung von Seinem Oheim sowohl sehr tüchtige Räthe, als auch im Staatsdienste in Schwerin eine Reihe von geschichtlich durchgebildet Männern, Zierden unsers Vaterlandes, welche nicht nur in unglaublichem Umfange sammelten, sondern auch eben so gediegen und klar forschten und arbeiteten, in einer Zeit, in welcher die kritische Forschung sich kaum zu regen begann; vor allen andern sind hier zu nennen: der Geheime Rath und Minister Johann Peter Schmidt († 1790), der Regierungs= und Lehns=Fiscal Dr. Ernst Friedrich Bouchholtz, genannt der "Erzfiscal" († 1790), der Geheime Archiv=Rath Evers († 1803), der Regierungs=Rath Friedrich August Rudloff († 1822), Männer von der gediegendsten Tüchtigkeit und zugleich unerhörtem Fleiße, zu denen sich noch viele andere, wie zur Nedden, Krüger, Faull u. a., gesellten. Die kolossalen Sammlungen dieser Männer, welche keinen vaterländischen Sammlungen anderer Länder nachstehen, sind unter Friedrich Franz nach und nach für den Staat erworben und bilden die Zierden der Regierungs=Bibliothek, zu welcher Friedrich Franz den Grund legte, wie Er die interessante Bibliothek zu Ludwigslust schuf.

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Friedrich Franz würdigte, beförderte und schützte aber nicht allein das Streben solcher Männer, sondern arbeitete auch Selbst unermüdlich in ihrem Sinne. Er ward von Seinem gewissenhaften Oheim früh mit aller Strenge zu einer geregelten Thätigkeit, welche Ihm freilich auch Bedürfniß war, angehalten, indem Er in Staatsangelegenheiten aller Art Ausarbeitungen und Erlasse ausfertigen ("extendiren") mußte, wodurch Er Sich eine ungewöhnliche Geschäftskenntniß, Gewandlheit und Einsicht erwarb.

Sobald Er aber die Regierung angetreten hatte, suchte Er Sich Selbst durch eigene Studien und Arbeiten auf dem Felde der vaterländischen Geschichte auszubilden, auf welchem Er früh völlig heimisch ward, zumal Er durch ein vortreffliches Gedächtniß kräftig darin unterstützt ward. Seine Urtheile über meklenburgische Begebenheiten aller Zeiten, selbst über sehr dunkle und unerforschte Ereignisse alter Zeit, waren oft im höchsten Grade überraschend und gaben Zeugniß von Seiner ungewöhnlichen Begabung für Geschichte.

Neben den meklenburgischen Studien unternahm Er aber auch Arbeiten in andern Zweigen der Geschichte und verband diese mit Uebungen in der französischen Sprache, indem Er theils aus dem Französischen ins Deutsche, theils aus dem Deutschen ins Französische übersetzte. Auf diese Weise ist eine Reihe eigenhändig geschriebener Folianten entstanden, von denen die Geschichte der Ihm lieben Stadt Genf von Spon zwei Folianten von 572 und 129 Seiten füllen.

[Vorlegung]

Aus tiefster, vaterländischer Seele drang Ihm Seine Empörung gegen die napoleonische Eroberungssucht, eine Entrüstung, von welcher viele Thaten geschichtlich geworden sind. In diesem Sinne übersetzte Er die Schrift:

"Meklenburg in Beziehung auf sein Verhältluß zu dem Bündnisse für Europens Freiheit, Rostock d. 18. Oct. 1813, von C. Sibeth", eine Lebensbeschreibung des Fürsten Blücher von Wahlstatt,

[Vorlegung]

"aus dem Neuen deutschen Journale Berlin, 1814, und die Schrift "Magdeburg während der Belagerung in den Jahren 1813 und 1814", Magdeburg, 1814, eigenhändig ins Französische, welche drei Schriften einen Folioband von 168 Seiten bilden, denen die "Berichte von Herrn LaPorte, Kammerdiener Ludwig's XIV.", Genf, 1766, angebunden sind. Ein dritter Folioband Uebersetzungen scheint verloren gegangen zu sein.

Vor allen Dingen aber suchte Er Seine Einsicht in den Angelegenheiten, die Ihm zunächst lagen, durch eigene Arbeiten zu befestigen und zu erweitern. Als Oberbischof fertigte Er Sich am Ende des

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vorigen Jahrhunderts eigenhändig vollständige Auszüge aus Schröder's [Vorlegung] Papistischem Meklenburg

über das Stift Schwerin an:
   "Angefangen d. 19. Febr. 1794,
   geendigt d. 1. Mai ejusd. anni.",
in Folio, 111 Seiten, mit einem Anhange über das Kloster Dobbertin:
   "Angefangen im Monat Mai.
   Geendigt d. 1. Junii 1794."
in Folio, 9 Seiten. Etwas später, nach der offenbar jüngern Handschrift, jedoch ohne Datum, machte Er Sich eigenhändig einen
   "Auszug aus Schröder's Papistischem Meklenburg
   die Bischöfe zu Schwerin betreffend", mit Registern,
in Folio, 100 Seiten, und einen
   "Auszug über die Klöster und über das Bisthum Ratzeburg",
   mit Registern,
in Folio, 92 Seiten, zusammengebunden in Einen Folioband. Außerdem verfertigte Er eigenhändig einen
   "Auszug aus den Visitations=Protokollen des Fürstenthums
   Schwerin",
in Folio, 39 und 24 Seiten.

Als ehemaliger Landesherr von Wismar, dessen Wiedergewinnung Sein Streben war, schrieb Er Sich eine Geschichte von Wismar aus Nordbergs Geschichte des Königs Carl XII, als Bewohner von Ludwigslust Auszüge aus den Visitations=Protocollen der Ihm zunächst liegenden Aemter Grabow, Neustadt und Crivitz und einen eigenhändigen Auszug aus einer handschriftlichen Chronik der Stadt Grabow während der Jahre 1761-1763 von dem Senator Jürgen Jacob Behn (105 Seiten in Folio) und ähnliche Arbeiten.

Aber noch wichtiger ist die ununterbrochene Pflege, welche Er den einzelnen Zweigen der vaterländischen Geschichtswissenschaften und Geschichte überhaupt zuwandte.

Diese Neigung offenbarte sich schon sehr früh. So wie Sein Hofmeister v. Usedom schon im Herbste 1767 aus Lausanne berichtete, daß der Prinz, damals 11 Jahre alt, die meklenburgische Geschichte von Anfang an mit Vergnügen getrieben habe, berichtete er zugleich:

"Die Heraldik ist allemal, insofern sie es mit dem Blason zu thun hat, Ihr liebstes Studium gewesen."

Im Frühling 1770 ward zu Genf noch wöchentlich 2 Stunden Heraldik getrieben.

"Es ist auf Begehren des D. Prinzen und um Ihnen die Sache desto angenehmer zu machen, mit Ihrem eigenen Wapen der Anfang gemacht worden. Zuletzt haben wir dem D. Prinzen das Vergnügen

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gestattet, die Theile des Wapens, die Sie in der Stunde vorgehabt, in dem Wapen=Calender mit Farben auszumalen, und dieses ist Ihnen so angenehm, daß wir hoffen dürfen, hievon Ihre Lust zu diesem Studio so lange unterhalten zu sehen, bis kräftigere und schätzbarere Triebfedern die Stelle desselben vertreten werden."

Zur genealogischen Ausbildung wurden dabei Hübners genealogische Tabellen studirt.

Hiedurch entwickelte sich auch die Liebe zur zeichnenden Kunst, für welche er sein ganzes Leben lang eifrig und viel Schönes sammelte. Usedom sagt zu gleicher Zeit:

"Der D. Prinz sind ein großer Liebhaber von Kupferstichen." Diese Jugendbelustigung des Wappenmalens trieb Friedrich Franz während Seines ganzen Lebens täglich als letzte und leichteste wissenschaftliche Erholung, da er nie untätig sein konnte. Gegen 40 Jahre lang hat Er diese erheiternde und unterrichtende Beschäftigung mit Liebe getrieben.

Zuerst ward 1770 in Genf zum Ausmalen "der durchlauchtigen Welt Wappenbuch" benutzt,

dessen erster Band grade im J. 1770 erschienen war. Dieser erste von Friedrich Franz colorirte Jahrgang ist verloren gegangen; der zweite Band vom J. 1771 mit den Grafenwappen ist aber fast vollständig in 183 Wappen colorirt noch in der großherzoglichen Bibliothek vorhanden und ohne Zweifel noch in Genf colorirt, da die Pinselführung noch nicht so sicher erscheint, wie später. Im Herbste 1771 kehrte Friedrich Franz aus Genf zurück; daher sind die letzten 11 Wappen dieses Jahrganges noch nicht illuminirt. Der Jahrgang 1772 enthält nur einige Ausmalungen, der Jahrgang 1774 gar keine. Im J. 1774 machte nämlich Friedrich Franz Reisen in Deutschland. Bald setzte Er aber diese Beschäftigung fort, da sich in der großherzoglichen Bibliothek ein zweites Exemplar dieses Wappenbuches findet, welches ganz und sauber colorirt ist.

Späterhin seit 1791 malte Er das ganze große Wappenwerk von Tyroff, so wie es erschien, aus, und schenkte dieses Exemplar am 12. Nov. 1808 der Universitäts=Bibliothek zu Rostock, wo es als theures Andenken aufbewahrt wird. So hat Er nach und nach 8 Foliobände und 12 Octavbände dieses Werkes nach Rostock geschickt und in den 9ten Band des baierschen Wappenbuches eigenhändig geschrieben:

"Diesen neunten Band habe ich in meinem 71 Jahr illuminirt. Ludwigslust im Januar 1827.

[Vorlegung]

F. F. Gh. z. M.     

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Seine letzte heraldische Arbeit ist die Ausmalung des ersten Heftes des österreichischen Wappenbuches, in welches eigenhändig geschrieben ist:

"Illuminirt Anno 1829."

F. F. Gh. z. M.     

Außerdem malte Er noch das seit 1812 erschienene französische Wappenbuch von Henry Simon in zwei Exemplaren und anderes aus.

Diese in früher Jugend begonnene heraldische Erholungsbeschäftigung lenkte früh Seinen Sinn auf die Münzkunde. Sein Vater, der Prinz Ludwig, hatte eine große Neigung zur vaterländischen Münzkunde und brachte mit unendlichen Mühen und Opfern eine seltene Sammlung vaterländischer Münzen zusammen, welche Er durch ein eigenes Testament vom 29 Mai 1778, Seinem Todesjahre, dem "herzoglichen Regierhause als einen seltenen Schatz zu einem fürstlichen Hausstück und fürstlichen Fideicommiß" vermachte und sie dringend Seinem Sohne Friedrich Franz empfahl.

Der Prinz Ludwig hatte, nach Seinen eigenen Worten, "nach vieljähriger, mühsamer Erkundigung und durch beträchtliche Kosten endlich den Zweck erreicht, zum Eigenthum und Besitz einer ansehnlichen Parthei goldener und silberner Medaillen und Münzen, welche Er aus sehr vielen Privatschränken, Auctionen, Taschen und Winkeln zusammengekauft hatte, zu gelangen, womit Er ein nach guter Ordnung eingerichtetes Münz=Cabinet anlegte. Dieses meklenburgische Münz=Cabinet, welches "Ihm oft Gelegenheit zu mancher guten Betrachtung gegeben und dabei zum unschuldigen wahren Vergnügen gereicht" hatte, vermachte der Prinz "mit patriotischem Wunsch und starkem, ernstlichen Willen" dem fürstlichen Hause zu einem Hausstück und Fideicommiß.

Friedrich Franz, eifrig bemüht, Seines Vaters Willen zu erfüllen, befolgte nicht nur das Testament, sondern kaufte dazu noch die meklenburgische Münzsammlung des rostocker Stadt=Secretairs Niemann, die vollständigste im ganzen Lande, und andere Sammlungen und gab die ganze Sammlung im J. 1780 dem Archivar Evers ins Archiv, wo sie noch aufbewahrt wird. Die zahlreichen Doubletten bildeten die Grundlage der Sammlung der Universität Rostock, welche im J. 1830 dazu die Sammlung antiker Münzen des Prinzen Ludwig erhalten hat. Sogleich nach der Annahme betrieb Friedrich Franz die wissenschaftliche Bearbeitung dieses seltenen Schatzes und im J. 1798 erschien von Evers in zwei Bänden dessen "Meklenburgische Münzverfassung", ein noch jetzt höchst achtungswerthes Werk, welches dem Herzoge Friedrich Franz gewidmet ist.

Zu gleicher Zeit fing aber Friedrich Franz an, Selbst Münzen aller Art zu sammeln und zu studiren und legte Sich in Ludwigslust eine allgemeine Münzsammlung an. Einen lebhaften Anstoß hiezu gab

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der große Fund von Doberan, welcher im Herbste 1805 bei der Erforschung der Klosterfundamente über 4000 Münzen ans Licht brachte, welche während der Reformation an der Stelle der Klosterschatzkammer vergraben waren; sehr vielen Besuchern von Doberan, wird der große Denkstein nahe bei der Kirche bekannt sein, welchen Friedrich Franz auf die Fundstelle liegen ließ. Diese Sammlung, welche 1839 nach Schwerin versetzt und geordnet ward, hat mit 4056 Münzen die Grundlage zu der allgemeinen Münzsammlung in Schwerin gebildet.

Die wackern Forscher und Sammler, welche Friedrich Franz aus der Regierung Seines Oheims überkommen hatte, waren in der ersten Hälfte Seiner Regierung gestorben, mit Ausnahme des Geschichtschreibers Rudloff, welcher bis in das Jahr 1822 lebte. Sie hatten oft und große Anstrengungen gemacht, die Bearbeitung aller vaterländischen Wissenschaften anzugreifen.

Am 6. Nov. 1776 und wiederholt 1778 erbot sich Bouchholtz, ein meklenburgisches Urkundenbuch herauszugeben, und 1774 wollte Evers alle Stadtprivilegien des Landes drucken lassen; jedoch fehlte es dazu an Geld und Theilnahme. Am 16. Mai 1777 wollte Bouchholtz mit 14 andern Gesinnungsgenossen eine "Gesellschaft der für das Vaterland Beflissenen" stiften, welche alles Meklenburgische sammeln und bearbeiten sollte, wozu ein Vorschuß von 4000 Thalern erbeten ward, erhielt aber Abschlag, da die Regierung besorgte, daß es den Mitgliedern theils an Fähigkeit, theils an Zeit dazu mangeln würde.

Die Zeit zu solchen Unternehmungen war noch nicht gekommen. Rudloff setzte seine Meklenburgische Geschichte fort; der zweite, wichtigste Theil erschien am 16. April 1785, dem Monate der Thronbesteigung des Herzogs Friedrich Franz, welcher das Werk fortan eifrig befördere; in dem Todesjahre Rudloffs erschien die letzte Abtheilung. Seit 1827 folgte unter Friedrich Franz v. Lützow's Mekl. Geschichte.

Im Anfange dieses Jahrhunderts schien eine Ermattung eintreten zu wollen; die alten gewiegten Forscher waren todt; der Despotismus der französischen Revolution schien jede Blüthe edlerer Pflege knicken zu wollen; die Kunst erstarrte vor dem Medusenhaupte des religiösen und politischen Wahnsinns; Malerei, Bildhauerei und Baukunst versteinerten, bis sie sich erst in den allerneuesten Zeiten wieder zu regen begonnen haben. Die großen und geistreichen Ludwigsluster Maler der vorigen Regierung: Denner, Matthieu und Findorf, erlebten die Schreckenszeiten nicht mehr. Nur im Gebiete des dichterischen Wortes nahm der Gedanke in Deutschland einen großen Aufschwung, wie in den neueren Zeiten die Wissenschaft der Kunst immer vorangegangen ist.

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In dieser Zeit war es ein großes Glück, daß dem Herzoge Friedrich Franz ein Mann begegnete, der etwas jünger, als Er, von demselben Streben und demselben Eifer beseelt war. Dies war Dethlof Joachim v. Oertzen aus dem Hause Roggow, ein Mann von ausgebreitetem Wissen und Forschungstriebe, dem das Vaterland und das Fürstenhaus nach den verschiedensten Richtungen, sowie die vaterländische Geschichte unendlich viel verdankt, 1797 als Kammerherr dem Erbprinzen zugestellt und im J. 1812 zum Hofmarschall ernannt. * ) v. Oertzen trat bald mit dem Herzoge in vertrauten wissenschaftlichen Verkehr.

Friedrich Franz begnügte sich nicht damit, Münzen zum Besehen zu sammeln; Er behandelte und beschrieb, so lange die leiblichen Kräfte ausreichten, die Münzen eigenhändig, eine Arbeit, welche bekanntlich sehr viel Wissen und Geschick erfordert.

Die im J. 1805 zu Doberan gefundenen und bis dahin gesammelten Münzen sind bald nach der Auffindung von v. Oertzen in einem Foliohefte beschrieben. Die seitdem

gesammelten Münzen sind in einem zweiten und dritten Foliohefte von [Vorlegung] Friedrich Franz eigenhändig beschrieben.

Das vierte Heft seit 1828, ist von dem damaligen Ludwigsluster Rector, spätern Schulrath Meyer geschrieben, dessen Hand sich schon am Ende des dritten Heftes findet.

Während dieser Beschäftigung mit den Wappen und Münzen gerieth der Herzog, vielleicht durch v. Oertzen's Erfahrungen auf dessen vielen und weiten Reisen veranlaßt, auf die bis dahin völlig unbeachtet gebliebenen vaterländischen Alterthümer. ** ) Seit dem Anfange dieses Jahrhunderts hatte Friedrich Franz, durch glückliche Funde ermuntert, mehrere Aufgrabungen vornehmen lassen und gleitet. Im Frühling 1804 ward die in Schwerin befindliche kleine Sammlung nach Ludwigslust versetzt und zugleich der Oberzoll=Inspector Hauptmann Zinck mit ausgedehnten Aufgrabungen im Lande beauftragt, welche die erfolgreichsten und überraschenden Ergebnisse boten. Hiedurch ward der Grund zu der berühmten Alterthümersammlung gelegt, welche zu den wichtigsten von allen gehört und in Deutschland ohne Zweifel die bedeutendste in ihrer Art ist. Die französische Invasion störte dieses Bestreben auf einige Zeit; aber schon im J. 1810 sehen wir den Fürsten Höchstselbst schon wieder umfassende Forschungen und Nachgrabungen anstellen.


*) Norrmann's Biographie des Hofmarschalls v. Oertzen in Neuendorfs Stiftsländer des Bisthums Ratzeburg, 1832, Vorrede.
**) Friderico Franc., Erläuterung Einleitung, und Jahrbücher II, S. 134-136.
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Die Sammlung war zuerst der Pflege Oertzen's anvertraut und es wurde wohl mancher Plan gehegt, sie nutzbar zu machen. Da starb am 15. Febr. 1820 der um die vaterländischen Wissenschaften hoch verdiente Hofmarschall v. Oertzen.

Zu derselben Zeit war der junge, geistreiche und eifrige Dr. Hans Rudolph Schröter von seinen nordische Reisen heimgekehrt, zum Professor in Rostock ernannt und dem Großherzoge Friedrich Franz nahe getreten, welcher ihn im J. 1821 zum Aufseher der Alterthümer=Sammlung in Ludwigslust ernannte. Sogleich entstand der Plan zur Herausgabe des großen Werkes Friderico-Francisceum, wozu [Vorlegung] Friedrich Franz die Alterthümer studirie und zeichnen ließ und welches Er mit dem allergrößten Eifer betrieb. Im Dec. 1825 ward aber Schröter von einer Lähmung befallen, welche ihn auf immer seiner lebendigen Thätigkeit entriß. Nach vielen Mühen und Wechselfällen konnte das große und schwierige Werk erst im J. 1837, jedoch noch vor dem Tode des Großherzogs, durch mich vollendet werden.

Am 28. Aug. 1833 hatte Friedrich Franz das Diplom als Ehrenmitglied der königlichen Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen * ) angenommen, zu derselben Zeit, als die vaterländische Alterthumskunde sich auch in Kopenhagen lebendig zu gestalten anfing.

Als war Friedrich Franz der erste, welcher auch eine vaterländische Alterthumskunde schuf, nachdem Er die glänzende Sammlung gebildet hatte, die uns umgiebt, und wir können Ihn mit Recht den Schöpfer der vaterländischen Alterthumswissenschaft nennen, um so mehr, da Er zu einer Zeit, als noch Niemand diese - verrosteten Dinge erkannte, schon eine völlig klare Einsicht in die ganze Vorzeit besaß.

Die übrigen geschichtlichen Bestrebungen Schröter's, welche Friedrich Franz mit Lebhaftigkeit auffaßte, unter andern auch die Stiftung eines geschichtlichen Vereins und die Herausgabe einer Urkundensammlung, gingen durch seine unheilbare Lähmung ebenfalls unter.

Kaum hatte Friedrich Franz die Alterthümersammlung in Ludwigslust fest gegründet und überwältigt, als Er, einen neuen großen Krieg voraussehend, ein großes Werk zur Erhaltung der Alterthümer des Landes unternahm, durch welches Er wieder mit leuchtendem dem Beispiele voraufging. Er forderte im Sommer des J. 1811 vollständige Beschreibung aller Kirchen des Landes und ihrer Geräthe ein und bearbeitete das ganze aus 8 Foliobänden bestehende Werk eigenhändig in genauen statistischen Uebersichten in Tabellenform, [Vorlegung] ein Werk, welches für die Zukunft von großem Nutzen


*) Vgl. Mecklenb. Jubel=Almanach, 1835, S. 65.
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für die Geschichtsforschung werden kann, da durch Kriegszüge und durch Nachlässigkeit und Unverstand viel Wichtiges im Lande untergegangen ist.

Hiedurch bereitete Er den neuern Umschwung im Bauwesen für die geschichtlichen Bauwerke vor. Friedrich Franzens Zeit war dem Bauwesen nicht günstig, da sie unter dem Einflusse des nüchternen Revolutionsstyls stand und die Gothik erst in der letzten Zeit seiner Regierung entdeckt ward. Dennoch geben das Regierungsgebäude in Schwerin, eine der schönsten Ideen des großen Reformators Schinkel und Norddeutschlands, die vielen großen Gebäude in Doberan und Ludwigslust, das Schauspielhaus in Schwerin und andere Bauten den Beweis * ), daß Er nach dem besten Erreichbaren strebte und wohl das Edle erkannte. Selbst in der Gothik eilte Er voraus, indem er schon sehr früh (seit 1804) eine Probe in der katholischen Kirche zu Ludwigslust hinstellte. Vor allen Dingen aber ist es Ihm nicht genug zu danken, daß Er die unvergleichliche Abtei=Kirche zu Doberan, in welcher Seine Ahnen und nach Seinem Willen Er Selbst ruhen, mit Liebe und Sorgfalt hütete und pflegte, und das älteste Gotteshaus des Landes zu Althof, welches über 200 Jahre lang zum Backhaufe hatte dienen müssen, im J. 1822 entdeckte und wieder herstellte. Schon daß Er die Kirche zu Doberan nicht nach dem damals allein geltenden Geschmack ausweißen ließ, als sie im J. 1830 neu roth getüncht ward, ist ein Verdienst, das nicht hoch genug angeschlagen werden kann. Die Achtung, welche Er diesen ehrwürdigen Denkmälern zollte, war vorzüglich der Hebel, welcher viele Menschen von nah und fern auf einen höhern Standpunkt in der Anschauung hob. Und diese beiden Gebäude und ihre Erforschung sind die ersten Veranlassungen gewesen und die Grundsteine geworden zu der großen Thätigkeit auf dem Gebiete mittelalterlicher Kunst, welche jetzt in Meklenburg herrscht; mit der Erforschung von Doberan und Althof begannen auch Schröter und unser Verein ihre von Friedrich Franz vorbereiteten Forschungen auf diesem Gebiete, welche jetzt nach 25 Jahren einen ziemlich sichern Abschluß erhalten haben.

Diefe mittelalterlichen Forschungen und diepflege der heidnischen Alterthumer setzten die geschichtliche Thätigkeit des Großherzogs in Seinen letzten Lebensjahren besonders in Bewegung, während Er auch in Andern die rein wissenschaftlichen Bestrebungen ehrte, indem Er wieder der erste Fürst war, welcher ein Ehrenzeichen für Verdienste um Kunst und Wissenschaft stiftete und es mit Seinem eigenen Bilde schmückte.

Bis zu Seinen letzten Lebenslagen hing Sein Herz treu an der Geschichte des Landes, und ich bin in der glücklichen Lage, aus meinen


*) Vgl. Mecklenb. Jubel=Almanach, S. 36.
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eigenen Lebenserfahrungen, außer vielen andern, besonders ein rührendes Zeugniß davon zu geben. Als Friedrich Franz im Sommer des J. 1836 schon auf dem letzten Siechbette lag, entdeckte ich in einer dunkeln Dachkammer des Schlosses zu Schwerin einen wohl verwahrten und künstlich verschlossenen Koffer, welcher, wie es sich später ergab, das geheime Archiv des Herzogs Carl Leopold und manches enthielt was wohl die Wißbegier reizen konnte. Kaum hatte Friedrich Franz von diesem Funde gehört, als Er Sich denselben augenblicklich nach Ludwigslust kommen ließ und mir am 1. Junii 1836 zurücksandte [Vorlegung] mit dem Befehle, die Papiere zu studiren und zu ordnen und Ihm nach den einzelnen Materien "packetweise" nach und nach nach Ludwigslust zu übersenden. Dies geschah denn auch vom 1. Julii 1836 an viele Male hinter einander, und Friedrich Franz nahm auf Seinem Sterbebette die genaueste Kenntniß von dem ganzen Inhalt dieser merkwürdigen Schriften, bis der Vorrath sich erschöpfte und Seine Kraft allmählig erlosch. Dies ist, neben der Vollendung des Friderico-Franciscei, Seine letzte Arbeit auf dem Felde der Geschichte und eine Seiner letzten Lieblingsbeschäftigungen gewesen, welche einen rührenden Beweis giebt, wie treu Sein Herz am Vaterlande und dessen Schicksalen hing.

Am 1. Februar 1837 ging Er, 80 Jahre alt, zu Seinen Vätern heim und ward mit großer Trauer in der Kirche zu Doberan vor dem Altare beigesetzt, wo Er Sich Selbst seine Ruhekammer erbauet hat.

Ehre sei Seinem Andenken, vor allem in unserm Vereine, welcher Seinen Sinn und Sein Streben zu bewahren und fortzupflanzen zur Aufgabe hat, welcher 25 Jahre lang gestrebt hat, sich diesem Ziele zu nähern, wenn auch nur durch die Anregung, welche durch ihn in seinen Jahrbüchern alljährlich gegeben ist, von denen ich jetzt als einen kleinen Tribut des Dankes den 25. Jahrgang dem Vereine überreiche [Vorlegung] und auf den Altar des Vaterlandes lege.

Lange lebe Friedrich Franz I. in unserm und in dem Andenken aller treuen Meklenburger!

 

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Dem Verein für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.

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Zu der seltenen Feier

des

25jährigen Bestehens

und rühmlichen Wirkens

des Vereins für meklenburgische Geschichte

und

Alterthumskunde

hat, allen übrigen Schwester=Vereinen des deutschen Vaterlandes
voraus,

der Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg

Veranlassung, die Huldigungen seiner vollsten Anerkennung
und Dankbarkeit darzubringen,

denn es verdankt, trotz strengen Innehaltens der von vorn herein ausgesprochenen Aufgabe, die Grenzen des meklenburgischen Landes zu wahren, dessen Geschichte nach allen Seiten hin zu erforschen der Zweck der zu 25 inhaltreichen Bänden angewachsenen Vereinsschriften war, die Mark Brandenburg dem günstigen Umstande ihrer Nachbarschaft, so wie einer ganzen Reihe geschichtlicher Beziehungen, Berührungen und Durchflechtungen, auch für ihre Geschichte diesen Blättern die allerwerthvollsten Aufschlüsse und Besprechungen.

Wir schweigen von dem, was für die Gräber= und Grabalterthümer=Kunde einer heidnischen Vorzeit Wichtiges für das gesammte nordöstliche Deutschland aus den in Meklenburg gesammelten Erfahrungen in diesen Schriften niedergelegt ist; wir, die wir uns von Anfang an weniger den Alterthümern, als der Zeit urkundlicher Geschichte zugewendet haben, wollen hier nur in Kürze derjenigen Abhandlungen namentlich gedenken, welche auch die diesseitigen Lande berühren.

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Schätzbare, mit Urkunden reichlich ausgestaltete Beiträge zur Geschichte der Johanniter=Ordens=Ballei Brandenburg erhalten wir in der Geschichte der in Meklenburg gelegenen verschiedenen Comthureien: Krack nebst Priorei Eixen (I., 1-80, 176-178, 199-229), Mirow (II, 51-86, 213-296, IX, 97-110), Nemerow und Gardow (IX, 40-96, 249-288). Für die Kunde der älteren völker= und landschaftlichen Gliederungen des Havelbergischen Sprengels werden uns treffliche Aufschlüsse gegeben in den Besprechungen über die Lande Turne und Lieze (I, 87-106, XIII., 135-142), welche in den Ruppiner Kreis und die Ost=Priegnitz hinübergreifen, sowie für das einst zur Mark Brandenburg gehörige Land Stargard in der Abhandlung über die Stiftung des Klosters Broda, das Land der Rhedarier und die Lage des alten Rhetra (III., 1-33, 197-250, VIII., 223, 224). Nicht übersehen dürfen wir, was über die meklenburgischen Güter des Klosters Amelunxborn, namentlich auch über den in der Mark gelegenen Hof Dranse (XIII., 135-142) und über die in Meklenburg gelegenen Besitzungen des altmärkischen Klosters Arendsee (XV., 1-22, 185-199) beigebracht ist; was über die Beziehungen von Lenzen zu den Grafen von Schwerin (XIII., 243-247), was über die Fehde der Mecklenburger mit den Grafen von Lindow=Ruppin vom Jahre 1358 (XVI, 176, 177); was über die Volkssprache der nordwestlichen Slavenstämme (IX, 1-17), über die Genealogie der Edelherren von Havelberg (II., 96-99., III., 151-153); schließlich, was biographisch über des Churfürsten Joachim I. Tochter Anna, Gemalin Herzog Albrechts VII. von Meklenburg, (XXII., 1-100) mitgetheilt ist.

Wir können an diese unsere Anerkennung und unsern Dank nur den Wunsch knüpfen, daß die nächsten 25 Jahre nicht minder reiche Ausbeute für die Geschichte der Mark Brandenburg gewähren mögen. Auf diesem wissenschaftlichen Gebiete wollen wir uns nicht bloß fernere freundnachbarliche Berührungen, sondern selbst Uebergriffe in unsere Grenzen hinein gern gefallen lassen.

Berlin, den 11. April 1860.

(L. S.)

Der Vorstand des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg

v. Ledebur.   Odebrecht.   Voigt.   Märcker.   Riedel.   Saeger.
Voßberg.   L. Frege.

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Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 2. Julius 1860.

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D en auf der letzten Festversammlung am 24. April d. J. gefaßten Beschlüssen gemäß, erscheint der gegenwärtige Bericht nicht nur wegen Ausfalles der ordentlichen Generalversammlung am 11. d. M. zu ungewöhnlicher Zeit, sondern auch zum ersten Male in dem vorgeschriebenen neuen Gewande anstatt des ausfallenden Jahresberichts. Die Ordnung der Mittheilungen ist dagegen wesentlich dieselbe geblieben, und auch der denselben künftig gestattete größere Raum hat aus zufälligen Gründen dies Mal noch nicht benutzt werden können.

Der wichtigste Gegenstand der Besprechung in diesem Blatte wird für die nächste Zukunft voraussichtlich die beschlossene Herausgabe des Urkunden=Buches sein. Für dies Mal beschränkt sich jedoch meine Mittheilung darauf, daß in der heute stattgefundenen Versammlung des Ausschusses eine Commission, bestehend aus dem Herrn Archivrath Dr. Lisch, Herrn Ministerial=Registrator Dr. Wedemeier und dem Unterzeichneten, zur Vorbereitung der nach den gefaßten Beschlüssen auf der Festversammlung zunächst zu thuenden Schritte gewählt ist, über deren Thätigkeit ich demnächst Bericht erstatten werde. An ordentlichen Mitgliedern hat der Verein seit dem Abdruck der Matrikel in dem Festberichte den hochbejahrten Herrn Probst Sabinin zu Weimar, den Lieutenant Herrn v. Bohlen zu Stralsund, welcher vorzieht, die Jahrbücher künftig durch den Buchhandel zu beziehen, und den Herrn Baron v. Maltzan zu Köslin, früher auf Mallin, durch Kündigung, so wie den Gymnasiallehrer Dr. Bleske hieselbst, welcher am 5. Mai d. J. in seiner Heimath gestorben ist, durch den Tod verloren. Beigetreten ist dagegen der Herr Kammer=Director a. D. Wendt zu Schwerin.

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Das Verzeichniß der neuen Erwerbungen für die Sammlungen des Vereins, die auch künftig durch diese Blätter vollständig und möglichst rasch zur Kenntniß der Mitglieder gebracht werden sollen, umfaßt dies Mal theilweise, wegen der beschlossenen Abkürzung des Generalberichts, einen größeren Zeitraum. Es sind nämlich nach den eingegangenen Berichten der Herren Archivrath Lisch, Pastor Masch und Candidat Dolberg erworben:

I. Für die Alterthumssammlung.
(Neujahr bis Johannis 1860.).
1) Aus der Zeit der Hünengräber.

1 Streitaxt aus Hornblende und 1 Streitaxt aus feinkörnigem Sandstein, beide durchbrochen, und 1 Schleifstein, welche 3 Stücke mit einer Framea aus Bronze von einem Steinhauer in einem "Hünengrabe" zu Leisten bei Plau gefunden sein sollen. Geschenk des Hrn. Apothekers Dr. Kühl zu Plau.

1 Keil aus Hornblende, 1 Keil aus Feuerstein, 1 Schmalmeißel aus Feuerstein, 1 Lanzenspitze aus Feuerstein, von einem Steinhauer auf der Feldmark Quetzin bei Plau gefunden und geschenkt von dem Herrn Apotheker Dr. Kühl zu Plau.

1 halbmondförmige Säge aus Feuerstein, gef. auf dem Burgwalle bei Plau und geschenkt von dem Herrn Apotheker Dr. Kühl zu Plau.

1 Keil aus Hornblende, gef. auf der Gaarzer Feldmark bei Plau, gesch. von dem Herrn Dr. Lechler zu Plau.

1 Streitaxt aus Hornblende, durchbrochen, aus einer Kiesgrube bei Schwaan, gef. auf der Eisenbahn und gesch. von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow.

1 Keil aus Feuerstein, gef. bei Pustohl im A. Bukow, gesch. von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar.

1 Keil aus Feuerstein, gef. zu Satow, gesch. von dem Herrn Pastor Vortisch zu Satow.

1 Keil aus Feuerstein, gef. in der Gegend von Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow Exc. auf Boddin.

2 roh zu Keilen zugeschlagene Feuersteinblöcke, gef. am Ziegelsee bei Schwerin, gesch. von dem Herrn Kammer=Ingenieur K. Beyer zu Schwerin.

1 Lanzenspitze aus Feuerstein, gef. 1859 neben einem menschlichen Gerippe zu Gottesgabe bei Gnoien, gesch. von dem Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow Exc. auf Boddin.

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4 Rollsteine oder Quetschkugeln aus altem Sandstein, gef. in der Umgegend von Gnoien, und 1 desgleichen, gef. zu Leistenow bei Demmin, gesch. von dem Herrn Staatsminister a. D. v. Lützow Exc. auf Boddin.

1 Rollstein von altem Sandstein, gef. im Kies aus einer Kiesgrube bei Blankenberg, gesch. von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow.

1 Feuersteinspan, viel gebraucht, gef. bei Plau, gesch. von dem Herrn Apotheker Dr. Kühl zu Plau.

1 Keil aus Grünstein und Scherben zweier verschiedener Urnen, gef. in einem heidnischen Grabe in Ostpreußen, gesch. von dem Herrn Rittmeister Adolf Beneke in Ungarn.

Einige Fischschuppen, Fischknorpeln und Urnenasche, gef. in einem heidnischen Grabe bei Ridden in der kurischen Nehrung, gesch. von dem Herrn Rittmeister A. Beneke.

2) Aus der Zeit der Kegelgräber.

1 Framea aus Bronze mit Schaftrinne und das Band einer Schwertscheide aus Bronze, gef. zu Leisten bei Plau, angeblich neben Geräthen aus Stein (vgl. oben) und gesch. von dem Herrn Apotheker Dr. Kühl zu Plau.

1 Framea aus Bronze mit Schaftrinne, gefunden zu Quitzenow bei Gnoien, gesch. von dem Herrn Amtmann v. Pressentin zu Dargun.

1 gewundener Kopfring aus Bronze, gef. in der Gegend von Kröpelin, gesch. von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar.

2 Handbergen und 2 spiral=cylindrische Armringe aus Bronze, gef. 1859 beim Planiren des Terrains neben dem Friedhofe vor dem Rostocker Thore zu Teterow, gesch. von Bürgermeister und Rath der Stadt Teterow.

3) Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

1 menschlicher Unterkiefer, 2 Pferdezähne, 1 viereckige, schmale Lanzenspitze aus Eisen, 1 eiserne Framea, 1 Spindelstein aus Sandstein, 2 Stücke geschmolzenen Glases von einem gläsernen Gefäße, 2 wendische Gefäßscherben, gef. bei Dargun, gesch. von dem Herrn Amtmann v. Pressentin daselbst.

1 thönerne Urne, gef. bei Bützow, gesch. von dem Herrn Friedr. Seidel zu Bützow.

1 Heftel aus messingfarbenem Metalle von der Form der Hefteln der Eisenperiode in Norddeutschland, gef. in einem Steingrabe zu Reiding in Ungarn (Oedenburger Comitat), gesch. von dem Herrn Rittmeister A. Beneke in Ungarn.

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4) Aus dem christlichen Mittelalter.

1 Pettschaft aus Bronze aus dem Ende des 15. Jahrhunderts mit der Umschrift: Umschrift , gefunden zu Marlow, gesch. von dem Herrn Dr. Hüen daselbst.

Ein Gypsabguß von den Verzierungen der Glocke zu Mecklenburg vom Jahre 1415, gesch. von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar.

1 Dolchmesser oder Rüting aus Eisen, gef. im Torfmoor zu Levin bei Dargun, gesch. von dem Herrn Amtmann v. Pressentin zu Dargun.

1 eiserner Sporn mit einem Stachel, gef. auf dem Burgwalle zu Alt=Kalen, gesch. von dem Herrn Amtmann v. Pressentin zu Dargun.

3 grüne glasurte Ofenkacheln, wovon zwei mit biblischen Darstellungen, die dritte mit dem Bildniß des Herzogs Johann Albrecht I. und der Jahreszahl 1561, gef. zu Wismar beim Graben eines Kellers, gesch. von dem Herrn Unterofficier Büsch daselbst.

1 eiserner Kesselhaken, gef. auf dem Felde von Wickendorf, gesch. von dem Herrn Kammeringenieur K. Beyer zu Schwerin.

II. Für die Münzsammlung.
(Von Neujahr bis Johannis 1860; sämmtlich Geschenke.)

1) Von dem Herrn Apotheker Dr. Kühl in Plau: 1 Rostocker Wittenpfennig o. J., 1 mansfeldischer Groschen von 1633, ein preußischer Viertelthaler von 1764, 1 österreichischer Viertelvereinsgulden von 1859, 5 silberne Scheidemünzen und 3 kupferne Scheidemünzen.

2) Von dem Herrn Kaufmann Wienke in Plau: 1 zinnerne Medaille zum Andenken der großen Theurung in Sachsen 1771-1772.

3) Von dem Herrn Pastor zurNedden zu Konow: 1 oldenburgischer Groschen von 1858 und 11 kupferne Scheidemünzen.

4) Von dem Herrn Präpositus v. Santen zu Marnitz: 11 silberne Bracteaten aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, aus einem zu Marnitz auf der ehemaligen Dorfstraße, welche später zum Kirchhofe gezogen ward, gemachten größern Funde. Der Rest dieses Fundes ist leider zerstreuet.

5) Von dem Herrn Geh. Amtsrath Koch zu Sülz: 1 Thaler des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich von 1602 für Kärnthen (vergl. Madai I, Nr. 1383), gef. im Torfmoor bei Sülz.

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6) Von dem Herrn H. Elkan in Plau: 1 Dreigroschenstück des Herzogs Albrecht von Preußen von 1535, aus einem vor vielen Jahren gemachten Funde.

7) Von dem Herrn Justizrath, Freiherrn v. Maltzan zu Rostock: 1 meklenburgisches Zwölfschillingsstück von 1774, 1 meklenburgisches Achtschillingsstück von 1764, 2 meklenburg=strelitzische Vierschillingsstücke von 1764 und 1766, 2 neuere meklenburgische Scheidemünzen, 1 hessischer Thaler von 1789, 1 cölnisches Viergroschenstück, 4 sächsische Zweigroschenstücke von 1763, 1764, 1819 und 1823, 1 braunschweigsches Zweigroschenstück von 1778, 1 schwarzburgisches und 1 stolbergisches Zweigroschenstück von 1764, 1 cölnisches Zweigroschenstück von 1765, 1 reußisches Zweisilbergroschenstück von 1850, 1 waldecker Silbergroschen von 1845, 1 koburg=gothaer Groschen von 1848, 1 weimarscher 1/2 Silbergroschen, 2 österreichische Kreuzer.

8) Von dem k. k. österreichischen Rittmeister Herrn Adolf Beneke aus Hamburg, früherem Mitgliede des Vereins: 1 Münze mit Diva Augusta Faustina und aeternitas aus großem Erze, 1 Münze von Antoninus aus kleinem Erze, 1 venetianische Silbermünze von Jacobus Contarini (1270-80) und 1 Kupfermünze von Nicolo Contarini (1630-31), bekannte Formen, 2 kupferne Schaumünzen auf die Siege über die Türken von 1685, eine kaiserliche und eine venetianische, 1 Pfennig von Salzburg und 1 Kaiserkreuzer von 1697, 1 Doppelschilling von Herzog Bogislav von Pommern, sämmtlich in Italien und Ungarn erworben.

9) Von dem Herrn v. Wickede zu Alt=Bauhof=Dargun: 166 Hohlmünzen, ungefähr aus dem Ende des 14. Jahrh., gefunden im Jahre 1852 beim Stämmeroden im Bruderstorfer Holze bei Dargun in einem noch erhaltenen kleinen braunglasurten Henkelkruge. Dieser Fund bietet ganz dieselben Formen, welche in dem Funde von Kolbow (Jahrb. VI, 114) und Reinshagen (Jahrb. XVI, 311) vorkommen, und zwar von Meklenburg die am letztern Orte S. 314 unter den Nris. 1 (hier 10 Exemplare), 2 (7), 4 (12), 5 (12), 6 (1), 8 (13), 16 (9), 17 (18) und 18 (2) aufgeführten. Neu waren ein Stierkopf mit rundem Maule in glattem Rande (1), ein Stierkopf mit Punkt zwischen den Hörnern im gestreiften Rande (1) und ein Stierkopf mit Sparren unter dem Kopfe und gestreiftem Rande (1). - Ferner von Stralsund mit dem Stral die Nris. 1 (3 Exemplare), 3 (1), 4 (2), 5 (4), und mit der Flagge Nr. 6 (5 E.), 7 (12). Neue Formen waren ein Stern über der Flagge (1) und ein Stral unter derselben im glatten Rande (1). -. Desgleichen von Greifswald 13. - Von den

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Hohlmünzen mit A fanden sich 4, von Demmin mit der Lilie 5, von Stettin mit dem Greifenkopf 4, von den Sternbracteaten 7, von denen mit Bischofsstäben 16, mit dem Thurm 1, und neu war eine Blume von 4 Blättern im glatten Rande. Hinsichtlich der Größe (15 M. M.) und des Gewichtes (± 7 Aß) stimmen diese Münzen mit den bekannten überein.

10) Von dem Lehrer Herrn Struck zu Dargun: 2 Hohlmünzen aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, nämlich eine Stralsunder mit Flagge und eine Stettiner mit Greifenkopf in gestreiftem Rande, gefunden zu Müggenburg bei Anklam in einem noch erhaltenen, grauen Henkelkruge.

11) Von dem Herrn Archivrath Dr. Lisch: 1 meklenburgischer Schilling von 1860.

III. Für die Büchersammlung.
(Ostern bis Johannis 1860.)
I. Amerika.
  1. The ancient Fauna of Nebrasca by J. Leydy, Washington. June 1853. (Gesch. des Hrn. Pastors Vortisch zum 24. April 1860.)
  2. Annual Report of the Board of Regents of the Smithsonian Institution. Washington 1859.
  3. List of foreign correspondents. Washington 1860. (2 u. 3 Gesch. des Smithsonian Institution.)
II. Rußland.
  1. Schriften der in St. Petersburg gestifteten russisch=kaiserlichen Gesellschaft für die gesammte Mineralogie. I. B. 1 A. Geschichte der Gesellschaft v. U. A. G. Pott. Petersburg 1842. (Festgesch. des Hrn. Verf. zum 24. April 1860.)
III. Belgien und Niederlande.
  1. Annales de l'académie d'Archéologie de Belgique. T. XVI. 4 me  liv. und T. XVII - 1 re  liv. Anvers 1859 und 60. (Gesch. der Academie.)
  2. Bulletin de l'institut archéologique liégois. T. III - 4 e  liv. Liége 1860. (Gesch. des Instituts.)
  3. Publications de la société pour la recherche et la conservation des monuments historiques dans la grand-duché de Luxembourg 1858. XIV. Luxembourg 1859. (Gesch. der Gesellschaft.)
  4. Bericht über das Museum zu Leiden in No. 56. Nederlandsche Staats=Courant 6. März 1860. (Gesch. des Museums.)
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IV. Schweiz.
  1. Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des hist. Vereins der 5 Orte Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug. Bd. I. 1 u. 2; VI; VII; XI; XII; XIII; XIV; XV. Einsiedeln 1843, 44, 49, 51, 53, 56, 57, 58, 59. (Gesch. des Vereins.)
V. Allgemeine deutsche Geschichte und Altertumskunde.
  1. 5ter und 6ter Jahresbericht des Germanischen Nationalmuseums zu Nürnberg v. 1. Jan. - 31. Dec. 1858. 59. Nürnberg 1859 u. 60. (Gesch. des Germanischen Museums.)
VI. Oesterreich.
  1. Fontes rerum austriacar. 2te Abtheilung. Bd. 16 u. 18. Wien 1859.
  2. Notizenblatt, Beilage zum Archiv für öst. Geschichtsquellen. 9ter Jahrgang. 1859. Wien 1860.
  3. Archiv für Kunde der österreichischen Geschichtsquellen. Bd. XXI, 2; XXII, 18; XXIII, 1. Wien 1859.
  4. Sitzungsberichte der kaiserl. Academie der Wissenschaften. Phil. hist. Classe. Bd. XXX. XXXI. XXXII. 1 u. 2. Wien 1859.
  5. Dr. von Karajaw, Maria Theresia und Graf Sylva-Tarouca. Wien 1859. (11-15 Gesch. der k. Academie zu Wien.)
  6. 19ter Bericht über das Museum Francisco Carolinum zu Linz. Linz 1859. (Gesch. des Vereins zu Linz.)
  7. Archiv für vaterländische Gesch. und Topographie, ed. v. Verein für Kärnthen. Jahrgang 8. Klagenfurth 1860. (Gesch. des Vereins.)
  8. Jahresbericht des Vereins für Siebenbürgische Landeskunde. 1858/59. Hermannstadt 1859.
  9. Programm des evangelischen Gymnasiums zu Mediosch 1858/59. Hermannstadt 1859.
  10. Programm des Gymnasiums A. R. zu Hermannstadt für 1858/59. Hermannstadt 1859.
  11. Archiv des Ver. f. Siebenbürgische Landeskunde. Neue Folge. III. 3 und IV. 1. Kronstadt 1859. (18-21 Gesch. des Vereins.)
  12. J. A. Arneth, die neuesten archäologischen Funde in Cilli. Wien 1860.
  13. Der Fund von Silber- und Goldgegenständen auf der Puszta Bákod in Ungarn, v. J. A. Arneth. Wien 1860.
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  1. J. A. Arneth, Studien über Benvenuto Cellini (mit 10 Tafeln). Wien 1859.
    (22 - 24 Festgeschenke des Hrn. Verf. zum 24. April 1860.)
VII. Baiern.
  1. Archiv des hist. Ver. von Unterfranken u. Aschaffenburg. B. V. H. 1. Würzburg 1860. (Gesch. des Vereins zu Würzburg.)
VIII. Nassau, Hessen, Frankfurt a. M.
  1. Das Fürstenhaus Nassau, vom Freiherrn v. Witzleben. Stuttgart 1854. (Festgeschenk zum 24. April 1860 vom Hrn. Verf.)
  2. Zeitschrift d. Vereins für hessische Gesch. u. Landeskunde. B. VIII. H. 1. Cassel 1859. (Gesch. des Vereins.)
  3. Mittheilungen a. d. Mitglieder des Vereins f. Gesch. u. Alterthumskunde in Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. 1859.
  4. Der Frankfurter Chronist A. A. v. Lersner, von Dr. E. Heyden. Frankfurt a. M. 1860. (28 und 29 Gesch. des Frankfurter Vereins.)
IX. Thüringen und Sachsen.
  1. Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte. IV, 1 und 2. Jena 1860. (Geschenk des Vereins.)
  2. J. K. Seidemann, Ueberlieferungen zur Geschichte von Eschdorf, Dittersbach und Umgegend. Dresden 1860. (Geschenk des Hrn. Verf. zum 24. April 1860.)
X. Niedersachsen.
  1. Lüneburger Urkundenbuch. Abtheilung XV. Archiv des Klosters St. Johannis zu Walsrode. Celle 1859. Ed. von v. Hodenberg.
  2. Archiv für Geschichte und Verfassung des Fürstenthums Lüneburg. Ed. von E. L. v. Lenthe, Bd. I-VII. 2. Celle 1854-59.
  3. U. F. C. Manecke, Topographisch=historische Beschreibung der Städte, Aemter und adelichen Gerichte im Fürstenthum Lüneburg. Celle 1858.
  4. Lüneburger Lehnregister der Herzöge Otto und Wilhelm, und Bernhard und Wilhelm, mitgetheilt von v. Hodenberg. Hannover 1856.
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  1. L. A. Gebhardi, Kurze Geschichte des Klosters St. Michaelis in Lüneburg. Celle 1859. (32-36 Festgeschenke Sr. Excellenz des Hrn. Landschafts=Directors v. Hodenberg zum 24. April 1860.)
XI. Pommern.
  1. Urkundliche Geschichte des Stralsunder Gymnasium von seiner Stiftung 1560-1860, von Dr. E. H. Zober. (Festgeschenk des Hrn. Verf. zum 24. April 1860.)
XII. Hamburg und Lübeck.
  1. Hamburgische Chroniken, ed. von J. M. Lappenberg. H. 2. Hamburg 1860. (Gesch. d. Ver. für hamb. Gesch.)
  2. Der Lübeckische Bischof Burchard v. Serken, von G. W. Dittmer, Dr. Lübeck 1860. (Gesch. des Hrn. Verf.)
  3. Bronzener Thürring in Lübeck, von E. J. Milde. Lübeck. (Festgabe des Hrn. Verf. zum 24. April 1860.)
XIII. Meklenburgica.
  1. Jahrbuch des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde. 25. Jahrgang. Schwerin 1860. (2 Exemplare.)
  2. Archiv für Landeskunde. 10. Jahrgang. III. u. IV. Heft. (Der Verein für meklenburgische Gesch. und Alterthumskunde, von Th. Schäfer.) (Festgabe des Hrn. Verf. zum 24. April 1860.)
  3. Ueber die Verdienste des Großherzogs Friedrich Franz I. um die vaterländische Geschichte. Vortrag am 24. April 1860, gehalten vom Archivrath Dr. F. Lisch, 25 jährigem ersten Secretair des Vereins.
  4. Beyer, Ueber die bisherige Wirksamkeit des Vereins für meklenburgische Geschichte u. Alterthumskunde. Vortrag am 24. April 1860.
  5. Meklenburgische Siegel, ed. vom Fürsten von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell. (Geschenk desselben.)
  6. Milde, Meklenburgische Städtesiegel. Heft 2-4. Lübeck 1857-1860. (Geschenk des Hrn. Archivraths, Conservator Dr. Lisch.)
  7. A. L. Koch, die Ortschaft Langsdorf im Amte Sülz. (Festgabe des Hrn. Verf. zum 24. April 1860.)
  8. Jahresbericht über die Realschule zu Schwerin, vom Dir. Dr. Dethloff. Schwerin 1860. (Geschenk des Hrn. Dir. Dr. Dethloff.)
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  1. A. Th. Amtsberg, Gedächtniß=Predigt dem wail. durchlauchtigem Herzoge etc. . Friederich über II. Tim. 4. 7. 8. Rostock 1785.
  2. Letztes Wort bei Niederlegung meines Rectorats, von A. F. Fuchs, Prof. u. Rect. d. Güstrow. Gymnasii. Rostock.
  3. Paulus, Rede bei der Eidesleistung des freiwilligen Jäger=Corps 1. Mai 1813. Rostock.
  4. Gratulations-Schrift des Neustrelitzer Gymnasium zum dreihundertjährigen Jubiläum der Güstrower Domschule, verf. v. Prof. Dr. Ladewig. Neustrelitz 1853. 4.
  5. Carolo Ferdinando Crain diem auspicatissimum, quo ante hos quinquaginta annos in philosophia honores Lipsiae rite consecutus est, gratulatur F. L. Eggers. Strelitziae novae MDCCCLX.
  6. Oedipus in Kolonos V. 1-719. Zur Feier des 300-jährigen Bestehens des Gymnasiums zu Güstrow von der Wismarschen Stadtschule. Wismar 1855.
  7. Mecklenburgisches Museum, herausgegeben von J. Ch. F. Dietz. Stück 1. Güstrow 1786.
  8. J. A. G. Schultz, Gott und Napoleon. 1811.
  9. M. L. Schultz, Merkwürdigkeiten der dritten Zahl. Rostock 1765. (Handschrift.)

  1. K. Percivals Beschreibung der Insel Ceylon, übersetzt von J. A. Bergk. Leipzig 1803.
  2. K. H. Tante, Wahrhaftiger Bericht vom - Gnadenworte Gottes in einem - Kinde Jonas Eilers. 1778. (49-59 Gesch. des Hrn. Dr. Niederhöffer in Berlin.)
IV. Für die Urkundensammlung.

1) Die Zunftrolle des Schneideramtes der Stadt Schwaan von 1629. Original mit dem Siegel der Stadt von 1551. Mit Bewilligung des Vorstandes des Amtes von dem Herrn Bürgermeister Daniel daselbst zur Aufbewahrung übergeben.

2) Bestätigung eines Kaufcontracts über ein Haus zu Güstrow zwischen Jürgen von Stralendorfs Wittwe, Margarethe v. Holstein, Verkäuferin, und Barthold v. Parkentin auf Belz, Käufer, vom 10. März 1636, durch den Herzog Adolph Friedrich von Meklenburg d. d. Güstrow den 17. Oct. 1636. Original auf Pergament, geschenkt von dem Herrn Advocaten Lembke zu Wismar. Vgl. Jahrb. XXIV, S. 49.

3) Denkwürdigkeiten der Kirche zu Doberan an Inschriften, Bildern, Reliquien u. s. w., aus der ersten Hälfte

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des 18. Jahrhunderts, geschenkt von dem Oberlehrer Herrn Dr. Schiller zu Schwerin.

Wissenschaftliche Arbeiten sind eingeliefert:

1) Beschreibung der Kirchen zu Bützow, von dem Herrn Archivrath Dr. Lisch.

2) Beschreibung der Kirche zu Tessin, von C. D. W.

3) Beschreibung der Kirche zu Konow, von Hrn. Archivrath Dr. Lisch.

4) Ueber das Wappen der Grafen von Lüchow, vom Herrn Archivrath Dr. Lisch.

5) Die Hausmarken in dem Amte Dargun, namentlich zu Brudersdorf, Damm, Darbein, Dörgelin, Dargun, Glasow, Küsserow, Levin, Groß=Methling, Salem, Stubbendorf, Upost, Warsow und Zarnekow, gesammelt von dem Herrn Amtmann v. Pressentin zu Dargun.

Auch sind wiederum mehre vorläufige Nachrichten über bisher noch unbekannte, anscheinend sehr bedeutende und wichtige Burgwälle aus der heidnischen Zeit, deren nähere Untersuchung bevorsteht, eingegangen.

Die schon im letzten Jahresberichte angezeigte Quellensammlung für die Geschichte der nördlichen Wenden, vom Herrn Oberlehrer Dr. Wigger hieselbst, ist inzwischen unter dem Titel: Meklenburgische Annalen bis zum Jahre 1066, im Verlage des Herrn A. Hildebrand erschienen. Der Herr Verfasser hat sich dadurch unstreitbar ein sehr hoch anzuschlagendes Verdienst um die meklenburgische Geschichtsforschung erworben, das durch die "zur Kritik und Erklärung" beigegebenen Excurse noch bedeutend erhöhet ist. Das Werk ist nicht nur den eigentlichen Forschern, sondern auch allen gebildeten Freunden der vaterländischen Geschichte um so dringender zu empfehlen, als der Verfasser, wie der Verleger die beabsichtigte Fortsetzung desselben bis in das 16. Jahrhundert von der Theilnahme abhängig zu machen genöthigt sind, die das vorliegende erste Heft finden wird. Erst nach der Vollendung dieser Annalen und der jetzt hoffentlich zu Stande kommenden Urkundensammlung wird es an der Zeit sein, eine gründliche Geschichte unserer Heimath zu liefern, die den wissenschaftlichen Anforderungen unserer Zeit entspricht.

Die auf den 18. bis 20. September d. J. angesetzte Generalversammlung der historischen Vereine zu München, welche für das Vereinswesen von großer Bedeutung zu werden verspricht, wird auch von unserm ersten Secretair, Herrn Archivrath Dr. Lisch, besucht werden. Auch

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hofft derselbe bei dieser Gelegenheit nicht nur die süddeutschen Alterthumssammlungen genauer zu studiren, sondern auch die berühmten Pfahlbauten der Schweiz aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Schließlich erlaube ich mir auch die durch den Gesammtverein kürzlich versandten historischen Preisaufgaben Sr. Maj. des Königs von Baiern vorläufig zur Kenntniß unserer Mitglieder zu bringen. Es wird nämlich gewünscht:

1) Ein gelehrtes Handbuch deutscher Geschichte von den ersten Anfängen historischer Kunde bis zum 19. Jahrhundert herab. Preis 10,000 Fl., wovon event. schon bei Ablieferung der ersten, bis zum Ende des 15. Jahrhunderts reichenden Abtheilung, welche spätestens bis zum 1. Jan. 1865 erfolgen muß, die Hälfte mit 5000 Fl. ausbezahlt wird.

2) Ein Handbuch deutscher Alterthümer bis auf die Zeit Karls des Großen, bis zum 1. Januar 1865 abzuliefern. Preis 2000 Fl.

W. G. Beyer, Dr., Archiv =Secr.,
als zweiter Secretair des Vereins.      

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