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X.

Ueber

das meklenburgische Wappen,

besonders

über den stargardischen Arm

in demselben,

von

G. C. F. Lisch.


D as meklenburgische Wappen hat sich beinahe seit der Zeit der Bereinigung von fünf Schilden in Einem Schilde, also ungefähr seit 350 Jahren, die größten Willkührlichkeiten gefallen lassen müssen, ohne Zweifel, weil es nicht verstanden ward. Diese Willkührlichkeiten beginnen schon im 16. Jahrhundert, wahrscheinlich durch Rixner veranlaßt, von welchem ein Wappenbuch vom J. 1530 im Archive zu Schwerin handschriftlich vorhanden ist; bekanntlich ist dieser Mann, obgleich er sich an vielen Orten einzudrängen und geltend zu machen verstand, als Heraldiker ohne Werth, und manche neue Erscheinung, z. B. die rothe Krone des Stierkopfes, ist seine Erfindung, indem er es liebte, die Wappen nach seinen von ihm erfundenen Regeln und Ansichten umzugestalten.

In den neuern Zeiten ist, namentlich in den Jahrbüchern und andern Werken, das meklenburgische Wappen im Ganzen und in seinen einzelnen Theilen einer wiederholten kritischen Untersuchung unterworfen und dadurch die wahre Gestalt der Wappenbilder wieder ans Licht gezogen. Es liegt nicht in meiner Absicht, hier eine vollständige kritische Geschichte des Wappens zu geben, sondern ich beabsichtige nur, die frühern Untersuchungen zusammenzufassen, einzelne Gegenstände näher zu beleuchten und die zahlreichen neuesten Erscheinungen in die Geschichte einzuführen.


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Wenn wir bei der folgenden Darstellung zuvörderst die neuere Litteratur in Betrachtung ziehen, so lege ich dabei das jetzige siebenschildige Wappen zum Grunde.

1) Für die Herrschaft Meklenburg hat die eigenthümliche Gestaltung und künstlerische Ausbildung des Stierkopfes und des Helmes in Jahrb. VIIl, S. 7 flgd., und in den dazu gegebenen Abbildungen eine gute und sichere Grundlage erhalten. Damit stimmen viele alte Bildungen überein, namentlich eine alte Glasmalerei in der Kirche zu Doberan.

2) Für die Herrschaft Werle ist der Stierkopf oft mit dem meklenburgischen Stierkopfe, nachdem dieser festgestellt war, zur Vergleichung gezogen. Eine uralte, gemalte Darstellung des werleschen Schildes fand sich in den alten Wandmalereien der Kirche der Altstadt Röbel und ist von mir in der Zeitschrift für Bauwesen, Berlin, 1852, August, in Abbildung mitgetheilt und in Jahrb. XVII, S. 380, beschrieben.

3) Für die Herrschaft Rostock ist die Stellung und Gestaltung des Greifen in Jahrb. X, S. 19, durch Abbildung zur Anschauung gebracht und durch die Abbildungen auf S. 7 und 9 erläutert.

4) Für die Grafschaft Schwerin ist der Schild in Jahrb. VIII, S. 19 flgd. erläutert.

5) Für die Herrschaft Stargard wird der Schild in dieser Abhandlung weiter unten zur Untersuchung gezogen werden.

6) Für das (ehemalige Bisthum) Fürstenthum Ratzeburg isi das Wappen in Jahrb. I, S. 143, und VIII, S. 33 flgd., ausführlich beleuchtet.

7) Für das (ehemalige Bisthum) Fürstenthum Schwerin habe ich in Jahrb. VIII, S. 33 flgd., eine ausführliche, quellenmäßige Darstellung geliefert.

Das Gestaltung des ganzen Wappens ist von nur besprochen in Jahrb. I. S. 141, und VIII, S. 33, vgl. X, S. 15.


Die Grundzüge der Geschichte des meklenburgischen Wappens sind ziemlich eigenthümlich. In den ältesten Zeiten führte jeder Landesfürst nur Einen Schild mit Einem Schildzeichen und einem eigenthümlich gestalteten Helm. Von den ältesten Fürsten Meklenburgs ist nur ein Reitersiegel ohne Wappen erhalten; von dem Stammvater Pribislav ist gar keine Urkunde vorhanden, Pribislav's Sohn Borwin I. führte als Alleinherrscher einen Greifen im Schilde und ebenso die Vormund=

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schaft seiner Enkel. Zu gleicher Zeit läßt es sich aber erkennen, daß die Fürsten des westlichen Landestheiles einen Stierkopf, des östlichen Landestheiles einen Greifen im Schilde führten. Die Heraldik der fürstlichen Siegel beginnt erst nach der Hauptlandestheilung vom J. 1229 und wird vom Ende des 13. Jahrh. bis zur Mitte des 14. Jahrh. fest und kräftig ausgebildet. Bis auf diesen Zeitraum muß man in den Forschungen immer zurückgehen, wenn es irgend möglich ist. Durch die Landestheilung vom J. 1229, von welcher noch so viele und bedeutende Reste übrig 1 ) sind, ward das Land für die vier fürstlichen Brüder in vier Theile getheilt: Meklenburg, Werle, Rostock und Richenberg. Jedes Land bildete nun ein eigenes Schildzeichen und einen eigenen Helm aus. Die drei jüngeren Linien starben nach und nach aus, und ihre Länder und Wappen, als Herrschaftszeichen, gingen auf die älteste Linie Meklenburg über, von welcher das ganze Land den Namen erhalten hat. Von der Herrschaft Richenberg, welche schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vielfach zerstückelt ward und die Herrscher wechselte, ging nach ihrem Aussterben 1315 kein Wappenzeichen in das Wappen anderer Herrscher über, theils vielleicht weil die Herrschaft zerstückelt ward, theils weil das Wappen ein Stierkopf, also den Wappen von Meklenburg und Werle gleich war. Rostock, welches einen Greifen im Schilde führte, starb aber um dieselbe Zeit aus. Der Stierkopf der Fürsten von Richenberg ist nur noch auf einigen alten Siegeln 2 ) derselben und in den Siegeln ihrer Städte Parchim, Plau, Goldberg und Sternberg vorhanden. Um dieselbe Zeit, im J. 1314, starb die Linie Rostock aus. Die Fürsten von Meklenburg nahmen nun einen Schild mit dem rostocker Greifen neben ihrem Schilde, do daß beide Schilde getrennt blieben, in ihr Siegel auf, jedoch nur in das kleine


1) Von der Landestheilung von 1229 rühren z. B. noch die Vorderstädte und die Erblandmarschälle her. Die Vorderstädte waren ursprünglich die Hauptstädte und Hauptresidenzstädte: Wismar für Meklenburg, Güstrow für Werle, Rostock für Rostock, Parchim für Richenberg. Da Wismar und Rostock Hansestädte wurden, so erhielten diese eine eigenthümliche Stellung und es blieben nur Güstrow und Parchim als Vorderstädte. Mit demselben Rechte könnte aber auch Schwerin eine Vorderstadt sein. - Die Landmarschallwürde ward erst um die Mitte des 14. Jahrh. erblich. Weil nun die jüngern Linien Rostock und Richenberg 1314-1315 ausstarben, ehe die Landmarschallwürde erblich ward, so konnten nur zwei Erblandmarschälle historisch in die Verfassung eintreten, für Meklenburg und Werle. Das Land Stargard hat seine eigene Vorderstadt und seinen eigenen Landmarschall.
2) Vgl. Jahrb. X, S. 23 flgd.
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Siegel. Sicher führte schon Heinrich H. der Löwe im J. 1327 ein kleines Siegel mit den zwei Schilden und Helmen. Der alte eigenthümliche rostocker Helm kam für die Zukunft nicht zur Geltung; die Fürsten von Meklenburg führten in der alten Zeit nur Einen Helm, wahrscheinlich weil man nur Einen Helm, wohl aber mehrere Schilde führen kann. Mit dem Ankaufe der Grafschaft Schwerin im J. 1358 nahmen die Fürsten von Meklenburg auch den Schild der Grafen von Schwerin neben den Schilden für Meklenburg und Rostock in ihr Siegel auf. Der Helm kam ebenfalls noch lange nicht zur Geltung. Endlich starb im J. 1436 die Linie Werle aus. Von dieser ging aber zuerst gar nichts in das meklenburgische Wappen über, wahrscheinlich weil das Schildzeichen auch ein Stierkopf war. Der eigenthümliche Helm der Fürsten von Werle, wie er noch in den Siegeln der Städte Teterow und Waren zu sehen ist, ist seitdem nie wieder zur Geltung gekommen.

So blieb es lange Zeit. Von der Zeit nach der Mitte des 14. Jahrh. bis gegen das Ende des 15. Jahrh. führen die Herzoge von Meklenburg nur drei Schilde, für die Herrschaft Meklenburg, die Herrschaft Rostock und die Grafschaft Schwerin, verschiedenartig zusammengestellt, im Siegel.

Gegen das Ende des 15. Jahrhunderts trat eine große Veränderung in dem landesherrlichen Wappen ein, indem der kräftige Herzog Magnus II. (1477 † 1503) das fünfschildige Wappen mit drei Helmen schuf. Er behielt die drei Schilde für Meklenburg, Rostock und Schwerin bei, nahm den werleschen Stierkopf dazu auf und führte den stargardischen Arm ein; auf diesen vierfach getheilten und mit einem Mittelschilde gezierten Schild setzte er drei Helme für Meklenburg, Rostock und Schwerin. So ist das meklenburgische Wappen geblieben, bis im J. 1658 das siebenschildige Wappen eingeführt ward 1 ).



1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 33 flgd.
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Der stargardische Arm.

Daß der sogenannte "stargardische Arm" durch den Herzog Magnus II. in das meklenburgische Wappen eingeführt worden sei, ist ziemlich allgemein angenommen, jedoch ist es noch nicht ausgemacht, was dieser Arm zu bedeuten habe. Ich will hier nicht auf ältere Annahmen eingehen, z. B. daß der Arm mit dem Ringe zum Andenken an die Erwerbung der Herrschaft Stargard aufgenommen sei, indem die Fürstin Beatrix ihrem Gemahle, dem Fürsten Heinrich II. dem Löwen, das Land zugebracht habe, - sondern gerades Weges in die Sache eingehen. Alte Nachrichten sind über dieses Schildzeichen gar nicht vorhanden, so viel ich auch überall seit einem Vierteljahrhundert darnach geforscht 1 ) habe; es scheint, als wenn sich alle Geschichtschreiber gefürchtet haben, eine Sache zu berühren, die sie nicht aufzuhellen im Stande waren. Die Sache läßt sich also nur auf dem Wege der geschichtlichen Combination erledigen.

Ausgemacht ist es, daß der Herzog Magnus II. (1477 † 1503) das fünfschildige Wappen annahm und namentlich den Arm in dasselbe einführte. Es entstehen nun zwei Fragen: wann der Herzog den Arm aufgenommen und was der Arm zu bedeuten habe.

Die erste Frage ist, wann der Herzog das Wappen aufgenommen habe. Man muß bei Beantwortung dieser Frage bemerken, daß der Herzog mehrere Siegel hatte und diese mit seinen Brüdern, namentlich mit seinem Bruder Balthasar, in gleichen oder ähnlichen Formen führte. Der Herzog Magnus, ein kräftiger Mann, war angehaucht von dem ritterlichen Geiste des Kaisers Maximilian I., welcher äußern ritterlichen Turnierglanz liebte. Daher kam es auch, daß Herzog Magnus mehrere Siegel und namentlich oft ein sehr großes, sogenanntes "größtes" oder "Majestäts=Siegel" führte, welches mit schildhaltenden Engeln, Helmdecken, hohen wallenden Pfauenfedern, geschlungenen Bändern reich verziert ist. Zu bemerken ist jedoch, daß schon sein Vater, der Herzog Heinrich, ein ziemlich großes Siegel mit Schildhaltern und Helm führte und dieses z. B. 1458 sein "majesteten ingesegel" nennt.


1) In Wien hat trotz vieler Nachforschungen kein Wappenbrief gefunden werden können.
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Der Herzog Magnus und sein Bruder Herzog Balthasar führen drei verschiedene Siegel:

1) Ein kleines Siegel (in mehrern, wenigstens zwei Stempeln) mit drei Schilden. Im Jahre 1480 führen z. B. die drei Brüder Albrecht, Magnus und Balthasar jeder ein gleich gestaltetes kleines Siegel mit drei neben einander gestellten Schilden; der Herzog Balthasar hat z. B. 1495 auf einem andern kleinen Siegel die drei Felder in Einem Schilde vereinigt. Diese kleinen dreischildigen Siegel führen die Herzöge zu gewöhnlichen Ausfertigungen noch lange nach der Annahme des fünfschildigen Siegels, z. B. noch häufig im J. 1494 und sicher noch im Januar 1495.

2) Ein mittleres Siegel mit dem fünfschildigen Wappen, welches auf dem Siegel des Herzogs Magnus von einem Engel, auf dem Siegel des Herzogs Balthasar von zwei Greifen gehalten wird. Diese Siegel führen die Herzoge sicher schon an einer Urkunde des rostocker Domstifts vom Andreastage 1483 und an einer Urkunde des Klosters Wanzka vom Johannistage 1488.

3) Ein großes Siegel mit dem fünffchildigen Wappen, welches auf dem Siegel des Herzogs Magnus von zwei Engeln, auf dem Siegel des Herzogs Balthasar von zwei Greifen gehalten wird, mit einem großen Helmschmucke, dem Helme für Meklenburg. Dieses Siegel führen die Herzoge sicher schon an einer Urkunde des Klosters Rehna vom 24. Nov. 1489 und wiederholt an andern Urkunden in den Jahren 1495 und 1496. Die Herzoge nennen dieses Siegel häufig ihr "grotestes ingesegele" (vgl. auch Lisch Maltzan. Urk. IV, S. 214) und auch mitunter ihr "majesteten ingesegele" z. B. am 28. Oct. 1496.

Es ist also erweislich, daß die Herzoge das fünfschildige Siegel schon im J. 1483 angenommen hatten. Hiernach kann also die Nachricht, welche Lambert Slagghert in seiner Chronik des Klosters Ribnitz (1502-1532) giebt, die einzige vorhandene alte Nachricht, nicht richtig sein:

"Anno 1494. Maximilianus de Keyser dorch Vordenst des Herrn Hertich Magnus tho Mekelenborch heft em gegeuen de Hand myt ener Dwelen (Handtuch) ofte den Armen myt enem gulden Vinger in der Hand in sin Wapent, welker nen Vorste ofte Hertoge vor em heft ghevoret, vnd also is vorendert worden der Vorsten tho Mekelenborch er Wapent van Tyden tho Tyden" etc. .

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L. Slagghert wird diesen Bericht wohl aus den ältesten Siegeln des Herzogs im Kloster Ribnitz gebildet haben.

Mit der Belehnung des Herzogs Magnus kann die Vermehrung des Siegels auch nicht zusammenhängen, da der Lehnbrief des Kaisers Maximilian I. für die Herzoge Magnus und Balthasar erst am 15. Julii 1495 ausgestellt ist.

Vor dem J. 1483 habe ich aber den stargardischen Arm bisher noch nicht beobachtet; Rudloff 1 ) scheint allerdings fünfschildige Siegel vom J. 1480 gekannt zu haben. Zwar stehen auf dem Leichensteine der Prinzessin Anna 2 ), einer Tochter des Herzogs Heinrich IV , also einer Schwester des Herzogs Magnus, welche am 7. Sept. 1464 starb, die fünf Wappenschilde und unter diesen unten rechts auch der stargardische Arm; aber es ist außer Zweifel, daß dieser Leichenstein von dem Herzoge Magnus während seiner Regierung seiner Schwester nachgelegt ist, da auf demselben der Vater, Herzog Heinrich, als verstorben ("qnondam", d. i. weiland) bezeichnet wird, dieser aber erst am 9. März 1477 starb.

Es ist also Wahrscheinlich, daß der Herzog Magnus nicht sehr lange nach dem Tode seines Vaters das fünfschildige Wappen aus eigener Bewegung angenommen und vom Kaiser bestätigt erhalten hat.

Die Veranlassung der Vermehrung des Wappens war ohne Zweifel das Aussterben des fürstlichen Hauses Meklenburg=Stargard im J. 1471 und der Heimfall des Landes Stargard an die Linie Meklenburg=Schwerin.

Die zweite Frage ist, was der Arm zu bedeuten habe. Nehmen wir an, der Arm sei Anfangs wirklich für die im Wappen bis dahin noch nicht Vertreten gewesene Herrschaft Stargard aufgenommen, so hat die Wahl eines Armes keinen rechten Grund. Das Land Stargard hat kein altes Wappenzeichen, die Stadt Stargard führt seit alter Zeit einen brandenburgschen Adler im Siegel, wie noch mehrere Städte des Landes Stargard, als brandenburgische Colonien, den brandenburgischen Adler oder einen Theil des brandenburgischen Wappens im Siegel führen, und die den meklenburgischen Landesherren voraufgehenden Herren des Landes Stargard stammten aus dem markgräflichen Hause Brandenburg. Ganz willkührlich wird der Arm aber auch nicht gewählt sein. Sehen wir uns im Lande Stargard nach einem Wappen mit einem


1) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 910, wo schon ganz gesunde Auffassungen des meklenburgischen Wappens zu finden sind.
2) Vgl. Jahrbücher IX, S. 432.
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Arme um, so finden wir, daß die Stadt Fürstenberg im Lande Stargard einen weiblich bekleideten Arm mit einem Ringe zwischen den Fingern im Siegel führt. Leider ist trotz der sorgfältigsten, vieljährigen Forschungen kein ganz altes Siegel der Stadt Fürstenberg aufzufinden und die Geschichte der Stadt überhaupt dunkel. Es sind zwei ältere, kleinere Siegel der Stadt bekannt: das eine Siegel ist achteckig, führt auf einem Schilde in Renaissanceform einen rechts gekehrten Arm, ohne alle Bekleidung, mit einem Ringe zwischen den Fingern und einer Binde um den Ellenbogen, und läßt sich 1568-1620 verfolgen; das andere Siegel ist rund, führt einen rechts gekehrten Arm, mit einem runden weiblichen Puffärmel und einer Binde um den untern Saum des Aermels, und kommt gegen das Ende des 17. Jahrhunderts vor. Das erstere Siegel ist ohne Zweifel im 16. Jahrhundert gestochen, da nicht allein Siegel= und Schild=Form, sondern auch die über dem Schilde stehenden rein römischen Buchstaben S C F dafür reden. Die Bildung des Arms auf diesen Siegeln hat also dieselbe Entwickelung in der Form, wie der Arm im landesherrlichen Wappen. Woher die Stadt Fürstenberg dieses Siegel erhalten und seit wann sie es geführt habe, ist nicht zu ermitteln. Möglich ist es, daß die Stiftung der Stadt in den Anfang des 14. Jahrhunderts, in die Zeit Heinrichs II. des Löwen, fällt und die Stadt das Siegel zum Andenken an dessen Gemahlin Beatrix von Brandenburg erhielt; aber mit Sicherheit läßt sich hierüber nichts sagen. Es ist freilich kein fürstenbergisches Stadtsiegel bekannt, welches älter wäre, als der "stargardische Arm" im landesherrlichen Wappen; aber es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß der Arm im Siegel der Stadt so alt ist, als die Stadt Fürstenberg, da die Städte ihre Siegel sehr selten ganz verändern 1 ). Die Stadt Fürstenberg war aber sicher schon im 14. Jahrhundert vorhanden.

Es liegt nun sehr nahe, anzunehmen, daß der Herzog Magnus nach dem Heimfall des Landes Stargard 1471 an sein Haus den Arm der Stadt Fürstenberg als Zeichen für das Land Stargard in das landesherrliche Wappen aufgenommen habe. Und die Veranlassung dazu ist auch nicht weit zu suchen. Bekanntlich ward im Jahre 1349 der Ritter Otto von Dewitz im Lande Stargard zum Grafen von Fürstenberg, also in damaliger Zeit zum regierenden oder Lan=


1) Mir ist in Meklenbnrg für ältere Zeiten nur das Beispiel der Stadt Grabow bekannt, welche in der Zeit 1550-1560 Mond und Sterne statt des H. Georg in das Siegel nahm.
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desherrn, erhoben, jedoch hörte diese Würde schon im 14. Jahrhundert wieder auf und die Herzoge von Meklenburg betrachteten sich als Nachfolger der Grafen in den landesherrlichen Rechten. Daher nannten sie sich seit dem Aussterben der Grafen von Fürstenberg mitunter auch Grafen zu Fürstenberg, wie sie sich Grafen zu Schwerin nannten. Schon der Herzog Rudolph aus dem Hause Meklenburg=Stargard, Bischof zu Schwerin, nannte sich 1406 auch "Graf zu Fürstenberg" ("comes Forstenbergensis") 1 ) und der Herzog Heinrich von Meklenburg, der Vater des Herzogs Magnus II., titulirte sich im J. 1475, also nach dem Aussterben des Fürstenhauses Meklenburg=Stargard, auch "Graf zu Fürstenberg" 2 ). Die Grafschaft Fürstenberg lebte noch lange im Gedächtniß fort, so daß noch im J. 1505 das Amt Fürstenberg in Amtsregistern eine "Grafschaft" genannt wird.

Es ist also sehr wahrscheinlich, daß in einer glanzliebenden Zeit, in welcher man nach Titeln und Wappen haschte und in welcher die Herzoge von Meklenburg auch mitunter den Titel eines Grafen von Fürstenberg wieder hervorriefen, dieselben auch ihr Wappen mit dem Wappen dieser Grafschaft zu vermehren trachteten; es ist eben so wahrscheinlich, daß die Herzoge das Wappen der Grafschaft Fürstenberg nicht kannten, das Siegel der Stadt Fürstenberg für das Wappen der Grafschaft hielten und daher das Siegelzeichen oder Wappen der Stadt als das Wappen der Grafschaft in das landesherrliche Wappen aufnahmen. Das Wappen der Grafen von Fürstenberg ist aber ein geweckter Schild 3 ), wie noch heute die von ihnen gestiftete Stadt Alt=Strelitz einen solchen halben Schild im Siegel führt; bei der kurzen Dauer der Grafschaft sind die Siegel nicht häufig und können daher sehr leicht nicht erkannt worden sein.

Es scheint mir daher sehr wahrscheinlich,

daß die Herzoge von Meklenburg bald nach dem Jahre 1471 einen Schild mit Arm, welchen die Stadt Fürstenberg im Siegel führte, als Wappen der Grafschaft Fürstenberg zur Vermehrung ihres Wappens für die Herrschaft Stargard aufnahmen.

Von Wichtigkeit ist noch die Geschichte der Darstellung des Armes. Auf den ältesten Siegeln, den Siegeln der Herzoge Magnus und Balthasar, welche den Arm in ihr Wappen


1) Vgl. Urkunden=Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Urkunden=Anlage Nr. 2.
3) Vgl. Bagmihl Pommersches Wappenbuch, I, Taf. 48.
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aufnahmen, ist der Arm ganz unbekleidet und die breite Binde ist um den Unterarm geschlungen; dies ist also die "Dwele" (das Handtuch), von welcher Slagghert redet. Auf dem großen uns Holz geschnittenen und bemalten fünfschildigen Wappen, welches über dem Grabe des Herzogs Magnus II. in der Kirche zu Doberan hängt und gewiß sehr bald nach seinem Tode dort aufgehängt ward, ist der Arm grade so gestaltet. Die alte, erste Färbung, welche ich, vor der Ausführung der von mir geleiteten, nothwendigen Restauration, lange und genau untersucht habe, war naturfarben und die Binde hatte eine sehr helle bräunliche Färbung. Aber schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, unter den Söhnen des Herzogs Magnus, treten merkliche Veränderungen ein, und merkwürdig ist, daß auch das Siegel der Stadt Fürstenberg in seiner Bildung ganz denselben Gang nimmt. Schon die Herzoge Heinrich der Friedfertige und Albrecht der Schöne haben alle neuern Gestaltungen des Wappens und alle Abweichungen von den alten Formen; ohne Zweifel rühren diese Abweichungen, welche sich drei Jahrhunderte aufrecht erhalten haben, von fremden Malern und Heraldikern her. Von dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen sind die meisten Denkmäler erhalten, z. B. eine in Farben gewebte Turnierdecke mit seinem Namen H. H. Z. M. und der Jahreszahl 1523. Sowohl auf den Siegeln, als auf andern heraldischen Denkmälern jener Zeit ist der Arm oben mit einem weiblichen Puffärmel bekleidet, nach der damaligen Mode in vier parallele Wulste unterbunden, die Schleife ist gewöhnlich aber nach vorne um den Unterarm gebunden. - Das Siegel der Stadt Fürstenberg hat sicher bis zum J. 1620 noch keinen Aermel. - Die Färbung des Armes ist bald naturfarben, bald silbern. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, namentlich unter dem Herzoge Ulrich von Güstrow, von welchem sehr viele heraldische Denkmäler vorhanden sind, hat der Arm durchgehends einen weiblichen Puffärmel, welcher ganz rund ohne Teilungen in Wulste gestaltet ist, und die Binde ist um den untern, ausgezackten Saum des Aermels gebunden; jedoch ist die Binde noch in jüngern Zeiten oft um den Unterarm gebunden. - Eben so ist auch ein neues Siegel der Stadt Fürstenberg im 17. Jahrhundert gebildet. - Im 17. Jahrhundert erscheint der Arm mit dem Aermel sehr häufig silbern gefärbt. - So bleibt der Arm bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts, wo eine ganz willkührliche Veränderung eintritt. Unter dem Herzoge Carl Leopold ragt der Arm aus einer Wolke, welche den Aermel sehr bald ganz verdrängt. So blieb der Arm bis in das 19. Jahrhundert. Auf neuern strelitzer

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Wappen fehlt in neuern Zeiten auch mitunter die Binde. Die Rückkehr zum richtigen Alten begann mit dem Regierungsantritte des hochseligen Großherzogs Paul Friedrich, jedoch mit Berücksichtigung dessen, was historisch geworden war. Der alte Puffärmel, welcher zwei Jahrhunderte hindurch in Gebrauch gewesen war, ward wieder aufgenommen und die ganz unhistorische Wolke, welche sich über hundert Jahre breit gemacht hatte, immer mehr zurückgedrängt, so daß nur eine kleine Andeutung davon blieb, welche zur Füllung des Schildwinkels ganz Willkommen war. Ganz entfernen wollte man sie nicht, da sie sich allgemein eingedrängt hatte, obgleich sie wohl fehlen könnte.

Die Färbung des Armes mit Silber war zwei bis drei Jahrhunderte hindurch immer mehr zur Geltung gekommen und beliebt, da sie auch zu den heraldischen Regeln der neuern Zeiten (nur Metall auf Farbe zu legen) paßte und den unruhigen Wechsel mehrerer willkürlicher Farben verhinderte.

So ist denn der Arm für die Herrschaft Stargard, mit Berücksichtigung der ältesten Formen und der historischen Entwickelung, bis auf den heutigen Tag also gebildet und bestimmt:

in rothem Felde ein rechts gekehrter, mit der innern Fläche nach vorne gekehrter, weiblicher, mit einem weiblichen Puffärmel bekleideter und mit einer fliegenden Schleife um den untern Saum des Aermels umbundener Arm, alles silbern gefärbt, welcher aus einer kleinen silbernen Wolke ragt und einen goldenen Ring mit einem Diamanten mit dem Daumen und dem Zeigefinger in die Höhe hält.


Die bedeutendste Thätigkeit für die richtige Gestaltung 1 ) und Färbung des meklenburgischen Wappens entfaltete sich unter dem jetzt regierenden Großherzoge Friedrich Franz II. Der große Schloßbau zu Schwerin gab unzählige Male Veranlassung, das Wappen und seine einzelnen Theile zu bilden und gute Vorbilder dazu zu erforschen. Herrschende Ansicht erforderte es, das allgemein Verbreitete und Bestehende nicht ganz zu verwerfen und nichts ganz Neues


1) Ein großer Theil der Verschlechterung des Wappens fällt auf den sonst so sehr verdienten Gatterer, dessen Werke so sehr verbreitet sind, indem er nicht allein ein ganz schlecht gezeichnetes Wappen in Umlauf brachte, sondern auch sehr vieles in dem Wappen falsch blasonirte und historisirte. Freilich fehlte es an genügenden Vorarbeiten.
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einzuführen, sondern das Bestehende nach seiner geschichtlichen Herleitung und Entwickelung in richtige Formen zu bringen. Am Schlusse des Schloßbaues erforderte es die Nothwendigkeit, zur Herstellung des großen gefärbten Wappens über dem Throne im Thronsaale alle Forschungen zusammenzufassen und nach den ältesten richtigen Bildern und Bestimmungen und der historischen Entwickelung ein großes, vollständiges Wappen herzustellen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog gab mir Allergnädigst den Befehl zu dieser Arbeit, zu deren Entwerfung ich den als Künstler und Heraldiker bewährten Maler Milde zu Lübeck wählte, mit welchem ich im engsten Vertrauen mit sorgfältigster Berücksichtigung des sechshundertjährigen Apparats die schwierige Arbeit unternahm. Im Anfange des J. 1857 vollendete Milde nach meinen Angaben und unter meinem Beirath die Zeichnung eines großen Wappens mit Schildhaltern, Krone und Helmzierden, 4 Fuß hoch, und der dirigirende Baumeister, Geheime Oberbaurath Stüler zu Berlin, billigte den Entwurf, nachdem er in der Stellung der Helmzierden und in der Bewegung der Helmdecken und der Schildhalter einige mehr ansprechende Veränderungen vorgenommen hatte. Se. Königliche Hoheit der Großherzog genehmigte schließlich die ganze, auch in Farben ausgeführte Zeichnung. Die Ausführung ward der Sorgfalt des Hauses C. R. Brunnarius (aus Schwaben) zu Paris (maison spéciale pour l'ameublement de palais), welches schon viele Kunstwerke für das Schloß geliefert hatte, anvertraut; dieses hat denn das große Wappen in Gold, Silber und Farben auf eine so prachtvolle und meisterhafte Weise in Paris sticken lassen, daß diese Stickerei zu den ausgezeichnetsten Arbeiten dieser Art gehört. Das Wappen, wie es jetzt im Thronsaale hängt, ward noch im J. 1857 ausgeführt.

Dieses Allerhöchst gebilligte Wappen 1 ) über dem Throne im Thronsaale des Schlosses zu Schwerin ist jetzt zur Richtschnur für das meklenburgische Wappen aufgestellt. Ich gebe daher hier nach demselben, mit Zugabe von geschichtlichen Erläuterungen, eine Blasonirung des meklenburgischen Wappens.


1) Alle Wappentheile ganz auf die ursprünglichen, ältesten Formen zurückzuführen, schien unthunlich, da die Ausbildung und Verbreitung seit mehr als 399 Jahren auch ihre factische Berechtigung hat und zu tief eingewurzelt ist.
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Blasonierung
des meklenburgischen Wappens.

I. Schild

zwei Mal längs und drei Mal quer getheilt, mit einem Mittelschilde.

A. Hauptschild.

1. Im goldenen Felde ein vor sich gekehrter, aufrecht stehender, schwarzer Stierkopf, mit aufgerissenem rothen Maule, weißen Zähnen und ausgeschlagener rother Zunge, mit herabhangendem, abgerissenem, schwarzem Halsfell, mit einer goldenen Lilienkrone auf der Stirne um die silbernen Hörner, wegen des Herzogthums Meklenburg.

Geschichtliche Erläuterungen 1 ). - Der silberne Nasenring, mit welchem dieses Hauptlandeswappen lange Zeit verunstaltet gewesen ist, ist durchaus ungeschichtlich und nur durch Mangel an Erkenntniß aus dem rundlich aufgerissenen Maule entstanden. In der ältern Zeit, bis zum Tode des Herzogs Magnus († 1503), ist auch nicht die geringste Spur von dieser Entstellung zu finden; jedoch kommt der Nasenring schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen vor. Die Hörner sind in alter Zeit immer silbern gewesen und daher allein richtig; silberne Hörner kommen auch, abwechselnd mit schwarzen, immerfort bis auf die neuern Zeiten vor. Die Krone ist in alter Zeit ohne Ausnahme golden; die unsinnige rothe Krone ist nur eine willkürliche Annahme des Heraldikers Rixner in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts und bricht sich, neben der goldenen, erst nach und nach im 17. und 18. Jahrhundert Bahn. Die irrtümlich eingeführten schwarzen Hörner und die rothe Krone sind willkürliche Annahmen nach dem für die alten Zeiten falschen Grundsatze, daß Metall nicht auf Metall stehen dürfe.


1) Diese gerichtlichen Erläuterungen fallen nur allgemeine Uebersichten und einen Leitfaden geben. Die historische Begründung jedes einzelnen Theiles würde die Untersuchung zu einem großen Werke anschwellen lassen und viel Kraft erfordern.
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2. Im blauen Felde ein rechts gekehrter, schreitender, goldener Greif, mit erhobener rechter Vorderpranke und mit ausgeschlagener rother Zunge, wegen der Herrschaft Rostock.

Gesch. Erl. Der Greif ist auf alten Siegeln immer nur schreitend dargestellt; er wird erst bei der Einführung des fünfschildigen Wappens durch den Herzog Magnus aufgerichtet, indem dabei der Mittelschild in die andern Schilde hineinragte und für die Vorderpranken des Greifes den Platz wegnahm. Mit der Einführung des siebenschildigen Wappens fiel aber die Veranlassung weg und hatte der Greif wieder schreitend dargestellt werden müssen, was auch mitunter vorkommt.

3. Im blauen Felde ein rechts gekehrter, schreitender, goldener Greif, mit erhobener rechter Vorderpranke und mit ausgeschlagener rother Zunge, auf einem viereckigen grünen Plan mit silberner Einfassung stehend, ohne Quertheilung des Schildes, wegen des Fürstenthums (ehemaligen Bisthums) Schwerin.

Gesch. Erl. So ist das Wappen, nach Abschaffung des alten bischöflichen Wappens, durch Regierungsbeschluß im J. 1658 festgestellt (vgl. Jahrb. VIII, S. 33 flgd.) und daher leidet es als ein neu erfundenes Wappen auch keine Abweichung von dieser Bestimmung. Ueber den Greif gilt das zu 2 Gesagte.

4. Im rothen Felde ein schwebendes silbernes Kreuz mit rechtwinkligen Balken, bedeckt mit einer goldenen offenen Fürstenkrone, wegen des Fürstenthums (ehemaligen Bistums) Ratzeburg.

Gesch. Erl. So ist das Wappen, nach Abschaffung des alten bischöflichen Wappens, durch Regierungsbeschluß im J. 1658 festgestellt und daher leidet es als ein neu erfundenes Wappen auch keine Abweichung von dieser Bestimmung. (Vgl. Jahrb. I, S. 149 flgd. und VIII, S. 33 flgd.) Das Kreuz soll das Kreuz Christi und daher muß die Gestaltung auch rechtwinklig sein; aus diesem Grunde nahm auch die Linie Güstrow aus Demuth die Krone über dem Kreuze nicht an und das Kreuz gestaltete sich Anfangs häufig zu der Form des Johanniterkreuzes, bildete sich aber im Laufe der Zeit wieder zu der ursprünglich bestimmten Form heraus.

5. Im rothen Felde ein rechts gekehrter, mit der innern Fläche nach vorne gewandter, weiblicher, mit einem in Wulsten getheilten weiblichen Puffärmel am Oberarme bekleideter und

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mit einer fliegenden Schleife am untern Saume des Aermels umbundener Arm, alles silbern gefärbt, welcher aus einer kleinen silbernen Wolke ragt und einen goldenen Ring mit einem Diamanten mit dem Daumen und dem Zeigefinger hält, wegen der Herrschaft Stargard.

Gesch. Erl. Die Geschichte und Erläuterung dieses Feldes ist oben S. 93 flgd. gegeben.

6. Im goldenen Felde ein vor sich gekehrter, rechts gelehnter, schwarzer Ochsenkopf, mit geschlossenem rothem Maule und ausgeschlagener rother Zunge, mit einer goldenen Lilienkrone auf der Stirne um die silbernen Hörner, (ohne Halsfell und Nasenring), für das Fürstenthum Werle oder Wenden.

Gesch. Erl. Die Färbung ist mit der Färbung des Stierkopfes für Meklenburg, wie sie unter 1 beschrieben ist, gleich. Der Kopf für das Fürstenthum Werle ist immer ein ruhig und zahm aussehender, mehr langgestreckter Ochsenkopf mit geschlossenem Maule und ohne Halsfell gewesen, während der Kopf für das Herzogthum Meklenburg immer ein wild aussehender Stierkopf mit aufgerissenem Maule gewesen und in alten Zeiten oft auch Büffelskopf genannt ist, wie er gewöhnlich noch heute genannt wird. Bis zum Tode des Herzogs Magnus II. († 1503) stand er ohne Ausnahme aufrecht und war vorwärts gekehrt (en face). In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter der Regierung des Herzogs Heinrich des Friedfertigen, nachdem das fünfschildige Wappen eingeführt war und man anfing, den Schild an den untern Ecken einwärts zu biegen, kam durch diese Biegung bei geschnitzten Reliefwappen dieser Werlesche Ochsenkopf so zu liegen, daß er eine schräg rechte Lage erhielt und mehr von der Seite zu sehen war; dies war auch die Veranlassung, daß man bald, schon sicher 1523, diesen Kopf auch auf flachen Darstellungen mehr von der Seite darstellte, obgleich er nie ganz von der Seite (en profil) dargestellt ward, sondern gewöhnlich eine halbschräge Lage erhielt, welche nicht vorteilhaft war. Nachdem auf den Siegeln die Biegung der untern Schildecken längst aufgehört hat, ist es rathsam, dem Kopfe seine historisch berechtigte vor sich gekehrte (en face) Lage wieder zu geben, jedoch seine schräge rechte Richtung beizubehalten, welche sich in dem vielschildigen Wappen an 350 Jahre geltend gemacht hat.

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B. Mittelschild.

7. Ein quer getheilter Schild, in der untern Hälfte golden, in der obern Hälfte roth, wegen der Grafschaft Schwerin. Gesch. Erl. Diese Färbung ist die historisch richtige (vgl. Jahrb. VIII, S. 19), wenn auch zuweilen ausnahmsweise die Färbung umgekehrt ist.

II. Helme.

Fünf offene, stählerne, roth gefutterte Turnierhelme mit goldenen Visiren, mit goldenen Fürstenkronen bedeckt.

Gesch. Erl. In alten Zeiten hatte jeder Schild und auch jedes Wappen von mehreren einzelnen Schilden nur einen Helm. Mit der Annahme des fünfschildigen Wappens führte man drei Helme, mit der Annahme des siebenschildigen Wappens fünf Helme ein. Für die beiden untern Felder sind keine Helme vorhanden. Für das Fürstenthum Wenden ist nie ein eigener Helm geführt worden, wahrscheinlich weil man irrthümlich den Helm für Werle für gleich mit dem Helm für Meklenburg hielt, obgleich die Fürsten von Werle einen eigenen Helm mit zwei gekreuzten Pfauenfedern, oder Pfauenrosen, wie sie noch heute in den Siegeln der Städte Teterow und Waren zu sehen sind, führten. Zu dem stargardischen Arme hat man nie einen Helm gekannt.

1 Helm, in der Mitte: fünf aufrecht stehende, zugespitzte Schirmbretter oder Pfähle, von der Rechten zur Linken: schwarz, roth, golden, blau, silbern gefärbt, hinter welchen der nach rechts hin schauende, liegende, halbe meklenburgische Stierkopf, wie im Felde 1, liegt, und hinter welchem ein fünffacher Pfauenwedel hervorragt, wegen des Herzogthums Meklenburg.

Gesch. Erl. Dieser Helm hat im Laufe der Zeit vielfache Veränderungen erlitten. Er kommt in seiner wahren, ursprünglichen Gestalt sicher schon im J. 1300 vor. Auf den ältesten und mehrern alten Helmsiegeln ist der ganze Helm seitwärts, rechtshin schauend gekehrt: auf dem Helme ein Schirm, der ungefähr 9mal gekerbt oder senkrecht geriefelt erscheint, oder eine Reihe von 8 bis 9 zusammenhangenden Pfählen, hinter denen ein liegender, links gekehrter Schild mit dem meklenburgischen Stierkopfe zur Hälfte hervorragt, so daß man annehmen muß, daß der ganze Schild auf

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den Helm hinter die Pfähle gelegt ist, aber nur in der linken Hälfte zur Anschauung kommt; hinter den Pfählen und dem Schilde steht auf dem Helme ein weit ausgebreiteter, wallender Pfauenwedel von 9 Pfauenfedern. Man muß annehmen, daß auf jeder der beiden langen Seiten des Helmes ein Pfauenwedel ausgebreitet und vor jedem der beiden Wedel an jeder Seite des Helmes ein Schild lag, so daß man von jeder Seite die Vorderseite eines Wedels und den Schild sehen konnte. Daher giebt es auch alte Helmsiegel, die von vorne zu sehen sind und zwei Wedel in der schmalen Vorderansicht, welche also zwei Flügeln gleichen, sehen lassen, z. B. auf dem Secretsiegel des Herzogs Heinrich III. vom J. 1384. Dies ist noch eine natürliche Construction. Nach und nach traten aber wesentliche Veränderungen ein. Mit der Einführung des fünfschildigen Wappens und dem Umsichgreifen der Turnierpracht ward dieser Helm mit den übrigen vorwärts gekehrt; die schalenförmige Pfahlkrönung des Helmes, welche zur Aufnahme des Schildes und des Pfauenwedels bestimmt und früher wohl nicht mit verschiedenen Farben bemalt war, ward zu einer Reihe von graden Schirmbrettern oder Pfählen in bestimmter Zahl, der Pfauenwedel ward schmal und steif, der Schild blieb ganz weg und endlich ward der ganze Stierkopf vor dem Pfauenwedel schwebend dargestellt. Der Pfauenwedel bestand in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. und noch lange in den folgenden Zeiten aus zwei Reihen Pfauenfedern hinter einander, bis endlich eine Reihe Pfauenfedern Mode ward; die Schirmbretter wurden auf eine bestimmte Zahl festgesetzt. Die größte Abweichung bestand aber darin, daß in neuern Zeiten der Stierkopf nicht mehr auf dem Helme hinter den Schirmbrettern lag und daher nur zur Hälfte zu sehen war, sondern frei vor den Pfauenfedern schwebte; dadurch verloren die Schirmbretter alle Bedeutung, und die ganze Helmzier ward schmal und steif, um so mehr da sie sich im Raume durch die nebenstehenden Helme beschränken lassen mußte. Im Wappen des Herzogs Magnus ist der Stierkopf, ohne Schild, halb hinter die Schirmbretter gelegt und dies findet sich noch im 16. und 17, Jahrhundert, ja vereinzelt noch im 18. Jahrhundert. Die Zahl der Schirmbretter stellte sich schon früh auf

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fünf fest und hiernach richtete sich schon früh die Zahl der Pfauenfedern; dies ward sicher aus dem fünfschildigen Wappen hergeleitet: man nahm endlich 5 Schirmbretter und 5 Pfauenfedern, weil man im Wappen 5 Felder hatte. So hat sich die Gestaltung des Helmes in den neuern Zeiten festgesetzt und deshalb ist es rathsam, dabei zu bleiben. Der Stierkopf aber muß hinter die Schirmbretter gelegt werden, so daß er zur Hälfte zu sehen ist, wenn die Legung überhaupt Sinn haben soll; den Schild nach vierhundert Jahren wieder zurückzuführen, ist bedenklich, da seit Jahrhunderten nichts mehr für denselben redet. Daß der Stierkopf die Gestaltung und Färbung des meklenburgischen Stierkopfes im Schilde haben muß, versteht sich von selbst. Die Färbung der Schirmbretter hat aber besondere Schwierigkeiten. Da durch die Zahl der Schirmbretter offenbar die Zahl der 5 alten Felder angedeutet werden soll, so folgt selbstverständlich, daß die Schirmbretter auch die Farben der Schilde tragen. Die Schirmbretter finden sich schon auf dem über dem Grabe des Herzogs Magnus II. 1503 aufgehängten Wappen in der Kirche zu Dobern gefärbt. Im 16. und 17. Jahrh. finden sich oft nur die Farben: gold, blau, roth, aber schon im 16. Jahrh. daneben die schwarze Farbe, da die schwarze Farbe wegen des meklenburgischen Stierkopfes neben gold eigentlich die meklenburgische Hauptfarbe ist. Endlich findet sich daneben schon früh die silberne Farbe. Und so sind denn seit längern Zeiten durch die Farben: schwarz, gold, blau, roth und silbern alle Farben des alten fünfschildigen Wappens vertreten und repräsentiren alle Farben der Wappen aller meklenburgischen Landestheile, wie sie überhaupt die heraldischen Farben find; das Grün in dem Wappen für das Fürstenthum Schwerin ist nur eine untergeordnete Farbe für den "Plan" und erst im J. 1658 hineingebracht, hat also keine Berechtigung einen Landestheil zu repräsentiren.

2 Helm, rechts von dem mittlern: zwei gebogene Hörner, unten roth, oben golden, wegen der Grafschaft Schwerin.

Gesch. Erl. So sind die Hörner am häufigsten dargestellt; sie tragen die Farben des Schildes für die Grafschaft Schwerin. Man findet auch mitunter die Farben gewechselt.

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3 Helm, links von dem mittlern: ein Flug, rechts golden, links blau, für die Herrschaft Rostock.

Gesch. Erl. So sind die Flügel sicher seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts gestaltet und gefärbt gewesen.

4 Helm, rechts zu äußerst: ein links gekehrter, wachsender, goldener Greif, mit ausgeschlagener rother Zunge, wegen des Fürstenthums Schwerin.

Gesch. Erl. So ist der Helm durch Regierungsbeschluß 1658 bestimmt.

5 Helm, links zu äußerst: sieben rothe Fähnlein an silbernen Stangen, wegen des Fürstenthums Ratzeburg. Gesch. Erl. So ist der Helm durch Regierungsbeschluß 1658 bestimmt.

Die Helmdecken tragen die Farben der zu den Helmen gehörenden Schilde und zwar so, daß die Farbe des Schildes nach außen, das Metall nach innen gekehrt ist, also

1 Helm: außen schwarz, innen golden.
2 Helm: außen roth, innen golden.
3 Helm: außen blau, innen golden.
4 Helm: außen blau, innen golden.
5 Helm: außen roth, innen silbern.

III. Schildhalter.

1) Rechts ein schwarzer Stier mit silbernen Hörnern, wegen des Herzogthums Meklenburg.

Gesch. Erl. Der Stier ist auf guten Bildern nie gekrönt.

2) Links ein goldener Greif mit ausgeschlagener rother Zunge, wegen der Herrschaft Rostock oder des Landes überhaupt.

Gesch. Erl. Der Greif ist das älteste Wappenbild des fürstlichen Hauses überhaupt. Die Fürsten Borwin I. und II. und die Vormundschaft der Söhne Borwins II. führen nur einen Greifen im Siegel; nach der ersten Landestheilung 1229 ward der Greif das Wappen der Linie Rostock.

IV. Krone und Mantel.

Eine Königskrone mit fünf Bügeln in der Vorderansicht, mit dem eingeschlossenen purpurnen Fürstenhut, und ein Purpurmantel mit Hermelin beschlagen.


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Neuere Kunst= und Schriftwerke
über
das meklenburgische Wappen.

Meklenburg hat das Glück gehabt, durch einen ausgebreiteten wissenschaftlichen Verkehr in den neuesten Zeiten eine sehr reiche und glänzende Literatur über das Landeswappen zu gewinnen. Vorher stockte die Thätigkeit fast ganz und das von Gatterer auf dem Standpunkte seiner Zeit 1791 herausgegebene, ganz schlecht gezeichnete und ebenso mangelhaft blasonirte und historisirte Wappen 1 ) welches durch den schon viel früher erschienenen Wappen=Calender 2 ) sehr weit verbreitet ist, blieb fast hundert Jahre lang das Vorbild zu den meisten Zeichnungen. In den neuesten Zeiten sind aber mehrere ausgezeichnete Arbeiten erschienen, welche ich hier, ohne Berücksichtigung der vorher erschienenen großen Wappenwerke, nach ihrem innern Zusammenhange bekannt machen will, da viele Bestrebungen für dieselben mit dem schweriner Schloßbau mehr oder minder Zusammenhangen, ihrem innersten Wesen nach aber mit dem großen Aufschwunge der Studien für Siegel= und Wappenwesen in der neuern Zeit wurzeln. Es läßt sich nicht mehr leugnen und verhehlen, daß für die wissenschaftliche und practische Heraldik eine neue und bedeutsame Zeit angebrochen ist. Von der äußersten Wichtigkeit für diese Bestrebungen ist in neuern Zeiten der erleichterte Zutritt zu den Archiven, das tiefere Studium der Sphragistik und die immer mehr sich verbreitende Abformung alter Siegel geworden. Eine bessere Zeit und die Nothwendigkeit voraussehend, für die Geschichte und die bildende Kunst einen vollständigen, sichern Apparat zu haben, begann ich, unterstützt von gleich gesinnten Freunden, im J. 1848 für Meklenburg die Abformung aller alten Siegel der Lan=


1) S. 120. - Es war freilich eine besondere Bevorzügung, daß Gatterer das meklenburgische Wappen mit (sehr schlecht gezeichneten) alten Siegeln abbildete, blasonirte und historisirte.
2) Die Wappen=Calender erschienen schon viel früher, zuerst seit 1722 unter dem Titel: "Der Durchlauchtigen Welt Geschichts=, Geschlechts= und Wappenkalender, zu Nürnberg". In diesem bis 1757 jährlich fortgesetzten Werke ward um das Jahr 1740 für das meklenburgische Wappen eine neue Platte gestochen, welche Gatterer alljährlich benutzte, der das Werk unter dem Titel: "Handbuch der neuesten Genealogie und Heraldik, Nürnberg", 1759-1765 fortsetzte. Diese Platte ist auch in spätern Fortsetzungen noch benutzt.
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desherren und der Städte bis ungefähr zum J. 1550, nämlich der Fürsten von Meklenburg, Werle, Rostock und Richenberg, der Grafen von Schwerin und Danneberg, der Bischöfe von Schwerin und Ratzeburg und der Städte, und brachte für die großherzogliche Alterthümersammlung in einigen Jahren eine ziemlich vollständige Sammlung zusammen. Diese nicht unwichtige Sammlung ist die wichtigste Grundlage zu manchen achtungswerthen Erscheinungen geworden.

Die neuesten, wichtigern Erscheinungen für Meklenburg in der Wissenschaft und Kunst sind folgende.

1) Armorial des maisons souveraines, publié par Charles Lawton, chevalier des plusiers ordres. Premier cahier. 1857. Berlin, en commission chez E. S. Mittler et fils. 10 Thaler.

Das erste Heft dieses großen Wappenbuches in größtem Folioformat, von welchem jedes Heft 10 Thaler kostet, enthält die Wappen der drei Fürstenhäuser Portugal, Schweden und Meklenburg. Für jedes Fürstenhaus sind zwei Platten gegeben, die eine mit dem jetzt geltenden Wappen in Farbendruck, die andere mit Abbildungen von alten Siegeln in Tondruck, begleitet von mehreren Bogen historischen Textes in französischer Sprache. Die Technik und die Ausstattung sind sehr glänzend. Was nun die Gaben für Meklenburg betrifft, so ist das jetzt geltende meklenburgische Wappen in Farbendruck in der Technik zwar sehr gut ausgeführt, steht aber in der Heraldik noch ganz auf dem Standpuncte Gatterers, indem der Stierkopf noch mit einer rothen Krone und einem Nasenringe, der Greif springend, das ratzeburgische Kreuz als Johanniterkreuz dargestellt ist u. s. w.; die Zeichnung ist auch nicht besser, als auf den frühern Wappen. Dies stimmt nun wenig zu den beigegebenen historischen Forschungen und alten Siegeln. Die beigegebene Tafel mit alten Siegeln in Tondruck enthält die Abbildungen von 10 ziemlich gut gezeichneten alten Siegeln von 1. Borwin I. 1219, 2. Nicolaus II. 1219 3. Albrechts II. Vormundschaft 1334, 4. Heinrich IV. , großes Siegel, 1452, 5. Magnus II., mittleres Siegel, 1503, 6. Albrecht II., Secretsiegel, 1378, 7. Heinrich II., Secretsiegel, 1300 8. Nicolaus von Rostock, Secretsiegel, 1309, 9. Nicolaus I. von Werle, 1235, 10. Gunzelin III., Graf von Schwerin, 1254. Ich habe Grund zu vermuthen, daß dieses Werk durch Vermittelung des bekannten Numismatikers B. Köhne in Petersburg gearbeitet ist, wohin ich einen Gipsabguß der meklenburgischen Siegelsammlung mitgetheilt habe.

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2) J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, neu herausgegeben von Dr. Otto Titan von Hefner. Dritten Bandes sechste Abtheilung: Die Wappen des Mecklenburger Adels. Nürnberg. Lief. 45 und 46 = 3  . 10 Schilling (Meckl.) .

Die Lieferungen 45 und 46 oder Band III, 6, Heft 1 und Band IV, 2, Heft 1 dieser viel besprochenen neuen Ausgabe des großen siebmacherschen Wappenbuches enthält die Wappen des meklenburgischen Adels. Das Werk befriedigt nicht die Anforderungen, welche man auf dem heutigen Standpuncte der Wissenschaft machen muß, und ist, so weit es die Wappen des Adels betrifft, von Masch in einer eigenen Schrift: "Mecklenburger Adel. Von Otto Titan von Hefner. Beurtheilt von G. M. C. Masch, Schwerin 1858", (Separatabdruck aus dem Archiv für mecklenburgische Landeskunde, Schwerin 1858, Heft VIII August, S. 1 flgd.) gebührend und gründlich abgefertigt. Auf dem Titelblatte ist ein colorirtes Wappen der fürstlichen Linie Meklenburg gegeben in der Weise, daß eine Jungfrau den gekrönten meklenburgischen Schild mit der rechten Hand und den meklenburgischen Helm im linken Arme hält. Wie die ganze Darstellung, so ist auch das Wappen etwas phantastisch und in vieler Hinsicht historisch nicht richtig, obwohl Hefner nach historischer Entwickelung strebt. Der stehende Schild ist mit einer Lilienkrone bedeckt, auf welcher ein links gekehrter Greif steht; dies ist nun zwar ein ganz hübsches Phantasiestück, kann aber keinen Anspruch auf ein Wappen machen. Der schlecht gezeichnete Stierkopf hat noch eine rothe enge Krone, das Maul ist nicht aufgerissen und statt der weißen Zähne sieht man weiße Nüstern; der Greif hat einen gespaltenen Schweif, der in Meklenburg ganz unhistorisch ist. Der Helm hat 6 Schirmbretter, indem an jedes Ende ein blaues Brett gesetzt ist, und der Stierkopf in derselben Gestalt und Färbung, wie auf dem Schilde, steht hinter den Schirmbrettern vor dem Pfauenwedel, was nie vorgekommen ist, da er stets liegt. Die ganze Darstellung ist also nicht zu gebrauchen.

3) Sphragistisches Album oder die ältesten Siegel des deutschen hohen Adels, herausgegeben von dem Fürsten Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg 1 ) zu Kupferzell. I. Heft.

Dieses mit der größten Mühe und wissenschaftlicher Tiefe angelegte und mit meisterhafter Sorgfalt vorbereitete Werk


1) Von diesem erlauchten Verfasser sind bereits: "Die Hohenlohschen (  ...  )
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darf auf eine unbedingte, hohe Anerkennung Anspruch machen. Das Werk soll von jeder Familie des lebenden hohen Adels das älteste Siegel desselben mit dem Eingange und Schlusse der Urkunde, an welcher das Siegel hängt in Facsimile, enthalten und in Beiblättern die sonstigen ältesten Siegel der Familie und diejenigen alten Siegel, welche die Geschichte des Wappens erläutern können. In dem ersten Hefte, welches 10 lithographirte Tafeln enthalten soll, ist auch Meklenburg mit zwei Tafeln zur Berücksichtigung gekommen. Die Haupttafel enthält den Eingang und den Schluß der doberaner Urkunde des Fürsten Nicolaus I. vom J. 1190. Die Beilage A enthält folgende 8 Siegel: 1) das Siegel des Fürsten Borwin I., 1219, ältestes, vollständig erhaltenes Siegel des Stammhalters mit dem Greifen; 2) ein Bruchstück eines noch ältern Siegels desselben (1200); 3) das Siegel des Fürsten Nicolaus II., 1219, ältestes Siegel mit dem Stierkopfe; 4) das Siegel des Fürsten Johann I. des Theologen, 1232, ältestes Siegel der Linie Meklenburg mit dem Stierkopfe mit Hauern; 5) das Siegel der Fürstin Luitgart, 1257, ältestes Frauensiegel der Linie Meklenburg; 6) das Siegel des Fürsten Heinrich I. des Pilgers, 1271, ältestes Siegel der Linie Meklenburg mit dem Stierkopfe mit Halsfell; 7) das Secretsiegel desselben, 1300, ältestes Helmsiegel; 8) das Siegel des Fürsten Pribislav I. von Richenberg, 1249 ältestes Portraitsiegel.

Eine zweite Beilage B, welche einem andern Hefte beigegeben werden wird, soll enthalten: 1) das Siegel des Fürsten Johann III. von Werle, 1344, mit dem ausgebildeten Stierkopfe der Linie Werle; 2) das Siegel der Fürstin Sophie von Werle, Gemahlin des Fürsten Johann I. von Werle, gebornen Gräfin von Lindow, 1299 mit dem ältesten und besten Helme der Linie Werle; 3) das Siegel des Fürsten Borwin III. von Rostock, 1247, ältestes Siegel der Linie Rostock mit dem Greifen; 4) das Secretsiegel des Fürsten Nicolaus des Kindes von Rostock, 1309 Helmsiegel der Linie Rostock; 5) das Siegel der Vormundschaft des Fürsten Albrecht II. von Meklenburg, 1334, bestes Siegel mit dem ausgebildeten Stierkopfe der Linie Meklenburg; 6) das Siegel des Herzogs Albrecht II. von Meklenburg, 1358, ältestes herzogliches Siegel der Linie Meklenburg; Siegel des Herzogs Heinrich IV. von Meklenburg, 1452, ältestes dreischildiges "Majestätssiegel" mit Schildhaltern


(  ...  ) "Siegel des Mittelalters", herausgegeben von dem hohenlohischen Archivar Joseph Albrecht, 1857, veranstaltet, welchem Werke S. 3 bis 18 ein heraldisches System des Fürsten voraufgeschickt ist.
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und Helm; 8) Siegel des Herzogs Magnus II., 1494 ältestes fünfschildiges "Majestätssiegel", mit Schildhaltern und Helm. Die Zeichnungen sind durch die Beförderung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs durch Einsendung von Zeichnungen und Siegelabgüssen unterstützt.

4) Zürcher Wappenrolle aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, herausgegeben von der Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Zürich. 1859. Subscriptions-Preis 9 Fl. 20 Kr.

In der Stadtbibliothek zu Zürich befindet sich eine Pergamentrolle, auf welcher 478 deutsche Wappen ungefähr um die Mitte des 14. Jahrhunderts gemalt sind, zu welchen noch 100 Wappen kommen, welche früher abgeschnitten, aber noch in Copie erhalten sind. Diese merkwürdigen Wappen giebt die Gesellschaft zu Zürich durch lebhafte Beförderung des Fürsten Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg in Farbendruck heraus. Ohne Zweifel wird dieselbe auch viele Wappen norddeutscher landesherrlicher Geschlechter, vielleicht auch von ausgestorbenen Geschlechtern, bringen, was von großem Interesse auch für die meklenburgische Geschichte sein würde.

5) Siegel des Mittelalters aus den Archiven der Stadt Lübeck. Herausgegeben von dem Vereine für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Lübeck, Heft I, 1856, Heft II, 1857, à Heft 39 Schilling (Meckl.) .

Dieses Werk, welches der rühmlichst bekannte Maler und Siegelforscher E. J. Milde zu Lübeck selbst bearbeitet und zeichnet und Masch mit beschreibenden und untersuchenden Erläuterungen begleitet, ist, wie das Werk des Fürsten von Hohenlohe=Waldenburg, eine der tüchtigsten Leistungen auf dem Felde der Sphragistik. Das erste Heft enthält die Siegel der Städte von Holstein und Lauenburg, Hamburg und Lübeck. Das zweite Heft enthält meklenburgische Städtesiegel, und zwar Siegel der Städte der Herrschaften Meklenburg, Werle und Rostock; in einem spätem, schon vorbereiteten Hefte werden die übrigen Siegel folgen. Der Verein für meklenburgische Geschichte hatte Gelegenheit, die beiden Hefte durch seine Sammlung von Originalsiegeln zu unterstützen, so wie ich durch die Abformungen der meklenburgischen Siegel das Unternehmen lebhaft zu befördern im Stande war; dadurch ward das Werk über die ursprünglich gezogenen Schranken hinaus, nur Siegel

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"der lübecker Archive" zu geben, bedeutend erweitert und der Weg beschritten, etwas möglichst Vollständiges zu geben. Zu gleicher Zeit fiel diese Unternehmung mit der Ausschmückung des Thronsaales des Schlosses zu Schwerin zusammen, zu welcher Milde nicht allein die landesherrlichen Wappen, sondern auch die Städtewappen gezeichnet hat, und dadurch wurden nicht allein die Sammlungen, sondern auch die Mildeschen Städtesiegel von der größten Wichtigkeit, wie diese vereinten Bestrebungen auch schon zu mehrern neuen Stadtsiegeln Veranlassung gegeben haben, nachdem jede Stadt eine Copie des Wappens im Thronsaale von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge zum Geschenke erhalten hat. Ueber die Vortrefflichkeit des Mildeschen Siegelwerkes habe ich mich in der Mecklenburgischen Zeitung, 1856, Nr. 122, und im Norddeutschen Correspondenten, 1857, Nr. 76, ausgesprochen. Daß die meklenburgischen Städtesiegel einen großen Einfluß auf die Erkenntniß des landesherrlichen Wappens haben, ist einleuchtend.

6) Das meklenburgische Wappen, in Farbendruck herausgegeben von der Tiedemannschen Hoflithographie zu Rostock, 1859, Preis 2 Thaler.

Dieses Wappen, in großem Format, in der Zeichnung 1 Fuß hoch, ein wahres Prachtstück und Meisterwerk des vaterländischen Kunstgewerbes, ist bis jetzt das beste und nach den bisherigen Annahmen das richtigste meklenburgische Wappen, welches zur Oeffentlichkeit gekommen ist. Es ist eine möglichst getreue und anständige Copie des großen Wappens im Thronsaale des Schlosses zu Schwerin (vgl. oben S. 100), dessen Originalzeichnungen von Milde ich der rühmlichst bekannten und bewährten Tiedemannschen Anstalt zur Benutzung mitgetheilt und dessen Ausführung ich ununterbrochen berathen und überwacht habe. Die Tiedemannsche Hoflithographie hat aber auch keine Mühe und Kosten gescheuet, um mit ihrer Darstellung Ehre einzulegen. Nicht allein daß die Zeichnung und die Farben nicht anders als richtig sein können, ist der Farbendruck mit 15 Steinplatten so außerordentlich genau und sauber ausgeführt, daß dieses Kunstwerk zu den schönsten und saubersten Farbendrucken gehört, welche man sehen kann. Man muß bekennen, daß die Tiedemannsche Hoflithographie es in dem (grade nicht Gewinn bringenden) Farbendruck als einer Ehrensache zu einer ungewöhnlichen Ausbildung gebracht hat, so daß man dieses Blatt selbst als angenehme Zimmerzierde gebrauchen kann.

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7) Historisch-genealogischer Atlas von Dr. Karl Hopf. Band I, Abtheilung I, Deutschland. Gotha. bei Perthes. 1858. = 28  .

Dieses von dem achtungswerthen Verleger mit großer Aufopferung unternommene großartige Werk erhält im ersten Bande S. 182 auch die Stammtafel des meklenburgischen Fürstenhauses mit den dazu gehörenden Wappen in Holzschnitt. Der Verleger hat die (zum Theil schon durchgeführte) Absicht, den Stammtafeln der regierenden Fürstenhäuser die Wappen in Holzschnitt beizugeben, namentlich das große, das mittlere und das kleine Wappen, wenn ihm dazu die Holzschnitte zu einem billigen Preise geliefert werden. In Folge der Aufforderung des Verlegers sind demselben denn auch auf Allerhöchsten Befehl die Zeichnung zu den Holzschnitten geliefert, welche auf diesseitige Kosten durch die Verlagshandlung hergestellt sind. Die Zeichnungen sind von Milde nach dem Muster des großen Wappens im Thronsaale des schweriner Schlosses entworfen und zwar so, daß auf den Holzschnitten auch die Farben durch Schraffirung angegeben sind. Durch den Anstoß, den der Verleger gegeben hat, sind denn auch die drei verschiedenen Wappen Allerhöchst gebilligt und bestimmt, und der Verleger hat sich bereitwillig finden lassen, mir von den Holzschnitten 1 ) zur Benutzung für unsere Jahrbücher die Metallabgüsse mitzutheilen, welche hier zum Schlusse abgedruckt werden und eine möglichst richtige Darstellung des meklenburgischen Wappens verbreiten helfen können.

Die Gestaltungen des meklenburgischen Wappens sind folgende:

1) das große Wappen, mit dem siebenfeldigen Schilde, mit Krone, Helmen und Schildhaltern.

2) das mittlere Wappen, mit dem siebenfeldigen Schilde unter der Krone (ohne Helme und Schildhalter):

3) das kleine Wappen mit dem Schilde, mit dem Stierkopfe der Herrschaft Meklenburg unter der Krone.


1) Die Holzschnitte sind nicht so gut gelungen, als die Zeichnungen; namentlich sind die Conturen der Wappenbilder nicht geschickt und getreu genug wiedergegeben: so z. B. ist der werlesche Stierkopf zu kurz und breit, der Hals des Greifen zu steif gerathen, u. s. w. Jedoch können diese Abbildungen immer Muster für die Anordnung, die Farben und manches Andere sein.
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Meklenburgische Wappen
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Anlagen.


Nr. 1.

Der Herzog Rudolph von Meklenburg, Bischof zu Schwerin, transsumirt und beglaubigt zwei Urkunden der Kirche zu Sternberg.

D. d. Bützow. 1406. Aug. 23.

Nach einer beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt -Arcnive zu Schwerin.


Rodolphus, dei et apostolicae sedis gratia epscopus Suerinensis, dux Megapolensis ac Rostock ac Stargardiae terrarum dominus, necnon comes Forstenbergensis, omnibus et singulis utriusque status et sexus Christi fidelibus, ad quos praesentes nostrae literae peruenerint seu infrascriptum negotium tangere poterit quomodolibet in futurum, publice cupimus fore notum, quod honorabilis et circumspectus vir dominus Gerhardus Wunneke, presbiter, perpetuns vicarius in ecclesia parrochiali oppidi Sterneberch ad altare beatae Mariae virginis, nostrae diocesis, duas literas secundum formam et modum instrumentoruni publicorum, per manum propriam ut apparuit honesti viri Martini dicti de Kiritze, clerici, Hauelbergensis diocesis, in cartis mundis pergameni conscriptas et subscriptas ac signo suo solito et consueto signatas, sanas ac integras et illesas, non viciatas, neque cancellatas, non abolitas, nec rasas, sed omni prorsus vitio et suspicione carentes, coram nobis et testibus infrascriptis produxit, quas legi, videri et examinari fecit etc. . - -

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Datum et actum in nostro castro Butzouw, anno domini 1406, die Lunae, 23 mensis Augusti, hora meridiana vel quasi, pontificatus sanctissimi in Christo patris

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et domini nostri domini Innocentii, divina prouidentia papae septime anno eius secundo, indictione 14, praesentibus honestis et circumspectis dominis magistro Tiderico Witten, in decretis baccalanrio, ecclesiarum Suerinensis et Butzouiensis canonico, Henrico Qualtzen et Marco Budeler, Suerinensis ecclesiae diocesis. et aliis pluribus fide dignis testibus, ad praemissa vocatis specialiter et rogatis.

Nach einer beglaubigten Abschrift aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts im grossherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


Nr. 2.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg belehnt die Herzogin Katharine, Wittwe des Herzogs Ulrich II. von Meklenburg-Stargard, mit ihrer Leibzucht zu Wesenberg und einigen Dörfern, welche des Herzogs Johann III. jüngst zu Lichen verstorbene Wittwe zu Leibzucht besessen hat.

D. d. Strelitz. 1475. Julii 21.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburgischen Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Wii Hinrick van godes gnaden hertoge to Mekelnborg, furste to Wennden, greue to Zwerin vnde Furstenberge, to Werle, Stargarde vnde Rozstock etc. . der lande here, bekennen âpenbâre botûgende vôr vns, vnse sônsz vnde ere eruen vnde nakômelingen vnd vort vôr alszweme, dâr des nôth vnde bohûff důnde werdt, dat wii, mit gûden, wolbedachten môe, vrîggen willen, tôlâte vnde belêuynge vnser sônsz obgnant vnde na râde vnser getrûweden râdtgeuere, der hôchgebôrnnen furstynnen frouwen Katherinen, hertogynnen to Mekelnborg, furstynnen to Wenden etc. ., des hôchgebôrnnen fursten zeligen heren Vlrickes, hertogen to Mekelnborg etc., vnses lêuen vedderen, deme god gnedich sii, nagelâatenen

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wedewen, vnser lêuen vedderken, bebben to ereme rechten lyfflêne effte lyfftuchte also frouwen lehnrecht is, gelêgen vnde se mede belehnt, also vnse slot vnde vogedîe to Weszenberge, myt deme stedeken vnd manszchop, myt alle vnde den gantzen tôbebôringhe des vôrgnanten slotes vnde gantzer vogedîe, myt aller herlicheyt, rechticheyt, vrîgheyt, myt mandênste vnde allen lehnen, geystlick vnde werlick, mit deme dênste vnd richte, mit deme hôgesten vnd zydesten gerichte, mit allen plegen vnd vnplegen, mit aller nuth, vrucht, myt alleme vpkôme vnde inkôme, mit gulde, pacht, tynsten, renthe, myt môlen, holten, stûuete, busschen, weyden, wâteren, stânde vnde vlêtende, init invlôten vnde vthvlôten, mit aller heren herlicheyt, nichtes ôuerall vtgenômen, men see schal hebben, besitten vnde brûten sodâns vôrscrenen vnse sloth vnde gantze vogedîe mit aller tônehôringe bânenberôrt, dat clêneste inyt deme grôtesten, wo men dat benômen mach vnde hîr bâuen nicht benômet is, de tiid eres leuendes so denne sodâne slot, gantze vogedîe mit eren tôbehôringen van oldinges hiir vth beth here tho hebben, gelegen in alle eren scheden vnde enden, sunder vnse, vnser sônsz, vnser vnde erer eruen behinderinge effte iêgenseggent, vns, vnsen sônsz vnde vnsen effte eren eruen dâr ane ôuerall nichtes beholdende, men bysundergen effe wii yffte vnse sônsz effte vnse effte ere eruen mit weme krygafftich worden vnd vns behûff were sodâns slotes vôrbenômet, dat yd denne vnse âpen slot môge wesen to vnser nôth behûff vppe vnse kost vnd thêringe vnde sunder alle eren schâden. Vppe desset vôrbenômede sloth schal effte mach de genante vnse vedderke nênen amptmann vôr ênen vâget effte hôuetman vpp setten, bisundern he sy erffsetten in vnsen landen vnde hersschoppen vnde vnse man gebôren. Vnde wii hebben de gnanten vnse vedderken gewîset an de manszchop in der vagedîe to Wesenberge boseten vnde an de borgermeistere, râdmanne. borgere vnd inwânere des stedeken to Wesenberge, by er to blîuende, ere trûwen

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manne vnde borgere to wesende, vnde schal vnde mach van en huldinge nemen vnde siik de dôen lathen, alse recht is, vnde belîgen se mit slote, stedeken, gantzer vogedîe vnde wîsen see an de manschop vnde inwânere des stedeken in aller mâthe vnd wiise, also bâuen berôrt is, so iêgenwardich in krafft desses vnses brêues. Vortmer hebben wii Hinrick hertoge obgnant der obgnanten vnser vedderken geleent vnse ôrbâre vnd vpbôringe an gelde vnd korne, de wii in vnser stad bii vnseme râde vnde borgeren to Vredelannde yârlikes hebben, vnde ôck de korne- vnd geltbêde to Schonefelde vnd ôk de kornebêde an roggen, ghersten vnde hâueren to Sadelkouwe, item de kornebêde vnd druttich marck geldes to Dalym iârlikes, item de halue korne- vnde pennynghbêde to Jaszke vnde to Brame de gantzen kornebêde, dârmêde wii se, also bâuenberôrt is vnd also de zeligen heren Johans, hertogen to Mekelnborg etc. ., vnses lêuen vedderen, nâlâtene wedewen, de to Lychen amme nêlikesten is vorstoruen, to lêne vnde in bosittinge gehad hefft, ôk so belênen in krafft in krafft desses vnses brêues. Alle desse vôrscreuen stucke vnd articule lônen wii here Hinrick obgnant hertoge to Mekelnborg etc. . vôr vns, vnse sôns, vnse vnde ere eruen vnde nâkômelinge in gûden trûwen stede vnde vast wol to holdende sunder alle argeliist vnde alle geuêrde, vnde hebhen des to ôrkunde vôr vns. vnse sônsz vnd nâkômelinge vôrscreuen vnse ingesegel witlyken vnd mit willen hengen lâten benedden an dessen vnsen brêff. Geuen vnde gesehên vppe vnseme slote Strelitze, na der gebôrt Cristi vnses heren vêrteynghundert iâre vnd amme vyffvndesôuentigesten iâre, amme frîgdâge vôr sunte Jacobs dâge des hilligen apostels.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer gedrängten Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt des Herzogs Heinrich grosses Siegel auf eingelegter rother Wachsplatte.

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Nachtrag

zu den Urkunden=Anlagen.


Nr. 3.

Der Bischof Rudolph von Schwerin bezeugt, dass die Klosterjungfrau Gese Fleischhauer zu Rühn das Leibgedinge, welches ihre Aeltern für sich und sie in dem Dorfe Warnkenhagen gekauft haben, nach ihrer Aeltern Tode dem Kloster Rühn überlassen will.

D. d. Rühn. 1408. April 19.

Nach dem Originale im königlich dänischen Geheimen Archive zu Kopenhagen.


Rodolphus van ghodes gnaden byschop tho Zwerin vnde hertoghe tho Mekelenborgh, greue tho Forstermbergh, tho Rozstok vnde tho Stargarde here, wy bekennen vnde betůghen ôpenbâre in desser schrift vnde dôn witlik aUen cristenen lůden. de dessen brêf zeen edder hôren lezen, dat vôr vs vnde vzeme ghêstliken râde heft ghewesen de êrlike ghêstlike iunkvrowe Ghezeken, Hans Vleschhowers dochter, klôstervrowe tho Růne, vnde h[e]f[t] na râde vnde vulbôrd vnde ôrlôue erer øuersten vnde na ghûdeme willen al der iênen, der ere râd, vulbôrd, ôrlof vnde willen dâr tho børede, mid êghenem vrîen willen vorlâten vnde vorlet vmme en[k]eder reddeliker zâke willen den ghanzen anval des lîfghedinges iârliker rente vnde ingheldes, dat ere vâder vnde môder vôr zik vnde ôk vôr desse klôstervrowen koft hadden tho erer drîer leuende m desses klôsters ghûde vnde

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dorpe tho deme Wernekenhaghene vôr achtentech mark lubescher penninge, alze de brêue vtwîzet, de dat klôster desser klôstervrowen vâdere vnde môdere dâr vp gheuen vnde bezeghelt heft, alzo dat desse vôrbenômede klôstervrowe nên recht ifte anval edder thôbehøringe in der vôrbenômeden rente lîfghedinges hebben wil ifte schal na erer beyden elderen dôde, men wes er dâr mede van rechte bôren mochte, des heft ze ghantz vorsâket mid ghûden vryen willen. Dâr heft an vnde ôuer wezet de êrbâre in ghode vâder her Hinric byschop van Darien, des zůluen klôsters tho Růne vôrstander, vnde vor Ermegbard Sapekendorp, priôre, vnde vele andere klôstervrowen vnde vrowe Grete, desser klôster vrowen môder, vnde desse êrliken heren, Diderik Witte vnde Gherd Vulf, in vzen kerken tho Zwerin vnde Butzow dômheren, vze leue trůwe râde, vnde mêr anderer êrliker tůghe, de tho desser zâke êschet worden. Alle desser dink tho hôgher bewâringe zo hebbe wy vze ingezeghel henghet lâten vôr vnde an dessen brêf, de screuen vnde gheuen is in desme vôrbenômeden klôstere tho Růne, na godes bôrd vêrteynhundert iâr in deme achteden iâr, dâr na des êrsten donredâghes in den paschen der hilghen bôchthîd.

Nach dem Originale, auf Pergament, im königlich dänischen Geheimen Archive zu Kopenhagen. Das Siegel fehlt. Diese Urkunde habe ich erst nach Vollendung des Druckes der Abhandlung im Mai 1859 im Geheimen Archive zu Kopenhagen entdeckt.


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Nachträge zur Abhandlung X.


Nachtrag. 1.

Zu S. 110, Nr. 2. - Bei der Besprechung des siebmacherschen Wappenbuches, neu herausgegeben von Dr. Otto Titan von Hefner, ist von mir das fürstlich meklenbugische Wappen übersehen, welches in Lieferung 12 oder Band I. Heft 4, auf Taf. 64 bis 71 dargestellt und S. 33 bis 36 beschrieben ist. Auf Tafel 64 und 65 sind die beiden großen Wappen der großherzoglichen Häuser Meklenburg=Schwerin und Meklenburg=Strelitz nach den bekannten, in den neuesten Zeiten in Gebrauch gekommenen Darstellungen, Meklenburg=Schwerin unter einem Hermelinmantel, Meklenburg=Strelitz unter den fünf Helmen, abgebildet. Diese Darstellungen sind im Allgemeinen richtig, wenn auch in den einzelnen Linien oft sehr barock und gekünstelt, wie häufig Hefner's Darstellungen. Der Herausgeber bemerkt dazu S. 34, Note, daß er "die meisten Angaben nach den Mittheilungen des Archivars Lisch und des Pastors Masch zum größten Theile wortgetreu wiedergegeben habe". Zu der historischen Untersuchung der Wappen hat er aber Taf. 66-71 auf 6 Tafeln die älteren Wappendarstellungen mitgetheilt, jedoch nicht durch getreue Abbildung alter guter Siegel, wie es die Herausgeber anderer Wappenwerke gethan haben und allein richtig sein kann, sondern durch eigene große Zeichnungen nach alten Siegeln und historischen Abbildungen; auf Taf. 66 sind die 4 alten Schilde mit Helmen, ferner die Wappen Taf. 67 und 68 des 14. Jahrhunderts, Taf. 69 von 1490 und 1550,

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Taf. 70 von 1658-1692 und Taf. 71 von 1730 und 1750 dargestellt. Daß bei solchen Darstellungen viel Unrichtiges und für die angegebenen Zeiten nicht allgemein Gültiges vorkommt, ist nicht zu Bezweifeln, und das ganze Verfahren ist eigentlich ein Luxus, von welchem kein Mensch Vortheil und Genuß hat. Wenn man z. B. auf Taf. 66 die beiden Wappen für die Herrschaft Werle und die Grafschaft Schwerin mit geschichtlichem Auge scharf untersucht, so wird man finden, daß die beiden Helme nicht historisch richtig dargestellt sind. Es ist nun einmal eine Eigenthümlichkeit des werleschen Helmes, daß er immer, so oft er auf alten Siegeln vorkommt, von vorne (en face) dargestellt wird und daß auf ihm sich zwei Stangen (en face) kreuzen, welche an den Enden eine aus Pfauenaugen gebildete Rose tragen; Hefner hat aber den Helm von der Seite (en profil) dargestellt und auf denselben zwei sich kreuzende Stangen mit einem Pfauenauge von vorne (en face) abgebildet, welche, da sie sich nicht gut im Profil darstellen lassen, jetzt eine ganz unrichtige Vorstellung geben. Der schwerinsche Helm ist bei Hefner von vorne (en face) dargestellt und auf denselben sind ebenfalls zwei Flügel von vorne (en face) gesetzt. Dies ist nun wieder nicht richtig; denn auf alten Helmsiegeln zu dem quer getheilten Schilde der Grafen von Schwerin sind an dem Helme zwei Flügel angebracht, welche an beiden Seiten des Helmes sitzen, so daß, wenn man den Helm von vorne (en face) sieht, auch die beiden Flügel von der schmalen vordem Seite (en face), wenn man den Helm von der Seite sieht, die beiden Flügel von der Seite (en profil) gesehen nur als ein Flügel erscheinen.

Hefner sagt S. 34-35 nach meklenburgischen Forschungen von den alten Helmen für Rostock und Schwerin: "Der zum Schilde der Linie Rostock gehörige Helm ist nicht gekrönt mit zwei Büffelshörnern zu jeder Seite mit Pfauenspiegeln besteckt. Da, so viel mir bewußt, die Farbe dieser Hörner noch nicht bestimmt wurde, so habe ich sie der Wappenfigur gemäß golden angegeben. Die Grafen von Schwerin führten nach Masch in ihren Siegeln bald zwei Lindwürmer neben einem Baum, bald ein schreitendes Roß. Erst im J. 1326 kommt zum ersten Mal der getheilte Schild vor und ist mit einem Helm, auf 1 ) dem ein offener Flug sleht, bedeckt. In dieser


1) Dies ist nicht ganz richtig; die beiden Flügel stehen nicht neben einander "auf" dem Helme, sondern sitzen zu beiden Seiten an dem Helme.
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Art ist es hier abgebildet und ich habe nach heraldischen Grundsätzen den rechten Flug roth, den anderen golden tingirt." - Dagegen giebt v. Hefner richtig dem "zweiten Helme zwei von roth und gold getheilte offene Büffelshörner (Grafschaft Schwerin) und dem vierten Helme einen offenen Flug blau und golden (Herrschaft Rostock)".


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Nachtrag 2.

Die Helme

für die herschaft Rostock und die Grafschaft Schwerin.

Bei Gelegenheit der Besprechung des Hefner'schen Wappenbuches will ich auf einen muthmaßlichen Irrthum aufmerksam machen, der seit uralter Zeit in dem meklenburgischen Wappen zu stecken scheint. Dieser muthmaßliche Irrthum liegt in den beiden Helmen, welche zuerst neben dem meklenburgischen Helme aufgenommen wurden, in dem Helme mit den beiden Hörnern und dem Helme mit den beiden Flügeln. So lange die Helme gefärbt erscheinen, also seit beinahe 400 Jahren, sind die Hörner quer getheilt und roth und golden, die Flügel aber blau und golden gefärbt worden. Diese Farben stimmen nun in den Hörnern zu den Farben des Schildes der Grafschaft Schwerin, welcher quer getheilt und roth und golden gefärbt ist, und in den Flügeln zu den Farben des Schildes für die Herrschaft Rostock, welcher im blauen Felde einen goldenen Greifen hat; man hat daher vorherrschend den Helm mit den Hörnern der Grafschaft Schwerin, der Helm mit den Flügeln der Herrschaft Rostock zugetheilt, wenn auch mitunter andere Ansichten aufgetaucht sind, wie z. B. bei Galterer, welcher jedoch fast alle Helme sicher nicht richtig bestimmt. Nun kommen aber diese beiden Helme in ihren Gestaltungen auf alten Siegeln nicht so vor, sondern werden gerade umgekehrt gebraucht: es läßt sich nachweisen, daß die Hörner mehr der Herrschaft Rostock, die Flügel mehr der Grafschaft Schwerin angehören. Auf den Siegeln der Grafen von Schwerin erscheinen nie Hörner als Helmzierde. Die Helme zu den alten Siegeln der Grafen von Schwerin mit den Lindwürmern am Baume und dem schreitenden Pferde sind zwar bis jetzt völlig unbekannt geblieben; dagegen kommt auf den Siegeln der Grafen von Schwerin jüngerer Zeit, welche den quer getheilten Schild führen, öfter ein Helm vor. Dieser Helm hat zwei Flügel, an jeder Seite des Helmes einen, und ist immer vorwärts (en face) gekehrt, um die beiden Flügel zeigen zu können. Solche Helmsiegel führen die Grafen von Schwerin, welche auch Siegel mit dem quer getheilten Schilde führen: Heinrich III. 1330, Nicolaus III. 1345, Otto I. 1345 und

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Nicolaus VI. 1349. Es scheint hiernach keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Flügel den Helmschmuck der Grafen von Schwerin bildeten. - Von der anderen Seite scheinen die beiden Hörner der Herrschaft Rostock anzugehören. Es liegt zwar nahe anzunehmen, daß die Flügel diese Herrschaft bezeichnen könnten, da das Schildzeichen für Rostock ein geflügelter Greif ist; aber das Wappen der Herrschaft Rostock hat nie Flügel auf dem Helme gehabt. Die Fürsten den Rostock hatten zur Helmzierde zwei nach vorne gekehrte (en face zu sehende) Stierhörner, welche mit Pfauenaugen besteckt waren. Einen solchen Helm führt z. B. der letzte Fürst von Rostock, Nicolaus das Kind († 1314), in seinem großen Siegel (vgl. oben S. 79) und nach ihm nimmt der Fürst Heinrich der Löwe von Meklenburg nach der Erwerbung der Herrschaft Rostock denselben Helm über dem Schilde mit dem rostocker Greifen in sein Secretsiegel auf, welches z. B. im J. 1328 erscheint. Auch gebraucht die Stadt Rostock noch heute öfter einen Helm mit zwei Hörnern, welche (wohl irrthümlich) mit Fähnlein statt mit Pfauenaugen besteckt sind. Es scheinen also die beiden Hörner der Herrschaft Rostock anzugehören.

Es wird daher wohl richtig sein, daß eigentlich die beiden Hörner der Herrschaft Rostock und die beiden Flügel der Grafschaft Schwerin angehören, und darauf scheint auch die Stellung der beiden Helme zu deuten, indem der Helm mit den beiden Hörnern, der früh in das meklenburgische Wappen kam, rechts von dem meklenburgischen Haupthelme gestellt ist, weil die Herrschaft Rostock zuerst mit der Herrschaft Meklenburg vereinigt ist, der Helm mit den beiden Flügeln aber links von dem meklenburgischen Helme steht, weil die Grafschaft Schwerin zunächst nach Rostock an die Fürsten von Meklenburg fiel. Aber so lange das meklenburgische Wappen mit drei Helmen geziert und gefärbt gewesen ist, sind die Hörner immer roth und golden, die Flügel immer blau und golden gefärbt gewesen.

Als man vor ungefähr 350 Jahren drei Helme einführte, kannte man sicher die Bedeutung der fraglichen Helme nicht mehr genau oder der Heraldiker war mit den Quellen nicht mehr bekannt, und daher kam das Versehen. Das in der fürstlichen Begräbnißkapelle in der Kirche zu Doberan befindliche geschnitzte und bemalte Wappen, welches wahrscheinlich bald nach dem Tode des Herzogs Magnus II., des ersten Trägers des fünfschildigen Wappens, dort aufgehängt ward und vielleicht die älteste Wappendarstellung mit drei Helmen ist, hat diese Helme in der noch heute üblichen Färbung. Man kann aber den drei

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Helmen und ihrer Färbung einen ganz sichern Anfangspunkt geben. Im J. 1530 ließ der Herzog Heinrich der Friedfertige den von dem fürstlichen Rath Marschalk Thurius entworfen, über alle Gebühr ausschweifenden fürstlichen Stammbaum von dem bekannten Heraldiker und sogenannten Wappenkönig Georg Rixner durch gemalte Wappen illustriren; das Original dieses Werkes wird noch im großherzoglichen Staatsarchive zu Schwerin aufbewahrt. In diesem Werke befindet sich auch schon das vollständige fünfschildige Wappen mit drei Helmen, welche grade so gezeichnet und colorirt sind, wie sie noch heute dargestellt werden. Es ist also ohne Zweifel, daß das Wappen mit den drei Helmen schon im J. 1530 unter dem Herzoge Heinrich angenommen war, und sehr wahrscheinlich, daß es auf Empfehlung Rixner's eingeführt ward. Rixner war aber, als Ausländer, den heimischen Archiven fernstehend und aller geschichtlichen Kritik entbehrend, keine Auctorität für die Feststellung und Einführung eines fürstlichen Wappens. So viel ist aber gewiß, daß die drei Helme bis heute so geführt sind, wie Rixner sie 1530 gemalt hat.

Uebrigens sind auch die Schilde in diesem Wappen von 1530 so gemalt, wie sie Jahrhunderte hindurch geblieben sind: bei Rixner haben die Stierköpfe rothe Kronen, der meklenburgische Stierkopf einen Nasenring, der stargardische Arm einen Aermel.

Wenn nun nach dem Mitgetheilten, wie sehr glaublich ist, ein sehr alter Irrthum in diesen beiden Helmen steckt, so ist dieser Irrthum jetzt nicht mehr gut auf geschichtlichem Wege zu verbessern, es sei denn, daß das ganze Wappen amtlich revidirt und neu bestimmt würde.

 

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