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IV.

Margarethe von Lüneburg,

Gemahlin

des Herzogs Heinrich II. von Meklenburg=Stargard,

von

G. C. F. Lisch.


E ine leidende Fürstin des meklenburgischen Fürstenhauses war auch Margarethe von Lüneburg, Gemahlin des Herzogs Heinrich II. oder des ältern von Meklenburg=Stargard (1417 † 1466), der in einer sehr unruhigen Zeit lebte. Herzog Heinrich war drei Male vermählt 1 ); die erste Gemahlin hieß Jutta, die zweite war Ingeburg, des Herzogs Bugislav VIII. von Pommern Tochter. Aus der zweiten Ehe mit Ingeburg hatte der Herzog einen Sohn Ulrich II., seinen einzigen Sohn, mit dem späterhin die fürstliche Linie Meklenburg=Stargard erlosch. Aber auch die zweite Ehe des Herzogs war nicht von langer Dauer; denn schon im J. 1452 vermählte sich derselbe zum dritten Male mit Margarethe, des Herzogs Friedrich des Frommen zu Lüneburg († 1478) und Magdalenen's von Brandenburg Tochter; die Ehepacten sind am 4. Sept. 1452 abgeschlossen und enthalten unter vielen Bestimmungen vorzüglich, daß Margarethe ihrem Gemahle 8000 Mark lübisch als Brautschatz zubrachte, die ihr Gemahl mit einer gleichen Summe verbesserte 2 ). Sie schenkte ihrem Gemahle zwei Töchter, Magdalene und Anna, von denen die ältere, zwei Male vermählt, ihre Mutter überlebte, die jüngere aber ein Jahr vor


1) Vgl. F. Boll Geschichte des Landes Stargard, II, S. 171.
2) Vgl. Rudloff Mecklenb. Geschichte, II, S. 790 flgd.
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ihres Vaters Tode geboren, ins Kloster gegeben und vor ihrer Mutter begraben ward. Der Herzog Heinrich II. starb im J. 1466 und ward in der Kirche des Kloster Wanzka begraben. Seine Wittwe überlebte ihn noch 46 Jahre lang. Dem Herzoge Heinrich II. folgte in der Regierung sein einziger Sohn Ulrich II. Ulrichs Gemahlin Katharine, der letzte Sproß des im Mannesstamme im J. 1436 ausgestorbenen Fürstenhauses Werle, hatte ihm nur zwei Töchter geboren. Um mit männlichen Erben gesegnet zu werden, unternahm er im J. 1470 bis Februar 1471 eine Wallfahrt nach Jerusalem und nach dem Berge Sinai zum Grabe der heiligen Katharine. Aber seine Gebete wurden nicht erhört; im kräftigsten Mannesalter ereilte ihn der Tod am 13 Julii 1471 und mit ihm erlosch das Fürstenhaus Meklenburg=Stargard in männlicher Linie; seine Leiche ward ebenfalls zu Wanzka begraben. Am 9. März 1477 starb nach vierzigjähriger Regierung auch der Herzog Heinrich IV. von Meklenburg=Schwerin.

Das Fürstenhaus Meklenburg war um diese Zeit schwer mit Schulden belastet, und dazu waren drei fürstliche Wittwen, drei Hofhaltungen und zwei nachgebliebene Prinzessinnen zu erhalten 1 ).

Die verwittwete Herzogin Margarethe mag sich in den ersten Zeiten nach dem Tode ihres Gemahls bei ihrem Stiefsohne Ulrich oder auf ihrem Leibgedinge Plau aufgehalten haben. Nach dem Aussterben der fürstlichen Linie Stargard scheint sie aber Meklenburg, wenigstens hin und wieder auf einige Zeit, verlassen und ihre Heimath zum Aufenthalte gewählt zu haben; im J. 1473 war sie zu Celle, als sie ihre Tochter Anna aus dem Kloster Wienhausen nahm. Diese war im J. 1469 als sie 4 Jahre alt war, in das Kloster Wienhausen gegeben, aus diesem aber herausgenommen und im J. 1473 in das Kloster Ribnitz gebracht, wo sie auch blieb und starb 2 ).

Wie es aber in alten Zeiten oft den fürstlichen Wittwen ging, namentlich wenn sie ausgestorbenen Linien angehörten und ihr Leibgedinge verließen, so konnte auch Margarethe nicht zu ihrer "Leibzucht" gelangen, da die Zeiten schlecht waren. Schon im J. 1473, also sehr bald nach dem Aussterben des Hauses Meklenburg=Stargard, begannen die Verhandlungen über die Leibgedingsforderungen der herzoglichen Wittwe zwischen den herzoglichen Häusern Meklenburg und Lüneburg, bis sich


1) Vgl. Rudloff Meckl. Gesch. III, S. 826.
2) Vgl. die folgende Abhandlung über die Prinzessin Anna.
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die Verhandlungen im J. 1492 zu Streitigkeiten ausbildeten, welche bis zum Tode der Herzogin dauerten und unter denen die Herzogin am meisten zu leiden hatte.

Als nun Margarethe nicht zu ihrem Rechte gelangen und sich ihrem Stande gemäß nicht halten konnte, auch ihre jüngere Tochter Anna im Kloster Ribnitz im J. 1498 gestorben war und ihr Herz sich nach Ruhe sehnte, thaten "die hohen Häupter ihrer Verwandtschaft bei unterschiedlichen Klöstern Ansuchung, daß sie möchte eingenommen werden. Da aber keines dazu geneigt war, so ward sie um das Jahr 1498 in das Kloster Wienhausen 1 ) einlogiret, wider der ganzen Versammlung Willen. Bei ihrem Eintritt wurden ihr zwar große Einkünfte von den fürstlichen Personen versprochen, sie hat aber mit großer Mühe wenig erhalten können. Sie lebte in einer Dürftigkeit, die man von einer solchen Person nicht hätte vermuthen sollen." Es ging ihr so kümmerlich, daß sie ihre Tochter im Kloster Ribnitz nicht unterstützen konnte, indem diese am 7. Aug. 1482 den Herzogen von Meklenburg klagt, daß sie "in großer Armuth und Schulden" lebe und oft "Hunger und Durst leiden" müsse, und dieselben um die nothdürftigste Kleidung bittet. Um die Zeit ihres Eintrittes in das Kloster Wienhausen hatte die Herzogin Margarethe ihre Forderungen an Meklenburg ihrem Neffen Herzog Heinrich d. j. von Lüneburg zur Einforderung übertragen, erhielt aber durch dessen Bemühungen auch nichts, so daß sie von den Almosen ihrer Verwandten lebte.

Margarethe lebte nun vom J. 1498 an bis zu ihrem Tode 1512 ununterbrochen in dem Kloster Wienhausen 2 ), in welchem das Herz ihrer Mutter ruhte (vgl. unten S. 38) und ihre Tochter ihre Kinderjahre verlebt hatte. In der bei ihrem Tode abgefaßten Eintragung in das Todtenbuch 3 ) des Klosters Wienhausen wird ausdrücklich gesagt, daß sie bis zu ihrem Tode 1512 ungefähr 14 Jahre in dem Kloster ununterbrochen gelebt habe ("illustris domina Margareta ducissa de Stergerde annos ferme XIIII in hoc cenobio continuavit"). Eine Chronik des Klosters 4 ) erzählt, "sie habe 13 1/2 Jahr im Kloster zugebracht".


1) Es ist daher unrichtig, wenn Rudloff a. a. O. S. 791 und F. Boll a. a. O. S. 192 meinen, daß unter Winhusen der Ort Winsen zu verstehen sei.
2) Es ist also unbegründet, wenn F. Boll in seiner Geschichte des Landes Stargard II, S. 192 sagt, daß "Margarethe noch 1512 zu Plau lebte".
3) Vgl. Anlage Nr. 4.
4) Vgl. Anlage Nr. 1.
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Ueber ihr Leben giebt eine Chronik des Klosters Wienhausen 1 ), welche durchaus zuverlässig erscheint, indem sie mit allen urkundlichen Angaben übereinstimmt, willkommenen Aufschluß, wie sie auch über die Aufnahme der Herzogin in das Kloster berichtet. "Ihre Kleidung im Kloster war zwar weltlich, ihr Gemüth aber religiös und andächtig, und sie that nichts ohne Vorbewußt der hochwürdigen Frau Aebtissin, nicht anders als wenn sie ihr zum Gehorsam untergeben wäre. Und wenn sie auch für ihre Person es nicht so vollkommen im Leben hatte, so theilte sie doch den Jungfrauen fleißig von dem Wenigen mit, um ihr geneigtes Gemüth zu zeigen", und bedachte am Ende das Kloster reichlich. Die Herzogin Margarethe lebte in dem Kloster Wienhausen unter der Aebtissin Katharine II. Remstede aus Lüneburg (1501- 1543), von welcher noch jetzt mehrere Kunstwerke auf dem Nonnenchore des Klosters zeugen, namentlich der große vortreffliche Altar 2 ) vom J. 1519, welcher Namen und Wappen der Aebtissin trägt.

Am 15. Julii machte die Herzogin Margarethe zu Wienhausen ihr Testament 3 ). Nachdem ihre ältere Tochter, die sie 11 Jahre überlebte, nach dem Tode ihres ersten Gemahls sich zum zweiten Male wieder vermählt hatte und ihre jüngere und unverheirathete Tochter gestorben war, dachte sie nur an das Heil ihrer Seele. Sie verordnete zuerst und vorzüglich, daß ihr Leichnam im Kloster Wienhausen zur Erde bestattet werden solle. Darnach vermachte sie dem Kloster 100 rheinische Gulden, von deren Renten ihr jährlich Gedächtnißfeiern an ihrem Sterbetage sollten gehalten werden, zwei von den Klosterjungfrauen allein auf ihrem Chore, die dritte von den Kapellanen und vier frommen Priestern in der Kirche, wie Fürstinnen=Memorien gehalten zu werden pflegten. Von den Renten sollten ferner die Klosterjungfrauen und Conversen zwei Male im Jahre, in den Advent= und Fastenzeiten, jede ein Viertheil, (vêrndê = 1/4 Pfund?) Mandeln, und die Kinder die Hälfte, haben, um für sie zwei "Seelbäder" zu halten, bei denen jede den Rosenkranz Marien lesen sollte; sie dachte also auch sehr freundlich an das Vergnügen der Jungfrauen.


1) Vgl. Anlage Nr. 1.
2) Vgl. Mithoff Archiv fiir Niedersachsens Kunstgeschichte II, S. 7.
3) Vgl. Anlage Nr. 2. Wir verdanken die Bekanntmachung dieser Urkunde dem Herrn Bibliothek=Seeretair Dr. H. Böttger zu Hannover, welcher diese Urkunde bei der Ordnung der Urkunden des Klosters Wienhausen aus denselben herausgefunden und mit wenigen andern bekannt gemacht hat.
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ferner vermachte sie der Klosterversammlung 40 rheinische Gulden, von deren Renten jede Klosterjungfrau 1 Elle breiter Leinwand zu ihrer Nothdurft haben sollte. Endlich vermachte sie den Klosterjungfrauen, "ihren lieben Kindern", all ihr Gut, das sie nachlassen würde, ohne Ausnahme, und all ihr Silbergeräth, jedoch unter der Bedingung, daß ihre Tochter oder deren Kinder dieses für baares Geld an sich bringen könnten, wenn sie dazu Neigung haben würden. Hiefür sollten die Nonnen ihrer fleißig in ihren Gebeten gedenken. Alle diese Vermächtnisse kamen nach dem Tode der Herzogin zur Ausführung, wie die Aufzeichnung in dem Todtenbuche 1 ) des Klosters beweiset.

Nachdem Margarethe sich in dem Kloster Wienhausen zur Ruhe gesetzt und eingewohnt hatte, dachte sie mit Ernst daran, ihre meklenburgischen Forderungen einzutreiben. Bei ihrem Eintritt in das Kloster hatte sie ihrem Vetter Herzog Heinrich dem jüngern ihre Forderungen "zur Einmahnung gänzlich aufgetragen"; da er aber ihres Bedünkens "bei der Forderung nicht so stark gewesen war, als wohl von Nöthen, vielleicht um die meklenburgischen Herzoge nicht zu erzürnen, so fand sie sich am 18. April 1507 verursacht 2 ), ihren Auftrag zu widerrufen und ihre Urkunden zurückzufordern, damit sie zum Behuf ihrer Erhaltung andere Wege einschlage, weil sie zu einem paßlichen Handel zu kommen wisse." Alle Wege führten aber zu nichts. Die Verhandlungen zwischen den Herzogen von Lüneburg und Meklenburg dauerten ohne Erfolg bis zu dem Tode der Herzogin und hörten gleich nach ihrem Tode im J. 1512 gänzlich auf; noch zuletzt im J. 1512 bald nach dem Tode der Herzogin bestritten die Herzoge von Meklenburg den Herzogen von Lüneburg die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung, und damit verschwindet die ganze Sache aus der Welt.

Nach einem leidenvollen Leben entschlief die Herzogin Margarethe am Stillen Freitage (9. April) des Jahres 1512; in dem Todtenbuche des Klosters Wienhausen 3 ), in welche ihr Andenken und ihre Wohlthaten ungewöhnlich ausführlich eingetragen sind, wird ausdrücklich und besonders gesagt, daß sie am Stillen Freitage ("in die parasceves obiit "Margareta ducissa de Stergerde") gestorben sei, und der Stille Freitag fiel im J. 1512 auf den 9. April. Die Herzoge von Meklenburg verordneten sogleich nach Empfang der Todesnachricht, daß in ihren Landen bis Pfingsten für sie


1) Vgl. Anlage Nr. 4.
2) Vgl. Anlage Nr. 3.
3) Vgl. Anlage Nr. 4.
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Seelenmessen gehalten werden 1 ) sollten. Aus einem Briefe 2 ) des Herzogs Heinrich d. j. von Braunschweig=Lüneburg vom 29. April 1512 geht hervor, daß sie damals todt war.

Am nächsten Tage nach ihrem Tode ward nach ihrem Testament ihr Leichnam in dem Kloster Wienhausen in der Allerheiligen=Kapelle begraben und ein Leichenstein auf ihr Grab nachgelegt. Die Allerheiligen=Kapelle (vgl. oben S. 11) ist eine sehr kleine Kapelle, welche an den Mittelgang zwischen den beiden Kreuzgängen des Klosters angebauet ist, so klein, daß nur ein Altar und drei Leichensteine neben einander darin Platz haben. Wahrscheinlich ist diese Kapelle von der Aebtissin Katharine, Gräfin von Hoya (1422-1474), deren Mutter eine braunschweig=lüneburgische Prinzessin war, erbauet und mit Wandmalereien und Glasgemälden geschmückt. Im J. 1454 ward das Herz der Mutter der Herzogin Margarethe in der Kapelle niedergelegt, deren Leichnam aber im Kloster Scharnebeck begraben; ihre Mutter Magdalene war eine Tochter des Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg und Gemahlin des Herzogs Friedrich des Frommen von Braunschweig=Lüneburg. Die genannte Aebtissin Katharina von Hoya war die erste Aebtissin, welche 1474 in der Kapelle begraben ward; ihre Vorgängerin während der Zeit ihrer Resignirung und ihre Nachfolgerin wurden noch vor der Kapelle begraben. Die Kapelle war daher von ungewöhnlicher geschichtlicher Bedeutung, und späterhin während der Reformation versammelten sich die katholisch gesinnten Nonnen in dieser Kapelle zum Gottesdienste. Wahrscheinlich ward die Herzogin Margarethe in der Mitte der Kapelle vor dem Altare begraben. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurden gewöhnlich die Aebtissinnen in dieser Kapelle begraben. Daher ist das Grab der Herzogin gewiß wiederholt aufgebrochen. Seit einem halben Jahrhundert ist aber die Kapelle ganz vernachlässigt, wüst und dunkel; die weichen Leichensteine sind abgetreten, versunken und mit Staub bedeckt; es ist daher, namentlich bei der Dunkelheit der Kapelle, nicht möglich, auf den Leichensteinen etwas zu erkennen. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß der mittlere von den drei Steinen der Leichenstein ist, welcher auf das Grab der Herzogin gelegt ward; in der Mitte scheint dieser Stein kein Bild gehabt zu haben, jedoch umher eine Umschrift in junger Minuskelschrift.


1) Vgl. Anlage Nr. 5.
2) Vgl. Anlage Nr. 6.
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Margarethens Testament ward nach ihrem Tode, wie das Todtenbuch 1 ) des Klosters berichtet, erfüllt. Außer dem, was sie dem Kloster durch ihr Testament vermacht hatte, hatte sie an dasselbe viel gewandt: sie hatte 70 Mark zur Erhaltung der Klostergebäude, 8 Mark zur Restauration der Uhr, ein Fenster im Nonnenchor ("capitolium"), vielleicht eines der gemalten Fenster, und eines im Fleischhause, eine rothe Casel 2 ) und drei Alben 3 ) zum Meßgewande, einen Leuchter mitten auf dem Nonnenchor, wahrscheinlich den noch stehenden, schön geschnitzten vergoldeten und bemalten Leuchter, 8 silberne Löffel, 5 silberne Becher, 4 große Kessel und 15 kleinere für die Badestube, 23 Zinnerne Krüge, ferner Schüsseln, Töpfe, Becken, Teller, Roste, Mörser, und endlich ihren ganzen Nachlaß an Kleidern und Geräthen aller Art dem Kloster geschenkt.

"Gott erquicke ihre Seele", sagt die Chronik des Klosters zum Schluß.



1) Vgl. Anlage Nr. 4.
2) Dieses Meßgewand wird noch in dem Inventarium des Klosters aufgeführt als "ein carmoisinrohtes Meßgewand, so Hertzogin von Stargard geschenket". Vgl. Mithoff a. a. O. S. 13.
3) In dem Inventarium stehen: "3 weiße Chorhemder".