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Programm

zur

F eier des 25jährigen   B estehens
des   V ereins

für

meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde

am

14. April 1860 zu Schwerin.

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I. Allgemeine Anordnungen.

1. D as 25jährige Bestehen des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde wird nach dem Beschlusse der General=Versammlung am 24. April 1860 , dem 25. Jahrestage des 50jährigen Regierungs=Jubiläums des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz, zu dessen Feier der Verein gestiftet ist, in Schwerin gefeiert werden.

2. Zu dieser Feier hält der Verein am 24. April 1860, Mittags 12 Uhr, eine General=Versammlung , welche für das Jahr 1860 ausnahmsweise zugleich die statutenmäßige General=Versammlung sein wird.

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3. Zu diesem Tage wird der 25. Jahrgang der Jahrbücher des Vereins im Druck fertig sein und zur Feier des Tages von dem ersten Secretair des Vereins in der Versammlung vorgelegt werden.

4. Zur besondern Feier wird der erste Secretair einen Vertrag über die Wirksamkeit des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde und der zweite Secretair nicht allein einen Vortrag über die Geschichte und Wirksamkeit des Vereins halten, sondern auch eine Geschichte des Vereins für die Jahrbücher ausarbeiten.

5. Diese Geschichte des Vereins nebst einem vollständigen, geschichtlich ausgeführten Abdruck der Matrikel des Vereins, so wie eine Beschreibung des Festes sollen in den Jahresbericht des 25. Jahrganges aufgenommen und möglichst bald nach dem Feste mit den Jahrbüchern an die Mitglieder versandt werden. Dagegen sollen aus dem 25. Jahrgange alle ausgeführten Geschäftsberichte und Verzeichnisse, mit Ausnahme des Berichtes über das Vermögen und die letztjährigen Einnahmen und Ausgaben des Vereins, ausfallen, indem die 25jährige Geschichte des Vereins alle besonderen Verhältnisse berühren wird. In Folge dieser Anordnungen wird auch nicht Ostern, dagegen Johannis ein Quartal=Bericht ausgegeben werden.

II. Besondere Festanordnungen.

6. Die Festversammlung beginnt am 24. April 1860, Mittags 12 Uhr, und die Feier selbst 1 Uhr.

7. Die Festversammlung wird durch den Herrn Präsidenten des Vereins eröffnet.

8. Die nothwendigen Geschäfte der auf diesen Tag verlegten statutenmäßigen Jahresversammlung sollen diesmal ganz kurz und die Berichte der Vereinsbeamten nur durch

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Vorlegung der Kataloge abgemacht werden, mit Ausnahme des Berichtes des Rechnungsführers, welcher den Stand des Vermögens und der Casse vortragen wird.

9. Außer der Wahl der Beamten wird besonders die Wahl eines Vizepräsidenten ein Geschäft der General=Versammlung sein.

10. Zur Feier des Festes wird der erste Secretair, unter Vorlegung des 25. Jahrganges der Jahrbücher, einen Vortrag über die Wirksamkeit des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde halten.

11. Der zweite Secretair wird einen Vortrag über die Geschichte und die Wirksamkeit des Vereins halten.

12. Zur besondern Feier wird die Versammlung darüber verhandeln und beschließen, ob der Verein die geeigneten Einleitungen zur Herausgabe einer meklenburgischen Urkunden=Sammlung treffen will, worüber der Ausschuß der Versammlung einen ausgeführten Vorschlag vortragen wird, wie die Kräfte und Mittel zu einem solchen Unternehmen zu schaffen sein dürften.

13. Es wird von der Versammlung darüber zu verhandeln und zu beschließen sein, ob eine Aenderung der gedruckten Jahresschriften des Vereins in der Art angemessen sein dürfte, daß von Zeit zu Zeit statt der bisherigen geschichtlichen Jahrbücher kürzere und übersichtliche Abhandlungen über heidnische Alterthümer und alte christliche Kunst mit Abbildungen ausgegeben werden, worüber der Ausschuß der Versammlung ebenfalls einen ausgeführten Vorschlag vortragen wird.

14. Die Versammlung wird hohe Beförderer, Ehrenmitglieder und correspondirende Mitglieder ernennen.

15. Zum Schlusse der Festversammlung werden etwanige Zuschriften und Zusendungen an den Verein bekannt gemacht und etwanige Anträge aus der Mitte der Mitglieder entgegengenommen.

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16. Das Local wird am passendsten das Vereins=Local sein; es wird jedoch die Versammlung, wenn die Zahl der theilnehmenden Mitglieder zu groß werden sollte, in einem andern Locale gehalten werden, welches durch die Zeitungen und durch Anschlag im Vereins=Locale angezeigt werden soll.

17. Nach der Festversammlung wird um 3 Uhr ein Festmahl, das Couvert zu 1 Thaler, gehalten werden, wozu die Anmeldungen rechtzeitig vorher erbeten werden. Das Local zum Festmahle wird in den Zeitungen, im Vereins=Locale und in der Festversammlung angezeigt werden.

18. Zu Festordnern sind drei Mitglieder des Ausschusses: der erste Secretair des Vereins Archiv=Rath Dr. Lisch, der zweite Secretair Archiv=Secretair Dr. Beyer und der Rechnungsführer Ministerial=Registrator Dr. Wedemeier, ernannt, welche ermächtigt sind, sich zur Ausführung noch 4 Festordner aus der Zahl der schweriner Mitglieder zu Gehülfen zu wählen.

19. Es werden alle Mitglieder, welche Theil an dem Feste zu nehmen beabsichtigen, freundlichst ersucht, ihre Theilnahme sowohl an der Festversammlung, als an dem Festmahle ungefähr acht Tage vorher unter der Adresse des Vereins oder des ersten Secretairs Dr. Lisch zu erklären und dem Feste und dem Vereine eine möglichst lebhafte Betheiligung zuzuwenden.

 

Vignette

 

 

Druck der Bärensprungschen Hofbuchduckerei in Schwerin.

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