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II.

Elisabeth von Wenden,

Tochter

des Fürsten Borwin I.,

Aebtissin des Klosters Wienhausen,

von

G. C. F. Lisch.


B ei einer Wanderung durch das durch Ansehen und geschichtliche Erinnerungen ausgezeichnete Cistercienser=Nonnenkloster Wienhausen 1 ) an der Aller bei Celle und dessen in neuern Zeiten geöffnetes reiches Quellengebiet begegnen wir einer Aebtissin Elisabeth von Wenden, welche ohne Zweifel dem alten meklenburgischen Fürstengeschlechte angehört, bisher aber gar nicht bekannt gewesen ist. Sie war die vierte Aebtissin des Klosters, nachdem ihr drei Aebtissinnen in einem kurzen Zeiträume vorangegangen waren. Das werthvolle Todtenbuch 2 ) des Klosters sagt, daß "die vierte Aebtissin des Klosters Wienhausen am 10. Februar (1265) gestorben sei, mit dem Nachruhme, daß sie das Gedeihen des Klosters während ihrer Zeit treulich befördert habe":

Februar.  
SCO Obiit felicis memorie religiosa domina Elyzabeth de Wenden, quarta abbatissa huius monasterii Wynhusen, cuius promocionem suo tempore fideliter adimplevit.

1) Vgl. oben den Bericht über das Kloster Wienhausen, Abhandlung I.
2) Vgl. Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover, Jahrgang 1855, S. 193-194.
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Nach den Urkunden 1 ) des Klosters, in denen sie nur "Aebtissin Elisabeth" genannt wird, war sie sicher Aebtissin in der Zeit 1241-1265. Ihre letzte Urkunde ist vom 3. Januar 1265. Sie starb nach dem alten Todtenbuche am 10. Februar, nach der freilich nicht alten Chronik 2 ) des Klosters im Jahre 1265. Ihre Nachfolgerin in der Würde hieß ebenfalls Elisabeth; diese, welche in Urkunden 1279-1282 vorkommt, wird in dem Todtenbuche ausdrücklich als "fünfte Aebtissin" aufgeführt und starb am 20. Oktober 1286 3 ).

In dem Todtenbuche wird die vierte Aebtissin "Elisabeth von Wenden" genannt. Diese Bezeichnung der Herkunft "von Wenden" ist nun im 13. Jahrhundert in den überelbischen Klöstern eine allgemein übliche Bezeichnung des meklenburgischen oder "wendischen Fürstenhauses", deren Linien damals noch nicht sehr bekannt sein mochten, namentlich um die Mitte des 13. Jahrhunderts, wo sie sich eben erst entwickelt hatten, Pribislav und die Borwine werden noch "Fürsten der Wenden" (Slavorum principes) genannt, und Elisabeth von Wenden gehörte sicher noch nicht zu einer bestimmten Linie unsers Fürstengeschlechtes, sondern stammte unmittelbar von den Stammvätern; Mechthild, die Tochter des Herzogs Johann von Lüneburg und Gemahlin des Fürsten Heinrich I. von Werle, wird in den Todtenbüchern von Wienhausen, Lüneburg und Hildesheim, unter ausführlicher Bezeichnung, noch "Mechthildis de Wenden" oder "de Slavia" und ihr Gemahl Heinrich gar "Hinricus miles de Slavia" (Heinrich, Ritter, von Wenden) genannt.

Die Herkunft der Aebtissin Elisabeth aus dem Wendischen oder meklenburgischen Fürstenhause läßt sich aber gar nicht bezweifeln, da sich dieselbe urkundlich beweisen läßt. Um das Jahr 1226 ward das Kloster, welches schon einige Jahre vorher zu Nienhagen bestanden hatte, von dem Herzoge Heinrich dem Langen, dem Sohne Heinrichs des Löwen, und dessen zweiter Gemahlin Agnes, Markgräfin von Landsberg, zu Wienhausen gegründet und am 24. April 1233 bestätigt. Die Herzogin Agnes, die Hauptwohlthäterin des Klosters bei der Stiftung, war diesem Kloster besonders geneigt, zog sich gegen das Ende ihres Lebens wahrscheinlich in dasselbe zurück 4 ) und


1) Vgl. Urkunden=Sammlung IV. Ich habe diese Urkunden selbst in Wienhausen abgeschrieben.
2) Vgl. oben: Ueber das Kloster Wienhausen, S. 7, und Zeitschrift des Histor. Vereins f. Niedersachsen a. a. O. S. 252.
3) Vgl. daselbst S. 224 und 252
4) Die Siegel der Herzogin Agnes, wenn solche noch vorhanden sind, (  ...  )
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ward in demselben begraben; noch heute bewahrt das Kloster ihre schöne lebensgroße Bildsäule, wahrscheinlich von ihrem Grabe, und verehrt dankbar ihr Gedächtniß; die Herzogin starb am 1. Januar 1248. Diese Bevorzugung eines jungen Klosters gab demselben ein ungewöhnliches Ansehen, das sich lange erhielt.

Elisabeth von Wenden war also wenigstens sieben Jahre Aebtissin während des Lebens der Herzogin Agnes; sie stellt noch mit der Herzogin Agnes und mit dem Propst Werner, "dem Stifter des Klosters", eine Urkunde 1 ) aus, welche wahrscheinlich im J. 1241 ausgestellt ist. Die Gemahlin des Herzogs Otto des Kindes von Braunschweig, des Enkels Heinrichs des Löwen, die Herzogin Mechthild, eine Tochter des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, trat während der Regierung der Aebtissin Elisabeth ebenfalls in ein freundliches und beschützendes Verhältniß zu dem Kloster Wienhausen und nennt in einer Urkunde 2 ) vom J. (1253) "die Aebtissin Elisabeth ihre Blutsverwandte" ("consanguinea"). Elisabeth war also ohne Zweifel fürstlichen Standes und konnte aus keiner andern Fürstenfamilie stammen, als aus der Familie des wendischen, jetzt meklenburgischen Fürstenhauses. In einer nicht datirten Urkunde bestätigt die Herzogin Mechthild von Braunschweig der Aebtissin, "ihrer Blutsverwandtten" (consanguineae suae), und dem Convent in Wienhausen, daß sie ferner ihren Gebrauch, keine Knaben oder Mädchen zur Erziehung aufzunehmen, beibehalten, jedoch mit Fürstentöchtern eine Ausnahme machen können. Da der Gemahl der Herzogin am 7. Junii 1252, die Herzogin aber am 10. Junii 1261 starb, so wird die Urkunde in der Zeit 1253-1260 ausgestellt sein.

Es leidet also keinen Zweifel, daß die Aebtissin Elisabeth von Wenden eine nahe Verwandte der Herzogin Mechthild von Braunschweig, gebornen Markgräfin von Brandenburg, war.

Es steht nun zur Frage, wessen Tochter die Aebtissin Elisabeth von Wenden und wie sie mit der Herzogin Mechthild verwandt war.


(  ...  ) werden ihr Verhältniß zum Kloster klar machen können, da die Umschrift des Siegels an der Urkunde von (1241) den Namen Wienhausen trägt: Sigillum Agnetis . . . . . . . . in Winhusen. Leider ist die Umschrift an der wichtigen Stelle nicht vollständig.
1) Vgl. Urkunden=Sammlung I.
2) Vgl. Urkunden=Sammlung II.
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Die Aebtissin Elisabeth kann nur eine Tochter des Fürsten Borwin I. oder des Fürsten Heinrich Borwin II. gewesen sein.

Nimmt man an, daß Elisabeth eine Tochter des Fürsten Heinrich Borwin II. gewesen sei, so scheint Elisabeth etwas jung für eine Aebtissin eines großen Klosters gewesen zu sein. Heinrich Borwin II. starb in jungen Jahren am 4. Junii 1226, vor seinem Vater Borwin I. († 28. Jan. 1227), und hinterließ nach den bisherigen sicheren Ermittelungen 1 ) vier Söhne, welche bei seinem Tode noch minderjährig waren, der älteste von ihnen, Johann von Meklenburg, ward im Anfange des J. 1229 mündig, war also damals wahrscheinlich 18 Jahre alt und um das Jahr 1210 geboren. Nimmt man nun auch an, daß Elisabeth das älteste Kind Borwins II. gewesen, also um das J. 1210 geboren sei, so würde sie bei ihrem Eintritt in das im J. 1226 errichtete Kloster Wienhausen 16 Jahre und bei ihrer Erwählung zur Aebtissin erst 30 Jahre alt gewesen und im Ganzen 55 Jahre alt geworden sein. Da sie aber sehr lange, 25 Jahre, das Kloster als Aebtissin regierte, so ist es wahrscheinlich, daß sie ein hohes Alter erreichte.

Es scheint, daß man sicherer geht anzunehmen, Elisabeth sei eine Tochter des Fürsten Borwin I. gewesen. Borwin I. war zuerst mit Mechthild, des Herzogs Heinrich des Löwen von Braunschweig Tochter, vermählt. Sein Sohn Heinrich Borwin II. war, nach seinem Tode und dem jungen Alter seiner hinterlassenen Söhne zu schließen, vielleicht zwischen 1180-1190 geboren. War nun Elisabeth ein junges Kind Borwins I., wie er auch noch einen jüngern Sohn Nicolaus hatte, so mag sie um das Jahr 1190 geboren sein. Nimmt man dies an, so ward sie ungefähr im 50. Jahre Aebtissin und starb ungefähr im 75. Jahre. - Sie kann aber auch als Tochter Borwins noch jünger gewesen sein, da Borwin I. zwei Male vermählt war und im J. 1219 seine zweite Gemahlin Adelheid 2 ) noch lebte. Elisabeth kann also ein Kind zweiter Ehe Borwins I. gewesen sein. Leider wissen wir nicht, welchem fürstlichen Geschlechte Adelheid entsprossen war, können daher über ihre Verwandtschaft nichts bestimmen.

Es wird also gerathen sein anzunehmen, daß die Aebtissin Elisabeth eine Tochter des Fürsten Borwin I. von Wenden war.

Wann Elisabeth ins Kloster gegangen sei, ist unbestimmt. Es ist möglich, daß sie schon vorher, ehe sie in das Kloster


1) Vgl. Jahrbücher X, S. 4 flgd.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. 11, S. 1.
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Wienhausen ging, dem Klosterleben geweihet und vielleicht im J. 1219 bei der Wiederaufrichtung des "Neuen Klosters" Parkow oder Sonnenkamp, jetzt Neukloster, in Meklenburg, wozu Borwins Gemahlin Adelheid ihre Zustimmung gab, in das Kloster gegeben war. Es ist möglich, ja wahrscheinlich, daß sie schon bei der Errichtung des Klosters Wienhausen im J. 1226 in dieses Kloster ging, ja es vielleicht mit errichten half; es kann selbst sein, daß Nonnen von Neukloster in das Kloster Wienhausen gingen, um demselben zuerst Bewohnerinnen zu geben, da die meklenburgischen Fürstinnen aus dem braunschweig=lüneburgischen Fürstenhause späterhin immer eine besondere Vorliebe für das Kloster Wienhausen hatten. So viel ist gewiß, daß die Errichtung des Klosters Wienhausen in dieselbe Zeit fällt, in welcher Borwin I. und II., Vater und Sohn, starben und die meklenburgischen Fürsten alle minderjährig waren, es also in dem Fürstenhause sehr trübe aussah.

Elisabeth von Wenden ging vielleicht deshalb in das braunschweig=lüneburgische Kloster Wienhausen, theils weil sie mit dem Fürstenhause Braunschweig=Lüneburg nahe verwandt war, theils weil das Kloster Wienhausen im Bisthum Hildesheim lag, welches damals in Meklenburg im besondern Ansehen stehen mußte, da Borwin II. bei seinem Sterben 1226 das Dom=Collegiatstift Güstrow nach dem Muster der hildesheimschen Kirche gestiftet hatte.

Es hat freilich auch manches für sich, daß Elisabeth eine Tochter Borwins II. gewesen sei, da es sich glaublich machen läßt, daß sie nach dem frühen Tode ihres Vaters jung in ein Kloster des Bisthums gegeben worden sei, welches ihr Vater bei seinem Sterben als Muster aufgestellt hatte und dessen Propst der Graf Friedrich von Schwerin 1 ) war; auch läßt sich dafür sagen, daß die Söhne Borwins II. theils um dieselbe Zeit, in welcher Elisabeth starb, oder innerhalb der nächstfolgenden 13 Jahre starben. Dagegen wird aber immer ihr Lebensalter reden, um so mehr da sie mit der Herzogin Mechthild von Braunschweig auf derselben Linie zu stehen scheint.

Die Verwandtschaft mit der Herzogin Mechthild von Braunschweig könnte über ihre Abstammung Auskunft geben, wenn jene nicht selbst dunkel wäre und der Aufklärung bedürfte. Die kurz gefaßten Stammbäume der fürstlichen Häuser Braunschweig und Wenden (Meklenburg) sind folgende:


1) Vgl. Jahrbücher XX, S. 238.
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Stammbaum

Die Herzogin Mechthild nennt die Aebtissin ihre Blutsverwandte ("consanguinea"). Es liegt nun am nächsten, zu glauben, diese Bezeichnung rühre von ihrer Abstammung von Heinrich dem Löwen her; denn Elisabeth war, wenn sie ein Kind erster Ehe Borwins I. war, eine Enkelin Heinrichs des Löwen von dessen Tochter Mechthild, welche an Borwin I. vermählt gewesen war, und die Herzogin Mechthild von Braunschweig war die Gemahlin des Enkels (Otto) Heinrichs des Löwen. Böttger, der Herausgeber des wienhausenschen Todtenbuches a. a. S. 229, bemerkt hierüber ganz richtig, daß der Herzog Otto und die Aebtissin Elisabeth durch gleich weit entfernte Abstammung von Heinrich dem Löwen allerdings Blutsverwandte (consanguinei) waren, daß diese Verwandtschaft aber nicht für Otto's Gemahlin in Anspruch genommen werden könne, vielmehr die Herzogin Mechthild mit der Aebtissin nur verschwägert (consobrina) sei. Im strengen Sinne des Wortes ist dieser Einwand allerdings richtig. Ich möchte es aber doch wagen, den Ausdruck Blutsverwandte (consanguinea) nicht zu sehr zu pressen, sondern annehmen, daß die Herzogin, oder vielmehr ihr Schreiber, den Ausdruck in vertraulicher Wendung nur allgemein für Verwandte genommen habe.

Wollte man dies aber nicht gestatten, so bliebe noch immer übrig anzunehmen, daß die Aebtissin Elisabeth ein Kind Borwins I. von seiner zweiten Gemahlin Adelheid und durch diese mit der Herzogin Mechthild blutsverwandt gewesen sei. Die Herkunft der Fürstin Adelheid ist aber völlig unbekannt,

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und so läßt sich über die Möglichkeit dieser Verwandtschaft bis jetzt gar nichts sagen und vermuthen.

Eben so wenig läßt sich über eine Blutsverwandtschaft zwischen beiden Fürstinnen sagen, wenn Elisabeth eine Tochter Borwins II. sein sollte, wenn sich auch eine Verwandtschaft durch Verschwägerung nachweisen ließe.

Das aber bleibt immer gewiß und mit allen Nebenumständen eine werthvolle Bereicherung der meklenburgischen Geschichte, daß die Aebtissin Elisabeth von Wenden eine wendische oder meklenburgische Fürstentochter aus der Zeit der Borwine war.


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Urkunden.


Nr. I.

Die Herzogin Agnes von Braunschweig-Lüneburg und die Aebtissin Elisabeth und der Probst Werner des Klosters Wienhausen beurkunden, dass Johann Oppershausen und seine Frau Ade dem Kloster die jährliche Hebung eines Scheffels Salzes für 70 Mark erworben und zwei Mark zur Verbesserung der (Probstei-) Präbende geschenkt haben, wofür ihnen im Kloster Memorien mit Almosen gestiftet werden sollen.

D. d. (1241).

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen.


Agnes dei gratia ducissa, fundatrix ecclesie in Winhusen, Elizabeth abbatissa et Wernerus prepositus, fundator eiusdem loci, omnibus hoc scriptum intuentibus salutem. Quoniam facta hominum cum tempore transeunt et mutantur, idcirco noticie posterorum per scripta auctentica commendantur: scire itaque uolumus omnium, tam presencium, quam futurorum industriam, quod dominus Johannes Osberneshusen et uxor ipsius Ade Bochorne pro remuneratione diuina ex instinctu spiritus sancti pro se et suoruin antecessorum [remedio] modium salis pro septuaginta marcis comparatum ecclesie nostre contulerunt et in presenti duas marcas communis argenti ad emendationem probende nostre dimiserunt, et

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quod superest, habebunt omnibus diebus uite sue, nullo impediente, et post obitum ipsorum predicta ecclesia eandem pecuniam ex integro possidebit et absolute. Anniuersarii uero ipsorum sollempniter peragentur et in cuiuslibet anniuersario dabuntur decem solidi ad seruicium dominarum et pauperum refectionem. Vt autem hec donacio rata et inconuulsa semper permaneat, rogamus et districte precipimus. Ne igitur aliquis presumat infringere, fecimus conscribi et sigillis nostris communiri.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen, nach einer Abschrift des Herrn Bibliothek-Secretairs Dr. Böttger zu Hannover, Angehängt sind an grünen seidenen Fäden:

1) das elliptische Siegel des Klosters Wienhausen mit der sitzenden Jungfrau Maria mit dem Christkinde, in der rechten Hand eine Lilie haltend, an jeder Seite mit einem sechsstrahligen Sterne; Umschrift:

Umschrift

2) das Siegel des Propstes Werner, nur noch zur Hälfte vorhanden, mit einem Agnus dei;

3) das Siegel der Herzogin Agnes mit der Umschrift:

Inschriftskreuz  Sigillum Agnetis [fundatricis] in Winhvsen.

zeigt ebenfalls ein Marienbild und zu dessen rechter Seite eine Knieende, über welche Maria einen Lilienstengel hält. Leider fehlt ein Wort in der Umschrift des Siegels, von dem kein zweites Exemplar bekannt ist; da die Herzogin aber in der Urkunde fundatrix genannt wird, so dürfte dieses Wort zu ergänzen sein. Ein anderes, vielleicht älteres Siegel der Herzogin im Archive zu Wienhausen hat die Umschrift:

Agnes dei gratia dvcis Henrici vidva.

Die Urkunde wird um das Jahr 1241 ausgestellt sein, da der Propst und Stifter Werner um das Jahr 1241 und die Vorgängerin der Aebtissin Elisabeth ebenfalls wahrscheinlich im J. 1241 starb; die Herzogin Agnes starb am 1. Januar 1248 (vgl. Böttger a. a. O. S. 247 und 252.


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Nr. II.

Die Herzogin Mechthild von Braunschweig und Lüneburg erlaubt dem Kloster Wienhausen, Fürstentöchter zur Erziehung in das Kloster aufzunehmen.

D. d. (1253-1260).

Nach dem Copiarium des Klosters Wienhausen im königlich-hannoverschen Staats-Archive zu Hannover.


Dei gratia M. ducissa de Brunswich ac domina in Luneburg consanguinee sue abbatisse totique conuentui in Winhusen salutem et sincere dilectionis affectum. Loci uestre honestatem conseruare ut decet in omnibus proponentes, vobis presentibus innotescat, quod cum consuetudo uestre ecclesie hactenus non seruauerit, vt inibi pueri aut uirgines recepte sint aut fuerint edocende, illud immutari uolentes aliquatenus aut infringi mediante presentium, vobis uniuersis et singulis inhibemus, ne aliquas decetero uirgines educandas aut etiam instruendas uestrum in cenobium acceptetis, nisi forte principis filia illud requireret sue presencie inpendendum.

Nach dem Copiarium des Klosters Wienhausen Nr. (116) 41 im königlichen Staats-Archive zu Hannover, nach einer Abschrift des Herrn Bibliothek-Secretairs Dr. Böttger zu Hannover.

Die Herzogin M. ist Mechthild, Gemahlin des am 7. Junii 1252 gestorbenen Herzogs Otto puer von Braunschweig-Lüneburg und Tochter des Markgrafen Albrecht II. von Brandenburg, welche am 10. Junii 1261 starb. Während dieser Zeit regierte zu Wienhausen die Aebtissin Elisabeth von Wenden, 1241-1265 welche in dem Nekrologium des Klosters ausdrücklich als die vierte Aebtissin bezeichnet wird, während ihre Nachfolgerin Elisabeth 1279-1282 als fünfte Aebtissin aufgeführt wird. Die Urkunde ist also ungefähr zwischen 1253 und 1261 ausgestellt.


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Nr. III.

Die Aebtissin Elisabeth, der Probst Mathias und der Convent des Klosters Wienhausen beurkunden, dass Johann Vulleman 4 Scheffel Roggen Hebungen aus den Zehnten von Lachtehusen für das Kammeramt des Klosters erworben habe.

D. d. Wienhausen. 1255. Aug. 7.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Elizabet abbatissa, Mathias prepositus totusque conuentus in Winhusen Christifidelibus uniuersis. Notum esse volumus, quod Johannes dictus Wlleman in decima in Lachtehusen ad officium camure IIII or inodios siliginis cum bonis sibi a deo collatis comparauit, quos ipse presentabit, quam diu vixerit, omni anno, post vero mortem ipsius predicta annona omni anno dabitur ad idem officium de decima supradicta. Quod ut firmius seruetur, presentes sigilli muninimine duximus roborandum. Datum Winhusen, anno domini M °CC°LV°, in die beate Afre.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen, nach einer Abschrift des Herrn Bibliothek-Secretairs Dr. Böttger zu Hannover. Angehängt ist das zerbrochene Klostersiegel.


Nr. IV.

Der Probst Lambert, die Aebtissin Elisabeth und der Konvent des Klosters Wienhausen beurkunden, dass der Pfarrer Werner zu St. Jacobi in Braunschweig dem Kloster 5 Mark reinen Silbers zur Erwerbung von Gütern in

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Widenfeld geschenkt habe, wofür ihm im Kloster jährlich Memorien gehalten werden sollen.

D. d. 1265. Januar 3.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen.

Lambertus dei gratia prepositus et Elyzabet abbatissa totusque conventus sanctimonialium in Winhusen omnibus, ad quos peruenerit presens scriptum, orationes in domino Jhesu Christo. Actiones hominum etiam laudabiles a disculis sepius reuocantur, nisi testimonio scripturarum uel lingua testium confirmentur: notum esse uolumus vniuersis, quod Wernerus, plebanus sancti Jacobi in Bruneswic, nobis contulit V marcas puri argenti, quas addidimus ad bona in Widenueldhe nostro cenobio comparanda, pro quibus eidem XII solidos Bruneswicensis monete annis singulis ante festum beati Martini, quamdiu uixerit, dabimus expedite, in die autem obitus predicti Werneri prefatos solidos in album panem et in pisces debemus, secundum quod nostro conuentui tunc conplacuerit, commutare, et hoc annis singulis faciemus, ut sepe dicti Werneri diem anniuersarium in maiori memoria teneamus. Vt autem hanc ordinationem nostram nullus ualeat infirmare, presentes litteras prefati Lamberti sigillo, necnon nostre sigillo ecclesie firmiter roboramus. Testes huius facti sunt: Heidenricus filius Timmonis et Godehardus de Luneburch. Acta sunt hec anno domini M °CC°LXV°, III° nonas Januarii.

Nach dem Originale im Archive des Klosters Wienhausen. An weissen leinenen Fäden hangen 3 sehr gut erhaltene Siegel:

1) ein kleines, rundes Siegel mit einem Kopfe; Umschrift:

Inschriftskreuz  S . PPI . IN . WINhVS e N.

2) ein grosses, elliptisches Siegel, mit drei Bogen neben einander quer durch die Mitte des Siegels, unter den Bogen die Aebtissin mit einer Lilie in der rechten und einem becherförmigen Rauchfasse in der linken Hand, über den

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Bogen rechts eine kleine gekrönte Figur, links eine kleine Figur mit einem Heiligenscheine; Umschrift:

Umschrift

3) ein elliptisches Siegel mit der sitzenden Jungfrau Maria mit dem Christkinde, in der rechten Hand eine Lilie haltend, an jeder Seite mit einem sechsstrahligen Sterne; Umschrift:

Umschrift

 

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