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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

 

gegründet von                  fortgesetzt von
Geh. Archivrat Dr. Lisch. Geh. Archivrath Dr. Wigger.

 


 

Vierundsechszigster Jahrgang

herausgegeben
von

Geh. Archivrath Dr. H. Grotefend,

als 1. Sekretär des Vereins.

 


Angehängt ist der Jahresbericht des Vereins.

 

 

Auf Kosten des Vereins.

 

 

Schwerin, 1899.

Druck und Vertrieb der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.
Kommissionär: K. F. Koehler, Leipzig.

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Inhalt.

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Seite
I. Die meklenburgischen Kirchenordnungen. Ein Beitrag zur Geschichte der Entstehung unserer Landeskirche. (Fortsetzung aus Jahrb. 63, S. 177-162.) Von Von Gymnasial=Oberlehrer Dr. H. Schnell in Güstrow 1-77
II. Die steinzeitlichen Fundstellen in Meklenburg. Von Gymnasial=Oberlehrer Dr. Robert Beltz 78-192
III. Der Elbe=Ostsee-Kanal zwischen Dömitz und Wismar. Mit 2 Karten. Von Archivar Dr. Friedrich Stuhr 193-260
IV. Werlesche Forschungen. Mit Abbildungen. Von Geh. Archivrath Dr. Grotefend 261-275
1. Ein Werlesches Wappen im Dom zu Havelberg.
2. Der Stierkopf in der Kirche zu Amelungsborn.
3. Die zweite Heirath Balthasar's von Werle.
V. Der Denkstein bei Tramm. Von Dr. F. Techen in Wismar 276-278

 

Vignette
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I.

Die Mecklenburgischen Kirchenordnungen

Ein Beitrag zur Geschichte der Entstehung unserer Landeskirche.
(Fortsetzung aus Jahrbuch 63 S. 177 - 226)
Von
Gymnasial=Oberlehrer H. Schnell in Güstrow.
~~~~~~

D ie im Jahre 1540 bereits vorbereitete, 1541 und 42 ausgeführte Visitation bezeichnet meines Erachtens einen Fortschritt in der Entwicklung der landesherrlichen Kirchengewalt. Es war nicht allein eine K.=O. gegeben, der man folgen sollte, sondern der Landesfürst bezeugt es als seine Pflicht, über die reine Lehre derselben zu wachen, und - das kommt als das Neue hinzu - er wird alten Ungehorsam dagegen strafen, durch welchen die Ruhe und Ordnung des Landes gefährdet ist. Der Landesherr hat also die volle potestas ecclesiastica mit dem alleinigen Vorbehalt, daß er über die Lehre der K.=O. hält; er hat also auch Zwangsgewalt. Das Neue also ist nicht, daß der Landesfürst sich als Erben der bischöflichen Gewalt ansieht, sondern daß er sein kirchliches Handeln mit der weltlichen Strafgewalt in Beziehung setzt. Indem er aber einen Superintendenten hält, und dieser auch neue Superintendenten einsetzen soll, z. B. in Wismar und Rostock, bezeugt er doch, daß es neben seinem landesherrlichen Kirchenregimente, das mit der Strafgewalt verbunden ist (vi), ein innerkirchliches Amt giebt, jedoch verbo. Es ist beachtenswerth, wie der Visitator Riebling 1 ) die Pflicht des Landesherrn zu erweisen sucht; er beruft sich auf Adam, Josua, Samuel, David u. s. w., dann auf Konstantinus, gerade so wie Luther


1) Bei Schröder, Evang. Mecklb. I, S. 361 ff.
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in seiner Vorrede 1528 zum Visitationsbuche; deshalb habe S. F. G., geleitet durch den heiligen Geist, den Entschluß gefaßt, die Kirche zu "besuchen". Der allmächtige Gott fordere solches heilige Amt von S. F. G., denn wenn die Unterthanen verführt werden durch Mönche, Gotteslästerer und Rottengeister, sowie dadurch, daß wider die erkannte Wahrheit gehandelt wird, so würde es auf S. F. G. kommen, der Gott Rechenschaft dafür geben müsse. Deshalb will der Fürst darüber wachen, daß die ewige Wahrheit gepredigt wird, und will sowohl seine Unterthanen dabei beschützen, als auch selbst bis ans Ende dabei verharren. Wo man aber das verachtet, will der Fürst ein "ernstlich Zusehen haben, da es wider Gottes Wort ist und Gottfürchtenden Herzen wehe thut". Als äußerliches Zeichen der gegen 1535 veränderten Anschauung visitiren neben zwei Theologen, Riebling und Kückenbieter, zwei weltliche Beamte, der Rath v. Pentz und der Sekretär Leupold. Aber auch die weitere Errichtung von Superintendenturen wird angestrebt, damit, wie in Wismar, "ein gut Regiment in der Kirchen bleiben" möchte, oder damit, wie in Rostock, "rechte Einigkeit unter den Predigern sei und gute Ordnung gehalten werde". Daneben hielt Riebling im Lande Synoden mit den Predigern ab; wenigstens aus dem Jahr 1546 ist eine solche von Gnoien bekannt.

Die Visitation selbst giebt ein getreues Bild der damaligen Zustände. Vielfach hatten die Edelleute die "Börungen" an sich gezogen, oder die katholischen Vikare gaben dem Prädikanten keine reditus. Oft waren auch die Besitzer der geistlichen Lehne davongegangen, thaten ihre Pflicht nicht, sondern zogen nur ihre Bezahlung ein, so daß die Prädikanten keine Einkünfte hatten. Viele Geistliche waren noch "arge Papisten", "nicht sonderlich gelehrt", sondern "grob und unverständig" und führten außerdem einen anstößigen Lebenswandel; oft werden auch die Prädikanten bedroht, von den Kirchherrn gezwungen, nach der alten Lehre zu predigen, ja letztere stellen überchaupt keinen Seelsorger an; und nur von wenigen wird berichtet als "gelehrten Leuten und guten Lebens", von andern, daß Sie sich bessern wollen. 1 ) Auch Herzog Magnus ließ 1542 und wiederum 1544 visitiren, aber nicht in Schwerin, sondern nur in seinen Stiftslanden zu Bützow. 2 ) Eine Anwendung von Gewalt mochte derselbe nicht wagen, da er ja ohnehin mit dem Kapitel zu Schwerin, das die Frei=


1) Bei Schröder, aus den Protorollen, S. 361 ff.
2) Jahrb. 16, S. 128 und 49, S. 248.
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heiten des Stiftes wahren wollte, auf gespanntem Fuße stand. Darum mußte er auch wohl auf Verlangen des Patronats, das die vakant gewordenen Einkünfte zu vergeben hatte, noch hin und wieder einen papistischen Geistlichen instituiren; aber ob dieser, wie noch 1548 in Rostock, 1 ) zur Ausübung seines Amtes kam, ist zweifelhaft. Wenigstens mußte ein solcher, wie der vom Ratzeburger Erzbischof 1541 zu Wismar .eingesetzte Meßpriester, 2 ) sich wohl nur auf den Genuß seiner Pfründe beschränken und konnte höchstens einen noch übrigen Anhänger der alten Lehre bedienen oder hinter seinen festen Mauern bleiben.

Herzog Magnus hatte durch seine Vermählung am 26. Aug. 1543 hinter sich die Brücke abgebrochen und konnte mit seinem Vater für die neue Lehre wirken. Dennoch war die unge hinderte Wirksamkeit der beiden nicht nur durch die fortbestehende Macht der Domkapitel gehindert, sondern hatte auch auf Albrecht Rücksicht zu nehmen. Zwar hatte dieser seinen Sohn Johann Albrecht evangelisch erziehen lassen; es ist auch nicht bekannt, daß er offen gegen die eingeführte Lehre etwas unternahm; hatte er doch den Seestädten gegenüber zur Neutralität sich verpflichtet! Weil er aber wegen der sog. spanischen Schuldforderung zum Kaiser sich halten mußte, konnte allein schon in Rücksicht auf ihn von Heinrich nichts unternommen werden, wodurch Meklenburg dem Kaiser gegenüber als ein lutherisches Land erwiesen wurde. Albrecht blieb bis an sein Ende katholisch, ja hatte auch gewünscht, daß seine Söhne es bleiben sollten, wie Anna an dieselben am 2. Febr. 1547 Schrieb. 3 ) Allein es kam anders.

Johann Albrecht war nicht vergebens evangelisch erzogen, hatte nicht vergebens mit Melanchthon verkehrt; 4 ) er war ein Freund der Wissenschaft. 5 ) Von großem Einfluß auf ihn mußte auch Dietrich von Maltzan 6 ) werden, sowie der Kanzler Johann von Lucka 7 ) dem er am 5. Oktober 1547 versprach, ihn "bei seiner itzigen christlichen Religion, die man lutterisch nennt," zu schützen. Seine Gesinnungen offenbarte er, indem er noch vor


1) Schröder, I, S. 497.
2) Schröder, I, S. 439.
3) Schirrmacher, Johann Albrecht, S. 16.
4) cfr. die ganze Reihe von Briefen im Corpus Ref.
5) Man denke nur an die Berufung des Andreas Mylius, Jahrb. 18, S. 1 ff.
6) Jahrb. 18, S. 7.
7) Schirrmacher, S. 19.
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Ostern 1547, im Einverständnis mit seinem Oheim Heinrich, den Gerd Omeken von Schwerin nach Güstrow holte und zum Dompropst daselbst bestellte. 1 ) Johann Albrecht befand sich in Franken, als ihn die Nachricht vom Tode seines Vaters erreichte. Als er dann nach einem flüchtigen Besuche in Meklenburg zum Kaiser zurückkehrte, mußte es ihm auf dem am 1. September eröffneten Reichstage zu Augsburg vor allem darauf ankommen, für sich und seinen ältesten Bruder die kaiserliche Belehnung zu erwirken. Daß er diese bekam, verdankte er nicht zum wenigsten dem Druck der spanischen Schuldforderung, derentwegen er Ansprüche an den Kaiser hatte. 2 ) Als Johann Albrecht die Belehnung erhalten hatte, reiste er am 7. Dez. 1547 in die Heimath zurück, um zunächst die Landeshuldigung vornehmen zu lassen. Bei dieser gaben die Stände unzweideutig ihr Verlangen nach der neuen Lehre kund, indem am 27. März 1548 der Fürst gebeten wurde, das reine Wort Gottes im Lande verkündigen zu lassen und die Unterthanen bei der wahren Religion zu beschützen, besonders auch Kirchen und Schulen mit gelehrten Leuten zu versehen. 3 ) Wie sollte sich der jugendliche Sohn des katholischen Albrecht dazu Stellen? seine Erziehung stellte ihn auf die Seite der Stände seines Landes, von denen er keine Hülfe in der Tilgung der spanischen Schuld erwarten konnte, wenn er in den Wegen seines Vaters wandelnd den Katholizismus begünstigen wollte. Offen Partei gegen den Kaiser zu nehmen, war mißlich, da er die Strenge desselben in der Behandlung der Ketzer und seine Uebermacht nach dem Schmalkaldischen Kriege aus eigener Anschauung kannte. Erst nach einem Jahre nahm Johann Albrecht entschiedene Stellung zum Augsburger Interim, nachdem "allerhand bedreuliche Schriften an ihn ergangen waren," d. h. als der Kaiser in verschiedenen Mandaten auf die endliche Durchführung des Interims in Meklenburg gedrängt hatte. 4 ) Heinrich und Albrecht schrieben einen Landtag nach Sternberg aus, um "in der allerhochwichtigsten Sache der Seelen Seligkeit belangend" Beschluß zu fassen 5 ) Am 20. Juni traten die Stände zusammen, mit ihnen die beiden Superintendenten Riebling und Omeken,


1) Jahrb. 18, S. 7.
2) Schirrmacher, S. 21.
3) Ebenda S. 25.
4) Chytraei oratio de Lucano S. 245; Mylii Annales S. 258; Protokoll des Landtages zu Güstrow vom 26. Juli 1552 bei Hegel, S. 203.
5) Gedruckt bei Hegel, S. 200,
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sowie die Rostocker Professoren nebst einer großen Zahl von Geistlichen. Der Kanzler Johann von Lucka leitete die Verhandlungen. Er machte auf den Vorsatz der Fürsten aufmerksam, die wahre Lehre zu behaupten, sowie auf ihre Bereitwilligkeit, das Interim von der Hand zu weisen, und verfehlte nicht, auf die möglicherweise entstehenden Gefahren hinzuweisen. 1 ) "Wenig geistlicher München Ordens ausgenommen," und "gemeine lantschaft in großer anzal als yne by einander gesehen, mit iren s. g. Sich vereiniget, vergliechen und de unterthenigk irpetung und zusag getan, da nit über drei personen, so der papistischen lehre zugethann, sich des geussert, mit Irer f. g. by der reinen evangelischen und apostolischen lere zuplieben, mit untertheniger bith, das se von Irer f. g. darby muge beschützet werden, darzu se alse de getruwen unterthanen bei Irer f. g. lieb guedt und bluet zu setzen erputich." 2 ) Durch den Beschluß an der Sagsdorfer Landbrücke ist dann einstimmig illa pestis Sphingos Augustauae verworfen. 3 ) Und Meklenburg antwortete 4 ) dem Kaiser, daß es bei den prophetischen und Apostolischen Schriften und dem Symbolo Apostolico, Niceno, Athanasiano, Ambrosii und Augustini beständig verharren und verbleiben wolle. Und indem ein Bekenntniß der Hauptartikel der Lehre sowie eine Beschreibung der gottesdienstlichen Gebräuche gegeben wird, erklären die Fürsten, daß sie, da diese Lehre dem Worte Gottes gemäß wäre, mit gutem Gewissen ihren Unterthanen eine Veränderung nicht befehlen könnten. 5 ) Obwohl die Conf. Aug. in dieser Erklärung nicht erwähnt ist, ist doch durch dieselbe die politisch bedeutsame Erklärung Meklenburgs für die Sache der Protestanten abgegeben; die Neutralitätspolitik ist verlassen; das Wehen des neuen Geistes ist mächtig, wie mag es den kränkelnden Herzog Heinrich erfreut haben! Das Bestreben, den noch vorhandenen päpstlichen Sauerteig abzuthun, befremdet nicht, mag nun noch ein besonderer Landtagsbeschluß gefaßt sein oder nicht. 6 ) Meklenburg hat in einem förmlichen Nationalkonzil vor Kaiser und Reich sein Glaubensbekenntniß abgelegt, Meklenburgs Geistlichkeit, seine


1) oratio de L., S. 245.
2) Gedruckt bei Hegel, S. 203.
3) oratio de L., S. 245.
4) Chemnitz in Gerdes Sammlung, S. 635.
5) oratio de L, S. 245.
6) Schirrmacher, S. 32, weist nach, daß 1550, wo ein solcher Beschluß gefaßt sein soll, überhaupt kein Landtag abgehalten ist.
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Stände, seine Fürsten. Der 20. Juni 1549 ist der Geburtstag unserer Landeskirche. 1 )

Und um dies Glaubensbekenntniß nöthigenfalls mit den Waffen zu vertheidigen, schloß Johann Albrecht am 26. Februar 1550 ein gegenseitiges Hülfsbündniß mit Markgraf Johann von Küstrin und Albrecht von Preußen ab, an dessen Hof er weilte, und mit dessen Tochter er sich verlobt hatte, daß jeder von ihnen dem andern im Falle eines feindlichen Angriffes mit seiner ganzen Kraft zu Hülfe kommen sollte. 2 ) Ja, in dem nun folgenden großartigen Fürstenbunde, der die völlige Sicherung der Protestanten dem Kaiser gegenüber zum Ziel hatte, steht Johann Albrecht oben an: er ist persönlich in Dänemark, in den Hansestädten, bei den evangelischen Fürsten, hat Gesandte nach Frankreich abgefertigt, ist vor Magdeburg, auf der Zusammenkunft in Torgau; er nimmt an den kriegerischen Unternehmungen theil, unterhandelt in Passau, wo er seine Bedingungen betreffs der Religion dahin stellt, daß 3 ) "der Artikel der wahren Religion, vermöge der Augsburgischen Konfession, muß ganz rein und klar dastehen, ohne daß von Konzil und Kolloquium geredet wird". In dieser Forderung ging er noch über Moritz hinaus, der vom Kaiser eine Nationalversammlung forderte, darin "die Gelehrten der heiligen Schrift beiderseits gehört, damit die Irrungen dem Worte Gottes gemäß verglichen würden." 4 ) Johann Albrecht wußte die kriegerischen Erfolge dahin auszunutzen, daß er sein 1549 dem Lande gegebenes Versprechen, es bei der reinen Lehre zu erhalten, erfüllen konnte. Im Herbst 1551 befahl er die Abfassung einer Kirchenordnung.


Für die Entstehungsgeschichte derselben ist der Bericht des Chyträus von der K.=O., den er im Auftrage des Herzogs Ulrich


1) Leider ist das an den Kaiser gesandte Bekenntniß in Urschrift nirgends zu finden gewesen. Ich habe zu Brüssel und Wien vergebens gesucht; auch in Simankas in Spanien ist sie bisher nicht gefunden. Doch fand sich im herzoglichen Archiv zu Wolfenbüttel eine etwa gleichzeitige Abschrift, welche Herr Archirath Dr. Paul Zimmermann mit nicht genug anzuerkennender Liebenswürdigkeit mir abschreiben ließ. Eine Herausgabe dieser confessio, als eine Festgabe für das 350jährige Jubiläum unserer Landeskirche - 20. Juni 1899 - ist bereits erfolgt
2) Schirrmacher, S. 76.
3) Ebenda, S.190.
4) Ebenda, S. 192.
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1599 verfaßte, von der größten Wichtigkeit . 1 ) Chyträus war bereits 1551 an die Rostocker Universität gekommen, woraus folgt, daß seine Angaben Anspruch auf Zuverlässigkeit haben. Ein Seitenstück bildet der Bericht des Rostocker Superintendenten Lucas Bacmeister, ebenfalls aus dem Jahre 1599, der an der Revision der Kirchenordnung hervorragend betheiligt war, sowie die Berichte der zur Revision seit 1585 verordneten Theologen. 2 ) Hinzu kommen einzelne dürftige Nachrichten der gleichzeitigen Landtagsverhandlungen. Nach den Worten des Chyträus zu urtheilen, ist er Augenzeuge der Entstehung der K.=O. gewesen. Er sagt nämlich in der Einleitung: "Nach meiner unterthänigen Diensterbietung übersende ich Ew. F. G. diesen unterthänigen ausführlichen Bericht, wie ich denn von Anfang an derselben beigewohnt." Er fährt dann fort: "Der Anfang vnd erste Beredung von der Meckelnburgischen Kirchenordnung verfassung ist anno 1551, Mense Novembri geschehen, da uff E. F. G. herrn brudern, hertzog Johann Albrechten, nu in Gott ruwenden, anhalten, der Durchleuchtige und Hochgeborne Fürst, Hertzog Henrich zu Meckelnburg, seinen Superintendenten, Ern Johann Riebling, mit einem gemeinen Schreiben, an D. Johannem Aurifabrum die zeit J. F. G. Pastorn zu S. Nicolaus in Rostock, und andere abgefertigt, und von einer gewissen bestendigen Kirchenordnung zu berathschlagen, befohlen." Daß Johann Albrecht seinem Oheim das Werk überließ, erklärt sich wohl daraus, daß dieser in der Angelegenheit eine reichere Erfahrung hatte, als auch daraus, daß Johann Albrecht an den Verhandlungen des Fürstenbundes um diese Zeit betheiligt war. War er doch am 17. Oktober auf Schloß Lochau zugegen, wo Moritz Verhandlungen pflog! [ 3 ) seit dem 3. November war er daheim, aber in eifrigem Briefwechsel mit seinem Schwiegervater wegen des abgeschlossenen Offensivbündnisses. Und Mitte Dezember ist Johann Albrecht schon wieder auf dem Wege nach Dresden, von wo er am 22. Dezember nach Meklenburg zurückkehrte. 4 ) Mitte März 1552 begab er sich nach dem Kriegsschauplatz. Wem aber sollte Herzog Heinrich die Arbeit der K.=O. eher übertragen als seinem Superintendenten Riebling! Dieser soll sich mit Aurifaber in Verbindung setzen. Letzterer muß eine angesehene Stellung in Meklen=


1) Zu einem kleinen Theil im Jahrb. 18, S. 187 gedruckt. Das Manuskript stand mir aus dem Schweriner Archiv zur Verfügung.
2) Aus den Manuskripten der Registratur Rev. Ministerii ecclesiastici Rostochiensis, besonders Tom. 1.
3) Schirrmacher, S. 141.
4) Ebenda, S. 155.
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burg inne gehabt haben. Er ist 1550 von Wittenberg an die Universität und nach Rostock gekommen. Schon am 4. September 1550 bittet Melanchthon ihn um die Fortdauer seiner Freundschaft, am 1. November um regeren Briefwechsel. Am 25. März 1551 widerräth er ihm, nach Lübeck zu gehen; am 30. Mai erinnert er ihn daran, daß ihrer beider Freundschaft nur ad consociationem ecclesiarum communem dienen solle; und am 24. Juni bittet er ihn um ein Gutachten zu seiner repetitio confessionis, die dem Kaiser vorgelegt werden solle. 1 ) Aurifabers Wirksamkeit im Lande dauerte allerdings nicht lange, denn 1554 ist er bereits in Königsberg an Osianders Stelle. 2 ) Die Person des in Wittenberg gebildeten Professors und Pastors, des Freundes Melanchthons, durfte in der That für die Mitarbeit an der K.=O. geeignet erscheinen. Aber es werden in jenem Bericht noch "andere" erwähnt. Chyträus selbst kann nicht gemeint sein, sonst würde er es gesagt haben; er sagt aber im Gegentheil, daß ihm erst hernach von Aurifaber Mittheilung gemacht sei, ihm "einem jungen gesellen." In Rostock selbst käme wohl noch Büren in Betracht, ebenfalls ein Freund Melanchthons. Zu vergessen ist auch nicht Omeken in Güstrow. Dieser hatte 1523 in Rostock studirt und bereits Slüter gehört. 3 ) Dem "jungen martinischen Ketter" stand man damals nach dem Leben, so daß er nach Lübeck und Wittenberg ging. Seit 1529 wirkte er dann in Bürich im Kleveschen; aber von hier wie auch von Lippe mußte er seines harten Auftretens wegen weichen. In Soest verfaßte er im Anschluß an die Braunschweiger K.=O. die Soest'sche K.=O. 4 ) Nach seiner Wirksamkeit in Lemgo, in Minden, - als Superintendent zu Minden unterschrieb er die Art. Smalc. - in Dannenberg, in Gifhorn, kam er 1547 durch Herzog Heinrich als Hofprediger nach Schwerin und bald darauf, auf Johann Albrechts Veranlassung, nach Güstrow in die Hochburg des Katholizismus. Hier gab er dem fallenden Papstthum den letzten Stoß und brachte das Kirchen= und Schulwesen in gute Ordnung. 5 ) Auch nahm er an den Visitationen der fünfziger Jahre theil.


1) Corpus Ref., Bd. VII.
2) Schirrmacher, S. 261.
3) Von ihm selbst in seinem Trostbüchlein 1551, mitgetheilt bei Thomas, Lutherus biseclisenex, S. 33.
4) Richter I, S. 165.
5) Aus der Leichenrede seines Sohnes, bei Thomas, Analecta Güstr. S. 132. Die 1897 erschienene Biographie Gerd Omekens von Pfarrer Knodt in Münster bringt leider nichts Neues, sondern giebt sich, was die meklenburgische Wirksamkeit O.-s anbetrifft, als ziemlich getreue Benutzung von Schröder=Raspe u. s. w. kund.
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Nach Rostock hatte Riebling ein "gemeines Schreiben" mitgebracht. Einen Schluß auf den Inhalt desselben zu thun, erlauben uns die Worte Thyträi: "Es hatte aber derselbe Riebling ein besonder nebenschreiben von seinem herrn, hertzog Henrich, an D. Aurifabrum, das er nichts newes stellen, sondern bey der Ordnung der Missen, so wenig jar zuvor herr Riebling hette drucken lassen, verbleiben solte." Diese Worte können sich nur auf die Ordnung von 1540-45 beziehen. Da aber diese keine Lehre, auch nicht die übrigen Punkte einer K.=O. enthält, mit Ausnahme der Ceremonien, so kann der Sinn nur sein: weil eine K.=O. verfertigt wird, sollen die Ceremonien, jedenfalls die alten, ungeändert bleiben. Riebling muß für die Beibehaltung derselben sehr besorgt gewesen sein, ebenso Herzog Heinrich, der durch die Visitation und auf Grund derselben die Kirchengebräuche in seinem Lande geordnet wußte. Aber Thyträi weitere Worte bekunden, daß Riebling auch gegen jede neue K.=O. war. "Welche widerwertige furstliche Schreiben, als sie mir hernachmals von meinem Praeceptore und collega D. Aurifabro angezeiget, mich die zeit, als einen jungen gesellen, nicht unbillig etwas befremdet, aber nicht gedacht, das mir über 48 Jar, in meinem alter, ettlicher maßen dergleichen begegnen würde." Damit zielt Chyträus, wie später darzuthun sein wird, auf das Schreiben des Herzogs Ulrich, das der Rostocker Superintendent Bacmeister bei der Verhandlung zur K.=O. vorbrachte, des Inhalts, daß keine neue K.=O., sondern nur eine Revision der alten vorgenommen würde. Damals war am Hofe Ulrichs - Chyträus nennt den aulicus Niebur - eine philippistische Partei, welche an der K.=O. von 1552 aus Rücksicht auf den Namen Melanchthons nichts ändern wollte. Wenn nun Chyträus von dem Versuch des Jahres 1551 bemerkt: 1 ) hoc pium et salutare consilium arte quorundam impeditum est usque ad anuum 1552, quo . . . Johannes Albertus solus has terras gubernavit, so liegt die Vermuthung nahe, daß zu Schwerin, ebenso wie hernach 1599, so schon 1551 eine Meinung vorherrschend war, die am Alten festhalten wollte. Lindenberg, der von Magnus in seinem Briefe 1540 als katholisch oder doch wenigstens als behutsam vorgestellt wird, mochte auch 1551 von Neuerungen abrathen, die die neue Lehre ja erst recht festigen sollten. Vielleicht wirkte auch Heinrichs Kanzler Zeiring gegen das von Johann Albrecht angestrebte Werk; wenigstens wirft


1) oratio de Lucano, S. 246.
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letzterer in seiner Regierungsverordnung, April 1552, 1 ) ihm vor, daß er allerlei nachtheilige Uneinigkeit u. s. w. zwischen unserm Vetter, d. i. Heinrich, und uns angerichtet habe. Daß aber Riebling der Anstifter war, geht aus Thyträi weitern Worten hervor: "Nu blieben die Sachen die Zeit, wie sie Er Riebling practicirt hatte, in einem stillstand ettliche Monat, biß uff hertzog Hinrichs seligen abschied" 1552. Man muß zum weitern Verständniß beachten, daß Chyträus ein Schüler Melanchthons war; dieser gebraucht inbetreff Rieblings das Wort "praktiziert". Der Mitarbeiter Aurisaber, der Sekretär Leupold, der Kanzler Lukanus, auch Omeken waren Melanchthons Schüler. Dagegen Riebling, kein Schüler Melanchthons, hat eine K.=O. in Meklenburg eingeführt, die ein Werk Osianders war. Als nun der Kampf gegen Osiander ausbrach, und das war seit dem Jahre 1549, da ist die Annahme wohl nicht von der Hand zu weisen, daß der theologische Gegensatz die Ursache für das gemeine Schreiben und den Aufschub der Arbeiten zur K.=O. gewesen ist. Riebling sieht in der Abfassung einer neuen K.=O. eine Stellungnahme Meklenburgs gegen Osiander; die meklenburgischen Theologen wollen aber nicht eine Ordnung annehmen, die aus der Hand des bekämpften Gegners hervorgegangen war.

Anders wurde es, als Johann Albrecht allein zur Regierung kam. Hören wir Chyträus weiter: "Da alsbald nach Jr. f. G. leichbestettigung, hertzog Johann Albrecht die Theologen nach Suerin verschrieben, vnd eine Newe gemeine K.=O. zu verfassen befohlen, welches auch alsbald für die hand genommen, vnd als sie entworffen und von Ir. F. G. approbieret, Doctor Aurifabro dieselbe drucken zu lassen befohlen ist. Der damit nach Wittenberg gereiset, und Philippum Melanthonem mit zu Rath gezogen, der sonderlich das erste teil, die Lere, Artikell im Examine ordinandorum formlicher und besser gestellet, und sonst hin und wider ettliche Stück eingesetzt hat. Diese K.=O. ist unter dem Namen des hertzogthumbs Meckelnburg erstlich gedruckt, 1552." Die Arbeiter an der K.=O. Sind also die "Theologen", wohl dieselben, welche hernach an ihrer Einführung durch die Visitation von 1552 betheiligt waren, Aurifaber, Riebling, Omeken. Nicht unwahrscheinlich ist es, daß auch Schwerinsche Pprediger betheiligt waren, wenigstens erwähnt Westphal in seinem "Evangelischen Schwerin", daß auch Kückenbieter und Ernst Rothmann betheiligt waren. Bei der Größe der Arbeit ist es


1) Jahrb. 8, S. 55.
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anzunehmen, wie denn auch 1599 die Rostocker Geistlichkeit an der Revision zusammen mit den Superintendenten gearbeitet hat.

Die Arbeit der Theologen hat Melanchthon in Wittenberg durchgesehen, und daselbst ist auch der Druck in 500 Exemplaren geschehen. 1 ) Aurifaber war selbst in Wittenberg anwesend, 2 ) reiste aber vor Fertigstellung des Druckes nach Hause zurück. 3 ) Denn der Druck verzögerte sich recht lange. Am 30. Juni 1552 schreibt Melanchthon an Georg von Anhalt: Liber Meekelburgensis nondum est finitus, sed pauca restant; mitto igitur medias paginas de ordinatione, ritu et de visitatione. 4 ) Erst am 18. Juli ist das Buch fertig; Melanchthon schreibt an Peucer:

Typographiis hodie, quod faustum et felix sit, librum de ecclesia Megapolitanis edit, intra biduum iturus Rostochium. 5 ) Der nach Meklenburg mit seinen Büchern reisende Drucker, der sich übrigens, wie aus der Rechnung Aurifabers hervorgeht, pränumerando hatte bezahlen lassen, nimmt den Brief Melanchthons an Aurifaber vom 20. Juli 1552 6 ) mit. Melanchthon bittet den Aurifaber, die mora editioms zu verzeihen, wenn das Buch erst nach Beginn der Kircheninspektion anlangen sollte.

Es erhebt sich nun die Frage, wer der Verfasser der K.=O. ist, ob Melanchthon oder Aurifaber, genauer: wieviel Melanchthon zugetragen hat. Aus dem Bericht des Chyträus ist nur zu ersehen, daß Melanchthon die bessernde Hand daran gelegt hat, indem er die Artikel im ersten Theil "formlicher und besser" stellte und "sonst hin vnd wider ettliche Stück" einsetzte. Und dennoch nennt sich Melanchthon gerade wegen dieser K.=O. einen civis Megalopyrgensis ecclesiae. 7 ) Und schon Chemnitz berichtet, daß der Herzog durch Philipp Melanchthon eine gewisse Form der Lehre habe verfassen lassen; ebenso Hederich in seinem Verzeichniß der Bischöfe von Schwerin. Diese Angaben werden die Veranlassung gewesen sein, daß Melanchthon hinfort mehr oder weniger als der Versasser der ganzen K.=O. oder wenigstens


1) Laut Rechnung des Aurifaber, Güstrow, den 17. Juni 1552, gebruckt im Jahrb. 5, S. 228.
2) Melanchthon schreibt an Matthesius am 18. Mai 1552: Apud nos editur forma ecclesiae Megalburgensis eamque ob causam adest Joh. Aurifaber. C. R. VII, S. 1007.
3) Vergl. das Datum der Rechnung.
4) C. R. VII.
5) Ebenda.
6) C. R. VII, S. 1034.
7) Am 25. Febr. 1557, gedruckt bei Schröder, II, S. 197,
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des ersten Theils erscheint. Masch 1 ) meint, daß Melanchthon den Entwurf Aurifabers erhalten hat, aber davon nur im zweiten und fünften Theil etwas behielt, das übrige ganz neu ausarbeitete oder aus der sächsischen K.=O. entnahm. Dagegen behauptet Krabbe, 2 ) daß die K.=O. wesentlich Aurifabers Werk sei, indem zwar Melanchthon dem Verfasser sein examen ordinandorum einschickte. Um Klarheit zu gewinnen, ist vor allem noth, den Inhalt der K.=O. Selbstanzusehen und, wo es möglich ist, den Ursprung der einzelnen Stücke selbst anzugeben.

Die Gedanken der Vorrede sind folgende: Gott will im menschlichen Geschlecht eine ewige Kirche sich sammeln; darum hat er das Predigtamt eingesetzt und will, daß "öffentliche, ehrliche Versammlungen" seien. Weil das Predigtamt besonders die Regenten erhalten sollen, sieht die Herrschaft in Meklenburg ein, daß sie Gott Gehorsam vor allen darin schuldig ist, daß sie auf rechte Anrufung Gottes, Bestellung der Kirchen und Handhabung ordentlicher Zucht achtet Damit Jedermann die Anordnungen kenne, sei diese K.=O. gedruckt; nicht, um die Schrift zu beeinträchtigen, sondern dieselbe solle dadurch erst recht gepredigt werden, wie sie in der Propheten und Apostel Schrift gefaßt ist, in dem Verstande des Apostolicum, Nicaenum, Athanasianum, mit denen Luthers Katechismus und Confessio stimmen, sowie die Conf. Aug., wie diese Lehre in den sächsischen Landen gepredigt werde. Mit diesen will Meklenburg einig sein; wenn ein Zweifel entsteht, mit diesen Kirchen sich unterreden. Denn der Fürst hat keine Lust an "fürwitziger Sonderung und spaltungen," sondern nur an der rechten Anrufung Gottes. Wenn man zu diesen Sätzen Aurifabers lateinische Disputation 3 ) "de ecclesia et de propria ecclesiae doctrina" in These 1, 2, 78 vergleicht, so findet man dieselben Gedanken: Gott hat sich vielfach geoffenbart; das menschliche Geschlecht soll erkennen, daß es nicht zum Elend geboren ward, sondern daß Gott überall gehört werden will; er sammelt sich eine Kirche im menschlichen Geschlecht und will, daß immer öffentliche, ehrliche Versammlungen seien u. s. w. Mithin ist sehr wahrscheinlich, daß Aurifaber diese Vorrede verfaßt hat.

Es folgt die Disposition der K.=O. 1. Pflanzung und Erkenntniß der rechten Lehre des Evangelii. 2. Erhaltung des Predigtamts, dazu gehört a) Ordination, b) Kirchengericht, Synodi,


1) Masch, Geschichte merkwürdiger Bücher, S. 135.
2) Krabbe, Chyträus, S. 59, 447.
3) In Corp. Ref. Bd. XII, S. 566 ff.
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Visitation. 3. Die Ceremonien. 4. Erhaltung christlicher Schulen und Studien. 5. Verordnung gewisser Güter und Einkommen. Diese Theilung lag schon in der "Wittenberger Reformation" vor, jedoch mit dem Unterschiede, daß in derselben die Ceremonien fehlen, dafür aber das zweite Stück in zwei selbstständige Theile zerfällt.

Die Einleitung des ersten Stückes von der Lehre weist darauf hin, daß Gott von Engeln und Menschen gepriesen werden will. Darum will er auch nach dem Fall eine ewige Kirche sich sammeln, weshalb er eine gewisse Lehre geoffenbart hat An diese ist die Kirche gebunden, und wo die reine christliche Lehre gepredigt wird, da ist Gottes Kirche. Darum muß man die reine Lehre erhalten. Es folgt dieselbe in 25 Artikeln, und zwar wesentlich thetisch dargestellt, mit Verweisung auf Schrift und Symbole, "wie dieser Artikel weiter in Symbolis erklärt wird". Die Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; z. B. es wird gefordert, daß "die Verständigen sich und andere davon weiter unterrichten" sollen. Sie sollen nur sein "Anleitung und Erinnerung" mit dem doppelten Zweck, einmal, damit "die Orbinanden und andere wissen, wovon das Examen fürnemlich gehalten wird"; sodann, daß "die Prediger sich und die zuhörer gewenen, die Christliche lere in eine Summa zu fassen und die Heubtartikel bey sich selb offt und vleissig betrachten". Dieser erste Theil "Von der Lehre" erscheint in einem besonderen Buche wieder: "Der Ordinanden Examen. Wie es in der Kirchen zu Wittemberg gehalten wird. Darinnen die Summa Christlicher lere begriffen, allen Gottesfürchtigen nützlich und notwendig zu wissen. Geschrieben durch Herrn Philipp Melanchthon." Noch beträchtlich erweitert kommt derselbe Stoff vor in "Examen eorum qui audiuntur ante ritum publicae ordinationis, von Philipp Melanchthon. 1554." Es entsteht nun die Frage: Ist das examen Melanchthons älter als der erste Theil unserer K.=O.? Das scheint Krabbe 1 ) anzunehmen, der dem Aurifaber dieses von Melanchthon zugeschickt sein läßt. Aber es wird sich gerade zeigen, daß das examen aus der K.=O. abgedruckt ist. Denn erstens ist dasselbe auf eine fünftheilige K.=O. angelegt, da es in seiner Einleitung die fünf Theile christlicher K.=O. nennt, selbst aber nur den ersten bedeutet. Sodann siud in demselben zwei Stellen beibehalten, welche nur für eine K.=O. passen. Auf S. 102 nämlich wird der Artikel "Vom Ehestand"


1) Krabbe, Chyträus, S. 447.
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mit einem Hinweis auf den zweiten Theil der K.=O. geschlossen:"Was weiter vom Ehestand zu wissen ist, wird zum teil hernach in den Kirchengerichten gemeldet." Und ganz am Schluß, S. 119, wird auf das Einverständniß der Kirchen sächsischer Lande Bezug genommen "als zu Lübeck, Hamburg, Lüneburg", eine Bezeichnung, die nur für Meklenburg und seine Beziehungen zu diesen paßt. Mithin ist das examen ordinandorum aus der K.=O. entnommen. Aber hier ist es keineswegs von Melanchthon verfaßt. Denn die Wahrnehmung zahlreicher wörtlicher Wieder holungen führt auf das Werk mehrerer Arbeiter. Der Satz "Gott will ihm eine ewige Kirche sammeln" erscheint auf Seite 2 a in der Vorrede, S. 5 b in der Eintheilung, S. 6 b in der Einleitung zum ersten Theil, S. 64 a am Schluß. Noch auffälliger ist die Wiederholung einer ganzen Periode auf S. 4a der Vorrede und S. 64b des Schlusses des ersten Theils, des Inhalts, daß Meklenburg eine neue Lehre nicht einführen will. Wenn also Chyträus in seinem "Bericht" sagt, daß Melanchthon die "Artikel formlicher und besser stellte", so hat doch Melanchthon seine Zusätze dem Gegebenen nicht gehörig angepaßt. DerRuhm Melanchthons also, der Verfasser des examen ordinandorum zu sein, schrumpft dadurch sehr zusammen; ihm bleibt nur das "formlicher und besser gestellt haben", dessen, was die Meklenburger ihm schon vorlegten. Für die besondere Ausgabe seines examen vermehrte und verbesserte Melanchthon dasselbe noch weiter, z. B. der Artikel vom Gebet ist neu hinzugesetzt Auf diese Veränderung scheint er sich in einem Briefe an Chyträus, unmittelbar nach Fertigstellung der K.=O., zu beziehen: 1 ) Der Drucker, der auch die K.=O. nach Meklenburg brachte, bringt dem Chyträus ein Buch; librum diligenter relegite et mihi iudicia significate. Non gigno nova dogmata, sed seutentiam ecclesiae nostrae cupio verbis maxime perspicuis et illustribus recitare. Agnosco me tantis rebus non esse parem et opto, ut amanter conferamus iudicia. so ist es erklärlich,. daß schon 1585 die zur Revision der K.=O. versammelte Kommission das erste Stück der K.=O. von Melanchthon "gestellt" sein läßt, und Chyträus 1599 am examen als Magistri Philippi Werke nichts ändern will, um so erklärlicher, als die späteren Drucke der K.=O. nach dem von Melanchthon wiederholt veränderten examen sich richten.

Als Vorlage hatten die Meklenbnrger die K.=O. von 1540, von Osiander verfaßt. Dennoch haben sie diese im Punkte der


1) C. R. Brief vom 20. Juli 1552.
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Lehre nicht benutzt. Nur einige Artikelüberschriften finden sich 1552 wieder, die Artikel selbst sind ganz neu. Das mußten sie auch, da sich z. B. in der Heilsordnung osiandristische Anklänge fanden. Und auch in den übrigen zeigt sich ein dogmengeschichtlicher Fortschritt, indem das Wesen des Gesetzes, der Begriff der Buße, die Predigt des Evangelii vollständig herausgestellt werden, worin 1540 noch offenbarer Mangel war; die Verfasser von 1552 nehmen also offenbar auf den Verlauf des antinomistischen Streites Bezug. Auch die katholischen Gebräuche finden sich nicht mehr; beseitigt ist z. B. die Elevation der Hostie, das Fest Mariä Himmelfahrt. Auch die Polemik gegen die katholische Rechtfertigungslehre ist vollständiger als 1540. Ganz neu ist der Artikel "Von weltlicher Oberkeit"; ist er doch historisch durch die Interimsstreitigkeiten bedingt; neu ist auch der Artikel "Von den Ceremonien", durch die adiaphoristischen Streitigkeiten bedingt. Mithin haben Aurifaber und seine Genossen an die Nürnberger K.=O. Sich nicht angelehnt. Es lagen ihnen aber zwei Arbeiten vor, die in den ersten Theil der K.=O. übergegangen sind. Von der einen, der Reformatio Wittenbergensis Melanchthons vom Jahre 1545 1 ), ist ja anerkannt, daß sie die "Grundlage" der meklenburgischen K.=O. geworden ist. Dieselbe ist "ein von Melanchthon gefaßtes notwendiges Bedenken, das zum Zwecke christlicher Reformation und Vergleichung dem Reichstage vorzuliegen bestimmt war". Ihre Anlage weicht darin von der K.=O. ab, daß sie hinter dem ersten Theil von der Lehre einen zweiten, von den Sakramenten, einschiebt, der in der K.=O. mit dem ersten vereinigt ist, sowie daß sie den zweiten Theil in zwei Stücke theilt. Ihr erster Theil aber enthält so viele Anklänge an den Wortlaut der K.=O., daß eine Benutzung derselben für letztere außer Zweifel steht. Zu beachten ist ferner die lateinische Disputation Aurifabers von 1550. Außer den schon genannten finden sich in These 4, Absatz 2; These 5, Absatz 1; These 10, Absatz 3, These 12, Absatz 2 und 3; These 14 u. a. wörtliche Anklänge an den Text der K.=O., so daß Aurifaber offenbar diese seine Disputation benutzt hat. Vielleicht ist also auch dem Aurifaber der ganze erste Theil übertragen gewesen.

Der zweite Theil unserer K.=O. "Von der Erhaltung des Predigtsamts" beweist zunächst die göttliche Einsetzung desselben. Unberufene Personen dürfen nicht zu ihm gelangen; deshalb ist


1) Richter II, S. 81 ff.
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eine Prüfung vor dem Superintendenten zu fordern, nach Lehre und Leben. Es folgt die forma ordinationis, wie Luther sie gestellt hat, dieselbe, die auch in der Braunschweiger K.=O. 1 von 1543 sich findet. Der zweite Abschnitt handelt von den Kirchengerichten, die von dem in Rostock zu errichtenden Konsistorio geübt werden sollen. Der dritte Abschnitt handelt von der Visitatio; nach dem Sprichwort "Des Hausvaters Augen und Fußtritt machen den Acker fett" müssen treue Aufseher die Kirchen besuchen. Von dem Ursprung dieses zweiten Theils hat schon Mark in seiner "Einleitung zur Schwerinschen Kirchengeschichte" mit Recht erinnert, daß er mehr Kenntniß von den Angelegenheiten Meklenburgs voraussetzt, als man Melanchthon zutrauen kann; er muthmaßt richtig, daß ein meklenburgischer Theologe, der bei der Visitation thätig war, ihn ausgearbeitet habe. Meklenburgische Verhältnisse sind es offenbar, wenn trotz der Ordinatio durch den Bischof die Patronatsrechte gewahrt werden, "nachdem wir niemand seine alte gerechtigkeit an der Kirchen bestellung oder Jus patronatus zu nemen begeren." Weiter, das Kirchengericht soll in Rostock eingesetzt werden; es wird Bezug genommen auf die noch zu stellende Instruktion des Konsistoriums. Die Jungfrauenklöster erhalten besondere Vorschriften. Es werden also die beiden Landessuperintendenten Riebling und Omeken die Verfasser gewesen sein. Hatte doch ersterer bereits die Visitation der vierziger Jahre geleitet, und letzterer hatte schon in seiner K.=O. 1532 der Superintendenten und Visitationen Erwähnung gethan. Eine Anleitung für ihre Arbeiten fanden sie an der Ref. Witt. in den Abschnitten de regimine evangelico et regimine episcoporum, de iudiciis ecclesiasticis.

Der dritte Theil der K.=O. "Von den Ceremonien" giebt die Veranlassung zur Feststellung derselben, nicht um die Gewissen zu binden, sondern "wir wollen solchs mit einander umb der armen Jugend und umb des Volks willen also gleich halten; denn so man ein Ding offt höret und von jugent uff gewonet, kann mans besser bedenken und betrachten." Es folgen in acht Unterabtheilungen die Ordnung der Ceremonien in Pfarrkirchen der Stadt und, da Schulen sind, K.=O. uff den Dörfern, eine Auswahl von Kollekten und Präsationes, Abendmahlsvermahnung, Ordnung der Taufe, auch der Nothtaufe, Ordnung der Beichte, Tröstung der Kranken, Trauung. Sogleich in der Einleitung steht der Satz: "Dieweil nu die Kirchen in diesen Landen dieser folgenden Ordnung, des grössern teils gewont sind, lassen wir Sie also bleiben." Da die meklen=

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burgischen Gemeinden seit 1545 ihren geordneten Gottesdienst hatten infolge der Rieblingschen Misseordnung, so kommt dieselbe in der K.=O. von 1552 wieder zur Geltung, allerdings in manchen Stücken vermehrt, aber auch verändert; z. B. die katholische Elevation ist beseitigt; aber das Westerhemd, lateinische Verlesung und lateinischer Gesang sind noch beibehalten. Wenn die Rieblingsche Ordnung auch grundleglich gemacht ist, so wird sich doch zeigen, daß der Stoff auch aus andern K.=O. zusammengetragen ist. 1) Die Ordnung des Sonnabends S. 79 b, 4 Absätze, ist wörtlich aus der sächsischen K.=O. von 1539 1 ) genommen; nur daß neben die lateinische Verlesung die deutsche tritt 2) Die Ordnung an gemeinen Sonntagen und Feiertagen, S. 80 a, 4 Absätze, ist aus derselben K.=O. entlehnt. 3) Meß oder Kommunio. Da heißt es: "Die soll wie vorhin in diesem Lande geordnet und im brauch ist, mit der öffentlichen Beicht, gebet und Absolution angefangen werden." Wir werden also auf die Ordnung der Misse Rieblings geführt. Und wirklich ist dieselbe hier in hochdeutscher Sprache abgedruckt; soweit sie sich auf Beichte und Absolution erstreckt, genau nach dem Rieblingschen Text. Vom Introitus an folgt sie der sächsischen K.=O., doch in freier Auswahl des dort Gebotenen. Die Bestimmung inbetreff der einstündigen Dauer der Predigt stammt von Riebling, ebenso nach der Predigt die Anordnung der Vorbereitung zur Abendmahlsfeier. Von den Kollekten nach derselben ist nur die erste aus Riebling herübergenommen. 4) "Wenn keine Kommunikanten sind." Dieser Theil ist weder aus Riebling noch aus der sächsischen K.=G. genommen. Als Grund, weshalb hier die Rieblingsche nicht steht, sondern eine Vermahnung zum fleißigen Abendmahlsbesuch, wird angegeben: Wo das Herz kalt sei, da sei auch die Kommunio weniger geachtet; und aus dieser Ursache "ist vornemlich die erste gewohnheit geendert worden". Nach der ersten nämlich folgte der Predigt die Litaney u. s. w. Um aber dem "faulen und kalten" Volke aufzuhelfen, soll jetzt die Ermahnung eintreten. Da die Ausführungen in keiner K.=O. vorhanden sind, so wird Riebling der Verfasser sein. 5) Am Nachmittag. Die Anordnung ist eine weitere Ausführung des Artikels "Vesper" in der sächsischen K.=O. 6) Die besondern Feste; es sind dieselben, wie bei Riebling, nur ist das Fest Mariä Himmelfahrt "furder gantz abgethan". 7) An Werktagen.


1) Richter I, S. 307 ff. Diese Ordnung ist von Jonas 1539 für Heinrich von Sachsen entworfen.
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Die Bestimmungen finden sich in Riebling nicht, weichen auch recht oft von der sächsischen K.=O. ab, sind also wahrscheinlich von Riebling oder Omeken, der auch Bugenhagens Buch "Vom Leiden Christi, aus den vier Evangelisten zusammengezogen" für Fastenpredigten empfiehlt. 8) Die K.=O. uff den Dörfern ist wörtlich aus Riebling herübergenommen. 9) Meß auf den Dörfern; vieles ist aus der sächsischen K.=O. entnommen, das übrige stimmt aber auch nicht ganz mit der Rieblingschen Ordnung. 10) Sonntag Nachmittag auf den Dörfern; die Ausführungen sind zum Theil aus der sächsischen K.=O. 11) Von den 13 Kollekten sind die ersten 9 aus Riebling, die andern 4 aus der sächsischen Ordnung. 12) Präsationes sind aus der Ordnung von 1545, doch mit Weglassung zweier. 13) Die Vermahnung vor der Kommunio ist ganz neu, obwohl 1545 schon drei Formen sich vorfanden. 14) Von der Taufe. Die Anrede ist aus der sächsischen K.=O. wörtlich entnommen; dann folgt Luthers Taufbüchlein in der verkürzten Form. 15) Von der Nothtaufe ist alles wörtlich aus der sächsischen K.=O. entnommen, wie auch 16) Von der Beichte und 17) Wie man Kranke berichten soll. 18) Bräutigam und Braut zu segnen. Dies ist ein Abdruck von Luthers Traubüchlein. Mithin ist wohl klar geworden, daß man nicht mit Masch ohne Weiteres sagen kann, Melanchthon habe diesen Theil verfaßt. Die Anlehnung an Rieblings Messe, ja die Herübernahme daraus ist so groß, daß dieser als Arbeiter angesehen werden darf. Wie viel Melanchthon "hineingesetzt" hat, wie viel die übrigen Mitarbeiter hinzugethan haben, läßt sich nicht feststellen.

Der vierte Theil "von erhaltung Christlicher Schulen und Studien" ist nur kurz. Die Einleitung lehnt sich an "de scholis" der Wittenberger Reformation an. Der erste Theil beschäftigt sich mit den Vorschriften über die Universität, welche die Herzöge erhalten wollen, mit tüchtigen Personen, Lektion, Ordnung der Studien, Disciplin, Einkommen, Schutz beständiglich versorgen. Da sie eine besondere Zier der Kirche ist und "den landen tröstlich", so wird die Landschaft, auch die Nachbarn gern Hülfe thun. Als Verfasser dieses Theils ergiebt sich wohl Aurifaber, der an der Neubegründung der Universitat theilnahm. Das zweite Stück "Von den Kinderschulen" ist ein ausführlicher Lehrplan, der sich an den Unterricht der Visitatoren von 1528 anschließt und zwar zum Theil wörtlich, zum Theil abweichende Bestimmungen enthält. Vielleicht hat Omeken dieses zweite Stück ausgearbeitet, der ja Verdienste um das Güstrower Schulwesen hat.

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Der fünfte Theil "Von unterhaltung vnd Schutz der Pastorn, Predicanten und Legenten in der Universität und andern Schulen". Die Herrschaft zu Meklenburg will die Kirchengüter nicht zerreißen lassen, sondern dazu erhalten, daß "nach Gelegenheit der Stadt und Dörfer daraus der Universität und den Kirchen mit gutem Rat zulag geordnet werde". Auch die Städte werden zu solchem Werk willig sein; für die armen Kirchen aber soll am Freitag eine Kollekte abgehalten werden. Dieser letzte Abschnitt geht selbstständig vor, obgleich in der Ref. Witt. der Grundgedanke gegeben erscheint.

So ist die Meklenburger K.=O. von 1552 auf Befehl des Herzogs Johann Albrecht, unter Zusammenwirken der meklenburgischen Theologen und unter Mitwirkung Melanchthons entstanden, indem die Verhältnisse Meklenburgs berücksichtigt, aber auch Luthers, Melanchthons, Jonas- Schriften mit verwerthet wurden.


Wir sind dennoch mit der Geschichte dieser K.=O. nicht fertig. Es finden sich nämlich verschiedene Ausgaben derselben, deren Entstehung noch in völliges Dunkel gehüllt ist . 1 ) Sogleich im Jahre 1552 findet sich eine zweite Ausgabe, die dadurch schon äußerlich von der ersten verschieden ist, daß sie das Meklenburger Wappen nicht führt. Wiggers hat in den Jahrbüchern XVIII, S. 180 ff. eine Untersuchung angestellt und kommt zu dem Resultate, daß beiden Ausgaben kein verschiedener Satz zu Grunde liege, trotz der Verschiedenheiten. Indem wir auf Wiggers- Untersuchungen verweisen und bemerken, daß sich noch mehr Verschiedenheiten finden lassen, als derselbe anführt, ist besonders die Abweichung auf S. 17 a zu betonen. Hier hat B (nach Wiggers die Ausgabe mit Wappen) eine viel kürzere Version als A (die Ausgabe ohne Wappen). Zwischen den Worten "ewige Seligkeit ... durch diese Verheißung" hat B 11 Zeilen, während A über eine Seite hat. Es handelt sich um das Alter des Evangeliums. Während nämlich in B ganz kurz erzählt wird, daß zu Adams Zeiten schon das Evangelium gepredigt worden ist, steht in A dieser Gedanke ausgeführt da, mit der Spitze: Das Evangelium ist nicht eine neue Predigt, die vor


1) Gern erwähne ich hier der fleißigen Arbeit des jüngst verstorbenen Herrn Dr. Friedr. Latendorf zu Schönberg im Centralblatt für Bibliothekswesen, August 1898, S. 357-361. Es war mir stets eine Freude, mit dem genannten Herrn brieflich Beobachtungen in betreff der Melanchthoniana in Mellenburg austauschen zu können.
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Christi Geburt nicht gewesen wäre. Dieser Umstand giebt zu denken. Wiggers allerdings meint nur, daß nach vollendetem Drucke einer Anzahl von Exemplaren die Veränderung vorgenommen und sogleich eine erneuerte Korrektur der folgenden Bogen geschehen sei, und muthmaßt, daß A älter sei, weil, nachdem man die Wappenausgabe B erst hatte, man gewiß so weiter gedruckt haben würde. Ganz das Gegentheil ist meines Erachtens der Fall. 500 Exemplare mit Wappen hat Aurifaber bestellt, und wie es aus der schon erwähnten Rechnung hervorgeht, auch bezahlt (Ausgabe B bei Wiggers). Ausdrücklich heißt es: "Dem formschneider von beiden woppen zu schneiden" und "dem Lucas Maler vor zweien wapen m. g. h. zu reißen". Daß diese Ausgabe für Meklenburg und nur für Meklenburg berechnet war, beweist das Wappen. Dennoch hat Melanchthon die Meklenburger K.=O. weiter drucken lassen. Schreibt er doch am 10. September 1552, also bereits 50 Tage nach Fertigstellung der Wappenausgabe, an Aurifaber: 1 ) Liber ecclesiarum vestrarum nunc recuditur. Zu welchem Zwecke er dies that, erhellt weiter aus einem Briefe vom 19. Juni 1552, worin er dem Peucer die Zustellung eines Exemplars der Meklenburger K.=O. in Aussicht stellt, und aus einem Briefe vom 24. Februar 1553 2 ) an den Bürgermeister von Augsburg, Johann Baptist Henzel: Vides in Megalburgensi scripto comprehendi in forma coenae admonitionem, confessionem, absolutionem, precationem et gratiarum actionem. Beruft sich hier Melanchthon auf die K.=O., die er in der Hand des Bürgermeisters weiß, sendet Melanchthon seinem Schwiegersohne Peucer die K.=O., hatte er drittens dem Fürsten Georg von Anhalt schon am 30. Juni 1552 einige Seiten der noch nicht zu Ende gedruckten K.=O. übersandt, so geht schon daraus hervor, für wie wichtig, ja für wie normativ er diese K.=O. angesehen wissen wollte. Ist ja doch auch diese in verschiedene andere K.=O. übergegangen: z. B. in die Kurpfälzische von 1556, die Pfalz=Zweibrücksche von 1557, die Braunschweig=Lüneburgsche von 1563, die Hessische von 1566, die Kurländische von 1570, die Oldenburgische von 1573, die Hoyasche von 1582. 3 ) Wenn aber Meklenburg nur 500 Exemplare bestellt hatte, so mußte Melanchthon sich selbst Exemplare besorgen, die er ohne Wappen herstellen ließ, offenbar, weil Sie in nicht meklenburgische


1) C. R. VII, S. 1067.
2) C. R. VIII, S. 32.
3) Richter II, S. 178, 195, 285, 289, 334, 353, 457.
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Gegenden gelangen sollten. Chyträus in seinem Berichte erwähnt ausdrücklich außer Landes gemachte Abdrücke. In der That hat später Melanchthon die Ordnung mit Weglassung des Namens Meklenburg drucken lassen, z. B. 1559, 1565 "wie es zu Wittenberg und in etlichen Chur und Fürstentum, Herrschaften und Stedte der augsburgischen Confeßion verwandt, gehalten wird." Dieses Verfahren Melanchthons erscheint in einem eigenthümlichen Lichte, wenn wir Chyträus hören: "Als im eingange des 1557 Jars E. s. G. Herr Bruder, aus guter Christlicher wolmeinung, die unglückselige Friedeshandlung zwischen den Theologen zu Witteberg und Magdeburg fürgenommen, die Artikell der Friedeshandlung von hertzog Hans Albrecht fürgeschlagen gantz widerlich vnd bitterlich verchasst waren: da haben Philippus und sein tochtermann D. Peucer den namen des hertzogthumbs Meckelburg auff dem Titel der K.=O. weggethan, und dieselbige forthin in der Wittenbergischen Kirchen namen zu drucken befohlen." Melanchthon hatte unter dem 9. Dezember 1556 Herzog Johann Albrecht aufgefordert, den zwischen ihm und Flacius schwebenden Streit zu vergleichen. 1557 hatte der Herzog seine Abgeordneten gesandt; aber Melanchthon nennt die Bedingungen, die Johann Albrecht ihm stelle, fast allzu harte. 1 ) Die Thatsache, daß Meklenburg eine mit vielen andern Kirchen gemeinsame K.=O., und also keine eigene hatte, war nach des Chyträi weiterm Bericht die Veranlassung, daß die Meklenburger Ordnung revidirt werden sollte. Bei der anerkannten Thatsache aber, daß Melanchthon stets an seinen Schriften geändert hat, ist es nicht verwunderlich, daß er auch die ursprüngliche Ordnung änderte, zumal da der fortdauernde antinomistische Streit in dem locus de lege et evangelio die genauere Festsetzung des Alters des Evangeliums gefordert haben mag. Schon in dem Begleitschreiben vom 20. Juli 1552, das der Drucker an Aurifaber mitnahm, bittet er, daß alle Frommen ihr Urtheil über die K.=O. abgeben mögen; er wolle non libenter ίδοβουλεύειν. Und am 10. September 1552 bekennt er seine Aenderungen selbst: Liber ecclesiarum vestrarum nunc recuditur, in quo etsi de sententia nihil mutatum est, tamen quaedam explicatius recitare conatus sum ut videbis. Daraus folgt also, daß im September 1552, kaum zwei Monate nach der ersten Ausgabe, die zweite, in etwas (quaedam) veränderte von Melanchthon herausgegeben wurde. Da diese Ausgabe als solche nicht für Meklenburg bestimmt war, so ist jetzt das Votum von


1) Schröder II, S. 190.
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Wiggers wohl erledigt, daß ein abschließendes Urtheil über die Entstehungsursache der doppelten Rezension von der Auffindung weiterer urkundlicher Nachrichten abhängig zu machen sei. 1 )

Die dritte Ausgabe der Meklenburger K.=O. erschien im Jahre 1554 zu Wittenberg, ebenfalls ohne Wappen. Daraus, und weil sie in den Landtagsberichten nicht erwähnt wird, schließe ich - gegen Wiggers -, daß sie überhaupt in Meklenburg nicht eingeführt gewesen ist. Wiggers allerdings beruft sich auf M. U. L. Unpartheiische Prüfung, eine Schrift aus dem Jahre 1739, welche sagt: Anno 1554 ward jetztgedachte K.=O. mit gutem Willen der Ritter= und Landschaft revidiret und in Herzog Albrechts I. Namen wieder aufgelegt, nachdem darin einige Ender= oder Verbesserung in den Lehrstücken wider die Päbstler geschehen." Aber gerade in dem Wismarschen Vertrag 1555 heißt es "die von gemeiner Landschaft angenommene K.=O. anno 52 ausgegangen." Und im Landtag zu Güstrow, 14 Tage vor Ostern 1555, will die Landschaft die reformatio Johannis Auri Fabri erst zur Hand nehmen; und in der Antwort fordert der Fürst, daß sie nach gethaner Verlesung anzeigen solle, ob etwas darin zu erinnern sei. Und 1557 zu Sternberg erinnert man an die noch beim Leben des Herzogs Heinrich durch die Gelehrten verfaßte der Couf. Aug. gemäße Konfession des Landes. 2 ) Mithin ist dieser Druck im Lande garnicht autorisirt worden. In den vier letzten Theilen findet sich gegen 1552 nur eine Veränderung; an den dritten Theil ist eine Vermahnung inbetreff der Ehegelübde und eine Belehrung inbetreff der Ehehindernisse angehängt, welche sich im Examen ordinandorum zuerst findet. Mit letzterem hat der erste Theil dieser K.=O. die größtmöglichfte Uebereinstimmung. Deshalb sind die Abweichungen von der K.=O. 1552 weit zahlreicher, als Masch und hernach Wiggers meinen. Diese führen nur zwei an, ich habe mit leichter Mühe 13 gefunden. Die Zahl ließe sich wohl noch vergrößern.

In den ersten 4 Lehrartikeln finden sich sechs wesentliche Abänderungen. 1) S. 9b ist die Aussage von der ersten Person viel vollständiger als 1552; 2) S. 10a ebenso der Artikel von der zweiten Person; 3) ebenso der dritte Artikel, ohne daß abzusehen wäre, ob irgend ein dogmatischer Gesichtspunkt vorgeherrscht habe. 4) S. 10 b wird als Beweis für die Trinität auf die Logoslehre Bezug genommen und die Bedeutung der Taufe in Bezug auf die Trinität erklärt Dies fehlt 1552 ganz.


1) Jahrb. 18, S. 183.
2) Spalding, Landtagsverhandlungen S. 19.
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5) S. 11 b sind drei lange Absätze eingeschoben als Antwort auf die Frage: "Warum ist der Sohn Gottes genannt Wort?" 6) S. 12b ergeben sich viele Abänderungen in dem Artikel "Vom Unterschied christlicher Anrufung und der heidnischen." 7) S. 13b ist im Artikel von der Schöpfung eine kleine Erweiterung. 8) S. 15a findet sich eine genauere Erklärung der Erbsünde, welche auch nicht auf Flacius Bezug nimmt. 9) S. 19a ist gerade so wie in der wappenlosen Ausgabe 15 2 dieselbe ausführliche Erklärung hinsichtlich des Alters des Evangeliums. 10) Vielleicht im Gegensatz gegen die Schwärmer ist S. 19b eingefügt: "Die Predigt ist nicht ein vergeblich schallen oder fliegende Gedanke." 11) In der Rechtfertigungslehre ist offenbar im Gegensatz zu Osiander eine Reihe von Ausführungen eingeschoben, acht an der Zahl, S. 21 a u. b. 12) Offenbar gegen denselben ist auch S. 25 a u. b neu eingesetzt - wesentliche Gerechtigkeit! 13) Im Abendmahl S. 33 a findet sich eine unwesentliche stilistische Veränderung, indem das Substantiv "der Herr Jesus Christus" statt des Pronomens "Er" wiederholt wird. Ich kann deshalb nur annehmen, daß diese K.=O. ein in Wittenberg beschaffter Abdruck der alten von 1552 ist, jedoch so, daß die wappenlose Ausgabe zu Grunde gelegt ward, nachdem sie von Melanchthon seinem examen ordinandorum gleich gemacht war, oder indem Melanchthon sein examen 1554 nach dem ersten Theil dieser Ordnung separat druckte, je nachdem man die Abfassungszeit desselben im Jahre 1554 vor oder nach dieser K.=O. ansehen will.

Die vierte Ausgabe der Meklenburger K.=O. erschien im Jahre 1557, zu Rostock durch Dietz gedruckt, mit dem meklenburgischen Wappen. Es ist die niederdeutsche Uebersetzung derjenigen von 1552. Aus dem Vergleiche der in Betracht kommenden Stellen ergiebt sich, daß der Uebersetzer sich nach der K.=O. von 1554 richtet, ohne alle Veränderungen zu adoptiren, welche Melanchthon gcmacht hatte An drei Stellen vielmehr (vielleicht lassen sich noch mehr finden) folgt er der Ausgabe von 1552, und zwar der wappenlosen. Denn S. 11 a hat er in der Anrufung Gottes die ausführliche Erklärung aus 1554 nicht herübergenommen, sondern sich mit der kürzern von 1552 begnügt; ebenso S. 9b in den Bestimmungen der drei göttlichen Personen. S. 30b hat er wie 1552 das Pronomen "Er" statt des wiederholten Substantivs. Falsch urtheilen also Masch und auch Wiechmann, 1 ) wenn sie diese Ausgabe im ersten Theil derjenigen von


1) Wiechmann, Mecklenburgs altniedersächsische Litteratur Bd. 2, 1870. S. 23.
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1552 folgen lassen. Vielmehr besteht durchgehends Uebereinstimmung mit der Ausgabe von 1554; S. 12a ist der Absatz "Wente de ewyge Vater - krafft gegeuen" aus 54; in 52 fehlt er ganz. S. 13b richtet sich die Erklärung der Erbsünde nach 54. S 17 a richtet sich die Bestimmung des Evangelii als neuer Predigt wohl nach 54 und 52, aber doch nur der wappenlosen Ausgabe. Aehnliche Uebereinstimmungen mit 54, die 52 garnicht sich finden, sind auf S. 18a (Evangelium nicht leerer Schall); S. 19 a (Rechtfertigung des Sünders); S. 23a (Gottesgerechtigkeit); 123b (Eheverwarnung); 18b eine kleine stilistische Veränderung, die 54 ist, aber nicht 52. Ganz neu sind in dieser K.=O. vier Zusätze. S. 111a sind zwei lange Absätze eingeschoben. Ihr Inhalt zielt auf eine strenge Kirchenzucht, daß ein Papist und offenbarer Sünder nicht Gevatter stehen soll, auch vom Abendmahl ausgeschlossen wird. S. 118b ist ein Artikel "Vom Begreffnisse" eingerückt, daß Papisten, Wiedertäufer und ruchlose Verächter des göttlichen Worts stille begraben werden sollen. S. 123a ist ein Absatz eingerückt "dat man am Sondage nene Brudtlacht holden schal." S. 130a ist eingerückt, daß der Landesfürst aus den Feldklöstern jährlich "veerdehalff dusent gülden" geben wolle; dies ist offenbar zugesetzt infolge der Verhandlungen über die Einziehung der Klöster.

Wie Wiechmann 1870 zuerst entdeckt hat, existirt noch aus demselben Jahre 1557 eine neue Ausgabe der K.=O. - die fünfte. Er muthmaßt, daß es diejenige ist, welche die älteren Litteratoren ins Jahr 1560 Setzen, z. B. Nettelbladt in succincta notitia: novis typis repetita fuit. In der That ist die Abweichung dieser Ausgabe nur gering. Nach W. weicht der zweite Druck (B) im Bogen b und m von dem ersten Drucke A ab, ohne daß von einer Textverschiedenheit die Rede sein kann. In der Ueberschrift nämlich Stehen bei B die Namen der Herzöge in einer Zeile mit Lettern von gleicher Größe, in A steht der Name Ulrich unter dem seines Bruders, und zwar mit kleineren Lettern. Auf Blatt b 3 a Zeile 3 von unten liest A "vnde Confession", B verbessert den Druckfehler "un de Confession". Auf Blatt b Seite 4b Zeile 10 von unten hat A "vnde vam troste der bedröuen Christen, B verbessert "um vam troste der bedröuenden Christen." Andere Druckfehlerverbesserungen finden sich nach Wiechmann besonders Bogen m, 6 Stück. W. hält B für einen späteren Druck, weil er Druckfehler von A verbessert. Von einer besonderen Ausgabe darf man wohl nicht sprechen,

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indem Hofmeister in der Fortsetzung des W-schen Werkes darauf aufmerksam macht, daß es "Mischexemplare" giebt. 1 )

Derselbe hält Freder, den Wismarschen Superintendenten, für den Uebersetzer, nach seinem eigenen Zeugniß. In der Vorrede zu seinem Liber continens u. s. w. 1562 sagt er: Cum hoc libro ia vernacula lingua publicato praeclaram confessionem fidei Celsitudines vestrae ediderint .... (S. 5) und: Cum autem, illustrissimi et laudatissimi principes, hic liber in Megalburgica lingua a me de V. C. mandato aute sit conversus et in eadem lingua Vestrarum Celsitudinum nominibus editus et vestris ecclesiis sit commendatus. (S. 8.) Daraus geht zugteich hervor, daß die Fürsten die Uebersetzung anordneten. Der nächste Zweck war wohl, dem plattdeutsch sprechenden Volke und allen Pastoren die K.=O. verständlich zu machen. Wenigstens sagt Gryse davon (p. 2): Ock hebben ere F. G. derwegen de Kercken ordenung alhyr dorch Ludewich Dietzen in dissem Jahre drucken laten up dat ein jeder wo he syk in der Lere und Kercken saken Christlik scholde vorhalden, eigentlick weten mochte." Daß die K.=O. im Namen Albrechts und Ulrichs erlassen ward, erklärt sich daraus, daß dieser seit dem 10. Juni 1554 mit seinem Bruder das Land getheilt hatte. Nach dem Erbvertrag zu Wismar war das Kirchenregiment gemeinschaftlich, nur im Bisthum Schwerin hatte Ulrich als erwählter Bischof das Reformationsrecht. 2 ) Die Einsätze in dieser K.=O. sind, wie Chyträus angiebt, von dem durch seine Kirchenzucht in Rostock bekannten Heßhus: "Und kurtz zuvor 1556 Dr. Hesshusius, als die K.=O. alhie in Meckelburgische sprache vertiret, ettliche artikell von der Kirchen disciplin (als das mann die Offentliche sünder namhafft von der Cantzel auffkündigen, nicht gefattern stehen vnd mit Christlichen cerimonien begraben sol) hinein geflicket hat, die Philippo nicht gefallen." Daraus würde hervorgehen, daß Melanchthon diese Artikel nicht approbiert habe. Allein im Streit gegen Drakonites, der den Rostocker Theologen vorwarf, Melanchthon habe jene Sätze nicht gutgeheißen, erklären letztere: 3 ) Melanchthon sei die K.=O. vor dem Druck zugeschickt worden, und er hätte eigenhändig geschrieben: Judico habentes notoria peccata non admittendos esse ut sint testes baptismi et a coena domini plane arcendos esse. Chyträi Urtheil muß also zurecht gestellt werden: Entweder gefiel es Melanchthon überhaupt nicht,


1) Theil III, 1885, S. 213.
2) Schirrmacher, S. 250, 267.
3) Jahrb. 19, S. 120.
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daß man selbständig Einschaltungen machte, ohne ihn vorher zu fragen; oder er war erzürnt, daß man von seinen "Verbesserungen" von 1554 nicht alle angenommen, sondern auf 1552 sich zurückbezogen hatte.

Die sechste und siebente Ausgabe der K.=O. bilden die lateinischen Uebersetzungen derselben von Freder 1562. Aus der Vorrede geht hervor, daß Freder sie auf eigenen Antrieb verfertigte, damit seine Uebersetzung ein Zeugniß der meklenburgischen doctrina und εύταξία hommibus exteraruin nationum sein sollte, damit sie nicht allein die lutherischen Ordnungen bewundern, sondern selbst zum Uebertritt angelockt werden möchten; andererseits will er den Latein Lernenden ein Buch an die Hand geben. Dieses widmet er den beiden Herzogen, weil ihr erlauchter Name das Buch vor Verleumdungen der Papisten sicher stellen möchte. Noch in demselben Jahre erschien ein neuer Druck mit dem verkürzten Titel: Oeconomia ecclesiastica. 1 )


Die K.=O. von 1552 bezeichnet den wichtigsten Fortschritt in der Entstehung der meklenburgischen Landeskirche, sie bringt nicht nur die Lehre und die Ceremonien, sie regelt auch die kirchliche Verfassung, sowie ihr Verhältniß zur landesherrlichen Gewalt. Weil sie letzteres nicht enthielt, ist die K.=O. von 1540 nur unvollständig; da die Verfassung aber geregelt werden mußte, so verstehen wir, weshalb gerade der Kanzler Joh. Lukanus, den Chyträus in seiner Rede den suasor novae ordinationis nennt, dem eifrig reformatorisch gesinnten Johann Albrecht ihre Niederschrift anrathen mußte.

In der K.=O. erlangt das Verhältniß der weltlichen Gewalt zur Kirche seinen bestimmtesten Ausdruck. Die K.=O. geht von der Wichtigkeit des göttlich gestifteten Predigtamts aus. Damit Jesus Christus und die göttliche Lehre im menschlichen Geschlecht bekannt wären, damit öffentliche Versammlungen seien, und die Lehre öffentlich vorgetragen werde, hat Gott das Predigtamt eingesetzt (S. 3a). Es ist "ein befelh, das heilig Evangelium zu predigen, Sacramenta zu reichen, Sünden zu vergeben, Prediger sampt den Kirchen zu ordnen, Sünde zu Strafen, allein mit Gottes wort" (S. 59 a). Darum ist es ein "warlich selig Kirchenregiment" (S. 67 a); doch nicht "weltliche macht und leiblicher Zwang" (S. 59 b). Darum gehört ihm weltliche


1) Wiechmann II, S. 151.
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Herrschaft ganz und garnicht zu, die der Herr Christus vom Kirchenregiment ausdrücklich unterschieden hat (S. 133 b).

Dem Predigtamt gegenüber wird das Recht der weltlichen Obrigkeit zu kirchlichem Handeln festgelegt. "Die hochlöbliche Herrschaft im Hertzogthum Meckelnburg ist Gott vor allen dingen schuldig vleis zu thun, das in jren Landen das heilig Evangelium rein und trewlich gepredigt werde u. s. w." (S. 3b). Dieser religiöse Beruf der weltlichen Obrigkeit, der "allgemeine Rechtsüberzeugung jener Zeit" 1 ) war, wird in unserer K.=O. von zwei Seiten her näher begründet; aber nicht ist die Rede von einer Uebertragung oder Annahme der bischöflichen Gewalt, noch von einem seit längerer Zeit geübten kirchlichen Handeln. Vielmehr bildet die eine Seite der Begründung der Hinweis auf Jes. 49, 23 und 60, 16 "Und die Könige sollen deine Nährer sein" (S. 3a und 134 a) und Ps. 2 "Und nun, ihr Könige, laßt euch lehren". Daraus wird gefolgert, daß Gott der Herr die Regenten ernstlich angesprochen hat, zur Erhaltung des Predigtamts treulich Hülfe zu thun. Es ist das dieselbe theologische Begründung, wie sie bereits Riebling 1540 und hernach Omeken 1557 für das Visitationsrecht der weltlichen Gewalt geben. Ersterer weist darauf hin, daß schon Adam, Josua, Samuel, David, Salomo, Josaphat, Ezechias, Josias für den rechten Gottesdienst gesorgt haben. 2 ) Und letzterer ließ sogar ein Buch erscheinen "Von der Visitation nödige vnderrichtinge" und beweist, daß die Fürsten immer das Recht dazu gehabt haben. Allerdings ein göttliches Recht des landesherrlichen Kirchenregiments damit zu erweisen, lag diesen Männern fern. Die andere Seite der Begründung für den religiösen Beruf der weltlichen Obrigkeit ist von der custodia tabulae utriusque hergeleitet, nimmt also Bezug auf die Meinung der mittelalterlichen Kirche, als ob der Staat nur die temporalia zu besorgen habe. Letztere Anschauung wird ausdrücklich zurückgewiesen. "Das Ampt der weltlichen Regierung ist Gottes ordnung, ein gut werck" (S. 62 a). Sie soll über das Gesetz wachen zur Erhaltung äußerlicher Zucht; aber das ist nur ein "stücklin vom Ampt"; sie soll auch über Abgötterei wachen und rechte Lehre pflanzen; kurz "die Oberkeit soll beide tafeln der Zehen gebot, Gott zu ehren, in erhaltung eusserlicher zucht, handhaben, mit ernstlicher Execution" (S. 63 a). Es ist das ja die Lehre der Reformatoren,


1) Rieker, S. 133.
2) In seiner Anrede an den Rat zu Wismar, Schröder I, S. 361.
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die dem sich erweiternden Staatsbegriff entsprach, wie dieselbe Agrikola dem Johann Albrecht einst nahe gelegt hatte: Principes sunt non tantum secundae, sed primae etiam tabulae custodes, ut per eos floreat ecclesia et politeia. 1 ) Aber diese Gewalt ist nach zwei Seiten hin eingeschränkt: Einmal soll sie nicht eigne Lehre oder Interim oder Gottesdienst aufrichten, außer Gottes Wort. Das ist der Grund, warum in der K.=O. als ein erster T'heil die Darlegung der Lehre erscheint, welche "die einige ewige ist, die in Propheten und Apostel Schrift gefaßt ist, in dem Verstand der ökumenischen Symbole, mit dem Luthers Katechismus, sein Bekenntniß vom Abendmahl, sowie die Conf. Aug. von 1530 übereinstimmen." (S. 64 a.) Der Landesherr bestimmt also nicht den Bekenntnißstand seines Landes, das ist vielmehr das durch Reichsgesetz seit 1555 geregelte Recht der Landesherrschaft, sondern für letztere giebt es nur eine Wahrheit, die wahre Lehre der K.=O., und somit eine Pflicht, für diese zu sorgen. Die zweite Einschränkung liegt in den Worten: "Es sol auch die Oberkeit selb gleichförmig leben göttlichen Gesetzen." Die Obrigkeit ist also schuldig, für das Evangelium zu sorgen; darum muß sie auch den Irrthum strafen und beseitigen. Johann Albrecht wendet dieses Recht selbst an im Stifte zu Schwerin, als Ulrich durch die Kapitulation sich gebunden glaubte, ebenso in Lübz gegen seine Mutter, in Dobbertin, Ribnitz, Rostock u. a. An seine Mutter schrieb er am 23. März 1567: 2 ) Er erkenne seines von Gott ihm befohlenen Amtes halber sich für schuldig, seine Unterthanen mit dem allein selig machenden Worte Gottes versorgen zu lassen. Es ist also der religiöse Standpunkt, den der Herzog einnimmt, nicht der formal juristische, der erst 1555 für die Fürsten in ihrem Verhältniß zum Reiche festgelegt ward. Der Herzog will auch nicht mit seinem Lande sich isoliren, sondern es wird (S. 64 b und S. 4a) ausdrücklich betont, daß man Eintracht zu halten begehrt mit den Kirchen der sächsischen Lande, als zu Lübeck, Hamburg, Lüneburg und anderen dergleichen, wo die reine Lehre ebenso verkündigt wird.

Aber welche Geltung hatte die K.=O.? Von dieser Frage wird die Bestimmung der Grenzen abhängen, innerhalb deren die meklenburgische Landeskirche sich ausbreitete. Die K.=O. erschien 1552 nur in Johann Albrechts Namen, erst 1557 ist sie auch in Ulrichs Namen ausgegangen. Aber seit dem Tode


1) Gedruckt Jahrb. 8, S. 59.
2) Jahrb. 22, S. 177.
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Herzog Heinrichs 1552 bestanden Irrungen wegen der Regierung zwischen Ulrich und Johann Albrecht. Außerdem behaupteten die beiden Bisthümer Schwerin und Ratzeburg wenigstens in ihren Stiftsländern ihre eigenthümlichen Rechte. Allein erstere wurden durch den Wismarschen Vertrag beigelegt, 1555, nach welchem das Kirchenregiment von beiden Fürsten zugleich bestellt wird; beide wollen Kirchen und Schulen mit gottesfürchtigen Männern zu versorgen Fleiß haben; beide wollen nach der K.=O. von 1552 eine Visitation anstellen. 1 ) In demselben Vertrag ist auch das Verhältniß zu Ratzeburg und Schwerin bestimmt. Für seinen zum Bischof von Ratzeburg erwählten Bruder Christoph hatte Johann Albrecht am 3. Oktober 1554 die Verwaltung angetreten und sich anheischig gemacht, das Stift apud sedem catholicam zu vertreten. 2 ) Indem in dem Revers von Bestimmungen über den Konfessionsstand nichts enthalten ist, ließ sich das Domkapitel die Herrschaft Johann Albrechts gefallen. Und im Wismarschen Vertrag wird es demselben anheimgegeben, "zu befördern und fortzusetzen Bestellung, Verordnung und Unterhaltung des Kirchenregiments." Das war im Sinne der evangelischen Lehre gemeint und auch so durchgeführt; denn als 1561 die päpstliche Konfirmation Christophs 3 ) eingeholt werden sollte, hatte man nur geringe Hoffnung auf die Erlangung derselben, weil man nicht mehr antiquae religionis sei. Dennoch kam erst 1566 der Beschluß des Kapitels zustande, die alten Ceremonien abzuschaffen, und erst 1589 wurde in der Visitation die Annahme der Meklenburger K.=O. beschlossen, nachdem bei der Visitation von 1581 sich herausgestellt hatte, daß einige nach der Meklenburger, andere nach der Holsteiner und andern Ordnungen sich hielten. 4 ) Im Schweriner Stift hatte Ulrich geschworen, "den Ritus und die Ceremonien der katholischen Kirche zu wahren", und da das Kapitel das Mitaufsichtsrecht über alle geistliche Angelegenheiten hatte, so waren Ulrich die Hände gebunden. Er mußte vielmehr protestiren, als Johann Albrecht am 27. Juli 1553 den Befehl zur Visitation der Domkirche zu Schwerin gab, da nach den Worten Johann Albrechts "unser Bruder den Pfaffen verpflichtet ist." Allein, als die päpstliche Bestätigung auf sich warten ließ, erlangte Ulrich trotzdem die Huldigung. Im Wismarschen Vertrag übernahm er die


1) Gedruckt bei Gerdes, S. 190.
2) Masch, S. 504 u. 522.
3) Ebenda S. 509.
4) Masch, S. 522, 535, 528.
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Verpflichtung, das Kirchenregiment im Stifte seinerseits zu bestellen und, sofern es ohne Verletzung seines Eides geschehen konnte, die untüchtigen Personen abzuschaffen, damit nichts anders gehalten würde, als was der Conf. Aug. gemäß und dem Meklenburgischen Bekenntniß von 1549 gleichförmig sei. Und bereits 1557 ordnete er selbstdie Visitation der Stiftskirchen an, da die Kapitularen, denen er durch seinen Eid verpflichtet war, selbstlutherisch geworden waren. Allerdings jene Bestimmung von der katholischen Religion wurde auch dem Wortlaute nach erst 1568 aufgehoben, als die Kapitularen ihre Pflicht, für das Kirchenregiment zu sorgen, dem Bischofe abtraten. Als das Stift am 21. Oktober 1561 für reichsunmittelbar erktärt wurde, erlitt sein Verhältniß zu Meklenburg auf kirchlichem Gebiete nur insofern eine Veränderung, als es seinen eigenen Superintendenten bekam. So lassen sich beide Stifte mit ihren Gebieten als Theile der Meklenburgischen Landeskirche betrachten, allerdings selbständige Theile, da sie ihre eigenen Administratoren und diese wieder ihre Superintendenten, bezw. Konsistorien hatten. 1 )

Die K.=O. von 1552 ist von den Ständen des Landes angenommen worden. In der That, ist es der Beruf der weltlichen Obrigkeit, für das Seelenheit der Unterthanen Sorge zu tragen, 2 ) so ist die Landesobrigkeit als solche es, welche zu kirchlichem Handeln in ihren Gebieten berufen ist. Der Landesherr kommt also nicht in Betracht als Person, sondern als Träger der landesobrigkeitlichen Gewalt. Darum sind, wie bei allen Landesangelegenheiten, die Stände betheiligt, die rechte Religion ist Landessache. Zwar die Sorge der Landesobrigkeit für die Religion ergab sich nach mittelalterlichem Begriffe nicht schon aus der landesobrigkeitlichen Stellung. Erst im Reformationszeitalter ist sie ein wesentlicher Theil des obrigkeitlichen Berufes, also nicht der Person als solcher. Nur wo und seitdem der Religionsfriede zu Augsburg 1555 so ausgelegt ward, als ob den Kurfürsten und Ständen augsburgischer Konfession das ius episcopale übertragen wäre, wie es dem territorialistischen Systeme eigen war, konnte es kommen, daß der Landesfürst die Stände von der kirchlichen Mitregierung ausschließen wollte. In Meklenburg hatten sich noch zu Atbrechts Zeiten die Städte Malchin, Neubrandenburg, Friedland und Rostock, wie gezeigt ist, bereits an die Stände gewandt, um Schutz gegen Albrecht


1) Jahrb. 49, S. 156, 214, 250, 160, 251, 253, 254.
2) Rieker, S. 133.
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zu erlangen. 1538 hatte Magnus seine Bitte um eine K.=O. den Fürsten und den vornehmsten Räthen der Landschaft vorgetragen. 1549 waren zur Berathung über das Interim die Stände zu Sternberg anwesend, und in den Landtagen der fünfziger Jahre versichert Johann Albrecht, die Landschaft bei der neuen Religion zu beschützen, "da die gemeine Landschaft sich mit Serenissimo wegen der Antwort verglichen hat". Zwar beklagen die Stände, daß der Prälatenstand nicht mehr vorhanden ist, aber dennoch bitten sie um eine vollständige Durchführung der Reformation. Der Fürst übergiebt ihnen die K.=O. zur Berathung, daß "sie nach Verlesung derselben anzeigen, ob etwas darin zu erinnern oder zu verbessern sei", ebenso die Instruktion zur Visitation. Und im Wismarschen Vertrag heißt es von der K.=O. ausdrücklich, daß sie von der Landschaft angenommen worden sei. Indem also und soweit die Landstände die kirchlichen Interessen des Landes vertreten, ist die Landeskirche auch nach dieser Richtung hin entwickelt.

Auf die kirchliche Verwaltung nimmt die K.=O. insofern Bezug, als sie die Errichtung eines Konsistoriums verheißt, weil "ein großer Unterschied zwischen weltlichen Gerichten und Strafen und Kirchengerichten und Strafen" sei (S. 72 a). Eine eigentliche Konsistorienordnung wurde erst 1570 veröffentlicht und das Konsistorium am 27. März 1571 eröffnet Das Institut der Visitationen wird in der K.=O. ausdrücklich beibehalten und eine allgemeine Instruktion gegeben. An denselben waren hervorragend die Superintendenten betheiligt, ja sie bildeten die Aufgabe der letzteren, deren Zahl nach und nach vermehrt wurde, bis sie 1571 in der Superintendentenordnung bestimmt wurde. Was die Bedeutung dieser Aemter für die Landeskirche und das landesherrliche Kirchenregiment betrifft, so würde die nähere Ausführung zu weit von unsern K.=O. uns abführen; es genüge der Hinweis auf Rieker, mit dem Dieckhoff (Die Anfänge des landesherrlichen Kirchenregiments, Theol. Zeitschrift 1863, S. 682 ff.) übereinstimmt. 1 ) Nach beiden "fand in der Einrichtung der Konsistorien


1) Zur Geschichte des Konsistoriums vergl. D. Otto Meyer "Zum Kirchenrechte des Reformationsjahrhunderts", Hannover 1891. Zweite Abhandlung, S. 87 ff. Das erste Erachten für eine Konsistorialordnung stammt aus dem Jahre 1552, ein zweites aus 1564, ein drittes aus 1567, das von Husanus 1569 überarbeitet wurde (S. 96, 107,116,118; Merkel, Heinrich Husanus, S. 176). Man vergl. auch Meyers Schrift: "Kirchenzucht und Konsistorialcompetenz nach Meklenburgischem Rechte," Rostock 1854, S. 9ff., sowie die "Grundlagen des lutherischen Kirchenregimentes," Rostock 1864, S. 149. Das Verhältniß Rostocks zum landesherrlichen (  ...  )
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als kirchlicher Behörden im Unterschied von den politischen Behörden des Landesherrn die Selbständigkeit des in die Hand des Fürsten gekommenen Kirchenregimentes ihren organisch befestigten Ausdruck". 1 ) Und das Superintendentenamt ist das rein innerkirchliche Organ des Kirchenregimentes, seine Thätigkeit allein aufs Wort eingeschränkt, in seiner Autorität getragen durch den Landesherrn, aber keine Behörde desselben, sondern ein selbständiges kirchliches Amt . 2 )

Die K.=O. giebt endlich auch die Bestimmungen über das Kirchengut Die Unkost der Visitatoren soll aus den Klostergütern genommen werden (S. 75 a). Die Obrigkeit will die Räuber, welche den Kirchen die Güter entziehen, in Strafe nehmen. Denn die Herrschaft will dieselben nicht zerreißen lassen, sondern dazu erhalten, daß der Universität und den Kirchen Zulage verordnet würde (S. 133). Ausdrücklich wird auf das kanonische Recht Bezug genommen, daß das kirchliche Stiftungsgut seinen kirchlichen Charakter nicht verlieren dürfe; unter letzterem befaßte man dem Geiste der Zeit entsprechend auch die Unterhaltung von Hospitälern und Hülfe für die Armen. Die Kirchengüter werden also nicht als bona vacantia angesehen. Obwohl das Kirchengut zum landesherrlichen Gut eingezogen war, so empfing dasselbe durch die K.=O. und ebenso durch den Wismarschen Vertrag seine von der Pertinenzqualität des sonstigen Stammguts abweichende Pertinenzqualität; und im Ruppinschen Machtspruch 1556 wird ausdrücklich bestimmt, daß jährlich vierthalbtausend Gulden für die kirchlichen Zwecke der Universität angewiesen sein sollen; eine Bestimmung, welche auch in die K.=O. von 1557 Aufnahme fand.

So ist eine meklenburgische Landeskirche fertig; eine Landeskirche neben vielen andern, mit denen sie "Eintracht zu halten begehrt"; aber auch eine ausschließtiche Landeskirche, sofern Andersgläubige nicht geduldet werden. Durch ein besonderes


(  ...  ) Kirchenregiment behandelt Dr. Hugo Böhlau in seiner als Manuskript gedruckten Festschrift "Zur Konsistorial=Kompetenz des Landesherrn in Rostock." Weimar 1881. Die Stadt Rostock nämlich hatte seit 1557 einen eigenen Superintendenten und seit 1566 auch ein eigenes Konsistorium und forderte iurisdictio omnimoda. Durch die Erbverträge von 1573 und 1584 wurden die darüber mit den Herzogen entstehenden Streitigkeiten einstweilen beigelegt; man vergl. jedoch das Verhalten des Rathes zur Publikation der Kirchenordnung im Jahre 1603 gegen den Schluß der Abhandlung.
1) Rieker, S. 170.
2) Dieckhoff, S. 719.
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Mandat der beiden Herzöge vom 13. Januar 1560 ward noch einmal auf die Verpflichtung zur Erfüllung der K.=O. hingewiesen, den Widersetzlichen aber die Auswanderung anbefohlen. 1 )


War so die meklenburgische Landeskirche in Lehre und Verfassung fertig gestellt, so versuchen dennoch die dogmatischen Streitigkeiten in dieselbe einzudringen. Ausgewanderte Engländer waren im Winter 1553 nach Rostock gekommen, von wo sie nach einem Gespräch mit dem Prediger Ryke am 12. Januar 1554 vertrieben wurden. In Wismar fanden sie bei den zahlreichen Mennoniten Aufnahme, deren Führer Menno Simons aus Friesland herbeigeeilt war, jedoch bald mit ihnen in theologische Streitigkeiten verwickelt ward über Menschwerdung Christi, Ehescheidung, besonders aber über das Schwert der Obrigkeit. Trotzdem die Engländer durch ihren Sprecher bei dem Rath ihr Glaubensbekenntniß einreichten, in dem sie das Recht der Obrigkeit anerkennen, das Abendmahl nicht bloß für ein Kennzeichen, sondern für die Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi halten, so jedoch, daß sie in kalvinischer Weise die menschliche Natur Christi nicht unendlich an allen Orten ausgebreitet sein lassen wollten, mußten sie mit den Mennoniten zusammen aus der Stadt, am 22. Februar 1554. 2 ) Durch ein Mandat der sechs wendischen Städte, Lübeck, Hamburg, Lüneburg, Rostock, Wismar, Stralsund vom 1. August 1555 sollen alle, welche "den Jrthum der Wiedertäufferey lehren," desgleichen auch die Sakramentierer "unnachlässig gestraft, vertrieben, auch nicht beherbergt werden". 3 ) - Am 16. Januar 1556 hielt Omeken in Ribnitz mit Wiedertäufern ein Examen ab inbetreff der Kindertaufe, des Abendmahls, der Obrigkeit u. s. w. Da dieselben halsstarrig blieben, wurde ihre Sache der Obrigkeit empfohlen, damit größerer Schade verhütet werde. 4 ) 1562 hielt eine vom Hergog bestellte Kommission ein Examen mit den zu Wismar wieder aufgetauchten Wiedertäufern ab, die sich bekehren ließen. Die Kommission hielt es jedoch für nöthig, dem Wismarschen Ministerium in einem längern Schreiben Unterricht inbetreff der Wiedertäufer zu geben. Noch 1571 erschien eine Abhandlung zur Bekämpfung der Schwärmerei. 5 )


1) In der Registratur des Min. Eccl. Rost. Tom. XII, S. 9-11.
2) Aus dem Bericht des Engländers Utenhof, bei Schröder II, S. 64 ff.
3) Gedruckt bei Schröder II, S. 128.
4) Protokoll bei Schröder II, S. 137 ff.
5) Schröder II, S. 379 u. III, S. 93.
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In Schwerin hatte 1556 der Hofrath Justus Jonas, ein Sohn des bekannten Wittenberger Theologen, sich gegen das lutherische Abendmahlsdogma erhoben. Die drei Prediger, Rothmann, Langner, Kückenbieter, wandten sich in einer Konfession gegen diese Berengarsche Häresie. 1 ) In Rostock war zu derselben Zeit ein Student Münchhausen, der die Gegenwart des Leibes und Blutes im Abendmahl leugnete. Er wurde aus der Stadt verbannt. Das Rostocker Ministerium vertheidigte die lutherische Abendmahlslehre gegen ihn in acht Artikeln. 2 ) Zum römischen Dogma hinsichtlich der Abendmahlslehre neigte in Rostock der Prediger Beatus seit 1568; er lehrte, daß schon vor dem Gebrauch Leib und Blut da seien. Nach langen Verhandlungen wurde er seines Amtes entsetzt; er ging nach Wismar, wo sich Holtzhüter, Korvin, Isensee auf seine Seite stellten. Am 10. December 1569 hatten die Herzoge eine formula doctrinae aufsetzen lassen, die gegen Beatus ausgefallen war. 3 )

Auch der antinomistische Streit spülte seine Wogen nach Meklenburg hinein, indem zu Rostock nach Vertreibung des Eggerdes und Heßhus Drakonites Superintendent wurde, der sich des offenbaren Antinomismus schuldig machte, indem er u. a. lehrte: Trolle dich, Moses; das Gesetz gehört aufs Rathhaus; das Sonntagsgebot bindet die Christen nicht; die Abendmahlsverweigerung ist unchristlich. 1559 erließ das Ministerium gegen seinen Superintendenten ein Bekenntniß seiner streng lutherischen Lehre. Drakonites mußte 1560 aus der Stadt weichen. 4 )

Der osiandristische Streit ist zwar nicht nach Meklenburg verpflanzt worden; doch hatte der Herzog Johann Albrecht denselben bereits auf seiner Hochzeit 1555 kennen gelernt, als mitten im Winter Flacius nach Wismar geeilt war, um mit dem dort anwesenden Leibarzte des Herzogs Albrecht von Preußen, Aurifaber, einem Schwiegersohn Osianders, zu verhandeln. 5 ) Chyträus mußte deshalb ein Gutachten einreichen, und auf einem Kolloquium zu Riesenburg 1556 'hat 6 ) "Herzog Johann Albrecht mit großem Fleiß und Ernst befürdert, daß über den Osiandristischen Handel ein Ratschlag und Vertrag aufgerichtet wurde." Wenngleich dieser Streit also für Meklenburg auch keine weitere Bedeutung


1) Schröder 11, S. 149.
2) Bei Grape, S. 303.
3) Gebruckt bei Schröder III, S. 6 ff.
4) Ebda. II, S. 237.
5) Ebda. II, S. 122.
6) Annalen des Mylius, bei Gerdes, S. 266.
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hat, so geht doch daraus hervor, wie Johann Albrecht die Schlichtung der theologischen Lehrkämpfe sich angelegen sein ließ.

Dasselbe ersehen wir auch, wenn wir sein Einwirken auf Melanchthon im adiaphoristischen Streit bemerken. "1557 hat Johann Albrecht auf Herrn Philippi Melanchthonis und Matthiä Flacii Jlyrici Anhalten Gesandten zu Versuchung gütlicher Vergleichung zwischen ihnen abgefertiget." 1 ) Mit einer von Chyträus aufgesetzten Vergleichsformel reisten die Gesandten ab. Bereits am 25. Februar 1557 beklagt sich Melanchthon bei Johann Albrecht, daß ihm von seinen Theologen noch härtere Bedingungen als von den sächsischen gestellt wären, "ut proditori et hosti harum ecclesiarum." 2 ) Ebenso ließ der Herzog seinen Hofprediger Langner einem Konvent der niedersächsischen Theologen zu Braunschweig beiwohnen, der sich mit der Frage der Adiaphoristen, Majoristen, Antinomisten befassen sollte. Wie das Verhältniß zu Melanchthon war, läßt sich aus den Worten Langners abnehmen: Falso nos insimulant Antinomi, qui legem Dei penitus pellamus ex ecclesiis nostris, Philippum cogitemus interficere. 3 )

Inbetreff des Frankfurter Recesses ließ Johann Albrecht durch seine Theologen am 14. August 1558 ein iudicium stellen. 4 ) Es wird anerkannt, daß christliche Fürsten vor Gott schuldig sind, sich göttlicher Lehre und christlicher Kircheneinigkeit anzunehmen; darum denken die meklenburgischen Fürsten auf Mittel, die wahre Lehre zu erhalten, Sekten zu widerlegen, Einigkeit anzurichten. Diese kann aber nicht bestehen, es sei denn zuvor dieser Grund gelegt, daß man die göttliche Lehre rein und unverfälscht behalte und die ungegründete ausdrücklich verwerfe. Darum ist es recht, daß die Fürsten in Frankfurt bei der Conf. Aug. und der Apologia verharren wollen. Die meklenburgischen Herzöge halten dafür, daß der beste Weg wäre, christliche Einigkeit wieder anzurichten, wenn man nicht viel neue confessiones schreibe, sondern die unveränderte Conf. Aug. und Apologia drucken und von den Fürsten unterschreiben lasse; von den nach 1530 Streitig gewordenen Artikeln möge man nur categoricam declarationem dabei thun. Falsch sei die Einigkeit dadurch gewinnen zu wollen, daß man die Irrthümer nicht namhaft verwerfe; denn zweifelhafte Reden, die beide Theile auf ihre Meinung ziehen können, dienen nicht zur Einigkeit, sind vielmehr nur poma eridos. Meklen=


1) Mylius, S. 268.
2) Gedruckt bei Schröder II, S. 197.
3) Brief Langners, bei Schröder II, S. 205.
4) Ebda. S. 224 ff.
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burg tadelt deshalb, daß die Artikel von der Lehre nur generaliter und ambigue gestellt werden sollen. Im ersten Artikel "Von der Gerechtigkeit" vermißt es, daß gegen Osiander und die Papisten nicht expressae declarationes hinzugesetzt seien. Im zweiten Artikel "Von der Notwendigkeit der guten Werke" wünschen sie das ratione meriti noch erweitert, ratione praesentiae, gegen Major. Im dritten Artikel "Vom Abendmahl" beklagen sie sich, daß er so gestellet sei, daß Kalvinisten und alle Sakramentierer dahinter sich verstecken könnten; auch wünschen Sie im vierten Artikel eine vollere Erklärung der Adiaphora. Indem dies Bedenken das erste war, das gegen den Receß geltend gemacht wurde, erkennen wir, wie ernst es Meklenburg mit der Festhaltung des Strengen lutherischen Lehrbegriffs war. Inbetreff der streitigen Artiket verfaßte auch das Rostocker Ministerium auf Befehl Johann Albrechts 1560 ein iudicium 1 ) Auf dem Fürstentag zu Naumburg 1561 war Herzog Ulrich durch Chyträus vertreten, war aber mit der dort beliebten Art der Vereinbarung nicht zufrieden, 2 ) weshalb darauf der Lüneburger Konvent im Juli mit seiner streng lutherischen Lehrfestsetzung mehr Sympathien im Lande fand; ja als ein Rath Herzog Ulrichs die Bestimmungen desselben beseitigen wollte, gab eine theologische Kommission ihre Erklärung mit scharfen Worten für denselben ab. 1567 legen noch die Rostocker Theologen ihr Gutachten gegen den Wittenberger Synergismus dar, in einer Beurtheilung der ihnen von Johann Wilhelm von Sachsen zugesandten Weimarer Confutation. 3 )

Sehen wir so bei den meklenburgischen Theologen fortwährend das Bestreben, in welchem sie von den Herzögen gestützt wurden, die strengere Fassung des lutherischen Lehrbegriffs sowohl den eigenen Streitigkeiten im Lande gegenüber, als besonders den Philippisten gegenüber aufrecht zu erhalten, so wird sich schon ein Anhalt dafür ergeben, warum 1569 Chyträus den Auftrag einer neuen K.=O. bekommen konnte. Als ersten Grund giebt letzterer in seinem Bericht selbst an, daß die K.=O. von 1552, "nicht mer der hertzogen zu Mekelnburg allein und eigene kirchenordnung" ist, weil ja Melanchthon die Ordnung mit Weglassung des Namens Meklenburg in der Wittenberger Kirchen Namen gedruckt hatte. Darum habe Johann Albrecht mündlich ihm aufgetragen, "ein besondere vnd eigene K.=O. für das


1) Brief des Chyträus vom 21. April 1561: "zu dieser verfänglichen Subscription nicht rathen sollte".
2) Gedruckt bei Schröder II, S. 518.
3) Gedruckt bei Schröder II, S. 252.
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hertzogthumb Meckelburg zu entwerffen". Ein zweiter Grund für Abfassung einer K.=O. lag in den dogmatischen Streitigkeiten der damaligen Zeit, welchen gegenüber die K.=O. von 1552 keinen Anhalt hinsichtlich scharfbegrenzter Lehrbestimmung bot. Dies mußte um so mehr vermißt werden, als etliche Hofräthe, Jonas und Bouke, der zweideutigen Richtung zugethan waren. Es lag mithin das Bedürfniß vor, die K.=O. um die Erklärung jener streitig gewordenen Artikel zu erweitern. Aber wie? Wenn die K.=O. von 1552 für nicht mehr geeignet gehalten wurde! Man war in einen persönlichen Gegensatz zu Melanchthon gekommen, man hatte sich in allen theologischen Fragen gegen seine Partei erklärt. Im Jahre 1584 klagt Chyträus: In der meklenburgischen K.=O. Sind etliche Artikel der Lehre mit beidenhändischen zweizüngigen Worten also meisterlich auf Schrauben gesetzt, daß beides, Lutherische und Kalvinistische, dieselben Worte zugleich annehmen und unterschreiben et sic vera dicendo ambos fallere possint. Wiewohl nun dieser Grund erst 1584 geltend gemacht erscheint, so entspricht er doch bereits den Verhältnissen des Jahres 1569. Hatte doch der Herzog in der Antwort auf den Frankfurter Rezeß ausdrücklich bemerkt, wie sehr ihm zweideutige Bestimmungen zuwider wären, und hatte bestimmte Er klärungen gefordert! So hat denn Chyträus - nach seinen eigenen Worten - die Einleitung einer K.=O. dem Fürsten eingereicht, die ihm gefiel.

Daß die angeführten Gründe für die Abfassung einer neuen K.=O. die rechten sind, ergiebt sich aus dieser Vorrede. 1 ) Da heißt es: "Nachdem viele hochlöbliche christliche Fürsten in unserer Nachbarschaft und anderswo ihre Christlichen K.=O. verneuert haben, und innerhalb dieser Zeit von vielen hochwichtigen Artikulen Christlicher Lehre ganz ärgerliche Uneinigteit erwachsen sind". Als Datum der Ablieserung dieser Einleitung zur K.=O. ergiebt sich das Jahr 1570. Im Bericht nämlich sagt Chyträus "schon lang vor 30 jaren". Das würde auf das Jahr 1569 führen, wo Chyträus den Auftrag bekam. Aber er ist erst 1570 fertig; denn er spricht von der alten K.=O., die vor 18 Jahren ausgegangen ist: 1552 + 18 = 1570. Erst im nächsten Jahre empfing Chyträus den Auftrag, auf Grund dieser Einleitung die K.=O. selbst in Angriff zu nehmen. Denn in einem Briefe an Johann Albrecht von 1572 2 ) nennt er als das Jahr des


1) Im Archiv zu Schwerin.
2) Epistulae Chytraei, S. 1074.
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herzoglichen Auftrages "superior annus", also 1571. Man geht in der Annahme wohl nicht fehl, daß der Auftrag bei der Eröffnung des Konsistoriums ertheilt wurde, 27. März 1571. Denn einmal ist Chyträus an der Eröffnung desselben hervorragend betheiligt; sodann heißt es ausdrücklich in dem Briefe, Chyträus solle formam doctrinae nicht nur, sondern auch totius administratioms ecclesiarum beschreiben in libro, qui ecclesiarum ordinationem complecteretur. Noch 1599 ist das Bestreben der Revisoren, die Konsistorialordnung in die K.=O. hineinzuarbeiten.

Aus demselben Briefe geht auch noch einmal ausdrücklich hervor, daß die dogmatischen Streitigkeiten die neue K.=O. ver anlaßten. Chyträus soll die forma doctriüae fassen imprimis de praesentibus dogmatum controversiis, quae aliarum regionum ecclesias et politias horribiliter perturbant, aber als perspicuas et explicatas sententias, jedoch sine ulla personarum mentione aut condemnatione - ganz wie es dem Standpunkt Johann Albrechts gelegentlich des Frankfurter Rezesses entsprach.

Nach seinen eigenen Worten im Bericht hat Chyträus nur die Vorrede an Johann Albrecht eingereicht. In dem genannten Briefe von 1572 sagt er, daß er fast mit seiner ganzen Arbeit fertig sei, nur wäre er einstweilen durch ein Familienfest an der Arbeit verhindert. Schütz (vita Chytraei II, S. 232) und nach ihm Wiggers (Kirchengeschichte S. 172) nehmen nun an, Chyträus habe die K.=O. fertig eingereicht. Allein Chyträus sagt im Bericht: "Als hernach bey Jr. f. G. ich, durch den frommen Man, Fridrich Spe vnd seinem Eidam in vngnade gebracht: ist alles biß vff Jr. f. G. seligen Abschied liegend geblieben". 1 ) Jedenfalls als 1599 Chyträus seinen Bericht einreichte, hatte Ulrich weder die an Johann Albrecht eingereichte Einleitung bei den Akten, noch die ganze K.=O., welche Chyträus ihm erst zusenden muß. Wenn nun schon Schütz a. a. O. und nach ihm Nettelbladt, Succ. not. p. 127, behaupten, daß die K.=O. von 1572 im Archiv zu Schwerin sei, so ist das ein Irrthum. Es ist allerdings eine K.=O. da, aber die von 1585, auf die wir noch zu sprechen kommen. Dagegen ist es wahrscheinlich, daß Chyträus seine Arbeit für die K.=O. verwerthete, welche er für die österreichischen Stände stellte und zu Rostock drucken ließ: Der Fürnemsten Heubstück Christlicher Lehr Nützliche und kurtze Erklerung. Rostock 1578. Darauf scheinen die Worte der 1585 versammelten Superintendenten zu weisen, daß nämlich Chyträi


1) Krabbe weiß von Spe und seinem Verhältniß zu Chyträus nichts.
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designation hernach in andern Oertern gebraucht sei. Jedenfalls ist zu Johann Albrechts Lebzeiten eine neue K.=O. in Meklenburg nicht erschienen.


Inzwischen betheiligte sich Meklenburg an den Vorarbeiten zur Formula Concordiae hervorragend. Als Chyträus im Dezember 1568 auf seiner Reise nach Oesterreich Wolfenbüttel berührte, traf er dort Jakob Andreä, der ihm seine Eintrachtsformel mittheilte. Derselbe war dann im Auftrage des Herzogs Julius im folgenden Jahre mit seinem Aufsatze in Rostock, um auch Herzog Ulrich für den Plan zu gewinnen. Ueber die fünf Artikel des Andreäschen Aufsatzes ließ Ulrich seine Professoren berichten, welche im Verein mit den Superintendenten am 8. Januar 1570 ihre Erklärungen abgaben. Sie unterschrieben weder den deutschen noch den lateinischen Aufsatz, setzten vielmehr, die Kürze der Ausführungen Andreäs tadelnd, ihre eigene Meinung fest, welche Sie aber niemand aufdringen zu wollen erklärten. 1 ) 1571 hatte Chyträus mit Chemnitz eine Zusammenkunft zu Boizenburg, in demselben Jahre noch einmal zu Salzwedel, dann zu Rostock mit Pouchenius. 2 ) Als Chyträus dann im November 1573 zu Berlin war, machte er einen Abstecher nach Frankfurt zu Musculus. Inzwischen war ein Brief von dem Hamburger Superintendenten Westphal eingetroffen, der zum Anschluß an Andreä aufforderte. Die Fakultät holte erst das Gutachten Chyträi ein und schrieb dann an Westphal, indem Sie Lüneburg als Versammlungsort vorschlug, aber Gott für die Arbeit am Werk um offene Augen und Ohren bitten wollte. 3 ) Im April 1574 theilte Chemnitz den Rostockern mit, daß die Tübinger bald ihre Arbeit und zwar formam exponentem thesin et antithesin den Rostockern zur Beurtheilung senden würden. Die Fakultät lud deshalb die Superintendenten Schermer und Becker zum 27. Oktober nach Rostock ein. 4 ) Nachdem hier in der Tübinger Arbeit die nöthigen Interpolationen gemacht waren, auch die Seestädte ihre Meinungen dazu gesetzt hatten, schickte Chyträus Pfingsten 1575 das Buch an Chemnitz zurück. 5 ) Als nun die Frage entstand, welches Buch grundleglich gemacht werden sollte, die von Lukas Osiander aufgesetzte sog" Maul=


1) Gedruckt bei Schütz, Appendix, S. 37 ff.
2) Schütz II, S. 223 ff.
3) Schütz, Appendix, S. 43.
4) Ebenba S. 46.
5) Schütz II, S. 395.
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bronner Formel oder die von den niedersächsischen Theologen begutachtete sog. schwäbische, da legte sich Kurfürst August von Sachsen ins Mittel und lud die Theologen nach Torgau ein. Am 24. April 1576 bekam Ulrich die Aufforderung, den Chyträus nebst anderen zu senden. 1 ) Als Chyträus sich weigerte, kam ein neuer Befehl am 4. Mai, aber "nichts einzuwilligen, was wider Gottes Wort und zu dieser bisher stillen Kirchen in Mecklenburg Beunruhigung wäre". Am 25. Mai kam Chyträus in Torgau an. Hier wurden die beiden Formeln in ein Buch zusammen gearbeitet Am 16. Oktober 1576 gaben die Professoren und Superintendenten zu Rostock ihre Censur über das Torgausche Buch ab: 2 ) Sie freuen Sich, daß trotz aller Irrthümer derjenigen, die, wo Lutherus selbst gesessen hat, heimlich und meuchlich, zuletzt öffentlich abgewiesen sind, Kurfürst August beständig geblieben ist; alle Artikel des Buches stimmten mit dem göttlichen Worte und Schriften Luthers überein, und seien ein aufrichtiges lutherisches Bekenntniß; dennoch wünscht man, daß an manchen Stellen Wiederholungen vermieden würden, ausführlichere Erklärungen hier und dort gesetzt werden. Als die Censuren dem Kurfürsten zugesandt waren, versammelte dieser die drei Theologen, Andreas, Chemnitz, Selneccer, zu Bergen; auf seinen und Ulrichs Wunsch reiste auch Chyträus am 14. Mai 1577 nach Bergen ab. Am 12. November lag das Bergische Buch den Superintendenten zur Unterschrift vor; sie senden es an den Herzog mit ihrer Unterschrift zurück "Nos Superintendentes ecclesiarum in Ducatu Megalopolensi hunc librum in timore Domini perlegimus et quoad summam rerum approbamus". 3 ) Am 20. November befahl Ulrich den Superintendenten, daß ein jeder in seinem Bezirke die Unterschriften einsammeln sollte; jedoch möge jedermann Bedenkzeit haben, nur nicht von den Kanzeln das Buch schmähen. 466 Unterschriften wurden gesammelt. Besonderer Widerspruch fand sich zuerst in Rostock, wo bereits 1576 zwei Prediger, Rütze und Waldberg, die flacianische Erbsündenlehre vertheidigten und deshalb gegen die schwäbische Formel eiferten; sie wurden abgesetzt. Größeren Widerspruch fand die fertige Formel in Wismar, wo der Superintendent Michaelis, nebst den Pastoren Jsensee, Holtzhüter, Culemann nicht unterschreiben wollten, angeblich weil in den Negativa die Irrlehrer nicht namentlich aufgeführt wären, sie auch nicht wissen könnten, ob vor dem Druck


1) Ebda. S. 400.
2) Schütz, Appendix, S. 48 ff.
3) Schütz II, S. 421.
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die Formel doch nicht noch heimlich verändert würde; vor allem forderten sie, daß der Verdacht des Synergismus durch noch schroffere Setzung der betreffenden Artikel beseitigt würde. 1 ) In der Antwort bemerkt Ulrich, daß er an Kurfürst August geschrieben habe, damit ja das unveränderte Exemplar gedruckt würde; weiter werden die Prediger auf die christliche Liebe verwiesen, die den Bruder nicht verdammen wolle; darum wären die Namen von Philippus und Jllyricus nicht gesetzt; dieselben könnten ja auch nicht widerrufen, da Sie schon todt wären u. s. w. Am 21. Oktober 1578 mußten die Ungehorsamen die Stadt räumen. Aber noch im Jahre 1580 war in Bentwisch bei Rostock ein Prediger, der nicht unterschreiben wollte. Auch die Rostocker Fakultät hatte nicht umhin gekonnt, am 12. Januar 1579 noch eine Censur abzuschicken. 2 ) Obwohl sie bereits unterschrieben habe, wären doch noch Stimmen laut geworden, besonders aus Dänemark, daß zu wenig Männer an der Abfassung des Buchs betheiligt gewesen wären; im Einklange mit diesen forderten Sie deshalb einen allgemeinen Synodus, nach Art der alten Kirche. Außerdem habe Sie noch Wünsche hinsichtlich zehn Punkte, daß der status controversiae beim freien Willen richtig gesetzt werde; das "damnamus" solle in "reicimus" verändert, in die Einleitung Magister Philipps Name ehrend gesetzt werden. Diese Censur nahm Chyträus mit nach Jüterbogk, wo wegen der Vorrede verhandelt wurde. Wegen der Unterschrift dieser ertheilte die Fakultät am 25. August 1579 ein Gutachten an Ulrich 3 ) und am 15. Dezember ein zweites, worin sie zur Unterschrift sowohl der Formel als auch der Vorrede räth, wenn Sie auch an letzterer auszusetzen hat, daß in ihr der Frankfurter und Naumburger Abschied als "christlich" erwähnt wird. Aber an demselben Tage sendet man eine zweite Censur an die Verfasser der Eintrachtsformel ab, wiederum mit manchen Bedenken, doch dem Schluß, daß, wie zwar nichts mehr geändert werden solle, dennoch die Rostocker ihre συμάδεια und sollicitudinem deklariren wollten.

Indem die Formula Concordiae von Horzog Ulrich unterschrieben wurde, erhielt sie die Anerkennung als Symbol der meklenburgischen Landeskirche.

Die K.=O. mußte von den Arbeiten zur Eintrachtsformel mitberührt werden. War doch ihr erster Theil von Melanchthon


1) Schröder III, S. 345.
2) Schütz II, S. 462 ff.
3) Schütz, Appendix, S. 76.
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mitverfaßt; war sie doch noch unberührt von den Kämpfen nach Luthers Tode, die auch in Meklenburg eingedrungen waren! Mußte doch auch schließlich die Landeskirche neben den mit andern Kirchen gemeinsamen Symbolen ein eigenes Buch haben, daraus ihre Glieder und sonderlich die Pastoren in aller Kürze sich belehren konnten! Daß diese Erwägungen zutreffend sind, ergiebt sich sofort. Als die Superintendenten nach Rostock zur Begutachtung des Torgauschen Buches gefordert wurden, wurde ihnen zugleich aufgetragen, die Verbesserung der Kirchenagende vorzunehmen. In der Antwort an Ulrich vom 16. Oktober 1576 1 ) berichten sie jedoch, daß sie wohl "von allen Stücken, so zu einer gantzen und vollkommenen Christlichen K.=O. gehoren, fleißig sich unterredet und verglichen haben"; Sie müßten aber die Bedenken der beiden abwesenden Superintendenten von Güstrow und Wismar erst erfordern. "Sobald etwas davon schrifflich gefasset und zusammengebracht, wollen sie weiter davon unterthänigst berichten." Der Bericht sowie die weitere Arbeit ist ausgeblieben, theils weil man, und besonders Chyträus, mit der Eintrachtsformel genug zu thun hatte, theils weil gerade der Wismarsche Superintendent wegen der Unterschrift zur Formel in langwierige Auseinandersetzungen verwickelt wurde, die zu seiner Absetzung führten. Auch dieser zweite Anfang zur neuen K.=O. blieb ohne Erfolg, erst der fünfte sollte zu der K.=O. von 1602 führen.


Am 17. November 1584 erließ Ulrich an Chyträus und seine Superintendenten einen neuen Befehl: 2 ) An Bokatz, Superintendent zu Parchim, an Chyträus, sowie an die Superintendenten zu Rostock, Güstrow, Stargard. Vnsern gnedigen gruß Zuuor. Wirdiger vnd Wolgelarter lieber Andechtiger vnd getreuwer, Wir machen vns keinen Zweiffell, Jhr werdet euch gehorsamlichen Zu erinnern wissen, Das offtmalß in beratschlagung kirchen sachen, in vnsern Landen vorgelauffen, das in etzlichen Artickeln vnd Puncten in vnser Kirchenordnung noch allerhandt mengell vnd vnrichtigkeiten seinn sollen, welche einer Reuision, vnd verbesserung benotigt. Dahero wir vns dan auch etzliche mahl in gnaden erbotten, Dieselbe vor die handt Zu nehmen, vnd in notigen puncten Zu ercleren vnd verbessern. Sonderlich Weill wir auch vnder andern, offt vnd viel befunden, das etzliche Predicanten,


1) Gedruckt bei Schütz, Appendix, S. 48.
2) Im Archiv zu Schwerin.
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in Steten vnd auff den Dorffern, sich derselben vnd Jhres beuolenen Ambts merklichen mißbrauchen, Vnd do die Leute Jhnen nicht baldt Jhres gefallens wilferen wollen, oder sie sonst aus gefasten vnwillen, eigenen Affecten vnd Rachgeirigkeit, den Leuten nicht gewogen, Sie sich vnderstehen, Jhres gefallens, Jhnen die heiligen Sacramenta, des Leibs vnd Bluts Christi vnd heiligen Tauff Zu verbieten, Auch zum Beichtstule nicht zu gestaten, vnd also Jhre Scharten an Jhnen auszuwetzen, Do Sie doch nicht herrn der Sacramenta, vnd Gottes wordts sein, sondern Diener der Kirchen vnd Ministerij Evangelici, wie Jhrer einsteilß den auch hin vnd wieder ganz ergerlichen wandell vnd Leben fueren, mit Sauffen, fluchen, Hurerei vnd anderen hochstrefflichem wesen vnd Lasteren, Welches alles wir dan einer guten Emendation vnd Correction nottig sein erachten. Wan vnß aber allenthalben nicht bewust, Jn wasserlei stucken gedachte vnsere Kirchenordnunge fernere Reuision vnd Verbesserunge benottigt, Jhr aber, Die Jhr vor vnd vor, in Visitationibus vnd anderen Kirchen vnd Kirchen Diener sachen damit umbgehet, Solche mengell sonder Zweiffel woll werdet in specie auffgemerket haben, Auch ferner denselben notturfftigk nachdenken konnet, Demnach so begeren wir hiemit in gnaden, Das Jhr solche vnsere Kirchenordnung furderlichen Vornehmet, Sie in allen vnd Jeden Jhrer Jnhaltenden Artikeln vnd Puncten mit Vleiß examiniret, vnd erweget. (Jnmassen wir dasselbe den andern vnsern Superintendenten auch zu thun beuolen) Vnd darneben auch, Was Jhr sonsten derselben Zu abschaffunge alles hochergerlichen vnd straffbaren wesens in den Kirchen, Auch bei den Kirchen Dienern vnnd sonsten Zu Insinuieren nottig sein erachten werdet, Jn Vleissig nachdenken Ziehet, vnd in Acht nehmet, Und also alle mengell neben euwerm Rhatlichen gutachten vnß schrifftlich verzeichnet furderlichen Zuschicket, damit wir es bei vns auch gnedig erwegen, vnd dan nach gehabtem Rhat Darauff viellgedachte vnsere Kirchenordnung Reuidiren, Verbessern, vnd Reformiren moegen, Vnd also alles in vnseren Kirchen, in vnsern Landen, Richtigk, Gottseligk vnd Christlich zugehen, vnd hinfuro gehalten, Dargegen aber alle ergerliche mißbreuche, Leben vnd Wandell, bei Namhafften vnd ernsten Straffen muege gewandelt vnd abgeschaffet werden. Daran erstatet Jhr vnsern Zuuorsichtigen willen vnd meinung. Vnd wir seint euch mit gnaden gewogen. Datum Stargard, den 17. Nouembriß anno etc. 84.

Das Neue in diesem Befehl ist einmal, daß nicht die unsichere Lehrfeststellung der K.=O. als Grund der neuen Ordnung genannt

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wird, sondern vielfältige Mißbräuche und Laster eingerissen sind, welche verhütet werden müssen. Sodann ist nicht mehr von einer Neuarbeit die Rede, sondern nur von Revision, Verbesserung und Reformation. Allerdings werden "allerhand mengel vnd unrichtigkeiten" erwähnt, die in der K.=O. Sein sollen; es ist also der schon 1569 geltend gemachte Grund noch nicht ganz aufgegeben. Die Arbeit der Superintendenten ging nur langsam von statten. Denn am 7. Dezember 1585 mahnt Ulrich bereits 1 ) "dieweil uns bis dahero ewer Bedenken noch nicht zukommen und wir gleichwohl dies christlich nötige Werk soviel möglich gern befördert sehen möchten". Die Superintendenten, die wegen des Kirchengerichts auf Sonntag Laetare doch in Rostock wären, sollten dann sogleich ans Werk gehen; dispensirt ist nur der Stargardsche wegen hohen Alters. Nunmehr schritt die Arbeit rüstig vorwärts. Am 25. März 1585 sandten sie das "Bedenken" an Ulrich ab. 2 ) Auf dieses gehen die Worte Chyträi im Bericht: 3 ) "Da wir semptlich E. F. G. vnterthenig erinnert, das E. F. G. keine eigne K.=O. für sich allein in so vielen jaren gehabt vnd das in der Meckelburgischen, nun mit andern Stenden gemeinen K.=O. etzliche artikelt der lehre mit beidenhendischen zweyzungigen Worten also meisterlich uff schrauben gesetzt, das beides, Lutherische und Calvinische Lerer dieselbige wort zugleich annemen vnd vnterschreiben vnd ihre widerwertige lehre vnd meinung Darunter verthedigen vnd vortpflantzen et sic vera dicendo ambos fallere possint u. s. w." Man sieht, es sind dieselben Worte, welche Chyträus bereits in seiner Vorrede 1570 gebraucht hat.

Der erste Theil des Bedenkens möge hier wörtlich folgen. Nach einem Dank an den Fürsten für seinen Befehl und Bekenntniß ihrer Dienstwilligkeit fahren Sie fort:

"Zum anderen Sollen E. f. g. wir unterthenig nicht unerinnert lassen, das gegenwertige E. f. g. Meckelburgische K.=O. fur etzlich vnd Zwanzigk Jharen von denen zu Wittenberch in ihrem eigenen Nhamen alß die Wittenbergische vnd Churfurstliche Sechsische K.=O. etzlichemhall vmbgedrucket ist, darzu die ungeluckliche friedehandlung, so E. f. g. her bruder Hertzogk Hans Albrecht hochloblicher vnd seliger gedechtenus Zwischen den Wittenbergischen vnd Magdeburgischen Theologen die Zeit vorgenommen, vrsach gegeben, vnd das Philippus Melanchton, als die K.=O. Anno 52


1) Aus dem Schweriner Archiv.
2) In der Registratur des Rostocker Minist.eccl. Tomus I, S. 395-428.
3) Meine Benutzung des Berichts folgt jetzt dem Original im Schweriner Archiv.
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durch D. Johannem Aurifabrum so deßfals gegen Wittenberch gereiset in Druck erstlich vorfertiget, das Examen ordinandorum vnd etzliche andere stucke darinne gestellet hatt.

Dieweile nu diese E. f. g. Meckelburgische K.=O. jetzunt die Wittenbergische vnd Churf: Saßsische K.=O. geworden ist: haben wir billich bedencken, ob sich auch geburen vnd geziemen werde, in einem frembden wercke der Churf. Saßsischen K.=O., vnd sonderlich in Examine Ordinandorum, oder Summa der Christlichen lehre, von Philippo gestellet, etwas zu revidiren, vnd wie E. f. g. schreiben lautett, zu uorbesseren vnd Zu reformiren, welliches so es von vns fürgenommen wurde, sonderlich die gewesenen Wittenbergischen Theologi vnd ihres glaubens verwanten Zu Neustadt, Vielichte ehe es alhie ganz beradtschlaget vnd beschlossen, Zum ergsten Vnd gifftigstem vorkeren vnd vns durch offentliche schrifften, alse die Philippo sein Examen ordinandorum meisteren, das Magnificat Corrigiren vnd vorbesseren wolten, in die welt außtragen werden.

Stellen derhalben Zum dritten in J. F. g. hochuorstendiges gnediges bedencken vnd wolgefallen, ob J. f. g. nochmals in der vorigen Meckelb: vnd jetzundt Wittenb: vnd Churf. Sassischen K.=O. etzliche stucke reuidiren oder aber eine eigene K.=O. fur E. f. g. furstenthumb vnd lande Kirchen vnd vntherthanen fur sich haben wollen, wie alle andern Christliche Chur= vnd fursten, auch die benachbarte Stadt Lubeck, Hamburgk, Braunschweig, andere, ein jeder seine K.=O. hatt.

Wie den die Zeit fur 25 Jharen als gegenwertige Meckelburgische K.=O. Zu Wittenbergk, in der Wittenbergischen Kirchen namen, nachgedrucket, E. f. g. her Bruder hertzog Hans Albrecht dafur gehalten, das es ihren vnd deroselbigen Kirchen ehrlich, vnd Zu erhaltung ihren furstlichen Reputation notig, das wie andere Chur= vnd fursten, einn jeder fur sich seine K.=O. hette, Vnd darauff D. Dauidius bepfolenn solliche uff weiter bedencken Zu entwerffen, welliches auch Zum mherertheill geschehen, Vnd dieweil von der Zeit, bis ietzundt darinne nicht weiter furgenommen oder befholen, soll dieselbe Designation hernach in anderen orteren gebraucht sein.

Zum Vierten dieweile der grundt vnd Kernn aller Christlichen K.=O. die einige ewige warhafftige lehre von Godt vnnd vnserem heilande Jesu Christo ist, welche im ersten theill der K.=O. im Examine Ordinandorum gefasset ist: Vnd aber diese Zwei Vnd dreissig Jhar, nachdem die Meckelburgissche K.=O. erstlich, von ausgegangen vielen Articulen Christlicher lehre allerlei

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neuwe vorworrenne disputationes Vnd hefftige Religionstreit in offentlichen Schrifften Zum theill von newen erreget, Zum theill uff das eußerste gescherffet sindt,

Alß nemlich Von der person vnd gegenwertigkeit Jesu Christi

(Es folgen die Artikel, von Vereinigung und Mittheilung der Eigenschaften der göttlichen und menschlichen Natur in Christo, von der Erbsünde, vom Evangelio, von der Rechtfertigung, vom freien Willen) etc. .

Dieweile nun von diesen hohen Articulen allerlei ungeleiche Schrifften, durch den Druck ausgesprenget, den pastoribus fur kommen, welliche nicht allein selbst dadurch irr gemacht, sunder auch woll vnnotigk vngegrundet gezenk uff die Canzell bringen mochten,

So erfordert die hohe nottrufft, das sonderlich von denen Articulen, so diese 32 Jhar vber, nach erster vorfassung der Meckelb: oder Wittenbergisch K.=O., inn streit getzogen, deutliche erklerungen Gottes wordt vnd schrifften vnserer Väter vnd lerer so Zur Zeit der vbergebenen Ausburgisschen Confession ausgangen, geleich vber einn stimmend, in denselbigen Articulen gesetzt werden, damit die pastores, vnd andere, was Christlich vnd Gottes wordt gemeß, vnd was demselben wiederich, selbs wissen, vnd nicht vnnotig oder sunsten vngegrundete fantasiien uff der Cantzell tregen mochten. Stellenn derhalben auch dieses in E. f. g. Christlich gnedich bedencken, ob man sich allein uff das Concordienbuch referiren vnd beruffen, oder aber uff das Kurtzest vnd deutlichste, als muglich, in dem ersten theile der K.=O. von der lere erkleren soll, wie wir danne vnderthenig erinnern vnd bitten, das E. f. g. neben der Bibell auch das Concordienbuch vnd Historia der auspurgischen Confession auch der Apologia in alle Kirchen e. f. g. lande vorordnen wollen."

Wenn wir die übrigen Punkte zusammenfassen dürfen, so sind es kurz diese: die Superintendentenordnung möge der K.=O. eingefügt werden; neu bestätigte Superintendenten sollen sich von den übrigen prüfen lassen; die herrischen oder lasterhaften Pastoren mögen Landes verwiesen, aber nicht gehindert werden diejenigen, welche rechtmäßig handeln nach Joh. 58 und Ez. 3, 33. Darum dürfen letztere Citate in der K.=O. nicht geändert werden. Aber die Pastoren sollen nicht sofort bannen, sondern nach dem Prozeß Christi vorgehen. Für das Konsistorium soll der Fürst Register verfertigen lassen von den Einkünften u. s. w. der Pfarren; es folgen einzelne Beschwerden über die fürstlichen Amtleute, gegen das Hofgericht, über den Bann, der vom Konsistorium ausgeht,

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über die Visitationen, deren Kosten von den Kirchen allein nicht getragen werden können. Die Ceremonien will man gern unverändert lassen. In den Schulen wünscht man Uebereinstimmung der Grammatiken. Aus den Klostergütern mögen Stipendien gegeben werden an die, so Landeskinder sind, wie auch der Kurfürst von Sachsen 300 Thaler, der Herzog von Württemberg 150 Thaler für ein collegium zu Tübingen gäbe, daraus ganz Oberdeutschland mit Pastoren und Superintendenten versehen wird. Der Schluß lautet:

"Stellen dieser unserer unterthenige erinnerungen alle in E. f. g. hochuorstendiges Rath vnd wolgefallen, vnd sindt deroselben vntherthenich Zu denen alle Zeit pflichtich. Dat. Rostogk 25. Martii Anno 85."

Erst am 16. Juni antwortet Ulrich. Inzwischen sind die Wünsche der Superintendenten und ihre Aufgaben nicht geheim geblieben. Am 8. April bietet sich der Schulrektor Franz Oemich dem Herzog zur Besorgung des Papiers der K.=O. und einiger Bücher an. 1 ) Er habe gehöret, daß der Neudruck der K.=O. beschlossene Sache wäre; weil aber in Rostock kein gutes Papier sei, so wolle er in Neustadt oder Grabow mit den Papiermühlen unterhandeln, damit bei diesem guten Wetter einige Ries auf Vorrath gearbeitet würden; dann würde des Papiers halben in dem hochnöthigen Werke keine Verzögerung eintreten. Oemich will auch deutsche Bibeln, Kirchenpostillen, Konkordienbücher, auch die reine Conf. Aug. von Leipzig besorgen "für bessern Kauf als hier zu Lande, weil ich's mit Postillen verstehen kann". Ulrich antwortet ihm vorläufig, daß er hierauf sich noch nicht erklären könne, weil die Sachen noch zu weiterer Berathschlagung ständen. Am 20. April schreiben die Revisoren selbst an Ulrich: 2 ) Bei der mancherlei vorher entstandenen Jrrsal und Korruption können die Pastoren auf dem Lande alle ausgegangenen Streitschriften Unvermögens halber nicht kaufen und lesen. Deshalb mögen bei etlichen der fürnehmsten Kirchen in Städten und Dörfern die deutsche Bibel, Luthers Kirchenpostille, das Konkordienbuch sowie die eben veröffentlichte historia der Augsburgischen Konfession 3 ) deponirt werden. Auch wenn die K.=O. jetzt nicht zu Stande käme, möchte dies dienstlich sein. Der Fürst solle deshalb dem nach Leipzig reisenden Oemich Auftrag geben, von


1) Im Schweriner Archiv.
2) Im Schweriner Archiv.
3) Von Chyträus, Krabbe S. 304, als "erste kritische Bearbeitung der Reformationsgeschichte" verfaßt.
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den genannten Büchern je 100 Exemplare mitzubringen. Ulrich ist damit einverstanden, läßt aber durch Melchior Dankwart am 22. April an Oemich schreiben, 1 ) daß er statt der Kirchen= lieber die Hauspostille kaufen solle, und da auf dem Lande viele Pastoren wären, welche die hochdeutsche Sprache nicht lesen und verstehen könnten, solle er sie "in sächsischer Sprache zu wege bringen". S. F. G. zweifle nicht, daß Sie in dieser Sprache wohl zu bekommen sein werde. Daß der Auftrag von Demich ausgerichtet ist, erfahren wir aus seinem Briefe an Dankwart vom 23. Juni; 2 ) Ulrich war ungehalten, daß Oemich für die sächsische Bibel mehr als 6 fl. forderte.

Am 16. Juni sandte der Herzog von Güstrow aus seine Antwort "an die Verfasser des Bedenkens" ab. 3 ) Er sendet eine Abschrift des eingereichten Bedenkens, dem seine Resolution an den einzelnen Stellen ad marginem zugefügt war. Ohne auf die Befürchtung der Revisoren hinsichtlich. der Veränderung der Arbeit Melanchthons einzugehen, bestimmt Ulrich, daß Chyträus auf Grund des Bedenkens der Revisoren sowie des vom kranken Neubrandenburger Superintendenten eingegangenen Berichtes und der dazu gemachten fürstlichen Resolutionen die Inserirung und Extendirung der Artikel vornehmen solle. Chyträus wäre ja der Kirchen= und Landgewohnheiten am besten kundig, auch bei der Verfassung der alten K.=O. mitgewesen. Dann soll er die so revidirte Kirchen= und Kirchengerichtsordnung dem Herzog wieder zustellen, der sie von seinen Hof" und Landräthen abermals verlesen und dann drucken lassen will.

Wie stellte sich nun Chyträus zu dieser Aufgabe? Er hatte es doch für nicht geziemend gehalten, in fremdem Werke etwas zu verändern! Er klagt in seinem Bericht, daß den Revisoren keine andere Antwort geworden sei als "etliche scholia ad marginem, so ethwann von Doctor Niebur beym schlaffdrunck dazu gesmirt", aber mit dem fürstlichen Befehl, solche in ein corpus zu bringen, d. h. eine K.=O. darnach zu verfertigen. Welcher Art sind nun diese scholia ad marginem? Wir finden sie in dem Bedenken, das Chyträus 1599 den Revisoren vorlegt und 1600 an Ulrich einsendet - es ist dasselbe Exemplar. 4 ) Chyträus redet tadelnd von Niebur "beim Schlaftrunk dazu geschmiert", ja in seinem Bericht verdächtigt er diesen als einen Kalvinisten: "Jn diesen scholiis waren etzliche Stück der K.=O. gantz widerwertig und


1) Aus dem Schweriner Archiv.
2) Aus dem Schweriner Archiv.
3) Aus dem Schweriner Archiv.
4) Vorhanden im Archiv zu Schwerin.
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von deutlicher erklerung der Lereartikell kein Wort gedacht". Chyträus zweifelte deshalb, ob der Fürst von Niebur und den Seinen auch recht berichtet sei. "E. F. G. wissen ja auch, was Religion D. Niebur zugethan, wie er sich dann offenbar dazu bekandt hat, Vnd derselben Diese zweifelhaffte vnd uff schrauben gesetzte form der Lere im examine in der ersten Meckelburgischen Kirchenordnung, da er vnd seine glaubens genossen sich vnter verbergen konten, lieber hat behalten gesehen, denn etwas deutlicher vnd klarer vnterschied der rechten vnd falschen Lere setzen lassen." Es ist also klar, daß jener kalvinistische Hofrath Niebur Interesse daran hatte, möglichst die alte K.=O. beizubehalten, und wohl nicht mit Unrecht darf vermuthet werden, daß er solche Aenderungen machte, die Chyträus, dem Theologen, nicht genehm sein konnten, weil sie es auch nicht sollten. Niebur gehörte aber mit Bolfras, Lieben, Graß zu den zum Hofgericht verordneten Räthen. 1 ) Persönliche Feindschaft kam wohl hinzu; wenigstens Schütz bemerkt, 2 ) daß Chyträus manchen Zwist mit ihm hatte. Bei der Rektoratswahl im März 1571 hatte Chyträus von der Wahl dieses eben erst angekommenen J. U. Licentiati abgerathen; er ward aber doch gewählt. 1577 war er Chyträi Nachfolger im Rektorat. 3 ) 1574 heißt es, sei Niebur Hamburgensis zum Licentiaten in Rostock kreirt. Daß er zeitlebens Chyträo feind geblieben ist, erhellt nach Schütz 4 ) auch daraus, daß Chyträus seinen selbstmörderischen Tod sogar in seinem Chronicon Saxoniae mitgetheilt habe. Daselbst ersehen wir auch aus einem Briefe Selneccers, wie verhaßt er den Theologen war: Sein Ende solle viele mahnen, nichts gegen das Gewissen zu thun. Die Gründe dieses Hasses liegen nach Schütz auch darin, daß Niebur den Chyträus um seine Gunststellung bei Hofe beneidete, und schon in der Ausarbeitung der Konsistorialordnung vieles gegen Chyträi Willen hineinsetzte, auch "in aliis negotiis" Chyträo feindselig war.

Diese Feindschaft hat damals das Werk der K.=O. vereitelt. Allerdings hat Chyträus dem fürstlichen Befehle gemäß die Arbeit in ein corpus gebracht und an den Hof geschickt. Aber er muthmaßte nicht unrichtig, daß "das, was er schriftlich erinnerte, von D. Nieburn und andern, so täglich von E. F. G. gehört wurden, leichtlich konnte verhindert und verkehrt werden". Und der Fürst hatte in dem Briefe vom 16. Juni in Aussicht


1) Schröder III, S. 341.
2) Schütz II, s. 230.
3) Schütz II, S. 554 und III, S. 236.
4) Schütz II, S. 554 und III, S. 236.
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gestellt, daß er das von Chyträus verfaßte Exemplar von seinen Hof= und Landräthen abermals verlesen lassen wollte. Chyträus hat auf sein eingereichtes corpus keine Antwort bekommen. "Es hat mir auch nicht gebüren wollen, um antwort anzuhalten, denn ich von vielen jaren gelernet, daß man zu hoff ohn bevehl nichts fürnemen sol, vnd das kein antwort auch ein antwort sey. Hat mir auch darum nicht gebüren wollen, damit ich nicht als der mein privat ehre suchte, verdacht würde." Dennoch ist die Arbeit Chyträi nicht verloren. Wie er selbst sagt, hat er in "eignem und keiner Herrschaft Namen" das Buch bald drucken lassen. Nach Schütz, vita Chytraei II, S. 109, hat Chyträus in Helmstadt durch Jakob Lucius 1587 eine K.=O. drucken lassen. Hierauf und nur hierauf ist die Angabe bei Klüver 1 ) zurückzuführen, daß 1587 ein Neudruck der K.=O. erfolgt sei. Handschriftlich findet sich die Arbeit zu Schwerin, "Bedenken von der Kirchenordnung", 366 Doppelseiten stark, und im Rostocker Archiv, Tomus I, S. 431-899, unter demselben Titel. Die Einleitung zu derselben ist diejenige, welche Chyträus 1570 Herzog Johann Albrecht eingereicht hatte, nur daß statt der "18 jare" es jetzt heißt "vor 30 jaren". Die ganze Anordnung der K.=O. weicht von 1552 wesentlich ab; es sind nur drei Theile, gerade so wie in der 1578 von Chyträus für Oesterreich gedruckten. Der erste Theil ist die Summa christlicher Lehre in 16 Artikeln. 1. Wahre Anrufung Gottes. 2. Erschaffung aller Kreaturen. 3. Gesetz. 4. Sünde. 5. Evangelium. 6. Menschwerdung Christi. 7. Rechtfertigung des Glaubens. 8. Erneuerung. 9. Buße. 10. Freier Wille. 11. Predigtamt. 12. Sakramente. 13. Menschensatzungen. 14. Weltliche Obrigkeit und Ehestand. 15. Trost in Anfechtung. 16. Auferstehung. Der zweite Theil ist die Kirchenagende und handelt in 12 Artikeln vom Amt der Prediger, Ordnung der Gesänge, Ceremonien beim Abendmahl, Festen, Kollekten und Litanei, Reichung der Taufe, Verhör der Abendmahlsgäste, Beichte, Trauung, Kirchenzucht, Krankenbesuch, Begräbniß. Als dritter und letzter Theil folgt die christliche Bestellung des Predigtamts, wozu das Examen der zu Ordinirenden gehört, ferner Instruction der Superintendenten und Kirchenräthe, Bestellung christlicher Schulen, Verwendung der Kirchengüter, Visitation und Synoden, Ordnung des Kirchengerichts.


1) Beschreibung I, S. 407. Auch in den Bützow'schen Ruhestunden S. 24 findet sich die Angabe; ebenso im Handbuch der Ehren Geistlichkeit S. 14; auch in "Dexteri wohlgegründete Gedanken" S. 37: Die K.=O. von 1552 ist 1587 zum dritten Mal auf Befehl Herzogs Ulrich renoviert worden.
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Die Arbeit des Chyträus, wie sie hier vorliegt, stellt in der That eine so durchgreifende Veränderung der K.=O. von 1552 dar, daß von einer "revidirten" füglich nicht mehr die Rede sein kann. Chyträus ist seiner Meinung getreu geblieben, daß es nicht geziemend sei, in einer Ordnung, die man mit andern Ländern gemeinsam hätte, und besonders in Philippi Arbeit etwas zu ändern, und daß andererseits Meklenburg seine eigene K.=O. haben müßte.


14 Jahre hat das Werk unserer K.=O. geruht Das Rostoder Ministerium unter seinem Superintendenten Bacmeister war es, das den Herzog Ulrich, als er zur Visitation der Universität 1599 nach Rostock kam, um eine Revision der K.=O. anging. Vom 21. März 1599 datirt seine Supplik: 1 )

"Durchleuchtiger Hochgeborner Furst, E. f. g. sein Vnser andechtiges gebett sampt Vnsern Vnterthenigen Diensten hohestes vleißes Jeder Zeit Zuuor, Gnediger Herr, Weill E. F. G. diese J. f. g. Vnterthenige Stadt Rostock einmall Jn gnaden besuchen wollen, Vnd daß Christliche heilsame werck der Visitation E. F. G. loblichen Vniuersitet alhie Jm namen der heiligen Dreyfaltigkeitt vorgenommen, Alß bitten wir denselben waren Godt Vater, Sohn vnd Heiligen Geist, er wolle E. F. G. vnd anwesenden Hern Räthe vnd beiderseits verordenten hertzen erleuchten, vnd regieren, Daß dies werck Zu seines heiligen namens ehre, Zu erhaltung vnd fortpflantzung warer Christlicher lehre, aller guten Kunsten vnd Sprachen, vnd Zu großem nutz der studirenden Jungen Jugent, auch Vnser nachkommen Heill Vnd segen gereichen moge.

Nachdem aber E. f. g. alß ein loblicher Christlicher vnd hochverstendiger Furst bißher allewege vber die reine vnd wahre Christliche religion vnd lehre deß heiligen Euangelii mit sonderlichem eiffer vnd ernst gehalten, Vnd die falsche verfuhrische lehre wider Gottes klare wordt Vnd stifftung der heiligen Sacramente gehaßet, vnd Jn Jhren Furstemthumen vnd Kirchen auch Jn dieser E. F. G. Vniuersitet nicht haben dulden wollen, so Zweiffeln wir auch Jn Vnterthenigkeit nicht, E. F. G. werde solches nochmals bey diesem Visitations wercke Jn gnediger acht haben, wie dan auch E. F. G. wir hirumb gantz Demutig Vnd Vnderthenig bitten thunn, Denn Dieweill durch Gottes gnad


1) Rostocker Min. eccl., Tomus I, S. 27-33.
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vnd auß=Versehung die lobliche Vniuersitet mit vielen berumbten Professorn Jtziger Zeitt woll versehen, vnd daneben Jn dieser kirchen ein feines wollbestelletes Ministerium von dreizehen Personen bei einander sein, Vnd Gobt lob bißher Jn guter Christlicher einigkeit, liebe vnd friede Vnternander meistentheils gewesen Vnd geblieben, so were auch Vnsers erachtens nicht beßeres Zu wunschen, den daß es Jn solchem friedtlichen stande vnd Christlicher guter Correspondentz Zwischen gedachten beiden ordinibus also auf die liebe posteritet lange Zeit erhalten mochte werden.

Nun ist aber am tage, wie leider, Godt erbarme es, an Vielen orten, Vnd gemeinlich Jn berumbten Vniuersiteten Jn den negsten Jahren mancherley streit Vnd Zanck Jn der religion vnd Godtlicher lehre erreget sein, Vnd Jnsonderheit die Sacramentirische oder Caluinische secta mit Jhrem gifft listiglich einschleichet, Viele furneme gelerte leute einnimpt, Vnd darnach groß ergerniß vnd Zerrüttung anrichtet. so wirdt der Teuffel auch woll endtlich bey vns nicht feieren, Vnd den langen gewunschten vnd berumbten friede vns nicht gerne Jn die lenge gönnen. Wie er dan woll bißweilen sich etwas mercken lest, Kan Aber noch nicht gar herauß brechen, Weill Jhm Vnser lieber Herr Jesus Christus durch E. F. G. vnd Godtselige trewe vnd furneme leute, so woll an E. F. G. hoffe alß Jn der Vniuersitet Vnd Ministerio alhie daran Verhinderlich Jst.

Derhalben wir woll hochnötig erachten, Jm ferner Jn Gottes furcht Vnd hülffe Vor Zubawen, Damit er nicht dermall einst lufft Krige, Vnd wen die leute schlaffen, sein Vnkraut Vnter den reinen weitzen see. Worinne E. F. G. auch bey diesem heilsamen Visitations werck Dem lieben Godt Zu ehren Vnd den nachkomen Zum besten viel guts werdenn thunn konnen Demnach auch E. F. G. wir vnsers ampts halben vnd auß Christlicher Vorsorge hiruon Vnterthenig erinnern wollen, Weill vnß theil auch nicht Vnbewust, waß die Anno 1563 auffgerichtete Concordia der Vniuersitet, Von diesem Punct, Die erhaltung warer Christlicher religion Jn dieser E. F. G. Vniuersitet betreffend, meldet.

Damit aber auch von den Theologen, Superintendenten vnd Predigeren selbst keine newrung vnd Vneinigkeit Jn lere Vnd ceremonien erreget wurde, vnd der Teuffel hierdurch vrsache Zu seinem bosen furnemen krigete, stellen wir Jn E. F. G. Christliches vnd gnediges bedencken, ob nicht dienstlich vnd notig were, daß Zu gewißen Zeiten ein conuentus der Theologen dieser Uniuersitet vnd der Superintendenten des gantzen fursten=

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thumbs gehalten Vnd daselbst von erhaltung Vnd fortpflantzung reiner lehr, Von friedtsamer vnd eintrechtiger regirung der Kirchen Vnd von andern notigen Kirchensachen tractiret, Vnd solche handlung hernach E. F. G. kirchenordnung oder den regirenden Landesfursten Vnterthenig notificiret Vnd J. f. g. ratification Vnd execution gebetenn wurde, wie dan auch Jn E. F. G. K.=O. von gemeinen Synodis zu erfordern, vnd daß solches Zu der herschafft bedenken stehen soll, meldung geschicht. Vnd nachdem fur etlichen Jahren eine notwendige reuision der K.=O., derer wir vnß auch Jhmer Zu gebrauchet, unß E. F. G. gnedigen beuhell von den Theologen vnd Superintendenten vorgenommen, Aber noch nicht gentzlich Jns werck gerichtet, Wir auch von den Ehrwirdigen vnd hochgelarten Hern D. Dauide Chytraeo Vnserm lieben hern Seniorn Vnd praeceptorn vernomen, daß er hiebeuor auch E. F. G. Vnterthenig Jn schrifften erinnert, von Jtztgemeltem Synodo vnd Continuirung derselbigen reuision, Alß sein wir so viel mehrer Vnd Vndertheniger hoffnung, E. F. G. werden auch solch Christlich vnd heilsam werck umb Gottes ehr Vnd seiner Kirchen friedt vnd langwiriger erhaltung willen, vor Zu nemem vnd mit Godtlicher hülff in effectum Zu bringen Jn allen gnaden geruhen. Solches alles wirdt neben diesem loblichen vnd guten visitations werck, dem Sohn Gottes Jesu Christo, dem heupt seiner kirchen, vnd Hern aller Heren sehr angenem sein, Vnd er wirts E. F. G. mit langem leben, glucklicher regirung Vnd entlich mit ewiger sehligkeit gnedig vnd reichlich vergelten. Vnd bitten E. F. G. wir Jn aller demut vnd Vnterthenigkeit, Dieselbe wolle diese Vnsere wollmeinende vnd vnterthenige erinnerung dauon wir auch mit wollgemeltem Hern D. Dauide Chytraeo Vnd E. F. G. Superintendenten, D. Joanne Fredero vnß freundtlich vnterredet, Jn gnaden auffnemen, vnd vnser gnediger Furst vnd Her sein vnd bleiben. Datum Jn E. F. G. Stadt Rostock den 21. Martii Anno 1599.

  E. F. G.
  Vnterthenige diener
Superintendens, Pastores
Vnd alle andere prediger daselbst.

Herzog Ulrich erließ darauf unter dem 6. April 1599 einen Befehl an die theologische Fakultät, nämlich Chyträus, Bacmeister, Freder, Schacht, Lobech, 1 ) worin er bestätigt, daß er Gottes


1) Rostocker Min. eccl., Tom. I, S. 35, aber auch gedruckt bei Grape, S. 119.
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Wort nach den Prophetischen und Apostolischen Schriften rein bewahren will, nach den vier Symbolen, der Confessio Augustana und der "darausgenommenen Formula Concordiae". Weil aber die K.=O. angezweifelt wird, ob Sie lutherisch oder kalvinisch sei, weil zweifelhafte Worte darin wären, die auf zweierlei Meinung interpretirt werden könnten, auch manche Stücke vermißt würden, sollten die Theologen mit andern unsern Superintendenten am 6. Juni in Rostock zusammenkommen, die Mängel observiren und annotiren, die ganze K.=O. mit Fleiß revidiren, und was darin zu reformiren und etwa dazu oder davon zu thun, in Gottesfurcht erwägen, die einhellige Meinung in Schriften dem Fürsten vorstellen, damit den Calumnianten begegnet und von uns ferner zu Werk gerichtet werden möge, was sich zum besten schicken und nöthig sein will. Inbetreff der nun folgenden Verhandlungen haben wir zwei Berichte, den schon genannten des Chyträus und eine Schrift Bacmeisters an die Konsistorialräthe, Albin, Cling, Cothmann, vom 19. Januar 1601, ersteren im Schweriner, letztere im Rostocker Archiv.

Vor der Ankunft der Superintendenten versammelten die Rostocker Theologen sich allein. Es entstand aber eine "Zweinung" so groß, daß dadurch das ganze Werk wieder fraglich wurde. Chyträus bringt nämlich seine Meinung vor, warum man in Pilippi K.=O. nicht ändern dürfe, sondern eine neue stellen müßte; er hatte auch zwei Theologen auf seiner Seite, die, ohne daß Chyträus es ausdrücklich begehrt hatte, seine den österreichischen Ständen 1578 gestellte K.=O. dem Fürsten zu empfehlen vorschlugen. Gegen ihn trat Bacmeister und noch ein anderer auf, mit dem Hinweis auf den Befehl des Fürsten, daß keine neue K.=O. verfaßt werden sollte; Bacmeister berief sich eigens darauf, daß er noch zweimal mündlich vom Kanzler Bording denselben Befehl erhalten hätte. So fanden die Superintendenten die Lage vor, als sie am 7. Juni in der Wohnung des kranken Chyträus zusammenkamen. Chyträus legt ihnen das Bedenken vor, welches er 1585 schon gestellt hatte. Bei diesem blieb er auch jetzt stehen: Es sei nicht rühmlich, in einer K.=O. zu reformiren, die man mit andern Ständen gemein habe; besonders da Philipp Melanchthon das examen gestellt habe; es würde nur Flickwerk herauskommen, wollte man hier und dort verbessern; besser wäre es, etwas Eigenes für sich selbstzu machen. Da wurde der Bruch mit Bacmeister offenbar. Dieser hatte schon beantragt, daß noch "2 Ratstheologen uff der alten Stadt, weil sie von den Kirchensachen mehr erfahren und lernen möchten"

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hinzugezogen würden. Aber er wurde von allen hiermit zurückgewiesen, weil "jene nicht mit verschrieben wären". Dieser Antrag Bacmeisters bildet den einen Grund für die Gegnerschaft des Chyträus. Aber letzterer hat noch einen andern. Wenigstens in seinen letzten Briefen an Ulrich vom 1. und 14. Januar 1600 1 ) scheut er sich zwar den Grund offen mitzutheilen, erbietet sich jedoch einem Vertrauten des Herzogs, ihn zu offenbaren. Am 14. Januar erklärt er sich denn, er habe den Einfluß der Rostocker Theologen deshalb zu verhindern gesucht, weil er fürchtete, daß die Rostocker sich daran einen Präcedenzfall schaffen könnten, auch gewiß alle Mängel der fürstlichen Kirchensachen breit treten würden. Bacmeister gesteht in seinem Bericht dies unumwunden ein: "Nachdem ich aber auch erfahren, das S. f. g. wie auch E. Exellenzen -- also die Konsistorialräthe - vnd ander furnemer leute mehr in die gedanken gefuhrt worden, als geburete mir so sehr nicht mich dieser sach an Zu nehmen, sintemahl ich hier in der Stadt Rostock allein Superintendens bin, Vnd daher ein Erbar Rath hieselbst sich etwas mit in diesem werck, welches das geistliche Kirchenregiment betrifft, anmaßen, vnd ich dazu vnterschlupf geben mochte." Zum Verständniß muß bemerkt werden, daß trotz der herzoglichen Patronatsrechte der Rath Rostocks nur unwillig das geistliche Regiment des Herzogs sich gefallen ließ. Gewiß war also die Weigerung des Chyträus, die Rathstheologen zuzulassen, objektiv genug begründet. Aber auch persönliche Feindschaft kam hinzu. Chyträus beklagt sich, daß die Superintendenten alle bei Bacmeister gegessen hätten, daß die späteren Sitzungen alle im Ministerium abgehalten wären, besonders aber, daß Bacmeister ohne Wissen des Chyträus nach der Vorberathung an den Herzog geschrieben hätte. In der That hatte ersterer noch einmal an Ulrich geschrieben. Und indem dieser am 5. Juni an Bacmeister schrieb, 2 ) daß wir es nochmals bei unserm vorigen sub dato Dobran den 6. April abgegangenen Schreiben und der darin ausdrücklich gesetzten Meinung gnädiglich beruhen lassen, daß nämlich unsere K.=O. revidirt, und an den Orten, da es nöthig, korrigirt, auch die Defizit und Mangel, so dabei zu finden, supplirt, aber sonsten in der Form, darin sie zuvor begriffen, gelassen werde, konnte Bacmeister, nachdem Chyträus sein auf anderem Standpunkte beruhendes Bedenken vorgelegt hatte, triumphiren: Man dürfe


1) Aus dem Schweriner Archiv.
2) Rostocker Min. eccl., Tom. I, S. 39.
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Chyträi Vorschlag in Betreff einer neuen K.=O. nicht annehmen, weil es wider fürstlichen Befehl wäre. Chyträus entgegnete, daß er "oftmals erste Schreiben unter J. F. G. Hand auf ungleichen Bericht empfangen hätte, da S. F. G. auf empfangenen Gegenbericht sich anders erklärt hätte". Der Vorschlag des Chyträus, noch einmal an den Fürsten zu berichten, fand bei den Superintendenten keinen Anklang, welche vielmehr ihre zu Hause gemachten annotationes hervorholten, zuerst die K.=O., beides in meißnischer und in sächsischer Sprache, ordentlich unter einander verlasen, die Mängel anmerkten. Die Notata Bacmeisters finden sich im Rostocker Archiv, Tomus I, S. 199-209, die observata des Bokatz S. 215-230. Auch auf die Konsistorialordnung dehnte sich ihre Thätigkeit aus; wenigstens baten sie in einer Schrift vom 14. Mai um Abstellung mancher Beschwerden, die sie namentlich aufführen, besonders um eine volle Revision dieser Ordnung, damit sie in allen Stücken mit der K.=O. gleichstimmig sei.

Chyträus hielt sich fern, während Bacmeister noch einmal mündlich in Doberan vom Herzog Bescheid holte. Aber am 13. Juni kamen die Superintendenten zu Chyträus, mit ihren Notata, um dieselben zusammen mit Chyträi Bedenken an den Hof einzusenden. Chyträus forderte sie vorerst auf, "den ganzen Wust, scopae dissolutae", rein abzuschreiben und in ein corpus zu bringen. Da sandte man den Superintendenten Bokatz nach Dargun an Ulrich ab, damit letzterer entscheide, zugleich aber dilationü ertheilte, damit Sie "was Sie in Verlesung und Erwägung der K.=O. notirt hatten, in eine rechte Ordnung und caput bringen könnten". Ulrich antwortete unter dem 20. Juni: 1 ) Wir lassen es bei unserer vorigen Meinung und Erklärung beruhen, daß keine neue K.=O. gemacht, sondern die alte korrigirt werden soll. Die Frist zur Ausarbeitung wird gewährt. Chyträus hatte den Brief an den Herzog nicht mitunterschrieben.

Dennoch bleiben die Revisoren mit ihm in Verbindung. Die Rathstheologen, die von den nach acht Tagen heimreisenden Superintendenten bestellt waren, die Verbesserungen zu sammeln, reichten diese am 8. September an Chyträus ein. Derselbe wunderte sich, daß dabei die Vorschläge der übrigen Superintendenten ganz unbeachtet geblieben wären; er fand allerdings nicht "das Wort Gottes zuwider wäre; aber weil es ein ganzer Haufe bloßer Notationen sei, welche je auf einen Zettel geschrieben,


1) Rostocker Min. eccl., Tom. I, S. 43.
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allenthalben in die K.=O. eingelegt werden sollten", so widerrieth Chyträus nach wie vor "in anderer Leute Arbeit einzuflicken". Es sei dem Fürsten nicht rühmlich und löblich bei andern verständigen Herrn und Gelehrten, wenn in dieser gemeinsamen K.=O., besonders im examen, das das beste und fürnehmste Stück der K.=O. ist, viel reformirt würde; das würde bedeuten, das Magnifikat korrigiren zu wollen. Dennoch deutet er jetzt schon an, daß es andere Wege gäbe, wenn man einmal keine neue K.=O. stellen dürfte. Es scheint, als ob er den Revisoren entgegenkommen wollte. Aber näher sprach er sich noch nicht aus. Als dann am 18. Oktober Lobech ihm ein Exemplar der revidirten K.=O. brachte, allerdings mit viel weniger annotationes, bat Chyträus wiederum auszusetzen, daß man nicht die K.=O. von 1557 gewählt habe, sondern die von 1552 "daran doch nicht viel gelegen ist". Wir müssen dabei erinnern, daß Chyträus nur die K.=O. von 1557 für die meklenburgische hält, weil Sie eigens für Meklenburg übersetzt war. Bacmeister persönlich kommt noch einmal am 12. November, um Chyträus zur Unterschrift zu bewegen. Letzterer aber wollte "sich mit dem Manne nicht weiter einlassen", weil, wie er nun hervorhebt, sein ganzes Werk von 1585 so gar keine Berücksichtigung gefunden hatte, und weil man gänzlich unterlassen hatte, darauf hinzuweisen, daß Meklenburg bisher keine eigene K.=O. gehabt hätte; besonders auch, weil Bacmeister so "klüglich" ohne sein Wissen jenen Brief vom 6. Juni vom Herzog erwirkt hätte. Chyträus behielt sich vor, selbst an letzteren zu berichten. Mit Recht bedauert Bacmeister später, daß Chyträus nicht sogleich mit seinem Plane eines Appendicis hervorgekommen wäre; dann hätte man gewußt, was Chyträus eigentlich wollte; nun aber sei das ganze Werk stecken geblieben. Bacmeister muthmaßt, daß am meisten der Umstand hinderlich gewesen sei, daß ihm und den Rostockern die correctiones und additiones übertragen seien, und daß S. F. G. aller, insonderheit Chyträi Subskription und Konsens hätten haben wollen. Wirklich ist Bacmeister, als nach Chyträi Tode das Werk fortgesetzt wurde, zuerst nicht zugezogen worden. Er übergab sein Exemplar dem neuen Superintendenten von Güstrow, Köhler, damit dieser sich auch dazu erklären könnte.

Gerade Chyträus führt nun mit dem Herzog einen lebhaften Briefwechsel. Um demselben die Möglichkeit eines selbstständigen Urtheils an die Hand zu geben, übersandte er ihm den Bericht von der K.=O., den wir zu unseren Ausführungen benutzten. Am Schluß dieses macht er den vermittelnden Vorschlag, in einem

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Appendix die Stücke zu geben, die einer Erklärung bedürften. "Und dieweil es ja wahr ist, daß etliche Stücke sonderlich in dem examine oder Lehrartikeln besserer Erklärung bedürfen, davon ich auch selbst unterthenig erinnert, so konnten E. F. G. die jetzige K.=O., was den Text an sich selbst belanget, wie bisher diese 40 Jahre gewesen ist, bleiben lassen und in eine besondere von der K.=O. unterschiedene Schrift oder Appendix, was hin und wieder in der K.=O. zu erklären, mit Verzeichniß der Blätterzahl nach einander anzeigen und ausführliche und deutliche declarationes stellen und zusammenbringen lassen. Welche Arbeit vielleicht bei verständigen mit weniger Schimpf und Spott als das jetzige Flickwerk würde aufgenommen werden. Jedoch nicht rathsamer und besser - und damit kommt er auf seinen alten Vorschlag zurück - hierin und E. F. G. löblicher und rühmlicher, denn daß E. F. G. wie andere Chur= und Fürsten und fürnehmen Städte ihre eigene und nicht mit andern gemeine, sondern vor sich und ihre Unterthanen allein und eigene K.=O. hätten." Der Herzog forderte daraufhin alle Arbeiten Chyträi ein, Sonnabends nach Weihnacht 1599: 1 ) die Vorrede von 1570, das gedruckte Buch von 1586 oder 87, das Bedenken aus dem Jahre 1585. Am 1. Januar 1600 sendet Chyträus, "so vergangen Monat beide Hände verloren gehabt, nun aber die linke Hand sich mit der Zeit wieder findet", die Aktenstücke ab, 2 ) indem er sich zugleich erbietet, durch eine vertraute Person von etlichen andern Stücken, so in dieser Berathschlagung für E. F. G. Person dienstlich sein, erinnern zu wollen. In der Vorrede, mit A gezeichnet, ist das "18 jar" durchgestrichen und darüber geschrieben "sind itzund 47 jar" also: 1599 - 47 = 1552. Das gedruckte Büchlein bezeichnet er mit B; das Bedenken trägt das Zeichen D und ist unterschrieben 8. Mai 1599 "Bedenken, das Chyträus den Theologen gab". Es weicht nicht unerheblich von dem ursprünglichen vom 25. März 1585 ab. 3 ) Am 10. Januar antwortet Ulrich, daß er das Bedenken vorher nie gesehen hätte. 4 ) Hat Niebur es seiner Zeit unterschlagen? Doch er hatte ja die scholia ad marginem dazu "gesmiert". So hat er also damals dasselbe dem Fürsten überhaupt nicht gezeigt? Ulrich ist auch jetzt noch nicht geneigt, eine neue K.=O. zu stellen, weil es den Anschein hätte, "als hätten wir bis daher keine reine K.=O. im Lande gehabt, daß wir dieselbe nunmehr selbst verwerfen. Jedoch war er mit dem Appendix einverstanden. Er belohnte Chyträus


1) Aus dem Schweriner Archiv.
2) Aus dem Schweriner Archiv.
3) Aus dem Schweriner Archiv.
4) Aus dem Schweriner Archiv.
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mit einem Geldgeschenk; Chyträus aber solle entweder schriftlich seine vertrauliche Mittheilung abgeben oder selbst an den Hof kommen. Am 14. Januar 1 ) antwortet Chyträus, daß er den Appendix so verfaßt sehen möchte, daß in ihm als einer besondern Schrift die nothwendigen Erinnerungen, sonderlich in doctrinalibus abgefaßt werden sollen. Aber das Konsistorium solle die Arbeiten verrichten, damit die Rathstheologen ausgeschlossen wären. Chyträus versichert noch einmal, daß er vorher nur durch Bacmeisters Verfahren abgestoßen gewesen sei, jetzt aber "weil E. F. G. nach Verlesung des Berichts auf solcher Meinung beständiglich beruhen, soll es billig auch meiner geringen Einfalt nicht zuwider sein". Nun sendet er auch das mit den scholia ad marginem versehene Bedenken, E, ab. Aber er bittet um Rücksendung sammt der Vorrede A. In einem Postscriptum läßt er sich jetzt herbei, seine vertrauliche Mittheilung abzugeben, die wir schon kennen lernten S. 54.

Am 30. Januar 2 ) bekommt Chyträus die Anzeige, daß der Superintendent Köhler als Mitglied des Konsistoriums sich mit ihm bereden solle, das Konsistorium selbst den Befehl, die Revision der K.=O. vorzunehmen, aber mit der Mahnung, daß, da "etliche Theologen, denen wir es nicht aufgetragen, sich der Direktion mehr denn sichs gebührt, angemaßt haben, die Berathung in Kirchensachen fürnehmlich unserm Konsistorio zustehe. Jedoch möge dasselbe andere mehr, so die Nothdurft erfordert, zuziehen". Man sieht, Chyträus hat mit seiner Warnung vor den Rostockern Erfolg gehabt. Am 6. Februar allerdings ist Köhler in Rostock und giebt Bacmeister die beruhigende Versicherung, daß nach Meinung des Konsistoriums die Publikation nicht eher geschehen sollte, als bis die K.=O. sämmtlichen Superintendenten kommunicirt wäre. 3 ) Am 8. Februar bittet Chyträus sich die Aktenstücke aus, die er zu seiner Arbeit haben müsse. 4 ) Ueber die nun folgenden Verhandlungen im Konsistorium berichtete Köhler am 14. Februar 1600 an Ulrich. 5 ) Man beschloß zunächst, für die Arbeit die sächfische und die oberländische K.=O. vorzunehmen, also die von 1552 und 1557; die politischen Ordnungen erboten sich die Juristen zu machen, die doctrinalia sollten die Theologen übernehmen. Als die Räthe forderten, daß alle Punkte, die disputirlich wären, herausgesucht würden, hat Köhler und Freder


1) Schweriner Archiv.
2) Schweriner Archiv.
3) Rostocker Min. eccl.
4) Schweriner Archiv.
5) Schweriner Archiv.
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Nachmittags die K.=O. durchgelesen und bei Taufe und Abendmahl Ausstellungen gemacht, die man dem Chyträus nannte. Darauf beschloß man, daß man allein bei dem Exemplar von 1557 bleiben wolle, weil in andern viel hin und her geflickt wäre; man solle besonders die verba und sententiae beachten, die die Kalvinisten verkehren. Der Artikel de unione naturarum und ebenso de communicatione idiomatum müsse neu hineingesetzt werden. Was die Rathstheologen vorgeschlagen hätten, solle ausgelassen werden. Die doctrinalia sollte einer arbeiten. Chyträus fragt: Wer? Köhler schlägt ihn vor. Er entschuldigt sich, er wäre ein alter schwacher Mann und müßte alles seinem Schreiber in die Feder diktiren, das käme ihm sauer an. Endlich willigte Köhler ein. Allein die Juristen entschuldigten sich für ihr Theil mit andern wichtigen Geschäften. Privatim bat Köhler den Chyträus noch einmal um die Uebernahme der doctrinalia. Und wirklich ließ sich dieser jetzt herbei, besonders da Ulrich ihm schrieb: 1 ) "Unseres Ermessens lassen wir es bedünken, daß niemand besser die neue K.=O. wird verfassen können als Chyträus selbst". So schickt Ulrich ihm die erbetenen Akten, von denen Abschriften zu machen Bording dem Fürsten rieth, A, D, E sowie das geheime Postscriptum zurück. 2 ) Von anderer Hand findet sich auf demselben jetzt eine interessante Bemerkung "Chyträus fürchtet Schwestermann Bording". Weil also verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Bording und Bacmeister bestanden, hatte Chyträus seine Meinung nicht offen abgeben wollen! Daß diese Verwandtschaft bestand, ergiebt sich aus dem schon genannten Briefe Ulrichs vom 5. Juni 1599; der Brief, von Bording geschrieben, hat auf der dritten Seite private Grüße des Schreibers Bording an seinen Schwager.

Am 24. Februar bereits schickt Chyträus den Anfang des Appendix 3 ) an Ulrich ein und bittet, daß er aus des Fürsten eigenem Buche, "Hauptstücke" betitelt, etwas herübernehmen dürfe. Am 28. Februar 4 ) schreibt Köhler an Ulrich, daß er mit der Arbeit des Chyträus einverstanden sei, nur wünschte er die Aufnahme der Artikel von der Taufe, freiem Willen, Erbsünde; denn "obwohl hiervon in der Form. Conc. nothdürftig gehandelt wird, so kann's doch nicht schaden, daß diese Dinge im Appendix wiederholt werden, damit alle erfahren, daß wir der Meinung noch seien und davon niemals abgewichen haben". Am 1. März theilt Ulrich dem Chyträus sein Einverständniß mit dem Ueber=


1) Aus dem Schweriner Archiv.
2) Aus dem Schweriner Archiv.
3) Aus dem Schweriner Archiv.
4) Aus dem Schweriner Archiv.
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sandten mit, 1 ) wünscht aber, daß aus Philipp Nikolais Buch "Spiegel des bösen Geistes" etwas aufgenommen werde, und giebt seine Einwilligung zu der Benutzung seiner "Hauptartikel". Am 6. März antwortet Chyträus, daß er Nikolais Buch benutzen wolle. 2 ) Am 31. März sendet Chyträus den Appendix: 3 ) zu Ende der Artikel von der Gnadenwahl hat er Nikolai benutzt. 4 ) Chyträus kann sich aber der Befürchtung nicht erwehren, daß es ihm wieder so ergehe wie vor 16 Jahren, "dieweilen diese Leute noch vorhanden sein". Die Vermuthung scheint nahe zu liegen, daß am Hofe noch immer kalvinistische Räthe waren. Genaueres läßt sich nicht ermitteln, da Chyträus auf die Anfrage Ulrichs 5 ) keine Namen nannte. Herzog Ulrich ist dagegen, 18. April, 6 ) der Meinung, daß die Schuld der Verhinderung bei den Theologen selbst zu suchen sei. Aber mit der Arbeit des Chyträus ist er einverstanden, er wünscht so bald wie möglich die Publikation des ganzen Werks. Dennoch schickt er noch die Bedenken Köhlers mit, welche Chyträus in seiner Antwort vom 20. April 7 ) berücksichtigen zu wollen erklärt. Sie betreffen fol. 102 einige Worte, welche zu Anfang des Paragraphen gesetzt werden sollen; dann die specialis electio, wegen welcher Chyträus sich gern mit Köhler vergleichen will, "damit man den Kalvinisten nicht entlaufen möge," u: a. u. a. Leider haben die Juristen die politica noch nicht fertig, auch wird Köhler mit ihnen über die ceremonialia sich noch zu besprechen haben. Er selbst, Chyträus, kann sich dieser Sachen nicht annehmen, "so soll ich mich auch nicht in Sachen, die ich nicht verstehe, oder da ich kein Befehl von hab', nicht mengen oder anbieten". Am 16. Mai 8 ) erging der Befehl ans Konsistorium, den Appendix zu verlesen, die Superintendenten= und Konsistorialordnung aber schnell zu beenden, damit Chyträus dem ganzen Werk seine gebührliche Form gäbe. Die Konsistorialräthe entschuldigten sich mit Geschäften, 24. Mai; 9 ) nur D. Kling hat den Appendix zum Theil gelesen, Köster und Freder sind ganz fertig. Die Juristen sollen die Agenda machen; wenn sie nicht können, hat Chyträus sich schon erboten. Derselbe läßt zugleich anfragen, ob meißnische oder sächsische Sprache angewendet werden soll. Die Antwort Ulrichs lautete dahin, daß die Juristen die Agenda machten, sie dem Chyträus einreichten, dieser vor dem Druck sie an den Hof geben sollte.



1) Aus dem Schweriner Archiv.
2) Aus dem Schweriner Archiv.
3) Rostocker Min. eccl., Tom. I, S. 245-386.
4) Im Schweriner Archiv.
5) Im Schweriner Archiv.
6) Im Schweriner Archiv.
7) Im Schweriner Archiv.
8) Im Schweriner Archiv.
9) Im Schweriner Archiv.
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Am 25. Mai 1600 starb Chyträus. Die Arbeit war dadurch unterbrochen. Erst im nächsten Jahre nahm das Werk seinen Fortgang. Am 8. Oktober 1 ) entschuldigt sich Freder, daß er nicht nach Schwerin kommen konnte, wo die Superintendenten in anderer Veranlassung zusammengekommen waren; er schickt aber den Appendix und die Ceremonialia ein. Bacmeister benutzte inzwischen die Zeit, beim Konsistorio vorstellig zu werden, daß er zur Revision hinzugezogen werden müsse. Er machte in dem schon genannten Berichte geltend, nachdem er einleitend ausführlich die Verhandlungen zur K.=O. aufgezählt hat, daß er, wohl von zwei Personen des Rostocker Raths und dem Ministerium gewählt, vom Herzoge bestätigt sei, laut des ersten Güstrower Erbvertrages; er bekäme auch sein Gehalt nicht vom Rath, sondern von der Kirchenökonomie, 200 Gulden sundisch. Als das Rostocker Ministerium wegen der Ungleichheit in der K.=O. oftmals befragt sei, hätte es sich ohne des Raths Wissen an den Herzog mit einer Supplik um Revision gewandt Auch während der Versammlungen 1599 habe der Rath sich nicht darum gekümmert, weil er wohl wußte, daß es S. F. G. allein gebührte und Polizei und andere weltliche Ordnung nicht anging, in denen der Rath für sich in dieser Stadt zu disponiren Macht hat. Denn durch den zweiten Güstrower Erbvertrag ist die suprema inspectio dem Landesfürsten zugeeignet. Dieser setzt den Superintendenten ein; deshalb durfte Bacmeister auch um revision bitten. Auch persönlich sei er tüchtig zur Arbeit, da er schon 42 Jahre im Amte stände, davon 39 in Rostock. Zur Erhaltung des Friedens habe er die revision erbeten, ohne dem Rath das geringste ius hierin per occultam practicam zuzubringen. Nur als Pfarrer und Professor beziehe er sein Gehalt vom Rathe. Diese Ausführungen Bacmeisters zeigen uns, wie mißtrauisch man trotz der Güstrower Verträge gegen den Rostocker Rath in kirchlichen Sachen war.

Am 8. Juni 1601 ergeht dann auch der Befehl Ulrichs an die Superintendenten "sammt und sonders". 2 ) Sie wüßten sich zu erinnern, welcher Gestalt eine geraume Zeit her das Werk der vorgenommenen Revision fürnehmlich in ceremonialibus stecken geblieben sei; deshalb sollen sie am 13. Juli in Rostock zusammenkommen, ihre sententias konfirmiren, zuvörderst daran sein, daß die doctrinalia sowohl als die ceremonialia mit deutlichen und bequemen Worten begriffen und die darin angezogenen


1) Im Schweriner Archiv.
2) Im Schweriner Archiv und Rostocker Min. eccl.
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loca recht allegirt werden, damit den Widersachern alle und jede Gelegenheit zu calumniae und Zänkereien völlig benommen werden möge. Am 18. Juli berichten die Superintendenten Bacmeister, Köhler, Dinggräf, Neuwin und Freder, daß Sie alles überlesen hätten; zwei von ihnen würden die Arbeit in ein corpus bringen, Köhler würde den Verhandlungsbericht einsenden. 1 ) Aus diesem, datirt 24. Juli, 2 ) entnehmen wir, daß in den doctrinalia, wie Chyträus Sie gelassen hatte, nur bisweilen in den Worten etwas geändert ist; - es findet sich auch nur eine Seite voll notata 3 ) Bacmeisters - man ist aber in betreff einiger Stellen aus Kalvinistenbüchern zweifelhaft, ob "dieselben einem frommen Christen nicht gar abscheulich zu hören sein würden". Die einen sind dagegen, weil es gar zu unchristliche Worte seien; die andern, zu denen Köhler gehört, meinen, daß man sie gerade setzen soll, damit jeder erführe, was für Lehren die Widersacher führen, und man sie also an ihren Früchten erkennen könne. Der Fürst allein solle entscheiden. Auch die ceremonialia hat man berathen und mit Einschaltungen versehen, welche Bacmeister und Freder in ein corpus bringen; dazu gehören aber 4-6 Wochen, "gut Ding will Weil haben". Dann soll alles dem Fürsten zugeschickt werden, der auch die Sprache, ob meißnisch oder meklenburgisch, bestimmen soll. Ulrich antwortet am 25. Juli, 4 ) daß er erst die Ausdrücke und den Namen der Kalvinistenbücher wissen will, gleichwohl aber der Meinung sei, daß hierin "eine gebührliche Diskretion und Fürsichtigkeit gebraucht werden muß". Besonders sollen die Stellen genau angeführt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und gemißdeutet werden, "ohne einige Affekten, damit die Widersacher keine Ursache zu kalumnieren und kavillieren gewinnen". Die Sprache soll die hochdeutsche sein, weil nunmehr fast jedermann in diesem Lande kundig und erfahren ist; der Druck soll zu Rostock geschehen. Bacmeister aber und Freder mögen die ceremomalia bearbeiten.

Im Sommer sind nun die Theologen an der Arbeit. Die Notata Bacmeisters und Freders finden sich im Rostocker Archiv, S. 147-188; von Köhler liegt eine admonitio vor, S. 231. Interessant sind zwei Briefe von letzterem an Bacmeister, unter dem 10. und 29. Oktober. 5 ) In dem ersten theilt er das mit, was er inserirt zu haben wünscht; unter andern folgendes: Bei


1) Im Schweriner Archiv.
2) Im Schweriner Archiv.
3) Rostocker Min. eccl., Tom. I, S. 211.
4) Aus dem Schweriner Archiv und Rostocker Min. eccl.
5) Rostocker Min. eccl., Tom. I, S. 243.
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der Verpachtung von Kirchenacker sollen die Küster berücksichtigt werden, wenn sie soviel geben wie andere. Wenn Aposteltage außerhalb der Predigttage fielen, solle man sie verschieben auf den nächsten Predigttag. Ungehorsame Dienstboten der Pastoren soll der "Caspel Junker" oder Amtmann oder Küchenmeister zum Gehorsam zwingen. Etliche Pastoren hätten Eichbäume auf ihren Pfarren, davon die Bauern und Junker die Eicheln wegnehmen und sagen: die Bäume allein gehören den Pastoren, die Eicheln aber den Junkern. Köhler nennt das ein gottlos Wesen; es gehöre beides den Pastoren; qui enim sentit onus, commodum sentire debet, sagt nämlich die regula iuris. Wenn das Vieh des Pastors mit zur Weide geht, so soll der Pastor auch den Hirtenlohn bezahlen. Schließlich klagt er, daß mit den Kirchengeldern so schlecht umgegangen wird; darum fordert er, daß der Pastor der erste unter den Kirchenjuraten sei und allezeit auch ein Schloß vor dem Gotteskasten habe, daß ohne Wissen des Pastors nichts herausgenommen würde. Fremde Theologen, die von den Patronen angenommen sind, sollen erst vom Superintendenten geprüft werden. Weil der Katechismus auf dem Lande meist nicht gewußt wird, manche nicht einmal das Vaterunser können, sollen Braut und Bräutigam nicht eher getraut werden, als bis sie die fünf Hauptstücke können.

Am 14. November 1601 sendet man einen Bericht an Ulrich mit dem bearbeiteten Exemplar, d. h. der alten K.=O. mit den überall eingelegten Zetteln. 1 ) Im ersten Theil haben Sie den Citaten des Chyträus die Stellen zugesetzt, auch neben das Lateinische die deutsche Uebersetzung gestellt; den Schluß des Appendix hat man an das Ende der ganzen K.=O. gesetzt, weil er dorthin gehört. Die Ceremonien möge der Fürst vor der Reinschrift erst begutachten. Man bittet, daß die Superintendenten=, und Konsistorialordnung der K.=O. angehängt werde. Die Exkommunikation der Befehder, Brandschätzer, Mordbrenner, wenn sie so bald nicht offenbar werden, will man lieber nicht in die K.=O. aufnehmen. 2 ) Letzteres hatte Köhler beantragt, der in Berlin solches Bannformular gesehen zu haben vorgab; Brände kämen so vielfach vor; er habe es immer so gehalten, und stets sei der Brandstifter nach drei Monaten oder schon sechs Wochen ertappt worden; denn "Gott ist beim Predigtamt". Der Herzog läßt durch seinen Sekretair Reutzen am 28. November antworten,


1) Das Exemplar ist im Rostocker Min. eccl.
2) Daselbst, auch gedruckt bei Grape, S. 329.
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daß er erst die ganze K.=O. verlesen wolle, dann solle sie ins Reine geschrieben, und in folio auf schön weißem Schreibpapier mit ziemlich großen Buchstaben, auch mit Figuren bei jedem Hauptartikel, gedruckt werden; aber eine besondere Vorrede in Ulrichs Namen sei erforderlich. 1 ) Vom Folioformat rieth Bacmeister ab und schlug "mediocris forma" vor. Das ins Reine geschriebene Exemplar sandte Ulrich an die Fakultät zur Begutachtung, am 10. März 1602; sie solle nochmals mit Fleiß revidiren und korrigiren, oder wo etwas aus der pfälzischen K.=O. noch nöthig sei, suppliren und konfirmiren, das Exemplar dann wieder einschicken. Die neue Vorrede aber, die Bacmeister geschrieben hat, ist von Ulrich angenommen. 2 ) Am 15. März stellen die Professoren ihre Notata. 3 ) Am 21. März giebt die Fakultät ein vorläufiges Urtheil ab, "in welchem nützlichen und hochnötigem Werk viel heilsame Lehre verfasset sein, die man in vielen andern K.=O. nicht findet, damit E. F. G. in ihrem hohen und hochlöblichen Alter vor der ganzen Welt ihres reinen christlichen Glaubens ein herrliches Bekenntnis thut." Am 12. April schickt man das Buch ab, dem am 13. April noch ein Schlußurtheil folgt: 4 ) Man habe das ganze Buch durchgehend paginirt; im zweiten Theile habe man etwas aus der pfälzischen K.=O. genommen, 5 ) welche ihrerseits schon Vieles aus der meklenburgischen von 1557 entlehnt hätte. Bei der Ordination hätte man den Satz hinzugethan, daß fremde Theologen vor dem Superintendenten, fremde Superintendenten vor ihrer Anstellung von der Fakultät geprüft werden sollen. Die Ausgabe, meint die Fakultät, geschehe am besten in Quart, und zwar in Rostock, von Steffen Mülmann, der von seinem Vorfahren Dietz die Lettern und Noten noch besäße. Dann könnte die Fakultät neben dem correctore besser auf den Druck Acht geben. Ulrich aber bestand auf der Folioform, übergab den Verlag dem Buchführer Langen in Güstrow, bestellte bei Mülmann 1000 Exemplare im Druck, unter der Bedingung guten Papiers, Typen und Figuren. David Lobech und Lukas Bacmeister juniör sollten unter der Aufsicht der Falultät die Korrektur haben. Doch da man solche Figuren in Rostock nicht kennt, so sendet Reutzen eine Pommersche K.=O., die 1563 in Wittenberg gedruckt sei, wonach man sich richten


1) Rostocker Min. eccl., Tom. I., S. 93.
2) Schweriner Archiv.
3) Grape 338 und auch Rostocker Min. eccl., Tom. I, S. 189-192.
4) Rostocker Min. eccl. und Schweriner Archiv, auch Grape S. 338.
5) Die Notata aus dieser O. S. 193-198 im Rostocker Min. eccl.
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solle; doch behalte Ulrich sich noch genauere Bestimmung der Figuren vor. 1 )

Zu Weihnacht war der Druck fertig. Im Rostocker Min. eccl. befindet sich im Tomus II "die gantze abgeschriebene neue K.=O., sowie sie in der Druckerei gewesen." Allgemein wurde nach den Büchern verlangt; je eher, je lieber wollte man kaufen, wenn auch ungebunden. Die Fakultät schlug als Preis vor für die auf Schreibpapier gedruckten 14 Schilling, 12 Schilling für Druckpapier "damit der gute Mann seines gethanes Verlages und gehabter Mühe etwas Erstattung bekomme"; denn es seien 73 Bogen, darunter 7 mit Noten, auch wäre es nach der Wittenberger und Leipziger Taxe. Die Errata sollten noch auf halbem Bogen besonders gedruckt werden. Als Grund der Verzögerung führte man an, daß man immer noch gehofft hätte, die Superintendenten= und Konsistorialordnung würde beigefügt werden. 2 )

Am 5. März 1603 ist die revidirte K.=O. veröffentlicht worden. Die Gedanken des Publikationspatentes 3 ) sind: Gott zur Ehre und zur Erbauung der christlichen Kirche und zur Pflanzung reiner Lehre ist diese K.=O. gestellt worden, reiner Lehre, wie sie aus den prophetischen und apostolischen Schriften in der Augsb. Konf. und Konk. Buch begriffen ist, "damit vor aller Welt kund und offenbar sei, daß wir uns samt unsern getreuen Unterthanen je und allerwege zu der wahren unverfälschten Religion Augsburgischer Konfession erkannt und bekannt haben und nochmals erkennen und bekennen und derowegen von allen andern irrigen und verführerischen Lehren und Sektirern uns absondern". Es ist des Fürsten Wille und Befehl, daß solcher K.=O. sowohl in Glaubensartikeln als auch in Kirchenceremonien und allen andern gestracks und unweigerlich nachgegangen wird. Dies Patent war der Fakultät zur Begutachtung vorgelegt und dann in 500 Exemplaren gedruckt worden. Am 9. März erging an alle sieben Superintendenten der Befehl, das Edikt am Sonntage Invokavit, 13. März, auf allen Kanzeln ablesen zu lassen. Im Rostocker Minist. eccles. ist folgender Zettel von Bacmeisters eigener Hand 4 ): Dis mandat ist zu der Ehre Gottes vnd nach


1) Im Rostocker Min. eccl. vom 16. Juni, 17. Juni, 5. und 25. Aug. 1602.
2) Briefe der Fakultät im Rostocker Min. eccl. vom 14. und 24. Febr. 1603.
3) Das Patent, handschriftlich, ist im Rostocker Min. eccl. Ebenba Tom. XII, S. 327 auch ein gedrucktes Exemplar, wie es ebenso im Schweriner Archiv ist.
4) Tom I, S. 123.
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unsers gnedigen Hern vnd Landesfürsten wolbedachtem Rath vnd be fehl, auch zu der christlichen Kirchen so wol in dieser Stadt als im gantzen Furstenthumb heil, fried vnd wolfart abgelesen vnd niemand zu verdruß oder verfenglichkeit. Gott gebe ferner zu diesem hochnotigen, christlichen wergk seinen geist vnd gnad vnd segen. Amen.

Ulrich starb am Montag, den 14. März, morgens 3 Uhr. Sein Nachfolger, Karl, sorgte in einem Schreiben vom 12. April 1603 dafür, daß alle Kirchen herzoglichen patronates die Ordnungen bekämen, und zwar gebunden für den Preis von 24 Schillingen. Dennoch waren nicht alle Exemplare verkauft, manche Kirchen zeigten sich säumig. 1 ) Daher erließ Karl am 27. Mai einen Befehl an die Superintendenten, daß Sie darauf achten sollten, daß die Amtleute und die Adligen, welche eigenes ius patronatus hätten, die K.=O. von Werner Langen kauften. 2 ) Und als dem Herzog Klagen kamen, daß der revidirten K.=O. nicht nachgelebet würde 3 ), da beruft er am 4. Juni 1606 die Superintendenten auf Mittwoch den 18. Juni nach Rostock, wo sie in der St. Johanniskirche zusammenkommen und berathen sollten, wie dem Mangel abzuhelfen sei, so der revidirten K.=O. zuwider bei den Kirchen ihrer Kreise eingerissen sei. Denn als von Gott vorgesetzter Obrigkeit liege es ihm ob, wie er auch aus väterlichem Gemüth sich schuldig erkennt, gebührend anzuordnen und zu befördern, was zu nothwendiger Verbesserung eingerissener ärgerlicher Unordnungen zuvörderst im Kirchenregiment dienlich sein mag.

Auf dem Landtage zu Sternberg 1602 4 ) hatte Ulrich den Ständen angezeigt, daß, weil etliche Sekten, insonderheit die Kalvinisten die K.=O. mißbrauchten, der Herzog sie durch seine Theologen und Superintendenten hätte revidiren lassen. Am 18. Juni antwortet die Landschaft darauf, daß die K.=O. vorerst den Theologen in Wittenberg vorgelegt werden solle, weil "zwischen den Kirchen in Sachsen und Meklenburg gute Einigkeit" herrschte. Vor allem aber solle sie einem jeden Stand an seinen besonders habenden Rechten, iure patronatus, vocandi, nominandi und andern unschädlich sein. Der Fürst ließ darauf erwidern, daß die K.=O. von tüchtigen Theologen verfaßt sei; auch sei der Druck schon bestellt; Niemand solle sich mit unnöthiger Sorge beladen, ob ihm durch die K.=O. etwas abginge. Diese Erklärung nahm die Landschaft an, weil das Werk bereits unter der Presse wäre; nur dürfte ihnen an ihrer Gerechtigkeit nichts präjudizirt werden.


1) Im Schweriner Archiv.
2) Im Schweriner Archiv.
3) Im Schweriner Archiv.
4) Spalding, Landtagsverhandlungen I, S. 273 ff.
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Am frühen Morgen des 13. März, des Sonntags Invokavitt 1603, protestirte der Rostocker Rath durch einen Notar und zwei Zeugen gegen die Publikation der K.=O. 1 ): der Superintendent Bacmeister und das Ministerium wollten sich der Publikation auf den fürstlichen Befehl hin unterziehen, ungeachtet der Rath die K.=O. noch nicht gesehen hätte, ob etwas darin enthalten sei, was der Stadt an ihrer Inspektion, Freiheit und Gerechtigkeit zuwider wäre, und obwohl er zu Sternberg schon dagegen protestirt hätte; besonderen Grund zum Proteste glaubten sie zu haben, weil das Publikationsmandat an den Superintendenten und nicht an den Rath gerichtet wäre. Der Superintendent und das Ministerium erklärten dagegen 2 ), daß der Stadt Jurisdiction daburch kein Abbruch geschehe. Denn die K.=O. von 1540 und 52 sei bis auf den heutigen Tag im Lande und zu Rostck gebraucht, ebenso die von 1557, auf welche hin alle Prediger zu Rostock angestellt wären. Da Sie aber wegen der Sekten und nach Veränderung der Zeiten nicht mehr ausreichte, so sei jetzt nur eine nöthige Revision, keine neue K.=O., erfolgt.

Interessant ist, daß das Ministerium sich ferner darauf beruft, daß die Jurisdiktion in geistlichen Dingen zu Rostock immer dem Bischofe von Schwerin und seinem Offizial zugestanden habe; deshalb sei auch im 2. güstrowischen Erbvertrage 1584 die geistliche Jurisdiktion dem Fürsten zugesprochen worden. Interessant für uns ist es deshalb, weil hier das Kirchenregiment des Landesherrn ausdrücklich als eine Uebertragung der bischöflichen Gewalt erscheint. Diese Begründung wird dem ganzen Landtage gegenüber von dem Herzoge auch 1607 gegeben: Die geistliche Jurisdiktion ist durch den Religionsfrieden 1555 suspendirt, und das ius episcopale und die suprema inspectio ecclesiarum in doctrinalibus et ceremonialibus den Kurfürsten und Ständen Augsb. Konf. zugeeignet worden. Aber im Religionsfrieden ist zwar die geistliche Jurisdiktion suspendirt; aber wem sie zukommen sollte, ist nicht bestimmt. Nach Rieker (S. 127) tritt diese Berufung der Stände erst sehr spät auf und hat auch meistens den Sinn (S. 136), daß damit ein bestimmtes einzelnes mit der Landeshoheit verknüpftes Recht bezeichnet werben soll, das früher nicht dazu gehörte. In der K.=O. ist von diesem bischöflichen Amte nicht die Rede. Ulrich nennt sich in der Vorrede nur "Oberste Patron und Schutzherr der Kirche und heiligen Predigtamts."


1) Im Rostocker Archiv Min. eccl., S. 125.
2) Rostocker Archiv Min. eccl., S. 127.
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Aber in der fürstlichen Antwort auf die Resolution der gemeinen Landstände auf die fürstliche Proposition (Spalding S. 327) kommt auch der andere Gesichtspunkt zur Geltung: Der Fürst beruft sich für seine Jurisdiktion nicht bloß auf den Religionsfrieden, sondern auch auf das Recht der Obrigkeit, über beide Tafeln zu wachen.

Bacmeister meinte, Amts, Befehls, Gewissens halber auf den Protest nicht achten zu sollen, und so wurde das Mandat thatsächlich von allen Kanzeln Rostocks verlesen. Derselbe rechtfertigt sich in einem Schreiben 1 ) an den Senator Scharfenberger, warum er den Protest nicht beachtet habe; "man muß Gott mehr gehorchen denn den Menschen." Der Professor Schacht 2 ) und der Sekretair Reutzen 3 ) gaben dem Superintendenten zustimmende Erklärungen.

Am 25. Juni 1606 beklagen sich die Stände, daß die K.=O. ohne ihre Zuziehung publizirt sei; sie protestirten deshalb gegen dieselbe, da ihren iuribus darin präjudizirt sei, ihnen auch auferlet werde, ein mehreres zu geben; ja der Wendische Kreis bat, bei der alten K.=O. zu verbleiben und sie nur mit einer declaration gegen die Kalvinisten zu versehen. Am 22. April 1607 antwortete der Fürst auf die gravamina, indem er auf sein ius episcopale hinwies. Die Landschaft erneuerte die Protestation, erbot sich jedoch, sich zu akkommodiren, wenn der Fürst in etwas die K.=O. mit Zuziehung der Stände revidiren würde; sie acceptiren aber die Erklärung, daß ihren Rechtsamen ein Nachtheil nicht zuwachsen soll. Der Fürst ließ anworten, daß die K.=O. keine neue, sondern die alte sei, welche von der Landschaft angenommen wäre. Letztere protestirte wiederum, jetzt besonders deshalb, weil sie sich an ihrem ius patronatus beschwert fühlte, und hat also die K.=O. nur angenommen unter der fürstlichen Erklärung, daß ihnen kein Präjudiz an ihren Rechten erwüchse.

Die Vorrede der K.=O. war in den ersten neun Absätzen durchaus dieselbe, wie sie Chyträus 1570 ausgearbeitet hatte und 1600 dem ganzen Werke wiederum vorgesetzt wissen wollte; das


1) Im Rostocker Minist. eccles, S. 135, 137, 141. - Die Akten, wie sie aus dem Rostocker Min. eccl. hier benutzt sind, sind, wie aus einem eingelegten Zettel ersichtlich wird, am 14. Juni 1675 in dasselbe gekommen. "Was dem H. Superintendenti H. D. Henrico Müllero ich von sachen, scripta, auch Fürstl. mandata vnd andere treffliche uhrkunden anno 1675 die 14. Juni extradiret, die revisionem der Mecklenburgischen Kirchenordnungen betreffendt." Darauf bezieht sich also die Aeußerung Grapes, S. 343, daß die Akten der revidirten K.=O. von den Bacmeisterschen Erben erkauft worden sind.
2) Im Rostocker Minist. eccles, S. 135, 137, 141. - Die Akten, wie sie aus dem Rostocker Min. eccl. hier benutzt sind, sind, wie aus einem eingelegten Zettel ersichtlich wird, am 14. Juni 1675 in dasselbe gekommen. "Was dem H. Superintendenti H. D. Henrico Müllero ich von sachen, scripta, auch Fürstl. mandata vnd andere treffliche uhrkunden anno 1675 die 14. Juni extradiret, die revisionem der Mecklenburgischen Kirchenordnungen betreffendt." Darauf bezieht sich also die Aeußerung Grapes, S. 343, daß die Akten der revidirten K.=O. von den Bacmeisterschen Erben erkauft worden sind.
3) Im Rostocker Minist. eccles, S. 135, 137, 141. - Die Akten, wie sie aus dem Rostocker Min. eccl. hier benutzt sind, sind, wie aus einem eingelegten Zettel ersichtlich wird, am 14. Juni 1675 in dasselbe gekommen. "Was dem H. Superintendenti H. D. Henrico Müllero ich von sachen, scripta, auch Fürstl. mandata vnd andere treffliche uhrkunden anno 1675 die 14. Juni extradiret, die revisionem der Mecklenburgischen Kirchenordnungen betreffendt." Darauf bezieht sich also die Aeußerung Grapes, S. 343, daß die Akten der revidirten K.=O. von den Bacmeisterschen Erben erkauft worden sind.
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Uebrige dieser Arbeit Chyträi bildete jetzt die Vorrede zum Appendix. Die Absätze 10-15 sind laut Brief Ulrichs vom 10. März 1602 an die Fakultät von Bacmeister verfertigt. Nach dieser Vorrede folgt unverändert die "Vorrede der alten K.=O.", sodann ebenfalls unverändert die Disposition der ganzen K.=O., unverändert auch die Vorrede zum ersten Theil "Von der Lehre"; ebenso der Schluß nach den Lehrartikeln. Was diese selbst anbetrifft, so sollte ja nach wiederholtem Befehle Ulrichs die K.=O. in ihrer Form belassen und nur, wo es nöthig war, etwas supplirt werden; Chyträus war dann damit durchgedrungen, daß im examen nichts geändert werde. Nach fürstlichem Befehl sollten aber die loca allegirt werden; so findet sich die Angabe der Kapitel, der Sprüche; letztere sind hin und wieder um einige vermehrt, so S. 9 b, 11 a b, 13 a, 14 b, 15 a, 29 a, 51 b, 52 b; manche Absätze sind 1602 zusammengezogen, oder manche erst getheilt, so 14 b, 25 b, 26 a, 55 a, 70 b und 75 b; Bilder=Initialen sind hinzugekommen, Druckfehler verbessert, letztere 24 a, 45 b; einige wenige rein stilistische Varianten und Umsetzungen, sowie unbedeutende höchstens einen Satz umfassende Erklärungen finden sich, z. B. 13 a, 13 b, 16 a b, 19 a, 21 b, 33 a, 41 a. Immer erscheint Text und Tenor von 1557 grundleglich. Nur S. 24 a b im Artikel der Glaubensgerechtigkeit folgt 1602 genau der K.=O. von 52, nicht 54 oder 57, welche hier ohne Aenderung des Sinnes anderslautende Ausführungen haben. Ganz neu aber ist 1602 im examen das Lehrstück XXVI "Vom Tod vnd auferstehung von Toden, Jüngsten Gericht, vnd Ewigen Leben." Es steht mit denselben Worten in der K.=O. Chyträi 1578, ist also von Chyträus verfaßt. Neu ist auch in Artikel V S. 10 a der Schluß, 13 Reihen, welche eine ausführlichere Erklärung des Schöpfungszweckes bringen. Eingesetzt ist S. 11 b "Erbsünde ist nicht substantia ein selbstständig Wesen oder des Menschen Natur Leib und Seele selbst," eine Einschiebung, welche sich in Rücksicht auf den Flazianischen Erbsündenstreit erklärt. Aus dem Gegensatz gegen alles antinomistische Wesen erklärt sich S. 14 b die Trennung eines dritten Brauches des Gesetzes. 1552-1557 findet sich nur ein zweifacher Gebrauch. Von diesen ist der erste 1602 in zwei selbstständige Arten getheilt. Dennoch bleibt zu beachten, daß die K.=O. hier von der Form. Conc. abweicht, insoweit erstere den usus politicus nicht hat, den usus paedagogicus aber in die damals auch gebrauchte Form des elenchticus und paedagogicus theilt. Diese Theilung ist hier auf Chyträus zurückzuführen; zwar 1578 unterscheidet er einen vierfachen

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Gebrauch, doch in der Ausarbeitung von 1585 bestimmt er den dreifachen. Auf Chyträus zurückzuführen, der es 1578 hat, ist auch Seite 18 a b die hier neu erscheinende Setzung eines dreifachen Gegensatzes von Gesetz und Evangelium. Der spätere nomistische Streit bedingte diese Klarstellung. .Der majoristische Streit erforderte S. 30 b den ganz neuen Theil unter der Frage "Warum muß man gute Werke thun?", ein Theil, der 1578 sich findet, also ebenfalls von Chyträus stammt. Neu ist 33 b auch die kurze Definition der Taufe, auch aus 1578 entnommen. S. 34 a ist das mißverständliche "tho bedüdinge" der K.=O. von 1557 hinsichtlich der Kraft der Taufe jetzt verändert in "zur vergewissung vnd krefftiger versigelung". Um alles wiedertäuferische Wesen fern zu halten, ist S. 35 b der Theil ganz neu unter der Ueberschrift: "Was ist zu halten von der Sacramentirer und Wiedertäufer Lere?" Es ist fraglich, ob er von Chyträus herrührt, da 1578 davon sich nichts findet. S. 36 a sind die letzten fünf Zeilen (von unten) aus 1557 geblieben, obgleich sie der Deutung einer blos geistlichen Nießung fähig sind, während die mißverständlichen Worte "sichtbare Tekene alse ene Vorinneringe van der Thosage" (S. 30 b 1557) 1602 S. 36 b voller lauten: "gehengt alse erinnerung vnd versigelung der verheissung". Neu sind zwei Absätze S. 37 von dem Unterschiede der würdigen und unwürdigen Nießung, aber diese Ausführung findet sich 1578. S. 42 b finden wir eine korrekte Fassung der Buße, indem der neue Gehorsam nicht mehr als das dritte Stück erscheint, wie 1552-57, sondern blos als folgende Frucht bezeichnet wird. Seite 57 b ist das dritte Gebet ganz neu, ebenso die ganze Ausführung der Ceremonien auf S. 60 b, 61, 62 a; sie kommt auch 1578 nicht vor.

Da Chyträus fortwährend sich weigerte, im Examen Melanchthons Aenderungen zu machen, so können die aufgeführten Zusätze von ihm nicht herrühren. Nimmt man hinzu, daß S. 45 b drei notae der christlichen Kirche aufgeführt werden, Chyträus aber 1578 nur zwei hat, so ist ersichtlich, daß die späteren Revisionsarbeiter die Zusätze gemacht haben, die sie zum Theil aus Chyträi K.=O. von 1578 nahmen. So heißt es denn am Anfang des Appendix: "Bis hieher sein die Lehrstücke, wie sie in der ersten vnser K.=O. im Examine gesetzt, vnd erklert worden, widerholet vnd behalten, jedoch auch an etlichen weinig orten, notwendig vnd besser erkleret." Dies stimmt ja zu den Worten des Berichtes vom 24. Juli 1601 (S. 62).

Der Appendix enthält die "Lehrstücke, die noch darin mangelten, oder wegen eingefallener Streite ausführlicher erklärt werden

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müssen". Die Einleitung erwähnt, daß man im Abendmahl die Frage: "Was wird im Abendmahl des Herrn ausgetheilt und empfangen?" und die Antwort: "Der wahre Leib und Blut unsers Herrn Jesu Christi" so aufgefaßt habe, als ob dieser Artikel meisterlich und "beidenhendisch" mit kurzen Worten auf Schrauben gesetzt sei, daß ihn beide, Kalvinische und Lutherische, nennen können. Die Kalvinische Lehrausführung wird durch ein Excerpt aus des Herzogs Ulrich Schrift unterbrochen, in Sätzen, die sich auf S. 84 a - 87 a finden. Das Buch ist recht selten. Sein voller Titel lautet: Kurtze Wiederholung etlicher fürnemer Hauptstücke christlicher Lehre nach Ordnung des Katechismi, durch eine hohe fürstliche Person zusammengetragen. Mit Vorrede des Andreas Celichius. Letztere ist von 1593 datirt. Das Buch ist 1595 von Werner Langen gedruckt, ein zweiter Druck fand 1600 zu Leipzig statt 1 ). Zu Ende des Abschnittes "Von der Gnadenwahl" ist, wie schon bemerkt, etwas aus Philipp Nikolai's Buch genommen: Spiegel des bösen Geistes, der sich in der Kalvinisten Bücher reget, und kurz Vers, worin Gott will geehrt sein. Vielfältig sind Citate aus den kalvinistischen Schriften beigebracht. Da man mit "Verwundern" findet, daß die Kalvinisten nicht nur im Abendmahl abweichen, sondern auch in andern Hauptartikeln der Confessio Augustana, so wird näher auf den 1. bis 7. Artikel dieser eingegangen. Darauf erst wird die lutherische Abendmahlslehre festgestellt, aus der Schrift, der Conf. Aug., der Apologie, dem Regensburger Kolloquium, den Katechismen, Art. Smalc., Luthers Bekenntnisse vom Abendmahl; im Anschluß daran werden die Unterschiede der lutherischen und der sakramentirerschen Lehre festgestellt, auch der dogmenhistorische Beweis aus den Kirchenvätern geliefert Die folgenden Artikel handeln von der Taufe, Erbsünde, freiem Willen, ewigen Gnadenwahl. Bei dem letzten Artikel wird auf die Form. Gonc. verwiesen, "wo ausführliche Erklärung" vorhanden ist. Darum geht man auf andere Artikel nicht mehr ein, sondern räth, daß überall das Konkordienbuch zum Nachschlagen vorhanden sein möge.

Die Revision der übrigen Theile der K.=O. ist gründlicher als diejenige des ersten Theils. Das dem Druck zu Grunde gelegte Exemplar befindet sich beim geistlichen Ministerium zu Rostock und zeigt eine Menge von Einschaltungen und Zettelchen, so großen und vielen, daß eine genaue Registrirung ermüdend wäre. Zweierlei verdient hervorgehoben zu werden: Meklenburg wollte


1) Vergl. Thomas, Analekten, S. 165.
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eine neue Ordnung, eine Ordnung für sich haben; daher mußte es hier besonders ändern; andererseits lagen feste Gestaltungen des Gottesdienstes vor, so daß der Rahmen der Ordnung schon gegeben war. So erklärt sich das häufige wörtliche Herübernehmen aus und das gänzliche Abweichen von der alten K.=O. Nur einige der letzteren Stellen sollen hervorgehoben werden.

"Die göttliche Ordnung des Predigtamts" ist wörtlich aus 1552 herübergenommen. Neu ist dann die Bestimmung S. 123 b Absatz 1, daß auch auf den Dörfern keine fremden Kandidaten predigen dürfen ohne Erlaubnis des Superintendenten. S. 124 a ist dann der verhängnißvolle Satz eingeschoben, daß unbeschadet der Patronatsrechte die Kandidaten, mit Vorwissen des Superintendenten präsentirt werden. S. 124 b wird für das Ordinandenexamen noch neu vorgeschrieben die Kenntniß der Form. Conc. und der revidirten K.=O. sowie der fürnehmsten Sprüche der Bibel. S. 125 a ist eingeschoben, daß die Ordinanden nicht gar zu jung oder unansehnlich sein dürfen; ebenso: der Superintendent soll Untüchtige abweisen und die Patrone vorkommenden Falls anweisen sich einen andern zu suchen. Die Ordination am Orte oder auf der Pfarre abzuhalten, steht im Belieben der Superintendenten, S. 126 b. In der forma ordinationis, S. 127, sind zwei Kollekten eingeschoben, dazu eine freie Vermahnung des Superintendenten. S. 130 wird die institutio solcher Prediger, die schon ordinirt sind, neu gegeben; 1552 fehlt sie noch ganz. Auf S. 131 ist auf das eingesetzte Konsistorium Rücksicht genommen, nur soll - entgegen 1552 - der Güstrower Superintendent Mitglied sein. Die Machtbefugniß des Superintendenten erscheint dahin erweitert, daß er zunächst die Parteien verhören darf. S. 133: Die Anzeige von Ehehindernissen soll rechtzeitig gemacht werden. Auffallend erscheint auch hier, daß die Sachen zuerst vor den Superintendenten gebracht werden sollen und erst, wenn jener mit seiner Handlung keinen Erfolg hatte, an das Konsistorium. Man sieht den Einfluß der mitarbeitenden Superintendenten, besonders Bacmeisters, von dessen Hand alle diese Zusätze geschrieben sind. S. 136: Das Protokoll der Visitatoren ist bis ins Einzelne vorgeschrieben. Die Visitation soll vorher angezeigt werden, Arbeiten der Gemeindeglieder fallen für solchen Tag aus. Beim Examen soll auch nach dem Beichtverhältniß des Pastors gefragt werden; die Gemeinde aber wird befragt, ob Jemand vor dem Abendmahl die Kirche verlasse, ob während des Gottesdienstes die Läden offen wären, oder Arbeiten verrichtet würden. Man soll sich auch erkundigen nach dem Begräbniß, S. 138, zugleich

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nach der "Beygrafft" und den "Kirchhöue". Auf S. 141-145 ist neu: Es soll aus den Archiven nachgesehen werden, ob auch nichts von den Einkünften abhanden gekommen ist; die Pastoren sollen ihre Einkünfte genau wissen. Die Pastoren werden ermahnt, ehrbar zu leben, nicht in fremdes Amt zu greifen, noch Bier zu brauen, oder in "Gilden" zu sein. Der Küster soll eine Kinderschule halten. Die Herrschaft will alles thun, damit Mängel abgestellt werden. S. 146-148, von Synodis, ist ganz neu, jedenfalls von Bacmeister, von dessen Hand es geschrieben ist.

Theil III. Aus den Worten auf S. 150 a "dieweil nu die Kirchen in diesen Landen, dieser folgenden Ordnung, des grössern teils gewont sind, lassen wir sie also bleiben" ergiebt sich schon, daß keine umstürzenden Veränderungen vorgenommen sind, wenn sich auch bisweilen eine andere Auswahl oder Anordnung findet. Die allgemeine Beichte und Absolution zu Anfang des Gottesdienstes sind in Wegfall gekommen. Nach dem Abendmahl ist eine neue Kollekte hinzugekommen, die sich von der ersten alten nur durch den Schluß unterscheidet. S. 160 wird unter Bacmeisters Hand wiederum auf die Freiheit der Ceremonien verwiesen. Eine besondere Bestimmung wird getroffen, für den Fall, daß ein Sonntag zwischen Weihnachten und Neujahr einfällt, und ebenso zwischen Neujahr und Epiphanienfest. Neu ist, daß Visitationis Mariä und Michaelis ganze Festtage sind. Die Tage der Apostel bleiben halbe Festtage und sinken zu "Betetage" herab. Eine besondere Verordnung erfährt das Pfingstfest, "als welches sehr prophanirt wird". S. 164 wird auch für die armen "Baursleut" gesorgt, daß Sie Sonnabends ihres Dienstes eher entlassen werden. Hinsichtlich des Katechismusexamen und der Auslegung der Leidensgeschichte ist die K.=O. auf den Dörfern vermehrt; besonders werden die Dorfleute ermahnt, fleißig mitzusingen. S. 168-172 ist die Gesangtafel neu. Für bas Fest Annunciationis ist eine neue Kollekte eingesetzt, ebenso für Himmelfahrt; beide sind aus der Rieblingschen Messe entnommen; ebenso die Kollekten auf Johannistag und Michaelis. Neu ist diejenige auf Visitationis Mariä. Das zweite Gebet um Friede ist neu, aber aus der Rieblingschen Messe; ebenso das dritte Gebet. Daher sind auch die Kollekten inbetreff des Reiches Gottes und seines Willens, Sündenvergebung, Erdenfrucht, Regen, Pestilenz, Türkengefahr. Neu eingeschoben "ist die Perikopentafel, ebenso Luthers Gebete wider den Türken, ebenso die Litaney nebst den ersten zwei folgenden Gebeten. Die erste Abendmahlsvermahnung steht schon 1552, die zweite ist aus der Rieblingschen

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Messe entnommen. In der Taufordnung ist die "Pathenvermahnung" neu, S. 209 b, und die zweite, S. 211 a; ebenso die Anweisung der Gemeinde für eine baldige Taufe, die der Hebammen hinsichtlich ihres Verhaltens zur Nothtaufe sowie die, warum man nicht cum condicione in zweifelhaften Fällen taufen soll; ebenso von Findelkindern, ungebornen und ungetauften Kindern, von Gevattern. In der Beichtordnung wird auf die Nothwendigkeit der Privatabsolution hingewiesen, auch das Wesen der Beichte erörtert, wie überhaupt die ganze Beichtordnung vollständiger gestellt. Ganz neu ist S. 231 "Von christlicher Kirchenzucht". Die Handschrift ist die Bacmeisters. Auffällig ist, daß entgegen Luther die K.=O. drei Arten des Bannes unterscheidet. Besonders erweitert erscheint auch der erste Absatz "Von Besuchung und Kommunion der Kranken". Ganz neu ist die Ordnung vom Begräbniß und "Wie mit Missethätern zu handeln". In der Trauordnung ist die Einleitung neu, die sich auf die Nothwendigkeit der kirchlichen Trauung bezieht; neu auch die Schlußanweisung vom Aufgebot und Wohnungsverbot, zweifelhaften Fällen, Verbot der Hochzeiten in der geschlossenen Zeit.

Theil IV, die Schulordnung. Die Einleitung ist so wörtlich herübergenommen, daß S. 264 a sogar wiederum dasteht: "Derhalben ist von Gottes gnaden Vnser Johans Albrecht vnd Ulrich, Gebrüdern, Hertzogen zu Meckelnburg, etc. ernstlich gemüt", obwohl die K.=O. doch nur in Ulrichs Namen gedruckt ist. Weiter aufgenommen ist S. 264, was 1557 weggelassen war, aus 1552 der Wunsch, daß die Landschaft und die Nachbarländer zur Universität beitragen. In den "Kinderschulen" wird die Lektüre des Donat und Kato in die zweite Ordnung verwiesen, das erste Häuflein soll dafür mehr Sprüche lernen. Die Auswahl der Lektüre der zweiten Klasse ist vielfach erweitert, ebenso die der dritten Klasse, welcher als neue Lehrmethode das "Certiren" vorgeschrieben wird. Besonders betont wird das Lernen der Grammatik. "Etliche verachten die Regeln, wollen die Sprache one Regeln lernen." Diese Thorheit soll nicht geduldet werden. Die lateinische Katechese des Chyträus wird vorgeschrieben. Ganz neu sind die Bestimmungen der Aufsichtsrechte der Superintendenten, der öffentlichen Schulexamina, des rechten Lehrganges, der Lehrergehälter, der Mädchen= und Küsterschulen. Ausgelassen ist der Passus von der Lehrerprüfung zu Rostock.

Theil V. S. 276 b wird Fürsorge getroffen, daß beim "Bauernlegen" der Pastor nicht um sein Einkommen komme. Neu ist 277 b-280 a: Die Pastoren sollen nicht mit Hofdiensten

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belegt, auch nicht ohne weiteres abgesetzt werden; ein Gnadenjahr wird festgesetzt, Verheirathung des Kandidaten mit Pfarrertochter oder der Wittwe gewünscht".

Als Anhang erscheinen die Noten des "Kyrie" und des "Gloria in excelsis", welche deshalb hinzugefügt werden, weil sie Blatt 151 nicht stehen, aber noch aus der alten Ordnung von 1545 gebraucht werden sollen.

Ein Neudruck dieser K.=O. von 1602 fand 1650 statt, durch Martin Lamprecht in Lüneburg. Meklenburg hatte ja unter dem dreißigjährigen Kriege furchtbar gelitten. Im Güstrower Lande lagen 34 Hauptkirchen und 33 Fillalkirchen wüste, und nur 149 Haupt= und 96 Filialkirchen waren in Benutzung. 1 ) Aber auch deren Vermögen war sehr gering; nur 119 Haupt= und 39 Filialkirchen waren in der Lage, die neue K.=O. bezahlen zu können. Am 20. November 1650 schreibt Herzog Adolf Friedrich an den Superintendenten zu Güstrow 2 ): Gott sei Dank, daß nun wieder Friede ist; aber die Pastoren, die wegen der Kriegsgefahr ihre Mäntel versteckt hatten, sollen jetzt gehalten werden, dieselben wieder zu gebrauchen. Auch die K.=O. waren abhanden gekommen. Am 8. Dezember 1636 bereits schreibt Lucas Bacmeister der Jüngere 3 ), Superintendent zu Güstrow, an den Herzog, daß die Soldaten die Bücher zerrissen und geraubt hätten; ein Neudruck sei erforderlich. Dabei wünscht er, daß etwas deutlicher gesetzt werden möge, z. B. da vom Ehestand in gradibus licitis und illictis gehandelt wird, welcher Punkt in der K.=O. etwas dunkel steht, weil bisweilen casus vorfallen, da die gemeinen pastores information bedürfen, und was sonsten etwa zum guten Kirchenwesen nöthig sein könnte. Bacmeister bittet deshalb erst um einen conventus aller Superintendenten. Es ist wohl infolge der Kriegswirren bei seinem Vorschlage geblieben. Denn 1650 hören wir dieselbe Klage inbetreff des gänzlichen Mangels an K.=O. 4 ) Nach dem Frieden ließ der Herzog den Neudruck vornehmen. Bei einem Besuche in Lüneburg 1649 hatte er den Drucker Lamprecht mit dem Drucke beauftragt 5 ), nachdem der Rostocker Drucker sich geweigert hatte. Gedruckt wurden für Schwerin und Güstrow je 1440 Exemplare, welche der Drucker mit 2160


1) Nachricht von Zahl der Hauptkirchen u. s. w. im Schweriner Archiv, bei den Akten zur K.=O.
2) Aus demselben Archiv.
3) Aus demselben Archiv.
4) Schreiben des Herzogs vom 7. November 1650.
5) Schreiben Lamprechts an Gerhard Meier vom 26. September 1649.
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Thalern berechnete. Aber der Kanzler Cothmann klagt, daß bei der Armuth der Kirchen die Renterei sehr belastet wäre. 1 ) Es bedurfte häufigerer Ermahnung zum Kauf 2 ), ja des Befehls, daß für die Filialkirchen je ein Exemplar, für die Hauptkirchen je zwei Exemplare angeschafft würden, eins auf den Altar, eins in die "Wedeme" des Pastors. Aber noch am 12. August 1658 3 ) klagt der Güstrower Verleger, daß die K.=O. schwer zu verkaufen sei, weil schon alle Kirchen im Lande Meklenburg hiermit versehen seien, anderswo aber wohl dieselben nicht üblich wären. Aber von den Studenten wurde sie fleißig studirt, weil sie im Examen daraus antworten sollten; ja Vorlesungen über die K.=O. wurden gehalten. 4 )

Die K.=O. von 1650 ist unveränderit diejenige von 1602; nur ist in Adolf Friedrichs Namen eine Vorrede vorangesetzt sowie ein genauer Index hinten angefügt, beides vom Parchimschen Superintendenten Prenger.


Von Adolf Friedrichs Hofkirchenordnung 1613, der erläuterten K.=O. 1708, sowie von den Arbeiten zu einer neuen K.=O. im 18. Jahrhundert und dem Neudruck von 1855 zu handeln, mag einer späteren Arbeit vorbehalten bleiben.

Vignette

1) 29. Juni 1652.
2) Brief des Herzogs an Superintendent Arnold.
3) sowie 1 ) und 2 ), aus dem Schweriner Archiv.
1) 29. Juni 1652.
2) Brief des Herzogs an Superintendent Arnold.
4) L. Bacmeister kündigt am 28. Februar 1655 eine solche an.
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II.

Die steinzeitlichen Fundstellen in Meklenburg.

Von
Dr. Robert Beltz .
~~~~~~

I n dem letzten Bande der Jahrbücher des Vereins für Meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde (63, S. 1 ff.) ist ein Verzeichniß der neu bekannt gewordenen steinzeitlichen Fundstücke gegeben, soweit sie sich in den Schweriner Sammlungen befinden. Die Zahl der Gegenstände war groß genug, um eine Uebersicht über das gesammte Material an steinzeitlichen Geräthen und Geräthformen bieten zu können. Mehr nicht; eine Geschichte der einzelnen Geräthtypen und damit eines Theils der steinzeitlichen Kultur überhaupt vermochten wir auf Grund der Einzelformen allein noch nicht zu geben. Dazu gehört eine eingehendere Berücksichtigung der Fundstellen und Fundverhältnisse. Einen Beitrag dazu sollen die folgenden Mittheilungen bilden, indem neben einem Ueberblicke über die wichtigsten, bisher bekannten Fundstellen der Steinzeit die neuerdings untersuchten beschrieben werden. Groß ist die Zahl der letzteren nicht; die stattlichsten und werthvollsten Denkmäler der Steinzeit, die Hünengräber, befinden sich meist in einem Zustande trauriger Verwüstung, und das unschätzbare Material zur Kenntniß der ältesten Geschichte des Landes, welches sie einst bargen, ist unbeachtet vernichtet. Aber eine zeitliche Ordnung der steinzeitlichen Funde in großen Umrissen ermöglichen sie doch. Und mit der Festlegung der relativen Chronologie muß sich - neben der Klarstellung der Kulturbeziehungen zu andern Gebieten - die vorgeschichtliche Archäologie bisher im Wesentlichen begnügen. Kulturgeschichte können wir noch nicht schreiben.

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Ein zweiter Gesichtspunkt für uns war die Vertheilung der Funde über das Land, das erste Blatt der Besiedelungsgeschichte Meklenburgs. Gleichzeitig mit diesem erscheint eine vorgeschichtliche Karte (Vier Karten zur Vorgeschichte von Mecklenburg, bearbeitet von Dr. R. Beltz auf Grund der Peltz'schen Höhenschichtenkarte 1:400000. I. Die Steinzeit. Verlag von W. Süsserott, Berlin), in der die Orte der charakterisirbaren Funde eingetragen sind. Es wird sich daraus ergeben, daß gewisse Gruppen steinzeitlicher Fundgebiete vorhanden sind, deren Bedeutung auf kartographischem Wege allein nicht zu erhellen ist und zu deren Erklärung die folgenden Zeilen beitragen wollen.

Die Gräber der Steinzeit.

1. Form.

Die bekanntesten Gräber der Steinzeit 1 ) sind die großartigen "Hünengräber", deren gemeinsames Merkmal die aus großen Steinblöcken errichtete Grabkammer ist. Doch sind die Hünengräber, wie wir sie, dem hier geltenden Sprachgebrauche folgend, weiter nennen wollen, durchaus nicht die einzigen Grabstätten steinzeltlicher Bevölkerung. Wir haben außerdem flache Erdhügel im Charakter der Hünengräber, aber ohne Steinkammer, die ohne Zweifel auch als Grabstätten benutzt sind, ferner Steinkistengräber unter der Erdoberfläche, aus flachen Platten errichtet, und zuletzt Skelettgräber ohne Steinsetzungen.

Daß diese vier Gruppen in derselben Zeit neben einander zur Anwendung gekommen sein sollten, ist nicht anzunehmen; im Allgemeinen wird die oben gegebene Reihenfolge auch die chronologische sein, doch ist die Frage auf Grund des vorliegenden Materials noch nicht zu entscheiden, ebensowenig wie die andere,


1) Litteratur über die Hünengräber: Schröter und Lisch, Friderico-Francisceum 1837, S. 24 und 72 ff. - A. de Bonstetten, essai sur les dolmens. Genf 1865. - Montelius, Kultur Schwedens in vorchristlicher Zeit, übersetzt von Appel. Berlin 1885, S. 17. Antiquarisk tidskrift XIII, S. 1 ff.- S. Müller, Nordische Altertumskunde, deutsche Ausgabe. Straßburg 1897, S. 55 ff. - H. Petersen, Die verschiedenen Formen der Steinalterräber; übersetzt vonJ. Mestorf. Archiv für Anthropologie, Bd. XV. Braunschweig 1885. - A. P. Madsen, Gravhöje og Gravfund fra Stenalderen i Danmark. Kopenhagen 1896. - Krause und Schötensack, Die megialithischen Gräber Deutschlands. I. Altmark. Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1893. - A. Meitzen, Siedelung und Agrarwesen der Germanen u. s. w. Berlin 1895. Bd. III, S. 95 ff.
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wie weit Gründe lokaler Art mitgewirkt haben (so scheint unsere zweite Gruppe sich auf ein ziemlich enges Gebiet zu beschränken) oder welche auswärtigen Einflüsse eine Veränderung in der Gestaltung der Gräber herbeigeführt haben.

I. Steinkammern.

Schon im Friderico-Francisceum 1837 sind Seite 24 und 72 zwei Arten steinzeitlicher Gräber geschieden, als:

I. "Steinkisten." Gräber ohne Erdhügel aus großen Steinplatten, auf der hohen Kante in der Grundform eines Vierecks aufgerichtet, auf denen ein großer Deckstein ruht.

II. "Hünengräber." Gräber in Gestalt eines langen Rechtecks, am Rande begrenzt von Granitpfeilern, innerhalb welcher ein niedriger, gewölbter Erdhügel aufgeschüttet ist, den, durch Unterlagen gestützt, große Decksteine überragen, gewöhnlich vier an der Zahl.

Mit dieser Zweitheilung der Kammergräber kommen wir im Allgemeinen völlig aus und werden uns in der tabellarischen Uebersicht unten auf sie beschränken, wobei wir, um Mißverständnisse zu vermeiden, für Steinkisten Steinkammern und für Hünengräber Hünenbetten sagen werden; je nachdem die Steinkammer einen oder mehrere Decksteine hat, mögen sie als kleine oder große Steinkammern bezeichnet werden.

Eine weitere Besprechung der Hünengräber hat Lisch 1865 in den Jahrb. 30, S. 9 ff. gegeben, zu deren Resultaten wir nur wenig hinzuzufügen haben. Der erste Satz, "die ältesten Gräber des Menschengeschlechts sind ohne Zweifel die aus großen Steinblöcken auf dem natürlichen Erdboden aufgebauten Grabkammern, deren Steinbau von außen sichtbar ist", ist allerdings nicht haltbar und dem verehrten Forscher wohl nur in dem Entdeckerenthusiasmus entschlüpft, der ihn damals (1864) angesichts der Wismarschen Pfahlbauten beseelte. Es ist selbstverständlich, daß die gewaltige Arbeit, welche die Errichtung der Steinkammern erforderte, nur von einem Volke, das schon einen weiten Kulturweg zurückgelegt hatte, geleistet werden konnte, und daß die ältere Annahme von Lisch selbst, der in dem schlicht im Kiessande "liegenden Hocker" von Plau eine Bestattungsart des "Urvolkes" sah, das richtigere trifft.

Wir scheiden nach der Form der Grabkammern einfachere und zusammengesetztere Anlagen. Die ersten bestehen aus einem annähernd quadratischen Raum, der durch einen größeren Deck=

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stein oben abgeschlossen ist, welchen (gewöhnlich vier) Tragsteine hatten. Sehr selten sind in Meklenburg rundliche Grabkammern. (Mestlin, ohne genauere Angabe, Jahrb. 27, S. 165; Stassow, dreiseitig, Jahrb. 38, S. 110.) Als eine Erweiterung der einfachen Steinkammer ist aufzufassen die mit mehreren Decksteinen, gewöhnlich vier, sehr selten mehr. Ueber die Lage des Einganges liegen ausreichende Berichte nicht vor; bei den genauer untersuchten fand er sich meist auf der Breitseite. Ein Beispiel dafür bildet das wichtige Grab von Alt=Sammit (Jahrb. 26, S. 136) und das neu aufgegrabene von Zarnewanz (s. u. S. 110). Aus dem Umstande, daß der Eingang bei Alt=Sammit nicht in der Mitte liegt, schloß Lisch mit Recht auf eine allmähliche Aufführung bezw. Erweiterung dieser Gräber. Dafür, daß der Eingang durch einen aus größeren Pfeilern errichteten Gang gebildet ist, wie in den berühmten skandinavischen "Ganggräbern", 1 ) findet sich in Meklenburg nur einmal eine Andeutung (bei Tankenhagen, S. Jahrb. 37, S. 198); wohl aber wird der Eingang öfter durch kleinere Platten begrenzt. Soweit die Form der Grabkammer. Ferner ist zu beachten ihr Verhältniß zu dem sie umgebenden Boden und weiteren Steinsetzungen.

Heute stehen die Steinkammern entweder frei auf dem Boden auf oder es sind nur die Decksteine sichtbar. Es fragt sich, ob die Gräber schon bei der Anlage als freistehende Bauten gedacht sind oder erst später der Erdmantel geschwunden ist" Wahrscheinlicher ist das letztere. Ursprünglich sah man wohl überall nur den Deckstein. Daß auch dieser bedeckt war, ist sehr selten, doch haben wir in Meklenburg auch dafür vier sichere Beispiele (Tankenhagen, s. Jahrb. 37, S. 197; Nesow, Jahrb. 26, S. 131; Blengow, Jahrb. 37, S. 195; Dobbin bei Dobbertin; vielleicht auch Mestlin 2, Jahrb. 31, S. 58). Wo die Erdumhüllung unversehrt erhalten ist, sieht man, wie die Grabkammer auf dem natürlichen Boden, seltener ebenem, meist auf einer natürlichen Erhebung oder doch dem höchsten Theile des betreffenden Feldes angelegt und dann mit Erdanschüttungen umgeben wurde, entweder nach allen Seiten gleichmäßig, so daß die Kammer auf einem runden Hügel steht oder einer länglichen Wölbung, wo sich die Grabkammer fast stets nahe dem einen Ende, gewöhnlich dem östlichen, findet. Auch Uebergangsformen, wie ovale Hügel, kommen häufig vor.


1) S. Müller, Nordische Alterthumskunde S. 77 ff.
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Nach außen ist der Bezirk des Hünengrabes mit einer Umfassung von einzelnen Steinen umgeben gewesen. Heute sind diese Steine meist entfernt; ursprünglich haben wir sie wohl überall vorauszusetzen, von Einzelfällen natürlich abgesehen. Das Haus des Todten ist primitiven Völkern ein geweihter Bezirk, der seine Abgrenzung gegen die profane Außenwelt verlangt. Wir halten es darum nicht für angebracht, zwischen "Rundgräbern" und "Steinkammern" zu scheiden; ein rundlicher Steinkranz wird auch bei den letzteren bestanden haben.

Anders liegt es bei den Steinkammern mit länglichem Erdauftrag, die wir mit dem herkömmlichen Namen als "Hünenbetten" bezeichnen. Der "umgekehrt muldenförmige" Hügel ist mit Granitpfeilern umsetzt, die an den vier Ecken besonders stark zu sein pflegen, dieses die sog. Wächter. Der Hügel bildet ein schmales, längliches Rechteck; das Verhältniß von Länge und Breite ist sehr ungleich. Die Grabkammer findet sich gewöhnlich nahe dem östlichen Ende; mehrere Grabkammern sind selten; ein Beispiel (von Moltzow) mit vier Kammern s. Jahrb. 6 B, S. 134; ein Beispiel, wo die Grabkammer in der Mitte lag (von Remlin), s. Jahrb. 9, S. 263 ff. Ueber den Eingang zu den Grabkammern der Hünenbetten fehlen in Meklenburg noch genauere Beobachtungen; nach Beobachtungen in der Altmark (Krause und Schötensack, a. a. O., S. 19) soll er gewöhnlich an der Schmalseite liegen.

Wenn man die eben angegebenen Grundzüge der meklenburgischen Hünenbetten, die den altmärkischen und wohl auch hannoverschen völlig entsprechen, mit den dänischen (besonders nach der Schilderung Müllers, N. A., S. 63 ff.) vergleicht, so ergeben sich wesentliche Unterschiede: das dänische Hünenbett hat in der Regel 1. mehrere Grabkammern oder die Grabkammer in der Mitte; 2. den Eingang zu der Grabkammer regelmäßig an der Längsseite des Hügels; 3. kleine, d. h. mit einem Deckstein geschlossene, Steinkammern. Dementsprechend konnte Müller die Hünenbetten einfach als Begräbnißplätze auffassen, bei denen die Grabkammern nach und nach eingefügt wurden. Diese Erklärung fällt selbstverständlich für die deutschen Hünengräber fort, wo eine (oder wenige) Grabkammern an den Enden die Regel ist. Wir können uns dem Gedanken nicht verschließen, daß der eigenthümlichen Anlage irgend ein Sinn zu Grunde liegen muß," und da scheint uns das nächst liegende zu sein, daß, wie das Grab das "Haus des Todten" ist, die Umfassungssteine die Umfriedigung seiner Behausung, also den Hausbezirk, den

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Hof, darstellen. Der (länglich) rechteckige Hof mit dem Hause an einem Ende, von dessen Thür aus man den Hof übersieht, ist ja eine der einfachsten Formen der Siedelung, wie sie noch in der Gegenwart in dem niedersächsischen Hause und schon im homerischen Griechenland in der Odyssee anklingt (vergl. die Situation im ersten Buche V. 103 ff.); wenn dort (9, 185 ff.) die Behausung des Cyklopen geschildert wird als umgeben von einem Gehege (αύλή) κατωρνχέεσσι λίδοισι (aus eingegrabenen Steinen) mit Bäumen

                              . . . . . . . herum war
Hoch ein Gehege gebaut aus eingegrabenen Steinen
Und aus mächtigen Fichten mit hochbewipfelten Eichen

so klingt das fast wie eine Beschreibung der Umfassung unserer Hünengräber. Dieser den Hof nachahmende Raum vor dem Grabe wird zu Opfern u. dergl. gedient haben, die den in der Steinkammer Beigesetzten gebracht sind. So erklären sich die kleineren Steinsetzungen, Kohlen=, Aschen= und Knochenreste, die in dem Erdmantel sich finden.

Sehen wir also in den Hünenbetten eine Darstellung des Hofraums, so müssen wir auch der Frage näher treten, ob und wie weit die Steinkammer selbst eine Nachahmung der Wohnung enthält. Es ist bekannt, daß der berühmte schwedische Archäologe Nilsson 1 ) die großen Ganggräber mit den Winterwohnungen der Eskimos zusammenstellte und in ihnen eine eigenartige nordische Wohn= und Grabform sah. Die Ansicht ist scharf bekämpft von Müller (N. A., S. 128 ff.); sie genügt in der That nicht, die Entstehung der Steinkammergräber zu erklären, denn das Ganggrab ist nur eineForm der steinzeitlichen Gräber und sicher nicht die älteste; aber anderseits ist die Uebereinstimmung der Eskimohäuser (und der lappischen Gamme, s. z. B. Meitzen, a. a. O., III, S. 106) eine so schlagende, daß man sich der Analogie nicht wohl entziehen kann. Für uns hat die Frage keine entscheidende Bedeutung, da die Ganggräber eine in Deutschland nur vereinzelt auftretende Form sind.

Die Mehrzahl der jetzigen Alterthumsforscher sieht nach dem Vorgange Mortillets in den megalithischen Gräbern Nachahmungen der Felsgräber, künstlich hergestellte Grotten (vergl. auch Meitzen III, S. 98 ff.). Der Gebrauch dieser künstlichen Höhlen hat sich nach ihnen vom Orient über Nord=Afrika, die Küstenländer des westlichen Europas entlang nach dem Norden


1) Ureinwohner des schwedischen Nordens I, 1863.
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übertragen, natürlich nur als Grabgebrauch; von Höhlenwohnungen kann hier, wo es keine Höhlen giebt, nur in übertragenem Sinne die Rede sein. 1 ) Diese Ableitung unserer Hünengräber, zu der ihre geographische Verbreitung zu nöthigen scheint, schließt nun aber durchaus nicht aus, daß das Grab der wirklich gebrauchten Wohnung so ähnlich gestaltet wurde, wie es eben bei dem Streben, die Behausung des Todten so unvergänglich wie möglich zu machen, angängig war.

Begreiflicher Weise sind Reste steinzeitlicher Wohnstätten nur in geringer Anzahl hinterlassen. Wir werden unten darauf zurückkommen; bei Pölitz z. B. waren es kreisrunde (sonst auch ovale) Gruben, ungefähr 1,30 Meter tief unter der Bodenoberfläche (Jahrb. 34, S. 203 ff.). Gedeckt waren diese Wohngruben mit einem Erdaufwurf oder Flechtwerk mit Lehmbewurf: eine primitive Form der Behausung, die noch heute in den einfacheren Gammen der Lappen u. s. w. erhalten ist; vergl. z. B. die Abbildungen zu Montelius' Abhandlung über die Urform des arischen Hauses im Archiv für Anthropologie 1893/94 (Bd. XXIII). Das sind aber die wesentlichen Züge des Steinkammergrabes: annähernd centrale Anlagen unter der Erde, bei denen nur die Decke, hier der Deckstein, sichtbar ist.

Wir haben bisher vorausgesetzt, daß die kleine Steinkammer, wie die einfachste, so auch die älteste Form des Hünengrabes darstellt. Das ist in der That die Ansicht der meisten Archäologen, für deren Begründung auf S. Müllers Ausführungen, S. 68 ff. verwiesen sein mag. Unter unseren Gräbern sind besonders lehrreich die von Leisten: einfache Steinkammern auf rundlichem Hügel, in welchen nur Gegenstände von älterem Typus, z. B. ein scharfkantiger Meißel, gefunden sind; ebenso enthält ein einfach gebautes Hünengrab von Neu=Gaarz nur primitive Sachen. (Vergl. Tabelle II, S. 98 ff.)

Ist aber auch das einfache Steinkammergrab die ältere Form, so unterliegt es mir wenigstens keinem Zweifel, daß es neben der entwickelteren auch weiter bestanden hat. Gerade in Meklenburg ist sehr oft beobachtet, daß Hünenbetten und Steinkammern in unmittelbarer Nähe neben einander stehen, so bei Mechelsdorf, Roggow, in dem Jameler Forst, bei Karow, Vietlübbe, Benzin (nach Zeichnungen von Zinck 1806, bei den Akten


1) Lisch spricht oft von Höhlenwohnungen, so Jahrb. 31, S. 53; 34, S. 203, 232; doch ist der Ausdruck irreführend und durch Wohngrube zu ersetzen (s. unten).
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der Großherzoglichen Kommission zur Erhaltung der Denkmäler), Dabel u. s. w. Die kleine Steinkammer ist die am weitesten verbreitete Form; das Hünenbett "hat die engsten Verbreitungsgrenzen von allen Grabformen der Steinzeit" (Müller S. 65), es beschränkt sich auf Dänemark und Norddeutschland westlich der Oder.

Gestützt auf die oben hervorgehobenen Unterschiede zwischen den deutschen und den dänischen Hünenbetten stehen wir nicht an, in den ersteren eine lokale Entwickelung der überkommenen Form zu sehen. In dem Herausschälen räumlich beschränkter Typen liegt eine Hauptaufgabe der Alterthumsforschung; gar zu sehr haftet der Blick der meisten Forscher auf den gemeinsamen Zügen und wird so leicht zu falschen Verallgemeinerungen verführt, zu denen besonders die Konstruktion eines "Dolmenvolkes" zu rechnen ist Zuerst sprach von Bonstetten es aus, daß alle Dolmen (bekanntlich der französische Ausdruck für Hünengräber) von Afrika bis Skandinavien einem und demselben Volke angehörten (a. a. O., S. 40) und vermuthete einen Stamm finnischer ("skythischer") Art. Noch neuerdings setzte Meitzen (a. a. O. III, S. 106) dafür Iberer ein. Beide nahmen eine von Süden nach Norden gehende Wanderung prähistorischer Völker an. Umgekehrt hat man sogar germanischen Stämmen alle Hünengräber zuschreiben wollen und sie für Denkmäler der Wikingerzeit (!) erklärt (von Löher, Westermanns Monatshefte XXIV, Heft 406, S. 540 ff.). Das sind müssige Kombinationen. Sicherlich besteht ein Zusammenhang zwischen dem Gürtel von Hünengräbern, aber zu der Erklärung desselben braucht man weder ein Volk noch auch eine Völkerwanderung zu konstruiren, sondern die Uebertragung eines Grabgebrauchs oder vielleicht Kultusgedankens genügt völlig. Die Frage nach den Erbauern der Hünengräber ist lokal zu beantworten. Und da scheint es mir nach neueren Forschungen unzweifelhaft, daß wir in Meklenburg schon in dieser Periode eine germanische Bevölkerung anzunehmen haben; Meklenburg gehört zu der "germanischen Urheimath" (Kossinna, Indogerm. Forschungen VII, 1896, S. 279), welche außerdem Südskandinavien, Dänemark, Schleswig=Holstein, Pommern bis zur Oder und wohl auch die Altmark und das östliche Hannover umfaßte. 1 )


1) Da ich das große Werk von Meitzen "Siedelung und Agrarwesen" öfter genannt habe, sei hier bedauernd ausgesprochen, daß der verdienstvolle Verfasser sich durch seine unselige Theorie, die Germanen seien bis zum Beginn unserer Zeitrechnung Nomaden gewesen, das Verständniß (  ...  )
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II. Hünenbetten ohne Steinkammern.

Eine eigenartige Grabform, die mir außerhalb Meklenburgs nicht bekannt geworden ist, ist die des Hünenbettes, in dem eine aus größeren Steinen gebildete Grabkammer sich nicht findet, welches aber gewöhnlich durch Querwände abgetheilt ist. Man könnte an einen Zufall, Zerstörung der Steinkammer etwa, denken; doch ist dazu die Zahl der Gräber zu groß (16), und, was besonders zu beachten ist, sie bilden im Wesentlichen eine geschlossene Gruppe in der Gegend um Wittenburg, wo andere Hünengräber überhaupt nicht bekannt geworden sind. Die Ausgrabungen sind älteren Datums, stammen aber meist von dem zuverlässigsten Berichterstatter dieser Zeit, dem damaligen Pastor Ritter in Wittenburg. Die vorliegenden Fälle sind: 1 )

1. Karft. 40 m lang, 8 m breit. Querschicht von Steinen, 7 m vom Ostende. In der kleineren Abtheilung Gefäßscherben und Kohle; in der größeren eine Brandgrube und Reste eines Beerdigten mit einem Bernsteinstück.

2. Wittenburg. 7,4 m lang, 6 m breit. Keine Querschicht. Keil und Meißel aus Feuerstein.

3. Püttelkow. 33 m lang, 8,5 m breit. Schon gestört.

4. Helm. 11,5 m lang, 6 m breit. Durch zwei Querschichten in drei Abtheilungen, von diesen zwei wieder in je drei Kammern getheilt. Auf der Oberfläche lagen decksteinartige Blöcke. Inhalt: Feuersteinmesser und Gefäßscherben.

5., 6. Perdöhl. 1) 16,5 m lang, 5 m breit. Kein Inhalt, 2) 25 m lang, 3,5 m breit. Zwei Querschichten. In der mittleren Abtheilung ein Skelett ohne Beigaben, sonst Kohlen und Scherben.

7.-9. Goldenbow. 1) 24 m lang, 5,5 m breit. Kein Inhalt 2) 2,25 m lang, 6 m breit. Scherben, am westlichen Ende ein Steinkreis mit einem Granitblock auf stufenartig (!) gelegten Steinen (Altar??). 3) 33 m lang, 5,5 m breit. Zwei Gefäße.

Soweit die Wittenburger Gruppe.

10. Brüsewitz bei Schwerin. 30 m lang, 4 m breit. Eine Querschicht, die eine Abtheilung in zwei Kammern getheilt. Calcinirte Feuersteine und Kohlen.


(  ...  ) der deutschen Vorgeschichte völlig verbaut hat, trotzdem schon 1892 R. Much (Zeitschrift für deutsches Alterthum, 36, S. 104 ff.) eindringlichst dagegen Einspruch erhoben hat.
1) Die Litteraturnachweise s. i" dem Verzeichniß S. 95.
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11. Rosenberg bei Gadebusch. 7 m (ang, 3,5 m breit. zahlreiche Messer und Keile aus Feuerstein, auch Bernsteinperlen mit jüngeren Beimischungen). Schon gestört?

12., 13. Siggelkow bei Parchim. 1) Grab von ovaler Form (sehr selten), 39 m lang, 1,3 bis 2,6 m breit; doppelte Querwand 2,5 m von dem einen Ende; in der kleineren Abtheilung zwei Feuersteinkeile und Scherben. 2) In zwei ziemlich gleiche Hälften getheilt. Gefäß.

14. Lübow bei Wismar. Form? Knochen, zum Theil angebrannt, zum Theil nicht, von einem Pferde. 5 Gefäße, 2 Feuersteinkeile.

15. Garvsmühlen bei Neubukow (?, s. unten).

16. Zarnewanz bei Tessin (s. unten).

Mit Steinkammer, sonst gleich:

Prieschendorf bei Grevesmühlen. 9 m lang, 5,5 m breit. In der Mitte eine leere Steinkammer, nach beiden Seiten Urnen und zahlreiche Steinsachen.

Die Ausstattung dieser Gräber gleicht ganz der der Steinkammergräber, und ein zeitlicher Unterschied tritt nicht hervor. Doch werden Sie einem jüngeren Abschnitt dieser Periode angehören, in dem die Errichtung der großen Steinkammern nicht mehr nöthig schien. Die Wittenburger Hünengräber bilden die am weitesten nach Südwesten vorgeschobene Gruppe (s. unten S. 92 über die Verbreitung der Hünengräber); es scheint fast, daß erst gegen das Ende der jüngeren Steinzeit diese Gegend besiedelt ist.

III. Steinkisten.

Im Gegensatz zu den aus großen Steinblöcken aufgethürmten Gräbern bezeichnet man als Steinkisten eine Begräbnißart, wo aus flachen Steinplatten ein länglicher Raum geschaffen ist, der mit ebenfalls flacheren Steinplatten, meist aus Sandstein, überdeckt und durch einen kleineren Erdhügel geschlossen ist. Der Unterschied von dem Steinkammergrab ist wesentlich: es fehlt besonders der Eingang; der Gedanke an die Behausung verschwindet.

Zuerst ist diese Grabform für Schweden nachgewiesen (von Montelius, Compte rendu du congrès de Stockholm 1876, I, S. 162 ff.), dann für Dänemark (von Petersxfen, a. a. O., S. 141; vergl. auch S. Müller, a. a. O., S. 114 ff.). Daß sie an das Ende der Steinzeit gehören, wird durch ihren Inhalt, zu dem gelegentlich schon Bronzen gehören, bewiesen.

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In Meklenburg haben ausreichende Untersuchungen dieser Grabform noch nicht stattgefunden. Daß Sie auch hier vorhanden sind, beweisen z. B. folgende Beobachtungen:

1. Hohen=Wieschendorf bei Wismar. In einem Sandberge mehrere Gräber von 1,5 m Länge, 0,75 m Breite, "mit Steinen ausgesetzt". In einem ein Thongefäß und 7-8 Keile, in den andern nur Keile.

2. Malchin. In einem höheren Sandberge 5 bis 6 "mit großen Steinen ausgesetzte Gräber" mit Skeletten und Steingeräthen.

3. Moltzow bei Waren. Hünenbett von 27 m Länge, 6 m Breite, umgeben von Steinpfeilern (dieses sonst nicht bei dieser Grabform), darin 4 (vielleicht 5) Kisten "aus großen, flachen, gespaltenen, rothen Sandsteinen" mit ebensolchen Deckeln, von denen einer 1,8 m lang, 0,9 m breit und 10 cm dick war. In den Kisten nur Gefäße.

4. Basedow (s. unten), überdeckt mit einem Steinhügel; das einzige Grab, von dem ein Bericht über die Bestattungsart vorliegt.

Besonders der letzte Fund giebt deutlich den Typus des Steinkistengrabes; leider liegen bisher keine weiteren Beobachtungen vor; in Pommern sind Sie schon häufiger, S. Schumann, Kultur Pommerns, S. 20 und Nachrichten über deutsche Alterthumsfunde 1898, S. 98.

IV. Skelett= und Brandgräber unter Bodenniveau.

Als vierte Gruppe steinzeitlicher Gräber möchten wir die "Skelettgräber ohne Steinkammer unter Bodenniveau" bezeichnen, denen wir die noch sehr seltene Bestattung durch Leichenbrand anschließen. Es sind in unseren Nachbarländern mehrfach Gräber, gewöhnlich in Muldenform, gefunden, oft von einem kleinen Hügel überwölbt, in denen ein Leichnam mit Steingeräthen lag. Eine systematische Untersuchung solcher Gräber hat in Meklenburg noch nicht stattgefunden; daß sie auch hier vorhanden sind, ist sicher. Es liegen folgende Beobachtungen vor:

1. Bei Schwansee bei Dassow wurde um 1870 ein "Hünengrab" abgetragen, "in dem sich eine ausgehöhlte Eiche fand, in welcher ein menschliches Gerippe lag; neben dem Gerippe lag ein nicht geschliffener Keil und eine durchbohrte Streitaxt" (Lisch, Jahrb. 36, S. 132). Analoge Beobachtungen in

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Schleswig=Holstein machen wahrscheinlich, daß es sich hier um ein Grab unter Bodenniveau handelt (vergl. Splieth, 40. Bericht des Schl.=Holst. Museums, 1894, S. 20).

2. Bei Roggow bei Neubukow fanden sich 1822 im trocknen Sandboden über 2 m tief eine Anzahl (12-16) Gerippe, um ein in der Mitte liegendes gruppirt, daneben Steinsachen und Thongefäße, S. Jahrb. 9, S. 366. Bei demselben Orte wurde 1865 ein zweiter Begräbnißplatz aufgedeckt, aber ohne Beigaben, s. Jahrb. 31, S. 57.

3. Bei Gottesgabe bei Gnoien fand sich 1859 neben einem menschlichen Gerippe eine Lanzenspitze; Steinsetzungen werden nicht erwähnt, S. Jahrb. 26, Q. 2.

4. Bei Sanitz bei Tessin stieß man 1824 bei der Anlage einer Mergelgrube auf einen "ausgehöhlten Eichenstamm", in welchem zwei Feuersteinkeile und eine Lanzenspitze lagen.

5. Basedow. s. unten.

Ob auch der folgende Fund hierher zu rechnen ist, ist sehr zweifelhaft.

6. In den Jahren 1877 und 1879 sind auf der kleinen Insel im Ostorfer See bei Schwerin eine Anzahl steinzeitlicher Gegenstände gefunden, welche zum größten Theile in die Großherzogliche Sammlung gelangt sind. (Vergl. Lisch, Jahrb. 43, S. 193 und 44, S. 69.) In der Nähe von (angeblich acht) Skeletten fanden sich drei schöne Feuersteinkeile, Schmalmeißel, Feuersteinmesser und Thongefäße, welche Jahrb. 63, S. 80 abgebildet und besprochen sind. Die Schädel hat Professor Merkel Jahrb. 49, S. 1 ff. behandelt. Leider ist es ungewiß, ob wir es hier überhaupt mit einem Grabe zu thun haben. Die Zugehörigkeit der Schädel zu den Steinartefakten ist fraglich; der Eichaltungszustand der Schädel ist so vorzüglich, daß wir ihnen kaum ein so hohes Alter zuschreiben dürfen. Lisch sah daher in dem Funde eine Wohnstätte; dafür spricht auch die große Zahl der Feuersteinmesser, welche in Grabfunden nur ganz vereinzelt vorkommen.

Lisch sah in diesen Gräbern die Grabstätten der großen Masse des Volkes, dessen Fürsten in den Steinkammern beigesetzt wurden. 1 ) Dagegen spricht aber, daß die Steinkammern durchaus


1) Aehnlich schon 1521 Marschalk Thurius: tumulus e lapidibus in colle plerumque suggestis saxo maximo superimposito. Procerum hoc ut arbitror sepulturae genus fuit. Nam multi. . . . S. Lisch, Text zum Friderico-Francisceum, S. 16.
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keine Fürstengräber sind, sondern oft eine sehr beträchtliche Menge (in Dänemark bis 70) von Leichen enthalten. Nordische Archäologen neigen daher, und ich glaube mit gutem Rechte, dazu, die Flachgräber als eine besondere Grabform an das Ende der Steinzeit zu setzen, so S. Müller, Nordische Altertumskunde, S. 119 ff. Jedenfalls unterscheiden Sie sich nicht nur durch die Form, sondern auch durch die Grabausstattung von den megalithischen Denkmälern. Vergl. darüber besonders J. Mestorf, Zeitschrift für Ethnologie, 1889, Verhandlungen, S. 468 und Mittheilungen des anthropologischenVereins in Schleswig=Holstein, 1892, Heft 5, S. 9 ff., 1899, Heft 12, S. 26. In diesen Abhandlungen wird zum ersten MaIe auf die Eigenart dieser Grabform hingewiesen, und allein aus Holstein sind nicht weniger als 55 Fundorte aufgezählt Auch in Pommern kommen sie mit derselben Ausstattung vor (S. Schumann, Nachrichten über deutsche Alterthumsfunde 1894, S. 81 und 1898, S. 98; Kultur Pommerns, S. 20), auch in der interessanten Uebergangsform, daß in der Erde frei liegende Leichen von einem großen Stein überdeckt sind (S. Schumann, Nachrichten über die Alterthumsfunde, 1896, S. 95), sodaß wir eine sehr bemerkenswerthe Gleichheit der Grabgebräuche auf dem Gebiete der nordischen Steinzeit nachweisen können. In der Aufspürung und Ausbeutung von Gräbern der besprochenen Form auch auf unserem Boden liegt eine Aufgabe der heimischen Alterthumsförschung.


Daß am Ende der Steinzeit gelegentlich auch die Beisetzung der Reste verbrannter Leichen in Thongefäßen stattgefunden hat, kann nach neueren Funden keinem Zweifel unterliegen. Es sei nur für Brandenburg auf den Fund von Warnitz hingewiesen (Olshausen, Zeitschrift für Ethnologie, 1897, Verhandlungen, S. 182; Goetze, Vorgeschichte der Neumark, S. 16), für Westpreußen auf den von Liebenthal (Olshausen, a. a. O., 1892, S. 153). Besonders lehrreich ist der Fund von Bergedorf bei Hamburg, wo in unzweifelhaft steinzeitlichen Gefäßen, den bekannten "Bechern mit geschweifter Wandung" und Schnurornament, wie sie z. B. Jahrb. 63, S. 84 abgebildet sind, Leichenbrandreste mit einem kleinen Steinhammer und Bronzeringen sich fanden; die Gefäße standen frei in der Erde. (Vergl. Hagen, Correspondenzblatt der deutschen anthropologischen Gesellschaft, 1897, S. 158.)

Für Meklenburg lag bisher nur eine dahin gehende Beobachtung vor: 1823 sollte auf dem Malchower Stadtfelde
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"beim Ausroden von Stämmen eine Urne mit Asche und Gebeinen" gefunden sein und darin eine Lanzenspitze mit Stiel (Grundform II. b. 2 nach Jahrb. 63, S. 51. Die dort gegen den Fund erhobenen Bedenken muß ich jetzt zurücknehmen.). Neuerdings ist bei Tannenhof bei Lübz ein ähnlicher Fund gemacht (s. unten): in einem Sandberge fand sich eine ganz kleine Urne (7 cm hoch), darin zwischen verbrannten Gebeinen zwei Pfeilspitzen der bekannten Form; da gerade Pfeilspitzen in der Metallzeit weiter gebraucht sind, dürfen wir den Fund noch nicht ohne Weiteres in die Steinzeit versetzen, sondern sind hier noch genauere Nachforschungen erforderlich. Ueber ein zweites Grab, das von Garvsmühlen, s. unten.

Auch in Meklenburg=Strelitz ist 1881 ein interessanter Fund der Art gemacht, welcher in das Neubrandenburger Museum gelangt ist. In einem Steinkistengrabe bei Friedland fand sich eine amphorenförmige Urne mit Schnurornament und Henkeln an der stärksten Ausbauchung (wie Goetze, a. a. O., Fig. 3, eine Norddeutschland fremde Form) mit gebrannten Gebeinen.

Weitere Beobachtungen aus diesem Gebiete sind ganz besonders erwünscht. Bekanntlich haben wir keine Grabstätten aus der ältesten Bronzezeit, sind aber bisher geneigt gewesen, in der Grabform der entwickelten Bronzezeit eine Weiterbildung der Hünengräber zu sehen. Hat sich aber am Ende der Steinzeit die Anschauung, dem Todten gebühre ein festes Haus, schon so weit verflüchtigt, daß die Beisetzung in Flachgräbern (ohne und mit Leichenbrand) genügte, so bieten die Kegelgräber eine ganz neue Erscheinung, deren Entstehung wir wo anders suchen müssen, als im heimischen Boden.

2. Verbreitung.

Aus der Tabelle II ergiebt sich, daß die 164 Orte, von denen Hünengräber, d. h. Steinkammern und Steinkistengräber, bekannt geworden sind, sich in sehr ungleicher Weise über das Land verbreiten. Am dichtesten gedrängt liegen sie in den Amtsgerichtsbezirken Malchow (14 Fundorte) und Tessin (13); diesen schließen sich die benachbarten Bezirke an. Ein Blick auf die vorgeschichtliche Karte zeigt, daß sich von selbst verschiedene Strecken mit größerer oder geringerer Dichtigkeit herausheben; man kann so das Land je nach dem Vorkommen von Hünengräbern in eine Anzahl steinzeitlicher Provinzen theilen.

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I. Zahlreiche Hünengräber.

1. Im westlichen Küstengebiet, etwa bis zur Kägsdorfer Spitze, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Grevesmühlen, Wismar, Neubukow und hinübergreifend nach den Amtsgerichtsbezirken Rehna, Schwerin, Warin, Kröpelin (30 Fundorte).

2. Das Gebiet an der Recknitz, Trebel bis zum Kummerower See, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Tessin, Gnoien, Dargun, theilweise auch Laage und Neukalen (38 Fundorte).

3. Das Eldegebiet, ein Streifen, der vom Südende des Schweriner Sees bis Parchim und die Elde entlang bis Waren geht, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Crivitz, Parchim, Lübz, Plau, Malchow mit den angrenzenden Theilen von Röbel, Waren, Goldberg, Krakow (56 Fundorte).

4. Ein kleines Gebiet um Wittenburg, nach Boizenburg hinübergreifend (7 Fundorte).

5. Ein schmaler Strich links der Warnow von Kl.=Görnow bis Kambs, Amtsgerichtsbezirke Bützow, theilweise Sternberg und Schwaan (11 Fundorte).

II. Vereinzelte Hünengräber.

6. Der Landstrich zwischen der Eldegruppe (3) einerseits, der Recknitz=Trebel= (2) und Warnowgruppe (5) anderseits, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Sternberg, Goldberg, Güstrow, Krakow, Teterow, Malchin, Stavenhagen, Waren, Penzlin. Besonders die letztgenannten sind arm; von Waren östlich scheinen sie ganz zu fehlen, dagegen findet sich eine kleine zusammenhängende Gruppe (6 Orte) südwestlich vom Malchiner See (im Ganzen 14 Fundorte).

7. Der Landstrich zwischen der Küstengruppe (1) und der Wittenburger (4), umfassend die Amtsgerichtsbezirke Gadebusch, theilweise Rehna und Schwerin (7 Fundorte).

III. Keine Hünengräber.

8. Heide= und Untere Elde=Gebiet, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Hagenow, Lübtheen, Dömitz, Ludwigslust, Grabow, Neustadt Hier fehlt jede Nachricht.

9. Oestlicher Küstenstrich und Untere Warnow=Gebiet, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Kröpelin (zum größten Theil), Doberan, Schwaan (zum größten Theil), Rostock, Ribnitz. Hier sind nur unbestimmte Nachrichten bekannt geworden.

Diese Verbreitung der Hünengräber entspricht den von der Natur des Landes gegebenen Bedingungen, Vergleicht man die

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angegebenen Gebiete mit der Geinitz'schen geologischen Eintheilung desLandes, 1 ) so ergiebt sich ein interessanter Parallelismus. In den beiden ausgedehnten Heiden, sowohl der südwestlichen Thalsand=Heide mit der Lewitzniederung (Geinitz, Landstrich 6), als der Rostock=Ribnitzer (Geinitz, Landstrich 7), fehlen die Hünengräber; besonders die Grenzen des erstgenannten decken sich genau mit unserem achten Bezirk. Die Erklärung ist einfach: es fehlte hier das erforderliche Steinmaterial, und die Terrainbildung mit ihren unregelmäßigen Wasserläufen mußte die Besiedelung erschweren. In der That finden sich auch Einzelfunde der Steinzeit im achten Bezirk sehr vereinzelt Aehnlich liegen die Verhältnisse im neunten. Arm an Hünengräbern ist auch Geinitz Landstrich 1 (Wariner Mulde, Heidegebiet von Dobbertin=Waren=Fürstenberg).

Umgekehrt entsprechen die an Hünengräbern reichen Gebiete im Allgemeinen der Richtung der Höhenzüge des Landes bezw. dem Gange der Endmoränen; so unser erster Bezirk dem Nordwestende der nördlichen Hauptmoräne (vergl. Geinitz, Uebersichtskarte der Endmoränen, in Landwirthschaftliche Annalen 1894) und noch mehr unser dritter (Elde=) Bezirk dem mittleren Laufe der südlichen Endmoräne von Leizen bei Röbel bis Schwerin. Auch der kleinere fünfte Bezirk an der Warnow und die kleine Gruppe von Hünengräbern südlich des Malchiner Sees (Bezirk 6) schließt sich an das Endmoränengebiet an. Sehr zu beachten ist aber, daß durchaus nicht überall, wo das Steinmaterial vorhanden war, auch Hünengräber gebaut sind; so liegt der ganze mittlere Theil der nördlichen Endmoräne (Krevtsee=Eikelberg, s. Geinitz, a. a. O., S. 179 ff.) in der an Hünengräbern armen Gegend (Bezirk 6). Wir dürfen gewiß eine sehr verschieden starke Besiedelung des Landes in der Steinzeit annehmen. Das Vorkommen der Hünengräber allein würde dafür keinen Maßstab geben, da in Meklenburg sicher ebenso wie in den Nachbarländern auch Grabstätten ohne Steinbauten bestanden haben; aber auch die Vertheilung der Einzelfunde führt darauf. Ganz leer an gelegentlichen Steinzeitfunden ist keine Gegend; die zahlreichsten sind aber in denselben Gebieten gemacht, in denen die Hünengräber liegen; und umgekehrt sind Einzelfunde seltener in den Theilen, wo auch die Hünengräber fehlen, besonders im Südwesten. Nicht zur Besiedelung luden die Sandgebiete, besonders


1) z. B. Geinitz, Die mecklenburgischen Höhenrücken in Lehmanns Forschungen zur deutschen Landes= und Volkskunde. Stuttgart 1886, S. 215 ff.
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mit Heideboden, ein, und ebenso war der schwere Boden für die einfachen Arbeitsgeräthe unzugänglich, und die fruchtbarsten Landstriche bildeten in der Steinzeit sicher noch feuchte, unwohnliche Urwälder. So sind denn auch der größere Theil des Klützer Ort, ein Landstrich bei Gadebusch, ferner Kröpelin=Doberan, Bützow= Güstrow, Teterow=Malchin=Stavenhagen=Penzlin arm an Steinalterthümern. Ich verzichte darauf, eine Statistik der in den Schweriner Sammlungen aufbewahrten Steinsachen zu geben; dieselbe würde zu einem ausreichenden Bilde nicht genügen, da nur ein kleiner Bruchtheil der im Lande gefundenen Steinsachen nach Schwerin gekommen ist. Die Zahl der im Privatbesitz oder kleineren öffentlichen Sammlungen verstreuten Sachen ist ganz erstaunlich groß.

Wir besitzen eingehendere Studien über Vorkommen und Form der deutschen Hünengräber bisher nur in der werthvollen Abhandlung von Krause und Schötensack über die megalithischen Gräber der Altmark, Zeitschrift für Ethnologie, 1893. Dort ist nachgewiesen, daß in der Altmark ausschließlich die diluvialen Hochflächen in der Steinzeit Spuren einer dauernden Besiedelung nachweisen. Wir dürfen dasselbe in Meklenburg annehmen. Aus unserer nach der Peltz'schen Höhenschichtenkarte angefertigten vorgeschichtlichen Karte ergiebt sich, daß die Landstriche unter 20 Meter Höhe keine Steinalterthümer aufweisen und daß die aufgezählten, an Hünengräbern reichen Gebiete meist der Zone von 40-60 und 60-80 Metern angehören. Besonders bei dem Abfall des diluvialen Hochplateaus bei Neukalen und östlich von Wismar ist es deutlich, wie die Hünengräber an den Rändern dieser inselartigen Flächen entlang gehen. In den noch höher gelegenen Strichen (über 100 Meter) fehlen sie wieder.


Das folgende Verzeichniß (I) der in Meklenburg bekannt gewordenen Hünengräber macht weder auf Vollständigkeit noch völlige Korrektheit Anspruch. Es will nur die Vorarbeit zu einer kartographisch genauen Aufnahme aller noch vorhandenen Reste sein, wie sie in Deutschland bisher nur die Altmark in dem genannten Werke von Krause und Schötensack besitzt. Sie beruht nur zum Theil auf eigener Kenntniß des Verfassers, zum andern aus Berichten, älteren, welche meist in den Jahrbüchern niedergelegt sind, und neueren, welche überwiegend den Inventarisirungsarbeiten der Großherzoglichen Kommission zur Erhaltung der Denkmäler verdankt werden. Manche der aufgezählten Gräber mögen indessen

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verschwunden sein, andere sind der Aufmerksamkeit der Beobachter entgangen. Unter diesen Umständen begnügen wir uns mit einer einfachen Aufzählung und verzichten auf nähere Angaben über den Erhaltungszustand. Erhaltene, d. h. im Wesentlichen unberührte, Gräber gehören zu den größten Seltenheiten. Die große Mehrzahl ist bis in neuere Zeit hin unachtsam zerstört und das unschätzbare Material verloren. Die Zahl der mit genügender Sorgfalt aufgedeckten ist sehr gering. Da die Beschreibungen sich meist mit allgemeineren Angaben begnügen, werden auch wir nur zwischen Steinkammern und Hünenbetten scheiden. Steinkisten sind äußerlich nicht erkennbar. Allen Freunden landeskundlicher Forschung sei auch auf diesem Wege die Bitte ausgesprochen, durch Mittheilung und möglichst genaue Beschreibung der ihnen zugänglichen Hünengräber nach den oben gegebenen Gesichtspunkten dem noch bestehenden Mangel abzuhelfen.


I. Hünengräber in Mecklenburg=Schwerin.

Die mit [ ] bezeichneten sind nicht mehr vorhanden; aus den mit * bezeichneten befinden sich Funde im Großherzoglichen Museum.

I. Landgerichtsbezirk Schwerin.

Grevesmühlen. Jameler Revier: 1) Hünenbett ("Grab von Naschendorf"), Frid. Franc., S. 18 und 73. Jahrb. 3 B, S. 113; 33, S. 113. Schlie, Denkmäler II, S. 422. 2) Steinkammer ("Grab von Everstorf"), Jahrb. 11, S. 344; 33, S. 113. 3) und 4) zerstörte Steinkammern. Holm: Steinkammer, Jahrb. 2 B, S. 107. [Schwansee: Form? Jahrb. 32, S. 210.] (6 weitere Fundplätze s. Tabelle II.) Summe 9 Fundplätze.
Rehna. Kl.=Hundorf: 3 kleine Steinkammern. (2 weitere siehe Tabelle II.) Summe 3.
Gadebusch. (1, s. Tabelle II.) Summe 1.
Wismar. Proseken: Hünenbett, Jahrb. 3 B, S. 119. [Moidentin: Hünenbett, Jahrb. 4 B, S. 72.] (3, s. Tabelle II.) Summe 5.
Schwerin. Zülow: Hünenbett, Jahrb. 2 B, S. 108; 3 B, S. 36. [Kleefeld, Jahrb. 7 B, S. 56.] (5, s. Tabelle II.) Summe 7.
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Wittenburg. *Goldenbow: Hünenbett, Jahrb. 5 B, S. 26. [5, S. Tabelle II.] Summe 6.
Boizenburg. [Granzin: 3 Hünenbetten. Jahrb. 4 B, S. 76.]
Crivitz. * Friedrichsruhe: 3 Hünenbetten, Jahrb. 24, S. 259. *Goldenbow (gewöhnlich mit Ruthenbeck bezeichnet): Steinkammer, Jahrb. 5, S. 101; 33, S. 113. Raduhn: Hünenbett, Jahrb. 2 B, S. 108. Radepohl: Hünenbett. Goldenbow: 7 Hünenbetten, Jahrb. 2 B, S. 108. Kritzow: 2 Hünenbetten (?). [Zapel: Jahrb. 2 B, S. 108.] (1, s. Tabelle II] Summe 8.
Parchim: *Frauenmark: Steinkammer. Domsühl: mehrere Hünenbetten und Steinkammern, Jahrb. 2 B, S. 108. *Siggelkow: 2 Hünenbetten, Frid. Franc., S. 74. Grebbin: 2 Reste zerstörter Steinkammern. Severin: Reste mehrerer Gräber. (3, siehe Tabelle II.) Summe 8.

Aus Hagenow, Lübtheen, Dömitz, Ludwigslust, Grabow, Neustadt keine bekannt, so wenig wie in Tabelle II.

II. Landgerichtsbezirk Güstrow.

Lübz. Wilsen: Steinkammer. Sandkrug: Hünenbett. [Bobzin: Steinkammer.] [Gischow, zwei Steinkammern, Frid. Franc, S. 76.] (5, s. Tabelle II.) Summe 9.
Plau. Karow: zerstörte Steinkammer; früher mehr, Jahrb. 8, S. 94, 9, S. 355. *Barkow: Hünenbett. (3, siehe Tabelle II) Summe 5.
Goldberg. Damerow: zerstörtes Hünenbett; früher mehr, Jahrb. 9, S. 368. [Dobbin: unterirdische Steinkammer.] (1, s. Tabelle II.) Summe 3.
Sternberg. *Dabel: 2 Steinkammern, Frid. Franc., S. 77; Kl.=Görnow: große Steinkammer; früher mehr, Jahrb. 4 B, S. 68; Frid. Franc., S. 17. Eickelberg: Steinkammer, Jahrb. 4 B, S. 69. [Eickhof: Hünenbett, Jahrb. 4 B, S. 69.] Summe 4.
Warin. Gr.=Labenz: Hünenbett, Jahrb. 3 B, S. 115. Warin: Hünenbett. Schimm: kleine Steinkammer. Summe 3.
Bützow. *Katelbogen: 2 große Steinkammern, Frid. Franc., S. 17, 73. Jahrb. 12, S. 304. Langen=Trechow: Hünenbett, Jahrb. 14, S. 309. Warnkenhagen: Form? [Qualitz: Hünenbett und andere. Frid. Franc., S. 17.] (1, s. Tabelle II.) Summe 5.
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Güstrow. Plaaz: Steinkammer, Jahrb. 8 B, S. 90. [Boldebuck: Steinkammer in einem Kegelgrab, Jahrb. 25, S. 214.] [Vogelsang, Jahrb. 3 B, S. 119.] (1, s. Tabelle II.) Summe 4.
Laage. *Kronskamp: Steinkammer, Jahrb. 40, S. 145. Schlie I, S. 450. Cammin: zwei große Steinkammern. (2, s. Tabelle II.) Summe 4.
Dargun. Dargun: Steinkammer, gestört ("Kowelin"). Alt=Kalen: Steinkammer, Schlie I, S. 585. Wolkow: Steinkammer (?). Upost (Brudersdorfer Revier): Hünenbett, Schlie I, S. 587. Schlutow (Finkenthaler Revier): 2 große Steinkammern. *Schlutow (Feld): 3 große Steinkammern. *Finkenthal: Steinkammer. Kl.=Methling: Hünenbett (?) im Hinterholm [Darbein: Jahrb. 4 B, S. 70.] (2, s. Tabelle II.) Summe 11.
Neukalen. Gehmkendorf: 3 große Steinkammern. [Kämmerich, Schlie I, S. 585.] (1, siehe Tabelle I.) Summe 3.
Stavenhagen. [Stavenhagen: Hünenbett, Jahrb. 3 B, S. 117; Kittendorf? Jahrb. 3 B, S. 119.] Summe 2.
Krakow. Serrahn: 2 Hünenbetten. Lüdershagen: 3 Gräber (erhalten?), Jahrb. 9, S. 358. (2, s. Tabelle II.) Summe 4.
Malchow. *Sparow: große Steinkammer, Frid. Franc., S. 77; Jahrb. 4 B, S. 70. *Stuer und Neu=Stuer: mehrere Hünenbetten und Steinkammern. Alt=Gaarz. Blücherhof: Hünenbett, Jahrb. 38, S. 111. Blücher: Hünenbett. Lexow: Steinkammer, [Poppentin: Steinkammern, Jahrb. 12, S. 399.] [Sietow: Steinkammern, Jahrb. 8 B, S. 93.] [Sembzin: Steinkammer.] (4, s. Tabelle II.) Summe 14.
Röbel. Zierzow: Steinkammer, Jahrb. 8 B, S. 93. Schamper Mühle: Steinkammer. Retzow: Steinkammer. Summe 3.
Waren. Waren: 3 Steinkammern. (3, siehe Tab. II.) Summe 4.
Malchin. Faulenrost: Steinkammer. Basedow: Steinkammern, *Steinkiste. (4, s. Tabelle II.) Summe 6.

Aus Brüel, Teterow, Penzlin keine, sowenig wie in Tabelle II.

III. Landgerichtsbezirk Rostock.

Neubukow. Neu=Gaarz: 2 Steinkammern, Jahrb. 9, S. 355. Mechelsdorf: Hünenbett, Steinkammer, Jahrb. 9,  
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S. 355. *Blengow: unterirdische Steinkammer, Jahrb. 37, S. 195. (2, S. Tabelle II.) Summe 5.
Kröpelin. Meschendorf: Hünenbett und Steinkammer. Hohen=Niendorf: Hünenbett und Steinkammer. [Heiligenhagen, Jahrb. 18, S. 260. Hünenbett.] Summe 3.
Doberan. Bollbrücke: Steinkammer in einem Kegelgrabe, Jahrb. 48, S. 320. Summe 1.
Schwaan. (2, s. Tabelle II.) Summe 2.
Tessin. Liepen: 7 Steinkammern, Jahrb. 6 B, S. 75. Schlie I, S. 435. Thelkow: Steinkammer, Schlie I, S. 435. Drüsewitz (Christianenhof): 2 Hünenbetten, Schlie I, S. 438, *Stassow: 3 (fast zerstörte) Hünenbetten, Jahrb. 38, S. 110. Stormsdorf: Hünenbett (?), große Steinkammer, Schlie I, S. 434. Gnewitz. *Zarnewanz: (6?) große Steinkammern, Schlie I, S. 433. Teutendorf: 4 Hünenbetten, Schlie I, S. 434. *Vilz: 2 Hünenbetten, Steinkammer, Schlie I, S. 432. [Wohrenstorf: Hünenbett. Schlie I, S. 437, unter Petschow.] [Boddin, Jahrb. 24, S. 259.] (2, s. Tabelle II.) Summe 13.
Gnoien. Basse: Steinkammer. Kranichshof: 2 Hünenbetten, kleine Steinkammer. (5, s. Tabelle II.) Summe 7.
Sülze=Marlow. Fahrenhaupt: Hünenbett (?), Schlie I, S. 399. Summe 1.

Rostock und Ribnitz keine, wie Tabelle II; dort ein fraglicher Fund

.

II. Ausgegrabene Hünengräber.

Bei den mit * versehenen Orten sind Gräber erhalten.

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3. Neure Ausgrabungen.

Hünengräber von Zarnewans.

(Katalog=Nummer St. 97-106.)

Die Gegend um Tessin enthält zur Zeit noch die größte Zahl von erhaltenen Hünengräbern. Zu beiden Seiten des tief eingeschnittenen Recknitzthals sind Steinzeitliche Reste in Fülle bekannt geworden; in einem kleineren Streifen liegen Hüuengräber am linken Ufer (Wohrenstorf, dann auf den Gebieten der benachbarten Güter Teutendorf, Stormsdorf, Zarnewanz, Gnewitz), in einem breiteren auf dem rechten Ufer (Drüsewitz, Vilz, Kowalz, Thelkow, Liepen, Stassow, Nustrow, Basse). Während nach der ersten Seite hin die genannten Gräber die am weitesten nach

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Norden vorgeschobenen sind, hängen sie nach Osten mit einer ebenfalls reichen Gruppe um Gnoien und Dargun zusammen, welche ihren natürlichen Abschluß in den großen Niederungen an der Grenze nach Pommern hin findet. Im Wesentlichen umfaßt dieses Gebiet die Amtsgerichtsbezirke Dargun, Gnoien und Tessin (östticher Theil). Während von den Hünengräbern der Gnoiener Gegend wenigstens einige sachgemäß aufgedeckt waren (z. B. bei Remlin von Ritter, S. Jahrb. 9, S. 362), fehlte es für die Tessiner bisher gänzlich an genauerer Kenntniß, und Verfasser begrüßte daher dankbar die von dem Besitzer von Zarnewanz, Herrn Grafen Bassewitz auf Dalwitz, gewährte Genehmigung, die dortigen Gräber zu untersuchen. Die Ausgrabung hat unter thätiger Mitwirkung des Herrn Bürgermeisters Kossel in Tessin am 4. und 5. April 1899 stattgefunden. Die Gräber sollen erhalten bleiben und sind nur so weit angegraben, daß ihre Form und Gesammtanlage deutlich erkennbar bleibt.

1.

Gelegen östlich vom Orte gleich hinter den letzten Häusern, rechts von dem zu den Recknitzwiesen führenden Wege. Das Grab

Abbildung 1.
Abbildung 1.

liegt in sandigem Acker auf flachem Boden; ein Steinkranz soll es früher umgeben haben, doch ist davon jetzt nichts mehr vorhanden. Das Grab (vergl. Abb. 1 und 2) bildet eine längliche Steinkammer in ostnordost=westsüdwestlicher Richtung, die von

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außen gemessen 7,5 m lang, 3,5 m breit und 1,55 m hoch ist, während der innere Raum ungefähr 5,5, 2,5 und 0,80 m beträgt. Je vier Tragsteine an den beiden Längsseiten, durchschnittlich von 1 m Länge, 0,60 m Breite und 0,85 m Höhe, zu denen zwei größere an den Schmalseiten kommen, tragen vier gewaltige Decksteine von durchschnittlich 2 m Länge, 1,25 m Breite und 0,75 m Höhe; die größten waren die beiden äußeren. Diese liegen auch noch an ihrem Platze, während die mittleren sich gesenkt und die Tragsteine etwas verschoben haben. Die Zwischenräume zwischen den Trägern waren sehr künstlich ausgefüllt: auf dem Urboden durch aufrecht stehende Platten (meist von Sandstein), darüber von aufeinander gelegten Platten, derenFugen mit flachen Keilsteinen, ebenfalls meist aus Sandstein, ausgezwickt waren. Es fehlte die Verkleidungder Fuge zwischen dem (von Westen gerechnet)

Abbildung 2.
Abbildung 2.

dritten und vierten Träger an der Nordseite; hier standen zwei kleinere Platten (etwa 0,40 m hoch) vor den Trägern und eine gleiche senkrecht davor, eine dieser parallele auf der andern Seite scheint weggebrochen zu sein; es war sicher, wie an vielen Gräbern beobachtet, der Eingang. Die Decksteine lagen vollständig frei, während die Träger nur etwa 0.10 m aus dem herangebrachten Erdmantel heraussahen.

Eine vollständige Ausräumung des Grabraums wäre nur bei Entfernung der Decksteine möglich gewesen und ist demnach, um das Gesammtbild des Grabes nicht zu vernichten, unterblieben. Doch ließ sich das Innere an drei Stellen erreichen. Es stellte sich dabei heraus, daß die Fugensteine sich im Innern des Grabes fortsetzten und dort mauerartige Schichtungen bildeten,

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durch welche das Grab in vier getrennte Abtheilungen geschieden wurde. Drei konnten untersucht werden: 1. Unter dem ersten Deckstein (von Westen), zugänglich von der Südecke, die nur schwach geschlossen war. Der Grund bestand aus festem Lehm, anscheinend einer Lehmdiele. Der ganze Raum war mit Erde angefüllt; in dieser, also nicht nur auf dem Grunde, fanden sich eine Anzahl Scherben von einem sehr schön verzierten Thongefäße. Die Stücke genügen leider nicht zu einer Wiederherstellung. Es ist ein größeres Gefäß von guter Arbeit, der Thon ist ziemlich fein und der Brand fest, die Dicke der Wandung etwa 9 mm. Die Farbe ist ungleich, meist röthlichbraun. Zur Bestimmnng der Form dient besonders ein leicht eingebogenes Randstück, 6,5 cm hoch, unten abschließend in einer leicht erhöhten Kante, unter der die Wandung sich stark einbiegt. (Abb. 3.)

Abbildung 3.
Abbildung 3.

Die Grundform war höchstwahrscheinlich die einer größeren Schale, ähnlich der vonTatschow, Jahrb. 63, S. 81, oder Ostorf, ebenda, S. 80. Das Gefäß ist sehr hübsch verziert; oben am Rande eine Doppelreihe kleiner tiefer zweitheiliger Kerben, unten eine gleiche Reihe, dazwischen ein vierfaches Zickzackband, gebildet durch spitzwinklig zusammenlaufende Linien, die mit einem kleinen Stäbchen mit Doppelspitze eingedrückt sind. Unter dem Rande an der Wandung die üblichen Hängezierrathe, gebildet durch 6 Parallellinien von 3,75 cm Breite und 3 cm Länge, in Entfernung von etwa 2,5 cm; auch diese mit einem Stäbchen mit Doppelspitze tief eingestochen. Thongefäße dieser Technik, Stichverzierung ohne Furche (oder Kanal) (vergl. dazu u. a. Brunner, Steinzeitliche Keramik in Brandenburg, S. 25), sind bei uns nicht gerade häufig und gehören ohne Zweifel einer frühen Periode der jüngeren Steinzeit an.

Außerdem fanden sich kleine geschlagene Feuersteinstücke, Spähne mit scharfen Rändern, die zum Theil als Messer oder Schaber gedient haben mögen, eine Anzahl jener geglühten Feuersteine, die in den Hünengräbern allgemein üblich sind und wahrscheinlich ein Pflaster gebildet haben; auch Kohle, ein Zeichen, daß

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hier Feuer gebrannt ist. (Natürlich ist das kein Beweis für Leichenbrand, sondern Feuer können in sehr verschiedener Weise bei den Leichenfeierlichkeiten zur Anwendung gekommen sein.) Von menschlichen Gebeinen keine Spur. Offenbar ist diese Grabkammer schon einmal durchwühlt, und der Inhalt, der für die Thäter werthlos war, durch einander gekommen.

2. unter dem zweiten Decksteine; zugänglich nur an einer kleinen Stelle, nahe der Südwand. Hier fanden sich besonders viele geglühte Feuersteine, die sichtlich den Boden bedeckten, auf ihnen zwei sehr einfache Feuersteinmesser; das eine länglich rund mit gewölbter Oberfläche, die durch den natürlichen Stein gebildet wird, und glatter Unterseite, Abnutzungsspuren an den Rändern, 10 cm lang; das andere in der bekannten Form der prismatischen Messer mit scharfem, hohem Mittelgrat, 5,5 cm lang, und ein Feuersteinspahn. Auch lag hier eine kleine, unregelmäßig geformte Sandsteinplatte, 10 cm lang und etwa 2 cm dick, wohl ein Schleifstein.

3. Unter dem dritten Steine am Nordende nahe dem Eingange. Der Grund bestand aus festem Lehm; geglühte Feuersteine sind nicht beobachtet; auf dem Lehm ein Steinpflaster und auf diesem, in gestreckter Lage nach Osten gerichtet, deutlich erkennbare Reste eines Beigesetzten. Vom Kopfe ist nichts erhalten, aber die Oberschenkel lagen noch unberührt. Neben diesen Gebeinen an drei Stellen, etwa dem Oberarm, Becken und Unterschenkel entsprechend, drei Thongefäße, die in dem festen Lehm zerdrückt waren und von denen nur Stücke gerettet werden konnten. Es sind: ein becherartiges Gefäß mit dünner Wandung und gleichmäßig hellbrauner Oberfläche. 3,75 cm unter dem Rande biegt sich das Gefäß stark ein. (Abb. 4.)

Abbildung 4.
Abbildung 4.

Am oberen Rande ist ein Streifen gebildet durch zwei Reihen vertikaler Stiche, von da gehen fast bis zum Fuße etwa 1 cm breite Streifen in "Tannenwedelmuster", d. h. an einen Mittelstrich setzen sich an beiden Seiten nach oben gerichtete kleine Schräglinien an. In Form und Verzierung scheint sich das Gefäß dem a. a. O., S. 82 abgebildeten Blengower anzuschließen, war aber wesentlich kleiner.

Das Tannenwedel= (oder Fischgräten=Muster haben wir auch sonst, so bei Blengow und Lübow, aber dort ohne Mittelgrat.

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Es ist in der Steinzeit weit verbreitet, zeigt aber meist nach unten gerichtete Schrägstriche. Gerade in unseren Nachbarländern scheint es seltener zu sein, kommt aber auch dort vor, z. B. im Lübeckschen (Lübecker Festschrift 1897, IV, 4 an einem angeblich aus dem Waldhusener Hünengrabe stammenden Gefäße), und an einem Gefäße aus dem "Denghooge", einem "Ganggrabe" von Sylt (Mestorf, Vorgesch. Alterth. Schlesw.=Holst., XVII, Abb. 145). An diesen Beispielen fehlt der scharfe Mittelgrat, und an eine Nachbildung, eines Tannenwedels etwa, ist sicher nicht gedacht, während bei dem Zarnewanzer die Umdeutung des "Sparremnotivs" in eine Nachahmung des Wedels wohl möglich scheint.

Eine vereinzelte Scherbe zeigt das Tannenwedelmotiv etwas verändert, es wechseln ein Streifen mit Mittelgrat und einer ohne, neben einander. Ein drittes, kleines Thongefäß ist schwärzlich, sehr starkwandig und unverziert, leider so unvollständig, daß Näheres nicht zu sagen ist.

Außerdem (die Lage ist unsicher) ein Stück von einem ungeschliffenen Feuersteinmeißel. Auch in einem, anscheinend sehr alten, Hünengrabe von Neu=Gaarz (bei Waren) ist nur ein derartiger Meißel gefunden, desgleichen in einem Hünengrabe von Maßlow (s. unten S. 130).

Die Ausstattung des Grabes schließt sich an unsere anderen Hünengräber an. Von besonderem Interesse ist das Thongefäß der ersten Kammer. Sicher gehört das Grab in eine ältere Zeit der neolithischen Periode.

2.

Nördlich von diesem Grabe, 550 m entfernt, links von dem Wege nach Gnewitz, liegt auf sandigem Acker ein flacher, mit einigen Kiefern bestandener Hügel, auf dem eine Erhöhung in der Form der Hünenbetten sich findet. Diese ist genau nord=südlich gerichtet und hat eine Länge von 18 und eine Breite von 5,20 m bei 1 m Höhe. Auf ihr liegt eine Steinlagerung von 15 m Länge und 2,20 m Breite, bestehend aus 70 bis 80 neben einander gelegten größeren Steinen von meist 0,60 bis 1 m Durchmesser; am Nordende sind sie etwas größer. Unter diesen Steinen befindet sich eine etwa 0,20 m starke Schicht reinen gelben Sandes, dann eine zweite Schicht kleinerer Steine von durchschnittsich 0,25 m Stärke, die dammartig gelegt sind. Quer durch den Hügel ging an mehreren Stellen (sicher an zwei, wahrscheinlich noch an einer dritten) eine mauerartige Schichtung von

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Steinen, wie sie den unteren Damm bilden. Durch diese wird der innere Raum in mehrere Abtheilungen (deutlich erkennbar war eine in der Mitte des Hügels von etwa 3 m Länge und 2 m Breite) geschieden, in denen man die Grabräume erwarten sollte. Es fand sich aber weder hier noch sonst in dem Hügel irgend ein Artefakt oder eine Spur der Benutzung, auch war der Grund des Hügels, der bei 1 m Tiefe erreicht wurde, nicht abgedämmt oder mit einer Lehmdiele versehen, sondern der Urboden hob sich nur durch seine andere Schichtung und Färbung ab. Trotzdem ist für die Anlage kein anderer Zweck ersichtlich, als der als Grabstätte. Es ist sehr wohl möglich, daß in dem lockeren, durchlässigen Boden die Körper ganz spurlos vergangen sind.

Die Bauart des Hügels ist eigenartig und uns durch kein weiteres Beispiel bekannt. Am meisten erinnert daran ein 1839 aufgegrabenes Hünengrab von Helm (Jahrb. 4 B, S. 21), wo ebenfalls von der Steinbedeckung eines sehr ärmlich ausgestatteten Hünengrabes, dessen Inneres in verschiedene Abtheilungen getrennt war, die Rede ist. Sehr wahrscheinlich gehört unser Grab in die oben S. 86 besprochene Gruppe der Hünenbetten ohne Steinkammern.

3.

Ein drittes Grab ist im März 1899 von Arbeitern, welche Steine suchten, angetroffen und zerstört. Es lag etwa 800 m südöstlich von dem ersten in dem Acker zwischen den beiden zur Recknitz führenden Wegen. Nach der Beschreibung bildeten vier Steine von etwa 1 m Länge einen rechteckigen Raum unter der Erde, wohl eine Grabkammer, deren Deckstein über die Erdoberfläche gereicht hatte und entfernt ist. In dem Raume lagen vier Steingeräthe, je zwei übereinander, nämlich:

1. Keil von weißgrauem Feuerstein von der Grundform D I, gut geschliffen, an der Schneide nachgearbeitet, und zwar nur durch Schlagen, nicht durch Schleifen. Länge 16, Breite oben 4,5, unten 6,75, größte Dicke (8 von unten) 2,5 cm.

2. Der Rest eines gleichen, sehr schönen und großen Keils derselben Art, wahrscheinlich Grundform D II. Länge noch 11, Breite unten 8, gr. D. 2,5 cm.

3. Keil aus dioritartigem Gestein, Grundform B a II; ungewöhnlich schönes Stück mit scharfen Kanten und feinem Schliff. Länge 10, Breite oben 3,5, unten 7,5, gr. D. (6,5 von unten) 2 cm.

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4. Ein gleicher Keil, aber stärker verwittert. Länge 14, Breite oben 3,5, unten 6,75, gr. D. (5,5 von unten) 2 cm.

Die Stücke befinden sich in der Sammlung des Herrn Bürgermeisters von Rentz in Teterow.

Der Fund ist nach verschiedenen Seiten von Interesse. Sowohl Feuersteinkeile von der Grundform D, als auch Dioritkeile überchaupt sind in Hünengräbern sehr selten (vergl. Jahrb. 63, S. 35 und 39); nach den Erfahrungen der skandinavischen Archäologen scheint der Typus D (das "dünnnackige" Beil Sophus Müllers; vergl. Müller, Nordische Alterthumskunde I, S. 67, Ordning 54) in eine der frühesten Perioden der jüngeren Steinzeit zu gehören. Ebenso stehen die einfachen vierseitigen Kammern, zumal die fast ganz im Erdboden gelegenen, an dem Anfange der Entwickelungsreihe.

Unsere meklenburgischen Hünengräber in eine chronologische Reihenfolge zu bringen, ist kaum angängig; dazu haben wir zu wenig sachgemäße Ausgrabungen. Leider ist ja auch das vorliegende Grab zerstört; über Leichenreste oder Thongefäße verlautet nichts. Aber daß es eins der allerältesten unter den überhaupt bekannt gewordenen ist, darf nach dem Obigen als sicher gelten.

In den drei Zarnewanzer Gräbern haben wir drei verschiedene steinzeitliche Typen, den ältesten stellt 3, den jüngsten 2 dar. Die anderen Gräber der Feldmark (ich habe noch sieben gezählt) gehören nach dem Augenschein und der an einem vorgenommenen Ausgrabung der folgenden Periode, der Bronze=Zeit, an.

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Hünengräber von Woldzegarten.

(Katalog=Nummer St. 25-27.)

In der Südwestecke des Woldzegartener Forstes (bei Malchow) am Abhange einer Endmoräne, die hier ein stark coupirtes Gelände mit großem Blockreichthum bildet, nahe den Scheiden von Rogeez, Käselin und Leizen, lagen eine größere Anzahl kleinerer Hünengräber.

Der Besitzer des Gutes, Herr von Flotow auf Walow, hatte die Freundlichkeit, auf diese bisher unbeachtet gebliebenen Denkmäler aufmerksam zu machen und eine vom Verfasser am 24. April 1897 vorgenommene Untersuchung thatkräftig zu fördern. In Angriff genommen sind vier Gräber, welche alle auf ebenem Boden gelegen und in diesen hineingegraben waren.

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I. (Vergl. beistehende Skizze, Abb. 5.) Vierseitige Kammer;

Abbildung 5.
Abbildung 5.

0,90 m tief, 1,38 m lang (in nordwest=südöstlicher Richtung) und 0,80 m breit. Die Wände der Kammer wurden auf drei Seiten gebildet von flachen, auf die hohe Kante gestellten Geschiebesteinen, die 0,80 m hoch waren und 0,10 m über den Urboden ragten; die Fugen waren mit Keilsteinen, besonders aus gespaltenem rothen Sandstein, eng geschlossen. An der Südwestseite fehlte der Wandstein, dagegen fanden sich hier einige mittelgroße Steine, welche wohl eine Art Eingang gebildet haben. In der Kammer lag ein großer platter (nicht gewölbter) Stein, 1,40 m lang, 0,80 m breit und 0,35 m hoch, offenbar der Deckstein, der seiner Ausmessung nach gerade zur Ueberdeckung des Raumes hinreichte. Vor dem Eingange zwei etwa 50 cm lange Reihen kleiner Steine. Die Kammer war leer, wahrscheinlich seit Langem ausgeräumt, denn sie hatte sich seitdem ganz mit Erde gefüllt In der aufgeworfenen Erde fanden sich einige Scherben einfachster Art, braun, unverziert und zu zeitlicher Bestimmung nicht hinreichend.

II. Dem ersten gleich, nur lag hier der Eingang auf der Schmalseite und im Südosten. Die Steinreihen und ein Deckstein fehlen. Tiefe 0,80 m, Länge (nordwest=südöstlich) 1,30 m, Breite 0,80 m. Kein Inhalt.

III. Gleich dem vorigen, aber streng quadratisch; die Steine sind noch stärker, wie bei den andern; der Eingang, von dem noch einige kleinere Steine an Ort und Stelle lagen, auch hier im Südosten. Der Deckstein fehlt. Durchmesser 1,30 m, Tiefe 0,70 m. Kein Inhalt.

IV. Von den andern in mehreren Punkten abweichend; alle vier Seiten werden von je einem sehr großen Steine gebildet, über denen zwei große, dachförmig gewölbte Blöcke als Decksteine lagerten, die jetzt eingesunken sind. Länge (nordwest=südöstlich)

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1,90 m, Breite 1,10 m, Tiefe 0,70 m. In der Erde einige Scherben und ein kleines Feuersteinmesser.

Der Boden bestand bei allen vier Gräbern aus festgestampftem Lehm. Einige weißgeglühte und an der Oberfläche gerissene Feuersteinstücke fanden sich, aber zu wenig, als daß man sie hier, wie es in andern Fällen mit gutem Grunde geschehen ist (vergl. z. B. Lisch, Jahrb. 30, S. 118 und oben S. 113) für ein Pflaster halten könnte.

Daß die Woldzegartener Gräber schon ausgeraubt waren, ist in hohem Grade zu bedauern, denn Sie gehören einer Grabform an, die in Meklenburg bisher nicht beobachtet ist. Wir haben oben die Entwickelung der steinzeitlichen Begräbnißform besprochen und betont, wie aus der Steinkammer die Steinkiste wird. Unsere Gräber haben noch die Form der Kammer; bei dreien wenigstens ist ein seitlicher Eingang anzunehmen, aber der Deckstein des ersten ist die flache Platte, wie sie die Steinkistengräber (vergl. unten S. 121 das Grab von Basedow) charakterisirt, und die Gräber liegen im Boden ohne Hügel oder Langbett; sie scheinen also eine Uebergangsform von den freistehenden Kammern der älteren Periode zu den Kistengräbern der jüngeren darzustellen. Aehnliche Grabformen sind in Pommern beobachtet, wo man Sie ebenfalls in einen jüngeren Abschnitt der Steinzeit versetzt (vergl. Schumann, Kultur Pommerns, S. 20).

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Hünengrab von Garvsmühlen.

(Katalog=Nummer St. 15-21. 94.)

Bei dem zu dem Gute Blengow (bei Neubukow) gehörenden Vorwerke Garvsmühlen lag neben einem alleinstehenden Hause zwischen Alt=Gaarz und Westhof ein Hünenbett, welches in den letzten Jahren allmählich abgetragen ist. Das Grab hatte eine Länge von 13,5 m (ostwestlich) und eine Breite von 5 m. Eine Grabkammer war äußerlich nicht erkennbar, doch war das Grab umstellt mit 14 großen und schönen Umfassungssteinen. Eine Ausgrabung, welche Verfasser am 5. Oktober 1895 mit freundlicher Unterstützung des Herrn Beste auf Blengow unter Mitwirkung des Herrn SenatorLisch aus Schwerin vorgenommen hat, ergab Folgendes:

Der Hügel bestand aus lockerer, schwarzgrauer Erde und war etwa 1,25 m hoch aufgetragen. Ganz am südlichen Ende auf dem Urboden an den Umfassungssteinen fand sich ein

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Haufe menschlicher Gebeine wirr durcheinander, die, wie sich bei der Ordnung ergab, vier Skeletten angehörten. Bei der völligen Abräumung sind weitere vier Skelette gefunden, deren Reste im September 1898 von Herrn Beste der Großherzoglichen Sammlung übergeben sind. Die Gebeine machen zwar den Eindruck hohen Alters; sie gehören aber schwerlich zu der alten Grabanlage, sondern entstammen wohl einer benachbarten Grabstätte (Wendenzeit?), sind bei der Feldarbeit gefunden und hier zusammengetragen. Zwischen den Gebeinen lag ein Feuersteinspahn ("prismatisches Messer") einfachster Form. Der Grund des Hügels war abgedämmt mit größeren, flachen Geschiebesteinen. 4,5 m vom westlichen Ende stand auf diesem Damme quer in dem Hügel ein mächtiger Granitblock von etwa 2 m Länge und 1,5 m Höhe, dessen eine, nach Westen gerichtete, Seite ganz glatt war. Durch ihn wird der Hügel in zwei ungleiche Abschnitte getheilt. An Altsachen fanden sich in dem westlichen Abschnitte nur zwei kleine charakterlose Scherben. Dagegen stand im östlichen Ende auf dem Urboden zwischen den Steinen des Dammes in starken Steinen verpackt eine Graburne, gefüllt mit Knochen und Asche. Sie ist zerdrückt, aber ihre Form erkennbar. Von einer ziemlich schmalen Standfläche weitet sie sich zu einem Umfange von etwa 70 cm aus, den sie bei 13 cm Höhe erreicht, dann biegt sich der Rand leicht nach außen, die ganze Höhe wird etwa 16 cm betragen haben. Die Farbe ist graubraun. Leider fehlen Verzierungen gänzlich; aber die Form redet schon deutlich genug. Von den kugeligen, becher= und flaschenförmigen Gefäßen, welche die echte Steinzeit charakterisiren, unterscheidet sie sich wesentlich; sie erinnert dagegen an die breiten, vasenförmigen Gefäße der Bronzezeit. - Ebendahin führt ein Zweites in der Nähe stehendes Gefäß ohne Inhalt, von dem leider außer einer derben, glatt abschließenden Standfläche und einem leicht nach außen gebogenen Rande nichts zu erkennen ist.

Verwandte Formen (stärkere Ausbauchung, leicht gebogener Rand, allerdings wohl stets mit Henkeln) sind am Ende der Steinzeit in unseren Nachbarländern weit verbreitet; vergl. z. B. Steinkistengräber von Pommern (Schumann, Nachr. über d. A., 1898, S. 86), wo die Beziehungen dieser Form zu den mitteldeutschen jüngststeinzeitlichen dargelegt sind. (Uebrigens ist auch in Meklenburg in einem Hünengrabe bei Molzow ein Becher mit Henkel gefunden, freilich unter nicht ganz sicheren Verhältnissen. Lisch, Jahrb. 10, S. 263 ff.)

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Leider sind die Erscheinungen des Garvsmühlener Hünengrabes mehrdeutig. Daß das Grab selbst seiner Anlage nach steinzeitlich ist, kann nicht bezweifelt werden. Ob aber die Urnen der Steinzeit angehören oder eine spätere Nachbestattung bilden, wage ich nicht zu entscheiden.

Ebenso ist die Bedeutung des großen Steines in der Mitte nicht sicher. Es kann der Rest einer Grabkammer sein, deren andere Steine schon früher weggebrochen sind. Es kann aber auch eine Querwand sein, durch welche der Hügel in zwei Abtheilungen getrennt wird, in der Art, wie bei den oben S. 86 angeführten Beobachtungen von Wittenburg u. s. w. Hierfür spricht die Abdämmung des ganzen Bodens. Die Ausbeute der Gräber dieser wenig beachteten Gruppe (Hünenbetten ohne Steinkammern) ist stets nur unbedeutend gewesen.

Ist diese Auffassung richtig und ist die Leichenbrandurne steinzeitlich, so haben wir dieses Grab in eine ganz junge Periode der Steinzeit zu setzen (S. oben S. 90), in der die alte Sitte der Grabkammern und der Beisetzung unverbrannter Leichen verschwindet. Anscheinend ist es das einzige seiner Art in jener an steinzeitlichen Gräbern und Einzelfunden überaus reichen Gegend.

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Steinkistengrab von Basedow.

(Katalog=Nummer St. 95. 96.)

Die Landschaft südlich vom Malchiner See ist seit Langem ein ergiebiges Gebiet für Steinzeitliche Funde gewesen; von Rothenmoor, Sagel und besonders Molzow stammen wichtige Grabfunde. Bei der Anlage der Chaussee Malchin-Dahmen sind nun auch auf Basedower Gebiet eine unerwartet große Anzahl von Grabstätten z. Th. angeschnitten, z. Th. zerstört, und es hat sich herausgestellt, daß der ganze Basedower "Thiergarten", die Waldung südlich vom See bis zur Scheide, voller Grabhügel ist. Die Basedower Gräber gehören sehr verschiedenen Zeiten an; fast alle vorgeschichtlichen Perioden sind vertreten.

Aus der Steinzeit finden sich nicht weniger als drei verschiedene Typen: zwei Steinkammern, von denen die eine sicher, die andere wahrscheinlich schon längst ausgebeutet sind, im Park; ein Steinkistengrab im "Thiergarten" und ein Flachgrab am Wege nach Malchin. Verfasser hat, dank der entgegenkommenden Unterstützung des Herrn Grafen Hahn auf Basedow, wiederholt, vom 16. bis 18. Juli und am 30. Dezember 1898, die vorgeschichtlichen Vorkommnisse in und bei Basedow untersucht.

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Ueber das Steinkistengrab sei hier bemerkt: Das Grab lag nahe der Rothenmoorer Scheide im sog. "dicken Busch", rechts von dem alten Landwege, der jetzt chaussirt ist, im Walde; es bildete äußerlich einen flachen, rundlichen Hügel, wie sie in jenem Walde in großer Zahl vorhanden sind und bei denen bisher ein künstlicher Ursprung nicht vermuthet ward. Arbeiter, welche nach Steinen für die Chaussee suchten, fanden in dem Hügel unmittelbar unter der Oberfläche eine bedeutende Steinschichtung von etwa 1,5 m Höhe und unter dieser die Steinkiste. Die Steine waren zu einer rundlichen Erhöhung über der Kiste gehäuft. Diese selbst bildete ein Rechteck von 1 m Höhe, 1,75 m Länge und 1 m Breite (innen) mit nordsüdlicher Längenachse; Sie steht anscheinend auf dem Boden einer natürlichen flachen Erhebung. Die Wände der Kiste waren aus flachen Platten aus Granit oder Sandstein von durchschnittlich 1 m Höhe errichtet, drei Seiten wurden von je einer, die vierte von zwei gebildet, darüber lag eine einzige Platte aus weißem Sandstein, 2,30 m lang, 1,80 m breit, 0,25 m dick. Die Deckplatte zeigt kleine rundliche Vertiefungen, die bekannten "Schalen" der Hünengräber. Die Arbeiter hoben diese Deckplatte auf und räumten die Kiste aus, ehe Sie ihren Fund meldeten. Unsere Kenntniß über den Inhalt beruht also leider nur auf ihren Aussagen. Danach war die Kiste ganz mit Sand gefüllt; in einer Ecke an der Nordseite der Kiste lagen zwei Haufen von Gebeinen, der eine anscheinend quer über dem andern, davor einThongefäß. Steinsachen sind nicht beobachtet. In der ausgeworfenen Erde ist später eine steinerne Pfeilspitze einfachster Form gefunden. Die Mitte der Kiste war leer. Gebeine und Thongefäß befinden sich jetzt im Großherzoglichen Museum. Die Gebeine gehören zwei Personen an, einer sehr kräftig gebauten und einer zarteren. Die Schädelkapseln sind erhalten. Eine fachmännische Untersuchung hat bisher nicht stattgefunden.

Nach dem Berichte sind die Beerdigten an den Wänden sitzend oder hockend, jedenfalls nicht ausgestreckt liegend, bestattet und ihnen Beigaben zu Füßen gelegt. Das Thongefäß (nur zu 3/4 erhalten) hat die Form einer kugeligen Flasche. (Abb. 6.) Der Thon ist ziemlich gut geschlemmt und gut gebrannt; die Oberfläche ganz hell graubraun und glänzend. Schmale Standfläche, rundlicher Leib, scharf ansetzender gerader Hals; zwei kleine Henkel am Halsansatze. Höhe 18,5, Durchmesser der Standfläche 5, der Mündung etwa 8, Höhe des Halses 6,5, größter Umfang (6 von unten) 47 cm. Die Gefäßform ist uns

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nicht fremd; wir haben schon drei Stücke aus ganz ähnlichen Gräbern: 1. Neukalen (3205) aus einem "kleinen Hünengrabe", welches

Abbildung 6.
Abbildung 6.

1852 geöffnet wurde und außer der Urne ebenfalls nur Gebeine enthielt (Jahrb. 21, S. 229). Diese Urne gleicht der besprochenen, auch in der Farbe, nur ist sie etwas flachkugeliger. 2. Molzow (741); aus einem Hünenbett mit Steinkisten, geöffnet 1840; verziert mit Perpendikulärlinien, daneben eine zweite Urne und Gebeine, s. Jahrb. 6 B, S. 134, abgeb. Jahrb. 10, S. 255; 13, S. 79. 3. Molzow (2090), aus einer mit einem Steinringe umgebenen Steinkiste, geöffnet 1844.

Die Urne ist der vorigen gleich, auch hier fanden sich nur Gebeine, S. Jahrb. 10, S. 264. Die drei Fundstätten dieser Urnen liegen nicht weit von einander, die Fundverhältnisse sind in allen Fällen dieselben. Wir dürfen also diese Urnenform als eine Charakterform unserer Steinkistengräber ansehen. Einige gleiche Gefäße befinden sich in dem Museum von Neubrandenburg, stammend von dem benachbarten Neuenkirchen, wo sie mit Keilen und Feuersteinmessern zusammen in einem Moderbruch gefunden sind, an einer Stelle, wo man einen Pfahlbau vermuthet. Auch in Dänemark gehören sie den Steinkistengräbern an (Petersen, a. a. O., S. 151); desgl. in Pommern (Gr.=Rambin: Walter, Lemcke=Festschrift, S. 8-12. Lebahn: Schumann, Zeitschrift für Ethnologie, 1889, Verhandlungen S. 217).

Eine Urne von verwandter Form stammt aus einem Hünenbett von Helm, in dem keine Steinkammer beobachtet ist, wohl aber Sandsteinplatten, wie sie die Steinkisten zu bilden pflegen, gefunden sind; S. Jahrb. 5 B, S. 22; 10, S. 255 und 63, S. 80 (mit Abbildung). Etwas weiter entfernt ist eine Urne aus einem Hünenbette mit Steinkammer von Remlin (s. Jahrb. 9, S. 362 und 10, S. 259, auch Jahrb. 63, S. 79), welche der Amphorenform sich nähert. Ohne Zweifel ist dieser (Remliner) Typus älter als der Molzower u. s. w., welcher wohl aus ihm hervorgegangen ist.

Steinkistengräber lösen, wie schon oben mehrmals erwähnt, die Steinkammergräber ab. Das Grab ist ein typisches Steinkistengrab; doch scheint in dem vorliegenden Falle die Form der in Steinkammern üblichen Beisetzung noch beibehalten zu sein.

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Neu für meklenburgische Hünengräber ist die Ueberdeckung mit einer Steinhäufung, eine Sitte, die erst in der Bronzezeit allgemein wird.

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Flachgräber von Basedow.

Bei dem Chausseebau 1898, wo die oben beschriebene Steinkiste gefunden wurde, ist auf einem anderen Theile des Basedower Gebiets, fast 5 Kilometer entfernt, noch ein zweiter Grabplatz aufgedeckt Die Fundstelle ist der "Fuchsberg", der Kamm eines Höhenrückens zwischen den Niederungen am See und der Moor= Strecke Basedow-Malchin, südlich von dem Wege nach Malchin. Der Boden ist leicht und sandig. Hier sind in geringer Tiefe, 30 bis 40 cm, mehrere Skelette frei im Boden liegend gefunden. Größere Steinsetzungen fehlten, doch scheinen sie von einer Steineinfassung umgeben zu sein. Ueber die Art ihrer Lagerung, Orientirung u. s. w. ist nichts beobachtet. Bei einem Leichnam lagen zwei prachtvolle Feuersteindolche (jetzt in der Sammlung des Herrn Grafen Hahn auf Basedow). 1. Typus II c 2 (Jahrb. 63, S. 43): der Griff fein gekröselt, unten glatt, rhombisch, Klinge mit kleinen Parallelmuschelungen von der allerfeinsten Arbeit. Farbe grau; Länge 25,5, Länge des Griffs 9, größte Breite des Blattes 4 (10 von der Spitze), Breite des Griffs unten 3,75 cm. 2. Typus III 2: sonst dem vorigen sehr ähnlich, aber alles einfacher, der Griff unten fast quadratisch abschneidend. Länge 18, Länge des Griffs 7, größte Breite (6,5 von der Spitze) 3 cm

Es ist schon a. a. O., S. 51 darauf hingewiesen, daß die besser gearbeiteten Dolche den Hünengräbern fremd sind und an das Ende der Periode gehören werden, wo die Hünengräber durch andere Grabformen ersetzt werden. Das Basedower Grab giebt dazu eine vortreffliche Bestätigung. Auch in Holstein ist in einem entsprechenden Grabe ein solcher Dolch gefunden (Oersdorf, Kirchspiel Hademarschen, s. Mestorf, Mitth. des A.=V. in Schlesw.=Holst., V, S. 17). Flachgräber ohne größere Steinsetzungen gehören ebenso an das Ende der Periode, wie die fein geschlagenen Dolche.

Auch in den angrenzenden "Basedower Wiesen" ist bei der Torfgewinnung 1896 ein schöner Dolch von Typus III. 2 gefunden von 20 cm Länge, der dem oben unter 2 beschriebenen fast ganz gleicht. Auch sonst sind in den Wiesen oft Steinsachen,

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Thierknochen, Pfähle gefunden, und es ist die Möglichkeit ins Auge zu fassen, daß hier Pfahlbauten waren, deren Bewohnern die Gräber auf dem Fuchsberge angehören.

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Hünengrab von Alt=Sammit (Nr. 3).

(Katalog=Nummer St. 2. 3.)

Im Jahre 1860 sind bei Alt=Sammit (bei Krakow) zwei bedeutende Steinkammern abgetragen, die nach Form und Inhalt unsere am besten charakterisirten Hünengräber darstellen; vergl. den eingehenden Bericht von Lisch, Jahrb. 26, S. 115 ff. 1883 ist dort ein drittes Hünengrab angeschnitten und leider zerstört, ehe eine sachkundige Untersuchung stattgefunden hatte. Die Ermittelung der Fundverhältnisse hat sich Herr Fabrikant Lorenz in Krakow angelegen sein lassen, wobei besonders die Aussagen des Herrn Inspektors Homann in Alt=Sammit zu Grunde gelegt sind. Danach unterschied sich dieses Grab von den beiden andern ganz wesentlich. Es war ein Lehmhügel von 5 m Durchmesser, das Grab äußerlich nicht sichtbar; im Hügel eine Steinschichtung von Feldsteinen, darunter ein länglicher Raum, ausgesetzt mit platten Steinen, nur 1,25 m lang und 0,60 m breit. Von einem Decksteine verlautet nichts. Nach dem Berichte scheint das Grab ein Steinkistengrab im Charakter des eben besprochenen von Basedow (S. 121) gewesen zu sein. Gebeine sind nicht beobachtet worden, eine "Urne" ist verworfen. Bewahrt sind 6 Feuersteingeräthe vortrefflichster Arbeit, von denen zwei von Herrn Lorenz der Großherzoglichen Sammlung übergeben, die übrigen in verschiedene Hände gelangt sind. Die beiden in Schwerin befindlichen Stücke sind: Keil von der Grundform B I, beschrieben Jahrb. 63, S. 17; Meißel von der Grundform B, beschrieben ebenda, S. 40.

Beide Geräthe gleichen in Form und Arbeit genau den Stücken, welche den früheren Alt=Sammiter Gräbern entnommen sind und werden demnach auch derselben Zeit angehören. Wir hätten demnach hier Steinkammergräber und ein Steinkistengrab neben einander, ein seltenes Vorkommniß, welches den Mangel eines einwandfreien Fundberichts doppelt fühlbar macht.

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Grab (?) von Russow.

(Katalog=Nummer St. 22.)

In der Nähe des Hofes Russow bei Neubukow wurde 1895 auf ebenem Terrain, 30 cm unter der Oberfläche, eine

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Steinsetzung aufgedeckt, die sich als eine steinzeitliche Anlage erwies. Herr Landrath von Oertzen auf Roggow hat über den Fund berichtet und den Inhalt dem Großherzoglichen Mufeum überwiesen. In der Tiefe von 1,5 m lag ein runder Steindamm; auf diesem standen vier größere flache Steine von 60-80 cm neben einander und bildeten einen quadratischen Raum; über diesem lag keine Deckplatte, sondern ein zweiter Steindamm. In dem Raume fand sich nichts als ein kleines Thongefäß (abgebildet beistehend), leider nur zur Hälfte erhalten.

Abbildung 7.
Abbildung 7.

Es hat die rothbraune Thonfarbe, die Form eines geschweiften Bechers und einen leicht gekerbten Rand. Höhe 7 cm, Durchmesser der Grundfläche 4 cm. Unter dem Rande läuft ein doppeltes Band von je drei gebrochenen Linien, die durch kleine eingedrückte Vertiefungen gebildet werden, das Zickzackornament, in Mitteldeutschtand ein beliebtes steinzeitliches Motiv (vergl. Goetze, Gefäßformen, Tafel 2, S. 27 ff.; Brunner, Steinzeitliche Keramik in Brandenburg, S. 15 und 19), welches besonders auch an den "geschweiften Bechern" häufig ist. Unbestritten gehört diese Becherform bei uns an den Ausgang der neolithischen Periode.

Die Deutung des Russower Fundes wird unsicher bleiben. Von Gebeinen wird nichts berichtet. Grabanlagen der erwähnten Art, die als steinzeitliche Gräber nachgewiesen wären, sind nicht bekannt; wir können den Fund also nur mit allem Vorbehalt als Grabfund bezeichnen. Im Uebrigen schließt er sich den Beobachtungen, die in jener an steinzeitlichen Funden so ungemein reichen Gegend gemacht sind, vortrefftich an. Steinzeitliche Skelettgräber und Grubenwohnungen sind in dem benachbarten Roggow gefunden, und in Russow selbst ist ein Pfahlbau wahrscheinlich gemacht. (Jahrb. 31, S. 51.)

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Steinzeitliches (?) Grab von Tannenhof.

(Katalog=Nummer St. 74-76.)

Auf dem Felde des Gutes Tannenhof (bei Lübz) wurde im Februar 1896 am Ende eines sandigen, stark mit Steinen durchsetzten Höhenzuges eine Grabstätte frei gelegt Der Platz

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liegt etwa 500 m südöstlich vom Hofe, 26 m von den Benthener Tannen und 200 m von dem Benthen-Lindenbecker Wege entfernt. Auf dem ganzen Schlage liegen Urnenscherben; in einer ganz zerfallenen Urne fand sich eine kleine bronzene "Stange", die leider nicht bewahrt ist In der Tiefe von 30 bis 50 cm Stand eine längliche Steinsetzung von ungefähr 75 cm Länge und 1 m Höhe. Seitwärts von diesem Steinwall, dessen Bedeutung unklar ist, stand etwa 70 cm tief eine braune Urne, nach der Beschreibung in bronzezeitlichem Charakter. Am Fuße des Walles ein kleines Thongefäß, in dem zwischen Sand ein zweites, noch kleineres Gefäß und eine steinerne Pfeilspitze lag. Diese drei Stücke sind 1898 mit der Sammlung Langermann in das Großherzogliche Museum gelangt; der Fundbericht beruht auf brieflicher Mittheilung des Herrn P. Langermann von 1896.

Das größereThongefäß (Abb. 8) ist 6 cm hoch und oben 6,5, unten 6 cm breit Die Wandung biegt sich nur schwach nach außen und zieht sich unter dem leicht gebogenen Rande zu einer flachen Hohlkehle zusammen. Die Farbe ist die hellbraune des Thons, der Thon mit Quarz gemischt.

Abbildung 8.
Abbildung 8.

Das kleinere ist 4 cm hoch und oben ebenso breit, der Boden hat 3 cm Breite. Die Form gleicht genau dem andern. Die Pfeilspitze ist äußerst Sauber gearbeitet in der Jahrb. 63, S. 53 unten abgebildeten Form.

Wenn wir die Anlage hier unter den steinzeitlichen Funden aufzählen, so geschieht es mit vollem Zweifel; sie kann ebensogut bronzezeitlich sein. Die Form der Gefäße ist wenig charakteristisch (ähnliche steinzeitliche s. z. B. Walter, Lemcke=Festschrift 1898, S. 19 u. 20; Mestorf, Mitth. des anthropol. Vereins Schlesw.=Holst, 1899, S.32); und die Pfeilspitze allein beweist nichts für die Steinzeit, da gerade diese Form der Pfeilspitzen in bronzezeitlichen Gräbern häufig ist (s. unten), doch lagen in allen den aufgezählten Fällen die Pfeilspitzen neben einem beerdigten Leichnam; es ist das erste Mal, daß eine Pfeilspitze in einem Gefäße beobachtet ist.

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Steinkistengrab von Friedland.

In dem kleinen, aber an wichtigen Funden reichen Museum von Neubrandenburg befindet sich eine Urne (Katalog=Nr. 1145) mit dem Vermerk: Steinkistengrab von Friedland 1881; in der Urne sollen zerbrannte Knochen gefunden sein; die Urne ist beim Bahnbau gefunden, ein genauer Fundbericht liegt leider nicht vor. Die Urne (Abb. 9) baucht sich von einer schmalen Standfläche weit aus, ein hoher Hals setzt in scharfem Winkel an, oberhalb der größten Ausbauchung sitzen vier Henkel, und an der Wandung befindet sich das bekannte Hängeornament, je drei Striche, und zwar Schnurornament.

Der Fund ist nach mehreren Seiten von besonderem Interesse: zunächst ist es eine der sehr seltenen steinzeitlichen Grabstellen mit Leichenbrand; sodann bietet die Urne für uns ganz Neues. Sie entspricht genau der Hauptform der "Thüringischen Schnurkeramik", der Amphore, wie sie Goetze.Gefäßformen, T. 1 ff.,

Abbildung 9.
Abbildung 9.

darstellt. Daß die Thüringer Schnurkeramik auch das nordische Steinzeitgebiet beeinflußt hat und ins Besondere eine große Anzahl "geschweifter Becher" als Importgegenstände anzusehen sind, ist schon lange bekannt (vergl. Goetze, Neolithischer Handel, Seite 9). Soweit ich sehe, ist es das erste Mal, daß auch eine Amphore hier beobachtet wird. Sehr merkwürdig ist es nun, daß die Amphore als Leichenbrandbehälter dient. Für Pommern ist festgestellt (nach Schumann's Formulirung, Nachr. über deutsche Alterthumsfunde 1898, S. 89): Steinkisten mit stichverzierten Amphoren als einheimische Begräbnißart, Flachgräber mit schnurverzierten Bechern als fremde (vom Süden eingedrungene) Begräbnißform gehen am Ende der Steinzeit neben einander her;

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Kreuzungen finden statt, sind aber selten. Eine solche Kreuzung bietet das Friedländer Grab: Steinkiste mit Schnurverzierter (fremder) Amphore. Das gliedert sich den bisherigen Beobachtungen sehr gut an, indem die Amphore der Friedländer Form im Allgemeinen einer älteren Stufe angehört als der schnurverzierte Becher in der nach dem Norden gedrungenen Form (Goetze, Gefäßformen, S. 46) und ebenso die Steinkisten den Flachgräbern gegenüber eine ältere Begräbnißart darstellen. Neu aber ist das Auftreten des Leichenbrandes. Steinkistengräber mit Leichenbrand sind meines Wissens noch nie beobachtet. Wo Leichenbrand am Ende der Steinzeit erscheint, hat er sich in Flachgräbern gefunden, und fast stets mit Anzeichen beginnender Metallzeit Nach seiner Bauart und Urnenform ist das Friedländer Grab wohl das älteste überhaupt bekannt gewordene mit Leichenbrand.

Auch außer dem Friedländer Grabe befinden sich im Neubrandenburger Museum eine Anzahl bemerkenswerther Steinzeitlicher Grabstellen; in dem gegebenen Zusammenhange besonders: Krappmühl (bei Neubrandenburg) 1877: "In einem Kieslager, zwei Fuß tief unter der Oberfläche, zwei Skelette in gestreckter Lage ohne jede Steinsetzung. Eine becherförmige Urne ohne Ornamente, die zwischen den Schädeln stand, enthielt eine Anzahl von Hundezähnen, die alle am Wurzelende durchbohrt sind, und die zweifelos als Halsschmuck [oder Gürtelschmuck] gedient haben." Brückner, 26. Jahresbericht des Museums von Neubrandenburg 1898, Seite 4. Durchbohrte Hundezähne sind in ganz gleicher Form in Ostorf gefunden, die Beigabe von Bechern bei Flachgräbern ist allgemein; wir sehen demnach in dem Grabe eines der Flachgräber vom Ende der Steinzeit (s. oben S. 88). Brückner hat in der angeführten, sehr verdienstlichen Arbeit die Schädel einer vergleichenden Betrachtung unterzogen und bemerkt, daß die Krappmühler (wie auch Ostorfer) Schädel im Gegensatz zu der Brachiocephalie der meisten "paläolithischen" Schädel dolichocephal sind; da er den Fund in Parallele mit dem altsteinzeitlichen Grabe von Plau stellt, sah er darin eine "paläolithische" Grabstelle. Nach dem Gesagten gehört der Fund nicht an den Anfang, sondern an das Ende der Steinperiode, und da gliedern sich die Krappmühler Schädel vortrefflich der von Brückner, S. 6, aufgestellten Reihe ein.


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Außerdem befinden sich in der Schweriner Sammlung mehrere Fundstücke, die nach der Angabe ihrer früheren Besitzer aus Hünengräbern stammen sollen. Eine Entscheidung über die Glaubwürdigkeit dieser Angaben ist nicht mehr möglich, zumal der Name "Hünengräber" eine Sammelbezeichnung für alle möglichen vorgeschichtlichen Anlagen geworden ist.

1. Wustrow bei Neubukow. Zwei Keile, einer von der Grundform D II (Jahrb. 63, S. 34), einer derb zugehauen (S. unten S. 160). Auf den Reichthum der Neubukower Gegend an steinzeitlichen Dingen ist schon oben mehrfach hingewiesen, doch wird gerade die Halbinsel Wustrow weniger genannt, auch sind diese Keilformen im Allgemeinen den Gräbern fremd.

2. Maßlow bei Wismar. Meißel Typus B, ganz ungeschliffen (a. a. O., S. 40, vergl. Abb. 10),

Abbildung 10.
Abbildung 10.

vielleicht auch ein Dolch Typus II b 2 (a. a. O., S. 47). Die Angabe gewinnt dadurch an Wahrscheinlichkeit, daß bei Maßlow eine ganze Anzahl Hünengräber zerstört sind; vergl. das Verzeichniß S. 100. Meißel gehören zu dem regelmäßigsten Bestande der Hünengräber; ungeschliffene allerdings sind bisher nur aus Gräbern von Neu=Gaarz und Zarnewanz bekannt geworden.

3. Kowalz bei Tessin. Axt: Typus I B1 b (a. a. O., S. 63). Ueber die Zerstörung von dortigen Hünengräbern und die dabei gefundenen, aber zerstreuten Altsachen wird bereits Jahrb. 3 B, S. 118 berichtet; die dort als noch vorhanden genannten Anlagen sind seitdem auch verschwunden, und einer mag diese Axt entstammen, wenn auch Aexte, besonders der einfacheren Form, in unseren Gräbern recht selten sind.

4. Kargow bei Waren. Sehr Schöne Axt, Typus II 1 b (a. a. O., S. 66, vergl. Abb. 11).

Abbildung 11.
Abbildung 11.

Der Sammler, von dem diese Axt erworben wurde (Struck), war ein zuverlässiger Beobachter.

Ob ein Dolch von Zarnewanz bei Tessin, Typus II b 2 (a. a. O., S. 48), der oben S. 110 besprochenen Gräbergruppe entstammt, ist unsicher.

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Ansiedlungen der Steinzeit.

Die steinzeitlichen Grabstätten gestatteten, eine Aufeinanderfolge verschiedener Grabgebräuche festzustellen: Kleine und größere megalithische Grabkammern, Hünenbetten, Steinkisten, Flachgräber (und Urnengräber?) stellen vier (oder fünf?) zeitlich getrennte Stufen dar, in welchen eine völlige Aenderung der alten Gebräuche und doch wohl auch der Anschauungen vor sich geht. Diese Aenderungen sind nicht spontan entstanden, sondern hängen mit auswärtigen Beziehungen eng zusammen. Die einfachere Grabkammer umfaßt einen großen Theil des westlichen Europa; Steinkisten und Flachgräber sind Formen der mitteldeutschen Steinzeit; eigenthümlich nordisch ist nur das Hünenbett. Es ist noch zu untersuchen, ob die Verschiedenheit der Grabformen eine solche Bedeutung hat, daß Sie zu einer Periodeneintheilung innerhalb der Steinzeit berechtigt; das läßt sich nur durch eine andere Untersuchung erreichen, wie weit die anderen Erscheinungen steinzeitlicher Kultur dieser Entwicklung entsprechen. In Frage kommen da zuerst die Wohnstätten.

Es liegen folgende Beobachtungen vor:

1. Dreveskirchen (bei Neubukow). Auf dem "Klingenberge" und dem "Rauhberge", an einer Hügelkette südwestlich vom Hofe, die zur Ostsee abfällt, sind bis 1,5 m tief in lehmigem Boden auf Sandschollen seit 1853 eine größere Anzahl (über fünfzig) von Stellen mit Kulturresten beobachtet. Der Durchmesser der (rundlichen) Gruben betrug gewöhnlich nur 1,25 m, eine größere Anlage zeigte 3,5 m und war durch eine Mauer aus stärkeren Steinen in zwei Hälften getheilt. Auf dem Boden der Grube war ein Steinpflaster, darauf Brandstellen mit Thierknochen, Feuersteingeräthen, Reibsteinen und Gefäßscherben, die zwei Gruppen, derbere Vorrathstöpfe und besser gearbeitete Schalen und Krüge, bilden. Lisch hat mehrmals über diese Siedelung berichtet; zuletzt (zusammenfassend) Jahrb. 30, S. 123; über einige später eingelieferte Keile S. Jahrb. 63, S. 25 u. 28.

2. Hinter=Bollhagen (bei Doberan). "Ein viereckiger Raum, 3' tief unter der Erdoberfläche, mit großen Steinen an den Wänden ausgesetzt und mit kleinen Steinen gepflastert, auf diesem Fußboden mit schmieriger Masse bedeckt" so ein Bericht vom Jahre 1855; vergl. Jahrb. 20, S. 276. Da an Geräthen nichts gefunden ist, läßt sich über die zeitliche Anlage nichts sagen. Wohngruben, deren Wände durch Steine gebildet werden, sind aus keiner Periode bekannt geworden. Es mag die ver=

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meintliche Wohngrube ein Hünengrab im Charakter derer von Woldzegarten gewesen sein.

3. Breesen (bei Gadebusch). Drei kreisrunde Gruben von etwa 1,75 m Tiefe, elwa 2 m von einander entfernt im Dreieck liegend; Grund konkav, mit Scherben, Kohlen, Asche; an Altsachen fanden sich nur zwei Reibsteine. Beobachtet 1858; vergl. Jahrb. 26, S. 127.

4. Wismar; am Galgenberge. Grube von 1,75 bis 2,50 m Durchmesser mit Kohlen, Topfscherben und Muschelschalen. Vergl. Jahrb. 30, S. 128. Leider ist nichts aufbewahrt.

5. Roggow (bei Neubukow). Auf dem an vorgeschichtlichen Dingen ungemein reichen Gebiete von Roggow sind 1864 und die folgenden Jahre an fünf verschiedenen Stellen Wohngruben gefunden, über die Lisch, Jahrb. 31, S. 53 ff. und 39, S. 118 berichtet. Die dort unter 2) aufgezählten scheiden wir aus, da sie mehr den in den letzten Jahren massenhaft bekannt gewordenen wendischen Wohngruben entsprechen; über die unter 3) und 5) genannten ist nichts Genaueres bekannt geworden. Steinzeitlicher Ursprung bleibt wahrscheinlich bei zweien: Gruppe 1; runde Stellen von 1,8 bis 2,4 m Durchmesser und 1,25 m Tiefe mit den Resten dickwandiger Gefäße, auf einer Bodenwelle südlich vom Hofe; und Gruppe 4; am Steilufer am Salzhaff drei runde Gruben (eine vierte s. Jahrb. 32, S. 220) von 1,8 m Durchmesser und 1 m Tiefe; ausgelegt mit einer Lehmdiele, darauf herdartige Steinsetzung mit den Resten mehrerer grobwandiger und zwei feinerer Gefäße, Thierknochen und zwei Reibsteinen.

6. Pölitz (bei Güstrow). Auf der Kuppe einer Anhöhe, des "Sippenberges", Gruben von nur etwa 1,25 m Durchmesser und (ursprünglich) wohl ebenso tief, mit schwarzer Masse, Gefäßscherben, Thierknochen; sehr wenig Geräthe, darunter vier kleine Schleifsteine, sechs "scheibenartige Feuersteinsplitter" und ein Stechwerkzeug aus der Ulna eines Hirsches. (Jahrb. 34, S. 203.)

Die Ausbeute dieser Wohngruben ist außerordentlich gering, und zur zeitlichen Bestimmung verwendbar sind in mehreren Fällen nur die Reibsteine. So viel aber ist klar, daß sie alle der neolithischen Periode angehören; Geräthe in altsteinzeitlichem Charakter finden sich hier nur ausnahmsweise, so in Dreveskirchen, aber vergesellschaftet mit den voll ausgeprägten Formen.

Die Arbeitsstätten für Steingeräthe.

Sehr zahlreich sind die Stellen, auf denen kleinere Geräthe aus Feuerstein, besonders die prismatischen Messer, in Massen

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liegen; die Mehrzahl der Fundstücke sind klein, unscheinbar, oft unfertig oder verbraucht. Schönere, gut erhaltene Sachen finden sich nur vereinzelt. Lisch nannte diese Stellen "Feuersteinmanufakturen" (so schon 1838; s. Jahrb. 3 B, S. 41), ausgehend von der ohne Zweifel richtigen Annahme, daß an den betreffenden Orten die Geräthe hergestellt seien, und daß die Masse der Ueberbleibsel Spähne und verworfene Stücke seien. so wird der Name sein Recht behalten, auch wenn man ihn dahin einschränken muß, daß die Stellen nicht ausschließlich Werkstätten gewesen sind, sondern meist Ansiedlungen der steinzeitlichen Bevölkerung, wie Feuerstellen, Urnenscherben und das Vorkommen zahlreicher offenbar gebrauchter Gegenstände einerseits, der Mangel an unfertigen größeren und besseren andererseits beweisen. Das Bild dieser Arbeitsstätten ist im Wesentlichen immer dasselbe. Fast ohne Ausnahme finden sie sich auf sandigem, höher gelegenem Boden an einer größeren Wasserfläche. Die Oberfläche des Bodens ist mit den Splittern u. s. w. bedeckt, oder, wo der Flugsand wirkt, liegen sie unter diesem vergraben. Fast überall hat ihre Verstreuung sichtlich auf freiem Boden stattgefunden. Gleich bei den ersten Beobachtungen ist es aufgefallen, daß diese Arbeitsstätten sich in einigen Gegenden häufen. So liegen nahe bei einander am Nordufer der Seekette Müritz=, Kölpin=, Flesensee die Fundstätten von Eldenburg (Jahrb. 41, S. 161; 42, S. 131), Klink (Jahrb. 3 B, S. 41; vergl. auch Jahrb. 63, S. 37), Damerow (Jahrb. 7 B, S. 46), Jabel (Jahrbuch 10, S. 262), Nossentin (Jahrb. 33. S. 120); auch an dem benachbarten Plauer See sind sie beobachtet (Jahrb. 33, S. 121). Eine zweite Gruppe liegt am Schweriner See und wird unten zur Besprechung kommen. An zwei Stellen sind Arbeitsstätten auch unmittelbar an der (jetzigen) Seeküste gefunden: zwischen Brunshaupten und Arendsee auf dem ziemlich niedrigen Uferstreifen Messer, Schaber, Keil ältester Form (s. Jahrb. 9, S. 362; auch 63, S. 6), und besonders auf dem hohen Ufer des Fischlandes östlich von Wustrow. Auch das am Heiligen Damm gefundene starke spahnförmige Messer (Jahrb. 41, S. 162) ist schwerlich ein vereinzelter Fund. Die Wustrower Stelle hat die zahlreichsten und in manchen Stücken abweichende Funde ergeben und wird unten zu einer gesonderten Besprechung kommen. Von anderen Stellen sind noch früher erwähnt bezw. durch ältere Funde im Großherzoglichen Museum vertreten: 1. Friedrichshöhe (bei Rostock): Messer mit Reibsteinen, Keilen und anderem steinzeitlichen Geräth (s. u. a. Jahrb. 63, S. 5). 2. Tressow (bei Wismar):

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an einer nach einer feuchten Wiesenniederung sich abdachenden Anhöhe Spähne mit zahlreichem anderen Geräth; auch sonst ist die Feldmark reich an Steinsachen; s. Jahrb. 18, S. 231 u. 243. 3. Satow (bei Kröpelin): "im See" eine Anzahl prismatischer Messer, auf dem Felde zahlreiche einzelne Steinsachen; s. Jahrbuch 12, S. 406. 4. Kladow (bei Crivitz): einzeln gesammelt eine Anzahl prismatischer Messer, ein ovaler Schaber, Nucleus, Spahnspalter. 5. Weselsdorf (bei Ludwigslust), aus einer an Steinsachen sehr armen Gegend: in einer Sandscholle eine Anzahl prismatischer Messer. 6. Kröpelin (ohne Fundbericht): prismatische Messer. 7. Alt=Karin (bei Kröpelin): zahlreiche Steinsachen auf dem Felde gesammelt, darunter überwiegend größere prismatische Messer, ferner ein Keil ältester Form, ein großer Bohrer, aber auch fünf zum Theil sehr schöne Feuersteinkeile (s. Jahrb. 63, S. 24 ff.). 8. Alt=Steinhorst (bei Sülze). Gelegentlich gefunden Steingeräthe aller Typen, darunter auch zahlreiche Messer (vergl. Jahrb. 63, S. 15 ff.). 9. Pinnow (bei Crivitz): ziemlich formlose Steine, die aber Spuren der Benutzung zeigen. 10. Weitendorf (bei Brüel): einige alte Keile (Jahrbuch 63, S. 6), aber auch junge Typen mit Messern u. s. w. 11. Bützow: auf dem Mahnkenberge eine Anzahl Feuersteinspähne, Messer, Nucleus. 12. Borkow (bei Plau): eine Anzahl schöner prismatischer Messer und ein "halbmondförmiges Messer", Grundform II. 13. Insel Walfisch (bei Wismar): drei stark abgenutzte größere Messer. 14. Dettmannsdorf (bei Sülze): Im Neubrandenburger Museum liegen eine größere Anzahl Messer, Pfeilspitzen einfacherer Form, daneben aber auch schönere und besser gearbeitete Feuersteinsachen, welche offenbar einer Wohn= oder Arbeitsstätte entstammen. Näheres über den Fundplatz ist nicht bekannt geworden.


Für eine genauere Festlegung der zeitlichen Stellung bieten diese Arbeitsstätten kein ausreichendes Material. Die prismatischen Messer, welche die ganz überwiegende Masse der Funde bilden, sind fast zeitlos. Sie finden sich in Hünengräbern und noch auf wendischen Burgwällen, wo sie keine zufälligen Beimengungen sein können. Paläolithische Stücke sind selten; sie überwiegen in dem Funde von Wustrow; die gut abgesuchten Feldmarken von Roggow, Steffenshagen, Alt=Steinhorst u. s. w. haben alle steinzeitlichen Typen ergeben: die große Mehrzahl der Arbeitsstätten gehört also sicher der neolithischen Periode an. In Holstein sind Arbeitsstätten und Wohnplätze auf derselben

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Feldmark mit Muldengräbern gefunden und damit der zeitliche Zusammenhang festgelegt (Mestorf, Mitth. d. anthropologischen Alterthumsvereins in Schleswig=Holstein V, S. 22); in dieser glücklichen Lage sind wir noch nicht, aber da bei der großen Mehrzahl der erwähnten Fundplätze Hünengräber nicht erwähnt werden, ja, sie zum Theil aus Gebieten stammen, die an Hüuengräbern überhaupt arm sind, werden auch wir die zu den Arbeitsstätten gehörenden Gräber eher unter den Skelettgräbern als unter den Hünengräbern zu suchen haben.


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Hierzu kommen nun eine Anzahl neuerer Beobachtungen:

Wir zählen zunächst die in der Umgebung von Schwerin gemachten auf, wobei vielfach auf ältere Funde zurückgegriffen werden muß.

Ansiedlungen bei Schwerin.

Als ganz besonders ergiebig haben sich die Ufer des Schweriner Sees erwiesen. Wir zählen hier auf:

1. Raben=Steinfeld. (K.=Nr. St. 10.) Bereits 1846 waren an dem Steilufer in der sog. Seekoppel die typischen Stücke beobachtet (vergl. Jahrb. 11, S. 345; auch Jahrb. 63, S. 25). Neuerdings hat Herr Hofgraveur Lenthe aus Schwerin in dem zum See abfallenden Garten seines Grundstückes eine Unsumme von Messern, Spähnen u. s. w. gefunden und in größerer Anzahl dem Großherzoglichen Museum überwiesen. Es sind in großer Gleichmäßigkeit die drei= oder vierkantigen "prismatischen" Messer, meist kleine Exemplare, einige mit scharfer z. Th. gebogener Spitze, auch einige Nuclei. Feuerstellen sind beobachtet, aber keine Scherben. In einer Sandgrube auf dem Vorsprunge am Ufer sind u. a. Gebeine, Messer und ein durchbohrter Zahn beobachtet.

2. Kalkwerder. (K.=Nr. St. 51.) Im Garten des Wohnhauses der früheren Ziegelei und in dem benachbarten Großherzoglichen Küchengarten sind zahlreiche Spähne u. s. w. gefunden, aber auch fertige, z. Th. sehr schön gearbeitete Sachen. So sind als Geschenk des Herrn Stargard in das Museum gelangt: ein Dioritkeil (s. unten), ein Feuersteinkeil (a. a. O., S. 26), ein Meißel (a. a. O., S. 40), ein "halbmondförmiges Messer" (a.a.O., S. 56) und ein Reibstein (a. a. O., S. 77). Auch eingerammte Pfähle sind gelegentlich beobachtet. Da der ganze Boden sich wenig über den Spiegel des Großen Sees erhebt, hat man es hier wahrscheinlich mit Pfahlbauten zu thun, wozu auch die ge=

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fundenen Sachen, die dem Ende der Steinzeit nahe liegen, vortrefflich stimmen.

3. Kaninchenwerder. (K.=Nr. St. 1.) Einem aufmerksamen Sammler stoßen hier fast überall bearbeitete Steinsachen auf, allerdings meist unscheinbarer Art. Ueber ein keilartiges Stück in der Form der älteren Steinzeit vergl. a. a. O., S. 6. Nach den Beobachtungen des Herrn Maler Körner in Schwerin, der sich seit Jahren die Erforschung der Schweriner Umgegend, besonders nach Steinsachen, hat angelegen sein lassen, ist besonders das steile Abbruchufer an der Westseite ergiebig. Hier sind z. B. eine zerbrochene Axt, ein Dioritkeil und ein Knochenmeißel geborgen. Auf der kiesigen Anhöhe hinter der Gastwirthschaft ist 1888 in geringer Tiefe ein Skelett, anscheinend in "liegend hockender" Stellung gefunden. In der Sammlung befinden sich außer den genannten vier roh zugeschlagene Stücke, drei Messer, ein Schleifstein, ein Feuersteinkeil (C a), ein Dioritkeil und ein Meißel.

4. Am Ostorfer See. Am Nordufer, wo in jüngster Zeit die Ostorfer Villenkolonie entstanden ist, wurden bei dem Bau des ältesten Hauses, der damaligen Villa Suhrland, eine großere Anzahl der typischen Feuersteingeräthe gefunden, von denen eine Sammlung in die Großherzogliche Alterthümersammlung gelangt ist (1867 flgd.; Jahrb. 39, S. 120). Doch kann die Fundstelle nicht groß gewesen sein; denn bei den Neubauten ist allerdings ein schöner Urstierschädel (jetzt im Universitätsmuseum in Rostock auf dem Nieskeschen Grundstückf gefunden, Feuersteinsachen aber ganz vereinzelt. Ueber einen schönen Dolch vergl. a. a. O., S. 50, über einen sehr schönen Nucleus Jahrb. 3 B, S. 40. - Auch gegenüber dieser Stelle, bei dem Bahndurchschnitt, scheint eine Ansiedlung gewesen zu sein, von der aber nur ein Keil gerettet werden konnte; vgl. a. a. O., S. 25. Ebenso sind auf dem Friedhofe vereinzelt sehr einfache und alterthümlich anmuthende Messer gefunden; über eins vergl. Jahrb. 44, S. 71. - Daß die kleine Insel im See außerordentlich schöne und seltene Steinsachen geliefert hat, die auch einer Wohnstätte (nicht einem Grabe) zuzuschreiben sein werden, ist schon mehrmals besprochen; vergl. a. a. O., S. 80.

In weiterer Entfernung von Schwerin gehört hierher:

5. Die Insel Lieps im nördlichen Theile des Sees (zu Gallentin gehörig). Auch hier ist, wie auf dem Kaninchenwerder, besonders das Steile Abbruchufer am Nordende ergiebig gewesen;

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eine Anzahl von Stücken der typischen Art sind durch Herrn Körner in das Museum gelangt.

Ueber Pinnow und Kladow s. oben.

Außer von den fünf genannten Fundstellen haben in der Stadt Schwerin nnd ihrer Umgebung noch folgende Stellen vereinzelte steinzeitliche Funde ergeben:

1. 2. Am Neumühler See und am Lankower See einige derbe roh zugehauene Blöcke und eine angefangene Axt.

3. Von Zippendorf sind roh bearbeitete Stücke wiederholt eingeliefert.

4. Auf dem Schelfwerder sind zu verschiedenen Zeiten Steingeräthe in paläolithischem Charakter gefunden. Siehe a. a. O., S. 5; auch ein ungeschliffener, sehr großer Feuersteinkeil und eine kleine Dolchspitze (II a c) stammen von dort. Leider ist Genaues über den Fundort nicht aufgezeichnet; nahe der früheren Jägerkaserne ist 1883 eine kleine zerbrochene Axt aus schiefrigem Gestein und eine Anzahl Feuersteinmesser als Geschenk des Herrn Schütt in die Sammlung gelangt. (K.=Nr. St. 3.)

5. Vom Ostorfer Halse stammen zwei Dioritäxte, eine einfache keilförmige (a. a. O., S. 38), eine mit angefangener Bohrung und ein prismatisches Messer.

6. Auf der Schloßinsel sind einige sehr schöne Steinsachen gefunden, welche beweisen, daß die Stelle der alten Wendenburg schon in sehr viel früheren Perioden bewohnt gewesen ist, sei es, daß auch hier eine Insel, oder daß ein Pfahlbau als Ansiedlung gedient hat. Dahin gehören eine einfache Dioritaxt (a. a. O., S. 62) und eine größere Dolch= oder Lanzenklinge.

Außerdem sind eine Anzahl Einzelfunde gemacht:

1. Prismatisches Messer (III b. III) in der Wittenburgerstraße. 2. Desgleichen (4601) in der Amtsstraße, bei der Turnhalle 1879. 3. Keil (Gl. IV. 1. 358), Grundform B I, in der Johann Albrechtstraße (Jahrb. 63, S. 18). 4. Dolch (2072), Grundform II B 2; am Fuße des "Treppenberges" (Kommandantenstraße). 5. Hirschhorngriff (4632) beim Bau des Museums.

In der Umgegend von Schwerin: Keil (4404), Grundform B I, offenbar im See gelegen. Meißel (Gl. IV. 2. 34), Stadtfeldmark. Dolch (2934), Grundform II B 2, zwischen Schwerin und Wismar in einer Mergelgrube. Axt (L I A 1 a 54), sehr schöne Grundform II 1 c, im Amte Schwerin. Geschweifte Axt "im See nahe der Lieps".

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Ohne nähere Fundangabe: Keil (3), Grundform D I. Jahrb. 1 B, S. 14. Keil (Gl. IV. 1. 175), Grundform B II, mit geschweifter Schneide. Keil (Gl. IV. 1. 223), Grundform A. Jahrb. 63, S. 15.

Gegenüber diesem Reichthum an Wohnstellen und Einzelfunden ist die Armuth der Schweriner Gegend an Gräbern sehr auffallend. Besonders Hünengräber fehlen auf weitere Entfernung hier gänzlich.

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Ansiedlung von Steffenshagen.
(Katalog=Nummer St. 48-62).

Bei Hof Steffenshagen (bei Kröpelin) hat Herr Paul Langermann eine große Anzahl steinzeitlicher Geräthe zusammengebracht, welche das Vorhandensein einer steinzeitlichen Ansiedlung außer Frage stellen, wenn auch Wohngruben u. dergl. nicht aufgedeckt sind. Brandstellen und Gefäßscherben sind beobachtet, aber an entlegenen Stellen und ohne charakteristische Formen; es scheint sich danach die Besiedelung auf eine größere Fläche zu erstrecken, ähnlich wie bei Wustrow=Niehagen (s. unten). Die Sachen lagen verstreut auf dem Felde und sind gelegentlich gesammelt; der Fundort ist nur bei einzelnen genauer bestimmt. Wir zählen sie demnach zusammen auf und bemerken die Fundverhältnisse, so weit sie bekannt sind, bei den einzelnen Gruppen.

"Prismatische" Messer. Die bekannten spahnförmigen Messer, leicht gewölbt mit flacher Unterseite, mehrflächiger Oberseite und seitlicher Schneide bilden auch hier die Hauptmasse der Funde. Es sind 137 Stück gesammelt, fast durchgängig einfache Exemplare mit einem scharfen Mittelgrat; die Länge beträgt 2 bis 8 cm. Zu bemerken sind nur einige mit vorn gebogener und zugespitzter Schneide, die also den Uebergang zu den Bohrern, Lanzenspitzen oder Angelhaken bilden, und ein Stück, welches mit einem kleinen Loch versehen ist, das erste durchbohrte Feuersteingeräth unserer Sammlung. Auch ein sehr schöner "Nucleus" ist dabei gefunden, konisch, mit zehn Schlagflächen, 5 cm lang; sehr ähnlich S. Müller, a. a. O., 7. Bemerkenswerth ist auch ein Messer, welches nicht aus dem natürlichen Steine, sondern mit Benutzung eines Absplisses von einem geschliffenen Feuersteinkeil hergestellt ist.

Rundschaber. Meist unregelmäßige Formen: 21 Stück.

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Geräthe von wenig ausgeprägter Form. 128 wenig charakteristische Stücke, meist länglich, oft Messern ähnlich, jedenfalls überwiegend zum Schneiden benutzt, da die Seitenkanten abgenutzt sind.

Geräthe mit einer Spitze, großflächig zugeschlagen. 107 Stücke, meist länglich flach, mit höherem Mittelgrate wie die prismatischen Messer; rundliche Formen mit kürzerer Spitze sind seltener. Alle Formen sind wenig ausgeprägt und sei darum hier zwischen den bei S. Müller, 28 bis 32, abgebildeten Typen kein Unterschied gemacht; 29 und 30 sind bei uns weniger häufig als die andern. Auch ist es unmöglich, über den Gebrauch dieser Spitzen Genaueres zu sagen; zum größten Theile sind es wohl Bohrer, aber andere mögen auch als Lanzen=, Pfeil= u. s.w. Spitzen gebraucht sein.

Pfeilspitzen. Vier schöne Stücke, eine mit scharfem Mittelgrat gleich den prismatischen Messern (vergl. Tannenhof 1), zwei flache mit gedengelter Schneide (= Tannenhof 2), und eine von seltener Form, großflächig, Seiten gedengelt, mit tiefem Ausschnitt an der unteren Seite.

Roh zugehauene Stücke paläolithischen Charakters. 1. "In einem Torfgrund". Großflächig. Grundform ein dreiseitiges Prisma; alle Kanten gleich scharf. Weißgrau. Länge 10 cm. 2. Gelblichweiß. Zwei scharfe Kanten, höherer Mittelgrat auf der einen, schwächerer auf der anderen Seite; an beiden Enden spitz. Aehnlich Müller 21. Länge 9, größte Breite 2,5 cm. 3. Auf dem "Baher Berge" mit vielen Messern und anderen Steingeräthen. Weißgrau. Spitze eines dolchartigen Geräthes; Länge noch 7, gr. Breite 2,25 cm. 4. Gefunden mit 55 b, auch ähnlich diesem, aber die Endigungen gerundeter. Weißgrau. Länge 6,5, gr. D. 2,25 cm. 5. Großmuschelige Lanzenspitze einfachster Form. Weißgrau. Länge 6, größte Breite 2,5 cm. 6. Kleiner, großmuschelig geschlagener Keil mit spitzem Bahnende, stark gewölbten Flächen und breiter Schneide. Aehnlich Müller, a. a. O., 14. Weiß opak. Länge 6, Breite an der Schneide 3 cm. 7. Spitze einer großmuscheligen einfachen Lanzenspitze. Weißgrau. Noch 5 cm lang.

Feuerstein=Keile. 1. Hohlkeil. Grundform B I. Brauner Stein. Großmuschelig und unregelmäßig zugeschlagen und dann geschliffen. Länge 8, Breite oben 1,5, unten 3 cm, gr. D. (1 cm von unten) 3,25 cm. 2. unregelmäßig, groß=

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muschelig zugehauen, dann geschliffen. Gelbweiß opak. Länge 8, Breite oben 2, unten 4 cm, gr. D. (4,5 cm von unten) 1,25 cm.

Keil; unregelmäßig, hellgrün, anscheinend Diorit. Länge 8, Breite oben 3, unten 5,5 cm, gr. D. (3 cm von unten) 2 cm.

Meißel. 1. Grundform A. Schwärzlichgrau, gefleckt. Oben großmuschelig, unten geschliffen. Länge 16,5, Breite oben 2,25, unten 1,25 cm, gr. D. (10,5 cm von unten) 1,75 cm. 2. Grundform A. Schwarzgrau, erhalten nur der obere Theil. Länge noch 5,5 cm. 3. Grundform B. Gelbbraun. Auch die Seiten angeschliffen. Länge 11,5, Breite oben 1,25, unten 1,50 cm, gr. D. (8,5 cm von unten) 1,25 cm.

Aexte. 1. Grundform I B 1. Leider nur die Spitze erhalten. Seltenes Stück, etwa wie S. Müller 97. Schlank und dünn, längliches Schaftloch; anscheinend hellgrüner Diorit. Länge noch 11, Hohe 2 cm. 2. Grundform III β 1. Scharfkantig, die Schneide nach unten gebogen. Unvollständige Bohrung; erhalten nur der vordere Theil. Länge noch 9, Höhe 3 und 4 cm.

Axtartiges Geräth" Bruchstück, welches möglicherweise einem ähnlichen Stücke wie dem unten abgebildeten von Laage angehört. Länge noch 7, Höhe 2 cm.

Lanzenspitzen und Dolche. Zerbrochene Stücke, deren Einordnung nicht möglich ist.

Halbmondförmige Messer. 1. Weißgrau. Länge 8,25, Breite 2,25 cm. Grundform I. 2. Weißgrau, unregelmäßige Form. Grundform III. Länge 8, Breite 3 cm. Dazu sechs unvollständige Stücke.

Schleifsteine. 1. Sandstein, unregelmäßig vierseitig, die Breitseiten durch den Gebrauch leicht vertieft. Länge 17, Breite 6-7, Höhe 3-5 cm. 2. Schiefriges Gestein, unregelmäßig vierseitig; geringe Spuren der Benutzung, mag auch als Axt gedient haben. Länge 10, größte Breite (in der Mitte) 2, Höhe 2-3,5 cm.

Aus der Aufzählung geht hervor, daß ältere und jüngere Typen sich neben einander finden, doch sind die paläolithischen nicht charakteristisch genug, um die Ansiedlung in diese Zeit verlegen zu dürfen.

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Ansiedlung von Tannenhof.
(Katalog=Nummer St. 63-73.)

Wie bei Hof Steffenshagen, hat auch auf der Feldmark von Tannenhof (bei Lübz) Herr P. Langermann eine größere Anzahl steinzeitlicher Sachen geborgen. Im ganzen lagen sie weniger dicht zusammen wie dort, werden aber immerhin nicht als zufällig verlorene Stücke, sondern Abfallreste einer hier siedelnden und hier ihre Geräthe arbeitenden Bevölkerung aufzufassen sein. Ueber einen Grabfund, der möglicherweise damit zusammenhängt, ist schon oben (S. 126) gesprochen.

Die Fundstücke vertheilen sich auf folgende Gruppen:

Prismatische Messer. 63 einfache Messer, besser gearbeitet nur zwei von 7 und 9,5 cm Länge. Auch ein kleinerer Nucleus ist hier gefunden, und ein prismatisches Messer mit sägeartigen Einkerbungen, ähnlich wie S. Müller, Ordning, Abb. 9.

Rundschaber. 18 Stücke von wenig ausgeprägter Form. Sonderbar ist einer, welcher aus dem Abspliß eines geschliffenen Feuersteinkeils gebildet ist.

Geräthe von wenig ausgeprägter Form. Wie bei Steffenshagen überwiegen längliche, zum Schneiden bestimmte Formen. 95 Stück.

Geräthe mit einer Spitze. 23 Stücke, meist aus prismatischen Messern gearbeitet und als Pfeil= und Lanzenspitzen, zum Theil auch Angelhaken verwendbar.

Paläolithische Formen und roh zugehauene Keile. 1. Alle Seiten scharfkantig, offenbar benutzt; die eine Seite flach, die andere mit hohem, flachem Mittelgrat; großmuschelig geschlagen. Eine in der älteren Steinzeit überall verbreitete Form, Siehe S. Müller, Ordning, Abb. 3. Auch Jahrb. 63, S. 4, das Stück von Tessenow. Grünlichgrauer Feuerstein. Länge 7,5, Breite oben 2,5, unten 3 cm. (Gl. IV. 1. 459.) 2. Klein, keilartig, großmuschelig, scharfkantig, untere Seite flach, obere mit leichtem Mittelgrate. Weiß. Aehnlich den "Spahnspaltern" von Zapel und Prieschendorf. S. Müller, a. a. O., 17; Jahrbuch 63, S. 5. (Gl. IV. 1. 462.)

Pfeilspitzen. 17 zugespitzte kleine Feuersteingeräthe, die man als Pfeilspitzen auffassen muß. Sie theilen sich in folgende Arten: 1. Großflächig, die Schneiden durch Absprengen gebildet, in der Art der prismatischen Messer mit

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scharfer, hoher Mittelkante. 11 Stück. 2. Großflächig, ohne Mittelkante, verhältnißmäßig breiter als die erste Gruppe, die Seiten zum Theil nachgedengelt, in einem Fall mit seitlicher Einkerbung für den Schaft. 4 Stück. Vergl. Jahrb. 63, S. 53. 3. Kleinmuschelig, die Seiten gedengelt, am unteren Ende sich zuspitzend. 1 Stück. 4. Größere dreiseitige Spitze, muschelig geschlagen, Seiten gedengelt. Länge 5, Breite unten 3 cm.

"Pfeilspitzen mit querstehender Schneide". Gelegentlich finden sich, besonders in West= und Mitteleuropa, in steinzeitlichen Funden kleine, großflächige Feuersteinspähne mit breiter Schneide; in Dänemark sind mehrere solcher Stücke als Pfeilspitze geschäftet gefunden, und so rechtfertigt sich die obige Benennung. Vergl. S. Müller, Ordmng, 17, und über Herstellung und Gebrauch Müller, Nordische Alterthumskunde, S. 33. Auch hier ist ein Stück gefunden, nur 3,5 cm lang.

Aexte. 1. Diorit; stark, nur zur Hälfte erhalten. Länge noch 10, Höhe 6 cm. Grundform I B 1. (L I A 1 a 136.) 2. Grundform II 1 c. Geradaxt mit achtseitigem, scharfkantigem Bahnende. s. Jahrb. 63, S. 66.

Lanzenspitzen und Dolche. Drei zerbrochene Stücke, deren Grundform nicht mehr erkennbar ist.

Halbmondförmiges Messer. Einzelfund; ob zu den bei Tannenhof beobachteten Ansiedlungen gehörend, fraglich. Weißgrau, Typus II, aber unregelmäßig. Die eine Seite etwas nach unten gebogen. Länge 11, Breite 3 cm. (Gl. III b 44.)

Feuersteinkeil. Grundform B II. Nur der untere Theil. Dunkelgrau. Länge noch 5, Breite der Schneide 4,5 cm. (Gl. IV. 1. 468.)

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Ansiedlung von Klinken.
(Katalog=Nummer St. 46.)

Auf einer sandigen Kuppe, gegenüber dem Burgwall von Friedrichsruh, rechts von dem Wege nach der Poels, die ziemlich steil in die tiefe Wiesenniederung abfällt, sind 1896 zwei steinerne Pfeilspitzen nahe der Oberfläche gefunden. Die Spitzen schließen sich keiner der im Jahrb. 63, S. 53 und 54, abgebildeten Formen an, sondern sind einfach dreiseitig ohne Einkerbung; die eine, 3 cm lang und mit einer dicken weißen Schicht überzogen, nur zugeschlagen, die andere, 2,5 cm lang und hellgrau, fein gedengelt. Sie sind 1897 als Geschenk des Gymnasiasten

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H. Schmidt aus Klinken in die Großherzogliche Sammlung gelangt (Katalog=Nummer L I F 1 a 54. 55). Bei einer weiteren Durchforschung des Platzes sind zahlreiche Feuersteinsplitter, "prismatische Messer", zerbrochene Feuersteingeräthe (z. B. die Hälfte eines halbmondförmigen Messers) gefunden. Ich habe die Stelle am 28. September 1897 zum Theil durchgraben, aber keine besonders zu beachtende Einzelstelle gefunden; die Gegenstände lagen regellos über der Oberfläche zerstreut. Offenbar stammen Sie von einer steinzeitlichen Ansiedlung, auf der Steingeräthe hergestellt sind. Die Lage ist die allgemein beliebte: eine sandige Kuppe, die zum Wasser abfällt. In der ausgedehnten Moor= und Wiesenniederung westlich von Klinken sind schon mehrfach wohl erhaltene Feuersteingeräthe gefunden, von denen einige in den Besitz des Herrn Uhrmacher Schröder in Crivitz gekommen sind. Auch gegenüber unserer Stelle auf der anderen Seite des Weges befand sich bis vor Kurzem ein steil abfallender Sandberg, in dem vereinzelte Feuersteinmesser vorkamen, daneben aber auch ein Grabfeld aus einer viel jüngeren periode, der la Tène=Zeit.

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Ansiedlung bei Wustrow und Niehagen.
(Katalog=Nummer St. 77-93.)

Ueber die reichhaltige steinzeitliche Fundstelle auf dem Fischlande haben die Herren Dr. Lettow und Professor Geinitz unten (im Anhang) berichtet. Herr Dr. Lettow hat eine Anzahl der typischen Fundstücke dem Großherzoglichen Museum zum Geschenk gemacht. Unter diesen sind besonders zu bemerken: Bohrer, auffallend große und starke Stücke, Rundschaber, Pfeilspitzen von allen Typen, auch die sog. "querschneidigen", z. Th. außerordentlich feine Exemplare; "prismatische Messer" der verschiedenen Formen, z. B. auch an der Schmalseite abgenutzt, also als Meißel oder dergl. benutzt; formlose oder rundliche Steine, z. Th. mit stark abgenutzten Flächen, die offenbar zum Schlagen oder Klopfen benutzt wurden und über deren Bestimmung im Einzelnen, ob sie bei der Feuerbereitung, oder als Keulen, Schleudersteine, Gewichte gebraucht wurden, sich nichts entscheiden lassen wird. Von besonderem Interesse sind einige geschliffene Keile mit scharfen Seitenkanten, eine Uebergangsform vom ungeschliffenen Keil zu Typus D. Unter den zahllosen Scherben, welche auf der steinzeitlichen Ansiedlung liegen, befinden sich solche aus ganz verschiedenen Zeiten, aber

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auch eine große Anzahl sicher steinzeitliche. Es sind dieses Stückchen von etwa 50 mm Dicke mit braunrother Färbung und den charakteristischen Ornamenten, tiefen Linien, die zum Theil auf ihrem Grunde noch Stichverzierung zeigen. Unter den Mustern sind erkennbar Streifen herabhängender Parallellinien, wie Jahrb. 63, S. 86, Abbildung b, und ein Gitterornament, wie ebenda S. 84 (Zickhusen), beides Zierformen, die einer jüngeren Periode zugehören. Von den anderen steinzeitlichen Wohnplätzen und "Feuersteinmanufakturen" unterscheidet sich die besprochene durch ein stärkeres Hervortreten einiger sonst seltener Formen, besonders der Bohrer und Rundschaber. Einen einheitlich paläolithischen Charakter haben die Funde nicht, wie die Besprechung unten zeigen wird, wenn auch die älteren Typen und Uebergangsformen weit überwiegen. Einer genaueren Bestimmung entzieht sich der Fund, da alle bisher gefundenen Sachen zerstreute Gegenstände darstellen, und nicht aus geschlossenen Fundstellen, wie Wohngruben oder Gräbern stammen. Als Feuersteinmanufaktur möchte ich diese Stelle nicht bezeichnen, da sehr viele sehr wohl brauchbare und, wie die Abnutzung zeigt, auch gebrauchte Gegenstände angetroffen sind. Auch Brandstellen sind angetroffen, die doch wohl Wohngruben entstammen.

Moorfunde.

Bekanntlich sind die Moore eine sehr ergiebige Fundstätte vorgeschichtlicher Funde; sowohl in der Stein= wie in der Bronzezeit kann man eine gesonderte Gruppe der Moorfunde aufstellen, wie es zuerst Worsaae gethan hat. Die Veranlassungen, aus denen Altsachen in See= oder Wasserbecken, aus denen die jetzigen Moore sich gebildet haben, gerathen sind, werden selbstverständtich sehr verschieden sein, und der Zufall spielt hier seine Rolle. Doch handelt es sich im Folgenden nicht um einzelne im Moor gefundene Gegenstände, sondern um Funde mehrerer Gegenstände, deren Zusammengehörigkeit durch die Fundverhältnisse gesichert wird, sei es, daß sie absichtlich geborgen, oder daß die Fundgruppen die Reste einer Anlage im Wasser sind. Eigenthümlich ist es, daß dieselbe Sitte, besonders kostbare Dinge an geschützten Stellen, so mit Vorliebe in jetzigen Mooren, oder unter einem großen Steine zu bergen, von der Steinzeit durch die Bronzezeit hindurchgeht, ein Umstand, der einen Zusammenhang der zu Grunde liegenden Anschauungen voraussetzt, wie wir ja auch

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sonst oft veranlaßt sind, jüngere Stein= und Bronzezeit nur als verschiedene Kulturstufen desselben Volkes anzusehen.

Unter unseren Moorfunden glauben wir zwei Gruppen scheiden zu sollen, die wir kurz als "Depotfunde" und "Pfahlbauten" bezeichnen wollen.

Die ersteren umfassen besonders schön gearbeitete Steingeräthe (hauptsächlich lange Keile der Grundform D, halbmondförmige Messer [oft paarweise] und Dolche), sämmtlich von Typen, die in Hünengräbern fast ganz fehlen, die wohl als Opfer= oder Votivgaben, jedenfalls zu irgend einem symbolischen Zweck an entlegener Stelle geborgen sind. (Vgl. Petersen, hypothesen om religiöse offer-og votivfund in Nord. Aarböger 1890.) Als Beispiel sei ein Fund von Wakendorf (bei Neubukow) angeführt, wo 1/2 m tief im Torf ein Dolch im Boden steckend, umgeben von halbmondförmigen Messern, gefunden wurde. Zu dieser Gruppe gehören die Mehrzahl der gelegentlichen Funde in Mooren. Vergl. das Verzeichniß S. 146; dieses Verzeichniß führt auch einige Einzelfunde aus Mooren auf, doch nur solche, wo nach glaubwürdigen Berichten mehr gefunden sein soll, oder wo die Lage des Moores eine absichtliche Bergung wahrscheinlich macht.

Ganz anderen Charakter zeigt die zweite Fundgruppe. Sehr häufig finden sich in Mooren Pfähle und Thierknochen; wo letztere gespalten und mit Steinartefakten zusammen gefunden werden, ist ein Pfahlbau zu vermuthen. Gegen die Annahme von Pfahlbauten im Gebiete der nordischen Steinzeit besteht in Fachkreisen ein weitgehendes Mißtrauen. Und doch ist der Pfahlbau von Wismar eine archäologisch vollkommen gesicherte Erscheinung. Die Pfahlbauhütten sind von Lisch selbst untersucht, die Thierknochen als die von domesticirten Thieren von Rütimeyer bestimmt, Steinartefakte in Masse gefunden. Der Zweifel knüpft besonders an die Fälschungen von Büsch an, dem Lisch ein zu weitgehendes und zu lange bewahrtes Vertrauen schenkte. Diese Fälschungen beziehen sich oder selbstverständlich nicht auf die Anlage des Pfahlbaues, auch nicht auf die Masse der Funde, sondern auf einige Kuriositäten, die das Bild des Wismarschen Pfahlbaues noch interessanter machen sollten. Auch nachdem Büsch längst unschädlich gemacht worden war, sind noch immer, z. Th. unter den Augen der zuverlässigsten und völlig sachkundiger Zeugen (ich nenne nur Herrn Karl Mann in Wismar) dieselben Steingeräthe und Pfähle in derselben Lagerung weiter

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gefunden. Wenn in den seitdem verflossenen dreißig Jahren kein zweiter Pfahlbau aufgedeckt ist, so erklärt sich dieses durch die Schwierigkeit der Untersuchung. Daß hier eine der ersten Aufgaben der heimischen Alterthumspflege liegt, ist wohl allgemein anerkannt, und es wird sich hoffentlich bald eine günstige Gelegenheit finden, um an einer der Stellen, wo Pfahlbauten anzunehmen sind, Bestätigung zu finden. Die älteren Beobachtungen sind von Lisch in den Jahrbüchern eingehend besprochen und werden in unserem Verzeichniß angeführt werden. An Funden sind seitdem dazu gekommen:

1. Pfahlbauten von Redentin (bei Wismar). Hirschhornaxt (Jahrb. 63, S. 9), Meißel (ebenda S. 41), halbmondförmiges Messer (ebenda S. 56), Keil (unten S. 172 ff.).

2. Pfahlbau von Mühl=Rosin (bei Güstrow). Zu älteren Funden sind dazugekommen: ein Dolch, Grundform II b 2 (ebenda S. 47), drei halbmondförmige Messer (ebenda S. 55 und 56).

Die bisher nicht veröffentlichten Stellen, welche nach den oben erwähnten Kriterien als pfahlbauverdächtig anzusehen sind, werden unten S. 154 ff. besprochen werden.

Verzeichniß der Moorfunde.

Aus der folgenden Aufzählung ergeben sich sehr bezeichnende Unterschiede zwischen Moorfunden und Hünengräbern; die Vertheilung über das Land ist eine ganz andere: die reichsten Hünengräbergebiete (Malchow, Tessin, Grevesmühlen) haben Moorfunde bisher überhaupt nicht ergeben. Hier spielt der Zufall sicher eine große Rolle, aber unzweifelhaft ist es auch, daß die Moorfunde im Ganzen einer jüngeren Periode angehören als die Hünengräber und eher den Flachgräbern gleichzeitig sind.

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Aus Grevesmühlen, Gadebusch, Boizenburg, Parchim keine; ebenso keine aus Lübtheen, Dömitz, Ludwigslust, Grabow, Neustadt (wo auch keine Hünengräber).

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Keine von Ribnitz und Tessin.


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Neuere Ausgrabungen.

Pfahlbauten (?) von Bülow.

Die Gegend von Rehna ist an steinzeitlichen Funden ungemein reich. Südlich vom Orte liegt bei Demen, Hof Nesow, Klein=Hundorf, Benzin eine Gruppe von Hünengräbern ältester Form, von denen einige noch jetzt erhalten sind; in der weiten Niederung nördlich, wesche die Radegast durchfließt, sind auf Rehnaer Stadtgebiet und bei Vitense schöne Moorfunde gemacht; besonders stark aber scheint das hoch gelegene Gebiet von Bülow besiedelt gewesen zu sein. Einzelne Sachen werden hier sehr häufig gefunden, und es scheint jetzt auch eine steinzeitliche Ansiedlung nachgewiesen werden zu können. Um die Sammlung der Rehnaer Alterthümer hat sich in den letzten Jahren besonders Herr Kaufmann Rohde in Rehna verdient gemacht, dem wir auch die Kenntniß der zu besprechenden Stellen verdanken.

Hinter dem ausgebauten Erbpachtgehöft Nr.VI, 2 km westlich von Rehna, liegt in einer abflußlosen Mulde, auf hohem Gelände, ein kleines Torfmoor (sog. "Langerieh") von etwa 275 m Länge und 100 m Breite. Bei der Torfgewinnung sind hier regelmäßig Baumstämme, Pfähle, Holzkohlen, Thierknochen, Haselnüsse, vereinzelt auch steinerne Geräthe und Thongefäße zu Tage getreten, leider aber früher nicht bewahrt. Verfasser hat darauf hin den Ort am 24. Juni 1896 mit thätiger Beihülfe des Besitzers, Erbpächter Klatt, untersucht. Besonders wurde eine Stelle in Angriff genommen, an der nach Klatts Aussage früher einmal ein Thongefäß, nach dem Berichte starkwandig, von kugeliger Form und schwarzgrauer Farbe, unter einem Balken gefunden ist; in der Nähe lagen zwei Feuersteinkeile und viele Thierknochen. Es ergab sich, daß der Torf hier nur etwa 75 cm tief steht, während näher den Rändern des Moores erst bei 3,50 m Tiefe der Grund erreicht wurde. Meine Ausgrabung ergab, daß an der Fundstelle eine Anzahl Pfähle, ich zählte zwölf, im Moore steckten, leider so mürbe, daß keiner ganz herausgezogen werden konnte und daher über die Art der Bearbeitung, besonders der Zuspitzung, sich nichts Genaueres bestimmen ließ. Nur das läßt sich sagen, daß sie behauen waren, denn die Oberfläche der meisten zeigte gerade Flächen. Auch über das Verhältniß der Pfähle zu einander läßt sich nichts mehr bestimmen.

An Fundstücken aus dem Langerieh sind bisher bewahrt: 1. Ein schöner Feuersteinkeil, Grundform D I; s. Jahrb. 63, S. 31.

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2. Eine Gefäßscherbe. 3. Ein Rinderhorn, welches seine Substanz so verändert hat, daß es vollständig wie Holz aussieht; eine fachmännische Bestimmung hat noch nicht stattgefunden.

Dieses Material ist noch zu gering, um die Bülower Fundstelle mit Sicherheit zu den Pfahlbauten zählen zu dürfen. Hierzu ist man erst berechtigt, wenn zwischen den regelmäßig gesetzten Pfählen eine einheitliche Kulturschicht sich findet, wie es in dem Wismarschen Pfahlbau in der That nachgewiesen ist. Jedenfalls aber schließen die bisher vereinzelten Beobachtungen sich am leichtesten zu dem Bilde eines Pfahlbaues zusammen. Die zeitliche Stellung unterliegt keinem Zweifel. Keile und Thongefäße sind sicher steinzeitlich.

Zweifelhafter ist ein zweiter Fundort auf Bülower Gebiet. Südlich von dem genannten "Langerieh", zwischen Gehöft VI und dem Dorfe, liegt ein zweites, ausgedehnteres Moor (600 m lang und im Durchschnitt 200 m breit), genannt "Ollen Bülow". Auch diesem haben die Besitzer, die Erbpächter Burmeister und Lüth, schon oftmals Steingeräthe entnommen. Erhalten sind eine Dioritaxt (s. Jahrb. 63, S. 61) und ein Schleifstein (Jahrbuch 63, S. 78); vielleicht gehört dahin auch der Jahrb. 63, S. 27, beschriebene Feuersteinkeil von Grundform C B II. Aber Beobachtungen über Pfähle, Thierknochen u. s. w. sind in diesem Moore noch nicht gemacht.

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Pfahlbau (?) von Goldberg.

In dem städtischen Torfmoor an der Lüschow bei Goldberg (See nördlich von der Stadt) sind aus der untersten Torfschicht, die etwa 2,25 m tief liegt, mehrmals steinzeitliche Dinge zu Tage gefördert worden. Herr Bürgermeister Dr. König hat dem Großherzoglichen Museum eingesandt (1895): 1. ein becherartiges Thongefäß, vergl. Jahrb. 63, S. 83; 2. ein kleines Henkelgefäß; 3. einen Reibstein.

Das größere Thongesäß findet seine Analogie in breitmündigen Bechern, welche z. B. dem Pfahlbau von Wismar und den Steinkistengräbern von Molzow aus einer jüngeren Periode der Steinzeit entnommen sind. Die an der angeführten Stelle gemachte Vermuthung, daß diese Gefäßform eine lokal meklenburgische sei, findet ihre weitere Bekräftigung dadurch, daß Sie weder in Brandenburg (vergl. Brunner, steinzeitliche Keramik in Brandenburg; Archiv für Anthropologie 1898), noch in Pommern (vergl. Walter, Steinzeitliche Gefäße des Stettiner Museums;

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Lemcke=Festschrift 1898) üblich gewesen ist. Eine verwandte Form ist auf Rügen in einem Moore bei Gingst gefunden unter Verhältnissen, die ebenfalls auf einen Pfahlbau schließen lassen. (S. Baier, Zeitschrift für Ethnologie 1896, Verhandlungen S. 353.)

Reibsteine gehören begreiflicher Weise zu den häufigsten Fundstücken der Pfahlbauten und anderen Ansiedelungen; ihr Vorkommen macht es stets wahrscheinlich, daß eine Ansiedelung in der Nähe war. Pfähle und Thierknochen sind bei Goldberg beobachtet, aber nicht bewahrt. Bis auf Weiteres können wir demnach nur von der Wahrscheinlichkeit eines Pfahlbaues reden.

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Pfahlbau (??) von Friedrichsdorf.

Bei der Torfgewinnung sind in den Mooren bei dem Gute Friedrichsdorf (bei Neubukow) sehr häufig Pfähle, zahlreiche Thierknochen und Steingeräthe angetroffen. Leider sind weder Gegenstände in ausreichender Menge erhalten noch genauere Beobachtungen angestellt.

Aufbewahrt und von Herrn von Plessen auf Friedrichsdorf dem Großherzoglichen Museum übergeben (1894) sind nur zwei starke Rinderhörner, welche nach der Bestimmung des Herrn Professors Adametz in Krakau einem Urstier (bos primigenius), und zwar von der wilden Rasse, angehören (vergl. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg, 51, 1897, S. 43). Friedrichsdorf liegt an jenem Küstenstriche bei Wismar, der für steinzeitliche Beobachtungen jeder Art, besonders über Ansiedlungen, sowohl Pfahlbauten wie Grubenwohnungen, sich als der allerergiebigste im Lande erwiesen hat. Demnach müssen wir auch die oben gegebenen Beobachtungen, so wenig Greifbares sie bisher enthalten, für künftige Forschung vormerken.

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Pfahlbau von Dargun.

In den ausgedehnten moorigen Wiesen, die südlich von Dargun am Röcknitzbach und der Peene sich hinziehen, ist eine Gruppe von Altsachen gefunden, welche höchst wahrscheinlich einem Pfahlbau angehören. Die Fundstelle liegt 2,7 km vom Orte, zwischen dem jetzigen Laufe des Röcknitzbaches und dem Wendischteichholze in den sog. Klein=Rosin=Wiesen, auf dem Antheile des Erbpächters Trog (Nr. 9). Die Sachen sind mit der etwa 4 m tief gehenden Maschine, angeblich aus tieferen Lagen, gehoben und bereits 1871 in den Besitz des Herrn G. Kellner in Dargun gekommen, wo sie sich zur Zeit noch befinden. Zahl=

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reiche senkrecht stehende Pfähle und eine Fülle von Thierknochen sind beobachtet, aber nicht bewahrt. Pfähle sollen auch neuerdings noch zu Tage getreten sein, über andere Funde verlautet nichts.

Die Fundstücke sind: 1. Keil von Feuerstein, sehr hübsch gearbeitet, grau, 7,5 cm lang. Grundform D 1. 2. Meißel von Feuerstein, schwarz, nicht geschliffen, fein muschelig geschlagen, 10 cm lang. 3. Klinge aus Feuerstein, weiß, einfache Form ohne Schaft, unten scharfkantig schließend (I a), sehr schön gearbeitet; die Seiten ziemlich hoch gewölbt und zum großen Theil geschliffen, eine sehr seltene Erscheinung, 24 cm lang, 3,5 cm größte Breite. Aus Dänemark bildet die Grundform Müller, Ordning- 153, ab, doch sind jene Exemplare nicht geschliffen; unter den Nye stenalders former (Aarböger 1896, S. 381) bespricht Müller auch diese dort nur an zwei Stücken beobachtete Abschleifung als eine besonders seltene Erscheinung. 4. Dolch mit unten verbreitetem Griff und gekröselter Mittelkante; Grundform II c 2, graubraun, 19,5 cm lang. 5. Dolch mit gekröseltem Griff; Grundform III 2, grau, 19 cm lang. 6. 7. Reste von zwei ähnlichen Dolchen. 8. Pfriemen aus Hirschhorn, schmal und spitz, 21,5 cm lang. 9. Reste eines umfangreichen Thongefäßes, dessen Grundform etwa die der a. a.O., S. 80, dargestetlten Ostorfer Schalen ist, (vergl. auch das Gefäß von Satzkorn imOsthavellande bei Brunner, Steinzeitl. Keramik in Brandenburg, Abbildung 6), welches aber einen breiteren Boden gehabt haben soll. Die Farbe ist schwarz; erhalten sind Theile des leicht eingezogenen Randes und

Abbildung 12.
Abbildung 12.

der etwas sich ausbiegenden Wandung. Die Verzierung besteht aus tief eingezogenen Linien; am Halse ein Saum von unregelmäßigen Vierecken mit kleinen Spitzen, darunter zwei Reihen kleiner Parallelstriche, am Ansatz der Wandung das übliche Hängeornament, hier bestehend aus kleineren und größeren Streifen, auf denen Sparren und Perpendikulärlinien mit seitlichen Schrägstrichen abwechseln. - Die zeitliche Stellung dieser

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Gefäßform ist noch nicht fest bestimmt. Es scheint, daß die Schalenform auf unserem Boden nicht der ältesten Stufe steinzeitlicher Keramik angehört, doch ist das Material noch zu gering.

Jedenfalls aber gehört der Fund als Ganzes einer jüngeren neolithischen Periode an. Alle Gegenstände sind ganz besonders zierlich gearbeitet, und es zeigen sich einzelne Formen, so die Dolche, welche der älteren, durch die Hünengräber charakterisirten Gruppe noch fremd sind. Auch der Pfahlbau von Wismar ist auf Grund der dort auftretenden Krugform innerhalb der Steinzeit ziemlich weit hinabzurücken; damit stimmen die Darguner Verhältnisse überein. Wenn die bisherigen Beobachtungen eine Verallgemeinerung rechtfertigen, dürften wir sagen: die Pfahlbauten auf unserem Boden sind nicht gleichzeitig mit den Hünengräbern, sondern den Steinkistengräbern.

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Pfahlbau (?) von Consrade.

Im Störthal sind bei Consrade (bei Schwerin) sehr oft Steinsachen gefunden, z. Th. bei Flußregulirungsarbeiten, z. Th. bei der Torfgewinnung. Auch Pfähle und Thierknochen sind vielfach beobachtet. Genauere Fundberichte liegen nicht vor; der verstorbene Oberförster Drepper berichtete, daß eine "Sandscholle" im Moor sich als besonders ergiebig erwiesen hätte, hat aber gerade an dieser Stelle nichts über Pfähle und Knochen erfahren. Gefunden sind hier zwei Klingen (Jahrb. 63, S. 44 und 47), neun halbmondförmige Messer (ebenda S. 56, 57 und unten), ein Keil von Grundform D 1 und ein prismatisches Messer, also die gewöhnliche Zusammenstellung.

Auch in dem benachbarten Plate sind Steinsachen unter ähnlichen Verhältnissen gefunden, aber anscheinend vereinzelter.

Ueber einen bei Schwerin (auf dem Kalkwerder) zu vermuthenden Pfahlbau s. oben S. 135. Auch bei Waren ist neuerdings durch den Fund einer Harpune aus Knochen ein Pfahlbau wahrscheinlich gemacht.

Auch im Strelitzischen Landestheile werden Pfahlbauten vermuthet. so befindet sich im Museum zu Neubrandenburg ein Fund von Thongefäßen, Feuersteinmessern und Sägen u. s. w., der einem Moderbruche bei dem benachbarten Dorfe Neuenkirchen entnommen ist. Näheres ist darüber nicht bekannt geworden. Ueber eine dort gefundene Gefäßform, die in eine jüngere Periode der Steinzeit gehört, s. oben S. 123.

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Neuerwerbungen und Nachträge.

Seit Abschluß der letzten Veröffentlichung (Juni 1897) sind für das Großherzogliche Museum zwei Sammlungen erworben:

1. Sammlung des Händlers Schilling in Hamburg; gekauft Herbst 1897. Feuersteingeräthe von überwiegend vortrefflicher Erhaltung. Die Sammlung soll hauptsächlich im südwestlichen Meklenburg zusammengebracht sein; die Echtheit der Stücke ist zweifellos, aber den Fundorten gegenüber scheint jene Vorsicht angebracht, welche bei allen aus dritter Hand erworbenen Altsachen geboten ist; wir geben sie darum sämmtlich mit einem (?).

2. Sammlung des Wirthschafters Langermann; geschenkt von dem Vater, Herrn Amtsanwalt Langermann in Hagenow Dezember 1898. Pul Langermann, geb. 1873 in Hagenow, gest. 1897 in Tannenhof bei Lübz, hat von klein auf mit Eifer und Geschick vorgeschichtliche Dinge gesammelt und in seinen verschiedenen Stellungen als Landmann, besonders in Hof Steffenshagen und Tannenhof, eine große Anzahl von Steinsachen, die überwiegend sogen. "Feuersteinmanufakturen" entstammen, zusammengebracht.


Wir schließen uns bei der folgenden Aufzählung der im Jahrb. 63 gegebenen Ordnung unserer Altsachen an. Die Geräthe älteren Charakters lassen eine bis in das Einzelne durchgeführte Klassifizirung unthunlich erscheinen, da hier die Formen sehr in einander übergehen und selbst die Scheidung zwischen natürlichem, nur benutzten und absichtlich geformtem Stein nicht immer möglich ist.

Die Geräthe mit einer Spitze (Jahrb. 63, S. 3) sind oben bei den Gesammtfunden von Steffenshagen, Tannenhof, Wustrow behandelt, wobei eine bisher hier wenig vertretene, echt paläolithische Form, der scharfkantige Bohrer, besonders hervortritt.

Geräthe mit einer Schneide.

1. Derb zugehauene axt= und keilförmige Geräthe (Jahrb. 63, S. 4).

Tressow (bei Grevesmühlen), von einer durch zahlreiche Funde (vergl. oben S. 133) als "Feuersteinmanufaktur" der jüngeren Steinzeit bekannt gewordenen Stelle. Einfach zugeschlagener Spahn mit scharfen Kanten, der auch an den Seiten

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Abnutzungsspuren zeigt; weiß. Länge 11, Breite oben 2, unten 4,5 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 231).

Gegend von Rostock (näheres nicht bekannt). Scharfkantig und großmuschelig, beide Seiten mit hohem Mittelgrate, die eine mehr als die andere. Die Grundform des späteren Meißels; besonders in Westeuropa vertreten. S. Evans, a. a. O., 154; S. Müller, .a. a. O. 21; Jahrb. 63, S. 5, das Stück von Pogreß mit Abbildung. Hellweißgrau; Länge 10,5, Breite in der Mitte 3 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 458).

Wustrow (bei Neubukow). Feuersteinblock von der Form eines Keils vom Typus C b I. Interessant für die Art der Bearbeitung der Keile. Die Breitseiten und die Schneide werden von dem natürlichen Steine gebildet und zeigen noch keine Spur von Bearbeitung, die Schmalseiten und das Bahnende sind gerade abgeschnitten. Grau. Länge 15, Breite oben 3, unten 5,5, größte Dicke (6 cm von unten) 2,5 cm. Erworben 1885 mit dem Jahrb. 63, S. 34, beschriebenen Stücke. Die Angabe, daß beide aus einem Hünengrabe stammten, ist unwahrscheinlich. (Gr. S., Gl. IV. 1. 316.)

Hagenow. Kleiner, großflächiger, scharfkantiger Spalter von der Grundform S. Müller, Abb. 11. Aehnlich dem "Schaber" von Neu=Käterhagen Jahrb. 63, S. 7, aber flacher. Hellgrau; Länge 5, Breite ob. 2,5, unt. 4,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S. Gl. IV. 1. 460).

Goldenitz (bei Schwaan). Grundform gleich dem Stücke von Rostock, aber flacher. Weißgrau; Länge 8, Breite in der Mitte 2,75 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 461).

Zapel (bei Crivitz). Die untere Seite glatt, die obere dreiseitig mit schmalem Grate, dadurch an die "prismatischen Messer" erinnernd, Schneide gewölbt; großflächig zugeschlagen; opak weißer Feuerstein. Länge 8,5 cm, Breite der Schneide 5,5 cm. Das Geräth trägt den Charakter der "Spalter" aus den dänischen Muschelhaufen und gehört sicher in eine sehr alte Periode der Steinzeit (vergl. S. Müller, a. a. O. 3 und 14; Mestorf, a. a. O. 11); ein ganz gleiches ist bisher hier nicht bekannt geworden. Unser Stück nimmt eine Mittelstellung ein zwischen den a. a. O. S. 5 und 7 abgebildeten von Friedrichshöhe und Neu=Käterhagen. Der Fundort ist sandiger Acker an dem Wege von Zapel nach Goethen, vor der Biegung des Weges zur Brücke.

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Geschenkt von dem Gymnasiasten Hans Schmidt aus Klinken 1898 (Gr. S., Gl. III a. 131).

Eldenburg (bei Waren). Auf der bekannten "Feuersteinmanufaktur". Mittelding zwischen dem paläolithischen Längsschaber und dem Keil; die eine Seite glatt, die andere muschelig geschlagen; zum Theil noch der natürliche Stein. Dunkelgrau. L. 6, Br. 3 cm. Geschenk des Herrn Senator Geist in Waren, 1899. (Gr. S., Gl. IV. 1. 475.)

(Weitere S. oben S. 141 bei Tannenhof.)

2. Prismatische Messer (S. Jahrb. 63, S. 7).

Hagenow (?). Zehn Stück von verschiedener Länge (12 bis 5,5 cm) und verschiedener Färbung, schwerlich von einer Stelle; alle von der typischen Grundform; die obere Kante meist scharf, bei zweien gedengelt, bei mehreren eine schmale Fläche. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. III a. 127).

Boizenburg (?). Drei Stücke verschiedener Färbung; gegen 9 cm lang. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. III a. 128).

Melkof (bei Lübtheen) (?). Drei Stück, hellgrau; 10 bis 6 cm lang. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. III a. 129).

Holthusen (bei Schwerin) (?). Schmaler Spahn von 10 cm Länge, grau. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. III a. 130).

Weitere s. oben bei dem Abschnitte über die Ansiedlungen.

3. Rundschaber.

Die gewöhnlich als "Rundschaber" bezeichneten Feuersteinscheiben sind in Meklenburg nicht besonders häufig. Es sind flache Feuersteinscheiben, meist sehr wenig bearbeitet, deren Ränder ziemlich gleichmäßig abgenutzt sind. Der Durchmesser beträgt durchschnittlich ungefähr 5 cm. Vergl. S. Müller 1. S. bei Steffenshagen, Tannenhof und unten bei Wustrow (mit Abbildung).

Feuersteinkeile.

Grundform A. (Jahrb. 63, S. 13.)
Allseitig mit scharfen Kanten.

Malchin. Gefunden auf dem Stadtfelde. Zum Theil noch der natürliche Stein, Schneide abgenutzt. Aehnlich dem Jahrbuch 63, S. 15, abgebildeten Stück von Lalchow. Länge 12, Breite oben 2,5, unten 5 cm; grau und weiß gesprenkelt. Ge=

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schenk des Herrn Pastor Walter in Malchin, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 447).

Techentin (bei Ludwigslust). Seltenere Form, indem die untere Seite flach, die obere aber stark gewölbt ist, und so der Uebergang von paläolithischen Formen deutlich wird; muschelig geschlagen, nur die Schneide geschliffen. Siehe S. Müller, Abb. 53. In unserer Sammlung ein ähnliches Stück von Gnewitz, S. Jahrb. 63, S. 15. Ungleichmäßig dunkelgrau; L. 10, Br. o. 2,5, u. 3,5 cm. Geschenk des Herrn Kaufmann Schnapauff in Hagenow, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 470).

Ankershagen (bei Penzlin). Unregelmäßige Form; großflächiger Spalter mit geschliffener Schneide; weiß. L. 8, Br. o. 2, u. 3,25 cm. Geschenk des Herrn Grafen A. Bernstorff, 1892 (Gr. S., Gl. IV. 1. 368).

Grundform B. (Jahrb. 63, S. 16.) Breitseiten gerade oder nur schwach gewölbt; dünne, im Allgemeinen gleichmäßig dicke Schmalseiten, meist ungeschliffen; Bahnende schmal rechtseitig.
B I. Die Schneide wesentlich breiter als das Bahnende.

Lankow (bei Schwerin). Gefunden nahe dem Dorfe aus dem Acker der Erbpachthuse Nr. VI, auf der schon mehrfach Steinsachen beobachtet sind. Zwei Stück, von ähnlicher Form, das größere mit stärkerer Breitseite und dadurch der Uebergangsform zu Typus C sich nähernd; dunkelgrau und hellgrau. Länge 15 (11), Breite oben 2,25 (2), unten 5 (4), größte Dicke (7 [5] cm von unten) 2 (1) cm. Geschenk des Herrn Schulzen Abel in Lankow, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 453. 454).

Goldenitz (bei Lübtheen). Breitseiten ganz geschliffen, Schneide nach außen gebogen; grau. L. 13, Br. o. 2,25, u. 4, gr. D. (7 cm v. u.) 1,5 cm. Gefunden mit einem Keil vom Typus D in einer Sandgrube zwischen dem Hofe und den Tannen, in welcher auch ein bronzezeitliches Grab aufgedeckt wurde. Geschenk des Herrn Rittmeister von Könemann auf Goldenitz, 1898 (Gr. S, Gl. IV. 1. 451).

Warlitz (bei Hagenow). Schlank und schmal, Bahnende unregelmäßig; grau. L. 13, Br. o. 2, u. 4,5, gr. D. (6 cm v. u.) 1 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 465).

Kalkhorst (bei Dassow). Schlankes Exemplar, an der Schneide ausgebrochen; grau. L. 13, Br. o, 2, u. 5, gr. D.

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(5,5 cm v. u.) 1 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 218).

Kalkhorst (bei Dassow). Breiter als das vorige Exemplar; grauweiß. L. 12, Br. o. 2, u. 5, gr. D. (7 cm v. u.) 1,25 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 227).

Melkof (bei Lübtheen) (?). Bahnende angeschliffen, Schneide stark nach außen gebogen (geschweift), ähnlich dem Stück von Löwitz, a. a. O. S. 19; gelb. L. 12,5, Br. o. 3, u. 5,5, gr. D. (4,5 cm v. u.) 1,5 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 419).

Lübsee (bei Rehna). Bahnende beschädigt; Hohlkeil; hellbräunlich. L. 12, Br. u. 4,5, gr. D. (5 cm v. u.) 1,25 cm. Sammlung Splitter, 1876 (Gr. S., Gl. IV. 1. 263).

Kleinen (?). Die eine Breitseite an der Schneide stark nach außen, die andere stark nach innen gewölbt (Hohlkeil); gelbbraun. L. 11, Br. o. 1,5, u. 4,5, gr. D. (6 cm v. u.) 1,25 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 421).

Krusenhagen (bei Wismar). Bläulichgrau. L. 11,5, Br. o. 2, u. 3,5, gr. D. (ziemlich) gleichmäßig) 1 cm. Geschenk des Herrn Dr. Crull in Wismar, 1873 (V.=S. 4407). Krusenhagen ist wie das benachbarte Redentin die Fundstelle zahlreicher Feuersteinartefakte. Ob auch hier Pfahlbauten bestanden haben, bleibt zu untersuchen.

Steinbeck (bei Gadebusch). Grünlichgrau. L. 11,75, Br. o. 1,5, u. 4, gr. D. (ziemlich gleichmäßig) 1,25 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 216).

Pritzier (bei Lübtheen). Der obere Theil großmuschelig geschlagen, die Schneide schön geschliffen; weißgrau. L. 11,5, Br. o. 2, u. 5, gr. D. (5,5 cm v. u.) 2 cm. Gefunden 1862 in dem Tannengehölz "Lütteheide", welches südlich der Bahn in der Niederung liegt. Der Fundort ist von Interesse, da das Heidegebiet des südwestlichen Meklenburg an steinzeitlichen Funden so gut wie leer ist; unser Exemplar ist das einzige mit gesicherter Fundnotiz. Geschenk des Herrn Kammerherrn v. Könemann auf Ppritzier, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 449).

Büchen (?). Bahnende nur zugehauen, Schneide geschweift; grau und röthlichbraun. L. 10, Br. o. 1,75, u. 5, gr. D. (7 cm v. u.) 1,5 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 420).

Lübtheen (?). Hohlkeil, ähnlich dem von Kleinen, aber beide Wölbungen weniger stark; braunroth und weiß gefleckt. L. 10,5, Br. o. 2, u. 3,5, gr. D. (gleichmäßig in der ganzen

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Mitte) 1,5 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 422).

Stubbendorf (bei Dargun). Gefunden 1895 in dem Garten des Gastwirths Schmidt. Ungemein feines und zierliches Stück, am Bahnende und den Schmalseiten muschelig geschlagen, an den Seiten gezahnt; die eine Seite ist stärker gewölbt als die andere, in der Art der Hohlteile; röthlichweiß. L. 9, Br. o. 1,5, u. 4, gr. D. (1 cm v. u.) 4,5 cm. Erworben 1899 (Gr. S., Gl. IV. 1. 472).

Tressow (bei Grevesmühlen). Von der oben S. 133 erwähnten "Feuersteinmanufaktur". Stark verjüngt, Schneide leicht geschweift; weißgrau. L. 9, Br. o. 1,25, u. 4,5, gr. D. (ziemlich gleichmäßig) 1 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 221).

Steffenshagen. Zwei Stück s. o. S. 138.

Unvollständige Stücke von der Grundform B I.

Wotenitz (bei Grevesmühlen). Nur der Theil am Bahnende erhalten; braun. Länge noch 9 cm. Sammlung v. Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 235).

Tessenow (bei Parchim). Nur Schneide; grau. L. noch 5,5 cm. Sammlung von Voß, 1882 (Gr. S., Gl. IV. 1. 279).

Pritzier. Der obere Theil eines großen schönen Stückes; weißgrau. L. 7, Br. o. 2,25 cm. Gefunden 1885 in der "Rädekoppel" (nahe den Tannen an der Goldenitzer Scheide, von deren anderer Seite die S. 162 und 171 . besprochenen Keile stammen, also nicht wie das Stück oben S. 163 im Heidegebiete, sondern an dem alten Abfall zum Elbthal). Geschenk des Herrn v. Könemann auf Pritzier, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 450).

Plate (bei Schwerin). Bei der Störregulirung gefunden, wohl von einem Pfahlbau. Zerbrochen; erhalten der untere Theil. L. noch 9 cm. Schwärzlich. Geschenk des Herrn Pastor Klähn in Plate, 1891 (Gr. S., Gl. IV. 1. 364).

Alt=Karin (bei Neubukow). Weiß; zerbrochen, Mittelstück noch 4 cm lang. Geschenk des Herrn Grafen A. Bernstorff, 1884 (Gr. S., Gl. IV. 1. 313).

B II. Der Durchschnitt annähernd rechteckig; wesentlich seltener als B I.

Hagenow (?). Der echte Typus von Lisch "Streitmeißel", an der einen Breitseite nachgeschliffen und dadurch scheinbar

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sich dem Typus C II b nähernd; grau, mit schwarzen Streifen. L. 13, Br. o. 3, u. 5, gr. D. (6 cm v. u.) 1,5 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 423).

Hagenow (?). Ganz ungeschliffen. Grünlichgrau durchscheinend. L. 11, Br. o. 3, u. 4, gr. D. (in der ganzen Mitte) 1 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 424).

Rahnenfelde (bei Penzlin) [Vorwerk zu Puchow]. Auf dem "Heuwerder", inwitten der Abfallreste einer spätwendischen Ansiedlung. Der obere Theil verschmälert sich etwas zur leichteren Aufnahme des Schaftes; grauschwarz. Uebergangstypus zu D II. L. 7,25, Br. o. 2,50, u. 3,25, gr. D. (4,2 cm v. u.) 1 cm. Ausgegraben im April 1898 von dem Verfasser. Eine Zugehörigkeit zu der wendischen Kulturschicht ist nicht anzunehmen, zumal dort auch eine unzweifelhaft steinzeitliche Scherbe gefunden ist; vergl. Jahrb. 63, S. 82. (Gr. S., Gl. IV. 1. 448.)

Waren. Sehr einfach zugehauen, Schmalseiten fast scharfkantig; grau. L. 6, Br. o. 2,25, u. 4, gr. D. (ziemlich gleichmäßig) 0,75 cm. Sammlung Struck, 1886 (Gr. S., Gl. IV. 1. 321).

Grundform C. (Jahrb. 63, S. 20.)
Breitseiten meist gewölbt; Schmalseiten breit, selten geschliffen; Bahnende unbearbeitet oder rechtseitig, oft mit Spuren der Benutzung ("Arbeitskeile").
C a. Die größte Dicke näher dem Bahnende.
I. Durchschnitt trapezförmig.

Boizenburg (?). Schneide schön geschliffen, Bahnende regelmäßig rechtseitig; braun. L. 16,5, Br. o. 2,5, u. 6, gr. D. (11 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 425).

Melkof (?). Bahnende leicht gewölbt und abgenutzt; die Breitseiten ungleich stark gewölbt; gelbbraun. L. 12,5, Br. o. 2, u. 5, gr. D. (8 cm v. u.) 1,5 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 427).

Tressow (bei Grevesmühlen). Gefunden mit dem oben beschriebenen Exemplare von der Grundform B I. Regelmäßig gebildetes rechteckiges Bahnende; braun. L. 10,25, Br. o. 3, u. 4,25, gr. D. (8,5 cm v. u.) 1,75 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 213).

Holthusen (bei Schwerin) (?). Seltenes Stück. Das Bahnende ungewöhnlich gerade und rechtseitig, die Schneide leicht

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nach außen gebogen; grau. L. 10, Br. o. 2,5, u. 5, gr. D. (7 cm v. u.) 2, Bahnende 2,5 und 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 429).

Lübtheen (?). Rundlicher als die meisten Stücke dieser Grundform, auch die Schmalseiten zum Theil geschliffen; braunroth und weiß gefleckt. L. 9,5, Br. o. 2, u. 4, gr. D. (6,5 cm v. u.) 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 430).

Cordshagen (bei Rehna). Uebergangsform zu D I, sehr schöne Schneide, Seiten leicht gekräselt; grau. L. 9,5, Br. o. 1,5, u. 5, gr. D. (5,5 cm v. u.) 1,5 cm. Sammlung Splitter, 1876 (Gr. S., Gl. IV. 1. 262).

Behnkenhagen (bei Ribnitz). Gefunden 1895 beim Stämmeroden im Schutzbezirk Behnkenhagen, etwa 1 m tief. Einfach, am Bahnende zersplittert, an der Schneide ausgesprungen; grauweiß. L. 8, Br. o. 3, u. 4, gr. D. (5,5 cm v. u.) 2,25 cm. Die Gegend, in der der Keil gefunden ist, ist bekanntlich an steinzeitlichen Funden außerordentlich arm; wir besaßen bisher aus dem Amtsgerichtsbezirk Ribnitz (abgesehen vom Fischlande) nur drei Keile. Als ganz unbewohnt haben wir uns aber, wie auch dieser Fund zeigt, das weite Heidegebiet im Nordosten nicht vorzustellen. Geschenk des Herrn Forstrendant Köpping in Dargun, 1899 (V.=S. 4937).

II. Durchschnitt annähernd rechteckig.

Kleinen (?). Bahnende der rohe Stein, auch die Schmalseiten nur roh zugehauen; hellgrau mit weißen Flecken. L. 17, Br. o. 4, u. 5, gr. D. (9,5 v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 426).

C b. Die größte Dicke näher der Schneide.
I. Durchschnitt trapezförmig.

Brahlstorf (?). Ganz ungeschliffen; Bahnende schmal rechtseitig und schiefliegend; rothbraun und gelblich. L. 19, Br. o. 3, u. 6, gr. D. (8 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 440).

Brahlstorf (?). Bahnende beschädigt; dunkelgelb. L. 17, Br. o. 3,25, u. 6, gr. D. (8 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 433).

Brahlstorf (?). Schmalseiten roh zugehauen und angeschliffen; dunkelgelbbraun. L. 17, Br. o. 4, u. 5,25, gr. D.

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(7 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 431).

Brahlstorf (?). Bahnende schmal, Schmalseiten sorgsam geschlagen und leicht gewölbt (Uebergang zu Typus D); gelbbraun. L. 16, Br. o. 3, u. 5, gr. D. (8 cm v. u.) 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1.432).

Brahlstorf (?). Ganz ungeschliffen; Bahnende unregelmäßig; weißlichgelb. L. 15,5, Br. o. 3, u. 5, gr. D. (7 cm v.u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1.439).

Brahlstorf (?). Ganz ungeschliffen; Bahnende unregelmäßig; rothbraun, weiß gesprenkelt. L. 15,5, Br. o. 2, u. 5,25, gr. D. (7 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 441).

Tressow (bei Grevesmühlen) [vergl. oben S. 164 und sonst]. Schönes schlankes Stück; grauweiß mit rothbraunen Flecken und Streifen. L. 17, Br. o. 3, u. 5,5, gr. D. (8 cm v. u.) 2,5 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 207).

Kladow (bei Schwerin). Prachtstück; die Schmalseiten und der obere Theil feinmuschelig geschlagen, die eine Breitseite nach außen, die andere nach innen gewölbt (Hohlkeil); rothbraun. L. 17, Br. o. 2,15, u. 6,25, gr. D. (7 cm v. u.) 2,25 cm. Geschenk des Herrn Dr. G. von Buchwald 1879 (V.=S. 4619).

Kleinen (?). Interessantes Stück: die eine Breitseite ist stark gewölbt und unten gut geschliffen, zieht sich dann etwas zusammen, wie um einem Schafte mehr Halt zu geben, ähnlich wie an dem bei Müller, Ordning 70, abgebildeten Feuersteinkeil, oder dem im Jahrb. 63, S. 37, abgebildeten Dioritkeil. Duffgrau. L. 17, Br. o. 3, u. 5,5, gr. D. (8 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 434).

Melkof (?). Interessantes, in seiner Art einziges Stück. Ganz ungeschliffen, die Breitseiten behandelt wie bei dem nächsten Stück, doch ist die konkave Wölbung noch stärker (Hohlkeil), und die Schneide verbreitert sich stärker nach den Seiten. Grauweiß. L. 16, Br. o. 2,5, u. 7, gr. D. (6 cm v. u.) 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 442). Von ungeschliffenen Hohlkeilen besitzt die Sammlung nur noch ein Stück (Barnekow, s. Jahrb. 63, S. 20).

Melkof (?). Ganz ungeschliffen; die eine Breitseite stark nach außen, die andere leicht nach innen gewölbt (Uebergang zum Hohlkeil). Braunroth mit weißgrauen Sprenkeln. L. 15,5, Br. o. 1,5, u. 5, gr. D. (6 cm v. u.) 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 428).

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Holthusen (?). Besonders starkes Stück, Bahnende unregelmäßig; duffgrau. L. 15,5, Br. o. 2,75, u. 5,5, gr. D. (7 cm v. u.) 3,5 (!) cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 435).

Holthusen (?). Dem vorigen ähnlich. Weißgrau. L. 15,5, Br. o. 2,25, u. 5, gr. D. (7 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 436).

Fundort unbekannt. Schneide und Bahnende stark ausgebrochen; wechselnd gelbbraun und weißlich. L. 15, Br. o. 3, u. 4, gr. D. (6,5 cm v. u.) 2,25 cm. Erworben 1883 (Gr. S., Gl. IV. 1. 283).

Dassow. Regelmäßig; starkes Bahnende: gelblichweiß. L. 14, Br. o. 3, u. 5,5, ar. D. (7 cm v. u.) 3 cm. Geschenk des Herrn K. Mann in Wismar, 1877 (V.=S. 4562).

Arpshagen (bei Klütz). Einfaches, starkes Exemplar; bräunlich. L. 13, Br. o. 2, u. 5, gr. D. (5 cm v. u.) 2,5 cm. Geschenk des Herrn K. Mann in Wismar, 1877 (V.=S. 4537).

Boizenburg (?). Breitseiten ungleich gewölbt, Schmalseiten angeschliffen; duffgrau. L. 14, Br. o. 2, u. 5, gr. D. (7 cm v. u.) 2,25 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 437).

Lübtheen (?). Bahnende unregelmäßig; hellgrau und braun. L. 14, Br. o. 3, u. 5,5, gr. D. (7 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 438).

Weitendorf (ohne Angabe, von welchem Orte dieses Namens; eine ergiebige Fundstätte von Feuersteingeräthen liegt bei Weitendorf bei Brüel). Starker Arbeitskeil mit schiefem Bahnende; gelbbraun. L. 14, Br. o. 3, u. 5, gr. D. (3 cm v. u.) 7 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 202).

Bakendorf (bei Hagenow). Derb, auch an den Schmalseiten zum Theil geschliffen. L. 13, Br. o. 3, u. 4,5, gr. D. (6 cm v. u.) 2,5 cm. Eingeliefert 1891 (Gr. S., Gl. IV. 1. 359).

Tressow (bei Grevesmühlen) [vergl. oben]. Stark beschädigt an der Schneide und der einen Breitseite. L. noch 13, Br. o. 3, u. 5, gr. D. (6 cm v. u.) 2 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 232).

Hagenow. Derb, einfach, am Bahnende der natürliche Stein; hellgrau. L. 13, Br. o. 1,5, u. 6, gr. D. (4 cm v. u.) 2,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 464).

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Hagenow. Unregelmäßig; das Bahnende in einer scharfen Kante endigend. Gelb. L. 13, Br. o. 2,5, u. 4, gr. Br. (1,5 cm v. u.) 3,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 463).

Waren. Sehr derb und unregelmäßig; rothbraun. L. 13, Br. o. 2,5, u. 4,5, gr. D. (6 cm v. u.) 2,5 cm. Erworben 1877 (V.=S. 4523).

Wismar. Großflächig geschlagen, wenig geschliffen, Schneide stark abgenutzt; weiß inkrustirt, wohl vom Wasser. L. 13, Br. o. 2,5, u. 5,25, gr. D. (6 cm v. u.) 2,25 cm. Geschenk des Herrn K. Mann in Wismar, 1877 (V.=S. 4532).

Wozeten (bei Laage). Rundlich und ganz geschliffen; Uebergangsform zu D I; rothbraun mit hellen Flecken. L. 13, Br. o. 3, u. 6, gr. D. (6,5 cm v. u.) 2 cm. Geschenk des Herrn Pastor Beyer in Laage, 1891 (Gr. S., Gl. IV. 1. 367).

Dummerstorf (bei Rostock). Starkes Exemplar; der obere Theil schmäler (zur Befestigung in einer Handhabe); weiß. L. 11, Br. o. 3, u. 5, gr. D. (5 cm v. o.) 2,25 cm. Sammlung von Preen, 1893 (Gr. S., Gl. IV. 1. 398).

Kogel (bei Ratzeburg). Schönes typisches Stück. Nur an der Schneide geschliffen. Weiß. L. 16, Br. o. 2,5, u. 5, gr. D. (5,5 cm v. u.) 2,25 cm. Geschenk des Herrn Oekonomierath Harms in Schlutow, 1899 (V.=S. 4931).

II. Durchschnitt annähernd rechteckig.

Rohlstorf (bei Wismar). Grau, oben noch der rohe Stein. L. 13, Br. o. 4, u. 4,5, gr. D. (7 cm v. u.) 2,5 cm. Geschenk des Herrn Dr. Crull, 1873 (V.=S. 4408).

Kalkhorst (bei Grevesmühlen). Bahnende abgesplittert; dunkelbraun. L. 13, Br. o. 3,5, u. 4, gr. D. (7 cm v. u.) 1,75 cm. Geschenk des Herrn K. Mann, 1877 (V.=S. 4563).

Eldenburg (bei Waren). Auf der schon mehrmals genannten "Feuersteinmanufaktur". Interedsant als Uebergangsform zwischen A und C, indem die eine Schmalseite nur eine schmale, unregelmäßige Kante bildet. Muschelig geschlagen; Schneide schön geschliffen. Glänzend dunkelgrau. L. 7, Br. o. 2,25 u. 3, gr. D. (3 v. u.) 1,25 cm. Geschenk des Herrn Senator Geist in Waren, 1899. (Gr. S., Gl. IV. 1.476.)

Unvollständige Stücke der Grundform C.

Medewege (bei Schwerin). Derb; erhalten das Bahnende; gelbbraun. L. noch 15 cm. Geschenk des Herrn Behrens in Schwerin, 1878 (V.=S. 4565).

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Kalkhorst (bei Grevesmühlen). Derb; erhalten zur Hälfte (Schneidentheil); gelbbraun. L. noch 12 cm. Geschenk des Herrn Karl Mann in Wismar, 1877 (V.=S. 4538).

Benzin (bei Rehna). Der mittlere Theil; weiß. L. noch 15 cm. Sammlung Splitter, 1876 (Gr. S., Gl. IV. 1. 257).

Tarnewitz (bei Grevesmühlen). Der mittlereTheil; grauweiß. L. noch 10 cm. Samml.von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 233).

Wendorf (bei Wismar). Am Ufer gefunden. Der mittlere Theil; rothbraun. L. noch 9 cm. Sammlung v. Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 238).

Käselow (bei Gadebusch). Der Schneidentheil; grauweiß. L. noch 9 cm. Samml. von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 226).

Steinbeck (bei Gadebusch). Schneidentheil; grauweiß. L. noch 6,5 cm. Samml. von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 239).

Prieschendorf (bei Grevesmühlen). Schneide; gelbbraun. L. noch 5 cm. Sammlung Peitzner, 1893 (Gr. S., Gl. IV. 1. 383).

Tessenow (bei Parchim). Schneide; grau. L. noch 4,5 cm. Sammlung von Voß, 1882 (Gr. S., Gl. IV. 1. 280).

Tressow (bei Grevesmühlen) [s. oben]. Der obere Theil; grau. L. noch 7,25 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 240).

Alt=Karin (bei Kröpelin). Wohl von einer "Feuersteinmanufaktur"; der obere Theil; weiß. Länge noch 8 cm. Geschenk des Herrn Grafen A. Bernstorff, 1888 (Gr. S., Gl. IV. 1. 312).

Wozinkel (bei Parchim). Nur der obere Theil; graublau. L. noch 5,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 467).

Wozinkel (bei Parchim). Nur der obere Theil; schwarzgrau. L. noch 7 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 466).

Goldenitz (bei Schwaan). Nur der obere Theil; gelblichgrau. L. noch 5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 469).

Grundform D. (Jahrb. 63, S. 29.)
Alle Seiten gewölbt und meist auch geschliffen; Bahnende gewöhnlich aus einer schmalen Kante bestehend.
D I. Mit stärkerer Verjüngung.

Boizenburg (?). Vollständig geschliffen, Breitseiten stark gewölbt; rothbraun. L. 15, Br. o. 2,5, u. 5, gr. D. (5,5 cm

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v. u.) 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 444).

Elmenhorst (bei Grevesmühlen). Auf dem Acker gefunden. Auf der unteren Seite stärker gewölbt als auf der oberen (Uebergang zum Hohlteil). Das Bahnende ist abgebrochen; Farbe jetzt gelbbraun, ursprünglich weißgrau. L. noch 13, Br. o. 4,5, u. 6, gr. D. 2 cm. Geschenk des Herrn Lehrer Prange in Elmenhorst, 1899 (Gr. S., Gl. IV. 1. 473).

Goldenitz (bei Lübtheen). Zweimal nachgeschliffen; am oberen Theile ausgebrochen; gelbbraun. L. 10, Br. o. 3,5, u. 6, gr. D. (4 cm v. u.) 1 cm. Gefunden und erworben wie das Stück vom Typus B I oben S. 162 (Gr. S., Gl. IV. 1. 452).

Eldenburg (bei Waren). Auf der seit lange bekannten "Feuersteinmanufaktur" (S. oben S. 133). Sehr schön gearbeitetes, schlankes Stück; ganz geglättet, die Schneide nachgeschliffen und schräg (ein seltener Fall bei diesem Typus). Weißgrau. L. 10, Br. o. 3, u. 4,5, gr. D. (3 cm v. u.) 1 cm. Geschenk des Herrn Senator Geist in Waren, 1899 (Gr. S., Gl. IV. 1. 477).

Muchow (bei Grabow). Auf dem Felde gefunden. Derbes Stück, Uebergangsform zu C I, indem das Bahnende in einer Fläche abschneidet; ganz geschliffen; an der Oberfläche gelbbraun, wie es die grauweißen Feuersteingeräthe durch Lagern in eisenhaltigem Sande leicht werden. L. 9,5, Br. o. 2,75, u. 4,5, gr. D. (5,5 cm v. u.) 2 cm. Geschenk des Herrn Präpositus Ihlefeld in Muchow, 1899 (Gr. S., Gl. IV. 1. 471).

Weitendorf (vergl. oben S. 168). Schwarz, auf einer Seite mit weißer Schicht. L. 9, Br. o. 2, u. 4,25, gr. D. (5 cm v. u.) 1,25 cm. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 222).

Hohlkeile, auf Grundform D I zurückgehend.

Dreveskirchen (bei Neubukow). Wahrscheinlich aus einer der oben S. 131 beschriebenen Wohnstätten der Steinzeit (vergl. auch Jahrb. 63, S. 25 und 28). Stark konkaver Hohlteil, an der Schneide verletzt, Seiten ungeschliffen; Uebergangsform zu B I. Grauweiß mit rothbraunen Flecken und Streifen. L. 12, Br. o. 2, u. 5, gr. D. (7 cm v. u.) 1,75 cm. Geschenk des Herrn Karl Mann, 1877 (V.=S. 4541).

Friedrichshagen (bei Grevesmühlen). Sehr ähnlich dem a. a. O. S. 34 beschriebenen zweiten Stück von Dummerstorf. L. 11, Br. o. 1,5, u. 5,5, gr. D. (8 cm v. u.) 2 cm; weißgrau.

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Gefunden auf dem Acker und geschenkt von Herrn Erbpächter H. Dreves in Friedrichshagen 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 455).

D II. Mit schwächerer Verjüngung. (Durchschnitt annähernd rechteckig.)

Elmenhorst (bei Grevesmühlen). Auf dem Acker gefunden (aber nicht zusammen mit dem eben genannten Exemplar). Prachtstück. Ganz ungeschliffen, an allen Seiten, auch den Kanten der Schmalseiten, scharf zugeschlagen; dunkelrothbraun. L. 21, Br. o. 6, u. 8, gr. D. (13 cm v. u.) 2 cm. Erworben 1899 (Gr. S., Gl. IV. 1. 474).

Boizenburg (?). Schmalseiten angeschliffen; duffgrau. L. 17,5, Br. o. 4, u. 6, gr. D. (4,5 cm v. u.) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 443).

Fahren (bei Wismar). Stark, Schmalseiten nicht geschliffen, Uebergang zu C b II; mit einer weißen Schicht überzogen. L. 16, Br. o. 5, u. 7, gr. D. (7 cm v. u.) 3 cm. Geschenk des Herrn Dr. Crull in Wismar, 1880 (V.=S. 4597).

Hagenow (?). Bahnende gebildet von einer schmalen Fläche; grau. L. 14,5, Br. o. 5, u. 5, gr. D. (6,5 cm v. u.) 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 446).

Hagenow (?). Weißgrau. L. 13, Br. o. 4, u. 5,5, gr. D. (6 cm v. u.) 1,5 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 1. 445).

Wozeten (bei Laage). Die Schneide auf beiden Seiten nachgeschliffen; rothbraun. L. 13,5, Br. o. 6,5, u. 7,5, gr. D. (6,5 cm v. u.) 1,5 cm. Geschenk des Herrn Pastor Beyer in Laage, 1892 (Gr. S., Gl. IV. 1. 366).

Redentin (bei Wismar). In dem Hofmoor, wo ein Pfahlbau vermuthet wird; vergl. das Verzeichniß auf S. 148. Interessantes Stück, indem es zum Theil noch den rohen Stein zeigt und grobmuschelig geschlagen ist, aber an den Seitenrändern und an dem oberen Theile der Breitseiten (nicht an der Schneide) Spuren vom Schliff hat Dunkelgelbbraun. L. 13,25, Br. o. 5, u. 6,25, gr. D. (ziemlich gleichmäßig) 1,75 cm. Geschenk des Herrn Karl Mann, 1889 (Gr. S., Gl. IV. 1. 348).

Gnewitz (bei Tessin). Weißlich. L. 11,5, Br. o. 4,5, u. 5,25, gr. D. (5 cm v. u.) 1,25 cm. Geschenk des Herrn von der Lühe auf Gnewitz, 1877 (V.=S. 4566).

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Ziesendorf (bei Schwaan). Derb, mit Abnutzungsspuren am Bahnende. Rothbraun. L. 9, Br. o. 3,5, u. 5,5, gr. D. (5 cm v. u.) 2 cm. Geschenk des Herrn Rentner Iven in Doberan, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 456).

Unvollständige Exemplare der Grundform D.

Alt=Steinhorst (bei Sülze). Wohl von der durch zahlreiche Funde (vergl. oben S. 134) festgestellten Wohnstelle. Der obere Theil eines schönen Stückes der Grundform D I. Gelblichbraun. L. noch 13 cm. Geschenk des Herrn Grafen A. Bernstorff, 1884 (Gr. S., Gl. IV. 1. 303).

Redentin (bei Wismar). Aus dem Dorfmoor (Pfahlbau?, vergl. das Verzeichniß S. 148); gelblichbraun; der untere Theil. L. noch 7 cm. Geschenk des Herrn Wachtmeister Cords in Wismar, 1889 (Gr. S., Gl. IV. 1. 339).

Redentin. Aus dem Müllermoor (Pfahlbau?, vergl. a. a. O.); braungelb; der untere Theil eines schönen Hohlkeils. L. noch 7 cm. Geschenk des Herrn Karl Mann, 1889 (Gr. S., Gl. IV. 1. 349).

Käselow (bei Gadebusch). Der obere Theil eines längeren Stückes vom Typus D I; weißgrau, noch 7 cm lang. Sammlung von Rantzau, 1871 (Gr. S., Gl. IV. 1. 242).

Tessenow (bei Parchim). Der mittlere Theil, noch 5 cm lang; weißgrau. Sammlung von Voß, 1882 (Gr. S., Gl. IV. 1. 281).

Kladow (bei Schwerin). Der untere Theil eines starken Exemplars, noch 13 cm lang; weiß. Geschenk des Herrn Dr. von Buchwald, 1879 (V.=S. 4622).

Keile aus andern Gesteinsarten. (Jahrb. 63, S. 35.)

B a II. Breite Seitenflächen, größte Dicke dem Bahnende näher als der Schneide, trapezförmiger Durchschnitt.

Ziesendorf (bei Schwaan). Hellgrüner Diorit; Bahnende leicht gerundet. Länge 11, Breite oben 3, unten 5, größte Dicke (6,5 cm von unten) 2 cm. Geschenk des Herrn Iven in Doberan, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 1. 457).

Rehna. Gefunden mit dem unten besprochenen Stück. Am Bahnende etwas beschädigt Grünlicher Diorit, z. Th. schwarz angelaufen. L. 15, Br. o. 3, u. 6, gr. D. (8,5 cm v. u.) 4 cm. Erworben wie 4935 (V.=S. 4936).

Ein Stück von Steffenshagen s. oben S. 140.

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B a III. Durchschnitt annähernd rechteckig.

Rehna. Gegen 1892 in den Benziner Tannen gefunden beim Aufräumen eines Grabens zwischen Bruch und Tannenland, etwa 2 m tief, zusammen mit einem zweiten, sehr ähnlichen Stück (S. oben). Schönes Stück, am Bahnende beschädigt, mit scharfen Kanten, gut geschliffen mit Ausnahme des oberen Theils, wo das Stück sich etwas verschmälert, offenbar um bequemer in einen Schaft eingelassen zu werden (vergl. das Jahrb. 63, S. 37, abgebildete ebenfalls von Rehna stammende Stück). Grünlicher Diorit, an der einen Breitseite schwarz und braun angelaufen. L. 17,5, Br. o. 5, u. 5,5, gr. D. (11,5 cm v. u.) 3 cm. Geschenk des Herrn Forstrendant Köpping in Dargun, 1899 (V.=S. 4935).

Meißel. (Jahrb. 63, S. 39.)

Grundform A. Die obere (Schlag=) Fläche breiter als die Schneide.

Lübtheen (?). Zerbrochen, nur der untere Theil erhalten; braun und weiß gefleckt Länge noch 10,5, Breite oben 2, unten 1,25, größte Dicke 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 2. 59).

Ziesendorf (bei Schwaan). Hellgrau. L. 12, Br. o. 2, u. 1,25, gr. D. 2 cm. Geschenk des Herrn Iven in Doberan, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 2. 62).

Wozinkel (bei Parchim). Charakteristisches Stück. Das obere Ende der natürliche Stein, dann großmuschelig geschlagen. Die Schneide klein und gut geschliffen. Weißgrau. L. 13,5, Br. o. 2,25, u. 1,25 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 2. 66).

Dazu zwei Stücke von Steffenshagen und Zarnewanz (s. o.).

Grundform B. Oben und unten ziemlich gleich breit

Ziesendorf (bei Schwaan). Dunkelgrau. L. 21, Br. o. und u. 1,25, gr. D. (12 cm v. u.) 2 cm. Geschenk des Herrn Iven in Doberan, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 2. 61).

Zarnewanz (bei Tessin). Die Schneide gewölbt, also ein Hohlmeißel; alle Seiten geschliffen; z. Th. verletzt. L. 11,5, Br. 2, gr. D. 2 cm. Geschenk des Herrn von der Lühe auf Gnewitz, 1878 (V.=S. 4576).

Lübtheen (?). In der Mitte stärker als oben und unten; am oberen Theile nicht geschliffen; dunkelgelbbraun. L. 9,

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Br. o. und u. 1,25, in der Mitte 1,75, gr. D. (in der Mitte) 1,25 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 2. 58).

Glashagen (bei Doberan). Ganz ungeschliffen, an paläolithische Formen erinnernd, auch scharfkantig. Aehnliche Stücke von Woltersdorf und Einzelfunde s. Jahrb. 63, S. 41. Dunkelgrau. L. 9, Br. o. und u. 1,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 2. 64).

Grundform C. Die Schneidefläche breiter als die Schlagfläche.

Glashagen (bei Doberan). Dunkelgrau. L. 15, Br. o. 1,5, u. 2,25, gr. D. (7,5 cm v. u.) 1,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 2. 63).

Wozinkel (bei Parchim). Nur der untere Theil; dunkelgrau. L. noch 6 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. IV. 2. 65).

Unbestimmt, weil zerbrochen: Lübtheen (?). Nur der untere Theil erhalten. Weißgrau. L. noch 7,5, Br. o. 2, u. 1,5, gr. D. 2 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. IV. 2. 60).

Lanzenspitzen und Dolche.

Grundform 1. Klingen ohne Schaft (Jahrb. 63, S. 42.)
a. Die größte Breite liegt nach unten.

Lübtheen (?). Die obere Seite stärker gewölbt; ziemlich derb geschlagen; in Arbeit und Form ähnlich dem Jahrb. 63, S. 44, abgebildeten Stücke von Suckow. Hellgrau. Länge 9,5, größte Breite (4,5 cm von unten) 3 cm. Sammlung Schilling, 1897 (Gr. S., Gl. III c. 107).

Wozinkel (bei Parchim). Flach, unten konkav gebogen, eine ziemlich seltene Erscheinung; vergl. Jahrb. 63, S. 52, und S. Müller, Abbild. 155. Grau opak; leider fehlt die Spitze. L. noch 8, Br. u. 4,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. III c. 111).

Grundform II. Klingen mit flachem Schaft.
a. Spitze Schaftzunge.

Goldenitz (bei Lübtheen). Flach, scharf absetzender Schaft, leider zum größten Theil abgebrochen. Weißgrau. L. noch 7,5,

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L

. der Spitze 6, Breite 4 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. III c. 113).

b. Der Schaft mit parallelen Rändern.

Ziesendorf (bei Schwaan). Gelbbraun, Griff derbmuscheliger als die Klinge. L. 16, L. des Griffs 6, gr. Br. (7,5 cm v. u.) 3, Br. des Griffes 1,75 cm. Geschenk des Herrn Iven in Doberan, 1898 (Gr. S., Gl. III c. 108).

c. Der Griff sich unten verbreiternd.

Schlutow (bei Gnoien). Gefunden 1880 auf dem Felde beim Pflügen. Einfaches Stück, der Griff mit leichtem Mittelgrate. Gelbbraun, Griff schwärzlich. L. 14, L. des Griffs 6, gr. Br. (9 cm v. u.) 2,25 cm. Geschenk des Herrn Oekonomierath Harms in Schlutow, 1899 (V=.S. 4932).

Grundform III. Klingen mit vierseitigem Schaft.
1. Einfachere.

Glashagen (bei Doberan). Breites Blatt, unregelmäßig geformter Griff, theilweise aus dem natürlichen Stein bestehend; Uebergangsform zu II c 1. Grünlichbraun gefleckt. L. 15, L. des Griffs 6, gr. Br. (10 cm v. u.) 4 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. III c.109).

2. Künstlichere.

Glashagen (bei Doberan). Weißgrau, alle Kanten des Griffs gekröselt. L. 17,5, L. des Griffs 7,5, gr. Br. (12 cm v. u.) 2,5 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. III c. 110).

Zerbrochene Exemplare, deren Einordung nicht möglich ist, sind eingeliefert von den Feuersteinmanufakturen von Steffenshagen (zwei, St. 60 a. und b.) und Tannenhof (drei, St. 71 a. c. d.), sowie von Wozinkel (Gl. III c. 112); alle aus der Sammlung Langermann.

Pfeilspitzen. (Jahrb. 63, S. 53.)

Grundform B.

Granzin (bei Lübz). (?, der Fundort ist nicht ganz sicher.) Zusammen gefunden mit den Resten einer bronzenen Schale,

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welche der Jahrb. 47, Tafel VI (2), Fig. 10, abgebildeten von Friedrichsruh genau gleicht. Der Fund entstammt wohl einem bronzezeitlichen Grabe. Die Pfeilspitze ist dünn, fein geschlagen, die Ränder leicht nach außen gebogen, die halbrunde Kerbe klein. Länge 4, größte Breite 2 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Br. 481). - Jahrb. 63, S. 54, ist die zeitliche Stellung dieser Pfeilspitze besprochen und darauf hingewiesen, daß die Mehrzahl in bronzezeitlichen Gräbern gefunden ist. Zu den fünf dort aufgezählten Plätzen kommt jetzt noch ein Flachgrab der Bronzezeit von Loiz (bei Sternberg), wo zwei derartige Spitzen neben einem Flachschwert vom Mycenaetypus gefunden sind, und der Fund von Granzin (?) oben. Aber auch in einem steinzeitlichen Hünengrabe ist seitdem eine Pfeilspitze aufgetaucht, dem bekannten "Heisterstein" bei Waren; das Stück befindet sich im Besitz des Herrn Senator Geist in Waren.

Ueber einen Grabfund von Tannenhof s. oben S. 126. Ueber Pfeilspitzen aus Ansiedlungen oben S. 141 ff. Auch die sog. Pfeilspitzen mit querstehender Schneide" sind schon oben besprochen S. 142.

Halbmondförmige Messer. (Jahrb. 63, S. 54.)

Consrade (bei Schwerin). Im Störthal, wo schon zahlreiche steinzeitliche Geräthe, die auf Pfahlbauten schließen lassen, gefunden sind. Hellgrau opak. Grundform II. L. 14,5, Br. 4,5 cm. Sägeartige Einkerbungen auf der inneren Einbiegung. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. III b. 43).

Tarnow (bei Bützow). Auf dem "Silberberge". Grundform II. (s. Jahrb. 63, S. 55); grau, mit schwarzen Sprenkeln; an einer Spitze beschädigt. Länge noch 11, Breite 3 cm. Geschenk des Herrn E. Schmidt in Tieplitz, 1897 (Gr. S., Gl. III b. 42).

Barkow (bei Plau). Mit einer Anzahl prismatischer Messer. Grundform II. L. 7,5, Br. 2,25 cm; hellgrau. Sammlung Splitter, 1871 (Gr. S., Gl. III b. 24).

Friedrichsruh (bei Crivitz). In einer tief liegenden Wiese beim Ziehen eines Grabens gefunden 1897. Grundform III (a. a. O., S. 56); dunkelgrau; beide Schneideflächen gedengelt. L. 9,5, Br. 3,5 cm. Geschenk des Herrn Schulze Thieß in Friedrichsruh, 1897.

Wozinkel (bei Parchim). An dem einen Ende beschädigt;

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weißgrau. Grundform III. L. noch 7,5, Br. 2 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., Gl. III b. 46).

Ueber Steffenshagen und Tannenhof s. oben.

Unvollständige Stücke, deren Grundform nicht mehr deutlich erkennbar ist, die aber überwiegend dem Typus III angehören, sind erworben von Gramnitz (b. Hagenow; Gl. III b. 45); Wozinkel (bei Parchim; Gl. III b. 47 und 48); beide aus der Sammlung Langermann.

Auch bei Wustrow=Niehagen sind mehrere Reste gefunden; s. unten S. 187.

Aexte. (Jahrb. 63, S. 58.)

Blankenberg (bei Brüel). Grundform I B 1 b, s. Jahrbuch 63, S. 60. Gefunden auf der Hufe Hof Brüel beim Ackern 1895. Schieferiges Gestein; an der unteren Seite beschädigt. Die Form ist unregelmäßig, die Seiten verschieden gewölbt. Länge 16,5, Sschaftloch 6,5 vom Ende, größte Breite (am Bahnende) 5, Höhe (gleichmäßig) 3,5 cm. Das siebenzehnte Exemplar seiner Art (Jahrb. 63, S. 64), einfacher wie die meisten dort aufgezählten. Geschenk des Herrn Hans Nizze in Blankenberg, 1899 (Gr. S., L I A 1 a. 137).

Klein=Viegeln (bei Laage). Grundform II 2 b, s. a. a. O., S. 67. Gefunden 2,5 m tief auf Bauernacker in einer sumpfigen Wiese. Diorit; an der Schneide und dem Bahnende beschädigt; hinten gerade und hammerartig abschließend, am Schaftloch sich erweiternd. L. 8, gr. Br. (am Schaftloch) 4,5, H. 3 cm (gleichmäßig), Entfernung des Bahnendes von der Mitte des Schaftloches 4,5 cm. Erworben 1898 (Gr. S., L I A 1 a. 134).

Banzkow (bei Schwerin). Im Juli 1897 "bei der Korrektion der Stör etwa 400 m oberhalb der Banzkower Brücke im Störbett mit dem Dampfbagger heraufbefördert" (Bericht des Herrn Distriktsbaumeister Klett) und an das Großh. Museum eingeliefert. Die Axt (Abb. 13) besteht aus einem feinkörnigen, harten, homogenen Gestein von grünschwarzer Farbe, wohl Kieselschiefer; sie war in der Mitte zerbrochen und ist auch sonst mehrfach beschädigt. Ihre Form ist selten. Von dem Bahnende, welches schmal und leicht gebogen ist und Spuren der Abnutzung zeigt, verbreitert sie sich bis zu dem großen Schaftloch mit leichtem Anwachsen der Höhe, und wird dann nach der leicht geschweiften Schneide zu schmaler und niedriger. Die obere und untere

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Seite ist leicht vertieft, die anderen Seiten nach oben und unten schräg geschliffen. Dadurch kommt die Axt den "facettirten" Aexten nahe. L, 12, gr. Br. (im Schaftloch, 5,5 cm vomBahnende) 5, H. am Bahnende 3,25, i. Schaftloch 4, an der Schneide 3,5 cm. (L I A 1 a. 131.)

Abbildung 13.
Abbildung 13.

Die Form ist selten und bei uns bisher nicht vertreten. Am nächsten kommt ihr der Jahrb. 63, S. 69, beschriebene Typus II 3 c. Vergl. auch Montelius, Ant. suéd. 40. Voß=Stimming, Alterth. v. Brandenburg I, 3, 3. Mestorf, Alterth. v. Schl.=H., 81. Im Ganzen erinnert die Axt mehr an mitteldeutsche Formen als an nordische und dürfte als eingeführter Gegenstand anzusehen sein.

Cambs (bei Schwerin). Gefunden auf dem Felde beim Ackern. Im Schaftloch zerbrochen, erhalten nur der Schneidentheil. Ein außerordentlich schönes Stück von dem Jahrb., 63, S. 71, beschriebenen Typus III β 2. Material anscheinend feinkörniger Diorit (hellgrün). Oben und unten leicht vertieft, die Schneide rund und nach unten verlängert, am Schaftloch eine kleine Leiste. L. noch 11, Dicke 3 und 5,5 cm, Durchmesser des Schaftlochs 2 cm. Von den meklenburgischen Stücken ähnelt am Meisten das a. a. O. abgebildete von Ruest. Ein sehr ähnliches siehe Mestorf, Vorgesch. Alterth. aus Schl.=H. XIV, Nr. 98; ein gleiches S. Müller, Ordning, Fig. 75. Groß ist die Zahl der bekannt gewordenen Aexte dieser Art überhaupt nicht, und ihr Verbreitungsgebiet scheint über die jütische Halbinsel wenig hinauszugehen. Die Vertiefung, die Leisten, besonders die untere Ausbiegung am Ende sprechen für eine Nachahmung metallener Vorbilder, und in der That kommen ähnlich geformte Aexte aus Kupfer nicht selten vor. Geschenk des Herrn Diestel auf Cambs, 1898 (Gr. S., L I A 1 a.133).

Glashagen (bei Doberan). Grundform II 1 c. Nur das hintere Ende erhalten. L. noch 6, H. 4 cm. Sammlung Langermann, 1898 (Gr. S., L I A 1 a.135).

Laage. Gefunden in den sog. Schwenknitztannen, südlich der Stadt, beim Stämmeroden. Diorit; der Stein wenig bearbeitet; das Loch in der Mitte. L. 12, gr. Br. 7 cm. Höhe am Bahnende 3 cm. (Abb. 14.) Das Geräth gehört zu den Jahrb. 63,

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Abbildung 14.
Abbildung 14.

S. 75, besprochenen seltenen, bei denen das Schaftloch senkrecht zur Schneide steht, und ist das erste vollständige Stück, welches in Meklenburg gefunden ist. Geschenk des Herrn Pastor Beyer in Laage, 1898 (Gr. S., L I A 1 a.132).


Berichtigungen zu Jahrbuch 63, S. 1 ff.

S. 5 Z. 5 v. u. l. Prieschendorf. S. 14 Z. 11 v. o. l. 38. S. 14 Z. 5 v. u. l. stimmt (für paßt). S. 15 Z. 9 v. o. l. Baier S. 18. S. 15, Keil von Lalchow, l. 32 6 . S. 17 bei den Keilen von Alt=Sammit und Degtow l. größte Dicke (für Durchmesser). S. 20. Der Keil von Barnekow ist zugleich Hohlkeil. S. 21. Bei C a I l. Keile mit trapezförmigem Durchschnitt. Die S. 21 und 34 als von Beckerwitz stammend aufgeführten Keile sind nach an Ort und Stelle eingezogenen Erkundigungen in einem Moore von Krusenhagen gefunden. S. 21 Z. 4 v. u. l. unten. Der Keil von Rostock hat eine geschweifte Schneide. S. 22 Z. 13 v. 4. l. nahe (für in). S. 24 Z. 4 v. u. l. 28 3 . S. 26. Der Keil von Alt=Steinhorst Gl. IV. 1. 306 ist ein Hohlkeil. S. 26 Z. 6 v. u. l. 264 (für 184). S. 28. Keil von Beckerwitz zu streichen. S. 30 Z. 13 v. u. (l. 36 0 ). S. 32. Der Keil von Käselow ist ein Hohlkeil. S. 33. Die Keile von Konow und Remlin sind nicht geschliffen. S. 33 Z. 9 v. o. l. 31 5 . S. 34 Z. 21 v. o. l. 3 9 6. S. 34. Der Keil von Gr.=Krankow ist kein Hohlkeil, sondern ein ungeschliffenes Exemplar vom Typus D. S. 44 Z. 14 v. o. l. 4 0 . S. 46 Z. 9 v. o. l. 6 7 . S. 50 Z. 1 v. u. l. 83 (für 95). S. 51 Z. 11 v. o. l. Fundort unbekannt (für Kritzow). S. 51 Z. 13 v. u. Von dem Typus II c 2 sind Einzelfunde 5, Grabfunde 1 (Sanitz s. o. S. 89). S. 56 Z. 2 v. o. l. 2 3 ; Z. 15 v. o. l. 4369 (für 4060). S. 80 Z. 23 v. o. l. 39 (für 15). S. 81 Z. 2 nachtragen: St. 40.


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Anhang.

Fundstätte von Feuersteingeräthen

bei Ostseebadb Wustrow a. d. Fischland.
Von
E. Geinitz =Rostock und Dr. Lettow =Wustrow.
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A uf dem sogen. "Hohen Ufer" nördlich von Wustrow auf dem Fischland fand Dr. Lettow 1 ) im Herbst 1898 an der Stelle, wo zum Zwecke der Uferbefestigung vor zwei Jahren große Mengen Sand abgefahren waren, und auch jetzt noch Sand von den Niehäger Bauern geholt wird, eine ungeheure Menge von bearbeiteten Feuersteinen und dabei auch viele gute Feuersteingeräthe, sowie Thongefäßscherben (Urnenscherben) und fossile Knochen. Nach gemeinsamer Besichtigung der Fundstätte und der gesammelten Gegenstände sind wir in der Lage, Folgendes über das Terrain und die gefundenen Stücke zu berichten:

Die Stelle liegt auf dem "Hohen Ufer" von Niehagen da, wo auf dem Meßtischblatt Wustrow am Strand das Wort "Glippe" steht. Hier lagert auf dem blauen und gelben Geschiebemergel gelber Heidesand, in dessen obern Lagen die bis 1/2 m mächtige Schicht des bekannten Ortsteins (auch Ur und Klashahn genannt) entwickelt ist, jenes rostbraunen, im feuchten Zustand oft schwärzlichen, festen Ausscheidungsprodukts der einstigen Oberfläche des Heidesandes; über ihm liegt schwarzer, grauer und weißer Sand, der sog. Bleisand, und dieser ist noch bedeckt von grauem oder gelbem Flugsand, der z. Th. eine Mächtigkeit


1) In Wirklichkeit machten die ersten Funde schon im Sommer 1898 Frau Dr. Lettow und vor einigen Jahren (1893) Herr Dr. Beltz=Schwerin.
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von 3 m erreicht. Immer über der Ortsteinschicht, die sich aus dem Niveau der ganzen Stätte stellenweise bis zu einer Höhe von 1-2 m erhebt und dann wieder allmählich abfällt, finden sich die Feuersteingeräthe; wir gruben sie aus ihrem ursprünglichen Lager heraus und fanden sie zu Tausenden auf der bis zum Ortstein abgetragenen Fläche. Der von hier massenhaft fortgeschaffte Sand, der vermuthlich noch viele fertige und unfertige Sachen enthielt, ist vom "Hohen Ufer" heruntergeschüttet, so daß in späteren Jahren, wenn die Wellen ihr Zerstörungswerk an den Uferbefestigungen vollendet haben, wohl leicht unten am Ostseestrande selbst Feuersteingeräthe gefunden werden können. Die auf eine Länge von 300 m und eine Breite von ca. 200 m freigelegte Fläche war übersäet mit Feuersteinsplittern. Auch in den ausgetretenen Wegen südlich von hier von der Niehäger Scheide an finden sie sich massenhaft (vereinzelt auch noch bis in die Gegend vor dem Strandhotel und dem Strandpavillon von Wustrow). Ihr Vorkommen reicht nach Norden bis an den Berg westlich vom Signalpunkt (dem trigonometrischen Dreieck von Althagen), sodaß mithin die Stätte eine Längserstreckung von ca. 2 km hat. Auf den angrenzenden Feldern findet man auch vielfach noch Feuersteinsplitter und fertige und zerbrochene Feuersteingeräthe, doch ist naturgemäß eine Abgrenzung der Stätte nach ihrer Breite z. Z. nicht möglich. Auch unverkennbare Spuren von Brandstätten sind gefunden. Doch darf man sich bei der Bestimmung derselben nicht täuschen lassen durch den schwarzen und grauen Sand oder durch den dunkelbraunen Ortstein; Beides sind durch Humus gefärbte natürliche Bildüngen (vergl. auch unten angebrannte Knochen, angebranntes Holz und Schlacken).

Der Sand ist der feinkörnige, gelbe Heidesand, wie er in gleicher Beschaffenheit in der Ribnitzer, Müritzer und Rostocker Heide vorkommt; ihm fehlen alle gröbern Kiesbestandtheile. Wenn wir daher in unserm Feld so massenhafte, fast ausnahmslos zerschlagene und zweifellos bearbeitete Feuersteine finden, so sind diese nur durch Menschenhand hierhergekommen. Bemerkt sei gleich hier, daß neben den Feuersteinen ganz vereinzelt auch größere und kleinere Stücke anderer Art sich fanden, besonders Gneiß, Grünstein, die meist keine Bearbeitung zeigten (doch vergl. unten S. 189). Häufig finden sich auch Stücke von Raseneisenstein, welche wohl als lokale Ausbildung des Ortsteins zu betrachten sind und welche möglicherweise aus der Nähe herbeigeführt worden sind. Schlacken wurden vereinzelt gefunden, ungefähr 8 Stücke, auch bis jetzt nur 1 Stück angebrannter

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Knochen (? Rippe eines größeren Säugethiers) und 3 Stücke angebranntes Holz (? Tannenholz).

Betrachtet man die gesammten Funde seit dem Herbst her, so sind dieselben, abgesehen von der Masse der hier liegenden Feuersteine, die den Typus von Splittern und Steinresten, von denen Stücke abgeschlagen sind, den sogenannten Nucleï, tragen:

A. Feuersteingeräthe
a) in paläolithischem Charakter,
b) neolithische.
B. Knochen, Granit, Schiefer, Holz, Schlacken, Bernstein.
C. Gefäßreste (Urnenscherben).

Was nun zunächst den Hauptfund betrifft, die Feuersteingeräthe, auf die es in dieser kurzen Uebersicht ja gerade ankommt, da sie der Fundstätte ihre Bedeutung geben, so lassen sich deutlich zwei Arten von Geräthschaften unterscheiden, solche mit großen Schlagflächen, ganz ungeschliffen, mit groben Aushöhlungen, die Seiten meist in scharfen Kanten zusammenlaufend, die bekanntlich der paläolithischen Zeit, und zweitens solche mit feinen, muschelförmigen Schlagstellen, Glättungen und sogar Polirungen, die allgemein der neolithischen Zeit zugerechnet werden.

A. Feuersteingeräthe.

I. In paläolithischem Charakter.

Wie bei den meisten steinzeitlichen Funden, so sind auch hier zahlreich die einfachen

1. Spahnmesser (prismatische Messer) unter den Stücken, die meist in Fragmenten, aber auch in Längen bis zu 13 cm massenhaft vorkommen. Die meisten unter diesen zeigen die auch sonst üblichen Formen; doch wurden mehrere gefunden, die deutliche Handhaben aufwiesen, ferner solche, die gegenüberliegende Einkerbungen zeigten (offenbar um angebunden zu werden), endlich solche mit zugeschlagener Spitze, mit abgerundetem oberen Ende und Schließlich solche mit gezahnten Kanten und auch viele mit konvexer Schneide. Zwei Messer sind ganz dem im Jahrbuch 63, S. 8, abgebildeten ähnlich; ein anderes scheint als Messer, Hammer und Meißel gedient zu haben. Vier Messer mit gekrümmter Spitze seien endlich noch erwähnt. (Abb. 1.)

Abbildung 1.
Abbildung 1.

Sichtlich haben nicht alle als Schneide=

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instrumente gedient, sondern zum Theil auch zum Bohren und Stechen, die mit gekrümmter Spitze wohl auch als Angelhaken.

Unter den anderen roh gearbeiteten Werkzeugen sind ferner vertreten

2. Bohrer in den drei bekannten Haupttypen, dem "Spahnbohrer" (Abb. 2)

Abbildung 2.
Abbildung 2.

in 65 Exemplaren, dem "kleinen Bohrer" in 60 Exemplaren und dem "dicken Bohrer" (Abb. 3)

Abbildung 3.
Abbildung 3.

in 50 Exemplaren. Einige der kleinen Bohrer sind so zierlich und fein gearbeitet, daß man sie wohl als Pfrieme bezeichnen könnte. (Abb. 4.)

Abbildung 4.
Abbildung 4.

(30 Exemplare.) Andere Stücke, nämlich 2-4 cm lange und 2-3 mm breite Spähne, sind an den Seiten fein behauen und am Ende abgesetzt und könnten wohl als Nadeln gedient haben. (Abb. 5.)

Abbildung 5.
Abbildung 5.

Außer diesen fanden sich 16 Bohrer von der Form eines rechten Winkels, dessen eine Kathete die andere etwas an Länge überragt und nach unten zugespitzt ist, während die kürzere breiter ist und als Handhabe gedient hat (vergl. Dr. Haas: "Das Dorf Lietzow auf Rügen und seine vorgeschichtliche Feuersteinwerkstätte", aus den Verhandlungen der Berliner Anthropolog. Gesellschaft vom 19. Juni 1897, Nr. 31).

Die Zahl der prismatischen Messer übertreffen roh gearbeitete.

3. Schaber in den verschiedensten Typen, die insofern sehr interessant sind, als nach Beltz, Jahrb. 63, S. 7, Schaber in Meklenburg selten sind, die runden Formen fast ganz fehlen. Es lassen sich in unserm Fund folgende Typen von Schabern unterscheiden:

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α) große Rundschaber: ca. 100 Exemplare; die meisten sind von der Außenseite der Feuersteinknollen abgesplissen, einige auch aus dem innern Kern. Der Durchmesser beträgt meist 8-9 cm; die untere Fläche ist flach oder gewölbt, die obere bis zur Hälfte roh bearbeitet, die Ränder sind bis zur halben oder ganzen Peripherie grob gezähnt.

β) Mittlere Rundschaber: ca. 60 Exemplare von 6 cm Durchmesser, nicht so regelmäßig rund wie α). Bearbeitung wie oben. (Abb. 6.)

Abbildung 6.
Abbildung 6.

γ) Kleine Rundschaber: ca. 40 Exemplare von 4 cm Durchmesser, sonst wie oben.

δ) Ovale Schaber: 4 Exemplare von ovaler Form; einer ganz besonders schön bearbeitet.

ε) Nierenförmige Schaber: 2 Exemplare mit zum Einlegen des Daumens ausgearbeiteter Einbuchtung.

ζ Längliche kleine Schaber: bis auf 2 Exemplare nur Bruchstücke.

η Längliche, große Schaber: ca. 50 Exemplare. Die untere Fläche bei diesen zwei letzten Arten ist stets durch eine Schlagfläche flach oder gewölbt gebildet, der obere Rand scharf gezähnt (Abb. 7.)

Abbildung 7.
Abbildung 7.

Verwandt damit sind die sog. "löffelförmigen" Schaber, die in ihren ausgesprochenen Typen hier aber nicht auftreten. Beistehende Abbildung zeigt ein Mittelding von prismatischem Messer und länglichem Schaber, indem sowohl die Breitseiten als die halbrunde Schlußfläche Abnutzungsspuren zeigen.

4. Speer= und Lanzenspitzen. Außer vielen Resten und unfertigen Spitzen sind folgende gut erhaltene gefunden: 13 schmale, dreiseitige, grob gezähnte, in eine scharfe Spitze auslaufend,

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4-7 cm lang; 8 lanzettförmige von 7 cm Länge, fast 3 cm Breite und 1/2-1 cm Dicke, unten eingekerbt. (Abb. 8.)

Abbildung 8.
Abbildung 8.

Die meisten Exemplare hiervon sind nicht wie sonst aus schwarzem oder helldurchsichtigem Feuerstein, sondern aus grau=opakem. Bei vielen dieser Spitzen sieht man nur die ersten Anfänge der Arbeit, sodaß man nur aus der breiten, blattförmigen oder der länglich=dreiseitigen Gestaltung den dereinstigen Zweck erkennen kann; doch sind schon Einkerbungen am untern Ende zur Befestigung am Schaft deutlich sichtbar.

5. Pfeilspitzen. Viele kleine, ganz vereinzelt bearbeitete, aber wohl als Pfeilspitzen brauchbare Stücke (von Andern auch wohl nur für Abfälle [Spähne] gehalten). Außer diesen wurden aber in großer Anzahl (bis jetzt 70) noch gefunden sog. querschneidige Pfeilspitzen oder "Spahnspalter", kleine Geräthe mit breiterer, rundlicher Schneide, flacher Unterseite und dreiflächiger Oberseite, hergestellt aus einem prismatisch zugehauenen Feuersteinblock durch zwei Querschläge. (Abb. 9.)

Abbildung 9.
Abbildung 9.

(S. S. Müller, Nordische Alterthumskunde, S. 33, Abb. 15). In Dänemark sind solche Geräthe an einem Schafte befestigt gefunden, wodurch ihre Benutzung als Pfeilspitzen wahrscheinlich wird; vergl. Evans, "les ages de la pierre", pag. 402, Abb. 344.

6. Meißelartige Geräthe. Meist nur Bruchstücke mit ganz groben Aushöhlungen, großen Schlagflächen, 6 cm lang, 2-4 cm breit, 1-2 cm dick, an den Schmalseiten in scharfen Kanten zusammenlaufend, 40 Exemplare; doch auch einige gut erhaltene.

7. Sägen. Große, roh abgesprengte Stücke von ovaler oder rechteckiger Form mit dickerem Rücken und gegenüberliegendem gröber oder feiner gezähntem Rande: 16 Exemplare.

8. Geräthe zum Schlagen oder Keilen, meist ziemlich formlos; mißglückte, angefangene und zerbrochene, ohne Glättung, ohne Loch: 16 Exemplare; und ein angefangener Hammer.

9. Einige größere Feuersteinstücke, welche eine breitere Schlagfläche zeigen und wohl als Hämmer oder Aexte gedient haben;

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bei einigen scheinen natürliche Rinnen im Stein zur Befestigung gedient zu haben. Sonst sind sie anscheinend wenig bearbeitet.

10. Sehr häufig sind rundliche Steine (bis 8 cm Durchmesser) mit unregelmäßigen Flächen, deren Kanten zum Theil sehr abgenutzt sind. Sie haben offenbar verschiedenen Zwecken gedient, zum Behauen, Beschweren, vielleicht auch Schleudern: eine zusammenfassende Bezeichnung ist darum nicht angebracht.

11. Keile. Eine Anzahl Stücke haben allseitig scharfe Kanten und auf beiden Seiten gewölbte Flächen, die Urform des bekannten Feuersteinkeils (vergl. Jahrbuch 63, S. 6). Von großem Interesse ist es, daß an zwei Exemplaren, einem kleinen und einem ungewöhnlich großen, leider zerbrochenen, die Seiten flach geschliffen sind; so entsteht eine Uebergangsform zu dem Keiltypus D, der demnach als der älteste unter den verschiedenen Keiltypen anzusehen ist (Abb. 10).

Abbildung 10.
Abbildung 10.

(Beltz.)

II. Feuersteingeräthe in neolithischem Charakter.

Als Geräthe, welche durch ihre Arbeit (feinere Muschelung oder Schliff) einen jüngeren Charakter tragen, seien folgende aus dem Funde erwähnt:

1. Scheibenschaber. Größe wie oben die paläolithischen, aber mit feineren Zähnungen und Muschelungen in 30 Exemplaren.

2. Sägen (? "halbmondförmige Mlesser"). Die Flächen sind vollständig fein muschelig ausgearbeitet, sowohl die gewölbte, als auch die gerade Schneide scharf gezähnt, 4 vollständige Exemplare, 11 cm lang, und 20 Bruchstücke. Auf dem benachbarten Acker ist ein Stück gefunden, welches die ansehnliche Länge von 18,5 cm (bei 3,5 cm Breite) hat. Es ist eine Uebergangsform zwischen Form II und III nach Dr. Beltz. Ein anderes vollständig erhaltenes ist nicht symmetrisch nach beiden Seiten, sondern .verjüngt sich nach der einen, während es nach

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der andern kolbig verdickt ist; hier an dem verdickten Ende befand sich offenbar der Griff; eine sehr seltene Form; vergl. Müller, Ordning, 142. (Abb. 11.)

Abbildung 11.
Abbildung 11.

3. Lanzen= und Speerspitzen. 25 Bruchstücke mit feiner Muschelung; 8 vollständige von länglicher Form, 1 ähnlich einem kleinen Dolch, und 4 andere vollständige, fein bearbeitete, blattförmige; außerdem 2 mit deutlichem Schaftende, welches durch Wegmeißeln des Steines hergestellt ist.

4. Pfeilspitzen. Diese Stücke, 40 an der Zahl (2 ebenfalls sehr schöne Exemplare sind zur selben Zeit anderseitig gefunden), mit größter Sorgfalt behauen, sind die schönsten Stücke des ganzen Fundes, 25 davon sind vollständig, 15 Fragmente. Hier ist in der Bearbeitung der höchste Grad von Feinheit erreicht; die vier verschiedenen Typen nach Jahrb. 63, S. 53 und 54, lassen sich auch hier erkennen.

5. Dolchgriffe, vierkantige von grauem und schwarzem Feuerstein, sehr schön muschelig gearbeitet, und zwei Reste von Meißeln von derselben Feinheit.

6. Beilfragmente; z. B. mit deutlichem sogenannten "groben Schliff", der über die ganze Längsfläche geht, mit weißlichen in der Längsrichtung laufenden Streifen; z. Th. mit feinem und feinstem Schliff: über 100 Stücke, doch viele noch bis 8 cm lang.

7. Kleine runde Scheiben: (1,5 bis 2 bis 3 cm Durchmesser). Ganz dünn, sehr sorgsam durch Nachdengeln geformt, in einem Fall sogar auf das Feinste geschliffen. Ob dieselben als Amulette, Schmuck, eine Art Geld gedient haben, wird sich kaum entscheiden lassen. (20 Stück.) Abbildung 12. Solche Scheibchen sind anderweitig noch nicht bekannt geworden. (Abb. 12.)

Abbildung 12.
Abbildung 12.

Die große Masse aller hier gefundenen Feuersteingeräthe besteht aus grauschwarzem, durchsichtigem Feuerstein, Weniges, besonders die breiten, blattförmigen Lanzenspitzen und viele prismatische Messer, aus grau=opakem, und ganz Vereinzeltes aus rothgelbem Feuerstein.

Das sind in Kürze angegeben die gefundenen Feuersteingeräthe.

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B.

Ob auch folgende, aus Granit bestehende, wirklich Artefakte sind oder Zufälligkeiten, bleibe dahingestellt. Es sind dies: eine Granitaxt, 30 cm lang mit 18 cm langem Stiel und deutlicher Rundung am obern Enbe; die Breite beträgt dort 10 cm, die Dicke 2-4 cm; ferner zwei unregelmäßig behauene Granitstücke von 12 und 6 cm Länge und 4 und 3 cm Breite, endlich ein Granitreibstein (oder Mahlkugel), dessen Seiten abgeflacht sind, und der vielleicht zum Zerquetschen von Getreide in den sog. Quetschmühlen, ausgehöhlten Granitblöden benutzt wurde (anderseitig gefunden). Als auch zu unserm Fund gehörig müssen wohl betrachtet werden unregelmäßig geformte, länglichrunde Schieferstücke, die in 5-6 Exemplaren gefunden wurden, und die zum feineren poliren der Feuersteingeräthe, benutzt zu sein scheinen. Endlich wurden auch zwei Stücke Bernstein an unserer Stätte gefunden, die aber keine Bearbeitung zeigen. Wenn auch, wie schon oben gefagt, viele Brandstätten bisher noch nicht gefunden wurden (die auch vielleicht durch bas massenhafte Fortschaffen von Sand zerstört sind), so deuten doch die gefundenen Schlacken, die angebrannten Knochen und das angebrannte Holz darauf hin, daß, wenn sich auch die einstigen Bewohner hier in dem öden Dünenterrain nicht dauernd niebergelassen haben, doch die mit der Bearbeitung des Feuersteins Beschäftigten sich zur Erwärmung und Speisenbereitung Feuer angezündet haben müssen. Außer diesen Knochen wurde noch ein offenbar absichtlich gespaltener langer Röhrenknochen gefunden, der zu einem Meißel= ober pfriemenartigen Geräth zugespitzt und als solches auch in Gebrauch genommen zu sein scheint. Andere Geräthe aus Bein wurben bisher noch nicht gefunben.

C. Scherben von Thongefäßen (Urnenscherben).

Dieselben, aus grober Thonmasse gefertigt, zeigen die grobe Beimengung von Granitgruß und sind vielfach an der äußern Fläche schwarz gebrannt. Sie haben deshalb sicher nicht als Grabgefäße gedient, sondern sind einfach Kochgefäße gewesen, in denen die Feuersteinarbeiter sich ihre nothdürftige und kärgliche Nahrung bereitet haben. Ueber die Form dieser Gefäße läßt sich wegen der Kleinheit der gefundenen Stücke (dieselben schwanken zwischen der Größe eines Fünfpfennigstückes und einer halben Handfläche) leider nichts Genaues sagen. Sicher aber

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sind es steinzeitliche Gefäße, die zu unserm Fund gehören, und zwar z. Th. mit Henkeln versehene, da sich Oesentheile fanden. Das beweist auch das noch seltene Vorkommen von Ornamentirung an den zu Tausenden aufgefundenen Scherben: unter allen diesen Stücken finden sich nämlich nur ungefähr 50 mit Ornamentenmuster, das aber, da die gefundenen Stücke alle sehr klein sind, sich nicht überall sicher erkennen läßt. Drei jedoch treten deutlich hervor: 1. Parallele Horizontalen, gebildet durch eine eingerissene tiefe Furche und kleinere Einstiche, das bekannte steinzeitliche Ornament; 2. senkrechte Parallellinien, auch in Furchenstichmanier, ein Hängeornament, welches in Meklenburg besonders beliebt ist; s. Jahrb. 63, S. 86; 3. das seltene Gitterornament; s. Jahrb. 63, S. 84 (Zickhusen). Dieses dritte Ornament gehört ganz an das Ende der Steinzeit, und auch das erste scheint den älteren neolithischen Funden (eine paläolithische Keramik kennen wir nicht) fremd zu sein. Neben diesen typischen Gefäßresten fanden sich sowohl an unserer Stede, als auch auf den angrenzenden Feldern, Scherben von gebranntem Thon mit dunkler Glasur und z. Th. sogar mit aufgelegter Zeichnung in weißer Glasur, offenbar auch Stücke von höherem Alter, doch sicher nicht zu unserm Fund gehörig, sondern in spätern Zeiten zufällig dahin gekommen. 2 )

Wir haben es nach Obigem zweifellos mit Wohn= und Werkstätten eines steinzeitlichen Volkes zu thun. 1 ) Die weiter zu beantwortende Frage nach dem wirklichen Alter der Wustrower Feuersteinwerkstätte ist eine schwierige. Man könnte ja sagen, die roh bearbeiteten, grob zugehauenen Stücke gehören der ältesten, die fein muschelig gearbeiteten und geschliffenen Geräthe gehören der jüngeren Steinzeit an, und die Werkstätte sei daher der älteren Periode zuzurechnen und auch noch in der jüngeren Steinzeit benutzt worden.

Viel wahrscheinlicher ist es aber doch, diesen hier in Wustrow entdeckten Werkstättenplatz der jüngeren Steinzeit zuzurechnen und die älteren paläolithischen Formenstücke als einfachere Geräthe anzusehen, die neben den besseren (gerade wie wir es heutzutage mit unsern jetzigen lnstrumenten auch noch machen in Gebrauch geblieben sind. Wie überall auf solchen


2) Einige sind sicher wendisch. (Beltz.)
1) Aehnlich die Feuersteinwerkstätten zu Klink, Damerow i. Meckl., Lietzow auf Rügen und Glowe auf Jasmund.
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bisher entdeckten Werkstättenplätzen, so liegen auch hier die weggeworfenen Stücke herum, theils verunglückte Werkzeuge, theils Reste von Steinen (Nuclei), von denen die Spähne und anderes mehr abgehauen wurden, theils verloren gegangene vollkommene Stücke, unter denen naturgemäß namentlich die kleineren vorwiegen. Es ist wohl nicht zu viel gesagt, wenn wir annehmen, diese Werkstätte sei annähernd vor 2000 Jahren vor Christi Geburt benutzt worden.

Das Erstaunlichste an allen bearbeiteten feineren, auch an unserm Werkstättenplatz gefundenen Feuersteinartefakten ist und bleibt die Technik, und mit Recht sagt Sophus Müller in seiner Nordischen Alterthumskunde, 1. Theil:

"In der Behandlung des Feuersteins zeigt sich eine merkwürdige Kenntniß des Stoffs, erworben im Lauf langer Zeiten, eine beständig zunehmende Tüchtigkeit, das Resultat einer fortgesetzten Entwicklung, und schließlich eine erstaunliche Fertigkeit, die man heutzutage nicht erreichen kann. Der Stein und seine Behandlung giebt der ältesten Periode der Urzeit ihr eigenthümliches Gepräge. Mit Recht hat man sie daher die "Steinzeit" genannt."

(Typen von allen hier gefundenen Feuersteingeräthen sind von dem Finder Dr. Lettow=Wustrow sowohl dem mineralogisch=geologischen Museum der Landes=Universität Rostock, als auch dem Alterthums=Museum in Schwerin überwiesen worden.)


Aus diesen Beobachtungen ergiebt sich eine Bestätigung der Ansetzung bes Herrn Dr. Lettow, welcher die Anlage im Ganzen trotz altsteinzeitlicher Typen der jüngern Steinzeit zuschreibt. Dahin führen die halbmondförmigen Messer, die Pfeilspitzen und die Verzierungen der Thongefäße. Auch zeigen einige Stücke, welche in der großflächigen, paläolithischen Art zugeschlagen sind, sekundäre Bearbeitung durch Nachdengeln der Seitenflächen in der jüngern Technik, und umgekehrt sind eine Anzahl geschliffener Geräthe (wohl meist Keile) zerschlagen und neu zu Bohrern, Schabern u. s.w. verarbeitet. Doch ist auffallend das Fehlen des häufigsten neolithischen Geräths, des "Arbeitskeils" (Typus D), ebenso kommen kantige Meißel nicht vor; auch sind die "prismatischen Messer" im Ganzen derber und großflächiger als die der "Feuersteinwerkstätten". Eine Anzahl von Typen, wie die Rundschaber, Bohrer, Spalter, sind aus rein neolithischen

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Ansiedlungen nicht bekannt geworden. Der Schliff erscheint ganz vereinzelt und zum Theil an typologisch alten Stücken. Wir sind demnach wohl berechtigt, den Fund als Ganzes in eine sehr frühe neolithische Zeit hinaufzurücken und müssen eher die minder zahlreichen jüngeren Sachen (die ganz feinen Pfeilspitzen, kantigen Dolchgriffe u. dergl.) als spätere Beimischung erklären, als in den überwiegenden alterthümlichen Dingen Ueberbleibsel einer früheren Besiedlung sehen.

Damit ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen, daß an derselben Stelle auch schon in ältester Steinzeit Menschen gesiedelt haben können, und diesen ein Theil der Gegenstände von altem Typus angehört.

(Beltz.)

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Karte
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III.

Der Elbe-Ostsee-Kanal zwischen Dömitz und Wismar.

Von
Archivar Dr. Friedrich Stuhr .

Mit zwei Karten.
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D er Wohlstand der Hansestadt Wismar während des 14. Jahrhunderts beruhte zum großen Theil auf dem Zwischenhandel mit dem Lüneburger Salz. Dieser viel begehrte Handelsartikel kam bei Boizenburg über die Elbe nach Meklenburg hinein, wurde über Gadebusch und Mühleneichsen zu Wagen nach Wismar geschafft und dort von den anderen Ostseestädten gegen die eigenen


Die Quellen für die nachfolgende Darstellung bietet hauptsächlich das Geh. und Hauptarchiv zu Schwerin, wo bei den "acta navigationis in fluminibus" die Akten der Schweriner und der Güstrower Regierung mit den Handakten des Tilemann Stella vereinigt sind; außerdem hat das Rathsarchiv zu Wismar wichtiges Material geliefert. In Magdeburg sind alle in Betracht kommenben Akten bei der Eroberung der Stadt durch Tilly 1631 zu Grunbe gegangen, in Hamburg haben nur geringe Reste den Stadtbrand im Mai 1842 überdauert, im Lüneburger Stadtarchiv sind bis auf eine Relation bisher keine Kanalakten gefunden.

Eingehende ältere Abhandlungen:

Binder, Von der Aufräumung der in Mecklenburg befindlichen Flüsse und von deren Vereinigung mit einander sowohl als auch vermittelst des Ausflusses der Elbe und der Warnau mit der Nord= und Ostsee, in dem Patriotischen Menschenfreund, I, 1780, S. 344-367.

Becker, Geschichte der Schiffbarmachung der Flüsse und Ströme in Mecklenburg, in Monatsschrift von und für Mecklenburg, 1791, Spalte 561-573, 613-628, 671-690.

Norrmann, Ueber Wismars Handelslage und deren Benutzung in älteren Zeiten, Rostock 1804, S. 57-72.

v. Lützow, Versuch einer pragmatischen Geschichte von Mecklenburg, III, Berlin 1835, 8. 14-15, 96-104, 127-129.

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Erzeugnisse eingetauscht. so bestand zu jener Zeit in Wismar eine Niederlage von Waaren und Gütern aller Art, von deren Bedeutung noch im 16. Jahrhundert viele damals verwaisten Lagerhäuser Zeugniß ablegten.

Eine Aenderung in diesem Zustand trat ein, als die rührige Nachbarstadt Lübeck auf Grund eines 1390 mit Herzog Erich von Sachsen abgeschlossenen Vertrages in den Jahren 1391 bis 1398 die unweit Lauenburg in die Elbe mündende Delvenau schiffbar machte und diesen Fluß durch einen Kanal mit dem Möllner See und mit seinem Abfluß nach Lübeck hin der Stecknitz, verband. Die 1398 eröffnete Stecknitzfahrt 1 ) zog in Kurzem den Lüneburger Salzhandel ganz an sich, weil der Salztransport zu Schiffe naturgemäß weit wohlfeiler war, als der zu Wagen über Land. Und als erst Wismar mit dem Verlust des Zwischenhandels in Salz ein wesentlicher Tauschartikel fehlte, folgte bald ein großer Theil des Wismarschen Importverkehrs nach und ging gleichfalls auf Lübeck über.

Wismar und die Herzöge von Meklenburg waren zu Ende des 14. Jahrhunderts nicht in der Lage, ihrerseits eine Wasserverbindung zwischen Ostsee und Elbe herzustellen und auf diese Weise die Ausführung des Lübecker Planes zu vereiteln. Herzog Albrecht III., König von Schweden, schmachtete seit 1389 in schwedischer Gefangenschaft, in die er im Kampfe mit der Königin Margarethe um seine Königskrone gerathen war. Wismar stand, ebenso wie Rostock, in dieser Zeit treu zu seinem Landesherrn und brachte für dessen Befreiung und für den Ersatz Stockholms schwere Opfer an Geld und Blut. Als Herzog Albrecht 1395 nach fast 7jähriger Gefangenschaft in die Heimath zurückkehrte, waren seine Mittel so völlig erschöpft, daß er und seine Verbündeten mit Waffengewalt gegen Lübeck wenig durchzusetzen vermochten. Herzog Albrecht nahm daher am 22. Oktober 1402 unter Vermittelung des Bischofs Detlev von Ratzeburg einen Vergleich 2 ) an, wonach die Stadt ihm eine Entschädigung für Nachtheile aus dem neuen Kanal im Betrage von 6 lüb. Pfennigen für jede Last Salz zusicherte, Albrecht dagegen den Kanal und Leute, Güter und Schiffe darauf zu schützen versprach.

Für Lüneburg war übrigens die Stecknitzfahrt nicht so unbedingt vortheilhaft, wie man zu Anfang glauben mochte.


1) Ueber die Stecknitzfahrt vergl. Woltman, Beyträge zur Schiffbarmachung der Flüsse, Hamburg 1826, S. 170-194.
2) Original im Geh. und Haupt=Archiv, Verträge mit Auswärtigen (Lübeck).
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Nicht nur hielt die Stadt Lübeck mächtig ihre Hand auf dem neuen Wasserweg und sperrte ihn, sobald sie mit Lüneburg in Zwistigkeiten gerieth, sondern sie versuchte auch alsbald vermittelst dieser neuen Verbindung mit der Elbe ihrem Handel durch die Elbschifffahrt neue Absatzgebiete in Oberdeutschland zu verschaffen, auf die Lüneburg aus einer alten Stapelgerechtigkeit ausschließlichen Anspruch zu haben vermeinte. Aus diesem Grunde suchte Lüneburg schon zu Anfang des 15. Jahrhunderts die alten Beziehungen zu Wismar wieder anzuknüpfen und fand bei den meklenburgischen Herzögen bereitwilliges Entgegenkommen.

Im Jahre 1412 schlossen die Herzöge Johann IV. und Albrecht V. und die Herzogin Agnes von Meklenburg, die für letzteren die Vormundschaft führte, in Gegenwart zweier Wismarscher Rathsherren mit der Stadt Lüneburg einen Vertrag 1 ) über die Handelsstraßen von Boizenburg nach Wismar ab. Sie nahmen Gut und Gesinde der Lüneburger in ihren Frieden und ihre Hut, regelten den Zoll auf den Zollstätten Boizenburg, Gadebusch und Mühleneichsen und, was das Wichtigste ist, sie räumten den Lüneburgern das Recht ein, an geeigneter Stelle Wasserstraßen von der Elbe durch das meklenburgische Land nach Wismar anzurichten. Es bestand also schon damals in Lüneburg der Plan, dem Salzhandel einen neuen Ausweg nach der Ostsee zu bahnen und dadurch die Stecknitzfahrt entbehrlich zu machen. Noch bestimmter kommt dieser Plan in einer Urkunde vom 11. September 1430 2 ) zum Ausdruck, durch die Herzogin Katharine von Meklenburg für sich und in Vormundschaft ihrer Söhne, der Herzöge Heinrich und Johann, die Verleihung von 1412 bestätigte und erweiterte. Sie gestattete darin den Lüneburgern, die Schaale, einen Nebenfluß der oberhalb Boizenburg in die Elbe mündenden Sude oder des schwarzen Wassers, wie der Unterlauf der Sude im Volksmunde genannt wird, aufzuräumen und durch Schleusen fahrbar zu machen, also daß man zu Schiff aus der Elbe in den Schaalsee und, bei etwaiger Fortsetzung der Wasserstraße nach Wismar, auch dorthin gelangen könne. Daneben gewährte die Herzogin den Lüneburgern ausgedehnte Vorrechte auf der neuen Fahrt. Trotz aller dieser Begünstigungen meklenburgischerseits vergingen jedoch


1) Abschrift im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin, acta navigationis, und im Rathsarchiv zu Wismar.
2) Die entsprechende Lüneburger Urkunde vom 4. Juli 1430 im Original im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin, Verträge mit Auswärtigen.
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noch über 100 Jahre, bis die Schaalfahrt 1 ) ins Werk gesetzt wurde. Hauptsächlich war daran die Eifersucht der Boizenburger schuld, die, gestützt auf herzogliche Privilegien, auf eine ausschließliche Benutzung des schwarzen Wassers Anspruch erhoben und dem Bau der Wasserstraße andauernd Hindernisse in den Weg legten. Geldmangel und innere Unruhen in der Stadt Lüneburg, auch die Streitigkeiten, in die Lüneburg bei Einführung der Reformation verwickelt wurde, mochten außerdem lähmend auf die Unternehmungen der Stadt wirken.

Erst in den Jahren 1550-1560 wurde die Schaale regulirt, Schleusen darauf angelegt und derart eine Schifffahrt aus der Elbe bis in den Schaalsee ermöglicht. Recht in Aufnahme ist die Schaalfahrt aber auch nach Vollendung des Werkes nicht gekommen. Nach wie vor blieb das Abflößen des Holzes das Meklenburgs Waldungen in großen Mengen lieferten und das die Lüneburger Saline zum Betriebe ihrer Salzpfannen nicht entbehren konnte, auf der Schaale die Hauptsache. 2 ) Noch viel weniger wurden Schaalsee und Ostsee bei Wismar durch einen Kanal, wie 1430 in Aussicht genommen war, verbunden. Der breite Landrücken, der sich quer durch Mektenburg hinzieht und erst in Schleswig=Holstein verläuft, mußte zwischen Schaalsee und Wismar durchstochen werden, wobei kein Wasserlauf die Arbeiten erleichterte. Dazu machten der Herzog von Lauenburg, das Stift Ratzeburg und andere Interessenten alsbald gegen die Benutzung des Schaalsees mannigfache Einwendungen, zu deren Hinwegräumung nur geringe Aussicht vorhanden war. Vor allen Dingen wurde aber bald nach Vollendung der Schaalfahrt von den Herzögen von Meklenburg und der Stadt Wismar eine andere Wasserverbindung zwischen Elbe und Ostsee zur Umgehung der Stecknitzfahrt thätig in Angriff genommen, die der Schaalfahrt in jeder Weise den Rang abzulaufen schien. Sie beruhte auf viel breiterer pekuniärer Grundlage, wurde von der Natur außerordentlich begünstigt und bot den Lüneburgern mindestens dieselben, wenn nicht noch größere Vortheile. Das war die Wasserfahrt Dömitz-Wismar.

In ziemlich gerader Linie zwischen beiden Städten erstreckte sich auf mehr als 2 1/2 Meilen in die Länge von Norden nach


1) Kraut, Geschichte der Schaalffahrt, in Annalen der Braunschweig=Lüneburgischen Churlande, Hannover 1787, I, 1. Stück, S. 60-81 und 2. Stück, S. 12-35.
2) Manecke, Beschreibungen der Städte, Aemter und adelichen Gerichte im Fürstenthum Lüneburg, I. Band, Celle 1858, S. 57.
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Süden der wasserreiche, in allen seinen Theilen schiffbare Schweriner See. Nach Süden hin war derselbe bereits mit der Elbe durch natürliche Wasserläufe verbunden. Die Stör floß aus dem südlichsten Zipfel des Sees, der Bucht bei der Fähre, ab und vereinigte sich 1/4 Meile oberhalb Neustadt bei Hohewisch mit der Elde, die ihrerseits über Neustadt, Grabow und Gorlosen weiterfloß und, nachdem sie unterhalb Gorlosen eine kurze Strecke auf brandenburger Gebiet übergetreten war, nahe Dömitz in die Elbe mündete. Vertiefte und räumte man diese Flüsse und versah man sie mit den nöthigen Schleusen, so war eine Schifffahrt vom Nordende des Schweriner Sees bei Viecheln bis in die Elbe möglich. Nach Norden hin bestand eine natürliche Wasserverbindung des Schweriner Sees mit der Ostsee zwar noch nicht, aber auch hier hatte die Natur der Schifffahrt in mancher Hinsicht vorgearbeitet. Aus dem ganz nahe dem Schweriner See gelegenen Loostener See floß nach Norden ein Bach 1 ) ab, trieb mehrere Mühlen und ergoß sich in den Wismarschen Mühlenteich. Sümpfe, Moore und kleine Teiche waren auf der Strecke mehrfach vorhanden. Schwierigkeiten bot die Durchstechung einiger Anhöhen zwischen Loostener und Schweriner See und bei Moidentin und Meklenburg und die Ueberwindung des bedeutenden Höhenunterschiedes zwischen den Wasserspiegeln des Schweriner Sees und der Ostsee. Aber auch diese Schwierigkeiten waren hinwegzuräumen, wenn man die Kosten nicht scheute.

Die Vortheile, die sich aus der Fahrt nach ihrer Fertigstellung für den Handel Meklenburgs ergeben mußten, lagen auf der Hand. Der Durchgangshandel von der Elbe her würde das Lüneburger Salz wieder, wie früher, auf Wismar anstatt auf Lübeck leiten, und von Wismar her würden die Waaren der Ostseegebiete auf dem neuen Weg ins Innere Deutschlands gehen. Auch auf eine erhebliche Ausfuhr aus dem Lande, besonders an Holz und Wild, konnte man rechnen. Zu beiden Ufern der Elde zogen sich weite Waldungen, die Lewitz, der Zuckhut, der Horn, der Jastram u. A., hin, die nach einem Bericht aus der Mitte des 16. Jahrhunderts an Eichen, Buchen, Ellern und anderem Nutzholz die Fülle hatten. An Wild gab es darin nach demselben Bericht Hirsche, wilde Schweine, Rehe, Hasen, Füchse, Birk=, Reb= und Haselhühner, Tauben, Enten, Schnepfen, Krammetsvögel, selbst Biber und Wölfe.


1) Vergl. Crull, Die Bisthums= und Kirchspielsgrenzen bei und in Wismar, im Jahrb. 41, S. 115-116.
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Die ersten Versuche, eine Schifffahrt auf der Elde zu Stande zu bringen, gingen von den Herzögen Magnus II. (1477-1503) und Balthasar (1480-1507) von Meklenburg aus. Sie bemühten sich, soweit die für jene Zeit recht lückenhaften Quellen erkennen lassen, mehrfach, die Benutzung der brandenburgischen Eldestrecke frei zu bekommen. Bereits mit dem Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg (1470-1486) pflogen sie, nachweislich zuerst 1480, deswegen Verhandlungen und behaupteten später auch, auf einer Zusammenkunft zu Wilsnack, die Gewährung ihres Wunsches von ihm erlangt zu haben. Wie dem nun auch sei, sein Sohn und Nachfolger, Kurfürst Johann Cicero (1486-1499) nahm von vorne herein eine ablehnende Stellung den meklenburgischen Plänen gegenüber ein. Er ließ durch die zu Eldenburg angesessenen Quitzows den Fluß sperren und ließ, als meklenburgische Unterthanen, von ihren Vögten unterstützt, trotzdem von der Schifffahrt nicht abstanden, 1488 durch Jürgen Bischwang am meklenburgischen Hof energisch aus Abstellung der Uebergriffe dringen. Alle Berufungen meklenburgischerseits auf ihr vermeintliches, ihnen von Alters her zustehendes Recht und auf die Bewilligungen des Kurfürsten Albrecht fruchteten Nichts. Auch die Absendung mehrerer Räthe mit Schiffen die Elde hinunter im Jahre 1490 1 ) scheiterte an dem Widerstand des jüngeren Dietrich von Quitzow. Da werden denn die Herzöge Magnus und Balthasar ihren Plan für aussichtslos gehalten und aufgegeben haben. Wenigstens ist uns von weiteren Unternehmungen der Herzöge keine Kunde geworden. An die Aufräumung und Kanalisirung der Elde sind sie nicht gegangen. Diese Arbeiten hatten auch nicht eher Zweck, als bis man Gewißheit hatte, daß sie später Nutzen bringen würden. Und schließlich hatten die Herzöge von Meklenburg mit der Unterwerfung und Demüthigung der aufsässigen Stadt Rostock lange Jahre hindurch vollauf zu thun, daß sie für eine eingehendere Beschäftigung mit der Schifffahrtsangelegenheit wenig Zeit übrig haben mochten. Dies blieb ihren Nachfolgern überlassen.

Aus dem Jahre 1512 hören wir, daß die Herzöge Heinrich V. (1503-1552) und Albrecht VII. (1503-1547) wieder mit


1) Das Original des im Geh. und Haupt=Archiv aufbewahrten Quitzowschen Briefes hat deutlich die Jahreszahl LXXX. Diese muß jedoch verschrieben sein, da der Kurfürst Johann darin erwähnt wird, der erst von 1486 an regierte. Wahrscheinlich ist ein X aus Versehen fortgelassen und muß demgemäß 1490 gelesen werden, was auch am Besten zu dem Inhalt des Briefes passen würde.
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Brandenburg, wo seit 1499 Johann Ciceros Sohn, der Kurfürst Joachim I., regierte, wegen der Eröffnung des Eldenpasses bei Eldenburg unterhandelten. Die Herzöge knüpften also da wieder an, wo ihr Vater vergeblich sich bemüht hatte und woran er schließlich erlahmt war. Kurfürst Joachim holte den Rath seiner Getreuen ein, die zum Theil schon unter seinem Vater gedient hatten, und ließ sich schnell überzeugen, daß sowohl sein Großvater als sein Vater auf ähnliche Gesuche der meklenburgischen Herzöge stets Abschlag ertheilt hätten. Er benutzte dies gern als Vorwand, um auch seinerseits die Genehmigung zur Eldeschifffahrt zu versagen, in Wirklichkeit bewog ihn wohl lediglich nachbarliche Eifersucht zu diesem Schritte.

Uebrigens hatten sich die Herzöge zu gleicher Zeit, da sie mit Kurfürst Joachim unterhandelten, auch mit der Hansestadt Hamburg in Verbindung gesetzt und Geldbeiträge zur Vertiefung der Elde erbeten. Aber Hamburg hatte augenscheinlich kein Vertrauen zum Fortgang des Werkes, solange Brandenburg in seiner ablehnenden Haltung verharrte. Der Rath erklärte am 24. April 1513, er könne der Herzöge Begehren nicht erfüllen, bevor man nicht die Fortschritte beim Bau der Wasserstraße vor Augen habe. so ist es nicht zu verwundern, daß das Unternehmen wieder volltändig ins Stocken gerieth.

Lange Zeit hören wir dann Nichts mehhr von der neuen Schifffahrt. Erst aus dem Jahre 1531 berichtet eine wendische Chronik: 1 ) "Ys ok van der stat Wyßmare vnde dorch hertigen Albrecht van Mekellenborch beginnet worden eyn nye graue van der Wyßmer in de Swerinesken ßee vnde van daer in de Eldena vnde ßo vort in de Elue to schepende na Hamborch." Es ist auffallend, daß Herzog Albrecht damals den Bau eines Wasserweges unternahm, an dessen Rentabilität nicht zu denken war, wenn man nicht zu Schiffe auf der Elde über brandenburgisches Gebiet hinweg in die Elbe gelangen konnte. Albrecht hatte jedoch 1524 Anna, die Tochter des Kurfürsten Joachim I., als Gattin heimgeführt. Er mochte hoffen, bei solchen nahen Beziehungen zum brandenburger Hof die Freigabe des Passes bei Eldenburg unschwer zu erlangen, sobald man die Fahrt auf meklenburgischem Gebiet vollendet sähe.


1) "Eyn kort Vttoch der Wendeschen Cronicon" bei Lappenberg, Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache, Hamburg 1861, S. 288. Aehnlich eine Hamburger Chronik von 799-1559 bei Lappenberg, S. 428.
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Gleichzeitig mit dem Bau des Kanals entfaltete Herzog Albrecht eine rege Thätigkeit auf diplomatischem Gebiet. Er suchte die benachbarten Fürsten und Stände von dem Nutzen der neuen Schifffahrt zu überzeugen und sie zur Hergabe von Geldmitteln zu bestimmen. 1531 verhandelte Wismar in seinem Namen mit Magdeburg. Es fuhr ein Wismarsches Schiff mit etlichen Last Heringen "auf ungewöhnlicher und vorher ungehörter Fahrt" von dem Nordende des Schweriner Sees durch die Stör und Elde nach Magdeburg und überbrachte das Gesuch um Vorstreckung von Geldmitteln. Aber Magdeburg lehnte jede Hülfe ab, weil es auf die Ausbesserung der Festungswerke und wichtiger Stadtgebäude zur Zeit viele tausend Gulden verwenden müsse. Nicht besser erging es Herzog Albrecht, als er 1531 durch Vermittelung der Königin Marie von Ungarn den Kaiser Karl V. für die Schifffahrt, deren Baukosten er auf höchstens 14000 Goldgulden schätzte, zu interessiren versuchte. Auch hier erhielt er Abschlag. Am 2. Februar 1532 ging der meklenburgische Amtshauptmann Jochim v. Karlewitz in besonderer Botschaft nach Hamburg und suchte wenigstens 6000 fl. zu erlangen, damit bei künftigem guten Wetter eifrig am Graben gearbeitet werden könne. Aber auch seine Bitte hatte keinen Erfolg. Der Rath vertröstete Herzog Albrecht auf die Zukunft. Wenn der Graben fertiggestellt sei und sich zuträglich für den Hamburger Handel erweise, wolle man weiter verhandeln. Und von diesem Standpunkt ließ sich der Rath sogar nicht durch die verlockendsten Zusagen an Freiheiten und Privilegien auf dem neuen Graben und durch das Versprechen, die vorgestreckte Summe sammt den auflaufenden Zinsen aus den Schifffahrtszöllen demnächst zurückzuzahlen, abbringen. Danzig umschrieb seine Ablehnung 1534 damit, daß es warten wolle, bis Hamburg sich endgültig erklärt habe. Selbst Wismar zeigte wenig Lust, erhebliche Geldbeiträge vor der übrigen Landschaft voraus zu leisten.

Zu allen diesen Mißerfolgen kam noch hinzu, daß die Verhandlungen mit Brandenburg keineswegs günstig abliefen, wie Herzog Albrecht erwartet haben mochte. Als 1533 sich das Gerücht verbreitete, der Herzog wolle persönlich die Elbe hinunterfahren und den Unterlauf des Flusses auf brandenburgischem Gebiet besichtigen, warnte ihn Kurfürst Joachim ernstlich davor. Er habe seinem Hauptmann in der Priegnitz und den Quitzows zu Eldenburg befohlen, die meklenburgischen Schiffe nöthigenfalls mit Gewalt zurückzuhalten. Durch solche Drohung ließ sich Herzog Albrecht nun freilich nicht einschüchtern. Er und seine

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Gemahlin, Kurfürst Joachims Tochter, zogen im Mai desselben Jahres mit zwei beladenen Schiffen die Elde hinunter und ließen die Tiefe und Breite des Flusses bei Eldenburg ausmessen, ohne daß der brandenburgische Hauptmann etwas dagegen ausrichten konnte. Einen dauernden Erfolg hatte Albrecht jedoch nicht. Kurfürst Joachim beklagte sich bitter über die Gewaltthat und forderte die Auslieferung der Schiffe, die den Frieden gebrochen hatten; er traf auch Vorkehrungen, daß sich ein solcher Vorgang nicht wiederholen konnte.

1535 starb Kurfürst Joachim I., und es folgte ihm sein Sohn Joachim II. (1535-1571). Wenige Jahre nach seinem Regierungsantritt versuchte Herzog Albrecht nochmals den Weg gütlicher Unterhandlung. Die brandenburgische Landschaft, der Joachim die Sache vorlegte, berief sich jedoch 1543 auf ihre Privilegien, in denen ihnen verbrieft war, daß keine Schifffahrt auf der Elde betrieben werden sollte. So schlug denn auch Joachim II. das Gesuch ab mit der Begründung, daß er dies Gelöbniß nicht brechen könne. 1544 stellte Magdeburg nochmals bei Joachim vor, welche Vortheile er aus den Schiffszöllen auf der Unterelde ziehen werde, wenn es den Herzögen von Meklenburg gelänge, den ganzen Ostseehandel, besonders von Reval, Riga und Danzig, auf Wismar und durch die neue Schifffahrt in die Elbe zu leiten. Aber auch dies fruchtete nichts.

Ein weiteres Hinderniß für eine künftige gedeihliche Entwickelung des Verkehrs auf der neuen Wasserstraße drohten die hohen Zölle, mit denen Herzog Ernst von Lüneburg die elbabwärts oder elbaufwärts fahrenden Schiffe bei seinen Zollstätten Bleckede, Hitzacker und Schnakenburg belegte, und der Ausschluß des Baisalzhandels von der Elbschifffahrt, also auch von der Fahrt auf dem meklenburgischen Graben, abzugeben. Um dies Vorgehen lüneburgischerseits zu verstehen, müssen wir etwas in die Vergangenheit zurückblicken.

Die Stadt Lüneburg nahm von Alters her ein weitgehendes Stapelrecht für sich in Anspruch. Danach mußten alle für Oberdeutschland bestimmten Waaren von Hamburg und Lübeck und anderen elbabwärts gelegenen Städten und Staaten aus auf dem Wasser= oder Landwege nach Lüneburg geschafft und dort abgelegt werden, von wo sie dann von den Lüneburgern auf derAchse weiter nach Braunschweig, Meißen, Thüringen, Franken, Hessen gefahren wurden. Umgekehrt mußten auch die aus den oberdeutschen Ländern kommenden Waaren sich der lüneburgischen Niederlage unterziehen.

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Die Herzöge von Lüneburg schützten dies Recht Lüneburgs, hielten zuwiderhandelnde Schiffer auf ihren Elbzollstätten an und wiesen sie an die Stadt, als die alte gewöhnliche Niederlage, oder erhoben selbst hohe Zölle von den vorüberfahrenden Schiffen. Dagegen vertraten hauptsächlich Hamburg und Magdeburg die Ansicht, die Schifffahrt auf der Elbe müsse als auf einem flumen publicum einen Jedem freistehen und sei auch von jeher frei gewesen, obgleich diese Städte selbst ein Stapelrecht besaßen und durch Zwangsmittel aufrecht erhielten.

1544 hegte Herzog Albrecht den abenteuerlichen Plan, die Elde unter Benutzung verschiedener kleiner meklenburgischer Wasserläufe mit der Elbe bei Boizenburg zu verbinden und also die lüneburgischen Zollstätten zu vermeiden. Es handelte sich darum, die Sude und ihren Nebenfluß, die Rögnitz, schiffbar zu machen und letztere durch einen Kanal mit der Elde bei Eldena zu verbinden. Man wollte dann auf dem weiten Umweg, die Elde aufwärts, durch die südlichen Seeen Meklenburgs, die Havel abwärts, bei Havelberg wieder in die Elbe gelangen. 1 ) Einzelheiten dieses Planes sind aus den Acten nicht zu erkennen. Um Michaelis 1544 fanden jedoch Unterhandlungen zwischen meklenburgischen und Hamburger Abgesandten bei Grevenhof in der Nähe Hamburgs statt, wobei wieder 6000 ft. als erstes Darlehn von Hamburg verlangt wurden. Im Ganzen wünschte Herzog Albrecht 16000 fl. nach und nach zu erhalten. Es war vorauszusehen, wie es auch geschah, daß dies weitausschauende Unternehmen, bei dem man größtentheils auf fremde Hülfe angewiesen war, ins Wasser fallen würde.

1545 unternahmen Brandenburg, Meklenburg und die Städte Hamburg und Magdeburg gemeinsame Schritte, um die lästigen Fesseln abzuschütteln, die Herzog Ernst von Lüneburg ihrer Schifffahrt auferlegte. Als ein wider ihn ausgebrachtes kaiserliches Mandat wirkungslos blieb, kamen Gesandte dieser Reichsstände in Stendal zusammen und verabschiedeten daselbst am 27. Juni des Jahres, daß man Gewalt gegen Gewalt setzen und die Schiffe an den Lüneburger Zoltstätten von Bewaffneten vorübergeleiten lassen, im Uebrigen aber dem Herzog den gewöhnlichen Zoll nicht vorenthalten wollte. Aber dem Beschluß folgte die Ausführung nicht und alles blieb beim Alten.


1) Vgl. dafür u. A. den Brief Herzog Abrechts an Hamburg von 1545 im Hamburger Staatsarchiv Cl. I, Lit.S d , N. 14, Vol. , Fasc. 1 a.
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Trotz dieser zahlreichen Widerwärtigkeiten hat Herzog Albrecht an dem Wassergraben von Wismar nach Dömitz fortarbeiten lassen. Uns sind zwar keine Register, Berechnungen oder Pläne aus seiner Zeit erhalten. Doch wissen wir aus den Aufzeichnungen Tilemann Stellas, der bei dem Kanalbau unter der Regierung der Herzöge Johann Albrecht und Ulrich eine bedeutende Rolle spielte, daß Herzog Albrecht drei Anhöhen nördlich des Schweriner Sees hat durchstechen, die Elde oberhalb Eldenas reguliren und Aufräumungsarbeiten im Fluß vornehmen lassen. Diese unter so ungünstigen Umständen erzielten Erfolge machen Albrechts Unternehmungsgeist und Thatkraft alle Ehre. Hätten ihm günstigere Verhältnisse zur Seite gestanden, hätte er sich auch mit seinem Bruder, Herzog Heinrich, über ein gemeinsames Handeln einigen können, was nach Tilemann Stellas Darstellung nicht zu erreichen stand, wohl aus dem Grunde, weil Herzog Heinrich in späteren Jahren vor Allem die Schiffbarmachung der Nebel 1 ) am Herzen lag, so wäre das Unternehmen damals unzweifelhaft vollendet worden. Jedenfalls haben den Herzog Albrecht nicht etwa, wie Simon Pauli 2 ) 1555 in seiner oratio de oppido Sverino unter Anspielung auf das bekannte, den Knidiern bei der Durchgrabung der ihr Gebiet mit dem Festland verbindenden Landzunge ertheilte Orakel 3 ) naiv meint, die schließliche Einsicht zurückgehalten, daß Menschenwerk die Natur nicht verbessern dürfe.

Unter der Regierung der Söhne Herzogs Albrecht, der Herzöge Johann Albrecht I. und Ulrich, die 1555 die väterlichen Lande theilten und zu Schwerin und Güstrow selbstständig regierten, beginnt und vollendet die Wismar-Dömitzer Fahrt ihre Glanzzeit. Beide Fürsten gehören entschieden zu den hervorragendsten Persönlichkeiten, die den meklenburgischen Herzogshut getragen haben. Ihre Charaktere waren grundverschieden. Johann Albrecht thatkräftig und, wenn er etwas für richtig erkannt hatte, rücksichtslos durchgreifend, wie er dies besonders bei der Unterdrückung der katholischen Kirche im Lande bewiesen hat. Ulrich mehr überlegend und Rücksicht auf seine finanziellen Mittel nehmend, was man von Johann Albrecht nicht behaupten


1) Franck, Alt= und Neues Mecklenburg, IX. Buch, Güstrow und Leipzig 1755, S. 215.
2) Simon Pauli, oratio de oppido Sverino, Rostochii 1555; auch abgedruckt in Davidis Chytraei orationes, Hanoviae 1614, S. 554 ff. Uebersetzt von Bernhard Hederich, Schwerinische Chronica, 1598. Vergl. zu der Rede: Otto Krabbe, David Chyträus, Rostock 1870, S. 90 n.
3) Herodot, historiarum lib. I, 174.
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kann. Und doch ergänzten sich ihre Charaktere, wenn sie dasselbe Ziel vor Augen hatten, so beim Kanalbau, auf das Glücklichste. Herzog Johann Albrecht hat vielfach seinen Bruder mit fortgerissen, wenn er in seinem Entschluß zu vorsichtig war und nicht zur Entscheidung kommen konnte. Herzog Ulrich hat mäßigend auf Johann Albrecht eingewirkt, wenn er, allzu schnell und stürmisch, den gegebenen Verhältnissen zu wenig Rechnung trug. So kam häufig der richtige Mittelweg zu Stande.

Das Verdienst, die Schifffahrtsangelegenheit von Neuem in Fluß gebracht zu haben, kann Wismar für sich in Anspruch nehmen. Am 2. Juni 1562 fand eine Besichtigung des Terrains zwischen Schweriner See und Ostsee durch städtische Abgesandte statt. Bis Loosten fanden diese schon einen Graben aus Herzog Albrechts Zeit vor, woran freilich noch manches zu thun war. Von Meklenburg an schien es ihnen nicht empfehlenswerth, beim Kanalbau den Bach zu benutzen, der über fünf Mühlen, die Meklenburger Mühle, die Walkmühle, die Rothethor=Mühle an der Stadt Landwehr, die Neue (Steffin=) Mühle und die Karower (Grönings=) Mühle, in weitem Umweg dahinfloß, sondern gerade auf den Rothen Hut, wie ein stehen gebliebenes Stück Wall an einem alten abgelassenen Teich genannt wurde, und auf die Klüßer Mühle zu durchzustechen. Danach trat Wismar mit Magdeburg in Unterhandlung und schlug vor, gemeinsam auf Mittel und Wege zu sinnen, wie man die Schifffahrt in Gang bringen könnte. Man möchte vor allen Dingen eine kaiserliche Konfirmation für die Schifffahrt erwirken, die jede Störung derselben verbiete. Aber Magdeburg hielt es für angebrachter, wie es ja auch entschieden war, zunächst sich mit den Herzögen von Meklenburg, ohne deren Rath und Wissen in der Sache doch Nichts vorgenommen werden könnte, in Verbindung zu setzen. 1 )

1564 überreichte deshalb Wismar den Herzögen eine wohlausgearbeitete Denkschrift, in der es seine und Magdeburgs Wünsche wegen der ihnen zu gewährenden Privilegien und Gerechtigkeiten auf dem neuen Graben darlegte. Wismar verlangte u. A. für sich, als eine landsässige Stadt, auf dem neuen Graben Freiheit von den Zöllen, die die fremden Städte zu erlegen hätten. Die Herzöge, ihre Amtleute und der Adel sollten nicht das Recht haben, Korn, Bau= und Brennholz oder andere


1) Vergl. für die Verhandlungen von 1562-64 besonders Wismarsches Rathsarchiv Tit. X, N. 1, Vol. 1 und Vol. 5 b.
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Waaren auf dem Graben anders als nach Wismar zu verfahren; denn dies verstoße gegen die städtischen Privilegien, schädige den Kaufmann und vertrage sich auch nicht mit dem Ansehen und der Reputation eines Fürsten, eines Beamten oder Adligen. Außerdem verlangte Wismar, daß die Herzöge den Kaufmann gegen Gewaltthat und Ueberfall sicherten, ihm zum Ersatz des auf herzoglichem Gebiet erlittenen Schadens behülflich wären und zum Einlagern der Güter in Dömitz und Viecheln Depothäuser errichteten. In Viecheln dürften die Waaren aber nur ab= und aufgeladen, nicht auch zu Kauf angeboten werden, denn die Stapelgerechtigkeit stehe Wismar allein zu. Wismar wollte zehn Schiffe von je zehn Last Tragfähigkeit in Viecheln halten, das Gleiche möchten die Herzöge in Dömitz thun. Die Schleusen zwischen Wismar und Meklenburg wünschte der Rath zu erbauen und davon auch die Zölle zu erheben. Bis die Schleusen zwischen Wismar und Viecheln erbaut wären, wollte die Stadt einen Damm für Fuhrwerke zwischen beiden Orten gegen Erhebung eines Dammgeldes von 3 ßl. für die Last Waaren unterhalten. Die nach Wismar hineingehenden Waaren sollten von dem Dammgeld jedoch frei sein und nur den gewöhnlichen See=, Strand= und Landzöllen unterliegen. Schließlich erklärte sich die Stadt damit einverstanden, daß die Herzöge bei den Schleusen am Graben von den aufwärts, nach der Elbe zu, fahrenden Schiffen einen mäßigen Zoll im Betrage von 2 ßl. für die Last oder den Packen Güter erhöben. Wegen der Kanal abwärts fahrenden Schiffe könnten die Herzöge einen Zoll mit Magdeburg vereinbaren.

Interessant sind die der Wismarschen Denkschrift eingefügten Zollberechnungen, weil man aus ihnen die Waarengattungen kennen lernt, die nach Ansicht des Raths hauptsächlich auf der neuen Wasserstraße befördert würden. Es werden aufgezählt:

Fische, wie Störe, Aale, Heringe, Dorsche, Kabeljau, Rotschar (Stockfisch); Metalle, wie Eisen, Stahl, Kupfer, Blei; Laken und Wolle aus Mecheln, Amsterdam, Rotterdam, Deventer, Maastricht; außerdem Korn, Häute, Wachs, Talg, Honig, Theer, Zucker, Rosinen, Mühlsteine und andere behauene Steine, Hölzer für Schiffsmaste und Brennholz, Salpeter, Schwefel und Pulver.

Wie vorauszusehen war, gingen die Herzöge auf solche übermäßigen Forderungen Wismars, die ihnen ein= für allemal die Hände gebunden hätten, nicht ein. Sie verabredeten vielmehr Ende 1564, Wismar und Magdeburg keinen Antheil am Bau des Kanals, wofür sie Privilegien und Freiheiten fortgeben

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müßten, zu gewähren, sondern ihn allein mit Hülfe der anwohnenden Amtsunterthanen ausbringen zu lassen.

Bereits im folgenden Jahre, 1565, übertrugen sie dem aus Siegen in Westfalen stammenden Mathematiker Tilemann Stella, der 1552 in die Dienste des Herzogs Johann Albrecht getreten war, und dessen unermüdlicher Arbeit alle späteren Erfolge beim Bau des Grabens zu verdanken sind, die Besichtigung des Terrains zwischen Viecheln und Wismar. Nach Stellas Memorial hätte sich der Graben von Viecheln durch den Lütten und Loostener See zu den Dörfern Moidentin und Meklenburg zu erstrecken. Vom Meklenburgischen Burgwall an könnte man entweder dem alten Wasserlauf und den fünf Mühlen daran folgen, oder den Graben über den Rothen Hut und die Klüßer Mühle weiterziehen; doch verdiene der letzte Weg den Vorzug, weil er licht, geräumig und gerade sei. Von der Klüßer Mühle sollte der Graben weiter nach dem Wismarschen Mühlenteich geführt werden. Auf der beschriebenen Strecke brauchte man zwischen Schweriner und Loostener See nur Herzog Albrechts Graben - drei Berge von 50, 70 und 170 Schritt Länge waren schon durchstochen - aufzuräumen, zwischen Loostener See und Moidentin wäre theilweise dichtes Holz zu entfernen, bei Moidentin und Meklenburg wären Anhöhen zu durchgraben, jenseits Meklenburg fände sich wohlgeräumter Grund vor. Zur Erläuterung seines Berichts wird Stella eine mit Tinte ausgeführte Stizze angefertigt haben, die noch heute im Archiv aufbewahrt wird.

Zur Ausführung kam der Stellasche Plan jedoch vor der Hand noch nicht. Während der nächsten Jahre nahm die Herstellung einer schiffbaren Wasserstraße zwischen der Schweriner Fähre und Dömitz die Herzöge ganz in Anspruch.

Im Herbst 1566 hatte Herzog Johann Albrecht auf seinem Gebiete vier Schleusen an der Stör und Elde fertig. Herzog Ulrich zögerte dagegen noch mit dem Bau seiner beiden Schleusen Zu Grabow und Eldena. Er wollte zuvor seines Bruders Zustimmung haben, daß die künftig einkommenden Zölle nicht nach der Zahl der von jedem erbauten Schleusen zwischen ihnen getheilt würden, sondern jedem zur Hälfte zu Gute kämen. Nach einigem Sträuben gab Johann Albrecht nach. Am 13. Mai 1567 wurde zu Doberan ein freundbrüderlicher Vertrag 1 ) zwischen beiden Herzögen zu ihrer gegenseitigen Sicherheit geschlossen,


1) Original auf Papier in zweifacher Ausfertigung im Geh. und Haupt=Archiv, pacta domus.
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wonach ein jeder in seinen Aemtern auf seine Kosten die Schleusen bauen und die Ströme räumen lassen sollte. Die Kosten sollten nach den Registern ausgeglichen, auch die Einkünfte auf beide gleich vertheilt werden. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind für die Zukunft grundleglich geblieben.

Demnächst trat auch Herzog Ulrich mit zwei Schleusenmeistern wegen der Schleusen zu Grabow und Eldena in Unterhandlung. Es wurde mit ihnen im Frühjahr 1567 verabredet, daß jede Schleuse 65 Ellen 1 ) (= 37,4 m) lang, 12 Ellen (= 6,9 m) breit und 4 Ellen (= 2,3 m) hoch erbaut und dem Schleusenmeister dafür 200 Rthlr., 1 Centner Speck, 4 Scheffel Roggen, 4 Tonnen Bier und ein frischer grüner Käse gegeben werde. In 8 Wochen, so meinte man, könne ein Schleusenmeister mit 7 Knechten, 15 Tagelöhnern zum Rammen und 6 Teichgräbern eine Schleuse erbauen.

Gleichzeitig mit der Verdingung der Schleusen besichtigte eine Kommission die Fahrt von der Fähre bis Dömitz. Sie setzte sich zusammen aus Tilemann Stella, dem Vertreter Johann Albrechts, aus Ulrichs Rentmeister Gabriel Brügmann und aus dem Bürgermeister Matthias Koch und zwei Bürgern Wismars. Diese fuhren am 23. Mai 1567 in einem Boote von 1 Elle (= 0,6 m) Tiefgang von Viecheln ab und langten am 27. Mai nach mühseliger Fahrt - sie hatten das Boot über viele flache Stellen hinüberziehen müssen - in Dömitz an. Auf der Rückkehr nach Wismar besichtigten die Kommissare auch die Strecke Viecheln-Wismar und gaben dann ihr Urtheil dahin ab, daß die Schifffahrt ohne erhebliche Kosten angerichtet werden könnte. Man müßte hauptsächlich darauf Bedacht nehmen, die flachen Stellen in der Stör zwischen Banzkow und Goldenstädt für einen Tiefgang der Schiffe bis zu 2 Ellen (= 1,2 m) zu vertiefen und zur Erleichterung des Treidelns der Schiffe das Buschwerk auf beiden Flußufern 10 Schuh (= 2,9 m) breit zu entfernen. Auf der Strecke südlich des Schweriner Sees hielt die Kommission 6 Haupt= und 2 Stauschleusen, und zwar Hauptschleusen zu Banzkow, Neustadt, Grabow, Eldena, Gorlosen und Eldenburg, Stauschleusen zu Plate und Banzkow, für erforderlich, von denen die Hauptschleusen zu Banzkow und Neustadt und die Stau= Schleuse zu Plate 2 ) bereits fertig waren. Auf der Strecke nördlich


1) 1 Elle = 2 Rostocker Fuß zu je 0,2876 m gerechnet. Der Rostocker Fuß scheint nach S. 210, Anm. 1 den Längenangaben für den Kanal im 16. Jahrhundert zu Grunde zu liegen.
2) Außer den 1567 fertigen drei Schleusen sind später die in Ansatz (  ...  )
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vom See brachte die Kommission sieben Hauptschleusen in Ansatz. Für die letzteren würde es jedoch ausreichen, wenn sie ein Schiff zur Zeit aufnehmen könnten.

Auffallend ist es, daß man im Anschlag von einer Schleuse bei Eldenburg trotz der früheren schlechten Erfahrungen mit Brandenburg nicht absah, vielmehr deswegen eine neue Sendung an den Kurfürsten anempfahl. In Brandenburg regierte noch Joachim II., der 1543 die Eldeschifffahrt auf seinem Gebiet dem Herzog Albrecht gewehrt hatte. Und er hatte seine Ansicht inzwischen nicht geändert. Als am 3. Februar 1568 die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich um Freigabe der Schifffahrt nachsuchten und zugleich einen Abriß für eine Schleuse zu Eldenburg vorlegten, erfolgte aus denselben Gründen wie früher wieder eine abschlägige Antwort.

Die Folge war, daß der Bau der Schleuse zu Gorlosen sofort eingestellt wurde, und daß die Herzöge sich anderweitig zu helfen suchten. Am 6. April 1568 rieth der Wismarsche Rathsherr Heinrich Schabbelt in einem von ihm erforderten Gutachten, man möchte die Waaren vor der Hand von Gorlosen nach Dömitz über Land gegen ein mäßiges Fuhrgeld fortschaffen und zwar solange, bis der Kurfürst den Zollausfall merke und selbst um das nachsuche, was er jetzt abschlage. Tilemann Stella war dagegen für endgültiges Aufgeben der Unterelde und für Anlegung einer Wasserstraße zwischen Elde und Elbe auf meklenburgischem Gebiet. Die Herzöge entschieden sich zunächst für eine Besichtigung des Geländes zwischen Eldena, Gorlosen und Dömitz, und trugen sie einer Kommission, zu der Stella, Brügmann und Schabbelt gehörten, auf. Diese erkundete vom 29. April bis 1. Mai 1568, daß die direkte Verbindung zwischen Eldena und Dömitz, die durch viele Gräben und Brüche, durch das Witte Moor und ein sumpfiges Gehölz, Brandleben genannt, führte, vor sieben anderen möglichen Wegen den Vorzug verdiene. Zwar müßte man dort lange Strecken durch tiefen Treibsand graben, auch errege es einiges Bedenken, einen Fluß zum Schaden des Nachbars abzuleiten, doch käme dies gegen die bedeutenden Vortheile der Fahrt nicht in Betracht. Der Weg wäre der kürzeste, die ganze Wasserstraße läge auf meklenburgischem Boden und alle Zölle hätten die Herzöge zu erheben. Am 11. Mai überreichte Stella dem Herzog Ulrich zu Wismar


(  ...  ) gebrachte Hauptschleuse zu Grabow und Stauschleuse zu Banzkow, außerdem eine Stauschleuse bei der Fähre ausgeführt worden, sodaß man zwischen Grabow und Fähre insgesammt auf sechs Schleusen kommt.
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den Kommissionsbericht und erlangte dafür die Genehmigung der beiden Herzoge.

So konnten denn noch in demselben Monat Stella und Brügmann mit Hülfe des Wallmeisters Jost Spangenberg und zweier Schleusenmeister den Graben ausmessen. Sie bestimmten am 27. Mai die Länge auf 62 Morgen 1 ) 280 Schuh. Für die Breite hielten sie 2-3 Ruthen 2 ) (16 - 24 Ellen oder 9,2 - 13,8 m), für die Tiefe 2 - 3 Ellen (1,2 - 1,7 m) für ausreichend. Die Gesammtkosten berechneten Sie auf 6942 oder 5145 1/4 fl., je nachdem man für die laufende Ruthe 8 oder 6 ßl. bezahle.

Wie waren aber die Kosten aufzubringen? Herzog Johann Albrecht dachte zunächst den Amtsunterthanen eine mäßige Steuer aufzuerlegen. Er war überzeugt, daß die Landschaft später in eine Geldauflage willigen werde, wenn sie die Fortschritte des Unternehmens vor Augen habe. Herzog Ulrich schlug dagegen vor, von den Städten Hamburg, Magdeburg und Wismar 20 000 fl. zum Grabenbau zu leihen, die diese auf bestimmte Jahre und gegen genügende Sicherheit zinsenfrei herzugeben hätten. Und da Horzog Ulrich seinen Bruder davon zu überzeugen wußte, daß ihre Amtsunterthanen schon ohnehin schwere Lasten zu tragen hätten, von der Landschaft ebenso wie vom Adel aber nur gegen Zusicherung weitgehender Vorzugsrechte am Graben Geld zu erlangen wäre, so drang er mit seiner Ansicht durch. Am 5. August 1568 ging ein herzoglicher Gesandter nach Hamburg ab, der um eine zinsenfreie Beihülfe von 6000 Rthlr. auf vier Jahre nachsuchen sollte. Aehnliche Gesuche werden an Magdeburg und Wismar gegangen sein.

Während diese Verhandlungen noch schwebten, hatten die Arbeiten an dem neuen Graben zwischen Eldena und Dömitz, der später als "Neuer Graben" oder "Neue Elde" bezeichnet wurde, ihren Anfang genommen. Am 29. Juli 1568 hatten die Herzöge in Dargun mit dem Wallmeister Jost Spangenberg, nachdem von ihm ein Probegraben bei Eldena zur Zufriedenheit angelegt war, einen Vertrag über den Bau des ganzen Grabens abgeschlossen. Spangenberg verpflichtete sich darin, den Graben in der verabredeten Breite (durchweg 2 Ruthen, nur auf Sand= Strecken, wo die Seiten nachgeben, 3 -3 1/2 Ruthen) und Tiefe auf seine Kosten auszubringen und die Böschungen mit Weiden zu befestigen. Als Lohn sicherten ihm die Herzöge für 16 laufende


1) 1 Morgen = 300 Ruthen.
2) 1 Ruthe = 8 Ellen = 16 Fuß oder Schuh.
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Ruthen 1 ) ausgebrachtes Land 2 Gulden und die nöthigen Lebensmittel 2 ) für sich und seine Arbeiter zu. Auch versprachen sie, Handwerkszeug und Baumaterialien zu liefern. Mit 104 Arbeitern ging Spangenberg im August 1568 ans Werk und führte den Graben bis zum Dezember von Dömitz bis in den Brandleben, ein nahe der Stadt belegenes sumpfiges Gehölz, aus.

Die Aufbringung der Kosten für diese verhältnißmäßig kurze Strecke war den Herzögen recht schwer gefallen, die nachgesuchte Hülfe der Hansestädte Hamburg, Magdeburg und Wismar war ihnen nicht zu Theil geworden und stand auch für die Zukunft nicht zu erwarten. Wollten die Herzöge die Arbeiten im Sommer 1569 nicht ins Stocken gerathen lassen, so mußten sie nun wohl oder übel auf Johann Albrechts Plan, eine Steuer im Lande zu erheben, zurückkommen. Im April 1569 wurde ein herzoglicher Erlaß durch die Prediger von den Kanzeln und durch die Landreiter bekannt gegeben, wonach in den Städten jedes Giebelhaus 1/2 fl., jede Bude 6 ßl., und in den Amtsdörfern jede Hufe 1/2 fl., jeder Kossat 6 ßl. zu den Kosten des Grabens beisteuern sollten. Es fällt auf, daß dieser Erlaß sich auch auf die Städte erstreckte, obgleich eine Zustimmung der Landschaft zuvor nicht stattgefunden hatte. Die Landstädte des Fürstenthums Wenden und der Herrschaft Rostock thaten sich denn auch zusammen und protestirten alsbald unter Berufung auf die ihnen ertheilten Reversalen gegen diese Geldauflage. Leider sind keine Nachrichten über den Ausgang dieses Streites vorhanden, auch läßt sich nicht ermitteln, ob und welche Beträge aus der Steuer eingegangen sind. Die Ritterschaft ist jedenfalls überhaupt nicht zu der Steuer herangezogen worden.

Am 22. Mai 1569 prüfte der Rentmeister Gabriel Brügmann den Wasserstand auf der Strecke von Viecheln bis Eldena, indem er auf einem Schiffe mit ca. 12 Last oder 480 Ctr. Waaren hinabfuhr. Er gab demnächst sein Gutachten dahin ab, daß die Schiffe stets so belastet sein müßten, daß sie wenigstens 1 1/2 Ellen (= 0,9 m) Tiefgang hätten. Dadurch würde der im Grundkraut sich festsetzende Sand ständig losgerüttelt und also


1) Die laufende Ruthe (Schachtruthe) 8 Rostocker Ellen lang und breit und 1 gerade aufstehende Rostocker Elle tief.
2) 1 Tonne Bier, 2 Schfl. Roggen, 1 Seite Speck von durchweg 20 Markt=Pfd., je 4 Pfd. trockene Fische und Butter, je 1 Schock Heringe und Käse und je 1 Viert Erbsen, Grütze und Salz.
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die Fahrt offen gehalten, während flachere Schiffe über die Untiefen hinweggingen.

Mitte November 1569 war der Graben von der Dömitzer Seite bis ins Witte Moor fertig und auch von der Eldenaer Seite soweit gefördert, daß Spangenberg eine baldige Verbindung der beiden Stücke in Aussicht stellte. Am 11. Juli 1570 waren beide Stücke bis auf 200 Ruthen (= 920 m) an einander herangeführt. Geringere Fortschritte machte der Schleusenbau, da der eine Schleusenmeister sich als unfähig erwiesen hatte. Seine Bauten, besonders die Dömitzer Hauptschleuse, die bei hohem Wasserstande der Elbe einen ungemein starken Druck auszuhalten hatte, galten für fehlerhaft angelegt. Deshalb wurden diesem Schleusenmeister die Arbeiten abgenommen und am 8. Juli 1570 dem Schleusenmeister Kersten Voigt die Oberaufsicht über die ganzen Schleusenbauten übertragen. Unter seiner Leitung wurde noch in demselben Jahr die Dömitzer Schleuse völlig umgebaut und dabei das elbwärts gelegene Schleusenthor soweit gesenkt, daß die Schiffe auch bei niedrigstem Wasserstand der Elbe in die Schleuse hineinfahren konnten.

Im Frühjahr 1571 war man der Ansicht, daß im Sommer oder Herbst des Jahres das erste Schiff, wofür das des Rentmeisters Brügmann bestimmt war, durch die neue Elde hindurch fahren könne. Da trat ein Ereigniß ein, das alle bisherigen Erfolge wieder zu vernichten drohte.

In Brandenburg war auf den Kurfürst Joachim II., der der Eldeschifffahrt wohl passiven Widerstand entgegengesetzt, sich aber nie zu Gewaltthaten hatte hinreißen lassen, 1571 sein Sohn Johann Georg gefolgt. Dieser, kaum zur Regierung gekommen, berief zum 2. August 1571 etliche vom Adel aus der Altmark und Priegnitz nach Lenzen zu einem Einsatz ins Meklenburgische. Mit Knechten und Pferden, mit vielen Bauern und langen Karrenwagen, wie es im Berichte heißt zogen Sie von Lenzen nach Eldenburg, wo Werner von der Schulenburg den Befehl des Kursürften noch einmal vor ihnen verlas. Dann brachen sie ins Meklenburgische ein, zerstörten vier Schleusen zwischen dem Brandleben und Witten Moor und rissen den Graben eine Strecke weit ein. Die Gräber bedrohten sie mit Aufhängen, falls sie sich noch ferner bei der Grabenarbeit betreffen ließen. Weiter raubten die Brandenburger viele Wagen voll Korn aus der herzoglichen Besitzung Heidhof und zogen schließlich unter Trommeln und Pfeifen über die Grenze zurück. Am 16. August nahm eine herzogliche Kommission den Thatbestand auf. Es wäre in

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der Folge wohl zu ernsten Zwistigkeiten gekommen, wenn nicht Kurfürst August von Sachsen zwischen beiden Parteien vermittelt hätte. Meklenburg behauptete vor ihm in einer Denkschrift, die Elde sei stets für die Schifffahrt frei gewesen und bilde die Grenze zwischen beiden Ländern. Dies gehe schon daraus hervor, daß das Uebersetzen auf der Eldefähre bei Eldenburg nur mit Erlaubniß des meklenburgischen Wächters, der von hoher Warte auf dem Priemerberg, der meklenburgischen Landwehr, herab ins brandenburgische Land zu beobachten hatte, möglich gewesen sei. Dagegen nahm Brandenburg den Unterlauf der Elde und den Priemerberg für sich in Anspruch. Nach langen Verhandlungen an Ort und Stelle gab der Kurfürst von Sachsen Brandenburg rücksichtlich der Unterelde Recht und hob die von beiden Seiten begangenen Gewaltthaten - auch Meklenburg hatte sich solche zu Schulden kommen lassen - gegen einander auf. Der Streit um den Besitz des Priemerberges blieb zur Zeit unentschieden.

Der von den Märkischen angerichtete Schaden muß übrigens nicht erheblich gewesen sein, weil Schleusen und Graben bereits Anfang November 1571 mit einem Kostenaufwande von 212 fl. wiederhergestellt waren. Um mehr als das Doppelte größer war der Elbschaden an der Dömitzer Schleuse, den man in den letztvergangenen zwei Jahren hatte ausbessern müssen.

Die bedeutenden Fortschritte des Grabenbaues veranlaßten die Stadt Lüneburg zu Anfang des Jahres 1572, mit Wismar wegen der künftigen Benutzung der neuen Fahrt in Verbindung zu treten. Am 21. Januar begab sich der meklenburgische Kanzler Heinrich Husanus, der, des Hofdienstes müde, damals gerade mit der Stadt Lüneburg wegen Uebernahme des dortigen Syndikats unterhandelte 1 ) und aus diesem Grunde der Stadt sicher gern zu Diensten war, in geheimer Botschaft nach Wismar und sondirte, ob der neue Graben von den Lüneburgischen Salzschiffen vortheilhaft zu befahren sei und welche Lasten dieselben zu tragen hätten. Husanus erstattete dem Rath eine ausführliche Relation 2 ) und rieth ihm, entweder schriftlich oder beschickungsweise mit Wismar weiter zu unterhandeln.

Ende Februar des Jahres 1572 war die neue Elde im Wesentlichen fertig. Am 1. März trat zu Schwerin eine Kommission zusammen, die in mehrtägigen Sitzungen den Verdienst des


1) J. Merckel, Heinrich Husanus (1536 bis 1587), eine Lebensschilderung, Göttingen 1898, S. 194.
2) Blatt 166/7 des großen Donats im Stadtarchiv zu Lüneburg. (Nach Mittheilung des Stadtarchivars Dr. Reinecke.)
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Jost Spangenberg für seine Arbeiten an der neuen Elde von Anfang 1568 bis zum 28. Februar 1572 feststellte. Man fand, daß ihm nach dem Verding der Arbeiten 7264 fl. baares Geld und bedeutende Naturallieferungen, wie 3632 Tonnen Bier, 605 Drömbt 4 Scheffel Roggen, 72 640 Pfd. Speck, je 14 528 Pfd. Rotschar und Butter, je 3632 Schock Heringe und Käse, je 75 Drömbt 8 Schfl. Erbsen und Grütze und 151 Tonnen 2 Schfl. Salz zukämen. Ferner hätte er für außerordentliche Arbeiten noch einige kleinere Beträge zu fordern. Alles zu Geld gerechnet kam eine Summe von 35 005 fl. 8 ßl. heraus.

Als erstes Schiff fuhr am 9. August 1572 das des Heine Mutze in die neue Elde bei Eldena ein und legte am 11. August glücklich bei der alten Brücke in Dömitz an. Damit war die Fahrt von Eldena bis Dömitz eröffnet. Zu einem regen Schiffsverkehr konnte es vor der Hand jedoch noch nicht kommen, weil sich noch manche Reparaturen und Umbauten als nöthig erwiesen, und die Verwaltung und Aufsicht über den Kanal geregelt werden mußten.

Die Hauptereignisse der nächsten Zeit sind kurz folgende:

Im Juni 1573 fuhr Herzog Johann Albrecht mit zwei Schiffen von Schwerin aus nach Dömitz herunter. Er urtheilte, daß die Schleusen zwischen Eldena und Dömitz Kästen von 106 Fuß (= 30,5 m) Länge und 45 Fuß (= 13 m) Breite erhalten müßten, weil man bei ihrem jetzigen Zustand nur langsam hindurchkommen könnte.

Im April 1574 wurde Jost Spangenberg von beiden Herzögen zum Verwalter der gemeinschaftlichen neuen Fahrt eingesetzt Er sollte auf seine Kosten zwei tüchtige Knechte, einen Gräber= und einen Zimmergesellen, annehmen und mit ihnen einmal im Jahr die Fahrt besichtigen und kleinere Mängel ausbessern. Wenn größere Arbeiten nöthig würden, sollten ihm die erforderlichen Leute gestellt werden, doch hätten er und seine Knechte dann ohne Vergütung mitzuarbeiten. Ein Haus sollte auf der Kalißer Heide nahe dem neuen Graben für ihn erbaut werden. Als Jahresbesoldung sagte ihm jeder Herzog 75 fl., 1 Drömbt Roggen und 5 fl. zu einem Hofkleid zu.

Am 23. und 24. Juni 1574 weilte Tilemann Stella auf Einladung des bekannten Lüneburgischen Stadtsyndikus Heinrich Husanus 1 ) in Lüneburg und überreichte dem dortigen Rath eine summarische Relation von dem neuen Graben, die einen


1) Siehe S. 212.
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Ueberblick über die verschiedenen Bauperioden und eine Schilderung von dem Graben und seiner Umgebung giebt. Stella ist auch später noch in enger Verbindung mit Lüneburg geblieben. Im Jahre 1576 hat er für die Stadt zu ihrem Gebrauch eine Karte 1 ) von der neuen Schifffahrt angefertigt, die noch heute im dortigen Stadtarchiv aufbewahrt wird.

Im Sommer und Herbst 1574 wurde der Graben zwischen Dömitz und dem Witten Moor vom eingetriebenen Sande gesäubert, die Schleusen ausgebessert und eine Deichordnung für die Dömitzer Elbdeiche erlassen. Damit hatten die Arbeiten ihr Ende erreicht. Am 15. März 1575 konnten die Herzöge den Städten Magdeburg und Hamburg mittheilen, daß künftigen Sommer ungehindert auf= und niedergefahren werden könnte.

Die nächste Aufgabe der Herzöge bestand darin, alles das hinwegzuräumen, was einem lebhaften Schiffsverkehr auf der neuen Wasserstraße noch hemmend im Wege stand. Dazu gehörten vor allen Dingen die hohen herzoglich lüneburgischen Elbzölle und das Stapelrecht der Stadt Lüneburg. Wir haben oben 2 ) gesehen, daß der 1545 von Gesandten Brandenburgs, Meklenburgs, Hamburgs und Magdeburgs bezogene Stendaler Tag beim Herzog von Lüneburg Nichts hatte durchzusetzen vermocht. Ebensowenig hatte es genutzt, daß 1549 von Kommissaren des römischen Königs und Gesandten der interessirten Mächte auf einer Tagfahrt zu Jüterbogk nochmals festgestellt war, die Schifffahrt auf der Elbe wäre für Jedermann frei. Erst in den Jahren 1566 und 1568 hatten die Herzöge Heinrich und Wilhelm von Braunschweig=Lüneburg auf ferneres Anhalten Hamburgs und Magdeburgs bei einer Reihe von Waarenarten, wie Kupfer, Blei, Asche, englische Tücher etc. ., die Niederlage zu Lüneburg aufgegeben. Da Sie die Niederlage aber nach wie vor bei allen Eßwaaren, besonders auch bei dem Baisalz forderten, so konnte von einer völlig freien Schifffahrt auf der Elbe noch immer nicht die Rede sein.

1570 verfochten beide Parteien ihre Sache angelegentlich auf dem Reichstag zu Speier. Die Gesandten des Herzogs Wilhelm von Lüneburg wiesen vor Allem darauf hin, daß mit


1) Das Original dieser Karte hat das Stadtarchiv zu Lüneburg dem Verfasser dieses Aufsatzes für eine Verviefältigung zur Verfügung gestellt. Der in der Anlage in verkleinertem Maßstabe wiedergegebene Ausschnitt ist auf photographischem Wege von der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei hieselbst angefertigt und entspricht der Vorlage genau.
2) Siehe S. 202.
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Freigabe der Elbschifffahrt der lüneburgische Salzhandel, der vielen Geistlichen einen Theil ihrer Einkünfte gewähre, vernichtet werde. Hamburg und Magdeburg, auf deren Seite auch die Herzöge von Meklenburg standen, machten gegen die lüneburgischen Forderungen Gründe der Billigkeit und des allgemeinen Nutzens geltend. In Speier einigte man sich jedoch nicht. Ebensowenig kam man zum Schluß auf einer im Mai 1571 abgehaltenen Tagfahrt zu Magdeburg, weil etliche Gesandte keine ausreichende Vollmacht besaßen, etliche die erforderlichen Zollregister nicht zur Stelle geschafft hatten. Der Magdeburgische Abschied am 12. Mai 1571 mußte dem Kaiser die Ansetzung eines neuen Tages anheimgeben, und die Schifffahrtssperre blieb von Bestand.

So lag die Sache noch 1574, als die Herzöge von Meklenburg die neue Elde auf meklenburgischem Gebiet fertiggestellt hatten. In der ersten Hälfte dieses Jahres theilte der Rath von Magdeburg dem Herzog Johann Albrecht auf seine Bitte vollständige Kopieen der bisher in der Sache erwachsenen Akten und Schriften mit, die noch heute im Schweriner Archiv erhalten sind. Herzog Johann Albrecht hatte schon damals vor, eine Gesandtschaft an Herzog Wilhelm von Lüneburg zu schicken. Da aber bereits gütliche Verhandlungen zwischen den Streitenden Parteien am kaiserlichen Hofe zu Wien in naher Aussicht standen, begnügte sich Herzog Johann Albrecht damit, ein Fürschreiben für Magdeburg und Hamburg an den Kaiser ergehen zu lassen. In Wien willigte 1574 der Herzog von Lüneburg darein, die zwischen Magdeburg und Hamburg gehandelten Waaren von der Lüneburger Niederlage zu befreien, jedoch unter der Bedingung, daß dafür die Zölle zu Bleckede und Schnakenburg ebenso hoch wie der zu Hitzacker gesetzt würden und das Baisalz fernerhin von der Elbschifffahrt ausgeschlossen bliebe. Magdeburg erklärte sich einverstanden, doch Hamburg protestirte heftig. Bei weiteren Verhandlungen, die im Januar 1575 zu Zelle gepflogen wurden, hielt jedoch der Herzog von Lüneburg seine Forderungen aufrecht, und zwar auch bei Waaren, die aus dem meklenburgischen Graben kommend oder dahin gehend die lüneburgischen Zollstätten passirten.

Da entschlossen sich denn die Herzöge von Meklenburg im Oktober 1575 durch eine eigene Gesandtschaft auf Herzog Wilhelm von Lüneburg einzuwirken. Jürgen von Below zu Kargow und Magister Andreas Mylius bekamen den Auftrag, darauf hinzuweisen, daß Lüneburgs Einnahmen sich in Folge des Schiffs=

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verkehrs auf dem meklenburgischen Graben an sich, auch ohne die Zollerhöhung und die Ausschließung des Baisalzes, erhöhen würden. Falls die Bemühungen der Gesandten aber erfolglos blieben, sollten Sie damit drohen, daß alsdann auch die Abfuhr von Holz aus den meklenburgischen Landen auf der Schaalfahrt verboten werden würde. Aber auch diese Drohung blieb ohne Eindruck auf Herzog Wilhelm. Er erklärte auf die meklenburgischen Vorstellungen am 31. Oktober 1575, die neue Schifffahrt bringe nach seiner Ansicht ihm lediglich Schaden, weil die Waaren, die bisher auf Lübeck und von da auf Lüneburg geleitet wären, künftig ihren Weg von Wismar aus, ohne die lüneburgischen Zölle zu berühren, nach Oberdeutschland nehmen würden, und die Lüneburger Niederlage Abbruch erleide; deshalb könne er in die geforderten Zugeständnisse nicht willigen. Diese abschlägige Antwort überbrachte ein herzoglich meklenburgischer Gesandter im November 1575 dem Rath zu Hamburg. Der Gesandte schlug vor, die Schiffe durch Bewaffnete, wie im Stendaler Abschied vorgesehen war, zu schützen, und, falls man Widerstand fände, beim Kreisobersten des niedersächsischen Kreises, auch beim kaiserlichen Kammergericht klagbar zu werden. Aber Hamburg hatte vor der Hand augenscheinlich keine Lust, sich in fernere nutzlose Gesuche wegen der Schifffahrt einzulassen. Der Rath erklärte, vor Erbauung der Strecke Viecheln-Wismar böte der meklenburgische Wasserweg überhaupt dem Baisalzhandel wenig Vortheile; falls man die Viechelsche Fahrt jedoch in Angriff nehme, wollten Hamburg und die meklenburgischen Herzöge sich auf Grund der bereits ergangenen lüneburgischen Dekrete, d. h. also unter Gewährung des erhöhten Zolles, mit dem Herzog von Lüneburg vergleichen. so mußte der meklenburgische Abgesandte unverrichteter Sache heimkehren.

Am 31. Dezember 1575 empfahl Kurfürst August von Sachsen den Herzögen, die Sache beim Kaiser anhängig zu machen, damit dieser die Kurfürsten und Stände am Elbstrom noch vor kommendem Reichstag zur Berathung zusammenrufen könne. Ob dies geschehen ist, wie Herzog Johann Albrecht nach einem Briefe an seinen Bruder vom 15. Januar 1576 allerdings zu thun Lust hatte, läßt sich aus den Akten nicht ersehen. Genützt hat es jedenfalls nicht. Denn noch am 10. März 1579 mußte Kaiser Rudolf auf Bitten Hamburgs ein Verbotsmandat in dieser Angelegenheit an den Herzog von Lüneburg erlassen.

Doch nicht nur an die Hinwegräumung der lüneburgischen Hindernisse, sondern auch an die alsbaldige Festsetzung der Zölle

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auf der neuen Wasserstraße mußten die Herzöge denken, wenn der Schiffsverkehr sich aufnehmen sollte. Deshalb forderten sie in ihrem Schreiben vom 15. März 1575, worin sie die Eröffnung der neuen Fahrt Hamburg und Magdeburg anzeigten 1 ) zugleich diese Städte auf, ihnen ein mäßiges Schleusengeld zur Erstattung ihrer Unkosten und zur Erhaltung des Grabens und der Schleusen vorzuschlagen, auch zum 25. April zu einer mündlichen Besprechung der Angelegenheit Gesandte nach Wismar abzuordnen. Die Herzöge hatten ursprünglich die Absicht, selbst auf diesem Tage zu erscheinen, standen dann aber in Folge einer Erkrankung des Herzogs Johann Albrecht und in der Annahme, daß die städtischen Abgesandten bei dieser ersten Verhandlung doch keine Vollmacht zu einer endgültigen Erklärung hätten, beide von ihrem Plane ab. Uebrigens hatte auch, wie vorausgesehen, die Zusammenkunft den gewünschten Erfolg nicht.

Die städtischen Abgesandten trafen zwar am 27. April sämmtlich in Wismar ein, empfahlen jedoch nur allgemein, das Schleusengeld nicht von den Waaren, wie die Herzöge wollten, sondern von den Schiffen zu erheben, und ließen sich auf Einzelheiten auftragsmäßig nicht ein. Wichtig für die späteren Verhandlungen ist dagegen das am 27. April 1575 übergebene schriftliche Bedenken der Hamburger und Magdeburger rücksichtlich dessen, "was zuvor (d. h. bevor die Städte sich zu einer Benutzung des Grabens herbeilassen wollten) mit den Herzögen erblich auf die neue Graft zu verrecessen sei." Auf den Inhalt wird später zurückgekommen.

Am 28. April zogen die von Wismar heimkehrenden fremden Gesandten die Fahrt hinauf und übergaben beim Abschied in Dömitz ein Verzeichniß der von ihnen gefundenen geringfügigen Mängel am Graben. Nach ihrer Schätzung brauchte künftig ein leeres Schiff zur Fahrt von Wismar-Schwerin 1 Tag, von Schwerin-Dömitz 2 Tage, von Dömitz-Hamburg 2 Tage und umgekehrt von Hamburg-Dömitz 3 Tage, von Dömitz-Schwerin 4 Tage, von Schwerin-Wismar 1 Tag. Für ein beladenes Schiff müßte man auf die Fahrt von Wismar-Schwerin 2 Tage, von Schwerin-Dömitz 4 Tage, von Dömitz-Hamburg 3 Tage und umgekehrt von Hamburg-Dömitz 3 Tage, von Dömitz- Schwerin 6 Tage, von Schwerin--Wismar 2 Tage rechnen.

Inzwischen hatte sich immer mehr die Nothwendigkeit herausgestellt, auch auf der Strecke Viecheln-Wismar eine fahrbare


1) Siehe S. 214.
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Wasserstraße anzulegen. Seitdem Schiffe von Viecheln zur Elbe hinunterfuhren, hatte man die Güter von Wismar bis zum Nordende des Schweriner Sees und umgekehrt auf Wagen fortgeschafft, die nach herzoglicher Verordnung die benachbarten Amtsunterthanen gegen ein feststehendes Fuhrgeld zu stellen hatten. Diese waren ihrer Verpflichtung jedoch stets, besonders zur Saat= und Erntezeit, wo sie ihre Pferde auf längere Zeit nicht wohl entbehren konnten, nur ungern nachgekommen. Nicht weniger waren die Kaufleute und Schiffsherren mit dieser Einrichtung unzufrieden. Sie behaupteten, daß trotz des mäßigen Fuhrgeldes bei vielen Waaren der ganze Gewinn durch die Wagenfracht verloren ginge.

Hingewiesen war auf diesen Uebelstand mehrfach von berufenster Seite: 1568 seitens der Stadt Wismar in einem ausführlichen Erachten, am 29. Januar 1573 von Stella und Brügmann. Bisher war man jedoch auf Herzog Johann Albrechts Rath, der ein zersplittern der Kräfte vermeiden wollte, nicht darauf eingegangen. Als aber 1575 an der Strecke Viecheln- Dömitz nichts Wesentliches mehr zu thun war, traten die Herzöge sogleich mit der Stadt Wismar, von deren Zugeständnissen die Ausführung des Baues hauptsächlich abhing, in Unterhandlung.

Nach längeren Vorberathungen, auf die hier einzugehen zu weit führen würde, traten am 20. September 1575 Herzog Johann Albrecht und eine Reihe seiner hervorragendsten Beamten mit den Wismarschen Bürgermeistern Dionysius Sager und Matthias Koch und einigen Rathsherren,. darunter Heinrich Schabbelt, in Wismar zu einer Besprechung zusammen. Man unterhandelte über drei Punkte:

  1. über die Hamburger und Magdeburger Artikel vom vergangenen April,
  2. über den Waarentransport von Viecheln nach Wismar bis zur Vollendung des Grabens,
  3. über die Erstattung der Unkosten an die Herzöge.

Zu dem ersten Punkt gehörte hauptsächlich das von den Herzögen geforderte Stapelrecht in Wismar, d. h. das Recht, daß dort die Kaufleute alle Waaren ausschiffen und zu einem von der Behörde festgesetzten Preis zu Kauf anbieten mußten. Wismar schloß sich hierin der Ansicht Hamburgs und Magdeburgs an: die Herzöge dürften ein solches Vorkaufs= oder Anhaltungsrecht nicht fordern. Eine Art Niederlage der Waaren würde in Wismar ohnehin eintreten, weil die Waaren dort aus

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den großen Seeschiffen in die kleinen Kanalschiffe und umgekehrt umgeladen werden müßten. Ein Schleusengeld mochte man, so war Wismars Ansicht, von den Schiffen und nicht von der Ladung erheben, weil letzteres zu umständlich sei. Die Höhe des Schleusengeldes könnte man nach den Schleusenrollen der Stecknitz bestimmen. Da zwischen Viecheln und Wismar ein Schiff nicht über 12 Last Waaren tragen könne und täglich den Graben wohl 10 Schiffe auf= und niederführen, würde nach den Sätzen der Stecknitzfahrt genug Geld einkommen.

Was den Waarentransport zwischen Viecheln und Wismar anbetrifft, so gab Wismar das Erachten ab, daß schwere Waaren, wie Salz, Theer, Getreide, Eisen, zu Wagen nicht vortheilhaft befördert würden und daß deshalb die baldige Herstellung des beabsichtigten Grabens nöthig sei.

Wegen der Kostenerstattung übergab die Stadt eine schriftliche Denkschrift, die auf den Nutzen hinwies, den die Herzöge bei dem voraussichttich lebhaften Verkehr zwischen Nord= und Ostsee von dem Graben haben würden.

Diese Erklärungen fanden die Billigung der Herzöge nicht. Bereits am 24. Dezember 1575 wurden mehrere Gesandte mit der Antwort für Wismar beauftragt. Nach ihrer Instruktion sollten sie an dem Stapelrecht festhalten. Die Herzöge könnten nicht auf den Vorschlag der Hamburger und Magdeburger eingehen, die Güter auf einem Boden aus der See in die Elbe und aus der Elbe in die See zu schaffen, weil ihre Unterthanen nicht weniger als die Fremden Nutzen aus der Wasserstraße haben sollten. Alle Waaren sollten in Wismar 1-3 Tage zu Kauf angeboten werden und Landsassen und Fremde ebenso wie die Wismarschen Bürger das Recht haben, dort zu kaufen und zu verkaufen. Einen in Wismar zu erhebenden Zoll von allen in Wismar ein= und ausgehenden Waaren, desgleichen das Schleusengeld aus Wismarschem Gebiet verlangten die Herzöge für sich; doch sollten die Gesandten unter Umständen darin nachgeben, daß die Stadt die Kosten für die von ihr erbauten Schleusen zunächst aus dem einkommenden Schleusengelde zurückerhalte. Ein Hafengeld sollte der Stadt nicht zustehen. Am 2. Januar 1576 richteten die Gesandten ihren Auftrag beim Rath zu Wismar aus. Zum Schluß kam man damals nicht, weil der Rath eine geraume Frist zur Berathung mit der Bürgerschaft für nöthig hielt Unverrichteter Sache mußten daher die herzoglichen Räthe wieder abreisen, nachdem sie zuvor noch am Strande den feierlichen Akt der "novi operis nunctiatio mit

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Werfung des Steins und was sonst dazu mehr nöthig," in Gegenwart des Notars Herding Petri vorgenommen hatten - eine symbolische Handlung, durch die sie die Rechte des Herzogs an dem Theile der Ostsee, wo der Kanal mündete, wahren wollten.

Wenige Wochen später, am 12. Februar 1576, beschloß Herzog Johann Albrecht sein thatenreiches Leben. Wenn es ihm auch nicht vergönnt gewesen war, die Verbindung zwischen Nord= und Ostsee auf meklenburgischem Gebiet vollendet zu sehen, so konnte er doch am Ausgang seines Lebens mit Befriedigung auf das zurückblicken, was er dafür gewirkt hatte. Rühmend gedachte dieses seines Lebenswerkes auch der Rostocker Professor Johann Caselius in der Gedächtnißrede, 1 ) die er am 29. Februar bei Gelegenheit der Beisetzung des Herzogs im Dom zu Schwerin hielt. Er sagt darin: "Regium hoc est munus et fructus feret breui, vt putatur, vberrimos." Wie sehr übrigens Herzog Johann Albrecht der Bau des Grabens am Herzen gelegen hat, geht daraus hervor, daß er testamentarisch 2 ) seinen Söhnen empfahl, für die Erhaltung des Fertigen und die Vollführung des Unfertigen am Graben Sorge zu tragen.

Lange Zeit beriethen die Väter der Stadt Wismar über die Januarerklärungen der Herzöge hin und her 3 ), holten auch das Gutachten des Rostocker Stadtsyndikus Dr. Johann Borcholt in dieser Angelegenheit ein. 4 ) Endlich protestirten sie am 19. März 1576 zu Güstrow gegen alle Forderungen der Herzöge, weil sie den Privilegien der Stadt widersprächen. Und sie erreichten wirklich, daß die Herzöge nach weiteren Verhandlungen allmählich in den Hauptpunkten nachgaben. Anfang September war der Streit soweit beigelegt, daß man auf folgende Punkte übereinkam: In Wismar soll zwar eine Niederlage von Waaren bestehen, doch der Kaufmann zum Verkaufe seiner Güter nicht gezwungen werden, es sei denn, daß die Stadt unter einer Hungersnoth leide und sich anders nicht zu helfen wisse. Das Kaufrecht in der Stadt und am Strande soll den Wismarschen Bürgern allein zustehen, nur auf offenem freien Markt darf auch Gast mit Gast handeln. Doch sollen die Landesherren jederzeit,


1) Oratio Joannis Casclii, habita in fvnere Joannis Alberti dvcis Megap., Suerini, in summo templo pridie k. Mart. anno 1576, Rostochii, in der Schweriner Regierungsbibliothek.
2) Klüver, Beschreibung des Herzogthums Mecklenburg, III. Theil, 2. Stück, Hamburg 1739, Appendix 2, S. 97-152.
3) Wismarsches Rathsarchiv, Tit. X, N. 1, Vol. 1.
4) Wismarsches Rathsarchiv, Tit. X, N. 1, Vol. 5 b.
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wie billig, befugt sein, Waaren für sich und zum Nutzen ihrer Aemter durch ihre Diener und Faktoren am Strande einkaufen zu lassen, wenn Sie damit keinen Handel treiben wollen. Die Zölle sollen außerhalb der Stadt an beliebigem Ort von den Herzögen angeordnet werden können. Das Hafengeld der Stadt Wismar soll in der alten Höhe von Bestand bleiben. Was die Schleusen auf Stadtgebiet anbetrifft, so übernimmt die Stadt deren Erbauung und erhält dafür die Fahrt nach der Elbe auf fünf Jahre zoll= und schleusengeldfrei.

Nach Hinwegräumung dieser Schwierigkeiten konnten beide Parteien das Werk mit Aussicht auf Erfolg angreifen.

Am 17. Mai 1577 setzte Herzog Ulrich für sich und im Namen seiner unmündigen Vettern, der Herzöge Johann und Sigismund, deren Vormund er war, den Hans von der Lühe auf Vogelsang zum Aufseher über die Graben= und Schleusenbauten zwischen Schweriner See und Wismarschen Haff ein. Er sollte im kommenden Sommer und Herbst, solange gearbeitet würde, persönlich beim Graben zur Stelle sein, die Leute annehmen und die Arbeiten leiten. Dafür wurden ihm von beiden Herrschaften je 100 fl., dazu wöchentlich für ihn und zwei Gehülfen Geld zum Unterhalt und Futter für zwei Pferde versprochen.

Ein paar Tage darauf unternahm Herzog Ulrich eine Reise nach Dänemark zum Besuche seiner einzigen Tochter Sophie, die mit dem Könige Friedrich von Dänemark vermählt war. Um während dessen die Zeit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, trug Ulrich von Warnemünde aus einer Kommission auf, das Gelände zwischen Viecheln und Wismar zu besichtigen, die Arbeiten zu verdingen und dann mit dem Werk zu beginnen.

Am 3.Juni 1577 trat die Kommission in Wismar zusammen, und am folgenden Tage eröffnete der Rentmeister Gabriel Brügmann die Verhandlungen. Nachdem er in der Begrüßungsrede darauf hingewiesen hatte, daß alle bisherigen Kosten der Schifffahrt erst dann rechten Nutzen bringen würden, wenn man auch die Strecke Viecheln-Wismar herstelle, schlug er zunächst Verhandlungen mit dem Wismarschen Rathe vor, um dessen Ansichten über das Bauprojekt zu erfahren und mit ihm zu überlegen, welche Richtung man dem Kanal bei Wismar geben solle. Möglich waren zwei Wege. Der eine führte vor dem meklenburgischen und lübischen Thore um die Stadt herum, der andere durchschnitt die Stadt und ging bei der Mühle und Grube hinunter. Am Nachmittag des 4. Juni fanden sich ein städtischer

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Ausschuß und die herzogliche Kommission vor dem lübischen Thore zu einer Lokalbesichtigung ein. Beide Theile erkannten zwar an, daß der Weg außerhalb der Stadt weniger Kosten verursachen würde, gaben aber doch dem andern Wege den Vorzug, weil er kürzer und geräumiger wäre, weil viele Bürger daran wohnten und weil alle Frachtgüter im Stadtbezirk eingeschlossen und so vor Raub und Beschädigung sicher wären. Vom 5. bis 7. Juni besichtigten die Kommissare die ganze Baustrecke bis Viecheln, kehrten am 8. Juni nach Wismar zurück und schlossen dort die Kontrakte mit den Werkmeistern ab. Aus diesen Kontrakten sind folgende Punkte hervorzuheben:

Dem Jost Spangenberg wurden täglich 8 ßl. zugesagt, dafür mußte er aber auf 50 fl. aus seiner Anstellung an der neuen Elde verzichten. Seine drei Meisterknechte sollen täglich 8 ßl., von den Gräbern sollten zwanzig 5 ßl., die übrigen 4 ßl. erhalten. Beim Beginn der Arbeiten seien fünfzig Gräber zu halten und fünfzig Bauern aus den nächsten herzoglichen Aemtern zur Hülfeleistung heranzuziehen. An zwei Stellen - zwischen Klüßer Mühle und dem Rothen Hut und zwischen Schweriner und Loostener See - soll gleichzeitig mit der Arbeit begonnen werden. Die Breite des Grabens am Grunde soll überall 20 Schuh (= 5,8 m) betragen.

Der Bau der Schleusen wurde den beiden Schleusenmeistern Hans Gerstenkamp und Heinrich Päpcke gegen einen Tageslohn von 8 ßl. für den Meister und 6 ßl. für einen Knecht übertragen. Die Schleusen wurden 104 Fuß (= 30 m) lang, an den Enden 18 Fuß (= 5,1 m) und in der Mitte 23 Fuß (= 6,7 m) breit geplant.

Am 10. Juni 1577 wurden der Graben und die Schleusen in Angriff genommen. Aber die von der Kommission getroffenen Anordnungen fanden Herzog Ulrichs Beifall nicht. Es macht den Eindruck, als wenn er nicht gewünscht hat, daß die Kommission selbstständig so weitgehende Bestimmungen treffe. Im Juli 1577 erging ein herzoglicher Befehl an Hans von der Lühe, die Gräber bis zum nächsten Frühjahr zu entlassen und bis dahin Vorrath an Material zu beschaffen. Erst als Brügmann am 14. Juli in einer Denkschrift die Hoffnung aussprach, daß man bei fortgesetzter Arbeit vor dem Winter von Wismar bis an den Rothen Hut und vom Schweriner See bis Loosten kommen werde, scheint Ulrich seine Verfügung zurückgenommen zu haben. Doch mußten am 25. Juli 1577 neue Verträge mit

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Spangenberg und Gerstenkamp abgeschlossen werden, in denen Sie die Arbeiten in Akkord übernahmen.

Spangenberg verpflichtete sich, den alten Graben des Herzogs Albrecht vom Schweriner bis Loostener See gegen 500 fl. und verschiedene Naturalien zu vollenden; doch brauche der Graben auf dieser Strecke nur zu einem Schiff eingerichtet zu werden, weil der Loostener, Lütte und Schweriner See so nache bei einander lägen, daß man sich mit entgegenkommenden Schiffen leicht über das Ausweichen verständigen könne. Gerstenkamp übernahm den Bau einer Schleuse gegen eine Vergütung von 200 Rthlr. und ausreichenden Naturalien. So nahm die Arbeit doch einen ungestörten Fortgang.

Im Sommer 1577 wurde bei Rosenthal und zwischen dem Schweriner und Loostener See, Anfang 1578 zwischen dem Loostener See und dem Moidentiner Berg 1 ) und zwischen dem Meklenburger Berg und Rosenthal gearbeitet, wie die erhaltenen Einnahme= und Ausgaberegister bezeugen.

Inzwischen hatte auch die Stadt Wismar die Kanalarbeiten auf ihrem Gebiet begonnen und bedeutend gefördert. Bereits am 19. Juli 1576 hatte die Stadt auf ihr Ansuchen von Hamburg 2000 Mk. lüb. in gangbaren Reichsthalern erhalten, die nicht zurückgezahlt zu werden brauchten, wenn innerhalb der nächsten fünf Jahre die Schifffahrt fertig und auch ein erträgliches Schleusen= und Hafengeld zwischen Wismar und den Herzögen vereinbart sei. Falls diese beiden Bedingungen nicht erfüllt wären, hatte Wismar sich verpflichtet, die 2000 Mk. auf Michaelis 1581 zurückzuzahlen. Im Oktober 1576 übertrug der Rath die Leitung der Grabenarbeiten einer Kommission, bestehend aus den Rathsherren Heinrich Schabbelt und Johann Reimars und zweien Bürgern. Diese ließen am 13. Juli 1577 die Schleuse bei Goder= oder Klüßer Mühle und den Graben von da bis in den Wismarschen Mühlenteich abmessen und abstecken. Vom 3. August 1577 bis zum 29. Oktober des folgenden Jahres wurde an Schleuse und Graben eifrig gearbeitet, auch der Mühlenteich vom Schlamme gereinigt. Die Kosten für diese Arbeiten beliefen sich nach dem erhaltenen Einnahme= und Ausgaberegister 2 )) insgesammt auf 2476 Mk., von denen nur


1) Ein undatirter Situationsplan über die fertige Kanalstrecke Loostener See - Moidentiner Berg und über den noch nicht durchstochenen Moidentiner Berg im Geh. und Haupt=Archiv wird aus dieser Zeit stammen.
2) Schifffahrtsregister 1577-1578 im Rathsarchiv zu Wismar.
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2030 Mk. durch die Hamburger Anleihe und geringfügige Nebeneinnahmen gedeckt waren.

Am 20. Juni 1578 nahm Herzog Ulrich mit seiner Gemahlin den Graben in Augenschein. 1 ) Der Herzog billigte den für den Kanal vorgesehenen Weg durch die Stadt Wismar und rieth nur, die Grube 2 Ellen (= 1,2 m) tiefer und auch etwas breiter zu machen, beide Seiten mit Brettern und Quadersteinen zu bekleiden und das Terrain längs der Grube und vor den Häusern zu ebnen und zu einer bequemen Passage einzurichten. In Meklenburg angelangt, bestimmte er, künftig zunächst die Modde aus dem Meklenburger Moor und dem Moidentinschen Teiche herauszuschaffen und die Berge bei Moidentin und Meklenburg erst dann in Angriff zu nehmen, wenn das darauf gebaute Korn, Gartenkraut und Flachs eingeerntet sei.

Bei dem Durchstich dieser beiden Berge fand Jost Spangenberg demnächst ungeahnte Schwierigkeiten. Durchweg bestanden die Berge aus hartem Lehm, an vielen Stellen aus Steinen und Geröll. Dieser schwere Grund mußte 12 1/'2 Ellen (= 7,1 m) tief mit eisenumschlossenen Keilen auseinander getrieben werden. Es war natürlich, daß die Arbeiten hier nur langsam vorwärts schritten und daß Spangenberg nach den bisher - abgesehen von den Vollendungsarbeiten an Herzog Albrechts altem Graben - grundleglichen Lohnsätzen des alten Darguner Vertrags, wonach ihm für 16 laufende Ruthen ausgebrachten Boden 2 fl. und Naturalien zukamen, seine Rechnung nicht mehr fand. Spangenberg und auch seine Gräber erklärten daher, die Arbeit verlaufen und anderswo ihr Brot suchen zu müssen, wenn man sie nicht von dem alten Verding befreie. Herzog Ulrich wollte Anfangs von einer Lohnerhöhung nichts wissen. Erst als Hans v. d. Lühe persönlich ihm in Güstrow die Nothwendigkeit einer solchen auseinandergesetzt hatte, willigte er ein, soweit der harte Boden in


1) Die bei Schlie, Kunst= und Geschichtsdenkmäler II, S. 20, abgebildete Gedenktafel vom Jahre 1578 auf Herzog Ulrichs Kanalbau, die 1840 aus der Naturaliensammlung des Schlosses in die Alterthümersammlung des Museums überging, befand sich bei Lebzeiten des Archivars Johann Schultz († 1727) nach einer Aufzeichnung von seiner Hand in camera computorum (Rentkammer, Renterei). Ich vermuthe, daß diese Tafel dem Herzog Ulrich 1578 bei seiner esichtigungsreise vorgelegt ist und demnächst als Schlußstein Verwendung finden sollte. Später wird sie der Güstrower Rentmeister Gabriel Brügmann an sich genommen und in seinen Amtsräumen aufgehängt haben, von wo sie wohl nach dem 1695 erfolgten Aussterben der Güstrower Linie mit den Güstrower Rentereiakten an die Schweriner Renterei abgegeben ist.
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den Bergen reiche, für jede ausgebrachte Ruthe 26 ßl. zu zahlen. In schwarzem und moorigem Boden solle aber die alte Abmachung wieder in Kraft treten.

In den Jahren 1578 und 1579 wurde dann der Graben durch die beiden obigen Berge bedeutend weiter gefördert. Aber doch scheint Herzog Ulrich mit den Fortschritten des Baues unzufrieden gewesen zu sein, denn Anfang 1580 ertheilte er seinem Rentmeister Brügmann den Auftrag, mit Tilemann Stella, Hans v. d. Lühe und dem Rentmeister seiner Neffen, Schönermark, in Wismar zusammenzukommen und über eine energische Fortführung der Arbeiten zu berathen. Nach dem von ihnen am 27. Februar 1580 aufgestellen Arbeitsplan war noch Folgendes zu thun: der Graben mußte durch den Meklenburger und Moidentiner Berg und zwischen Rosenthal und Rothem Hut vollendet und die Schleusen auf der ganzen Strecke erbaut werden.

Im April überreichte Brügmann dem Herzog Ulrich einen Voranschlag für die Arbeiten im Sommer 1580. Danach sollten 9 Stückmeister, als Vorsteher der einzelnen Stücke, in die der unfertige Rest des Grabens getheilt war, mit 191 Knechten, im Ganzen also 200 Personen, in Arbeit stehen. Als Lohn für die 200 Personen berechnete Brügmann rund 1000 fl. monatlich, oder nach Abzug der zu liefernden Lebensmittel im Werte von 734 ft. 12 ßl., rund 300 fl. Ob dieser Voranschlag Herzog Ulrichs Billigung fand, ist aus denAkten nicht zu ersehen. Daß aber ungewöhnlich viele Leute 1580 in Arbeit standen, kann man aus einem Visitationsbericht des Tilemann Stella und des Brügmann vom 29. Juli 1580 schließen. Diese berichteten damals, daß im letzten Sommer ein ansehnliches, über Vermuthen großes Stück an der Schifffahrt vollbracht sei, so daß sich der Graben seiner Vollendung nähere. Der Berg beim Dorfe Meklenburg sei ganz, der Moidentiner Berg bis auf einen geringen Rest durchstochen. Es fehle noch eine Strecke von etwa 500 Ruthen Länge im Moidentiner und Meklenburger Berge, die aber im Laufe des Herbstes noch ausgebracht werden könne.

Bislang waren die Beiträge zum Grabenbau ohne bestimmte Regel von beiden Herrschaften geleistet worden, wie und welcher Art sie ihnen gerade zur Verfügung standen. Bald hatten sie Geld, bald Lebensmittel mannigfachster Sorte, die ohnehin von den Arbeitern gekauft werden mußten und deshalb gern an Geldes statt angenommen wurden, beigesteuert. so war allmählich jede Uebersicht verloren gegangen, wieviel eine jede Herrschaft beigetragen hatte und wieviel im Ganzen verwandt war. Mit

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der Ausrechnung dieser Summen beauftragte Herzog Ulrich am 7. September 1580 Brügmann, Stella und den Schwerinschen Rentmeister Jochim Schönermark. Da letzterer geschäftlich behindert war, machten sich Brügmann und Stella am 28. September in Wismar allein ans Werk. Sie stellten fest, daß in der Zeit vom 10. Juni 1577 bis 28. September 1580, alles zu Gelde gerechnet, 15250 fl. verbraucht seien, zu welcher Summe Herzog Ulrich etwa 5/7, seine jungen Neffen 2/7 beigetragen hätten. Für die Zeit vom 28. September bis 22. November 1580 kamen noch 2286 fl. hinzu, von denen die Schweriner Herzöge den größten Theil erlegten. Die Gesammtkosten des Grabens Viecheln-Wismar hatten sich also bis Ende 1580 auf 17536 fl. erhöht Das Verhältniß der Beiträge Herzog Ulrichs zu denen seiner Neffen war damals etwa 2 zu 1.

Es blieb nun noch übrig, die erforderlichen Schleusen auf dem Kanal Viecheln-Wismar herzustellen. Am 27. Januar 1581 wurde der Maurermeister Jakob Barold verpflichtet, alle Schleusen, sowohl doppelte und einfache, als auch Stauschleusen anzulegen und die Seiten und den Boden unter dem Wasserfall mit behauenen Feldsteinen, den Rest des Bodens mit gewöhnlichen Feldsteinen zu bekleiden. Er sollte für 32 Wochen Arbeit für sich 100 Rthlr., für einen Meisterknecht wöchentlich 1 Rthlr., für jeden mit der Kelle arbeitenden Knecht 1 fl. und für jeden Handlanger 12 ßl., außerdem alle Wochen Lebensmittel für zwölf Personen erhalten. Materialien und Wohnungen sollen ihm geliefert werden. Neun Schleusen wurden in Ansatz gebracht, die liegen sollten am Schweriner oder Lütten See, über und unter dem Loostener See, bei der Moidentiner Mühle, im Moidentiner Berge, im Meklenburger Berge, zu Rosenthal, über und im Rothen Hut, außerdem noch zwei Schleusen, wenn die Stauung es erfordere. Alle diese Schleusen sollten nur so breit und lang sein, daß ein Schiff hindurchlaufen könne, und da Brügmanns Schiff mit 70 Schuh (= 20 m) das längste auf dieser Fahrt ist, so hielt man es trotz des Beschlusses vom 8. Juni 1577 (S. 222) für ausreichend, den Schleusen eine Länge von 95 Schuh (= 27,3 m) und eine durchgehende Breite von 18 Schuh (= 5,1 m) zu geben. Fast gleichzeitig wurde der Wallmeister Jost Spangenberg dazu bestellt, die Gräberarbeiten im Tagelohn zu vollenden. Von der Leitung des Unternehmens trat Hans von der Lühe im März 1581 zurück, von da an besorgte ein Schreiber, Johann Nagel, die schriftlichen Arbeiten unter des Küchenmeisters Claus Hidde zu Meklenburg Aufsicht.

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In diese Zeit fällt eine neue Gesandtschaft der Stadt Lüneburg an Wismar. Heinrich Husanus 1 ) derselbe, der schon 1572 und 1574 für die lüneburgischen Interessen thätig gewesen war, sollte im Juni 1581 dem Wismarschen Rath erklären, daß Lüneburg nicht abgeneigt sei, die Salzfuhren, wie es in alten Zeiten Gebrauch gewesen wäre, wieder auf Wismar zu leiten. Zugleich sollte er sich über die Verhältnisse des Grabens genau unterrichten. In Wismar ist Husanus zweifelsohne gewesen; das beweist seine im Wismarschen Rathsarchiv erhaltene Instruktion. 2 ) Was er aber ausgerichtet hat, ist nicht bekannt.

Bei der letzten Besichtigung und Ausmessung der neuen Schifffahrt, die Tilemann Stella und Gabriel Brügmann vom 21. bis 25. August 1581 vornahmen, wurde hauptsächlich beanstandet, daß man eine Stauschleuse hart am Schweriner See angelegt habe, wo Sie ihren Zweck nicht erfülle; sie gehöre an den Loostener See zu Anfang des Berges. Diesem Mangel müsse also bei Gelegenheit abgeholfen werden. Im November 1581 waren noch mehrere Schleusen zu erbauen, auch hatte die Stadt den Graben auf ihrem Gebiet keineswegs fertig, besonders war die Verbindung mit dem Haff durch oder neben der Stadt noch nicht hergestellt. Von der Höhe der Baukosten während des Sommers 1581 läßt sich aus den erhaltenen Registern ein genaues Bild nicht gewinnen, weil die Preise einiger Lebensmittel, die in Geld umgerechnet werden mußten, unbekannt sind. Annähernd waren es 2000 fl., sodaß man auf rund 20 000 fl. als Gesammtkosten der bisherigen Arbeiten an der Strecke Viecheln-Wismar kommt.

Die zu Ausgang des Jahres 1581 noch ausstehenden Arbeiten hinderten nicht, daß damals und zu Anfang 1582 Tilemann Stella auf herzoglichen Befehl eine Ichnographie, 3 ) nämlich einen Grundriß und eine Beschreibung der Fahrt, abfaßte und sie den an der Fahrt interessirten Fürsten und Städten übersandte. Nachweislich sind an Herzog Ulrich, den Kurfürsten von Sachsen und die Städte Hamburg, Wismar, Lüneburg, Rostock und Magdeburg nach einander Exemplare der Ichnographie mit


1) Siehe S. 212 und 213.
2) Wismarsches Rathsarchiv, Tit. X, N. 1, Vol. 1.
3) Gedruckt bei Pötker, Neue Sammlung Mecklenburgischer Schriften und Urkunden, IV. Stück, Wismar und Leipzig 1746, (S. 24-30.
Ueber den nach der Ichnographie und nach anderen Ermittelungen vom Baudirektor H. Hübbe gezeichneten Plan und Längenschnitt des Kanals siehe die Anlage.
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einem Begleitschreiben abgegangen. Das für den Herzog Ulrich angefertigte Exemplar 1 ) wird noch jetzt im Geh. und Haupt=Archiv aufbewahrt, ist aber mit der Zeit ganz zerfallen. Dies war die Veranlassung, daß Herzog Friedrich 1764 davon eine auf ein Viertel des Originals verkleinerte Kopie 2 ) von dem Landmesser Schumacher nehmen ließ. Den Charakter der Schrift auf der alten Karte hat dieser nicht wiedergegeben, sondern die ihm geläufigen Schriftzüge angewandt. Die auf der alten Karte befindliche Kanalbeschreibung hat Schumacher nur zum Theil lesen können und bei den unlesbaren Worten Lücken auf seiner Kopie gelassen, doch läßt sich der genaue Wortlaut aus gleichzeitigen Abschriften leicht ergänzen. Die Zeichnung der Flüsse und Seen der Stellaschen Karte ist von Schumacher ziemlich genau getroffen worden. Die Schleusen der Strecke Viecheln-Wismar sind, wie bei Stella, so eingetragen, als ob sie sämmtlich fertig wären, doch stimmt ihre Lage nicht durchgehends mit den Angaben der Ichnographie überein. Bei Wismar ist nur der Weg um die Stadt, dem also 1582 als der billigere doch wohl der Vorzug vor dem durch die Stadt führenden gegeben war, eingezeichnet worden.

Die Ichnographie theilt die Wasserstraße in drei sogenannte Striche. Der erste Strich (neuer Graben, neue Elde) reicht von Dömitz-Eldena und ist 62 Morgen (= 2 Meilen 2 Morgen) 46 Ruthen und 6 Ellen lang und hat einen Wasserfall bei hohem Stand der Elde von 22 Ellen (= 12,6 m), sonst gewöhnlich von 21 Ellen 3 Zoll (= 12,2 m). Auf diesem Strich befinden sich elf Schleusen, nämlich: 1. Steinschleuse vor Dömitz, 2. Schleuse in der Kuhtrift, 3. Schleuse bei der Walkmühle, 4. die Schnakenschleuse, 5. Schleuse vor dem Brandleben, 6. Schleuse auf der Kalißer Heide, 7. Schleuse vor dem Witten Moor, 8. die Göhrensche Schleuse, 9. die Spitze Schleuse, 10. die Stucker Schleuse, 11. die Schleuse zu Eldena vor der Brücke.

Der andere Strich geht von Eldena die Elde und Stör hinauf und über den Schweriner See hin bis Viecheln. Die Länge beträgt zu Wasser gegen 18 Meilen, zu Lande nicht mehr als 10 Meilen. Die Schleusen auf dieser Strecke sind nicht an=


1) Für das Aufziehen desselben auf Leinewand zahlte der Herzog 3 Rthlr., vergl. Jahrb. 9, S. 201, Anm. 2.
2) Dem Aufsatz ist ein von der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei auf photographischem Wege angefertigter Ausschnitt aus der Schumacherschen Kopie in verkleinertem Maßstabe beigegeben.
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gegeben, doch sind sechs vorhanden gewesen, deren Lage sich aus Seite 207 ergiebt.

Der dritte Strich (Viechelsche Fahrt, Schiffgraben) erstreckt sich von Viecheln bis Wismar und ist 54 Morgen (= 1 Meile 24 Morgen) 41 Ruthen 4 Ellen lang. 68 Ellen 10 1/2 Zoll (= 39,6 m) liegt der Schweriner See höher als das Haff. Schleusen sind hier zwölf geplant und zum größten Theil fertig gewesen: 1. Schleuse am Ende des dritten durchgrabenen Berges, 2. Schleuse am Abfluß des Loostener Sees, 3. Schleuse am Ende des Moidentiner Berges, 4. Schleuse im Moidentiner Mühlendamm, 5. Schleuse am Meklenburger Teiche, 6. Schleuse am Ende des Meklenburger Berges, 7. Schleuse am Ablauf des Plessen=Teiches, 8. doppelte Schleuse am Rothen Hut, 9. Schleuse bei Rosenthal, 10. Schleuse an der Klüßer Mühle, 11. Schleuse vor dem Meklenburger Thor, 12. Schleuse an der Sägemühle beim Lübschen Thor. Soll die Fahrt durch die Stadt gebaut werden, so muß die 11. Schleuse unter der Fallbrücke beim Altwismarschen Thor und die 12. Schleuse bei der Mühle in der Stadt liegen; dann ist der Strich nur 53 Morgen 43 Ruthen 5 1/2 Ellen lang.

Im Ganzen befanden sich zwischen Dömitz und Wismar 29 Schleusen.

Nachdem die Arbeiten an der Schifffahrt soweit fortgeschritten waren, mußte man ihre Vollendung für die nächste Zeit bestimmt erwarten. Trotzdem ist dies nicht eingetreten. Sucht man nach den Gründen, die dies veranlaßt haben, so findet man, daß in erster Linie die Schuldenlast der jungen Herzöge Johann und Sigismund August, doch auch die des Herzogs Ulrich, irgend welche namhaften Aufwendungen für den Kanal damals nicht zuließen. Die Landtage vom Januar und Juni 1583 zu Neubrandenburg und Sternberg 1 ) verweigerten jede Beihülfe. Herzog Ulrich mochte jedoch ohnehin nicht geneigt sein, den Kanalbau erheblich zu fördern, dessen Kosten beiden Herrschaften nach dem Vertrage vom 13. Mai 1567 gleichmäßig zur Last fallen sollten, und die er bisher zum größeren Theile getragen hatte. Und Wismar? Wismar stand seit dem Herbst 1581, als der Kanal nicht fertig war, unter dem Druck fortwährender Mahnbriefe Hamburgs, das die vorgestreckten 2000 fl. zurückhaben wollte. Aus den Jahren 1581-1605 sind nicht


1) Geh. und Haupt=Archiv, Acta convocationis ad comitia aus dem Güstrower Archiv.
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weniger als achtzehn immer dringender werdende Mahnbriefe 1 ) Hamburgs und noch mehr Antwortschreiben Wismars, die die Noth der Stadt recht erkennen lassen, im Wismarschen Rathsarchive erhalten. Daß deshalb bei der Stadt kein Muth zu weiteren Ausgaben für den Kanal vorhanden war, läßt sich verstehen. Schließlich verließ Tilemann Stella 1582 den meklenburgischen Hofdienst, nachdem er 18 Jahre unermüdlich für die Kanalsache thätig gewesen war. Fortan fehlte es an einem Mann, der wie Stella als Fürsprecher für den Kanal aufgetreten wäre und die ins Stocken gerathenen Arbeiten wieder in Fluß gebracht hätte.

Trotzdem hielt man zunächst noch an der Hoffnung fest, den Graben in absehbarer Zeit vollendet zu sehen, hat auch vielleicht langsam daran fortarbeiten lassen. Als Herzog Ulrich 1586 das heimgefallene Lehngut Moidentin dem Adam von Preen übertrug 2 ) behielt er sich den Mühlenteich und Graben mit 2 Ruthen (= 9,12 m) Land zu beiden Seiten des Grabens vor, damit die Schiffe nach Vollendung desselben unbehelligt vorüberfahren könnten. Damals war also der Graben noch nicht fertig.

Weitere Auskunft über die Schicksale des Grabens im 16. Jahrhundert gewährt das hiesige Archiv nicht. Nun hat aber der Bürgermeister und Stadtsyndikus Dr. Leonhard Elver zu Lüneburg (gest. 28. Dezember 1631) eine Chronik geschrieben, in der er auch der meklenburgischen Schifffahrt gedenkt. Er erzählt über die weiteren Schicksale des Grabens, daß 1594 der Lüneburger Barmeister versucht habe, mit einigem Salz zu Wasser nach Wismar zu gelangen, was Erfolg gehabt habe. Nachher sei aber der Kanal zwischen Viecheln und Wismar wieder schadhaft geworden, weil die Erde nachgeschossen sei, und von Wismar der Kanal trotz der von Lüneburg angebotenen Hülfe nicht ausreichend reparirt sei. 3 )


1) Wism. Rathsarchiv, Tit. X, N.1, Vol. 1.
2) Geh. und Haupt=Archiv, Feud. Moidentin.
3) Die Elversche Chronik im Lüneburger Stadtarchiv (ex libris Francisci Henrici Reimers) Bd. I, S. 248 ff., giebt wörtlich an: "In den letzten Jahren Herrn Herzog Wilhelms zu Braunschweig und Lüneburg Regierung ist eine neue Schiffahrt im Lande zu Mechlenburg, welche viel Jahr vorher angefangen, ferner zu Werk gestellet, und ist es bei Anfang Herzog Ernsten Regierung Ao. 1594 soweit kommen, daß man auch aus dieser Stadt durch den damaligen Barmeistern mit Abschickung etliches sommergoßen Salzes ein Versuch thun lassen, ob man damit von hinnen bis auf Wismar fortkommen und sich solcher Schifffahrt gebrauchen können - welches denn feliciter von statten gangen." Und (  ...  )
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Diese Elversche Nachricht läßt einen interessanten Schluß auf den Zustand des Grabens im Jahre 1594 zu. Möglich war die Durchfahrt der lüneburgischen Schiffe nur dann, wenn damals die sämmtlichen Schleusen bis zum Wismarschen Mühlenteich in den Häuptern vollendet waren. Dagegen konnten die Steinwände zwischen den Häuptern sehr wohl noch fehlen und die unbekleideten Seitenwände vorläufig aus Sand und Erde aufgeführt sein. Auf diese Weise erklärt sich am besten der schnelle Verfall des Grabens. Bald stürzten die Seitenwände der Schleusen ein, sodaß die Durchfahrt von Schiffen zuerst schwierig, dann ganz unmöglich wurde. Später gaben dann auch lange Uferstrecken des Kanals auf sandigem Boden nach, die hölzernen Schleusenthore verfaulten Mangels jeglicher Reparatur, um die Steinwände der Schleusenhäupter herum bahnte sich das Wasser einen neuen Weg. Schließlich war der Graben ganz verschlammt und verkrautet. Das trug natürlich nicht dazu bei, die Vollendung des Grabens den betheiligten Kreisen nahe zu legen und anzuempfehlen. Am 12. August 1595 schrieben bereits die Hamburger in einem Mahnbrief an Wismar, daß fast keine Hoffnung auf Vollendung des Werkes bestehe, und am 28. Januar 1597, daß die Schifffahrt längst aufgegeben sei. Auch Elver erwähnt in seiner Chronik, daß man seit etlichen Jahren Zweifel trage, ob diese Schifffahrt empor kommen werde. Damit ist eins der größten nationalökonomischen Werke zu Grabe getragen, die unser engeres Vaterland jemals unternommen hat.

Die Ergebnisse der bisherigen Ausführungen lassen sich kurz folgendermaßen zusammenfassen: die Baukosten für die neue Elde von Dömitz bis Eldena betrugen rund 35 000 fl., wobei die Arbeiten an den Schleusen, über welche bestimmte Angaben fehlen, nicht mitgerechnet sind. Die bisherigen Baukosten der Viechelschen Fahrt machten rund 20 000 fl. aus.


(  ...  ) weiter: "Es ist zwar solche Fahrt insonderheit oberwärts zwischen der Fichtell und Wismar etwas unfertig worden, und weil der Grund nicht fest, die Erde zu etlichen Malen nachgeschoßen, auch an der Reparation etwas Mangel erschienen, weil sich die Hülfe bei denen von Wismar nicht erfolget; wie man denn auch deswegen etlichemal vergeblich angehalten und auf gewisse conditiones mit Geldhülfe zu succurieren begehret, also daß nun etliche Jahr hero von solcher Fahrt, daß es damit recht im Schwange sollte kommen können, gezweifelt." (Nach Mittheilung des Stadtarchivars Dr. Reinecke zu Lüneburg.) Vergl. Kraut, Geschichte der Lüneburgischen sogen. Schaalfahrt, in Annalen der Braunschweig=Lüneburgischen Churlande, Hannover 1787, 1, 2. Stück, S. 20 bis 22, wo auf S. 22 die Zahl 1592 offenbar verdruckt ist.
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Nimmt man an, daß noch 5000 fl. mehr aufgewandt sind für die Schleusen an der neuen Elde, für die Aufräumung der Stör und Elde und manche kleine nicht verzeichnete Ausgaben, so kommt man auf eine Gesammtsumme von 60 000 fl. oder 90 000 Mk. Für diese 90 000 Mk., die etwa das Sechsfache von der gleichnamigen Summe in heutigem Gelde werth sind, 1 ) ist eine Wasserstraße von Dömitz nach Wismar fast fertig gestellt worden, die den Verkehr von Schiffen mit 12 Last oder 480 Ctr. Tragfähigkeit und mit einem Tiefgang von anscheinend 1 1/2 bis 2 Ellen oder 0,9 bis 1,2 m ermöglichte. Der Wallensteinische Sekretär Martin Böckel spricht freilich 1629 in einem Bericht über den Kanal davon, daß "hiebevor" also im 16. Jahrhundert, Schiffe von 20 Last auf der Wismar-Dömitzer Wasserstraße gefahren seien. Aber einerseits findet sich in den Schifffahrtsakten dafür kein Beleg und andererseits kann man auch aus Böckels Worten herauslesen, daß er die Tragfähigkeit der Schiffe auf dem alten Kanal genau gar nicht hat angeben, sondern nur allgemein kleine Schiffe von 20 Last den größeren von 50-60 Last hat gegenüberstellen wollen.

Bei der Zerstörung des Kanals half bald Menschenhand nach. Aus dem Jahre 1611 wissen wir, daß Christoph v. Preen auf Moidentin mit den auf seiner Feldmark gelagerten, für den Schleusenbau bestimmten Quadersteinen einen schwungvollen Handel nach Wismar betrieb, und daß er den in die Moidentiner Schleuse bereits verarbeiteten Steinen das gleiche Schicksal zugedacht hatte. 2 )

Die Folgezeit hat nun bis auf unsere Tage eine lange Reihe von Projekten hervorgebracht, den Kanal von Neuem in Angriff zu nehmen. Wenn es auch nicht erforderlich ist, sie an dieser Stelle eingehend zu behandeln, so dürfen Sie doch zu einem vollständigen Bilde der Schicksale des Grabens nicht ganz fehlen.

Die Projekte beginnen schon in den 90 er Jahren des 16. Jahrhunderts mit den Unterhandlungen, die damals zwischen Herzog Ulrich und den Generalstaaten von Holland gepflogen wurden. Nach einem Briefe Wismars an den Rath zu Hamburg


1) Der Tagelohn eines ungelernten Arbeiters stellt zu alten Zeiten den Betrag dar, den eine Familie zum Lebensunterhalt unbedingt nöthig hat, hat also stets annähernd den gleichen Kaufwerth. Zur Zeit des Kanalbaues erhielt ein Gräberknecht 5 ßl., heute ein ungelernter Arbeiter im Durchschnitt 2 Mk. oder 32 ßl. Ein Schilling des 16. Jahrhunderts hatte also etwa den sechsfachen Wert eines heutigen Schillings.
2) Geh. und Haupt=Archiv, Acta feud. Moidentin.
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vom 12. Juni 1599 drangen die Generalstaaten mehrfach auf Vollendung der Schifffahrt, erboten sich auch, sie auf eigene Kosten zu Ende zu führen. Doch ließen die Kämpfe gegen Spanien, die Holland um diese Zeit ganz in Anspruch nahmen, das Vorhaben nicht zur Ausführung kommen. Die Unterhandlungen mit Holland waren die letzten Versuche des Herzogs Ulrich, die Schifffahrt in Gang zu bringen. Am 14. März 1603 starb er hochbetagt zu Güstrow.

Seine Großneffen, die Herzöge Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II., theilten sich in dem Fahrenholzer Vertrage vom 9. Juli 1611 die ererbten Lande. Sie verglichen sich darin über die neue Schwerinsche Schifffahrt dergestalt, daß diese für den Fall ihrer Erbauung, ebenso wie die Ströme, die durch beider Fürsten Aemter flössen, gemeinsamer Besitz bleiben sollte. 1 ) Diese Kommunion hoben Sie jedoch in dem Erbvertrage vom 3. März 1621 schon wieder auf, indem sie sich dahin einigten, daß jeder in seinen Städten und Aemtern die Schifffahrtsstraßen, darunter auch die Viechelsche Fahrt, allein besitzen und nach seinem Gefallen ohne des Andern Einrede herzurichten berechtigt sein solle. 2 )

1619 hegte Wismar den Plan, den schwedischen Handel von Lübeck ab und auf sich zu ziehen und durch den Wismar-Dömitzer Kanal in die Elbe zu leiten. Auf Betreiben seines thätigen Syndikus Dr. Martin Tanke kamen im November des Jahres Gesandte Hamburgs und Wismars in Ratzeburg zusammen und nahmen eine Reihe von Resolutionen an, die sich auf die künftige Niederlage in Wismar, die Abgaben und den Verkehr daselbst und auf den Graben bezogen. Als Vorbedingung sah man jedoch die Vollendung des Grabens zwischen Viecheln und Wismar an. Bei Waaren wie Kupfer, Eisen, Osmund (in Schweden gegrabener roher Eisenstein), worauf der Schwedische Handel hauptsächlich beruhe, werde der Wagentransport zu kostspielig, bei werthvollen Waaren, wie Gewürzen, sei beim Umladen in die Wagen die Gefahr des Unterschleifs zu groß. Man setzte sich mit dem Herzog Adolf Friedrich I. wegen des Kanalbaues in Verbindung, hatte aber, aus was für Gründen ist unbekannt, keinen Erfolg. 3 )


1) Klüver, Beschreibung des Herzogthums Mecklenburg, Hamburg 1739, III, 2. Stück, S. 29.
2) Klüver, III, 2. Stück, S. 62.
3) Wism. Rathsarchiv, Tit. X, N. 1, Vol. 1.
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1622 holte Herzog Adolf Friedrich seine junge Gemahlin Anna Marie von Ostfriesland heim und verbrachte zunächst mehrere Tage mit ihr in Zurückgezogenheit auf dem neu erbauten Schlosse zu Poel. Bevor Sie dann in Schwerin einzogen, zeigte der Herzog seiner Gemahlin die neue Schifffahrt und die Schleusen zwischen Viecheln und Wismar. 1 ) Es müssen damals also wohl noch sehenswerthe Reste der alten Herrlichkeit vorhanden gewesen sein.

Wenige Jahre später, am 27. Juli 1628, schlug Albrecht von Wallenstein seine Residenz in Güstrow auf, nachdem die Stände ihm gezwungen die Pfandhuldigung geleistet hatten. Es ist bekannt, welch rege Thätigkeit Wallenstein auf allen Gebieten landesväterlicher Fürsorge während der kurzen Zeit seiner Regierung entfaltet hat, wie er ein frisches Leben in die Staatsverwaltung und die Rechtspflege gebracht und manche heilsame Einrichtungen für seine Unterthanen geschaffen hat. 2 ) Auch in der Vollendung des Ostsee=Elbe=Kanals zwischen Wismar und Dömitz erkannte er alsbald ein vorzügliches Mittel, seine Lande zu erschließen und deren Wohlstand zu heben. Nachdem er persönlich aus einer Reise von Wismar nach Schwerin Anfangs Dezember 1628 die Trümmer der Viechelschen Fahrt in Augenschein genommen hatte, ließ er sich bereits am 12. Dezember von seinem Küchenmeister Friedrich Thesand zu Neustadt auf Grund einer Besichtigung einen Bericht über den Zustand der Schleusen zwischen Neustadt und Dömitz und die Beschaffenheit der neuen Elde erstatten. Da erfuhr er denn, daß die neue Elde an vielen Stellen aufgeräumt und eine Elle tiefer gegraben werden müsse, und daß auch die Schleusen eine Ausbesserung sehr nöthig hätten. Diese könnten zur Zeit wegen der Anlage der Grundbalken nur von Schiffen von 5/4 - 1 1/2 Ellen Tiefgang passirt werden. Dieser ersten Besichtigung folgten noch zwei weitere. Am 8. Jan. 1629 fuhren die Hamburger Schleusen= und Baumeister Bartholomäus Grönefeld, Peter Lükes und Adrian Vossenthal in Begleitung des herzoglichen Kanzleisekretärs Martin Böckel von der Fähre aus die Stör und Elde hinab, mußten aber bei Neustadt anhalten, weil die dortige Schleuse zerbrochen war. Sie fanden, man müsse die Fährschleuse auf die Breite der übrigen Schleusen, nämlich 26 Fuß, bringen. Die Flüsse seien bis Neustadt mit ca. 150 Fuß überall breit genug, die Tiefe stellten sie durchweg


1) Wigger, die Festung Poel, im Jahrb. 48, S. 26.
2) Vergl. Jahrb. 35, S. 80 ff., und Jahrb. 36, S. 1 ff.
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auf 5-6 Schuh fest, nur bei Plate, Banzkow und Hohewisch, wo sie nur 2-3 Fuß Tiefe ausmaßen, müsse der Sand ausgebracht werden. Ihr Urtheil über die Möglichkeit und Rentabilität der ganzen Schifffahrt ging dahin, daß eine brauchbare Wasserstraße nur dann entstehen werde, wenn man sie für größere Schiffe von 50-60 Last, wie die Hamburger Elbschiffe seien, und nicht für kleine Schiffe von 20 Last, wie früher wohl darauf gefahren seien, einrichte. Auch müsse man an beiden Flußufern Dämme aufschütten, um die Schiffe mit Pferden oder Leuten bequem flußaufwärts ziehen zu können. Man wende gegen die Möglichkeit der Wasserstraße ein, daß das Wasser des Schweriner Sees wegen seiner hohen Lage über der Ostsee bald erschöpft sein werde. Dieser Gefahr könne man aber durch gut schließende Schleusen begegnen. Auf der Viechelschen Fahrt wären wohl zwölf Schleusen nöthig. Da jede ca. 12 000 Rthlr. zu bauen koste, würden die Schleusenbauten auf dieser Strecke 144 000 Rtldr. ausmachen. Die Kosten der ganzen Wasserstraße von Wismar bis Dömitz schätzten sie auf 500 000 Rthlr. einschließlich der Ziegelsteine, doch ausschließlich des Holzes und der Bretter. Die Schiffer würden künftig in 14 Tagen von Hamburg nach Wismar gelangen, während sie jetzt mit kleineren Schiffen 6 Wochen und mehr Zeit gebrauchten. 1 )

Zu einem ganz anderen Ergebniß kam der Ingenieur= Hauptmann Alexander Borrey. Er berechnete im März 1629 die Kosten für Reparaturen der Schleusen zwischen Dömitz und Fähre auf 3132 Rthlr. und schätzte die Ausbesserung der neuen Elde auf 7740 Rthlr. Was das Hamburger Gutachten anbetrifft, so war Borrey der Ansicht, daß der Schweriner See nicht genug Wasser habe, um nach zwei Seiten davon abgeben zu können, Zumal wenn man größere Schiffe benutzen wolle. Uebrigens hielt er kleine Schiffe für zwedentfprechender.

Die herzogliche Kammer wog beide Gutachten gegen einander ab. Sie war der Ansicht, man müsse vor allen Dingen im Auge behalten, daß die aufgewandten Unkosten den künftigen Nutzen des Kanals nicht überstiegen. Der Hamburger Anschlag sei übertrieben; es sei bedenklich, so viel Tonnen Gold auf ein bloßes Abenteuer zu wagen. Der Borrey'sche Anschlag sei dagegen annehmbarer, weil er den alten Verhältnissen näher


1) Bericht des Martin Böckel, abgedruckt bei Pötker, Neue Sammlung Mecklb. Schriften und Urkunden, IV. Stück, Wismar und Leipzig 1746, (S. 30-33.
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komme. Früher habe eine Schleuse 200 Rthlr. und einiges Deputat gekostet; rechne man jetzt auch 400 Rthlr., so komme man für 12 Schleusen auf der Strecke Wismar-Viecheln auf kaum 5000 Rthlr., während die Hamburger dafür 12 000 Rthlr. ansetzten. Sie riethen, dem Ingenieur Borrey eine Kostenberechnung für die Bauten an der Viechelnschen Fahrt aufzutragen.

Anfang April 1629 befahl Wallenstein den Beamten zu Neustadt, die drei Neustadt zunächst liegenden Schleusen in der vorigen Art, doch einen Fuß tiefer, zu verfertigen. Später ist von dem Kanal nicht mehr die Rede. Wallenstein hat übrigens trotz des hohen Anschlages der Hamburger den Kanal in größerem Umfang herrichten wollen, wie aus einem Brief Martin Böckels vom 12. Juni 1638 hervorgeht, in dem es heißt: "Auff übergebene Relation (der Hamburger) sol der Friedländer gesagt haben, das Gelt solte dar sein vnd das Wergk solte gefertiget werden." Eine solche Aeußerung entspricht ganz dem Charakter Wallensteins, der schon größere Schwierigkeiten überwunden hatte und vor derartigen Geldsummen sicher nicht zurückschreckte. Aber bereits am 22. Juli 1629 war Wallenstein durch die Zeitereignisse genöthigt, dem Lande den Rücken zu kehren; er hat Meklenburg später nicht wieder betreten.

Im Andenken des Volkes ist der Name Wallensteins mit dem Kanal verbunden geblieben, trotzdem er nachweislich keine irgendwie namhaften Bauten daran vorgenommen hat. Seine ganze Persönlichkeit hat jedoch ohne Zweifel nachhaltigen Eindruck auf die Bevölkerung des Landes gemacht, und man hat seiner Zeit sicher allgemein erwartet, er werde das Werk, das er unternommen hatte, auch vollführen. Da ist es denn sehr erklärlich, daß das Volk, je mehr die eigentliche Baugeschichte des Grabens dem Gedächtniß entschwand, Plan und Ausführung des Unternehmens bei Wallenstein verwechselte und ihm den Bau des Kanals zuschrieb. So trägt der Schiffgraben, oder genauer der Abfluß des Schweriner Sees nach Wismar hin, der unterhalb Meklenburgs eine Strecke weit mit der alten Fahrt nicht zusammenfällt, bis auf den heutigen Tag im Volksmunde die Bezeichnung Wallensteingraben.

Von Herzog Adolf Friedrich sind nach seiner Rückkehr aus der Verbannung lange Jahre keine Versuche bekannt, die Verbindung zwischen Schweriner See und Ostsee fertig zu stellen. Erst 1640 sehen wir ihn dazu entschlossen. Er ließ damals durch den Amtshauptmann Wilhelm v. Warnstedt der Stadt Wismar den Vorschlag machen, Sie möchte gemeinsam mit Schwerin,

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Parchim, Lübz, Neustadt und Grabow die Mittel zur Bezahlung der Arbeitslöhne in der Weise aufbringen, daß ein ganzes Haus einen Thaler, ein halbes Haus einen halben Thaler und eine Bude 12 ßl. beitrage. Es scheint jedoch Nichts daraus geworden zu sein.

1645 versuchte Adolf Friedrich die alten Beziehungen zu Holland wieder aufzunehmen und, wenn möglich, von dort Hülfe für den Kanalbau zu erlangen. Der Herzog stand bereits längere Zeit mit dem holländischen Residenten in Hamburg, Heinrich Schrassert, in vertraulicher Korrespondenz über die politischen Tagesereignisse, hatte also bei ihm einen trefflichen Anknüpfungspunkt. Sein bewährter Rath Hans Heinrich v. d. Lühe begab sich Ende 1645 nach Hamburg mit dem Auftrage, Schrassert über den Graben zu unterrichten. Auf Schrasserts Wunsch arbeitete der Ingenieur Georg Friedrich v. Berg eine Denkschrift aus und überreichte sie am 18. Januar 1646. Er erklärte darin, daß auf der Viechelschen Fahrt der Graben bis auf den Grund ausgebracht und die hauptsächlichsten Schleusen gefertigt seien, man hier also nur noch ein Geringes zu thun habe. Zwischen dem Schweriner See und der Elbe rieth er die alte Straße nicht zu benutzen, sondern einen über 15 Meilen näheren Weg, der auch die Lüneburger Zollstätten vermeide, zu wählen. Er dachte an einen Wasserweg, der vom Schweriner in den Ostorfer See, durchs Rogahnsche Moor, auf Pampow, durch den Dümmerschen See, auf Warsow, die Sude und das Schwarze Wasser hinunter führen und bei Boizenburg in die Elbe münden, auch zwischen Schweriner See und Altona bei Redefin drei Schleusen haben sollte. Eine grob gezeichnete Karte 1 ) erläuterte diesen Plan. Man erkennt aus derselben jedoch auf den ersten Blick, daß Berg keine genaue Anschauung von der gezeichneten Gegend gehabt hat, weil er den ganz abliegenden Dümmerschen See für sein Kanalprojekt benutzen wollte. Schrassert hielt den Plan nach den Vorstellungen Lühe's und Berg's für praktikabel und profitabel und versprach am 20. Januar 1646 vor seiner Abreise nach Holland, ihn bei den Generalstaaten, dem Prinzen von Oranien, auch allen nach dem Osten handelnden holländischen, friesischen und gröningenschen Städten zu vertreten und dem Herzog von Zeit zu Zeit Bericht zu erstatten. Am 30. März theilte der Resident mit, aus jeder Provinz sei ein Kommissar


1) Zwei Exemplare werden davon im Geheimen und Haupt=Archiv aufbewahrt.
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ernannt, um mit ihm zu berathen, wie die Sache einzuleiten wäre, am 17. April, daß sowohl die Generalstaaten wie der Prinz das Werk für ausführbar hielten, jedoch dafür wären, noch eine kleine Weile damit zu warten.

Dann begann die Möglichkeit einer demnächstigen Abtretung Wismars von Meklenburg an die Krone Schweden lähmend auf die Verhandlungen zu wirken. Bereits am 23. April 1646 theilte Herzog Adolf Friedrich dem Residenten vertraulich und insgeheim mit, daß man in Münster und Osnabrück von kaiserlicher Seite damit umgehe, Wismar, das edelste Kleinod seines Landes und den besten Seehafen an der Ostsee an Schweden auszuliefern. Er könne sich aber nicht denken, daß Schweden sich also gegen einen Verbündeten vergehen und sein Gewissen belasten werde. Für Holland war die Möglichkeit einer Abtretung der Stadt aber schon Veranlassung genug, den Abschluß der Verhandlungen bis zum Friedensschluß hinzuziehen. Am 21. November 1646 schrieb Schrassert an den Herzog, man wolle nach dem Frieden die Schifffahrtsangelegenheit ernstlich vornehmen. Mündliche Besprechungen zwischen Schrassert und dem Herzoge, die dieser 1646 und 1647 wünschte, kamen nicht zu Stande.

Im westfälischen Frieden von 1648 gingen Herzog Adolf Friedrichs Befürchtungen dann wirklich in Erfüllung. Schweden erwarb Wismar und andere werthvolle Theile Meklenburgs. Man sollte nun denken, daß der Herzog jedes Interesse an der Dömitz-Wismarschen Wasserstraße verloren hätte, nachdem eine fremde Macht ihre Hand auf die Mündung derselben gelegt hatte. Dem war aber nicht so. Wir wissen, daß Adolf Friedrich in seinem hohen Alter noch zweimal einen Anlauf gemacht hat, die Kanalsache in Fluß zu bringen. 1652 berief er eine Konferenz von Magistraten und Amtsleuten nach Schwerin, um über die Herstellung der Strecke Dömitz-Schwerin zu berathen. Städtische Deputirte erschienen nur von Parchim, Schwerin, Bützow, Warin und Grabow. Diese erklärten zunächst, sich mit den übrigen Städten besprechen zu müssen, dann baten sie wegen der schwer drückenden Kriegslasten aus dem letzten Kriege um Erlaß dieser Auflage, wiesen auch darauf hin, daß einige reiche Leute in Folge der Benutzung der alten Schifffahrt zurückgekommen und ganz verarmt seien. Die Erklärung der Ritterschaft auf Herzog Adolf Friedrichs Begehren, Geld beizusteuern, ist nicht erhalten. Das ganze Land litt aber noch derartig unter den Schäden des

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30jährigen Krieges, daß schon deshalb der Plan nicht verwirklicht werden konnte.

Am 28. Mai 1655 ging der Herzog, als Schweden zur Wiederherstellung der Viechelschen Fahrt Schritte bei ihm unternahm, kurz entschlossen einen Vertrag mit dem Kaufmann Hans Heinrich Gau aus Pirna 1 ) in Meißen ein. Dieser versprach die Wasserstraße von Viecheln bis Wismar auf seine alleinigen Unkosten anzulegen und mit den Arbeiten noch 1655 zu beginnen, auch die Weiterführung des Kanals durch schwedisches Gebiet zu vermitteln. Die vorgestreckten Gelder sollte Gau nach Vollendung des Baues mit Geld, Holz und Lebensmitteln, oder aus Zolleinkünften, wie man sich später vergleichen werde, zurückerhalten. Als Entgeld für die Arbeiten und den Geldverlag wurde dem Gau das Recht zugestanden, sechs Jahre ausschließlich die Schifffahrt zwischen Dömitz und Wismar zu benutzen. In einem Nebenreceß erklärte sich Gau bereit, zwei herzogliche Schuldforderungen, eine bei der Krone Schweden über 12 000 schlechte Rthlr. und eine Forderung von 38 000 Rthlr. aus dem Warnemünder Licent, später in Zahlung anzunehmen. Das waren größere Zugeständnisse, als der Herzog jemals erhoffen konnte. Aber gerade die Aussicht, sich dereinst nach aller Arbeit noch seine Gelder auf Grund unsicherer Obligationen zurückkämpfen zu müssen, mochte für Gau die Veranlassung sein, sich von dem Unternehmen zurückzuziehen. Nach einer Besichtigung der Strecke Fähre-Dömitz verließ er das Land und Scheint nicht wieder zurückgekehrt zu sein.

In das Ende der Regierungszeit Herzog Adolf Friedrichs fallen zeitlich die undatirten Anmerkungen 2 ) zur Stellaschen Ichnographie von 1581/82, die im Wismarschen Rathsarchiv erhalten sind. Aus denseIben interessirt vor allen Dingen die Beschreibung des dritten Striches, der Viechelschen Fahrt. Von den Schleusen Nr. 2 (unterhalb des Loostener Sees) und Nr. 3 (unterhalb des Moidentiner Bergs) sah man damals noch einige Reste alten Holzes unter dem Wasserspiegel. Die Schleuse Nr. 4 (im Moidentiner Mühlendamm) hatte wegen des vielen Gestrüpps daselbst nicht besichtigt werden köonnen. Von den anderen Schleusen war nur noch die Stein=Schleuse am Rothen Hut vorhanden, aber auch diese war schon etwas ruinirt. Nach der Stadt Wismar zu war wenig zur Fahrt hergerichtet; nur ein kleiner Graben, der bei


1) Vergl. Tagebuch des Herzogs Adolf Friedrich von 1655: Reise des Herzogs nach dem Amt Meklenburg.
2) Wism. Rathsarchiv, Tit. VI, N. 2, Vol. 2.
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feuchtem Wetter etwas Wasser enthielt, zeigte an, wohin die eigentlich hatte gehen sollen.

Unter der Regierung des Herzogs Christian Louis I., der 1658 seinem Vater folgte, bemühte sich Schweden eifrig, eine Wasserstraße von Wismar zur Elbe über den Schweriner See durchzusetzen, um so eine bequeme Verbindung zwischen Wismar und seinen neu erworbenen Herzogthümern Bremen und Verden zu erlangen. Aber der Herzog stand diesem Plan von vornherein, aus Mißtrauen gegen die Pläne seines mächtigen Nachbars, wenig wohlwollend gegenüber. Schuld daran war wohl hauptsächlich der Umstand, daß Schweden die Kanalbauangelegenheit zusammen mit der Abwehr angeblicher Uebergriffe Meklenburgs in Wismarsche Gerechtsame betrieb. Es gewann den Anschein, als ob Schweden auch mit dem Kanalbau nur eigene, nicht offen zu Tage liegende Interessen verfolge.

Bereits 1662 klopfte der schwedische Kanzler Nicolai vertraulich beim Herzog Christian Louis in Sachen der Viechelschen Fahrt an, ohne einen günstigen Bescheid zu erlangen. Damals berechnete der Lübecker Baumeister Walter die Kosten der Erbauung von elf Schleusn zwischen Viecheln und Wismar auf 250 000 - 300 000 Rthlr., die Erbauung bezw. Ausbesserung von acht Schleusen zwischen Fähre und Dömitz, falls Sie mit Ausnahme der Dömitzer Steinschleuse von Holz sein könnten, auf etwa 64 000 Rthlr. Aber die schwedische Regierung ließ von ihrem Plan nicht ab. Sie brachte ihn wieder vor auf zwei Konferenzen, 1 ) die 1671 und 1674 zwischen schwedischen und meklenburgischen Kommissaren wegen der Streitigkeiten zwischen Wismar und dem Herzog in Warnemünde stattfanden, und an denen auch zwei Wismarsche Rathsmitglieder theilnahmen. 1674 erklärte der schweriner Kanzler endlich, man wolle einen Termin zu weiterer Berathung in dieser Angelegenheit demnächst ansetzen. Die Berathung fand am 16. Juli des Jahres zu Schwerin statt und wurde von Wismarscher Seite mit dem Bürgermeister Caspar Schwartzkopf und dem Rathsherrn Joachim Paris beschickt. Dort verlangte die Schweriner Regierung, Wismar möge sich nach Leuten umsehen, die die Gelder zum Bau vorschießen wollten, die Regierung wolle nur mit der Stadt und diesen Leuten zu schaffen haben, und im August solle eine Kommission beider


1) Wism. Rathsarchiv, Tit. VI, N. 2, Vol. 2. Für die Verhandlungen in Schwerin etc. . vergl. Burmeister, Ueber die Verbindung der Ostsee mit der Elbe vermittelst des Schweriner Sees, im Jahrb. 10 A, S. 198-201.
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Parteien den Graben besichtigen. Die Regierung versprach hingegen, mit denen, die sich zum Verlag erbieten würden, fest abzuschließen, auf die Güter mäßige Zölle zu legen, Material an Holz und Steinen zu liefern und zu Viecheln ein Packhaus in eine "vermuthlich vor vielen Jahren zu diesem Zweck schon aufgeworfene Redoute" 1 ) zu bauen. Am 12. August 1674 trat eine Kommission, worunter der Bürgermeister Schwartzkopf und der Subkonrektor Andreas Pauli aus Wismar, der Kammermeister Johann Eichholz und der Ingenieur David Weißel von seiten des Herzogs sich befanden, in Viecheln zusammen und befuhr die Flüsse bis Dömitz hinab. Ueber die Resultate der eingehenden Besichtigung, die hier nicht interessiren, erstattete Schwartzkopf an den Rath demnächst Bericht. Nur soviel sei erwähnt, daß die Regierung auf einen Kredit von 20 000-30 000 Rthlr. rechnete. Wenige Tage später, am 19. August, besichtigte auch der Hamburger Ingenieur Johann Schiltknecht, der zur vorigen Besichtigung nicht rechtzeitig hatte zur Stelle sein können, die Strecke und gab ein Gutachten 2 ) darüber ab. Aber alle diese Vorbereitungen scheiterten an der Abneigung des Herzogs gegen dies Werk. Er befahl 3 ) am 4. September seinem Kammermeister, die Angelegenheit bis zu seiner Rückkehr aus Paris aufzuschieben, da die Konjunkturen mit Schweden sehr gefährlich seien und "turpius ejicitur quam non admittitur hospes". In dieser Meinung wurde der Herzog noch bestärkt durch ein Gutachten des Rostocker Professors Dr. Heinrich Redecker, der ihm völlig beipflichtete. Uebrigens wäre der Bau ohnehin nicht vor sich gegangen, weil Wismar wegen der gerade bestehenden Kriegsunruhen und wegen mangelnden Kredits weder in Hamburg noch in Lüneburg Kapital auftreiben konnte. 4 ) so hat man, wie eine Notiz 4 ) in den Wismarschen Rathsakten vom 5. Mai 1675 angiebt, das Werk stecken lassen und bequemere Zeit, die Gott geben wolle, zu erwarten beschlossen.

Noch einmal wurde die Wasserverbindung zwischen Ostsee und Nordsee auf den Landtagen zu Sternberg, Malchin und Rostock 1723-1725 in Berathung gezogen, ohne daß diese Berathung jedoch irgend welche praktischen Folgen gehabt hätte.


1) Die "Schwedenschanze" (Wism. Ratsarchiv, Tit. VI, N. 2, Vol. 2). Vergl. Schlie, Kunst= u. Geschichts=Denkmäler II, S. 295.
2) Wism. Ratsarchiv, Tit. XIX, N. 6, Vol. 5.
3) Schweriner Archiv.
4) Wism. Rathsarchiv, Tit. VI, N. 2, Vol. 2.
4) Wism. Rathsarchiv, Tit. VI, N. 2, Vol. 2.
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Danach ruhte die Schifffahrtsangelegenheit bis zum Ende der schwedischen Herrschaft über Wismar im Jahre 1803 ganz.

Während der schwedischen Herrschaft wird der alte Schiffgraben nur durch die beständigen Streitigkeiten zwischen der Stadt Wismar und dem Lande Meklenburg um den Abfluß des Schweriner Sees nach Wismar hin, dessen Wasser sich, seit dem Verfall des Grabens durch keine Schleusungen mehr beschränkt, durch das alte Flußbett ergoß und lediglich dem Mühlenbetrieb und Aalfang diente, in Erinnerung gebracht. Bereits 1654 klagte Wismar darüber, daß man bei Viecheln eine Aalkiste angelegt habe, die den freien Ablauf des Wassers auf ihre Mühlen hindere, 1655, daß der Müller in Meklenburg aus Mißgunst gegen Wismar das Wasser statt in den Bach in den Schiffgraben leite. 1678 bat die Stadt um Wegräumung von Fischwehren auf meklenburgischem Gebiet. 1706 protestirte Wismar gegen die Erbauung einer Wassermühle am Ausfluß des Loostener Sees. 1791 kam es zum Streit zwischen der Stadt und dem Amt Meklenburg, weil der städtische Müller zu Klüßer Mühle die Stauhöhe der dortigen Freischleuse durch eine Höherlegung des dortigen Schleusenbodens und Erhöhung der Teichdämme zum Nachtheil der Amtsrohrwerbung und der anstoßenden Wiesen der Meierei Rosenthal übergestaut und als Gegenmaßregel das Amt die Schütten des Viechelschen Aalfanges größtentheils hatte schließen lassen. 1 )

Dagegen hat das 18. Jahrhundert für die südliche Strecke der Wismar-Dömitzer Wasserstraße noch eine wesentliche Verbesserung gebracht durch die Anlegung eines Grabens in der Lewitz von Banzkow bis zur Elde, womit man freilich das Projekt der Verbindung von Ost= und Nordsee bewußt nicht hat fördern wollen. Lediglich um Brennholz für das herzogliche Hoflager in Schwerin aus den Lewitzwäldern bequem hinaufschaffen zu können, wurde 1707 und 1708 ein Graben von Banzkow bis zur Klinkener Beke gezogen. Die Gräberarbeiten wurden durch die fürstlichen Amtsunterthanen geleistet, die dafür Brot und Bier frei geliefert bekamen. Dann entschloß sich Herzog Friedrich Wilhelm 1709, den Graben bis zur Elde weiterzuziehen und ihn mit Hülfe von Schleusen und Leinpfaden schiffbar zu machen. Diese Arbeiten leitete der Mühlenbaumeister Mercker zu Neustadt zusammen mit dem Ingenieur=Kapitän Mezner und vollendete sie 1711. Schleusen wurden an den


1) Wism. Rathsarchiv, Tit. XIX, N. 6, Vol. 5, 22 und 29.
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beiden Endpunkten der Fahrt, bei Banzkow und beim Zusammentreffen mit der Elde, und wenigstens zwei Schleusen dazwischen, bei der sogen. großen Mechtel und bei der Klinkener Beke, angelegt. Es ist dieser Graben identisch mit dem Störkanal, den man bei der Regulirung der südlichen meklenburgischen Wasserstraßen 1831-37 vorfand und damals nur auszubauen brauchte. Doch ist die kurze Strecke von der jetzigen Mittelschleuse zur jetzigen Eldeschleuse erst später angelegt; der alte Kanal führte in ganz gerader Linie von Banzkow auf die Elde zu.

Am 19. August 1803 ging die Stadt und Herrschaft Wismar wieder in meklenburgischen Besitz über, nachdem am 26. Juni darüber zwischen dem König von Schweden und dem Herzog Friedrich Franz I. ein Pfandkontrakt abgeschlossen war. Bald nachher taucht der Gedanke einer Vollendung der Wismar- Dömitzer Wasserstraße wieder auf. Bereits 1804 wies der Rostocker Professor der Geschichte und Staatswissenschaften, Norrmann, in einer Schrift 1 ) "Ueber Wismars Handelslage und deren Benutzung in älteren Zeiten", darauf hin, daß ein Kanal Wismar-Elbe wesentlich dazu beitragen würde, die inländische Kultur und die städtischen Gewerbe zu befördern, besonders aber den Handel der Stadt Wismar in Blüthe zu bringen. 1806 brachte der Wismarsche Bürger C. F. Schmidt, wie er selbst später behauptet hat, 2 ) die Sache wieder in Anregung, und 1807 dachte das französische Gouvernement des Landes an eine Ausführung des Planes. 3 ) Aber einerseits verhielt sich das Publikum gleichgültig, andererseits ließen die beständigen Kriegsunruhen keine weitausschauenden Friedensarbeiten zu. Erst 1810 hören wir von Neuem davon. Damals wurde Schmidt von der Wismarschen Kaufmannskompagnie, deren Mitglied er war, beauftragt, bei der Regierung und den Ständen geeignete Schritte zur Herstellung der Wasserverbindung zu unternehmen. Es ist bekannt, 4 ) daß Verhandlungen mit dem Regierungs=Präsidenten von Brandenstein und dem Landrath von Oertzen auf Kittendorf geführt sind, doch wissen wir nicht, welche Ergebnisse sie gehabt haben. Wahrscheinlich fand man bei der Regierung und den Ständen kein großes Entgegenkommen, weil die französische Kontinentalsperre einen lebhaften Verkehr auf dem neuen Kanal von vorneherein unmöglich machte. Dennoch hat die


1) Norrmann, S. 72.
2) Freimüthiges Abendblatt 1818, Nr. 24.
3) Freimüthiges Abendblatt 1818, Nr. 22.
4) Freimüthiges Abendblatt 1843, Nr. 1148, Sp. 7.
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Stadt Wismar 1810 technische Vorarbeiten für den Bau veranlaßt. In ihrem Auftrage untersuchte der Regierungsrath Siebicke aus Berlin die Viechelsche Fahrt. Er fand, daß der alte Kanal, soweit er durch festes Land führte, noch in so gutem Stande sei, daß es nur einer geringen Aufräumung bedürfe, die keine erheblichen Kosten verursachen werde. An Schleusen seien 9 bis 10 erforderlich, um flache Fahrzeuge von 10 bis 12 Last passiren zu lassen. Jede Schleuse würde höchstens 8000 Rthlr. kosten. Ferner wird aus jener Zeit noch ein Nivellementsprofil 1 ) für einen Kanal Viecheln-Wismar in der Kartensammlung des Geh. und Haupt=Archivs aufbewahrt, das der Regierungskondukteur Schmidt 1811 nach eigenen Aufnahmen gezeichnet hat. Dieses Profil ist deshalb interessant, weil es erkennen läßt, daß man damals beabsichtigte, für den Kanalbau von Meklenburg ab den Bachlauf über die bekannten fünf Mühlen zu benutzen und bei Wismar nach Art des Möllerschen Projektes östlich um die Stadt herumzugehen. In der Folgezeit nahmen die Freiheitskriege die Aufmerksamkeit auch unseres engeren Vaterlandes so in Anspruch, daß für große wirthschaftliche Unternehmungen kein Raum blieb. Kaum war der Krieg jedoch siegreich beendet und damit für ganz Deutschland die Möglichkeit eines neuen wirthschaftlichen Aufschwungs gegeben, da trat der vorhin genannte (S. F. Schmidt wieder für den Kanalbau ein. Derselbe ließ 1818 im Freimüthigen Abend=Blatt 2 ) einen Aufsatz "Ueber die Möglichkeit der Verbindung der Elbe mit der Ostsee und die wichtigen Vortheile derselben für die Erweiterung und den Flor des Handels in Mecklenburg" erscheinen. Er meinte, daß der alte Graben, von dem bei Rosenthal noch Reste einer Schleuse sichtbar wären (die aus Granit ausgehauenen Wände befänden sich noch in ursprünglicher Lage, nur die Obertheile seien eingestürzt und hätten den Boden verschüttet), nach dem Siebickeschen Gutachten sehr wohl wiederherzustellen wäre. Der Nutzen läge auf der Hand. Mit nordischen Produkten würde man weit größere Handelsgeschäfte nach dem Hinterland machen. In unmittelbarer Verbindung mit Hamburg, wohin man die Waaren in 5 bis 7 Tagen, umgekehrt in 8 bis 10 Tagen befördern könnte, würden die Speditionsgeschäfte von Lübeck


1) Nivellementsprofil von dem . . . . Canale zwischen dem Schweriner See und dem Hafen bei Wismar, von Regierungskondukteur Schmidt 1811; kopirt und auf 1/3 des Originals verkleinert vom Kapitän von Seydewitz 1816. Schmidt hat noch Reste der alten Schleuse am Ende des dritten Berges zwischen Schweriner und Loostener See vorgefunden und ihre Lage auf seiner Karte angegeben.
2) Freim. Abend=Blatt 1818, Nr. 18 u. 19. Vgl. die Nrn. 22, 24, 46.
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auf Wismar übergehen. Die Kosten für die ganze Anlage, den Brückenbau eingeschlossen, schätzte der Verfasser auf 300 000 Rthlr. Das ganze Unternehmen müßte auf Aktien gegründet und von einem Direktorium, bestehend aus einem von der Kammer zu wählenden Mitglied, einem Mitglied der Ritterschaft, falls diese als solche theilnehme, zwei Kaufleuten aus Wismar und einem Kaufmann aus Schwerin, geleitet werden. 300 Aktien zu je 1000 Rthlr. N2/3 müßten ausgegeben werden. Die Verzinsung der Aktien schätzte Schmidt in den ersten Jahren auf 5 %, später wohl doppelt so hoch. Von dem Landesherrn wäre zu hoffen, daß er das Werk durch Schenkungen und als größter Aktieninhaber unterstütze.

Zu einem ganz anderen Ergebniß kam der Kammer= und Jagdjunker E. v. Storch in einer 1825 ausgearbeiteten Denkschrift 1 ) über die Verhältnisse der meklenburgischen Gewässer und ihre richtige Ausnutzung. Er führte darin aus, es seien zur Ueberwindung des Höhenrückens zwischen Elbe und Ostsee auf der Wasserstraße Dömitz-Wismar 28 Schleusen erforderlich, wenn die Schifffahrt nur einigermaßen bequem betrieben werden solle. Jede Schleuse komme einschl. der Materialien unbedingt auf 30 000 Rthlr. zu stehen, die 28 Schleusen zusammen also 840 000 Rthlr., ohne daß damit zugleich die Kosten für Geradelegung der Ströme und für Brückenanlagen und die Entschädigungsgelder für durchgrabene Ländereien gedeckt wären. Und wenn alle diese Ausgaben gemacht seien, bürge noch Niemand dafür, daß genug Wasser zum Betriebe vorhanden sei und daß die Frequenz ausreiche, um durch Zolleinkünfte die Zinsen aufzubringen. Daher werde nie eine Wasserverbindung zwischen Elbe und Ostsee von Nutzen und Bestand sein. Meklenburgs sicherste Erwerbsmittel, ja eigentlich die einzigen, lägen in der Produktionskraft seines Bodens. Ehe man nicht ausreichend für die Verbesserung der Ländereien und der Viehzucht gesorgt habe, sei der Versuch thöricht, auf anderen Wegen künstlich die Erträge des Landes zu erhöhen.

Die Storchsche Ansicht von der uneingeschränkten Nutzlosigkeit aller Wasserbauten in Meklenburg fand seiner Zeit manche Anhänger, vermochte sich jedoch allgemeine Anerkennung nicht zu verschaffen. Die Regierungen und Stände waren vielmehr entschieden einem weiteren Ausbau der meklenburgischen Wasserstraßen geneigt. Und wenn die von ihnen begünstigte Unter=


1) Im Großherzoglichen Geh. und Hauptarchiv zu Schwerin.
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nehmung der 30er Jahre dieses Jahrhunderts auch nicht eine Verbindung zwischen Dömitz und Wismar in ihr Programm aufnahm, so hat sie diese Verbindung doch indirekt insofern wesentlich gefördert, als Sie u. A. den Ausbau der südlichen Strecke von Dömitz-Fähre in größeren Dimensionen bezweckte und auch zu Wege brachte.

Nachdem noch in den 20er Jahren eine herzogliche Kommission zur Schiffbarmachung der Elde, Havel und Stör eingehende Erhebungen und Ermittelungen rücksichtlich des Zustandes dieser Wasserläufe angestellt hatte, bildete sich 1831 eine Aktiengesellschaft unter dem Namen "Elde=Actien=Societät". Nach dem am 6. Juni durch die Landesherren genehmigten Aktienplan 1 ) stellte sich die Gesellschaft die Schiffbarmachung a) der Elde aus dem Müritzsee über Eldenburg, Plau etc. . bis in die Elde bei Dömitz, b) der Havel aus demselben See bis Fürstenberg und c) der Stör aus dem Schweriner See bis in die Elde zur Aufgabe. Die Fahrbahn sollte auf mindestens 4 Fuß Tiefe und 40 Fuß Breite erweitert und mit den erforderlichen Schleusen und Leinpfaden versehen werden, also daß Kähne von 20 Last oder 800 Centner darauf verkehren könnten Die Kosten hatte man a) für die Elde auf 284 479 Rthlr., b) für die Havel auf 70 000 Rthlr., c) für die Stör auf 26 678 Rthlr., zusammen auf 381 157 Rthlr. veranschlagt und weiter angenommen, daß die Summe von 400 000 Rthlr. nicht oder nicht erheblich überschritten werde. Zu dieser Summe sagte das Land 130 000 Rthlr. zu, der Rest von 270 000 Rthlr. sollte auf Aktien zu je 100 Rthlr. N2/3 aufgebracht werden. Die Aufsicht über die Verwendung der Gelder und über den Bau sollte seitens der Gesellschaft durch ein Direktorium von fünf Mitgliedern, nämlich zwei landesherrlichen Kommissaren und drei von den Aktieninhabern gewählten Mitgliedern, ausgeübt werden. Da die Zeichnung der Aktien eine genügende war, konnte alsbald mit den Arbeiten unter Leitung des Oberbauraths Wünsch, der von der Gesellschaft damit beauftragt wurde, begonnen werden.

Unter den Arbeiten der Gesellschaft, die hier interessiren, ist besonders der Bau eines neuen Lewitzkanals hervorzuheben, der von der Eldeschleuse bis nahe vor Neustadt eine Meile weit durch die großen Lewitzwiesen führt und die besonders zahlreichen Windungen des Eldelaufes auf dieser Strecke abschneidet. Derselbe wurde von 1832-1834 ausgeführt und erhielt die stattliche


1) Offizielles Wöchenblatt von 1831, 24. Stück.
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Breite von ca. 60 Fuß und eine Tiefe von 6-7 Fuß. Unterm 13. August 1833 wurde dem Kanal auf Antrag des Direktoriums der Gesellschaft vom Großherzog der Name "Friedrich Franz=Kanal" beigelegt. 1 ) Mit der Vollendung dieses Kanals ist die Begradigung der Stör und Elde, die seiner Zeit dem Tilemann Stella als erstrebenswerthes Ziel vorschwebte, aber damals aus Mangel an Geldmitteln nicht ausgeführt werden konnte, wiederum ein erhebliches Stück vorgeschritten.

Außerdem wurde von der Gesellschaft der alte Störkanal von Banzkow bis zur Elbe vertieft, auf 44 Fuß verbreitert und bewallt und auch die übrigen Theile der Stör und Elde in den beabsichtigten Maaßen erweitert. Schleusen wurden auf der Strecke zwischen Dömitz und Fähre neu angelegt bezw. ausgebaut zu Dömitz (Fang= und Stauschleuse), Fabrik (Fangschleuse), Findshier (Fangschleuse), Eldena (Fang= und Stauschleufe), Grabow und Neustadt (Fangschleusen), am Friedrich Franz=Kanal (zwei Fang= und eine Stauschleuse), am Ende desselben die Eldeschleuse, bei Banzkow (Fangschleuse), bei Plate und Fähre (Stauschleusen). Bis 1837 waren alle von der Gesellschaft geplanten Bauten fertiggestellt worden.

Leider hatten die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mittel zur Vollendung des Werkes nicht ausgereicht. Außer den im Aktienplan vorgesehenen 400 000 Rthlrn. hatte man noch 202 000 Rthlr. verbraucht Davon hatte freilich der Großherzog von Strelitz 25 000 Rthlr. auf Aktien übernommen, auch der Landtag im Jahre 1834 weitere 65 000 Rthtr. bare Unterstützung bewilligt. Für die übrigen 112 000 Rthlr. hatten die Landesherren aber nur die nöthige Garantie geleistet und ihre Verzinsung der Gesellschaft überlassen. Somit trat die Gesellschaft in den Betrteb der Wasserstraße mit einer erheblichen Schuldenlast ein. Trotzdem reichten in den ersten Jahren ihres Bestehens die einkommenden Schleusengelder zur Zahlnng der Zinsen und für die Betriebskosten aus, ja, es konnten sogar geringe Abträge auf das Kapital gemacht werden. Als sich aber vom Ende der 40er Jahre an der Frachtverkehr mehr und mehr den neu gebauten Eisenbahnen zuwandte, konnte die Gesellschaft bald ihren Verpflichtungen nicht mehr genügen. Sie sah sich daher Ende 1857 genöthigt, alle ihre Rechte an den Wasserstraßen sammt ihrem Vermögen an die Landesherren abzutreten, wogegen diese auch die Schulden und die eingegangenen Verbindlichkeiten übernahmen. Die Ver=


1) Offizielles Wochenblatt von 1833, 33. Stück.
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waltung der Wasserstraßen wurde einer gemeinsamen Flußbaukommission übertragen.

Schon zur Zeit des Bestehens der Elde=Aktien=Societät hatte sich bei den Rhedern und Schiffsführern das Bestreben geltend gemacht, zur Ersparung von Zeit und Kosten die neuen Wasserstraßen mit größeren Lasten als 20 Last oder 800 Ctr., wie sie im Aktienplan von 1831 zugelassen waren, zu befahren. Es hatten sich bald nach Eröffnung der Wasserwege Kähne von 25-30 Last eingefunden. Anfänglich war die Verwaltung nicht dagegen eingeschritten. Erst als sie wahrnahm, daß durch solche unvorschriftsmäßig großen Fahrzeuge die Flußbauwerke erheblich geschädigt wurden, hatte Sie am 1. Januar 1839 ein Regulativ erlassen, daß die höchst zulässige Belastung der Schiffe auf 25 Last oder 1000 Ctr. festsetzte, und hatte bald nachher noch genauere, von Neujahr 1841 an gültige Vorschriften über die Größenmaße der Schiffe auf den meklenburgischen Wasserstraßen gegeben. Auf diese Weise war zwar die Gefahr für die Kanalbauten beseitigt, aber den Klagen über Unzulänglichkeit der Wasserwege war ihre Berechtigung nicht genommen.

Unter landesherrlicher Verwaltung 1 ) suchte man zunächst mit den verfügbaren, beschränkten Geldmitteln die Schifffahrt durch Einzelkorrektionen der Wasserstraßen nach dem jeweiligen Bedürfniß zu heben. So wurden in den Jahren 1867-69 neben der Elde unterhalb Grabow zwei kleinere Seitenkanäle, der Grabower und der Güritzer Kanal, gebaut. Bald überzeugte man sich jedoch von der Unzulänglichkeit dieser Methode. Nach zuvoriger gründlicher Stromschau erließ daher die Schweriner Regierung am 22. November 1877 ein Reskript an die Stände, worin sie einen systematischen Ausbau der Wasserstraßen empfahl. Ein dem Reskript beigegebenes Gutachten des Geheimen Bauraths Wiebe zu Berlin wies noch besonders darauf hin, daß die meklenburgischen Wasserstraßen zwar nach ihrer Lage niemals einem großen durchgehenden Verkehr dienen würden, daß Sie aber doch erheblich weiter ausgebaut werden müßten, um Schiffe in den erstrebenswerthen Maßen von 40,17 m Länge, 4,55 m Breite und 1,05 m Tiefgang tragen zu können. Da solche Fahrzeuge 2000-2500 Ctr. fortzuschaffen im Stande wären, würde ein ihrer Größe entsprechender Ausbau der Wasserstraßen den lokalen Verkehrsbedürfnissen vollkommen genügen. Diese Anträge hatten mehrjährige landtägige Verhandlungen zwischen den beiden


1) Für das Folgende s. Akten der gFußbaukommission zu Schwerin.
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meklenburgischen Regierungen und den Ständen und weitere Vorarbeiten von technischer Seite zur Folge. Als ihr Ergebniß stellt sich das vom Baudirektor Mensch ausgearbeitete und 1883 übergebene sogenannte generelle Projekt dar, das eine systematische Regulirung der sämmtlichen südlichen meklenburgischen Wasserstraßen vorsah. Das Menschsche Projekt beruhte rücksichtlich der Maße der auf den Wasserstraßen künftig zuzulassenden Schiffe auf dem Wiebeschen Gutachten. Damit solche Schiffe bequem auf der Wasserstraße verkehren könnten, sollten die Kanäle 1,5 m Wassertiefe, 10 m Sohlenbreite und 16 m Wasserspiegelbreite erhalten. Die Kosten der Regulirungsarbeiten berechnete Mensch auf 4 000 000 Mk.

Die von den Regierungen mit den Ständen weiter geführten Verhandlungen in dieser Angelegenheit fanden auf dem Landtag von 1890 ihren Abschluß. Es wurde bewilligt eine planmäßige Theilregulirung der südlichen Wasserstraßen, und zwar der Elde von Dömitz bis Parchim, des Störkanals und Störflusses von der Eldeschleuse bis zum Schweriner See, der Schifffahrtsstraße aus und zwischen den Oberseen und des Havelkanals von der Müritz bis Fürstenberg. Die Grundlage für die Arbeiten sollte das generelle Projekt von 1883 mit geringen Abänderungen bilden. Die für solche Theilregulirung in dem Berichte der Flußbaukommission vom 28. Oktober 1886 berechneten Kosten von 1 500 000 Mk. wurden aus allgemeinen Landesmitteln zugestanden und die Zahlung auf vier Baujahre vertheilt. Als erstes Baujahr wurde das Kalenderjahr 1891 festgesetzt.

Es würde natürlich zu weit führen, die sämmtlichen in den folgenden Jahren vorgenommenen Wasserbauten an dieser Stelle zu besprechen. Eine Beschränkung auf die Arbeiten zwischen Dömitz und Fähre, die einer künftigen Verbindung zwischen Dömitz und Wismar zu Gute kommen mußten, gebietet sich an dieser Stelle von selbst. In den Jahren 1891 und 1892 wurden die erforderlichen Regulirungsarbeiten auf denjenigen Strecken der Wasserstraße im Wesentlichen ausgeführt, wo eine Abweichung von der alten Trace in größerem Maßstabe nach dem generellen Projekt nicht vorgesehen war. Es wurden an der Elde im Wesentlichen ausgebaut die Strecken Dömitz-Grabow und Neustadt-Eldenschleuse. Auf der Stör wurden die großen Durchstiche und Flußregulirungen zwischen Plate und Banzkow bis auf eine Reststrecke unmittelbar oberhalb Banzkow ausgeführt und Vertiefungsarbeiten und Leinpfadsregulirungen oberhalb plate vorgenommen.

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Ende des Jahres 1892 begann die inzwischen eröffnete Aussicht auf einen Kanal zwischen Wismar und Schweriner See bestimmenden Einfluß auf die Weiterführung der Arbeiten auszuüben. Als man damals den zwischen Grabow und Neustadt projektirten 8 km langen Seitenkanal, der den Schifffahrtsweg erheblich abkürzte, in Angriff nehmen wollte, machten sich Bedenken in den leitenden Baukreisen geltend, ob sich die Anwendung der im generellen Projekt vorgesehenen Maße für die Schleusen zu einer Zeit noch empfehlen würde, wo man für den Kanal Wismar-Schweriner See bestimmt größere Maße in Ansatz bringen würde und wo für den Rostock-Güstrower Schifffahrtsweg bereits größere Dimensionen von Regierung und Ständen genehmigt waren. Man mußte fürchten, daß sich schon bald kostspielige Neubauten vernothwendigen würden, falls man nicht ganz auf die Verbindung mit jenen Kanälen verzichten wollte. Dies war die Veranlassung, daß Oberbaudirektor Mensch in einer Denkschrift vom 10. September 1892 beantragte, die Schleusen an dem Seitenkanal zwischen Grabow und Neustadt von vorneherein auf eine Lichtweite von 6,6 m und eine nutzbare Kammerlänge von 51,5 m einzurichten, damit Schiffe von 7000 Ctr. dieselben durchfahren könnten.

Da noch im Herbst 1892 der Bau der genannten Schleusen in den beantragten größeren Dimensionen und 1894 auch eine entsprechende Erweiterung des Profils desselben Seitenkanals genehmigt wurde, konnten die Arbeiten von 1893-1895 so gefördert werden, daß dieser Kanal und damit die ganze Strecke Grabow-Neustadt im Herbst 1895 betriebsfähig war. Von den übrigen Strecken des Wasserweges zwischen Dömitz und Schweriner Fähre erfuhr 1893 die Stör zwischen Banzkow und dem Schweriner See eine umfangreiche Ausbaggerung. 1894 und 1895 ruhten die Arbeiten an Stör und Störkanal in Folge Mangels an verfügbaren Mitteln dafür fast ganz. 1896 wurden aber auch diese beiden Theilstrecken völlig regulirt, auf die projektmäßige Tiefe gebracht und im Frühiahr 1897 dem Schiffsverkehr übergeben. Somit konnte die Flußbau=Verwaltungskommission am 18. Oktober 1897, nachdem inzwischen auch die Elde auf der Strecke Eldenschleuse-Parchim regulirt war, an beide Regierungen berichten, daß die projektirte Theilregulirung der südlichen meklenburgischen Wasserstraßen in der Hauptsache vollendet sei und daß auf sämmtlichen hergerichteten Strecken Schiffe von 40,2 m Länge, 4,7 m Breite und 1,05 m Tiefgang ungehindert passiren

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könnten. Später sind nur noch geringfügige Restarbeiten vorgenommen worden.

Was die Kosten der vorstehenden Wasserbauten betrifft, so haben sich zu den 1890 bewilligten 1 500 000 Mk. noch zwei Nachbewilligungen als nothwendig erwiesen, eine von 305 000 Mk. auf dem Landtag von 1894 für Regulirungsarbeiten an der untern Elde (Parchim-Eldenschleuse und Grabow-Neustadt) und eine von 214 000 Mk. auf dem Landtag von 1895 zur Durchführung der Stör=Regulirung. Im Ganzen sind also über 2 000 000 Mk. aufgewandt worden.

In neuester Zeit eröffnete sich auch für eine Wasserverbindung zwischen Schweriner See und Wismar die Aussicht, endlich zur Ausführung zu kommen. Als sich nämlich 1890 Lübeck entschloß, einen Elbe=Trave=Kanal in größten Dimensionen zu bauen, um sich in dem Stromgebiet der Elbe ein neues Absatzgebiet für Massengüter zu erschließen und dadurch den seinem Handel seitens des Nord=Ostsee=Kanals drohenden Verlust wieder auszugleichen, 1 ) glaubte Wismar seine Handelsinteressen aufs Aeußerste gefährdet. Es schien sich der Fall von 1391/98 zu wiederholen. Wie Lübeck damals durch die Anlage der Stecknitzfahrt Wismar den Zwischenhandel in Salz genommen hatte, so drohte es nunmehr, den Zwischenhandel mit englischer Kohle und schwedischem Holz, der sich in den letzten Jahren in Wismar erheblich aufgenommen hatte, ganz an sich zu ziehen. Es trat also wieder die Frage an Wismar heran, ob es sich nicht empfehle, vor der Fertigstellung des Elbe=Trave=Kanals die viel kürzere Strecke Wismar-Viecheln zum Verkehr für große Lastschiffe auszubauen und also den Schlag von Wismars Handel abzuwehren.

Am 27. August 1892 wurde zu Wismar in einer öffentlichen Versammlung von einer Reihe Wismarscher, für das Wohl ihrer Vaterstadt interessirter Bürger ein Wismarscher Kanalverein begründet, der sich noch in demselben Jahr nach Vereinigung mit dem schon bestehenden Elde=Stör=Kanalbauverein zu einem Elbe=Ostsee=Kanalbauverein erweiterte und es sich zur Aufgabe setzte, den Bau eines Kanals von der Ostsee zum Schweriner See und zur Elbe zu betreiben. Der Verein ließ zunächst das Projekt einer Kanalverbindung Schwerin-Wismar von dem RegierungsbaumeisterP. Möller in Kiel bearbeiten und konnte den Möllerschen Entwurf bereits auf der konstituirenden Versammlung


1) Vergl. Der Elbe=Trave=Kanal, ein Vortrag des Wasserbaudirektors Rehder, abgedruckt im Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogthums Lauenburg, 6. Band, 1. Heft, Mölln 1899, S. 1-39.
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des Vereins zu Schwerin am 15. April 1893 vorlegen. Die Möllersche Arbeit ist dann noch in demselben Jahre im Auftrage des Vereins gedruckt worden.

Die Kanallinie, wie sie von Möller geplant ist, fällt im Großen und Ganzen mit dem im 16. Jahrhundert erbauten Graben zusammen; insbesondere geht auch Sie von Moidentin auf Meklenburg, Rosenthal, die Klüßer Mühle zu und vermeidet den zwischen Meklenburg und der Klüßer Mühle einen großen Bogen beschreibenden Bachlauf. Bei Wismar sollte der Kanal östlich um die Stadt, nicht westlich oder durch die Stadt, wie im 16. Jahrhundert geplant war, gehen und in der Nähe des neuen Hafens in die Ostsee münden. Der Wasserquerschnitt des Kanals sollte eine Tiefe von 2 m unter dem Normalwasserspiegel und unten 13 m, oben 21 m Breite, die Schleusen eine lichte Weite von 6,6 m, eine Länge zwischen dem Abfallboden und der Spitze der unteren Schleusenthore von 51,5 m und eine Wassertiefe auf den Drempeln von 2,5 m erhalten. 1 ) Der Höhenunterschied zwischen dem Schweriner See und der Ostsee von rund 38 m soll durch zwei Schleusen nahe dem Anfang und Ende der Fahrt und behufs Vermeidung von mehr Schleusen durch eine geneigte Ebene nördlich des Dorfes Meklenburg überwunden werden, und des Endes zur Konzentrirung des ganzen Gefälles auf diesen einen Punkt der Kanal nördlich vom Loostener See höher am Abhange der östlichen Berge als ehemals horizontal bis nach Meklenburg geführt werden. Die Baukosten des Kanals, einschließlich Grunderwerb, Nebenanlagen, Entschädigung, berechnete Möller auf 3 850 000 Mk., die Bauzeit nahm er auf drei Jahre an.

Der Kanalverein wirkte auch in der folgenden Zeit unermüdlich weiter für seine Sache. Durch eine Reihe von Vorträgen und Flugschriften 2 ) suchte derselbe den Nutzen des Kanals für die Stadt Wismar und für die meklenburgische Landwirthschaft nachzuweisen und dem Kanal neue Freunde zu gewinnen.

Am 7. Juli 1894 machte der Kanalbauverein, nachdem er durch den Distriktsbaumeister Klett zu Grabow noch eine Revision der Möllerschen Arbeit veranlaßt hatte, dem Ministerium des


1) P. Möller, Kanal=Projekt Schwerin-Wismar, 1833, S. 18 ff.
2) Die Litteratur über den Kanal von Juli 1893 bis Juli 1895 zusammengestellt vom Archivregistrator Groth in den Uebersichten über die meklenburgische Litteratur im Jahrb. 59 (Nr. 465-476) und Jahrb. 60 (Nr. 457-459). Aus späterer Zeit sind zu erwähnen: Frobenius, Wismar, Eine brennenbe Frage, Wismar 1895, und Frobenius, Eine Lebensfrage für Wismar, Schwerin 1896.
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Innern eine Vorlage, bestehend aus den Materialien eines generellen Projektes für einen Kanal Schweriner See-Wismar, der Fahrzeuge bis zu 7000 Ctr. tragen könne, und aus einer Darlegung über die im Anschluß an den Bau erforderliche Steigerung der Leistungsfähigkeit der Stör und Elde. Die Kosten des Kanalbaues waren gemäß der Möllerschen Berechnung auf 3 850 000 Mk. angegeben, die Kosten der Erweiterung der Elde= und Stör=Wasserstraße auf 3 150 000 Mk. geschätzt. 1 ) Die Regierung ordnete im Sommer 1895 eine obererachtliche Prüfung der technischen Grundlagen des vorliegenden Projektes durch den Oberbaudirektor E. Mensch an und erließ dann am 7. Dezember des Jahres ein Reskript an die Stände, das den Bau des Kanals in den Abmessungen des Möllerschen Entwurfs zu den von Mensch in seinem Revisionsbericht zu 5 000 000 Mk. berechneten Baukosten empfahl. Von diesen Baukosten sollten aus Landesmitteln 2 1/2 Millionen aufgebracht werden, während den Rest die Stadt Wismar und die übrigen Interessenten beizutragen hätten.

Die Stände beschlossen auf dem Landtage zu Sternberg 1896 wegen der erforderlichen gründlichen Erwägung des Projektes, die Vorlage einer Kommitte von acht Mitgliedern zu gemeinschaftlicher Vorberathung mit dem Engern Ausschuß und Berichterstattung auf dem nächsten Landtag zu übergeben. Die Kommitte und der Engere Ausschuß traten am 17. und 18. September 1896 in die Berathungen 2 ) ein, nachdem inzwischen die Stadt Wismar erklärt hatte, von den auf 5 Millionen Mark veranschlagten Kosten 3/8 bis zum Höchstbetrage von 1 875 000 Mark hergeben zu wollen und auf Grund von Verhandlungen mit der Stadt Schwerin annehmen zu können, daß der Rest der Baukosten im Betrage von 625 000 Mk. von Schwerin übernommen werde. Es zeigte sich, daß die Ansichten der Versammlung auseinander gingen. Ein Theil derselben sprach sich für die Durchführung des Projektes aus; direkt würde Wismar, Schwerin und das Hinterland beider Städte Vortheil vom Kanal haben, indirekt werde aber auch eine günstige Rückwirkung auf das ganze Land nicht ausbleiben. Für die Landwirthschaft könne vor Allem Wismar wieder ein Hauptstapelplatz für Getreide


1) Schwerinsches Reskript vom 7. Dezember 1895 betreffend den Ausbau eines Schifffahrtskanals vom Schweriner See bis zum Hafen bei Wismar, Rostock 1896, S. 4, 5.
2) Diarium über die zu Rostock am 17. und 18. September 1896 geführten Verhandlungen. Rostock 1896.
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werden. Ein anderer Theil war der Ansicht, daß sich die Aufwendungen von Landesmitteln für das Projekt nicht rechtfertigten. Es fehle an allem statistischen Material über die Ein= und Ausfuhr Wismars zu Wasser und zu Lande, der Handel Wismars mit Massengütern, für deren Transport Kanäle gebaut werden, sei unbedeutend. Ob die nach Wismar eingeführte englische Kohle sich dauernd gegenüber der westfälischen behaupten könne, sei fraglich. Ausgeschlossen sei es, daß Wismar später ein Hauptstapelplatz für Getreide würde. Nur das Wismarsche Hinterland käme in Betracht, das übrige Land habe feste Absatzgebiete und nähere Transportwege. Man beschloß, der Landesversammlung beide Ansichten zu unterbreiten. Falls dieselbe die Regierungsvorlage nicht ablehnen sollte, war man übereinstimmend dafür, die Vorlage spezieller Projekte für den Kanal Viecheln-Wismar und für die Erweiterung der Südlichen Wasserstraßen, aus welchen die Kosten des Baues mit Sicherheit hervorgingen, anzurathen.

Auf dieses Diarium ließ der Elbe=Ostsee=Kanalbauverein eine Erwiderung ausarbeiten und im Druck erscheinen. Gleichzeitig wurde ein Spezialprojekt von dem Distriktsbaumeister Klett ausgearbeitet und von dem Oberbaudirektor Mensch geprüft, auch von einer Düsseldorfer Firma der Entwurf eines Schiffshebewerkes auf quer geneigter Ebene vorgelegt. Auf Grund des 1897 seitens der Stadt Wismar in Druck gegebenen Hauptprojekts wurde am 11. November 1897 an die in Sternberg versammelten Stände ein Schwerinsches Reskript 1 ) herausgegeben, das die Bewilligung einer Landeshülfe für den Bau von 2 900 000 Mk. warm befürwortete, falls die Adjacenten noch 325 000 Mk. aufbrächten. Auf 5 150 000 Mk. seien die Gesammtkosten im Hauptprojekt veranschlagt, wovon Wismar 1 875 000 übernommen habe. Ein fester Betrag von Schwerin sei nicht gesichert, weil die Stadt die Zahlung von der Weiterführung des Kanals bis zur Elbe abhängig mache. Doch solle aus dem Domanium Terrain im ungefähren Werth von rund 50 000 Mk. unentgeltlich hergegeben werden.

Auf dem Landtag wurde das Reskript an die Komitte für Verkehrswege gewiesen, die in mehreren Sitzungen darüber berieth. Sie kam zu dem Ergebniß, daß ein Kanal Wismar- Schweriner See ohne Anschluß an eine Wasserstraße zur Elbe


1) Schwerinsches Reskript vom 11. November 1897, betreffend die projektirte Herstellung einer schiffbaren Wasserstraße zwischen dem Hafen der Stadt Wismar und dem Schweriner See, gedruckt zu Rostock.
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geringen Werth hätte, daß aber für den Ausbau eines größern Kanalnetzes die Mittel des Landes zu sehr angegriffen würden. Die Komitte beantragte, die Vorlage nicht zu bewilligen, und der Landtag lehnte dem Antrage entsprechend und entgegen den Ausführungen des Bürgermeisters Joerges=Wismar mit 51 gegen 24 Stimmen die Kanalvorlage ab. Damit sind vorläufig die Verhandlungen mit den Ständen zum Abschluß gekommen. Zwar suchte die Stadt Wismar schon am 9. Mai 1898 bei der Regierung nach, dem Landtage des Jahres 1898 eine Vorlage zur Bewilligung eines Kanals für die ganze Strecke Wismar- Dömitz für Schiffe von 7000 Ctr. Tragfähigkeit herauszugeben, die Regierung hielt jedoch eine solche Vorlage zur Zeit für aussichtslos. Somit muß es der Zukunft überlassen bleiben, ob dies seit mehr als 400 Jahren nicht von der Bildfläche verschwundene Werk zur Ausführung kommen wird. Vielleicht bringt eine günstigere Lage der Landwirthschaft und gute Erfahrungen, die man beim Kaiser Wilhelm=Kanal und beim Elbe=Trave=Kanal macht, auch für die Elbe=Ostseeverbindung zwischen Wismar und Dömitz künftig bessere Aussichten.

Wer heute den Gang des Schiffgrabens verfolgt, kann sich nur noch an wenigen Stellen ein Bild von dem alten großartigen Werk machen. 1 ) Die drei von Herzog Albrecht VII. durchstochenen ziemlich bedeutenden Anhöhen zwischen Schweriner und Loostener See zeigen noch die alten Durchstiche; Sie bieten mit ihren bewaldeten Abhängen und dem schnell fließenden Bach im Grunde ein anmuthiges Landschaftsbild. Der Lütte See ist fast ganz zugewachsen. Zur Zeit des Kanals muß die Vertiefung, in der er liegt, hoch überstaut gewesen sein. Der Ausfluß aus dem Loostener See ist beim Bau der Eisenbahn Kleinen-Wismar 1846-1848 verlegt, sodaß hier der alte Graben nicht mehr erkenntlich ist. Die Durchstiche durch den Moidentiner und Meklenburger Berg hat die Bahn für ihr Geleise benutzt. Nördlich des Dorfes Meklenburg ist der Schiffgraben noch als schmale Ackerscheide, deren Seiten mit Weiden bestanden sind und in dessen tief eingeschnittenem Grunde sich ein kleines Rinnsal hinwindet, erhalten. Offen sichtbare Spuren von Schleusen sind zwischen Viecheln und Rosenthal nicht mehr vorhanden. Aus der nördlich vom Dorfe Meklenburg gelegenen Schleuse wurden 1833 die


1) Die folgenden Angaben nach den Wahrnehmungen, die der Verfasser am 22. Juli 1899 auf einer gemeinsamen Fußwanderung mit dem Baudirektor Hübbe längs des Schiffgrabens von Viecheln-Rosenthal gemacht hat.
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Quadersteine entnommen und in eine Chausseebrücke zu Hof Meklenburg über den Bach verbaut. 1 ) Die behauenen Steine mehrerer anderen Schleusen zwischen Viecheln und Rosenthal hat 1846-1848 die Eisenbahn für ihre Brückenbauten verwandt. 2 ) In der Tiefe sind vermuthlich noch die Steine der Moidentiner Mühlendammschleuse, deren Lage in der Freiarche der dortigen Mühle nicht zu bezweifeln steht, vorhanden. Reste von Fundamenten der Rothen Hut=Schleuse sollen nach Angabe des Erbpächters Bartels zu Meklenburg noch jetzt im Grunde Stecken.

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Anlage.

Die von dem Baudirektor H. Hübbe zu Schwerin entworfene und gezeichnete Karte der Viechelschen Fahrt giebt ein anschauliches Bild von dem Wege, den diese Fahrt verfolgt hat, und von der Höhenlage ihrer einzelnen Strecken. Der Zeichnung liegen die Ichnographie des Tilemann Stella von 1581/82, die Stellasche Kanalskizze (s. S. 206), der Situationsplan über die Strecke vom Loostener See-Moidentiner Berg (s. S. 223, Anmerkung 1) und die Pläne des Eisenbahnbaues von 1846-48 zu Grunde, deren Angaben zum Theil noch an Ort und Stelle vom Baudirektor Hübbe nachgeprüft sind. Bei der Einzeichnung von Wismar ist die im Archive aufbewahrte Originalkarte der Stellaschen Ichnographie, wovon der die Stadt Wismar enthaltende Theil noch recht gut erkenntlich war, sorgfältig benutzt worden. Es ergaben sich daraus für den Weg des Kanals um die Stadt herum wesentliche Anhaltspunkte. So genau nun aber auch die Längen= und Höhenangaben der Stellaschen Ichnographie auf den ersten Blick zu sein scheinen, so stimmen sie doch bei eingehender Prüfung mit den unzweifelhaft richtigen Verhältnissen der Generalstabskarte und den Messungen für den neuerdings projektirten Kanalbau nicht überein. Es müssen nothwendig mehrere Vermessungs= oder Schreibfehler in der Stellaschen Arbeit angenommen werden. Will man also die Angaben der


1) Mittheilung des Hülfspredigers Dühring zu Meklenburg, Jahrbuch 4 B, S. 94.
2) Angaben über die Aufhebung der Schleuse im Moidentiner Berge in den Akten der General=Eisenbahndirektion, betr. Grunderwerb im Domanialamte Meklenburg=Redentin, Tit. III, Nr 13, Vol. 1, 1846-1847. - Die betreffenden Bauakten haben sich nicht auffinden lassen.
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Ichnographie für eine Zeichnung des Kanals nutzbar machen, so muß in mehreren Punkten zuvor eine Berichtigung eintreten. Das Nähere ergiebt sich aus den folgenden Erläuterungen des Baudirektors Hübbe, in denen die unrichtigen Ziffern in eckige Klammern eingeschlossen sind.

Die in der Karte angedeutete Trace und der Längenschnitt des von Möller neuerdings ausgearbeiteten Kanalprojekts ermöglichen einen Vergleich zwischen diesem Projekt und dem Unternehmen des 16. Jahrhunderts. Die eingetragene Linie der Eisenbahn von Kleinen nach Wismar läßt erkennen, welche Strecken des alten Kanals neurdings beim Eisenbahnbau ausgefüllt sind. Der Grundriß einer Haupt= oder Kammerschleuse beruht auf einer Zeichnung in den Handakten des Tilemann Stella von 1581 (S. S. 226). Die beim Querschnitt des Kanals angegebenen Treidelpfade sind ausdrücklich zwar nicht bezeugt, doch werden Sie vorhanden gewesen sein, da auch bei der Wasserverbindung zwischen Fähre und Dömitz mehrfach von der Anlegung von Treidelwegen in den Akten berichtet ist.

Erläuterungen zur Zeichnung des Plans und Längenschnitts des Kanals.

Erläuterungen zur Zeichnung des Plans und Längenschnitts des Kanals.
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Erläuterungen zur Zeichnung des Plans und Längenschnitts des Kanals.
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Erläuterungen zur Zeichnung des Plans und Längenschnitts des Kanals.
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Erläuterungen zur Zeichnung des Plans und Längenschnitts des Kanals.
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IV.

Werlesche Forschungen.

Von
Geh. Archivrath Dr. Grotefend .
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I. Ein Werlesches Wappen im Dom zu Havelberg.

Wigger führt in dem Texte zu seinen Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (Jahrb. 50, S. 225) eine Stelle aus der Chronica principum Saxonie an, nach der Markgraf Johann II. von Brandenburg, der Sohn Markgraf Johanns I., sich mit Hedwig, der Tochter des Herrn Nicolaus, vermählt hatte (Johannes . . . genuit Johaunem, qui . . . vivente tamen patre duxit filiam dni. Nicolai Hedwigem. Mon. Germ. Ser. XXV, p. 479).

Er bemerkt dazu: "In diesem dns. Nicolaus hat man in "Ermangelung eines anderen gleichzeitigen Fürsten dieses Namens, "der nur den Titel dominus führte, mit großer Wahrscheinlichkeit "Herrn Nicolaus I. von Werle erkannt."

Diese Wahrscheinlichkeit wird zur vollständigen Gewißheit erhoben durch den Grabstein des Sohnes dieser Ehe, Johannes, der als postulirter (noch nicht bestätigter) Bischof von Havelberg nach kaum einjähriger Regierung im Jahre 1292 das Zeitliche segnete, und dessen Leichenstein als zweitältester (Nr. 2) im Dome zu Havelberg noch jetzt gezeigt wird.

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Außer dem brandenburgischen Adlerschild als Vaterswappen, das zur Seite des linken Beines in eingegrabener Arbeit angebracht ist, zeigt der Stein unten zur linken Seite des Beschauers (der heraldisch rechten) einen Schild mit dem Stierkopf, wie ihn die beigegebene Pause in natürlicher Größe wiedergibt.

Daß er das Wappen der Mutter darstellen soll, darüber kann gar kein Zweifel herrschen. Genau ebenso findet sich auf dem Leichenstein seines Oheims und Vorgängers im Havelberger Bischofsamt, Markgrafs Hermann von Brandenburg († 1291), das Wappen seiner Mutter, der Herzogin Jutta von Sachsen, der Schild mit dem Rautenkranz, angebracht. (Nr. 1 der Steine im Havelberger Dom.)

Um aber noch ein Beispiel dieser Wappenanordnung auf Grabmälern geistlicher Personen aus Meklenburg darzubieten, sei hier auf das Grabmal des Priesters Ludolf Nygendorp im Heil. Kreuz=Kloster zu Rostock hingewiesen, das Schlie in dem meklenburgischen Denkmälerwerke, Bd. I, S. 214 abgebildet hat.

Hier ist der heraldisch rechts stehende Mutterschild noch durch besondere Kleinheit als nebensächlich angedeutet worden, was bei den oben genannten Grabmälern der beiden Bischöfe nur in geringem, vielleicht gar nicht gewollten Maße der Fall ist.

Jedenfalls ist durch diesen bisher nicht beachteten Grabstein die als wahrscheinlich angenommene Abstammung der Markgräfin Hedwig aus dem Werleschen Fürstenhause als sicher beglaubigt. Nikolaus I. von Werle war ihr Vater.


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Wappen
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II. Der Stierkopf in der Kirche zu Amelungsborn.

Im Jahrbuch des Vereins für meklenburgische Geschichte 22, S, 221 ff. berichtet Lisch ausführlich über einen in der Kirche zu Amelungsborn an einer Schlußsteinscheibe des Chors über dem Hochaltare angebrachten Stierkopfschild, den die nebenstehende Abbildung wiedergibt. 1 )

Stierkopf in der Kirche zu Amelungsborn

Lisch bezeichnete ihn an der genannten Stelle (S. 222) als einen "allgemeinen Typus des meklenburgischen Wappens". Er wurde augenscheinlich bei dieser Deutung beeinflußt durch einen schon früher (Jahrbuch 6, S. 177 ff.) von ihm veröffentlichten Brief des Abtes Everhard von Amelungsborn 2 ) von 1502, dessen entscheidende Stelle er (S. 223) nochmals zum Abdruck brachte. Der Abt gibt darin als Grund der Anbringung des Wappens an: dat der voreynunge twischen jwen gnaden vnde vns nycht bedecket werde, bidde wy dechlikes vor jwe furstlicke gnade gelick unsen


1) Auf Veranlassung seiner Hoheit des Herzogs=Regenten wurde der Stein durch Vermittlung des Regierungs= und Bauraths H. Pfeifer zu Braunschweig an Ort und Stelle abgeformt und abgegossen. Der Abguß befindet sich im Großherzoglichen Museum zu Schwerin.
2) Nach dem Nekrolog von Amelungsborn zum 31. März hieß er Geverhardus. In der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen - künftig hier mit Zeitschr. angeführt - Jahrg. 1877, wo dieser Nekrolog abgedruckt ist, wird S. 77, Anm. 100 gesagt, daß er Gevehardus Maske geheißen habe und von 1498 bis 1514 im Amte gewesen sei.
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waren fundatoribus vnde hebbe, des eyne bewysinge, jwer gnaden wapen in vnses stiffte wolfte bouen vnsem hoaltare, darmede wy schullen ewich myd jwen furstligen gnaden vorbrodert wesen, vnde vns darvor to vnsemen rechten beschutten vnd beschermen.

Es ist das ein ganz ansprechender Gedanke, der hier der Anbringung des Wappens untergelegt wird, ein Gedanke, der wohl im Stande gewesen sein wird, auf die Empfänger des Briefes, die Herzöge Magnus und Balthasar, Eindruck zu machen. Doch die captatio benevolentiae leuchtet zu kräftig durch den Schlußsatz hervor: vnde vns darvor to vnsemen rechten beschutten vnd beschermen, um nicht von uns kühler Denkenden als solche erkannt zu werden.

Eine derartige Empfindsamkeit lag auch im Mittelalter niemals der Anbringung von Wappen an solch hervorragenden Stellen zu Grunde. Die Ursachen dafür mußten sachlicher und unmittelbarer sein, als es das allgemeine Bewußtsein von Gutthaten ist die vor Jahrhunderten einmal erwiesen waren.

Wir müssen das diplomatische Geschick des Abtes, durch Einflechtung des Wappens und seine Deutung günstige Stimmung für sein Anliegen zu machen, anerkennen, müssen aber zur Erklärung der Existenz des Wappens an dieser hervorragenden Stelle doch nach anderen, greifbareren Gründen suchen.

Allgemein im Mittelalter ist der Gebrauch, in den Schlußsteinen kirchlicher Bauten denen ein Denkmal zu setzen, die zur Ermöglichung gerade dieses Baues erheblich beigetragen hatten. Die Kunstgeschichte ist durch diesen Gebrauch oftmals in den Stand gesetzt, der Geschichte hülfreich zur Hand zu gehen, oft auch kann die Heraldik der Kunstgeschichte richtige Fingerzeige für die Zeitbestimmung eines Baues oder für die Geschichte seiner Entstehung darbieten.

So wird man auch hier aus der Heraldik die Frage zu lösen vermögen, wann der Bau, um den es sich handelt, entstanden ist. Es ist der hohe und große Chor der ursprünglich romanischen Kirche, den man in gothischen Bauzeiten, unter oder besser gesagt nach Höherführung der ursprünglich niederen Querschiffe bis zur Höhe des romanischen Langhauses, diesem vorlegte. 1 )


1) Daß die Erbauung der romanischen Kirche durch den ersten Edelherrn von Homburg (1141-1158) und seine Gemahlin ermöglicht wurde, sagt der Nekrolog geradezu mit den Worten: qui . . . nostrum (  ...  )
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Lisch sagt (Jahrbuch 22, S. 218): wahrscheinlich im Anfange des 14. Jahrhunderts. Dürre, der Lischs Untersuchungen nicht kannte, in seinen Beiträgen zur Geschichte der Cistercienserabtei Amelungsborn (Zeitschr. 1876, S. 195 ff.): bald nach der Mitte der fünfziger Jahre des 14. Jahrhunderts. Die Gründe, die für diese letztgenannte Zeit der Erbauung sprechen, sind zwei Stellen des Amelungsborner Nekrologs und eine Urkunde. Zu V. non. Maji heißt es im Nekrolog: Item obiit dominus Engelhardus quondam abbas, qui incepit novum chorum et perfecit. Sit ei deus inclita merces. Sodann zu nonas Aprilis: Item obiit Johannes Bole, hujus monasterii vere fidissimus amicus, qui dedit L marcas puri argenti ad nostrum novum chorum. Zuletzt meldet eine Urkunde vom 25. April 1363 eine Altar= und Seelgedächtnißstiftung der Familie von Gustedt, wobei der Altar als in dem nygen kore belegen bezeichnet wird 1 )

Wir müssen danach zur Zeit dieser Stiftung, also im Jahre 1363, den neuen Chor als fertig oder nahezu fertig annehmen. Es stimmt das mit der Angabe des Nekrologs über Abt Engelhard. Dieser kommt, wie Zeitschr. 1877, S. 80, Anm. 126 gezeigt wird, bereits 1355 urkundlich vor. 2 ) Der Anfang seiner Regierung wird sich aber noch ein Jahr weiter, auf 1354 hinaufschieben lassen, da sein Vorgänger Ludolf schon am 24. Dezember 1353 starb. 3 )

Es ist somit die Möglichkeit der Erbauung des Chors in den Jahren 1354 bis 1363 gegeben, einer allenfalls genügenden


(  ...  ) oratorium construxeunt. Vergl. dazu Zeitschr. 1876, S. 192 ff. und 1877, S. 91, Anm. 215.
1) Die Urkunde ist gedruckt bei Falcke, Codex traditionum Corbejensium 896. Der dort gemachte Fehler: in dem engen kore ist in der Zeitschr. 1876, S. 195 aus einem Kopialbuche des Klosters, wie oben angegeben, verbessert.
2) Außer den dort genannten Urkunden von 1355, Oktober 10, und 1367, April 11, erscheint Engelhard noch urkundlich 1362, Mai 1 (Meklb. Urkb. XV, Nr. 9030) und 1368, Juni 1 (ebenda XVI, Nr. 9794). Es ist für die vorliegende Untersuchung gleich, ob sein Vorkommen 1371 als Vermittler für Kloster Marienrode durch das Chronicon Riddagshus. (in Meibom's Rer. germ. T. III, p. 372) als genügend beglaubigt gilt ober nicht. Das Marienroder Urkundenbuch enthält keine entsprechende Urkunde.
3) Nach einer Verbindung der Angaben des Amelungsborner Prälaten=Registers und des Nekrologs (Zeitschr. 1877, S. 105, Anm. 326). Urkundlich erscheint Ludolf zuletzt in der nach 22. Februar 1341, wahrscheinlich 1345 ausgestellten Klagschrift der Doberaner (Meklb. Urkb. IX, Nr. 6596). Das dort in der Anm. über Abt Heinrich Gesagte ist falsch.
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Zeit für die Vollendung dieses Werkes. Auch die oben angegebene zweite Stelle des Nekrologs über die Schenkung Johann Bole's für den neuen Chor würde, wenn die Deutung der Persönlichkeit durch Dürre (Zeitschr. 1876, S. 198) richtig ist, dieser Zeit nicht widersprechen, da die Schenkung nach den dort angegebenen Urkunden wahrscheinlich nicht lange vor 1355 stattgefunden haben müßte.

Diesen Zeugnissen gegenüber kann man hinweggehen über die mangelhaft beglaubigte, nämlich nur von Leuckfeld (ohne Quellenangabe) berichtete Mithülfe an der Reparatur der Klosterkirche durch den angeblich zur Belohnung im Kreuzgang bestatteten, 1355 Mai 5 verstorbenen Ritter Vippo (Leuckfeld, Chron. abb. Amelunxb., S. 37), die eben wegen der fehlenden quellenmäßigen Begründung zu sehr in der Luft, immer aber -- wie ausdrücklich hervorgehoben werden muß -- der oben genannten Erbauungszeit des Chors, 1354-1363, nicht entgegen steht.

Wie verhalten sich nun gegen diese Zeit die an den Schlußsteinen des Chores angebrachten Wappen? Es sind nach Lisch's genauer graphischer Darstellung und Beschreibung (Jahrb. 22, S. 221 ff.):

(Osten)
Meklenburg Braunschweig
(Hochaltar)
Homburg Eberstein

Die beiden letzten Wappen sind ein deutlicher Beweis der oben ausgesprochenen Ansicht, daß nicht das allgemeine Bewußtsein von Gutthaten, die jemals dem bauenden Kloster erwiesen wurden, dieses zur Anbringung der Wappen veranlaßte, sondern daß stets greifbare nnd naheliegende Verdienste um den gerade vorseienden Bau zur Wahl der anzubringenden Wappen führten.

Sicher seit dem Jahre 1351 finden wir einen Grafen Otto von Eberstein, der, mit einer Agnes von Homburg vermählt, als Besitzer der Grafschaft Eberstein erscheint (von Spilcker, Geschichte der Grafen von Everstein, Stammt. IV: Otto VIII., identisch mit Stammt. II: Otto X.). Der Amelungsborner Nekrolog erwähnt seiner unter dem VIII. Kal. Augusti: Item obiit pie memorie Otto comes de Eversteyn, qui fuit hujus

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monasterii fidissimus amicus, et in die Jacobi interfectus fuit in bello anno domini MCCCLXXIII°. 1 )

Es ist nicht unmöglich, daß die dem Kloster erwiesenen Gutthaten ein Ausfluß des drückenden Bewußtseins der unrechtmäßigen Ehe waren, die die Beiden trotz ihrer nahen Blutsverwandtschaft mit einander geschlossen hatten, welchen kirchlichen Makel erst die 1365, Dezember 24, ihnen zu Theil werdende Dispensation im päpstlichen Auftrage von ihnen nahm. 2 )

Fidissimus amicus, wie Graf Otto vom Nekrolog genannt wird, wird auch der andere Unterstützer des Baues, Johann Bole, bezeichnet Daß die Förderung des Baues bei dem Grafen nicht besonders bemerkt wurde, mag daran liegen, daß Sie - nachweislich - nicht die einzige Wohlthat gegen das Kloster war, die man hätte hervorheben müssen, und daß das tragische Geschick des Verstorbenen dem Eintragenden der Aufzeichnung mehr werth dünkte. Jedenfalls erscheint die Beziehung der beiden Wappen Eberstein und Homburg auf diese beiden, Grafen Otto und Gräfin Agnes, trotzdem unzweifelhaft richtig. 3 )

Ist dem nun so, gehören diesem Paare die beiden genannten Wappen, so haben wir auch in den Inhabern der beiden anderen Wappen ebenso hervorragende Unterstützer des Klosterbaues zu erblicken.

Eine Hindeutung auf die meklenburgische Herzogsfamilie allgemein in dem Sinne des Briefes von 1502 muß - abgesehen von ihrer schon dargelegten inneren Unwahrscheinlichkeit - gerade für die festgestellte Zeit des Baues aus anderen Gründen abgelehnt werden. Noch herrschte damals in Meklenburg Herzog Albrecht II., den die Ränke der Sächsischen, aus Amelungsborn hervorgegangenen und von dort geschützten Mönche im Anfange seiner Regierung als einen bewußten Gegner ihrer Herrschgelüste in Doberan durch Gift und Zauberei hatten beseitigen wollen, oder den beseitigen zu wollen sie wenigstens beschuldigt waren. 4 ) Noch war das damals auf Anfordern von Doberan außer Kraft gesetzte Visitationsrecht von Amelungsborn über Doberan


1) Er fiel nach dem Chron. comit. Schauwenb. (Meibom I, 518) bei Goltern (oder Leveste) am Deister in der Fehde der Schaumburger Grafen gegen Herzog Magnus von Braunschweig.
2) Urkunden=Auszug bei Spilcker, Urkb. S. 342, aus dem Staatsarchiv zu Hannover.
3) Daß Eberstein der Mannesschild ist, ist auch aus heraldischen Gründen richtig, da von Osten aus gesehen zur Linken (heraldisch rechts) der Mannesschild stehen muß.
4) Meklb. Urkb. IX, Nr. 6596, dazu Jahrb. 7, S. 39 ff.
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nicht wiederhergestellt, erst 1362 wurde der Friede zwischen den beiden Klöstern unter Verzicht von Amelungsborn auf die von ihm aufgewendeten schweren Kosten wieder geschlossen. 1 )

Wenn wir somit auch aus diesen speziellen Erwägungen genöthigt sind, eine Hinweisung auf bestimmte, den Bau fördernde Personen in den beiden Wappen anzunehmen, so nöthigt uns die Analogie zu dem Eberstein=Homburgschen Ehepaare hier einen braunschweigschen Herzog und eine meklenburgische Prinzessin als Inhaber der Wappen zu suchen. Als solche bieten sich in der Zeit, die zur Frage kommen kann, nur Herzog Albrecht der Fette und seine Gemahlin Rixa von Werle dar, die Stammeltern des ganzen braunschweig=lüneburgischen Fürstenhauses.

Das Jahrbuch hat schon zweimal Gelegenheit gehabt, sich mit Rixa und ihrem herzoglichen Gemahl zu beschäftigen. Wigger hat in dem Texte zu seinen Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (Bd. 50, S. 228) von ihnen gehandelt. Und schon früher (Bd. 18, S. 208 ff.) hatte Lisch die Ehe zwischen Herzog Albrecht dem Fetten und Rixa von Werle besonders beleuchtet. Es steht nicht ganz fest, wann sie ihre Ehe schlossen; daß es 1282 gewesen sei, wie Wigger (Jahrb. 50, S. 228) befürwortet, ist gänzlich unsicher. Das Chronicon vetus ducum Brunsvicensium (Mon. Germ. Deutsche Chron. II, 585) ist nur in seinen ersten 18 Kapiteln (nach der im Kap. 17 genannten Jahreszahl der Entstehung) 1282 abgefaßt. Kap. 19 enthält u. a. ein Ereigniß, das in das Jahr 1292 zu setzen ist, 2 ) es beweist also die darin enthaltene undatirte Angabe: secundus, Albertus, duxit filiam Hinrici domini de Werle garnichts für 1282.

Wahrscheinlich aber sind sie am 10. Januar 1284 bereits vermählt gewesen, sicher am 18. März 1285. Das geht aus den Urkunden des Meklenburgischen Urkundenbuchs von diesen Tagen hervor. 3 )

Des Herzogs Tod wird auf den 22. September 1318 gelegt. Rixa war ihm schon - vor dem 26. November 1317 - im Tode vorangegangen. 4 )


1) Meklb. Urkb. XV, Nr. 9030 vom 1. Mai 1362.
2) Die Heirath der Mechthild mit Herzog Heinrich III. von Glogau (vergl. Grotefend, Stammtafeln der schlesischen Fürsten, 2. Aufl., S. 39 zu Taf. II, 3).
3) Meklb. Urkb. III, Nr. 1713 und 1788; dazu Jahrb. 18, S. 208.
4) In der bei Lisch (Jahrb. 18, S. 210) unter Nr. 3 auszüglich erwähnten Urkunde vom 26. November 1317 heißt es nach einer Mittheilung des LandesHauptarchivs zu Wolfenbüttel im Originaltext: ob (  ...  )
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Es würde also in ihre Regierungs= und Ehezeit die uns von Leuckfeld urkundlich überlieferte erneute Weihe des Klosters zu Amelungsborn im Jahre 1309 fallen, die nach einem Umbau stattgefunden haben soll. Anders wenigstens kann man die Worte Leuckfeld's nicht deuten, als daß ihm oder vielmehr seinem Gewährsmann eine dieses besagende Urkunde vom 15. Oktober 1309 vorgelegen habe. Er sagt auf S. 35 ff. seines Chronicon abbatum Amelungsbornensium unter Berufung auf ein Chronicon manuscriptum Letzner's vom Abte Giseler: "Anno 1309 hat er sein Kloster, so gleichsam ganz neu aufgeführt und erweitert worden, durch den Hortensischen Bischof, Hildebrand von Saldern, und zwar am 15. Octobr. in die Ehre der Jungfer Mariä und des heil. Pancratii wieder einweihen lassen, wobei mit zugegen gewesen Burchardus, Abt zu Riddagshausen, Theodoricus, Abt in Northeim, Werner, Propst zu St. Alexandri in Einbeck und Hermann decanus S. Mariae vor Einbeck."

Prüfen wir an den in dem Auszuge genannten Personen die Glaubwürdigkeit der Ueberlieferung, namentlich der Zeitangabe. Der Hortensische Bischof ist sonst nicht nachweisbar, er scheint ein Hildesheimer Weihbischof gewesen zu sein, doch auch in dem Namen des Bisthums muß ein Fehler stecken. Hortensia oder ein dem ähnlicher Name ist als Bischofssitz auch in partibus infidelium nicht bekannt. Schlimmer noch steht es mit den Zeugen, Sie sind für 1309 völlig mißweisend. Nach Meibom's Chron. Riddagshus. war 1309 Reiner Abt von Riddagshausen; aber von 1407 bis 1420 Burchard. Ebenso ist in Nordheim bis zum 22. Februar 1309 ein Hermann als Abt von St. Blasien urkundlich beglaubigt 1 ); vom 22. Juli 1309 ab erscheint Abt Ernst bis 1324, Februar 1, im Amte, 2 ) dagegen ist seit dem 6. Februar 1398 bis zum 29. September 1432 ein Abt Dietrich (Theodoricus Hellenberti) in Nordheim nachzuweisen. 3 ) Beim Alexandristift zu Einbeck liegt die Sache nicht so klar. Werner wird in der Sammlung ungedruckter Urkk. zur Erläuterung der Niedersächs. Geschichte II, 2, S. 112 als Propst von St. Alexandri angeführt, aber als Beleg nur unsere Urkunde (von 1309) und die allgemeine


(  ...  ) salutem et refrigerium animarum reverende matris nostre . . et dilecte uxoris nostre Jutte pie recordationis et omnium parentum nostrorum ac predecessorum. Man kann unmöglich anders, als das pie recordationis auf beide vorgenannten Personen, also auch die Mutter (Rixa) mit, beziehen.
1) Wolf, de archidiaconatu Nortun. Dipl., p. 13, Nr. XIV.
2) Beide Daten nach Orig.=Urk. im Staatsarchiv zu Hannover.
3) Orig. und Nordh. Copiar T. 1 im Staatsarchiv zu Hannover.
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Behauptung seines Vorkommens als Propst im Jahre 1313. In derselben Schrift 1, 6, S. 27 wird für den 17. Mai 1309 ein Dekan des Alexandristifts Werner behauptet. Diese Daten lassen sich nicht nachprüfen. 1305, Juli 2, heißt der Dekan in Wirklichkeit Eckehard, 1312, April 9, Hermann. 1 ) 1313, Mai 3, erscheint Albert als Propst. 2 ) Vorher ist eine Lücke bis 1298 zurück, wo Ubertus Propst ist. 1407, Juni 27, ist zwar ein Werner als Dekan von St. Alexandri bezeugt (Original in Hannover); ob er Propst geworden, ist nicht nachzuweisen. Dagegen ist am Marienstift vor Einbeck 1309 nicht Hermann, sondern Bertold Dekan, von 1399 aber bis 1417 Hermann, dem von da ab bis 1424 ein gleichnamiger Dekan folgt. 3 )

Das Ergebniß der Untersuchung dieser Zeugenreihe ist also entschieden für 1309 ungünstig; die Urkunde muß dem 15. Oktober 1409 zugewiesen werden, wenn sie überhaupt aufrecht zu erhalten ist. 4 )

Ist sie nun auch für eine so frühe Bauzeit mcht mehr anzuführen, so haben wir doch noch andere unanfechtbare urkundliche Belege dafür, daß gerade zu Anfang des 14. Jahrhunderts bei dem Kloster eine rege Bauthätigkeit herrschte. In drei Urkunden aus den Jahren 1303 und 1304 geben die zuständigen weltlichen Herren ihre Genehmigung dazu, daß Abt Bertram die Mauern des Klosters ausdehne und daß dadurch der Weg davor verbaut würde; ut muros cenobii extendat et viam ante illud obstruat, sagt Harenberg, der in seiner Historia ecclesiae Gandersh., p. 1700 und 1703 die Urkunden des Herzogs Heinrich von Braunschweig vom 3. März 1303, des Herrn Bodo von Homburg vom 12. März 1303 und des Grafen Ludwig von Eberstein vom 22. November 1304 auszugsweise wiedergibt.

Also nicht Giseler (urkundlich meist Giselbert genannt) war es, der am Kloster baute, sondern Bertram, und auch die Urkunde Leuckfeld's von 1309 würde ebensowenig ihn betroffen haben, da


1) Copiare des Staatsarchivs zu Hannover.
2) Harland, Gesch. von Einbeck I, S. 338, Nr. VII.
3) Aus dem Cop. S. Mariae Einb. im Staatsarchiv zu Hannover.
4) Mit dem von den Orig. Guelf. IV, 514 in das Jahr 1409 gelegten Todschlag des Edlen von Homburg in der Amelungsborner Kirche hat die Weihe sicher nichts zu thun. Denn dieser, der nach Leuckfeld im Jahrbuch 22, S. 219 zum Jahre 1445 angenommen wurde, ist nach v. Heinemann im Baunschweigschen Magazin 1896 Nr. 17 und 18 der Sage zuzuweisen.
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Bertram noch bis 1311 urkundlich erscheint 1 ) und Giselbert vor 1317 nicht als Abt nachzuweisen ist. 2 )

Die baulichen Umgestaltungen müssen jedenfalls bedeutende gewesen sein, wenn es nothwendig war, einen öffentlichen Weg mit hineinzuziehen, zu dessen Legung das Einverständniß so vieler weltlicher Gewalthaber erforderlich war. Wenn es sich irgend hätte vermeiden lassen, würde man das der Umstände halber doch gerne gethan haben. Die Vergrößerung des Klostergebietes nach der Richtung des Weges hin muß also eine unumgänglich nothwendige gewesen sein. Sollte es sich etwa gerade hierbei um die Verlängerung des Chors gehandelt haben?

Bei der geringen Zuverlässigkeit der Leuckfeld'schen Nachrichten können wir erst recht keinen Werth auf seine Behauptung legen, daß auch der Vorgänger Bertrams, Abt Balduin (1292 bis 1301) an Kirche und Kloster gebaut habe, da Leuckfeld selber die Glaubwürdigkeit dieser Nachricht bedeutend einschränkt, indem er schreibt: "dem Vorgeben nach soll dieser Abt Balduinus sein Kloster haben vergrößern und erweitern lassen an der Kirchen, Kreuzgängen und Schlafhause so er anno 1283 zustande gebracht." Erscheint Leuckfeld selber die Notiz nicht ganz zweifelsfrei, so vermehrt sich für uns der Zweifel noch durch die Thatsache, daß 1283 nicht Balduin, sondern noch sein Vorgänger Moritz den Abtsstuhl innehatte. 3 )

Doch dem mag nun sein, wie ihm wolle; daß während der Lebzeiten des Herzogs Albrecht des Fetten und seiner Gemahlin Rixa in Amelungsborn in größerem Maßstabe gebaut wurde, steht urkundlich fest, also auch die Möglichkeit, daß diese beiden sich fördernd zu dieser Bauthätigkeit verhalten haben.

Geradezu nachzuweisen ist eine derartige Förderung nicht, doch zeigen uns mehrfache andere Gunsterweisungen des Herzogs gegen Amelungsborn, daß man sich ihrer - wie die alte Rechtspräsumtion sagt - der That versehen kann. Außer den beiden von Falcke in seinem Codex traditionum Corbejensium S. 885 gedruckten Urkunden von 1308, wird im Wolfenbütteler Archiv


1) Außer den in der folgenden Anm. angezogenen Stellen ist auch Meklb. Urkb. II, Nr. 769, Note zu vergleichen.
2) Zeitschr. 1877, S. 98, Anm. 270 und S, 100, Anm. 292. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die schon angeführte Beschwerdeschrift Doberans behauptet, Bertrammus Spilleke sei noch 1322, Februar 28, im Amt gewesen (Meklb. Urkb. IX, Nr. 6596) Ebenso auch, daß die Bezeugung Giselberts für 1317 nur auf Leuckfeld zurückgeht, der sich auf den bekannten Fabulanten Paullini stützt.
3) Zeitschr. 1877, (S. 104, Anm. 321.
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noch eine Urkunde vom 3. August 1313 aufbewahrt, in der Herzog Albrecht bei allen in seinem Gebiete liegenden Gütern und Höfen des Klosters auf alle Vogteirechte verzichtet.

Aehnlich wie bei den Ebersteinern haben wir auch bei Rixa einen besonderen Grund anzugeben, der sie zu guten Werken gegen die Kirche geneigt machen mußte; die grausige That ihrer Brüder, den Mord des eigenen Vaters (1291), der ungesühnt geblieben war. Er mußte doch auch auf der Fürstin Gemüth seinen tiefen Schatten geworfen haben, und wie anders konnte nach mittelalterlicher Denkungsart sich leichter diese Seelenpein lösen lassen, als durch erhöhte Opfer gegen Gott und die von ihm eingesetzte Kirche.

Daß aber die Bauten im Anfang des 14. Jahrhunderts jedenfalls auch die Kirche zu Amelungsborn mit ergriffen haben, läßt sich aus dem Bauwerke selber nachweisen, in dem sich für den hier in Betracht kommenden gothischen Theil zwei Bauperioden stilistisch deutlich unterscheiden lassen.

Herr Regierungs= und Baurath Pfeifer zu Braunschweig, dem die Vollendung der Wiederherstellungsarbeiten an der Kirche zu Amelungsborn zu verdanken ist, der also in hervorragender Weise als Kenner des Baues in Anspruch genommen werden darf, spricht (ohne die hier niedergelegten Quellenuntersuchungen vorher gekannt zu haben) in einem Briefe durchaus gegen die Annahme Dürre's, daß der Chor lediglich in den Jahren 1355 bis 1363 erbaut sei.

"Auf Grund der in den unteren Theilen der gothischen Choranlage, namentlich des Mittelschiffs, vorkommenden unbeholfenen, der entwickelten Gothik wenig entsprechenden Bauformen" glaubt er "eine weit längere Bauperiode annehmen und thatsächlich Balduin oder seinen Ersatzmann" (also Bertram) und "Giseler als die ersten Erweiterer der Kirche zu Amelungsborn unter Einführung gothischer Bauformen hinstellen zu dürfen."

Sollten nun die beiden Schlußsteinscheiben mit dem braunschweigschen und dem werleschen Wappen nicht aus dieser älteren Bauperiode des Anfangs des 14. Jahrhunderts herstammen und später wieder verwandt worden sein, so ist doch auch ein guter Grund vorhanden, weshalb man sich selbst bei der zweiten Bauperiode 1354-1363 noch gerne der durch die längst verstorbenen Albrecht und Rixa erwiesenen Förderungen erinnert haben wird.

Zu dieser Zeit (auch gerade bis zum Jahre 1363) war der eine Sohn dieses Fürstenpaares, Heinrich, Ordinarius loci von Amelungsborn, Bischof von Hildesheim. Schon seit

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1331 in zwiespältiger Wahl gegen den Grafen Erich von Schaumburg auf den Bischofstuhl berufen, hatte er zunächst schwer zu kämpfen gehabt; aber gerade 1354, das Jahr des muthmaßlichen Beginns des Baues, ist auch das erste Jahr seines Triumphs. Die Stadt Hildesheim war durch den Sieg bei Steuerwald niedergeworfen, der Papst war versöhnt, die Lösung des Bannes stand in absehbarer Aussicht, auch der Kaiser war ihm wohlgesinnt und zur Ertheilung von Lehn und Regalien bereit.

Alles dies sind Gründe, die es dem Kloster nahe legen konnten, sich dem geistlichen Oberhaupte der Diöcese, in der es belegen war, angenehm zu machen.

Und wer möchte leugnen, daß die Ehrerweisung gegen die Eltern des Bischofs durch die Anbringung ihrer Wappen in dem ehemals von ihnen unterstützten Chorbau eine dem Bischof angenehme That gewesen sei?

So erklärt sich zwanglos, weshalb der Stierkopf des meklenburgischen Wappens ohne Halsfell erscheint. Nicht, wie Lisch es meinte, "ein allgemeiner Typus des meklenburgischen Wappens" ist es - ein Ding, oder vielmehr Unding, das heraldisch sich gar nicht denken läßt - sondern es ist das völlig richtige und im Geschmack der Zeit dargestellte Werlesche Wappen, wie es auch Rixa selbst auf der linken Fahne ihres nach dem Urkundenbuche (X, Nr. 7247) untenstehend abgebildeten Siegels führt.

Siegel
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III. Die zweite Heirath Balthasar's von Werle.

In den Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (zu Band 50) bemerkt Wigger zu Balthasar's von Werle erster Frau Euphemia die Jahreszahl 1416 (offenbar unter Weglassung des Todtenkreuzes davor), und gibt S. 251 als Beleg für ihren Tod in diesem Jahre an: "Auf ihrem Leichenstein im Dom zu Güstrow "las Thiel (Güstrower Domkirche, S. 121) das Todesjahr 1416."

Diese Anführung Thiele's stimmt keineswegs. Thiele sagt gar nicht, daß die von ihm genannten Daten auf Leichensteinen gestanden hätten, mit Ausnahme der einen Jahreszahl: 1228. Diese Zahl und die dabei stehenden Worte: "Es stehet zwar auf dem Stein" beziehen sich aber auf die Seite 120 wiedergegebene Inschrift über Heinrich Burwin.

Alle anderen Jahreszahlen der Seite 121 f. von den Worten ab: "Nachdem sind folgende Herren von Werle . . . . aufs Chor begraben" bis zum Schluß des ganzen Kapitels stammen vielmehr aus dem mehrfach als Quelle genannten Marschalk Thurius, mit alleiniger Ausnahme dieser Zahl 1416 für Euphemia's Tod. Für diesen gibt Marschalk keine Jahreszahl an; Thiele's Angabe steht völlig in der Luft.

Sie ist auch nachweisbar falsch, denn wir besitzen eine Urkunde, nach der Balthasar bereits am 21. Oktober 1410 wieder mit Heilwig von Schleswig=Holstein vermählt war.

Die Abstammung und Verwandtschaftsverhältnisse Heilwig's möge folgende Stammtafel erläutern:

Stammtafel
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Die Urkunde ist nun ein sogen. Schadlosbrief des Bischofs Heinrich, des Oheims der Braut und ältesten Agnaten des schleswig=holsteinschen Hauses, für den Oheim der Braut mütterlicherseits, Heinrich von Braunschweig, wegen der von ihm für die Mitgift der Braut geleisteten Bürgschaft.

Der Wortlaut ist, wie folgt:

Van godes gnaden wy her Hinric bisscop to Osenbruge und greue to Holsten etc. bekennet openbare in desseme breue vor alsweme, dat de hocheborne furste her Hinric hertoge to Brunswik vnd to Luneborg, vnse leue oheme, vmme vnsir bede willen vor vns vnd vnse vedderen hertogen to Slezewiik vnd greuen to Holsten etc. gheredet vnd gelouet heft deme edelen hern Baltazar heren to Werle, vnsim leuen swagir, dat wy ome bynnen den negesten veer weken na datum desses breues sulke breue vulteyn schullen vnd willen, darinne wy om den brutschat vnb medeghave, den wy om myt vnsir leuen vedderken frouwechin Heylewige vnsis broders dochter zeliger mede gelouet hebben, vorwissenen, also dat he des na den degedingen, de darvan twisschen vns gehandelt syn, wol vorwaret sy, vnd also dem vorbenompten hertogen Hinrike, vnsim leuen oheme, des loftes bynnen desser vorscreuen tyd fruntliken benemen vnd schadelos holden. Dit love wy om in guden truwen vor vns vnd vnse vedderen hertogen to Slezewiik stede vnd vast to holdende ane argelist, vnd hebbet des to bekantnisse unse ingezegil vor vns vnd vnse vedderen ghedruckt heten to rugge an dessen breff, de gegeven is na godes bort verteynhundert und teyn jar, in der eluen dusent megede daghe.

Aus dem Original des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover gedruckt bei Sudendorf, Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg, Bd. X, Nr. 74, Anm. 1, S. 165. (Ueber das Siegel ist nichts gesagt.)

~~~~~~~~~

Zusatz zu Seite 269.

Der Hortensische Bischof Hildebrand von Saldern ist zweifellos Bruder Hilmar von Saldern, Bischof von Ortosia, der 1385, Dez. 13, und 1402, Dez. 6, urkundlich vorkommt (Staatsarchiv zu Hannover, Domstift Hildesheim und Kloster Wennigsen). Er kann sicher nicht schon 1309 seine bischöfliche Würde bekleidet haben.

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V.

Der Denkstein bei Tramm.

Von
Dr. F. Techen in Wismar.
~~~~~

A uf der Chaussee von Grevesmühlen nach Dassow bemerkt man bald hinter Tramm (31,9 km von Wismar) rechts im Felde fast zweihundert Schritte von der jetzigen Straße entfernt einen Denkstein von beträchtlicher Höhe, der in der Gegend unter dem Namen "Krüzsteen" bekannt ist. Er mißt, obgleich er seinen Kopf eingebüßt hat, in der Höhe noch immer 2,20 m, seine Breite beträgt 0,50 m, seine Stärke 0,20 m Der Stein hat stark unter der Witterung gelitten und ist mit Flechten überzogen, die in dem schlechten, brüchigen Materiale fest eingewurzelt sind. Die vordere Seite zeigt in flachem Relief oben einen Crucifixus, darunter aufrecht einen Mönch, bessen Krückenstab die an beiden Rändern rechts (heraldisch) hinauf und links hinunterlaufende Inschrift durchbricht. Hinten ist ebenfalls aufrecht eine Mönchsgestalt in Linien eingehauen, neben der zur Linken ein Inschriftstreifen von oben nach unten läuft. Nachdem Dr. Crull und ich mittels einer Stahlbürste die Inschrift der Vorderseite von den Flechten befreit hatten, ließ sich das Folgende darüber feststellen. Die nur flach eingehauene Inschrift in gothischen Minuskeln beginnt rechts etwas oberhalb des hindurchgehenden Stabes. Zu lesen ist mit Sicherheit Anno , das folgende d n mit Querstrich i ist in seinen oberen Theilen, das dann kommende m fast gänzlich zerstört. Es folgen drei c ; ein viertes anzunehmen scheint nicht angängig, weil in diesem Falle für das m und die Trennungspunkte der Raum nicht reichen würde. Darauf ist mit einiger Wahrscheinlichkeit, jedoch nicht sicher li , dann ein r zu erkennen. Es folgt ganz klar J , erkennbar die V , was man nach den Spuren der Reste wohl zu Viti ergänzen darf.

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Der oberste Theil ist so vergangen, daß sich nicht einmal angeben läßt, wieweit die Inschrift hinaufgereicht hat. Ebenso ist links der Anfang der Fortsetzung nicht erkennbar und bleibt selbstdas zu vermuthende frater in seiner ersten Hälfte völlig unsicher. Deutlich ist erst Inschriftsteil (Krücke) [g]ardian . Von dem sich daran Schließenden kann auch nach einer bei wiederholtem Besuche von mir angestellten Prüfung nur gesagt werden, daß die Spuren eines w deutlich erkennbar sind und darauf ein a zu folgen scheint; dann ist nach einer Unterbrechung esis lesbar. Der Raum erlaubt zu ergänzen entweder Inschriftsteil Inschriftsteil , oder Inschriftsteil Gegen die erste Vermuthung erhebt sich das Bedenken, daß von einem Konvente der Franziskaner zu Waren nichts bekannt ist, wofern man sich nicht auf Bellermanns offensichtlich unzuverlässige Liste 1 ) berufen wollte, und daß das anzunehmende Abkürzungszeichen zu Anfang wohl kaum mit den Resten vereinbar ist Der andern Vermuthung würde ich eher zu vertrauen geneigt sein, wenn nicht dazu die Annahme eines zur Abkürzung über die Zeile gestellten i nothwendig wäre. Vom Reste ist zu berichten, daß weder das Ende dieser Zeile noch der Anfang der Fortsetzung (rechts von unten) erkennbar ist, daß Sie aber unzweifelhaft über dem Ende des Stabes vor Anno mit den Buchstaben po abschließt. Die Inschrift auf der Rückseite habe ich erst bei meinem zweiten Besuche erkannt. Lesen ließ sie sich, ungereinigt wie sie war, nicht; und besondere Mühe habe ich auch nicht darauf verwendet, da dieser Theil nur ein Stoßgebet enthalten wird. - Ein Papierabklatsch von der Inschrift der Vorderseite hat sich als völlig unbrauchbar erwiesen, wie er bei dem Zustande des Steines auch nicht anders gerathen konnte.

Im Zusammenhange stellt sich die Inschrift also folgendermaßen dar:

Inschrift

Historische Nachrichten sind zur Sache nicht aufgefunden. Das Verzeichniß der Gardiane des Greifswalder Franziskaner=


1) Bellermann, Das Graue Kloster in Berlin, 1823, S. 24. Waddings umfassendes Werk ist mir so wenig zugänglich, wie neuere einschlägige Litteratur.
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klosters bei Pyl, Gesch. der Greifswalder Kirchen III, 1128 zeigt gerade an der entscheidenden Stelle eine große Lücke. - Will noch jemand ein Studium auf den Stein' verwenden, so wird er gut thun, zu berücksichtigen, daß die Vorderseite nur am Morgen oder Vormittage eines Sommertages günstig beleuchtet ist, die Rückseite in den Nachmittagsstunden.

In Anschluß hieran soll von einem Bruchstücke eines Denksteins im Garten des Herrenhauses zu Hohen=Wischendorf Nachricht gegeben werden. Es ist nur die obere Hälfte vorhanden. Jederseits ein Crucifixus. Auf der vorderen Seite läuft die Inschrift links von oben nach unten, rechts von unten nach oben. Erhalten ist nur das Folgende: Inschrift Auf der Rückseite unter dem Crucifixus: [mi]serere mei. Die Inschrift ist wohl erhalten, sie dürfte dem Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts zuzuschreiben sein. Der Stein soll aus der Everstorfer porst stammen.

Schließlich mag es die Gelegenheit entschuldigen, wenn ich zum Moselenborgschen Denkstein (Schlie, Denkmäler II, S. 356) einige Berichtigungen gebe. Auf dem Spruchbande steht: miserearis mei; lubeke ist abgekürzt mit einem Striche durch den Kolben des k ; im Familiennamen der Vorderseite sind b und u copulirt und Steht zwischen u und ch das r ; wismer hat ein langes s ; von mater ist die zweite Silbe in Abkürzung gegeben; hier lese ich mozellenborch .

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LXIV.                                                Herbst 1899.

Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Inhalt:   Geschäftliche Mittheilungen. Anl. A.: Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins für Meklenb. Geschichte und Alterthumskunde für den Jahrgang 1897/98. Anl. B.: Zuwachs der Vereinsbibliothek. Anl. C.: Zuwachs der Bildersammlung 1898/99.

D as 64. Vereinsjahr, das den Zeitraum vom 1. Juli 1898 bis zum letzten Juni 1899 umfaßt, hat uns in Beziehung auf den Personalstand die nachfolgenden Veränderungen gebracht.

Aus dem Kreise unserer Ehrenmitglieder ist der Staatsarchivar Dr. Wehrmann zu Lübeck am 11. September durch den Tod ausgeschieden. Er hat unserm Verein zuerst --- seit Juli 1862 - als korrespondirendes Mitglied und seit 1885 als Ehren mitglied angehört. Die Zahl unserer Ehrenmitglieder beträgt Somit noch Sieben.

Unter unseren 27 korresponbirenden Mitgliedern sind, soviel mir bekannt geworden, keine Veränderungen eingetreten.

An ordentlichen oder zahlenden Mitgliedern hatten wir am Beginne des 64. Vereinsjahrs 483. Davon sind im Laufe dieses Jahrs 11 Mitglieder verstorben, 13 haben ihren Austritt erklärt.

Gestorben sind:

  1. Geheimer Medizinalrath Dr. von Mettenheimer zu Schwerin,
  2. Baumeister Brunswig zu Wismar,
  3. von Sittmann, Rittmeister a. D., Platzmajor in Altona,
  4. Oberpostdirektor a. D. Flügge in Rostock,
  5. Superintendent Ritter in Rostock,
  6. Domänenrath Eggers in Gerdshagen,
  7. Syndikus Ziehm in Friedland,
  8. Geh. Hofrath Dr. Bolten zu Rostock,
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  1. Domänenrath Saurkohl in Schwerin,
  2. Dekonomierath Schmidt zu Warrenzin,
  3. Kirchenrath Präpositus Tarnow in Gaegelow.

Ausgetreten sind:

  1. Landbaumeister Hennemann in Schwerin,
  2. Oberlehrer Jung in Schwerin,
  3. Major a. D. von Raven in Schwerin,
  4. Lehrer Dr. Labes in Rostock,
  5. Oberamtsrichter Bunsen in Rostock,
  6. Pastor Postler in Lübsee,
  7. Präpositus Voß in Neustadt,
  8. Realitätenbesitzer Salter in Wien,
  9. Realgymnasialdirektor a. D. Reimann zu Malchin,
  10. K. K. Kämmerer Caspar von Both zu Berlin,
  11. Professor Dr. Julius Wiggers in Rostock,
  12. Senator Ihlefeld in Grevesmühlen und
  13. Dr. Horn in Hamburg.

Diesem Verlust von zusammen 24 Mitgliedern steht ein Zuwachs von 50 neuen Mitgliedern gegenüber.

Neu eingetreten sind:

  1. Amtsrichter Meinck in Schwerin,
  2. Professor D. theol. W. Walther in Rostock,
  3. Beckmann, Brennereibesitzer zu Gadebusch,
  4. Pastor Köhler in Rühn,
  5. Bürgermeister Reinhard in Gadebusch,
  6. Amtsrichter Maetke in Rehna,
  7. Dr. Staehle, Realgymnasialdirektor, Schwerin,
  8. Pfarrer Bernh. Lesker, Münster i. Hessen,
  9. Dr. E. Schaefer, Privatdozent, Rostock,
  10. Rentner Cordes, Schwerin,
  11. Karl Schlettwein, Forstreferendar, Dargun,
  12. Hauptmann von Lowtzow, Schwerin,
  13. Reincke, Realgymnasialdirektor, Malchin,
  14. Dr. Tetzrer, Gymnasial=Oberlehrer, Doberan,
  15. Oberzollrath Lorentz in Schwerin,
  16. Rentner Karl Wilh. Müller in Schwerin,
  17. die Landesbibliothek in Kiel,
  18. Friedr. Wilh. von Linstow, Postmeister zu Nordby auf Fanö,
  19. Etatsrath Hiort=Lorenzen zu Roskilde,
  20. Landgerichtsrath Eberhard, Schwerin,
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  1. Ministerialrath Zickermann in Schwerin,
  2. Buchhändler Singhol in Schwerin,
  3. Kaufmann Joh. Hoofe in Schwerin,
  4. Generalagent Genzmer in Schwerin,
  5. Fr. Stein, Oberlehrer, Ostorf=Schwerin,
  6. Karl Kopsicker, Kaufmann in Schwerin,
  7. Dr. phil. Rafter in Schwerin,
  8. H. Meyer, Rektor a. D. in Schwerin,
  9. Bade, Postdirektor a. D. in Schwerin,
  10. Geh. Medizinalrath Dr. Müller in Schwerin,
  11. Pastor Bernh. Husmann in Schwerin,
  12. Oberjägermeister und Oberlandforstmeister von Monroy in Schwerin,
  13. Ernst Cohen, Kaufmann in Schwerin,
  14. Dr. A. Voß, Arzt in Schwerin,
  15. Hoppe, Ober=Steuerinspektor in Schwerin,
  16. Graf von Hardenberg, Oberstallmeister in Schwerin,
  17. Kaphahn, Hoflieferant in Schwerin,
  18. Alex. Stürzel, Brauereibesitzer in Schwerin,
  19. Schulrath Scheven in Schwerin,
  20. Dr. med. Jenz, Arzt in Schwerin,
  21. Amtsverwalter von Oertzen in Ostorf=Schwerin,
  22. Amtsanwalt Oldenburg in Schwerin,
  23. Regierungsrath Engell in Schwerin,
  24. Oberlehrer von Aken, Ostorf=Schwerin,
  25. Oberpostdirektions=Sekretär K. Peters in Schwerin,
  26. Oberforstmeister a. D. Angerstein in Schwerin,
  27. Graf Fritz Waldersee, Generalleutn. z. D. in Schwerin,
  28. W. Kühne, Brauereidirektor, Ostorf=Schwerin,
  29. Ministerialrath A. Heuck in Schwerin,
  30. A. Drescher, Hof=Steindrucker in Schwerin.

Demnach schließt das Vereinsjahr ab mit einem Bestande von 509 ordentlichen Mitgliedern; ein sehr erfreuliches Ergebniß, das wir vornehmlich einem vom Vereinsausschusse zunächst an die Bewohner Schwerins gerichteten Aufrufe zum Beitritte verdanken.

Zu den mit uns im Schriftenaustausch stehenden auswärtigen Vereinen sind neu hinzugetreten:

  1. das Kaiser Franz Joseph=Museum für Kunst und Gewerbe in Troppau und
  2. die Société belge de Folklore in Brüssel.
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In Betreff der Veröffentlichungen des Vereins ist zu berichten, daß der Urkundentext von Band 20 des Urkundenbuchs bis zum 56. Bogen im Druck fertig vorliegt und demnächst zum Abschluß gelangt. Die dazu gehörigen drei Register sind soweit gediehen, daß der Druck ohne Unterbrechung wird fortgeführt werden können.

Das Jahrbuch erscheint wiederum ohne die früheren Quartalberichte, auf die wir wegen der erheblichen Druck= und Versendungskosten noch weiterhin aus Rücksichten der Sparsamkeit verzichten müssen. Erst wenn eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von jährlich 240 Mark, womit der Verein belastet ist, dereinst in Wegfall kommt, können wir uns wieder die namentlich für die außerhalb Schwerins wohnenden Mitglieder erwünschten Quartalberichte gestatten.

Die Ausarbeitung eines Registers zu den Jahrbüchern (von Bd. 41 an) ist durch Herrn Archivsekretär Jahr bis zum 49. Bande fortgeführt worden.

Geleitet von geschichtlichem Interesse hat der Ausschuß gemeint, 50 Mark aus der Vereinskasse zur Beihülfe für die Drucklegung einer von dem Geistlichen der reformirten Gemeinde zu Bützow zur Feier ihres 200=jährigen Bestehens verfaßten Schrift gewähren zu sollen.

Hiernächst ist über den Sommerausflug nach Gadebusch kurz zu berichten, der in der Quartalversammlung vom 4. Juli des lahres 1898 beschlossen worden war. Dieser wurde unter leider schwacher Betheiligung am 27. August 1898 ausgeführt.

Die diesjährige Generalversammlung ist am 28. April im Hotel de Paris zu Schwerin abgehalten worden. Abends 7 Uhr wurde die Sitzung durch den Herrn zweiten Präsidenten in Gegenwart von einem Ehrenmitgliede, 34 Mitgliedern und einem Gaste eröffnet. Der Vorsitzende hieß die Versammelten willkommen und ertheilte zunächst dem ersten Sekretär das Wort zur Erstattung des Jahresberichts. Demnächst erfolgte die Rechnungsablage für das Rechnungsjahr 1897/98 (s. Anlage A) durch den Kassenführer, dem Entlastung ertheilt wurde.

Darauf wurden die Wahlen vorgenommen, wobei alle bisherigen Beamten des Vereins durch Zuruf wiedergewählt wurden.

Zum Ziel eines Sommerausflugs - im Monat Juli, und zwar vor den Ferien - wurden Sternberg, Tempzin und Neukloster bestimmt. Ueber den Verlauf dieses Ausflugs wird Ihnen im Jahrbuche 65 (für 1900) berichtet werden.

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Damit war der geschäftliche Theil erledigt. Es folgte von den beiden in Aussicht gestellten Vorträgen des Herrn Geh. Archivraths Dr. Grotefend dessen Vortrag über "die Entwicklung Schwerins". Der Redner demonstrirte an dem ausgehängten reichen Material von Stadtplänen und Stadtansichten, wobei es als ein durch das Lokal veranlaßter Uebelstand empfunden wurde, daß nur die dem Vortragenden Zunächststehenden in vollem Maße die erhoffte Belehrung aus den Ausführungen des Redners gewinnen konnten. Bedauerlicherweise mußte der zweite angekündigte Vortrag: "über den Grenzwurf, einen Rechtsbrauch des alten deutschen Rechts" wegen der vorgerückten Stunde ausfallen. Ein gemeinschaftliches Abendessen bildete den Abschluß der Generalversammlung.

Der Zuwachs unserer Sammlungen im abgelaufenen Geschäftsjahre ist aus den Anlagen B und C ersichtlich. Für die Bildersammlung hat eine größere Anzahl interessanter Meklenburgica erworben werden können. Besonderer Dank gebührt dem Herrn Oekonomierath Harms zu Schlutow, der dem Verein eine Anzahl vorgeschichtlicher Steingeräthe geschenkt hat, die der mit der Großherzoglichen Alterthümersammlung im Museum vereinten Vereinssammlung übergeben worden sind.

Vortragsabende haben wir für Schwerin nur 2 zu verzeichnen. Es trugen vor:

  1. am 8. November 1898 Geh. Archivrath Dr. Grotefend über "die fahrenden Leute";
  2. am 19. Januar 1899 Baudirektor Hübbe "über die topographischen Veränderungen der Stadt Parchim."

Schwerin, Juli 1899.

Der zweite Sekretär:
F. v. Meyenn.

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Anlage A.

Auszug aus der Rechnung der Kasse
des Vereins für Meklenb. Geschichte und Alterthums=
kunde für den Jahrgang 1. Juli 1897/98.

Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins für Meklenb. Geschichte und Alterthumskunde für den Jahrgang 1. Juli 1897/98.
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Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins für Meklenb. Geschichte und Alterthumskunde für den Jahrgang 1. Juli 1897/98.

Schwerin, 10. Dezember 1898.

Schwerdtfeger.

Anlage B.

Zuwachs der Vereins=Bibliothek. * )

I. Meklenburg.

1)* Oeffentlicher Anzeiger für das Großherzogliche Amt Dargun etc. 1898, Nr. 83-86. 88-92. 94-96. (Enthält: Die drei ältesten Urkunden bes Klosters Dargun, aus dem Lateinischen übersetzt mit Bemerkungen.) - Beilage zum Oeffentlichen Anzeiger 1893, Nr. 64. (Enthält: Der Grabstein des Darguner Abtes Johann Billerbeck.)

2) Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg. 52. Jahr 2. Abth. - 53. Jahr 1. Abth. Güstrow 1899.

3) Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. II. Bd. Heft 4. Rostock 1899.

4) Großherzogliches Hoftheater zu Schwerin. Uebersicht der während ber Spielzeit 1898/99 gegebenen Vorstellungen und Konzerte. Nebst Theaterzetteln.

5) *30. Jahresbericht über das städtische Gymnasium zu Waren. 1899.


*) Die mit einem Stern versehenen Nummern sind Geschenke der Herren Verfasser.
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6) Krüger (Ge.), Die Pastoren im Fürstentum Ratzeburg seit der Reformation. Schönberg 1899.

7)* Schreiber (H.), Festschrift zur 300jährigen Jubelfeier der Stadtschule zu Sülze i. M. Sülze 1898.

8) *Stein (Fr.), Herzog Magnus von Mecklenburg, Bischof von Schwerin, ein Vorkämpfer der Reformation. (Anlage zum Programm des Gymnasium fridericianum zu Schwerin i. M.) Schwerin i. M. 1899.

II. Allgemeine Geschichte=, Sprach=, Natur=, Kunst= und Alterthumskunde

1) Analecta Bollandiana. Tom. XVII Fasc. 3. 4. - Tom. XVIII Fasc. 1. 2. Paris-Bruxelles 1898/99.

2) Anecdota ex codicibus hagiographicis Johannis Gielemans. Bruxelles 1895.

3) Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums. Jahrg. 1898. Nürnberg.

4) Atlas vorgeschichtlicher Befestigungen in Niedersachsen. Heft 5. 6. Hannover 1896/98.

5)* Bachmann (Fr.), Vom Hansatag in Hamburg. (S.=A.) Rostock 1899.

6) Bär (M.) u. Runge (Fr.), Die Schriften Joh. Carl Bertram Stüves. Osnabrück 1898.

7) Bericht der Central=Kommission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland von Ostern 1895 bis Ostern 1897, erstattet vor dem XII. Deutschen Geographentag in Jena von Dr. Oberhummer. Berlin 1897.

8) Collection Georg Hirth. I. II. Abth. o. O. u. J.

9) Literarischer Handweiser zunächst für alle Katholiken deutscher Zunge. 37. Jahrg. 1898. Münster.

10) Der deutsche Herold. 29. Jahrg. Berlin 1898.

11) Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik 1897. 1898. Mitau 1898/99.

12) Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. 23. Jahrg. 1897. Norden u. Leipzig 1898.

13) Neue Heidelberger Jahrbücher. 18. Jahrg. 2. Heft. Heidelberg 1898.

14) Katalog der im germanischen Museum befindlichen Glasgemälde aus älterer Zeit. 2. Aufl. Nürnberg 1898.

15) Kjellberg (L.), Asklepios. Mythologisch=archäologische Studien. II. (S.=U.)

16) Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. 20. Jahrg. (1898) Nr. 3. 4. Hamburg.

17) Korrespondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 46. Jahrg. (1898) Nr. 7-12. - 47. Jahrg. (1899) Nr. 1 - 10. Berlin.

18) Krogh-Tonning (K.), De gratia Christi et de libero arbitrio Sancti Thomae Aquinatis doctrina. Christiania 1898.

19) Historisches Litteraturblatt. Herausgegeb. von A. Kettler. Bd. 1 Nr. 1-5. Leipzig 1898.

20) Lögdberg (L. E.), Animadversiones de actione παρανόμων. (Commentatio academica.) Upsaliae 1898.

21) Mitteilungen ausdem germanischen Nationalmuseum. Jahrgang 1898. Nürnberg.

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22) Nachrichten über deutsche Alterthumskunde 1898. Berlin 1899.

23) Odland (S.), Om Apostolates begreb og oprindelse. Christia ia 1897.

24) Poulsson (E.), Farmakologiske undersøgelser over Aspidium spinulosum. Christiania 1898.

25) Schjott (M. P. O.), Questions scientifiques modernes. 1. Religion et Mythologie. - II. Le Nouveau Testament. Christiania 1898.

26) Schiøtz (O. E.), Ueber das Spectrum der Kathodenstrahlen. Christiania 1898.

27) Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner= und dem Cistercienser=Orden. 19. Jahrg. (1898) Heft 2 - 4. - 20. Jahrg. (1899) Heft 1.

28) Thor (J), En ny hydrachnide-slegt fra Syd-Afrika. Christiania 1898.

29) Torp (A.), Lykische Beiträge. I. II. Christiania 1898/99.

30) Zeitschrift für Ethnologie. 30. Jahrg. (1898) Heft 2 - 6. - 31. Jahrg. (1899) Heft 1 - 3. Berlin.

31) *May) (M.), Was ist ein Fremdwort? (Vortrag.) Frankfurt a. M. 1899.

32) Monumenta Tridentina. Beiträge zur Geschichte des Concils von Trient. Heft IV. V. München 1897/99.

33) Aars (B. R.), The parallel Relation between the Soul and the Bodv. Christiania 1898.

34) Collett (R.), On a second Collection of Birds from Tongoa, New Hebrides. Christiania 1898.

35) Personalbestand der Familie v. Prittwitz am 1. Januar 1867, zusammengestellt von H. v. Prittwitz und Gaffron. Oels (1867).

36) Die Sachs v. Löwenheimb'sche Familien=Stiftung. 1800-1870. Eine Denkschrift. Oels 1870.

III. Preußen.

1) Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein, insbesondere die alte Erzdiöcese Köln. 65. 66. Heft Köln 1898.

2) Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung. Bd. 29 Heft 2. Wiesbaden 1898.

3) Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogthums Lauenburg. Bd. 5 Heft 3. Mölln 1898.

4) Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst. 3. Folge. Bd. 6. Frankfurt a. M. 1899.

5) Archiv der "Brandenburgia" Gesellschaft für Heimatkunde der Provinz Brandenburg zu Berlin. Bd. IV. Berlin 1898.

6) "Brandenburgia". Monatsblatt der Gesellschaft für Heimatkunde der Provinz Brandenburg zu Berlin. VII. Jahrg. Nr. 1 - 12. - VIII. Jahrg. Nr. 1 - 3. Berlin 1898/99.

7) Aus Westfalens Vergangenheit. Beiträge zur politischen, Kultur= und Kunstgeschichte Westfalens von G. v. Below, H. Detmer, G. v. Detten u. a. Münster 1893.

8) Beiträge zur Geschichte und Alterthumskunde Pommerns. (Festschrift.) Stettin 1898.

9) 29. Bericht der wissenschaftlichen Gesellschaft Philomathie in Reisse. Reisse 1898.

10) Mansfelder Blätter. 12. Jahrg. Eisleben 1898.

11) Codex diplomaticus Lusatiae superioris II. Heft 3. 4. Görlitz 1898/99.

12) Codex diplomaticus Silesiae. Bd. 19. Breslau 1899.

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13) Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte.Bd. 12, 1. Hälfte. Leipzig 1899.

14) Größler (H.), Schriftennachweis zur Mansfeldischen Geschichte und Heimatkunde. Eisleben 1898.

15) Bonner Jahrbücher. Heft 103. Bonn 1898.

16) Jahresbericht des Thüringisch=Sächsischen Vereins zur Erforschung des vaterländischen Altertumes in Halle a. d. Saale für 1897/98. Halle a. S. 1898.

17) 1. Jahresbericht der Historischen Kommission für Nassau. Wiesbaden 1898.

18) 75. Jahresbericht ber Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur. Breslau 1898.

19) Jahresberichte des Museums=Vereins für das Fürstentum Lüneburg. 1896/98. Lüneburg 1899.

20) 29. u. 30. Jahresbericht des historischen Vereins zu Brandenburg a. d. H. 1898.

21) Katalog der Provinzial=Bibliothek für Schleswig=Holstein. Schleswig 1896/98.

22) Neues Lausitzisches Magazin. 74. Bd. 2. Heft. - 75. Bd. 1. Heft. Görlitz 1898/99.

23) Mittheilungen des Historischen Vereins für die Saargegend. 6. Heft. Saarbrücken 1899.

24) Mittheilungen über Römische Funde in Heddernheim. II. Frankfurt a. M. 1898.

25) Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Jahrg. 1897. Kassel 1898.

26) Mitteilungen des Coppernicus=Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn. 12. Heft Thorn 1899.

27) Mitheilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück. 23. Bd. 1898. Osnabrück.

28) Mittheilungen des Anthropologischen Vereins in Schleswig=Holstein. 12. Heft. Kiel 1899.

29) Mitteilungen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung. 1898/99. Heft 1 - 3.

30) Neue Mitteilungen aus dem Gebiet historisch=antiquarischer Forschungen. Bd. 20 Heft 1. 2. Halle 1899.

31) Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1898 Nr. 7 - 12. - 1899 Nr. 1 - 9.

32) Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt. 20. Heft. Erfurt 1899.

33) Monatsblätter. Herausgeg. von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 1898 Nr. 1 - 12.

34) Altpreußische Monatsschrift. N. F. Bd. 35 Heft 3 - 8. - Bd. 36 Heft 1. 2. Königsberg i. Pr. 1898/99.

35) Nordhoff (J. B.), Altwestfalen. Volk, Land, Grenzen. Münster i. W. 1898.

36) Partsch (J.), Litteratur der Landes= und Volkskunde der Provinz Schlesien. 6. Heft. Breslau 1898.

37) Pyl (Th.). Nachträge zur Geschichte der Greifswalder Kirchen und Klöster. 2. 3. Heft. Greifswald 1899/1900.

38) Das Rathhaus mit dem Friedenssaale zu Osnabrück. Osnabrück o. J.

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39) Roczniki Towarzystwa Przyjaciól Nauk Poznánskiego. Tom XXV. - Tom. XXVI zeszyt 1. Poznán 1898/99.

40) Schriften bes Westpreußischen Geschichtsvereins. H. Maercker, Geschichte der ländlichen Ortschaften und der drei kleineren Städte des Kreises Thorn. 1. Lief. Danzig 1899.

41) Schriften des Vereins für Geschichte der Neumark. 7. Heft. Landsberg 1898.

42) Schriften der naturforschenden Gesellschaft in Danzig. N. F. Bd. 9 Heft 3. 4. Danzig 1898.

43) Schriften der physikalisch=ökonomischen Gesellchaft zu Königsberg i. Pr. 39. Jahrg. (1898). Königsberg.

44) Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins. Heft 35. 36. Berlin 1898/99.

45) Baltische Studien. 1. Folge. Ergänzungsband. - N. F. Bd. II. Stettin 1898.

46) Osabrücker Urkundenbuch. Bd. I. II. III Heft 1. Osnabrück 1892/98.

47) Verwaltungs=Bericht über das Märkische Provinzial=Museum für die Zeit vom 1. April 1897 bis 31. März 1898. Berlin 1898.

48) Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift. Bd. VII Heft 3. 4. Breslau 1898/99.

49) Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens. Bd. 33. Breslau 1899.

50) Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. 13. Jahrg. Heft 1. 2. Posen 1897/98.

51) Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte. Bd. 26. 27. Kiel 1897/98.

52) Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde. 56. Bd. Münster 1898.

53) Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. 38. 39. 40. Heft. Danzig 1898/99.

54) Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 20. Bb. Aachen 1898.

55) Zeitschrift des historischen Vereins für ben Reg.=Bezirk Marienwerder. 36. Heft. Marienwerder 1898.

56) Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1898. Hannover.

57) Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Altertumskunde. 31. Jahrg. 1898. - 32. Jahrg. 1. Hälfte 1899. Wernigerode.

58) Zeitscghrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. XII. Supplement Kassel 1898.

59) Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden. 13. Bd. 1. 2. Heft. Emden 1899.

60) Beiträge zur Geschiche des des Niederrheins. 13. Bd. Düsseldorf 1898.

61) Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein. 67. Heft Köln 1899.

62) Geisberg (M.), Kurzer Führer durch die Sammlungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens zu Münster i. W. October 1898. Münster.

63) Koch (R.), Die Senioratswahl bei den Unitätsgemeinden der Provinz Posen. Lissa 1882.

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IV. Die übirigen deutschen Staaten.

Hansestädte.

1) Bericht des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde über seine Thätigkeit im Jahre 1897/98.

2) Mittheilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Heft 8 Nr. 5 - 2 - Heft 9 Nr. 1 - 2. Lübeck 1898/99.

3) Zeitschrift desVereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. 8 Heft 1. Lübeck 1899.

4) Zeitschrift des Veriens für Hamburgische Geschichte. Bd. X Heft 2. Hamburg 1898.

Oldenburg.

1) Bericht über die Thätigkeit des Oldenburger Landesvereins für Altertumskunde und Landesgeschichte. Heft 10. Oldenburg 1898.

2) Jahrbuch für die Geschichte des Herzogtums Oldenburg. Bd. 7. Oldenburg 1898.

Braunschweig.

1) Braunschweigisches Magazin. IV. Jahrg. 1898. Braunschweig.

Sachsen.

1) Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde. 19. Bd. Dresden 1898.

2) 25. Bericht des Museums für Völkerkunde in Leipzig 1896. Leipzig 1897.

3) Ermisch (Hub.), Erläuterungen zur historisch-statistischen Grundkarte für Deutschland im Maßstabe 1: 100000 (Königreich Sachsen). Leipzig 1899.

4) Jahresbericht des Königlich Sächsischen Alterthums=Vereins über das 73. Vereinsjahr 1897/98. Dresden 1898.

5) Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen. 5. Bd. 1. Heft. Meißen 1898.

6) Mitteilungen vom Freiberger Altertumsverein. 34. Heft. Freiberg i. S. 1898.

7) Mitteilungen des Geschichts= und Alterthumsvereins zu Leisnig. 11. Heft. Leisnig 1898.

8) Die Sammlung des Königlich Sächsischen Altertumsvereins zu Dresden in ihren Hauptwerken. 1. Lief. Dresden o. J.

Thüringen.

1) Aus der Heimath. Blätter der Vereinigung für Gothaische Geschichte und Alterthumsforschung. 2. Jahrg. 1 - 4. Heft. - 3. Jahrg. 1. Heft. Gotha 1898/99.

2) Neue Beiträge zur Geschichte deutschen Altertums. Herausgegeben von dem hennebergischen altertumsforschenben Verein in Meiningen. 14. Lieferung. Meiningen 1899.

3) Heß (H.), Der Thüringer Wald in alten Zeiten. Wald= und Jagdbilder. Gotha 1898.

4) Jänner (G.), Die Mythen des Hörselberges und seiner Umgebung Gotha 1899.

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5) Kehnert (H.), Die Kriegsereignisse desJahres 1866 im Herzogtum Gotha etc. Gotha 1899.

6) Mittheilungen der Geschichts= und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes. Bd. 11 Heft 2. Altenburg 1899.

7) Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae. II. Bd. 1. Heft. (1152-1210.) Jena 1898.

8) Schriften desVereins für Sachsen= Meiningische Geschichte und Landeskunde. 20. - 33. Heft. Hildburghausen 1898/99.

9) Zeitschrift desVereins für Thüringische Geschichte und Alterthumskunde. N. F. 10. Bd. 3. 4. Heft. - 11. Bd. 1. Heft. Jena 1897/98.

10) Mittheilungen des Geschichts= und Altertumsforschenden Vereins zu Eisenberg. 14. Heft. 1899.

11) Bergner (H.), Urkunden zur Geschichte der Stadt Kahla. Kcchla 1898.

12) 67. - 69. Jahresbericht des Vogtländischen Altertumsforschenden Vereins zu Hohenleuben. 1899.

Hessen.

1) Adamy (R.), Die ehemalige frühromanische Centralkirche des Stiftes Sanct Peter zu Wimpfen im Thal. Darmstadt 1898.

2) Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins in Gießen. N. F. Bd. VIII. Gießen 1899.

Bayern.

1) Abhandlungen der historischen Classe der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. 21, 3. München 1898.

2) Archiv des historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg. 40. Jahrg. Würzburg 1898.

3) Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bd. 20 Heft 3. Bayreuth 1898.

4) Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte. 50. Bd. München 1898.

5) Jahrbuch des historischen Vereins Dillingen. 11. Jahrg. 1898. Dillingen.

6) Mitteilungen des historischen Vereines der Pfalz. XXII. XXIII. Speier 1898/99.

7) Monatsschrift des historischen Vereins von Oberbayern. 1898. Nr. 5 - 12. München.

8) Altbayerische Monatsschrift. Herausgeg. vom historischen Verein von Oberbayern. 1. Jahrg. (1899) Heft 1 - 3. München.

9) Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. 27. Heft. Lindau 1898.

10) Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der k. b. Akademie der Wissenschaften zu München. 1898 Heft II. III. Bd. 11. Heft 1. 2. 3. - 1899 Heft I. II. München 1898/99.

11) Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. 50. Regensburg 1898.

12) Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben und Neuburg. 25. Jahrg. Augsburg 1898.

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13) Zeitschrift des Münchener Altertums=Vereins. N. F. X. Jahrg. München 1899.

14) Albayerische Forschungen. I. J. Wichner, Die Propstei Elfendorf und die Beziehungen des Klosters Admont zu Bayern. München 1899.

Württemberg.

1) Diöcesanarchiv von Schwaben. 16. Jahrg. (1898) Nr. 7 - 12. - 17. Jahrg. (1899) Nr. 1 - 9. Stuttgart.

2) Reutlinger Geschichtsblätter. 9. Jahrg. (1898) Nr. 3 - 6. - 10. Jahrg. (1899) Nr. 1. 2. Reutlingen.

3) Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. XII. Jahrg. Stuttgart 1898.

Baden.

1) Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts=, Altertums= und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften. 14. Bd. Freiburg i. Br. 1898.

Elsaß=Lothringen.

1) Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur Elsaß=Lothringens. 14. Jahrg. Straßburg 1898.

V. Oesterreich=Ungarn.

1) Magyar Tud. Akadémiai Almanach 1898. 1899. Budapest.

2) Anzeiger der Akademie der Wissenschaften in Krakau. 1898 April - Juli. October - December. - 1899 Januar - Mai. Krakau.

3) Archiv für österreichische Geschichte. 84. Bd. Wien 1898.

4) Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. N. F. 28. Bd. 2. 3. Heft. - 29. Bd. 1. Heft. Hermannstadt 1898/99.

5) Mathematische und naturwissenschaftliche Berichte aus Ungarn. XIV. Berlin=Budapest 1898.

6) Bullettino di Archeologia c Storia Dalmata. Anno XXI Nr. 4 - 6. 10 - 12. - XXII Nr. 1 - 4. 7 - 9. Spalato 1898/99.

7) Carinthia I. Mittheilungen des Geschichtsvereines für Kärnten. 88. Jahrg. Klagenfurt 1898.

8) Collectanea ex Archivo Collegii Historici. Tom. VIII. Cracoviae 1898.

9) Archaeologiai Èrtesitö. Uj Folyam. XVII Kötes 4. 5. Szäm. - XVIII K. 1. 2. 4. 5. Szám. - XIX K. 1. 2. Szám. Budapest 1897/99.

10) Hampel (Jos.), Die mittelalterlichen Denkmäler Ungarns (4 - 10. Jahrh.). 2. Th. Budapest 1897. (In magyarischer Sprache.)

11) Hantschel (F.), Zur Erforschung Nordböhmens. 2. Folge. Register für die Jahrgänge XVI - XX der "Mittheilungen des Nordböhmischen Excursions=Clubs". Leipa 1898.

12) Norbert Herrmanns Rosenbergsche Chronik. Herausgegeben von M. Klimesch. Prag 1898.

13) Jzvestja muzejskega dru_tva za Kranjsko. Letnik VIII Se_itek 1-6. V Ljubljani 1898.

14) Jahresbericht des Vereins für siebenbürgische Landeskunde für das Vereinsjahr 1897/98. Hermannstadt 1898.

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15) 56. 57. Jahresbericht über das Museum Francisco=Carolinum. Linz 1898/99.

16) Jahresbericht des Geschichtsvereines für Kärnten in Klagenfurt für 1897. Klagenfurt 1898.

17) Jahresbericht der Königl. Böhm. Gesellschaft der Wissenschaften für das Jahr 1898. Prag 1899.

18) Archaeologiai Közlemények. Kötet 20. Budapest 1897.

19) Mitteilungen des Kaiser Franz Josef=Museums für Kunst und Gewerbe in Troppau. 1. Jahrg. 1898. Heft 1. Troppau.

20) Mittheilungen des Musealvereines für Krain. 11. Jahrg. Laibach 1898.

21) Mittheilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. 28 Heft 3 - 6. - Bd. 29 Heft 1 - 4. Wien 1898/99.

22) Mittheilungen der k. k. Central =Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. 24 (1898) Heft 3. 4. - Bd. 25 (1899) Heft 1 - 3. Wien.

23) Mittheilungen des Nordböhmischen Excursions=Clubs. 21. Jahrg. (1898) Heft 2 - 4. - 22. Jahrg. (1899) Heft 1 - 3. Leipa.

24) Mittheilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen. Jahrg. 36. 37. Prag 1898/99.

25) Památky archaeologické a mistopisné. Dilu XVIII se_it 3 - 5. V Praze 1899

26) Starohrvatska Prosvjeta. God. IV. U Kninu 1898.

27) Rapport sur l-activité de l-Académie Hongroise des Sciences en 1897. 1898. Budapest 1898/99.

28) Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=historische Classe. Bd. 136 (1897). 137 (1898). Wien.

29) Sitzungsberichte der Königl. Böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften, Classe für Philosophie, Geschichte und Philosophie. Jahrgang 1898. Prag 1899.

30) Staro_itnosti zeme ceské. Dil I. V Praze 1899.

31) Topographie von Niederösterreich. V. Bd. 1 - 6. Heft. Wien 1898.

32) Viestnik brvatskoga Arkeologickoga Dru_tva. Nove Serije. God. III. 1898. U Zagrabu 1898/99.

33) Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. 3. Folge. 42. Heft. Innsbruck 1898.

34) Blätter des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich. N. F. XXXII. Jahrg. Wien 1898.

VI. Italien.

1) Bullettino di Paletnologia Italiana. Serie III Tomo IV Anno XXIV Nr. 4 - 6. 10 - 12. - Tomo V Anno XXV Nr. 1 - 6. Parma 1898/99.

VII. Schweiz

1) Argovia. 27. Bd. Aarau 1898.

2) Beiträge zur vaterländischen Geschichte. N. F. Bd. V Heft 2. Basel 1899.

3) Der Geschichtsfreund. Bd. 54. Stans 1898.

4) Jahrbuch für Schweizerische Geschichte. Bd. 23. Zürich 1898.

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5) IX. Neujahrsblatt des Kunstvereins und des historisch=antiquarischen Vereins zu Schaffhausen 1899.

6) Wanner (B.). Die römischen Altertümer des Kantons Schaffhausen. Schaffhausen 1899.

VIII. Belgien.

1) Annales de la Société Archéologique de Namur. Tome 22 Livr. 4. Namur 1898.

2) Bulletin de l-Institut Archéologique Liégeois. Tome XVII. Liöge 1898.

3) Bulletin de Folklore. Organe de la Société belge de Folklore. Tome III Fasc. 1 Janvier Juin 1898. Bruxelles.

4) Société Archéologique de Namur. Rapport sur la Situation de la Société en 1897.

5) Bulletin de la Société scientifique et littéraire du Limbourg. Tome XVII. Fasc. 2. Tongres 1898.

IX. Niederlande.

1) Bijdragen en Mededeelingen van het Historisch Genootschap, gevestigd te Utrecht. Deel 19. 's Gravenhage 1898.

2) De vrije Fries. 4. Reeks 1. Deel. Afl. 3. te Leeuwarden 1898.

3) Handelingen en Mededeelingen van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden, over het Jaar 1897/98. Leiden 1898.

4) Levensberichten der afgestorvene Medeleden van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde. Bijlage tot de Handelingen 1897/98. Leiden 1898.

5) Tijdschrift voor Nederlandsche Taal- en Letterkunde. XVII. Deel 3. 4. Afl. - XVIII. Deel 1. 2. Afl. Leiden 1898/99.

6) Vereeniging tot Beoefening van Overijsselsch Regt en Geschiedenis. Verslag van de Handelinge der 81. 82. Vergadering. - Lantregt der Thwenthe declareert door M. Winhoff. - De Klokken in den Toren der Bovenkerke en in den nieuwen Toren te Kampen door H. A. Hoefer. -Verzameling van Stukken die betrekking hebben tot Overijsselsch Regt en Geschiedenis. 11. Afdeeling. Zwolle 1897/99.

7) 70. Verslag der Handelingen van het Friesch Genootschap te Leeuwarden over het Jaar 1897/98.

8) Werken uitgegeven door het Historisch Genootschap. III. Serie Nr. 12. Diarium Everardi Bronchorstii etc. (1591-1627), uitgeg. door J. C. van Slee. 's Gravenhage 1898.

X. Dänemark.

1) Aarbøger for Nordisk Oldkyndighed og Historie. 13. Bind 3. 4. Hefte. - 14. Bind 1. 2. Hefte. Kjøbenhavn 1898/99.

2) Elvius (Sofus), Bryllupper og Dødsfald i Danmark. (1897.) Kjøbenhavn 1898.

3) Feilberg (G. J. L.), Bidrag til Frederiksborg latinskoles historie. Hillerod 1899.

4) Kringelbach (G. N.), Civile Direktioner og Kommissioner samt andre overordnede Myndigheder under Enevaelden. Udgivet af Rigsarkivet. Kjøbenhavn 1899.

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5) Olmer (E.), Konflikten mellan Danmark och Holstein - Gottorp 1695-1700. L. Mars 1695 - April 1697. (Akademisk Afhandling.) Göteborg 1898.

6) Sønderjydske Skatte- og Jordebøger fra Reformationstiden. 2. Hefte. København 1899.

7) Mémoires de la Société Royale des Antiquaires du Nord. N. S. 1898.

XI. Schweden und Norwegen.

1) Bergens Museums Aarbog for 1898. Bergen 1899.

2) Afzelius (E.), Erik Benzelius d. ä. I. (1632 - 87.) (Akademisk Afhandling.) Stockholm 1897.

3) Göteborgs Högskolas Årsskrift IV. 1898.

4) Bang (A. Chr.), Dokumenter og studier vedrørende den lutheriske Katekismus- historie i Nordens kirker. I. Christiania 1893.

5) Berggren (G.), Lars Grubbe, hans lif och verksamhet. (Akademisk Afhandling.) Karlstad 1898.

6) Björkander (Ad.), Til Visby stads äldsta historia. (Akademisk Afhandling.) Upsala 1893.

7) Bugge (Sophus), Erpr og Eitill. Bidrag til den nordiske Heltedigtnings historie. Kristiania 1898.

8) Dahl (Ove), Botaniske undersøgelser i Sondfjords og Nordfjords fjorddistrikter i 1896 - 97. Christiania 1898.

9) Statholderskabets Extrakt protokol af Supplicationer og Resolutioner 1642 - 1652. üdgivet fra det norske ßigsarkiv. 1. 2. Hefte. Christiania 1896 98.

10) Foreningen for Norsk Folkemuseum. Beretni'ng om Foreningens Virksomhed 1899. Christiania 1899.

11) Foreningen til Norske Fortidsmindesmerkers Bevaring. Aarsberetning for 1897. Kristiania 1898.

12) Forhandlinger i Videnskabs-Selskabet i Christiania Aar 1897. Christiania 1898.

13) Forhandliugsprotokol ført i Regjeringsraades og Statsraades Marts til Decbr. 1814. Udgivet fra det norske Rigsarkiv. Kristiania 1899.

14) Frederiks Universitet. Universitets-Program for I. Semester 1897. Christiania 1897.

15) Fries (Th. M.), Bidrag till en Lefnadsteckning öfver Carl von Linné. V - VII. Upsala 1896/98.

16) Norske Gaardnavne udgivne af O. Rygh. I. Bind. Kristiania 1898.

17) Hahr (A.), Peer Krafft d. ä. och hans verksamhet i Sverige. (Akademisk Afhandling.) Stockholm 1898.

18) Hammagren (J. A.), Om den liturgiska striden under Konung Johan III. (Akademisk Afhandling.) Upsala 1898.

19) Hazelius (A.), Bidrag till Vår Odlings Häfder. 6. 7. Stockholm 1899.

20) Hazelius (A.), Bilder från Skansen. Häftet 1 - 4. Stockholm s. a.

21) Hildebrand (K.), Johan III. och Europas katoliska makter 1568 - 1580. (Akademisk Afhandling.) Upsala 1898.

22) Himmelstrand (Hj.), Olof Bergklints kritiska verksamhet. (Akademisk Afhandling.) Upsala 1898.

23) Lundquist (K. V.), Bidrag till kännedomen om de Svenska Domkapitlen under medeltiden. (Akademisk Afhandling.) Stockholm 1897.

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24) Kongl. Vitterhets Historie och Antiqvitets Akademiens Månadsblad. 24. Årgången 1895. Stockholm 1898.

25) Meddelanden från Nordiska Museet 1897. Utgifna af A. Hazelius. Stockholm 1898.

26) Meddelanden från Svenska Riksarkivet utgifna af C. T. Odhner. XXII. XXIII. Stockholm 1898/99.

27) Nicolaysen (N.), Kunst og Haandverk fra Norges Fortid. 11. Rackke. 3 Hefte. Kristiania 1898.

28) Öhlander (C.), Bidrag till kännedom on Ingermanlands historia och förvaltning. I. 1617-1645. (Akademisk Afhandling.) Upsala 1898.

29) Norske Regnskaber og Jordeböger fra det 16de Aarhundrede. 11. Binds 3. Hefte. - III. Binds 1. Hefte. Christiama 1896/98.

30) Ringlekar på Skansen. TJtgifna af Nordiska Museet. (Stockholm.)

31) Rönnblad (E.), Formerna för Grundlagsfrågors behandling i svenska riksdagen 1809 - 1866. (Akademisk Afhandling.) Upsala 1898.

32) Samfundet för Nordiska Museets Främjande. 1897. Stockholm 1898.

33) Skrifter udgivne af Videnskabsselskabet i Christiania. 1897. II. Historisk filosofisk Klasse. Kristiania 1897.

34) Söderqvist (O.), Johann III. och Hertig Karl 1568 - 1575. (Akademisk Afhandling.) Upsala 1898.

35) Steen (A. L.), Den Richard'sche barografs anvendelighed til stormvarsler i Finmarken om vinteren. Christiania 1898.

36) Steffen (Rich.), Enstrofig nordisk folklyrik i jämförande framställning. (Akademisk Afhandling.) Stockholm 1898.

37) Storm (G.), Laureuts Hanssåns Sagaoversaettelse. Christiania 1899.

38) Oversigt over Videnskabs-Selskabets Møder i 1898. Christiania 1899.

XII. Russland

1) Beiträge zur Kunde Ehst=, Liv= und Kurlands. Bd. V Heft 3. Reval 1898.

2) Buchholtz (A.), Geschichte der Juden in Riga bis zur Begründung der Rigischen Hebräergemeinde im Jahre 1848. Riga 1899.

3) Mittheilungen aus der livländischen Geschichte. 17. Bd. Heft 2. Riga 1899.

4) Memoiren der Kaiserlich Russischen Archäologischen Gesellschaft. N. F. Bd. IX. X. St. Petersburg 1897/98. (In russischer Sprache.)

5) Arbeiten der orientalischen Abtheilung der Kaiserlich Russischen Archäologischen Gesellschaft. Bd. 22. St. Petersburg 1898. (In russischer Sprache.)

6) Sitzka (J.), Archäologische Karte von Liv=, Est= und Kurland. Jurjew 1896.

7) Sitzungsberichte der Pernauer Alterthumsforschenden Gesellschaft 1897 und 1898. Pernau 1899.

8) Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands aus den Jahren 1897. 1898. Riga 1898/99.

9) Sitzungsberichte der Gelehrten estnischen Gesellschaft. 1897. 1898. Jurjew 1898/99.

10) Verhandlungen der gelehrten Estnischen Gesellschaft. Bd. 19. - Bd. 20 Heft 1. Jurjew 1898/99.

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XIII. Amerika

1) The Chicago Academy of Sciences. 40. annual Report for the year 1897. Chicago 1898.

2) Leverett (Fr.), The Pleistocene Features and Deposits of the Chicago Area. Bulletin No. II of the Geological and Natural History Survey. 1897.

3) 16. annual Report. Public Museum. City of Milwaukee. 1898.

4) Annual Report of the Board of Regents of the Smithsonian Institution. July 1896. July 1897. Washington 1897/98.

5) Annual Report of the Board of Regents etc. Report of the U. S. National Museum. Wasbington 1898.

6) 13.-16. annual Report of the Burean of Ethnology 1891/92. 1892/93. 1893/94. 1894/95. Washington.

Der Bibliothekar:
Dr. Schröder .


Anlage C.

Zuwachs der Bildersammlung

1) Plan von Schwerin 1651. Kopie nach einem Plan im Großherzogl. Archiv.

2) Eine Anzahl Ansichten und Porträts (geschenkt von Herrn Pastor Bachmann, Zernin).

3) Porträt der Herzogin Christine Wilhelmine, Herzogin von Meklenburg=Grabow. Photographie nach Kupferstich. (Geschenkt von Herrn W. E. Becker, Homburg v. d. Höhe).

4) Ansicht des Pfarrhauses und der Kirche zu Pritzier, gez. etwa 1824 von Bernhard Thede. (Geschenkt von Herrn Domprediger Behm.)

5) C. W. Hertel. Plan von der Stadt Parchim, entworfen 1828 und 29. Steindruck von Tiedemamn, Rostock.

Der Bilderwart:
Dr. W. Voß.

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Mitglieder-Verzeichnis

des

Vereins für Meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde

15. April 1899.
Vignette

I. Allerhöchste Protektoren

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin.
       (Für die Dauer der Regentschaft: seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Meklenburg, Regent des Großherzogthums Meklenburg=Schwerin.)
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz.

II. Hohe Beförderer

  1. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Meklenburg=Strelitz.
  2. Seine Hoheit der Herzog Paul Friedrich zu Meklenburg.

III. Ehrenmitglieder

(nach dem Tage ihrer Ernennung).
  1. Crull, Dr. med. et phil., in Wismar. (12. Juli 1879.) Ehren=Senior (12. Juli 1889.)
  2. von Mülverstedt, Dr., Geh. Archivrath in Magdeburg. (24. April 1885.)
  3. Pyl, Dr., Professor in Greifswald. (24. April 1885.)
  4. Hildebrand, Hans, Dr., Reichs=Antiquar in Stockholm. (24. April 1885.)
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  1. von Pressentin, Oberlanddrost a. D. in Dargun. (11. Juli 1889.)
  2. Ahlers, Geh. Hofrath in Neubrandenburg. (11. Juli 1895.)
  3. Balck, Geh. Oberfinanzrath in Schwerin (11. Juli 1895.)

IV. Correspondirende Mitglieder

(mit dem Tage ihrer Ernennung).
  1. Adler, Wirkl. Geh. Oberbaurath, Berlin. (7. Oktober 1861.)
  2. v. Barner, Konrad, Kammerherr, Kopenhagen. (19. Oktober 1896.)
  3. Bowallius, Reichs=Archivar a. D., Stockholm. (4. Oktober 1880.)
  4. Brehmer, Dr., Senator, Lübeck. (24. April 1885.)
  5. v. Bülow, Dr., Geh. Archivrath, Stettin. (4. Oktober 1880.)
  6. Fabricius, Dr., Oberlandesgerichts=Senats=Präsident, Breslau. (4. April 1870.)
  7. Gollmert, Dr., Geh. Archivrath, Berlin. (24. April 1885.)
  8. Hasse, Dr., Senats=Sekretär, Staats=Archivar, Lübeck. (24. April 1885.)
  9. v. Hesner=Alteneck, Dr., Museums=Direktor a. D., München. (24. April 1860.)
  10. Herbst, Conferenzrath, Kopenhagen. (8. Ottober 1866.)
  11. Hille, Dr., Geh. Archivrath, Schleswig. (8. Januar 1883.)
  12. Jacobs, Dr. Archivrath, Wernigerode. (24. April 1885.)
  13. Kalund, Bibliothekar der Arnaemagnaeanischen Sammlung, Kopenhagen. (2. Juli 1888.)
  14. Koppmann, Dr., Stadt=Archivar, Rostock. (8. Juli 1872.)
  15. Lorenz, Dr., Professor, Jena. (5. Januar 1875.)
  16. Merkel, F., Dr. med., Professor, Göttingen. (8. Oktober 1883.)
  17. Montelius, Dr., Konservator am Königl. Alterthums=Museum, Stockholm. (5. Januar 1875.)
  18. Pigorini, Luigi, Direktor des praehistorisch=ethnographischen Museums, Rom. (5. Januar 1875.)
  19. Prümers, Dr., Archivrath, Posen. (24. April 1885.)
  20. Römer, Staatsrath, Oldenburg. (24. April 1885.)
  21. von der Ropp, Freiherr, Dr., Professor, Marburg. (2. Juli 1883.)
  22. Schäfer, Dr., Professor, Heidelberg. (2. Juli 1883.)
  23. Schrader, Th., Dr., Landgerichtsrath, Hamburg. (9. April 1889.)
  24. Virchow, Dr., Geh. Medizinalrath, Professor, Berlin. (2. Oktober 1871.)
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  1. Voigt, F., Dr. jur., Hamburg. (9. April 1889.)
  2. Wehrmann, M., Dr. phil., Oberlehrer, Stettin. (11. Januar 1897.)
  3. Wohlwill, Ad., Dr. phil., Hamburg. (9. April 1889.)

V. Ordentliche Mitglieder

(mit der Nummer des Mitgliederverzeichnisses).
  1. von Abercron, Amtmann in Stavenhagen. 965.
  2. Ahmsetter, Landgerichts=Präsident in Rostock. 914.
  3. Algenstaedt, Pastor in Reinshagen bei Lalendorf. 1426.
  4. Altvater, Oberlandesgerichtsrath in Rostock. 804.
  5. von Amsberg, Staatsrath, Exc., in Schwerin. 728.
  6. Arndt, Oberlehrer a. D., in Neubrandenburg. 905.
  7. von Arnim=Densen, Rittergutsbesitzer in Schwedt a.O. 745.
  8. Bachmann, Rechtsanwalt und Notar in Neubrandenburg. 1035.
  9. Bachmann, Pastor in Zernin bei Warnow. 1222.
  10. Balck, Landdrost in Güstrow. 1503.
  11. Baller, Dr., Kammerrath in Schwerin. 944.
  12. von Bärenfels=Warnow, Hauptmann a. D., Kammerherr in Neustrelitz. 942.
  13. von Barner auf Bülow bei Crivitz. 1379.
  14. Bartholdi, Präpositus in Zarrentin. 850.
  15. von Bassewitz auf Schimm bei Ventschow. 1015.
  16. Frau von Bassewitz auf Schimm bei Ventschow. 1326.
  17. von Bassewitz=Behr, Graf, auf Lützow. 1309.
  18. von Bassewitz, Amtshauptmann in Schwerin. 1329.
  19. Bäßmann, Dr., Apothefer in Schwerin. 1441.
  20. Becker, Dr., Syndicus in Rostock. 1107.
  21. Beckmann, Brennereibesitzer in Gadebusch. 1580.
  22. Behm, Pastor in Schwerin. 1242.
  23. Behm, Dr., Pastor in Güstrow. 1307.
  24. Behncke, Oberamtsrichter in Schwerin. 1358p.
  25. von Behr=Regendanck, Graf, Kgl. Preuß. Wirkl. Geh Rath, Exc., auf Semlow in Vorpommern. 625.
  26. Beltz, Dr., Oberlehrer, Museums=Konservator in Schwerin. 930.
  27. Bergengrün, Dr. phil. in Schwerin, z. Z. Berlin. 1506.
  28. von Bernstorff, Amtsthauptmann in Grevesmühlen. 966.
  29. von Bernstorff, Graf, Forstmeister zu Hinrichshagen bei Woldegk. 1031.
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  1. von Bernstorff, Graf, Dr. jur., Regierungsrath a. D. auf Beseritz bei Friedland. 1323.
  2. von Bernstorff, Andreas, Graf, auf Wedendorf bei Rehna. 1414.
  3. Beste, Dr. med., prakt. Arzt in Nauheim. 1422.
  4. Beyer, Senator in Güstrow. 758.
  5. Beyer, Pastor in Laage. 1172.
  6. Beyer, Buchhändler in Parchim. 1492.
  7. Bicker, Bürgermeister in Schönberg. 1475.
  8. von Biel, Freiherr, aus Kalkhorst. 1013.
  9. Bierstedt, Amtshauptmann in Gabebusch. 926.
  10. Birckenstaedt, Ober=Amtsrichter in Schwerin. 1385.
  11. Birckenstaedt, Geh. Kammerrath in Schwerin. 1430.
  12. Blieffert, Zahlkommissär in Schwerin. 1435.
  13. von Blücher, Rittmeister a. D., in Schwerin. 871.
  14. von Blücher, Geh. Ministerialrath in Schwerin. 950.
  15. von Blücher, Kammerrath in Schwerin. 955.
  16. von Blücher, Landforstmeister a. D., auf Bobbin bei Gnoien. 1116.
  17. von Blücher, Hans, in Schlockow bei Warnow. 1513.
  18. Bobsien auf Hohen=Niendorf bei Kröpelin. 1045.
  19. Boesch, Lehrer in Parchim. 1490.
  20. von Böhl, Landrath, auf Rubow bei Ventschow. 999.
  21. Böhmer, Pastor in Mecklenburg. 1468.
  22. Bölckow, Max, Rentner in Schwerin. 1545.
  23. Bolten auf Kloddram, Museums=Konservator zu Schwerin. 856.
  24. Bolten auf Mustin bei Borkow. 1020.
  25. von Both, Geh. Rath, Kammerherr, Exc., in Schwerin. 1079.
  26. Brackebusch, Rastor in Herzfeld bei Gr.=Godems. 1469.
  27. Brasch, Sekretär in Schwerin. 1273.
  28. Brinkwirth, Pastor in Rostock. 1310.
  29. Brückner, Hofrath, Bürgermeister in Neubrandenburg. 1228.
  30. Brümmer, Senator a. D. in Rostock. 1105.
  31. Brümmer, Dr. Jur., Staatsanwalt in Güstrow. 1483.
  32. Brunckhorst, Alphons, auf Karcheez bei Tarnow (Mekl.). 1536.
  33. Buch, Rektor in Grevesmühlen. 1221.
  34. Büchner, Landgerichtsrath in Schwerin. 1363.
  35. von Bülow, Hauptmann a. D. in Röbel. 746.
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  1. von Bülow, Staatsminister, Exc., in Schwerin. 782.
  2. von Bülow, Wirkl. Geh. Rath, Exc., in Schwerin. 873.
  3. von Bülow, Amtshauptmann a. D., in Schwerin. 1092.
  4. von Bülow, Drost in Doberan. 1522.
  5. von Bülow=Trummer, Hauptmann a. D., auf Wamckow. 1496.
  6. Burmeister, Hofrath, Rechtsanwalt in Güstrow. 765.
  7. Burmeister, Gutspächter zu Brookhusen bei Schwaan. 934.
  8. Burmeister auf Neu=Schlagstorf bei Ventschow. 984.
  9. Burmeister, H., Kaufmann in Schwerin. 1451.
  10. Buschmann, Oberlehrer in Parchim. 1433.
  11. Chrestin, Erster Staatsanwalt in Rostock. 1253.
  12. Cordes, F., Hauptmann d. L., in Schwerin. 1587.
  13. Cramer, Geh. Regierungsrath in Schwerin. 1130.
  14. Crull, Hofrath, Rechtsanwalt in Rostock. 1134.
  15. Crull, Amtsrichter in Dargun. 1253.
  16. Dahse, Geh. Hofrath, Bürgermeister in Güstrow. 798.
  17. Danckert, Kirchenrath, Pastor emer., in Plau. 945.
  18. Daniel, Geh. Ober=Baurath in Schwerin. 960.
  19. Danneel, Oberamtsrichter in Bützow. 1063.
  20. von der Decken, E., Rittergutsbesitzer auf Preten bei Neuhaus a. E. 1546.
  21. von Dewitz, Staatsminister, Exc., in Neustrelitz 1208.
  22. Drechsler, Amtmann in Dargun. 967.
  23. Dunckelmann, Landes=Archivar und Landes=Bibliothekar in Rostock. 935.
  24. Ebeling, Seminar=Direktor in Neukloster. 1458.
  25. Ebert, Bauführer zu Parchim. 1556.
  26. Eggers, Major in Bremen. 917.
  27. Ehlers, Rentner in Schwerin. 762.
  28. Ehlers, Geh. Ministerialrath, General=Direktor der Mekl. Friedrich Franz=Eisenbahn in Schwerin. 1366.
  29. Eichbaum, Amtshauptmann in Crivitz. 1352.
  30. Eilmann, Oberlandesgerichts=Sekretär in Rostock. 1318.
  31. von Engeström und von Dahlstjerna, Hauptmann a.D., in Schwerin. 1411.
  32. Ernst, Dr., Gymnasial=Professor in Langenberg (Rheinpreußen). 1246.
  33. von Fabrice, Kammerherr, auf Schloß Gottlieben (Kanton Thurgau). 1277.
  34. Fabricius, Oberamtmann in Güstrow. 723.
  35. Fabricius, Oberlehrer in Bützow. 997.
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  1. Faull, Otto, Rechtsanwalt in Schwerin. 1548.
  2. von Ferber, Amtshauptmann in Schwerin. 974.
  3. von Ferber, Dr. jur., Landgerichtsrath a. D., auf Melz bei Röbel. 1082.
  4. Fischer, Pastor in Demern bei Rehna. 1073.
  5. Flander, Oberlehrer in Parchim. 1481.
  6. Flörke, Landdrost a. D., in Schwerin. 993.
  7. von Flotow auf Walow bei Malchow. 884.
  8. Flügge, Regierungsrath in Schwerin. 959.
  9. Framm, Rechtsanwalt in Rostock. 1137.
  10. Francke, Kommerzienrath in Schwerin. 1254.
  11. Freybe, D., Dr., Gymnasial=Professor in Parchim. 1120.
  12. Fritzsche, Pastor in Spornitz. 1083.
  13. Fritzsche, Dr., Gymnasial=Direktor in Güstrow. 1090.
  14. Fuhrmann, T., Brauereibesitzer in Dargun. 1557.
  15. Fuhrmann, E., Kaufmann in Dargun. 1558.
  16. von Gadow auf Gr.=Potrems bei Laage. 1303.
  17. Gaetcke, Hauptagent in Schwerin. 1537.
  18. Gaettens, Gutspächter zu Hof Boize bei Zarrentin. 1406.
  19. Gaster, Landbaumeister in Doberan. 1358h.
  20. Geinitz, Dr., Professor in Rostock. 1152.
  21. Genzke, Landbaumeister in Parchim. 1491.
  22. Genzken, Superintendent in Wismar. 1070.
  23. Gerhardt, Dr., Gymnasiallehrer in Rostock. 1533.
  24. Giese, Oberkirchenraths=Präsident in Schwerin. 1312.
  25. Giesenhagen, Dr., Privatdocent in München. 1232.
  26. Glöde, Dr., Oberlehrer in Doberan. 1423.
  27. Goetze, Dr. med., prakt. Arzt in Neukalen. 1562.
  28. Goldberg, Magistrat 809.
  29. Graeber, Alfr., auf Reddershof bei Tessin. 1424.
  30. von Graevenitz, Jägermeister, Kammerherr in Neustrelitz. 1215.
  31. Graff, W. T., Schriftsteller in Schwerin (Ostorf). 1383.
  32. Greve, Hofdekorationsmaler in Malchin. 757 b.
  33. Grohmann, Oberamtsrichter in Parchim. 1089.
  34. Grohmamn, Cand. theol. in Schwerin. 1564.
  35. Gronau, Dr., Medizinalrath in Schwerin. 1160.
  36. Grotefend, Dr., Geh. Archivrath, Vorstand des Geh. und Haupt=Archivs in Schwerin. 1306.
  37. Grotefend, Hoflieferant in Güstrow. 1348.
  38. Groth, Archiv=Registrator in Schwerin. 1087.
  39. Gundlach, Rechtsanwalt in Neustrelitz. 1216.
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  1. Güstrow, Magistrat 1566.
  2. Güstrow, Verein für Kunst und Alterthum. 1439.
  3. Haeger, Kirchenrath, Präpositus a. D., in Crivitz 1055.
  4. von Haeseler, Generalleutnant z. D., Exc., in Schwerin. 1544.
  5. Haevernick, Hauptmann, Lehrer an der Kriegsschule in Reiße. 1525.
  6. von Hahn, Graf, auf Grabowhöfe. 1236.
  7. von Hahn, Graf, Erblandmarschall, auf Basedow. 1262.
  8. Hamann, Landbaumeister in Hagenow. 889.
  9. von Hammerstein=Gesmold, Freiherr, in Schwerin. 894.
  10. von Hammerstein=Loxten, Freiherr, Dr., Geh. Ministerialrath in Schwerin. 881.
  11. Hansen, Hofmaurermeister in Güstrow. 1535.
  12. Harms, Oekonomierath zu Schlutow bei Gnoien. 1523.
  13. Harms, Oberförster in Finkenthal bei Gnoien. 1555.
  14. Hartwig, Dr., Oberschulrath in Schwerin. 938.
  15. Held, Domänenrath, in Rostock. 1184.
  16. Hencke, Landgerichtsrath in Schwerin. 971.
  17. Hennig, Schuldirektor in Schwerin. 1569.
  18. Hensolt, Dr., Ackerbauschuldirektor in Dargun. 1526.
  19. Herberger, Buchdruckereibesitzer in Schwerin. 1374.
  20. Hermes, Geh. Hofrath, Bürgermeister in Röbel. 1040.
  21. Hermes, Landgerichtsrath in Güstrow. 1551.
  22. Heucke, Albert, Kommerzienrath in Parchim. 1489.
  23. Heucke, Erich, Kommerzienrath in Parchim. 1573.
  24. von Hirschfeld, Oberhofmarschall, Exc., in Schwerin. 834.
  25. Hoffmann, Oberpostdirektor in Schwerin. 1391.
  26. Hofmeister, Dr., Bibliothekar der Universitäts=Bibliothek in Rostock. 918.
  27. von Holstein, E., Oberleutnant in Schwerin, z. Z. Berlin. 1518.
  28. Horn, Schulrath, Pastor zu Alt=Käbelich bei Oertzenhof. 1382.
  29. Horn, Dr. phil. in Hamburg. 1293.
  30. Hornemann, Fabrikbesitzer zu Haffburg bei Wismar. 1415.
  31. Hübbe, Stadtbaudirektor a. D. in Schwerin. 1361.
  32. Jacobi, Geh. Baurath in Schwerin. 1369.
  33. Jacobs, Oberpostdirektions=Sekretär in Düsseldorf. 1539.
  34. Jahr, Archiv=Sekretär in Schwerin. 669.
  35. Jhlefeld, Senator, Rechtsanwalt in Grevesmühlen. 1124.
  36. Ihlefeld, Präpositus zu Muchow bei Zierzow. 1301.
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  1. von Kardorff, Rittergutsbesitzer auf Wabnitz (in Schlesien). 947.
  2. Karsten, Pastor in Vellahn. 860.
  3. Karsten, Pastor in Plau. 1049.
  4. Karsten, Pastor in Sternberg. 1434.
  5. Kayser, Kommerzienrath in Schwerin. 1373.
  6. Keil, Präpositus in Alt=Kalen. 1243.
  7. Kerstenhann, Dr., Erster Staatsanwalt in Güstrow. 1004.
  8. Kiel, Landes=Bibliothek. 1594.
  9. Kirchner, Rechtsanwalt, Bankdirektor in Schwerin. 1103.
  10. Kirchner, Dr., Oberlehrer in Wismar. 1358 g.
  11. Kliefoth, Pastor in Schwerin. 1119.
  12. von Klinggraff auf Pinnow bei Neubrandenburg. 1530.
  13. Klockmann, Paul, Rentner in Güstrow. 1431.
  14. Knebusch auf Greven bei Lübz. 1408.
  15. Kniep, Dr., Professor in Jena. 1230.
  16. Kober, Hofbuchhändler in Ludwigslust. 1334.
  17. Koch, Senator in Rostock. 1289.
  18. Köhler, Oberstleutnant a. D., in Schwerin. 1337.
  19. Köhler, Hauptsteueramts=Rendant in Güstrow. 1388.
  20. Köhler, Pastor zu Rühn. 1581.
  21. Köhn, Rektor in Dargun. 1525.
  22. von Kolhans auf Golchen bei Brück. 663.
  23. Köpping, Forstrendant in Dargun. 1559.
  24. Körte, Dr., Professor in Rostock. 1199.
  25. Kortüm, Rechtsanwalt in Rostock. 857.
  26. Kortüm, Dr. med., Medizinalrath in Schwerin. 1381.
  27. Kossel, Bürgermeister in Tessin. 1349.
  28. Kossow, Senator in Neukalen. 1499.
  29. Kraack, Amtsrichter in Grevesmühlen. 1428.
  30. Kraner, Gymnasial=Professor in Doberan. 1400.
  31. Krasemann, Oberlehrer in Bützow. 1248.
  32. Krause, Ludw., Versicherungsbeamter in Rostock. 1427.
  33. Krause, Max, Kaufmann in Güstrow. 1448.
  34. Krause, Herm., Amtsrichter in Schwerin. 1509.
  35. Krauß, Redakteur in Schwerin. 1377.
  36. Krempien, Baumeister in Schönberg. 1476.
  37. Krüger, Dr., Pastor in Kalkhorst 784.
  38. Krüger, Dr. med., prakt. Arzt in Schwerin. 1163.
  39. Krüger, Pastor in Schönberg. 1511.
  40. Krüger, Oberlehrer in Schwerin. 1521.
  41. Krull, Hofrath, Rechtsanwalt in Güstrow. 805.
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  1. Krull, Stadtsekretär in Wismar. 1455.
  2. von Kühlewein, Landgerichtsrath in Rostock. 1249.
  3. Kuthe, Dr., Gymnasial=Professor in Wismar. 1358 m.
  4. von der Lancken, Drost, Kammerherr in Feldberg. 855.
  5. Langbein, Konsistorialrath, Oberhofprediger und Superintendent in Neustrelitz. 1048. 221. Langbein, Pastor in Schwichtenberg. 1552.
  6. Lange, Dr., Amtsrichter in Kröpelin. 1512.
  7. von Langermann und Erlenkamp, Freiherr, auf Zaschendorf bei Brüel. 13581.
  8. von Langermann und Erlenkamp, Freiherr, Amtshauptmann in Schwerin. 1398.
  9. Langfeld, Dr., Geh. Ministerialrath in Schwerin. 1002.
  10. von Ledebur, Freiherr, General=Intendant, Kammerherr in Schwerin (Ostorf). 1266.
  11. Lembke, Rechtsanwalt in Wismar. 1355.
  12. Lenthe, Pastor in Hanstorf bei Parkentin. 1095.
  13. Lenthe, W., Hofgraveur in Schwerin. 1360.
  14. Lenz, Geh. Kommerzienrath in Stettin. 1297.
  15. Lesker, Bernhard, Pfarrer zu Münster bei Dieburg (Hessen). 1585.
  16. von Levetzow, Rittergutsbesitzer auf Groß=Wubiser in Frankfurt a. O. 910.
  17. Lindemann, Superintendent in Güstrow. 916.
  18. Lindemann, Gasfabrikbesitzer in Schwerin. 1452.
  19. Lindemann, Bürgermeister in Neukalen. 1553.
  20. Lisch, Syndicus in Schwerin. 870.
  21. Lissauer, Dr., Sanitätsrath in Berlin. 1547.
  22. Lorentz, Oberzollrath in Schwerin. 1592.
  23. Lorenz, D., Geh. Oberschulrath a. D. in Schwerin. 387.
  24. Löwenthal, Rechtsanwalt in Schwerin. 1142.
  25. von Lowtzow, Leutnant z. D., inKlaber bei Lalendorf. 1487.
  26. von Lowtzow, Hauptmann in Schwerin. 1589.
  27. Loycke, Baurath in Schwerin. 996.
  28. Lübde, Dr., Geh. Ministerialrath in Schwerin. 1453.
  29. von der Lühe, Oberst a. D. in Schwerin. 822.
  30. von der Lühe auf Stormstorf bei Tessin. 849.
  31. von der Lühe, Volr., Oberleutnant und Adjutant in Straßburg i. E. 1514.
  32. Lüth, Dr., Oberlehrer in Parchim. 1480.
  33. von Lützow, Amtmann a. D. in Rostock. 768.
  34. Malchow, Kirchenrath in Granzin bei Lübz. 676.
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  1. von Maltzan, Freiherr, Oberlandesgerichts=Präsident, Exc., in Rostock 488.
  2. von Maltzan, Freiherr, Erblandmarschall, auf Penzlin. 831.
  3. von Maltzan, Freiherr, auf Langhagen. 903.
  4. von Maltzan, Freiherr, auf Gr.=Lukow bei Vollrathsruhe. 1470.
  5. von Maltzan, Freiherr, Forstmeister in Schwerin. 1501.
  6. Mann, Rentner in Wismar. 719.
  7. Mann, Geh. Kommerzienrath in Rostock. 1285.
  8. Marcus, Hotelbesitzer in Dargun. 1560.
  9. Marquardt, Dr., Gymnasial=Professor in Güstrow. 1447.
  10. Maßmann, Dr., Bürgermeister in Rostock. 1287.
  11. von Matthiessen, Oberst z. D., Stadtkommandant in Schwerin. 1571.
  12. Mau, Amtshauptmann in Neustadt. 1336.
  13. von Meerheimb, Freiherr, auf Gnemern bei Satow. 1396.
  14. Meinck, Amtsrichter in Schwerin. 1578.
  15. Mensch, Oberbaudirektor in Schwerin. 909.
  16. von Meyenn, Archivar in Schwerin. 994.
  17. Meyer, Justus, Rentner in Schwerin. 969.
  18. Meyer, Dr., Gymnasial=Professor in Doberan. 1268.
  19. Michaelis, G., Hoflieferant in Wismar. 1416.
  20. Mie, Pastor in Rostock. 1251.
  21. Möckel, Geh. Baurath in Doberan. 1267.
  22. Moeller, Postkassirer in Guben. 1516.
  23. Monich, Rechtsanwalt in Grevesmühlen. 1317.
  24. Mozer, Dr., Medizinalrath in Malchin. 1347.
  25. Mühlenbruch, Geh. Ministerialrath in Schwerin. 1076.
  26. von Müller auf Groß=Lunow bei Gnoien. 973.
  27. von Müller, Oberstleutnant a. D. in Berlin. 1338.
  28. von Müller, Hans, stud. jur. zu Rostock. 1570.
  29. Müller, Archiv=Registrator in Neustrelitz. 1278.
  30. Müller, Dr.med., prakt Arzt in Stargard i. M. 1314.
  31. Müller, K. W., Rentner in Schwerin. 1593.
  32. Mulsow, Taubstummen=Instituts=Direktor in Ludwigslust. 1115.
  33. zur Nedden, Oberamtsrichter in Schwerin. 737.
  34. zur Nedden, Pastor in Ribnitz. 830.
  35. zur Nedden, Kaufmann in Rostock. 1256.
  36. von Nettelbladt, Freiherr, Oberst a. D., Rostock. 1291.
  37. Neubrandenburg, Museums=Verein. 1387.
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  1. Nölting auf Spriehusen bei Neubukow. 1009.
  2. von Oertzen, Kammerherr, auf Kittendorf bei Rottmannshagen. 507.
  3. von Oertzen, Geh. Legationsrath a. D., auf Leppin. 687.
  4. von Oertzen, Landrath, auf Roggow bei Neubukow. 755.
  5. von Oertzen, Landrentmeister in Schwerin (Ostorf). 968.
  6. von Oertzen, Oberforstmeister a. D., in Wilmersdorf bei Berlin. 1128.
  7. von Oertzen, Geh. Rath, Exc., in Berlin. 1263.
  8. von Oertzen, Forstmeister in Gelbensande. 1319.
  9. Oertzen, Dr., Oberlehrer in Schwerin. 1496.
  10. von Oeynhausen, Graf, in Schwerin. 1397.
  11. Oldenburg, Rechtsanwalt in Wismar. 13586.
  12. Oppermann, Baudirektor in Schwerin. 1161.
  13. Paschen, Bürgermeister in Bützow. 980.
  14. Pauly, Landdrost a. D., in Rostock. 1118.
  15. von Pentz, Dr., Bürgermeister in Teterow. 1197.
  16. Pentz, Superintendent in Doberan. 954.
  17. Pentzlin, Kirchenrath, Präpositus in Hagenow. 1202.
  18. Peters, Fr., Zollinspektor, Stations=Kontroleur in Halle a. S. 1549.
  19. Petersen, Pastor in Schwerin. 1450.
  20. Peterson, Oberforstmeister in Friedrichsmoor. 1472.
  21. Pfaff, Pastor in Vilz bei Tessin. 1251.
  22. Philippi, Dr., Amtshauptmann in Grabow. 868.
  23. Piernay, Geh. Baurath in Schwerin. 1454.
  24. Piper, Oberamtsrichter in Rostock. 790.
  25. Piper, Dr., Geh. Hofrath, Ministerial=Setretär in Schwerin (Ostorf). 990.
  26. Piper, Dr., Hofrath, in München. 1274.
  27. Planeth, Dr., Conrektor in Schwerin. 1440.
  28. von Platen, Oberstleutnant a. D. in Schwerin (Ostorf). 1577.
  29. von Plessen, Kammerherr, auf Damshagen bei Grevesmühlen. 1008.
  30. von Plessen, Amtsverwalter in Rostock. 1568.
  31. Fräulein von Plessen, Anna, in Wismar. 1575.
  32. von Plessen, Graf, auf Ivenack. 1459.
  33. Plüschow, Oberförster in Dargun. 1517.
  34. Plüschow, Oberleutnant a. D., in Schwerin. 1518.
  35. Pogge auf Gevezin bei Mölln (Meklb.). 665.
  36. Pogge auf Alt=Krassow bei Schlieffenberg. 666.
  37. Pogge auf Roggow bei Lalendorf. 872.
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  1. Pogge auf Bartelshagen bei Teterow. 1210.
  2. Pöhl, Oberlandesgerichts=Sekretär in Rostock. 1150.
  3. von Preen, Oberleutnant in Rostock. 1328.
  4. von Pressentin, Staatsrath, Exc., in Schwerin. 1342.
  5. Pries, Dr., Bürgermeister in Neubrandenburg. 1189.
  6. Pries, Distriktsbaumeister in Dargun. 1554.
  7. Prillwitz, Redakteur in Rostock 1001.
  8. von Prollius, Ministerialrath in Schwerin. 975.
  9. von Prollius, Amtsverwalter in Hagenow. 1393.
  10. von Prollius, Helmuth, auf Stubbendorf, in Schwerin. 1394.
  11. Radloff, Pastor in Wattmannshagen bei Lalendorf. 1053.
  12. Raspe, Landbaumeister in Güstrow. 1261.
  13. Regenstein, Hans, Kaufmann in Rosario (Mexico). 1380.
  14. Rehberg, Dr., Medizinalrath in Schwerin. 1127.
  15. Reincke, Realgymnasial=Direktor in Malchin. 1590.
  16. Reinhardt, Bürgermeister in Gadebusch. 1582.
  17. von Restorff auf Radegast bei Satow. 773.
  18. Reuter, Pastor in Breesen bei Neubrandenburg. 1211.
  19. Richter, Dr., Oberstabsarzt in Ludwiglust 1162.
  20. Ringeling, Rath, Realschul=Direktor in Schönberg. 1182.
  21. Rische, Oberlehrer in Ludwigslust 921.
  22. Ritter, Buchhändler in Schwerin. 1206.
  23. Ritter, Gutspächter in Damerow bei Rostock. 1353.
  24. von Rodde, Freiherr, Oberstallmeister a. D., Kammerherr, in Schwerin (Ostorf). 999.
  25. von Rodde, Freiherr, Forstmeister a. D., in Rostock. 1519.
  26. Rosenow, Ober=Amtsrichter in Rostock. 1279.
  27. Rosenow, Prediger zu Arns in O.=Pr. 1543.
  28. Rostock, Societät 1402.
  29. Rötger, Dr., Amtmann in Güstrow. 1315.
  30. Rudloff, Dr., Gymnasial=Professor in Schwerin. 886.
  31. von Rumohr, A., Kammerherr, auf Rundhof in Schl.=Holstein (Angeln). 1572.
  32. Rußwurm, Pastor in Ziethen bei Ratzeburg. 1395.
  33. Sachse, Hofrath, Rechtsanwalt in Schwerin. 1145.
  34. Sander, Kirchenrath, Präpositus in Gr.=Varchow. 1112.
  35. von Santen, Major a. D., in Weimar. 699.
  36. Sarre, Dr. phil., in Berlin. 1365.
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  1. Sauerwein, Dr., Gymnasial=Direktor in Neubrandenburg. 1320.
  2. Saul, Pastor in Retgendorf bei Cambs. 1464.
  3. von Schack, Graf, auf Brüsewitz bei Rosenberg. 852.
  4. Schäfer, E., Dr., Privatdocent in Rostock. 1586.
  5. Schaumberg, Dr., Gymnasial=Professor in Parchim. 1479.
  6. Schildt, Dr., Geh. Regierungsrath, Direktor des Statistischen Amts in Schwerin. 828.
  7. Schirrmacher, Dr., Professor in Rostock. 743.
  8. Schlaaff, Geh. Hofrath, Bürgermeister in Waren. 731.
  9. Schlettwein, K., Forst=Referendar in Dargun. 1588.
  10. Schlie, Dr., Geh. Hofrath, Professor, Direktor der Großherzogl. Kunst=Sammlungen in Schwerin. 876.
  11. Schmidt, Ministerial=Direktor in Schwerin. 791.
  12. Schmidt, Pastor in Gr.=Trebbow bei Wiligrad. 1220.
  13. Schmidt, Oberkirchenrath in Schwerin. 1226.
  14. Schmidt, Dekonomierath, auf Wasdow zu Warrenzin bei Dargun. 1330.
  15. Schmidt, D., Pastor in Goldberg. 1425.
  16. Schmidt, Amtmann in Dargun. 1505.
  17. Schmidt, Landgerichts=Direktor in Schwerin. 1542.
  18. Schnell, Cand. min., Oberlehrer in Güstrow. 1565.
  19. Schnelle, Sparkassenkassier in Schwerin. 1442.
  20. Schramm, E., Kaufmann in Wehbach, R.=B. Coblenz. 1534.
  21. Schröder, Dr., Geh. Regierungsrath, Vorstand der Großherzogl. Regierungs=Bibliothek in Schwerin. 1269.
  22. Schröder, Gerichts=Assessor in Plau. 1420.
  23. Schroeder, J. U., Referendar in Rostock. 1515.
  24. Schubart, Dekonomierath, in Gallentin bei Kleinen. 1127.
  25. Schuchardt, Dr., Ober=Medizinalrath, Professor, in Gehlsheim bei Rostock. 1418.
  26. von Schuckmann, Rentner in Schwerin (Ostorf). 851.
  27. von Schuckmann, Rittmeister in Parchim. 1486.
  28. Schultetus, Dr., Hofrath, Bürgermeister in Stavenhagen. 763.
  29. Schulz, Bibliothekar in Schwerin. 820.
  30. Schulz, Ingenieur, in Lankow bei Schwerin. 1403.
  31. Schulze, Dr., Konsistorialrath, Professor in Rostock. 1136.
  32. Schumacher, Pastor in Kirch=Mulsow. 1417.
  33. Schwerdtfeger, Ministerial=Sekretär in Schwerin. 1003.
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  1. Schwerin, Großherzogl. Statistisches Amt. 1412.
  2. Schwerin, Großherzogl. Museum. 1413.
  3. Seeger, Realgymnasial=Direktor in Güstrow. 819.
  4. Seidel, Paul, Dr., Direktor des Hohenzollern=Museums in Berlin. 1272.
  5. Seidel, Heinrich, Schriftsteller in Gr.=Lichterfelde. 1299.
  6. von Sell, Freiherr, Oberst z. D. in Schwerin. 769.
  7. Sibeth, Landgerichtsrath in Rostock. 1169.
  8. Siegfried, Rechtsanwalt in Röftorf. 1133.
  9. Simonis, Präpositus in Holzendorf bei Brüel. 1062.
  10. Singhol, F., Ministerial=Registrator in Schwerin. 1344.
  11. Singhol, A., Ministerial=Registrator in Schwerin. 1345.
  12. Spitta, Rentner in Schwerin. 1437.
  13. Staehle, Dr., Realgymnasial=Direktor in Schwerin. 1584.
  14. von Starck, Pastor in Leussow. 1064.
  15. Stegemann, Geh. Hofrath, Bürgermeister in Parchim. 948.
  16. Stegemann, Dr., Ministerialrath in Schwerin (Ostorf). 1526.
  17. Steinfatt, Rektor in Güstrow. 1463.
  18. Steinohrt, Strasanstalts=Inspektor a. D., in Schwerin. 1000.
  19. von Stenglin, Freiherr, Oberstleutnant a. D. in Schwerin. 1474.
  20. Stephan, Dr., Sanitätsrath, Kreisphysicus in Dargun. 1498.
  21. Sternberg, Bibliothek der Stadtschule. 1407.
  22. Stichert, Dr., Rechtsanwalt in Wismar. 1358o.
  23. Stichert, Gymnasiallehrer in Rostock. 1419.
  24. Stieda, Dr., Professor in Leipzig. 1257.
  25. Stötzer, Dr., Gymnasial=Professor in Bützow. 1188.
  26. Straderjan, Regierungsrath in Schwerin. 1457.
  27. von Stralendorff auf Gamehl bei Kartlow. 1308.
  28. Strenge, Dr., Gymnasial=Direktor in Parchim. 1099.
  29. Stuhr, Dr. phil., Archivar in Schwerin. 1409.
  30. Stutzer, Dr., Direktor der Zuckerfabrik in Güstrow. 1443.
  31. Taetow, Rektor in Tessin. 1532.
  32. Tarnow, Kirchenrath, Präpositus in Gagelow bei Sternberg. 1175.
  33. Techen, F., Dr. phil. in Wismar. 1282.
  34. Techen, L., Dr., Oberlehrer in Wismar. 1358 f.
  35. Telschow, Zahlkommissär in Schwerin. 1148.
  36. Tetzner, Dr., Oberlehrer in Doberan. 1591.
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  1. Thiemig, Kirchenrath, Präpositus in Steffenshagen. 1034.
  2. Thierfelder, Dr., Geh. Ober=Medizinalrath, Professor in Rostock. 1151.
  3. Thormann, Rechtsanwalt in Wismar. 1386.
  4. Treichel, Rittergutsbesitzer auf Hoch=Palleschken in Westpreußen. 1233.
  5. Türk, Pastor in Zahrensdorf bei Brüel. 956.
  6. Venzmer, Rechtsanwalt in Teterow. 1138.
  7. Viereck, Dr., Kreisphysikus in Ludwigslust 1462.
  8. von Vietinghoff, Ober= Schloßhauptmann, Exc., in Schwerin. 1153.
  9. Voigt, Pastor in Alt=Schwerin. 1504.
  10. Volckmann, E., Verlagsbuchhändler in Rostock. 1421.
  11. von Voß=Wolffradt, Major a. D., Kammerherr, aus Lüssow bei Gützkow in Vorpommern. 1340.
  12. von Voß, Kammerherr, in Rühn bei Bützow. 1341.
  13. Voß, Dr., Bibliothekar in Schwerin. 1275.
  14. Voß, R., Gymnasiallehrer in Neubrandenburg. 1567.
  15. Waetke, Amtsrichter in Rehna. 1583.
  16. Wagner, Dr., Medizinalrath in Ribnitz. 1181.
  17. Wagner, Dr., Oberlehrer in Schwerin. 1563.
  18. Walter, pastor emer. in Schwerin. 580.
  19. Walter, Konsistorialrath, Superintendent in Parchim. 1060.
  20. Walter, Dr., Sanitätsrath in Güstrow. 1332.
  21. Walther, Wilh., D., Professor in Rostock. 1579.
  22. Wehmeyer, Rechtsanwalt in Schwerin. 1023.
  23. Wehner, Landdrost a. D. in Dömitz. 1126.
  24. Weil, Dr. med., prakt Arzt in Parchim. 1493.
  25. von Weltzien, Oberst, Brigadier ber Gendarmerie in Schwerin. 741.
  26. Westphal, Oberamtsrichter a. D., in Schwerin. 941.
  27. Westphal, Schulze in Barlin bei Dargun. 1561.
  28. Wiegandt, Dr., Gymnasiallehrer in Rostock. 1195.
  29. Wiese, Dr., Oberlehrer in Güstrow. 1281.
  30. Wigger, Dr., Landgerichtsrath in Güstrow. 1043.
  31. Wilbrandt, Gutsbesitzer auf Blankenhagen bei Wangerin in Pommern. 1524.
  32. Wilhelmi, Pastor in Hamburg. 927.
  33. Wilhelmi, Pastor in Kotelow. 1204.
  34. Wilhelmi, Dr., Sanitätsrath, Kreisphysikus in Schwerin. 1445.
  35. Willgeroth, Buchdruckereibesitzer in Wismar. 1531.
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  1. Winckler, Dr., Realgymnasial=Direktor in Bützow. 982.
  2. Winter, Oberstleutnant z. D. in Schwerin. 1390.
  3. Witt, Amtsrichter in Tessin. 1378.
  4. Witte, Senator, Hofbuchhändler in Wismar. 1358.
  5. Witte, H., Dr., Hülfsarbeiter am Geh. und Haupt=Archiv in Schwerin. 1574.
  6. von Witzendorff, Landgerichtsrath a. D. in Neustrelitz. 1198.
  7. Wohlfahrt, Rath, Bürgermeister in Neustrelitz. 1270.
  8. Wolfes, Lehrer der Ackerbauschule in Dargun. 1529.
  9. Wolff, Ober=Hofprediger in Schwerin. 1068.
  10. Wossidlo, Oberlehrer in Waren. 1356.
  11. Wulff, Werner, Pastor in Blankenhagen bei Gelbensande. 1576.
  12. Wünsch, Dr. jur., Amtsverwalter in Crivitz. 1473.
  13. Zarneckow, Landdrost in Lübz. 1094.
  14. Zelck, Dr., Bürgermeister in Malchow. 1507.
  15. Zimmermann, J. F., Rentner in Wismar. 1471.
  16. Zingelmann, Distrikts=Baumeister in Dömitz. 1541.
Vignette
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Seit dem Jahre 1835 besteht unter dem Protektorat der beiden Allerdurchlauchtigsten Grossherzoge ein Verein für mecklenburgiscne Geschichte und Alterthumskunde. Zweck des Vereins ist, die Geschichte unseres engeren Vaterlandes nach allen Beziehungen hin zu erforschen und die Ergebnisse dieser Forschungen durch den Druck zu veröffentlichen.

Während der Zeit seines nunmehr über 60jährigen Bestehens hat der Verein alljährlich einen stattlichen Band mit seinen Forschungen füllen können, die unter dem Titel Jahrbücher für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde der Oeffentlichkeit übergeben wurden. Daneben ist alles Urkundenmaterial, das mecklenburgische Verhältnisse betrifft, auch wenn es in fremden Archiven gesucht werden musste, von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1380 im Mecklenburgischen Urkundenbuch gedruckt, und zum bequemen und vortheilhaften Gebrauch des Urkundenbuchs und der Jahrbücher sind ausführliche Register erschienen.

Die in Schwerin und Umgebung wohnenden Mitglieder erhalten zugleich durch die im Winter abgehaltenen abendlichen Monatssitzungen Gelegenheit, den dort gehaltenen Vorträgen beizuwohnen und in zwanglosem Kreise der persönhchen Berührung mit Gleichstrebenden sich zu erfreuen.

Der Verein hat sich durch diese seine Thätigkeit die Anerkennung der weitesten Kreise erworben, und das kann ihn nur bestärken, auf dem eingeschlagenen Wege weiter zu gehen. Vor allem aber liegt ihm daran, in Mecklenburg selbst und besonders hier in Schwerin, wo der Schwerpunkt seiner Thätigkeit liegt, die grösstmögliche Theilnahme und Förderung zu flnden. Zwar hat sich in den letzten Jahren die Zahl der ordentlichen Mitglieder stetig vermehrt und beträgt jetzt nach dem anliegenden Mitgliederverzeichniss 478, doch dürfte dieselbe den Verhältmssen nach noch einer bedeutenden Steigerung fähig sein, und also auch die Wirksamkeit des Vereins eine noch grössere werden können.

Wir dürfen hoffen, dass auch Sie, hochgeehrter Herr, den patriotischen Bestrebungen des Vereins Ihre Theilnahme nicht versagen, und deshalb richten wir an Sie die Bitte, Sie wollen durch Ihren Beitritt als ordentliches Mitglied die Zwecke des Vereins fördern helfen.

Jedes ordentliche Mitglied zahlt jährlich einen Beitrag von 6 Mk. und erhält dafür die Jahrbücher kostenfrei zugesandt. Weitere Verpflichtungen, als Zahlung des Jahresbeitrags, erwachsen den Mitgliedern nicht; doch werden alle Aufsätze, die sich für den Abdruck im Jahrbuch eignen, und ferner alle Ueberweisungen an unsere Vereinssammlungen: Alterthümer, Bücher, Münzen und Bilder, die sich auf Mecklenburg beziehen, gern und mit Dank angenommen.

Die vor Ihrem Beitritt erschienenen Jahrbücher des Vereins können die Mitgheder zu bedeutend ermässigtem Preise (anstatt 8 Mk. meist für 1 Mk.) durch den Vorstand beziehen; den Band des Urkundenbuchs, dessen Ladenpreis 15 Mk., für die letzten Bände 16 Mk. beträgt, erhalten sie für 3 Mk.

Zur Anmeldung Ihres Beitritts bitten wir die anliegende Karte zu unterschreiben und zu expediren.

Schwerin, im Juni 1899.

Der Vorstand
des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde. A. von Bülow , Staatsminister, 1. Vorsitzender. B. von Bülow , Wirkl. Geh. Rath, 2. Vorsitzender. Dr. H. Grotefend , Geh. Archivrath, 1. Sekretär. F. von Meyenn , Archivar, 2. Sekretär. Dr. C. Schröder , Geh. Reg.-Rath, Bibliothekar. O. Schwerdtfeger , Minist.-Sekretär, Kassenführer. Dr. W. Voss , Bibhothekar, Bilderwart. C. Balck , Geh. Oberfinanzrath. Dr. R. Piper , Geh. Hofrath. L. von Oertzen , Landrentmeister. J. von Prollius , Ministerialrath.
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