Hünengrab von Alt=Sammit (Nr. 3).
(Katalog=Nummer St. 2. 3.)
Im Jahre 1860 sind bei Alt=Sammit (bei Krakow)
zwei bedeutende Steinkammern abgetragen, die
nach Form und Inhalt unsere am besten
charakterisirten Hünengräber darstellen; vergl.
den eingehenden Bericht von Lisch, Jahrb. 26, S.
115 ff. 1883 ist dort ein drittes Hünengrab
angeschnitten und leider zerstört, ehe eine
sachkundige Untersuchung stattgefunden hatte.
Die Ermittelung der Fundverhältnisse hat sich
Herr Fabrikant Lorenz in Krakow angelegen sein
lassen, wobei besonders die Aussagen des Herrn
Inspektors Homann in Alt=Sammit zu Grunde gelegt
sind. Danach unterschied sich dieses Grab von
den beiden andern ganz wesentlich. Es war ein
Lehmhügel von 5 m Durchmesser, das Grab
äußerlich nicht sichtbar; im Hügel eine
Steinschichtung von Feldsteinen, darunter ein
länglicher Raum, ausgesetzt mit platten Steinen,
nur 1,25 m lang und 0,60 m breit. Von einem
Decksteine verlautet nichts. Nach dem Berichte
scheint das Grab ein Steinkistengrab im
Charakter des eben besprochenen von Basedow (S.
121) gewesen zu sein. Gebeine sind nicht
beobachtet worden, eine "Urne" ist
verworfen. Bewahrt sind 6 Feuersteingeräthe
vortrefflichster Arbeit, von denen zwei von
Herrn Lorenz der Großherzoglichen Sammlung
übergeben, die übrigen in verschiedene Hände
gelangt sind. Die beiden in Schwerin
befindlichen Stücke sind: Keil von der Grundform
B I, beschrieben Jahrb. 63, S. 17; Meißel von
der Grundform B, beschrieben ebenda, S. 40.
Beide Geräthe gleichen in Form und Arbeit genau
den Stücken, welche den früheren Alt=Sammiter
Gräbern entnommen sind und werden demnach auch
derselben Zeit angehören. Wir hätten demnach
hier Steinkammergräber und ein Steinkistengrab
neben einander, ein seltenes Vorkommniß, welches
den Mangel eines einwandfreien Fundberichts
doppelt fühlbar macht.