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Mecklenburg-Pommersches Grenzgebiet um 1760
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I.

Meklenburg und der 7jährige Krieg.

Von

W. v. Schultz,
Oberst im Großherzoglich Meklenburg=Schwerinschen Militär=Departement.

~~~~~~~~~~~~

Fortsetzung.

~~~~~~~~~

Uebernahme des Commandos der preußischen Truppen in Meklenburg durch den Prinzen Eugen von Würtemberg; 2. Marsch der meklenburgischen Truppen nach Rügen; die Festung Dömitz.

W ir wissen, daß der Prinz Eugen von Würtemberg, als er am 31. October im Begriff stand, das schwedische Lager bei Prenzlau anzugreifen, vom Könige zur Vertheidigung Berlins abberufen worden war. Nach der Capitulation der Hauptstadt war er zur Armee nach Sachsen gegangen und hatte bei Torgau mitgekämpft. Darauf sollte er mit seinem Corps im Verein mit dem General Werner gegen die Russen operiren. Als Letztere sich aber im Winter 1760 nach der Weichsel zurückzogen, hatte ihm der König befohlen mit seinen Truppen Winterquartiere in Meklenburg zu beziehen. Sein Corps - das frühere Stutterheimsche - war circa 5000 Mann stark.

Am 29. November kündigte der Prinz dem Engeren Ausschusse von Woldegk aus an, daß er den Oberbefehl über sämmtliche preußischen Truppen in Meklenburg - incl. des Bellingschen Corps - übernommen und daß das Land diese Truppen zu verpflegen habe; gleichzeitig entbot er Deputirte der Ritter= und Landschaft in sein Hauptquartier. Uebrigens verhieß der Prinz strengste

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Ordnung und Manneszucht im Lande halten zu wollen und ersuchte den Engeren Ausschuß dies den Einwohnern bekannt zu machen, zugleich aber auch dieselben zu ermahnen, ruhig in ihren Wohnungen bei ihrem Gewerbe und Hantirung oder in ihrem Amte zu verbleiben. Diesem Manifeste folgte am 2. December von Stavenhagen aus noch ein ausdrücklicher General=Sauve=Garde=Brief für das ganze Land und dessen Einwohner.

Man muß bei dem ehrenwerthen Charakter des Prinzen Eugen annehmen, daß derselbe die bestimmte Absicht hatte, das unglückliche Land zu schonen, soweit es die Rücksicht aus das Wohl seiner eigenen Truppen irgend gestattete und zwar um so mehr, als er durch die Bande der Verwandschaft mit dem meklenburgischen Fürstenhause verbunden war. 1 ) Allein er hatte einem mächtigeren Willen zu gehorchen, gegen welchen es keinen Ungehorsam gab.

Die erste Sorge Friedrich des Großen nach dem Beziehen der Winterquartiere war stets, die Mittel für den Feldzug des nächsten Jahres bereit zu stellen und so gingen schon in den ersten Tagen des December (1760) im Hauptquartier des Prinzen die gemessensten und schärfsten Befehle des Konigs ein, Geld und Naturallieferungen im großartigen Maaßstabe aus "seiner Kornkammer" einzutreiben.

Am 9. December verlegte der Prinz sein Hauptquartier nach Rostock und theilte am nächsten Tage dem Engeren Ausschusse mit, daß der König befohlen habe, das Land solle 1500000 Thaler in 3 Terminen von 3 zu 3 Wochen zahlen, ferner 2000 Ochsen und 6000 Schafe zur Lieferung nach Wittstock bereit halten und 6000 Wispel Mehl, dazu 48000 Thaler Emballage=Gelder binnen 3 Wochen nach Lenzen senden. 2 ) Außerdem forderte er die Gestellung von 2000 Pferden und freie Verpflegung des ganzen Corps. Für das schlechte lauenburgische und sächsische Geld - letzteres hatte der König in der Münze zu Dresden mit sächsischem Stempel prägen lassen - wurde der Zwangscours eingeführt;

bei Einzahlung desselben in die preußischen Cassen mußte jedoch ein bedeutendes Agio entrichtet werden. Bei so bewandten Umständen darf es uns nicht Wunder nehmen, daß der Herzog dem Beispiele des Königs folgte; i. J. 1758 ließ er aus der Mark sein Silber zuerst 16, dann 18 Thaler, im November 1761 33,


1) Die Herzogin Luise Friederike von Meklenburg war eine Tochter des Erbprinzen Friedrich Ludwig von Würtemberg, also eine Nichte des Prinzen Eugen.
2) Später trat eine Aenderung dahin ein, daß die Lieferungen nach Lenzen, Zehdenick, Havelberg und Stettin gesendet werden sollten.
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im December desselben Jahres 34 und im Mai 1762 gar 40 Thaler prägen, ohne den Stempel von 1754 zu ändern.

Erschreckt durch diese neuen Forderungen schickte der Herzog den Oberjägermeister von Koppelow nach Rostock. Aber anstatt auf eine Ermäßigung der Lieferungen einzugehen, äußerte der Prinz sarkastisch: "Seine Majestät haben mit großem Interesse vernommen, daß der Herzog so viele Truppen angeworben, auch noch Cavallerie und Husaren errichtet hat; da werden auch wohl noch 3000 Rekruten für seine Armee in Meklenburg zu finden sein"; und fügte lächelnd hinzu, als Herr von Koppelow sprachlos vor Erstaunen ob dieser schriftlich nicht erwähnten Menschenforderung war: "Ja, ja, so etwas kann man nicht schriftlich fordern, sonst fliehen alle jungen Leute sofort aus dem Lande! Aber sagen Sie doch Ihrem Herrn, Seine Majestät will alle diese Forderungen fallen lassen, wenn Seine Durchlaucht sich entschließt, Seine Truppen in den Dienst des Königs zu geben".

Eine Uebergabe der meklenburgischen Truppen an den König von Preußen wäre aber gleichbedeutend mit einer völligen Aenderung des politischen Systems des Herzogs gewesen und wurde daher in den Verhandlungen mit dem Prinzen mit keiner Silbe weiter erwähnt. Auf Befehl des Herzogs waren die Truppen, welche im Laufe des Jahres durch Werbung auf circa 1900 Mann vermehrt waren, übrigens schon auf dem Marsche nach Rügen. Mißmuthig zogen sie der ihnen wohlbekannten Zufluchtsstätte zu. Sie wußten, was ihrer dort harrte; schlechte Quartiere, schlechte Verpflegung und im Herzen das niederdrückende Gefühl, mit Wehr und Waffen in den Händen, dem Feinde den Rücken wenden zu müssen.

Um den völligen Ruin des Landes abzuwehren, blieb der Regierung nichts übrig, als sich mit dem Engeren Ausschuß in Verbindung zu setzen und mit den Lieferungen zu beginnen. Zugleich aber wurden herzogliche Commissare an den Prinzen gesandt, um einen Nachlaß der unerschwinglichen Forderungen zu erwirken, mit dem Auftrage, ganz besonders zu betonen, daß sich der Herzog zur freiwilligen Gestellung von Rekruten unter keinen Umständen herbeilassen würde, weil dies gegen sein Gewissen und bei dem notorischen Menschenmangel im Lande auch völlig unmöglich sei. Der Prinz blieb aber bei seiner Forderung von 3000 Rekruten oder von 300 Thalern für jeden nicht gestellten Mann hartnäckig stehen: sonst sollten alle waffenfähigen Männer fortgeschleppt und die meklenburgischen Lande gänzlich verheert werden.

Indessen mochte der Prinz einsehen, daß er auf diese Weise eine erhebliche Anzahl brauchbarer Rekruten nicht erlangen würde.

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Er änderte seine Sprache und gab vertraulich zu verstehen, daß er von der Gestellung der Rekruten wohl absehen würde, wenn er nur sähe, daß seine übrigen Forderungen pünktlich erfüllt würden.

Die Regierung schmeichelte sich mit der Hoffnung billigere Bedingungen zu erlangen, zumal der Prinz als Verwandter der Herzogin die fürstlichen Herrschaften in Ludwigslust auf das höflichste hatte "becomplimentiren" und die Zusicherung geben lassen, der Herzog würde nicht allein in seiner Residenz, sondern auch in jedem seiner Schlösser vollkommen sicher und unbehelligt sein. Allein, als der erste Termin verstrichen war, ohne daß die fälligen Gelder und Lieferungen eingegangen waren, trat das Feld=Kriegs=Commissariat in der heftigsten Weise auf und drohte mit Verheerung und Verwüstung, sogar der Residenz und des Schlosses in Ludwigslust, so daß sich der Herzog, als ihm mitgetheilt wurde, daß sich wirklich schon Truppen=Commandos in Bewegung gesetzt, um die Drohungen auszuführen, bewogen fühlte - Anfang Januar 1761 - in großer Eile nach Lübeck zu flüchten.

Im höchsten Grade aufgebracht über den vermeintlichen Treubruch des Prinzen - die Drohungen waren wohl schwerlich ernstlich gemeint - und tief verstimmt über die Willfährigkeit der Ritterschaft den preußischen Forderungen gegenüber, schrieb der Herzog Anfang Januar an seine Gemahlin:

"Ich bin (Gott Lob!) eben glücklich und wohl hier angekommen, nachdem ich im Dunkeln in denen tiefsten Löchern und Wegen herumgekrochen und wäre mir eher des Himmels Einfall als diese Reise vermuthen gewesen nach allen Versicherungen des Prinzen von guter Gesinnung gegen mir. Ich bin aber immer so und glaube, die Leute denken, wie ich denke. Ich komme nicht wieder, es wäre denn, daß mir der Prinz auf Ehre und Gewissen versichern kann, wie ich und die Gegenden in Meklenburg, wo ich mich immer aufhalte, als Schwerin und die Lusthäuser niemals beunruhigt werden und daß ich auch sicher sei, der König schicke ihm keine diesem Vertrage zuwiderlaufenden Befehle.

Der Engere Ausschuß soll sein gewissenloses Betragen aber für Gott und mir verantworten! Mache übrigens den Herrn meine allerbeste Empfehlung: ich empfehle ihnen die Sorge für das Wohl des Landes und der Unterthanen, und den Theil der Verantwortung des Guten oder Bösen, das geschähe, würden sie am jüngsten Tage auch übernehmen. Sage dem Prinzen, daß keine Menschen geliefert würden; das liefe wider Gott, das könnte ich nicht thun, einem Menschen seine Freiheit nehmen."

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Als nun der Prinz von Würtemberg dem Herzog durch die Übermittelung seiner Gemahlin die bündigsten Versicherungen für seine persönliche Sicherheit gab, dabei aber den dringenden Rath einfließen ließ, sich mit dem Könige auszusöhnen, schrieb der Herzog - am 11. Januar: durch einen Ausgleich mit Preußen würde er den Kaiser, Frankreich und Rußland zu sehr erbittern, auch traue er dem Könige nicht. "Ich weiß kein ähnlicheres Bild zwischen Ihm und mir, als die Fabel des Wolfes und des Lammes, ich weiß keine Zuflucht wie Gott und die Barmherzigkeit des Prinzen, für welche ich mich glücklich schätzen würde, es sei über kurz oder lang, eine wahre Erkenntlichkeit an den Tag zu legen. Gott wird zwischen dem König und mir der Richter sein!"

Um die Mitte des Januar kehrte dann der Herzog in seine Residenz zurück.

Das Kriegs=Commissariat hatte sich endlich durch die dringlichen Bitten und Vorstellungen der herzoglichen Commissare und des Engeren Ausschusses 500000 Thaler von den geforderten 1500000 Thalern abdingen lassen. Allein die Abminderung der Summe wurde dadurch fast bis auf die Hälfte wieder zurückgenommen, daß die Contribution in Gold gezahlt werden sollte, oder, wenn die Zahlung in Courant geschähe, 200000 Thaler Agio verlangt wurden. Die Bemühungen der Commissare um theilweisen Erlaß der Naturallieferungen hatten keinen Erfolg.

Die großen Mengen von Schlachtvieh und Mehl, welche in die Magazine nach Lenzen geliefert werden sollten, waren zur Proviantirung der Festungen Stettin, Colberg und Magdeburg bestimmt. Abgesehen hiervon hatte das Land aber noch Naturallieferungen zur Verpflegung der in Meklenburg und an der Grenze liegenden preußischen Truppen zu gestellen. Diese Lieferungen waren so reichlich in Ansatz gebracht, daß das Kriegs=Commissariat gleich Anfangs 6 Aemter mit den auf sie entfallenen Quoten an die Magazine nach Lenzen weisen konnte, also die Naturalien zu einem ganz anderen Zwecke verwendete, als wozu sie ursprünglich verlangt waren. Aber, was viel schlimmer war, die preußischen Truppen mußten, ungeachtet der an das Kriegs=Commissariat für sie zu liefernden Naturalien und ungeachtet der sogenannten Ochsengelder, welche sich bereits über 71000 Thaler beliefen und welche unter dem Versprechen gefordert und eingetrieben wurden, daß die Truppen für Geld zehren sollten, fast überall von den Einwohnern verpflegt werden. Das Land aber erfuhr in Bezug auf die weit über die Stärke der Truppen geforderten Lieferungen trotzdem keine Erleichterung. Zwar untersagte das Kriegs=Commissariat, als der

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Bedarf für die Truppen auf lange hinaus reichlich gedeckt war, der Ritterschaft und den Städten alle weiteren Naturallieferungen, verlangte aber dafür, unter dem Titel "Ersparte Naturaliengelder" eine Summe von 135000 Thalern. Ebensowenig wurde, als die Magazine in Lenzen u. s. w. gefüllt waren, der Rest der geforderten Naturalien dem Lande erlassen, sondern zu Geld angesetzt und somit noch weitere 175000 Thaler verlangt. Ja, man legte sogar nach Verlauf von 5 Monaten der Ritterschaft eine neue Naturalienlieferung auf.

Mit alledem war aber das Kriegs=Commissariat noch nicht zufrieden. Man suchte die rückständigen Forderungen aus den lahren 1758 und 1759 hervor und verlangte unter diesem Titel noch weitere 387927 Thaler, zahlbar binnen wenigen Tagen. Das Einzige, was diese ernormen Leistungen für das Land erträglich machte, war, daß alle Zahlungen und Naturallieferungen der Billigkeit und dem bestehenden Herkommen gemäß von den Behörden vertheilt und ordnungsgemäß eingesammelt an das Kriegs=Commissariat abgeliefert wurden. Bald aber trat ein Ereigniß ein, welches den geschäftlichen Beziehungen zwischen der Regierung und dem preußischen Hauptquartier einen argen Stoß gab und an die Stelle von Gesetz und Ordnung, Gewalt und Willkür setzte.

Ende Januar 1761 erließ der Prinz ein Ausschreiben im Lande, daß jedes Domanial=Amt, jede Stadt und jedes Rittergut eine bestimmte Anzahl 4spänniger Wagen zum 10. Februar nach Rostock, Neukalen und Tessin zu gestellen hätte. Bei jedem Wagen sollten sich außer dem Gespannführer zwei zur Arbeit tüchtige Leute befinden, versehen mit Arbeitsgeräth, mehreren Faschinen und Lebensmitteln auf 3 Tage. Dabei war die ausdrückliche Versicherung ertheilt, daß nach Ablauf dieser Frist Gespann und Leute in ihre Heimath zurückkehren sollten.

Sobald dies Ausschreiben zur Kenntniß der herzoglichen Commissarien und des Engeren Ausschusses kam, begaben sich dieselben zum Prinzen und stellten ihm vor, daß hieraufhin kein meklenburgischer Unterthan erscheinen würde, da alle Landeseinwohner, vom Ersten bis zum Letzten glauben würden, daß es hierbei auf eine Rekrutenaushebung abgesehen sei.

Der Prinz zeigte große Empfindlichkeit über das in ihn gesetzte Mißtrauen, welches er nicht verdiene und gab die bündigsten Versicherungen, daß er weit entfernt wäre, solche Mittel, um sich Rekruten zu verschaffen, anzuwenden. Vertraulich eröffnete er den Herren, daß es sich um eine Expedition nach Schwedisch=Pommern handle, zu welcher die Arbeiter und die Gespanne ge=

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braucht werden sollten. In diesem Sinne schrieb der Prinz eigenhändig an den Herzog, ebenso richtete die Prinzessin, seine Gemahlin, 1 ) welche zu längerem Aufenthalte in Rostock eingetroffen, im dortigen Palais residirte und sofort die freundschaftlichsten Beziehungen zur Herzogin Luise Friederike angeknüpft hatte, ein völlig beruhigendes Schreiben an die Letztere.

Unter diesen Umständen ließ es der Herzog, im Einverständniß mit dem Engeren Ausschuß, geschehen, daß Gespanne und Leute gestellt wurden. Jedoch verbot er ausdrücklich, junge ledige Knechte und Arbeiter zu schicken; "um den preußischen Officieren den in den meklenburgischen Landen noch übrigen kleinen Vorrath an jungen, diensttauglichen Leuten nicht zu zeigen," wie es in dem Erlaß heißt.

So kam denn - aus dem Domanium nur wenige - eine sehr ansehnliche Menge von Wagen und Leuten in den drei genannten Städten zusammen und wurden sofort, Gespannführer wie Arbeiter, von preußischen Commandos ergriffen und in Gewahrsam gebracht. Besonders vertrauenerweckend für das Auge der musternden Officiere war freilich diese bunt zusammengewürfelte Menge nicht. Die Mehrzahl waren bejahrte, verheirathete Männer, Greise und halbe Kinder; nur wenig junge und rüstige Leute. Alle wurden in die Kirchen gesperrt und in strengem Gewahrsam gehalten; da man die Gespanne ohne Aufsicht stehen ließ, die Behörden aber sich in den ganzen Handel nicht mischen wollten, nahm sich Jedermann, was ihm gefiel; Wagen, Geschirre und Pferde wurden theils gestohlen, theils irrten letztere noch Tage und Nächte lang in den Straßen und Feldern umher und kamen entweder überhaupt nicht oder halb verhungert und zerschunden in die Hände ihrer Besitzer zurück.

Die Absicht des preußischen Oberbefehlshabers lag klar zu Tage. Zwar gab er sich zunächst noch den Anschein, als sei es auf eine Rekrutirung gar nicht abgesehen gewesen. Er rief den Oberamtmann Brandt 2 ) zu sich, beschwerte sich heftig darüber, daß aus den Domainen so wenig Wagen erschienen seien; es sei des Herzogs eigner Schade, denn bevor alle Gespanne zusammen wären, könne er mit denselben nichts anfangen. Indessen als der Engere Ausschuß, dessen Mitglieder zu empfangen der Prinz abgelehnt hatte, eine schriftliche Beschwerde einreichte und sich auf des Prinzen, unter Brief und Siegel gegebenes Versprechen berief, gab er offene


1) Eine Nichte Friedrich des Großen.
2) Derselbe war zweiter herzoglicher Commissarius.
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Antwort: er habe nach der bestimmten Ordre des Königs, seines allergnädigsten Herrn gehandelt und werde auch künftighin so handeln. Zu gleicher Zeit forderte er für die gesandten Dienstuntauglichen, ebenso für die Verheiratheten, jüngere, kräftige Leute, für die nicht Gestellten aber einen dreifachen Ersatz.

Inzwischen wurden die weggenommenen Leute in verschiedenen Transporten, mit Stricken an einander gekoppelt, in die preußischen Rekruten=Depots abgeführt. Auf ihrem Marsche durch das Land befanden sich dieselben in den Kirchen, wo sie während der Nacht, mitunter auch mehrere Tage lang eingesperrt wurden, in der bejammernswerthesten Lage. Es liegen gerichtliche Aussagen der Küster an der Pfarr= und der Heiligen Geist=Kirche zu Güstrow vor, welche ein Bild großen Elends liefern. "Man reichte den Gefangenen", heißt es in einem amtlichen Bericht, "statt aller Nahrung Brod und Wasser und dieses in so wenig zureichender Menge, daß sie verhungert und verdürstet sein würden, wenn sich nicht die Bürger und Einwohner ihrer erbarmt hätten. Die Versagung auch derjenigen Freiheit, welche dem ärgsten Missethäter vergönnt ist, machte die Kirchen zu wahren Kloaken und setzte die Leute in den Stand des unreinlichsten Viehes. Die natürliche Neigung, aus einem so entsetzlichen Zustand zu kommen, trieb einige der in die Kirche zu Krakow gesperrten Unterthanen zu einem Fluchtversuch. Man bemerkte es, man schoß unter sie und tödtete 3 auf der Stelle. Unlängst hat man wieder 4 von diesen entflohenen Leuten in dem Krakower See gefunden, welche ohne Zweifel damals auch sich mit der Flucht zu retten versucht, vermuthlich aber verfolgt und in der Angst in den See gelaufen und ertrunken sind."

Die Folgen blieben nicht aus, als diese gewaltsame Rekrutirung im Lande bekannt wurde. Bürger und Bauern, Alles was zum Kriegsdienste irgendwie tauglich war, ging schaarenweise aus dem Lande oder verkroch sich, ungeachtet der rauhen Jahreszeit, in Wäldern und Brüchen. Handel und Wandel lagen völlig darnieder.

Im Vertrauen auf die Zusicherungen des preußischen Oberbefehlshabers hatte Herzog Friedrich, um wenigstens die persönliche Sicherheit seiner Unterthanen zu erhalten, sein Land alle Kräfte anspannen lassen, seine eignen Kassen völlig erschöpft und seinen Kredit aufs Höchste angespannt. Die Handlungsweise des Prinzen aber und die schließliche Berufung auf die königlichen Befehle, welche ja jeden Tag neue Forderungen bringen konnten, benahm seinen feierlichsten Versicherungen jegliche bindende Kraft, mithin allen Werth. Der Herzog verbot daher seinen Beamten und

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Pächtern weitere Zahlungen und Lieferungen zu leisten und der Ritterschaft und den Städten gab er anheim, in derselben Weise zu verfahren. Er selbst aber, auf das Aeußerste indignirt über das Benehmen des Prinzen, traute jetzt auch den Versicherungen, welche derselbe ihm in betreff seiner persönlichen Sicherheit gegeben hatte, nicht mehr und begab sich am 14. Februar mit den Ministern nach Lübeck. Auch der ErbPrinz Ludwig, welcher bei den früheren Invasionen stets im Lande geblieben war, folgte seinem Vater dorthin. von der fürstlichen Familie blieb nur die Herzogin Luise Friederike in Schwerin zurück.

Die Rekrutenaushebung hatte den Erwartungen des Prinzen nicht entsprochen. Statt der erhofften 3000 Rekruten hatte er nur 600 diensttaugliche Leute erhalten, dafür aber das Vertrauen des Herzogs und der meklenburgischen Bevölkerung völlig verloren. Er bemerkte zu seinem großen Schrecken, daß nun auch die Zahlungen und Lieferungen ins Stocken geriethen und suchte einzulenken. Zunächst schickte er den Gutsbesitzern ihre alten Leute zurück, jedoch nur gegen einen Revers, in welchem sich Erstere auf ihr Ehrenwort und bei Verpfändung ihres ganzen Vermögens verpflichten mußten, für jeden Zurückgesandten einen diensttauglichen Rekruten zu stellen und dem Herzog ließ er durch den Oberamtmann Brandt mittheilen, wenn die Lieferungen aus dem Domanium wieder aufgenommen würden, wolle er sogleich alle verheiratheten Rekruten in ihre Heimath entlassen. Der Herzog aber, zu aufgebracht, um sich auf irgend welche Unterhandlungen einzulassen, schnitt alles Weitere mit der Erklärung ab, daß er keine andere Sicherheit für seine unschuldigen Unterthanen sähe, als wenn der Prinz sich entschließen wolle, mit seinem Truppenkorps die meklenburgischen Lande gänzlich zu verlassen. Bei dieser Antwort verblieb er auch, als der Prinz schriftlich erklärte, daß der König nunmehr die Rekruten=Angelegenheit ganz in seine Hände gegeben hätte und daß in Meklenburg an keinem Ort mehr gewaltsam rekrutirt werden sollte, wenn der Herzog sich verpflichten wolle, für die nicht gestellten Rekruten für seine Domainen 100000 Thaler, welche Summe nach einigen Tagen auf 70000 ermäßigt wurde, zahlen wolle. Der Ritterschaft wurden die fehlenden Leute ebenfalls zu Gelde und zwar zu 40000 Thalern gerechnet.

Am 26. Februar 1761 erließ der Prinz wiederum ein Manifest, in welchem er öffentlich erklärte, es solle keine Rekrutenaushebung in Meklenburg fortan mehr statthaben, worin er aber gleichzeitig drohte, denjenigen Einwohnern, welche ihre Heimath verlassen hätten und nicht binnen 8 Tagen zurückkehrten, alles bewegliche und unbewegliche Eigenthum zu nehmen oder zu verwüsten.

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Aber auch diese Erklärung des Prinzen war nicht im Stande den Herzog zur Wiederaufnahme der Lieferungen zu bewegen.

Der König war in hohem Grade aufgebracht, als er vernahm, daß die Zahlungen und Lieferungen aus Meklenburg, deren er in diesem Jahre mehr denn je bedurfte, um seine Armeen zum Frühjahr in Kriegsbereitschaft zu setzen, zu stocken anfingen. Er sprach dem Prinzen seine höchste Unzufriedenheit aus und sandte ihm die bestimmtesten und schärfsten Befehle. Diese Ordre war gerade in Rostock eingegangen, als der Oberamtmann Brandt sich beim Prinzen verabschiedete, um nach Lübeck zurückzukehren. Zu seinem äußersten Schrecken las der herzogliche Commissar das eigenhändig vom König unterzeichnete Schreiben: "Es sollten durchaus keine gelinden Mittel mehr zu gestatten sein, sondern bei fernerer Weigerung wären die Vorwerke, Dörfer und Städte in Brand zu stecken, auch Alles bis auf den Grund zu verheeren."

Es ist nicht ersichtlich, wie weit die geforderten Contributionsgelder bei Eingang der neuen königlichen Befehle - Ende Februar - bereits entrichtet waren. Außer den Lieferungen an Naturalien und außer dem bereits Gezahlten, verlangte das Kriegs=Commissariat jetzt allein von den herzoglichen Domainen 566683 Thaler und da man eingesehen hatte, daß die Städte überhaupt nicht mehr zahlungsfähig waren, sollte der Herzog die von denselben noch zu zahlende Summe von 407764 Thaler mitbezahlen, also im Ganzen beinahe 1000000 Thaler.

Der Prinz von Würtemberg befand sich in einer schwierigen Lage. Die Befehle des Königs mußten buchstäblich vollzogen werden, einestheils weil derselbe Ungehorsam bei seinen Generälen überhaupt nicht duldete, dann aber auch, weil der Prinz wußte, daß die immer verzweifelnder sich gestaltende Lage des preußischen Staats den König zwang, die von seinen Truppen besetzten Länder seiner Gegner unerbittlich, bis zum völligen Ruin derselben auszunutzen. Auf der anderen Seite widerstrebten dem loyalen Charakter des Prinzen die befohlenen Zwangsmaßregeln auf das Aeußerste und er bemühte sich lebhaft, den Herzog zur Sinnesänderung und zur Wiederaufnahme der Zahlungen zu bewegen. Gewiß handelte er in gutem Glauben, wenn er dem Herzog schrieb: "Ich will mit Leib und Seele dafür haften, daß keine neuen Anforderungen in diesem Jahr an Eure Durchlaucht mehr gemacht werden."

Seine Bemühungen waren vergeblich. Der Oberamtmann Brandt mußte dem Prinzen mittheilen: Der Herzog müsse. mit blutendem Herzen das Schicksal seiner Lande erwarten, welches er nicht ändern könne.

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Mit dem März dieses Jahres beginnt für Meklenburg eine Schreckensherrschaft, welche an die Zeit des 30jährigen Krieges erinnert. von hier an hauptsächlich stammte jener Haß gegen Preußen, von dem unsere Väter uns erzählten, der namentlich beim Landvolk mit zäher Ausdauer von Generation zu Generation forterbte und der erst in unserer Zeit völlig überwunden ist durch die nahe Verwandtschaft und Freundschaft, welche unser Herrscherhaus mit dem Hohenzollernstamm verbindet und durch die enge Waffenbrüderschaft, welche die meklenburgischen Regimenter aus den blutigen Schlachtfeldern Frankreichs mit ihren preußischen Kameraden schlossen.

Die exekutorische Beitreibung der Contribution und der Naturallieferungen wurde in systematischer Weise begonnen und zwar, um einen Druck auf den Herzog auszuüben, zunächst in den herzoglichen Domainen und Bauerndörfern. Der Feld=Kriegs=Commissar General von Kleist schickte sogenannte Proviant=Commissare mit Exekutions=Commandos aus und Jedem derselben wurde ein oder nach Beschaffenheit mehrere herzogliche Aemter zur Ausnutzung überwiesen.

Wie diese Beamten ihren Auftrag auffaßten, geht aus einem Schreiben hervor, welches der Proviant=Commissar Teßmar an das Amt Walsmühlen richtete. "Mir ist aufgetragen," schreibt er mit großer Offenherzigkeit, "die Beamten zur Contribution und Fouragelieferung mit den schärfsten Mitteln ohne Ausnahme anzuhalten und erreiche ich meinen Zweck nicht anders, so wird Plündern, Rauben, Stehlen, Sengen und Brennen fürgenommen."

Und so wurde es im ganzen Lande ausgeführt. Anfangs verfuhr man nach vorgeschriebenen Schemas; z. B. einem Bauernhofe wurde eine bestimmte Summe "Rekrutengeld" auferlegt und diese auf die Bauern, die Knechte, Mägde, Einlieger und Kinder über 12 Jahre repartirt. War dies Geld bezahlt, mußte derselbe Hof außerdem einen Zuschlag zur Steuer, unter dem Namen "Montirungsgeld" entrichten. Bald aber hörte dies ordnungsgemäße Verfahren auf und es begann eine förmliche Plünderung. Man nahm aus den Pachthöfen und Bauerndörfern fort, was man fand. Alles ausgedroschene Korn wurde weggefahren, was noch in Garben war, mußte durch die wenigen Leute, welche vom Pfluge weggeholt und dadurch verhindert wurden die Aecker zu bestellen, ausgedroschen werden. Die brauchbaren Pferde, die Ochsen, Kühe, Schweine, Schafe, selbst das Federvieh ward ins Brandenburgische abgeführt oder an fremde Händler, welche wie die Geier den Commissaren auf Schritt und Tritt folgten, verkauft.

Die Mehrzahl der herzoglichen Beamten und viele Pächter waren, dem Beispiel ihrer Regierung folgend, geflüchtet. Den

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Zurückgebliebenen wurden große Geldsummen abgepreßt, nichts desto weniger nahm man ihnen aber ihren ganzen Vorrath an Korn. Einige derselben kauften ihr eigenes Vieh mit baarem Gelde zurück; man nahm es ihnen aber dennoch, selbst wenn sie leichtgläubig genug gewesen waren, einen solchen Handel zum zweiten, ja zum dritten Male abzuschließen. 1 )

Dabei lebten die Exekutions=Commandos überall auf Diskretion und mußten ebenso wie die Commissarien mit Wein, Branntwein, Kaffee und den besten Speisen vollauf bewirthet werden.

Am schlimmsten erging es natürlich den Aemtern, in welchen die Beamte oder die Pächter geflohen waren. Die zurückgelassenen Effekten wurden geraubt oder verdorben, die Häuser aber derart demolirt, daß sie in langer Zeit nicht wieder bewohnt werden konnten. In vielen Wohnungen blieb kein Fenster unversehrt und in einigen wurden sogar alle Thüren, Oefen, ja selbst die Dächer völlig ruinirt.

Den Bauern, welche sich selbst, ihr Vieh und Korn nicht in Wäldern und Brüchen verbergen konnten, ging es nicht besser. Dörfern, die man für so armselig hielt, daß sie nicht im Stande waren 40 - 50 Thaler aufzubringen, sind durch die grausamste Behandlung der Einwohner 4 - 500 Thaler abgepreßt worden. Die Frauen, Dienstmägde und Kinder versuchte man durch Prügel, unter welchen Einige derselben ihren Geist aufgaben, zu zwingen, den Aufenthaltsort der geflüchteten Männer und den Ort anzuzeigen, wo sie das Ihrige versteckt hielten. An einigen Orten wurden die Frauen mit Stricken in die Schornsteine gehängt und mit Rauch gequält, um Geständnisse zu erpressen. In anderen Dörfern, z. B. in Raduhn, wurden die Häuser der Geflüchteten niedergebrannt.

Durch diese Requisitionen und Verwüstungen erlitten die Domainen einen ungeheuren Schaden. Auf Jahre hinaus wurden dem herzoglichen Haushalt fast alle Einnahmen entzogen und nur durch die größeste Einschränkung gelang es dem sparsamen Fürsten mit der Zeit das Gleichgewicht in seinen Finanzen herzustellen.

Als der Geld= und Kornzufluß aus den Domainen zu versiegen drohte, richtete das Kriegs=Commissariat auf die großen bei Schwaan, Ribnitz und Doberan gelegenen fürstlichen Waldungen sein Augen=


1) Wir folgen bei dieser ganzen Schilderung einer ausführlichen Species facti, welche auf Grund protokollarischer Erhebungen angefertigt und vom Herzog und den Ministern eigenhändig unterzeichnet ist. Es ist wohl anzunehmen, daß die Behörden vielfach stark übertriebene Berichte an die Regierung eingesendet haben.
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merk. Die Oberförster wurden befehligt, die besten Bäume fällen zu lassen, aber auch Käufer anzuschaffen und die Abfuhr zu veranlassen. Da die Commissare bald einsahen, daß sie Unmögliches gefordert, wurde angeordnet, daß die Ritterschaft 500 6spännige Wagen mit je 2 Leuten 3 Wochen lang zur Abfuhr des Holzes stellen sollten. Hierzu wollten sich aber die Gutsbesitzer der mangelnden Arbeitskräfte wegen und aus Furcht, Leute und Pferde nicht wieder zu bekommen, durchaus nicht verstehen; auch wiederstrebte es ihnen, die Hände zur Devastirung der schönen meklenburgischen Waldungen zu bieten, besonders da der Holzmangel im Lande bereits anfing, fühlbar zu werden. Das Kriegs=Commissariat erklärte hierauf, der Gewinn aus dem Holzverkauf sei auf 400000 Thaler veranschlagt; wolle die Ritterschaft von dieser Summe 300000 Thaler und die Städte 100000 baar oder gegen Wechsel bezahlen, so wolle dasselbe von dem Fällen der Bäume absehen.

Der Engere Ausschuß wandte sich, bei dem völligen Unvermögen des Landes, diese neue enorme Summe zu entrichten, um Hülfe an den Herzog; doch konnte dieser nicht helfen, machte aber die Ritterschaft für den Schaden verantwortlich, wenn sie sich an der Zugrunderichtung der Forsten betheiligte. Als der Engere Ausschuß unmittelbar beim Prinzen vorstellig wurde, erhielt er von demselben einen scharfen Verweis und wurde unter Androhung der härtesten Strafen zum ungesäumten Gehorsam ermahnt.

Inzwischen suchte die Regierung auf andere Weise Rath zu schaffen. Da das gefällte Holz von Rostock aus zur See versandt werden sollte, hatte sie sich nach Stockholm um Abhülfe gewendet und alsbald erschien vor dem Hafen von Warnemünde eine schwedische Brigantine, deren Capitain durch ein Manifest im Lande bekannt machen ließ, daß er alle Schiffe für gute Prisen erkläre, welche sich unterstehen würden, mit Holz beladen, den Hafen zu verlassen.

Durch diese Maaßnahme wurde allerdings ein Verkauf des Holzes nach außen verhindert, aber es entstand hieraus eine neue Calamität für die Einwohner des Landes. Das Commissariat setzte das Holz zu einem unmäßigen Preise zu Gelde an und zwang die Einwohner durch militärische Exekution, wenn nöthig durch Schläge und Mißhandlungen, die auf einen Jeden repartirte Fadenzahl anzunehmen und zu bezahlen. So wurden z. B. die Bürger der Stadt Wismar gezwungen, für Holz 18000 Thaler zu entrichten.

Zu diesen Verlusten, die das Land zu tragen hatte, kam noch, daß sämmtliche herzogliche Kassen mit Beschlag belegt waren und alle Landes=Steuern, Einnahme der Post u. s. w. an preußische Kassen abgeführt wurden.

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Da Friedrich der Große dem Herzoge seine feindselige Haltung besonders entgelten lassen wollte, hatte er befohlen, die Domainen in ganz besonderer Schärfe zu den Kriegslasten heranzuziehen. Die Ritterschaft litt infolgedessen weniger, aber immer noch schlimm genug. Da die Mehrzahl der Gutsbesitzer nicht im Stande gewesen war, den an sie gestellten Anforderungen Genüge zu leisten, hatte der Prinz Ende Februar einen ritterschaftlichen Convent nach Rostock ausgeschrieben und durch heftige Drohungen jedem einzelnen Gutsbesitzer einen Revers abgepreßt, durch welchen sich derselbe bei Verpfändung seiner Güter und seiner Ehre verpflichtete, alle Lieferungen bis Ende April zu bewerkstelligen. Diejenigen, welche auf dem Convent nicht erschienen waren, wurden durch eine täglich zu zahlende Strafe von 50 Thalern gezwungen, den Revers nachträglich zu unterschreiben.

Auch hier handelte das Kriegs=Commissariat durchaus willkürlich. So mußten diejenigen Gutsbesitzer, welche ihre Quote zu der großen Mehllieferung nach Lenzen pünktlich abgeliefert hatten, als letztere später in eine Roggenlieferung nach Stettin, Zehdenick und Havelberg umgewandelt war, an derselben wiederum theilnehmen und erhielten auf ihre Beschwerde die Antwort, die Anrechnung des bereits gelieferten Mehls sei zwar recht und billig, ein Erlaß der Roggenlieferung sei aber unthunlich, weil die Disposition aus eine solche Vergütigung nicht getroffen sei.

Manche von der Ritterschaft waren gänzlich unvermögend, alle diese Lasten zu tragen. Diesen wurde, wie in den Domainen, durch die härteste Exekution sämmtliches Korn und Vieh genommen; so geschah es bei Herrn von der Lühe aus Massow, Hauptmann a. D. von Cramon aus Ilow, der Frau von Tornow und vielen Anderen.

Am unerträglichsten war aber das Elend in den Städten. Nirgends war der Ueberfluß weniger zu suchen als hier; in vielen derselben herrschte geradezu Armuth und Mangel und die Gemeinden waren durch die früheren Zahlungen bereits hoch mit Schulden belastet. Das Kriegs=Commissariat zog deßhalb nur diejenigen Städte zu den Zahlungen heran, welche ihm noch leistungsfähig erschienen; es waren dies: Schwerin, Güstrow, Parchim, Bützow, Boizenburg, Rehna, Gadebusch, Grabow, Wittenburg, Waren und Röbel. Diesen Städten wurde Ende Februar, trotz der bereits gezahlten 35000 Thaler und trotz geleisteter großer Naturallieferungen, die noch zu zahlende Summe auf rund 455000 Thaler festgesetzt, wovon auf Schwerin und Güstrow je 120000 Thaler entfielen.

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Zuerst versuchte das Kriegs=Commissariat die Vertheilung dieser Summen auf die einzelnen Einwohner durch die Behörden vornehmen zu lassen, stieß dabei aber, trotzdem man die Magistratspersonen durch tagelangen Arrest bei Wasser und Brod und der gröbsten Begegnung mürbe zu machen gesucht, auf so entschiedenen Widerstand, daß das Kriegs=Commissariat die Vertheilung selbst in die Hand nehmen mußte. Es lag in der Natur der Sache, daß dieselbe auf diese Weise nicht gerecht und sachgemäß ausfallen konnte. Im Allgemeinen verfuhr man nach dem Princip, die reichen und wohlhabenden Bürger besonders heranzuziehen; so z. B. wurde in Güstrow der Stadtsyndikus Sibeth zu 10000, andere angesehene Persönlichkeiten zu 5000, 3000 und 2000, außerdem jedes Haus zu 100 Thaler angesetzt.

Wo der Kriegsrath von Kleist selbst anwesend war, wurde ganz besonders scharf verfahren. Konnten die Einwohner ihre Quote nicht bezahlen, wurden ihre Wohnungen völlig ausgeräumt, die Sachen meistbietend verkauft und hierauf das Haus demolirt; in dem Sibeth'schen Hause, dessen Besitzer geflüchtet war, wurden sogar die Wände eingeschlagen.

Da man aber bald einsah, daß dies Verfahren den wohlhabenden Einwohnern, von denen Viele sich und ihre Werthsachen in Sicherheit gebracht hatten, nicht empfindlich genug war, um sie zur Rückkehr und zur Herausgabe ihres Geldes zu bewegen, nahm man seine Zuflucht zu persönlichen Mißhandlungen. Die Frauen der Geflüchteten - unter ihnen Frauen von Wirklichen Geheimräthen, Doctoren u. s. w. - und die Kinder, wurden im Rathhause bei Wasser und Brod tagelang gefangen gehalten, ohne Betten oder Stroh zum Lager. Weil aber besonders aus der Stadt Schwerin, viele zum Hofe und zur Regierung gehörige Einwohner geflüchtet waren - in Lübeck allein hielten sich 600 Personen auf, welche vom Herzog unterstützt wurden - ließ der Kriegsrath von Kleist sämmtliche Einwohner der Stadt in Classen eintheilen und machte letztere für die einzelnen Mitglieder derselben verantwortlich. Zahlte die Classe nicht für die Geflüchteten und Unvermögenden, mußten wiederum einzelne, nach Willkür Herausgegriffene, auch solche, welche die auf sie entfallene Quote bereits eingezahlt hatten, für die ganze Classe eintreten und wurden, wenn sie sich weigerten, bedroht, zu Fuß nach Stettin transportirt und dort zum Festungsbau verwendet zu werden. So erging es unter Anderen zwei Herzoglichen und einem Kammerdiener der Prinzessin Ulrike von Meklenburg, von welchen für die sogenannte Hofclasse 3707 Thaler erpreßt wurden. Ein gleiches Schicksal widerfuhr dem Re=

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gierungssecretär zur Nedden, welcher für die Regierungsclasse haften sollte. Nachdem derselbe vorher in seiner Wohnung von einem Officier und dem Commissar Christoffers arg gequält und mit Stockschlägen tractirt war, wurde er mit mehreren anderen Einwohnern zuerst zu Fuß, dann zu Wagen nach Bützow transportirt und nicht früher freigelassen, als bis er die an der Quote der Regierungsclasse noch fehlenden 100 Thaler bezahlt hatte.

Die Juden der Stadt bildeten eine eigene Classe und waren zu 25000 Thalern angesetzt. Als "der Hofjude" Nathan, dessen Vermittelung sich die Regierung in der Regel bei ihren Geldgeschäften bediente, mit seiner ganzen Familie geflohen war, wurde sein gesammtes Mobiliar verkauft und ihm noch eine besondere Geldstrafe von 5000 Thalern zuerkannt. Die Judenschaft Schwerins, haftbar für die gesammten 30000 Thaler, konnten oder wollten diese Summe nicht zahlen; es wurden daher 10 derselben in engen Gewahrsam gebracht und es wird in den Acten als eine ganz besondere Schändlichkeit des Kriegs=Commissars von Kleist hervorgehoben, daß er die Mitglieder des Magistrats, als diese ihre Quote zur bestimmten Frist nicht gezahlt hatten, zu den 10 Israeliten in dasselbe sehr kleine Zimmer sperren ließ.

Da beim Abmarsch der preußischen Truppen - Mitte Mai - noch nicht alle Summen beigetrieben waren, so befahl der Fähnrich Sommer, den gesammten Magistrat als Geißeln mitzuführen. Nur durch schleunige Erlegung der noch fehlenden 2000 Thaler gelang es den schwer geängsteten Vätern der Hauptstadt ihre Freiheit zu erkaufen. Aehnlich erging es den kleinen Städten; es wurden dort Summen erpreßt, deren Herbeischaffung Jedermann für unmöglich gehalten hatte.

Wie erwähnt war die Herzogin Luise Friederike in Schwerin zurückgeblieben, in der Absicht, durch den persönlichen Verkehr mit den preußischen Befehlshabern und deren Frauen die schweren Leiden des unglücklichen Landes zu mildern. Der Aufenthalt in der Residenz war für die edle Frau ein trostloser. Der Herzog weilte mit den Ministern und den Beamten seines Hauses in Lübeck, alle Freunde und dem Hofe nahestehende Personen waren geflohen. "Hier in meinem Frauenreich - denn die Männer laufen Alle davon! - ist Alles still", schrieb sie im Februar 1761 ihrem Gemahl, und im April: "Es ist ein Jammer, welcher nicht zu beschreiben und einen Stein erbarmen muß, und dieses Elend mit anzusehen ist nicht für empfindliche Herzen, welche noch den Tod davon kriegen werden. Wann werden unsere Peiniger abziehen?!" Die

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Briefe der Herzogin bieten uns ein Bild der rührendsten Gattenliebe; unter allen Klagen vergißt sie nie, ihren Gemahl zu trösten und ihm Muth einzusprechen. Dabei war sie ängstlich besorgt um seine Gesundheit, denn dem Herzog, welcher sich i. J. 1754, wegen einer krebsartigen Geschwulst an der Brust, einer sehr gefährlichen Operation hatte unterziehen müssen, war regelmäßige Bewegung und die strengste Diät von seinen Aerzten vorgeschrieben worden. "Gott ist gütig", schreibt die Herzogin im März, "und Seine Güte währet ewiglich und der Menschen Bosheit muß vergehen wie ein Rauch. Um eins ersuche ich Dich, mein Engel, nämlich, daß Du ordentlich leben mögest im Essen und Schlafengehen und in der nöthigen Motion, welches mit zur Gesundheit gehört und Gott auch von uns fordert, denn Er ist ein Gott der Ordnung."

An dem Hofe der Herzogin verkehrte die Gräfin Isenburg, welche ihrem Manne, der das preußische Blockadecorps vor Dömitz befehligte, nach Meklenburg gefolgt war und sich den Winter hindurch in Schwerin aufhielt. Zwar sagte der Herzogin die Persönlichkeit dieser Dame durchaus nicht zu, aber sie erhoffte durch den Umgang mit derselben Gutes für das Land. "Die Gräfin", schrieb sie dem Herzog, "ist sehr energischen Charakters und hält ihren Herrn und Ehegemahl fest unter dem Pantoffel." Wir glauben bei dem späteren, überraschenden Abzuge der preußischen Truppen von Dömitz keinen Fehlschluß zu thun, wenn wir die geschickten Hände der Herzogin in den engsten Zusammenhang mit diesem Ereigniß bringen.

Auch mit der Prinzessin von Würtemberg stand die Herzogin im fortgesetzten freundschaftlichen Verkehr, da sie wußte, daß der Prinz gerne das Land geschont hätte und nur gezwungen einem höheren Willen gehorchte. "Eben komme ich von Schwaan", schrieb sie im März ihrem Gemahl, "die Prinzessin scheint sich bei uns zu gefallen und läßt Dir, wie auch der Prinz, viel Schönes sagen. Letzterer versichert, er wolle als ein ehrlicher Mann und treuer Verwandter handeln, nur bitte er Dich um Gotteswillen, alles Mögliche beizutragen, damit er nicht in Verantwortung beim Könige käme, indem er gar zu strenge Ordres erhalten und also wider Willen sich genöthigt sehen würde, wegen der mangelnden Contribution mit der strengsten Exekution vorzugehen. Sobald er aber nur von Seite Deiner Domainen befriedigt wäre, so könne er mit Recht berichten, wie willfährig Du wärest; Du für Deine Person wärest ganz sicher, so lange er da wäre, aber es könne ein Anderer an seine Stelle kommen." -

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Es gab nunmehr nur noch einen Fleck meklenburgischer Erde, welcher nicht unter der Botmäßigkeit der preußischen Befehlshaber stand - die Stadt und Festung Dömitz.

Wir wissen, daß diese Festung, dem Allianzvertrage vom 1. December 1757 zufolge, dem Könige von Frankreich übergeben werden sollte, welcher aus derselben einen starken Waffenplatz zu machen beabsichtigte, als Stützpunkt seiner Operationen an der Elbe und über diesen Fluß hinaus. In dem Zustande, in welchem sich die Festung bei Ausbruch des 7jährigen Krieges befand, hatte dieselbe nur insofern einige Bedeutung, als ihre Kanonen die freie Schifffahrt auf der Elbe zu hindern vermochten. Im December 1757, als die ersten preußischen Truppen in Meklenburg einrückten, sandte der Herzog dem Commandanten von Dömitz die Warnung zu, wider eine Ueberrumpelung der Festung auf seiner Hut zu sein.

Zum Commandanten der Stadt und Festung war im October 1761 der Major Hieronymus Hertrich ernannt worden, ein von Asthma und Rheumatismus arg geplagter, sonst aber energischer und intelligenter Officier. Aus seinem sehr detaillirten Bericht an den Herzog vom 16. December ersehen wir, daß eine Stadtbefestigung überhaupt kaum noch existirte, der Zustand der eigentlichen Festung (Citadelle) aber in jeder Hinsicht ein so über die Maßen elender war, daß dieselbe gegen einen Angriff nicht 24 Stunden gehalten werden konnte. Die Umwallung der Stadt, völlig verfallen, ließ eine Geschützaufstellung überhaupt nicht zu; die Festung, außerhalb der Stadt gelegen, war zwar sturmfrei, hatte aber weder bombensichere Räume, noch Kanoniere, noch genügende Munition und Proviant. Die Besatzung bildete das Infanterie=Bataillon Alt=Dömitz, dessen 2 Compagnien, zusammen 94 Mann stark, durchweg aus Invaliden bestanden. Zu seinem Schrecken hatte der Commandant entdeckt, daß diese braven Leute nur in den Gewehrgriffen ausgebildet, aber auch hierin noch nicht bis zur Chargirung gekommen waren.

Auf die dringlichen Vorstellungen des Commandanten um Abstellung dieser Uebelstände hatte der Vicekanzler Dittmar erwidert: der Major solle sich ja auch nicht gegen eine Belagerung, sondern gegen eine Ueberrumpelung wehren und durch die Erklärung, sich bis auf den letzten Mann vertheidigen zu wollen, seien schon schlechtere Plätze als Dömitz es sei, gehalten worden.

Zum Glück erschien in den ersten 3 Kriegsjahren kein Feind vor den Thoren der Festung; erst im Frühjahr 1761 drohte derselben ernste Gefahr.

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Als der General von Werner im Herbst 1760 Meklenburg verlassen, hatte die meklenburgische Regierung den General Lantinghausen ersucht, mit dem Oberst Belling, in dessen loyale Gesinnung der Herzog sehr großes Vertrauen setzte, einen Waffenstillstand dahin abzuschließen, daß beide kriegführende Mächte während des Winters 1760/61 den meklenburgischen Boden nicht betreten sollten. Auf diese Anregung hin vereinbarte der schwedische Oberbefehlshaber mit dem Prinzen von Würtemberg, als dieser sein Hauptquartier in Rostock aufgeschlagen hatte, eine Waffenruhe, welche bis Ende März währen sollte, aber - das Land Meklenburg war in dem Vertrage mit keinem Worte erwähnt. So hatte denn der Prinz die Hände völlig frei und beschloß die günstige Gelegenheit zu benutzen, sich auch der Festung Dömitz zu bemächtigen. Zwei unbedeutende Vorfälle boten hierzu den Vorwand.

Der Major Hertrich hatte 2 preußische Dragoner, welche im Amte Dömitz, mit einem meklenburgischen Deserteur in der schamlosesten Weise marodirt hatten, aufgreifen und nach Rostock an ihr Regiment abliefern lassen, wozu er nach dem von dem Prinzen emanirten Patent durchaus das Recht hatte. Dies Verfahren wurde ihm als Freiheitsberaubung preußischer Soldaten ausgelegt.

Der zweite Vorfall war noch drastischer. In einem bei Dömitz gelegenen Dorfe hatte der Commissar Zuckmachovius, ein Mensch, von dem selbst die preußischen Officiere nicht anders als mit der größesten Verachtung sprachen, sich so ungalant gegen das schöne Geschlecht benommen, daß er, um eine größere Summe Geldes zu erpressen, Bauerfrauen geprügelt und die Frau eines Verwalters mit Füßen getreten hatte. Ermuthigt durch die Ankunft einer meklenburgischen Patrouille der Dömitzer Garnison, welche der Commandant häufig in die Umgegend auszuschicken pflegte, waren die hocherregten Frauen aus ihrer renitenten Haltung schnell in die Offensive übergegangen und bald hatte sich ein dichter Kreis um den unglücklichen Beamten geschlossen. Was im Innern dieses Kreises vorgegangen, hat Niemand jemals erfahren, bald aber übertönte das durchdringende Hülfegeschrei einer männlichen Stimme das gellende Gekreische der wuthschnaubenden Megären und lockte zwei zufällig des Wegs daherkommende Officiere der Dömitzer Garnison herbei. Nur mit der größten Mühe und nicht ohne persönliches Risico gelang es diesen den übel zugerichteten Commissar aus den Händen ihrer Landsmänninnen zu befreien. Die Haltung der Letzteren blieb jedoch eine so drohende, daß die Officiere Herrn Zuckmachovius den wohlgemeinten Rath gaben, sich so schnell als möglich aus dem Staube zu machen. Diesen Vorfall beeilte sich

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der undankbare Commissar im preußischen Hauptquartier so darzustellen, als ob die meklenburgischen Officiere ihn an der Ausübung seiner Amtspflichten gehindert hätten. Der Prinz, ohne sich auf eine weitere Erörterung dieser Angelegenheit einzulassen, schrieb kurzer Hand: "Unter diesen Umständen bleibt mir nichts Anderes übrig, als mich der Festung mit Waffengewalt zu bemächtigen."

Am 22. März 1761 erschien das preußische Belagerungscorps vor Dömitz und besetzte alle Zugänge zur Festung, auch auf dem hannoverschen Elbufer. Commandirt wurde das Corps, welches 480 Mann Infanterie, 150 Husaren und Dragoner, mit 6 Geschützen kleinen Kalibers, stark war, von den Majors Graf von Isenburg und von Römer.

Die Besatzung der Festung war durch die in Schwerin zurückgebliebenen Kranken und Invaliden auf 400 Mann verstärkt und mit Proviant auf 5 Monate versehen; die Zugänge zu derselben waren zum Theil durch Wasserstauungen unzugänglich gemacht. Ein Uebelstand war es, daß die meklenburgische Cavallerie, welche an der oben erwähnten, verunglückten schwedischen Expedition unter dem Major Baader theilgenommen hatte, in der Stärke von 96 Pferden nach Dömitz geschickt - der Commandeur der Leibgarde zu Pferde, der Oberst von Barssen, übernahm dort den Befehl über dieselbe - und, aus Mangel an Platz in der engen Citadelle, in der gänzlich offenen Stadt einquartiert war, somit eine leichte Beute des Feindes werden konnte. Der Commandant hatte dieselbe daher, von einer ihm ertheilten Erlaubniß des Herzogs Gebrauch machend, bei Annäherung des Belagerungscorps über die Elbe setzen und in dem (meklenburgischen) Dorfe Kaltenhof Quartier nehmen lassen. Ein Kanonenschuß von der Festung sollte das Signal für den Major Baader sein, mit seinen Reitern aufzubrechen und durch das hannoversche Gebiet Lübeck zu erreichen zu suchen.

Am 23. März früh Morgens, ließ der Commandant auf die sich der Festung allzu keck nähernden preußischen Husaren einen Kanonenschuß abgeben. Es war der erste und letzte, welcher während der ganzen unblutigen Berennung abgefeuert wurde und zugleich der Marschbefehl für den Major Baader. Um seinen Mannschaften - es waren 2 Officiere und 60 Reiter mit 96 Pferden - den Charakter einer Truppe zu nehmen, da sie als solche das neutrale hannoversche Gebiet nicht passiren durften, hatten die Leute Stallkittel über ihre Uniformen ziehen müssen, führten aber Säbel und Pistolen.

Der Abmarsch der meklenburgischen Reiter war den Preußen verrathen worden und sofort hatte der Graf Isenburg den Major

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von Zülow mit 100 Husaren über Boizenburg auf das linke Elbufer entsandt, um dieselben abzufangen. Als der Major Baader bei Artlenburg anlangte, und dort wieder auf das rechte Elbufer übersetzen wollte, verweigerte ihm der preußisch gesinnte Postbeamte die Benutzung der Fähre. Ein nach der Stadt Lauenburg an die dortige Behörde abgesandter Officier kam mit dem Bescheid zurück, ohne Befehl der hannoverschen Regierung in Ratzeburg eine Erlaubniß zum Uebersetzen nicht geben zu können. Durch diesen Aufenthalt gewann der Major von Zülow Zeit heranzukommen und das Commando in Artlenburg, wo der Major Baader seine Leute einstweilen einquartiert hatte, aufzuheben. Die meklenburgischen Reiter wurden zur Armee des Königs geschickt; nur 18 Gardisten gelang es sich nach Lüneburg zu retten, von wo sie theils in hannoversche Regimenter gesteckt wurden, theils nach Lübeck entkamen. Die Officiere wurden auf ihr Ehrenwort, in diesem Kriege nicht gegen Preußen dienen zu wollen, entlassen. Der Postmeister aber erhielt durch Major von Zülow zur Belohnung seiner bewiesenen patriotischen Gesinnung von den, dem Major Baader abgenommenen Geldern 100 Thaler als "Douceur" ausgezahlt.

Dem Major von Zülow glückte bei dieser Gelegenheit noch ein anderer Fang; seine Husaren nahmen auf der lauenburger Landstraße den Oberst von Glüer gefangen, welcher, wie schon früher erwähnt wurde, mit Befehlen des Herzogs von Lübeck nach Dömitz abgeschickt war.

Am 24. März ließ Graf Isenburg den Commandanten in aller Form zur Uebergabe der Festung auffordern; der Major Hertrich lehnte die Aufforderung entschieden ab.

Dem Herzog war es nicht zweifelhaft, daß die Festung, bei dem gänzlichen Mangel an bombensichern Räumen, sich bei einer Beschießung durch schweres Geschütz, dessen Herbeischaffung auf der Elbe von Magdeburg preußischerseits bereits eingeleitet war, keinen Augenblick würde halten können. Er suchte sich den Besitz der Festung daher auf andere Weise zu sichern. Der Oberjägermeister von Koppelow in Schwerin wurde, mit den ausgedehntesten Vollmachten aller Art ausgerüstet, angewiesen, in Unterhandlung mit den vor Dömitz befehligenden Officieren zu treten. Mit Hülfe des Bürgermeisters Wenmohs aus Grabow, bei welchem der Stab des Belagerungscorps auf dem Hinmarsche nach Dömitz in Quartier gelegen und wo derselbe auf speciellen Befehl des Herzogs auf das zuvorkommendste aufgenommen war, gelang es demselben nach langen Verhandlungen die Majors Graf Isenburg und von Römer zu bewegen, dem Prinzen von Würtemberg über die großen Schwierig=

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keiten, welche eine förmliche Belagerung der Festung bereiten würde, zu berichten und von weiteren Unternehmungen gegen dieselbe entschieden abzurathen.

Fünf Wochen hatte die Blockade der Festung gewährt; dann ließ der Graf Isenburg am 9. Mai einen Vergleich mit dem Commandanten dahin abschließen, daß die preußischen Truppen gegen eine Zahlung von 4000 Thalern seitens der Stadt Dömitz und einige vom Commandanten abgegebene Erklärungen, z. B. daß Herr Zuckmachovius nicht von den Truppen der Festung arretirt, daß der abgegebene Kanonenschuß lediglich ein Warnungsschuß für die preußischen Husaren, sich den Wällen nicht allzusehr zu nähern, gewesen sei u. s. f., die Einschließung der Festung aufheben und abmarschiren sollten.


Die allgemeine Kriegslage im Jahre 1761.

Wiederum waren die Anstrengungen der verbündeten Mächte während des Jahres 1760 fruchtlos gewesen und Friedrich der Große hatte das Feld behauptet. Als das Jahr 1761 anbrach, waren die Neigungen fast aller Höfe friedlich. Frankreichs Handel hatte der Seekrieg vernichtet, seine Finanzen waren völlig erschöpft. Der russische Kanzler hätte gerne die Hand zum Frieden geboten, wenn er nur die Mittel gefunden hätte, den glühenden Haß der Kaiserin Elisabeth gegen den König von Preußen zu besiegen. In Schweden war der König und das Volk dem Kriege gegen das protestantische Preußen stets abhold gewesen; nun, da die französischen Subsidien nicht mehr regelmäßig gezahlt wurden und das Gold zur Bestechung der Mitglieder des Reichsraths zu versiegen begann, bildete sich im letzteren, unter Führung des Obersten Pechlin, eine Partei, welche die Theilnahme an dem Kriege gegen Preußen entschieden verdammte. Selbst Maria Theresia, bisher die Seele der Coalition, war nach dem Verlust der Schlacht bei Torgau und bei der überaus großen Zerrüttung der östreichischen Finanzen in ihrem Gewissen beunruhigt, ob die gänzliche Erschöpfung ihres Staates nicht dessen Sicherheit gefährden würde, selbst bei nicht unglücklicher Beendigung des Krieges.

Mehr aber als seine Feinde war der König von Preußen des Friedens bedürftig. Fünf Kriegsjahre hatten die Kräfte des Landes völlig erschöpft; der Kern der Truppen war auf den Schlachtfeldern geblieben und die Armee konnte nur durch Annahme von

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Ueberläufern, durch gewaltsame Rekrutirung in Sachsen und Meklenburg, oder durch Einstellung von Gefangenen ihre Lücken ausfüllen. Dazu kam, daß der bisherige treue Bundesgenosse, König Georg II. von England, gestorben war und sein Nachfolger entschieden friedliche Neigungen hatte. Zwar bewilligte das Parlament im December 1760 noch die bisherigen Hülfsgelder in der Höhe von 670000 £, doch man fühlte, daß der Eifer für den Krieg im englischen Volke erkaltete.

Dies allgemein gefühlte Friedensbedürfniß führte dazu, daß zwischen Oestreich, Frankreich, Rußland, Schweden und Sachsen einerseits und Preußen und England andererseits ein Friedenscongreß vereinbart wurde, welcher zu Augsburg stattfinden und im Juli eröffnet werden sollte. Da aber die Verhandlungen zwischen Frankreich und England über einen Separatfrieden gescheitert waren und die Mächte sich schon über die Vorfragen nicht einigen konnten, so kam der Congreß - die Gesandten hatten schon Wohnungen in Augsburg gemiethet - nicht zu Stande und der Krieg nahm seinen Fortgang.

Der diesjährige Operationsplan der Verbündeten war, durch eine vereinigte russisch=östreichische Armee, unter den Befehlen des Feldmarschalls Butturlin und des Generals Laudon Schlesien zu erobern, während eine zweite östreichische Armee unter dem Feldmarschall Daun gemeinschaftlich mit der Reichsarmee die Eroberung Sachsens vollenden sollte. Ein selbstständiges russisches Corps unter dem General Romanzoff hatte den Auftrag Colberg zu erobern. Vor dieser zweimal vergeblich belagerten Festung war gewissermaßen die russische Waffenehre engagirt und schon bei Beginn des Jahres wurden die umfassendsten Vorbereitungen getroffen, sich dieser Festung, deren Einnahme für den Besitz Pommerns durchaus nothwendig war, zu bemeistern. Hiermit war auch der schwedischen Armee ihre Aufgabe gestellt. Während die Feldzüge der früheren Jahre resultatlos verlaufen mußten, weil denselben entweder ein klar durchdachter Operationsplan nicht zu Grunde lag, oder weil bei so weit ausgreifenden Unternehmungen, wie es der Marsch auf Berlin war und bei der Neigung der verbündeten Heerführer, sich gegenseitig im Stiche zu lassen, die Stärke des Heeres nicht ausgereicht hatte, so konnte der schwedische Oberbefehlshaber in diesem Jahre keinen Augenblick zweifelhaft sein, wohin er seine Schritte lenken sollte. Wenn er an der Spitze von 15000 Mann dem Corps Romanzoff, welches nach und nach zu einer Stärke von 30000 Mann angewachsen war, vor Colberg die Hand reichte, so war für ihn nichts zu befürchten und mit dem Falle dieser Festung,

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die Herrschaft der Preußen auf Stettin beschränkt. Es gehörte aber eine Vorbedingung zum Gelingen dieses Planes und dieser fehlte - der beiderseitige gute Wille!

Nach dem Abmarsche des Prinzen von Würtemberg übernahm der Oberst Belling wiederum den Oberbefehl über die preußischen Truppen in Meklenburg. Der Ruf dieses geschickten und kühnen Husaren hatte sich weithin durch alle Lande verbreitet; von ferne und nahe eilten Abenteurer aller Nationen seinen Fahnen zu, so daß es ihm gelang, sein Regiment im Winter 1760/61 von 5 auf 10 Schwadronen zu bringen und im Frühjahr sogar noch ein 3. Bataillon zu 5 Schwadronen zu errichten, ohne einen einzigen der in Meklenburg gewaltsam ausgehobenen Rekruten hierzu verwendet zu haben. Sein Corps bestand nunmehr aus den beiden Bataillonen des Freiregiments Hordt (10 Compagnieen) mit 6 Bataillonsstücken und 10 Eskadrons Husaren - das 3. Bataillon war zur Armee des Königs geschickt -, in Summa: 1000 Mann Infanterie und 1300 Husaren. An der Spitze dieser winzigen Truppenmacht sollte sich der Oberst im Laufe dieses Jahres der sechsfach stärkeren schwedischen Armee gegenüber als Meister im kleinen Kriege bewähren und unsterblichen Kriegsruhm erwerben!

Die nächste Beschäftigung des Oberst Belling war, die noch rückständigen Zahlungen und Lieferungen einzutreiben, nicht allein für den Unterhalt seiner Truppen, sondern auch zur fortgesetzten Speisung der preußischen Magazine an der meklenburgischen Grenze, von wo die Lebensmittel= und Fourage=Transporte zur Armee und weiter in die preußischen Festungen abgeführt wurden.

Der Oberst hatte sich durch die Geradheit seines Wesens und die Loyalität seines Charakters das ganz besondere Vertrauen des Herzogs und seiner Minister erworben. Zwar mußte er die großen Lieferungen, wie es der bestimmte Befehl des Königs war, mit unnachsichtlicher Strenge einfordern, allein man konnte unbedingt auf sein gegebenes Wort bauen und er hielt Ordnung und strenge Mannszucht unter seinen Truppen. So traten wieder geordnete Beziehungen zwischen den meklenburgischen Behörden und dem preußischen Kriegs=Commissariat ein. Nach einer mündlichen Uebereinkunft des Obersten mit den Mitgliedern des Engeren Ausschusses trat, nachdem die herzogliche Regierung hierzu ihre Einwilligung gegeben, Anfang Juni im preußischen Hauptquartier zu Diekhof bei Lage ein Convent zusammen, durch welchen alle rückständigen Lieferungen geregelt und außerdem eine neue Geldforderung von 200000 Thalern bewilligt wurde, von welcher die Stadt Rostock allein 50000 Thaler zahlen sollte.

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Die Feindseligkeiten zwischen den Schweden und Preußen waren nach stillschweigendem Uebereinkommen auch nach Ablauf der zu Ribnitz geschlossenen Waffenruhe, welche bis Ende März währen sollte, verlängert worden. Beide Parteien arbeiteten mit großem Eifer daran, ihre Truppen für das kommende Jahr auf kriegstüchtigen Fuß zu setzen.


Die diplomatischen Verhandlungen mit Rußland. Beendigung der Verhandlungen mit Dänemark und Sendung des Baron von Lützow nach Stockholm.

Die diplomatischen Verhandlungen, welche die meklenburgische Regierung mit den fremden Höfen führen ließ, hatten einen doppelten Zweck: einmal versuchte dieselbe directe militärische Hülfe zu erlangen, um die preußischen Truppen aus dem Lande zu treiben, dann aber setzte sie auch alle Hebel in Bewegung, um die Cabinette der kriegführenden Mächte zu veranlassen, auf dem späteren Friedenskongreß, wenn irgend möglich, einen meklenburgischen Gesandten zuzulassen, jedenfalls aber mit ihrem ganzen Gewicht für die Interessen Meklenburgs einzutreten.

Directer militärischer Schutz konnte von Oestreich schon der entfernten Lage wegen nicht erwartet werden und auf die Hülfe der französischen Armee rechnete der Herzog nach dem Gange der Kriegsereignisse überhaupt nicht mehr; dagegen fiel die Unterstützung dieser beiden Großmächte bei etwaigen Friedensverhandlungen schwer ins Gewicht und besonders in diesem Sinne waren der Baron Dittmar und der Baron Teuffel in Wien und Versailles thätig. Auch von Dänemark war ein militärisches Einschreiten nicht mehr zu erwarten; hatte doch der Baron von Lützow, um nicht Alles zu verderben, es nicht einmal wagen dürfen, den Befehl des deutschen Kaisers, die preußischen Truppen anzugreifen und aus Meklenburg zu vertreiben - das Protectorium - dem König zu übergeben!

Die einzige Macht, von welcher die meklenburgische Regierung bisher eine Befreiung ihres Landes erhofft hatte, war die schwedische gewesen. Und wie war diese Hoffnung zu Schanden geworden! Die schmähliche Parteiregierung in Stockholm, welche durch französisches Gold gelenkt wurde, stellte unfähigen Oberbefehlshabern,

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die mit jedem Jahre wechselten, Aufgaben, welche dieselben nicht erfüllen konnten, weil ihre Armee, welche isolirt, ohne in Uebereinstimmung mit anderen Mächten zu handeln, ihr Ziel verfolgen sollte, zu schwach und ohne alle leichte Cavallerie war, so daß es den schwedischen Generälen niemals gelingen wollte, in Feindesland zu überwintern, worauf schließlich in jedem Jahre der ganze Feldzugsplan der Stockholmer Regierung hinauslief.

Auf eine werkthätige Hülfe Rußlands hatte man bisher nicht gerechnet. Indessen es war vorauszusehen, daß das Wort der mächtigen Czarin beim Friedensschlusse schwerwiegend sein würde. Aus diesem Grunde hatte der Herzog sich bereits im October 1758 um die Freundschaft der Kaiserin Elisabeth beworben und durch Vermittelung des russischen Gesandten in Hamburg, des Grafen Soltikoff, die Beschwerdeschrift, welche er gleich nach der ersten preußischen Invasion an Kaiser und Reich eingereicht hatte, der Kaiserin mitgetheilt und in einem Begleitschreiben ihren Beistand erbeten.

Erst nach Verlauf eines Jahres, unter dem Eindruck des Kunersdorfer Sieges, antwortete die Kaiserin. In der huldvollsten Weise drückte sie ihr inniges Beileid aus und versicherte, mit ihren Bundesgenossen dahin wirken zu wollen, daß beim Ende des Krieges dem Herzog der volle Ersatz der durch Preußen verursachten Schäden zu Theil werde. Auch richtete der Kanzler Woronzoff eine Note an die am russischen Hofe accreditirten östreichischen und französischen Gesandten, den Grafen Esterhazy und den Marquis de l'Hospital, in welcher er ihnen von der Gesinnung seiner Herrin Mittheilung machte und dieselben ersuchte, auch ihre Höfe für Meklenburg zu interessiren. Dieselbe Weisung erging an die russischen Botschafter in Wien und Versailles, die Grafen Kayserling und Bestoucheff.

von diesen Schritten machte die meklenburgische Regierung dem Baron Dittmar Mittheilung, mit der Weisung, sich die an den Grafen Kayserling von seinem Hofe erlassene Instruktion bestens zu Nutze zu machen, auch mit dem Grafen Bestoucheff, mit welchem der Vicekanzler von früher her bekannt war, in Briefwechsel zu treten.

Baron Dittmar berichtete umgehend hocherfreut, wie das große Interesse, welches der russische Hof für die Angelegenheiten des Herzogs gezeigt, in der Hofburg einen sehr angenehmen Eindruck gemacht habe. Er rieth, fortgesetzt recht genaue Thatberichte über den in Meklenburg angerichteten Schaden nach Petersburg zu senden und namentlich denselben nicht zu niedrig zu beziffern. "In Rußland ist man an hohe Summen gewöhnt", schrieb er, "6000000

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Thaler als Schadensrechnung für die Jahre 1758 und 1759 kann man ruhig ansetzen."

Das Jahr 1760, auf welches die verbündeten Mächte und ihre Anhänger so große Hoffnungen gesetzt hatten, verlief, ohne daß man einen Schritt weiter zum Frieden kam. Auch die Erwartungen des Schweriner Hofes waren sehr herabgestimmt, als der General Lantinghausen hinter die Peene zurückgegangen war, bis der bestimmte Befehl der Czarin die russischen Heerführer anwies, sich nicht zurückzuziehen, sondern in Pommern zu überwintern. Das erfüllte die meklenburgische Regierung mit neuen Hoffnungen und dieselbe beeilte sich, aus der Nähe der russischen Armee noch für den kommenden Winter Nutzen zu ziehen. Da aber mit Sicherheit vorauszusehen war, daß angeknüpfte Verhandlungen am Petersburger Hofe, wenn überhaupt, doch erst nach vielen Monaten zum Ziele führen würden und die Zeit zum Handeln drängte, beschloß man eine directe Einwirkung auf die russischen Generäle auszuüben, d. h. dieselben zu bestechen.

Am Hofe zu Warschau befand sich im Dienste des Königs August von Polen der Oberst von Petersdorf, welcher in Meklenburg begütert, Vasall des Herzogs und diesem persönlich bekannt war. An ihn erging im December 1760 die streng vertrauliche Aufforderung, er möge durch den Grafen von Brühl den General von Tottleben oder einen anderen russischen General veranlassen, sofort so zu operiren, daß Meklenburg von den preußischen Truppen befreit werde. Gelänge dies, wolle der Herzog dem betreffenden Heerführer noch vor Ausgang Mai in Hamburg eine Tonne Goldes (gleich 100000 Thaler) auszahlen lassen, auch dem Grafen Brühl "die angenehmsten Gefälligkeiten erweisen."

Der Herzog versprach sich viel von der militärischen Hülfe Rußlands, welche in diesem Jahre schon so nahe gewesen war. Wenn es ihm gelang, im nächsten Feldzuge eine Vereinigung der russischen und schwedischen Heere herbeizuführen, so war offenbar der ganze pommersche Küstenstrich mit den Festungen Colberg und Stettin für den König von Preußen verloren und Meklenburg konnte von dessen Truppen ferner nicht mehr gebrandschatzt werden.

Um den russischen Hof für dies Projekt zu gewinnen, beschloß der Herzog einen Abgesandten nach Petersburg zu senden. Er wählte hierzu aber nicht einen officiell beglaubigten Minister, um den König von Preußen nicht noch mehr zu reizen, sondern setzte sich mit dem Obersten von Petersdorf in Verbindung, welcher sich mit Erlaubniß seines Souverains bereit finden ließ, als Attaché des polnischen Gesandten in Petersburg für das Interesse des

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Herzogs dahin zu wirken, daß die russischen Heerführer durch ihre Operationen die meklenburgischen Lande vor preußischer Invasion schützten. Petersdorf selbst sollte sich die Erlaubniß auswirken, im russischen Hauptquartier den Feldzug mitzumachen, um an Ort und Stelle dafür zu sorgen, daß die russischen Generäle die Befehle der Czarin zur Deckung Meklenburgs auch wirklich in Vollzug setzten. Damit der Oberst über alle kriegerischen Ereignisse in Pommern stets auf dem Laufenden erhalten würde, sollte der meklenburgische Militär=Bevollmächtigte im schwedischen Hauptquartier Berichte über den Gang der Operationen über Altona direct an denselben senden.

Wiederum verhieß der Herzog demjenigen russischen General, welcher Meklenburg im nächsten Winter vom Feinde frei hielte, eine Ergötzlichkeit von 1 - 200000 Thalern. Mit dieser Freigebigkeit des Herzogs erklärte sich Petersdorf im Princip durchaus einverstanden, meinte aber, einer so großen Summe bedürfe es für die Generäle nicht, ein Viertel oder die Hälfte des ausgesetzten Geldes genüge; den Rest verwende man viel praktischer, um die russischen Minister zu bestechen, damit sie vorerst die nöthigen Befehle an die Generäle von der Kaiserin auswirkten.

Am Schweriner Hofe war man sich wohl bewußt daß auf eine ernstliche Mitwirkung der schwedischen Armee zur dauernden Besitznahme Pommerns kaum zu rechnen sei. Zwar hatte die Stockholmer Regierung in der Person des Generals Ehrenswärd, dem General Lantinghausen, welcher auf seinen Wunsch seines Commandos enthoben war, einen Nachfolger im Oberbefehl der Armee gegeben; welcher im vorigen Jahr bei der Vertheidigung Pasewalks große Tapferkeit bewiesen hatte. Allein diese Eigenschaft, so schätzenswerth sie auch war, gab noch keine Gewährleistung, daß der General auch die übrigen für einen Höchstcommandirenden unerläßlichen Eigenschaften hatte. Ein Wechsel im Obercommando war bei Beginn jedes Feldzuges eingetreten, ohne daß ein neuer Geist die schwedische Kriegsführung beseelt hatte und war mehr durch die Intriguen der Parteien im Reichsrath und durch die politische Stellung des betreffenden Generals, als durch die Rücksicht auf seine guten militärischen Eigenschaften bedingt worden. Man hatte nicht allein in Schwerin, sondern auch an den übrigen Höfen der Coalition das Vertrauen auf kriegerische Erfolge der Schweden gänzlich verloren.

Dennoch wollte die meklenburgische Regierung in diesem Jahre, wo sich ihr, durch den Ernst der russischen Kriegsführung, so günstige Chancen boten, wie nie zuvor, kein Mittel unversucht lassen, um den schwedischen General zu energischem Handeln anzuspornen. Sie

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beschloß aus diesem Grunde einen Gesandten nach Stockholm zu senden und wählte hierzu den Baron von Lützow.

Wir verließen diesen Diplomaten, als ihm im Mai des Jahres 1760 wegen des Abschlusses der Convention mit Schweden in Kopenhagen der Boden unter den Füßen zu heiß geworden und ihm deßhalb von seinem Hofe Urlaub zu einer Badereise nach Pyrmont ertheilt war. Anfang October war derselbe an den dänischen Hof zurückgekehrt und hatte es durch seine dringlichen Klagen über den Einfall des General Werner zu Wege gebracht, daß Graf Bernstorf dieserhalb wiederum in Berlin Vorstellungen machen ließ. Hier war man aber bereits so an dies völlig harmlose dänische Diplomatenspiel gewöhnt, daß die kurz abweisende Antwort einlief: man müsse Meklenburg seine gerechte Empfindlichkeit bezeigen, werde aber darauf sehen, daß diese mehr den Herzog in seinen Domainen treffe, als das unglückliche Land.

Der Herzog ersah von einem längeren Verbleiben des Baron Lützow in Kopenhagen keinen Nutzen für seine Sache. Deshalb lehnte er auch das Ansinnen des Kaisers, in Regensburg zu beantragen, daß dem Könige von Dänemark ein zweites Protectorium zum Schutze Meklenburgs übertragen werde, ab und rief den Gesandten, als er seiner Dienste in Stockholm bedurfte, zurück. Im Mai 1761 ging Lützow an seinen neuen Bestimmungsort ab; vorher aber legte er das unentsiegelte Protectorium in die Hände des Herzogs zurück, welcher es für spätere Geschlechter als redendes Wahrzeichen von des großen deutschen Reiches Macht und Herrlichkeit im Regierungsarchiv ad acta legte. 1 )

Der Oberst von Petersdorf wurde von der Kaiserin Elisabeth sehr gnädig aufgenommen. "Ihre Kaiserliche Majestät haben die Gnade gehabt, mich dreimal anzusprechen und Sich jedesmal huldvoll nach meinem Namen zu erkundigen," berichtete er hochbeglückt. Mit den Verhandlungen ging es aber nur langsam vorwärts. In einer Unterredung mit dem Großkanzler Woronzoff schilderte der Gesandte die großen Vortheile für die gemeinsame Sache, wenn ein russisches Corps die Preußen hindern würde, Geld, Rekruten, Pferde und Vorräthe aus Meklenburg zu ziehen. Der Kanzler gab dies zu, erklärte aber, er könne beim besten Willen nicht früher Versprechungen zur Deckung des meklenburgischen Landes geben, bis die Waffen in Pommern, wo der General von Romanzoff soeben


1) Hier lag es uneröffnet bis zum 11. Mai 1887, an welchem Tage es vom Verfasser in den Akten gefunden und von dem Herrn Archivrath Schildt geöffnet wurde.
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zur Belagerung Colbergs geschritten war, entschieden hätten. Dann legte er dem Obersten die verfängliche Frage vor, warum denn der Herzog seine Truppen nicht Theil am Kampfe nehmen lasse? Rußland würde dieselben gerne in seinen Sold nehmen; und ersuchte ihn schließlich, seine Ideen ausführlich in einem Memoire darzulegen.

Oberst von Petersdorf that dies und schlug vor: 8000 Russen sollten sich mit der schwedischen Armee und den bis auf 6000 Mann zu vermehrenden meklenburgischen Truppen vereinigen. Dies würde ein Corps von circa 30000 Mann ergeben, welches sich bei Demmin und Malchin aufstellen solle, nachdem die Vereinigung der Russen und Schweden über Prenzlau oder über Wollin stattgefunden habe.

Der Kanzler erklärte sich mit diesem Plan völlig einverstanden; in Schwerin hatte man aber allerlei Bedenken: in dem abzuschließenden Traktate müsse jedes Engagement, woraus eine Offensiv=Verbindung erwachsen könnte, sorgfältig vermieden werden, sonst könne der Fall eintreten, daß die meklenburgischen Truppen wohl gar gegen die Religion, gegen Kaiser und Reich oder gegen andere, dem herzoglichen Hause wohlwollende Mächte - Dänemark, dessen Beziehungen zu Rußland bereits gespannt waren - verwendet würden.

Ende September wurden die Verhandlungen unterbrochen, da der Großkanzler gefährlich erkrankt war. Zwar fertigte derselbe während seiner Genesung, Mitte October in Gegenwart des Obersten eine Ordre an" daß Letzterer sich zu der russischen Armee nach Pommern begeben und der Oberbefehlshaber angewiesen werden solle, seinen Anerbietungen Gehör zu geben, auch war der General von Brandt, ein sehr geschickter Officier, bereits bestimmt, das Commando über die Truppen, welche sich mit den Schweden vereinigen sollten, zu übernehmen. Dann aber stockte plötzlich Alles wieder; es machte sich auf die russische Heeresleitung die Einwirkung des Generals von Platen geltend, welcher von Friedrich dem Großen abgesandt, durch Zerstörung der Magazine Schrecken und Verwirrung im Rücken der russischen Armee verbreitete und die Besorgniß entstehen ließ, daß Colberg durch denselben entsetzt und die geplante Offensive gegen Berlin vereitelt werden könnte.

Petersdorf hörte unter der Hand aus zuverlässiger Quelle, daß sein Projekt gänzlich aufgegeben sei. Bestürzt eilte er zum Kanzler; er wird vorgelassen, findet denselben aber so schwach und elend, daß er mit ihm von Geschäften überhaupt nicht sprechen kann. Er sieht seinen Plan scheitern, auf welchen er so große Hoffnungen

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gesetzt hat und dessen Erfüllung so nahe schien. Unmuthig verkaufte er seine Feldequipage, welche er bereits beschafft hatte, da er in 5 Tagen zur Armee hatte abgehen sollen.

Seinem Berichte nach waren die Zustände am russischen Hofe derart, daß eine ersprießliche Thätigkeit für ihn daselbst nicht mehr möglich war. Wie der dänische Minister Graf Bernstorf sich geäußert hatte, gab es in Petersburg keine geordnete Regierung mehr, es war die Anarchie. Die Kaiserin Elisabeth, schon in gesunden Tagen den Regierungsgeschäften abhold, den Vergnügungen und Ausschweifungen ergeben, war jetzt krank und hinfällig; es war ihre Unterschrift bei den gewöhnlichsten Regierungsgeschäften oft in Monaten nicht zu erlangen. Der Kanzler, beschränkten Verstandes, von schwachem Charakter, eifersüchtig auf sein Ansehen, mißtrauisch gegen Jedermann, nahm Geldgeschenke von Frankreich und England, von Freund und Feind. Dazu kam bei den Ministern und den Generälen die Furcht, durch zu großen Eifer gegen Preußen sich die Ungnade des Großfürsten Peter zuzuziehen, welcher erklärtermaßen auf Seite des von ihm bewunderten Königs von Preußen stand. Petersdorf fragte in Schwerin an, ob er unter diesen Umständen noch in Petersburg bleiben solle?

Indessen für die Schweriner Regierung war die Hülfe durch die russischen Armeen die einzig mögliche und solange sich Romanzoff vor Colberg behauptete, gab der Herzog die Hoffnung nicht auf. Petersdorf erhielt daher die Weisung, auf seinem Posten zu verbleiben und in seinem bisherigen rühmlichen Eifer nicht zu ermüden.

Die Verhandlungen Petersdorfs mit dem Großkanzler kamen erst wieder in Fluß, als der östreichische Gesandte, Graf von Mercy, 1 ) von seiner Regierung den Auftrag erhielt, den oben erwähnten Operationsplan des Obersten, welcher durch den Baron Dittmar in Wien mitgetheilt war, angelegentlichst am russischen Hofe zu unterstützen. Indessen wurde der Kanzler vergeblich auf die Tausende ausmerksam gemacht, welche nach der Sitte der damaligen Zeit für den Abschluß eines Traktats in die Tasche des leitenden Ministers flossen. Bloße Verheißungen hatten keine überzeugende Kraft für ihn, der an den Klang des Goldes gewöhnt war, und der Herzog wollte sein Geld nicht ausgeben ohne greifbare Vortheile. So blieb es während der Monate November und December bei leeren Redensarten seitens des Grafen Woronzoff: er habe es im Ministerrathe nicht durchsetzen können u. s. w. Das einzig Werthvolle für Me=


1) Derselbe hatte seit kurzem den Grafen Esterhazy in Petersburg abgelöst.
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klenburg war der bestimmte Befehl der Czarin, daß auf jeden Fall ein russisches Truppencorps von 35000 Mann den Winter 1760/61 über in Pommern bleiben solle.

Hieran anknüpfend suchte Petersdorf den Kanzler zu überreden, sogleich in Wollin Magazine anzulegen, da es nur so möglich sei, die Subsistenz der Truppen in Pommern sicher zu stellen. Diese Idee theilte er sämmtlichen fremden Ministern am russischen Hofe mit, welche dieselbe Alle billigten und lebhaft beim Kanzler unterstützten. Aber schon dominirte ein anderer Einfluß am russischen Hofe. Die Tage der Kaiserin waren gezählt; am 5. Januar starb Elisabeth und Peter III. bestieg den russischen Thron.


Die 4. Offensive der Schweden i. J. 1761; Rückkehr der meklenburgischen Truppen nach Meklenburg und dritter Marsch derselben nach Rügen; Sendung des Capitains von Meklenburg in das russische Hauptquartier; die Gefechte bei Malchin; Kriegsschäden i. J. 1761.

Bevor wir in der Erzählung weiter fortfahren, müssen wir unseren Blick auf die Ereignisse des Jahres 1761 auf dem schwedischen Kriegsschauplatze zurücklenken.

Wie schon erwähnt, war der General von Ehrenswärd zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee ernannt worden. Derselbe übernahm im Juni das Commando, blieb aber vorerst noch in Stockholm, um die Ausrüstung der Truppen, welche sich auch in diesem Jahre ungebührlich verzögerte, zu beschleunigen.

Ein bestimmter Operationsplan war dem Oberbefehlshaber auch in diesem Jahre nicht vorgeschrieben; es war ihm nur die allgemeine Directive ertheilt, sich mit den russischen Befehlshabern zwecks Cooperation in Verbindung zu setzen. Im Uebrigen hatte der General völlige Actionsfreiheit.

Gleich nach Uebernahme des Obercommandos hatte der General Ehrenswärd den Capitain Poppe, welcher früher in russischen Diensten gestanden hatte, in das Hauptquartier des Generals Romanzoff gesandt, um mit Letzterem einen gemeinsamen Operations=

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plan zu verabreden und um Ueberlassung von 2000 Mann leichter Cavallerie, an welcher Waffe es auch in diesem Jahre gänzlich mangelte, zu bitten, welche auf der Insel Wollin - die Oder=Inseln waren in diesem Winter im Besitz der Schweden geblieben - landen sollten. Theils dieser Umstand, theils die Abwesenheit des Commandirenden in Stockholm verzögerte den Beginn der Operationen bis über die Mitte des Juli hinaus

Der Herzog von Meklenburg hatte an Stelle des gefangenen Obersten Glüer den Oberstlieutenant von Plessen vom Infanterie=Regiment von Both als Bevollmächtigten in das schwedische Hauptquartier gesandt. Derselbe schloß sich eng an den Marquis von Caulaincourt an, welcher aus der preußischen Gefangenschaft entlassen, wieder bei der Armee eingetroffen war. Das eifrigste Bestreben dieser beiden Officiere war es, den schwedischen Oberfehlshaber, welcher Anfangs Juli bei der Armee eingetroffen war und der in Langsamkeit und Bedächtigkeit des Entschlusses seinen Vorgängern nichts nachgab, zur raschen Aufnahme der Offensive zu bewegen. Der Herzog genehmigte das Gesuch des Generals Ehrenswärd um Ernennung eines Marsch=Commissärs, welcher die Verpflegung der schwedischen Truppen in den meklenburgischen Landen regeln sollte, und um Gestellung einiger der Gegend kundiger Führer, fügte jedoch den Wunsch hinzu, der General möge den herzoglichen Amtmann in Gnoien, einen ritterschaftlichen Deputirten, sowie einige Dorfschulzen und Förster gewaltsam ausheben lassen, um den Schein zu erwecken, als sei der Einmarsch der Schweden in Meklenburg gegen den Willen des Herzogs geschehen.

Das Bellingsche Corps hatte seine oben erwähnte Aufstellung beibehalten: die beiden Infanterie=Bataillone Hordt in Demmin und Anclam, die Husaren in Lage und Umgegend.

Am 19. Juli überschritt die schwedische Armee, 15000 Mann stark, in 3 Colonnen die Grenze. Plessen schildert die Truppen als auf das Beste ausgerüstet und "unverbesserlich in den Waffen geübt."

Die Haupt=Colonne unter dem Commandirenden ging bei Loitz über die Peene und drängte den Oberstlieutenant von der Goltz, welcher mit 7 Compagnien Hordt und 4 Geschützen in Demmin stand, auf Malchin zurück. Bei diesem Rückzuge fielen den Schweden 150 Gefangene in die Hände.

Die zweite und dritte Colonne, unter den Generälen von Lybecker und Graf Hessenstein überschritten bei Dammgarten und Triebsees die Grenze, um ebenfalls auf Demmin zu operiren. Die bei Ribnitz, Sülze und Gnoien aufgestellten Posten des Detachements

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Goltz erreichten nur mit Mühe und nicht ohne empfindliche Verluste Malchin. Der rechte preußische Flügel unter Major von Knobelsdorf war auf Treptow zurückgegangen, hatte aber die Tollense=Pässe Clempenow und Breest besetzt gehalten.

Die Generäle Lybecker und Hessenstein hatten sich bei Dargun vereinigt, gingen bei Verchen über die Peene und stießen bei Demmin zur Hauptcolonne. Bei dieser Gelegenheit erhielten die schwedischen Husaren eine derbe Lehre. Als die Avantgarde über Verchen hinausgegangen war, um den Uebergang der Infanterie über den Fluß zu decken, wurde sie vom Major von Zülow, welcher mit 200 Husaren die Vorhut des Obersten Belling bildete, überraschend angegriffen, über den Haufen geworfen und zum großen Theil gefangen genommen. Die preußischen Husaren attackirten nach Verchen hinein und hieben den Commandeur der Dalschen Infanterie vor der Front seines Regiments zusammen. Graf Hessenstein und Oberstlieutenant Plessen, welche sich gerade an der Seite dieses Generals befanden, verdankten ihr Entkommen nur der Schnelligkeit ihrer Pferde.

Nach dieser weiten Umgehung durch das meklenburgische Gebiet, welche bei der geringen Stärke des Feindes, die man genau kannte, völlig zwecklos und zeitraubend war, rückte die schwedische Armee am 22. Juli bis Vanselow vor und blieb vor den Pässen von Clempenow und Breest bis zum 30. völlig unbeweglich stehen.

Der Grund dieser Unthätigkeit lag in der ungemeinen Geschicklichkeit, mit welcher der Oberst Belling das schwedische Hauptquartier fortwährend über seine Stellung und über seine Absichten in Ungewißheit zu erhalten wußte. Ihm kam es vor Allem darauf an Zeit zu gewinnen, um die großen Magazine von Malchin und Treptow nach Havelberg und Stettin abzufahren, was gerade jetzt bei der fortgesetzt nöthigen Verproviantirung von Colberg und des Corps des Prinzen von Würtemberg, welcher daselbst zum Schutze der Festung ein verschanztes Lager bezogen hatte, von besonderer Wichtigkeit war. Hierbei kam ihm der Vormarsch des Feindes auf dem rechten Tollense=Ufer ganz ungemein zu Statten.

Um den Feind zu täuschen, marschirte Belling mit den Husaren und 3 Infanterie=Compagnien auf Demmin, so daß der Marsch deutlich vom rechten Tollense=Ufer beobachtet werden konnte, während gleichzeitig kleine Husaren=Detachements über die Tollense=Pässe hinausschweiften. Am 27. ging er dann, ungesehen vom Feinde, über Treptow nach Friedland und beunruhigte den Feind, seine Reiter weit über den Kavelpaß vorschiebend. Am 29. erhielt der Oberst 2 Compagnien und 2 Landschwadronen Verstärkung aus Stettin.

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Es folgte sodann eine Reihe kleiner Gefechte, in welchen es sich um den Besitz der Postirungen an der Tollense und am Landgraben handelte und durch welche sich die Schweden am 5. August in den Besitz von Treptow und Malchin setzten. In letztgenannter Stadt fanden sie noch eine beträchtliche Menge Vorräthe aller Art vor, welche der Oberst nicht hatte fortschaffen können, weil die meklenburgischen Aemter und die Gutsbesitzer es unterlassen hatten, die requirirten Wagen zu stellen. Dieser Verlust war für den Augenblick sehr empfindlich, später jedoch trugen die meklenburgischen Einwohner den Schaden, da sie bei der Rückkehr der preußischen Truppen im Herbst dieses Jahres alle durch die schwedische Armee weggenommenen Vorräthe ersetzen mußten. Am 6. bezog Letztere ein Lager zwischen Rehberg und Iven.

Oberst Belling war am 5. August nach Friedland zurückgegangen, aber schon am folgenden Tage warf er die Vorhut der Schweden unter Oberstlieutenant von Wrangel nach Treptow zurück und griff am 7. den schwedischen rechten Flügel bei Malchin an;

am 9. ging er dann über Neubrandenburg nach Sadelkow; hier gönnte er seinem Corps, welches nach dem Eintreffen der Verstärkung aus Stettin 2200 Mann stark war, einige wohlverdiente Ruhetage.

Das Erscheinen des Obersten Belling bald auf dem rechten, bald auf dem linken feindlichen Flügel hatte das Obercommando der schwedischen Armee völlig in Verwirrung gebracht; es liefen die widersprechendsten und verkehrtesten Meldungen im Hauptquartier ein, und schon jetzt tauchte das Schreckgespenst einer preußischen Verstärkung von 6000 Mann unter General von Stutterheim auf, welche von Pasewalk her die Armee bedrohen sollte. Unter diesen Umständen schien dem General Ehrenswärd das Gerathenste - abzuwarten, zumal er ganz ohne Nachrichten aus dem russischen Hauptquartier war und somit kein bestimmtes Operationsobject hatte. Volle 8 Tage blieb die Armee unbeweglich bei Rehberg stehen, dann schob sie ein kleines Detachement am 14. über den Kavelpaß vor, welches Friedland besetzte. Um den Feind zwischen zwei Feuer zu bringen, war der General Hessenstein am 13. von Treptow über Neubrandenburg nach Woldegk dirigirt worden, während der Major von Platen nach Finkenbrück marschirt war; das Gros der Armee blieb hinter dem Kavelpaß im Lager.

Der Oberst Belling war am 13. August gegen Friedland vorgegangen, um zu recognosciren, als er die Meldung von dem Vordringen der Hessensteinschen Colonne erhielt. Sofort machte er kehrt und marschirte ihr entgegen; gegen Friedland blieb ein

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Beobachtungsposten stehen und zur Sicherung seiner rechten Flanke ließ er den Major Knobelsdorf mit 3 Compagnien und 50 Husaren die Defileen bei Finkenbrück besetzen. In dem Dorfe Rühlow meldeten ihm seine Patrouillen, daß der Feind mit 8 Bataillonen, 2 Cavallerie=Regimentern und mehreren Eskadrons Husaren auf Woldegk marschire und bereits seinen Rücken bedrohe.

Aber auch der General Hessenstein erhielt Meldung von dem Anmarsche feindlicher Truppen in seiner linken Flanke. Das konnte Niemand anders sein, als der gefürchtete General von Stutterheim. Eiligst trat er den Rückzug an, zumal er den Befehl hatte, nichts zu riskiren und eingetroffenen feindlichen Verstärkungen gegenüber sich zurückzuziehen. Aber so leichten Kaufes ließ Belling den schwedischen General nicht los. Unvermuthet aus den Rühlower Waldungen vorbrechend, fiel er auf seine Arrièregarde und hieb das Cavallerie=Regimenut Süd=Schonen zusammen. Dieser kühne Anprall von 9 preußischen Schwadronen brachte das ganze schwedische Detachement in solche Unordnung, daß es eine ernstliche Schlappe erlitten haben würde, wenn die Bellingsche Infanterie den vorausgeeilten Husaren hätte folgen können. Bei Liepen (zwischen Neu=Brandenburg und Friedland) nahm der General Hessenstein wieder Stellung; die Haltung seiner Truppen hatte aber derart gelitten, daß der Commandirende es für geboten erachtete das Detachement, "damit es sich von den Fatiguen dieser Affaire erhole", am nächsten Tage hinter Friedland zurückzunehmen.

Bereits am 13. August hatte der General Ehrenswärd die Meldung erhalten, daß der Feind gegen den General Hessenstein im Anmarsche sei. Er war ebenfalls der Ansicht, daß nunmehr der General Stutterheim mit den erwarteten Verstärkungen eingetroffen sei, und rückte mit der Armee näher an die Tollense bis Boldekow. Als er am folgenden Tage den Unfall seines Unterbefehlshabers erfahren, entsandte er, um seine rückwärtigen Verbindungen besorgt, den General Stackelberg mit 3 Bataillonen und 4 Eskadrons nach Treptow und einige Tage später sogar 1 Bataillon zur Besetzung Anclams.

In steter Besorgniß beim weiteren Vorrücken in die Ukermark in Flanke und Rücken durch Truppen der Stettiner Besatzung und den von Sachsen her erwarteten General Stutterheim, dessen sehr geringe Streitkräfte das Gerücht auf 6000 Mann vergrößert hatte, angegriffen zu werden, hätte der schwedische Oberbefehlshaber am liebsten in völliger Unthätigkeit die weitere Entwickelung der Dinge auf dem russisch=pommerschen Kriegstheater abgewartet. Allein an der Spitze von 15000 Mann wohlausgerüsteter Truppen konnte

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er doch nicht unthätig zusehen, wie ein nicht viel mehr als 2000 Mann starker Feind in einem befreundeten Lande und in unmittelbarer Nähe seiner Armee nach Belieben schaltete und waltete. Der Oberst Belling hatte nämlich fortwährend festen Fuß in Meklenburg behalten; seine Commandos durchstreiften das Land nach allen Richtungen hin und holten ungehindert Geld und Vorräthe aller Art. Auf das wiederholte Andrängen der meklenburgischen Regierung, dem der Oberstlieutenant von Plessen den lebhaftesten Ausdruck gab, hatte der schwedische Oberbefehlshaber vor kurzem den General Hessenstein über Neubrandenburg auf Woldegk vorgehen lassen. Jetzt erneuerte er den mißglückten Versuch und befahl dem General Stackelberg Neubrandenburg zu besetzen. 1 )

Der Oberst Belling war nach dem Rückzuge des Generals Hessenstein in die Gegend von Woldegk gegangen und von hier aus, als ihm der Abmarsch des Majors von Platen aus Finkenbrück gemeldet war, dorthin geeilt. Als er auf seinem rechten Flügel aber Alles ruhig fand, war er nach Woldegk zurückgegangen. Hier erfuhr er, daß der General Stackelberg am 16. August Neubrandenburg besetzt habe.

Durchaus nicht gewillt, seine Verbindung mit Meklenburg aufzugeben, brach der Oberst mit 5 Compagnien und seinem Husaren=Regiment am 18. nach Neubrandenburg auf, ließ einen kleinen Posten vor der Stadt und marschirte um die Südspitze des Tollense=Sees herum, um den Feind im Rücken anzugreifen. Durch seine Patrouillen von der Umgehung benachrichtigt, räumte der General Stackelberg in der Nacht auf den 20. eilfertig die Stadt und zog aus Treptow ab, lebhaft vom Feinde bis an den Abschnitt von Tetzleben verfolgt.

Um dem Oberst Belling Neubrandenburg wieder zu entreißen, sandte der General Ehrenswärd dem General Stackelberg 3 Bataillone Infanterie und 2 Cavallerie=Regimenter Verstärkung. Nunmehr an der Spitze von 6 Bataillonen und 3 Cavallerie=Regimentern drängte Letzterer die Vorposten Bellings zurück und forderte am 22. die Stadt Neubrandenburg zur Uebergabe auf. "Ich werde die neutrale Stadt räumen, um sie zu schonen, aber ich werde den Herrn General draußen erwarten!" ließ Belling erwidern.


1) Oberstlieutenant von Plessen spricht die Vermuthung aus, daß der General Ehrenswärd wohl hauptsächlich deshalb Neubrandenburg habe besetzen lassen, um die Aufmerksamkeit Bellings und seiner Streifcommandos von einem Remonte=Transporte abzulenken, welchen er aus Holstein über Rostock im Lager erwartete.
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Die schwedische Cavallerie drängte ungestüm nach, debouchirte im Galopp aus der Stadt und setzte sogleich zur Attacke an. Die preußischen Husaren gingen zurück - nach preußischem Bericht, um die Feinde in den Bereich ihrer Infanterie zu locken, nach schwedischem wurden sie geworfen und verloren 200 Gefangene, - machten aber plötzlich Front, als die schwedischen Schwadronen durch heftiges Geschütz= und Musketenfeuer der verdeckt aufgestellten preußischen Infanterie völlig in Unordnung gerathen waren und warfen den Feind in die Stadt zurück. Bei dieser Attacke befreiten sie die gefangenen Husaren, nahmen 1 Major und 30 Reiter gefangen und erbeuteten die Standarte des Regiments Westgöta. Als hierauf die schwedische Infanterie aus der Stadt debouchirte, zog der Oberst aus Woldegk ab.

Bis zum 28. August hielt der General Stackelberg Neubrandenburg besetzt; dann erhielt er Befehl aus dem Meklenburg=Strelitzschen Gebiet abzumarschiren und bei Wodarg zu campiren. Ob dem schwedischen Oberbefehlshaber das dringende Ersuchen des Herzogs Adolf Friedrich, sein Land zu räumen, welches er durch den Kammerjunker von der Knesebeck mündlich stellen ließ, zu dieser Maßregel bewog oder ob ihm die Stellung des Detachements in Neubrandenburg zu exponirt erschien, muß dahin gestellt bleiben. Indessen nach der nicht eben freundlichen Antwort, welche der General Ehrenswärd dem Abgesandten des Herzogs ertheilte: "er erwarte, daß Seine Durchlaucht dasselbe Ansinnen an die Preußen gestellt hätte", zu schließen, ist ehe das Letztere anzunehmen.

Oberst Belling, welchem soeben eine Unterstützung dadurch geworden war, daß der Gouverneur von Stettin die 3 Infanterie=Bataillone, welche bisher als Rückhalt für sein Corps Pasewalk besetzt gehalten, bis Woldegk hatte vorrücken lassen, besetzte sofort Neubrandenburg und griff sogar Treptow an, wurde hier aber durch den Oberstlieutenant Wrangel, welchen der General Stackelberg bei seinem Abmarsch nach Wodarg als Besatzung daselbst zurückgelassen hatte, abgewiesen. Der Oberst nahm hierauf Stellung hinter dem Abschnitt bei Tetzleben, um daselbst die Ankunft des Generals von Stutterheim, dessen nahe Ankunft ihm in Aussicht gestellt war, abzuwarten.

Wir erwähnten den gänzlichen Mangel an brauchbaren leichten Truppen bei der schwedischen Armee. Dem General Ehrenswärd wurde dieser Mangel, einem Feinde gegenüber, dessen Aufenthalt, wie Plessen berichtet, so veränderlich war, daß er sich kaum 6 Stunden an demselben Orte aufhielt, so fühlbar, daß er Anfangs August dazu schritt sich aus Freiwilligen aller Regimenter ein

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Freicorps zu bilden. Dasselbe bestand aus 2 Freibataillonen Infanterie und 4 Compagnien Cavallerie; außerdem waren dem Corps noch 2 Grenadier=Bataillone zugetheilt. Den Oberbefehl über dies 1800 Mann starke Corps 1 ) erhielt der General=Adjutant Major Sprengporten.

Anfang September besichtigte der Obercommandirende dies Corps eingehend, welches in einem abgesonderten Lager vereinigt war, um für seine Zwecke ausgebildet zu werden und sprach seine volle Zufriedenheit über die Gewandheit und Präcision, mit welcher die Truppen ihre Uebungen ausführten, dem Major Sprengporten aus.

Am 31. August traf der General von Stutterheim, welchen der Prinz Heinrich von Torgau aus entsendet hatte, um Berlin gegen die Schweden zu schützen, mit 4 Bataillonen und 8 schweren Geschützen bei Treptow ein, in Summa 1600 Mann. Durch diese Verstärkungen wurden die preußischen Streitkräfte auf circa 4000 Mann gebracht, waren aber auch in dieser Stärke nicht in der Lage der fast vierfachen Uebermacht den Einmarsch in die Ukermark verwehren zu können. Der General beschloß daher den vom Obersten Belling gefaßten Plan beizubehalten und auf die rückwärtigen Verbindungen des Feindes zu wirken.

Schon am 31., kurz vor dem Eintreffen des Generals Stutterheim, hatte der Oberst den vergeblichen Versuch gemacht, sich in den Besitz des Clempenower Passes zu setzen. Am 1. und 2. September wurden die Angriffe wiederholt und es gelang dem Obersten Belling, durch Demonstrationen bei Breest und Clempenow den Feind täuschend, den Uebergang bei Brock mit leichter Mühe zu nehmen. Am folgenden Tage schob er seine Vorposten über Iven und Rehberg bis in die Nähe des schwedischen Lagers bei Boldekow vor. Am 3. behauptete sich der Oberst den Angriffen des Feindes gegenüber auf dem rechten Tollense=Ufer.

Endlich ließ sich der General Ehrenswärd bewegen, energische Maßregeln zur Vertreibung des allzu kecken Feindes zu treffen. Mit 11 Bataillonen und 10 Eskadrons brach er am 4. aus dem Lager auf. Der Oberst Belling wich fechtend bis an die Tollense zurück, wo er durch das Feuer der schweren Geschütze, welche der General Stutterheim auf dem linken Flußufer aufgefahren hatte, aufgenommen wurde. Die Schweden richteten den Hauptangriff gegen den Uebergang von Clempenow; allein so tapfer auch die


1) Nach preußischen Angaben 2500 Mann.
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Infanterie vorging und so oft sie ihre Angriffe wiederholte, sie wurde jedesmal durch das Feuer der beiden Freicompagnien, welche sich in dem Schlosse von Clempenow zur Vertheidigung eingerichtet hatten, abgewiesen. Abends kehrte der General Ehrenswärd ins Lager zurück, indem er nur den General Carpellan mit einem Detachement zur Beobachtung der Flußübergänge stehen ließ.

Gleichzeitig mit den Kämpfen an den Tollense=Uebergängen fand eine Entsendung des Freicorps gegen den preußischen rechten Flügel statt; dasselbe drängte den Oberstlieutenant Goltz, welcher mit einem Bataillon bei Gehren, südöstlich von Friedland, stand und den Major von Knobelsdorf (2 Compagnien) über die Defileen des Zarower Baches bei Finkenbrück auf Woldegk zurück und war am 5. September bis Neuensund vorgedrungen.

Am Abend des 5. erhielt der General Stutterheim Meldung über die Vorgänge auf seinem rechten Flügel. Das Vorgehen der Schweden bedrohte seine Verbindung mit Stettin und der Ukermark. Diese aufrecht zu erhalten, war für ihn aber gerade jetzt sehr wichtig, da der Kampf um Colberg anfing, sich für den Prinzen von Würtemberg sehr ungünstig zu gestalten und er jeden Augenblick gewärtig sein mußte, dorthin abberufen zu werden. Er maschirte daher, zur Verdeckung seines Abzuges Husaren=Posten an den Tollense=Pässen stehen lassend, am 6. über Neubrandenburg ab und stand Tags darauf bei Pragsdorf; der Oberst Belling bei Kuhblank. Auf die Kunde vom Anrücken dieser Truppen ging der Major Sprengporten in das Lager von Boldekow zurück.

Erst am 7. Abends erhielt der schwedische Oberbefehlshaber Meldung von dem General Carpellan, daß der Feind ihm gegenüber verschwunden sei und ließ infolgedessen am 9. eine Recognoscirung durch den Major Sprengporten über Friedland in der Richtung auf Jatzke ausführen. Hier standen die Vorposten Bellings; es kam zu einem Reitergefecht und die Schweden gingen über den Kavelpaß zurück, Friedland besetzt haltend.

Am folgenden Tage richtete der Prinz von Würtemberg das dringende Ersuchen an den General von Stutterheim, einen großen Provianttransport, welcher von Stettin nach Colberg abgesendet werden sollte, zu decken. Letzterer marschirte deshalb mit seinen 4 Bataillonen sofort in die Gegend von Stettin ab. Hier traf ihn am 19. September, als er im Begriff war, die Oder zu überschreiten, der bestimmte Befehl des Prinzen Heinrich von Preußen, zu dessen Armee er gehörte, sich lediglich auf den Zweck seiner Sendung, nämlich die Ukermark und Berlin gegen die Schweden

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zu decken, zu beschränken. Er kehrte deshalb um und marschirte am 23. bis Prenzlau.

Nach dem Abmarsche des Generals Stutterheim hatte sich die Lage des Obersten Belling ungünstig gestaltet. Der General Ehrenswärd hatte am 17. den General Lybecker mit 7 Bataillonen und 2 Cavallerie=Regimentern über den Kavelpaß gegen Cosabroma und das Freicorps gegen Finkenbrück vorgehen lassen.

Der Oberst griff unerschrocken zunächst den General Lybecker an. Abgewiesen durch die große Uebermacht, wandte er sich dann gegen das Freicorps, welches bis Rothemühle vorgedrungen war. Der Major Sprengporten führte aber seine Truppen so geschickt und diese kämpften mit solcher Tapferkeit, daß das Bellingsche Corps eine ernstliche Schlappe erlitt, - das Bataillon Ingersleben von der Stettiner Garnison wurde fast aufgerieben - und gezwungen wurde, sich hinter die Taschenberger Defileen zurückzuziehen. Die beiden Stettiner Grenadier=Bataillone besetzten Pasewalk.

Der General Lybecker, welcher sich mit dem Major Sprengporten vereinigt hatte, drang bis Woldegk vor, von wo aus er sofort die ausgedehntesten Fouragirungen ins Werk setzte und Contributionen in der Ukermark beitrieb.

Zieht man in Erwägung, daß der General Ehrenswärd mit dem Gros der Armee unbeweglich im Lager bei Boldekow, also 5 Meilen rückwärts, stehen blieb, so muß man annehmen, daß es sich bei dieser Expedition lediglich darum handelte, sich den Unterhalt der Armee aus Feindesland zu verschaffen.

Am 22. September wurden die beiden Stettiner Grenadier=Bataillone zurückberufen, um die Deckung des vorhin erwähnten Provianttransports zu übernehmen. Aus diesem Grunde ging der Oberst Belling über die Ufer zurück und besetzte Pasewalk, schob aber seine Vorposten sofort wieder gegen den Taschenberger Abschnitt vor, als der General Stutterheim am 23. bei Prenzlau eingetroffen war. Noch an demselben Tage wurde der Oberst, dessen Husaren durch ihre kühnen Streifereien die Fouragirungen der Schweden äußerst erschwert hatten, bei Taschenberg angegriffen, wies aber den Feind entschieden zurück. Als darauf im schwedischen Hauptquartier die Nachricht eingegangen war, daß der General Stutterheim, dessen Stärke man fortgesetzt überschätzte, zurückgekehrt sei, nahm der General Ehrenswärd beide Detachements von Woldegk bis Friedland und Ferdinandshof zurück, "um die Verbindung mit Anclam zu sichern".

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Es war dies die Einleitung zu dem gänzlichen Rückzuge der schwedischen Armee hinter die Peene. Am 7. October berichtet Oberstlieutenant von Plessen dem Herzog: "der Commandirende habe sich resolvirt, mit der Armee nach Schwedisch=Pommern zurückzugehen und nur Anclam, Demmin und Wollin - nach letzterem Ort war der General Hessenstein bereits am 12. September mit 4000 Mann detachirt - besetzt zu halten; da nunmehr Meklenburg den Preußen offen sei, riethe der General Ehrenswärd dem Herzoge seine Truppen wieder nach Rügen marschiren zu lassen."

Das ganze Resultat dieses Feldzuges war also gewesen, daß der General Ehrenswärd an der Spitze eines wohlausgerüsteten, tapferen, 15000 Mann starken Heeres kaum 4000 Preußen beschäftigt und 8 Wochen lang auf Kosten des Feindes gelebt hatte. Die strategischen Operationen des schwedischen Heeres hatten sich darauf beschränkt, sich hinter der Linie der Tollense und des Landgrabens zu behaupten und durch kleinere oder größere Detachements Rekognoscirungen und Fouragirungen ausführen zu lassen. Man sucht vergebens nach militärischen Gründen, um die völlige Unthätigkeit des schwedischen Oberbefehlshabers zu erklären. Der General wußte, daß die Streitkräfte des Königs von Preußen durch die energische Kriegführung der Russen, in diesem Jahre überall derart engagirt waren, daß eine weitere Detachirung als die des Generals von Stutterheim nicht zu erwarten stand. Allerdings führte gerade um diese Zeit der General von Platen jenen kühnen Zug im Rücken der Russen aus, der weithin Schrecken und Verwirrung verbreitete. Giebt man aber auch zu, daß die Besorgniß, der General von Platen möchte seinen Streifzug bis in die Ukermark ausdehnen, lähmend auf die Offensive des Generals Ehrenswärd einwirkte und ihn an der Tollense festhielt, so ist doch schlechterdings nicht anzunehmen, daß ihm dieser Gedanke so sehr allen Muth raubte, daß er schon im Beginn October, also kaum 2 Monate nach Eröffnung des Feldzuges jeden Gedanken an Kriegführung aufgab und vor einem Feinde, von dessen Annäherung er nichts wußte, hinter die Grenzgewässer zurückfloh. Wir müssen nach anderen Beweggründen suchen, welche die Handlungsweise des Generals bestimmten und hierzu giebt uns die Plessen'sche Correspondenz einigen Anhalt.

Der Rückzug der schwedischen Armee traf die meklenburgische Regierung wie ein Donnerschlag. Wir erinnern uns, daß man in Schwerin große Hoffnung auf das Projekt des Obersten von Petersdorf setzte, demzufolge 8000 Russen über Prenzlau oder Wollin zur schwedischen Armee stoßen sollten. Zog sich nun letztere hinter die Peene zurück, so war an eine Ausführung dieses

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Plans überhaupt nicht zu denken und Meklenburg war in dem kommenden Winter von Neuem der preußischen Invasion ausgesetzt. Der Herzog wies daher den Geh. Kammerrath von Müller, welcher unter dem Vorwande, den Oberstlieutenant von Plessen besuchen zu wollen, in das schwedische Hauptquartier reiste, an, durch den Oberstlieutenant, besonders aber durch die Mitwirkung des Marquis von Caulaincourt zu erreichen zu suchen, daß die schwedische Armee zu einer Zeit, in welcher die Angelegenheiten vor Colberg anfingen, ein günstigeres Aussehen zu gewinnen, nicht zurückginge. Dem Geheimen Rath wurde die mit dem Obersten von Petersdorf gepflogene Correspondenz mitgegeben, mit der Ermächtigung, aus derselben vertrauliche Mittheilungen an den General Ehrenswärd und an den Marquis zu machen.

Dieser heißblütige Franzose hatte während des Sommers seine ganze Beredsamkeit vergeblich aufgeboten, um den wenig zugänglichen schwedischen Oberbefehlshaber zu einer raschen Offensive anzuspornen. Jetzt bot sich ihm eine neue Chance und er ergriff dieselbe mit Feuereifer. In stundenlangen Unterredungen bearbeitete er im Verein mit den meklenburgischen Herren den General Ehrenswärd, um ihn für den russischen Plan zu gewinnen. Aber Letzterer zeigte sich zurückhaltender denn je; auf eine Besprechung des Petersdorf'schen Projektes ging er überhaupt nicht ein, ließ aber eine große Empfindlichkeit durchblicken, daß man in Petersburg bereits seit dem Sommer über einen Plan verhandle, in welchem der schwedischen Armee eine thätige Rolle zugedacht sei, ohne daß weder seine Regierung noch er das Geringste davon wisse. Als nun am 15. October auch Anclam von den Schweden geräumt wurde, machte der Geheime Rath Müller von der ihm ertheilten Vollmacht Gebrauch und stellte dem General im Namen des Herzogs eine sehr namhafte Erkenntlichkeit in Aussicht. Auch auf den General=Adjutanten von Schönstrom mußte der Oberstlieutenant von Plessen einwirken. "Wenn Schönstrom seinen Chef zur Thätigkeit bringt," schrieb Graf Bassewitz an Plessen, "will Serenissimus demselben nicht 2, sondern 200 neue Pistolen gerne gewähren." 1 )

Nach und nach wurde der General Ehrenswärd mittheilsamer. Er sprach sich dahin aus, daß er zur Beförderung der Ankunft des russischen Corps Alles beitragen wolle, daß er auch dieserhalb schon Instruktion von seinem Hofe erhalten habe und eben um deswillen


1) Plessen hatte vor einiger Zeit als Geschenk für den General=Adjutanten zwei Reiter=Pistolen erbeten.
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bisher noch Demmin sowohl als Wollin besetzt halte. Um seiner Regierung etwas Positives vorlegen zu können, verfaßte der Geheime Rath Müller vor seiner Abreise ein Memoire, in welchem er ausführlich darlegte, daß die Kaiserin von Rußland beschlossen hatte, zum Schutze der meklenburgischen Lande ein Corps an der Grenze Meklenburgs überwintern zu lassen und den schwedischen Oberbefehlshaber ersuchte, zur Vereinigung dieses Corps mit der Armee seines Königs die Hand bieten zu wollen. Hierauf erwiderte der General Ehrenswärd in einem Gegen=Memoire, daß, wenn dies russische Corps über Wollin nach Meklenburg passire, er nicht unterlassen wolle, demselben hülfreiche Hand zu leisten. Hiervon müsse er aber bei Zeiten definitiv unterrichtet werden, denn bei der späten Jahreszeit und der eingetretenen üblen Witterung könne er weder Wollin lange behaupten, noch die schwedische Flottille im Haff zurückbehalten. Das Projekt, Prenzlau zum Zwecke der Vereinigung mit den russischen Truppen zu nehmen, verwarf er als ganz unthunlich.

Mit dieser Antwort des Generals war die meklenburgische Regierung im höchsten Grade unzufrieden. "Dieser Bericht," sagte der Minister Graf Bassewitz beim Vortrage dem Herzog, "und noch mehr die mündlichen Ausführungen des Geheimen Rath Müller ergeben klar, daß der General Ehrenswärd Comödie spielt und den Petersdorf'schen Plan schon lange gekannt hat. 1 ) Sollte es wohl nicht mehr denn zu richtig sein, daß er sich blos darum von Prenzlau zurückgezogen und mit einer fast unbegreiflichen Eilfertigkeit die Winterquartiere bezogen hat und nun auch Wollin aufgeben will, weil er oder sein Hof - wie die Russen schon während dieses ganzen Krieges öffentlich behauptet haben -, aus Eifersucht gegen Rußland die Conjunktion nicht gerne sieht?!"

Eine neue Hoffnung erwuchs der meklenburgischen Regierung, als sie die Mittheilung erhielt, daß die russische Hauptarmee unter Feldmarschall Buturlin in Hinterpommern eingerückt sei, um zur Unterstützung des Generals Romanzoff bereit zu sein. Auf diese Nachricht hin hatte sich der Marquis von Caulaincourt sofort - Ende October 1761 - in das russische Hauptquartier begeben; er hoffte dort den Obersten von Petersdorf anzutreffen und mit dessen Hülfe das russische Hülfscorps nach Meklenburg in Bewegung zu setzen.


1) Die schwedische Regierung kannte das Petersdorfer Projekt bereits seit dem Sommer durch den französischen Gesandten in Stockholm, welchem dasselbe durch Mr. de Champeaux vertraulich mitgetheilt war.
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Die Reise des Marquis in das russische Hauptquartier bestärkte den meklenburgischen Minister in seiner Ansicht. "Nun weiß man genau," trug er dem Herzog vor, "warum der General Ehrenswärd den Plan des Obersten von Petersdorf dem Marquis verschwiegen hat. Der General wußte unfehlbar, daß dieser eifrige Mann eine Conjunktion betreiben würde, welche er oder die schwedische Krone während dieses ganzen Krieges nicht gewollt und die man doch auf eine Art zu vermeiden wünschte, daß die schwedische Abneigung gegen Rußland nicht merklich werde."

Der General Ehrenswärd war über die Reise des Marquis von Caulaincourt sehr aufgebracht, da er fürchtete, daß die persönlichen Bemühungen desselben zu Verabredungen mit dem russischen Oberbefehlshaber führen möchten, die ihn zwingen würden, von Neuem die Offensive zu ergreifen. Der Oberstlieutenant von Plessen erfuhr seine Mißstimmung bei der nächsten Unterredung. "Ihr Hof hat mich hintergangen," fuhr der General ihn an, "es ist ihm noch niemals Ernst mit der Vermehrung seiner Truppen gewesen. Man hat mich mit falschen Vorspiegelungen den ganzen Sommer hingehalten und sich gleichzeitig um fremde Hülfe bemüht!"

In Letzterem lag die ernstliche Verstimmung des Generals. "Der Nationalhaß zwischen Schweden und Russen," äußerte sich der Graf Bassewitz, "eine Abneigung gegen die, für die gemeinsame Sache und diese Gegenden gleichmäßig heilsame Conjunktion der schwedischen und russischen Truppen und eine daherige Unzufriedenheit über das negotium des Obersten von Petersdorf steckt dem guten Herrn General im Kopfe. Aus eben diesem Grunde verspürte unser Gesandte in Stockholm sogleich eine Verstimmung an dem Grafen von Eckebladt, 1 ) als dieser den Plan aus Rußland erfahren hatte. Aus keinem anderen Grunde hat sich auch die schwedische Armee zurückgezogen."

Die Reise des französischen Militär=Bevollmächtigten in das russische Hauptquartier endete mit einem gänzlichen Mißerfolge. Wir erinnern uns, daß der Plan, ein Truppencorps nach Meklenburg zu schicken, in Petersburg ganz plötzlich wieder aufgegeben war. Als der General Romanzoff, mit welchem der Marquis die Verhandlungen führte, erklärte, er habe keine Befehle von seiner Herrin, Truppen nach Meklenburg abzusenden, geriethen die beiden Officiere so hart an einander, daß sie sich völlig überwarfen und der Franzose abreiste. Genau denselben Verlauf nahmen die Ver=


1) Schwedischer Minister.
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handlungen, welche der General Ehrenswärd - um den Schein zu wahren - mit dem russischen Oberbefehlshaber angeknüpft hatte. Infolgedessen wollte der General sofort seine Truppen aus Wollin zurückziehen; den inständigen Bitten des Oberstlieutenants von Plessen gelang es jedoch, dies zu verhindern. Der General erlaubte Letzterem sogar, ein Schreiben an den General Romanzoff durch einen schwedischen Officier abzusenden und wenn dies, wie zu erwarten stand, nichts fruchtete, selbst in das russische Hauptquartier zu reisen.

Im Uebrigen spielte der General die Rolle eines gekränkten Bundesgenossen weiter. Vertraulich äußerte er sich zu Plessen, der Herzog habe ihn während der ganzen Campagne hintergangen; hätte er das Projekt des Obersten von Petersdorf rechtzeitig gekannt, so würde er Malchin besetzt und befestigt haben, aber dem Herzog sei es nicht Ernst mit der Vertheidigung seiner unglücklichen Lande. "Ich habe einen Eid gethan," rief der General erregt aus, "nie wieder der dupe eines Königs oder Fürsten zu sein; lieber will ich mich von einem ehrlichen Soldaten, wie Sie es sind, dupiren lassen!"

Die meklenburgische Regierung setzte keine Hoffnungen mehr auf die beabsichtigte Reise des Oberstlieutenants von Plessen. "Bei der stattgehabten allgemeinen Brouillerie," bemerkt Graf Bassewitz, "können die Sachen nur schlecht gehen. Wenn wirklich ein russisches Corps kommt - de quo valde dubito - wird der schwedische General ihnen nur den Weg zeigen, weiter aber mit ihnen nicht conjugiren, concertiren oder sich abgeben." Indessen wurde Plessen doch beauftragt, die Reise zu unternehmen, auch dem General Romanzoff eine ansehnliche Erkenntlichkeit zu versprechen.

Am 18. November, als der Oberstlieutenant gerade im Begriff war abzureisen, wurde er zum Commandirenden gerufen. Derselbe theilte ihm officiell mit, daß ihm soeben mitgetheilt sei, der General Romanzoff habe sich von Colberg zurückgezogen und der Prinz von Würtemberg stehe, nachdem er sich mit General von Platen vereinigt, bei Greifenberg zwischen Colberg und Wollin. Dadurch sei das schwedische Detachement in Wollin gefährdet und befehligt worden, sich nach Usedom zurückzuziehen, so daß die Communication mit den Russen völlig unterbrochen sei.

Die Reise des Oberstlieutenants unterblieb und Graf Bassewitz klagte: "Solchergestalt sind denn nunmehr die russischen und schwedischen Generäle nach ihrem innern reciproquen antipathetischen Wunsch wiederum weit genug von einander entfernt, diese herzoglichen Lande aber von neuem der Wuth und Grausamkeit der in

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kurzem vermuthlich allesammt unbeschäftigten königlich=preußischen Kriegsvölker bloßgestellt. Gott erbarme sich solcher Anstalten und eines so elenden concert!"

Als aber Anfang December die sichere Nachricht einging, daß der General Romanzoff nach wie vor Colberg belagere und die Festung nach dem Rückzuge des Prinzen von Würtemberg ihrem Falle nahe sei, war man in Schwerin fest überzeugt, daß der General Ehrenswärd wissentlich die Unwahrheit gesagt habe, um den Oberstlieutenant von der Reise abzuhalten. 1 )

Am 15. October hatte die schwedische Armee die gewohnten Quartiere an der preußischen und meklenburgischen Grenze wieder bezogen; von preußischem Gebiet war nur Demmin besetzt geblieben und ein Theil der Oder=Inseln.

Auf der preußischen Seite war der General von Stutterheim mit seinem Detachement am 16. October zur Armee des Prinzen Heinrich nach Sachsen zurückgerufen worden und der Oberst Belling hatte den Oberbefehl übernommen. Ihm lag die schwierige Aufgabe ob, mit seinen beiden Frei=Bataillonen und 10 Eskadrons Husaren die lang ausgedehnte Grenze zu überwachen und außerdem die meklenburgischen Lieferungen, welche während des diesjährigen Feldzuges sehr in Rückstand gekommen waren, eifrigst beizutreiben. Der Oberst nahm sein Hauptquartier in der Gegend von Dargun und bemühte sich, die Schweden zum Aufgeben von Demmin zu veranlassen. von hier aus wurde er am 2. November abberufen, um mit seinem Detachement nach Berlin zu marschiren, welches man durch ein östreichisches Streifcorps in Gefahr glaubte. Der Oberst war am 4. bis Röbel marschirt, als er Gegenbefehl erhielt und seine frühere Postirung wieder einnahm.

Im August dieses Jahres - 1761 - waren die meklenburgischen Truppen nach dem Abmarsch der Preußen in die Heimath zurückgekehrt. 2 ) Der Empfang auf vaterländischem Boden war kein freundlicher: die Stadt Rostock schloß ihre Thore und die Stadtsoldaten verweigerten dem Lieutenant von Zülow, welcher die Aventgarde mit der Husaren=Eskadron - 130 Mann - führte, den


1) Ob mit Recht? ist fraglich; denn die Mittheilung des Generals Ehrenswärd, daß der Prinz von Würtemberg sich mit dem General Platen vereinigt habe und zwischen Colberg und Wollin stehe, so daß die Verbindung mit der russischen Armee unterbrochen war, traf zu.
2) Die Soldatenfamilien und die Bagage waren zu Schiff nach Ribnitz gesendet. Das Regiment Alt=Zülow allein führte 61Weiber und 27 Kinder mit sich.
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Einmarsch, gestatteten demselben jedoch, auf sein wiederholtes dringendes Begehren, für seine Person in die Stadt reiten zu dürfen. von dieser Erlaubniß machte der aufgebrachte Officier einen so energischen Gebrauch, daß die erschreckten Stadtsoldaten nicht dazu kamen, das Thor wieder zu schließen, als nun auch die Husaren heransprengten. Der General von Zülow nahm hierauf ungehindert Quartier in der Stadt und der Umgegend. In Rostock blieben die Truppen bis zum Herbst. Als der Oberst Belling im October in Meklenburg einrückte, berief der General von Zülow einen Kriegsrath der Stabsofficiere zur Berathung "ob es nunmehr an der Zeit sei nach Rügen abzumarschiren." Es wurde aber einstimmig der Beschluß gefaßt, vorläufig noch nicht über die schwedische Grenze zu rücken. Als aber die preußischen Husaren in Sülze und Ribnitz erschienen, die Schildwachen an den Thoren Rostocks laut verhöhnten 1 ) und dem General von Zülow von einem Gutsbesitzer aus der Gegend von Röbel die zuverlässige Nachricht wurde, daß der Oberst einen Handstreich gegen die meklenburgischen Truppen beabsichtige, suchten dieselben - am 8. November 1761 - ihr Asyl auf der Insel Rügen zum dritten Mal auf.

Um die Contributionen und Lieferungen in Meklenburg ungestörter eintreiben zu können, trug der Oberst von Belling Anfang December beim General Ehrenswärd auf den Abschluß einer Waffenruhe während des Winters an. Letzterer schlug dies Ansinnen jedoch kurz ab und Oberst Belling, hierüber aufgebracht, beunruhigte nunmehr die ganze Linie der schwedischen Vorposten von Demmin bis Dammgarten unaufhörlich.

Unterdessen hatte der Oberst von der Heide die Festung Colberg nach heldenmüthigster Vertheidigung aus Mangel an Lebensmitteln übergeben müssen und der General Romanzoff diesen Erfolg der russischen Waffen dem Herzog von Meklenburg durch den dauernd in seinem Hauptquartier anwesenden schwedischen Capitain Poppe schriftlich anzeigen lassen - 20. December -. Aus diesem lediglich der Courtoisie des russischen Generals entsprungenen Schritt schöpfte die meklenburgische Regierung neue Hoffnung auf russische Hülfe und der Herzog beschloß, einen Officier in das russische Hauptquartier zu senden, um den General Romanzoff zu beglückwünschen, zugleich aber auch, um mit demselben wegen Absendung eines Hülfscorps zu verhandeln. Zu dieser Sendung wurde der Capitain


1) Als der General von Zülow sich dieserhalb beim Obersten von Belling beschwerte, entschuldigte derselbe in einem äußerst höflichen Schreiben das Benehmen seiner Leute und versprach Abhülfe.
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von Meklenburg bestimmt, welcher, mit einem Passe des Obersten von Belling versehen, zunächst nach Stralsund ging, um mit dem Oberstlieutenant von Plessen genauere Rücksprache zu nehmen. Inzwischen mußten die Verhandlungen zwischen dem General Ehrenswärd und dem General Romanzoff wieder aufgenommen sein, denn Ersterer sandte - am 20. Januar 1762 - mit dem meklenburgischen Officier den schwedischen Capitain von Rosenberg in das russische Hauptquartier.

Die meklenburgische Regierung hatte nicht aufgehört, den General Ehrenswärd auf das Dringlichste um Hülfe zu bitten. Der Vorschlag des Letzteren - 24. November -, der Herzog möge mit seinen Truppen Demmin und Malchin besetzen, dann wolle er die nöthigen Streitkräfte als Rückhalt aufstellen, war bei der ihm wohlbekannten Sinnesart des Herzogs wohl kaum ernstlich gemeint. "Ich kann meine eignen Lande nicht schützen und nun soll ich gar in die königlich preußischen Lande einbrechen und Demmin besetzen! Das wäre ja gehandelt wie die Preußen in Sachsen!" schrieb denn auch der Herzog entrüstet zurück. Als aber die Grenzgewässer zufroren - Demmin wurde infolge dessen am 6. December von den Schweden geräumt - und die Preußen die schwedischen Vorposten in allzu lästiger Weise beunruhigten, beschloß der General Ehrenswärd, Ersteren eine derbe Lektion zu ertheilen und dadurch sich Ruhe und in zweiter Linie Meklenburg Schutz zu verschaffen. Hocherfreut berichtete Plessen an den Grafen Bassewitz, der Commandirende habe ihm geschworen, in nächster Zeit dem Lande helfen zu wollen und bat um recht genaue Angabe der preußischen Stellungen.

Am 21. December hatte der Oberstlieutenant Sprengporten sein Freicorps bei Triebsees concentrirt und rückte über Dargun aus Malchin vor. Der Oberstlieutenant Carnal wurde mit 2 Infanterie=Regimentern gegen Demmin entsendet, um diese Stadt als Rückhalt für das Freicorps zu besetzen.

Der Oberst Belling, welcher rechtzeitig von den Bewegungen der schwedischen Truppen Meldung erhalten hatte, gab alle vorgeschobenen Posten sofort auf und concentrirte sein Detachement bei Malchin. Während das Freiregiment Hordt unter Oberstlieutenant von der Goltz - 700 Gewehre mit 5 Kanonen - die Stadt besetzte, nahmen die Husaren eine Aufnahmestellung hinter der Stadt.

Die Schweden griffen Malchin von 3 Seiten zugleich an und nahmen die Stadt nach hartnäckigem Kampfe. Der Oberstlieutenant

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Goltz zog sich, aufgenommen von der Cavallerie, auf der Warener Straße zurück, versolgt von den Schweden, welche Basedow besetzten. Aber schon nach 2 Tagen - 24. Januar - bewog der Oberst Belling durch einen heftigen Angriff den Oberstlieutenant Sprengporten, letzteren Ort wieder aufzugeben und sich auf die Besetzung Malchins zu beschränken.

Um den Feind auch von hier zu vertreiben, begann der Oberst nach seiner alten Kriegsweise die rückwärtigen Verbindungen des Feindes zu bedrohen. Zu dem Ende ließ er das 1. Bataillon Hordt bei Basedow stehen und schickte dem Major von Zülow - am 25. - mit 3 Eskadrons auf dem linken Peene=Ufer dem Feind bei Wendischhagen in den Rücken, während 2 Eskadrons aus Verchen dirigirt wurden, um die Verbindung des Gegners mit Demmin zu unterbrechen; das 2. Bataillon Hordt und 1 Bataillon Husaren unter dem Major von Knobelsdorf folgten dem Major von Zülow über die gefrorenen Gewässer als Rückhalt und wurden bei Gorschendorf postirt.

So war der Oberstlieutenant Sprengporten von allen Seiten umstellt, allerdings nur von so ungenügenden Streitkräften, daß er mit Leichtigkeit im Stande war, die feindlichen Postirungen nach jeder Richtung hin zu durchbrechen. Aber es drohte ihm eine andere Gefahr.

Dem Prinzen von Würtemberg waren nach der Eroberung Colbergs die Winterquartiere in Meklenburg angewiesen worden und er marschirte jetzt über Stettin und Pasewalk heran. Obgleich die Truppentheile seines Corps durch die ungeheuren Anstrengungen und Entbehrungen im Colberger Lager, unter Schnee und Eis und beständigen Kämpfen sehr heruntergekommen und an Kopfzahl so schwach waren, daß einzelne Infanterie=Regimenter nur 300 Mann bei der Fahne zählten, - das ganze Corps war circa 4000 Mann stark mit 26 Geschützen - beschloß der Prinz doch, sich nicht darauf zu beschränken, die Schweden aus Meklenburg zu vertreiben, sondern dieselben zum Strecken der Waffen zu zwingen.

Zu dem Ende wollte der Prinz mit dem Gros Malchin von Leuschentin her angreifen; eine zweite Colonne unter dem Oberstlieutenant von Schwerin sollte bei Verchen über die Peene und gegen die Stadt auf dem linken Flußufer vorgehen. Der Oberst Belling endlich, welcher seine Truppen bei der Annäherung des Prinzen auf der Malchin=Neubrandenburger Straße bei Jürgensdorf versammelt hatte, sollte, verstärkt durch das Regiment Lehwaldt, über Basedow vorrücken. Der Angriff war auf den 31. December festgesetzt.

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Der Oberstlieutenant Sprengporten hatte am 29. December Meldung von dem Marsch des Obersten Belling auf Jürgensdorf erhalten und erfuhr Tags darauf aus Demmin, daß der Prinz im Anmarsch von Friedland her begriffen sei. Er beschloß, Malchin aufzugeben; da ihm aber der Rückzug über Neukalen frei blieb, so beeilte er seinen Abmarsch nicht, um noch den Rest der in Malchin lagernden Vorräthe nach Demmin abzufahren und ordnete für den 31. eine Recognoscirung in der Richtung auf Stavenhagen an. Als aber an diesem Tage die Truppen des Prinzen von Leuschentin her vor Malchin erschienen, marschirte er unverzüglich auf Neukalen ab. Die Tete seiner Marsch=Colonne war bis an die Peenebrücke bei Pisede gelangt, als ihm auch von dorther der Anmarsch des Feindes gemeldet ward. Anstatt sich nun unverzüglich, wie die Umstände es dringend geboten, mit Aufbietung aller Kräfte den Weg nach Neukalen zu öffnen, ging er nach Malchin zurück, um sich dort bis zum Einbruch der Dunkelheit zu behaupten und dann während der Nacht nach Neukalen durchzubrechen. Es gelang ihm auch den mit großer Heftigkeit unternommenen Angriff des Prinzen abzuweisen, als aber auch der Oberstlieutenant Schwerin herangerückt war und sich in den Besitz der Peenebrücke bei Pisede gesetzt hatte, gab er den Gedanken an den Rückzug gänzlich auf und beschloß, sich bis zum Eintreffen von Entsatz bis auf das Aeußerste zu wehren.

Nach einer heftigen Beschießung während der Nacht ging die preußische Infanterie - am 1. Januar 1762 - von neuem zum Angriff vor, wurde aber wiederum mit großem Verlust abgewiesen. Infolgedessen sah der Prinz von einem weiteren Sturm auf die Stadt ab und beschränkte sich darauf, dieselbe zu cerniren. Den Oberbefehl auf dem linken Peene=Ufer übernahm der Oberst Belling; er hatte hier die 4 Bataillone des Oberstlieutenants Schwerin, das Freiregiment Hordt und sein Husaren=Regiment zur Disposition.

Als der General Ehrenswärd Nachricht von dem Anmarsch des Prinzen von Würtemberg erhalten, hatte er das Detachement des Oberstlieutenants Carnal bei Demmin auf 5 Bataillone und 600 Husaren - 2000 Mann verstärkt und diese Truppen als Avantgarde über Dargun nach Malchin ausbrechen lassen; er selbst folgte mit einem größeren Truppencorps.

Der Oberst Belling erfuhr die Annäherung der schwedischen Truppen frühzeitig durch seine Patrouillen. Rasch entschlossen ging er ihnen mit 3 Bataillonen und der Cavallerie bis zum Abschnitt von Neukalen entgegen - am 2. Januar -; 2 Bataillone ließ er an der Peenebrücke bei Pisede stehen, um einem etwaigen Vor=

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brechen des Feindes aus Malchin zu begegnen. Es kam zu einem sehr heftigen Gefecht bei Neukalen, welches dem Obersten die Hälfte seiner Infanterie kostete und ihn zum Rückzug auf das rechte Peene=Ufer über Wendischhagen nöthigte. Zwei Zwölfpfünder, deren Bespannung getödtet war, mußte er in den Händen des Feindes lassen.

In Malchin hatte man von dem Gefecht bei Neukalen nichts erfahren. Der Oberstlieutenant Sprengporten ließ, da er nicht angegriffen wurde - am 2. Januar -, nach allen Richtungen hin recognosciren, fand aber überall die Preußen in ihren Stellungen. Am Nachmittag ging die Meldung ein, daß die preußischen Truppen von der Peenebrücke auf Wendischhagen abzögen und am Abend zog der General Ehrenswärd in Malchin ein.

Was hierauf von Seiten der schwedischen Heeresleitung geschah, würde uns ganz unbegreiflich erscheinen, wenn uns nicht die völlig planlose Kriegsführung derselben in den Feldzügen der letzten 4 Jahre vor Augen stände.

Der Herzog von Meklenburg hatte sofort - am 4. Januar - dem Oberstlieutenant von Plessen ein Gratulationsschreiben, in warmen Ausdrücken verfaßt, für den schwedischen Oberbefehlshaber übersandt, aber auch die Bitte hinzugefügt, der General möge nun auch nach dem glänzenden Siege bei Malchin eine solche Stellung in Meklenburg beibehalten, daß er das Land gegen alle preußischen Gewaltthätigkeiten schützen könne. Für den Oberstlieutenant Sprengporten 1 ) wurde ein Wechsel auf 2000 Thaler mitgesandt, weil ihm der Herzog den Aufenthalt während seiner Einschließung in Malchin nicht durch Tafelgelder und andere Ergötzlichkeiten habe angenehm machen können. Außerdem wurde die Kammer angewiesen, dem jedesmaligen Befehlshaber der schwedischen Truppen in den meklenburgischen Landen soviel Tafelgelder auszuzahlen, als der Oberst Belling bisher für seine Person aus den herzoglichen Domainen in Anspruch genommen hatte, d. h. 1000 Thater die Woche. Man sah in Schwerin die Dinge im rosigsten Lichte an; Plessen sollte den General Ehrenswärd fragen, wieviel Truppen er in Meklenburg zu lassen gedächte, um nach Möglichkeit für deren gute Verpflegung sorgen zu können und ihn ersuchen, die Preußen aus Parchim, wo dieselben ihr Rekruten= und Remonte=Depot hatten, zu vertreiben; auch in strategischer Hinsicht wußten die meklenburgischen Minister guten Rath zu geben, indem sie dem General empfahlen, eine Centralstellung an der Tollense zwischen Anclam und Waren mit dem Gros der Armee einzunehmen.


1) Ein Bruder desselben war bei Malchin gefallen.
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In alle diese Pläne und Hoffnungen traf wie ein Donnerschlag die Meldung des Oberstlieutenants von Plessen, daß der General Ehrenswärd "der Kälte und des eingetretenen Regenwetters wegen" den Rückzug nach Pommern antreten werde. Am 6. Januar rückte die schwedische Armee über Demmin in die Winterquartiere ab.

Der Prinz von Würtemberg schien auch nichts Anderes zu erwarten, denn als am Tage nach dem Gefecht von Neukalen und auch am folgenden Tage kein Angriff des Feindes erfolgte, ging er am 5. Januar, unbekümmert um die 10000 Schweden, welche jetzt bei Malchin concentrirt waren, in die Winterquartiere und nahm sein Hauptquartier in Rostock. Der Oberst Belling blieb zur Beobachtung des Feindes bei Teterow stehen; nach dem Abzuge des Letzteren ging er nach Dargun und sein Detachement bildete die Vorposten von Anclam bis Ribnitz.

Ganz Meklenburg war wiederum in der Gewalt der preußischen Befehlshaber. Die Regimenter des Prinzen breiteten sich nach Gefallen im Lande aus und bezogen zu ihrer größeren Bequemlichkeit und besseren Verpflegung weite Cantonnements=Quartiere. Die Mannschaften befanden sich in sehr schlechtem Zustande; lange Wagen=Colonnen mit Kranken und Verwundeten folgten den Truppen, welche in zerlumpten Montirungen, bleich und abgemagert die deutlichen Spuren der in dem Lager bei Colberg ausgehaltenen Strapazen an sich trugen. Die beiden stärksten Regimenter waren zusammen 1500 Mann stark und standen in Güstrow; die Mehrzahl der Regimenter hatte jedoch nur 300 Mann bei der Fahne, das Freibataillon Courbière sogar nur 150; am schlimmsten hatte bei dem unthätigen Leben im Lager die Cavallerie gelitten.

Der Herzog hatte sich bereits am 10. Januar mit seinem Hofe nach Lübeck begeben und setzte von dort aus alle Hebel in Bewegung, um die schwedische Armee zur Wiederaufnahme der Feindseligkeiten zu bewegen. Aber so oft der Oberstlieutenant Plessen Schritte in diesem Sinne beim General Ehrenswärd that, stets erhielt er dieselbe Antwort, er könne ohne die Befehle seiner Regierung nicht handeln; sodaß die meklenburgische Regierung ihren Gesandten in Stockholm beauftragte, dieserhalb Schritte beim Grafen Eckebladt zu thun. Ganz erstaunt erwiederte dieser, er begriffe den General Ehrenswärd nicht, derselbe habe plein pouvoir die Operationen wieder aufzunehmen, wann und wie es ihm gut dünke. Als Letzterem diese Antwort durch Plessen mitgetheilt wurde, wurde der General sehr heftig und behauptete, er habe in Meklenburg nicht einmat gegen baare Bezahlung Subsistenzmittel für seine Truppen erhalten können; man sah deutlich, er wollte nicht helfen.

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Indignirt bat Plessen um seine Abberufung; "der General Ehrenswärd ist ein Mann", schrieb er, "der ein böses Herz hat und dem es platterdings an aller Resolution fehlt." Anfang April wurde er angewiesen, unter dem Vorwand der bevorstehenden Exercierzeit sich zu seinem Regiment nach Putbus zu begeben und nur alle 14 Tage nach Stralsund zu reisen, um von dort aus Bericht zu erstatten.

Die Mission der Capitains von Rosenberg und von Mecklenburg in das russische Hauptquartier war gänzlich erfolglos verlaufen. Der Tod der Kaiserin Elisabeth hatte die Verhältnisse dort vollständig verändert. Als die beiden Officiere Ende Januar 1762 in Cöslin eintrafen, war der General Romanzoff zu einer militärischen Berathung nach Petersburg gerufen worden. Der ihn vertretende Fürst Wolkowsky empfing die Herrn sehr artig, aber alle Versuche derselben, Verhandlungen anzuknüpfen, scheiterten vollständig. Sehr niedergeschlagen meldete dies der Capitain von Mecklenburg seiner Regierung; militärische Hülfe sei bei dem jetzigen Regierungssystem von Rußland überall nicht zu erwarten, übrigens wisse auch im ganzen russischen Hauptquartier kaum ein Einziger, daß das Land Meklenburg überhaupt in der Welt existire. Ende März schickte dann der Fürst einen Adjutanten mit dem Auftrage, den beiden militärischen Diplomaten zu sagen, seine Majestät der Kaiser wolle keine fremde "Volontairs" bei der Armee mehr dulden und ließ ihnen eine glückliche Reise wünschen.

Meklenburg hatte während des Unglücksjahres 1761 durch die Contributionen und Lieferungen, und besonders durch die mit großer Härte ausgeführten Exekutionen mehr. gelitten, als in den bisherigen Kriegsjahren zusammengenommen. Während sich die Gesammtschäden Meklenburgs in den Jahren 1758, 59 und 60 auf 3822841 Thaler beliefen, kostete das eine Jahr 1761 dem Lande die ungeheure Summe von 4341991 Thalern und zwar an baarem Gelde 1339679 und an Lieferungen 3002312 Thaler. Als Rekruten wurden in diesem Jahre 546 Personen gewaltsam ausgehoben.


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Fortsetzung der diplomatischen Verhandlungen in Wien.

Wir haben den Ausgang der diplomatischen Verhandlungen an den Höfen von Versailles und Kopenhagen unsern Lesern bereits geschildert; es erübrigt nun noch, die Bemühungen des Barons Dittmar in Wien und des Obersten von Petersdorf in Petersburg weiter zu verfolgen.

Wie wir uns erinnern, hatte der Baron Dittmar die Traktate mit der Kaiserin Maria Theresia und mit dem deutschen Kaiser im August des Jahres 1759 zum Abschluß gebracht. Der Minister hatte bei diesen Verhandlungen große Geschicklichkeit bewiesen und sich nicht allein die höchste Zufriedenheit seines Landesherrn erworben, sondern es auch verstanden, sich am Kaiserhofe und in der Wiener Diplomatenwelt eine hochgeachtete Stellung zu erringen. Er verblieb deßhalb auch ferner am Kaiserhofe zur Vertretung der Interessen des Herzogs. Seine nächste Aufgabe bestand darin, durch Verhandlungen mit dem französischen Gesandten die Ratifikation des französisch=meklenburgischen Traktates vom 1. December 1757 und den Abschluß eines dritten Vertrags mit Frankreich zu erreichen. Wir haben bei den französischen Verhandlungen gesehen, daß es nicht Mangel an Geschicklichkeit des meklenburgischen Vicekanzlers, sondern der fehlende gute Wille seitens Frankreichs war, welcher jede nähere Verständigung mit Versailles unmöglich machte. Es ist sehr fraglich, ob die Absendung eines Gesandten an den französischen Hof zu der Dittmar schon i. J. 1759 rieth und sich selbst hierzu anbot, ein günstigeres Resultat herbeigeführt haben würde; mehr Chance des Gelingens bot dieselbe i. J. 1759 aber jedenfalls als die offenbar zu spät erfolgte Mission des Barons Teuffel von Pürkensee.

Im Frühling des Jahres 1761 wurde in Wien zuerst von dem Congreß zu Augsburg gesprochen, dessen Zusammentritt die Diplomatenwelt lange und lebhaft beschäftigte, um dann mit Ende des Jahres 1761 als völlig gescheitert bei Seite geschoben zu werden. Des Herzogs große Sorge war, ob ein meklenburgischer Minister bei dem Congreß würde zugelassen werden. Baron Dittmar bemühte sich dieserhalb eifrigst in Wien und erhielt auch beruhigende Zusagen, wenigstens von den Kaiserlichen Ministern. Eine weitere Frage war, in welcher Eigenschaft Meklenburg in der Friedensversammlung auftreten sollte, ob als Verbündeter der Mächte der

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Coalition oder nur als ein beschädigter Reichsfürst? Baron Dittmar, von seiner Regierung zum Gutachten aufgefordert, rieth im Mai 1761 als militärischer Alliirter der Coalition auf dem Congreß zu erscheinen; zu dem Ende müsse man aber auch wirklich am Kampfe theilnehmen. "Ich setze voraus," schrieb der Minister, "Eure Durchlaucht haben jetzt 2000 Mann auf den Beinen; es müßte Meklenburg nicht Meklenburg sein, wenn es nicht schon 2 Monate nach dem Abzuge der Preußen 6000 Mann aus sich selbst stellen könnte. Wollen Sie aber nicht als militärischer Alliirter von Wien und Versailles auf dem Congreß auftreten, so werden Eure Durchlaucht es erleben, vorausgesetzt Meklenburg wird überhaupt zum Congreß zugelassen, was nach der Erklärung der verbündeten Mächte unwahrscheinlich ist, daß dero Gesandte die traurigste Rolle spielen und sich in der foule der Indemnisations=Prätendenten verlieren und ebenso leer ausgehen wird, als das Haus Meklenburg bei allen Friedensschlüssen bis dato ausgegangen ist."

Als der Baron Dittmar diesen Rath gab, war seine Stellung am Schweriner Hofe so stark erschüttert, daß der Herzog seine Thätigkeit überhaupt nur noch in Anspruch nahm, weil derselbe auf dem Friedenscongresse Meklenburg vertreten sollte, und er diesen scharfsinnigen und geschickten Staatsmann schlechterdings jetzt nicht entbehren konnte.

Die erste Verstimmung zwischen dem Vicekanzler und seinem Hofe datirt vom December 1760 her. Als der Prinz von Würtemberg zu dieser Zeit das Commando in Meklenburg übernommen hatte und, wie wir uns erinnern, seine Forderungen mit der äußersten Härte beizutreiben anfing, hatte die meklenburgische Regierung an den Baron Dittmar und den Baron Teuffel gleichlautende Rescripte gesendet, in welchen der preußische Druck in den grellsten Farben geschildert und zum Schluß die Drohung ausgesprochen war, die Regierung müsse sich mit dem Prinzen vergleichen, wenn nicht schleunige Hülfe vom Reiche oder vom östreichischen Hofe käme; hinzugefügt war, daß die Gesandten von diesem Rescript den kräftigsten Gebrauch machen sollten. Der Comitialgesandte hatte daher geglaubt, das herzogliche Schreiben seinem ganzen Inhalte nach den kaiserlichen und dem französischen Gesandten in Regensburg in Abschrift mittheilen zu müssen und so hatte dasselbe seinen Weg nicht allein an den Kaiserhof und nach Versailles, sondern auch in alle Zeitungen gefunden. Der Baron Dittmar hatte seine Aufgabe diplomatischer aufgefaßt, da er wußte, daß die Drohung nicht ernstlich gemeint war. Er hatte zwar das herzogliche Rescript den östreichischen Ministern abschrift=

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lich mitgetheilt, hatte aber den verfänglichen Schlußpassus, nur mündlich, gesprächsweise einfließen lassen. Außerdem hatte die Regierung den Fehler gemacht, dem Vicekanzler gänzlich darüber in Unkenntniß zu lassen, daß sie mit dem Prinzen von Würtemberg ein Abkommen wegen der Zahlungen getroffen und ihm in zuvorkommender Weise das herzogliche Palais in Rostock zur Wohnung eingeräumt hatte. Dies Alles war gerüchtweise in Wien bekannt geworden, von dem Baron Dittmar aber eifrigst dementirt worden. Als nun aber diese vielfach vergrößerten Gerüchte durch die officiell mitgetheilte Drohung aus Regensburg neue Nahrung erhielten, wurde die Stellung des meklenburgischen Ministers am Wiener Hofe eine sehr unerquickliche. Er gab seiner tiefen Verstimmung in einem Bericht an seinen Hof Ausdruck: Die ganze Sache habe in Wien ungemein unangenehm berührt; man sei zwar höflich gegen ihn, aber durchaus kaltsinnig und nicht mehr offenherzig wie sonst; stets antworte man ihm, sein Herzog habe sich ja nun mit dem König von Preußen verglichen und er könne nicht widersprechen, wenn die Gerüchte wahr seien, müsse er abreisen; er bäte doch zukünftig den Baron Teuffel, der Alles thue, was den Wiener Hof piquire, besser zu instruiren, wie er die herzoglichen Rescripte aufzufassen habe.

Der Herzog und seine Minister fühlten, daß der Baron Dittmar in der Sache Recht hatte, konnten aber dem Comitialgesandten, der strikte nach seiner Instruktion verfahren war, keine Vorwürfe machen. Ueberdies gereizt durch den scharfen Ton des Vicekanzlers, welche offenbar vergaß, daß er in diesem Augenblick nicht der tonangebende Leiter des meklenburgischen Staates, dessen überlegenem Geist sich der Herzog und die übrigen Minister stets gefügt hatten, sondern der Gesandte war, der den Instruktionen seiner Regierung Folge zu leisten hatte, gaben sie demselben Unrecht und billigten das Verfahren des Baron Teuffel. Bald aber hatte der Vicekanzler die Genugthuung - Anfang März -, daß seine Regierung ihm mittheilte, von einem Vergleich mit den Preußen sei keine Rede mehr, da der Druck schwerer denn je auf dem Lande laste und ihn beschwor, doch ja Alles am Kaiserhofe aufzubieten, daß der Prinz von Würtemberg zum Abmarsche gezwungen würde.

Wie wir wissen war der Baron Dittmar von je her der Ansicht gewesen, daß der Herzog nur dann beim Friedensschlusse seine Forderungen geltend machen könne, wenn er seine Truppen activ an dem Kriege theilnehmen lasse, und hatte in diesem Sinne wiederholt, aber bisher vergeblich, auf den Herzog einzuwirken gesucht. Als mit Beginn des Jahres 1761 die Thätigkeit der russischen

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Armee mehr in den Vordergrund zu treten schien, setzte Dittmar seine ganze Beredsamkeit daran, den Herzog zum Handeln fortzureißen. Er schilderte die Vortheile, wenn die meklenburgischen Truppen im Verein mit den russischen und schwedischen Armeen die Preußen aus Pommern und Meklenburg vertrieben; aber 6000 Mann müßten die Truppen stark sein; die könne das Land mit Leichtigkeit stellen und man dränge in Wien unaufhörlich dazu. "Eure Durchlaucht müssen Adel, Bürger und Bauern zur Landes=Defension aufrufen!" schloß Dittmar.

Solche extreme Mittel widerstanden aber dem friedfertigen Sinn des Herzogs. Er verwies den ungestümen Minister in einem Rescript vom 6. Februar 1761 zur Ruhe: "Truppen vermehren und Aufgebote erlassen sind Bravaden, welche nur dazu führen den König von Preußen zur Eroberung unseres Landes zu veranlassen!" Auch die Bitte ihn nach Versailles zu schicken, da in Wien nichts mehr zu erreichen sei, schlug der Herzog dem Vicekanzler ab: "Ihr sollt in Wien bleiben, um für die Friedensverhandlungen in Augsburg zur Hand zu sein, nach Versailles geht Baron Teuffel."

Die scharfe Abfertigung auf seine wohlgemeinten Vorschläge erregte den Baron Dittmar derart, daß er alle Rücksichten vergaß: "Da es Eurer hochfürstlichen Durchlaucht Allergnädigst gefallen," schrieb er im März, "die Anstalten zur Nothwehr und Landes=Defension unter die Bravaden zu rechnen, so ist darüber das pour et contre allerdings vollendet. Nur einige Betrachtungen scheinen noch übrig zu sein: Als man sich an einzelnen Orten im Lande, zum Exempel in Schwerin, Dömitz und auf dem Kaninchenwerder mit Kanonen= und Gewehrschüssen vertheidigte, hat dies Niemand, selbst die Preußen nicht für Bravaden erklärt, warum soll denn eine allgemeine Landes=Vertheidigung, wenn sie gehörig angeordnet und dirigirt wird, dafür angesehen werden? Sich vertheidigen hat sonst noch nie braviren geheißen. Das Wort Landes=Defension ist nur dadurch lächerlich und verhaßt in Meklenburg, weil sie in neuerer Zeit einmal übel angeordnet, durch Verräther dirigirt und verrätherisch schlecht ausgeführt, mithin in der Folge lächerlich war". 1 )


1) Das allgemeine Aufgebot, welches der Minister meint, wurde durch Carl Leopold im Jahre 1735 erlassen, um sich mit Hülfe desselben den Thron wieder zu erobern und war gegen seinen Bruder Christian Ludwig (den Vater Herzog Friedrichs), welcher vom Kaiser zum Administrator des Landes eingesetzt war, gerichtet. Dittmar war damals in Diensten Carl Leopolds.
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Eine neue Kränkung erwuchs dem Baron Dittmar aus der beabsichtigten Sendung des Barons Teuffel von Pürkensee nach Versailles, welche er selbst gerne übernommen hätte, da er die beiden ersten Verträge mit Frankreich abgeschlossen und genauer wie irgend Jemand über den Stand der Sache orientirt war. Nun erhielt er Befehl die gesammten Acten sowohl über die Verhandlungen mit Frankreich als auch über die mit dem Kaiser und der Kaiserin geschlossenen Verträge nach Regensburg zu senden. Der französischen Akten bedurfte der Baron Teuffel, daß ihm aber auch sämmtliche Wiener Acten und nicht blos ein kurzer actenmäßiger status negotii, wie der Vicekanzler es vorgeschlagen, gesandt werden sollte, faßte Letzterer als ein ihm gezeigtes Mißtrauen auf. "Ich kann es als keinen Gnadenbeweis ansehen, daß Eure Durchlaucht einen Dritten zum Richter über meine Handlungen und Rathschläge ernennen," schrieb er im April.

In Wien drängten die kaiserlichen Minister den Gesandten unaufhörlich, daß der Herzog doch seine Truppen an dem Kampfe theilnehmen lassen solle. "Wie ist es möglich," so sagten sie, "daß ein so ansehnlicher Staat, mit einer so zahlreichen Ritterschaft, der etliche Tausend Soldaten hält, hat derart herunterkommen können, daß 6 - 8 Preußen genügend sind, in ganzen Distrikten und Städten Gewalt zu üben!" Die allgemeine Meinung in Wien war eben, daß der Herzog sich selbst helfen könne, wenn er nur wolle. "Es ist eine der merkwürdigsten Wahrheiten und Staatsregeln," schrieb Dittmar, "daß ein großer Herr bei anderen großen Herrn immer nur das gilt, wofür er sich geltend zu machen weiß."

Die Regierung sprach - Anfang Mai - ihren ganzen Unwillen über derartige Vorwürfe des Wiener Hofes und dem Baron Dittmar ihr höchstes Befremden aus, auf derartige Sachen über haupt eingegangen zu sein.

Der oben erwähnte Bericht des Vicekanzlers, worin er den Vorwurf "der Bravaden" zurückweist, konnte dem Herzog, welcher längere Zeit ernstlich krank gewesen war, erst im Juni zum Vortrage gebracht werden. Der Herzog hatte sich in hohem Grade erzürnt über den Inhalt sowohl, wie über die Fassung dieses Schreibens geäußert; da er keinen ausdrücklichen Befehl zur Beantwortung desselben gegeben hatte, ließen die Minister Graf Bassewitz und Schmidt die Sache auf sich beruhen, in der Hoffnung dieselbe in

Vergessenheit gerathen zu lassen. Um sich aber gegen den Verdacht zu schützen, als ob sie den Herzog zu den harten Ausdrücken, in welchen das Rescript vom 6. Februar abgefaßt war,

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veranlaßt hätten, gaben sie die formelle Erklärung zu den Acten, daß sie durch die beobachtete sorgfältige Mäßigung in den Ausdrücken gegen ihren Collegen dem Herzoge wiederholt mißfällig geworden seien und daß Letzterer die scharfe Abfassung des Rescriptes ganz besonders befohlen habe und riefen hierbei feierlich "Gott, Serenissimi Höchsteigne Person und ihr Gewissen zu Zeugen an."

Der Conflict Dittmars mit seinen Collegen hatte aber während der Krankheit des Herzogs an Schärfe zugenommen. Ersterer hatte sich bitter beklagt, daß er die Zustände in der Heimath wiederholt durch fremde Personen in Wien früher erfahren, als durch die Mittheilungen seiner Regierung und hierauf war ihm, allerdings nur durch ein Mißverständniß des Regierungs=Secretairs, welcher die Regierungs=Rescripte auszufertigen hatte 1 ) erwidert worden, dies wäre nicht der Fall, während er den Beweis des Gegentheils geführt hatte. Auf das Aeußerste hierüber erzürnt, schrieb der Vicekanzler: "Meine Relationen werden Eurer Durchlaucht verdreht vorgetragen, ich werde der Unwahrheit geziehen, dergleichen läßt sich kein ehrlicher Mann gefallen!"

Da der Vicekanzler während seiner Mission nach Wien actives Mitglied des Staatsministeriums geblieben war, glaubten die Minister, da sie Partei in der Sache waren, "ihre Pflicht gegen den Allerhöchsten Dienst, die Achtung vor ihrem Collegen und die Pflicht gegen sich selbst" nicht anders verbinden zu können, als daß sie über den Bericht des Barons Dittmar, sowie über die Voracten dem Herzoge durch den Regierungs=Secretair Faukl ausführlichen Vortrag halten ließen. Der Herzog gab in der darauf folgenden Minister=Conferenz dem Baron Dittmar Unrecht und befahl den Ministern ein desbezügliches Dekret auszufertigen, welches diese jedoch unter verschiedenen Vorwänden hinausschoben und endlich ganz unterließen. Der Herzog bestand auch nicht weiter darauf; er konnte in diesen sturmbewegten Zeiten und namentlich bei dem in Aussicht stehenden Friedenscongreß vorerst den bewährten, klugen Rath seines Vicekanzlers nicht entbehren. Dittmar aber, der sehr bald erfuhr, daß er in Ungnade gefallen, suchte sich von dem Vorwurf, unehrerbietig gegen die Allerhöchste Person seines Fürsten gewesen zu sein, dadurch zu reinigen, daß er - Anfang Juli - erklärte, alle Vorwürfe in seinen Relationen seien lediglich gegen die Minister gerichtet gewesen: "Es ist mit dem Staatsgebäude wie mit einem natürlichen Gebäude, Euer Durchlaucht!


1) Die Minister hatten das von dem Regierungs=Secretair ausgefertigte Rescript unterschrieben, ohne es genau durchzulesen.
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Einzelne Versäumnisse, ohne daß die oberste Direction es immer sehen kann, verursachen oft gefährliche Risse im Ganzen und die Schuld fällt auf Diejenigen, welche das Detail zu vertreten haben."

Wenn die meklenburgische Regierung einerseits auch durchaus abgeneigt war, eine Landes=Vertheidigung ins Werk zu setzen, wollte sie andererseits die Höfe von Wien und Versailles, welche unabhängig drängten, der Herzog solle seine Truppen vermehren - nach des Vicekanzlers Ansicht konnte Meklenburg 10000 Mann stellen - und am Kampfe theilnehmen, nicht ernstlich erzürnen. Aus diesem Grunde wurde der Baron Dittmar, welchem von seiner Regierung aufgegeben war, für den Petersdorf'schen Plan die Unterstützung des Wiener Hofes zu erlangen, befohlen, die östreichischen Minister mit Hoffnungen hinzuhalten. Im Januar des Jahres 1762 veränderte dann die Thronbesteigung Peter III. die politische Lage gänzlich.


Die politische Lage bei Beginn des Jahres 1762. Ausschreibungen in Meklenburg; Verhandlungen am russischen Hofe; Kriegsschaden i. J. 1762.

Das Jahr 1761 war ungünstig für den König von Preußen verlaufen. Schweidnitz war in die Hände der Oestreicher gefallen und Colberg durch die Russen erobert. Laudon und Czernicheff bezogen Winterquartiere in Schlesien, der Feldmarschall Daun und die Reichsarmee in Sachsen, während die russischen Armeen zum größten Theil in dem eroberten Hinterpommern, zwischen der Persante und Oder, also bis unter die Kanonen der Festung Stettin Cantonnementsquartiere bezogen hatten.

Nach menschlichem Ermessen mußte der König von Preußen in dem kommenden Jahre der Uebermacht seiner Feinde und der Ungunst der Verhältnisse sicher unterliegen. Alle Hülfsquellen, aus denen er es bisher verstanden hatte in jedem Frühjahr wohlausgerüstete Heere ins Feld zu stellen, versiegten. England, unter dem Ministerium Bute, hatte aufgehört Subsidien zu zahlen und wenn es auch stets des Königs erste Sorge gewesen war, sobald er die Winterquartiere bezogen hatte, die Geldmittel für das

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kommende Jahr bereit zu stellen, und ihm eine unmittelbare Geldverlegenheit auch im Jahre 1762 nicht erwuchs, so war der Ausfall auf die Dauer doch nicht zu ertragen. Am schlimmsten war aber der Mangel an waffenfähigen Mannschaften. Seine Heere waren auf weniger als 80000 Mann zusammengeschmolzen, die Provinzen des Landes entvölkert und zum Theil vom Feinde besetzt. Nur mit der größten Anstrengung gelang es ihm die Regimenter zu complettiren durch Rekruten, welche in Sachsen, den anhaltischen Fürstenthümern und in Meklenburg mit Gewalt weggenommen wurden. Die Truppentheile bekamen viel elendes Gesindel, Vagabonden, welche die erste Gelegenheit ergriffen zu desertiren, aber auch betagte Männer und halbe Kinder. Nur eins blieb dem Könige wie in den früheren Jahren: seine Charakterstärke, der unerschütterliche Entschluß, lieber zu sterben, als einen unehrenvollen Frieden zu unterzeichnen.

Doch auch die Mächte der Coalition waren in ihrem Kriegseifer erlahmt. Maria Theresia und ihr Kanzler ersehnten den Frieden; der östreichische Staat war nicht mehr im Stande die Kosten des Krieges zu tragen, so daß man sich gezwungen sah, das Heer um 20000 Mann zu reduciren. Die Czarin Elisabeth hielt zwar unverrückt an ihrer Feindschaft gegen König Friedrich fest, allein sie war krank und die Zustände an ihrem Hofe so chaotisch, daß von den russischen Operationen nicht viel zu erwarten stand. Frankreich war des Krieges in Deutschland gründlich überdrüssig, und verwendete alle Anstrengungen darauf, mit Hülfe Spaniens im Seekriege Erfolge zu erringen. Schweden endlich war, seit die französischen Subsidien aufgehört hatten, unfähig, den Krieg wieder aufzunehmen.

Immerhin aber konnten die Mächte der Coalition, abgesehen von den französischen Armeen, 220000 Mann zum Frühjahr in das Feld stellen, waren also den Preußen fast um das Dreifache überlegen.

Nachdem die preußischen Truppen in Meklenburg die Winterquartiere bezogen hatten, begann das Feldkriegs=Commissariat sofort seine Thätigkeit. Am 8. Januar 1762 erließ dasselbe Ausschreibungen an den Engeren Ausschuß zur Regelung der Contributions=Zahlungen und der Lieferungen. Die Ritterschaft und die Städte sollten 493500 Thaler Contribution, eine große Menge Lebensmitteln zur Proviantirung der Festung Stettin, für deren Sicherheit man bei der Nähe der russischen Armeen anfing ernstlich besorgt zu werden, 2084 Rekruten und 1398 Pferde liefern; außerdem eine sehr große Menge Rationen und Fourage zur Verpflegung

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der preußischen Truppen im Lande. Das Domanium allein sollte 2148841 Thaler Contribution zahlen, ebensoviel Rekruten und Pferde stellen wie die Ritterschaft und die Städte zusammen und eine große Menge Lebensmittel zum Unterhalt der Truppen liefern.

Die meklenburgische Regierung, völlig außer Stande diesen ungeheuerlichen Forderungen gerecht zu werden, erließ sofort Rundschreiben an ihre Gesandten in Regensburg, Wien, Versailles, Petersburg und Stockholm, und erbat in der dringlichsten Weise die Hülfe der befreundeten Mächte. Außerdem wurden Commissare an den Prinzen von Würtemberg abgeschickt, um auf Ermäßigung der Forderungen zu unterhandeln. Die Antwort war eine trostlose. Der Prinz hatte die bestimmtesten Befehle des Königs mit rücksichtsloser Härte vorzugehen; von einem Loskaufen der Rekruten durch Geld sollte keine Rede sein, es waren dem Prinzen gedruckte Formulare übersandt mit specieller Bezeichnung der Regimenter und Compagnien, an welche die Rekruten direct geschickt werden sollten und mit Angabe der zulässigen Altersgrenze. "Männer von 60 Jahren und Kinder von 12 Jahren sollten genommen werden," schrieb die Regierung Anfangs Februar, "wenn die junge Mannschaft nicht gestellt wird! Der Prinz droht mit Verwüstung des Landes, mit Verbrennen der Häuser und mit Niederhauen der Wälder! Dabei könnte Ehrenswärd helfen, wenn er wollte, denn die Mehrzahl der preußischen Truppen befindet sich in einem elenden, fast wehrlosen Zustande!"

Trotzdem sich die preußischen Officiere die größeste Mühe gaben, die Leute von den Landstraßen ausgriffen, Beamte und Pächter arretirten und nach Rostock bringen ließen, Prediger und Küster nicht sicher waren, und preußische Commandos nach Lauenburg geflüchtete Knechte gewaltsam zurückholten, trotzdem die Gutsbesitzer und die Städte Vagabonden und Deserteurs für Geld anwarben, überstieg die Anzahl der erlangten Rekruten im März kaum 100 Mann.

Ebensowenig gingen die Contributions=Zahlungen und die Lieferungen zur festgesetzten Zeit ein. Der Magistrat zu Rostock wurde bei Wasser und Brod aufs Rathhaus gesperrt, konnte aber nicht zahlen. Die Anerbietungen der Pächter, statt Geld Naturalien liefern zu wollen, wurden zurückgewiesen, da sie in dem Falle nicht im Stande sein würden, ihre Quoten an Korn und Fourage zu liefern.

Alle Hoffnung und Hülfe schwand der meklenburgischen Regierung als die Kaiserin Elisabeth von Rußland am 5. Januar 1762 starb und Peter III. den Thron bestieg. Am 16. März

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schlossen die preußischen und russischen Befehlshaber in Pommern einen Waffenstillstand ab und am 5. Mai wurde zu Petersburg der Friede zwischen Rußland und Preußen zugleich mit einem Schutz= und Trutz=Bündniß abgeschlossen.

Die veränderte Haltung Rußlands übte sogleich ihren Einfluß auf die Regierung Schwedens aus. Schon seit längerer Zeit hatte sich im Reichsrathe die dem Hofe freundliche Friedenspartei mehr und mehr geltend gemacht und der Einfluß des französischen Gesandten war in dem Maße geringer geworden, als der Versailler Hof nicht mehr im Stande war, die Subsidien zum Unterhalt des schwedischen Heeres und zur Bestechung der Reichsrathsmitglieder regelmäßig zu zahlen. Die Rathschläge des russischen Gesandten gewannen die Oberhand und am 7. April 1762 schlossen die schwedischen und preußischen Oberbefehlshaber zu Ribnitz einen Waffenstillstand ab.

In Schwerin war man nicht mehr im Zweifel, daß die Krone Schwedens den ernstlichen Vorsatz hatte, den Krieg mit Preußen zu beenden. Der Baron von Lützow konnte indessen in Stockholm keine Gewißheit erlangen, da der Minister von Eckebladt die Sache sehr geheimnißvoll betrieb und dem Gesandten die feierlichsten Versicherungen gab, daß keine Friedensunterhandlungen in naher Aussicht seien. Der Herzog erfuhr aber durch den Oberstlieutenant von Plessen, daß der schwedische Regierungsrath von Olthoff zu Stralsund Auftrag habe nach Hamburg zu reisen, wahrscheinlich um dort die Friedensunterhandlungen mit Preußen zu beginnen. Sofort schickte der Herzog den Geheimen Kammerrath von Müller und den auf Parole aus der Kriegsgefangenschaft entlassenen Obersten von Glüer nach Hamburg mit dem Auftrage, dahin zu wirken, daß bei dem wahrscheinlich dort verhandelten Particular=Frieden zwischen Schweden und Preußen die Interessen Meklenburgs durch den schwedischen Bevollmächtigten wahrgenommen würden. Beide Herren suchten am 21. Mai den Regierungsrath von Olthoff in seinem Hotel auf. Letzterer behauptete, keinerlei Aufträge zu Verhandlungen zu haben, rieth aber dringend, die meklenburgische Regierung möge sich in dieser Sache doch mit den Höfen von Stockholm und Petersburg in genauere Verbindung setzen, und versprach schließlich, wenn er desbezügliche Instructionen von seiner Regierung erhalten sollte, die Interessen des Herzogs mit zu vertreten. Da die Schweriner Abgesandten aus der Antwort des schwedischen Regierungsraths die Ueberzeugung gewannen, daß er ihnen seinen Auftrag verheimlichen wolle, drangen sie lebhafter in ihn und entlockten ihm endlich unter dem Versprechen einer reellen Erkenntlichkeit seitens

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ihres Herzogs, die vertrauliche Mittheilung, daß er mit dem preußischen Minister=Residenten, dem Geheimen Rath von Hecht, in Hamburg in Friedensunterhandlungen getreten sei; daß er allerdings den Auftrag habe, die Interessen des Herzogs wahrzunehmen, daß aber seine Instructionen in diesem Punkte wenig vollständig wären. Dabei verwies er nochmals auf russische Hülfe. Eiligst wandten sich die meklenburgischen Abgesandten nun an den russischen Residenten; dieser aber behauptete, von der ganzen Sache nichts zu wissen und als sie am 24. Mai wiederum zu dem schwedischen Bevollmächtigten gingen, war derselbe Tags zuvor abgereist. Der Friede zwischen Preußen und Schweden war bereits am 22. Mai abgeschlossen worden. Der Minister von Eckebladt aber erklärte dem Baron Lützow auf dessen lebhafte Beschwerden, der General Ehrenswärd habe den Ribnitzer Waffenstillstand ohne Vorwissen seiner Regierung geschlossen und dafür einen Verweis bekommen;

beim Friedensschlusse habe der Regierungsrath von Olthoff für Meklenburg gethan, was in seinen Kräften gestanden, aber der preußische Bevollmächtigte habe nichts gelten lassen wollen, was mit dem bisherigen Kriege nichts zu thun hätte, und bei dem veränderten russischen Regierungssystem sei es unmöglich gewesen, den Krieg allein fortzuführen. Der Minister schloß mit den Worten: "Ich bitte, dispensiren Sie mich von der humilianten Erzählung der Beweggründe!"

Nachdem Peter III. den russischen Thron bestiegen, sandte der Herzog - Ende Februar - ein Beglaubigungsschreiben und die Instruction an den Obersten von Petersdorf, sich nunmehr aller unliebsamen Aeußerungen über den preußischen Hof zu enthalten und bei einem etwaigen Friedensschluß darauf hinzuwirken, daß Meklenburg von dem jetzigen Druck befreit und angemessen entschädigt werde. Demjenigen, welcher dies bewirke, sei der Herzog erbötig 10 - 50000 Thaler oder bis zu 5 Proz. der etwaigen Entschädigungssumme zu zahlen.

Bevor aber das Beglaubigungsschreiben und die genannten Instructionen in Petersburg eintrafen, war der Mission des Obersten Petersdorf ein jähes Ende bereitet worden. Der Kaiser hatte keinen Grund, einen nicht officiell beglaubigten politischen Agenten eines als preußenfeindlich bekannten Fürsten an seinem Hofe zu dulden und hatte sich über Petersdorf wiederholt als über "einen militärischen petit-maitre" lustig gemacht, der als Cavallerie=Officier mit Stiefeln und Sporen in polnischer Uniform bei Hofe erschien, wo jetzt nur eine Uniform in Geltung stand - die preußische. Am 3. Februar ließ der Großkanzler, Graf Woronzoff, dem Obersten

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durch den polnischen Gesandten sagen, er könne abreisen, wenn es ihm beliebe und da seine Geschäfte jetzt beendet seien, vermutheten seine Kaiserliche Majestät, daß er seine Abreise beschleunigen werde. Aus Petersdorfs Frage nach den Gründen dieses befremdlichen Schrittes, schrieb der Großkanzler zurück, die Umstände erforderten seine Abreise, und fügte dabei großmüthig die Versicherung hinzu, man werde ihm das vortheilhafteste Zeugniß an seinen Souverain mitgeben; leider habe indeß der Kaiser das Geschenk von 3000 Rubeln - dasselbe erhielt sonst jeder Diplomat bei seinem Weggang aus Petersburg - nicht zu bewilligen geruht.

Der meklenburgischen Regierung kam die Ausweisung des Obersten von Petersdorf gerade jetzt äußerst ungelegen. Der Krieg gegen Dänemark, zur Eroberung des Herzogthums Schleswig, war beschlossene Sache bei Peter III. und da die russische Armee Meklenburg passiren mußte, um nach Holstein zu gelangen, war es wichtig, mit dem Petersburger Hofe durch einen Geschäftsträger in directer Verbindung zu stehen. Dieser bevorstehende Krieg brachte für Meklenburg die schwersten Gefahren mit sich, und die Regierung war in großer Verlegenheit, welche Stellung sie zu demselben einnehmen sollte. Auf einen Bericht des Barons Dittmar aus Wien, welcher besagte, daß Dänemark sich höchst wahrscheinlich mit Frankreich alliiren werde, forderte der Herzog ein eingehendes Gutachten von allen Gesandten, wie sich Meklenburg im Fall dieses Krieges zu verhalten habe. Die Gutachten fielen sehr verschieden aus; Teuffel und Lützow riethen entschieden zur Neutralität, Dittmar und Petersdorf - Letzterer befand sich in Warschau und wollte selbst den Krieg im dänischen Heere mitmachen - dagegen zum engen Anschluß an Dänemark und zur activen Theilnahme am Kriege. Letzteres verwarf der Herzog, da es zur Eroberung seines Landes führen könne, mit Entschiedenheit; er beschloß strenge Neutralität, selbst wenn er auch noch einige Zeit länger Gewalt und Unrecht erleiden müsse.

Ende März zeigte Peter III. dem Herzog seinen Regierungsantritt an und dankte ihm für die Glückwünsche, welche Letzterer sich beeilt hatte durch Petersdorf dem Czaren zu übermitteln. Hieraufhin bat der Herzog den Kaiser - 27. April -, einen Gesandten an den russischen Hof schicken zu dürfen, "um seinen lebhaften Empfindungen der Freude über die Thronbesteigung des Czaren mehr Ausdruck geben zu können." Hierzu wurde der Baron Lützow bestimmt; jedoch sollte derselbe noch bis zum Abschlusse des Friedens zwischen Preußen und Schweden, welchen man für nahe bevorstehend hielt, in Stockholm bleiben.

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Baron Lützow benutzte diese Zeit, um sich durch den russischen Gesandten am schwedischen Hofe, den Grafen Ostermann, über die Verhältnisse in Petersburg genauer zu informiren und gewann hierbei die Ueberzeugung, daß er nur dann im Stande sein würde, zu Gunsten Meklenburgs in der Entschädigungsfrage beim Friedensschlusse am russischen Hofe zu wirken, wenn der Herzog sich entschließen könnte, direct mit dem Könige von Preußen in Verbindung zu treten und einen Separat=Vergleich abzuschließen. Hierzu bot sich jetzt eine gute Gelegenheit und der Herzog, welcher sich von allen Mächten der Coalition im Stiche gelassen sah, zögerte nicht, dieselbe zu ergreifen.

Im Mai 1762 befahl der König dem Obersten von Belling den meklenburgischen Ständen zu eröffnen, 1 ) daß die preußischen Truppen Meklenburg verlassen und auch im Winter 1762/63 nicht dorthin zurückkehren würden, wenn sich Erstere, unter Gestellung von Geißeln verpflichten wollten, die noch rückständigen Reste der Contribution bis zum October desselben Jahres zu tilgen. Wenn die Stände hierauf nicht eingehen würden, sollte der Oberst von seinem Detachement, welches unverzüglich zur Armee nach Sachsen abzumarschiren hätte, ein Husaren=Bataillon zur unnachsichtlichen Beitreibung der Rückstände in Meklenburg zurücklassen. Auf dieser Grundlage wurde eine Convention mit dem Obersten Belling abgeschlossen, in welcher sich die meklenburgische Regierung verpflichtete, zum 1. October die noch restirenden 400000 Thaler zu zahlen. Hieraufhin verließen die preußischen Truppen, Ende Mai, den meklenburgischen Boden. Die Regierung war aber nicht im Stande den Zahlungstermin inne zu halten und bat den russischen Hof, die Bewirkung eines Aufschubs beim König von Preußen zu vermitteln. Da Letzterer dies kurz abschlug, streckte der König von Dänemark die Summe vor, und diese wurde, als letzte Kriegsleistung Meklenburgs, zu Wittstock an Preußen abgeführt. Friedrich der Große hatte den unglücklichen meklenburgischen Landen in dem letzten Kriegsjahre die volle Wucht seiner Macht fühlen lassen; 6700288 Thaler betrugen die Gesammtschäden des Jahres 1762; davon an baarem Gelde 1712427, an Lieferungen 4987861 Thaler; 602 Rekruten wurden gewaltsam ausgehoben. Danach hat Meklenburg in der Zeit vom December 1757 bis zum 1. Juni 1762, 2 ) also


1) Der König hielt bis an das Ende des Krieges daran fest, nur mit dem Organ der meklenburgischen Stände, dem Engeren Ausschuß, officiell in Verbindung zu treten.
2) Inclusive der von Dänemark vorgeschossenen 400000 Thaler.
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in circa 4 1/2 Jahren die ungeheure Summe von 14864921 Thalern, 6 Schillingen und 1 Pfennig, 1 ) theils baar, theils in Lieferunqen aller Art gezahlt und 4395 Rekruten gestellt. Bei der specificirt bei den Acten liegenden Berechnung der Kriegsschäden sind auch die Zinsen, welche damals observanzmäßig 6 Proz. betrugen, mit in Ansatz gebracht, und zwar pro 1758 die Zinsen von 4 1/2 Jahren, pro 1759 von 3 1/2 Jahren u. s. w. Dies ergiebt die Totalsumme aller Kriegsschäden von 16559975 Thalern, 33 Schillingen und 1 Pfennig. Da man annehmen muß, daß der Werth des Geldes zur Zeit des 7jährigen Krieges ein viermal größerer war, als zu unserer Zeit, so waren die Kriegslasten für Meklenburg ebenso schwer zu tragen, als wenn jetzt der Bevölkerung des Landes die Summe von circa 66000000 Thalern zu zahlen auferlegt würde, d. h. wenn jetzt die Einwohnerzahl so groß wäre, wie in den Jahren 1757 - 1762; da sie in Wirklichkeit aber circa dreimal so groß ist, wie damals, so hatte Meklenburg an den Schäden des 7jährigen Krieges ebenso schwer zu tragen, als wenn der heutigen Bevölkerung unseres Landes die Summe von circa 198000000 Thalern aufgebürdet würde.

Vergleichen wir die aus Meklenburg gezogenen Hülfsmitteln mit den englischen Subsidien, welche, wie allgemein angenommen wird, Friedrich dem Großen die lange Kriegsführung überhaupt ermöglichten. so kommen wir zu dem Resultat, das unser Vaterland circa 3000000 Thaler mehr als England, zu den Kosten der preußischen Kriegsführung beigetragen hat.

Wir können bei dieser Gelegenheit eine naheliegende Betrachtung nicht unterdrücken. Beim Beginn des Krieges war es für Friedrich den Großen aus politischen Gründen wichtig, daß kein Reichskrieg gegen ihn beschlossen wurde. Deshalb bemühte sich der König anfangs die Stimmen der protestantischen Staaten, also auch Meklenburgs, für sich zu gewinnen und ein Bündniß mit denselben einzugehen. Als aber das Reich sich gegen ihn entschieden, als der König gegen die Heere fast ganz Europas Front zu machen hatte, trat diese Rücksicht gänzlich in den Hintergrund. Jetzt kam es darauf an, im Kampfe um die Existenz, Soldaten, Geld und Korn zu schaffen, und da war ihm die Feindschaft eines Landes, welches, wie Meklenburg überreiche Hülfsquellen bot, erwünschter als dessen Bundesgenossenschaft. Letztere hätte ihn moralisch gezwungen, sich mit dem Beistande einer Hand voll Soldaten und


1) In der Anführung der Kriegsschäden der einzelnen Jahre sind Schillinge und Pfennige nicht mit in Ansatz gebracht worden.
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mäßig bemessenen Geld= und Naturallieferungen zu begnügen; erstere gestattete ihm das Land nach allen Richtungen hin auf das Aeußerste auszunutzen. Deßhalb versuchte der König während des ganzen Krieges auch niemals, den Herzog zum Abschluß eines Bündnisses oder eines Vergleiches zu bewegen, und seine Befehlshaber mußten sich, um der herzoglichen Regierung keine Gelegenheit zu Unterhandlungen mit der Krone Preußens zu bieten, mit ihrer Forderung direct an die Stände des Landes wenden.


Mission des Barons von Lützow nach Petersburg; Abberufung des Barons Dittmar aus Wien; Rückkehr der meklenburgischen Truppen.

Am 1. Juli 1762 traf der Baron von Lützow in Petersburg ein. Seine Bemühungen sollten hauptsächlich darauf gerichtet sein, zu bewirken, daß die russischen Generäle in dem nahe bevorstehenden Feldzuge gegen Dänemark gemessene Befehle bekämen, Meklenburg zu schonen und demselben - auch den Truppen - alle Rechte eines neutralen Staates angedeihen zu lassen. Der Herzog hatte wohl Ursache, für sein Land zu fürchten, denn während der russische Oberbefehlshaber beim Strelitzer Hof schon im April die Erlaubniß zum Durchmarsch seiner Truppen nachgesucht hatte, war bis Ende Juni keinerlei Benachrichtigung an die Schweriner Regierung gelangt. Um diese Zeit waren 2 russische Generalstabsofficiere, der Major von Tunzelmann und der Hauptmann von Ziegler, in Waren eingetroffen, um daselbst ein Lager für ein russisches Truppencorps abzustecken und ein Magazin anzulegen. Vom Engeren Ausschuß, mit welchem sich diese Officiere in Verbindung gesetzt hatten, befragt, warum sie sich nicht an die herzogliche Regierung wendeten, äußerten dieselben, dazu hätten sie keinen Befehl und wüßten auch nicht, wie der Schweriner Hof zu den Verbündeten ihres Souverains, den Engländern und den Preußen, stände. Gleichzeitig übergaben sie die Marschroute der russischen Armee. Letztere stand unter dem Oberbefehl des Generals Romanzoff im Lager bei Colberg, 45000 Mann stark, die Avantgarde hatte sich bereits in Bewegung gesetzt und sollte in 3 Colonnen auf Rostock, Güstrow und Waren marschiren. Die meklenburgische Regierung ernannte

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den Geheimen Rath von Müller zum Marsch=Commissarius, welcher sich zunächst zum Major Tunzelmann nach Waren begab, woselbst 100 Kosaken zur Bedeckung des Magazins eingetroffen waren. Hier wurde ihm am 10. Juli durch den Major im strengsten Vertrauen mitgetheilt, daß er eine Ordre vom General Romanzoff erhalten habe, vorläufig mit der Füllung des Magazins innezuhalten. Am 19. Juli bekam der Major dann den Befehl, die Kosaken auf die Kaiserin Katharina beeidigen zu lassen und nach Colberg zurückzumarschiren. 1 )

Durch die Entthronung Peter III. wurde Meklenburg von einer großen Gefahr befreit. Der Herzog hatte zwar den Geheimen Rath von Müller instruirt, der russischen Generalität alle nur ersinnliche Willfährigkeit zu erweisen, selbst über die Grenzen der Neutralität hinaus, hatte auch die nachgesuchte Genehmigung zum Einmarsch der dänischen Armee in Meklenburg sowie einen Antrag des Kopenhagener Hofes auf eine Defensiv=Verbindung abgelehnt, und den Commandanten von Dömitz angewiesen, einer Besetzung der Festung durch die dänischen Truppen, welche trotz der versagten Erlaubniß in Meklenburg eingerückt waren und einen Cordon von Wismar bis an die Elbe gezogen hatten, mit Waffengewalt entgegenzutreten, allein ein Bericht des Barons Lützow vom 20. August klang doch sehr bedenklich: "Man kann dem Allmächtigen nicht genug danken," schrieb er, "daß aus diesem Kriege nichts geworden ist. Der Kanzler hat mir gesagt, der Kaiser habe den König von Preußen um die Einräumung von Stettin und die Ueberlassung von 2 - 300 Officieren gebeten; dies habe der König zwar abgeschlagen, habe dem Kaiser aber angeboten, ihm Meklenburg gänzlich zu seiner Disposition überlassen zu wollen, da er ohne Besitz dieses Landes den Krieg gegen Dänemark nicht führen könne."

Der Baron von Lützow kam nicht mehr dazu, sein Beglaubigungsschreiben dem unglücklichen Monarchen zu übergeben. Eine Woche nach Ankunft des Ersteren in der russischen Hauptstadt - 9. Juli - wurde Peter III. entthront und seine Gemahlin Katharina II. setzte sich die Czarenkrone auf das Haupt.

Nach dem Manifest, durch welches Katharina ihre Thronbesteigung ankündigte, und in welchem sie sagte, daß durch den kürzlich geschlossenen Frieden mit dem ärgsten Feinde der Ruhm


1) Der Herzog ließ den beiden russischen Officieren, welche sich sehr loyal benommen und gute Mannszucht gehalten hatten, bei ihrem Wegzug je 100 und 50 Ducaten als "Douceur" überreichen. Ein Ducaten betrug nach damaligem Gelde 7 Thaler 15 Groschen.
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Rußlands unter die Füße getreten sei, schien es, als ob die Czarin eine feindselige Haltung gegen Preußen annehmen wollte. Dies bestätigt Lützow. Er berichtet am 16. Juli, der östreichische Botschafter, Graf Mercy, habe ihm gesagt, daß die Kaiserin ihm ausdrücklich erklärt habe, an der Alliance mit Oestreich festhalten zu wollen, daß es aber an Geld fehle und man vorerst die Ruhe im Innern befestigen müsse. Thatsächlich ließ Katharina schon am 10. Juli dem preußischen Gesandten Goltz sagen, daß sie entschlossen sei, mit dem Könige auf gutem Fuße zu bleiben, wenn sie auch von dem Bündnisse, welches Peter III. mit Preußen abgeschlossen hatte, zurückgetreten war.

Die meklenburgische Regierung stand Anfang August noch unter dem Eindruck des erwähnten Manifestes. Sie schrieb ihrem Gesandten in Petersburg, solange Stettin noch in preußischen Händen sei, bliebe Meklenburg beständig der Gefahr neuer Invasion ausgesetzt; er solle mit allen Mitteln dahin wirken, daß diese von allen Truppen und Vorräthen entblößte Festung von den Russen occupirt werde; man sehe seinem Bericht mit Ungeduld entgegen. Als die Regierung dies schrieb, hatten die russischen Truppen bereits Colberg geräumt und der preußische Feldmarschall Lehwaldt war als General=Gouverneur der Provinz Preußen in Königsberg eingezogen. Bald darauf ging auch ein Bericht Lützows ein, daß Meklenburg nichts von der russischen Regierung zu hoffen habe; zwar habe ihm der Kanzler Bestuchef kürzlich mit den gräulichsten Flüchen versichert, daß der König von Preußen ein Straßenräuber sei, aber die Wuthausbrüche des meistentheils betrunkenen und durch den übermäßigen Branntweingenuß völlig entnervten Mannes, welcher zwar von der Czarin aus dem Exil zurückberufen, aber nicht den geringsten Einfluß auf dieselbe besitze, würde dem Herzog nicht zur Entschädigung verhelfen.

Katharina II. hatte sich gleich nach ihrer Thronbesteigung bemüht, den Frieden in Europa zu vermitteln; indessen alle Höfe, besonders aber der preußische, hatten sich den russischen Anerbietungen gegenüber ablehnend verhalten. Empfindlich hierüber, behandelte die Kaiserin den preußischen Gesandten mit Kälte und Lützow, welcher gleich allen Gesandten dem Hofe zu den Krönungsfeierlichkeiten nach Moskau gefolgt war, erreichte - Ende November - von den beiden Kanzlern Panin und Woronzoff das Versprechen, daß der Fürst Repnin, welcher sich beim König von Preußen in Sachsen befand, angewiesen werden solle, dringliche Vorstellungen wegen der Entschädigung des Herzogs beim Könige zu thun. Zu gleicher Zeit wurde Lützow ersucht zu veranlassen, daß dem russischen

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Botschafter ein meklenburgischer Beamter zugewiesen würde, um Letzterem über die Wünsche des Herzogs Auskunft geben zu können.

Seit Mitte December hatte der König von Preußen sein Hauptquartier in Leipzig aufgeschlagen, wohin ihm die Gesandten aller Mächte gefolgt waren. Dorthin ließ der Herzog im Februar 1762 den Regierungssecretair zur Nedden, im Gefolge des russischen Minister=Residenten in Hamburg, des Herrn von Mussin=Pusquine, welcher der Herzogin von Meklenburg den Katharinenorden überbracht hatte und nun von Schwerin zum Fürsten Repnin nach Leipzig reiste, abgehen. 1 )

Die Vorstellungen des Fürsten Repnin beim König von Preußen hatten aber nicht den geringsten Erfolg. Der Kanzler Panin theilte dem Baron Lützow - Mitte Februar - mit: der König habe die Vorstellungen seines Hofes zwar sehr freundschaftlich aufgenommen, habe aber gesagt, daß er sich zu einer Entschädigung des Herzogs von Meklenburg um so weniger entschließen könne, als derselbe gegen ihn eine offenbare Parteilichkeit bezeugt und er sich gezwungen gesehen habe, der schwedischen Armee die Subsistenzmittel zu entziehen, welche sie aus den meklenburgischen Landen hatte beziehen können; übrigens sei der Verlust Meklenburgs lange nicht so beträchtlich gewesen, als er angegeben sei. Als sich die Friedensverhandlungen zwischen Oestreich und Preußen auf dem Schlosse Hubertsburg ihrem Ende näherten, schickte der Fürst Dolgorucki, welcher anstatt des Fürsten Repnin zum Gesandten am preußischen Hofe ernannt war, den Regierungssecretair zur Nedden nach Schwerin zurück mit dem Bescheide: der König habe auf seine nochmaligen Vorstellungen bestimmt erklärt, Meklenburg sei evacuirt und habe von Seiten Preußens nichts zu besorgen; zu einer Indemnisation sähe der König keinen anderen Grund, als die Intercession Ihrer Kaiserlich=Russischen Majestät. Für diese hätte er alle Achtung; er bäte und hoffe aber, Ihro Majestät würden solche bei einem Punkt, worauf er - der König - sich weder einlassen könne noch würde, nicht weiter gebrauchen.

Nach dieser Antwort des Königs war von der russischen Vermittelung nichts mehr zu erwarten, und der Herzog, welchem der Zustand seiner Finanzen nicht erlaubte, unnöthig Gesandte an fremden Höfen zu unterhalten, rief den Baron Lützow aus Petersburg ab, gab aber auf Anrathen des russischen Staatskanzlers dem


1) Um nicht als meklenburgischer Beamter erkannt zu werden, trat zur Redden unter dem Namen Ludwig Zugehör als Secretair des Herrn von Mussin=Pusquine auf.
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Oberhofmeister von Drieberg, welchen er nach Berlin schickte, um Friedrich den Großen wegen des abgeschlossenen Friedens zu beglückwünschen, wiederum den Regierungssecretair zur Nedden mit, damit Ersterer, welcher bei der preußischen Regierung, wenn sich die Gelegenheit böte, unter Beihülfe des Fürsten Dolgorucki, die Rückgabe der verpfändeten 4 Aemter anregen sollte, einen der Sache völlig kundigen Mann bei sich habe. 1 ) Diese Gelegenheit bot sich aber nicht; die Aemter wurden erst unter der Regierung Friedrich Wilhelm II. an Meklenburg zurückgegeben.

Der Baron Dittmar war, nachdem sich alle seine Bemühungen, vom Kaiserhofe werkthätige Hülfe zu erlangen, als völlig vergeblich erwiesen hatten, auf seine dringende Bitte von Wien abberufen worden.Er reiste, da er die Originale der mit dem Kaiser und der Kaiserin abgeschlossenen Verträge bei sich führte, über Nürnberg und Holland nach Meklenburg. Ende August kam derselbe in Schwerin an und wurde sofort mit ungnädigem Abschied seines Dienstes entlassen, trotzdem die Kanzler Kaunitz und Coloredo in Dittmars Recreditiv, welches der Hofrath Schmidt bereits Ende Juli nach Schwerin gesandt hatte, dem Herzog dringend empfohlen hatten, "diesen mit sonderbarer Vernunft, Geschicklichkeit und Gelehrsamkeit begabten Minister nicht allein zu seinem eignen, sondern auch als Patrioten zu des Deutschen Reiches Wohl weiter gebrauchen zu wollen."

Nach den Verträgen, welche die Kaiserin Maria Theresia mit dem Herzog von Meklenburg abgeschlossen hatte, mußte sie nothgedrungen bei den Hubertsburger Friedensverhandlungen die Entschädigung ihres Bundesgenossen zur Sprache bringen. In der ersten Sitzung - 30. December 1762 -, in welcher der östreichische Bevollmächtigte, Hofrath Collenbach, die Forderungen seiner Regierung zu Protokoll gab, verlangte er, daß gebührende Rücksicht auf die anderen Reichsstände, insbesondere auf die fränkischen, den Herzog von Meklenburg und den Fürsten von Zerbst genommen werde. Nachdem der Graf Hertzberg diese Forderungen mit der kurzen Erklärung abgewiesen hatte, daß der König Meklenburg, Zerbst, sowie anderen Reichsständen nichts schulde, kam man östreichischerseits während der ganzen, über 7 Wochen währenden Friedensverhandlung auf dies Thema mit keinem Worte mehr zurück. Das war der Dank des Hauses Oestreich.

Nach dem Abzuge des Obersten Belling - im Mai 1762 - hatte der Herzog dem General von Zülow den Befehl gegeben, mit


1) Wiederum incognito; diesmal "unbeschadet seiner sonstigen Würde" als Kammerdiener des Herrn von Drieberg.
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den Truppen den Rückmarsch nach Meklenburg anzutreten. 1 ) Der drohende Ausbruch des russisch=dänischen Krieges ließ es indessen dem Herzog zweifelhaft erscheinen, ob der Verbündete des Königs von Preußen auch die Neutralität der meklenburgischen Truppen respectiren würde. Er bat daher den König von Schweden, seinen Truppen zu gestatten, das Ende dieses Krieges auf Rügen abwarten zu dürfen. Diese Erlaubniß ward bereitwilligst ertheilt und die meklenburgischen Truppen, welche sich bereits auf dem Rückmarsche befanden, bezogen in Schwedisch=Pommern Cantonnementsquartiere, bis sie dann Mitte December 1762 in die langersehnte Heimath zurückkehrten.


Verhandlungen mit dem König von England; Neutralitäts=Verhandlungen in Regensburg.

Im Sommer des Jahres 1761, als durch das Vorgehen der Russen und Schweden die Aussichten Meklenburgs sich günstiger zu gestalten schienen, glaubte der Herzog Friedrich, durch die Verlobung der Prinzessin Sophie Charlotte aus dem blutsverwandten Strelitzer Hause mit König Georg III. von England, seinem Lande die Fürsprache dieses Monarchen bei dem Könige von Preußen erwirken zu können. Wenn auch die Beziehungen der beiden meklenburgischen Höfe durch die Hinneigung des Herzogs Adolf Friedrich zu Preußen derart erkaltet waren, daß Herzog Friedrich die 17jährige Prinzessin Sophie Charlotte persönlich nicht kannte, so hoffte er doch, daß diese edeldenkende Fürstin mit ihrem weichen und gefühlvollen Gemüth ihren Einfluß auf den König zu Gunsten des schwer leidenden Schwesterstaats geltend machen, und Hand in Hand mit Lord Bute, dessen stetig wachsendem Einfluße auf seinen Souverain sie ihre Erhebung auf den brittischen Königsthron verdankte, und dessen tiefe Abneigung gegen Friedrich den Großen bekannt war, erreichen würde, daß die preußischen Gewaltthätigkeiten in Meklenburg aufhörten. Bei der gänzlichen Unerfahrenheit der Prinzessin in allen Hof= und Staats=Intriguen, welche eine große Rolle am englischen Hofe spielten, ließ der Herzog durch den Baron von Forstner, welchen er zur Beglückwünschung an den Strelitzer Hof


1) Die 3 Infanterie=Regimenter zählten zu dieser Zeit in 24 Compagnien in Summa 1480 Mann; das Leib=Regiment in 4 Eskadrons 216, die Husaren=Eskadron 78 Köpfe; die Artillerie 21 Mann.
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gesandt hatte, den Herzog Adolf Friedrich bitten, sich der Dienste des Geheimen=Legationsraths und Schloßhauptmanns von Dewitz, welcher die jugendliche Fürstin nach London begleiten sollte, bedienen zu dürfen. Herzog Adolf Friedrich ertheilte diese Erlaubniß bereitwilligst und schrieb, daß er sowohl seiner Schwester, der Prinzessin, als auch dem Geheimen=Rath von Dewitz die Angelegenheiten des Herzogs dringend ans Herz gelegt habe.

Am 8. September wurde die Vermählung des königlichen Paares im St. James=Palast in London in feierlicher Weise vollzogen. Der König bezeugte sich äußerst huldvoll gegen Dewitz und sagte ihm, daß er zu jeder Zeit freien Zutritt zur Königin habe. Kurz darauf war Dewitz 2 Stunden lang bei den königlichen Gatten, welche ihr großes Glück und die sonderbare Fügung Gottes nicht genug zu rühmen wußten. Als der König für kurze Zeit abberufen wurde, erinnerte Dewitz die Königin an die gemeinschaftlich übernommene Verpflichtung.

Nach einigen Tagen wurde Dewitz zur Königin befohlen. Er fand den König dort, und als dieser wiederholt betonte, wie sehr angelegen ihm fortan die fürstlichen Häuser Meklenburg sein sollten, übergab er demselben einen Brief des Herzog Friedrich, worin dieser zur Vermählung gratulirte und zugleich die beweglichsten Klagen über die preußischen Gewaltthätigkeiten in seinen Landen führte. Beide Majestäten lasen den Brief zusammen, die Königin Thränen vergießend und der König, den Arm um die Schulter seiner Gemahlin geschlungen, erkundigte sich sehr gerührt nach den Einzelheiten, besonders auch, welches denn der Grund der preußischen Grausamkeiten sei? "Wie würdig, wie patriotisch, wie gut meklenburgisch denkt der König!" berichtete Dewitz hochbeglückt nach Schwerin.

Am nächsten Tage ging Letzterer zu dem hannoverschen Geheimraths=Präsidenten von Münchhausen, fand aber hier nicht die leicht bewegliche Flitterwochen=Stimmung wie bei Hofe, sondern den ernsten, gewiegten Staatsmann, welcher ohne Sentimentalität, unerschütterlich an der preußischen Alliance festhielt. Der Minister erwiederte kühl, der König, sein Herr, würde gewiß gerne alles Mögliche thun, wenn man nur über die Gesinnungen des Herzogs von Meklenburg dem König von Preußen Garantien geben könne, welcher leider mehr denn zuviel von den genauen und engen Verbindungen des Ersteren mit den Feinden Preußens wisse und die schriftlichen Beweise davon in Händen habe.

Arg enttäuscht begab sich der Geheimrath von Dewitz zum Lord Bute und fand hier als Ankläger des Königs von Preußen

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die zuvorkommendste Aufnahme, sowie die feste Versicherung, daß der König die besten Gesinnungen für den Schweriner Hof hege. Auch der Herzog von Newcastle sagte seine Verwendung zu. "Bei Monsieur Pitt hoffe ich in diesen Tagen vorgelassen zu werden," schrieb Dewitz. Hierzu kam es jedoch nicht mehr, denn am 5. October war es den Bemühungen Lord Bute's gelungen, Pitt zu stürzen; mit ihm, seinem Schwager Lord Temple und dessen Bruder Grenville schieden die Freunde Friedrich des Großen aus dem englischen Cabinet.

Dewitz benutzte die sich ihm bietende Chance auf das Eifrigste. Auf seinen Rath schrieb der Herzog an die Königin Charlotte einen freundschaftlichen Brief, welchen Dewitz übergab, als er wußte, daß der König bei seiner Gemahlin war. Als er die Frage des Königs, ob auch er Briefe aus Schwerin habe, bejahte, mußte er das herzogliche Schreiben, in welchem das ganze Elend des Landes ausführlich geschildert war, laut vorlesen. Ende October schrieb der Herzog noch einmal an die Königin dringend um Hülfe, welchen Brief die Königin thränenden Auges ihrem Gemahl vorlas. Der König versprach jetzt dem Geheimrath von Dewitz, sofort an den König von Preußen schreiben zu wollen, unterließ dies aber auf den Rath seiner Minister. Dagegen wurde Mitchel beauftragt, in Magdeburg beim Grafen Finkenstein Vorstellungen zu thun; auch die Königin nahm Gelegenheit, dem Baron Knyphausen von den Gewaltthätigkeiten des Obersten von Belling zu erzählen, ward aber fast irre, als der Gesandte ungemein erstaunt that und mit dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns Ihrer Majestät versicherte: davon wisse der König, sein Herr, sicherlich nicht das Allergeringste! Aehnlich äußerte sich Mitchel: der Graf Finkenstein wisse nichts von dem, was sich in Meklenburg ereigne, wolle aber sofort darüber an seinen Herrn berichten.

Graf Bassewitz hatte sich von vorne herein von der Intercession des Königs von England keinen Nutzen versprochen, er fürchtete sogar, daß die Mächte der Coalition dem Herzog diesen Versuch im feindlichen Lager ernstlich übel nehmen könnten. Er bestimmte daher den Herzog, welcher bereits einen zweiten Brief an König Georg geschrieben hatte, ohne daß dieser den ersten beantwortet hatte, dies Schreiben nicht abzuschicken.

Im Januar 1762 erneuerte Mitchel, auf Lord Bute's Befehl, seine Vorstellungen beim Grafen Finkenstein; der preußische Minister hatte auf die andauernden feindseligen Gesinnungen des Herzogs von Meklenburg hingewiesen und - die Achseln gezuckt.

Um das Interesse König Georgs stets rege zu erhalten, unterhielt Herzog Friedrich einen fortlaufenden Briefwechsel mit Sophie

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Charlotte. Es liegen uns die Antwortschreiben der Königin vor, welche von Mitgefühl für die Leiden des Schweriner Landes und vom Lobpreis ihres ehelichen Glückes überfließen, aber in keiner Weise näher auf die Behandlung Meklenburgs durch den König von Preußen eingehen. Dieselben sind so gänzlich verschieden von dem Ton des Briefes an Friedrich den Großen, welchen man der Königin zugeschrieben hat, und es wird auch in den umfangreichen Acten über den Dewitz'schen Aufenthalt in London dieses Briefes nirgends Erwähnung gethan, daß wir die Ansicht derer theilen, welche behaupten, daß dieser Brief, nach Pitt's Sturz, unter dem preußenfeindlichen Ministerium Bute gefälscht sei. Damit der Leser Gelegenheit hat, selbst zu urtheilen, geben wir einen Brief der Königin an Herzog Friedrich vom 22. Januar 1762 wörtlich wieder:

"So sehr mich das bisher ausgestandene harte Schicksal Eurer Durchlaucht rührt, so herzlich ist mein Wunsch, daß Seiner Majestät gute Absicht und Verwendung den abgezielten Erfolg haben möge. Wie große Ursache habe ich, dem Allerhöchsten zu danken, in der Person eines liebenswürdigsten und mich zärtlich liebenden Gemahls, eines gottesfürchtigen und tugendhaften Herrn, einen edlen und großmüthig denkenden und für meine Verwandten und mein Vaterland gnädig gesinnten König zu besitzen."

Ganz ähnlichen Inhalts sind die 3 anderen Briefe der Königin an den Herzog.

Und nun der Brief derselben Königin an Friedrich den Großen, welcher im März 1762 in London im Druck erschien! Folgende Stelle desselben ist Schäfers Geschichte des 7jährigen Krieges entnommen, welcher denselben für gefälscht erklärt:

"Das ganze Land, mein theures Vaterland liegt da als eine einzige schreckliche Wüste; Ackerbau und Viehzucht haben aufgehört; die Städte sind nur noch von Greisen, Weibern und Kindern bewohnt, vielleicht hockt da und dort ein Krieger, den Wunden oder der Verlust seiner Gliedmaßen für den Dienst untauglich gemacht haben, vor seiner Thür."

Als im Frühling des Jahres 1762 die Kriegsaussichten zwischen Rußland und Dänemark drohender wurden, bat Dewitz Georg III. im Namen beider Herzöge um Schutz für die meklenburgischen Lande. Infolgedessen ließ der König dem dänischen und russischen Hofe erklären, wie er es nicht mit gleichgültigen Augen ansehen würde, wenn die Länder zweier so naher und verehrter Verwandten wider Vermuthen feindlich behandelt werden sollten.

Den oben erwähnten Vergleich mit dem Obersten von Belling, demzufolge die preußischen Truppen Meklenburg im Mai räumten,

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hielt der Herzog Friedrich für eine Folge der englischen Intercession und ließ dem König seinen Dank in den wärmsten Ausdrücken aussprechen. Auch wurde in Schwerin im Monat Juni, entgegen dem sonstigen Brauche, in allen Kirchen des Landes Fürbitte für die Königin Sophie Charlotte gehalten, als diese sich in gesegneten Umständen befand; "aus persönlicher Hochachtung", hieß es in dem 4 Seiten langen, äußerst überschwänglichen Kirchengebet, welches der Herzog selbst verfaßt hatte.

Durch das überaus gnädige Wohlwollen, welches der englische Monarch dem Geheimrath von Dewitz, als dem väterlichen Freunde seiner geliebten Gemahlin, bei jeder Gelegenheit bewies, wurde Letzterer ermuthigt, dem Könige gegenüber eine sehr heikle Angelegenheit zur Sprache zu bringen: die Abtretung Lauenburgs an Meklenburg. Auf dies Herzogthum glaubte Herzog Friedrich in Folge einer Erbverbrüderung aus früherer Zeit, welche bei Abschluß des Westfälischen Friedens von Kaiser und Reich anerkannt war, Ansprüche zu haben. Dewitz hatte dies gesprächsweise dem Könige Georg wiederholt mitgetheilt, aber, um sich die scheinbar günstige Gelegenheit, auch seinem - dem Strelitzer - Hofe Vortheile zuzuwenden, nicht entgehen zu lassen, in der Weise, als ob beiden Mecklenburgs diese Anrechte zugesprochen wären. Der König hatte nicht widersprochen, wahrscheinlich weil ihm die ganze Angelegenheit völlig fremd war, und dies hatte Dewitz als ein günstiges Zeichen angesehen. Er hatte die Sache seinem Gönner, dem Lord Bute vorgetragen - den Verkehr mit Münchhausen hatte er nach der oben erwähnten Unterredung ganz aufgegeben -, aber, wie dies auch nicht anders zu erwarten war, die Antwort erhalten, daß das englische Ministerium sich in die rein hannoversche Angelegenheit nicht mischen könne.

In Schwerin war man von der Wendung, welche Dewitz der Lauenburgischen Frage im Interesse des Strelitzer Hofes gegeben hatte, gar wenig erbaut, indessen hatte Graf Bassewitz dem Herzog gerathen, "gute Miene zum bösen Spiel zu machen, da Schwerin jetzt auf gar so schwachen Füßen stehe", und Baron Dittmar war angewiesen worden, in Wien dahin zu wirken, daß beim Friedensschlusse das Herzogthum Lauenburg, gegen Säcularisirung der Bisthümer Osnabrück und Hildesheim zu Gunsten Hannovers, an beide Meklenburg abgetreten werde. Den dringenden Rath des Geheimrath von Dewitz, einen Minister an die Regierung nach Hannover zu senden, da von deren Bericht Alles abhänge, befolgte die meklenburgische Regierung nicht.

Um diese Zeit war ein Mitglied der hannoverschen Regierung, der Geheimrath von Behr, welcher mit Dewitz intim befreundet

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war, nach London gekommen. Die beiden Freunde hatten die Lauenburg'sche Angelegenheit im strengsten Vertrauen eingehend besprochen und daraufhin hatte Dewitz dem Herzog gerathen, dem König Georg offenherzig und mit Vertrauen seine Lauenburgischen Wünsche zu enthüllen und sich somit völlig England in die Arme zu werfen.

Der Plan war nicht ohne Bedenken, doch rieth Graf Bassewitz entschieden, diesen Schritt zu thun. "Auf diese Art" argumentirte er, "kommen Eure Durchlaucht meines Erachtens aus der unerträglichen Lage, sich von den Höfen, die selbst im Unglück sind und nicht helfen können (selbst wenn sie wollten!), amüsiren und hinhalten lassen und aus Ihrem natürlichen und gegründeten Vertrauen zu dem siegreichen und Alles vermögenden Hofe von London, ein Geheimniß machen zu müssen, mit einem Male heraus. Eure Durchlaucht entdecken dem englischen Hofe selbst den vormals, ut ita dicam, mit seinen Feinden auf seine - Englands - Kosten geschmiedeten Anschlag, welchen die hannoverschen Minister Ihnen so sehr zur Last zu legen suchen, mit voller Freimüthigkeit, verlangen aber nichts umsonst, sondern bieten volle Entschädigung durch die Säcularisirung der genannten Bisthümer."

Mitte October wurde das sehr ausführliche Schreiben des Herzogs dem König Georg übergeben. Dasselbe appellirte an "die Gerechtigkeitsliebe und Großmuth des Königs, welcher jetzt als Sieger der Welten Europa den Frieden wiedergeben wolle;" es schilderte das Elend der meklenburgischen Lande, ging dann auf die Entschädigungsfrage über und forderte die Rückgabe der 4 an Preußen, der 8 an Hannover verpfändeten Aemter, sowie die Abtretung Lauenburgs, auf welches Meklenburg ein Recht habe und erwähnte zum Schluß die Entschädigung des Kurfürstenthums Hannover durch die Bisthümer.

Die Antwort König Georgs kam schneller, als man erwartet hatte. "Wir wollen," so schrieb der König, gegengezeichnet: von Münchhausen am 22. October, "die in dem freundvetterlichen Schreiben vom 18. v. M. enthaltenen Vorschläge mit Stillschweigen übergehen, solches wird Eure Liebden, wie Wir von der Ihnen beiwohnenden Einsicht und Gemüths=Billigkeit nicht anders hoffen können, keinen Augenblick befremdlich bleiben, wenn Demselben gefällig sein wird, in Betracht zu ziehen, daß Wir den Schaden, worüber Eure Liebden boliren, weder unmittelbar noch mittelbar verursacht, noch Etwas dazu beigetragen haben, folglich auch hierauf uns nicht einlassen können, noch Ansprüche auf unsere angeerbten eignen Länder gelten lassen können."

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In Schwerin erregte diese Antwort des Königs große Bestürzung. Nun war jegliche Aussicht auf Entschädigung dahin. In der ersten Hitze wurde Dewitz ziemlich ungnädig angelassen; Graf Bassewitz schickte ihm den Brief des Königs, "da er billig zweifeln müsse, ob sein Freund Behr ihm eine Abschrift desselben mitgetheilt habe."

Welche Rolle Herr von Behr in diesem Handel gespielt, ist nicht ersichtlich, jedenfalls hatte sich Dewitz gründlich täuschen lassen und die meklenburgische Regierung hatte den Avis des dänischen Ministers Grafen Bernstorf, - von diesem war der Rath ausgegangen, sich um englische Hülfe zu bemühen - daß der König ein seelensguter Herr sei, aber nur das thue, wozu seine Minister ihm riethen, unbeachtet gelassen. Baron Dittmar hatte mit richtigem Blick von vorne herein von dem englischen Negoce abgerathen.

Um den vermeintlichen Unwillen König Georgs zu besänftigen, schrieb der Herzog sofort an die Königin und an den König sehr verbindliche Briefe und "legte das Wohl und Wehe seines altfürstlichen Hauses gänzlich in seiner Majestät Hände." Der König war aber nicht im Mindesten erzürnt; er hatte das von Münchhausen verfaßte Schreiben unterzeichnet, wie jedes andere und damit war für ihn die Sache abgethan. Er empfing Dewitz, nach dessen Genesung von einem hartnäckigen Fieber äußerst gnädig bei der Königin, sagte, er werde sich des Interesses des Herzogs beim Friedensschluß gerne annehmen und sprach den Wunsch aus, die beiden Meklenburg möchten einen ständigen Gesandten an seinem Hofe halten. Einen solchen Luxus verbot aber der schlechte Zustand, wenigstens der schwerinschen Finanzen schlechterdings und Dewitz kehrte im Januar 1763 in die Heimath zurück.

Vor seiner Abreise hatte Dewitz noch eine Verhandlung zu führen, welche aber ebenfalls zu keinem Abschluß führte. Es war nämlich zur Kenntniß des Herzogs gekommen, daß der dänische Hof während des russisch=dänischen Confliktes beabsichtigte, den König Georg zu bewegen, die meklenburgischen Truppen in seinen Sold zu nehmen, um sie auf alle Fälle der russisch=preußischen Machtsphäre zu entziehen. Dewitz hatte den Auftrag bekommen, in London zu erklären, daß er mit dieser Subsidienzahlung, deren Höhe er ganz der Großmuth des englischen Hofes anheimgebe, durchaus einverstanden sei, aber unter der Voraussetzung, daß seine Truppen während des jetzigen Krieges nicht activ verwendet würden, da ihm Letzteres die Rücksicht auf Kaiser und Reich untersage; nach dem Kriege aber wolle er seine Truppen, welche aus auserlesener Mannschaft beständen und wohl beritten seien, zu einem

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ansehnlichen Corps vermehren und gegen Zahlung der üblichen Subsidien dem Dienste der britischen Krone, welche auch wohl nach geschlossenem Frieden Gelegenheit zu deren Verwendung finden würde, überlassen. Dewitz kehrte mit dem Bescheid des Königs zurück, daß er bedaure, für jetzt keinen Gebrauch von dem Anerbieten machen zu können; sollte er aber später in die Lage kommen, Truppen anwerben zu müssen, so verspräche er dem Herzog, daß er von allen deutschen Fürsten der Erste sein solle, der berücksichtigt werden würde.

Seltsam! Derselbe Fürst, dessen Gewissen ihm verbot, das Blut seiner Truppen auch nicht im gerechten Kriege zur Vertheidigung seines Landes zu vergießen, der lieber die härteste Behandlung und die Verwüstung seiner Städte und Dörfer erduldete, als sich zu entschließen, auch nur einen Rekruten freiwillig wegzugeben, bot seine gesammten Truppen, die der großen Mehrzahl nach aus Landeskindern bestanden, einer fremden Macht zur beliebigen Verwendung in fremden Welttheilen gegen Erlangung bedeutender Geldvortheile an. So groß ist die Macht des Herkommens und des Geistes der Zeit, in welcher man lebt, daß auch die besten und edelsten Charaktere in unwissentlicher Verblendung Handlungen begehen, welche die Moral eines späteren Jahrhunderts strengstens verurtheilen muß.

Es erübrigt sich nun noch, darzuthun, in welcher Weise das deutsche Reich und somit auch Meklenburg seinen Frieden mit dem König von Preußen machte.

Nachdem Friedrich der Große im Mai des Jahres 1762 Frieden mit Rußland und Schweden geschlossen hatte, konnte er seine gesammten Streitkräfte gegen die Oestreicher und gegen die Reichsarmee verwenden. Dadurch wuchs die Armee des Königs in Schlesien auf 78000, die des Prinzen Heinrich in Sachsen auf 30000 Mann an. Am 21. Juli wurden die Oestreicher in dem Treffen bei Burkersdorf geschlagen; am 9. October capitulirte die Festung Schweidnitz nach neunwöchentlicher hartnäckiger Belagerung. Am 29. October schlug Prinz Heinrich - unter ihm die Generäle von Seidlitz, Stutterheim, Kleist und Belling - die Reichsarmee unter dem Prinzen Stolberg entscheidend bei Freiberg. Am 7. November ließ der König, welcher sich nach Beendigung der Operationen in Schlesien nach Sachsen begeben hatte, den Feind aus seinen Stellungen diesseits des Plauenschen Grundes vertreiben. Es war der letzte Kampf in diesem gigantischen Kriege; die kleinen Staaten des deutschen Reiches lagen wehrlos zu den Füßen des Königs von Preußen!

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= 82=

Um den Reichsständen dies klar zu machen und um Contributionen als Ersatz für die den preußischen Ländern zugefügten Kriegsschäden zu erheben, entsandte der König den General von Kleist mit 6000 Mann zu einem Streifzuge nach Franken. Am 20. November besetzte Kleist Bamberg und legte der Stadt eine Contribution von 1000000 Thalern auf. Kleinere Reichsstädte, deren Bürger sich den Streifcommandos widersetzten, wurden geplündert und mußten bedeutende Summen entrichten. Am 29. November wurde Nürnberg mit Beschießung bedroht; die Stadt öffnete ihre Thore, lieferte zwölf sechspfündige Geschütze aus und verpflichtete sich 2000000 Gulden zu zahlen. In Nürnberg waren eine Anzahl Geißeln aus preußischen und hannoverschen Gebieten internirt. Vor der Ankunft der Kleist'schen Truppen hatten dieselben nach Regensburg in Sicherheit gebracht werden sollen. Doch die städtischen Behörden dieser Stadt weigerten sich sie aufzunehmen; dieselben mußten einige Meilen vor der Stadt Halt machen und wurden dann durch preußische Husaren befreit.

Ein panischer Schrecken und eine unbeschreibliche Aufregung hatte sich der süddeutschen Staaten bemächtigt. Diese wurde noch vergrößert, als der Baron Plotho am 25. November den einzelnen Gesandten erklärte, der König, sein Herr, beabsichtige, da alle Ermahnungen des Königs, sich nicht in den Krieg zwischen Preußen und Oestreich zu mischen, unbeachtet geblieben wären, 4 Corps gegen diejenigen Reichsstände, welche nicht sofort ihre Contingente von der Reichsarmee abberufen würden, zu senden.

Am 21. November wurden zwischen den preußischen und den östreichischen Befehlshabern eine Waffenruhe verabredet. Der Reichsarmee wurde in der Convention mit keinem Worte gedacht. Der Baron Teuffel schrieb seiner Regierung, man sei beim Reichstage empört über den Kaiser, der das Reich völlig offen liegen lasse und die Reichstruppen zur Bedeckung Böhmens verwende. Die preußischen Husaren ritten bis an die Thore Regensburgs; die Comitialgesandten waren wiederum wegen ihrer persönlichen Sicherheit besorgt und dachten daran, die Stadt zu verlassen. Eine Sprengung des Reichstags lag aber nicht in der Absicht des Königs von Preußen. Er wollte bei Beginn der Friedensunterhandlungen mit Oestreich nicht neue Verwicklungen herbeiführen; er gedachte vielmehr, sich die Furcht der Reichsstände zu Nutzen zu machen und mit denselben Separat=Abkommen zu schließen, um das Haus Habsburg durch völlige Isolirung leichter zum Frieden zu bewegen. Zu dem Ende hatte er dem Baron Plotho am 5. December 1762 Vollmacht gesandt, um mit den einzelnen Comitial=

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gesandten auf Neutralität zu unterhandeln, stellte dabei aber den 14. März des folgenden Jahres als festen Termin, an welchem Alles abgeschlossen sein müsse.

Die deutschen Reichsstände beeilten sich, die goldene Brücke zu betreten, welche Preußen ihnen baute. Baiern eröffnete den Reigen, dann folgten Württemberg und Kurpfalz; die Bischöfe von Bamberg und Würzburg hatten direct mit dem General Kleist einen Neutralitätsvertrag abgeschlossen. Der meklenburgische Comitialgesandte ging keinen Specialvertrag ein, war aber von seiner Regierung dahin instruirt, wenn Preußen am Reichstage eine allgemeine Neutralitäts=Declaration vorlege, derselben beizutreten, dabei aber zu betonen, daß der Herzog ja während des ganzen Krieges sich streng neutral verhalten habe. Man nahm in Schwerin an, daß Preußen durch den mit dem Obersten v. Belling abgeschlossenen Vertrag gesichert sei.

Der Kaiser war mit dem Verlaufe, welchen die Angelegenheiten im Reiche nahmen, im Grunde genommen nicht unzufrieden; es wurde das östreichische Kaiserhaus dadurch der Ehrenpflicht, beim Frieden für die Interessen der Reichsstände einzutreten, überhoben. Indessen glaubte er es seiner Würde und seinem Ansehen schuldig zu sein, als Oberhaupt des deutschen Reiches aufzutreten und die Initiative zu ergreifen. Er suchte daher die Stände zur Standhaftigkeit zu ermahnen und traf Maßregeln, den General Kleist aus Franken zu vertreiben. Der Prinz von Stolberg, welcher mit den Truppen des (östreichischen) Generals von Haddick bei Dresden im Lager stand, wurde angewiesen, schleunigst nach Franken aufzubrechen. Bevor derselbe aber in Nürnberg anlangte, ward der General Kleist gezwungen, vor dem chursächsischen Corps, welches, im französischen Dienste stehend, nach dem am 15. Nov. zwischen dem Prinzen Ferdinand und den Marschällen d'Estrees und Soubise geschlossenen Waffenstillstande heranmarschirte, sich über Erfurt nach Altenburg zurückzuziehen - 21. December -. Am 11. Januar 1763 ward dann eine Waffenruhe mit der Reichsarmee abgeschlossen, welche sich jetzt, ebenso wie sie vor 6 Jahren zusammengetreten war, nach der Willkür der einzelnen Kriegsherren allmählich aufzulösen begann.

Am 19. Januar 1763 ließ der Kaiser der Reichsversammlung durch ein Commissions=Decret eröffnen, daß die Kaiserin von Oestreich auf die ihr durch den Reichstagsbeschluß vom 17. Januar 1757 gewährte Reichshülfe verzichte und ersuchte die Versammlung ein Reichsgutachten abzugeben, wie dem deutschen Vaterlande der so wünschenswerthe Friede wiederzugeben sei. Am 7. Februar wurde die kaiserliche Botschaft in den drei Collegien - dem kur=

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fürstlichen, dem fürstlichen und dem reichsstädtischen - berathen und die einzelnen Vota zu Protokoll gegeben. "So groß war das Bedürfniß nach Frieden," berichtete Baron Teuffel seinem Hofe, "daß Niemand widersprach, was noch nie vorgekommen ist!" In der Sitzung vom 11. Februar wurde das Reichsgutachten dahin zusammengefaßt, daß die reichsständischen Contingente entlassen werden sollten, und daß man zu dem Könige von Preußen das Vertrauen habe, daß nunmehr die Reichslande von allen Belästigungen des Kriegs befreit sein würden. Hieraufhin gab der Freiherr von Plotho die Erklärung ab, daß der König, sein Herr, die Neutralität des Reiches annehmen und dabei die Stände schützen und schirmen würde. Am 24. Februar erließ der Kaiser ein Decret an die Reichsversammlung, in welchem der Abschluß des Hubertsburger Friedens - 15. Februar 1763 - mitgetheilt und der Befehl zur Auflösung der Reichsarmee gegeben wurde.

In der nächsten Rathsversammlung - berichtet Teuffel - wurde ein Beschluß gefaßt, in welchem man der Kaiserin=Königin und dem Kaiser dankte, ersterer für das Interesse, welches sie bei den Friedensverhandlungen dem Reiche bewiesen, letzterem für die Mittheilung des Friedensschlusses. Zum Schluß erhob sich der kursächsische Gesandte, der Baron von Ponikau, und verlas - es klang wie Hohn! - ein in den verbindlichsten Ausdrücken abgefaßtes Schreiben, worin "der Churfürst, sein Herr, den höchsten und hohen Ständen für die geleistete Reichshülfe seinen Dank aussprach und sich vorkommenden Falls zu Gegendiensten bestens offerirte."

Wir sind mit unserer Erzählung zu Ende. Es ist kein erfreuliches Zeitbild, welches wir unseren Lesern entrollt haben. Es zeigt das ehedem so mächtige deutsche Reich in Zerissenheit und tiefer Erniedrigung. Und doch sollten noch schmachvollere Zeiten kommen, bevor sich überall in den deutschen Landen, bei Fürsten und Völkern, die volle Erkenntniß Bahn brach, daß nur durch ein einmüthiges Zusammenstehen Aller ein gesichertes und gedeihliches Staatsleben gewährleistet werde. Daß unser Volk diese Zeiten überdauert hat, ohne zu Grunde zu gehen, ist ein Beweis von dem, sämmtlichen deutschen Volksstämmen, auch den kleinsten, innewohnenden moralischen Halt und ihrer kernfesten Tüchtigkeit.

 

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II.

Einnahmebuch

der

Kirchenvorsteher zu Toitenwinkel

1562 - 1635.

Von

Dr. Karl Koppmann zu Rostock

~~~~~~~~~~

E in im Kirchenarchiv zu Toitenwinkel befindliches Rechnungsbuch, dessen Kenntniß ich der Güte des Herrn Pastor Eggers verdanke, verzeichnet diejenigen Einnahmen, welche der Kirche aus dem Glockengeläute bei Begräbnissen, aus der Beisetzung von Leichen innerhalb der Kirche und aus dem Sammeln mit dem Klingelbeutel erwuchsen. Es beginnt 1562 und ist fortgeführt bis 1630; das letzte beschriebene Blatt enthält die Jahreszahlen 1633 und 1635.

Das Gut Toitenwinkel befand sich bekanntlich im Besitz der Familie Moltke und wurde 1610 von Jürgen Moltke an den Landrath Gebhard Moltke verkauft, der 1631, nachdem Herzog Johann Albrecht II. seine Güter eingezogen hatte, nach Lübeck flüchtete, erst 1643 nach Rostock zurückkehrte und daselbst 1644, Nov. 29, 1 ) starb. Der Vater Jürgen Moltkes war Karin Moltke, gestorben 1564 Mai 25. 2 ) Auf seinen Tod bezieht sich die längste Eintragung des Buches: derselbe wurde dadurch herbeigeführt, daß Karin Moltke von seinem Müller, Thideke Noitink, in Jakob Lübbens Hause am 17. Mai mit der Axt verwundet worden war.


1) Mekl. Jahrb. XX, S. 329 - 31.
2) Das. XX, S. 329.
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Der Thäter flüchtete sich, ward aber Mai 27 zu Ribnitz ergriffen, Mai 30 peinlich verhört und am folgenden Tage gerädert. Die Gemahlin Karin Moltkes, welche der Kirche 1562 eine Kasel von schwarzem Sammet schenkte, war Elisabeth von Halberstadt. 1 )

Das Buch beginnt mit dem 1562 um Ostern (März 29) von den Kirchenvorstehern und den Kirchspielsbauern in Gegenwart Junker Karin Moltkes gefaßten Beschluß, daß für jedes Begräbniß zu Toitendorf eine bestimmte Summe, 1 Mark Sundisch für Erwachsene, 4 Schilling Sundisch für Kinder unter 12 Jahren, erlegt werden solle. Dieses Erlegniß wird als Glockengeld (1565) oder Todtengeld (1565) bezeichnet. Apr. 10 wird dasselbe für das erste Kind, Apr. 17 für den ersten Erwachsenen entrichtet. Der Zusatz: dedit erklärt sich aus der Gewohnheit, das Geld nicht vor, sondern erst nach dem Begräbniß zu bezahlen. Im Jahre 1579 war der Beschluß nöthig, daß die Glocken nur dann geläutet werden sollten, wenn Bürgschaft für das Glockengeld gestellt worden wäre. Im Pestjahr 1629 wurden die Glocken so oft geläutet, daß die Mittelglocke am 17. August während des Läutens zerbarst.

Der Beschluß über die Höhe des Glockengeldes ward von Anfang an nicht strenge aufrecht erhalten: 1563 wird zweimal nur eine halbe Mark, einmal nur 12 Schilling bezahlt. Doch kommen auch höhere Beträge vor, z. B. 1562 von 2 Mark, 1563 von 1 Thaler (= 3 Mark); zuweilen beruhen dieselben auf Anordnung der Verstorbenen (1591) oder werden schon bei Lebzeiten ausbezahlt (1610). - Die im Mittelalter übliche Sitte, der Kirche ein Kleidungsstück zu vermachen, begegnet uns 1573, wo die Kirche einen ihr vermachten Frauenrock für 3 Gulden veräußert; 1603 erhält dieselbe eine ihr vermachte Kuh, die für 6 Gulden verkauft wird.

Begräbnisse in der Kirche werden meistens ausdrücklich als solche bezeichnet; zuweilen aber sind sie nur an der Höhe der bezahlten Summe und nicht mit Sicherheit zu erkennen, z. B. 1575, 1576. Häufig sind es Einwohner von Dierkow, welche ein solches Begräbniß erhalten: Hans Beckmanns Frau 1575, Wittwe Beckmann 1606, Evert Bade 1588, ein Knecht der Wittwe Bade 1594, Wittwe Bade 1606, Hans Rodebart 1602, Chim Bene 1612, Hans Beres Frau 1633. In den nachfolgenden Auszügen, die aber auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen können, werden außerdem genannt: die Frau des Kirchherrn 1563, Hans Jürges' Frau 1576, Meister Hans Kolberg 1581, Peter Hane 1598, Jung=


1) Mekl. Jahrb. XX, S. 328.
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frau Elisabeth Vieregge 1598, 1 ) Ewalt Beckmanns Vater 1609, seine Mutter 1625, seine Kinder 1623 und 1629, Hans Everdes Frau 1619, Daniel Bruns' Sohn 1624, Markus Busacker und Frau 1624. Das Begräbniß in der Kirche beruht auf besonderer Vergünstigung (1581), die beim Junker (1588, 1606, 1623), später bei der Obrigkeit (1633) nachgesucht werden muß und einmal (1588) die Fürbitte eines Rathmanns und zweier Bürger von Rostock erfordert. Es wird hervorgehoben, daß aus dieser Vergünstigung den Erben kein Recht auf die Grabstätte erwachsen solle (1588, 1606, 1633).

Das Sammeln in der Kirche an Sonn= und Feiertagen wird als Betteln, der Ertrag als Bettelgeld bezeichnet. Die Vorsteher benutzen dabei das Belt (auch Bedel, 1611 Bedelt genannt), ein mit einem Marienbilde verziertes Brett.

Nur ganz vereinzelt kommen anderweitige Einnahmen vor: für die Weigerung, beim Einholen eines neuen Küsters Hülfe zu leisten, wird Strafe bezahlt (1580, 1584); 1585 entrichtet Peter Fischer aus Oldendorf gleichzeitig mit dem Glockengelde für seine Frau 11 Schilling Lübisch "wegen der Lype", wie es scheint ein rückständiges Pachtgeld, und 1630 gehen für die Benutzung des der Kirche gehörigen Bahrtuches 4 Schilling ein. Für Einnahmen dieser Art bestand ein anderes Rechnungsbuch, dessen 1585 und 1588 Erwähnung geschieht

Ueber ihre Einnahmen und Ausgaben haben die Kirchenvorsteher dem Junker Rechnung abzulegen (1585, 1588). Das vorhandene Geld wird in einem in der Kirche befindlichen Schrank aufbewahrt (1606). Einbrüche in die Kirche kommen 1576 und 1606 vor: "von wegen des gestalen geldes uth der kercken" zeigen sich die Leute beim Sammeln der Vorsteher "unwillig tho gevende" (1578).

Die Kriegshändel der Stadt Rostock bewirken, daß 1565 das Glockengeld größtentheils unbezahlt bleibt. Bei der Wasserfluth von 1625 kommt ein Junge ums Leben; in der Warnow bei Gehlsdorf ertrinkt ein Mann 1615, im Sood auf dem Kruge ein Häschendorfer Knecht 1575; ein Zimmermann fällt sich 1607 in Dierkow zu Tode. Durch Gewaltthätigkeit kommen um ein Toitendorfer 1562, ein Toitendorfer Knecht 1563, ein Krummendorfer und ein Dierkower 1589. Die Pest herrscht 1565, 1603 - 1604 und 1629.

Pastor zu Toitendorf ist 1633 David Schwick; ein ungenannter Kirchherr läßt 1563 seine Frau, 1565 ein Kind und seine Magd begraben. Der Küster stirbt 1569 auf dem Kirchthurm;


1) Diese könnte lediglich Schenkerin sein.
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neu angestellt wird ein Küster 1580 und 1584; Pulsanten werden 1569 erwähnt, ein Calcant 1625. Kirchenvorsteher sind: 1610 Chim Grebbyn, 1629 Chim Preen, 1630 Michael Schrot.

Der Vogt Block kommt vor 1613; der Schulze Hans Preen 1629, der Schulze Hans Preen zu Krummendorf 1633; Müller Thideke Noitink 1564, Müller Henning Gosehals 1588, der Müller zu Dierkow 1589, Müller Matzhagen 1591, Müller Hans zu Dierkow 1633. Auf dem Herrenhof befinden sich ein Fischer 1595, ein Schließer 1595 und ein Feuerböter 1633; der Thurm an der Zugbrücke (Porthus) wird 1598 von einem Wächter bewohnt.

Auf der Gehlsdorfer Fähre finden wir des Fährmanns Bruder 1584, den Knecht auf der Fähre 1592, 1594, die alte Frau auf der Fähre 1608. An Handwerkern werden genannt: der Wandmacher auf der Fähre 1577; der Schneider 1562, Schneider Greger 1582, Schneider Hinrich Meyer 1586, der Schneider auf der Fähre 1608, Schneider Hans Witzelmann zu Toitendorf 1633, Schneider Widoon 1633; Meister Hans Kolberg 1581; ein Zimmermann 1607; der Schuhmacher auf der Fähre 1615, Schuhmacher Jakob auf der Fähre 1620; Töpfer Paul Berendes auf der Fähre und dessen Knecht Peter Wend 1633. Ein Backhaus zu Peez kommt 1574 vor.

In der nachfolgenden Tabelle stelle ich die Zahlen der in jedem Jahre gestorbenen Männer, Frauen und Kinder zusammen, soweit dieselben von den Vorstehern, für die ja nur das wirklich erlegte Glockengeld Interesse hatte, namhaft gemacht sind. Bei der Ungenauigkeit des Ausdrucks ist häufig nicht zu entscheiden, ob ein Name den Verstorbenen oder den Bezahler des Glockengeldes bezeichnen soll; eine eingehendere Beschäftigung mit dem Buche mag aber immerhin von Interesse sein und wird zweifelsohne auch Berichtigungen zu geben haben. Die Normalzahlen sind etwa: 5, 5, 5, 10,5 und 21 (1564, 1580, 1589, 1595, 1597, 1598, 1625);

im Pestjahr 1629 starben 28, 32, 10, zusammen 70 Personen, die Sterblichkeit steigt also bei den Erwachsenen beinahe auf das Siebenfache.

Todesfälle
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Todesfälle

Auszüge.

Fol. 1 a. Item so shut de vorstender to Totkendorpe avereyn ge[omen]myt den kaspelburen unde myt willen des junckers Caryn Moltken, alse: wol syne doden begraven laten wil to Totkendorp, de scholen int gadeshus geven; alse eyn olt mynsche schal geven eyne marck Sundesk unde eyn kint benedden 12 jaren 4 ßl. Sund[esk]. Dit sulve iß bewilget vorme gantzenn kaspel unde vorme juncker Coryn Moltkenn inn deme pasken 1 ) na der gebort Christi 1562.


1) März 29.
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Item so heff Karyn Moltken syn erbar frowe int gadeshuus gegeven eyne swarte sammytesche kasel.

Item int erste heft Clawes Koppelow eyn kyut graven laten des frydages na mysericordia; 1 ) dar vor 4 ßl;: dedit.

Item dar na is gegraven Peter Cordes des frygdages vor jubylate; 2 ) de hest gegeven eyn marck int gadeshus; dedit.

Item dar na is gestorven Egel Lubben to Krummendorpe des mydwekens vor sunte Laurens; de hest gegeven 2 marck; 3 ) dedit.

Item Jachym Hoff tho Totkendorpe, welke geslagen van Jachym Wes[tfal] unde van Jachym Langenn des anderenn sundages vor sunte Mych[elis] 4 ) unde wart gegraven up sunte Mychels dach; 5 ) dar vor sc[hal] thun frouwe geven eyne marck; dedit.

Item de snyder let eyn kynt graven ...

Fol. 1 b. Anno 1563.

Item Metke Rodebardes is gegraven up der hylgen dre konynge avent; 6 ) dar vor eyne halve marck; dedit.

Item Hynrick Hane let eyn kynt graven up wytten donredach; 7 ) dar vor 4 ßl.; dedit.

Item Hynrik Rodebart is gestorven inn dem pasken; 8 ) dar schal syn sone vor geven 1/2 marck; so isset em nu eyne hele mark vor den vader unde moder; dedit.

Item so wart to Totkendorpe eyn knecht geslagen, genomet Hans Rydbret; dar wart vor geven 12 ßl. unde schach up mytfasten. 9 )

Item inn dussem jar hebbe wy vorstender gebeden myt deme belte 6 gulden unde 14 ßl. Lubesch.

Fol. 2 a. Item so is deme kerckheren syn frouwe afgestorvenn unde is graven in de kerke des sondages vor sunte Batolomei; 10 ) dar wyl he vor geven eynen gulden.

Item Evert Baden syn frouwe is gestorven des sondages vor vastelavende 11 ) unde is gegraven des anderen dages dar na; dar vor schal he geven eynen dalre; dedit.

Item inn dissem jar hebbe wy vorstender gebeden myt deme belte 6 gulden und 4 ßl. Lubesch.

Fol. 2 b leer.

Fol. 3 a, b. In Gades namen, amenn. Allenn, denn disse Schr[ifft] vorkumpt, she sunth geistlich edder weltlich, mogen alle bellagenn denn klegelichen und hochbedrubeden doth und unfall und denn grothenn threfflichen schaden, de gefallen ist up den Erenn=


1) April 10.
2) April 17.
3) August 7.
4) Septbr. 27.
5) Septbr. 29.
6) Januar 5.
7) April 8.
8) April 11.
9) März 21.
10) August 22.
11) Februar 15.
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vesten und Erbaren=Christgodtseligen Mann Carin Moltken, welcker ungefall sich hefft thogedragen up den dach Torpes 1 ), welicher dach ist gewesenn im teken des louwenn und denn Middeweken vor den pingstdage, do sich disse threffliche ungefal und schade ahnn den Erbarenn und Erenvesten Carinn Mo[l]tkenn thogedr[a]gen hefft, und dat desulve unnfaell und dotslach ist gescheen vann sinen eigen[n] Moller, genometh Titke Noitinnck, mith der b[art]exe ist ihn Jacop Lubbenn huse ahn den ... geslagen, und alse dar in denn slage so [ovel] bekamen, dath he den doth dar vann gena[men] hefft, und ist ihnn deme Christgodtseliger [Carin] Moltke van disser bedroveden Erde affge[sche]denn up denn dach Urbani, 2 ) welcher is [de] donnerdach nha denn pingesten, und ist beg[raven] worden up der hilligenn drefoldicheit da[ge] 3 ) dorch anschowwent menniger erlichen frowwen und junckfrowwen, de de [begref]nisse hebben gehulpen thobringen ..., und mith schonen herlichen lavesengen und predigende thor erde bestediget wordenn und alse einer framer christen van disser erdenn affegescheidenn ist, des ehnn Godt gnedich sii. Do averst sich solich jamerlich ungefall dorch denn Moller thogedragen hefft, hefft ein jidermennichlich, mith dem disse treffliche ungevall hefft wehe gedann, mith flithe und grotenn ernste nach denn Moller gefroscheth, beth so lange nha gelegenheit der tith se ehne bekamen hebbenn binnen Ribbenitze, sonnavende thovoren 4 ) alse Carin Moltke up den folgenden sondach 5 ) scholde thor erde dorch christlichen gebruck bestediget werden, und der Moller den negestfolgenden dingestdach 6 ) vorhoreth dorch [den] angestman, und den Middewekenn, alse up denn dach Petronellae, 7 ) mith denn [ra]de vor Ribbenitze vann baven dale gerich[tet] und siin lonn alse ein aveldeder dar umme entfangenn und gedodet, darmith denn frunden ock ist ein noge gescheen. Und dit alles ist gescheen nha der geborth unses herenn Jesu Christi, do men schreff 1564.

Fol. 4 a. 1565. Item noch so leth de kerckhere ein kindekenn graven; darvor 4 ßl. S.

Fol. 5 b. Item de kerckhere leth sine maget begraven den . . . 8 ) nha Marien berchgang; 9 ) darvor 4 ßl. Lüb. klockengelth.

Anno etc. . 65 ist ein Pestilentzie gewesen. Wy darmith (mit 10 ) dem Bedell) umbghan und bekhamen 4 Marck Sundisch. Overst van wegen der Kriegshandelung mit der Stadt Rostogk dat meiste darhindenn gebleven und nicht hebben bekhamen konen.


1) Mai 17.
2) Mai 25.
3) Mai 28.
4) Mai 27.
5) Mai 28.
6) Mai 30.
7) Mai 31.
8) Der Tag fehlt.
9) Nach Juli 2.
10) Mit - Bedell am Rande nachgetragen.
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Summa lateris 4 Marck Sundesch Bedelgelt; von dem dodengelde ist nichts uthgegeven.

Fol. 6 a. Anno 1566. Item 2 fl. mit bedeken bekhamen van Ostern beth Wynnachten.

Anno 67. Item 38 ßl. Lüb. bedelgeldt dat jar.

Anno 68. 3 fl. 18 ßl. Lüb. Bedellgeltt von diesem jar.

Anno 69. 3 fl. 18 ßl. Lüb. Bedelgelt, ane dat wy den PulSanten drinckgelt geven, dho die köster dodt bleff up den thorme.

Anno 70. 4 fl. und 18 ßl. Lüb. mit dem Bedel gesammelt.

Fol. 6 b. Anno etc. . 71. 5 fl. mith dem Bedell gesammeltt.

Anno etc. . 72. 5 fl. und 3 ßl. Lüb. mith dem Bedell gesammelt.

Anno etc. . 73. 5 fl. 5 ßl. und 10 Penning Sundesch mit dem Bedell gesammelt.

Chim Meybohms Hausfrawe seeligere hat einen Rock in daß Gotshuß gegeven; densülvigen eynem armen Megdleinvor 3 fl.verkofft.

Fol. 7 a. Anno etc. . 74. 5 fl. 6 ßl. Lüb. mit dem Bedell gesammeltt.

Fol. 7 b. 2 ßl. Lüb. Clauß Wülcken im Backhuese thor Peetz wegen eines Kindes in dath Gotshuß gegeven.

Fol. 8 a. 5 fl. mit dem Bedell gesammelt.

4 Marck Sundisch Hans Beeckman tho Deerkow vor sine seelige frawen int Gottshuß gegeven.

8 ßl. ktockengelt bekamen vor den knecht van Hesekendorp, so in dem sode vordranck im kroge.

Fol. 8 b. Anno etc. . 76. Die kerckenbrekers hebbent dat vorige wechgestalen.

5 Mark Sundisch Hanß Jurges seeligen frawe int Godeßhus gegeven.

Fol. 9 a. Anno etc. . 77. 8 ßl. Lüb die wandtmaker, so up der Fehr starff, klockengelt geven.

3 Mark Sundisch mit dem Bedel gesamblet.

Anno etc. . 78 ist mit dem Bedel wedder gesamblet, nahdem die lüde unwillig tho gevende van wegen des gestalen geldes uth der kercken.

Anno etc. . 79. 4 Mark Sundisch mit dem Bedel gesamlet. Ist averst bether kein dodengelt uthkamen; hernach dartho geholden, dat die klocken nicht gelüdet scholden werden, ehir sie solckes verborget.

Fol. 9 b. Anno etc. . 1580. 2 Taler mit dem Bedell gesammelt.

Fot. 10 a. (1/2 Thaler straaff von Petern Plaggemeyer tho Peterßdorff vor den ungehorsam, dath he den Cüster nicht mit halen helpen willen, entfangen. 1 )


1) Durchstrichen.
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Fol. 10 b. Anno etc. . 1581. 2 fl. mit dem Bedell gesammeltt.

4 Thaler Meister Hanß Kolberge Erven, darvor dath eme die Begreffnisse in der Kercken vergönnet, gegeven und erlegt.

Fol. 11 a. Anno 1582.

Fol. 11 b. Item vor Gregers des Schniders kindt erlegtt 2 ßl. Lüb.

Item mit dem Bedel gesammelt 2 fl.

Fol. 12 a. Anno etc. . 1583. 5 Mark Sundisch mit dem bedel gesammelt.

Fol. 12 b. Anno etc. . 1584. 1/2 fl. klockengelt wegen Hinrich des fhermans broder.

1 Thaler zu Deerkow Henningk Beckman wegen des ungehorsames, dat he den Cuester nicht halen helpen.

2 fl. mit dem Bedel gesamblett.

Fol. 13 a. Anno etc. . 1585. Inname des klockengeldes wegen der begreffenisse der doden ist upgehöret na der rekenschop dem Jungkhern gedan, wie solckes im böke der Inname vortekent.

8 ßl. Lüb. entfangen van Peter Fischers frawen tho Oldendorp. 11 ßl. Lüb. hefft he darby uthgegeven, so he schuldig gewesen wegen der Lype.

Fol. 13 b. 5 Marck hebbe wy myt dem Bedell gesamlett.

Anno 1586. 2 ßl. Lüb. Hynrick Meyer de snider vor 1 kindt.

Fol. 14 a. 2 fl. mit dem Bedell gesamblet.

Anno 1587.

Fol. 14 b. 2 fl. mit dem Bedell gesammelt.

Fol. 15 a. Anno etc. . 88 up vocem jucunditatis 1 ) hefft der Ehdele und Ehrenfeste Jorgen Moltke van den vorstendern der kercken selbst, wie im andern böke der Inname wider ercleret und gesettett, klare richtige Reckenung genomen, Ingave und uthgave jegen ein ander vergliket, und nach der tydt die vorstender ingenamen, wie folget.

2 ßl. Lüb. van dem Moller Henning Gosehals vor 1 kindt klockengelt.

2 fl. mitt dem Bedell gesamblet in der kercken.

Fol. 15 b. Anno 1588 achte tage nach Jacobi 2 ) ist Evertt Bade zu Deerkow verstorben. Dieweil Er aber durch geschehene vleissige bitte des Erbarn und wolweysen Hern Clauß Hermanß, Rathsverwanten, und dan der auch Ersamen Heinrich Smidt und Herman Dreyers, alß Burgern der Stadt Rostogk, bey dem Edlen und Ehrentfesten Jorgen Moltken uff Toidtkendorff Erbsassen so


1) Mai 12.
2) August 1.
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viel bittlich vermocht und angehaltten, daß er ist in die Kirche begraben worden, alß haben seine Erben vor solche Zulassung, die ihnen der Juncker vergonnet, heuten dato in daß Gottshuß funff gulden entrichtett. Idoch sollen seine Erben hier nachmals keine gerechtigkeitt sich dadurch und hiemitt zu gebrauchen und zu genießen haben. Actum Toidtkendorff, den 3. Novbr. Anno etc. . 88.

Fol. 16 a. Anno etc. . 1589. 8 ßl. Lüb. Gorgies Buggelmast wegen, so dodt gesteken tho Krummendorff.

8 ßl. Lüb. Karsten Rodebart wegen, so tho Deerkow dodt geschlagen wart vam Moller.

2 fl. mit dem Bedel [gesam]let.

Fol. 16 b. Anno Christi 1590. Item mit dem bedet gesamlet 2 [fl].

Fol. 17 a. Anno Christi 1591 16 ßl. de Moller Mattzhagen gegeven.

Item 1 Daler hefft Clawes Jurges thor Peetze syn fruwe in erer groten kranckheit int Gadeßhuß gegeven tho erer huden morgen begreffniß.

Item mit dem Bedell gesamlet 2 fl.

Fol. 17 b Anno 1592. 1/2 fl. wegen des knechtes up der Fhere.

Item 2 fl. mit dem Bedel gesamlet.

Anno 1593.

Fol. 18 a. 2 fl. mit dem Bedel gesamlet.

Anno 1594. 10 fl. entfangen vor de begreffniß Olden Thomas tho Deerkow, by Badeschen denend; iß in de kercken begraven.

8 ßl. Lüb. vor den knecht up der Fhere.

Item mit dem Bedel 2 fl gesammelt.

Fol. 18 b. Anno 1595. 2 ßl. Lüb. de Fischer vam Hoffe vor 1 kindt.

12 ßl. Lüb. de Schluter vam Hoffe geven, syner frawen wegen.

Item 2 fl. mit dem Bedel gesammelt.

Fol. 19 a. Anno 1596. 1 1/2 fl. mit dem Bedell gesammelt.

Fol. 19 b. Anno 1597.

Fol. 20 a. Item 5 1/2 Marck Sundisch mit dem Bedell gesamlett.

Anno etc. . 98. Idt hefft Peter Hane, so up dem Hoffe tho Toidtkendorff im Porthuse in Gott verscheiden, in Gades huß verehret 11 fl. und acht Lub. Schilling.

Item 4 fl. die Jungkfraw Lysabet Vieregge.

Fol. 20 b. Item 5 Marck Sundisch mit dem Bedell gesamlet.

Anno 1599.

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Fol. 21 a. Item 5 Marck Sundisch mit dem Bedell gesamlet.

Fol. 21 b. Anno etc. . 1600.

Fol. 22 a. Item 4 Marck 8 ßl. Lüb. mit dem Bedel gesamlet.

Anno etc. . 1601.

Fol. 22 b. Item 5 1/2 Marck Sundisch mit dem Bedel gesamlet.

Anno etc. . 1602. 2 1/2 fl. Hanß Rodebart tho Deerkow gegeven vor de greffniß.

Fol. 23 a. Item 5 Marck Sundisch mit dem Bedell gesammeltt.

Anno etc. . 1603. 1 fl. Chim Lange mit der frawen und 3 kynder gestorven uthgegeven.

1 fl. Jorgen Below wegen syner frawen und 3 kynder inn der pest gestorven.

Fol. 23 b. 4 Marck Sundisch wegen syner frawen und 2 kynder.

Item 5 1/2 Marck Sundisch mit dem Bedell gesamblet.

Es hefft die Scheper Christoffer Frame eine tho int Gadeshuß gegeven; diesulvige vorkofft vor 6 fl.

Anno 1604. 4 Marck Sundesch Hanß Uthstein [wegen] syner kynder, so in der Pest geftorven, gegeven.

Item 2 fl. mit dem Bedel gesammelt.

Fol. 24 a. Anno etc. . 1605. 2 fl. mit dem Bedell gesamlet.

Anno etc. . 1606. De olde Beckmansche gegeven vor greffnisse 5 fl. Item die olde Badesche tho Deerko gegeven 5 fl. Disse greffnisse is enen uth gnaden also erlövet vam Junckhern, nicht dat sie scholden eine ewige greffnisse hebben edder fryheit, sondern erlangen khonnen uth gnaden.

Wat averst mit dem Bedel gesamblet und sonsten vor greffniß der doden empfangen, hebben die kerckenbrekers dat schap erbraken und gerovet.

Fol. 24 b. Anno etc. . 1607. Item 1/2 fl. die Tymmerman, so sick dodt fiel, tho Deerkow.

Item mitt dem Bedell qesamblet 2 fl.

Anno etc. . 1608. Item 12 ßl. Lüb. der Snider up der Fhere.

Fol. 25 a. Item 12 ßl. Lüb. de olde Fraw up der Fhere.

Item mit dem Bedell gesamblet 5 Marck Sundisch.

Anno etc. . 1609. Item mit dem Bedel gesamlet 5 1/2 Marck Sundisch.

4 fl. Ewalt Beckman vor synes vaderß begreffniß.

Fol. 25 b. Anno 1610. 4 fl. Chim Grebbyn de vorstender gegeben.

4 Marck Sundisch syn husfraw gegeben.

Item mit dem Bedel gesamlet 8 Marck Sundisch.

Anno etc. . 1611. Mit dem Bedelde gesammelt 7 1/2 Marck Sundisch.

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Fol. 26 a. Anno etc. . 1612. 5 fl. hat Chim Bene van Deerkow geben, dho er in die Kirche begraben ist.

Item mit dem Bedel gesammelt 8 Marck Sundisch.

Anno etc. . 1613. 8 ßl. Lüb. die vaget Block syner Möddern wegen.

Item mit dem Bedell gesamlet 6 1/2 Marck Sundisch.

Fol. 26 b. Anno etc. . 1614. Item mit dem Bedell gesamlet 2 fl.

Anno etc. . 1615. 8 ßl. Lüb. de Schomaker van der Fhere vor 1 kindt.

Fol. 27 a. 8 ßl. Lüb. des Mannes wegen, so verdruncken wer in der Warnow tho Michelßtorff.

Item mit dem Bedell qesamlet 6 1/2 Marck Sundisch.

Item Anno 1616. Item 1617.

Fol. 27 b. Anno 1618 unndt Anno 1619.

Hans Everdes Hausfraw 5 fl. fur die begrebnus in der Kirchen.

Fol. 28 a. Anno 1620. 8 ßl. Jacob N. der Schuster auf der Fhere.

Fot. 28 b. Anno 1621. Anno 1622.

(Umb diese Zeit ungefehr hat Michael Schrot das Ampt geführt und Register gehalten.) 1 )

Fol. 29 a. Anno 1623. Ewaldt Beeckman fur ein Kindt, welches aus bewilligung des Jungkern in die Kirche alhie begraben worden, entrichtett 4 fl.

Anno 1624.

Fol. 29 b. 8 fl. Daniel Bruns Sohn (?) fur die begrebnus.

30 fl. Marcus Busacker undt dessen nachgebliebene Witwe ihrer begrebnuß wegen geben.

Anno 1625. 3 ßl. Hinrich Pinnow fur 1 Jungen, so in der Waßerflut umbkommen, 13. Febr.

Fol. 30 a. 5 fl. Ewaldt Beeckman wegen seiner Mutter, so in der Kirchen begraben.

8 ßl. Chim Beerenß calcant.

Anno 1626. Anno 1627.

Fol. 30 b. Anno 1628.

Fol. 31 a. Anno 1629. 3 fl. Ewald Beeckman fur 1 Kindt, so in die Kirche begraben worden.

Eben in diesem Jare gegen den Außgang des Junii hat der gerechter Gott uns abermahlen dieses Ortes mit der sweren Plagen der Pestilentz heimzusuchen angefangen. Daran sein qestorben unnd begraben worden nachgeschriebene Personen.


1) Am Rande.
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Cersten Plaggemeyers S. nachgelaßene Witwe am 27. Jun.

Der Bartemschen Sohn 29.

In Julio dies mensis 2. Chim Preen der Vorsteher.

Fol. 31 b. Im Juli 17 weitere Personen (Eine frembde magdt, so der krancken warten, die verstorbenen kleiden wollen);

Aug. 2 - 13: 11 Personen (Hans Preen der Schultz).

Fol. 32 a. Aug. 14 - 17: 5 Personen.

Bis nuhero sindt die glocken gerüstet (?) allen vor diesen Verstorbenen. Alß aber eben an obgedachten 17. Aug. mitten unter dem Geleutt die Mittelglocke geborsten, alß hat man folgendeß einhalten undt angeben mußen.

Aug. 19 - 30: 7 Personen. Im September: 5. Im Oktober: 2.

Fol. 32 b Im November: 1 Person. Dez. 4 - 5: 2. Seind ohne dis sonsten gestorben unnd begraben: Dez. 8 - 31: 5.

Anno 1630. 4 ßl. Frentz Papeke vor den Boldek.

Hucusque Michael Schroth.

Fol. 33 a. Vorzaichnuß waß an Klockengeld ich David Schwick Pastor eingehoben.

Anno 1633. 8 ßl. Hanß Preen, Schulz in Crummendorff, wegen seiner Haußfraw.

8 ßl. Hanß Witzelman, Schneider in Toitendorff, wegen sein Töchterlein.

8 ßl. Hanß, der Muller zu Deerkow, wegen seines Sonhleinß.

Anno 1633. 1 ) 8 ßl. Widoon, der Schneider, wegen seines Sohnß Caspar.

Fol. 33 b. 8 ßl. Hanß Bere in Deerkow wegen seiner frawen Vignette 4. Martii. Die ist uff erlaubniß der Obrigkeit in der Kirchen begraben worden; davor sich versprochen der Sohn Joachim Bere der Kirchen uff Michaelis hujus anni 10 fl. zu entrichten; aber er hat damit kein Recht oder einigen Zuspruch an der Begrebniß. Dedit 8 fl. Vignette 14. Sept. 1635.

16 ßl Peter N. sewerböter uffm Hoffe Vignette 14. Aprilis.

16 ßl. entrichtet Pawel Berendes, der topffer uff der Fehr, wegen eines Knechtes Peter Wend aus Chursachsen burtig, Vignette 6. Maji.

 

Vignette

1) Lies: 1634.
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III.

Neue Funde

aus der

Bronzezeit in Meklenburg

Von

Dr. Robert Beltz zu Schwerin.

~~~~~~~~~~~~

Hierzu Tafel II.

~~~~~~~~~~~~

1. Kegelgräber von Blücherhof.
(Katalog=Nummer des Großh. Antiquariums B 226 - 237).

Bei dem von Plessenschen Gute Blücherhof bei Vollrathsruhe sind im Winter 1886/87 eine Anzahl von Hügeln entfernt, welche sich als Kegelgräber herausstellen. Herr Inspektor=Wandschneider hat über dieselben freundlichst Bericht erstattet und die Ueberweisung der Fundgegenstände als Geschenk an das Großherzogliche Museum veranlaßt.

Es waren im ganzen sechszehn Hügel aus sog. Sammelsteinen aufgeschichtet und mit Erde bedeckt. Die Entfernung der einzelnen von einander betrug 6 bis 9 Meter; die Höhe war sehr verschieden, schwankend zwischen 1/2 und 2 Meter. Die Steinschichten innerhalb der Hügel gingen in den natürlichen Boden hinein bis 1/2 Meter Tiefe. Der Inhalt derselben war verschieden. Einige ergaben gar keine Ausbeute, haben also wohl beerdigte Leichen enthalten, die völlig vergangen sind; in anderen standen Urnen mit Asche und Knochen, oft in größerer Anzahl, erhalten ist keine, da sie schon zerdrückt waren und beim Oeffnen zerfielen, nur zwei Hügel enthielten Bronzestücke, einer eine reiche Collection.

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Funde der Bronzezeit
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Die Fundstücke haben sämmtlich eine hellgrüne, z. Th. glänzende Patina; sie sind jetzt meist zerbrochen, theilweise beim Finden, theilweise aber auch, wie die Oxydation der Bruchstellen zeigt, zerbrochen hineingelegt. Es sind folgende:

1) Ein Messer (Abbildung: Tafel II, Fig. 1); Klinge und Griff in eins gegossen. Die Klinge, nach unten gebogen, war ungefähr 8 cm lang, 1 3/4 breit, am Rücken mit kleinen Strichen verziert. Der Griff endet in einen Ring von 1,5 cm Durchmesser, ist flach oval und in interessanter Weise mit einem Systeme von Längs= und Querstrichen, wie es an Armringen häufig ist, verziert; besonders stark sind die umlaufenden Erhöhungen an den Enden, hier wohl ornamental die Bänder oder Riemen andeutend, welche den Horn= oder Holzgriff bei anderen Exemplaren hielten; Länge 6,5 cm. Messer mit nach unten gebogenem Griff und Ring sind in unserer Bronzezeit typisch, aber gewöhnlich besteht der Griff aus dünner Bronze oder ist durchbrochen, da Platten aus Horn oder Holz angesetzt wurden (s. Frid.=Franc. 16, 13). Solche Messer sind gerade in den charakteristischesten Kegelgräbern so von Damerow, Friedrichsruhe, Alt=Sammit, Slate gefunden, aber auch in verwandten von Göhlen, Kreien, Tessenow, Zachow. In mehreren anderen Fällen fehlt der Ring. Sämmtliche dahin gehörige Funde sind Grabfunde. Dem unsern ähnliche, aber ohne Ring s. Montelius Ant. suédoises, Fig. 113 und Mestorf, Vorgeschichtliche Alterthümer aus Schleswig=Holstein, Fig. 248, letzterer aus einem Grabhügel, dem auch eins der Jahrb. 47, S. 262 besprochenen Pferdekopfmesser entstammt.

2) Ein Messer (Abbildung: Tafel II, Fig. 2) mit durchbrochenem Griff und gerade abschließendem Ende. Der Griff ist 5,5 cm, die Klinge ebenso lang. Diese Messer sind auf unserem Gebiete weniger häufig als die bei 1 besprochenen; wir haben sie aus Grabfunden von Goritz, Tarnow, Tessenow, Neu=Zapel, die zum Theil schon jüngere Bronzen (Goritz Hohlcelt, s. Jahrb. 19, S. 309 und 52, S. 20) enthalten und aus einem Moorfunde der Lewitz. Aehnliche s. Montelius A. S. 114, Mestorf, V. Alt. Fig. 259.

Wir haben also hier neben einander zwei Messerformen, die für die ältere Bronzezeit charakteristisch sind; über Entwickelung der Messerformen in der jüngeren Bronzezeit, besonders auch die Bedeutung der von auswärts importierten, mit nach oben gebogener KIinge, ist Jahrb. 51, S. 17 gesprochen. Der Ring scheint in den nordischen Bronzen nicht ursprünglich zu sein, er ist dagegen sehr häufig bei den südlichen; (s. u. a. v. Tröltsch Fundstatistik Nr. 84,

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wo aber leider zwischen zwei recht heterogenen Formen nicht geschieden ist); die Uebergänge lassen sich z. B. an den Exemplaren in Lindenschmits Alterthümern der heidn. Vorzeit, Band II, 8, 2 beobachten.

3) Nadel mit unverziertem, rundem Kopfe von 1,5 cm Durchmesser; die Länge ist nicht bestimmbar, da sie zerbrochen und zwar, wie die oxydirten Bruchenden beweisen, zerbrochen hineingelegt ist. Aehnliche, aber meist verzierte, wie Friderico=Francisceum 24, 8, finden sich in unseren Kegelgräbern häufig, während die mit Verdickung unter dem Kopfe, wie Frid.=Franc. 24, 7, welche in süddeutschen Gräbern (s. Tischler, Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte V, S. 175) eine so große Rolle spielen, nur durch ein Exemplar unbekannten Fundorts vertreten sind.

4) Eine Fibel von seltener Form (abgeb. Tafel II, Fig. 3). Der Bügel, 5 cm lang, ist rautenförmig, mit Strichen verziert, offenbar als Nachahmung der Torsion des Bügels, welche verwandte Exemplare zeigen; die Platten am Ende des Bügels sind flach, von 1,5 cm Durchmesser und an den Enden gestrichelt, auch dieses wohl als Nachahmung der Spiralwindung, welche andere haben. Die Nadel von 8,5 cm Länge endet in einer flachen Platte, auf der ein Kreuz mit drei Querbalken eingeritzt ist, auch dieses eine Nachahmung des an unseren Fibeln häufigen Querbalken=Endes. Diese Fibelform ist sehr interessant, weil sie den Uebergang der älteren Fibelformen mit Spiralen zu der jüngeren mit Platten darstellt (s. Undset, études sur l'age de bronze de la Hongrie, S. 87 mit Abbildungen und Nachweisen).

Wir haben noch in unserer Sammlung Reste von zwei Fibeln mit eingeritztem Kreuze am Nadel=Ende, eines unbekannten Fundorts Frid.=Franc. 11, 6 und eines aus einem Kegelgrabe von Langenbrütz (s. Jahrb. VII B, S. 26); mit ganz gleicher Platte ist vorhanden ein Exemplar aus Kläden (s. Jahrb. 38, S. 140) aus Gräbern, die in ihrer ganzen Ausstattung genau mit denen von Blücherhof übereinstimmen.

5) Reste eines gewundenen Halsrings mit gleichlaufender Torsion; nach den Enden zu hört die Torsion auf und die Oberfläche ist glatt, die Enden fehlen leider, sodaß über den Verschluß nichts zu bestimmen ist, doch wurde er nach Analogie zahlreicher gleicher Exemplare durch Ineinandergreifen der zu Haken gebogenen Endspitzen gebildet. Solche Torques mit gleichlaufender Torsion, unserm Exemplar fast ganz gleich, sind 23 in Gräbern gefunden; sie gehören also zu den häufigsten Formen unserer reifen Bronzezeit.

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Aber auch in sechs Moor= resp. Depotfunden einer jüngeren Periode findet sich diese Form neben typologisch jüngeren Entwickelungen. Ihre Bestimmung als Halsringe kann keinem Zweifel unterliegen und wird speziell durch einen Friedrichsruher Grabfund gesichert, wo die Lage dreier Ringe am Halse des Beerdigten konstatiert werden konnte (s. Jahrb. 47, S. 267).

6) Ein kleiner Rest eines starken Hals= oder Handrings; nur auf einer Seite geriefelt; Durchmesser 1 resp. 0,75 cm.

7) Ein Handring von ovalem Durchschnitt (abgeb. Tafel II, Fig. 4). Die Ränder auf einer Seite sind ziemlich scharf, die Enden wie bei der großen Mehrzahl der nordischen Handringe gerade abschneidend. Die Verzierung ist die häufige durch zarte Vertikalstriche, unterbrochen durch drei Paare Horizontalstrichverzierungen; der Durchmesser beträgt 6 resp. 4,75 cm innere Weite, die Höhe 0,75 cm. Ganz dieselbe Verzierung zeigen Exemplare aus Kegelgräbern von Kremmin, Lankow, Lehsen, Püttelkow und Zierzow, sehr ähnliche, nur in der Anordnung der Strichsysteme abweichende 44 Exemplare aus 27 sicheren Grabfunden.

8) Ein Spiralcylinder von 7 cm Durchmesser, gebildet aus glattem Drahte von dreikantigem Durchmesser, welches nach dem Ende zu mit vertikalen tiefen Strichen verziert ist, gleich dem Frid. - Franc. 21, 7 abgebildeten Exemplar. Erhalten sind fünf Windungen, das eine Ende ist erhalten und zwar umgehämmert. Außerdem sind noch Reste eines zweiten gleichen Exemplars vorhanden. Ganz gleiche Exemplare sind in Kegelgräbern von Teterow und Sarmsdorf aufgedeckt; im übrigen siehe unten S. 106 bei Gelegenheit eines ähnlichen Stückes aus einem Moorfunde.

9) Ein kleiner Fingerring ans einfachem Drahte in drei Windungen von 1,5 cm Durchmesser, gleich Frid. - Franc. 23, 8. Solche Ringe sind in Gräbern häufig und kommen fast immer in Gesellschaft von Torques vor.

10) Ein Stück Golddraht gebogen zu einem Fingerringe.

11) Ein formloses Bronzestück, offenbar im Feuer gewesen, vielleicht Rest eines größeren Ringes aus Bronzedraht.

Ihrer zeitlichen Stellung nach gehören die besprochenen Gräber der Periode der Bronzezeit an, welche bei uns am entwickeltsten erscheint und der unsere Kegelgräber fast sämmtlich zuzuschreiben sind. Es ist die Blüthezeit der nordischen Bronzekultur, von Tischler nach unserem berühmten Grabfunde als Pecatelperiode bezeichnet. Der schwedische Gelehrte Montelius theilt bekanntlich 1 )


1) Om tidsbestämning inom bronsåldern. Stockholm 1885.
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die Bronzezeit in sechs Perioden, von denen sich aber bei uns einerseits die zweite und dritte, anderseits die vierte und fünfte so zusammenschließen, daß wir sie im allgemeinen als einheitlich betrachten müssen. So würden für uns vier Perioden genügen: eine ältere Bronzezeit, vertreten durch einige Moorfunde (= Montelius 1), eine reife (= Montelius 2 und 3, Tischlers Pecatelperiode), vertreten durch die Kegelgräber, eine jüngere (= Montelius 4 und 5), vertreten durch Depotfunde in Mooren und Erdboden und ein Ende der Bronzezeit (= Montelius 6) ohne einheitlichen Charakter und mit meist ausländischen Fundobjekten. Ueber die jüngere Bronzezeit habe ich Jahrb. 52, S. 1 flgd. gehandelt und werde unten einen Nachtrag geben; das Ende der Bronzezeit ist Jahrb. 51, S. 4 im Zusammenhang besprochen.

Innerhalb unserer reifen Bronzezeit stehen nun aber die Gräber von Blücherhof entschieden dem Ende näher als dem Anfang. Das beweist besonders die Fibelform, welche schon zur jüngeren Bronzezeit überleitet und das Messer mit Ring am Ende; auch Montelius zählt alle hier auftretenden Formen, soweit sie nordisch sind, zu seiner dritten Periode, für die er a. a. O. S. 195 die Zeit von 1050 bis 900 v. Chr. G. in Anspruch nimmt.

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2. Moorfund von Groß=Dratow.
(Katalog=Nummer des Großh. Antiquariums B 245 - 258).

Die Peene fließt nach ihrem Ursprunge zwischen Kargow und Charlottenhof (bei Waren) durch mehrere sumpfige Wiesenthäler, welche auf beiden Seiten von Höhen begrenzt sind. Eine größere Fläche zieht sich von der "Wassermühle" bis zum Kl.=Plaster See hin, der als ihre Fortsetzung aufzufassen ist. Der südliche Theil davon gehört zu dem Gute Gr.=Dratow und wird zur Zeit zwecks Moorkultur drainiert; hierbei sind im Sommer 1888 die zu besprechenden Funde gemacht. Einer freundlichen Einladung des Herrn Gutsbesitzers E. Lemcke folgend, hat Verfasser im Oktober d. J. die Fundstätte in Augenschein genommen; die gefundenen Gegenstände selbst hat Herr Lemcke in dankenswerthester Weise dem Großherzoglichen Museum überwiesen.

Unter der Wiesenoberfläche steht Torf an, im allgemeinen 1,5 Meter tief, den Grund bildet sog. "Schindel" nirgends Sand. Der Schindel erhebt sich an mehreren Stellen zu inselartigen Erhöhungen bis unmittelbar unter den Wiesenboden. Eine solche Erhöhung befindet sich auch ziemlich in der Mitte der Wiese, ungefähr 8 Meter lang und 1 bis 2 Meter breit. Am Rande dieser

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Insel stieß man auf eine Steinpackung, kunstlos aus vier Seitenplatten und einer Deckplatte zusammengeschichtet, in welcher die Bronzen eng zusammengepackt lagen. Weiter hat sich nichts gefunden, obgleich zur Untersuchung Gräben an den Rändern der Insel entlang gezogen sind.

Die Gegenstände haben alle eine braune, bröckliche Oberfläche und sind meist verbogen oder zerbrochen, ohne Zweifel in diesem Zustande an ihrer Fundstelle geborgen.

Wir zählen sie im folgenden einzeln auf:

1) Fünf kleine Sicheln, von denen eine verbogen (abgebildet Tafel II. Fig. 5). Die Länge schwankt zwischen 8 und 12 cm. Die untere Seite ist, wie immer bei diesen Sicheln, ganz flach, der obere Rand erhöht, darunter ein oder zwei flache Rillen; am Griffende ein Dorn. Die Rückenkrümmung ist verschieden, einmal ganz flach, einmal fast Kreissegment. Wichtig ist die Krümmung der Spitze, die bei unseren Exemplaren immer nach oben gerichtet ist. (Den Unterschied zwischen den Exemplaren mit nach oben und mit nach unten gerichteter Spitze s. z. B. Mestorf, Vorgeschichtliche Alterthümer aus Schleswig=Holstein, Fig. 239 und 240. 1 ) Ich halte diese Form ganz wie bei den Messern für eine jüngere, vielleicht fremde und verweise auf die Ausführungen über das Messer von Vietlübbe, Jahrb. 51, S. 17; sie ist bei uns nicht häufig. Wir hatten sie bisher nur von drei Fundstellen, den Gräbern jüngster Bronzezeit von Sukow (s. Jahrb. 13, S. 367. 51, S. 17) einem jüngst in das Großherzogl. Museum übergegangenen Moorfunde aus der Lewitz und dem bekannten Gießerfunde von Ruthen, auf dessen Zusammenhang mit unserem Funde noch einzugehen sein wird. In Ruthen sind auch Exemplare mit Krümmung nach unten gefunden. Solche Stücke sind außerdem noch von sieben konstatirten Fundstellen (und in 6 Exemplaren unbekannten Fundorts) vorhanden, darunter der schöne Depotfund von Wieck, aber kein einziges stammt aus unseren großen Bronzegräbern, auf deren Inventar wir unsere Auffassung von der Blüthe der Bronzezeit basiren müssen. Diese Exemplare sind, wie die älteren Bronzen überhaupt, durchgängig größer und sorgsamer gearbeitet (s. Jahrb. 47, S. 294).

2) Eine Plattenfibel (abgebildet Tafel II, Fig. 6 und 7) beschädigt, wie auch die unten zu besprechende. Es sind zwei Nadeln dabei gefunden, doch läßt sich, zumal die Patina nicht gleich ist,


1) Ich wähle unter den verschiedenen Nachschlagewerken dieses, weil es die Typen einer uns archäologisch sehr nahestehenden Nachbarprovinz in mustergültiger Auswahl enthält.
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die Zugehörigkeit der Nadeln zu dem Rumpfe nicht mit Bestimmtheit behaupten. Die Scheiben unseres Exemplars sind mit dem Bügel zusammen gegossen, sie sind flach gewölbt, mit kleinen Buckeln, die, wie ihr Fehlen auf der Unterseite zeigt, mitgegossen sind, verziert und haben 5 und 5,5 cm Durchmesser; der Bügel halbrund, innen hohl ist 1 cm breit und seine Fuß=Enden 3,5 cm von einander entfernt.

Die eine der eben erwähnten Nadeln hat ein leierförmiges Ende mit umgebogener Spiral=Endung; ihre Länge (ohne das Ende) ist 6 cm.

In unserer Sammlung sind nur zwei entsprechende Exemplare, ein Prachtstück unbekannten Fundorts, welches auch eine Nadel mit leierförmigem Ende hat und an einer Stelle reparirt ist und ein ebenfalls zerbrochenes und reparirtes Exemplar in Ruthen.

3) Die Reste einer Plattenfibel (abgebildet Tafel II, Fig. 8). Die Scheibe ist platt gewölbt, hat etwas erhabene Ränder und einen kleinen Buckel, sie scheint nicht gegossen, sondern getrieben zu sein; Durchmesser 7,5 cm. Der Bügel ist oval, innen hohl, und mit erhabenem Rücken, 2 cm breit, die Fußenden 4 cm von einander.

Interessant ist, daß eine Scheibe auf der Unterseite einen Lappen mit eingezahnten Rändern hat, der nicht wie sehr oft sonst (s. darüber und zum Vergleich mit dem folgenden die gründliche Arbeit von Olshausen über die Technik alter Bronzen in den Verhandlungen der Berliner anthropologischen Gesellschaft, 1885, bes. S. 424 und 426) Reparatur ist, sondern zum Halten der Scheibe dient. Ich glaube, daß Bügel und Scheibe gesondert hergestellt sind, die Scheibe mit einem Loch; in dieses wurde der Bügel hineingesteckt, dann auf der Unterseite breit gehämmert und zur Befestigung der dreieckige Lappen darauf gelegt; die Auszahnung wurde dann zur besseren Befestigung des Metalls auf seiner Grundfläche vorgenommen.

Auch diese Form der Plattenfibel ist in Meklenburg selten; wir haben nur das eine schöne Exemplar von Hohen=Pritz. Ueber ihr sonstiges Vorkommen s. Undset, Etudes sur l'age de bronze de la Hongrie (fibules lunetti-formes) S. 96 flgd. mit zahlreichen Abbildungen und Montelius, Om tidsbestämning inom bronsåldern S. 70 (sein Typus G und H seiner vierten und fünften Periode) und Fig. 98, 126 - 129, auch Mestorf a. a. O. Fig. 344 aus einem Depotfunde von Nottmark, der durch Fundverhältnisse, Vorkommen von Pferdeschmuck (phalerae), Klapperblechen, Hohlcelten u. s. w. sich als zeitlich zusammengehörig mit unseren von Ruthen und Gr.=Dratow ausweist.

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Die Nadel (abgebildet Tafel II, Fig. 9) hat oben eine kleine Platte von 1,25 cm Durchmesser und schwebt in einem eben so großen Ringe.

4) Ein großer gedrehter Halsring mit umgebogenen Enden. Er ist von seinem Niederlegen verbogen, daher der Durchmesser nicht genau zu bestimmen; er wird ungefähr 24 resp. 20 cm betragen haben. Er ist aus vierkantigem, 3 mm breitem Drahte gedreht, nicht gegossen; die Riefeln sind flach, gleichlaufend, ungefähr 4 mm breit. Die Enden sind breit gehämmert und zu einer Oese von 1 cm Durchmesser nach außen umgebogen. - Geriefelte Halsringe mit umgebogenen Oesen haben wir nur aus einem schönen Grabfunde mit vielen Ringen von Ludwigslust und einem Grabfunde von Grabow; doch sind auch die Ludwigsluster Exemplare dem unsern nicht gleich, sondern gegossen oder wenigstens stark nachgefeilt. Zahlreiche gleiche Ringe sind z. B. in dem unserem Funde nahestehenden von Nassenheide in Pommern vorhanden, s. Baltische Studien 1885, Tafel 4. Ueber glatte Ringe mit umgebogenen Enden, eine Charakterform unserer Moorfunde ist bei Gelegenheit der Funde von Pölitz und Vielist in den Jahrb. 48, S. 330 und 52, S. 5 (dazu Tafel I, Fig. 2) gesprochen. Ich halte aus unserem Gebiete die glatten Ringe im allgemeinen für jünger als die geriefelten. Wie weit ihr Erscheinungsgebiet ist, beweist ein interessanter Fund aus der Herzegowina (besprochen von M. Much in den Mittheilungen der K. K. Centralcommission XIV, Wien 1888. S. 7) auf den unten behufs zeitlicher Bestimmung noch eingegangen werden soll.

5) Zwei Enden spiralig aufgewickelter Draht. Das eine Exemplar ist aus zwei Drähten gebildet, die an einander gewickelt sind. Da die Enden abgebrochen sind, läßt sich über Befestigung und Bestimmung nichts bestimmtes sagen; man hat sie gewöhnlich als Haarschmuck aufgefaßt. Aehnliche sind in dem nicht weit entfernten Sophienhof gefunden und auch in Rülow bei Neubrandenburg (s. Jahrb. VI B, S. 108 und VIII B, S. 54) und von Lisch dem Osten Meklenburgs zugewiesen, eine Zuweisung, die durch unseren und den verwandten Vielister Fund (s. u.) ihre Bekräftigung findet. Im Süden sind sie allgemein, und man neigt dort aus guten Gründen dazu, sie als Brustschmuck aufzufassen. S. Groß, les Protohelvètes 23, 12 und 21 aus Schweizer Pfahlbauten und besonders Naue, Die Hügelgräber zwischen Ammer= und Staffelsee, Tafel 18, Fig. 9 und 10; ähnliche auch in Mykenai aus Gold, s. Schliemann, Mycenä, S. 226. Die Anwendung solcher Spiralscheiben zur Verzierung war sicherlich eine sehr weitgehende; so

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erscheinen sie zur Verzierung von Armringen in Ungarn bei Hampel, Alterthümer der Bronzezeit 38, 1 und sonst.

6) Ein Spiralcylinder, aus 0,5 cm starkem, innen glattem, außen halbrundem Drahte gewunden, von 5,25 cm Durchmesser und 5 1/4 Windungen. Die Enden sind leider abgebrochen. Das Stück gleicht fast ganz dem von Vielist, Jahrb. 52, Tafel I, 1 abgebildeten. Die Analogie dieses und anderer Stücke macht wahrscheinlich, daß die Enden spitz zuliefen, nicht wie bei verwandten Formen breit gehämmert waren (Grabfunde von Blücherhof, Klink, Moorfunde von Sophienhof und Moltzow, s. Mestorf a. a. O. 323) oder sich spiralig umbogen (auf unserem Gebiete nur ein Moorfund von Lübbersdorf).

Montelius bildet diese Spiralen nicht in seinem grundlegenden Werke ab, wohl weil er ihnen südlichen Ursprung zuschreibt, und in der That sind sie in Süddeutschland (s. die Nachweise in Tröltsch Fundstatistik, S. 73) und Ungarn (s. Hampel, Alterthümer der Bronzezeit in Ungarn 116, Fig. 12, zusammen mit Torques, kleinem Spiralcylinder, Sicheln, also ganz wie unser Fund) allgemein verbreitet, doch finden sie sich auch im Norden (s. Rygh, Ant. Norv., Fig. 127) und zwar wie bei uns, in fast allen Perioden der Bronzezeit, allerdings mit einem wesentlichen Unterschiede. Die Exemplare älterer Bronzezeit nämlich, welche der zweiten und auch dritten Periode von Montelius entspricht und bei uns durch Grabfunde repräsentirt ist, sind stärker und haben überwiegend einen dreikantigen Durchschnitt (Grabfunde von Blücherhof, Retzow, Sarmsdorf, Teterow), die aus jüngerer, Montelius Periode vier und fünf entsprechenden Zeit, sind schwächer, wenn auch oft größer und haben meist einen ovalen Durchschnitt (Depotfunde von Wendhof, Ventschow und Vielist, Moorfund von Meteln). In Gräbern sind dem unsern gleiche nur zweimal gefunden, in Hohenfelde und Lübberstorf bei Neukloster (Friderico=Francisceum, S. 66), im letzteren zusammen mit einer Sichel und einem Handringe jüngerer Form.

7) Ein kleiner Spiralcylinder, lockenartig, von 3 mm Durchmesser, ähnlich aber kleiner als der von Vielist, Jahrb. 52, Tafel I, Fig. 4 abgebildete. In Friedrichsruhe ist viel derartiger Bronzedraht aus einer Sehne aufgewickelt auf der Hirnschale aufliegend gefunden und damit seine Erklärung als Kopf= resp. Haarschmuck gesichert. Zu den bei Besprechung des Friedrichsruher Fundes, Jahrb. 47, S. 283, gegebenen Nachweisungen s. noch Mestorf a. a. O. 327 (aus Gold), für Dänemark Aarbøger 1871, S. 24 und für den Kaukasus Virchow, Koban S. 38, wo viele

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Analoga, besonders auch aus Kurland, wo sie auch oft auf dem Schädel aufsitzend gefunden sind, angeführt werden. Dort reicht dieser Gebrauch tief in die Eisenzeit hinein, bei uns ist er nur für die Bronzezeit, allerdings noch nicht für die ältesten Perioden nachgewiesen.

Auch solche Spiralröhrchen sind in den südlichen Bronzefunden häufig und z. Th. noch in Lagen gefunden, die ihre allerdings von der oben gegebenen Erklärung abweichende Bestimmung erkennen läßt. So bilden sie in einem Grabhügel der Oberpfalz die Verbindungsstücke einer Halskette aus herzförmigen Berloques (s. Scheidemantel, Hügelgräberfunde bei Parsberg, Tafel 3, Fig. 7). Ueber ihre weitere Verbreitung in Süddeutschland u. s. w. s. die ausführlichen Nachweise bei Naue a. a. O. Text S. 105, dazu Abbildung Tafel 18, Fig. 3 und 6. Sie gehören übrigens zu den ältesten Formen der Metallzeit, da sie schon in der Periode, wo allein Kupfer bearbeitet wurde, auftreten, so im Neuenburger See, s. Antiqua 1885, S. 110, Tafel und Much, die Kupferzeit in Europa an mehreren Stellen.

Auch in der italischen Bronzezeit sind sie häufig und gehören in eine durch den Pfahlbau von Peschiera am besten charakterisirte Periode reiner Bronzezeit (darüber s. P. Orsi, la necropoli italica di Vadena 1883, S. 41); noch weiterführen die Funde von Mykenat (s. Schliemann, Mycenä S. 226), wo sie von Gold und in Verbindung mit kleinen Spiralscheiben gleich unserer Nr. 5 erscheinen und als "Haarlockenhalter" aufgefaßt werden; s. auch Helbig, das homerische Epos S. 167.

8) Handringe mit verstärkten Enden (abgebildet Tafel II. Fig. 10), zwei ganze Exemplare und mehrere Reste; Durchmesser 5 - 6 cm. Höhe 1 cm. Die Form ist schon besprochen bei Gelegenheit des Urnenfelds von Reutershof bei Stavenhagen, Jahrb. 47, S. 292 und über Herkunft u. s. w. s. Jahrb. 51, S. 26 (auch Mestorf a. a. O. Fig. 321). Die dort aufgezählten Exemplare stammten alle aus Gräbern jüngster Bronzezeit, deren Inventar, wie a. a. O. ausgeführt fast keinen Zusammenhang mit denen der älteren Perioden hat. Daß die hier klaffende Lücke der Entwickelung z. Th. durch Moor= und Erdfunde ausgefüllt ist, ist auch schon oft betont; und wir haben in unserem Ringe einen interessanten Beleg dazu. Es ist nämlich nicht das erste Mal, daß diese Ringform sich in Mooren findet; wir haben ein Stück, leider Einzelfund von Brusow und eins aus dem "Gießerfunde" von Holzendorf (s. Jahrb. 34, S. 223); letzteres ist besonders interessant dadurch, daß es unfertig ist und die Herstellungsmethode verfolgen läßt: noch sitzt ein Theil des Guß=

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zapfens an der einen Seite, und die beiden Erhöhungen sind noch nicht gleichgemacht; es zeigt sich dabei, daß der Ring in einer geschlossenen Form gegossen war, dann in heißem Zustande an seiner dicksten Stelle durchgeschnitten wurde und die Erhöhungen dann durch Drücken oder Hämmern geformt wurden. Da der Holzendorfer wie alle unsere Gießerfunde manches fremdartige Material enthält, giebt dieses Verhältniß noch kein Recht, die besprochene Ringform unsern nordischen Charakterformen zuzurechnen;

ich glaube, daß gerade die Gießerfunde wandernden fremden Bronzetechnikern angehören und sich so ihr recht heterogener Bestand erklärt. Die ungefähre Gleichzeitigkeit unserer jüngsten Grabfunde mit den erwähnten Moorfunden ist durch das Auftreten dieses Ringes in beiden jedenfalls bewiesen.

9) Handringe mit halbrund abschließenden Enden, ein Exemplar vollständiq, mehrere Reste; ganz einfach, Durchmesser 5 und 6,5 cm, Höhe 0,75 cm. Ganz ähnlich ist das Jahrb. 52, Tafel I, Fig. 3 abgebildete Stück aus Vielist. Auch sonst erscheinen sie oft in Gesellschaft der einfachen Spiralcylinder, z. B. in Ventschow oder des Torques mit umgebogenen Enden, wie in dem Depotfunde von Tundsdahl bei Blankenese (Mestorf, Fig. 330), der alle Typen des Vielister Fundes enthält.

10) Eine flachgewölbte Zierscheibe getriebener Arbeit von 14 cm Durchmesser, ganz gleich den Jahrb. 52, Tafel II, Fig. 4 abgebildeten, S. 12 besprochenen, von Karbow. Ueber ihre Bedeutung, Verbreitung u. s. w. ist dort gesprochen, nur nachzutragen, daß der dort zitirte Schleswigsche Gießerfund auch eine Fibel des oben Nr. 2 erwähnten Typus enthält.

11) Ein formloses Stück Bronze, mit Spuren des Feuers, früher vielleicht einen Ring bildend, dann zusammengehämmert und theilweise geschmolzen.

Wir gehen von der Besprechung der einzelnen Stücke zu der Erklärung des Fundes als Ganzes über. Ausgeschlossen ist bei den geschilderten Lagerungsverhältnissen eine Auffassung als Grabfund. Aber auch einer Ansiedlung im Wasser (Pfahlbau) kann der Fund nicht angehören, da er ganz isolirt ist und keine Reste einer Besiedelung des Moores, die mit ihm in Verbindung gebracht werden könnten, gefunden sind. Thierknochen fanden sich hier und da im Moore, aber in ganz verschiedenen Lagen und Altersverhältnissen, Baumstämme auch, aber regellos und ohne nachweisbare Bearbeitung. Es bleibt also nur die Möglichkeit einer beabsichtigten Bergung zu irgend einem Zwecke. Daß der Fund die Selbstausstattung für ein künftiges Leben, wie man solche "Depotfunde"

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wohl aufgefaßt hat (s. bes. Sophus Müller, die nordische Bronzezeit, S. 105) oder Votivgaben darstelle, ist bei dem Zustande der Fundstücke und ihrer Zusammenstellung nicht anzunehmen. Demnach bleibt nur die Auffassung als "Gießerfund" übrig, d. h. als Vorrath eines Bronzegießers, der seine Sachen hier im Wasser geborgen und, sei es absichtlich oder unabsichtlich, verlassen hat. Dafür spricht auch der Umstand, daß ein geschmolzenes Stück Bronze dabei war und die Analogie anderer Funde, derer von Ruthen, Holzendorf und Karbow, über die bei Behandlung des letzteren Jahrb. 52, S. 14 gesprochen ist. Im allgemeinen s. darüber auch Kühne, Baltische Studien 33 (1883), S. 334 flgd., gegen dessen weite Ausdehnung des Begriffes "Gießerfund" und die daran geknüpften Folgerungen ich mich aber verwahre.

Unser Fund ist aber den erwähnten nicht nur der Bestimmung, sondern auch der Zeit nach gleich. In dem ungleich reicheren von Ruthen fanden sich dieselben Fibeln, Sicheln, Hals= und Armringe, in Holzendorf derselbe Handring, in Karbow dieselbe Zierscheibe. Es kann also keinem Zweifel unterliegen, daß in der Periode der Bronzezeit, welcher dieses Inventar angehört, eine Bearbeitung der Bronzen im Lande stattgefunden hat. Rechnet man aber dazu, daß erstens solche Depotfunde mit ganz gleicher Ausstattung und unter gleichen lokalen Verhältnissen in unseren Nachbarländern Pommern (s. Kühne a. a. O.) und Schleswig=Holstein (s. Mestorf a. a. O. zahlreiche Funde) gemacht sind, daß zweitens diese Funde viele Stücke enthalten, die im Süden (s. oben Nachweise aus Ungarn, Baiern, Schweiz) so viel häufiger sind als bei uns, daß man berechtigt ist von einer südlichen Herkunft zu sprechen, so ergiebt sich, daß es wandernde Händler resp. Gießer waren, welche in dieser Zeit die Bronzen hier zu Lande bearbeiteten. Vielleicht weist das so auffallend häufige Vorkommen dieser Funde in Pommern darauf hin, daß die Straße dieser Händler der Oderweg gewesen ist. Ob weiterhin der Weg von der Heimath aller Kultur über die östlichen Donauländer oder Italien geführt hat, ist eine Streitfrage, die in der Gegenwart lebhaft diskutirt wird. Während Virchow für Italien spricht (s. zuletzt Verhandlungen der Berliner Gesellschaft für Ethnologie u. s. w. 1887, S. 541), entscheiden sich östreichische Forscher (so M. Hörnes, s. Mittheilungen der anthrop. Gesellschaft in Wien 18, n. F. 8, S. 58 der Sitzungsberichte) für die Annahme eines Weges durch die Balkanhalbinsel, ein bisher archäologisch unerforschtes Gebiet. In diesem Zusammenhang gewinnt ein oben erwähnter Fund von Grebin=Gradac in der Herzegowina erhöhte Bedeutung (publizirt von M. Much in den Mit=

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theilungen der K. K. Centrallcommission XIV, 1888, S. 7). Dort wurden in einer Höhle, wahrscheinlich als Depotfund, Torques, ein Hohlcelt, Spiralcylinder, also genau das Inventar unserer Depotfunde entdeckt, dabei eine Fibel, welche als Verzierung das triquetrum mit gebogenen Enden enthielt und sich damit direkt an unsere Hängebecken jüngerer Bronzezeit, wie Jahrb. 52, Tafel I, Fig. 6 (s. Text S. 9) anschließt. Ich begnüge mich, auf diese Verwandschaft nordischer und südosteuropäischer Bronzekultur in einer jüngeren Periode der ersteren hinzuweisen, betone aber dabei, daß die Frage nach der Herkunft unserer älteren nordischen Bronzen hiervon gar nicht berührt wird.

Die zeitliche Einordnung unseres Fundes in die Entwickelung der nordischen Bronzezeit folgt aus der Fibelform, dem einzigen Stück, welches als rein nordisch angesprochen werden darf. Es ist die fünfte Periode nach Montelius Zählung (Om tidsbestämning inom bronsåldern Pl. 5); eine Periode, die, wie oben erwähnt, bei uns mit der vierten fast ebenso gemischt erscheint (s. die im Jahrb. 52 besprochenen Funde), wie anderseits die zweite und dritte sich zusammenschließen. Montelius glaubt diese Periode chronologisch etwa in die Zeit von 750 bis 550 v. Chr. verlegen zu können.


Zu der Tafel.

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1) Messer von Blücherhof.
2) Messer von Blücherhof.
3) Fibel von Blücherhof.
4) Handring von Blücherhof.
5) Sichel von Groß=Dratow.
6) Plattenfibel von Groß=Dratow.
7) Nadel zu einer Plattenfibel von Groß=Dratow.
8) Plattenfibel von Groß=Dratow.
9) Nadel zu einer Plattenfibel von Groß=Dratow.
10) Handring von Groß=Dratow.

 

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IV.

Die Grabsteine der Wismarschen Kirchen.

Von

Dr. Crull und Dr. F. Techen.

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A llerdings ist das Bestatten von Leichen innerhalb der Kirchen von Anfang her nicht üblich gewesen. aber aus jener Zeit, da bei uns die kirchlichen Nothbauten durch monumentale Structuren ersetzt wurden, also aus dem dreizehnten Jahrhunderte, sind uns wenigstens von anderen Orten so viele Beerdigungen geistlicher und fürstlicher Personen in Gotteshäusern durch Denkmäler und sichere Funde beglaubigt, daß man von vorne herein nicht zweifeln kann, es seien schon damals auch hier zu Lande an Stand, Rang oder Vermögen hervorragende Männer und Frauen nicht auf den Frithöfen, sondern innerhalb der Kirchen bestattet worden. In der That enthalten auch die Chroniken solche Nachrichten bezüglich verschiedener, im dreizehnten Jahrhundert verstorbener Mitglieder unseres Fürstenhauses, daß man unbedenklich annehmen darf, diese hatten in der Kirche zu Doberan ihre Ruhestätte gefunden. Augenscheinliche, unzweideutige Beweise dafür in gleichzeitigen Monumenten sind jedoch nicht auf uns gekommen, und scheint vielmehr das älteste derartige Grabmal in Meklenburg eine Platte zu sein, welche 1850 noch mitten in der Kirche auf Pöl lag, bei der inzwischen erfolgten Erneuerung letzterer aber in die Vorhalle verbracht ist. 1 ) Diese Platte ist freilich ohne Inschrift und nur ornamentirt, und der früheste datirte Grabstein unseres Wissens der in Wigger's Geschichte der Familie von Blücher abgebildete des Bischofs Ulrich


1) Jahrb. XV, S. 308. XLI, S. 205. Eine Zeichnung des trapezförmigen Steins in unversehrtem Zustande ist s. Z. der Bildersammlung des Vereins übergeben.
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von Ratzeburg († 1284), in Sonderheit in Wismar aber der Grabstein eines - vermuthlich Markwart's - v. Walmerstorp, welcher 1290 oder doch in den neunziger Jahren verstorben ist, wenn derselbe nicht etwa ein oder ein paar Decennien später von einem Nachkommen gestiftet sein sollte. Denn ebenso oft wie manche Leute ihre Grabsteine schon bei ihren Lebzeiten fertigen ließen, was z. B. die Chronik von dem Wismarschen Rathmann Hinrick v. Haren berichtet, 1 ) so wurden auch für Verstorbene oft lange nach ihrem Tode solche besorgt, wofür der Vorneholtsche Stein in S. Nicolai einen völligen Beweis giebt.

Das Material, aus welchem die Platten bestehen, ist Kalkstein und zwar weitaus am häufigsten von weißlicher Farbe, doch kommen frühzeitig auch rothbraune oder blaue Steine vor, und in der Marienkirche liegt ein solcher, der fast für schwarz gelten könnte. Man nimmt an, daß, wie in jüngeren Tagen die sogenannten Fliesen zum Belegen der Dielen und Leisten aus Schweden anhergebracht wurden, ebenso die Platten von dort stammen, obwohl uns kein direktes Zeugniß für den Bezug aus jenem Lande bekannt ist, und z. B. der Wismarsche Protonotar und spätere Bürgermeister M. Dinnies Sager zwei Docken zu einem Beischlage aus Riga erhalten hat; denn auch zu solchen, zu Denksteinen oder Kreuzen, Fünten, Weihelsteinen, Altarplatten, in älterer Zeit auch zu Bautheilen, wie Gesimsen, Basen, Säulenschäften, Kapitälen, Kragsteinen, Maaßwerk ist dies Gestein benutzt und in den Thürmen in Lübeck und Wismar auf den Ecken in großen Werkstücken verwendet. Uebrigens ist das Material offenbar mit der Zeit allmählich immer schlechter geworden; Grabplatten, welche muthmaßlich in jüngerer Zeit bezogen sind, haben einen muscheligen Bruch, schilfern ab und sind daher bald verdorben, Inschriften auf denselben unleserlich, Wappen und dgl. unkenntlich geworden. Wem aber ein simpler Stein als Denkmal nicht genügte, der ließ entweder denselben völlig mit Messing überziehen oder einzelne Theile damit auslegen und das Metall dann graviren, eine Behandlung, von welcher sich mehrfach Spuren finden, durch die aber für das Andenken der Verstorbenen nicht gut gesorgt worden ist, da die Metallplatten sämmtlich verschwunden sind; einzig auf einem Steine in S. Nicolai sind Reste erhalten und vielleicht nur, weil ihr Werth gegenüber der Mühe sie zu lösen zu geringe erschien. 2 )


1) Schröder, K. B., S. 609. Vergl. auch unten Nr. *64.
2) Vgl. Lisch in Jahrb. XVI, 303 u. f.
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Was die Form der Steine anlangt, so ist dieselbe, wie überall und wie solche auch schon der oben erwähnte Ratzeburger Grabstein hat, durchgehends die eines länglichen Rechtecks; nur ausnahmsweise kommen kleine quadratische und trapezförmige vor, und von jenen schmalen Platten, welche am Kopf=Ende wie ein niedriger Giebel abgeschlossen sind, ist uns nur ein leider verloren gegangenes Bruchstück bekannt geworden, welches sich beim Ausräumen des Chores der Dominicaner=Kirche, 1880, fand und der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts angehörte. 1 ) Das Verhältniß der Breite zur Länge der einzelnen Platten variirt aber beträchtlich und noch mehr thut das die Größe, denn es finden sich neben solchen von 4' 8'' Länge und 1' 11'' Breite andere von 10' 10'' und 6' 5'' Hamb. (1 Hamb. Fuß - 0,2865 m).

Dieser Unterschied ist schwerlich durch die zu Gebote stehenden Mittel überall bedingt gewesen, da z. B. der Grabstein der an Vermögen und Ehren reichen v. Kröpelin, die eine eigene Kapelle in der Marien=Kirche hatten, nur 8' 7'' und 4' mißt und der erwähnte Stein der v. Walmerstorp, bei denen gleiche Verhältnisse obwalteten, noch kleiner war, da er nur 3' 3 1/2'' breit ist auch die Preise keine übermäßigen waren, indem bei einem Roggenpreise von 4 bis 6 ßl. für den Scheffel und einem Tagelohne von 4 Witt und 1 Pfennig zu Stavenlag 2 ) 1536 ein Stein für 2 Mk. 8 ßl., 1539 ein anderer für 3 Mk., 1540 ein dritter für 4 Mk. und 1550 einer für 5 Mk. verkauft wurden, wozu die Ansätze der Rolle der Strandaccise von 1584 stimmen, die für einen großen Leichenstein 3 ßl., für einen kleinen 1 ßl. forderte.

Die mittelalterlichen Inschriften, vereinzelt auch noch spätere bis gegen die Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts, laufen wie ein Fries an dem äußeren Rande der Steine herum, wo dann die Ecken mit den Evangelistensymbolen, mit einer Rose, mit einer Blattverzierung gefüllt wurden; Wappenschilde sind vor Alters in dieser Weise selten benutzt, und die ebenso seltenen figürlichen Darstellungen finden sich erst im Verlaufe des sechszehnten Jahrhunderts. Hart an einander auf den Ecken stehen die Reihen, wie es scheint, nur dort, wo es an Platz mangelte. Inschriften in


1) Man las auf dem Fragmente in eingehauenen Gothischen Majuskeln:
Gothische Majuskel
2) Ob mit oder ohne Kost und Bier, muß dahingestellt bleiben, doch scheint es, als ob solche dazu gegeben seien, da eine, freilich undatirte Verordnung, welche aber aus dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts stammen wird, den Arbeitsleuten ohne Kost und Bier 4 ßl., mit denselben 2 ßl. Tagelohn zubilligt.
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Parallelreihen mitten auf den Stein gesetzt finden sich schon im sechszehnten Jahrhunderte und gelangten seit der Mitte des folgenden zur ausschließlichen Herrschaft.

Als weiteren Schmuck und um das Eigenthum zu dokumentiren, setzte man im Mittelalter entweder Wappen oder doch Schilde oder aber, theils frei, theils auf einem Schilde, das Merk des Eigenthümers auf die Mitte der Steine, während man in der neueren Zeit die beiden Schilde oder Wappen von Mann und Frau neben einander anzubringen liebte, wo denn eine bezügliche Inschrift darunter gesetzt wurde. Wo später andere Besitzer kamen und weitere Inschriften von diesen hinzugefügt wurden, hat man im Mittelalter solche parallel den vorhandenen angeordnet, zuweilen auch kreisförmig mitten auf dem Stein, in den beiden letzten Jahrhunderten aber dieselben rücksichtslos quer über frühere Inschriften, Wappen, Figuren hinweggeführt. Letztere, figürliche Darstellungen Verstorbener, haben sich übrigens in den Wismarschen Kirchen nur äußerst wenige erhalten, und die, welche nicht untergegangen sind, haben keinen erheblichen Werth.

Die ältesten Inschriften sind in Gothischen Majuskeln ausgeführt und zwar meist vertieft, doch findet sich auch eine solche von 1325 oder 26, 1328 und eine undatirte, wohl aus der Mitte des Jahrhunderts stammende in erhabenen Buchstaben, die vereinzelt aber neben eingehauenen schon im Jahre 1302 vorkommen. Die seit der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts zur Herrschaft gelangende Minuskelschrift ist dagegen durchweg erhaben gearbeitet; sie hat sich bis in die achtziger Jahre des sechszehnten Jahrhunderts gehalten, während die Antiqua und zwar in vertieften Uncialen seit den sechsziger Jahren desselben allmählich sich einbürgerte. Im siebenzehnten Jahrhunderte sind dann bei reicherer Ausstattung die Inschriften wiederum erhaben gearbeitet. Ihre Lesbarkeit erhöhte man im Mittelalter, indem man das Vertiefte, wie mehrfache Spuren erkennen lassen, bei den weißlichen Platten mit Pech füllte, während man bei den dunkelfarbigen zu demselben Ende vermuthlich Kalk verwendet hat.

Die Sprache der Inschriften ist bis in den Anfang des sechszehnten Jahrhunderts so gut wie ausschließlich die Lateinische; von da an wird sie Deutsch und zwar selbstverständlich Niedersächsisch und bleibt so bis zur Zeit des dreißigjährigen Krieges. Vereinzelt finden sich hochdeutsche Inschriften schon früher. Von Gelehrten aber, und wo es etwas gelten sollte, wurden die Inschriften bis in unser Jahrhundert hinein gerne Lateinisch abgefaßt.

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Die mittelalterlichen Inschriften enthalten nichts weiter als Todestag und Namen des Verstorbenen und das Verlangen nach Fürbitte für denselben oder einen Wunsch für seine Ruhe; wenige besagen, daß der Verstorbene auch unter dem Steine begraben sei, und eben so selten geben sie den Eigenthümer desselben an. In der Folge aber enthalten die Aufschriften der Grabsteine vorherrschend einzig die Namen der Besitzer und nur in selteneren Fällen die Zeit des Todes eines Verstorbenen, was dadurch veranlaßt sein wird, daß seit den dreißiger Jahren des sechszehnten Jahrhunderts jeder Stein, sollte er nicht der Kirche verfallen, 1 ) mit dem Namen des Eigenthümers oder dessen Merke versehen sein mußte, eine Anordnung, welche zwar nur für die Kirche des Grauen Klosters nachzuweisen, aber ohne Zweifel auch bezüglich der übrigen getroffen worden ist.

Der heutige Zustand der Steine ist großentheils kläglich genug, da, abgesehen von dem oben erwähnten Abblättern muthmaßlich in neuerer Zeit bezogener Platten, theils das Schuhzeug der Kirchgänger die Inschriften u. s. w. abgeschliffen hat, theils spätere Eigenthümer frühere Inschriften absichtlich haben tilgen oder verstümmeln lassen, theils die Steinmetzen die jüngeren Namen u. s. w. über Inschriften, Wappen, Figuren und sonstiges ohne jegliche Rücksicht hinüber geführt haben. Nicht wenige Steine sind auch in den letzten fünfzig Jahren gesprungen oder um die eine oder andere Ecke gekommen oder gänzlich zu Grunde gegangen, was sich dadurch erklärt, daß man seit 1831, wo die Beerdigungen innerhalb der Stadt aufhörten, das Aufhöhen eingesunkener Gräber, welches früher die Steinbrücker besorgten, den Kirchen=Maurern und deren Zupflegern überlassen hat, als ob man beim Kleinschmiede Hufeisen, ein Schloß vom Grobschmiede anfertigen lassen könnte. Noch in der jüngsten Zeit nach Aufnahme dieses Verzeichnisses, sind mehrere Steine gänzlich verschwunden und die Inschriften anderer durch Flicken oder Uebergießen mit dem beliebten Cement verloren gegangen. 2 )


1) Die an die Kirche verfallenen Steine wurden in der Marien=Kirche mit einer Krone, in S. Nicolai mit einem Bischofsstabe, in S. Jürgen mit einer Fahne, in der Grau=Mönchen=Kirche mit einer Büchse und in der des Schwarzen Klosters mit Schlüssel und Schwert gemerkt.
2) Vielleicht ist ein oder der andere Leser geneigt hier zu rathen die Steine durch Aufrichten an den Wänden zu schützen, wie das vieler Orten geschehen ist, aber theils verbietet sich das durch ihre große Menge, theils sind die Platten zum Liegen bestimmt und zugerichtet, und theils erhalten die Kirchen auf jene Weise das Ansehen von Museen, was wir weder für geschmackvoll noch für angemessen halten können. Unserer Ansicht nach ist es das Beste, die Platten in Reihen mit gleichen (  ...  )
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Unter solchen Umständen dünkte es uns gerathen, die noch vorhandenen lesbaren Inschriften zu sammeln und durch Veröffentlichung nutzbar zu machen. Zweifelhaft erschien es, ob einer solchen sämmtliche Inschriften werth seien, da eine große Anzahl, wie gesagt, nur aus Namen besteht. Da aber diese wenigstens für genealogische Studien Anhaltspunkte zu geben geeignet sind und zudem bescheidene Ansprüche auf Platz machen, so haben wir der Vollständigkeit zu Liebe uns über das Bedenken hinweggesetzt, zumal es auch unsere Aufgabe war, einer Ueberschätzung der Inschriften vorzubeugen und deren wahren Bestand festzustellen. Die Mittheilung der älteren Inschriften bedarf freilich einer Rechtfertigung überall nicht; sie sind von historischem Interesse, wie denn aus einer Wismarschen Grabschrift die Abfassung der von Schröder in das Jahr 1335 gesetzten erweiterten Taxe der Pfarren und Beneficien des Bisthums Ratzeburg richtig datirt werden konnte, eine andere den Namen des Erbauers des Chores der Dominicaner=Kirche überliefert, eine dritte die Thatsache zur Kunde bringt, daß der von Rostock vertriebene Bürgermeister Hinrick Katzow sein Leben im Exil in Wismar beschloß.

Es würde erwünscht gewesen sein, die Inschriften in chronologischer Folge wiedergeben zu können, allein dem stand im Wege, daß in den meisten Fällen auf einem und demselben Steine Inschriften aus allen Jahrhunderten sich finden, so daß auf jene Weise, zumal da viele Verweisungen sich vernothwendigt hätten, noch größerer Platz erforderlich gewesen wäre. Eine Ordnung nach dem örtlichen Befunde würde die Controle zwar für die nächsten Jahre erleichtert haben, aber, da ein beständiger Wechsel stattfindet, auch nur für diese. Sie wäre willkürlicher gewesen, als diejenige, für welche wir uns schließlich entscheiden mußten, nämlich die Steine nach den auf dieselben gesetzten Nummern zu ordnen, welche die Nummern der Grabstellen anzeigen, zu denen sie gehören. Diejenigen Steine, welche ohne Nummer geblieben sind, oder deren Nummer nicht mehr kenntlich war, haben neben der ihnen in unserer Liste vorgesetzten Zahl einen Stern erhalten.

Die wenigen in Gothischer Majuskel ausgeführten Inschriften sind in solcher wiedergegeben, dagegen die in Minuskel mit Schwabacher Schrift, die Römischen Majuskeln in Antiqua. Die Abkürzungen sind nicht aufgelöst, wogegen für weniger kundige Leser der untenstehende Schlüssel geboten wird.


(  ...  ) Achsen zu ordnen, wobei die werthvolleren leicht an die weniger betretenen Plätze gelegt werden können, das Schlimmste aber, dieselben aneinander gefügt schlechthin als Bodenbelag zu benutzen.
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Punkte bezeichnen unleserliche Stellen, Striche solche, die nicht ausgefüllt worden sind.

Ergänzungen sind in eckigen Klammern gegeben: selbstverständlich sind die Vermuthungen mit größter Vorsicht auf Grund der erkennbaren Buchstabenreste gemacht, jedoch auch andere Hülfsquellen berücksichtigt. Weggelassen sind sowohl Bibelverse und Liederstrophen wie Verbote anderweitiger Benutzung der Gräber für immer oder für längere Zeit, wie sich dergleichen seit Ausgang des sechszehnten Jahrhunderts finden, und nur dort wiedergegeben, wo sie einen integrirenden Theil der Inschrift ausmachten oder ein besonderes Interesse darboten.

Die E., R., V. und W. am Ende der Erläuterungen und Anmerkungen zu den einzelnen Steinen zeigen an, daß aus denselben die Ecken mit den Evangelistensymbolen, Rosen, Vierblättern oder Wappenschilden mittelalterlichen Ursprungs versehen sind. Wo solche Evangelistensymbole oder Rosen aus dem sechszehnten oder siebenzehnten Jahrhunderte stammen, ist M. E. oder M. R. gesetzt. 1 )

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Abkürzungen:

A. Bei Inschriften älterer Zeit.

Abkürzungen

1) Vgl. Phl. Gesch. d. Greifsw. Kirchen I, S. 385 f.
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Abkürzungen
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Abkürzungen

B. Bei Inschriften neuerer Zeit.

Abkürzungen

I. Die Grabsteine der Marien=Kirche.

2. H. Gerdesiis ! exuvias brevis capit vrna repostas, mens pia, quo venit, coelica ad arva redit. Quod restat, tvmvlvm, qui transis forte, viator, dicito defunct[i] molliter ossa cvbent.
Henningus Christophorus Gerdes, j. v. d., et conivx Anna Magdalena Hertzbergs pro se et haeredibvs suis. Anno 1676.
Mors tua mors mortis, vita es mihi, Christe, resvrgens. Dormio et ad vocem Svrgite svrgo tvam.

3. a) J. Wigand, d. - Katharina Wigandi dochter ist gestorben den 24 Jvlii 1565. - Maria Wigandi dochter ist selig gestorben 30 Novemb. 1566. - b) M. Conradi Schlvsselbvrgij filiae hic sepvltae. Obiervnt Dorothea an. 85,

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24 April, Maria an. 87, 20 May. Zu a. ein Schild mit einem liegenden Kind vor einem Kreuze.

4. a) Hinrick Angerman. - b) Andreas Lvder. - c) Christoph Georg Wiedemeyer, Philip Christian Wiedemeyer 1666. Wappen: im Schilde ein Baum, auf dem Helme ein Flug. - Aus noch früherer Benutzung (16. Jahrh.) auf den Ecken Bibelsprüche.

8. Geschweister Schild, getheilt, oben ein auffliegender Vogel, unten eine aufgerollte Schlange. Gerdes?

9. a) Anno d n mit Querstrich i M cccc l vj ? fe'ia v a n mit Querstrich carnisp'uiū ø d n mit Querstrich s tydericus │ s . . . │ hui9 ecce vicerector. orate deum pro eo. - b) M. And. Corvinvs, svperint. 1578. Zu a. Reste der Figur eines Priesters in Umrissen.

10. a) Anno d n mit Querstrich i m cccc l x ij │ fe'ia vj a n mit Querstrich festū iohis baptiste ø iohes │ knast puisor hui9 │ ecclie ... : - b) M. Christiani Cotenij vnd seiner erben. - E.

11. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i │ M ccccc xv dini vrbani die ø d n mit Querstrich s iohes brugghe │ decretorū │ doctor hui9 ecclie plebanus. orρ deū. p eo. - b) Friderici Pascovij, Reginae Pfeils et heredum. Ao. 1663. Zu a.: Reste der bildlichen Darstellung des Dr. Brügge unter einem Baldachin, ausgespart. Zu b. zwei Wappen; des Mannes: Zweig mit drei Blättern, quergelegt im Schilde und auf dem Helme; der Frau: drei Blumen auf einem von zwei Pfeilen kreuzweise durchbohrten Herzen im Schilde, drei Blumen auf dem Helme. - E.

12. Dn. Hermannvs Werner, r. p. senator et camerar., frav Maria Peters uxor eius. Anno 1699. Dazu die Wappen Hans. G.=Quell. II zu Nr. 499 und Nr. 436.

14. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M v c xxx obiit d n mit Querstrich s Jasper wilde Consvl, dem Godt gnedich sij. - b) H. Daniel Goltberch obiit anno 16 - den - = c) Marten Tancken, Engel Grellen vnd ihren erben. Anno 1642 d. 28. Maivs. Zu b. rechts das Goldbergsche Wappen, a. a. O. zu Nr. 379, links das der Rostocker Kirchhof's, ein gestürzter Halbmond über einem

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Sterne. - Zu c) die bezüglichen Wappen a. a. O. zu Nr. 440 und 445. - E.

16. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccc lx in die assūpti │ oīs marie ø iohe s stromekendorp z a n mit Querstrich o lxxj │ ī die mathey apli ø martin9 │ stromekedorp silii petri stromekedorp cōsul'. - b) Herr landrath Carl Daniel von Schlaff, cons. sen. Zu a) das Wappen a. a. O. zu Nr. 184. Der schöne und gut erhaltene Stein ist nach 1884 bei einer Reparatur des Pflasters zerbrochen und nicht mehr vorhanden. Ursprünglich hat er gelegen in "Capel No. 1", auch als Altarplatte gedient.

16*. Hans Wulff Stieff vnd seinen erben.

18. a) M. Joachimi Hertzberg svperintendentis et haeredvm. - b) Otto Herzberg v. s. e. Anno 1665. Die Ecken waren vormals mit Metallscheiben verziert. Auch finden sich darauf Reste einer Inschrift in erhabenen Majuskeln von 1325 oder 26.

20. a) Dormitorivm domini dr. Gabriel Joachim Lembcke et heredvm, cvi hvnc lapidem ex jvssv paterno posvere filii ao mdcclxxi. - b) Dr. Gabriel Christoph Lembcke filivs. ao 1825. Das Wappen a. a. O. zu Nr. 558.

23. Hinricvs Tancken v. s. e. Anno 1658.

25. Herman Caspar Voigt v. s. e. Anno 1694.

26. a) her Johan Bulow 1567. - b) S. h. b. Gregorivs Jvle, Agneta Bvlowen vnd ihren erben. - c) H. Brandanvs Schmidt v. s. e. Anno 1660. - d) H. Johan Bvlow v. s. e. Anno 1662.

29. 1682. D. Antonius Scheffel, s. t. r. assessor, humanae sortis memor, hoc, qvae saxo tegitur, humo svas, conjvgis Barbarae Schelen et liberorum post peragratam miseriarum vallem exuvias, potiore sui parte sursum tendens, destinauit. Dazu das Wappen der Scheffel, a. a. O. zu Nr. 446, ein Scheffel, hier begleitet von drei Rosen, und über einem Schilde mit drei Sternen (2.1) ein Helm mit einem Fluge.

30. Harmen von der Hardt, Maria Harder, ao 1613 den 23 December. Dazu zwei Schilde, rechts mit drei fächerförmig gestellten Bäumen, links mit einer Justitia.

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30*. Michael Kerckdorf vnd seinen erben. Anno 1640.

34. H. Ertman Duve, f. Magdalena Wentze[ln] v. i. e. Anno 1711.

37. Johannes Riccius, Anna Gesen vnd iren erben. Anno 1669. Dazu zwei Wappen: vorne auf einer Rose ein Herz, auf dem ein Kreuz liegt, auf dem Helme ein Blumenstengel. Das zweite s. u. 356.

39. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccc [lxxxj ī] die │ natiuitat' ma'ie ø d n mit Querstrich s ludolph9 de molne cōsul. A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M°ccc°xc° │ d n mit Querstrich ica pt9 pascha ø [christin]a ? vxor. │ A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccc xcj ī vigī ascēcōis d n mit Querstrich i ø mechtild' ei . . . . . . . . p e is . - b) Anno d n mit Querstrich i M - cccc lxj . . . f'ia │ sci michaelis obiit d n mit Querstrich s hermannus byter consul. c) Anno d n mit Querstrich i M cccc xcij ī die fabiani et sebastiani martirū ø │ gheseke vxor - ghert cladouwen │ orate p ea. - d) H. Nicolavs Dragvhn ist sehlig im herren eingeschlaffen den 1. Avgvsti ao 1644. Emerentz Stuven ist selig im herrn entschlaffen den 4. May anno 1629. Auf dem Steine ist der Schild der Stüve, a. a. O. zu Nr. 403, in ziemlich starkem Relief ausgehauen, doch erkennt man, daß er die Stelle eines älteren Schildes einnimmt, welcher gespalten vorne ein halbes Mühlenrad, hinten einen gekrümmten Arm enthielt; der sehr weggetretene Helm scheint das von dem Arme gehaltene halbe (oder ein ganzes?) Rad als Zier gehabt zu haben; ohne Zweifel das Wappen der von Mölln. Zu d) die Wappen der Dragun und Stüve.

40. S. m. Diet. Schröederi et haeredum.

41. Elias Hinrich Kla[dt] v. s. e. Ano 1757.

42. Hinricvs Tancken v. s. e. Anno 1658. Von älterem Eigenthum ein dreiseitiger Schild mit einem Fluge, dem Wappenbilde der von Hogewentorp, Howentorp, Wentorp. Ob eine datumlose Umschrift auf einen Nicolaus . . .dazu gehört, ist nicht zu entscheiden.

43. a) - -. b) Her Dionisivs Sager. - c) H. Johannes Koppe, Gardrvt Dargvns. Anno 1654. Transit ad haeredes.

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Zu a) ein gespaltener geschweifter Schild, vorne ein Stern, hinten drei schräg aufsteigende Flammen: der Niebur. Vielleicht zu b) drei geschweiste Schilde, deren Bilder nicht mehr kenntlich sind. Eine in einem Kreise angebrachte Minuskel=Inschrift des 16. Jahrhunderts in Parallelreihen ist so gut wie völlig vertreten und die Reste sind zu unbedeutend, um Muthmaßungen daran knüpfen zu können. Wahrscheinlich gehörten zu derselben die Rundungen auf den Ecken, von denen aber nur noch eine einzige kenntlich ist, welche eine nackte Person mit einem Kreuze enthält und die Umschrift hat: Mihi uiuere Chrus, Mors Lucrum est.

45 a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M v c xli │ iii tertio die martij inter sextam [et] sep │ timam [m]an[e] ø d n mit Querstrich s │ Jacobus de stiten 9sul, hic sepult9 cū vxo[re]. - b) H. Johan Jorcke vnd seinen erben. Anno 1639. - c) Gotthart Trendelnburch, Emerentia Jorcken 1672. Zu a) ein vertretener Schild; auf dem Helme ein Tatzenkreuz mit einer Scheibe (Rose?) mitten belegt. - R.

47. Conditorivm Gerhardi Schlaffii secretar. hvivs civitatis eivsqve heredvm. Ao 1674.

48. [D]anie[l] Make, Cath[ar.] Jorcken. Anno 16 . .Dazu zwei Wappen, s. a. a. O. zu Nr. 462 und 539. - R.

51. a) Claues Syuert de goltsmit. - b) Pagel Eggeler. -c) [Asver]vs Meineke vnd seinen erben. Anno 1639. - d) [Ot]to Herzberg, Catharina Meincken v. i. e. Ao 1670. Zu b) ein geschweifter Schild mit Merk, und ein Merk zu c)

53. Dehtloff Winckler v. s. e. 1752.

56 a) Georig vom Stein et haeredes. - b) Christianvs Sitman vnd seinen erben. - c) Nils Ahsberg und seinen erben. Ao. 1754. - d) August Daniel Hesse u. s. e. Ao 1778.

61. Die Inschriften sind verwittert W.

62. a) Rest einer Inschrift des 15. Jahrh. auf hinric9 vogelsank. - b) her Reimer Kruße 1567. - c) Hans Kladow v. s. e. - d) M. Joachimi Schmidii et haeredvm 1639. - e) Hans Albrecht Pranc, Johan Neckel vnd seine erben 1739. - R.

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64. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i │ M cccc l xxx ij s'ia vj a n mit Querstrich michael ø d n mit Querstrich s ludolfus marlow │ psbr. orρ deū p eo. - b) Help godt vt noth, afgunst is groth . . . 1566. - c) Jochim Becker vnd seinen erben. Ao 1622. - d) H. Christoph Bockhevser vnd seinen erben. - e) Friderich Ludewig Zachariae, Anna Bahlmans v. i. e. Anno 1694. Von einer noch älteren Benutzung ein gespaltener dreiseitiger Schild, vorne ein halbes Mühlenrad, hinten einen aufgerichteten gekrümmten Arm zeigend, mehr als wahrscheinlich das der v. Mölln. S. oben 39. - V.

65. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccccc lxix Asmus bulow v n mit Querstrich d sinen erven. - b) H. Johan Jorcke vnd seinen erben. Anno 1630. Zu a) geschweifter Schild mit Merk, zu b) Merk ohne Schild. - E.

66. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc │ xxvij feria iiij a n mit Querstrich cōcepcōīs marie ō tyderic9 │ wynter [pol]. A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m d iij │ die blasii ø │ wynold wynterpol. A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc │ lxxxv fe'ia │ qrta penthecost' ø didericus win │ terpol. orρ │ pro eis. - b) Jochim Jorcke vnd seinen erben. Anno 1640. - c) Johan Jorcke v. s. e. Anno 1670.

68. David Jochim Wulff, Ilsabe Capellen. Von älterem Besitz: Anüno 1676.

70. Her Harmen Grell. Von früherer Benutzung ein gelehnter und rechts geschweifter getheilter Schild;.oben zwei schräge abwärts gegeneinander gerichtete Pfeilspitzen, unten eine Rose.

71. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i 1568 ? │ is Kasper Brun in got entslapen. - b) Johannes Roeding v. s. e. Anno 1657. - c) Davidt Evers vnd seinen erben 1664. - E.

72. Coniuges [An]dreas Pauli subc[onrector, An]na Lucia Toppers hoc monumentum hereditarium s. v. 1672.

73. Dn. Hermannvs Werner cons. et sind. Wismar. obiit ao 1664 vlt. Mart[ii]. Transit ad heredes.

75. Dormitorivm Jacobi Gerdes, j. v. d., et Margaretae Schelen haereditarivm. 18 April 1694. Der Stein ist ehemals, wenn nicht mit Metall überzogen, so doch reich damit geschmückt gewesen,

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76. Nur Inschriftreste in Majuskeln und ein gelehnter, rechtsseitig geschweifter Schild mit einem steigenden Bock: der Wilde. Auf der erhaltenen Ecke ein Kreuz, vielleicht in einem Kreise wie ein Weihkreuz, zu der Majuskelschrift gehörig.

80. Hans Maes, Dorothea Vossen. Anno 1624. Dazu zwei Schilde, der rechts mit einer Temperantia, der links mit einem Fuchs hinter einem Baume.

84. a) Johan Jochim Schlvter v. s. e. 1728. - b) Johann Jacob Zeller u. s. e. 1785. Dazu drei Reepschläger=Wirbel.

85. Clavs Padderavw vnd seinen erben. 1687. Dazu ein Merk.

85*. Christoffer Zinck v. s. e. 1685.

90. In gott seliglich gestorben den 27 Jan. ist die thvgentreiche │ Engel Tancken │ Eliae Jvdelii ehliche havsfravwe im ja[re Chr. 1617]. Der Rest fehlt, weil ein Stück des Steins abgebrochen ist. Dazu zwei Wappen; rechts auf getheiltem Schilde ein Mann mit einem Hammer in der Hand und derselbe wachsend auf dem Helme. Wegen des Wappens links s. a. a. O. zu Nr. 440. - Auf den Ecken in Rundungen lateinische Bibelsprüche.

93. Erbgrebnvs der edlen ehre= vnd tvgentreichen Ilse Molten, Christoffer v. Stralendorf s. witwen. Dazu die beiden Wappen mit Helmen, unter denen die Namen wiederholt sind und das Datum 1610 steht. Auf den Ecken oben rechts das Wappen der v. Stralendorf, unten der v. Plessen, oben links der Moltke, unten der v. Halberstadt.

95. a) [Erbbegrebnvs der edl]en ehren= vnd vieltvgentreichen [fr]awen Ilse Hanen, Vicke von Bvhlowen [nachgelassener witwen], welche anno 1621 den . Septemb. in got selich entschlaffen. - b) Erbbegrebnvs der edlen ehren= vnd vieltvgentreichen frawen Magdalenen von Bvhlowen, s. Jasper Schössen vnd Levin von Winterfeldes nachgelassener widtwen, welche anno 1616 den 26 Decemb. in gott selig entschlafen. Die Inschrift a) umzieht die obere, b) die untere Hälfte des (schlechten) Steins. In jeder Abtheilung sind die bezüglichen Wappen angebracht mit Wieder=

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holung der Namen und auf den vier Ecken des Steins die Wappen der v. Bülow, Pren, Hahn und Sperling mit den Umschriften Heinr. v. Bvlow s., Catharina Prens s., Otto Hane [s.], Elisabeth Sperlings s.

98. a) Dormitorivm domini [do]ct. Gabriel=Joachim=Lembcke et heredum, cvi hvnc lapidem ex ivssv paterno posvere filii ao mdcclxxi. - b) C. A. Schröder u. s. e.

99. a) Jvrgen Jvle v. s. e. 1659. - b) Clavs Coht, Anna Maria Lehmans vnd seinen erben. Ao 1683. Vielleicht gehört das auf dem Steine befindliche Merk zu der älteren Inschrift.

1[00]. a) Jacob Swartekop vnd seinen erben. Anno 1639. - b) Davidt Harder, Ilsebe Schuartzkops vnd ihren erben. Anno 1659. - c) Johan Peters v. s. e. Ao 1724. - d) Albert [Ti]esen, Margarehta Pemans. Mit einem Merk.

101. a) Daniel Hein v. s. e. Anno 1679. - b) I. A., M. G. v. i. e. Ao 1704. - c) Christoffer Johanson u. s. e. 1758.

103. Jochim Lemcke, Catr[ina] . . .vnd ire erben. Anno 1659.

105. Cyr. B. cons., A. C. E. et haer. Vgl. unten *37.

106. a) Jvrgen Schvlte. Anno 1656. - b) Martten Mentz v. s. e. Anno 1706. Zu a) ein Merk, zu b) der Schild der Reepschläger und ein Merk.

107. Bernhard Marbach, Anna Marbachen geborne Rickman u. s. e. Ao 1762.

108. a) [M. Thomas Thur]ingvs obiit anno Chri mdcii cal. Apri . . aetatis . . . Fvit rector schole annos xxx, con[rector] . . . von folgenden Besitzern sind zwei Wappen da, die darunter stehenden Namen aber sind nahezu völlig vertreten. Rechts: im Schilde ein Querbalken, begleitet von drei Löwenköpfen. Auf dem Helme ein Löwenkopf. Darunter erkennt man M . . . Bo . . ., wahrscheinlich - Martin Böckel. Links: das Wappen der v. d. Fähr, a. a. O. zu Nr. 483. - M. R.

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109. a) Andreas Westfael v. s. e. Anno 1646. - b) Jochim Coht, Christina Dorothea Rottman v. s. e. Anno 1719. Außerdem liest man von einer ehemaligen Umschrift: Johan uan rampē.

112. Hinrich Möller v. s. e. 1662.

113. Hinrich Alwart v. s. e. Ao 1733.

119. a) Reste einer Umschrift für nicolaus weitendorp von m ccc xc ix ? . - b) Vrsvla Schmiedes s. Daniel Stellemans nachgelassener witwen vnd ihren erben. Anno 1624. - c) Johan Stelman v. s. e. Ao 1685. - d) Martin Hertzberg, Elsebe Stelmans v. s. e. Ao 1687. - e) Hans Kroppelin u. s. e. Ao 1700.

121. a) Anno 1575 obiit │ vltima Avgvsti. Andreas Lowe, magr, rei │ pvb. Wismarien. │ secretarivs. - b) Lorentz Rücken, Angeneta Hanken u. i. e. Ao 1730.

123. a) Johan Bahlman vnd seine erben. 1660. - b) Joachim Friedrich Pfundt, Ilsabe Brvhns. Zu a) ein Merk.

123*. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M cccc l xxxiij doīca │ quasimodogēiti ø agneta vxor d n mit Querstrich i cōradi bars 9sulis. orρ deū [ p ea]. - b) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M cccc lxxx . . . │ . . . palmarρ ø cōradus retmeier. orρ deū p eo. - c) her Reimer Kruße. 1567. - d) Hans Kladow v. s. e. - e) Valentin Petze, Elsebe Petze vnd ehren erven. Anno 1637. - f) Martin Hertzberg, [Elsebe Stelmans]. - g) Jurgen Christoffer Duncker und seinen erben. Anno 1709. Zu f) das Wappen der Hertzberg, a. a. O. zu Nr. 514, und das der Stellmann: im Schilde ein Andreaskreuz begleitet von drei Sternen und einer Rose, auf dem Helme eine wachsende Jungfrau, die einen Stern hält.

126. Leonhart Gamelien v. s. e. 1673. Eine frühere Inschrift ist völlig vertreten, doch erkennt man aus den Resten des Wappens, dem Helmschmucke, einem gestürzten Adlerschenkel zwischen Flügeln, daß sie einem v. Pressentin galt;

wahrscheinlich Hans v. Pressentin, der Anfangs Juni 1617 in S. Marien begraben ist

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127. Johan Michael Heins u. s. e. Anno 1779.

128. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m ccc lx vj │ In die omniū scōrρ ø [li]borius plůchrat. orate pro eo. - b) Diese begrebnvs g[eho]ret Adam Meine[ken] vnd seinen erben. 1638. - c) Asschwerie[s] Meincke v. s. e. Ao 1689. Zu b) ein Merk. - V.

131. D. G. Hertzer v. s. e. Ao 1780.

132. Peter Hanke v. s. e. Anno 1685. Von einem älteren Besitze ein gelehnter Schild mit drei Rosen: von Stiten. S. a. a. O. zu Nr. 326.

134. Martten Mentz vnd seinen erben. Ao 1693.

135. a) [Dietric]h Johan von der Fehr v. s. e. 1672. - b) [Jo]han [Schw]artz, Emerentzie Werners [vn]d ihren erben. [A]nno 1684.

136. Daniel Row.

140. a) [Anno] d n mit Querstrich i M ccc lx vij │ ī die bti blasii ø hiric9 de parchym . . . │ b) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc lxxx │ x vj die ascēsiōis d n mit Querstrich i obiit her hermen vā st[itent] │ 9sul. orρ deū pro eo. amē. │ A n mit Querstrich o xv c xij vp sūte lvciē dach │ stark tilske vā stitē sin vrowe is gewesen. got gnade. - b) [Hi]nrich Kock v. s. e. Ao 1634. - c) Jacob Wilde v. s. e. Anno 1700. Zu b) ein gelehnter rechts geschweifter Schild und der Helm der v. Stiten. S. a. a. O. zu Nr. 326. - E.

140*. Herman Peters, Catarina Ivlen v. d. e. 1676. Von einem früheren Besitzer der Schild der Kröger, a. a. O. zu Nr. 444, mit Anno 1605.

141. a) Anno d n mit Querstrich i m d │ l viij die xxviij Novemb. . . . [Bartoldus San]dow se │ [nator] . . . in pace. b) Franz Maes der jvnger, Dorothea Ba[wm]ans. Anno 1613. - c) Peter Menger. - d) Kohlhahs. Zu b) zwei Wappen, rechts Schild mit einer Temperantia und dieselbe auf dem Helme wachsend, links im Schilde ein Korn schneidender Mäher, auf dem Helme ein Mäher wachsend.

143. a) Anno d n mit Querstrich i 1581 ? ø cordt osterstock vor lichmizen. - b) Caspar Trendelenborch, Gerdr[vt] von der Fers vnd iren erben. Anno [16] . .

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144. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M d - │ - ø d n mit Querstrich s petrus hoppener presbr et vicarius hui9 eccie. orρ deū pro eo. - b) Peter Griese vnd seinen erben 1689. - V.

145. a) Matthias Maseny et haeredvm. 1630. - b) Johann Tobias Bechrer, Anna Pet[ers] undt dero erben. Anno 1675.

147. a) D[isse sten hort As]mvs Klodt v[nd] sinē erven. Anno 1607. - b) Hans Frahm v. s. e. Anno 1705. Zu a) ein Merk begleitet von einem dreitimpigen und einem rautenförmigen Brode.

149. a) Hans meier 1556. - b) Gabriel Lemcke vnd seinen erben. Ao 1691. - c) Christian Froh u. s. e. Anno 1734.

150. a) [A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m ccc] clxxxj │ in die bti martini epi ø martinus wole. - b) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc xc vj │ ī die īuencionis scte crucis ø d n mit Querstrich s arnoldus tewes presbr. - c) Hans Slu. - d) Kattrine Slus 1558. - e) Peter Langhinrichs, Catharina Fleschen v. i. e. 1695. Zu c) ein geschweifter Schild mit einem Merk. Außerdem zwei Wappen; vorne: drei Rümpfe auf einem Querbalken im Schilde, auf dem Helme ein Rumpf; hinten: im Schilde ein Schütze, auf dem Helme ein solcher wachsend; die dazu gehörigen Namen sind weggehauen. - E.

152. a) Hans dargun. - b) Dominvs Hendericvs Scabbelivs, Consvl. Zu a) ein geschweifter Schild mit einem Merk. - R.

153. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i 1564 is in got │ Jacob gronow [sa]lich entslapen. - b) David Gronow, j. v. d. - c) Clavs Lesche vnd seinen erben. Anuo 1643. Zu a) ein geschweifter Schild mit einem Sparren über drei, 1. 2, Rosen, zu c) ein Merk zwischen dreitimpigem Brode und Kringel.

154. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m° ccc° lxx vij │ sabbo p9 assūpconis ma[rie ø] . . . . a vxor danquardi de parchē. - b) Anno d n mit Querstrich i 1549 ø plonnies kertze. - c) Jacob Gronow. Anno 1565. - d) Hans Rosenow der elter vnd seinen erben. Anno 1645. - e) Johan Tiedeman v. s. e. Anno 1706. Zu a) ein vormals wohl mit Metall ausgelegtes Merk und

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Rundungen auf den Ecken, welche Spuren von Metalleinlagen zeigen.

158. a) Anno d n mit Querstrich i M cccc │ xxj° ? in die scti michael' ø . . . . . . . . . . . . │ Anno d n mit Querstrich i M cccc x │ xxix ī vigilia mathe appi ø katherina vxor ei9. orρ p eis. - b) Thomas Swanēborch. Zu b) ein geschweifter Schild mit einem Schwane. - V.

159. a) Clawes Badenck vnde sin erven. C. B. ist in godt selich eingeschlaff[en] anno 1605 den 12. Decembris, avf welchen tagk er avch in diese welt geborn anno 1535. - b) Jochim Koeker. Niemandt mein todt beweinen sol, ich lebe in gott vnd mir ist wol. - M. R.

160. a) Asmvs Stemfordt vnd sinen erven. Anno 1604. - b) Jürgen Peters, Catharina Facklam und ihre erben. Ao 1710. Zu a) ein Merk zwischen einem dreitimpigen und einem viertimpigen Brode.

162. a) Jvrgen Krage vnd seinen erven. Anno 1610. - b) Peter Stibbou v. s. e. 1670. - c) Thomas Stravs v. s. e. Ao 1693. - d) Nvmero Daniel Straus vnd seinen erben erblich. 1729. Dabei ein geschweifter Schild mit einem Querbalken, begleitet von drei Löwenköpfen: Peter Bökel. - R.

168. Clauß Padderrauw, Anna Christin Dehnen.

170. a) David Silebohn vnd seinen erben. - b) Bastian Deiedel vnd seinen erben. Anno 1635. Statt Deiedel wird zu lesen sein Tedel; dazu ein Merk.

171. F. Lvcretia Schlaffs w. Schabbelin vnd ihren erben. Wappen: im Schilde eine Ranke mit einer Traube und einem Blatte, auf dem Helme die Traube zwischen Hörnern.

173. Inschrift b) Clavs Dahl, Maria Elisebet Mancken v. s. e. Anno 1700. a) ist in erhabener Majuskel. Außerdem findet sich der Schild der Werkmann, a. a. O. zu Nr. 292, darauf. - V.

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175. Barwardi Rolichii, rectoris [scholae] Wism., Margar[etae] Bavsew . . . et haeredvm dormitorivm. 1689. Dazu zwei Wappen. Das vordere zeigt drei Palmenzweige oder dgl. fächerartig im Schilde und auf dem Helme, und ebenso das hintere eine Rosenranke an einer Stange.

176. Conrad Wagener, Jlsabe Schumacierin. ! Dazu eine Töpferscheibe.

179. Hinrich Ballschmiter vnd seinen erben. 1676. - M. R.

180. a) Ernst Sneerman vnd seinen erben. Anno 1625. - b) Jacob Ro . . ., Pavll Tropp v. s. e. 1657. - c) Casper Berenbrock v. s. e. 1691. - d) Hinrich Plageman, Magdalene Kochs v. i. e. Ao 1719.

184. a) Jochim Becker. - b) Hinrich Lasche vndt seinen erben, Anno 1660. - c) Zacharias Steislof, Dorathea ! Laschen vnd seinen erben. Ao 1693. - d) Frantz Conradt Lienau u. s. e. 1754. Zu b) ein Merk.

185. Johann Joachim Leusmann u. s. e. - V.

186. a) Engel Bvrmeister, Balsser Smedes nagelatene wedewe, vnd eren erven. Ano 1605. - b) Hinrich Schäffer, Maria Tancken v. s. e. Anno 1689. - M. R.

187. a) Hans Koneke v. s. e. - b) Avgvstvs Friedrich Kvhl, Ilsebe Konniken v. s. e. Anno 1681.

188. a) Jochim Peters, Maria Hintze. 1693. - b) Dis Grab sol in sechzig jahr nicht geofnet werden; nach verflissung verfölt es wieder an Johann Peters und seinen erben. Ao 1724 den 4. Februari. Von einer getilgten Inschrift rühren zwei Wappen mit geschweisten Schilden. Der rechte ist getheilt und hat oben eine von zwei Lilien begleitete Rose, während er unten zweimal gespalten ist; auf dem Helme eine Rose zwischen Hörnern. Der linke ist gänzlich vertreten. - R.

193. a) Daniel Revsner 167 . . - b) P. H. Giesenhagen u. s. e. Ao 1759.

196. a) Bertelt [fre]dderkes. - b) Disse stē hert ! pawel eggeler dem goltsmede. 1574. - c) Erich Hvmke v. s. e. Anno 1675. - d) C. J. Kloht u. s. e. Ao 1796. Auf dem

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Steine ein geschweifter Schild von spätgothischem Ornament umgeben, welcher einen sich überbiegenden Baum zeigt an dem eine Waage hängt; anscheinend zu b) gehörig. - R.

198. Georg Christian Römer u. s. e.

199. a) Anno 1623 die 5. 9ber obiit Peter Reppenhagen senator. [Anno 1622] die 28. 9ber obiit Agneta Grellen eivs vxor. - b) Jochim Reppenhagen vnd [seinen erben]. - c) Benedicts Oldenburg, Sophia Elisabet Maesen u. i. e. Anno 1690. Zu a) der Reppenhagensche Schild. S. a. a. O. zu Nr. 464. - E.

199*. a) Daniel Eggebrecht j. v. d. Ad suos [transit haeredes]. - b) J. A. Schultesius, Dorotea Norten u. i. e. Ao 1753. - c) J. H. A. 1825. Das zu b) gehörige Wappen s. a. a. O. zu Nr. 613.

200. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M d . . . │ . . . merthen werner. orρ deū p eo. A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M d v ī p fest │ nicolai ø katerina wern's vxor eius. orρ deū p ea. - b) Anno 1582 den 25 maij is Claus Greve selich entschlapē. Anno 1583 den vj febrvari is sin dochter anna Greuen selich gestoruen. - c) Davidt Tobe, Margaretha Simsons vnd ihren erben. Anno 1639. b) in vertiefter Minuskel. - V.

201. a) Anno d n mit Querstrich i m d xi. . den │ midweken na der hilgen drevoldicheit starf vssel │ krogers. - b) Jochim Warnecke vndt seine erben. Anno 1676. - c) Christian Heinrich Siegmund u. s. e. Ao 1784.

202. Samuel Christoffer Strodt, Magtalena ! Dorothea Bahllemann und ihren erben. Anno 1737. Die beiden dem 17. Jahrhundert angehörigen Wappen stammen von früheren Besitzern des Steins. Dasjenige rechts zeigt einen nackten Schützen im Schilde und denselben wachsend auf dem Helme, das der Frau hat im gespaltenen Schilde vorne einen halben Adler, während die hintere Hälfte getheilt und das obere Feld mit drei Bäumchen neben einander belegt ist; auf dem Helme ein Doppeladler.

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203. a) Hans Rode v. s. e. Ao 1703. - b) Jo[hann] Wilhelm Überschuss u. s. e. Anno 1756. Dazu der Schild der Schneider.

204. J. M. Gramm. Ano 1773. Ruhet woll, ihr lieben Sehlen, ruhet wol in euren gott.

207. a) Dethloff stamer 1555. - b) Detlef Trendlenborch. - c) H. Jochim Bockholtz vndt seinen erben. Anno 1669. d) Joh. Goyer u. s. e. 1767.

208. a) Hans Badinck v. sine erven. - b) Hans Goldtstede v. seinen erben. Anno 1643, - c) J. A. Kielmann u. s. erben. Ao 1821.

209. a) M. Georgius Dikius, conrector scholae Wism., Sophia Hopstocks und ihren erben. Anno 1676. - b) H. H. Dencker u. s. e. Anno 1776.

210. a) Iste lapis pertinet d n mit Querstrich [o] clementi │ witterock et suis heredibus. - b) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M cccc xc ? v ij . . . │ . . . ø d n mit Querstrich s herma n mit Querstrich 9 westvael. orρ deū p eo. - c) Christoffer Nemeitz, Maria Branten v. s. e. Anno 1703. Am Kopfende der Platte und auf den Ecken Spuren früheren Metallbelags.

212. H. Johannes Köppe v. s. e.

215. Johan Philip Schamroth, Maria S ü verlings v. i. e. Ao 1705.

219. a) Anno d n mit Querstrich i m ccc lx vj ī die │ bartholomei apli ø d n mit Querstrich s volmarus proconsul. orρ pro eo. - b) Diese begrebnis gehoret Marcvs Tancken secretario vnd seinen erven. - c) Antonivs Hertzberg, medic. doctor, Agneta Dragvns, vxor eivs. Transit ad haeredes. Anno 1655. Zu a) ein Schild mit zwei kreuzweise gelegten Bäumchen. Fichten? Der Bürgermeister Volmer Levetzow ist nach urkundlichen Zeugnissen 1369 gestorben, doch vermögen wir nicht diese Jahreszahl in der stark ramponirten Inschrift zu erkennen. - E.

222. Hinrich Mum, Anneta Pingel v. s. e. Anno 1714. Dazu ein Krämpstiefel. - R.

223. a) Gabinvs Kothe vnd seine erben. 1656. - b) Jvlivs von der Osten v. s. erben. Ao 1686. - c) Nunmehro

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Johan Picst u. s. e. 1737. Zu a) ein Merk mit Wecken, Kringel und Dreitimpen.

225. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M d xx │ stark Klemet burow vpp mitwekē vor petri v n mit Querstrich pawel dē │ got genedig sy. - b) Jochim burow. c) Johan Piesten W we u. e. 1778. Zu a) ein gelehnter rechts geschweifter Schild, siebenmal schräg gestreift, darüber 1575 und daneben C - B. Die auf dem Steine in Flachrelief dargestellte ritterliche Figur, sehr vertreten, gehört nicht dazu. - E.

226. Carsten Rode, S. Sophia Hintzen. 16 . .

227. [Ada]m [Sch]epe[l], M[argareta] v. d. [Hardt]. Anno 1639? Dazu zwei Wappen. Das rechts s. a. a. O. zu Nr. 446, das links zeigt drei Bäumchen fächerförmig gestellt im Schilde und auf dem Helme. - E.

228. a) Christoffer Dreyer v. s. e. Anno 1662. - b) Johan Melcher Spohn, Armgard Troselers v. i. e. Ao 1712. Von früheren Besitzern zwei geschweiste Schilde, auf dem rechten S. Peter, auf dem linken ein Querbalken, oben von zwei Eicheln, unten von einem Sterne begleitet. - E.

229. a) Tonnies Vehlheringh vnd seinen erben. Anno 1629. - b) Christian Schops vnd seinen erben. Anno 1708. Zu a) ein Merk.

230. a) [A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc] │ - - │ ø johes mokeviz │ psbr │petu9 vicari9 │ hui9 altarρ │ deuot9. orρ req'escat iste ī et'na pace. - b) Stens Roleken 1593. Der Name zu a) ist in seiner letzten Silbe nicht völlig klar, aber wohl sicher; dazu Kelch und Hostie. - V.

230*. a) Steffen Bartzsch v. s. e. 1640. - b) Adam Volckman vnd seiner frawen Elisabet Tilen erben 1658. - c) Des sehliegen Jochim Voigts wietwe v. i. e. begrebnis wie avch Johan Voigt begerbnis ! Anno 1710.

231. a) Margareta Sileboms vnd iren erben. 1608. - b) Bastian Tedel vnd seinen erben. Anno 1635. Zu b) ein Merk. Wohl zu a) gehörig zwischen den Initialen J. S. und D. S.

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ein geschweifter Schild mit einem Querbalken, oben von drei Sternen, unten von einer Lilie begleitet.

232. a) H. Jochim Hofmester. - b) Anthon Rudolff v. Felden, Anna Catharina Schrödern u. i. e. Anno 1756. Dazu eine Kanne.

233. a) Euert Elmhof, Berent Elmhof. 1575 - b) Erenst Busch v. s. e. 1673. - c) Margreta Böcklen sel. Niburs witwe u. i. e. Anno 1756. Von früherer Benutzung a) ein gelehnter Schild: der Loste, und b) ein gelehnter geschweifter Schild: der Pegel. S. a. a. O. zu Nr. 251 und Nr. 283. - E.

234. a) Hinrick Pvndt unde seine erven. Anno 1604. - b) Hans Padderow v. s. e. 1662. - c) Fridrich Avgvst Keidel, Anna Marehte ! Dähn v. i. e. Anno 1733.

235. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccccc │ xxx vj ø her Juren boesel. or│ deū p eo. consul. │ A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccccc │ xxx iiij ø metke vxor eius. orρ deū p ea. - b) Hans Buman, Elßebe Westfalske. 1567. - c) H. B. Gabriel Lembke v. s. e. Ao 1724. Zu b) ein Merk. - R.

237. Peter Köppe, Agneta Gronowen vndt ihren erben. Anno 1660. Dazu rechts das Wappen der Köppe, a. a. O. zu Nr. 511, links das der Frau, ein Baum im Schilde und auf dem Helme. - E.

239. Jacob Schwabe, Catrina Humken und iren erben. Ao 1723. Von früherer Benutzung die Wappen der Rathke, a. a. O. zu Nr. 542, und der Gronow, wie zu 237 angegeben.

240. a) Anno d n mit Querstrich i M cccc xx . │ . . . obiit d n mit Querstrich s │ hinricus katzow p [con] │ sul rostoccensis. - Hic sepultus in pace requ[iescat.] - b) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc │ xcv secūda fe'ia ī rogaciōinib9 ! ø āneke vxor bartoldi lo │ sten. orρ deū p ea. - c) Jvrgen Maes. - d) Carsten Rode, Engel Maesn v. i. e. 1672. Zu a) der Schild der Katzow, Jahrb. XI, S. 192; der Helmschmuck zerstört. Außerdem ein rechtsgeschweifter Schild mit einem Bock, Wappenbild der Wilde. - E.

241. Adam Koppe, Anna Rhoden. Anno 1639.

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242. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m ccccc │ xv in der hemelvart daghe maria ! starf dorothea │ beckers. dat er got │ gnedich sy. - b) Andreas Sebast. Winkeler u. s. e. Anno 1747. - R.

243. a) H. Jochim Schmidt vnd seinen erben. Anno 1625. - b) Elisabeth Smiedes vnd ihren erben. Anno 1659. - c) J. F. H. Buhr u. s. e. Ao 1796. Zu b) ein Schild mit einer Rose. Von einer früheren Benutzung Spuren einer kreisförmigen Inschrift in Majuskeln.

244. Anno 1582 den 17 Jvlii starb selig Hans vom Sehe. Das dazu gehörige Wappen s. Jahrb. LII, S. 141. - V.

246. Jochim Peters iunior und seine erben. Erkaufet von der hiesigen kirch 1718. Dazu ein Wappen: S. Peter auf Schild und Helm.

247. a) Jochim Brinker. 1549. - b) C. H. Ellerhvs. 1699. - c) H. Assessor J. Oldenburg u. s. e. A. 1706. - d) Joh. Joach. Winckelmann, Armg. Dorot. Brandern vnd ihren erben. Anno 1728. Zu a) ein Schild mit Merk. Zu c) zwei Wappen, rechts wie Hans. Geschq. II, zu Nr. 537, links ein Adler auf Schild und Helm. - E.

248. Dn. Joachim Henr. Siebrand, s. r. trib. assess., et heredum. Anno 1756. - E.

249. Jvrgen Maes, Eya Grapenitzen. Anno 1620. Dazu zwei Schilde, derjenige rechts mit einer Temperantia, der linke mit einer Justitia, zu deren Füßen ein Schild mit drei Grapen, und folgender, einen älteren variierender Spruch:

Ich lebe vnd weis nicht, wie lange, ich sterbe wnd weis nicht, wie oder wan, ich fhare vnd weis, gott lob, wohin, mich wvndert, das ich travrich bin. Auf den Ecken Bibelsprüche in Rundungen.

250. Jochim Ra[bandel.] Mit Bäckerzeichen.

251. a) Clawes bwman. - b) Davidt Dragvhn, Catharina Kvrzen v. i. e. 1684.

253. a) [Anno domi │ ni] M cccc l xx iij vp sūte my │ cheles auēde starf bo[i]ghe ? iacob. bidd' vor │ [en]. b) H. [Nicolavs R]achel secr[etarivs] v. s. e. A[nno] 16[5]9. -

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c) Qvi olim eram Ambrosius Petersen, iuris doctor, nunc per anagr. sum odor, cinis. Sic sub petra teror scilicet f VI, qVoD nVnC es, erIs sIMILIs. Transiit ad haeredes. Omnium hic scopus, quem nec coeci errabunt. Zu c) ein Wappen, S. Peter im Schilde, auf dem Helme ein Flug. Die Inschrift a) ist auffallend wegen frühzeitiger Anwendung des Deutschen, wegen der ungewöhnlich großen Schrift und wegen des Namens. - E.

254. a) [A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m] cccc │ xx ij ī die iohis baptiste ø ghotfrid9 │ warendor[p . . . . . . . - b) . . . . . . . . tat9 xpi ø │ ghotfrid9 warendorp . orρ p eo. - c) hans scabbelt. - d) Dominvs [Hen]dericvs Sc[ab]belivs, Consvl. Zu a) oder b) ein gelehnter rechts geschweifter Schild mit einer Warte vor einer Häuserreihe, ein Wappenbild, welches demnächst auch die Schabbel führten.

258. a) A n mit Querstrich o . . . [in] │ p festo sancte trinitat' ø hermen koselow │ p uisor hui9 │ [ecce] . . . . . . [in] p festo mathei ø wobbe │ ke vxor ei9. orρ │ p eis. - b) Israel Mende, Maria Molden v. i. e. 1677. Hermen Köselow ist zuletzt 1485 als Werkmeister urkundlich nachweisbar. - E.

260. a) Hinrich Diderichs v. s. e. Ao 1661. - b) Erich Voigt u. s. e. Anno 1740. - c) Peter Hermans v. s. e. Zu a) eine Tonne und ein Merk.

261. a) Jochim Rhatke vnd seinen erben. 1623. - b) Clavs Rahtke. Anno 1732. - c) Jürgen Andersz u. s. e. Anno 1775. Zu a) ein Merk, zu c) ein Stiefel. - W.

262. a) Anno 1623 dē 16. Decemb. ist Jost Thonagel selig entschlaffen seines alters 35 jhar. Jost Thonagel, Katrina Swartekops. - b) Daniel Thonagel, Margreta Swassen (?) v. s. e. 1674. Zu a) zwei Schilde; rechts drei Nägel auf einem Herzen stehend, links der Schwarzkopssche Schild. A. a. O. zu Nr. 317. - M. R.

263. a) Joachimi Koppen et haeredvm. Anno 1614. - b) Hinrich Lesche, Margreta Koppen v. i. e. 1698. - c) J. C. Spiegel u. s. e. Ao 1805. Auf den

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Ecken runde Vertiefungen mit Spuren ehemaligen Metallbelags.

264. Jochim Zitzelovw v. s. e. Anno 1673.

267. Peter Menger u. s. e.

269. a) Jurgen Witte. 1564. - b) Andreas Brandt v. s. e. Ao 165 . . - c) . . . Behnken v. s. e. Ao 1699. Zu c) Holzdreher=Werkzeug.

273. Johann Rav v. s. e. Ao 1697.

275. Hinrich Rehm, Anna Catharina Niebuhr und ihren erben. Anno 17(?)08. Von früherer Benutzung ein getheilter geschweifter Schild, oben mit einem wachsenden Löwen, unten gespalten und jede Hälfte mit einer Rose belegt; Verbildetes Wappen der Reimers? S. a. a. O. zu Nr. 432.

276. J. M. Bernidt U. S. E. Ao 1760. Dazu ein Thor und Maurerwerkzeug.

278. Jacob Schwartzkopff u. s. e. Aimo 1750.

279. Friederich Preetzmaim u. s. e. Anno 1755. Dazu ein Schuh.

280. Oloff Rodtman, Anna Magreta ! Rehmen vnd ihren erben. Anno 1693.

281. a) Johan kroger. - b) her Johan Rughe. 1569. - c) Oloff Rodtman u. s. w. wie 280. Zu a) ein rechts geschweifter Schild, getheilt, oben ein Löwenkopf, begleitet von zwei Lilien, unten fünfmal schräge gestreift. Zu b) und c) je ein Merk, - E.

282. a) Dies begrebnis gehöret Jochim Hilbrand vnd Hans Jahn vnd ire ! erben. Anno 1667. - b) Hans Ullrich Hinricksen und seine erben. Anno 1737.

284. a) Peter harder 1549. - b) Jochim Dorrenbrack vnd seinen erben. Anno 1650. - c) Daniel vnd Christoffer Laüwen erben. 1699. Zu a) ein Merk neben einem noch älteren.

287. a) A n mit Querstrich o 1560 Branth hoppenack. - b) Harding Peters vnd seinen erben. Anno 1641, B. B. M. Von der

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Grabschrift des Bürgermeisters Johann Hoppenacke d. ä., † 1500, ist nur der Name erhalten. -. R.

288. Gabriel Lembke vnd seinen erben. Anno 1676.

292. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M cccc x │ vij ? ī die cōcepcōīs ø h'mānus cobin ? │ A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M° cccc° in │ die barbare vg' ø margareta vxor ei9. orρ p eis. - b) Hinrich Diederich Besemann u. s. e. Ano 1749. Zu a) ein gelehnter Schild mit Merk, zu b) eine Tonne zwischen Beil und Hammer. - E.

293. a) Pavel Jarmes vnd seinen erben. Anno 1672. Catrina Wostfeldes v. i. b. e. - b) Monumentum M. Joh. Kindleri, rect. Wism., et haeredum. 1713.

295. a) Iste lapis per │ tinet lu[dol]pho wischure z suis heredibus. - b) claues [hol]ste 1563. - c) Hinrich Mumm, Angneta Pingels u. i. e. Anno 1710. a) Der Stein gelangte 1414 in den Besitz des Genannten laut Lib. parv. civ. f. 211. Zu c) ein Stiefel. - V.

297. a) Peter Andres v. s. e. 1680. - b) C. Sandmann Anno 1805.

298. a) Desse begrefnis hort Otto Meier vnd sinen erven. Ano 1597 den 31 Sep. sterf Otto Meier. - den - sterf Anna Brosivs. - b) Clavs Goede vnd seinen erben.

299. a) A n mit Querstrich o 15 - │ - Hinrick Smoie │ A n mit Querstrich o 15 - │ - Dorthe Smoien. - b) Angneta Schmiedes, s. Frantz Krogers nachgelassener witwen vnd ihren erben. Anno 1624. c) Jochim Bvrmester vnd seinen erben. Anno 1627. Zu a) ein geschweifter Schild, getheilt, oben H und S verschlungen und begleitet von zwei Bäumen, unten eine Scheibe mit einem Merk. - E.

300. Dormitori[vm] M. Heinrici Pla[decii], pastoris Mar[iani], consistorii regii assess[oris], et Catharinae Wackenroden haereditarivm. Anno 16 . .

302. a) Hinrick warckman v n mit Querstrich d sinen eruen. - b) Johan Gradener vnd seinen erben. Anno 1664. - c) Johann Kobau v. s. e. Anno 1746. Zu a) ein gelehnter rechts ge=

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schweifter Schild; der Werkmann. S. a. a. O. zu 292. Aus früherer Zeit der Schild der v. Kröpelin. S. a. a. O. zu Nr. 130.

303. Zacharias Schnor, Eva Drewes. Anno 1623. Dazu zwei geschweifte Schilde, der vordere getheilt, oben mit zwei Sternen, unten mit einer Rose, der hintere mit einer Justitia, so wie der zu 249 mitgetheilte Spruch. - M. E.

305. a) . . . fravwe ist anno 1604 geborn, hat │ 18 iahr im ehstand gelebt, ist anno 1641 den 8 Maii selig gestorben vnd alhie christlich begraben │ ihres alters im 38 iahr. Gott verleihe u. s. w. - b) Sehl. Johan Steffens erben. Ao 1681. Der Anfang von a) ist weggemeißelt und, da die dazu gehörigen Wappen zerstört sind, eine Vermuthung höchst unsicher; vielleicht ist, nach dem Gebäude=Register, "des Stadtmajors Frau" gemeint.

306. a) Anno d n mit Querstrich i M° ccccc° v n mit Querstrich │ xxx vj ø Otte van der Cw tho mechterstorpe. - b) Martien Herman Peitzner und seinen erben. Anno 1760. - c) J. M. Gramm Ano 1773. - d) Anthon Hinrich Brömse u. s. e. Ao 1779. Zu a) das Wappen der v. d. Lühe, von dem aber nur der Helmschmuck, eine gekrönte Jungfrau, einen Blumenstrauß haltend, kenntlich. - E.

307. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M cccc [l vij f'ia qu] │ arta p9 . . . ø d n mit Querstrich s laurēci9 zwartekop consul. - b) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc . . . │ pēte[costes obiit] anna vxor eius. orate deū p eis. - c) Anno d n mit Querstrich i M cccc xl viij fe'ia │ vj p9 festū ascēcōnis d n mit Querstrich i ø d n mit Querstrich s hinric9 . . . - d) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m ccccc xx ij │ in p festo michaelis [archangeli] ø . . . - e) H. Jvrgen Swartekop, Dorotea Treimans. - f) Andres Kraemer, Angneta Thonagel vnd ihren erben. Ao 1691. - g) Daniel Lesche v. s. e. Ao 1712. Zu e) zwei Schilde. Vgl. a. a. O. zu Nr. 317 und Nr. 408. Zu f) ein Kringel. - E.

317. Andreas Heynn, Maria Elisabetha Holsten vnd dessen erben. Ao 1726.

319. J. L. Lerch. Ao 1824.

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320. Jacob Baltzer vnd seinen erben. Anno 1661. Dazu ein Merk. Auf den Ecken in Rundungen Spuren ehemaliger Metallplatten.

322. a) [A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m ccc] . . . . . │ . . . . . [mar]garete v'g' [ø d n mit Querstrich s io] hēs cropelin p cōsul. - b) A n mit Querstrich o │ d n mit Querstrich i m ccc l xx . . . . . │ a n mit Querstrich dyonisij ø iohes cropelin, - c) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m ccc l xxx vij in die . . . ø │ d n mit Querstrich s hermān9 │ [cr]opelin p cōsul. orρ p eo. │ - d) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc xlv fe'ia │ iiij p9 iacobi apli ø d n mit Querstrich s hermān9 cropelin consul. - e) Hinrick warckman v n mit Querstrich d sinen erven. Der Stein war früher mit Metallplatten, runden auf den vier Ecken und zwei anderen zur Aufnahme von Helm und Schild, versehen, doch sind nur noch die Niete vorhanden. Z b) der Schild der Werkmann.

324. a) Anno d n mit Querstrich i m ccc . . . │ pt9 octauam corporis xpi obiit Johannes werkman. orρ p eo. │ . . . . . . │ post festum natiuitatis bte marie v'gρ ø mecheldis vxor ei9. orρ p [ea] │ - b) Anno d n mit Querstrich i m cccc [ix] in │ die nativtat' ma'ie v'gīs ø d n mit Querstrich s gherard9 we[r]kmā cōsul. │ - c) . . . . . . │ . . . . . . . │ - d) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc l vj │ ī p festo ø d n mit Querstrich s iohes werkma 9sul. - e) Christian Winckler u. s. e. 1744. - E.

326. Johan Hinrich Latendorff, Elenora Rademānen ihre ruhecammer. Anno 1743.

327. a) Gotthart Trendelnburch, Emerentia Jörcken u. i. e. 1671. - b) [Bur]gemeister E. H. Fabricius, gestorben d. 23 August 1822. Von früherer Benutzung das Trendelburgsche und das v. d. Fehrsche Wappen. A. a. O. zu Nr. 433 und 483.

332. a) Peter Bvr[meist]er vnd sinen erven. 1601. - b) Daniel Revsn[er] v. s. e. 167 . . Zu a) ein Merk.

334. a) Hans bobekebar. - b) Marten Smit v n mit Querstrich d sinen eruen. - c) Hinrick Tede v n mit Querstrich d sinen eruen. - d) Jacob von der Fehr vnd seinen erben. Anno 1631. Zu c) ein Merk. In a) ist zu verbessern: bolekenbar.

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335. a) [Cl]avs Tengel 1643. - b) M. E. von Teelen. 1719. Zu a) ein Merk.

336. a) Berent Ransze. - b) Georgivs Bvrmeister vnd seinen erben. Anno 1643.

338. A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M v c xx vj . . . ø hinrick menze. orρ [deū p eo.]

347. Anno domini mille │ simo cccc xix feria secunda carnispriuii │ obiit iohannes │ kok, cuius anima requiescat in pace. orρ p eo. Dazu ein Schild mit Merk. Außerdem ein geschweifter Schild der Tanken. A. a. O. zu Nr. 440. - E.

350. Hr. Jochim Rahtke, F. Ilsabe Röselerin v. i. e. Anno 1709. Von älterer Benutzung ein rechts geschweifter Tankescher Schild. - R.

352. a) Hans holste. - b) hinrick holste. 155. . - c) E. D. v. s. e. 1688. - H. Ertman Duve, F. Magdalena Wentzeln v. i. e. Anno 1711. - d) Johann Joachim Kindler, Elisabetha Dorothe Bahlman u. i. e. Anno 1766. Zu b) ein Merk zwischen zwei Broden.

355. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i m cccc . . . ] xx vj p9 festū anūciacōis mar[ie] ø elyzab' vxor hinrici stenhagēs. - b) Adam . . endorp , - c) Pawel Warnow vnd seinen erben. Anno 1623. - d) Michel Pingel v. s. e. 1659. - e) Jurgen Jochim Sievers u. s. e. Ao 1725. Zu c) ein Merk, zu e) das Schmiedewappen. - V.

356. Carl Hinrich Hornema n mit Querstrich , Catharina Dorothea Burmeistern u. i. e. Anno 1750. Von früherer Benutzung zwei geschweifte Wappen; vorne: im Schilde Beinknochen und Todtenkopf, aus dessen Augenhöhlen Zweige herauskommen und auf dem eine Retorte steht, auf dem Helme dasselbe zwischen Hörnern: Gesenius. Links: gespaltener Schild, rechts mit einer halben Sonne, links eine halbe Lilie, und dasselbe auf dem Helme.

357. Dieselbe Inschrift wie 356. Von früherer Benutzung das Gesenius'sche Wappen - Physicus Dr. G. - und das Hertzberg'sche. S. a. a. O. zu Nr. 514.

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358. Johann Anders u. s. e. Ao 1764.

360 a) Hans Brandt 1652. - b) Jochim Pentzien vnd seinen erben. 172 . . Der Stein ist in Linien schön im Stil der Renaissance verziert und mit Sprüchen versehen. Die Wappen und Namen in der Mitte bis auf das Jahr 1599 vertreten. Auf den vier Ecken Schilde, nämlich rechts oben: mit einem Grapen, durch dessen Henkel ein Senseneisen quergelegt ist, unten: mit einem Sterne - Dürjahr -, links oben: mit drei Fischen über einander, unten: mit einem Schwane. Es dürfte die Arbeit von Philipp Brandin und für den Rentmeister Andreas Meier ausgeführt sein.

361. Johann Trendelburg, Catarina Eva Rosina Geismern und ihre erben. Anno 1732.

362. a) H. Jochim Bucholtz, Margareta Rehmen u. i. e. 1674. - b) Jochim Bvchholtz, Margaretha Elisabeht Parisen vnd seinen erben. - c) Philipp Christoffer Schultz v. s. e. Ao 1738 den 17. Martz. - d) Davidt Magnus Henckelman u. s. e. Zu a) das Buchholz'sche Wappen, s. zu Nr. 518 a. a. O., und ein zweites daneben, getheilt, oben ein Arm, einen Baum haltend, unten leer und auf dem Helme zwischen Hörnern ein Herz, dem drei Lilien entsprießen.

364. a) Marcus rode. - b) Hans rode. - c) Johannes Chelyus u. s. e. 1644. - d) Thomas Stravs v. s. e. 1689. - e) Numero Daniel Strauss und seinen erben erblich 1709. Zu b) ein Merk und 1578. - R.

367. Simplicitas prisca, integritas pietasqve fidesqve heic cvm Iarchovio contvmvlatæ iacent. Schlechter wandel, frommigkeit, alte trew, avffrichtigkeit ihren platz avch wollen haben, da herr Iarchow liegt begraben. Natvs Malchow Barthol. 1565 pie obiit 17. Feb. 1648 annvm agens aetatis 83 1/2. H. Iohannes Iarchow, Elisabetha Warenberges et haere=dvm. Anno 1628. - E.

369. a) Reimari cvbet hic cantoris corpvs in vrna, sed canat angelicos mens sine fine modos. Obiit anno 1621 die

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24. Febr. aetatis svae 57. - b) Jvrgen Behm, Anna Regina Schultzen v. s. e. 1737. Zu b) Brode.

370. a) Hic iacēt filii et filie d n mit Querstrich i . . . - b) Jochim Kahl, Anna Grotiohans vnd seinen erben. Ao 1693. Die Inschrift a) ist kreisförmig um einen dreiseitigen Schild mit einem Pferdekopfe angebracht.

371. Johan Vehlhering, Anna Catrina Branten vnd seinnen erben. Anno 1699. - E.

*l. a) Jochim Dragvhn vnd seinen erben. Anno 1655. - b) D. G. Hertzb[erg].

*2. [Hi]nrich Reimers, Catrina Rahtkin et haeredvm. 1681 (?) Dazu die Wappen. S. a. a. D. zu Nr. 432 und 542. - R.

*3. a) Anno d n mit Querstrich i MH cccc l xx - │ - obiit d n mit Querstrich s ludolphus vos psbr, │ aīa ī pace │ xpi requiescat . │ Anno d n mit Querstrich i M cccc l xxx vij 2 a │ fe'ia post mauricii ø d n mit Querstrich s ludolphus parpardes psbr - orρ p eo. - b) Somatophylacium Nicolai Eggebrechten, u. i. d., eiusque haeredum. 1639. Mit Resten der beiden Figuren unter a) in Linien. - E.

*4. Jochim Schade vnd seinen erben. Anno 1647.

*5. Der hochedler, gestrenger, vester vndt │ mannhaffter herr Henrich von Stammer, der │ cronn vnd reiche Schwed│ weilandt wohlbe │ stallter obrister ü ber ein hocht(?)eutsches regimēt │ zu fvs, lieget alhie begrabē, ist geboren im ihare │ nach Christi geburt 1603 den 8. Januarii vnd │ widerumb anno 1637 den 28. Novembris diese │ mühesame welt gesegnet, dessen sehlen godt │ gnedich vnd barmbhertzich sei vnd am grossen tage u. s. w. Der aus sehr schlechtem Material bestehende Stein hat zwei Wappen gehabt, von denen das linke das der v. d. Lühe ist. Das rechts sowie die Ahnenwappen sind verwittert.

*6. Ein Schwarzblauer, mehrfach gebrochener Stein, der früher eine Umschrift, an den Längsseiten zweizeilig, und Scheiben auf den vier Ecken in Metall hatte und in seiner oberen Hälfte eine Fläche zu einer oben giebelförmig abgeschlossenen Tafel zeigt, ist überall ohne Inschrift. Schröder, A. B. p. 1103,

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berichtet, daß der Grabstein Herrn Hinricks v. Haren gegenüber der Kanzel in der Kirche (Chor) des Schwarzen Klosters liege, daß aber der Messing=Beschlag gänzlich heruntergerissen und der Stein in viele Stücke zerbrochen sei. In der Greifswalder Handschrift, betreffend den Wismarschen Aufruhr von 1427, steht. daß H. Göbel v. d. Sterne sein Grab im Schwarzen Kloster hart bei demjenigen Hinricks v. Haren hatte. Wenn nun jener Grabstein bis 1880 der Kanzel im Schwarzen Kloster gegenüber lag, von dem Steine Hinricks v. Haren aber nichts zu sehen war, dieser unser zerbrochener Stein einen besonders reichen Beschlag und deutlich Spuren von Helm und Schild (Schröder, K. B., S. 609) zeigt, sowie das Zeichen oder Merk des Schwarzen Klosters - Schlüssel und Schwert -, auch überall weiter keine Inschrift hat, so wird nicht zu bezweifeln sein, daß unser Stein derjenige H. Hinricks v. Haren und zu irgend einer nach Schröders Bericht fallenden Zeit in die Marien=Kirche übertragen ist, nachdem man auch H. Johann Bantzekows Stein, der sich nicht mehr findet, dorthin aus der Kapelle Marien zur Weiden versetzt hatte. Daß Schröder den Stein (in einer gestrichenen Note) braunroth nennt, wird auf einer Verwechselung mit dem Göbels v. d. Sterne beruhen, welcher von dieser Farbe ist.

*7. H. Brandanvs Schmidt v. s, e. Anno 1660. Dazu ein Schild der Schmidt. S. a. a. O. zu Nr. 332.

*8. Arnoldvs Böddeker, i. v. d., rei pvblicae Wismar. consvl et syndicvs., Catharina Heins. Dazu zwei Wappen; rechts: im Schilde ein Löwe, über welchen zwei linke Schrägbalken gezogen sind, auf dem Helme ein wachsender Löwe von vorne, dessen Klauen Sterne vertreten, links: im Schilde drei Kleeblätter, auf dem Helme ein wachsender Löwe, der ein Kleeblatt hält.

*9. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccc l xx iij │ d n mit Querstrich ica a n mit Querstrich festū natītat' ma'ie ø d n mit Querstrich s a[ndreas bucowe p cōsul. orρ p eo. ]. - b) Dn9 Brandanus Eggebrecht, rei publicae Wismariensis

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consul, obiit ano [1657 d. 27] Juny . . . . . . Dorothea [Klandrians] uxor [eius] obiit d . . [Februarii 1672]. Dazu rechts das Eggebrechtsche Wappen, s. a. a. O. zu Nr. 448, links das Klandriansche, im Schilde ein Herz mit viereckiger Oeffnung, auf dem Helme das Herz zwischen Hörnern.

*10. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M cccc l │ xxx v d n mit Querstrich ica infra octauas corporis xpi ø │ hinric9 cladow. │ A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i . . . . . cladow. -

b) Hinrich Hintz, Catharina Fackelams vnd deren erben. Anno 1658. Zu a) ein gelehnter, rechts geschweifter Schild; s. a. a. O. zu Nr. 318. Der Rest der Umschrift steckt unter dem Gestühl. - E.

*11. Heinrich von Deilen vndt seinen erben. Anno 1655.

*12. a) A n mit Querstrich o . . . . . │ iij sexta feria āte letare ø mgr hinricus vāme │ Ryne ecclesie sweri │ nens' canonicus. orρ p eo. - b) hinrik hanemā. - c) . . . Buseke, Anna Framen. Anno 1632. Zu c) zwei Schilde; vorne: ein durch einen Baum getheilter Schild, rechts davon ein Mann mit einem Säbel (?), links ein halber linkshin laufender Hirsch, auf dem Helme der Mann wachsend, hinten: ein Agnus dei im Schilde und auf dem Helme. - R.

*13. 1618, 26 Febr. ist [Peter] Harder gestor[ben vn]d alhie begraben. Anno 1604, . . Iulii ist Margareta Krullen, Peter Harders hausfraw, in gott entschlafen. Dazu zwei Wappen; das rechts mit einer Justitia im Schilde und wachsend, wie es scheint, auf dem Helme. Das links: Schild mit einem von einer Schlange umwundenen Anker, begleitet von zwei Rosen, und auf dem Helme eine Rose. - M. E.

*14. Hinrich Boie vnd seinen erben. Anno 1664.

*15. Der edle eren vnd fieltvgentreiche frawen Anua [Schjoessen ihre erbbegrebnvs. Anno 1626. Vicke Hane, Anna Schoessen. Dazu die Wappen der beiden Eheleute; auf den vier Ecken die Wappen: oben der Schösse rechts, links der v. Parkentin, unten rechts der v. Lützow, links unklar, aber anscheinend auch der Schösse. Jetzt, 1888, mit Cement übergossen.

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*16. a) [. . . von] Paschen ist in dem heren sehlich eingeschlafen anno 1616 den. January. Godt verleihe ihm eine froliche Avferstehvnge. Amen. Seines alters 70 jahr 3 monat. - b) Absolon Torff vndt seinen erben. Anno 1649. - c) H. Hans Holst v. s. e. Ao 1672.

*17. Matthias Böeke[l] v. s. e. 1672.

*18. a) H. Johan Jörcke vnd seinen erben. Anno [16]39. - b) Asmvs Rvnge vnd seinen erben. Anno 1650. - c) Clavs Kvlman v. s. e. 1672. - d) Johan Kuhlman, consul Wismar., Ao 17[1]. .

*19. a) Hic iacet d n mit Querstrich s harman │ nus burmester psbr, qui ø ī die michael' arch │ angeli anno d n mit Querstrich M │ cccc lx viij. orate deū pro eo. - b) Hinrick Smoige. Zu a) Kelch und Hostie, zu b) ein Merk. - V.

*20. a) Hans Klvessendorp vnd seine erben. Anno 16 . 3. - b) Anna Klvessendorpes vnd ire erben. 1661. - c) H. D. Oldenbv[rg], asse[ssor s. t. r.]

*21. a) [G]erdth Segebade vnd seinen erben. Anno 1638. - b) Hans Arens 1641. - c) Hans Arens v. s. e. 1654. Zu a) und c) ein Merk.

*22. Johan Sievers v. s. e.

*23. H. Jochim Krohlow, frau Elisabet Macken. Dazu zwei Wappen. Das rechts hat im Schilde ein Weib mit Schwert und Fackel, wegen des links s. a. a. O. zu Nr. 462. - Auf den Ecken Putten mit Schädel und Stundenglas.

*24. Jasper Swartekop v n mit Querstrich synē arvē Daneben ein geschweifter Schild der Bantzekow.

*25. A. G. Drewes und seinen erben. Anno . . .

*26. a) Christian Paris. Anno 1681. - b) Melcher Osewaldt Mendzt ! u. s. e. 1728. Zu b) zwei gekreuzte Schlachterbeile.

*27. David Schvdt v. s. e. 1661. Dazu um eine Leinblume drei ins Dreieck gestellte Weberschiffe.

*28S. a) Hans Schachtt, Aima Christina Schachtten, gebohrne Roden, u. i. e. Anno 1769. - b) David Rudolff König u. s. e. Ao 1812.

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*29. a) Johan Gvsmer v. s. e. - b) Mahtthias Christian Moller v. s. e. Ao 1677.

*30. Daniel Warner, C. J. Grabinn u. d. e. Anno 1746.

*31. a) . . . . . . starff anna pegels, seliger herr Diderick pegel . . . . . . . - b) Avgvstvs Blvmentahl, Maria Cohten vnd seinen erben. Anno 1692. Der Rest von a) vom Gestühl verdeckt.

*32. Des hochedlen, gestrengen, vesten vnd │ manhaften herrn, h. Helm Wrangel, dero hochlob[lichen cron Schweden obrist │ vber ein regiment] zv ross, weiland │ woledle hochtvgendreiche gewesene eliche havsfraw Anna Sabina │ geborne Treysch von Bvtler ist │ ao 11 geboren, 8 iahr im ehstand gelebet, ao 41 selig [in got entschlafen │ ihres alt]ers im 31 iahr vnd alhie │ christlich begraben, dero seelen got gnedig sein vnd am ivng │ sten tage eine froliche avf │ erstehung zvm ewigen │ leben vmb Christi willen │ avs gnaden vorleihen. wolle. Dazu die Wappen der Eheleute auf dem stark beschädigten Steine.

*33. D. Casparis W[ilcken] et haere[dvm]. Anno 16 . .

*34. . . . . . . │ . . . . . . t corporis xpi obiit │ marquardus bantzekowe, cui9 aīa req[uiescat in pace.] Dazu ein Bantzekow'scher Schild. S. a. a. O. zu Nr. 191. Der Stein ist nach 1884 abhanden gekommen.

*35. Dn. Gabriel Pavli, rei pvblicae Wismar. consvl, obiit anno 1634. Elisabetha Ranitzen, vxor eivs, obiit anno 1634. Transit ad haeredes.

*36. H. Hinricvs Tancken, Elisabeth Pavel vnd ihren erben. Anno 1678. Dazu das Wappen der Tanken, a. a. O. zu Nr. 440, und ein gespaltener Schild, in dem vorne eine halbe Lilie, hinten ein Eichenzweig, auf dem Helme zwischen Hörnern eine Rose.

*37. Cyriacus Burmeister, [rei] p. Wism. consul, Anna Catharina Elmhofs et haeredes. 1673. Dazu die Wappen a. a. O. zu Nr. 512 und 429.

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*38. a) Claues severt - b) Jvrgen Rose v. s. e. Ao 1600. - c) Andreas Victor v. s. e. - d) David Meineke v. s. e. 1643.

*39. Anno . . . hab[en] des hochedlen, g[estr]eng[en] vnnd manhafften herrn Georg von Zweygbergk hinterlassene erben diesses begrebnvs vnndt gewolbe alhier zv s. Marien vnd zv ewigen zeiten erkavfft. Ist im [tref]fen vor Wolffenbvttel blieben im 45 iahr seines alters. Rvhet alhier in gott. G. V. Z. B. Anno C IC I C CXL. Wappen: im schräg geschachten Felde ein mit einem Zweige belegter Schrägbalken, auf dem Helme ein steigender Drache.

*40. Jurgen Hinrich Franck u. s. e. Ao 1785.

*41. a) Thomas Frensell v. s. e. Anno 1656. - b) J. C. Rönnfeldt v. s. e. Ao 1795.

*42. H. Nicolavs Kachel, secretarivs, v. s. e. 1659.

*43. Johann Hinerich Kirchma n mit Querstrich u. s. e. Ano 1748 den 6 Juli. Mit Tischlerwerkzeug.

*44. Hans offerman vnd sinen erven. Dazu ein Merk.

*45. Mette Gvldenbevdels vnd eren erven.

*46. a) Anno d n mit Querstrich i M ccccc - │ - obiit Michael borneke consul. │ - b) Hinrich Gabriel Elscher u. s. e. Ao 1738.

*47. a) Hinrich Haberm[el]. - b) Hans Goldenboch v. s. e. Ao 1761 (?).

*48. Jochim Klinth, Maria Bentschniders v. [i. e.] 1671.

*49. Rosier Hilbergk v. s. e. 1625. Schild mit einem aufwärts halb geöffneten Scheermesser, durch welches eine Blume gelegt ist.

*50. a) Hinrich L ü bke v. s. e. A. 1701. - b) Johann Anthon Pemann, Johann Christofer Anger u. i. e. Ao 1780.

*51. a) H. Evert von der Vehr vnnd seinen erben. Anno 163 . . - b) H. Adamvs Schwasse v. s. e. Anno 1640. - c) Wie auch Johannes Opferman v. s. e. Auf den Ecken Rundungen mit Spuren von Metallplatten.

*52. a) [A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M°] cccc° [iiij] │ sbto p't octam corporis xpi ø d n mit Querstrich s marquardus │ bantzekowe p cōsul. │ A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M° ccc°

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lxxix° fe'i v° │ pentecostes ø margareta [vxor ei9. orate p eis]. - b) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M ccc xc vj │ f'ia iiij p't festū bti iacobi . . . . . . . - c) Anno d n mit Querstrich i m - obiit d n mit Querstrich s Caspar Schwartzkopf consvl. Anno d n mit Querstrich i m - obiit Margareta Flensborch conivnx. Zu a) das Bantzekow'sche Wappen; s. a. a. O. zu Nr. 191. Zu c) das Schwarzkopf'sche, a. a. O. zu Nr. 317. Das Flensburg'sche hat in einem gespaltenen Schilde vorne einen halben Baum an der Theilung, hinten eine halbe Burg und eben dasselbe auf dem Helme. E. Auf dem Eingange des Fußweges nach Gröningsmühle lag früher ein Bruchstück von einem Grabsteine, auf welchem man in einer oberen Reihe las: . . ø gotschalc9 bantzekow . . , und in einer darunter: . . prisce v'gs ø d n mit Querstrich s marquard9 bantzek . .

*53. Avgvstvs Höfer, Catharina Höpken vnd ihren erben. Anno 1686 den 10 Jvly.

*54. a) Clavs Clindt vnd seinen erben. - b) Anna Maria Clinthen gehorig. Anno 16. 9.

*55. a) A n mit Querstrich o d n mit Querstrich i M cccc lix f'ia ij p9 inuouit │ ø peter blomynk │ . . . . . . taleke blomy │ ghe . . . . . . peter blomīghes v'go. orρ │ p eo. ! - b) Berndt Fram vnd seinen erben. Ao 1676. - c) Michel Herlich u. s. e. Anno 1748. Der Stein ist seit 1884 unsichtbar geworden.

*56. a) Inschrift - b) Caspar von Elpen. - c) C. C. Boest u. s. erben. Ao 1795. Zu a) ein Schild. S. a. a. O. zu Nr. 72. Der untere Theil des Steines ist abgehauen. Auf den Ecken ein Kreuz in einem Kreise gleich einem Weihkreuze.

*57. Mag. [G]abri[el] Revsner et haeredvm. Ao 160 .

*58. [D. Casp]ar Swartkopf, synd[icus An]no 1669 !

*59. Da[vi]d Wasserfurer v. s. e. 1676.

*60. Joh. Goyer u. s. e. 1767.

*61. a) Bartelt Gronewald vnd sinen erven. 160 . . - b) Hans Reimers v. s. e. Anno 1688 (?).

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*62. Maria Hanen v. i. e. 1672.

*63. Christian Warcken, Catharina Pingels vnd seinen erben. Ao 1687. Dazu zwei Wappen. Der Schild rechts zeigt einen Schuh und der Helm einen wachsenden Ritter, derjenige links eine Vase mit drei Lilien und dieselben auf dem Helme.

*64. Baltassar von Schonich, Catharina von Stralendorf. Vir obiit anno 1603 die 14 mensis Decemb., vxor obiit a n mit Querstrich o d n mit Querstrich i 1609 die [ve]ro 8 meusis Octob. Inveni portvm, spes el ! fortvna vale. Nil mihi vobiscvm, lvdite nvnc alios. Baltazar de Scheoneich sibi atΦ conivgi vivens ivrae ! heaereditario hoc monvmentvm comparavit atΦ posvit anno domini 1593. Dazu die Wappen der v. Schöneich und der v. Stralendorf. Außerdem findet sich noch ein Stein, auf welchem man liest: Balthazar de Schoneich sibi atů vxori hoc monvmentum vivens comparavit cavetΦ, ne quis alivs nisi se vivo atΦ consentiente in postervm in hoc sepvlchrvm inferatvr. Qvi secvs fecerit, is legibvs de violato sepvlchro teneatvr poenamΦ in iis constitvtam incvrrat 1599. Dazu der v. Schöneich'sche Schild.

*65. Inschrift Der Stein liegt auf dem Hochaltare. Die erste kurze seite ist diesem angepaßt und verhauen, die dann folgende lange wird von dem Altaraufsatze verdeckt, und die andere kurze seite ist theils verhauen, theils abgetreten. Das vxor Conradi steht in erhabenen Buchstaben sehr klein über dem Namen Mechtild. Die Spuren einer Füllung der Schrift mit Pech sind unzweideutig. Man erkennt, daß drei Personen unter Baldachinen in Umrissen auf dem Steine dargestellt waren.

*66. Anno d n mit Querstrich i M cccc xcij ? │ die veneris p xima post ascencōīs d n mit Querstrich i obi[it] │ d n mit Querstrich s mathias van │ brugghe cōsul. . . . - R.

*67. M. Johann Christian Strasbvrg u. s. e. Anno 1749. Von früheren Besitzern zwei Wappen mit geschweiften Schilden; vorne: ein Schild mit einem Querbalken, belegt mit drei

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Lilien, auf dem Helme ein Straußenfederbusch, hinten: im Schilde ein aus einem Schildesfuße aufwachsender Löwe und auf dem Helme ein wachsender Löwe.

*68. Lvdervs vam Stemmen v. s. e. Anno 1645.

*69. Anndreas Diederich Üntz u. s. e. 1759. Dazu ein gekrönter Kringel und Brode.

*70. Conditorivm Joach. Christiani Cochii, s. t. r. assessoris. Anno 1688.

*71. a) Anno 1630 den 7 October ist der │ ehrnvester vnd hochweiser herr Hieronymvs Ribovius, bvrgermeister, seelich im herren │ Christo entschlaffen seines alters im 44. iahre │ Anno 16 - den - [ist] des ehrnvesten vnt │ [hochweisen h. Hieronymi Ribovii,] bvrgermeisters, nachgelassene widtwe - - - - - b) Hr. M. Adrian Christoph Bodeni9, Fr. Elisa - . . betarens u. i. erben. 1711 !

*72. Jochim Schoman, Catha[rina] Ribow[en]. Außerdem zwei Wappen, deren vorderes das Ribow'sche sein könnte; die Unterschriften sind nicht lesbar bis auf den Namen Catharina.

*73. Johan [Chris]to[ffJ Mv[ller], anno Christi 165. den 26. Aprilis, Maria He . . . R[ose]nhart ? . . . Dazu zwei Wappen. Das vordere zeigt im Schilde drei Lilien an Stengeln durch ein querliegendes Aststück gesteckt, auf dem Helme verbunden eine halbe Lilie und einen halben Stern, das hintere einen gevierteten Schild (vielleicht sogar mit Herzschild), das 1. und 4. Feld gespalten und mit je zwei Rosen über einander belegt, im 2. und 3. einen Sparren, oben von zwei Sternen, unten von einer Lilie ? begleitet, auf dem gekrönten Helme ein Horn und einen Flügel, letzterer mit der Figur des 2. und 3. Feldes belegt. Der Stein ist sehr schlechter Qualität und daher in üblem Zustande.

*74. Michel Wittenborch v. s. e. Reste einer kreisförmigen Majuskel=Inschrift. 1 )

 

Vignette

1) 355, b. ergänze [(Old]endorp.
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V.

Rethra

lag auf der Fischerinsel in der Tollense.

Von

Rath Dr. Brückner =Neubrandenburg.

~~~~~~~~~~~

U eber die Lage des berühmten wendischen Heiligthums Rethra sind bekanntlich schon vielfach Untersuchungen angestellt worden, und hat man über die Stelle, an der einst dasselbe stand, die verschiedenartigsten Meinungen ausgesprochen.

In Folge der letzten Excursion, die der Neubrandenburger Alterthumsverein nach der Fischerinsel in der Tollense und nach Wustrow hin unternommen hat, ist es mir völlig zweifellos geworden, daß die Fischerinsel in der Tollense die Stelle von Rethra ist, und daß unter Rethra nicht ein größerer Ort, nicht eine allgemein bewohnte Stadt zu verstehen sei, wie man bis dahin immer angenommen hat, sondern daß Rethra nur allein der Tempel war, daß unter Rethra nur allein der Tempel zu verstehen ist, welcher ganz isolirt auf der Fischerinsel stand.

Daß der Tempel von Rethra auf der Fischerinsel in der Tollense gestanden habe, hat schon Beyer 1 ) ausgesprochen; aber nach seiner Ansicht gab es außer dem Tempel Rethra auch einen


1) Beyer in Jahrb. des Vereins für Meklbg. Gesch. u. Alterthumskunde Band 32, S. 144 ff.: Seitenblicke auf Rethra und Arkona. - Band 37, S. 55 ff.: Die Landwehren und Grenzheiligthümer des Landes der Redarier.
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Ort, eine civitas, welche Rethra genannt wurde. Diese civitas soll das ganze Land Wustrow, das spätere Land Penzlin, umfaßt haben. Gegen diese Auffassung Beyers war Manches einzuwenden. Namentlich ist hervorgehoben worden, daß Beyer's ganze civitas Rethra auf dem Festlande und im alten Gau der Tolenzer liege, während doch Rethra nach den Angaben der Chronisten eine rein insulare Lage hatte und im Gau der Redarier lag.

Rethra war ein gemeinschaftliches Heiligthum der Tolenzer und Redarier. Es geht dies aus mehreren Stellen der alten Schriftsteller hervor. - Als im Jahre 1059 ein Krieg ausgebrochen war zwischen den einzelnen Stämmen der Wilzen oder Leuticier, kämpften auf der einen Seite die Kissiner und Circipanier und auf der anderen Seite die Tolenzer und Redarier. 1 ) Die Veranlassung zu diesem Kriege war nach Helmold die, daß die Tolenzer und Redarier gemeinsam einen besonders hervorragenden Ehrenrang und die Oberherrschaft über die übrigen Slavenstämme beanspruchten, weil alle übrigen Stämme zu ihnen kämen wegen ihres hochberühmten Heiligthumes, in dem das Bild des Radegast verehrt wurde, wegen der dort ertheilten Orakelantworten und wegen der jährlich wiederkehrenden Opferfeste. - In Bezug auf die Lage von Rethra darf man demnach annehmen, daß das gemeinsame Heiligthum beider Volksstämme in der Nähe ihrer Grenzen gelegen hat.

Wo die Gaue der Tolenzer und Redarier zu suchen seien, haben Lisch, 2 ) Boll 3 ) und Wigger 4 ) übereinstimmend und sicher, hauptsächlich aus dem Wortlaut der Stiftungsurkunde des Klosters Broda, nachgewiesen. Nach ihren Ermittelungen wohnten die Redarier im nordwestlichen Meklenburg=Strelitz; die Grenze gegen die weiter westlich wohnenden Tolenzer bildeten die Ufer der Tollense. Westlich vom Tollensefluß und vom Westufer des Sees war man im Lande Tolenz.

Die Fischerinsel, welche wir für Rethra in Anspruch nehmen, lag also nahe der beiderseitigen Gaugrenze, die Insel selbst noch im Gau der Redarier, Wustrow am Westufer der Tollense schon im Gau der Tolenzer.

Außer in Bezug auf ihre Lage im Redariergau, nahe der Grenze von Tolenz, stimmt die Fischerinsel nun auch in sofern mit


1) Vergleiche die Auszüge bei Wigger in Meklenb. Annalen S. 82 u. 83.
2) Jahrb. des Vereins für Meklenb. Gesch. u. Alterthumskunde Theil 3, S. 11 ff.
3) F. Boll, Gesch. des Landes Stargard, Theil 1, S. 17 ff.
4) Dr. Friedr. Wigger, Meklenb. Annalen, S. 120.
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den Angaben der Chronisten über Rethra, als sie eben eine Insel ist.

Wie Adam und Helmold angeben, lag Rethra auf einer Insel und hatte neun Thore. Diese neun Thore scheinen die Veranlassung gegeben zu haben, daß man immer nach einer großen Stadt Rethra gesucht hat. - Aber eine solche Insel, daß auf ihr eine große Stadt, mit neun Thoren im Umkreise, gelegen haben könne, giebt es in keinem einzigen der Meklenburgischen Landseen, und am allerwenigsten im Lande der Tolenzer und Redarier.

Es ist aber auch ganz entschieden ein Irrthum, wenn man annimmt, Rethra sei eine große Stadt gewesen. Es soll sogleich näher nachgewiesen werden, daß unter Rethra nur der Tempel zu verstehen ist, kein bewohnter Ort. Daß bewohnte Orte in der Nähe des Tempels lagen, ist selbstverständlich. Diese Orte waren aber nicht Rethra.

In den Berichten der Chronisten, von denen keiner an Ort und Stelle war, die alle nur aus dem Gedächtniß niederschrieben, was andere ihnen mitgetheilt hatten, die keine klare Vorstellung von der Situation bei Rethra haben konnten, wird immer mit dem Tempel zugleich ein Ort (civitas, urbs) genannt. Diesen Ort haben fast alle Rethraforscher mit Rethra identifizirt und sind dabei auf große Schwierigkeiten in der Erklärung gestoßen. - Hält man aber den Tempel, der allein Rethra hieß, und den benachbarten Ort, den Thietmar Ridegost nennt, und unter dem Wustrow zu verstehen ist, auseinander, so wird Alles leicht verständlich.

Daß unter Rethra einzig und allein nur der Tempel, und zwar ein völlig isolirt stehender Tempel zu verstehen sei, geht deutlich aus den Angaben der Chronisten hervor.

Nach Adam von Bremen und nach Helmold lag Rethra auf einer Insel, zu welcher eine Brücke hinüber führte, über die nur denen der Zugang verstattet wurde, welche entweder opfern oder Orakelantworten ertheilt haben wollten. Pons ligneus transitum praebet, per quam tantum sacrificantibus aut responsa petentibus via conceditur. - Wenn den Einwohnern des Landes der Zugang nach Rethra hinein nicht allgemein und unbedingt jederzeit freistand, sie dasselbe nur unter gewissen Bedingungen betreten durften, und zwar nur dann betreten durften, wenn sie gottesdienstliche Handlungen verrichten wollten, so kann Rethra nur eine Tempelstätte gewesen sein, die nicht zugleich als Wohnplatz diente. Zu dieser Folgerung berechtigt unbedingt die Angabe, daß der Zugang über die Brücke nach Rethra nur denen verstattet war,

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die entweder opfern oder Orakelantworten vernehmen wollten. Diese für Untersuchungen über Rethra so wichtige Angabe ist fast durchweg unbeachtet geblieben oder fehlerhaft aufgefaßt worden. In Schröders Papistischem Meklenburg wird die Frage aufgeworfen: "wie haben es denn die Einwohner selbst gemacht, wenn sie ihrer Geschäfte halber sich über den Graben hinausgemacht? Wie sind sie wieder hineingekommen?" - Die Beantwortung dieser Frage ist allerdings schwer, wenn man Rethra als einen bewohnten Ort auffaßt. Wenn aber Rethra kein bewohnter Ort, nur der Tempel allein war, fällt jede Schwierigkeit fort. Es kann zur Aufstellung einer solchen Frage dann überhaupt nicht kommen. 1 )

Daß nun unsere Auffassung, daß unter Rethra nur allein der Tempel zu verstehen sei, daß Rethra nur allein der Tempel war, die richtige ist, dafür spricht auch die Bedeutung, welche das Wort Rethra hat.

Der Tempel von Rethra war nach Thietmar von ganz besonderer Bedeutung für Alles, was auf Krieg irgendwie Bezug hatte, namentlich für die kriegerischen Unternehmungen der Wenden.

Er berichtet: Der alte, durch mannigfache Irrthümer betrogene heidnische Glaube behaupte, wenn etwa ein bedeutender kriegerischer Aufstand mit seinen wilden Schrecken drohe, daß dann bei Rethra aus dem See ein mächtiger Eber mit weißen, von Schaum umgebenen Hauern hervorkomme und im Schlamme sich wälze, furchtbar die Glieder schüttelnd.

Rüsteten sich die Völker zum Kriege, so besuchten und begrüßten sie zunächst die Götterbilder in Rethra, kehrten sie siegreich zurück, so ehrten sie dieselben durch dargebrachte Geschenke.

In Rethra wurden auch die Feldzeichen aufbewahrt, und nur, wenn es zum Kriege ging, von hier fortgenommen.

Ueber den Ausgang des Kampfes weissagten die Priester theils durch geworfene Loose, theils durch das heilige Pferd, welches über zwei kreuzweise in die Erde gesteckte Wurfspieße hinweg geführt


1) Wie Rethra, so scheinen auch andere slavische Tempelburgen für gewöhnlich unbewohnt gewesen zu sein. Saxo Grammaticus berichtet über Arkona, der Tempelburg des Swantevit: Dieser Gott hatte 300 auserwählte Pferde und ebenso viele Reiter. Diese machten aber nur zu Kriegszeiten die Besatzung der Burg aus. Während des Friedens war die Burg unbewohnt und nur verriegelt; man glaubte, sie bedurfte menschlichen Schutzes nicht, da Swantevit sich dann selbst bewache. Saxo, nach E. Boll: Die Insel Rügen, pag. 25, da mir Saxo selbst nicht zur Hand ist.
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wurde. 1 ) Waren die Vorzeichen günstig, so schritt man zur That, waren die Vorzeichen ungünstig, so wurde das Vorhaben aufgegeben.

So hatte also Rethra in jeder Beziehung für Krieg und kriegerische Unternehmungen eine ganz besondere Bedeutung; es war der Kriegstempel der Wenden.

Als von ganz besonderer Wichtigkeit und Bedeutung für unsere Untersuchung muß nun hier hervorgehoben werden, daß das Wort Rethra eben auch nur Kriegstempel bedeutet. Nach Schafarik 2 ) heißt nämlich in der wendischen Sprache Kriegstempel "Ratara", und da nun nach Jagic' 3 ) das slavische a im deutschen nicht selten in ä umlautet, so ist der Uebergang von Ratara in Rethra leicht erklärlich. Es wird sogar dieser Uebergang um so augenscheinlicher, als bei uns der Uebergang des slavischen a gerade in e mehrfach nachzuweisen ist. So heißen z. B. die beiden in der Nähe von Neubrandenburg liegenden Orte, die jetzt Penzlin und Chemnitz genannt werden, noch in der Stiftungsurkunde des Klosters Broda "Pacelin" und "Caminiz". - Mit a wird in dieser Urkunde auch der - dort als "Radver" bezeichnete - Redariergau geschrieben.

Unter dem weitberühmten Rethra ist also der Kriegstempel zu verstehen, den die Volksgenossen nur zu gottesdienstlichen Handlungen betreten durften.

Daß hiermit das Richtige getroffen ist, ergiebt sich auch daraus, daß der berühmte Name Rethra mit der Ausrottung des Heidenthumes völlig verschwindet, während doch so viele kleine unbedeutende


1) In ähnlicher Weise, wie zu Rethra, wurde auch zu Arkona, dem Tempel des slavischen Götzen Swantevit, die Zukunft erforscht. Sehr anschaulich schildert Saxo Grammaticus das Verfahren. "Zu Weissagungen wurde das Pferd auf folgende Weise gebraucht: Wenn man gegen ein Land Krieg beginnen wollte, so wurde vor dem Tempel eine dreifache Reihe von Spießen, von denen je zwei querüber verbunden waren, in gleicher Entfernung mit den Spitzen in den Boden gesteckt. Zu diesen wurde, wenn der Krieg beginnen sollte, das Pferd nach einem feierlichen Gebet von den Priestern geführt, und wenn es mit dem rechten Fuße zuerst über die Spieße hinüber stieg, so betrachtete man dies als ein günstiges Vorzeichen, schritt es aber auch nur einmal mit dem linken Fuße voran, so änderte man den Feldzugsplan. Es wurde keine Seefahrt unternommen, bevor man auf diese Weise drei günstige Vorzeichen erhalten hatte . . . Auch des Looses bediente man sich, man nahm dazu drei Holzstückchen, welche auf der einen Seite weiß und auf der anderen Seite schwarz waren, und warf sie in den Schooß; lagen die weißen Seiten oben, so bedeutete dies Glück, die schwarzen Unglück." Saxo bei E. Boll a. a. O. pag. 25 - 26.
2) Vergl. Wigger, Annalen S. 119 (4).
3) Jagic', zur slavischen Runenfrage, S. 207.
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Orte noch heute mit ihren alten wendischen Namen genannt werden. - Nach der Christianisirung des Landes und der Zerstörung von Rethra gab es eben keinen Kriegstempel mehr, kein Rethra mehr. - So erklärt sich einfach und ungezwungen das Verschwinden des Namens Rethra. Wäre Rethra ein bewohnter Ort gewesen, würde sich sein Name erhalten haben.

Die vorgetragenen Erörterungen, welche an die Nachrichten von Adam und Helmold anknüpfen, werden hoffentlich schon überzeugt haben, daß Rethra nur allein der Tempel war, den die Eingeborenen nur bedingungsweise betreten durften.

Hiervon wird man sich aber um so mehr überzeugt halten, wenn auch aus Thietmars Angaben ganz dasselbe hervorgeht. Auch aus seinen Angaben erhellt deutlich, daß der Zugang zum Tempel nicht allgemein jedem freistand; - daß der Tempel selbst eine völlig isolirte Anlage war, wird von ihm geradezu ausgesprochen.

Thietmar berichtet von einem Orte, den er in Folge einer Verwechselung mit dem Hauptgötzen, der zu Rethra verehrt wurde, Ridegost nennt. Dieser Ort, von dem später noch genauer die Rede sein wird, hatte drei Thore. Zwei Thore standen, wie der Chronist sagt, allen zum Eingang offen. Damit ist also ausgesprochen, daß das dritte Thor nicht allgemein betreten werden durfte; auf diesem dritten Thore aber gelangte man zum Tempel. Das dritte Thor war, wie es in der Beschreibung Thietmars heißt, das kleinste, führte gegen Morgen hin auf einen Weg zum nahe liegenden See, und zu Dingen, allzuschrecklich anzuschauen 1 ), d. h. der Weg führte hin zu der für den Christen schrecklichen Stätte


1) Die Stelle "tertia (porta) tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat" übersetze ich ganz so, wie dies die beiden Gebrüder Boll gethan haben (vergl. F. Boll, Gesch. d. Landes Stargard, pag. 3, und E. Boll, Gesch. Meklenburgs, pag. 34). - Man hat visu horribile unmittelbar auf mare beziehen und dann übersetzen wollen: Das dritte Thor führte hin auf einen Weg zum nahen, schaudervoll anzublickenden See. - Der Anblick unserer Landseen gewährt aber liebliche, keine schaudervollen Bilder. - Es kann demnach nicht zweifelhaft sein, daß mit dem schaudervoll Anzublickenden (zumal, wenn der Chronist ein christlicher Bischof ist) nur der Platz des heidnischen Götzenkultus gemeint sein kann, den man von dem kleinsten Thore aus erblickte. Dies drückt auch die von mir acceptirte Boll'sche Uebersetzung deutlich aus. - Auch in der von Wattenbach herausgegebenen Uebersetzung der Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit wird das visu nimis horribile nicht unmittelbar auf mare bezogen. Die Uebersetzung lautet dort: Das dritte Thor weist hin auf einen Pfad zum Meere und gewährt einen gar furchtbaren Anblick.
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des heidnischen Götzencultus. Daß hier auf der Stätte des heidnischen Götzencultus auch der Götzentempel stand, ist selbstverständlich. Auch nach Thietmars Angaben also ist der Weg zum Tempel, der aus dem kleinsten Thore hinausführte, nicht allen bedingungslos freigegeben; auch bei ihm finden wir einen deutlichen Hinweis darauf, daß das slavische Heiligthum, der Kriegstempel, Rethra, kein allgemein bewohnter Ort war. Daß der Tempel eine ganz isolirte Anlage war, wird von ihm ausdrücklich geradezu angegeben; an der Stelle, wo der Tempel stand, also an der Stelle des visu nimis horribile, der Stätte des Götzenkultus, war, - wie er sagt, - nil nisi fanum, nichts als der Tempel allein.

Bevor wir nun den Nachweis führen, daß die Stelle, an der dieser isolirte Tempel gestanden hat, auf der Fischerinsel in der Tollense zu suchen ist, müssen wir noch die neun Thore, von denen Adam spricht, näher beleuchten.

Rethra, sagt Adam, hat neun Thore, ist überall von einem tiefen See umgeben, eine hölzerne Brücke gewährt den Uebergang.

Mit dieser Angabe geräth Adam in Widerspruch nicht nur mit Thietmar, der nur von drei Thoren zu berichten weiß, sondern auch in Widerspruch mit sich selbst, mit seinen eigenen Worten. - Nach seiner Angabe lag Rethra in einem tiefen See auf einer Insel, nach welcher eine Brücke hinüberführte, und zwar, was wohl zu bemerken ist, nur eine Brücke, nicht neun. Pons ligneus transitum praebet. - Es ist klar, daß Adams Angaben "neun Thore" und "eine Brücke" bei der insularen Lage von Rethra nicht recht mit einander vereinbar erscheinen. Jedenfalls kann die Insel Rethra die neun Thore nicht im Umkreise gehabt haben. - Wollte man annehmen, die neun Thore hätten am Ufer des Festlandes gestanden oder auf der Brücke hinter einander, so würden einer solchen Annahme die Angaben Thietmars widersprechen. Bei Thietmar vermitteln nur drei Thore den Zugang zum Tempel von Rethra. - Daß diese drei Thore vorhanden sind oder vielmehr sich nachweisen lassen, wird sich herausstellen. Eins von beiden kann aber nur richtig sein, entweder vermitteln drei Thore den Zugang zu Rethra, oder neun.

Mir ist es nicht zweifelhaft, daß die neun Thore Adams in das Reich der Fabel gehören, und durch eine poetische Uebertreibung, wahrscheinlich der drei Thore Thietmars, entstanden sind. Thietmar hat seine Chronik etwa 50 Jahre vor Adam geschrieben und sie dürfte dem letzteren nicht unbekannt geblieben sein. Wie kann es

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nun gekommen sein, daß Adam statt der drei Thore von neun Thoren spricht.

Adam liebt es, seine Belesenheit zu zeigen. Sehr häufig citirt er Stellen aus alten Schriftstellern. Bei Erwähnung des Brückenüberganges über den See nach dem heidnischen Tempel Rethra kommt ihm eine Stelle aus Virgil 1 ) in den Sinn, und im Anschluß an diese Stelle meint er, dieser Uebergang solle bedeuten, daß die verlorenen Seelen derer, welche den Götzen dienen,

novies Styx interfusa cohercet,
der neunfach fließende Styx

umschließt.

Diese Bedeutung hat der Uebergang über die Brücke bei der slavisch=heidnischen Bevölkerung sicherlich nicht gehabt und in sofern ist das Citat hier völlig unmotivirt; für Adam scheint aber der neunfach fließende Styx zu den neun Thoren die Veranlassung gegeben zu haben.

Fassen wir das bisher Erörterte noch einmal kurz zusammen, so hoffe ich einestheils sicher nachgewiesen zu haben, daß Rethra kein bewohnter Ort, sondern, - wie es schon sein Name besagt, - nur allein der Tempel war, und anderentheils dargethan zu haben, daß auf die neun Thore Adams kein großes Gewicht zu legen ist.

Wenn nun, wie ich behaupte, der isolirte Tempel von Rethra auf der Fischerinsel in der Tollense stand, so muß nachgewiesen werden, daß dort

1. slavische Reste vorhanden sind, und

2. daß die örtlichen Verhältnisse bei der Fischerinsel, Wustrow gegenüber, den Angaben der Chronisten vollkommen entsprechen.

Daß slavische Reste vorhanden sind, ist mehrfach durch Untersuchungen dargethan worden.

Im Jahre 1886 wurde bei Anlage eines Canals von Wustrow nach der Tollense eine alte Brücke entdeckt, die vor Zeiten von Wustrow nach der Fischerinsel hinüber geführt hat.

Die Lage und Richtung der Brücke ist noch im Jahre ihrer Auffindung unter Leitung des Herrn Archivrath Schildt 2 ) festgestellt worden, und hat derselbe ausführlich in unseren Jahrbüchern über die Untersuchung berichtet.

Die Brücke wurde ihrer ganzen Ausdehnung nach durch die Wiese verfolgt, (wie es auf umstehender Karte angegeben ist).


1) Virgil, Aeneis, VI, 439, und auch Georg., IV, 480.
2) Jahrb. f. Meklbg. Gesch. u. Alterthumskunde 52, S. 26 und 320.
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Die Brücke liegt jetzt 83 cm unter der Oberfläche der Wiese und fast ebenso tief unter dem Wasserspiegel der Tollense. Diese tiefe Lage ist eine Folge der Aufstauung der Tollense durch Anlage von Mühlen am Ausflusse des Sees bei Neubrandenburg. Die Brücke ist noch vollkommen wohl erhalten. Bei der Freilegung derselben in der Wiese sieht man querüber Planke an Planke liegen, die dann durch seitliche Längstplanken in ihrer Lage befestigt sind, wie es die Zeichnung angiebt.

Inschrift

Daß die aufgefundene Brücke, obgleich sie nicht bis auf die Insel hin verfolgt werden konnte, nach der Fischerinsel hinüber geführt hat, ist ganz zweifellos. Ein Blick auf den Situationsplan läßt dies sofort deutlich erkennen.

Die Auffindung und Untersuchung der Brücke gab die Veranlassung, daß auf Anregung des Neubrandenburg. Alterthumsvereines am 4. Januar 1887 nochmals eine Excursion nach der Fischerinsel und nach Wustrow hin unternommen wurde. Außer einer nochmaligen Angrabung der Brücke erstreckte sich die Untersuchung diesmal auf das ganze Terrain der Fischerinsel.

Zur Zeit steht auf dieser Insel ein kleines, dem Fischereibetriebe dienendes Haus. - Spuren früherer Gebäude sind, wie die Aufgrabungen nachgewiesen haben, nur an zwei Stellen auf der Insel vorhanden.

An der einen Stelle, - in der Wiese, nördlich von dem jetzigen Hause, - fand man Spuren eines mittelalterlichen Gebäudes. Man stieß nämlich in etwa 40 cm Tiefe hier auf ein Fundament von Feldsteinen und wurden in dem ausgehobenen

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Erdreich verschiedene Alterthümer aufgefunden. 1 ) Slavische Sachen waren unter diesen Alterthümern nicht vertreten. Die ältesten Dinge, die hier gefunden wurden, waren, - wie z. B. ein aus blaugrauer, hart gebrannter Thonmasse bestehender Netzsenker - mittelalterlichen Ursprunges.

Die zweite Stelle, an welcher Spuren früherer Bebauung nachgewiesen wurden, ist der Platz, auf dem jetzt das Fischerhaus steht. Hier kam man westlich und nördlich unmittelbar neben dem Hause, in einer Tiefe von 1 Meter und im Niveau des Grundwassers auf eine rostförmige Holzpackung von überkreuz liegenden, theilweise gespaltenen Stämmen. In dem ausgehobenen Erdreich wurden verschiedene Alterthümer 2 ) gefunden, zuunterst über der rostförmigen Holzpackung ornamentirte Scherben von ausgeprägt slavischem Charakter.

Auch die in der Wiese bei Wustrow aufgefundene Brücke, sowie auch der Rost, auf dem die Scherben gefunden wurden, sind zweifellos slavischen Ursprunges. - Aus vorslavischer, altgermanischer Zeit können diese im Sumpf liegenden Anlagen nicht herstammen, weil die alten Germanen Anlagen auf Höhenpunkten vorzogen; ebensowenig können sie aber aus nachslavischer Zeit stammen, da sie jetzt unter dem Wasserspiegel der Tollense liegen, und bald nach der Christianisirung des Landes die Tollense durch Anlage der Mühlen zu ihrem jetzigen Niveau aufgestauet wurde.

Es leidet keinen Zweifel, sowohl die Brücke in der Wiese bei Wustrow, als auch die rostförmige Holzpackung auf der Insel sind sicher Anlagen der Slavenzeit.

Als ein ganz besonders wichtiges Resultat der Untersuchung muß man dann aber noch den Nachweis bezeichnen, daß auf der Fischerinsel von jeher nur eine eng umschriebene Stelle bebauet war, und daß slavische Reste nur an der Stelle des jetzigen Fischerhauses in der Tiefe über dem Rost gefunden wurden. Zur Slavenzeit ist sicher nur ein einziges Bauwerk auf der Insel vorhanden gewesen.

Wenn nun die isolirte slavische Baustelle auf der Fischerinsel über dem Rost die alte Tempelstätte, die Stelle von Rethra, ist, so muß nachgewiesen werden, daß die örtlichen Verhältnisse bei der Fischerinsel, Wustrow gegenüber, den Angaben der Chronisten voll=


1) Die Funde sind ausführlich namhaft gemacht in den Verhandl. d. Berl. anthropolog. Gesellschaft, 1887, pag. 497.
2) Die einzelnen Fundobjecte finden sich der Reihe nach aufgezählt in den Verhandl. d. Berlin. anthropolog. Gesellschaft, 1887, S. 497 - 98.
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kommen entsprechen. Wir werden die Angaben der Reihe nach durchgehen und uns überzeugen, daß diese Uebereinstimmung vorhanden ist.

Was zunächst die Angaben von Adam und Helmold betrifft, so war nach denselben:

1. Rethra überall von einem tiefen See umgeben; es lag also auf einer Insel. Daß die Stelle, die wir für Rethra in Anspruch nehmen, ganz dem entspricht, ist zweifellos.

2. Eine hölzerne Brücke führte nach Rethra hinüber. Das Vorhandensein dieser Brücke ist für unsere Lokalität sicher nachgewiesen.

3. Rethra lag im Gau der Redarier. Es wurde bereits angegeben, daß nach den Untersuchungen von Lisch, Boll und Wigger der Gau der Redarier im nordwestlichen Meklenburg=Strelitz, dem Lande Stargard zu suchen ist. Daß hier im Lande Stargard Rethra lag, scheint auch noch im 16. Jahrhundert allgemein bekannt gewesen zu sein; wenigstens wird dies von Albert Krantz 1 ), Michael Frank 2 ) und Peter Lindenbergius 3 ) ausdrücklich angegeben.

Die Grenze zwischen den Gauen der Tolenzer und Redarier verlief nach den angestellten Untersuchungen zwischen Wustrow und der Fischerinsel am Seeufer, - von Norden nach Süden in der Richtung, wie sie in der punktirten Linie auf der Karte weiter geht. Westlich von dieser Grenzlinie war Gau der Tolenzer, östlich Gau der Redarier. Diese alte Grenzlinie markirt sich heute noch in mehrfacher Beziehung; westlich von der Linie ist Wustrower Gebiet, östlich Neubrandenburg, - westlich Meklenburg=Schwerin, östlich Meklenburg=Strelitz, - westlich der wendische Kreis, östlich Land Stargard. Die Insel in der Tollense lag sicher im Gau der Redarier, wie sie denn noch heute zum Lande Stargard gehört.

4. Rethra lag in einer Entfernung von vier Tagereisen von Hamburg. Daß dies für alle Punkte an der Tollense und Lieps zutreffen würde, ist wiederholt nachgewiesen.

5. Rethra hatte neun Thore. Ueber diese neun Thore haben wir uns bereits ausgesprochen; von den drei Thoren, die Thietmar kennt, wird sogleich die Rede sein.

Die Nachrichten Thietmars sind vollkommen verschieden von dem, was Adam und Helmold über die Situation bei Rethra angeben, aber auch sie entsprechen vollkommen, und, - wie man sich


1) Albert Krantz, Vandalia, Anno 1519.
2) Baltische Studien, 1880, S. 57. Die Nachrichten vom Jahre 1590.
3) Chron. Rostoch. Lib. I, c. 8, pag. 35. Anno 1596.
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überzeugen wird, - bis ins Kleinste genau den örtlichen Verhältnissen bei der Fischerinsel und Wustrow.

Thietmar berichtet von einem Orte, von dem der Weg ausging, der nach der Stätte des heidnischen Götzencultus hinführte. - Dieser Ort, den Thietmar aus einer Verwechselung mit dem Hauptgötzen, der zu Rethra verehrt wurde, Ridegost nennt, kann, wenn Rethra auf der Fischerinsel lag, nur Wustrow gewesen sein. Von diesem Orte heißt es, er sei tricornis, dreispitzig, gewesen.

Wie der Situationsplan zeigt, ist bei Wustrow zwischen den aufsteigenden Höhen, welche die Tollense umgeben, einerseits und andererseits dem Seeufer und der Wiese für eine Ansiedelung nur ein beschränktes günstiges Bauterrain vorhanden. Ebenes, ausreichend breites Bauterrain befindet sich nur in dem Thaleinschnitt, welcher sich zwischen die Höhen hinein erstreckt, und südlich von dem Thaleinschnitt längst des Fußes der Höhen. Auf diesem günstigen winkelförmigen Bauterrain stehen heute die Gebäude von Wustrow; sie stoßen bei der Mühle in spitzem Winkel zusammen. Der Winkel, den die Gebäude hier bilden, und die beiden Enden der Schenkel des Winkels geben dem Orte eine Figur, die ganz deutlich dreispitzig, tricornis, ist. - Eine gleiche Figur müssen der Terrain Beschaffenheit nach die Gebäude des Ortes zur Slavenzeit auch gebildet haben. Wie jetzt Wustrow tricornis erscheint, muß der Ort, der zur Slavenzeit hier stand, und den Thietmar Ridegost nennt, auch tricornis, dreispitzig, gewesen sein.

Von diesem dreispitzigen Orte der Slavenzeit, heißt es nun bei Thietmar, er habe drei Thore gehabt. Die beiden größeren Thore standen allen zum Eingang offen; sie sind also landeinwärts zu suchen und müssen an den Schenkeln des Winkels gelegen haben.

Das dritte kleinere Thor, welches, - wie Thietmar sagt, - gegen Morgen blickte, führte hin auf einen Weg zum "nebenliegenden" nahen See. - Man wird sich überzeugen, wie genau diese Angaben mit der Oertlichkeit stimmen. - Wie der Situationsplan zeigt, konnte bei Wustrow (oder Ridegost) nur von einem gegen Morgen liegenden Thore der Weg zu dem ganz nahe gelegenen See ausgehen. Die örtlichen Verhältnisse decken sich hier vollständig genau mit den Angaben des Chronisten.

Auf dem Wege, der zum See hinführt, - heißt es dann weiter, - gelangt man dann zu dem visu nimis horribile, zu der Stätte des heidnischen Götzencultus. Daß diese Stätte auf einer Insel lag, wissen wir aus Adams Angaben. Der Weg zur

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Stätte der Götzenverehrung führte also aus dem kleinsten Thore gegen Morgen an den See, und über die Brücke nach der Insel.

Nach Thietmar war vor dem kleinsten Thore nichts, als der Tempel ganz allein. Anders ist die allerdings etwas unklar lautende Stelle: "in eadem (porta) nil nisi fanum" nicht zu verstehen.

Nachdem nämlich zuerst der Weg beschrieben ist, der aus dem kleinsten Thore hinausführte an den "neben liegenden" See, und zur Stätte der Götzenverehrung, auf welcher doch nur der Tempel gestanden haben kann, heißt es dann weiter, wenn man wörtlich übersetzen will: in diesem (dritten) Thore ist nichts, als ein Tempel. Aber in einem Thore kann man keinen Tempel erbauet haben. 1 ) In Berücksichtigung aller Umstände kann der Sinn nur sein: vor diesem Thore ist nichts als ein Tempel. Wenn nämlich klar angegeben wird, daß die Stätte der Götzenverehrung vor dem kleinsten Thore lag, so kann man auch hier nur den Tempel suchen, und nach dem, was Adam über die insulare Lage des Tempels berichtet, kann derselbe nur auf der Insel gestanden haben.

Nun heißt es bei Thietmar: dort, wo der Tempel stand, war nil nisi fanum, nur der Tempel ganz allein. - Daß auf dem ganzen Wege durch die Wiese (über die Brücke) bis auf die Insel hin zur Slavenzeit nur ein einziges Bauwerk vorhanden war, hat unsere Untersuchung sicher dargethan. Es ist durch dieselbe ein sehr deutlich redender Beweis für die völlige Uebereinstimmung der


1) Man hat mir dies freilich bestreiten wollen und mir entgegen gehalten, unter porta könne auch ein Engpaß zwischen Hügeln oder Bergen verstanden werden; man spreche von einer porta Westphalica, und in der Nähe von Penzlin sei ein Schluchtweg, welcher "isern Purt" genannt werde; in derartigen Thoren könne man sich wohl einen Tempel erbauet denken. Aber an ein solches Thor kann sicherlich nicht gedacht werden, wenn von einer Stadt mit drei Thoren, und speciell von einem Thore dieser Stadt die Rede ist, welches unmittelbar am Wasser lag.
Die fragliche Stelle bei Thietmar hat wegen ihrer Unklarheit zu verschiedenen Conjecturen Veranlassung gegeben. Man hat statt portae "partes" lesen wollen, und übersetzt: in diesem dritten Theile (der Stadt) ist nichts als ein Tempel. Ich habe vermuthet, es könne statt eadem "eodem" (tramite) heißen: auf diesem Wege ist nichts als ein Tempel. Ich habe mich dann in Dresden, woselbst sich der Codex befindet, der von Thietmars eigener Hand geschrieben sein soll, über die Lesart des Ur=Textes erkundigt und in Erfahrung gebracht, daß deutlich zu lesen ist portae und in eadem. Man muß sich also mit dieser etwas unklaren Lesart abfinden. In Berücksichtigung aller Umstände kann man aber die Stelle nur verstehen "vor diesem Thore".
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in Rede stehenden Oertlichkeit mit den Angaben der Chronisten geliefert worden.

Daß die so verschieden lautenden Berichte der Chronisten doch alle mit der ganzen Situation bei der Fischerinsel und Wustrow zusammenstimmen, und auch dem vollkommen entsprechen, was durch die Excursion ermittelt wurde, darin wird man jedenfalls ein schwerwiegendes Moment nicht verkennen für die Richtigkeit der Auffassung, die Fischerinsel sei die Stelle von Rethra.

Dieser Auffassung entspricht auch das Wort "mare", welche Bezeichnung Thietmar für den See gebraucht, zu dem der Weg aus dem kleinsten Thore hinführte. Da Rethra im Gau der Redarier und also im Binnenlande lag, so ist unter dem mare jedenfalls ein Landsee zu verstehen, und wenn der Ausdruck wohl nicht ohne Absicht gewählt wurde, kann man nur annehmen, daß derselbe einen großen Landsee hat bezeichnen sollen. Der größte See im alten Redariergau und in ganz Meklenburg=Strelitz ist die Tollense. Wir haben also auch in dem Ausdruck mare für einen Landsee einen Hinweis darauf, daß Rethra auf der Insel in der Tollense lag.

Nach Thietmars Angaben soll der Ort, vor dessen kleinstem Thore der Tempel lag, von allen Seiten von einem großen Walde umgeben gewesen sein. Daß dieser Wald in seiner ganzen Größe bei der starken Lichtung unserer Wälder nicht mehr vorhanden sein kann, bedarf keines Beweises. Ansehnliche Reste des früheren Waldes umkränzen aber noch heute größtentheils die Ufer der Tollense.

Schließlich sei noch bemerkt, daß Beyer darauf hingewiesen hat, die Insel, auf der Rethra stand, müsse am Westufer eines Sees liegen, weil man aus dem kleinsten Thore gegen Morgen an den See gelangte. Eine dem ganz entsprechende Lage hat die Fischerinsel; auch von ihr aus blickt man gegen Morgen auf den See und hat hier den größten Theil der Wasserfläche unmittelbar vor sich.

In Uebereinstimmung mit den Berichten der Chronisten haben wir also für die Fischerinsel als Rethra ermittelt:

eine Lage im Gau der Redarier,
eine Lage an der Grenze zwischen Tolenz und Radver (dem Gau der Redarier),
eine insulare Lage,
eine Lage in einem großen See,
eine Lage auf einer Insel am Westufer des Sees,
eine Brücke slavischer Anlage, die nach der Insel hinüberführte,

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einen Ort am Festlande, von dem die Brücke ausging, der tricornis, dreispitzig, erscheint,
eine Lage des Sees gegen Morgen von diesem Orte, so daß also das (kleinste) Thor dieses Ortes, welches auf den Weg zum See hinführte, gegen Morgen schaute,
einen Weg, der gegen Morgen auf den See und (über die Brücke) auf die Insel zuführte,
auf diesem Wege bis auf die Insel hin nur eine einzige Baustelle aus slavischer Zeit - auch von dieser Baustelle aus einen Blick gegen Morgen auf den See,
slavische Reste auf der Insel,
eine entsprechende Entfernung von Hamburg,
Reste des großen Waldes, welcher einst den See umzog.

Daß bei dieser so ganz entschiedenen und großen Uebereinstimmung, welche die Fischerinsel mit den Berichten der Chronisten schon allein der Lage nach hat, die Aufmerksamkeit nicht schon längst auf dieselbe hingelenkt wurde, ist nur dadurch zu erklären, daß man, befangen in der Idee, Rethra sei eine große und volkreiche Stadt gewesen, immer nach einer entsprechenden Oertlichkeit gesucht hat. Eine große Stadt war allerdings auf der Fischerinsel nicht unterzubringen. Deshalb verlegte auch Beyer, welcher bereits 1867 zu der Ueberzeugung gekommen war, daß der Tempel von Rethra auf der Insel in der Tollense müsse gestanden haben, seine civitas Rethra auf das Festland bei Wustrow. - Daß gegen diese Auffassung manches einzuwenden war, ist bereits oben gesagt worden. - Wenn nun aber, wie ich bestimmt hoffe, sicher nachgewiesen zu haben, Rethra keine große volkreiche Stadt, sondern nur allein der Tempel war, dann ist die Uebereinstimmung der Fischerinsel mit den Angaben der Chronisten über Rethra jedenfalls so augenscheinlich und frei von Widersprüchen, daß man die sichere Ueberzeugung gewinnen muß, die Fischerinsel in der Tollense ist die Stelle von Rethra.

 

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VI.

Entgegnung

auf die vorstehende

Abhandlung des Herrn Raths Dr. Brückner.

Von

Archivrat Dr. Schildt.

~~~~~~~~~~~~~~

I n meinem "Castrum Wustrow" überschriebenen Bericht über die Auffindung der Holzbrücke bei Wustrow (abgedruckt im Jahrb. 52, S. 25 ff.) mußte ich mir auch die Frage stellen, ob auf der Fischerinsel im Tollense=See, zu welcher Insel jene Brücke augenscheinlich geführt hat, Rethra könne gelegen haben, denn schon früher glaubte man hier die alte Tempelstätte Rethra gefunden zu haben. Ich kam jedoch zu der Ueberzeugung, daß unzweifelhaft das castrum Wustrow auf der Fischerinsel (a. a. O., S. 29) und die Villa (das Dorf) Wustrow an der Stelle des heutigen Dorfes gelegen haben und verneinte darum die Frage nach Rethra außer diesem auch aus folgenden Gründen:

1. Rethra soll nach dem Zeugniß der alten Chronisten im Lande der Redarier gelegen haben, und Wustrow castrum cum villa (also auch die Fischerinsel) lag, wie sich urkundlich sicher nachweisen läßt (Jahrb. 52, S. 31, 32), nicht im Lande der Redarier.

2. Ein wendischer Ort, der sonst den Namen Rethra führte und unter diesem Namen berühmt wurde, kann nicht später Wustrow genannt sein. Der Name Rethra konnte meines Dafürhaltens in

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einen andern wendischen so schwer verwandelt werden, daß ich an diese Möglichkeit nicht eher glaube, bis ich unumstößliche Beweise dafür habe.

Schon vor Veröffentlichung meines Berichtes bekannte sich der Herr Bürgermeister Dr. Piper zu Penzlin in einem Zeitungsartikel (Tägl. Rundschau vom 8. December 1886) zu der Ansicht, daß die Fischerinsel die Stätte Rethras sei, und nach dem Erscheinen meines "Castrum Wustrow" suchte der Herr Rath Dr. Brückner zu Neubrandenburg in einer längeren Abhandlung (abgedruckt in den Verhandlungen der Berliner anthropologischen Gesellschaft, 1887. S. 492 ff.) darzuthun, daß Rethra müsse auf der Fischerinsel gestanden haben. Die in dieser Abhandlung ausgesprochenen Gedanken sind in dem vorstehenden Aufsatz Brückner's über Rethra in etwas veränderter Form und zum Theil erweitert wieder veröffentlicht.

In keiner dieser beiden Veröffentlichungen hat Herr Rath Brückner darauf Rücksicht genommen, daß ich eine andere Meinung, als die seinige ist, in unsern Jahrbüchern vertreten habe. Er hat nicht einmal mitgetheilt, daß eine andere Meinung von mir ausgesprochen ist, folglich allerdings auch nicht nöthig gehabt, sich um die Widerlegung meiner Beweisgründe zu kümmern.

Leider spricht er sich auch darüber nicht aus, wo denn das urkundlich nachgewiesene castrum Wustrow unterzubringen ist, wenn es nicht auf der Fischerinsel soll gelegen haben.

Ich bin nun der Ansicht, daß man der Erforschung der Wahrheit besser dient, wenn man eine gegentheilige Behauptung zu widerlegen sucht, als wenn man sie unbeachtet bei Seite liegen läßt, und bedaure aus diesem Grunde, daß mein "Castrum Wustrow" von Herrn Rath Brückner nicht einer Widerlegung unterzogen wurde. Wäre mir nachgewiesen, daß ich in meinen Behauptungen und in meiner Beweisführung geirrt hätte, dann wäre ich gerne bereit, mich zu einer besser begründeten Ansicht zu bekennen. Da mir nun aber nichts Falsches und Irriges nachgewiesen ist, und mir die Brückner'schen Beweise nicht kräftig genug sind, mich zu der Lehre von dem Fischerinsel=Rethra zu bekehren, so bleibe ich zunächst bei meinem alten Glauben.

Brückner macht für seine Beweisführung die Berichte aus den mittelalterlichen Chronisten Thietmar v. Merseburg, gest. 1018, Adam v. Bremen, um 1075, und Helmold, Pfarrer zu Bosau um 1170, grundleglich.

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Diese Berichte lauten:

Thietmar VI, c. 17: Est urbs quaedam in pago Riedirierun, Riedegost nomine, tricornis ac tres in se continens portas, 1 ) quam undique silva ab incolis intacta et venerabilis circumdat magna. Duae ejusdem portae cunctis introeuntibus patent, tertia, quae orientem respicit et minima est, tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat. 2 ) In eadem est nil nisi fanum de ligno artificiose compositum, quod pro basibus diversarum sustentatur cornibus bestiarum. (Außen ist der Tempel mit Götterbildern geschmückt.) Interius autem dii stant manu facti, sinugulis nominibus insculptis, galeis atque loricis terribiliter vestiti, quorum primus Zuarasici dicitur et pre caeteris a cunctis gentilibus honoratur et colitur. - - - Testatur antiquitas errore delusa vario, si quando his (den Wenden) saeva longae rebellionis asperitas immineat, ut e mari predicto aper magnus et candido dente e spumis lucescente exeat seque in volutabro delectatum terribili quassatione multis ostendat.

Adam II, 18: Sunt et alii Slavoniae populi, qui inter Albiam et Oddaram degunt. - - Inter quos medii et potentissimi omnium sunt Retharii, civitas eorum vulgatissima Rethre, 3 ) sedes ydolatriae. Templum ibi magnum constructum est demonibus, quorum princeps est Redigast. Simulacrum ejus auro, lectus ostro paratus. Civitas ipsa novem portas habet undique lacu profundo inclusa; pons ligneus transitum praebet, per quem tantum sacrificantibus aut responsa petentibus via conceditur. Ad quod templum ferunt a civitate Hammaburg iter esse quatuor dierum.

Helmold I, 21: Quatuor autem sunt populi eorum, qui Luticii sive Wilzi dicuntur, quorum Kycinos atque Circipanos citra Panim, Riaduros sive 4 ) Tholenzos cis 5 ) (?) Panim habitare


1) Der Corvey'sche Codex (jetzt in Brüssel) setzt hinzu: unaquaeque per singula cornua.
2) quae nulli facile patet setzt der Corvey'sche Codex hinzu.
3) Auch bei Adam III, 50 heißt es von Bischof Johann von Meklenburg: caput vero ejus desectum quod pagani conto praefigentes in titulum victoriae deo suo Redigast immolarunt. Haec in metropoli Sclavorum Rethre gesta sunt 4 Idus Novembris (1066). Auch Helmold I, 2 sagt - nach Adam - Rethre, ebenso I, 16 auf einer nicht aus Adam entnommenen Stelle.
4) So nennt Helmold auch in der von ihm sonst ganz aus Adam geschöpften Stelle I, 2 in einem Einschiebsel diese Völker.
5) I, 2 sagt Helmold nach Adam richtig cis und trans.
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constat. Inter hos de fortitudine et potentia valida orta est contentio, siquidem Riaduri sive Tholenzi propter antiquissimam urbem et celeberrimum illud fanum, in quo simulacrum Radigast ostenditur, regnare volebant, adscribentes sibi singularem nobilitatis honorem eo, quod ab omnibus populis Slavorum frequentarentur propter responsa et annuas sacrificiorum impensiones.

Wollen wir annehmen, daß die Berichte dieser Chronisten zuverlässig sind (ich glaube es freilich nicht so ganz), so ergeben sich aus ihnen folgende geschichtliche Resultate:

Nach Thietmar giebt es im Gau der Redarier eine Stadt, Riedegost genannt, welche dreieckig (?) sich ausdehnt, 3 Thore hat und rings von einem großen, für heilig gehaltenen Walde umgeben wird. Das kleinste der Stadtthore, welches nach Osten hin liegt, führt auf einen kleinen Weg beim Meere (See) und zu einem Götzentempel.

Diese sogenannte Stadt lag also nicht auf einer Insel des Tollense=Sees, weil dort so große Inseln, die einen Ort mit einem großen Walde bergen können, nicht vorhanden sind. Es wird auch nicht gesagt, daß der Tempel auf einer Insel lag, wohl aber, daß man ihn in der Nähe eines Sees zu suchen hat.

Nach Adam lag 4 Tagereisen von Hamburg im Gebiet der Redarier rings von einem See umgeben, also auf einer Insel, eine allgemein bekannte Stadt mit Namen Rethra. Diese Stadt hatte neun Thore, aber nur einen Zugang vom Festlande, durch eine Holzbrücke vermittelt, die nur denjenigen zu betreten vergönnt war, welche zu religiösen Zwecken die Stadt besuchen wollten. Hier in Rethra befand sich nämlich der berühmte Götzentempel, in welchem vorzugsweise Radegast verehrt wurde.

Adams Stadt mit ihren neun Thoren lag also auf einer Insel, aber auf der kleinen Fischerinsel sicher nicht, das brauche ich wohl nicht erst zu beweisen.

Helmold unterscheidet Redarier und Tollenser hier nicht, er sagt nur Riaduri sive Tholenzi. Nach ihm lag im Gebiet der Redarier oder Tollenser eine Stadt und ein Tempel des Radegast, der von allen slavischen Völkern verehrt wurde.

Ich glaube nicht, daß wir aus Helmolds Mittheilung schließen können, Rethra habe auf der Fischerinsel gelegen.

Buchstäblich für wahr halten kann Brückner diese Berichte also nicht, wenn er aus ihnen seinen Beweis führen will. Das thut er aber auch nicht, sondern er hält die Angaben der Chronisten soweit für zuverlässig und beweiskräftig, als sie ihm für seinen

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Zweck zu passen scheinen, im übrigen erklärt er sie für falsch und verweist sie "in das Reich der Fabel." So gelingt es ihm zu der Behauptung zu kommen, daß 13 thatsächliche Verhältnisse, übereinstimmend mit den Berichten der Chronisten, für die Fischerinsel als Rethra ermittelt seien.

Unterzieht man diese Ermittelungen einer genaueren Untersuchung, so ergiebt sich nach meiner Meinung aus denselben noch kein Beweis für Brückner's Fischerinsel=Rethra. Denn die Behauptung, die Fischerinsel habe

1. "eine Lage im Gau der Redarier", ist zunächst nach den urkundlichen Zeugnissen falsch. Die Grenze der Redarier und Tollenser (einschließlich der Bewohner des Gaues Wustrow) bildete u. a. zwar der Tollense=See, aber diese Grenze lief nicht an dem Westufer entlang, wie Brückner es "nach den angestellten Untersuchungen" behauptet, das beweisen schon Lisch (Jahrb. VII, S. 1 ff., bes. 19) und F. Boll (Stargard I, S. 48). Wie weit thatsächlich der See einerseits von den Redariern, andererseits von den Tollensern besessen wurde, wird sich sicher nie ermitteln lassen (das hing auch wohl von den jeweiligen Verhältnissen ab), daß aber die nur am Ostufer wohnenden Redarier eine Insel, ganz nahe an der Westküste gelegen, wie die Fischerinsel, sollten in Besitz gehabt haben, ist völlig unwahrscheinlich und widernatürlich, zumal da von dieser Insel eine Brücke nach dem Westufer führte.

Wenn heute diese Insel im Besitz der Stadt Neubrandenburg ist, so ändert das an der alten Sachlage nichts. Denn wenn auch unsere heutigen Verhältnisse es ermöglichen, daß man Grenzen zieht, die der natürlichen Lage nicht entsprechen, so war das keineswegs zu den Zeiten der Wenden der Fall. Wie aber die heutigen Grenzverhältnisse sich entwickelt haben, d. h. wie der ganze Tollense=See, "soweit die Bulgen schlagen," in der christlichen Zeit zuerst dem Kloster Broda verliehen war und von diesem bald der Stadt Neubrandenburg abgetreten wurde, ist hinlänglich bekannt (Beyer, Jahrb. 37, S. 69). Die Neubrandenburger würden es jedoch, seit sie im Besitz der Fischerinsel waren, nie zugegeben haben, daß man von Wustrow aus eine Brücke nach der Insel hinüber geschlagen hätte, auch würde von Wustrower Seite dazu das Verlangen schwerlich vorhanden gewesen sein.

Brückner behauptet für die Fischerinsel

2. "eine Lage an der Grenze zwischen Tolenz und Radwer (dem Gau der Redarier)". Dies lasse ich gern gelten, aber diese Eigenschaft hat erstens die Fischerinsel mit manchem andern Ort

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gemein und zweitens steht es noch nicht unzweifelhaft fest, daß Rethra an der Gaugrenze gelegen hat.

Unbedenklich kann zugegeben werden, daß die Fischerinsel

3. "eine insulare Lage" hat, aber diese hat auch jede Insel. Die Uebereinstimmung

4. der "Lage in einem großen See" mag in Bezug auf Adams: "undique lacu profundo inclusa" halbwegs gelten, wenn man es nicht so genau nimmt. Sonst ist für den Begriff profundus das Wasser zwischen der Fischerinsel und dem Westufer nicht tief genug und profundus selbst mit "groß" nicht gerade genau übersetzt. Mit Thietmars Bericht ist aber für die Fischerinsel keine Uebereinstimmung vorhanden, und Helmold sagt nichts von einem großen See und von einer Insel in demselben.

5. "Eine Lage auf einer Insel am Westufer des Sees" ist von Adam und Helmold nicht verlangt; von Thietmar zwar eine Lage am Westufer, aber nicht auf einer Insel.

6. "Eine Brücke slavischer Anlage, die nach der Insel hinüberführt", wie sie Adam und zwar er allein verlangt, war vorhanden; aber diese Brücke hatte doch wohl den Zweck, das castrum Wustrow mit der gleichnamigen villa zu verbinden, denn nach den urkundlichen Mittheilungen lagen in dieser Gegend Wustrow castrum cum villa. Jedenfalls aber ist die Brücke ein Beweis, daß die Fischerinsel in engster Beziehung zu dem Westufer, also zum Lande Wustrow stand, und dann kann sie gerade nach Adams Bericht nicht den Radegasttempel getragen haben da dieser im Gebiet der Redarier liegen soll, zu dem das Land Wustrow nicht gehörte.

Was nun

7. die "urbs tricornis" des Thietmar anbetrifft, so heißt tricornis zunächst dreihörnig. Das Wort ist eigentlich nur zu gebrauchen von einer hornartigen Erhebung über eine Fläche, es scheint aber hier auf eine Gestaltung in der Fläche übertragen zu sein, wie wir auch heute noch einzelne Ackerstücke plattdeutsch hören nennen. Der Ort, der hier nun tricornis sein soll (so gut ist es nach meiner Ansicht freilich mancher Ort), führt aber den slavischen Namen Wustrow und liegt nicht in pago Riedirierun, wie Thietmar es verlangt.

8. von Wustrow aus ist allerdings die "Lage des Sees gegen Morgen" (Thietmar), aber das ist bei allen Orten der Fall, die am Westufer eines Sees liegen.

Die nächste (9.) Uebereinstimmung ist eine Wiederholung von 6 und 8.

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10. Die "einzige Baustelle" ist noch nicht endgültig erwiesen. Ich habe selbst die Neubrandenburger Untersuchung am 4. Juni 1887 mit angesehen und weiß daher, daß die Fischerinsel nur an einigen wenigen Stellen durch Grabungen untersucht wurde und daß deshalb noch immer an andern Stellen alte Baureste können in der Erde verborgen liegen. Aber mag hier immerhin nur ein Gebäude gestanden haben, so muß dies noch lange nicht der Tempel des Radegast gewesen sein. Aus den urkundlichen Zeugnissen ist zu schließen, daß hier vielmehr einst die wendische Burg Wustrow lag. Der "Blick gegen Morgen" ist eine Uebereinstimmung, die denen in 8. und 9. so ähnlich sieht, daß sie eine Wiederholung genannt werden kann.

11. Die "slavischen Reste" finden sich meistens überall, wo einmal Slaven gewohnt haben und beweisen darum recht wenig für Rethra.

12. Die "entsprechende Entfernung von Hamburg", nämlich entsprechend dem Bericht Adams von 4 Tagereisen, ist meines Erachtens durchaus falsch. Die Fischerinsel liegt von Hamburg in gerader Linie etwa 30 Meilen entfernt, das macht eine Wegelänge von 35 bis 40 Meilen, die auf etwa 8 Tage müssen veranschlagt werden. Der Annalista Saxo (a. 983) macht aus Adams 4 Tagereisen 14.

Was sind aber endlich

13. "die Reste des großen Waldes"? Die Bäume, welche jetzt in der Nähe des Tollense=Sees stehen, stammen gewiß nicht mehr aus slavischer Zeit. Wann sind sie gepflanzt und was war vor ihnen an ihrer Stelle? Wann ist der Wald um Wustrow herum ausgerodet, dessen Raum jetzt große Kornfelder und Wiesen einnehmen? Und giebt es nicht ebenso gut wie hier auch anderswo "Reste eines großen Waldes"?

Ich muß es nun dem Urtheil anderer überlassen, ob nach diesen meinen Bedenken die Fischerinsel für Rethra gehalten werden kann oder nicht. Vielleicht findet Herr Rath Brückner bei seinem eifrigen Forschen neue Beweisgründe und überzeugt mich durch dieselben zu seiner Ansicht. Ich würde ihm dann sehr dankbar sein, denn ich halte die Fischerinsel an sich für einen recht passenden wendischen Tempelplatz und möchte es ganz gern glauben, daß sie die Stätte des berühmten Radegasttempels war.

 

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VII.

Bemerkungen

zu den beiden vorstehenden Aufsätzen.

Von

Archivrath Dr. Grotefend.

~~~~~~~~~~~~~

N ur gelegentliche Bemerkungen, die bei dem Durchlesen der beiden vorstehenden Aufsätze sich mir aufdrängten, will ich im Folgenden wiedergeben. Ich hoffe, daß sie nicht den Streit schüren, sondern im Gegentheil eher zur Beseitigung desselben beitragen werden.

Der historischen Kritik vorausgehen muß bei jeder Untersuchung zunächst die philologische. Da drängt sich, wenn man die S. 170 angegebenen Quellen - und es sind andere über "Rethra" nicht vorhanden 1 ) - betrachtet, als unabweislich zuerst die Bemerkung auf, daß nicht Rethra der Name des Heiligthums sei, sondern Rethre, wie auch Wigger, Anm. S. 119 es angiebt. Für die von Brückner vermuthete Umwandlung aus Ratara ist Rethre noch geeigneter als die bisher angenommene Form. Doch dieses soll nur gelegentlich bemerkt werden.

Ein schwereres Bedenken erzeugt die von Brückner und, wie es scheint, auch von Wigger (a. a. O. 119) angenommene Beeinflussung der Zahl neun bei Adam für die Thore Rethre's durch die historisch=dichterische Reminiscenz "novies Styx interfusa cohercet".


1) Ich fügte die Anm. auf S. 170 mit Erlaubniß des Autors hinzu, um mich darauf bei meinen Erörterungen im Zusammenhalt mit den dort im Text gegebenen Quellstellen stützen zu können.
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Diese bezieht sich doch nur auf die von Adam behauptete insulare Lage des Tempels, der, wie auch das Land der Seelen, ringsum durch Wasser abgeschlossen sei. Ich möchte bei Adam als Quelle seiner Mittheilung lediglich die Kenntniß des Thietmar annehmen, aber in der glossirten oder vielmehr durch Glossen interpolirten Text=Ueberlieferung, wie sie uns der Corveyer Codex (nun in Brüssel) noch heute darbietet. Dieser setzt (vergl. S. 170, Anm. 1) zu den Worten tres in se continens portas erläuternd hinzu: unaquaeque per singula cornua. Das unaquaeque statt des einfachen una ist für Adam die Ursache des Mißverständnisses geworden. Die Glosse wollte anscheinend sagen una per singula cornua (eins an jedem Horne). Unuisquisque ist synonym mit singuli und heißt jeder einzelne. Unaquaeque kann der Form nach ebensowohl nom. fem. sing. als nom. neutr. plur. sein. Als letzteren sah es wohl Adam an und übersetzte, unaquaeque singula tautologisch auffassend, die glossirte Stelle: "Drei Thore an jedem einzelnen Horne in sich fassend". Das giebt bei drei Hörnern neun Thore.

Daß Adam den Thietmar in der interpolirten Gestalt kannte, geht mir ferner auch aus der breiten Form hervor, in der er die Glosse wiedergiebt (s. S. 170, Anm. 2): quae nulli facile patet. Die Weitläufigkeit, womit Adam erzählt, per quem tautum sacrificantibus aut responsa petentibus via conceditur, beweist, daß er sich für das eigene Verständniß seiner Vorlage (Adam) aus dem allgemeinen Ausdruck nulli facile die einzelnen Ausnahmefälle abstrahirt hat.

Den Namen Riedegost, den Thietmar fälschlich vom Gotte, den man hauptsächlich verehrte, auf den Ort übertragen hatte, weist Adam aus besserem Wissen seine richtige Stelle an. Wir sehen aus der S. 170 in Anm. 3 angeführten Stelle (Adam III, 50), woher Adams besseres Wissen über Rethre und Riedegost geflossen ist - aus der Erzählung, die ihm von dem Tode des Bischofs Johann zugegangen war.

Daß Zuarasici ebenso wie Radegast Kriegsgott bedeutet, ist Jahrb. XXVIII, 38 nachgewiesen. Thietmar führte also nur einen synonymen Beinamen desselben Gottes an, desto erklärlicher war sein Irrthum. Die Vergleichung der Worte bei Thietmar quorum primus Zuarasici dicitur und Adam quorum princeps est Radegast läßt eine Benutzung des ersteren durch letzteren mehr als vermuthen.

Auch die Beschreibung des Götterbildes bei Adam scheint nur eine stilvollere Umbildung der Thietmar'schen, eine Uebersetzung so

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zu sagen aus dem "wildindianischen" in den "classisch=edlen" Geschmack zu sein.

Woher aber stammt Adams Ausdruck undique lacu profundo inclusa, pons ligneus transitum praebet? Er bezieht sich auf die ganze civitas, nicht nur auf den Tempel, der dort (ibi) erbaut war. Ja die civitas wird an dieser Stelle durch das ipsa geradezu in einen bewußten Gegensatz zu dem vorher besprochenen Tempel gestellt.

Der Zusatz per quem tantum - via conceditur bei Adam zeigt im Zusammenhalt mit dem glossirten Thietmar (quae nulli facile patet), daß der vorhergehende Satz auch aus dem bei Thietmar vorhergehenden tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat geflossen sei. Boll's Uebersetzung, die Brückner (S. 158) annimmt und ebenso die der Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit (ebenda Anm. 1) ziehen vor, den Accusativ tramitem und den neutralen Accusativ hombile gleichwerthig von monstrare abhängen zu lassen, letztere suchen das Unzulängliche der Erklärung zu beheben durch eine doppelte Auslegung des monstrat - "weist hin" und "gewährt". Abgesehen davon, daß dann horribilia grammatikalisch richtiger gewesen wäre, da es sich nicht um ein Abstractum "das Schreckliche", sondern um eine "Mehrheit schrecklicher Eindrücke" handelt, ist die Auslegung logisch gezwungen, da zwischen tramitem und dem horribile das ad mare und zwar mit dem Beisatze juxta positum steht, mit welchem letzteren das horribile nicht gleichzustellen nur dem einfallen kann, der sich absolut dieser Ansicht verschließen will. Für jeden unbefangen Lesenden ist der Bezug des horribile (parallel mit dem positum) auf mare der natürliche und grammatisch wie logisch einzig denkbare. Ob ein mare der alten Zeit (und sei es auch ein noch kleinerer Landsee, als der von Dr. Brückner angenommene Tollense See es ist) noch dazu, wenn er von einer silva ab incolis intacta et venerabilis - einem Urwalde - umgeben ist, einen lieblichen Anblick gewährt hat, wie Rath Brückner im Hinblick auf die jetzige Umgebung seines heimathlichen Sees es auch für die Vorzeit folgert (S. 158, Anm.) ist mehr als unwahrscheinlich.

Wie kam man nun zu dieser falschen Beziehung des horribile. Einfach dadurch, daß man - wie Rath Brückner es S. 158 im Texte, Z. 5 v. u. geradezu sagt - stets annahm: aus diesem Thore sei man zum Tempel gekommen. Vermuthlich also, nachdem man die Stadt durchschritten hatte, in die man nach Thietmars Bericht durch die beiden anderen Thore ja hineingelangen konnte.

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Von dieser Annahme ausgehend, vermißte man allerdings ein Glied in der Darstellung. Man that darum dem in eadem Zwang an, entweder, indem man in eodem - nämlich tramite oder mare - conjecturirte, oder, wie Brückner es neuerdings thut, unter Hinzudenkung von porta es mit "vor dem Thore" übersetzte (S. 165, Anm. u. Z. 3 v. o.). Das belegte man wieder mit dem Umstande, daß das horribile die Götzenverehrung sei (S. 164, Z. 3 v. u.), die ja vor dem Thore sich den Blicken zeigte - und so war der Circulus vitiosus geschlossen.

Lesen wir den Thietmar'schen Bericht, ohne auf Adam zu achten, durch, so ist von einer insularen Lage der Stadt, wie auch des Tempels gar nichts zu bemerken. Das in eadem bezieht sich, wenn man die Parenthese Duae ejusdem portae bis monstrat sich eingeklammert denkt, ebenso wie das ejusdem der Parenthese, selbstverständlich auf nichts anderes als auf urbs. 1 ) Der Sinn ist: Es liegt im Redariergau eine Stadt, dreizipflig und drei Thore enthaltend (von denen zwei jedermann zugänglich sind, während das dritte, kleinere, nach dem nahe gelegenen schrecklichen Meer führt). In ihr ist nichts als ein Götzentempel etc. . Die Zugänglichkeit der beiden Thore wird erwähnt im Gegensatz zu dem dritten, das wegen seiner Lage nach dem Wasser hin nicht jedermann zugänglich war, noch dazu, da dieses Wasser gerade ein so schrecklicher See war. Wir sehen jetzt, daß nur ein grobes Mißverständniß der Stelle (wegen der eingeschobenen Glosse quae nulli facile patet) Adam zu der falschen Abstraction von einzelnen Fällen der Zugänglichkeit führen konnte, während als einzige Bedingung der Zugänglichkeit dieses dritten Thores für Thietmar der Besitz eines Kahns und der Muth erscheint, mit diesem - Einbaum den schrecklichen See zu durchschneiden. Zudem mag das volutabrum - der Morast, den Thietmar bei der Sage von dem Eber uns meldet, und der dem lacu profundo des Adam sehr widerspricht, die Landung für den Unkundigen sehr erschwert haben. Da dieses dritte Thor aber weniger zugänglich war, so war es kleiner als die anderen, das mangelnde Bedürfniß, nicht die Absicht größeren Schutzes, war der Grund der Kleinheit.


1) Der Ausdruck urbs, den Thietmar wählt, bedeutet die Hauptstadt, dasselbe, was Adam in Beziehung auf Rethre durch metropolis (III, 50) giebt, das den geistlichen Mittelpunkt andeuten soll. Der Ausdruck civitas, den Adam II, 18 gebraucht, ist nur ein Beweis seines mangelnden Verständnisses der Worte in eadem est nil nisi fanum, das die Unbewohntheit des Ortes klar angiebt, Helmold kehrt wieder zum Thietmar'schen urbs - Hauptstadt zurück.
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Der Schutz der Tempelstadt war nach Thietmar Urwald, und zwar undique, also auch nach der dem See zugewendeten Seite. Den Wald hat Adam ganz weggelassen, dagegen aus dem mare in Verbindung mit dem schwer zugänglichen Thore eine Umgürtung mit Wasser gemacht, verführt, vielleicht nur allzu gerne, durch seine classische Reminiscenz aus Virgil. Dabei hat er neun Thore dieser Inselstadt gegeben (wir sahen wodurch), aber nur eine Brücke!

Der Zusatz, daß dieser Tempel 4 Tagereisen von Hamburg entfernt liege, ist das einzig Neue in Adams Darstellung, mit Ausnahme der bereits berührten neuen Namen für Stadt und Gottheit, deren anderweitige Quelle ich nachweisen konnte. Gerade aber auf diese feste Lokalisirung nach Tagereisen ist wenig Verlaß, da schon nach kaum 100 Jahren (beim Annalista Saxo) aus den vieren vierzehn wurden. Alle sonstigen Angaben von Adam sind, wie wir sahen, aus dem glossirten Thietmar abgeleitet.

Helmold kannte entschieden beide Autoren; über die streitige Frage der Umgebung: ob Wald, ob Wasser? schweigt er sich gänzlich aus. Dem Thietmar jedoch entstammt die Wendung quod ab omnibus populis Slavorum frequentaretur (Thietmar sagt: pre ceteris a cunctis gentilibus honoratur et colitur). Dem Adam (sacrificantibus aut responsa petentibus) die Wendung propter responsa et annuas sacrificiorum impensiones. Zu jährlichen Opfertributen mußten sie dem Helmold werden, da er die ganze Stelle gebrauchte, um die Oberherrschafts=Ansprüche der Redarier und Tolenzer zu begründen. Neues bietet Helmolds Beschreibung des Heiligthums nicht dar.

Eine nicht zu unterschätzende Kunde aber lernen wir aus Helmolds Worten, die er bei Gelegenheit der Kämpfe zwischen Redariern und Tolenzern mit Circipanern und Kizzinern um die Oberherrschaft (vor 1059) über das Radegast=Heiligthum anbringt, daß er nämlich sich nicht entscheiden mag, ob Redarier oder Tolenzer im Besitze des Heiligthums waren. Er sagt zweimal an der betreffenden Stelle Riaduri sive Tolenzi. War die genaue Kunde davon seit den 100 Jahren verwischt, oder war (was glaublicher erscheint, da die Redarier nach Adam als die contriti in den Kämpfen erscheinen) inzwischen die Grenze gerade auf dem Gebiete des Heiligthums zu Ungunsten der Redarier und zu Gunsten der Tolenzer verrückt oder noch streitig.

Geschah diese Grenzverschiebung zu heidnischer Zeit, wo das Heiligthum noch Ansehen und Bedeutung hatte, so war kein Grund,

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warum das Christenthum an dem vorgefundenen Thatbestande zu Gunsten früherer Grenzen rütteln sollte, da ja dadurch der Wichtigkeit des Orts als Heiligthum neuer Vorschub geleistet worden wäre. Haben wir also den Ort Rethre auf der Stelle des heutigen Wustrow zu suchen - und das zu entscheiden überlasse ich den des Ortes und des Alterthums Kundigeren, so kann uns nach Helmolds Worten und Adams Schilderung der Kämpfe eine spätere Zugehörigkeit dieses Ortes zu dem Gebiete der Tolenzer, anstatt wie früher der Redarier, nicht Wunder nehmen.

Daß wir aber nicht eine insulare Lage für den heiligen Ort zu suchen haben, sondern nach Thietmar's einzig glaubwürdiger Darstellung einen durch Urwald geschützten Ort am Westufer eines größeren Sees, das glaube ich annehmbar dargelegt zu haben.

 

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VIII.

Weitere Beiträge

zur

Geschichte der Buchdruckerkunst in Meklenburg.

Von

Dr. Ad. Hofmeister,
Custos der Universitäts=Bibliothek in Rostock.

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D ie folgenden Zeilen sind eine Nachlese zu den zusammenfassenden Darstellungen der Meklenburgischen Buchdruckergeschichte, welche Lisch in diesen Jahrbüchern Bd. IV und Wiechmann in Bd. XXII gegeben haben, sowie zu meinen eigenen Beiträgen in Bd. XLIV, zu denen sich jetzt noch die sehr dankenswerthe Beschreibung zweier bisher unbekannter Rostocker Drucke durch Herrn G.=D. Dr. Schmidt in Halberstadt in Bd. LIII, S. 339 ff. gesellt. Die Zahl der Nachträge und Berichtigungen, welche mir seit 1879 zugeflossen sind, ist recht erheblich, doch hat ein großer Theil davon bereits in dem von mir bearbeiteten, vor vier Jahren erschienenen Schlußbande von Wiechmann's "Meklenburgs altniedersächsische Literatur" finden können, weshalb ein Hinweis auf dieses Werk genügen mag. Ein anderer Theil hat das Material geliefert zu einem Vortrage über die Anfänge des Rostocker Büchergewerbes, der in Nr. 36 der "Meklenburgischen Anzeigen" von 1887 zur Veröffentlichung gelangte. 1 ) Da Artikel in Tages=


1) Daraus abgedruckt im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 1887, Nr. 59 und 61.
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zeitungen erfahrungsgemäß nach wenigen Jahren schon fast unerreichbar zu sein pflegen, werden die Hauptergebnisse hier nochmals an geeigneter Stelle Erwähnung finden. In der Anordnung nachstehender Mittheilungen bleibe ich bei der seit Lisch hierfür üblichen Reihenfolge. Neu hinzukommendes ist durch einen Stern vor der Nummer kenntlich gemacht.

I.
Drucke der Michaelis=Brüder.

Lisch wirft Jahrb. IV, S. 39, die Frage auf, von wo her die Buchdruckerkunst nach Rostock eingewandert sei und citirt dabei Ebert, der auf Brüssel hinweist. Lisch bezweifelt dies mit Recht und macht darauf aufmerksam, daß die frühesten Lettern der Michaelisbrüder den alten Kölner Drucken sehr nahe stehen, was auch Ebert schon andeutet. Es liegt ja am allernächsten, an eine schon vor 1476 im Betriebe befindliche Druckerei der Brüder vom gemeinsamen Leben zu denken, welche das Material und wenigstens einen des Buchdrucks kundigen Bruder geliefert haben könnte. Eine solche ist indessen mit Sicherheit nur zu Marienthal im Rheingau nachzuweisen 1 ) und anscheinend von geringerer Bedeutung gewesen, auch zeigen die dort gebrauchten Schriften keinerlei Aehnlichkeit mit denen der Michaelisbrüder. Die Druckerei im Fraterhause zu Brüssel tritt erst im selben Jahre wie die zu Rostock in Thätigkeit, kommt also hier nicht in Frage, zumal ein urkundlicher Beweis für sie noch immer fehlt.

Mehr hätte schon die von J. P. A. Madden in seinen Lettres d'un bibliographe 2 ) in die Bibliographie eingeführte Druckerei der Brüder vom gemeinsamen Leben im Hause "zum Weidenbach" ("ad latum rivum") zu Köln für sich, die schon seit 1463 in großem Maßstabe betrieben sein muß, wenn Madden's langjährige, mit außerordentlicher Sorgfalt angestellte Untersuchungen ein unbestreitbares Resultat ergäben. Lange Zeit wurde dies angenommen und auch Schreiber dieses theilte diese Meinung, aber in allerneuester Zeit hat A. Wyß 3 ) gegen die von Madden


1) Falk, die Presse zu Marienthal im Rheingau. Mainz 1882. - Kelchner, die Marienthaler Drucke der Stadt=Bibliothek zu Frankfurt am Main. Frankfurt a M. 1883.
2) Série I - VI. Paris 1868 - 1886. Hierfür kommen hauptsächlich nur Série I - IV in Betracht.
3) Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst, Jahrgang 7 (1888), S. 271 ff.
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beigebrachten handschriftlichen Beweise sehr schwer wiegende Bedenken geltend gemacht und damit das Fundament des kunstvollen Baues, der sich darauf gründete, arg erschüttert. Soviel bleibt indeß bestehen, daß die Lettern des ersten in Rostock gedruckten Buches, des Lactantius von 1476, große Aehnlichkeit zeigen mit Schriftsorten, welche Madden der Druckerei im Hause Weidenbach zuschreibt. Besondere Hervorhebung verdient noch eine feine Beobachtung Maddens, 1 ) wonach im Worte Rostockce n mit Querstrich in der Schlußschrift des Lactantius (und fügen wir hinzu, im ganzen Texte) das R an das eigenthümlich gestaltete R einer Reihe von Incunabeldrucken erinnert, welche M. dem Johann Mentelin in Straßburg, dem sie früher beigelegt zu werden pflegten, ab= und der erwähnten Officin zuspricht. 2 ) Vielleicht kann diese Bemerkung einmal auf den richtigen Weg führen, während wir jetzt bedauerlicher Weise zu keinem sicheren Ergebniß zu gelangen vermögen. Was sich über die 1481 im Bernhardus Clarevallensis zuerst angewandten, sowie über die jüngsten etwa seit 1526 gebrauchten Schriftsorten und die mit diesen zugleich aufkommende Devise RVMPERE LJVOR EDAX sagen ließ, findet sich bei Wiechmann=Hofmeister, Meklenburgs altniedersächsische Litteratur, Theil 3, S. 101 und 201, Anm. 5. Es folgen nun die einzelnen Drucke.

1. Sententia determinatiua Beati Ancelmi. (Jahrb. XIV, S. 386.)
2. Tractatus de preparatione ad missam . . . Johannis Bonauenture. (Jahrb. XIV, S. 387.)
3. Sancti Anscarii oratiunculae. (Jahrb. XIV. S. 386.)

Alle drei Schriften sind bis auf weiteres, insofern sie den Erzeugnissen der Rostocker Michaelisbrüder eingereiht werden sollen, mindestens mit einem Fragezeichen zu versehen, die dritte wohl ohne Bedenken zu streichen. Nr. 1 und 2 sind zwar als mit den Lettern des Lactantius gedruckt von dem früheren Besitzer, dem unlängst erst verstorbenen Senator Culemann in Hannover, und von Dr. C. L. Grotefend ebendaselbst bestimmt worden, jedoch nur nach dem lithographirten Facsimile weniger Zeilen, welches sich Jahrb. IV, Taf. I, 5 findet; über Nr. 3 äußern sich beide Herren: "kleinere, noch nicht bekannt gemachte Schrift, doch genau im Schnitt so gehalten, als die größere Schrift von Bernardi Cl. Sermones."


1) Lettres d'un bibliographe IV, pag. 56, Anm. 1.
2) Ebendaselbst S. 40 ff.
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Eigene Vergleichung mit unzweifelhaften Drucken der Michaelisbrüder war leider nicht möglich, da Herr Senator Culemann schon vor Jahren sich nicht mehr im Besitz der fraglichen Werke befand.

Mit vollem Recht fordert man jetzt, daß bei Schriftvergleichungen, wenn irgend möglich, nur Original neben Original gehalten werden soll; nur wenn das nicht zu bewerkstelligen ist, mögen mechanisch gewonnene Nachbildungen, welche ja jetzt durch Lichtdruck in vorzüglicher Weise hergestellt werden können, dafür eintreten, wenn Gewähr geboten ist, daß die Maaße des Originals genau innegehalten sind. Selbst dann können Untersuchungen, welche sich nur oder hauptsächlich auf Schriftvergleichung stützen, in allen Fällen, wo es sich nicht um ganz charakteristische Formen handelt, blos zu relativ sicheren Ergebnissen führen. Die Druckerei der Rostocker Brüder vom gemeinsamen Leben bietet dafür ein ganz schlagendes Beispiel. Die älteren Lettern Bartholomäus Gothan's sind mit denen des Rostocker Bernardus Clarevallensis geradezu identisch 1 ), die des Lübecker Druckers mit dem Mohnkopf=Zeichen einer diesen nahestehenden und neben ihnen vorkommenden Type so ähnlich, daß selbst ein Sachverständiger wie Deecke dazu gelangte, auch in Lübeck eine Druckerei der Michaelis=Brüder anzunehmen und den genannten Drucker, der jetzt als Matthäus Brandis sicher gestellt ist, 2 ) für deren Geschäftsführer zu halten. Wo demnach eine Unterstützung durch andere Umstände fehlt, wird wohl immer Raum für Zweifel bleiben. Hätte die Buchdruckergeschichte Lübecks eine Neubearbeitung vor der Rostocks erfahren, so wäre gewiß die Mehrzahl der undatirten Drucke, die wir jetzt als beati possidentes für uns in Anspruch nehmen dürfen, mit annähernd gleichem Recht dort eingereiht worden.

*4. Missale. (Jahrb. V, S. 184, XLIV, S. 50.)

Außer dem Stralsunder und dem Rostocker Exemplar sind bisher nur Fragmente dieses Druckes bekannt geworden, welche das ehemalige Vorhandensein durchaus auf Pergament gedruckter Exemplare bezeugen. Sowohl die Universitäts=Bibtiothek und das Rathsarchiv zu Rostock, wie das Großherzogliche Geheime= und Hauptarchiv zu Schwerin besitzen solche aus Aktenumschlägen und Buchdeckeln vom Ende des 16. Jahrhunderts stammende Blätter, das Rathsarchiv zu Rostock auch solche aus dem Plenarium


1) Wiechmann=Hofmeister Th. 3, S. 101.
2) W. Seelmann im Centralblatt für Bibliothekswesen, Jahrg. 1 (1884), S. 19 ff.; vgl. auch Wiechmann=Hofmeister Th. 3. 6. 106.
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(Jahrb. IV, S. 47). Das erste der Schweriner Bruchstücke, fol. xix, zeigt im ersten Worte der Vorderseite, daß das betreffende Pergament=Exemplar erst nach dem Rostocker Papier=Exemplar gedruckt ist, da der Druckfehler des letzteren vīrs in ersterem in vrīs (vestris) berichtigt ist. Zu beachten und den allmählichen Fortschritt in der Kunst des Buchdrucks und Letternschnitts zeigend ist der Umstand, daß in den Lagen A - H, Bl. 1 - =64, die Ueberschriften u. s. w. der einzelnen Abschnitte in die leergelassenen Lücken roth eingeschrieben, von da ab roth gedruckt sind. Bis Lage O (Bl. 103) sind alle Initialen mit der Hand eingemalt, weiterhin treten daneben auch rothgedruckte, zum Theil von sehr schöner Zeichnung, auf Das Schweriner Plenarium zeigt zwar rothgedruckte Ueberschriften u. s. w. im Texte, doch keinen rothgedruckten Anfangsbuchstaben.

Außer dieser augenscheinlich ersten Ausgabe, welche wir mit A bezeichnen wollen, finden sich noch zwar geringe, aber sicher zu bestimmende Reste einer zweiten, B. Zwei ganze Blätter haben sich in den Deckeln des 1561 angelegten Statutenbuchs der Theologischen Facultät der Universität Rostock erhalten, ein ganz kleines Bruchstück im Großherzoglichen Archiv zu Schwerin. Alle drei sind auf Pergament gedruckt. Die ganzen Blätter tragen die Zahlen Cxiij und Cxx, das Bruchstück die Signatur x iij. Der Text stimmt wörtlich mit der Ausgabe A, doch treffen, da in B Abkürzungen weit sparsamer Verwendung finden als in A, die Blattzahlen nicht mehr überein und diese Differenz vergrößert sich nach dem Ende hin, sodaß der Text des Bruchstückes x iij in A auf fol. 164 zu finden ist, - y i. Ausgabe A verwendet als Signaturen große Buchstaben (P, X), B kleine (p, x); die Initialen sind auch in den letzten Lagen von A noch meist mit der Hand eingemalt, in B überwiegend gedruckt, auch finden sich bereits solche, weiß auf schwarzem Grunde, die auf eine weit spätere Zeit hindeuten. Abweichungen in der Orthographie sind gleichfalls nicht selten, z. B. A.: michi, tocius - B.: mihi, totius. Wir gehen wohl nicht irre, wenn wir das gänzliche Verschwinden dieser neuen Ausgabe des Meßbuchs ebenso wie des Ordinarius (Jahrb. IV, 174) und der Agende (Jahrb. XLIV, 51) in der gleichen Ursache, absichtlicher Vernichtung, suchen.

Das Schweriner Archiv bewahrt neben den genannten Fragmenten noch ein Papierblatt aus einem Drucke der Michaelis=Brüder auf, welches am Rande als Bl. Clv bezeichnet ist und in 2 Spalten à 43 Zeilen gleichfalls liturgische Vorschriften für Himmelfahrt, den 2. Pfingsttag, Peter= und Paulstag, Heimsuchung

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Mariä, Theilung der Apostel enthält, aber, obwohl sonst in gleichem Format, zu keinem der hier besprochenen drei Werke gehört, auch bisher noch nicht näher bestimmt werden konnte.

5. Lactantii opera. Rostochii 1476. (Jahrb.IV, S. 44.)

Madden erwähnt hiervon 1 ) eine Ausgabe mit schwarzgedruckter Schlußschrift, von welcher er angiebt, daß das R in Rostockcen eine etwas andere Form habe (vgl. oben S. 183) und daß in derselben richtig facundia stehe statt des Druckfehlers facunda in dem rothgedruckten Colophon. Hier muß ein Irrthum stecken, denn die beiden Exemplare der Rostocker Universitäts=Bibliothek haben ganz richtig facundia. Es ist mir bisher nicht gelungen, in den Bibliotheken Deutschlands, Dänemarks und Schwedens ein Exemplar dieser Variante aufzutreiben, auch Madden selbst vermochte keine Auskunft über den Verbleib des von ihm benutzten Exemplars zu geben.

6. Ciber horarum canonicarum ecclesiac Cubicensis. 1478. (Jahrb. IV, 49.)

Lisch hat dies Werk, welches früher unbezweifelt als Lübecker Druck galt, auf Grund schriftlicher Mittheilung Deecke's, die auch seiner Beschreibung zu Grunde liegt, und besonders bewogen durch den Anhang, die "plena additio ordinis Zwerinensis", unter die Drucke der Michaelis=Brüder eingereiht, wobei es seitdem geblieben ist. Durch die Freundlichkeit des Herrn Prof. Dr. Curtius, des jetzigen Direktors der Lübecker Stadtbibliothek, in den Stand gesetzt, eine nochmalige genaue Vergleichung vorzunehmen, kann ich nicht umhin, dasselbe aus der Liste der Rostocker Drucke zu streichen und es wieder dahin zu verweisen, wohin es schon v. Seelen setzte, 2 ) und wohin es naturgemäß gehört, nach Lübeck, zwar nicht in die Druckerei von Lucas Brandis, aber in die von Bartholomäus Gothan. Deecke hat sich eben von der Gleichheit der Lettern irre führen lassen. Es sind allerdings dieselben, welche in vielen Drucken der Michaelis=Brüder vorkommen, doch finden sie sich hier erst seit 1481 bezeugt, während das in Rede stehende Buch schon am 15. Juli 1478 gedruckt vorlag. Für Gothan entscheidend sind außerdem noch die auf Bl. 137 a den ersten Theil


1) Lettres d'un bibliographe, IV, S. 56, Anm. 1.
2) Nachricht von dem Ursprung und Fortgang der Buchdruckerey in Lübeck, S. 10. - Selecta litteraria ed. 2, pag. 595 (verdruckt 695).
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beschließenden, Jahrb. IV, S. 50 mitgetheilten Verse, eine Verherrlichung der Buchdruckerkunst und ihrer Erfindung in Deutschland enthaltend, zu denen sich Parallelen fast in jedem Gothan'schen Drucke finden. Das darunter befindliche siegelähnliche Zeichen, drei Buchstaben weiß auf schwarzem Grunde darstellend, welche Deecke JKS las und etwas kühn durch Jussu Krummendickii Sculptum deutete, zeigt klärlich nichts weiter als Jh'S - Jhesus. Auch die Beigabe der Abweichungen des Schweriner Rituals vom Lübecker ist ausdrücklich motivirt. Es heißt da (Bl. 478 a):

"Ex quo Lubicensis et Swerinensis ordines frequentius pari ambulant passu, potest idem iisdem diocesibus horarum canonicarum deservire liber, digestis ac trabeatis rite quibusdam articulis diversitatum. Quapropter sequitur ordo Swerinensis pedetentim exaratus et hactenus servatus, prout a reverendo in Christo patre et domino, domino Hermanno, Episcopo Swerinensi, anno domini Millesimo quadringentesimo trigesimo secundo est ordinatus et publicatus, saltem in his, ubi differt a Lubicensi. Ubi vero concordat cum Lubicensi, nulla fiet rememoratio, sed legatur liber premissus ut habetur in forma." Hierdurch gewann das Werk, welches jedenfalls sehr große Kosten verursacht hatte, einen weiteren Absatzkreis, was ja nur im Interesse des Lübecker Domkapitels liegen mußte.

Im Uebrigen ist es sehr merkwürdig, daß von v. Seelen an bis auf Deecke und Lisch alle, welche dies Buch erwähnen, sich bezüglich der Zeitbestimmung nur auf das Chronicon Slavicum stützen, während eine ziemlich gleichzeitige Eintragung auf dem Vorsetzblatte, welche den Benutzern des Buches einen vierzigtägigen Ablaß zusichert und die oben gegebene genaue Zeitbestimmung enthält, unbeachtet geblieben ist.

*7. Passio Domini textualis. Ohne Jahr.

Diesen bisher noch nicht für die Rostocker Pressen in Anspruch genommenen Druck beschreibt Bodemann in dem Prachtwerk "Die xylographischen und typographischen Incunabeln der Königl. Bibliothek zu Hannover", Hannover 1866, auf S. 117 unter Nr. 231 wie folgt:

"Passio Domini textualis; [Rostock, Fratres vit. comm. c. 1480]; folio; 35 Bl. in 2 Col. à 38 Z., ohne Blattz. und Sign., goth. Schrift.

Bl. 1 a : vacat. - Bl. 1 b : Incipit passio domini textualis │ putilis. juxta │cordantiam quattuor │ evangelistarū.

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cū lucidissima interp │ tatōne doctorρ . Dehine sequit. fasci │ culus ecclesiastice icrarchie. ubi habe │ tur diversus modus faciendi sermo │ nes. et utilia alia multa. Thema. │ (A) pprehendent. VII muli │ eres virū unū (etc.) - Am Schluß, Bl. 35 b , Col. 2, Z. 30: poterit devotōne p currat et meditatur domini passionem. Hec ille. │ Deo gratias.

Einer der seltenen Drucke aus der Rostocker Officin der Fratres vit. comm. ad S. Michaelem. Dieselbe Typensorte, womit auch das Buch: "Sententia determinat. beati Anselmi" gedruckt ist (in der Inkun.=Samml. des Senator Culemann in Hannover); die Wasserzeichen des Papiers zum Theil dieselben wie bei den Drucken Nr. 12 und 217 aus derselben Officin.

Vergl. Hain, Nr. 12440. - Fehlt bei Panzer, Brunet u. a. Bibliogr."

Da wir die oben unter Nr. 1 aufgeführte Sententia determinativa Ancelmi einstweilen mit einem Fragezeichen versehen haben, so können wir mit diesem Buch nicht anders verfahren. Es fällt dabei noch besonders ins Gewicht, daß sich Bodemann nicht auf den ihm doch zur Hand befindlichen Lactantius selbst bezieht.

*8. Lateinische Bücheranzeige. 148?=149?.

Ein einseitig bedrucktes Quartblatt mit 28 Zeilen Text. Lettern des Berdardus Clarevallensis. Anfang: Oniuersis et singulis hanc cedulaz visuris et le │ cturis liqueat ... Schluß: Et habebitur venditor │ largissimus.: Abgedruckt im Centralblatt für Bibliothekswesen III (1886), S. 35, 36, in deutscher Uebersetzung in den Mecklenburgischen Anzeigen 1887, Nr. 36 und im Buchhändler=Börsenblatt 1887, Nr. 61. Diese in mehr als einer Hinsicht merkwürdige Anzeige könnte vielleicht von dem zum Pfingstmarkt 1492 in Rostock weilenden Buchführer Thomas Smyt herrühren. Ein Exemplar im Besitz der Universitäts=Bibliothek zu Rostock, ein zweites, ebendaher stammend, in dem der Bibliothek des Börsenvereins deutscher Buchhändler in Leipzig.

*9. Niederdeutsche Bücheranzeige. Nach 1494.

Eine genauere Untersuchung des Inhalts dieser von Nyerup in Meusels Magazin III (1791), S. 61 ff., veröffentlichten Anzeige hatte mich schon dahin geführt, sie für Rostock in Anspruch zu nehmen. Dank der Freundlichkeit des Direktors der Großen Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen, Herrn Justizrath Bruun, bin ich im Stande, meine Vermuthung zu bekräftigen. Die Anzeige,

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ein einseitig bedrucktes Folioblatt mit 4 Zeilen Ueberschrift und 31 Zeilen Text, zeigt in der Ueberschrift die größere, im Text die kleinere Type der Schweriner Agende von 1521, gleich den Missaltypen und denen des Bernardus Clarevallensis. Die im Bernardus nicht nachzuweisenden Ligaturen de und he finden sich in der Agende und in den Auctoritates ex Arestotile (Jahrb. XLIV, S. 55).

Anfang: witlik sy allen luden dat hir sind to kope desse nagheschreuene boke │ in dudesch . . .

Schluß: Item de zelentrocst.

Nyerup's Abdruck (dieser hat meiner Wiedergabe in den Mecklenburgischen Anzeigen 1887, Nr. 36 zu Grunde gelegen) ist verhältnißmäßig korrekt; ein neuer nach dem Original findet sich im Centralblatt für Bibliothekswesen, Jahrg. 6 (1889), S. 110 ff.

Die Zeit des Druckes ist annähernd bestimmt durch das Erscheinungsjahr der Lübecker Bibel, also nach 1494.

*10. Latinum Ideo │ ma magistri Laurentij │ Coruini Nouoforensis │ ab innumeris fere men │ dis quibus antehac scate │ bat penitus exemptum │ (Holzschnitt: Das dänische Wappen.) Impressum Symbol 1519 Symbol Rostochij.

16 Bll. 4to, ohne Blz. mit Signaturen Aij - Dij. - 34 Zeilen. - Druck der Michaelis=Brüder in Rostock.

Genau beschrieben nach dem Exemplar der Großen Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen bei Chr. Brunn, Den danske Literatur fra Bogtrykkerkunstens Indførelse i Danmark til 1550 (Aarsberetninger og Meddelelser fra det store kongelige Bibliothek. Kjøbenhavn 1864 ff.). Bd. 1, S. 277 f.

*11. Eet Register paa │ alle (Epistle oc (Euangelia som │ lessis oc predickis i then hel │ lige kircke . . . .

38 Bll. kl. 4to ohne Blz. mit Sign. Aij - Hv. - 24 Zeilen. - Ohne Ort und Jahr, doch Druck der Michaelis=Brüder zu Rostock.

Gr. Königl. Bibliothek zu Kopenhagen.

Brunn, Den danske Literatur Bd. 1, S. 330.

Findet sich meist als Anhang zu dem 1524 von Melchior Lotther gedruckten Neuen Testament in dänischer Sprache, also wohl ziemlich gleichzeitig.

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*12.EEn Cristelig vnder │ wyszningh paa the │ thy Gudz budord, │ Then menige Cristen kir= │ kis tro ock loffue. ... 1526.

Kleiner Holzschnitt auf dem Titelblatt; am Ende das Rostocker Wappen. Uebersetzung von Luthers "Sermon von der Betrachtung des heyligen leydens Christi", - Wittenberg 1519, und desselben Betbüchlein, Wittenberg 1520.

72 Bll. 8 vo ohne Blz. mit Sign. Aiij - Jv. - 21 Zeilen. - Ohne Nennung des Druckers (diesmal sehr erklärlich), doch unzweifelhaft der Presse der Brüder vom gemeinsamen Leben entstammend. Die Widmung an Oluf Niels Rosenkrands ist datirt vom 15. Julii 1526. Der Uebersetzer ist der Carmeliter=Prior Paulus Eliä (Povel Eliesen).

Gr. Königl. Bibliothek zu Kopenhagen.

Bruun a. a. O. S. 339 ff.

13. Antwort auf des Ketzers Hans Michelsen von Malmö Brief. 1527. Jahrb. IV, 58. - V, 186.)

Genau beschrieben bei Bruun a. a. O. Bd. 1, S. 343 ff. Bruun kennt drei Exemplare der Schrift. Der Titel ist vollständig. Die von Mohnike Jahrb. 5, S. 186, vermißten Worte "Kurze und gehörige Antwort" stehen im Dänischen am Ende des Titels (eet kort och tilbørligt swar).

14. Dauids psal= │ tere paa danske wdsat │ aff B. Francisco Wormordo │ Carmelita ... 1528. (Jahrb. IV, S. 59, V, S. 187.)

Genau beschrieben bei Bruun, Den danske Literatur etc. Bd. 1, S. 351 ff. Die Quittung des Rectors Martin Hilleman über den Empfang von 108 Gulden für den Druck ebenda S. 357.

15. (Urbanus Rhegius) The tolff article │ aff wor christelige tro │ ... 1528. (Jahrb. IV, S. 61, V, S. 187.)

Genau beschrieben bei Bruun a. a. O. Bd. 1, S. 348 ff.

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16. Emsers Neues Testament. 1532. (Jahrb. IV, 23. - XLIV, 53. - Wiechmann I, 143. - III, 199 ff.)

Ein für die Geschichte dieses Werkes, welches der Druckerei der Michaelis=Brüder verhängnißvoll wurde, sehr wichtiges Dokument, der Befehl Herzog Heinrichs zur strengsten Unterdrückung desselben, hat sich im Rathsarchiv zu Rostock vorgefunden. Er lautet:

"Heinrich von gots gnaden Hertzogk zu Megkelnburgk Furst zu Whendenn etc. .

Vnsern gunstigen grus Zuuor, Ersamen lieben getrewen, an vns ist von gleublichen orthern angelangt, wie die Fratres zu Sant Micheln bey euch, ein new Testament, im Druck haben, willens, dasselb wans gefertigt, außgehen zulassen etc. ., Vnd obwol solchs, wo es beim Text allein pleib, nicht viel schadens bringen kunth, solle eß doch mit sunderlichen glossen, annotaten, vnd mancherleien zusetzen, dermassen vergifftet sein, Das eß, bey denen, die eß leßen, nicht allein keinen nützparlichen frucht, besunder mirgklichen, vorderblichen Schaden pringen mocht, D'weyl vns dan, als der Oberigkeiten, solchs gantz beschwerlich, vnd ghar vnleidtlich, Demnach begern wir, wollet denselben brudern, ernstlichen, vnd bey verlust irer Whonungen, ßo sie bey euch haben, Vnd aller freyheiten, vnd anders, das sie in vnsern Furstentumben vnd Landen haben mochten, beuelhen, das sie von stundt ahn, mit dem angetzeigten Drucke, in rhw stehen, vnd ahn berurtem Testament, nichts meher drucken, noch wans gedruckt were, außgehen lossen, hetten dasselb widderumb ahn sich zupringen, Damit kunfftige Irthumb, ßo daraus vnuormeidlichen volgen mochten, verhut werden etc. . Vnd inen solchs alles vffs aller ernsthafftigst beuelhen, In dem thut ihr vnser gentzlich zuuerlossige meynung in gnaden vnd allem guthen kegen euch gunstigklich zubedenckenn, Datum Gustrow ahm achtzehenden tage des Monats Decembris Anno d n mit Querstrich i etc. XXIX."

Adresse:

"Denn Ersamenn vnsern lieben getrewen Burgermeistern vnd Rathmannenn vnserer Stadt Rostock."

Besiegeltes Original auf Papier.

Daß der Hamburger Dominikaner Augustin von Ghetelen bei der Herstellung des Textes betheiligt gewesen ist, macht W. Sillem in der Monatsschrift für die evang.=luth. Kirche im hamburgischen Staate, Jahrg. 5 (1885), S. 341 sehr glaubhaft.

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II.
Hermann Barckhusen.

Die Jahrb. IV, S. 63 ff. gegebenen Nachweise über die Persönlichkeit und die Lebensumstände Hermann Barckhusens finden eine werthvolle Ergänzung durch die Matrikel der Universität Rostock, in der Hermannus Berkhusen de Warberg unter dem 4. Mai 1480 verzeichnet steht. Hierdurch kommt außer einer Zeitbestimmung, welche einen ungefähren Schluß auf das Alter zuläßt, endlich auch Klarheit in das a. a. O. S. 71 vorgeführte Namengewirre, indem Hermann von Emden ausscheidet und nur Hermann Barckhusen, der Sohn Peter Barckhusens, von Warburg, übrig bleibt. Hermann von Emden, der Verleger des Hamburger Ordo missalis von 1509, ist offenbar eine ganz andere Person. In dem Verzeichniß der Promovirten findet sich Barckhusen nicht, es ist daher fraglich, ob der Titel "Mester" und "Magister", mit dem er in verschiedenen Schreiben angeredet wird, wirklich die akademische Würde bedeutet. Im Jahre 1500 hatte Barckhusen seine Stellung als Rathssecretär bereits inne, wie eine Eintragung im Missivbuch über die Jahre 1499 und 1500 im Rathsarchiv zu Rostock nachweist, in welcher der Rath bezeugt, daß sein Secretarius Hermann Barkhusen eine Vollmacht ausgestellt habe, die den Ueberbringer ermächtigt, von dem Lübecker Bürger Hans Smedes "eyn kleyn vüren vateken myt boken vnde anderer ware," das er ihm auf der Frankfurter Messe anvertraut hatte, entgegenzunehmen (Bl. 17 b). Er muß 1528 oder Anfang 1529 verstorben sein, wie aus den weiterhin mitgetheilten Daten über Ludwig Dietz hervorgeht.

Drucke:

1. Gerardi de Zutphania tractatus de spiritualibus ascensionibus. s. a. (Jahrb. XIV, S. 387).
2. [Matthiae Farinatoris] Liber moralitatum. 1482. (Jahrb. XIV, S. 387.)

Beide Drucke sind auf Culemanns Autorität hin in die Reihe der Erzeugnisse von Barckhusens Presse aufgenommen. Möhlmann bestreitet Jahrb. XXI, S. 153 diese Annahme und mit vollem Recht, wie die Vergleichung eines der Bibliothek der Ritter= und Landschaft zu Rostock gehörigen Exemplares des Gerardus de Zutphania mit beglaubigten Drucken Barckhusens klar darthut, während die Schriftproben in Jahrb. IV die Verwechselung entschuldbar erscheinen lassen. Der Druckort beider Schriften, wie der mit den gleichen Typen hergestellten Meditationes de vita et beneficiis Jesu Christi (Hain, Nr. 10992) scheint Cöln zu sein, auch Jakob von Pfortzheim in Basel führt eine sehr ähnliche Letter.

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3. Verdener Brevier von 1506. (Jahrb. XXI, S. 155.)

Zu der Vorgeschichte des von Möhlmann a. a. O. veröffentlichten Vertrags über ein Verdener Brevier gehört noch ein Absatz in einem Schreiben an Barckhusen vom 22. Mai 1505 (Rathsarchiv zu Rostock):

"In ywer Sake der prenterye dede Jk bernhardo [van dem Berge, dem Diener Barckhusens] myne dreue mede an vnsern heren den Deken tho Verden, So ys he vnde vnse andern heren tho yw wol gheneget So Jk des van deme suluesten heren Deken In desser vnde ok anderen synen saken wedderschryfft by bernharde Erlangede So he yw wyder wol vnderrichten wert Hyrmede gode beuolen tho langer tijd In salyger wolfard. Screuen Tho Luneborgh Anno xv quinto die sabbati post benedicti.

Johannes S dc Thunen doctor L[egum]
prepositus Verdensis."          

Ein Exemplar dieses Breviers ist bisher nicht zum Vorschein gekommen; 1516 wurde eine neue Auflage bei Jakob von Pfortzheim in Basel gedruckt. (Jahrb. XXI, S. 161.) Ob das undatirte Promptuarium in officio Misse, dessen C. L. Grotefend in der Geschichte der Buchdruckereien in den Hannoverschen und Braunschweigischen Landen (Hannover 1840, 4to), und danach J. Franck in der Allgem. Deutschen Biographie Bd. 19, S. 351 (s. v. Johs. Luce) gedenkt, hierher zu ziehen ist, muß einstweilen fraglich bleiben.

Die Lettern, mit denen Barckhusen, beziehungsweise Dietz, zuerst im Jahre 1509 das Lübische Recht druckte und welche dann Dietz noch lange Zeit benutzte, erinnern in hohem Grade an die des Johannes Luce in Lüneburg, wie sie bei Grotefend Tafel 1 abgebildet sind. Ohne mich selbst des Fehlers schuldig machen zu wollen, auf Grund mehr oder weniger getreuer Facsimiles - Originaldrucke von Luce sind mir bisher noch nicht zu Händen gekommen, auch nur zwei bekannt - die Identität der Schriften zu behaupten, möchte ich doch auf die mehrfach hervortretenden Beziehungen Barckhusens zu Lüneburg hindeuten.

*4. Exercitium veteris artis per magistrum Gherardum Frilden.
In insigni uniuersitate Rozstochiensi Anno etc. 1507.

Bl. 1 a : EXercitium veteris artis │ in optimum ordinem re │ positum p Egregium et venerabilē virū │ d n mit Querstrich m  magistrū

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Gherardū frilden sa │ cre theologie pfessorē r Ordinariū pncipale Studij Rozstochiensis │ Ita sententiā Auerois fideli │ ter tenens ad' christiane fi │ dei non deroget sed pre │ clara adminicula │ subministret.

Auf der Rückseite des Titelblattes befindet sich das im Etwas 1740, S. 653 ff. abgedruckte Gedicht Tileman Heverlinghs "ad studiosos discipulos Rozstochienses "

Bl. 2 a folgt die Vorrede des Verfassers:

Ad ingeniosos adolescentes ingenuarum artium studiosos in │ vniuersitate Rozstochiensi Gherardi frilden lubicensis earū= │dem artium ac sacre theologie pfessoris epistola exhortatoria.

Er äußert sich darin mit Beziehung auf Barthold Mollers Donat vom Jahre 1505 über die Veranlassung zur Abfassung dieser Logik:

Hanc ingenue fateor me pro magna parte accepisse ex illa utriusque editionis Donati optima elucidatioue, quam vobis contradidit vir mihi amicissimus, non minus eloquentia quam humanarum divinarumque literarum insignis. Dignum quippe existimavi, ut qui in illa elucidatione (vobis re vera utili et necessaria) non infirma grammaticae fundamenta accepistis, mea etiam opera prima dialecticae semina utcunqne enucleata caperetis. ... Habetis itaque in hoc opere praecipuorum librorum illius dialecticae quam veterem appellant explanationem, praesertim sub ea forma, qua procedere soliti sunt majores nostri, qui laudatissimam facultatem artium in alma nostra universitate Rozstochiensi etiam longe ante nostra tempora salubriter gubernaverunt Als Quellen seiner Darstellung zählt er auf die Isagoge Porphirii in cathegorias Aristotelis, die Kategorien und die Hermeneutika des Aristoteles selbst, die Supplemente des Gilbertus Porretanus, Thomas von Aquino, Albertus Magnus und Averroes, doch hält er es für nöthig, sich wegen der Benutzung dieses Ungläubigen zu entschuldigen.

Bl. 3 u. 4 a werden vom Register eingenommen, 4 b leer. Der Text beginnt Bl. 5 a : (Q) Uestiones in Isagogen │ porphirij. Cathegorias │ arestotilis.  periherme │ nias eiusdez. quas con │ suetudo exercitium veteris artis │ appellat, incipiunt feliciter.

136 Bll. kl. fol. ohne Blz. mit Sign. 2. 3. ai=ziij. letztes Blatt weiß. 59 Zeilen, 2 Spalten. Schluß Bl. 135 b :

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Magno dei munere cōsummate ft' │ he questiones in totam logicam ve= │ terem collecte in insigni vniuersitate │ Rozstochiensi. Anno salutis septi │ mo sup' millesimum quingentesimū │ Uiuito felix candide lector.

Druck von Hermann Barckhusen.

Etwas 1740, S. 653 ff. - Ad. Martini, Beiträge zur Kenntniß der Bibliothek des Klosters St. Michaelis in Lüneburg. Lüneburg 1827. S. 74, Nr. 101. - Krabbe, Universität Rostock, S. 263, Anm. **.

Kgl. Universitäts=Bibliothek zu Göttingen (früher in der Bibliothek des Michaelisklosters zu Lüneburg).

Mit diesem, soweit mir bisher zu ermitteln möglich war, einzigen erhaltenen Exemplar sind zusammengebunden eine Anzahl Kollegienhefte philosophischen Inhalts auf 242 Blättern, welche Herbord von Holle, immatrikulirt am 20. Juni 1514 als frater Harbardus de Holle ordinis Benedicti, bei den Magistern Hermann Schulte, Heinrich Witick, Alexander Bruen (Brown, immatrikulirt als Alexander Bruen de Schotia am 21. April 1509, Bacc. W.=S. 1510/11, Mag. W.=S. 1513/14) und Johannes van dem Mere im Winter=Semester 1514/15 nachgeschrieben hat. Herbord von Holle wurde W.=S. 1515/16 Baccalarius, später, von 1532 - 1555, der erste lutherische Abt des Klosters zu St. Michael in Lüneburg (Allg. Deutsche Biographie, Bd. 5, S. 547 unter Eberhard [v. Holle], Bischof von Lübeck, nach freundlicher Mittheilung des Herrn Direktor Dr. Krause in Rostock).

*5. Theodoricus Ulsenius, Viaticum. Um 1509.

Theodoricus Ulsenius Phrisius Medicus
Uniuersis Litterarum Patronis in comm=
unem Peregrinationem Uiaticum Sacrat

(Nicht schlecht ausgeführter Holzschnitt, einen nach rechts [her] hinschreitenden Pilgrim darstellend; im Hintergrunde eine befestigte Stadt mit vielen Thürmen und spitzen Giebeln. 1 ) Rechts davon ein entlaubter Baum. H. 144, Br. 108 mm.)

Bl. 1 b leer.

Bl. 2 a : Peregrini Elegus.

Sum peregrin9 ego bonus is cui patria cure ē
Hec nam terra fouet commoba nulla mihi
etc.


1) Ob Rostock? Mit einiger Phantasie könnte man es glauben.
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Bl. 4 a , Schluß:

Imbecillus aget fortem simplexqz petulcum
Quo saliat Ceruo fortior ille Leui

4 Bll. 4to. - 30 Z. - Ohne Blz., Sign. u. Cust. - Rückseite des 1. u. 4. Bl. leer.

S. l. & a., aber mit den Lettern des Bogerschen Etherologium gedruckt.

Herzogl. Bibliothek zu Wolfenbüttel, dem dortigen Exemplar des Bogerschen Etherologium anliegend.

Ueber den herzoglichen Leibarzt und Poeta laureatus Dietrich Uelsen handelt Blanck, die meckl. Aerzte, S.4 - Jahrb. XXXIX, S. 53 ff, XLVII, S. 141 ff. Zahlreichen Schriften von Zeitgenossen gab er Geleitsgedichte mit auf den Weg, wie ja auch Tilemann Heverling sich in dieser Art von Gelegenheitsdichtungen auszeichnete. So finden wir solche Verse von Ulsenius ("In finem Pseudoprophetie Lumen") an einer undatirten Ausgabe des Processes gegen Savonarola, andere in einer gleichfalls undatirten Ausgabe von De insania Democriti philosophi facetum epistolium Hipocratis medici ("Praesumpte philosophorum insipientie"). Von größeren Schriften sind uns indeß nur De pharmacandi comprobata ratione libri duo, Nürnberg 1496, neu abgedruckt in des G. Pictorius Sermonum convivalium libri X, Basileae 1559, 8 vo , und Vaticinium in cpidemicam scabiem, Nürnberg 1496, neu herausgegeben von C. H. Fuchs, Göttingen 1850, 8 vo , bekannt geworden.

*6. Historia de venerabili sacramento in Gustrow. 1510.

H Historia de venerabili
sacramēto in Gustrow.

(Leidlich ausgeführter Holzschnitt, das Innere einer Kirche darstellend. Der Geistliche steht am Altar und hält in der Rechten die Monstranz, in der Linken die 5 Theile der blutigen Hostien in einem Schaugefäße. Davor vier Knieende, 2 Männer, 1 Frau, 1 Kind. H. 102, Br. 85 mm.)

Bl. 1 b . Carmē Elegiacū cuius
dam versificatoris in maxima positi egri=
tudine v'tuteqz venerabilis sacramēti,
curā recipientρ , cū ammonitiōe q' qsqz
morbo vel aduersitate vexat9 votiua do=
mino Ihesu sub panis specie sacramen=
taliter velato prebeat obsequia.
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(Folgt ein Gedicht in 10 Distichen.)

Bl. 2 a . Vignette In preconium beate vginis et marti ris Cecilie patrone Gustrouie n mit Querstrich , Camne n mit Querstrich . (sic.) Dioces'.

Folgt ein Gedicht in 11 Distichen. Die 10 ersten ergeben akrostichisch die Worte

Johannes Calle me fecit 1 )

Das letzte lautet:

Huc qui languetis omnes properate fideles
Curam quam cupitis ocius accipite

Inhalts=Uebersicht:

Bl. 2 b . H Historia de venerabili │ sacramento in opido Gustrow Caminens'. │ Diocesis per quandā

mulierē christianā vni iudee │ Mechtildi nomine vxori iudei Eleazaris p trigin= │ ta marcis. et restitutōe muliebris pallij heu vendito. │ Et qliter hostia hmōi a pfidis iudeis extitit pūcta │ et stilis et cultris. ita vt mirificus sacer ille cruor co= │ piose efflueret. cruciata in ignēqz crudeliter proiecta │ sub terra in synagoga illor/ sepulta. Et post ml'tos la │ bores mirabiliter inuenta. De cōuersione et peniten │ cia vnius iudee cū tribus pueris suis Et dicto Elea │ zaro cū vxore sua Mechtilde in facto hmōi principa │ li. Nec non singulor│ iudeorū ibidem cōbustiōe prout in │ sequentibus positionibus capitulorū legenti pleni9 │ exponetur Acta sunt hec in Gustrow dicte diocesis │ sub papa Benedicto istius nomīs duodecimo Code │ wico Bauaro quarto Impatore et Johāne de wer │ le inferioris Sclauie principe post d n mit Querstrich icam incarna= │ tionem. Anno d n mit Querstrich i Cricesimo post trecentesimū quo │ iamdudum Capella sancti cruoris extitit edificata. │ Nunc vero post translationē venerabilis sacramenti │ ad instanciā Illustriū necnō magnificorū principū │ d n mit Querstrich or/ Hinrici et Alberti fratrū ducū magnopole n mit Querstrich . │ p n mit Querstrich te etiā Illustri principe d n mit Querstrich o Hinrico seniore duce │ Brunszwicce n mit Querstrich . cum multis alijs proceribus ad ec= │ clesiam collegiatā sancte Cecilie ibidē venerabiliter │ collocati. extūc eadem capella in monasteriū ordinis │ fratrum


1) Jahrb. XII, 339 wird ein Johannes Tagge, decretorum baccalaurius, officialis prepositure Gustrowensis 1503 erwähnt. Die Urkunde nach Lisch in kleiner, sehr undeutlicher und stark abbrevirter Schrift. - Ein Jo. Talle ist weiter genannt Jahrb. L, 282. Beide wohl mit dem obigen identisch.
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minorum de obseruantia. ex voluntate sum= │ mi pontificis Julij pape secūdi prout hodie cernitur │ est mutata. Anno domini millesimo quingentesimo │ decimo. prima mensis Maij.

Bl. 3 a . Vorrede des Verfassers:

S Aune rem gestam miraculis et prodigijs ingē │ tibus plenam patres vtriusqz status christia= │ ne milicie verbis simplicib9 : nō quidē rethorū │ floribus redimitam. prout ex antiquis scripturarum │ monimentis de hac materia mentionē faciētib9 me= │ lius exerpere potui scripturus, non Jouis aut Mi= │ nerue vel alicuius alterius infidelium numinis sicut │ antiquorū mos fuit, sed misericordis dei qui celum │ terramqz regit: a quo cuncta bona procedunt et omni │ bus datur esse et viuere vt verus christicola supernū │ implorans auxilium. Memorqz verbi illius vie vi= │ te et veritatis ita dicentis Sine me nichil potestis fa │ cere. Johīs. xv. et sacri flaminis benignam exorans │ clemenciam sic statui exordiri. │

Intima rorifluo madefac mea pectora. plectro
Carminis. in laudes o bone christe tuas
Tempore quo funt gesta: quibusqz auctoribus acta
Que canimus: scriptis lector ab hisce petas

Vignette Inuectiua breuis in Judeos

Perfide Judee: fidei temerarius hostis
  Q m mit Querstrich sis: puncta 1 ) docet hostia sacra tibi
Impellente tuam tete execante furore
   Mentem: damnasti quē cruce: pungis acu
Sacra hoc vela docent: testatur id hostia sancta
   Fluxerat vnde sacer mirificusqz cruor
Quattuor errorem damnant hunc grāmata prauū
   In te: confirmant Christigenāqz fidem
Sunt E S U D illa tua que mysteria pandunt
   Qn Ego Sum Uerus ijs ais alme Deus
Hic noua Hierusalem noua signa recenset alūnis (Bl. 3 b )
   Sincere fidei Christicolasqz docet

Hierauf folgt in neun Capiteln die Erzählung nach Kirchberg (Westphalen, Theil IV, pag. 833) bis zur feierlichen Ueberführung der gefundenen Hostie in den Dom. Den Beschluß macht auf Bl. 11 b und 12 a :


1) Verdruckt puucta.
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      Vignette : Elegia Magistri
          Henrico Rptjer ad
Sacrosanctos Christi milites de impia
Judeor/ in Christuz Sub specie
panis blasphemia: Deqz deuotius ve
nerando Salutari hostie sacramento

in 14 Distichen.

Die Rückseite des 12. Blattes zeigt einen sehr gut ausgeführten Holzschnitt: Das Heilige Blut wird in feierlicher Procession unter Vorantragung von Kreuz und Fahne von der Geistlichkeit und reichgekleideten Begleitern (die Herzöge und ihre Umgebung?) in die Domkirche gebracht. Höhe 101 mm, Breite 87 mm.

12 Bll. 4to. - Ohne Blz. u. Cust., m. Sign. b auf Bl. 5. - 32 Zeilen. - S. l. & a. Lettern von Bogers Etherologium.

Herzogliche Bibliothek zu Wolfenbüttel. 1 )

Der Druck gehört in die zu jener Zeit anscheinend sehr verbreitete Heiligen Bluts=Litteratur, welche wohl hauptsächlich dazu bestimmt war, von den Wallfahrern zur Erinnerung mit heimgenommen zu werden und neuen Zuzug zu befördern. Im gleichen Jahre soll Barckhusen auch eine deutsche Schrift Nikolaus Marschalk's über das Heilige Blut zu Sternberg gedruckt haben, doch ist eine solche nicht nachweisbar (vgl. Jahrb. IV, S. 86 ff.). Bisher war überhaupt nur eine einzige derartige Schrift in deutscher Sprache bekannt, die sicher der Presse von Stephan Arndes in Lübeck entstammt. 2 ) Erst in allerneuester Zeit sind noch zwei andere zum Vorschein gekommen, welche, obgleich sie nicht Rostocker Druckereien angehören, doch hier kurze Erwähnung verdienen. Die wichtigere davon führt den Titel:


2) Jahrb. XLIV. S. 45. - Wiechmann I, S. 30. - III, S. 188.
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Sterneberch. [Holzschnitt] Uā den bosen ioden volget hyr eyn gheschicht │ Dar to van den suluē eyn merklik ghedycht

Der Holzschnitt, 92 X 100 mm, stellt das Innere eines Zimmers dar. In der Mitte ein Tisch mit vier Füßen, mit einem Tuche gedeckt und mit verschiedenem Eßgeschirr, auch einer Kanne besetzt. Rechts sitzen drei Juden, im Hintergrunde rechts stehen zwei in lebhaftem Gespräch. Um die linke Hälfte des Tisches, von der das Tischtuch zurückgeschoben ist, drängen sich sechs Personen, darunter eine Frau. Die drei vornstehenden Männer stechen mit spitzen Messern in zwei auf krausen Tüchern liegende Hostien.

Bl. 1 b : Int iaer vnses herē Dusent veer hundert twe │ vnde negentich. an deme dage sunte Seueri vnde │ Seuerini etc. .

Bl. 4 b , Schluß: ipfa die veneris. ante iude et Simonis de yoden │ worden ghebrant. Finis*

4 Bll. 4to mit 32 Zeilen. Ohne Ort und Jahr, doch Druck des Matthäus Brandis in Lübeck etwa vom Anfang des Jahres 1493.

Das Original, aus der Bibliothek von Jul. Krone stammend, befand sich im Besitz des Antiquariats von Gilhofer und Ranschburg in Wien (Antiq. Katalog Nr. 25, 1889), wo zugleich eine sehr gelungene photolithographische Nachbildung erschienen ist. Die Schrift, welche außer der auch aus anderen Quellen hinlänglich bekannten Urgicht (Jahrb. XII, S. 258 ff.) noch ein Gedicht von 19 5zeiligen Strophen enthält, das aus lateinischen und niederdeutschen Versen wunderlich genug zusammengesetzt ist, giebt anscheinend die Urgicht in reinerer Form wieder, als sie bisher bekannt war, wofür besonders die jüdischen Namen sprechen, welche viel weniger entstellt sind als in allen anderen Ueberlieferungen. So erscheint hier Sytan Kaszeryges yn Francken (auch Syran. Katheryge. Drie Franken) als Siran katzenger (Kitzinger?) der francke, mêster Leyspe als Meyer Caspe u. a.

Die ersten beiden Strophen des Schlußgedichts lauten:

Humana mens confunditur
dorch greselike geschefte
Sensusque qui obtunditur
cor metet et concutitur
ok wandelt sik de krefte.
In factis actis Sternebarch
nu kort in dessen tyden
Fac Christe tui nominis
memoriam per homines
betrachten dyn dware lydent.

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Die andere, von der das einzige bekannte Exemplar, früher den Karthäusern zu Klein=Basel gehörig, jetzt in der Universitäts=Bibliothek zu Basel aufbewahrt wird, führt den Titel

Die geschicht der J ue den tzum Sternberg │ ym lande zů Mecklenburg die sye began= │ gen haben mit dem heiligisten Sacrament

Der darunter befindliche Holzschnitt, 94 X 131 mm groß, entspricht vollkommen der bei Wiechmann I, S. 30 und Jahrb. XLIV, S. 45 von dem Titelblatt des Stephan Arndes'schen niederdeutschen Druckes gegebenen Beschreibung; auch der Text erscheint als eine freie Uebertragung einer fast gleichlautenden Vorlage. Die Namensformen stimmen genau dazu. Bl. 4 a ist die Zahl der verbrannten Männer irrig auf 22 angegeben statt auf 25, wie alle übrigen Quellen haben.

Bl. 1 b : (A) Cler meniglich sey zu wissen der grosz myßbruch vndt that │ So de aller hochwirdigsten vnd heiligisten Sacramēt │ dem zarten fronleichnam vnsers lieben herren Jhesu cristi │ durch die verstopten vnd blynden Juden zum Sternberg ym lannd zů Meecklenburg dises sweyundneuntzigisten │ Jares beschehen ist etc. .

Bl. 4 b Schluß: Got stelle seyn genad ynd seiner genaden gemahel lannd │ vnd leute yn ewigen fryde Amen.

4 Bll. 4to mit 34 Zeilen. Ohne Ort und Jahr, doch anscheinend Druck von Johannes Bergmann von Olpe zu Basel um 1494. - Hain 9466.

*7) Historia compassionis beatae virginis. 1510. (?)

Es läßt sich nicht mit voller Sicherheit erkennen, ob es sich in dem nachstehenden Briefe des Rostocker Rathsarchivs um einen eigenen Druck Barckhusens oder um ein rein buchhändlerisches Geschäft handelt. Unter dem 10. Oct. 1510 schreibt der Stralsunder Syndikus Dr. Caspar Hoyger "Deme erßamen Hermanne Barchußen, Statscrifer der Stadt Rostok, synem beßunderen frunde vnd ghunre" nach Erledigung der Rathsgeschäfte folgendes:

"Ick hebbe ok upp hute dunredach nha Dionisii entfanghen etlike vorstaten historien Compassionis beate virginis ouerst derhalfen nen ghelt van eren Johan [Graffhorst] entfanghen ße ok kene wiße juwen scrifften nha de ghemelten historien ßo ilende nha Stettin tho schickende Juwe vorighe scriffte derhalfen an my ghedan hedde de vorman upp deme weghe verloren vnde my langhe nha der tydt doch dorch ander fromede lude syn vorhantreket

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konde yk jw sust denst vnd goden willen ertoghen dede yk gherne myt sunderer dankbarhet vor jw scarp richte bok my junghist gheschencket Hir mede gade ewich salich vnd langhe sundt besalen. Datum Sundis altera die Dionisii eodem momento quo recepi litteras vna cum historia vestra."

Ein Buch der Medelidinge Mariae (vgl. darüber Jahrb. I, S. 82, Anm. 2) erschien in mehreren Auflagen bei Stephan Arndes in Lübeck, für Rostock ist ein solches in deutscher oder lateinischer Fassung bisher nicht bekannt, wenngleich nicht unwahrscheinlich. Die Schlußworte "historia vestra" legen es nahe, an einen Druck Barckhusens, nicht an einen bloßen Commissionsartikel zu denken. Die Erwähnung der Bamberger Halsgerichts=Ordnung (das "scarp richte bok") ergiebt als Zeit das Jahr 1510.

Der Stralsunder Syndikus Dr. Caspar Hoyger wurde am 23. April 1478 als Jasperus Hoyer de Lubeck in Rostock immatrikulirt, wurde im Winter=Semester 1480/81 Baccalarius und zwei Jahre darauf Magister. Später erwarb er noch den Grad eines Doctor legum und bekleidete im Sommer 1506 das Rektorat der Universität. Sein Weggang wird Jahrb. XVI, S. 194 beklagt. Wohl zu unterscheiden von ihm ist der Doctor decretorum Caspar Hoyer, welchen Bartholomäus Sastrow im Jahre 1546 zu Rom aufsucht. (Mohnike, Barth. Sastrowen Herkommen etc. . I, S. 318 ff.) Offenbar ist es dieser, der im Jahre 1557 als Dompropst und Archidiakon zu St. Jakobi in Rostock vorkommt. Die Bemerkung Jahrb. XVI, S. 24, er sei ein alter Mann und bereits 1506 Rektor der Universität gewesen, erweist sich schon durch den Unterschied der akademischen Grade als irrig, selbst wenn man ihm ein Alter von beinahe 100 Jahren zugestehen wollte. Vielleicht ist er ein Bruderssohn des erstgenannten; der Vorname Caspar ist in der in Lübeck und Holstein zahlreich vertretenen und angesehenen Familie häufig im Gebrauch.

*8. Mandat der Herzoge Heinrich und Albrecht gegen die Vehmgerichte, d. d. Schwerin 17. Jan. 1512.

Im Rathsarchiv zu Rostock wird folgendes Schreiben der Herzoge Heinrich und Albrecht vom 19. Oct. 1511 im besiegelten Originale aufbewahrt, welches von einem neuen Drucke Barckhusens Kunde giebt:

"Heinrich vnd Albrecht gebruder von
gots gnadenn Hertzogen zu Meckelnborch etc.

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Vnnshernn gunstigenn grus zuuorn Lieber getrewer Wir begern mit gutlichem vleis, willest vns Sechtzig brieffe nach laut hirynngelegter Copien Szo wir der Westphalischenn gerichte halbenn außzugehen vnnd anzuschlaen lasßen gedencken, reyniglich vnd vffs fürderlichste druckenn lasßen, Vnd vns die alßo gedruckt bey diesem Vnßerm zuschigkenn, die wir dir gütlich vorgenugen, vnnd sulchs dor zu kegen dir inn gnaden irkennenn wollenn Datum Stargardt Am Szontage nach Luce Ewangeliste Anno etc. . vndecimo."

Adresse:

"Vnßerm liebenn getrewenn
Hermanno Bergkhußen Stat
Schreyber zu Rostock."

Bemerkung von anderer (Barckhusens ?) Hand:

"Der FF upp de nottelen to drucken."

Vielfache Nachforschungen nach diesem Mandate waren ohne Erfolg, bis es schließlich den Bemühungen meines Freundes Dr. K. Koppmann, dem ich alle hier gegebenen Nachweise aus dem Rathsarchiv verdanke, gelang, ein Exemplar davon aufzufinden. Da es selbst im Schweriner Archiv zu fehlen scheint und auch inhaltlich von hohem Werthe ist, mag hier ein vollständiger Abdruck folgen.

" W y Hinrick vnde Albrecht gebrodere van gots gnadē hertogē to Meckelnborch Forsten │ to Wenden Greuen to Sweryn der lande Rozstock vnde Stargerde heren, Entbeden allen vnd jtzliken vnsen prelaten. gudenmannen. vogeden. Amptluden. Borgemesterē │ Reden Schulten Richteren. Buren vnde allen anderen vnsen vnderdanen v n mit Querstrich vorwā │ ten vnde vnser forstendomen vnde landen jnwonerē, den dusse vnse opene breeff edder │ dessulfften affschrifft vorkumpt, edder ene sehen horē edder lesen, vnsen gunstige groet │ touorne. Erwerdigen Werdigen Gestrengen Erbaren vnde Ersamen leuen andechti │ gen vnde getruwen. Na deme wy den vnsen vnde jdermennichlich vp syn ansokent ge │ gen den vnsen in vnsen forstendomen beseten geborlikes vnde vthdrechtlikes rechten to │ gestaden vnde vorhelpen, edder in den gerichten dar jnne de beclageten geseten, edder │ ordentlick gehorich, touorhelpen laten, geneygt, vnde gemeynt synt, alse wy ock allen │ den vnsen semptlick vnde besunderen hyr myt ernstlik doen beuelen, eynem jderen ouer │ de synen geborlikes rechten touorhelpen vnde dar myt vorsaetlik nicht to vortheen, vn │ de derhaluen myt allen vnsen vorwanten vnde vnderdanen von Romescher keyserliker │ maiest ae t vnsem aldergnedigestenn hern na vthwysynge vnde jnholde des priuilegien │ dar vmme │ vpgerichtet, vnde vth gegangen, vor

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westphelischen vnde anderenn vthlen │ deschen vnordentliken gerichten hoechlik befryet synt, Vnde nichtsdesteweyniger vor │ vns mannichuoldige clage gelangen, dat de vnsen dar enbouen v n mit Querstrich sulkes vnangeseen │ von etliken vorsaetlik vnde allene vth moethwillen vngegrundeter saken vnde forde= │ ringe haluen to velen vnde meermalen vor vthlendesche westphaeelsche gherichte gela │ den gefordert, vnde dar dorch jn merklike moyge schaden vnde vnkost gedrungen wer │ den, dat vns ferner to gestaden nicht wil geboren, Vnde vp dat sulke vmbillike beswe │ ringe hen vor vorhod, affgewendt vnde vormeden werde, So is an juw allē semptlik │ vnde eynem jderen besunderen vnse flitige begeren myt ernste beuelende Wo emandes │ eyner edder meer jn vnsen edder juwen Stichten Steden Mergkten Dorperen Gebedē │ edder gerichten betreden, edder syk dar jnne entholden worden, de also de vnsenn edder │ juwen, vth m oe twillen, vnde touorne geborlikes vnde ordentlikes rechtens vnersocht │ vnde vngewygert myt sulken westpheelschen, edder anderen vnordentliken, wertliken │ vthlendeschen gerichten vornemen vnde bedrengen worde, vor juw suluest, ok vp mē │ niglikes ansoken to rechte annemen vnde vorhefften laten, vnde vns sulkes ferner anto │ gen willet, Dar myt jeghen den sulfften geborliker wyse gefaren vnde gehandelt, Dat │ er m oe twillich vornemen gestraffet, vnde sulkes namals von anderen to gebruken ge │ schuwet werde, Vnde sulkes by vormidinge vnser Swaren straffe vnde vngnade nicht │ anders holden, dar jnne geschůt vnse ernste menynghe, vnde dangknamiges gefallen │ jn besunderen gnaden kegen eynen jderen nach gebore touorschulden vnde in gnadē to │ b e dengken (!), To orkunde myt vnsem hyrvnder vpgedrugketen jngesegele versegelt V n mit Querstrich │ Gegeuen to Sweryn, A m mit Querstrich dage Anthonij  fessorρ. Anno │ duodecimo.

1 Bl. Fol. - 37 Zeilen. - Lettern der Bambergischen Halsgerichtsordnung (Jahrbb. IV, Taf. II, 2 b ; später an L. Dietz übergegangen, vgl. die Tafel bei Wiechmann, Th. I, Nr. 1). Der Anfangsbuchstabe W in Holzschnitt, 46 mm hoch, 51 mm breit. Das vorliegende, im Rathsarchiv zu Rostock befindliche Exemplar ist ohne Siegel, auch ohne Spur eines solchen.

Nirgends, weder in der historischen und rechtsgeschichtlichen Litteratur, noch in den Gesetzsammlungen geschieht dieser Verordnung Erwähnung und es scheint, als ob dieselbe bis auf dies eine Exemplar vollkommen verschwunden ist, freilich kein Wunder bei der geringen Zahl der Abzüge. Vielleicht giebt diese Zahl auch einen Maßstab ab für die damals gebräuchliche Auflagehöhe ähnlicher Erlasse. Das Wenige, was bisher über die Maßnahmen der

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Landesherren gegen die Uebergriffe der Vehmgerichte bekannt war, erfährt dadurch eine höchst wichtige Ergänzung.

Alles Nähere, was man davon wußte, geht auf E. I. F. Mantzel's Jus criminale Mecklenburgicum (Rost. 1743. 4to) zurück. Mantzel führt daselbst §. 21 (S. 21) zuerst die allgemeinen Angaben in Chemnitz' Megalochronicon (in vita Magni III) an und druckt dann mehrere Herzogliche Verfügungen ab:

1) Heinrich H. z. M. an den Freigrafen Gerd Dürkop: 1 ) thut ihm zu wissen, daß er in der Sache des Herman Krithe gegen Johan Dyvitze, Johan Kröpelin und Marcus Serpelin dem Kläger zu seinem Rechte zu verhelfen mächtig und bereit sei, und verhofft, daß der Freigraf nach Ausweis der Reformation [Kaiser Friedrichs III. von 1442] seine Richtergewalt gegen die Unterthanen des Herzogs nicht gebrauchen, sondern Krithe vor die Herzoglichen Gerichte weisen werde.

Schwerin, Montag nach Judica [1. Apr.] 1471.

2) Heinrich und Albrecht Gebrüder H. z. M. an Bürgermeister und Rath zu Rostock: Auf die Anzeige des Rathes, daß etliche Bürger und Bürgerinnen vor die Freistühle geladen seien, habe er die nöthigen Schritte bei dem Bischof zu Osnabrück und Administrator des Stiftes Paderborn, sowie bei dem Richter gethan und sei der Zuversicht, daß damit die Belästigung ein Ende haben werde.

Picher, Mittwoch nach Inventionis Steffani [3. Aug.] 1509.

Nachschrift: »Citatus to deme Fristole appellabatur Clawes Uthenbusch.«

3) Heinrich H. z. M. an Bürgermeister und Rath zu Rostock:

billigt es, daß die Rostocker den Hans Dudenberg, als den, der des Herzogs Unterthanen vielfach muthwilligerweise vor die Westphälischen Gerichte gefordert habe, ergriffen haben und in Ribnitz gefänglich festhalten lassen. Will seinem Vogt in Ribnitz schreiben, daß er den Gefangenen bis auf weiteres in Haft behalte und beabsichtigt Dudenberg wegen seines Vergehens mit gebührlicher Strafe zu belegen.

Stargardt, Freitag nach Severini [24. Oct.] 1511.

Wir sehen, daß die beiden letzten Schreiben in engstem Zusammenhange mit dem vorliegenden Erlasse stehen. Wie Joh. Chn. Quistorp dazu gekommen ist, die beiden ersten auf ganz specielle Fälle bezüglichen Schreiben in seinen "Grundsätzen des teutschen


1) Gerd Durkop, Freigraf zu Müddendorf b. Osnabrück, 1468 - 1486. Th. Lindner, die Veme (Münster u. Paderborn 1888), S. 184.
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peinlichen Rechts" 1 ) als "Landesconstitutionen" zu bezeichnen, ist schwer erklärlich, jedenfalls ziehen sich seit 1770 die "Mecklenburgischen Landesconstitutionen wider die Westphälischen Gerichte" nicht allein durch sämmtliche 6 Auflagen des Quistorpschen Buches hindurch, sondern sind auch in alle neueren Werke über die Vehme mit einziger Ausnahme des S. 205 Anm. citirten von Th. Lindner, welches die Zeit des Verfalls der westphälischen Gerichte nur ganz kurz berührt, übergegangen. Hoffentlich finden sie nun ihre wohlverdiente Ruhe!

III.
Dr. Nikolaus Marschalk.

Auf ihn beziehen sich einige Schriftstücke des Rathsarchivs zu Rostock, in denen zwar der Druckerei nur ganz nebensächlich Erwähnung geschieht, die aber auf die Verhältnisse des Herzoglichen Rathes und gefeierten Professors ein eigenes Licht werfen.

Als Herzog Albrecht im Frühling 1523 sich zum Besuche seiner verlobten Braut Anna von Brandenburg am Hofe seines künftigen Schwiegervaters, des Kurfürsten Joachim, zu Berlin aufhielt, wendete sich der Hofkürschner Melcher Funck an ihn mit der dringenden Bitte, Doctor Marschalk zur Bezahlung einer viele (im Briefe stand ursprünglich acht, ist aber berichtigt in dreyzen) Jahre alten Schuld von 4 Gulden für einen Pelz anzuhalten und legte zum Beweise der Richtigkeit seiner Forderung ein eigenhändiges Schreiben Marschalks bei:

"Min freundlich dinst zuuor, lieber Gelehrter, ich bekenne euch wie yr mir geschriben hat, Sundern ich habe ytzum eine Druckery dor vf ich viel gewant habe vnnd ein treflich wergk furhabe, Bytt yr wollen euch lyden mit mir bis vf phinxsten, so wil ich vff euwer schreiben mich gantz redlich ertzeigen, vvnd freundlich verdienen. Auch so ich were mit gewisser borgschafte angesucht solt es so lange nicht vortzogen sein worden. Bytt habt gedult.

Doctor Marschalk."     

Marschalk's Schreiben trägt kein Datum, doch läßt sich das Jahr mit ziemlicher Sicherheit feststellen. Der Kürschner schreibt am 2. Mai 1523 an den Herzog und irrt sich dabei in der Zahl, indem er statt 13 ursprünglich 8 schreibt. Gerade 13 Jahre vorher,


1) Abschnitt IX, § 531, Anm.*)
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im W.=S. 1510/11, wird Marschalk in die Matrikel der Universität aufgenommen, 9 Jahre vorher, 1514, erscheint der erste Druck aus seiner Offizin, folglich fällt das Schreiben in das Jahr 1515 und Meister Funcks Versehen erklärt sich sehr einfach. Das treffliche Werk, welches Marschalk seiner Angabe nach vorhatte, würde demnach seine eigene Schrift Institutionum rei publice militaris ac civilis libri novem sein, welche Mitte 1515 erschien.

Herzog Albrecht, der natürlich wenig darüber erbaut war, in Berlin wegen Doctor Marschalks Schulden behelligt zu werden, erließ denn auch sofort, am 3. Mai, eine strenge Weisung an den Rath zu Rostock, derselbe wolle "gedachten doctor Marschalcken dahien haltten vnd weisen, vnd souil mit Ime ernstlich verfugen, on einich lenger verziehen oder auffbehallten, obbemeltem Funcken solcher seiner langwirigen Schulde zu sampt den kosten, so Ime bisher darauf gelauffen, fürderlich zu entrichten vnd Ine derwegen zufridden zu stellen, damit wir derhalben weither ansuchens vertragen pleiben."

Von Marschalk's Drucken ist es nur einer, der uns hier beschäftigt die Sermones Magistri Cornelii de Snekis de serto rosaceo (Jahrb. IV. S. 119. - XLIV, S. 58). Die erste Auflage dieser Predigten ist nach freundlicher Mitteilung des Herrn Prof. Dr. Thom. Esser Ord. Praed., St. Patrick's College, Maynooth - Dublin, nicht in Rostock zu suchen, wie man wohl annehmen könnte, sondern erschien im J. 1514 bei Jodocus Badius Ascensius zu Paris. Sowohl im Titel, als auch in der Reihenfolge der einzelnen Reden finden sich Verschiedenheiten; ferner sind in der Rostocker Ausgabe, wenigstens nach der Vergleichung mit dem Titelblatte der Pariser, einige Reden neu hinzugekommen. Ein Exemplar der Pariser Ausgabe, welches jedoch am Ende nicht ganz vollständig zu sein scheint, befindet sich in der Münchener Hofbibliothek.

IV.
Ludwig Dietz.

Von einem vorübergehenden Aufenthalt, welchen Ludwig Dietz Mitte 1520 in Lübeck genommen hatte, giebt uns ein Brief an "Magister Hermann Barckhusen" Kunde, worin Dietz diesen um Besorgung zweier Briefe an "Herrn Hinrich" und an seine Haushälterin Katharina ersucht. Näheren Einblick in seine häuslichen Verhältnisse gewährt ein. Schreiben Herzog Heinrichs an Bürger=

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meister und Rath zu Rostock, durch welches wir einen neuen Druck von Dietz und zugleich seine Stellung zu Nikolaus Baumann kennen lernen. Bedürfte die Annahme, daß Baumann für Dietz den Reineke Voß bearbeitet habe, noch einer Widerlegung, so wäre dieselbe hiermit erbracht.

"Vonn gotz gnaden Heinrich Hertzogk zu Meckelnborgk Furste zu Wenden etc. .

Vnnsern gunstigen grus zuuorn Ersamen lieben getrewen Vns hat vnnser Secretarius vnnd lieber getrewer Nicolaus Bawman mit clage furbracht, wie Ime vnd seyner Ehelichen Hausfrawen, von Ludewigk Dietzen, bey euch zusampt seynem brueder vnnd hausgesinde, manncherley beswerliche zunottigung, mit worten vnnd wercken zugefuget wern worden, Vnnd wie wol Er sich des, als eyn einwaner bey euch, zum teyle bey etzlichen den Burgermeistern beclagt vnnd gebethen, gemelten Ludewigk vnnd seynen anhangk In der gutte darhin zu weysen, Solichs abetzustellen, wie denne Solchs gescheen were, Vbir solchs alles, habe sich, gemelts Ludewiges bruder Curdt Dietz, auf desselbigen anregen, seine Eheliche hausfrawe, etzlicher Scheldeworthe, dartzu sie von Ime hochlich geursacht worden, Dorumb sie sich auch, seyner begebenen worthe halben, zu beclagen mher vrsach, dan er gehabt hette, vnderstanden, vnnd wie wol die Sache weltlich herrurt, vnd fur euch zu rechtfertigen angefangen, do Ime auch rechts nihe geweigert were, aus freuel vnordentlicher gestalt, widder alle pilligkeyt, mit geistlichen Censuren, zu muehen vnnd in schaden zu fhuren furgenommen, Dar zu gemelt Ludewigk bey euch, gleich als Er vnd sein Brueder Ires furnhemens fug hetten, vnd Sachen darnach weren, als doch nicht sein, vngeschewet euch noch andere, Soliche Summarien des Bannes zu drucken vnd bey euch an alle kirchen offintlich, Ime vnnd seyner Hausfrawen zu Smahe antzuslahen vnnd zu publicirn lassen, vnderwunden Welchs vntzimlichen furnhemens, das pillich euch zu straffen vnd nicht zu dulden zustehet, wir nicht wenich misfallig tragen, Vnnd so wir denne erbuttig selbst, adir vormittelst euch, deme cleger, ap Er seyner Zuspruche yhe nicht abstehen wolte, vff Irsuchen die pilligkeyt zuuorhelffen, Szo begeren wir gutlich, mit ernstem vleis, Wollet mit gemeltem Ludewig, Alse dieses furnhemens anheber vnd vortsetzer, ernstlich vorschaffen, das er dor an sein wolte, domit soliche vnpilliche zunottigung, geistlicher forderung, forderlich abegestelt, Vnnd die Sache fhur vns ader euch widderumb zu rechtfertigen geweyset werde, Vnd das er sich Solichs druckens vnd anslahens

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berurter Summarien, entlichen abethuenn. Ader wo er sich des weigeren, Ime zu abewendung seines vnpillichen furnhemens, mit abweysung gepurlicher strafe, den Rhawm doselbist ferner nicht lassen Der zuuorsicht Ir werdet szo vil euch hir Inne der gepure nach eigent, ertzeigen, Dor ane thut Ir neben der pilligkeyt vnnser zuuorlassig vnd wolgesellige meynunge. In besunderen gnaden widderumb gegen euch zu Irkhennen. Datum Swerin Sonnabends nach Innocentum Anno domini etc. . XXI [29. Dec. 1520].

Denn Ersamen vnsen lieben getrewenn Burgemeistern vnd Raithmannen vnnser Stadt Rostockh."

Original auf Papier, mit Ringsiegel verschlossen, im Rathsarchive zu Rostock. Registraturvermerk: "Principis Hinrici ouer Lod. Dietzen 1521."

Lisch theilt Jahrb. IV, S. 136 nach v. Seelen einen Brief an Bürgermeister und Rath zu Lübeck mit, worin Dietz seine Absicht ausspricht, sich in Lübeck niederzulassen. Hier hat sich ein störender Druckfehler eingeschlichen, der der Verbesserung bedarf. Während nämlich Lisch im begleitenden Texte das Jahr 1524 als den Zeitpunkt dieses Entschlusses bezeichnet, trägt bei ihm der Brief das Datum altera Jacobi apostoli [26. Juli] anno MDXIIII statt der in der Vorlage stehenden Zahl MDXXIIII.

Aus dem gleichen Jahre ist uns im Liber sententiarum des Rathsarchivs zu Rostock von 1522 ff. auf Blatt 49 - 51, 56, 58 b , 59 Nachricht aufbehalten von einem Rechtsstreit, welchen Ludwig Dietz und Peter Brandes vor dem Lübecker Gericht mit einander führen und in welchem zwei Rostocker fratres als Zeugen auftreten sollen. Ueber den Gegenstand des Prozesses erfahren wir leider hieraus nichts, da es sich in den vorliegenden Protokollen nur darum handelt, ob in diesem Falle, das Zeugniß der fratres betreffend, das geistliche oder das weltliche Gericht zuständig ist. Unglücklicher Weise fehlen die Lübecker Gerichtsprotokolle aus den Jahren 1512 - 1562 vollständig, sodaß auch dort keine weitere Auskunft zu erhalten war. Es ist das im Interesse der gegenwärtigen Untersuchungen sehr zu bedauern, da es sich offenbar um Differenzen handelte, welche aus dem Buchdruckereibetriebe herrührten. Peter Brandis, jedenfalls ein Sohn des schon mehrfach genannten Lübecker Druckers Matthäus Brandis, erscheint im Jahre 1528 als Buchdrucker in Kopenhagen und die fratres gehören aller Wahrscheinlichkeit nach zu den Brüdern vom gemeinsamen Leben.

Erst 1529 erwarb Dietz das Bürgerrecht, woraus hervorgeht, daß er, obgleich Barckhusens Name seit vielen Jahren nicht mehr in Drucken erscheint, doch bis dahin nicht als selbständiger

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Druckerherr, sondern nur als Barckhusens Bevollmächtigter und Geschäftsleiter sein Gewerbe betrieben hat.

Am 1. October 1539 hatte Dietz seine berühmte Ausgabe des Reineke Vos mit der evangelischen Glosse, ein Werk im Umfange von 68 Bogen, vollendet und nahm sofort einen Druck des Neuen Testaments in Luthers Uebersetzung, im Umfange von 63 Bogen, in Angriff, der am 5. April 1540 abgeschlossen war. Dadurch mochte er wohl seine verfügbaren Mittel festgelegt haben und nicht im Stande sein, die Auslagen für den auch noch an ihn herantretenden Druck der neuen Kirchenordnung und der dazu gehörenden Agenda aus eigenem Vermögen zu bestreiten und wendete sich daher an Herzog Heinrich, der ihm denn auch auf seine Bitte im Antoni=Termin 1540 die Summe von 100 Gulden auf ein Jahr vorschoß. Der Brief, wodurch Herzog Heinrich dies dem Rathe anzeigt, lautet:

"Heinrich van gots gnaden Hertzogk gu Meckelnborgk, Furst zu Wenden etc. .

Vnnsern gunstigen grus zuuorn Ersamen lieben getrewenn Weyle wir denne lieben getrewen Ludwichen Dietz Buchdruckern vnd Burgern bey euch, vff seyne vnderthenige bitte, zu seyner Itzigen, anliggenden noeth, vnd behuff Einhundert gulden Muntze, vns, vffen vmbschlagk, vber Ein Jhar wydderumb zu betzalen, geliehen, vnd vorgestrackt haben Sho wolten wir euch solchs gnediger meynung des also Ein mitwissens zu haben nicht verhalten Den Euch gnediger willen zu ertzeigen seint wir gneigt Datum zu Swaen am tage Vincentij [22. Jan.] Anno etc. . XXXX."

Adresse:

"Denn Ersamen vnsern lieben getrewen
Burgermeistern vnd Rathmannen
Vnser Stadt Rostock."

Besiegeltes Original im Rathsarchive zu Rostock.

Aus dem Jahre 1545 findet sich in der Rechnung des Weddeherren Joachim Vos ein Posten verzeichnet:

"Ludowich Deitz [so!] vor de Constitution der Universiteten belangende 1 c lxxx  "

und dabei liegt die Original=Quittung unseres Druckers:

"Ick Ludwich Dietz bekenne mit dusser myner egene hantschryfft, dat my de Eerbar wolwyse Her Joachim Voß van wegen eynes Erbaren Rades tho Rostock entricht und gudtlick betalet hefft Sostich gulden muntz vor de Constitution, so ick gedrucket hebbe.

Ludwich Dietz manu propria."     

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Die hier erwähnte "Constitution der Universiteten" ist jedenfalls die bei Krabbe, die Universität Rostock, S. 447 erwähnte, 32 Blätter in kl. Fol. umfassende Schrift: Studii litterarii publici in academia Rostochiensi diligens et accurata restauratio, welche im August 1544 vollendet wurde. Bemerkenswerth ist dieser Druck außer durch seinen Inhalt noch durch seine selbst für Dietzische Drucke hervorragend saubere und sorgfältige Ausführung und durch die darin angewandten griechischen Kapital=Lettern, mit welchen Dietz erst neuerdings seine Officin bereichert hatte, vgl. Jahrb. IV, S. 182.

Ueber den Besitz unseres Druckers geben die Rostocker Hausbücher mancherlei Auskunft. 1551 verkauft Dietz sein Haus in der Molkenstraße an Paul Reymers; 1559 erwirbt er von Titke Louwe ein Brauhaus in der [Alt=]Schmiedestraße hinter St. Nikolai, welches seine Kinder 1565 noch besitzen. Außerdem befindet er sich 1556 im Besitz eines Hauses am Hopfenmarkt neben Nigel Petersen. Bei seinem am 1. September 1559 erfolgten Tode hinterließ er eine Wittwe Anna und vier Kinder, Lodewich, Hans, Apollonia und Anneke, außerdem einen Bruder Namens Curdt (S. 208), der ihm schon am 19. Januar 1560 im Tode nachfolgte, anscheinend unvermählt. Die Wittwe theilte im Jahre 1560 mit den Kindern ab und wies ihnen zusammen 2000 Gulden an, doch sollte der älteste Sohn Ludwig die Wahl haben zwischen seinem Antheil von 500 Gulden und dem halben Werkzeug der Druckerei.

Wofür er sich entschied, ist nicht festzustellen, doch finden sich Lettern, welche den von Dietz gebrauchten vollkommen gleich sind, 1568 im Besitz von Ulrich Morhart in Tübingen (Bibliographische Adversaria. Tweede reeks, eerste deel, [1888], pag. 12, Anm. und pag. 92.)

1. Flugschriften gegen König Christian II. von Dänemark.

Zu den bei Wiechmann unter den Nummern 41, 42, 43, 44 und 216 beschriebenen Flugschriften aus dem stürmischen Jahre 1523 liefert Bruun, Den danske Literatur I, S. 302 ff. noch folgende Ergänzungen:

*a) Ursachen, dardurch die hochwirdi= │ gen in got Edellen, Wohl geborne, Erwirdigen, Eren= │ vesten, Gestrengen, v n mit Querstrich Ersamen, Bischoffe, Pre= │ laten, Herren, Ritterschafft, Stette, vnd ge │ meyne Anwoner des K ue nigreychs z ue │ Dennmarcken, Ire pflicht huldung │ v n mit Querstrich Manschafft künig Cristiern, │ haben auffgeschriben, V n mit Querstrich den │ Durchle ue chtigsten hochge= │ bor n mit Querstrich F ue rsten vnd

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herrn, │herrn Friderichē, Her= │ tzoge z ue Holstein etc. │ z ue jrem k ue nig, wi= │ derumb ue ber │ gantz Dennmarck erwelet haben.

10 Bll. 4to mit Sign. Aij. - Cij. - Gothische Schrift. 35 Zeilen. - Ohne Ort und Drucker, doch ohne Zweifel von Ludw. Dietz gedruckt.

Königliche Bibliothek zu Kopenhagen.

*b) Van der grvsa= │ me thirannessche │ mißhandelinge, so koninck │ Christiern des nhamens │ de ander van Denne= │ marcken, im Ryke │ to Sweden be= │ ganghen │ hefft. [Drei Blätter.]

6 Bll. 4to mit Sign. ij - v. - Gothische Schrift, 32 Zeilen. - Der Titel ist mit Missallettern gedruckt und von einer Zierleiste umgeben, welche unten Ludw. Dietz's Buchdruckermarke zeigt.

Königliche Bibliothek zu Kopenhagen.

*2. Een ny │ hāabbog, med │ Psalmer oc aan │ delige lofsange, wd= │ dragne aff then hellige │ schrifft. som nw y then Ch= │ ristne forsamling (Gud til │ loff oc mennisken til sali= │ ghed) siunges. Med then │ Danske Otesang. Messe. │ Afftensang oc Nat= │ sang. │ Vignette Trycht y Rozstock. Vignette

Am Ende (Bl. 68 b).

Trycht y Rozstock hooss │ Ludowich Dietz. │ xx. Novembris. │ M.D.XXiX. │ [Drei Blätter.]

Der Titel befindet sich in einem verzierten Rahmen mit der Devise DORHEIT. MACHT. ARBEIT. - 68 Bll. 8to. Bruun, Den danske Literatur I, S. 386 ff.

Dies Buch ist ein genauer Abdruck des im gleichen Jahre auf Veranlassung des Rostocker Buchbinders Hans Meyer in Magdeburg (wahrscheinlich bei Heinrich Oettinger, vgl. Hülsse in den Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg 16 [1881], S. 90) gedruckten Dänischen Psalmbuches, so wie dies, von dem sich kein Exemplar erhalten hat, wahrscheinlich auf dem gleichfalls verschollenen, 1528 und 1529 zu Malmö gedruckten Psalmbuch Claus Mortensen Tondebinders und Hans Spandemagers (Bruun a. a. O. I, S. 368, 385) beruht. In der Vorrede zu dem unter Nr. 5 zu erwähnenden Drucke giebt Dietz selbst an, daß er die von Hans Meyer veranlaßte Ausgabe in größerem Format und mit größerer Schrift nachgedruckt habe. Einen neuen Abdruck nach dem einzigen bekannten Exemplar in der Freiherrlich Rålamb'schen Bibliothek zu Sundby hat Chr. Bruun in den Psalmebøger fra Reformationstiden, Kopenhagen 1865, 66, Th. I, S. 1 - 134 veranstaltet.

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*3. Een kort vn= │ derwysning gant= │ ske salig oc trøstelig, att forholde thennom som │ ligge y theris helsot hwilken │ Thomas Venatorius │ giord haffner. │ Mes en skøne │ Fortale │ Vignette Trycht y Vignette │ Rozstock. │ M. D. XXIX.

12 Bll. 4to ohne Blz., mit Signaturen Aij - Ciij. - Gothische Schrift 25 Zeilen. - Titel in Holzschnitt - Einfassung.

Bl. Aij beginnt Luthers Vorrede, welche bis Bl. Aiij, Zeile 7 reicht. Unmittelbar daran schließt sich die Schrift des Venatorius (geb. 1488 in Nürnberg, seit 1523 Prediger daselbst).

Bl. 12 a Schluß:

│ Aar effter Christi wor gienløfers │ byrd. 1529. er thenne lille bog aff høg │ offuerlendske paa Danske om= │ schreffuen. Oc trycht ho= │ oss Ludowich │ Dietz. Letzte Seite leer.

Freiherrlich Rålamb'sche Bibliothek zu Sundby. - Ein unvollständiges Exemplar in der Königl. Bibliothek zu Stockholm.

Bruun a. a. O. I, 392. - Eine spätere Ausgabe, Kopenhagen 1538, ebendaselbst II, 191.

Neu herausgegeben von Chr. Bruun, Kopenhagen 1865.

Der Verfasser Thomas Gechauff (Jag auf, daher Venatorius), 1488 zu Nürnberg geboren, gehörte zuerst dem Dominikanerorden an. Seit 1523 wirkte er als Spitalprediger, dann als Prediger an St. Jacob in Nürnberg in evangelischem Geiste. 1544 war er bei der Einführung der Reformation in Rothenburg thätig und starb 1551 in seiner Vaterstadt. Das hochdeutsche Original der hier in Rede stehenden Schrift führt in der ältesten mir bekannt gewordenen Ausgabe den Titel:

Ein kurz │ vnderricht den │ sterbenden menschen gantz │ tröstlich, geschriben an Hartun= │ gum Börell, diener der ar= │ men zu Nürnberg im │ Newen Spital. │ 1527.

4 Bll. 4to. - Titel in Einfassung. - Gedruckt bei F. Peypus in Nürnberg.

Im Jahre 1529 erschien eine Ausgabe in Wittenberg bei Jos. Klugk, 12 Bll. 8vo, mit der Vorrede Luthers, auch von 1528 wird eine solche angeführt (Herm. Beck, die Erbauungslitteratur der evang. Kirche Deutschlands, Th. 1 [Erlangen 1883] S. 136, wo zugleich eine ausführliche Inhaltsangabe zu finden ist).

Weller setzt im Repertorium typographicum Nr. 1646 und 1647 zwei undatirte Ausgaben in das Jahr 1520, doch ist diese Bestimmung offenbar zu früh.

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4. Biblisch Bede= │ b oe cklyn, der Olt= │ ueder, vnde benömeden │ frowen, beide des Olden │ vnde Nyen Testa= │ ments. │ Vormanynge tho │ dem Bede, v n mit Querstrich wo me re= │ cht beden schal. │ Vignette Qtto Brunfelß VignetteVignette Tho Rozstock by Lu= │ dowich Dietz gedrücket. │ M. D. XXX.

Am Ende unter dem bei Wiechmann I, S. X, Nr. 6 beschriebenen Buchdruckerzeichen: In der laueliken stadt Roz │ stock by Ludowich Dietz, │ gedr ue cket, ym jar 1530. am │ 10. daghe Januarij.

Der Titel ist von Randleisten (ohne Monogramm, doch dem Meister P. B. angehörig) umgeben, welche unten das Druckerzeichen Dietz's in einfachster Form zeigen. Zeile 1 - 6 und 10 - 12 roth gedruckt, ebenso die Jahreszahl, welche unterhalb der Randleiste steht.

Das mir vorliegende, erst im vorigen Jahre von der Bibliothek der Meklenburgischen Ritter= und Landschaft zu Rostock erworbene Exemplar des bei Wiechmann I, S. 144 nur ganz kurz erwähnten Buches ist nicht ganz vollständig. Die Rückseite des Titels enthält den Anfang der Vorrede: Vignette De Dr ue cker w ue nscheth │ dem Christliken leser Gades gna= │ de dorch Christum. │ DEwyle vornemlick etc. . Hierauf folgt sofort Bl. xxij mit dem Schluß der Ermahnung, welche Otto Brunfels an den Leser richtet. Auf der Rückseite dieses Blattes beginnen die Gebete mit der Ueberschrift:

Allene Gnade de eere! Vignette Gebede der hilligen │ Oldtueder, Patriarchen, │ Propheten, Richter, K oe ninge, vnde │ Apostel Christi, beyde des olden vnd │ nyen Testamentes. │ Vignette Erstliken gebede vor de │ s ue nde des volckes. │ Vignette Also bedede Moses vor dem Heren vor de sünde synes volc= │ kes, Exodi. xxxij.

Der Text schließt mit Bl. cl., auf der Rückseite dieses Blattes beginnt das Register, welches noch 11 nicht numerirte Blätter einnimmt. Die letzten 5 Seiten werden gefüllt durch: Vignette Eyne Christlike vorbe= │ trachtinge vnde bekentenisse yn Got, │ so men wil beden dath hillige │ Vader vnse. Die letzte Seite enthält nur das Druckerzeichen und die Schlußschrift.

16mo. - 166 (?) Bl. mit Blz. und Cust.; mit Sign. A - xv - 20 Zeilen. - Lettern Nr. 3.

Litterarische Nachweise über das hochdeutsche Original hat schon Wiechmann a. a. O. zusammengestellt; es mag hier nur noch erwähnt werden, daß Dietz die Vorrede des Straßburger Druckers Hans Scholt unverändert zu der seinen macht und nur dessen Namen in der Ueberschrift wegläßt. Ob er diese etwas bedenkliche Praxis noch öfter anwendet, ist augenblicklich nicht nach=

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zuweisen. - Beck, Erbauungsliteratur der evang. Kirche Th. I, S. 164 erwähnt nur die hochdeutsche Ausgabe.

*5. Nogle nye │ Psalmer oc Lofsange │ som icke till forn ere wd= │ gangne paa Danske, │ medt een Correcht oc forbedering paa then store │ Sangbog som er trycht │ y Rozstock wedt │ Ludowich Dyetz. │ MDXXXvj.

So lautet der Titel dieser im Jahre 1536 von Ludwig Dietz gedruckten Schrift, welche sich ausdrücklich als Nachtrag zu dem Dänischen Psalmbuch von 1529 (oben Nr. 2) zu erkennen giebt. Möglicherweise ist Slüters Gesangbuch von 1531 zur Bearbeitung mit herangezogen worden. Das einzige bisher bekannte Exemplar ist dem Psalmbuch von 1529 in der Freiherrlich Rålambschen Bibliothek angebunden und mit diesem zusammen von Bruun neu herausgegeben worden (Psalmebøger fra Reformationstiden. 2 Theile. Kopenhagen 1865, 66), doch wird die Schrift bis auf eine kurze Erwähnung auf S. 388/89 des 1. Theils in desselben Den danske Literatur vermißt.

Götze, Dänische Drucke der Reformationszeit aus Magdeburger Officinen (Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg Jahrg. VII, 1872) S. 5, Anm. 1.

6. Justus Menius, Oeconomia Christiana. 1538.

Justi Menij │ Oeconomia Chris= │ stiana. │ Det er, En Christelige hws= │ holding. Hworledis hwer maa │ met Gudsfrycht, tage waare │ paa det hannem til hør, │ effther sith Kaldt. │ Vcsat aff Mester Hans Taussen, │ Predickere vdi Kiøbenhaffn. │ Psalmo. CXXvij │ Vden Herren wil opbygge ith hwss da │ møye de sig forgesswes sone │ bygge der paa. │ Trycht til Rozstock aff Ludouich Dietz │ Anno. MDXXXyiij.

Der Titel befindet sich in einer Holzschnitt=Umrahmung. Auf der Rückseite des Titelblatts beginnt die Vorrede des Uebersetzers, welche an Bürgermeister, Rathmannen und ganze Gemeinde zu Kopenhagen gerichtet ist. Auf der Rückseite des 2. Blattes (Aij) folgt die Widmung des Verfassers an die Herzogin Sibylla von Sachsen.

Soweit reicht die Beschreibung des Jahrb. V, S. 194 aufgeführten Buches, wie sie Bruun, Den danske Literatur II, S. 190 nach den in der Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen allein befindlichen vier ersten Blättern giebt. Ein vollständiges Exemplar ist bisher nicht aufgetaucht.

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Justus Menius, geb. 1499 in Fulda, 1523 Pfarrer in Mühlberg bei Gotha, 1525 an der St. Thomaskirche in Erfurt, 1528 in Eisenach, dann in Gotha, † 1558. Eine ausführliche Uebersicht über den Inhalt seiner Oeconomia Christiana findet sich bei Beck, Erbauungsliteratur der Evang. Kirche Deutschlands Th. 1, S. 122 - 125. Die erste hochdeutsche Ausgabe erschien 1529 zu Wittenberg bei Hans Lufft in 4to, noch in demselben Jahre auch eine niederdeutsche zu Magdeburg bei Heinr. Oettinger in 8vo (fehlt bei Hülsse, Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Magdeburg, in den Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg Jahrg. 15 - 17, 1880 - 82.). Beide sind auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock vorhanden.

7. Zwanzig Sendschreiben.
(Wiechmann Th. III, S. 131 ff.)

Diese Sendschreiben haben nicht, wie vermuthungsweise geäußert wurde, Obbe Philipps, sondern den bekannten David Joris zum Verfasser und sind sowohl von Jessenius in seiner "Auffgedeckten Larve Davidis Georgii," Kiel 1670, wie von A. van der Linde, David Joris. Bibliografie. 's Gravenhage 1867, beschrieben. Oberbibliothekar Dr. H. C. Rogge in Amsterdam hat in der im Haag erscheinenden Zeitschrift "Bibliographische Adversaria", tweede reeks, eerste deel, S. 1 - 14 auch die Herkunft derselben aus der Presse von Ludwig Dietz in Abrede gestellt und sie Albert Paffraet oder Theodor van Borne zu Deventer zugeschrieben, welche nachweislich Joristische Schriften, darunter auch einige, die sich in dieser Sammlung finden, gedruckt haben und in Folge dessen gerichtlicher Verfolgung unterlagen. Nach einer ebendaselbst S. 86 - 90 erfolgten Entgegnung und eigener Vergleichung der fraglichen Sendschreiben mit unzweifelhaften Drucken von Ludw. Dietz hat alsdann auch Dr. Rogge ebenda S. 91 - 93 die Identität der Typen, Zierleisten und Initialen anerkannt, wenn auch nicht ohne Vorbehalt, der sich hauptsächlich auf das Vorkommen gleicher Schriftsorten auch bei anderen Druckern (vgl. S. 211) und auf die geringe Wahrscheinlichkeit eines in Rostock veranstalteten Neudruckes bereits von Deventer aus verbreiteter Schriften stützt.

*8. Van den Kornk oe pers, │ vnd mit wat wise me │ Rikedom christlick │ bekamen m oe ge. │ Item van den T oe ue= │ rerschen de Wedder maken, │ eyn kort vnderricht. │ Dorch Hern Johan │ Brentz. │ │ Vignette Tho Rostock by Ludowich │ Dyetz gedruckt. │ M. D. Xlvj.

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Unter dem Titel eine Zierleiste mit dem Dietzischen Druckerzeichen; auf der Rückseite des Titelblattes beginnt ohne weitere Vorrede der Text:

Ein Sermon Hern Jo= │ hannis Brentij vann den Kornek oe pers, vnnd wo me Rykedom Chri= │ stlick bekamen m oe ge. Item van │ den Weddermakers. Oth │ dem Latin vord ue descht. │

BLiker wyse alse nemandt ein │ Ampt edder esschinge schall annemen, ydt sy eme denne │ vam Hemmel gegeuen, u. s. w.

Bl. 5a, Zeile 17:Mit dem T oe uern vnd │ vnweddermaken, holdt ydt sich also. │ Nemandt he sy Man edder Frouwe, │ ys so mechtich, kunstrick v n mit Querstrich behende, dat he │ mit syner kunsth edder t oe uerie, eyn recht vn= │ wedder v n mit Querstrich storm jn der lucht erwecken kan. │ u. s. w.

Bl. 8 b, letzte Zeile: de dat korne so vpk oe fft, wo he ydt krigen kan, ydt sy ...

Das vorliegende, aus einem in seinen übrigen Bestandtheilen nicht mehr festzustellenden Sammelbande ausgelöste Exemplar der Rostocker Universitäts=Bibliothek bricht hiermit ab. Eine Bemerkung unter dem letzten Blatte "Ende dieses bockes", welche ihren Schriftzügen nach auf den Anfang des 17. Jahrhunderts zurückdeutet, beweist, daß wahrscheinlich schon zur Zeit, als der Sammelband zusammengefügt wurde, nicht mehr vorhanden war. Der Rest besteht aus 8 Bll. 8vo ohne Blz.; mit Cust. und Sign. A - B. Auf Bl. 7 steht als Signatur Aij statt Bij. - 25 Zeilen. - Lettern Nr. 1 der Tafel bei Wiechmann, Th. 1. Der Initialbuchstabe B auf der Rückseite des Titelblattes in Schrotmanier, 25 mm im Quadrat.

Der Uebersetzer dürfte ebenso wie bei den anderen, bei Wiechmann Th. 2, S. 18, 19; Th. III, S. 153 aufgeführten Schriften von Brentius der Stralsunder, später Wismarsche Superintendent Joh. Freder der Aeltere sein. Die lateinische Vorlage ist der zweite Theil der 31. Predigt über das Evangelium Johannis, in der Tübinger Ausgabe der Opera tom. VI (1584), pag. 165 - 168. Der in der Uebersetzung verloren gegangene Schluß würde ungefähr noch zwei Blätter gefüllt haben.

9. Antonius Corvinus, Postille in isländischer Sprache.
1546.

Dies in der Rostocker Buchdruckergeschichte einzig dastehende Buch beschreibt Bruun, Den danske Literatur II, 287 ff., dem wir folgendes entnehmen:

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[Blatt] Postilla │ Stuttar vtskyring │ ar thra, Gudzspialla sem a ol= │ lum Su n mit Querstrich udogum, kring │ vm arit predikus │ verda. │ Vignette Samansettar ffyre ffatoeka soknar │ Presta oc husbuendur, aff vir= │ diligum ma n mit Querstrich e, D. An= │ tonio Corvino. │ E n mit Querstrich a norroenu vtlagdar aff │ mier Odde Godtzskalkzsyne │ Vignette Prentadar i Raudstock aff │ Ludowick Dietz. │ - │ M. D. XLVI.

286 Bll. 8vo, mit Blattzahlen 2 - 115, 1 - 161 und Signaturen Aij. - Nnv. - Gothische Schrift in 2 verschiedenen Größen, 25 oder 30 Zeilen. "Da das Buch von Ludwig Dietz gedruckt ist, ist es natürlich gut gedruckt." (Bruun.)

Der Titel ist umgeben von einer Holzschnitt=Einfassung mit der Inschrift: DORHEIT . MACHT . ARBEIT . Zeile 1, 7 - 10, 13 - 15 roth gedruckt. - Auf Bl. 3 des ersten Theils ein großer Holzschnitt: Christi Einzug in Jerusalem, auf Bl. 1 des zweiten Theils ein kleinerer Holzschnitt: Christi Auferstehung, auf der Rückseite von Bl. 40 ein Holzschnitt: Christus, umgeben von seinen Jüngern in einem großen Gemach knieend; über ihm schwebt eine Taube.

Die Vorrede ist unterschrieben: skriffat i Raudstock in vigilia Natiuitatis Christi, Anno etc. M. D. xlvi. thdar hinn goduiliuge. Ottho Gotschalci.

Der Titel des 2. Theiles lautet:

Stuttar vthskyringar thra Gudzspialla sem i ffra Paschum, oc tijll Aduentunnar a Sunnudogonum lesin verda. Vignette Saman settar aff virdiligum manne, D. Antonio Coruino.

und ist umgeben von einer Einfassung mit der Inschrift AMOR . OMNIA . VINCIT . und der Jahrzahl 1522. Auf der Rückseite befindet sich ein großer Holzschnitt: Redemptoris. Mundi. Arma, in einem Rahmen mit dem Monogramm (Druckerzeichen?) von Ludwig Dietz.

Zwei Exemplare (eins davon unvollständig) in der Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen.

Bruun theilt noch zwei Briefe des Bischofs Gisser Einersen von Skalholt an die Prediger seines Stiftes vom 6. Juni 1546 und vom 7. April 1547 mit, aus denen wir ersehen, daß der Preis des Buches nur 4 Mark dänisch betrug.

Antonius Corvinus (Rabener), geb. 1501 zu Warburg, bis 1523 dem Cisterzienserorden angehörig (über sein Leben vgl. Uhlhorn in Herzog u. Plitts Real=Encyklopädie, 2. Aufl., 3. Bd., S. 370) schrieb diese Auslegung der Evangelien als Prediger in Marburg, † 5. April 1553 in Hannover. Die erste Auflage, ohne Angabe des Jahres bei M. Lotter in Magdeburg gedruckt, ist in

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Schellers Bücherkunde unter Nr. 844 aufgeführt, eine zweite vom Jahre 1536 ebenda Nr. 853, eine dritte bei Hans Walther in Magdeburg 1537 erschienene beschreibt Fr. Hülsse in den Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg XVI (1881), S. 291 ff. Eine englische Uebersetzung kam im J. 1550 in London heraus.

10. Die Dänische Bibel von 1550.

Eine sehr ausführliche Beschreibung dieses Prachtdruckes, der sich in allen Stücken dem Hauptwerke L. Dietz's, der Lübecker Bibel von 1533/34, ebenbürtig zur Seite stellt, findet sich in dem oft angeführten Werke Bruun's Th. 2, S. 336 - 347. Voraus geht, was für die Kenntniß der Geschäftsthätigkeit unseres Druckers noch wichtiger ist, eine urkundlich belegte Geschichte des Druckes.

11. ? Almanach auf die Jahre 1549 und 1550.

Bruun erwähnt Th. II, S. 362 einen astrologischen Almanach auf das Jahr 1549, den der Kopenhagener Professor Peter Capiteyn dem Könige Christian III. widmete und einen ebensolchen auf das Jahr 1550, der noch auf der Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen aufbewahrt wird. Von gedruckten Exemplaren ist allerdings nirgends die Rede, doch ist es nicht anzunehmen, daß diese Arbeiten nur in Handschrift geblieben sein sollten. Da nun, wie Bruun a. a. O. selbst angiebt, zur Zeit kein dänischer Drucker im Stande gewesen wäre, ein solches Werk zu drucken, so liegt die Annahme nahe, daß der Druck, falls er überhaupt stattfand, Ludw. Dietz übertragen worden ist, dessen Leistungsfähigkeit dem Verfasser aus der Zeit seiner Rostocker Wirksamkeit sehr wohl bekannt sein mußte. Vgl. Wiechmann I, 208.

*12. Andreas Musculus, Hosenteufel. 1556.

Vam Hasen D ue uele. │ Van den Tolod= │ derten, vnt ue chtigen, ehrerwe= │ genen, toddigen, talterhen Ha= │ sen D oe uele, vormaninge vnd │ warninge, etc. . etc. .│ Dorch den Erwerdigen │ Achtbaren vnd Hochgelerden │ Heren D. Andream Musculum. │ Gedr ue cket tho Rostock by │ Ludowich Dietz │ 1556

Auf der Rückseite des Titelblattes beginnen die im Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung Heft XIII (1888) Nr. 1 abgedruckten

Rime van dem │ Talltergen, Toddigen, │ Schendigen Ha= │ sen D ue uele. │ D. Gregorius Wagner │ von Resell. │ welche bis Bl. 3 b fortgehen. Darunter Zierleiste mit der Devise DORHEIT. MACHT. ARBEIT.

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Bl. 4 a beginnt der Text in genauem Anschluß an das hochdeutsche Original (zur Vergleichung diente das früher Herzog Johann Albrecht I., jetzt der Universitäts=Bibliothek zu Rostock gehörende Exemplar der zweiten Ausgabe, Franckfurt an der Oder, durch Johan. Eichhorn, Anno M. D. LVI. 4to.). Bl. 26 enthält auf der Vorderseite das Schlußwort mit der Widmung. Die Rückseite ist leer.

26 Bll. 8vo ohne Blz., mit Cust. und Sign. A, B, C, die letzte Lage von 10 Blättern. - 26 Zeilen. - Lettern Nr. 1, im Schlußwort Nr. 3.

Kgl. Universitäts=Bibliothek zu Göttingen (Theol. Mor. 298).

Goedeke, Grundriß, 2. Aufl., Bd. 2, S. 480.

Als Textprobe mag eine Stelle aus der fünften Sünde (Blatt C), die von den Wenden handelt, ausgehoben werden:

"Wy achten tho desser tydt vor vns de Wendē wat geringe, noch sehe wy, dat by en mehr erbarheit v n mit Querstrich tucht ys alse by vns, de wy doch wath beter syn willen. Du süst nenen Wendt, wo geringes standes he ock ys, de mit so korten vnd vpgedanen apenen klederen, vor Junckfruwen vnd Fruwen, vorne gantz bloth vnd entdecket gha, de nicht vmme syne Lenden ene fchörte hebbe, vnd sick ehrlick thoo decke."

Die vorausgeschickten Reime finden sich nur in der ersten, auch Goedeke unbekannt gebliebenen hochdeutschen Ausgabe von 1555 (W. v. Maltzahn, Bücherschatz Nr. 177). In allen späteren fehlen sie. Ueber die Person ihres Verfassers, des Frankfurter Professors Dr. Gregorius Wagner aus Rössel in Ostpreußen (nicht Reval, wie Goedeke a. a. O. vermuthet) giebt Dr. Johannes Bolte im Korrespondenzblatte des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung Heft XIII (1888) Nr. 2 nähere Nachricht.


Von einer genaueren Beschreibung der aus Ludw. Dietz' Pressen hervorgegangenen bisher nicht besonders aufgeführten Landtagsausschreiben in hochdeutscher Sprache, von denen jede Bibliothek und jedes Archiv Mecklenburgs eine größere Anzahl aufzuweisen hat, kann wohl füglich Abstand genommen werden. Mir liegen solche vor von 1538 (auf zwei verschiedene Tage), 1542 (ebenso), 1545, 1561.

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V.
Stephan Mölleman.

Stephan Möllemann (Müllemann, Myliander) erwarb 1560 das Bürgerrecht. Er verwaltete 1560/61 die Dietzische Druckerei, in der er vielleicht schon früher thätig gewesen war, im Namen der Erben, doch kommen 1561 auch schon Drucke unter seinem eigenen Namen vor. Später verheirathete er sich mit Anna Dietz, der nachgelassenen Wittwe seines Vorgängers, die ihm, nachdem er 1577 sein Brauhaus bei dem St. Nikolai=Kirchhof verkauft hat, 1578 ihr Haus am Hopfenmarkt zuschreiben läßt. 1592 verkauft Mölleman dies Haus weiter an den Dr. Christopher Hein. Hieraus erhellt, daß die von Lisch, Jahrb. IV, S. 140, Anm. 1 aufgestellte Behauptung. der Universitäts=Buchdrucker habe freie Behausung gehabt wohl kaum ganz zutreffend ist, wenigstens soweit Mölleman in Frage kommt. Die Freiheit der Behausung, deren a. a. O. gedacht wird, ist jedenfalls nur auf Freiheit von Abgaben zu beziehen. Wie Dietz druckt auch Mölleman annähernd 50 Jahre. 1610 erscheint als sein Nachfolger Joachim Fueß (Pedanus).

PROGNOSTICON │ Vp dat J ae r ] M. D. LXVIII │ flytich gestellet, │ dorch │ D. LEVINVM BAT- │ TVM. │ Rostock: │ [Rest der Seite abgeschnitten].

Vor zwei Jahren entdeckte Herr Rektor Fr. Bachmann zu Warin in einem alten Einbande erhebliche Bruchstücke eines alten Kalenders, welche bei aller Lückenhaftigkeit doch hinreichen, ein deutliches Bild von dem ehemaligen, naturgemäß bereits ein Jahr nach seinem Erscheinen veralteten und dem Untergang verfallenen Schriftchen zu geben. Es waren 8 Blätter 16mo ohne Blattzahlen mit etwa 24 Zeilen. Auf der Rückseite des Titels zwei kleine Holzschnitte, die regierenden Planeten des Jahres darstellend. Bl. 2 a folgt die Widmung:

Den Erbaren, Acht= │ baren, Hochgelerden, Hoch │ vnde Wolwysen Heren, Bor= │ germeistern vnd Radt, der l oe fflyken Stadt Str ae l= │ Sundt, mynen g ue nsti= │ gen Heren.

Diese nimmt 6 von den 13 Textseiten ein und handelt von der Wichtigkeit der Astronomie, beziehungsweise der darauf gegründeten Zeitrechnung. Auf den folgenden Seiten werden dann die vier Jahreszeiten mit dem in ihnen zu erwartenden Wetter und etwaigen Epidemieen einzeln aufgeführt.

Die letzte Seite zeigt einen Holzschnitt, eine menschliche Figur innerhalb eines Kreises mit den Figuren des Zodiacus, von denen

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Linien hinweisen auf die Körpertheile, auf welche das betreffende Gestirn einen guten, bösen oder mittleren Einfluß ausübt.

Die Schrift ist demnach vollständig verschieden von dem bei Wiechmann II, S. 57 beschriebenen Almanach vnde Prognosticon auf das vorhergehende Jahr von demselben Verfasser, da hier von jeder kalendarischen Form abgesehen ist. Im Uebrigen zeichnet sich diese Practica vor vielen anderen durch ihre streng sachliche und für damalige Zeit gewiß wissenschaftlich gehaltene Darstellung aus.

Bruchstücke im Besitz des Herrn Rektor Fr. Bachmann zu Warin und der Universitäts=Bibliothek zu Rostock.

VI.
Augustin Ferber der Aeltere.

So gut wir verhältnißmäßig über die älteren Druckereien und über die persönlichen Verhältnisse ihrer Besitzer unterrichtet sind, so wenig wissen wir eigentlich über die eine sehr umfangreiche Tätigkeit entfaltenden beiden Ferber, den älteren sowohl wie den jüngeren. Sicher findet sich auch über sie manche werthvolle Nachricht in den Archiven zu Rostock, Schwerin und Greifswald, doch wäre es eine sehr undankbare Mühe, zeitraubende Nachforschungen darüber anzustellen und so muß es einem günstigen Zufall überlassen bleiben, uns weiter zu belehren. Die Schrift, welche die Veranlassung gegeben hat, der Ferberschen Druckerei hier zu gedenken, ist ein klarer Beweis unserer mangelhaften Kenntniß in dieser Hinsicht. Sie führt den Titel:

Hauptartickel │ Christlicher le= │ re, Nach ordnung des │ Catechismi, in kurtze vnd deutli= │ che Fragestücke, richtiglich ver= │ fasset, vnd nützlich │ erkläret, │ Durch ANDREAM CELICHIVM │ Meckelnburgischen Superintendenten. │ ... Cum Privilegio. │ Gedruckt zu Güstrow │ [im fürst]lichen Meckelnburgischen Hoflager, │ [bei] Augustin Ferber.

Die Vorrede, "Den Ehrnvesten, Erbarn, vnd Wolweisen Bürgermeistern vnd Rathmannen, der Stadt Güstrow, meinen günstigen Herren, lieben Pfarrkindern und Freunden" zugeeignet, datirt vom 26. Juli 1581, sodaß der Druck wohl auch in dies Jahr zu setzen ist (das Titelblatt des vorliegenden, der Universitäts=Bibliothek zu Rostock gehörenden Exemplars ist am unteren Ende schadhaft).

219 Bll. kl. 8vo, ohne Blattzahlen, mit Signaturen A - e. Titel schwarz und roth gedruckt.

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Mit diesem Buche rückt Güstrow in die Reihe der mecklenburgischen Druckorte des 16. Jahrhunderts ein, eine Thatsache, die zwar nicht gänzlich unbekannt geblieben ist (vgl. "Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen" 1740, S. 627), aber doch bisher kaum Beachtung gefunden hat. Einen zweiten Güstrower Druck besitzt die Kgl. Sächsische Bibliographische (ehemals Klemmsche) Sammlung in Leipzig:

Beschreibung │ Einer Legation vnd │ Reise, von Wien aus Ostereich auff │ Constantinopel, Durch den Wolgebornen │ Herrn, Herrn Dauid Vngnadn, Freyherrn zu Son= │ neck, vnd Pfandsherrn auff Bleiburgk, Auß Römischer keyserlicher Maiestat befehlig │ vnd abforderung an den Türcki= │ schen Keyser, Anno 72. verrichtet ... Itzund aber in Druck verfertiget, │ Durch │ M. FRANCISCVM OMICHIVM. │ Cum Priuilegio. │ Zu Güstrow im Fürstlichen Meckelnburgischen Hofflager, Anno 1582.

20 Bll. 4to ohne Blatt= oder Seitenzahlen, mit Signaturen Aij - EiiJ, ohne Angabe des Druckers. (Nach einer Mittheilung des Herrn K. Burger, Custos am Buchgewerbe=Museum zu Leipzig.) Von einem dritten erfahren wir aus der oben angeführten Stelle des "Etwas" den Titel: Andr. Celichii doctrina de peccato originali, Güstrow 1582.

Andere in Güstrow gedruckte Schriften aus dieser Zeit sind weiter nicht bekannt, doch läßt sich annehmen, daß auch Herzogliche Verordnungen u. dgl. in Ferbers Officin ans Licht getreten sind. Erst von 1617 an ist wieder ein ständiger Buchdrucker in Güstrow nachweisbar, Moritz Sachse, der am 28. März 1617 von Herzog Hans Albrecht "für einen Buchtrucker vnd vnderthenigen auffwarter, bey Tag vnd Nacht, mündtlich bestalt vnd angenommen worden, für eine jährliche Besoldung neben Essen und Trinken, an baarem Gelde 40 fl. sambt der gewöhnlichen Kleidung und librey, wan S. F. G. über Hoff kleiden würde." Sachse war Michaelis 1621 noch in dieser Stellung und hatte zu dieser Zeit an rückständiger Besoldung 86 fl. und eine Hofkleidung zu fordern. Bald nachher scheint er nach Rostock zurückgekehrt zu sein, da bereits 1624 ein J. Jäger als fürstlicher Buchdrucker in Güstrow genannt wird.

Augustin Ferber erwirbt das Bürgerrecht in Rostock im Jahre 1574 und druckt hier bis 1579, dann geraume Zeit in Greifswald. Sein Weggang von Rostock erfolgt demnach bald nachdem Stephan Möllemann als Nachfolger von Jacob Lucius 1579 die Universitäts=Buchdruckerei übertragen bekommen hatte. Es liegt

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nahe, darin die Ursache von Ferbers Wegzug zu erblicken, und dann würde Augustin Ferber der ungenannte Bewerber um diesen Posten sein, von welchem David Chyträus in dem bei Wiechmann Th. III, S. 216 mitgetheilten Schreiben berichtet, er sei von einem Helmstädter Doktor nach Rostock empfohlen, besitze aber keine Matrizen zu seinen Schriften, könne dieselben auch nicht selbst zurichten und gießen. Es wird diese Annahme zur Gewißheit durch den Umstand, daß sich im Jahre 1579 neben Lucius und Möllemann kein anderer Buchdrucker als Ferber in Rostock nachweisen läßt. Johann Stöckelmann und Andreas Gutterwitz, welche im Anfange dieses Jahrzehnts dort gemeinschaftlich thätig waren, befinden sich schon 1576 in Kopenhagen (Bruun, Aarsberetninger III, 12 [1887] Seite CCCI), von wo Gutterwitz später nach Stockholm übersiedelt. Dort war er noch 1596 als Buchdrucker ansässig. Auch Möllemann stand, um dies hier noch zu erwähnen, mit Stockholm in Geschäftsverbindung und druckte in den Jahren 1599 und 1603 für einen dortigen Bürger und Buchhändler Hermann Sulkens, ebenso Christoph Reusner, welcher sich dort bleibend niederließ. Das im "Etwas" 1740, S. 628 angegebene Jahr der dauernden Uebersiedelung nach Stockholm, 1608, kann indeß unmöglich richtig sein, da Chph. Reusner noch 1610 in Rostock druckt und Drucke aus seiner Officin (Rostochii, typis Reusnerianis) hier noch 1613 nachweisbar sind.

Augustin Ferber begab sich nach dem Fehlschlagen seiner Hoffnungen nach Güstrow an das Hoflager Herzog Ulrichs und erlangte von diesem ein Privilegium. Lange scheint es ihm auch hier nicht gefallen zu haben; er wendete sich nach Pommern, wo Herzog Bogislav XIII. im Jahre 1582 in Barth eine Buchdruckerei errichtete. Vielleicht hatte Ferber gehofft, selbst dort Unterkommen zu finden.

Ungefähr von 1585 - 1615 ist er in Greifswald thätig, während in Rostock Augustin Ferber der Jüngere, wohl der Sohn des ebengenannten, seit 1588 als Besitzer einer Buchdruckerei nachweisbar ist, die im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts in hoher Blüthe stand. Um 1616 erhielt Augustin Ferber d. J. die Bestallung als Rathsbuchdrucker und wird nicht lange vor 1635 gestorben sein. Der oben genannte Moritz Sachse war sein Schwager. Die im "Etwas" 1740, S. 627 geschehene Aufstellung dreier gleichzeitiger Buchdrucker mit Namen Augustin Ferber dürfte sich nicht halten lassen; eher ist ein Irrthum in dem dort angeführten 1655 geschriebenen Leichenprogramm auf Ferbers Nachfolger Nicolaus Keil anzunehmen.

 

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IX.

Der Münzfund zu Gr.=Lantow bei Laage

(Dom.=Amt Güstrow).


Beschrieben

von

Rechnungsrath Wunderlich zu Schwerin.

~~~~~~~~~~~~~~~~

I m December 1886 sind auf dem Gehöfte des Erbpächters Joh. Camin Nr. I zu Gr.=Lantow bei Laage im Domanial=Amte Güstrow neben dem Backofen beim Lehmgraben 241 Silbermünzen in einer thönernen Sparbüchse gefunden worden. Die Sparbüchse ist leider von den Findern sofort gänzlich zertrümmert, die Münzen aber sind durch Vermittelung des Großherzoglichen Amtes Güstrow hieher eingeliefert und demnächst in Beihalt der Verordnung vom 10. December 1836 für die Großherzogliche Münzsammlung für den Preis von 33,60 Mark erworben worden.

Die Münzen, deren Gesammtgewicht 336 g beträgt, sind durchweg von fast gleicher Größe, etwa 2 cm im Durchmesser und stammen, ihrem Gepräge nach, sämmtlich aus der nämlichen Zeit. Im Gewichte differiren die einzelnen Stücke zwischen 1,25 g und 1,50 g. Wir dürfen die Pommerschen Münzen also wohl als s. g. Großpfennige ansprechen, die nach dem pommerschen Münz=Vertrage von 1428 resp. 1433 zu 144 Stück aus der rauhen pommerschen Mark, also in der Schwere von etwa 1,62 ausgemünzt werden sollten, dieses Gewicht aber natürlich nie erreichten. 1 ) Die Rostocker wären alsdann als die nach dem Vertrage mit Dänemark von 1425 gemünzten Sechslinge anzusehen. Es stimmt das mit der Annahme


1) S. Dannenberg, Pommersche Münzen des Mittelalters, S. 49, 57.
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von Masch, der Jahrb. 29, 234 diese Sorte als jüngsten Typus des Schwiesower Münzfundes, der im Ganzen etwas älter ist, hinstellte. Das Gepräge ist bei der Mehrzahl der Münzen ziemlich gut erhalten, nur verhältnißmäßig wenig Exemplare sind nicht genau zu bestimmen. Von den 241 gefundenen Münzen gehört:
Münzfund zu Gr.-Lantow

1) Das и für M ist eine Eigenthümlichkeit, die vornehmlich um die Wende des 14. und 15. Jahrhunderts erscheint.
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Münzfund zu Gr.-Lantow
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Münzfund zu Gr.-Lantow
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X.

Der Münzfund von Schulenberg

(Dom.=Amt Ribnitz).


Beschrieben

von

Rechnungsrath Wunderlich zu Schwerin.

~~~~~~~~~~~~~~~~~

A m 7. November 1888 wurden auf dem Pachthofe Schulenberg bei Marlow, D.=A. Ribnitz, von einem Knechte bei der Feldarbeit die nachstehend beschriebenen Münzen in einem leinenen Beutel gefunden. Der Fund ist von dem derzeitigen Pächter von Schulenberg an das Großherzogliche Amt Ribnitz abgeliefert und demnächst für das hiesige Großh. Münz=Cabinet erworben.

I. Brandenburgische Münzen.

1) Berliner Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1689. (17,2 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten im römischen Harnisch mit offener Brust und großer Perrücke, nach rechts; Umschrift von unten FRIDER . III . D . G . M . B . S . R . I . ARC & EL - Rev.: Das mit dem Kurhute bedeckte neunfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, darunter im Oval 2/3, neben dem Wappen LC - S (Lorenz Christoph Schneider, Münzmeister zu Berlin, früher zu Halberstadt). Umschrift von oben MONETA . NOVA - BRANDENB . 1689

2) Berliner Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1689. (17,2 g schwer.)

Av.: Brustbild wie bei vorigem; Umschrift von oben FRIDER . III . D . G . M . B - S . R . I . ARC & EL - Rev. wie voriger, nur 2/3 in Klammern und hinter MONETA kein Punkt.

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3) Berliner Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1689. (16,4 g schwer.)

Wie voriger, nur im Rev. 2/3 zwischen zwei kleinen Palmenzweigen.

4) Berliner Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1690. (16,8 g schwer.)

Wie voriger, nur im Rev. 2/3 zwischen Klammern und mit 1690

5) Berliner Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1690. (17,2 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten in hoch anschließendem römischen Harnisch mit umgelegtem Mantel und großer Perrücke, nach rechts. Umschrift von unten FRIDER . III . D . G . - M . B . S . R . I . A . C & EL . - Rev.: Das mit dem Kurhute bedeckte neunfeldige Wappen, im Mittelschilde das Scepter zwischen Verzierungen, unten 2/3 zwischen zwei kleinen Palmenzweigen. Neben dem Wappenschilde LC - S Umschrift von oben: MONETA . NOVA . - BRANDENB . 1690

6) Berliner Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1691. (16,8 g schwer.)

Wie oben Nr. 3, nur mit 1691

7) Clevesches Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1691. (17,2 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten in hoch anschließendem römischen Harnisch mit großer Perrücke, nach rechts. Umschrift von unten: FRIDER: III . D . G . M . B . S . R . I . ARC . & EL: - Rev.: Das mit dem Kurhute bedeckte neunfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, unten im Oval 2/3 neben dem Wappen W - H Umschrift von oben: MONETA . NOVA . - BRANDENB: 1691

8) Clevesches Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1693. (17,0 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten in hoch anschließendem römischen Harnisch mit umgelegtem Mantel und großer Perrücke von kleineren Locken, nach rechts. Umschrift von unten: FRIDER . III . D . G . M . - B . S . R . I . ARC . & . EL: - Rev.: Wie voriger, nur mit 1693

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9) Stargarder Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1690. (17,2 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten im römischen Harnisch mit offener Brust und großer Perrücke, nach rechts. Umschrift von unten: FRIDER . III . DG - MBSRIAC & E Vignette - Rev.: Das mit dem Kurhute bedeckte neunfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, unten 2/3 zwischen zwei geriefelten Klammern, neben dem Wappen S - D (Sigmund Dannies, Münzmeister in Stargard). Umschrift von oben: MONETA NOVA - BRANDENB 1690

10) Magdeburger Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1692. (17,0 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten wie bei vorigem, Umschrift von unten: FRIDER . III . D . G . M . B . S . R . I . AC . & ELECT . - Rev.: Das Wappen, wie bei vorigem, nur unten im Oval Vignette und neben dem Wappen IC - S Blumenvignette Johann Christoph Söhle, Münzmeister in Magdeburg). Umschrift wie bei vorigem, nur mit 1692

11) Magdeburger Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1698. (17,0 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten wie bei vorigem in abweichender Zeichnung. Umschrift mit kleineren Buchstaben von unten: FRIDER . III . D . G . M . - . B . S . R . I . A . C . & . ELECT . - Rev.: Das mit dem Kurhute bedeckte neunfeldige Wappen, im geschnörkelten Mittelschilde das Scepter zwischen Arabesken, unten im Oval Vignette , neben dem Wappen HF - H * (Heinrich Friedrich Halter, Münzmeister zu Magdeburg). Umschrift von oben MONETA NOVA . - BRANDENB . 1698

12) Magdeburger Zweidrittelstück Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1699. (17,0 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten im reich verzierten Harnisch mit umgelegtem Mantel und langer Perrücke, nach rechts, darunter. H F H. Umschrift von unten FRIDER . III . D . G . M . B . S . R . I . A . C . & . ELECT . - Rev.: Das mit dem Kurhute bedeckte, mit Schnitzwerk verzierte neunfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, unten im Oval Vignette . Umschrift von oben MONETA NOVA - BRANDENB. 1699

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13) Magdeburqer Zweidrittelstück König Friedrich I. von Preußen. 1703. (16,5 g schwer.)

Av.: Belorbeertes Brustbild des Königs im römischen Gewande mit offener Brust, nach rechts. Umschrift von unten FRIDERICUS - REX PRUSSIÆ. - Rev.: Das gekrönte zehnfeldige Wappen mit dem Adler als Mittelschild, unten im Oval 2/3, daneben Vignette 17 - 03 Vignette neben dem Wappen HF - H Blumenvignette Umschrift von unten SUUM - CUIQUE

14) Königsberger Eindrittelstück. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1673. (8,8 g schwer.)

Av.: Belorbeerter Kopf des Kurfürsten mit bloßem Halse und umgelegtem Mantel, nach rechts, unter der rechten Achsel C. V. (Christoph Vahrenhorst, Münzmeister in Königsberg). Umschrift von unten: FRID WILH . D . G . M . B . S . R . I . ARC & EL . - Rev. Das mit dem Kurhute bedeckte Wappen im ausgeschnittenen Schilde mit dem Scepter im Mittelschilde, neben dem Kurhute in der Umschrift 16 - 73. unten Vignette . Umschrift von oben SUPREM . DUX - IN PRUSSIA.

15) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1679. (3,3 g schwer.)

Av.: Das mit dem Kurhute bedeckte vierfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde; neben dem Wappen C - S (Christoph Strikker, Wardein in Berlin). Umschrift von oben: FRID. WILH. V . G . G . M . Z . BR: - Rev.: Im glatten Kreise. 12 │. EINEN. │ REICHS │ THALER │. 1679. Umschrift von oben Blumenvignette D . H . R . R . EC . V . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . POM . H

16) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1679. (3,3 g schwer.)

Wie voriger, nur im Rev. mit größerer Schrift und · 12 ·

17) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1685. (3,3 g schwer.)

Av.: Das Wappen wie bei vorigem, daneben LC - S (Lorenz Christoph Schneider, Münzmeister zu Berlin). Umschrift von oben: FRID. WILH . V . GG . M . Z . BR . E . - Rev.: * 12 * │ EINEN │ REICHS │ THALER │. 1685. im Perlenkreise; Umschrift von oben: Blumenvignette D. HRR . EC . VC . I . P . Z . M . GG . BSPOMH:

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18) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1685. (3,35 g schwer.)

Av.: Das mit dem Kurhute bedeckte fünffeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, neben dem Wappen N ? - H. Umschrift von oben: FRID . WILH . V . G . G . M . Z . BR zwischen fünfstrahligen Sternen. - Rev.: Im glatten Kreise: 12 zwischen fünfstrahligen Sternen │ EINEN │ REICHS │ THALER │ 1685 zwischen fünfstrahligen Sternen. Umschrift von oben: Blumenvignette D . H . R . R . E . C . U . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . P . HEZN?

19) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1685. (3,35 g schwer.)

Av.: Das mit dem Kurhute bedeckte vierfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, neben dem Wappen I - E (Johann Ehlers, Münzmeister in Magdeburg.) Umschrift von oben: FRID WILH V. G . G . M . Z . BR - Rev.: Im glatten Kreise: .12. Blumenvignette EINEN │ REICHS │ THALER │. 1685. Umschrift von oben: Blumenvignette D . H . R . R . E . C . V . I . P . Z . M . G . C . . . P . H.

20) 1/12 Thaler . Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1688. (3,3 g schwer.)

Av.: Das mit dem Kurhute bedeckte vierfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, neben dem Wappen IC - S (Johann Christoph Söhle, Münzmeister in Magdeburg). Umschrift von oben: FRID . WILH . V . G . G . M . Z . BR - Rev.: Im glatten Kreise: .12. │ EINEN │ REICHS │ THAL: │. 1688. Umschrift von oben: Blumenvignette D . H . R . R . E . C . V . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . P . H

21) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1687. (3,3 g schwer.)

Av. Wie voriger, nur neben dem Wappen I - E - Rev.: Im glatten Kreise: .12. │ EINEN │ REICHS │ THALER. │.1687. │ Umschrift von oben wie bei vorigem.

22) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg. 1686. (3,3 g schwer.)

Av.: Im ausgebogten Schilde das mit dem Kurhute bedeckte fünffeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde, neben dem Schilde S - D. Umschrift von oben: * FRID . WILH: V . G . G . M . Z . B . R . * . - Rev.:

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Im Perlenkreise * 12 * │ EINEN │ REICHS │ THALER │ 1686 Umschrift von oben: * D . H . R . R . E . C . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . P . H . E . Z . M (?)

23) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1689. (3,3 g schwer.)

Av.: Das mit dem Kurhute bedeckte vierfeldige Wappen mit dem Scepter im Mittelschilde im geraden Schilde, an dessen Seiten 16-68 Umschrift von oben: FRIDER. III. V . G . G . M . Z . BR - Rev.: Im Strichelkreise: Blumenvignette 12 Blumenvignette │ EINEN │ REICHS │ THAL │. L. C . S . (Lorenz Christoph Schneider, Münzmeister zu Berlin). Umschrift von oben: Blumenvignette D . H . R . R . E . C . V . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . P . H

24) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1690. (3,3 g schwer.)

Av. wie voriger, nur ist der Kurhut größer, hinter der Umschrift ein Punkt und neben dem Wappen 16-90- Rev.: Im Strichelkreise Vignette 12 x │ EINEN │ REICHS │ THAL │ LCS Umschrift von oben: Blumenvignette D . H . R . R . E . C . V . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . P . H.

25) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1690. (3,3 g schwer.)

Av. wie voriger, nur neben dem Wappen 16 — 90 — Rev. wie voriger, nur in der Umschrift zu Anfang Blumenvignette und am Ende kein Punkt.

26) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1691. (3,5 g schwer.)

Av. wie voriger, nur neben dem Wappen 16 - 91 - Rev.: Im Strichelkreise · 12 · │ EINEN │ REICHS │ THAL. │. L . C . S . Umschrift von oben: Blumenvignette D . H . R . R . E . C . V . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . P . H

27) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1692. (3,5 g schwer.)

Av.: Das Wappen wie bei vorigem, neben demselben I C - S ein fünfstrahliger Stern (Johann Christoph Söhle, Münzmeister in Magdeburg). Umschrift von oben FRID : III . V . G . G . M . Z . BR . - Rev.: Im glatten Kreise. · 12 · │ EINEN │ REICHS │ THAL:. │ 1692. Umschrift von oben: Blumenvignette D . H . R . R . E . C . V . C . I . P . Z . M . G . C . B . S . P . H

28) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1692. (3,0 g schwer.)

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Av.: Um den brandenburgischen Adler viermal das gekrönte FF und III abwechselnd. - Rev.: Im ovalen, mit Palmenzweigen verzierten und mit dem Kurhute bedeckten Schilde das Scepter, neben dem Schilde 16 - 92 und unten S - D Umschrift von links: SUUM - CUIQUE Unten im Abschnitte: 12 · EINEN │ Vignette

29) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1693. (3,2 g schwer.)

Wie voriger, nur im Rev. 16 - 93 und LC - S und im Abschnitt Vignette R . T Vignette (5 Exemplare.)

30) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1693. (3,2 g schwer.)

Wie voriger, nur im Rev. mit IC - S ein fünfstrahliger Stern und Vignette

31) 1/12 Thaler. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg. 1700. (3,2 g schwer.)

Wie Nr. 29, nur mit 17 - 00

32) 1/12 Thaler. Friedrich I., König von Preußen. 1703. (3,3 g schwer.)

Av. wie voriger, nur statt der III ein R. - Rev. wie voriger, nur mit einer geschlossenen Krone statt des Kurhutes, neben dem Schilde 17 - 03 und C - S (Christoph Strikker, Wardein in Berlin.)

33) 1/12 Thaler. Friedrich I, König von Preußen. 1707. (3,5 g schwer.)

Av. wie voriger, nur mit größeren Buchstaben. - Rev. wie voriger, nur mit 17 - 07 und C. - S.

34) 1/12 Thaler. Friedrich I., König von Preußen. 171 (?) (3,5 g schwer.)

Av.: Unter einer geschlossenen Krone F W über einander stehend, darunter im Abschnitt 12 . EIN . R . T . - Rev.: Unter einer geschlossenen Krone in einem ausgebogten, mit Palmenzweigen verzierten Schilde das Scepter; unten im Abschnitt HFH (Heinrich Friedrich Halter, Münzmeister in Magdeburg). 171 (?)

35) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm I., König von Preußen. 1718. (3,4 g schwer.)

Av. wie voriger, nur im ausgebogenen Abschnitte. I. F. S. (Jobst Friedrich Sauerbrei, Münzmeister) 1718. - Rev.: Zwischen zwei Palmenzweigen in einem mit einer geschlossenen Krone bedeckten Ovale das Scepter, unten im ausgebogten Abschnitte 12. R IN . R . T .

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36) 1/12 Thaler. Friedrich Wilhelm I., König von Preußen. 1719. (3,5 g schwer.)

Av. wie voriger, nur im Abschnitte 12. EIN. R. T. — Rev. wie voriger, nur im Abschnitte I . G . N . (J. G. Neubauer, Münzmeister in Berlin.) 1719.

II. Sächsische Münzen.

37) 2/3 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen. 1695. (17,5 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten im Harnisch mit umgelegtem Mantel und großer Perrücke, nach rechts. Umschrift von unten: FRID . AUGUST . DG . DUX . SAX . I . C . M . A . & . W . - Rev.: In einem mit Palmenzweigen und Blumen verzierten, mit dem Kurhute bedeckten Ovale das Sächsische Wappen, darunter im Oval 2/3, neben demselben I. — K . (Johann Koch, Münzmeister in Dresden). Neben dem Kurhute 16 - 95. Umschrift von oben: SAC. ROM . IMP . - ARCHIM . & . EL . zwei gekreuzte Scepter, ein Punkt.

38) 2/3 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen. 1698. (17,5 g schwer.)

Av.: Belorbeertes Brustbild des Kurfürsten nach rechts im Harnisch und mit umgelegtem Mantel, welcher auf der rechten Schulter durch einen Stern zusammengehalten wird. Umschrift von unten: D . G . FRID . AUGUST REX POLONIARUM . - Rev.: Unter einer Krone, neben welcher 16 - 98, zwischen zwei Palmenzweigen das polnische und sächsische Wappen neben einander, unten im Oval 2/3, daneben I . L - H (Johann Lorenz Holland, Münzmeister in Dresden). Umschrift von oben: DUX SAX . IC . M . A . . . . . ARCHIM & EL (confr. von Wellenheim Nr. 5853.)

39) 2/3 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen. 1726. (17,3 g schwer.)

Av.: Belorbeertes Brustbild des Kurfürsten nach rechts mit großer Perrücke, im Harnisch und mit umgelegtem Mantel. Umschrift von unten: D . G . FRID : AUGUST : REX POLONIARUM . - Rev.: Die beiden Wappen wie bei vorigem, zwischen denselben 2/3 │ I . G . S . (Johann Georg Schomburg, Münzmeister in Dresden). Umschrift von oben: DUX SAX : I . C . M . A . & W . S . R . I. ARCH : & EL: 1726.

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40) 1/3 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen. 1696. (8,5 g schwer.)

Av.: Brustbild des Kurfürsten im Harnisch und umgelegtem Mantel mit großer Perrücke, nach rechts. Umschrift von unten: FRID . AUGUST D : G . DUX . SAX . I . C . M . A & W . - Rev.: Zwischen zwei mit Blumen verzierten Palmenzweigen der mit dem Kurhute bedeckte zweitheilige sächsische ovale Wappenschild, darunter im Oval 1/3, neben dem Oval EP - H. neben dem Kurhute 16 - 96. Umschrift von oben: SAC . ROM . IMP . - ARCHIM . & EL.

41) 1/12 Thaler. Johann Georg IV., Kurfürst von Sachsen. 1693. (3,3 g schwer.)

Av.: Unter dem Kurhute neben einander der Schild mit den Kurschwertern und der Rautenschild, darunter E . P . H . Umschrift von oben: IOH . GEORG . IV . D . G . DVX . SAX . I . C . M. A . & W - Rev.: Im Perlenkreise Blumenvignette 12 Blumenvignette Symbol 3 Kreise EINEN │ THAL. │ 1693. │ Symbol 3 Kreise Umschrift von oben: Blumenvignette SAC . ROM . IMP . ARCHIM . &. ELECT.

42) 1/12 Thaler. Johann Georg IV., Kurfürst von Sachsen. 1693. (3,3 g schwer.)

Wie voriger, nur im Av. mit I. K ., auch sind die Buchstaben in den Umschriften kleiner und fehlt im Rev. Blumenvignette

43) 1/12 Thaler. Johann Georg IV., Kurfürst von Sachsen. 1694. (3,3 g schwer.)

Wie Nr. 41, nur mit 1694 und ohne Blumenvignette (2 Exemplare.)

44) 1/12 Thaler. Johann Georg IV., Kurfürst von Sachsen. 1694. (3,3 g schwer.)

Wie Nr. 42, nur mit 1694. (2 Exemplare.)

45) 1/12 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen. 1695. (3,5 g schwer.)

Av.: Zwischen zwei mit Blumen verzierten Palmenzweigen der mit dem Kurhute bedeckte zweitheilige sächsische Wappenschild, darunter EPH. Umschrift von oben: FRID . AUGUST . D . G . DVX . SAX . I . C . M . A . & W . - Rev.: Im Perlenkreise Blumenvignette 12 Blumenvignette │ EINEN │ THAL. │ 1695. Umschrift von oben: Blumenvignette SAC . ROM . IMP . ARCHIM . &. ELECT ein Fisch.

46) 1/12 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen. 1704. (3,3 g schwer.)

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Av.: Unter einer geschlossenen Krone zwischen zwei Palmenzweigen im runden Schilde das vierfeldrige polnische Wappen mit dem mit dem Kurhute bedeckten zweitheiligen sächsischen Wappen als Mittelschild, unter den Zweigen E P H. Umschrift von oben: D . G . FRID . AUGUST . REX . POL . DUX . SAX . - Rev.: Zwischen zwei Palmenzweigen Blumenvignette │ 12 . │ EINEN │ THAL. │ 1704. unter den Zweigen ein Fisch; Umschrift von oben: SAC . ROM . IMP . ARCHIM . & ELECTOR .

47) 1/12 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen. 1710. (3,3 g schwer.)

Av.: Unter einer geschlossenen Krone im ausgebogenen Schilde das Wappen wie bei vorigem, unter demselben E. P. H. Umschrift von oben: D . G . FRID: AUGUST . REX . POL: - Rev.: Zwischen zwei Palmenzweigen: . 12 . │ EINEN │ THAL: │. 1710. unter den Zweigen ein Fisch; Umschrift von oben: Blumenvignette DUX SAX : S . R . I . ARCH : ET ELECT :

48) 1/12 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen. 1711. (3,3 g schwer.)

Av. wie voriger, nur mit. E . P . H . und hinter AUGUST - Rev. wie voriger, nur mit 1711.

49) 1/12 Thaler. Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen. 1722. (3,3 g schwer.)

Av.: Unter einer geschlossenen Krone zwischen zwei Palmenzweigen im runden Schilde das Wappen wie bei vorigem, unter den Zweigen I . G . S. Umschrift von oben wie bei vorigem, nur hinter POL ein Punkt. - Rev.: Zwischen zwei Palmenzweigen 12 │ EINEN │ THAL: 1722 unter den Zweigen ein Zainhaken: Umschrift von oben: Blumenvignette DUX SAX : S . R . I . ARCHIM : ET ELECT :

III. Stralsunder Münzen.

50) 2/3 Thaler. Stadt Stralsund. 1707. (17,0 g schwer.)

Av.: Im Strichelkreise der Strahl mit hohlem Schafte, darunter 2/3 Umschrift von oben: Blumenvignette MONETA NOVA STRALSUNDENSIS . 1707 . - Rev.: Im Strichelkreise das Kreuz, an dessen Balkenenden je ein Kleebatt; Umschrift von oben: Blumenvignette IN NOMINE TUO - SALVA NOS DEUS unten in der Umschrift in einer Einfassung H C

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IV. Schwedische und Pommersche Münzen.

51) 2/3 Thaler. Carl XI., König von Schweden für Pommern. 1689. (17,3 g schwer.)

Av.: Brustbild des Königs mit umgelegtem Mantel und großer Perrücke nach rechts, unter dem rechten Arme ILA Umschrift von unten CAROLVS . XI . - D . G . REX . SVE . G . & . V - Rev.: Das mit einer geschlossenen Krone bedeckte neunfeldige Wappen mit den beiden Schildhaltern, unten im Oval, neben welchem 16 - 89 2/3 Umschrift von oben MON . NOV . POMER . - CITERIORIS Vignette

52) 2/3 Thaler. Carl XI., König von Schweden für Pommern. 1690. (17,1 g schwer.)

Wie voriger, nur fehlt im Av. der Punkt zwischen G und & und im Rev. mit 16 - 90

53) 1/12 Thaler. Carl XI., König von Schweden für Pommern. 1681. (3,3 g schwer.)

Av.: Im glatten Kreise der gekrönte Greif, in der rechten Pranke das in die Umschrift hineinragende Schwert, nach links; Umschrift von oben CAROLVS . XI . D . G . REX . SVEC . D . SP. - Rev.: Im Perlenkreise . 12 . │ EINEN │ REICHS │ DALER │ Vignette Umschrift von oben Blumenvignette IN IEHOVA . SORS . MEA . 1681 .

54) 1/12 Thaler. Carl XI., König von Schweden für Pommern. 1689. (3,1 g schwer.)

Av.: Das gekrönte vierfeldige Wappen mit dem nach rechts zum Kampfe aufgerichteten Greif im Mittelschilde. Umschrift von oben CAROL . XI . D . G . REX . SVEC . D . S . P . - Rev.: Im glatten Kreise . 12 . │ EINEN │ REICHS │ THAL: │. ILA. Umschrift von oben Blumenvignette IN IEHOVA . SORS . MEA . 1689. (2 Exemplare.)

55) 1/12 Thaler. Carl XI., König von Schweden für Pommern. 1693. (3,1 g schwer.)

Wie voriger, nur im Rev. zu Anfang der Umschrift ein achtstrahliger Stern und zu Ende derselben 1693 ein fünfstrahliger Stern.

56) 2 Mark (1/4 Thaler). Carl XI., König von Schweden 1668. (10,2 g schwer.)

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Av.: Belorbeertes Brustbild des Königs mit umgelegtem Mantel und großer Perrücke nach links; Umschrift von unten CAROLVS . XI . - REX . SVECIÆ. Rev.: Drei Kronen, zwei oben neben einander, die dritte darunter zwischen beiden, neben der unteren 16 - 68 darunter 2. - M. ganz unten zwischen zwei fünfstrahligen Sternen eine Pfeilspitze.

57) 2 Mark (1/4 Thaler). Carl XI., König von Schweden. 1671. (10,2 g schwer.)

Wie voriger, nur ist im Av. das Brustbild kleiner und im Rev. die Kronen einfacher, mit 16 - 71 und dem Monogramm AS verschlungen als Münzmeisterzeichen.

58) 2 Mark (1/4 Thaler). Carl XI., König von Schweden. 1692. (10,0 g schwer.)

Av.: Brustbild des Königs mit großer Perrücke im umgelegten Mantel nach rechts; Umschrift von unten CAROLVS. XI. - D . G . REX . SVE . - Rev. wie bei Nr. 56, nur mit 16 - 92 und dem Monogramm AS verschlungen.

59) 2 Mark (1/4 Thaler). Carl XI., König von Schweden. 1694. (10,2 g schwer.)

Wie voriger, nur ist das Brustbild kleiner und im Rev. 16 - 94.

60) 2 Mark (1/4 Thaler). Carl XII., König von Schweden. 1707. (10,2 g schwer.)

Av.: Brustbild des Königs mit großer Perrücke und umgelegtem Mantel nach rechts; Umschrift von unten CAROLVS . XII - D . G . REX . SVE . - Rev.: Wie voriger, nur mit 17 - 07 und LC

61) 5 Oere. Carl XI., König von Schweden. 1690. (3,1 g schwer.)

Av.: Unter einer geschlossenen Krone ein verschlunqenes C C darunter 1690 Umschrift von oben DOMINVS. PROTECTOR. MEVS. - Rev.: Drei offene Kronen, zwei oben neben einander, die dritte in der Mitte darunter, neben der unteren 5. - Ö. darunter S. - M. unten Monogramm AS.

62) 5 Oere. Carl XI., König von Schweden. 1691. (3,1 g schwer.)

Wie voriger, nur mit 1691, auch fehlt im Av. hinter der Umschrift der Punkt.

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63) 5 Oere. Carl XI., König von Schweden. 1693. (3,1 g schwer.)

Wie voriger, nur mit 1693 und im Av. hinter der Umschrift ein Punkt.

64) 5 Oere. Carl XII., König von Schweden. 1700. (3,1 g schwer.)

Wie voriger, nur im Av. mit 1700 und im Rev. mit dem Münzmeisterzeichen HZ

65) 5 Oere. Carl XII., König von Schweden. 1702. (3,1 g schwer.)

Wie voriger, nur im Av. mit 1702.

66) 5 Oere. Carl XII., König von Schweden. 1707. (3,2 g schwer.)

Wie voriger, nur im Av. mit 1707 und im Rev. mit dem Münzmeisterzeichen LC. (2 Exemplare.)

67) 5 Oere. Carl XI., König von Schweden. 1691. (3,1 g schwer.)

Wie Nr. 62, nur im Av. mit einem kleinen Gegenstempel das gekrönte doppelte C, in dessen Mitte XII, im Oval.

V. Bischöflich Münster=Paderbornsche Münzen.

68) 1/12 Thaler. Friedrich Christian, Freiherr von Plettenberg, Bischof von Münster. 1693. (3,3 g schwer.)

Av.: Das gekrönte Wappen im verzierten ovalen Schilde, hinter welchem Krummstab und Schwert hervorsehen, daneben J - O Umschrift von oben FRID . CHRIST . D . G . EP . MONAST - Rev.: Im glatten Kreise Blumenvignette 12 Blumenvignette │ EINEN │ REICHS │ THAL . Umschrift von oben FVRSTL . MVNST . LAND . MVNTZ . 1693

69) 1/12 Thaler. Franz Arnold, Freiherr von Metternich, Bischof von Münster und Paderborn. 1713. (3,4 g schwer.)

Av.: Das mit einer geschlossenen Krone bedeckte Wappen im verzierten Schilde, hinter welchem Krummstab und Scepter hervorsehen; Umschrift von oben FRAN . ARN . D . G . - EP . PA . ET . MO . - Rev.: Im glatten Kreise Blumenvignette 12 Blumenvignette │ EINEN │ REICHS │ THAL. │ 1713 Umschrift von oben Blumenvignette BURGG . STROM . S . R . I . P . COM . PYRM . ET . DOM . IN . BOR

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70) 1/12 Thaler, Franz Arnold, Freiherr von Metternich, Bischof von Münster und Paderborn. 1714. (3,4 g schwer.)

Av.: Wie voriger, nur mit der Umschrift FRAN . ARN . D . - G . EP . MO . ET . P - Rev.: Wie voriger, nur mit 1714 und darunter W . R und mit der Umschrift: Kleekreuz BURGG . STROMB . S . R . I . P . COM. PYRM . ET . D . IN . B :

71) 1/12 Thaler, Franz Arnold, Freiherr von Metternich, Bischof von Münster und Paderborn. 1716. (3,0 g schwer.)

Av.: Wie voriger, nur mit der Umschrift FRANC . ARNOLD . D . G . EP . PADERB . ET . MON : Rev.: Im glatten Kreise Blumenvignette 12 Blumenvignette │ EINEN │ REICHS │ THALER │ 1716 │ . ACP . Umschrift von oben Blumenvignette BURGG . STROMB . S . R . T . P . COM . PYRM . ET . D . IN . BORK

72) 1/12 Thaler, Franz Arnold, Freiherr von Metternich, Bischof von Münster und Paderborn. 1717. (3,3 g schwer.)

Wie Nr. 70, nur mit 1717. (4 Exemplare.)

VI. Bischöflich Osnabrücker Münzen.

73) 1/12 Thaler. Carl Joseph, Herzog von Lothringen, Bischof von Osnabrück und Olmütz. 1703. (3,1 g schwer.)

Av.: Das mit einer geschlossenen Krone bedeckte Wappen mit dem lothringischen Wappen im Mittelschilde; hinter dem Wappen Krummstab und Schwert; Umschrift von unten CARL . D . G . . . . EP . . . . OSN . . . . ET . OLM Blumenvignette - Rev.: Im glatten Kreise: 12 zwischen Kleekreuzen │ EINEN │ REICHS │ THAL │ H . L . O . Umschrift von oben: Kleekreuz NACH DEM LEIPZIGER FUSS . 1703

VII. Kur=Pfälzer Münzen.

74) 1/12 Thaler. Johann Wilhelm, Kurfürst von der Pfalz (Neuburger Linie). 1700. (3,3 g schwer.)

Av.: Das mit einer geschlossenen Krone bedeckte Wappen; Umschrift von oben I . W . D . G . C . P . R . S . R . I . ARCHIT . ET . EL : - Rev.: Im Perlenkreise Blumenvignette 12 Blumenvignette │ EINEN │ REICHS │ THALER │ Blumenvignette 1700 Blumenvignette Umschrift von oben Blumenvignette B . I . C . ET . M . DVX . C . V . S . M . R . ET . M . D . IN . R .

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75) 1/12 Thaler. Johann Wilhelm, Kurfürst von der Pfalz (Neuburger Linie). 1700. (3,3 g schwer.)

Av.: Das mit dem Kurhute bedeckte Wappen im runden verzierten Schilde, unten R - O Umschrift von oben I . W . D . G . C . P . R . S . R . I . - ARCHIT . ET . ELEC . - Rev.: Im Perlenkreise Blumenvignette 12 Blumenvignette EINEN │ REICHS │ THALER │ Symbol Stern 1700 Symbol SternSymbol Stern Kleekreuz Symbol Stern Umschrift wie bei vorigem, nur fehlt am Ende der Punkt.

VIII. Braunschweig=Lüneburger Münzen.

76) 1/12 Thaler. August Wilhelm, Herzog von Braunschweig=Lüneburg (neue Wolffenbüttelsche Linie). 1717. (3,4 g schwer.)

Av.: Im glatten Kreise das springende Roß nach links; Umschrift von oben Blumenvignette AUGUST . WILH . D . G . DUX BR ET . LUN: - Rev.: Im glatten Kreise Blumenvignette 12 Blumenvignette │ EINEN │ THALER │ Symbol Stern H . C . H. Symbol SternVignette Umschrift von oben Blumenvignette NACH DEN LEIPZIGER FUS . 1717.

77) Dreifacher Mariengroschen. Ernst August, Herzog von Braunschweig=Lüneburg (neue Lüneburgische Linie). 1690. (3,3 g schwer.)

Av.: Das springende Roß nach links, darunter im Oval 1/12, neben dem Oval 16 - 90 Umschrift von unten SOLA BONA QUAE HONESTA - Rev.: Im glatten Kreise Blumenvignette III Blumenvignette │ MARIEN │ GROS : │ Blumenvignette Umschrift von oben Blumenvignette ERN : AUG : D . G . . . BR & LV (abgegriffen.)


Von den gefundenen 88 Münzen stammen ihrer Landsmannschaft nach

aus Brandenburg=Preußen 40 Stück,
" Pommern und Schweden 19 "
" Sachsen=Polen 15 "
" Bisthum Münster 8 "
" Kur=Pfalz 2 "
" Braunschweig=Lüneburg 2 "
" Bisthum Osnabrück 1 "
" Stadt Stralsund 1 "
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88 Stück
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während nicht eine einzige meklenburgische Münze in dem Funde enthalten war.

Die älteste aller gefundenen Münzen ist der viertel Thaler (2 Mark) Cart XI. von Schweden von 1668 (Nr. 56), die jüngste der Gulden (2/3 Thaler) des Kurfürsten Friedrich August I. von Sachsen, Königs von Polen, von 1726 (Nr. 39); es muß also die Verbergung des Fundes in das Ende der zwanziger oder Anfang der dreißiger Jahre des achtzehnten Jahrhunderts gelegt werden. Vielleicht hängt dieser Fund zusammen mit den Werbungen, welche preußischer Seits namentlich mit Unterstützung des Majors a. D. von Königsmark auf Tangrim bei Sülze in jener Zeit im nordöstlichen Meklenburg betrieben wurden, und mag sich hieraus das Fehlen der meklenburgischen Münzen in dem Funde erklären.

Auffallend ist bei dem Funde, daß unter den 88 Stücken desselben 73 verschiedene Prägen vorhanden sind.

 

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