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VII.

Bemerkungen

zu den beiden vorstehenden Aufsätzen.

Von

Archivrath Dr. Grotefend.

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N ur gelegentliche Bemerkungen, die bei dem Durchlesen der beiden vorstehenden Aufsätze sich mir aufdrängten, will ich im Folgenden wiedergeben. Ich hoffe, daß sie nicht den Streit schüren, sondern im Gegentheil eher zur Beseitigung desselben beitragen werden.

Der historischen Kritik vorausgehen muß bei jeder Untersuchung zunächst die philologische. Da drängt sich, wenn man die S. 170 angegebenen Quellen - und es sind andere über "Rethra" nicht vorhanden 1 ) - betrachtet, als unabweislich zuerst die Bemerkung auf, daß nicht Rethra der Name des Heiligthums sei, sondern Rethre, wie auch Wigger, Anm. S. 119 es angiebt. Für die von Brückner vermuthete Umwandlung aus Ratara ist Rethre noch geeigneter als die bisher angenommene Form. Doch dieses soll nur gelegentlich bemerkt werden.

Ein schwereres Bedenken erzeugt die von Brückner und, wie es scheint, auch von Wigger (a. a. O. 119) angenommene Beeinflussung der Zahl neun bei Adam für die Thore Rethre's durch die historisch=dichterische Reminiscenz "novies Styx interfusa cohercet".


1) Ich fügte die Anm. auf S. 170 mit Erlaubniß des Autors hinzu, um mich darauf bei meinen Erörterungen im Zusammenhalt mit den dort im Text gegebenen Quellstellen stützen zu können.
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Diese bezieht sich doch nur auf die von Adam behauptete insulare Lage des Tempels, der, wie auch das Land der Seelen, ringsum durch Wasser abgeschlossen sei. Ich möchte bei Adam als Quelle seiner Mittheilung lediglich die Kenntniß des Thietmar annehmen, aber in der glossirten oder vielmehr durch Glossen interpolirten Text=Ueberlieferung, wie sie uns der Corveyer Codex (nun in Brüssel) noch heute darbietet. Dieser setzt (vergl. S. 170, Anm. 1) zu den Worten tres in se continens portas erläuternd hinzu: unaquaeque per singula cornua. Das unaquaeque statt des einfachen una ist für Adam die Ursache des Mißverständnisses geworden. Die Glosse wollte anscheinend sagen una per singula cornua (eins an jedem Horne). Unuisquisque ist synonym mit singuli und heißt jeder einzelne. Unaquaeque kann der Form nach ebensowohl nom. fem. sing. als nom. neutr. plur. sein. Als letzteren sah es wohl Adam an und übersetzte, unaquaeque singula tautologisch auffassend, die glossirte Stelle: "Drei Thore an jedem einzelnen Horne in sich fassend". Das giebt bei drei Hörnern neun Thore.

Daß Adam den Thietmar in der interpolirten Gestalt kannte, geht mir ferner auch aus der breiten Form hervor, in der er die Glosse wiedergiebt (s. S. 170, Anm. 2): quae nulli facile patet. Die Weitläufigkeit, womit Adam erzählt, per quem tautum sacrificantibus aut responsa petentibus via conceditur, beweist, daß er sich für das eigene Verständniß seiner Vorlage (Adam) aus dem allgemeinen Ausdruck nulli facile die einzelnen Ausnahmefälle abstrahirt hat.

Den Namen Riedegost, den Thietmar fälschlich vom Gotte, den man hauptsächlich verehrte, auf den Ort übertragen hatte, weist Adam aus besserem Wissen seine richtige Stelle an. Wir sehen aus der S. 170 in Anm. 3 angeführten Stelle (Adam III, 50), woher Adams besseres Wissen über Rethre und Riedegost geflossen ist - aus der Erzählung, die ihm von dem Tode des Bischofs Johann zugegangen war.

Daß Zuarasici ebenso wie Radegast Kriegsgott bedeutet, ist Jahrb. XXVIII, 38 nachgewiesen. Thietmar führte also nur einen synonymen Beinamen desselben Gottes an, desto erklärlicher war sein Irrthum. Die Vergleichung der Worte bei Thietmar quorum primus Zuarasici dicitur und Adam quorum princeps est Radegast läßt eine Benutzung des ersteren durch letzteren mehr als vermuthen.

Auch die Beschreibung des Götterbildes bei Adam scheint nur eine stilvollere Umbildung der Thietmar'schen, eine Uebersetzung so

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zu sagen aus dem "wildindianischen" in den "classisch=edlen" Geschmack zu sein.

Woher aber stammt Adams Ausdruck undique lacu profundo inclusa, pons ligneus transitum praebet? Er bezieht sich auf die ganze civitas, nicht nur auf den Tempel, der dort (ibi) erbaut war. Ja die civitas wird an dieser Stelle durch das ipsa geradezu in einen bewußten Gegensatz zu dem vorher besprochenen Tempel gestellt.

Der Zusatz per quem tantum - via conceditur bei Adam zeigt im Zusammenhalt mit dem glossirten Thietmar (quae nulli facile patet), daß der vorhergehende Satz auch aus dem bei Thietmar vorhergehenden tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat geflossen sei. Boll's Uebersetzung, die Brückner (S. 158) annimmt und ebenso die der Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit (ebenda Anm. 1) ziehen vor, den Accusativ tramitem und den neutralen Accusativ hombile gleichwerthig von monstrare abhängen zu lassen, letztere suchen das Unzulängliche der Erklärung zu beheben durch eine doppelte Auslegung des monstrat - "weist hin" und "gewährt". Abgesehen davon, daß dann horribilia grammatikalisch richtiger gewesen wäre, da es sich nicht um ein Abstractum "das Schreckliche", sondern um eine "Mehrheit schrecklicher Eindrücke" handelt, ist die Auslegung logisch gezwungen, da zwischen tramitem und dem horribile das ad mare und zwar mit dem Beisatze juxta positum steht, mit welchem letzteren das horribile nicht gleichzustellen nur dem einfallen kann, der sich absolut dieser Ansicht verschließen will. Für jeden unbefangen Lesenden ist der Bezug des horribile (parallel mit dem positum) auf mare der natürliche und grammatisch wie logisch einzig denkbare. Ob ein mare der alten Zeit (und sei es auch ein noch kleinerer Landsee, als der von Dr. Brückner angenommene Tollense See es ist) noch dazu, wenn er von einer silva ab incolis intacta et venerabilis - einem Urwalde - umgeben ist, einen lieblichen Anblick gewährt hat, wie Rath Brückner im Hinblick auf die jetzige Umgebung seines heimathlichen Sees es auch für die Vorzeit folgert (S. 158, Anm.) ist mehr als unwahrscheinlich.

Wie kam man nun zu dieser falschen Beziehung des horribile. Einfach dadurch, daß man - wie Rath Brückner es S. 158 im Texte, Z. 5 v. u. geradezu sagt - stets annahm: aus diesem Thore sei man zum Tempel gekommen. Vermuthlich also, nachdem man die Stadt durchschritten hatte, in die man nach Thietmars Bericht durch die beiden anderen Thore ja hineingelangen konnte.

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Von dieser Annahme ausgehend, vermißte man allerdings ein Glied in der Darstellung. Man that darum dem in eadem Zwang an, entweder, indem man in eodem - nämlich tramite oder mare - conjecturirte, oder, wie Brückner es neuerdings thut, unter Hinzudenkung von porta es mit "vor dem Thore" übersetzte (S. 165, Anm. u. Z. 3 v. o.). Das belegte man wieder mit dem Umstande, daß das horribile die Götzenverehrung sei (S. 164, Z. 3 v. u.), die ja vor dem Thore sich den Blicken zeigte - und so war der Circulus vitiosus geschlossen.

Lesen wir den Thietmar'schen Bericht, ohne auf Adam zu achten, durch, so ist von einer insularen Lage der Stadt, wie auch des Tempels gar nichts zu bemerken. Das in eadem bezieht sich, wenn man die Parenthese Duae ejusdem portae bis monstrat sich eingeklammert denkt, ebenso wie das ejusdem der Parenthese, selbstverständlich auf nichts anderes als auf urbs. 1 ) Der Sinn ist: Es liegt im Redariergau eine Stadt, dreizipflig und drei Thore enthaltend (von denen zwei jedermann zugänglich sind, während das dritte, kleinere, nach dem nahe gelegenen schrecklichen Meer führt). In ihr ist nichts als ein Götzentempel etc. . Die Zugänglichkeit der beiden Thore wird erwähnt im Gegensatz zu dem dritten, das wegen seiner Lage nach dem Wasser hin nicht jedermann zugänglich war, noch dazu, da dieses Wasser gerade ein so schrecklicher See war. Wir sehen jetzt, daß nur ein grobes Mißverständniß der Stelle (wegen der eingeschobenen Glosse quae nulli facile patet) Adam zu der falschen Abstraction von einzelnen Fällen der Zugänglichkeit führen konnte, während als einzige Bedingung der Zugänglichkeit dieses dritten Thores für Thietmar der Besitz eines Kahns und der Muth erscheint, mit diesem - Einbaum den schrecklichen See zu durchschneiden. Zudem mag das volutabrum - der Morast, den Thietmar bei der Sage von dem Eber uns meldet, und der dem lacu profundo des Adam sehr widerspricht, die Landung für den Unkundigen sehr erschwert haben. Da dieses dritte Thor aber weniger zugänglich war, so war es kleiner als die anderen, das mangelnde Bedürfniß, nicht die Absicht größeren Schutzes, war der Grund der Kleinheit.


1) Der Ausdruck urbs, den Thietmar wählt, bedeutet die Hauptstadt, dasselbe, was Adam in Beziehung auf Rethre durch metropolis (III, 50) giebt, das den geistlichen Mittelpunkt andeuten soll. Der Ausdruck civitas, den Adam II, 18 gebraucht, ist nur ein Beweis seines mangelnden Verständnisses der Worte in eadem est nil nisi fanum, das die Unbewohntheit des Ortes klar angiebt, Helmold kehrt wieder zum Thietmar'schen urbs - Hauptstadt zurück.
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Der Schutz der Tempelstadt war nach Thietmar Urwald, und zwar undique, also auch nach der dem See zugewendeten Seite. Den Wald hat Adam ganz weggelassen, dagegen aus dem mare in Verbindung mit dem schwer zugänglichen Thore eine Umgürtung mit Wasser gemacht, verführt, vielleicht nur allzu gerne, durch seine classische Reminiscenz aus Virgil. Dabei hat er neun Thore dieser Inselstadt gegeben (wir sahen wodurch), aber nur eine Brücke!

Der Zusatz, daß dieser Tempel 4 Tagereisen von Hamburg entfernt liege, ist das einzig Neue in Adams Darstellung, mit Ausnahme der bereits berührten neuen Namen für Stadt und Gottheit, deren anderweitige Quelle ich nachweisen konnte. Gerade aber auf diese feste Lokalisirung nach Tagereisen ist wenig Verlaß, da schon nach kaum 100 Jahren (beim Annalista Saxo) aus den vieren vierzehn wurden. Alle sonstigen Angaben von Adam sind, wie wir sahen, aus dem glossirten Thietmar abgeleitet.

Helmold kannte entschieden beide Autoren; über die streitige Frage der Umgebung: ob Wald, ob Wasser? schweigt er sich gänzlich aus. Dem Thietmar jedoch entstammt die Wendung quod ab omnibus populis Slavorum frequentaretur (Thietmar sagt: pre ceteris a cunctis gentilibus honoratur et colitur). Dem Adam (sacrificantibus aut responsa petentibus) die Wendung propter responsa et annuas sacrificiorum impensiones. Zu jährlichen Opfertributen mußten sie dem Helmold werden, da er die ganze Stelle gebrauchte, um die Oberherrschafts=Ansprüche der Redarier und Tolenzer zu begründen. Neues bietet Helmolds Beschreibung des Heiligthums nicht dar.

Eine nicht zu unterschätzende Kunde aber lernen wir aus Helmolds Worten, die er bei Gelegenheit der Kämpfe zwischen Redariern und Tolenzern mit Circipanern und Kizzinern um die Oberherrschaft (vor 1059) über das Radegast=Heiligthum anbringt, daß er nämlich sich nicht entscheiden mag, ob Redarier oder Tolenzer im Besitze des Heiligthums waren. Er sagt zweimal an der betreffenden Stelle Riaduri sive Tolenzi. War die genaue Kunde davon seit den 100 Jahren verwischt, oder war (was glaublicher erscheint, da die Redarier nach Adam als die contriti in den Kämpfen erscheinen) inzwischen die Grenze gerade auf dem Gebiete des Heiligthums zu Ungunsten der Redarier und zu Gunsten der Tolenzer verrückt oder noch streitig.

Geschah diese Grenzverschiebung zu heidnischer Zeit, wo das Heiligthum noch Ansehen und Bedeutung hatte, so war kein Grund,

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warum das Christenthum an dem vorgefundenen Thatbestande zu Gunsten früherer Grenzen rütteln sollte, da ja dadurch der Wichtigkeit des Orts als Heiligthum neuer Vorschub geleistet worden wäre. Haben wir also den Ort Rethre auf der Stelle des heutigen Wustrow zu suchen - und das zu entscheiden überlasse ich den des Ortes und des Alterthums Kundigeren, so kann uns nach Helmolds Worten und Adams Schilderung der Kämpfe eine spätere Zugehörigkeit dieses Ortes zu dem Gebiete der Tolenzer, anstatt wie früher der Redarier, nicht Wunder nehmen.

Daß wir aber nicht eine insulare Lage für den heiligen Ort zu suchen haben, sondern nach Thietmar's einzig glaubwürdiger Darstellung einen durch Urwald geschützten Ort am Westufer eines größeren Sees, das glaube ich annehmbar dargelegt zu haben.

 

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