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VI.

Entgegnung

auf die vorstehende

Abhandlung des Herrn Raths Dr. Brückner.

Von

Archivrat Dr. Schildt.

~~~~~~~~~~~~~~

I n meinem "Castrum Wustrow" überschriebenen Bericht über die Auffindung der Holzbrücke bei Wustrow (abgedruckt im Jahrb. 52, S. 25 ff.) mußte ich mir auch die Frage stellen, ob auf der Fischerinsel im Tollense=See, zu welcher Insel jene Brücke augenscheinlich geführt hat, Rethra könne gelegen haben, denn schon früher glaubte man hier die alte Tempelstätte Rethra gefunden zu haben. Ich kam jedoch zu der Ueberzeugung, daß unzweifelhaft das castrum Wustrow auf der Fischerinsel (a. a. O., S. 29) und die Villa (das Dorf) Wustrow an der Stelle des heutigen Dorfes gelegen haben und verneinte darum die Frage nach Rethra außer diesem auch aus folgenden Gründen:

1. Rethra soll nach dem Zeugniß der alten Chronisten im Lande der Redarier gelegen haben, und Wustrow castrum cum villa (also auch die Fischerinsel) lag, wie sich urkundlich sicher nachweisen läßt (Jahrb. 52, S. 31, 32), nicht im Lande der Redarier.

2. Ein wendischer Ort, der sonst den Namen Rethra führte und unter diesem Namen berühmt wurde, kann nicht später Wustrow genannt sein. Der Name Rethra konnte meines Dafürhaltens in

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einen andern wendischen so schwer verwandelt werden, daß ich an diese Möglichkeit nicht eher glaube, bis ich unumstößliche Beweise dafür habe.

Schon vor Veröffentlichung meines Berichtes bekannte sich der Herr Bürgermeister Dr. Piper zu Penzlin in einem Zeitungsartikel (Tägl. Rundschau vom 8. December 1886) zu der Ansicht, daß die Fischerinsel die Stätte Rethras sei, und nach dem Erscheinen meines "Castrum Wustrow" suchte der Herr Rath Dr. Brückner zu Neubrandenburg in einer längeren Abhandlung (abgedruckt in den Verhandlungen der Berliner anthropologischen Gesellschaft, 1887. S. 492 ff.) darzuthun, daß Rethra müsse auf der Fischerinsel gestanden haben. Die in dieser Abhandlung ausgesprochenen Gedanken sind in dem vorstehenden Aufsatz Brückner's über Rethra in etwas veränderter Form und zum Theil erweitert wieder veröffentlicht.

In keiner dieser beiden Veröffentlichungen hat Herr Rath Brückner darauf Rücksicht genommen, daß ich eine andere Meinung, als die seinige ist, in unsern Jahrbüchern vertreten habe. Er hat nicht einmal mitgetheilt, daß eine andere Meinung von mir ausgesprochen ist, folglich allerdings auch nicht nöthig gehabt, sich um die Widerlegung meiner Beweisgründe zu kümmern.

Leider spricht er sich auch darüber nicht aus, wo denn das urkundlich nachgewiesene castrum Wustrow unterzubringen ist, wenn es nicht auf der Fischerinsel soll gelegen haben.

Ich bin nun der Ansicht, daß man der Erforschung der Wahrheit besser dient, wenn man eine gegentheilige Behauptung zu widerlegen sucht, als wenn man sie unbeachtet bei Seite liegen läßt, und bedaure aus diesem Grunde, daß mein "Castrum Wustrow" von Herrn Rath Brückner nicht einer Widerlegung unterzogen wurde. Wäre mir nachgewiesen, daß ich in meinen Behauptungen und in meiner Beweisführung geirrt hätte, dann wäre ich gerne bereit, mich zu einer besser begründeten Ansicht zu bekennen. Da mir nun aber nichts Falsches und Irriges nachgewiesen ist, und mir die Brückner'schen Beweise nicht kräftig genug sind, mich zu der Lehre von dem Fischerinsel=Rethra zu bekehren, so bleibe ich zunächst bei meinem alten Glauben.

Brückner macht für seine Beweisführung die Berichte aus den mittelalterlichen Chronisten Thietmar v. Merseburg, gest. 1018, Adam v. Bremen, um 1075, und Helmold, Pfarrer zu Bosau um 1170, grundleglich.

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Diese Berichte lauten:

Thietmar VI, c. 17: Est urbs quaedam in pago Riedirierun, Riedegost nomine, tricornis ac tres in se continens portas, 1 ) quam undique silva ab incolis intacta et venerabilis circumdat magna. Duae ejusdem portae cunctis introeuntibus patent, tertia, quae orientem respicit et minima est, tramitem ad mare juxta positum et visu nimis horribile monstrat. 2 ) In eadem est nil nisi fanum de ligno artificiose compositum, quod pro basibus diversarum sustentatur cornibus bestiarum. (Außen ist der Tempel mit Götterbildern geschmückt.) Interius autem dii stant manu facti, sinugulis nominibus insculptis, galeis atque loricis terribiliter vestiti, quorum primus Zuarasici dicitur et pre caeteris a cunctis gentilibus honoratur et colitur. - - - Testatur antiquitas errore delusa vario, si quando his (den Wenden) saeva longae rebellionis asperitas immineat, ut e mari predicto aper magnus et candido dente e spumis lucescente exeat seque in volutabro delectatum terribili quassatione multis ostendat.

Adam II, 18: Sunt et alii Slavoniae populi, qui inter Albiam et Oddaram degunt. - - Inter quos medii et potentissimi omnium sunt Retharii, civitas eorum vulgatissima Rethre, 3 ) sedes ydolatriae. Templum ibi magnum constructum est demonibus, quorum princeps est Redigast. Simulacrum ejus auro, lectus ostro paratus. Civitas ipsa novem portas habet undique lacu profundo inclusa; pons ligneus transitum praebet, per quem tantum sacrificantibus aut responsa petentibus via conceditur. Ad quod templum ferunt a civitate Hammaburg iter esse quatuor dierum.

Helmold I, 21: Quatuor autem sunt populi eorum, qui Luticii sive Wilzi dicuntur, quorum Kycinos atque Circipanos citra Panim, Riaduros sive 4 ) Tholenzos cis 5 ) (?) Panim habitare


1) Der Corvey'sche Codex (jetzt in Brüssel) setzt hinzu: unaquaeque per singula cornua.
2) quae nulli facile patet setzt der Corvey'sche Codex hinzu.
3) Auch bei Adam III, 50 heißt es von Bischof Johann von Meklenburg: caput vero ejus desectum quod pagani conto praefigentes in titulum victoriae deo suo Redigast immolarunt. Haec in metropoli Sclavorum Rethre gesta sunt 4 Idus Novembris (1066). Auch Helmold I, 2 sagt - nach Adam - Rethre, ebenso I, 16 auf einer nicht aus Adam entnommenen Stelle.
4) So nennt Helmold auch in der von ihm sonst ganz aus Adam geschöpften Stelle I, 2 in einem Einschiebsel diese Völker.
5) I, 2 sagt Helmold nach Adam richtig cis und trans.
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constat. Inter hos de fortitudine et potentia valida orta est contentio, siquidem Riaduri sive Tholenzi propter antiquissimam urbem et celeberrimum illud fanum, in quo simulacrum Radigast ostenditur, regnare volebant, adscribentes sibi singularem nobilitatis honorem eo, quod ab omnibus populis Slavorum frequentarentur propter responsa et annuas sacrificiorum impensiones.

Wollen wir annehmen, daß die Berichte dieser Chronisten zuverlässig sind (ich glaube es freilich nicht so ganz), so ergeben sich aus ihnen folgende geschichtliche Resultate:

Nach Thietmar giebt es im Gau der Redarier eine Stadt, Riedegost genannt, welche dreieckig (?) sich ausdehnt, 3 Thore hat und rings von einem großen, für heilig gehaltenen Walde umgeben wird. Das kleinste der Stadtthore, welches nach Osten hin liegt, führt auf einen kleinen Weg beim Meere (See) und zu einem Götzentempel.

Diese sogenannte Stadt lag also nicht auf einer Insel des Tollense=Sees, weil dort so große Inseln, die einen Ort mit einem großen Walde bergen können, nicht vorhanden sind. Es wird auch nicht gesagt, daß der Tempel auf einer Insel lag, wohl aber, daß man ihn in der Nähe eines Sees zu suchen hat.

Nach Adam lag 4 Tagereisen von Hamburg im Gebiet der Redarier rings von einem See umgeben, also auf einer Insel, eine allgemein bekannte Stadt mit Namen Rethra. Diese Stadt hatte neun Thore, aber nur einen Zugang vom Festlande, durch eine Holzbrücke vermittelt, die nur denjenigen zu betreten vergönnt war, welche zu religiösen Zwecken die Stadt besuchen wollten. Hier in Rethra befand sich nämlich der berühmte Götzentempel, in welchem vorzugsweise Radegast verehrt wurde.

Adams Stadt mit ihren neun Thoren lag also auf einer Insel, aber auf der kleinen Fischerinsel sicher nicht, das brauche ich wohl nicht erst zu beweisen.

Helmold unterscheidet Redarier und Tollenser hier nicht, er sagt nur Riaduri sive Tholenzi. Nach ihm lag im Gebiet der Redarier oder Tollenser eine Stadt und ein Tempel des Radegast, der von allen slavischen Völkern verehrt wurde.

Ich glaube nicht, daß wir aus Helmolds Mittheilung schließen können, Rethra habe auf der Fischerinsel gelegen.

Buchstäblich für wahr halten kann Brückner diese Berichte also nicht, wenn er aus ihnen seinen Beweis führen will. Das thut er aber auch nicht, sondern er hält die Angaben der Chronisten soweit für zuverlässig und beweiskräftig, als sie ihm für seinen

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Zweck zu passen scheinen, im übrigen erklärt er sie für falsch und verweist sie "in das Reich der Fabel." So gelingt es ihm zu der Behauptung zu kommen, daß 13 thatsächliche Verhältnisse, übereinstimmend mit den Berichten der Chronisten, für die Fischerinsel als Rethra ermittelt seien.

Unterzieht man diese Ermittelungen einer genaueren Untersuchung, so ergiebt sich nach meiner Meinung aus denselben noch kein Beweis für Brückner's Fischerinsel=Rethra. Denn die Behauptung, die Fischerinsel habe

1. "eine Lage im Gau der Redarier", ist zunächst nach den urkundlichen Zeugnissen falsch. Die Grenze der Redarier und Tollenser (einschließlich der Bewohner des Gaues Wustrow) bildete u. a. zwar der Tollense=See, aber diese Grenze lief nicht an dem Westufer entlang, wie Brückner es "nach den angestellten Untersuchungen" behauptet, das beweisen schon Lisch (Jahrb. VII, S. 1 ff., bes. 19) und F. Boll (Stargard I, S. 48). Wie weit thatsächlich der See einerseits von den Redariern, andererseits von den Tollensern besessen wurde, wird sich sicher nie ermitteln lassen (das hing auch wohl von den jeweiligen Verhältnissen ab), daß aber die nur am Ostufer wohnenden Redarier eine Insel, ganz nahe an der Westküste gelegen, wie die Fischerinsel, sollten in Besitz gehabt haben, ist völlig unwahrscheinlich und widernatürlich, zumal da von dieser Insel eine Brücke nach dem Westufer führte.

Wenn heute diese Insel im Besitz der Stadt Neubrandenburg ist, so ändert das an der alten Sachlage nichts. Denn wenn auch unsere heutigen Verhältnisse es ermöglichen, daß man Grenzen zieht, die der natürlichen Lage nicht entsprechen, so war das keineswegs zu den Zeiten der Wenden der Fall. Wie aber die heutigen Grenzverhältnisse sich entwickelt haben, d. h. wie der ganze Tollense=See, "soweit die Bulgen schlagen," in der christlichen Zeit zuerst dem Kloster Broda verliehen war und von diesem bald der Stadt Neubrandenburg abgetreten wurde, ist hinlänglich bekannt (Beyer, Jahrb. 37, S. 69). Die Neubrandenburger würden es jedoch, seit sie im Besitz der Fischerinsel waren, nie zugegeben haben, daß man von Wustrow aus eine Brücke nach der Insel hinüber geschlagen hätte, auch würde von Wustrower Seite dazu das Verlangen schwerlich vorhanden gewesen sein.

Brückner behauptet für die Fischerinsel

2. "eine Lage an der Grenze zwischen Tolenz und Radwer (dem Gau der Redarier)". Dies lasse ich gern gelten, aber diese Eigenschaft hat erstens die Fischerinsel mit manchem andern Ort

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gemein und zweitens steht es noch nicht unzweifelhaft fest, daß Rethra an der Gaugrenze gelegen hat.

Unbedenklich kann zugegeben werden, daß die Fischerinsel

3. "eine insulare Lage" hat, aber diese hat auch jede Insel. Die Uebereinstimmung

4. der "Lage in einem großen See" mag in Bezug auf Adams: "undique lacu profundo inclusa" halbwegs gelten, wenn man es nicht so genau nimmt. Sonst ist für den Begriff profundus das Wasser zwischen der Fischerinsel und dem Westufer nicht tief genug und profundus selbst mit "groß" nicht gerade genau übersetzt. Mit Thietmars Bericht ist aber für die Fischerinsel keine Uebereinstimmung vorhanden, und Helmold sagt nichts von einem großen See und von einer Insel in demselben.

5. "Eine Lage auf einer Insel am Westufer des Sees" ist von Adam und Helmold nicht verlangt; von Thietmar zwar eine Lage am Westufer, aber nicht auf einer Insel.

6. "Eine Brücke slavischer Anlage, die nach der Insel hinüberführt", wie sie Adam und zwar er allein verlangt, war vorhanden; aber diese Brücke hatte doch wohl den Zweck, das castrum Wustrow mit der gleichnamigen villa zu verbinden, denn nach den urkundlichen Mittheilungen lagen in dieser Gegend Wustrow castrum cum villa. Jedenfalls aber ist die Brücke ein Beweis, daß die Fischerinsel in engster Beziehung zu dem Westufer, also zum Lande Wustrow stand, und dann kann sie gerade nach Adams Bericht nicht den Radegasttempel getragen haben da dieser im Gebiet der Redarier liegen soll, zu dem das Land Wustrow nicht gehörte.

Was nun

7. die "urbs tricornis" des Thietmar anbetrifft, so heißt tricornis zunächst dreihörnig. Das Wort ist eigentlich nur zu gebrauchen von einer hornartigen Erhebung über eine Fläche, es scheint aber hier auf eine Gestaltung in der Fläche übertragen zu sein, wie wir auch heute noch einzelne Ackerstücke plattdeutsch hören nennen. Der Ort, der hier nun tricornis sein soll (so gut ist es nach meiner Ansicht freilich mancher Ort), führt aber den slavischen Namen Wustrow und liegt nicht in pago Riedirierun, wie Thietmar es verlangt.

8. von Wustrow aus ist allerdings die "Lage des Sees gegen Morgen" (Thietmar), aber das ist bei allen Orten der Fall, die am Westufer eines Sees liegen.

Die nächste (9.) Uebereinstimmung ist eine Wiederholung von 6 und 8.

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10. Die "einzige Baustelle" ist noch nicht endgültig erwiesen. Ich habe selbst die Neubrandenburger Untersuchung am 4. Juni 1887 mit angesehen und weiß daher, daß die Fischerinsel nur an einigen wenigen Stellen durch Grabungen untersucht wurde und daß deshalb noch immer an andern Stellen alte Baureste können in der Erde verborgen liegen. Aber mag hier immerhin nur ein Gebäude gestanden haben, so muß dies noch lange nicht der Tempel des Radegast gewesen sein. Aus den urkundlichen Zeugnissen ist zu schließen, daß hier vielmehr einst die wendische Burg Wustrow lag. Der "Blick gegen Morgen" ist eine Uebereinstimmung, die denen in 8. und 9. so ähnlich sieht, daß sie eine Wiederholung genannt werden kann.

11. Die "slavischen Reste" finden sich meistens überall, wo einmal Slaven gewohnt haben und beweisen darum recht wenig für Rethra.

12. Die "entsprechende Entfernung von Hamburg", nämlich entsprechend dem Bericht Adams von 4 Tagereisen, ist meines Erachtens durchaus falsch. Die Fischerinsel liegt von Hamburg in gerader Linie etwa 30 Meilen entfernt, das macht eine Wegelänge von 35 bis 40 Meilen, die auf etwa 8 Tage müssen veranschlagt werden. Der Annalista Saxo (a. 983) macht aus Adams 4 Tagereisen 14.

Was sind aber endlich

13. "die Reste des großen Waldes"? Die Bäume, welche jetzt in der Nähe des Tollense=Sees stehen, stammen gewiß nicht mehr aus slavischer Zeit. Wann sind sie gepflanzt und was war vor ihnen an ihrer Stelle? Wann ist der Wald um Wustrow herum ausgerodet, dessen Raum jetzt große Kornfelder und Wiesen einnehmen? Und giebt es nicht ebenso gut wie hier auch anderswo "Reste eines großen Waldes"?

Ich muß es nun dem Urtheil anderer überlassen, ob nach diesen meinen Bedenken die Fischerinsel für Rethra gehalten werden kann oder nicht. Vielleicht findet Herr Rath Brückner bei seinem eifrigen Forschen neue Beweisgründe und überzeugt mich durch dieselben zu seiner Ansicht. Ich würde ihm dann sehr dankbar sein, denn ich halte die Fischerinsel an sich für einen recht passenden wendischen Tempelplatz und möchte es ganz gern glauben, daß sie die Stätte des berühmten Radegasttempels war.

 

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