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Miscellen und Nachträge.
1.
Der Südervissingsche Runenstein.
Nachtrag zu Jahrb. XII, 1847, S. 123 flgd.
I ndem der Ausschuß des Vereins den neu entdeckten Runenstein von Südervissing in unsern Jahrbüchern in Abbildung mitzutheilen für wichtig genug hielt, ging er, trotz mancher geäußerter Bedenken, von der Ansicht aus, daß die Runeninschrift auf die älteste meklenburgische Geschichte einst von Einfluß werden könne und man daher dieses seltene Denkmal zur Prüfung und Benutzung mittheilen müsse.
Die Inschrift lautet in Uebersetzung:
"Tuva ließ diesen Hügel machen; sie war eine Tochter von "Mistiri", machte ihn nach ihrer Mutter, und war Harald Gormsson des Guten Frau."
Bei der Mittheilung der Abbildung des Runensteins und der sie begleitenden Abhandlung stellte ich schon in Jahrb. XII, S. 131 und 135, die Behauptung auf, daß nach den Zügen der Runen nicht, mit Cand. Thorsen, "Mistiri", sondern "Mistivi" gelesen werden müsse, und S. 124, daß "Tuva, Mistivi's Tochter" keine andere sei, als des Wendenfürsten Mistewoy Tochter.
Der erfahrne und sichere Worsaae, der alle dänischen Monumente genau kennt, liest in seinem Buche "Dänemarks Vorzeit", Kopenhagen, 1844, unabhängig von mir, ebenfalls Mistivi und kommt mit mir zu derselben Erklärung, wenn er S. 96 flgd. sagt:
"Bei Harald Gormssön können wir nicht umhin, an Harald Blaatand zu denken, und falls es bestätigt wird, daß hier seiner Erwähnung geschieht, so begegnen wir hier dem merkwürdigen Umstande, daß uns die Inschrift über eine bisher ganz unbekannte Sache
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Auskunft giebt, daß nämlich seine Frau Tuva geheißen habe. Der Runenstein fügt noch hinzu, daß Tuva eine Tochter von Mistivi gewesen sei, eine Aussage die in dem Falle doppelt merkwürdig sein würde, weil wir aus andern Quellen wissen, daß zu der Zeit ein wendischer Fürst Namens Mistivi gelebt hat, der im J. 986 Hamburg zerstörte. Harald mußte also in einem Verhältniß zu den Wenden gestanden haben, welches in politischer Beziehung nicht ohne Bedeutung für Dänemark sein würde."
G. C. F. Lisch.
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2.
Der schweriner Bischof
Albrecht von Sternberg.
(Nachtrag zu Jahrb. XV, S. 168.)
Stephan Sternberg (1322 † 1352), in hohem Ansehen unter dem Kaiser Karl IV., ist Ahnherr der noch blühenden Sternberg in Böhmen. Stephan's Sohn Albrecht, den einige mährische Historiker mit seinem Oheim Jaroslav verwechselt haben, widmete sich, wie sein früh verstorbener Bruder Peter, dem geistlichen Stande. Früher Domdechant zu Olmütz, ward er 1358 (?) Bischof von Schwerin, lebte jedoch als einer der vertrauetesten Räthe Karl's IV. beständig an dessen Hofe. Im. J. 1364 erhielt er das Bisthum Leutomischel, im J. 1369 ward er durch päpstliche und kaiserliche Mitwirkung Erzbischof von Magdeburg und Primas des deutschen Reiches. Er starb am 14. Jan. 1380. Sein Neffe Peter ward, als Erbe des Oheims und Vaters, der Mächtigste der Barone von Böhmen unter dem Kaiser Wenzel.
(Nach v. Zedlitz Preuß. Adels=Lexicon Supplem. Bd. S. 435.)
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3.
Bischof Nicolaus Böddeker von Schwerin.
In Jahrb. X, S. 195, Nr. 6, hat der Herr Prof. Dr. Deeke zu Lübeck die Inschrift auf dem Leichensteine des schweriner Bischofs Nicolaus Böddeker mitgetheilt, welche interessante und sichere Lebensverhältnisse des Bischofs enthält. Der Herr Dr. Crull
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zu Wismar theilt nun folgende neu entdeckte Inschrift über denselben Bischof mit, welche jene Inschrift nicht nur bestätigt, sondern auch erweitert.
In der nordwärts am Thurme belegenen Kapelle in der St. Georgenkirche zu Wismar ist etwa in Menschenhöhe der Bogen, welcher durch die östliche Wand die Kapelle mit dem nördlichen Flügel verbindet, mit Stuck übergesetzt, sowohl an der einen, wie an der andern Seite. Links liest man darauf folgende Inschrift in acht Zeilen:
Die Inschrift wird oben, links und unten von einem rothen Streifen umzogen, und rechts von der Ecke der Wand begränzt. Gegenüber ist ebenfalls eine Inschrift, und zwar in lateinischer Sprache, wahrzunehmen, die, nach dem Anfange zu schließen, aber nur dasselbe besagt, wie die deutsche, und schon zum allergrößten Theile zerstört ist.
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4.
Ueber die Fehde
der
Meklenburger mit den Grafen von
Lindow=Ruppin
im J. 1358,
von
G. C. F. Lisch.
Um das J. 1358 muß eine Fehde zwischen den Herzogen von Meklenburg oder deren Vasallen und den Grafen Lindow gewesen sein. Es haben sich nach und nach drei undatirte, sehr versteckt gewesene Actenstücke im großherzogl. Archive zu Schwerin gefunden, welche unbezweifelt in diese Zeit fallen und wahrscheinlich dieselbe Begebenheit betreffen; da diese Begebenheit noch ganz unbekannt ist, so kann es zunächst nur Zweck dieser Zeilen sein, die darüber redenden Urkunden in der Urkundensammlung mitzutheilen und die Forscher auf den Hergang aufmerksam zu machen, über den sich vielleicht mit der Zeit noch andere Urkunden finden.
Diese Urkunden sind:
1) eine Klage 1 ) des ersten meklenburg=stargardischen Erblandmarschalls Ritters Henning Bere oder Behr darüber, daß ihm von dem Grafen von Lindow die Lieze, welche die Herzoge zu dem Erblandmarschallamte gelegt hatten, verwüstet und sein Sohn bei der Fehde erschossen sei; (auch Henning Bere muß eine Fehde geführt haben, da er noch im J. 1363 im Banne des Bischofs von Havelberg 2 ) war;)
2) eine Klage 3 ) der Grafen v. Lindow darüber, daß die Vasallen und Hauptleute der Herzoge von Meklenburg unter deren Banner kriegsmäßig in ihr Land gefallen seien;
3) eine Kostenrechnung 4 ) des Ritters Otto von Dewitz zu Gnoyen über Kriegszüge des Herzogs Albrecht von Meklenburg, dieser am Ende des J. 1358 Straßburg, Lichen, Zehdenick und Löwenberg ausführte.
Alle diese Thatsachen gehören wahrscheinlich zusammen und ereignen sich vielleicht gegen das Ende des J. 1358, in Folge des hartnäckigen Krieges um die Grafschaft Schwerin.
Besonders merkwürdig ist die Geschichte des ersten stargardischen Erblandmarschalls Henning Bere, der bald darauf das
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Erblandmarschallamt und damit das Land Lieze verliert. Sehr bemerkenswerth ist dabei, daß in Folge des Krieges um die Grafschaft Schwerin der verdiente meklenburg=schwerinsche Canzler Bertram Bere, welcher mit dem Erblandmarschall Ritter Henning Bere aus demselben stargardischen Hause mit drei Schwanenhälsen im Wappen stammte, in Ungnade fiel. Der Canzler schreibt in einem undatirten Briefe an den Herzog Albrecht:
"Gnedighe here hertoge Albrecht van Mekelenborg, dit ys myn antwerde iegen her Hinrik Stralendorpes schuldinge. - - - - Vortmer alz vmb dat he secht, dat ik em scole napet hebben mit den bosen worden, de ik sproken hebbe vmb de breue des greuen van Tekneborg, dar antworde ik sus to: Nicht allene vmb de breue, men vmb alle bose handelinge, de my toschouen wart iegen ju here hertoge Albert vnd iegen andere heren vnde dat gi my to eneme vngenedigen heren maket worden, dar sprak ik vmb alsodanege wort, myne ere to vorantwordende, dar ik van eren nicht swigen mochte".
Nach ihm, sicher im J. 1361, erscheint Mag. Johann v. Cröpelin, als Canzler.
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5.
Geschichtliche Notiz über
Burg Ranis
und die
Gefangenschaft des Fürsten Albrecht
von Meklenburg.
Vgl. Jahrb. XV, S. 48 und 173.
Kaiser Günther von Schwarzburg hatte von 1323 bis 1349 die Herrschaft Ranis im Besitz. Einen Beleg hierzu liefert folgende merkwürdige Thatsache.
Im Jahre 1342 sandte der König Magnus von Schweden seinen Schwager Albrecht, Herrn (nachherigen Herzog) von Meklenburg, zu dem Kaiser Ludwig dem Baier. Günther (damals noch Graf) hatte von seinem Vater einen Anspruch an das meklenburgische Haus ererbt, der vermuthlich die Wiedererstattung eines Darlehns betraf, und lange schon hatte er auf Gelegenheit gewartet, um die Erfüllung dieser von Albrechts Vater übernommenen Verbindlichkeit, zu welcher auch der Sohn sich nicht
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verstehen wollte, ernstlich fordern zu können. Ganz in dem Geiste der damaligen fehdelustigen Zeit, wo jeder das Recht des Stärkern geltend zu machen suchte, benutzte jetzt Günther Albrechts Reise, um zu seinem Zwecke zu gelangen. Während der Letztere, ohne Gefahr zu ahnen, ruhig seines Weges zog, überfiel ihn Günther bei dem Schlosse Blankenburg, 4 Stunden von Ranis, nahm ihn gefangen und brachte ihn auf seine Burg Ranis 1 ) in strenge Haft. Der Kaiser, der bald von Albrechts Gefangennehmung Nachricht erhielt, konnte dies Verfahren gegen den königlichen Abgesandten selbst an seinem Freunde, wie Günther es war, nicht billigen. Lange aber weigerte sich der Letztere, den Vorstellungen Ludwigs, Albrecht zu entlassen Gehör zu geben, und mehrere Monate mußte dieser in seiner Haft auf der Burg Ranis aushalten. Ob ihn Graf Günther endlich gutwillig auf freien Fuß gestellt habe, oder durch Gewalt dazu genöthigt worden sei, läßt sich nicht gewiß bestimmen. Wahrscheinlicher ist das letztere, und vermuthlich erhielt der Gefangene in Folge des thüringischen Grafenkrieges seine Freiheit wieder, der noch in demselben Jahre ausbrach, und in welchem unter andern auch der Graf Günther von dem Landgrafen von Thüringen besiegt wurde.
Vorstehende Nachricht ist wörtlich aus dem Wochenblatte des Ziegenrücker Kreises, Jahrgang 1822, entnommen. Sie wurde damals mitgetheitt durch den Amtsverweser L. Greischen, welcher die Archive von Ranis und der Umgegend genau durchsucht hatte. Gleichwohl ist der Nachricht kein historischer Beleg beigefügt, und alle Urkunden sind aus den Archiven verschwunden. Unter dem Volke hat sich aus früher Zeit die Erzählung dieses interessanten Vorfalles erhalten. Noch jetzt zeigt man auf der alten Burg Ranis das ritterliche Gefängniß, worin der Herzog in Haft gehalten worden sei. Es besteht aus einem ziemlich engen Gemach, worein das Tageslicht durch ein einziges, hoch angebrachtes Fenster fällt. Eine steinerne Treppe führt aus dem zweiten Geschoß in dasselbe hinab. Von einer zweiten Treppe, die vom innern Hofe aus zum Aufwärtssteigen dorthin diente, sind nur noch einige Spuren vorhanden.
Burg Ranis selbst ist wahrscheinlich zum Schutze des Christenthums, so wie zur Verdrängung der heidnischen Götter=
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verehrung, schon im 10. Jahrh. erbaut worden. Früher war die Stätte ein großartiges Heiligthum unserer nichtchristlichen Altvordern germanischen Stammes. Zeugniß dafür ergiebt vornämlich die westliche Seite des Schloßberges, die mit großartigen Felsenmassen überdeckt ist. Die Einhegung des alten Heiligthums ist in geringer Entfernung durch Felsblöcke bezeichnet. Ein ganz durch Felsen gehauenes Thor scheint in das Innere dieser germanischen Verehrungsstätte eingeführt zu haben, worin am Abhange des Berges mehrere alte Steinmonumente von verschiedener Construction in die Augen fallen. Schon im 12. Jahrh. kommt Ranis als reichsunmittelbare Burg vor. Im J. 1199 wurde sie von dem deutschen König Philipp dem Landgrafen Hermann von Thüringen als Belohnung dafür verliehen, daß derselbe die Partei dieses Königs ergriffen, und die seines Gegners, Otto IV., verlassen hatte. Bei dieser Gelegenheit wird Ranis schon Castrum genannt. Der Landgraf blieb jedoch nur kurze Zeit in diesem Besitze, denn als er bald darauf auf die Seite des Königs Otto übertrat, nahm Philipp ihm Ranis in einem Feldzuge wieder ab. Nach dem Tode Philipps, im J. 1209, verpfändete Otto IV. die Burg Ranis zugleich mit der Stadt Saalfeld für 1000 Mark Silbers an die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg. Beide wurden im J. 1212 vom Kaiser Friedrich II. förmlich damit beliehen. Schon im 11. Jahrh. wurde Ranis in kirchlicher Hinsicht zu dem Sprengel des damaligen erfurter Diaconats Pößneck gezählt. Im J. 1424 verkauften diese Burg die Grafen von Schwarzburg an das sächsische Haus. Sie fiel in der Theilung zwischen den Söhnen des Churfürsten Friedrich des Streitbaren dem Herzoge Sigismund zu. Als aber 1437 dieser auf seinen Landestheil verzichtete, wurde Herzog Wilhelm Besitzer von Ranis. Er behielt es bis zum Jahre 1448. Oftmals verweilte der Herzog auf dieser Burg. Hier lebte er der Liebe zu der schönen Katharina von Brandenstein, deren väterliche Burg Brandenstein Ranis gegenüber lag. Als der Herzog nach dem Absterben seiner ersten Gemahlin sich mit derselben 1463 vermählte, schenkte er Ranis mit Zubehör seinem Schwiegervater Eberhardt von Brandenstein und dessen Sohn Heinrich erb= und eigenthümlich. 1571 kam Ranis durch Kauf von dem Hause Brandenstein an die Familie von Breitenbauch. Der gegenwärtige Besitzer desselben, Hr. Kammerherr und Landrath v. Breitenbauch baute sich 1840, nachdem er seine Grundstücke arrondirt hatte, in einiger Entfernung an, und die ehrwürdige Burg steht seitdem verlassen.
Noch prangt die Burg Ranis in voller Größe und dient der weiten Umgegend zum schönsten Schmuck. Der Bau selbst ist aus den verschiedensten Zeiten, vom 12. Jahrh. bis zum Ende
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des 16. zusammengesetzt. Eine Münzstätte, die unter den Grafen von Schwarzburg in Thätigkeit gewesen ist, findet sich noch ziemlich gut erhalten vor.
Ranis, Kreis Ziegenr?ck, Regierungsbezirk
Erfurt,
am 6. September 1850.
W. Börner, Dioaconus.
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6.
Urkundliche Nachricht über
einige der letzten Fehdezüge gegen
die märkischen Räuber in den Jahren
1447 und 1448,
von
G. C. F. Lisch.
Dith sind die schulde vnde tosprâke, die wie F[rederik] . . . . . . . . . . [marcgr]âue to Branndemborch vnd borchgrâue to Noremberge vnd vnse heren prêlâten . . . . . . . . . . . [der M]arcke vnd Prignitcz hebben to den hôchgebôrnnen forsten, vnnsen lîuen sweger[n] . . . . . . . [hern Hinrick dem] oldern vnd hern Hinrick dem iungern hertogen to Mecklenborch vnd forsten to Wenden . . . . . . . . . . . [vnd eren] vndersâten, so hîr nâ geschreuen steit vnd ôk . . . . . . . denn edder etlike vnnse mannschapp . . . . . . . . . . . . . . [Mar]ke ader Priggenitcz obgnand hîr na ore schul . . . . . . . . . ake alle offte eyn deil nicht hedden . . . . . . . . . . . . . . [der sul]uen schulde vnde clâge wille wie vnd die vnns[en vn]uorswmet syn, âne geuêrde.
Tôm îrsten geue wie marcgrâue Frederick obgnand schult vnd schuldigen den obgenanten vnnsen swâger hertogen Hinricke den iungern, dat hy wedder vnser beyder parten vorbuntniez, vorschrîuinge vnd freden in dem achtundvîrtigsten iâre in dem mynre talle nêchstuergangen vmme sunte Gallen dâge (Oct. 16.) mit sînen mannen, steden vnd vndersâten dorch sîne amptlûde, als nemliken ern Bernde van Plessen vnd Wedigen van Czulen mit hêrschitde vnd lôszgeschlâgen banren 1 ) vnnse lannde vnd vndersâten be-
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rôuet, beschediget vnd to grôtem, vnverwintliken schâden gebracht hefft vnd doch vnnse vorbuntnisse inholt, dat vunser eyn den andern nicht beschedigen scholde, sunder an rechte vnd fruntschapp na lûde der vorsegelden brêue dâr ôuer geuen genôgen lâten, dâran vnns an sodânnem vorbunntnisz vnde freden vast vngûtliken vnd to kort geschîn is, vnd bidden dârvmme to erkennen, wes recht sie.
Schâde die den van Priszwalk geschîn is.
Jd geschach dat die hertoge van Bart sande die sînen vôr Priszwalk vnd lyt nehmen achte dûsent schâpp, sôuen stîge kûge, eyn reysich pêrd van achte schogken, XIII plûchpêrde. Die hertoge was to deme Sture mit Hans Vlotowen, dâr sie frede mit hadden, vnd Hans Vlotow hadde dârmede: III knechte, Vicke Schonowen, Priczebure vnd Czernekow, olde Achim Vlotow mit sînen knechten, Thoniges Pren voget to der Nygenstadt mit XXX pêrden, Achim Plote vnd Hans Bickkatel hadden dâr to lêgen XXX pêrde, Ertmer Behr, hertogen Hinricks man van Stargard, hadde mit des hertogen hingest, den hy van Stulpenagel koffte, Wisscherupp, Claus Cziker, Bertold Schulte die wêren fûrer, item Reymer van Plesse wônhafftich to dem Hagen beyde sône, Leueczow, Philipps Prigenicz, Claws Vosz, Claws Kerckdorpp, beider hern van Mecklnborch man: to der reysen slûgen dusse êrbenômden mit eren helppern dôt XVIII manne, XXVII grêpen se, die schâde der vangen loppet vpp XX hundert gulden rinisch.
Id is geschîn dat hertogen Hinriks hoffgesinde vnd Wedige van Czulen to der tyd hôuetman wêren vor Wistock vnd grêpen den krûger Heyne Granczow van Dannewalde vnd nyhmen em vnd den andern bûren VII pêrde so gût alse XIIII schog.
Item die Flotowen nymen vôr Dalmyn âne XVII kvge III schogk kvqweks vnd XII plûchpêrde vmme Bartholomei (Aug. 24) anno domini . XLVII°.
Item am donredáge nah Cantate (Mai 11) nyhmen Achim Briszke mit sîner sellschopp Hartwige van Retstorpp vôr Dudeschen Gokzkow V pêrde, don blêff Achim Briske dâr ôuer dôet.
Auf einer Original=Schadenserechunng im großherzogl. meklenb. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin. - Der "Herzog von Barth" ist
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der Herzog Barnim VIII. von Pommern. - Aus Vorgängen, wie der oben beschriebene, geht die große Wichtigkeit der Burg Stuer deutlich hervor; vgl. Jahrb. XV, S. 317 flgd.
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7.
Ueber das Mauerwerk des
Mittelalters
und das
Kalkbrennen auf der Baustätte.
Nachtrag zu Jahrb. XV, S. 327 und 332.
In den Jahrb. XV, S. 327 ist bei der Beschreibung des alten Mörtels 1 ) nachgewiesen, daß im Mittelalter bei größern Bauten der Kalk auf der Baustelle gebrannt ward und vorzüglich darin größtentheils die Festigkeit des alten Mauerwerks zu finden sei. Es ist auch S. 332 ein Beispiel beigebracht: zum Bau des Schlosses zu Güstrow ward noch im J. 1559 der Kalk auf der Baustelle gebrannt.
Beim Studium der alten Stadtrechnungen werden sich gewiß noch mehr Beweise finden. Es liegen uns aber schon zwei alte, sehr interessante Beispiele mit großer Vollständigkeit vor und zum Theil sehr nahe.
Zum Bau des Domes zu Schwerin ward der Kalk unmittelbar neben dem Bau gebrannt. Der Dom zu Schwerin entbehrte lange Zeit eines Kreuzganges, ja er selbst ward erst spät in seiner jetzigen Gestalt vollendet, indem die Seitenschiffe erst im dritten Viertheil des 14. Jahrhunderts vollendet wurden. Früher konnte auch der Kreuzgang nicht an das Seitenschiff angebauet werden. Der erste Theil des Kreuzganges, das Refectorium 2 ), in welchem jetzt die Lehrzimmer des Gymnasii sind, ward erst im J. 1392 gebauet. Genau an der Stellt dieses Theils stand der Kalkofen zum Dombau. Am 26. Junii 1328 verkaufte das Dom=Capitel dem Vicar Rotger und seinen Nachfolgern (also zur Vicarwohnung) das Kalkhaus ("calkhûs") mit Hofftätte (area) und Haus, behielt sich jedoch das Wieder=
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kaufsrecht für den Fall vor, daß es ein Refectorium (dormitorium seu refectorium) bauen würde 1 ). Es ward also nach ungefähr 50 Jahren das Refectorium an der Stelle des Kalkhauses aufgeführt; unter Kalkhaus aber muß man ein Gebäude verstehen, in welchem ein Ofen zum Brennen und Gruben zum Löschen waren. Das Interessante hiebei ist nun, daß der Kalkofen noch vorhanden ist. Das Refectorium liegt hoch und hat tiefe Souterrains. In diesen tiefen und hohen Kellerräumen steht nun unter den Lehrzimmern des Gymnasii noch der Kalkofen. Es ist ein gewölbter Brennofen von ungefähr 20 Fuß Länge; in der Mitte des Fußbodens liegt der Länge nach ein Heizungskanal und nach oben hinaus geht der Rauchfang an einem Pfeiler hinauf; der Ofen ist so groß, daß ungefähr 50 Tonnen Kalk darin gebrannt werden können: man fand noch Reste von Kalk in demselben. Bei der vor mehreren Jahren vorgenommenen Restauration der Lehrzimmer entdeckte man dieses Bauwerk, das man sich damals nicht erklären konnte; der Zugang zu dem Ofen von außen her ward damals geöffnet, jedoch wieder zugemauert. Der Herr Bauaufseher Jantzen, ein zuverlässiger Mann, hat damals der Entdeckung und Untersuchung beigewohnt und mir diese sichere Mittheilung gemacht.
Ein anderes Beispiel ist das alte Schloß zu Plau. Im J. 1448 ward dem Lüdeke Hahn zur Unterdrückung der märkischen Raubfehden von dem Herzoge Heinrich von Meklenburg die Vogtei Plau anvertraut. Lüdeke Hahn fing sogleich an, das Schloß neu zu befestigen und neue Gebäude und Thürme aufzuführen, von denen noch ein Thurm und viele Befestigungswerke stehen. Auch zu diesen Werken ward der Kalk beider Baustelle gebrannt. In der plauer Amtsrechnung vom J. 1448 2 ) heißt es:
Dyt is dat Ludeke Hane hefft vthgeuen to Plawe.
Item tôme êrsten amme jâre XLVIII, do Ludeken Plawe wart antwerdet in sunte Bartholomeus dâghe:- - - - - - -
Item do Ludeke den kalk brochte van Malchin, do Marquard van Oldenborg myt em was.
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Item do Hans Hane 3 ) den calk brochte to Plawe.
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Item do Ludeke den kalk brochte, do Marquart van Oldenborg myt em was.
Item do Hans Hane den kalk brochte. -
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Dyt is dat kostet heft dat têghelwerck vnde de calk vnde têghelschûne.
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Item Swynghen Gronowen vnde Clawes Tessen to Ghartze XXII vôr calk to brekende to Styten (also Steinkalk) 1 ).
Item XX dûsent calkes to Malchin (also Mergel= oder Wiesenkalk), vôr wâterdreghent vnde strîkent XXV lub. marck.
Item Pyste III s. myn wen IIII mark vôr III ôuen calkes to bernende vnde III lutke vêrndêl.
Item Berchmanne II lub. mark vôr den calkâuen to mûrende vôr Plawe.
Der Kalk von Malchin, welcher nicht gebrochen, sondern "gestrichen" ward, ist Mergelkalk. Zwischen den Feldmarken der Stadt Malchin und des angrenzenden Dorfes Gielow, auf oder an der Grenze, an dem Hohen Holze, war eine "Mergelgrube" ("mergelgrôve" oder "mergelkule"). Diese war im J. 1540 streitig geworden, aber sicher hatten die Malchinschen die Gerechtigkeit, hier Mergel zu Mauerkalk graben zu lassen. So heißt es in einem Zeugenverhöre:
"Item offt nicht de Malchinschen de suluige mergelkûle vôrlangest vnde allerlangest tho der stadt nutte gebrûket vnde noch dâgelicks tho tzîr vnde thôme besten der stadt Malchin mûren, torne, kercken vnde clûse dâr vth gebetert vnde entholden werden, de ôck van olders vnde thôme ersten anfange dâr vth gebûweth worden yss?"
Von diesem Mergelkalk wird in dem Streite immer gesagt, daß er "gegraben" wird, und im J. 1539, daß "etlich kalck in der Mergelkule zu streichen befohlen" sei.
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8.
Der Kalkbruch zu Stieten.
In dem vorstehenden Amtsregister werden offenbar zwei Arten meklenburgischen Kalks aufgeführt: bei Malchin wird der Kalk "gestrichen", d.i. geformt, und nach Tausenden, nämlich ziegelförmiger Stücke, gezählt, ist also Mergel= oder Wiesenkalk; bei Stieten wird der Kalk "gebrochen", ist also Steinkalk. Dieser Kalkbruch, so wie das Dorf Stieten sind bis jetzt nur hier genannt. Die jetzt noch bestehenden Landgüter Stieten im Amte Sternberg und Stieten im Amte Grevismühlen werden nicht gemeint sein, da in der Gegend derselben kein Kalk vorkommt und beide zu weit von Plau liegen. Es wird also ein untergegangenes Dorf Stieten zur Frage stehen.
Nach den Urkunden und Acten des Archivs lag früher ein Dorf Stieten bei Gaarz, in der Pfarre Lütgendorf, nicht weit nördlich von Malchow. Hierauf deutet auch schon das plauer Amtsregister hin, indem die Arbeiter (Swinge, Gronow und Claus Tesse) zum Kalkbrechen aus dem Dorfe Gaarz genommen wurden.
Am 13. Dec. 1474 verkauften die Brüder Hermann und Martin v. Koß auf Teschow an die Brüder Joachim v. Linstow auf Linstow und Gerd von Linstow auf Gaarz für 1865 lüb. Mark die wüste "Feldmark zu Stieten" und ihren Hof zu Gaarz mit 8 1/2 Hufen (darunter auch Swinge's Hufe). Es war also schon im J. 1474 das Dorf Stieten wüst; vielleicht schon im J. 1448 da Lüdeke Hahn die Arbeiter zum Kalkbrechen aus dem Dorfe Gaarz nehmen mußte.
Am 19. Oct. 1593 "verkaufte der Schulze Claus Hegert zu Hagenow, an Gaarz grenzend, unter Zustimmung des Klosters Malchow, seiner Obrigkeit, an Levin v. Linstow auf Gaarz
"sein erbliches und eigenthümliches Stück Ackers auf dem Stiterfelde, bei dem großen Vorde, auf der linken Seite am Landwege, der da führet vom Dorfe Gaarz nach der Stadt Waren, für 125 Gulden",
und setzt ihm für den Fall, daß der Verkauf angefochten und Linstow dadurch Schaden leiden sollte,
"zum Unterpfande seinen andern erblichen und zugehörigen Acker auf dem Stiterfelde".
Noch im J. 1731 kommt die Feldmark Stieten vor, indem bei Anlegung einer Glashütte
"das Buchholz des Gutes Gaarz vom Stieter Camp und Lüttendorfer Scheide an bis zu der hagenowschen
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Scheide und so bis zum Gaarzer Krug und von da ferner bis zum Hofsee"
begrenzt wird.
Durch alle diese klaren Angaben wird die Feldmark Stieten genau bestimmt: sie ist die Feldmark des neuern Hofes Neu=Gaarz, seit dessen Anlage das Gut Gaarz den Namen Alt=Gaarz erhielt. Die Feldmark Stieten liegt zwischen Alt=Gaarz, Hagenow, Sophienhof und Kirch=Lütgendorf, an der östlichen Seite der Seenkette, an der Alt=Gaarz liegt, links an der Landstraße von Alt=Gaarz nach Waren, also auf der Feldmark von Neu=Gaarz. Hier steht an der Nordgrenze der Feldmark von Neu=Gaarz auf der großen schmettauischen Charte noch die Stitner Wiese (irrthümlich Stilner Wiese) verzeichnet.
Ohne allen Zweifel ist also die Feldmark von Stieten bei Gaarz gemeint, wo im J. 1448 Kalk gebrochen ward, obgleich Lüdeke Hahn zu Basedow selbst Kalklager besaß. Die ganze Gegend vom malchiner See bis zu den Flesen= und Cölpin=Seen zwischen Waren und Hagenow sind geognostisch sehr merkwürdig und reich; hier stehen an mehreren Stellen die Kreidelager zu Tage, die einen guten Kalk liefern und gegenwärtig ausgebeutet werden 1 ), z.B. zu Basedow, Glocksin, Neuhof, Moltzow, Marxhagen, Jabel, Nossentin und Sparow. Hiezu kommt nun noch der Kalkbruch von Stieten oder Neu=Gaarz, der bisher noch nicht bekannt gewesen ist.
Das Kalklager zu Neuhof
"den kalck vp dem felde tho dem Nigenhofe, also vele bôger so he licht in dem êrgenômeden felde"
verpfändete schon am 11. Nov. 1423 Claus Linstow, als Vormund der Kinder seines Bruders Hans auf Neuhof, dem Kloster Malchow (vgl. Lisch Urk. des Geschl. Maltzan II, S. 543).
Die Gegend um Lütgendorf wird nicht ohne Interesse sein. Im J. 1543 ward zu Liepen, westlich an Lütgendorf grenzend, ein fossiler Elephantenzahn in einer Mergelgrube gefunden (vgl. Jahresber. VIII, S. 89).
G. C. F. Lisch.
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9.
Der Wanzeberg.
In Jahrb. XI, S. 123 flgd. ist der Wanzeberg (das Kirchspiel Conow im Amte Dömitz) als eine merkwürdige geographische und geognostische Individualität geschildert. Bemerkenswerth ist, daß der Wanzeberg noch spät auch als politische Individualität, neben dem angrenzenden Kloster Eldena, vorkommt. In den Renterei=Rechnungen von 1544 heißt es:
Boringe an gelde:
vonn Michelis XLIII. bis auff michelis in das XLIIII. jhar.
LX Mk. vom ableger von der eldenow, am Dinstage nach Galli.
XLVIII Mk. V ß. ableger von dem Buren awff dem wantzenberge, eod. die.
Eben so heißt es in der Renterei=Rechnung von 15 44/45:
XLVII Mk. ableger vom wantzeberge.
XX Mk. ableger vom closter zwr eldenaw.
G. C. F. Lisch.
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10.
Die Ture.
Im Jahrb. XIII, S. 401 hat Ritter die interessante Nachricht gegeben, daß das Wort Tûre oder Tûr in den südlichen Gegenden des ehemaligen Landes Ture (jetzt: Amtes Lübz) an der preußischen Grenze noch jetzt allgemein im Gebrauche ist, namentlich von Haide= und Tannenstrecken. Dies wird durch das Vermessungs=Register der Feldmark Ganzlin von 1726 bestätigt, in welchem es z.B. heißt:
"Aufn Tur=Stücken von der Retzower Scheide bis an die Sturische 1 ) Scheide".
Außerdem kommen noch folgende auffallende Benennungen von Ackerstücken vor:
"Auf Mallaschen Stücken".
"Aufn Sablatschen."
"Aufn Zachelinschen Stücken von der sturischen Scheide an."
Es sind nämlich bei Ganzlin 2 alte Dörfer: Zechlin und Drosenow, untergegangen.
G. C. F. Lisch.
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11.
Ueber die Doberaner
Klosterdörfer
Wozezekendorf und
Albertsdorf oder Abtsdorf,
jetzt Zweendorf.
Die Dörfer Wozezekendorf und Abtsdorf kommen noch im J. 1530 unter diesen Namen vor. Als in diesem Jahre die Herzoge Heinrich und Albrecht den am 21. Mai 1298 an das Kloster Doberan verkauften krakower See von dem Kloster zurückkauften, verschrieben die Herzoge demselben 50 rheinische Gulden jährlicher, den Fürsten zukommenden Pächte aus bestimmten Dörfern des Klosters, nämlich der Herzog Heinrich die eine Hälfte der Pächte aus mehreren in der Vogtei Schwan, der Herzog Albrecht aus den in der Vogtei Bukow belegenen Klosterdörfern Abtsdorf (mit 6 Bauern) Woesszceßigendorf (mit 6 Bauern), Basdorf und Jörnsdorf.
G. C. F. Lisch.
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12.
Die Heil. Bluts=Kapelle zu Sternberg.
Die Heil. Bluts=Kapelle zu Sternberg (nach Jahrb. XII, S. 218 flgd.) ist im J. 1494 angefangen und im J. 1496 vollendet. Von den milden Gaben sollte 1/3 zum Bau und Dienst der Kapelle und nach der Vollendung an die Domkirche zu Schwerin, 1/3 an die Pfarre zu Sternberg und 1/3 an das Domstift zu Rostock kommen. Wie reich schon in den ersten Zeiten die Gaben flossen, beweiset eine Obligation 1 ) des Ritters Heinrich v. Plessen auf Brüel, als Vormundes des jungen Heinrich Smeker auf Wüstenfelde, vom 14. Sept. 1498, nach welcher schon damals das Dom=Capitel zu Rostock 1000 Gulden, welche aus dem Blocke zu Sternberg gekommen waren, in das smekersche Gut Pampow ausgeliehen hatte.
G. C. F. Lisch.
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13.
Ueber die Filiale der
Präceptorei Tempzin,
Nachträge
von
G. C. F. Lisch.
a. Ueber die Präceptorei Mohrkirchen in Schleswig.
(Nachtrag zu Jahrb. XV, S. 157.)
Die Stiftung der Antonius=Präceptorei Mohrkirchen in Angeln in Schleswig durch die meklenburgische Präceptorei zu Tempzin unter dem Präceptor Petrus Barlonis um das J. 1400 ist in Jahrb. XV, S. 152, 157 und 217 nachgewiesen, aber nicht genau bestimmt, weil es an weitern Nachrichten, als den dort benutzten, zu fehlen schien. Dies ist aber ein Irrthum, indem die Haupturkunden dieser Präceptorei in v. Westphalen Mon. ined. IV, p. 3387 (Diplomatarium monasterii Morkirchensis s. Antonii) abgedruckt sind, und unter diesen auch die erste Urkunde, durch welche die Präceptorei gegründet ward. Am 23. Junii 1391 ("in deme hilligen auende sunte Johannis baptisten alse he geboren ward") bezeugen nämlich der Graf Nicolaus von Holstein und der Graf Gerhard von Schleswig, daß vor ihrem Rathe und ihren Mannen zu Sonderburg der Knappe Marquard von Brokdorf aufgelassen habe "dem brôder Peter meistere vnde ghebêdere des hûses sunte Antonius tho Tempsin" und dem ganzen Orden des Heil. Antonius "den hof tho Morker, dat velt tho Spentinge vnde dat velt tho Buckstorpe". Dies ist ohne Zweifel die wahre Gründungsurkunde von Mohrkirchen. Der Präceptor Peter Barlonis regierte zu Tempzin 1390-1417; die Stiftung der neuen Präceptorei geschah also schon im zweiten Jahre seiner Amtsführung und giebt wieder einen Beweis, wie ungewöhnlich kräftig dieser Mann die Ordnung seines Ordenswesens in Meklenburg angriff.
Nach einer Regeste von einer Urkunde (bei v. Westphalen p. 3402) war zwar schon im J. 1390 "Geistlichkeit zu Mohrkirchen":
"Das halbe Dorf Dockendorff haben die Stacken
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"der Geistlichkeit zu Mohrkirchen verpfändet und wor es fürder hinkommen ist. ao. 1390";
aber es ist nicht gewiß, ob unter dieser "Geistlichkeit" schon Peter Barlonis zu verstehen ist: es ist wahrscheinlich, daß schon im J. 1390 Antonius=Brüder von Tempzin zu Mohrkirchen waren und in der Gegend wirkten, aber es ist wohl gewiß, daß das Kloster ("Morker, terre dicte Anglen, Slesvicensis diocesis") erst im J. 1391 durch die Erwerbung des Hofes Mohrkirchen fest gegründet ward.
Die Stiftung ward bald eine selbstständige Präceptorei, indem öfter ein "mester vnde bedegher des gadeshuses sunte Antonius tho Morkerch" genannt wird.
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b. Ueber die Präceptorei Lennewarden in Livland.
(Nachtrag zu Jahrb. XV, S. 158.)
Die bisher ganz unbekannt gewesene Stiftung der Antonius=Präceptorei Lennewarden in Livland, eines Filials der Präceptorei Tempzin, ist in Jahrb. XV, S. 158, urkundlich dargestellt. Das Filial ward im J. 1514 gestiftet. Von hier bis zu seiner Säcularisirung und über diese ist nichts bekannt. Eine jüngst gemachte Entdeckung führt jedoch die Geschichte des Ordenshauses bis zum J. 1535 weiter. Aus diesem Jahre nämlich findet sich im Archive zu Schwerin ein Inventarium über den Nachlaß des verstorbenen livländischen Präceptors, welches mehrere bestimmte Berichte enthält.
Auf der Rückseite steht die gleichzeitige Registratur:
Dem Inventarium angeheftet ist ein Zettel folgenden Inhalts:
Frater Hinricus Hintze Anthonita mit etlikeme gûde, hûsgerath . van Temptzyn in Lyfflandt des ordens hûsz vôr etliken iâren afgeferdiget, hefft im sommer schîrsth vorganghen syne klêder vnde hûsgerath tho Righe geschepet in êneme wismarschen schepe, in meynunghe wedder heim tho Temptzyn tho kámende, isz he dâr tho Ryge in godt vorstoruen vnde syn gerede tôr Wismar vp dat
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Ráthûsz gefôret vnde inuentêrt, Biddet de her Preceptor syne F. G. eyne vôrschriffte mocht geuen an den Râth tôr Wismar, dat sulue tûch deme hern preceptori lôsz tho geuen.
Das Inventarium selbst wird also eingeleitet:
Inuentarium rerum et bonorum quondam felicis memorie domini Henrici Hintzen dum vixit ordinis diui Anthonii et cruce signati ac in Liuonia nuper defuncti in presentia strennui militis domini Nicolai Lutzowen, venerabilium, prudentium ac discretorum virorum dominorum Sifridi Bunth, Thome Vaghet, sacerdotum, Heynonis Brabandt, consulis, Hans Munster, Claues Hanen, Swerins et Clawes Magherflesch, fratrum, Raceborg ciuium, conscriptum, vt sequitur, et sunt bona, que huc permare venerunt de Righe ac habita in custodia in domo senatoria Wismariensi: factum quarta feria post Inuocauit anno . XXXV.
In eyneme groten vathe:
Etliche geprentede apostolica mandata.
II kussen.
II grote vnde I kleyn missinge becken.
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In Jahrb. IV, S. 1 flgd. ist die Geschichte des merkwürdigen Klosters der Brüder vom gemeinsamen Leben zu S. Michael in Rostock geschildert. Das Wirken der Brüderschaft ist so interessant, daß es sich der Mühe verlohnt, neue Entdeckungen aus der Geschichte der selben mitzutheilen. Ich gebe hier folgende Nachträge.
1) Am 10. März 1482 verpfändete der rostocker Burgemeister Gottschalk Buk den Brüdern 6 Mark jährlicher Hebung aus einem Bauerhofe in dem bei Rostock gelegenen Dorfe Bistow 1 ) für ein Kapital von 100 Mark sundisch. Diese Hebung ist, bei dem wahrscheinlich nicht lange darauf erfolgten Aussterben des Patricier=Geschlechts Buk, nicht wieder eingelöset und ohne
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Zweifel der "eine Bauer in Bistow", welcher späterhin an das Dom=Capitel und darauf an das Consistorium zu Rostock überging 1 ), indem das Dom=Capitel im Besitze der Original=Verpfändungsurkunde war; die Brüder vom gemeinsamen Leben hatten diese Hebung schon am 4. Julii 1499 der Collegiatkirche zu S. Jacobi in Rostock cedirt 2 ).
2) Es giebt nur wenig Spuren davon, daß Bruderhäuser östlich über Rostock hinaus existirt haben. Sicher bekannt ist es jedoch, daß zu Kulm in Preußen gegen das Ende des 15. Jahrh. ein Fraterhaus 3 ) gegründet ward, welches eine bedeutende Schule (Gymnasium im neuern Sinne) hielt. Zwar war dasselbe unmittelbar aus Zwoll gestiftet, ward aber gewöhnlich von Rostock aus mit Kräften versorgt. Das Haus fristete Anfangs nur ein kümmerliches Dasein. "Aber auf den Wunsch und auf Kosten "der pommerschen Stände ward 1508 ihnen und einigen aus "dem wegen seiner Gelehrsamkeit berühmten Rostocker Fraterhause herbeigerufenen Klerikern die Leitung einer allgemeinen "Landesschule, eines sogenannten Studium particulare, in "Kulm übertragen, in welcher sie die freien Künste, ganz besonders Philosophie, lehrten. Mit welcher Sorgfalt man von "Danzig aus das neue Institut pflegte und überwachte, bezeugt "ein Schreiben 4 ) des städtischen Rathes an das Fraterhaus in Rostock (14. Sept. 1517), in welchem er sich "beklagt, daß der gelehrte Pater Engelbert von demselben "aus Kulm abgerufen sei, und um Zusendung anderer gelehrter Präceptoren und Verweser bittet, damit die äußerlich so wohl gelegene Schule nicht durch Mangel an Lehrern wieder untergehe." Vgl. Th. Hirsch Die Ober=Pfarrkirche von S. Marien in Danzig. Danzig, 1843, I, S. 252 flgd.
G. C. F. Lisch.
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15.
Das Concilium der Universität
Rostock berichtet an den Canzler Caspar
von Schöneich über die Ursachen des
Verfalles der Universität.
D.d. 1530. April 24.
(Nachtrag zu S. 10 und 11.)
Vnnßen fruntliken groth vnnd wes wi leues vnnd gudes vormogen stets voran bereeth. Gestrenger vnnd erntfeste, ghunstiger here vnnd forderer. Alß vnnd nachdem j.g. vnnd achtbar werde in stedt der durchluchtigen fursten vnser g.h vnnß erer gnaden vnderdenigen Capellanen vnnd gantz gudtwilligeren erer F.g. wolmenunghe vnnd guedtlike toneginge, de ere F.g. tho erer vniuersitett, im groteren dele vth hir na angetegeden orsaken, gade geclaget, gesweket, dragen, angeworuenn vnnd dat ock ere f.g. erer vniuersitett tho helpende vnnd de wedder vptorichtende, ock to merende geneget, welkes wi samptlick vnnd sunderlick eren f.g. nach vnsem innigen beden to gade hochflitich vnnd demodich erstlick vnnd ock juwer achtbar werde vnnd g. fruntlick bedanckenn, kennen vnnß ock dat sulue jegen eren gnaden vnnd j. achtbar werde vnnd gestrenheit to vordenende schuldich. De wile den j. achtbar w. vnnd g. angesinnen, dat wi der vniuersitett to framen vnnd gedige antegen mochten vnse gebreke vnnd orsake der vniuersiteten verswekinge vnnd vnderganges, dem na ßo vele wi nu vor der handt ilendes by vnns bedencken konnen, befynden wi dusse grundt vnnd orßake: erstlick den ouerswendigen vnser vniuersitetenn armodt, de sick faste orsaket dat vele jaren, vornemlick de tidt lanck, dat de Martinianssche lere vnnd faction sick erhauen vnnd by na to der gantzen Dudesschen Nation ingedrunngenn vnnd erwassen is, vnnd dar durch dat groter deell der steden bewagen, ere kindere heym to holdende vnnd in de vniuersiteten nicht gesandt worden syn, dar van doch de sulue vniuersitett, alsz dorch intitulaturen vnnd promotion, sick enthold vnnd ere Collegiaten vnnd Doctoren dar van stipendiert vnnd sust ere nottrofft ensetten pleget, so vnnd alse wi hir namals in bequemer tidt muntlick vnderricht don konnen. De andere grundt vnnd orsake der affneminge gerurter vniuersitet is am dage, alse dat twe vnser g.h. kercken, nach lude vnnd vormoge dar vp gemaketen schynes j. achtbar werde vnnd g., do se am jungesten mith vnns to Rostock hadden laued hir eyn Copie van ouertoschickenn, etlike jaren hefft entberen mothen, dar dorch de lectores, de wile ße in ere older eyns standes by gedachten
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kercken, wen se nicht mer lesen konden, nicht to vortrostende hedden, georsaket wordenn, sick vth der vniuersitett to geuende vnnd andere stande vnnd stede in erer wolmacht in anderen orden to bekamende. Ock ßo mercklick, dat ßo men to wehnigesten mith troste, hulpe vnnd guden rade dar nicht wurde to trachtet, musten vher der vniuersiteten regentien huse verfallen, nemlick de Eynhorn, HalffMaenn, Arnszborgh vnnd sunte Olauuß huesz, edder tom minsten, so men dar van wath redden wolde, notlick vmme eyn ringe gelt geuen vnnd vorkopen moten, vnde wo wol etlike vorige regenten, alß mester Johan Tetezen, vorhenn der vniuersiteten mercklick gegeuen vnnd begifftiget hadde, hefft men doch van sodanen gifften nouw dat drudde deell vorlanget. Vmme welke vorige orsaken vele herlike tapper manne sick van vnns hebben geuen moten, alse Doctor Johan Brandes, mester Johan Tetezenn, beide Trempen, ock Doctor Frilde, Doctor Hoyer, Doctor Becker vnnd Doctor Glode, darumme se vp ere olden dagen neyne lyues naringe edder sust trost bynnen Rostock nicht hebben sick konnen vormoden vnde der haluen ock van Rostock na eren heymen vnnd anderen orden sick gegeuen hebben. Vnnde wen den noch de lectores vnnd regenten in ere older mith prouen besorget, hefft men doch in der collegiaten kercken nicht bewegen willen eren langen arbeit vnnd qualification, denne noch manckt den jungesten personen, ock vnder denn, de ere discipuli, vnqualificert, in stallo vnnd processionatu stande gedrungen, in affbruck der vniuersitett ere vnnd der olden grawen personen spot vnnd schimp. Vnnd bat den noch gantz erbarmlich de wile Keyserlicker Mayestet vorsichticheit vnnde de rechte, dat eyn frygh lateste condendorum testamentorum factionem nagegeuen, etlike van den ordinarien nicht hebben willen frigh blyuen laten vnnd testamenta personarum vniuersitatis dorch den Hernn Rectorem, wo van oldinges geholden, to approberende nicht gestadet, sunder van etliken der ordinarien gedrungen to approberende to laten, vnde muste ein persone, syner qualitett prester edder benefictate, der haluen twen ordinarten vnderworpen synn, de wile men doch gerne wolde vorßeenn, dat vnnse vnde der vninersitett Hochwerdige Cancellarius syner testamentsscher voreringe nicht scolde vorkortet werden: alsus vnnses bedunckens solde ock nicht eyn geringe middel syn der vniuersitett gediges, dat men vniuersitati, beide in capitibus et membris, sodane benefitium iuris vnnd dat ock uniuersitas iegen ere membra actualia, de prester weren, Censuram ecclesiasticam super excessibus, wo ock zelige here Cordt Bisscop to Swerinn
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lude syner gnaden breue in dussem falle nagegeuen vnnd vorgunnet hefft, wo wol vniuersitas durch vele behinderinge sick des nicht hefft gebruken konnen beth her to. Dusse orsake hebben wi sust ilendes Juwer achtbar W. vnnd G. antegen willen, wider vnnd eigentliker mher vnser gebreke vnnd de wi nach vlitiger inquisition vellichte noch vorsammelen werden, in tokumpste furstlicker gnaden Commissarien vnnd j. achtbar werde vnnd G. eropenn, Bidden der wegen gantz demodich, j. acht. W. vnnd G. wille vmme belonunge gades vnser beretwilliger densten, Nuth des gemeynen besten vnnd loff der gantzen werldt vnser gnediger fursten vnnd Herenn gnedige wolmenunge, alse vnse in dessem falle truwvornemste forderer, vortsetten, dat idt io eyn luckselich vortganck gewinnen moge mith gades hulpe, Dem wy vnse gnedige fursten vnnd Herenn in langer gesuntheit, vredetzamen luckßeligem vortgang vnnd regimente sampt J. achtbar werde vnnd G. nach dancksaginge vnderdennicklich beuelen. Screuen vnder vnnser vniuersitett Secret, Dominica Quasimodogeniti Anno XXX°.
Dem Gestrengenn, Achtbarnn vnnd Erenfesthenn Ernn Caspar vann SchonEke, Mekelnborgesschen Cantzeller, vnnßenn besundernn grotgunstigenn Herenn vnnd Forderernn to egenn Handenn.
(L. S.)
Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.
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:
16.
Besuch bei Dr. Martin Luther.
Zur Neujahrsmesse 1539 schickte der Herzog Heinrich von Meklenburg seinen Hofbeamten Henning v. Warburg nach Leipzig, um dort Einkäufe zu machen. Dieser nahm seinen Weg über Wittenberg und besuchte hier den Dr. Martin Luther, dem er, wahrscheinlich im Auftrage des Herzogs, ein Gericht Brachsen schenkte, da er die Ausgabe dafür dem Herzoge bei den Einkäufen und nicht bei den Reisekosten in Rechnung stellte, wie folgt:
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Hennyng Warborgs rechenschafft, so er in leipzig vff dem nygen jarsmarke gekauft. ao. 39 am 8 tage conversionis pauli vberreicht zu gustrow. ao. 39.
Im jar dusent vyffhundert neghen vnd druttich, des II. dages januarii, in namen vnd von weghen des durchluchten hochghebaren Fursten vnd Hern, Hinricks hertoghen to Mekelnburch . hebbe yck Hennyng Warburg thor noghe ingenhamen vnd enthfangen:
III c Joachym daler von Marks Freseken to Olden Brandenburgh .
II c XXVII daler vor XXX Swyckouwesche kemellynghe, den dock IX fl.
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fl. vor de boker.
I Gr. vor IIII brasszen Doctori Martino gheschenckt.
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Enthfanghen XVI theringhe na Lyptzick
van weghen mynes G. H.
.
(auf der Hinreise)
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I fl. V gr. to Beltzke I nacht.
fl. to Wyttenberghe den myddach.
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I fl. I g. VI (Sym 16). tho Dyeben I nacht.
I fl. to Wyttenberghe, alleyne vor XVIII gr. haueren myt ghenamen.
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G. C. F. Lisch.
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17.
Mündigkeit der Vasallen.
Am 20. Nov. 1572 schreiben die Vormünder der unmündigen Kinder des sel. Heinrich Lowtzow auf Lewetzow an die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich von Meklenburg:
"E. F. G. gnediges schreibenn vnnd befehelich, so den
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"ersten dießeß Monats Nouembris datirt, haben wir reuerentialiter ihnn vnderthenigkeit empfangenn vnnd vnder anderm darauß vormerkett, daß E. F. G. Lehenleute die vom Adell, so E. F. G Ihre geburliche Lehenspflichte bißhero noch nicht geleistet, auch deßenn keinen beweiß, noch schein habenn vnnd innerhalb Landeß seindt, auch daß viertzehendt Jhar Ireß Alters erreicht haben, bei E. F. G. zur Wißmar auf den 26. hujus Personlich und bei vorlust Irer Lehen vnnd gutter erscheinenn vnnd Irenn schuldigenn Lehenßeid schwerenn sollen".
G. C. F. Lisch.
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18.
Schauspiel im 16. Jahrhundert.
In einer im J. 1569 angestellten Klage des Barbiers Claus Winholt zu Neu=Brandenburg gegen Georg Maltzan auf Penzlin und Joachim Hahn auf Basedow, wegen thätlichen Ueberfalls, wird Folgendes erzählt:
"Das in den heiligen Pfingsten 69 Albrecht von Quitzow, Joachim Hane vnnd andere von Hern Jürgen Moltzan dem jünern Freihern zu Pentzlein vff seine behausunge daselbst geladen vnnd gefurdert worden"; Das Montags in den heiligen Pfingsten in dem Stedtlein zu Pentzelin eine Comedia oder Spiel von Adam vnnd Eva ist ahngerichtet vnnd gespielet wordenn";
"Das her Jürgen Moltzan seliger seine gebetene geste vfgefurdt vnnd mit denselben von seinem hause ins Stedlein Pentzlin gefahren, in Meynung sollich spiel ahnzusehen vnd zu horenn".
"Das dieselbige Zeit zu Pentzlin ein Spilmhan oder Fidler Nickel Parmann genanndt gewesen, der sich bei obgemelten Jürgen Moltzan vnnd seinen gebetenen gestenn angegeben vnnd neben seinen mitgesellen ihnen mit seinem Spill zu dienen erbotenn".
Von Winholt wird gesagt:
"er wehr auch nur eine stunde, drei oder vier zu Pentzelin gewesen, daselbst die Tragedia von Adam vnd Eva angesehen":
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Ferner sagt ein Zeuge:
"Wie aber die Deners widerkommen vnd nicht den Fideler vinden konnen, hette Zeuge zu seinem Juncker Achim Hanen gesagt: Juncker, last den Fideler pleibenn, last nhun her Jürgen Moltzans einen seiner dener hin nach N. Jarmer dem Organisten schicken, das ehr vnß muge die Cimpfania lenen; ich will euch Junckern so viele diesen abent vorspielen, also ihr horenn mugenn, wie ehr den auch gethan, vnd also Zeuge vnd her Jurgen Molzans knecht midt der Cimpfania vnd dem organisten durch das Stadtdohr gangenn vnnd deselbige Cimpfania vff der Junckern wagenn setzen wollenn vnnd verharret, das sie midt dem wagenn vom Sloßdohr solten vor das Stadtdohr kommen, indem hette Zeuge wahr geworden, das sein Juncker und Jürgen Molzan eilich den fußstich nach Brandenburgk den berg hinan gelaufen".
G. C. F. Lisch.
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:
19.
Zur Schilderung des
Hoflebens im 16. Jahrh.,
von
G. C. F. Lisch.
Im J. 1531 klagt Heinrich Smeker auf Wüstenfelde auf dem Landtage zu Rostock:
Anno dusent vierhundert XCIX°, nach vormoge vnnd inhalte Ern Heinrichen von Plessen Ritters ßeines Registers rechenscapft mußen aus vorheis vnnd botthe vnsers G. H. heren Magnußen hochloblicher gedechtnus eyn ableger vnd außrichtunge, welch vnwoentlich vnnd nie gehorth, zum Wustenfelde meynem g.h. herrn Buggeslauen to Stettin=Pommern . dhoen mothen, do E.g. nach Gustrow gezagen vnnd Hertzogk Henrich von Luneburgk gelich dar wahr, mit anderthalbhundert perthen, meinem gudte to einer grothen vorkleynunge.
Myr in meinen vnmuntichen jarenn boiegnet geschehnn aus vorfurtherunge meines g.h. herrnn Magnußen christloblicher vormanunge, alße vbirichen furmunther, mein Szwester
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Annen haben zu hafe ghenommen vnnd in allen zu irher zeith ghehalthenen furstlichen elichenn beyliggungen vnnd vielen mheren anderen iren vbirichen schaefften ahn gheßmuckte, goelthner sphanne, gelich thoen wonthlich, golthe, perlen, golthner Borthen, ßietten vnnd ßiethnem gewanthe, welchs alle myn g. frauwe er ßielbst haeth außgenhomen vnnd nachmaelß auff mein arme gudth zu einem schir vnfurwintlichen Nachtheil außzurichten vnnd zu betzalen gerechnett haben, des ich armer nicht von noden gehath, ßo mein Swester im meinen geblieben warhe vnnd meines gar weinichen achtens tragen ßolte, deme ßie gefurdert zu entrichten geburth haben.
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:
20.
Ueber des Herzogs Johann
Albrecht II. von Güstrow
calvinistische Bilderstürmerei
und
die Altäre
in den Klosterkirchen
zu Dargun und Doberan und der
Schloßkirche zu Güstrow,
von
G. C. F. Lisch.
Der in Jahrb. XIV, S. 352 flgd. beschriebene Hochaltar in der Kirche der ehemaligen Cisterzienser=Mönchs=Abtei Doberan ist ohne Zweifel der älteste, schönste und bedeutendste Altar in Meklenburg, ein merkwürdiger Schmuck der berühmten, in vieler Hinsicht ausgezeichneten Kirche, und stammt wenigstens aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Es giebt eine Sage, nach wecher dieser Altar aus der Schloßkirche zu Güstrow in die Kirche zu Doberan versetzt sein soll. Wenn man die bedeutende Größe des doberaner Altars betrachtet, so erscheint es sogleich unwahrscheinlich, daß dies ein Altar in einer Schloßkapelle gewesen und in dem großen Brande des Schlosses im J. 1557 gerettet sein sollte.
Jedoch giebt es Gründe, aus welchen sich die Unrichtigkeit der Sage beweisen läßt.
Von der einen Seite wird der noch vorhandene Altar in der Kirche zu Doberan schon im J. 1552 als dort stehend so bezeichnet (vgl. Jahrb. a.a.O. S. 354), daß sich gar nicht
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daran zweifeln läßt, daß der doberaner Hochaltar für die dortige Kirche gemacht und immer dort aufgestellt gewesen sei.
Von der andern Seite wird in dem nachstehend mitgetheilten, gleichzeitigen Berichte ausdrücklich gesagt, der Altar in der Schloßkirche zu Güstrow sei eine Tafel, also ein Gemälde, gewesen, welches "der Herzog Ulrich, also nach dem J. 1557, zum Gebrauche des H. Abendmahls" habe anfertigen lassen und der Herzog Johann Albrecht II. nach der Wegreißung des Altars im J. 1618 seinem Hofmaler geschenkt habe. Diese Altartafel ist also ohne Zweifel ein neueres Gemälde gewesen.
Nach dem folgenden Berichte ließ der Herzog Johann Albrecht II. im J. 1618 den Altar in der Schloßkirche zu Güstrow wegreißen und schenkte die Tafel seinem Hofmaler zum großen Verdruß der Wittwe des Herzogs Ulrich, die damals grade in Güstrow war. Johann Albrecht's II. Bruder, der Herzog Adolph Friederich I., ließ aber die Tafel durch seinen Hofmaler Daniel Block für 200 Thlr. wieder aufkaufen und in der Kirche zu Doberan aufstellen. Dies wird nicht allein in dem nachfolgenden Berichte gesagt, sondern auch von dem Archivar Schultz in seinen handschriftlichen Annalen nach Archiv=Quellen berichtet 1 ):
"und ist vormeinendlich derselbe an den Güstrowischen Hoffmahler verehret worden. Als Hertzog Adolph Friederich dieses erfahren, hatt er seinen Hoffmahler Daniel Block genannd abgefertiget, den Altar mit 200 Thlr. bezahlen und nach Dobbran fuhren lassen".
Diese Nachricht ist sicher aus des Herzogs Adolph Friederich eigenhändigen Tagebüchern genommen, in denen er schreibt:
"1618, den 5. Junii. Daniel den Maller 2 ) habe heutt nach Gustrow gesandt, das Altar da abzuhollen, welches mein Bruder auß der Sloß=Capelle hatt nehmen laßen (vnd an Stat deßen einen Caluinschen thisch dahin setzen laßen), vnd nach Dobran zu führen; ich muß dem Hoff=Maller alda 200 Reichßthaller dafür geben".
Die Sache machte damals ungeheures Aufsehen und es wurden viele, noch im Archive aufbewahrte lateinische Gedichte angefertigt, welche diese gotteslästerliche Handlung im Namen des unschuldigen Altares besangen; einige derselben wurden bei der Altartafel in Doberan angebracht.
Diese güstrowsche Altartafel ist nicht mehr vorhanden; sie ist entweder zerfallen oder auch im dreißigjährigen Kriege, als
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die doberaner Kirche im J. 1638 hart heimgesucht ward, zerstört worden.
Zugleich giebt der folgende Bericht Auskunft über die Zerstörung des alten Altars in der andern Cistercienser=Mönchs=Abtei Dargun, welche die zweite große Stiftung dieser Art im Lande war. Wahrscheinlich war dieser Altar ebenfalls sehr groß und ausgezeichnet. Die schamlose Frechheit, mit welcher hessische calvinistische Hofnarren und Mägde dieses ehrwürdige gottesdienstliche Kunstwerk behandelten, ist wahrhaft empörend.
Der nachfolgende Bericht ist einem aus dem güstrowschen Archive stammenden, umfänglichen, gleichzeitigen Berichte über den Calvinismus am Hofe des Herzogs Johann Albrecht II. entnommen:
"Den 4. Januarii wahr der Sontag zwischen New Jahr vndt Drey Könige, da J.f.g. Hertzogk Hans Albrecht zu Meckelnburgk von dero Hauptman zu Dargun Churtt Restorffen war zu geuattern gebeten, sein J.f.g. in der Persohn gen Dargun gezogen vndt dero Caluinischen Hoffprediger Johannem Rhuelium mitgenommen.
"Den 3. Marty dieses Jahres sindt J.f.g.
Hertzogk Hans Albrecht zu Mecklenburgk
. mit etzlichen weinig Räthen,
Junckern vnd Dienern verreisett vnd hatt man
nicht eigentlich wohin sie gereisett
2
) wißen können, bis das etzliche
weinig wochen hernach Post ankommen, das J.f.g.
ihren wegk auff Caßell genommen vnd daselbst den
26. Martii mit Frewelein Elysabeth, Landtgraff
Moritz zu Heßen Tochter, das F. beylager
gehalten.
Den 7. Aprilis sein J.f.g.
wiedergekommen vnd alsbald den 15. Aprilis den
Altar in der Schloskirchen
3
) niederreißen vnd an
deßelben statt auff Caluinischen schlag einen
höltzern Tisch dahin setzen laßen, Vngeachtett
das eben wie das Altar niedergerißen, Hertzogk
Ulrich's von Mecklenburgk
. Christmilden andenckens Wittwe
die durchluchtige hochgeborne Fürstin vnd Fraw
Anna, Geborn zu Stettin=Pommern, Hertzogin zu
Mecklenburgk
.; damahls zu Gustrow wahr, Wel=
Auch der Herzog Adolph Friedrich schreibt in seinem eigenhändigen Tagebuche:
"Aprilis 1. Habe heutt zeittung bekommen, daß mein Bruder solle zu Caßel mit des landtgraff Moritz Eltesten Tochter Erster Ehe beylager gehalten, habe es meiner F. Mutter zugeschrieben".
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cher F. G. dieses soll sehr schmertzlich zu hertzen gegangen sein, Weil Ihr Sehl. Herr solches zum gebrauch des H. Abendmahls dahin setzen vnd mit einer schön kunstreichen Tafell erorniren laßen. Es hat aber Hertzogk Hans Albrecht die Altar Tafell seinem Contrafeyer vnd Mahler verehrett, von welchem sie bald hernach Hertzogk Adolph Friedrich Hertzogk zu Mecklenburgk . handeln, in der Nacht abholen vnd gen Dobbran bringen vnd sie doselbst in die Kirche wieder setzen laßen.
Denn 9. May ist Landgraff Moritz von Heßen anhero gen Gustrow gekommen vnd seine tochter Fraw Elysabeth Hertzogk Hans Albrechteu von Meeklenburgk vnlengst vermehlete stattlich heimbgefhurett - - vnd nachdem sie acht Tage lang alhir gewesen, wiederumb auffgezogen.
Worauf den 20. May zu Dargun in der Kirchen die Altar=Taffel auch abgenommen vnd mitt den Bildern darin durch den Hofnarren Lips, der mitt aus Heßen gekommen, vnd etzlichen Heßischen Mägden allerley gespött getrieben worden, bis man endtlich weinig Tage hernach den Altar doselbst auch gantz wegkreißen vnd einen höltzern Disch an deßen statt gesetzett hatt.
Weill aber solches sub illo praetextu geschehen, das auch die Kirche zu Dargun eine Schloßkirche sey, hat man es also mußen geschehn laßen, es ist aber zum vnterricht des gemeinen mannes darauff also bald D. Hunnii bedencken von den Altaren in den Druck gebracht worden, damitt menniglich, was von den Altaren zu halten sei, wißen mochte.
Alß man nun mit wegkreißung des Altars zu Gustrow in der Schlos=Kirchen den anfangk gemachtt, ist man doselbst mitt der Reformation hernach weiter fortgefahren vnd den 4. Sontag nach Trinitatis wahr der 28. Junii daß H. Abendmahl doselbst gehalten, den Sonnabend aber zuuor anstatt der privat absolution eine gemeine vorbereitung gehalten vnd folgenden Sontag bey haltung des H. Abendmahes die wortt der einsetzung vnd andere gebete nicht mehr gesungen, sondern abge= lesen, auch das Brodbrechen eingefhurett, womitt aber der Hoffprediger Er Rhuelius nicht gahr wohl sol haben wißen vmbzugehn, weil ers zuuor niemahls gesehn oder gebrauchtt, also das man ihm in ipsa actione einreden müßen."
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21.
Der südervissingsche Runenstein.
In Jahrb. XII, S. 123 flgd. und oben S. 173 ist der südervissingsche Runenstein zur Kenntniß gebracht. Die Inschrift sagt, daß "Tuva, Mistivi's Tochter, Harald Gormsson des Guten Frau", den Stein habe setzen lassen. Ich habe Jahrb. XII, S. 124 und 135, und, mit Worsaae, oben S. 173 die Ansicht ausgesprochen, daß unter Mistivi wahrscheinlich der Obotritenfürst Mistewoy zu verstehen sei. Während des Druckes dieser Blätter von meinem Freunde Dr. Beyer darauf aufmerksam gemacht, bringe ich aber noch nachträglich die Berichtigung, daß hier wohl nicht der Fürst Mistewoy (1018-1025), sondern vielmehr der Fürst Mistui Billug, welcher 960-985 regierte, anzunehmen sei; dieser stimmt nicht allein besser zu der Form des Namens Mistivi und der Zeit des dänischen Königs Harald Blaatand, Gormsson, (931-981), sondern auch zu der Geschichte, indem Mistui um die Ausbreitung des Christenthums bemühet war und unter ihm zu Aldenburg ein Bisthum und zu Meklenburg eine Kirche (zu Ehren des H. Petrus) und ein Nonnenkloster gestiftet ward (vgl. Rudlof M. G. I, S. 40). Vielleicht hellen tiefere Studien in den nordischen Quellen einst noch mehr auf.
G. C. F. Lisch.
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22.
Dorothea von Lewetzow
oder
der Mensch in der Noth, ein Gedenkblatt
von
G. C. F. Lisch.
Die Noth überwindet alle Hindernisse, selbst die Bekümmernisse des Herzens und die Vorurtheile des Standes, und führt die Menschen rasch zu Entschlüssen und Handlungen, welche in gewöhnlichen Verhältnissen von ihnen nicht erwartet werden dürfen. Es entgeht dem aufmerksamen Beobachter die Thatsache nicht, daß grade in den Zeiten, in denen nur das Elend zu herrschen scheint, die Menschen am leichtesten zusammen geführt werden;
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das Bedürfniß der Theilnahme und Unterstützung läßt Verbindungen entstehen, welche sonst wohl sicher nicht geschlossen wären: Ehen werden am leichtesten in der Noth ("im Himmel") geschlossen.
Die Geschichte kennt wohl kaum ein so furchtbares und allgemeines Elend, wie das, welches gegen das Ende des dreißigjährigen Krieges, namentlich im J. 1638, Meklenburg beherrschte. Die Würgengel des Krieges, des Hungers und der Pest hausten in Vereinigung auf nie erlebte Weise und brachten das Land dem völligen Untergange nahe. Fast alle Landgüter und Dörfer waren abgebrannt und verwüstet, die Saaten nicht bestellt, die Thiere sämmtlich geschlachtet oder durch die Seuche gefallen, die Menschen gestorben; sehr viele Dörfer hatten gar keine, die meisten nur einige Bewohner, viele Familien starben ganz aus; die Stadt Sternberg stand ein halbes Jahr lang ganz leer, im ganzen Amte Gnoyen lebten 1638 nur noch 2 Bauern und 3 Kossaten, im ganzen Amte Wredenhagen=Röbel nur ein Prediger, die meisten übrig gebliebenen Gutsbesitzer waren ein Jahr hindurch nicht aufzufinden. Die wenigen Menschen, die noch übrig geblieben waren, suchten durch Betteln oder Tagelöhnerarbeit das nackte Leben in den größern Städten zu fristen, namentlich in Rostock, welches verhältnißmäßig am wenigsten gelitten hatte.
Um nun einen tiefern Blick in so traurige Zeiten thun zu können, hilft es nicht allein, allgemeine Uebersichten zu gewinnen, es ist auch ersprießlich, einmal im Privatleben sich umzusehen, so schwierig dies auch sein mag, da die Quellen für solche Zeiten natürlich sehr spärlich fließen, indem man zum Schreiben weder Lust, noch Zeit hatte. Ganze zahlreiche, vornehme Familien starben weg, ohne daß etwas für die Pfarrkirchen davon niedergeschrieben, ohne daß ihnen eine Leichenpredigt gehalten und gedruckt ward, wie es doch damals allgemein Sitte war.
Ein sehr lebhaftes Bild giebt uns Dorothea von Lewetzow, deren Lebensverhältnisse wir aus den von der Universität Rostock bei ihrem Leichenbegängnisse aus Dankbarkeit an ihren letzten Mann herausgegebenen lateinischen Programmen kennen lernen. Diese Frau erlebte den in ihrem Stande seltenen Wechsel des Geschicks, daß sie in dem Zeitraume der drei fürchterlichen Jahre (Febr.) 1637-1639 (Oct.) hinter einander drei Männer hatte, von deren jedem sie Kinder hatte, und im Ganzen 16 Kinder zur Welt brachte.
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Dorothea v. Lewetzow
war im J. 1612 aus der alten adeligen Familie von Lewetzow geboren. Ihr Vater war Joachim 1 ) von Lewetzow auf Fienstorf, aus der Linie Lunow, welcher im J. 1623 Fienstorf bei Rostock gekauft hatte, ihre Mutter Anna von Speckin aus dem Hause Kämmerich. Nach einer sorgfältigen Jugenderziehung ward sie zur weitern Ausbildung in das Kloster Malchow gegeben, wo sie ein Jahr lang blieb. Es warben bald viele Freier um sie. Am 13. April 1631 reichte sie ihre Hand dem
I. Heinrich von Lewetzow
auf Schorrentin, aus einer andern Linie ihres alten Geschlechts. Die Ehe war eine so glückliche, daß sie als Muster aufgestellt werden konnte. Unter hereinbrechender Kriegsunruhe, Verwüstung und Noth starb der Gemahl plötzlich am 4. Febr. 1637 und hinterließ nach einer kaum 6=jährigen Ehe die 25=jährige Wittwe mit 4 kleinen Kindern der unerhörten, Bedrängniß einer fürchterlichen Zeit. Die Kinder dieser Ehe waren:
1) Margaretha, welche durch ihren spätern Stiefvater Lütkemann, der das ausgezeichnete Mädchen wie eine eigene liebe Tochter liebte, an den braunschweig=lüneburgischen Geheimen=Hofrath Im=Hoff verheirathet ward;
2) Anna Sophie,
3) Catharine Dorothea,
4) Heinrich,
welche drei letzteren jung und vor der Mutter, vielleicht 1638 an der Pest, starben. Der Sohn Heinrich war einer der letzten der Linie, welche im J. 1651 ganz ausstarb.
II. M. Zacharias Deutsch.
Trotz der vier Kinder bewarben sich viele angesehene Adelige um die junge Wittwe; sie reichte jedoch noch im J. 1637, auf Rath und mit Zustimmung ihrer Aeltern, aus edler Neigung und in der Sorge um das wahre Wohl ihrer Kinder, dem rostocker Pastor M. Zacharias Deutsch ihre Hand. Zacharias Deutsch war der Sohn des rostocker Stadt=Secretairs David Deutsch; er war den 25. Nov. 1601 geboren, hatte in Rostock und Lemgo die Schulen besucht und zu Rostock, Leipzig und Jena studirt. Nachdem er in Jena zum Magister promovirt war, ward er Prediger am S. Johannis=Kloster zu Hamburg. Im J. 1629 ward er
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von dort um Prediger am Heil. Geist in Rostock und von da im J. 1636 zum Archidiakonus der S. Jacobi=Kirche daselbst berufen. - Jedoch auch diese zweite glückliche Ehe ward noch in dem ersten Jahre gelöset. Im August 1638 brach die furchtbare Pest ("rothe Ruhr") aus, der auch Zacharias Deutsch am 2. Oct. 1638 erlag. Nach ihres Mannes Tode gebar die Wittwe Zwillinge:
5) Zacharias, welcher in seinem ersten Lebensjahre, vielleicht auch an der Pest, starb, und
6) Sophie Dorothea, welche späterhin an den Pastor Johann Schultze zu Marbeg im Braunschweigischen verheirathet ward.
Ob die Pest auch Kinder ihrer ersten Ehe hinweggerafft habe, wie es wahrscheinlich ist, oder ob diese späterhin jung gestorben sind, läßt sich nicht ermitteln.
Ihr Trauerjahr, 1638-1639, fällt in das schrecklichste Jahr Meklenburgs. Ihr Wittweneinkommen war sehr geringe, die Noth war groß und die Last der Kinder und Todesfälle schwer. Deshalb vermählte sie sich nach Ablauf des Trauerjahres zum dritten Male mit
III. Dr. Joachim Lütkemann.
Das Glück, mit diesem vortrefflichen Manne, den sie eben so hoch verehrte als aufrichtig lieben lernte, vermählt zu werden, trübte jedoch wieder ein sehr harter Schlag, indem während der Zurüstungen zur Hochzeit, welche am 1. Oct. 1639 vollzogen ward, ihr Vater, der bis dahin ihre vorzüglichste Stütze und Zuflucht gewesen war, starb und wenige Tage vor der Hochzeit begraben ward.
Joachim Lütkemann 1 ) war der Sohn des Apothekers Samuel Lütkemann zu Demmin, eines braven, frommen Mannes, der die Wissenschaften sehr liebte und beförderte, und der Catharine Zander aus Demmin. Joachim war 1608 in Demmin geboren, studirte in Greifswald und Straßburg und kam 1637 als Magister nach Rostock. Nach zwei Jahren ward er an der Jakobi=Kirche daselbst Diakonus und einige Monate darauf Archidiakonus, Nachfolger des zweiten Mannes seiner Frau, mit der er sich jetzt verheirathete. Vom J. 1643 an war er zugleich Professor der Physik und Metaphysik. Im. J. 1646 erhielt er als ein Mann von großer Gelehrsamkeit und trefflichen Gaben von der Universität Greifswald die hohe Würde eines Doctors
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der Theologie. Im J. 1649 gerieth er aber wegen einer von ihm herausgegebenen Dissertation mit dem Professor Joh. Cothmann in einen theologischen Streit, der allgemeine Theilnahme erregte und für ihn so unglücklich ausfiel, daß er sein Amt aufgeben und vor den eifernden Theologen das Land verlassen mußte, da er sich zur Heuchelei nicht entschließen konnte. Allgemeines, tiefes Bedauern folgte dem seltenen Manne und Tausende gaben ihm das Ehrengeleite, als er ohne öffentliches sicheres Geleite aus Rostock ziehen mußte. Während der Zeit des Streites hatte ihn jedoch der Herzog August von Braunschweig zum General=Superintendenten und Hofprediger nach Wolfenbüttel berufen, wozu er später noch Consistorial=Assessor und 1651 auch Abt von Riddagshusen ward. Leider starb er, im Besitze des höchsten häuslichen und amtlichen Glücks, am 18. Oct. 1655, erst 47 Jahre alt und hinterließ seine Frau mit vielen wenigstens 8 Kindern. Er machte sich, nach Arnd und vor Spener, in Deutschland vorzüglich um die Beförderung der häuslichen Andacht verdient, und sein im J. 1653 herausgegebenes Buch "Vorschmack göttlicher Güte" und seine geistlichen Lieder wurden häufig herausgegeben.
- Er hatte mit seiner Frau 10 Kinder:
7) Catharine, welche an den Pastor Johann Conrad Sachse zu Halle an der Weser verheirathet war;
8) Joachim, geboren am 17. Jan. 1642, gestorben 1 ) am 24. Juli 1643;
9) Samuel, welcher noch 1666 lebte;
10) Hanna Constantia, welche am 18. Febr. 1646 geboren ward und am 11. Nov. 1647 starb 2 );
11) Anna Concordia, welche an den Pastor Christian Schmidt zu Wolfenbüttel verheirathet ward;
12) Anastasius, welcher noch 1666 lebte;
13) Sophie Elisabeth, welche vor der Mutter starb;
14) August, wahrscheinlich der in Wolfenbüttel zuerst geborne Sohn, nach dem Herzoge so genannt, welcher vor der Mutter starb;
15) Eleonore Christiane und
16) Christiane Magdalene, welche beide, noch nicht erwachsen, bei der Mutter Tode im J. 1666 noch lebten.
Nach dem Tode ihres Mannes lebte Dorothea ganz und mit Anstrengung der Erziehung ihrer Kinder, von denen bei ihrem Tode noch 4 bei ihr lebten; 4 Töchter waren bereits verheirathet.
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Sie kam in Familien= und häuslichen Angelegenheiten öfter nach Rostock. Hier ward sie Weihnacht 1665 von einem Fieber überfallen, welches ihrem wechselvollen Leben im 53. Jahre ihres Alters am 8. Februar 1666 ein Ende machte. Zur Beisetzung ihrer Leiche gab die Universität Rostock ein Programm und eine Einladung an alle Universitätsgenossen heraus, um durch das Geleite sowohl das Andenken des um die Universität und die Stadt Rostock, so wie um die ganze christliche Kirche hochverdienten Lütkemann, als auch die des Mannes würdige, wackere Frau zu ehren.