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17.
Mündigkeit der Vasallen.

Am 20. Nov. 1572 schreiben die Vormünder der unmündigen Kinder des sel. Heinrich Lowtzow auf Lewetzow an die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich von Meklenburg:

"E. F. G. gnediges schreibenn vnnd befehelich, so den

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"ersten dießeß Monats Nouembris datirt, haben wir reuerentialiter ihnn vnderthenigkeit empfangenn vnnd vnder anderm darauß vormerkett, daß E. F. G. Lehenleute die vom Adell, so E. F. G Ihre geburliche Lehenspflichte bißhero noch nicht geleistet, auch deßenn keinen beweiß, noch schein habenn vnnd innerhalb Landeß seindt, auch daß viertzehendt Jhar Ireß Alters erreicht haben, bei E. F. G. zur Wißmar auf den 26. hujus Personlich und bei vorlust Irer Lehen vnnd gutter erscheinenn vnnd Irenn schuldigenn Lehenßeid schwerenn sollen".

G. C. F. Lisch.