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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. Friedrich Lisch,

großherzoglich meklenburgischem Geheimen Archiv_Rath,
Conservator der geschichtlichen Kunstdenkmäler des Landes,
 Direktor der großherzoglichen Alterthümer= und Münzen=Sammlungen zu Schwerin,
Commandeur des königl. dänischen Dannebrog= und des königl. preußischen Kronen=Ordens, Ritter des Rothen Adler=, des Nordstern und des Oldenburg. Verdienst=Ordens 3 Cl., Inhaber der großherzogl. meklenb. goldenen Verdienst=Medaille und der königl. hannoverschen goldenen Ehren=Medaille für Wissenschaft und Kunst am Bande, der Kaiserlich österreichischen und der großen kaiserlich russischen goldenen Verdienst=Medaille für Wissenschaft,
wirklichem Mitgliede der königlichen Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen und der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Stockholm, correspondirendem Mitgliede der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, der kaiserl. archäologischen Gesellschaft zu St. Petersburg,
der antiquar. Gesellschaft zu Abbeville und der Oberlausitz. Gesellschaft der Wissensch. zu Görlitz,
wirklichem Mitgliede der archäologischen Gesellschaft zu Moskau,
Ehrenmitgliede der anthropologischen Gesellschaft zu Berlin,
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Mainz, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Königsberg, Lüneburg, Emden, Luxemburg, Christiania, Zürich, Stettin und Greifswald,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts= und alterthmsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Hannover, Leipzig, Halle, Jena, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Kopenhagen, Graz, Reval, Riga, Leyden, Antwerpen, Stockholm und des hansischen Geschichtsvereins,
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Dreiundvierzigster Jahrgang.


Mit 2 Holzschnitten.

Mit angehängten Quartalberichten.
Auf Kosten des Vereins.
Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1878.

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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte.

Seite
I. Ueber das alte Stadtbuch von Neu=Kalen, von dem Geheimen Archivrath Dr. Lisch zu Schwerin 3
II. Norddeutsche Jesuitenberichte aus dem Jahre 1762 27
III. Ueber den Tempel in Parchim 32
IV. Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg, von dem Archiv=Assistenten Dr. Saß zu Schwerin 33
V. Die Chronik von Balsee, von dem Dr. Crull zu Wismar 165
VI. Lateinische Chronik über die Rostocker Domhändel 187
VII. Wallfahrtsbrief von Dr. Heinrich Bekelin zu Rostock 189
Berichtigung 190

B. Jahrbücher für Alterthumskunde.

I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne. 193
Vorchristliche Zeit.
a. Steinzeit 193
Alterthümer der Steinzeit von Ostorf 193
Mit 2 Holzschnitten
b. Bronzezeit 199
c. Eisenzeit 202
Römische Alterthümer von Häven 204
II. Zur Naturkunde. 207

 


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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.

 


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I.

Ueber

das alte Stadtbuch von Neu-Kalen,

1399-1402, 1414-1417, 1447-1448

Von

Dr. G. C. F. Lisch.


D ie kleinen Städte Meklenburgs haben fast alle ihre alten Schriften durch Brand, Krieg und Vernachlässigung verloren und der Stoff zur nothdürftigen Geschichte derselben läßt sich in der Regel nur mühsam aus gelegentlichen Anführungen in fremden Quellen zusammenbringen. Es sind gewöhnlich nicht nur alle Original=Urkunden untergegangen, sondern auch, was eben so sehr zu beklagen ist, die alten Stadtbücher, welche fast immer reichen Stoff zu enthalten pflegen. Zu den Städten, über welche sehr wenig alte Urkunden reden, gehört auch die Stadt Neu=Kalen.

Vor vielen Jahren (vor 1847) entdeckte ich jedoch im großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archive zwei Pergament=Bruchstücke des alten "Stadtbuches" der Stadt Neu=Kalen, welche durch Verlegung von Alt=Kalen nach dem Dorfe Buggelmost im Jahre 1281 gegründet ist, die in die Zeit von 1399-1448 und zum größten Theile noch in das erste Jahrhundert der Stadt, fallen 1 ) und viele schätzenswerthe Nachrichten enthalten. Da die Entzifferung sehr


1) Das Stadtbuch ("liber civitatis") von Neu=Kalen wird urkundlich am 25. November 1341 erwähnt; Vgl. Mecklenb. Urk.=Buch IX., S. 347, Nr. 6163.
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schwierig war, indem viele, von den verschiedensten Händen geschriebene Eintragungen durchstrichen und abgescheuert und befleckt sind, so konnte ich lange keine Zeit zur möglichst sichern Abschrift und nothdürftigen Bearbeitung gewinnen, um so weniger, da es wünschenswerth ist, daß man Arbeiten dieser Art eine längere, ununterbrochene Aufmerksamkeit widmen kann. Endlich ist es mir gelungen, die Arbeit durchzuführen und ich theile hier einen Abdruck der Bruchstücke mit, denen ich auch zur Uebersicht und Erklärung Orts= und Personen=Register hinzufüge, welche auch den Vortheil bieten, daß durch das häufigere Vorkommen die Lesung der vielen sich wiederholenden Namen möglichst sicher gestellt werden konnte.

Die beiden Bruchstücke waren schon am Ende des 16. Jahrhunderts zu "Actenmänteln" unbedeutender Acten benutzt, welche in das Pergament eingeheftet waren. Ich habe die beiden Bruchstücke, aus denen ich die Acten ausgelöset habe, mit I (1399-1417) und II (1447-1448) bezeichnet.

I ist ein Folio=Bogen, von vier Seiten, ziemlich vollständig, nur am äußern Rande 1 bis 2 Buchstaben breit, also sehr wenig, beschnitten, auf der ersten Seite aber so stark abgescheuert, daß die Schrift wohl schwerlich ganz und sicher entziffert werden kann, ohne unverhältnißmäßig viel Zeit darauf zu verwenden.

II ist ein halbes Folio=Blatt, der Länge nach durchschnitten, also sehr unvollständig; es war dazu benutzt worden, den Rücken der eingehefteten Acten zu schützen.

Ich theile im Folgenden diese Bruchstücke genau in der Reihenfolge mit, in welcher sie geschrieben sind und habe sie zur bessern Erkenntniß nach den Fragmenten (I und II), nach den Seiten (Pag.) derselben (1, 2 u. s. w.) und nach den Eintragungen auf jeder derselben (a, b u. s. w.), und außerdem mit fortlaufenden Nummern (Nr. 1, 2 u. s. w. bis 33) bezeichnet.

1867.

G. C. F. Lisch.


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Das alte Stadtbuch von Neu=Kalen.

I. Pag. 1 a.        1399.       Nr. 1.

Wy borghermestere vnde ratlude der stad tho deme Nyenkalande, nye vnde olt, - - - - - - - - - -, bekennen vnde betughen openbare in vnser stad buke, dat vor vns weset heft [Albrecht?] Lale en vormunder des kyndes Hinrik Lalen, myt deine . . . . , vnde heft . . . [scriuen lathen myt vser witscop.] vppe vnser stat buke X marc vnde hundert - - - de he - - schuldich ys deme suluen kynde [wi]tliker schult, dar heft he deme kinde to pande - - - - vore settet dessen acker: - -

(Folgen 13 nicht sicher zu entziffernde Zeilen, Beschreibungen der verpfändeten Güter.)

- - na godes bord drutteyn hundert iar dar na in deme negh[en vnde n[eghenteghesten iare, des midwekens in der oster . . . . . (April 2) - - - -

Nicht getilgt.


I. Pag. 1. b.        (1399).       Nr. 2

Wy borghermestere vnde ratlude der stad tho deme Nyenkalande, nye vnde olt, bekennen [vnde] betughen openbare in vnser stad buke, dat vor vns weset heft Ghyseler vze borgher [vnde] heft ghele e nt van deme ghodeshuse vser stad L mark [wend]esch dar he vore ghe[uen] schal alle iar to allen sunte Martens daghen [V] mc. wendesch ghuder munte, de in de[me] lande to Wenden ghenghe vnde gheue syn, [dar] heft he vore to bewaringhe vnde to [pan]de settet dessen acker alze . . . . . . . incipiens de - - - -

(Folgen 16 nicht sicher zu entziffernde teilen lateinischer Beschreibungen der verpfändeten Aecker in denen jedoch noch einzelne Namen zu erkennen sind, z. B. via Lellekendorp, [Vk]erbruk, Mons Medesyn, Albert[us] Lale, Wantsnyder.)

Presentibus honestis viris videlicet Hennigh Eghel, proconsule, Hans Bomgharden., proconsule, Pam[owen]

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N[icola]o R[ad]ele[ve]n, Marquardo Witten et aliis pluribus fide dignis. Nicht getilgt.

Von derselben Hand und mit derselben Dinte, wie die vorstehende erste Eintragung, also ohne Zweifel auch noch aus dem Jahre 1399.



I. Pag. 2. a.       1400.       Nr. 3

[S]ub anno domini M ° CCCC°, sabbato ante Letare (März 27), in presencia nostra constitutus Hartwicus Peyne, nostri conciuis filius, et libera voluntate [po]suit loco pingneris Margarete, matri sue, relicte Marquardi Soltmans, agrum infrascriptum pro XL marcis Lub. denariorum [va]lencium et datiuorum monete currencium. Si idem Hartwicus matrem suam a se ve[l]let remouere vel ipsa ab eo vellet recedere, et concorditer non vellent viuere, [tun]c ipse Hartwicus matri sue predictos XL, marcas Lubicenses et cum hoc duas vaccas, duos porcos meliores, medietatem oumni, . . . ternia et cistam cum vtensiliis: ista predicta debet ipse Hartwicus matri sue expedite exsoluere, antequam ipsa exiet de [dom]o et sua curia, cum promptis denariis. Primum pignus agrorum pro predictis denariis est vnum frustum agri VII 1/2 virgarum penes . . . sekenberghe, et vnum frustum agri V virgarum in latitudinem jacens sub monte Zalym in hac parte: item vnam peciam agri [V vi]rgarum iacens apud pilas; item vnam peciam agri V virgarum transiens Sconenkamp ex vtraque parte iacens Struk cum suo agro; [item] vnam peciam agri, que dicitur iart, penes sanctum Georrium iacens. Si defectus in hiis pigneribus fieret, ipse Hartwicus cum heredibus [integr]aliter supplebit. Presentibus Hennygo Eghel, Johanne Bomgarden, proconsulibus, Hermanne Pampowen, Marquardo Witten, Nicolao Radelof, consulibus, et aliis pluribus fide dignis.

Getilgt.



I. Pag. 2. b.       1401.       Nr. 4

[Su]b anno domini M ° CCCC° primo, in die vndecim militum, hec (!) ager nominatur pueris Nicolai Viczmanne s ex parte . . . . . is fratris matris eius, in primo VII  virgas habens V iugera iacens penes Bernardum

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Kroger et Struke, [inci]piens a via Lelkendorp et transiens super heldal; item vnum frustum quinque virgarum iacens penes viridam (!) viam, [incip]iens super paruum sol penes blomen sole, habens II iugera. Si defectus fuerit, ipse Nicolaus supplebit.

Getilgt.



I. Pag. 2. c.       1402.       Nr. 5

[S]ub anno domini M ° CCCC° II°, in octaua epiphanie (Jan. 13). Notum est nobis omnibus proconsulibus ciuitatis [No]ue Caland, quod ante nos fuit Elyzabet Schoknechtesche et filius eius Hinricus [Pi]stor[is], et concesserunt ab Hinrico domino (!) Bo v vman triginta marcas Lubicenses; pro [e]o possuerunt [I f]rustum VI virgarum et incipitur a via Lelekendorpe et terminatur in Heydal et iacet inter Hinricum [L]eweczowen et dominum Wosteraden; item vnum frustum, quod dicitur iart, et iacet versus radelande [int]er Gunterum Leweczowe et Martinum Tornatorem et terminatur in de Schorrentynschen schede. Item [I fr]ustum IIII or iugerum, quod incipitur a via Lelekendorp et terminatur supra insulam. Si defectus [fiere]t domino Hinrico Bo v vman, tunc Elyzabet Schoknesthesche et Hinricus Pistor[is] cum suis [v]eris heredibus, implebunt, quod dicitur vor borst vnde braek. Ista predicta frusta debent teneri [domi]no Hinrico Bo v vmanne cum suis veris heredibus. Istos nummos posuit et dedit dominus [Hi]nricus Bo v vman ad elemosinas secundum voluntatem ipsius. Welekere rede ys, de schal [d]eme anderen eyn hallef iar thuzeggen. We den acker bůwet, de schal der [st]at ere pleghe důen. Testes sunt [istius] operis: Henninghus Eghel, Hermannus Pampow, [Jo]hannes Bast, Radelaue, Henninghus Jaghowe, Nycolaus Peyne, Nicolaus Viczeman.

(Getilgt.)



I. Pag. 2. d.       1402.       Nr. 6.

[S]ub anno domini M ° CCCCII° , in die beatorum martirum Viti et Modesti (Junii 15). Nos proconsules et [con]sules ciuitatis Noue Caland publice cognoscimus, quod Johannes Wokert posuit suo . . . . ero domum

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suam cum omnibus rebus in domo existentibus et ortum caulium et curiam [ma]ximam pro matrimonio, et pro defectu posuit Hinricum Gronewolde. Et hec est summa [X]XX marcas Vincon.

(Getilgt.)



I. Pag. 2. e.       1402.       Nr. 7.

[S]ub anno domini M ° CCCCII°, in die beatorum martirum Viti et Modesti (Junii 15). Nos proconsules [et] consules ciuitatis Noue Caland publice cognoscimus, quod Ludolphus Struve posuit pueris [su]is domum suam et curiam suam, [sicud modo est] vel si melier erit, et omnes suas res, quas [habet] et que res sue mulieri sunt, et ortum caulium, iacens inter Nicolaum Darscowen [et] Lulawen. Summa est decem marcas Lubicen ex parte matrimonii.

(Getilgt.)



I. Pag. 3. a.       1414.       Nr. 8.

Anno domini M ° CCCC° XIIII° nos consules ciuitatis Noue Calant protestamur , quod Claus Jurien posuit consolatu (!) huius ciuitatis hec pr . . . . . infrascripta pro XXV marcis vinc., primo IIII virgas retro Rossowes borne penes agrum Wulues; item agrum dictum bouen. va . . . . . .; item I ortum granicium s. = situm? retro castrum penes ortum Hartich Peynen: et ipse cum heredibus stat pro omni defectu.

(Getilgt.)



I. Pag. 3. b.       1414.       Nr. 9.

Anno natiuitatis eiusdem. Wy borghermester vnde ratlude to deme Nyen Kalande betughen, dat Marquard Scroder, v[nze] medeborgher, heft vor vns ghewezet mit zineme wyue Katherinen vnde erer en heft deme [anderen] vorlaten alle ghu e t, alzo vele alze ze beyde hebben, vnde dar anders nemande up to zakende edder manende, dat were ok we e lk erer en storue ersten.


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I. Pag. 3. c.       1414.       Nr. 10.

Jakob Smyd ex parte plebani.

Anno natiuitatis eiusdem. Wy borghermester vnde radmanne tu deme Nyen Calande, nyge vnde olt, bekennen apenbare in desser scry[fft] vser stad buke, dat vor vs in deme sittenden stule des rades is ghewezet Jacob Smyt, vser stad medeborgher vn[de] heft bekant apenbare, wo vse kerchere her Johan Mycowe em hebbe ghedaen vnde nogafteghen rede auertelle[t] hundert marc wendescher penninghe, dar vore heft he myt synen eruen myd willen vnde myd wolbedachtem mode v . . . vorbenomeden kercheren vnde allen synen nakomelinghen der kerken to deme Nyen Calande ghezettet synen acker, de h[ira] screuen steyt to eme vnghehinderen brukelken pande: also zos morghen neghest zunte Jurien vnde endet uppe den ste[ e n]n berch; dar tu vor morghen, de twe gaet van deme Lelkendorper weghe in dat heydal tuschen Claus Vitzemanne vnde [Hartich] Peynen., de anderen twe morghen ligghen bouen deme berksole tusschen Kopperne vnde Hans Gherwen. Hir vore sca[l Jacob] Smyt edder zine eruen tu willen vnde tu danke sunder hulperede vnde sunder were gheuen vnde bereden deme [kerk]heren tu deme Nyen-Calande tu allen sunte Micheles daghen teyn mark gheldes tu rente an penninghen, de in deme [lan]de to Wenden ghenghe vnde gheue zint. Dessen, acker scal Jacob Smit edder zine eruen entfrigen van aller anspra[ke] vnde scolen ene nicht tweygen, nicht vorbuten, nicht vorgheuen, nicht vorsetten, nicht vorkopen, ok nicht en . . . neghen, sunder de kerchere vorbenomet zy to vcren bewaret an den vorescreuen teyn mark gheldes. Desse vaken no[meden] teyn mark gheldes mach de kerchere panden edder panden taten sunder hynder, sunder were vnde sunder bro[ke] van Jacob Smede edder van zinen eruen vte deme eren edder van deme eren, wer se dat hebben, wo vaken e[m des] behuf edder not is, vnde mit den panden syner penninghe ramen. Weret ouer dat Jacob Smyt edder zine eruen wo[lden wedder] lozen dessen vorscreuen acker, so scolen se tuzegghen deme kercheren tu zunte Johannes daghe tu myddensomer, v[nde be]reden em denne tu deme neghesten sunte Mertens daghe vnbeworen sunder hulperede beyde houetstul vnde [rente] an eneme summen, so scal denne de kerchere tu zik bidden den rad tu deme

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Nygen Calande vnd kopen edder [ut]maken andere teyn mark gheldes, dar he vnde syne nakomehnghe der kerken ane vorwaret zint.

Getilgt.



I. Pag. 3. d.       1414.       Nr. 11.

Anno natiuitatis eiusdem nos consules Noue Calant protestamur, quod Heyne Luchter posuit honorabilibus viris fratribus conuiuii dicti calant: primo I frustum V [virg.] III iugerum, incipiens via virida et terminatur super Salmer schede, penes agrum plebani; item V virg. retro Gartbruk, habens I iuger, pe[nes] Hinricum Stolten; item III virg. agri habens I iuger [incepiens] a Gartbruk et terminatur super agrum vicarie domini Johannis Wend; item V virg. incipiens [a] Sconenkampe et terminatur super Scorrentiner mur penes agrum Beghelen, habentes II iugera. Prenominatum agrum posuit prefatis viris pro X . . marcis vinc., et si defectus fuerit, Heyne Luchter cum suis heredibus adimplebit.

Nicht getilgt.



I. Pag. 3. e.       1414.       Nr. 12.

Anno natiuitatis eiusdem. Nos consules in libro nostro protestamur, quod Heyle relicta Jagowen posuit suis pueris agrum inf[rascriptum] pro centum marcis slauicalibus: primo vnum frustum agri quinque virgarum infra agrum Hinrici Stolten, et vicarie s. to der vro[missen] penes Hasselbusch vel XXIX marcas, quas tenetur Claus Jurien: Hartich Peyne, Claus Darscowe, Jacob Sm[yt] promiserunt; item vnam peciam inter Grote Arnde et Hermen Cummer[owe] supra montem Medesin; item IIII virg. a via Lel[ekendorpe] transiens super Langhe Mur inter Grote Arnde et Loppine; item V virg. infra agrum Hartich Peynen et Heyne Lu[chter] . . . . . a fossa super agrum Grote Arndes; item ortum caulium penes Ratmanner dike; et ipsa Heyle prescripta stat pro def[ectu], et cuilibet eius filie scilicet Tzofken et Tzyyken debet dare vnam sistam cum attinenciis, sicud decet, et cuilibet I houetpol et VI cu[ssinas].

Vielfach durchstrichen.



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I. Pag. 3. f.       1414.       Nr. 13.

Anno domini M ° CCCC° XIIII. Nos consules huius ciuitatis protestamur in libro nostro, quod Peghelowesche coram nobis dedit viro eius scilicet Curd Beckere omnia bona eius post mortem suam, si vir eius scilicet Curd Becker diucius viueret, quam [Pe]ghelowesche predicta. Presentibus Claus Radelof, proconsule, Arnd Vischer, Hartich Peyne, consules, Hinr[ik] Vischer, Cla . . ., Hartich Tzymmen, ciues. Sie eodem modo Curd Beker dedit econuerse sue vxori predicte omnia bona ipsius . . . . . post obitum suum, exceptis X marcis, quas debet habere soror predicti Curdes scilicet Tilseke. Presentibus viris fide [dignis].

Nicht getilgt.



I. Pag. 3. g.       (1414.)       Nr. 14.

Wy borghermestere vnde ratmanne tu dem Nyen Calande, de nu synt vnde tukamen moghen, bo[kennen] vnde betughen, dat Peter Swetzin vnde Claus Bomgarde nemen enen willekoreden dach vore [vns] alzo vmme den hof af yen zit Lalen haue myt der tubehoringhe, de Swetzyne hadde. Vnde des daghes nam Bomgarde war vor desseme vorscreuen rade, vnde Peter Swetzin quam [oc] vore, alzo ze wyllekoret hadden. Do let zik Claus Bomgarde leddich vnde los d . . . .

Mit der vorstehenden Eintragung von derselben Hand und Dinte geschrieben.
Nicht getilgt.



I. Pag. 3. h.       1417.       Nr. 15.

Anno domini M ° CCCC° XVII°. Wy borghermestere vnde raedlude wy bekennen, dat Reymer Troster heft vor vns gheweset [vnde] ghezettet Bomgarden kynderen I stucke ackers, dat dar licht by deme Rossower brůke, d(e) s . . . . . vor V mar. vinc.

Nicht getilgt.



I. Pag. 3. i.       (1417.)       Nr. 16.

Bertold Grunewolt ys schuldich Bomgarden kynderen X mark vincon., dar heft vor ghelouet Hin-

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rik Grvnewolt vnde Hermen Gremelow, de hebben beyde louet myt euer sameden hant.

Nicht getilgt.



I. Pag. 3. k.       (1417.)       Nr. 17.

Clawes Blydenaghel ys schuldich Bomgarden kynderen V mark vincon., dar heft vor ghelouet Hermen Gremelow.

Nicht getilgt.

Die drei letzten Eintragungen dieser Pag. 3 sind unten auf den Rand der dritten Seite mit derselben Hand und Dinte geschrieben, mit welcher die beiden letzten Eintragungen vom Jahre 1417 auf Pag. 4 geschrieben sind, also ohne Zweifel Fortsetzungen zu den letztern. Der untere leere Rand ist auf den übrigen Seiten auch gerade so breit, als auf Pag. 3 diese nachträglichen Eintragungen Platz einnehmen.



I. Pag. 4. a.       1414.       Nr. 18.

[Wy] Claus Radelof, borghermester tu deme Nyen Calande, Claus Viczeman, Merten Dreger, Arnd Visscher, Hartich Peyne, [R]esse, ratmanne dar[sul]ues, bekennen vnde betughen mit vsen nakomelinghen vses rades der vorbenomeden stad, dat vor vs is ghewezet vppe [vse]m rathuse her Claus Kerkdorp, en vicarius an vser kerken tu zunte Jodocus alter, vnde heft ghedan hundert wende[sche] mark penninghe, de tu ziner vicarie hort, Tideke Wulue, dar he vnde zine eruen dem vorscreuen hern Clawese [Ke]rkdorpe edder zinen nabezitteren der vicarie alle iar in sunte Micheles daghe X mark rente vore gheuen schal [sun]der afslach an dem houetstule, penninghe de ghenghe vnde gheue zin to Rostok edder to dem Sunde. Vor desse [vor]screuen hundert mark vnde de X mark rente heft he zettet de vorbenomede Titke Wulf mit zinen [eruen] te eme brukli[ke]n pande XVI morghen ackers, de hir na screuen stan, her Nicolaus Kerkdorpe vnde zinen na[ko]nelingen, alzo vor [dem]e molendore up desse zit der Zaghers brugghe ene V rude van II morghen vnde gheit van deme heldal up [den] hasselbuschesort, dar licht Claus Darscow neghest uppe desse zit, tusschen deme vromissen acker vnde Darscow. [Item] II morghen van dem heldal vp dat scuttenland auer den Lelkendorper wech. Item I iart I 1/2 morghen

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van deme [hel]dal up de C ulken eke. Vortme er buten den Malchinschen dore vp deme bemanne I vif rude tusschen Herlo[fe] . . ude vnde Ghiselere. Item V rude neghest Ghiselere vor deme teghelkampe vp dat gartbruk. Item by deme . . . . . . . . . weghe I 1/2 morghen (!) de calkkule. Item VII 1/2 rude van VI morghen vnde gheit ouer dat rughe mur up dat hoghe . . . . Vnde ik Titke vorbenomet mit minen eruen schal vnde wil nenegherlei wi e s desse vorscreuen acker vorkopen [edder] van der vicarie bringken, zunder her Claus Kerkdorp vnde zine nakomelinghe hebhen de vorbenomeden C mark mit der [rente] tu voren. Were ok dat ik Titke Wulf edder mine eruen deme vorbenomeden her Claus edder zinen nakome[ling]hen de vorbenomeden X mark an zunte Micheles daghe nicht en gheue, zo schal ik Titke vnde wil mit mynen eruen de [vor]screuen hundert mark mit der rente bereden her Claus Kerkdorpe edder zynen nakomehnghen an zunte Gallen [dagh]e. Were ok dat ik Titke Wulf mit minen eruen de vorbenomeden C mark mit der rente up zunte Gallen [daghe] nicht en beredde mit penninghen, also vorscreuen is, zo schal de vorbenomede acker her Claus Kerkdorp vorbenomet edder [ziner] nakomelinghe kofte kop weren. Vnde desse XVI morghen ackers vorscreuen bekenne wy ratlude vorbenomet [dat] ze anders nemande pande stan up vsem boke. Were ok dat Titke vorbenomet edder zine eruen den acker [vor]screuen wedder lozen wolde, zo schal he tuzegghen an den vor hilghen daghen tu paschen vnde gheuen tu deme [zun]te Mertens daghe denne vt den houetstol mit der rente, X mark vnde C penninghe, alzo vorscreuen stan, zo schal [de] vicarius denne de penninghe legghen mit witschop des perneres vnde des rades, dat de vicari[e] dar [ane] bewaret zy. Weret ok dat Titke Wulf vorbenomet storue zunder eruen, zo mach desse vorbenomede rat de . . . . . lozen vor X mark vnde hundert, alzo vorscreuen is. Were ok dat Titke Wulf edder zine eruen tuzeden . . . eghen, alzo hir vorscreuen steyt, vnde denne to zunte Mertens daghe de vorscreuen X mark vnde hundert [her] Claus Kerkdorpe edder zinen nabezitteren der vicarie nicht beredde mit penninghen, alze vor screuen [is], zo schal de vorscreuen acker tu her Claus Kerkdorpes vicarie vnde zyner nakomelinghe kofte ko e p [wese]n. Vnde ik Titke Wulf mit mynen eruen sta her Claus Kerkdorpe vor borst vnde vor brake. Screuen na

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[godes] bort ve e rteyn hundert an deme verteinden iare, des mydweke na zunte Michele (Oct. 3). Vnde desser schrifft [heft] her Claus Kerkdorp enen bezeghelden bref vnder vnser stat inghezeghel.

Nicht getilgt.



I. Pag. 4. b.       1414.       Nr. 19.

- borghermester vnde ratmanne bekennen, dat Bomgarden kinderen is en stucke ackers ghe[settet] vor . . mark . vinc., vnde licht by deme g[hart]bruke V mark ghaff . . . Reimer Troster . . . . . . . . . . . . . . . Blidenaghel.

Nicht getilgt.



I. Pag. 4. c.       1415.       Nr. 20.

[Anno] domini M ° CCCC XV. Nos consules huius ciuitatis publice protestamur, quod Mathias Burowe posuit nobis hec . . . . . . a infrascripta pro XXV marcis Vincon: primo vnum frustum IIII virgarum retro Rossower [bruk]e penes agrum . . . . lues; item agrum dictum bonenwinkel; item vnum ortum gran . . . . . retro castrum [penes] ortum Hertich Peynen, et ipse cum heredibus stat pro defectu et debet dare suos redditus ipso die [Simonis].

Getilgt.



I. Pag. 4. d.       1415.       Nr. 21.
(Drei Zeilen sind ausradirt; dann folgt eine Zeile):

Item Peter Smyt [habet] in] dictis sortibus VIII marcas, pro quibus Hermen Luchter et Hermen Cummerowe coniunta manu

Getilgt.



I. Pag. 4. e.       1417.       Nr. 22.

[Anno] domini M ° CCCC° XVII. Nes consules huius ciuitatis protestamur in profes to Marcelli. Jacob Smyt fuit obligatus [R]adolpho de Kaland presbitero viginti quinque markarum Sundencium denario-

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rum, quas soluet in duobus annis, [in presenti] an[no] in festo Martini soluet XII 1/2 markas Sundenses, in anno futuro in eodem festo totidem. Pro istis [viginti] quinque ponit eidem domino Radolpho de Kaland IIII or iugera, que iacent supra berksael prope [agrum] viccariarum. Presentibus Hermen Krugher, Bartold Grvnewold, Hinric Stolte. Et easdem viginti marcas [et quin]que soluet in Rostoch. Casu si non fecerit, erit syn brukelke pant.

Getilgt.



I. Pag. 4. f.       1417.       Nr. 23.

[Anno] domini M ° CCCC XVII°. Nos consules et proconsules protestamur, dat Hermen Cummerow heft vor vns ghe[we]set vnde heft ghesettet domino Radolpho van deme Kalande enen hof extra valuam Malchin penes . . . . . . . . . . . . . . , den heft he em ghesettet vor IIII sunde mark minus II s. De suluen pennynghe [sc]hal he em butalen tho sunte Mertens daghe nu thokamende ys. Weret dat he des nicht [en de]de, so schal de hof her Radeleues brukelleke pant wesen. Scriptum in profesto Marcelli (Sept. 3).

Getilgt.



II. Pag. 1. a.       1447.       Nr. 24.

- hereditate suorum filiorum.
- sules ac consules presentis opidi publice prote - -
- nora infrascripta orphanis suis pro h - - - - -
- ilibus scilicet cista, lectum et cussina et cum a - -
- rustum agri X virgarum latitudinem et - - - -
- lawes Smid pro heredibus stabit pro omni def -

Nicht getilgt.



II. Pag. 1. b.       (1447.)       Nr. 25.

- x parte filii sui. - ules ac consules publice protestamur, quod Eggherd Smyd - -
- pro quibus posuit pignora mfrascripta: primo Sy -

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- Clawes Blanken et ipse cum heredibus stabil pro omni def- - -

Nicht getilgt.



II. Pag. 1. c.        (1447.)       Nr. 26.

- ad vicariam domini Freder[ici] Varnhold. - aland publice recognoscimus in presenti pagina, quod quida - - - - - - - - - - - -
- ligatum domino Frederico Varnhold, nostre vicario [ecclesie], present - - - - - - - - -
- dabit annuales pactus in festo Martini vn - - -
- primo vnum frustum agri continens I iuger agri tr-
- terminatur super agrum Heynen Luchters, iacens intra hoppen - - - - -- - - - - - -
- m Medezin incipiens [in via] Lelkendorp et terminatur super - - - - - - - - - - - -
- glummen. Et ipse Clawes Werneke cum suis heredib
- prescriptum agrum hec . . . . . . . . bit domino Frederico in festo Johannis - - - - - - - - - - -

Getilgt.



II. Pag. 1. d.        (1447.)       Nr. 27.

- ke ex parte plebani.
- et consules pubhce recognoscimus, quod noster conciuis scilicet - - - - - - - - - - - - -
- obligatus plebano, qui pro tempore fuerit, XXV marc.
- hel dabit plebano, qui pro tempore fuerit, vnum tollen - - - - - - - - - - - - - - -
- um frustum agri . . . . . . . . . . . . . . . . . incipiens v - -
- cono Luchter et Clawes Westualen, Et cum redi
- summam cum pactibus in festo Martini - - - -

Getilgt.



II. Pag. 1. e.        (1447.)       Nr. 28.

- ex parte filiorum suorum.
- es ac consules opidi. Publice protestatur in presenti pa
- posuit pignora infraschripta orphanis su - - -
- van II morgen van deme Warsower w - - - -
- ued et Hans van deme Kalant et domum su -

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- marcis Lubicen., IIII lectos et XII cuss - - - -
- quiruntur ad desponsandas virgines. Et ipse ha

Getilgt.



II. Pag. 1. f.        (1447.)       Nr. 29.

- [H]ans Strutcz ec parte domini Reynoldi Cre - - - - - - - - - - - - - - -
- consules ac consules presentis opidi publice prote -
- roter consulum tenetur domino Reynoldo Cre -
- auletum circa sanctam crucem intra pleban -
- alis totoseggende [vnde] Mertini vttog - - - - -
- t pro omni defectu. - - - - - - - - --

Nicht getilgt.



II. Pag. 2. a.       1447.       Nr. 30.

- Hans Strues ex parte d - - - - - -
- M ° CCCC° XLVII°. Nos proconsules ac consules - -
- [Ha]ns Strutcz, noster confrater consulum, tenetur domino - - - - - - - - - - - - - -
- uit certa pingnora, frustum agri - - - - - -
- am claustralem intra Claus Cre - - - - -
- et G[er]ades Warsow intra agrum di - - - -
- ntur Berndt Varscowen et Mo - - - - -
-sch intra Rosenowen et Emeke - - - - -
- domino, Hermanno Clensadel in festo - - -
- m in feste Mertini. Et Hans Strutcz - - - -

Nicht getilgt.



II. Pag. 2. b.       1448.       Nr. 31.

Ad altare sancti- - - - - - - - -
Anno domini M ° CCCC° XLVIII sequenti - - -
- ublice in consistorio coram consulatu tateb - - -
- [a]ltare sancti Jodoci X mrc. Lub. pro quibus -
- abit vicario, qui pro tempere fuerit, [II] mrc. Lub. -
- [f]rustum agri duorum iugerum V virgarum ten - -
- liter pratum intra Hinricum Loppin et ag - -
- r en Block vltra pontem Zaghers a vi - - -
- edes, et idem Wentorp cum heredibus s - - -

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- torp wit reemere agrum pretactum, habet - - -
- Johannis Baptiste et soluere summam capitalem c -

Getilgt.



II. Pag. 2. c.       1448.       Nr. 32.

Ex parte Nicolai Ju - - - - - - -
- M ° CCCC° XLVIII in die sancte Barbare virg. (Dec. 4).
- cognouit, se esse obligatum domino Hinri - - -
- soribus fratrum kalendarum in Malchim X -
- Nicolaus Jurgen et sui heredes omni tempore -
- essoribus III mr. vinc., pro quibus idem - - -
- - gneris I iuger agri versus Berks - - - - - -
- et Haleken et I frustum agri v - - - - - -
- schowen et continet I 1/2 iugera. Et - - - - -
- Jurgen Et si Nicolaus Jurgen - - - - -
- predictis prouisoribus in profesto Johannis - - -
- capitalem cum reditibus.

Getilgt.



II. Pag. 2. d.        (1448.)       Nr. 33.

- en Winbeke ad vicariam beate virginis extra - - - - - - - - - - -
- . . . . Hermannus Winbeke tenetur ad - - -
- extra muros X mr. vinconens. pro - - - - -
- . . . . dahit vicario, qui tunc pro tempere fuerit, -
- heredibus wlt reemere agrum postscriptum - - -
- Johannis Baptiste in . . proximo sancti Martini - -

Nicht getilgt.



II. Pag. 2. e.        (1448.)       Nr. 34.

- . . . . . . . pignora posuit vnum frustum agri incipiens -
- lapidem in . . . . Merten Darscowen et Coppellowen - - - - - - - - - - - - - -
- dibus pro omni defectu.

Getilgt.


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Register.

A. Geistliche Stiftungen.

Pfarrkirche 1414.   Nr. 10.
1447. Nr. 27.
1447. Nr. 29.
Frühmessen =Vikarei 1414. Nr. 12. 18.
S. Jodocus=Altar=Vikarei 1414. Nr. 18.
1448. Nr. 31.
Vikarei des Vikars Job. Wend  1414. Nr. 11.
S. Georg = Hospital 1400. Nr. 3.
1414. Nr. 10.
Heil. Kreuz 1447. Nr. 29.
Marien=Vikarei vor der Stadt  1448. Nr. 33.
Kaland zu Neu=Kalen 1414. Nr. 11.
Kaland zu Malchin   1448.  Nr.  32. 

B. Geistliche Personen.

Johann Mycow, Pfarrer, 1414. Nr. 10.
Heinrich Baumann, Priester ? ("dominus")    1402.   Nr.  5. 
Wosterade, Priester? ("dominus") 1402. Nr. 5.
Johann Wend, Vikar, 1414. Nr. 11.
Claus v. Kardorf, Vikar, 1414. Nr. 18.
Radolf v. Kalant, Priester, 1417. Nr. 22. 23.
Friedrich Varnholt, Vikar, 1447. Nr. 26.

C. Rathmänner.

Burgemeister Rathmänner
Henning Egel 1399.   Nr.   2. Hermann Pampow   1399.   Nr. 2.
1400. Nr. 3. 1400. Nr. 3.
Hans Bomgarden  1399. Nr. 2. Nicolaus Radelef  1399. Nr. 2.
1400. Nr. 3. 1400. Nr. 3.
Nicolaus Radelef   1414. Nr. 13. Marquard Witte 1399. Nr. 2.
1414. Nr. 18.   1400. Nr. 3.
Arnd Vischer 1414. Nr.   13.
1414.  Nr. 18.
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Hartwig Peine 1414. Nr. 13.
1414. Nr. 18.
                                             Claus Vizemann    1414.    Nr.    18.
Martin Dreiher 1414. Nr. 18.
Resse 1414. Nr. 18.

D. Personen=Register.

Arnd, grote   1414.   Nr.   12.
Bast, Johann. 1402. Nr. 5.
Baumann, Heinrich. 1402. Nr. 5.
Becker ("Pistoris"), Heinrich. 1402. Nr. 5.
      Curd. 1414. Nr. 13.
Tilseke, dessen Schwester. 1414. Nr. 13.
Begel. 1414. Nr. 11.
Blank, Claus. 1447. Nr. 25.
Blidenaghel. 1414. Nr. 19.
Bomgarden, Hans, Burgemeister. 1399. Nr. 2.
     Burgemeister. 1400. Nr. 3.
     Kinder. 1414. Nr. 19.
1417. Nr. 15.
1417. Nr. 16.
1417. Nr. 17.
      Claus. 1414. Nr. 14.
Burow, Mathias. 1415. Nr. 20.
Clensadel, Herman. 1447. Nr. 30.
Coppelow. 1448. Nr. 34.
Cre(mer), Reinold ("dominus"). 1447. Nr. 29.
1447. Nr. 30.
Cummerow, Herman. 1414. Nr. 12.
1415. Nr. 21.
1417. Nr. 23.
Darscow, Nicolaus. 1402. Nr. 7.
1414. Nr. 12.
1414. Nr. 18.
     Martin. 1448. Nr. 34.
Dreger siehe Dreiher.
Dreiher ("Tornator", "Dreger"), Martin. 1402. Nr. 5.
     Rathmann.   1414.  Nr.  18.

NB. Der Name "Dreger" (Nr. 18) wird Nr. 5 lateinisch durch "Tornator" (= Dreher) übersetzt, was in dem jetzigen Plattdeutschen "Dreiher" ausgesprochen wird.

Egel, Henning, Burgemeister.      1399.   Nr.   2.
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Egel, Burgemeister. 1400.   Nr.   3.
1402. Nr. 5.
Gerwen, Hans. 1414. Nr. 10.
Giseler. 1399. Nr. 2.
1414. Nr. 18.
Gremelow, Herman. 1417. Nr. 16.
1417. Nr. 17.
Gronewold, Heinrich. 1402. Nr. 6.
1417. Nr. 16.
     Barthold. 1417. Nr. 22.
Herlof. 1414. Nr. 18.
Jagow, Henning. 1402. Nr. 5.
1414. Nr. 12.
      Heyle, dessen Wittwe. 1414. Nr. 12.
     Tzoffe deren Tochter. 1414. Nr. 12.
     Tzyke deren Tochter. 1414. Nr. 12.
Jürien (Jürgen), Claus. 1414 Nr. 8.
1414. Nr. 12.
     Nicolaus. 1448. Nr. 32.
K. siehe auch C.
v. Kalant, Radolf, Priester. 1417. Nr. 22.
von dem Kalant, Hans. 1447. Nr. 28.
(v.) Kardorf, Claus, Vicar an S. Jodocus Altar  1414. Nr. 18.
Koppern. 1414. Nr. 10.
Kröger, Bernhard. 1401. Nr. 4.
     Herman 1417. Nr. 22.
Lale, Albrecht (?) 1399. Nr. 1. 2. 
Lale, Hinrik. 1399. Nr. 1.
Lale. 1414. Nr. 14.
Lewezow, Heinrich. 1402. Nr. 5.
Lewezow, Günther. 1402. Nr. 5.
Loppin. 1414. Nr. 12.
     Heinrich. 1448. Nr. 31.
Luchter, Heine 1412. Nr. 12.
1414. Nr. 11.
     Herman. 1415. Nr. 21.
     Heine. 1447. Nr. 26.
N. N. 1447. Nr. 27.
Lulow. 1402. Nr. 7.
Pampow, Hermann, (Rathmann). 1399. Nr. 2.
     Rathmann. 1400. Nr. 3.
1402.  Nr.  5.
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Pegelowesche. 1414.   Nr.   13.
Peine, Margarethe. 1400. Nr. 3.
Peine, Hartwig. 1400. Nr. 3.
1414. Nr. 8.
1414. Nr. 10.
1414. Nr. 12.
     Burgemeister. 1414. Nr. 13.
     Rathmann. 1414. Nr. 18.
1415. Nr. 20.
Peine, Nicolaus. 1402. Nr. 5.
Pistoris (Becker's), siehe Becker. 
Radelef, Nicolaus, (Rathmann).    1399. Nr.  2.
     Rathmann. 1400. Nr. 3.
1402. Nr. 5.
     Burgemeister. 1414. Nr. 13.
     Burgemeister. 1414. Nr. 18.
(R)esse, Rathmann. 1414. Nr. 18.
Rosenow. 1447. Nr. 30.
Schmid, Jacob. 1414. Nr. 10.
1414. Nr. 12.
1417. Nr. 22.
     Peter. 1415. Nr. 21.
     Nicolaus. 1447. Nr. 24.
     Eggerd. 1447. Nr. 25.
Schoknecht, Elisabeth. 1402. Nr. 5.
Schröder, Marquard. 1414. Nr. 9.
     Katharine, seine Frau. 1414. Nr. 9.
Schwetzin, Peter. 1414. Nr. 14.
Symen, Hartig. 1414. Nr. 13.
Soltmann, Marquard. 1400. Nr. 3.
     Margarethe, dessen Wittwe. 1400. Nr. 3.
Stolte, Heinrich. 1414. Nr. 11.
1414. Nr. 12.
1417. Nr. 22.
Struke. 1401. Nr. 4.
Struve, Ludolf. 1402. Nr. 7.
Struz, Hans. 1447. Nr. 29.
1447. Nr. 30.
Tornator, siehe Dreiher.
Troster, Reimer. 1414. Nr. 19.
1417. Nr. 15.
Varenholt, Friedrich, Vikar. 1447. Nr. 26.
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Vischer, Arnd, Rathmann. 1414. Nr.   13.
     Rathmann. 1414. Nr. 18.
     Heinrich. 1414. Nr. 13.
Vizemann, Nicolaus. 1401. Nr. 4.
1402. Nr. 5.
1414. Nr. 10.
     Kinder. 1401. Nr. 4.
     Claus, Rathmann. 1414. Nr. 18.
Warscow, Bernd. 1447. Nr. 30.
Warsow, Gerd. 1447. Nr. 30.
Wend, Johann, Vicarius. 1414. Nr. 11.
Wentorp. 1448.  Nr. 31.
Werneke, Claus. 1447. Nr.  26. 
Westfal, Claus. 1447. Nr. 27.
Winbeke, Her(mann). 1448. Nr. 33.
Witte, Marquard, (Rathmann).    1399.   Nr. 2.
     Rathmann. 1400. Nr. 3.
Wokert, Johann. 1402. Nr. 6.
Wosterade, dommus. 1402. Nr. 5.
Wulf. 1414. Nr. 8.
     Thideke. 1414. Nr. 18.

E. Orts=Register

mit erläuternden Ortsforschungen von dem Burgemeister Mau zu Neu=Kalen 1867.


Berksol. Nr. 10. 22. 32.

Noch jetzt vorhanden im Lelkendorfer Schlage.

Blomensol. Nr. 4.

Noch jetzt vorhanden im Salemer Schlage.

Bonenwinkel. Nr. 20.

Jetzt unbekannt.

Brook s. Bruk vid. Ukerbruk,

Gartbruk.

Burg, ("castrum"). Nr. 8. 20.

Die Stelle der alten Burg, spätem Amtssitzes, ist jetzt theils mit Häusern bebauet, theils zu Gärten benutzt. Für die Burgstelle ist der Name verschwunden, aber die dahin führende Straße wird noch die Burgstraße oder Amtsstraße genannt.

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Cutke Eke. Nr. 18.

Jetzt Küteiche.

Frühmessen Acker. Nr. 12.

Nr. 18.

Gartbruk. Nr. 11. 18. 19.

Ist unter diesem Namen noch vorhanden: ein sumpfiges Gehölz, nahe bei der Stadt.

S. Georg. Nr. 3. 10.

Grüner Weg ("Virida Via"). Nr. 4. 11.

Ist noch vorhanden.

Hasselbusch. Nr. 12.

Hasselbusches Ort. Nr. 18.

Diese Benennung ist jetzt nicht mehr bekannt. Auf der Karte von 1727 kommt der Name "Hasselhörn" vor. Diese Fläche ist jetzt Weideland.

Heidal. Nr. 10.

Der Name ist noch jetzt üblich.

Heldal Nr. 4. 18.

Eine Gegend beim "Heidal" wird auch jetzt noch "auf der Helle" genannt.

Homan. Nr. 18.

Noch jetzt im Gebrauch.

Insel ("Insula"). Nr. 5.

Dicht vor dem Mühlenthor. Der Name ist nicht mehr üblich.

Kalkkule. Nr. 18.

Noch jetzt üblich.

Kleiner Sol ("Parvum Sol"). Nr. 4.

Nicht mehr bekannt.

H. Kreuz. Nr. 29.

Noch jetzt: "Auf dem Kreuz".

Lange Moor. Nr. 12.

Ein langes Moor auf einer Stelle in der Grenze zwischen Schönkamp und der Stadtfeldmark, jetzt "Duviksol" genannt. Der Name "Langes Moor" ist jetzt nicht mehr üblich.

Lelkendorfer Weg ("via Lellekendorp"). Nr. 2. 4. 5. 10. 12. 18. 16.

Noch jetzt üblich.

Malchinsches Thor. Nr. 18. 23.

Vor einigen Jahren abgebrochen.

Medesin Berg ("mons Medesyn, Medezin") Nr. 2. 12. 26.

(Am Lelkendorfer Wege). Ist jetzt ganz unbekannt.

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Mühlenthor. Nr. 18.

Vor einigen Jahren abgebrochen.

Parvum Sol, vid.: Kleiner Sol.

Radeland. Nr. 5.

Noch jetzt üblich.

Ruge Moor. Nr. 18.

Noch jetzt üblich. ("Rauhes Moor".)

Pilae ("Apud Pilas"). 1400. Nr. 3.

Unbekannt.

Ratmanner Dik. Nr. 12.

Noch jetzt üblich.

Rossowes born. Nr. 8.

Rossower bruk. Nr. 15. 20.

Jetzt "Rossow-Werder" genannt, in der Pferdekoppel.

Sagers ("Zaghers") Brücke. Nr. 18. 31.

Noch jetzt üblich.

Salemer Berg ("mons Zalim"). 1400. Nr. 3.

Jetzt Mühlenberg.

Salemer Scheide. Nr. 11.

Schönenkamp ("Sconenkamp"). Nr 3. 11.

Diese Ackerfläche, welche auf der Feldkarte von 1727 noch durch "Schönenkamp" bezeichnet wird, ist später an das Amt Neu=Kalen abgetreten und zu dem neu angelegten Hofe Schönenkamp gelegt worden. Vgl. Schorrentiner Moor.

Schorrentinerr Moor. Nr. 11.

Ist nicht mehr auf der Stadtfeldmark vorhanden. In frühern Zeiten hat Schorrentin aus einem fürstlichen und einem adeligen Meierhofe bestanden. Aus dem ersten und den von der Stadt Neu=Kalen eingetauschten Ackerstücken ist 1757-58 der Hof Schönenkamp gebildet. Vgl. Schönenkamp.

Schorrentinsche Scheide. 1402. Nr. 5.

Schüttenland. Nr. 18.

Noch jetzt in Gebrauch.

Sol. Vide Blomen Sol.

Parvum Sol.
Berk Sol.

Steenberg. Nr. 10.

Jetzt unbekannt.

Ukerbruk. Nr. 2.

Noch heute gebräuchlich.

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Vicarien-Acker. Nr. 22.

Virida Via, siehe Grüner Weg.

Warsower W[eg]. Nr. 48.

Noch jetzt üblich.

Zagers Brücke, vid. Sagers Brücke.

Ziegelkamp ("theghelkamp"). Nr. 18.

Noch jetzt üblich.

Vignette
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II.

Norddeutsche Jesuitenberichte

aus dem Jahre 1762.

Das Archiv der Schlesw. Holst. Lauenb. Gesellschaft für vaterländische Geschichte Bd. XVIII, Dritte Folge, Bd. VII, enthält folgende urkundliche Nachrichten, "mitgetheilt vom Geheimrath Dr. Bluhme in Bonn", welche wegen ihrer Merkwürdigkeit für Meklenburg hier im Auszuge wieder mitgetheilt werden.

Norddeutsche Jesuitenberichte aus dem Jahre 1762.

Die Handschrift, welcher die nachfolgenden Berichte entnommen sind, führt die folgende Aufschrift:

Annuae.

Ut primum ad ahquod Collegium, seu Domum allatae fuerint, in Triclinio legantur, et perlectae statim ad locum proximum infra scriptum mittantur, Superiores quoque notent, quo die Annuae advenerint, et sint ad alium locum transmissae. Ita habet Ordinatio probata a pluribus Provincialibus.

Pro parte cis- Rhenanâ

          Treviris mittuntur

Confluentiam
Bonnam advenerunt 25ta Julii. 14ta Augusti transmissae Coloniam.

Coloniam      missae Monasterium Eiffliae 22. 9bris.

Monasterium Eiffliae
Marcodurum [Düren]
Aquisgranum

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Juliacum
Novesium [Neuß] advenerunt 14. Februarii, Novesio missae Coloniam 14. Martii Sigenam
Hadamariam
Inde ad P. Procuratorem

Provinciae.

[Mit dem 14. März 1764 schließen die Notizen über die Weitersendungen. Man sieht also nicht, ob das Buch nach Siegen und Hadamar, auf dem rechten Rheinufer, gelangt ist.

Daß diese Jahresberichte, aus denen nur das für das nördlichste Deutschland Erhebliche ausgezogen worden ist, einer längeren Reihe von Berichten angehören, ergiebt sich sehr deutlich aus den häufigen Beziehungen auf den Bericht des vorhergehenden Jahres.

Sie umfassen, jedesmal in alphabetischer Reihenfolge:

1) Achtzehn Jesuitencollegien und zwei Prüfungshäuser (domus probationis); nämlich die Collegien zu Aachen, Bonn, Büren, Cöln, Coblenz, Coesfeld, Düsseldorf, Emmerich, die domus Geistana tertiae probationis (in der Nähe von Warendorp?), Hildesheim Düren (Marcodurum), Münstereifel, Münster, Neuß, Osnabrück, Paderborn, Siegen, Trier, und eine domus primae probationis, wahrscheinlich in Trier.

2) Sieben Jesuitenresidenzen, nämlich Essen, Falkenhagen, St. Goar, Hadamar, Jülich, Meppen, Xanten.

3) Acht und zwanzig Jesuitenmissionen, nämlich zu Anholt, Arnsberg, Bentheim, Bremen (mit Einschluß von Oldenburg), für die Eiffel, Elberfeld, Emden, Fridericia, Friedrichsstadt, Glückstadt, Copenhagen, Haltern, Hamburg=Altona, Hildesheim (Diöcese), Honnef, Horstmar, Jülich=Berg, Lübeck, Nassau, Paderborn=Rittberg, Ravenstein, Recklinghausen, Schüttorp, Solingen, Schwerin, Trier, Warendorp (zwei Berichte), und die katechetische Mission zu Warne.

Das Verhältniß dieser Jesuitenmissionen zur Propaganda ist erst neuerdings durch Mejer's gründliches Werk über die letztere klarer geworden. 1 ) Wir wissen, daß die Propaganda zwar grundsätzlich ihre eigenen Missionen lieber


1) Mejer, die Propaganda, ihre Provinzen und ihr Recht. Th. I. 1852. S. 290-292.
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an Weltpriester, als an Ordensgeistliche übertrug, und daß so namentlich den selbstständigen von ihr unabhängigen Missionen der geistliche Orden entgegen war, aber im nördlichen Deutschland war sie theils durch den Mangel anderer Kräfte, theils durch die sog. Ferdinandische Stiftung aus dem Jahre 1682, durch welche der Unterhalt von zehn Jesuitenmissionaren im nördlichen Deutschland, in Dänemark und Norwegen gesichert war 2 ), auf diese Hülfe angewiesen. Es gab ursprünglich nur fünf solcher Ferdinandischer Missionen von je zwei Jesuiten, doch scheint nach unseren Jahresberichten eine größere Anzahl Fernandischer Missionen bestanden zu haben. In Warne bestand eine katechetische Mission als Stiftung eines Herrn von Aschenberg. Von Seiten der Propaganda ward die Oberaufsicht über diese Missionen durch das norddeutsche apostolische Vicariat geübt 3 ).

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Annuae
Missionis Glückstadiensis, 1762.

Sacerdotes duo, iidem, qui anno superiori catholico gregi per Holsatiam disperse, praefuerunt, integra plerumque usi ualetudine. Quamuis enim eorum alter in Ducatu Megapolitano ad transfugam ultimo supplicio afficiendum de nocte auocatus, euerso curru, in terram excussus scapulas, brachium dextrum pectusque adeo grauiter contuderit, ut uix respirare . . . posset, dexteritate tamen chirurgorum castrensium - curatus fuit . . . Adfuit is per integrum fere annum copiis Danicis bis, in Januario scilicet et Februario, et deinde in Novembri et Decembri, iussus fuit suppeditato gratis curru et hospitio, singulos inuisere. Itaque Schleswici, Flensburgi, Sonderburgi, Norburgi, Apenradae, Haderslebii, Tonderenae, Husemii, Catholicis Sacramenta administrauit; in ciuitatum curiis, ubi sacellum Catholici non habent, sacra nostra peragere, etiam cum cantu sohtus; Rendsburgi, ubi 2000 Catholici circiter hybernarunt, diutissime commoratus. . . . Memoratas Copias, praeterlapsa aestate in Ducatum Megapolitanum eductas, idem Sacerdos subsecutus fuit.


2) Mejer, Th. II, S. 314-323. Der Stifter war Ferdinand von Fürstenberg, Fürstbischof von Münster und Paderborn, † 1683.
3) Mejer, Th. II, S. 289. 294. 295. 319.
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Ubique in urbibus in nosocomiis, sub tentoriis, licuit Missionario sacra peragere . . . etiam mortis reos disponere, et ad supplicii locum comitari. Inter reliquos etiam 4 Catholici ex castris profugae laqueo uitam finiuerunt . . .║ Missionariorum alter dum operatur foris, alter domi feriatus non fuit . . . frequenter ad aegros in et extra urbem, cis et frans Albim et non semel [per] pedes ad plura miliaria excurrit.

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Annuae
Missionis Suerinensis 1762.

Nach ausführlicher Schilderung der Kriegsleiden, bei denen Alles aus Schwerin geflüchtet sei, deren unerwartetes Ende durch den Tod Peters III. von Rußland herbeigeführt worden, heißt es:

Ex praesentissimo ne ad Lutherum transirent periculo, sex minimum ouiculas errantes eripuimus. His annumerandi ueniunt adulti complures, quos cum in ignorantia iam tum pene consenuissent, opera nostra et labore, paruulorum instar primis iterum fidei rudimentis, aliisque scitu necessariis imbutos, utut antea uacillauerunt, denuo confirmauimus. In fide controuersiis hoc anno etiam plures, iudicio maturiores, ita erudiuimus, ut publica scientiae sacrae specimina per dies festos non sine summo parentum praesentium gaudio, omniumque admiratione in sacello dederint: quo factum confidimus, ut quod alias multoties contigisse indolemus, plures a fide non ita facile deinceps denciant . . . Curam in eo quoque non exiguam posuimus, ut seminariolum nostrum, quod ab aliquot annis belli turbinibus aliisque casibus iam pene collapsum fuerat, lecta iuuentute denuo renoresceret: idque tandem opera nostra effecimus, ut conuictores modo numero 11 numeremus: hos inter duo ex illustriore Marchionum prosapia: duo item loco minime obscuro prognati, Baro unus, nobilis alter cuiusdam hic in Megapoli 1 ) multorum bonorum Domini acatholici filius, ex matre catholica oriundus ║. Excursiones ad in-


1) Der reich begüterte Meklenburgische Edelmannssohn ist nach der Zeit (1762) wahrscheinlich der geisteskranke Erhard Hahn auf Kuchelmiß, 1710, † 1760, (Sohn des Geheimen=Raths Ludwig Staats Hahn,) welcher um 1733 zu Rom katholisch ward. Vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts Hahn, Bd. IV, 1856, S. 225. Der Uebertritt Erhard Hahn's war wahrscheinlich durch den zu seiner Zeit viel besprochenen Uebertritt des hoch gestellten Geheimen Raths Christian Friedrich Hahn auf Basedow, geb. 1624, † 1701, vorbereitet, welcher um 1680 durch die Jesuiten zur katholischen Kirche übergeleitet ward. Ungefähr um dieselbe Zeit waren auch des Geheimen=Raths Brüder Joachim Christoph und Kuno Paris, auf Ramelow und Pleetz, und des Letztern Sohn Wedege Christian katholisch geworden. Vgl. Lisch a. a. O. Bd. III, 1855, S. 328, 338, 372, 384.   D. Red.
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firmos hoc anno iterum tam frequentes fuere, ut uterque Missionariorum eodem etiam tempore domo abesse debuerit. Labori huic extra urbem non parum augmenti dedit exercitus Danici sub initium catholico sacerdote plane destituti praesentia. (Es wird nun von 100 Desertirten binnen 8 Tagen erzählt). - -

praeter cetera nouam eamque 10 librarum campanam atrium uersus appendimus . . . ac ne priuilegio, quod habere tacite uidemur, obex poneretur, tempori inseruiendum rati, turbido fugae communis . . . tempore rem totam instituimus: gaudemus singulari illo beneficio ad praestitutum horae signum sacra nostra a nobis posse inchoari.

Dann werden als Geber von Geschenken gerühmt:

1. Illustris Domicella de Müllern 2 ), die bei ihrem Eintritt in den Benedictinerorden 100 Thlr. geschenkt habe. 2. Ein westfälischer Kaufmann Jo. Sünder, mit einem Legat von 100 Rthlr. 3. R. P. Ignatius Jägerhuber, Seminarii nordici S. S. Trium Regum ad Danubium Regens, der nach mehreren Gaben während der letzten zwei Jahre, jetzt wieder hundert Kaisergulden geschenkt habe. Die ganze Familia der Meklenburger Mission sei jetzt auf 17 capita gestiegen.

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2) Das Fräulein von Müllern ist wahrscheinlich eine Enkelin des Pächters Christian Friedrich Müllern. Dieser, früher ein Leibeigner in dem Hahnschen Gute Drölitz, ward Kammerdiener des Geheimen=Raths Christian Friedrich Hahn auf Basedow (Vgl. Note 1) und trat mit seinem Herrn zur katholischen Kirche über. Vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts Hahn, Bd. III, 1855, S. 356. Nach seines Herrn Tode ward er Pächter der Hahnschen Güter Panstorf und Drölitz. Mit seinem Sohne Johann Cornelius Müllern, welcher zuerst schwedischer Amtmann auf Pöl, dann meklenburgischer Geheimer=Kammerrath war und 1742 geadelt ward, starb die Familie früh aus.   D. Red.
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III.

Ueber den Tempel in Parchim

oder das Tempelhaus mit Zubehörungen, welches sich vom Jahre 1503 bis in das 18. Jahrhundert verfolgen läßt, ist in den Jahrb. XXIX, S. 10 flgd. nach den Quellen ausführlich gehandelt. Es ist in den neuesten Zeiten noch eine alte Schriftstelle entdeckt, welche den "Tempel" erwähnt, leider jedoch ohne nähere Bezeichnungen. In einem Registratur=Buche der Provisoren der Marienkirche zu Parchim von 1482-1723 heißt es zum Jahre 1516:

"Item Bekenne wy Hinrik Ronekendorp vnde Laurentz Schulte, vorstendere des gadeshuses vnser leuen frowen, dat wy hebben boret vnde entfangen XXV mr. midt der pacht, dede stunden in deme temple, dar anne wy Titke Kluteschen quiteren midt dessen iegenwardigen scriften. Actum in die puerorum (20 Dec.) anno domiui MDXVI."

G. C. F. Lisch.

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IV.

Zur

Genealogie der Grafen von Dannenberg.

Vom

Archivassistenten E. Saß

in Schwerin.


U nter denjenigen Vasallen, welche Heinrich der Löwe zum Schutz der neu eroberten und colonisirten Slavenländer einsetzte und die sein Sturz als unabhängige Dynasten hinterließ, haben die Grafen von Dannenberg sich von je her einer besonderen Beachtung zu erfreuen gehabt.

Der Grund ist leicht einzusehen: ihr Gebiet lag auf einer Stelle, wo drei große Territorien der spätern Zeit, Lüneburg, Brandenburg und Meklenburg zusammenstießen; sobald das Interesse an Specialgeschichte erwachte, mußte die Wißbegierde durch Persönlichkeiten gereizt werden, die an der Entwickelung des betreffenden Gebiets Theil nahmen, deren Schwerpunkt aber immer außerhalb der Gränzen zu liegen schien.

Wie auch sonst im Hannoverschen zuerst der Sinn für diese Forschungen. geweckt wurde, so gehen die frühsten Erörterungen über unsern Gegenstand auf Historiker dieses Landes zurück. Pfeffinger 1 ) citirt als den ersten, der ihm seine specielle Aufmerksamkeit zuwandte, den als Rechtshistoriker bekannten Helmstädtischen Professor Leyser. Er hat leider versäumt, die nähern Nachweise über die angezogene


1) Historie des Braunschweig=Lüneburgischen Landes II, 359.
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Abhandlung zu geben 1 ), und so war es bereits für Lentz, der zunächst nach Pfeffinger um die Geschichte unsers Geschlechts sich verdient machte 2 ) nicht möglich, dieselbe zu ermitteln.

Hatte Pfeffinger neben einigen Altmärkischen besonders Urkunden über die Besitzungen im Lüneburgischen publicirt, so faßte Lentz einestheils alles bisher bekannt gewordene Material zusammen, und ergänzte ferner den Apparat durch Mittheilung weiterer Diplome über die Güter der Mark. Es folgte ihm darin Gercken 3 ), so daß nur noch weniges Neue aus Riedels Cod. diplom. Brandenb. sich entnehmen ließ, was nicht schon anderweitig bekannt gewesen wäre.

Von dritter Seite endlich hat Rudloff in seinem Codex diplomaticus historiae Megapolitanae den größten Theil der hierher gehörigen Urkunden aus dem Schweriner Archiv publicirt und in einer vorausgeschickten Abhandlung den ganzen Gegenstand zusammenhangend erläutert.

Doch findet sich in dem Meklenburgischen Urkundenbuch noch manches neue Material, und auch in den umfänglichen Sammlungen, welche von hannoverscher Seite her neuerdings edirt worden sind, trifft man auf eine Menge vorher unbekannter Documente.

Endlich bin ich durch die Freundlichkeit des Herrn Archivrath Dr. Janicke, Vorstand des Königl. Staats=Archivs zu Hannover, in Stand gesetzt, sieben bisher ungedruckte Urkunden aus den dortigen Beständen zu benutzen, die im Anhang vollständig mitgetheilt sind. Indem ich hierdurch dem genannten Herrn meinen verbindlichsten Dank abgestattet haben will, schließe ich daran die Bemerkung, daß vermöge dieser gütigen Unterstützung das Material als einigermaßen vollständig betrachtet werden darf.

Wie wichtige Aufschlüsse gerade dieser Zuwachs über manche früher dunkle Punkte giebt, wird das Weitere zeigen.

Zu gleichem Danke für einzelne Mittheilungen bin ich dem Königl. Staats=Archiv zu Magdeburg, dem Geh. Staats=Archiv zu Berlin, sowie der Göttinger Universitäts=Bibliothek verpflichtet und wünschte demselben hierdurch Ausdruck zu geben.


1) a. a. O. S. 371.
2) Hannoversche Gelehrte Anzeigen 1753, Sp. 257 ff.
3) Die interessirenden Stellen sind bei Maneke, Beschreibungen der Städte, Aemter u. s. w. im Fürstenthum Lüneburg II, S. 97, Note e. genau aufgezählt, überhaupt kann, was die Quellenliteratur anlangt, nur auf diesen fleißigen Sammler verwiesen werden.
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Bei der Aufzählung derjenigen Hülfsmittel, welche nunmehr zum Zweck einer Revision früherer Bearbeitungen zu Gebote stehen, dürfen schließlich die Siegel nicht vergessen werden; oft sind sie zur Identificirung einer Persönlichkeit unentbehrlich.

Auf Grund solcher reichen Fülle von neuen Thatsachen ist es der Zweck dieser Untersuchung, die bisherigen Aufstellungen zu prüfen, zu ergänzen und in ein paar Fällen auch sie zu berichtigen. Wenn sie sich auf die genealogische Seite beschränken muß, so ist doch am Schluß eine Uebersicht des Familienbesitzes gegeben, um einen kleinen Schritt weiter auf dem von v. Hammerstein in seiner Abhandlung über die transalbinischen Besitzungen der Schweriner Grafen 1 ) so glücklich angebahnten Wege zu thun und auch von dieser Seite her eine Anschauung zu geben von der eigenthümlichen Politik, durch welche der große Sachsenherzog seine Vasallen an sich zu fesseln wußte.

Die früheren Bearbeitungen der uns speciell interessirenden Verhältnisse sind oben bereits namhaft gemacht worden; wir müssen noch einmal im Allgemeinen auf sie zurückkommen. Dieselben geben einige Nachrichten, welche sich nicht haben auf zuverlässige Quellen zurückführen lassen; um das Material zu erklären, müssen wir dieselben vorweg ausscheiden. Zunächst die Erzählung Pfeffingers 2 ) von dem Uebergang des Herzogthums Sachsen auf Bernhard von Anhalt. Dieselbe schließt sich vermittelst der Worte: "Nach dem Ableben dieses Henrici, Grafen von Dannenberg, ging es in dem Lande wunderlich zu" etc . - an die Urkunde von 1196 an 3 ), worin Graf Heinrich Zeuge bei der Abtretung des Ducatus Transalbinus von Seiten der Brandenburger Markgrafen an den Erzbischof von Magdeburg ist. Die Elemente der Zeitgeschichte sind demnach vollständig außer Acht gelassen, und dazu ist der Ausdruck im Weitern so unklar, daß man nicht mit Gewißheit sagen kann, ob überhaupt die Grafschaft Dannenberg gemeint sei. Daß Conrad wirklich ein Sohn Heinrichs sein soll, ist freilich aus dem Folgenden zu entnehmen: "Ein vorgegebener Bruder Conradi, Albertus" etc . Gegen die Glaubwürdigkeit der ganzen Geschichte hat bereits Lentz 4 ) den Umstand angeführt,


1) Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, Jahrgang 1857.
2) Br. L. Hist. II, 363.
3) = Riedel, Cod. dipl. Brand. III, 1, S. 3 und 4.
4) Hannoversche Gel. Anzeigen 1753, Sp. 263.
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daß 1 ) die citirte Stelle: Arnold Lub. V, 17 - gar nicht existirt. Seine fernere Bemerkung, daß überhaupt das Vorkommen eines Conrad für dieses Geschlecht unwahrscheinlich sei, indem in der Urkunde Heinrichs von Aschersleben von 1225 2 ) statt Cunradi de Tannenberg zu lesen sein würde Vulradi - läßt sich noch unterstützen durch Vergleichung einer Urkunde der Markgräfin Mechthild vom selben Jahre 3 ) (mit den Transsumtionsdocumenten sind beide schon bei Gercken 4 ) gedruckt), wo in der That Volradus comes de D. erscheint.

Damit wäre also auch das Bedenken Rudloffs (a. a. O. Sp. 19) erledigt), der einen Conrad nicht unterzubringen weiß.

Weit dunkler ist die Provenienz einer andern Nachricht Pfeffingers (a. a. O. S. 369) über die Gründung des Klosters Dambeck in der Altmark durch die Brüder Johannes und Conrad, Söhne Adolfs (I.). Merkwürdigerweise kommt die Erzählung noch einmal selbstständig vor und zwar in den Braunschweigischen Anzeigen von 1746, 80. Stück S. 1834. Da die Zeitschrift wenig zugänglich ist und die übrigen Daten noch unten zu benutzen sein werden, lasse ich den kurzen Aufsatz hier folgen, wie er mir aus der Göttinger Bibliothek gütigst in Abschrift mitgetheilt worden ist. Unter der Rubrik: "Wann die Grafen von Dannenberg ausgestorben", heißt es daselbst: "Ich will sowohl einige Supplemente zu dem, was Hoppenrodt im Stammbuch pag. 25 und andre von diesem Geschlecht haben, mittheilen, als auch den letzten dieser Edlen Herren andeuten. An. 1245 und 1255 wird gedacht dreier Brüder, Adolfen, Bernhards und Heinrichs, Grafen von Dannenberg. Heinrich hat zwo Töchter gehabt, Gerburg und Sophiam, welcher 1253 gedacht wird. An. 1254 ist das Closter Dambeck an der Ietze von einem Grafen von Dannenberg erbauet, und hat derselbe drey Töchter hineingegeben, Alheid, Kunegund und Odam, welche nach einander Aebtissinnen worden. Die letzte, nämlich Oda, ist anfänglich an Heinrich von der Schulenburg, saecularem Praepositum Dambeecensem, verheyrathet gewesen, und hat nach dessen Tode, da sie Aebtissin worden, solches von ihrem Vater angefangene Closter


1) Nach der damaligen Bangertschen Zählung, siehe die Tabelle Mon. Germ. XXI, pag. VI.
2) Riedel I, 6, S. 399.
3) Daselbst S. 399.
4) Fragm. March. I, 69 und III, 37.
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völlig zur Perfektion gebracht. Sie ist An. 1267 Todes verfahren. Henricus a Danneberg hat gelebt 1232 ff. In Chron. Slav. L. 6, cap. 17 kommt noch Henricus Comes Dannebergensis vor. Von der Zerstörung des Raubschlosses Danneberg unter Kayser Carolo IV. giebt Adam Thraciger in Chron. Hamburg das 1378te, Hoppenrodt aber das 1375te Jahr an. Der letzte dieses Geschlechts ist gewesen Nicolaus Graf von Danneberg, wie beim Henniges in geneal. p. 119 mit mehreren zu sehen."

Besonders der Zusatz der Jahreszahl (Lentz a. a. O. Sp. 271 giebt nach Enzelt 1224) und die Namensformen der Töchter lassen annehmen, daß der Einsender - wer er war, vermag ich nicht einmal zu vermuthen, - sowie Lentzens Gewährsmänner ihre Kenntniß anders woher schöpften als Pfeffinger, und ehe wir diese Quelle ermittelt haben, können wir über die Sache nicht urteilen. Nur so viel läßt sich schon jetzt sagen, daß die Namen der angeblichen Dannenberger durchaus nicht zu dem passen, was wir sonst aus glaubwürdigen Zeugnissen über das Geschlecht wissen, - daß demnach irgend eine Verwechselung dahinterstecken muß. Bereits Lentz (a. a. O. Sp. 271) hat die Unmöglichkeit einer derartigen Generationsreihe - daß nämlich eine verwittwete Enkelin Adolfs I. sollte bereits 1267 gestorben sein (vgl. die Stammtafel), - ausführlich nachgewiesen.

Die Geschichte des Aussterbens dieses Hauses hat sich diesmal noch nicht klar stellen lassen; wir gehen deshalb über die romanhafte Schilderung Pfeffingers (a. a. O. S. 370. 371) kurz hinweg - die oben mitgetheilte Stelle aus den Braunschw. Anz., sowie Lentz führt wenigstens die Gewährsmänner an -, und wenden uns zu den diplomatisch besser beglaubten Persönlichkeiten.

Um von einer urkundlich vollkommen gesicherten Basis auszugehen, beginnen wir mit derjenigen Generation, welche sich in zwei Linien als die Nachkommenschaft der Gebrüder Bernhard und Adolf von Dannenberg darstellt. Rudloff 1 ) hat ihre verwandschaftlichen Verhältnisse folgendermaßen construirt:

Genealogie nach Rudloff

1) Cod. diplom. Einleitung Sp. 43, 44.
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Die urkundlichen Belege sind zu klar, als daß ein wesentlicher Irrthum möglich wäre. Die ältere, von Bernhard abstammende Linie ist nur noch in ihrem Bestande zu ergänzen.

1264 führt nämlich Graf Bernhard 1 ) außerdem einen fünften Sohn Namens Guncellinus auf, und als Zeuge ist genannt Dominus Johannes gener noster. Es ist dies ohne Frage ein Gans von Putlitz; wir werden ihn bezw. seinen Sohn unten in nahen Beziehungen zu unserm Geschlecht finden. Es wäre damit die Existenz einer 1264 bereits vermählten Tochter constatirt.

Gunzel erscheint als der vorletzte Sohn, zwischen Bernhard (II.) und Nicolaus und kommt nicht weiter vor. Denn die Hoffnung, ihn noch 1279 wiederzufinden, hat sich bei näherer Erkundigung als trügerisch erwiesen. Unter diesem Jahre steht nämlich bei Riedel 2 eine Urkunde, deren Anfang lautet: A. et G. et Ni. d. gr. comites de Dannenbergh etc. Das Original befindet sich jetzt im Königl. Geh. Staats=Archiv zu Berlin, - nach einer freundlichen Mittheilung daher liest dasselbe vielmehr: A. et B. et Ni. etc. d. h. Adolf, Bernhard und Nicolaus. Gunzel mag noch vor dem Vater gestorben sein, da bereits 1267 (Anhang No. 2) die Brüder seiner nicht mehr gedenken, jener aber 1266 (Mekl. Urk.=Buch II, 1089) noch am Leben war.

Was jedoch die Aufstellung Rudloffs hinsichtlich der jüngeren Linie, der Nachkommenschaft Adolfs anlangt, so wären zunächst nicht eine, sondern drei Töchter aufzuführen gewesen. Denn in der einzigen Urkunde, aus der wir von ihnen wissen, - derjenigen, welche ihr Vater Graf Adolf 1266 über ihre Verlobung mit dem jungen Grafen Helmold von Schwerin an den Vater des letztern ausstellte: Mekl. Urk.=Buch II. No. 1089 - heißt es: si mori contigerit dictam filiam nostram ante carnalem copulam subsequutam, secundam aut terciam filiam nostram comitis filius ducet in uxorein, etc. Es liegt in der Natur der Sache, daß ihre wirkliche Existenz vorausgesetzt werden muß. Man hat darin jedoch nichts weiter als eine Ungenauigkeit in Entwerfung der Stammtafel zu sehen, da Rudloff bei


1) Riedel, Cod. diplom. Brand. I, 6, S. 17.
2) a. a. O. I, 16, pag. 406, nach Gercken Diplom. II, 172.
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Analyse der Urkunde - a. a. O. Sp. 24, 25, - auch selbst von einer zweiten und dritten Schwester redet.

Auf einem wirklichen Mißverständniß hingegen beruht ein anderer Fehler. Rudloff führt nämlich auch als ältesten Sohn Adolfs einen Heinrich (IV.) auf, und diese Ansicht wird noch im Meklenburgischen Urk.=Buch 1 ) vertreten. Anlaß dazu hat die Urkunde vom 16. October 1273 - Mekl. Urk.=Buch II, 1298 - gegeben, vermöge deren die Grafen von Dannenberg Steinbeck und Dütschow an die Schweriner Grafen gegen Bekentin vertauschten. Erstere nennen sich folgendermaßen: Henricus d. gr. comes de Dannenberge, necnon Volradus, Fredericus et Bernardus fratres, filii comitis Adolfi de Dannenberge bone memorie. - - Bezieht man fratres und filii auf alle viere, so ist obige Aufstellung richtig; doch bedarf es wohl keiner weitern Ausführung, daß mit necnon eine Scheidung angedeutet und nur die letzten drei als die Söhne Adolfs genommen werden sollen. Etwas deutlicher ist die Fassung in dem Magdeburger Schiedsspruch vom 9. Juni 1269 - Mekl. Urk.=Buch II, 1166 -, wo es heißt: - pro comite Hinrico et suis fratribus et filiis quondam comitis Adolfi bone memorie de Dannenberch -. Diese hat denn auch Rudloff ganz richtig interpretirt 2 ) und sonst nur noch zwei Urkunden für diesen Heinrich IV. in Anspruch genommen, für deren eine sich das Gegentheil aus dem Siegel nachweisen läßt. Es ist nämlich von Lisch 3 ) darauf hingewiesen worden, daß die Brüder Bernhard und Adolf (die Aelteren) sich durch verschiedene Gestaltung des Wappens zu unterscheiden begannen, indem der Letztere einen Baum zu dem bisher üblichen Löwen fügte, nebenbei auch zur runden Stempelform überging 4 ); Bernhard dagegen behielt die alte Schildform bei, und ebenso seine Söhne, nur daß Bernhard (II.) zwei gegen einander aufsteigende Löwen führte, Nicolaus aber den Schild in die Rundung setzte, ohne jedoch den Baum aufzunehmen. Letzterer wollte vielleicht beide Modificationen vereinigen; denn 1289, wo er zuerst selbstständig zu siegeln scheint 5 )- sein Bruder Bernhard


1) Bd. II, No. 1301.
2) a. a. O. Sp. 27; vgl. 31.
3) Mekl. Jahrbücher XXI, 310.
4) Daß ein dritter Bruder Heinrich sich dem geistlichen Stande widmete und daher den Löwen vor der Tanne im Schild=Felde führte, (Isenhag. Urk.=Buch No. 11), wird unten zu erörtern sein.
5) Mekl. Urk.=Buch III, 2005.
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nennt ihn in der Urkunde vom selben Tage 1 ) noch domicellus; gleichwohl wird er schon in dem oben erwähnten Instrument von 1264 (Riedel I, 6, pag. 17) namentlich aufgeführt, - wird die jüngere Linie bereits ausgestorben sein.

Was die Siegel anlangt, welche die Mitglieder dieser letztern führen, so sind diejenigen Volrads und Friedrichs hinlänglich bekannt. Ersteres ist auf Meklenburgischem Gebiet freilich nur an unächten Ausfertigungen erhalten, nämlich den drei Grabower Urkunden von 1252, 1259 und 1285 2 ), doch ist die Platte des Siegels unverdächtig, d. h. es wird einmal ein Stempel in Gebrauch gewesen sein, von dem man unerlaubter Weise die Form nahm 3 ). Das beweist die Uebereinstimmung zwischen der in Rehtmeiers Braunschweig=Lüneburgischen Chronik 4 ) gegebenen Abbildung mit dem Holzschnitt im Mekl. Urk.=Buch (zu No. 683, Bd. II), die sich bis auf das verschlungene NE mit Bogen am (heraldisch) rechten Seitenrande erstreckt. Es kann wohl kein Zweifel sein, daß die Vorlage zu den Abbildungen bei Harenberg=Rehtmeier eben das Siegel abgab, welches an der im Anhang sub No. 5 abgedruckten Urkunde hängt 5 ). - Dieselbe ist zwar undatirt, während in den genannten Werken die Zahl 1271 beigesetzt ist; doch liegt es zu sehr auf der Hand, daß die Zeitbestimmung nach der correspondirenden Urkunde gemacht wurde, die bei Pfeffinger (Br. Lün. Historie II, 366) publicirt ist. Dieser letztern entspricht wieder das bei Harenberg und Rehtmeier, ebenfalls zu 1271 abgebildete Siegel Bernhards (II.) mit den beiden Löwen, und endlich das dritte (ad annum 1267) gehört zu dem im Anhange sub No. 3 6 ) mitgetheilten Diplom.


1) Mekl. Urk.=Buch III, 2004.
2) Mekl. Urk.=Buch II, 683, 834, Bd. III, 1795. - Ein Bruchstück eines unverdächtigen Exemplars ist zu Bd. II, No. 1289 abgebildet, s. unten.
3) S. Mekl. Urk.=Buch I. Einl. pag. XL. Einiges Nähere unten bei den Eldenaer Urkunden.
4) Bd. I, pag. 506 - dieser wie die übrigen drei Stiche sind identisch mit Harenberg, Chron. Gandersh., pag. 1394. Einige Abstimmigkeiten muß man natürlich auf Rechnung der Zeit setzen, daß z. B. die 6 oder 8 Tannenzapfen fehlen, oder die Buchstaben - MITIS VOL - etwas verschoben sind.
5) Eben dies wird die "nach v. Hodenbergs Mittheilung im Königl. Staats=Archive zu Hannover" (Jahrbücher XXI, 312) befindliche Original=Urkunde, - auch die in der Einleitung zum Mekl. Urk.= Buch I, pag. XL erwähnte Orig.=Urk. von 1260 sein.
6) Weniger wahrscheinlich zu No. 4, weil diese nicht datirt ist.
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Das Siegel Volrads (III.) wäre somit doch in einem Falle als authentisch erwiesen; gegen die beiden Abdrücke, welche von demjenigen Friedrichs vorhanden sind 1 ), lassen sich zwar auch verschiedene Bedenken erheben, doch wird hier ebenso gut auf die Existenz eines ächten Stempels sich schließen lassen.

Von dem dritten Bruder Bernhard (III.) ist kein Siegel bekannt geworden. In der bereits erwähnten Abhandlung Meklenb. Jahrb. XXI, pag. 312 ist freilich ein solches vermuthet worden, und zwar in dem Siegelfragment, welches an jener Urkunde über Dütschow, Steinbeck und Bekentin vom Jahre 1273 2 ) hängt. Dieselbe ist ursprünglich mit zwei Siegeln versehen gewesen; das erste wird dasjenige Heinrichs gewesen sein, es ist völlig verloren. An zweiter Stelle hängt nun das beregte Bruchstück, das nicht einmal entscheiden läßt, ob das Ganze rund oder schildförmig war. Aber man erkennt das Oberstück eines Löwen, der nach rechts hin gegen einen Baum aufsteigt, und der Stil des letztern ist so characteristisch, daß eine Vergleichung mit der Bd. II, No. 683, freilich nach einer verdächtigen Ausfertigung, gegebenen vollständigeren Abbildung keinen Zweifel über die Identität läßt (vgl. die Legende des Siegels zu Anh. No. 5). Wenn im Gegensatz dazu es in der erwähnten Abhandlung (Mekl. Jahrb. XXI, pag. 312) heißt: "- ein gemeinschaftliches Siegel, - - welches - doch wohl Bernhard III. angehört, da es von den übrigen gräflichen Siegeln verschieden ist, - -" so läßt sich dies Bedenken durch eine annehmbare Erklärung beseitigen. Der Herr Verfasser konnte nur die Rehtmeiersche Abbildung vergleichen, und auf dieser fehlten freilich die characteristischen symmetrisch an beiden Seiten des Stammes geordneten Tannenzapfen.

Wäre das erste Siegel dieser Urkunde erhalten, so ließe sich daraus - wir kommen jetzt auf die beiden Heinriche zurück - jedenfalls ein directer Beweis gegen Rudloff führen, ebenso gut wie bei der jetzt zu betrachtenden Verpfändungs=Urkunde über Marnitz von 1275 3 ) Den Inhaber dieser Herrschaft rechnet er nämlich zur jüngeren Linien 4 ), und der Nachbarschaft wegen vermuthet er ihn endlich in


1) Mekl. Urk.=Buch II, 845, III, 1770. - S. unten bei den Eldenaer Urkunden.
2) Mekl. Urk.=Buch II, 1298 - mit Abbildung.
3) Mekl. Urk.=Buch II, 1356.
4) Cod. dipl. Einleitung, Sp. 28, 29; vgl. die Stammtafel Sp. 43.
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dem Vertrag, in welchem Pribislaw das Land Parchim 1270 an Gunzel von Schwerin abtritt 1 ), als ersten Zeugen. Läßt sich erstere Annahme als unzutreffend nachweisen, so wäre demnach auch die letztere erledigt. Glücklicherweise ist das Siegel an der Urkunde von 1275 zum größten Theil erhalten; dasselbe zeigt einen rechts aufsteigenden Löwen ohne Tanne. Setzen wir diese Thatsache in Verbindung mit der oben angeführten Bemerkung 2 ), daß die jüngere Linie stets eine Tanne führt, und zwar im runden Felde, so wird die für den Passus: Hinricus d. gr. comes de D. necnon Volradus, Fredericus et Bernardus fratres, filii comitis Adolfi de D. bone memorie - in der Urkunde von 1273 (Mekl. Urk.=Buch II, 1298) vorgeschlagene Interpretation keinem Bedenken mehr begegnen.

Die weitern Zeugnisse, welche von einem Grafen Heinrich um diese Zeit reden, sind wenigstens vollkommen damit vereinbar. Nach 1275 erscheint er überhaupt nicht mehr (d. h. als regierender Graf; wegen seines etwaigen Uebertritts in den geistlichen Stand siehe unten), doch wird auf ihn eine Notiz im Wismarschen Stadtbuche von eben diesem Jahre zu beziehen sein 3 ). Es heißt daselbst: V panni, quos comes Henricus de Graboywe dedit Lamberto de Cluce in debitis, probati fuerunt ualoris LV marcarum etc. Daß er hier den Titel nach einer Besitzung führt, die ihm gerade damals entzogen war 4 ), wird uns nicht veranlassen, ihn der jüngeren Linie zuzuzählen, in deren Hand sich derzeit allerdings Grabow befunden haben wird. Vielmehr entsprechen die schwierigen Verhältnisse, in denen er auch hier erscheint, ganz den Maßnahmen, zu welchen er sich sonst genöthigt sah.

In allen übrigen Fällen 5 ) wird er direct oder indirect als der ältern Linie angehörig bezeichnet. So in der Urkunde über die Verlobung Helmolds von Schwerin mit einer Tochter Adolfs von Dannenberg: nos (Adolf der ältere) et frater noster comes Bernardus et duo filii sui, comes


1) Mekl. Urk.=Buch II, 11811.
2) Siehe Jahrb. XXI, 310.
3) Mekl. Urk.=Buch II, 1364 - eingetragen vor dem 5. Juni.
4) Um Grabow wieder zu gewinnen, verpfändete er eben Marnitz, Mekl. Urk.=Buch II, 1356.
5) Abgesehen von seiner Anwesenheit bei der Ueberlassung von Parchim an die Schweriner Grafen (1270 - Mekl. Urk.=Buch II, 1180), wo wir nun mit Rudloff, aber im entgegengesetzten Sinne seine Eigenschaft als Grenzinteressent geltend machen können.
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Henricus et ormes Adolfus (der jüngere) de D. 1 ), und dem entsprechend 1265 2 ) Bernardus et Adolfus seniores, et Henricus et Adolphus juniores d. gr. comites de D. - Nach dem Tode ihres Vaters führen Heinrich und Adolf ein gemeinsames Siegel, wie es an den beiden Urkunden No. 2 und 3 im Anhang erscheint 3 ); bewiese nicht schon dies ihre Zusammengehörigkeit, so ergiebt sich solches auch noch aus dem Gegensatz, in welchem offenbar die erstere derselben die Mitglieder der jüngern Linie anführt 4 ); und in dem Instrument, welches als viertes zu dieser Gruppe gehört (Pfeffinger II, 366, vom Jahre 1271) nennt Bernhard (II.) ausdrücklich Heinrich, Adolf und Nicolaus seine Brüder.

An der Eldenaer Urkunde von 1270 5 ) hängt einestheils das gemeinsame Siegel, dann heißt es im Text: Adolfus (der jüngere) - accedente voluntate fratrum meorum Heinrici, Bernardi et Nicolai comitum. An der letzten Stelle, die in Betracht kommt, ist seine Zugehörigkeit zur älteren Linie wenigstens indirect aus zwei andern Urkunden evident nachzuweisen. Er wird in der zweiten der drei einander erläuternden Nummern 6 ) vom 9. December 1273 als Verbündeter Gunzels von Schwerin genannt (derselbe starb im Herbst 1274, Mekl. Urk.=Buch 1329); der Vertrag des letztern mit Adolf (II.) ist noch erhalten in No. 1301, demnach sind sie jedenfalls unter den heredes patrui nostri zu verstehen, von denen Graf Friedrich aus der jüngern Linie eine Störung in seinem Besitze besorgt. 7 )

Um nun die Summe zu ziehen, so giebt von allen Urkunden, in denen ein Heinrich vorkommt und die wir der Reihe nach durchmustert haben, keine einzige Anlaß, auch für die jüngere Linie ein Glied dieses Namens anzusetzen.


1) Mekl. Urk.=Buch II, 1089.
2) Daselbst II, 1054.
3) Was das Vorkommen desselben an den Eldenaer Diplomen von 1270 und 1291 (Mekl. Urk.=Buch II, 1195 und III, 2118) anlangt, so Wird davon unten zu handeln sein.
4) Nos Henricus et Adolfus - et ex parte filiorum patrui nostri pie memorie comitis Adolfi; Vgl. Anhang No. 5: Volradus, Friedericus ac Bernhardus fratres et comites de D. - patrueles nostri Heinricus, Adolfus, Bernhardus, Nicolaus etc. Wenn in No. 3 von patres die Rede ist, muß man dies natürlich im Sinne von "Vorfahren" nehmen.
5) Mekl. Urk.=Buch II, 1195; Vgl. unten.
6) Daselbst II, 1301-3; - die beiden letzteren nach dem Urk.=Buch der Stadt Lübek I, S. 319 ff.
7) Mekl. Urk.=Buch II, 1303.
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Rudloff nimmt, wie gesagt, außer der von 1273 nur die Marnitzer Verpfändungsurkunde 1 ) für ihn in Anspruch. Letztere bietet ein Gegenargument in der Form des angehängten Siegels; um jeden Einwurf gegen die für den zweideutigen Passus der erstern vorgeschlagene Deutung zu beseitigen, müssen wir einer sachlichen Schwierigkeit gedenken, die man zur Rettung des Rudloffschen Stammbaums etwa heranziehen möchte. Nach Ausweis besagter Urkunde standen die Grafen der jüngern Linie, Volrad, Friedrich und Bernhard am 16. October 1273 noch in den besten Beziehungen zu Heinrich, sowie zu den Schweriner Grafen; am 9. December sind Gunzel und H. de Dannenberg bereits mit Herzog Johann von Braunschweig und den Lübekern verfeindet 2 ) und auf Seite der letztern steht Friedrich von Dannenberg. Denn daß seine undatirte Urkunde (daselbst No. 1303) nicht sehr viel später gesetzt werden darf, ergiebt sich daraus, daß - jedenfalls in Folge unglücklichen Ausgangs dieser Fehde - Heinrich am 10. März 1275 bereits seines Schlosses Grabow verlustig gegangen war und Marnitz verpfänden mußtet 3 ); wenn Friedrich sagt: "quam diu in plenitudine potestatis sumus a parte heredum patrui nostri, sicut modo sumus", so war die angedeutete Befürchtung nach solchen Vorgängen nicht mehr nöthig. Gerade die angeführten Worte enthalten, wie mir scheint, eine Andeutung, auf welchem Wege jene Schwierigkeit zu heben sei. Friedrich erscheint nicht als bloß neutral, wozu er bei Differenzen der Lüneburger mit den Herzögen von Sachsen 4 ) durch die Belegenheit seiner Besitzungen hätte gezwungen sein können, sondern vielmehr werden Entzweiungen der beiden Danneberger Linien selbst, den, wenn auch nicht einzigen Anlaß zu dieser Fehde gegeben haben. Es ist ferner zu beachten, daß Helmold mit einer Schwester der Grafen jüngerer Linie verheirathet war 5 ); daß auch zwischen der ältern Linie und den Schwerinern verwandtschaftliche Bande existirten, geht daraus hervor, daß Heinrich von Marnitz sowohl wie sein Bruder Nicolaus den Grafen Helmold als consanguineus


1) Mekl. Urk.=Buch II, 1298, 1356.
2) Daselbst II, 1302.
3) Daselbst II, 1356.
4) Daselbst II, 1302.
5) Ueber die Vollziehung der 1206 (Mekl. Urk.=Buch II, 1089) verabredeten Ehe und deren Dauer, siehe Wigger, Jahrbücher XXXIV, S. 84.
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bezw. avunculus bezeichnen 1 ). Wenn diese doppelten Beziehungen, die bei dem Tauschvertrage über Bekentin etc . noch ungestört sind, innerhalb kaum zweier Monate vollständig außer Kraft treten konnten, so muß dies durch irgend ein Ereigniß innerhalb der Familie selbst veranlaßt sein, durch welches die Schweriner in den Fall kamen, ihre Interessen gegen einen Freund mit Hülfe des andern wahren zu müssen. Daß Helmold nicht auf die Seite seiner Schwäger trat, daß er selbst nach dem Tode 2 ) seines Vaters Gunzel - nach der wahrscheinlichsten Combination ist eine Schwester desselben die Gemahlin Bernhards I. von Dannenberg und somit Mutter der ältern Linie gewesen - die einzige Stütze Heinrichs von Marnitz blieb, beweist, daß er etwas sehr Bedeutendes gegen die Brüder seiner Gemahlin durchzusetzen gesucht hat. Vielleicht, daß der Tod der letztern um diese Zeit erfolgte 3 ) und um ihren Nachlaß (sie scheint kinderlos gewesen zu sein) sich Streit entspann, - oder daß gerade wegen Ausführung des Tauschvertrages, den man soeben betreffs der Brandenburgischen Lehen geschlossen hatte, Meinungsverschiedenheiten eintraten - so viel ist gewiß, daß der Ausbruch des Zwistes erst nach Vollziehung dieser Urkunde fallen kann. Und da ist es denn wohl erklärlich, daß Heinrich, der allem Anschein nach durch reine Abfindung mit seinen Brüdern 4 ) in den ausschließlichen Besitz des Allods Marnitz und der nächsten Lehen gelangt ist, zu einer Veräußerung der letztern den Consens seiner Vettern eingeholt hat.

Es liegt demnach auch hier nichts vor, was mit der Annahme nur eines Heinrich unvereinbar wäre. Wir können hinzufügen, daß in der einzigen Urkunde, welche jene drei notorisch der jüngern Linie angehörigen Grafen gemeinschaftlich ausstellen - Anhang No. 5 - auch nicht die geringste Spur sich findet, daß eine Verwechselung des namentlich angeführten Heinrich der ältern Linie mit irgend einem


1) Mekl. Urk.=Buch II, 1356, III, 2128; wegen No. 2464 und 2862, s. unten.
2) 23. October - 5. November 1274 - s. die Stammtafel bei Wigger a. a. O. S. 138.
3) S. Mekl. Urk.=Buch II, 1299.
4) Dieselben haben sich anfangs jedenfalls an der Fehde betheiligt, wie das erhaltene Schutz= und Trutzbündniß Adolfs II. mit dem Schweriner Grafen (Mekl. Urk.=Buch II, 1301) und die schon erwähnte Stelle in Friedrichs Schreiben an Lübek (daselbst No. 1303): a parte heredum patrui nostri - zeigt, aber sich anscheinend bald mit den Gegnern verglichen, während Heinrich den Kampf fortgesetzt haben wird.
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andern für möglich gehalten worden sei. Und da der Marnitzer, wie zur Genüge das Siegel lehrt, ganz außer Frage steht, eine Separatherrschaft, wie sie eben dieser gehabt zu haben scheint, sonst unter dem Besitz des Geschlechts nicht erscheint, so ist genau genommen schon die Nichterwähnung seines Consenses durch seine eventuellen Brüder, Grund genug, diesen Heinrich IV., als welcher er bisher figurirte, zu streichen. Auch dadurch empfiehlt sich die nun getroffene Anordnung, daß die althergebrachten Namen Heinrich und Volrad an die Spitze der beiden Reihen treten; wir dürfen behaupten, daß vor beiden kein älterer Bruder weggestorben ist.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei schon hier bemerkt, daß wenn, trotzdem in der Stammtafel, wie sie am Schluß aufgestellt ist, ein Heinrich IV. und sogar V. erscheint, die in den für frühere Generationen nothwendig gewordenen Einschiebungen daran schuld sind.

Der Zeugnisse für die drei Brüder jüngerer Linie sind so wenige, daß wir ihrer Geschichte nur noch ein paar Bemerkungen hinzuzusetzen brauchen. Wichtige Daten geben die vier zusammengehörigen Urkunden über den Zehnten zu Gellersen und Pattensen. Eine derselben war bisher erst publicirt 1 ), sie stellt sich dem Datum wie dem Inhalt nach später als Nr. 2 des Anhanges. Erstere enthält die Zustimmung Bernhards und Nicolaus (der anscheinend noch minderjährig ist) zu der in letzterer beurkundeten Veräußerung an das Kloster Scharnebeck. Die Verkäufer erwähnen ihre jüngern Brüder gar nicht, was insofern nicht auffällig ist, als das Geschäft immer nur ein vorläufiges sein konnte, so lange der Consens des Eigenthümers, nämlich der Verdener Kirche, nicht eingeholt war. Doch verbürgen sie sich dem Kloster bereits für "die Söhne ihres Oheims seligen Gedenkens, des Grafen Adolf" - dieser sowohl als auch ihr eigner Vater muß demnach zwischen dem 9. Juni 1266 2 ) und dem 29. September 1267 gestorben sein. Sie allein sind mündig und führen die Regierung gemeinschaftlich, wie dies schon in dem Siegel ausgedrückt ist; die Separatgerechtsame der jüngern Linie sind durch das Versprechen ausgeprägt, deren nachträgliche Genehmhaltung, nämlich bei eintretender Mündigkeit, gewährleisten zu wollen. Allzuweit von diesem Alter müssen sie nicht entfernt gewesen sein, da


1) Pfeffinger 1. 1. II, S. 366.
2) Mekl. Urk.=Buch II, 1089.
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Volrad zwischen 1271 und 73 - Anhang No. 5 - mündig wurde, und auch Friedrich 1273 auf 74 vermuthlich ein eignes Siegel führt 1 ). In enger Verbindung mit dieser Handlung steht die im Anhang sub No. 3 folgende Charte - die Notification an den Bischof, daß die erwähnten Hebungen ihm aufgelassen seien, - zu Gunsten wessen ist nicht gesagt. Es liegt in der Natur der Sache, daß sie gleichzeitig oder doch nicht lange nachher ausgefertigt sein wird, jedenfalls aber vor dem 4. Mai 1269. An diesem Tage starb nämlich Bischof Gerhard, an den sie gerichtet ist, - derselbe lebte noch am 29. April 1269 2 ), sein Todestag fällt zufolge Necrol. Verd. 3 ) auf das genannte Datum, und am 25. November 1269 heißt es 4 ): postquam episcopus in Verdensi ecclesia fuerit canonice confirmatus. - Sie fällt aber anscheinend auch früher als die folgende No. 4, die gleichfalls bei Lebzeiten Gerhards ausgestellt ist, und zwar aus dem Grunde, weil sie noch das gemeinsame Siegel Heinrichs und Adolfs II. trägt, während jene den Zehnten zu Hutzel betreffende, bereits mit seinem wie seines jungem Bruders Bernhard Separatstempel beglaubigt ist (vgl. die Note zu dieser Nummer). - Die Genehmigung des letztern ist, wie gesagt, schon bekannt aus dem Abdruck bei Pfeffinger a. a. O. 366, das zugehörige Siegel bei Harenberg und Rehtmeier abgebildet. Ob sie identisch ist mit der von Lentz 5 ) angeführten Urkunde "im Grotischen Archiv", weiß ich nicht zu entscheiden; jedenfalls hat er sich versehen, wenn er zum selben Jahre die bei Harenberg pag. 1696 abgedruckte citirt, dieselbe gehört vielmehr zu 1281.

Es ist sehr zu bedauern, daß dem Zustimmungs=Document der drei Brüder von der jüngeren Linie kein Datum zugesetzt ist. Bischof Gerhard wird als pie memorie bezeichnet, es fällt daher jedenfalls nach 1269 Mai 4; wahrscheinlich aber auch später als Bernhards Urkunde von 1271, obwohl es in dieser heißt: - resignationem, quam fratres nostri Hinricus et Adolfus - - et filii patrui nostri pie memorie comitis Adolfi (des ältern) fecerunt etc. Wären


1) Mekl. Urk.=Buch II, 1303 - es ist leider von der Urkunde abgerissen und verloren gegangen.
2) Verdener Geschichtsquellen II, No. 86, 87.
3) Pratje, Altes und Neues IX, 280.
4) Sudendorf I, No. 68 und 69 (= Mekl. Urk.=Buch No. 1171 A und B.). Gewöhnlich wird 1208 als sein Todesjahr angesetzt, auch von Mooyer; vgl. Hodenberg, Hoyer Urk.=Buch I, "Nachweise" No. 55.
5) Hann. Anz. 1753, Sp. 270.
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sie damals mündig gewesen, würde man ihre Namen wohl aufgenommen haben; nun wurden jene beiden älteren als in Vollmacht ihrer handelnd angesehen. Der einzige Abdruck der sonst von Volrads Siegel an unverdächtigen Documenten erhalten ist, gehört zum Jahre 1273, October 16 1 ) und in die Zeit vorher bis rückwärts 1271 möchte ich No. 5 des Anhangs setzen. In den weiter folgenden Zeitraum bis etwa Mitte 1275 gehört sie gewiß nicht, weil während der damaligen Entzweiung beider Linien - sie ist oben im Anschluß an Mekl. Urk.=Buch II, 1301-3 und 1356 näher besprochen worden - die eine sich nicht veranlaßt fühlen konnte, eine frühere Schenkung der andern zu bestätigen. Ohnedem erscheint Graf Helmold von Schwerin als Zeuge, der, wie wir oben sahen, mit den Söhnen Bernhards I. gegen die Aussteller gemeinschaftliche Sache gemacht hatte. - Ob sie nicht etwa später zu setzen ist, wage ich aus dem Grunde nicht zu entscheiden, weil der hier noch in der Reihe seiner Brüder erwähnte Graf Heinrich zwar als Territorialherr von jetzt ab verschwindet, aber, wie wir sehen werden, später als Geistlicher noch einmal auftaucht. Mit der Zeugenreihe ist nicht viel anzufangen: ein Dömitzer Bürger Vlotzer erscheint 1291 - Mekl. Urk.=Buch 2123 - Gerhard von Radekestorp 1280, 89, 98 - daselbst 1548, 2015, 2494 -; der Alvericus plebanus de Domenez wird identisch sein mit dem Caplan Bernhards (von der ältern Linie) 1288 - Anhang No. 6 2 ). - Es scheint demnach, als ob die Urkunde in der That später zu setzen wäre; doch ist es sehr unwahrscheinlich, daß erst etwa 20 Jahre nach seinem Beginn das Geschäft sollte zum vollen Abschluß gekommen sein.

Im weitern Verfolg der Geschichte dieser jüngern Linie finden wir uns in der schwierigen Lage, was Volrad und Friedrich betrifft, nur noch auf die verdächtigen Charten: des letztern über Grebs, Glaisin und Karenz für Eldena, und des erstern für die Stadt Grabow, beide von 1285 - Mekl. Urk.=Buch 1770, 1795 - angewiesen zu sein. Dieselben erfordern eine specielle Betrachtung, gemeinsam mit den übrigen dieser Qualität. Der Dritte, Bernhard (III.) ist anscheinend gar nicht weiter nachzuweisen. Zahlreiche Documente gehören Bernhard H. (von der ältern Linie) an, sie sind entweder durch sein Schildsiegel mit den zwei einander


1) Mekl. Urk.=Buch II, 1298, vgl. ob S. 41.
2) 1289 erscheint bereits ein Heinricus plebanus in Domelitz. - Mekl. Urk.=Buch 2004 und 2005.
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zugekehrten Löwen 1 ) kenntlich, oder die Gemeinschaft mit seinem Bruder Nicolaus verräth seine Herkunft. Da ich diese letzte Epoche noch nicht so vollständig in den Bereich der Untersuchung ziehen konnte, weil besonders für die auswärtigen Territorien die Siegelnotizen zu fehlen pflegen, so läßt sich nicht absehen, ob nicht die eine oder andere Nachricht sich schließlich doch noch wird auf Bernhard III. beziehen lassen.

Sonst sind die genealogischen Beziehungen der letzten Grafen ziemlich klar. Des vorigen gleichnamiger Vetter läßt sich zufolge Anhang No. 7 noch ein Jahr weiter nachweisen, als bisher bekannt war; nach Riedel's Cod. dipl. I, 25; S. 276 (aus dem Copiar des betreffenden Stiftes) wandte er dem H. Geist=Kloster zu Salzwedel 1292 Besitzungen in "Annendorpe" und "Lagendorpe" zu. Die Urkunde steht an der citirten Stelle unter 1392; im Text ist anderweitig fehlerhaft: MCCXXXXII gedruckt mit Auslassung eines L. Woher diese Mängel rühren, weiß ich nicht zu erklären; bei Lentz 2 ) ist das Datum vollkommen correct gegeben. - Als besonders beachtenswerth mag seine Bürgschaftsleistung bei Gelegenheit der Eheberedung zwischen Otto II. von Lüneburg und der Tochter Herzogs Ludwig von Baiern 1288 3 ) noch angeführt sein; er wie Graf Burchard von Wölpe scheint Otto nach Ingolstadt begleitet zu haben. Die Urkunde fällt auf den 24. April 1288; am 15. Januar befand er sich noch zu Hause, wie Anhang No. 6 lehrt. - Nachkommen von ihm sind nicht bekannt. Nicolaus 4 ) wurde der letzte seines Geschlechtes und veräußerte bekanntlich 1303 die Grafschaft südlich der Elbe gegen eine Leibrente an den Herzog von Lüneburg; die letzten Lebenszeichen von ihm sind aus den Jahren 1310 (April 12) und 1311 (Juni 21) 5 ). Der Voll=


1) Für diese Zusammengehörigkeit direct beweisende Angaben lagen bisher nicht vor; aus No. 4 des Anhangs ergiebt sich nun mit Gewißheit, daß Bernhard von der ältern Linie Inhaber jenes Siegels war.
2) Hann. Gel. Anz. 1753, Sp. 269.
3) Orig. Guelf. III, praef. 72-74.
4) Wenn Lentz (a. a. O. Sp. 272) auf Grund der Urkunde von 1297- Mekl. Urk.=Buch IV, 2464 - einen Nicolaus II. ansetzt, so ergiebt sich die Irrigkeit schon aus No. 2004 und 2005 ebendaselbst Bd. III, wo der domicellus dasselbe Siegel führt wie zu allen andern von einem Nicolaus ausgestellten Diplomen. Mit Recht hat ihm schon Rudloff widersprochen; was er jedoch zur Erklärung des domicellus sagt, ist eben so wenig zu billigen.
5) Sudendorf I, No. 127; Urk.=Buch der Stadt Lüneburg I, S. 156; Riegel I, 22, S. 20.
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ständigkeit halber ist noch die Urkunde von 1303 (St. Lüneb. I, pag. 144) zu erwähnen, deren Worte: "ob conditoris nostri amorem" ich auf seinen Vater beziehe. - Adolf II. muß vor 1290 verstorben sein; seine unmündigen Söhne erscheinen unter der Curatel ihres Oheims Nicolaus und des Johann Gans von Puttlitz 1 ). Der letztere kann nicht mehr Bernhards I. Tochtermann, d. h. Nicolaus' Schwager gewesen sein 2 ), da dieser um 1275 starb 3 )., sondern dessen gleichnamiger Sohn. Als Sohn Adolfs II. erscheint 1306 4 ) Volrad, unter dem daselbst erwähnten patruus ist sein Oheim Nicolaus zu verstehen, und der frater bone memorie wird jener Johannes sein, welcher 1305 und im Herbst 1303 mit ihm und Nicolaus, 1303 Frühling mit diesem allein erscheint 5 ). Johannes muß wohl als der ältere Bruder betrachtet werden. Sein Siegel zeigt, wie das Nicolaus', eine Art Combination der früheren beiden Formen, ebenfalls ohne den Baum. - Wenn es von Volrad 1306 6 ) noch heißt: (bona,) que una cum fratribus suis - tenuit, so wäre daraus auf die Existenz mindestens noch eines ungenannten Bruders zu schließen; doch mag eben so gut eine Ungenauigkeit des Ausdrucks vorliegen.

Noch einige Bemerkungen über ein paar Abstimmigkeiten, welche bei Vergleichung der verschiedenen Siegellegenden sich ergeben, mögen hier Platz finden. Die drei Stiche bei v. Westphalen (Mon. ined. Tom. IV, Tafel XV, sect. III, No. 4. - Text pag. 1258) werden auf ihre Authenticität unten näher zu prüfen sein; es hat nichts zu sagen, daß in dem gemeinschaftlichen Siegel Heinrichs und Adolfs statt A DOLFI verkehrt - LPH (unten in der Ecke) steht, sowie daß die Legende Bernhards II. oben halbrechts, und zwar mit SI S ILLUM beginnen soll, während alle bekannten Abdrücke nur ein S', zeigen 7 ). Wenn übrigens die Umschrift im Mekl. Urk.=Buch (zu III, No. 2123) ergänzt ist: B e [RN] A RDI, so kann uns die Abbildung bei Reht=


1) Mekl. Urk.=Buch 2049.
2) Siehe Riedel I, 6, S. 17 und das dazu oben S. 38 Bemerkte.
3) Lisch, verwandtschaftliche Beziehungen des ältern Hauses Gans von Puttlitz
4) Mekl. Urk.= Buch V, 3095. An Volrad III., dessen Vater freilich auch Adolf hieß, zu denken wird Niemandem einfallen; vgl. die drei noch zu erwähnenden Nummern.
5) Mekl. Urk.=Buch 2985, 2890, 2862.
6) Daselbst 3095.
7) Augenscheinlich liegt eine Verwechselung mit dem Siegel Adolfs II. vor; Vgl. die Reste der Legende Mekl. Urk.=Buch II, 1441.
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meier 1 ) eines Bessern belehren, welche B e R'H A RDI giebt. Woher sein Siegel des Grafen Nicolaus genommen ist, lehrt er uns selbst, wenn er nach Anführung des Vertrags zwischen ihm und dem Lüneburger Herzog von 1303 (pag. 516) sagt: "Dieses Grafen Siegel ist vorhero beigebracht" - der Zusatz der Zahl 1303 würde es ohne sie haben vermuthen lassen. Einige Versehen sind dabei zu bemerken: Rehtmeiers Umschrift hat N ICOL A I und D A N N e -- S H e , dagegen alle bekannten Originalstempel 2 ) NIChOL A I und D A n mit Querstrich e -- S h e . Es scheint ein Versehen des Zeichners jenerseits vorzuliegen. - Die Wiedergabe des Adolf und Heinrich gemeinsamen Siegels daselbst ist getreuer, auch die Stellung der Buchstaben im Wesentlichen richtig; versehentlich hat er nur H e I N R statt H e INR 3 ), und das e in der rechten Oberecke müßte nicht schon horizontal in der Richtung der Oberkante, sondern noch wie die Inschrift an der Seite fortlaufen, oder mit andern Worten, der letzte Buchstabe in der Seitenzeile sein. So ergeben es wenigstens die beiden wohl erhaltenen Exemplare im Schweriner Archiv, die ich revidiren konnte; es läßt sich auch die Veranlassung zu dem letztern Fehler Rehtmeiers erkennen. Derselbe hat nämlich die ganze (heraldisch) rechte Langseite der Inschrift etwas zu hoch angesetzt, so daß den horizontal vorgeworfenen Pranken des Löwen bezw. die Buchstaben (D) e und D( A mit Querstrich )N gegenüberstehen, wahrenden den gedachten beiden Originalabdrücken vielmehr D( e ) und D A mit Querstrich (N) die entsprechenden Lettern sind (die eingeklammerten nämlich). Ich führe diesen Umstand nur deswegen an, weil er zugleich ein sicheres Kriterium für das Separatsiegel Heinrichs von Marnitz giebt, d. h. ein solches von dem mit Adolf gemeinsamen unterscheiden läßt. Das Bruchstück an der Urkunde von 1275 4 ) zeigt nämlich nach der Note daselbst nur die beiden Buchstaben: -- A N --, und zwar am rechten Seitenrande. Vermöge dieser runden Letter allein schon würde es sich als von dem obigen verschieden ergeben. Durch Einsicht des Originals konnte ich mich überzeugen, daß einestheils die beiden Buchstaben noch vollkommen erkennbar sind, weiter aber auch das N nicht der unteren Vorderpranke gerade gegenübersteht, wie das N in dem gemeinsamen Stempel, sondern etwas niedriger. - In


1) A. a. O. S. 506.
2) Vgl. die Abbildung zu Mekl. Urk.=Buch V, 2755.
3) Siehe Mekl. Urk.=Buch II, 1195, III, 2118; auch Anh. No. 2 (anscheinend nicht ganz correct gelesen) und 3.
4) Mekl. Urk.=Buch II, No. 1356.
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einer Beziehung zeichnet sich die Rehtmeiersche Abbildung vortheilhaft aus. In der Legende kommt dreimal eine Sigle vor: über e O)M, D) A und N ) e : sie giebt das Zeichen wenigstens an der ersten Stelle richtig wieder, es hat etwa die Gestalt eines griechischen Ω. Nach den aus dem Königl. Staatsarchiv zu Hannover freundlichst gegebenen Notizen entspricht der Abdruck zu No. 3 des Urk.=Anhanges dem vollkommen, ebenso die beiden im Schweriner Archiv vorkommenden - Mekl. Urk.=Buch II, 1195 und III, 2118. In der Note zur letzteren Nummer ist angedeutet, daß das M etwas verkürzt erscheint; es verhält sich dies in der That so.

Der oben erhobene Zweifel an der Verschiedenheit zwischen Heinrichs Separatsiegel und dem mit Adolf II. gemeinsamen würde übrigens den Originalen gegenüber undenkbar sein. Das letztere hat an Größe entschieden etwas voraus, auch der Stil des Löwen ist abweichend. Gedenken wir zum Schluß noch des Separatsiegels Adolfs II., für welches wir einen zweiten Beleg gewonnen haben (Anhang No. 4), so würde sich aus den hierzu mitgetheilten Bruchstücken der Legende schon eine Differenz gegen das Heinrichs ergeben. 1 ) Die allein erhaltene congruente Stelle des letztern hat - A N -, der Hannoversche Abdruck des ersteren scheint - A N - zu lesen. - Doch lassen auch hier die beiden betreffenden Exemplare im Schweriner Archiv keinen Zweifel, daß wir es in der That mit zwei verschiedenen Stempeln zu thun haben. Außer sonstigen kleinen, aber unverkennbaren Abweichungen im Schnitt hat dasjenige Adolfs einen größern Durchmesser in der Oberkante des Feldes.


Bei Betrachtung des Ausgangs unseres Geschlechts haben wir noch eine Angabe ins Auge zu fassen, die auf eine Persönlichkeit, welche ohnehin Interesse erweckte, ein ganz neues Licht werfen würde. Bei Riedel (I, 16, S. 406 - nach Gercken Diplom. II, 172 und 174) sind zwei Urkunden abgedruckt, deren einer wir bereits oben gedacht haben; es ist diejenige, in welcher man einen Beleg für die Existenz eines Grafen Gunzel noch 1279 hätte erkennen dürfen. Nach dem citirten Abdruck lautet der Anfang der=


1) Sonst ist für dasselbe characteristisch, daß die Umschrift in der rechten Schildecke beginnt. Die Buchstaben M ITIS (Mekl. Urk.=Buch II, 1441) stehen etwa in der Mitte des linken Seitenrandes.
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selben nämlich: A. et G. et Ni. dei gracia comites de Dannenbergh; da jedoch das Original noch vorhanden ist 1 ), so hat sich dieser Lesefehler verbessern lassen, und wir sehen jetzt die drei Brüder Adolf (II.), Bernhard (II.) und Nicolaus darin, die wir als alleinige Repräsentanten der ältern Linie nach 1275 kennen gelernt haben. Die zweite der erwähnten Urkunden enthält einen Generalconsens des Henricus dei gracia Verdensis ecclesie summus prepositus für das Kloster Diesdorf über alle von seinem Eigenthum zu erwerbenden Besitzungen. Diese Worte sprechen es deutlich aus, daß er nicht in seiner Eigenschaft als kirchlicher Verwaltungsbeamter, sondern über ihm etwa noch zustehende Familien=Erbrechte verfügt. - Nun steht ferner auf der Rückseite der Charte: Henricus prepositus de Dannenberche, frater comitum 2 ). Betrachtet man nun die beiden Documente in der Art als zusammen gehörig, wie Riedel es thut 3 ), so ist man genöthigt, diesen Dompropst als identisch mit dem Heinrich von Marnitz anzusehen, der 1275 März 10 (Mekl. Urk.=Buch II, 1356), aus seinem übrigen Erbe bereits verdrängt, seine letzte Burg an die Schweriner Grafen zu verpfänden sich genöthigt sah. Er würde als vierter - ganz dem oben Entwickelten entsprechend - die Abtretung seiner Brüder an das Kloster Diesdorf durch seine Einwilligung vollkommen rechtskräftig machen. Mit den übrigen Gliedern seiner Familie dürfte er sonst nicht auf dem besten Fuße gestanden haben, da er nie von diesen erwähnt wird; das würde sich aus den vorausgegangenen Ereignissen nur zu gut erklären. Mindestens kann uns dies keine Veranlassung sein, den vermutheten Zusammenhang zu bezweifeln; als geistlicher Oberer der genannten Stiftung - der größere Theil der Altmark gehörte bekanntlich zur Verdener Diöcese - wird er sich dem nicht haben entziehen können, derselben auch an seinem


1) Früher in Magdeburg, jetzt im Geh. Staatsarchiv zu Berlin. Das (!?) Siegel ist verloren.
2) Bei Riedel I, 22, S. 87 ist der Text noch einmal abgedruckt, und zwar aus dem in Magdeburg wieder aufgefundenen Originale; die Schrift muß sehr alterthümlich sein, da hier das Datum: "ca. 1200" beigesetzt ist. Der Dorsalnotiz ist hier nicht gedacht, doch hat das jetzt in Berlin befindliche Original dieselbe buchstäblich so, wie Gercken sie giebt. Das Siegel ist leider von der Schnur abgefallen.
3) Ob diese treffende Bemerkung nicht vielmehr Gercken zuzurechnen ist, weiß ich nicht zu entscheiden, da das Diplomatarium mir nicht zur Hand ist; nach dem Citat zu schließen, - die eine Urkunde steht pag. 172, die andere 174 - scheint es nicht so.
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Theile volle Garantie des Erworbenen zu geben. Die allgemeine und etwas nachlässige Form seiner vorliegenden Reverses scheint damit ganz in Einklang zu stehen.

Man dürfte nun erwarten, über ein so hervorragendes Mitglied eines bedeutenden Domcapitels umfängliche Nachrichten zu haben und wenigstens über seine Amtsdauer, wenn nicht über seine ganze Carriere, recht genaue Daten gewinnen zu können. Ich habe denn auch die Mitglieder dieses Collegiums durch das ganze Jahrhundert verfolgt, so weit das Material zugänglich war; aber gerade die Zeit, welche uns interessirt, ist am wenigsten durch zuverlässige Nachrichten erhellt. Die Hauptquelle für den Gegenstand - der in Hodenbergs Verdener Geschichtsquellen Bd. II mitgeteilte Copiar ist eben für die Epoche von 1275-1300 sehr wenig ergiebig - ein Dompropst Heinrich kommt in demselben namentlich gar nicht vor. Anderweitig ist nun freilich ein solcher für das Jahr 1294 in mehreren Urkunden nachzuweisen, doch wird nirgends sein Familienname angegeben; und da der bedeutende Zeitraum, welcher zwischen dem obigen, freilich undatirten, aber mit einer 1279 vorgenommenen Handlung anscheinend in so enger Verbindung stehenden Zeugniß, und 1294 liegt, diese Annahme als zweifelhaft hinstellen dürfte, so müssen wir der Sicherheit wegen die Reihe der Verdener Domherren durch die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts verfolgen. Jedoch ist einer andern etwa aufzustellenden Combination zu gedenken, um derentwillen es sich empfehlen wird, noch etwas weiter zurück zu gehen. Es ist im Isenhagener Urk.=Buch No. 11 ein Diplom veröffentlicht worden, deren Aussteller die drei Grafen von Danneberg: B[ernardus] et A[dolfus] et H. sind. Die Ergänzung der beiden ersten Namen ergiebt sich schon aus den Siegeln; der dritte führt im seinigen auch nur den Anfangsbuchstaben. Er wird aber identisch sein mit dem ebendort No. 31 genannten Heinricus; er und dieselben beiden obengenannten bezeichnen sich als fratres. Letztere Urkunde ist von 1255, die erstere undatirt, doch werden wir bei Besprechung der ältern Generationen des Hauses sehen, daß sie (wegen Isenh. Urk.=Buch No. 29) vor 1253, also ziemlich in die Nähe fallen muß.

Einstweilen genügt es, das ihr angehängte Siegel Heinrichs (bei No. 31, d. a. 1255, sind leider nur die beiden andern erhalten) zu betrachten. Dasselbe ist schildförmig, zeigt einen Löwen vor der Tanne - das anscheinend von

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Adolf I. eingeführte und für seine Söhne characteristische Wappen - und führt die Umschrift: 1 )

S' . H. DE DAN - - ECLE . CANON'.

Die Stelle, welche unsre Untersuchung wesentlich erleichtern würde, ist gerade weggebrochen. Da nun später ein Mitglied derselben Familie mit gleichem Vornamen als Geistlicher erscheint, so ist selbstverständlich auf mögliche Beziehungen zwischen beiden Vorkommnissen zu achten. Welchem Stifte dieser ältere Heinrich angehörte, darüber sind bisher nicht einmal Vermuthungen aufzustellen gewesen; uns muß es genügen, über seine etwaige Mitgliedschaft am Verdener Domcapitel Licht gewonnen zu haben. Es wird zu diesem Zwecke zunächst die Reihenfolge der Pröpste festzustellen sein, um die Zeit zu ermitteln, wo ein Heinrich diese würde bekleidete; - ich schließe die Besetzung der zweithöchsten Charge, des Decanats, daran. Sodann müssen wir das Vorkommen jedes Canonikers dieses Namens verfolgen, so weit er nicht unzweideutig einem andern Geschlecht angehört, um zu sehen, ob die ältere jener beiden Persönlichkeiten dem Verdener Capitel überhaupt kann angehört haben. Leider giebt gerade in den uns interessirenden Epochen, wie schon oben bemerkt, das benutzte Material wenig Aufschluß. Es mag unvollständig sein, und besonders muß ich bedauern, ein Werk, das vielleicht manche Erörterung überflüssig gemacht hätte, nicht heranziehen zu können, nämlich Pfannkuche's Geschichte von Verden. Doch darf ich hoffen, für die Einordnung weiter aufzufindender Nachrichten Raum und Anhalt geschaffen zu haben.

An Quellen ist, abgesehen von Urkunden, nichts aufzuführen als die im ersten Bande der Verdener Geschichtsquellen v. Hodenbergs zusammengestellten Statuten und Güterregister (im Anhang zu Bd. II commentirt), und dann das Verdener sog. Necrologium, abgedruckt bei Pratje, Altes und Neues etc ., Bd. 9, S. 265-310. Seine Angaben sind insofern von besonderem Werth, als sie mit einiger Zuverlässigkeit die zuletzt von dem Verstorbenen bekleidete Würde angeben.

Nach der Erhebung des bisherigen Propstes Iso zum Bischof (1205) finden wir zunächst nichts von einem Nach=


1) Ein Unterschied zwischen Capital= und runder Schrift ist auch sonst im betr. Werke nicht angedeutet.
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folger; erst 1221 erscheint Hildeward 1 ), der weiter 1226 2 ) und 1223 3 ) vorkommt; 1231 wird als verstorben genannt, 1232 sein Testament vollstreckt 4 ). Bischof Iso nennt ihn consanguinens, Hodenberg im Commentar zu No. 55 der Verdener Gesch.=Quellen weiß eine Verwandtschaft jedoch nicht zu construiren. Wenn er ihn auch in dem H. prepos. Hamburg, des Walsroder Urk.=Buch No. 12 erkennen will, so ist derselbe schon von v. Hammerstein als Graf von Schwerin in Anspruch genommen (Mekl. Jahrb. XXV, S. 189) und im Mekl. Urk.=Buch (die Nachweisungen Jahrb. XXXIV, S. 67) als solcher erwiesen worden. - Ob der im Necrol. Verd. zum 14. Juni erscheinende Hildemarus prepositus mit dem obigen in Verbindung zu bringen ist, wie Hodenberg a. a. O. will, weiß ich nicht zu entscheiden; es mag nur bemerkt sein, daß dieser Name in der Familie Schucke ständig vorkommt und verschiedene Glieder derselben sich im Verdener Domcapitel finden. Ausgang des 13. Jahrhunderts erscheint ein Hildemar, der aber nach Verd. II, No. 114 ein Oedeme ist.

Hildewards Nachfolger ist Johann, v. Hodenberg 5 ) und v. Alten 6 ) wollen ihn mit dem etwas früher erscheinenden prepositus Hildensemensis identificiren, den Bischof Iso (Graf von Wölpe) 1230 seinen nepos nennt 7 ). Mit dieser


1) Gelegentlich der Gründung des St. Andreas=Stiftes, Verd. II, S. 272. Die Propstei desselben wurde sofort dem Domstift incorporirt; wir werden darauf zu achten haben, daß weder mit diesem noch mit dem Propst von Bardewik, der gleichfalls ein Canoniker sein mußte (Verd. II, 56) Verwechselungen eintreten.
2) Verd. II, 47, Zeitschr. etc . f. Niedersachs. 1808, pag. 181 - hier ebenso wie Verd. II, No. 52 (von 1231) wird das zweite preposito nicht zu Ludero sondern zu Amelungo zu ziehen sein, dem 1221 (s. oben Anmkg. 1; er war ein de Wittenborch) die prepositura St. Andree übertragen wurde und der noch 1239 und 1244 in dieser Eigenschaft erscheint: Kl. Michael No. 52, Verd. II, No. 63, 65 = Mekl. Urk.=Buch I, 496, 497. (In der Note daselbst ist bereits angedeutet, daß die eng mit diesen beiden zusammenhängende No. 50 Verd. in eben dieses Jahr zu verlegen sein möchte. 1229 kann sie nicht fallen, da der custos Fredericus, um dessen Testamentvollstreckung es sich handelt, noch 1231 als Zeuge erscheint - das. No. 52). Durch diese Voranstellung des Titels pflegen sie, wenn Näheres nicht hinzugefügt ist, sich vom Dompropst zu unterscheiden, vgl. z. B. Verd. II, 83. Borchardus prepositus (d. h. maior), prepositus Olricus etc. Ob dieser zu St. Andreas oder Bardewik gehört, weiß ich nicht zu sagen.
3) Verd. II, 49; vgl. Sudendorf, No. 11, Orig. Guelf. IV, pag. 113.
4) Verd. II, 55, (S. 96) 58.
5) Verd. II, Comment. zu No. 55, S. 247; vgl. 244.
6) Zeitschrift 1868, S. 147.
7) Verd. II, No. 51.
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Verwandtschaft würde es sich vereinbaren lassen, wenn man in dem Hildesheimer und dem 1219 dort erscheinenden Canoniker Johannes de Monte dieselbe Persönlichkeit erkennt, auch löst sich der Hildesheimer Dompropst mit dem Verdener der Zeit nach ganz gut ab 1 ). Jedoch ist bei dieser Combination anscheinend Verd. II, 58 übersehen worden. In dieser Urkunde thun die drei Mitglieder des Verdener Domcapitels Amelung, Propst zu St. Andreas, Scholaster Hermann und Kellner Hartmann als Testamentsvollstrecker des verstorbenen (Dom=)propstes Hildeward kund, sie hätten u. A. quosdam agros, qui ad stupam balnei dominorum (d. h. der Domherren) pertinent, cum consensu prepositi nostri Johannis, qui et Marcus cognominatus est, et postmodum successoris sui, mei videlicet Hartmanni necnon et prompta voluntate tocius capituli nostri de manu laycali - redimentes etc. - sie einer neugegründeten Vicarei beigelegt. Wenn Hartmann sich den Nachfolger des Propstes nennt - die Urkunde ist von 1232 -, da doch Johann als solcher noch 1233 und 34 2 ) erscheint, so klärt sich die Geschichte dahin auf, daß die Urkunde um einige Jahre zurückdatirt ist; denn 1235 erscheint in der That Hartmann als Propst 3 ). - Der Zuname beweist wohl schon, daß dieser Johann kein Verwandter Iso's war, also von dem Hildesheimer Dompropst durchaus zu trennen ist. Seine Vergangenheit anlangend, so erscheint er 1209 und 1226 (oder früher? vgl. unten) als Propst von Bardowik 4 ); nach der Weise zu urteilen, wie sein Nachfolger Hartmann in der Urkunde (Verd. II, 58) seiner gedenkt, scheint sein Abgang durch andere Gründe, als seinen Tod veranlaßt zu sein; jedenfalls ist er von dem 1251 5 ) bis 1264 6 ) vorkommenden


1) Vgl. Mekl. Urk.=Buch I, 405 (wo in der Note der damalige starke Wechsel in der betreffenden Hildesheimer Würde angedeutet ist,) und Verd. II, 52 mit das 51. - Der von Hodenb. das. S. 247 citirte Wienhäuser Copiar ist leider noch nicht gedruckt.
2) Verd. II, 61; Calenb. III, 68, (1232 kommt er außerdem Verd. II, 59 vor.)
3) Hoya VI, 36.
4) Orig. Guelf. III, 792 (bei Kaiser Otto in Italien); Verd. II, 47.- 1219 kommt ein jedenfalls zu unterscheidender Johannes Marcus canonicus Hildensemensis vor (Verd. II, 43); die Familie muß dort seßhaft gewesen sein; z. B. finde ich 1213 einen Johannes Marcus, der offenbar Laie ist (Calenb. V, 3).
5) Hoya VI, 18.
6) Harenberg, Gandersh. pag. 1715 - hier ist fehlerhaft Joh. Marscalcus gedruckt. - Vielleicht ist er schon 1245 nachzuweisen, Wenn man nämlich Schlöpken pag. 232 statt Ludolphus de Lo dictus, (  ...  )
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Verdener Domherrn gleichen Namens verschieden. Einmal sahen wir Johann noch unter Iso als Propst 1 ); im selben Jahre 1231 am 5. August 2 ) wurde der bischöfliche Sitz durch seinen Tod erledigt, den Lüder von Borch, dem Capitel schon lange angehörig, bestieg. Wir sind diesem Zeitpunkt etwas voraufgeeilt, gehen jetzt aber wieder hinter denselben zurück, um die Besetzung des Decanats zu betrachten - nur um etwas tiefer in den Bestand des Capitels eindringen und dann gleich die Aufzählung der Domherren, die wegen des Namens Heinrich näher interessiren, daran schließen zu können. In der Wahlcapitulation Bischof Iso's (Verd. II, 40), die er noch als Propst unterzeichnet, von 1205 haben wir eine, wie es scheint, vollständige Aufzählung des Domcapitels vor uns 3 ); hier ist Hermann Decan. In der Folgezeit sind die Nachrichten über die Besetzung ebenso mangelhaft wie über den Propst. Um 1220 4 ) erscheint dann O. decanus - in jenem Canonikerverzeichniß von 1205 findet man einen Otto canonicus, welchen - hier müssen wir einen Nachtrag zu dem obigen (S. 56) liefern - ich jedoch lieber in dem Dompropst des undatirten Diploms Verd. II, 41 wiederfinden möchte; dasselbe wird vor 1220 zu setzen sein, weil zwar in den vierziger Jahren ein Dompropst Otto wieder erscheint, damals jedoch Pfalzgraf Heinrich längst todt war. 1221 erscheint Otto decanus mit vollem Namen und giebt sich als der Familie Clawa angehörig zu erkennen 5 ). Zu Ende von Iso's und Anfang Lüders Regierung ist dann mehrfach Ramundus decanus bezeugt 6 ); - er wird identisch sein mit dem Ramungus can. von 1205 (Verd. II, 40 - in dieser Form erscheint der Decan 1232 c s. Anmerk.) und dem Raimundus cellerarius


(  ...  ) Martinus, Alvericus, Otto etc. emendiren darf: L. de Lo, Jo[hannes] dictus Marcus, Alvericus Scucco -. Statt Hermannus de Ebstorf ist jedenfalls Elstorf zu lesen. Vgl. Hoya VI, 18.
1) Verd. II, 52.
2) Necrol. ad diem.
3) Dreizehn sind es hier; ein Heinrich ist darunter, kommt aber weiter nicht vor; für unsern Zweck fällt er der Zeit wegen weg. Vor 1188 (Schlöpken, Chron. von Bardowiek, S. 240 - die richtige Datirung ist Zeitschrift 1868 S. 157 hergestellt) erscheinen 12 in 3 Abtheilungen zu je 4 Mann: presbyter, diaconus, subdiaconus - diese Bezeichnungen haben sich z. B. in Hildesheim erhalten; in Verden muß inzwischen die Verfassung geändert sein; im Nekrolog kommen eine Menge Namen mit diaconus etc. vor.
4) Verd. II, S. 272.
5) Hoya VI, 7.
6) 1230: Verd. II, 51, 1231: das. No. 52, 55, 1232: das. 59.
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von 1226 - Verd. II, 47. In eben dieser Nummer nennt sich B. decanus; eine Correktur in R[amundus] ist eben des cellerarius wegen 1 ) nicht angänglich; weder eine Notiz des Necrologs noch ein Name aus dem Canonikerverzeichniß von 1205 läßt sich mit dem B. in Verbindung bringen.- 1234 und 35 2 ) erscheint Hildebrandus decanus, das erste Mal noch neben Johann, dann neben Hartmann als Propst. Dieser kommt nur hier vor; dann fehlen uns für eine Reihe von Jahren alle Nachrichten. Denn wenn es auch Pratje III, 166 (wieder abgedruckt Zeitschrift 1868, S. 183, aber wohl nicht nach dem Original korrigiert) zum Jahre 1235 heißt: prepositus Amelungus, scolasticus Verdensis etc., so ist der allbekannte St. Andreas=Propst gemeint; weiter aber wird vor scolasticus ein H. einzuschieben sein, denn 1233 wie 1239 erscheint ein Hermannus scolasticus 3 ).

Es scheint gerade der letztere zu sein, mit welchem 1244 das Decanat wieder besetzt ist 4 ); jedenfalls hat er nichts mit dem gleichzeitig auftretenden Hermannus de Ellestorp zu thun, der neben ihm einmal in diesem Jahre, dann auch im folgenden 5 ) aufgeführt wird. Hier erscheint auch wieder ein Propst Namens Otto - mit dem frühern Dekan ist er schwerlich identisch, denn wie wir sahen, war diese Würde in der Zwischenzeit zweimal anderweitig besetzt. Wir müssen in ihm den Verdener Canoniker Grafen O. von Oldenburg=Wildeshausen wiederfinden, der 1241 (Hoya VII, 167) mit seinen Brüdern zusammen erscheint; 1246 ist er ebendort als prepositus Otto (das. VIII, 45). 1247 sind beide


1) Der übrigens nach 1226, und zwar vor dem Jahrestage von Bischof Iso's Regierungsantritt (Rudolf starb Juli 3.; obige Urkunde ist vom 24. Juni, nicht 25., wie Hodenberg auflöst) durch Hartmann ersetzt wurde (Zeitschrift 1868, S. 181), vielleicht bei Gelegenheit seiner Erhebung zum Decanat.
2) Calenb. III, 68. Hoya VI, 36.
3) Michael. 48, Mekl. Urk.=Buch 496. Eine Combination beider Präbenden ist freilich nicht unerhört: - s. Hoya VI, 18, wo statt Gerardus prepositus et scolasticus sti. Andree anscheinend: Ger. scol. et prepos. sti. Andr. zu lesen ist. Ob das Versehen bei Conception der Urkunde oder ihrer Publication begangen wurde, ist noch unausgemacht; diesmal hatte der Scholaster außerdem das Archivdiakonat zu Pattensen (= Salzhausen, s. Verd. II, S. 281, und dazu v. Hammerstein, Bardengau 449) zu verwalten.
4) Michael. 52, Verd. II, 69. - Lünig, corp. iur. feud. II, 1379 bat ihn schon 1243; Bischof Lüder rechnet: pont. anno X, was auf 1241 deuten würde.
5) Schlöpken 232.
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Würden noch ebenso besetzt; 1248 ist bereits Gerhardus (Graf) de Hoya prepositus maior in Verda 1 ); nach dem Tode Lüders bestieg er 1251 den bischöflichen Stuhl. Da trat sein älterer Bruder Wedekind, bisher Decan zu Minden, als Propst in Verden ein 2 ), um jedoch schon 1252 nach Minden zurückzugehen; ein dritter Bruder Burchard folgt ihm in der Würde, und zwar auf längere Zeit 3 ). - Die Besetzung des Decanats ist bis 1254 unbekannt; 1251 4 ) wird seiner gedacht, doch sein Name genannt; in gedachtem Jahre aber finden wir Meinricus 5 ), und weiter bis 1262 6 ). 1250 mag sein Vorgänger Hermann noch existirt haben, weil jener sicher der magister Meinricus, can. Verd. ist 7 ). Von 1264 8 ) bis mindestens 1275 9 ) erscheint sodann Gerhardus decanus 10 ). - Wir kommen nun auf diejenigen Domherren niederer Würden, die uns als Träger des Namens Heinrich interessant sind. Anscheinend der frühste ist der Henricus canonicus majoris ecclesie in Verda, der in der undatirten Urkunde Zeitschrift 1868 S. 119 genannt wird; daselbst S. 67 flgd. ist dieselbe nach Maßgabe der übrigen Zeugen in die Zeit kurz vor 1240 verwiesen worden. Wir dürfen ihn in dem 1251 11 ) zuerst erscheinenden Heinricus


1) Hoya VIII, 57.
2) Vgl. Hoya VI, 17 mit 18.
3) Das vollständige Material für diese drei Persönlichkeiten siehe Hodenbergs Hoy. Urk.=Buch I, Stammtafel mit Nachweisen. Nur ist. Wie schon oben bemerkt wurde, Gerhards Todesjahr nicht 1268 (Mai 4.), sondern 1269, wegen Verd. II, 86 und 87. - Auch ist Burchard nicht auf Grund Hoy. VIII, 60, No. 1 zum Propst von St. Andreas zu machen.
4) Hoya VI, 18.
5) Calenb. III, 179. Hoya III, 33.
6) Mekl. Urk.=Buch 940.
7) Hoya VIII, 59 (= Verd. II, 72; doch fehlt hier gerade die betr. Stelle). Eine Verwechselung des Namens mit Heinricus kann nicht vorliegen, da er zu oft vorkommt. Dagegen möchte man den Canoniker Mgr. Henricus bei Schlöpken 232 (1245) in diesem Sinne corrigiren; an den weiter zu betrachtenden Henricus de Biwende kann hier nicht gedacht werden, weil dieser 1252 noch als clericus des Bischofs erscheint.
8) Harenberg a. a. O., pag. 17, 15. Verd. II, 81.
9) Verd. II, 95 - 98.
10) In der Note 2 zu Verd. II, 90 steckt ein ganzes Nest von Versehen. Zunächst hieß der zeitige Domscholaster nicht Gerhard, sondern Ludolph von Weihe; sodann sollen die Jahreszahlen der beiden andern wahrscheinlich umgekehrt bezogen werden, wenigstens ist Propst Burchard bis 1282, Decan Gerhard nur bis 1275 (vielleicht 1277) nachzuweisen. Doch vgl. das. No. 82, Anm. 1.
11) Hoya VI, 18.
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cellerarius wiederfinden (wegen des 1245 1 ) genannten magister Henricus wird es vor allem auf Feststellung der urschriftlichen Lesart ankommen, eventuell haben wir vorhin schon Meinricus vermuthet). Jedenfalls ist er von dem Heinricus de Holtesminde zu unterscheiden, der seit 1259 2 ) und zwar einmal neben jenem auftritt.

Um einem weitern dieses Namens recht beizukommen, müssen wir einiges aus der spätem Entwicklung vorweg nehmen. 1294 3 ) gedenkt der damalige Domdekan H.[enricus] der ecclesia sancti Johannis in Modestorp, cui nos quondam presedimus. Einen noch genauem Fingerzeig giebt die connexe Urkunde von 1291, in der es heißt: Acta sunt hec illis diebus, quibus dominus Heynricus dictus de Biwenden plebanus extitit ecclesie supra dicte - (sancti Johannis in Luneburgh.) 4 ) Damit wäre das weitere Schicksal jenes bei Bischof Gerhard 1252 5 ) vorkommenden Heinricus clericus noster, dictus de Biwede aufgeklärt; es wird der Weg von einem Punkt zum andern nachzuweisen sein. 1262, 1267 und 1271 erkennen wir ihn nach den obigen Daten wieder in dem Heinricus plebanus in Modestorpe bei Bilderbeck, Ungedr. Urk. I, 1, 13. Verd. II, 83 (wo in oder de fehlt), Pfeffinger, Br.=L. Historie II, 366; 1272 in dem Heinricus rector ecclesie de Modestorp - Verd. II, No. 90, Note 1 - ziemlich bald nachher muß er ins Domcapitel gekommen sein; in der mit der vorigen eng zusammenhängenden Charte No. 90 erscheint er als H. de Modestorpe in der Reihe der Canoniker. Es fragt sich, wie nun seine weitere Carriere verlief und wie er von den übrigen dieses


1) Schlöpken 232.
2) Bilderbeck, Ung. Urk. I, 1, 10; Voigt 256.
3) Michael, No. 149. Modestorp ist bekanntlich in der Stadt Lüneburg aufgegangen: es war Sitz des Archidiaconats.
4) Das. No. 141. - Keine volle Analogie in Bezug auf diese Verschiedenheit zwischen datum und actum, aber doch beachtenswerth für solche nachträgliche Beurkundung ist No. 111 daselbst, wo im Jahre 1281 einer Schenkung Erwähnung gethan wird, die zwischen 1244 und 64 fallen muß. Denn während dieser Jahre erscheint der Gerardus abbas sancti Mychaelis in Luneburg (in fine des Diploms); 1264 (das. 86) ist Haldus d. gr. abbas; Gerardus quondam abbas fungirt als Zeuge. Der andere in No. 111 erwähnte: Johannes dictus de Moul, archidiaconus in Modestorp ist ein in eben dieser Zeit häufig vorkommender Verdener Domherr, z. B. 1262 - Bilderbeck I, 1, 13 - wohl identisch mit dem rector eccl. in Dore 1252 - Mekl. Urk.=Buch II, 690.
5) Mekl. Urk.=Buch II, 690. - Wegen des 1245 bei Schlöpken 232 erwähnten Magister Henricus s. oben.
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Vornamens zu unterscheiden ist. Am leichtesten fällt dies gegenüber dem Henricus de Bederikesa, der zweimal 1275 1 ) erscheint und durch seinen Familiennamen unverkennbar ist. - Ebenso wird der schon oben erwähnte Henricus de Holtesminde immer mit diesem Zusatz aufgeführt, mit einer Ausnahme, die nun zu erledigen ist. Um deswillen wie um das Vorkommen des dritten der uns näher angehenden Persönlichkeiten genau controliren zu können, müssen wir uns mit einer Nachricht abfinden, die störend den sonst continuirlichen Gang unterbricht.

Die Urkunde bei Voigt, Mon ined. I, 261 gehört nicht zum Jahre 1270, wie darüber steht; das Datum, welches geschrieben ist: MCCLXX. Quarte Idus Januarii - muß anders abgetheilt werden. Sie enthält den Consens des Verdener Domcapitels zu der Stiftung des "Neuen Klosters zu Lüh" (Neu=Buxtehude) durch den Bischof Conrad; dessen Urkunde geht bei Voigt unmittelbar vorher, obwohl ihr Datum lautet: MCCLXX. Decimo calendas Maii, sie also vielmehr auf jene folgen müßte 2 ). Der Herausgeber scheint gefühlt zu haben, welche Anordnung der Natur der Sache entsprechend sei; suchen wir dieselbe aus bestimmten Umständen zu rechtfertigen. Wenn man das quarto zur Jahreszahl zieht, d. h. das Document am 5. Januar 1274 ausgestellt sein läßt 3 ), so liegt zwar eine bedeutende Zeit zwischen beiden Acten, und ich wüßte keine specielle Analogie beizubringen; doch wird die Errichtung des neugegründeten Klosters selbst kaum eher zum Abschluß gekommen sein. - Hingegen würde sich der Widerspruch mit anderweitigen unanfechtbaren Nachrichten so auf die einfachste Weise heben lassen. 1271 erscheint nämlich noch ein Florencius custos 4 ),


1) Verd. II, 97, 98; zu allem Ueberfluß mag bemerkt sein, daß der Name nicht aus Aluericus entstellt ist: mit dem oft genannten Domherrn dieses Namens kommt er in beiden Fällen zusammen vor.
2) Wegen des Olricus Archidiaconus in Solsenhusen werden wir noch auf sie zurückzukommen haben.
3) Wegen Idus statt Idibus vgl. was unten in Betreff der Urkunde Verd. II, No. 106 beigebracht ist.
4) Verd. II, 89. Ob er identisch ist mit dem etwas später auftretenden Florencius de Hamelen? (1275, vor 1291 verstorben) s. Verd. II, 97, 98-108. Nach der letztern Urkunde fällt dessen anniversarium auf exaltacio crucis (Sept. 16), womit das Necrol. übereinstimmt. Daher kann er nichts mehr zu thun haben mit dem Dompropst dieses Namens, der 1301 und 1302 erscheint (Bilderbeck I, 1, 20. Spilcker, Grafen von Wölpe, S. 102).
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und derselbe kommt früher vor: 1269 1 ), 1267 zweimal 2 ) 1264 3 ); 1263 wird ein Statut über die Domküsterei erlassen, ohne seiner namentlich zu gedenken 4 ). 1262 5 ) erscheint er wieder; endlich 1259 6 ), einmal ungenannt 7 ). 1254 und 1251 8 ) bekleidet noch ein Gerhard diese Würde.

Nächst dem eben für 1274 (Jan. 5.) gewonnenen Zeugniß findet sich für dies und das nächste Jahr noch eine Reihe Belege für den Custos Heinrich. So Verd. II, 92 (1274, ohne Tag und Monat), wo des olim - Gerardus custos gedacht wird; das. No. 95-98, alle von 1275. Wenn er nicht weiter nachweisbar ist, so wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach dafür der Grund ergeben, daß er bald zum Decan befördert wurde; übrigens giebt gerade für den nächsten Zeitraum der Verdener Copiar wenig Material. Als sein Nachfolger in der Würde erscheint Bernhard 1286, 87, 90 9 ); über den Tod seines Vorgängers giebt das Necrol. Verd. keine Auskunft. Der Heino de Boissenborch thesaurarius, dessen Gedenktag auf den 2. Juni fällt, erscheint z. B. als Hinnericus dictus etc. 1311 (Voigt, pag. 267); den andern, am 23. November verstorbenen Hinricus Dorhagen thesaurarius verweist wohl schon sein Name in eine weit spätere Zeit. - 1456 wird ein Rathsherr zu Hannover gleichen Namens erwähnt (Hoya VIII, No. 274.)

In der besprochenen Urkunde bei Voigt, pag. 261-63 erscheint auch ein Henricus, Archidiaconus in Saltsenhusen; wir gewannen dies Zeugniß für 1274. Mit gleichem Titel kommt er 1271 vor - Verd. II, 89; 1267 giebt uns ein Diplom Sicherheit, das ihn direkt als den uns bekannten


1) Zeitschr. des histor. Vereins für Niedersachsen 1868, S. 188. Thesaurarius ist den Functionen nach bekanntlich gleichbedeutend mit custos.
2) Verd. II, 83, 84.
3) Harenberg, Gandersh. pag. 1715.
4) Verd. II, 79.
5) Mekl. Urk. II, 940 - nach verschiedenen Drucken.
6) Voigt a. a. O. S. 257 (nach Original) = Verd. II, 75 (nach Copiar), und Bilderbeck I, 1, 10. Beide Documente haben das Gemeinsame, daß sie die Pontificatszahl um ein Jahr zu niedrig ansetzen, da Bischof Lüder (nach Mooyer) 1251 starb, und zwar Juni 28., s. Necrol. Verd. Bei Voigt ist septimo ausgeschrieben.
7) Mekl. Urk.=Buch No. 837.
8) Hoya III, 33. Calenb. III, 179, 180, (= Pratje II, 20 ff. Hoya VI, 18.
9) Voigt pag. 266, Pratje VI, 187 (danach Bremer Urk.=Buch I, No. 437), Verd. II, 103.
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de Holtesminde bezeichnet (daselbst No. 84). Somit muß es sehr störend sein, wenn nach der ersten Buxtehuder Urkunde (Voigt, S. 258 ff.) eben jenes Archidiakonat 1270 in den Händen eines Olricus lag. Was über ein Capitel=Mitglied dieses Namens bekannt ist 1 ), paßt gleichfalls schlecht: 1267 und 1271 erscheint er neben jenem H. archid. in Saltsenhusen (Verd. II, 84, 89; Vgl. Riedel I, 16, S. 402, vom Jahre 1250. Ich stehe nicht an, darin ein bei der Publication begangenes Versehen zu erblicken; und zwar empfiehlt sich der auffallenden Richtigkeit der Namen wegen nicht etwa eine Correctur dahin, statt Olrico zu lesen Heinrico, sondern den Ausfall eines Mehreren anzunehmen, nämlich: Olricus arch. in [Bevenhusen, Heinricus arch. in] Solsenshusen. Jedenfalls darf man in Rücksicht auf seine Zeit dem verdienten Herausgeber dies nicht hoch anrechnen; Analogien aus ihm selbst weiß ich nicht beizubringen, wohl aber aus mehreren gleichzeitigen und gleichartigen Werken. Pratje Altes und Neues II, S. 29 ist in der Zeugenreihe zu ergänzen: Borchardus [prepositus, Meinricus] decanus etc., wie schon die daselbst voraufgehende Nummer und mehr noch der neue Abdruck nach dem Original bei Hodenberg, Calenb. III, No. 179 und 180 beweist. Etwas anders liegt die Sache ebenfalls bei Pratje III, pag. 173, wo im Text schon Borchardi prepositi, Gerhardt decani gedacht wird, trotzdem aber die Zeugenreihe mit Gerhardus prepositus, Ludolfus cellerarius etc. beginnt. Wir werden diese Urkunde noch zu betrachten haben; eine Ergänzung von Pratje III, pag. 163 (danach Zeitschrift 1868, pag. 183) in ähnlichem Sinne ist bereits oben S. 59 vorgeschlagen worden.

Nach Abweisung dieser Schwierigkeiten, die, wenn auch nur in zweiter Linie stehend, doch leicht zur Verdächtigung des innern Zusammenhangs hätten herangezogen werden können, kehren wir zu jenem custos Heinricus zurück. Es liegt gleichsam auf der Hand, wenn man denselben 2 ) auf den Heinricus rector ecclesie de Modestorp von 1272 (Verd. II, 90 in der Note) vermittelst des Canonikers H. de Modesthorpe (das. No. 90) zurückführt. Die Stellung


1) In der zweiten, nunmehr zu 1274 verwiesenen Buxtehuder Urkunde (Voigt, pag. 261-63) erscheint als letzter der Zeugen ein Olricus, dies ist aber, wie schon die Stellung lehrt, der 1275 (Verd. II, 95 -98) O. Aries genannte.
2) Wie er 1274: Jan. 5. in der nunmehr rectificirten Urkunde bei Voigt, pag. 263, und ohne Tag und Monat Verd. II, 92 vorkommt.
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unmittelbar nach H. de Holtesminne ist jenem wie dem Custos eigen (s. Voigt a. a. O. S. 263; Verd. II, No. 95 -98; - nur daß in 97 und 98 ein Gerardus de Hoya zwischen beide tritt). Dies Anciennetätsverhältniß ist auch das Gewichtigste, was sich gegen die Identität des Henricus custos mit Henricus cellerarius einwenden läßt. Ferner erscheint derselbe 1259 zuletzt 1 ), und 1262 wie die folgenden Jahre bekleidet seine Würde Ludolfus de Lo 2 ) - diese Neubesetzung und der Mangel jeder Nachricht über seinen Verbleib in der Zwischenzeit mag zum Ueberfluß angeführt sein, um die Unwahrscheinlichkeit einer zu vermuthenden Identität ganz klar zu stellen.

Damit wäre denn jede Verbindung zwischen jenem ältern Dannenberger geistlichen Standes und dem Verdener Dompropst von 1294 abgeschnitten. Die Capitelmitglieder sind gerade in der eben betrachteten Epoche so häufig verzeichnet, daß man seinen Bestand als vollständig bekannt annehmen darf. Was aus jenem Domkellner Heinrich geworden sein mag, darüber wird vielleicht eine eingehendere Untersuchung der Capitelverfassung Vermuthungen an die Hand geben; das Necrol. Verd. hat keine auf ihn passende Memorie.

Es steht nichts im Wege, ihn für den um 1245 oder besser 1250 3 ) als Canoniker sich wenigstens im Siegel documentirenden Dannenberger anzusehen. Es ist sehr zu bedauern, daß gerade das den Umständen nach am meisten zu vermissende Stück der Umschrift weggebrochen ist, zumal ein anderweitiger Abdruck schwerlich wird erhalten sein; an der andern Isenhagener Urkunde von 1255 4 ) hat das Siegel jedenfalls auch gehangen, ist aber ganz verloren. - Damit wäre Alles erschöpft, was sich von diesem Standpunkt aus über ihn sagen ließe, so lange nicht das für diese Periode recht knappe Material vervollständigt ist; seine Familienbeziehungen werden unten zu erörtern sein. Wir verfolgen die Besetzung des Verdener Capitels weiter.


1) Bilderbeck I, S. 10.
2) Mekl. Urk.=Buch II, 940. Harenb. Gandersh., S. 1715, (1264), Verd. II, 84, (1207); 88, (1269) u. s. w. Der in den beiden letzten Belegen zugesetzte Familienname läßt ihn sicher von dem gleichzeitigen Ludolfus de Weya unterscheiden, welcher später als Scholaster fungirte, z. B. Verd. II, 97.
3) Isenhag. Urk.=Buch No. 11.
4) Das. No. 31.
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Oben sahen wir den Propst Burchard, einen Grafen von Hoya, auftreten; sein häufiges Vorkommen im Einzelnen zu verfolgen, ist überflüssig, ebenso das seines Zeitgenossen, des Decans Gerhard. Zusammen erscheinen beide zuletzt im Jahre 1275, d. h. in den sichern Urkunden Verd. II, No. 95, 97, 98. Für 1277 findet sich dann noch ein Zeugniß, dessen gelegentlich schon oben gedacht ist, wo die innern Bedenklichkeiten, welche dasselbe erregt, bereits einigermaßen beseitigt sind. Dasselbe steht bei Pratje, Altes und Neues III, pag. 172; es hat die Eigenthümlichkeit, daß im Text: de consensu etc. - Borchardi prepositi, Gerhardi decani et capituli - steht, die Zeugenreihe aber beginnt: Gerhardus prepositus, Ludolfus cellerarius de Leo 1 ), cann. Verd. Durch die oben beigebrachten Analogien ist es genügend wahrscheinlich gemacht, daß auch hier nur eine Flüchtigkeit des Herausgebers vorliegt; es würde sehr gezwungen erscheinen, etwa nach Anleitung des Nekrologs, das zum 20. October den Todestag eines Gerhardus prepositus verzeichnet 2 ), ein Aufrücken des bisherigen Decans und nachträgliche Beurkundung des Geschäftes anzunehmen. Abgesehen von der Unwahrscheinlichkeit, daß dieser veränderten Verhältnisse im Text nicht sollte gedacht sein, steht dem eine Angabe eben desselben Nekrologs entgegen, nach welchem am 17. März zur Memorie des Gerhardus decanus verwandt werden soll "decima Emendorp et Sprosla, quas redemit de manu laicali." Die Instrumente über beide Vorfälle von 1272 und 1274 sind erhalten 3 ), sie weisen jene am 17. März verstorbene Persönlichkeit als die uns beschäftigende nach, und es darf sonach behauptet werden, daß dieser Gerhard als Decan verstarb; jedenfalls hat er mit dem obigen prepositus nichts zu schaffen.

Wirkliche Schwierigkeit macht der Widerspruch, in den eine andere Urkunde (bei Schlöpken, S. 240) mit dieser geräth. Sie ist angeblich von 1275 (ohne Monat und Tag; hinsichtlich der diplomatischen Gestalt des annus sind beide gleichwerthig: LXXV und VII) und nennt einen Henricus decanus. Man kann für die letztere keine nachträgliche Beurkundung annehmen, obwohl sie ein inserirtes Document


1) Lies Lo - er kommt vorher oft, später noch 1286 vor (Voigt a. a. O. 266) und ist von dem Scholaster L. de Weia zu unterscheiden.
2) - ,,qui dedit molendinum Helwede" - vermittelst des Güterverzeichnisses wenigstens am Schluß von Verd. Geschichtsquellen, Bd. II, läßt sich über diesen Besitz nichts ermitteln.
3) Verd. II, 90 mit Note; 94.
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enthält; denn das Datum gehört offensichtlich zu der Bestätigung. Sie hat aber den Umstand gegen sich, daß 1275 bis zum 3. September 1 ) noch Gerhard als Decan erscheint, und da er nach dem Nekrolog am 17. März starb, so kann ein Nachfolger in der Würde nicht mehr 1275 vorkommen. - Wie die Zahl zu emendiren sein mochte, würde nach Maßgabe der vorliegenden Lesart auf Conjecturen hinauslaufen; ohne Kenntniß des Originals ist ein sicheres Resultat unmöglich. Immerhin kann es als das erste Zeugniß für jenen Inhaber des Decanats angesehen werden, denn wo wir demselben weiter begegnen, 1286 2 ), erscheint neben ihm schon Conradus episcopus, während dieser sich in der eben besprochenen postulatus ac tutor nennt 3 ). Man möchte letztere durch Einschiebung eines X auf 1285 bringen wollen, doch steht dem entgegen, daß in unserm Diplom noch ein Decan zu Bardewiek Heinrich erscheint, während schon 1284 ein Gumbertus diese Stellung einnimmt 4 ).

Es ist jetzt die Geschichte der Dompropstei nachzuholen. 1277 trafen wir Propst Burchard und Decan Gerhard zusammen an (Pratje III, 173), darauf scheint der letztere zu verschwinden, wenigstens nach dem vorliegenden Material. Wichtig ist die Nachricht über Propst Burchard von 1280 (Hoya VI, 48), wonach er außerdem sti. Willehadi Bremensis et Buccensis ecclesiarum prepos., frater noster von


1) Verd. II, 95-98.
2) Voigt a. a. O. 266.
3) Es hat sich nicht ganz klar stellen lassen, wann dieser Wechsel im Titel eintritt; 1282 ist er jedenfalls noch postulatus; - sollte auch die Urkunde vom 27. December (Michael. 117) zu 1281 zu rechnen sein, so bezeichnet ihn doch sein Neffe Otto von Lüneburg so am 2. April (Sudendorf No. 97). Zu frühest nennt er sich episcopus meines Wissens am 11. (Michael. 130) und 13. Juli 1286 (Voigt, S. 204). Darauf, daß er in dritter Person 1283 (Mekl. Urk.=Buch III, 1688) electus heißt, möchte kein Gewicht zu legen sein, ebenso daß die Boizenburger Rathsherren ihn bereits 1281 (Sudendorf 92 = Mekl. Urk.=Buch 1564) episcopus betiteln. - Der Beleg für Conradus episcopus von 1283 - Verd. II, 100 - fällt weg. Ebendort No. 102 findet sich eine Urkunde von derselben Persönlichkeit und am selben Heiligentage ausgestellt, aber von 1288. Daher wird auch in unserm Fall ein V zu ergänzen sein.
4) Schlöpken, S. 243. - 1294 bekleidet der Domdecan Heinrich zugleich die Präpositur zu Bardewik (das. 245, Michael. 149); er ist deswegen aber im geringsten nicht identisch mit dem in der obigen Urkunde (Schlöpken 240) genannten Henricus decanus Bardwicensis. Nur die dortige Präpositur war dem Domcapitel incorporirt (Verd. II, 40, 56); vielleicht hatte der Domdecan damals wie 1294 diese Würde inne.
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Graf Heinrich von Hoya genannt wird; darnach läßt sich sein späterer Verbleib verfolgen.- 1281 bei Gründung der Verdener Cantorei, also einer neuen Capitelpräbende, wird von den Domherren nur er namhaft gemacht. 1282 erscheint er zuletzt in dieser Eigenschaft, nur mit dem (ungenannten) Scholaster zusammen; im Weitern führt er seinen Titel allein nach den übrigen Würden, nur daß er in Bremen nach 1281 die Präpositur zu St. Willehad mit St. Anschar vertauscht zu haben scheint 1 ), wo er schon früher fungirt hatte 2 ). Hier kommt er in einer genau datirten Urkunde anscheinend zuletzt vor (St. Blasii = 3. Februar 1294, wenn die Mittheilung richtig ist; siehe Hodenberg a. a. O. 68); die andre vom selben Jahre ohne Monat und Tag 3 ) ist in Bremen ausgestellt und vor dem dortigen Domcapitel verhandelt, sie betrifft seine Thätigkeit als Propst des Bückener Stifts und er wird daher nur als solcher bezeichnet. Die Verfügung trägt schon einen gewissen testamentarischen Charakter an sich. Am 1. April 1296 wird er von seinem Neffen und Nachfolger im letztgenannten Amte Heinrich als verstorben bezeichnet 4 ), sein Tod fällt aber wohl bedeutend näher an den oben gegebenen Termin, und zwar aus Gründen, welche die Entwicklung der Verdener Verhältnisse an die Hand giebt.

Nachdem wir Burchard von Hoya 1282 5 ) zuletzt als Verdener Dompropst haben erscheinen sehen, fehlen in den Urkunden für lange Zeit Nachrichten über Neubesetzung. Desto häufiger begegnet man von 1286 6 ) ab dem Decan Heinrich, der zunächst bis 1294 zu verfolgen ist. Die Belege gedenken bis auf zwei Ausnahmen nie eines Propstes neben ihm; sie sind in der Note 7 ) vollständig aufgezählt - jene beiden Fälle müssen wir speciell prüfen. In den Verd. Geschichtsquellen II, No. 106 ist eine Urkunde abgedruckt, deren Datum geschrieben ist: anno domini M°. CC°. LXXXX° VI°. Nonas Mail. Das=


1) S. v. Hodenberg, Hoyer Urk.=Buch I, "Nachweise" No. 74, 68.
2) Das. No. 67.
3) Hoya III, 64.
4) Das. 66.
5) Michael. 116 - siehe oben.
6) Voigt a. a. O. 266; vgl. oben, auch wegen der Urkunde mit unsicherem Datum: Schlöpken 240.
7) 1287, Mai 1. - Pratje a. a. O. IV, 187 (danach Bremer Urk.=Buch I, No. 437); 1290, Februar 3. - Verd. II, 103-5; Juni 30. - das. 107; 1291, Februar 2., März 7., April 2. - Isenhag. 50, Pratje III, 173, Verd. II, 108; 1290 s. d. - Riedel I, 22 S. 100; 1194, Januar 10. - Verd. II, 110.
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selbe läßt sich in doppelter Weise abtheilen; v. Hodenberg hat VI° zum folgenden gezogen und somit das Jahr 1290 angesetzt. Nun kommt im Text Otto prepositus, Henricus decanus vor - es wird sich im Weitern herausstellen, daß diese Besetzung vollkommen der für 1296 zu erwartenden entspricht, und daher dürfen wir ohne Anstand die andere Eventualität als die richtige annehmen 1 ). Ebendaselbst No. 109 und 110 finden sich zwei dies Geschäft gleichfalls betreffende Documente: ersteres das Zeugniß des Lüneburger Raths, daß Herzog Otto von Lüneburg seinem Oheim Konrad von Verden Einkünfte in der Saline daselbst überlassen hat - datirt: M°. CC°. LXXXX tercio, in octaua ep(h)yphanie domini (Januar 13); letzteres die Urkunde Otto's selbst - datirt M°. CC°. nonagesimo quarto, quarto idus Januarii (Januar 10.). Sie liegen freilich dem neu zu gewinnenden Zeitpunkte nicht näher, aber aus den Worten Otto's geht hervor, daß es sich um dieselben Salzgüter handelt, wenn der Bischof dem Domcapitel auch nur duos choros überträgt - daß in dem die Gerechtsame des Capitels enthaltenden Copiar kein Versehen zu vermuthen ist, bedarf keiner Erläuterung -, während doch die beiden andern Urkunden von dreien reden. Das abgehende Drittel der Hebung mag vom Bischof zu irgend welchen andern Zwecken verwandt sein; die übereinstimmende Angabe von seiner wie Herzog Otto's Seite, daß es sich um eine Erbabfindung handle 2 ), läßt keinen Zweifel, daß beide Documente zu einander in Beziehung stehen. In Konrads Urkunde fehlt freilich die Angabe, daß diese Hebung "in domo Soderstinghe" fundirt sei, durch die detailirten Verordnungen


1) Sollte auch das Manuscript, wie der Abdruck, nonas haben, so dürfte das die Sache nicht zu sehr erschweren. Erstlich haben wir einen Copiar als Quelle, dessen Compilator etwa eine Abkürzung no[Symbol: n mit Strich] vorlag und der das Datum falsch auflöste; dann aber scheint der Accusativ durchaus nicht ungebräuchlich zu sein, d. h. soweit man nach Lage der Sache aus den Drucken schließen kann. Verd. II, 90 in der Note steht: LXXII°. nonas Decembris; Mekl. Urk.=Buch II, No. 1108 A: idus Augusti, B: idibus A., Sudendorf I, No. 93 hat der eine Copiar: in vigilia Lucie idus Decembris, der andere: in v. L. pridie idus. - Oben mußten wir bereits das Datum bei Voigt I, S. 263 (- LXX, quarto idus Jan.) umgestalten. Vgl. Bilderbeck I, 1, S. 24.
2) Fehlerhaft steht in der Regeste zur angeführten Urkunde (Verd. II, No. 106): "Bischof Konrad - von seinem Vatersbruder dem Herzoge Otto v. Br. u. L. etc ." Das Verhältniß war umgekehrt, Otto also Konrads Brudersohn (von Johann zu Lüneburg) - im Text patruelis: (S. 159).
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über ihre Verwendung läßt sie aber erkennen, wie das eigentliche Erwerbungsgeschäft als abgetan betrachtet wird. - Zur Charakteristik von dergleichen Wendungen mag bemerkt sein, daß es in der letztgedachten Charte Bischof Conrads heißt: "prout in litteris eiusdem patruelis nostri super hoc confectis liquide apparet" -, daß aber auch das Attestat des Lüneburger Raths (das. No. 109) sagt: "prout in priuilegiis prefati domini Ottonis ducis et venerabilis domini Conradi episcopi Verdensis, patrui eiusdem, plenius continetur," - während doch mindestens das erstere, und zwar um ein Jahr später ausgefertigt ist (das. No. 110).- Wieviel auf folgendes Merkmal zu geben sei, bedarf freilich noch einer nähern Untersuchung: die gedachte, auf 1296 zu transferirende Urkunde steht im Copiar an einer Stelle unmittelbar vor der einzigen sonst zu 1296 gehörigen (No. 114) - dies nach Ausweise der beigesetzten Ziffer CXI.

Mehr Schwierigkeit macht eine andre Nachricht, zufolge deren 1291 ein Giselbertus Dompropst war. Pratje, Altes und Neues III, S. 173 liest man: Conradus d. gr. Verdensis ecclesie episcopus, Giselbertus prepositus, Henricus decanus, totumque eiusdem ecclesie capitulum etc. Der Wortlaut gestaltet keine andre Interpretation; hundert ähnliche Diplome bezeugen, daß Rangfolge und Titel ganz ordnungsmäßig gehalten sind. Das Datum ist unzweideutig (MCCLXXXXI, die Perpetue et Felicitatis martyrum - März 7.), auch hat ein Versuch, es durch Einschiebung zu corrigiren, keinen Zweck, da unter Conrads Regierung (bis 1300) kein Raum für ihn wäre, indem er nach 1294 mit dem Propst Otto collidiren würde. Wir treffen außerdem in frühern Jahren auf eine Persönlichkeit des Namens im Domcapitel, die mittlerweile zu jener Würde dürfte aufgerückt sein - 1275 kommt ein Giselbertus Ruste vor 1 ). Doch muß einiges Bedenken erregen die Inscription des Nekrologs, das (zum 17. Februar) nur einen prepositus S. Andree dieses Namens kennt. Die hier gegebenen Notizen über die zu einer Memorie verwandten Salinehebungen stimmen vollkommen mit dem überein, was Verd. II, No. 113 2 ) darüber gesagt ist,


1) Verd. II, 97; das. 98 Ruce genannt, ohne Zunamen 95. Er wird auch in dem G. am Schluß der Canonikerreihe das. No. 90 zu erkennen sein (um 1272).
2) "de uno choro salis -, cuius media pars sita est in domo Ulinge -, reliqua medietas sita est in domo, que wlgariter dicitur tho them Sterte." (Danach ist die Lesart des Nekrologs: "tom Starck" zu berichtigen; vgl. Verd. II, 114.)
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- und hier (1295, August 23.) heißt er gleichfalls Giselbertus prepositus ecclesie sancti Andree Verdensis. - Ebenso No. 111 (vom 20. Juni desselben Jahres) und No. 114 (1296, December 21.); 1299, Juni 25. (das. No. 119) ist er bereis todt. 1290, Februar 3. (das. No. 103) wird dagegen ein Bernardus prepositus sancti Andree genannt 1 ) - von da ab rückwärts bis 1251 (Gerhard, zugleich Domscholaster - Hoya VI, 17, 18) fehlen mir überhaupt Belege für die Besetzung dieser Würde.

Dies Alles erwogen, darf man in der That neugierig sein, ob die Angabe der besprochenen Urkunde (Pratje III, S. 173) nach Einsicht des Originals sich bewahrheiten wird. Wir haben bereits verschiedene Beispiele aus den derzeitigen Publicationen gewonnen, die zur Vorsicht gegenüber Einzelheiten mahnen. Einstweilen müssen wir für diesen Fall nach einem andern Ausweg suchen, und der liegt nicht allzufern. - Wir sahen oben, daß Burchard von Hoya außer der Verdener Propstei auch die von Bücken, sowie mindestens noch ein derartiges Amt zu Bremen verwaltete. Dies wird Unzuträglichkeiten herbeigeführt haben, wenigstens lassen sich die drei Urkunden Hoya III, 62; Verd. II, 115 und 118 sehr gut darauf beziehen. Die erstgenannte vom Jahre 1288 enthält eine Entscheidung des Bremer Domcapitels über die Zuständnisse der Bückener Canoniker, insofern sie vom Stifte abwesend sind. Ganz ähnlichen Inhalts ist das Verdener Statut von 1297, und das dritte Document von 1299 bestimmt direct Maßregeln gegen einen Dompropst, durch dessen mangelhafte Verwaltung die Einkünfte der Verdener Kirche beeinträchtigt werden. Da mag man hier einmal versucht haben, zur Neuwahl eines Propstes zu schreiten; es war aber nicht möglich, dies durchzusetzen - vielleicht daß sich die Grafen von Hoya ihres Verwandten annahmen -, daher mußte Giselbert wieder zurücktreten. - Eine Nachricht haben wir noch, die auf ein nicht allzufreundliches Verhältniß Burchards zur Verdener Kirche hindeutet. Wohl nicht lange vor seinem Tode läßt er sich vom Bremer Domcapitel bezeugen, daß er durch fortgesetzten Widerspruch dem Bückener Stifte den Besitz eines Zehnten gewonnen habe, welcher mit der St. Andreaskirche in Verden streitig war (1294, s. d. - Hoya III, 64). Die Art, wie er dasselbe


1) Er ist ohne Zweifel dieselbe Persönlichkeit mit dem 1286 und 1287 (Voigt S. 206; Pratje IV, S. 187) vorkommenden custos gleichen Namens.
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vertritt, läßt vermuthen, daß er sich mit dem Bückener Stift vermöge des oben citirten Schiedspruchs von Seiten des Bremer Capitels gütlich auseinandergesetzt hat (daselbst No. 62). Das letzte mit Monat und Tag versehene Zeugniß über ihn ist vom 3. Februar 1294 1 ), wo er noch als Propst zu St. Anschar in Bremen vorkommt. Es stimmt das ganz mit dem, was wir über die weitern Vorgänge in Verden wissen. 1296 war er jedenfalls schon todt 2 ); in Hinsicht darauf, daß bereits am 12. März 1294 ein Verdener Dompropst existirt, werden wir aber seinen Tod in die Zwischenzeit vom 3. Februar ab zu setzen haben.

Damit stehen wir am Ziel. Ist auch in der betreffenden Urkunde (Mekl. Urk.=Buch III, 2284) sein Name so wenig wie der des Decans hinzugefügt, so erfahren wir sie aus der vom Stift Verden in derselben Angelegenheit am 3. April ausgestellten Charte (das. No. 2286). Das Original befindet sich zu Ebstorf; eine im Schweriner Archiv aufbewahrte, vom Geh. Archivrath Dr. Lisch im Jahre 1851 genommene Abschrift ergiebt, daß der Name des Propstes sowohl wie des Decans Henricus, und zwar voll ausgeschrieben, in demselben steht. - Im gleichen Jahre am 21. November 3 ) ist er in Hameln beim Abschluß eines lebenslänglichen Vertrages zwischen den Vettern Heinrich von Braunschweig und Otto von Lüneburg zugegen - damit ist unsere Kunde über ihn zu Ende. Bereits im nächsten Jahre am 23. August 4 ) erscheint ein Otto prepositus, der auch für die folgenden genügend belegt ist 5 ). Es interessirt für unsern Zweck eigentlich nicht, diese Verhältnisse noch weiter zu verfolgen, da der einzige Canoniker des Namens Heinrich, welcher, abgesehen von dem noch zu besprechenden Decan, in der nächsten Zeit vorkommt, sich mit seinem vollen Namen de Boizene-


1) Hoya I, "Nachweise" No. 68, nach einer "Mittheilung des Pastors Kohl an Mooyer."
2) Hoya III, 66. - Er hat jedenfalls nichts zu thun mit dem 1295, August 23. (Verd. II, 113) als verstorben erwähnten Burchardus, quondam concanonicus noster, archidiaconus in Modestorpe; in diesem wird der 1254-1267 erscheinende Burchardus de Oldenborg zu erkennen sein (Hoya III, 33; Calenb. III, 179, 180; Harenberg, Gandersheim S. 1715; Verden II, 83, 84). Wie schon der Name zeigt, ist der im Nekrolog zum 2. Januar verzeichnete Borchardus de Etzen prepositus eine dritte Persönlichkeit.
3) Sudendorf I, No. 129.
4) Verd. II, 113.
5) 1296: Verd. 106 (nicht zu 1290, wie dort angesetzt, siehe oben); 1297: Riedel I, 25, S. 181; 1298: Hoya VI, 56; 1299 (Jan. 13.): Mekl. Urk.=Buch IV, 2538.
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borg zu bezeichnen pflegt 1 ). Doch sei hier noch die Bemerkung gestattet, daß jener Propst Otto anscheinend mit Unterbrechung sein Amt verwaltet hat. 1300 starb Bischof Conrad 2 ); ihm folgte Friedrich, jedenfalls der 1298 (Sudendorf No. 152) erscheinende Fridericus dictus Man, archidiaconus (in Modestorp ist nach dem Zusammenhang zu ergänzen). Im Nekrolog wie in einer späten gereimten Chronik (bei Schlöpken a. a. O. S. 421) heißt er de Honstede; Michael. No. 210 nennt er jenen Heinrich von Boizenburg seinen patruus. Mit der ersteren Angabe hat es daher gewiß seine Richtigkeit, denn die Mann wie die Boizenburg führen den Eberkopf (Mich. 131, 274, s. Mekl. Urk.=Buch Siegeltafeln Bd. IV, No. 133; X, 320. Ein Hohenstedt, in der Legende de Selczinghen sich nennend, führt 1327 eine erniederte Spitze: Michael. 324). Ebenfalls um 1300 scheint eine andere Besetzung der beiden obern Capitelwürden stattgefunden zu haben; während noch 1299, Januar 13. (Mekl. Urk.=Buch IV, 2538) Otto prepositus, Heynricus decanus zeichnet, so bekleidet von jetzt ab für längere Zeit ein Geltmarus das Decanat 3 ), die Präpositur aber 1301 und 1302 Florencius 4 ), dann 1307 und 1308 wieder ein Otto 5 ) 1311 und 1312 endlich tritt ein Albertus an seine Stelle (Michael. No. 217 und 222 - wenn das. No. 217 a in der Regeste ein Dompropst Johann genannt wird, so giebt doch der Text richtig scolasticus).

Jener 1294 vorkommende Dompropst Heinrich ist es, den wir allein für die Dannenbergische Familie in Anspruch nehmen können. Bei der kurzen Dauer seines Amtes müssen seine Verhältnisse mehr aus denen der ihn umgebenden Personen erschlossen werden als aus directen Angaben. Oben


1) S. z. B. Mekl. Urk.=Buch IV, 2586 (mit Siegel); Michael. 202, 210; Voigt 267 (thesanrarius 1311).
2) Nach Necrol. Verd. am 15. September; sein Nachfolger datirt M. CCC. primo Ydus (!) Maii, pontincatus nostri anno primo (Bilderbeck I, S. 22). Es wäre pridie zu erwarten, wollte man anders abtheilen; auch geht die gewöhnliche Annahme dahin, siehe Mooyer und Sudendorf Urk.=Buch Stammtafel (er war ein Sohn Otto des Kindes von Br. L.).
3) Ohne den Propst z. B. 1306 - Pratje III, 178.
4) Bilderbeck I, 1, S. 20; Spilcker, Grafen von Wölpe, S. 102. Letzteres Zeugniß besteht zwar nur aus einem in der Note gegebenen Auszug, gewinnt jedoch durch das andre an Glaubwürdigkeit.
5) Sudendorf, No. 200 (= Verd. II, 125) - M. CCC. VII. tertio kalend. Januar.; Pratje III, S. 178 - M. CCC. VIII. Ydus Aprilis. Auch dies beiden Angaben stützen sich gegenseitig.
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hat es sich als sehr wahrscheinlich ergeben, daß seine Wahl ziemlich eilfertig vorgenommen wurde. - Die Art, wie sein Vorkommen mit dem Burchards sich ablöst, sowie die langjährige Lücke, welche unsere Ueberlieferung hier zeigt und die nur durch das von höchst verdächtigen Umständen begleitete Auftreten eines Dompropstes Giselbert 1291 unterbrochen wird, läßt ziemlich abnorme Vorgänge vermuthen. Es wäre sehr zu wünschen, daß unser Material sich für diese Periode noch vervollständigte; manches dürfte in den unruhigen Zeiten, die eben in Bischof Conrads Regierung fielen und bei denen die Verdener Kirche in Flammen aufging 1 ), verloren sein.

Wir gedenken noch mit einigen Worten jenes Decans, der ebenfalls den Namen Heinrich führte. Derselbe giebt sich gerade in dem Jahre, wo er neben dem gleichnamigen Dompropst erscheint, als ein de Biwende zu erkennen 2 ); es ist oben sehr wahrscheinlich gemacht worden, daß jener plebanus von Modestorf zum Domherrn und Custos aufrückte; nichts liegt näher, als nun auch den von 1286 an erscheinenden Decan für identisch mit dem von 1294 zu halten. Es läge freilich auch die Möglichkeit nahe, den bisherigen Decan zum Propst aufrücken zu lassen, doch würde man einen großen Zufall darin zu sehen haben, daß gerade ein gleichnamiger in jene Stelle wieder einrückte. Offenbar reimt sich Alles weit besser, wenn wir in dem Dompropst Heinrich einen von außen her hinzugetretenen, d. h. um der Ueberlieferung zu folgen, einen Dannenberger sehen. Uebrigens bleibt jener Decan noch bis 1299 3 ) unter Otto als Propst; dann wird er, wie wir sahen, durch Geltmar abgelöst. Er dürfte in demjenigen Henricus decanus zu erkennen sein, dessen Todestag auf den 19. März nach dem Necrol. Verdense fällt; und dabei mag einer andern Inscription daselbst gedacht sein, die einen Hinricus advocati, decanus, alias dictus de Monte als am 16. Januar verstorben erwähnt. In


1) Siehe die schon citirte Bischofschronik bei Schlöpken S. 420.
2) Vgl. Michael, No. 149 (und Schlöpken 245 - vom 2. April 1294; am 3. eiusd. erscheint er neben Henricus prepositus - Mekl. Urk.=Buch III, 2286) mit 141 daselbst. Daß hier seiner damaligen höhern Stellung nicht gedacht ist, darf man wohl nicht als Argument gegen das im Text weiter Vorgetragene betrachten.
3) Die Belege sind für 1295: Michael. 152; Verd. II, 111, 113 (Mai 25., Juni 20., Aug. 23.), 1296, Mai 7. (oben verbessert aus 1290) daselbst No. 106; 1297: Riedel I, 25, S. 181; 1299: Mekl. Urk.=Buch IV, 2538 (Jan. 13.; am 17. Jan. ist der Name des Decans nicht genannt: Verd. II, 118.)
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der Zeitschrift des histor. Vereins für Niedersachsen 1868, S. 159-161 ist das Geschlecht derer de Monte beiläufig behandelt und jene Notiz auf einen Sohn des bis 1296 vorkommenden Voigts zu Lüneburg Tidericus de Monte bezogen worden, v. Alten hat freilich auf keinen Verdener Canoniker bestimmt Bezug genommen 1 ); der Zeit wegen müßte man jedoch zunächst in der eben behandelten Persönlichkeit ihn zu entdecken sich versucht fühlen. Indeß müssen wir nach dem bereits Entwickelten dies als entschieden unwahrscheinlich bezeichnen, mithin jenen alias dictus de Monte wenigstens einer spätern Generation zuweisen. Denn der 1294 fungirende Decan ist unzweifelhaft ein Biwende, und jedenfalls identisch mit dem bis 1299 weiter vorkommenden; es hat sich auch für seine Carriere vorher eine so augenscheinliche Continuität ergeben, daß es ungerechtfertigt wäre, auf die vorgetragene Combination hin eine von 1286 bis 99 erscheinende Persönlichkeit in deren zwei zu zerlegen.

Auf alle Fälle kann von dieser Seite nichts gegen die Herkunft des Dompropstes erbracht werden, da jene beiden Heinriche des Nekrologs eben als Decane verstorben sind. Ein Henricus prepositus wird hier überhaupt nicht erwähnt, es ist daher mit seiner Hülfe nicht festzustellen, ob er in Verden sein Ende fand oder ob er zu irgend einem andern Stifte noch übersiedelte. Dies sowohl wie seine Vergangenheit muß eine Prüfung des derzeitigen Bestandes anderer Capitel ergeben. Natürlich wird er die niedern Dignitäten durchgemacht haben, ehe er zu der hohen Stellung gelangte in der wir ihn wiederfinden. Daß solches nicht in Verden selbst stattfand, ist bei dem mangelhaften Material, das wir durchmustern konnten, nicht einmal bestimmt zu behaupten, aber trotz der engen Lehnsbeziehungen zwischen der Verdener Kirche und der gräflichen Familie unwahrscheinlich. - Daß er nicht etwa, wie sein Vorgänger Burchard von Hoya, die Bückener Propstei mit der Verdener vereinigte, - 1296 (Hoya III, No. 66) kommt ein Heinricus prepositus ecclesie Buccensis vor -, lehrt eine Urkunde von 1302 (das. No. 69), worin dieser die Grafen Gerhard und Otto von Hoya seine Brüder nennt. - Er würde ferner, wollte man seinen frühern Entwicklungsgang feststellen, concurriren mit der Persönlichkeit, die bei Herzog


1) Ein Hinricius de Monte kommt 1296 (Sudend. No. 142) vor, aber als Laie.
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Otto von Lüneburg 1296 und 1302 1 ) als Hinricus prepositus frater noster in der Zeugenreihe auftritt. Namentlich der betreffende Passus der ersteren 2 ) (- testes sunt: Comes Adolfus de Scowenborg noster awnculus, comes de Meynersen, dominus Henricus prepositus frater noster dominus Conradus de Boldensen etc.) klingt derartig an die Zeugenreihe in der früher besprochenen Urkunde von 1294 3 ) an, (- testes: nobiles viri Adolfus et Hinricus comites de Scowenburg, Conradus vir nobilis de Boldensele, dominus Hinricus Verdensis ecclesie prepositus, Aschwinus de Saldere, -), daß es nicht überflüssig erscheinen mag, vor der Identificirung beider zu warnen. Zunächst ist dagegen geltend zu machen, daß jener Angehörige der Herzoglichen Familie beide Male erscheint, während für die Verdener Dompropstei andere Namen sicher bezeugt sind; aber auch noch bevor seine Stiftsangehörigkeit nachgewiesen ist, können wir uns auf die augenscheinliche Authenticitat jener Bemerkung beziehen, welche auf dem Rücken der Diesdorfer Urkunde 4 ) sich findet.

Es liegt in der Natur der Sache, daß wir erst nach langen Umwegen auf sie zurückkommen, die doch den einzigen Faden zur Anknüpfung eines Zusammenhangs bot. Bereits zu Anfang dieser speciellen Untersuchung ist darauf hingewiesen worden, wie schon der in ihr enthaltene Verzicht auf proprietas es wahrscheinlich macht, daß sie nicht kraft kirchlichen Amtes ausgestellt ist. Eben dieser Umstand gestattet uns, eine Correctur vorzunehmen, die einen etwas andern Zusammenhang herstellt, als es der von Riedel durch die Anordnung wenigstens angedeutete ist. In der daselbst voraufgehenden Urkunde Adolfs, Bernhards (wie jetzt statt G. zu lesen ist, siehe oben S. 38) und Nicolaus' ist von einer Zehnten=Hebung die Rede: - que nos iure beneficii contingit. Diese wird dem Kloster Diesdorf verliehen - und eben diesem stellt der Verdener Dompropst Heinrich seinen Verzicht aus, aber über eine proprietas. Sieht man sich nach einem Ereigniß um, auf welches unsere Urkunde sich besser beziehen läßt, so ist die Wahl nicht eben schwer. Nur noch von einer Schenkung Dannenbergischer Seits an das genannte Kloster hat sich Kunde erhalten: 1289 überließ Graf Bernhard demselben omnia


1) Sudendorf No. 142; Hoya I, 39.
2) Vgl. die Lesart einer andern Copie daselbst Note 26, wo diese und andere Namen fehlen.
3) Sudendorf No. 129, d. d. Hameln, den 21. November.
4) Riedel I, S. 406 (= I, 22, S. 87) nach Gercken Diplom. II, 174.
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illa bona, que in villa Abbendorf iure hereditario tenuimus, - cum omni proprietate etc. 1 ). Da über das anhangende Siegel nichts mitgetheilt ist, so läßt sich nicht mit absoluter Gewißheit sagen, daß der Aussteller der ältern Linie angehörte; doch hat es große Wahrscheinlichkeit für sich, daß alle die Zeugnisse, welche von ungefähr 1280 ab von einem Bernhard reden, auf den zweiten dieses Namens zu beziehen sind, da B. III. für 1273 2 ) zuletzt sicher bezeugt ist (siehe oben S. 48). - Wenn nun Heinrichs Resignation mit einem sonst bekannten Ereigniß in Verbindung gebracht werden kann, so ist es jedenfalls dies. Jene Uebertragung von 1279 steht einestheils in dem angedeuteten unlösbaren Widerspruch, was das Object anlangt - was hatte auch ein Geistlicher überhaupt mit Lehnsansprüchen zu thun? - andererseits kann er, 1275 noch Herr von Marnitz 3 ), es in vier Jahren nicht zum Dompropst gebracht haben. - Freilich wird seine Erklärung auch nicht gleichzeitig mit der Urkunde von 1289 abgegeben sein; es hat bei Durchmusterung der Verdener Capitelverhältnisse sich als höchst wahrscheinlich ergeben, daß seine Wahl, freilich lange vorbereitet, doch erst unmittelbar nach dem Tode seines Vorgängers Burchard von Hoya zustande kam, somit in den Anfang 1294 fiel. Schon für das nächste Jahr ist seine Würde anderweitig besetzt - er mag plötzlich gestorben sein, jedenfalls können wir jene Urkunde ziemlich genau auf 1294 bestimmen.

Man dürfte fragen, ob daraus zu folgern sei, daß der Verleiher Bernhard 1294 noch gelebt habe. Adolf II. wird bereits 1290 4 ) als verstorben bezeichnet, Nicolaus allein kommt noch später vor - wollte man also jene Dorsalnotiz beim Worte nehmen, so müßte man Obiges wegen des frater comitum annehmen, während sonst Bernhard 1293 5 ) zuletzt erscheint. Jedenfalls ist dies Argument nicht besonders schwerwiegend, da jener Ausdruck nur die Familienangehörigkeit im allgemeinsten Sinne andeuten soll.



1) Riedel I, 22, S. 98.
2) Mekl. Urk.=Buch II, 1298.
3) Daselbst II, 1356.
4) Daselbst III, 2049.
5) Anhang No. 7. - Die Entstehungszeit der Dorsalnotiz anlangend, so dürfte dieselbe schon wegen des baldigen Aussterbens des ganzen Geschlechts nicht allzu weit hinausgeschoben werden; daß sie aber dadurch nichts an Beweiskraft gewinnt, liegt auf der Hand.
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Damit gehen wir wieder zur Betrachtung der jüngern Linie über, um die bisher zurückgelassenen Nachrichten zu erledigen, welche ihr Verhältniß zur Stadt Grabow und Kloster Eldena betreffen. Die alten Privilegien der ersteren haben sich der Ausfertigung nach, d. h. was Pergament und Schrift anlangt, als höchst verdächtig erwiesen; die Siegelbilder sind zwar ächt, aber schlecht ausgeprägt, bearbeitet und was dergleichen Merkmale mehr sind. Es kann deswegen auf die Einleitung zum Mekl. Urk.=Buch I, S. XL verwiesen werden; weil dreie von ihnen von einem Dannenberger, und zwar alle von Volrad ausgestellt sein sollen, haben wir ihre Angaben gegen das anderweitig Bekannte zu halten. Es muß jedoch zur Rechtfertigung einer im Weitern zu ziehenden Parallele schon vorläufig auf einige Vorkommenheiten die Aufmerksamkeit gelenkt werden, die ein Vergleich mit den Eldenaer Urkunden ergiebt. Die drei Grabower sind von 1252 (Jan. 1.), 1259 (Jan. 25.) und 1285 (Mai 1.) 1 ). Eben von beiden letzteren Jahren datiren zwei Eldenaer Urkunden: eine des Grafen Adolf (I.), wie der Text ergiebt, aber mit dem Siegel seines Sohnes Friedrich versehen (1259 Aug. 10.), die andre mit demselben Siegel und unter dem richtigen Namen (1285, ohne M. und T.) 2 ). Dies könnte ein zufälliges Zusammentreffen sein; auffälliger ist, daß beide Eldenaer und die ältern zwei Grabower übereinstimmend eben diese Stadt als Ausstellungsort nennen; die dritte, über die Schenkung des Dorfes Fresenbrügge an die St. Georgs=Kirche von 1285, ist hingegen zu Dannenberg abgefaßt, was auch gewissermaßen ungewöhnlich erscheint, da allem Vermuthen nach die jüngere Linie auf dem rechten Elbufer mit Dömitz 3 ) als Residenz ihren getrennten Besitz hatte. Die Fälle, wo Grabow überhaupt als Ausstellungsort vorkommt, sind erschöpft, wenn wir noch eine dritte Dannenberger Urkunde für Eldena erwähnen: die von den vier Mitgliedern der ältern Linie ausgestellte über 3 Hufen in Conow 4 ), sowie ein Diplom aus der Gruppe der Reinfeld=Dünamünder Briefe, von Graf Adolf (I.) 1263, Mai 15. ausgestellt. Ueber das Aeußere der letzt aufgeführten ist noch nichts be=


1) Mekl. Urk.=Buch II, 683, 834; III, 1795.
2) Das. II, 845; III, 1770.
3) Anhang No. 5 ist dort ausgestellt. Wenn 1277 Adolf (II.) von der ältern Linie daselbst urkundet, so war dies jedenfalls durch die Anwesenheit des Bischofs Ulrich von Ratzeburg veranlaßt (Mekl. Urk.=Buch II, 1441).
4) Mekl. Urk.=Buch II, 1195.
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kannt; der Aufsatz Mekl. Jahrb. XIV, S. 70 ff., wo die Unächtheit der meisten aus ihrer Reihe nachgewiesen ist, fußt wesentlich auf solchen Merkmalen; gerade diese Nachricht konnte noch nicht herangezogen werden. Man darf auf die Resultate gespannt sein, die bei einer diplomatischen Prüfung besonders des Siegels sich herausstellen würden, namentlich da über die Umschrift von Adolfs I. Stempel auffallende Differenzen sich ergeben haben. Von unserer Seite läßt sich nur wegen des Ausstellungsortes die obige Analogie beibringen, sowie daran erinnern, daß zum selben Jahre eine andre und zwar entschieden unächte Charte derselben Stiftung gehört (Mekl. Urk.=Buch II, 991) 1 ). - Zur Textkritik ergiebt sich für die uns interessirende ein kleiner Beitrag aus der Ueberlassung des Zehnten zu Hohnstorf an Kl. Medingen von Seiten desselben Adolf I. (1264) 2 ), wonach zwischen Hogerus und et notarius curie das Wort capellanus einzuschieben ist.

Das Nonnenkloster Eldena wurde vor dem 19. Mai 1291 durch einen Brand zerstört. Am genannten Tage renovirte Bischof Conrad von Ratzeburg die Urkunden, welche demselben seinen Grundbesitz sicherten und die, nach seinen Worten zu schließen, alle mit verloren gegangen waren. Es geschah dies in einem einzigen umfänglichen Instrument 3 ); dasselbe zeigt deutlich, daß wenigstens der Hauptsache nach der Wortlaut der alten Documente nicht einmal nach mündlicher Ueberlieferung vorlag. Der Bischof sagt freilich in Rücksicht auf sie: vocatis hiis, quorum intererat, testes secundum iuris formam recepimus, - auf deren Aussagen hin die Besitzungen verzeichnet seien; sowie ferner: - de documentis -, quibus bona largitione nobilium monasterio vestro acquisita sunt vel fuere firmata, - documenta renovando etc. Doch kann von einer Anwesenheit der meisten Verleiher - Bischof Ulrichs von Ratzeburg, Adolf I. und II. 4 ) von Dannenberg, sowie Gunzels von Schwerin, unter welchem jedenfalls der dritte dieses Namens zu verstehen ist - nicht die Rede sein, weil sie nicht mehr am Leben waren.


1) Auch zum Jahre 1259 finden sich zwei Reinfelder Urkunden - das. No. 836, 849 - so daß hier alle drei Kategorien neben einander erscheinen.
2) Pfeffinger II, 366; derselbe giebt S. 304 auch eine Reinfelder Urkunde (über Dachtmissen), die uns noch beschäftigen wird. Verdachtsmomente sind aus dem Inhalt nicht zu erbringen.
3) Mekl. Urk.=Buch III, 2118.
4) Schon 1290 bone memorie - Mekl. Urk.=Buch III, 2049.
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Wenn man etwas Thatsächliches in den Worten des Bischofs sehen will, so wären unter denjenigen, quorum intererat, und deren probatio ertheilt wurde, entweder die Nachfolger der ersten Verleiher zu verstehen, oder die Gränznachbarn der fraglichen Besitzungen, die also mit den testes ziemlich identisch sein würden. Mit Ausnahme der einen gräflich Schweriner Verleihung und einer des Bischofs Ulrich rühren die aufgeführten Documente alle von Dannenbergern her; denn die ehemalige Besitzung des Hermann Paschedag war, wie wir sehen werden, nur ein Dannenbergisches Lehn. Da muß es sehr auffallen, daß einerseits doch noch jene drei ältern angeblichen Originale vorhanden sind, andererseits dieselben nicht ganz in Einklang stehen mit dem Renovationsinstrument. Dasselbe führt statt der 1259 1 ) von Graf Adolf I. verliehenen: duos choros brasii in molendino in civitate Domelitz vielmehr duos choros siliginis auf. Der drei Hufen in Conow, welche die vier Brüder der ältern Linie 1270 2 ) schenkten, wird gar nicht gedacht. - Die Urkunde Friedrichs 1285 3 ) ist in einem Passus anscheinend wörtlich übernommen, nämlich was den Verzicht auf die dem Landesherrn schuldigen Lasten betrifft; im übrigen sieht es nach Bischof Conrads Worten zwar so aus, als hätte der Graf die ganzen drei Dörfer geschenkt; doch steht der Ausdruck nicht in directem Widerspruch zu der betreffenden Urkunde, die dem Kloster allerdings das Eigenthum und alle sonstigen Rechte an allen daselbst schon erworbenen oder zu erwerbenden Besitzungen zuspricht.

Von drei andern durch Mitglieder unserer Familie geschehenen Uebertragungen, auf die sich der Bischof bezieht, haben wir allein durch seine Bestätigung Kunde. Das Kloster soll von dem Grafen Adolf dem Jüngern, d. h. dem zweiten (Bernhards Sohn), das Dorf Stück gekauft haben; von seinem Oheim, Adolf I., rührt gemeinsam mit Gunzel von Schwerin der Besitz der beiden Dörfer Wodamiz her, d. h. Groß= und Klein=Godems 4 ). Die Stelle wegen 3 1/2 Hufen in Malliß und 3 Hufen in Karenz ist nicht ganz unzweideutig, sowohl in Hinsicht der Persönlichkeit des Grafen Adolf als der vorigen Besitzverhältnisse. Anscheinend hat der Concipient sich nicht darüber auslassen wollen, ob der


1) S. Mekl. Urk.=Buch II, 845.
2) Das. 1195.
3) Das. III, 1770.
4) Siehe einstweilen Mekl. Urk.=Buch IV, S. 506 (Nachträge zum Ortsregister); die Begründung wird unten gegeben werden.
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comes Adolfus senior oder junior genannt war, ich wüßte auch nicht, was sich einstweilen für den einen oder andern geltend machen ließe. Was die drei Hufen in Karenz betrifft, - quos olim emistis a Hermanno Paschedach etc. -, so wird die dem Kloster bestätigte proprietas ursprünglich auch den Grafen zuständig gewesen sein. Die unten gemachte Zusammenstellung über die Güter zwischen Elde und Rögnitz ergeben, daß kein Beispiel bekannt ist, wo nicht die Grafen über dieselben als Allodium verfügten. Demnach steht sich sicut dictus comes possedit eosdem wegen Malliß, und: quos olim emistis a Hermanno Paschedag etc. - wegen Karenz, in der Weise gegenüber, daß erstere Besitzung dem Grundherrn offen stand, letztere aber bisher an die regelmäßig unter den gräflichen Vasallen erscheinende Familie ausgethan war; die Worte: ab Adolfo debeatis-possidere bezieht sich also gleichmäßig auf beide Zwischensätze.

Man ist versucht, in dem Instrument Conrads einen Unterschied zu machen nach den Ausdrücken: documenta deperdita renouando - diffinimus und: sententiantes proferimus. Das letztere wäre dann auf die Ergebnisse der Zeugenabhörung zu beziehen, das erstere dahin zu erklären, daß damals wirklich neue Charten hergestellt wurden. Denn die unter der ersten Kategorie stehenden beiden Fälle entsprechen in der That zweien der auffallender Weise erhaltenen Diplome 1 ) - dem Adolfs I. von 1259, eine Hebung in der Dömitzer Mühle betreffend 2 ), und dem Friedrichs von 1285 über die drei Dörfer. Daß die Urkunde von 1259 in der That nur nach der Erinnerung von Neuem concipirt ist, mochte schon aus dem Titel comes senior zu folgern sein. Allerdings unterscheidet Adolf I. sich 1265 3 ) in der Art von seinem gleichnamigen Neffen: Bernardus et Adolfus seniores et Hinricus et Adolfus iuniores comites etc.; auch muß Adolf II. 1259 bereits existirt haben, da 1264 4 ) sein Vater Bernhard ihn als zweiten von 5 Söhnen, die alle namentlich erwähnt sind, und neben einem Schwiegersohn aufführt. In unserm Falle aber, wo nur der Graf Bernhard als Zeuge erscheint, seiner Söhne gar nicht gedacht wird, lag auch keine Veranlassung zu einem solchen unter=


1) Mekl. Urk.=Buch II, 845; III, 1770.
2) Doch mit dem kleinen Unterschied wegen brasii und siliginis, wie schon oben bemerkt ist.
3) Mekl. Urk.=Buch II, 1054.
4) Riedel I, 6, S. 17.
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scheidenden Beisatz vor 1 ); wir dürfen darin die Besorgniß einer spätem Epoche erkennen, welche einer damals möglichen Verwechselung auf die gleiche Weise vorbeugen wollte, wie dies in der bischöflichen Urkunde von 1291 geschah. Ganz augenscheinlich wird die Annahme, daß eben bei dieser Gelegenheit die Privilegien neu ausgefertigt seien, durch einen Umstand zur Gewißheit erhoben, welcher schon im Mekl. Urk.=Buche (in der Note zu II, 845) in diesem Sinne gedeutet ist. Der Urkunde Adolfs I. hängt nämlich das Siegel seines Sohnes Friedrich an, und es liegt sehr nahe, darin eine stillschweigende, d. h. dem Text des Diploms nicht inserirte Beglaubigung desselben durch einen Rechtsnachfolger des ersten Ausstellers zu sehen. - Ist eine solche Erklärung in diesem Falle unbedenklich, so noch viel mehr für die Urkunde von 1285; sie liegt jenem Zeitpunkt (1291) ungleich näher und trägt besonders das für den Aussteller zu erwartende Siegel.

Es handelt sich vor allem darum, für eine derartige Praxis unzweifelhafte Analogien beizubringen, da sie von der geschäftlichen und rechtlichen Seite betrachtet, immer etwas Eigenthümliches hat. Nun haben wir gerade an jenem Renovationsinstrument Bischof Conrads eine vollkommene Parallele. Von demselben sind zwei Ausfertigungen vorhanden, deren eine sich dadurch auszeichnet, daß sie neben dem bischöflichen und dem Ratzeburger Capitelsiegel noch das sog. Vormundschaftssiegel der beiden Grafen Heinrich und Adolf (von der ältern Linie) trägt. In durchaus unverdächtiger Anwendung erscheint dasselbe 1267 2 ), dann ist es noch belegt durch die Eldenaer Urkunde von 1270 3 ), die wir den übrigen Nachrichten dieser Zeit gegenüberstellen müssen.

Im Anhang No. 4 ist eine undatirte Urkunde mitgetheilt, welche zwischen Ende 1267 und den 5. Mai 1269 fallen muß, weil dieselbe noch an den Bischof Gerhard von Verden gerichtet ist, welcher am letztgenannten Datum verstarb, und nach der andern Seite hin, wie eben erwähnt, am Michaelistage 1267 (Anh. 2, vgl. 3) Adolf II. noch ein


1) Wenn in der Abbildung des dieser Urkunde anhängenden Siegels bei Westphalen (IV, S. 1258, Tab. XV, s. No. 4) die Umschrift ebenfalls von einem Adolfus comes senior redet, da dasselbe doch notorisch seinem Sohne Friedrich angehört, so wird sich dies als eine nach der Urkunde selbst gemachte Ergänzung im Weitern ergeben.
2) Anh. No. 2 und 3.
3) Mekl. Urk.=Buch II, 1195.
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mit Heinrich gemeinsames Siegel führt, hier aber er sowohl wie Bernhard II. in dieser Beziehung selbstständig auftreten 1 ). In den folgenden Jahren sind Separatstempel für alle drei ältern Brüder nachzuweisen: Heinrich 1275 (Mekl. Urk.=Buch 1356), Adolf 1273 und 1277 (das. 1301, 1441); für Bernhard ist zunächst nichts direct bezeugt, doch aller Wahrscheinlichkeit nach gehört die Abbildung bei Rehtmeier I, 506 (= Harenberg, Gandersh. pag. 1394), wie die beigesetzte Jahreszahl 1271 andeutet, zu dem unter diesem Datum von ihm ertheilten Consens über den Zehnten zu Gellersen und Pattensen 2 ).

Mit diesen Thatsachen zusammengehalten, ist das Erscheinen des sog. Vormundschaftsiegels noch 1270 höchst unbequem. Eine anderweitige Abtheilung des Datums 3 ) hilft auch nichts, weil wir den 1. Sept. 1275 gewinnen würden, Adolf II. aber auch 1277, wie wir sahen, allein steht, und Heinrich, den er noch anführt, seit dem 10. März 1275 (Mekl. Urk.=Buch II, 1356 - Verpfändung von Marnitz) aus unserm Gesichtskreise verschwindet. Wie es denn an sich schon höchst unwahrscheinlich ist, daß ein Stempel, wenn er einmal abgeschafft war, wieder in Gebrauch sollte genommen sein; man würde die Rechtskraft der beglaubigten Documente durch solchen Wechsel doch manchen Anfechtungen preisgegeben haben.

Schon von der geschäftlichen Seite ist daher das Vorkommen dieses Stempels an der Eldenaer Urkunde von 1291 höchst bedenklich. Mehr noch wegen der Persönlichkeiten, die einst seine Inhaber waren. - Adolf wird 1290 als bone memorie 4 ) bezeichnet; Heinrich war Geistlicher geworden, das Siegel, welches er als Verdener Dompropst spätestens 1294 führte, ist leider in dem einzigen bisher bekannten Abdruck verloren gegangen 5 ), wir können indeß mit Sicherheit annehmen, daß er nicht den alten Stempel wieder hervorgesucht habe, der wegen des doppelten Namens manche Unzuträglichkeiten würde veranlaßt haben. Und wer sollte


1) Aus der Zeugenreihe abzuleitende chronologische Bedenken sind in der Note zur Urkunde widerlegt.
2) Pfeffinger II, 366 abgedruckt. S. oben S. 40.
3) S. Note zu Mekl. Urk.=Buch II, 1195.- Die daselbst folgende Nummer muß doch wohl ins 14. Jahrhundert gesetzt werden: ein Hildemar und Christian von Dartzow, Schwestersöhne des Heinrich von Pinnow erscheinen 1314 - v. Hammerstein, Besitzungen d. Gr. v. Schwerin (Zeitschr. 1857) Reg. 61.
4) Mekl. Urk.=Buch III, 2049; vgl. das. 2128 - d. a. 1291.
5) Riedel, I, 16, S. 406; vgl. oben S. 53.
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sonst befugt gewesen sein, sich desselben zu bedienen? Eine Notiz darüber hätte doch in der Urkunde nicht fehlen dürfen. Das Vorhandensein nur an dem einen der beiden Exemplare muß die Vermuthung bestärken, daß mit dieser fragwürdigen Beglaubigung des Diploms man nicht jedem unter die Augen zu treten wagte.

Was sich an Aeußerlichkeiten sonst noch gegen diese Besiegelung, sowie diejenige von 1270 vorbringen ließe, wäre folgendes. Ich konnte den größern Theil der Dannenberger Siegel im Schweriner Archiv noch einmal revidiren; bei Vergleichung der unverdächtigen Charten mit diesen beiden muß sofort der Unterschied, sagen wir in der Canzleipraxis, in die Augen fallen, welcher sich in der Form der angehängten Siegel ausspricht. Diejenigen der Gebrüder älterer Linie, - die schildförmigen Heinrichs V., Adolfs II. und Bernhards II. sowohl, als das runde Nicolaus' - bestehen immer aus einer homogenen Masse, welche stark ausgedrückt ist und daher eine ziemlich dünne Platte darstellt. Es erklärt sich hieraus, daß sie alle stark mitgenommen, namentlich der Umschrift verlustig gegangen sind; das Siegelbild ist in sofern etwas mehr geschützt, als in der Mitte der Rückseite ein starker Wulst herunter läuft, der mit den üblichen Fingereindrücken versehen ist und die Schnur aufnimmt. - Anders steht es mit jenen beiden Exemplaren des Vormundschaftssiegels. Dieselben zerfallen ganz deutlich in zwei Platten: die dünnere, den Stempel tragende ist in die andre, sehr massive und rückwärts stark gewölbte eingelegt, jedoch nur so tief, daß sie eben durch den überstehenden Rand geschützt wird. Im Laufe der Zeit haben sich beide etwas von einander gelöst, so daß die Naht deutlich erkennbar ist; zwischen ihnen scheint die Siegelschnur zu liegen. Jenem Umstände, daß die Rückplatte ringsherum etwas vorspringt, ist es zu danken, daß der Abdruck des Wappens sowohl wie der Legende ausgezeichnet erhalten ist; die scharfen Conturen geben zu keinem Verdachte Anlaß, als ob etwa eine Thonform benutzt sei, legen vielmehr die Vermuthung nahe, daß sie mit Hülfe des Originalstempels hergestellt seien.

Wir müssen hier zwei Urkunden heranziehen, die gleichfalls von Dannenbergern und für Eldena gegeben sind, auch noch von vor dem Klosterbrande datiren: die Verleihungen von bezw. 8 Hufen zu Malliß und der Mühle zu Strassen, durch die Brüder Bernhard und Nicolaus gleichzeitig am

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2. Februar 1289 vorgenommen 1 ). Auch sie werden sich bereits im Klosterarchiv befunden haben, die Originale sollten demnach wie die übrigen verbrannt sein; trotzdem geben sie der Form nach, besonders in Hinsicht der Besiegelung, zu keinem Verdachte Anlaß. In diesem Falle liegt nun die Erklärung nahe, darin eine zweite Ausfertigung zu sehen: beide Donatoren waren noch am Leben, vielleicht selbst die Concepte in deren Canzlei hinterlegt; da vermißt man es kaum, wenn der Kürze wegen dieses Umstandes im Document gar nicht gedacht wurde. Die Zeitgenossen wußten um den Zusammenhang, der Nachwelt, mochte man denken, würden die Mittel fehlen, solche Widersprüche zu constatiren.

Diese Eventualität auf die bischöfliche Urkunde von 1291 angewandt, dürfte man auf folgende Combination kommen. Jenes ehemalige Vormundschaftssiegel der beiden ältern Brüder, die aus verschiedenen Gründen - der eine war todt, der andere hatte seinen weltlichen Anrechten entsagt - keinen Gebrauch mehr davon machen konnten, befand sich in Verwahrung der jüngern. Dies gaben sie nach dem Brande her, um die einst von jenen ausgestellten Diplome in ihrer neuen Gestalt zu beglaubigen, während sie ihre eignen mit dem ihrigen versahen. Wir hätten demnach eine dritte Gruppe von Briefen anzusetzen: in der Bestätigung Bischof Conrads waren etwa zwei zu unterscheiden, solche, deren Bestimmungen summarisch in dieselbe aufgenommen, und solche, die nach Abhörung der Zeugen unter seiner Leitung als selbstständige Charten reconstruirt wurden. Hierzu träten somit diejenigen Instrumente, die von den Rechtsnachfolgern der Aussteller oder noch von ihnen selbst dem Kloster von neuem zugefertigt wurden. Als Repräsentanten dieser Classe wären dann einerseits jene beiden Charten von 1289, andrerseits die von 1270 zu betrachten, und gewissermaßen auch die des Bischofs selbst, insofern zu weiterer Beglaubigung seines Vorhandenseins auch sie mit einem Abdruck jenes gemeinsamen Siegels versehen wäre.

Jene Dreitheilung möchte sich auch nach der Hinsicht empfehlen, als die beiden Classen von Besitzungen, deren Gemeinsames in der Existenz separater Urkunden läge, sich dadurch unterscheiden würden, daß die einen von der ältern Linie, die andern von der jüngern herrühren. Eine gewisse Erklärung dafür, daß nur letztere auch noch in der bischöflichen Urkunde


1) Mekl. Urk.=Buch III, 2004 und 5.
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aufgeführt sind, läge darin, daß die jüngere Linie 1291 aller Wahrscheinlichkeit nach bereits ausgestorben war. Wir sahen oben 1 ), wie die mit einiger Sicherheit datirbaren Zeugnisse für sie nicht über 1273 auf 74 hinausreichen; mit Ausnahme der beiden verdächtigen Diplome von 1285 2 ) findet sich keine Spur von ihnen, wenigstens im letzten Jahrzehnt verfügen ihre Vettern Bernhard II. und Nicolaus unumschränkt über den Familienbesitz. Zu größerer Sicherheit möchte man eine doppelte Bezeugung der von unbeerbten Persönlichkeiten vermachten Besitzungen nicht für überflüssig halten.-Aber man sieht, es kommen doch höchst complicirte Verhältnisse heraus. Sie werden es noch mehr, wenn man die Möglichkeit in Betracht zieht, daß eine oder die andre Urkunde aus dem Brande könnte gerettet sein, oder, was doch sehr nahe liegt, unser Material im Laufe der Zeit Verluste erlitten habe. Auch so ist die verschiedene Behandlung unerklärlich, welche den zwei Schenkungen Adolfs II. (von der ältern Linie) geworden ist. Ueber die eine 3 ) ist das angebliche Originaldocument erhalten, und ihrer wird vom Bischof gar nicht gedacht; von der andern- über die villa Stucken - haben wir nur durch seine Angaben Kunde. Wenn die beiden andern Gruppen von Urkunden sich mit gewissen Kategorien von Familiengliedern deckten, so ist für diese dritte gar kein Princip zu erkennen.

Wie jenes Siegel, das Heinrich und Adolf einst gemeinsam führten, sind nun auch die übrigen Eldenaer Urkunden nach der sphragistischen Seite zu prüfen. Es sind die beiden mit Friedrichs Stempel beglaubigten: seine eigne von 1285 4 ), und die seines Vaters Adolf I. von 1259 5 ). Auch sie zeigen eine Ausführung, welche von der oben beschriebenen, an den unzweifelhaft ächten Exemplaren wahrzunehmenden sichtlich verschieden ist, die aber nicht weniger von den beiden Abdrücken des sog. Vormundschaftssiegels abweicht. Freilich sind im Schweriner Archiv keine genügend erhaltene Siegel der jüngern Linie vorhanden, um daraus etwas über das bei ihrer Canzlei Uebliche zu entnehmen; auch mag bei der


1) S. 47, 48, besonders wegen Anhang No. 5.
2) Mekl. Urk.=Buch III, 1770, 1795.
3) Mekl. Urk.=Buch II, 1195, v, J. 1270. Nehmen wir auch hier eine Renovation nach 1291 an. so ist besonders zu beachten die vollständige Aufzählung der vier Brüder, von denen doch zwei damals nicht mehr mitzählten (s. oben S. 83).
4) Mekl. Urk.=Buch III, 1770 mit Note.
5) Daselbst II, 845.
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runden Gestalt des Feldes eine massivere Hinterlage erklärlich sein. Aber dieselbe ist denn doch zu unförmlich gerathen, um nicht an den Gebrauch einer etwas spätern Zeit zu erinnern. Die Farbe des Wachses anlangend, so erscheint das Siegel von 1259 mehr grau, was aber darin seinen Grund haben mag, daß es allenthalben stark abgerieben ist. Das spätere ist besser conservirt, anscheinend mit Firniß überstrichen, und die Inschrift durch einen Rand geschützt. Trotzdem ist von derselben wenig mit Sicherheit zu entziffern, weil der Stempel einestheils nur schwach ausgeprägt ist, dann aber auch während des Abdrucks verschoben zu sein scheint. Das ältere Exemplar ist wohl mit keinem Rand versehen gewesen, wenigstens zeigt es jetzt eine ebene, stark abgescheuerte Oberfläche, die Reste des Wappens wie der Legende lassen jedoch erkennen, daß es weit besser gerathen sein muß. Die noch übrigen Buchstaben zeigen feste Umrisse und müssen einst stark erhaben gewesen sein, ebenso der Baum des Siegelbildes - es kann die Unförmlichkeit des andern Abdrucks mithin nicht auf der Mangelhaftigkeit des Stempels beruhen, sondern auf einer ungeschickten Handhabung desselben. Ob man nun eher annehmen soll, daß die gräfliche Canzlei sich dabei beruhigte, statt einen neuen tadellosen Abdruck herzustellen, oder ob dies für den Fälscher wahrscheinlicher ist, dies läßt sich wohl einstweilen nicht entscheiden, zu beachten ist jedoch, daß dies Unglück gerade der Charte zustieß, welche noch am ersten würde Aussicht gehabt haben, für unverdächtig zu passiren. Hinsichtlich der andern muß die Unwahrscheinlichkeit hervorgehoben werden, daß von einem Dritten Friedrichs Siegel benutzt worden sei, um eine von dessen Vater Adolf I. herrührende Schenkung zu beglaubigen - vorausgesetzt nämlich, daß Friedrich 1291 nicht mehr am Leben war.

Es fehlt noch zu sehr an deutlichen Analogien, welche über die ganze Raison solcher Unterschiebungen, wie sie hier zu vermuthen sind, Aufklärung geben könnten. Es sind die Bedenken nachgewiesen worden, welche sich von unserm Standpunkt, besonders aus Vergleichung der Documente unter einander ergaben. Noch ein Argument muß aufgeführt werden - meines Erachtens das schwerwiegendste, und welches die besprochenen Charten in einem sehr engen Zusammenhang mit zweifellos nicht authentischen zeigt, nämlich mit den ältesten Grabower Privilegien.

Es ist bereits oben auf die merkwürdige Uebereinstimmung der Jahreszahlen hingewiesen worden wobei auch

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die Reinfelder in Betracht kamen; macht dieser Umstand die Vermuthung rege, daß die Fälschung auf gemeinsame Rechnung unternommen sei, so kann das folgende nur darin bestärken. Die Urkunde Volrads für Grabow von 1259 1 ) hat 6 Zeugen, von diesen finden sich drei in derjenigen Friedrichs von 1285 für Eldena 2 ) wieder- mehr hat diese nicht -, nämlich Hinricus noster cappellanus - Bertholdus de Grabowe, Hermannus Zyker. Noch deutlicher ist das Wechselverhältniß zwischen der Eldenaer Urkunde Adolfs I. von 1259 3 ) und der Grabower Volrads von 1285 4 ) - erstere hat den Hermannus Zyker außerher, die übrigen sechs sind identisch. Eine solche Wiederholung der Persönlichkeiten in Urkunden, die fast um ein Menschenalter aus einander liegen, ist im höchsten Grade unwahrscheinlich. - Hier müssen wir eines Versuches gedenken, der um die Schwierigkeiten hinsichtlich der beiden ältern Grabower Privilegien zu lösen, gemacht ist. Wigger 5 ) hat, unter Voraussetzung, das Datum sei richtig einen Sohn Volrads II. (1207-24) mit gleichem Namen vermuthet, und den Umstand, daß ihnen ein notorisch von dem gleichfalls Volrad genannten Sohne Adolfs I. geführtes Siegel anhängt, ebenso aufgefaßt wie die Besiegelung der Urkunde Adolfs von 1259 durch Friedrich, nämlich als eine Art Transsumirung. - Nun ist über die Nachkommenschaft Volrads II. zwar weiter nichts bekannt, als daß er höchst wahrscheinlich einen Sohn Heinrich hatte, wie unten zu zeigen ist, und daß mit diesem die männliche Succession erlosch; dies genügt aber, um einen Volrad von 1252 und 1259 auch von dieser Seite her zu isoliren. Die eben vorgeführten Zeugenreihen verweisen die Charten in eine spätere Zeit des Jahrhunderts - genaue Feststellungen waren, namentlich der in einer Familie sich oft wiederholenden Namen wegen nicht möglich -; was besonders die Grabower von 1252 6 ) anlangt, so steht auch ihrer Datirung ein specieller Umstand entgegen. Unter den Zeugen erscheint: Nicolaus noster cappellanus dictus de Thune, prepositus in Danneberghe. Bedenklich ist an sich schon, daß ein so


1) Mekl. Urk.=Buch II, 834.
2) Daselbst III, 1770.
3) Daselbst II, 845 - mit Friedrichs Siegel versehen.
4) Daselbst III, 1795.
5) Mekl. Jahrbücher XXXIV, S. 80, Note 2. Gegen die hier vorgetragene Ansicht spricht auch der äußerliche Umstand, daß die Siegel Spuren von Bemühungen tragen, ihnen ein älteres Ansehen zu geben, siehe Mekl. Urk.=Buch I, Einl. S. XL.
6) Mekl. Urk.=Buch II, 683.
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bedeutender geistlicher Würdenträger sich zum gräflichen Caplan sollte hergeben - durch Annahme einer Lücke nach Thune zwei Personen daraus zu machen, geht auch nicht an, weil dem Propst ohne Frage der Vortritt gebührt hätte. Dazu kommt, daß im December desselben Jahres Graf Adolf I. in einer zu Dannenberg ausgestellten Urkunde 1 ) einen Cyriacus, prepositus noster als Zeugen aufführt, welche freilich etwas ungewöhnliche Bezeichnung doch auf keinen andern als einen prepositus de Danneberge zu deuten ist. Nun sind Nachrichten über die Besetzung dieses Amtes allerdings selten 2 ), keiner von beiden Namen ist sonst nachzuweisen, und ein Wechsel gerade in diesem Jahre nicht unmöglich; doch kann dieser Umstand einstweilen nur die oben erwähnten Schwierigkeiten vermehren.-Gesetzt, der Stiftungs=Urkunde von Grabow läge etwas Thatsächliches zu Grunde und sie wäre nur um einige Zeit zurückdatirt, so müßten wir sie in die Zeit von 1269-1275 setzen. Bis zum ersteren Datum wird (d. h. in unantastbaren Zeugnissen) nur ein castrum Grabow erwähnt, so in den drei Papsturkunden aus dem 12. Jahrhundert, welche das Bisthum Schwerin bestätigen 3 ); 1208 ist das castrum Grabowe in der Hand des Johannes Gans (Arn. Lub. VII, 11), und im Magdeburger Schiedsspruch steht es mit Dannenberg zusammen als castra der ciuitas Domeliz gegenüber 4 ). 1275 dagegen spricht Graf Heinrich, als er Marnitz verpfändet, bereits von ciuitas et castrum in Grabowe, die ihm entzogen seien 5 ). Der Zeitpunkt ließe sich demnach ziemlich genau bestimmen, über die nähern Umstände der Gründung aber ist wohl einstweilen nichts zu ermitteln. Die muthmaßliche Veranlassung zur Fälschung ist schon 6 ) in der 1321 eingetretenen Pfandherrschaft der Lützows über die Stadt erkannt worden. - Für die Urkunden von 1259 und 85 ist oben der verdächtige Zusammenhang mit den Eldenaern hervorgehoben; bei einer künftigen Untersuchung werden jene


1) Pfeffinger II, 364 - derselbe giebt zwar Albertus und 1212, doch bereits Rudloff (Cod. dipl. Einl. Sp. 21, Note m) stellt das Richtige her nach einem anderweitigen Abdruck.
2) Was darüber zu ermitteln war, siehe unten bei Gelegenheit der Urkunde No. 1 des Anhangs.
3) Mekl. Urk.=Buch I, 141, 149, 162.
4) Daselbst II, 1166. Das Wort ciuitas ist bis auf den letzten Buchstaben durch Mäusefraß zerstört, doch entspricht die Lücke dem Raum nach durchaus der gegebenen Ergänzung.
5) Daselbst 1356.
6) Daselbst I, Einleitung S. XLI.
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Spuren, welche auf eine gemeinschaftlich veranstaltete Unterschiebung hindeuten, nicht außer Acht zu lassen sein. Ob dieser Moment dabei etwas austrägt, ist fraglich: in der nächsten. Zeit haben die beiden Orte, obwohl so unweit von einander gelegen, verschiedene Landesherren gehabt. Nach dem Abgang der Dannenberger finden wir Grabow anfangs unter den Markgrafen von Brandenburg, von denen es auf die Meklenburgischen Fürsten und aus ihrer Hand in den Pfandbesitz der Lützows überging; Eldena dagegen fiel auf längere Zeit an die Herzoge von Sachsen=Wittenberg 1 ). - Die Zeitbestimmung der übrigen Diplome anlangend, d. h. wenn wir sie als Umformungen von ehemaligen ächten Charten betrachten dürfen, - so fehlen dafür alle genauern Anhaltspunkte. Bei den merkwürdigen Ergebnissen, welche sich bei Vergleichung der Zeugenreihen herausstellten, ist die Frage berechtigt, was denn nur noch an ihnen authentisch sei. Speciell die beiden von 1285 2 ) dürften, in Rücksicht auf die sonstigen Zeugnisse über ihre Aussteller, eher etwas jünger gemacht sein als es die Vorlagen waren - was der Tendenz, welche bei derartigen Vornahmen in der Regel vorauszusetzen ist, allerdings entgegenläuft; jedenfalls ist für die Eldenaer die Annahme unmöglich, daß aus ihr der gleichlautende Passus in dem bischöflichen Renovationsinstrument hergenommen sei.


Als die genealogisch schwierigste Epoche ist die von ungefähr 1220 bis 1260 zu betrachten. Nach vorwärts haben wir bereits sichere Grenzen gezogen; um dieselben auch nach der andern Seite zu fixiren, gehen wir nun in aufsteigender Linie vom ersten Auftauchen des Dannenberger Geschlechts gegen jene Zeit vor. Es kann kein Zweifel obwalten, daß vor Volrad es keine derartige Grafschaft gab, daß sie vielmehr von Heinrich dem Löwen, ungefähr gleichzeitig mit der zu Schwerin, geschaffen wurde und der genannte Edle sie aus seiner Hand empfing. Ueber seine vermuthliche Herkunft sind bei der Aufzählung seiner und seiner Nachkommen Besitzungen einige Daten gegeben; wir verfolgen ihn nur so weit, als er in seiner neuen Stellung vorkommt. - Das erste ausdrückliche Zeugniß dafür ist vom Jahre 1158, wo er in der Dotationsurkunde für das Bisthum Ratzeburg 3 ) unter den Vasallen Heinrichs


1) S. Mekl. Urk.=Buch besonders V, 3221, 3525; VI, 4281.
2) Daselbst III, 1770, 1795.
3) Daselbst I, No. 65.
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als Volradus comes de Danneberge aufgeführt wird. Monat und Tag ist der Jahreszahl nicht zugesetzt, - ein etwas älterer Belag ist daher vielleicht ein Diplom des Bardowiker Capitels 1 ) vom 21. Mai 1158, nach welcher er advocatus des genannten Collegiums war. Die Angabe seines Sitzes fehlt, aber der sonst in diesen Gegenden ungewöhnliche Vorname, sowie die Belegenheit der beiden Orte läßt keinen Zweifel, mit wem wir es zu thun haben. In anderer Weise unvollständig ist sein Titel in dem Zeugniß, das bis auf Weiteres als das frühste für seine Persönlichkeit angesehen werden muß. 1257 am 18. October 2 ) nennt ihn Bischof Wichmann von Magdeburg blos Volradus de Dannebergh; ob wir nun comes oder sonst etwas ergänzen, ist im Grunde gleichgültig, seinen Sitz hatte er schon inne. Uebrigens fehlt jenes Attribut dem Burchardus de Valckenstein ebenso gut, dessen Geschlecht später doch auch zu den freien Dynasten zählte. - Wichtiger ist die Frage, wann die Handlung stattgefunden habe, bei welcher Volrad zugegen war. Am genannten 18. October fand nur die Beurkundung statt; ob nun unter den Kalend. Augusti die des laufenden Jahres zu verstehen sind, ist nicht ganz deutlich. Die Entscheidung darüber muß der Territorialgeschichte überlassen bleiben; weiter rückwärts als 1254 ist jener Vorgang aus dem Grunde nicht zu setzen, weil Erzbischof Wichmann erst damals zu seiner Würde gelangte 3 ).

Sein hierdurch erwiesenes Vorkommen in der dortigen Gegend macht es annehmbarer, auf den ersten Dannenberger auch eine Angabe zu beziehen, die sonst vom geographischen Gesichtspunkte Bedenken erregen möchte. In einer Urkunde, welche Hadrian IV. dem Kloster Vallis sancte Marie, d. h. Marienthal bei Helmstädt, seine Güter bestätigt 4 ), werden aufgezählt: "- Ex dono Beatricis quatuor mansos in Ortorp. Ex dono Volradi comitis duos mansos in eadem villa, et decimam forwerci vestri in Brandesleue. - -" Wir müssen uns bei derselben etwas länger aufhalten, namentlich in Rücksicht auf die topographischen Verhältnisse, zunächst aber das Datum richtig stellen. Dasselbe lautet überliefertermaßen: - IIII. Nonas Marcii, inter-


1) Orig. Guelf. III, pag. 478: "Ex Dipl. Bard. Msc:" (data Verdie XII. Cal. Junii anno etc. MCLVIII, indict. sexta, - -).
2) Mekl. Urk.=Buch X. (Nachträge) No. 7148.
3) Vgl. daselbst I, 55 mit 56 und 57.
4) Orig. Guelf. III, pag. 537 - "ex autographo". Vgl. von Mülverstedt, Magdeb. Regesten I, No. 1358.
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dictione VII, incarn. etc. CLVIII, pontificatus - Adriani - anno quinto. Die mittlere Bestimmung steht mit den beiden andern im Widerspruch; was die Lösung desselben anlangt, so kann auf das im Hamburg. Urk.=Buch S. 200 in der Note gesagte verwiesen werden. Das daselbst aufgelöste Datum gleicht bis auf IX, Kal. Marcii ganz dem unsrigen; beide fallen nach der damals am päpstlichen Hofe üblichen Zählung noch in das Jahr 1158, nach unserer Ausdrucksweise aber gehört das Diplom zu 1159.

Die Belegenheit der uns interessirenden Orte anlangend, so ist der eine unzweifelhaft für das noch heute existirende Brandsleben (1/2 Meile nördlich von Oschersleben) im Magdeburgischen zu halten. Abgesehen von den, wie wir eben sahen, auch für die nächstliegende Zeit erweislichen Beziehungen giebt eine Parallele der unbestreitbare Familienbesitz zu Ammensleben bei Wolmirstädt 1 ). Der zweite Ort ist nicht so leicht zu identificiren; v. Mülverstedt 2 ) giebt Ottorf und vermuthet darin Uchtorf (zwischen Stendal und Wolmirstädt). Schon die Formen, welche sicher auf letzteres anwendbar sind, weichen insofern von der vorliegenden ab, als immer der U=Laut festgehalten wird (s. Riedel, Cod. dipl. Register s. v.). Weiter dürfte aber dieselbe gegenüber der in den Orig. Guelf. gegebenen (Ortorp) nicht für authentisch zu halten sein. Nach dem von M. in der Einleitung gesagten sind von dem Wolfenbüttler Material keine neuen Abschriften eingeholt, es kann also nur der erwähnte Abdruck zu Grunde liegen und daher dieser allein maßgebend sein. - Nun giebt es ein Ohrdorf (im Hannoverschen, S. O. von Wittingen); bei Zusammenstellung der sämmtlichen Dannenbergischen Besitzungen wird sich von selbst ergeben, daß es sich der Belegenheit nach ganz an die übrigen anschließt. Außerdem können wir in eben diesem Orte Güter des Klosters Marienthal nachweisen: 1220 3 ) überließ es tauschweise 12 Hufen daselbst an das Kloster Diesdorf in der Altmark.


1) Gercken, Cod. I, 46 (nach dem Original), darnach Mekl. Urk.=Buch II, 1054; vom Jahre 1265.
2) Magdeb. Regest, No. 1358. - Ein Versehen ist es jedenfalls, wenn daselbst Hoetmersleben für Ochtmersleben genommen ist, das ja daneben als Othmersleben erscheint; offenbar ist Hoetensleben gemeint (unmittelbar an der Braunschweigischen Grenze, Schöningen gegenüber).
3) Oder 1226 ? (- - XX°. VI°. Idus Februar.) Riedel I, 17, 427.
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Die weitern Vorkommenheiten in Betreff Volrads wie auch seines Sohnes Heinrich brauchen nur aufgezählt zu werden, da ihre Namen ausschließlich in Zeugenreihen, und zwar meistens bei Herzog Heinrich vorkommen. Die Urkunden desselben, so weit sie bekannt sind, leiden größtentheils an Widersprüchen in Hinsicht der Datirung, oder sind der Fälschung verdächtig - für unsern Zweck macht das nicht viel aus, die Schwierigkeiten würden sich auch nur im Zusammenhange mit dem ganzen dahin gehörigen Material lösen lassen. - 1162 kommt er zweimal vor (Mekl. Urk.=Buch 74, 75) eben so 1163 (Urk.=Buch Bisthum Lübek I, No. 4, Stadt Lübek I, No. 3) und 1164 (Bisthum Lübek No. 5 und 6) - entweder bei norddeutschen Bischöfen oder bei Herzog Heinrich. In seinen Urkunden finden wir ihn dann noch 1167 und 1174 1 ); im folgenden Jahre erscheint bereits Graf Heinrich 2 ). Sein Verhältniß zu Volrad ergiebt sich aus Mekl. Urk.=Buch I, 150, wonach er dessen Sohn war. Wenn in der Note daselbst vermuthet wird, Volrad sei erst während Isfrieds Pontificat, also nach 1180 (s. Note zu No. 131 und 154) verstorben, so müssen wir das als unwahrscheinlich bezeichnen. Vater und Sohn lösen sich der Zeit nach so passend ab, und der letztere erscheint 1175 (Bisth. Lübek S. 15) schon mit dem vollen Titel, daß wir


1) Mekl. Urk.=Buch I, 88. 113. Wegen des Merteneburg mögen hier einige Bemerkungen Platz finden. Mekl. Urk.=Buch IV, "Berichtigungen" S. 240 ist M für einen Schreibfehler statt I N genommen worden. Dem entgegen ist auf die Thatsache hinzuweisen, daß, allerdings in einer päpstlichen Urkunde von 1190 (Hamburg. Urk.=Buch I, No. 293; vgl. v. Hammerstein, Bardengau S. 9. 40. 366 ff) die Variante Nerteneburg vorkommt. Hammerstein (a. a. O. S. 369) löst dieselbe in N[ovum] Ert. auf. Es ist aber viel wahrscheinlicher, daß zwischen beiden Formen ein directer Zusammenhang besteht. Der gelegentliche Vorschlag eines Nasals ist für die niedersächsischen Gegenden unbestreitbar: N=Oering: Wersebe, Gauen zwischen Elbe und Weser S. 254; N=Or(d)burg: Maneke, Fürstenth. Lüneburg II, S. 317; N=Aderholm: Insel Wallfisch bei Wismar: Mekl. Urk.=B. IV, Regist, s. v.; N=Axekow, daselbst VII, 4647; N=Itzenplitz; Riedel I, 5, S. 294; N=Oppen, Familienname: daselbst Register s. v. Vgl. Hammerstein a. a. O. S. 85; N=Evenebuttel S. 534: N=Etzendorf.- Ob auch M. selbstständig sich entwickelt, ist noch fraglich (Hammerstein a. a. O. S. 561); als Nebenform von N scheint es gesichert zu sein: Niebeke oder Miepke, s. Maneke II, 35; Hammerstein 436. 453; Johannes de Noule: Sudendorf I, No. 11. - Auch fremde Namen erscheinen derartig entstellt, so Arn. Lub. III, cap. 9 der comes de Assowe = Nassau. Daß dies Lautgesetz in den Bereich des Deutschen fällt, ergiebt sich aus den Beispielen; nähere Aufklärung ist von der Sprachforschung zu erwarten.
2) Bisth. Lübeck S. 5:
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wir ihn hier unbedingt als regierenden Grafen betrachten müssen.

Er ist (Register zum Mekl. Urk.=Buch IV, s. v. Heinrich No. 229) auch in dem comes Henricus vermuthet worden, welcher 1170 1 ) zwischen Gunzel von Schwerin und Bernhard von Ratzeburg genannt wird. Doch abgesehen von der sehr zweifelhaften Authenticität der ganzen Zeugenreihe konnte man auch den von Schwarzburg oder Ravensberg in ihm sehen 2 ). Auch Heinrich, der Sohn Gunzels von Schwerin, steht zur Wahl 3 ), doch läßt sich gegen ihn wie den Dannenberger Heinrich einwenden, daß der Herzog den von ihm eingesetzten Beamten keine Erblichkeit des Titels zugestanden haben wird.

Bis zum Sturze des Löwen haben wir keine weitere Nachricht, erst 1181 kommt er, und zwar schon mit dessen Nachfolger Bernhard von Anhalt zusammen vor 4 ); die Jahreszahl ist dadurch sicher gestellt, daß sub Alexandro papa III. hinzugefügt ist, der 1181 Aug. 30. starb. Man mochte sonst versucht sein, sowohl der indiktion wegen (XV.) als der anderweitigen für 1182 bekannten Vorgänge die Urkunde diesem Jahre zuzuweisen. Zu Anfang desselben muß es nämlich gewesen sein, daß Bernhard auf dem bekannten Landtage zu Artlenburg 5 ) von den Elbgrafen die Huldigung verlangte. Unter den sich willig Stellenden war auch der Graf von Dannenberg, der kein anderer sein kann, als Heinrich. Leibnitz 6 ) will ihn anscheinend Jordanus getauft haben; wie er dazu kommt, ist nicht ersichtlich, da die Anmerkungen Varianten und Erläuterungen durcheinander gehen (vgl. z. B. die folgende Note zu comes de Luchowe: Henricus Comes de Lowthe). Es ist auch kaum ein Zusammenhang mit dem Conrad anzunehmen, den Pfeffinger (a. a. O. II, 363; vgl. oben S. 35 f.) vorbringt und der von jeher auf gebührenden Argwohn gestoßen ist. Denn wenn derselbe an der citirten Stelle sich auf Arnold beruft, so ist


1) Mekl. Urk.=Buch I, No. 96 (nach Urk.=Buch Bisth. Lübek S. 12).
2) Vgl. das. 119 (nach derselben Quelle S. 15).
3) Zuerst sicher ebenfalls 1174 erscheinend: das. 117.
4) Spilker, Grafen von Wölpe S. 186.
5) Arn. Lub. III, cap. 1. Außer der hier beobachteten Zeitfolge stellt der Umstand die Chronologie sicher, daß erst ganz am Schluß 1181 Herzog Heinrich allen seinen Rechten vor dem Kaiser entsagte - siehe Prutz, Kaiser Friedrich I, Bd. III, S. 106.
6) Scriptor. Brunsw. II, 653 (erschienen 1709).
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zunächst: V, 17 ein Druckfehler 1 ); setzen wir indessen auch VI, 17 dafür (wie es auch der noch üblichen Zählung entspricht), so ist dort nur von einem Heinricus die Rede, der einen ungenannten Sohn als Geissel giebt (1203 - es wird unten noch hierauf zurückzukommen sein). Vielleicht sind beides nur Entstellungen des Namens Volrad und beruhen auf einem bloßen Gedächtnißfehler.

Einer weitern Nachricht ist in diesem Zusammenhange zu gedenken, welche der Zeit nach etwas früher fällt. Im Chronicon Montis Sereni (vor Halle), abgedruckt Mon. German. XXIII, pag. 158, wird zum Jahre 1180, und zwar nach dem 10. November (circa festum Sancti Martini disposuit redire -) erzählt: Imperatori reverso in Saxoniam, Hircesberch, Stouphenburg, viri etiam nobiles de Waltingeroth, de Schartvelt, de Dannesberck, de Ilevelt se cum castris suis ei tradiderunt. (Nach Erwähnung von Casimirs von Pommern Ableben folgt dann: Anno 1181 etc.) Vergleicht man diesen Passus mit den parallelen Quellen, so bricht Arnold, der bisher weit vollständiger, aber wesentlich mit beiden andern im Einverständniß war, hier ab, indem er statt die Eroberung der weitern Harzburgen zu erzählen, einen sagenhaften Excurs über die speciell sogenannte Harzburg bei Goslar einflicht 2 ). Ungleich näher stehen der genannten Chronik die Annales Pegavienses (Mon. Script. XVI, pag. 263), die in der speciell interessirenden Partie etwas breiter im Ausdruck, die Sache anlangend aber unverkennbar aufs genaueste verwandt sind. Der charakteristische Unterschied liegt nun darin, daß die A. Peg. zuerst als urbes ducis: Hartesberg (!), Stouphenberg und Schiltherg, dann die nobiles de Waltingeroth, de Scartvelt, de Hilfelt aufzählen. Die oben ausgehobene Stelle des Chronicon Montis Sereni weicht demnach - abgesehen von der Schreibung Hircesberch - darin ab, daß Schiltberg in


1) Harenberg (Gandersh. S. 1394, ersch. 1734) hat sich dies ohne weitere Prüfung angeeignet, wie eine Vergleichung seiner Stammtafel mit Pfeffingers Worten zeigt: Henricus I. 1169. | Conradus † 1196 (Arn. Lub. Lib. V, cap. 17). Die Zahl 1169 ist wohl nur eine naive Conjektur für 1196.
2) Lib. II, 16 ff. Ob die beiden sehr ähnlichen Namen Harzburg und Herzberg, wie sie heute heißen, hier Mißverständnisse hervorgerufen haben? Arnold hat beide neben einander, in beiden andern Quellen fehlt Herzberg in dem voraufgehenden Passus, ebenso Blankenburg, und nur das erstere kommt, und obendrein in zweifelhafter Lesart, an der Spitze des nun Folgenden vor.
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der ersten Kategorie fehlt, die zweite aber um Dannesberck vermehrt ist.

Bei den ganz singulären Verhältnissen dieser Ueberlieferung muß man sich begnügen, auf die Unwahrscheinlichkeit eines geographischen Sprunges vom Harz an die Unterelbe hinzuweisen. - Es darf nicht verschwiegen werden, daß Dannenberg einmal in einem gewissen Zusammenhang mit den Harzschlössern aufgezählt ist, nämlich in der Germania des Dietrich Lange, eines Eimbecker Canonikus 1 ), über dessen Zeit jedoch weder von dem Herausgeber etwas beigebracht ist noch mir zu ermitteln hat gelingen wollen. Indeß schon die Thatsache, daß hier auch Lindow, Barby, Hoya, Wunstorf und andere nicht fehlen, zeigt, daß für diesen Fall ein weiterer Gesichtspunkt vorliegt.

Sollte keine andre Auskunft sich bieten, um jene bedenkliche Angabe zu erklären, so mag folgende in Vorschlag gebracht sein. Aus Helmold II, cap. 11 ist der Dasenberg bekannt, dessen derzeitiger Inhaber Wedekind seiner Räubereien wegen 1168 von Heinrich dem Löwen mit vieler Mühe zum Gehorsam gebracht wurde. Sollte vielleicht eine Verwechselung mit dieser Feste vorliegen? Die Or. Guelf. III, 71 verlegen sie freilich: ad Dimolam, Warburga non procul etc., - d. h. identificiren sie mit dem castrum Desenberg, das im Theilungs=Vertrage zu Paderborn 1203 (ebend. pag. 626) dem Pfalzgrafen Heinrich zufiel. Indeß erzählt Leuckfeld (Antiquit. Ilfeld, pag. 23): "Dasenburg, davon die rudera noch zwischen Elbingerode und Ilfeld ohnweit Haselfelde zu sehen sein und itzo unrecht Dusenburg genennet werden". (Holle's Specialkarte zeigt einen Düselsberg südlich von Hasselfeld.) Auch die Verwendung von Bergknappen aus dem Rammesberge, durch welche Herzog Heinrich dem Felsennest das Wasser abschneiden ließ, entspricht, topographisch betrachtet, mehr dem Zusammenhange, wie das Chron. Mont. Sereni ihn giebt. - Wie dasselbe zu dieser besondern Information kommt, muß dahin gestellt bleiben; sein Entstehungsort lag dem Schauplatz der Ereignisse nicht allzu=


1) Abgedruckt bei Meibom Rer. Germ. Tom. I, pag. 812; schon vorweg pag. 794 sind die betreffenden Verse citirt, aber sehr nachlässig, z. B. Staden statt Sladem, Scoenborg statt Schowenb. - In gewissem Sinne einen Auszug dieser Aufzählung scheint die Herlingsberga (ein Ereigniß gegen 1300 behandelnd) zu geben - ebend. pag. 777 gedruckt. - Von der Germania führt Lentz (Hannov. Gelehrte Anz. 1753, Sp. 258) eine weitere Publication an (Spangenbergs Sächs. Chronik cap. LV), die mir nicht zur Hand war.
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viel näher als Pegau, von dem jene sonst sehr zuverlässige Quelle für die Zeitgeschichte den Namen trägt. Für unsre Zwecke ist jene Notiz einstweilen ohne jeden practischen Werth. Als Folge seines gefügigen Anschlusses an den neuen Herzog aus dem Askanischen Hause ist es anzusehen, wenn Heinrich fürs Erste nur bei dessen nächsten Verwandten, den Markgrafen von Brandenburg, erscheint. So 1184 1 ), 1188, 1190 2 ), 1192, 1196 und um 1200 3 ). 1196 wiro er als Graf in der Altmark bezeichnet; über das Wesen dieser seiner Stellung läßt sich einstweilen nichts sagen, als daß seine umfangreiche Begüterung daselbst hiermit im Einklang steht. In diese Zeit ungefähr muß sein Vertrag mit dem Ratzeburger Bischof über die Colonisation der Landschaften Jabel und Weningen fallen 4 ); dieselbe wird uns noch weiter beschäftigen, wir entnehmen der Urkunde hier nur, daß sein Vater Volrad verstorben war. Nachkommenschaft wird derzeit schon vorhanden gewesen sein, denn bereits 1203 konnte Heinrich einen Sohn als Geißel stellen, und dadurch vom Dänenkönig Waldemar die Freilassung Adolfs von Holstein erwirken 5 ). Als besonders wichtig für uns ist die Bestimmung hervorzuheben, daß die Ausgelieferten 10 Jahre lang bürgen sollten. Wenn demnach Usinger 6 ) meint, der von Heinrich Bestellte sei eben jener Volrad gewesen, der den nachmals gefangenen König um 1224 in seiner Burg verwahrt hielt, so kann das nicht der Fall sein, weil er 1207 und 1209 theils mit seinem Vater zusammen, theils allein in der Heimath auftritt 7 ). Wie für sämmtliche übrigen, fehlen


1) Riedel I, 17, S. 1: - octogesimo quarto, indictione tertia - danach vielleicht auf die letzten Monate des Jahres zu fixiren.
2) Daselbst I, 5, 21 und 25. - In letzterm Diplom ist die Jahreszahl: M°. C°. C°, doch wegen Pontifikat Clemens III. und Kaiser Friedrich, sowie Ind. VIII ergiebt sich die Nothwendigkeit, an vorletzter Stelle ein X einzuschieben.
3) Daselbst I, 5, S. 27; III, l, S. 3 und 4 (= Pfeffinger, Br. L. Histor. II, 359 ff.); I, 16, S. 395.
4) Mekl. Urk.=Buch I, No. 150.
5) Arn. Lub. VI, cap. 17. Wegen Chronologie f. Usinger, Deutsch=Dänische Geschichte S. 101 ff., 115 f., besonders "Größere Noten II". Ganz sicher stehen seine Annahmen nicht; vgl. Mekl. Urk.=Buch I, No. 173 mit Note.
6) A. a. O. S. 297.
7) Riedel II, 1, S. 4. - Sudendorf I, No. 5. - Riedel I, 3, S. 93. Wenn diesen Angaben gegenüber im Register zum Mekl. Urk.=Buch, Bd. IV, s. v. Vollrath No. 8 und 9 die beiden Glieder aus unserm Geschlecht, die wir mit I. und II. bezeichnet haben, als Vater und Sohn angesetzt sind, so ist das ein Versehen; vgl. s. v. Heinrich No. 229.
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bisher auch in Betreff des jungen Dannenbergers alle Anhaltspunkte darüber, ob und wann er von seinem Exil befreit wurde. Die von Huitfeldt zu 1210 gegebene Nachricht ist Mekl. Urk.=Buch I, 194 gebührend gewürdigt worden; leider fehlt es unsererseits ebenso sehr an Kriterien, die einen Schluß auf etwa zu Grunde liegende positive Thatsachen erlaubten. Nähere Daten wären vielleicht noch aus dem Verbleib der damals gleichfalls nach Dänemark geschickten Söhne Ludolfs von Dassel und der jungen Schaumburger (s. Arn. Lub. a. a. O.) zu gewinnen.

Die größte Wahrscheinlichkeit, was das hier zu Frage kommende Mitglied unserer Familie anlangt, spricht dafür, dasselbe in dem Heinrich wieder zu erkennen, welcher 1221 mit Volrad und Meklenburger Fürsten zusammen sich dem König Waldemar für Graf Albert von Orlamünde=Holstein verbürgt 1 ). Die Feststellung seiner Persönlichkeit zählt zu den schwierigsten Problemen, welche unser Stoff aufgiebt Es wird vor allem gerathen sein, das wenige Material, welches die voraufgehende Periode uns noch liefert, vorweg zu erledigen.

Der ältere Heinrich, Sohn Volrads I. und Vater Volrads II. ist für 1221 nicht mehr zu vermuthen. Zuletzt finden wir ihn mit seinem Sohn zusammen bei Wilhelm von Lüneburg 2 ); um diese Zeit muß also eine Annäherung an die Welfen stattgefunden haben, die, wenn auch durch die Ereignisse der nächsten Jahre gestört, in späterer Zeit ein sehr dauerhaftes Verhältniß zur Folge gehabt hat. Die Zeugnisse für die Familienglieder sind um die Mitte des Jahrhunderts, wie wir sehen werden, zum großen Theil Urkunden der Lüneburger Herzoge, in deren Gefolge jene erscheinen.-Obige Urkunde datirt von Ende August; schon


1) Mekl. Urk.=Buch I, No. 275.
2) Sudendorf I, No. 5: anno etc. - ducentesimo VIIII°. Indictione XI a . - letztere Bestimmung um eins zu niedrig, welcher Umstand jedoch in den Urkunden Wilhelms fast regelmäßig wiederkehrt. So Orig. Guelf. III, pag. 855: ducent. quarto, indict. sexta, - regnante - Ottone, anno electionis suae septimo - (Novbr. 25.); das. 857: - duc. quinto, ind. septima (richtig dagegen pag. 861: M. CC. XI. Ind. XIV.) - Diese Vorkommenheiten dürften für die Zeitbestimmung der bekannten Paderborner Theilungsverträge (Orig. Guelf. III, 626 ff. und 852 ff.; vgl. Mekl. Urk.=Buch I, No. 172) nicht außer Acht zu lassen sein. Wenn in denselben auch Dannenberg und Lüchow als Welfische Schlösser aufgeführt werden so ist deswegen auf den Schlußabschnitt über die Dannenbergischen Besitzungen zu verweisen.
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am 22. October desselben Jahres 1 ) wird Volrad allein genannt, und sein Vater verschwindet, wie gesagt, von jetzt ab.

Der chronologische Fortschritt führt uns nun auf eine Nachricht, die schon als die einzige innerhalb eines längern Zeitraums wichtig, es noch mehr dadurch wird, daß sie zuerst Licht auf Verbindungen wirft, welche unser Geschlecht mit andern Niedersächsischen Dynasten eingegangen war. Es ist dies eine Urkunde des Grafen Bernhard von Wölpe vom 27. December 1215 2 ), in welcher derselbe unter seinen Schwiegersöhnen auch einen Grafen Volrad aufführt. Eine nähere Bestimmung, wie bei den beiden andern, ist dem Vornamen nicht hinzugefügt, über deren Ergänzung hat aber nie ein Zweifel obgewaltet. Spilcker 3 ) hat auf die Möglichkeit hingewiesen, ihn für einen von Depenau zu halten, wo dieser ziemlich ungewöhnliche Name gleichfalls vorkommt, und dagegen den Umstand hervorgehoben, daß der Titel comes einem solchen nicht zukommen würde. Es läßt sich dem hinzufügen, daß ein Volrad hier erst in späterer Zeit erscheint (1231- 1283), ferner deren Familien=Wappen dem obiger Urkunde anhangenden Siegel widerspricht 4 ). Jenes zeigt 2-3 sogenannte Eisenhütchen auf einem Balken, dies hingegen den aufsteigenden Löwen, und zwar im Schildfelde rechtsgekehrt 5 ) - ganz wie wir das Dannenbergische Wappen in seiner ursprünglicheren Gestalt bereits kennen gelernt haben. - Als seine Gemahlin ist Jutta zu betrachten, denn so entspricht es der im Text beobachteten Reihenfolge, ferner sind die beiden andern Schwiegersöhne als mit einer Richenza


1) Riedel I, 3, S. 93.
2) Calenb. Urk.=Buch V, No. 7 - nach dem Original; ein Transsumpt von 1255 das. No. 61. Früher gedruckt Orig. Guelf. IV, pag. 148 ("ex vetsto apographo"), danach Riedel I, 16, S. 314. - Das Datum ist geschrieben: M°. CC°. XV°. VI°. Kalendas Januarii. Indictione secunda. Der letztern Bestimmung wegen dürfte man versucht sein, dasselbe nach heutiger Ausdrucksweise auf 1214 zurückzuführen. Jedoch abgesehen davon, daß schwerlich die Jahreszahl am 25. Decbr., die Indiction dagegen am 1. Januar oder 24. März sollte gewechselt sein, steht dem eine voraufgehende Urkunde des Mindener Bischofs (a. a. O. No. 6; vgl. 5) entgegen, die bis auf XIII°. Kal. Octbr. und den Zusatz: pontificatus nostri anno secundo ganz gleich datirt ist. Vgl. Anmerk. 2. a. vor. S.
3) Grafen von Wölpe S. 37
4) S. v. Alten's Abhandlung in der Zeitschrift des histor. Vereins für Niedersachsen, 1868, S 40 ff. (Stammtafel: S. 90; Siegel=Abbildung: S. 94 - es scheint nur dies eine, von Dietrich auch auf seinen Sohn Volrad übergegangene bekannt zu sein).
5) Hodenberg's Angaben a. a. O ergänzt nach Mekl. Jahrbücher XXI, 311. Die Kenntniß der Umschrift wäre doch sehr erwünscht.
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bezw. Sophie verheirathet anderweitig bekannt 1 ). Eine derartig förmliche Zustimmung dieser Persönlichkeiten wurde aus dem sehr triftigen Grunde eingeholt, daß sie derzeit die einzigen Erben Graf Bernhards waren. Wenn eine männliche Linie des Hauses doch noch wieder erscheint, so erklärt sich dies daraus, daß derselbe zu einer zweiten Ehe mit Cunigunde von Wernigerode schritt, aus welcher Conrad entsproß 2 ).

Nun darf aber nicht verschwiegen werden, daß v. Spilcker 3 ) - in einer für seine Zeit nicht genug anzuerkennenden Weie - Verdachtsmomente gegen diese Charte vorgebracht hat. Das schlagendste, was er an ihr auszusetzen hat, ist jedenfalls, daß zwei der angeblich schon 1215 geschenkten Besitzungen dem Kloster später noch einmal verliehen worden sind. Ueber die silva Berchorn ihrerseits reden sogar im Ganzen drei Documente; außer dem von Spilcker angezogenen von 1323 des Herbord von Mandelsloh handelt eins von einem Wölper Grafen selbst gegebenes über diesen Gegenstand 4 ), das von 1301 datirt. Letzteres könnte man freilich als eine Bestätigung der ursprünglichen Schenkung von 1215 ansehen - es ist kurz vor dem Uebergang der ganzen Grafschaft an die Herzoge von Lüneburg gegebene 5 ) -; über das andre zu urtheilen erlaubt der Umstand nicht, daß v. Hodenberg es nur auszugsweise mitgetheilt hat. - Wegen der Zehnten=Hebung zu Schneeren aber liegt die Sache noch merkwürdiger. Die von Spilcker in Bezug genommene Urkunde 6 ) beginnt nämlich, wo von dem Gegenstand die Rede ist, mit: memoratam decimam in Snederen cum omnibus noualibus iam dictis -; wollte man annehmen, sie wäre eine, freilich etwas auffallend gefaßte, Special=Bestätigung der umfassenden Schenkung von 1215, so steht dem entgegen, daß diese von Rodeländereien nichts


1) Spilcker a. a. O. S 36: vgl. Hoya I. "Nachweise" 9-11.
2) Spilcker S. 49 ff. Der Gebhard von 1233 ist natürlich der Mutterbruder Conrads; obwohl der authentische Abdruck im Calenb. U.=B. III, No. 65, jene mißverständliche Fassung bestätigt. - Bischof Iso von Verden, wohl Bernhards Bruder, interessirte als Geistlicher namentlich an den Zehntenlehen nicht.
3) A. a O. S. 34.
4) Calenb. Urk.=Buch V, 125. 96. Auch die letztere hat Spilcker (S. 265) mitgetheilt, sie aber für diesen Zweck nicht herangezogen.
5) Sudendorf I, No. 167.
6) Calenb. Urk.=Buch V, No. 83 - anscheinend nach dem Original; es ist zwar davon nichts ausdrücklich gesagt, jedoch scheint das ganze gegebene Material aus Separaturkunden zu bestehen.
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enthält. - Was Spilcker sonst an ihr hervorgehoben hat, daß sie ein Verzeichniß der verliehenen Güter erst zwischen Zeugenreihe und Datum giebt, ist auch gerade nicht vertrauenerweckend; jedoch die Namen der Bürgen und sonstigen Anwesenden, aus denen sich allein positive Bedenken würden herleiten lassen, haben sich bisher noch immer gerechtfertigt. Wir müssen bei einzelnen etwas verweilen, da die Anordnung nicht ganz klar ist vor allem was die zu dem Dannenberger stehenden anlangt.

Als seinen Vasallen hat v. Alten 1 ) speciell den Codescalcus de Redese bezeichnet, und irre ich nicht, hat auch v. Hammerstein ihn irgendwo in diesem Sinne mit dem Orte Resseln (bei Bleckede, Kspl. Barskamp) in Verbindung gebracht. Es giebt auch sonst in dieser Altmärkisch=Lüneburgischen Gegend Lokalnamen, die jenem noch näher stehen; doch im Hoyaschen finden sich ebenfalls drei Orte, die mit jener Form gleichlautend sind (s. Register zum Hoy. Urk.=Buch s. v.) - Nun hat bereits Spilcker 2 ) darauf hingewiesen, daß die Worte: cum comite Wlrado quam plures anscheinend bedeuten sollen, wie man aus irgend einem Grunde es für überflüssig hielt, seine Begleiter aufzuzählen, - daß mithin die folgende Reihe: Johannes de Bruniggehusen etc. unter den isti nobiles interfuerunt zu begreifen seien. In der That sind die meisten von ihnen ohne Mühe als in eben jener Gegend angesessen nachzuweisen - so de Perremunt, de Bersne (= Bassum, siehe Hoyer Urk.=Buch Register s. v. Bircsinun), de Baldinge (Bernardus in Wölper Urkunden: Calenb. Urk.=Buch V, 21 - in Balosne corrumpirt -, 22; III, 65). - Speciell unsern Godescalcus de Redesse anlangend, haben wir noch einen Beleg, der in ihm eine ziemlich hervorragende Persönlichkeit erkennen läßt. Eine Urkunde eben vom Jahre 1215 3 ) legt ihm das Attribut liber bei, das eben gleichbedeutend mit nobilis ist. Und wenn neben ihm dominus Wydekyndus de Lo ohne diese Auszeichnung erscheint, so entspricht dies ganz unserer Ur=


1) Zeitschrift f. Niedersachsen 1868, S. 55. Alles daselbst Beigebrachte belegt nur die Anwesenheit der Geschlechtsmitglieder in der Wesergegend, wenn auch später im Gefolge der Askanier. Hinzuzufügen wäre noch Johannes de Reddesen (auf die etwas abweichende Schreibung ist wohl kein Gewicht zu legen) 1236 bei Otto von Lüneburg in Celle (Calenb. Urk.=Buch VII, 9 - ebenfalls jene Gegend betreffend.)
2) A. a. O. S. 34.
3) Zeitschrift 1868, S. 109; in der verkürzten Form Resse.
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kunde, wo dieser Name zu Anfang der letzten auf die nobiles folgenden Rubrik steht 1 ).

Soviel mag aus dieser beiläufigen Erörterung wenigstens zu entnehmen sein, daß unser von v. Spilcker angezweifeltes Diplom nicht außer Zusammenhang mit gleichzeitigen steht, daß mithin eine Fälschung in noch weit größerm Zusammenhange vorliegen müßte, als wir sie bei den Grabow=Eldenaern kennen gelernt haben. Daß aber auch nur der Schatten eines Verdachts auf sie fallen konnte, ist für uns sehr unbequem, da wir von dieser Heirath im Folgenden stark abhängig sein werden. Spuren dieser Verwandtschaft geben sich zunächst in dem Zusammensein Volrads mit dem zweiten Schwiegersohn des Wölper Grafen, Siegfried von Osterburg 2 ) zu erkennen. Mit Grafen von Wölpe selbst erscheinen spätere Glieder unserer Familie verschiedentlich in derselben Zeugenreihe, oder sie testiren sich gegenseitig 3 ); besonders wichtig ist eine Urkunde von 1289, zufolge welcher Herzog Otto auf Verwendung eines Grafen von Wölpe dem Kloster Mariensee eine Hebung in der Lüneburger Saline verleiht, welche bisher B. comes de Dannenberge von ihm zu Lehn besessen hatte 4 ). Es ist keine andre Möglichkeit gegeben, den Namen zu ergänzen, als zu Bernhard; und zwar dürfte darunter nicht der 1266 auf 67 verstorbene B. I. zu verstehen sein, sondern dessen gleichnamiger Sohn; - auffallen muß nur, daß letzterer derzeit jedenfalls noch am Leben war (s. oben S. 46 und 49). Ein directes Anerkenntniß der Verwandtschaft mit der Familie des dritten Schwiegersohns, des Grafen Heinrich von Hoya gewinnen wir aus dem im Anhang unter No. 3 mitgetheilten Briefe der Grafen Heinrich und Adolf, nach welchem der Bischof Gerhard von Verden ihr consanguineus war 5 ). Dieser


1) Die Versuche, welche Spilcker a. a. O. gemacht hat, um wirklich den Ansprüchen der Nobilität durch Abänderung der Namen zu genügen, erscheinen hiernach überflüssig; einige seiner Conjekturen waren nur in Folge des ihm vorliegenden mangelhaften Textes (Or. Guelf. IV, 148) möglich.
2) 1225: Riedel I, 6. S. 399. Vgl. oben S. 36.
3) 1236: Sudendorf I, No. 19; 1245: Isenh. Urk.=Buch No. 8; 1287: Pfeffinger, Br.=Lüneb. Historie II, 368; 1288: Or. Guelf. III, praef. pag. 72-74.
4) Calenb. Urk.=Buch V, 92.
5) Spilcker (a. a. O. S. 37, Note) hatte Nachricht von dem Inhalt und dieser Bezeichnung er hat Beides vollkommen richtig bezogen, indem er die Urkunde Bernhards II. von 1271 (Pfeffinger II, 366) verglich.
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ziemlich unbestimmte Ausdruck entspricht insofern den thatsächlichen Verhältnissen, als jene drei Personen nur noch in sehr entferntem Grade durch die besprochene Verbindung in Verwandtschaft standen. Der Bischof war nämlich ein Sohn jenes Heinrich, des ersten Grafen von Hoya, also Neffe von Volrads Gemahlin; das genealogische Verhältniß des Grafen Bernhard I., als dessen Söhne wir jene beiden jüngern Dannenberger bereits kennen gelernt haben 1 ), wird nunmehr festzustellen sein. - Wir sahen, wie seine und seines Bruders Adolf I. Nachkommenschaft den ausschließlichen Familienbestand für das letzte Drittel des Jahrhunderts darstellt. Ebenso einfach scheint sich das Verhältniß der voraufgehenden Generation zu ergeben, indem 1255 2 ) Adolfus, Bernardus, Heinricus fratres, comites de Dannenberch urkunden. Erwägt man nämlich, daß Bernhard ein dem Wölpeschen Geschlecht eigenthümlicher Name ist, so liegt es gleichsam auf der Hand, diese Gebrüder als Söhne der Jutta und Volrad II. in Anspruch zu nehmen. Nicht weniger fiele von hier aus Licht auf den im Dannenberger Hause vorher ebenfalls unbekannten Namen Adolf; denn Jutta's Mutter war aus dem Geschlechte von Dassel 3 ), wo derselbe zu den ständigen gehört. Sie hieß außerdem Sophie, und auch diesen Namen finden wir bei den Dannenbergern 4 ). - Freilich wird 1215 noch keiner Söhne gedacht, deren Zustimmung bei eintretender Majorennität nachzuholen wäre 5 ), und 12 Jahre später sehen wir bereits Bernhard selbstständig auftreten. Indeß können wir für jene frühe Zeit es nicht so genau mit allen Rechtsgeschäften nehmen, speciell von Seiten Volrads und seiner Erben waren spätere Ansprüche


1) S. oben S. 37 und 47.
2) Isenh. Urk.=Buch No. 31.
3) 1213: comes Adolfus de Dasle cum sorore mea comiti Bernhardo de Welepa desponsata (Calenb. V, 3); - dieser Ausdruck kann nicht mit "verlobt" übersetzt werden, da nach der mehrfach angeführten Urkunde (das No. 7) 1215 ihre drei Töchter bereits verheirathet waren. Dies war natürlich die erste Ehe Bernhards von Wölpe; erst aus der zweiten mit Kunigunde von Wernigerode entsproß der Stammhalter Conrad (Spilcker a. a. O. 49).
4) Isenhag. No. 29; vgl. unten.
5) Als Bespiel von umständlichen Verbürgungen für den spätem Verzicht eines minorennen Sohnes s. die Urkk. Verd. II, No. 43, 44 (= Hoya 5 und 4) und die Erörterungen v. Altens darüber: Zeitschr. 1868, S. 55 ff. Der betreffende Vorgang gehört ziemlich derselben Zeit an; als entscheidendes Moment für die verschiedene Behandlung ist jedenfalls hervorzuheben, daß hier der Vater der beiden Erbtöchter nicht mehr am Leben war.
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schon der Entlegenheit wegen nicht zu befürchten. - Bernhard als den Rechtsnachfolger Volrads II. anzusehen, liegt um so mehr nahe, als sie der Zeit nach sich genau ablösen: nach 1215 erscheint ersterer noch in verschiedenen Verhandlungen mit den Dänen und sonstigen bei solchen Gelegenheiten ausgestellten Urkunden 1221-26 1 ); im folgenden Jahre tritt dann Bernhard an seine Stelle (Mekl. Urk.=Buch I, 339, nach Kl. Michael. 42). Die Urkunde im Anhang No. 1 bezeichnet Volrad als verstorben, doch ist ihr Datum erst, wenn auch nur ungefähr festzustellen.

Im Hinblick auf die vorgeführten Umstände ist jedenfalls die Uebereinstimmung auffallend, welche zwischen den Angaben jener Urkunde von 1255 und der bisher traditionellen Anordnung obzuwalten scheint. Ohne daß erstere einem der ältern Forscher bekannt gewesen wäre 2 ), macht sich von vorne herein die Tendenz bemerkbar, in dieser Generation drei Brüder: Heinrich, Bernhard, Adolf anzusetzen. Bei Pfeffinger 3 ) ist den Worten nach nicht ganz klar, ob er sie als Söhne Heinrichs (I.) oder Conrads betrachtet wissen will; Harenberg, welcher in der Hauptsache auf ihm fußt 4 ), hat, der


1) Mekl. Urk.=Buch I, 275, (mit Heinrich zusammen; dieselben beiden werden unter den ungenannten comites de Dannenberge, von denen 1223 bei Riedel I, 16, S. 396 die Rede ist) 290, 291, 317; 307, Schlesw.=Holst.=Lauenb. Urk.=Sammlung (1226, Sept. 29., die letzte; von den beiden Diplomen d. a. 1225, in deren einem er Cunradus heißt, war oben S. 36 die Rede). Sein Interesse an jenen Fragen wird sich genauer bei Betrachtung der Besitzungen ergeben, es ist nicht zweifelhaft, daß Graf Heinrich von Schwerin seine Gefangenen für einige Zeit hinter der Elbe im Dannenberger Schlosse in Sicherheit brachte, s. Usinger, Deutsch=Dän. Gesch. S. 424.
2) Nur der Einsender jener kurzen Notiz in den Braunschw. Anzeigen von 1746 (siehe S. 36) hat diese Information, wie auch noch eine andre jedenfalls aus dem Klosterarchive erhalten, wie unten noch zu erörtern sein wird.
3) A. a. O. II, 363. Was er über den Zusammenhang von Heinrich und Conrad beibringt, ist in seiner Nichtigkeit längst erkannt worden (s. oben S. 35). Ganz augenscheinlich geht der letztere - etwa vermöge eines Gedächtnißfehlers - auf Volrad II. zurück; das Nähere darüber zu ermitteln, wird nur bei umfänglicherer Prüfung seiner Arbeitsmethode möglich sein.
4) Hist. Gandersh. pag. 1394. Die chronologischen Inconvenienzen, welche dessen Darstellung zeigt, hat er durch die naive Correctur zu beseitigen versucht, daß er Henricus I. 1169 statt 1196, wie aus Pfeffinger zu entnehmen sein würde, ansetzt. Er hat natürlich am verkehrten Ende angefangen, da Pfeffinger gerade für Heinrich ein Diplom mit jener, voll ausgeschriebenen Jahreszahl beibringt. Derselbe erscheint nach jetzt bekannten Urkunden nicht vor 1174, daher ist auch die Möglichkeit abgeschnitten, daß er sollte ein Mehreres (  ...  )
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Sache nach ganz richtig, die letztere Eventualität vorgezogen. Lentz hat von diesen Verhältnissen unerwartet mangelhafte Vorstellungen; er nimmt auf die Anordnung seiner Vorgänger gar keine Rücksicht, und deutet nur einmal seine Ungewißheit an, ob er Bernhard und Heinrich von 1237 (Pfeffinger II, 361) als Brüder oder Vettern betrachten solle - eine Frage, die für uns freilich auch noch besteht 1 ). - Rudloff (s. die Stammtafel Einl. zum Cod. diplom., Sp. 43) übernahm gewissermaßen Pfeffingers Anordnung (Sp. 16: "Von seinen (Volrads II.) drei Söhnen - Heinrich II. -"); da seine Informationen sich aus seiner Darstellungsweise leicht ergeben, mag nur noch bemerkt sein, daß versehentlich sowohl in der Stammtafel wie in der Ueberschrift des betreffenden Abschnitts (Sp. 21) die Lebensdauer Adolfs I. 1248-69 gesetzt ist, während sich doch aus dem Text ergiebt (Sp. 25; siehe jetzt Mekl. Urk.=Buch II, 1166), daß auch er ihn im letztern Jahre nur als todt kennt 2 ).

Das Bedürfniß nach einer Umgestaltung dieser Partie hat sich zuerst im Register des Meklenburgischen Urkunden=


(  ...  ) benutzt haben als Pfeffinger. Man möchte sonst zu dieser Annahme umsomehr geneigt sein, als er nebenher zu 1224 den Namen Volrad anführt, ohne den Belag genauer anzugeben. Derselbe wird zu erkennen sein in einer Pöhlder Urkunde (Mekl. Urk.=Buch I, No. 307), mitgetheilt von Leuckfeld, Antiquit. Poeld. pag. 44. Außerdem hat er, gleichfalls ohne einen Versuch zu seiner Einordnung zu machen, einen Volrad zu 1164, der seiner eignen Angabe nach auf Rehtmeier, Br. L. Chron. I, 328 zurückgeht (jetzt Urk.=Buch Bisth. Lübek I, S. 8). - Zu seiner Charakteristik mag noch erwähnt sein, daß er Pfeffingers falsches Citat: Arn. Lub. V, 17 ohne Prüfung übernommen hat (vgl. oben S. 35).
1) Hann. Gel. Anz. 1753, Sp. 264. Er hat sich anscheinend bemüht, die Sache zu vereinfachen und auf diese Weise (Sp. 266) die vier Brüder Heinrich, Adolf, Bernhard und Nicolaus, die Söhne Bernhards I., mit der vorigen Generation identificirt, während Pfeffinger, welcher die betreffende Urkunde von 1271 (a. a. O. 366) beibringt, schon ganz richtig darin Söhne Bernhards I. sah. Später (Sp 268) wird Lentz selbst ungewiß, ob man nicht diesen Bernhard von 1271 für den zweiten dieses Namens halten solle. Am auffälligsten ist, daß er sich durch die Erwähnung ihres patruus Adolfus von Seiten der vier Brüder nicht auf den richtigen Sachverhalt hinweisen ließ.
2) Es kann nur ein zufälliges Zusammentreffen sein, wenn Harenberg a. a. O. pag. 1394) zu Adolphus die Zahlen: 1245. 69 setzt. Es wird 1204 zu lesen sein, wie er denn zu diesem Jahre (pag. 1697 = Pfeffinger II, 367) selbst eine Urkunde beibringt. Eine andere vom selben Jahre giebt er in den Nachträgen (pg. 1715); diese wird aber keinen Einfluß mehr auf die Stammtafel geübt haben. Wenigstens würde er schwerlich versäumt haben, auch bei Bernhard, der hier mit seinem Bruder zusammen genannt wird, den Belag hinzuzufügen, da in der Stammtafel er nur 1237 und 45 aufgeführt ist.
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Buchs bemerkbar gemacht. Daselbst Band IV im Personenregister s. v. Dannenberg ist der bisherige Heinrich II. in zwei Personen auseinandergelegt, die eine als Sohn Volrads II., die andre als sein Bruder, mithin als Sohn Heinrichs I. angesetzt, und als des letztern Nachkommen die Brüder Bernhard und Adolf 1 ). - Mit diesen drei Namen ist der Bestand erschöpft, denn wie es mit jenem angeblichen Conrad Pfeffingers steht, sahen wir bereits oben (S. 36 und 104), und mit seinem Albertus von 1212 (a. a. O. S. 364) verhält es sich nicht anders. Das betreffende Diplom ist auch anderweitig gedruckt (Hahn, collect. monumentorum I, pag. 259), und dieser soll, wie zu erwarten war, Adolfus und das Jahr 1252 geben. So giebt Rudloff an 2 ) und erklärt, gewiß richtig, erstere Differenz dahin, daß das Original nur den Anfangsbuchstaben A. habe. (Rücksichtlich des Datums bei Pfeffinger vgl. ebend. S. 627, wo ebenfalls ein L im Abdruck fehlt, trotzdem aber richtig 1252 in der Regeste steht) - Dasselbe Verhältniß zeigen ein paar andre Urkunden von 1253, drei Schreiben der Dannenberger Grafen an den Lübeker Rath: Urk.=Buch der Stadt L. I, 180, 181 (darnach Mekl. Urk.=Buch II, No. 717, 18); die letzte derselben hat Bernardus et Albertus, die beiden ersten da=


1) Es ist zu beachten, daß trotzdem s. v. Adolf No. 15 dieser als Sohn Volrads II. erscheint, und s. v. Bernhard No. 39 die Abstammung zweifelhaft gelassen ist. Daß s. v. Heinrich No. 230 der Zweite und Dritte dieses Namens wieder zusammengeworfen sind (Heinrich von Marnitz, Sohn Bernhards I., wird folglich als der Dritte bezeichnet), muß insofern Beifall finden, als es auch uns nicht gelingen wird, in allen Fällen das Vorkommen Beider auseinander zu halten. Die Bedeutung einzelner Anführungen s. v. Dannenberg ist nicht ganz klar. Daß z. B. für Heinrich I. No. 375 (das Ratzeburger Zehntenregister von ca. 1230) herangezogen ist, möchte mit Rücksicht auf No. 150 angemessen erscheinen, deren Bestimmungen hier kurz wiederholt sind; am Leben war jener derzeit gewiß nicht mehr, der neben Bernhard daselbst genannte gehört einer spätem Generation an. Der Zusatz derselben Nummer auch zu Heinrich II. scheint für obige Interpretation zu sprechen. Sodann scheint in der Zeitangabe für letztern statt 1207 vielmehr 1221-36 zu lesen zu sein, im Hinblick auf No. 275. Direct bezeugt ist die Existenz eines Heinrich nicht früher; es hat sich als ziemlich gewiß ergeben, daß der an Waldemar als Geißel gestellte Sohn Volrads II. (Arn. Lub. VI, 17; s. oben S. 97) eben Heinrich II. war, aber dies Ereigniß fällt 1203 (vgl. Mekl. Urk.=Buch I, 194). Endlich ist Heinrich III. nicht 1224 - offenbar nach Mekl. Urk.=Buch I, 305 - anzusetzen, wie sich im Weitern ergaben wird. Daß nur versehentlich im Register s. v. Volrad No. 9 unser Volrad II. als Sohn des ersten angegeben wird, sahen wir schon S. 97, Anmkg. 7.
2) Gr. von Dannenb. Sp. 21, Note m.
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gegen deuten im Druck an, daß die Namen bis auf die Anfangsbuchstaben auf Ergänzung beruhen. Uebrigens ist in den Nachträgen (S. 765) auch für die dritte eine Berichtigung in diesem Sinne gegeben 1 ). - Von einigen Persönlichkeiten, welche den Geschlechtsnamen mit der gräflichen Familie gemein haben, deren anderweitige Herkunft aber vollkommen auf der Hand liegt, wird am Schluß die Rede sein. Wir sind demnach für diese Periode allein auf die drei Namen Heinrich, Bernhard und Adolf angewiesen; nur der erstere macht, was seine Identificirung anlangt, Schwierigkeiten. Die Siegel werden uns hierzu einige Anhaltspunkte bieten; weil auch diejenigen Bernhards und Adolfs manche interessante Vorkommnisse bieten, betrachten wir das Material hier im Zusammenhange.

Der Stempel Bernhards I. 2 ) ist in verschiedenen Abdrücken erhalten; vergleicht man die in verschieden Publicationen darüber gemachten Angaben, so scheinen sich einige Differenzen herauszustellen. Ueber Form und Wappen ist kein Zweifel möglich: er führt immer den rechtsaufsteigenden Löwen im Schildfelde. Aber in der Umschrift weicht sogar das Mekl. Urk.=Buch um ein paar Kleinigkeiten ab. Bd. II, 717 soll D e und - RH stehen; I, 466 dagegen DE und


1) Die Urkunden sind auch schon bei Riedel II, 1, S. 40 und 41 zu finden (nach "Lübeker Urkunden=Sammlung I, No. CXCIV u. V") und dort jedesmal in der nämlichen fehlerhaften Weise ergänzt. Daher der Name Albert im Register s. v. Dannenberg; auch die vorhin besprochene Urkunde ist nach Pfeffinger daselbst (I, 5, 303) gegeben. Wenn im Reg. auch ein Graf Adolf zu 1209 erscheint, so stimmt dies zeitlich so wenig mit dem, was sonst über Einen dieses Namens bekannt ist, wie eine andere Erklärung dem Zusammenhange vollkommen Genüge thut. Für die angeführte Urkunde (Riedel I.17, 430, nach Ledebur's Archiv XVI, 169) ergiebt sich (Usinger, deutsch=dänische Geschichte S. 146) zweifellos, daß unter dem seines Landes und seiner Kinder beraubten comes Adolfus der Graf von Holstein=Schaumburg zu verstehen ist. (Dies Diplom anlangend, mag noch auf den merkwürdigen Umstand hingewiesen werden, wie Erzbischof Albert von Magdeburg seinem gleichnamigen Neffen, dem Grafen von Orlamünde=Holstein, feindlich gegenüber steht.)
2) Von den meisten Urkunden, die er und sein Bruder Adolf ausstellte, ist das für diesen Zweck nöthige bekannt. Eine von 1248 (Riedel I, 14, 5 - nach Gercken Cod. I, 38) scheint nur in Copiaren erhalten zu sein, vgl. Lentz, Hann. Gel. Anz. 1753, Sp. 260. Diejenigen, über welche noch keine Nachrichten vorliegen, sind diese: die bei Pfeffinger 364 z. J. 1212 (richtiger 1252) gegebene; Mekl. Urk.=Buch II, 990 (v. J. 1263) - nach Suhm u. s. w., das Original befindet sich in Kopenhagen (vgl. oben S. 79); Pfeffinger S. 366 (v. J. 1264, =Harenberg S. 1697); Riedel I, 6, 14 (1204, Original in Berlin).
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und - RCH. Isenh. Urk.=Buch No. 8 (vgl. 11) giebt an letzterer Stelle -RGH, was aber ein Lesefehler sein dürfte; ebenso ist wohl nicht von Belang, daß Pfeffinger (S. 365) zu einer Urkunde von 1237 die Abweichungen SIGILLUM statt -LL' und BERNHARDI statt -ERNA- giebt. Es wäre nicht unmöglich, daß Bernhard während der langen Zeit seines Vorkommens zwei Stempel führte, doch sind die angeführten Verschiedenheiten zu unbedeutend, als daß man ohne Heranziehung der Originale und mehreren Materials darüber absprechen könnte.

Eine sichere Correctur ist dagegen bei einer Angabe Gerckens möglich, die leicht zu unnützen Weiterungen führen könnte. Seine Beschreibung (Cod. I, 46, danach Mekl. Urk.=Buch II, 1054 - v. J. 1265) lautet: "Bernhardi und Adolfi Siegel hängt daran" - (wie es dem Text entspricht). - "Auf das erstere ist ein aufrechtstehender Löwe allein, auf das andere neben dem Löwen noch ein Baum befindlich." Soweit entspricht alles den Erwartungen; wenn er nun noch hinzusetzt: ,,- und sonsten den Siegeln apud Harenberg in Histor. Gand. pag. 1394 völlig gleich" -, so ist das cum grano salis zu verstehen. Wir haben jene Abbildungen schon öfter herangezogen (sie sind identisch mit Rehtmeier, Braunschw. Lüneb. Historie I, 506) - diese beiden finden sich nicht unter ihnen. Es kommt daselbst freilich ein Löwe im dreieckigen Siegel vor (daß Gercken nicht dasjenige Nicolaus' von 1303 - im runden Felde ein Schild mit aufsteigendem Löwen - gemeint hat, liegt auf der Hand), doch gehört dies nach Ausweis der Umschrift den Brüdern Heinrich (V.) und Adolf (II.) an (ad ann. 1267 - zu Anhang No. 2 oder 3 gehörig). Das Siegel eines Bernhard ist freilich da, aber mit zwei gegeneinander aufsteigenden Löwen, sein Inhaber ist demnach Bernhard II. (ad ann. 1271, - wohl von Pfeffinger II, 366 entnommen, s. oben S. 40). Was Gerckens Angabe wegen Adolf anlangt, so steht es damit nicht anders. Ein seiner Beschreibung nach dem Wappenbilde entsprechendes Exemplar findet sich daselbst freilich: ein Löwe vor der Tanne im runden Felde; die Legende spricht es aber einem Volrad zu (mit der Jahreszahl 1267 - wohl nach Anhang No. 5 gemacht). - Offenbar dürfen wir ihn nicht so genau beim Worte nehmen und ihn nur dahin verstehen, daß er auf Gleichheit des Wappenbildes, nicht Identität des Stempels abzielte.

Diese Analogie kann uns bei Beurtheilung eines Falles von Nutzen sein, der das Siegel eben dieses Adolf betrifft.

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Bei v. Westphalen, Mon. ined. IV, Tab. XV, Sect. III, No. 4 ist ein rundes Siegel abgebildet mit dem Löwen vor der Tanne und der Umschrift: S. dei gr graia, mit aia überstrichen comitis senioris de Danneberg - die Lettern sind Uncialen, aber etwas entstellt. Der zugehörige Text (Sp. 1258) ergiebt, daß die Abbildung von der Urkunde Adolfs I. d. d. 1259 die Laurentii - d. h. Mekl. Urk.=Buch II, 815 - entnommen sein soll 1 ). Wie jetzt authentische Angaben über die Besiegelung des Originals vorliegen, muß jene Darstellung aufs Höchste befremden. Der größte Theil der Umschrift ist jetzt freilich unlesbar, doch die wenigen sicher zu entziffernden Buchstaben bestärken das, was die Umrisse des Siegelbildes schon vermuthen lassen - daß nämlich vielmehr der Stempel Friedrichs in diesem Abdruck zu erkennen ist. Es fragt sich, wie Westphalen zu diesem Irrthum kam.

Im Großherzoglichen Archiv zu Schwerin wird ein Heft aufbewahrt, welches Siegelzeichnungen von der Hand des Archivars Schultz aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts enthält. Das daraus Mitzutheilende wird keinen Zweifel lassen, daß nach diesen - wie der Augenschein lehrt - durchgezeichneten Skizzen die Stiche bei Westphalen gemacht sind. Speciell unsern Fall anlangend, so hat das erwähnte Heft (fol. 5) ein rundes Siegel mit Tanne und Löwe, aber ohne jede Andeutung von Umschrift. Der zugesetzte Text lautet: Literas circumferentiales in hoc delineato sigillo vetustas (über der Zeile hier noch: fere) consumsit, usus autem sigillo hoc Adolphus dei gratia comes senior de Danneberg, cum - (folgt Inhaltsangabe der Urkunde von 1259 - "vide Elden. Closter Br. n. 24" - wie es mit dem betreffenden Repertorium durchaus stimmt). Ambitus sigilli et multitudo literarum in eo impressarum me persuadet, easdem illas cum titulo supra lineola notato (d. h. Adolphus - Danneberg) fuisse". - War uns oben 2 ) das Wort senior in eben dieser Urkunde ein Grund, dieselbe für apokryph zu halten, so muß dasselbe in der Siegellegende noch weit anstößiger sein. - Die angeführten Thatsachen legen es klar, daß der Zeichner jener Abbildung die Umschrift ergänzt hat. - Um die Unzuverlässigkeit auch der andern Stiche daselbst zu kennzeichnen, fügen wir hinzu,


1) Die Anordnung wird dadurch etwas verwirrt, daß außerdem eine Verwechselung mit dem Siegel Adolfs II. von 1277 (Mekl. Urk.=Buch II, 1441) vorliegt, das doch schildförmig ist und den Baum nicht hat.
2) S. 81.
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daß wenn der Text bei Westphalen (Sp. 1258) fortfährt: Eodem sigillo usus est Fridericus - etc. (in der Urkunde von 1285 - Mekl. Urk.=Buch III, No. 1770), Schultz nur sagt: - eodem usus deigmate, d. h. Wappen. Ganz dasselbe Verhältniß stellt sich bei Vergleichung der beiderseitigen Angaben über das Siegel zur Eldenaer Urkunde 1291 (Mekl. Urk.=Buch III, 2118) heraus, - die Fehler der Umschrift finden in Schultzens Skizze ihren Vorgang: statt FI hat auch er -PH, das e am Schluß fehlt, so daß die Legende auf S ausläuft, und die Abbreviaturzeichen über der Zeile sind nicht beachtet. Wenn nun Westphalen den Nicolaus und Johann (z. B. zur Urkunde Mekl. Urk.=Buch V, 2890) dasselbe sigillum führen läßt, so redet auch Schultz hier nur von deigma.

Ist man durch solche Vorkommnisse aufmerksam gemacht, so kann der Umstand nicht entgehen, daß in der Zeichnung sogar eine gewisse Kritik sich ausspricht, woraus sich die Summe dessen, was soeben für Adolfs Siegel erwiesen ist, eigentlich von selbst ergeben würde. Als drittes ist daneben ein Siegel mit zwei gegen einander aufgerichteten Löwen wiedergegeben; wie wir es darnach als dasjenige Bernhards II. erkennen, so giebt auch die Legende diesen Namen. Vergleichen wir aber diese mit der von authentischen Exemplaren 1 ), so fällt besonders in die Augen das hier überschüssige dei gratia; sodann bricht sie mit Dannenb. ab, und drittens beginnt sie: SIGILLUM. Nach dem zugehörigen Text (Sp. 1258) soll dies Exemplar der Urkunde von 1289 über Malliß (Mekl. Urk.=Buch III, 2004) anhangen; was an dieser noch heute erhalten ist, zeigt wenigstens in Hinsicht des letzten Punktes, daß ein Irrthum vorliegen muß: wie alle andern Abdrücke, zeigt auch dieser zu Anfang nur ein S'.

Es ist bereits oben (S. 50, Anmkg. 7) darauf hingewiesen worden, daß hier, was die Legende anlangt, eine Verwechselung vorliegen muß mit Adolfs II. Siegel von 1277 2 ), auf dem noch jetzt die Buchstaben: I S ILLV -- -- M ITIS -- zu entziffern sind (vgl. Anh. No. 4). Und da


1) Vollständig erhalten ist sie in der Abbildung bei Rehtmeier I, 506; die Abdrücke im Schweriner Archiv sind alle stark beschädigt.
2) Mekl Urk.=Buch II, 1441. Es ist diesem Diplom in v. Westphalen's Händen ungewöhnlich schlecht ergangen. Nach seinen Angaben zu urtheilen, wäre es mit dem Siegel Adolfs I., oder besser: seines Sohnes Friedrich, von 1259 versehen. Die Veranlassung auch dieser Verwirrung ergiebt sich aus Schultzens Manuscript. Derselbe hat oben auf eben der Seite, wo sich die Zeichnung zu (  ...  )
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kann es nicht entgehen, daß in der Legende ein doppelter Schriftcharakter hervortritt: jene wenigen Lettern sind in strengem Capitalstil gehalten, gerade so wie die ganze Umschrift von dem Vormundschaftssiegel (No. 11 bei v. Westphalen), die andre dagegen etwas kleiner und verschnörkelt 1 ). Ganz augenscheinlich ist hiermit ein gewisses kritisches Verfahren zur Anwendung gebracht, eine Bemühung, die für jene Zeit wohl ziemlich einzig dasteht. Ein unglücklicher Zufall hat es gefügt, daß bei Bernhards II. Siegel falsche Ausgangspunkte vorlagen, in Folge deren die Ergänzung vollkommen mißrieth 2 ). Für das angebliche Siegel Adolfs I.


(  ...  ) letzterem Stempel findet, das gemeinsame Siegel Heinrichs und Adolfs nach dem Exemplar an der Eldenaer Urkunde von 1291, also mit dem rechts aufsteigenden Löwen. Dem nebenstehenden Text ist mit kleinerer Schrift oben die Bemerkung hinzugefügt: Nicolaus etc. - 1289 donans molendinium in Straz (Mekl. Urk.=Buch III, 2005) - idem deigma in sigillo habet: unten dagegen: Anno 1277 Adolphus etc. - in donatione facta eccl. Domel. eodem usus leone in sigillo - -; item anno 1270 fratres habuit Heinricum etc. (Mekl. Urk.=Buch II, 1441, 1195). Dies steht demnach unmittelbar vor dem oben angeführten Passus über Adolf I.: Litteras circiumferentiales etc. Augenscheinlich ist vermöge einer Flüchtigkeit eine Beziehung zwischen letzteren beiden hergestellt, d. h. mit Uebergehung der Urkunde von 1270, während diese Notiz wie die von 1277 doch der Sache nach zum Voraufgehenden gehören.
1) Besonders auffallend ist noch die Verkoppelung DANNE ; - sie erinnert an das NE in dem runden Siegel seines Vetters Volrad III., siehe die Abbildungen Rehtmeier. Br.=Lüneb. Histor. S. 506 und Mekl. Urk.=Buch II, No. 683. Schwerlich wird dies für eine Reminiscenz an ersteres Exemplar zu halten sein, denn ebendort steht ja grade auch Bernhards Siegel mit voller Legende abgebildet. - Die Verwechselung mit Adolfs II. Siegel von 1277 anlangend. scheint v. Westphalen's Stich eine weitere Spur insofern zu zeigen, als bei ihm die Umschrift leicht genau in der Mittellinie des Schildes beginnt, sondern halb (heraldisch) rechts. Nun ist es für Adolfs II. Siegel charakteristisch, das jenes SIG - von der rechten Oberecke ausläuft; aber auch dieser anscheinend so deutliche Zusammenhang kann nur auf Zufall beruhen, da die Vermittelung fehlt. Bei Schultz ist der Anfang nämlich genau in die Mittellinie des Schildes gesetzt; jene Differenz muß demnach Schuld des Zeichners sein. Uebrigens giebt er nur die erwähnten sichern Buchstaben, die Ergänzung rührt somit von Westphalen her; doch hat jener das Versehen begangen, die Umschrift von Adolf II. Siegel zu entnehmen.
2) Sie würde der Wahrheit entschieden näher gekommen sein, hätte nicht Schultz das weitere Versehen begangen und bei Uebertragung der Umschrift von Adolfs II. Siegel auf dasjenige Bernhards II. die Lettern COMITI - verkehrt am (heraldisch) rechten Seitenrande angebracht, da sie doch nach links gehören (s. S. 52, Anmkg. 1; vgl. Urk.=Anh. No. 4). Wäre er seiner Vorlage genau gefolgt, so würde v. Wesphalens Ergänzung vielleicht nur unwesentlich von der authentischen Legende bei Rehtmeier und Harenberg abweichen.
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ergiebt eine Vergleichung nach dieser Seite hin, daß wir die ganze Umschrift als ergänzt anzusehen haben, daß also eine genauere Betrachtung nur dasjenige bestätigt, was sich uns aus andern Gründen als höchst wahrscheinlich darstellte. Das einzig positive Resultat ist dies, daß bereits zu Anfang des 18. Jahrhunderts jenes Siegel Friedrichs an der Urkunde von 1259 in ziemlich demselben Zustande sich befand wie heute, und kaum noch einzelne Buchstaben der Umschrift zu entziffern waren.

Wäre somit die Notwendigkeit abgewiesen, einen von den sonst bekannten Exemplaren verschiedenen Stempel Adolfs I. anzunehmen, so ist doch neuerdings eine Urkunde bekannt geworden, welche uns zu der Annahme zweier, nach einander von ihm geführter zwingt. Die Angaben, welche sich Isenhag. Urk.=Buch No. 11 finden, lassen sich nicht in Einklang setzen mit dem, was im Mekl. Urk.=Buch über sein Siegel ermittelt ist. Die hier zu Gebote stehenden Abdrücke sind alle sehr fragmentarisch; der einzige besser erhaltene (s. Bd. II, No. 1089, abgebildet schon zu No. 717) zeigt die Umschriftreste: -- A DOL --, und zwar im zweiten Viertel der Rundung. Es genügt dies, um einen Unterschied von dem im Isenhag. Urk.=Buch a. a. O. beschriebenen Exemplar zu constatiren. Die Partie, welche in dessen Legende allein dem obigen congruent sein könnte, ist der Anfang: Inschriftskreuz AD[OL--]; es wären beide Vorkommnisse nur dann einander näher zu bringen, wenn man jene in halber Höhe des linken Seitenrandes beginnen ließe - was doch eine ganz unerhörte Technik, auch im Isenhag. Urk.=Buch bemerkt sein würde. - Eine weitere Angabe desselben bestätigt diese Beobachtung: es wird ausdrücklich angegeben, daß die Tanne im Wappen ohne Früchte dargestellt ist, im Gegensatz zu Siegel 3 daselbst, wo dieselbe vier Tannenäpfel zeigt. Und mit dem letztern stimmt in dieser Hinsicht genau überein das Siegel Adolfs, wie es im Schweriner Archiv vorkommt; die im Mekl. Urk.=Buch zu No. 717 gegebene Abbildung läßt den Sachverhalt genauer erkennen. Dies ist nun jedenfalls das spätere, da er es in seinem letzten Lebensjahre führt (s. oben S. 46). Die Zugehörigkeit der etwa noch vorhandenen Abdrücke zu dem einen oder andern Stempel ist einstweilen nicht zu ermitteln 1 ); die besprochene Isenhäger ist undatirt,


1) Vgl. die Aufzählung S. 107, Anmerk 2. Urkunden, die etwa noch Aufschlüsse erwarten ließen, sind: Pfeffinger II, 304 (1252, nicht 1212, wie dort steht, s. oben S. 100); Mekl. Urk.=Buch II, (v. J.1263, nach Suhm, s. oben S. 79); Pfeffinger II, 366 (= Harenb. pag. 1697, (  ...  )
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und um diesen Mangel zu ersetzen, würde gerade für sie manches aus einem nach dieser Seite hin vollständigeren Material sich ergeben. Nicht einmal hinsichtlich einer von denselben Personen ausgestellten Urkunde (Isenhagen No. 31) v. J. 1255 läßt sich mit Gewißheit sagen, ob sie das nämliche Siegel Adolfs trägt, weil die beigebrachten Angaben kein entscheidendes Moment bieten und die Differenz zwischen beiden Stempeln nicht so groß zu sein scheint, daß ein Uebersehen dieses Umstandes unmöglich wäre. Die chronologische Feststellung jener andern ist für die Familiengeschichte von großer Wichtigkeit; vorher mögen noch in der Note 1 ) diejenigen Documente aufgezählt werden, in denen Adolf I. als Zeuge vorkommt, dann gehen wir auf die Frage über, wie die verschiedenen Heinriche auseinander zu halten sind, und zwar vermittelst Betrachtung derjenigen drei Dannenbergischen Siegel, die allein noch übrig sind.


(  ...  ) v. J. 1264); Gercken, Cod. I, 46 (darnach Mekl. Urk.=Buch II, 1054, v. J. 1265). Die hier gegebenen Notizen bieten keine Anhaltspunkte, um nach jener Seite hin eine Entscheidung zu fällen (vgl. oben S. 108). Im Schweriner Archiv kommt außer dem besprochenen Exemplar von 1266 nur noch ein kleines Bruchstück vor (Mekl. Urk.=Buch II, 1088), das vielleicht am selben Tage wie jenes ausgefertigt ist und keine Abweichungen erkennen läßt. Dazu kommen endlich die beiden Lübeker Urkunden (St. Lüb. I, S. 180 f., nach der sphragistischen Seite ergänzt:) Mekl. Urk.=Buch II, 717 und 18, deren Besiegelung freilich identisch sein soll mit der von No. 1089. Nach dem im Text weiter Vorzutragenden möchte eine Bekräftigung dieses Verhältnisses (die Documente sind von 1253) doch sehr wünschenswerth sein.
1) 1248, Jan. 2. bei Herzog Albrecht von Sachsen; Gercken, Cod. VII, 358; 1252, Aug. 10. bei Albert von Braunschweig: Schaten, Ann. Paderb. II, 94; 1253, Aug. 2. bei Markgraf Otto von Brandenburg: Riedel I, 22, 6; 1254, Oct. 12. bei Albert von Braunschweig: Leuckfeld, Ant. Poeld. pag. 65 (nach ,,B. Hoffmannus Ant. Poled.") 1255, Octbr. 2. bei demselben: nach einer freundlichen Mittheilung aus dem Kgl. Staatsarchiv zu Hannover (Schutzbrief für das Kloster Reinhausen am Harz, nach einem Copiar; das Datum ist: VI. non. Oct., auch Graf Heinrich von Lüchow war zugegen). 1256, Aug. 20. ebenfalls bei Albrecht von Braunschweig (Adolf ist zweiter, Graf Heinrich von Woldenberg erster Zeuge, Datum: XIII Kl. Sept.), gleichfalls freundlichst daher mitgetheilt. Die Urkunde ist im Original erhalten und enthält eine Schenkung des Herzogs an das Maria=Magdalenen=Kloster in Hildesheim. 1257, Aug. 10.: Vertrag zwischen Erzbischof Gerhard von Bremen und Albrecht von Braunschweig: Sudendorf I, No. 43, und ebendort No. 48: zwischen Albrecht von Braunschweig und Albrecht von Sachsen, vom 28. Febr. 1258; endlich 1264, Mai 5. bei Graf Heinrich von Lüchow. Dies der Vollständigkeit halber; Bernhard kommt als Zeuge noch dreimal vor: 1240, St. Lübek I, S. 40; 1249, April 18.: Riedel I, 15, 11. 1200, Jan. 16.: Mekl. Urk.=Buch X, 7177.
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An einer der Urkunden über die Freilassung des gefangenen Dänenkönigs, dem sogenannten Bardewiker Vertrag von 1224 hängt ein Dannenbergisches Siegel: schildförmig, mit rechts aufsteigendem Löwen. Im Text werden comes Heinricus et duo filii sui genannt - in der Siegellegende ist vom Vornamen nur das Schluß=I erhalten 1 ). Dagegen hängt an einer Urkunde von 1237 2 ) ein gleichfalls schildförmiges Siegel, aber mit einem links aufsteigenden Löwen. Für diese ganz vereinzelte Gestaltung des Wappens bietet jetzt das an No. 1 des Anhangs an zweiter Stelle befindliche eine vollkommene Analogie. Hier fehlt freilich die Umschrift; der andre Abdruck zeigt sie in unverletztem Zustande, so daß der Vorname sicher steht und wir auch nach dieser Seite hin eine Abweichung gegen jenes Siegel von 1224 constatiren können. Dies hat nämlich: SI . . LL', das letztere: SI S ILLV M . Das dritte ist das schon oben S. 55 und 65 besprochene jenes Canonikers Ungewisser Zugehörigkeit, der im Schilde die Tanne vor dem (jedenfalls rechts gewandten) Löwen zeigt (Isenh. No. 11). Die Präsumtion ist dafür, ebenso viel verschiedene Persönlichkeiten anzusetzen, als es Siegel giebt. Sehen wir, in wie weit sie mit den sonstigen Angaben sich vereinigen läßt.

Wenn 1224 ein Graf Heinrich mit zwei Söhnen erscheint, so genügt eigentlich ein Blick auf Rudloffs Stammtafel 3 ), um die Unhaltbarkeit seiner Anordnung zu erkennen, nach welcher dieser Heinrich ein Sohn Volrads II. sein soll. Es ist keine Möglichkeit abzusehen, irgend welche weitere Belege für jene aufzufinden oder auch nur ihre Namen festzustellen. Sodann kommt eine fast unmögliche Generationsreihe heraus. 1207 4 ) erscheint Volrad II. zuerst und lebt bis 1226; 1215 5 ) werden seine Nachkommen noch nicht der Erwähnung werth gehalten, und 1224 sollte er schon Enkel gehabt haben, die man bei einem Acte hochpolitischen Charakters aufzuführen für nöthig hielt. Es wird vielmehr spätestens eben jenes Jahr 1215 für die Vermählung dieses Heinrich anzusetzen sein; der erste urkundlichen Beleg für


1) Mekl. Urk.=Buch I, 305. Um es mit Sicherheit von dem Siegel Volrads II. trennen zu können, müßte man die Umschrift des Exemplars zu Calenb. Urk.=Buch V, 5 kennen.
2) Das. No. 466; nach Urk.=Buch Stadt Lübek I, S. 85, doch hinsichtlich der Besiegelung nach speciellen Mittheilungen.
3) Cod. Diplom. Meg., Einleitung, Sp. 43.
4) Riedel II, 1. 4.
5) Calenb. V, 5.
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ihn findet sich erst 1221 1 ). - Man möchte nun versucht sein, diese beiden Vorkommnisse noch auf den alten Heinrich I. zu beziehen; namentlich für den Bardowiker Vertrag würde dies sich in gewisser Weise empfehlen. Er könnte die Führung der Verhandlungen im Allgemeinen seinem Sohne Volrad überlassen haben, aber bei ihrem Abschluß als Haupt der Familie deren ^Rechte selbst vertreten haben. Ihm zwei Söhne zuzuschreiben, vernothwendigt sich schon aus dem Grunde, weil er 1203 den einen als Geißel für Adolf von Holstein=Schaumburg nach Dänemark gab, und trotzdem 1207 und 1209 Volrad II. bei ihm erscheint 2 ). Wir müßten dann in ihm den Inhaber des schildförmigen Siegels mit dem rechts aufsteigenden Löwen sehen, und den mit dem entgegengesetzt gewandten für ein nun anderweitig unterzubringendes Familienglied halten. Es liegt nichts näher, als ihn zu dem zweiten Sohn Heinrichs I. zu machen, der 1203 als Geißel in König Waldemars Hände kam; denn ein anderer Name steht in dieser Zeit überhaupt nicht zu Gebot, und die erwähnte Differenzirung des Wappenbildes würde sich sehr gut zur Bezeichnung der jüngern Linie eignen. Denn in der vorigen Generation war der Stamm noch ungespalten geblieben, wenigstens wissen wir nichts von anderweitigen Söhnen Volrads I.

Indeß müssen schon die chronologischen Verhältnisse einigermaßen Bedenken erregen. Es liegen nicht weniger als 50 Jahre zwischen dem Bardowiker Vertrage und dem Zeitpunkte, wo Heinrich I., und zwar offensichtlich als regierender Graf auftritt 3 ). Sodann fehlt es von 1209 4 ) ab an jeglichem Zeugniß für seine Existenz; unsere Nach=


1) Mekl. Urk.=Buch I, 275, der sogen. Ratekauer Vertrag. Läge er noch im Original vor, so ließe sich die Voranstellung von Volrad als Argument gegen die folgende Möglichkeit verwerthen. Der Umstand ist auch so nicht ohne Gewicht, da kein Anlaß vorliegt, eine willkürliche Umstellung der Namen durch den Excerpirenden anzunehmen. - Wo Bernhard I. mit einem Heinrich (abgesehen von dem Canoniker: Isenh. 11 und 31) zusammen vorkommt, muß letzterer voranstehen in seiner Eigenschaft entweder als Vater oder als Vetter von der ältern Linie; wir finden denn auch keine Ausnahme von dieser Regel: Mekl. Urk.=Buch I, 375 (Meibom, Opp. I, 532, worauf sich versehentlich Lentz a. a. O. Sp. 264 und Rudloff Sp. 17 beziehen, fällt weg; es ist dort nur Heinrich Zeuge); Pfeffinger II, S. 364; Stadt Lübek I, S. 85 (= Mekl. Urk.=Buch I, No. 406); Anhang No. 1.
2) S. oben S. 98.
3) Urk.=Buch Bisth. Lübek I, S. 15; s. oben S. 93.
4) Sudendorf I, No. 5.
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richten aus dieser Periode sind freilich ziemlich dürftig 1 ) doch ließe sich dies immerhin besser durch die anscheinende Jugend Volrads erklären, als es auf eine nicht so ganz unbedeutende Persönlichkeit passen würde, als welche sich uns Heinrich I. bei verschiedenen Gelegenheiten zeigt. Das Hauptargument hiergegen aber, insofern es uns nöthigt, für 1236 auf 37 jedenfalls zwei Persönlichkeiten dieses Namens anzusetzen, wird sich erst weiter unten ergeben; wir erledigen nun im vorweg eine dritte, die wieder mit keiner dieser beiden etwas gemein hat.

Es ist zu diesem Zweck auf die bereits öfters erwähnte, undatirte Urkunde: Isenhag. No. 11 zurückzukommen, und zwar vor allem ihre Zeit, wenn auch nur annähernd festzustellen. Sie ist von B. et A. et H. - comites de D. ausgestellt - die Ergänzung der beiden ersteren Namen ergiebt sich aus den Siegelumschriften -, und ist vom Herausgeber "ca. 1245" angesetzt worden, wohl im Hinblick auf No. 8 daselbst, zufolge deren im genannten Jahre Bernhard und Adolf vorkommen. Gerade diese Urkunde möchte ich als Gegenargument betrachten, indem der Text zwar beide Aussteller als gleichberechtigt aufführt, die Besiegelung aber von Bernhard allein vorgenommen wird. Adolf erscheint hier zum ersten Male, er wird in dem: sigilli nostri etc. mit inbegriffen sein, weil er mit einem eignen derzeit noch nicht versehen war. Eher dürfen wir sie näher an 1255 hinanrücken, wo die drei Grafen Adolfus, Bernardus, Heinrich fratres genannt werden (das. No. 31). Die Persönlichkeiten in beiden Fällen sind für identisch zu halten, obwohl das Siegel Heinrichs zu 1255 verloren ist. Mit den Namen der im undatirten Diplom aufgeführten Dannenberger Lehnsleute ist so gut wie nichts anzufangen, da nicht einmal die betreffenden Familien mir im Uebrigen vorgekommen sind - nur Philipp von Stöcken gehört einem viel vertretenen Geschlechte an. Der gleiche Vorname findet sich 1254, 70 78 2 ); der von 1298 wird schon einer andern Generation angehören - 1304 erscheint er mit seiner Tochter Grete 3 ). Gerade die uns so nahe liegende Urkunde von 1255 hat in der Zeugenreihe einen Heinricus de Stockem, welcher


1) Volrad II. kommt allein nur 1209 (Riedel I, 3, 93) und 1215 (Calenb. V, 5) vor. Wegen Mekl. Urk.=Buch I, 275 vom J. 1221 s. vor. S.
2) Riedel I, 22, S. 370. 371. 372.
3) Das. S. 17. 19.
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Umstand immerhin beiden Documenten einen gewissen Abstand von einander anweist.

In engster Beziehung steht dagegen die vorliegende Urkunde mit einer jetzt verlorenen, über deren Inhalt uns nur die dürftige Regeste Isenh. Urk.=Buch No. 29 Auskunft giebt. Die Hoffnung ein Mehreres darüber erhalten zu sehen, hat sich als trügerisch erwiesen. Denn die kurze Notiz, welche der Aufsatz in den Braunschweiger Anzeigen von 1746 (S. 1834, siehe oben S. 36) giebt: "Heinrich hat zwo Töchter gehabt, Gerburg und Sophiam, welcher 1253 gedacht wird" - läßt nichts mehr voraussetzen als was wir noch haben. Die Möglichkeit, daß der Berichterstatter jenen Registranten des Klosters Isenhagen einsah 1 ), ist um so mehr zuzugeben, da die von ihm angeführten Urkunden d. a. 1245 und 55 ohne Frage identisch sind mit den beiden Isenhägern, welche wir eben besprachen (No. 8 und 31 - in ersterer ist freilich Heinrich nicht genannt, doch werden wir ihr die undatirte No. 11 als Quelle nicht substituiren können), und deren eine bis auf die neueste Zeit ganz unbekannt geblieben ist.

Nach Inhalt jener Regeste der verlorenen Urkunde haben 1253 Gerburg und Sophie Töchter eines Grafen Heinrich von Dannenberg, (ihr) Eigenthum an Medebeke dem Kloster Isenhagen übertragen. Die undatirte Urkunde Bernhards, Adolfs und Heinrichs sagt, sie hätten villam Medebeke - also totam, wie der ganze Zusammenhang ergänzen läßt - an das Kloster verkauft; demnach wird jenes verlorene Diplom nur den Consens von Seiten jener weiblichen Familienglieder enthalten haben. Der Zusammenhang beider Zeugnisse ist evident, aber für die Zeitbestimmung der undatirten ergiebt sich nicht viel. Wie Anh. No. 2 und 5, dazu Pfeffinger II, 366 lehren, folgten die Genehmigungen der interessirenden Parteien oft erst spät nach, da sie vor Eintritt der Mündigkeit nicht abgegeben werden konnten; nach solchen Gesichtspunkten dürfte auch dieser Fall zu beurtheilen sein. Sie muß aber später fallen als der eigentliche Verkauf; die undatirte Urkunde ist hingegen ein wesentliches Zubehör dieser Handlung - die Verweisung der Vasallen an den neuen Lehnsherrn 2 ), bei dem sie nach üblichen Rechten binnen Jahr und Tag die Bestätigung nachsuchen


1) "Extract der Siegell vnd brieue -", Note zu No. 29.
2) Dasselbe Verhältniß, nur von anderer Seite her, stellt sich in den Urkunden No. 2 und 3 des Anhangs dar.
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mußten. Sie wird daher nicht später als 1253 zu setzen sein; aber auch nicht allzunahe an 1245 hinan - erstlich jenes Philipp von Stöcken wegen, der 1254-78 erscheint; sodann aus dem Grunde, weil Adolf 1245 zuerst auftritt und damals wohl noch kein Siegel führt 1 ).

Wir können jetzt einen Versuch machen, genealogische Beziehungen zwischen all. diesen Persönlichkeiten herzustellen. Da sind zunächst die drei Brüder Bernhard, Adolf und der Canoniker Heinrich. Denn dieser ist ohne Zweifel in dem von 1255 (Isenh. No. 31) wieder zu erkennen: wo bliebe einerseits dieser dritte Bruder, der hier zu einer Zeit auftritt, wo seit langen Jahren kein Heinrich mehr in der Familie erscheint? Und zweitens erhebt sich die Schwierigkeit, den ein paar Jahre vorher auftretenden Canoniker, welcher mit denselben beiden Brüdern zusammen über Erbgüter verfügt (ebend. No. 11), anderweitig genealogisch unterzubringen. - Diesem gegenüber steht Heinrich (1253 jedenfalls verstorben), der Vater von Gerburg und Sophie. Denn das wird doch immer als die am allerfernsten liegende Eventualität zu betrachten sein, daß jener Geistliche zugleich der Vater dieser beiden sollte gewesen und erst in spätern Jahren zu jenem Stande übergetreten sein. Es würde sich wohl sicher aus dem Wortlaut der Urkunde, wenn uns dieselbe noch vorläge, ergeben, daß sie in einem andern Zusammenhange zur Familie stehen. Ihr Verlust ist daher noch mehr zu bedauern, als der des eigentlichen Verkaufsdocuments, d. h. wenn ein solches je existirt hat und man sich nicht an jener Ueberweisung der Lehnsleute genug sein ließ. - Auf den ersten Blick scheint aus dem Vorhandensein einer nur von weiblichen Familiengliedern ausgestellten Urkunde hervorzugehen, daß sie ihren Verwandten gegenüber eine singuläre Stellung einnahmen und ihnen besondere Erbrechte zustanden. Sie wären darnach nicht als Schwestern der drei Verkäufer anzusehen; für solche, auch wenn sie unverheirathet und unabgefunden waren, würde man schwerlich nöthig befunden haben, sich einen so förmlichen Consens ertheilen zu lassen. Doch stehen diesem so bequemen Auskunftsmittel Schwierigkeiten entgegen, die weiter unten zu entwickeln sein werden.

Wenigstens ist mit den beiden Urkunden über Mehmke der ganze Familienbestand um 1253 gegeben, denn


1) Genauere Feststellungen werden sich vielleicht noch machen lassen, wenn das noch vermißte Material über die beiden Stempel des Letztern (s. oben S. 112) herbeigeschafft ist.
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man sieht keine Ursache, ein weiteres Mitglied oder den Verlust eines Diploms anzunehmen. Wir sahen nun, wie freilich in der Urkunde von 1224 der Graf Heinrich mit seinen zwei Söhnen nicht mehr für den ersten dieses Namens zu halten ist, daß aber dennoch für dessen Nachkommenschaft die Ansetzung eines zweiten Sohnes nicht zu umgehen war. Es ist für diesen nur der Name Heinrich disponibel, und wir können die 1221 1 ) genannten Volrad und Heinrich als Brüder betrachten. Als Ausläufer der beiden sich hier trennenden Linien stellen sich die Persönlichkeiten von 1253 dar. Es handelt sich darum, die Mittelglieder einzuschalten.

Was läge näher, als diesen Heinrich (II.) für den Vater der beiden 1253 vorkommenden Schwestern anzusehen, jene drei Brüder aber als die Söhne Volrads II.? So würden wir uns ziemlich im Einverständniß befinden mit der hergebrachten Vorstellung über die Nachkommenschaft des letztern, nur daß für den dritten Sohn Heinrich eine andre Persönlichkeit einträte, nämlich der Canoniker gleichen Namens. Als Moment von geradezu erdrückendem Gewicht machen sich in diesem Zusammenhang die Namen seiner beiden Brüder geltend, die so sicher aus der Wölpischen Familie entlehnt zu sein scheinen, daß man keinen andern Ausweg zu sehen glaubt, als sie für die Söhne der Jutta zu halten. Zudem tritt an ihres Gemahls, Graf Volrads II., Stelle 2 ) so augenfällig Bernhard (1226/7), daß uns schon dieser Umstand veranlassen müßte, die Möglichkeit eines Descendenz=Verhältnisses zwischen beiden zu prüfen.

Einige Nachwirkungen dieser Verwandtschaft, insofern sie auch Beziehungen zum Hoyaischen Hause zur Folge hatte, sind bereits oben (S. 102) erwähnt worden; ihr Grad ist indeß, auch wenn die eben angedeutete Anordnung sich bewähren sollte, derzeit schon so entfernt, daß aus den betreffenden Vorkommnissen sich mit Gewißheit nichts würde construiren lassen. - Es kommt nun noch ein drittes Zeugniß in Betracht, das zwar auch nur einen Zusammenhang mit den Hoyaern nachweist, jedoch schon deshalb, weil es einer


1) Mekl. Urk.=Buch I, 275.
2) Im Ratzeburger Zehntenregister (Mekl. Urk.=Buch I, 375, um 1230) erscheinen bereits Heinrich (wohl H. II.) und Bernhard als die regierenden Repräsentanten der Familie; No. 1 des Anhangs, die Volrad II. allein als Verstorben erwähnt, läßt sich leider nicht genau bestimmen, doch fällt sie schwerlich früher als 1237.
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weit frühern Periode angehört, um vieles werthvoller ist. Im Hoyaer Urk.=Buch 1 ) findet sich ein Diplom des Herzogs von Braunschweig vom Jahre 1233, worin derselbe propter peticionem fidelium nostrorum comitis Heinrici de Hoya, comitis Heinrici de Dannenberge et aliorum fidelium nostrorum curiam in Machtenstede dem Kloster Heiligenrode überträgt (contulimus). Die Qualität dieses Besitzes als Lünebürgisches Lehn ist klar: 1231, Nov. 18. 2 ) verkauft eben der Graf von Hoya dem genannten Kloster curiam in Machtenstede, und zwar tali modo, vt infra spatium, quod est a pascha usque ad duos annos, proprietatem ei super eandem curiam aquiramus (!). Da leidet es wohl keinen Zweifel, daß der spätere Consens des Dannenbergers seinen Grund in ihm zustehenden Erbansprüchen hat.

Der offenbare Zusammenhang, in welchem beide Documente zu einander stehen, erleichtert die Beseitigung einer Schwierigkeit, welche sich in Betreff des Datums der uns näher interessirenden augenscheinlich herausstellt. Dasselbe ist nur in Ziffern geschrieben, und die Urkunde beginnt: Jo. dei gratia dux de Bruneswic omnibus etc. Johann, der zweite Sohn Ottos (genannt puer), des ersten Herzogs von Braunschweig=Lüneburg, war im angesetzten Jahre vielleicht noch nicht geboren, da seine Eltern sich erst 1228 vermählten 3 ), jedenfalls aber nicht dispositionsfähig. In Anbetracht, daß jener Abdruck einem Copiar entnommen ist, leidet es wohl keinen Zweifel, daß man statt Jo. zu lesen hat: O. d. gr. etc. Auch Otto nennt sich in unzähligen Documenten blos dux de Brunswic 4 ); das überlieferte MCCXXXIII aber ist besonders aus dem Grunde unanfechtbar, weil die Zeugen ihm ganz entsprechen. Die Ministerialen Sigebandus [et?] Thiedericus de Monte erscheinen 1234 (Michael. No. 49) als Segebandus et Thidericus frater suus, der Wernerus de Zwerin als (Otto Magnus et frater suus)


1) Abtheil. V, 15.
2) Das. 14.
3) So nach Sudendorf I, Stammtafel zu S. XVIII. Nach dem Tode ihres Vaters (Ende 1252) standen die jüngern Brüder noch eine Zeit lang unter Vormundschaft des erstgeborenen Albrecht; 1267 fand die Auseinandersetzung zwischen diesem und Johann statt, bei welcher dem Letztern überdies Lüneburg zufiel (daselbst . No. 64).
4) Z. B. Michael. No. 41 (1225), 45 (1228), 49 (1234); selbst nachdem er 1235 (Orig. Guelf. IV, pag. 49) auf dem Reichstage zu Mainz in aller Form als Herzog von Br. u. L. unter die Reichslehnträger aufgenommen war: Michael, No. 51, 58, 70; Sudendorf 30, 31, (1239-51).
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Wernerus wieder, denn Isenh. Urk.=Buch No. 8 (v. J. 1245) heißt es: Otto Magnus de Luneburch et Wernerus de Zwerin fratres. - Gerhard von Doren findet sich gleichfalls in beiden verglichenen Zeugenreihen, Hildemarus Schocke (als Schacke, wie v. Hodenberg auch hier richtig verbessert), z. B. 1228: Michael. 45. Nur Thietardus de Wozstrowe war bisher nicht anderweitig nachzuweisen.

Die Belegenheit beider Orte anlangend, so würde sie zunächst auf eine Zugehörigkeit zur Grafschaft Hoya hinweisen, (s. die Karte vor v. Hodenbergs Hoyer Urk.=Buch I; südlich von Bremen und der Weser), deren nördlichen Rand sie anscheinend noch umfaßt. Indeß kann man für jene Zeit noch nicht ein derartig geschlossenes Gebiet annehmen, und da die Wölpesche Grafschaft doch auch nicht allzufern liegt, so dürfte die Vermuthung v. Hodenbergs nicht unzutreffend erscheinen, der in der veräußerten Besitzung eine Mitgift der Gräfin von Hoya sieht. Denn die Gemahlin Heinrichs von H. War eine der drei Wölpeschen Töchter erster Ehe (s. oben S. 99); die Zustimmung des Dannenbergers würde in ihm den Vertreter der von einer anderen Tochter herrührenden Erbansprüche erkennen lassen, d. h. den Sohn Jutta's und Volrads II. 1 ). Ist es auch auffällig, daß Lehnbesitze von Affinitätsbeziehungen herrühren, so würde die andre Eventualität es doch noch mehr sein. Man konnte nämlich auch eine directe Verschwägerung des Dannenberger und Hoyer Hauses annehmen, Heinrich von D. mit einer Tochter aus dem letztern vermählt sein lassen. Ich weiß nun zwar keine positiven Rechtssätze hiergegen anzuführen, doch würden schwerlich aus einer solchen Verbindung Ansprüche Dannenbergischerseits herzuleiten sein. Denn der damalige Graf von Hoya war hinreichend beerbt 2 ), für die


1) Bei den alii fideles nostri, deren Bitte der Herzog erwähnt, könnte man an den dritten Wölpeschen Schwiegersohn, Siegfried von Osterburg, denken; doch hat sich über dessen derzeitige Verhältnisse noch nichts ermitteln lassen.
2) S. die Stammtafel im Hoyer Urk.=Buch I, nach S. XVI u. s. w. Für jenen Fall würde in dem betreffenden Dannenberger Heinrich II. zu erkennen sein und in seiner Gemahlin eine Schwester von Heinrich I. von Hoya, Volrads II. Schwager. Wenn man nun nicht den im Text zurückgewiesenen Grund hiefür geltend machen will, so steht der Annahme einer solchen Verbindung nichts entgegen; doch erklären sich hieraus nicht recht die Namen der aus ihr hervorgegangenen Söhne. Wie noch näher auszuführen sein wird, sind Bernhard und Adolf als solche zu betrachten; ein Adolf von Hoya kommt nur in einer weit zurückliegenden Generation vor, der andere Name ist offensichtlich erst aus der Wölpeschen Familie übernommen.
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seinem Hause als solchem zustehenden Lehen also gar keine Aussicht, daß sie einer Weiblichen Linie anfallen könnten; in dem oben angedeuteten Falle dagegen standen beide Wölpeschen Schwiegersöhne jenem Erbe gewissermaßen gleich nahe.

Somit läge doch ein Anhalt vor, der eine Weiterführung der damaligen ältern Linie gestattet. Die Namengebung ist ganz dem mittelalterlichen Gebrauch entsprechend, indem bisher die Familienhäupter abwechselnd Volrad und Heinrich heißen. Es ist dies Argument nicht außer Acht zu lassen, insofern es ein Gegengewicht bildet gegen den sich gewissermaßen aufdrängenden Zusammenhang der Namen Bernhard und Adolf mit jener Wölpeschen Verwandtschaft. Sehen wir, wie es sich mit der Nachkommenschaft von Volrads II. jüngerm Bruder Heinrich II. stellt. Es hat sich bereits ergeben, daß er in dem 1224 1 ) mit zwei Söhnen erscheinenden zu erkennen ist; denn diesen noch für Heinrich I. zu halten geht nicht an, ebensowenig aber könnte der Sohn Volrads II. damals schon Söhne gehabt haben, die bei einer Verhandlung von so weittragender Bedeutung aufzuführen für nöthig wäre befunden worden. - Setzt man nun der Namensübereinstimmung zu Liebe Bernhard und Adolf (zu denen drittens der Canoniker Heinrich tritt) als Söhne Volrads II. und der Jutta von Wölpe an, so bleibt keine andre Persönlichkeit übrig, die für jene beiden in Anspruch genommen werden könnte, als der eine Heinrich, welcher 1237 ein schildförmiges Siegel mit dem linksaufsteigenden Löwen führt 2 ). Es wird hier der passendste Ort sein, ein Ereigniß der nächstvorhergehenden Zeit ins Auge zu fassen, welches für die Feststellung seiner Persönlichkeit von größter Bedeutung ist.

In jener Schlacht gegen die Litthauer am Mauritius=Tage (22. Sept.) 1236, deren unglücklicher Ausgang die Vereinigung der Liefländischen Schwertbrüder mit dem deutschen Orden in Preußen zur Folge hatte, hat auch ein Graf von Dannenberg mitgefochten. Die Thatsache ist unzweifelhaft; für uns kommt es zunächst darauf an, festzustellen, ob er bei dieser Gelegenheit, wie die meisten seiner Genossen, den Tod fand. Die älteste Quelle sagt dies nicht ausdrücklich, dagegen nennt eine jüngere Nachricht ihn geradezu unter den Gefallenen. Wegen des besondern Werthes, den die Entscheidung dieser Frage für unsern Zweck hat, ist in der Kürze auf die Herkunft und das gegenseitige Verhältniß


1) Mekl. Urk.=Buch I, 305.
2) Mekl. Urk.=Buch I, 466.
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beider Angaben einzugehen - das Ergebniß kann trotzdem als unzweifelhaft gelten, und sodann ist von einer jenen Ereignissen näher stehenden Seite eine baldige und berufenere Erörterung zu hoffen.

Die Abweichung beider Berichte ist bereits in den Mekl. Jahrbüchern (XIV, S. 62) hervorgehoben worden. Es ist daselbst die Liefländische Reimchronik und eine niederdeutsche Ordenschronik angeführt, welche letztere den ausdrücklichen Zusatz hat, daß der Graf in jener Schlacht geblieben sei, sowie ferner dem gleichfalls unter den Pilgrimen erscheinenden Ritter von Haseldorf den Namen Johann beilegt. Den Charakter derselben anlangend, so haben wir es hier mit der sogenannten Jüngern Hochmeisterchronik zu thun 1 ), welche im Unterschied von der obigen speciell Liefländischen Geschichtsquelle eine allgemeine Chronik des deutschen Ordens giebt. Durch diese Tendenz steht sie, wenn gleich minder schroff, auch den specifisch preußischen Berichten gegenüber 2 ); für unsern Fall ist bemerkenswerth, daß sie gelegentlich der Vereinigung beider Orden einen längern Excurs über die Liefländische Vorgeschichte einflicht. Es ist von den neuesten Herausgebern kenntlich gemacht worden, daß derselbe auf nichts anderm beruht, als auf eben jener Reimchronik, abgesehen von dem Zusatz des Vornamens Johann (von Haseldorf) und der Worte: - - ende die greve ende veel gueder manne myt hem. Ihre späte Abfassungszeit (gegen 1500) läßt an sich schon das Gewicht ihrer Angaben nicht bedeutend erscheinen; noch weniger ist es von Belang, wenn verschiedene Liefländische Chronisten des 15. Jahrhunderts


1) Von Lisch a. a. O. aus Gruber, Orig. Livon. pag. 200 citirt; die daselbst ausgehobene Stelle ist den Analecta des Anton Matthäus entnommen. Die neue authentische Ausgabe dieser Chronik in den Script. rer. Prussic. V, die betreffende Stelle S. 75.
2) S. Lorenz, Geschichtsquellen (2. Auflage), Bd. II, S. 209. - Ganz diesem Verhältniß entsprechend, hat sich denn auch die Hoffnung, aus der preußischen Ueberlieferung Ausschluß über die erwähnte Abstimmigkeit zu gewinnen, als Vergeblich erwiesen. Die Wahrscheinlich älteste Quelle, die Chronik von Oliver (Script. rer. Pruss. I, 681; Vgl. Lorenz S. 200, und wegen des Folgenden: S. 193 ff.), erwähnt außer dem Fall des Ordensmeisters Volkwin keine Einzelheiten der Schlacht, ebensowenig giebt Peter von Dusburg (Script. Pruse. I, 65; um 1235) Notizen, welche für uns von Werth sein könnten. Jeroschin (daselbst S. 307, Vers 5630 ff.) ist bekanntlich nur eine Umsetzung des Letztern in deutsche Reime; und aus ihm hat wiederum die ältere Hochmeister=Cyronik (das. II, 546) ihren Stoff geschöpft.
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in beiden Punkten mit ihr übereinstimmen 1 ). Bei ihrer weiten Verbreitung wird sie vielmehr als die maßgebende Vorlage derselben zu betrachten sein.

Es fragt sich noch, wie die übrigen Liefländischen Quellen sich zu dem Berichte der Reimchronik verhalten. Als gleichzeitig ist die letztere nur für die Zeit von 1250-90 anzusehen; von da rückwärts bis auf den Schluß Heinrichs des Letten (1227) fehlt gerade eine ausgiebige Darstellung. Gleichwohl scheint, was sie giebt, noch das Ursprünglichste zu sein, wenigstens hat Hermann von Wartberg (um 1350) 2 ) außer dem Datum nichts Neues. Der jüngern Liefländischen Reimchronik 3 ) liegt sie ohne Frage zu Grunde; die merkwürdige Art, wie dieselbe auf die Nachwelt gekommen ist - in der prosaischen Umschreibung des Bremer Notars Johann Renner - ist zu berücksichtigen, insofern sie gerade an der hier in Betracht kommenden Stelle eine Interpolation erfahren hat, durch welche man sich über den Sachverhalt nicht täuschen lassen darf. Die Herausgeber haben richtig bemerkt, daß der Vorname des Ritters von Haseldorf, Dirick, aus Krantzens Vandalia (VIII, cap. 13) ergänzt. was derselbe über jenes Ereigniß sagt, läßt keinen Zweifel, daß ihm über das folgenschwere Ereigniß in Liefland andre Quellen zu Gebote standen, die wir unschwer in der Notiz des Albert von Stade zum Jahre 1236 (Mon. Germ. XVI, pag. 363) wieder erkennen. Ob er auch von der Inscription des Hamburger Nekrologium (Langebek, Script. rer. Danic. V, pag. 409) Kenntniß hatte, ist auf Grund seiner Worte nicht zu entscheiden; jedenfalls ergänzt dieselbe unsre Kenntniß der persönlichen Verhältnisse jener Persönlichkeit höchst wünschenswerth 4 ). Unter dem Datum: X. Kal. Oct. Mauricii et sociorum eius heißt es daselbst: Obiit Tydericus


1) Moritz Brandis: Monum. Livon. antiquae III, 128. Russow (erschienen zu Rostock 1578), S. 15. Thomas Hiärn (Mon. Liv. I, 113) gedenkt bereits der Variante in Krantz' Vandalia, welcher statt Johan vielmehr Tidericus hat.
2) Script. rer. Pruss. II, 33. Die Frage, ob er aus der ältern Reim=Chronik oder Beide aus einer gemeinsamen Quelle schöpften, ist noch nicht erledigt: s. Lorenz a. a. O. S. 220.
3) Hausmann und Höhlbaum, Johann Renner's Livländische Historien. Göttingen 1876. (Die betr. Stelle S. 31.) Die Reim=Chronik des Bartholomäus Hoeneke ist etwa gleichzeitig mit H. v. Wartberg.
4) Fridericus avus dni. Friderici de Haseldorp starb IV. non. Aprilis; Jutta, uxor domini Friderici d. H. starb VI. non. Maii. So kommt Dietrich denn auch urkundlich als Friedrichs Sohn vor: 1218: Mekl. Urk.=Buch I, 238; 1224: v. Westphalen, Mon. ined. II, pag. 31 (danach Lappenberg, Hamb. Urk.=Buch No. 477), und zwar als (  ...  )
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pater domini Friderici de Haseldorp. Hie dabuntur etc.; sein Sohn ist der zu II. Non. Dec. Verzeichnete Fridericus de Haseldorp, im letzten Viertel des Jahrhunderts Bischof von Dorpat, vorher Hamburger Canoniker. Es darf dies als das glaubwürdigste Zeugniß betrachtet werden; es wird dadurch die Angabe Alberts von Stade ad a. 1236 sicher gestellt: Facta est maxima strages peregrinorum in Livonia circa festum Mauricii. Theoricus (!) de Haselitor (andre Handschrift: Haselror) ibi cecidisse dicitur. Auch Eike von Repgow gedenkt der 2000 Pilgrime, welche in Liefland erschlagen sind (Bibliothek des litterarischen Vereins zu Stuttgardt, Bd. 42, S. 486; das Datum daselbst: to heremissen ist ein neuer Beleg für die Identität dieses Festes mit St. Mauritius s. Pilgram, Calendarium pag. 171). Der Tag ist auch durch die heimischen Quellen bezeugt; wir sahen bereits, wie sich Hermann von Wartberg durch diese Zuthat auszeichnet. Es existiren ferner ein paar dürftige Aufzeichnungen: das Chron. Dunamund. (Script. rer. Pruss. II, 141) und der Canon. Sambiensis (das. S. 283), welche beide unter jenem Heiligentage erzählen: fuit magna expeditio in Littowia. Sie haben freilich das falsche Jahr 1237, doch muß diese Verwirrung in der Chronologie auf einem allgemeinen Ueberlieferungsfehler beruhen, da sie hierin mit den Ann. Ronneburg. (a. a. O. S. 144) übereinstimmen, welche dieselben Worte wie oben haben (aus dem Polnischen des Striykowski zurück übersetzt), aber ohne den Heiligentag. Auch in dem zugehörigen Nekrolog (a. a. O. 148) ist derselbe leider verloren gegangen, jedoch die Notiz: Volquinus magister cum 52 1 ) fratribus noch erhalten. - Hermann von Wartberg hingegen hat 123 - es ist ganz bestimmt das in der Mitte liegende Jahr für das richtige zu halten; denn die von den Herausgebern (s. Script. rer. Pruss. II, S. 33 und 34 in den Noten) beigebrachten verschiedenen päpstlichen Diplomen vom 12 und 13. Mai 1237, die Vereinigung beider Orden betreffend, lassen jene Katastrophe erst nuper geschehen sein. Jedenfalls aber ist danach 1236 als die äußerste Gränze nach vorne gegeben, was für unsern Zweck das Wichtigste ist.

Diesen vielfachen Nachrichten gegenüber bleibt die jüngere Hochmeisterchronik mit ihrem Johann von Haseldorf völlig


(  ...  ) Zeuge bei einer Schenkung an Dünamünde. Außerdem erscheint er noch allein 1228: Hamb. Urk.=Buch 491.
1) Von dieser Höhe bis 40 schwanken die Angaben.
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isolirt; überdies ist ein Familienglied des Namens sonst nicht bekannt. Da wird denn auch ihre ausdrückliche Angabe, der Graf sei gefallen, für nichts anders als einen willkürlichen Zusatz zu halten sein. - Trotzdem kann es kaum zweifelhaft sein, daß er aus diesem Vernichtungskampf nicht entkam 1 ), und auch ohne nähere Untersuchungen über die Zuverlässigkeit unsrer Quellen für diesen Zeitraum abzuwarten, dürfen wir uns den Todesfall nach besten Kräften zu Nutze machen.

Ein Vorname ist nicht überliefert; da jedoch Volrad II. bereits seit 10 Jahren spurlos verschwunden ist, so wird an ihn in keinem Falle zu denken sein. Bernhard und Adolf erscheinen über 1236 hinaus, der letztere nicht einmal vorher; es bleibt daher nur ein Heinrich übrig. Und da giebt dies Ereigniß zu einer höchst erwünschten Trennung Anlaß, auf die einzugehen nach Anleitung der erwähnten Abhandlung in den Jahrbüchern (XIV, 61 f.) am zweckmäßigsten sein wird.

Es ist hier noch die hergebrachte Anordnung beibehalten, welche Volrad II. drei Söhne: Heinrich (II.), Bernhard und Adolf giebt. Es hierbei bewenden zu lassen, geht schon deswegen nicht an, weil zu Anfang der fünfziger Jahre noch dieselben drei Brüder am Leben sind, dieser Heinrich also in Liefland nicht gefallen sein kann. Ebenso gut muß er aber unterschieden werden von einem Gleichnamigen, der noch 1237 auftritt. Das Zollprivilegium für Lübek vom 21. Juni d. J. 2 ) ist von einem Heinrich und Bernhard ausgestellt und besiegelt. Der erstere führt den linksaufsteigenden Löwen, eine Thatsache, welche um so weniger zweifelhaft ist, als jetzt ein zweites Exemplar vorliegt. Die Urkunde im Anhang No. 1 ist leider undatirt, weil aber die Identität ihrer Aussteller mit den beiden 1237 erscheinenden Grafen durch die Siegel festgestellt ist, sind beide schon deshalb in möglichst enge Verbindung zu bringen. Aus der Zeugenreihe der letzteren ergiebt sich leider wenig Dienliches. Ein Dannenberger Propst, auf welchen das T. passen könnte, ist mir überhaupt nicht bekannt; die dem Ratzeburger Zehntenregister inserirte Urkunde, zu deren Zeit Eilbert diese Würde


1) Die ganze Schilderung (v. 1906 ff.: Biblioth. des litt. Vereins 7 b, S. 52) scheint anzudeuten, daß nur wenige übrig blieben, besonders aber die Verse (1952 f.): sie sint mit eren hin gevarn, mit in vil manic pilgerin: got müeze in allen gnaedic sin etc.
2) Mekl. Urk.=Buch I, 466.
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bekleidete, muß Ausgangs der zwanziger oder Anfangs der dreißiger Jahre fallen 1 ), und 1252 befindet sich ein Cyriacus in ihrem Besitz 2 ). - Nicht viel mehr Anhalt giebt das Vorkommen des Ebstorfer Propstes, dessen Name jedenfalls G[ervasius] zu ergänzen ist. Dieser erscheint 1223, 26, 28 3 ); als sein nächster Vorgänger ist Boldesalus bekannt (1217), als Nachfolger 1244 Helmericus, 1262 Johannes 4 ). Es werden sicher noch genauere Feststellungen in Rücksicht des letzten Punktes möglich sein, doch läßt schon das für Gervasius beigebrachte annehmen, daß auch dies Diplom nicht wesentlich später als 1237 fällt 5 ). - Es fragt sich nun, in welchem verwandtschaftlichen Verhältniß die beiden Aussteller zu einander stehen. In jener undatirten Urkunde nennen sie Volrad, worunter doch gewiß nicht der vor 60 Jahren zuletzt vorkommende V. I. gemeint ist, ihren antecessor, was schon anzudeuten scheint, daß sie sich nicht als Brüder betrachtet wissen wollen. Gegen eine solche Annahme spricht dann aber weiter folgendes: 1255 erscheint ein Bruder Bernhards mit diesem Namen; wir sahen oben (S. 118), daß er identisch sein muß mit dem etwas früher bestimmt als Geistlicher erkennbaren Angehörigen des Hauses 6 ). Es wäre nicht undenkbar, daß auch der Heinrich von 1237 ein und dieselbe Person mit diesem, d. h. später in den geistlichen Stand getreten wäre. Sehr gut würde es sogar zusammen stimmen, wenn auch der Verdener cellerarius um 1250 nur ein weiterer Beleg für dieselbe Persönlichkeit wäre (s. oben S. 60, 65), indem jene undatirte Urkunde (Zeit=


1) Mekl. Urk.=Buch I, 375. Sie kann nicht Vor 1227 gesetzt werden, weil damals noch Volrad II. an der Verleihung würde theilgenommen haben; nach der andern Seite hin kann auf den chronologischen Commentar in der Note verwiesen werden.
2) Pfeffinger a. a. O. S. 366; vgl. oben S. 88. Daselbst ist schon darauf hingewiesen worden, daß dies Vorkommniß die Bedenken gegen die Grabower Urkunde vom selben Jahre (Mekl. Urk.=Buch II, 683) vermehren muß. Welche einen Nicolaus de Thune als prep. de D. nennt. 1218 ist dagegen sicher Conradus zu constatiren: Mekl. Urk.=Buch I, 241. Der im Register zu Riedel's Cod. dipl. Brand. s. v. Dannenberg aufgeführte Ingelbertus geht auf ein offenbares Mißverständniß zurück; des derselben Urkunde (Riedel I, 8, S. 151) entnommenen Walterus wird unten noch zu gedenken sein; hier kommt er ebensowenig in Betracht.
3) Riedel I, 16, S. 396; 22, S. 91. Schlöpken 228. Orig. Guelf. IV, 113.
4) Mekl. Urk.=Buch I, 236. Michael. 56, 84. Schlöpken 232 (1245) ist Hermannus de Elstorf zu lesen.
5) Früher aus dem Grunde nicht, weil sonst der Consens Heinrichs II. nöthig gewesen wäre, wie sich sogleich zeigen wird.
6) Isenh. Urk.=Buch 11 und 31.
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schrift 1868, S. 119), wo Henricus canonicus maioris ecclesie in Verda genannt wird und welche ihr Inhalt in die Zeit gegen 1240 verweist, eine bequeme Zwischenstufe bilden würde.

Es sind dem jedoch zwei Bedenken entgegenzuhalten. Die beiden mit dem links aufsteigenden Löwen besiegelten Diplome haben übereinstimmend Heinrich an erster Stelle 1 ); der Bruder Bernhards und Adolfs hingegen ist anscheinend nicht der älteste unter ihnen. Die eine der betreffenden Urkunden (Isenh. No. 11) hat im Text wie in der Besiegelung sie in der Folge: Bernhard, Adolf, Heinrich; die andre (das. 31) verwechselt im Text die beiden ersten (A., B., H.), in der Besiegelung die beiden letzten (B., H. A.). Wäre Heinrich der älteste gewesen, so würde sein geistlicher Stand doch kein Grund gewesen sein, von der entsprechenden Reihenfolge abzuweichen. - Außerdem führt er ein vollkommen selbstständiges Siegelbild, nämlich noch eine Tanne vor dem Löwen, und zwar wird dieser als ein rechtsaufsteigender zu betrachten sein, weil über eine derartige Abweichung doch eine Bemerkung bei jenem Diplom zu erwarten wäre 2 ). Vielmehr scheint - um diesen Punkt hier gleich zu Ende zu führen - ein gewisser Zweck in den Modificationen, welche jene drei Siegel zeigen, sich darzustellen. Es wird kaum angehen, Adolf für den zweiten Sohn zu halten, welcher 1224 mit aufgeführt wird, da in den nächsten 20 Jahren jede Spur von ihm fehlt, und auch dann in höchst auffälliger Weise noch sein Siegel nicht angehängt wird (1245: Isenh. No. 8). Diesen Verhältnissen entspricht vollkommen das, was vom sphragistischen Standpunkt sich folgern läßt. Der älteste Sohn führt einfach das Wappen seines Vaters fort; der zweite fügt eine Tanne als redendes Zeichen hinzu, behält aber die Schildform bei; da wußte der jüngste sich nicht anders zu helfen, als indem er den runden Stempel annahm, durch dessen Beibehaltung seine Nachkommen sich so deutlich von der (nachherigen) ältern Linie unterscheiden 3 ).


1) Ob auch die Reihenfolge der Siegel an Anhang No. 1 dem entspricht, ist nicht ganz klar.
2) Wir mußten von Adolf zwar zwei Stempel constatiren (s. oben S. 112), doch ist an sich nicht wahrscheinlich, daß er später erst die Stellung sollte geändert haben; jedenfalls wird das daneben vorkommende Bernhards den rechtsaufsteigenden Löwen haben.
3) Daß Heinrich IV. nicht der älteste unter seinen Brüdern war, wäre auch aus dem System der Namengebung zu folgern, indem der älteste Sohn eines Heinrich nicht ebenso würde geheißen worden sein.
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Es wäre denn doch eine zu große Willkür gewesen, mit dem früher geführten Siegel eine doppelte Veränderung vorzunehmen - indem man nicht allein die Richtung umkehrte, sondern noch sozusagen ein zweites Wappenbild hinzufügte. Am allerwenigsten wird aber der Uebertritt in den geistlichen Stand als Veranlassung gelten können, welche eine solche Veränderung erklärte; mithin werden wir den Canoniker und den Heinrich von 1237 als verschiedene Personen anerkennen müssen. Der dritte dieses Namens identificirt sich von selbst mit dem 1236 am 22. Sept. in Liefland gefallenen Grafen, aber auch mit demjenigen, welcher 1224 mit zwei, jedenfalls schon ziemlich herangewachsenen Söhnen erscheint. Mit Volrads II. Beerbtheit muß es damals nicht besonders ausgesehen haben; unsre weitern Nachrichten stehen damit vollkommen in Einklang. Er wird seinen Sohn Heinrich III. minorenn hinterlassen haben, auf den wohl zunächst der Ausdruck coheredes in der Urkunde Heinrichs und Bernhards sich bezieht, welche in das Ratzeburger Zehntenregister aufgenommen ist (Mekl. Urk.=Buch I, No. 375, S. 376). Denn da Heinrich voransteht, so können wir die beiden nicht als Brüder betrachten; und was der Stellung wegen anginge, nämlich sie als Vettern anzusehen, verbietet wieder der Umstand, daß der Consens von Bernhards Vater unentbehrlich war und dieser doch nicht als coheres bezeichnet werden dürfte. - In dispositionsfähigem Alter haben wir dann Heinrich III. 1233 kennen gelernt (Hoyer Urk.= Buch V, 15; s. oben S. 120); daß er zu einem reifern Alter gelangte, geht auch aus den Maßnahmen seines Oheims hervor. Derselbe würde schwerlich die Fahrt nach Liefland 1 ) unternommen haben, wäre der Bestand der damaligen ältern Linie zweifelhaft gewesen; existirte sie auch nur in einem einzigen Mitgliede, so waren doch seine zurückgelassenen erwachsenen Söhne genügend, um die Erbansprüche zu wahren. Es sind mit einem Worte die Altersverhältnisse der auf Volrad II. und Heinrich II. folgenden Generation, welche etwas anders liegen, als nach der Natur der Dinge zu erwarten wäre, daran Schuld, daß sich Schwierigkeiten gegen die nunmehr getroffene Anordnung zu erheben schienen. Hieraus erklärt sich auch wohl ein Umstand, der auf den ersten Blick gleichfalls nicht ohne Bedenken ist, daß nämlich


1) Dafür, daß er dies Familienglied war, ist noch geltend zu machen sein längerer Aufenthalt als Geißel in Dänemark, das von jeher enge Beziehungen zu den baltischen Ländern unterhielt.
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Heinrich III., also das voraussichtliche Haupt der Familie, den links auf steigenden Löwen führt. Bernhard war ihm gewissermaßen in der Annahme des althergebrachten Wappenbildes zuvorgekommen; um sich von ihm recht augenscheinlich zu unterscheiden, veränderte er die Richtung desselben, was bekanntlich in der Heraldik als indifferent gilt.

Er muß übrigens auch nicht lange nach 1237 gestorben sein, da uns jedes weitere Lebenszeichen fehlt. Vielleicht noch im selben Jahre, falls sich die Vermuthung bestätigen sollte, daß an der Urkunde bei Pfeffinger II, 365 von 1237 (Indict. 10) das dritte Siegel, d. h. dasjenige Heinrichs, fehlte. Die schon angeführte Abhandlung in den Mekl. Jahrb. (XIV, 62), welche nur einen einzigen Heinrich aus diese Zeit kannte und, weil dieser bereits 1236 in Liefland fiel, auf ein anderes Auskunftsmittel denken mußte, hat hierin einen nachträglichen Consens des Herzogs von Sachsen gesehen. Nachdem jene Lübeker Urkunde von 1237 bekannt geworden ist, sind wir nun freilich nicht mehr derartig gebunden; im Gegentheil wird in dem vom Herzog genannten Henricus der dritte dieses Namens, der Vetter Bernhards zu erkennen sein 1 ). Denn sähe man ihn für dessen Vater an, so wäre die Zustimmung des Repräsentanten der ältern Linie zu vermissen, der doch schon 1233 (Hoya V, 15) als mündig erscheint. - Daß der Urkunde auch ein Dannenbergisches Siegel anhängt, läßt vermuthen, daß entsprechend der Geringfügigkeit des Objekts (cuiusdam domus in villa Dachmissen), kein Instrument direct über die Schenkung ausgefertigt wurde, sondern man sich bei der Beglaubigung des Geschäfts, wie sie vorliegt, beruhigte. Nun erwähnt Pfeffinger neben dem herzoglichen Siegel bloß dasjenige Bernhards; es ist zwar nicht sicher darauf zu rechnen, daß, wenn von dem zu erwartenden nur noch der Einschnitt oder Siegelband vorhanden gewesen wäre, er dies erwähnt hätte, doch ist es den Umständen nach nicht unwahrscheinlich, daß der unvorhergesehene Todesfall Heinrichs eine Vervollständigung des Instruments verhindert hätte. Es kommt natürlich alles auf die Kenntniß des Originals an. - In den mannigfachen Urkunden, die zu Ende der zwanziger und Anfang der dreißiger Jahre einen Grafen Heinrich v. D. als Zeugen aufführen, ist kaum ein Moment zu erbringen gewesen, das ihn als den einen oder andern von beiden


1) Jedenfalls nicht der Canoniker, sein nächstjüngerer Bruder, weil Bernardus an zweiter Stelle steht.
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bestimmen ließe; die Nachweise sind unten 1 ) gegeben. Vielleicht läßt sich ein Unterschied der Art machen, daß sich der eine zu den Askaniern hielt, der andre zu den Welfen, namentlich im Jahre 1232 wechselt der Aufenthalt für eine Person fast zu stark. In dem letztern würde dann jedenfalls derjenige zu erkennen sein, welcher seine Anrechte an Wölpische Güter 1233 vor Otto von Lüneburg aufließ, also, wie wir oben S. 120 sahen, Heinrich III., der Sohn Jutta's und Volrads II. Hingegen dürfte er 1227 noch kaum so weit bei Jahren gewesen sein, daß seiner Anwesenheit am selben Hofe wäre gedacht worden; hier müßte also doch wieder Heinrich II. eintreten. Es fällt dieses Vorkommniß noch vor die Schlacht bei Bornhöved (22. Juli d. J.), in der wir Otto von Lüneburg auf Seiten seines Mutterbruders, König Waldemars von Dänemark, finden. Es ist bereits auf das Räthselhafte dieser verschiedenen Stellung der Brüder hingewiesen worden 2 ), insofern man, wie bei den Freilassungsverhandlungen, so auch hier beide auf Seite der Schweriner und Schaumburger Grafen vermuthen würde. Ob nun bei seinem Aufenthalt als Geißel in Dänemark gewonnene Sympathien, ob der linkselbische Besitz Heinrichs Parteinahme beeinflußte: darüber wird sich erst etwas Positives sagen lassen, wenn die Beziehungen all dieser kleinern Herren, besonders aber die der Markgrafen von Brandenburg zu dem sächsischen Herzog klar gestellt sein werden. Otto von Lüneburg war bekanntlich mit Mechtilde aus dem ersteren Hause verlobt - die Vermählung wird unmittelbar nach Ottos Freilassung aus seiner Schweriner Gefangenschaft vollzogen sein -; waren die beiden Häuser einig, so


1) Orig. Guelf. IV, pag. 105 (1227. Januar, bei Otto von Lüneburg zu Braunschweig); Riedel I. 13, 202 (1231, bei den Markgrafen von Brandenburg, s. I, Orig. Guelf. IV, praef. pag. 62 (1232, bei O. v. Lüneburg zu Braunschweig); Schleswig=Holst.=Lauenb. Urk.= Samml. I, S. 200 (1232, Aug. 3., bei Albert von Sachsen zu Lauenburg); Orig. Guelf. IV, 127 (1232, Aug. 29., bei O. v. Lüneburg zu Gandersheim); Mekl. Urk.=Buch I, 416 (1233, Mai 8., bei bei Herzog Otto zu Lüneburg); Riedel I, 22, 364 (1233, Decbr. 11., bei Markgraf Johann zu Arneburg); Meibom Opp. I, 532 (1234, Januar 23., bei Adolf von [Holstein=] Schaumburg zu Halberstadt); Sudendorf I, No. 19 (1236, Vertrag Otto's von Lüneburg mit Erzbischof Gerhard von Bremen).
2) Usinger, deutsch=dänische Geschichte S. 373, wo besonders auf Volrads Teilnahme am Herbstfeldzuge 1226 aufmerksam gemacht ist, während dessen die gegen Dänemark verbündeten Fürsten das Kloster Preetz stifteten. Wir sahen, wie dies das letzte Zeugniß für Volrad ist; vielleicht fiel er in jenen Kämpfen.
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war dem Inhaber der Dannenbergischen Besitzungen in der Altmark seine Politik vorgeschrieben. Das wird sich aus der Belegenheit derselben, wie sie unten zusammenzustellen sein werden, unmittelbar ergeben; wie es mit dem Territorium nordwärts der Elbe stehen mußte, dürfte nicht minder auf der Hand liegen.

Als Folge jenes, Ausgangs des 12. Jahrhunderts geschlossenen, Colonisationsvertrages zwischen Graf Heinrich I. und dem Bischof von Ratzeburg 1 ) ist es anzusehen, daß die terra Waninge, d. h. das Land zwischen Elde und Rögnitz (früher Walerowe), als ausschließlich Dannenbergisches Allodium erscheint. Wenn also 1214 auf 15 Kaiser Friedrich II. omnes terminos ultra Eldanam et Albiam, Romano attinentes imperio an Waldemar rein abtrat 2 ), so bildete jener für das gräfliche Haus neu zu gewinnende Landstrich gerade die am meisten nach Süden vorspringende Ecke. Hier, zwischen der Lewitz und Elbe hindurch, ging der nächste Weg gegen die Brandenburgischen Markgrafen, derzeit die erbittertsten Feinde der Dänen 3 ); ohne Zweifel ließ Waldemar die Bewachung der Elde=Linie nicht in den Händen irgendwie unzuverlässiger Persönlichkeiten. Ob er die Dannenberger einfach über die Elbe zurückgewiesen hat, ist nicht auszumachen; wenn er bereits 1208 (Arn. Lub. VII,. 11) den Johann Gans gegen die Grafen von Schwerin im Besitz von Grabow zu schützen hat, so wird man in demselben einen durch die dänische Herrschaft eingesetzten und somit für sie ganz besonders interessirten Lehnsmann sehen müssen. Ueber all diese territorialen Specialitäten wird sich Genaueres nur in einem weitern Zusammenhange und durch Rückschlüsse aus der politischen Lage ermitteln lassen; was Volrad von Dannenberg veranlaßte, so eifrig sich der Wiedergewinnung des transalbinischen Gebietes ans deutsche Reich anzunehmen, liegt schon jetzt vollkommen klar.


1) Mekl. Urk.=Buch I, 150.
2) Mekl. Urk.=Buch I, 218; die päpstliche Bestätigung (1216, Mai 14.) das. 224.
3) Als zweiter Kriegsschauplatz ist der um die Odermündungen zu betrachten, und darnach werden die noch meist unerklärten Localnamen aufzusuchen sein. Die 1214 eroberte markgräfliche Burg Mucou (Usinger a. a. O. S. 167) ist wohl sicher das heutige Muchow im Amte Neustadt (jenseits der Elde), und wegen der 1211 von Graf Albert von Orlamünde erbauten Feste Pruner mag an den Priemer Wald nordöstlich von Dömitz erinnert sein.
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Weitere Aufklärungen über jene auffallende Parteistellung Heinrichs II. werden besonders nach der Seite interessant sein, als über seine Gemahlin, die Mutter Bernhards, Adolfs und Heinrichs IV., kaum schon Vermuthungen möglich sind rücksichtlich ihrer Herkunft. Daß die Nachkommenschaft beider eben die angegebene ist, dafür mögen hier die Gründe noch einmal kurz zusammengefaßt werden. Zunächst wäre es schon einigermaßen unmethodisch, die zwei 1224 angeführten, der Mündigkeit gewiß nicht mehr allzu fernstehenden Söhne Heinrichs II., den einen für immer, den andern wenigstens für die nächste Zeit völlig verschwinden zu lassen. Sodann kann der ihn überlebende Heinrich III. nicht identisch sein mit dem nachherigen Domherrn, da dem sowohl die Verschiedenheit ihrer Siegel als ihre Stellung in der Familie entgegensteht. Da Heinrich III. in zwei Fällen den Vorrang vor seinem Vetter Bernhard einnimmt, obwohl dieser um ein Bedeutendes älter gewesen zu sein scheint, so ist dafür wohl keine andre Deutung zulässig als die, daß er die ältere Linie repräsentirte. - Als der gewichtigste Einwand gegen die sonst unbedenkliche Anordnung, wie sie auf jene Momente hin getroffen ist, stellte sich der Umstand heraus, daß ganz augenscheinlich die Namen jener beiden Brüder auf eine Verwandtschaft mit dem Wölper Hause mütterlicher Seits hindeuten. Um ihn zu entkräften, wäre nachzuweisen, daß dieselben sich nicht minder gut aus den Familienverbindungen rechtfertigen, in die Heinrich II. durch seine Vermählung trat.

Da ist nun eines Versuchs zu gedenken, welcher, um diese Lücke in unserer Stammtafel auszufüllen, schon anderweitig gemacht worden ist. Gewiß nur durch den Namen Adolf veranlaßt, hat Krüger in einer Abhandlung über die Grafen von Lüchow 1 ) in dessen Mutter eine geborene Gräfin von Schaumburg=Holstein vermuthet. Es bleibt nur noch die Schwierigkeit zu lösen, woher der notorisch ältere Sohn Bernhard zu seinem Namen gekommen ist. Da er aus der Ascendenz väterlicher Seits nicht zu erklären ist, auch im Geschlechte der Schaumburger meines Wissens nicht vorkommt, so wäre näher auf die Affinitätsverhältnisse derselben einzugehen, wozu ich indeß bisher nicht im Stande war. Doch mag schon vorläufig einiger Punkte gedacht sein, die hierbei in Betracht kommen.


1) Zeitschrift f. Niedersachsen 1874/75, S. 299.
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Es ist bereits die Urkunde vom 23. Januar 1234 1 ) angeführt worden, in der Henricus comes de Dannenberg zu Halberstadt Zeuge bei Graf Adolf von Schaumburg=Holstein ist. Er ist wohl derselbe, der am 11. December des vorhergehenden Jahres zu Arneburg bei Markgraf Johann von Brandenburg zu finden ist 2 ), und da, wie wir oben sahen, der an diesem Hof erscheinende mit einiger Wahrscheinlichkeit sich als Heinrich II. ansehen läßt, so würde dies ganz zu der angedeuteten Verwandtschaft stimmen. Nur ihrer politischen Bedeutung nach ist sie etwas räthselhaft, insofern ja die Schaumburger von Waldemar vertrieben waren, auf dessen Seite sich Heinrich, wie wir sahen, wenigstens mittelbar gestellt hat. Wegen des Alters seiner Söhne würde seine eventuelle Vermählung spätestens 1215 zu fetzen sein, also nicht lange nach dem Termin, wo sein zehnjähriger Aufenthalt als Geißel in Dänemark gewiß zu Ende sein mußte (s. oben S. 97). Daß er sich hierauf mit der Schwester eines seiner Mitbürgen vermählte, ist sehr annehmbar, desto unerklärlicher würde sein späteres Verhalten sein.

Ein anderweitiges verwandtschaftliches Verhältniß hat Krüger 3 ) in Vorschlag gebracht, das in der That wohl nicht zu bezweifeln ist. Er identificirt nämlich die verwittwete Gräfin Gerburg von Lüchow, welche die undatirte Urkunde Isenhag. No. 26 ausgestellt hat, mit derjenigen Gerburg, Tochter des Grafen Heinrich von Dannenberg, welche 1253 auf ihre Rechte an das Dorf Medebeke verzichtete, und zwar gemeinschaftlich mit ihrer Schwester Sophie (s. oben S. 117). Namentlich wegen dieser Eventualität kann es nicht genug bedauert werden, daß unsre Kenntniß letzterer Urkunde sich auf einen so dürftigen Auszug beschränkt; im vollständigen Texte würde ohne Frage eine Andeutung sich finden, welche die Richtigkeit jener Annahme beurtheilen ließe. Was uns


1) Meibom Opera I, 532. Der Aussteller nennt sich nur comes de Scowenborg; daß er aber der Holsteiner ist, ergiebt sich aus der Anwesenheit des Lübeker Propstes Bruno (nachherigen Bischofs von Olmütz), den er frater noster nennt.
2) Riedel I. 22, 364.
3) In der erwähnten Abhandlung S, 297 ff. Die chronologischen Angaben sind etwas uncorrect. Isenhag. No. 29 ist von 1253, nicht 56; ferner wäre das angebliche Vorkommen Bernhards und Adolfs 1225 nur auf Mekl. Urk.=Buch I, 305 zu beziehen. Welches Diplom aber von 1224 datirt. Außerdem sind hier nur zwei ungenannte Söhne aufgeführt; es wäre daher aus diesem Grunde nicht undenkbar, daß Adolf I. noch 1273 sollte gelebt haben. Endlich existirt meines Wissens keine Urkunde von 1246, von welchem Jahre ab Krüger (S. 298) einen Adolf den Jüngern ansetzt.
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vorliegt, führt unwillkürlich darauf hin, sie für unverheirathet, etwa für Nonnen im Kloster Isenhagen selbst anzusehen; und ferner haben wir wegen der Förmlichkeit ihrer Consensertheilung vermuthet, daß sie eine etwas singuläre Stellung in der Familie eingenommen hätten, etwa die Töchter Heinrichs III. und somit die Repräsentanten einer besondern, im Mannesstamm ausgestorbenen Linie gewesen wären. Dies paßte insoweit ganz gut, als wir mit einiger Sicherheit denselben zuerst 1233 (Hoya V, 15) selbstständig handelnd nachweisen konnten, somit jene Schenkung etwa mit ihrem Eintritt ins Kloster möchte in Verbindung gestanden haben. - Ganz anders würden sich ihre Altersverhälnisse gestalten, wenn man der Annahme Krügers folgt. Jene von der Gräfin Gerburg von Lüchow ausgestellte Urkunde wird um 1240 zu setzen sein, da ihr Gemahl Heinrich II. v. L. nach 1236 nicht mehr erscheint, andererseits 1246 ihre beiden Söhne bereits selbstständig verfügen. Setzen wir demgemäß ihre Vermählung um 1230 an, so ist es allerdings unmöglich, sie für eine Tochter Heinrichs III. von Dannenberg zu halten. Dagegen ließe sie sich recht wohl als eine Schwester Bernhards, Adolfs und des Canonikers Heinrich betrachten, also als Tochter Heinrichs II. Nun ist der Name in dieser Gegend freilich nicht selten 1 ), indeß wird es bis auf Weiteres gerathener sein, sie und ihre Schwester Sophie im letzterwähnten Sinne der Stammtafel einzufügen.

Ehe wir dieselbe, wie sie nun ausführlich ist begründet worden, übersichtlich darstellen, ist noch auf zwei Punkte hinzuweisen. Es sind manche Lücken auszufüllen, was die Gemahlinnen des einen oder andern beerbten Familiengliedes betrifft. Doch wird es besser sein, die gesammten Affinitätsverhältnisse dieser niederdeutschen Dynasten in einem größern Zusammenhange zu betrachten; nur einige Andeutungen mögen hier noch Platz finden. - Es ist oben (S. 38) bemerkt worden, wie in dem Schwiegersohn Graf Bernhard I. von 1264 ein Gans von Puttlitz wird zu erkennen sein; die genauere Feststellung seiner Persönlichkeit muß bis auf


1) Wie es sein häufiges Vorkommen in dem Nekrolog des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg (Wedekind. Noten, Bd. III, S. 1 ff.) lehrt. Zu Febr. 5 und 6. ist der Todestag je einer Gerburg bezw. Gerberch com. verzeichnet, jedoch in der ältesten Schrift, welche unter diesen Eintragungen vorkommt. Und da dieser ursprüngliche Bestand, zu dem die spätem nach und nach hinzugefügt sind, mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Umschreibung jenes Todtenbuches in der ersten Zeit des 12. Jahrhunderts zurückgeht (s. Wedekind a. a. O. Bd. I, 331), so will das nicht recht zu obiger Persönlichkeit passen.
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eine Revision von deren Stammbaum verschoben werden. - Dagegen bedarf es hinsichtlich der Verwandtschaft desselben Grafen mit den Schwerinern wohl keines Weitern als einer Hinweisung auf die beiden unter seinen Söhnen auftauchenden Namen Gunzel und Nicolaus, um ihre Mutter für eine geborene Gräfin von Schwerin, und zwar, wie den Umständen nach nicht anders sein kann 1 ), für eine Tochter Heinrichs I. und Schwester Gunzels III. zu halten. - Was den andern Bruder Adolf anlangt, so giebt nicht nur der Name seines Sohnes Friedrich einen Anhalt, sondern es ist selbst der Vorname seiner Mutter überliefert. Daß es eines der höchst verdächtigen Eldenaer Diplome ist 2 ), welches sie Mechtildis nennt, dürfte hier am wenigsten von Bedeutung sein; sollte das angebliche Original sonst auch ganz selbstständig entworfen sein, so würde man diesen Namen, der für den Zweck der Unterschiebung doch ganz unwesentlich war, gewiß nicht auf gut Glück und, ohne auf einer bestimmten Ueberlieferung zu fußen, eingefügt haben. Jedoch wüßte ich bisher nicht, was für ihre Herkunft aus obigen beiden Momenten zu schließen wäre. Vor allem ist es vermieden worden, aus dem Umstand Folgerungen zu ziehen, daß sie laut jener Urkunde 1259 bereits verstorben war, denn gerade das Datum unterliegt wegen der Grabower Urkunde vom selben Jahre (Mekl. Urk.=Buch II, 834; vgl. oben S. 78) den ernstesten Bedenken. Gesetzt, es wäre richtig, so müßte der älteste ihrer drei Söhne, Volrad III., beim Ableben seines Vaters (1266 auf 67) mindestens 10 Jahre alt gewesen sein. - Endlich fragt sich noch, welcher Familie die Gemahlin Adolfs II. angehörte; es würde an den Namen ihres Sohnes Johann anzuknüpfen sein, was jedoch bei dem häufigen Vorkommen desselben nur als ein sehr vager Nachweis gelten kann.

Schließlich finden wohl hier am besten ein paar Persönlichkeiten Platz, deren Nicht=Zugehörigkeit zu dieser Familie sich am besten aus der Unmöglichkeit ergiebt, sie auf irgend welche Art in die diplomatisch beglaubigten Generationen einzuordnen. Ueber das Ministerialengeschlecht von Dannenberg bedarf es keiner weitern Bemerkung; die einfachste Beobachtung lehrt, wie dessen Glieder von den edelfreien Grafen zu unterscheiden sind. - Dagegen zieht sich eine Kette von Persönlichkeiten quer durch Deutschland an die


1) S. die Stammtafel Mekl. Jahrb. XXIV, S. 138, und dazu S. 80 f.
2) Mekl. Urk.=Buch II, 845; vgl. oben S. 81, 88.
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Donau, die einen Zusammenhang zwischen den beiden Endpunkten herzustellen scheint. In Baiern kommen, worauf z. B. bereits von Lentz ist hingewiesen worden, in gelegentlich früher bekannt gewordenen Urkunden hin und wieder Glieder einer Familie von Tannenberg vor; man ist zunächst versucht, sie von dem Orte Tannenberg in einem Seitenthale des obern Lech (südlich von Füssen) abzuleiten. Nachdem durch die Monumenta Boica ein reicheres Material ist ans Licht gebracht worden, hat sich indeß ergeben, daß jene Namen der Mehrzahl nach einem Ministerialengeschlecht der Bischöfe von Passau angehören, und daß sie auf einer gleichnamigen Burg in dortiger Gegend angesessen waren. Schon durch ihre vorwaltenden Taufnamen sind sie unverkennbar 1 ), als welche seit Mitte des 12. Jahrhunderts zunächst Gebhard und Siboto, dann Walter und Pilgrim, gegen 1300 auch Konrad, Otto und Ulrich vorkommen. Ihre Nachkommenschaft läßt sich bis ins 15. Jahrhundert verfolgen. - Der Vorname scheint hierher auch den Walter von Tannenberg zu verweisen, der in einem Schiedsspruch in Angelegenheiten des Würzburger Domcapitels 1267 unter den Richtern erscheint (Lünig, Spicil. Eccles. II, 948). Er ist ganz augenscheinlich Laie; so viel über die Heimath seiner Nebenmänner erkennbar ist, gehören die meisten jener Maingegend an, und es muß daher noch ausgemacht werden, ob er nicht einem anderweitigen, von jenem Passauer verschiedenen Geschlechte angehört. Er ist besonders in sofern interessant, als sein Vorkommen daselbst, topographisch betrachtet, vielleicht eine Vermittelung zu einem Walter von Dannenberg an die Hand giebt, welcher in der ersten Hälfte des Jahrhunderts als Magdeburger Domherr begegnet. 1247 in einer zu Oberwitz (in der Nähe von Halle) ausgestellten Urkunde Erzbischof Wilbrands testirt ein prepositus Walterus de Dannenberch (Ludewig, Reliqu. Man. V, 45). 1238 heißt es in einer Aufzählung des Capitels: - magister


1) Siehe die Register über Bd. 28-31 der Mon. Boica: Bd. 32, Abth. I, pag. 138; II, pag. 205. - Hinzufügen ließe sich der Waltherus de Tannenberc von 1171 in einer Urkunde Heinrichs des Löwen: Or. Guelf. III. pag. 513, nach "Hund, Stemmatograph. Bauar. I, pag. 4." Schon seinem Namen nach steht diesen ganz isolirt ein Berthold von Tannenberg gegenüber, der in einer Urkunde Friedrichs II. für das Kloster Steingaden als Zeuge genannt wird (Mon. Boica 30, pag. 99 = Orig. Guelf. II, 651, wo die Jahreszahl unrichtig 1220 statt 1219 aufgelöst ist. Da letzteres Stift gleichfalls im Lechthal (etwas flußabwärts) liegt, so dürfte dieser vielleicht zu dem oben angeführten, noch jetzt existirenden Orte in Beziehung stehen.
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Walterus de Danneberch et prepositus Inghelbertus et prepositus Bruno, qui - - in provincia tunc non erant 1 ). (Riedel I, 8, 151). Es wirft dies Licht auf den magister Walterus de Dannenberge, der in einer Urkunde des Bischofs von Ratzeburg von 1235 (Mekl. Urk.=Buch I, 441) unter den Zeugen zwischen dem Propst von Eldena und Ratzeburger Canonikern genannt wird. Schon die Verschiedenheit der Diöcesen verbietet, was im Register zum Mekl. Urk.=Buch vermuthet ist, Dannenberg als seinen Amtssitz zu betrachten; die wörtliche Uebereinstimmung des Titels läßt wohl keinen Zweifel, daß er identisch ist mit jenem Magdeburger Domherrn, mithin das de D. als Familienname oder wenigstens Bezeichnung seiner Heimath aufgefaßt werden muß. Ob er nun, wie auf seinen Vornamen hin zu vermuthen wäre, zu jenem süddeutschen Geschlechte gehört; ob er aus der Stadt an der Unterelbe stammt 2 ), oder ob er nur zufällig einmal in diese Gegend gelangt ist, darüber zu entscheiden fehlen die Mittel; - soviel kann als feststehend gelten, daß er der gräflichen Familie nicht entsprossen ist.

Weniger sicher dürfte über die Familienangehörigkeit der Ermengardis, comitissa in Danneberg abzusprechen sein, deren Memorie im Verdener Nekrolog unter dem 22. Januar verzeichnet ist 3 ). Man hat bisher einstimmig darin einen Lesefehler statt Wanneberg gesehen 4 ; da unsererseits keine Veranlassung vorliegt, jene Lesart zu vertheidigen, so muß die Sache auf sich beruhen, bis authentische Mittheilungen über die handschriftliche Gewähr der einen oder andern Variante gemacht sind.


Die Stammtafel ist nach dem üblichen Schema angelegt; die nicht ganz sichern Descendenz=Verhältnisse, Verschwägerungen und urkundlichen Belege sind mit Fragezeichen versehen; Personen, deren Existenz auf unzweifelhaften Schlüssen beruht, sind in eckige Klammern gesetzt. Wegen der etwaigen Herkunft Volrads I. siehe am Schluß des Güterverzeichnisses.


1) Wenn auf diese Worte hin im Register zum Cod. dip. Brand. (s.v. Dannenberg) zwei Pröpste Von Dannenberg, Walter und Ingelbert, verzeichnet sind, so beruht das auf einem offenbaren Versehen; vgl. oben S. 127. Der Ort lag ja ohnehin in einer andern, der Verdener, Diöcese.
2) Eine dritte Eventualität wäre die, daß er aus dem heutigen Danna (Regbz. Merseburg, nordöstlich von Wittenberg) stammte, denn dieser Ort hieß ehemals Danneberg: s. das Diöcesan=Verzeichniß bei Riedel I. 8, S. 419.
3) Pratje, Altes und Neues IX, S. 268.
4) S. v. Alten, Zeitschrift 1868, S. 157.
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Stammtafel
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Die Besitzungen der Dannenberger Grafen lassen sich, topographisch betrachtet, in drei Gruppen zerlegen:

1) im Meklenburgischen,
2) in der Altmark und im Lüneburgischen,
3) im Magdeburgischen.

Ihrer Qualität nach liegt Eigenthum und Lehn meist örtlich nicht von einander getrennt; nur das meklenburgische Gebiet stellt in der Landschaft Waninge ein geschlossenes Ganze dar, das den Grafen allodial zusteht. Die Lehngüter sind der großen Mehrzahl nach bischöflich Verdensche, und wir dürfen nach Analogie sonstiger Verhältnisse annehmen, daß die Verleihung derselben ursprünglich auf Verwendung Herzog Heinrichs des Löwen erfolgte, nämlich als er die neue Grafschaft gründete. Er selbst wird sie vor allem mit Grundbesitz ausgestattet haben, wir dürfen denselben der Hauptmasse nach in der spätern eigenthümlichen Familienbegüterung wiederfinden. Denn die wenigen Lehen, welche von den Lüneburger Herzogen oder denen von Sachsen=Lauenburg releviren - diese beiden Häuser sind, wie sonst, auch hier als die Nachfolger Heinrichs des Löwen zu betrachten -, sind doch zu unbedeutend, als daß dieser mit einem so schwachen äußern Merkmal der Abhängigkeit sollte zufrieden gewesen sein. Wir beginnen die Aufzählung mit ihnen:

1) Isenhagen, 1245 an Herzog Otto von Lüneburg aufgelassen; ob das ganze Dorf gemeint ist, ersieht man aus der Urkunde nicht mit Gewißheit (Isenh. No. 8).

2) Dachtmissen (A. Lüne, Ksp. Gellersen), vor 1237 an Herzog Albert von Sachsen aufgelassen (Pfeffinger II, 364), und zwar zu Gunsten des Klosters Reinfelden. Es handelt sich hier nur um eine Hausstelle, und der Ausdruck des Lehnsherrn über seine Zuständnisse ist etwas dunkel (quicquid ad nos de hiis bonis pertinere videtur); v. Hammerstein (Bardengau S. 209) hat deswegen bezweifelt, ob es überhaupt Grundbesitz des sächsischen Herzogs gewesen sei, und möchte in der Nachsuchung des Consenses nur eine Art von Höflichkeitsbezeigung gegen denselben sehen. Indeß die Menge von anderweitigen Beispielen, die er selbst beibringt, machen seine Erklärung schon wenig glaubhaft, und bis auf Weiteres dürfte es wohl bei der zunächstliegenden Interpretation zu lassen sein. Dannenbergischer Allodialbesitz in jener Gegend ist nicht bekannt; wäre es ein Lüneburgisches Lehen gewesen, so ist auffällig, daß jede Andeutung darüber fehlt.

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3) Warlow (Dom.=Amt Grabow), 1291 an Ulrich von Pinnow vier Hufen verkauft (Mekl. Urk.=Buch III, 2123), und zwar als Afterlehen: sicut ab - - Alberto duce Saxonye in pheodo tenuimus (vgl. das. 2132). Ueber die Zeit, in welche die Erwerbung dieser Güter zu setzen sein möchte, ist kaum eine Vermuthung möglich. Ein gleiches ist der Fall mit den paar Markgräflich=Brandenburgischen Lehen:

4) Dütschow (ganz) und

5) Steinbeck (gleichfalls ganz, beide Dom.=A. Neustadt, über welche Orte 1273 ein Tauschhandel mit den Grafen von Schwerin abgeschlossen wurde, indem dieselben dafür
Beckentin (Dom.=A. Grabow) an die Dannenberger abtraten. - Hierzu kommen:

6) Siggelkow und

7) Zachow (beide Dom.=Amt Marnitz). Die Geschichte dieser Besitzungen ist freilich noch durchaus unklar, insofern 1262 nach längern Streitigkeiten die Grafen von Schwerin ihren Antheil an beiden Dörfern an die von Dannenberg abtraten (Mekl. Urk.=Buch II, 946), während angeblich schon 1238 das Eigenthum von 30 Hufen im einen und 52 im andern von den Markgrafen an das Kloster Dünamünde geschenkt sein soll (das. I, 488). Es ist nicht einmal recht zu ersehen, ob beides wirklich Brandenburgische Lehen waren; sie sind ohne Zweifel gleicher Qualität wie

8) das jetzt untergegangene Crucen, über dessen Belegenheit soviel ermittelt ist, daß es zwischen Siggelkow und der Stadt=Feldmark von Parchim lag, (S. Jahrb. XIV, S. 74, auch wegen aller sonstigen Dünamünde=Reinfelder Besitzungen). Dies war bestimmt der Hälfte nach getheilt, und die eine besaßen die Grafen von Schwerin (Mekl. Urk.= Buch IV, 2687). Die Grafen von Dannenberg dagegen verfügen ausdrücklich nur über ein Viertel desselben (das. II, 990). Ueber das etwaige Lehnsverhältniß zu den Markgrafen finden sich keine Angaben. Ein Gleiches ist der Fall bei:

9) Godems. Von den zwei gleichnamigen Dörfern hatten das eine die Schweriner, das andre die Dannenberger in Besitz, sie sind dem Kloster Eldena, wohl gleichzeitig, übertragen worden. Die einzige Nachricht hierüber haben wir in dem Document Bischof Konrads von Ratzeburg, durch welches er 1291 die verbrannten Urkunden jenes Klosters ersetzte (Mekl. Urk.=Buch III, 2118, vgl. oben S. 80); hier ist nichts über ein derartiges Verhältniß erwähnt. -

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Dagegen heißt es in einer markgräflichen Urkunde von 1312 (Mekl. Urk.=Buch V, 3525), daß dem Kloster erst damals u. A. proprietates tocius ville Maioris Wodemesse, cum omni libertate, secundum quod auus et proauus noster hoc tenus habuerunt - -, verkauft sein. Daß es für ein von Brandenburgischer Seite ausgethanes Lehen in Anspruch genommen ist, liegt also klar; es wird im Einzelnen noch klar zu stellen sein, welches Schicksal diese von den Schwerinern und Dannenbergern zu gleichen Theilen besessenen Güter gehabt haben; hier ist noch darauf einzugehen, ob wirklich Godems unter dem in beiden Urkunden aufgeführten Orte zu verstehen sei. Das Wodamiz in der ersteren ist im Register zum Mekl. Urk.=Buch (Bd. IV, S. 96) zunächst für Woosmer (A. Dömitz) gehalten worden, indeß schon nachtragsweise (das. S. 506) dafür Godems eingesetzt worden. Schon jene zweite Nachricht von 1312 paßt besser zu dieser Belegenheit, denn bis über die Elde hinaus und an die Rögnitz hat sich der Brandenburgische Besitz nie erstreckt; sodann ist jene von der heutigen abweichende Form auch noch in späterer Zeit belegt. In einer Meklenburgish=Märkischen Schadensrechnung von etwa 1420 (Riedel II, 4, S. 50) heißt es: - - Vortmer to Wodemittze in der Vogedyen to der Mernitze, geheten dat lutteke, worden genomen - etc. zur Erklärung des Lautwechsels braucht nur an Wotmunde = Gothmann erinnert zu werden, sowie die Zwillingsformen Güstrow und Wustrow, beide hervorgegangen aus Ostrow.

Die Wahrscheinlichkeit, daß alle diese südlich und östlich der Elde gelegenen Besitzungen auf Brandenburgische Verleihungen zurückgehen, wird vor Allem gehoben durch den Umstand, daß derjenige Punkt, um den sie sich augenscheinlich gruppiren, unverkennbar jene Eigenschaft zeigt, nämlich:

10) Marnitz. Wir sahen oben (S. 44), unter welchen Umständen die Feste an die Schweriner Grafen verpfändet wurde, und die Folge lehrt, daß sie nicht wieder eingelöst ist. Bei jener Gelegenheit (1275, Mekl. Urk.=Buch II, 1356) heißt es ausdrücklich: que et nos resignabimus ad manus suas; es ist nichts anderes denkbar, als daß die Markgrafen unter den Lehnsherren zu verstehen seien. Während aber sonst die Schweriner mit ihnen zu gleichen Theilen gehen, muß sich das castrum im ausschließlichen Besitz der Dannenberger befunden haben; dagegen mag das anliegende Dorf in gleicher Weise, wie die übrigen, gemeinsam gewesen sein. -

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Ein nicht viel klarerer Thatbestand liegt vor hinsichtlich des Schlosses zu

11) Lenzen. 1219 wird nur der Graf von Schwerin mit demselben belehnt (Mekl. Urk.=Buch I, 251); gleichwohl ertheilen die Dannenberger 1237 den Lübekern Zollfreiheit daselbst (ebend. No. 466), und 1252 sagen die Markgrafen: tempere comitis Guncelini et Bernardi, quando ciuitatem Lenzen ad suas manus tenebant- (ebend. II, 702). Allem Anschein nach befand sich dieselbe damals nicht mehr in den Händen jener beiden, denn sie gehören nicht etwa einer früheren Generation an, sondern der eine lebte bis 1274, der andere bis 1266 auf 67. Wenn die Schweriner später auch noch Güter im Lande Lenzen inne haben (ebend. II, 1089, 1360), so ist die Stadt mit dem Schloß, wenn sie erwähnt werden, doch dem frühern Lehnsherrn frei (das. III, 2352; IV, 2491). Eine specielle Untersuchung wäre hier sehr am Orte; einstweilen darf man vermuthen, daß anläßlich der dänischen Kämpfe nachträglich eine Teilung des Lehnrechtes an Lenzen zwischen den Schwerinern und Dannenbergern stattfand. - Auch über

12) Grabow muß mit einem sichern Urtheil in dieser Hinsicht noch zurück gehalten werden. Es geschieht seiner zuerst Erwähnung als castrum 1186 (Mekl. Urk.=Buch I, 141, vgl. oben S. 89), und da jenes Abkommen mit dem Ratzeburger Bischof über die Colonisation der Lande Waninge und Jabele undatirt ist (das. No. 150), so wäre es nicht undenkbar, darin die erste Anlage zu sehen, vermittelst dessen die Grafen sich den neuen Besitz sicherten. - 1208 finden wir es in den Händen der Gans von Puttlitz, und zwar unter dänischer Protection (oben S. 132); dann kommt es nur als Ausstellungsort Dannenbergischer Urkunden vor, zu deren verdächtigen Eigenschaften jedoch insbesondere diese Uebereinstimmung zu rechnen war. Späterhin kann freilich kein Zweifel obwalten: 1269 wird es im Magdeburger Schiedsspruch von dritter Seite als Dannenbergischer Besitz aufgeführt (Mekl. Urk.=Buch II, 1166), weshalb denn der Anspruch, welchen Heinrich V. von Marnitz darauf 1275 erhebt (das. 1356), nicht in Verdacht gezogen werden kann. Ob für die damaligen Usurpatoren schon die Markgrafen zu halten sind, ist nicht auszumachen, da bis in den Anfang des 14. Jahrhunderts hinein die Stadturkunden als gefälscht sich darstellen, und eine der für Eldena von Graf Friedrich von Dannenberg (Mekl. Urk.=Buch III, 1770) vom

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Jahre 1285 hier noch ausgestellt sein soll 1 ). 1310 war die Stadt notorisch in Brandenburgischen Händen (das. V, 3424; vgl. 3891); als nach dem Aussterben der Askanier die benachbarten Fürsten sich in ihr Gebiet zu theilen Anstalt machten, nahm Heinrich II. von Meklenburg unter Andern auch Grabow in Besitz. Zunächst kam es freilich in den Pfandbesitz der von Lützow (das. VI, 4281), doch ist es später richtig in Meklenburgische Hände zurückgeliefert worden. - Der derzeitige Anfall an Brandenburg muß die Vermuthung rege machen, ob nicht die Markgrafen, mit oder ohne Grund, damals die Oberlehnshoheit über den Ort beansprucht haben; wenigstens wird dieser Gesichtspunkt bei einer Untersuchung über die älteste Geschichte desselben nicht außer Acht zu lassen sein. Die Frage steht, wie gesagt, im engsten Zusammenhange mit der, inwiefern die Stadt zu den nun zu betrachtenden Besitzungen gehört.

Ausgangs des 12. Jahrhunderts schloß Graf Heinrich I. einen Vertrag mit dem Bischof von Ratzeburg, in welchem er sich verpflichtete, die bisher von Wenden angebauten beiden Landschaften Waninge und Jabele zu germanisiren; seinen Vortheil sollte er darin finden, daß der ganze künftig in der terra Waninge zu erhebende Zehnte ihm zu Gute kam; so weit hingegen die terra Jabele reichte und dereinst würde von Deutschen würde bebaut werden, sollte er mit dem halben Zehnten belehnt sein (Mekl. Urk.=Buch I, 150). Daß der Graf hier als Grundeigenthümer angesehen wird, muß bei dem Schweigen über solche Verhältnisse als selbstverständlich angenommen werden. Dem vollkommen entsprechend, verfügt die Familie denn auch später über die dortigen Besitzungen vollkommen wie über Allodien, d. h. was das Land Waningen anlangt; im Gebiete Jabel ist kein einziges Dannenbergisches Gut bekannt außer dem bereits erwähnten Warlow, das aber, soweit es in wirklichem Grundeigenthum bestand, Sächsisches Lehn war (Mekl. Urk.=Buch III, 2123 und 2132). Ob es dem Herzoge etwa erst aufgetragen ist, muß dahin gestellt bleiben. 1277 scheint eine Hebung in der dortigen Mühle den Grafen noch eigenthümlich zuzustehen (das. II, 1441). In dem Namen eben dieses Ortes wir ein Rest der alten Bezeichnung für das jetzt Rögnitz heißende Gewässer zu erkennen sein. Denn es kann kein Zweifel sein, daß derselbe identisch ist mit der


1) Die Volrads II. vom selben Jahre (Bd. III, 1795) beweist nichts weil sie nur eine Schenkung an die dortige Kirche betrifft.
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Walerowe, welche in der betreffenden Urkunde als die Gränze zwischen jenen beiden Gebieten erscheint. In dem ursprünglichen Colonisationsvertrage ist nicht gesagt, wie die Ausdrücke: terra Jabele et Waninge sich zu den weiter folgenden Angaben verhalten, obgleich schon die Belegenheit der beiden noch heute vorhandenen Dörfer, von denen die Gebiete ihren Namen erhalten haben müssen, keinen Zweifel über die nothwendige Beziehung läßt. Zum Ueberfluß giebt aber das Ratzeburger Zehntenregister (Mekl. Urk.=Buch I, No. 375, S. 375), in welches jene Urkunde auszugsweise aufgenommen ist, eine Definition in erwünschter Vollständigkeit, indem beide Angaben in der zu erwartenden Weise in Verbindung gesetzt werden. - Diese Wiederholung zeigt deutlich, daß die Germanisirung innerhalb der zwischenliegenden Periode keine bedeutenden Fortschritte gemacht hat. Die Katastrophen, welche die vorübergehende dänische Herrschaft herbeiführte, werden die Hauptschuld daran tragen; daß in der Folge das Unternehmen wenigstens im Lande Weningen einen guten Fortgang nahm, wird die Aufzählung der Dannenbergischen Besitzungen daselbst zeigen. Hingegen dürften nach Maßgabe eben dieses Gesichtspunktes die Bemühungen der Grafen um das Land Jabel als erfolglos zu betrachten sein. Welche Hindernisse dem zu Grunde lagen, darüber möchte noch kaum eine Vermuthung sich aufstellen lassen; daß die Cultur auch Jahrhunderte später dort noch wenig Eingang gefunden hatte und der größere Theil noch von dichten Waldungen bedeckt war, ersieht man u. A. aus Jahrb. I, S. 7.

Als eine fremde Enclave innerhalb der terra Waninge ist von vorne herein die villa Malke zu betrachten, die von Heinrich dem Löwen dem Bisthum Ratzeburg beigelegt worden war (Mekl. Urk.=Buch l, 65; vgl. 101, 113). Sie wird in jenem Vertrage ausdrücklich von den sonst getroffenen Verabredungen ausgenommen, und ebenso im Zehntenregister. Aus diesem lernen wir dagegen die erste Dannenbergische Besitzung kennen, nämlich

13) Bresegard, welche kurz vorher an das Bisthum verkauft worden war. Daß es nicht das gleichnamige Dorf im heutigen Amte Hagenow, sondern das im A. Eldena ist, ergiebt sich schon daraus, daß es zur terra Waninge gerechnet wird. Mit Malk zusammen ist es später dem neugegründeten Kloster Eldena verliehen worden 1 ).


1) Und zwar nicht lange nach der Erwerbung, wenn die Renovationsurkunde Bischof Konrads von 1291 (Mekl. Urk.=Buch III, 2118) (  ...  )
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Um die sonst bekannten Güter nach der chronologischen Reihenfolge ihrer Veräußerung aufzuzählen, müssen wir mit einer notorisch gefälschten Urkunde beginnen. Der Verkauf von

14) Karstädt an die Stadt Grabow für 200 slavische Mark soll 1259 vorgenommen sein (Mekl. Urk.=Buch II, 834). Es hat sich oben (S. 89) ergeben, daß als die am meisten wahrscheinliche Zeit für ihre Gründung die zwischen 1269 und 1275 zu betrachten ist und das betreffende, angeblich 1252 ausgestellte Document nur zurückdatirt ist (das. No. 683). Auch der Name des Stifters Volrad würde durchaus hiermit stimmen; und seinetwegen mochte denn auch die Schenkung von Karstädt, so weit sie auf Thatsachen beruht, nicht allzuviel später zu setzen sein. Wir sahen oben (S. 48, vgl. S. 90), wie mit dem Jahre 1273 alle sichern Nachrichten über die jüngere Linie aufhören: die unter ihrem Namen gehenden beiden Urkunden von 1285 (Mekl. Urk.=Buch III, 1770 und 95; vgl. oben S. 88) haben zu wenig Gewähr. - Nicht viel besser steht es übrigens mit einer von der ältern Linie herrührenden, nach welcher 1270 in

15) Konow das Eigenthum von 3 Hufen dem Kloster Eldena übertragen sein soll (das. II, 1195, vgl. oben S. 83) 1 ). Eine Hebung von unus chorus siliginis in villa Conowe vermacht u. A. 1277 Graf Adolf II. der Kirche in Dömitz, und zwar laut eines durchaus unverdächtigen Diploms (das. No. 1441). Die Familie wird sich also im Besitz des Dorfes befunden haben; auffallend ist nur, daß in dem Renovationsinstrument Bischof Konrads jenes Eldenaer Antheils in Konow nicht gedacht wird (das. III, 2118; vgl. ob. S. 80). - Zwei weitere Ortschaften sind in jener Urkunde Adolfs II. von 1277 aufgeführt, nämlich


(  ...  ) Recht hat, nach welcher noch Bischof Gottschalk diese Verfügung getroffen haben soll. Auffallender Weise wird es in der 1236 von dessen Nachfolger Peter erwirkten kaiserlichen Bestätigung des Bisthums (das. I, 448) noch unter den Besitzungen desselben aufgeführt.
1) Das. Anmkg. 3 sind bereits Gründe beigebracht, weshalb die im Mekl. Urk.=Buch folgende Nummer in eine spätere zu verweisen sein möchte. Sie betrifft freilich auch 3 Hufen in Konow (und eine in Karenz), aber dieselben können es ja schon deswegen nicht sein, weil sie zu Gunsten einer andern Nonne vermacht werden. Sodann verfügen die Gebrüder Dertzow derart unbeschränkt über sämmtliche Gerechtsame an den veräußerten Grundstücken, wie es bei einem Lehnbesitz kaum denkbar ist. Und daß in beiden Orten neben den Grafen noch kleinere Allodialbesitzer sollten existirt haben, widerspricht Allem, was wir über die Verhältnisse hieselbst kennen gelernt haben.
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16) Malliß (Melchist unus chorus siliginis in villa etc. und

17) Geuerdesbrughe, das letztere jetzt untergegangen, wahrscheinlich aber auch im Lande Weningen gelegen (es steht zwischen der Hebung in molendino in Domaliz und dem zu terra Jabele zu rechnenden Walrowe, wo gleichfalls in der Mühle unus chorus überwiesen wurde, so daß wegen dieser Uebereinstimmung die vorliegende Anordnung getroffen zu sein scheint). Empfängerin ist die Dömitzer Kirche; den eigentlichen Grundbesitz in Malliß finden wir in den Händen des Klosters Eldena. Nach den von Bischof Konrad 1291 acceptirten Angaben (Mekl. Urk.=Buch III, 2117) standen demselben schon 3 1/2 Hufen durch Schenkung eines Grafen Adolf zu, über dessen Persönlichkeit jedoch nähere Angaben nicht gemacht sind (vgl. oben S. 81); nach einer unverdächtigen, aber vielleicht in zweiter Ausfertigung vorliegenden Urkunde (Mekl. Urk.=Buch III, 2004; vgl. oben S. 85) erwarb es 1290 durch Kauf von einem Lehnsmann des Grafen Bernhard II. weitere 8 Hufen daselbst.

18) Fresenbrügge soll 1285 von Volrad III. der Grabower Kirche geschenkt sein (Mekl. Urk.=Buch III, 1795). So sicher die Urkunde falsch ist, so verdächtig ist auch die Ausfertigung von Mekl. Urk.=Buch III, 1770, zufolge welcher Volrads Bruder Friedrich im selben Jahre 1285 dem Kloster Eldena in den drei Dörfern

19-21) Glaisin, Grebs und Karenz die Erwerbung von Eigenthum gestattet (vgl. oben S. 87 f.). Die Hauptbestimmungen finden sich wörtlich in dem großen Document Bischof Konrads von 1291 wieder. Die von ihm gleichfalls erwähnten 3 Hufen daselbst: quos olim emistis ab Hermanno Paschedag, sind bereits oben S. 81 als ursprünglich Dannenbergisches Eigen erklärt worden. Nach einer unanfechtbaren Urkunde (Mekl. Urk.=Buch V, 2890) überlassen ferner Nicolaus und seine Neffen Johann und Volrad (IV.) demselben Kloster das Eigenthum von dritthalb Hufen ebendort, die es aus dem Besitz eines Dannenbergischen Lehnsmannes erkauft hatte.

22) Straßen: die dortige Mühle wird ebenfalls an Eldena 1289 von Nicolaus zu Eigenthum übertragen (Mekl. Urk.=Buch III, 2005; vgl. oben S. 85).

23) Grittel, 1290 zu Lehn an Huno von Karwe gegeben (das. III, 2049); 1305 (das. V, 2985) fiel es mit

24) Liepe zusammen an Eldena; letzteres wird als im gleichnamigen Walde liegende villa bezeichnet, in welchem

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übrigens schon jener Huno derzeit Holzungsgerechtigkeit empfing. - Endlich soll nach Bischof Konrads Angabe auch das ganze Dorf

25) Stück von Adolf II. durch Kauf an Eldena übergegangen sein.

Freilich müssen die Documente, auf welchen die Kunde von der zuletzt aufgezählten Gruppe beruht, zum größten Theil ihrer Ausfertigung nach beanstandet werden. Doch werden gerade nach dieser Seite hin ihre Angaben am unbedenklichsten erscheinen, zumal die thatsächlichen Besitzverhältnisse, auf welche sie sich gründen, durch die noch zu erwähnenden Urkunden der Sächsischen Herzoge anerkannt sind.

Mit diesen Ortschaften ist der Landstrich zwischen Elde und Rögnitz von Grabow ab bis zu der Erhebung des sog. Wanzberges ziemlich ausgefüllt. Zum guten Theil ist er in die Hand von Eldena gelangt; in Gestalt jener Urkunde des Ratzeburger Bischofs von 1291 haben wir eine wohl ziemlich vollständige Aufzählung seiner Besitzungen. Von den Dörfern, über welche auf diese Weise nichts bekannt wird, mögen einige jüngern Ursprungs sein; der Hauptsache nach dürfen sie als unmittelbar den Grafen zustehend betrachtet werden. So die villa Gorne, das heutige Göhren, wo der Herzog von Sachsen 1308 demselben Kloster zwei Hufen (nebst zwei Weiteren in Karenz) verleiht (Mekl. Urk.= Buch V, 3217), und die villa Sluse, welche dem Convent zu dieser Zeit schon ganz gehört (das. No. 3221) und in der nichts anderes als Schlesin zu erkennen sein wird. Sonst vermißt man von dem heutigen Bestande nur noch Guritz (Amt und SW. Grabow) und Niendorf (Amt und N. Dömitz, an der Rögnitz, auch Neudorf genannt); denn Menkendorf (zwischen Niendorf und Glaisin) ist erst zu Anfang dieses Jahrhunderts entstanden 1 ).

In der letzt angeführten Urkunde werden die Ortschaften im Lande Weningen als solche bezeichnet: que cum municione siue territorio Domenitz sunt ad manus nostras rite et racionabiliter deuolute. Nun hat sich

26) die Stadt Dömitz unzweifelhaft in Dannenbergischen Händen befunden (1237: Mekl. Urk.=Buch I, 466; 1269: das. II, 1166), und ihr Uebergang in sächsiche Herrschaft ist


1) S. Mekl. Jahrbücher XXVI, S. 205. Ueber den hier behandelten sehr interessanten Umstand, daß die Riebensche Raubburg bei Glaisin, also im Dannenbergischen Territorium, gelegen haben muß, hat sich bisher nichts positives ermitteln lassen.
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eine Folge jenes Kaufcontractes, den Graf Bernhard (II.) 1291 über die Hälfte derselben abschloß (Sudendorf I, No. 118). Wie der andre Theil erworben sein mag, muß noch dahingestellt bleiben, da die Interpretation desjenigen Vertrages, welchen einen Tag später Nicolaus mit den Grafen von Schwerin, jedenfalls hinsichtlich seiner rechtselbischen Besitzungen abschloß (Mekl. Urk.=Buch III, 2128), sehr schwierig ist, insofern sie auf bestimmte Territorien bezogen werden soll. Bis 1308, wo die sächsischen Herzoge sie sicher in Besitz genommen hatten (das. V, 3221), fehlen alle directen Nachrichten über das Schicksal der Stadt, falls nicht aus dem: nostros fideles cives etc. des Markgrafen Otto (das. IV, 2459) zu entnehmen ist, daß sie sich vorübergehend in Brandenburgischen Händen befunden hat.

Die oben angeführten Worte Herzog Rudolfs von 1308 dürften die Erklärung enthalten, warum von den heute zunächst um Dömitz bis zur Erhebung des Wanzeberges hin gelegenen Ortschaften keine einzige speciell erwähnt wird. Sie werden unter dem territoriuni Domenitz zu begreifen sein, mit denen zusammen noch einzelne Dörfer der terra Waninge dem Herzoge zufielen. In der bezeichneten Ausdehnung wird sich ein Burgward, ein eng zum Schlosse gehöriges, zur unmittelbaren Nutzung der Inhaber vorbehaltenes Gebiet erstreckt haben; die absolute Dispositionsbefugniß der Grafen über dasselbe spricht sich in der dem Kloster Eldena 1289 gewordenen Vergünstigung aus, daß zwischen der ihm geschenkten Mühle zu Straßen und Dömitz 1 ) der Bau einer solchen nicht gestattet werden solle (Mekl. Urk.=Buch III, 2005).

Die augenscheinlichste Analogie für diese Annahme bieten die Verhältnisse des eigentlichen Stammsitzes

27) Dannenberg, vermittelst dessen wir auf die andre Seite der Elbe übergehen. Als directe Zeugnisse über die Inhaberschaft des Ortes sind nur Mekl. Urk.=Buch I, 466 (v. J. 1237) und II, 1166 (v. J. 1269) zu verzeichnen; nach dem letztern möchte es scheinen, als hätte derzeit noch keine Stadtgemeinde daselbst bestanden (vgl. oben S. 89). 1303 werden castrum et ciuitas beide aufgeführt, als nämlich der


1) An Hebungen aus der letzteren sind 1259 duo cbori brasii dem Kloster Eldena verliehen worden (Mekl. Urk.=Buch II, 845), Bischof Konrad freilich 1291 als d. ch. siliginis (das. III, 2118), die sächsischen Herzöge 1308 aber wieder in ersterer Gestalt aufführen (V, 3221); und 1277 unus chorus siliginis an die Dömitzer Kirche (II, 1441).
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letzte Schritt zur Auflösung der Grafschaft gethan wurde (Sudendorf I, No. 172). Die zugehörige terra wird als ab illa parte Albie et Jhesene belegen bezeichnet, von der Abtretung an den Herzog von Lüneburg werden ausgenommen pheodalia ab ista parte Albie et Jhesene, deren Verleihung sich Graf Nicolaus auf Lebenszeit vorbehält. Es geht einestheils aus diesem Gegensatz hervor, daß für die Grafschaft selbst ein sofortiger Uebergang an den Erwerber in Aussicht genommen war, wie denn bereits 1307 derselbe sie seiner Schwiegertochter als Leibgeding verschrieb (Sudendorf I, 195/6 = Mekl. Urk.=Buch V, 3179); andererseits bedarf es aber wegen ihrer Belegenheit und ihres Umfangs einer Verständigung. Etwa das gleich zu erwähnende Wibbese (1 Ml. SW. Dannenberg) ausgenommen, ist kein einziger Ort sonst als gräflicher Besitz im jetzigen Amte Dannenberg bekannt. Es wird dies in gleicher Weise zu erklären sein wie hinsichtlich der nächsten Umgebung von Dömitz, indem aus diesem geschlossenen Gebiete nichts veräußert wurde und uns daher die speciellen Nachrichten fehlen. - Es ist hier nicht näher einzugehen auf die Schwierigkeit, die jene Beschreibung des zu überlassenden Gebietes macht; es wird im Wesentlichen identisch sein mit dem jetzigen hannoverschen Amt, das auf beiden Seiten der Jeetzel belegen, darnach in die Marsch= und Hausvoigtei zerfällt 1 ).

In der Reihe sonst vorkommender Besitzungen ist zunächst einer Gruppe zu gedenken, deren Kenntniß auf einer ganz eigenthümlichen Ueberlieferung beruht. In dem von v. Hodenberg herausgegebenen Lüneburger Lehnregister, dessen hier in Betracht kommender Theil aus dem zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts herrührt 2 ), zählt unter den an die v. Knesebeck ausgethanen Gütern auch zwei Rubriken: van Dannenberge und van Luchowe (S. 25, No. 250, 51) auf. v. Hodenberg hat freilich, wie wenigstens aus der Anordnung zu schließen ist, hierin Verleihungen an die v. Dannenberg und v. Lüchow gesehen, indeß bereits v. Hammerstein 3 ) unbedenklich sie für ursprüngliche Güter jener Dynastengeschlechter genommen, deren Obereigenthum mit ihren übrigen Besitzungen an die Herzoge übergegangen war. Es spricht dafür vor Allem das Fehlen eines Vornamens, der bei andern Num=


1) Manecke, Fürstenthum Lüneburg II, S. 85 ff.
2) Hannover 1856; s. die Einleitung.
3) Bardengau S. 168.
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mern immer zugesetzt ist 1 ); ferner daß mehrere der Besitzungen im Amte Knesebeck liegen; endlich heißt es von andern: in der wisch to Sehusen hebbet se gud, des gudes meste del louet se, dat sei hebben van Dannenberge - was doch gerade wie eine Wiederholung der Ueberschrift aussieht, gewiß aber keine andre Deutung als auf die Grafen zuläßt, selbst wenn man in den Belehnten die v. Dannenberg sehen wollte 2 ). Die Wahrscheinlichkeit ist wohl groß genug, um bis auf Gegenbeweis jene Aufzeichnungen in der angedeuteten Weise zu verwerthen. Doch folgen wir nicht der Reihenfolge daselbst, in welcher durchaus kein System zu erkennen ist, sondern topographischen Gesichtspunkten.

Besonders interessant ist

28) Wibbese, weil es der einzige im Amte Dannenberg gelegene Ort ist, der speciell als in gräflichen Händen befindlich erwähnt wird. Denn es ist kein andrer dieses Namens bekannt als das eine Meile südwestlich von der Stadt gelegene Kirchdorf. - Eine Gruppe für sich machen die Besitzungen in der "Wische" bei Seehausen aus - man möchte annehmen, daß nur durch falsche Anordnung die gleich aufzuzählenden Orte nicht als Unterabtheilungen dieser Kategorie gefaßt sind, da

29) Lichterfelde (enen hof mit dren verdendel landes to -, etc.) und

30) Falkenberg (dat gut to-) ohne Weiteres unter den Ansiedelungen in der Elbmarsch zwischen Seehausen und Werben wiederzufinden sind. Ein Knesebeckscher Hof im ersteren ist übrigens für 1310 urkundlich bezeugt: Riedel I. 17, 330. Auch

31) Schüringen existirt noch heute als Hof in jener Gegend (s. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins XIII,


1) No. 249 enthält zunächst eine lange Reihe von Gütern ohne Andeutung der Herkunft, sodann: van Brunswich vnde Luneborch Zileue vnde wot se hebbet to Colne. Ich wüßte nicht anders Sinn in diese Anordnung zu bringen, als wenn man für die letztern eine von Braunschweig und Lüneburg gemeinsame Belehnung annimmt.
2) Es läßt sich hiergegen noch anführen, daß zwei v. Dannenberg außerdem vorkommen, nämlich Heinrich (auf Weningen, welcher Zusatz 1360 fehlt) und Otto (No. 165 und 309), welchen im zweiten Lehnregister dieselben Namen (unter No. 619 und 34) mit fast denselben Gütern entsprechen. No. 167: Lutteke Hermann van Dannenberg scheint nicht ausgefüllt zu sein; vielleicht entspricht demselben No. 549 in der Lehnrolle von 1360. - In dieser etwas den uns angehenden Gütern entsprechendes zu entdecken, hat mir nicht gelingen wollen, vgl. No. 597 und 648.
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120), ist überdies 1209 nachzuweisen (Riedel I. 3, 91, Graf Volrad II. ist Zeuge), und hiernach kann v. Hodenbergs: Sturinghe (dre verdendel landes) als bloßer Lesefehler betrachtet werden. - Ob auch

32) Hundeslaghe (vor Wende to -) hier zu suchen sei, muß dahin gestellt bleiben; die vielen Namen gleicher Endung in dortiger Gegend machen es wahrscheinlich. Ein Honlege in der Nähe der sonstigen Besitzungen an der Ohre mit wendischer Bevölkerung: Riedel I. 16, 400 f., doch er erscheint obige Form noch zu voll gegen diese (von 1235 ff.). - Unsicher ist auch die Lage von

33) Rozeue (en hus to -), worin wohl Rossau (Kdf. 1 M. westlich Osterburg), oder eins der vielen ähnlich klingenden Dörfer im Lüneburgischen (Rassau, Reetze, Rosche u. s. w.) zu erkennen ist. - So weit die Belegenheit dieser Orte feststeht, ist einerseits auffällig, daß im Lüneburger Lehnregister Güter aufgeführt werden, die zweifellos dem Brandenburgischen Gebiet angehörten; andererseits hinsichtlich ihrer frühern Besitzer, daß die sonstigen Dannenbergischen Güter in der Altmark nirgends über den Bereich des heutigen Kreises Salzwedel sich ausdehnen. Wir übergehen dieselben einstweilen und verfolgen die weitern Angaben der Lehnrolle. - Die Orte im heutigen Amt Knesebeck sind

34) Schneflingen (ganz),

35) Zasenbeck (dre del des dorpes Sasbeke),

36 und 37) Plastau und Teschendorf (beide ganz), alle unmittelbar an der Gränze gegen die Mark bei einander gelegen. - Hieran schließt sich das oben (S. 92) behandelte

38) Ohrdorf, wo schon ganz früh zwei Hufen veräußert wurden (Or. Guelf. III, pag. 537); über das Lüneburgische Lehn Isenhagen (s. oben S. 140) hinaus sind aber auf der Westseite der Ohre keine Besitzungen nachzuweisen, wenn nicht etwa das

39) Boytinghe des Registers noch in der Nähe als wüste Dorfstelle sollte aufzufinden sein. Es wird nämlich identisch sein mit dem 1310 (Riedel I. 17, 330, zusammen mit Lichterfelde) aufgeführten v. Knesebeckschen Boyringhen: hier zwischen Grussendorf und Croye stehend, wird es schon darnach im südlichen Amt Knesebeck zu suchen sein. Der Wald Böckling liegt hier, indeß als eine dritte Lesart möchte diese nur Schwierigkeit machen.

Es schließt sich dieser kleine Complex vermittelst der im Register vorkommenden:

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40) Gladdenstedt und

41) Jübar an den ausgedehnteren in der Altmark selbst an. Vom ersteren sollen sie die Hälfte besessen haben; gleichwohl haben die Grafen bereits 1255 das ganze Dorf an das Kloster Isenhagen verliehen (Isenh. Urk.=Buch No. 31). Später besaßen die v. Bartensleben drei Höfe daselbst (Riedel I. 17, 274, 291, 302). - Der Antheil in Jübar wird nicht näher aufgezählt; 1308 verkaufte ein anderer Dannenbergischer Vasall (Gherardus dictus Lupus et de Betzendorpe: Riedel I. 22, 108) an Isenhagen vier Hufen daselbst, gleichzeitig auch in

42) Lüdelsen 9 1/2 Hufen, die Mühle und Fischerei, alles mit Zustimmung des Grafen Nicolaus. An dasselbe Kloster fiel

43) Mehmke um 1250 (Isenh. Urk.=Buch No. 11 und 29, s. oben S. 117). Noch etwas nördlicher liegt:

44) Abbendorf, wo 1289 Graf Bernhard (II.) seinen ganzen Allodialbesitz an das Kloster Diesdorf gab (Riedel I. 22, 98). - Mehr nach Osten:

45) Rohrberg, als dessen Inhaber die Grafen verschiedentlich vorkommen. Drei bisher an ihren Burgmann Gerbert v. Bardeleben ausgethane Hufen gingen 1248 an das Heiligen=Geist=Hospital vor Salzwedel über (Riedel I. 14, 5; der Indiction: septima wegen ist wohl besser XLVIIII zu lesen; übrigens bezieht sich anscheinend hierauf die Markgräfliche Urkunde das. I. 25, 174 v. J. 1255), die Kirche 1264 an den Johanniter=Orden (das. I. 6, 17). Ob unter den civibus de Rorberg noch gräfliche Unterthanen zu verstehen sind, denen das Dorf

46) Drenic 1252 (nicht 1212, wie Pfeffinger II, 364 giebt, s. oben S. 106) verkauft wird, sieht dahin; wegen jenes später gelegten Ortes kann jetzt auf den Jahresbericht des Altmärkischen Vereins XII, S. 55 verwiesen werden, wornach sich das Andenken daran in einem Flurnamen zwischen Rohrberg und Beetzendorf bis heute erhalten hat. Hier in der Nähe ist auch

47) Tramm zu finden, mag darunter nun Hohen= oder Sieden=Tramm zu verstehen sein. Das Eigentum von vier Hufen daselbst übertrug 1311 Graf Nicolaus dem Kloster Arendsee zur Ausstattung der Tochter eines seiner Vasallen (Riedel L 22, 108). - Nördlich von dieser Reihe erstreckt sich eine andre von West nach Ost:

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48) Lagendorf, wo 1292 eine Hufe, und ebensoviel in

49) Andorf von Graf Bernhard (II.) dem H. Geist=Hospital vor Salzwedel übertragen wurden (Riedel I. 25, 276; wegen Datirung s. oben S. 49). Derselben Stiftung schenkte 1291 der Ministerial Heinrich v. Dannenberg zwei Hufen in

50) Gardiss, d. h. Kl. Gartz, 1 1/2 Meilen östlich von Salzwedel, nachdem er im Jahr vorher von Graf Bernhard (II.) deren Eigenthum erworben hatte (Riedel I. 14, 36).

Eine Verbindung zwischen beiden Reihen wird im Westen durch einige Orte nicht ganz sicherer Lage gebildet, die heute nicht mehr existiren. Zunächst

51) Stenlage, wie es im Lüneburgischen Lehnregister als Knesebeckscher Besitz aufgeführt ist (dre huue). Im Jahresbericht des Altmärkischen Vereins XII, 44 ist es in die Nähe von Döhre verwiesen worden; besonders hervorzuheben ist, daß ein Thor daselbst den Namen darnach führte, beide also Wohl aneinander gegränzt haben. Ebendort ist auch von

52) Benthorp die Rede. Das Wesen des Tausches, der über Hebungen daselbst und in der Mühle zu

53) Döhre zwischen eben diesem Kloster und den Grafen stattfand (Riedel I. 16, 396), ist nicht ganz klar, da derselbe nicht bloß Zehnten betraf; jedenfalls ging das Weggegebene sowohl wie das Ertauschte vom Bischof von Verden zu Lehen. - Ein derartiges Verhältniß zu diesem finden wir noch mehrfach, und zwar sonst immer nur auf Zehnten begründet. So noch in der Altmark zu

54) Hohen=Dolsleben, wo die Grafen 1279 zu Gunsten Diesdorfs auf: decimam supra quintam dimidium mansum -, que nos iure beneficii contingit, verzichten (Riedel I. 16, 406). Die Begüterung, welche sich im Lüneburgischen nachweisen läßt, besteht zum überwiegenden Theil aus solchen Verdenschen Zehntenlehen. So zu

55) Hohnsdorf (A. Medingen, Kspl. Wichmannsburg), 1264 dem Kloster Medingen verkauft und diesem von Bischof Gerhard bestätigt (Harenberg, Gandersheim pag. 1697 und 1715 = Pfeffinger II, 366 bezw. 318); er ging über das ganze Dorf. Dagegen zu

56) Barskamp (Kdf. i. A. Bleckede) verkaufte Graf Bernhard (II.) 1281 nur decimam quatuor mansorum gleichfalls an Medingen (Harenberg, Gandersheim pag. 1696); daß auch dieser von Verden zu Lehn ging, läßt sich nur nach Analogie der übrigen vermuthen. Desto sicherer ist dies wegen der Zehnten zu

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57) Pattensen (Kdf. i. A. Winsen a. d. Luhe) und

58) Gellersen (A. Winsen) - unter den drei gleichnamigen Orten hat Maneke (Herzogth. Lüneburg I, 269) das letztere wohl richtig als Süder=G. bestimmt, da die entsprechende Hebung zu Wester=G. erst 1304 von den v. Meding an Kloster Scharnebeck verkauft wurde (Regeste bei Bilderbeck, Ungedr. Urkunden I. III, 22), und hinsichtlich des 1352 von dem Grafen Otto von Schwerin an Heiligenthal geschenkten halben Zehnten (Regeste bei v. Hammerstein, Grafen v. Schw. No. 116) doch zunächst an den ersten Aufenthalt jener Brüderschaft, nämlich Kirch=Gellersen wird zu denken sein (Maneke a. a. O. S. 268). - Die Dannenbergische Schenkung ist mit großer Vollständigkeit beurkundet worden: das Verkaufs= und das Resignationsinstrument von 1267 Anhang No. 2 und 3, die Consense der, wohl erst später mündig gewordenen, jüngern Familienglieder bei Pfeffinger II, 366 (v. J. 1271) und Anhang No. 5 (undatirt, aber wohl nicht viel später fallend, s. oben S. 48). Doch ist eine Ueberweisung von Seiten des Bischofs an die Empfänger, den Convent zu Scharnebeck, bisher nicht bekannt geworden.

59) Der Zehnte zu Glüsingen (A. Medingen, "juxta Betzendorpe", wie im Diplom selbst die Pfarre angegeben ist) wurde 1301 von Graf Nicolaus der Wittwe und den Erben eines Vasallen weiter verliehen (Michael. No. 177), wo man die Erwähnung des Oberlehnsherrn nicht vermißt.

60) Der zu Hutzel (A. Winsen, Kspl. Bispingen) ist wieder bestimmt als Verdensches Lehn bezeugt (Anhang No. 4), indem die Grafen ihn dem Bischof zu Gunsten Scharnebecks auflassen. Die hier erscheinende Form: Hirzzelo wird ihre Richtigkeit haben; v. Hammerstein (Bardengau S. 96) giebt Horzelo, wohl die Lesart des Originals der Scharnebecker Stiftungsurkunde von 1244. Letztere ist gedruckt bei Schlöpken, Chron. Bard. S. 230, wo aber gerade die betreffende Stelle ausgefallen ist, und bei Pfeffinger II, 36, der Huzelo giebt. Auch Huggelo lautet der Name; denn nicht auf Undeloh (Kdf. i. A. Winsen) wird die Urkunde Michael. 69 b. zu beziehen sein. Der Zusatz daselbst: in H. superiori, was nicht mit dem folgenden iurisdictione zu verbinden ist, löst auch den Widerspruch, in welchen die neu publicirte Urkunde mit einer Angabe bei Maneke (a. a. O. S. 279) treten möchte. Noch 1311 soll ein Theil des Zehnten sich in Privathänden befunden haben (der angeführte zweite Theil von Bilderbecks Urkunden: Heft III, S. 14

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ist mir leider nicht zugänglich); der obigen Bezeichnung entsprechend führt das Registrum ecclesie Verdensis (v. Hodenberg, Verd. Gesch.=Quelle I, S. 13) "duo Hutzelo" an.

Eben hier findet sich auch die merkwürdige Nachricht wieder, daß die (ganze) Grafschaft Dannenberg, ebenso wie die zu Lüchow und halb Wölpe vom Stift Verden zu Lehn gehe (S. 4). Als ein ganz einseitiger Anspruch würde dies kaum zu beachten sein, wenn nicht eine etwa gleichzeitige Urkunde (der Verfasser jenes Registrum starb 1585) zeigte, daß auch von der Lüneburgischen Seite man denselben nicht als unberechtigt ansehen konnte. Es ist dies ein Vergleich des Stiftes mit dem Herzog Wilhelm v. J. 1575 (Pratje, Alt. u. N. IX, 321 f.), wo die lehenwahr der graffschaften Luchow vnd Dannenberg ganz deutlich anerkannt wird. Man kann einstweilen nur mit Maneke (a. a. O. II, 98) sagen, daß in der Zeit einer selbstständigen Grafschaft es an allen Spuren eines solchen Verhältnisses fehlt; da namentlich in der Abtretungsurkunde von 1303 man jede derartige Andeutung vermißt, dürfte die Begründung jenes Nexus einer spätem Zeit angehören.

Einige andersartige Hebungen im Lüneburgischen sind noch zu verzeichnen. In

61) Eiendorf (A. Winsen, Kspl. Salzhausen) eine von 3 solidi, welche zur Memorie des ersten Grafen Volrad verwandt sind 1 );

62) in Erbstorf (A. und Kspl. Lüne) octo solidorum redditus - in aduocacia cuiusdam mansi, freilich ein bestrittener Besitz (Anhang No. 6).

63) In Melbeck (A. Lüne, Kspl. Emsen) der sog. Königszins (Urk.=Buch der Stadt Lüneburg S. 144) eine ihrem Wesen nach noch ziemlich dunkle Abgabe (s. v. Hammerstein, Bardengau S. 592); ebendort scheint Graf Nicolaus 1310 auch ein wirkliches Allod (proprietatem dimidii quadrantis siliginis) zu veräußern (St. Lüneb. S. 156), doch


1) Nekrolog des St. Michaelis=Klosters zu Lüneburg bei Wedekind, Noten III, S. 27 (zum 10. April) - das Güterregister hat sich hiernach noch vervollständigen lassen; der Text (S. 93) ist darnach zu ergänzen. Je nachdem die beiden Urkunden von 1174 und 75 näher zu fixiren sind (Mekl. Urk.=Buch I, 113 und Bisth. Lübek I. S. 15), ist eins von beiden wohl sein Todesjahr. - Sonst findet sich daselbst anscheinend nichts für unsern Zweck Dienliches; zu Juli 11. und Sept. 5. ist je ein comes Fredericus verzeichnet, jedoch in einer Schrift, die keine Beziehung auf den 1273 noch lebenden Friedrich v. Dannenberg gestattet (s. Wedekind I, S. 331).
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wird sich dies wohl kaum auf den Grund und Boden beziehen. - Dagegen findet sich in gräflichem Besitz:

64) zu Uelzen das Eigenthum quorundam agrorum et arearum iuxta claustrum, die dem letztern 1293 überlassen werden (Anhang No. 7). Ueber Klostergüter im nahegelegenen

65) Ripdorf hatten die Grafen ursprünglich die Vogtei (Anhang No. 1); ebenso waren sie dem Stift zu

66) Bardowiek bedienstet ("comes Volradus, eiusdem ecclesie aduocatus 1158: Orig. Guelf. III, 478); für die spätere Zeit fehlen indessen Nachrichten darüber 1 ). - Auf Pflichten gegen das Schweriner Domcapitel deutet

67) die Hebung von zwei Last Häringen, die wohl zu Schwerin fällig waren und später von den dortigen Grafen erworben wurden (Mekl. Urk.=Buch V, 2862; 3095). Einer Hebung in

68) der Lüneburger Saline ist oben (S.102 ) Erwähnung gethan; sie relevirte vom Herzoge. - 1196 war Heinrich I. auch Graf zu

69) Gardelegen (Riedel III. 1, S. 3 und 4; vgl. oben S. 97), was besonders wegen der Ueberleitung in eine südlichere Gegend beachtenswerth ist. Es ist bereits oben (S. 92) erwähnt, wie Graf Volrad I. vor 1159 über den Zehnten des Vorwerks zu

70) Brandsleben (im Magdeburgischen, 1/2 Meile nördlich von Oschersleben) verfügt. Wahrscheinlich ist derselbe als Lehn vom Bisthum Halberstadt zu betrachten. Sonst ist in dieser Gegend nur noch

71) Ammensleben (bei Wolmirstedt) als Dannenbergischer Besitz, und zwar Allodium bekannt (Mekl. Urk.=Buch II, 1051, nach Gercken). Vielleicht giebt die Fortsetzung von v. Mülverstädts Magdeburgischen Regesten ein Mehreres an die Hand. Darnach wird sich dann entscheiden lassen, ob die Vermuthung zutreffend ist, daß nach dieser Richtung hin die eigentliche Heimath Volrads I. zu suchen sei. Zu allererst sehen wir ihn hier erscheinen (ob. S. 91); vor allem der in Norddeutschland so ungewöhnliche Vorname, der da=


1) Auf Versehen beruht es, wenn Maneke a. a. O. I, 390 den Zehnten zu Vorwerk (A. und Kspl. Medingen) als an die Dannenberger verliehen aufführt. Die fraglichen Urkunden (jetzt Mekl.=Buch II, 940 und 961) nennen die Schweriner Grafen als Inhaber. - Ebenso ist es fehlerhaft, wenn v. Hammerstein (Bardengau 401, 482) ersteren Besitzungen im Goh Dalenborg und Bevensen beilegt; es ist wenigstens bisher nichts bekannt.
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gegen zwischen Harz und Saale alltäglich ist, läßt ihn an der Unterelbe fremd erscheinen. Es ist schon vielfach vermuthet worden, daß er der Bruder Heinrichs von Badewide sei, der 1145 einen dieses Namens mit Helmold als dritten zu Magdeburg bei sich hat (Hamb. Urk.=Buch No. 177, ebendort No. 169 erscheint ein nobilis Folradus im Gefolge Adalberos von Hamburg, 1143 oder 44 bei Stade); merkwürdigerweise steht hier gleich noch ein dritter zur Wahl: der Bruder Friedrichs, des oft genannten Vogts zu Salzwedel. Auf Grund dieser Spuren die Abstammung weiter zu ermitteln, ist nicht Aufgabe dieser Untersuchung; nur in einem größern Zusammenhange werden sich die Räthsel lösen lassen, welche die Herkunft dieses und anderer Vasallen Heinrichs des Löwen noch immer aufgiebt.


Berichtigungen und Nachträge.

S. 35, Zeile 23 v. o. statt: erklären lies: klären.
S. 36, Anmkg. 1 statt XXI lies XVI.
S. 40, Anmkg. 6 statt No. 3 und 4 lies bezw. 2 und 3.
S. 15: Marnitz ist kein Allod, sondern (Brandenburgisches) Lehn, s. S. 142.
S. 60, Anmkg. 8 statt Harenb. 17, 15 lies H. 1715.
S. 62: Idus Januar, ist nicht = 5., sondern 13. Januar.
S. 86, Zeile 9 v. o. statt möchte lies mochte.
S. 92, Zeile 4 v. o., ist nicht auf das Hamburger, sondern Mekl. Urk.=Buch I, 65 (und 62) zu verweisen.
S. 93: wegen Volrads I. Tod s. S. 156, Anmkg. 1.
S. 96: über Tidericus Lange vgl. jetzt Lorenz, Geschichtsquellen II, S. 133.
S. 123, Zeile 1 v. u. statt 15. Jahrh. lies 16. J.
S. 123, Anmkg. 2 statt Oliver lies Oliva.
S. 142, Zeile 5 v. o. statt hoc tenus lies hactenus.
S. 142, Zeile 5 v. o. statt sein lies seien.
S. 144, Zeile 3 v. u. statt wir lies wird.


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Urkundlicher Anhang.


No. 1.

(Um 1237.)

Heinrich und Bernhard, Grafen von Dannenberg, überlassen dem Kloster St. Johannis zu Uelzen die Vogtei zu Ripdorf.

Ne ea, que geruntur in tempere, labantur cum tempore [at]que 1) in posterum possint attemptari calumpnia, litterarum solent memoria perhennari. Sciant itaque presentes et posteri, quod nos H. et B. comites de Dannenberge pro recompensacione dampni, quod antecessor noster comes W. ecclesie sancti Johannis in Ullesen intulit, et pro salute anime ipsius eam iusticiam, que nobis in bonis sanctr Johannis Rept[hor]pe 2) attinet, [ad]vocaciam 3) videlicet, ecclesie predicte resignamus. Presentibus autem testibus viris discretis preposito G. de Ebb. 4) et preposito T. de Dannenberge et domino Hernesto milite presente et aliis viris honestis facta sunt hec. Ad memoriam huius facti, ut nostri successores ratam id habeant, presentem paginam auctoritate nostri sigilli roboramus.

Or. Perg. im Staatsarchiv zu Hannover, durch Moder stark beschädigt. An Pergamentstreifen hangen die Bruchstücke von zwei Siegeln; in dem einen ein von links nach rechts aufwärts springender Löwe, im andern, wie es scheint, dasselbe Wappenbild in umgekehrtem Stellung.

Die mir gütigst mitgetheilte Abschrift giebt: 1) et que; 2) Reptohope; vgl. No. 4: Todendhop - gemeint ist jedenfalls das heutige Ripdorf (A. Bodenteich, Kspl. Stadt Uelzen); 3) avocaciam; 4) Ebb. ist natürlich Ebbekestorp zu ergänzen, wie z. B. ebbe- Mekl. Urk.=Buch II, No. 881; Ebb.- Sudendorf, Urk.=Buch der Herzöge von Br.=Lüneb. I, No. 200 (Zeile 15 und 20).


No. 2.

1267. Sept. 29. Dannenberg.

Heinrich und Adolf, Grafen von Dannenberg, verkaufen dem Kloster Scharnebeck die Zehnten in Pattensen und Gellersen (A. Winsen a. d. Luhe) und verbürgen sich

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für die nachträgliche Genehmigung ihrer Vettern, der Söhne des Grafen Adolf (des ältern) von Dannenberg.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Nos Heinricus et Adolfus dei gracia comites de Dannenberg omnibus in perpetuum. Notum esse cupimus presentibus et futuris, quod nos H. et A. comites de Dannenberg ex parte nostra et ex parte filiorum patrui nostri pie memorie comitis Adolfi dominis Albert[o] 1) priori ceterisque dominis in sancto cenobio Scermheke domino G. Verdensi episcopo feodum 2) duarum decimarum, videlicet in Pattenhusen et Gelderdessem libere resignamus et ipsos eosdem dominos coram quibuscumque debemus principibus et nobilibus, militibus et seruis volumus in omni iusticia, qua debemus et possumus, certos facere et securos et eis astare in hac causa, si quis forsitan ipsos grauare indebite mohatur. Verum si predicti filii patrui nostri comitis A., quod absit, in posterum hoc iactuni nostrum iu irritum reuocarent, debemus et volumus de bonis nostris propriis hoc sopire. Nobis autem super conuentione tali in signum fauoris et amicicie dederunt dommi memorati de Scermbeke Hamburgensis monete quadraginta marcas pecunie numerate. Testes huic facto nostro eciam adhibuimus, dominos videlicet Johannem de Potlyst 3) , Gerbertum et Heinricum filium eius dictos de Bardeleue, Hermannum de Breze, Heinricum Rodevos et duos suos fratres, Johannem et Albertum, seruos eciam honestos Kristianum de Dertsow et de Botersleue 4) et alios quam plures viros honestos, qui tunc presentes aderant in hoc facto, sicut eciam nostri sigilli munimine protestamur. Datum anno incarnacionis domini M° . CC° . LX° et VII°. Dannenberg in festo archangeh Michahelis.

[Nach dem Original im Staatsarchiv zu Hannover].

Daran hängt ein herzförmiges Siegel in weißem Wachs, worin ein von rechts nach links springender Löwe mit der Umschrift:

Umschrift

Die Worte 2): domino - feodum stehen in Rasur.
1) Alberti ist wohl Lesefehler. 3) Johannes Gans wird der Schwager der beiden Aussteller sein, s. die Urkunde Bernhards I. d. d. 1264, Nov. 23 bei Riedel I. 6, pag. 17; vgl. Mekl. Urk.=Buch III, 2049. - 4) Wie der Vorname zu ergänzen sein mag, ist fraglich, vielleicht hat das Original eine Lücke. Ein Conradus de Boterslo erscheint 1219 bei Pfalzgraf Heinrich von Sachsen, s. Hoyer Urk.=Buch I, No. 5. Sonst ist mir die Familie nicht vorgekommen.


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No. 3.

(1267.)

Heinrich und Adolf, Grafen von Dannenberg, lassen dem Bischof Gerhard von Verden die Zehnten zu Pattensen und Gellersen auf.

Venerabili in Christo domino et consanguineo suo domino G. Verdensi episcopo H. et A. dei gracia comites de Dannenberg paratam et debitam ac omnimodam volunlatem. Regraciamus quam plurimum super bonis, que patres nostri et nos post ipsos ab ecclesia vestra et vobis tenemus in feoudo, pro quo ecclesie vestre et vobis tenemur et teneri volumus quibus possumus serviciis obligati. Verum super duabus decimis, videlicet in Pattenhusen et Gelderdissen, quas ab ecclesia vestra et vobis tenemus in feoudo, ecclesie vestre et vobis omne ins nostrum, quod in eis habuimus, presentibus resignamus.

Or. Perg. im Staatsarchiv zu Hannover. Am Pergamentstreifen hängt das wohlerhaltene Siegel der Aussteller, identisch mit dem bei Harenberg, Gandersheim pag. 1393 No. 1 abgebildeten. - Copie im Copialbuch des Klosters Scharnebeck saec. XV., pag. 112 im St.=A. zu Hannover.


No. 4.

(Um 1268.)

Bernhard, Adolf und Nicolaus, Gebrüder und Grafen von Dannenberg, verkaufen dem Kloster Scharnebeck den Zehnten zu Hutzel (Amt Winsen a. d. Luhe, Kspl. Bispingen) und lassen denselben dem Bischof Gerhard von Verden auf.

In nomine sancte et individue trinitatis. Nos Bernardus et Adolfus et N[icolaus] 1) comites ac fratres de Dannenberg omnibus in perpetuum. Notum esse cupimus presentibus et futuris, quod nos Ber[nardus] et A. et Ni. comites de Dannenberg domino G. Verdensi episcopo cum omni pheodali iure, quo possedimus decimam in Hirzzelo, ad manus abbatis et fratrum in Rivo sancte Marie libere resignavimus et ipsos eosdem fratres, coram quibuscumque debemus, volumus in omni iusticia certos facere et securos et eis astare in hac causa, si quis forsitan ipsos grauare indebite moliatur; nec heredibus nostris infringere licebit. Nobis autem super convencione tali in signum fauoris et amicicie dederunt fratres memorati de Rivo sancte Marie septem marcas Hamburgensis monete.

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Testes sunt hii huius rei: Henricus prepositus de Lune, Bernardus prepositus de Bucxtehudhe et dominus Otto Magnus miles; honesti famuli: Gevehardus de Todendho[r]p 2) , Bertoldus de Stortenebutle, Johannes Bintreme et alii quamplures. Ut autem hoc scriptum ratum permaneat, sigillis nostris duximus roborandum.

Or. Perg. im Staatsarchiv zu Hannover, an einigen Stellen durch Moder beschädigt, daher 1) unleserlich. - An Pergamentstreifen hangen zwei stark beschädigte Siegel, das eine - Graf Bernhards - identisch mit dem bei Harenberg, Gandersheim pag. 1393 (2.) unter der Jahreszahl 1271 abgebildeten; von der Legende des zweiten, - mit einem von links nach rechts aufwärts springenden Löwen ist nur erhalten:

. IG . LLV. - - DAN - -.

Nach den Zügen der mir freundlichst mitgetheilten Abschrift scheint es, als sollte die Siegellegende ein rundes s haben (vgl. Note zu Mekl. Urk.=Buch II, 1441); dann würde es mit dem N seine Richtigkeit haben. - Ferner giebt sie 2) Todendhop.

Angesichts der Thatsache, daß 1273 dieselben beiden Pröpste von Lüne und Buxtehude zusammen sind, und zwar jedenfalls in der Nähe von Lüneburg (Michael, No. 101, vom 15. Juni), und auch der hier testirende Johann Bintreme am 11. Nov. desselben Jahres zu Lüneburg urkundet, möchte man sich versucht fühlen, unser Diplom darnach chronologisch zu bestimmen. Indessen wäre es doch höchst bedenklich, darüber den Umstand ganz hintanzusetzen, daß Bischof Gerhard, an den ausdrücklich die Resignation gerichtet ist, nur bis 1269 lebte.


No. 5.

(Dömitz, 1271-73?).

Volrad, Friedrich und Bernhard, Grafen von Dannenberg, genehmigen die Veräußerung der Zehnten zu Pattens und Gellersen, welche ihre Vettern zu Gunsten des Klosters Scharnebeck dem Bischof Gerhard von Verden aufgelassen haben.

Nos dei gracia Volradus, Fredericus ac Bernhardus, fratres et comites de Dannenberge, omnibus hoc scriptum visuris salutem in domino. Nouerint uniuersi tam presentes quam posteri, quod nos de communi consensu, acceptis triginta marcis denariorum Lubicensium a domino abbate et conuentu monasterii de Riuo sancte Marie Cysterciensis ordinis, Verdensis dyocesis, ratam habemus resignationem pheodi, quam fecerunt patrueles nostri Heinricus, Adolfus, Bernhardus, Nicolaus, comites de Dannenberge in decimis videlicet Gelderdissen et Panthenhusen venerabili domino Gerardo Verdensi episcopo beate memorie ad manus predictorum fratrum, omni iure, quod in eisdem decimis habuimus, renunciantes penitus et actioni.

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In cuius rei testimonium presentem paginam sigilh nostri munimine duximus roborandam. Testes autem huius rei sunt: comes Helmollus de Zverin, sacerdotes Aluericus plebanus de Domenez et Rodolfus; milites Gerardus de Radekestorpe, Heinricus filius domini Martini; consules Johannes de Wstrowe, Arnollus sutor, (Bernardus sutor,) 1) Heinricus Flozer, Bernardus sutor, Juntherus et alii quam plures.

[Nach dem Original im St.=A. zu Hannover].

Daran hängt ein rundes Siegel in weißem Wachs, darin ein von rechts nach links gegen einen Baum anspringender Löwe mit der Legende 2) :

Inschriftskreuz S . DEI GR . . . MITIS VOLRADI DE DANNENBERGE

1) scheint nur ein Schreibfehler der Copie zu sein. 2) Dieselbe stimmt derart mit den Abbildungen bei Rehtmeier, Br.=L. Chronik I, 506 (= Harenberg, Gandersh. pag. 1394) und Mekl Urk.=Buch II, No. 683 überein, daß wir die kleinen stilistischen Abweichungen, welche nicht angedeutet sind, unbedenklich ergänzen können, - die runden Lettern und die Verkoppelung - NE mit verbindendem Bogen -. - Wegen der Datirung siehe im Text S. 48. Daselbst ist auch ein Dömitzer Bürger Vlotzer nachgewiesen, so daß die consules unzweifelhaft als die von Dömitz und diese Stadt als Ausstellungsort zu betrachten ist.


No. 6.

1288. Jan. 15. Dannenberg.

Bernhard, Graf von Dannenberg, verzichtet auf alle Ansprüche an eine Hebung in Erbstorf (A. und Kspl. Lüne), mit der Elisabeth, Wittwe des Heinrich Grope, von ihm belehnt zu sein behauptet, und bestätigt dem Kloster Scharnebeck diesen seinen Besitz.

Bernardus dei gratia comes de Dannenberge omnibus Christi fidelibus, ad quos presens scriptum peruenerit, cum gratia Jhesu Christi salutem in donnno sempiternam. Quoniam omnium habere memoriam et in nullo peccare diuinum est pocius quam humanum, necesse est contractus bone fidei secundum uarietatem temporum celebratos scripture testimoniis commendari. Igitur ad noticiam tam futurorum quam presentium cupimus peruenire, quod Elysabeth, relicta Hinrici dicti Gropen, nostras quam plurimum aures pulsauerat et nostros concitauit animos querimoniis importunis, videlicet quod abbas [et] conuentus m Scherembeke octo solidorum redditus, quos ipsa in aduocacia cuiusdam mansi in villa Erpestorpe se habere dicebat, contra iusticiam detinuissent, quam etiam aduocaciam a nobis tenere in feodo se cum suis liberis asserebat. Quod cum predicti abbas et conuentus instanter

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negarent, multis cum illa altercacionibus contendebant. Nos itaque huic discordie finem imponentes, diuine propiciacionis intuitu dedimus predictis abbati et conuentui, siquid in predicta aduocacia vel in ipso iure feodali potestatis auf iuris habuimus vel ex nobis heredes nostri habere poterant in futurum. Huius nostre donacionis testes sunt: Gerbertus prepositus de Dannenberge, Aluericus cappellanus noster, Helmbertus de Comen 1) , Manegoldus Struue, Manegoldus filius eius, Ribo et plures alii fide digni. Sed et sigillum nostrum apponi iussimus presentibus perpetuo valituris. Datum Danneberge anno domini M°. CC°. LXXXVIII, quinta feria post octauas Epyphanie.

[Nach dem Original im St.=A. zu Hannover].

Das Siegel ist abgefallen.
1) Mit diesem Namen hat es seine Richtigkeit: 1209 finden wir bei Wilhelm von Lüneburg (Sudendorf I, No. 5) als "ministeriales nosri"; Tidericus de Komene et frater eius Helmericus.


No. 7.

1293. Juli 13. Uelzen.

Graf Bernhard von Dannenberg überträgt dem Kloster St. Johannis zu Uelzen das Eigenthum einiger Grundstücke.

Bernardus dei gracia comes in Dannenberghe vniuersis Christi fidelibus hoc scriptum visuris salutem in domino. Nouerint vniuersi tam presentes quam posteri, quod nos ad fauorem et voluntatem abbatis et conuentus sancti Johannis baptiste in Vllesen contulimus ecclesie in Vllesen proprietatem quorundam agrorum et arearum iuxta claustrum sitarum et quidquid iuris habuimus in eisdem, perpetuis temporibus possidendam, et hoc presenti littera protestamur sigilh nostri munimine roborata. Datum Vllesen anno domini M°. CC°. XCIII°. in die beate Margarete virginis.

[Nach dem Original im St.=A. zu Hannover].

Daran hängt ein theilweise zerbröckeltes herzförmiges Siegel in weißem Wachs, worin zwei gegeneinander anspringende Löwen mit unleserlicher Umschrift.

Vignette
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V.

Die

Chronik Heinrichs von Balsee,

Stadtschreibers zu Wismar.

Von

Dr. Crull

zu Wismar.


Während Lübek einen seiner Bedeutung im Mittelalter entsprechenden Schatz von Chroniken besitzt, ist anderweitig im Wendlande von solchen wenig zu finden, und namentlich aus den beiden Meklenburgischen Hansestädten keine Arbeit von Belang aus älterer Zeit auf uns gekommen, auch, wie es scheint, nicht vorhanden gewesen. Wismar insbesondere hat außer den annalistischen Inschriften des Grauen Klosters und des Prediger=Klosters, sowie den gleichartigen Nachrichten über den Bau der S. Nicolai=Kirche nur Aufzeichnungen über einzelne Begebenheiten: die zuerst von Burmeister (Jahrb. III, S. 37 flgd.) publicirte und correcter im Meklenburgischen Urkundenbuche (1382) von Neuem gedruckte Relation über die Vormundschaftsfehde von 1273-1275 und die Erzählung von der Revolution von 1427, die in Schröders Kurtzer Beschreibung der Stadt und Herrschafft Wismar (K. B., Beil. F) überaus fehlerhaft abgedruckt ist. Die "herlicke geschrevene chronicke in twen parten", welche der Schweriner Bischof Nicolaus Böddeker aus Wismar (1444-1457) in lateinischer Sprache hatte schreiben lassen, und die Reimer Kock vom Wismarschen Rathe geliehen erhielt (Grautoff, Lüb. Chr. I, S. 460), ist verschollen, und ob die "grote chronica", welche Peter v. Fixen († 1570)

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aus dem Grauen Kloster geborgt, und die seine Wittwe in Händen hatte (Kercken-Bo e ck thom grauen kloster, pag. 90) geschrieben oder gedruckt war, erhellt nicht; wahrscheinlich waren beide allgemeinen Charakters, Weltchroniken, und nicht Producte specifisch Wismarscher oder territorialer Geschichtsschreibung.

Freilich ist aber gegen den Ausgang des vierzehnten Jahrhunderts eine Wismarsche Chronik unternommen worden. Dieselbe ist gegenwärtig jedoch verloren und anscheinend schon zu Schröders Zeit nicht mehr im Archive gewesen, da er in seiner Ausführlichen Beschreibung (A. B., S. 20) in Bezug auf dieselbe sagt: "von ungefähr ist man über das alte Manuscript gekommen". Schröder hatte sie also noch in Händen und hat ihren Inhalt theils in das Papistische Mecklenburg (P. M.), theils in seine Ausführliche Beschreibung aufgenommen. Dies Manuscript ist 1442, die Inserenda eingeschlossen 1654 Folioseiten stark und zeigt am Ende gleich der ihm vorgebundenen, 226 Seiten starken Handschrift der "Kurtzen Beschreibung" das Datum 1726 1 ). Es ist eine Ausführung der letzteren, in die Schröder seine Excerpte theils abgekürzt oder auszüglich, wie die Stadtbuchschriften, theils in ganzer Länge, so die Bürgersprachen, die städtischen Verordnungen, die Privilegien und Kgl. Schwedischen Resolutionen, eingeflochten hat. Am Rande hat Schröder fortlaufend auf dasjenige Heft seiner - nicht mehr vorhandenen - Collectaneen verwiesen, in welches er die betreffende Stelle oder Acte eingetragen hatte, und ergiebt sich aus der Bezeichnung dieser Hefte mit A bis E, daß er seine Auszüge nicht hinter einander, sondern je nach der Materie, welche sie betrafen, in dem Hefte verzeichnete, welches der correspondirenden Abtheilung seines geplanten Werkes entsprach, so daß also z. B. die Stadtbuchschriften zur ersten Abtheilung mit A, die zur zweiten mit B u. s. w. citirt sind. Hätte Schröder diese Methode nicht befolgt und seine Auszüge und Abschriften aus derselben Quelle hinter einander eingetragen, so würden wir mit großer Sicherheit bestimmen können, welche Aufzeichnungen der berührten Chronik angehören, und ob er dieselbe vollständig ausgenutzt hat, während wir in beiden Beziehungen jetzt nichts weiter können als muthmaßen.


1) Der Rath erwarb das Manuscript vom Verfasser 1742 gegen Zusage einer alljährlichen Lieferung von einem Anker recht guten alten Franzweins.
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Schröder hat auf keinen Fall freien Zutritt zum Wismarschen Rathsarchive, aber zweifellos Tom. I und II der (Ober=)Stadtbücher, 1297-1317 und 1317-1351, das kleine (Nieder=)Stadtbuch oder Zeugebuch, ein Gerichtsbuch, die Rathsmatrikel, den Liber missarum vor sich gehabt und vielleicht auch die übrigen Stadtbücher, Tom. III flgd., doch nennt er bei seinen Excerpten Stadtbuch, Zeugebuch u. s. w. so wenig als Quelle, wie er in seinen gedruckten Arbeiten den Ort der Aufbewahrung der von ihm mitgetheilten Urkunden und Actenstücke verräth, und spricht nur von einem Manuscripte oder einem gewissen Buche oder einem alten oder glaubwürdigen Buche und dgl., dem er seine Mittheilung verdanke. In Bezug auf fremde schriftstellerische Thätigkeit ist er aber insofern sehr gewissenhaft, daß er ältere Ueberlieferungen meist vollständig wiedergiebt und seinen Gewährsmann anführt, neuere sorgfältig citirt, und so hat er auch bei demjenigen, was er der gedachten Chronik entnahm, in der Regel deutlicher, als er bei Archivstücken zu thun pflegt, auf den Ort hingewiesen, an welchem er die Nachricht fand, wozu ihn auch das Gefühl der Erkenntlichkeit bewegen mochte, da er seiner ausdrücklichen Angabe nach (P. M., S. 1756) dem Autor und seinen Arbeiten besonders viel verdankte. Direct und bestimmt spricht Schröder über die Chronik dort sich aus, wo er die Einleitung zu derselben hat abdrucken lassen (ebd. S. 1011): "Es ist der Anfang einer neuen Wismarischen Chronik", und: "Es bestehet dieselbe nur aus einigen wenigen Blättern". An einer anderen Stelle (ebd. S. 1107) sagt er von der dort gegebenen Nachricht, s. u. § 2, sie sei "aus dem droben ad an. 1323 (d. i. ebd. S. 1011) berührten fragmento entlehnet". Eine Erzählung von der Zerstörung von Raubhäusern (A. B. S. 812. S. u. § 4) nahm er "aus einem Fragmente einer geschriebenen Lateinischen Wismarischen Chronik", eine andere gleichen Inhalts (ebd. S. 818. S. u. § 11) aus "dem sonst schon berührten fragmento chronici Wismariensis", und wenn er von einer Aufzeichnung, welche er (P. M., S. 1531. S. u. § 8) aus "alten Wismarischen Urkunden" hat abdrucken lassen, bei Mittheilung derselben an einem anderen Orte (A. B., S. 1224) sagt, sie sei "in einem alten fragmento" enthalten, so wird man unbedenklich auch diese als der Chronik angehörig betrachten dürfen. So gut wie ganz fehlt aber ein äußerer Anhalt zur Entscheidung, ob die Nachrichten unter §§ 3, 5, 6, 7, 9 und 10 (ebd. S. 211. 1401. 1206. 1372. 214 und 214), für die Schröder

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theils "ein altes Manuscript", theils "eine alte Schrift" (§ 9), theils "alte Urkunden" (§ 5) als Quelle angiebt, während er eine solche zu § 10 überall nicht nennt, gleichfalls als Bestandtheile der Chronik anzusehen sind. Es spricht jedoch Verschiedenes dafür. Zunächst tragen nämlich diese Berichte mit einander nicht etwa den Charakter amtlicher Auszeichnungen, sondern den chronistischer Erzählung, während es doch nicht die leiseste Spur von einer zweiten alten Chronik giebt, die Schröder vorgelegen hätte. Weiter hat derselbe diese Nachrichten ersichtlich ohne Lücken und bis zum Ende mitgetheilt, was er sonst bei Excerpten aus den Stadtbüchern u. s. w. nicht zu thun pflegt. Sodann sind die in den fraglichen Paragraphen enthaltenen Ereignisse ähnlicher Natur, wie jene, welche die sicher der Chronik entnommenen Aufzeichnungen berichten, die Quelle, aus der die Nachrichten geschöpft sind, ist theilweise nachweisbar, und die erzählten Vorgänge fallen sämmtlich in die Zeit, welcher auch diejenigen angehören, die als Bestandtheile der Chronik mehr oder minder beglaubigt sind.

Ist man demnach wohl berechtigt, die angegebenen Paragraphen als der Chronik entnommen anzusehen, so werden doch drei Mittheilungen Schröders, welche man geneigt sein könnte, gleichfalls als derselben angehörig zu betrachten, nicht dorthin gerechnet werden dürfen. Die erste derselben ist die "einem alten Wismarischen Manuscripte" entlehnte Nachricht von einer Ansammlung von Pilgern - cruciferi - nördlich der Elbe im Jahre 1309 (P. M., S. 914. M. U.=B. 3279), aber einerseits betrifft diese Relation ein Vorkommnis, welches einen im Vergleich mit denen, deren Kunde der Chronikenschreiber als interessant für die Wismarschen Rathmannen erachtete, ganz disparaten Charakter hat, während andererseits es nicht glaublich erscheint, daß Schröder seine Bemerkungen über die Chronik und die Einleitung zu derselben bis auf eine spätere, in keiner Weise geeignetere Gelegenheit sollte aufgeschoben und nicht alsofort Mittheilung von seinem Funde gemacht haben. Letzteres gilt auch von der zweiten, die Predigerbrüder betreffenden Notiz (P. M., S. 979. M. U.=B. 4074, A), wozu dann noch kommt, daß diese in deutscher Sprache abgefaßt ist, und dem Autor der Chronik doch so viel schriftstellerischer Geschmack zugetraut werden muß, daß er sie nicht in solcher Form in seine übrigens lateinisch geschriebene Arbeit hinübernahm, diese wohl gar mit derselben eröffnete. Auch wird man unbedenklich annehmen dürfen, daß Schröder die fragliche Nach=

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richt unmittelbar aus dem Stadtbuche schöpfte, da ein Extract der geistliche Hebungen betreffenden Stadtbuchschriften, welcher im sechszehnten Jahrhunderte angefertigt ist - wir citiren denselben mit G. R. R. - den Inhalt mit derselben lateinischen Ueberschrift, Tunc regnarunt predicatores, referirt, wie Schröders Nachricht sie hat, Anno, quo regnauerunt predicatores, und gleichfalls deutsch abgefaßt ist. Die dritte von Schröder in ganzer Länge mitgetheilte Aufzeichnung, welche in Frage kommen könnte, ist die über die Erbhuldigung, welche Wismar dem Junker Albrecht im November 1326 leistete (A. B., S. 1204. M. U.=B. 4781), doch trägt dieselbe so sehr das Gepräge amtlicher Veranlassung, daß es durchaus nicht glaublich ist, daß der Chronist sie und zwar in der vorliegenden Form, wie es doch sein müßte, hinüber genommen haben sollte.

Der Verfasser der Chronik nennt sich in noch erhaltenen Schriftstücken von seiner eigenen Hand: 1369 Hinricus Baltze, 1373 Hinricus de Baaltze, 1387 Hinricus de Balsee. Seine Herkunft ist unbekannt, und wir wissen nur, daß sein Vater Hermen, seine Mutter Walborg geheißen hat, und daß er Kleriker der Schwerinschen Diöcese war. Daß der Familienname, der übrigens in Wismar sonst nicht vorkommt, einer Localität entlehnt ist, leuchtet ein, doch giebt es in Meklenburg und den angrenzenden Territorien keine Stadt und kein Dorf gleichen Namens, und an den unbedeutenden und vielleicht erst spät so genannten Bahl=See (d. i. See von Bale) südlich der Müritz in der Prignitz wird man so wenig denken dürfen wie an das bei Federow untergegangene Palitz. Heinrich von Balsee begegnet zuerst am 28. Mai 1369, wo er über eine Verhandlung vor dem bischöflichen Official zu Wismar ein Instrument ausgefertigt hat (Lüb. U.=B. III, S. 744), und nochmals bei einer gleichen Gelegenheit am 20. December 1373. Man ersieht aus der Unterschrift, daß er von kaiserlicher Gewalt Notar war, und darf aus beiden Urkunden zusammengenommen wohl schließen, daß er dauernd bei dem Official in Diensten stand. Dann aber war er, Hinricus notarius, 1376 im Mai und Juni zu hansischen Tagefahrten nach Stralsund vom Rathe abgesandt (Koppmann, Rec. II, S. 128. 131. 138), begann Michaelis 1384 unsere Chronik, 1387 den Liber missarum 1 ) und be=


1) Dieser Titel ist nur der Kürze wegen zum Citiren gebraucht. Der vollständige Titel lautet: Anno domini millesimo tricentesimo octua- (  ...  )
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gegnet am 7. October desselben Jahres als Zeuge. Am 20. März 1390 wird ihm ein Legat, ein liber in medicinis, zugewendet, am 18. December 1390 zeugt er bei einer Zuwendung an das Predigerkloster (P. M, S. 1594) und nennt sich 1394, Juli 21, und 1395, September 23, Stadtschreiber (Zeugeb. f. 198. 199). Ein Jahr später bekleidete er diesen Posten aber nicht mehr; am 14. October 1396 verkauft der Rath "discreto viro domino Hinrico de Balsee, quondam notario nostre ciuitatis, presbitero", 48 M. Rente rückkäuflich für 800 M. Am 5. October 1397 sichern die Predigerbrüder zu Wismar ihm, den sie als "olim prothonotarius consistorii Wysmariensis" bezeichnen, in Anbetracht der großen Förderung, welche sie Zeit seines Dienstes von ihm erfahren, seiner Unterstützung ihres Chorbaues mit 100 M. und des Umstandes, daß er in ihrer Kirche auf seine Kosten eine Kapelle zu Ehren Marien und des h. Thomas von Aquino erbauen ließ und ausstattete, auch eine Messe in derselben stiftete, die Beobachtung der Bestimmungen zu, welche er bezüglich letzterer wünschte, sowie Theilhaftigkeit an ihren guten Werken. Einer von Balsee in der Kapelle über der Sakristei zu S. Marien fundirten Messe sind 1404, Februar 6, in einem Hause in der Lübschen Straße 200 M. zugeschrieben (G. R. R. f. 22). Am 3. Februar 1406 verkauft der Rath ihm, "wandaghes vzer stad schriuer", für 200 M. wiederkäuflich 10 M. Rente und 1407, Mai 5, bewilligt der Predigerconvent "domino Hinrico Baltze, nostri conuentus procuratori", die von ihm gewünschte Modification der früheren Abmachung in Betreff der oben erwähnten Kapelle im Kloster. Dann finden wir Balsee am 12. März 1411 als Zeugen bei einer Vereinbarung zwischen dem Bischofe und dem Wismarschen Klerus und hier aufs Neue bezeichnet als "proconsulum et consulum notarius". Als ein "ewych vicarius to deme hilghen gheyste" mindert er am 22. März desselben Jahres einem Triwalker Bauern die seinem Lehn zustehende Pacht und empfängt, wieder "ciuitatis Wysmariensis notarius" genannt, am 3. Mai von dem Minister der Minoriten=Provinz Sachsen die Zusage der Theilhaftigkeit an den guten Werken derselben, eines Todtenamtes nach der Weise des Ordens


(  ...  ) gesimo septimo, tempore, quo non modica in Wysmaria regnauit pestilencia, presens liber, in et ad quem necessarium est, omnes vicarias seu beneficia elemosinaria ac pias elemosinas perpetuas redigi et signari, per me, Hinricum de Balsee, notarium Wysmariensem, in nomine Cristi est inceptus.
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und einer täglichen Messe in der Kapelle der h. Dreifaltigkeit, welche Balsee mit Anderen an der Südseite der Klosterkirche nächst dem Kreuzgange hatte errichten lassen, Bezeugungen der Dankbarkeit dafür, daß Balsee dem Kloster 12 M. Rente zugewendet hatte, von denen 10 M. zu Oel für die Lampen im Kloster, Wein und Brot zum Opfer und dgl., 2 M. aber zu einer Collation der vier obersten Conventsmitglieder mit den Aeltesten der Segler=Kumpanie, welchen die Aufsicht auf Messe und Kapelle anvertraut war, und zu Conservirung der letzteren dienen sollten (P. M., S. 1754). Am 21. October dieses Jahres, - nicht 1410 -, ist dem Kloster die Rente zugeschrieben (G. R. R. f. 28), am 16. d. M. einer "vicaria domini Hinrici Balses" ein Hauptstuhl von 100 M. in einem Hause auf der Faulen Grube und am 25. ein solcher von 50 M. einer "vicaria Balsee" in einem Hause in der Bau=Straße (ebd. f. 30). Am 7. November kommt Balsee als "der heren scriver" vor (Reg. S Spir. f. 12). Am 25. Januar 1414 sind einer "vicaria Balses" 100 M. in einem Hause auf dem Spiegelberge zugeschrieben (G. R. R. f. 30) Am 11. März dieses Jahres kauft Heinrich von Balsee, "scriptor huius ciuitatis", 12 M. Rente rückkäuflich für 200 M. von der Kämmerei aus den Leinwandbuden zwischen Markt und Hege (Vertzeichn. aller Haubts. u. s. w. b. d. Chemmerey f. 16), die er zu einer Messe in der neuen, der Kapelle der h. Dreifaltigkeit zunächst belegenen Marien=Kapelle bei den Minderen Brüdern bestimmt und zu deren Patronen er die Schuhmacher einsetzt (P. M., S. 1770, Lib. miss. f. 33). Im Jahre 1416 wird her Hinric Baltzees Marien=Kapelle bei den Barfüßern in einer Stadtbuchschrift genannt (P. M., S. 1787. G. R. R. f. 33). Einer "elemosina Balsees" sind 1425, April 24, 100 M., den "misse Baltzees" 1426, April 7, 10 M. beim Rathe zugeschrieben (G. R. R. f. 37), und Schröder giebt unter demselben Jahre (P. M., S. 1883) eine Stadtbuchschrift im Auszuge, nach welcher "dominus Hinricus Balsee, presbyter", damals Renten zu drei Messen, einer in der Kapelle über der Sakristei zu S. Marien, einer bei den Predigerbrüdern und einer zu S. Marien an einem Altare neben (econtra) dem Hochaltare kaufte; vielleicht ist das die unter dem 7. April vermerkte Inscription. Endlich hat Balsee am 18. November 1428 sein Testament errichtet (P. M., S. 1889). Nach demselben hatte er beim Rathe für 1300 M. Renten im Betrage von 65 M. gekauft und für 750 M. aus verschiedenen Erben in der Stadt 45 M. Rente, von

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denen, wie angegeben, 12 M. aus einem Erbe in der Lübschen Straße bereits 1404, 6 M. aus einem auf der Faulen Grube und 3 M. aus einem in der Bau=Straße 1411, 6 M. aus einem auf dem Spiegelberge 1414 erworben waren, und mit dieser Summe von zusammen 2050 M. wohlerworbenen Guts, wie er sagt, fünf Messen dotirt, zwei bei den Predigerbrüdern in der S. Thomas=Kapelle, zwei in der Kapelle über der Sakristei zu S. Marien und eine an dem südwärts neben dem Hochaltare zu S. Marien gelegenen Altare, die er nunmehr sammt des Raths Patronat über dieselben bestätigte. Schließlich enthält das Testament Anordnungen in Betreff der von Balsee in der gedachten Kapelle über S. Marien Sakristei gestifteten Büchersammlung, über die Verwendung seiner fahrenden Habe und die Execution des Testamentes. Der Stiftungen bei den Minderen Brüdern ist aber mit keinem Worte in demselben gedacht, während der Testator zur selbigen Stunde vermöge einer eigenen Acte mit 13 M. Rente, die er für 220 M. von dem S. Brigitten=Kloster Marienwold bei Mölln gekauft hatte, noch eine ewige Messe zu S. Marien fundirte, die an einer gelegenen Stelle gefeiert werden und deren Patronat die Priester=Brüderschaft Marien und S. Gertrudis haben sollte. Der Notar bezeichnet Heinrich von Balsee schlechthin als Priester, in dem zweiten Instrumente außerdem als ewigen Vicarius zu S. Nicolai, während dieser selbst in dem Testamente sich "presbiter, scriptor ciuitatis Wysmariensis" nennt. Weiter findet Heinrich von Balsee sich nicht mehr.

Rekapituliren wir die vorstehenden Nachrichten, so ergiebt sich aus denselben, daß Balsee 1369 bis 1373 dem bischöflichen Official bedient, 1376 bis 1395 Stadtschreiber war, 1396 bis 1406 die Stelle eines solchen nicht mehr bekleidete, wiederum als Notar der Stadt 1411 bis 1414 fungirte und vielleicht auch 1428 dies Amt versah. Diese Verhältnisse erscheinen mehr oder minder gesichert, doch lassen sie sich noch genauer begrenzen, wenn freilich auch gerade nicht da, wo es am wünschenswerthesten sein würde. Vor Balsee war Markwart Bantzkow Stadtschreiber. Dieser wurde Himmelfahrt 1373 zu Rath gewählt, hat aber die Veränderung desselben zu dieser Zeit noch selbst in die Matrikel eingetragen. Die Folien 191 bis 194 des Zeugebuchs, die Inscriptionen von 1373 und 1374 enthaltend, sind zerstört, so daß sich dorther aus dem Erscheinen seiner Handschrift nicht mehr entnehmen läßt, wann Heinrich von Balsee

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das Amt als Stadtschreiber angetreten hat. Da er aber noch Ende 1373 beim bischöflichen Official thätig war, so ist anzunehmen, daß er sich erst zu Anfang des Jahres 1374 der Stadt mit Diensten verwandt machte; die Rathsveränderung von 1374 sowie das Statut, welches Burmeister, wenn auch nicht mit Fug, als Art. 20 der Bürgersprache von 1373 bezeichnet hat (Bürgerspr. S. 19), sind mit Balsees eleganter Feder eingetragen. Anlangend aber das Ende dieses Dienstes, so ist die letzte Inscription im Zeugebuche von seiner Hand (f. 200) vom 15. März 1396, während auf der nächsten Seite und dem folgenden Blatte die erste Eintragung neuer Hand vom 16. October d. J. datirt, so daß also ein Blatt fehlt, und wir uns beschränken müssen, das Ende seiner Thätigkeit in das Sommerhalbjahr 1396 zu setzen.

Balsees zweites Notariat anlangend, so findet sich im Zeugebuche (f. 207) eine andere, aber vielleicht nicht seines Nachfolgers, Johann Göde, Hand zuletzt am 6. December 1410, Balsees zuerst am 27. Januar 1411, doch hat er keineswegs anhaltend die Eintragungen selbst weiter besorgt, dieselben vielmehr, wie die verschiedenen Handschriften ergeben, bald diesem, bald jenem überlassen. Die, wie es scheint, letzte Eintragung Balsees (f. 210) datirt vom 14. Mai 1413. Es begann also sein anderweiter Dienst als Notar wohl mit dem Jahre 1411; das Ende desselben läßt sich jedoch nicht bestimmen. Schröder hat unter dem Jahre 1416 eine Stadtbuchschrift überliefert (P. M., S. 1780), leider aber unvollständig und ohne Datum, wornach damals M. Jürgen Below Schreiber war und der Stadt bereits vier Jahre, vorzüglich in einem Processe bei der Curie gedient hatte. Da aber Heinrich von Balsee, wie wir sahen, noch am 11. März 1414 Stadtschreiber genannt wird, so hat entweder Schröder die Inscription unter ein falsches Jahr gestellt, oder die vierjährigen Dienste sind nur als solche zu verstehen, welche M. Below der Stadt als Sachwalter geleistet hatte. Letztere Alternative scheint den Vorzug zu verdienen. Auf keinen Fall ist Balsees Rücktritt und die Uebernahme seines Amtes durch Below mit der Restauration des legitimen Regimentes in dem gedachten Jahre in Zusammenhang zu bringen, da diese am 1. Juli stattfand, Below aber sicher bereits am 16. Mai Stadtschreiber war.

Für das dritte Notariat Balsees liegt außer der angeführten Thatsache, daß er selbst in seinem Testamente sich

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als scriptor civitatis bezeichnet, durchaus kein weiteres Anzeichen vor. Seine Handschrift begegnet auf den letzten noch erhaltenen Blättern des Zeugebuchs, Inscriptionen der Jahre 1427 und 1428 enthaltend, überall nicht, und man gewahrt auf denselben nur die schmierende Hand des M. Jürgen Below. Wir müssen es also bis auf Weiteres durchaus dahin gestellt sein lassen, ob Balsee während der gedachten Zeit neben Below dem revolutionären Rathe bedient gewesen ist, oder ob der Notar ein quondam vor scriptor ausgelassen hat, oder wie sich sonst die Sache verhalten haben möge.

Die vielleicht anstößige Ausführlichkeit der vorstehenden Nachrichten über den Autor unserer Chronik rechtfertigt sich durch den Umstand, daß Schröder bezweifelt (A. B., S. 129. 130), ob der Stadtschreiber von 1428 und der Chronikenschreiber ein und dieselbe Person seien, und daher unter den Notaren der Stadt mit verschiedener Schreibung des Namens 1384 Henricus de Balsee und 1428 Henricus de Balze aufzählt. Das Beigebrachte dürfte aber wohl seinem Bedenken genügend begegnen und die Identität der Person hinreichend sichern, und wenn darnach Heinrich von Balsee freilich ein Achtziger und zwar, dem Eingange seines Testamentes nach, ein rüstiger Achtziger geworden ist. so ist das allerdings ja ein hohes, aber doch nicht ein Alter, welches unerhört wäre.

Bei allem Ueberflusse an Nachrichten über Heinrich von Balsee bleibt uns aber verborgen, aus welchen Gründen sich sein Dienstverhältniß zur Stadt im Jahre 1396 löste. Daß etwa tadelnswerthe Führung seines Amtes, dem er damals 22 Jahre vorgestanden hatte, seine Entlassung aus demselben sollte veranlaßt haben, ist nicht wohl anzunehmen. Hat er gleich nicht mit der Pünktlichkeit eines Johann Moileke oder Nicolaus Swerk die Rathsmatrikel geführt und das Eintragen der Bürgersprachen besorgt, wenig für das Willkürebuch gethan und bei den Inscriptionen des Zeugebuchs nicht entfernt mit der Sauberkeit jener Stadtschreiber gearbeitet, so zeichnen sich doch auch weder sein unmittelbarer Vorgänger, Markwart Bantzkow, noch Johann Göde, sein Nachfolger, in diesen Dingen vor ihm aus, hat er den Liber missarum mit großer Sorgfalt und Eleganz hergestellt, und ist ihm die Anlage der Sammlung der hansischen Recesse zu verdanken, welche einen so werthvollen Bestandtheil des Wismarschen Rathsarchives bildet. Es deutet auch nicht auf einen unfriedlichen Abschied, wenn Balsee noch

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nach seinem Rücktritte gerade beim Rathe für ansehnliche Summen Renten gekauft hat, und die Predigerbrüder ihn zu ihrem Procurator, zum Führen ihrer Geschäfte bei der Stadt geeignet hielten, während es freilich bedenklich erscheint, daß Balsee dem illegitimen Regimente von 1410 seine Dienste lieh, ja vielleicht auch während der zweiten Revolution, 1427, wieder in Thätigkeit trat. Abgesehen aber davon, daß letzteres nicht vollkommen sicher zu ermitteln ist, so ist auch zu bedenken, daß der Stadtschreiber nicht bloß dem Rathe mit Diensten verwandt ist, sondern der Gesammtgemeinde, und daß Balsee als Geistlicher völlig außerhalb des bürgerlichen Verbandes stand. Mit dem Rücktritte von seinem Amte im Jahre 1396 hatte für ihn auch jede besondere Verpflichtung gegen den Rath aufgehört, und er konnte unbehindert durch solche in völlig loyaler Weise den neuen Machthabern seine Dienste widmen, zumal dies aushelfsweise geschehen zu sein scheint, da er bereits vor der Wiedereinsetzung des rechtmäßigen Rathes zurückgetreten ist und dem M. Jürgen Below Platz gemacht hat. Auffallend ist der Umstand, daß der Bürgermeister Johann Dargetzow d. j. in demselben Jahre gewählt wurde, wo Balsee ins Amt trat, daß letzterer dasselbe niederlegte in demselben Jahre, wo Dargetzow starb, und daß dieser mehrfach von Balsee als dominus meus speciell ausgezeichnet wird 1 ). Welches Verhältniß dadurch ausgedrückt werden soll, ist nicht klar, doch wäre es nicht unmöglich, daß ein Patronat damit bezeichnet werden soll, daß der Bürgermeister Patron Balsees, Balsee Vicar der von Johann Schüneke und dem älteren Johann Dargetzow gestifteten Vicarie (M. U.=B. 6887) gewesen ist. Als solcher wurde freilich zunächst der Kleriker Johann Dargetzow in Aussicht genommen, aber zugleich auch die Möglichkeit bedacht, daß dieser nicht Priester würde, und für selbigen Fall angeordnet, daß er das Beneficium durch einen geeigneten Mann solle versehen lassen, welcher Fall eingetreten sein wird, da allem Ansehen nach jener Kleriker und der jüngere Dargetzow identisch sind. Kurz, Heinrich von Balsee mag auf sein Officium bei der Stadt resignirt haben, um fortan ganz seinem geistlichen Berufe sich zu widmen und vielleicht auch der Advocatur im geist=


1) S. u. die Vorrede zur Chronik und vgl. Hans. Geschichtsquellen II, S. 37, 39, 40 bis 42 unter 1374, 1381 bis 1386, 1388 und 1389, wobei es nicht von Belang sein kann, daß Balsee die Rathsveränderung von 1385 nicht selbst eingetragen hat; seine Niederschrift wird doch als Vorlage gedient haben.
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lichen Rechte, da seine Beneficien allein schwerlich ihn in den Stand setzten, so bedeutende Ersparnisse zu machen, wie sie aus dem Vorhergehenden sich ergeben.

Heinrich von Balsee war ein Mann, welcher literarisches Interesse hatte. Man erkennt das aus der Stiftung der Liberei zu S. Marien und aus der Sorgsamkeit der Bestimmungen, welche er in Betreff derselben in seinem Testamente getroffen hat, Bestimmungen, die freilich den vollständigen Untergang der Bibliothek nicht haben verhindern können. Zu eigener schriftstellerischer Production, wenigstens zur Geschichtsschreibung fehlte es ihm aber offenbar an Anlagen. Schon die Fassung der Nachrichten, welche er zusammengetragen hat, ist höchst ungelenk, und die Auswahl derselben wirkt geradezu Erstaunen erregend, wenn man die bedeutenden Ereignisse sich vergegenwärtigt, welche zu seiner Zeit sich zutrugen und die Stadt so nahe berührten. Balsee hat freilich nicht eigentlich Geschichte schreiben wollen, aber selbst wenn es nur seine Absicht war, Dinge von allernächstem Interesse im Gedächtnisse zu erhalten, so versteht man immer nicht, wie er dann doch kein Wort vom Schwarzen Tode sagt, Nichts vom Brande des Rathhauses, Nichts von der Seeschlacht vor Wismar (1364, Juli 2) und deren glorreichen Ausgange, Begebenheiten, welche 1384 doch noch gewiß nicht vergessen waren. Erwägt man dazu, daß Balsee seine Chronik nur noch das nächste Jahr, nachdem er sie angefangen, bedacht hat, so gewinnt es fast das Ansehen, als hätte er nicht aus eigener Bewegung, sondern äußerem Antriebe folgend, vielleicht gar widerwillig sich an die Arbeit gemacht, doch spricht die Vorrede allerdings nicht dafür, und erklärt sich der Umstand, daß Balsee sein Unternehmen nicht weiterführte, vielleicht daraus, daß er gegenüber den unmittelbar nachher eintretenden großen Ereignissen, in welche die Stadt verwickelt wurde, keine Neigung weiter hatte, seine Feder zur Aufzeichnung von Dingen zu gebrauchen, welche jenen gegenüber als wahre Lappalien erscheinen mußten.

Der größere Theil dessen, was Heinrich von Balsee überliefert hat, §§ 5-11, betrifft Sachen, welche Zeit seines Notariats vorkamen, und verdient daher im Allgemeinen unbedingten Glauben. Ueber den Kölpinschen Todtschlag, § 8, und was daran sich knüpfte, sowie über die Erwerbung von Cismerstorp (Müggenburg) Seitens der Stadt, § 9, besitzen wir außerdem noch eine zweite Fassung von Balsees Hand im Raths=Willkürebuche (f. 55), deren

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geringe Abweichungen interlinear anzugeben am zweckmäßigsten erschien. Auf dieselbe Weise ist auch zu § 1 bis 3 die Quelle zur Vergleichung gebracht, aus welcher Balsee diese Nachrichten entnahm, das Raths=Willkürebuch, in welches der fleißige Nicolaus Swerk sie (f. 2. 3. 55) eingetragen hat. Die Entführung des Juden ereignete sich bald nach Swerks Antritt seines Dienstes, und erzählt er mithin Selbsterlebtes, die Reibungen mit dem Bischofe aber wird er Aufzeichnungen entlehnt haben, welche sein umsichtiger und verdienter Vorgänger, Heinrich v. Eimbek, irgendwo ad perpetuam rei memoriam niedergeschrieben hatte 1 ). Schwierigkeit macht allein § 4, welcher die Zerstörung einer Anzahl von Raubhäusern berichtet. Balsee setzt dieselbe in das Jahr 1354. Einzig hier ist, von der Vorrede abgesehen, die Jahreszahl in Worten ausgedrückt, und es erscheint glaublicher, daß Schröder dieselbe so vorfand, als daß er Ziffern in Worte übertragen hätte, auch annehmlich, daß er die Zahl richtig wiedergegeben hat, da ein iij und iiij freilich leicht, nicht wohl aber tercio und quarto zu verwechseln sind. Um diese Zahlen aber handelt es sich hier. Es ist nämlich völlig sicher, daß die gedachte Expediten gegen die Wegelagerer, soweit es die Festen Duzow, Redevin und Dömitz betrifft, nicht, wie Balsee angiebt, 1354, sondern, wie Detmar berichtet (Grautoff, Lüb. Chr. I, S. 278), 1353 stattgefunden hat, da dies Jahr durch urkundliches Zeugniß (Lüb. U.=B. IV, 46. 47) seine Bestätigung empfängt, und darf man daher auch schließen, daß Detmar die Eroberung von Lassan, Meienburg und Müggenborg mit gleichem Rechte in dasselbe Jahr und nicht, wie Balsee, in 1354 setzt. Beide stimmen aber darin überein, daß Gorlosen in letzterem Jahre erobert sei. Von Stavenow sagt Detmar überall Nichts, wohl aber berichtet dessen Demolirung Hermen Körner (Eccardi corp. hist. II, p. 1094), welcher in Betreff der anderen Burgen mit Detmar übereinkommt. Von der Eroberung der sonst genannten festen Häuser wissen wir


1) Von letzterem hat sich auch noch ein anderes Memento erhalten und zwar auf einem dem Kämmerei=Register von 1326/36 beigehefteten Blatte. Dasselbe lautet: "Cum patronatus scolarum pertineat ad consules, necesse est, sicut et fieri debet, quod omni anno tempore Quadragesime a consulibus ipse scole impetantur, quod bispraken dicitur, quousque consules videant, quid facere possint de eisern." Da das Beisprechen durch den bischöflichen Verzicht vom 7. September 1331 (M. U.=B. 5265) unnöthig wurde, so hat Swerk vermuthlich deswegen Abstand genommen, diese Erinnerung in das Raths=Willkürebuch einzutragen.
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nur durch unsere Chronik, für welche Balsee, und zwar an dieser Stelle allein, mündliche Ueberlieferung benutzt haben und auf solche Weise zu dem nur theilweise richtigen Datum gekommen sein wird.

Schröder ist nicht der erste, welchem unsere Chronik vorgelegen hat. Der aus Wismar gebürtige M. Bernhard Latomus berichtet (Genealochr., Westph. Mon. IV, p. 300) angeblich nach Kranz den Fall von Duzow, Lassan, Redevin, Meienburg, Müggenborg, Grubenhagen, Werder, Kumlosen, Stavenow, Nebel, Neuhausen und der Wenksternenburg mit einander und erzählt dann, daß "kurtz hernach" die Lübischen Gorlosen genommen und zerstört hätten, wobei er sich wieder auf Kranz und auf Reimer Kock bezieht. Jener nennt aber (Vand. III, 34) nur diejenigen Orte, von denen auch Detmar weiß, hernach aber (ebd. 35) außer Gorlosen auch Stavenow, wie Körner, und Kock meldet den Fall derselben Burgen mit einander unter dem Jahre 1356 1 ). Latomus hat also diejenigen Namen zunächst aufgezählt, welche er bei Kranz fand, auch die Demolirung von Gorlosen, nicht von Stavenow, nach diesem abgesondert referirt und das Datum Kock nachgeschrieben, die übrigen Namen aber unserer Chronik entnommen, wofür deutlicher Beweis das ist, daß er sie nicht allein in derselben Reihenfolge wie diese aufführt, sondern auch die Namen, welche Balsee corrumpirt hat, in gleicher Form wiedergiebt, also Grubenhagen für Grube, Nebel für Nebelin und Werder wahrscheinlich für Werle. Die Stadtburgen Dömitz, Grabow und Lenzen, hat Latomus alle drei und also offenbar mit Absicht ausgelassen; vielleicht erschien es ihm nicht glaublich, daß deren Inhaber Ritter vom Stegreife sollten gewesen sein. Ob Latomus die Geschichte von dem entführten Juden (a. a. O. p. 290), für die er sich auf "Wismarsche Urkunden" beruft, direct aus Swerks Niederschrift schöpfte oder aus Balsees Chronik muß dahin gestellt bleiben; das "Schmiedehäuschen" des Genealochronicon stimmt allerdings besser zu dem necessarium fabrorum als zu Swerks privata, doch könnte andererseits eine Benutzung des letzteren daraus abgeleitet werden, daß Latomus sagt, die Wächter hätten den Vorgang "gesehen", nicht, wie Balsee hat, "gehört" 2 ). Zweifellos erscheint da=


1) Nach Professor Mantels gefälliger Mittheilung.
2) Es möge hier ein Irrthum berichtigt werden, welcher in die Note zu M. U.=B. 5932 gerathen ist. Swerk hat in seinem Berichte einen Platz für die Jahreszahl freigelassen und ist dieselbe dort erst sehr viel später, etwa Ende des 16. oder Anfang des 17. Jahrhunderts (  ...  )
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gegen wieder die Benutzung der Chronik in Latomus' Berichten von dem Hochwasser, von der Anwesenheit Kaiser Karls IV. in Wismar, und von dem großen Brande (a. a. O. p. 311. 312). Für das erste Ereigniß nimmt Latomus Bezug auf "Wismarsche Urkunden", für die beiden anderen giebt er keine Quelle an.

Latomus theilt aber aus der Zeit, aus welcher Balsee vorzugsweise Nachrichten giebt und geben konnte, Verschiedenes auf Grund "Wismarscher Urkunden" mit, wie den Feuerregen von 1346 (a. a. O. p. 291), die Consecration der Barfüßer=Kirche von 1360 (ebd. p. 302), die Pest von 1376 (ebd. p. 312), den Brand von Kröpelin von 1377 (ebd. p. 313) und den Beginn des Neubaues von S. Nicolai von 1386 (ebd. p. 315), während er für spätere Vorgänge nicht weiter auf solche sich beruft, und man konnte daher unter Berücksichtigung des Umstandes, daß Schröder die Chronik als ein Fragment bezeichnet, der Vermuthung Raum geben, als habe Latomus jene Nachrichten aus der noch nicht zum Fragment gewordenen Chronik gezogen. Wäre das der Fall, so müßten die vorstehend angegebenen Ereignisse entweder auf einem zu Schröders Zeit nicht mehr vorhandenen Blatte mitten inne, oder aber auf einem am Ende fehlenden gestanden haben, und in beiden Fällen hinter einander gehören, beziehentlich ein ganzes Blatt eingenommen haben. Der Feuerregen, den Schröder (A. B., S. 1401) nach Regkmann und einem Mscr. Lub. verzeichnet, fällt aber zwischen §§ 3 und 4 der Chronik und beansprucht nicht einmal eine Seite kleinsten Formats, die Consecration der Klosterkirche, von Schröder nach Latomus berichtet (P. M., S. 1386), ist eben so kurz gefaßt und fällt zwischen § 4 und 5, und nicht länger ist die zwischen §§ 6 und 7 fallende Pest=Notiz, die Schröder (A. B., S. 1431) nach Latomus und einem ungefähr zu dessen Zeit compilirten Anonymi chronicon Wismariense, daneben auch einer Inschrift im Schwarzen Kloster referirt. Die Erzählung vom Kröpelinschen Brande dürfte von Balsee überhaupt kaum geeignet gehalten sein in seine Chronik aufgenommen zu werden und mag Latomus' Bezugnahme auf "Wismarsche Urkunden" in diesem Falle auf einem Versehen beruhen, während die Nachricht vom Neubaue zu S. Nicolai ohne Zweifel einem noch


(  ...  ) mit XXXIX ergänzt, jedoch nicht nach Balsee, wie in der Note gesagt ist, da Schröder, A. B., S. 211, bemerkt, es sei in seinem Manuscripte "kein gewisses Jahr gesetzet".
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vorhandenen Copiarius dieser Kirche entstammt. Man wird demnach den Gedanken, als habe Latomus unsere Chronik noch vollständiger gehabt als Schröder, aufgeben und die Bezeichnung derselben durch letzteren als eines Fragmentes dahin verstehen müssen, daß die Chronik von ihrem Verfasser nur eben angefangen, aber nicht weiter fortgesetzt sei. Schröder 1 ) wird die Chronik ebenso vollständig vor sich gehabt haben wie Latomus und bei dem ersichtlich hohen Werthe, welchen er auf dieselbe legte, Nichts darin übergangen, alle ihre Nachrichten mit einander in seine Arbeiten aufgenommen haben, deren Rubriken zahlreich genug sind, um jeglichem Vorgange, den Balsee überliefern konnte, passende Unterkunft zu gewähren. Kurz, es wird nicht zu bezweifeln sein, daß, wenn das Original auch verloren ging, Heinrich von Balsees Chronik uns doch durch Schröder vollständig erhalten ist, wie sie nachstehend im Zusammenhange folgt.



1) Von ihm wird ohne Zweifel - noua charitate! - Höinckhusen unsern § 10 erhalten haben, aus dessen Manuscript über die v. Bülow derselbe in v. Bülows Gesch. d. Geschlechts v. Bülow S. 72, übergegangen ist.
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Heinrich von Balsee's Chronik.

Anno domini M ccc octuagesimo quarto in festo beati Michaelis archangeli venerandi, temporibus honorabilium virorum, dominorum meorum graciosorum, dominorum Thi(e)derici 1 ) de Rampen, Hermanni Cropelin, Hinrici Wesseli(i), domini mei Johannis Darghe[t]zowen, proconsulum, necnon Hermanni Redekendorp, Petri Stromekendorp, Johannis de Clene, Johannis [S]urowen, Godscalci Witten, Marquardi Bantzekowen, Johannis Tuckeswert, Nicolai V[ø]d, Johannis Mødwillen, Johannis Elmenhorst, Nicolai Buc(k)owen, H[i]nrici V[ø]d, Hermanni Meyer, Vi[cc]onis Robe(r)storp, Johannis Losten, Johannis Vohnari et Andree de Muro, consulum huius ciuitatis, ego, H[i]nricus de Balse, notarius, licet insufficiens, eorundem dominorum meorum, in nomine domini nostri J[h]esu C(h)risti, gubernatoris omnium, vt omnia sub pace dirigat atque regat, incepi presentem librum, qui nuncupari debet Chronica noua W[y]smariensis, in et ad quem notabilia facta ciuitatem et dominos meos predictos ac eorum successores quomodolibet tangencia vel concernencia per notarium ciuitatis, quicumque pro tempore fuerit, vt sibi iuxta dominos suos vberiores accumulet fructus et honores, speciali diligencia exemplariter redigi debeant et signari redactaque et signata in eodem in collacionibus suis, quandocumque tempus vacauerit, vt sapor inde veniat ipsis, pluribus vicibus iterari, quodque sic de prosperis congaudeant et in aduersis curam habeant exemplarem. (P. M., S. 1011.) 2 )

§ 1. Anno domini M cc[c] vicesimo tercio voluit dominus Marquardus episcopus Raceburgensis curiam pro


1) Die Namen sind sämmtlich so hergestellt, wie Balsee dieselben in der Rathsmatrikel geschrieben hat.
2) Die in der folgenden Chronik am Schlusse der einzelnen Paragraphen in Abkürzungen stehenden Quellen=Angaben haben nachstehende Bedeutung:
P. M. = Schröder's Papistisches Mecklenburg, Wismar 1739 flgd.
A. B. = Schröder's Ausführliche Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar, Handschrift im Wismarschen Rathsarchive.
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sua habitacione emere in hac ciuitate. Quod cum consules admittere noilent, ipse episcopus vocatis domino nostro odioso
Magnopolensi et domino Rozendale, - inimico et persecutore consulum et tocius ciuitatis, citauit eosdem convno
sules et coegit eos iurare in sacris reliquiis de primo
       in
vsque ad vltimum valde odiose, quod iidem consules non iudicassent per generale edictum aut ciuiloquium de ipsorum consistorio, quod nullus ciuium ipsorum deberet spiritualibus personis vendere, [inpignerare] 1 ) vel perhurare
              igera
hereditates siue casas vel agros. Quod, licet hoc iurauerint, bene iurauer[u]nt 2 ), quia tantum in iudicio siue edicto ipsorum iudicauer[u]nt de personis extraneis, nullum de
                            f.              a.
personis spiritualibus nominando. Et hoc arbitrium fuit arbitratum anno suprascripto infra octauas Petri et Pauli apostolorum a ).

>Eodem anno voluit in hac ciuitate habuisse iudicium,
         -
ad quod vna campana pulsari debuisset. Quicumque ciuium tunc pulsum illius campane neglexisset, ille eidem episcopo uadiasse debuisset quadraginta solidos vsualis monete, sed formidine aliqua perterritus fuit hoc pretermissum.

Eodem anno idem episcopus totis viribus suis laborauit, quorumcumque potuit consilio peritorum, vt vicarias siue missas perpetuas per elemosinas [ciuium] 3 ) instauratas in prebendas canonice conuertisset, quas libenter habuisset in ciuitate ista, sed cum videret, quod consules hoc adresisterent
mittere nollent, sed viriliter se opponerent, hoc pretermisit. Igitur, quia iidem consules huius ciuitatis tanta dicto
sustinuerunt grauamina et offensas a predicto episcopo et clero et multa plura, que ad presens non nominantur, suadent fideliter omnibus consulibus Wismariensibus pro


1) Schröder markirt eine Lücke.
2) Schröder: iurauerint.
a) = Juni 29 - Juli 6.
3) Schröder: anni.
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vt

tempore successuris, quod episcopum non permittant habere habitacionem in hac ciuitate propter multa mala et aha grauamina diligencius euitanda. (P. M., S. 1009.)

§ 2. Anno M ccc xxx in crastino sancti Jacobi a ) iurauerunt consules vniuersi, quod nulli episcopo fauere debent vllo tempore, quod aliquam emat vel alio modo acquirat habitacionem in hac ciuitate, aut aliquibus congregacionibus spiritualibus auf alicui persone spirituali,

volunt      debent

sed concorditer velint et debe[a]nt hoc defendere domini

ipsorum

consules pro tempore successuri sub - iuramentis factis et adhuc ad premissa faciendis. Item quando[cum]-que noui consules eliguntur, iidem electi ad sancta dei

-

iurabunt, ouod presens arbitrium perpetue et inuiolabiliter velint obseruare. (P. M., S. 1107.)

[xxxix] in nocte festiua

§ 3. Anno domini M ccc - - - - epiphanie domini b )
- - Heyno Bere erat famulus ad peticionem domini Magnopolensis per consules securatus. Illo

Danyses        tunc

non obstante peruenit in domum Danies Judei, conciuis -

dicti

nostri 1 ), post mediam noctem nutrice pueri ipsius Judei sibi januam aperiente, que nutrix suo maleficio patefacto cremabatur, et cum suis consociis accepit Judeum de

ipsum induebat sola      et ipsum duxit

lecto suo et induebat eum solum vna jopa ducens eum

super priuatam      et deposuit     - vnain postem

ad necessarium fabrorum deponensque ibi vnum asserem

funem sibi ligauit      et

et ligans funem Judeo ad latus (et) ipsum descendere fecit

et post ipsum personaliter c. s. s. descendebat et e. J. posuit

descendensque postea cum suis sociis 2 ) ponit eundem Juet

duxit ipsum      volebat

deum super equum ducens eum, quorsum voluit, et diu


a) = Juli 20.
b) = Januar 5-6.
1) conciuis nostri fehlt p. M. a. a. O.
2) P. M.: seruis.
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tenuit ipsum captiuatum. Vigiles vero huius deportacionem videntes
audientes consules et ciues cum clamoribus excitarunt,

locum      dicti

qui conuenientes in domum predicti Judei captiuarunt Hugholdum Beren, fratrem Heynonis predicti, Heynonem de Stralendorp et Marquardum, filium domini Vicconis de

et      Prene     Schymme

Stralendorp, - Godekinum Preen de Scimme, auunculos suos, qui omnes tunc erant hic in ciuitate et fuerunt cum ipso Heynone per totum vesper precedens in taberna

forsan

et forte conscii ipsius facti. Hiis pro vtraque parte diu

gl.      c.      pl.

detentis tandem placitabatur composicio gloriosa. (A. B., S. 211. P. M., S. 1206.)

§ 4. Anno domini millesimo tricentesimo quinquagesimo quarto castra inferius scripta tempore generalis pacis per dominos, videlicet dominum Magnopolensem, comitem Zwerinensem, ducem de Molne et dominos de Werle, et per ciuitates Lube(c)k[e], Rostock, Wysmer et ciuitates Slauicales fuerunt expugnata, videlicet Grubenhagen a ), Lassaan b ), Redeuyn c ), Dutzowe d ) Domenitze e ), Werder f ), Grabowe, Gorlotze g ), Lentze h ), [Kumelose] i ) 1 ), Stauenowe k ), N[e]bel l ), Nyehus m ), Wenckeste[r]nenborg n ), Muggenborg o ) et Meyenborg. (A. B., S. 812.)

§ 5. Anno doniini M ccc lxx quarto in nocte sancte Barbare p ) ascendit fiuuius maris ad hum[u]li forum, quod huic ciuitati magna nocumenta intulit atque dampna. De dicto fluuio vltra pontem libre pueri et homines submergebantur. (A. B., S. 1401.)

§ 6. Anno domini M coc lxxv in vigilia omnium sanctorum q ) constitutus fuit in hac ciuitate W[y]smariensi gloriosus et inuictissimus dominus dominus Karolus iv, Romanorum imperator, cum conthorali sua et aliis pluribus principibus, quem domini mei consules cum reuerencia et magno apparatu hic intulerunt et sibi magnam reue-


a) Wohl = Grube, so Perleberg.
b) o Mölln.
c) s Hagenow.
d) w Gadebusch.
e) = Dömitz.
f) Vielleicht = Werle, o Grabow.
g) sw Grabow.
h) In der Prignitz.
i) w Perleberg.
1) Schröder: Lücke. Ergänzt nach Latomus.
k) nw Perleberg.
l) Wohl = Nebelin, nw Perleberg.
m) n Perleberg.
n) Wohl in der Nähe von Lenzen.
o) ?
p) = December 3.
q) = October 31.
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renciam in omnibus sibi necessariis exhibuerunt eaque omnia et singula quitando et penitus disbrigando, ita quod ipse dominis meis maiores graciarum actiones quam dominis consulibus Lubicensibus, vbi eciam constitutus antea fuit, prout fama sonuit, referebat. Et altera die eundem iterum de ciuitate reuerenter predicti domini mei remote deportabant, vnde promeruerunt non modicas graciarum actiones. (A. B., S. 1206. P. M., S. 1482.)

§ 7. Anno domini M ccc lxxvij feria quarta in crepusculo post dominicam Quasimodogeniti a ) fuit hic magnum incendium et incipiebat primo a stabulo domini Johannis Surow et incessit vlterius ad plateam Magnopolensem, do illa ad plateam Dangmari, de platea Dangmari ad plateam machinarum, de platea machinarum ad plateam colonorum et ibi terminabatur. (A. B., S. 1372.)

millesimo trecentesimo septuagesimo

§ 8. Anno domini M      ccc      lxx      nono circa Michaelis      miles      ix - - quidam Nicolaus Alkun - secrete perueniens in hanc ciuitatem occidit dominum Thidericum C[o]lpyn, presbyterum. Quo facto domini mei ipsum ad

- -      -

Waryn fugientem per famulos et alios suos conciues fece-runt insequi, detineri, captiuari, vsque ad mortem vulnerari

-       astantium

et multum grauiter in scandalum omnium - tractari. Quem eciam maior pars dominorum meorum consulum      magnis       cuneis - personaliter cum magna populorum comitiua

cum

ad iudicium sequebatur. Et venientes ante Waryn, dum

-

intromitti eos non poterant, oportuit eos vouere, quod

voluerunt      ibidem

ultra ins ni[c]hil vellent attemptare - , et multum

-    -

acriter laboraba[n]t pro ipsius nece atque decollacione. Sed      - -
Et domini mei videntes et percipientes, quod illo vili iure Zwerinensi et specialiter mala machinacione domini

-    -    cuius domini

Bernardi de Plesse, canonici Zwerinensis, - -


a) = April 8.
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mei memores sint      poterat
- - -, saluari potuit, secum composicionem

-   -

licet inuite inierunt, et facta fuit ob hoc in publico foro

-    -    -    plures

Wysmariensi coram omnibus ciuibus per centum milites

videlicet C dominis meis    e.    et     c.

et vasallos - - - - composicio et emenda gloriosa. (A. B., S. 1224. P. M., S. 1531.)

millesimo trecentesimo septuagesimo

§ 9. Anno domini M      ccc      Ixx nono
ix ante festum natiuitatis C(h)risti domini mei consules Wissemarienses

-     ab illis de Stralendorp, quod tamen domini
      pro    xxv c      -

Ma[n]gnopolenses egre ferebant, villam Cysmerstorp a ) pro

- Lubicensibus v. C. cum suis attinentiis

xxv c marcis Lubicensium denariorum - - -

-    -    -    -

comparabant sortiendo eam ciuibus, sicud alii agri ciuitatis

-    -    -    -

sub sortibus traditi sunt, cum attinentiis suis omnibus. (A. B., S. 214. P. M., S. 1030.)

§ 10. Anno domini M ccc lxxxij curia et villa Cessyn b ) ad vsum ciuitatis atque ciuium vniuersorum, videlicet ad sortes agrorum, qui iam distributi sunt in sortes, pro mille marcis Lubicensibus empta (!) sunt et comparata. (A. B., S. 214.)

§11. Anno domini M ccc lxxxv circa Elyzabeth f ) domini mei cum vno bono cumulo virorum armatorum oppugnauerunt castrum Mollenbeke c ), wallonem ipsius penitus subuertendo et planando. Altera die oppugnauerunt et deuastauerunt Breske d ). Quarta die expugnauerunt et deuastauerunt castrum Veldenitze e ). Et hec facta sunt ex Noua [ciuitate] 1 ), quam pro tunc habuit Hinricus de Bulow, alias dictus Grotekop, fautor eorum singularis. (A. B., S. 818.)

Vignette

a) = Müggenburg.
b) = Tesmerfeld.
f) Um Nov. 19.
c) o Grabow.
d) n Perleberg.
e) ?
1) Schröder: caritate.
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VI.

Lateinische Chronik

über die Rostocker Domhändel.

1484-1487.

Sub annis domini M° CCCC° LXXXIIII° orta fuit discencio (et durauit usque ad XCVIII) 1 ) inter principes Magnopolenses et ciuitatem Rostockcensem de formacione collegii in ecclesia sancti Jacobi, et stetit ad tres annos usque ad LXXXVII annum. Tunc fuerunt concordati in Gustrow per ambasiatos ciuitatis et principibus, et tunc fuerunt ambo principes in Dobran, videlicet Magnus et Baltazar, et noluerunt intrare ciuitatem, nisi proconsules promiserunt eis fidem de communitate. Et sie intrauerunt ciuitatem cum magno comitatu, et habuerunt CC- equites 2 ), et principes sederunt in curro ciuitatis, et ducissa in curro proprio. Sequebatur eis postea episcopus Tzwerinensis Conradus doctor, Lost nomine, postea insecutus est episcopus Raseborch, nomine Parkentin, postea miles Henricus van der Lue. Depost insecuti fuerunt nouem curri cum hauisellis, et sic intrauerunt ciuitatem ad hospicium Arnoldi Hasselbeken proconsulis in 3 feria infra octauas Epiphanie. In 5ta feria fuerunt in tractatibus in monasterio sancti Johannis, in 6ta feria transierunt principes cum magno comitatu, et episcopus Zwerinensis, episcopus Razeborgensis, cum toto consulato Rostokcensi, pro fundacione collegii, et sic omnes intrauerunt ecclesiam sancti Jacobi. Tunc episcopus Zwerinensis cantauit summam missam, ministri fuerunt dominus Johannes Smit, et magister Nicolaus pedagogus principis Baltazaris, videlicet Molre. Ewangelio lecto, principes Magnus, Baltzar requisierunt episcopum Raseborgensem cum manifesto apostolico osculato, et depost lecta per totum ecclesiam. Lecta processo (?) tunc episcopus Raseborgensis installauit

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dominum Thomam Roden, ecclesie beate Marie virgnis plebanum, pro preposito; dominum Hinricum Pentzin, archidiaconum, pro decano; Johannem Thun pro cantore; Laurencium, plebanum S. Nicolai, pro scolastico; dom. Johannem Gholdenbaghen, doctorem Marin, doctorem Milken, magistrum Petrum Pentzin, ecclesie Sprentze plebanum, canonicos. Ista feria 6ta miserunt principes ad Gustrow pro coralibus ad decantandum horas canonicas. In sabbato descessit Baltazar versus Dobran, alter mansit solus cum episcopo Swerinensi. In dominica post octauas inceperunt cantare scholares, qui fuerunt corales. Tunc communitas congregata fuerat, et fuit sedicio magna, et sic apprehenderunt dominum Henricum Pentzin, vulnerauerunt eum vulneribus multis, incarcerauerunt eum in turri vulgariter "de Rammesborch". Et Thomam Roden interfecerunt. Alii sub silencio exiuerunt, dominum doctorem Marin vexit ducissa in curro eius extra ciuitatem. Dux Magnus et episcopus Zwerinensis illos duxerunt cons[u]latus saluo conducto extra ciuitatem, et ciuitas clausa fuit ad statim, et clenodia episcopi manserunt in monasterio sancti Johannis.

Nach einer alten Abschrift aus einem alten Buche aus der sogenannten Wolgaster Bibliothek, jetzt auf der Universitäts=Bibliothek zu Greifswald: "Guillermi postilla sup. evang. dom. et de sanctis", welches einem Meklenburger Bernhard Reberg gehörte, nach dem Vermerk: "Bernhardus Reberch est possessor huius libri". Entdeckt ist diese Bearbeitung der Chronik von Dr. Pyl zu Greifswald und gedruckt von demselben im 38. und 39. Jahresbericht der Rügisch=Pommerschen Abtheilung der Gesellschaft für Pommersche Geschichte, Greifswald, 1877, S. 30 flgd.

Anmerkungen:

1) Die in ( ) eingeklammerten Worte sind später von derselben Hand übergeschrieben.

2) Von der Zahl CC- ist das zweite C- quer durchstrichen. Dies bedeutet 1/2. Die Zahlzeichen CC- bedeuten also anderthalb hundert (150). Ebenso ist I 1/2 : anderthalb (1 1/2).

Dr. Pyl vermuthet, "der Bericht sei anscheinend 1487 von einem Augenzeugen (Reberch) geschrieben."

Deutsche Bearbeitungen einer Chronik der Rostocker Domhändel giebt es in Meklenburg wohl verschiedene und sind gerade nicht selten. Aber eine kürzere lateinische Abfassung ist bisher wohl noch nicht bekannt gewesen.

G. C. F. Lisch.

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VII.

Wallfahrtsbrief

von Dr. Heinrich Bekelin zu Rostock.

(1455.)

Heinrich Bekelin, Doctor der Rechte, Pfarrherr zu St. Marien

und Professor an der Universität zu Rostock, giebt den Brüdern Hans und Mathias Heidenrik, seinen Eingepfarrten, einen offenen Empfehlungsbrief zu ihrer Unterstützung auf ihrer beabsichtigten Wallfahrt nach Rom und Compostella.

D. d. Rostock 1455. März 30.

Vniversis et singulis sancte matris ecclesie filiis, ad quos presentes littere peruenerint, Hinricus Bekelin, utriusque juris doctor, rector parochialis ecclesie beate Marie virginis, matris opidi Rostokcensis Zwerinensis dioceseos, illam in Christo consequi salutem, quam se diligentibus dominus noster Jhesus Christus re promissit! Cum deuoti famuli Hans et Mathias, condicti Heydenrik, fratres carnales, in parochia mea seruientes, ad perueniendi eterne uite suffugia ac in remissionem suorum delictorum petenti a me licencia et optenti speciali proponant, altissimo concedente, limina sanctorum apostolorum Petri et Pauli ac sancti Jacobi in Compostella uisitalturi seu uisitare, quare predictos Hans et Mathias omnium beatorum caritati in domino recommendo, pro et cum ipsis supplicando, quantus de bonis vobis adesset collatus, eis pias elemosinas et grata caritatis subsidia erogetis, et in exilio eorum hospicium et hospitalitatis commodum ministretis, ipsisque per opera misericordie solacio humanitatis deuote succurretis, premium proinde ab omnium largitore recepturi. Datum Rostok anno domini M° CCCC°lv ipso die Palmarum, predicte ecclesie mee sigillo presenti appenso.

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Nach einer alten Abschrift aus einem alten Buche aus der sogenannten Wolgaster Bibliothek, jetzt auf der Universitätsbibliothek zu Greifswald: "Guillermi postilla sup. evang. dom. et de sanctis", welches einem Meklenburger Bernhard Reberg gehörte, nach dem Vermerk: "Bernhardus Reberch est possessor huius libri". Entdeckt ist dieser Wallfahrtsbrief von Dr. Pyl zu Greifswald und gedruckt von demselben im 38. und 39. Jahresbericht der Rügisch=Pommerschen Abtheilung der Gesellschaft für Pommersche Geschichte, Greifswald, 1877, S. 29 flgd.

Der verdienstvolle Professor Dr. Heinrich Bekelin läßt sich 1437 -1454 (1443 Rector der Universität) geschichtlich verfolgen. Vgl. Krabbe Universität Rostock, I, S. 240 und 128.                  G. C. F. Lisch.

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Berichtigung.

Es ist mir von mehreren Seiten mit Recht gerügt, daß der in den Jahrbüchern XL, S. 142 aufgeführte "Otto Hoppe von Schwerin" dort "Oberst" titulirt ist, da er nach der obigen Mittheilung nur "bei Obristen Baudissin Regiment", also nicht selbst Oberst war. Es ist diese Titulirung allerdings ein Versehen von mir, welches durch den Drang vieler Geschäfte entstanden und vielleicht zu entschuldigen ist.            G. C. F. Lisch.

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B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.



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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne.


1. Vorchristliche Zeit.

a. Steinzeit.


Alterthümer der Steinzeit von Ostorf bei Schwerin.

In den zu Schwerin erscheinenden Zeitungen von 1877-78 ist wiederholt kurz die Rede gewesen von einem am Ostorfer See bei Schwerin gemachten Funde von Alterthümern, ausführlicher, jedoch unkritisch, in der Rostocker Zeitung und darnach in den Meklenburgischen Anzeigen 1878 Nr. 22, Jan. 1878. Während der Zeit hatte ich im December 1877 Gelegenheit, den Finder, Herrn Lude zu Schwerin, Fischereipächter des an die Stadt Schwerin grenzenden Ostorfer Sees, zu sprechen und den größern Theil der Alterthümer zu sehen. Da der Fund für die Stadt Schwerin wegen der Nähe der Fundstelle einige wissenschaftliche Bedeutung hat, so gebe ich hier einen Bericht über den Fund nach meinen Erfahrungen.

Herr Lude wollte die Anlegestelle für seine Kähne verbessern und ließ zu diesem Zwecke 1877 auf einer kleinen Insel im Ostorfer See bei Schwerin, welche der Tannenwerder genannt wird, Sand graben. Bei dieser Arbeit wurden, nach Herrn Lude's Bericht, ungefähr 5 bis 6 Fuß tief unter der Erdoberfläche folgende Alterthümer gefunden.

3 Keile mittlerer Größe und 1 "längerer vierseitiger "Schmalmeißel" aus Feuerstein, an der Schneide scharf geschliffen. Ich habe 2 Stück davon in Händen gehabt. In

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der Rostocker Zeitung werden sie "Feuersteine in der Form eines Tischlerhobeleisens" genannt.

Viele spanförmige Messer aus Feuerstein, von denen ich ebenfalls 4 in Händen gehabt habe, welche alle die Schlagmarke zeigen. In der Rostocker Zeitung werden diese geschlagenen Messer irrthümlich "scharfgeschliffene Feuersteine genannt; bekanntlich sind diese nicht seltenen Messer nie geschliffen, sondern durch Schlagen gespalten.

Zerbrochene Menschenknochen und ein ganzer Schädel, welchen Herr Lude an der Fundstelle wieder eingegraben hat.

4 abgekeilte Hirschhornenden von gelblichgrauer Farbe, von denen ich 2 Stück in Händen gehabt habe.

"Ein dreikantiger eiserner Spieß von etwa 3/4 Fuß Länge mit 2 eisernen Bändern zur Befestigung des Schaftes", nach der Rostocker Zeitung, ist ohne Zweifel neueren Ursprunges.

Die Alterthümer sind von dem Finder, der einen zu hohen Werth darauf zu legen schien, für die Sammlungen damals nicht zu erreichen gewesen. Später hat der Finder den Fund Sr. K. H. dem Großherzoge dargebracht, Allerhöchstwelcher denselben im März 1878 den großherzoglichen Sammlungen überwiesen hat.

Da jetzt der ganze Fund vorliegt, so läßt sich eine sichere Beschreibung geben, wie folgt.

Es ist gefunden:

1) Ein Keil aus dunkelgrauem Feuerstein, 14 Centim. lang.

2) Zwei Schmalmeißel aus dunkelgrauem Feuerstein, 15 und 16 Centim. lang, an der Schneide geschliffen.

3) Ein viereckiger Schmalmeißel aus schwärzlichem Feuerstein, 24 Centim. lang und 2 Centim. breit, roh zugehauen, an der Spitze geschliffen.

4) Siebenzehn spanförmige Messer, Späne und Splitter aus Feuerstein.

5) Drei abgekeilte Hirschhornenden, an der Spitze glatt abgestumpft, vielleicht zu Bohrern, Pflöcken oder Nägeln dienend.

6) Ein längeres Stück von einer Hirschhornstange, am Ende wie eine Axt zugeschärft, wahrscheinlich ein Meißel.

7) Ein Schiffchen (Weberschiffchen) oder Netzstricknadel, eine dünne elliptische Platte aus Hörn oder Knochen, 9 Centim. lang, an beiden Enden zugespitzt, in Gestalt eines Weberschiffchens, in der Mitte mit zwei kleinen Löchern

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neben einander, vielleicht ein Werkzeug zum Netzstricken, wie noch heute zuweilen Frauen ähnliche "Schiffchen" zum Spitzenstricken gebrauchen. Die Oberfläche ist glatt polirt und an dem Rande mit eingeritzten, feinen, kurzen Zickzacklinien verziert. - Ein solches Werkzeug war bisher in Norddeutschland noch nicht bekannt, wenigstens noch nicht angezeigt. - Aber in Dänemark auf Seeland zu Borreby, Amts Soroe, ward 1858 in einem großen Grabhügel der Steinzeit neben vielen feuersteinernen, knöchernen und andern Alterthümern der Steinzeit ein gleiches Geräth gefunden, welches in Madsen Afbildninger af Danske Oldsager, Steenalderen, Kiöbenhagen, 1868, Tafel 17 Nr. 13 abgebildet und im Text S. 18 beschrieben ist. Madsen nennt es kurz: ein flaches, an beiden Enden zugespitztes Beingeräth mit zwei Löchern in der Mitte.

Ein Bruchstück von einem ähnlichen Geräth ist früher im Pfahlbau von Wismar gefunden, aber bis jetzt noch nicht erkannt gewesen.

8) Eine kleine Urne aus Thon, von brauner Farbe, 14 Centimeter hoch und 18 Centimeter weit. Diese Urne

Urne

hat ganz die Gestalt einer zu Moltzow in einem Grabe der Steinzeit gefundenen, in Jahrb. X, S. 254 und hier wieder abgebildeten Urne. Die Urne ist reich verziert und bietet eine wahre Musterkarte von Urnen=Verzierungen der Steinzeit. Der breite, etwas nach außen gebogene Rand ist ganz mit eingegrabenen parallelen Zickzacklinien bedeckt, ähnlich wie ein großes Bruchstück einer zu Tatschow gefundenen, in Jahrb. X, S. 257 und hier wieder abgebildeten großen Urne der Steinzeit. Von dem Bauchrande laufen Gruppen von kurzen graden Linien hinab, wie auf den beiden hier abgebildeten Urnen. Gleiche Verzierungen hat ein in dem Grabe von Borreby gefundenes Bruchstück einer Urne, welches in Madsen a. a. O. Tafel 18 Nr. 31 abgebildet ist.

Auch viele Scherben von zerbrochenen Urnen sind auf der Ostorfer Insel gefunden, aber verloren gegangen.

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Urnenscherbe

Nach allen Merkmalen und der Tiefe der Lagerung ist die Fundstelle wohl eine Gruben= oder Höhlenwohnung der Steinzeit (Fischerwohnung?) gewesen, da solche Wohnungen immer 4 bis 5 Fuß tief unter der Erdoberfläche zu liegen pflegen. Vielleicht war, in Betracht der bei der Aufdeckung gefundenen Menschenknochen, daneben ein Grab, welches bei der unwissenschaftlichen Aufgrabung nicht bemerkt ist.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Lanzenspitze von Schwerin.

Bei der Stadt Schwerin auf dem nahen Schelf=Werder, einer waldigen Insel, ward im Jahre 1878 eine kleine Lanzen spitze aus Feuerstein gefunden und gegen Fundgeld abgeliefert. Die Lanzenspitze ist 10 Centim. lang und sehr fein gearbeitet. Dies ist, soviel bekannt, das erste Stück heidnischen Alterthums, welches auf dem Schelf=Werder gefunden ist.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Reibsteine von Schwerin.

Der Unterzeichnete, Geheime Archivrath Dr. Lisch, fand in der Stadt Schwerin und schenkte zwei kugelige Reibsteine oder Kornquetscher aus feinkörnigem Granit, von Faustgröße, deren Reibflächen sehr klar und scharf abgerieben sind. Ohne Zweifel sind diese Steine zur Pflasterung der Straßen vom Felde in die Stadt hinein gefahren. Der eine Stein lag mitten auf dem neuen Posthofe, wo er wahrscheinlich bei der Pflasterung des Posthofes vor ungefähr 20 Jahren liegen geblieben ist. Der zweite Stein lag in der Schusterstraße in der Nähe der katholischen Kirche, wo er bei der Umdämmung des Straßenpflasters gefunden ward. Ohne Zweifel liegen Hunderte, vielleicht Tausende solcher Reibsteine umher, nicht allein auf den Feldern, wo schon viele gefunden sind, sondern auch in den Städten im Straßenpflaster.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Feuersteindolch von Neukloster.

Zu Neukloster ward in einer Mergelgrube ein sehr seltener Dolch aus Feuerstein gefunden und von Herrn Francke aus Neukloster, Studiosen der Medicin, am 11. Julii 1878 dem Vereine geschenkt. Der Dolch, 6 3/4 Zoll oder 16 Centim. lang, ist von braunem, durchscheinenden Feuerstein und von meisterhafter Arbeit. Der Griff ist vierkantig und alle Kanten sind in höchster Vollendung fein ausgezackt oder gekröselt. Ein ganz gleicher und gleich gearbeiteter, jedoch etwas längerer Dolch ist in Dänemark gefunden und im Museum zu Kopenhagen aufbewahrt, abgebildet in Madsen Afbildninger af Danske Oldsager, Steenalderen, Kjöbenhavn 1868, Tab. 35, Fig. 13, Text p. 42. Höchst merkwürdig ist die völlige Uebereinstimmung dieser beiden seltenen Stücke, zumal in Betracht der weiten Entfernung der Fundorte von einander, so daß man versucht ist zu glauben, beide seien von Einer und derselben Hand gefertigt.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Eine Streitart von Hirschhorn

mit viereckigem Schaftloch, 7 Zoll lang, gefunden zu Nütschow bei Sülze im Torfmoor, schenkte Herr Hofmundschenk Klaudy zu Schwerin. In demselben Torfmoor sind schon früher Steinalterthümer gefunden; vgl. Jahrb. XLI, S. 163.

 


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Feuerstein=Alterthümer von Consrade.

Folgende Feuerstein=Alterthümer sind im Torfmoor von Consrade bei Schwerin 5 bis 6 Fuß tief in einer Sandrippe gefunden und von Herrn Oberförster a. D. Drepper zu Schwerin, früher im Buchholz, geschenkt:

1 Keil, kurz und breit,
1 Pfeilspitze, lang und dick,
1 abgebrochene Dolchspitze,
4 halbmondförmige Messer (Sägen? oder Sicheln?)

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b. Bronzezeit.


Bronze=Fund von Hohen=Pritz.

Herr Ingenieur Brüssow zu Schwerin schenkte die unten aufgeführten und beschriebenen Bronzen, welche zu Hohen=Pritz bei Sternberg im Hellemoor 6 Fuß tief unter der Oberfläche zusammen in einem Haufen gefunden sind. Den festen Untergrund bildete blauer Schindel, darüber folgte 31 1/2 Fuß Moder, mit vielen Muscheln, in welchem die Bronzen lagen, oben stand 21 1/2 Fuß faseriger Torf.

Die Bronze=Gegenstände, alle ohne Rost, sind folgende:

1) Eine vollständig und wie neu erhaltene voll gegossene Framea (Palstav) mit Schaftrinne und Schaftlappen und mit einem Oehr an einer Seite, 27 Loth Zollgewicht schwer, genau wie Madsen Afbildninger, Broncealderen, Suiter Taf. 22, Fig. 16. Zu Hohen=Pritz ward auch eine andere, ähnliche, jedoch größere und noch schwerere Framea gefunden; vgl. weiter unten S. 201.

2) Ein verbogener Armring aus dünnem Bronzeblech, auf der Oberfläche mit feinen vertieften Dreiecken verziert, von den Arbeitern beim Gradebiegen in 4 Stücke zerbrochen.

3) Eine Plattenheftel, Heftel (fibula) mit zwei runden Blechplatten zum Anlegen der Nadel. Die Hefteln oder Spangen der Bronzezeit haben an den Enden des Bügels gewöhnlich zwei flache Spiralplatten aus Bronzedrath. Seltener sind Hefteln mit zwei runden Platten aus Bronzeblech. Jedoch sind schon früher Exemplare in Meklenburg gefunden z. B. bei Dammerow, A. Lübz, in einem großen Kegelgrabe zusammen mit anderen Bronzen (Jahrb. XII, S. 411) und zu Basedow bei Malchin, ohne Rost (Jahrb. XII, S. 417), wo auch Verweisungen auf fremde Funde stehen. Abgebildet sind diese beiden Spangen nach den mitgetheilt gewesenen Originalen mit zwei anderen in Lindenschmit Alterthümern I. H. VII, Taf. 4, Fig. 1 und 2, wo Lindenschmit sie Schildbrustspangen und Schildförmige Brustspangen nennt und das Exemplar von Basedow für "die größte dieser Gattung" hält. Die großherzoglichen Sammlungen enthalten noch drei Exemplare, von denen eines, ohne Angabe des Fundortes, in Frid. Franc. Taf. XX, Fig. 13 abgebildet ist Bruststücke von einem

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großen Exemplar sind in dem großen, ähnlichen Bronzefunde von der Gießstätte zu Ruthen (Jahrb. XXXIX, S. 129).

Das vorliegende Exemplar von Hohen=Pritz ist leider gewaltsam zerbrochen und nur aus Bruchstücken zu erkennen 1 ). Diese Bruchstücke sind folgende:

a) Eine runde, dünne, in der Mitte flach gewölbte Platte, 4 1/2 Zoll (11 Cent.) im Durchmesser, mit einem schmalen, dickern, quer gereifelten Rande und mit einer kurzen Spitze oder Stange in der Mitte. Oben sind zur Verzierung um die Spitze 6 kleine vertiefte Augen aus 3 concentrischen Kreisen mit Punkten umher, welche auf geraden mit Punkten besetzten Linien vom Rande her stehen. Unten ist die Platte ganz glatt. An einer Seite ist ein Stück von 1 1/2 Cent. Breite und 5 1/2 Cent. Länge abgebrochen, welches noch an dem Bügel sitzt.

b) Ein halbkreisförmiger Bügel von 1 1/2 Zoll Durchmesser, bestehend aus einer gebogenen, massiven starken Bronzestange, welche aus der Oberfläche zur Hälfte mit tiefen Querreifeln verziert ist, nach Art der zahlreichen massiven Armringe aus der älteren Bronzezeit. An beiden Enden sitzen ausgebrochene und zusammengebogene Stücke von Bronzeblech, von denen das eine ohne Zweifel aus der Platte gebrochen ist, da noch einige Bruchränder zusammenpassen. Dieser Bügel gleicht ganz dem Bügel der Plattenhefteln in Frid. Franc. Tat. XX, Fig. 13, Worsaae Nordiske Oldsager Taf. 51, Fig. 230 und Madsen a. a. O. Taf. 30, Fig. 9.

Die zweite Platte und die Nadel fehlen. Gleiche Plattenhefteln sind auch in Dänemark gefunden und abgebildet in Worsaae Nordiske Oldsager Taf. 51, Fig. 230, 231, und Madsen Afbildninger, Broncealderen, suiter Taf. 30, Fig. 9-14. Worsaae und Madsen nennen diese Hefteln: Spangen (spaender) und Madsen führt sie S. 37 als sogenannte "brillenförmige Spangen" auf.

Mehr ist zu Hohen=Pritz in der Umgebung der Fundstelle trotz der sorgfältigsten Nachforschungen nicht gefunden.

Nach Metall, Bearbeitungsweise, Formen und Verzierungen muß ich diese Fundstücke noch der älteren Bronzezeit, vielleicht dem Ende derselben, zuschreiben.

Wahrscheinlich war die Fundstelle eine Gießstätte oder eine Handelsstelle in einem Pfahlbau. Aehnliche Funde


1) Die Bestimmung und Entdeckung dieses Geräthes verdanke ich dem Fräulein Amalie Buchheim, Custodin der Sammlungen.
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aus der älteren Bronzezeit find in Meklenburg noch nicht gemacht.

Die größeren ähnlichen Moorfunde von Holzendorf, Ruthen und Hinzenhagen gehören ohne Zweifel der jüngeren Bronzezeit an. Vgl. Jahrb. XL, S. 149 flgd.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Framea von Hohen=Pritz.

Herr Ingenieur Brüssow zu Schwerin schenkte eine voll gegossene Framea aus Bronze mit Schaftrinne, welche zu Hohen=Pritz bei Sternberg gefunden ist. Die Framea ist nahe an der neu erbaueten Chaussee von Parchim nach Sternberg gefunden, bei deren Bau früher viele Alterthümer der Bronzezeit in niedrigen Kegelgräbern gefunden sind; vgl. Jahrb. XXXVIII, S. 137 flgd. Die Framea, mit edlem Rost bedeckt, ist hier in moorigem Acker, früher vielleicht Wald, beim Grabenziehen gefunden, und ganz ungewöhnlich groß und schwer: 7 Zoll (17 Cent.) lang und 1 Pfund Zollgewicht (1/2 Kilogr.) schwer.

Dr. G. C. F. Lisch.

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c. Eisenzeit.


Begräbnisse von Runow.

Zu Runow bei Crivitz fand der Büdner (Bauer) Frick auf seinem Acker im Jahre 1871 beim Ausbrechen von Steinen, wie er berichtete, "unter einem Haufen von Steinen, die "wie eine Mauer geschichtet waren" mehrere eiserne Geräthe, welche von dem Herrn Dr. Wiechmann=Kadow durch Kauf erworben und dem Vereine geschenkt wurden. Diese Geräthe sind: ein Schildbuckel, eine Lanzenspitze und ein Schwert. Der Schildbuckel, stark gerostet, ist genau so, wie alle anderen, in Gräbern der heidnischen Eisenzeit gefundenen eisernen Schildbuckel. Die Lanzenspitze ist groß und auch wie andere aus der heidnischen Zeit geformt, wie in Frid. Franc. Taf. IX, Fig. 1, und Lindenschmit Alterth. Bd. I, Heft V, Taf. 6, Fig. 1-3; sie ist gleichfalls stark und eben so gerostet, wie der Schildbuckel. Ich trage kein Bedenken diese Stücke der heidnischen Zeit zuzuschreiben. Das Schwert, nicht so stark gerostet und nicht, gebogen, hat eine zweischneidige, schmale, sehr dünne Klinge, einen 6 Zoll langen Griff mit einem starken, runden Knopf am Ende und eine gerade Parierstange. Hiernach scheint mir das Schwert jünger zu sein und schon Einfluß der ersten christlichen Zeit zu verrathen. Diese Alterthümer, wenn sie zusammen gehören, was wohl wahrscheinlich ist, scheinen also in die allerletzte heidnische Zeit zu fallen.

Schwerin, 1871.

Dr. G. C. F. Lisch.


Im Herbst des Jahres 1876 fand derselbe Büdner Frick zu Runow auf seinem Felde beim Ausgraben einer Kartoffelgrube eine wohl erhaltene kleine heidnische Urne, welche er gegen Fundgeld dem Verein 1878 überbrachte. Die Urne, welche "mit Asche und Erde gefüllt" war, ist hellbraun von Farbe, 7 Zoll hoch und mit zwei kleinen Henkeln auf dem Bauchrande oder Oehren versehen. Sie ist nach heidnischer Weise gearbeitet, im Innern mit Sand durchknetet, im Aeußern glatt und gut geformt; sie hat fast das An=

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sehen einer Urne der Bronzezeit. Nach dem schriftlichen Berichte des zuständigen Herrn Pastors Schiller zu Prestin sind schon früher an derselben Stelle mehrfach ähnliche Urnen, jedoch in zerbrochenem Zustande, gefunden. Diese Umstände und die früher gefundenen, oben beschriebenen eisernen Alterthümer lassen auf Begräbnisse der heidnischen Eisenzeit, auch für diese Urne schließen.

Schwerin, 1878.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Wendenkirchhof von Mahlzow.

In der letzten Zeit habe ich einen "Wendenkirchhof" in Mahlzow (bei Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg) untersucht, aber nur Scherben gewöhnlicher Art, ein Stück Eisen und ein kleines Bruchstück von einer silbernen Nadel erhalten.

Demern, im August 1877.

Dr. G. M. C. Masch.


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Eiserne Framea von Fiedland.

In dem Torfmoor der Stadt Friedland in Meklenburg=Strelitz bei der "Kabel", 9 Fuß entfernt vom "Landgraben", ward 12 Fuß tief im Torf ein Geräth von Schmiedeeisen, 10 Centim. lang, mit beilförmiger Spitze oder Schneide und mit rundem Schaftloch gefunden, welches jedenfalls beachtenswerth ist, und von dem Herrn Senator Schencke zu Friedland, welcher bei der Auffindung gegenwärtig war, dem Vereine geschenkt. Das Geräth gleicht an Gestalt und Einrichtung genau einer bronzenen Framea mit Schaftloch oder einem "Celt" der Bronzezeit. Man könnte es für ein Geräth zum Kahnfahren, Fischen oder Eisbrechen, für eine Art von Pike halten. Dagegen spricht aber die Gestalt und die Bearbeitung. Das Eisen ist sehr sorgfältig und kunstmäßig bearbeitet. Das Schaftloch ist freilich rund, aber die Außenseiten der Hülse sind flach und die dadurch entstandenen Kanten durch Schmieden sehr regelmäßig abgeschrägt, auch die Beilschneide, welche beim Auffinden noch scharf war, mit Geschick und Fertigkeit gebildet. Ich halte daher dieses eiserne

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Geräth für eine Waffe, d. h. für eine Framea oder einen "Celt" der heidnischen Eisenzeit nach dem Muster gleicher bronzener Geräthe der jüngeren Bronzezeit, als die Formen noch traditionell waren. Das Geräth ist eine große Seltenheit, da in Meklenburg bisher Geräthe dieser Art noch nicht beobachtet sind.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Römische Alterthümer von Häven.

Nachtrag zur vierten Aufgrabung, Grab Nr. 9.
Jahrb. XL, S. 220.

Von der im Jahre 1875 zu Häven vorgenommenen Aufgrabung ist nachträglich noch eine römische Bronze=Schüssel zum Vorschein gekommen, welche an der Grabstelle Nr. 9 von einem Arbeiter gefunden und mitgenommen, von diesem aber durch den Herrn von Storch auf Dämelow (nahe bei Häven) gerettet und erworben und den Schweriner Sammlungen geschenkt ist.

Diese Bronze=Schüssel ist offenbar von römischer Arbeit. Sie ist, wie die zahlreichen römischen Krateren, sehr dünne gegossen und stellenweise abgedreht und polirt. Leider fehlt der ganze Boden, Welcher ohne Zweifel flach und etwas abgerundet gewesen ist, da derselbe, wie mehrere Krateren aus den Hävenschen Funden, gewiß theils durch die Last des bedeckenden Sandes zerdrückt, theils durch die Arbeiter beim Graben zerstoßen ist, so daß nichts davon erhalten ist.

Das Gefäß ist rund, 11 Zoll (26 Cent.) im Durchmesser weit und 81 Cent. im Umfang, und in den senkrechten Seitenwänden 6 Zoll (10 Cent.) hoch. An der Oeffnung sitzt ein 1/2 Zoll breiter, nach außen gebogener, dickerer Rand. An diesem Rande stehen seitwärts horizontal gestreckt drei kleine flache Henkel oder Griffe von der Dicke des Randes, 3 Zoll breit und 1 1/2 Zoll lang. An der vierten Seite ist eine 4 Cent. lange und 3 Cent. breite, oben offene, starke Ausguß=Dille.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Römische Alterthümer von Häven.

Nachtrag zu Jahrb. XXXV, S. 145 flgd.
Zur Zeitbestimmung.

In den Jahrbüchern XXXV, S. 106 flgd. und XXXVII, S. 209 flgd. u. s. w. sind die zu Häven bei Brüel 1868 entdeckten merkwürdigen Skeletgräber mit zahlreichen römischen Alterthümern beschrieben und in Untersuchung genommen. Zugleich sind in Jahrb. XXXVII, S. 241-249 gleiche römische Gräber in Dänemark zur Vergleichung gezogen. Vorzüglich reich ist hier das Amt Praestö auf der Südostspitze der Insel Seeland, Meklenburg gegenüber, namentlich das Kirchspiel Varpelev (vgl. Jahrb. XXXV, S. 225).

Wiederholt habe ich nachzuweisen gesucht, daß alle diese römischen Gräber in das dritte Jahrhundert nach Chr. fallen.

In den neuesten Zeiten ist in Dänemark eine Entdeckung gemacht, welche eine Zeitbestimmung für diese Gräber ermöglicht.

Im Jahre 1876 und 1877 ward zu Varpelev wieder ein großes Skeletgrab aufgedeckt, welches, wie die früher hier geöffneten Skeletgräber, auch eine reiche Ausbeute von Alterthümern gab.

Beschrieben ist dieser Fund mit Abbildungen in:

Skeletgrave paa Siaeland og i det östlige Danmark, en skitse fra den äldre jernalder, af E. Engelhardt. Kjöbenhavn, 1878.

Separat=Abdruck aus

Aarb. f. nord. Oldk. og. Hist. 1877, p. 349.

Die hier gefundenen zahlreichen Alterthümer sind alle römisch und gleichen alle den früher hier und zu Häven in Meklenburg gefundenen Stücken, namentlich die hölzernen Eimer mit Bronzebeschlag, die bronzenen Schalen, die Glasperlen, Scheren, Kämme u. s. w. Ueberraschend ist die Gleichheit einer seltenen, großen vierarmigen silbernen Heftel, welche der im Jahre 1872 zu Häven gefundenen und in Jahrb. XXXVII, S. 212 abgebildeten Heftel ganz gleich und nur in unwesentlichen kleinen Verzierungen etwas abweichend ist. Merkwürdig und höchst werthvoll ist in diesem Grabe von Varpelev eine schöne Schale von hochblauem Glase, welche mit einem kunstvollen Blätterschmuck und einer

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griechischen Inschrift (εντνχως) von Silber in durchbrochener Arbeit belegt und eingefaßt ist, wohl das einzige Stück in seiner Art.

Von großer Wichtigkeit für die Bestimmung der Herkunft und der Zeit solcher römischen Alterthümer ist eine in diesem Grabe von Varpelev gefundene goldene Münze des römischen Kaisers Probus, 276-282, abgebildet bei Engelhardt, p. 355, Fig. 7.

Diese Münze beweiset, daß sowohl die in Dänemark, als auch die zu Häven gefundenen römischen Alterthümer dem dritten Jahrhundert nach Chr. angehören, was auch bisher aus anderen Gründen wahrscheinlich gemacht ist.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Bunte Glasperle von Dämelow.

Herr von Storch auf Dämelow bei Brüel, nicht weit nördlich von Häven, fand auf dem Felde seines Gutes eine kleine Perle von dunkelblauem Glase, mit eingelegten gelben punkten verziert, und schenkte dieselbe dem Verein. Die Perle ist ohne Zweifel römische Arbeit. Schon früher sind zu Dämelow gläserne blaue Perlen und bunte Spindelsteine gefunden; vgl. Jahrb. XL, S. 155.

Dr. G. C. F. Lisch.

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II. Zur Naturkunde.


Urstierhorn von Schwerin.

Im Jahre 1873 ward auf der Südseite des sogenannten Alten=Gartens am Burgsee vor dem Schlosse zu Schwerin bei der Fundamentirung der Siegessäule mit vielen andern Knochen ein großes Stirnbein von einem Urstier (bos primigenius), ohne Hörner, gefunden. Vgl. Jahrb. XXXVII, S. 233 flgd.

Im Jahre 1878 ward auf der Nordseite des Alten=Gartens am Großen See bei der Fundamentirung des Museums ein großes Horn von einem Urstier gefunden. Ob dieses Horn zu dem Stirnbein gehört, ist fraglich, da die beiden Fundstellen mehrere hundert Schritte voneinander entfernt sind.

Dr. G. C. F. Lisch.


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Pferdeschädel als Brücken und Stege.

Nachträge zu Jahrb. XXXVIII, S. 229.

Herr Advocat Kahle zu Parchim berichtet schriftlich Folgendes: "Der verstorbene Sanitätsrath Dr. Dernehl zu Neu=Bukow erzählte mir, er wisse von seiner Mutter: früher sei die Binnensee bei Neu=Bukow ein großes Bruch mit Buschwerk gewesen und man habe von Tesmannsdorf nach Alt=Gaarz zu Fuße auf einer Reihe in den Sumpf geworfener Pferdeschädel gehen können. (Die Binnensee ist in trocknen Sommern noch jetzt zu durchwaten, besonders von Roggow bis Alt=Gaarz.")

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Herr Gymnasial=Lehrer Burmeister (aus Plau) zu Schwerin berichtet mündlich Folgendes: "Durch den nördlichen Theil des Plauer Sees geht von der Burgwallinsel von Quetzin nach Alt=Schwerin von Westen nach Osten eine Sandbank mit sehr flachem Wasser, welche der "Pferdekopf" genannt wird."

Dr. G. C. F. Lisch.

 

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XLIII. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, 8. October 1877.


I. Wissenschaftliche Tätigkeit.

D er 42. Jahrgang unserer Jahrbücher hat in dem verflossenen Quartal seinen völligen Abschluß gewonnen und liegt zur Versendung an die Mitglieder des Vereins bereit. Der Druck des XI. Bandes vom Meklenburgischen Urkundenbuche ist auch in diesem Vierteljahre ohne Unterbrechung fortgesetzt. Das Orts=Register des Herrn Dr. Crull zu Band V-X füllt 13 1/2 Bogen; von dem natürlich viel umfänglicheren Personen=Register des Herrn Rectors Römer haben auch bereits 8 Bogen die Presse verlassen, und der Druck wird fortgesetzt.

In der heutigen Quartal=Versammlung legte Herr Ministerial=Registrator Lisch das Concept eines Katalogs über die seiner Aufsicht übergebene Bildersammlung des Vereins vor, welcher ohne Zweifel die Benutzung dieser Sammlung sehr erleichtern und erhöhen wird. Möge diesem Verzeichniß nun auch bald der langentbehrte Katalog über die kostbare Bibliothek des Vereins folgen!

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II. Die Sammlungen des Vereins

haben sehr schätzbare Vermehrungen erfahren, insonderheit

A. die Alterthümersammlung.

1) Herr Rentier Mann zu Wismar, ein bewährter Gönner unsers Vereins, bereicherte unsere Sammlungen wiederum durch eine große Anzahl von Alterthümern aus der Steinzeit, nämlich

  1. die in den Jahren 1876 und 77 bei Eröffnung eines neuen Torfstiches in dem sogenannten Bebermoor vor dem Alt=Wismarschen Thore von Wismar gefundenen Stücke:

    1 Dolch aus gelbem Feuerstein,
    1 geschliffenen Keil aus grauem Feuerstein,
    1 Bruchstück von einem Schmalmeißel aus grauem Feuerstein,
    1 etwas beschädigten Menschenschädel von dunkelbrauner Farbe,
    sowie einige Bruchstücke von Thierknochen;

  2. einen Wolfsschädel, gefunden auf dem Wolfsburg=Moor bei Wismar und bereits in Jahrbuch XXX VIII, S. 121 angezeigt;
  3. 10 Keile aus Feuerstein, von denen 1 in Wismar, 1 zu Karow bei Wismar, 3 zu Dreveskirchen, 1 zu Christinenfeld, 1 zu Arpshagen, 1 zu Kalkhorst und 2 zu Rethwisch bei Klütz gefunden sind;
  4. 2 halbe durch das Schaftloch quer durchgebrochene Streitäxte aus Diorit mit dem Beilende, von denen das eine Stück auf beiden Seiten kegelförmig wieder angebohrt ist, gefunden zu Wendorf bei Wismar, und ein bei dem Erbpachtgehöfte Flöte unweit Wismar gefundenes Bruchstück einer zerbrochenen Streitaxt aus Diorit, mit der Beilschneide und einem Rest des gebohrten Schaftloches.

2) Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch schenkte 2 kugelförmige Reibsteine oder Kornquetscher aus feinkörnigem Granit, welche derselbe im Straßenpflaster der Stadt Schwerin, auf dem Posthofe und in der Schusterstraße, gefunden hat.

3) Herrn Gymnasiallehrer Dr. Schlie zu Schwerin, früher zu Waren, verdanken wir folgende, meistens in der Gegend von Waren gefundene Alterthümer:

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2 Keile aus Feuerstein,
1 Keil aus Diorit,
1 halben Schmalmeißel aus Feuerstein,
1 "Säge" aus Feuerstein, sehr abgenutzt,
10 Feuersteinsplitter von der Fabrikstätte bei Eldenburg (vgl. Jahrb. XLII, S. 131), 2 Spindelsteine aus Thon,
1 geriefelte Perle aus grauem Stein.

4) Eine ungewöhnlich große und schwere Framea aus Bronze, mit Schaftrinne, vollgegossen, mit edlem Rost bedeckt, gefunden an der Chaussee zu Hohen=Pritz bei Sternberg, schenkte Herr Ingenieur Brüssow zu Schwerin an die Sammlung des Vereins.

5) Herr Hofbaurath Willebrand zu Schwerin bereicherte unsere Sammlung mittelalterlicher Kunstsachen durch einen schön gearbeiteten Träger aus Schmiedeeisen, über welchen Herr Geh. Archivrath Lisch im nächsten Bande der Jahrbücher einen genaueren Bericht zu geben beabsichtigt.

B. Zur Münzsammlung

schenkten

1) Herr Pensionair Peitzner zu Pogreß:

1 Reichsthaler des Kaisers Ferdinand II. vom Jahre 1624, gefunden im Garten zu Pogreß,

2) Herr Redacteur Oberländer zu Schwerin:

5 silberne und
5 kupferne Scheidemünzen verschiedener Art.

C. Die Bildersammlung

ward um 2 Stücke vermehrt:

1) Herr Rentier Wellenkamp zu Lüneburg schenkte uns eine Photographie von einem nach der Natur gemalten Landschaftsbilde des Malers Gothmann, welches den Maracaibo=See am Ausflusse des Zulia=Flusses (in Venezuela) mit einem modernen Pfahlbau im Vordergrunde darstellt.

2) Herr Rittergutsbesitzer v. Barner auf Bülow spendete zu unserer Sammlung eine vorzüglich gelungene photographische Nachbildung eines Kupferstichs: Portrait des kaiserlichen General=Feldzeugmeisters Frh. Christoph v. Barner auf Bülow, Kl. Görnow und Zaschendorf, geboren zu Bülow 2. Februar 1633, † im Lager bei Speyer 21. October 1711.

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D. Die Bibliothek des Vereins

zeigt wiederum einen Zuwachs von 53 Nummern:

I. Rußland.

  1. Rapport sur l'activite de la commission impériale archéologique en 1872. 73. 74. St. Petersbourg. 1875- 1877. 4°. (Tauschex. der archäol. Gesellschaft zu Petersburg).
  2. Verhandlungen der gelehrten Estnischen Gesellschaft zu Dorpat. Bd. 8, Heft 4. Dorpat 1877. (Tauschex. der genannten Gesellschaft).

II. Dänemark.

  1. Aarbøger for nordisk Oldkyndighed og Historie. 1876. Heft 3 und 4. Kopenhagen 1876.
  2. Tillaeg til aarbøger for nordisk Oldkyndighed og Historie. Jahrgang 1875. Kopenh. 1876.
  3. Memoires de la sociéte royale des antiquaires du nord. 1875-1876. Copenhague. (Nr. 3-5. Tauschex. der Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen).

III. Italien.

  1. Pigorini, L., Le abitazioni lacustri di Peschiera nel lago di Garda. Roma 1877. (Geschenk des Herrn Verfassers).

IV. Schweiz.

  1. Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Die Alamannischen Denkmäler in der Schweiz (Schluß) von G. Meyer von Kuonau. Zürich 1876. 4°. (Tauschex. der genannten Gesellschaft).

V. Oesterreich=Ungarn.

  1. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. VII. 1877. Nr. 6-8. (Tauschex. der genannten Gesellschaft).
  2. Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich. Jahrg. X. Wien 1876.
  3. Topographie von Niederösterreich. Bd. II. Heft 1 und 2. Wien 1876. (Nr. 9 und 10 Tauschex. des unter 9 genannten Vereins).
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  1. Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen. Herausgeg. vom historischen Vereine für Steiermark. Jahrg. 14. Graz 1877.
  2. Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark. 25. Heft. Graz 1877. (Nr. 11 und 12 Tauschex. des genannten Vereins).
  3. Archiv des Vereines für siebenbürgische Landeskunde. Bd. XIII. Heft 1-3 Hermannstadt 1876-1877.
  4. Jahresbericht des Vereins für siebenbürgische Landeskunde für das Vereinsjahr 1875/76. Hermannstadt.
  5. Programm des Gymnasiums A. B. zu Hermannstadt für das Schuljahr 1875/76. Hermannstadt. 1876. (Nr. 13-15 Tauschex. des siebenb. Vereins).
  6. Rozprawy i Sprawozdania z posiedzen wydzialu historyczno - filozoficznego Academii Umiejetnosci. Tom. V-VII. Krakowie 1876-1877.
  7. Monumenta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia. Tom. II. Cracoviae 1876. (Nr. 16 uno 17 Tauschex. der Akademie der Wissenschaften zu Krakau).
  8. M. Tudom. Akadémiai Almanach 1874. 1875. Budapest.
  9. Név-és-tárgymutató a magyar tudományos akadémia ertesitöjenek I-VIII. Budapest 1875.
  10. Akadémia Könyveknek 1875. Budap.
  11. A Magyar tudományos Akadémia ertesitöje. VII. 8 - 14. VIII. 1-17. Budapest 1873 - 1875.
  12. Monumenta Hungariae historica XVIII-XXIV. Budapest 1873- 1875.
  13. Archaeologiai közlemények IX. 2. Budapest 1874, fol.
  14. Monumenta Hungariae archaeologica III. Budapest 1874, fol. (Nr. 18-24 Tauschex. der Akademie der Wissenschaften zu Pesth).

VI. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

  1. Schiller, K., und Lübben, A., Mittelniederdeutsches Wörterbuch. IV. 2. Bremen 1877. (Angekauft).
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Jahrg. 25 (1877). Nr. 5-9 (2 Ex.).
  3. Literarischer Handweiser, zunächst für das katholische Deutschland. Jahrg. 16 (1877). Nr. 8-11 (Tauschex. der Redaction).
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VII. Baiern.

  1. Abhandlungen der historischen Classe der Königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. München 1877.
  2. Ueber den Inhalt der allgemeinen Bildung in der Zeit der Scholastik. Festrede von R. v. Liliencron. München 1876.
  3. Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der K. b. Akademie der Wissenschaften. 1877. Heft 1 und 2. München 1877. (Nr. 28-30 Tauschex. der Münchener Akademie).
  4. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins. V. 1. 1877. (Geschenk des genannten Vereins).
  5. Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Bd. 24. Heft 1. Würzburg 1877.
  6. Die Geschichte des Bauernkrieges in Ostfranken von Magister Lorenz Pries. Herausgeg. von A. Schäffler und Theodor Henner. Liefg. I. Würzburg 1876. (Nr. 32 und 33 Tauschex. des hist. Vereins zu Würzburg).
  7. Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte. Herausgeg. von dem histor. Vereine von und für Oberbayern. Bd. 30. Heft 3. München 1870-71. (Registerband). Bd. 35. Heft 2-3. München 1876. (Tauschex. des gen. Vereins).

VIII. Würtemberg.

  1. Ulm und sein Münster. Festschrist zur Erinnerung an den 30. Juni 1377 von Friedr. Pressel. Ulm 1877.
  2. Korrespondenzblatt des Vereins für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben. Jahrg. II (1877). Nr. 6-8. (Nr. 35 und 36 Tauschex. des Ulmer Vereins).
  3. Festschrift zur 4. Säcular=Feier der Eberhard=Karls=Universität zu Tübingen, dargebracht von der Königl. öffentl. Bibliothek zu Stuttgart 1877. (Geschenk des Alterthumsvereins zu Stuttgart).
  4. Würtembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. Herausgegeben von dem K. statistisch=topogr. Bureau. Jahrg. 1876. Heft 1-4. Jahrg. 1877. Heft 3. Stuttgart 1876/77. (Tauschex. des gen. Bureau).

IX. Sachsen.

  1. Mittheilungen des Königl. Sächsischen Alterthums=Vereins. Heft 26 und 27. Dresden 1877. (Tauschex. des gen. Vereins).
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  1. Mittheilungen von dem Freiberger Alterthumsverein. Heft 13. Freiberg 1876. (Tauschex. des gen. Vereins).
  2. Mittheilungen der deutschen Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig. Bd. VI. Leipzig 1877. (Tauschex. der genannten Gesellschaft).

X. Preußen.

  1. Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern. Jahrg. X. 1876/77. Sigmaringen. (Tauschex. des gen. Vereins).
  2. Geschichts=Blätter für Stadt und Land Magdeburg. XII. 2. Magdeburg 1877. (Tauschex. des genannten Vereins).
  3. Urkundenbuch der Stadt Lüneburg, bearbeitet von Dr. W. F. Volger. Bd. III. Lüneburg 1877. (Geschenk des Magistrats in Lüneburg).
  4. Altpreußische Monatsschrift. XIV. 3. 4. Königsberg 1877. (Tauschex. des Königsberger Vereins).
  5. Zeitschrift für die Geschichte und Alterthumskunde Ermlands VI. 1. 2. Braunsberg und Leipzig 1877. (Tauschex. des betr. Vereins).
  6. Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde. Jahrg. 27. Stettin 1877. (Tauschex. der gen. Gesellschaft).
  7. Pommersches Urkundenbuch. Bd. I. Abth. II. Stettin 1877. (Geschenk des K. Staatsarchivs zu Stettin).
  8. Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte. Bd. VII. Kiel 1877.
  9. Register zum Diplomatarium des Klosters Arensbök. Im Auftrage der Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte bearbeitet von G. v. Buchwald. Kiel 1877. (Nr. 49 und 50 Tauschex. der genannten Gesellschaft).
  10. Archäologische Mittheilungen. (Von der Schleswig=Holstein=Lauenburgischen Alterthumsgesellschaft). Geschenk des Herrn Prof. Handelmann in Kiel als Verfassers.

XI. Anhalt.

  1. Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. I. Heft 8. Dessau 1877. (Tauschex. des genannten Vereins).
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XII. Meklenburg.

  1. Böhlau, H., Fiskus, landesherrliches und Landes=Vermögen im Großherzogthum Mecklenburg=Schwerin. Rostocker Rektoratsprogramm für 1874/75. Rostock 1877. (Geschenk des Herrn Verf.).

III. Die Matrikel.

In Bezug auf die Zahl der correspondirenden Mitglieder ist aus dem abgelaufenen Quartal keine Veränderung zu verzeichnen. Als ordentliche Mitglieder sind der Herr Director der Großherzoglichen Kunstsammlungen, Gymnasiallehrer Dr. Schlie hieselbst, Herr Lehnsgraf v. Holstein auf Ledreborg etc . (Seelands), Herr Lieutenant v. Holstein zu Neustrelitz und Herr Gymnasialdirector Lorenz zu Meldors neuerdings beigetreten. Dagegen haben wir bedauerlichst den Verlust eines Mitgliedes anzuzeigen, des Herrn Domainenraths v. Röder, † zu Ludwigslust am 26. August 1877, welcher unserm Vereine seit 1841 angehörte.

Dr. F. Wigger,           

zweiter Secretair des Vereins.         

 

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XLIII. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, im Januar 1878.


I. Wissenschaftliche Tätigkeit.

D ie wissenschaftliche Thätigkeit des Vereins knüpfte sich im letzten Quartal zunächst an ein hocherfreuliches Ereigniß, welches, wenn es auch nicht direct den Verein selbst betraf, doch dessen wärmste Theilnahme in Anspruch nahm; wir meinen das am 16. October 1877 begangene 50jährige Amtsjubiläum unsers ersten Vereinssecretairs, des Herrn Geheimen Archivraths Dr. Lisch.

Von allen Seiten waren Vorbereitungen getroffen, den Jubilar zu erfreuen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog verlieh demselben Allergnädigst das Comthurkreuz vom Orden der Wendischen Krone nebst einer alljährlich am Jubiläumsdatum sich wiederholenden Gehaltszulage. Das Großherzogliche Geheime und Haupt=Archiv, welchem der Herr Geh. Archivrath seit dem 2. Juli 1834 angehört, gratulirte mit einer von seinem ältesten Collegen, unserm Ehrenmitgliede Archivrath Dr. Beyer, verfaßten Festschrift über den "limes Saxoniae" Karls des Großen, in welcher der Grenzzug des Deutschen Reiches gegen die Wendenlande von der Elbe (östlich von Lauenburg) bis zur Ostsee auf Grund der bei Adam von Bremen uns aufbewahrten Namen von Oertern

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und Gewässern noch einmal im Zusammenhange genau verfolgt und an vielen Stellen ohne Zweifel sicherer als bisher ermittelt wird. Die gewonnenen Resultate werden sehr zweckmäßig auf drei beigefügten Karten veranschaulicht. Die Abhandlung ist auch im Verlage der Wehdemann'schen Buchhandlung in Parchim erschienen.

Der ärztliche Vorstand der Hennemann'schen Stiftung hieselbst, bei welcher der Herr Geh. Archivrath Lisch früher eine Reihe von Jahren als Regierungs=Commissarius fungirte, gab seine Theilnahme am Feste durch eine Votivtafel kund, deren Inhalt wir hier folgen lassen, da sie nur in wenig Exemplaren abgedruckt ist:

Viro summe merito de investigatione primordiorum mstoriae humanae, | imprimis monumentorum ejus in terra absconditorum, | documentorum historiae Megalopolitanae editori doctissimo, | Giorgio Christiano Friderico Lisch, | philosophiae doctori, | Magno Duci Megalopolitano Suerinensi a consiliis intimis, chartarum publicarum praefecto, | multorum ordinum illustrium commendatori, equiti etc. etc., | complurium societatum literariarum membro et ordinario et honorario, | scriptori fertilissimo, scrutatori indefesso, viro clarissimo, | cui primo et per longum temporis spatium res agendae cum collegio medico | bibhothecam Hennemannianam et armamentarium chirurgicum | medicorum Suerini urbis administrante | a Serenissimo Principe erant commissae, | die XVI mensis Oct. anni MDCCCLXXVII, quo die ante hos quinquaginta annos | munus suscepit, | medici, qui collegium illud hoc anno constituunt, | Carolus Frid. Flemming, m. d., Carolus Frid. Christ. Mettenheimer, m. d. | Georg. Frid. Augustus Blanck, m. d. | ex animo congratulantur, | gratias agentes quam maximas pro officiis instituto Hennemanniano | tam diu praestitis, multosque adhuc et felicissimos vitae annos ei | optantes atque a Deo Optimo Maximo exorantes. | D. Suerini, die XVI. mens. Oct. a. MDCCCLXXVII. | Typis G. Hilbii.

Auch unser Verein begrüßte den Jubilar, den Stifter des Vereins im Jahre 1835 und den ersten Secretair desselben seit jenem Stiftungsjahre, in dankbarer Anerkennung seiner rastlosen Thätigkeit für die meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, mit einer vom Herrn Oberlehrer

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Dr. Friedrich Latendorf verfaßten Votivtafel, welche lautet, wie folgt:

Q. b. f. f. f. q. s. | Viro clarissimo, doctissimo, humanissimo | Georgio Christiano Friderico Lisch | Strelitiensi, | philosophiae doctori artiumque liberalium magistro, Magni Ducis Megalopolitani ab intimis tabularii consiliis, | artis monumentorum patriae conservatori, | quinquaginta annos in muneribus publicis feliciter et gloriose consummatos ex animo gratulamur atque haec decem lustra, quibus trium Magnorum Megalopolis nostrae Ducum et fide sua meruit clementiam et expertus est liberalissimam munificentiam, multis ornata laudum nominibus honorumque titulis quum a regibus externis tum eruditorum per orbem terrarum hominum consensu et studiis certatim in ipsum collatis, ut ad Nestoreos usque annos divina annuente clementia propagentur, ut, quae olim iuvemli ardore posuit historiae antiquitatumque patriarum studii fundamenta atque indefesso per totius vitae cursum labore ingeniique fehcissimi sagacitate firmavit, ipso duce atque moderatore aemulaque aequalium virorum virtute integra serventur atque ab hominum recentiorum inventis defendantur, ut, quem non magis singularis ingenii copia doctrinaeque ubertas quam candor animi sermonisque suavitas commendat, post varios vitae labores, post magna rerum discrimina laetus, lubens jucunda perfruatur senectute, ut, quo tamquam signifero studiorumque nostrorum benevolo auctore et promotore iure gloriamur, suam nobis benevolentiam impertire pergat et, quo senis venerabilis virtutum ardemus omnes, amore amplecti velit, Deum Optimum Maximum grato atque pio animo precamur. | D. d. d. | historiae antiquitatumque Megalopolitanarum cultorum societas. | Suerini, die XVI. m. Octobris, a. MDCCCLXXVII.
(Vereinssiegel.) Rostochii, typis Adlerianis.

Die Festschrist des Vereins lieferte ein langjähriger Freund des Jubilars, Herr Dr. med. Crull zu Wismar, nämlich eine höchst interessante kunsthistorische Abhandlung (bescheiden als "Nachricht" bezeichnet) über den vor mehreren Jahren im Gartensaal des Pfarrhauses zu St. Marien in Wismar unter der Tünche der Wände entdeckten Todtentanz, welcher, wie die auf einer photolithographischen Tafel beigefügten getreuen Abbildungen zeigen, leider nur noch frag=

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mentarisch erhalten ist, sich aber theils durch die Schönheit der Zeichnung, theils durch manche Eigenthümlichkeiten in der Darstellung auszeichnet.

Endlich hatten sich eine große Anzahl von Mitgliedern des Vereins mit andern Freunden des Geh. Archivraths Dr. Lisch vereinigt, um ihn an seinem Jubeltage mit einem sinnigen Geschenke zu überraschen. Es ist dies eine in der berühmten Anstalt von Sy und Wagner in Berlin in Silber gearbeitete und wohlgelungene Nachbildung der in Jahrbuch VIII. B. auf S. 50 beschriebenen und daselbst auf der lithographirten Tafel III. abgebildeten schönen römischen Bronzeschale, welche in den Jahren 1830-36 mit der Fischerwade aus dem Krakower See hervorgezogen ward und jetzt eine Zierde der Großherzoglichen Sammlung vaterländischer Alterthümer im hiesigen Antiquarium bildet. Da dieses Gefäß einen auffallend kleinen Fuß hat, so ist der Nachbildung in Silber ein kostbarer Untersatz hinzugefügt, zu welchem die kunstreiche Hand des Herrn Landbaumeisters Luckow zu Rostock den Entwurf lieferte.

Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch nahm in der Quartalversammlung am 7. dieses Monats Gelegenheit, dem Verein für alle ihm an seinem Jubiläumstage bezeugte Theilnahme seinen herzlichen Dank auszudrücken, was ich hiemit pflichtschuldigst zur Kenntniß aller Vereins=Mitglieder bringe.

Auch von den auswärtigen Vereinen und Instituten, mit welchen unser Verein seit langen Jahren durch unsern ersten Secretair in Verbindung steht, nahmen viele an unserer Festfreude Theil. Insonderheit übersandte die Rügisch=pommersche Abtheilung der Gesellschaft für pommersche Geschichte eine eigens zu diesem Feste ihres Ehrenmitgliedes von ihrem Vorsteher, Herrn Privatdocenten Dr. Pyl herausgegebene, lateinische Promotionsrede, welche Dr. Heinrich Rubenow im Jahre 1460 auf der Universität Greifswald gehalten hat. Ebenso widmete die Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde zu Stettin dem Herrn Geh. Archivrath Lisch zu seinem Ehrentage das erste Heft vom 28. Jahrgange (1877) ihrer Baltischen Studien, und das Königliche Staats=Archiv zu Stettin sandte einen handschriftlichen Glückwunsch mit der 2. Abtheilung des 1. Bandes vom Pommerschen Urkundenbuche. Handschriftliche Glückwünsche gingen ferner ein von der Anthropologischen Gesellschaft und vom Märkischen Provinzial=Museum zu Berlin, Ehrenmitglieds=Ernennungen vom heraldischen Verein "Herold" (zu Berlin)

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und von der Ostpreußischen physikalisch=ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg. Der Verein für Hamburgische Geschichte erfreuete den Jubilar mit einer in Farben und Gold ausgeführten Votivtafel, der Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde mit einem schön ausgestatteten handschriftlichen Glückwunsch.

Endlich begrüßte auch die hiesige Bärensprungsche Hofbuchdruckerei, in welcher die sämmtlichen seit 42 Jahren herausgekommenen Schriften unsers Vereins gedruckt sind, den Jubilar mit einem großen, sehr geschmackvoll gedruckten Blatte, auf welchem der 90. und der 91. Psalm in den drei niederdeutschen Texten der Halberstädter Bibel von 1522, der Lübecker Bibel von Ludowich Dietz vom Jahre 1533 und der Rostocker Bibel von Jakob Lucius aus dem Jahre 1580 in alterthümlichen Schwabacher Typen neben einander gestellt sind.

Außer diesen Jubiläumsschriften haben wir zu erwähnen, daß der Druck des Personen=Registers zu Band V-X des Meklenburgischen Urkundenbuches vom Herrn Rector Römer zu Grabow auch im verflossenen Quartal stetig fortgesetzt ist. Die Vollendung desselben ist aber in den nächsten Monaten noch nicht zu erwarten. Denn das Personen=Register weist eine überraschende Fülle von Namen nach, und es stellt sich mehr und mehr heraus, daß die anfängliche Schätzung seines Umfanges auf 60 Bogen in Wirklichkeit noch zu niedrig gegriffen war. Es wird schon zweifelhaft, ob auch das dritte Register, das Wort= und Sachregister, welches gleichfalls durch den unermüdlichen Fleiß des Herrn Rectors Römer außerordentlich reichhaltig zu werden verspricht, noch neben dem Ortsregister des Herrn Dr. Crull und dem Personen=Register im XI. Bande Raum finden wird.

Auch für die neue, dritte Hauptabtheilung des ganzen Werkes, welche den Zeitraum von 1351-1400 zu umfassen bestimmt ist, wird vom Herrn Dr. Crull und vom Unterzeichneten das Material unablässig gesammelt; doch ist dasselbe ein zu weitschichtiges, als daß es schon in der nächsten Zeit erschöpft werden könnte.

Im Anschlusse an eine frühere Mittheilung erwähnen wir noch, daß in der letzten Quarta=Versammlung am 7. d. M. Herr Ministerial=Registrator Lisch einen vollständig fertigen Katalog über die seiner Obhut befohlene Bildersammlung des Vereins vorlegte, welcher ohne Zweifel die Benutzung dieser - nun bereits gegen 1100 Blätter

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zählenden - Sammlung sehr wesentlich erleichtern und fördern wird. Wir können hinzufügen, daß Herr Oberlehrer Dr. Latendorf nun auch einen vollständigen Katalog über die von ihm verwaltete, bereits sehr reichhaltige, Bibliothek des Vereins in Aussicht gestellt hat. Er wird damit einem längst empfundenen Bedürfnisse abhelfen.

II. Von den Sammlungen des Vereins

wurde

A. die Alterthümer=Sammlung

während des abgelaufenen Quartals durch manche recht werthvolle Geschenke bereichert.

1) Dem Herrn Oberförster Drepper verdanken wir sieben Feuerstein=Alterthümer, welche zu Consrade bei Schwerin im Torfmoore 5-6 Fuß tief unter der Oberfläche gefunden wurden, nämlich:

1 Keil,
1 Lanzenspitze,
1 Pfeilspitze,
4 halbmondförmige Messer (Sägen? oder Sicheln?).

2) Herr Hofmundschenk Klaudy zu Schwerin schenkte

1 Streitaxt aus Hirschhorn, gefunden zu Nütschow bei Sülz im Torfmoor.

3) Herr Ingenieur Brüssow zu Schwerin schenkte unserm Verein folgende Alterthümer aus rostfreier Bronze, welche zu Hohen=Pritz bei Sternberg in einer Tiefe von 6 Fuß unter Moder und Torf zum Vorschein kamen:

1 Framea (Palstav), vollgegossen, mit Schaftrinne und Lappen und mit einem Oehr an einer Seite,
2 Bruchstücke von einer zerbrochenen Plattenheftel, nämlich eine runde Blechplatte und einen geriffelten Bügel mit Bruchenden,
1 Armring von Bronzeblech, in 4 Stücke zerbrochen.

4) Zu den Alterthümern der Eisenzeit gehört

eine große Perle von dunkelblauem Glase, mit eingelegten gelben Querstreifen verziert, welche

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zu Zülow bei Schwerin gefunden und uns von dem dortigen Inspector Herrn Putzky geschenkt wurde.

5) Herrn Rittergutsbesitzer von Storch auf Dämelow bei Brüel verdanken wir

eine kleine Perle von dunkelblauem Glase, mit eingelegten gelben Punkten verziert (vgl. Jahrb. XL., S. 155),

welche er auf der Feldmark seines genannten Gutes gefunden hat.

Endlich

6) erwähnen wir vorläufig, daß der Herr Ober=Inspector des Landarbeitshauses zu Güstrow, Baron von Nettelbladt, bei dem Aufräumen eines Schutthaufens in seinem Garten am Schlosse daselbst eine Anzahl von Bild=Kacheln aus dem 16. Jahrhundert entdeckte und als Geschenk für den Verein einsandte. Sie werden später einer genaueren Besprechung unterzogen werden.

B. Zur Münz=Sammlung

gingen uns von zwei Seiten Geschenke zu:

1) von dem schon genannten Herrn Inspector Putzky zu Zülow

1 Rostocker Kupferdreiling von 1750,
1 Baiersches Dreikreuzerstück von 1766,
1 Nordamerikanisches 5 Cents=Stück von 1868,

2) vom Herrn Baumeister Langfeld zu Rostock

1 Assignate der ersten französischen Republik auf 5 livres (vom 10 brumaire, an 2).

C. Zur Urkunden= und Siegel=Sammlung

haben wir dieses Mal gleichfalls 2 Geschenke zu verzeichnen:

1) Herrn Inspector Putzky verdanken wir einen Lehrbrief der Chirurgen (des "Collegii chirurgici") und der Barbiere zu Parchim für Christian Diederich Holst aus Grabow, 1775-78 Lehrling des "Chirurgius" Carl Sengebusch aus Grabow, vom 10. April 1778,

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2) dem Herrn Lehrer Buuck zu Barnstorf bei Rostock ein aus jüngerer Zeit stammendes Messing=Petschaft mit dem Buchdrucker=Wappen, welches zu Barnstorf beim Graben in der Erde gefunden ist.

D. Die Bilder = Sammlung

des Vereins hat in dem letzten Quartal eine recht erhebliche Vermehrung erfahren:

I. Es sind gekauft 10 Photographien:

Nr. 99.  Photographie  S. K. H. des Großherzogs,
Nr. 110.          " S. K. H. des Erbgroßherzogs,
Nr. 111.          " S. H. des Herzogs Paul Friedrich,
Nr. 112.          " S. H. des Herzogs Johann Albrecht,
Nr. 113.          " I. Kais. HH. der Frau Großfürstin und des Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch,
Nr. 114.          " I. K. H. der Frau Erbgroßherzogin Auguste,
Nr. 115.          " I. K. H. der Frau Großherzogin=Mutter,
Nr.
Nr.
103.
104.
         " I. K. H. der Frau Großherzogin Marie,
Nr. 76.          " des Weberhauses auf dem Kaninchenwerder, welches 1870 als Wachhaus für das Zeltlager der französischen Kriegsgefangenen eingerichtet war,
Nr. 77.          " der Schanzen bei Zierow an der Wohlenberger Wiek, 1870.

II. Geschenkt sind

1) von der Stillerschen Hofbuchhandlung:

Nr. 116.  Photographie  I. K. H. der Frau Großherzogin=Mutter,
Nr. 117.          " I. K. H. der Frau Großherzogin Marie als Braut,
Nr. 118.          " S. H. des Herzogs Paul Friedrich.

2) von Herrn Dr. med. Crull in Wismar:

die heiligen Bischöfe der Prämonstratenser, ein Kupferstich;

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3) von Fräulein Amalie Buchheim, Custodin der Großherzogl. und der Vereins=Sammlungen:

  1. ein Familienbild: Se. Königliche Hoheit der Großherzog Friedrich Franz mit Frau Großherzogin Anna und den großherzoglichen Kindern,
  2. das Schloß zu Ludwigslust;

4) von Herrn Dr. med. Blanck hieselbst:

  1. Portrait des Dr. Georg Detharding, † Prof. zu Rostock,
  2. Portrait des Dr. Georg Christoph Detharding, † Prof. zu Bützow,
  3. Portrait des Dr. med. Georg Gustav Detharding in Rostock,
  4. Portrait des Oberarztes a. D. Dr. Georg Wilhelm Detharding in Rostock.

E. Die Bibliothek des Vereins

erhielt einen Zuwachs von 53 Nummern:

I. Classisches Alterthum.

  1. Schliemann, Heinr., Mykenae. Bericht über meine Forschungen und Entdeckungen in Mykenae und Tiryns. Mit einer Vorrede von W. E. Gladstone. Leipzig 1878. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

II. Norwegen.

  1. Norske bygninger fra fortiden udgivne af foreningen til norske fortidsmindesmerkers bevaring. Heft 8. Kristiania 1877, fol.
  2. Foreningen til norske fortidsmindesmerkers bevaring. Aarsberetning for 1876. Kristiania 1877. (Nr. 2 und 3 Tauschexemplare der nordischen Alterthumsgesellschaft zu Christiana)

III. Niederlande.

  1. Leemans, C. Oud aegyptische Geneeskundige handschriften. Amsterdam 1876.
  2. Leemans, C. Voorwerpen van vroegeren tijd uit eenen terp te Hartwerd in Friesland. Amsterdam 1876. (Nr. 4 und 5 Geschenke des Herrn Verfassers.)
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  1. Vereeniging tot boefenining van overijsselsch regt en geschiedenis. Verslag van de handelingen der 39. vergadering gehouden te Almelo den 5 Junij 1877. Zwolle 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)

IV. Italien.

  1. Atti e memorie delle rr. deputazioni di storia patria per le provincie dell' Emilia: Nuova serie. Vol. 1. Modena 1877. (Tauschex. des Museums zu Parma.)

V. Schweiz.

  1. Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des historischen Vereins der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Bd. 32. Einsiedeln, New=York, Cincinnati und St. Louis 1877.
  2. Register oder Verzeichnisse zu Band 21 bis und mit 30 des Geschichtsfreundes. 2. Registerband. Bearbeitet von J. L. Brandstetter. Ebend. 1877. (Nr. 8 und 9 Tauschex. des unter Nr. 8 genannten Vereins.)
  3. Bernoulli, Aug., Die Schlacht bei St. Jakob an der Birs. Der allgem. geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz zur 32. Jahresvers. gewidmet von der histor. und antiqu. Gesellschaft in Basel. (Tauschex. der antiqu. Gesellschaft zu Basel.)

VI. Oesterreich=Ungarn.

  1. Fontes rerum Austriacarum. Diplomat. et acta. Bd. XXXIX. Wien 1876.
  2. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 54. Wien 1876.
  3. Sitzungsberichte der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Bd. LXXXII, Heft 3. LXXXIII, Heft 1-4. Wien 1876. (Nr. 11-13 Tauschex. der Wiener Akademie.)
  4. Mittheilungen der geographischen Gesellschaft in Wien. Bd. 19. Wien 1876. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  5. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. VII. Nr. 9 und 10. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
  6. Jahresbericht des Lesevereins der deutschen Studenten Wiens. Wien 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  7. Jahresbericht der akad. Lesehalle in Wien. Wien 1877. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
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  1. Temple, Rud., Ueber den Gründungs=Urbeginn der Stadt Krakau s. a.
  2. Ders., Bilder aus Galizien.
  3. Ders., Die deutschen Colonien im Kronlande Galizien. Wien 1860.
  4. Ders., Historisch=Ethnographisches aus den Trümmern altdeutschen Wesens im Herzogthume Auschwitz. Pest 1868.
  5. Ders., Der deutsche Michel, in: Die Biene 1872. Nr. 24. (Nr. 18-22 Geschenk des Herrn Verfassers.)

VII. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

  1. Monumenta Germaniae historica. Auctorum antiquissimorum tom. I., part. I et II. Berolini 1877. Fol. (Geschenk des Minist, des Innern.)
  2. Schiller, K., und Lübben, A., Mittelniederdeutsches Wörterbuch IV. 3. Bremen 1877. (Angekauft.)
  3. Höhlbaum, K. Vicelin und seine Biographen. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  4. Literarischer Handweiser zunächst für das katholische Deutschland. 16. Jahrg. (1877). Nr. 12-17. (Tauschex. der Redaction.)
  5. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Jahrg. 25 (1877). Nr. 10 und 11. (Zwei Exemplare.)

VIII. Baiern.

  1. Kraußold, Lor., Dr. Theoderich Morung, der Vorbote der Reformation in Franken. Ein urkundlicher Beitrag zur Zeit= und Kirchengeschichte des 15. Jahrh. zum 50j. Jubiläum des historischen Vereins in Bayreuth am 28. Mai 1877.
  2. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bd. XIII, Heft 3. Bayreuth 1877. (Nr. 28 und 29 Tauschex. des Bayreuther Vereins.)
  3. Bericht 39 über Bestand und Wirken des hist. Vereins für Oberfranken zu Bamberg im Jahre 1876. Bamberg 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  4. Mittheilungen des historischen Vereins der Pfalz. VI. Leipzig 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  5. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins. V. 1877/78. Nr. 2 und 3. (Geschenk des gen. Vereins.)
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IX. Würtemberg.

  1. Correspondenzblatt des Vereins für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben. II. (1877), 9-11. (Tauschex. des Ulmer Vereins.)

X. Preußen.

  1. Verein für die Geschichte Berlins. 1877. Bd. 10.
  2. Berlin. Urkundenbuch. Liefg. 14. (Nr. 34 und 35 Tauschexemplare des Berliner Vereins.)
  3. Katalog der Bibliothek der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden. Emden 1877.
  4. Verzeichniß der Alterthümer derselben Gesellschaft. Emden 1877.
  5. Verzeichniß der Gemälde derselben Gesellschaft. Emden 1877. (Nr. 36-38 Tauschexx. der Emdener Gesellschaft.)
  6. Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und V erden und des Landes Hadeln zu Stade, 6. 1877. Stade. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  7. Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Alterthumskunde. Jahrg. 10. Wernigerode 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  8. Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung. Bd. XIV. Heft 1 und 2. Wiesbaden 1875. 1877.
  9. Zur Geschichte des römischen Wiesbadens. IV. Römische Wasserleitungen in Wiesbaden und seiner Umgebung, von K. Reuter. Wiesbaden 1877. (Nr. 41 und 42 Tauschexx. des nassauischen Vereins.)
  10. Jahrbücher der königl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt. Heft VIII und IX. Erfurt 1877. (Tauschex. der Erfurter Akademie.)
  11. Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. 12. Jahrg. (1877). Heft 3. Magdeburg 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  12. Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 53, Heft 2. Görlitz 1877. (Tauschex. der Oberlausitz. Gesellschaft der Wissenschaften in Görlitz.)
  13. Jahresbericht 54 der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur. Breslau 1877. (Tauschex. der gen. Gesellschaft.)
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XI. Freie Städte.

  1. Bremisches Jahrbuch. Herausgeg. von der histor. Gesellschaft des Künstlervereins. Bd. IX. Bremen 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)
  2. Bericht des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde über das Jahr 1876.
  3. Urkunden=Buch der Stadt Lübeck. Bd. V. Lief g. 7-10. Lübeck 1876. 1877.
    (Nr. 48 und 49 Tauschexx. des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde.)

XII. Meklenburg.

  1. Beyer, W. G., Der limes Saxoniae Karls des Großen. Schwerin 1877. 4.
  2. Pyl, Theod., Dr. Heinrich Rubenow's Promotionsrede vom J. 1460. Stralsund und Greifswald 1877.
  3. Votivtafel der Hennemann'schen Stiftung in Schwerin.
  4. Desgl. der Bärensprung'schen Hofbuchdruckerei, enthaltend Psalm 90 und 91 in Druckproben nach der Halberstädter Bibel von 1522, der Lübecker von 1533 und der Rostocker von 1580.
    (Nr. 50-53 sämmtlich Gratulationsschriften zum 50jähr. Amtsjubiläum des Herrn Geh. Archivraths Dr. Lisch.)

III. Die Matrikel des Vereins

hat zwei neue ordentliche Mitglieder auszuweisen, nämlich den Herrn Amtsauditor B. Frhrn. v. Hammerstein=Loxten zu Doberan und den Herrn Amtsverwalter Grupe zu Grevesmühlen. Dagegen verlor der Verein im letzten Quartal drei ordentliche Mitglieder, und zwar durch den Tod: Herrn Koch zu Wismar, ehemals auf Dreveskirchen, welcher sich durch die Auffindung von Höhlenwohnungen um unsere vaterländische Archäologie verdient gemacht hat und überhaupt den Bestrebungen des Vereins große Theilnahme zuwandte, ferner durch Erklärung ihres Austrittes Herrn Prorector Reitz hieselbst, welcher dem Verein seit der Stiftung desselben angehört hatte und viele Jahre hindurch im Vorstande saß, und den Herrn Professor Dr. Ponfick, vormals in Rostock, jetzt in Göttingen.

Von unsern correspondirenden Mitgliedern starb eins der ältesten, der durch seine genealogischen, heraldischen

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und special=historischen Schriften weit bekannte Geh. Regierungsrath Freiherr v. Ledebur zu Potsdam, emeritirter Vorsteher der königl. preußischen Sammlung vaterländischer Alterthümer zu Berlin. Der Vereinsvorstand nahm dagegen in der Quartalversammlung vom 7. d. M. den Herrn Director der königl. preußischen Archive, Geh. Rath Dr. Heinrich v. Sybel, wiederum unter die correspondirenden Mitglieder unsers Vereins auf.

In Bezug auf die mit uns correspondirenden Vereine ist zu erwähnen, daß ein Schriftenaustausch eingeleitet ist mit dem "historischen Verein der Pfalz zu Speier".

Archivrath Dr. F. Wigger,    
zweiter Vereins=Secretair.          

Vignette
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XLIII. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, Mitte April 1878.


I. Wissenschaftliche Tätigkeit.

D ie wissenschaftlichen Arbeiten des Vereins erstreckten sich während des Vierteljahres, welches am 8. d. M. mit der üblichen Quartalversammlung beschlossen ward, theils auf die Jahrbücher, theils auf das Meklenburgische Urkundenbuch. Der XI. Band des letzteren ist, Dank der Energie des Herrn Rectors Römer, im Druck rüstig fortgeschritten, der 54. Bogen, welcher mit dem Artikel v. Manteuffel schließt, erreicht worden. Damit wird nun wohl die Hälfte des Personen=Registers schon überschritten sein; es läßt sich aber jetzt bereits klarer übersehen, was im vorigen Quartalbericht erst angedeutet werden konnte, daß der XI. Band, wenn er auch nur auf das Orts= und das Personen=Register beschränkt bleibt, doch schon etwa 90 Bogen stark wird, und daß das sehr ausführliche Wort= und Sachregister zu den Bänden V.-X., also der Schluß der zweiten Abtheilung des ganzen Werkes, einem zwölften Bande vorbehalten bleiben muß.

Das nächste Jahrbuch des Vereins, der 43. Jahrgang, wird von dem Herrn Geh. Archivrath Dr. Lisch schon vorbereitet, der Druck hat bereits seinen Anfang genommen, so daß voraussichtlich auch in diesem Jahre, wie bisher, der Generalversammlung eine Abtheilung des Jahrganges im Wesentlichen vollendet wird vorgelegt werden können. Außer

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einer Abhandlung des Herrn Herausgebers über ein mittelalterliches Stadtbuch=Fragment haben wir in demselben merkwürdige Mittheilungen des Herrn Dr. Crull über eine bisher verloren geglaubte, von ihm aber wieder entdeckte, kurze Wismarsche Chronik aus dem Mittelalter, sowie eine längere Arbeit des Herrn Archiv=Assistenten Saß zu erwarten.

Gedenken wir nun neben den eigentlichen Vereinsarbeiten auch noch der Thätigkeit einzelner Mitglieder des Vereins für die von uns verfolgten Zwecke, so machen wir darauf aufmerksam, daß das von unserm verewigten Dr. Schiller in Verbindung mit Dr. Lübben begonnene Mittelniederdeutsche Wörterbuch nun bereits bis zum Buchstaben R in drei stattlichen Octavbänden gedruckt vorliegt, und daß auch schon vom vierten Bande, welcher mit dem Buchstaben S beginnt, der Anfang erschienen ist. Die Beendigung dieses Schlußbandes ist uns also jetzt nahe gerückt; wir nehmen darum Gelegenheit, unsern Mitgliedern, welche aus Scheu vor Subscriptionen auf weitaussehende Werke bisher das Mittelniederdeutsche Wörterbuch nicht beachtet haben, dasselbe aufs Neue zu empfehlen.

Ferner ist nunmehr auch der zweite Band der "Finanzverhältnisse in Mecklenburg=Schwerin" von unserm thätigen Vereins= und Vorstands=Mitgliede, dem Herrn Revisions=Rath Balck, in der Stillerschen Hofbuchhandlung hieselbst erschienen und damit das ganze Werk vollendet. Es zu loben, wäre hier um so überflüssiger, nachdem bereits competente Recensenten es mit dem größten Beifall begrüßt haben; Praktiker finden hier zu ersten Mal eine knappe und doch umfassende, gründliche und klar gearbeitete Uebersicht über das ganze Finanzwesen des Landes. Während der erste Band von der allgemeinen Organisation der Finanzen handelte und von der zweiten Abtheilung: Haupteinnahmen und Verwaltungsausgaben, erst ein Capitel, die Domainen, enthielt, sind hier im zweiten Bande in einem zweiten Capitel die Landessteuern, im dritten die Reichseinnahmen, im vierten die Activ=Verwaltung und im fünften einige Nebeneinnahmen erörtert. In einer dritten Abtheilung sind die Hauptausgaben und Verwaltungs=Einnahmen, und zwar in einzelnen Capiteln in Bezug auf das Großherzogliche Haus, die Central=Verwaltung, die Justiz, Kirche und milde Stiftungen, Unterricht und Bildung, Medicinalwesen, Landes=Polizei, Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirthschaft, Landes=, Gesetzes=, Alterthumskunde, Staatsbauten, Pensionen, die Passiv=Verwaltung, das Militairwesen, die innere und äußere Landes=

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Vertretung und das Deutsche Reich zu einer klaren Anschauung gebracht. Endlich ist in einer vierten Abtheilung das Gesammt=Ergebniß der Activ= und Passiv=Verwaltung übersichtlich zusammengefaßt. Was uns veranlaßt, dieses Werk hier zu berühren, ist, wie wir schon bei einer Besprechung des ersten Bandes bemerkten, vornehmlich die vom Herrn Verfasser auch im zweiten Bande befolgte Methode, die einzelnen Institute, auf Grund seiner Forschungen in gedruckten und in handschriftlichen Quellen, in ihrer geschichtlichen Entwicklung bis auf die Gegenwart darzustellen. Allerdings konnte dies zunächst nur von dem financiellen Standpunkte aus geschehen; aber selbst diese kurzgehaltenen Andeutungen werfen nach vielen Seiten hin Lichtstrahlen auf manche Institute und auf manche geschichtliche Ereignisse und Entwickelungen in unserer Landesgeschichte und regen zu neuer Beschäftigung mit derselben kräftig an.

II. Die Sammlungen des Vereins.

Für einige unserer Sammlungen ist das verflossene Quartal nicht eben ein fruchtbares gewesen. Doch hat sich die Bibliothek um 50 Stücke vermehrt, und wir haben

A. für die Alterthümer=Sammlung

folgende Geschenke zu verzeichnen.

a. Der vorgeschichtlichen Zeit

gehört 1) eine Sammlung von Alterthümern der Steinzeit an, welche zu Gnewitz bei Tessin gefunden und dem Verein vom Herrn von der Lühe, früher auf Gnewitz, jetzt zu Schwerin wohnhaft, geschenkt wurde:

1 Keil aus grauem und
1 Keil aus hellgelbem Feuerstein, sowie
1 Keil aus Granit,
1 Schleifstein aus grauem altem Sandstein, auf den beiden Hauptseiten hohl ausgeschliffen, anscheinend ein Bruchstück,
4 Reibkugeln ("Kornquetscher") aus Granit, ungefähr von der Größe einer Faust,
2 durchbohrte Scheiben aus Sandstein, von 7 und 4 Cent. im Durchmesser (Spindelsteine?).

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2) Demselben Gönner verdanken wir ferner

2 zu Zarnewanz bei Tessin gefundene, nicht mehr vollständige Geräthe aus Feuerstein, anscheinend zerbrochene Dolche, 9 und 12 Cent. lang.

3) Von Herrn Rentier Mann zu Wismar, dem wir schon so manche werthvolle Gabe verdanken, gingen uns folgende Geschenke zu:

1 Keil aus gelbem Feuerstein, gefunden zu Dassow,
1 Keil aus braunem Feuerstein, gefunden zu Kalkhorst,
1 Streitaxt aus dunkelgrauem Gneis, an beiden Seiten kegelförmig zum Schaftloch erst angebohrt, gefunden bei Wismar.

4) Der Gymnasiast Behrens zu Schwerin schenkte dem Verein einen am Medeweger See bei Schwerin gefundenen

Keil aus Feuerstein, roh behauen und stellenweise zerbrochen, gelblich von Farbe.

5) Herr Oberinspector Freiherr von Nettelbladt zu Güstrow bereicherte die Sammlung um

einen ringförmigen Bernsteinschmuck, etwa in Form eines Spindelsteins von 5 Cent. Durchmesser und in der Mitte 1 Cent. dick, welcher in einem Grabe zu Lüningsdorf (im Kirchspiel Warnkenhagen) gefunden ist.

b. Dem Mittelalter und der neueren Zeit

rechnen wir zu:

6) zwei Geschenke des schon erwähnten Herrn von der Lühe:

1 kleines eisernes Beil und
1 künstliches eisernes Schloß;

7) ein uns vom Herrn Hausvogt Jantzen hieselbst geschenktes altes eisernes Schloß von einem Koffer oder einem Schrank.

Ein drittes, sehr kunstreich gearbeitetes Schloß mit Schlüssel von Eisen, vielleicht ein Meisterstück aus dem Anfange des vorigen Jahrhunderts, ward aus dem Nachlaß eines alten Schwerinschen Schlossers angekauft.

B. Zur Bilder=Sammlung

gingen gleichfalls mehrere Geschenke ein, für welche wir hiemit unsern Dank abstatten:

1) von der Stillerschen Hofbuchhandlung hieselbst:

eine Ansicht des Pfaffenteichs in Schwerin vor Anlegung der Marienstraße und eine Photographie von

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einem Lorbeerkranz, S. K. H. dem Großherzog nach Beendigung des Krieges von 1870/71 dargebracht;

2) von dem Herrn Grafen Gottfried von Bernstorff zu Lübeck:

Photographien von den bekannten beiden Grabplatten der vier Bischöfe von Bülow in der Schweriner Domkirche, auf Kosten des Grafen angefertigt vom Photographen Lewerenz hieselbst.

C. Die Bibliothek des Vereins

erhielt folgenden Zuwachs:

I. Numismatik.

  1. Numismatischer Verkehr. Herausgeg. von C. G. Thieme. 16. Jahrgang. Leipzig 1878. Nr. 1 und 2. (Geschenk der Verlags=Expedition.)

II. Kunstgeschichte.

  1. Revue de l'art chrétien. Principaux articies publiés dans les vingt-deux premiers volumes. (1857-1877.) Arras. Paris. 1877. (Geschenk des Verlegers.)

III. Niederlande.

  1. Catalogus der bibliotheek van de maatschappij der nederlandsche letterkunde te Leiden. I. Ged. Handschriften. Leiden 1877.
  2. Handelingen en mededeelingen van de maatschappij der nederlandsche letterkunde te Leiden over het jaar 1877. Leiden 1877.
  3. Levensberichten der afgestorvene medeleden van de maatschappij der nederlandsche letterkunde. Leiden 1877. No. 3-5. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
  4. De vrije Friese 13 Deel. Leeuwarden 1877. (Tauschexemplar der Gesellschaft zu Leeuwarden.)
  5. Overijsselsche Stad-, Dijk- en Markeregten. II. 4. III. 12. Zwolle 1878.
  6. Verslag van der handelingen der 40 vergadering, gehouden te Zwolle den 30 October 1877. (Nr. 7 und 8 Tauschexemplare des overysselschen Vereins.)
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IV. Luxemburg.

  1. Publications de la section historique de l'institut royal grand-ducal de Luxembourg. XXXII. Année 1877. Luxembourg 1878. (Tauschexemplar des genannten Instituts.)

V. Italien.

  1. Atti e memorie delle RR. deputazioni di storia patria per le provincie dell' Emilia. Vol. II. Modena 1878. (Tauschexemplar des Museums zu Parma.)

VI. Schweiz.

  1. Jahrbuch für schweizerische Geschichte, herausgegeben auf Veranstaltung der allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz. Bd. II. Zürich 1877. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)

VII. Oesterreich=Ungarn.

  1. Mittheilungen der K. K. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. III. Heft 1-3. Wien 1877. Fol. (Tauschexemplar der genannten Commission.)
  2. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. VII. 11 und 12. Bd. VIII. 1 und 2. Wien 1877. 1878. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
  3. Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. Heft 21. Innsbruck 1877. (Tauschexemplar des Ferdinandeums.)
  4. Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen. XV. Jahrg. II.-IV. XVI. Jahrg. Nr. 1. Prag 1877.
  5. Der Ackermann aus Böhmen. Herausgegeben von Joh. Knieschek. Prag 1877. (Nr. 15 und 16 Tauschexemplare des unter Nr. 15 genannten Vereins.)

VIII. Allgemeine deutsche Geschichts= und Alterthumskunde.

  1. Monumenta Germaniae historica. Scriptores rerum Langobardicarum et Italicarum saec. VI.-IX. Hannoverae 1878. 4 °. (Geschenk des Ministeriums des Innern.)
  2. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Organ des germanischen Museums. 1877, Nürnberg.
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  1. Jahresbericht 23. des germanischen National=Museums. 1877. (Nr. 18 und 19 Tauschexemplare des genannten Museums.)
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 1877. Nr. 12. 1878. 1 und 2. (Zwei Exempl.)
  3. Literarischer Handweiser, zunächst für das katholische Deutschland. Jahrg. 16. Nr. 18. Jahrg. 17 (1878). Nr. 2 und 3. Münster. (Tauschex. der Redaction.)

IX. Baden.

  1. Zeitschrift der Gesellschaft für Geschichtskunde zu Freiburg i. Br. Bd. IV. 2. Freiburg 1877. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)

X. Würtemberg.

  1. Correspondenzblatt des Vereins für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben. Jahrg. II. Nr. 12. 1877. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)
  2. Würtembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. Jahrg. 1877. Heft 4 und 5. Stuttgart 1877.

XI. Bayern.

  1. Abhandlungen der historischen Classe der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. XIII. 3. Abtheilung. München 1877.
  2. v. Döllinger, J., Aventin und seine Zeit. Rede. München 1877.
  3. Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der k. b. Akademie der Wissenschaften. 1877. Heft 3 und 4. (Nr. 25-27. Tauschexemplar der Münchener Akademie.)
  4. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins. Jahrg. 1878, No. 4 und 5. (Geschenk des betreffenden Vereins.)
  5. Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. 32. Stadtamhof 1877.

XII. Königreich Sachsen.

  1. Fünfter Bericht des Museums für Völkerkunde in Leipzig. 1877. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)

XIII. Sachsen=Altenburg.

  1. Mittheilungen der Geschichts= und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes. Bd. VIII. 2. Altenburg 1877. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
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XIV. Königreich Preußen.

  1. Verein für die Geschichte Berlins. Programm der 232., 233., 234. Versammlung, mit angehängtem Verzeichniß der eingegangenen Geschenke. 4 °. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)
  2. Altpreußische Monatsschrift. Bd. XIV. Heft 7 und 8. Königsberg in Preußen 1877. (Tauschexemplar der Alterthumsgesellschaft Prussia.)
  3. Geschichts= Blätter für Stadt und Land Magdeburg. Jahrg. 12. Heft 4.
  4. Märkische Forschungen. Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg. Bd. XIV. Berlin 1878. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)
  5. Zeitschrift des Vereins für Hennebergische Geschichte und Landeskunde zu Schmalkalden. Heft 2. Schmalkalden und Leipzig 1877. (Tauschex. des genannten Vereins.)
  6. Westfälisches Urkunden=Buch. Herausgegeben von dem Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Index zu H. A. Erhard's regesta historiae Westfaliae.
    Münster 1861.
    Bd. III. Abth. 1. Heft 2. Die Urkunden des Bisthums Münster von 1251-1280.
    Bd. III. Abth. 1. Heft 3. Die Urkunden des Bisthums Münster von 1281-1300. Heft 4. Nachträge und Ergänzungen zu den Urkunden des Bisthums Münster. Alle Hefte bearbeitet von R. Wilmans. Münster 1861, 1871 und 1874.
    Bd. IV. Die Urkunden des Bisthums Paderborn vom Jahre 1201-1300. Abth. 1. Die Urkunden der Jahre 1201-1240, bearbeitet von R. Wilmans. Münster 1874.
    Personen= Register zu Bd. III. Unter Mitwirkung von R. Wilmans bearbeitet von E. A. Heyden. Münster 1876.
    Additamenta zum westfälischen Urkunden=Buche, bearbeitet von R. Wilmans. Orts= und Personen=Register von E. A. Heyden. Münster 1877.
    (Zur Completirung von dem Westfälischen Verein in dankverpflichtender Weise als Geschenk übersendet.)
  7. Hölzermann, L., Lokaluntersuchungen: die Kriege der Römer und Franken, sowie die Befestigungsmanieren der Germanen, Sachsen und des späteren Mittelalters betreffend. (Nach dem Tode des Verfassers von dem westfälischen Verein herausgeg.) Münster 1878. (Angekauft.)
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  1. Michelsen, A. L. J., Von vorchristlichen Cultusstätten in unserer Heimath. Schleswig 1878. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

XV. Anhalt.

  1. Mittheilungen des Vereins für anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. I. Heft 9. Dessau 1877. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)

XVI. Hansestädte.

  1. Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. Nr. 1-6. Hamburg 1877/78. (Tauschexemplar des Hamburger Vereins.)

XVII. Meklenburg.

  1. Balck, C. W. A., Domaniale Verhältnisse in Mecklenburg=Schwerin. Bd. I. II. 1. Wismar, Rostock und Ludwigslust. 1864. 1866.
  2. Balck, C. W. A., Zur Geschichte und Vererbpachtung der Domanial=Bauern in Mecklenburg=Schwerin. Schwerin 1869.
  3. Balck, C. W. A., Finanzverhältnisse in Mecklenburg Schwerin, mit besonderer Berücksichtigung ihrer geschichtlichen Entwickelung. Bd. I. Wismar, Rostock und Ludwigslust 1877. Bd. II. Schwerin 1878.
    (Nr. 42-44 Geschenke des Verfassers, des Herrn Revisionsraths Balck in Schwerin.)
  4. Stammtafel der Familie Rudloff. Schwerin 1810. Fol.
  5. Programme des Gymnasiums zu Waren aus den Jahren 1872, 1873, 1874, 1875 und 1876.
  6. Struck, C. W., Ist die Flußschildkröte in Mecklenburg spontan oder nicht?
    (Nr. 45-47 Geschenke des Verfassers von Nr. 47, des Herrn Gymnasiallehrers Struck=Waren.)
  7. Großh. Meckl. Schwerinscher Staatskalender auf das Jahr 1878. (Geschenk des Verlegers, des Herrn Dr. Bärensprung.)

Nachtrag.

Alterthumskunde.

  1. Perwolf, Dr. Jos., Professor der Warschauer Universität, Die Germanisation der baltischen Slawen. St. Petersburg 1876.
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  1. Derselbe: Die Warägo=Russen und die baltischen Slawen. (Abdruck aus der Zeitschrift des Ministeriums der Volksaufklärung. 1877. Juliheft.)
    (Nr. 48 und 49 in russischer Sprache abgefaßt, Geschenke des Herrn Verfassers.)

III. Die Matrikel des Vereins.

In Bezug auf unsere correspondirenden Mitglieder und die mit uns im Schriftenaustausch stehenden auswärtigen Vereine haben wir aus dem jüngstverflossenen Quartal keine Veränderungen zu erwähnen. Dagegen haben wir von unsern ordentlichen Mitgliedern nicht weniger als fünf durch den Tod verloren. Es starben:

1) Herr Präpositus Priester zu Buchholz, welcher sich dem Verein schon am 3. Juli 1835 (damals noch Candidat) angeschlossen hatte, † 18. Januar 1878.

2) Herr Senator Demmler zu Rehna, Mitglied seit dem 29. November 1838, † im Januar 1878.

3) Herr Geh. Cabinets=Rath Dr. Prosch, welcher unserm Verein 43 Jahre angehörte, starb zu Breslau am 30. Januar 1878.

4) Herr Geh. Rath v. Brock auf Käselow, Excellenz, Mitglied seit dem 20. October 1853, † zu Schwerin am 13. März 1878.

5) Herr Hofmarschall Jasper von Bülow, der 1871, am 20. Februar, als Amtsverwalter zu Doberan unserm Verein beigetreten war, † zu Neustrelitz am 25. März 1878.

Dieser empfindliche Verlust ist indessen einigermaßen dadurch ausgeglichen, daß dem Verein im letztverflossenen Quartal vier neue Mitglieder beigetreten sind:

1) Herr Dr. med. M. Marung zu Schönberg im Fürstenthum Ratzeburg, am 17. Januar.

2) Herr von Flotow auf Walow, 21. Januar.

3) Herr von Schuckmann auf Mölln, 4. März.

4) Herr Realschullehrer Rudloff zu Schwerin, am 12. März.

Archivrath Dr. F. Wigger,    
zweiter Vereins=Secretair.          

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XLIII. 4.

Quartal- und Schlussbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, am 11. Juli 1878.


D er Verein für meklenburgische Geschichte hielt am heutigen Tage den Statuten gemäß seine General=Versammlung, unter dem Vorsitze des Herrn Vicepräsidenten, Sr. Excellenz des Herrn Staatsraths Dr. Wetzell, und in Anwesenheit von etwa 20 Mitgliedern.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Jahresbericht, welchen der unterzeichnete zweite Vereins=Secretair etwa in folgenden Worten erstattete:

"Wenngleich die Blüthe und die Wirksamkeit eines wissenschaftlichen Vereins sich in seinen Arbeiten zeigt, so wurzelt seine materielle Existenz doch in der Zahl seiner Mitglieder; und je größer der Kreis ihrer Leser ist, desto mehr fühlen sich die Arbeiter zu neuer Thätigkeit angespornt. Es war deshalb eine sehr unangenehme Erscheinung, daß in den letzten Jahren unsere Matrikel einen, wenn auch nicht bedeutenden, so doch, wie zu befürchten schien, stetig werdenden Rückgang in der Zahl unserer Mitglieder zeigte. Um so mehr freue ich mich, heute constatiren zu können, daß die

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Zahl unserer ordentlichen Mitglieder, welche im vorigen Jahre auf 261 gesunken war, während des 43. Vereinsjahres sich nicht abermals abgemindert, sondern durch den Beitritt der Herren, welche ich in den 3 Quartalberichten genannt habe, und der in dem 4. Quartal hinzugetretenen Herren, des Herrn Oberkirchenraths Schmidt, des Herrn Eisenbahnbeamten M. Heuer und des Herrn Obersten und Gendarmerie=Chefs von Zülow hieselbst, sowie des Herrn Architekten Hamann in Wismar, - trotz den früher angezeigten Verlusten und dem neuerdings angemeldeten Austritte des Herrn Gymnasial=Directors Dr. Meyer zu Parchim -, sich sogar ein wenig gehoben hat und zur Zeit 265 beträgt. Dagegen haben wir von unsern correspondirenden Mitgliedern im letzten Quartal wiederum 3, und von unsern Ehrenmitgliedern eins verloren. Der Verein zählt gegenwärtig (s. Anlage Nr. 3) 2 hohe Protectoren, 5 hohe Beförderer, 3 Ehrenmitglieder und 53 correspondirende; die Gesammtsumme beträgt hiernach 328 Personen.

So erfreulich nun die beginnende Zunahme unserer ordentlichen Mitglieder erscheint, so lückenhaft und ungleich stellt sie sich dar, wenn man die Vertheilung derselben nach den einzelnen Gebieten und Berufsklassen erwägt. Von jenen 265 leben im Auslande 27, in Meklenburg 238, und von den letzteren gehören dem Großherzogthum Meklenburg=Strelitz nur 17 an. Von allen meklenburg=strelitzischen Städten sind in unserer Matrikel nur Neustrelitz, Neubrandenburg und Schönberg vertreten. Aber es fehlen darin auch von den meklenburg=schwerinschen Städten und Flecken nicht weniger als 16: in Boizenburg, Brüel, Crivitz, Dassow, Doberan, Dömitz, Hagenow, Klütz, Krakow, Lübtheen, Marlow, Neustadt, Plan, Schwan, Tessin und Warin besitzt unser Verein kein einziges Mitglied, während in den andern Städten und Flecken doch wenigstens ein Magistrats=Mitglied (mehrfach als Vertreter des Collegiums) oder ein Pastor oder ein Arzt sein Interesse für die Landesgeschichte durch den Beitritt zu unserm Verein kundgegeben hat. Und wenn wir auf die Berufsclassen der Mitglieder sehen, so finden wir unter ihnen 64 jetzige oder ehemalige Gutsbesitzer und 3 Gutspächter, 75 Civilbeamte, unter denen 18 städtische sind; dagegen von den hohen Kirchenbeamten, Pastoren und Candidaten nur 26; ferner aus dem Gebiete des Unterrichtswesens 1 Ober=Schulrath, 3 Universitäts=Professoren, 4 Schuldirectoren und 11 Lehrer (die höheren Lehranstalten zu Bützow, Friedland, Grabow, Malchin, Neubrandenburg,

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Neustrelitz, Parchim, Waren und Wismar sind zur Zeit bei unserm Verein unbetheiligt); von den Advocaten der Großherzogthümer gehören uns 13 an, von den Aerzten 8, 1 Apotheker, 11 Künstler und Dirigenten von Kunstanstalten; Gewerbtreibende nur 5, unter denen außer 2 Buchhändlern sich kein Kaufmann befindet, 12 Officiere und nur 3 Rentiers. Hoffen wir also, daß diese großen Lücken sich bald ausfüllen mögen!

Diejenigen ordentlichen Mitglieder, deren Tod wir in dem 43. Vereinsjahre zu beklagen hatten, habe ich bereits in den 3 Quartalberichten genannt; es waren die Herren Domainenrath von Reeder zu Ludwigslust, Präpositus Priester zu Buchholz, Senator Demmler zu Rehna, Geh. Cabinetsrath Dr. Prosch, Geh. Rath von Brock auf Käselow und Hofmarschall von Bülow zu Neustrelitz. Von den durch den Tod aus unserer Mitte geschiedenen correspondirenden Mitgliedern habe ich des Geh. Raths Freiherrn von Ledebur zu Potsdam gleichfalls schon gedacht. Im letzten Quartal haben wir nun aber, wie schon bemerkt, nicht weniger als 3 Correspondenten verloren. Nämlich zunächst ward am 24. April d. J. Herr Professor Dr. Heinr. Leo zu Halle, welchen wir seit der Stiftung unsers Vereins zu den Unseren zählten, von seinen langen und schweren Leiden durch den Tod erlöst. Einer Würdigung dieses Gelehrten darf ich mich überheben. Denn er gehörte zu den bekanntesten und bestverleumdetsten Männern Deutschlands als muthiger, allzeit schlagfertiger und geistreicher Kämpfer für alte deutsche Art gegen jede Neologie; und in den wissenschaftlichen Kreisen nahm er durch seltenen Scharfsinn und unermüdeten Fleiß eine hohe Stelle ein; er wirkte selbst da noch höchst anregend, wo man seinen Ansichten nicht beipflichten konnte. Zweitens ist der durch seine antiquarischen Forschungen bekannte Finanzrath Dr. Eduard von Paulus zu Stuttgart am 16. Juni in seinem 77. Lebensjahre gestorben, und ihm folgte am 27. Juni drittens der Geh. Archivrath und Bibliothekar der Kriegsakademie Dr. Gottlieb Friedländer zu Berlin, der in seiner früheren Stellung an der Königl. Bibliothek zu Berlin unsere Bestrebungen mehrfach durch Mittheilung von Druckschriften gern förderte.

Viel näher noch stand unserm Verein aber unser altes Ehrenmitglied, der Herr Senior Archivrath Dr. Masch zu Demern, welcher im fast vollendeten 84. Lebensjahre am 28. Juni entschlafen ist. Ich brauche freilich die Bedeutung

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dieses herben Verlustes in dieser Versammlung kaum hervorzuheben, weil Mancher von uns die selbstlose, treue Freundschaft und die unbegrenzte Dienstwilligkeit dieses liebenswürdigen Mannes erprobt hat, und weil Masch zu den bekanntesten und beliebtesten Persönlichkeiten im ganzen Lande gehörte. Aber ich kann es mir nicht versagen, seine Verdienste auch an dieser Stelle kurz zu vergegenwärtigen.

Gottlieb Matthias Karl Masch war am 4. August 1794 zu Schlagstorf im Fürstenthum Ratzeburg als Sohn des dortigen Pastor adj. geboren; im Fürstenthum Ratzeburg hat er später über 50 Jahre verschiedene Aemter in aller Treue geführt: er ward 1826 als zweiter Lehrer an der Stadtschule zu Schönberg angestellt und rückte zwei Jahre später zum Rector derselben auf; zehn Jahre hernach, am 1. Juli 1838, ward er zum Pastor in Demern befördert, und dieses Pastorat hat er bis an seinen Tod, 40 Jahre lang, verwaltet. Als ungemein thätiger Mann fand er Zeit genug, neben seinen Amtsgeschäften auch an öffentlichen Angelegenheiten theilzunehmen; und er war ein eifriger Patriot in Wort und That. 1848 und 49 finden wir ihn, durch das Vertrauen seiner Mitbürger im Fürstenthum Ratzeburg gewählt, als Mitglied der Meklenburgischen Abgeordneten=Kammer und der conservativen Fraction in derselben. Den patriotischen Verein zu Gadebusch brachte er als langjähriger Vorstand desselben zu hoher Blüthe. Die Bestrebungen des Missions=Vereins zu Gadebusch förderte er als vieljähriger Vorsitzender mit großem Eifer. Es gab eben keinen edleren und gemeinnützigen Zweck, für welchen er nicht gern nach Kräften eingetreten wäre.

Aber seine Thätigkeit griff noch viel weiter. Schon sein Urgroßvater war auf dem Gebiete der theologischen Litteratur thätig, sein Großvater, der Superintendent Masch zu Neustrelitz, gleichfalls ein gelehrter Theologe, gab in Gemeinschaft mit dem Hofmaler Woge ein großes Werk über die bekannten Prillwitzer Alterthümer heraus. Dieser wissenschaftliche Sinn war auf unsern Freund vererbt, und zwar in hohem Maße. Während seines Rectorats zu Schönberg gelang es ihm, Zutritt zu dem bischöflich=ratzeburgischen Archive zu gewinnen, welches in Folge des Hamburger Vergleichs vom Jahre 1701 aus dem Schweriner Archive nach Ratzeburg gebracht war, dort aber ohne viel Pflege aufbewahrt ward. Masch war nun so glücklich, mit der Ordnung und Registrirung desselben betraut zu werden, und benutzte alsbald diese Gelegenheit, die Urkunden abzuschreiben, die

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Acten zu excerpiren, und daraus eine sehr ausführliche Geschichte des Bisthums Ratzeburg, seiner Heimath, an welcher er mit ganzer Seele hing, zu verfassen; sie kam zu Lübeck im Jahre 1835 heraus. Durch die urkundliche und actenmäßige Darstellung ist sie ein Werk von bleibendem Werthe. Seitdem M. Dietrich Schröder sein Buch über die Stadt und Herrschaft Wismar geschrieben hatte, unternahm es zuerst Masch wieder, ein einzelnes Gebiet Meklenburgs historisch zu erforschen, und er hat hierin nur in Franz Boll, dem Geschichtschreiber des Landes Stargard, bisher einen Nachfolger gefunden.

Das ihm in vollem Umfange zugängliche Urkunden=Material war damit erschöpft; doch hat Masch 1851 noch die Gesetze und Verordnungen für das Fürstenthum Ratzeburg seit dem Jahre 1654, sachlich geordnet, mit einer chronologischen Uebersicht, in einem ansehnlichen Quartbande erscheinen lassen. Sein wissenschaftlicher Thätigkeitstrieb wußte aber auch auf anderen Gebieten umfassende Aufgaben zu finden und zu lösen. Für die historischen Hülfswissenschaften hegte er sein Lebelang eine besondere Vorliebe, namentlich für Genealogie, Heraldik und Numismatik, und er sammelte das Material mit einer bewundernswürdigen Ausdauer. Seine wohlgeordnete Siegelsammlung, die er schon als Primaner begonnen hatte, schlug er in seinen höheren Jahren auf 20-25000 Nummern an; seine Bibliothek in diesen Fächern war eine reichhaltige, seine wissenschaftliche Correspondenz eine sehr ausgebreitete und fruchtbare, weil er ebenso gern aus dem reichen Schatz seiner Kenntnisse gab, als dieselben zu vermehren trachtete; ein ungewöhnlich glückliches Gedächtniß unterstützte seine Forschungen aufs Beste. Aber wenn wir von dem einen, bekannten, "Wappen=Almanach der Souverainen Regenten Europa's", der in zweiter Ausgabe mit Geschlechts=Tabellen und Wappenbeschreibungen 1842 zu Rostock erschien, absehen, so concentrirte sich seine Schriftstellerei ganz auf Meklenburg. Wir nennen hier zuerst sein 1837 in Rostock bei Tiedemann verlegtes "Mecklenburgisches Wappenbuch", das erste dieser Art, welches publicirt ist, und das noch jetzt eine große Auctorität besitzt. Man darf bei der wissenschaftlichen Beurtheilung nicht vergessen, daß seit dem Erscheinen desselben 40 Jahre verflossen sind, daß seitdem durch die umfängliche Erforschung der alten Siegel und Epitaphien ein großes Material zur Geschichte der einzelnen Wappen erschlossen ist, und darum jetzt andere Ansprüche gemacht werden. Dies sah der Ver=

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fasser schon damals sehr wohl voraus und verwahrte sich gegen solche Anforderungen. Daß er derartige Forschungen wohl zu würdigen wußte, zeigte er bald nachher selbst in der in Gemeinschaft mit Milde unternommenen Publication der Siegel aus den Lübischen Archiven. Bei seinem meklenburgischen Wappenbuche war sein ausgesprochener Gesichtspunkt, daß der jetzige Gebrauch mehr als der frühere berücksichtigt werden, das Werk nicht reformatorisch auftreten und den Gang der Veränderungen in Bild und Farbe nicht nachweisen sollte; und dieses selbstgesteckte nähere Ziel zu erreichen, hat er es weder an Forschungen noch an Correspondenzen fehlen lassen, so daß das Werk fast durchweg als eine zuverlässige Darstellung der geltenden Wappen angesehen werden darf. - Wir nennen hier ferner die Genealogie eines meklenburgischen Adelsgeschlechtes, die Geschichte und Urkunden der Familie von Kardorff, welche Masch 1850 zu Schwerin erscheinen ließ.

Daß ein so rüstiger Historiker an der Gründung des Vereins für meklenburgische Geschichte mit Freuden theilnahm, ist selbstverständlich; er erklärte schon am 4. November 1834 sich zum Eintritt in denselben bereit, gehörte somit zu den ersten Stiftern, aber er ward auch einer der frühesten und eifrigsten Mitarbeiter. Er brachte sogleich die Herausgabe eines allgemeinen meklenburgischen Urkundenbuches in Anregung; und weil man damals aus Mangel an Mitteln von diesem größeren Unternehmen noch abstehen mußte, erbot er sich zur Sammlung von Regesten der sämmtlichen gedruckten meklenburgischen Urkunden. Sogleich ging er ans Werk, und er hat für diesen Zweck eine sehr große Anzahl von Druckwerken durchgearbeitet und die Abdrücke der meklenburgischen Urkunden fast allein annähernd vollständig verzeichnet. Ich hebe diese mühselige Arbeit hier um so lieber hervor, weil sie nie publicirt ist. Als nämlich Masch endlich die Freude hatte, die Ausführung seines ursprünglichen Planes zu erleben, indem bei der 25jährigen Jubelfeier des Vereins die Herausgabe eines allgemeinen meklenburgischen Urkundenbuches beschlossen ward, da übernahm er selbst die Bearbeitung der jetzt zu Neustrelitz aufbewahrten bischöflich=ratzeburgischen Urkunden und stellte für dies ganze Unternehmen nach und nach gern die Regesten=Sammlung zur Verfügung. Ihr verdanken wir größtentheils die Nachweise früherer Abdrücke; sie überhob uns der ungemein zeitraubenden Durchsicht einer großen Menge von Werken.

In der General=Versammlung des Jahres 1838 übernahm Masch die Verwaltung der Münzsammlung unsers

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Vereins, und er hat dies Amt bis an seinen Tod, 40 Jahre, geführt. Die Sammlung hätte nicht in bessere Hände gerathen können. Masch begnügte sich nicht damit, alljährlich über die Vermehrungen zu berichten, sondern er bereicherte auch unsere Jahrbücher mit einer großen Reihe der werthvollsten numismatischen Abhandlungen, deren Bedeutung weit über Meklenburg hinausreicht. Denn insonderheit beschrieb er die Münzfunde von Remlin, Zahren, Malchow, Hof Reinshagen, Rüst, Schwechow, Hagenow, Wittenburg, Schwiesow, Zarnekow, Dümmer, Sukow (bei Crivitz), Sülz, Bök, Schwerin; und in Gemeinschaft mit dem Herrn Geh. Archivrath Lisch bearbeitete er den berühmten Silberfund von Schwan. Er gab ferner ein kritisches Verzeichniß von Münzen des 14.-16. Jahrhunderts, welche im Stift Ratzeburg gefunden worden, beschrieb die Münzen des ratzeburgischen Administrators Herzogs Christoph von Meklenburg und beschenkte uns mit einer ausführlichen Abhandlung über die neueren meklenburgischen Denkmünzen. Außerdem verdanken die Jahrbücher unserm verewigten Freunde noch eine geschichtliche Abhandlung über das ratzeburgische Stiftswappen, eine Arbeit über die Bauern im Fürstenthum Ratzeburg, eine Abhandlung über die meklenburg=strelitzischen Orden und eine mit dem Herrn Geh. Archivrath Lisch gemeinschaftlich geführte Forschung über die Kirche und das Kloster zu Rehna.

Unser Verein erfüllte also nur eine Pflicht der Dankbarkeit, als er diesen überaus thätigen Mitarbeiter bei der erwähnten Feier im Jahre 1860 zu seinem Ehrenmitgliede ernannte und ihn vor nunmehr fast zwei Jahren bei seinem Amtsjubiläum mit einer Festschrift beglückwünschte. Auch andere historische Vereine gaben dem trefflichen Gelehrten durch Ernennung zum Correspondenten oder Ehrenmitgliede ihre Achtung zu erkennen; die Universität Kiel, welcher er einst als Student angehört hatte, verlieh ihm 60 Jahre nach seiner Immatriculation die Doctorwürde honoris causa. Sein Landesherr ehrte seine Tüchtigkeit und seine unverbrüchliche Ergebenheit durch mancherlei Aufmerksamkeiten und Gnadenbeweise; er ernannte ihn 1862 zum Archivrath und bei seinem Amtsjubiläum 1876 zum Senior der ratzeburgischen Geistlichkeit, verlieh ihm auch den Orden der wendischen Krone.

Für unsern Verein ist Maschens Tod ein unersetzlicher Verlust; nur durch langjährige und eindringende Studien auf den Gebieten der Heraldik und Numismatik, Wissenschaften, welche bei uns wenig gründliche Forscher zählen, wird es einem Andern gelingen, sich die umfassenden Kennt=

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nisse anzueignen, über welche der Verewigte fast spielend gebot. -

Wenn ich nun zu den Sammlungen des Vereins übergehe, so kann sich unsere Sammlung von heidnischen Alterthümern gerade keiner hervorragenden Bereicherung während des 43. Vereinsjahres rühmen; doch wurden von Mitgliedern und Gönnern eine nicht unerhebliche Anzahl von Steingeräthen, sowie einige Bronzen, Perlen u. s. w. geschenkt. Die Zahl der heidnischen Alterthümer, welche dem Vereine gehören, war bis Ostern d. J. auf 4578 Stücke gestiegen. Im letzten Quartal ist dann eine Lanzenspitze von Feuerstein, gefunden auf dem Schelfwerder bei Schwerin, und als Geschenk unsers Gönners, des Herrn Rentiers Mann zu Wismar, eine Anzahl Urnenscherben, welche derselbe auf der Pfahlbaustätte bei Gögelow gesammelt hat, sowie endlich noch zwei sehr merkwürdige Stücke hinzugekommen: 1) ein sogen. Celt mit Schaftloch aus Eisen, welcher in einer Tiefe von 12 Fuß in einem Torfmoor der Stadt Friedland gefunden und unserer Sammlung vom Herrn Senator Schencke daselbst geschenkt ward, und 2) eine ausgezeichnet schöne Lanzenspitze aus Feuerstein, gefunden bei Neukloster und dem Verein geschenkt vom Herrn Stud. med. Franck. Auch einige Alterthümer aus dem 16. Jahrhundert und etliche spätere sind in unsern Quartalberichten des letzten Jahres als neue Erwerbungen verzeichnet worden. Die Münzsammlung erhielt bis Ostern einen Zuwachs von mehr als 20 Stücken; im letzten Quartal schenkte uns Herr Hofrath Hobein hieselbst 12 Kupfermünzen verschiedener Länder, Herr Burchard aus Jokohama, ein geborner Meklenburger, einen holländischen Gulden v. J. 1703; 3 kleine spätrömische Bronze=Münzen, welche der Land=Briefträger Kruse zu Bennin bei Boizenburg fand und unserer Sammlung schenkte, waren leider so fest zusammengerostet, daß sie bei dem Versuche sie zu trennen zerbrachen und unkenntlich wurden. - Die Bildersammlung vermehrte sich (ein jüngst vom Herrn Oberstabsarzt Dr. Blanck geschenktes lithographirtes Portrait des † Gymnasial=Directors Ober=Schulraths Besser zu Güstrow mit eingerechnet) um 27 Blätter; ihr Gesammtbestand beläuft sich nunmehr (von Rejectaneen und Doubletten abgesehen) auf 1091 Nummern. Die Bibliothek wuchs im letzten Jahre mit Einschluß der auf Anlage Nr. 1 verzeichneten Accessionen des letzten Quartals um 213 Schriften. Die Sammlung von Urkunden hat sich wenigstens um 2 vergrößert. -

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Der Bericht über die Arbeiten des Vereins während seines 43. Jahres knüpft sich wiederum zunächst an die beiden großen fortlaufenden Unternehmungen, die Jahrbücher und das Meklenburgische Urkundenbuch. Der 42. Jahrgang der Jahrbücher ward ordnungsmäßig im vorigen Herbste an die Herren Mitglieder versandt; vom 43. hat der Druck im Frühling begonnen, und es können heute der Versammlung wenigstens schon 4 Bogen gedruckt vorgelegt werden; sie enthalten ein vom Herrn Geh. Archivrath Dr. Lisch publicirtes größeres Fragment eines Neuenkalenschen Stadtbuchs aus den Jahren 1399-1417 und ein, leider zerschnittenes, kleineres aus den Jahren 1447/8, vom Herrn Herausgeber ausgestattet mit Registern der darin vorkommenden Personennamen und Ortsnamen, zu welchen Herr Bürgermeister Hofrath Mau zu Neukalen topographische Erläuterungen beigesteuert hat. Die Bogen 3 und 4 geben den Anfang einer längeren Abhandlung des Herrn Archiv=Assistenten Dr. Saß "zur Genealogie der Grafen von Danneberg", bei welcher die seit Rudloffs bekannter Arbeit über dieses Thema gedruckten zahlreichen Urkunden, sowie auch noch nicht edirte Diplome des Staatsarchivs zu Hannover fleißig herangezogen sind und zu manchen neuen Resultaten geführt haben.

Von dem XI. Bande des Meklenburgischen Urkundenbuches sind nun trotz der Schwierigkeiten, welche die unendliche Menge der Ziffern dem Satze sowohl wie der Correctur bereiten, 70 Bogen gedruckt, von denen die ersten 12 und ein halber das Orts=Register des Herrn Dr. Crull zu Band V.-X. enthalten, die übrigen das Personen=Register des Herrn Rectors Römer zu denselben Bänden, jedoch erst die Buchstaben A-R. Es läßt sich nun mit Bestimmtheit sagen, daß die Buchstaben S-Z diesen Band zu einer solchen Stärke anschwellen werden, daß das sehr ausführliche Wort= und Sach=Register des Herrn Rectors Römer dem XII. Bande vorbehalten werden muß. Erst diese Register erschließen die unendliche Fülle des urkundlichen Stoffes und machen dieses Werk zu einem Nachschlagebuche über alle Fragen, welche die alte meklenburgische Geschichte überhaupt, sowie die Orts=, Familien= und Personal=Geschichte betreffen.

Eine sehr erfreuliche Nachricht wird es für die General=Versammlung sein, daß sich die Aussicht eröffnet hat, auch für eine Fortsetzung des Urkundenbuches die nötigen Mittel zu erhalten; doch verspare ich weitere Mittheilungen bis dahin, daß diese Angelegenheit ganz abgeschlossen sein wird. Einst=

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weilen bin ich bemüht gewesen, mit Hülfe der Herren Archiv=Registratoren Jahr und Schultz, sowie früher des Herrn Oberlehrers Dr. Sellin hieselbst und neuerdings auch des Herrn Archiv=Assistenten Dr. Saß, bereits möglichst viel correcte Abschriften von Diplomen aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu sammeln; und ich hoffe, da diese Arbeit jenen Druck der Register in keiner Weise stört, daß die Sammlung des Stoffes für die 3. Abtheilung (1351-1400) bald noch lebhafter wird fortgesetzt werden können. Die Wismarschen Urkunden hat Herr Dr. Crull bereits abgeschrieben und bearbeitet. Die Ausbeutung des sehr reichen Rostocker Stadt=Archivs hat der E. Rath mit höchst dankenswerther Liberalität sehr dadurch erleichtert, daß uns verstattet ist, die Urkunden hier zu copiren; und eine gleiche Vergünstigung ist uns auch von Seiten der Strelitzischen Archivverwaltung und des Magistrats zu Güstrow in Aussicht gestellt.

Von andern Arbeiten des Vereins ist schon in einem Quartalbericht erwähnt worden, daß Herr Registrator Lisch ein Verzeichniß unserer Bildersammlung angefertigt, und daß Herr Oberlehrer Dr. Latendorf einen Bibliotheks=Katalog in Aussicht gestellt hat. Herr Secretair Fromm übernahm im Herbste 1876 die Ausarbeitung eines Orts=, Personen= und Sach=Registers über die Bände 31-40 unserer Jahrbücher und hat zu diesem Zwecke bereits sämmtliche 10 Bände durchgearbeitet und excerpirt; er hofft, daß seine Berufsarbeiten ihm gestatten werden, im Frühling 1879 den Druck der Register zu beginnen.

Wenn ich nun noch einzelner Werke unserer Mitglieder gedenken darf, so erinnere ich an die beiden dem Herrn Geh. Archivrath Dr. Lisch gewidmeten Jubelschriften des Herrn Archivraths Dr. Beyer über den Limes Saxoniae diesseit der Elbe und des Herrn Dr. Crull über einen Todtentanz zu Wismar. Beide habe ich schon früher angezeigt, und ebenso den Schlußband von dem Werke des Herrn Revisionsraths Balck über die Finanzen Meklenburg=Schwerins.

Mit diesem letztgedachten Werke berührt sich mehrfach die gleichzeitig entstandene Schrift des Herrn Consistorialraths und Prof. Dr. Hugo Böhlau: "Fiskus, landesherrliches und Landes=Vermögen im Großherzogthume Meckl.=Schwerin" welche, wenngleich als Rectorats=Programm für 1874/75 bezeichnet, doch erst im Sommer 1877 erschienen ist. Der Herr Verfasser beabsichtigt nicht eine "Einmischung in schwebende

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Fragen", sondern er bezeichnet seine Untersuchung als eine "rechtsgeschichtliche Skizze"; er hat demgemäß seine Darstellung auch historisch geordnet, und er verfolgt sein Thema von den frühesten Zeiten bis auf das Jahr 1850. Auf eine Prüfung seiner Ergebnisse einzugehen, ist hier nicht der Ort. Anregung bietet der Herr Verfasser seinen Lesern vielfach; sein Buch zeigt, wie viel auf dem Gebiete der staatsrechtlichen Geschichte Meklenburgs noch zu arbeiten bleibt.

Im Uebrigen ist das 43. Vereinsjahr keineswegs so ergiebig an Specialschriften zur meklenburgischen Geschichte gewesen, wie das 42ste war. Doch haben wir hier die Inaugural=Dissertationen zweier Meklenburger zu nennen, welche ihre historische Bildung im Seminar des Herrn Prof. Dr. Schirrmacher zu Rostock empfangen haben. Herr Dr. Otto Oertzen aus Schwerin behandelt "die Bischöfe Heinrich, Lambert, Gottschalk von Ratzeburg und ihre Zeit", die beiden Decennien von 1215-1235, insoweit die damaligen politischen Ereignisse, namentlich die Kämpfe König Waldemars um die Herrschaft in den nordalbingischen Landen zur Zeit Heinrichs das Bisthum Ratzeburg berührten, und insofern hernach Gottschalk am Stedingerkriege betheiligt war. Die meiste Beachtung dürfte in dieser Schrift verdienen, was Herr Dr. Oertzen über die Gründung, den ältesten Güterbesitz und die ältesten Urkunden des Klosters Eldena sagt. Herr Dr. Robert Tetzner hat in seiner Dissertation über "Peter Lindeberg und seine Rostocker Chronik" eine sehr umsichtige und sorgfältige Darstellung von dem Leben und der Schriftstellerei dieses Rostocker Humanisten gegeben.

Wir können ferner nicht unterlassen darauf aufmerksam zu machen, daß im Laufe des Jahres 1877 der 4. Band von den vom Herrn Privatdocenten Dr. Koppmann, unserm correspondirenden Mitgliede, herausgegebenen ältesten Hanse=Recessen erschienen ist. Dieser Band zählt über 600 ziemlich enge gedruckte Seiten in Hoch=Quart, und doch verbreitet er sich nur über die zehn Jahre von 1391-1400! Die Menge des Stoffes, welchen er gesammelt hat, und die Sorgfalt der Bearbeitung, sowie die Register gereichen dem Redacteur zum höchsten Lobe. Für die Geschichte des Königs Albrecht III. von Schweden, Herzogs von Meklenburg, ist gerade dieser Band von der allergrößten Bedeutung und für das Mekl. Urkundenbuch eine unschätzbare Vorarbeit und Fundgrube. Insbesondere hervorzuheben ist noch eine umfängliche Abhandlung über die Geschichte der Vitalienbrüder von 1375 -1400, welche Koppmann diesem Bande der Hanse=Recesse

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vorausgeschickt hat. Das Ziel dieser I. Abtheilung wird das Jahr 1436 sein, wo der Freiherr Dr. von der Ropp, Privatdocent zu Leipzig, mit der zweiten Abtheilung der Hanse=Recesse eingesetzt hat. Auch von dieser Abtheilung sind bereits 2 Bände erschienen, welche von 1436-1443 reichen. Sie sind in derselben Weise gearbeitet wie die erste Abtheilung. Zu einer dritten Abtheilung sammelt Herr Professor Dr. Dietr. Schäfer in Jena das Material. Neben dieser Ausgabe der Recesse läuft ein vom Herrn Privatdocenten Dr. Const. Höhlbaum zu Göttingen bearbeitetes hansisches Urkundenbuch allgemeineren Inhalts her, welches bestimmt ist, als zeitgemäße Erneuerung des hansischen Urkundenbuches von Lappenberg zu dienen und schon im ersten Bande, der nur bis zum Jahre 1300 reicht, eine erstaunliche Fülle von Nachrichten zur Geschichte der Hanse und zur Geschichte des Handels und der Cultur überhaupt bietet. Der zweite Band, welcher bis zum Jahre 1360 reichen soll, ist unter der Presse. Die Bedeutung dieser Unternehmungen des Hansischen Vereins für die Geschichte unserer meklenburgischen Seestädte bedarf keiner Erörterung. Möge der Hansische Verein auch unter uns zahlreiche Mitglieder finden!

Wir erwähnen hier für die ältere Zeit ferner des "Engelbert Wusterwitz Märkische Chronik", welche Julius Heidemann aus den Werken von Angelus und Hafftitz herausgeschält und, von trefflichen Mittheilungen über des Verfassers Leben, sowie von fortlaufenden historischen Erläuterungen begleitet, soeben in Berlin herausgegeben hat. Waren diese Auszüge auch schon früher bekannt, so gewinnen sie jetzt als der Bericht eines Zeitgenossen über die Jahre 1391-1425 zunächst für die märkische, dann aber gelegentlich auch für die meklenburgische Geschichte, eine erhöhete Bedeutung.

Die Genealogie eines alten meklenburgischen Adelsgeschlechts berührt der Pastor Daniel v. Coelln in seinen im Juni 1877 zu Breslau autographirt herausgegebenen "Nachrichten über die Familie v. Coelln, nach amtlichen Quellen, Mittheilungen gelehrter Genealogen und Notizen von Familiengliedern". Der Verfasser sucht sich hierin als Nachkomme der bisher für längst erloschen angesehenen meklenburgischen Familie v. Cöln auszuweisen. Aber wenngleich sein Urgroßoheim, der Bergrath und Stiftsamtmann Barthold v. C. zu Obernkirchen, durch seine Beweisführung 1774 in Hessen eine Anerkennung des Adels erlangte, so halte ich dieselbe doch für völlig unzureichend und verfehlt, was sich leicht actenmäßig erweisen ließe.

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Ein soeben in Rostock herausgegebenes "Genealogisches Taschenbuch der adeligen und gräflichen Familie v. Bassewitz", welches vom Herrn Kammerherrn Grafen von Bassewitz auf Wesselsdorf entworfen ist, enthält freilich zunächst nur eine genealogisch, nach den Hauptlinien und ihren Aesten und Zweigen, geordnete Uebersicht der gegenwärtig lebenden 146 Mitglieder dieses Geschlechtes; es wird aber nicht allein der Familie selbst, sondern auch den Genealogen sehr willkommen sein, zumal zur Klarstellung des genealogischen Verhältnisses der verschiedenen Linien auf die nächstvoraufgehenden Generationen zurückgegangen ist. Aehnliche Arbeiten über alle älteren meklenburgischen Adelsfamilien würden um so erwünschter sein, da die meisten von diesen keine Fortsetzung der bekannten, etwa bis 1780 fortgeführten meklenburgischen Adelsgenealogien des v. Pentz bisher publicirt haben.

Endlich gedenke ich hier noch kurz der in diesem Jahre zu Breslau herausgegebenen Schrift: "Herzog Georg zu Mecklenburg=Strelitz, ein Lebens= und Charakterbild". Der Verfasser hat sich nicht genannt; aber dem Vernehmen nach ist das Büchlein aus der Feder des Professors Dr. Caro zu Breslau geflossen, der sonst sich als Geschichtschreiber Polens einen Namen gemacht hat. Jedenfalls zeugt es von großer Gewandtheit in historischer Darstellung; in blühender Sprache werden uns die wesentlichsten Momente aus dem Leben des Herzogs vorgeführt und die Hauptzüge seines Charakters, sowie die Umstände und Zeitrichtungen, unter welchen sich derselbe ausgebildet hat, pietätvoll gezeichnet. Recht werthvoll sind die eingeflochtenen Mittheilungen J. K. H. der Frau Großherzogin Marie von Meklenburg=Strelitz über ihren Sohn; von dem Herzog Georg selbst werden charakteristische Stellen aus einer Denkschrift vom Jahre 1866 angeführt. Diese Gabe ist einstweilen recht willkommen, bis es dereinst angemessen erscheinen mag, aus den Briefen des verewigten Herzogs selbst eine bestimmtere und lebensvollere Charakteristik dieser fürstlichen Persönlichkeit zu geben, die der Herzog um so mehr verdient, als er selbst unsere vaterländische Litteratur durch sein schönes Buch über seinen Vater bereichert hat."


Während der Verlesung des Jahresberichtes waren der Versammlung die Matrikel des Vereins, die ersten 70 Bogen vom 11. Bande des Meklenburgischen Urkundenbuches, die ersten Bogen des 43. Jahrbuches und der neue Katalog der Bildersammlung zur Kenntnißnahme vorgelegt.

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Der Cassenführer Herr Hofrath Dr. Wedemeier erstattete hierauf seinen Bericht über den Vermögensstand des Vereins und wies nach, daß sich derselbe, einige Ausstände eingerechnet, im verflossenen Jahre etwas gehoben hat, und daß das Vereinsvermögen sich zur Zeit auf etwa 7000 Mark beläuft. Seinen Auszug aus der Jahresrechnung lassen wir in der Anlage Nr. 2 folgen.

Der Herr Vicepräsident erklärte nunmehr das 43. Vereinsjahr für geschlossen und eröffnete das 44. mit der Constituirung des Vorstandes für dasselbe. Von den Beamten legte keiner sein Amt nieder, und zur größten Freude der Anwesenden erklärte sich Herr Ministerialrath Burchard bereit, die Verwaltung der durch Maschens Tod verwaisten Münzsammlung wenigstens vorläufig zu übernehmen. Bei der statutenmäßigen Wahl der Repräsentanten wurden die bisherigen Repräsentanten des Vereins durch große Stimmenmehrheit wiedergewählt. Den Vorstand des Vereins auf das Jahr vom 11. Juli 1878/79 bilden demnach folgende Mitglieder:

Präsident: Se. Excellenz der Herr Minister=Präsident Graf von Bassewitz.
Vice=Präsident: Se. Excellenz Herr Staatsrath Dr. Wetzell.
Erster Secretair: Herr Geh. Archivrath Dr. Lisch.
Zweiter Secretair: der Unterzeichnete.
Cassenführer: Herr Hofrath Dr. Wedemeier.
Bibliothekar: Herr Oberlehrer Dr. Latendorf.
Aufseher der Bildersammlung: Herr Ministerial=Registrator Lisch.
Aufseher der Münzsammlung: Herr Ministerialrath Burchard.
Repräsentanten:

Herr von Kamptz.
Herr Revisionsrath Balck.
Herr Ministerialrath Burchard.
Herr Rittmeister von Weltzien.

Archivrath Dr. F. Wigger,    
als zweiter Vereins=Secretair.    

 

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Anlage Nr. 1.
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Die Bibliothek des Vereins

erhielt folgenden Zuwachs.

I. Alterthumskunde.

  1. Congrès international d'anthropologie et d'archeologie préhistoriques. Compte rendu de la 7. session. Stockholm 1874. 2 Bde. 8. Stockholm 1876.
  2. Bibliographie de l'arcliéologie préhistorique de la Suède pendant le XIX e siède. Stockholm 1875. (Beide Werke Geschenke des Herrn Geh. Legationsraths v. Prollius in Berlin.)

II. Numismatik.

  1. Koehne, Baron B. de, Temenothyrae. Extrait de la Revue belge de numismatique, année 1878.
  2. Derselbe, Lithuanie. Bruxelles s.a. (Nr. 3. 4. Geschenke des Herrn Verfassers.)

III. Amerika.

  1. Chicago Academy of sciences, annual address 1878. Dazu die Beigabe aus dem Jahr 1874. John, Dean Caton, Artesian Wells. (Geschenk der Akademie zu Chicago.)

IV. Rußland.

  1. Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands aus dem Jahre 1876. Riga 1877. (Tauschex. der genannten Gesellschaft.)

V. Schweden und Norwegen.

  1. Diplomatarium Norvegicum. IX. 2. Christiania 1878. (Tauschexemplar vom Königl. Reichsarchiv in Christiania.)

VI. Niederlande.

  1. Verzameling van stukken betrekkelijk het Kloster Albergen. Zwolle 1878.
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  1. Register op het oud-archief van Ootmarsum bewerkt door Mr. R. E. Hattink. Stuk I. Zwolle 1878. (Nr. 8 u. 9 Tauschexemplare des Overysselschen Vereins.)

VII. Italien.

  1. Atti e memorie delle RR. Deputazioni di storia patria per le provincie dell' Emilia. Vol. III, 1. Modena 1878. (Tauschex. des Museums zu Parma.)

VII. Schweiz.

  1. Beiträge zur vaterländ. Geschichte. Herausgegeben vom historisch=antiquarischen Verein des Kantons Schaffhausen. Heft 4. Schaffhausen 1878. (Tauschex. des genannten Vereins.)
  2. Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. XX. 1. Hans Waldmann's Jugendzeit und Privatleben von C. Dändlicher. Zürich 1878.
  3. Mittheilungen der historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel. Neue Folge I. Die Deckengemälde in der Krypta des Münsters zu Basel von A. Bernoulli. Basel 1878. Fol. (Nr. 12, 13 Tauschexemplare der genannten Gesellschaften.)

IX. Oesterreich=Ungarn.

  1. Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Bd. 84-87. Wien 1877.
  2. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 55. 1. 2. 56. Wien 1877.
  3. Fontes rerum Austriacarum. Abth. II. Diplomataria et acta. Bd. XL. Wien 1877. (Nr. 14-16 Tauschexemplare der Kaiserl. Akademie zu Wien.)
  4. Blätter des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich. Jahrg. XI. Nr. 1-12. Wien 1877.
  5. Topographie von Niederösterreich. Bd. I. Heft 10 u. 11. Bd. II. Heft 3. Wien 1876. 77. (Nr. 17 und 18. (Tauschexemplare des unter Nr. 17 genannten Vereins.)
  6. Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. 8. Nr. 3 und 4. 1878. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
  7. Sitzungsberichte der Gesellschaft der Wissenschaften in Prag. Jahrg. 1877. Prag 1878. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
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  1. Carinthia. Jahrg. 67. Klagenfurt 1877. (Tauschex. des Geschichtsvereins und naturhist. Landesmuseums in Kärnthen.)

X. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

  1. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 1878. Nr. 3-5. (2 Exemplare.)
  2. Literarischer Handweiser, zunächst für das katholische Deutschland. 1878. Nr. 4-6. (Tauschexemplar der Redaction.)

XI. Bayern.

  1. Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Klasse der k. b. Akademie der Wissenschaften zu München. 1878. Heft 1. München 1878. (Tauschexemplar der genannten Akademie.)
  2. Die Wartburg. Organ des Münchener Alterthumsvereins. 1878. Nr. 5. 6. (Geschenk des Vereins.)
  3. Jahresbericht, 36-38ster, des historischen Vereins von Oberbayern. München 1876.
  4. Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte, herausgegeben von dem historischen Vereine von Oberbayern. Bd. 36. München 1877. (Nr. 26 und 27 Tauschexemplare des genannten Vereins.)

XII. Würtemberg.

  1. Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. Heft 8. Lindau 1877. (Tauschex. des betr. Vereins.)
  2. Correspondenzblatt des Vereins für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben. Nachtrag, Titel und Register. (Tauschex. des genannten Vereins.)

XIII. Königreich Sachsen.

  1. Mittheilungen von dem Freiberger Alterthumsverein. Heft 14. Freiberg 1877. (Tauschex. des gen. Vereins.)

XIV. Sachsen=Weimar.

  1. Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. IX. (neue Folge I.) 1. 2. Jena 1878. (Tauschexemplar des betr. Vereins.)
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XV. Preußen.

  1. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Neue Folge. Bd. VI. 4. Bd. VII. Kassel 1877.
  2. Verzeichniß der Bücher=Sammlung des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Kassel 1877.
  3. Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Jahrg. 1876. 1. u. 4. 1877. 1.
  4. Statuten desselben Vereins 1875. (Nr. 32-35 Tauschexemplare des genannten Vereins.)
  5. Neues Lausitzisches Magazin. Im Auftrage der oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften herausgegeben. Bd. 54. 1. Görlitz 1878. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
  6. Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens. Bd. XIV 1. Breslau 1878.
  7. Regesten zur schlesischen Geschichte, herausgegeben von C. Grünhagen. Lieferung 2. Breslau 1877. 4.
  8. Scriptores rerum Silesiacarum. Bd. XI. Breslau 1878. 4. (Nr. 37-39 Tauschexemplare des unter 37 genannten Vereins.)
  9. Neue Mittheilungen aus dem Gebiet historisch=antiquarischer Forschungen. XIV. 2. Halle 1878. (Tauschex. des thüringisch=sächsischen Vereins.)
  10. Berlinische Chronik nebst Urkunden=Buch. Jahrg. 1878. Lieferung 15. (Tauschexemplar des Vereins für die Geschichte Berlins.)
  11. Altpreußische Monatsschrift. XV. 1. 2. Königsberg 1878. (Tauschex. der Alterthumsgesellschaft Prussia in Königsberg.)
  12. Schriften der physikalisch= ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg. Jahrg. 17. 1. 2. 18. 1. Königsberg 1876. 77. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
  13. Zeitschrift des historischen Vereins für den Regierungs=Bezirk Marienwerder. Heft 2. Marienwerder 1877. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)
  14. Schriften der naturforschenden Gesellschaft in Danzig. Neue Folge IV. 2. Danzig 1877. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
  15. Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden. III. 1. Emden 1878. (Tauschexemplar der genannten Gesellschaft.)
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XVI. Anhalt.

  1. Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. II. 1. Dessau 1878. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)

XVII. Oldenburg.

  1. Zuwachs der Großherzoglichen Sammlungen 1877. Oldenburg. (Geschenk des Herrn Oberkammerherrn von Alten zu Oldenburg.)

XVIII. Hamburg.

  1. Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg. Bd. III. Hamburg 1878.
  2. Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. 1878. Nr. 7-9. (Nr. 49, 50 Tauschexemplare des genannten Vereins.)

XIX. Meklenburg.

  1. Nachricht von dem Geschlecht der Herren von Ahlefeldt von O. H. Moller. Flensburg 1771. Fol. (Geschenk des Herrn Dr. med. Crull zu Wismar.)
  2. Ueber das alte Stadtbuch von Neu=Kalen von G. C. F. Lisch. Separatabdruck aus den Jahrbüchern für meklenburgische Geschichte. Schwerin 1878. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  3. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. 31. Jahr. Neubrandenburg 1878. (Tauschexemplar des genannten Vereins.)
  4. - 58. Programme der Gymnasien zu Schwerin, Rostock, Parchim, Güstrow und der Realschule zu Schwerin auf das Jahr 1878. (Geschenke der betr. Herren Directoren.)
  1. Genealogisches Taschenbuch der adligen und gräflichen Familie von Bassewitz. (Geschenk des Herrn Kammerherrn Grafen v. Bassewitz=Wesselsdorf im Auftrage des v. B. Familienverbandes.)

Nachtrag zur Alterthumskunde.

  1. Lindenschmit, H., Schliemann's Ausgrabungen in Troja und Mykenae, Vortrag, gehalten im Vereine zur Erforschung rhein. Geschichte u. Alterthümer. Mainz 1878. 8°. (Eingesandt vom Verleger, Victor v. Zabern in Mainz.)
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Anlage Nr. 2.
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Auszug

aus der Berechnung der Vereins=Casse vom 1. Juli 1877 bis zum 30. Juni 1878.


Auszug aus der Berechnung der Vereins= Kasse - Einnahme und Ausgabe
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Auszug aus der Berechnung der Vereins= Kasse - Abschluß und Uebersicht des Vereinsvermögens

Schwerin, den 30. Juni 1878.

F. Wedemeier.

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Anlage Nr. 3.

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Verzeichniß

der allerhöchsten Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder, am 11. Juli 1878.


I. Allerhöchste Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin.
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz.

II. Hohe Beförderer.

  1. Seine Majestät der deutsche Kaiser Wilhelm, König von Preußen.
  2. Seine Durchlaucht der regierende Fürst Adolf von Schaumburg=Lippe.
  3. Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin=Mutter Alexandrine von Meklenburg=Schwerin.
  4. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin.
  5. Seine Hoheit der Herzog Wilhelm von Meklenburg=Schwerin.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Se. Durchlaucht der Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe=Waldenburg zu Kupferzell bei Heilbronn.
  2. Se. Excellenz Herr General=Feldmarschall Graf von Moltke zu Berlin.
  3. Archivrath Dr. Beyer zu Schwerin.
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IV. Correspondirende Vereine und Institute.

A. Im deutschen Reiche.

Königreich Preußen.
        Brandenburg.
  1. Das königliche Hausarchiv zu Berlin.
  2. Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin.
  3. Verein für die Geschichte der Stadt Berlin.
  4. Redaction des deutschen Reichs= und Königl. Preußischen Staats=Anzeigers zu Berlin.
  5. Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte zu Salzwedel.
  6. Verein für die Geschichte der Grafschaft Ruppin zu Neu=Ruppin.
  7. Historisch=statistischer Verein zu Frankfurt a. d. O.
        Preußen.
  1. Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg.
  2. Physikalisch=ökonomische Gesellschaft zu Königsberg.
  3. Historischer Verein für Ermeland zu Braunsberg.
  4. Historischer Verein für den Reg.=Bez. Marienwerder.
  5. Naturforschende Gesellschaft zu Danzig.
        Pommern.
  1. Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde zu Stettin und Greifswald.
        Schlesien.
  1. Verein für Geschichte und Alterthümer Schlesiens zu Breslau.
  2. Schlesische Gesellschaft für vaterländische Kultur zu Breslau.
  3. Philomatische Gesellschaft zu Neiße.
  4. Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz.
        Sachsen.
  1. Thüringisch=Sächsischer Verein zur Erforschung vaterländischen Alterthums zu Halle.
  2. Königliche Akademie der Wissenschaften zu Erfurt.
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  1. Verein für Alterthumskunde zu Erfurt.
  2. Verein für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg zu Magdeburg.
  3. Harzverein für Geschichte und Alterthumskunde zu Wernigerode.
        Holstein.
  1. Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte zu Kiel.
        Lauenburg s. Holstein.

        Hannover.

  1. Historischer Verein für Niedersachsen zu Hannover.
  2. Museum zu Hildesheim.
  3. Bibliothek der Lüneburger Landschaft zu Celle.
  4. Alterthumsverein zu Lüneburg.
  5. Verein für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden zu Stade.
  6. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück.
  7. Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden.
        Hessen=Nassau.
  1. Verein für hessische Geschichte und Landekunde zu Cassel.
  2. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung zu Wiesbaden.
  3. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M.
  4. Verein für Hennebergische Geschichte und Landeskunde zu Schmalkalden.
        Westfalen.
  1. Verein für die Geschichte und Alterthumskunde Westfalens zu Münster.
  2. Redaction des Literarischen Handweisers zu Münster.
        Rheinprovinz.
  1. Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande zu Bonn.
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  1. Verein für die Geschichte des Niederrheins zu Cöln.
  2. Historisch=antiquarischer Verein für die Städte Saarbrücken, St. Johann und deren Umgegend zu Saarbrücken.
        Hohenzollern.
  1. Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Hohen=Zollern zu Siegmaringen.

Königreich Baiern.

  1. Königliche Akademie der Wissenschaften zu München.
  2. Historischer Verein für Oberbaiern zu München.
  3. Historischer Verein der Oberpfalz und Regensburg zu Regensburg.
  4. Historischer Verein für Oberfranken zu Baireuth.
  5. Historischer Verein für Oberfranken zu Bamberg.
  6. Historischer Verein für Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg.
  7. Germanisches Museum zu Nürnberg.
  8. Historischer Verein für Schwaben und Neuburg zu Augsburg.

Königreich Würtemberg.

  1. Würtembergischer Alterthumsverein zu Stuttgart.
  2. Königliches statistisch=topographisches Bureau und Verein für Vaterlandskunde zu Stuttgart.
  3. Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben zu Ulm.
  4. Historischer Verein für das würtembergische Franken zu Weinsberg.
  5. Verein für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebungen zu Friedrichshafen.

Königreich Sachsen.

  1. Königlicher Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichte und Kunstdenkmäler zu Dresden.
  2. Königliche öffentliche Bibliothek zu Dresden.
  3. Deutsche Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig.
  4. Deutsches Central=Museum für Völkerkunde zu Leipzig.
  5. Freiberger Alterthumsverein zu Freiberg.
  6. Geschichtsverein für Leisnig und Umgegend zu Leisnig.
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Großherzogthum Sachsen=Weimar.

  1. Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde zu Jena.

Großherzogthum Baden.

  1. Gesellschaft für Beförderung der Geschichtskunde zu Freiburg.

Großherzogthum Hessen.

  1. Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz.
  2. Historischer Verein für das Großherzogthum Hessen zu Darmstadt.
  3. Verwaltungs=Ausschuß des Gesammtvereins der deutschen geschichts= und alterthumsforschenden Vereine zu Darmstadt.

Großherzogthum Meklenburg.

  1. Verein der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg.
  2. Universitäts=Bibliothek zu Rostock.

Großherzogthum Oldenburg.

  1. Oldenburgischer Landesverein für Alterthumskunde zu Oldenburg.

Herzogthum Braunschweig.

  1. Archiv=Verein der Stadt Braunschweig.
  2. Herzogliche Bibliothek zu Wolfenbüttel.

Herzogthum Sachsen=Meiningen.

  1. Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte zu Meiningen.

Herzogthum Sachsen=Altenburg.

  1. Geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg.
  2. Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Kahla.

Fürstenthum Anhalt.

  1. Verein für anhaltische Geschichte und Alterthumskunde zu Dessau.
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Fürstenthümer Reuß.

  1. Voigtländischer alterthumsforschender Verein zu Hohenleuben.

Freie Städte.

  1. Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde zu Lübek.
  2. Verein für Hamburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Hamburg.
  3. Verein für Bremische Geschichte und Alterthumskunde zu Bremen.

Reichsland Elsaß.

  1. Universitäts=Bibliothek zu Straßburg.

B. Im Auslande.

Kaiserthum Oesterreich=Ungarn.

        Nieder=Oesterreich.
  1. Kaiserliche Akademie der Wissenschaften zu Wien.
  2. Kaiserliche geographische Gesellschaft zu Wien.
  3. Kaiserliche Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler Oesterreichs zu Wien.
  4. Kaiserliches Antiken= und Münz=Cabinet zu Wien.
  5. Verein für Landeskunde in Nieder=Oesterreich zu Wien.
  6. Anthropologische Gesellschaft zu Wien.
  7. Lese=Verein der deutschen Studenten zu Wien.
        Oesterreich ob der Enns.
  1. Museum Francisco=Carolinum zu Linz.
        Tirol.
  1. Ferdinandeum zu Innsbruck.
        Kärnthen.
  1. Historischer Provinzial=Verein für Kärnthen zu Klagenfurt.
        Steiermark.
  1. Historischer Provinzial=Verein für Steiermark zu Graz.
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        Krain.

  1. Historischer Provinzial=Verein für Krain zu Laibach.
        Böhmen.
  1. Königlich böhmische Gesellschaft der Wissenschaften zu Prag.
  2. Archäologischer Verein des Museums des Königreichs Böhmen zu Prag.
  3. Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen zu Prag.
        Galizien.
  1. Kaiserliche Akademie der Wissenschaften zu Krakau.
        Ungarn mit den Nebenländern.
  1. Ungarische Akademie der Wissenschaften zu Pesth.
  2. Verein für siebenbürgische Landeskunde zu Hermannstadt.
  3. Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde zu Agram.

Schweiz.

  1. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft zu Bern.
  2. Historischer und alterthumsforschender Verein der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug zu Luzern.
  3. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer zu Zürich
  4. Historische und antiquarische Gesellschaft zu Basel.
  5. Historisch=antiquarischer Verein zu Schaffhausen.
  6. Historische Gesellschaft des Kantons Aargau zu Aarau.

Königreich der Niederlande.

  1. Königlich Niederländisches Museum für Alterthümer zu Leyden.
  2. Gesellschaft für die niederländische Literatur zu Leyden.
  3. Gesellschaft für friesische Geschichte, Alterthums= und Sprachkunde zu Leuwarden.
  4. Verein für Erforschung Over=Ysselschen Rechts und Geschichte zu Zwolle.

Großherzogthum Luxemburg und Limburg.

  1. Archäologische Gesellschaft für Erhaltung und Aufsuchung geschichtlicher Denkmäler im Großherzogthum Luxemburg zu Luxemburg.
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  1. Archäologische Gesellschaft für das Herzogthum Limburg zu Limburg.

Königreich Belgien.

  1. Belgische numismatische Gesellschaft zu Brüssel.
  2. Archäologisches Institut zu Lüttich.
  3. Archäologische Gesellschaft zu Namur.
  4. Central=Comité zur Publication der Denkmäler=Inschriften in Ostflandern zu Gent.

Königreich Dänemark.

  1. Königliche Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen.
  2. Dänischer historischer Verein zu Kopenhagen.

Königreich Schweden.

  1. Königliche Akademie der schönen Wissenschaften, Geschichte und Alterthumskunde zu Stockholm.

Königreich Norwegen.

  1. Verein für nordische Alterthümer zu Christiana.

Kaiserthum Rußland.

  1. Kaiserlich bestätigte archäologisch=numismatische Gesellschaft zu Petersburg.
  2. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen zu Riga.
  3. Esthländische Gesellschaft zu Reval.
  4. Gelehrte esthnische Gesellschaft zu Dorpat.

Königreich Großbritanien.

  1. Archäologisches Institut für Großbritanien und Irland zu London.
  2. South=Kensington=Museum zu London.

Französische Republik.

  1. Gallo=Römisches Museum zu St. Germain bei Paris.

Königreich Italien.

  1. National=Museum zu Parma.

Nordamerikanische Freistaaten.

  1. Smithsonian Institution zu Washington.
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V. Correspondirende Mitglieder.

A. Im deutschen Reiche.

Königreich Preußen.

        Brandenburg.
  1. Adler, Professor, Königl. Baurath, zu Berlin.
  2. Duncker, Geh. Regierungsrath, General=Director der Königl. preußischen Staats=Archive, zu Berlin.
  3. Hausmann, Assessor zu Berlin.
  4. Ragotzky, Pastor, zu Trieglitz bei Pritzwalk.
  5. Graf v. Stillfried=Rattonitz, Graf v. Alcantara, Dr., Wirkl. Geh. Rath und Ober=Ceremonienmeister, Director des Königl. Haus=Archivs, Exz., zu Berlin.
  6. Dr. H. v. Sybel, Geh. Ober=Regierungs=Rath, Director der Kgl. Preuß. Staats=Archive, zu Berlin.
  7. Virchow, Dr., Geh. Medicinalrath, Professor, zu Berlin.
  8. Waitz, Dr., Geh. Regierungsrath  und Professor, zu Berlin.
        Pommern.
  1. Hering, Dr., Professor, zu Stettin.
  2. Pyl, Dr., Privat=Docent, zu Greifswald.
  3. Baron Karl v. Rosen, zu Stralsund.
        Schlesien.
  1. v. Minutoli, Regierungsrath, zu Friedersdorf bei Lauban.
        Sachsen.
  1. v. Mülverstedt, Dr., Geh. Archivrath, zu Magdeburg.
        Hannover.
  1. Fabricius, Dr., Ober=Gerichts=Assessor, zu Osnabrück.
  2. Volger, Dr., emer. Schuldirector, zu Lüneburg.
        Schleswig=Holstein.
  1. Handelmann, Dr., Professor zu Kiel.
  2. Michelsen, Dr., Geh. Justizrath, zu Schleswig.
        Hessen=Nassau.
  1. Baron v. Medem, Archivrath a. D., zu Homburg v. d. Höhe.
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        Rheinprovinz.

  1. Schaaffhausen, Dr., Professor, zu Bonn.

Königreich Baiern.

  1. v. Hefner=Alteneck, Dr., Professor, Director des bairischen National=Museums, zu München.
  2. Semper, Dr., Professor, zu Würzburg.

Großherzogthum Baden.

  1. Ecker, Dr., Professor, zu Freiburg i. Br.

Großherzogthum Hessen.

  1. Lindenschmit, Dr., Professor, zu Mainz.

Großherzogthum Oldenburg.

  1. v. Alten, Ober=Kammerherr und Museums=Director, zu Oldenburg.

Herzogthum Braunschweig.

  1. Schmidt, Dr., Geh. Archivrath, zu Wolfenbüttel.

Freie Städte.

  1. Beneke, Dr., Archivar, zu Hamburg.
  2. Koppmann, Dr., Privatdocent, zu Barmbeck bei Hamburg.
  3. Behn, Dr., Eisenbahn=Director, zu Lübek.
  4. Ditmer, Dr., Canzlei=Secretair, zu Lübek.
  5. Mantels, Professor, zu Lübek.
  6. Wehrmann, Dr., Archivar, zu Lübek.

B. Im Auslande.

Kaiserreich Oesterreich=Ungarn.

  1. v. Arneth, Regierungsrath und Archiv=Director, zu Wien.
  2. Ottokar Lorenz, Dr., Professor zu Wien.
  3. Freiherr v. Sacken, Dr., Director des Antiken=Cabinets, zu Wien.
  4. Gindely, Dr., Landes=Archivar und Professor, zu Prag.

Schweiz.

  1. Baron v. Bonstetten, auf Eichenbühl bei Thun im Kanton Bern.
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  1. Désor, Dr., Professor, zu Neuenburg.
  2. Keller, Dr., Professor, zu Zürich.
  3. Rütimeyer, Dr., Professor, zu Basel.

Königreich Belgien.

  1. Vicomte de Kerckhove, zu Antwerpen.

Königreich Großbritannien.

  1. Heinrich Schliemann, Dr., zu London.

Königreich Dänemark.

  1. Engelhardt, Professor, zu Kopenhagen.
  2. Herbst, Justizrath, zu Kopenhagen.
  3. Strunk, Justizrath, zu Kopenhagen.
  4. Wegener, Geh. Archivar, Conferenzrath, zu Kopenhagen.
  5. Worsaae, Kammerherr und Museums=Director, Exc., zu Kopenhagen.

Königreich Schweden.

  1. Brör Hildebrand, Reichs=Antiquar und Director des Münz=Cabinets, zu Stockholm.
  2. Hans Hildebrand, Dr., zu Stockholm.
  3. Oscar Montelius, Dr., Secretair des schwedischen Alterthums=Vereins, zu Stockholm.
  4. Nilsson, Dr., Professor, und Mitglied der Akademie, zu Stockholm.

Königreich Norwegen.

  1. Lorange, Advovat, Conservator an dem Museum zu Bergen.

Kaiserreich Rußland.

  1. Freiherr v. Köhne, Kaiserl. wirklicher Staatsrath, Exc., zu St. Petersburg.

Königreich Griechenland.

  1. Riza=Rangabé, Minister, Exc., griechischer Gesandter zu Berlin.

VI. Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.

bei Bobitz:  1.   Ehlers auf Grapenstieten.
bei Brahlstorf:    2.   v. Bülow, Kammerherr, Landrath auf Rodenwalde.
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bei Brüel:  3.   v. Kolhans auf Golchen.
zu Bützow:  4.   Krüger, Criminalrath.
bei Bützow:  5.   Baron v. Meerheimb auf Groß=Gischow, Drost.
 6.   v. Restorff auf Radegast.
bei Crivitz:  7.   v. Barner auf Bülow.
 8.   Kindler, Kirchenrath, zu Kladrum.
 9.   Willebrand, Pastor, zu Zapel.
zu Dargun:  10.   v. Pressentin, Landdrost.
bei Dassow:  11.   v. Müller, Geh. Rath, Excellenz auf Rankendorf.
zu Gadebusch:  12.   Philippi, Dr jur., Amtsverwalter.
 13.   Piper, Bürgermeister.
 14.   Walter, Pastor emer.
bei Gadebusch:  15.   v. Behr auf Renzow.
 16.   v. Döring auf Badow.
zu Gnoien:  17.   Cramer, Bürgermeister. 
bei Gnoien:  18.   v. Blücher auf Wasdow.
 19.   Günther, Pastor, zu Gr.=Methling.
 20.   v. Lützow, Amtmann a.D., auf Boddin.
 21.   Schröder auf Schrödershof.
zu Goldberg:  22.   Meyer, Bürgermeister, Hofrath.
bei Goldberg:  23.   Bassewitz, Pastor zu Brütz.
zu Grabow:  24.   Römer, Rector.
 25.   Rüst, Dr., Medicinalrath.
bei Grevesmühlen:    28.   Owstien, Pastor, zu Börzow
zu Güstrow:  29.   Altvater, Senator.
 30.   v. Bassewitz, Geh. Justizrath, Vicedirector a.D.
 31.   Beyer, Senator.
 32.   Burmeister, Advocat.
 33.   Compart, Realschullehrer, Dr.
 34.   Crull, Advocat.
 35.   Dahse, Bürgermeister.
 36.   Fabricius, Amtmann.
 37.   Baron v. Maltzahn, Justiz=Canzlei=Vice=Director.
 38.   Raspe, Dr., Director der Domschule.
 39.   Seeger. Director der Realschule.
bei Güstrow:  40.   v. Buch auf Zapkendorf.
 41.   Rönnberg, Candidat, zu Thelkow.
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zu Kröpelin:  42.   Lesenberg, Apotheker.
bei Kröpelin:  43.   Monich, Präpositus zu Retschow.
zu Lage:  44.   Kues, Dr., Sanitätsrath.
 45.   Süsserott, Bürgermeister.
bei Lage:  46.   Graf v. Bassewitz auf Prebberede.
 47.   v. Gadow auf Gr.=Potrems.
 48.   v. Lowtzow auf Rensow.
 49.   Pogge auf Pölitz.
bei Lalendorf:  50.   Baron v. Möller=Lilienstern auf Rothspalk.
 51.   Pogge auf Roggow.
zu Lübz:  52.   Krüger, Dr. Pastor.
zu Ludwigslust:  53.   Bolle, Oberlehrer an der höheren Schule.
 54.   Danneel, Präpositus.
 55.   Baron v. Nettelbladt, Oberst, Stadt=Commandant.
 56.   v. Oertzen, Landrath.
zu Malchin:  57.   Greve, Hof=Decorationsmaler.
zu Malchow:  58.   Rettberg, Bürgermeister, Hofrath.
bei Malchow:  59.   v. Flotow auf Walow.
bei Marlow:  60.   v. Vogelsang, Hauptmann, auf Neu=Guthendorf.
bei Bahnhof Mölln:  61.   v. Schuckmann auf Mölln.
zu Neubrandenburg:    62.   Ahlers, Land=Syndicus, Rath.
 63.   Brückner, Dr., Geh. Hofrath, Bürgermeister.
 64.   Brückner, Dr., Rath.
 65.   Conradi, Pastor.
 66.   Löper, Advocat, Rath.
 67.   Nicolai, Hofrath.
b. Neubrandenburg:    68.   v. Dewitz auf Kölpin, Vice=Landmarschall.
 69.   v. Klinggräff auf Chemnitz.
 70.   v. Klinggräff auf Pinnow.
 71.   Pogge auf Blankenhof.
 72.   Pogge auf Gevezin.
zu Neubukow:  73.   Müller, Präpositus.
bei Neubuckow:  74.   v. Oertzen auf Roggow.
 75.   v. Restorf auf Rosenhagen, Landrath.
zu Neukalen:  76.   Mau, Bürgermeister, Hofrath.
zu Neukloster:  77.   Kliefoth, Seminar=Director.
zu Neustrelitz:  78.   v. Bülow, Hofmarschall.
 79.   v. Voß, Kammer=Präsident, Exc.
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bei Neustrelitz:  80.   v. Borck, Kammerherr, auf Möllenbeck.
zu Parchim:  81.   Kahle, Advocat.
bei Parchim:  82.   Malchow, Präpositus, zu Granzin.
zu Penzlin:  83.   Freiherr v. Maltzan, Erblandmarschall, auf Penzlin.
bei Penzlin.  84.   v. Gundlach, Schloßhauptmann, auf Rumpshagen.
 85.   Jahn auf Kl.=Vielen.
 86.   Freiherr A v. Maltzan auf Krukow.
zu Rehna:  87.   Lange, Bürgermeister.
bei Rehna:  88.   Schmidt, Pastor, zu Lübsee.
zu Ribnitz:  89.   zur Nedden, Pastor.
zu Röbel:  90.   Karsten, Pastor.
bei Röbel:  91.   v. Ferber auf Melz.
 92.   Frau v. Schulse, geb. v. Knuth, auf Ludorf.
bei Rosenberg:    93.   v. Schack auf Prüsewitz.
 94.   v. Schuckmann auf Gottesgabe.
zu Rostock:  95.   Bachmann, Dr., Professor, Director des Gymnasiums a. D.
 96.   Bechstein, Dr., Professor.
 97.   Crumbiegel, Dr., Bürgermeister.
 98.   Flügge, Ober=Postamts=Director.
 99.   Freiher  v. Hammerstein=Loxten, Amtsauditor.
 100.   Kortüm, Advocat.
 101.   Krause, Gymnasial=Director.
 102.   v. d. Lancken, Amtsauditor.
 103.   Luckow, Landbaumeister.
 104.   Mann, Dr., Ober=Apellat.=Rath.
 105.   Meyer, Staatsrath a. D., Syndicus.
 106.   zur Nedden, Amtmann.
 107.   Ritter, Pastor a.D.
 108.   Rogge, Ober=Appellationsgerichts=Canzlist.
 109.   Schmidt, Hofbuchhändler.
 110.   v. Stein, Dr., Professor.
 111.   Weber, Dr. jur.
 112.   v. Weltzien, Hauptmann.
 113.   Wiechmann, Dr.
 114.   Wiggers, Dr. theol., Prof. a. D.
bei Rostock:  115.   M. v. Heise=Rotenburg auf Poppendorf.
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bei Rostock:  116.   v. Plessen auf Gr.=Viegeln.
 117.   F. Schlettwein, Gutspächter, zu Bandelstorf.
zu Schönberg:  118.   Kindler, Advocat.
 119.   M. Marung, Dr. med.
 120.   Meier, Organist.
 121.   Schildt, Dr., Schuldirector.
bei Schönberg:    122.   Pumplün, Pastor, zu Carlow.
zu Schwerin:  123.   Ackermann, Ministerial=Secretär.
 124.   Alban, Kammer=Ingenieur.
 125.   v. Amsberg, Ministerial=Director.
 126.   Balck, Revisionsrath.
 127.   Bärensprung, Dr. Hofbuchdrucker.
 128.   Graf v. Bassewitz, Minister=Präsident, Exc.
 129.   v. Bilguer, Generalmajor.
 130.   Blanck, Dr., Obersabsarzt a. D.
 131.   v. Blücher, Rittmeister.
 132.   Boccius, Oberzollrath.
 133.   Karl Bolten.
 134.   Buchka. Dr., Staatsrath, Excell.
 135.   v. Bülow, Canzlei=Director a. D.
 136.   v. Bülow, Staatsrath.
 137.   v. Bülow,Oberjägermeister, Excell.
 138.   Burchard, Ministerialrath.
 139.   Döhn, Dr. med.
 140.   Fromm, Secretair.
 141.   Gillmeister, Glasmaler.
 142.   M. Heuer, Eisenbahnbeamter.
 143.   Hildebrand, Buchhändler.
 144.   v. Hirschfeld, Hausmarschall, Kammerherr.
 145.   Hobein, Advocat.
 146.   v. Holstein, Oberstlieutenant a. D.
 147.   v. Holstein, Lieutenant.
 148.   Jahr, Archiv=Registrator. 
 149.   Jentzen, Hofmaler.
 150.   E. v. Kamptz.
 151.   Kaysel, Oberkirchenraths=Director.
 152.   Kliefoth, Dr. th., Oberkirchenrath.
 153.   Knebusch, Domainenrath, auf Greven und Lindenbeck.
 154.   Köhler, Generalmajor.
 155.   Krüger, Baurath.
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zu Schwerin:    156.   Kues, General=Auditeur, Geheimer Canzlei=Rath.
 157.   v. Kühlewein, Hauptmann.
 158.   Kundt, Ministerial=Secretair, Hofrath.
 159.   Kundt, Ober=Auditeur.
 160.   Latendorf, Dr., Oberlehrer.
 161.   Lisch, Dr., Geh. Archivrath und Conservator.
 162.   Lisch, Ministerial=Registrator.
 163.   Lorenz, Ober=Schulrath.
 164.   Losehand, Geh. Ministerialrath.
 165.   v. d. Lühe (bisher auf Gnewitz).
 166.   Ulrich v. d. Lühe, Hauptmann.
 167.   Mantius, Dr., Advocat.
 168.   Mencke, Geh. Justizrath, Vicedirector a.D.
 169.   Meyer, Kammer=Secretair.
 170.   zur Nedden, Geheimer Hofrath.
 171.   Oldenburg, Ober=Zolldirector.
 172.   Paeglow, Post=Inspector.
 173.   Peters, Hof=Secretair.
 174.   Pohle, Bürgermeister, Geh. Hofrath.
 175.   Rudloff, Dr., Realschullehrer.
 176.   Ruge, Ober=Betriebs=Inspector.
 177.   Saß, Dr., Archiv=Assistent.
 178.   Schlie, Dr., Director der großherz. Kunst=Sammlungen.
 179.   Schliemann, emer. Oberkirchenrath.
 180.   Schmidt, Ministerialrath.
 181.   Schmidt, Oberkirchenrath.
 182.   Schultz, Archiv=Registrator.
 183.   Schweden, Canzlei=Registrator.
 184.   Sellin, Dr., Oberlehrer
 185.   Söffing, Ministerial=Registrator.
 186.   Soltau, Commerzienrath.
 187.   v. Stein, Oberstlieutenant.
 188.   Steiner, Hofrath, Theaterdirector.
 189.   v. Stenglin II., Premierlieutenant.
 190.   L. Wachenhusen, kaiserl. Post=Baurath.
 191.   Wedemeier, Dr., Min.=Secretair, Hofrath.
 192.   v. Weltzien, Rittmeister.
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zu Schwerin:  193.   Wetzell, Dr., Staatssrath.
 194.   Wigger, Dr., Archivrath.
 195.   Wittstock, Hypotheken=Depart.=Canzlist.
 196.   v. Zülow, Oberst, Chef der Gendarmerie.
bei Schwerin:  197.   v. Böhl auf Cramonshagen.
 198.   R. Krefft, Pensionair, zu Kirch=Stück.
bei Stargard:  199.   v. Oertzen, Geh. Legationsrath, Exc., auf Leppin.
zu Stavenhagen:  200.   Griewank, Senator.
bei Stavenhagen:    201.   v. d. Lühe (=Stormsdorf) zu Gr.=Varchow.
 202.   Nerger, Pastor, zu Röckwitz. 
 203.   v. Oertzen, Kammerherr, auf Kittendorf.
 204.   Graf v.Voß auf Gr.=Giewitz, Landr.
 205.   Walter, Pastor, zu Kastorf.
zu Sternberg:  206.   Schlettwein, Dr. med.
bei Sternberg:  207.   v. Bülow=Trummer auf Wamekow.
zu Sülze:  208.   Rötger, Oberamtmann.
bei Sülze:  209.   v. Kardorf auf Böhlendorf.
bei Tessin:  210.   Graf v. Bassewitz, Kammerherr, auf Wesselstorf und Drüsewitz.
 211.   v. Oertzen auf Woltow, Landrath.
 212.   v. Plüskow auf Kowalz, Landrath.
zu Teterow:  213.   Schultetus, Dr., Advocat.
bei Teterow:  214.   Baron v. Maltzan, auf Gr. Luckow, Landrath.
 215.   Baron v. Maltzan, auf Kl.=Luckow.
zu Waren:  216.   Schlaaff, Bürgermeister, Hofrath.
bei Waren:  217.   v. Bülow auf Neu=Gaarz, Hauptmann a.D.
 218.   v. Frisch auf Klocksin.
 219.   v. Oldenburg auf Marxhagen.
zu Warin:  220.   Martienssen, Amtmann.
zu Wismar:  221.   Crull, Dr. med.
 222.   Hamann, Architekt.
 223.   Haupt, Bürgermeister.
 224.   Jordan, Domainenrath.
 225.   Lembcke, Advokat.
 226.   Mann, Rentier.
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zu Wismar:  227.   Martens, Raths=Registrator.
 228.   Maßmann, Musikdirector.
 229.   zur Nedden, Amtmann.
 230.   Techen, Dr., med.
 231.   Thormann, Baumeister.
bei Wismar:  232.   von Behr auf Greese.
 233.   v. Stralendorf auf Gamehl, Kammerherr und Landrath.
zu Wittenburg:  234.   Schlettwein, Amtshauptmann.
bei Wittenburg:    235.   von der Mülbe, Kammerherr auf Boddin.
 236.   Peitzner, Pensionär zu Pogreß.
bei Wittstock:  237.   Quentin, Dr., Pastor, zu Rossow.
zu Zarrentin:  238.   Bartholdi, Pastor.

B. Im übrigen Deutschland.

in Braunschweig: 239.   Hänselmann, Stadtarchivar, zu Braunschweig.
in Bremen: 240.   Bahrfeldt,Lieutenant.
im Elsaß: 241.   Kundt, Dr., Professor, zu Straßburg.
in Hamburg: 242.   Fr. Schröder, Consul von Venezuela.
in Lübeck: 243.   Graf Gottfr. v. Bernstorff.
in Preußen: 244.   v. Arenstorff auf Gut Oyle bei Nienburg a. d. Weser.
245.   v. Arnim, Rittergutsbesitzer, auf Criewen bei Schwedt a. d. O.
246.   Graf Behr=Negendank auf Dölitz und Semlow, Präsident der Regierung von Neuvorpommern in Stralsund.
247.   Freiherr Jul. v. Bohlen, Erbkämmerer auf Streu bei Schaprode (Rügen).
248.   v. Bülow, Staatsminister, Exc., zu Berlin.
249.   G. v. Bülow, Dr., Staats=Archivar, zu Stettin.
250.   v. Cramon auf Schloß Schurgast bei Brieg in Schlesien.
251.   Hostmann, Dr., zu Celle.
252.   v. Kröcher, Geheimer Ober=Regierungsrath, zu Berlin.
253.   Lorenz, Gymnasial=Director zu Meldorf.
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in Preußen: 254.   Mummenthey, Dr., Director, zu Altena in Westfalen.
255.   v. Oertzen, Landrath, auf Pamitz bei Anklam.
256.   v. Prollius, Geh. Lagationsrath, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, zu Berlin.
257.   v. Santen, Hauptmann, zu Freistadt in Schlesien.
258.   Freiherr v. Sell, Major, in Aachen.
259.   v. Tiele=Winkler, Oberstlieutenant, auf Schloß Miechowitz bei Beuthen in Ober=Schlesien.
260.   W. v. Weltzien, Hauptmann, zu Münster.
in Sachsen: 261.   Wachenhusen, Baurath a. D., zu Chemnitz.
262.   v. Lehsten, Forstmeister a. D., Kammerjunker, zu Jena.
in Schwarzburg: 263.   Schröder, Dr., Ober=Schulrath a. D., zu Rudolstadt.

C. Im Auslande.

In Dänemark:  264.   Lehnsgraf v. Holstein=Ledreborg.
Im türkischen Reiche:    265.   G. Brüning, Reichs=Consul, zu Beirut.

 


 

Zusammenstellung.

I.   Protectoren 2.
II.   Hohe Beförderer 5.
III.   Ehrenmitglieder 3.
IV.   Correspondirende Gesellschaften    126.
V.   Correspondirende Mitglieder 53.
VI.   Ordentliche Mitglieder 265.

 

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