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von
Großherzoglich meklenburgischem
Archivar und Regierungs=Bibliothekar,
Mitgliede der pommerschen Gesellschaft für
Alterthümer und Geschichte,
als
erstem Secretair des Vereins für
meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.
In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.
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A ls heute vor einem Jahre zur Feier des für Meklenburg denkwürdigen Tages der vollendeten fünfzigjährigen Regierung unsers erhabenen Protectors, des allerdurchlauchtigsten Großherzogs Friederich Franz von Meklenburg=Schwerin, der Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde seine Wirksamkeit begann, hegten gewiß alle Teilnehmer die Hoffnung, daß dem Ausschusse des Vereins die Erfüllung der Verheißung in den Statuten, alljährlich einen Band Druckschriften liefern zu wollen, möglich werden möchte. Die Theilnahme, welche dem Vereine in seltenem Maaße ward und ihm einen ehrenvollen Rang verschaffte, haben die Verwirklichung der Verheißung in dem kurzen Zeitraume möglich gemacht: der erste Jahrgang der Druckschriften geht aus der Presse hervor. Der Ausschuß des Vereins bietet hier seinen Mitgliedern die erste Frucht der Vereinigung noch vor der bevorstehenden General=Versammlung, um bis dahin das Interesse für das vaterländische Unternehmen wo möglich noch zu steigern; nach der General=Versammlung wird sogleich der Jahresbericht über die gesammte Thätigkeit und die Erwerbungen des Vereins dem Druck übergeben und nach Vollendung
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desselben sogleich ebenfalls an die Mitglieder versandt werden. Zugleich wird dann das Ganze im Buchhandel erscheinen.
Ueber den Inhalt der gegenwärtigen Mittheilungen berichtet der Ausschuß nur so viel, daß es das Streben desselben ist und sein wird, die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen und nach und nach möglichst alle Seiten der vaterländischen Geschichte und Alterthumskunde zu berühren, dabei aber für alle Abhandlungen Uebersichtlichkeit oder Quellenforschung zu fordern. Was hier geboten wird, ist in den monatlichen Sitzungen des Ausschusses verlesen und von demselben zum Druck bestimmt; was hier geboten wird, ist nicht allein neu dargestellt, sondern ist, mit sehr geringen Ausnahmen, ganz neu an Material, zum großen Theil bisher völlig unbekannt und unmittelbar aus den reichen Quellen unserer Archive geschöpft: dieser Umstand, verbunden mit dem Uebelstande, daß über alle abgehandelten Gegenstände mit wenigen Ausnahmen nirgends gesammelte Acten zu finden waren, mag es entschuldigen, daß an manchen Stellen vielleicht die Form nicht so sauber geworden ist, wie man es bei Bearbeitung viel besprochener; und vorbereiteter Begebenheiten wohl möchte verlangen können. Auch hat der Ausschuß das erste Mal nicht immer grade nach dem Interessantern gegriffen, vielmehr, im Hinblick auf andere eingegangene, verheißene oder wünschenswerthe Arbeiten, eine systematische Ordnung begründen wollen, welche sich im Verlaufe der Zeit
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hoffentlich rechtfertigen wird. Für Meklenburg zunächst sind diese Blätter bestimmt; doch mögen sie auch manches enthalten, was auch außerhalb der Grenzen unsers Landes willkommen ist: die Geschichte der ältern Schaubühne in Meklenburg, welche nach S. 113 eine der Hauptquellen der neuern dramatischen Kunst in Deutschland geworden ist und welche den jedesmaligen Bildungsstand genau genug bezeichnet, und die Handschrift des Rolant, welche, den Iwein in Rostock ausgenommen, zuerst mit alten deutschen Handschriften in Meklenburg bekannt macht und welcher andere folgen dürften, werden auch außerhalb Meklenburg Freunde finden; - und die Wirksamkeit eines P. Wolkow, S. 21, und eines Zutpheldus Wardenberg, S. 24, eines Friederich Spedt, S. 83, und eines Johannes von Lucka, S. 58, mit ihrem Briefwechsel, ferner die Dauer des Wendenthums, S. 7, die Säcularisirung der Johanniter=Comthurei Kraak, S. 28, und die bäuerlichen Verhältnisse in den Beilagen, S. 69, und andere Begebenheiten und Thatsachen finden gewiß bei Forschern überall Anklang. Daß die beweisenden und nie versiegenden Quellen der Urkunden, welche allein nachforschen lassen und den Sinn für Forschung erwecken und beleben, mit abgedruckt sind, darüber wird hoffentlich niemand zürnen.
Die Literatur der meklenburgischen Geschichte ist nicht arm, ja in Vergleich mit der mancher anderer Länder reich, aber es fehlt ihr noch sehr an Monogra=
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phien, welche die Quellen öffnen und Fülle der Anschaulichkeit geben; diesen Mangel zu ergänzen, muß zunächst die Aufgabe unserer historischen Forschung bleiben und die nächste Thätigkeit des Vereins vorzüglich bestimmen. An Material wird es nicht fehlen können, wenn man neben den geöffneten Quellen noch den Reichthum mancher Stadt= und Privat = Archive im Auge behält.
Möge das öffentliche Urteil über das Streben des Vereins ein aufmunterndes sein!
Schwerin, am 22. April 1836.
G. C. F. Lisch.
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I. | Geschichte der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen Johanniter=Ordens vom Archivar Lisch zu Schwerin | 1 |
II. | Materialien zu einer Geschichte des ältern meklenburgischen Theaters, vom Hofbuchdrucker Bärensprung zu Schwerin. | 81 |
III. | Doberaner Nekrologium, vom Archivar Lisch | 131 |
IV. | Gustav Adolph, König von Schweden, im J. 1620 in Meklenburg, vom Kammerherrn v. Lützow zu Schwerin | 137 |
V. | Zur Heraldik des meklenburgischen Landeswappens | 140 |
A. Siegel des Vereins, vom Archivar Lisch | 141 | |
B. Siegel des Bisthums Ratzeburg, vom Rector Masch zu Schönberg | 143 | |
VI. | Mittelhochdeutsche Handschriften: Rolant, vom Pfaffen Konrad, vom Archivar Lisch | 152 |
VII. | Miscellen und Nachträge | 173 |
VIII. | Briefsammlung | 179 |
IX. | Urkundensammlung | 197 |
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der
Comthurei Kraak und der
Priorei Eixen,
Johanniter=Ordens,
von
G. C. F. Lisch.
D ie allgemeine Geschichte der geistlichen Ritterorden erweckt in jedem gebildeten Menschen die größte Theilnahme; eben so groß ist für den Freund seines Vaterlandes die Geschichte ihrer einzelnen Stiftungen, da die geistlichen Ritter nicht nur in der ersten Zeit ihres Auftretens mit frischer Begeisterung unendlich viel für die Verbreitung und Beschützung des Glaubens und für die Cultur öder Landstriche thaten, sondern auch ihre Besitzungen in der weltlichen Blüthenzeit der Orden nicht selten Hauptbestandtheile ganzer Länder waren; der Untergang der Orden ist nicht minder belehrend und warnend, als ihr Aufkeimen erfreulich ist.
In Meklenburg erwarben sich besonders die Johanniter=Ritter 1 ) bedeutenden Grundbesitz und Einfluß, jedoch blieben ihre Erwerbungen auf die Grafschaft Schwerin, das Fürstenthum Werle und das Land Stargard beschränkt. 2 ).
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Die Geschichte der Besitzungen des Johanniter=Ordens in der Grafschaft Schwerin war bis jetzt durchaus dunkel. Einige Urkunden über dieselben sind in Ludewig Reliquiae und in Buchholtz Brandenburg. Geschichte gedruckt, aber nach schlechten Abschriften so ungenau und selbst lückenhaft, daß aus ihnen eine zusammenhangende Darstellung fast unmöglich ist. Selbst Rudloff Mecklenb. Gesch. zweite Aufl. III. 1. S. 225 geht fast mit Stillschweigen darüber hin und nennt an mehrern Stellen nur ihre Namen; in I. S. 212 werden die Hauptbestandtheile der Besitzungen (Godin und Zulow) ohne Verbindung mit der Geschichte des Sitzes ihrer Verwaltung (Eixen und Kraak) ausgeführt, und zwar nach Buchholtz; an einigen Stellen, z. B. III. 1. S. 225 und III. 2. S. 165, nennt er die spätere Johanniter=Comthurei Kraak sogar "eine deutsche Ordens=Comthurei". Von Lützow in seiner Mecklenb. Geschichte II. S. 10 und 326 erwähnt ihres Werdens und Lebens gar nicht, nennt sie jedoch Th. III. S. 31, bei Gelegenheit der Säcularisirung, eine "Deutschordenscomturei", 1 ) und Neuendorff in seinen "Stiftsländern des Bisthums Ratzeburg" kann sich manche Widersprüche nicht erklären, da er nicht mehr besaß, als was Rudloff und Westphalen geben. Auch der meklenburgische Staatskalender führt eine deutsche Ordens=Comthurei Kraak auf. Der Grund dieser Dunkelheit ist vorzüglich darin zu suchen, daß es an Urkunden und brauchbaren Drucken derselben fehlte, vorzüglich aber darin, daß eine Haupturkunde von 1227 kaum zum dritten Theile von Buchholtz a. a. O. wiedergegeben ist: grade der größere, mittlere Haupttheil fehlt ganz. Schröder in seinem "Papistischen Mecklenburg" I. 555 und 925 arbeitete nach einem Werke ( Latomus Ursprung und Anfang des Ritterstandes, Stettin 1619), dessen Verfasser offenbar die Urkunden vollständig gehabt hat, wie aus den Grenzbestimmungen der Comthurei hervorgeht, welche Schröder andeutet und welche nur in dem Originale der von Buchholtz a. a. O. IV. S. 62, N. 47, verstümmelt gegebenen Urkunde stehen, aber von Buchholtz nicht aufgenommen sind. Aber die Namen sind in der ersten Bearbeitung dieser Urkunde durch Latomus so schlecht gelesen, daß Schröder sich veranlaßt gefunden hat, die Besitzungen der Johanniter=Ritter in der Grafschaft Schwerin nach dem Lande Stargard zu versetzen. Auch Riedel in seiner "Mark Brandenburg u. s. w." I. 106 kommt
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nicht weiter, als Schröder, setzt aber durch ein "soll" gerechten Zweifel in die Richtigkeit der bisherigen Angaben. - Ohne Urkunden ist eine Geschichte der Comthureien in Meklenburg nicht möglich; die Urkunden fehlen aber in den meklenburgschen Archiven, da die Ritter bei der Annäherung einer drohenden Gefahr nicht nur ihre bewegliche Habe an Hausrath nach den zunächst gelegenen Comthureien, sondern auch ihre Kostbarkeiten und Urkunden nach dem Sitze ihres Heermeisterthums zu Sonnenburg retteten. Hier haben Sie denn in der größten Vernachlässigung von Seiten der Ritter neuern Styls und zu ihrem Verderben gelegen, bis ihnen in den neuesten Zeiten eine würdigere Stelle in dem Königl. Preußischen Geheimen Staats= und Cabinets= Archive in Berlin angewiesen ist, wo ich im Sommer 1834 Abschriften von den Originalen zu nehmen das Glück hatte. 1 )
Die Besitzungen der Johanniter= Ritter in der Grafschaft Schwerin scheinen nicht nur die frühesten des Ordens in Meklenburg gewesen zu sein, sondern überhaupt zu den ältesten Besitzungen desselben in Norddeutschland zu gehören; denn eine vorübergehende Erscheinung war der Besitz der Güter Pogetz und Disnak im Lauenburgschen in der Parochie St. Georgensberg nahe bei Ratzeburg. Der Herzog Albert von Sachsen schenkte nämlich, d. d. Ratzeburg 1227, dem Johanniter= Orden, zu Händen des magistri Henrici fratris, wegen seiner ausgezeichneten Dienste das Dorf Pogätz und 1229 das Dorf Dasnic mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten. Im Jahre 1244 übertrug darauf der Comthur Udo von Werben dem Everhard Braken und dessen Frau den Theil von Wendisch Pogätz und Düsnek zu Lehn, welchen ein Arnold von Wischele und darauf dessen Söhne von der Comthurei Werben zu Lehn getragen hatten; dieselben Güter tritt dieser Brake 1250 an das Kloster Reinfelden bei Lübeck ab. Jedoch schon 1252 verkauft auf einem Ordens=Capitel zu Cölln der Orden die ganze, vom Herzoge von Sachsen ihm verliehene Besitzung ("duo Pogatz et duo Disnick") an das genannte Kloster, jedoch unter der Bedingung, daß dieses den Brüdern jährlich eine Kornlieferung von drei Wispeln Hafer in Lübeck leiste. 2 ) Am VII. Idus Martii 1295 bestätigten die Herzoge
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von Sachsen dem Kloster die Privilegien in Betreff dieser Güter. 1 ) Endlich verkaufte das Kloster Reinfelden 1481 und 1482 an den Herzog Johann von Sachsen vier Dörfer Pogetze, Holstendorp (slavicum Pogaze), Dudesche Dysnack und Wendesche Dysnack. 2 )
Außer diesen wieder veräußerten Besitzungen hatten die Ritter im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts im westlichen Theile Mecklenburgs und erhielten fernerhin überhaupt in dem jetzigen Großherzogthume Meklenburg= Schwerin nichts weiter, als was ihnen die Grafen von Schwerin zuwandten.
Schon im Jahre 1200 schenkten die Grafen Guncelin II. und Heinrich I. wahrscheinlich aus religiösen Beweggründen im Geiste der damaligen Zeit und zur Erweckung des Glaubens und der Sittlichkeit in den verödeten Ländern oder, wie die Urkunde sagt: "um ihrem Schöpfer ein, wenn auch nur geringes Zeichen ihres guten Willens zu geben", und "zum Heil ihrer Seelen und der Seelen ihrer Aeltern und Brüder", den Brüdern des Hospitals des heil. Johannes des Täufers zu Jerusalem das Dorf Goddin bei Gadebusch mit allem Zubehör und allem Rechte, außer der obern Gerichtsbarkeit, und das ganze, der Kirche in Eixen früher angewiesene Pfarrgut (dotem ecclesiae). 3 ) Diese Güter und ihre Bebauer wurden von dem landesüblichen Dienst beim Städtebau und bei Brückenbesserungen befreiet und von aller Steuer, außer derjenigen, welche die Vertheidigung des,Landes fordern dürfte. Die genaue Angabe dieser beschränkten Befreiungen ist für die Geschichte der Commenden keine bloße Formel und wird später in mehrern Fällen wichtig.
Der Besitz in Eixen bestand mehr als wahrscheinlich aus vier Hufen, da die Kirchen der ratzeburgschen Diöcese, zu welcher auch Eixen gehörte, alle ursprünglich mit vier Hufen für die Pfarren dotirt wurden, 4 ) wie es auch außerhalb Meklen=
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burg an vielen Orten der Fall war. 1 ) Außer den Johanniter= Rittern hatte auch das Ratzeburger Bisthum Eigenthum in Eixen 2 ) erworben, nämlich: 1217 oder 1219 die Güter, welche ein schwerinscher Vasall Heinrich in Eixen 3 ) besessen hatte, und 1286 zwei Hufen, welche bis dahin der Ritter Antonius zu Lehn trug. 4 ) Im Jahre 1236 war der Besitz des Bisthums in Eixen besonders dem Dom=Capitel überwiesen, da es in dem kaiserlichen Schutzbriefe von demselben Jahre heißt: Ad usus quoque Capituli: - - - In terra Zwerin, Exen cum suis terminis (Schröders P. M. I. 580). Vgl. Masch Bisth. Ratzeburg, S. 138 und 188. Diese einzelnen Höfe mit ihren Hufen waren aber nicht die ganze Feldmark Eixen und umfaßten nicht zugleich das Pfarrgut, was Neuendorff anzunehmen scheint. Man muß bei der
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Vertheilung einer großen Feldmark überhaupt immer genau Acht auf die Zahl der veräußerten Hufen haben; früher waren auf den Feldmarken der Güter, welche gewöhnlich an 30 bis 60 gemessene Hufen, oft auch mehr hatten, nicht selten mehrere Höfe, deren jeder mit einigen, wenigstens vier Hufen (d. h). deutschen von 30 gemessenen Morgen) einen eignen Vasallen aufnahm.
Zu den vier Hufen des Ordens in Eixen ward später von den Rittern ein Hof gebaut, auf welchem ein Ordensbruder, in der Folgezeit Prior benannt, (wahrscheinlich mit einem Convent von Ordensbrüdern) seinen Sitz hatte, der die Doralhufen in Eixen und das Dorf Goddin verwaltete. 1 )
Anfangs mögen diese Besitzungen wohl von einem andern Ordenshause abhängig gewesen sein, wahrscheinlich von Werben, ehe zu Eixen eine eigne Commende errichtet ward. Schon im J. 1160 hatte nämlich der Markgraf Albrecht von Brandenburg zu Werben eine Johanniter=Ordens=Comthurei errichtet, 2 ) welche nicht allein in der Mark, sondern auch in den angrenzenden Ländern lange großen Einfluß ausübte.
Im Jahre 1217 schenkten darauf die Brüder Guncelin II. und Heinrich I. Grafen von Schwerin, und Graf Nicolaus von Halland, Schwiegersohn Guncelins II., mit ihren Gemahlinnen, zum Zeichen ihrer Demuth und ihrer Dankbarkeit gegen den Geber alles Guten und zum Beweise ihrer frommen Wünsche dem überseeischen Johannis - Hospital zum Asyl der Armen Christi geweiht, das Dorf Szulow 3 ) mit allem Zubehör an Aeckern, Weiden und Holzungen und mit allen Freiheiten und Rechten, mit Befreiung von Zehnten, Zins und Steuer, und mit aller Gerichtsbarkeit, und überwiesen die Verwaltung des Gutes dem Procurator Heinrich zu Werben, dem geistlichen Bruder Jacob und den übrigen Brüdern daselbst mit denselben Rechten und in denselben Grenzen, welche die Geber deutschen Ansiedlern zugedacht hatten; die Gegend war damals also von Wenden bewohnt. 4 ) Dieses Dorf
"de hern to Mecklenborg hebben in dissen lande:
Comters: Krakau, Nemerytze offte Nemerow, Myrow.
I Prior tho Eksen 1 Hoff.
( ... )"velimus et debeamus omnes slauos et ciues, eandem nune
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Zzulowe oder Zulow, von welchem Latomus Kunde hatte ist es, welches in der Geschichte der Erwerbungen des Johanniter=
Im J. 1218 nannte Borwin das südöstlich an diese Gegenden grenzende Land Parchim; "terram desertam et inuiam, terram cultui demonum dedicatam", - welches er "colonis Christianis, tam de longinquis, quam de vicinis partibus" übergab. Vgl. Rudl. Urk. Lief. Nr. I. Und noch 1240 sagt Papst Gregor IX. von der nahen Kirche zu Schwerin, sie sei "in medio pravae et perversae nationis posita". Vgl. Westph. Mon. IV. p. 558. - In den seit der Germanisirung des Landes durch Heinrich den Löwen gestifteten meklenburgischen Grafschaften und Bisthümern scheint man mit der slavischen Bevölkerung härter umgegangen zu sein, als in den östlichen Gegenden Meklenburgs, wo das Volk noch spät unter rechtlichem Schutz und der Adel in Ansehen vorkommt. Und dennoch scheint die Germanisirung in diesen Gegenden schneller vor sich gegangen zu sein, als in jenen; wenigsten lebten noch zu Marschalks († 1526) Zeiten Wenden mit heidnisch=slavischen Sitten und slavischer Sprache in der Gabelheide; vgl. die interessanten Schilderungen in Mareschalci Chron. Rhythm. I. 14 in Westph. Mon. I. p. 574. - Ueber diese Gabelheide giebt eine, von dem Astronomen und Mathematiker Tielemann Stella von Siegen im J. 1552 entworfene, in der Großherzogl. Regierungs = Bibliothek aufbewahrte (älteste) Charte von ganz Meklenburg (vgl. Krey's Beiträge I. S. 302) eine Aufklärung, welche uns hier von großem Nutzen ist; auf derselben ist nämlich zwischen Walsmühlen, der Sude und der Gegend von Redefin, Picher und Kraak ein dichter Wald mit dem Namen "Gabeler Heid" gezeichnet, welcher noch die Feldsmark Kraak (Krakow) selbst, mit Ausnahme der östlichen Gegend, rings umgiebt; (der südlich davon sich erstreckende Raum zwischen Picher, Bantschow und der Stadt Grabow, also die jetzige Ludwigsluster Gegend, ist als ein Wald mit dem Namen "zum Horn" gezeichnet). Diese Gabelheide bildete wohl größtentheils das Land Jabele, welches sich von der, östlich an dasselbe grenzenden Comthurei Kraak zwischen der Rögnitz und Sude bis an die Elbe erstreckte und welches, mit Ausnahme der Gegend zwischen Picher und Redefin, auf der erwähnten Charte ganz mit Wald bebeckt dargestellt ist. Dies Land Jabele sollte der Graf Heinrich von Danneberg schon im Jahre 1183, für den Preis des halben Zehntens, mit Deutschen bevölkern (vgl. Arndt Ratzeb. Zehntenregister S. 6), wozu man eine Frist von zeh Jahren für genügend annahm; aber noch in dem Ratzeburger Zehntenregister (1229 - 1235) wird diese Bestimmung von 1183 ganz wiederholt (vgl. Arndt a. a. O. S. 8, 9 u. 25); also war es mit der slavischen Bevölkerung damals noch beim Alten, eben so in den Ländern Wehningen und Dartzing. - In fürstlichen Rechnungen von 1480 bis 1492 kommt die Jabelheide noch als ein eigner District vor und werden in derselben die Ortschaften Picher, Kummer, Krenzlin und Loosen (alle in der Nähe von Picher) namhaft gemacht; in andern Rechnungen aus dem Anfange des 16. Jahrh. werden die fürstlichen Hebungen aus der Jabelheide, als einem eignen District, aufgeführt und darin genannt die Ortschaften: Picher, Breseghur, Grosenkranptz, Holtkrambtz, Krentzelin, Loyssen, Lubbendorff, Jhesar, Lubbetin, Hogewoeß, Thetzwoeß, Vilanck; und noch im Jahre 1696 zählten die Beamten zu Schwerin zu der "sogenannten" Jabelheide die Ortschaften: Jabel, Benk, Volsrade, Jesenitz, Trebse, Ramme, Beltsche und Redefin. Die Grenzen des alten Landes Jabel erhielten sich also sehr lange im Andenken, da die aufgezählten Dörfer ungefähr alle diejenigen sind, welche innerhalb der alten Grenzen desselben lagen. - Die Gegend der Jabelheide scheint überhaupt der Landstrich zu sein, wo sich in Meklenburg und überhaupt in Norddeutschland, mit Aussnahme der Cassuben, das Wendenthum am längsten gehalten hat. Fehlt es uns nach Marschalks Zeit bis jetzt auch an einheimischen Berichten, so haben wir darüber doch vollgültige Zeugnisse aus dem Nachbarlande. In den hannöverschen Aemtern Danneberg und Lüchow am linken Elbufer, welche nur durch die Elbe von dem Lande Jabel getrennt werden, lebten nämlich noch am Ende des vorigen Jahrhunderts Slaven. Das Nähere ist in Do= ( ... )villam inhabitantes, eliminare et sine omni spe reversionis hoc cum eis agere, ut voluntarie recedendo nichil iuris aut proprietatis se habere in villa eadem publice recognoscant".
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Ordens so große Verwirrung angerichtet hat; die wahre Lage des Gutes, welche den Grund zu der Comthurei Kraak bildete, wird aber im Verfolg dieser Darstellung leicht nachzuweisen sein.
Im Jahre 1227 am Vorabend des Johannistages übertrug in der Capelle zu Schwerin Graf Heinrich I., mit Zustimmung seiner Gemahlinn Margarethe und seiner Erben, der Grafen Guncelin und Helmold, zum Heil seiner Seele und der Seelen seiner Aeltern, 1 ) dem Hospital des heil. Johannes das Dorf Moraz mit Zubehör an Aeckern, Wiesen, Weiden, Flüssen, Fischereien, Gewässern und Wasserläufen, zum Theil als Schenkung, zum Theil für einen Kaufpreis von dreißig Mark Silber. Diese Schenkung ward von Heerfolge, Bede, Burgwerk, Brückenwerk, Landwehr und allen landesüblichen Diensten befreit. Dieser Schenkung ward hinzugefügt eine jährliche Lieferung von dreißig Pfund Aalen, aus einem Gewässer Namens Honwische (vielleicht das bei Neustadt?). Heinrich von Werben ward auch hier in den Besitz eingewiesen und der Bischof Brunward zu Schwerin sprach über jeden Besitzstörer den Bann aus. - Diese Urkunde von 1227 existirt nur in einem Transsumpt d. d. Sternberg 1311, in welchem der Fürst Heinrich II. von Meklenburg die damals noch vorhandene, unverletzte Original = Urkunde als eine auscultirte vidimirt 2 )
Graf Guncelin III. und sein Sohn Helmold II. bestätigten im J. 1269 dem Meister und den Brüdern des Hospitalhauses zu Jerusalem den Besitz der Landgüter Zulistorp, Godin, Exen und Moraz, 3 ) welche ihre Vorfahren den Rittern geschenkt hatten, mit allem Zubehör und aller Gerichtsbarkeit, jedoch ohne ausdrückliche Befreiung von
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Diensten und Abgaben. Schon damals mochte übrigens den Grafen die Nähe und die Freiheit der Ritter gefährlich erscheinen; die Güter derselben in der Grafschaft Schwerin lagen den eroberungslustigen Nachbaren der Grafen, den Markgrafen von Brandenburg, zu nahe, und diese waren dazu Schutzherren des Ordens im nordwestlichen Deutschland und Lehnsherren seiner bedeutendsten Besitzungen in denselben Ländern. Daher stellten die Grafen als Landesherren den Rittern bei der Bestätigung ihrer Privilegien zugleich die Bedingung, daß sie die ihnen verliehenen Güter an niemand anders, als an die Grafen von Schwerin veräußern und sie nicht von dem Hause derselben bringen sollten, damit ihrem ganzen Lande keine Gefahr erwachsen könne. Bestätigung des Besitzes geschah auf Bitten der Brüder, welche wahrscheinlich von den Grafen oder ihren Dienern im Besitze gestört waren; denn die Grafen bekennen in der Urkunde, daß etwanige, von ihrer Seite ausgeübte Eigenmacht nicht de jure, sondern nur de facto geschehen sei, und daß sie diese Handlung wieder gut gemacht hätten und bereueten, vielleicht aus Furcht vor dem für die Güter ausgesprochenen bischöflichen Banne. So blicken schon 1269 Streitigkeiten zwischen den Rittern und ihren Landesherren durch.
Obgleich der Graf Guncelin III. noch im J. 1269 die Güter Zulistorp, Godin, Exen und Moraz dem Orden zusammen und im Allgemeinen bestätigte, so scheinen doch diese Besitzungen schon imAnfange des 13. Jahrhunderts in der Verwaltung nach zwei Häusern oder Höfen getrennt zu sein, wie sie auch räumlich von einander getrennt liegen, nämlich in Zulistorp mit Moraz und in Eixen mit Goddin, da sich schon 1231 ein magister 1 ) Henricus de Zulestorp und in der
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Urkunde über Eixen von 1217 oder 1219 ein magister Ulricus, wahrscheinlich von Eixen, vorkommt. Es ist also von dieser Zeit an möglich, die Geschichte der gesammten Stiftung in die der spätern Comthurei Kraak und der spätern Priorei Eixen zu trennen.
Auffallend bleibt immer die Scheidung der ursprünglich zusammengehörenden Güter in eine Comthurei und eine Priorei. Es ist freilich nur eine Vermuthung, aber eine nicht ganz grundlose, daß Zulestorp und später Kraak nur der Sitz des Comthurs, Eixen aber der Sitz der Johannisbrüder unter einem, irgend einem Comthur untergeordneten, Prior war. Im ganzen Mittelalter lassen sich angesehene Personen in die Brüderschaft zu Eixen (nie zu Kraak) aufnehmen; Schenkungen und Legate gehen an die Brüder zu Eixen; in der Urkunde vom 24. Junii 1531 wird Eixen ein Münster (monasterium) genannt, mit horis canonicis eingerichtet, was auf einen Kloster= Convent schließen läßt; in der Kirche zu Gr. Eixen stehen zu beiden Seiten des Altars noch die mit dem Johanniterkreuze
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bezeichneten alten Chorstühle mit 16 Sitzen; und endlich giebt die erwähnte Charte von Meklenburg von 1552 eine Andeutung: alle Klöster auf derselben sind mit einem Kreuze über einem Thurme gezeichnet, eben so auch Eixein; Kraak hat aber nur die Signatur eines Schlosses oder einer Burg. Kraak wird auch zu allen Zeiten nur als ein "Haus" (domus) aufgeführt. - Im J. 1531 scheint der Comthur zu Wildenbruch nächster Vorgesetzter des Priors zu Eixen gewesen zu sein.
Im Jahre 1217 schenkten die Grafen von Schwerin dem Orden das Dorf Szulowe und fügten 1227 zu dieser Schenkung das Dorf Moraz , zu einer Zeit, wo diese Güter mit deutschen Ansiedlern bevölkert werden sollten; in der Urkunde von 1269 wird statt des Dorfes Zulowe den Rittern der Besitz von Zulistorp bestätigt. In Szulowe haben Einige Zülow bei Sternberg zu erkennen geglaubt, und aus Zulistorp hat Schröder Güldendorf gemacht und dieses und Zülow nach dem Stargardschen verlegt; dieser Irrthum ist wohl daher gekommen, daß einerseits nahe bei Kraak zwei Dörfer Guldenstädt und Mirow liegen und man letzteres für die Comthurei Mirow genommen hat; andererseits daher, daß bei den Mirowschen Comthureigütern Wokuhl, Dabelow und Comthurei (zwischen Lychen und Neu=Strelitz) ein Godendorf liegt und Ziercke bei Neu=Strelitz für ein nicht mehr erkanntes Cyrcow, bei Zulistorp genommen ist, z. B. von Klüver I. 292. Schröder geht S. 555 so weit, daß er meint, mit dieser, angeblich im Stargardschen liegenden Schenkung sei "in der That zu den Comthureien Mirow und Nemerow der Grund gelegt"; was Franck A. u. N. Mecklenb. V. 221 anführt, beruht auf arger Verwechselung und Verschmelzung der Urkunde über Moraz von 1227 und einer Nemerowschen Urkunde von 1304.
Aus den beiden bezeichneten Urkunden geht aber hervor, daß Zulow und Zulistorp derselbe Ort sind und daß, wie öfter, deutsche Ansiedler das Wort - dorp an den slavischen Ortsnamen angehängt haben. 1 ) Dies Zulow oder Zulistorp
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ist nun das Dorf Sülstorff, ungefähr eine Meile südlich von Schwerin.
Die Richtigkeit dieser Annahme ergiebt sich noch deutlicher aus dem Theil der auscultirten Urkunde von 1227, welcher in dem Abdruck derselben bei Buchholtz ausgelassen ist. Hier werden nämlich, bei Gelegenheit der Schenkung von Moraz, die Grenzen der Ordensbesitzungen südlich von Schwerin genauer angegeben. Sie gehen nämlich gegen Süden bis an den Suden = Bach (ad rivum Zutue) und von hier, d. i. von den Grenzen des jetzigen Kuhstorff, gegen Osten hin weiter im Süden bis an den Jasnitz = Bach (ad rivum Jaznize), also im Süden bis zu den Grenzen der Ortschaften Kuhstorff, Strohkirchen und Jasnitz. Nach der andern Weltgegend (ad aliam plagam), d. i. wohl gegen Westen hin, gehen sie bis an den (Suden=) Bach, welcher (bei der Jesar schen, oder der jetzigen Klüsser=Mühle) durch einen See geht, und bis an (denselben) Bach, welcher bis gegen Cyrcow reicht; diese Gegend ist jetzt nicht mehr zu bestimmen, aber wohl keine andere, als die, welche der obere Lauf des Suden=Baches bei Zachun (früher, im 15. Jahrh. Zarchun genannt) bespült. Von da gehen die Grenzen weiter bis Sülstorff (Zulistorp oder Zulow), von da bis an die Grenzen von Lübesse (Lubitz) und von da bis an die Grenzen des Dorfes Rastow (Radestowe). Die Güter umfassen also genau das jetzige Kirchspiel Sülstorff.
Im 13. und 14. Jahrhundert fließen die Quellen der Geschichte der Comthurei Kraak sehr spärlich, indessen sind sie doch so ergiebig, daß sich die Ausbildung der Stiftung im Allgemeinen übersehen läßt. Zuerst wohnten die Ritter in Sülstorff, als der frühesten Besitzung, wo auch die Kirche erbaut war. Schon im J. 1231 (?) findet sich in einer ungedruckten Urkunde des Grafen Heinrich von Schwerin, d. d. Schwerin, unter den Zeugen unmittelbar hinter den Zeugen aus der gräflichen Familie und vor den weltlichen Rittern, der Verwalter der Ordensgüter noch unter dem Titel: magister Henricus de Zulestorp. Im J. 1269 bestätigten die Grafen den Rittern durch die erwähnte Urkunde ihre Besitzungen; in diesem Zeugnisse ist nur von den Gütern Zulistorp und Moraz die Rede. Um diese Zeit werden jedoch die Verhältnisse der Comthurei durch ihre östlichen Nachbaren klarer.
Das Kloster Reinfelden bei Lübeck hatte, außer vielen andern Besitzungen in Meklenburg, im Jahre 1218 von den
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Grafen von Schwerin auch in den östlich an die Comthurei grenzenden Dörfern Uelitz und Lübesse zusammen 29 Hufen und später diese Dörfer selbst mit den ganzen Feldmarken erworben. Sind auch die durch die Comthurei fließenden Bäche nicht von hydrographischer Bedeutung, so sind sie doch für die Mühlenanlagen in dieser Gegend nie unwichtig gewesen. Schon im 13. Jahrhundert waren auch zwischen dem genannten Kloster und den Rittern über die Gewässer Streitigkeiten ausgebrochen, welche, unter Vermittelung des Grafen Helmold, im J. 1275 so beigelegt wurden, 1 ) daß das Kloster Reinfelden zu Gunsten der Ritter allen Ansprüchen an den erblichen Besitz der Mühlenwerke in Crake, Wackerbeke und Cotzowe entsagte und dafür die Hälfte des erblichen Besitzes an der Mühle in Cotzow und alle zu dieser Mühle gehörigen Aecker erhielt. Außerdem gestanden die Johanniter dem in Uelitz wohnenden geistlichen Ordensbruder des Klosters und seinen Leuten die Weidegerechtigkeit auf den Feldern und ihm allein für sein Vieh Mastgerechtigkeit und freies Holz in den Holzungen der Comthurei zu, wogegen das Kloster seine Mühle in Uelitz abbrechen und nie wieder aufbauen sollte. Eine jährliche Pacht des Müllers zu Wackerbecke und Cotzow, zwei Wispel Waizen betragend, ward ohne Gewährleistung des Klosters den Rittern von Sülstorp überwiesen; die Mühle in Kraak benutzten diese wohl selbst. In dieser Urkunde kommt der Name Crake zum ersten Male vor und zwar wohl nur als Mühle oder Mühlenhof, wie die beiden andern Mühlen Wackerbeke und Cotzow. Die Mühle von Cotzow findet sich zunächst nicht mehr; in spätern Zeiten ward an ihre Stelle eine Pulvermühle angelegt, nach Uelitz hin, oberhalb Kraak, wo auf der Schmettauschen Charte das Küssower Moor und der Pulverhof sich findet, der noch jetzt unter diesem Namen aus einigen Häusern besteht; in einem Visitations = Protocoll von 1580 wird aber noch eine "Neue Wacker = Mölle außerm Dorf" unterhalb Kraak, (auf der Schmettauschen Charte: die Neue Mühle ) und eine "Mölle im Dorfe" (Kraak) genannt, von welchen beiden nur noch die erstere existirt.
Nach derselben Urkunde wohnten 1275 schon mehrere Ritter unter einem Comthur in einem Ordenshause auf den Gütern, aber noch in Zulesterp; der Bruder Conrad ist der erste, der
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den Titel eines Comthurs trägt (commendator sive magister curiae in Zulestorp). Dasselbe Verhältniß fand noch 1292 statt, als der Graf Helmold von Schwerin zwölf Morgen Ackers seines Dorfes Radstowe gegen eben so viel Acker des Dorfes Lositz an das Kloster Reinfelden vertauschte. Lositz ("in terra Suerinensi sita apud Ulitz"), welches später gar nicht mehr vorkommt, 1 ) hatte das Kloster 1285 von den Grafen gekauft; die eingetauschten Aecker sollten zur Kirche von Uelitz gelegt werden, welche 1270 von der nahen Mutterkirche zu Mirow getrennt und, unter dem Patronat des Klosters, zur Mutterkirche erhoben war; jedoch behielten sich die Grafen die Benutzung der Wasser vor, so weit sie die Grenzen der Brüder von Zulestorp bis an den Mühlendamm Cozowe berührten. 2 )
Von nun an verschwinden aber die Brüder von Zulestorp. Sei es nun, daß die Gegenden cultivirter wurden, sei es, daß die Anzahl der Ritter wuchs, und sie deshalb ein neues Haus, mehr in der Mitte der Comthurei zu bauen, oder auch den Mühlen näher zu sein wünschten: im Anfange des 14. Jahrh. zogen die Ritter nach Kraak, wo sie bis zum Untergange der Comthurei ein Ordenshaus bewohnten. Im J. 1315 ist die Leibgedingsverschreibung für die Fürstinn Anna, zweite Gemahlinn Heinrichs des Löwen, "by Crak" datirt; im J. 1337 findet sich ein magister Wilhelmus de Crack 3 ) und 1381 ein Ulricus Dosseken cornmendator domus Crack. Aus dem 14. Jahrh. fehlt es, außer diesen wenigen Andeutungen, an allen andern Nachrichten, als daß der Herzog Johann I. von Meklenburg = Stargard im J. 1381 zu Lichen den Rittern die letzte Schenkungsurkunde von 1269 vidimirte 4 ) und daß 1361 (Sonntag vor Joh.B.) der Herzog Albrecht II., bald nach seiner Erwerbung der Grafschaft Schwerin, die Bede aus Sulstorp, Ulitz und andern benachbarten Dörfern an
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Helmold Rampen, Bürger in Schwerin, zur Abtragung der Schulden des Grafen Otto von Schwerin verpfändete.
Bis zum 16. Jahrh. gingen übrigens wohl weiter keine Veränderungen in dem Besitze der Comthurei vor, als die, welche durch die Verlegung des Ordenshauses bewirkt wurden: und diese waren allerdings für die spätern Verhältnisse bedeutend genug. Die Feldmarken von Zulistorp und Moraz waren sehr groß; daher war wohl bald ein neues Dorf Kraak bei dem neuen Ordenshause entstanden, und bei Zulistorp findet sich im Laufe der Zeiten ein kleineres Dorf Hoort. So existirten vier Comthureidörfer: Sülstorff, Hoort, Kraak und Moraas, welche bis auf den heutigen Tag das Kirchspiel bilden. - Wichtiger waren die kirchlichen Veränderungen. Sülstorff war der frühere Sitz der Ritter gewesen; die Kirche daselbst (ad honorem St. Johannis Baptistae) war Mutterkirche und blieb es auch nach Verlegung des Ordenshauses; wie groß der Einfluß war, den die Ritter auf die Cultivirung der Gegend gehabt hatten, beweiset der Umstand, daß in Sülstorff noch im Anfange des 17. Jahrhunderts am Johannistage und in Kraak noch 1775 (nach dem meklenb. Jahr=Märkte=Lexicon) am Tage Petri et Pauli Jahrmarkt gehalten wurde; in Gr. Eixen wird noch jetzt ein Jahrmarkt am Johannistage gehalten, ein zweiter im Monat April. Nach dem Umzuge der Ritter ward auch in Kraak eine Kirche (in honorem divi Laurencii) 1 ) gebaut; diese war und blieb Tochterkirche, wiewohl der Comthur zu Kraak Patron der Kirche in Sülstorff war; zur mater Sülstorff gehörte Hoort, zur filia Crack gehörte Moraz. Wenn auch die Ritter in der Capelle zu Kraak wohl durch einen geistlichen Ordensbruder für sich den Gottesdienst verrichten ließen, 2 ) so war doch Sülstorff zur mater erhoben und hatte einen eignen Pfarrer erhalten; es entstand dadurch das sonderbare Verhältniß, daß die geistlichen Ordensherren als Gemeindeglieder in ihren eignen Gütern in ein untergeordnetes Verhältniß zu dem Priester ihrer Parochie traten, welche sie früher wohl selbst regiert hatten. Da die ganze Comthurei als geistliches Gut betrachtet ward, so läßt es sich denken, daß die Pfarre im Besondern nicht grade sehr reich dotirt war. Verhältnisse dieser Art konnten
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allerdings nicht segenbringend sein; und wirklich kam es bald zu ärgerlichen Auftritten. Im Anfange des 15. Jahrhunderts findet sich zuerst ein Johannes Leppin als Pfarrer in Sülstorff, unmittelbar unter dem Schwerinschen Präpositus stehend 1 ) (rector parochialis ecciesiae in Zulestorpe, prepositurae Zwerinensi immediate subjectus). Obgleich dieser die Pfarre rechtlich erlangt hatte und auf friedliche Weise in den Besitz der Kirche eingeführt war, so hatte doch der damalige Comthur Otto Warborch (praeceptor sive computator, vel commendator nuncupatus curiae in Krake) mit seinen Genossen die Pfarre ( dotem et domum rectoris et suae ecclesiae) mit bewaffneter Hand überfallen und Vieh, Getraide, Futter und anderes Eigenthum der Pfarre und Kirche, 100 lübische Mark an Werth, als Beute hinweggeführt, und dadurch nicht allein Pfarre und Kirche geschmälert und verletzt, sondern auch in Schaden gebracht, welchen der Pfarrer für 100 Mark nicht noch ein Mal hatte leiden mögen; alles dies war allgemein anerkannt. Daher hatte der Pfarrer an den apostolischen Stuhl wegen Spolium appellirt und dem Otto Warborch ward am 3. November 1413 von dem schweriner thesaurarius und canonicus in Bützow, Albert Wekkerkuk, als subdelegirtem Richter und Conservator aufgegeben, binnen neun Tagen dem Johannes Leppin das geraubte Gut zu restituiren oder den Werth desselben von 100 lüb. Mark, und außerdem 100 lüb. Mark Schadensersatz zu bezahlen, oder sich am neunten Tage zur Verantwortung vor dem geistlichen Gerichte in Bützow zu stellen, wenn er nicht in die Strafe des Bannes verfallen wolle, welcher für den Fall des Ungehorsams mit allen Feierlichkeiten vorher bestimmt ward. Der Richter stützte sich vorsichtiger Weise auf eine commissarische päpstliche Bulle, da die Ritter nur vom Papste abhängig sein wollten. - Weiter sagt über diesen Streit die Proceßurkunde nichts.
Auftritte dieser Art konnten nicht dazu beitragen, die Pfarre zu verbessern, und als der Sturm der Reformation hereinbrach und die Ordensgüter säcularisirt wurden, stand die Kirche in Sülstorff mit ihrer Tochter durch die Verschiebung der kirchlichen Verhältnisse in der Comthurei so bloß, daß im J. 1580 seit 18 Jahren fünf protestantische Prediger mit dem Bettelstabe davon gegangen waren und der sechste 19 Jahre lang nur "mit viel Creutz, Armuth und Elendt" ausgehalten hatte.
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Mit dem Anfange der neuern Geschichte tritt aber die Comthurei aus ihrem bisherigen Dunkel hinaus in die bewegte Welt und läßt sich in einen langwierigen Streit ein, in welchem sie, ihren Gegnern nicht gewachsen und selbst sittlich erschlafft, unterlag und für immer unterging. Die bisher unbekannte Geschichte des Todeskampfes der kleinen Comthurei gönnt so klare Blicke in mehrere Verhältnisse der Reformationszeit, daß ich es mir nicht versagen kann, sie in einem Abrisse hier mitzutheilen. 1 ). Ein Vorspiel von der Festigkeit der Fürsten gab schon 1453 die Besetzung der Priorei Eixen, als der Herzog Heinrich die Verweigerung der Annahme eines Priors wirklich durchsetzte; man vgl. die Geschichte der Priorei Eixen.
Am 22. October 1493 schrieb der Heermeister (Balleier) Georg von Schlaberndorf zu Sonnenburg, Meister des Ordens in der Mark, Sachsen und Pommern, an die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg: sie hätten ihm schriftlich und mündlich durch den Comthur Bernhard Roer (Rohr) zu Wildenbruch und Glave versprochen, wegen der, über die im Meklenburgischen belegenen Güter des Ordens einen Tag im Lande Stargard festzusetzen, an welchem er für den Orden seine Beweise verbringen dürfe. Er bitte jetzt um Ansetzung dieses Tages, damit er mit seinen Freunden kommen könne, seine "abkommenden" Güter zu vertheidigen. Die Fürsten gaben hierauf zum Bescheide, daß, sobald sie nach Stargard kamen, sie den erbetenen Tag bestimmen und dem Meister denselben vierzehn Tage vorher verkünden würden. Der Heermeister erklärte diese Antwort für eine absichtliche Verzögerung der Sache; er beschwerte sich darüber, daß, trotz der gütlichen Verheißungen, des Ordens Güter von Tage zu Tage mehr geschmälert und mit Abgaben aller Art und mit Ablagern geschatzt würden, daß dem Prior zu Eixen ein See genommen sei. Er bittet daher die Herzoge, den Orden bei seinen Rechten zu lassen, auf welche er Briefe und Siegel und kaiserliche und päpstliche Confirmationen habe, widrigenfalls er zu Klagen schreiten müsse.
Die Fürsten beharrten bei ihrem Versprechen, einen Tag ansetzen zu wollen, ließen sich übrigens auf die Klagen des Heermeisters nicht ein, sondern behaupteten, was sie von den Gütern des Ordens bezögen, geschehe nach alten ererbten Rechten.
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Den See zu Eixen hätten ihre Vorältern dem Orden für 100 Mark nur verpfändet; sie seien geneigt, ihn wieder auszulösen, und der Prior könne die Pfandsumme von ihrem Vogte in Gadebusch erheben. Verhandlungen dieser Art wiederholten sich fast zwei Jahre lang, bis endlich am 21. April 1495 der Heermeister mit päpstlichen Bullen und Mandaten drohte, welche er gegen Feinde des Ordens in Händen habe. 1 ) Nachdem auch des Ordens Heermeister von Deutschland, Rudolf Graf von Werdenberg, dem Balleier von Schlaberndorf befohlen hatte, die belasteten Ordensgüter durch Güte oder durch päpstliche oder kaiserliche Gewalt zu schützen, sandte dieser am 19. Junii 1495 vier Comthure: Bernd Roer zu Wildenbruch, Achim Wagenschutten zu Mirow, Sacob Barsst zu Ouartzen und Curt von Sliewen zu Lietzen, und seinen Secretair Johann Welsdorf an die Hezoge zur Unterhandlung ab. Diese erreichten nichts, und der Heermeister blieb ohne Bescheid. Er ordnete zum zweiten Male einige Brüder des Ordens ab, mit den Herzogen persönlich zu unterhandeln; er gab den Gesandten ein Schreiben des Meisters von Deutschland an den Herzog mit, in welchem derselbe diesem anzeigt, er habe dem Heermeister von Schlaberndorf "in craft der heiligen gehorsam" geboten, die Irrungen gütlich oder rechtlich zu beenden. Die Herzoge beharrten bei der Behauptung ihres guten Rechts und dem Versprechen einer Tagesatzung. Da schickte der Heermeister zum dritten und letzten Male die Comthure an die Herzoge ab mit der Bitte um Geleit derselben und mit dem schriftlichen Bekenntnisse, daß ihm dergleichen noch nicht begegnet sei. Würden seine Gesandten auch jetzt nicht gehört, so nehme er an, daß daß man dem Orden seine Güter mit Gewalt entreißen wolle. Hierauf ertheilten die Herzoge zur Antwort: es sei in ihren Landen noch nie ein Fremder ohne Geleit gewesen, versicherten dennoch, zur Beruhigung des Heermeisters, dessen Abgeordneten freies Geleit nach Schwerin "auf Johannis zu Weihnacht".
Aber wahrscheinlich scheiterte jede fernere Unterhandlung an der Beharrlichkeit der Fürsten. Diesen ward endlich auch der Ungestüm des Ordens lästig: am 1. April 1496 "appellirten" sie wegen des Begehrens der Johanniter feierlich vor Notar und Zeugen an den Papst und sandten am 8. April d. J. ihren Rath Reyner Holloger mit einem Creditiv und der "Appellation" nach Rom; zugleich wurden am 6. Mai d. J. von den Herzogen die Bischöfe von Ratzeburg und
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Schwerin aufgefordert, der Appellation zu adhäriren. Während der Zeit hatte auch der Heermeister die Herzoge förmlich beim päpstlichen Stuhle verklagt; denn an demselben Tage beschwerte sich der Herzog Magnus bei dem Kaiser darüber, daß ihn der Heermeister wegen rechtlicher und hergebrachter Forderungen von des Ordens Gütern beim päpstlichen Stuhl verklagt habe und er nach Rom gefordert sei, obgleich er seine Länder vom Kaiser zu Lehen trage.
So begann denn ein Proceß vor der päpstlichen Kanzlei in Rom, welcher volle 18 Jahre dauerte und die Sache nicht um einen Schritt weiter brachte. Der Gegenstand des Processes waren außerordentliche und allgemeine Lasten, zu deren Tragung die Fürsten auch die Ritter verpflichtet wissen wollten: nämlich Ablager, gewisse Dienste und einige außerordentliche Beden. Die Fürsten hatten offenbar ein Recht, diese Leistungen zu verlangen, da von dem, was sie forderten, die Güter nicht namentlich befreit waren. 1 ) Die Ritter dagegen wollten ganz frei sein und den Besitz ihrer bedeutenden Güter im Lande durch den alleinigen Roßdienst verdienen; sie wollten alle ihre Besitzungen so frei haben, wie sie die alten Güter der Commende Mirow besaßen, welche fast einer unbeschränkten Landesherrschaft glich, da sie nur einige hundert Gulden Bede entrichtete und Roßdienst leistete. Ueber Lasten in Mirow klagte der Heermeister daher nicht, sondern nur über Ablager, Dienste und Schatzungen in den Commenden Nemerow und Kraak und in der Priorei Eixen, und über das Eigenthum der Mühle zu Wesenberg, auf welches er auch Anspruch machte; den Anspruch auf das Eigenthum des Sees von Eixen hatte er wohl schon fallen lassen.
Die Abgaben, welche die Herzoge von der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen forderten, lernt man am besten aus einigen Heberegistern 2 ) kennen, welche die Fürsten über alle Commenden für sich anfertigen ließen. Daß diese Verzeichnisse von einem fürstlichen Diener gefertigt wurden, geht eines Theils aus der Handschrift derselben hervor, welche sich am Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts öfter am Schweriner Hofe findet, andern Theils aus dem ganzen Styl und aus einigen Stellen derselben, z.B. in Nr. 3: "Item den Exser See, de ock tom huse gehort, willen myn g. h. losen"; und am Ende des Verzeichnisses der Hebungen aus allen Commenden steht: "In den vorgescreuen Dorppe hebben myne g. b. dat affleger mit den jegeren und by myns
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g. h. vader tiden, ouer XC jaren vnd noch dar inne hebben." - Auch der Heermeister hatte die "Beschwerung" der Ordensgüter 1 ) verzeichnet, welche er am 4. Januar 1515 nebst einigen andern Actenstücken zu einem nochmaligen Versuch der Güte an die Fürsten einsandte mit den Worten: "vbersende ich hier vorzeichnuß - - wes ich mich vonwegen meins Ordenns - beswert fuhle". - Beide Register sind freilich an manchen Stellen von einander abweichend, gönnen aber doch einen klaren Blick in das Steuer= und bäuerliche Verhältniß der damaligen Zeit - Ein anderes Verhältniß der Abgaben findet sich schon im J. 1520. 2 )
Freilich häuften sich im 15. Jahrhundert die Abgaben, und nicht selten wurden einmalige außerordentliche Leistungen dauernde; so klagt der Orden in seinem Verzeichnisse der Beschwerungen:
"Derzw mussenn sie gebenn die ketzterbethe. Ist einstmals auffbracht im Nahmenn wieder die ketzter zw ziehenn und bleybett nu vmmer fordt, wiewoll die armenn Lewtt dar soldenn frey sein nach anzeigunge der Priuilegienn";
und in einem Urkunden = Verzeichnisse des Ordens bei der Verleihung des Dorfes Rowe:
"Inn demselben haben sich die Herzogen nichtes vorbehalten. Es maßen aber die iezigen herzogen, wie dann auch ezliche derselben nehiste vorfaren sich allerlei Dinste zum reisen, kuchenholz vnd dergleichen nach Stargardt zu furen, an, mußen auch jherlichen bei dem fursten nach Stargardt zu 5 fl. 20 ß, 1 w. hafer, ein kuchenrindt, 4 schnideschaffe, ingleichen der kirchen zu Brandenburgk 4½ orttf. geben vnd entrichten".
Aber dagegen läßt sich nicht leugnen, daß die Fürsten die Ritter bei den verheißenen Vorrechten ließen und sich nur ihrer allgemeinen landesherrlichen Rechte nicht begeben wollten, was überhaupt und besonders bei ihren vielen Reisen und bei ihrem unmittelbaren Wirken auch kaum zu verlangen war.
Der anhängig gemachte Proceß betraf übrigens mehr das Recht der Fürsten, die Lasten zu fordern, als die Richtigkeit und die Größe der einzelnen Leistungen, welche erst in einem spätern Processe genauer erörtert wurden. Der Orden hatte auch wohl in seinen Ansprüchen Unrecht, wie er denn überhaupt auch an andern Orten übergroße Anforderungen machte und behauptete, von den Landesregierungen unabhängig zu sein und
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allein unter dem Papste zu stehen. Nach allgemeinen Ansichten, 1 ) welche jedoch die Ritter auch nicht einmal anerkennen wollten, standen sie zwar nicht in Lehns = Nexus zu den Fürsten, in deren Ländern ihre Güter lagen, aber sie waren schuldig, diese als Landesherren zu betrachten und zu achten. In Meklenburg aber standen die Ritter allerdings in Lehns = Nexus; zwar erfreuten sie sich "besonderer Vorrechte und Freiheiten" (speciali prerogatiua libertatis): aber die Güter wurden ihnen "geliehen"; sie mußten Roßdienste leisten und Landbede geben, wenn ihnen diese nicht besonders erlassen war; sie traten selbst bei den Versammlungen der Ritterschaft des Landes als Glieder derselben auf; die Fürsten hatten sich in Landesgefahr auch die Erhebung außerordentlicher Steuern vorbehalten und im Fall der Veräußerung der Güter sich den Rückkauf vorbehalten. In einer von den Rittern doch acceptirten Urkunde der Stadt Malchow vom J. 1309 werden die Ritter von Mirow gradezu "vasalli dominorum de Werle" genannt
Zur Führung des Processes in Rom erwählten sich die Herzoge Männer von ausgezeichneten Fähigkeiten; Rom war damals noch die hohe Schule des Geschäftslebens, und wenn die Fürsten Männer von Talent hinsandten, so konnten sie darauf rechnen, daß nicht nur ihre Sachen gut geführt wurden, sondern daß sie auch in den Geschäftsführern dereinst kluge Rathgeber gewinnen würden. Zuerst war in Rom Procurator der Herzoge der bekannte Peter Wolckow, Probst des Collegiatstiftes zu Güstrow, wie er sich gewöhnlich selbst unterzeichnet, und Inhaber mehrerer anderer geistlichen Stellen, der, ein familiaris des Papstes, selbst litterarum apostolicarum scriptor et abbreviator und endlich sogar 1508 Bischof von Schwerin ward. 2 ) Dieser leitete in Rom den Proceß gegen die Ritter 12 Jahre lang.
Am 24. Mai 1496 schrieb P. Wolckow zuerst aus Rom, daß er durch Reyner Hollogher von Nürnberg aus (dem großen Expeditionsorte, wo die Herzoge einen Jacob Fucker als Erxpedienten hatten) die Vollmacht zur Führung des Processes erhalten habe; er habe alles wohl eingerichtet und werde der Fürsten Rechte gehörig wahrnehmen. Die Ritter brachten ihre Verteidigung am 12. August 1496 vor. P. Wolckow kannte den Rechtsgang genau und stand mit sachkundigen Männern in Verbindung; schon bei der Einleitung der Sache meinte er,
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daß die Fürsten in dem Streite siegen würden; wiederholt machte er jedoch zur Bedingung, daß die Herzoge ihm klare Beweisurkunden, Information und Geld senden möchten, da in Rom ohne Geld nichts auszurichten sei. An Urkunden fehlte es jedoch den Herzogen, wie noch heute die fürstlichen Archive arm an Urkunden über die Fundation dieser Ordensgüter sind; sie führten ihre Sache durch das allgemeine und ihr besonderes landesherrliches Recht. Am 24. April 1497 faßten die Herzoge auf die Beweisführung des Ordens ihre Erwiderung ab, welche sich vorzüglich auf die Mühle zu Wesenberg erstreckte; für diese fehlte es wiederum dem Orden an Beweismitteln. Der Orden sah wohl bald selbst ein, wie unsicher sein Recht sei und bot alle Mittel auf, die Herzoge zur Nachgiebigkeit zu bewegen. Im J. 1497 unternahm des Hergzogs Schwager, Herzog Bugeslav X. von Pommern=Stettin, einen Kreuzzug. Kaum war derselbe in Venedig angekommen, als auch von Rom des Ordens Schreiber bei ihm erschien und ihn um Vermittelung bat. Bugeslav überlegte mit dem Schreiber und Andern die Sache und that am 3. Junii 1497 von Venedig aus bei dem Herzog Magnus Fürbitte. 1 ) Zu gleicher Zeit erließ die päpstliche Curie Remissorialen zur Prüfung und Feststellung der Sache. Sogleich, am 25. Junii 1497, schickte der Heermeister dem Comthur Achim Wagenschutten von Mirow, der auch geistlicher Rath der Herzoge ward, 2 ) an die Herzoge ab, dieselben um eine Tagefahrt zur gütlichen Ausgleichung zu bitten. Die Herzoge erklärten sich am 13. Julii 1497 zur gütlichen Beilegung bereit; vor nächsten nativ. Mariae könnten sie aber nicht ins Land Stargard kommen; wollten die Ritter nicht so lange warten, so müsse die Sache im Lande Meklenburg abgemacht werden. Der Heermeister wollte aber weder warten, noch ins Land Meklenburg kommen, wiederholte dagegen mehrere Male sein Begehren, bis die Frist verstrichen war. Beide Theile betraten also wieder den Weg Rechtens. P. Wolckow sparte
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keinen Fleiß; denn er durchschaute das Benehmen des Ordens, wenn er am 7. April 1498 schreibt, der Orden sei seiner Sache nicht gewiß, daher suche er zu zögern, um vielleicht den Streit noch gütlich auszugleichen, namentlich durch Fürsprache des Herzogs Bugeslav, welcher auf seiner Heimkehr im Winter 1497 auch in Rom gewesen war. Uebrigens bat P. Wolckow dringend um Geld, da er im Ganzen vom Herzog Magnus nur 28 Ducaten erhalten habe, ein Klage, welche er mit denselben Worten noch 1505 wiederholte mit dem Hinzufügen, daß er über 100 Ducaten ausgelegt habe.
Darauf ward (1504), wahrscheinlich nach dem Tode des Comthurs Nicolaus Bevernest 1 ) (Clawes Comptor tho Krake gebeten Beuernest, Martini 1501), die Comthurei Kraak erledigt. Die Herzoge präsentirten, nach altem Herkommen, dem Heermeister einen Candidaten, dies Mal einen Ritter Plate, welcher aber nicht Mitglied des Ordens war. Hatten die Herzoge bisher auch durch Observanz das Präsentationsrecht geübt, so war es doch dem Orden nicht zu verdenken, wenn er sich gegen Besetzung seiner Aemter durch Laien sträubte; das Ansinnen der Fürsten, mochten die Ritter auch noch so viel Schuld auf sich geladen haben, war gegen die Verfassung des Ordens und ein ächt protestantisches vor der Reformation. Dennoch antwortete der Heermeister mit aller Freundlichkeit: er könne die Comthurei keinem zusagen, der nicht vom Orden sei; dadurch schwäche er den Orden; wenn aber derselbe Plate in den Orden komme, so wollten sie zusammentreten und die Präsentation bereden; bis dahin wolle er mit der Besetzung des Hauses Kraak warten. Hiemit war wieder neuer Same der Zwietracht für die Zukunft ausgesäet; so höflich dieser Gegenstand behandelt ward, so war er doch ein Vorspiel des tragischen Unterganges der Comthurei, welcher 30 Jahre später erfolgte.
Endlich nach neun Jahren Zögerns ward 1505 das erste Urtheil in dem Processe gesprochen und zwar zur Freude P. Wolckow's -- zum Nachtheil des Ordens. Dieser appellirte sogleich, da der Papst eine zweite Instanz offen gelassen hatte.
Herzog Magnus war 1503 gestorben. Die Herzoge Heinrich der Friedfertige und Balthasar, seine nächsten Nachfolger, ließen durch P. Wolckow den Proceß mit Eifer fortsetzen. Bald verlor aber der Herzog Heinrich diesen gewandten Geschäftsführer in Rom: Peter Wolckow ward zum Bischofe von Schwerin erwählt. Am 20. Februar 1508, demselben
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Tage, an welchem er unter Eidesleistung den Hirtenstab ergriff, bestellte Herzog Heinrich den Dr. Zutpheldus Wardenberg, Inhaber mehrerer geistlicher Pfründen und päpstlichen Protonotarius, 1 ) zum fernern herzoglichen Advocaten und Procurator in Rom und empfahl ihn dem Schwerinschen Bischofe zur Instruction.
An dem Dr. Zutpheldus, der sich selbst um die Führung der römischen Angelegenheiten des Kaisers Maximilian I. große Verdienste erwarb 2 ), hatte das Fürstenhaus keinen schlechtern Rathgeber gewonnen. Dennoch versuchte der Orden im Herbste 1508, durch Verwendung des Markgrafen Joachim von Brandenburg, 3 ) von neuem den Weg der Güte; eine beschei=
( ... )"mit deme geistlichen Manne, Bruder Paulus von Mutyna, die Commendur is tu Erford unde tu Topstede, unde ein Stathalder Bruder Leonardus von Tybertis, die ein Visitator is des Hospitales Sante Johannes von Jerusalem in allen Landen uppe dese sit des meeres, an dudeschem Lande, Demen, Denemarken , Sweden unde Norwegin, gededinget hebbin, dat he unde sin gesinde in unser sunderliker bescerminge scolen wesin, unde dat ere leit unse leit scal sin, beide binnen der Marke unde buten, dar wi bot unde herscop hebben, als in deme hertochdume tu Stettin, unde in der herscop der von Wenden unde des von Mekelborch unde anderwegene, dar man durch unse lieue oder vorchtin dun unde laten scal unde wil, unde ok dat die ordo unde die brudere mit gude unde mit rechte beide dat des Hospitales is unde des Tempels etteswaune was, bliuen an sulker vryheit, als sie von deme stule
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dene Anfrage des Markgrafen beim Herzoge, wie er sich in der Sache zu verhalten habe, hatte die alte Versicherung der Bewilligung einer Tagefahrt zur Folge. Dagegen berichtete (5. März 1510) Dr. Zutpheldus Wardenberg aus Rom seinem Herrn, die Sache habe einen guten Stand für ihn und die Gegenparthei habe seit der Appellation nichts weiter gewonnen, als von Zeit zu Zeit Verlängung der Fristen; er werde die Gegenparthei in diesem ihrem Benehmen fortfahren lassen, damit sie gezwungen werde, neue Beweismittel herbeizuschaffen. Daß sich der Markgraf der Sache annahm, hatte aber doch die Folge, daß die Herzoge Heinrich und Albrecht sich auf eine Ladung des Markgrafen nach Cölln an der Spree zum Mittwoch nach Invocavit 1512 einließen; aber die Instruction, welche sie ihren abgeordneten Räthen mitgaben, war nach alter Weise und bürgte dafür, daß auch diese Unterhandlungen fruchtlos abliefen. 1 ) Weiteres Anhalten um eine Tagefahrt hatte gleichen Erfolg; denn am 15. Julii 1514 beschwert sich der Comthur Melchior Barffuß zu Mirow bei dem Herzoge Heinrich darüber, daß er auf wiederholtes Bitten von des Herzogs Canzler keine Antwort erhalten habe. Dieser mochte wohl seiner Sache gewiß sein, und mit Recht; denn am 5. Julii 1514 war in Rom das Urtheil in der Form eines executoriale gesprochen, welches den Orden mit seinen Ansprüchen abwies und in die Kosten verurtheilte. Dieses Urtheil schickte Dr. Zutpheldus Wardenberg mit einem Briefe vom 18. August 1514 an den Herzog Heinrich ein. 2 ) Seitdem verschwindet dieser Procurator in der Geschichte dieses Processes; schon im Anfang desselben Monats August bitten die Herzoge den Dr. Günther von Bunau, Domdechanten zu Naum=
Höfer's Auswahl der ältesten Urkunden deutscher Sprache im Königl. Geh. St. u. K Archiv zu Berlin. Hamburg, 1835. S. 125.tu Rome unde von anderwegene redelkin sin begnadet, bevryet unde begiftit, unde ok dat wie ein recht richter sin, alle des unrechtes, dat eme unde sinen bruderen, unde an ereme gude, beide dat des Hospitales is unde des Tempels was, geschen is odir noch geschen mach, unde dat wie en setten an die steden, dar wie suluen nicht wesin moghin, under richtere, den sie clagin erc not, die en von unser wegin rechte richten, unde den biscoppin, die in unser herscop sin, bidden unde bieden, alse verne, alse wie von rechte mogin, dat sie en rechte richten over papen unde leyen na des paues bode unde na eres sulues walt".
"solcke afleger vnnd anders, so angefochten wert, vann vele langen jaren - genohsam ane menniglichs verhinderung inn friedesamer besittinge gehat, vnnd nicht alleine die orth, sunder gemeinniglich vp allen geistliken gudern in orer forstliken gnaden landen belegt, als geborlike und gewonlike pflicht herbracht, ock solcke besittunge an pauestlikem haue tho Rhome mit glofwerdigenn genochsamen personen bybracht".
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burg und Probst zu Zeitz, um fernere Betreibung der Sache; dieser übernimmt auch die Führung derselben und tritt den Fürsten einen geschickten hochdeutschen Diener, der mit ihm auch in Rom gewesen sei, zwar ungerne, jedoch aus Gefälligkeit gegen die Herzoge, einstweilen auf ein Jahr zur Betreibung der Geschäfte in Rom ab. Dr. Zutpheldus Wardenberg ward darauf 1516 vom Pabste zum Administrator des Stiftes Schwerin bestellt. 1 )
Der Heermeister von Schlaberndorff mochte so eifrige Diener nicht haben. Ja, unbekannt mit dem Stande der Sache, sandte er am 18. September 1514 die Comthure zu Jagow, Mirow, Nemerow und Kraak und den Licentiaten und Domherrn Johann Welssdorffer zu Fürstenwalde zur gütlichen Beendigung des Streites an die Herzoge Heinrich und Albrecht. Diese erfüllten jetzt auch seine Bitte um gnädiges Gehör; denn in Verfolg des "Vorlasses" seiner Gesandten zu Wismar schickte der Heermeister den Herzogen ein Verzeichniß dessen, worüber er sich in des Ordens Gütern beschwert fühle, 2 ) einige Privilegien und einige frühere päpstliche Bullen in deutscher Uebersetzung, mit der Bitte, jetzt einen neuen, nach Wismar ausgesetzten Tag zu bestimmen. Als Antwort hierauf forderten die Herzoge nach 10 Jahren (im Anfang 1526) vom Heermeister die 80 Ducaten, in welche er durch das Executoriale condemnirt sei. Dieser bekennt, daß an ihn bis dahin kein Executoriale gelangt sei; er könne nicht begreifen, wodurch und wie dem Fürsten solches Geld zugesprochen sei; es müsse sich alles Recht verkehrt haben; übrigens befinde sich ja die Sache zur gütlichen Beilegung in Anstand und er warte noch immer auf den versprochenen Tag in Wismar oder im Stargardschen. Die Antwort auf dies Verwundern war, daß der Herzog Heinrich am 1. April 1526 dem Heermeister eine glaubwürdige Abschrift der Executorialen sandte mit der Bitte, es nicht zur Execution kommen zu lassen, sondern lieber die Ducaten zu zahlen. Der Heermeister meinte zwar, diese Summe könne weder reich, noch arm machen, statt der Executorialen möchten aber die Fürsten doch eine Tagefahrt in Anwendung bringen. Endlich quittiren diese, noch im Jahre 1526, über die Hälfte der Summe von 86 Ducaten und vier Gulden.
So endete nach vielen Jahren der Proceß, dessen ganzer Gang in mehrfacher Hinsicht belehrend und aufklärend ist, und der den Schlüssel zu der Auflösung der Comthurei Kraak giebt; die Säcularisirung derselben ist nicht allein für die Geschichte
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der Reformation in Meklenburg von Wichtigkeit, sondern fesselt auch durch die tragische Handlung selbst. Die Säcularisirung ward zunächst durch die Besetzung der Comthurei veranlaßt.
Wahrscheinlich ward der beim Jahre 1504 erwähnte Plate, welchen die Fürsten zum Comthur vorschlugen, vom Heermeister nicht angenommen; vielmehr erscheint der Comthur Mathias von Ilow lange Zeit hindurch als Besitzer des Hauses. 1 ) Nach Beendigung des Processes trat eine gefährliche Ruhe ein, welche 20 Jahre währte. Wir erfahren aus dieser Zeit nur die ironische Anwendung der Executorialen und daß, vermittelst einer Urkunde, der Comthur M. v. Ilow am 29. November 1521 dem Präpositus des Schweriner Doms, Heinrich Banzkow, (welcher nach Zutpheldus Wardenberg 1522 das Bisthum Schwerin administrirte), den Hermann Huling, einen Clericus des schweriner Sprengels, zur Introduction in eine jüngst errichtete Commende an der Kapelle zu Kraak präsentirte. Der "Comptor to Krakow Er. Math. von Ilow" war einer von denjenigen, welche die landständsche Union von 1523 unterzeichneten; auch ward derselbe Comthur vielleicht für die Fürsten zu wichtigern Geschäften abgeordnet, indem er mit Paul Bredenstein am 29. Januar 1529 im Kloster zu Eldena war, um durch Revision der Rechnungen die im Kloster entstandenen Streitigkeiten zu schlichten.
Aber schon im Jahre 1533 brach der Sturm los. Der Comthur M. v. Ilow ward von dem damaligen Heermeister Veit von Theumen zu Sonnenburg abberufen, wahrscheinlich um den Orden von einem Flecken zu befreien. Nach spätern Proceßverhandlungen war M. v. Ilow ein habsüchtiger und harter Mensch; er hatte die Comthurei durch "Schatzen und Schinden der armen Leute" und "durch Veräußung des Eigenthums gänzlich verderbt und verarmt", und "zuvor viel tausend Gulden, die er erschunden, hinweggebracht". An seine Stelle berief der Heermeister den Ritter Mathias Belling zum Comthur. Kaum hatte dieser von M. v. Ilow die Comthurei angenommen und auf ein Credenzschreiben des Heermeisters vom 10. Januar 1533 sich, in Begleitung des Ritters Andreas von Schlieben, wahrscheinlich keine erfreuliche Nachricht über M. v. Ilow vom Herzoge Heinrich eingeholt, als er sich aus Verzweiflung "mit einer Feuerbüchse" das Leben nahm, nach dem allgemeinen Gerüchte deshalb, weil M. von Ilow die Comthurei verwüstet und verarmt und die fahrende Habe
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derselben, wie Frucht, Hausrath und Vieh, ihm so hoch angeschlagen, daß er sie nicht habe bezahlen können; der Heermeister behauptete freilich, es sei "ungefährlich" geschehen. Durch diesen Selbstmord und die dadurch herbeigeführte Verwaisung des Hauses nahmen die Landesherren augenblicklich die Oberaufsicht und die Jurisdiction in Anspruch; auch fielen "nach gemeinen geschriebenen Rechten und besonders nach dem Gebrauch des Fürstenthums Meklenburg alle beweglichen Güter in dem Hause des Entleibten dem Fürsten anheim". Der Herzog Albrecht hatte schon vorher dem Heermeister von Theumen zu erkennen gegeben, daß er ihm, im Falle der Erledigung der Comthurei, nach altem Gebrauch, einen geschickten und tauglichen meklenburgischen Ritter präsentiren würde, und der Heermeister hatte dem Herzoge solche Besetzung der Comthurei zugesagt; in der Folge gestand er in einem Processe vor dem Reichskammergericht selbst ein, er habe den Fürsten fersprochen, geschickte Diener in den Orden aufzunehmen und damit Comthureien zu besetzen, wenn sie sich als treue und geschickte Mitglieder des Ordens zeigen würden. Als nun durch den Tod des M. Belling die Stelle erledigt war, meldete der Herzog Albrecht dem Heermeister diesen Todesfall, erinnerte ihn an seine Bewilligung und Zusage, schlug ihm einen herzoglichen Diener von Adel, Curt von Restorff, aus dem Hause Radepohl, der ihm als Untermarschall lange und treu gedient habe, vor, weil er "geschickt, gebräuchlich und tauglich sei", und bat ihn, diesen Ritter in den Orden einzukleiden und in die Comthurei einzuweisen. Auf die Zusage des Heermeisters bauend und zur Beaufsichtigung der Comthurei, damit nichts "verrückt" würde, ward der gedachte Curt von Restorff nach Kraak abgeschickt. Dieser zog daher in die Comthurei ein, obgleich er wohl erst zu einem Vorgesetzten des Ordens hätte reisen müssen; M. v. Ilow befand sich entweder noch daselbst oder in der Nähe. Trotz seines Versprechens fertigte der Heermeister dennoch einen Fremden, den Ordensbruder und "Primarius" Hans von Rohr ( Ror oder Roer geschrieben) (aus der Familie der Rohr in Freienstein und Neuhausen, deren Glieder lange Zeit Hauptleute in der Prignitz waren) als Comthur nach Kraak ab, nachdem er den Herzog Albrecht aufgefordert hatte, den C. v. Restorff wieder abzufordern. Als H. Ror in Kraak ankam, um von M. v. Ilow die Comthurei anzunehmen, zog C. von Restorff in der Stille ab und bot in Neustadt an 400 Mann Bewaffneter zu Roß und zu Fuß auf. Mit diesem Heereshaufen brach er gegen Kraak auf. Auf dem Wege von Neustadt nach Kraak begegnete er dem abziehenden Johanniter M. v. Ilow,
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griff ihn an, drängte ihn zurück, wobei des Ritters Knecht schwer verwundet ward, und ließ ihn im Walde durch 50 Mann bewachen; mit den übrigen eilte er gegen Kraak. Als hier H. Ror die Mannschaft auf das Haus anrücken sah flüchtete er sich in die Kirche; C. von Restorff aber stürmte sie, erbrach die Eingänge und bedrängte den H. Ror mit furchtbarer Gewalt. Da dieser sah, er werde sich bei aller Tapferkeit doch nicht halten können, so ergab er sich, zur Rettung seines Leibes und Lebens, auf "Beding", unter dem handschriftlichen Versprechen, die Comthurei und das Land Meklenburg von Stund an räumen und sich nimmer rächen zu wollen. Darauf mußte er sich "mit Schimpf und Schande" entfernen; C. v. Restorff aber sprach aus, er vollziehe seine Handlungen auf herzoglichen Befehl. Restorff behauptete sich zu Kraak, M. v. Ilow ging nach Mirow, wo er noch 1541 lebte, und Hans Ror nach Lago.
Der Heermeister versuchte bei den Herzogen zuerst den Weg der Güte und bat bei ihnen nicht nur um Restitution und Entschädigung, sondern auch um Satisfaction für die zugefügten Injurien. Da er aber auf diesem Wege nichts erlangen konnte, so rief er den Churfürsten Joachim von Brandenburg, welcher, bald nach des Ordens Ansuchen auf dem Reichstage zu Augsburg, am 18. Nov. 1530 von Kaiser Carl V. zum kaiserlichen Commissarius in Mirowschen Ordensangelegenheiten ernannt war, dringend an, auch diese Sache in der Güte oder nach dem Rechte beizulegen. Schon im October 1533 hatte derselbe auf Ansuchen des Heermeisters den Herzog Albrecht gebeten, den Curt von Restorff von der Comthurei zu nehmen und dem Orden die Besetzung derselben zu überlassen. Diese Verwendung fruchtete aber nichts; vielmehr ließen die Herzoge, wie es eben geschildert ist, von der Comthurei gewaltsam Besitz nehmen. Der Heermeister klagte nun seinem "Chur= und Landesfürsten" Joachim die Noth, welche er nicht abwenden könne: er habe wegen der Beschwerung des Ordens an die Prälaten und die Landschaft von Meklenburg geschrieben, habe den Landtag zu Güstrow und wiederholt die Fürsten durch Abgeordnete beschickt, ja er sei selbst bei ihnen gewesen; dennoch, obgleich er von denselben immer gnädige Antwort und Vertröstung empfangen, sei an der Comthurei Kraak mittlerzeit die größte Gewaltthätigkeit begangen. Da erließ der Churfürst an den Herzog Albrecht ein Schreiben des Inhalts: er habe geglaubt, daß sein letztes Schreiben fruchtbar wirken würde; nun aber seien Gewaltthätigkeiten vorgefallen, welche gegen die Ordnung des Reichs und den Landfrieden gingen; da es auch nicht Gebrauch sei, also mit geistlichen und Ordenshäusern zu verfahren,
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so bitte er, dem Orden Genugthuung und Schadensersatz zu geben und sich aller Gewaltthätigkeiten zu enthalten. Albrecht schickte zwar als Landesherr einen Amtmann nach Kraak, um dem Restorff eigenmächtiges Verwalten und Veräußern der Comthurei = Güter zu verweisen, worauf dieser sich mit seinen Gerechtsamen entschuldigte und zu seiner Rechtfertigung vorbrachte, er habe im Herbste nur einige alte Schafe zu seiner Nothdurft und zur Bestreitung der Landesabgaben verkauft; aber das Vorschreiben des Churfürsten wirkte in der Hauptsache eben so wenig, als eine Bitte des Comthurs Liborius von Bredow zu Mirow (3. Nov. 1534) um landesfürstliche Gnade und ein Versuch des Heermeisters (21. Nov. 1533), durch nochmalige persönliche Absendung des Hans Ror den Herzog zur Restitution zu bewegen. Die Tage, welche der Churfürst von Brandenburg ausgesetzt hatte, waren von den Herzogen jedesmal abgekündigt worden; eine, durch die Bitten aller von Jagow bewirkte Empfehlung des Johanniters Georg von Jagow durch den Churfürsten Joachim d. J., d. d. 19. Julii 1534, zu der Comthurei blieb ohne Wirkung. Daher betrat der Orden noch einmal den Weg des Rechts und machte im Jahre 1534 durch den Dr. Engelhardt beim Reichs = Cammergericht die Sache durch eine gründliche Klage anhängig, nachdem der Kaiser schon 25. Sept. 1534 jede Gewalttätigkeit untersagt und die Fürsten bei den Strafen des Landfriedensbruchs zur Verantwortung geladen hatte (citatio cum mandato ad pocnas banni). Die Herzoge wählten einen Licentiaten Johann Helffmann zu ihrem Anwalt. Die artikulirte Replik (responsiones et articuli defensionales) desselben legt zum ersten Male die Rechte der Herzoge so klar vor, daß ein Abriß derselben hier nicht ohne Interesse sein wird; die Fürsten behaupten:
"es sei ein alter Gebrauch, daß, so oft eine Comthurei oder ein Priorat erledigt worden, auf der Fürsten Vorschlag und Ersuchen, die Würde immer einer tauglichen und geschickten Person von Adel, die im Lande Meklenburg geboren und erzogen, und von gutem Rufe sei, verliehen worden, damit der Adel erhalten werde und die Fürsten denselben zu einem Rath gebrauchen möchten; daß deshalb die Comthureien im Lande Meklenburg von den Vorfahren der Fürsten gestiftet seien und auch die Fürsten früher die Comthure zur Räthen gebraucht 1 ) und denselben vor andern vertraut hätten; die
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fremden Comthure dagegen, welche in den neuern Zeiten eingeschwärzt ("eingeschleift") seien, hätten die Comthureien "geschindt, geschabt, verderbt", für sich Bedeutendes hinweggebracht und ihre Freunde bereichert, die Leute verarmt und das Fürstenthum Meklenburg dadurch geringert; der Orden sei daher schuldig, was die Comthure den armen Leuten m Meklenburg abgenommen hätten, den Fürsten wieder herauszugeben; was die Dienste und Abgaben des Ordens an die Fürsten betreffe, so sei dem Orden auch hierin kein Unrecht geschehen: denn die Ritter hätten nie ein Roß umsonst gesattelt 1 ), im Gegentheil habe der Herzog Heinrich die Comthure von Miow und Nemerow zum jüngsten Türkenzuge zu Söldnern gleich andern Söldnern, ja gegen höhern als gewöhnlichen Sold, aufgenommen, obgleich ihre Stiftung gegründet sei, um dergleichen Dienste der Christenheit zu Gute umsonst zu leisten; in Beziehung auf die Steuern seien die Herzoge, als Landesfürsten und vermöge gemeinen Rechtes und Gebrauches im heil. römischen Reich, befugt, wenn es die Nothdurft erfordere, Landsteuer und Schatzungen anzulegen; endlich hätten sich die Fürsten auf die Commission des weiland Markgrafen von Brandenburg nicht einlassen können, weil dies eine einseitige Commission nach des Ordens Gefallen gewesen sei."
Dieser Proceß giebt ein lebhaftes Bild des bekannten Rechtsganges des sechzehnten Jahrhunderts. In den dreißiger Jahren ward er mit allen Formen des römischen Rechts eingeleitet und verhandelt; dann ward er mehrere Decennien durch Fristen, vorgeschützte Vergleichsvorschläge, unthätige Commissionen, kurz alle erdenklichen Mittel hingeschleppt; ja in den Jahren 1545 bis 1548 und 1552 bis 1556 geschah gar nichts. Nach einem Registratur = Protocoll sämmtlicher Verhandlungen des Processes dauerte derselbe vom Jahre 1534 bis zum Jahre 1569, ohne daß durch irgend eine Begebenheit das Fundament der Klage verrückt worden wäre. 2 ) Ganze Generationen der
"Verrer wirt auch das Haus Myro durch hochgenannten Fürsten, Herzog Albrechten, widder allt heerkomen vnd alle Billichait mit vngewonlichen Ablegern beschwert. Dann vor zeitten ein jeder Furst jerlich nicht mer, dann ain Ableger gehabt; aber jetzt im erschinen drey und dreissigsten Jare hat gedachter Furst, Herzog Albrecht funff tag oder nacht mit ainem merglichen hauffen Ableger gehallten, Ungeacht das der Comther sein guet mit merglichem Roßdienst gleich anndern im Lanndt verdiennen mueß".
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Partheien und Anwälde starben hin, ja die Comthureien selbst gingen theils ganz, theils ihrem Wesen nach unter, während der Proceß wie ein Gespenst noch obschwebte.
Die Geschichte der Comthurei Kraak ging während des Processes den Gang der übrigen geistlichen Güter in Meklenburg. Das Ordenshaus und den Grundbesitz ließ man im Anfange noch den Rittern; aber die Mutterkirche Sülstorff ward säcularisirt und schon 15 41 / 42 visitirt. In dem darüber gehaltenen Protocolle heißt es:
"Sülstorp. Die kercke hat der Compter zu krackow zu uorlehnen.
Er Simon Schmit ist ein eheman, fromer gelerter prediger. Hat bey dem Compter alltzeit die maltzeit, so offte er predigt.
LX fl. bar gelt die ist der Compter schuldigk.
Doch schon aus dem Jahre 1552 findet sich ein
"Inventarium der Comptorey krako, als dieselbe durch die Erbarn und Achtbarnn Engelke Rostkenn, Hauptmann zu Swerin, Sigmundt von Esfeldt, Rentmeister, und Andreas Besteldt aus befelch der Fursten von Mecklenborgk ist Ingenhomen worden am Dinstage nach Johannis Baptiste mitten Im Sommer anno 1552".
(Dies Inventarium ist wohl vollständig, aber die Gegenstände desselben sind nicht von Bedeutung.) So ward die Comthurei gleich nach dem Regierungsantritt Johann Albrechts I. fast zugleich mit den beiden Mönchsfeldklöstern Doberan und
Item im Hauß Crakaw als Er Hans Roer darauß verjagt wordenn vnd das Curdt Rezdorff eingenomen, seindt inn der kirchenn an silber, clinodienn, meßgewanndt, vnd sunst anderem Haußrhat darinnen plieben an Vitalien, Rhindtfiehe, schaffen vnd anderem, vngeuerlich biß in die VI C fl. Rh. wertt geacht, inhalt vnnd vermog eins Inuentariumbs vnd auch sunst bewißlich.
Item jerlichs des hauß Crackaw einkomens an gelt LX fl. Rh.
Item IIII W. kornn vom zehenndenn.
Item XII Winspell kornn auß der mulenn.
Item ackerwerck, fischereyenn ond schefferey des hauß Crackaw jerlichs nutzt biß in die III C fl. Rh.
Item war, als Curdt Retzdorff die Comptorey Cragkaw eingenomen, hat her Mathias Ilow daruff stenn gehabt II C fl. Rh. derenn er noch bißher hatt gerathenn vnd mangeln mussenn zu seinem merklichem schaden vnd nachteill.
Der Ertrag der Comthurei bald nach der Säcularisirung ergiebt sich aus Beilage 9.
Ein zweiter bemerkenswerther Vorfall während des Processes war es, daß der Landgraf Philipp von Hessen (d. d. Cassel 4. Januar 1543) den Herzog Albrecht freundlich um gütliche Beilegung und um Beschützung des Ordens bat:
"indem das es ein christliche sach ist, biß etwann vnnser hergot seiner liebtenn besser gnadevnnd gluck verleihenn wirdt, wilchs S. L., wie wir es dann auch geneigt, womit sie es thun konnen, unverglicht nicht werdenn lassenn."
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Dargun säcularisirt. Der Herzog scheint hiebei den glücklichen Erfolg des tyroler Feldzuges und die innere Schwäche der genannten Stifter benutzt zu haben.
Der Orden gab aber seine Rechte keineswegs auf. Im Jahre 1561 findet sich wieder ein Comthur Friederich Spedt (an einigen Stellen in spätern Originalschriften auch Spieß genannt), der in der Geschichte dieser Zeit zu merkwürdig ist, als daß eine Darstellung seiner Verhältnisse in Meklenburg hier nicht am rechten Orte wäre. Dieser Friederich Spedt, der sich stets Ritter (wahrscheinlich Johanniter=Ritter) nannte und unterzeichnete, war früher des Herzogs Franz von Sachsen Rath und Vogt. 1 ) Der Herzog Johann Albrecht hatte ihn wohl auf seinen Reisen und Feldzügen kennen gelernt und berief ihn aus dem Auslande 2 ) am Sonntage nach Jacobi (30. Julii) 1553 auf sieben Jahre zum Hofrath, Gesandten und Obersten, 3 ) als welcher er, wegen seiner Erfahrung und seines Standes, in diesen gefährlichen Zeiten dem Fürstenhause und Fürstenthume so treue und nützliche Dienste erweisen möge, als er bei andern Fürsten und Potentaten, welche er der neuen Dienste halber verlassen müsse, gethan habe. Zu seiner Unterhaltung und seinen Ausgaben begehrte Fr. Spedt keine jährliche Pension; es ward ihm auf seinen Wunsch für die Zeit seines Lebens das Haus und die Comthurei Kraak eingeräumt mit allen Zugehörungen, allem Vorrath und Hausrath, mit aller Macht und Gewalt, wie die frühern Comthure und der Orden die Comthurei besessen hätten; auch übertrug der Herzog auf ihn alle Freiheiten und Gerechtigkeiten, welche den Fürsten an der Comthurei zustanden. Nach Ablauf der siebenjährigen Dienstzeit sollte Fr. Spedt fürstlicher Diener bleiben, dann jedoch vom Hofdienst
Nach den Worten der Bestallung als:
"hoffradt mit ratt vnnd thatten, auch mit verschickung in fremde landt vnnd in kriegesleuftenn, auch mit reutervnnd knechtenn als ein oberster".
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befreit sein und nur von seinem Wohnsitze aus den Fürsten beizustehen (als "Rath von Haus aus" ) schuldig sein.
So entstand nach der Säcularisirung wieder eine Comthurei Kraak de facto.
Schon in den ersten Zeiten seines Aufenthalts in Meklenburg verwickelte sich Fr. Spedt in Streitigkeiten. Im Jahre 1557 hatte er sich vom Papst mit der Domprobstei Ratzeburg providiren lassen; 1 ) das Stift wollte ihn aber nicht zum Besitz gelangen lassen, sondern verweigerte sein Begehren d. d. Lübeck Dienstag nach Voc. jucund. (17. Mai) 1558, und d. d. Lübeck am Tage Petri und Pauli (29. Junii) schickte das Capitel eine Absage an den Herzog Ulrich von Meklenburg, als Mitschutzherrn des Stifts. Spedt hatte sich schon am 14. Mai an seinen Herrn, den Herzog Johann Albrecht, mit der Klage gewandt, daß man ihm die Probstei nicht einräumen wolle, nachdem er bereits vorher d. d. Ratzeburg Sonnabend nach Ostern (16. April) den Herzog Franz von Sachsen, als Landesfürsten des Stifts, um Beistand angesprochen hatte. Dieser schrieb auch d. d. Ratzeburg Sonntag Quasimod. (17. April) an den Herzog Johann Albrecht und begehrte, den Fr. Spedt in die wirkliche Possession zu setzen, und am folgenden Tage an das Capitel mit derselben Forderung und mit Hinweisung auf den päpstlichen Befehl und die angedrohte Pön von 100 Ducaten. Dagegen theilte Johann Albrecht d. d. Strelitz am 4. Junii dem Herzoge Ulrich seine Aufforderung an den Rath von Lübeck mit, daß dieser den Fr. Spedt von seinem Unternehmen abhalten und ihn handfest machen solle, denn das Stift sei von Alters her unter meklenburgischer Protection gewesen, wie es auch dem wismarschen Vertrage gemäß sei. Das Capitel ward von diesem Allen in Kenntniß gesetzt. Fr. Spedt gelangte nie zum Posseß, was auch gegen alle Rechte des Capitels gewesen wäre, obgleich er noch 1562, d. d. Lübeck Donnerstag nach Quasimod. (9. April), den Herzog Christoph bat, ihn in Gemäßheit des Berichts der Commissarien und des ihm gegebenen Decrets in realem et actualem possessionem zu setzen. 2 )
Die Comthurei Kraak besaß Fr. Spedt während seiner Dienstzeit ungestört und ließ es, als gewandter und geschickter Mann, unentschieden, ob er sie als Rath oder als Comthur
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besitze. 1 ) Nach Ablauf seiner Dienstzeit mag er aber wohl klarer damit hervorgetreten sein, die Ordens = Comthurei, deren Besitz ihn zu einem fast unbeschränkten Landstande machte, zu restauriren, und Johann Albrecht hatte unstreitig den Versuch gemacht, sie einzuziehen. Aber Fr. Spedt war kein Mann, der sich schrecken und einschüchtern ließ; er trat kräftiger auf, als je ein Heermeister, und verklagte den Herzog Johann Albrecht wegen Störung des Besitzes und wegen Bruchs des Landfriedens und wegen Störung der Ordnung des Reichs beim Kaiser. Dieser erließ auch am 21.Nov. 1561 ein Commissorium an die Herzoge Erich von Braunschweig und Otto von
Nach den Contributions = Registern ward Kraak in Beziehung zur Landeshoheit aber als Comthurei betrachtet, während Fr. Spedt den Hof inne hatte. In dem Register der Hülfsgelder kommt aus den Jahren 1555 bis 1561 bei den Hülfsgeldern der Klöster vor:
"krakow ... 44 flor. 12 ß. 6 pf. 1 h"
In dem Register von 1558 heißt es bei den Klöstern:
"Crakow Compterey.
in funff jar gebenn. . . . . . . . . . 44 fl. 12 ß. 6 pf. 1 h.
m. g. h hertzogk Johans Albrecht hat von allen 5 jaren zusamen erlegen lassen".
In dem Register der Landbede von 1555 kommt Crakow auch unter den geistlichen Stiftern vor. Im J.1562 heißt es bei den Stiftern und Klöstern:
"Crakow ist ein Jar schuldigk",
und am 5. October 1562:
"Landbethe: Crakow Comptorei . . . . 1233 fl. 15 ß.
ferner:
"Besondere Mengel: Comtoprei Crakow gibt nhur 9 fl.; achtet man zu weinigk".
und:
"1562. Einnahme des Kloster Hülffgeldes ihm Hertzogthumb Meckelnburgk v.d Graffschaft Schwerin.
Crakow vor 2 Jar zusamen 18 fl.
1564 heißt es:
"Crakow Compterei.
Ecksenn priorat.
vnd ist hiruon von anno 61 vnd 62, 165 fl. 21 ß. im Reste hinderstellig gewesen, nu entpfangen . . . . . 165 fl. 21 ß.
Hieraus geht hervor, daß Kraak allgemein und rechtlich als Comthurei betrachtet ward.
Eixen hörte aber wohl schon 1552 auf, als Priorat aufzutreten. In allen Registern von 1555 bis 1564 wird Eixen entweder gar nicht mehr unter den geistlichen Stiftern aufgeführt, oder es wird bei dem Namen des Priorats nichts in Einnahme gebracht. Außer der zuletzt hier eingerückten Stelle aus den Registern, wo Eixen, wie früher, neben Kraak der Form nach aufgeführt ist, wird des Priorats nur noch 1562 erwähnt:
"Ecksenn ist zwei Jar schuldigk"
und 1562:
"Einnahme des Kloster Hülffgeldes: Eiksenn vor 3 Jar zusamenn 52 fl. - Landbett aus den Closternn: Prioratt Ecksen, ins Ampt Schwerin geben".
Im J. 1563 heißt es jedoch schon:
"Johan von Luckaw zu grossen Eicksen"
und im Jahre 1565:
"Crakow und Exen 1 Jar schuldig".
Von 1565 an wird aus beiden Stiftern keine Abgabe mehr in Einnahme gebracht und ihre Namen verschwinden nach und nach in den Registern.
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Lüneburg: auf dem Wege der Güte oder des Rechts es dahin zu bringen, daß dem Orden die Comthurei Kraak restituirt werde, welche der Herzog dem Fr. Spedt "mit gewalt entwerth vnd eingetzogen vnd bishere mit der That vorenthalten, ime auch noch dartzu in kosten vber vier taußent taller werth gefureth". Zugleich befahl der Kaiser dem Herzoge, dem Comthur Fr. Spedt die Comthurei Kraak mit vier Dörfern, mit deren Zubehörungen und Rechten, mit Vieh und Inventarium, und dazu über 4000 Thaler Kosten zu restituiren, und zwar innerhalb eines Monats nach Einhändigung des Befehls. Sollte der Herzog etwas dagegen haben, so könne er innerhalb des darauf folgenden Monats seine Einwendungen bei den ernannten Commissarien vorbringen, welche dann entscheiden würden.
Auf diesem Wege scheint aber auch nichts erreicht zu sein; denn bald legte sich der mit Johann Albrecht sehr vertraute Herzog Albrecht der Aeltere von Preußen ins Mittel und sandte seinen Secretair Balthasar Gans ab, den Streit zu vergleichen. Dies geschah auch am 31. Julii 1562 folgendermaßen: Fr. Spedt entsagte allen Ansprüchen an die Herzoge von Meklenburg; dagegen wollte der Herzog an Spedt für alle Ansprüche in gewissen Terminen 3500 Thaler zahlen, so daß am nächsten Martini = Tage 500 Thaler gezahlt, die übrigen 3000 Thaler aber sicher gestellt und jährlich mit 60 Thalern von 1000 verzinset würden, so lange bis das Capital abgetragen sei; eine Kündigung desselben sollte aber vor anderthalb Jahren nicht stattfinden. Für diese Geldbewilligung sollte Fr. Spedt sich aber nach Meklenburg in des Herzogs Dienste begeben und der Herzog sollte ihn zu seinem Diener mit einem Jahrgehalt von 150 Thalern durch Bestallung aufnehmen. So lautete der angenommene Vergleich. Fr. Spedt wünschte zwar, daß ihm auch das Dienstgeld auf Lebenszeit verschrieben werden möchte, weil ihm die Comthurei auf Lebenszeit angewiesen war; hierüber ward aber nichts festgesetzt, weil der Commissarius dazu keine Vollmacht hatte.
So verschwindet die Comthurei Kraak aus der Geschichte.
Fr. Spedt aber, der sich bald darauf (1564) "Ritter, Röm. Kays. Maytt vnd Mecklenburgischer Radt vnd Hoffdiener" nennt, übernahm in des Herzogs Johann Albrecht Diensten die wichtigsten Geschäfte in Angelegenheiten, deren Ausführung ausgezeichnete Geschicklichkeit, Klugheit und Umsicht forderte. Schon vor seiner ersten Bestallung leistete er als geheimer Botschafter dem Herzoge Dienste von der größten Bedeutung. Er war es eigentlich, der die Verhandlungen
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mit Frankreich und England führte, und kurz vor und nach dem Lochauer Bündnisse 1 ) vorzüglich thätig war, wie mehrere in Chiffern geschriebene Briefe deutlich zeigen. Gleiche Dienste leistete er dem Herzoge in dem Religionskriege während seines Feldzuges im Jahre 1552 und vor demselben und während der Züge des Churfürsten Moritz von Sachsen, 2 ) und setzte diese Dienstleistungen 3 ) in derselben Angelegenheit und den Landstheilungsirrungen in den folgenden Jahren fort, 4 ) war auch im Auftrage aller Markgrafen von Brandenburg im Jahre 1556 an den Höfen zu Königsberg und Warschau. Am glänzendsten erscheint Spedt's Wirksamkeit wohl in dem Jahre 1562, wo bei Gelegenheit der Liefländischen Angelegenheiten manche andere
Welche Rolle Fr. Spedt bei dem Herzoge Johann Albrecht spielte, sieht man deutlich aus Aeußerungen des Ritters, wie folgende in einem Briefe d. d. Lübeck am Sonntage Trinitatis 1553:
"Princeps Illustrissime. Magna et alta res est. Ich kan vnd wes e. f. g. Bei Land vnd leuten zu erhalten, vnd wen der teuffel gegen e. f. g. were."
Es ist ein briefliches, von Fr. Spedt geschriebenes und besiegeltes, aber nicht unterschriebenes Anerbieten vorhanden, folgenden Inhalts:
"In diesen Sachen byn ich e. f. g. zu dienen vnderthenig willig, meynes Vermögens.
1) Was bey der kays. May. zu verrichten.
2) Rostock halbers.
3) Die vor eym jar gepflogen handlung zu erneuwern.
4) In den sachen mit Lubeck Cappitel.
5) Preussen vnb Lieffelandt.
6) Die Schulden betreffen.
7) Die Landtteillung vnd bruderliche Irrung berürn.
8) In kriegs hendeln.
1) Von hauß auß, wan, was E. f. g. mir verschriebben, wurklichen gehalten, vnd als lohn ingereumpt.
2) Odder auch gantz bey Irer f. g. zu pleiben, wan mir vor Questin, Rauhen Sehe (Rugensee) Selben in antwortten, vnd zu huelffe eyns hauß verehrn 2 odder 300 Daler, mit holtz vnd Steyn zum bauhe verhelffen alhie.
Uff diesser mittel eyns sich zu erklern vnd verabscheiden zu lassen, Ir. F. g. was an mir, vnd ich an Irer f. g. hebbe.
Somit werdden E. f. g. genedig bedenken, wes ich mich gegen Ir. f. g. erpotten, vnd wen e. f. g. nit annemlich, mich auch genediglichen vergonnen ond nicht verdenken, meyn bestes zu thun, vnd zu suchen vnd anzunemen, vnd so ein mol werden annemen, auch do bey müssen verharren. Das mogen e. f. g. wol bedenken."
Diese Bedingungen sind offenbar nach dem 31. Julii 1562 zur zweiten Bestallung gestellt, wahrscheinlich in dem J. 1564 oder 1565.
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Interessen in Berührung kamen, die auch schon Rudloff III. I. S. 175 andeutet Es ist nicht zu viel behauptet, wenn man sagt, daß die Verhandlungen dieser Zeit schon ein ächtes Vorspiel der neuern europäischen Politik geben. In diesem Jahre correspondirte Spedt von Lübeck aus viel mit der Herzogin Anna; Stellan Wakenitz berichtet an seinen Herrn, Fr. Spedt sei nach Berlin geschickt gewesen, er wisse jedoch nicht weshalb; und bald eilt der Ritter im Fluge durch Deutschland über Lüben und Prag, wo bestellte Gesandte ihn nicht mehr treffen, nach Wien, und hält darauf, am 30. Julii 1562, eine Zusammenkunft mit dem preußischen Secretair Balthasar Gans zu Greifstein in Schlesien, wo Spedt zu erkennen gab, daß er in die geheimen Verhältnisse Deutschlands, Rußlands, Polens, Schwedens und Englands tief genug eingeweiht war; aber B. Gans schreibt auch, er habe
"mit ime vf alle ecken inns heftigste disputiret, inne nichts vnder dem stul gegeben",
jedoch sei es zu lang, alles zu schreiben, und Spedt hatte ihm auch wiederholt die größte Behutsamkeit empfohlen, aber ihm die großen Geheimnisse doch nicht alle anvertraut. Im Jahre 1563 ging Spedt als herzoglicher Gesandter wegen der spanischen Schuldforderung nach den Niederlanden an den Hof der Margaretha von Parma. 1 )
Seine Geldforderungen aus Kraak wurden bei des Herzogs Johann Albrecht verwirrten Geldverhältnissen jedoch nicht geordnet. Deshalb stellte dieser ihm 1565 eine Schuldverschreibung aus auf 4000 Thaler Capital, 240 Thaler laufende Zinsen und 150 Th. rückständiges Dienstgeld, so wie 210 Thaler für Hof und Bauern zu Gartze, welches Gut Spedt einige Zeit besaß; diese Summe war nach einer eingelöseten Schuldverschreibung im J. 1570 durch alte Capitalschuld, baar angeliehenes Geld, aufgeschwollene Zinsen, rückständiges Dienstgeld und ausgelegte Zehrungen bis auf 11000 Thaler angewachsen.
Eine Hauptrolle spielt unser Ritter aber 1565 und 1566 in den bekannten Mißverhältnissen zwischen dem Herzoge Johann Albrecht und seinem Bruder Ulrich und der Stadt Rostock, eine Rolle, welche wieder von seiner Geschicklichkeit zeugt, indem er 1565 den Botschafter und Beobachter in Rostock spielte, 2 ) 1566 eine Gesandschaft an den kaiserlichen Hof übernahm 3 ) und mit
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der Stadt Rostock für den Herzog unterhandelte, 1 ) welche aber auch sein ganzes damaliges Beginnen in einem sehr unvortheilhaften Lichte erblicken ließ. Seines unredlichen Treibens sich wohl bewußt, fürchtete er auch besonders den Herzog Ulrich, der sein schlaues und hinterlistiges Benehmen zu Gunsten seines Bruders gegen ihn klar erkannt hatte. Nachdem beide Herzoge sich nach längern geheimen Unterhandlungen, wohl ohne Fr. Spedt's Wissen, ausgesöhnt hatten, fürchtete dieser die Entlarvung seiner Gestalt und nahm die Gelegenheit des Abzugs der kaiserlichen Gesandten aus Rostock wahr, um mit diesen zu entweichen. 2 ) Er flüchtete sich nach Wismar; Herzog Ulrich ruhete aber nicht, sondern forderte von der Stadt seine Auslieferung. Burgemeister und Rath verweigerten jedoch (am 21. Februar 1566) die Erfüllung dieser Forderung, weil Fr. Spedt des Herzogs Johann Albrecht Rath sei und auch in kaiserlichen Diensten stehe; auch habe, schreibt der Magistrat, Fr. Spedt sich merken lassen, man möge sich hüten, das Schreiben des Herzogs Ulrich an Johann Albrecht gelangen zu lassen, weil dadurch die Freundschaft zwischen den beiden fürstlichen Brüdern leicht geschwächt werden könne, und er, der Magistrat, möchte nicht die Ursache einer neuen Trennung werden.
Dennoch war Fr. Spedt noch nicht ganz zurückgedrängt; seiner Gewandtheit wegen nahmen ihn die Herzoge noch ein Mal zum Gesandten an den kaiserlichen Hof wegen des Rostocker Festungsbaues. 3 ) Aber 1568 brach Herzog Ulrich mit dem lange verhaltenenen Unwillen hervor, als Fr. Spedt nach dem Tode des Schweriner Dom = Probstes Lorenz Schack sich mit kaiserlichen Empfehlungsschreiben (primariae preces) 4 ) zu der geistlichen Würde des Dom = Probstes meldete und vom Capitel seine Wahl verlangte. Dagegen protestirte Herzog Ulrich beim Kaiser dergestalt:
Fr. Spedt habe zwar kaiserliche primarias preces beim Capitel insinuirt, man habe diesem Briefe aber keinen Glauben geschenkt, weil Fr. Spedt ausdrücklich von kaiserlichen Commissarien in Rostock beschuldigt sei, das kaiserliche Majestäts= Siegel nachgegraben, gebraucht und darunter allerlei Prac=
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tiken getrieben zu haben und falsche Befehle ausgehen lassen, weshalb ihn auch J. K. M. an Derselben Kaiserlichen Hof citiren lassen.
Ferner sagt Herzog Ulrich:
"Es ist S. K. M. kund vnnd im gantzen Romischen Reich erschollen vnnd notorium Friedrich Spedten vnruhiges leben vnnd bose arglistige anschlege vnnd practiken, damit er viele stende im romischen Reich hat verunruhet vnd vernachteilet, sich auch so weit darinnen verteuffet, das er anruchtig, vnnd laut seiner eigenen handtschrift erloß geteilt, vnnd an keinen orth gelittenn wordenn, darüber er inn mein vnnd meines bruedern landt vnndt fürstenthumb kommen, vnnd die vermeinte commissiones vber vnnd wider meine Stadt Rostock ann E. K. M. Hofe sub- et obreptitie außgebracht, vngezweifelt wie wir anderst bey vns nicht ermessen können [vnnd anfenglich zu der Rostockischen emporung vnnd allem darauß erfolgtem vnheil, schaden vnnd nachteil, die groste vnnd fürnembste vrsach gegebenn 1 )], meine armen vnderthanen inn Rostock felschlich angegebenn, beschweret vnd beschatzet, meine professoren onhe alle gegebene vrsache in die eisen geschlagen, das ich guth fueg vnnd vrsach gehabt, inen m geburliche wol verdiente straff zu nemen vnnd auß meiner botmessigkeit wegk zu chaffenn";
die kaiserlichen Commissarien in der rostockschen Festungssache hätten ihn
"in offner audientz für einen falsarium denuncieret vnnd außgeschrien, das er S. K. M. Siegel nachgraben lassenn vnnb allerley beschwerliche falsche mandata vnnd Rescript zu wege gebracht, darumb S. K. M. inen derselben keiserlichen dienst vnnd begnadung entsetzet", u. s w.
Um sich aus der Verlegenheit zu ziehen, zeigte Fr. Spedt in Gemeinschaft mit dem Secretair Joh. Molinus im J. 1569 dem Herzoge Ulrich an, der Canzler Husanus habe für Geld dem Magistrat zu Rostock die geheimen Anschläge der Fürsten gegen diese Stadt in den Wiener Verhandlungen verrathen, und berief sich auf den Dr. Antonius Witersheim zu Hamburg, herzoglichen Diener und Gesandten in Wien in der Rostockschen Sache, der ihm diese Handlung Husans sollte mitgetheilt haben. Witersheim aber wies die ganze Aussage mit chronologischen Beweisen zurück und erklärte beide Angeber für "unwahrhafte, unehrbare Manner", und Husanus zeigte am 17. April 1569 dem Herzoge Ulrich an, er werde sich der
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Rostockschen Händel nicht eher annehmen, als bis ihm Gerechtigkeit gegen die "ehrenrührigen, verlogenen Calumniatoren" geworden sei. Ganz Unrecht mag indessen Spedt wohl nicht gehabt haben, denn am 18. Oct. 1569 schrieb er aus Preßburg an den Herzog noch ein Mal: "Mit Husano dürffen e. f. g. vertrauts nichts handeln; der ist alhir bestelt".
Seitdem mußte Spedt sich aber in Meklenburg von öffentlichen Geschäften und vom Hofe wohl zurückziehen; er hielt sich seitdem in Wismar auf, wo er Besitzungen hatte. Der Herzog hatte nämlich seine Wünsche bei seiner zweiten Bestallung erfüllt und ihm den sogenannten Doberaner Hof zu Wismar (des Closters Dobberan behaussung in der Wißmar) herzoglich schwerinschen Antheils und das Dorf Questin, wie der Herzog bisher es besessen und was das Dom=Capitel zu Schwerin daran gehabt hatte, abgetreten; am 26. Januar 1569 befahl der Herzog dem Amtmann Preen zu Neu = Bukow, ihn in den Besitz dieser Güter einzuweisen, welche er für eine Summe Geldes, die er dem Herzoge vorgestreckt, erworben habe. Er hatte aber schon vorher seinen Sitz in Wismar; auch dauerte sein Dienstverhältniß noch fort, indem der Herzog ihm sein Diensteinkommen an Korn am 21. Januar 1569 nach Wismar in seine Behausung zu liefern befahl. In Wismar gerieth er jedoch gleich wieder mit dem Magistrat in Streit, so daß der Kaiser Maximilian am 7. Nov. 1570 den Herzogen Christoph von Meklenburg und Franz von Lauenburg ein Commissorium erheilte, den Streit zu schlichten, welchen "des Reichs lieber getreuer Fr. Spädt, Ritter und kaiserlicher Diener" mit dem Magistrat der Stadt Wismar wegen eines von ihm dort erkauften Hauses und anderer Güter habe.
Ward er ferner auch nicht mehr in öffentlichen Geschäften zu Rathe gezogen, so konnten die Fürsten seiner doch wegen seiner Kenntniß früherer Verhandlungen nicht ganz entbehren; ja sie gebrauchten ihn hin und wieder zu einzelnen Geschäften von diplomatischer Wichtigkeit, und im J. 1569 stellten beide Herzoge ihm eine Versicherung der Verschwiegenheit aus für die geheimen und wichtigen Sachen, welche er ihnen anvertrauen wolle. Am 18. Oct. 1568 war er für den H. Joh. Albrecht in Wien und folgte im J. 1569 dem kaiserlichen Hofe als meklenburgischer Geschäftsträger: am 18. Oct. 1569 berichtete er an seinen Fürsten aus Preßburg und machte ausführliche Vorschläge zu der Reise, welche Joh. Albrecht im folgenden Jahre unternahm. Auf dieser Reise nach Prag und zum Reichstage nach Speier (20. März bis 5. Nov. nach Rudloff III. 1. S. 208) begleitete er den Herzog, wozu ihm für 5 Personen
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5 Pferde gestellt wurden. Während dieser Reise sandte ihn der Herzog am 15. August 1570 an den Bischof Otto von Augsburg in "etzlichen sachen vnd werbungen, daran gelegen" mit einem Creditiv, ihm für dies Mal an seiner Statt vollkommenen Glauben zu schenken. Darauf gebrauchte ihn im J. 1571 noch der Herzog Christoph zu einer Mission an den Kaiser. Nach dieser Zeit scheint er zu ruhen; sein Briefwechsel mit dem Herzoge war jedoch im J. 1572 noch lebendig, obgleich er "große Martern" ausgestanden hatte. Seine Geldforderung war aber noch immer nicht berichtigt; 1572 erhielt er zu Lübeck 1000 Thaler auf Abschlag und schrieb 1573 noch einige Male aus Wismar, sich beiläufig darüber beklagend, daß man seinem Rathe nicht folgen wolle. Zum letzten Male erscheint dieser merkwürdige Mann, als er und Conrad Pellikan 1575 vom Herzoge Johann Albrecht den Auftrag erhielten, eine Summe von ungefähr 200,000 Thaler zu negociren, von denen dann im Fall der Realisirung dieser Anleihe Fr. Spedt seine Forderung von 10,000 Thalern mit rückständigen Zinsen abziehen könne. Endlich, nachdem Spedt seit 1572 wiederholt aus Wismar gebeten hatte, seine Forderungen der Landschaft zu überweisen, finden sich die herzoglichen Schuldverschreibungen unter den übrigen eingelösten Verschreibungen aus dieser Zeit. Da der Herzog Johann Albrecht 1576 starb, so hörte damit schon Spedts Wirken in Meklenburg auf. 1 )
Auf jeden Fall gönnt das Leben dieses Ritters einen klaren Blick in die sich entwickelnde neuere europäische Politik. Jedoch würde man Unrecht thun, unsere Herzoge nach diesem Menschen zu beurtheilen. Des Landes Steuer regierten unsere großen Herzoge Johann Albrecht und Ulrich mit eigner kräftiger Hand und die Rüstmeister waren Ehrenmänner, wie Johann von Lucka und Chyträus, welche Dinge ausführten, von denen Fr. Spedt als Werkzeug keine Ahndung hatte.
Gleich nach dem Abzuge Fr. Spedt's erwählte sich der Herzog Johann Albrecht I. das Ordenshaus zu einem Lustschlosse und machte augenblicklich Anstalten zu dessen Verschönerung. Am 17. August 1562 nämlich ließ der Herzog durch Stellan Wakenitz und Florian Dyess mit dem Meister
"Quid noster Spedius et ad me et ad te scribit, habes. Profecto nescio quae vera sunt, nec ne: Notus tibi et mihi Ulysses; ille quidem multa dicit, et nemo illi fidem tribuit; sed tamen audiendus est, cum venerit".
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Hans Knaben von Altenburg einen Contract zur Errichtung einer Wasserkunst abschließen, welche das Wasser aus einem zu grabenden Brunnen in Schloß, Küche und Backhaus bringen sollte. Außer dem Baumaterial gab der Fürst dazu unter anderm 360 Rohrhölzer und 360 eiserne Buchsen, 4 Centner gegossene messingene Röhren; der Baumeister erhielt unter anderm 200 Thaler, 1 Centner Speck, 6 Scheffel Roggen, 1 Viertheil Butter, freie Herberge, den Abfall an Holz, nothdürftige Handhülfe, u. s. w. - Auf einer Special = Charte des herzoglichen Astronomen und Mathematikers Tielemann Stella von Siegen vom J. 1566 im Großherzogl. Archiv ist die auf der Schmettauschen Charte aufgeführte Kraaker Wildbahn bei Jassenitz schon als Thiergarten bezeichnet. Im Jahre 1571 z. B. wurden unter Andern Hofkleider gegeben
"Lorenzenn dem Weidemann zu Kraka",
und
"dem kerll so den garten in der Lewiz wartet vf",
"dem heidereitter für der Lewiz".
Im J. 1586 wohnte zu Kraak noch ein Weidemann, welcher den Thiergarten bei Kraak auf der Jaznitz verwaltete. - Seit dieser Zeit erscheint Kraak c. p. immer als Domanium ohne weitere Beziehung auf seine frühern Besitzer. So verpfändete im J. 1572 der Herzog Johann Albrecht dem Hans Pogwisch für 6000 Reichsthaler, welche dieser ihm geliehen hatte, 1 ) sein Gut Kraak (oder Krakow). Dies Pfandverhältniß ging durch Liquidirung der Schuld 1579 zu Ende.
Bald darauf, nachdem Kraak verpfändet war, zog Herzog Ulrich 1572 nach dem Tode des Comthurs Joachim Holstein auch die Comthurei Nemerow ein. Der Orden gab aber seine Ansprüche an beide Stiftungen, von denen in der Theilung der meklenburgischen Lande Nemerow an Herzog Ulrich und Kraak an Herzog Johann Albrecht gefallen war, nicht auf, vielmehr entstanden weitläuftige briefliche Verhandlungen mit dem Heermeister Martin Grafen von Honstein, in deren Folge 1574 und 1593 2 ) die Comthureien Mirow und
"Damit aber - - Hans Pogwische, seine erben, u. s. w. - - der sechstausent thaler sampt der verschriebenenn jherlichenn renthe desto mehr vnnd besser vorsichert sein mugenn, haben wir - - ihnen vnsernn hoff vnnd gut Krakow in vnserm ambt Schwerin gelegenn, mit allen seinenn aa vnnd zugehorigen gutern u. s. w. - - zu einem rechtenn wahrenn vnderpfande vorsetzt vnnd vorschriebenn. - -
D. d. Güstrow am tage Anthony 1572.
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Nemerow dem Orden restituirt wurden und bis zum westphälischen Frieden als geistliche Stiftungen ein kümmerliches Dasein fristeten; durch Art XII. des genannten Friedensschlusses wurden die Commenden Mirow und Nemerow aufgehoben und den Herzogen ohne des Ordens Einwilligung zugelegt; auch hat der Orden nie darein gewilligt 1 ) Die Comthurei Kraak aber blieb weltliches Gut und der Orden mußte sich mit dem schlechten Troste begnügen, daß er seine Rechte nicht wahrgenommen habe, als das Gut erblich veräußert worden sei.
Im J. 1580 ward bei einer Kirchenvisitation auch das Dorf Kraak visitirt; in dem Protocolle werden die Zubehörungen des Hofes Kraak also angegeben:
"zu krake ein Bawhoff, Schäfferei, eine Mölle im Dorfe, außerm Dorf die neue Wacker=Möllen, keine Junkern".
Mit dem Anfange der neuern Geschichte, welche in Meklenburg sehr hervorstechend mit der Regierung der Herzoge Johann Albrecht I. und Ulrich beginnt, gingen auch im Privatleben der Fürsten bedeutende Veränderungen vor: sie traten mehr aus ihren Schlössern und verschanzten Burgen, und damit beginnt gewissermaßen die Geschichte der Lustschlösser und Nebenresidenzen. Kraak war gewiß eins der ersten Lustschlösser in Meklenburg, wenn nicht das erste. Als nach dem Ableben des Herzogs Johann Albrecht der Herzog Ulrich, als regierender Landesfürst und Vormund seiner Bruderkinder, im J. 1576 durch den Licentiaten der Rechte Hubertus Sieben zu Poischendorff, den Jochim Bassewitz zu Leuitzow und die Notarien Herdingus Petri und Christoph Morder ein vollständiges inventarium der fürstlichen "vestungen, heuser vnd embter" aufnehmen und alle dabei angestellten Verwalter und Diener beeidigen ließ, war Kraak einer der acht "Bauhöfe", welche zum Hause und Amte Schwerin gehörten. Damals schon war das Ordenshaus in ein Jagdhaus umgewandelt. Es war nämlich zu Kraak ein "Jagdhaus"; dies "lag in einem Teiche, war umher mit Pfählen und einem alten Walle eingefaßt"; das Haus selbst war "in die vieringe erbauet, zwölf Gebinde lang und breit, zwei Gemächer hoch, auswendig mit einem halben Stein verblendet und das Dach mit eichen Spondach belegt; über dem Dache stand ein viereckiger Thurm, mit verzinntem Eisenblech gedeckt, darin umher 48 Scheibenfenster in Bogen eingefaßt; zu dem Hause führte ein Thor und eine Zugbrücke mit eisernen Ketten"; nach einer Nachricht von 1610
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lag "Krak lustigk und war mit waßer vmbher befloßen". Bei der Inventirung vom J.1576 waren im Hause schon Gemächer "für den seligen gnädigen Herrn", der gnädigen Fürstinn und Frauen Gemach und Hofstuben und Kammern. Zu diesem Hause gehörten: das Bauhaus, ein anderes neues Gebäude, der "Mahrstall" und eine Scheure, welche Gebäude von einem "Hakelwerk" eingezäunt waren; ferner gehörte dazu eine Schäferei, die alte Mühle zu Kraak und die "neue Mühle beim neuen Teich", welche abgebrannt und wieder gebauet war.Zur Verwaltung befanden sich 1576 und 1592 daselbst ein Hofmeister und eine Baumutter.
Auch noch längere Zeit nachher ward das Ordenshaus als Jagdschloß von den Herzogen benutzt, z. B. im J. 1610. 1 ) Jedoch war es schon 1576 "an etlichen Oertern eingefallen und in der Mitte versunken".
Aus dem Jahre 1612 ist ein Plan des alten und des neuen Hauses zu Kraak von dem Baumeister Capitain Gerhard Piloot vorhanden; wahrscheinlich ward damals das alte Ordenshaus ausgebauet. Als am 21. October 1625 die "Pest" auch in Schwerin ausgebrochen war, hielt sich Herzog Adolph Friedrich in "Kraka" auf. Im Anfange des vorigen Jahrhunderts ward aber unter dem Herzoge Friederich Wilhelm mit einem Kostenaufwande von ungefähr 40,000 Rthlrn. ein ganz neues "Lust= und Jagd = Haus" aufgeführt, dessen Bau 1703, unter dem Ingenieur = Capitain Reutz († 1711), Erbauer der Schelfkirche, begann und 1708 völlig beendigt war; im J. 1704 ward der Lustgarten beim Schlosse angelegt und der "linke Flügel" gebauet und im ersten Stock zum Stall zu 64 Pferden, im zweiten Stock zur Küche eingerichtet; im J. 1710 ward der andere Flügel für die Cavaliere und das Jagdzeug aufgeführt. Das Haus ward darauf von einem Castellan und einer Castellaninn verwaltet (1723). Dies neue Schloß ward gewiß an einer andern Stelle aufgeführt; nach den alten Beschreibungen muß das Ordenhaus im Wiesengrunde am Bache der Kirche gegenüber gestanden haben, während die Fundamente des neuen Schlosses auf der Höhe auf einem weiten sandigen Plateau liegen.
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Bald darauf, als das Ordenhaus in ein Jagdschloß umgewandelt war, ward bei Kraak an der alten Mühlenstelle Cotzow, bei dem jetzigen "Kussower Moor", wo einige Gebäude noch den Namen des Pulverhofes führen, auch eine Pulvermühle 1 ) angelegt; im J. 1620 existirten zu Kraak und in dem nahen Viezen bei Hagenow zwei Pulvermachermeister. 2 ) Die Kraaker Mühle lieferte den Hofbedarf und konnte außerdem noch zum Verkaufe produciren, wenn das Mühlwasser nicht zu niedrig stand. Diese Anstalt erlangte mit der Zeit eine gewisse Wichtigkeit und regte manchen andern Industriezweig an; so wurden sechs große metallene Mörser, zusammen 3000 Pfd. schwer, für die Pulvermühle 1714 von dem Stück= und Glockengießer Casper Heinrich Casteel zu Neustadt gegossen, welcher sich die schweren Geschütze vor dem Schlosse zu Schwerin dazu erbat. Und als 1716 die Mühle baufällig ward, erging ein herzoglicher Befehl, die Anstalt zu conserviren, weil das zu Krakau gemachte Pulver die größte Reputation in Deutschland habe. Leider ging die Mühle bald ganz unter; während der Zeit der Reichsexecution nahmen die Lüneburger, wohl der Pulvermühle und des Schlosses wegen, auch besonders von Kraak Besitz, indem sie 1719 nach ihrem Abzuge aus Schwerin das Amt Schwerin nach Kraak verlegten, wo sie lange fürchterlich hauseten und im J. 1722 durch Ruchlosigkeit die Mühle in die Luft sprengten. (Noch 1732 lag in Kraak ein Lüneburgischer Amtmann nnd Lüneburgisches Militär.) Die Pulvermühle scheint späterhin wieder eingerichtet worden, aber wegen Mangel an Regulirung des Wasserstandes ungefähr zur Zeit des siebenjährigen Krieges eingegangen zu sein.
Das neue Lust= und Jagdhaus zu Kraak, welches schon in den nächsten Jahrzehenden nach seinem Bau große Reparaturen forderte, und welches fast spurlos verschwunden ist, mußte als Lustschloß zunächst dem von Friedrich Wilhelm erbauten Jagdhause Friederichsmoor, 3 ) wo sich auch Carl Leopold
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im Anfange seiner Regierung öfter aufhielt, und bald darauf dem schnell aufblühenden Ludwigslust 1 ) weichen.
Die Geschichte der Priorei Eixen bildet bis gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts und zuweilen noch später in allgemeinen Verhandlungen gewöhnlich ein Ganzes mit der Geschichte der Comthurei Kraak. In den ältesten Zeiten waren beide Institute noch nicht getrennt; die Güter beider werden durch eine und dieselbe Urkunde dem Johanniter = Orden im Allgemeinen bestätigt und zuerst der Comthurei Werben untergeordnet. Erst später entstanden die Comthurei Kraak und die Priorei Eixen als getrennte selbstständige Stiftungen; jedoch läßt sich der Zeitpunct des Entstehens nicht genau angeben. - In allen ältern meklenburgschen Geschichtswerken wird wiederholt eine besondere geistliche Stiftung in Eixen nur vermuthet, z. B. in Francks A. u. N. M. VIII S. 159 und in Schröders P. M. II. S. 1831, u. a. a. O., ja der frühere Name Prior = Eixen, wodurch man in ältern Zeiten die Priorei Eixen von dem nahen Dorfe Mühlen = Eixen unterschied, ward für eine lateinische Uebersetzung von Großen = Eixen gehalten. Erst Rudloff nennt a. a. O. III. 1. S. 225 eine Johanniter=Priorei Eixen.
Im Jahre 1200 erhielt der Orden das Gut Goddin und das Pfarrgut in Eixen; 2 ) diese Besitzungen bildeten später den Hauptbestandtheil derPriorei. Im J. 1269 wurden diese Besitzungen dem Orden bestätigt
Die Schenkungsurkunde vom Jahre 1200 war sehr kurz abgefaßt und der Acker in der Feldmark des ganzen Dorfes Eixen war sehr vertheilt. Unsere Ritter hatten die dos ecclesiae geschenkt erhalten, von der Kirche und der Pfarrbesetzung war aber in der Stiftungsurkunde nicht die Rede gewesen; die Pfarre Eixen gehörte zum Sprengel des Bischofs von
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Ratzeburg, welcher zum Besten des Capitels nach und nach mehrere Lehne in der Feldmark Eixen erworben hatte, so daß das Ratzeburger Dom=Capitel in der Pfarre als Gutsherr neben den Rittern stand. Dazu war bei der nahen Mühle von Eixen, wo sich neben einem Hofe ein eignes zweites Dorf Mühlen = Eixen 1 ) wahrscheinlich erst später gebildet hatte, eine Kirche erbaut. Es konnte nicht fehlen, daß über die Pfarrbesetzung 2 ) an den Kirchen aus einem, zum Theil bischöflichen Gute Streitigkeiten zwischen den Johannitern und dem Ratzeburger Capitel entstanden, um so mehr, da die Ritter den Gottesdienst in den Kirchen ihrer Güter durch einen geistlichen Ordensbruder verwalten zu lassen pflegten. Und wirklich waren Mißverständnisse über den Besitz des Patronatrechts und über einige Parochial = Rechte der Kirche in Mühlen = Eixen schon vor dem Jahre 1283 entstanden. Offener Streit brach aber wohl erst aus, als die Ritter einen, wahrscheinlich vom Bischofe eingesetzten Pfarrer zu Eixen seines Amtes entsetzt hatten und der Bischof sein vermeintliches Recht fortwährend behauptete. Die Ritter klagten daher über Störung ihres Besitzes beim päpstlichen Stuhl, von wo der thesaurarius des Capitels zu Osnabrück zur Ausführung des gefällten Urtheils Auftrag erhielt. Nach diesem Urtheil, dessen Publication dem Bischof Bernhard von Lübeck übertragen war, waren die Ritter wieder in die Patronat = Rechte eingewiesen und der Bischof von Ratzeburg war in zehn Mark reinen Silbers Kosten verurtheilt. Der Bischof von Lübeck mochte aber fürchten, daß ein rechtliches Urtheil den Frieden nicht wieder herstellen würde; er berief daher den Bischof Ulrich von Ratzeburg und den Comthur Mauricius von Werben, welcher von dem Heermeister des Ordens für Deutschland Vollmacht empfangen hatte, zur gütlichen Verhandlung der Sache zu sich und schlichtete in Gemäßheit derselben den Streit am 2. April 1283 3 ) auf folgende Weise: Der Johanniter = Orden verzichtet auf Ausführung des gefällten Urtheils, sorgt für die Freisprechung des Bischofs von
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Ratzeburg und verzichtet auf die Auszahlung der Kosten; ferner erläßt er dem Bischofe die Entschädigung für alles Unrecht und für alle Schäden, welche er während des Processes vielleicht erlitten haben möchte, und liefert dem Bischofe alle Documente aus, welche er in Beziehung auf den streitigen Gegenstand in Besitz hat. Der Bischof tritt dagegen feierlichst den Rittern das Patronatrecht über beide Kirchen für alle Zeiten ab. Die Seelsorge wird der Bischof denjenigen übertragen, welche ihm von den Rittern präsentirt werden; setzt der Orden einen Ordensbruder als Pfarrer ein, so haben die Ritter die Freiheit, denselben abzuberufen und durch einen andern zu ersetzen; präsentirt der Orden aber dem Bischofe einen Weltpriester zur Seelsorge, so soll diesen der Orden ohne den Bischof nicht von seinem Amte entfernen können; den Priester, welcher damals im Besitz der Pfarre war, will der Bischof abberufen und dagegen dem Ratzeburger Präpositus den Ordensbruder Gebhard zur Introduction präsentiren. - Beide Partheien nahmen diesen compromissarischen Ausspruch an, und so waren die Pfarrangelegenheiten der Priorei regulirt.
Mit den Abgaben von der Pfarre an den Bischof blieb es aber wohl beim Alten. In dem Verzeichniß der geistlichen Zehnten des Bisthums Ratzeburg, welche 1335 verzeichnet und von den geistlichen Stellen erhoben wurden, war die Abgabe der Pfarre zu Exken zu 37 (lüb.) Mark und die eines vicarius (für Mühlen = Eixen?) zu 20 M. angeschlagen (Schröders P. M. I. 1335). In der Rolle der Lehnleute des Stifts Ratzeburg vom Jahre 1335 (Schröders P. M. I. 1152) kommen als Lehnmänner zwei Hazencop in Exzen, jedoch keine Johanniter vor, obgleich sie die dos ecclesiae in Besitz hatten. Im Jahre 1506 aber. hatte der Prior zu Eixen den Herzogen von Meklenburg 6 Mann Fußvolk aus Lehnpflicht zu stellen (Klüver I. S. 179).
Zur Zeit der Vereinbarung über die Pfarrangelegenheiten scheint die Stiftung Eixen noch nicht selbständig als Priorei existirt zu haben. In der ganzen Urkunde von 1283 ist von keinem ritterlichen Würdenträger die Rede, vielmehr handelt der Comthur Mauricius für die Güter, als gehörten sie zur Verwaltung der Comthurei Werben, zumal da der Comthur bekennt, er habe von dem deutschen Heermeister vor den Brüdern der Comthurei Werben Vollmacht erhalten, für die Rechte der Güter zu unterhandeln. Uebrigens ließen sich doch vielleicht schon früh Verwalter der spätern Priorei Eixen nachweisen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß der magister 1 ) Ulricus in einer Ur=
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kunde über Eixen in Westph. Mon. II. 2077 der Verwalter der Prioreigüter war; die Urkunde ist wahrscheinlich 1217 oder 1219 ausgestellt 1 ) Einen Ordensbruder als Pfarrer lernen wir 1283 durch die Vergleichsurkunde in dem frater Gevehardus kennen.
Dann erfahren wir lange nichts von der Priorei. Im 15. Jahrhundert muß sie weithin in nicht geringem Ansehen gestanden haben, da die Brüder von 1419 bis 1508 von Einwohnern Lübecks und Wismars und von Andern öfter in Testamenten bedacht und als Fürbitter für das Seelenheil Verstorbener erwählt werden. 2 ) Selbst als Wallfahrtsort war Eixen berühmt. In Melle's selten gewordenem Werke Itinera Lubecensium sacra, Lübeck 1711, welches auch Schröder zu seinem Pap. Meckl. benutzte, wird der Priorei öfter erwähnt, und heißt es in der, auf der Lübecker Bibliothek befindlichen Handschrift von Lubeca religiosa dess. Verf.:
"Eksen oder Eyksen in Mecklenburg, da ehemals St Johannes sonderlich verehrt worden und eine geistliche Brüderschaft gehabt hat dorthin will a. 1450 Hinrik Grote jemand geschickt wissen, da er spricht (Testam.): Item will ick, dat mine vormundere enen bedderuen Man senden scholen to sunte Enwalde, vnde ok enen tor Wilsnacke, vnde den drudden twe Reysen to Eexen to Troste myner Seelen. - Also sagt auch 1451 Werneke Herbordes von seinem Erben: Ok schal he darvon gan 1 Reyse to Exen vppe sunte Johannisdach. - Eben so 1451 Lorentz Koge und 1478 LudekeTaleman. Hieselbst ist auch vor Zeiten der Tag Petri und Pauli sonderlich gefeiert worden, weswegen aus demselben dahin gewallfahrtet wissen will Hans Widenbrugghe, der 1419 in seinem letzten Willen spricht: Item wil ick, damit mine Vormundere senden scholen enen Mann to Luttere in sunte Peters und Pawels Dage dar to wesende vnde enen Man to Eksen in dem sulven dage dar truwelgken vor my to biddende." 3 )
Die herzoglichen Familien verkehrten an den hohen Festen der Priorei häufig zu Eixen und nahmen gewöhnlich Theil an den hohen Festen der Kirche. In einem Gadebuscher Hofregister vom J. 1482 heißt es unter andern:
"Item am auende Johannis sende wii vnser gnedigen vrouuen II T. bers to exzen, gekofft von lutken wintmoller, de T. vor I marck.
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Item am auende petri und pauli sende wii mime herrn hertogen Albrechte III T. to echzen. Do sulues noch I T. bers to meklenborch dar do m. here nacht was.
Am dage Johannis, also myn gnedige vrowe was to echzen, do koffte ick vor V ß. gron rintflesk do sulues, III ß. vor karrnsen (?), II ß. vor wit brot, II ß. vor I lot safferan, IX pf. vor kersseberen, VI pf. vor sipollen.
Item auende petri et pauli sande II dromet haueren to echzen mime heren hertoge albrecht, ghekofft van lutke wintmoller, dat dromet vor I g.
Am dage petri et pauli, do min here hertig albrecht was to echzen, gaff ick ut IIII ß. vor karrnsen (?), IIII ß. wit brot, VIII pf. vor sipollen, XVIII pf. vor kerseberen.
Item am auende exaltacionis crusis XX witte vor II Pfd. waszes krech min her hertich hinrick also he was gelauet sunte Johannese to echzen."
Auch standen die meklenburgischen Fürsten bei den Rittern in gutem Andenken, indem der Heermeister Nicolaus Tirbach zu Sonnenburg im J. 1442 den Herzog Heinrich und seine Gemahlinn und ihre Vorfahren und Kinder in die Brüderschaft des Johannisordens aufnahm. 1 ) Eben so waren auch manche weltliche Ritter und andere Personen in die Brüderschaft aufgenommen; so z. B. sagt der meklenburgische Rath Matthias von Axecow in seinem Testamente von 1445:
"Vortmer gheue ik to sunte Antonien haue veftegen lub. mark, dar ik eyn broder bin, vnde to sunte Johannesen to Echzen gheue ik vefteyn lub. mark, dar ik ok broder byn, vnde beghere, dat de herren desser beyder broderschop vorbenomed fliteliken vor myne sele bidden."
und nach Melle Itin. (vgl Schröders Pap. Meckl. S. 1443) vermachte Lambertus Brölink zu Lübeck
"to sunte Johannis to Eexzen - - III Marck Lübsch, dat ze my scriuen in ere ewige Dodenbock, wente ick in ere broderscop bin."
Den Anfang der Streitigkeiten zwischen den Fürsten und den Rittern macht die Besetzung der Priorei im J. 1452. Der Heermeister Nic. Tirbach hatte nämlich einen Ordensbruder als Prior nach Eixen gesandt; dieser hatte aber dem Herzoge Heinrich nicht gefallen, obgleich bis dahin alle, vom Heermeister abgesandten Ordensmitglieder angenommen waren, und war von demselben abgewiesen. Da jedoch "Alles in
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guter Andacht" abgegangen war, so schickte der Heermeister einen neuen Prior in der Person des Jürgen Krüger, ehemaligen Priors zu Braunschweig, wo derselbe zu aller Menschen Dank regiert habe, in Begleitung von "vier oder fünf Priestern in Gottes Dienste", nach des Fürsten Begehr.
Die Größe und Vertheilung des ganzen Gutes Eixen und des Besitzes der Priorei auf der Feldmark wird erst seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts klarer. Aus den frühern Documenten geht hervor, daß der Prior den Priorhof und die dazu gehörigen Dotalhufen, einige andere Ländereien in Großen= und Mühlen =Eixen, 1 ) das Gut Goddin, mehrere Geld = Capitalien und das Patronat= und Pfarr = Recht an beiden Kirchen hatte; (das Kirchenlehn von Cramon, welches die Priore im Anfange des 14. Jahrhunderts noch besaßen, war schon seit einiger Zeit an die Fürsten übergegangen); außerdem befand sich der Prior damals im Besitz des Sees von Eixen. 2 )
Am Ende des 15. Jahrhunderts ward die Priorei mit in den oben dargestellten Proceß verwickelt, welchen der Heermeister von Sonnenburg für Nemerow, Kraak und Eixen wegen zu viel geforderter Abgaben und Ablager gegen die Fürsten vor der päpstlichen Curie führte. In diesem Processe war vom Heermeister auch wegen Störung im Besitze des Sees von Eixen Klage geführt; diesen Klagepunct ließ aber der Heermeister später fallen, da die Herzoge behaupteten, ihre Vorfahren hätten dem Orden den See für 100 Mark nur verpfändet; sie seien geneigt, ihn wieder auszulösen, und bekannten, daß der Prior die Geldsumme von dem Vogte in Gadebusch wieder erheben könne. Die Sache mag doch so balb nicht in Ordnung gekommen sein, da erst im Jahre 1508 der Besitz des Sees festgestellt ward. In diesem Jahre verkauften nämlich die Herzoge Heinrich V. und Erich II. für sich und in Vollmacht ihres Bruders Albrecht an den damaligen Prior Johann Wulf zu Eixen und seine Nachfolger, "aus Liebe zum Orden", den Eixer See (in einer andern Urkunde: den See von Mühlen =Eixen) für vier hundert Mark mit der Bedingung, daß die fürstliche Mühle durch die Benutzung des Sees nicht leide und den Herzogen das Vorkaufsrecht zuständig bleibe, sobald der Orden den See veräußern wolle; 3 ) und am 28. Mai
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1508 erkannte der Prior J. Wulf diese Bedingungen in einer eignen Urkunde ausdrücklich an. 1 )
Dieser Prior J. Wulf führte übrigens ein so gutes Regiment, daß er der Priorei so viel erwarb, als sie während der ganzen Dauer ihres Daseins nach der Stiftung nicht an sich gebracht hatte. In demselben Jahre 1508, am 24. Nov., kaufte er nämlich pfandweise für tausend Gulden von Matthias von Oertzen auf Wustrow dessen weltliche Besitzungen auf der Feldmark Eixen, bestehend in: einem freien Hofe, sieben freien Hufen und einigen andern Erben, Hofhufen und Kathen. 2 ) Diese Besitzungen, welche in der Urkunde von 1572 genauer zu einem freien Hofe mit sieben Hufen freien Ackers, fünf Pflugdiensten und drei Kossaten, so wie Wiesen, Weiden, Holzungen und Fischereien, Diensten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten, gerechnet werden, machten das halbe Dorf Eixen aus und waren vielleicht zum großen Theil die Hufen, welche früher das Bisthum Ratzeburg in Eixen erworben hatte; die andere Hälfte mochte wohl das Ordensgut in Eixen sein. Es ist aber auch möglich, daß M. von Oertzen neben den Johannitern und dem Ratzeburger Capitel Güter in Eixen besaß, da das Dom=Capitel 1554 etwas in Eixen verkaufte.
Außerdem war der Prior im Besitz eines Sees bei Cramon, welchen die Drieberge ihm für 100 Mark verpfändet hatten; hierüber kam es 1528 zum Streit vor dem Herzoge, da der Prior eine Rente von 15 Scheffel Roggen aus Cramon forderte, Jürgcn Drieberg aber die Benutzung des Sees als Rente von der Hauptsumme angesehen haben wollte, da die Fischerei auf demselben 8 bis 9 Gulden jährlich getragen habe.
Bald begann der Kampf der Reformation. Ehe aber die schon 1533 vorgenommene Besetzung der Comthurei Kraak durch Curt von Restorff geschehen und der deshalb entstandene Proceß beim Reichskammergericht anhängig gemacht war, kamen andere Mißhelligkeiten zum Vorschein, welche über die Verhältnisse von Mirow und Eixen entstanden waren.
Kurz vor dem Ableben des Heermeisters G. v. Schlaberndorff zu Sonnenburg war (im -Sommer 1527) der Comthur Melchior Barffus von Mirow abgerufen und als Comthur nach Quarzen versetzt; ungefähr um dieselbe Zeit war durch den Tod des Priors J. Wulf das Priorat Eixen erledigt und M. Barffus hatte den Auftrag erhalten, die Priorei anzunehmen und sie dem künftigen Prior zu überliefern. Bald starb G. v. Schlaberndorff und unter dem neuen
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Heermeister Veyt von Theumen begannen sogleich (noch 1527) die Streitigkeiten theils über das Vermögen und das Inventarium beider Stiftungen, theils über die Besetzung der erledigten Würden.
Die Herzoge behaupteten nämlich: M. Barffus habe unter dem Titel eines Comthurs von Mirow, obgleich ihm schon die Comthurei Quartzen "verschrieben" gewesen sei, - ihnen, als den Landesherren, auch dem Orden und den nachkommenden Comthuren zum Nachtheil und Abbruch, - die Comthurei merklich geblößt und aus seinem stattlichen und prächtigen Haushalt, den er zu Mirow viele Jahre sich selbst und seinen Freunden zu Ehren und Gute gehalten, alles, was an Geld und Gut, Kleinodien und andern Gegenständen daselbst vorhanden gewesen sei, ohne geziemendes Vorwort an die Fürsten bei seinem Scheiden, weggeführt, auch das Priorat Eixen von Silber und andern Sachen entblößt; 1 ) er habe das Dorf Vipperow an sich gekauft und tausend Gulden Comthurei=Gelder für sich darin angelegt; endlich habe er Gelder, welche das Priorat Eixen auf Zinsen ausgeliehen, namentlich drei hundert Gulden, gekündigt ("eingemahnet") und für sich eingezogen und dennoch nicht acht hundert Gulden Capital (hauptsumme widerkauffige schulde), welche das Priorat vom Präceptor S. Antonii zu Tempzin aufgenommen, nicht abgetragen, obgleich er es zu thun wohl vermocht hätte. Durch solche Vorgänge bewogen, forderten die Herzoge nicht nur alles entfernte Gut für Mirow und Eixen unverzüglich zurück, sondern verlangten auch, daß der Heermeister die Stifter mit meklenburgischen Eingebornen und Landsassen von Adel besetzen möge, da jetzt im Lande dazu einige wohl geschickt seien.
Der neue Heermeister ließ sich auf diese Klagen gar nicht ein, entschuldigte vielmehr alle Handlungen des Comthurs, indem er behauptete, dieser habe sie theils auf Anordnung und Befehl des verstorbenen Heermeisters ausgeführt, theils Rechnung darüber abgelegt, überhaupt habe derselbe nur als guter Hauswirth gehandelt; die Aufnahme in den Orden werde keinem redlichen, rittermäßigen Manne, der ihn um Gottes willen begehre, verweigert, aber ohne Prüfung im Orden Männern, die nicht Ordensglieder seien, Comthureien anzuvertrauen, sei nicht Gewohnheit des Ordens; übrigens sei es des Heermeisters Vortheil und Angelegenheit, für das Bestehen und den Flor
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des Ordens zu sorgen. Der Heermeister zeigte vielmehr beiden Herzogen am 21. Januar 1528 an, daß er den bisherigen Comthur zu Wittersen, Liborius von Bredow, zum Comthur in Mirow eingesetzt habe. Als er aber "glaubwürdige Anzeige" erhielt, die Herzoge gedächten das Ordenshaus Mirow einzunehmen und einen meklenburgischen Landsassen einzusetzen, wandte er sich an alle Fürsten, bei denen er Schutz zu finden glaubte. Es verwandten sich auch 1528 bei den Herzogen für den Orden wiederholt die Markgrafen Joachim der Aeltere und der Jüngere von Brandenburg und die Herzoge Georg und Barnim von Pommern = Stettin. Anfangs bewiesen sich die Herzoge von Meklenburg auch zu gütlichen Verhandlungen geneigt und ordneten eine Gesandtschaft, bestehend aus den Räthen Dietrich von Moltzahn auf Grubenhagen und Marquard von Behr, am 18. October 1528 an den Heermeister nach Sonnenburg ab, um es durch Verhandlungen zu bewirken, daß dieser den Jürgen Raben, einen verdienten Wiener der Herzoge, zum Comthur bestellen möge; der Heermeister erklärte dagegen, den gedachten J. Raben in den Orden aufnehmen und ihn "mit drei oder vier Pferden" annehmen zu wollen und seine Geschicklichkeit anzusehen, einstweilen aber müsse Liborius von Bredow in der Comthurei bleiben. Die Gesandten verhehlten hierauf dem Heermeister nicht, daß ihre Herren in diesem Falle Willens wären, die Comthurei einzunehmen und den J. Raben einzusetzen bis zum Austrag der Sache; alle Vergleichsvorschläge und Drohungen des Heermeisters wiesen sie kräftig zurück. Da übernahm der Churfürst von Brandenburg noch einmal die Vermittelung im Jahre 1529. Bei dieser Gelegenheit rechtfertigte sich M. Barffus vorzüglich dadurch, daß er behauptete, er habe die Gelder zum Bau verwandt und dabei doch noch das Vermögen der Comthurei Mirow gebessert; die Herzoge hätten aber seine Rechtfertigung nie annehmen wollen; er habe auf den Landtagen zu Sagsdorff und Güstrow den Räthen der Herzoge dies vorgestellt, jedoch ohne Erfolg; ja Herzog Albrecht habe ihm zu Güstrow, als er um Vorlaß gebeten, die Audienz verweigert und die Thüre vor ihm zugeschlagen, da er seiner ansichtig geworden sei. Mehrere Tage zur gütlichen Vereinbarung wurden wegen öfterer Reichsgeschäfte des Chursürsten von Brandenburg und endlich wegen der in Meklenburg damals herrschenden Krankheit, die Schweißsucht genannt, vom Heermeister abgekündigt. 1 )
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Ehe die Verhandlungen über diese Irrungen weiter schritten, entstanden im J. 1530 und 1532 neue Streitigkeiten über die sogenannten Haidedörfer in der Comthurei Mirow und die Fischerei aus der Müritz, und 1533 über die Besetzung der Comthurei Kraak, und gesellten sich zu dem endlosen Processe über die Ablager. Unter allen diesen Verwirrungen tritt die Priorei Eixen in den Hintergrund; der Drang der Reformation ward so groß, daß in der allgemeinen Bewegung das Einzelne verschwand; auch mochten die Ritter, durch den unglücklichen Ausgang und die Verzögerung ihrer Rechtshändel klug gemacht, wohl nicht Lust zu neuen haben. Es galt jetzt die Rettung der Stiftungen selbst.
Die Entblößung der Stifter Mirow und Eixen durch Liborius von Bredow blieb Gegenstand der Unterhandlung, bis dieser Comthur starb und der "verarmte und flüchtige" Herzog Wilhelm von Braunschweig 1 ) von den Herzogen in die Comthurei Mirow eingesetzt ward (Sonnabend nach Reminiscere 1541) und damit gewissermaßen das selbstkräftige Leben auch dieser Comthurei aufhörte.
Des Priors J. Wulf NachfoIger und wahrscheinlich der letzte Prior zu Eixen war Matthaeus Role. Dieser beredete am Johannis=Tage 1531 auf dem Priorhofe zu Eixen mit Matthias von Oertzen, unter Vermittelung des Joachim von Lützow zu Eickhoff, die Wiederablösung des von M. v. Oertzen 1508 an die Priorei verpfändeten halben Dorfes. 2 ) Der Prior versprach, alle Urkunden über die Verpfändung, welche sich nicht in der Priorei, sondern wahrscheinlich beim Heermeister befanden, auszuliefern und dem M. v. Oertzen nach Bezahlung der Pfandsumme eine vollständige Quittung des Comthurs zu Wildenbruch zu verschaffen, woraus hervorzugehen scheint, daß in jüngern Zeiten die Priorei zu der Commende Wildenbruch gehörte. Diese Pfandeinlösung unterblieb jedoch einstweilen und kam erst nach dem Tode des M. von Oertzen 1572 zu Stande. 3 )
Die katholische Kirchenfeier war übrigens 1531 in der Prioratkirche schon bedeutend gesunken. Nach der angeführten Urkunde von 1531 war in dem "Münster zu Gr. Eixen"
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zur Zeit des M. v. Oertzen und wahrscheinlich durch die thätige Betriebsamkeit des vorigen Priors J. Wulf die tägliche regelmäßige Feier der "groten tyden" 1 ) aufgerichtet, zu deren Erhaltung auch M. v. Oertzen hundert Gulden von seiner Capitalforderung der Kirche erlassen und angewiesen hatte. Da diese Feier aber jetzt aufgehört hatte, so zog Matthias von Oertzen die hundert Gulden so lange wieder ein, bis die horae canonicae wieder aufgerichtet würden. - Die Errichtung dieser großen Zeiten in Gr. Eixen fällt wohl ungefähr mit der in der Marien = Kirche zu Wismar zusammen, welche 1500 (nach Schröders P. M. II. 2612 flgd.) durch Heinrich v. d Lühe zu Buschmühlen mit so großer Freigebigkeit geschehen war. Das Institut der horae canonicae zu Wismar bezog auch aus Gr. Eixen Einkünfte, indem, nach einer ungedruckten Urkunde, M. v. Oertzen im J. 1502 der Beate, nachgelassenen Wittwe des H. v. d. Lühe, und den übrigen Procuratoren der großen Zeiten in Wismar für 350 Mark lüb. Pf. eine jährliche Hebung von 17 1/2 Mark lüb. Pf. Pacht und andern Abgaben aus seinen Höfen und Kathen zu Gr. Eixen wiederkäuflich verkaufte. Zu derselben Zeit mag er auch wohl, um gleich freigebig sich zu zeigen, die großen Zeiten zu Eixen aufgerichtet und mit hundert Gulden fundirt haben. Auch in der Hof = Capelle zu Schwerin wurden 1510 horae canonicae gestiftet.
Darauf blieb die Priorei während mehrerer stürmischer Jahre unangefochten. In dem General = Visitir = Buche über die Kirchen im Lande von 1541 und 1542 wird nur die Kirche zu Mühlen=Eixen, ein früheres Filial von Gr. Eixen, aufgeführt, und bei dieser Gelegenheit heißt es von Gr. Eixen:
"Molenn Eicksenn.
Die kercke hat der prior zu Eicksenn zu uorlehnenn." - - - - - - - - - - - - - -- -
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"II hufenn sollenn zur wedeme gehort habenn, dauen nimpt der prior zu grossen Eicksenn jerlich VI mr."
In Mühlen = Eixen war damals schon ein evangelischer Prediger, nach demselben Visitir = Buche:
"Molenn = Eicksenn."
"Er Churt Schulte pastor ist ein gelerter prediger eins ehelichenn lebenns."
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Wann die Priorei aufgehoben sei, läßt sich einstweilen nicht mit Bestimmtheit angeben; wahrscheinlich aber wird es auch im Anfange des Jahres 1552 geschehen sein, denn der Besitz des Gutes durch Paschen Gustaevel, 1 ) welcher im J. 1552 das gantze Gut Großen =Eixen 2 ) einige Jahre in Besitz gehabt 3 ) hatte, scheint ein interimistischer geistlicher Besitz gewesen zu sein.
Bald kam die Besitzung aber aus geistlichen Händen, indem Herzog Johann Albrecht für sich und seine Brüder am 29. Februar 1552 seinem; um die Bildung des neuern Zustandes in Meklenburg hochverdienten Rathe (dem Canzler) Johann von Lucka 4 ) das Gut Gr. Eixen mit Ablager und
Derselbe sagt an einer andern Stelle vom Prediger:"zu Großen Eichsen nicht einen stuel, sich zu setzen. In promptu caussa est: Es ist der priorat weldtlich geworden vnd anders geteuft, genennt vnd gekleidet".
"Hatt dort keinen Acker, ohne allein der prior Acker, den man im nicht eins will sehen lassen. Bedürffet derhalben nicht pflügen lassen, darumb auch keine sorge mit dem schmiedt".
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allen Gerechtigkeiten schenkte, wie Paschen Gustaevel es besessen hatte, und sich nur die "hohe oberkeit", Steuer, Landfolge und Jagd, so wie einige zum Amte Schwerin gehörige Bauern in demselben Dorfe vorbehielt. 1 ) Diese Schenkung, welche in dem Monate der Thronbesteigung des Herzogs geschah, ist sicher der Act der Säcularisirung, die erste, welche der
"Uthgaue Geltt."
"Dienstbaden Loen, thom fürstlichen huese Schwerin gehorich. Anno 59. II C fl. Johan von Luca dem Canzeler sine jar bezoldung, so ehm vth dem Ampte Schwerin jerlichs tho entrichtende vorschreuen sein."
"Stellan Wakenitze, Houethman, u. s. w."
und des Herzogs Albrecht von Preußen Secretär Balthasar Gans titulirt ihn 1553: "Achtbar und hochgelerther, großgünstiger her Canzler." — Der Kaiser Ferdinand verlieh ihm aus eigner Bewegung im J. 1559 den Adel. (Vgl. Schütz de vita Chytraei I. p. 240.) Er starb am 1. Mai 1562, und hinterließ zwar einen Sohn, jedoch blieb von seinem Geschlechte nur eine Tochter übrig; in Latomus vom Adelstande (1617) heißt es: "Die von Lucka. Dieß ist ein neu geschlecht, welches erst bei Menschengedenken geadelt und mit dem gute zu Bresen belehnet, aber bald wieder ausgestorben, so daß nur eine Tochter im Leben geblieben, Cordula Lucka genandt, welche Jacob Holste zu Gr. Vielen ihm lassen ehligen." - Man vgl. übrigens Rudloff III. 1, 127 u. 128 und v. Lützow II. 66.
Johann von Lucka besaß ausgezeichnete Gelehrsamkeit und Beredsamkeit, so daß man ihn in seiner Vaterstadt sprichwörtlich einen gebornen Juristen und Redner nannte. Er war ein Mann von reiner Frömmigkeit, kräftiger Thätigkeit, aufrichtiger Leutseligkeit und unerschütterlicher Rechtlichkeit; die letzte Tugend zog ihm zwar, trotz seines eingezogenen Lebens, viele Feinde in und außer dem Lande zu, aber er war ein treuer Rathgeber seines Herrn und erreichte sein dreifaches Ziel, welches er sich als Lebensaufgabe aufgesteckt hatte: nämlich Durchführung der reinen Grundsätze der Reformation und Sicherung der neuen Kirche, tüchtige Ausrüstung der Schulen und der Landes = Universität, welche durch ihn historischen Ruf erlangt, aber nie wieder so geblühet hat, und Begründung eines sichernden Rechtszustandes; Religion, Wissenschaft und Recht waren die Hauptbedingungen seines geistigen Lebens. Außerdem hatte er großen Antheil an den denkwürdigen Begebenheiten im deutschen Reiche in den Jahren 1549, 1550 und 1552, während welcher er auch den Herzog Johann Albrecht auf dessen Zügen und Reisen gewöhnlich begleitete. Des Chytraeus Wunsch bleibt noch heute ein frommer Wunsch: "valde optandum esset, fontes et causas ac occasiones negotiorum et consiliorum omnium seriem integram, quae Lucano notissima erat, et quam propter Dei gloriam et carissimi principis sui honorem, multis notam esse optabat, ad posteritatem extare." - Welch ein ganz anderes Bild giebt uns dieser brave Mann, als Friedrich Spedt, dessen man sich nur als eines geschickten Werkzeuges in verwickelten Verhältnissen bediente! Und wie tief steht Spedts listige Weltklugheit unter Lucans aufrichtigem Eifer!
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Fürst vornahm; ihr folgte die Aufhebung von Dargun, Doberan und Kraak, welche der Herzog während seines Feldzuges projectirte.
Die Verhältnisse des Guts mochten aber nicht ganz klar sein; während der Streitigkeiten mit den Rittern war es wohl verwildert, der Besitz war durch die Ansprüche des Ordens gefährdet und die Beschwerung des Guts mit der Oertzenschen Pfandsumme scheint man gar nicht gekannt zu haben. 1 ) Deshalb wandte sich Johann von Lucka am 9. October 1552 mit Klagen an seinen Herrn Johann Albrecht und bat um Erleichterung 2 ) seiner Lage, indem er wünschte, der Herzog möge ihm einige Pächte und Dienste, ohne welche er die Güter nicht mit Erfolg
Dies interessante Schreiben des ersten Staatsbeamten in der damaligen Zeit verdient hier im Auszuge einen Platz:
"E. f. g. seint meine vorpflichte vnd alletzeit gantz willige dienste mit vleiß zuuorn. Gnediger furst und her: ich stelle in keinen tzweifel, E. f. g. werden an meinen vnderthenigen diensten, die ich E. f. g. nhun fünf jhar, sonder rhum zcu schreiben, treulich und vleißig geleistet, ein gnedigs gefallen tragen. - - Ich mag aber E. f. g. zcu vnderthenigen bericht nicht verhalten, ob ich wol biß in siebenhundert gulden, vnd alszo vhast alle dasjhenige, so ich in dieszem lande bei E. f. g. erlangt vnd erobert, auf das gut gewandt, das ich doch nicht mehr, dan vngefherlich 40 marck vnd 5 drompt jherliche pacht hab. Dauon muß ich dem pfarhern sein besoldung geben, wie es die hern Visitatorn werden verordnen. Zu dem u. s. w.- - - Diß hab ich derhalben ertzalt, damit E. f. g., wie es mit dem hofe zu Echsen ein gelegenheit hat, gründlich vnd wahrhaftig mochten berichtet werden. Uber das alles wissen E. f. g. hiebeuor, das des Meisters zur Soneberg halben noch allerley zanck zu vermuten. Weil ich dan dergestaldt das gemelte gut zu Echsen nicht kan oder mag mit einigem nutze oder frommen innehaben vnd gebrauchen, vnnd kein hofnung zu meinem aufnehmen vnnd gedeien dergestaldt bei meiner schweren mühe und arbeit haben mag, vnnd aber E. f. g. zu Große Echsen und Goddin etzliche pauren haben, deren doch E. f. g. laut inliegenden Zettels, so ich aus dem Landbuche alhir im Ampte Schwerin geschrieben, wenig genießen, auch der Dienste von dem Ampte Schwerin, nachdem es itzo ganz beisamen ist, wol entraten konnen; so bitte ich demnach ganz vndertheniglich, E. f. g. wollen meine bisher gehabte vielfaltige große sorge, arbeit, vngonst vnd gefhar, darin ich E. f. g., vnd gar nicht meiner sachen halben, bei vielen hohes vnd nidriges standes personen gestanden und noch, gnediglich zu gemuthe fhuren, auch daneben bewegen, das sich E. f. g sachen, got sey lob vnd danck, nicht allein durch die Erfelle, sonder auch sonsten vmb ein stadlichs gebeßert vnd teglich noch zunehmen, vnd wollen mir die gemelte E. f. g. pauren zu Grosse = Echsen vnd Goddin für sich vnd Ihre beide unmündige brüder auß gnaden geben. Von E. f. g. bruder, Herzog Ulrichen, werde ich s. f. g. antheil nicht dan durch bare zalung erlangen; doch ist es möglich, das mir dasselbe auch abgeschlagen wirdet; dan ich weiß gewiß, das mir s. f. g. vngnedig ist vnnbt schuldt gibt, das ich E. f. g. mher zugethan, dan s. f. g. vnd auch des plauischen geldes halben, dazu sich Jürgen Belou vnd her Jochim Moltzan nicht wolten gebrauchen lassen, ich hab darin vnd auch sonsten in andern sachen, die E. f. g. zum besten khomen solten, ganz vnd gar kein vngnadt, vngonst noch gefhar gescheuet." - - -
Johan Lucka.
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bewirthschaften könne, 1 ) schenken oder nöthigen Falls verkaufen. Von einer andern Seite her hatte sich Johann von Lucka selbst geholfen, indem er am 20. September 1554 von dem Bischofe und Capitel zu Ratzeburg, welche auch wohl den Einfluß der Säcularisirung fürchten mochten, für 500 Mark lüb. einen Pflugdienst in Vitelübbe, 6 Mk. Pacht, 8 ß. Rente, alle Gerechtigkeiten, hohes und niederes Gericht, Rauchhuhn und Zehntlamm, dann 11 Mk. 6 ß. Pacht zu Gr. Eixen, 5 Mk. 12 ß. Pacht zu Goddin, mit den Rauchhühnern, Zehntlämmern und allen Gerechtigkeiten, welche der Bischof in diesen Orten besessen hatte, kaufte. 2 ) Nach einem Briefe vom Osterabend 1556 an den Landmarschall Achim von Lützow zu Eickhoff hatte Johann Lucka die Dienste und Pächte in Eixen und Goddin samt zwei wüsten Hufen zu Seefeldt um sechszehn hundert Mark lübisch gekauft 3 ) und war so zum Besitz des ungetheilten Gutes Eixen gekommen; in diesem Briefe bittet der Rath den Landmarschall: "er möge ihm dazu verhelfen, daß auch Herzog Ulrich seinen Consens zu dem Kauf gebe; er habe es nicht anders gewußt, es würden Schwerin und dieser Ort Landes s. f. G. (Johann Albrecht) und der andere wendische und stargardische Theil an dem Herrn Herzog Ulrich zu Meklenburg erblich geblieben sein; sonst hätte er wohl gewußt, daß er von Einem Fürsten allein nichts kaufen sollte; nachher seien aber zu Wismar andere Verträge geschlossen, wornach solche Güter beiden Fürsten zur Hälfte zuständig sein sollten."
Wahrscheinlich um seinen Rath zufrieden und sicher zu stellen, ging Herzog Johann Albrecht am 8. November 1558 mit ihm einen Vertrag ein, nach welchem er die Priorei = Güter nebst einigen Besitzungen im Amte Wittenburg von Johann von Lucka gegen das Gut Bresen und das halbe Dorf Pinnow bei Stavenhagen mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten umtauschte. 4 ) Hiernach bestanden die ehemaligen Priorei = Güter aus dem Hofe und Dorfe Gr. Eixen mit dem Kirchenlehn, dem Dorfe Goddin mit aller Gerichtsbarkeit, beide mit allen Diensten, Holzungen, Fischereien und Herrlichkeiten, ferner aus zwei Hufen in Mühlen=Eixen; außerdem vertauschte Johann
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von Lucka aus seinem Besitz zwei Hufen in Vietlübbe und zwei Hufen in Seefeldt. die Nachricht, welche Arndt (Ratzeb. Zehntenreg. S. 35) beibringt: "Nach einer Notiz unter den Papieren des K. R. Siemssen wurde Boissow (Par. Neukirchen am Schalsee) mit dem See und die wüste Feldmark Molenteke oder Melenterfelde, so die Bossower zur Heuer gehabt, und Bentin in der Par. Dobersche vom Domcapitel 1559 die trium regum cum consensu Episcopi Christophori et Coadjutoris Johann Albrecht an Johann von Lucca, sonst Kirsten (?) genannt, für 2500 Mk. Lüb. verkauft" - steht ganz vereinzelt da. Jedoch hat dieselben Angaben mit etwas mehr Vollständigkeit auch Masch (Bisth. Ratzeb. S. 508). Johann von Lucka brachte also diese Güter an sich, nachdem er Eixen abgestanden hatte.
Darauf ward Eixen, wohl um den etwanigen Ansprüchen des Ordens kräftiger zu begegnen, wieder zum fürstlichen Besitz geschlagen und ungefähr im J. 1560 der Gemahlinn des Herzogs Johann Albrecht, Anna Sophie von Brandenburg, zum Privateigenthum verschrieben. Als nach dem Ableben des Herzogs die bestellten Commissarien im Jahre 1576 auch Eixen inventiren wollten, lehnte die verwittwete Herzoginn dies nachdrücklich ab, indem ihr "von ihrem hertzlieben Herrn und Gemahl, hochlöblicher seliger gedechtnuß, auß erheblichen vrsachenn, für sechtzehnn Jharenn, das gutt Eichsenn die Zeit ihres lebens zu handtgeldt vorschriebenn, zugeeignet vnd eingeantwortet worden; sie habe auch dasselbe bißher für sich allein geruhiglich inne gehabt. besessenn vndt genossenn, vnd zu ihrem vormachten leibgutt nicht gehöret, vnd itzo allererst oder weiter ihr nicht dürfe angewiesenn werdenn". - Die Herzoginn vocirte auch während ihres Besitzes von Eixen die Prediger daselbst.
Nach dem Tode des Johann von Lucka, welcher der Kirche zu Eixen 200 Mark lüb. vermacht hatte, die zum Ankauf mehrerer Geldhebungen von den Fürsten verwandt wurden, meldeten sich die von Oertzenschen Erben und forderten das halbe Gut Eixen zurück gegen Erlegung des Pfandschillings, welchen Mathias von Oertzen nach dem Vertrage von 1531 nicht zurückgezahlt hatte. Johann von Lucka hatte dies Pfandverhältniß entweder nicht gekannt oder verschwiegen; daher blieb dem Herzoge Johann Albrecht nichts weiter übrig, als die Güter auf die Weise an sich zu bringen, 1 ) daß er den von Oertzen die Pfandsumme von 1000 fl. ließ
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und ihnen noch 3000 fl. dazu bezahlte. Dies ward im Jahr 1572 regulirt; das Geld ward 1591 an Joachim von Oertzen ausgezahlt.
Damit war jede Spur der Priorei verwischt, es sei denn, daß in den folgenden Zeiten langwierige Streitigkeiten über die Maternität beider Kirchen entstanden und man sehr bald in der Geschichte darüber zankte, was der Name Prior = Eixen eigentlich zu bedeuten habe.
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Anhang.
von den Ueberresten beider Stiftungen.
1. Von der Comthurei Kraak.
D ie Comthurei Kraak liegt ungefähr 2 Meilen im S. von Schwerin in einer durchaus flachen und sandigen, wenn auch nicht unfruchtbaren, doch reizlosen Gegend; die Räume des Comthurei = Gebietes sind weit und nähren jetzt ungefähr 1500 Bewohner. - Auffallend ist, daß von dem fürstlichen Schlosse keine andere Spur zeugt, als einige Badsteine unter niedrigen Sandhügeln und einige kaum fußhohe Linden= und Fliedergebüsche im freien Felde an der Stelle des ehemaligen Schloßgartens; diese geringen Ueberreste geben den klarsten Beweis, daß und wie die Städte und Burgen unserer ältesten Geschichte so ganz spurlos verschwinden konnten. - Von dem Walten der Johanniter geben nur noch die Kirchen zu Kraak und Sülstorff Zeugniß. Beide Kirchen sind in den Wänden alt und stammen wohl noch aus der Zeit ihrer Erbauung, aus dem 13. Jahrhundert; Wölbung fehlt ihnen, und nicht nur die Bedachung ist aus jüngern Zeiten, sondern auch der Kranz des Mauerwerks ist später neu aufgesetzt. Die Kirche zu Kraak hat in der Westseite statt eines Thurmes ein auffallendes, burgähnliches Mauerwerk mit hohen Pilastern und Zinnen, nach der Mittheilung des Herrn Bau=Conducteurs von Motz in demselben Style, in welchem die .Klosterkirche zu Chorin bei Neustadt=Eberswalde (aus dem 13. Jahrhundert) erbaut ist; das Ostende, in welchem der Altar steht (die Tribune), ist im Halbkreise aufgemauert; die Fenster sind jetzt sehr unregelmäßig. Der Altarschrein im Osten ist nach alter Sitte aus Schnitzwerk, mit zwei Flügeln; im Mitteltheil steht ein Marienbild fast in Lebensgröße in einer Glorie; ihr zur Rechten Johannes der Täufer, zur Linken Johannes der Evangelist. Die
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Vergoldung ist reich und gut; unter dem Mitteltheil stehen in gothischen Nischen 6 Heiligenbilder. In den beiden Flügeln sind 12 gotische Nischen, in denen die Bilder der 12 Apostel stehen. Die Malerei aus Kalkgrund auf der Rückwand der Flügel ist fast ganz vergangen. Die Arbeit scheint aus dem funfzehnten Jahrhundert zu sein. Eben so alt ist auch wohl ein großes hölzernes Crucifix, an dessen Seiten Maria und Johannes d. E. stehen; dieses Crucifix steht an der Nordwand, der Thür gegenüber. - Außerdem sind noch die Glocken aus den Zeiten der Comthurei. Am Westende steht in der Kirche an der Erde eine stark geborstene Glocke mit einer saubern Inschrift in großen Unzialen, welche unverkennbar den Carakter des Anfangs des 14. Jahrhunderts tragen:
(d. h. Jesus, Mariae filius, sit propicius audientibus). In der Mitte der Glocke steht:
und gegenüber:
Die Kirche zu Sülstorff hat nichts Ausgezeichnetes, als daß die östliche Altarseite (die Tribune) in einem Halbkreise fünfseitig abgerundet ist und die 4 Fenster in dieser Abrundung in Spitzbogen gewölbt sind. Eine Glocke aus den Zeiten der Comthurei hat folgende Inschrift in der gotischen Minuskel des 15. Jahrhunderts:
Diese Inschrift findet sich auch auf andern Glocken aus dem 14. und 15. Jahrhundert, z. B. auf mehrern Rostocker Glocken (vgl Etwas 1740, S. 656), auf einer Brüelschen (vgl Freimüth.Abendbl. 1830, Nr. 594). Eine zweite Glocke, nach der Inschrift 1669 zur Zeit des Pastors Peter Bollow gegossen, hat die Worte: IOACHIM MEHLER ME FECIT VOR SWERIN und das herzogliche Wappen mit den Buchstaben C. L. D. G. D. M.
Die vasa sacra der Kirchen sind aus neuerer Zeit; die ältern sind in den verschiedenen Kriegszeiten geraubt, namentlich der vom Comthur Bevernest (vgl S. 23) geschenkte Kelch.
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Die Priorei Eixen liegt ungefähr 2 Meilen NW. von Schwerin, in einer sehr reizenden Gegend, an einer Kette von Seen im Thale der Stepenitz, aus deren hohen Ufern die Güter Cramonshagen, Cramon, Dalberg, Wendelsdorf, Seefeld, Mühlen = Eixen, Groß = Eixen und Schönfeld liegen. Von der ehemaligen Herrschaft der Ritter sind nur in der Kirche von Groß = Eixen wenige Ueberreste geblieben. Die Kirche ist, für eine Landkirche etwas Seltenes, eine Kreuzkirche und trägt auf einem Giebel über der Wetterfahne das Johanniterkreuz; das westlichste Ende über der Orgel ist mit Einem Spitzbogen in Steinen gewölbt, der übrige Theil der Decke ist aber mit Brettern verkleidet; auch die Eingänge zu den Seitenschiffen sind im Spitzbogen aufgemauert. Mangel an Mitteln muß die ganze Wölbung verhindert oder ein Einsturz das Gewölbe vernichtet haben, da im Mauerwerke an mehrern Stellen noch Stützpuncte für die Gewölbe vorhanden sind. Ein Fundamentbalken beweiset, daß früher beim Altare ein hoher Chor von dem übrigen Raum der Kirche abgesondert war. In demselben stehen noch die großen Chorstühle der Ritter, an jeder Seite des Chors einer, jeder mit 8 Sitzen. Die Chorstühle sind aus Eichenholz gehauen, halb überdacht und auf der Ueberdachung des südlichen Stuhls steht eine Holzleiste oder ein Gesimse, mit 8 verschiedenen horizontal laufenden gothischen Verzierungen in durchbrochener Schnitzarbeit verziert. Diese Schnitzarbeit ist sehr hübsch und noch in ziemlich reinem gothischem Style gehalten. In dem nördlichen Stuhle stehen an den Seitenwänden desselben über den äußersten Sitzen in geschnitzten Feldern zwei Wappenschilde, auf deren einem zur rechten das Johanniterkreuz, aus dem andern zur linken ein rechts aufsteigender Wolf steht; ein laufender Wolf ist auch in der letzten Arabeske des gegenüberstehenden Stuhls. (Die verdeckenden Brüstungen der Stühle sind aus neuerer Zeit.) Diese Arbeit ist, nach dem Wappen, aus den Zeiten des thätigen Priors Johann Wulff im Anfange des 16. Jahrhunderts (vgl. S. 53). - Hinter dem Altar steht ein Crucifix in Lebensgröße, ungefähr aus derselben Zeit, von unbedeutender Arbeit.
Am Westende steht in der Kirche ein Monument aus den ersten Zeiten derPriorei und der Einführung des Christenthums: ein Taufstein aus gehauenem Granit, in Form einer Halbkugel, ungefähr 2 Fuß im Durchmesser, ohne Verzierungen; dieser Stein ruht auf einer vierseitigen granitenen Basis, deren Seiten in der Mitte etwas eingeschweift sind und auf deren vier abge=
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rundeten Ecken abwechselnd bärtige Menschenköpfe und Widderköpfe von ziemlich roher Arbeit hervorstehen.
Eine theure Reliquie bewahrt außerdem noch die Kirche in Gr. Eixen, nämlich das Grab des verdienstvollen Canzlers Caspar von Schöneich (1507 - 1547; starb ungefähr im Anfange des Monats October 1547), dessen Thätigkeit gewissermaßen den Anfang der neuern meklenburgischen Geschichte bezeichnet. Er ruhet neben seiner Gattinn, geb. Elsa von Parkentin, vor dem hohen Chor; die Stelle bezeichnet ein Stein, welchen sein Sohn und letzter Sproß, der Landrath Balthasar von Schöneich, zum Gedächtniß seiner Aeltern kurz vor seinem Tode († 1603) legen ließ. Die Inschrift lautet:
Das Wappen der von Schöneich ist eine Rosette von 8 Eichen= blättern; dasselbe Wappen findet sich auch auf einer Tafel, welche neben der Kanzel eingemauert ist; eine darüber stehende Inschrift ist durch das verwüstende Uebertünchen mit Kalk leider bedeckt. Das Wappen der von Parkentin ist ein Schild mit einer linken Spitze. - Caspar von Schöneich und seine Kinder besaßen durch die Dankbarkcit der Herzoge Heinrich und Albrecht in der Gegend von Eixen die Güter Schönfeld (als Hauptgut), Seefeld, Santkow und Wischendorff und Antheil in Wewelsfelde und Wüstemark. Vgl. v. Lützow Meklenb. Gesch. II S. 310 u. 331 und III. S. 91. In den Kirchspielen Eixen fanden also die thätigsten Minister des 16. Jahrhunderts (Caspar von Schöneich und Johann von Lucka) ihren Lohn in Gütern, welche kaum schöner im Lande gefunden werden.
Im Anfange des 17.Jahrhunderts war in Gr. Eixen noch ein Wohnhaus mit vier Gemächern und dabei ein langes,
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schmales Haus, zwei Stock hoch und elf Gebinde lang. Diese Gebäude waren wohl die Ritterwohnungen; sie waren jedoch im J. 1604 schon alt und baufällig.
Die Besichtigung der Glocken habe ich bei meiner Anwesenheit in Eixen vergessen; aus einer Mittheilung des Herrn Camdidaten Priester zu Rüting ergiebt sich Folgendes. Die beiden Glocken zu Gr. Eixen sind von 1680 und 1679 und von Ulrich von Strahlendorf geschenkt. Die Glocken zu M Eixen sind aus den Zeiten der Priorei, der ersten Glocke in Sülstorff gleich. Die eine ist aus dem J. 1442 mit der Inschrift: Anno domini M°CCCC°XLII nomen eius ozanna. o rex glorie christe veni cum pace. Die zweite ist aus dem J. 1480; die Inschriften und Verzierungen sind undeutlich und denen aus der ersten Glocke ähnlich, scheinen auch kein historisches Resultat zu geben.
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zur
Nr. 1. 2. 3.
Zwei Heberegister oder Verzeichnisse der fürstlichen Einkünfte aus den Gütern des Johanniter = Ordens in der Comthurei Kraak und der Priorei Eixen, Papierhandschrift auf langen Zetteln im Großherzoglichen Geheimen= und Haupt = Archive in Schwerin, wahrscheinlich Originale, aus dem Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts. Die Handschrift und ganz ähnliche Hände kommen am Hofe Albrechts öfter vor. Nach dem Inhalt zu schließen, sind sie auch von einem fürstlichen Diener gemacht. Dies geht vorzüglich aus einer Bemerkung in Nr. 3 hervor, wo der Verf. sagt: "daß seine gnädigen Herren den See zu Eixen wieder einlösen wollen." * )
Item 1 vetten ossen.
Jizliker van der houe
IIII schepel hauer vnd die andern VIII schilling
vnd II marck nabede.
Den Landridern. IX
marck vnd uthrichtunge to dunde.
Item III
dage to plügen vnd II dage megen to
boldelage.
Item Tymer to furen ghen
Zwerryn.
Item holt furen tom zigel
offen.
Item istiker I Swyn: mackt to samen
XVI.
Islik I houft rintfehe ouer dat jar
uth to fudern.
Diese Zahlzeichen haben nachgebildet werden müssen, weil ohne sie eine diplomatische Treue oft nicht möglich ist.= einhalb.
= fünftehalb
= zehntehalb.
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Hebben myne g. herren pacht, sydeste gerichte vnnd IIII marc
minus IIII ß.; dar krigen de lantrider VII marc aff to lone.
Item I vetten ossen.
Item isliker van der
houe IIII schepel hauer.
Item IX marck
geldes vorbede.
Item IX Swyn.
Hebben
myne g. h. dat affleger, ossen vnd hauer; die
nabede geyth ouer dat gantze land.
Item
isliker I houst rintfehe ouer dat jar uth to
fudern.
Holt to hawen, wan id im wirt to geseet.
Item jerliken I vetten ossen.
Item islick
van den houen II mark geldes vorbede, vnd ock II
marck nachbede, wan sy id van in begern.
Item islick van der houe IIII schepel
hauer.
Item den lantridern van den wüsten
huuen von isliker IIII schilling, ock die kruger
hanss boldelag VIII schilling.
Alle dat
getrede to boldelag in to furen, vnd all den
acker dar seluest to egken.
All weke kacken
holt ghen Zwerrin fhuren.
Islik I houet
rintfhe ouer dat jar uth to fudern, die ingedan
werden uth dem forwerg boldelag.
Item
Schnide Swin darseluest.
Item der frawen
ock fur fuderunge vp ir wagen perde geuenn.
Item in dem vorgescr. dorpe hebben myne g. hern
XVIII marc geld von VIII Buren; dat ander IIII
marc hebben die lantrider to lone von den XIX
marken.
I vetten ossen.
IX marck geldes bede.
IX Swyn.
IIII dromet hauer.
III dage
to plugen to boldelag. \
II dage megen to
boldelag. > is affgestellet.
I dag
harken dar seluest. /
IIII reissen
holt to furen tom tigel ofen.
Item holt to
hawen.
Item dat affleger und den Borchdenst
hebben myne g. hern dar inne, vnd dat se tor
borch nicht vhoren deruen, hebben se den dinst
to Boldelage, den luden tom Besten.
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Item pacht vnd dinst, hogeste gerichte hefft die Comptor von Crake laten myne g. herrn by em one bekummernisse.
Dis ist die beswerung, dy Sanct Johans huse in dem eigenthumb Crack uffgelegt.
Im dorpe Crac, dar innen geben IX lude IIII sch.
habern iglicher.
I vetten ossen.
Item
den dinst.
(Anm. Diese Lasten von Kraak sind mit blasserer Dinte durchstrichen.)
VIII gulden, I marc von VII luden
koningsbede.
I vetten ossen.
VIII sch.
habern iederman zum slate.
I
gulden, XIII
ß. lub. den lantridern: ist von
der houe IIII ß; der mus der Comptor von siner
pacht enperen.
Auch mussen die armenlut
fhuren kuchenholz gegin Swerin, wen on das
geboten wird.
XI schill. von VI luden konigsbede.
I vetten
ossen tor koken.
IIII sch. habern iederman
von der houen.
IIII gulden den
lantridern.
Item den dinst.
van IX luden von iederman IIII sch. habern to
slàte.
I vetten ossen tor koken.
Item
die snideswin.
Item den dinst.
Auch muten de dorpe Zulestorp, Crack, Hort dienen: sehen, infhuren, eggen, zu Boldelagen, wen on geboden wird.
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Auch hebben de lude, de Sanct Johans gehoren, in dem eigenthumb ehirmals wen on de vogte geboden, des ihars zwo fhure holtz tom tigelofen fhuren muten; nu muten sy fhuren so vake on geboden wirdt.
Dis sind de beswerung, de Sante Johans huse im eigenthum
XXIIII marc konigsbede.
(Anm.) is den
junckfrowen to Rene von XL jaren vorsettet.
XII marc nabede.
IIII drömet haber zum
Slate.
II drömet habr zum affleger, auch
vnderthiden mehir, vnderthiden auch mynner,
wievele sy dan fordern.
IIII schape.
VI snideswin.
(Anm. ) is alle
affleger; hebben myne g. heren.
I marc mus
de prior den vogten geuen up Johannis; das
plegen sine vorfaren darumb tho thun, dat de
armen lude, de sanct Johans gehoren, entsettet
werden der dinste; nu nehmen sy dat gelt vnd
muten glickwol dynen.
Auch sin II houen to
molen Exsen, de gehoren tom huse; spricht der
buer, de dy trifft: dy hertogen hebben im fry
geben, de doch dem huse tinsplichtig sin. was
affgebranth.
Item den Exser See, de ock tom
huse gehort, willen myn g. h. losen.
Item
de gerichte to goddin vnd exsen.
Item de
affleger.
Item auch hebben de Vagde ehemals
ein tode hand to goddin uth dem gerichte
genahmen.
Dorto II man, I vom haue, den
andern uth dem Crug, vnd de gefenglich gelegt;
das het Winterfelt gedan. Dormit geschit sanct
Johans gerichte abruch.
Item dat kerkleen
to Cremoon gehoret ock sant Johans huse to
uerlien.
hebben myne g. heren dre mall
gelehnet den kerkhern.
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Aus einem Verzeichnisse der Beschwerungen sämmtlicher Güter des Johanniter=Ordens im Meklenburgischen, Papierhandschrift im Großherzoglichen Geheimen= und Haupt= Archive in Schwerin aus dem 16.Jahrh., am 4. Januar 1515 von dem Heermeister zu Sonnenburg an die Herzoge eingesandt.
Gnedigenn Furstenn vnnd hernn. Onangesehenn des Ordenns irer dorffer vnnd gutter, freiheit, begnadungk vnnd eigenthumb, sein folgendt beswerungk vff die gutter kommenn.
Hort, Moraczt, Zulstorp, jezlich Dorff III Dromdt habernn, vnd Crack drey Dromdt, das dan jezt bey sechs oder siebenn wiedder auffkomenn.
Item die vonn Hortt der Herrschafft auch mussenn gebenn IIII gulden, minus acht schillingk, vnd den Landreittern IIII fl. vnd VIII schillingk.
Czulstorp der Herschafft XIII margk, den landreitern IIII margk minus IIII schillingk.
Item die Landreitter wollen haben von jezlichem bwren II ., muntzpfennigk gnannt, sein auch sunst lange nicht gefodertt.
Hortt muß mit VIII wagenn dienen im Jhare vier Reisen holtzt zufurenn vnd im winther mit acht schlitten zwene tage holtzt auszurugkenn.
Czulstorp mit VI wagen auch viher tage vnnd im winther mit VI Schletenn zwene tage.
Crack vnd Moratzt mussen viher tage hawenn mit den Extenn.
Ablager zwo nacht.
XXIII margk
konigsbethe.
XII margk nachbede,
wenn die gefordert.
Eine halbe last
habern zu Sloss.
Eine halbe last habern zu
ablager.
Goddin muß dienenn, so offt inenn
zugesagt: den armen leutten verterblich und
vnertreglich.
Item müssenn gebenn jezlicher
V Schaff.
Item jezlicher ein Swein, Botter,
Eyher, Huner, Gense.
Seite 74 |
hort dem Comptor darsuluest, vnd m. g. h. hebben dat Straten = Recht im dorpe, ock heft m. g. h. I nacht afleger upp dem haue sampt siner g. hingste.
Item hawet ock ein yder bur in der Leuetze m. g. h. II dage.
hort dem Comptor mit aller rechticheit.
Item die bur to Moratze moten m. g. h. yeder II dage inn der Leuetze hawen.
duth dorp hort dem Comptor to Krake mit aller Rechticheit, sunder m. g. h. heft de bede vnd iders jars II dage wagendinst.
I H. Hermen Roleke . . . . X
sz II
I H. Hermen Holste . . . . . X
sz II
I H. Olde Claus Holste . . X
sz II
Summa . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . I
drt. II sche hauern
/ II
mr.
Summa < III
bwlude.
\ III haue.
Item de bur tor hort moten m.
g. h. alle jar II dage, ider mit sinem wagen holt foren.
hort dem Comptor to Krake mit aller gerechticheit vnd m. g. h. heft dat straten=Recht vnd bede. ock moten se des jars jeder mit sinem wagen II dage, wen man enhe to secht, holte foren.
I
H. Hinrick Dale . . . VIII sch.
Deit keinen denst.
II H. Merten Klenow . I
mr.
II H. Jaspar Bulle . . .I mr.
Item de bur in dussem dorpe mothen m. g. h. alle jar yeder mit sinem wagen II dage holt foren.
II H. Peter klenow . . . . II mr.
II H.
Olde Hans Lubbeke II mr.
Summa . . . . . . . . . .
. . VII
mr.
I
drt.
sch. hauern.
Summa . . . . . . . . . .
. . V buwlude.
hauen.
Seite 75 |
In dussem dorp hefft m. g. h. hogst, sydest, affleger vnd den dinst.
II houen Jacob Hune . . . . IIII mr. VI sch.
hauer.
II houen Hans Wegener . . . III mr.
VI sch. hauer.
I k. Paul Richman.
Item dusse lude geuen Schnidelschwin, wenn Mast ist, m. g. hern.
der pacht . . . . | VII | mr. |
hauer . . . . | I | drompt. |
II Bwlude | ||
Rockhoner . . . . | III | |
Houen . . . . | V | |
katen . . . . | I | |
Eyer . . . . | I | stig. |
Item so sind de Groth Eixser sampt den Molln Eyxseren verphlicht, so men des begert, ein Molenstein to halen.
Inn dussem dorp hefft m. g. h. den dinst, Schnidelschwine vnd dat affleger vnnd geuen alle jar, wu hiernha volgt:
II schap.
III drompt haueren.
I
stig Eyer.
Dusse moten ockh ein Molenstein halen, wendt vannoden iß, vnnd geuen se ockh samptlickh | II Schap. |
III drompt hauern. | |
I stig Eyer. | |
III Bwlude. | |
V houen I vernd. |
Vortzeichnus der habe vnd gutter, die Er Melchior Barfus kortz vor inn seinem abtzugk von Mirow wegk gefurt hadt:
Item I Tausent gulden fur das Dorff Viperow, das
ime damit abgeloset wurdenn.
Item XIII
Bedde.
Item XXVI Par Lakenn.
Item XIII
Heuptpfoel vnd etzliche Heuptkussen.
Item
VII Wiltnetze.
Item VI Rehenetze.
Item
IIII Hasenn Netze.
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Item I grossen Sack ful außgehekelten
Flachs.
Item I hundert stucke waden garn
oder mher.
Item XXX schogk droger
Brachsen.
Item XIIII Stige Hemel.
Item
IIII Ochsenn.
Item II grosse schware
verschlossene kisten vol gerethe.
Nachgeschriebene gutter hadt genanter Er
Melchior Barfus von Mirow nachgeholt inn diesem
lauffendenn XXVIII jar.
Item II grosse
schware kasten ful gerethes gelegt.
Item
IIII Ochsen in Thonnen gesaltzen.
Item V
Ochsen wegkgetriebenn.
Item XL Syden
Specks.
Item XL Steine Henpffs.
Item
IX Reisige Pferde.
Item IX Manne
Harnisch.
Item IIII grosse silbern Becher,
darunder zwo vorguldet.
Item Eine guldene
ketten zweymal langk vmb den hals.
Item
XXIIII silbern Leffel.
Item XII Czinnen
Schussel mit etzlichen Saltziern.
Item II
Messingische Luchter.
Item Einen grossen
kuchen grapen.
Item L bedde seindt dar
gewesen; daruon sein noch tzehen zur
stedte.
Item III Deken, die men pflack uff
der hern bette zu legenn.
Item I schwartzen
Sammet mit Mardernn.
Item I Damaschen mit
Mardern.
Item I Atlas gefuttert.
Item
V
c
gulden seindt in seins brudern
gudt khomen.
Item I
c
vnd X
guldenn, den armen leuten zu Mirow abgeschatzet
von deswegen, als szie ime sein Acker wol
gepfluget vnd zubesehet vnnd ihne von der saet
Ein scheffel Rogken vberbliben, der Zeit drey
Merkisch groschen werdt, mit Einander im kruge
verdrunnken habenn.
So hat gedachter Barfus
zu Mirow bestalt, das szie ime van dar, vff
negstkunstige Ostern sollen nachsenden zu ferrer
blossung desselben hauses Acht folenn, Drey
Wylden, alles die besten, vnd den Rogken, der in
negstvorschienem Szommer dar gewachsen vnd uff
negstuorgangene pachtzeit, bei des hauses
vndirthanen zu pacht gefallen, indes zu
uerkeuffen vnd ihme das gelt, szo darfur gefelt,
zustellen vnd vbirantwurten szollenn.
So
hadt nun gemelter Barfus seine Swester vnd
schwester dochter aus dem haus Mirow mit
mergklichem Ehegelde, geschmucke vnd andere
zugehorde beszorget vnnd
Seite 77 |
hochtzeiten vnd alles anders, was dartzu gehordt, stadtlich darselbist auszgericht.
Item hirnach folget was Er Melchior Barfus von Exsen, als der Prior darselbist mit tode vorfallen, entpfangen vnd mit sich wegk gefurdt hadt.
Item III
c
XXI Gulden entpfangen von
Curdt Sperlinge, Detloff von Bulow, Hertich von
Bulow vnd Achim Eziker vnd nachgegeben alle
Rente vmb bekomunge willen des Heuptstuls.
Item XI Hamborger gulden.
Item etzlich
silberwergk.
Item XXXIII gulden aus der
Statien komen vom Sunde, die hat vberantwurdt Er
Peter Becker.
Item XVI Gulden entpfangen
von demselbigenn Freitags nach Anunciacionis
anno etc. XVI.
Item XVI gulden vnd VIII ß
aus der Stacien zu der Wismar Sonnabents nach
Vaste.
Item XI gulden aus der Stacien des
stifsts Ratzeburgk.
Item Ein kasten ful
czinnen kannen, Schusseln und grapen.
Vorzeichnus auß dem Landtbuche, was S. f. g. vnd h. zu Große Echßen haben.
Diges Burmeister gibt von 2 Hufen 4 marc
bede.
Vicke Schröder von 2 Hufen 4 marc
bede.
Hans Hune von 2 Hufen 3 marc
bede.
Hans Wegener von 2 Hufen 3 marc
bede.
Item eine wüste Hufe, whan sie
besetzet ist, giebt sie den andern gleich.
Die pauren geben mit den zu Mhulen Echsen des
Jhars ein Ochßen den Hern.
Auch geben die
pauren semptlich den Hern 2 drompt Hafer.
Item 6 Huner und 2 stige Eyer.
Summa der jherlichen Hebung.
14 marck an gelde.
2 drompt hafer.
Ein halben Ochßen.
6 Hüner vnd
Seite 78 |
2 Stige Eyger.
Gerichte vnd Dienst.
Notandum. Es gehort kein holz, noch fischereie dazu,
auch ganz wenig Wiesewachs. Darumb halte ichs dafür, das alle dieße güter nicht vber vhir oder aufs hochste funf hundert gulden werth sein. Die fursten genießen ir nicht auf 400 fl.
Da haben die fürsten nhur etzliche dienste; die ander dienste vnd das hogest gehoren zum hofe zu Grosse = Echsen.
Die pauren semptlich geben den hern sechs drompt hafer schwerinisch maß vnd vhier schafe zusammen vnd I stige Eyger.
Summa der jherlichen Hebung zu Goddin.
6 drompt Hafer.
4 schafe vnd
I stige Eiger.
Notandum. Zu Goddin whonen nhur vhir paure vnd
es berichtet Pasca Gustefel vnd Engelke Rostke, desgleichen auch die paure, das sie, die paure, jherlich nicht mher den fürsten, dan ein jder vhir tage zu dienen schuldig sein.
Johann von Lucka fügt hinzu:
zu Goddin hat m. g. h. jherlich zu heben:
Fünf pauren wonen daselbst. M. g. f. vnd her hat die volgende pacht daran vnd an itzlichem paure jherlich vhier tage dienst, die ander dienst und gericht gehort mir albereit.
5 drompt hafer \
4 schaf
> geben sie gegen Schweryn.
I
stige eyer /
20 marck
acht schillinge pacht gegen Rhene.
10 marc
geben 2 wüste huffen zu Sehefeldt, wan sie wider
besatzt sein.
Den hafer vmb 5 fl., die schaf vmb 2 fl. vnd die eyer vmb 1 schilling 3 . gerechent thut
Seite 79 |
(Anm. Dieses Actenstück ist während des Drucks der Abhandlung entdeckt.)
Item So szint vorhort desse ver burschopp nüelick by sick.
Seite 80 |
Item szo bokennen sze to dem ersten, dat sze deme olden hern Hertich Hinrick enß hebben geholden des iares, men dar hebben samelken to lecht alle ver dorper; vnd de dar is kumter geweszen, de moste kost vnd ber geuen. Dit hebben bokant Hans Vosz vnd Hinrick Swiger, de seggen se szin wol achtentich iar olt, vnd Hinrick Pangel, de denket wol hundert iar.
Item ok bokennen de suluesten, dat se myne g. h. Hertich H. hebben gegeuen de ver scepel haueren, dar he sze denne vmme bat, men nicht vor ene plicht.
Item ok bokennen sze, dat se myn g. h. h. Hinrick hefft wol gebeden vmme dat ander iar edder dat drudde vmme ene ko to der koken, de sze em gegeuen hebben.
Item sze seggen sze hebben anders nene bede gegeuen, men de rechte mene lantbede auer dath gantze lanth.
Item ok seggen sze, dat de Swinsnidinge isz by twintich iaren gewesen vnd zin gesneden dre male.
Ditt seggen sze by erer sele salicheit alle dre.
Item so seggen de twe oldesten, dat sze des geliken ok gedhan hebben alsze de kraker, nomeliken Claus Bake vnd Albert Boldelage, de wol denken bauen sostich iar. Ok geuen se von der houe I mark, de se auer hundert iar geuen mosten.
Item ok seggen dre, dat se des geliken ok hebben gedan nomeliken Hinrick Holste, Titke Lubbe vnd Hinrick Went, vnd geuen alle iar van der houe I with myn wen XI ß wol hebben gegeuen, auer hundert iar alle beide dorper.
Item ok bokennen sze alsze de kraker, nomeliken Heym Grote und Jacop Grote, Hans Dreger, men se hebben anders nene bede gegeuen, wen de rechte mene lantbede auer dat gantze lanth.
Item moth men van den tughen horen vnd fraghen, o idt vmme dat affleger is vnd geweset hefft van oldinghes. Item ock gliker mate vmme den dinst, wo se pleghen to denende, [Symbol].
Item moth men ehn fraghen offt olde Hardeloff, Hans Schutte, Reyegher. Item olde Specht, Hanow, olde Quastel, junge Peter Quastel. Swyneyegher, oft de ok in den dorpern hebben geleghen vnd wo vaken des jars.
[ Seite 81 ] |
|
:
D ie ersten sicheren Spuren des deutschen Theaters zeigen sich in den geistlichen Schauspielen des Mittelalters, in denen, wie in Frankreich und England, das Heilige in burlesker Form auftrat. Gottsched 1 ) glaubt in einer alten Chronik gelesen zu haben, es sei bereits Kaiser Carl dem Großen ein Schauspiel in altfriesischer, d. i. deutscher Sprache vorgestellt worden, und auch Freiesleben meint, in seiner Nachlese zur deutschen dramat. Dichtkunst 2 ), etwas Aehnliches gefunden zu haben; da aber beide den Titel des Werks nicht anzugeben vermögen, so kann man diese Nachricht bei ihrer ziemlichen Unwahrscheinlichkeit nur für eine Sage gelten lassen. Dagegen berichten verschiedene Chroniken 3 ), daß Friedrich, Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen, einem Spiel "von den zehn Jungfrauen im Evangelio" beigewohnt habe, welches von den Priestern zu Eisenach im Jahre 1322, 14 Tage nach Ostern, aufgeführt worden. - Aus den Mysterien und Moralitäten entwickelten sich im 15. Jahrhundert die Fastnachtsspiele, deren Aufführung später ganz in die Hände der Gilden fiel. Um 1498 ward durch Johann Reuchlin die Schulcomödie ein=
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geführt, indem er in Gegenwart des Bischofs von Worms Jodann von Dalberg Scenica progymnasmata 1 ) aufführen ließ.
Das früheste Lebenszeichen theatralischer Darstellungen in Meklenburg = Schwerin, welches uns bekannt geworden, enthält das "Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen für gute Freunde, Anderes Jahr, 1738", S. 423. Die Herausgeber dieser Zeitschrift theilen mit, daß sie ein altes gedrucktes Blatt, welches den Einladungen zu Schauspielen zu ihrer Zeit ähnlich sei, besäßen, und zwar folgenden Inhalts:
"Dorch Gunst, Vorloff, und Fulbort beyde geystliker und wertliker desser Stat Rostock Overicheit wert men hyr (wil God) up dessen tokommenden Sondach, also den Dach der Medelidinge Marie, to der ere Gades eyn schone innich unde mercklich spyl anrichten, van deme State der werld, unde söven older der minschen, de doch mede in vorige söven artikel des lidendens Christi, up de VII Dagetyde wysende. Oeck VII der yunkfrouwen Marien dröffnisse, unde sust dorch mennichfoldighe heylsame lere unde fruchtbare underwisinge ane yenige schimplike lichtferdicheyt van der werld to dem densten Gades getogen, unde gantz bekeert werden. Myt anhengenden beslute schoner antögynge eyner figuren der ewygen frölicheyt, allen deenren und utherwelden Gades gelovet. Weme sodans to seende belevet, mach sick an den middelmarcet vögen, dar wert men halffwege twelven anhevende.
Alle to der ere Gades."
(Unten steht geschrieben:)
"So ferne sik dat Weder to klarheyt schickende wert."
"Wie lange vor der Reformation", fragen die Herausgeber des Rostockschen Etwas a. a. O., "mag dieß wohl geschehen sein? Wir schließen von der späten Anrichtung der Druckerei allhier, daß es nicht lange vorher gewesen. Wer wird aber durch die geistliche Obrigkeit verstanden? Was ist für ein Tag der Mitleydung Marien? Ist's der 21. Nov.? 2 ) Sind Ort
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und Zeit nicht sonderlich? Was für Personen haben das Spiel aufgeführt? Dergleichen fahrende Comödianten, als man jetzt hat, waren vielleicht noch nicht, zu geschweigen, daß sich dieselben mit solchen andächtigen und allem Ansehen nach nichts eintragenden Vorstellungen nicht aufzuhalten pflegen. Wir glauben, daß die Studenten sich damit bemühet haben. Denn so merken wir an, daß man vorzeiten sehr viele geistliche Schauspiele allhier, ja, daß man wohl in den Kirchen dergleichen aufgeführt habe. Kamen fremde große Herren oder auch besonders die Landesfürsten in die Stadt, so war gleich die Frage: was für eine Comödie man zu Ehren machen wollte; Rector und Concilium kamen von selbst darauf, oder sie waren auch ersucht von jemand, der sich dadurch eine Gnade zu erwerben dachte. Die Abhandlungen waren allezeit aus der Bibel."
M. Christian Schreigelius, welcher 1560 Rector Scholae Wismar. geworden, erließ im folgenden Jahr nachstehendes
Seite 84 |
Schreiben an E. E. Rath zu Wismar: "Gnade vnd frede wünsche ick yuw Erb. Wise Heren von Godt deme Vader Amen. Erb. G. Heren, ick kan yuwer Erb. W. nicht bergen, dat ick ein Christlick spil mit minen mithulpern habe thogericht, dar de Lop der Werlt wo es itzt in velen Orden togheit, vast grüntlick inne vorvaten vnd ogenschinlick vorgestellet, desuluige ym Nedderlande gemacket vnde ock sünst in etlicken Sesteden gespelet. So denne nu E. Erbar Radt mochte Lust hebben desuluige in der negestkumpftigen wegen tho horen, bid ick früntlick E. E. R. my einen dach vnd stede antegen moge dat de personen denne dar mochten vpwaren, vnd vns denne darna de Kerke thom Grawen Municken (Grauen Kloster) vorgunnen darinne vor der gemeine tho spelen. So ock E. E. Raht dar suluest wolde henkamen kan E. E. Radt einen dener darhen verordnen desuluige de stede vor E. E. erholden moge. Worup ick beger ein gnedich antwordt wenner es ein Erb. Rade wert gelegen sin. Do yuw hir mith Godt dem Heren in sinen gnedigen schutz lang gesunt beuelen sampt den yuwen. datum ex meo museo an. 1561. 7. martii.
Christianus
Schreigelius,
Scholemester in eins
Erb. Rades Schole."
1
)
In einem Manuscripte des Rostockschen Stadtarchivs (von 1526 - 1559), in welchem sich zu Anfange eine genaue Berechnung der Kosten des Baues des "Thorne ofte dwenger mit dem nien dore vor dem sten dore anno XV c XXVI" findet, kommen auch einige andere Ausgaben E. E. Raths vor und namentlich vom Jahr 1558 folgende: - - "Den gesellen de de Tragoediam Agamemnonis In dem Vastelauende speledenn ock de vann der Susanna agered wurt ehn vth befell des Rades geschencket 1 last Beres, Betalede Ick hernn Jurgen Bungen kostede mith dem Tzisenn. . . . VI fl. XVIII ßl. lüb.
Aehnliche Vorstellungen fanden dort auch statt im Jahr 1573 bei dem fürstlichen Einzuge, nachdem mit der in Ungnade gefallenen Stadt Rostock ein Vertrag abgeschlossen worden war, und im Jahr 1576, wo man dem Könige von Dänemark zu Ehren ein Schauspiel auf dem Hopfenmarkte gab. 2 )
Aus Herzogs Ulrich Güstrowscher Schulordnung, welche ungefähr in das Jahr 1552 (oder 1553) fällt, wird in Reichard's Theaterkalender von 1787 nach einem alten Manuscripte folgendes mitgetheilt:
"Cap. X. De Ludis scenicis. - Es soll auch alle halbe
Seite 85 |
Jahr eine latein. Comoedia aus dem Plauto oder Terentio für die Knaben, daß sie gut Latein lernen mögen, von den Schülern in der Schule, jedoch extra habitum agiret werden, denn es heißt:
Continet humanae speculum Comoedia vitae
Turpiaque urbano facta lepore notet.
Es wehre auch unter den großen Schülern, die der griechischen Sprache erfahren sind, ein fein Exercitium, daß sie bisweilen einen Dialogum Luciani mit agirten, der allezeit ein lateinisch Argument hette, umb der gemeinen Schüler willen. - Teutsche Comedien oder Tragedien sollen für denn gemeinen Mann noch sonsten von den Schülern nicht agiret werden, es sei denn, daß es mit Unserm Vorwissen und auf Unser Gutachten geschehe."
Der Professor und Rector A. F. Fuchs zu Güstrow führt in seinem "Versuch einer Geschichte des Güstrowschen Gymnasii", 1ste Lieferung, Neujahr 1801, diesen Theil des Inhalts der Schulordnung des Herzogs Ulrich gleichfalls an und bemerkt dabei, daß man mit der Aufführung solcher Comödien bis zur Zeit des dreißigjährigen Krieges fortgefahren habe. Dieser habe jedoch jeden frohen Gedanken verdrängt, und bei der allgemeinen Noth sei es für unanständig gehalten worden, aus der Schule Comödie zu spielen. Um indessen den löblich und nützlich geachteten Gebrauch nicht abkommen zu lassen, habe man an die Stelle der profanen Lustspiele geistliche Schauspiele, dramata sacro-politica, gesetzt, an welchen das Publicum viel Vergnügen gefunden, und welche je zuweilen selbst bei Hofe wiederholt worden. Es habe aber alles lateinisch sein müssen; die Aufführung deutscher Schauspiele dagegen habe einer speciellen fürstlichen Erlaubniß bedurft. 1 )
Ein Ausgabe = Register des Herzogs Johann Albrecht vom Jahr 1557 gibt an, daß den 25. Febr. "10 Thaler denn Schülern so die Comedien gespilet", und vom Jahr 1561, daß den 20. Februar "den Schulmeistern zu Swerin vonn wegenn der agirten Comedien von dem Tobia 25 fl. 20 ßl. vorehret" worden. 2 )
Seite 86 |
Nach Hederich's Schwerinscher Chronik kam der Herzog Ulrich den 30. August 1582 vom Reichstage zu Augsburg sammt seiner Gemahlin und den beiden jungen Herzogen in Schwerin an, weßhalb "in der Kirchen die Comoedia vom Fall Adae und Evae, aus dem Gedichte Divi Bernhardi tröstlich genommen, ganz zierlich agiret" wurde.
Auch in Wismar wurden im 16. Jahrhundert jährlich 2 Schauspiele, theils lateinisch, theils deutsch, im grauen Kloster gegeben. 1 )
Im Jahr 1568 erschien in Rostock folgendes Schauspiel in Druck: "Ein newe Comedia von Dionysii Syracusani vnd Damonis vnd Pythiae Brüderschafft. Darinn der vnterschied warer trewer Freundschafft vnd falscher heucheley fein artig fürgebildet durch M. Franciscum Omichium, 2 ) Schulmeistern zu Güstrow. Rostock, 1568, in 8. 3 )
Das oben angeführte alte Manuscript enthält auch die Notiz, daß im Jahr 1605 in der Rostocker St. Johanniskirche die Comoedia von der Susanna vorgestellt worden sei. 4 )
Ein M. Albertus Wichgrevius zu Rostock hatte um diese Zeit eine latein. Comödie "Cornelius relegatus" geschrieben, welche im Jahr 1600 daselbst aufgeführt worden ist. Sie ist in einer Uebersetzung zu Magdeburg gedruckt worden, deren Vorrede von 1605 datirt ist. Gottsched 5 ) hatte ein Exemplar davon, welches 1618 zu Magdeburg erschienen war, ohne Meldung, daß es eine neue Auflage sei. Der vollständige Titel dieser Uebersetzung ist: "Cornelius relegatus, eine newe lustige Comödia, welche gar artig der falschgenannten Studenten Leben beschreibet, Erstlich in lateinischer Sprach beschrieben durch M. Albertum Wichgrevium. Hamburg. Jetzo aber auf vieler ansuchen vnd begehr in teutsche Sprach vbersetzet durch Johannem Sommerum Cycnaeum Pfarrherrn zu Osterweddingen. Magdeburg." Es treten 61 Personen darin auf.
Im Anfange des 17. Jahrhunderts befand sich in Deutschland eine Schauspielertruppe, welche sich "die englischen
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Comödianten" nannte, an vielen Orten, besonders auch in Dresden, spielte und meistentheils Stücke gab, welche Shakspeare's Zeitgenossen, ja dem Shakspeare selbst (wie Titus Andronicus) nachgebildet waren. 1 )
Diese s. g. englischen Comödianten hielten sich auch im Anfange des Jahrs 1606 in Rostock auf, wo sich in dem Stadt = Archive nachstehende genau copirte Eingabe derselben an E. E. Rath findet:
"Ernuheste, Achtbare, Hoch vnd Wolgelarte, Hoch vnd Wolweise, E. E. vnd hw. sein vnsere gehorsame dienste, mit besonderm fleiße zuuor, großgunstige gepietende liebe Herrn,
Fur E. E. vnd hw. vns biß dahero bezeigte vberaus große vnd vielfeltige gunst vnd befoderung, in dem das wir nun allhie eine geraume Zeitt, von E. E. v. hw., großgunstiglich geduldett, vnd vnserm geringem vormugen vnd Kunst nach, mitt vnser Music auch geistlichenn vnd weldtlichenn Historien, commedienn vnd tragedienn, gemeiner Stadt dienen mugen, vnd sonsten, Dafür sein wir gegen E. E. v. hw. nicht alleinn dienstliches hochstes fleißes danckbar, sondern wollen daßelbe auch umb E. E. vnd hw. mit vnserm geringem gebete, vnd Diensten, Zuuordienen vnd sonsten Zurühmen wißen, Vnd ob wir also woll billig, E. E. vnd hw. vber vorgedachte bezeigte große vielfeltige gunst vnd befoderung, ferner wo mitt nicht beschwerenn solltenn, weil aber dennoch, vns hiebeuohr in andern Stettenn Da wir auch gewesen, vnsers vorhaltens, vns eine vrkundt, vnter gemeiner Stadt siegell mittgetheilet worden, vnd vns also auch damitt nicht weinig gedienett, dan wir vnsers vorhaltens halben alhie, E. E. vnd hw. vrkundt, in andern benachbartten Steten vnd sonstenn furzulegen habenn, Alßbitten wir demnach auch dienstliches hochstes fleißes, [weil wir vns ie ohne ruhm zumelden auch allhie still vnd eingezogenn vorhaltten, auch nicht anders dan was leiblich vnd woll anzusehenn vnd zuhoren gewesen, agirt vnd musicirt] E. E. vnd hw. wollen vber vorige vns bezeigte große gunst vnnd befoderung, ferner auch noch in diesem so großgünstiglich erscheinen, vnd vnsers vorhalttens halbenn, vns eine vrkundt vnter gemeiner Stadt insiegell großgünstiglich mittheilenn vnd zukommenn laßenn, vnd wir seinn es vmb E. E. vnd hw. mit vnserm geringenn Diensten vnnd sonstenn wie vorgemeldett hinwider Zuuordienenn Zum hochstenn gefließenn, Datum Rostogk denn 31. Marty 1606.
E. E. vnd hw. | gehorsame, |
Marggrefen von Brondenborgk Diener | |
Engelsche Commedianten." |
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Trotz aller Nachforschungen, aus welchen Personen diese Gesellschaft englischer Comödianten bestanden und wie lange sie unter dieser Bezeichnung existirt habe, liegt kein sicheres Resultat darüber vor. Einige glauben, daß vielleicht nur der Principal von Geburt ein Engländer war, welcher englische Schauspiele nach Deutschland brachte. Von den Niederlanden waren sie in Deutschland eingewandert. Daß ihre, wenn gleich werthlosen Stücke den größten Einfluß auf die deutsche Bühne ausübten, läßt sich nicht in Abrede nehmen. Tieck, der sich am ausführlichsten über diese Truppe äußert, behauptet 1 ), daß, als in London die Theater blühten und selbst im Auslande berühmt waren, zuweilen Schauspielertruppen nach den Niederlanden gingen, um dort zu spielen und daß wir etwa um das Jahr 1600 (vielleicht auch einige Jahre früher) in Deutschland wandernde Schauspieler antreffen, die unter dem Titel der englischen Comödianten herumreisten, um unsern Landsleuten, wenn auch nur schwache Vorstellung von der Höhe der englischen Poesie und von der Vortrefflichkeit der dortigen Schauspielkunst zu geben. "Haben sie selber so gespielt, fährt er a. a. O. fort, wie die Stücke geschrieben sind, die diese Wanderer (1620 u. 1630) in Deutschland herausgaben (wenn diese anders von den Spielern herrühren), so können wir uns keinen großen Begriff von ihrer Geschicklichkeit machen; aus ihrem Beifall sollte man schließen, daß sie viel leisten konnten, wenn die Deutschen nicht vielleicht, wegen der Neuheit der Sache, auch mit dem Unbedeutendsten sehr zufrieden waren. - Diese Gesellschaft bestand nicht, wie es früher gewöhnlich war, aus Bürgern; diese Menschen machten aus der Schauspielkunst einen eigenen Beruf. Aber wer waren sie? Sollen wir sie für wirkliche Engländer halten? Oder waren es junge Deutsche vom Comptoir der Hansa in London, oder Abenteurer, die jene Uebersetzungen der populairsten Schauspiele zu uns brachten? Es ist auch nicht unmöglich, daß Liebhaber des Theaters auf Speculation nach London reisten und mit einem Vorrath von Manuscripten und einstudirten Rollen zurückkamen und so in Deutschland ihr Glück versuchten. Es scheint, daß diese Leute allenthalben gefielen, ihr Stand mag auch erst viel später in Verachtung gesunken sein, denn man findet, daß ihnen und spätern Truppen der Magistrat der Städte feierlich entgegen kam; daß einer der ältesten Schauspieler, welcher Lassenius genannt wird (und der vermuthlich bei dieser Truppe war, da er um 1600 spielte) 2 )
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nachher Doctor der Theologie und dänischer Hofprediger wurde; daß ein Junker Hans von Stockfisch (wohl ein Theatername) von Johann Siegmund 1 ) von Brandenburg 220 Rthlr. Gehalt nebst freier Station erhielt, um ihm ungefähr 1614 eine "Compagnie Comödianten" aus England und den Niederlanden zu verschaffen. Noch im Anfange des 18. Jahrhunderts finden wir viele Schauspieler, die ihren Stand verließen, und, da sie früher studirt hatten, wieder die Arzneikunst, Chemie oder andere gelehrte Beschäftigungen ergriffen; doch bald darauf, als sich die Truppen nun ziemlich vermehrten und sich jeder zum Director aufwarf, um auf kurze Zeit sich zu versuchen, scheinen wohl diese vielwandernden, sich gegenseitig schadenden Spieler zu jener Abenteuerlichkeit und Armuth hinabzusinken, in welcher wir sie noch lange nachher antreffen."
Joh. Bapt Rousseau nimmt 2 ) ohne Weiteres an, daß im Anfange des 17. Jahrhunderts wandernde Comödiantentruppen aus England nach Deutschland herüberkamen, welche ihre betrübten Marionettenspiele spielten und Sprache und Geschmack entstellten. Zum Beweise der letzten Behauptung führt er eins ihrer Stücke: "Eine sehr klägliche Tragödie von Tito Andronico vnd der hoffertigen Kayserinn ." an, das widerlichste Gemälde von Buhlerei und Henkerstreichen, dessen deutsche Bearbeitung aber noch weit mehr zu verwerfen sei, weil die Abscheulichkeiten, von denen im Englischen doch nur ein Theil auf dem Theater vor sich gehe, bei ihr sämmtlich in der Scene vorgebracht seien; nämlich 1.) der Kaiser jagt seine rechtmäßige Gemahlin fort und macht eine mohrische Buhlerin zur Kaiserin; 2.) der Mann der Andronica wird im Walde gemeuchelt; 3.) an der Andronica üben ebendaselbst zwei Söhne der Kaiserin ihre Verbrechen, beide Hände werden ihr abgehauen und ihr die Zunge aus dem Munde gerissen; 4.) Andronicus wird gezwungen, sich mit dem Beil die rechte Hand
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abzuhauen; 5.) die beiden Söhne des Andronicus werden hingerichtet und ihre Häupter dem Vater zugebracht, der sich damit im Halbwahnsinn herumzerrt; 6.) ein Bote wird gehenkt; 7.) die Kaiserin wird Mutter einer schwarzen Ungestalt; 8.) Morian (der Intriguant des Stücks) wird gehenkt; 9.) Titus Andronicus schlachtet zwei Söhne des Kaisers wie Schweine ab; diese Scene ist in ihrer Art so merkwürdig, daß sie zum Theil hier stehen mag:
"T. Andronicus: Seyd ihr nicht der Keyserinnen Söhne vnd meynet mich verrätherlich vmb mein Leben zu bringen; Aber jetzt habe ich, woran ich mich rechen kann, bringt mir da alßbald ewer ein, ein scharfes Scheermesser vnd ein Schlacht=Tuch herausser. Ja jetzt habe ich ein heymlichen Rath bey mir erdacht, worin ich alle meine Feinde fangen wil, vnd meinen Muth wiederumb genugsam an sie kühlen.
[Jetzt kömpt einer, bringt ihm ein scharffes Scheermesser vnd Schlacht=Tuch, er macht das Tuch umpt, gleich als wenn er schlachten will.]
Gehe auch geschwinde hin und hole ein Gefäß.
[Gehet hin.]
Vnd du kom mit demselben Mörder, den du hast, hieher, vnd halte ihm seine Gurgel herüber, daß ich sie kan abschneiden.
[Bringt Gefäß.]
Vnd kom du hie mit deinem Gefäß, halt es ihm vnter die Gurgel, vnd fange alles Blut darein.
Der elteste Bruder wird erstlich herüber gehalten, er wil reden aber sie halten ihm das Maul zu. Titus schneidet ihm die Gurgel halb abe. Das Blut rinnet in das Gefäß, legen ihn, da das Blut ausgerennet, todt an die Erden.]
Num kom du ander auch heran. Halt ihm eben so die Gurgel herüber.
[Er weigert sich hefftig zum Tode, wil reden, aber sie halten ihm das Maul zu. Titus schneidet ihm an die Gurgel, das Blut wird auffgefangen, darnach todt an die Erden gelegt.]
Nun habe ich ihnen die Gurgel beyde halb abgeschnitten, was ich aber nun geschlachtet, darüber wil ich selber Koch seyn, die Häupter will ich gar klein zuhacken, vnd sie in Pasteten backen, worauf ich dann den Kayser samt ihrer Mutter zu gaste bitten wil, vnd alßbald ein Friedes Boten nach dem Kayser schicken, ihr aber nempt alßbald die Cörper, vnd bringet sie mir in die Kuchen."
10.) Kaiser und Kaiserin essen die Häupter ihrer Kinder als Pasteten und loben deren Wohlgeschmack; 11.) Andronicus erdolcht seine Tochter und 12.) die Kaiserin; 13.) der Kaiser ersticht den Andronicus und endlich 14.) Vespasian den Kaiser.
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Von den Schauspielen dieser englischen Comödianten erschien der erste Band 1620 und zwar unter folgendem Titel: "Englische Comedien vnd Tragedien, d. i. Sehr schöne herrliche vnd außerlesene, geist= vnd weltliche Comedi und Tragedi = Spiel, Sampt dem Pickelhering, welche wegen ihrer artigen Inventionen, kurtzweiligen auch theils wahrhafftigen Geschicht halber, von den Engelländern in Deutschland, an Königlichen, Chur= vnd fürstlichen Höfen, auch in vornehmen Reichs = See= vnd Handel = Städten seynd agiret vnd gehalten worden, vnd zuvor nie im Druck außgegangen. Anjetzo allen der Comedi vnd Tragedi Liebhabern, vnd andern zu lieb vnd gefallen, dergestallt in offenen Druck gegeben, daß sie gar leicht darauß Spielweiß wiederumb eingerichtet, vnd zur ergetzlichkeit vnd Erquickung des Gemüths gehalten werden können." 1 ) Der Inhalt dieses Bandes ist:
1.) Comoedia von der Königin Esther vnd hoffertigen Haman. 2 )
2.) Comödia von dem verlornen Sohn, in welcher die Verzweiffelung vnd Hoffnung gar artig introducirt werden.
3.) Comödia von Fortunato vnnd seinem Seckel vnd Wünschhütlein, darinnen erstlich drey verstorbene Seelen als Geister, darnach die Tugend vnd schande eingeführet werden. 3 )
4.) Eine schöne lustige triumphirende Comödia von eines königes Sohne aus Engelland, vnd des Königes Tochter aus Schottlandt. 4 )
5.) Eine kurtzweilige lustige Comödia von Sidonia vnd Theagene. 5 )
6.) Eine schöne lustige Comödia von Jemand und Niemand. 6 )
7.) Tragoedia von Julio vnd Hyppolito. 7 )
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8.) Eine sehr klägliche Tragödia von Tito Andronico vnd der hoffertigen Kayserinn, darinnen denckwürdige Actiones zu befinden. 1 )
9.) Ein lustig Pickelherings=Spiel von der schönen Maria vnnd alten Hanrey.
10.) Ein ander lustig Pickelheringsspiel, darinnen er mit einem Stein gar lustige Possen machet.
Am Schlusse: "Nachfolgende englische Aufzüge können nach Beliebung zwischen die Personen agiret werden." Es sind fünf kleine Intriguen, zum Gesang eingerichtet, von denen die eine sogar mit den Melodien wechselt; bekannte Späße, die manchmal ziemlich platt und frei werden.
Der im Jahr 1630 erschienene zweite Band enthält unter dem Titel: "Liebeskampff, oder Ander Theil der Englischen Comödien vnd Tragödien, in welchen sehr schöne, außerlesene Comödien vnd Tragödien zu befinden, vnd zuvor nie in Druck außgegangen" folgende Stücke: 2 )
1.) Comödia von Macht des kleinen Knaben Cupidinis. Die Personen dieses Lustspiels sind: a. Venus, eine stumme Person; b. Cupido; c. Jucunda, Jungfraw; d. Florettus, Liebhaber; e. Balendus, Betrieger; f. Corcillana, Kuplerin; g. Hans Worst.
2.) Comödia von dem Aminta vnd Silvia, mit 9 Personen, worunter die lustige Person "Schräm" heißt. 3 )
3.) Comödie vnd Prob getrewer Lieb, mit 11 Personen.
4.) Comödia von König Mantalors vnrechtmeßigen Liebe vnd derselben Straff, mit 9 Personen, von denen die lustige Person "Schampitasche", Jean Pottage, heißt.
5.) Eine Singe = Comödia mit 6 Personen.
6.) Eine Singe = Comödia mit 4 Personen.
7.) Eine Tragi-Comedia sonder Benennung, mit 13 Personen.
8.) Tragoedi vnzeitiger Vorwiz, mit 9 Personen. 4 )
Dieser zweite Theil ist weit weniger characteristisch, auch kann man nicht mit Gewißheit behaupten, daß alle oder nur die meisten Stücke dieses Bandes aus dem Englischen wären. 5 )
Der Gebrauch, aus Schulen und Universitäten biblische Geschichten oder moralische und allegorische Erfindungen drama=
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tisch aufführen zu lassen, war im Verlauf der Zeit immer allgemeiner geworden, besonders durch die Reformation, wo diese Uebungen bei beiden Parteien einen polemischen Character angenommen hatten. Auch später dauerten diese Vorstellungen fort 1 ), fanden aber doch bisweilen Widerspruch und gaben zu manchem Aergerniß Veranlassung. 2 ) So berichtete z. B. den 10. Sept. 1642 3 ) der M. Joachim Schröder, Prediger zu St Georg in Rostock, an das Ministerium zu Lübeck: Wie der Rector Scholae M. Jerem. Negrinus in der St Johanniskirche daselbst eine heidnische Comoediam durch Knaben öffentlich in Verkleidung habe exhibiren lassen, und erbitte sich darüber des ehrw. Ministerii Instruction aus, wie er sich bey solchem Greuel zu verhalten? worauf aber solches erwiderte: Wie sie nicht alle Comödien schlechterdings verwerfen könnten, und sie den besten Rath zu seyn vermeynten, falls ihm dadurch Aerger und Wehe geschehen, er solches verschmerzen möchte um unsers Heilandes willen, der uns die liebe Sanftmuth und Geduld so hoch commendiret.
Anscheinend derselbe M. Joachimus Schröder zu Rostock machte unterm 14. Mart. 1651 beim Herzoge Adolph Friederich die Anzeige, daß aufs Neue heidnische Schulcomödien in der Kirche, und zwar am nächsten Dienstag durch den jungen Dr. Quistorpius, gegeben werden sollten, und bat dringend um ein ernstliches Monitorium durch den Magn. Rectorem an den Dr. Q. und um einen Befehl an das Ministerium, dahin zu sehen, daß er, Schröder, "ungehindert in diesen und andern göttlichen und der Kirchen Erbauung angehenden Sachen sein Amt verrichten könne". Dießmal machte er mit seiner Anklage und Bitte mehr Glück; denn schon am 17. März erließ der Herzog Nachstehendes an den "Rector, Concil. und die übrigen Professoren" zu Rostock: "Wier werden außwertig berichtet, ob solten theils ewerß mittelß vnter Theologen die wiedereinführung heidnischer comoedien offentlich vnd wohl gar an heiligen Orthen (die zu verrichtung des Gotteßdienstes allein gewidmet seyn) zu agiren Ihnen angelegen seyn laßen. Nun habet Ihr leicht zu ermeßen, daß solches, wan Theologen
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selbst hier zustimmen vnd daß ergernuß bey der Jugent fortpflantzen wollen, allerhandt Vbell nach sich ziehet, daher Ihr vielmehr bey den jezo durch Gotteß gnade Ja wiedergebrachten frieden dahin zu sehen hettet, daß die Liebe Jugent zu aller Gottesfurcht angeführet vnd von ergerlichen Wesen abgehalten werden möge, vnd ist demnach hiermit Vnser gnediger vnd ernster Befehl, daß Ihr die wiedereinführung heidnischer ergerlicher Comoedien, wan nemblich selbige in den Gotteshauße solten agiret vnd gespielet werden, den ewrigen Inhibiren, vnd insonderheit dem jungen Dr. Quistorffio ernstlich verbieten wollet, daß Er cum scandalo Juventutis dergleichen thema In cathedra zu tractiren vnd zu behandeln sich enthalten soll, so Lieb Ihme ist Vnsere hochste Vngnade vnd straffe zu vermeiden, Ewres Ambts ist hingegen, daß Ihr diesen vnd andere junge hitzige Leutte ihrer gebührnuß erinnert vnd sie nicht ihren eignen willen, worinnen sich mancher ohne Vhrsache klug dünken leßet, hingebet, sintemahl waß einer pecciret vnd versiehet, offtmahls dem Gantzen Collegio von Frembden Imputiret vnd beygemeßen wirt. Ihr verbringet hieran Vnsern gnedigen willen vnd meinung. Wier seint Euch mit gnaden sonders wohl gewogen. Geben Schwerin, den 17. Mart. 1651." 1 )
Bald nach der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wendeten sich an den Herzog Gustav Adolph 2 ) zu Güstrow "vnterthänigste vndt gehorsahmbste Diener Commedianten" mit der Bitte, da sie vor etlichen Tagen in der fürstlichen Residenz Güstrow angelangt, dem gnädigsten Fürsten "mit etlichen Actionen nach Englischer Mannier" aufwarten zu dürfen. Auf Erlaubniß E. E. Raths hätten sie zwar die Ehre gehabt, zweimal zu agiren, worauf aber wider Verhoffen Inhibition geschehen sei. Könne es aber nicht sein, daß sie vor I. F. Durchl. agiren dürften, so möge es gnädigst gestattet werden, in der Stadt noch einige Vorstellungen zu geben, in Betracht daß es sonst unmöglich sei, die angewandten Unkosten zu entrichten. Zugleich reichten sie folgendes Verzeichniß "Etlicher Comoedien welche in Eill wir haben aufgesetzet" ein:
"1.) Könen wir I. F. Durchl. praesentiren die action von der h. martyrin Dorothea, wie sie nemblich enthauptet vndt Theophilius mit glüenden Zangen gezwicket wirdt.
2.) Von den hoffertigen Haman vndt der demütigen Ester.
3.) Der klägliche Bezwang in welcher grose Tyranney geboten wirdt, durch List aber verhindert.
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4.) Die Verlierung beider königlichen Kinder aus Cypern, worin Pickelhering sehr lustig sich erzeiget.
5.) Von dem unbarmherzigen Vater.
6.) Untrew schlegt seinen eignen Herren.
7.) Die blutige Hochzeit oder die 2 zwespaltige Heuser.
8.) Der unglückliche Breuttigamb oder die Jungfrawen Tragoedi.
9.) Der streit zwischen Engellandt vndt Schottlandt.
10.) Die Enthauptung des Königes in Engellandt.
11.) Die 4 bestendigen Liebhabers.
12.) Die Verfolgung der Christen unter dem Kayser Diocletiano.
13.) Die Tragoedia von Cajo julio Caesare.
undt noch viele andere anmuthige v. schone Comoedien, Tragoedien vndt Pastorellen, welche in eill nicht können hingesetzet werden. - Die nahmen der vornembsten persohnen sindt diese
Caspar Stiller mit seiner fraw, als meister aus Hamburg.
Georgius Plocius L. L. studiosus. Oscaniensis Saxo.
Dietericus Cramerus S. S. Theolog. studiosus Frislandus.
Sigismundus Heilman. Schoningensis. ein Schiller oder Mahler.
Jeremias Wellner Weimariensis.
Noch eine frawens Person.
Wir haben vor diesen unsere actiones praesentiret in Hamburg, Holstein, Ostfristlandt, westfalen, wie auch zu Zwerin, auch hatt vor 6 jahren Pickelhering mit seiner frawen vor Ihr fürstl. gn. Hertzogin fr. Mutter 1 ) agiret, von deren sonderliche hohe gnade sie noch bis auff diese stunde zurühmen wissen, auch etliche notas vndt Zeichen von Kleidern aufzuweisen haben." 2 )
Im Jahr 1668 ertheilte der Herzog Gustav Adolph zu Güstrow dem Schauspieldirector Carl Andreas Paul nachstehendes Attest:
"Demnach gegenwärtiger Carl Andreas Paul Comoediant, so sich mit seiner trouppe eine Zeitlang in der fürstl. Meckl. Residenz Güstrow aufgehalten vnd vnterschiedliche Mahl vor des Durchl. Fürsten u. Herrn, Herrn Gustav Adolph Herzog zu Mecklenburg agiret, deroselben bey seinem abzug vnterthänigst zu vernehmen hat geben lassen, wasgestalt Er entschlossen sich mit seinen gefehrden nach Lübeck zu verfügen, vnd daselbst bey E. E. Raht umb vergunstigung commoedien zu spielen anzuhalten, dahero vnterthänigst gebehten, Höchstged. I. fürstl.
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Durchl. geruheten gnädigst ihm ein attestatum seines wohlverhaltens zuertheilen, als haben I. f. D. ihm seine vnterthänigste Bitte nicht abschlagen wollen, sondern gnädigst befohlen ihm ein attestatum dahin zugeben, das er mit seiner bey sich habenden compagnie dahier wohl praesentiret, vnd sich im agiren gebührlich verhalten habe. Vrkundlich haben Höchstged. f. Durchl. dieses mit dem fürstl. insiegel bekräftigen lassen.
Datum Güstrow, d. . . Aug. A. 1668." 1 )
Auch ein Hof=Liebhabertheater gab es unter der Regierung des Herzogs Gustav Adolph in Güstrow, wenigstens zu Anfang des Jahrs 1671, "wobei die princesses Louyse und Elisabeth und I. Durchl. der Prince von Schwerin tanzten". "Zwischen den Entrèes wurden Lieder gesungen und Concerte von einigen Stimmen", auch am Geburtstage des Herzogs "ein Hirtenspiel mit vieler Kunst repraesentiret". 2 )
Ebenfalls noch unter der Regierung des Herzogs Gustav Adolph 3 ) zu Güstrow ward nachstehende Bittschrift, welcher jedoch Jahreszahl und Datum fehlen, eingereicht:
"Durchl. Fürst, gn. F. u. Herr.
Eure
Hochfürstl. Durchl. imploriren unterthänigst wie
die so genandten Carli sche Comoedianten
Geselschaft, weil wir vor einigen Jahren die
hohe Gnade genoßen Eurer Hochfürstl. Durchl. mit
etlichen Comoedien unterthänigst aufzuwarten,
und seidhero vor der Römischen Kayserl. May.,
beiden Königen zu Schweden und Dänemark, auch an
andern Hochfürstl. Höfen mit unsern agiren uns
Aller= und unterthänigst haben sehen
laaßen,
Eure Hochfürstl. Durchl. wolle
gnädigst erlauben und zulaaßen, daß in Dero
Residentz= Statt Güstrow
4
) gegen
bevorstehenden Marckt oder Umschlaag, etliche
gute neüe, sinnreiche Comoedien und Schau
=.Spiele, wir dehnen Liebhabern und Zuschauern
zur ergötzlichkeit ohne einige Aergernüs
verstellen mögen.
Eurer Hochfürstl.
Durchl. wünschen langes Leben nebenst
glücklich=blühender und friedlicher Regierung
unterthänigste und
gehorsamste
Diener die so genandte Carlische deutsche Comoedianten Geselschafft. |
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Nach dem Tode des Herzogs Gustav Adolph erging an die Güstrowsche Interims=Regierung im Jul. 1697 folgende Bitte:
"Zur .
Nach dehm der Höchstbeklagte tödtliche Hintritt Ihro Königl. Maytt. von Schweden unß kein geringes trauern mitt beygefügt, alß haben wir unß entschließen müssen, unser Liebes Vaterland, nachdehme wihr bey 6 Jahren unß in den Nordischen Plätzen auffgehalten, wieder Einmahl zubesuchen, sind also Von Stockholm in Lübeck erstlich gelandet (alda wir auch die Ehre erhalten Unßere actiones 2 Monaht vorzustellen) Von dar aber nach Schwerin beruffen, Nun aber unßere reiße hieher zunehmen suchen, dan ferner nach Rostock gedencken; Also ist unßer dienstschuldiges Bitten an die Hrrn. Regierungs= Rähte, sie wollen gühtigst geruhen, unß einige Historien zu agiren alhier Vergönnen, welches wir Lebenszeit allenthalben vor eine hohe faveur werden zurühmen wissen, erwarten in zuversichtlicher Hoffnung einen gühtigen Bescheidt 1 ) und Verbleiben
Unßere Hochgeehrte
Herren
RegierungsRähte
dienstschuldige Nordische Commoe- dianten, in hochteutscher Sprache. |
Güstrau, d. 23. Jul. 1697." 2 )
Hochfürstlich Meklenburg=Schwerinsche Hofcomödianten 3 ) treffen wir zuerst im Jahre 1702 während des Landesconvents zu Rostock an, wo sie den anwesenden Herren Landräthen und Deputirten namentlich am 28. Jun. eine "Comödia dediciret und dieselben dazu eingeladen haben, wofür ihnen ein Geschenk von 6 Rthlrn. ex cassa gemacht worden". 4 ) Das Spiel, welches sie repraesentirten, hieß:
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Eben diese Mekl. = Schwerinschen Hofcomödianten reichten d. 3. u. d. 14. Jul. 1702 nachfolgende zwei Eingaben bei dem Magistrat zu Rostock ein, von denen wir hier gleichfalls einen genauen Abdruck 1 ) liefern:
1. | "den 3. Jul. 1702. |
Hoch Wohl Edel gebohrne Hoch vndt Wohl gelahrte,
auch hoch vndt Weiße hochgebiettende Herrn Herrn .
Man pflegt insgemein zu sagen undankbarkeit ist daß große laster damit wir unß aber dißes laster nicht wollen theilhafftig machen, wollen wir einen hoch Edlen Magystrat Zur Dankbarkeit eine absonderliche Sehenswürdige Action auffführen laden derowegen einen hoch Edlen Magystrat Zu dißer uortrefflichen Matery wie bey liegende Synopsis auß weissgen, mit demüttiger bitt morgen alß Dinstag darbey Zu erscheinen, wir wollen bereith sein auff Zuwartten.
Eines ."
2. | "den 14. Jul. 1702. |
Hoch und Wohl Edle Herren Herren
Wür Bedanken uns in tieffister unterthenigkeit gegen einen Hoch und Wohl Edlen Magistrat vor die grosse gnade, daß wür unsere Comoedien diesen Markt über haben repraesentiren könen, werden solche große gnade bei unserm Durchl. Hortzog in schwerin bestermassen Zu rühmen wüssen, Weilen wür nun aber unsere vorgenomene reiße nicht haben fortsetzen könen, und anjezo ohne deßen die huntstag einfahlen, und die studiosen keine Collegia halten und in diesen faerien nichtes wüssen anzufangen, so ist ia besser, dz sie in die Comoedien alß bier
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und wein häußer gehen, bietten also wür in tieffister unterthenigkeit in faver und regarde unseres Durchl. Hertzog uns die hohe gnade zu vergönnen, daß wür nur eintzige 14 Tag terfften unsere Comoedien aufführen, welche hohe gnade wür nicht allein bey unsern Durchl. Hertzog sondern an allen orthen höchlich rühmen werden. getresten unß einer gnedigen Resolution und verbleiben
Eines Hoch und Wohl Edlen Magystrat | ||
vnterthenigstgehorsambste
Diener
sämmbtliche hochfürstl. Meklenb. HoffComoedianten." |
So wenig uns der Zeitpunkt bekannt geworden, wann diese Gesellschaft vom Herzogl. Hofe angenommen worden ist, eben so wenig wissen wir, wie lange dieselbe beibehalten wurde. 1 ) Im Jahr 1711 scheint sie noch in diesen Verhältnissen sich befunden zu haben, wo die Mitglieder eine neue Auflage der Vertheidigungsschrift einer Theaterdirectrice Velthem gegen den Pastor Winkler zu Magdeburg unter folgendem Titel veranstalteten: "Zeugniß der Wahrheit vor die Schauspiele und Comödien, wider Hrn. Joh. Jos. Winklers, Diaconi der hohen Stiftskirche in Magdeburg herausgegebene Schrift, worinnen er dieselbe heftig angegriffen und verhaßt zu machen sich vergeblich bemühet, aus vieler Theologorum Zeugniß zusammengetragen und aufgesetzt von Frau C. E. Velthemin, Principalinn der
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Königl. Polnischen und Churfürstl. Sächsischen Hofcomödianten. Jetzt aber auf Begehren guter Freunde zum andern mal zum Druck befördert von den Hochfürstl. Mecklenburgischen Hofcomödianten. Gedruckt Anno 1711. 1 )
Zu Anfange des 18. Jahrhunderts hielt sich auch 4 Winter hindurch eine französische Schauspielergesellschaft in Schwerin auf, wie aus nachstehendem Schreiben derselben an den Geh. Secretair Duwe 2 ) hervorgeht, obgleich dem Schreiben jede nähere Bestimmung über die Zeit der Abfassung desselben abgeht:
"A S. E. Monsieur Duwe Conseiller et Secretair D'état de S. A. S. Monseigneur Le Duc de Mèckelbourg etc.
Les Comediens de S. A. S. ont l'honneur de Representer tres humblement que
1°. Ils ont quitté Chacun un Etablissement qu'ils avoient en Hollande, lors qu'il a plü à Son Altesse Serenissime de les faire venir. qu'ils ont souffert durant le voyage les Incommoditez les plus rigoureuses, et se sont vüs en peril de perdre la vie; qu'ils s'étoient flatez d'un Service durable, et quils nont rien negligé pour repondre à l'atente de la Cour et eatisfaire à tous leurs devoirs.
2°. quils voyent avec douleur que non seulement on les congedie au bout d'un Contract, quils avoient esperé que lon renouvelleroit; mais que mèmes on leur fait des difficultez sur le payement des habits pour la derniere année.
3°. Cette Somme qui n'est rien pour la Chambre et beaucoup pour eux leur aloit estre Comptée dès La St. Michel, lorsque Le Quaissier qui la destina à un autre Emploi, en differa le payement. Monsieur leur Directeur qui convient de la Justice de leurs pretensions les assura, quils en seroient payez dans quelques Jours. ils ont Compté la dessus et sans diminuer les depenses, ils ont pris à Credit Ce qui leur etoit necessaire Chez les marchands à qui ils le doivent encore; Insolvables, si ledit argent leur est refusé.
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4°. Ce refus est bien eloigné de l'esperance quils avoient Conçeue que S. A. S. etant Contente de leurs efforts leur feroit la mème grace qu'à tous ses autres servitÄurs, àqui Elle a Coutume d'accorder genereusement un quartier deplus que leur service et dequoi se rendre aux Lieux d'ou ils sont venus.
5°. L'argent du quartier qui vient de leur être remis joient à la ditte somme pour les Habits ne peut suffire tout au plus qu'a aquitter leurs detes et à les mettre en Etat de gagner un autre Lieu, Sans autre profit reel que l'honneur d'avoir diverti Leurs A. S. durant quatre hivers. Et l'argent des Habits leur etant retranché les Jette dans un miserable Etat sans pouvoir sortir dici, en y abandonnant leurs hardes aux marchands.
6°. Les Habits dont S. A. S. leur a fait present, sont des marques qu'elle leur a données de sa generosité, et les Comediens se flattent qu'apres leur en avoir fait present a Chacun deux Respectivement, Elle ne souhaitte point les leur donner en Payement ensuitte au quel Cas les dits Habits ne sauroient tenir lieu de la susditte somme en question.
7°. Ce qui confirme encore les suplians dans la Confiance quils ont sur cette demande c'est que entre eux tous la somme ne faisant apeine Cinc ou Six Cens ecus. Le Comedien rosidor dont la part seule se montoit a plus de Deux Cens ecus a eté payé fort regulierement, et comme ils l'ont egalê ou même surpassé dans leur empressement à satisfaire la Cour, ils esperent quils ne seront pas traittez moins favorablement que ledit Comedien.
Ce sont les Considerations que les comediens ont l'honneur de recommander à S. E. Monsieur Duwe, Le suppliant d'y avoir egard et d'appuyer leur Bon droit auprez de son Altesse Serenissime."
Löwen erwähnt in seiner Geschichte des deutschen Theaters 1 ) eines Schauspieldirectors Haßcarl, der um das Jahr 1720 eine der erbärmlichsten Gesellschaften geführt, in Rostock die Tochter eines Ballmeisters 2 ) geheirathet habe und daselbst, nachdem seine Truppe aus einander gegangen, Notarius geworden sei. Ob diese Auflösung seiner Gesellschaft in Rostock, oder an einem andern Orte statt gehabt, geht aus Löwen's Nach=
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richt aber nicht deutlich hervor. Wie weit die Unanständigkeit dieses Directors und seiner Vorstellungen gegangen, ist bei Löwen a. a. O. nachzusehen.
Im Jahr 1724 befand sich ein Principal Carl Knauth in Rostock, welcher am 26. Jul. beim dortigen Magistrate supplicirte, derselbe möge doch das Verbot, ferner zu agiren, aufheben und ihm noch für einen Monat Concession ertheilen. "Er sei an den zwischen den Herren Officiers und Herren Studiosis vorgegangenen Differentien so unschuldig als ein Kind im Mutterleibe, indem solche sich in der Privatstube eines Studiosi angesponnen. Alles das Seinige sei gerichtlich verarrestirt; überdieß habe er seine Burschen auf dem Halse, welche er täglich mit Kost versehen müsse, wodurch er sich immer mehr in Schulden stecke. Die hochpreißl. Kaiserl. Commission habe sich gnädig herausgelassen, wie sie mit seinem weitern Agiren höchst zufrieden wäre. Nur zur Bezahlung seiner Creditoren wünsche er noch ferner zu agiren ." Was E. E. Rath hierauf beschlossen, ist aus den betreffenden Acten nicht ersichtlich, indem der worthabende Bürgermeister in sessione beauftragt ward, den Bescheid mündlich zu ertheilen. 1 )
Im Mai des Jahrs 1732 erhielten die hochfürstl. Wolfenbüttelschen Hofcomödianten auf ihr Ansuchen in Rostock die Erlaubniß, während des bevorstehenden Pfingstmarkts daselbst Vorstellungen geben zu dürfen. 2 )
Das 1732 im Druck erschienene Trauerspiel Gottsched's Der sterbende Cato (gedichtet 1730, gespielt 1731) soll, wie es scheint nach einer Notiz von Gottsched in der Vorrede, in Rostock von den Studenten aufgeführt worden sein. 3 ) Die Zeit, wann diese Vorstellung statt gefunden, findet sich aber dabei nicht angegeben.
In Schwerin hielt sich 1733 der Schauspieldirertor Joh. Gottl. Förster 4 ) auf, dem bei seiner Abreise von dem Magistrate daselbst nachstehendes Zeugniß ertheilt ward:
"Wir Bürgermeister und Rath der hochfürstl. Mecklenburgischen Residentz = Stadt Schwerin urkunden und attestiren auf geziemendes Ansuchen, daß Vorzeiger dieses, Hr. Johann
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Gottlieb Förster mit seiner bei sich habenden Familie u. Svite sich 3 Wochen allhier aufgehalten - wärender Zeit auf hochfürstl. gnädigste Concession verschiedene Comoedien mit Marionetten und lebendigen Personen nicht sonder Ruhm präsentiret und nebst denn Seinigen sich unverweißlich und honéte bezeiget und aufgeführet habe. Wann nun derselbe nunmehr von hier zu gehen resolviret, so gelanget an alle und jede, wes Ehren, Würden, Standes und Dignitet dieselben seyn mögen, denen dieser Schein vorgezeiget wird, unser resp. dienst u. freundliches Ansuchen, vorerwähnten Hrn. J. G. Förster aller Ohrten ungehindert passiren zu lassen und denselben nebst denn Seiningen allen geneigten Willen zu erweisen. Urkundlich unter unserer Stadt kleineren Insiegel u. des Secretarii Unterschrift.
Schwerin, den 9. July 1733." 1 )
Förster schloß damals seine Vorstellungen zu Schwerin am 15. Jul., wie aus einem Schreiben desselben an den Herzog vom folgenden Tage 2 ) hevorgeht:
"Durchl. Hertzog .
Ew. Hochfürstl. Durchl. habe ich gestern auf meinen Theatrum bey endigung des allhiesigen agirens einen musicalischen prologum in tiefster Ehrfurcht dediciren u. vorstellen wollen. In gegründeter Hoffnung, daß Ew. Hochfürstl. Durchl. mein pflichtschuldigstes Bezeigen gnädigst werden ersehen u. angenommen haben. Ich will demnach nochmals wünschen, daß alles das was ich Ew. Hochfürstl. Durchl. hohen Fürstenwohl aus hertzlichen Eüffer gewünschet habe, kräfftiglich wahr werden möge. Ich getröste mich Ew. Hochfürstl. Durchl. gnädigster Fürstenhuld u. ersterbe in devotester submission
Ew. | |
Schwerin, d. 16. Jul. 1733. | unterthänigster Knecht |
J. G. Förster." |
Ein Hr. Johann Friederich Darmstaedter, "Königl. Dänischer privilegirter Comödiant", spielte zu Rostock Ende Februars 1735. Er dankte unterm 28. Febr. E. E. Rathe, "daß er aus dem Ballhause, wiewohl nur eine Woche lang, habe agiren können. Um aber seine Schulden gänzlich zu tilgen und da die Ballmeisterin sonst ihr mit großen Kosten erbautes Theatrum wieder abbrechen wolle, bat er noch um Erlaubniß, von Ostern bis Johannis ungehindert spielen zu dürfen, welche ihm auch ertheilt ward, jedoch mit der Bemerkung, daß, wenn sich noch eine andere Bande zu gleicher Zeit einfände, dieselbe
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seinetwegen nicht werde abgewiesen werden". 1 ) - Auch im October desselben Jahres müssen in Rostock theatralische Vorstellungen statt gehabt haben, indem unterm 13. jenes Monats beim dortigen Magistrat eine Klage einging (vielleicht vom Russischen Consul?), "wie über die Comödie von Dantzig, wovon auch schon das Project nichts tauge, viel übles Gesprächs entstehe; sie sei Stanislauisch und verstoße wider den Kaiser von Rußland". Ob E. E. Rath auf die Bitte, die Vorstellung zu verbieten, eingegangen, haben wir aus den vorhandenen Acten 2 ) nicht in Erfahrung bringen können.
Von dieser Zeit bis zu Schönemann's erstem Erscheinen in Schwerin (1740) fehlen uns weitere Data über unsere Bühne. Freilich sind auch von dort an die Quellen nur mangelhaft, allein sie fließen doch, gegen die frühere Zeit gehalten, bedeutend reichhaltiger und zusammenhangender. Mit Schönemann aber begann für Meklenburg = Schwerin eine neue, glänzende Epoche seiner Bühne, besonders mit dessen wiederholter Ankunft im Jahr 1750 und der Ernennung zum Hofschauspieldirector mit einem bestimmten Gehalt. Das unbestrittene Verdienst, das Theater damals zu einer ausgezeichneten künstlerischen Höhe, großentheils durch seine Begünstigungen, erhoben zu haben, steht dem Herzoge Christian Ludwig von Mekl.= Schwerin zu, der als umsichtiger Beschützer aller schönen Künste in Meklenburg unvergeßlich bleiben wird. Er berief, noch als Kaiserl. Administrator Meklenburgs, im Jahr 1740 Schönemann zu sich 3 ) der erst vor kurzem in Lüneburg das Glück gehabt hatte, durch Hülfe einiger Gönner am 15. Jan. daselbst ein eigenes Theater eröffnen zu können. Schönemann war d. 21. Oct.1704 zu Crossen a. d. Oder 4 ) geboren, hatte zuerst im Jahr 1725 unter dem Schauspieldirector Förster (s. oben) die Bühne betreten und war 1730 zu der bekannten Directrice Neuber gegangen. Für dieß Mal war es aber dem neuen Director nur kurze Zeit vergönnt, in Meklenburg zu bleiben, indem er wegen des Todes des Kaisers Carls VI. (20. Oct. 1740) seine Bühne schließen mußte.
Aus dieser Zeit seines Aufenthalts in Meklenburg theilen wir folgenden Comödienzettel mit, 5 ) als dessen Druckort Schwerin,
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obgleich derselbe auf dem Zettel nicht näher angegeben ist, mit Sicherheit angenommen werden kann:
"Mit Erlaubniß einer hohen Obrigkeit wird heute von denen allhier anwesenden deutschen Comödianten auf gnädiges Begehren ein deutsches Schauspiel nochmals vorgestellet werden, genannt: Die unter der Grausamkeit des Antiochus hingerichteten sieben Söhne oder Die Standhaftigkeit der Maccabäer. Aus dem Französischen des Mr. de la Motte in deutsche Verse übersetzt.
Personen: | |
Antiochus, König in Syrien | Hr. Ackermann. |
Salmonèe, Mutter der Maccabäer | Mad. Schönemann. |
Antigona, des Antiochus Geliebte. | Mad. Schröder. |
Misael, jüngster Sohn der Salmonèe | Hr. Ekhof. |
Cephises, Vertrauter der Antigona | Hr. Bitau. |
Thares, Vertraute der Salmonèe | Madem. Henkeln. |
Barses, Hauptmann der Guarde | Hr. Ruch. |
Hidaspes, andrer Capitaine der Guarde | Hr. Heytrich. |
Arsaces, Officier des Antiochus. |
Nach Endigung dieses schönen Stückes folget ein lustiges Nachspiel " Arlequin Philosoph". Die Person gibt auf dem ersten Platz 12 ßl., auf dem zweiten Platz 8 ßl. und auf dem letzten Platz 4 ßl., die Stühle werden besonders bezahlt. - NB. Wer sich auch beim Eingange nicht lange aufhalten will, kann in der Salzstraße, in des gewesenen Kiesewieters Hause Billets bezahlen und abholen lassen. Auch dient zur beliebten Nachricht: daß um keinen Lermen in der Stadt zu machen, und Unordnung so daraus entstehen könnte zu verhindern, keine Trommel unsertwegen gerührt werden wird. Der Anfang ist um 5 Uhr, und der Schauplatz hier auf dem Rathhause, wohin die Herren Liebhaber invitiret:
Mittwochs, den 14. Sptbr. 1740. | |
Johann Friederich Schönemann." |
Die allgemeine Theater=Chronik enthält 1 ) "den Gagenetat des 1740 in Schwerin gewesenen Hofschauspielers (?) Schönemann" aus diesem Jahre, nämlich:
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Von Meklenburg wandte sich Schönemann nach Leipzig, wo er einige Zeit spielte, darauf aber nach Hamburg, wo er 1741 seine Bühne mit dem Cid eröffnete. 1742 erwarb er das Preußische Generalprivilegium und ging nach Berlin, wo er noch 1743 war. Auch in Hannover erhielt er besondere Vorrechte. 1745 spielte er neben der Neuberin in Leipzig, 1746 u. früher auch in Halle, 1747 in Braunschweig, Hamburg ., 1749 in Göttingen, von wo er im Herbst nach Leipzig kam, und dort ward durch seine Vermittelung und Fürsorge ein kleines Comödienhaus erbauet, 1 ) welches er den 6. Oct. 1749 mit dem Cinna einweihete. 2 )
Durch seine allgemein anerkannten ausgezeichneten Verdienste um die Ausbildung und Vervollkommnung des Schauspielwesens bewogen, 3 ) ertheilten ihm, wie bemerkt, mehrere deutsche Höfe die vortheilhaftesten Privilegien, auch ward ihm von dem Herzoge Christian Ludwig von Meklenburg = Schwerin aufs neue den Ruf nach Schwerin, wo er am 7. Oct. 1750 seine Bühne mit Regnard's Democrit und dem Nachspiel Die beiderseitige Probe in dem Redoutensaale auf dem Herzogl. Schlosse eröffnete. 4 ) Am 8. ward Das Gespenst mit der
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Trommel von Destouches, mit dem Nachspiel Die drei Brüder und Mitbuhler gegeben. Am 9. Die polit. Vorsichtigkeit aus dem Italienischen des Ricciardi, mit dem Nachspiel Die geprüfte Treue. 1 ) Am 12. Iphigenia von Racine, mit dem Nachspiel Der betrogene Cadis. Am 13. der Hypochondrist von Quistorp, mit dem Nachspiel Die Verstandsucherin. Am 14. Die verkehrte Welt von v. König, mit dem Nachspiel Die erzwungene Heirath von Melière. Am 15. Der Spieler von Regnard, mit dem Nachspiel Sieg der vergangenen Zeit. Am 16. Die zärtlichen Schwestern von Gellert, mit einem Nachspiel von Krüger. Am 19. Das Loß in der Lotterie, mit dem Nachspiel Das Band; beide von Gellert. Am 20. Der verlorne Sohn von Voltaire, mit dem Nachspiel Die Franzosen in London von Boissy. Am 22. Die kranke Frau von Gellert, mit dem Nachspiel Der Bauer mit der Erbschaft von Marivaux. Am 23. Der Verschwender von Destouches, mit dem Nachspiel Der Blöde von Gleim. Am 26. Der Kranke in der Einbildung von Melière. Am 27. Mahomet von Voltaire, mit dem Nachspiel Die Amme von Le Grand. Am 28. Die Betschwester von Gellert, mit dem Nachspiel Das Orakel von demselben. Am 29. Der sterbende Cato von Gottsched, mit dem Nachspiel Sieg der künftigen Zeit von Le Grand. Am 30. Die ungleiche Heirath von der Frau Prof. Gottsched, mit einem "Ballet=Pantomime zwischen Scaramouch und Arlequin". Am 2. Nov. Das Testament von Frau Prof. Gottsched, mit dem Nachspiel Die Frau Sybilla. Am 3. Der poetische Dorfjunker von Destouches, mit dem Nachspiel Sieg der künftigen Zeit. Am 4. Tartüffe von Molière, mit dem Schäferspiel Sylvia von Gellert. Am 5. Sidney von Gresset, mit dem Nachspiel Der Bauer mit der Erbschaft. Am 6. Die zwiefache Unbeständigkeit von Mariwaur, mit dem Nachspiel Zeneide von Cahüsac. 2 )
Noch in demselben Jahre (1750) ließ der Herzog in Rostock ein kleines Comödienhaus bauen, welches Schönemann den 11. Mai 1751 "bei seiner Wiederankunft in Rostock" 3 ) mit dem Geheimnisvollen von Schlegel und der gelernten Liebe
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von Rost eröffnete. 1 ) Am 15., dem Geburtsfeste des regierenden Herzogs, ward das Vorspiel Die zärtlichen Freunde Orestes und Pylades, mit dem Nachspiel Der Menschenfreund gegeben. Am Geburtstage der Prinzessin Ulrike (d. 1. Jul.) Der Unbesonnene von Molière, mit dem Nachspiel Due Gratien.
Am 21. Jul. ward die Schloß = Schaubühne in Schwerin von der Schönemann schen Gesellschaft, welche dem Hofe aus Rostock dorthin gefolgt war, mit der ungleichen Heirath wieder eröffnet, aber schon am 30. Jul. mit dem Lustspiel Sidney von Gresset geschlossen, worauf Schönemann am folgenden Tage nach Hamburg abreiste. Acht Tage später ward bekannt gemacht, daß der Herzog die Schönemannsche Gesellschaft "als Hofcomödianten mit einem anständigen Gehalt unter gewissen Bedingungen in Dienst genommen habe". 2 ) Zu diesen Bedingungen scheint auch die Erlaubniß gehört zu haben, Hamburg jährlich besuchen zu dürfen, was in den folgenden Jahren wohl immer geschehen ist. 3 ) Am 10. October kehrte Schönemann von Hamburg nach Schwerin zurück, worauf am 13. zuerst wieder auf der Schloß = Schaubühne gespielt ward, und zwar Sidney und das Nachspiel Das Mündel. Am 14. ward gegeben Der verlorne Sohn, mit dem Nachspiel Die verliebte Verwandelung. Am 15. Die zärtlichen Schwestern, mit dem Nachspiel Das Mündel. Am 16. (Sonnabend) Triumph der guten Frauen, Lustspiel, von der Frau Prof. Gottsched, mit dem Nachspiel Der Bauer mit der Erbschaft. Am 18. Der Praler von Destouches, mit dem Nachspiel Die Brüder als Nebenbuhler. Am 19. Die drei Candidaten von Krüger, mit dem Schäferspiel Die geprüfte Treue. Am 20. Die Betschwester von Gellert, mit dem Nachspiel Die Verstandsucherin. Am 21. Andromach von Racine, mit dem Nachspiel Der Teufel ein Bärenhäuter. Am 22. Der Hypochondrist von Quistorp, mit dem Nachspiel Die gezwungene Heirat von Molière. Am 23. (Sonnabend) Iphigenia von Racine, mit dem Nachspiel Die beiderseitige Probe. Am 25. Zaire von Voltaire, mit dem Nachspiel Der unvermuthete Außgang von Marivaux. Am 26. Der Zerstreute von Regnard, mit dem Schäferspiel Silvia von Gellert Am 27. Das Loß in der Lotterie, mit dem Nachspiel Der
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faule Bauer von Uhlig. Am 28. Die beiderseitige Unbeständigkeit von Marivaux, mit dem Nachspiel Das Orakel von Krüger. Am 29. Der Spieler von Destouches, mit dem Nachspiel Der neugierige Ehemann. Am 30. (Sonnabend) Democrit von Regnard, mit dem Schäferspiel Das Band. Am 1. Nov. Der eingebildete Kranke, mit dem Nachspiel Der unvermuthete Ausgang. Am 2. Der Philosoph ein Ehemann, der sich schämt es zu sein von Destouches, mit dem Nachspiel Der Franzos zu London. Am 3. Der Verschwender von Destouches. Am 4. Der Philosoph ein Ehemann ., mit dem Nachspiel Das Mündel. Am 5. Der poetische Dorfjunker, mit dem Nachspiel Die Widersprecherin von dü Freny. Am 6. (Sonnabend) Der Geizige von Molière, mit dem Nachspiel Die kranke Frau. Am 8. Die Mamselle von Frau Prof. Gottsched, mit dem Nachspiel Sieg der künftigen Zeit. Am 9. Sinilde, Trauerspiel, von König, mit dem Nachspiel Zeneide. Am 10. Nov. Bramarbas von Holberg, mit dem Nachspiel Der Menschenfreund.
Wegen des tödtlichen Hintritts der verwittweten Herzogin von Meklenburg=Strelitz trat nun eine tiefe Hoftrauer ein, weßhalb auch die Vorstellungen eingestellt wurden, nur daß am. 30. November, dem Stiftungstage des Russ. Kaiserl. St. Andreas=Ordens, "bei Hofe im blauen Saal zwischen sogenannten spanischen Wänden das Lustspiel Die zärtlichen Schwestern von Gellert vorgestellt wurde".
Im Jahr 1752 ging der Hof den 28. Jan. nach Güstrow. Von dort ward am 24. Febr. angezeigt, 1 ) daß es in voriger Woche mit den Hofcomödien der eingefallenen Fastenzeit wegen seine Endschaft erreicht habe. 2 ) Am 24. März kehrte der Hof, welcher am 3. nach Rostock gegangen war, von dort nach Schwerin zurück, wo am Geburtstage des Herzogs (d. 15. Mai) im Comödiensaal das Vorspiel Das Denkmal wahrer Größe von Eckhof und das Schauspiel Der verliebte Philosoph, aus d. Französ. von Gärtner, aufgeführt wurden. Ende Mai's folgte Schönemann dem Hofe wieder nach Rostock, wo die Hofcomödien am 29. Mai ihren Anfang nahmen und zur Geburtsfeier der Prinzessin Ulrike am 1. Jul. ein "schönes Vor= und Nachspiel" gegeben wurden. Später kehrte das Hoftheater wieder nach Schwerin zurück, wo am 9. Nov. der Geburtstag
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des Erbprinzen Friederich mit einem Prolog Die Frucht der Weisheitsliebe und dem Lustspiel Die zärtlichen Schwestern gefeiert ward.
Auch im Anfange des Jahrs 1753 ging Schönemann nach Rostock, wo der Herzog den 12. Jan. eingetroffen war und wo bis zur Fastnachtszeit am Montag, Mittwoch und Donnerstag Vorstellungen gegeben wurden, und zwar die erste am 15. Januar. 1 ) Am 3. Febr., dem Geburtstage der Erbprinzessin Louise Friederike, ward ein Prolog Die Wunder, Die vertraute Mutter und das Nachspiel Egeria aufgeführt; am 8. März, dem Geburtsfeste der Prinzessin Amalia Die Mütterschule und das Nachspiel Damon. In Schwerin dagegen ward am 15. Mai der Geburtstag des Herzogs durch einen Prolog Das Wohl der Länder, das Lustspiel Der Eifersüchtige und das Nachspiel Die neue Probe gefeiert. Später ward in Rostock die Feier der Geburt der Prinzessin Ulrike (am 1. Jul.) bis auf den 4. Julius ausgesetzt, und dazu ein Prolog, das Schauspiel Cenie und das Nachspiel Crispin der Lehrmeister gegeben. Den Geburtstag, des Prinzen Ludwig feierte man den 6. Aug. in Schwerin durch die Aufführung des ganz neuen, aus dem Französischen übersetzten Schauspiels Melanide.
Während der nun erfolgenden Abwesenheit der Schönemann schen Gesellschaft, dem Anscheine nach in Hamburg, wurden auf der Schloß = Schaubühne vom 17. Septbr. an "wieder französische Comödien aufgeführt". 2 ) Zu welcher Zeit dieß schon früher geschehen, ist nicht zu bestimmen. Diese Vorstellungen währten jedoch nicht lange, da schon Anfangs November Schönemann wieder in Schwerin eintraf und am 6. dess. M. seine Bühne eröffnete. 3 ) Am Geburtstage des Erbprinzen Friederich, den 15. Nov., ward der Prolog Die Frucht der Weisheitsliebe, das Trauerspiel Brutus von Voltaire und das Nachspiel Das Portrait gegeben.
Aus dem Jahre 1754 können wir folgende Festvorstellungen anführen:
1.) Am Geburtstage der Erbprinzessin, den 3. Febr., in Schwerin, der Prolog Die Wunder, das Schauspiel Der Preiß der Verschwiegenheit und das Nachspiel Der Liebhaber seiner Frau. 4 ).
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2.) Am Geburtstage der Prinzessin Amalia, ebendaselbst, ein Prolog, die Comödie Der Ehemann durch Betrug und das Nachspiel Das Mündel.
3.) Am Geburtstage des Herzogs Christian Ludwig, d. 15. Mai, gleichfalls in Schwerin, ein Prolog Das Wohl der Länder, die Comödie Der unbesonnene Kluge und eine Pantomime.
4.) Am Gedächtnißtage der Stiftung des Russ. Kaiserl. St. Andreas=Ordens, d. 30. Nov., in Rostock, 1 ) das Vorspiel Das Recht zur Fröhlichkeit, das Schauspiel Der Graf von Neuilli von Boissy und die Pantomime Der betrogene Müller.
1.) Am Geburtstage der Erbprinzessin, in Rostock, ein Impromptü statt eines Vorspiels, nebst einem von dem Hoftänzer erfundenen Ballet, das Lustspiel Die Hofmeisterin von de la Chausée und eine Pantomime des Hoftänzers Die verkleideten Schäfer.
2.) Am Geburtstage der Prinzessin Amalia, in Rostock, ein neues Vorspiel Einsicht und Geschmack, ein Ballet, die Comödie Der unbesonnene Kluge und zum Beschluß eine vom Herzogl. Balletmeister Girard neuerfundene Pantomime Le Pommier, so wie das Lustspiel des St. Foix Julchen oder Die glückliche Probe.
3.) Am Tage der Vermählung der procuraturam des Prinzen Ludwig mit der Prinzessin Charlotte Sophie zu Sachsen =Coburg, den 25. Apr., zu Schwerin, Nachmittags 4 Uhr, Der verheiratete Philosoph, das Nachspiel Die geprüfte Treue und zum Beschluß ein Pantomimentanz.
4.) Am 2ten Tage nach dem Einzug Derselben in Schwerin, d. 15. Mai, Schauspiel im sg. Tanzsaal des Schlosses. 2 )
5.) Am Geburtsfeste der Prinzessin Ulrike, welches vom 1. auf den 14. Jul. ausgesetzt worden war, im Comödiensaal das Vorspiel Das Schicksal und die Comödie Nanine.
6.) Am Geburtstage des Prinzen Ludwig, d. 6. Aug., in Schwerin, ein Prolog und das neue Lustspiel Die unvermuthete Hinderniß.
7.) Am Geburtstage der Gemahlin des Prinzen Ludwig, den 24. Septbr., in Schwerin, ein Prolog Die Freude als
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Lehrerin des Geschmacks und das Lustspiel Der junge Mensch auf der Probe.
8.) Am Geburtsfeste des Erbprinzen, welches vom 9. auf den 12. Nov. verschoben worden, in Schwerin, das neue Lustspiel La fausse antipathie.
9.) Am Gedächtnißtage der Stiftung des Russ. Kaiserl. St Andreas = Ordens, d. 30. Nov., in Schwerin, ein vom Secretair Löwen verfertigtes Vorspiel Marc Aurel oder Das Muster der Menschenliebe, die Comödie der Preis der Verschwiegenheit und das Nachspiel Der Advocat Patelin.
Eine italienische Opern = Gesellschaft, welche im September 1755 aus Hamburg über Lübeck in Schwerin eintraf, debütirte daselbst den 23. Septbr. mit der Oper Tamerlano. 1 ) Sie sollte einige Zeit lang wöchentlich des Dienstags und Freitags Vorstellungen geben. Der Opernmeister hieß Nicolo Peretti, der Capellmeister Antonio Duni. Mitglieder waren die Demoiselles Dominica Lambertini und Anna Maluccelli und Hr. Lingi Palesi. Sie kehrten erst in der Mitte Aprils 1756 nach Hamburg zurück, nachdem Duni, der den Principal verklagt hatte, aber abgewiesen und in die Kosten verurtheilt worden war, 2 ) die Gesellschaft verlassen hatte, welche überhaupt dem Anschein nach in einem der Auflösung nahen Zustande Schwerin verließ. In seinen Contracten nannte sich Peretti "Principal von dem Hamburgischen theatro". - Am Geburtstage der Erbprinzessin, welcher am 4. Febr. 1756 statt am 3. gefeiert ward, führte diese Opern = Gesellschaft Didone abandonnata auf, und am folgenden Tage gab das Herzogl. Hoftheater ein vom Secretair Löwen verfertigtes Impromptü und Die Mütterschule von de la Chaussée. Vereinigt feierten beide Gesellschaften am 8. März den Geburtstag der Prinzessin Amalia durch das Vorspiel Einsicht und Geschmack, durch ein Intermezzo der Dem. Lambertini und des Hrn. Palesi Amor macerato, durch das Schäferspiel Die gelernte Liebe und das neue Originalstück Die Matrone von Ephesus. 3 )
Mit dem Tode des Herzogs Christian Ludwig (d. 30. Mai 1756) hörte Schönemann's Verbindung mit dem Schwerinschen Hofe auf, und er nahm jetzt für beständig seinen Aufenthalt in Hamburg, gab aber schon im folgenden Jahre, nachdem kurz vorher Eckhof sich von ihm getrennt hatte, "bei der Versammlung einer unbeschreiblichen Menge Zuschauer" sein
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Theater völlig auf, 1 ) dessen meiste Mitglieder sich bald mit der Koch schen Gesellschaft vereinigten. 2 )
"So hatte Mecklenburg in der Mitte des vorigen Jahrhunderts eine Schaubühne, wie vorher Deutschland noch keine gehabt hatte, und gerade mit dem Jahre, da sie Meklenburg anzugehören anfing und durch die Unterstützung des Hofes von dem Geschmack des großen Haufens unabhändiger ward, verbannte sie alle unregelmäßigen Stücke, die sie bis dahin noch hatte beibehalten müssen. 3 ) Meklenburg hat also um die Bildung des deutschen Geschmacks ein großes, nicht immer anerkanntes Verdienst." 4 ) Löwen meint sogar, 5 ) daß durch die Einwirkung dieser Bühne selbst die Hofleute angefangen hätten, die alte wendische Barbarei zu vergessen und an dem Liebenswürdigen der schönen Wissenschaften Geschmack zu finden.
Einen sichern Beweis des Strebens nach Ausbildung gab die Schönemann sche Gesellschaft durch die von Eckhof gestiftete und am 5. Mai 1753 in Schwerin eröffnete Academie, welche in ihren, alle 14 Tage statt findenden Sitzungen mit der Schauspielkunst wissenschaftlich sich beschäftigte. Schönemann selbst war Praeses, Eckhof Vice = Praeses, Proponent und erster Lector. 6 ) In der ersten Sitzung waren als Mitglieder folgende Personen zugegen: Mad. Schönemann, Dem. Schönemann, Mad. Eckhof, Mad. Rainer, Mad. Starke; Hr. Schönemann, Hr. Eckhof, Hr. Martini, Hr. Kirchhof, Hr. Starke, Hr. Berger, Hr. Schleiffer, Hr. Rainer, Hr. Bernhard Eckhof. Es wurden die 24 Artikel der Grundverfassung der Gesellschaft verlesen, von denen die Artikel 15., 16. u. 17. der Mittheilung nicht unwürdig erscheinen dürften.
"Art. 15. - Die Hauptsachen, die in den Sitzungen vorgenommen werden, sollen in folgenden bestehen: a.) In Vorlesungen derjenigen Schauspiele, die gespielt werden sollen, und soll wenigstens kein Stück aufgeführt werden, bis es in der Sitzung abgelesen worden, ausgenommen Vorspiele und solche kleine Stücke, die oft in der Zwischenzeit von einer Sitzung zur andern verfertigt, gelernt und gespielt werden müssen, und die ein jeder leicht überlesen kann. b.) In gründlichen und genauen Untersuchungen der Charaktere und Rollen solcher
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Stücke, und in vernünftigen Ueberlegungen, wie sie gespielt werden können und müssen. c.) In unparteiischen, ohne Ansehung der Person, von allen Vorurtheilen und Schmeicheleien entfernten critischen Betrachtungen über die Stücke und ihre Vorstellungen, die von einer Sitzung zur andern aufgeführt worden, und wie etwa untergeschlichene Fehler abgeschafft oder verbessert werden können. d.) In vernünftigen Abhandlungen und Erläuterungen über die Schauspielkunst überhaupt, oder über abgesonderte Theile derselben. e.) In bescheidenen Anmerkungen über unsere Pflichten im gemeinen Leben, in so weit sie mit der Aufnahme der Gesellschaft und unsern Theaterverrichtungen in Verbindung stehen. Hierbei finden weder Entrüstungen, Beleidigungen, noch Empfindlichkeiten statt.
Art. 16. - Dieses alles wird hoffentlich zur Aufnahme des Theaters und der Gesellschaft nicht wenig beitragen, und würde also nöthig sein, daß jedes Mitglied der Gesellschaft Theil daran nähme; sollte sich aber jemand von diesen Sitzungen ausschließen, der soll demohngeachtet nicht von obangeführten critischen Betrachtungen ausgeschlossen sein, und soll der Directeur oder Principal der Gesellschaft dahin sehen, daß ein solcher oder solche die etwa in den Sitzungen von ihm oder ihr angemerkten und durch die Mehrheit der Stimmen bestätigten Fehler verbessere und vernünftige Erinnerungen vernünftig annehme. Im Fall aber ein solcher oder eine solche sich darin gegen das Ansehen des Directeurs der Gesellschaft widerspenstig erwiese und sich weigerte, diese Anmerkungen anzunehmen oder sich darnach zu verhalten, so sollen alle und jede Mitglieder der Academie verbunden sein, das Ansehen des Directeurs hierbei zu unterstützen und ihren gefaßten Entschluß gegen den Widerspenstigen aufs nachdrücklichste zu vertheidigen und zu behaupten. Und damit niemandem bei Gelegenheit etwa die vorkommenden Critiken zum Nachtheil gereichen können, so soll von allem, was in den Sitzungen vorgenommen wird, niemals außer den Sitzungen gesprochen werden, noch jemandem, der nicht selbst Theil daran nimmt, das Geringste erwähnt, noch gegenwärtige Artikel oder etwa abgehandelte Schriften gezeigt werden, bei Strafe von 2 Mark oder noch höher, nach Befinden der Sache und Mehrheit der Stimmen.
Art. 17. - Es soll daher auch keinem Mitgliede, wer er auch sei, erlaubt sein, fremde Personen, als die sich unterschrieben haben, in die Sitzung mit zu bringen. Sollte es aber geschehen, daß Freunde der Schauspielkunst von dieser Academie erführen und sie durch ihren Beistand unterstützen wollten, so sollen von ihnen eingesandte Abhandlungen mit Dank ange=
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nommen, abgelesen und, wenn es nöthig sein wird, beantwortet werden; der Zutritt aber soll keinem von ihnen gestattet sein, der nicht wirklich Schauspieler in der Schönemannschen Gesellschaft und vorher gebührend ausgenommen ist, damit nicht etwa vorfallende Betrachtungen bei einem oder anderm Mitgliede durch Gegenwart des Fremden den Schein einer Beleidigung bekommen mögen."
Eckhof erreichte aber freilich seinen bei Gründung dieser Academie ins Auge gefaßten Zweck keinesweges, sondern das ganze Institut scheint mit der Sitzung am 15. Jun. 1754 in Hamburg erloschen zu sein. Wenigstens legte Eckhof in derselben, durch vielfachen Verdruß bewogen, seine Aemter nieder und ermahnte selbst die Versammlung in seiner Abschiedsrede, die Academie lieber aufzuheben als fortzusetzen. "Ich war Mensch", sagte er, "als ich sie stiftete und konnte alle die Hindernisse, die Widerspenstigkeiten, die elenden Spöttereien nicht vorhersehen."
Besondere Auszeichnung in der Schönemann schen Gesellschaft verdienen Eckhofs Gattin, die Tochter des nicht unberühmten Schauspieldirectors Joh. Spiegelberg, 1 ) als Soubrette, Schönemann's Frau, eine geborne Weitzler, 2 ) Schönemann's Tochter, Eleonore Louise Dorothea, geb. zu Lüneburg 1733, und Mad. Starke, geb. Gerhard, welche noch lange nachher eine Zierde der Hamburger Bühne war. Schönemann's Tochter war an den als Dichter bekannten Secretair des Prinzen Ludwig von Meklenburg = Schwerin J. F. Löwen verheirathet. 3 ) Durch seinen Schwiegersohn kam auch Schönemann als Rüstmeister in die Dienste dieses Prinzen. Als solcher lebte er bis zu seinem, d. 16. März 1782 erfolgenden Tode in Schwerin, wo er sich auch mit dem Verkauf von ihm in Commission gegebenen Büchern, mit Bücher = Auctionen . beschäftigte. 4 ) Früher als Schauspieldirector hatte
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er die besten bei seiner Bühne aufgeführten Stücke herausgegeben, 1 ) so wie auch ein Communionbuch von ihm erschienen sein soll. 2 ) - Löwen ward von der bekannten Hamburger Theater=Unternehmung (1767), durch welche Lessing's Dramaturgie veranlaßt ward, zur Aussicht über die Wahl der Stücke und zur Bildung der Schauspieler berufen. 3 ) Er folgte diesem Rufe, gab seine Stelle auf, und seine Frau betrat die Hamburger Bühne "nach neunjähriger Entfernung vom Theater aufs neue in allen den Vollkommenheiten, die Kenner und Nichtkenner, mit und ohne Einsicht, ehedem an ihr empfunden und bewundert hatten. Sie verbindet mit dem silbernen Tone der sonorsten, lieblichsten Stimme, mit dem offensten, ruhigsten und gleichwohl ausdrucksfähigsten Gesicht von der Welt, das feinste schnellste Gefühl, die sicherste wärmste Empfindung, die sich, zwar nicht immer so lebhaft, als es Viele wünschten, doch allezeit mit Anstand und Würde äußert". 4 ) Einen bedeutenden Theil ihrer sittlichen und Geistesbildung verdankte sie dem Unterricht des 1750 verstorbenen Schauspielers und Dichters Krüger. 5 ) AIs 1769 die Hamburger Unternehmung zu Ende ging und Ackermann das Theater wieder übernahm, ging Löwen mit seiner Frau nach Rostock, wo er eine schlechtere Stelle als seine ehemalige in Schwerin übernahm. Er starb daselbst den 23. Dec. 1771 und seine Frau 6 ) den 6. Septbr. 1783.
Von dem männlichen Personale der Schönemann schen Gesellschaft führen wir außer Schönemann selbst, der sich als Lusignan im Trauerspiele und als Bedienter in den Lustspielen des Destouches auszeichnete, besonders Heiderich, 7 )
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später zu Wien, Uhlig, auch als Schriftsteller bekannt, Ackermann, 1 ) in der Folge Director der bekannten Gesellschaft, und vor Allen Conrad Eckhof an, zu dessen unbedingtem Lobe sich alle Stimmen vereinigten. Eckhof war den 12. Aug. 1720 zu Hamburg geboren. Er betrat den 15. Jan. 1740 in Lüneburg bei Schönemann zuerst die Bühne und blieb 17 1/2 Jahre bei dessen Gesellschaft. Dann hielt er sich eine kurze Zeit bei dem Schauspieldirector Schuch auf, kehrte aber, als Schönemann seine Gesellschaft in Hamburg aufgab, zu derselben zurück und führte sie nach Kiel zum dortigen Umschlage, und darauf in den Fasten zu Koch nach Lübeck, der deßwegen von Leipzig hinkam und während des Krieges 6 Jahre in Hamburg blieb, darauf aber nach Leipzig zurückkehrte. Bei dieser Gesellschaft blieb Eckhof bis 1764, in welchem Jahre er zu Ackermann ging und später auch zur Entreprise übertrat, nach deren Beendigung jedoch zu Sailer in Hannover reiste. Mit diesem kam er nach Gotha, wo er den 16. Jun. 1778 als Director des Hoftheaters an einer Brustkrankheit starb und auf Kosten der F.=M.=Loge zum Rautenkranz feierlich beerdigt ward. 2 )
"Sittlichkeit, Richtigkeit, Bildung und Wohlstand", sagt Reichard 3 ) von ihm, "das sind Eckhof's Verdienste um die Bühne, und wer darf sie ihm streitig machen? Seinen eigenen theatralischen Werth habe ich nirgends treffender als in einer alten Schrift geschildert gefunden. ,Er ist nicht ein gemeiner Schauspieler', heißt es darin, ,der um sein Brot zu haben dem Pöbel vorgaukelt oder einige auswendig gelernte Zeilen ohne Gefühl und Kunst herplappert, sondern ein Künstler, der die Schönheiten und Vollkommenheiten seiner Kunst kennt und einsieht, der sie als eine freie Kunst betrachtet und studirt, und mit einer vollkommnen theoretischen Einsicht die genaueste Practik verbindet, der jeden Charakter kennt und empfindet, der kein Wort sagt ohne es zu fühlen, und keinen Gestus, keine Mo=
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dulation anbringt, ohne es überlegt zu haben. Seine Stellung ist jederzeit richtig; bei großen Charakteren groß, bei komischen komisch, bei gebeugten gebeut und bei dummen dumm. Seine Bewegungen sind nicht nur wohl überlegt und durchdacht, und Dollmetscher seiner Seele, sondern auch in ihrer Art vollkommne Muster. Seine Modulation ist unverbesserlich. In leeren Stellen weiß er dieses Leere eben sowohl zu überhüpfen und das Schöne hervorschimmern zu machen, als in gedrängten Stellen jedes Wort mit seinem wahren, eigenen und besten Tone auszusprechen. Seine Declamation ist poetisch, ohne zu scandiren, und pathetisch, ohne schwülstig zu sein. Er kennt das Theater vollkommen und spielt alle Partien als ein Meister. Ein Beweis, daß er ein wirklich großer Schauspieler und sonder seines Gleichen in unserm Vaterlande war, ist, daß in einem Fache, wo Cabale fast noch mehr als in der Gelehrten = Republik gilt, dieser sein Ruhm unangefochten und als außer Zweifel gesetzt blieb." Lessing behauptet von ihm: 1 ) "Eckhof mag eine Rolle machen, welche er will, man erkennt ihn in der kleinsten noch immer für den ersten Acteur, und bedauert, auch nicht zugleich alle übrigen Rollen von ihm sehen zu können. 2 ) Ein ihm ganz eigenes Talent ist dieses, daß er Sittensprüche und allgemeine Betrachtungen, diese langweiligen Ausbeugungen eines verlegenen Dichters, mit einem Anstande, mit einer Innigkeit zu sagen weiß, daß das Trivialste von dieser Art in seinem Munde Neuheit und Würde, das Frostige Feuer und Leben erhält."
Als Schriftsteller für das Theater lieferte Eckhof, so weit uns bekannt geworden: Die Mütterschule, Lustspiel aus dem Französischen; Die wüste Insel, Lustspiel; Der galante Laufer; Crispin als Lehrmeister; Don Quichotte; Mensch auf gut Glück; Der Wucherer ein Edelmann; Blinde Kuh; Der verlorne Sohn; sämmtlich Uebersetzungen. Auch hatte er Antheil an der gereimten Uebersetzung des verheiratheten Philosophen von Destouches. 3 )
Während des Zeitraums von 1740 bis 1756 können wir von andern Schauspielergesellschaften als der Schönemannschen
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nur die des Joh. Friedrich Darmstädter anführen, welcher im Pfingstmarkt des Jahrs 1742 in Rostock "Comödien darstellte". Er wünschte schon gegen Ende des Jahrs 1741 seine Bühne dort eröffnen zu dürfen, besonders da er auch schon vor 7 Jahren die Erlaubniß zu Vorstellungen erhalten, 1 ) jetzt aber nach einem fünfjährigen Aufenthalte am Schwedischen Hofe sich wieder nach Rostock gewendet; was ihm jedoch damals nicht gestattet ward. Gegen den auf dem Markte ausstehenden Arzt, der "wider seine Function Comödien aufführte und zur Theaterzeit mit seinen durcheinander gemengten unordentlichen Voppereien" den Darmstädter um seinen Verdienst brachte, schützte ihn während des Marktes der Magistrat durch die Verfügung, daß der Operateur nur Morgens und Nachmittags bis 6 Uhr, "sein Verfahren treiben solle". 2 )
Die erste Schauspielergesellschaft, welche wir nach dem Schlusse der Schönemann schen Bühne in Meklenburg=Schwerin antreffen, ist die des Johann Martin Leppert. Unterm 12. Aug. 1764 bat derselbe von Rinteln aus den Magistrat zu Rostock, mit seiner regelmäßigen und bestgeordneten Gesellschaft deutscher Schauspieler in Rostock agiren zu dürfen, wozu er in Pyrmont von Sr. Exc. dem Hrn. Oberst v. Glüer, Commandanten von Rostock, aufgefordert worden sei. 3 ) Ob er die ihm ertheilte Erlaubniß sofort benutzt habe, ist uns unbekannt; in Schwerin wenigstens erhielt Leppert erst den 19. Jun. 1766 vom Magistrat die Erlaubniß, "vom nächsten Montag über 8 Tage an auf dem Rathhause eine Zeitlang zu spielen". 4 ) Bei dieser "berühmten" Leppert schen Gesellschaft befand sich Dem. Lucius, welche den 23. Jun. 1772 als verehelichte Räder in Weimar starb, 5 ) und deren Talente und Charakter Gotter in einer Epistel besungen hat; auch Schröter, der erste Waitwell in Lessing's Miß Sara und überhaupt ein im Fache der bürgerlichen, sowohl rührenden als komischen, Alten ausgezeichneter Schauspieler; doch ist es ungewiß, ob dieser schon in Meklenburg bei der Gesellschaft war. Diese Gesellschaft scheiterte 1770 in Straßburg. - Durch einen Regierungsbefehl vom 14. Jul. 1766 ward aber dem Schwe=
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rinschen Magistrate aufgegeben, Leppert nicht weiter spielen zu lassen. Der Magistrat verwahrte seine landesgrundgesetzlichen Gerechtsame, versprach jedoch auf Ersuchen des Ministeriums, vor der Hand keine Schauspielergesellschaften weiter zuzulassen. 1 )
So ward seit dem Regierungsantritt des Herzogs Friederich der Schauspielkunst in Meklenburg=Schwerin aus religiösen Grundsätzen nicht nur alle höhere Unterstützung entzogen, sondern ihr sogar, so weit der Einfluß des Hofes galt, der Zugang verweigert. Nach Rostock und Güstrow indeß kamen immer noch wandernde Gesellschaften, deren Loos aber gewöhnlich war, dort ihr Schwanenlied zu singen. Durch zu geringe Einnahmen wurden sie in Schulden gesetzt, und durch die Unmöglichkeit, ihre Gläubiger zu befriedigen, weilten sie dann länger als es selbst ihr Wille war. So schlug dann am Ende die Stunde ihrer Auflösung. 2 )
In der ersten Adventswoche des Jahrs 1767 gab zu Rehna eine "Bande sogenannter Comödianten unter häßlichen Zoten ganz unanständige Vorstellungen", zu deren Einstellung der Magistrat bei Strafe von 50 Rth. für jedes Mitglied desselben aus eigenen Mitteln von Herzogl. Regierung befehligt ward, wogegen der Magistrat anführte, daß nur zwei Vorstellungen und zwar "Schäferspiele" gegeben worden wären. 3 ) - Im Jahr 1768, im Mai, erbat und erhielt Erlaubniß François Lambert Yilly, damals in Wismar, in Rostock mit seiner Gesellschaft von 7 Personen Opern und Pantomimes en ballet aufführen zu dürfen. 4 ) Im November desselben Jahres gab auf dem Ballhause in Rostock eine Gesellschaft italienischer Operisten Vorstellungen, und später, in der ersten Adventswoche, geistliche Concerte. Im Februar 1769 ward gleichfalls in Rostock den Herren Porsch und Heinrici "Directeurs von der Bande studirter Comödianten und Mitglieder der teutschen Gesellschaft zu Jena", erlaubt, auf ihre Gefahr und Kosten einen Versuch mit ihren Schauspielen zu machen. 5 ) - Gegen Ende des Jahres1769 ward in Schwerin der Constantinischen Operngesellschaft nach manchen Anfechtungen vergönnt, "in ihren gewöhnlichen Anzügen mit wenigen gestibus, ohne Theater und Auszierungen musikalische Vorstellungen geben zu dürfen. Con=
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stantini war vorher schon in Güstrow und Bützow gewesen, wohin er von Meklenburg = Strelitz gekommen. 1 ) - In den Jahren 1772 und 1773 spielte in Güstrow und Rostock die Barzanti sche Gesellschaft, deren Director Mitglied des Schuchschen Theaters gewesen war. 2 ) Die im Jahr 1773 von Barzanti in Güstrow gegebenen Vorstellungen waren 3 ): 1.) Minna von Barnhelm; Die 2 lächerlichen Bauerjungen, Ballet. 2.) Der Lotteriespieler oder Die 5 glücklichen Nummern; Apollo unter den Hirten, Singspiel. (Anmerkg. Die Entwickelung des heutigen Stücks läßt Leandern eine Quaterne gewinnen; möchten doch alle unsere resp. Gönner in der nächsten Ziehung, wenn sie in die Lotterie gesetzt, ein gleiches Glück haben.) 3.) Die verstellte Kranke oder Der taube Apotheker und Ballet 4.) Die Apotheke, kom. Operette; Der erschossene und wieder lebendige Arlequin, Ballet 5.) Der junge Gelehrte; Die Weinlese in Sürenne. 6.) Der Lügner von Goldoni; Der Hausknecht oder Der lächerliche Zweikampf, Lustspiel. 7.) Miß Fanny oder Der Schiffbruch und Ballet. 8.) Die schlaue Wittwe oder Die 4 Nationen von Goldoni. (Nachricht: Der Hr. Verf. hat die Liebe verschiedener Nationen geschildert, und indem er denen Italienern darinnen den Vorzug der Beständigkeit ertheilt, so hat er durchgängig so viele schöne Auftritte angebracht, und besonders in der Entwickelung ein Meisterstück bewiesen, daß wir ohne zu viel zu hoffen uns schmeicheln können, unsere resp. Zuschauer werden in diesem Stücke vergnügt unterhalten werden, so wie wir uns alle mögliche Mühe geben werden, Dero Zufriedenheit und Beifall zu erhalten.) Ballet 9.) Die Jagd 10.) Die Jagd 11.) Medon oder Die Rache des Weisen von Clodius, und Ballet 12.) Der durch den Cupido beglückte Arlequin, große opera pantomima; Der bestrafte Hochmuth, Lustspiel; Die durch den Arlequin befreite Sclaven, Ballet. 13.) Amalia oder Das Muster der ehelichen Liebe; Die wunderbare Mühle die Weiber jung zu machen, Ballet. 14.) Die Liebe auf dem Lande; Der Mechanicus, Ballet. 15.) [d. 20. April] Der Postzug oder Die noblen Passionen; Die Gouvernante, kom. Operette. 16.) Arlequin's Triumph, opera pantomima; Der gefürstete Schuster Lustspiel von Holberg. 17.) Romeo und Julie Trauerspiel; Pas de trois. 18.) Der Deserteur; Die Dre=
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scher oder Die Landwirtschaft, Ballet. 19.) Die ungewöhnlichen Nebenbuhler, Lustspiel; Der ungetreue Schäfer, Lustspiel. 20.) List über List; Der reisende Capellmeister, Ballet. 21.) Die Liebe auf dem Lande und Ballet. 22.) Der Lügner und Ballet. 23.) Minna von Barnhelm und Ballet 24..) Die schlaue Wittwe und Ballet. 25.) Eeugenia und Ballet. 26.) Der Kaufmamn von London von Lillo; Die angenehme Schäferflur, Ballet. Außerdem liegen uns 5 Zettel vor, aus denen sich die Bezeichnung "Herzogl. Mekl.= Strelitzsche privelegirte Barzantische Gesellschaft" findet, nämlich: 1.) Freund und Feind oder Der Zweikampf; Die Weinlese in Sürenne. 2.) Die Liebe auf dem Lande und Ballet. 3.) Die verwandelten Weiber. 4.) Emilia Galotti. 5.) Die Apotheke; Die Haubenhefterin oder Die Verliebte in 3 Liebhaber, Ballet. - In den Pfingsten 1773 hielt sich Paulo Barzanti zu Rostock auf, und erhielt, da er bei seiner Abreise von dort, im August, viele Schulden hinterlassen mußte, die Concession, im November oder gleich nach Weihnachten wieder kommen zu dürfen, mit gänzlicher Ausschließung anderer Gesellschaften bis dahin. 1 ) Er wandte sich von Rostock nach Wismar und bekam dorthin unterm 6. Sptbr. vom Magistrat zu Schwerin die Erlaubniß, auf dem Rathhause in Schwerin "allerhand equilibristische und andere Kunststücke, auch Musik, um durch Kinder eine oder andere Operette aufzuführen", geben zu dürfen. Seine Vorstellungen wurden jedoch gleich anfangs [d. 16. Sptbr.] aus den bekannten Rücksichten geschlossen. 2 ) - Im April und Mai des Jahrs 1774 finden wir diese Gesellschaft noch in Güstrow. 3 ) - Barzanti hatte einen ausgezeichneten komischen und auch in andern Fächern brauchbaren Schauspieler an Joh. Dav. Reinwald, welcher nachher Mitglied des Berliner Theaters ward. Dieser wollte in Güstrow die Dem. Sommer, welche die Liebhaberinnen in den Weißeschen Operetten spielte, heirathen, mußte aber die Heirath aussetzen, weil man in Güstrow keinen Schauspieler copuliren wollte. 4 ) Sie ward in späterer Zeit von ihm geschieden und heirathete den Schauspieler Rennschüb (Büchner). 1792 verließ sie die Bühne. Als erste Liebhaberin erhielt eine Mad. Eilenberg vielen Beifall. Andere Mitglieder waren die Herren Keiser und Lück. Zu dieser kleinen, aber achtungswerthen Gesellschaft, bei welcher auch Unzelmann debütirte, kam nach=
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her noch die Keilholzsche Familie. Bald aber scheiterte sie und Reinwald mit seiner Braut und Unzelmann 1 ) gingen nach Berlin. Barzanti starb im Jahr 1779 zu Reval mit dem Ruhm eines guten Schauspielers im komischen Fache und eines rechtschaffenen Mannes. 2 )
1775, d. 9. Nov., bat Peter Florenz Ilgener von Neubrandenburg aus den Rostocker Magistrat um Concession für den Winter 177 5/6. Er bemerkte, daß er seit zwanzig und einigen Jahren Directeur und privilegirter Hofschauspieler von Chur=Cölln, Anspach, Würtemberg, Würzburg und Hildburghausen sei, und daß er seine "von allen Schmutz, Hannswurst und pourlesquen unflätereyen gereinigten Schau = Lust = und Trauerspillen als comischen opern mit aller Aufnahme der Herrschaften u. des ganz feinen u. kenntnißreichen Publicums" gegeben habe. 3 ) Er durfte seine Bühne eröffnen und seine Vorstellungen veranlaßten einen "Versuch einer Kritik über die Ilgener sche Gesellschaft" (vom Dr. Koppe, Rostock 1776), den man in Reichard's Theaterjournal. 1779. St. 11. S. 76, abgedruckt findet.
Als in der Fastenzeit des Jahres 1776 die 1770 gebildete Amberg sche Gesellschaft zu Stralsund auseinander ging, begab sich ein Theil der Mitglieder mit dem Balletmeister Reymann ( Amberg's Schwiegersohn) nach Rostock, vereinte sich aber nach 14tägigem verunglückten Versuche eigener Vorstellungen mit der Ilgener schen Gesellschaft, welche sodann Lübeck, Stralsund, Rostock und Güstrow besuchte. 4 ) Die besseren Mitglieder, z. B. Gödel, der Ilgener's älteste Tochter geheirathet hatte, verließen sie jedoch bald. 1778 ging sie von Greifswald nach Güstrow, worauf sie sich nach Rostock wandte und dann im Sptbr. nach Güstrow zurückkehrte. Ueber ihre Vorstellungen in Güstrow im Jahr 1778 theilen wir nach einer Zettelsammlung folgendes mit: d. 15. Mai Die verschwisterte Thalia mit Melpomene, Vorspiel von Ilgener; Richard der Dritte, Trauerspiel von Weiße; Der Streit zwischen den Engländern u. Türken, Ballet. d. 18. Der Essighändler
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mit seinen Schubkarren; DerVogelfänger, Ballet. (NB. Das Comödienhaus [im Hinterhause des Kaufmanns Böhmer in der Holzenstraße] ist ganz ausgebessert; auch sind Erfrischungen zu haben.) d. 19. Der Deserteur; Der Hausknecht, Lustspiel. - Elfride, Trauerspiel; Die große Mithridatfabrique zu Venedig oder Der betrogene Apotheker, Ballet. - Der poetische Dorfjunker u. Ballet. - Der Graf von Walltron. - Der Erndtekranz. - Die Zwillinge, Trspl. von Klinger; Das durch die Liebe gestörte Concert, Ballet. - Die Dorfdeputirten, kom. Oper. - Hamlet. - Der Schein betrügt u. Ballet. - Der Dorfbalbier; Der dankbare Sohn. - Die Nebenbuhler; Die zerschnittenen Qvinten, Ballet. - Zum Letztenmal: Das Opfer der Schauspielkunst, musikal. Vorspiel von Ilgener; Präsentirts Gewehr!; Der geplünderte Jude oder Die verwiesenen Egyptier, Ballet.
Bei dem Todesfall des Prinzen Ludwig zu Meklenburg= Schwerin (d. 12. Sptbr. 1778) durfte die Gesellschaft der Landestrauer wegen bei ihrer Rückkehr nach Güstrow ihre Vorstellungen nicht anfangen. Die hierdurch verursachte Schuldenlast konnte durch die nachmalige Einnahme nicht getilgt werden, weßhalb sich denn die Gesellschaft mit dem Advente trennen mußte. 1 ) Ilgener selbst machte Bankerott u. der Bescheid in seiner Concurssache erfolgte der 16. Apr. 1779 beim Magistrate zu Güstrow. 2 ) Die bedeutendsten Mitglieder seiner Gesellschaft waren damals: Mad. Vittarsi; Fischer, der in Güstrow blieb, sich dem Unterrichte widmete und später Director in Schwerin ward; Looff; Michaud, seit dieser Zeit Mitglied und zuletzt Inspector der Hamburgschen Bühne; Ohlhorst, kein schlechter Sänger; Mad. Ilgener und Dem. Ilgener, nachmalige Mad. Dörr, gest. 1797 zu Schleswig. 3 ) In der Folge findet sich Ilgener noch an der Spitze kleiner Schauspielergesellschaften, namentlich zu Ratzeburg, Harburg und Altona, 4 ) und er starb 1788 zu Gautsch bei Leipzig. 5 ) Als Schauspieler war er in einigen komischen Rollen ganz erträglich, aber im Ganzen höchst pedantisch und geschmacklos. Von seinem Ruf als Schauspieldirector zeugt folgende Anecdote. Als Lessing sich im Winter 177 4/5 Tage in Leipzig aufhielt, gab Ilgener ihm zu Ehren die "Miß Sara Sampson". Lessing
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lehnte es ab, der Vorstellung beizuwohnen und erwiderte einem Leipziger Gelehrten, der ihm bemerklich machte, daß man sein Kind, wenn auch etwas zerlumpt, doch immer gern sähe - "das wohl; aber wenn ich's nun am Galgen finde?" - Außer dem ganz interessanten Unsinn auf seinen Comödienzetteln, wovon wir unten Einiges mittheilen werden, verdienen noch eine Rede, welche er in Rostock an das Publicum hielt, und ein kurzer Auszug aus einem Briefe an einen Collegen, zur Charakteristik des Mannes angeführt zu werden.
"Hochwohlgeborne, geneigte, große Seelen!
Des edlen Rostocks schönste Zierd - -
Was für ein Bild soll ich erwählen,
Das Euer Bild im Abriß führt?
Ich will und muß — doch beim Ewählen
Kann mir vielleicht der Ausdruck fehlen,
Der Eures Lobes Größe zeigt.
Kühn durch die Dankbegierd' und Ehre,
Da sich zum drittenmal heut Ilg'ner vor Euch beugt,
Erhebt er Euch zu jener Spähre,
Die an das Paradies sich gränzt,
Wo Euer Ruhm am schönsten glänzt.
Wo soll ich Grund zum Lob erfinden,
Das Eurer Tugend ähnlich sei?
Nur ähnlich - denn es zu ergründen
Bin ich vor Euch zu blöde, schwach und scheu.
Allein die Ehrfurcht spricht und denket,
Die mich zu Eurer Großmuth lenket.
Durch Euch Ihr Damen wird belehret,
Ob Euch mein heutig Spiel gerührt,
Wenn Eure Gunst mich ferner ehret,
So bin ich davon überführt,
Daß einst mein Fleiß, daß unsre Mühe
Aus Eurem Beifall Nutzen ziehe.
Verehrungwerthe Schauerzahl - -
Was soll ich Dir zum Opfer weihen?
Du schenkst mir Deine Huld zum drittenmal - -
Dies heiß Dich künftig mit mir freuen.
Dein Zuspruch lehrt, daß unser Spiel
Bisher Dir unverdient gefiel.
Gepriesner Adel laß mich hoffen,
Daß Dir mein Fleiß einst würdig dünkt,
Und laß mir Herz und Ohren offen,
Wenn Dir die trag'sche Muse winkt!
Ich werde keine Mühe scheuen,
Und eifern, Dich stets zu erfreuen.
Ihr, die die Tapferkeit und Muth
Mit Waffen umzugehen lehret,
Zeigt, daß da noch der Kriegsgott ruht,
Nur Geist die schönen Künste ehret.
Es fühlet Kunst und Wissenschaft
Durch Euren Beifall neue Kraft.
Und ihr gelehrte, große Männer!
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Des Staates Stützen - - Euer Blick
Zeigt, daß Ihr bloß des Schauspiels Kenner
Stürzt mich aufs Alterthum zurück.
Selbst Rom, die Vaterstadt der Weisen,
Kann, wär' es noch, Euch nie recht preisen.
Wenn mich Eu'r Beifall klatschend ehrt,
So hat es mir zwar oft geschienen,
Ich sei der Gnade kaum halb werth,
Doch bin ich stolz sie zu verdienen.
Bewegen, rühren, wenn man spricht,
Ist meines Standes erste Pflicht;
Und welch ein Lob zu Deiner Ehr',
Verehrungswerthe Kaufmannschaft - -
Das Lob spricht, Du gebrauchst nichts mehr,
Dein Beistand gibt der Bühne Kraft,
Du weißt der Welt Dich nützlich zu bezeigen,
Drum muß ein kühnes Lob vor Deiner Tugend schweigen.
Nun Gönner, Euch empfehl' ich mich!
Entzieht mir ja nicht Eure Huld.
Verbleibt mein Schutz, das bitte ich,
Und mit den Fehlern habt Geduld - -
Ich weiß, Ihr wißt ein jedes Stück zu schätzen - -
Ich hoff, ein Lustspiel soll Euch morgen recht ergötzen,
"Die Nebenbuhler" wird's genannt,
Voll Geist, voll Witz und voll Intriguen - -
Es wird des Kenners Herz vergnügen.
Auch zum Beschluß wird ein Ballet gemacht,
ihr Gönner bleibt mir hold, ich wünsche gute Nacht." 1 )
"Lieber Freund!
- - Sie klagen, daß Ihnen das Publicum den Beifall versagt, ich bedaure Sie nicht im geringsten, denn Sie sind selbst Schuld, weil Sie alle Ihre guten Leute zuerst auftreten lassen. Versuchen Sie es einmal und machen es so wie ich, so werden Sie wenigstens im Anfange das Publicum täuschen, zumal wenn Sie, wie ich, das Glück haben, Oerter zu finden, wo wenig oder gar keine Kenner sind. Ich lasse alle meine guten Acteurs nicht eher in Hauptrollen auftreten, bis ich das Publicum so an mich gewöhnt habe, daß es schlechthin in einem Stücke, wo ich nicht mitspiele, mich vermissen muß. Der erste Eindruck findet das Publicum am willigsten, besonders die Nichtkenner. - - Zwar schicken sich viele der Rollen nicht für mein Alter, aber das muß man dem Publicum nicht weiß machen. - - Hat nun das Publicum verschiedene Rollen gesehen, so wird es gewiß gern die andern vergessen. - - Ja ich habe oft das Vergnügen gehabt zu sehen, daß man die
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andern aufmunterte mir nachzuarbeiten. Auch hieß es an manchem Orte, ich sei in allen Fächern gleich stark. ."
Titel, welche Ilgener den aufzuführenden Stücken gab:
1.) Die Jagd oder Der König im Walde, eine Oper mit einem Donnerwetter.
2.) Minna von Barnhelm oder Der Major mit dem steifen Arme.
3.) Romeo und Julie oder Der unvermutete Ausgang auf dem Kirchhofe.
4.) Tancrede und Amenaide oder Die siegende Ritterschaft und Republik von Syracusa. Ein zur Ehre einer hohen Noblesse u. andern hohen Gönnern, aus dem Französ. des Hrn. v. Voltäre von einem gelehrten u. berühmten Schausspieler von des *** Gesellschaft, Mons. Porsch, übersetzt, ausnehmend opernmäßiges Schauspiel in 5 Aufzügen, mit Pauken u. Trompeten begleitet.
5.) Der Geizige oder Harpagon der alte Schabhals. (Dieser Zettel hatte eine Nachricht, welche am Schlusse sagte: "Das Vorurtheil wider die Comödien wird ganz unter die Füße getreten, wenn man heute des Directeurs Eifer und Arbeit in der Rolle des Geizigen sehen wird".)
6.) Die Liebe auf dem Lande oder der Herr Schösser im Schafstall. (NB. Der Hr. Directeur wird sich heute zur Bewunderung in der Rolle des Schössers zeigen.)
7.) Miß Sara Sampson oder Die rachgierige Marwoud. (NB. Jeder Kenner wird heute vor dem Spiel der Mad. Directrice erstaunen.)
8.) Der Graf von Olsbach oder Das unverhofft geknüpfte Band. (NB. Der Directeur, den man heute gewiß in der Rolle des Stornfels bewundert, wird an alle Zuschauer eine Abschiedsrede halten. Folgender Vers aus dieser Rede mag ein Pröbchen seyn:
O könnt ich doch den Geist erlangen,
Womit ein Weiß und Lessing prangen,
Ich wagte hier ein großes Werk.)
9.) Herr von Hasenkopf der Furchtsame oder Viel Narren in einem Stück. (Das critische Auge wird vielleicht über unsern heutigen Tittel sich in etwas verzerren und dabei ausrufen: welch wunderlicher Tittel! Da man aber anfängt, mehr Geschmack an komischen als tragischen Scenen zu sammeln, so wollen wir also hauptsächlich benachrichtigen, wer sich recht satt lachen will, der kann sich heute den Bauch so erschüttern, daß ihm gewiß die Abendmahlzeit noch einmal so gut schmecken wird.)
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10.) Die schlaue Wittwe oder Die 4 Nationen zu Liebhabern, als Spanier, Engländer, Italiener und Franzosen. (Nun so wollen wir doch auch heute einmal recht lachen. Die schlaue Wittwe kann heute allen Frauenzimmern viel Lehren geben, wie man in der Wahl bei Heirathen und Ehestiftungen verfahren solle. Die Augen der Vernunft muß jedes Frauenzimmer aufthun, wenn es sich von mehr als einem Ambassadeur angegangen sieht - Ihr Schönen besucht uns alle! alle! - aber nehmt nur nicht zuviel mit von der Bühne, sonst möcht' es für die schmachtenden Liebhaber im bürgerlichen Leben nachtheilig sein.)
11.) Hamlet, Prinz von Dänemark oder Die Comödie in der Comödie. (Heute ruft der Kenner jung und alt zu: hört, hört heute des Hamlets nervoese Gedanken! Seid aber ja alle, alle aufmerksam, damit ihr nichts von dessen Schönheit durch unerträgliches Geräusch verlieret. NB. Die 3 Acteurs der kleinen Comödie sind extra Schauspieler.) (Mad. Gödel wird heute in der Rolle der Ophelia zeigen, was die Schauspielkunst für große Wirkungen vermag, und Hr. Gödel wird als Hamlet durch sein meisterhaftes Spiel zur Bewunderung hinreißen, so wie der Directeur in der schweren Rolle des Geistes sich den Beifall eines hochgeneigten Publicums nicht unwerth bezeigen wird. - O! hochpreisliches Publicum! komm und sieh! so wirst Du empfinden, welch ein Unterschied es ist, wenn der Hamlet von wahren Schauspielern oder Stümpern aufgeführt wird, und wir das Costüm in Kleidung und Decorationen beobachten werden.) 1 )
Im Jahr 1777 fand sich ein Hr. Brenner, seit 1773 Principal einer Truppe zu Inspruck und später Mitglied der Wäser schen Gesellschaft, in Güstrow ein, wo er seine Bühne mit Ariadne auf Naxos eröffnete. Seine Gesellschaft bestand außer ihm aus einer Schauspielerin (Dem. Gleixner? ) und zwei schlechten Schauspielern. Er starb d. 27. Jun. 1779 als Mitglied des Constantini schen Theaters in Lüneburg. 2 )
In Rostock ward zum Pfingstmarkt des Jahres 1779 der Schauspieldirector Constantini, welcher zuletzt in Cassel, Celle und Lüneburg Vorstellungen gegeben, zugelassen, nachdem die früher für 2 Monate concessionirte Gesellschaft des Directors Preinfalck in Stralsund auseinander gegangen war. 3 ) Con=
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stantini's Gesellschaft bestand aus folgenden Mitgliedern:
Hr. Constantini, Vetter des Directeurs, Musikdirector; Mad. Albrecht, erste Mütter, Kupplerinnen und Soubretten, singt die Mutter in der Oper; Dem. Constantini, zweite Liebhaberinnen und unschuldige Rollen, singt und tanzt; Mad. Hartmann, Mütter und Vertraute; Mad. Lindner, Anfängerrollen; Mad. Wothe, erste Liebhaberinnen im Schau= und Singspiel; Hr. Albrecht, kom. Alte, Bauern und Pedanten, ist zugleich Theatermeister; Hr. Antoni, Bediente, Buchhalter ., singt; Hr. Hartmann, Bediente und Nebenrollen; Hr. Huber, Bauern und niedrige Rollen; Hr. Kramp, erste kom. Bediente, Wirthe und Pedanten; Hr. Stierle, erste Bediente, Deutschfranzosen, singt den ersten Tenor; Hr. Wothe, zweite Liebhaber im Schau= und Singspiel. 1 )
Außer Rostock sahen die übrigen Städte nach der Trennung der Ilgener schen Gesellschaft während der spätern Regierungszeit des Herzogs Friederich keine Schauspiele weiter, worüber von dem städtischen Convent Ende 1779 dem Herzoge folgende Versicherung gegeben ward:
"Durchl. .
Ew . so beruhigende Landesregierung versucht Höchstdero treugehorsamste Städte nicht nur in muthvoller Zufriedenheit, sondern erweckt in ihnen auch das Bestreben, der Herzogl. Neigung nach Möglichkeit zuvor zu kommen. Sie haben seit einiger Zeit wahrgenommen, daß Comödien, Marionettenspiele, maskirte Bälle, mit Gefahr vermischte Künsteleien und dergleichen öffentliche Gaukelwercke dem landesväterlichen Herzen, das nur die wahre Vervollkommnung der Unterthanen schätzt, einen widrigen Eindruck gemacht. Auf landesvergleichmäßig vorangegangenes Ausschreiben der Vorderstädte hat also der gegenwärtige Convent den freiwilligen Entschluß gefaßt, mit Begebung dieser gesammten Mißfälligkeiten ihrem mildesten Beherrscher während desselben, Gott gebe aufs späteste dauernder Regierung ein Opfer ihrer Devotion zu machen, und unterthänigst zu ersuchen, Höchstsie geruhen in Gemäßheit der lautersten Quelle, woraus es geflossen, Sich solches in Gnaden gefällig sein zu lassen.
Anwesende Versammlung hält sich für glücklich, daß so eben eine zur Vermehrung des Herzogl. Hauses erfreuliche Begebenheit 2 ) ihr Anerbieten zur huldreichen Annahme begünstigt,
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und erbittet sich die Erlaubniß, dazu den in Treue geweiheten Glückwunsch darzubringen. Die gütigste Vorsehung, die so viele Zeiten hindurch über dem Durchl. Meckl. Regentenstamme zur Wohlfahrt des Landes besorgt gewesen, wolle fernerhin für dessen Erhaltung, Aufnahme und immerwährende Glückseligkeit walten, und Ew. . davon die vorzügliche Erfahrung geben, zugleich aber auch die treugehorsamste Landschaft in Höchstdero gnädigstem Zutrauen und wohlaffectionirter Gesinnung immer mehr und mehr befestigen, als wozu deren Deputati sich mit den eifrigsten Wünschen zur gewissen Erhörung empfehlen und mit der unverbrüchlichsten zele unterschreiben
Ew. . | |
unterthänigste, auf jetzigem Convent | |
Sternberg, | versammelte Deputierte von Städten |
d. 22. Nov. 1779. | mecklenb. und wendischer Craysen. 1 ) |
Wie schon im ersten Quartalberichte des Vereins geschehen, bittet der Verf. wiederholt um gefällige Mittheilung sowohl ihm unbekannt gebliebenen Materials als auch etwaniger Berichtigungen und Zusätze zu Vorstehendem, indem derselbe beabsichtigt, die Geschichte unseres Theaters, bis zum Jahre 1835 fortgesetzt, bald selbstständig erscheinen zu lassen. Nachträglich ist nur noch zu bemerken, daß nach Plünicke's Theatergeschichte von Berlin (1781) unterm 2. Dec. 1702 und 26. Nov. 1704 den Meklenburgischen Hofcomödianten die nachgesuchte Erlaubniß zu Vorstellungen in Berlin erteilt worden ist.
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S o viel auch für die Chronologie und Genealogie in der meklenburgischen Geschichte geschehen ist, so ist doch noch mehr zu thun übrig geblieben; fast bei jeder neuen Forschung stößt man auf Lücken und Hindernisse, welche den Gang der Darstellung oft nicht wenig hemmen. Der Verein wird sich daher ein nicht geringes Verdienst erwerben, wenn er diese Zweige der historischen Wissenschaften nach Kräften befördert, damit vor allen Dingen das Gerippe unserer Geschichte fest und anschaulich aufgeführt werden könne.
Helles Licht werden erst Monographien in die Chronologie und Genealogie bringen; aber Zusammenhang und Uebersicht geben vorzüglich alte Chroniken und Stammbäume, welche daher hauptsächlich zuerst ans Licht zu ziehen sind, damit sie einzelne urkundliche Untersuchungen fördern helfen. Zu diesen gehört denn auch die Chronologie der sechs ersten Geschlechter sämmtlicher Fürsten Meklenburgs im Fenster des Kreuzganges des Klosters Doberan. Dieser Stammbaum reicht von dem Stammvater Niclot bis zum Jahre 1337; hiernach wäre er also ungefähr in der Mitte des 14. Jahrhunderts gemacht. Freilich war dies Monument nur ein Denkmal auf zerbrechlichem Glase; aber alles, was Altes von Doberan kommt, ist ehrwürdig und glaubwürdiger, als irgend etwas anderes, es seien denn Briefe und Siegel, namentlich in Beziehung auf
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die Fürsten der Stammtafel, von denen nicht wenige in Doberan begraben waren, deren Andenken dort in Sagen und Messen, in Chroniken und Calendarien, in Leichensteinen und Monumenten gefeiert ward.
Die erste Nachricht von diesem Denkmal giebt Nicolaus Marschalcus Thurius in seinem Auszuge aus der Meklenburgischen Chronik vom J. 1522 (Handschr.), als er mit Herzog Heinrich dem Friedfertigen die Alterthümer Doberans durchforschte und davon auch dem Canzler Caspar von Schöneich Nachricht gab:
„Der Pribislabus ist gewest der Erste, welcher hat den königlichen Titel lassen fallen, in dem Closter Doberan begraben; do mag men heutiges Tages sehen in alten fenstern etliche, von den alten Königen hirinen angezogen”.
Hiernach gedenkt desselben Latomus († 1614) in seinem Genealochron. Megap. zum Jahre 1179, bei Westph. Mon. IV. p. 194, indem er sagt:
„Der königliche Titel beide Nicioti des Vaters und Pribislai des Sohns ist etliche 100 jahr in der finsterlucht daselbst (in Doberan) im Closter gelesen”.
Ihm folgt Chemnitz († 1687) Chron. msscr. I. p. 422:
„Dieses Konigs Pribislai, wie auch seines Herrn Vaters Konigs Nicoloti Titul ist etliche hundert iahr in der finsterlucht daselbst im Closter gewesen, dessen abschrift ich auch in dem fürstl. schwerinischen archivo befunden”.
Das Denkmal selbst ist nicht mehr im Original vorhanden; wahrscheinlich ward es im dreißigjährigen Kriege zerstört, in welchem auch die Fenster der Doberaner Kirchen= und Kloster= Gebäude fast sämmtlich zerschlagen wurden. Die Kloster=Gebäude verfielen darauf oder ihre Mauern wurden zu andern Zwecken benutzt.
Ich war so glücklich, die von den alten Chronologen erwähnte Abschrift unter einer Masse genealogischer Entwürfe verschiedener Gelehrten, welche in der Bibliothek des Archivs gesammelt sind, zu entdecken. Sie besteht aus einem unscheinbaren Blatte Papier, im Anfange des 16. Jahrhunderts, jeden Falls vor der Säcularisirung des Klosters Doberan, und zwar in dem Charakter der Handschriften des 15. Jahrhunderts geschrieben. Auf der Rückseite des Blattes steht von des Canzlers Caspar von Schöneich eigner Hand geschrieben:
.„Verzeichnis aus dem fenster im Creutzgange in Dobran von den alten herren diser lande”
Wahrscheinlich ward die Abschrift für den Herzog Heinrich-
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den Friedfertigen und seinen Canzler C. v. Schöneich, vielleicht auf Marschalks Veranlassung und zu Marschalks Zeit, genommen, da der Herzog nach andern Nachrichten die theuren Ueberreste in Doberan suchte, betrachtete und ehrte.
Der Stammbaum ist so eingerichtet, daß die ersten Geschlechter in dem Mitteltheil von oben nach unten verzeichnet stehen; unten theilt sich der Hauptstamm nach beiden Seiten hin in die vier Hauptlinien des Mittelalters, welche von unten nach oben gehen. Zu bemerken ist dabei, daß unter Niclot als Wappenschild ein Greif, über den 1337 schon ausgestorbenen beiden Linien zu den beiden äußersten Seiten des Fensters auch Wappenschilde, und zwar über der Linie Richenberg ein Greif, über der Linie Rostock ein Büffel angedeutet stehen, bei den Linien Meklenburg und Werle aber ein Wappenschild fehlt. Das dritte Feld von unten in jeder Linie ist leer; vielleicht standen hier Bilder; das Ganze wird nach der alten Abschrift auch im Aeußern genau hier mitgetheilt, damit kein Fehler gegen die Architectur sich einschleiche.
Den größten Werth erhält dies Denkmal jedoch durch seine innere Glaubwürdigkeit. Es kann augenblicklich nicht Zweck sein, alle einzelnen Angaben kritisch zu prüfen: dies würde allein schon einen Band füllen; die Folgezeit wird Gelegenheit genug geben, auf dies Nekrologium zurückzukommen; aber ich kann es mir nicht versagen, eine Uebersicht der neuen Ergebnisse, welche der Fund liefert, herzusetzen und sie mit den Resultaten in Rudloffs Geschichte zu vergleichen. Rudloff ist deshalb erwählt, weil er die ausführlichsten Untersuchungen in der ältern Geschichte enthält
Es mögen dabei noch einige diplomatische Bemerkungen Platz findem - Der Tod Pribislavs ist angegeben MC. XV. III kal. Januarli; zwischen dem C und dem X ist aber eine Lücke, in welcher radirt ist; allem Anscheine nach stand hier MCCXV; in diesem Jahre ward Pribislavs Leiche von Lüneburg nach Doberan gebracht - Das Todesjahr Heinrichs II. des Löwen von Meklenburg ist mit dem Jahre MCCCXXV bezeichnet; dies ist aber wohl nur ein Lese= oder Schreibfehler für MCCCXXIX; dann stimmt die ganze Angabe mit der Geschichte überein. Nach Hinwegräumung dieser Hindernisse läßt sich nun aus der beistehenden Uebersicht leicht erkennen, wie wichtig der Fund ist. Es sind unter Nr. I alle data zusammengestellt, welche bisher unbekannt geblieben oder doch von Rudloff nur annäherungsweise, aus dem Doberaner Kirchenfenster aber genau angegeben sind. Daneben, unter Nr. II., sind diejenigen data aufgezeichnet, welche nach Rud=
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loffs Resultaten mit den Doberaner Nachrichten übereinstimmen; diese Uebereinstimmung möchte den besten Beweis für die Glaubwürdigkeit der entdeckten Genealogie geben, wenn ein Schluß von dem Einen auf das Andere gestattet ist. Unter Nr. III. und IV. sind die Fälle aufgeführt, in welchen das Kreuzgangsfenster und Rudloff von einander abweichen; zum größten Theil sind diese Fälle noch Streitpuncte, in welchen Rudloff von neuern Historikern, namentlich von v. Lützow schon Berichtigung erfahren hat oder über welche die Untersuchungen noch nicht geschlossen sind. Pribislav's II. Geschichte bedarf noch einer neuen Bearbeitung; daher mögen die verschiedenen chronologischen data bis zur genauern Darstellung, welche sehr wünschenswerth wäre, ohne Resultat stehen bleiben. Heinrich Borwin I. ist, gegen die bisherige Annahme, nach manchen Angaben nicht 1226, sondern wirklich im Anfang des Jahres 1227 gestorben; daher verdient die Doberaner Angabe, daß er am 28. Januar 1227 gestorben sei, allerdings Glauben. 1 ) Nicolaus I. fiel bei Waschow: nach Rudloff im J. 1197, nach v. Lützow I. S. 255 flgd. im J. 1201, nach unserer Chronologie am 25. Mai 1200; letztere kommt also den historisch = kritischen Untersuchungen schon näher. Manche Abweichungen mögen jedoch auch nicht begründet sein; vielleicht ist hin und wieder auch der Tag der Beisetzung in Doberan angegeben.
Was endlich die Quellen der Kreuzgangs=Chronologie betrifft, so scheint dieselbe aus den ältesten Calendarien und Nekrologien des Klosters geschöpft zu sein. Kirchberg ist sicher nicht als Quelle anzunehmen, da derselbe, nach genauer Vergleichung, häufig nur das Todesjahr der Fürsten, aber nicht ihren Sterbe tag angiebt, welchen das Doberaner Nekrologium hat, an andern Stellen nur den Begräbnißtag statt des Sterbetages nennt, und endlich auch beide verschweigt, wie z. B. bei den Fürsten der Linie Richenberg.
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der
Gedächtnistafel im Doberaner Kreuzgange.
I. Neue data der Doberaner
Chronologie. |
II. Übereinstimmung mit
Rudloff. |
1.) Meklenburg. | 1.) Meklenburg. |
Johann I. 1. Aug. 1264 | Johann I. 1264. |
Heinrich I. 2.Jan. 1302. | |
Heinrich II. 22. Jan. 1329. | |
Albrecht I. 15.Mai 1265. | |
Nicolaus 8. Jun. | |
Johann II. 14. Oct. 1299. | Johann II. 1299. |
Johann III. 27. Mai 1289. | Johann III. 1289. |
2.) Werle. | 2.) Werle. |
Nicolaus III. 7.Mai 1277. | |
Heinrich I. 8. Oct. 1291. | |
Johann I. 15. Oct. 1283. | Johann I. 1283. |
Nicolaus IV. 12. Oct. 1316. | Nicolaus IV. 1316. |
Johann II. 27. Aug. 1337. | |
3.) Rostock. | |
Waldemar 9. Nov. 1282. | Waldemar 1282. |
4.) Richenberg. | |
Pribislav III. 1. Aug. 1262. | |
Pribislav IV. 1315. | |
III. Abweichungen von | IV. Rudloff. |
Pribislav II. 26. Dec. | Pribislav II. 25. Dec. 1181. |
H. Borwin I. 28.Jan. 1227. | H. Borwin I. 1226. |
Nicolaus I. 25. Mai 1200. | Nicolaus I. 1197. |
Bernhard I. 10. Oct. 1281. | Bernhard I. 1286. |
Borwin III. 1260. | Borwin III. vor 21. Dec. 1278. |
Nicolaus d. Kind 25. Nov. 1313. | Nicolaus d. Kind 25. Nov. 1314. |
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Eine genaue Darstellung des Kreuzgangsfensters auf einem halben Bogen ist neben dieser Seite eingeheftet.
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1620 den 11. May habe ein Schreiben von Pfaltz Graff Johan Casemir empfangen der will mich sprechen wegen des Königs zu Sweden schreibet mitt eigener hand daß er mich gern wolle appard sprechen daß er nicht zum Keiserlichen gesanten kommen möchte. 2 ) NB. gleich halb 6 Uhr auf den abend wie ich will zur Taffel gehen schreibet mir der Pfaltzgraff von Mechelburgk auff daß er noch diesen Abend bey mir anlangen wolle und morgen in aller frühe wieder seiner wege ziehen er schreibt daß er in wenig Stunden mit mir abreden kann was ihm von Ihrer Königlichen Würden befohlen mir vertraulich zu entdecken. NB. habe Hans Christoff Jaßmund und Georg Moltzan dem Pfaltzgraffen entgegensand ihn einzuholen. Wie ich hinunter gehe und den Pfaltzgraffen empfangen will kompt Hans Christoff Jaßmund vorher nnd zeiget mir an daß ihm der Pfaltzgraff befohlen er solle mir anmelden daß der König auß Sweden Gustaff Adolph hier in persone sey und weil er weiß daß Vollrath Bülow
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ein Swedischer Lagkey und einer meiner Jungen da wehren die ihn kennten, als möchte ich dieselben abschaffen. Bülowen habe ich hart gebotten zu sweigen, den Lagkeyen nach Neustadt sand den Jungen habe befohlen ins Wirtshauß zu gehen und nicht ehe wieder herauff zu kommen biß ichs ihm sagen ließe hat sich also der König alß ein gemein mit Jungker angestellett nach dem Nachtessen habe appard auff des Pfaltzgraffen gemach mit ihm biß umb halb 1 Uhr von allerhand sachen discouriret. Heinrich Lewezowen nach Neustadt die nacht gesandt sie da zu tractiren.
Den 12 habe ich sie wieder vort geholffen auff des Graffen gemach wo sie gelegen mit ihnen früstükett hab ihnen den rotten deutschen Wagen mit 6 Lichtbraunen Pferden mitgeben sie mögen ihn behalten oder nach gelegenheitt wieder zurücksenden. haben also ihren abschied von mir genommen und habe sie fahren laßen auff Neustadt des Königes reisige Pferde auch heutte gefolgett NB. umb 2 Uhren nach Mittages bin ich hinauß geritten mit etzlichen Landjungkern und die Keiserliche gesanten Hertzog Julius Heinrich und Hieronimus Elwern eingeholett.
Den 13 May habe den gesanten Audientz geben nach der Audientz Taffel gehalten. der hertzog zu Sachsen als Caput Legationis hat auß der Ader gelaßen hat nicht viel gesoffen habe mit ihm mit Gutzschpferden tauschen müssen habe ihm die Wahl unter 8 Füchsen gelassen er hat mir 6 graue lahme Hunde wieder geben.
Den 20 Juny umb 4 Uhr auff den nach Mittag ist des Pfaltz Graff Johan Casemir von Swebrügk oder vielmehr des Königs zu Sweden CammerJungker hier angelanget bringett ein schreiben von Pfaltzgraffen daß er morgen mit dem Könige zu Lüptze anlangen wil ich soll ihm Pferde bestellen auff der Fehre zu Swerin von da will er auf Pöle und so in Sweden. habe noch spette an Bischoff zu Bremen geschrieben und ihm des Königes ankunfft avisiret.
Den 21 wie Abends über Taffel sitze kompt Caspar Otto Sperling so beim Könige zu Sweden Fendrich ist und bringt mir ein bladt auß Pfaltzgraff Johan Casemir schreibtaffel darauff er geschrieben daß ich dem Könige möge sicherheit, in Mechkelburgk zu kommen verschaffen.
Den 22 habe den Pfaltzgraffen beantwortett und Heinrich Lewezowen mit Sperling an Pfaltzgraffen und vollends an den König vortgesandt Heinrich soll den König auff Strelitz fahren.
Den 23 der Pfaltzgraff wieder an mich geschrieben daß der König heutte noch hier vorbei fahren werde daß ich ihm
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die Pferde soll entgegen senden. wie ich über Taffel sitze kompt Henrich Lewezow von Lüptze bringt mir ein schreiben vom Pfaltzgraffen schreibet daß der König morgen zu Pöle sein will.
Den 24 bin ich von Swerin nach Mechelburgk da zu Mittag gessen von da auff Gresen da des Königs gewartet der König aber schon nach Pöle voran gewesen alß bin ich erst umb 8 Uhr abends hier zu Pöle angelangt habe die gantze Nacht mit dem König discuriret.
Den 25 ist mein Bruder hier angelangett der König ist in die Kirche gangen wir haben ihm auffgewartett nach der Predigt ist Taffel gehalten der König ist nach dem Eßen auff sein Schiff gefahren der Pfaltzgraff aber bey unß blieben mit dem haben mein Bruder und ich ziemlich spette getrungken.
Den 26 frühe ist der Pfaltzgraff zum Könige zogen ich habe Clauß Belowen Heinrich Lewezow und Judelium zum Könige auff sein Schiff gesandt und ihn bitten laßen daß er möge wieder zu mir kommen. Auff den Abend umb 4 Uhren ist der König bei mir wieder angelangett hat allerhand mit meinem Bruder und mir discuriret daß wir unß sollen fürsehen für den Denen haben die gantze nacht mit ihm sauffen müßen ist also gegen Tag alß den
27 nach sein Schiff gefahren mein Bruder und Ich haben Ihm das geleidt auff sein schiff geben da haben wir unmenschlich gesoffen seyn also mit gutter vertraulichkeit und cortoisie geschieden Unser Herr Gott geleite Ihn.
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D as jetzige siebentheilige meklenburgische Wappen, welches unter dem Herzoge Christian Louis zum Theil erfunden und zusammengestellt und bald nach dem Anfange seiner Regierung, ungefähr im Anfange des Monats April 1658, eingeführt ward, enthält so viele historische Abweichungen, daß kaum ein Schild in demselben sein ursprüngliches Wappenzeichen trägt. Das Meiste ist freilich im Laufe der Zeiten verunstaltet; manches Neue und Unbegründete hat aber auch Herzog Christian Louis hinzuthun lassen. Es ist daher eine Beleuchtung des Wappens im historischen, ja selbst im praktischen Interesse. Der Verein hat es nun für zweckmäßig gehalten, die Untersuchungen hierüber zu eröffnen und den Wunsch auszusprechen, daß, in synthetischem Gange, zuerst die einzelnen Wappenschilde untersucht werden und dann eine Geschichte der Entstehung und Fortbildung des ganzen Wappens geliefert werden möge. Um den zu erwartenden Forschungen einigen Anhalt und den theilnehmenden Lesern eine klarere Anschauung zu verschaffen, auch um den Mitgliedern eine Frucht des Vereins mehr zu bieten, hat der Ausschuß des Vereins in das große Siegel diejenigen sieben Wappenschilde in ihrer ursprünglichen Gestalt aufgenommen, welche den Hauptlandestheilen angehören, über die seine Wirksamkeit sich erstreckt, und aus welchen das jetzige Landeswappen entstanden ist. Zum bessern Verständniß ist eine lithographirte Darstellung des in der Ausführung begriffenen Siegels diesen Abhandlungen beigegeben, und dazu mögen hier, der ausführlichern Geschichte des meklenburgischen Wappens vorauseilend, einige erläuternde Worte Platz finden.
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Die Idee zu dem Siegel ward von dem Herrn Rector Masch zu Schönberg angegeben und von dem Ausschusse des Vereins angenommen; die heraldischen Bestimmungen lieferte der Archivar Lisch; der Herr Geschichtsmaler Schumacher schenkte dem Vereine zur Auswahl sechs gelungene Entwürfe des Siegels, von denen der Ausschuß den gegenwärtigen gewählt hat, der, bis zur völligen Ausführung des, Siegels durch die Güte des Herrn Obermünzmeisters Rübell, von dem Herrn Hofzeichner Achilles lithographirt ist.
Das Siegel des Vereins enthält die sieben Wappenschilde der Haupttheile Meklenburgs möglichst in ursprünglicher Gestalt in eine gotische Rosette zusammengefaßt. Da aber auch in älteren Zeiten Veränderungen in den Siegeln nicht selten sind, so sind im Allgemeinen als Vorbilder Originalsiegel aus dem 14. Jahrhundert genommen, als dem Zeitraum, in welchem die persönlichen Darstellungen auf den Siegeln meistentheils schon aufgehört haben und die combinirten Wappen noch nicht eingeführt sind, vielmehr die eigenthümlichen, im Gebrauch gebliebenen Embleme theils erfunden, theils in klarer Ausbildung festgestellt worden. Die Wappen sind nach den Originalsiegeln in ihrem Geiste dargestellt; sclavische Nachahmungen sind, bei der Vielfältigkeit des Ausdrucks auf den verschiedenen alten Siegeln, vermieden. Farben = Tincturen, für Siegel eine Erfindung des 17. Jahrhunderts, sind natürlich nicht gebraucht. In der Anordnung hat der meklenburgische Schild die Hauptstelle in der Mitte erhalten.
Die Wappenschilde sind folgende:
1.) In der Mitte steht der meklenburgische Schild: ein vor sich gekehrter, abgerissener Stierkopf mit einer Krone, mit aufgerissenem Maule und ausgeschlagener Zunge und mit dem Halsfell, nach dem Siegel des Herzogs Albrecht II. († 1379). (Der Nasenring ist neu.)
2.) Darüber findet sich für Rostock, nach den Siegeln der Burwine, ein mit der rechten Pranke ausschreitender Greif.
3.) Unter diesem Wappen, nach heraldischer Ortsbezeichnung links, liegt der Wappenschild des Bisthums Ratzeburg: ein in die Länge getheilter Schild, in der vordern Hälfte eine Burgzinne, in der hintern Hälfte ein aufrecht stehender Bischofs=
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stab. Der Bischof Detlev vonParkentin (1395-1419), welcher das bischöfliche Siegel zuerst gebraucht, hat freilich die Burgzinne in der hintern Hälfte; aber die vordere Stellung hat nach ihm im Laufe der Zeiten die Oberhand behalten.
4.) Unter dem Rostockschen Schilde liegt rechts der Wappenschild des Bisthums Schwerin: ein queer getheilter Schild, auf welchem zwei Bischofsstäbe im Andreaskreuze liegen. Dies Wappen ist zuerst vom Bischof Friederich II. von Bülow (1365-1375), jedoch auch schon vorher auf Officialei= und Vikariats = Siegeln 1358 gebraucht. Die Schraffirung ist schwankend, bald in der obern, bald in der untern Hälfte, bald gar nicht vorhanden; man vgl. deshalb Nr. 5.
5.) Unter dem bischöflich = schwerinschen Schilde lehnt sich der Wappenschild der Grafschaft Schwerin: ein queer getheilter Schild. Auf den frühern Siegeln führen die Grafen abwechselnd ein Pferd oder zwei Lindwürmer an einem Baume im Siegel, seit 1313 aber ohne Abwechselung den bezeichneten Schild, und zwar durchgehends in der untern Hälfte schraffirt. Schraffirte und leere Schildhälften bezeichnen früher nur Abwechselung zwischen Farbe und Metall, und es möchte die Schraffirung mehr die Farbe bezeichnen; aber die erwähnte Eintheilung des schwerinschen Schildes steht, -im Gegensatz zu der jetzigen Tinctur, zur Zeit der Grafen zu fest. Seit dem Aufhören der Grafschaft führen die Herzoge von Meklenburg denselben Schild im combinirten Wappen, jedoch, der jetzigen Tinctur gleich, in der obern Hälfte schraffirt. Der Analogie wegen ist der bischöflich=schwerinsche Schild (Nr. 4.) dem gräflichen gleich schraffirt, wie ihn auch einige Bischöfe, z. B. Hermann III., führen.
6.) Unter dem bischöflich = ratzeburgischen Schilde lehnt sich der werle sche Wappenschild: ein vor sich gekehrter Stierkopf mit Krone und ausgeschlagener Zunge, nach den Siegeln aus dem 14. Jahrhundert, namentlich des Nicolaus V. (1347 - 1360). Daß der Stierkopf jetzt rechts gelehnt ist, ist eine Folge der Wappenausschmückungen des 16. Jahrhunderts.
7.) Die unterste Stelle nimmt der stargardsche Wappenschild ein: ein Arm mit einem weiblichen Puffärmel zur Bekleidung des Oberarms, mit einer fliegenden Schleife um den Oberarm und einem Ringe zwischen den Fingern. So ist das Wappen vom Anfange des 16. Jahrhunderts, kurz darauf als es zuerst erschien, bis auf den Herzog Carl Leopold, unter welchem sich Puffärmel und Schleife in eine Wolke verwandeln.
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Der Ausschuß des Vereins wünscht nach und nach ausführlichere Abhandlungen über die einzelnen Wappenschilde folgen zu lassen und giebt hier zunächst eine Abhandlung über das Wappen des Bisthums Ratzeburg. 1 )
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Seit mehreren Jahrhunderten ist die Wappenkunde von den deutschen im Ganzen eifrig gepflegt worden und lange vor einer wissenschaftlichen Begründung derselben sind mit deutschem Fleiße veranstaltete, umfassende Wappensammlungen erschienen; aber dennoch ist sowohl den Bearbeitern wie den Sammlern das Wappen des Bisthums Ratzeburg, eines Reichsstandes, gänzlich unbekannt geblieben, - allerdings eine befremdende Erscheinung. Es liefert nun zwar Fürst 2 ) ein Wappen des Bisthums Raczenburg, im rothen Felde ein silbernes Kreuz, dessen Fuß sich in einem 3mal eckig gezogenen silbernen Balken endigt, so daß das Kreuz auf der mittelsten Spitze desselben steht; jedoch dies Wappen ist durchaus falsch, und es läßt sich auch nicht einmal eine Vermuthung aufstellen, welcher Umstand es könne veranlaßt haben. Gatterer, 3 ) sonst so gründlich in seinen Forschungen, behauptet: Ratzeburg habe, so lange es ein Bisthum gewesen, je und alle Zeit ein silbernes Kreuz mit einer darauf ruhenden Bischofsmütze im Wappen geführt; aber auch dies ist irrig und, wie sich leicht ergiebt, eine aus dem fürstlich ratzeburgischen Wappen hergeflossene Conjectur, von deren historischer Gewißheit er vielleicht selbsttäuschend sich überredet haben mag. Auch die vaterländischen Schriststeller haben das bischöfliche Wappen nicht gekannt. Franck 4 ) giebt dem Stifte den Heiland in völliger Bildung am Kreuze zum Wappen, indem er das bereits mehrmals 5 ) abgebildete Capitelssiegel
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dafür ansieht; v. Beehr 1 ) läßt sich durch Rethmeier zu einer falschen Angabe verleiten, welche späterhin nachgewiesen werden soll; Schröder 2 ) hat das Bischofswappen zwar richtig angegeben, aber nicht als solches erkannt und hervorgehoben; daher ist seine Angabe durchaus unbeachtet geblieben.
Die reinste Quelle, aus der man die Nachrichten über die Geschichte älterer Wappen schöpfen kann, sind unstreitig die Siegel, an die wir uns auch hier wenden müssen. Zwar wird es nicht nöthig sein, die Siegel der ratzeburgischen Bischöfe ausführlich zu beschreiben, da es bereits an einem andern Orte 3 ) geschehen ist, jedoch ist eine allgemeine Uebersicht derselben vielleicht nicht unzweckmäßig.
Das Bild des Bischofs war in den Siegeln der 16 ersten Bischöfe 4 ) die Hauptfigur; von diesen erscheinen 2 im Brustbilde; 5 ) 7 sitzend auf Stühlen, welche mit Thierköpfen verziert sind; 6 ) 4 ließen sich stehend abbilden. 7 ) Alle Bischöfe haben den Stab in der einen und bis zu Fridericus ein Buch in der andern Hand; der eben genannte und seine Nachfolger erheben, mit Ausnahme des Ulrich v. Blücher und des Volradus v. Dorne, die rechte Hand zum Segen. Volradus ist der erste, welcher sein Bild unter einen Giebel stellt, worin seine Nachfolger ihm folgen und Wipertus ist der erste, welcher sein Familienwappen, 8 ) die Blücherschen Schlüssel, 2 mal ins Siegel neben sich gestellt hat. Hinsichtlich der Umschrift ist zu bemerken, daß sich alle Bischöfe Dei gracia nennen, dem Wipertus zuerst das et sedis apostolicae beifügte.
Mit ihm schließt sich die erste Periode der Siegelbilder; in der zweiten von 1367 - 1395 ist zwar noch das Bild des Bischofs vorhanden, aber nur knieend in einer Halle, und ein Heiligenbild ist jetzt Hauptfigur geworden. So stellt sich Heinrich v. Wittorp (1367 - 1388) unter einer heiligen Mutter und Gerhard v.Holtorp (1388 - 1395) unter einem Johannes dar.
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Auf den Hauptsiegeln ist das Familienwappen, das auf den Secretsiegeln des ersteren nicht ausgedrückt ist; dieser nennt sich dei et apostolicae sedis gracia, der letztere läßt den Zusatz weg.
Ganz einzeln, sowohl hinsichtlich der Große als der Bilder, steht als dritte Periode von 1395 - 1419 das Siegel des B. Detlevus v. Parkentin, der sich dei et apostolicae sedis gracia nennt, da. Es vereint die Bilder der heil. Mutter und des Johannes mit dem Kelche (beiden war aber die Domkirche geweiht); das Bild des Bischofs ist oben neben einem Crucifix angebracht, das Familienwappen ist mit einem Bischofsstabe schräglinks überlegt und hier erscheint zuerst ein Amtswappen.
Es ist ein gespaltener Schild, welcher vorne einen aufrecht gestellten Bischofsstab, und hinten eine Burg hat, welche sich an die Theilungslinie lehnt, oben ein spitzes Dach hat und unten spitz zuläuft, gleich als stände sie auf einem Träger.
Auf dem Grabsteine des Bischofs in der Domkiche zu Ratzeburg ist dies Wappen nicht, obgleich man außer seinem Familienwappen noch einen zweiten Schild beifügte, der aber nur zwei über einander gelegte Bischofsstäbe enthält, so viel sich auf dem sehr vertretenen Steine erkennen läßt; auch erscheint es nicht auf seinen kleineren Siegeln (ad causas), wo hinter dem Familienwappen ein Bischofsstab aufrecht gestellt ist. -
Die vierte Periode von 1419 - 1479 läßt im Titel das Dei et apl. sedis gratia weg, das Siegelbild ist unter einem bald mehr bald minder geschmückten Kirchengiebel das Bild der heiligen Mutter meistens in ganzer Figur stehend, nur bei Johannes Preen (1454 - 61) und Ludolf Razeborch (1461 - 1466) im Brustbilde. Das Amtswappen ist wieder verschwunden, jedoch das Familienwappen ist überall vorhanden; ein Bischofsstab wird ihm von Pardamus v. Knesebeck (1431 - 40) und Ludolf Razeborch beigegeben; Johannes Prael (1440 - 54) hat den Stab freilich nicht in seinem Siegel, aber auf seinem Leichensteine und im Schluß der Bogen des Gewölbes in der Capelle, in der er in seiner Domkirche begraben liegt.
Die fünfte Periode von 1479 - 1524 schließt sich hinsichtlich der Umschrift und des Siegelbildes der vorigen an und zwar ist die h. Maria bei Johannes Parkentin (1479 -1511) stehend und bei Heinrich Bergmeier (1511 - 24) in halber Figur vorhanden; das Amtswappen neben dem Geschlechtswappen, und zwar im vierfeldigen Schilde die erste und vierte Stelle einnehmend, erscheint überall auf den Haupt= und Secretsiegeln; und es steht bei Johann die jetzt gezinnte Burg vorn, der
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Stab hinten in dem gespaltenen Schilde, während Heinrich die Ordnung umkehrt.
Die sechste Periode der Bischofssiegel macht B. Georg v. Blumenthal (1524 - 50) aus, der die Heiligenbilder wegläßt, mit einer Bischofsmütze seinen quadrirten, mit Mittelschild versehenen Wappenschild bedeckt und in das 1. und 4. Feld desselben das Ratzeburgische Amtswappen und zwar die Burg vorne stellt. - Des ihm folgenden Bischofs, Christoph v. d. Schulenburg Bischofssiegel ist so wenig im Ratzeburgischen, als im Schweriner Archiv vorhanden; daß er ein solches gebrauchte ist aber gewiß, da mir der Wachsklumpen dazu an einer Urkunde vorkam; es war aber die obere Decke abgefallen, da sich diese Charte in Privathänden nicht der sorgsamsten Aufbewahrung zu erfreuen gehabt hatte.
Aus dem Beigebrachten erhellt, daß, wenn man auch die Figuren des Wappens: Burg und Stab festhielt, man sich in der Anordnung und Gestaltung derselben eine Willkür erlaubte, welche sich freilich mehr oder minder bei allen alten Wappenbildungen findet, die aber die Wissenschaft nicht gut heißen kann, denn mit dem Begriffe der Wappen ist wesentlich der der Unveränderlichkeit verbunden.
So wie sich im vorliegenden Wappen Verschiedenheit in der Anordnung der Figuren findet, so findet sich auch diese in den Farben auf den wenigen Abbildungen desselben, die aber freilich alle aus späteren Zeiten herrühren. In der Kirche zu Schönberg am Altar ist das Wappen des Bischofs Augustus (1610 - 1636) mit der Jahrszahl 1616. Hier steht vorne der goldene, aufrecht gestellte Bischofsstab, die Farbe des Feldes ist sehr verschossen und erscheint jetzt röthlich, war aber wohl ursprünglich blau; hinten im goldnen Felde die blaue Burg, denn an der Orgel in der Domkirche in Ratzeburg hat derselbe vorn die Burg ebenso tingirt und hinten im blauen Felde den goldnen Stab. (Eine Abweichung, von der wohl nur der Maler die Schuld trägt, ist, daß im Mittelschilde des Wappens in der Kirche zu Herrnburg im blauen Felde nur der aufrecht gestellte Bischofsstab, nicht aber die Burg erscheint.) Auf einem Stuhle auf dem Chor der Domkirche steht das Wappen des Herzogs Gustav Adolph, postulirten Bischofs des Stifts Ratzeburg (1636 -1648) mit der Jahrzahl 1648. Hier liegt auf dem gewöhnlichen Mittelschild des herzoglichen Wappens noch ein Herzschild, und darin ist vorne im blauen Felde eine rothe Burg und hinten im blauen Felde der goldne Stab. Also wieder keine Gleichheit.
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Daß das angegebene Wappen wirklich dasjenige des Bisthums war, kann nach den angeführten Denkmälern nicht bezweifelt werden. Fragt man aber, warum Detlevus, denn von dem müssen wir es doch herleiten, es gerade so gebildet habe, so läßt sich darüber freilich keine urkundliche Gewißheit erlangen. Uebrigens ist es ganz dem etwas ältern bischöfl. Schwerinschen Wappen analog gebildet; so wie dort Friedrich v.Bülow (1365) den Schild der Grafen von Schwerin für sein Stift adoptirte und ihn durch die Bischofsstäbe specialisirte, so nahm Detlevus, da sich der Rautenkranz der sächsichen Herzoge nicht eignete und jedenfalls höchst zweideutig erscheinen konnte, einen Thurm aus dem Siegel der Stadt Ratzeburg, das schon um diese Zeit eine Burg mit einem großen Thurm in der Mitte und 2 kleinern an der Seite darstellt 1 ) und stellte durch den Bischofsstab die Bedeutung des Bildes fest. Wollte man eine Conjectur durch Muthmaßungen begründen, so könnte man auch den halben Thurm aus den halben Antheil der Ratzeburgischen Insel deuten und die spitze Form des halben Daches mit der Form des mittelsten Thurms im Stadtsiegel in Verbindung setzen, denn dieser ist sowohl in dem größern wie in dem kleinern alten Siegel nicht gezinnt, sondern spitz.
Die beiden auf die Bischöfe folgenden Administratoren des Bisthums Ratzeburg aus herzogl. meklenb. Hause H. Christoph, der 1554 das Bisthum erhielt, und sein Bruder H. Carl, der ihm 1592 folgte, bedienten sich so wenig des bischöfl. Titels als des damit verbundenen Wappens. In ihren kleinen Siegeln 2 ) erscheint auch kein Zeichen der Würde, wohl aber hat Herzog Christoph auf seinem Thaler von 1581 den Schild mit einer Bischofsmütze bedeckt und ihn auf 2 Bischofsstäbe gelegt, von denen Evers 3 ) den einen auf Riga, den andern auf Ratzeburg deutet, was aber wohl nicht richtig ist, da die Umschrift nur Ratzeburg, keineswegs aber Riga erwähnt. -
Auf Herzog Carl folgte Herzog Augustus von Braunschweig =Lüneburg 1610 und nahm den Titel eines postulirten Bischofs und mit ihm ein ganz neues Wappen an. In der Kirche zu Schönberg über dem herrschaftl. Stuhle erscheint mit der Jahrzahl 1615 ein anderer Mittelschild, nämlich:
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Im blauen Felde ist eine rothe schwebende Säule, hinter welche schräg über einander ein goldener Bischofsstab und ein goldenes Schwert gesteckt sind; über der Säule schwebt eine schwarze Bischofsmütze.
Auf den Siegeln des Bischofs, deren er zwei gebrauchte, und von denen das eine nach der darauf befindlichen Jahrszahl 1624 gefertigt ward, ist der angegebene Mittelschild, jedoch erscheint auf dem neueren unter der Bischofsmütze entweder eine offne Krone, oder was eben so wahrscheinlich ist, die Säule ward in einen gezinnten Thurm verwandelt. 1 ) Auch auf den Münzen des Bischofs, von denen Thaler von 1623 2 ) und 1636 von 2 verschiedenen Stempeln, die Begräbnißthaler von 1636, 3 ) eine kleinere Begräbnißmünze und 1 Reichs Ort von 1634 vorliegen, ist nur dies angegebene Wappen gebraucht worden. - Auffallend ist es, daß in einer und derselben Kirche, der Schönberger, beide Wappen, von demselben gebraucht, gefunden werden; man könnte, weil dies neuere Wappen daselbst ein Jahr früher gemacht ist als das alte, glauben, er sei zum ältern zurückgekehrt; dies widerlegen aber die angeführten Münzen hinlänglich, auch ist nie ein anderes Siegel von ihm, als die beiden angegebenen, seitdem er Bischof war, gebraucht worden.
Der Grund, der den Bischof bestimmen konnte, das Wappen, welches er kannte, zu verlassen und ein neues, das noch überdies in seiner Form so ganz ungewöhnlich ist, zu erwählen, läßt sich wohl schwerlich angeben; es steht als eine höchst merkwürdige heraldische Erscheinung da.
Vom Bischof Gustav Adolph, der 1636 erwählt ward, ist, da er 1633 geboren wurde und seine Bischofswürde in seine Minderjährigkeit fällt, während Herzog Adolph Friedrich I. als Vormund regierte, wohl kein eignes Bischofssiegel gebraucht worden, wenigstens kommt im Ratzeburger Archiv kein dergleichen vor; jedoch enthält ein kleines Ringsiegel in der Umschrift die
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Buchstaben P (ostulirter) B (ischof) D (es) S (tifts) R (atzeburg), aber der Mittelschild ist ganz unkenntlich. Sein oben erwähntes Wappen in der Domkirche zu Ratzeburg ist vielleicht das einzige Denkmal aus seinen frühern Zeiten. - Ueberhaupt sind, außer den angeführten, keine Denkmäler aus der bischöflichen Zeit im hiesigen Lande vorhanden, welche das Wappen darstellen.
Als durch den 12. Artikel des westphälischen Friedens das Bisthum Ratzeburg in ein weltliches Fürstenthum mit Sitz und Stimme auf den Reichs= und Kreistagen verwandelt und dem herzogl. Hause Meklenburg überwiesen ward, rückte Herzog Adolph Friedrich I. kein Bild für diese Erwerbung in das meklenb. Wappen ein.
Als H. Adolph Friedrich 1658 starb, folgte ihm sein Sohn Christian (seit 1663 Christian Louis) und in dessen Siegeln, von denen mehrere in der Umschrift die Jahrszahl des Regierungsantritts enthalten, finden sich zuerst die Felder, welche die Fürstenthümer Schwerin und Ratzeburg bezeichnen. Franck 1 ) erzählt aus J. D. Suckovs Schrift vom meklenburgischen Wappen, Herzog Christian habe zuerst ein Wappen von 9 Feldern entworfen. Er rückte nämlich, außer den beiden Schilden für Ratzeburg und Schwerin, noch eine nackte Jungfrau wegen Parchim 2 ) und einen Stier an einem Rosenstock wegen Güstrow 3 ) ein. Hiemit war aber Herzog Gustav Adolph von Meklenburg= Güstrow gar unzufrieden und erklärte, indem er die nicht gehaltlosen Gründe gegen die beiden letzten Bilder angab: "wenn Sr. Liebden hierin Dero Vorsatz ändern würden, so wollten Sie die sonst wegen Ratzeburg und Schwerin erwählte beide Wappen Ihro ganz gerne gefallen lassen." - Der schon fertige Stempel wurde bei Seite gelegt und das meklenburgische Wappen wie es jetzt ist, durch den meklenb. Abgesandten v. Schwaan dem Kaiser überreicht und die Confirmation erbeten, die denn auch im hochfürstl. Archive wirklich zu finden. (?)
So erzählt Franck die Entstehung des jetzigen meklenburgischen Wappens, wo uns hier nur das angeht, was er über den Ursprung des Ratzeburgischen Wappens meldet. Auffallend bleibt es, daß für Ratzeburg ein Wappen erwählt ward, während doch sonst immer und namentlich auch bei den Säcularisationen des westphälischen Friedens die Bilder der ehemaligen Bisthümer in die Wappen der neuen Landesherren eingerückt wurden. So
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sind z. B. im k. preußischen Wappen die Bilder für Magdeburg, Minden, Halberstadt jetzt dieselben, welche von den geistlichen Oberhäuptern ehemals geführt sind.
Herzog Christian erwählte nun für das Fürstenthum Ratzeburg
im rothen Felde ein silbernes, schwebendes Kreuz, bedeckt mit einer offnen Krone.
So ist es fortan geführt worden, obgleich auch hier im Einzelnen sich wieder Abweichungen zeigen. H. Christian selbst hat auf keinem seiner Siegel das Kreuz in der jetzt gewöhnlichen Form, sondern es ist überall (mit alleiniger Ausnahme eines Siegels, welches in der Umschrift die Jahrszahl 1662 hat und in Ratzeburg gebraucht ward) eingekerbt, bald einem Anker, bald einem Malteserkreuz ähnlich, die Krone ist stets eine gewöhnliche offene. Auf seinen Münzen, von denen Thaler bei Köhler 1 ) abgebildet sind, auf einem vorliegenden 2/3 Stück von 1678, dann auf dem Thaler von 1681 2 ) hat das Kreuz die angegebene Form. Dagegen ist auf einer, vielleicht aber nicht ganz genauen Abbildung in dem Münz =Probations= Abschied d. d. Nürnberg 21. Sept. 1693 tab. IX. n. 99 des 2/3 Stücks von 1672, auf der Rückseite das Ratzeburgische Kreuz ohne Krone, schwebend und nicht eingekerbt, wohl aber ein wenig ausgerundet. 3 ) Diese Münze aber gehört so recht eigentlich hieher, da sie eine von denen ist, worauf er sich nur Fürst zu Ratzeburg (princeps Ratzeburgensis) nennt.
Herzog Friederich Wilhelm hat auf einem kleinen Siegel noch das eingekerbte Kreuz, auf andern erscheint es nicht mehr; denn alle spätern Herzoge unsers Fürstenhauses haben das Kreuz nie anders als etwas erhöht, schwebend und mit einer offnen Krone (welche auf einigen wenigen spätern Siegeln, wohl durch des Siegelstechers Schuld, wegblieb) bedeckt, auf Siegeln und Münzen geführt und das ist also die durch mehr als 100jährigen Gebrauch festgestelte Form.
Herzog Gustav Adolph zu Meklenburg=Güstrow fand es für gut, auf seinem Siegel, von dem ich aber nur das kenne, welches beim Hof= und Landgericht in Parchim unter seinem Namen und Titel gebraucht ward, die Krone über dem Kreuze wegzulassen, während sie H. Christian aus seinem Siegel ebendaselbst sehr deutlich zeigt. Schon Spener 4 ) bemerkt, daß die Schwerinsche Linie bisweilen eine Bischofsmütze auf das Ratze=
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burgische Kreuz setze, was die Güstrowsche nicht nachgeahmt habe. Mit der Mitra hat es nun freilich wohl nicht seine Richtigkeit, auf keinem Siegel ist sie mir zu Gesichte gekommen, jedoch hat er hinsichtlich des Unterschiedes im Wappen der beiden Linien gewiß Recht, da selbst die Herzogin Augusta († 1756), die letzte aus dieser Linie, auf zwei vorliegenden Siegeln keine Krone auf dem Kreuz hat. 1 )
In Folge des Erbfolgevergleichs von 1442 nahm das Haus Brandenburg in seinen verschiedenen Linien, den königl. preußischen und den markgräflichen zu Anspach und Baireuth, 1718 die 7 Wappenfelder des meklenburgischen Wappens auf. 2 ) Hier erscheint das Ratzeburgische Kreuz stets ohneKrone; ein Umstand, dessen Grund nicht am Tage liegt.
Unter den Bischöfen wurde kein Oberwappen geführt, jedoch ist der zierliche äußere Schild, welcher am Schönbergischen Altar den bischöflichen aufnahm, mit einer Bischofsmütze bedeckt. Seitdem das Kreuz unsers Landes Specialwappen ward, gehört zu ihm der äußere, linke, gekrönte Helm mit den rothen und silbernen Helmdecken unseres hochfürstlichen Wappens, welchen sieben rothe Fahnen an ebensoviel Lanzen zieren.
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D ie deutsche Poesie des 12. Jahrhunderts verdient gewiß die größte Aufmerksamkeit, weil in ihr nicht allein der Uebergang von der ahd. zur mhd., sondern auch der Anfang der reichen Dichtung des 13. Jahrhunderts liegt. Leider ist die Litteratur des 12. Jahrhunderts nicht reich und wird gewöhnlich nur in wenigen, und dazu oft nicht vollständigen Handschriften aufbewahrt. Zu den merkwürdigsten Gedichten dieses Jahrhunderts gehört der Ruland, auch Karl der Große oder die Roncevall=Schlacht genannt. Von diesem Gedichte war früher nur eine lückenhafte Handschrift aus dem 12. Jahrhundert in der Stadtbibliothek zu Straßburg (Cod. Arg.) bekannt, welche Schilter in seinem Thesaurus Tom II. mittheilte. Später ward noch eine Handschrift aus dem 13. Jahrhundert zu Heidelberg, Cod. pal. CXII., entdeckt; vgl. Wilken Gesch. der Heidelberger Büchersammlung, Heidelberg 1817, S. 347. Außer diesen beiden Handschriften ist, die spätere Umarbeitung durch Stricker
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(gedruckt in Schilter Thes. II.) abgerechnet, von diesem Gedichte bisher nichts bekannt geworden. Vgl. Hoffmann's Fundgruben I., S. 221, flgd. 1 )
Im Jahre 1834 fand ich im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin eine Quaternio (8 Bl.) einer bisher unbekannten Pergamenthandschrift des Ruland. Das Bruchstück ist offenbar aus einem Bande gerissen, da innerhalb der Lage noch die Heftfäden sitzen, und bildete die zweite Quatern eines großem Werkes, da unten auf der Stirnseite II 9 , geschrieben steht. Das Pergament ist in kl. Fol., 11 1/2 Zoll lang und etwas über 8 Zoll breit. Jede Seite enthält 29 Seiten, welche an der Randseite durch Stiche im Pergament bemerkt sind; auch sind Spuren von Linien durch den Griffel vorhanden; der leere Rand umher ist schmal. Aus Bl. 3. a. und 7. a. sind jedes Mal 12 Zeilen und aus Bl. 5. a. 11 Zeilen zu Miniaturen oder Umrissen, wie in Cod. Pal. und Arg., leer gelassen. Die Anfangsbuchstaben der einzelnen Abschnitte sind Unzialen und roth ausgemalt, nehmen jedoch keinen größern Raum ein, als die einzelnen Seiten ihn darbieten. Der Anfangsbuchstabe einiger Eigennamen ist mit Majuskel von der Größe der übrigen Buchstaben geschrieben.
Die Handschrift ist aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts; 2 ) sie ist die feste, scharfe gotische Minuskel dieses Jahrhunderts. Die Reimzeilen sind nicht abgesetzt, sondern nur durch Puncte bezeichnet. Außer daß vnde ohne Ausnahme durch v wiedergegeben ist, finden sich weiter keine Abkürzungen, als 3 Mal in kunic 4. a., kun cge und kun clich 8. b., und in propheten 4. b. die gewöhnliche lateinische Abbreviatur des pro, und 3. a. in a . Von Accenten findet sich nur das Circumflex 2 Mal über ê und 5 Mal über ê, auch in êiger 3. a; außerdem hat das i, welches durchweg ohne Punct ist,