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B) Das Ratzeburgische Wappen,
vom
Rector G. M. C. Masch in Schönberg.

Seit mehreren Jahrhunderten ist die Wappenkunde von den deutschen im Ganzen eifrig gepflegt worden und lange vor einer wissenschaftlichen Begründung derselben sind mit deutschem Fleiße veranstaltete, umfassende Wappensammlungen erschienen; aber dennoch ist sowohl den Bearbeitern wie den Sammlern das Wappen des Bisthums Ratzeburg, eines Reichsstandes, gänzlich unbekannt geblieben, - allerdings eine befremdende Erscheinung. Es liefert nun zwar Fürst 2 ) ein Wappen des Bisthums Raczenburg, im rothen Felde ein silbernes Kreuz, dessen Fuß sich in einem 3mal eckig gezogenen silbernen Balken endigt, so daß das Kreuz auf der mittelsten Spitze desselben steht; jedoch dies Wappen ist durchaus falsch, und es läßt sich auch nicht einmal eine Vermuthung aufstellen, welcher Umstand es könne veranlaßt haben. Gatterer, 3 ) sonst so gründlich in seinen Forschungen, behauptet: Ratzeburg habe, so lange es ein Bisthum gewesen, je und alle Zeit ein silbernes Kreuz mit einer darauf ruhenden Bischofsmütze im Wappen geführt; aber auch dies ist irrig und, wie sich leicht ergiebt, eine aus dem fürstlich ratzeburgischen Wappen hergeflossene Conjectur, von deren historischer Gewißheit er vielleicht selbsttäuschend sich überredet haben mag. Auch die vaterländischen Schriststeller haben das bischöfliche Wappen nicht gekannt. Franck 4 ) giebt dem Stifte den Heiland in völliger Bildung am Kreuze zum Wappen, indem er das bereits mehrmals 5 ) abgebildete Capitelssiegel


2) Wapenbuch I. p. 11. Nr. 11.
3) Allgem. hist. Bibliothek II. p. 191. Practische Heraldik p. 136.
4) Alt. und Neues Mecklenburg lib VI. p. 268.
5) v. Westphalen Mon. ined. IV. t. 18, 26 und Gründliche Nachricht von Mölln tab. I. n. IV. - In der Domkirche zu Ratzeburg über der sogenannten kleinen Canzel ist dies Bild mit der Ueberschrift: "Dies ist des Domcapittels Wappen 1648".
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dafür ansieht; v. Beehr 1 ) läßt sich durch Rethmeier zu einer falschen Angabe verleiten, welche späterhin nachgewiesen werden soll; Schröder 2 ) hat das Bischofswappen zwar richtig angegeben, aber nicht als solches erkannt und hervorgehoben; daher ist seine Angabe durchaus unbeachtet geblieben.

Die reinste Quelle, aus der man die Nachrichten über die Geschichte älterer Wappen schöpfen kann, sind unstreitig die Siegel, an die wir uns auch hier wenden müssen. Zwar wird es nicht nöthig sein, die Siegel der ratzeburgischen Bischöfe ausführlich zu beschreiben, da es bereits an einem andern Orte 3 ) geschehen ist, jedoch ist eine allgemeine Uebersicht derselben vielleicht nicht unzweckmäßig.

Das Bild des Bischofs war in den Siegeln der 16 ersten Bischöfe 4 ) die Hauptfigur; von diesen erscheinen 2 im Brustbilde; 5 ) 7 sitzend auf Stühlen, welche mit Thierköpfen verziert sind; 6 ) 4 ließen sich stehend abbilden. 7 ) Alle Bischöfe haben den Stab in der einen und bis zu Fridericus ein Buch in der andern Hand; der eben genannte und seine Nachfolger erheben, mit Ausnahme des Ulrich v. Blücher und des Volradus v. Dorne, die rechte Hand zum Segen. Volradus ist der erste, welcher sein Bild unter einen Giebel stellt, worin seine Nachfolger ihm folgen und Wipertus ist der erste, welcher sein Familienwappen, 8 ) die Blücherschen Schlüssel, 2 mal ins Siegel neben sich gestellt hat. Hinsichtlich der Umschrift ist zu bemerken, daß sich alle Bischöfe Dei gracia nennen, dem Wipertus zuerst das et sedis apostolicae beifügte.

Mit ihm schließt sich die erste Periode der Siegelbilder; in der zweiten von 1367 - 1395 ist zwar noch das Bild des Bischofs vorhanden, aber nur knieend in einer Halle, und ein Heiligenbild ist jetzt Hauptfigur geworden. So stellt sich Heinrich v. Wittorp (1367 - 1388) unter einer heiligen Mutter und Gerhard v.Holtorp (1388 - 1395) unter einem Johannes dar.


1) Rer. Mecklenb. lib. VIII. p. 1521. n. y.
2) Papist. Mecklenburg p. 2752, B. Johann Parkentins Siegel beschreibend.
3) In meiner Geschichte des Bisthums Ratzeburg sind sie nach den Originalen im Großh. Strelitzschen Archiv bei jedem Bischof ausführlich beschrieben.
4) Die Siegel von Evermodus (1154 - 1178), Lambertus (1228) und Petrus (1236) sind nicht im Archiv und überhaupt wohl gar nicht mehr vorhanden.
5) Isfridus (1180 - 1204), Ulrich v. Blücher (1257 - 1284).
6) Philippus (1209 - 1215), Godescalcus (1229 - 1235), Ludolfus (1236 - 1250), Fridericus (1250 - 1256), Conradus (1283 - 1291), Hermann v. Blücher (1291 - 1309), Volradus v. Dorne (1335 - 1355).
7) Henricus (1215 - 1228) Marquardus (1309 - 1335), Otto v. Gronowe (1355 - 1356), Wipertus v. Blücher (1356 - 1367).
8) Im Allgemeinen erschienen auf den bischöflichen Siegeln die Amtswappen schon seit 1128 (s. Gatterer Abriß der Diplomatik p. 212) und viel früher als die Familienwappen, jedoch hier im nördlichen Deutschland ist dies nicht der Fall.
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Auf den Hauptsiegeln ist das Familienwappen, das auf den Secretsiegeln des ersteren nicht ausgedrückt ist; dieser nennt sich dei et apostolicae sedis gracia, der letztere läßt den Zusatz weg.

Ganz einzeln, sowohl hinsichtlich der Große als der Bilder, steht als dritte Periode von 1395 - 1419 das Siegel des B. Detlevus v. Parkentin, der sich dei et apostolicae sedis gracia nennt, da. Es vereint die Bilder der heil. Mutter und des Johannes mit dem Kelche (beiden war aber die Domkirche geweiht); das Bild des Bischofs ist oben neben einem Crucifix angebracht, das Familienwappen ist mit einem Bischofsstabe schräglinks überlegt und hier erscheint zuerst ein Amtswappen.

Es ist ein gespaltener Schild, welcher vorne einen aufrecht gestellten Bischofsstab, und hinten eine Burg hat, welche sich an die Theilungslinie lehnt, oben ein spitzes Dach hat und unten spitz zuläuft, gleich als stände sie auf einem Träger.

Auf dem Grabsteine des Bischofs in der Domkiche zu Ratzeburg ist dies Wappen nicht, obgleich man außer seinem Familienwappen noch einen zweiten Schild beifügte, der aber nur zwei über einander gelegte Bischofsstäbe enthält, so viel sich auf dem sehr vertretenen Steine erkennen läßt; auch erscheint es nicht auf seinen kleineren Siegeln (ad causas), wo hinter dem Familienwappen ein Bischofsstab aufrecht gestellt ist. -

Die vierte Periode von 1419 - 1479 läßt im Titel das Dei et apl. sedis gratia weg, das Siegelbild ist unter einem bald mehr bald minder geschmückten Kirchengiebel das Bild der heiligen Mutter meistens in ganzer Figur stehend, nur bei Johannes Preen (1454 - 61) und Ludolf Razeborch (1461 - 1466) im Brustbilde. Das Amtswappen ist wieder verschwunden, jedoch das Familienwappen ist überall vorhanden; ein Bischofsstab wird ihm von Pardamus v. Knesebeck (1431 - 40) und Ludolf Razeborch beigegeben; Johannes Prael (1440 - 54) hat den Stab freilich nicht in seinem Siegel, aber auf seinem Leichensteine und im Schluß der Bogen des Gewölbes in der Capelle, in der er in seiner Domkirche begraben liegt.

Die fünfte Periode von 1479 - 1524 schließt sich hinsichtlich der Umschrift und des Siegelbildes der vorigen an und zwar ist die h. Maria bei Johannes Parkentin (1479 -1511) stehend und bei Heinrich Bergmeier (1511 - 24) in halber Figur vorhanden; das Amtswappen neben dem Geschlechtswappen, und zwar im vierfeldigen Schilde die erste und vierte Stelle einnehmend, erscheint überall auf den Haupt= und Secretsiegeln; und es steht bei Johann die jetzt gezinnte Burg vorn, der

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Stab hinten in dem gespaltenen Schilde, während Heinrich die Ordnung umkehrt.

Die sechste Periode der Bischofssiegel macht B. Georg v. Blumenthal (1524 - 50) aus, der die Heiligenbilder wegläßt, mit einer Bischofsmütze seinen quadrirten, mit Mittelschild versehenen Wappenschild bedeckt und in das 1. und 4. Feld desselben das Ratzeburgische Amtswappen und zwar die Burg vorne stellt. - Des ihm folgenden Bischofs, Christoph v. d. Schulenburg Bischofssiegel ist so wenig im Ratzeburgischen, als im Schweriner Archiv vorhanden; daß er ein solches gebrauchte ist aber gewiß, da mir der Wachsklumpen dazu an einer Urkunde vorkam; es war aber die obere Decke abgefallen, da sich diese Charte in Privathänden nicht der sorgsamsten Aufbewahrung zu erfreuen gehabt hatte.

Aus dem Beigebrachten erhellt, daß, wenn man auch die Figuren des Wappens: Burg und Stab festhielt, man sich in der Anordnung und Gestaltung derselben eine Willkür erlaubte, welche sich freilich mehr oder minder bei allen alten Wappenbildungen findet, die aber die Wissenschaft nicht gut heißen kann, denn mit dem Begriffe der Wappen ist wesentlich der der Unveränderlichkeit verbunden.

So wie sich im vorliegenden Wappen Verschiedenheit in der Anordnung der Figuren findet, so findet sich auch diese in den Farben auf den wenigen Abbildungen desselben, die aber freilich alle aus späteren Zeiten herrühren. In der Kirche zu Schönberg am Altar ist das Wappen des Bischofs Augustus (1610 - 1636) mit der Jahrszahl 1616. Hier steht vorne der goldene, aufrecht gestellte Bischofsstab, die Farbe des Feldes ist sehr verschossen und erscheint jetzt röthlich, war aber wohl ursprünglich blau; hinten im goldnen Felde die blaue Burg, denn an der Orgel in der Domkirche in Ratzeburg hat derselbe vorn die Burg ebenso tingirt und hinten im blauen Felde den goldnen Stab. (Eine Abweichung, von der wohl nur der Maler die Schuld trägt, ist, daß im Mittelschilde des Wappens in der Kirche zu Herrnburg im blauen Felde nur der aufrecht gestellte Bischofsstab, nicht aber die Burg erscheint.) Auf einem Stuhle auf dem Chor der Domkirche steht das Wappen des Herzogs Gustav Adolph, postulirten Bischofs des Stifts Ratzeburg (1636 -1648) mit der Jahrzahl 1648. Hier liegt auf dem gewöhnlichen Mittelschild des herzoglichen Wappens noch ein Herzschild, und darin ist vorne im blauen Felde eine rothe Burg und hinten im blauen Felde der goldne Stab. Also wieder keine Gleichheit.

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Daß das angegebene Wappen wirklich dasjenige des Bisthums war, kann nach den angeführten Denkmälern nicht bezweifelt werden. Fragt man aber, warum Detlevus, denn von dem müssen wir es doch herleiten, es gerade so gebildet habe, so läßt sich darüber freilich keine urkundliche Gewißheit erlangen. Uebrigens ist es ganz dem etwas ältern bischöfl. Schwerinschen Wappen analog gebildet; so wie dort Friedrich v.Bülow (1365) den Schild der Grafen von Schwerin für sein Stift adoptirte und ihn durch die Bischofsstäbe specialisirte, so nahm Detlevus, da sich der Rautenkranz der sächsichen Herzoge nicht eignete und jedenfalls höchst zweideutig erscheinen konnte, einen Thurm aus dem Siegel der Stadt Ratzeburg, das schon um diese Zeit eine Burg mit einem großen Thurm in der Mitte und 2 kleinern an der Seite darstellt 1 ) und stellte durch den Bischofsstab die Bedeutung des Bildes fest. Wollte man eine Conjectur durch Muthmaßungen begründen, so könnte man auch den halben Thurm aus den halben Antheil der Ratzeburgischen Insel deuten und die spitze Form des halben Daches mit der Form des mittelsten Thurms im Stadtsiegel in Verbindung setzen, denn dieser ist sowohl in dem größern wie in dem kleinern alten Siegel nicht gezinnt, sondern spitz.

Die beiden auf die Bischöfe folgenden Administratoren des Bisthums Ratzeburg aus herzogl. meklenb. Hause H. Christoph, der 1554 das Bisthum erhielt, und sein Bruder H. Carl, der ihm 1592 folgte, bedienten sich so wenig des bischöfl. Titels als des damit verbundenen Wappens. In ihren kleinen Siegeln 2 ) erscheint auch kein Zeichen der Würde, wohl aber hat Herzog Christoph auf seinem Thaler von 1581 den Schild mit einer Bischofsmütze bedeckt und ihn auf 2 Bischofsstäbe gelegt, von denen Evers 3 ) den einen auf Riga, den andern auf Ratzeburg deutet, was aber wohl nicht richtig ist, da die Umschrift nur Ratzeburg, keineswegs aber Riga erwähnt. -

Auf Herzog Carl folgte Herzog Augustus von Braunschweig =Lüneburg 1610 und nahm den Titel eines postulirten Bischofs und mit ihm ein ganz neues Wappen an. In der Kirche zu Schönberg über dem herrschaftl. Stuhle erscheint mit der Jahrzahl 1615 ein anderer Mittelschild, nämlich:


1) Auch jetzt noch zeigt das Siegel der Stadt Ratzeburg eine Burg mit 3 Thürmen, in deren offenem Thor ein geharnischter Mann mit einem Spieße steht; auf den ältern Siegeln, von denen ein großes und ein kleines aus Anfang des 15. Jahrhunderts mir bekannt sind, findet sich der Mann nicht.
2) Gründl. Nachricht von Möllen T. I nr. V. und nr. X. sind beide abgebildet.
3) Mecklenb. Münzverfassung II. p. 33, von Pistorius Beschreibung des Geschlechts v. Warburg p. 18 nota verleitet.
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Im blauen Felde ist eine rothe schwebende Säule, hinter welche schräg über einander ein goldener Bischofsstab und ein goldenes Schwert gesteckt sind; über der Säule schwebt eine schwarze Bischofsmütze.

Auf den Siegeln des Bischofs, deren er zwei gebrauchte, und von denen das eine nach der darauf befindlichen Jahrszahl 1624 gefertigt ward, ist der angegebene Mittelschild, jedoch erscheint auf dem neueren unter der Bischofsmütze entweder eine offne Krone, oder was eben so wahrscheinlich ist, die Säule ward in einen gezinnten Thurm verwandelt. 1 ) Auch auf den Münzen des Bischofs, von denen Thaler von 1623 2 ) und 1636 von 2 verschiedenen Stempeln, die Begräbnißthaler von 1636, 3 ) eine kleinere Begräbnißmünze und 1 Reichs Ort von 1634 vorliegen, ist nur dies angegebene Wappen gebraucht worden. - Auffallend ist es, daß in einer und derselben Kirche, der Schönberger, beide Wappen, von demselben gebraucht, gefunden werden; man könnte, weil dies neuere Wappen daselbst ein Jahr früher gemacht ist als das alte, glauben, er sei zum ältern zurückgekehrt; dies widerlegen aber die angeführten Münzen hinlänglich, auch ist nie ein anderes Siegel von ihm, als die beiden angegebenen, seitdem er Bischof war, gebraucht worden.

Der Grund, der den Bischof bestimmen konnte, das Wappen, welches er kannte, zu verlassen und ein neues, das noch überdies in seiner Form so ganz ungewöhnlich ist, zu erwählen, läßt sich wohl schwerlich angeben; es steht als eine höchst merkwürdige heraldische Erscheinung da.

Vom Bischof Gustav Adolph, der 1636 erwählt ward, ist, da er 1633 geboren wurde und seine Bischofswürde in seine Minderjährigkeit fällt, während Herzog Adolph Friedrich I. als Vormund regierte, wohl kein eignes Bischofssiegel gebraucht worden, wenigstens kommt im Ratzeburger Archiv kein dergleichen vor; jedoch enthält ein kleines Ringsiegel in der Umschrift die


1) Wenigstens ist auf dem Wappen eines Stammbuchblattes von 1615, welches die Kunstkammer im Schlosse zu Schwerin aufbewahrt, nicht eine Säule, sondern ein Thurm. Die Bischofsmütze ist hier golden.
2) Köhlers Münzbel. VII. Vorrede p. XII. erwähnt mit ausdrücklicher Angabe das Ratzeb. Wappen desselben. Ueber die Münze dieses Bischofs s. meine Geschichte des Bis. Ratzeb. p. 670 - 74.
3) Rethmeier Lüneb. Chronik hat Tab. 39, N. 1 und 2 Thaler, N. 4 einen Ducaten und N. 5 den Begräbnißthaler abgebildet. Die Figur des Mittelschildes ist dort eine Burg geworden, jedoch auf den vorliegenden Münzen [Symbol]. ist nur eine Säule zu erkennen. Auffallend ist es, daß Rethmeier p. 1644 das Wappen beschreibt als ein silbernes Kreuz mit einem breiten Fuß (das gleichsam schwebet und nirgend an des Schildes Enden anstoßet) in rothem Felde, über dem Kreuze eine Bischofsmütze und hinter demselben ragen Bischofsstab und Schwert hervor - da ihn doch schon der Anblick seiner eignen Abbildungen von der Unrichtigkeit dieser Beschreibung überzeugen mußte. Beehr rer. Mecklenb. C. VIII p. 1521. n. y. widerholt diese Angabe.
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Buchstaben P (ostulirter) B (ischof) D (es) S (tifts) R (atzeburg), aber der Mittelschild ist ganz unkenntlich. Sein oben erwähntes Wappen in der Domkirche zu Ratzeburg ist vielleicht das einzige Denkmal aus seinen frühern Zeiten. - Ueberhaupt sind, außer den angeführten, keine Denkmäler aus der bischöflichen Zeit im hiesigen Lande vorhanden, welche das Wappen darstellen.

Als durch den 12. Artikel des westphälischen Friedens das Bisthum Ratzeburg in ein weltliches Fürstenthum mit Sitz und Stimme auf den Reichs= und Kreistagen verwandelt und dem herzogl. Hause Meklenburg überwiesen ward, rückte Herzog Adolph Friedrich I. kein Bild für diese Erwerbung in das meklenb. Wappen ein.

Als H. Adolph Friedrich 1658 starb, folgte ihm sein Sohn Christian (seit 1663 Christian Louis) und in dessen Siegeln, von denen mehrere in der Umschrift die Jahrszahl des Regierungsantritts enthalten, finden sich zuerst die Felder, welche die Fürstenthümer Schwerin und Ratzeburg bezeichnen. Franck 1 ) erzählt aus J. D. Suckovs Schrift vom meklenburgischen Wappen, Herzog Christian habe zuerst ein Wappen von 9 Feldern entworfen. Er rückte nämlich, außer den beiden Schilden für Ratzeburg und Schwerin, noch eine nackte Jungfrau wegen Parchim 2 ) und einen Stier an einem Rosenstock wegen Güstrow 3 ) ein. Hiemit war aber Herzog Gustav Adolph von Meklenburg= Güstrow gar unzufrieden und erklärte, indem er die nicht gehaltlosen Gründe gegen die beiden letzten Bilder angab: "wenn Sr. Liebden hierin Dero Vorsatz ändern würden, so wollten Sie die sonst wegen Ratzeburg und Schwerin erwählte beide Wappen Ihro ganz gerne gefallen lassen." - Der schon fertige Stempel wurde bei Seite gelegt und das meklenburgische Wappen wie es jetzt ist, durch den meklenb. Abgesandten v. Schwaan dem Kaiser überreicht und die Confirmation erbeten, die denn auch im hochfürstl. Archive wirklich zu finden. (?)

So erzählt Franck die Entstehung des jetzigen meklenburgischen Wappens, wo uns hier nur das angeht, was er über den Ursprung des Ratzeburgischen Wappens meldet. Auffallend bleibt es, daß für Ratzeburg ein Wappen erwählt ward, während doch sonst immer und namentlich auch bei den Säcularisationen des westphälischen Friedens die Bilder der ehemaligen Bisthümer in die Wappen der neuen Landesherren eingerückt wurden. So


1) Altes und Neues Mecklenb. lib. XIII. p. 295.
2) Pribislaus III. von Parchim (Richenberg) 1223, 1256 und sein Sohn 1272 hatten ein nackendes weibliches Bild im Siegel geführt. Rudloff Handbuch der Meckl. Gesch. II. 28.
3) F. Thomas in Analect. Güstrow. p. 8 hat dies Stadtsiegel abgebildet.
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sind z. B. im k. preußischen Wappen die Bilder für Magdeburg, Minden, Halberstadt jetzt dieselben, welche von den geistlichen Oberhäuptern ehemals geführt sind.

Herzog Christian erwählte nun für das Fürstenthum Ratzeburg

im rothen Felde ein silbernes, schwebendes Kreuz, bedeckt mit einer offnen Krone.

So ist es fortan geführt worden, obgleich auch hier im Einzelnen sich wieder Abweichungen zeigen. H. Christian selbst hat auf keinem seiner Siegel das Kreuz in der jetzt gewöhnlichen Form, sondern es ist überall (mit alleiniger Ausnahme eines Siegels, welches in der Umschrift die Jahrszahl 1662 hat und in Ratzeburg gebraucht ward) eingekerbt, bald einem Anker, bald einem Malteserkreuz ähnlich, die Krone ist stets eine gewöhnliche offene. Auf seinen Münzen, von denen Thaler bei Köhler 1 ) abgebildet sind, auf einem vorliegenden 2/3 Stück von 1678, dann auf dem Thaler von 1681 2 ) hat das Kreuz die angegebene Form. Dagegen ist auf einer, vielleicht aber nicht ganz genauen Abbildung in dem Münz =Probations= Abschied d. d. Nürnberg 21. Sept. 1693 tab. IX. n. 99 des 2/3 Stücks von 1672, auf der Rückseite das Ratzeburgische Kreuz ohne Krone, schwebend und nicht eingekerbt, wohl aber ein wenig ausgerundet. 3 ) Diese Münze aber gehört so recht eigentlich hieher, da sie eine von denen ist, worauf er sich nur Fürst zu Ratzeburg (princeps Ratzeburgensis) nennt.

Herzog Friederich Wilhelm hat auf einem kleinen Siegel noch das eingekerbte Kreuz, auf andern erscheint es nicht mehr; denn alle spätern Herzoge unsers Fürstenhauses haben das Kreuz nie anders als etwas erhöht, schwebend und mit einer offnen Krone (welche auf einigen wenigen spätern Siegeln, wohl durch des Siegelstechers Schuld, wegblieb) bedeckt, auf Siegeln und Münzen geführt und das ist also die durch mehr als 100jährigen Gebrauch festgestelte Form.

Herzog Gustav Adolph zu Meklenburg=Güstrow fand es für gut, auf seinem Siegel, von dem ich aber nur das kenne, welches beim Hof= und Landgericht in Parchim unter seinem Namen und Titel gebraucht ward, die Krone über dem Kreuze wegzulassen, während sie H. Christian aus seinem Siegel ebendaselbst sehr deutlich zeigt. Schon Spener 4 ) bemerkt, daß die Schwerinsche Linie bisweilen eine Bischofsmütze auf das Ratze=


1) Münzbelust. V. 185. XVlII. 305.
2) v. Westphalen Mon. ined. IV. T. 11. n. 18 bildet ihn ungenau ab.
3) Evers Mecklenb. Münzverfass. II. p. 35.
4) Op. herald. II. p. 251. §. 12.
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burgische Kreuz setze, was die Güstrowsche nicht nachgeahmt habe. Mit der Mitra hat es nun freilich wohl nicht seine Richtigkeit, auf keinem Siegel ist sie mir zu Gesichte gekommen, jedoch hat er hinsichtlich des Unterschiedes im Wappen der beiden Linien gewiß Recht, da selbst die Herzogin Augusta († 1756), die letzte aus dieser Linie, auf zwei vorliegenden Siegeln keine Krone auf dem Kreuz hat. 1 )

In Folge des Erbfolgevergleichs von 1442 nahm das Haus Brandenburg in seinen verschiedenen Linien, den königl. preußischen und den markgräflichen zu Anspach und Baireuth, 1718 die 7 Wappenfelder des meklenburgischen Wappens auf. 2 ) Hier erscheint das Ratzeburgische Kreuz stets ohneKrone; ein Umstand, dessen Grund nicht am Tage liegt.

Unter den Bischöfen wurde kein Oberwappen geführt, jedoch ist der zierliche äußere Schild, welcher am Schönbergischen Altar den bischöflichen aufnahm, mit einer Bischofsmütze bedeckt. Seitdem das Kreuz unsers Landes Specialwappen ward, gehört zu ihm der äußere, linke, gekrönte Helm mit den rothen und silbernen Helmdecken unseres hochfürstlichen Wappens, welchen sieben rothe Fahnen an ebensoviel Lanzen zieren.

Vignette

1) Klüver Beschr. d. H. Meckl. I. 117 bemerkt auch dies Fehlen der Krone in den Siegeln des H. Gustav Adolph und sagt, daß einige wollen, er habe es gethan um sich von der Schwerinschen Linie zu unterscheiden. Uebrigens sind die daselbst befindlichen Angaben hinsichtlich der Zeit der Annahme des Ratzeburgischen Wappens nicht richtig.
2) Gatterer pract. Heraldik p. 113.