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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.

 


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I.

Ueber

des Herzogs Ulrich von Meklenburg=Güstrow

Bestrebungen

für Kunst und Wissenschaft,

von

G. C. F. Lisch.


Z u den hervorragendsten Gestalten in unserm Vaterlande, nicht allein des 16. Jahrhunderts, sondern der ganzen Geschichte der Heimath, gehören die beiden herzoglichen Brüder Johann Albrecht zu Schwerin und Ulrich zu Güstrow, während der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Beide, in jeder Hinsicht groß und bedeutend, waren doch an Sinn und Richtung sehr verschieden, wie denn auch bekanntlich ihre Neigungen oft weit auseinander gingen und selbst Zerwürfnisse zwischen ihnen den Frieden trübten. Johann Albrecht war mehr geistreich, rasch und durchgreifend in Entschluß und That und dabei ganz ein Mann der Wissenschaft, ein Reformator. Ulrich war mehr nachdenkend, bedächtig und sorgend nach jeder Seite hin, mehr ein Mann der Kunst, wenn er auch selbst schriftstellerte, ein Conservator. Nach diesen Eigenthümlichkeiten richten sich denn auch die Werke, die sie hinterlassen haben. Schon die Art und Weise ihres Begräbnisses deutet auf ihren Sinn. Während Johann Albrecht in einem einfachen hölzernen Sarge mit plattem Deckel in einem gewöhnlichen leinenen Leichentuche 1 ) beigesetzt ist, zeigen Ulrich's Grab und Begräbniß eine Pracht und Gediegenheit, wie sie sonst in Meklenburg nicht zu finden sind.


1) Vgl. Jahrb XIII, S. 176.
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Die glänzendsten Zeugnisse für Ulriche Sinn und Wirken geben die von ihm hinterlassenen Werke in seiner Residenz Güstrow, namentlich das noch dauerhafte, großartige Schloß und die vielen prachtvollen Denkmäler im Dom, welche aus jener Zeit ihres gleichen in Norddeutschland suchen. Dabei offenbart sich noch ein ernster, gründlicher Sinn für geschichtliche Forschungen und kirchliche Frömmigkeit.

Es fragt sich nun, durch welche Mittel und auf welchen Wegen Herzog Ulrich diese Werke hat ausführen lassen. So viel ist jetzt gewiß, daß er persönlich vielfach thätig bei der Ausführung der Werke war. Auch stand ihm seine völlig gleich gesinnte, edle erste Gemahlin Elisabeth von Dänemark († 1586), deren Neffe und Schwiegersohn der gleich gesinnte König Friedrich I. von Dänemark war, rathend und thatend rüstig zur Seite. Aber es ist bis jetzt fast völlig unbekannt, welcher Werkzeuge beide sich zur Ausführung ihrer Entwürfe bedienten und wie die Werke, die sie schufen, zu Stande kamen. Dies mag theils daher kommen, daß diese Saite der Geschichte im Lande bisher wenig angeschlagen, vielmehr lange vernachlässigt ist, theils daher, daß in den Archiven gesammelter und geordneter Stoff hierüber fast ganz fehlt und die versteckten Nachrichten nur mühsam und in langer Zeit zusammengesucht werden müssen und sich schwer zu einem anschaulichen Bilde gestalten lassen.

Es mag daher willkommen sein, einige Grundzüge zur Geschichte der künstlerischen und wissenschaftlichen Bestrebungen Herzogs Ulrich zum ersten Male zu entwerfen. Diese Arbeit wird um so dankbarer sein, als die Zeit Herzogs Ulrich eine unverkennbare Aehnlichkeit mit der Zeit hat, in der wir leben.

1.
Professor Dr. David Chyträus.

Dr. David Chyträus, 1551 † 25. Juni 1600 Professor der Theologie an der Universität Rostock, einer der bedeutendsten Männer seiner Zeit und tief und gründlich erfahren und gebildet nicht allein im kirchlichen, sondern auch im gesammten wissenschaftlichen und staatlichen Leben, war der getreueste Gehülfe beider Herzoge. In der ersten Zeit seiner Amtsführung stand er mehr mit dem Herzoge Johann Albrecht in Verkehr, wie seine noch vorhandenen zahlreichen Briefe an denselben beweisen, welche fast ohne Ausnahme

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in lateinischer Sprache geschrieben sind. Nach dem Tode des Herzogs Johann Albrecht († 1576) trat er dem Herzoge Ulrich in einem lebhaften, fast nur deutsch geschriebenen Briefwechsel und in persönlichen Unterhaltungen näher, da sich vorzüglich seit dieser Zeit die geschichtlichen und künstlerischen Bestrebungen dieses Herzogs zu entwickeln anfingen.

2.
Erste fürstliche Genealogie.

Der Herzog Ulrich beschäftigte sich selbst lebhaft mit der Entwerfung und Richtigstellung der Stammtafel seines fürstlichen Hauses und der Erforschung von Ahnentafeln, und bediente sich dazu ununterbrochen der Hülfe des Professors Chyträus, welcher bekanntlich auch gediegener und angesehener Geschichtsforscher war.

In diesem Sinne hatte der Herzog auch einen fürstlichen Stammbaum zum Druck befördert, welcher aber völlig untergegangen zu sein scheint. Chyträus schreibt am 16. Januar 1575 an den Herzog: "E. f. g. gnediges Schreiben wegen ettlicher Exemplar E. f. g. loblicher vorfharen der Hertzogen zu Mekelburgk Stam=Register hab ich vnterthenig entpfangen vnd mit allem vleiße nach reinen Exemplaren bey den Buchfhürern vnd Andern nachgefraget. Aber es hat der Buchdruckher innerhalb drey oder vier Jharen kein Exemplar mer gehabt. So sind sie auch anderst wor nicht zu bekhomen. Will derhalben mit vnserm Buchtruckher Jacobo Lucio handlen, das ers folgende woche widervm fuhrnehme vnd auff das forderlichst volenden sol. Vberschicke E. f. g. hierbei vnterthäniglich ein alte Genealogiam, die ich an meiner wandt gehabt, ob E. f. g. dieselbige wollen vleissiger vbersehen lassen, vnd was darin zu endern oder zu verbessern, mich gnediglich erinnern."

Es ist also wohl keine Aussicht vorhanden, daß von dieser Genealogie noch Exemplare gefunden werden sollten. Es entstand jedoch durch diesen Mangel der Plan zur Herausgabe einer "neuen Genealogie" in Form eines Baums, "welche viel zierlicher vnd scheinlicher, denn des vorigen Abdrucks."

Der Herzog Ulrich trat auch selbst als Schriftsteller auf: er gab die "Hauptstücke christlicher Lehre nach

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"Ordnung des Katechismi" heraus. Das Buch erschien im Verlage des Buchbinders und Buchhändlers Werner Lange zu Güstrow, welcher es in Leipzig mit angemessenem Glanz drucken ließ. Das ziemlich starke Buch ist in Quartformat auf gutem Papier mit großen, schönen Lettern gedruckt und jede Seite ist mit reichen Randleisten in Holzschnitt eingefaßt, in denen sich oft das sächsische Wappen befindet. Das Werk erschien zuerst im J. 1594. Da es aber so rasch abging, daß es gleich vergriffen ward, so veranstaltete W. Lange schon im J. 1595 eine zweite Auflage, welche jedoch erst im J. 1600 herauskam. Diese beiden Auflagen geben folgende Aufklärungen.

Der Titel der ersten Auflage lautet: 1 )

Kurtze wiederholung
etlicher fürnemer
HEuptstücke
Christlicher Lehre,
Nach Ordnung des Catechismi,
Durch eine hohe Fürstliche
Person zusammen getragen.
Mit einer Vorrede Andreae Ce=
lichii. Meckelnburgischen Superintendenten.
Leipzig.
Anno M.D.XC.IIII.
Cvm Privilegio.

Die Rückseite enthält das Meklenburgische Wappen in Holzschnit.

Auf der dritten Seite steht:

VOn Gottes
gnaden Wir Vlrich
Hertzogk zu Meckelnburgk,
Fürst zu Wenden, Graff zu
Schwerin, der Lande Ro=


1) Die Regierungs=Bibliothek zu Schwerin besitzt seit dem J. 1869 ein Exemplar durch Ueberweisung aus der Schweriner Gymnasial=Bibliothek. Dieses Exemplar stammt zuletzt wahrscheinlich aus der Bibliothek des Prinzen Ludwig.
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stogk vnd Stargardt Herr,
Bekennen hiemit, das aus
vnserm Beuehlich diß Büch=
lein in Druck verfertiget vnd
ausgangen, im jahr
1594.

Die Rückseite des zweiten Blattes enthält eine Bitte an Gott, aus Bibelsprüchen zusammengesetzt.

Darauf folgt die Vorrede des Superintendenten Andreas Celichius, "geschrieben im eingange des 1593 Jahres", und hierauf ein Vorwort des Herzogs Ulrich mit dem Inhaltsverzeichniß.

Am Ende steht:

Gedruckt zu Leipzig, bey
Michael Lantzenberger.
In Verlegung Werneri Langen,
Buchbinders vnd Buchhendlers
zu Güstrow.
Anno
M.D.XCIIII.

Die zweite Auflage 1 ), welche auf dem Titel die Jahreszahl

Anno M.DC.
Cvm Privilegio.

hat, stimmt mit der ersten Auflage ganz überein, enthält jedoch S. 6-8 eine Widmung mehr.

Gewidmet ist diese Auflage nämlich der Herzogin Anna, zweiten Gemahlin des Herzogs Ulrich, von dem Verleger, Buchhändler Werner Lange zu Güstrow, am Tage Philippi und Jacobi 1595. Dieser sagt: "daß die hochfürstliche arbeit, so E. F. G. Herr vnd Gemahl, mein gnediger Fürst vnd Herr, vorm jar in öffentlichen Druck bringen lassen, so schleunig abgangen, vnd die leute so begierlich vnd mit solcher verwunderung gelesen, das man es jetzt anderweit von newen auflegen müssen."

Am Ende der zweiten Auflage steht:

Gedrukt zu Leipzig bey
Michael Lantzenberger.


1) Die Regierungs=Bibliothek zu Schwerin besitzt seit längerer Zeit ein Exemplar dieser zweiten Auflage.
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In verlegung Werner Langen
Buchbinders vnd Buchhendlers
zu Güstrow.
Anno
M.DC.

Der herzogliche Befehl auf S. 3 ist in der zweiten Auflage auch vom J. 1595 datirt.

3.
Der Maler Cornelius Krommeny.

Um das Jahr 1576 nahm der Herzog Ulrich zur Ausführung seiner und seiner Gemahlin Elisabeth vielen und großen künstlerischen Bestrebungen auch den Maler Cornelius Krommeny als Hofmaler an seinen Hof in Dienst, welcher, so lange er vorkommt, immer unter dem "Hofgesinde außerhalb Hofes" aufgeführt wird. Krommeny unterschreibt sich selbst in Briefen und auf Bildern immer "Cornelius Krommeny". Er war ohne Zweifel ein Niederländer, da er eine stark holländisch gefärbte Schreibweise bis zu Ende seines Lebens beibehielt 1 ) und kurz vor dem Schluß seines Wirkens noch eine Reise nach dem "Niederland" machte. Leider giebt es fast gar keine ausführlicheren Nachrichten über ihn, so wie über alle andern Künstler des 16. Jahrhunderts, in den Archiven; ein ungefährer Ueberblick läßt sich fast nur aus den glücklicher Weise ziemlich vollständig erhaltenen Hofrechnungen und gelegentlichen Andeutungen, auch wohl Kunstwerken zusammenstellen. Krommeny wird im J. 1576 (Pfingsten) in die Dienste des Herzogs Ulrich getreten sein. Bis in das Rechnungsjahr 1574-75 kommt er in den Hofrechnungen nicht vor. Jedoch ist es möglich und wahrscheinlich, daß er schon vor dem J. 1576 als freier Künstler ohne Anstellung in Güstrow lebte. Zuerst erscheint er in der Hofrechnung vom J. 1576 mit einer halbjährigen Besoldung 2 ) von 62 1/2 Thaler oder 83 Gulden 8 ßl.

"Hoffgesinde ausserhalb houes.
Michaelis Anno etc. . 76.

Cornelius Krummenei Maler vff ein halb Jar ann 62 1/2 Talern vermuge seiner bestallung 83 Fl. 8 ßl.

Betagt Martini Anno etc. . 76."

1) Vgl. Beilagen Nr. 6 und 10.
2) Vgl. auch Beilagen Nr. 6 und 10.
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Seit dieser Zeit wird er in den Hofrechnungen mit demselben Namen und Titel, an derselben Stelle und mit demselben Gehalt ununterbrochen bis in das Jahr 1598 aufgeführt. Er bewohnte ein Haus, wahrscheinlich ein fürstliches oder ehemaliges Dom=Haus, am Dom=Kirchhof "neben dem Superintendenten (seit 1568) Dr. Conrad Becker 1 )" und hielt sich einen Gehülfen. Der Herzog gebrauchte ihn zur Ausführung vieler Dinge. So z. B. mußte er durch seinen Gehülfen, wohl nach seinen Kartons, Wappen unter die im "Hofsaal" aufgehängten Hirschgeweihe machen lassen. In den Hofrechnungen heißt es: "Cornelii Malers gesellen, der die Wapen an den hirßzweigen in der Hofestuben gemacht, trinckgelt gebenn den 25. May 1580, 16 ßl." "Meister Antonio Baroldt für 13 hirßgehörner inn meines g. h. gemach vnnd im vntersten Sale zu Gustrow antzuschlagenn vund Compertimenta darumb zu machen, den 29 Februarii Ao. etc. . 80 geben fur jedes 1/2 Taler. 8 Fl. 16 ßl"

Seinen Hauptberuf fand Krommeny aber in der Portrait=Malerei. Und von Werken dieses Kunstzweiges sind uns glücklicher Weise noch mehrere gute und sicher verbürgte Stücke erhalten, und zwar in der herrlichen Kirche zu Doberan. Die edle Herzogin Elisabeth restaurirte und schmückte nicht allein die Domkirche zu Güstrow, sondern beförderte auch mit allen Kräften und richtigem Blick die Restauration der Kirche zu Doberan. In der Lobrede auf die Herzogin bei deren Begräbniß am 23. November 1586, welche Chyträus hielt, heißt es: "Die herrliche Closter=Kirchen zu Doberan, darin von anfang der Christlichen Religion in diesen Landen von 400 jahren hero die loblichen Fursten zu Meckelnburg, darunter auch ihr erster Herr vnd Ehegemahl Hertzog Magnus, ire begrebnus gehabt, als sie in dieser vnserer zeit Religions verenderung von den Fursten eingenomen vnd durch lanckheit der zeit bawfellig worden, hat sie (die Herzogin) bey den Hertzogen zu Meckelnburg so lang angehalten vnd mit vermanen vnd bitte nicht abgelassen, bis sie ihren hochloblichen Voreltern zu schuldigen Ehren nicht mit geringen vnkosten dieselbige wiederumb ernewert vnd allenthalben gebessert vnd gezieret haben."

Ohne Zweifel noch in der allerletzten Zeit des Lebens der Fürstin ließ der Herzog die großen Fürstenbilder


1) Vgl. Beilage Nr. 4.
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malen, welche auf den steinernen Chorschranken um den Altar zwischen den Pfeilern aufgestellt wurden, wo sie noch heute wohl erhalten stehen. Von Cornelius Krommeny sind die Bilder des Herzogs Ulrich und seiner Aeltern, des Herzogs Albrecht des Schönen († 1547), welcher in Doberan dicht hinter dem Altare begraben liegt, und der Herzogin Anna († 1567). Diese Bilder sind alle von Krommeny bezeichnet:

Herzog Ulrich:
"Ao. 1578. Corneli 9 K rom eny fecit 1587."
Herzog Albrecht:
"Corneli 9 K rom eny fecit 1587."
Herzogin Anna:
"Corneli 9 K rom eny fecit 1589"

Außerdem malte er, sicher nach alten Vorbildern, auch das Bild des ersten meklenburgischen Herzogs Albrecht I. des Großen (†1379), welches hinter dem Altare hängt mit der Inschrift:

"Anno MCCCLXX1X obiit illustrissimus
princeps dominus Albertus."
     "Cor. K rom eny fecit Ao. 1589."

Von diesem Gemälde ward ein zweites gleichartiges Exemplar im fürstlichen Amtshause zu Doberan aufbewahrt, jetzt im Antiquarium zu Schwerin, und darnach copirt in der Ahnengallerie des Schlosses zu Schwerin.

Alle diese Bilder, ganze Figuren in Lebensgröße, sind auf Holz äußerst gewissenhaft und tüchtig gemalt und geben von der Meisterschaft des Künstlers vollgültiges Zeugniß, namentlich das Bild des Herzogs Ulrich.

Das Bild der zweiten Gemahlin des Herzogs (seit 1588) in Doberan ist auf Leinewand gemalt und ohne Namen, also wohl von einem andern Künstler. Das Bild der ersten Gemahlin Elisabeth ist nicht in Doberan.

Möglich ist, daß auch der Altar der Kirche zu Rühn mit den Bildern des Herzogs Ulrich und seiner ersten Gemahlin Elisabeth, welcher 1570 errichtet ward, schon von Krommeny ist. Aber es läßt sich nichts darüber bestimmen, da Krommeny damals noch nicht als Hofmaler in Dienst stand. Vielleicht ist das Bild der Prinzessin und Aebtissin Ursula († 1586) in der Kirche zu Rühn auch von Krommeny.

Im J. 1597 machte Krommeny noch eine weite Reise in seine Heimath. Es heißt in der Hofrechnung von Michaelis 1596 bis dahin 1597:

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"Hofgesinde.

     Cornelius Krummeney Maler 57 Fl. 16 ßl.
NB. 83 Fl. 8 ßl. sollte er vf 1/2 Jar haben, ist aber 8 Wochen in Niederlandt gewesen, dafür hat er sich 25 Fl. 16 ßl. abkurtzen lassen."

Zuletzt kommt er im J. 1598 vor in der Hofrechnung von Michaelis 1597 bis dahin 1598:

Hofgesindts Besoldung.

     Diener ausserhalb Houes.
Cornelius Krummeney Maler, betagt Pfingsten Anno etc. . 98: 83 Fl. 8 ßl."

In den Rechnungen von 1599-1600 wird er nicht mehr aufgeführt.

Am Ende seines Wirkens wird schon der Maler Peter Bökel, zu Wismar wohnhaft (vgl. Jahrb. IX, S. 203), auch ein Niederländer, früher zu Schwerin (Jahrb. V, S. 54), genannt, z. B. in der Verrechnung von Michaelis 1597 bis Michaelis 1598:

"Malern.

     M. Peter Bökeln für der Hertzoginnen zu Braunschweig Contrafait, so etwas mehr als ein Brustbilde gewesen, laut seiner Quitantz betzalt den 11 Octobris Anno etc. . 97 an 20 Talern 27 Fl. 12 ßl."
     "M. Peter Bökeln für M. g. h. Contrefey 15 Taler vnd 3 Taler in der Sechsischen grentz zum dritten teil vermuge seines zettels betzalt den 22 Aprilis (1598) 25 Fl. 5 ßl."

4.
Zweite fürstliche Genealogie.

Als von der ersten fürstlich=meklenburgischen Genealogie kein Exemplar mehr zu finden war, entstand in dem Herzoge Ulrich der Gedanke, eine neue Genealogie herauszugeben. Er gab daher seinem Gelehrten Dr. David Chyträus den Befehl, "von der Genealogia S. F. G. löblichen voranhern in Form eines Baums, "wie der Herzog den 1 ) selbst erstlich formiret, ordentlich zu setzen vnd drucken zu lassen." Chyträus nahm sofort am 8. Febr. 1575 den Auftrag an, obgleich er seine Bedenken äußerte; er meinte


1) Vgl. Beilage Nr. 2.
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auch, "die Form eines Arboris sei wohl viel zierlicher vnd scheinlicher, denn des vorigen Abdrucks," "aber dagegen habe es diese Vngelegenheit, daß nicht allein viel mehr Zeitt vnd vnkost mit dem Reissen vnd Formschneiden darauf gehe," sondern auch vorzüglich, "daß keine Historien oder Vorzeichnissen S. F. G. voranhern löblicher Stiftungen vnd derer fürstlichen Thaten bequemlich könnten dazu gesetzt werden u. s. w." Dazu kam die große Schwierigkeit der geschichtlichen Arbeit. Die Archive waren noch lange nicht ausreichend gesammelt und geordnet, und es ergab sich im Fortschritt der Arbeit und späterhin bei ähnlichen Gelegenheiten ganz klar, daß man die zunächst liegenden Dinge nicht kannte. Es fehlten z. B. noch im J. 1596 nicht allein sichere Nachrichten über die Geburtszeiten der Aeltern des Herzogs, sondern sogar über den Geburtstag des Herzogs selbst, vieler anderer Mängel nicht zu gedenken. So sagt Chyträus im J. 1596 selbst, daß als er vor neun Jahren kurz "vor des Herzogs voriger Gemahlin hochlöblicher seliger Gedächtniß Leichenbestätigung Wegen der Oration den Herzog darnach habe fragen müssen, dieser weder von seiner Gemahlin, noch von seinem selbsteigenen Geburtstag berichtet" gewesen sei. Der Herzog mußte also ununterbrochen in der Geschichte selbst mitarbeiten, und Chyträus wandte sich auch immerfort an ihn selbst. Man sieht aber hieraus, daß selbst die gleichzeitigen Angaben noch immer sehr unsicher sein können. Chyträus nahm die Ausführung des Auftrages an. Schon am 13. Februar 1575 1 ) schickte er dem Herzoge den Entwurf der "Genealogie, welche er eigenhändig, so gut als er gekonnt, in einen Baum geordnet," entworfen hatte und bat den Herzog, daß er den Entwurf "fleißig übersehen und ihm melden möge, was er darin geändert, umgesetzt oder sonst zierlicher formirt haben wolle. Dann werde er mit allem Fleiß und Treuen den Maler und Formschneider unterrichten."


Der Formschneider und Buchdrucker Jacob Lucius Siebenbürger.

Zur Ausführung des Holzschnittes und des Drucks bediente man sich des Buchdruckers Jacob Lucius, Siebenbürger (Jacobus Lucius, Transsylvanus), aus Kronstadt in Siebenbürgen, welcher zugleich Formschneider war. Dieser


1) Vgl. Beilage Nr. 1.
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war im J. 1564 aus Wittenberg nach Rostock gekommen und hatte dort die neu errichtete Universitäts=Buchdruckerei übernommen 1 ), wodurch er auch mit Chyträus in vielfache Berührung getreten war. Sein letztes Hauptwerk in Rostock ist die hier besprochene Genealogie, deren Vollendung sich sehr lange hinzog. Am Ende des Jahre 1578 ward er als Universitäts=Buchdrucker nach Helmstädt berufen. Chyträus schreibt am 6. Decbr. 1578 an den Herzoge daß "der Drucker sich im Land zu Brunswig von Herzog Julio zu S. F. G. Uniuersitet in Helmstedt one alle exception bestellen lassen vnd albereit zwey Heuser daselbst gekaufft!" habe. Am 16. März 1579 ward Stephan Möllmann ("Stephanus Myliander"), welcher schon längere Zeit auch Buchdrucker in Rostock gewesen war, zum Universitäts=Buchdrucker empfohlen und darauf auch angenommen. Am 2. April 1579 berichtet das Universitäts=Concilium, daß es "erfahren habe, daß Lucius sich nach Helmstädt begeben werde." Das Geschäft war mit Lucius nicht gut gegangen: er war nachlässig und träge und nicht begütert genug, weshalb es immer an dem nöthigen Papier fehlte. Sonst wird ihm nachgerühmt, daß er ein "kunstreicher Mann" gewesen sei. Das Concilium sagt, es sei bekannt, "was für Beschwerden und große Ungelegenheit bei Lucii Zeiten vorgefallen, weil derselbe nicht in gutem Vermögen und nicht mit genugsamem Papier stets eingerichtet gewesen sei, da er doch sonst ein kunstreicher Mann war und reine Lettern hatte."


Als Chyträus mit dem Entwurf seines Baumes der Genealogie am 13. Febr. 1575 fertig geworden war, wird der Maler Krommeny schon in Güstrow gewesen sein, da Chyträus dem Herzoge versichert, er werde dem Maler und Formschneider mit allem Fleiß Anweisung geben, und da Krommeny bei der Vollendung des Werkes sich als den Maler desselben nennt. Chyträus machte aber gleich dem Herzoge zu der baldigen Ausführung keine Aussicht, "da der Formschneider etwas faul und langsam sei 2 )." Am 10. Mai 1575 ließ Chyträus dem Herzoge durch den "gegenwärtigen Maler" die Zeichnung vorlegen und bat ihn um sorgfaltige Prüfung, auch um Entscheidung, ob das Werk in Holzschnitt oder in Kupferstich ausgeführt werden solle 3 ).


1) Vgl. Jahrb. V, S. 154, und XXIII. S. 121 flgd.
2) Vgl. Beilage Nr. 1.
3) Vgl. Beilage Nr. 2.
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Die Ausführung gerieth aber in Stocken, wahrscheinlich wegen der Schwierigkeit der geschichtlichen Forschungen, welche viel Zeit wegnahmen, und da auch dem Dr. Chyträus "im Anfang von ettlichen Stücken zweifelhafftige Gedanken eingefallen" waren. Im Anfange des J. 1577 nahm Clyträus den Plan wieder auf und trat über die Ausführung mit dem Herzoge, den er vielfach um Rath fragte 1 ), in lebhaften Briefwechsel wegen allerlei Bedenken, namentlich da des Herzogs Bruder Johann Albrecht während der Zeit gestorben war. Der Herzog schickte nun den "Abriß" des Baumes, wie er selbst "ihn vor zwei Jahren erstlich gerissen", an Chyträus und bat diesen um seine Erklärung. Chyträus gab diese am 29. Januar 1577 und bat den Herzog, dem "Maler" die etwanigen Aenderungen mitzutheilen: "jedoch müsse jemand, der von der Genealogie Verstand habe, mit bei dem Maler sein." Chyträus stellte nun dem Herzoge zur Wahl, den Baum in Holz schneiden oder in Kupfer stechen zu lassen; wegen des Kupferstichs hatte er mit "Matthes Ungern" geredet. Schließlich rieth Chyträus, "falls die Genealogia in Rostock gedruckt werden sollte, auf schön, weiß, reinlich und doch stark Median=Papier 2 ) Bedacht zu nehmen, da in Rostock noch allenthalben nur graue, nichtige Märkische Makulaturen für Papier verkauft würden." Am 2. Februar 1577 war die Ausführung fest bestimmt 3 ). Der Herzog schickte in sehr verständiger Weise "seinen Maler" Cornelius Krommeny mit allen "Abrissen" zu Chyträus, damit "er von diesem selbst in Gegenwärtigkeit bedeutet werden möchte." Zugleich meldete der Herzog, daß "er sich auch mit dem Buchdrucker Lucius wegen des Formschneidens verglichen" habe, und bat, da "dieser zu Zeiten mit der Arbeit säumig und träge umzugehen pflege, ihn zuweilen zu förderlicher Abrichtung anzuhalten." Nun ging es mit allem Ernst an die Arbeit. Schon am 19. Februar 1577 schickte der fleißige und entschiedene Chyträus dem Maler Cornelius Krommeny von der Genealogie das "Stück, das sie beide zu Rostock mit einander entworfen," und beauftragte ihn, jetzt den ersten und zweiten Holzstock zu zeichnen ("reißen"), indem er die Ansicht äußerte, es sei


1) Zur Entschuldigung seiner Belästigung des Herzogs führt Chyträus des Kaisers Ferdinand I. Ausspruch an: "Besser, zwier gefragt, denn ein Mal Unrecht gethan" (d. h. Unrichtiges).
2) Im J. 1588 waren in Meklenburg zu Grabow und Neustadt gute fürstliche Papiermühlen Vgl. Jahrb. XXXIV, S. 176.
3) Vgl. Beilage Nr. 3.
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wohl am zweckmäßigsten, daß der ganze Baum an dem Orte, wo der Herzog gegenwärtig sei, gezeichnet würde, damit man von demselben immer sogleich Bescheid über zweifelhaftige Stücke erlangen könne 1 ). Am 1. April 1577 waren einige Formen fertig und gesetzt 2 ). In der ersten Hälfte des J. 1578 wurden die ganzen Exemplare fertig und davon ein Theil an den Herzog geschickt. Am 4. Julii 1578 schickte der Buchdrucker Jacob Lucius noch 10 Exemplare an den Herzog 3 ).

Dieser fürstliche Stammbaum von vortrefflicher Ausführung ist noch in 2 Exemplaren vorhanden, einem im großherzoglichen Staats=Archive zu Schwerin, aus dem Brande vom 1. Decbr. 1865 gerettet, und einem auf der großherzoglichen Regierungs=Bibliothek daselbst, beide gleich nach dem Druck auf Leinwand gezogen. Der Stammbaum besteht aus sechs zusammengeklebten großen Papierbogen 4 ) und ist mit den Rändern 6 3/4 Fuß Hamb. Maaß lang und 2 Fuß breit, oder im Holzschnitt 70 Zoll 2 Linien lang und 20 Zoll 4 Linien breit 5 ). Der Stammbaum stellt einen großen Baum mit Aesten und Früchten ("Aepfeln"), auch kleinen Blättern dar. Um den Baum ist ein Band geschlungen, auf den die Namen der Stammhalter gedruckt sind; die Namen der Seitenlinien stehen auf den Früchten. Dazwischen sind hin und wieder Tafeln mit geschichtlichen Nachrichten.

Eingerahmt stehen oben in der Randliste die große Jahreszahl 1578 und der Titel in fünf Zeilen.


1) Vgl. Beilage Nr. 4. Dieser Brief ist eines der wenigen Schriftstücke, welche von dem Maler Cornelius Krommeny reden.
2) Zu dieser Zeit hatte der Herzog dem Professor Chyträus ein Rieß Papier geschenkt, welches "gar ein gut, weiß, reinlich, stark und wolgeleimt Papier war, dergleichen er die 26 Jar, weil er in Rostock gewesen, noch keines gesehen, das in diesen Landen gemacht wäre." Wahrscheinlich ist der Brief auf einem Bogen von diesem Papier geschrieben, welches allerdings sehr gut ist und einen gekrönten meklenburgischen Stierkopf als Wasserzeichen hat.
3) Vgl. Beilage Nr. 5.
4) Nicht aus "sieben Stöcken", wie Wiechmann im Jahrb. XXIII, S. 122, sagt, es sei denn, daß man annähme, das große Meklenburgische Wappen habe einen eigenen "Stock" gebildet. Es sind aber nur sechs Bogen Papier, und das Wappen kann auch keinen eigenen Stock gebildet haben, da die Ränder zum Theil in die nebenstehenden Holzschnitte des Baumes übergreifen.
5) Vgl. daselbst auch die Beschreibung.
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1578.

Der Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, ║ Der Hertzogen zu Meckelnburg, Fürsten zu Wenden, Graffen zu Schwerin, der ║ Lande Rostock vnd Stargard Herrn GENEALOGIA oder Stam Register, aus bewerten vrkunden vnd documenten, von ║ ANTHYRIO biß auff den jetzigen regirenden Landesfürsten HERTOG VLRICHEN ║ zu Meckelnburg, zusammen verfasset vnd gezogen.

Umrahmt ist das Ganze mit einer ungefähr 2 Zoll breiten Zierleiste in Holzschnitt, in welcher Geräthe aller Art, vorherrschend aber Waffen und Trophäen, in Gruppen dargestellt sind. Oben in der Zierleiste steht an jeder Seite unter einem Thronhimmel ein ovaler Schild mit dem Meklenburgischen Stierkopfe. In der Mitte der Zierleiste stehen an jeder Seite unter einer Krone die verschlungenen Buchstaben VE (Vlrich und Elisabeth). In der untern Hälfte des Feldes steht links ein großes fünfschildiges Meklenburgisches Wappen mit Helmen und Schildhaltern. Darunter steht ein lateinisches Gedicht (von Dr. David Chyträus) mit der Ueberschrift: "Illustriss. Ducum Megapol. Insignia." Unten in den Zierleisten steht:

links: rechts:
Cornelius Cro- Jacobus Lucius
menei pin. Trans, sculpsit.
ganz unten unter der Zierleiste:
Gedruckt zu Rostock, durch Jacobum Lucium
Siebenbürger.

So sind auf diese Weise die Namen aller Theilnehmer am Werke im Andenken erhalten.

Der Herzog Ulrich hielt sehr viel auf diesen Stammbaum als eine Ehrensache und ließ in kurzen Fristen fortwährend Exemplare drucken, wie aus des Dr. Chyträus Briefen hervorgeht. Auch heißt es in einer Abrechnung von Lucius vom 29. Januar 1579:

"Noch habe ich S. F. G. geschigkt 20 Exemplaria der Genealogien bei D. Dauid, das Exemplar 8 ßl., thut 5 Thlr.

Noch D. Dauid geschigkt 6 Exemplar der Genealogien, so ehr S. F. G. nicht zugeschicket, . . . 1 Thlr. 16 ßl."

Die 20 Exemplare hatte Lucius dem Herzoge am 31. December 1578 geschickt.

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Der Herzog gebrauchte die Exemplare auch zum Verschicken an fremde Höfe. Er kam daher auf den Gedanken, einige Exemplare auf Pergament drucken, auch einige auf Leinwand ziehen zu lassen. Von dem Druck auf Pergament rieth Lucius mit einsichtiger Erfahrung ab 1 ), da das Pergament sich zu leicht ziehe; auch war damals die Fertigkeit im Pergamentdruck schon vorüber. Dagegen rieth Lucius mehr dazu, Exemplare auf "feine mittelmäßige" Leinwand ziehen und einige derselben illuminiren zu lassen 1 ). Lucius illuminirte auch ein Exemplar zur Probe; in einer Abrechnung heißt es:

"Ich habe nicht bekohmen vor das illuminirte Exemplar der Genealogi, ist vor das illuminiren vnd Leinwandt 1 Thlr. 12 ßl."

Während der Zeit erfolgte seine Berufung nach Helmstädt. Dem Herzoge hatten die illuminirten Exemplare gefallen 2 ) und wünschte mehr zu haben. Lucius mußte aber an seine Uebersiedelung nach Helmstädt denken und hatte keine Zeit. Er führte daher dem Professor Chyträus den "Illuministen Albrecht de Veld, von Nürnberg bürtig", zu, welchen Chyträus sogleich am 6. December 1578 an das herzogliche Hoflager auf Probe schickte. Ein Jahr später ließ der Herzog noch Exemplare illuminiren. In der Hofrechnung von Michaelis 1579 bis dahin 1580 heißt es:

"Albrecht vonn der Hollen Malernn, der meinem gnedigen heren etliche Arbeitt vnd sonderlich die Genealogia der Hertzogen zu Meckelnburg illuminiret vnd die gebur oder Arbeittslohnn zum mehrenteill vonn meinem g. h. auß der Cammer empfangen, auff s. f. g. beuelh durch derselbenn Jungen Stralendorffen den Rest betzalt zu Butzow denn 4 Januarii Anno etc. . 80 2 Fl."

Auch ließ der Herzog viele Exemplare des großen Mecklenburgischen Wappens aus der Genealogie besonders drucken. In der Abrechnung mit Lucius vom 29. Jan. 1579 heißt es:


1) Vgl. Beilage Nr. 5.
1) Vgl. Beilage Nr. 5.
2) Chyträus hatte im Anfange den nicht üblen Einfall gehabt, "daß es nicht vnzierlich stünde, wenn die Namen der regirenden Landtfursten im stammen durchaus mit roter farb gedrucket würden." Hieraus ist aber nichts geworden.
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"Noch S. F. G. gedruckt 100 wapen, ist 1 Thlr. 16 ßl."
"Noch 100 wapen zum 2 mahl gedruckt, ist 1 Thlr. 16 ßl."
"Vor diese wapen, vor papir vnd dinten 2 Thlr."

Dieses Wappen wird das große Wappen aus der Genealogie sein, da es zu derselben Zeit mit dieser in großer Menge einzeln gedruckt ward; es ist ein anderes Wappen, als die, welche vor den verschiedenen herzoglichen Landes=Ordnungen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. stehen 1 ), und wahrscheinlich alle älter sind. Das Wappen in der Genealogie ist größer und besser, als die frühern. Es ist mit dem daneben stehenden Theil des Baumes und der Einfassung auf einem und demselben Stock geschnitten, da die Ränder aller drei Theile in einander übergreifen, also nicht einzelne Stücke gebildet haben können. Das Wappen in der Genealogie wird also als Abklatschung in Metall aus der Tafel herausgeschnitten und in einzelnen Abdrücken von dem Herzoge nur zum Verschenken und zu Verzierungen gebraucht sein. Einzelne Exemplare haben sich nicht erhalten.

Endlich überließ Lucius dem Herzoge auch Lettern: "S. F. G. Buchstaben zu Titeln geschigkt für 2 Thlr."

Zum Druck der Wappen auf Pergament erbot sich Lucius 2 ), da das Format nicht so groß war.

Zum Schluß der Verhandlungen schickte Lucius dem Herzoge am 31. Decbr. noch 20 Exemplare der Genealogie. Der Herzog wollte noch mehr "gedruckt" haben; dazu war es aber, wie Lucius berichtet, zu spät, da "die Schrift schon aus einander genommen war" 2 ). Lucius wird aber noch Exemplare auf dem Lager gehabt haben.

Am Ende des J. 1578 war Lucius kränklich gewesen, vielleicht in Folge einer Reise nach Helmstädt. Als er wieder hergestellt war, reiste er nach Güstrow, um Abschied zu nehmen und mit dem Herzoge am 29. Januar 1579 Abrechnung zu halten, nach welcher er noch 104 Thaler 4 ßl. ausgezahlt erhielt: "Darauff zuuor von M. g. h. empfangen "100 taler. Resten ihme 4 taler 4 ßl., habe ich von Johanne Iseben (Rentmeister) hewt dato ist der 29 Januarii anno 79 entfangen. Jacobus Lucius manu propria."


1) Vgl. Wiechmann a. a. O. S. 123.
2) Vgl. Beilage Nr. 7.
2) Vgl. Beilage Nr. 7.
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Gegen Anfang des Frühlings 1579 brach Lucius nach Helmstädt auf. Der Herzog wird schließlich den Rest der Auflage der Genealogie von dem Lager des Lucius, da damals die Buchdrucker zugleich Buchhändler waren, gekauft haben. Denn es heißt in der Hofrechnung von Michaelis 1578 bis dahin 1579: "Jacobo Lucio, Buchdrucker zu Rostock, fur 90 Exemplar der Hertzogen zu Meckelnburg Genealogien den 28 Aprilis geben für jedes 5 ßl.: 18 Fl. 18 ßl."

Damit haben die Nachrichten über die Genealogie und das Wirken des Buchdrucks Lucius in Meklenburg ein Ende.

5.
Der Bildhauer und Baumeister Philipp Brandin.

Einer der thätigsten und tüchtigsten Männer in dem Künstlerkreise des Herzogs Ulrich, wenn auch bisher fast gar nicht bekannt, war Philipp Brandin, eine ächte Künstlernatur von altem Schrot und Korn, welcher, nach der guten Weise des 16. Jahrunderts, in allen verwandten Zweigen seiner Kunst nicht allein zu entwerfen, sondern auch selbst auszuführen verstand. Woher er stammte und wann er nach Meklenburg kam, ist bisher nicht zu erforschen gewesen.

Der Herzog Ulrich wohnte zuerst auf der alten bischöflichen Residenz zu Bützow. Nachdem er sich am 26. Febr. 1556 mit der edlen dänischen Prinzessin Elisabeth, Wittwe seines Vetters, Herzogs und Bischofs Magnus, vermählt hatte, bezog er das alte Schloß zu Güstrow. Kaum hatte das junge Ehepaar sich übergesiedelt, als im J. 1557 der östliche, jetzt abgebrochene Flügel des Schlosses abbrannte. Hiemit beginnt die große Bauthätigkeit des Herzogs. Am 9. Februar 1558 schloß er mit dem Baumeister Franz Parr einen Contract über die "Wiedererbauung des abgebrannten Hauses zu Güstrow 1 )", welche sicher bis 1565 dauerte. Damit verschwindet Franz Parr aus der Geschichte der Kunstbestrebungen des Herzogs Ulrich.

Mehr als wahrscheinlich kam Philipp Brandin schon mit dem Ende dieser Bauthätigkeit nach Güstrow 2 ), da er


1) Vgl. Jahrb. V, S. 23 und 70.
2) Von 1558-1561 arbeitete Christoph Parr, welcher später auch "Baumeister" des Herzoge Johann Albrecht zu Schwerin ward, als "Steinmetz" unter seinem Bruder Franz Parr an dem neuen Schloßbau zu Güstrow. In der Zeit 1562-1564 arbeitete ein anderer Steinmetz Hans Strale am Schloßbau zu Güstrow. Vgl. Jahrb. V, S. 25.
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gleich nach der Vollendung des Schloßflügels selbstthätig in Güstrow auftritt. Etwas später erscheint er ununterbrochen in Thätigkeit neben dem Maler Cornelius Krommeny, mit dem er unter des Herzogs Leitung Hand in Hand ging, so daß diesen beiden Männern wohl alle in Güstrow noch vorhandenen alten Kunstwerke aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. zuzuschreiben sind.

Zuerst wird Philipp Brandin nur als "Steinmetz", d. h. Bildhauer, aufgeführt, obgleich er als solcher auch schon schwierige Bauten übernahm. In der Hofrechnung von Michaelis 1578 bis dahin 1579 heißt es unter den Ausgaben an "Steinmetzen" zum 2. August 1579:

"Steinmetzen.

     Meister Philip Brandin vor das verdingte gewelbe inn der hofestueben zu Gustrow geben zu 2 vnterschiedtlichen malenn vermuge seiner Quitantzen an 220 Talern, 293 Fl. 8 ßl.

     "Item demselben von wegen der Liberei am Garten vnd anderer Arbeit darneben im garten, Item fur das Wapen am Pforthause auß beuell meiner g. Frauwenn denn andern Augusti geben laut seiner Quitantzen 240 Taler, 320 Fl.

Nota: Hat hirzu von den Amptleuten zu Gustrow empfangen 110 taler und also fur die gantze arbeit bekommen 350 Taler.

     "Item noch demselben vorlegt geldt fur 12  Bleywitt, so Meister Cornelius bekommen, 1 Fl. 18 ßl."

Philipp Brandin erwarb ein eigenes Haus in Güstrow. Im J. 1581 schenkte ihm die Herzogin, wohl in besonderer Anerkennung für seine Arbeiten, ihr und ihres Gemahls Wappen in Glasmalerei für sein Haus. In der Hofrechnung von Michaelis 1580 bis dahin 1581 heißt es:

     "Meister Philip Brandin für meines g. hernn etc. . Wapen so er in sein hauß setzen lassen, auß beuell meiner g. frawen, den letzten Januarii geben 2 Fl. 16 ßl."

Es war damals Mode am Hofe, begünstigten und verdienten Dienern und auch öffentlichen Gebäuden, wie Kirchen und Schulen, zum Andenken und zur Anerkennung Glaswappen zu schenken. So erhielten z. B. in demselben Jahre auch die beiden Hof=Secretaire Matz Emme und Christoph

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Mörder und die Domschule des Herzogs Wappen geschenkt 1 ). Der Preis für ein Wappen war 1 Gulden 8 ßl. Da nun für Philipp Brandin 2 Gulden 16 ßl. verausgabt waren und die Herzogin die Verausgabung befohlen hatte, so wird Brandin 2 Wappen erhalten haben. Auch der Rath Dr. Erasmus Reutze erhielt später des Herzogs und der Herzogin Wappen.

Nach Ausführung vieler achtungswerther Werke erhob der Herzog Ulrich den Steinmetzen und Bildhauer Philipp Brandin, wahrscheinlich Bartholomäi (24. August) 1583, zum Baumeister und nahm ihn als Hofdiener oder Hofbaumeister in festen Dienst mit einem Gehalt von 50 Thalern oder 66 Gulden 16 ßl. Seit dieser Zeit werden Krommeny und Brandin regelmäßig allein als Hofkünstler in den Hofrechnungen aufgeführt. Es heißt in jedem Jahrgange, z. B.:

"Hoffgesindts=Besoldung.
Diener ausserhalb Hofes.          
Michaelis 1583 bis Michaelis 1584.
"Cornelius Krummenei Maler 83 Fl. 8 ßl.
betagt Pfingsten Anno etc. . 84.
Philip Brandin Bawmeister 66 Fl. 16 ßl.
betagt Bartolomei Anno etc. . 84."

Das Gehalt des Malers Krommeny war immer zu Pfingsten, das Gehalt des Baumeisters Brandin immer zu Bartholomäi fällig.

In dieser Weise werden die beiden Künstler alljährlich aufgeführt. Philipp Brandin erscheint zuletzt in der Hofrechnung von Michaelis 1593 bis 1594. Seit dem Jahre 1595 kommt der Name Philipp Brandin nicht mehr vor. Cornelius Krommeny erscheint zuletzt im J. 1598.


1) Matz Emmen fur meines g. h. Wapenn, so er in sein hauß setzenn lassenn, geben ex mandato denn 15 Aprilis 1 Fl. 8 ßl.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Christoff Mördernn fur meines g. h. Wapen, so er in sein
hauß setzen lassenn, denn 21 Aprilis, auß beuel meines g. h. gebenn 1 Fl. 8 ßl.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Fur ein Venster mitt meines g. h. wapenn vnd 2 schlichte Venstern darneben, so in die Schuele zu Gustrow gesetzt wordenn, auß beuell meiner g. F. geben den 27 Junii 2 Fl. 6 ßl.
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Herzoglich=Güstrowsche Hof=Rechnung Mich. 1580 bis Mich. 1581.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Fur M. g. h. vnd M. g. f. Vensterwapen, so in D. Reutzen Hauß zu Gustrow kommen, dem Glaser betzalt den 23 Januarii 2 Fl 18 ßl.- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Daselbst Michaelis 1597 bis Michaelis 1598.
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Dem Bildhauer und Baumeister öffnete sich ein weites Feld zur Wirksamkeit. Seit dem J. 1565 nahm ihn die Restauration der Domkirche zu Güstrow wohl ununterbrochen in Anspruch, wie weiter unten erzählt werden soll.

Alle seine Kräfte mußte aber Brandin aufbieten, als am 3. Decbr. 1586 der nördliche Flügel des Schlosses abbrannte 1 ) und ohne Zweifel dadurch die übrigen Theile auch sehr litten. Der Herzog ließ die abgebrannten Theile in den Jahren 1587 und 1588 wieder aufbauen und noch lange die Ausschmückung fortsetzen. An dem Thurme des südlichen Flügels im Schloßhofe stehen hoch oben die Wappen des Herzogs Ulrich und der Herzogin Elisabeth mit einer Inschrift, welche jedoch so hoch sitzt und verwittert ist, daß sie von unten nicht gelesen werden kann. Unter dem Erker am Thurme des nördlichen Flügels, dem eben erwähnten Thurme gegenüber, steht zu beiden Seiten des Meklenburgischen Wappens folgende Inschrift 2 ):

NACHDEM AO. 1586 HER HER VLRICH
DEN 3 DEC. DAS ALTE H. Z. M. DIESES
HAVS ABBRANNTE ANNO 87 VND
HAT DER DURCHL. 88 WIDER
HOCHG. EVRST VD ERBAWET. H. G. V. V. G.

Der Herzog war während dieses Baues Wittwer, daher ist allein das Meklenburgische Wappen angebracht.

Sicher erhielt das ganze Schloß um die Zeit des zweiten Baues unter Herzog Ulrich die einheitliche äußere Gestalt, die es noch jetzt 3 ) zeigte und es läßt sich nicht zweifeln,


1) Vgl. Besser's Geschichte der Vorderstadt Güstrow S. 364 und 398.
2) Ueber dem Haupteingange des Schlosses steht das Meklenburgische Wappen und eine Inschrifttafel, welche jedoch sehr verwittert ist. Nach einer mir vom Herrn Ober=Inspector von Sprewitz mitgetheilten Entzifferung und Ergänzung lautet diese Inschrift in lateinischen Unzialen:
   Der durchlauchtige hochgeborne [Furst] und Herr Herr Karl, Herzog [zu Mecklenburg, Furst zu] Wenden, [Graf zu Schwerin und Ratzeburg], der Lande Rostock und Stargard Herr, hat nach an[getret]ener seiner furstlichen Gnaden Regierung dies Haus wiederumb renoviren lassen anno domini 1604.
Diese Restauration unter dem Herzoge Carl, welcher 1603, † 1610, regierte und unvermählt blieb, wird nicht von großer Bedeutung gewesen sein und steht mit den Bau=Perioden des Schlosses in keinem Zusammenhange.
3) In den neuern Zeiten ist und wird noch mancher Schmuck dieses Prachtwerkes an Gesimsen, Thürmen, Schornsteinen u. s. w in dem alten Style wieder hergestellt. Das Schloß hatte lange Zeit wüst gestanden und oft zum Tummelplatz für die Jugend gedient, war während des Napoleonischen Feldzuges nach und ans Rußland ein Haupt=Lazareth (  ...  )
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daß Philipp Brandin der Schöpfer des Anblicks ist, dessen wir uns noch jetzt erfreuen. Der von ihm neu gebaute Flügel zeigt äußerlich dieselbe Architektur, wie die andern Flügel.

Wenn in den Jahrb. V, S. 24, Note 2, berichtet ist, daß der Herzog Ulrich im J. 1590 seinem Baumeister Philipp Brandin dem Könige von Dänemark zur Ausführung des königlichen Baues zu Nyköping 1 ) überlassen habe, so kann unter dieser Ueberlassung nur eine zeitweilige, ein Ausleihen, verstanden werden, da Brandin bis in das Jahr 1594 ununterbrochen im Solde des Herzogs stand.

Nachdem im J. 1594 alle Arbeiten am Schlosse und auch wohl zum größten Theile im Dome vollendet waren, verschwindet Philipp Brandin im J. 1595 aus der Geschichte. Krommeny folgte ihm im J. 1598. Ihnen folgte David Chyträus im Tode am 25. Juni 1600.

Der edle Herzog Ulrich starb auch am 14. März 1603 als "Nestor" der deutschen Fürsten, 76 Jahre alt.

6.
Restauration der Domkirche.

Kaum war im J. 1565 der Schloßbau nach dem ersten Brande fertig geworden, als das hohe Fürstenpaar daran ging, die Domkirche wieder herzustellen, welche seit einer Reihe von Jahren wüst gestanden hatte und als Wagenschauer 2 ) benutzt dem gänzlichen Verfall entgegen ging. Die edle Herzogin Elisabeth ließ es sich nicht nehmen, den größten Theil der Sorge und der Kosten für das Werk zu tragen, an welchem sicher wohl Philipp Brandin, vielleicht auch Cornelius Krommeny schon thätig waren. David Chyträus spricht sich hierüber ganz bestimmt aus. Es ist ein schönes Zeugniß für das seltene Verhältniß dieses Gelehrten zu dem güstrowschen Fürstenhofe, daß grade er nach dem Abscheiden der Herzogin († 1586) nach Güstrow berufen ward, um ihr im Dome die Leichenrede zu halten.


(  ...  ) und ward darauf, bis jetzt, Landarbeitshaus. Daß es unter solchen Verhältnissen sich noch so erhielt, wie man es heute sieht, ist ein halber Wunder zu nennen.
1) Dies ist wohl das Schloß zu Nyköping auf Falster, welches die Königin Sophie, Ulrich's Tochter, später als Wittwe bewohnte; Falster und Laland waren das Leibgedinge der Königin (vgl. Jahrb. IX, S. 137). Wahrscheinlich erhielt Brandin den Auftrag durch Vermittelung der Königin, welche ihn am Güstrowschen Hofe kennen gelernt haben wird.
2) Vgl. Thomas Analecta Güstroviensia, 1706, p. 150.
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In der "Lobrede auf die Herzogin Elisabeth, bey der fürstlichen begräbnis in der Thumkirchen zu Güstrow am 23. Nouembris anno 1568 gehalten durch D. Davidem Chytraeum," sagt dieser:

"Hat sie darzu etliche verfalne Kirchen hin vnd wider auffs newe bessern vnd vernewen lassen. Dann sie auch diese Thumkirch, in die ehr S. Caecilien (welcher gedechtnus die Christliche Kirche gestriges tages begangen) vor zeiten gestifftet, als sie gantz öde vnd wüste gewesen, durch ihren fleiß vnd mildigkeit also schön vnd herrlich, wie wir vor augen sehen, ernewert vnd ausgeputzet, vnd vnter andern mit der Durchleuchtigen vnd Hochgebornen Fürsten vnd Herrn der Hertzogen zu Meckelnburg künstlich gehawner Genealogi gezieret vnd sich vnd ihrem lieben Herrn vnd Ehegemahl zur Ruhkamer erwelet hat."

Die Herzogin begann die Restauration 1 ) im J. 1565, welche nach drei Jahren vollendet ward, so daß die Kirche am ersten Sonntage nach Neujahr (4. Januars 1568 wieder eingeweihet werden konnte. Aus dieser Restauration und den Folgezeiten sind außer den fürstlichen Epitaphien, welche besonders besprochen werden müssen, noch die steinerne Kanzel und die Taufe, welche erst 1593 fertig geworden sein soll, vorhanden, welche wohl sicher von Philip Brandin gemacht sind. Die fürstliche Empore 2 ) der Kanzel gegenüber, wird wohl noch von dem Baumeister Franz Parr erbauet sein. Zum Andenken dieses Baues ward hinter dem Altare eine noch vorhandene Tafel mit folgender Inschrift 3 ) aufgerichtet: "Nach unsers Herrn und Seeligmachers Christi Geburt 1565 hat die Durchlauchtige Hochgebohrne Fürstin und Frau Elisabeth, gebohren aus Königlichen Stamm zu Dennemarck, Hertzogin zu Mecklenburg, Fürstin zu Wenden, Grevin zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Frau, angefangen diese Thumkirche, welche schier verfallen und zu einem wüsten Hause geworden, dem lieben Gott und seinem heiligen Worte zu Ehren wiederum zu bauen, bessern und renoviren, und ist die erste Christliche Predigt darin geschehen anno 68, Sonntags nach dem neuen Jahr."


1) In den neuesten Zeiten ist nach drei hundert Jahren 1865-1868 die Domkirche, welche wieder baufällig und in schlechten Zeiten sehr entstellt war, wieder gründlich, angemessen und schön restaurirt.
2) Diese fürstliche Empore ist bei dieser jüngsten Restauration abgebrochen, da sie den Bau sehr entstellte.
3) Nach Thiele der Domkirchen in Güstrow Fünfhundertjähriges Alter, 1726, S. 85.
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Den größten Schmuck verliehen die Kirche die prachtvollen großen Epitaphien, welche in den folgenden Abschnitten besprochen werden sollen.

7.
Borwin's II. Grab und Epitaphium.

Die Domkirche zu Güstrow besitzt einen außerordentlich reichen Schmuck in den großen, prachtvollen Epitaphien, welche die lange nördliche Chorwand zieren. Diese Epitaphien sind in ihrer Art die bedeutendsten Werke, welche Meklenburg besitzt und im nordöstlichen Deutschland kaum ihres gleichen finden. Diese Denkmäler sind die Epitaphien auf den Fürsten Borwin, auf die Herzogin Dorothea und auf den Herzog Ulrich und seine beiden Gemahlinnen. Wenn auch die Herzogin Elisabeth 1565-1568 die Restauration der Kirche übernahm, so wird es sich doch ihr hoher Gemahl nicht haben nehmen lassen, mit ihr zu wetteifern. Und so wird es mehr als wahrscheinlich sein, daß der Herzog die Denkmäler auf den Fürsten Borwin II., den Stifter des Doms (1226), übernahm. Zuerst ward das Grab des Stifters vor dem Altare mit einer noch stehenden, mit Inschriften und Wappen geschmückten Tumba 1 ) von nordischem Marmor bedeckt, nachdem das uralte hölzerne Bild, welches nach mittelalterlichem Gebrauche wohl auf einem hölzernen Sarkophage lag, entfernt war. Dann ward dem Stifter ein sehr großes und hohes Epitaphium zunächst am Altare aus Sandstein aufgeführt. Es enthält die freilich erdichtete, liegende Colossal=Bildsäule des Fürsten und an der Wand unter einem von hohen Säulen getragenen Baldachin im Renaissance=Styl den fürstlichen Stammbaum von dem Stammhalter Borwin II. bis auf Ulrich und Johann Albrecht und deren Kinder nicht allein mit den Namen, sondern auch mit den kleinen Relief=Brustbildern der Personen.

Leider giebt es äußerst wenige Nachrichten über diese Epitaphien, da die Kosten für Kunstwerke nach einzelnen Andeutungen immer von der fürstlichen "Kammer" oder Schatulle, wie wir jetzt sagen, bezahlt und wohl meistentheils mündlich bestellt und geordnet wurden. Wir haben nur die sichere Nachricht, daß das Epitaphium Borwins sicher im J. 1577 vollendet, also ohne Zweifel in unmittelbarer Folge der Restauration der Kirche ausgeführt war. Als nämlich


1) Als bei der letzten Kirchenrestauration die Tumba mehr in die Mittellinie der Kirche, die sie früher nicht einnahm, gerückt ward, zeigte sich, daß die Ueberreste des Körpers gänzlich vergangen waren.
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der Druck der großen Genealogie (vgl. oben S. 11) im Gange war, sandte David Chyträus am 1. April 1577 dem Herzoge zur Correctur das Stück, welches schon in Güstrow ausgeführt war; er schreibt:

"Habe das stuk von E. f. g. loblichen vorfaren Genealogia, so in E. f. g. Thumbkirchen zu Gustrow gesetzt, drucken lassen, welches E. f. g. zu besehen vnd zu verbessern ich hiemit vntertheniglich zusende."

Die Zeit der Vollendung wird auch durch Inschriften bestätigt. Ueber dem Hauptgesimse steht nämlich.

H. G. V. V. G.
1575.
VLRICH H. Z. MECKLENBVRGK.
A. I. G. G.
ELISABETH H. Z. MECKLENBURGK.

Am Fuße steht 1 ):

"Genealogia der Herzogen zu Mecklenburg, anfahend von Hinrico Burvino, Burvini Sohn, Stiffter dieses Thumbs Anno Dni. 1226, - - welchem - - zu gedechtnus und dem Furstlichen Stammen zu ehren Herzog Ulrich zu Mecklenburg diese arbeit vorfertigen 2 ) lassen nach Christi geburt 1574.

Dieses Denkmal ward also von dem Herzoge Ulrich allein errichtet. Die Bildsäule und die Genealogie waren im J. 1574, der Baldachin im J. 1575 fertig geworden.

Ohne Zweifel ist der Stammbaum von David Chyträus entworfen und geordnet, und die Bildhauerei von Philipp Brandin ausgeführt, wahrscheinlich nach Zeichnungen von Cornelius Krommeny.

8.
Epitaphium der Herzogin Dorothea.

Sicherern Anhalt und willkommene Bestätigung für die hier ausgesprochenen Ansichten giebt das zunächst auf das Epitaphium Borwins folgende Grabmal der Herzogin Dorothea, Gemahlin des Herzogs Christoph, eines jüngern


1) Die Inschriften sind hier nach Thiele der Dom=Kirchen zu Güstrow fünfhundertjähriges Alter, 1726 gegeben.
2) Das Wort "verfertigen" bedeutet im 16. Jahrh. "vollenden, zu Ende bringen," nicht bloß, wie jetzt, "machen".
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Bruders des Herzogs Ulrich. Dorothea war eine Tochter des Königs Friedrich I. von Dänemark und eine jüngere Schwester der Herzogin Elisabeth und am 27. October 1573 mit dem Herzoge Christoph (zu Gadebusch) vermählt, starb aber schon am 11. November 1575. Daß die Herzogin im Dome zu Güstrow ihr Grab und Denkmal fand, hatte gewiß in der Liebe der Schwester Grund. Das Denkmal, welches seit dem J. 1576 begonnen sein wird, zeigt die liegende Bildsäule der Herzogin aus weißem Alabaster unter einem niedrigen Baldachin, welchem von rothen Marmorsäulen getragen wird. Dieses Werk ist sicher von Philipp Brandin. Auf der Umrahmung der Rückwand steht unten hinter der liegenden Figur auf einem kleinen Renaissance=Schilde:

PHILIPP BRANDIN FECIT.

Hier haben wir also einen sichern Beweis. Wahrscheinlich führte Krommeny die Zeichnungen aus, da dieser im J. 1576 als Hofmaler ganz in den Dienst des Herzogs trat.

Eben so sicher ist, daß die Herzogin Elisabeth dieses Denkmal auf ihre alleinigen Kosten setzen ließ, wie dies schon von vorne herein wahrscheinlich ist. Dies sagt bestimmt die Inschrift:

Haec moesta Elisabeth posuit monumenta sorori.

9.
Epitaphium des Herzogs Ulrich und seiner beiden Gemahlinnen.

Bei weitem das größte und kostbarste Werk, im Renaissance=Styl, im Dome zu Güstrow ist aber das Epitaphium auf den Herzog Ulrich und seine beiden Gemahlinnen Elisabeth und Anna in alabasternen Colossal=Bildsäulen, welche hinter einander vor reich geschmückten Betpulten knieend und betend dargestellt sind. Die hohe Rückwand, überdacht von einem Baldachin, welcher von zwei großen allegorischen Karyatiden (Fides und Prudentia) getragen wird, enthält auf einem Grunde von schwarzem festen Gestein die Ahnentafel der drei Personen in weißem Alabaster mit den Namen, Reliefbrustbildern und Wappen aller Ahnen. Das Werk ist im höchsten Grade großartig, edel und sauber aufgeführt und beurkundet die seltene Kunstpflege der hohen Personen. Leider sind fast gar keine genaue Nachrichten darüber vorhanden. Die Anlage ist ohne Zweifel von der Herzogin Elisabeth bei der Restauration der Domkirche

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(1565-1568) gemacht. Chyträus sagt in seiner Lobrede auf die Herzogin bei ihrem Begräbniß, daß "sie diese Domkirche, also schön und herrlich, wie vor Augen zu sehen, ausgeputzt und sich und ihrem lieben Herrn und Ehegemahl zur Ruhekammer erwählt habe." Dazu stimmt auch die Nachricht, daß der Herzog 37 Jahre vor seinem Tode, also im J. 1566, seine Begräbnißgruft habe bauen und 17 Jahre vor seinem Tode, also im J. 1586, beim Hinscheiden seiner ersten Gemahlin Elisabeth, seinen Sarg habe machen lassen.

Zu dem Bau der Epitaphien übernahm der Herzog für sein Epitaphium die Kosten zu einer Hälfte und seine Gemahlin Elisabeth für sich die andere Hälfte. Es geht auch noch die Sage, obgleich schriftliche Bestätigung bisher nicht zu finden gewesen ist, daß beide fürstliche Personen noch bei ihrem Leben den lebhaftesten Antheil an der Ausführung genommen haben. Die Vollendung des Werkes wird aber sehr lange Zeit erfordert haben. Es haben sich nur wenige Andeutungen in den Hofrechnungen von 1580 und 1581 finden lassen, aus denen hervorgeht, daß der Herzog immer den halben Theil der Kosten trug. Es heißt in den Hofrechnungen:

"Ern Heinrich Schabbeln vnd einem Engelschen zur Wißmar Conradt genant verlegt geldt wegen des Alabaster, so auß Engelandt soll gebracht werdenn, zum halben Teill, auß beuell meines g. f. vnd hernn wiedergeben vnd bey des Rentmeisters haußfrauwenn zugeschickt den 24 Aprilis Ao. etc. . 80: 200 Fl.

Nota. Es sein 300 Taler gewesenn, dauon M. g. fraw den andern halben teil betzalt."

Herzoglich=Güstrowsche Hof=Rechnung von Mich. 1579 bis 1580.

"Ewaldt Schmalenn zu Domitz fur den Alabasterstein vonn Hamburgk bis gein Moderitz 1 ) zu bringenn, zum halben teill wegen M. g. h. entrichtet denn 16 Aprilis: 30 Fl."

Daselbst Michaelis 1580 bis Michaelis 1581. Die Epitaphien auf den Herzog Ulrich und die Herzogin Elisabeth waren im J. 1586 fertig, wahrscheinlich jedoch ohne den Baldachin und die Karyatiden, da diese auch das Epi=


1) Die Steine von England gingen also aufwärts auf der Elbe und Elde bis Möderitz bei Parchim, wo sie umgeladen und von wo sie zu Lande weiter befördert wurden.
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taphium der zweiten Gemahlin des Herzogs einschließen. Wenn beim Begräbniß der Herzogin Elisabeth am 23. Novbr. 1586 gab Chyträus auch die Ahnentafel des Herzogs und seiner Gemahlin heraus und bezeichnet sie als: "Stammregister von J. F. G. Sechszehen Vrahnen her, in der Thumkirchen zu Güstrow bey dem fürstlichen Begrebnus künstlich ausgehawen."

Hiemit stimmen auch einige Angaben auf den Denkmälern selbst überein.

Ueber dem Herzoge Ulrich steht auf dem Hauptgesimse das meklenburgische Wappen und die Inschrift:

1585.
H. G. V. V. G.
(Herr Gott Verleih Vns Gnad.)
VLRICH HERZOG ZV MECKLENBVRGK.

Ueber der Herzogin Elisabeth steht auf dem Hauptgesimse das dänische Wappen und die Inschrift:

1585.
A. N. G. W.
(Alles Nach Gottes Willen.)
ELISABETH HERZOGIN ZV MECKLENBVRGK.

Eine Inschrift beginnt:

Dieses Grabmahl vnd Monument
Liess auffrichten kurtz fur ihrem end
Frau Elisabeth aus der Krohn
Zu Dennemargk gebohren schon u. s. w.

Diese beiden Denkmäler wurden also kurz vor dem Tode der Herzogin Elisabeth fertig.

Daß aber das ganze Epitaphium nicht bei Lebzeiten der Herzogin Elisabeth fertig geworden ist, dafür liegt der sichere Beweis darin, daß den letzten, dritten Theil dieses großen Werkes das Epitaphium auf die Herzogin Anna bildet, an die man selbstverständlich bei der Anlage noch nicht denken konnte. Die Herzogin Elisabeth starb am 15. Octbr. 1586 unerwartet in Dänemark 1 ), zwei Monate vor dem zweiten großen Schloßbrande, und der Herzog Ulrich vermählte sich wieder am 9. December 1588 mit der Herzogin Anna von Pommern, welche erst am 10. Septbr. 1626 starb. Das Werk konnte also erst am Ende des


1) Vgl. Jahrb. IX, s. 154.
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16. Jahrhunderts ganz fertig werden, namentlich da Chyträus noch im J. 1596 an Ahnentafeln für den Herzog und die Herzogin arbeitete und den Herzog um Nachrichten bat. Am 12. Februar 1596 schreibt er: "Auff E. F. G. gnadigen befehl hab E. F. G. vnd derselben hertzliebster gemahlin vnd Herrn Vettern Stamm=Register von ihren sechzehen oder zwey vnd dreißig Ahnen hergeführet, ich mit vleiß durchgesehen." Die Anlage und Zeichnung wird gewiß noch von Krommeny mit Brandins Hülfe entworfen, die Bildhauerei zum größten Theil von Brandin, welcher sicher bis in das Jahr 1594 in des Herzogs Diensten stand, ausgeführt sein. Die genealogische Arbeit ist jedenfalls von Chyträus.

Der größere Theil des Epitaphiums der Herzogin Anna wird in dieser spätem Zeit gemacht sein, da auch die Rückwand aus anderm und schlechterm Gestein, schwarz angestrichenem grauen Sandstein, bestand und vor einigen Jahren erneuert werden mußte.

Den Beweis für die Richtigkeit dieser Annahme liefert wieder das Denkmal selbst. Ueber der Herzogin Anna steht auf dem Hauptgesimse das Pommersche Wappen und die Inschrift:

1599.
H. G. A. A. N.
(Hilf Gott Aus Aller Noth.)
ANNA HERZOGIN ZV MECKLENBVRGK.

Das Denkmal ist also im J. 1599 fertig geworden. Durch welche Künstler es zu Ende geführt ist, hat sich noch nicht ermitteln lassen.

Herzog Ulrich nahm an der tüchtigen Ausführung den lebhaftester Antheil. Thiele (a. a. O. S. 117) berichtet:

"Man hat sogar eine Tradition, daß der Herzogin Anna das Haupt dreymahl abgenommen und daran geändert worden, bevor es diesen curieusen Herrn contentiren wollen."

Die Werke sind wirklich ausgezeichnet zu nennen. Schon Thiele sagt (1726): "Es wird auch sowohl an den "Statuen, als Historien, nicht ohne sonderbare Admiration betrachtet, wie accurat alle Musculi, Lineament und Kleidung ausgearbeitet und exprimiret worden, also daß man siehet, es habe der Herr Hertzog die zu der Zeit berühmteste und geschickteste Künstler darzu erfordert gehabt."

Diese Kunstwerke haben daher auch nicht allein immer die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen, sondern auch

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besondere Theilnahme erweckt. Thiele sagt: "Es ist bisher, wie billig, darüber gehalten, daß diese herrliche Antiquitet in gutem Stande erhalten werde. Wie denn Anno 1614, imgleichen Anno 1653, Anno 1682 und abermahl Anno 1709 das gantze Werck renoviret und alles Abgestoßene wieder ergäntzet worden." Seit der Zeit blieb die Kirche vernachlässigt, bis sie im J. 1812 sehr hart mitgenommen ward, indem sie bei dem Zuge der Franzosen nach Rußland zum Heu= und Strohmagazin benutzt und dabei ganz rücksichtslos behandelt ward. Namentlich litten dabei die fürstlichen Epitaphien nicht wenig und das Alter hatte zum Theil auch seine Rechte geltend gemacht. Zwar ward nach dem Abzuge der Franzosen die Kirche wieder gereinigt und das zerbrochene wieder zusammengesucht. Aber eine gründliche Restauration nicht nur der Kunstwerke, sondern auch der fürstlichen Särge in dem "Dormitorium" Herzogs Ulrich, ward erst im J. 1849 durch die besondere Fürsorge des regierenden Großherzogs Friedrich Franz II. vorgenommen.

Daß der Herzog sich um diese Zeit noch viel mit Entwerfung von Ahnentafeln beschäftigte, beweiset eine auf Leinwand in Oel gemalte meklenburgische Ahnentafel auf 16 Ahnen, mit Namentafeln, Wappen und Brustbildern und der Jahreszahl 1593, 3 3/4 Fuß hoch und 3 1/4 Fuß breit, ein leichter Entwurf zur künstlerischen Ausführung, welche im herzoglichen Schlosse zu Schwerin als alte Leinewand verworfen war, jetzt aber restaurirt im großherzoglichen Antiquarium aufbewahrt wird. Vielleicht ist dieser Entwurf noch von Krommeny, welcher bis 1598 in des Herzogs Diensten arbeitete.

10.
Fürstliche Ahnentafeln.

Chyträus hatte zu den großen Epitaphien im Dome zu Güstrow auch die Ahnentafeln auf den Wänden entworfen. Der unerwartete Tod der Herzogin Elisabeth am 15. Octbr. 1586 war die Veranlassung, daß der Herzog den Druck derselben wünschte. Da Chyträus die große Ehre hatte, zur Leichenrede seiner hohen Gönnerin zum 23. Novbr. 1586 nach Güstrow berufen zu werden, so wünschte der Herzog, daß dem Abdruck der Leichenrede auch die Ahnentafeln beigegeben würden. Am 29. Januar 1587 schrieb Chyträus an

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den Herzog: "E. F. G. Stamm=Register sind gestern abend spat allererst in der Druckerei gefertiget. Hiebei verwart werden E. F. G. funffzig zu entpfangen wissen, welche also gedruckt, das man sie zu der Oration bequem binden kan."

Dies sind die der im J. 1587 herausgegebenen Leichenrede beigebundenen Ahnentafeln, wie folgt:

1) Lobrede der Herzogin Elisabeth
Anno 1586
in der Thumkirchen zu Güstrow
am 23 Nouembris 1586
gehalten
durch
D. Davidem Chytraeum.
Rostock 1587.

Angehängt ist:

Herrn Vlrichen Herzogen etc. .
Stamregister
von J. F. G. Sechszehen Vrahnen her.
In der Thumkirchen zu Güstrow
bey dem fürstlichen Begrebnus
künstlich ausgehawen.

Ferner ist angehängt:

Der Herzogin Elisabeth etc. .
Geburts Lini
von Sechszehen Ahnen her.
In der Thumkirchen zu Gustrow bey J. F. G.
Grab zierlich vffgerichtet.

2) Ferner diese Schriften in lateinischer Bearbeitung:

Oratio in funere Elisabethae etc.
a Davide Chytraeo.

Eben so angehängt:

Stemma Elisabethae.
Item
Stemma Vlrici
a sedecim abavis deductum.

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Auch einzelne Sonderabdrücke dieser Ahnentafeln sind noch vorhanden.

Der Herzog Ulrich setzte aber mit Chyträus die Forschungen in den Ahnentafeln noch lange, sicher bis in das Jahr 1596, fort, da die Bearbeitung von Ahnentafeln durch die Schwierigkeit der Herbeischaffung gediegenen Stoffes äußerst mühsam ist.

11.
Epitaphium der Herzogin Ursula
in der Klosterkirche zu Ribnitz.

Am 22. April 1586, in demselben Jahre, in welchem die Herzogin Elisabeth starb und ein zweiter Brand einen großen Theil des Güstrowschen Schlosses zerstörte, starb auch die Herzogin Ursula, Vaterbrudertochter des Herzogs Ulrich, Domina des Damenstiftes, früher Aebtissin des Clarissen=Klosters zu Ribnitz, welche bis zu ihrem Tode dem katholischen Glauben anhing. Nachdem die Bauten am Schlosse und an der Domkirche zu Güstrow ziemlich vollendet waren, faßte der Herzog den Entschluß, der Herzogin Ursula in der Klosterkirche zu Ribnitz ein "Epitaphium" zu errichten. Er ließ daher, ohne Zweifel durch Krommeny und Brandin, einen Entwurf (einen "Patron") machen und sandte am 23. Januar 1590 den Riß zu der Rückwand, welche die 16 Ahnen enthalten sollte, an den Professor Chyträus, mit dem Auftrage, diese in den Riß einzutragen 1 ).

Chyträus schickte schon am folgenden Tage die 16 Ahnen zurück 2 ). Auch jetzt entstanden wieder Schwierigkeiten in der Erforschung richtiger Angaben. Es fehlten Nachrichten über des Markgrafen Jacob von Baden Gemahlin; Chyträus verhieß, dieselben baldmöglichst durch einen "Speierschen Boten" von einem markgräflichen Rath einzuholen. Auch über Ereignisse in der herzoglichen Familie war man noch nicht im Klaren. So schreibt der Herzog am 3. März 1590 an Chyträus: "Unsere Geburtszeit belangend, ist uns nicht "unbewußt, daß dieselbe von Etlichen ungleich gesetzt wird, desgleichen wann unser in Gott ruhender Herr Vater gefreiet und Beilager gehalten, keine gewisse Nachrichtung haben, so können Wir euch davon keinen eigentlichen Bericht zuschreiben."

Das Epitaphium, welches noch steht, ist ein großes Werk aus Sandstein und lobt den Meister; es ist sehr sinnig


1) Vgl. Beilage Nr. 8.
2) Vgl. Beilage Nr. 9.
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und künstlerisch ausgeführt. Die Herzogin ist liegend in der Tracht ihres Ordens in Lebensgröße dargestellt. Die Karyatiden, welche den Baldachin tragen, sind zwei sehr gut modellirte Clarissen=Nonnen. Die Hinterwand bedeckt die Ahnentafel mit Namen, Brustbildern und Inschriften. Das Werk ist dem Epitaphium Borwins sehr ähnlich. Es ward schon im J. 1590 vollendet, da diese Jahreszahl unter der Hauptinschrift steht. Chyträus war mit dem hohen Epitaphium nicht recht zufrieden; er schreibt am 12. Februar 1596 an den Herzog, daß er "der Abtissin zu Ribnitz Frewlein Vrsula 16 Ahnen die Zeit zusamen ordnen müssen, die zu Ribnitz bey dem begrebniß, wiewol schier gantz vnleserlich, ausgehawen; were besser, das sie mit schöner groben liter vff ein patent gedruckt neben den ausgehawenen angehefftet oder auff ein bret geleimpt wurden, so kunde mans besser lesen."

Diese Nachrichten über dieses Werk sind bisher ganz unbekannt gewesen.

Das Epitaphium war mit der Zeit doch etwas verwittert. Im Jahre 1861 ward es auf Befehl und Kosten des regierenden Großherzogs Friedrich Franz II. vollkommen restaurirt, wobei auch die Inschrift an dem Ruhebette, welche sehr stark verwittert war, ganz neu gemacht werden mußte, mit Hülfe alter Chroniken und Archivnachrichten, so daß sie wohl ganz zuverlässig ist, wie folgt, in Unzialen:

Der hochwirdigen in godt dvrchleuchtigen hochgeb[oernen furstin vnd frewlein frewlein] ║ VRSVLA ║ gebornen hertzogin zu meckelnburg, fvrstin zu wenden grewin zv swerin der land rostock vndt stargardt frewlein vnd ║ [domina zv] ribbenitz welche im iar 1510 geborn von ivgent avf in disem closter bei der vorigen domina ires hern vaters ║ [schwester] frewlin dorothea ertzogin nach derselben abschied anno christi 1526 abtissin worden als ein verstendige ║ [godtsfvrchtige] demotige fvrstin mit aller christlichen tvgenden exempel vnd vorbild iren gantzen convent vnd andern ║ [fvrgelevchte]t vnd als sie 60 iar dem closter loblich fvrgesta[nd]en zvletz im 76 iar ires alters avf s. georgen [aben]d im iahr ║ [1586 in] godt seliglich entschlaffen hat dises monument [zu] rvhm vnd erhn der durchlevchtig hoc[hgeborn] furst vnd ║ her virich hertzog zv meckelnbvrg avs vetterlicher lie[be vnd] zvneigung zvm ewigen gedechtnvs [nachsetzen vnd] ║ avfrichten lassen anno MDXC.

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12.
Zeittafel.

1547. Jan. 7. Herzog Albrecht der Schöne zu Güstrow stirbt.
1551. - Dr. David Chyträus Professor zu Rostock.
1552. Febr. 6. Herzog Heinrich der Friedfertige stirbt.
1556. Febr. 26. Herzogs Ulrich Vermählung mit Elisabeth.
1556. - Herzogs Ulrich Uebersiedelung nach Güstrow.
1557. - Erster Schloßbrand zu Güstrow.
1558. Febr. 9. Franz Parr Schloßbaumeister zu Güstrow.
1564. - Buchdrucker und Formschneider Jacob Lucius in Rostock.
1565. - Dom=Kirchen=Restauration zu Güstrow.
1568. Jan. 4. Einweihung der Domkirche zu Güstrow.
1568. - Erste fürstliche Genealogie.
1575. - Des Fürsten Heinrich Borwin II. Epitaphium.
1575. Nov. 11. Herzogin Dorothea stirbt.
1576. Pfingsten. Cornelius Krommeny Hofmaler.
1578. - Philipp Brandin Bildhauer.
1578. - Der Herzogin Dorothea Epitaphium.
1578. - Zweite fürstliche Genealogie.
1579. Ostern. Formschneider Jacob Lucius zieht nach Helmstädt.
1583. Aug. 24. Philipp Brandin Hofbaumeister.
1585. - Des Herzogs Ulrich Epitaphium.
1585. - Der Herzogin Elisabeth Epitaphium.
1586. April 22. Prinzessin Ursula zu Ribnitz stirbt.
1586. Octbr. 15. Herzogin Elisabeth stirbt.
1586. Decbr. 8. Zweiter Schloßbrand zu Güstrow.
1587. - Fürstliche Ahnentafeln.
1587. - Schloßrestauration zu Güstrow.
1587. - Fürstliche Bilder in Doberan von Krommeny.
1588. Decbr. 9. Herzogs Ulrich Vermählung mit Anna. 1590. - Epitaphium der Prinzessin Ursula zu Ribnitz.
1594. - Schloßbau zu Güstrow vollendet.
1594. - Bildhauer und Baumeister Philipp Brandin zuletzt.
1598. - Maler Cornelius Krommeny zuletzt.
1599. - Der Herzogin Anna Epitaphium.
1600. Juni 25. Professor Dr. David Chyträus stirbt.
1603. März 14. Herzog Ulrich stirbt.

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Beilagen.


Nr. 1.

Professor Dr. David Chyträus zu Rostock an den Herzog Ulrich von Meklenburg.

D. d. Rostock. 1575. Febr. 13.

Durchleuchtiger, Hochgeborner Furst. E. f. g. sind meine vnterthönige gehorsame Dienste allezeit zuuoran bereit. Gnediger Herr. E. f. g. gnedigem befehl nach, hab E. f. g. löblichen VorAnherrn Genealogiam Ich in einen Arborem geordnet, vnd so gut, Als Ich gekondt, entworffen, bitte vnterthöniglich, E. f. g. wolten beygelegte Abschrifft der Genealogia, gnediglich vnd mit vleiß vbersehen, vnd was E. f. g. darin wollen geendert oder vmgesetzt oder sonst zierlicher formiret haben, mir gnediglich anzeigen lassen, Denn Ichs mit allem vleiss vnd trewen beide dem Maler vnd formschneider berichten will. Aber wie gut vnd bald sie ire arbeit verrichten werden, kan E. f. g. Ich nicht gewiß vertrösten, Denn sonderlich der formschneider etwas faul vnd langsam ist. Wils aber, wie gemeldet, an meinem vleiß vnd trewen nicht erwinden lassen. Denn E. f. g. vnterthönig zu dienen, erkenne Ich mich allezeit schuldig. Datum in E. f. g. Stadt Rostock, Am Sontag Esto mihi, Ao. etc. . 1575.

E. F. G.

Vnterthöniger     
Diener          
Dauid Chytræus.   

Dem Durchleuchtigen Hochgebornen
Fursten vnd Herrn, Herrn Vlrichen,
Herzogen zu Mekelburg, Fursten zu
Wenden, Grauen zu Swerin, der Land
Rostok vnd Stargard Herrn, meinem
gnedigen Herrn.

Nach dem Original im staats=Archive zu Schwerin. Nur die Unterschrift ist von Chyträus Hand.

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Nr. 2.

Professor Dr. David Chyträus zu Rostock an den Herzog Ulrich von Meklenburg.

D. d. Rostock. 1575. Mai 10.

Gottes gnad durch vnsern Heiland Jesum Christum, sampt meinem vnterthönigen gehorsam vnd vleissigem Gebett für E. f. g. langwirige vnd selige Regierung zuuor. Durchleuchter, Hochgeborner Furst, Gnediger Herr. Auff E. f. g. gnedigen befheel ist das gantze Stamregister oder Genealogia E. f. g. loblichen Voranherrn, in form eines zierlichen Baums, wie den E. f. g. selbs erstlich formiret, von gegenwertigem Mäler abgerissen, welchen E. f. g. gnediglich besehen vnd ferner vorbessern werden, sonderlich was den Zierat des Stammes, der äst, blätter, Täfelin, Spruche vnd dergleichen belanget. Was aber die Apffel, darinn E. f. g. vnd derselben hochloblichen vorfarn Namen innzuschreiben, antrifft, müssen dieselben also richtig außgeteilet vnd geordnet bleiben, das man deutlich vnd vnterschiedlich sehen khan, welcher Vatter oder Son? welches Brüder oder Bruderkinder sind? welche Herrn zu Werla, Stargard, Rostock mit welchen Hertzogen zu Mekelnburg ieder Zeitt gelebet haben? wie solches in disem Abriß, meines einfaltigen erachtens, mit zimlicher fursichtigkeit vnd vleiss geschehen ist. Bitte derhalben E. f. g. wollen dise Ordnung gnediglich bedenken vnd darinn nicht leichtlich ettwas enderen lassen. So es auch E. f. g. wöllen in Holtz schneiden lassen, darff der formschneider nicht mehr als disen blossen Abriß schneiden: denn die Schrifften darnach in den zugerichten Stock von dem Drücker gesetz werden. Derhalben sie auch ietzund außgelassen. Sol es aber in Kupffer gestochen werden, so muß alles, was in die Apffel vnd Tafelin gehöret, vff das vleissigst vnd zierlichst geschrieben sein, damit es der Kupfferstecher, so viel möglich, recht vnd formlich nachstechen khonne. Was sonst vnser Bedenken hin vnd wider in disem Abriß gewesen, wird E. f. g. der Mäler villeicht vnterthönig berichten khonnen. E. f. g. bin Ich vnterthöniglich allezeitt zu dienen gantz willig. Datum in E. f. g. Stadt Rostek, 10 May, Anno 1575.

E. F. G.

Vnterthöniger     
Diener        
Dauid         
Chytræus.     

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Dem Durchleuchtigen, Hochgebornen
Fursten vnd Herrn, Herrn Vlrichen,
Hertzogen zu Mekelburg, Fürsten zu Wen=
den, Grauen zu Swerin, der Land Rostok
vnd Stargard Herrn, meinem gnedigen Herrn etc. .

(L. S.)

Nach dem Original im Staatsarchive zu Schwerin. Nur die Unterschrift ist von Chyträus Hand. Unter der Adresse steht von des Herzogs Ulrich eigener Hand:
     "Doctor Dauiden schreyben belangett vnsere Genealogia. 1575".


Nr. 3.

Herzog Ulrich von Meklenburg an den Professor Dr. David Chyträus zu Rostock.

D. d. Güstrow. 1577. Februar 2.

Von Gottes gnaden Virich Herzogk zu Meckelburgk etc. .

Vnsern gnedigen grus zuuor. Wirdiger, Hochgelarter, lieber Andechtiger vnd getreuwer. Wir haben euwer widerschreiben empfangen vnd alles einhalts gnedig vormerckt, Wiewoll wir vns nun euwer bedencken in denen stucken, so euch eingefallen, durchaus gefelligk sein lassenn vnd vnsern Maler desen also zu vnterrichten gneigt gewesenn, So haben wir es gleichwoll treglicher geachtet, das der Maler solchs von euch selbst in iegenwertigkeit bedeutet werden möchte, damit er denen dingen desto richtiger nachzugehenn, Vnnd Ihn derwegenn zu euch abgefertiget, Ihme auch alle drei Abrieß mit aufgegebenn, Gnedig begerendt, Ihr wollet Ihme in angezeigten stücken dermassen, wie Ihr dauon in euwerm schreiben meldet, anweisung gebenn.

Wir haben auch mit Lucio dem Buchtrucker vns alhie wegen der Formen zu schneiden vorglichenn. Weill wir aber wissenn das er zu zeiten mit der arbeit was seumigk vnd treg pfleget vmbzugehenn, Als wollet Ihr Ihn bei weilen an förderlicher abrichtung derselben zu erinnern vnd dartzu anzuhalten unbeschwert sein.

Vnd halten es dafür, Das vnsere Brueder, so in Ihren Kindtlichen Jharen abgestorbenn, wie auch vnsere Schwester

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die Hertzogin zu Churlandt, nur gar ausgelassenn werdenn, Inmassen wir dan, wie Ihr zu ersehenn, denselben mit einem Strich durchzogenn.

Die Eptissin zu Ribniz Frewlein Vrsula ist iunger dan dero Schwester Fraw Sophia etwan Hertzogin zu Lueneburgk, wie wir solchs gleicher gestaldt bei das Laubwergk vertzeichent habenn.

Wolten wir euch hinwider gnedig vormeldenn Vnd seindt euch mit gnaden gneigt. Datum Gustrouw, den andern Februarii, Anno etc. . LXXVII.

Dem Würdigen vnd Hochgelarten
vnserm Professorn zu Rostogk vnd lieben
Andechtigen vnd getreuwen Errn Dauidi
Chytræo der heilligen schrifft Doctorn.

Nach dem Concept im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 4.

Pofessor Dr. David Chyträus an den herzoglich Güstrowschen Hofmaler Cornelius Krommeny.

D. d. Rostock. 1577. Februar 19.

Mein willigen dienst zuvor. Erbar, kunstreicher, günstiger Mester Corneli. Es schreibt mein Gnediger Herr Hertzog Vlrich, das ich den Abriss von der Genealogia Euch auff das erste zuschicken sol. Derhalben ich das stück, so wir allhie miteinander entworffen, hiebet euch zusende. Moget den ersten vnd andern Stock erstlich reissen. Vnter dess muß ich meinen Gnedigen Herrn noch von ettlichen Personen, deren in dem mir newlichst zugeschikten Buch viel mehr als zuvor verzeichnet sind, vntertheniglich berichten vnd I. F. G. erklerung darauff bitten. Es were wol am bequemsten, das der gantze baum an dem ort, da I. F. G. gegenwertig, gerissen würde, damit man als bald I. F. G. von allen zweifelhafftigen stüken fragen vnd bescheid darauff erlangen mochte. Bitte, wollet vnbeschweret den ersten Stok mit dem Titel ietzund allein abreissen, damit Lucius etwas zu schneiden kriege. Hiemit Gott befholen. Datum Rostok, 19 Februar 1577.

Dauid Chytraeus.     

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Dem Ersamen vnd Kunstreichen Mester
     Cornelius Maler

zu Güstrow                               
bey dem Thum neben D. Conradus Beker wonhafftig.

(L. S.)

Nach dem Originale ganz von der Hand des Dr. David Chyträus geschrieben, im Staats=Archive zu Schwerin.


Nr. 5.

Universitäts=Buchdrucker Jacobus Lucius (Siebenbürger) zu Rostock an den Professor Dr. David Chyträus daselbst.

(D. d. Rostock. 1578. Juli 4.)

Clarissime domine doctor. Ich habe von meim g. h. schreiben noch vmb 10 Exemplaria s. f. g. Genealogien, die schike ich ewer Acht. Ex., s. f. g. zuzuschiken, weil ewe A. E. sein f. g. doch auch schreiben will. Da nu s. f. g. welche begerd auff pargamen zu druken oder daß welche auff leinwat möchten getzogen werden, wil iche noch s. f. g. beger machen. Wen aber welche sollen iluminirt werden, so were nicht besser, als auff pfein mitelmescig leinwat, aldt oder nei, zu ferschiken wöld sichs beßer schiken. Den daß pargament wird leichtlich runtzlich vnd vngestald, do sichs verzeucht, auff leinwat bleibts aber fein glat vnd rein etc. .

Jacobus Lucius.                     

Nach dem eigenhändigen Original im Staats=Archive zu Schwerin, dem Herzoge Ulrich zu Güstrow durch den Professor Dr. David Chyträus übersandt am 4. Julii 1578.


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Nr. 6.

Des herzoglich Güstrowschen Hofmalers Cornelius Krommeny Besoldungs=Bescheinigung.

D. d. Güstrow. 1578. Decbr. 28.

Ghenedyger vorst vndt Heer. Uwer vorstelyker ghenaden Dienner Cornelius Kro m mit Querstrich eny bekenne by disse myen oblygatye entfangen te hebben di Somme van tweensostich daelder vnd 16 ßl., tot 32 ßl. de daelder gherekent, tor causa van een half Jaer besoldinge, dat my op Maertynus laestleden verschonen was anno 1578. In kennisse van dien soe hebbe ick Cornelius vorscreuen disse myen oblygatie met myn gewontlyke handtscrift onderscreuen dissen den 28en Decembris dach vnd Datum als voren.

By my Cornelius
Krōmeny.

Nach dem eigenhändigen Originale im Staatsarchive zu Schwerin.

Auf der Rückseite stehen die Registraturen:

Quitantz des Malers Cornely Krummeney auf 83 Fl. 8 ßl. halbjerige Besoldung betagt Martini Ao. etc. . 78.
Dieß Quitantz habe ich Jürgen Hagemeister nach schliessung meines Registers vmb richtigkeit willen Johansen Eisebeinen in seine Rechenschafft zugeschlagen.


Nr. 7.

Universitäts=Buchdrucker Jacobus Lucius (Siebenbürger) zu Rostock an den Professor Dr. David Chyträus daselbst.

(D. d. Rostock. 1578. Decbr. 31.)

Clarissime domine doctor. Ich habe m. g. f. vnd h. schreiben an Ewr A. Exelens vernomen von wegen der Genealogien auf pargamen etc. . vnd thue ewr A. E. schrifftlich bricht darauff, weil ich noch nicht darff außgehen

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schwachheit halber. Waß die Exemplaria belangt auff papir, schike ich ewr A. E. 20 Exemplaria, die wolt ir m. g. h. zuschiken; ich will sie zu sein f. g. Rechnung zeichnen. Waß die wapen belangt, will ich auch druken, wen ich zu paß werd. Will aber s. f. g. Etliche wapen auf pargamen haben, will ich gern druken. Mit den Genealogien ist es zu spet, den die Schrifft ist gantz wider von einander genomen, vnd wolle fill vnkosten nemen, wen es solt wider gedruckt werden. So schickt sich daß pargamen auch nicht zum Illuminiren, den es entwirfft sich; so wist ich auch nicht wo men itzt solch groß pargamen sol bekomen. Diß kan ewr A. E. meinen g. f. vnd hern berichten etc. . Am newen jars abend.

Jacobus Lucius.     

Nach dem eigenhändigen Original im Staats=Archive zu Schwerin, dem Herzoge Ulrich zu Güstrow durch den Professor Dr. David Chyträus übersandt durch ein Schreiben, welches schon vom 30. Decbr. (1578) datirt ist.


Nr. 8.

Herzog Ulrich von Meklenburg an den Professor Dr. David Chyträus zu Rostock.

D. d. Güstrow. 1590. Januar 23.

Vlrich etc. .

Vnsern gnedigen grus zuuor. Ehrwürdiger, Hochgelarter, Andechtiger vnd lieber getreuwer. Wir geben euch gnedigk zu erkennen, das wir entschlossen, weilland der Hochwirdigen, Hochgebornen Fürstin Frewlin Vrsulen, gebornen Herzogin zu Meckelburgk etc. ., Eptissin zu Ribnitz, loblicher vnd seliger gedechtnis, zum gedechtnis in die Kirch zu Ribnitz ein Epitaphium nach ausweisung beiverwarter Patron aufrichten zu lassen, an welchs verfertigung auch die Steinmezen albereit im wergk sein. Vnd weill dan die Wapen der Sechzehn Ahnen von Vater vnd Mutter darin sollen gehauwen werden, welchen man nachzusuchen iezo dieß orts vast keine zeit haben kan, als begern wir gnediglich, Ihr wellet euch so uill der weill nemen vnd euch der Geschlechter aus den alten Genealogiis ersuchen (?) vnd eines jeden Geschlechtsnamen bei die Schilde in das

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iegenwertige Patron verzeichnen vnd vns dan dasselbe förderlich widerumb nachero gen Gustrouw vberschicken. Daran thut Ihr vns zu gefallen in gnaden zu erkennen. Datum Gustrouw, den 23. Januarii, Anno 1590.

An                                               
D. Dauidum Chytræum.     

Nach dem Concept im staatsarchive zu schwerin.


Nr. 9.

Professor Dr. David Chyträus zu Rostock an den Herzog Ulrich von Meklenburg.

D. d. Rostock. 1590. Januar 24.

Gottes Gnad durch vnsern Heiland Jesum Christum sampt meinem vnterthenigen Gehorsam vnd gebet für E. F. G. langwirige vnd selige regierung iederzeit zuuor. Gnediger Herr. E. F. G. gnedigen befheel, weiland der hochwirdigen, hochgebornen Fürstin Frewlin Vrsula, gebornen Hertzogin zu Mekelnburg etc. ., Eptißen zu Ribnitz, Epitaphium belangend hab ich heute auff den Mittag vntertheniglich entpfangen vnd als bald die sechzehen Ahnen vffgesucht vnd in beygefügt vorzeichnis gebracht, welches E. F. G. gnediglich durchsehen vnd was darin zu uerendern oder zu uermehren oder sonst bedencklich furfallen mag, mich gnediglich erinnern werden. Ein Person, nemlich Marggraff Jacobs zu Baden Gemahl, mangelt vnter der praw Mutter Ahnen, welche ich alhie nicht zu erkunden weiß, biß mir etwa durch ein speierschen Boten an einen Marggrafischen Raht zu schreiben gelegenheit furfellet. Welches E. F. G. zu vntertheniger Antwort ich wiederum vermelden sollen. Denn E. F. G. vnterthenige angeneme dienst zu erzeigen, bin ich ieder Zeit willig vnd pflichtig. Datum in E. F. G. Stadt Rostock, am Abend Conuersionis Pauli, 24 Januarii, Anno 1590.

E. F. G.

vntertheniger               
D. Dauid.     

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Dem Durchleuchtigen, Hochgebornen,
Fursten vnd Herrn Herrn VLRICHEN,
Hertzogen zu Mekelnburg, Fürsten zu
Wenden, Grafen zu schwerin, der Landen
Rostock vnd stargard Herrn, meinem
gnedigen Herrn.

Nach dem Originale im staats=Archive zu schwerin. Nur die Namen=Unterschrift ist von des Dr. Chyträus eigener Hand.


Nr. 10.

Des herzoglich Güstrowschen Hofmalers Cornelius Krommeny Besoldungs=Bescheinigung.

D. d. Güstrow. 1592. (Mai.)

Bekenne by disse mynen Handtscrift entfangen to hebben von dem Eerbaren Johannes Iisebeen de somme van 83 gulden 8 ßl. tor oersaken van ein halff iaer besoldinge dat my op pynxten bedacht is disses iaers van tueentnegentich. In oerconde von dien so hebbe ick disse mynen handtscrifft met myn gewoentlyke handt vndt naem onderscreuen.

Cornelis Krōmeny.     

Nach dem eigenhändigen Originale im Staatsarchive zu schwerin.

Auf der Rückseite steht folgende Registratur:

Cornely Krummeneyen Malers Quitantz vf 83 Fl. 8 ßl. halbjerige Besoldung betagt Pfingsten Ao. etc. . 92.

Vignette
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II.

Wallensteins Abzug

aus Meklenburg

im Jahre 1629.

Von

Dr. G. C. F. Lisch.


Vorrede.

S eit länger als einem Vierteljahrhundert war es mein Wunsch und Wille, das Leben und Wirken Wallensteins als Landesherrn zu schildern, da es noch ganz an einer erschöpfenden Darstellung der wenigen wichtigen Jahre fehlt, in denen der bedeutende Mann in seinem neuen Lande Ruhe und Glück zu finden und zu schützen hoffte. Die Arbeit war außerordentlich schwer und groß. Denn das meklenburgische Staats=Archiv besitzt keine Spur von Haus= und Cabinets=Acten des Friedländers, welche er jedes Mal mit sich und schließlich nach seinen böhmischen Hausgütern geführt haben wird. Alle Acten des meklenburgischen Staats=Archivs aus Wallensteins Zeit sind Regierungsacten. Aber da die meklenburgischen Archivare den Eindringling, und zwar mit Recht, als Landesherrn betrachteten, so sind alle von ihm und seiner Regierung ausgegangenen Erlasse und die Acten über deren Folgen jedes Mal nach dem System des Archivs zu den Acten gelegt, wohin sie dem Inhalt nach gehören, und daher über das ganze Archiv zerstreut. Es liegt also z. B. die Berufung eines protestantischen Theologen zu einer Landpfarre bei den Acten dieser Pfarre unter der Rubrik Pfarrbesetzung nach der Zeitfolge. Es ist daher klar, daß nur ein meklenburgischer Archivar den Herzog von Friedland als Landesherrn von Meklenburg schildern kann.

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Ich richtete daher seit meiner Berufung ins Staats=Archiv mein unablässiges Augenmerk auf diesen Gegenstand und sammelte eine große Menge zerstreuter Nachrichten; namentlich aber holte ich aus dem Vorrath der in den letzten Jahrhunderten zurückgelegten und noch nicht geordneten und eingereiheten Acten (im Archive seit alter Zeit "Rejectanea" genannt) bei deren wiederholter Durchmusterung beträchtliche Massen bisher unbekannt gewesener Wallensteinscher Verwaltungsacten hervor und bewahrte sie abgesondert im Archive auf, bis ein günstiger Zeitpunct zu ihrer Bearbeitung und Einreihung gekommen sein würde.

Ich begann schon an die Ausführung meiner lange vorbereiteten Arbeit zu denken, als am 1. December 1865 durch ein verhängnißvolles Geschick das ganze Regierungsgebäude, in welchem sich auch das Staats=Archiv befand, bis auf den Grund ausbrannte. Zwar gelang es übermenschlicher Anstrengung und aufopfernder Hülfe und Theilnahme, in wenig Stunden das ganze Staats=Archiv zu retten; aber die Ordnung und der vollständige Ueberblick war durch die allgemeine Verwirrung auf einige Jahre aufgehoben. Vor allen hatten die noch zurückgelegten Acten das Schicksal, weit unter die übrigen Acten zerstreut zu werden. Zwar ist bei der Neuordnung des Archivs in den nächsten Jahren nach dem Brande manches von meinen "Wallensteinianen" wieder in meine Hände gekommen; manches ist aber von den Hülfsarbeitern bei der Neuordnung zu den Verwaltungsacten an die gehörige Stelle gelegt, ohne daß sich jetzt nachweisen ließe, welche Acten es gewesen sein mögen. Außerdem trat mir für die Verwirklichung meines Wunsches nicht allein während der letzten Jahre bei der Neugestaltung des Archivs, sondern überhaupt bei vermehrter Wirksamkeit und Lebensdauer Mangel an Zeit hindernd in den Weg.

Ich habe daher meinen Plan, eine möglichst vollständige Schilderung Wallensteins als Landesherrn von Meklenburg zu liefern, namentlich bei vorgerücktem Alter, für meine Person leider aufgeben müssen. Ich werde es aber versuchen, nach und nach einzelne Seiten seines Lebens und Wirkens darzustellen, da ich durch die Länge der Zeit wohl mehr Erfahrung in der Sache gewonnen habe, als mancher Andere.

Ein günstiges Geschick spielte mir bei der Neugestaltung des Staats=Archivs einige Actenstücke in die Hände, welche mehr als alle andern, vielleicht allein, im Stande sind, das häusliche und landesherrliche Leben und die Regierungsweise Wallensteins erkennen zu lassen. Und mit der Mittheilung

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dieser Nachrichten, welche Wallenstein als Menschen zeigen, obgleich manche Seiten als etwas kleinlich angesehen werden mögen, will ich den Anfang machen, da die Beleuchtung dieser Seite dringend nothwendig erscheint, um eine breitere Grundlage für die richtige Würdigung des Charakters zu gewinnen. So Gott will, werden ähnliche Darstellungen im Laufe der Zeit folgen können.

 


 

Wallenstein war jedenfalls nicht allein als Kriegsmann, sondern auch als Regent ein ungewöhnlich bedeutender Mensch, wenn er in Meklenburg auch als harter Eroberer und Eindringling betrachtet ward und angesehen werden mußte. Von seinen Thaten als Herrscher ist aber bisher sehr wenig bekannt geworden; noch weniger kennt man seine Lebens= und Regierungsweise: es fehlt darüber in den meklenburgischen Archiven fast ganz an Nachrichten. Und doch ist es von großer Wichtigkeit, einen solchen Mann in seinem ganzen Thun, Treiben und Wesen, auch in seinem häuslichen Leben möglichst genau kennen zu lernen. Sehr ergiebigen Stoff zu einer solchen Forschung geben die erst vor kurzer Zeit glücklicher Weise entdeckten Acten über seinen Abzug aus Meklenburg, die ihn sehr genau erkennen lassen.

Am 17. Julii 1628 betrat Wallenstein als Herzog von Meklenburg von Stralsund her, über Tribsees und Gnoien, das Land und nahm an demselben Tage seinen Wohnsitz zu Güstrow, in der Mitte des Landes, wo er ein großes, schönes, ziemlich neues (noch heute sehr stattliches) Schloß vorfand, während das Schloß zu Schwerin schon dem Verfalle entgegen ging (vgl. Jahrb. V, S. 256 flgd.). Wallenstein war gerade ein Jahr in Meklenburg, und in diesem Jahre vollführte er die ganze Umgestaltung des Landes. Zwar ließ er die uralte landständische Verfassung und deren Vertretung bestehen; aber alles Andere ward umgeformt. Nicht lange nach seiner Ankunft trennte er die Rechtspflege, nach vielen Collegien, und die Verwaltung ("Kammer"), alle Collegien mit zahlreichen, eingebornen Beamten, von der Landes=Regierung und richtete einen so wohl geordneten "Staat" ein, als man ihn selbst in neuern Zeiten nur

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darstellen konnte 1 ). Daneben errichtete er, außer dem "Cabinet" für Kriegs=, Reichs= und Haus=Angelegenheiten, in welchem seine bekannten Obersten als Arbeiter saßen, noch eine Regierungs="Canzlei" mit großem Personal für die Oberleitung der Regierung, das Lehnswesen und die gesammte Landes=Polizei, also eine "Cabinets=Regierung", an deren Spitze er selbst leitend stand. Außerdem war im ganzen Lande Alles genau nach diesen Oberbehörden geordnet 2 ) und ward überall mit straffen Zügeln gelenkt, indem ohne Ausnahme ein unbedingter Gehorsam gefordert ward 3 ).

Aber auch in seinem Hause, welches mit großem fürstlichen, ja kaiserlichen Aufwande regiert ward, mußte nach seinen Lieblingsneigungen und Lebensbedürfnissen Alles gründlich umgestaltet werden. Wallenstein liebte vor allen Dingen die gewiß sehr alte, leichtere, vornehme böhmische Lebensweise an Nahrung durch Geflügel, Fische, Gemüse 4 ), Obst, wie man sie heute wohl in Böhmen trifft. Daher ging es vorzüglich seit dem Anfange des Frühlings 1629 an ein Graben und Wirtschaften, so daß die ganzen Umgebungen des Schlosses weithin völlig umgestaltet wurden. Alte, störende Gebäude wurden niedergerissen, große Gemüse= und Lustgärten angelegt, Samen und Pflanzen aus Italien herbeigeschafft 5 ), Fasanen aus Böhmen geholt. Daher ist in Verzeichnissen aller Art aus jener Zeit viel von jungen Gänsen, jungen Hühnern, Truthühnern ("Indianen"), Tauben, Fasanen, und daneben von "ungesalzener Butter" die Rede, welche in Meklenburg noch heute nie verwandt wird. Auch


1) Es kann hier das Ergebniß nur kurz angedeutet werden. Einzelne beweisende Ausführungen muß ich mir für spätere Zeiten vorbehalten.
2) Schon Thomas, Analecta Gustroviensia, 1706, p. 228, fällt ein ziemlich richtiges Urtheil über Wallenstein als Landesherrn von Meklenburg, wenn er sagt:
   "Praeter opinionem evenit, ut severitatem temperaret Wallensteinius ille mira quadam prudentia, qua non solum res omnes suo loco suisque legibus permisit, sed Gustroviae imprimis tamquam sedi suae splendorem rerumque affluentiam conciliare voluit. Sicque non tam perdidit, quam conservavit, ampliavitque Gustroviam, ut sedes esset postea principi justo eo gratior, eo liberalior."
3) Ein schlagendes Beispiel giebt die folgende Abhandlung über die Armenversorgung.
4) Obgleich neben dem Schlosse in weiter Ausdehnung auch 6 Küchengärten angelegt waren, erhielten doch im Frühling 1629 die fürstlichen Gärtner zu Neustadt und Grabow Befehl, "wöchentlich allerlei Salat und Kraut" einzuschicken.
5) Die Gewächs=Verzeichnisse des Güstrowschen Schloßgartens von dem Gärtner Lacher, 1628, sind sehr beachtenswerth.
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böhmischer Wein ward im Schlosse zu Güstrow getrunken. Nachdem König Gustav Adolf von Schweden 1630 den deutschen Boden betreten hatte, strebte Wallenstein darnach, sich in Rostock festzusetzen. Am 16. Mai 1631 ließ Wallenstein befehlen, für seinen "Vetter Graf Bertold von Waldstein" von dem "in Schwerin vorhandenen böhmischen Wein so viel Stücke, als immer möglich, alsbald nach Rostock zu liefern 1 ).

Wie es im ersten Frühling 1629 herging, ist deutlich in dem folgenden Berichte eines Meklenburgers im Staats=Archive zu Schwerin zu lesen, welcher leider ohne Datum und Namen ist.

"Es lesset sich fast schlecht ahn, immassen Fridlandicus sich nunmehr vernehmen lest, Er wolle Mekelborg nicht reumen, er werde dan mit dem schwerde darauß getrieben, welches bestetigt der effect daß starke bauen auff vielen embtern. Zu Gustrow ist die neue (reformirte) Kirche fast abgebrochen, die Cantzley, Reithauß, Ballhauß vnd dabei gelegene heuser müssen auch fort. - Den Rehten ist befohlen, ihr bedencken schrifftlig auffzusetzen, wie daß land könne herfur gebracht vnd im auffnehmen kommen. - Der bauhoff wirt zum garten abgebrochen vnd hinten dem furstlichen hause, da zuvor der thiergarten gewesen vnd itzo der acker ist, soll im frulinck mit eichen vnd buchen bepflanzet werden. - Aus Italia werden viele frembde Samen vnd fruchte geholet, die in den garten im lande sollen geseet vnd gepflanzet werden. - Es sein vber hundert Vasanen auß Böhmen kommen, die meist versetzet werden."

Mit besonderer Vorliebe betrieb Wallenstein bald nach seiner Ankunft die Versetzung von Fasanen nach Meklenburg. Am 29. Decbr. 1628 verordnete er: "nachdem Wir ehtliche Phasane in vnsern Aemptern vnd deren Holtzingen vnd gefilden setzen vnd fliegen lassen vnd gemeinet durch solche gelegenheit zu vnser lust mit der ahrt Vögl vnsere Wiltbahnen zu verbessern, alle den Phasanen schädliche Thiere


1) Berthold Wallenstein ließ zu gleicher Zeit "alle zu Güstrow vorhandenen Tapezereien" und Teppiche nach Rostock bringen. - Auch viele Kamin=Geräte an "Eisen, Schaufeln, Gabeln, Zangen, Schürhaken" waren auf dem Schlosse zu Güstrow unter "des Generals von Friedland Sachen, auch Bilder aus dem Ovidio."
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"vnd Vögel möglichst aus dem Wege zu räumen", und setzte Schießgelder, gegen Vorzeigung der Köpfe, aus, - befahl auch, auf nicht fürstlichem Grund die Fasanen zu schonen.

Bald nach seinem Abzuge aus Meklenburg ward auf seinen Befehl auf dem "Gutower Werder", das ist die jetzige "Schön=Insel" im Gutower oder Insel=See, ein Fasanenhaus gebauet. So heißt es in der Baurechnung vom J. 1629: "19-25 October, 6 Tage 3 Zimmerleute aufm "Wehrder zum Phasan=Hause." Am 27. Januar 1630 erging ein Befehl, einen "neuen Garten auf dem Gutower Werder anrichten zu lassen" 1 ).

Wir werden diesen und ähnlichen Neigungen im Verfolge dieser Darstellung noch öfter begegnen.

Daneben ging die bekannte Neigung zur Astrologie. Noch wenige Tage vor seinem Abzuge aus Meklenburg heißt es in der Baurechnung: "1629, Junii 29 bis Julii 4, Der "Hoftischler Meister Pankratz mit dessen Gesellen und Jungen 1 Woche Arbeiten am Thurm und Fensterrahmen, wie auch für I. F. G. und dem Mathematico einen laden gemacht."

Nachdem Wallenstein grade ein Jahr in Meklenburg zu Güstrow verweilt hatte, beschloß er aufzubrechen und zunächst nach Mitteldeutschland abzuziehen. Alle Veranstaltungen zu dieser Reise wurden, namentlich bei dem damaligen Zustande der Landstraßen, immer rechtzeitig vorher genau getroffen. Und hieraus lernt man vorzüglich viele Eigenthümlichkeiten Wallensteins genau kennen.

Wallenstein machte in seinem Hofhalte den allergrößten Aufwand, wie er selbst am kaiserlichen Hofhalt nicht vorkam. Wir haben hierüber eine gleichzeitige Schilderung in einer handschriftlichen 2 ) Beschreibung des Herzogthums Meklenburg von Cosmus von Simmern von 1616 und den folgenden Jahren. Dieser sagt über Wallensteins Hofhaltung Folgendes.


1) Nach völliger Beendigung des dreißigjährigen Krieges ließ der Herzog Gustav Adolph von Meklenburg=Güstrow, der diesen "Werder" besonders liebte, den Fasanengarten auf demselben wieder aufrichten. Am 24. März 1666 erließ er einen Befehl, "auf dem Gutower Werder bey dem Fasan=Garten den umgefallenen Zaun alsobald wieder zurecht zu machen."
2) Im Besitze des Freiherrn Julius v. Bohlen auf Bohlendorf, jetzt auch in Abschrift in der Bibliothek Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Meklenburg=Schwerin. Diese Chronik ist eine sonst fast ganz werthlose Zusammenstoppelung von Nachrichten aus den damals vorhandenen bekannten meklenburgischen Chroniken. Es hat fast allein die hier mitgetheilte Nachricht einigen Werth.
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"Wie ich aus eines vohrnemen adelichen mannes schreiben, sub dato den 20 Februar anno 1629 aus Güstrow geschrieben, erfahren, ist eine solche hoffhaltunge, dergleichen bey itzigem, auch vorigen Römischen kayser nicht gesehen, vorhanden, daß sich darüber nicht genugsam zu verwundern. Dan ihme in die 70 graffen, freyherren und vom adell, über aller maßen stattlich gekleidet, auffwarten. Item 100 leibschützen und 24 trabanten, seine köche, küchenmeister, stallmeister und futterschreiber, gehen alle in gülden ketten, und werden täglich 2 freye fürstliche taffelen gehalten, darzu dan alle tage 24 scheffel auff brott und semmelen muß geschaffet werden. Aufn futter werden gehalten 170 hauptpferde, item 140 klepper, 160 guttschenpferde, wie auch 50 maulesel. Die speisen werden alle in großen silbernen schüßelen, so woll waß gekocht, alß auch confectschalen dirigiret zu tisch getragen, und alles sehr sauber, strenge und ordentlich gehalten."

Hiemit stimmen denn auch die urkundlichen Nachrichten völlig überein.

Am 8. Julii 1629 ward der Aufbruch zum 13. Julii bestimmt und die nöthige Anordnung 1 ) getroffen. Wallenstein wollte am Montag den 13. Julii 1629 von Güstrow aufbrechen und das erste Nachtlager in der kleinen Stadt Sternberg halten; hiezu sollte man "das Rathhaus säubern, "Holz herbeischaffen und was sonst zur Ausrichtung nöthig" sei. Am Dienstag den 14. Julii wollte er nach Schwerin aufbrechen und hier 4 Nächte verharren. Endlich wollte er am Sonnabend den 18. Julii von Schwerin bis Neustadt reisen und hier die letzte Nacht in Meklenburg schlafen. In dem Zuge waren 220 Personen und 440 Bagagepferde, so wie eine Compagnie Reiter von 60 Pferden 2 ), die "Leib=Guardi", also ungefähr so viel Pferde, wie Cosmus von Simmern in den Wallensteinschen Ställen angiebt. Zur Geschäftsführung begleiteten 3 ) ihn außer dem Cabinet der "Herr Custos" und während des Aufenthalts in Schwerin zur Ertheilung von Aufklärungen und Annahme von Verwaltungsbefehlen der Kammer=Präsident von der Lühe.


1) Vgl. Beilage Nr. 1.
2) Vgl. Beilage Nr. 2.
3) Vgl. Beilagen Nr. 10 und 18.
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Für das bloße Nachtlager in Sternberg, welches nur 3 Meilen von Güstrow entfernt ist, wurden keine besondern Maaßregeln genommen.

Aber für den Aufenthalt in Schwerin und Neustadt, wo Wallenstein längere Zeit verweilen wollte, wurden sehr umfassende Veranstaltungen getroffen. Die Hauptausführung ward dem Hauptmann Joachim von der Lühe zu Schwerin übertragen. Zunächst ward für den Hofhalt und die Speisung so vieler Personen ein sehr beträchtlicher Küchenzettel 1 ) ausgeschrieben und der Hauptmann v. d. Lühe "ganz ernstlich befehligt, sich bei Zeiten mit aller Nothdurft einzurichten, damit an keinem Mangel gespürt werde 2 )". Vorzüglich ward ihm aufgetragen, "sich mit guten Fischen zu versehen, damit er am einfallenden Fischtage (Freitag) die Nothdurft ausgeben könne 3 ) Etwa der vierte Theil der ausgeschriebenen Vorräthe war für Neustadt bestimmt 4 ). Das Waizenmehl sollte von Dömitz geholt werden 5 ). Zur Verpflegung des vielen Volks waren in Schwerin 2000 Commißbrote von 2 Pfund bestellt 6 ). Dem Proviantmeister zu Bützow ward aufgegeben, von dem auf dem dortigen Amte vorräthigen Roggen mahlen und daraus Commißbrot für die Kutscher bei den Bagage=Pferden backen zu lassen, für jede Person täglich 2 Pfund 7 ). Besonders umfassende Vorkehrungen wurden zur Unterhaltung der vielen Pferde getroffen. Von Güstrow sollte schon Hafer geschickt werden, wahrscheinlich nach Sternberg. Dann aber sollten von der fürstlichen "Officialei" (Amtsbehörde) zu Rostock 167 Drömt Hafer geliefert und durch die Amtsunterthanen der Aemter Schwan, Bützow und Rühn nach Schwerin gefahren werden 8 ). Der Amtmann zu Schwan ward mit der Besorgung beauftragt und "ganz ernstlich befehligt, keine Säumniß darin zu zeigen, so lieb es ihm sei, Seiner Fürstlichen Gnaden Ungnade zu vermeiden 9 )." Außerdem wurden von den Aemtern Schwan, Bützow und Rühn 66


1) Vgl. Beilage Nr 3.
2) Vgl. Beilage Nr. 1 und 2.
3) Vgl. daselbst.
4) Vgl. daselbst.
5) Vgl. Beilage Nr. 2.
6) Vgl. Beilage Nr. 3.
7) Vgl. Beilage Nr. 6.
8) Vgl. Beilagen Nr. 4 und 5.
9) Vgl. Beilage Nr. 5.
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Drömt Hafer bereit gehalten und davon ungefähr 25 Drömt abgegeben 1 ). Endlich sollten von dem Amte Dömitz noch gegen 14 Drömt Hafer "in aller Eil von dannen abgefordert werden 2 )".

Für den Aufenthalt in Neustadt war schon dadurch gesorgt, daß der vierte Theil des ausgeschriebenen Proviants für Neustadt bestimmt war 3 ). Außerdem ward dem Amte Neustadt befohlen, "sich mit allerhand Provision gefaßt zu halten 4 )" und von der Herzogin Mutter Sophie zu Lübz, welche im Lande geblieben war, "ungesäumt 3 Last Hafer abzufordern, welche aus der fürstlichen Rentkammer bezahlt werden sollten 5 )".

Ganz besondere Aufmerksamkeit muß der Befehl erregen: "Es soll ein groß Faß mit Eis bei Nacht nach Schwerin geschickt werden 6 )." Wallenstein liebte also den Genuß von Eis, den er ohne Zweifel von Oesterreich herüberbrachte. Das Eis wird auf seiner letzten Reise in Meklenburg noch öfter eine Rolle spielen.

Wallenstein langte am Dienstag den 14. Julii 1629 in Schwerin an. Er war vorher nur ein Mal kurze Zeit in Schwerin gewesen, im Anfang December auf seiner Rückreise aus Holstein, in ungünstiger Jahreszeit, wo es wohl rauh sein kann. Die Sagen von Bauten und Anpflanzungen in Schwerin durch ihn lassen sich in keiner Weise beweisen: die Sagen von Bauten, von Wallensteinschen Flügeln am Schlosse u. s. w. haben sich alle als falsch erwiesen. Wallenstein hat in Schwerin nichts bauen lassen.

Von Wallensteins Aufenthalt während der ausgesetzten 4 Tage wissen wir so gut wie nichts, als daß zum Fischtag, Freitag den 17. Julii, ungesäumt 3 Schock Karpfen von Wittenburg, einem Leibgedings=Amte der Herzogin Mutter Sophie von Lübz, geholt und deshalb "baar aus der Rentkammer bezahlt werden sollten 7 )."

Schwerin muß dem neuen Herrscher in der guten Jahreszeit sehr gefallen haben. "Seine Fürstliche Gnade hatten ihr


1) Vgl. Beilage Nr. 8.
2) Vgl. Beilage Nr. 1.
3) Vgl. Beilage Nr. 1.
4) Vgl. Beilage Nr. 10.
5) Vgl. Beilage Nr. 7.
6) Vgl. Beilage Nr. 1.
7) Vgl. Beilage Nr. 9.
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"Vorhaben in etwas verändert" und beschlossen, "noch etzliche Tage in Schwerin zu verharren 1 )." Er blieb noch drei Tage, bis zum Dienstag den 21. Julii, in Schwerin.

Nun ging aber der Proviant aus. Es mußten daher in der größten Eile von allen Ecken und Enden her bei Tag und Nacht neue Vorräthe herbeigeschafft werden. Es wurden schon am 17. Julii Eilboten mit Befehlen ausgeschickt. Zunächst ward dem Hauptmann zu Neustadt, 4 Meilen von Schwerin, Freitag den 17. Julii befohlen, daß er alle dort zu des Herzogs Ankunft vorräthig gehaltenen Fische, als Hechte, Barsche und Forellen, lebendig und frisch zum andern Morgen "gar früh um 4 Uhr ohne einigen Aufenthalt" nach Schwerin schicken, die übrigen bestellten Victualien aber "so viel möglich wohl verwahrlich und frisch aufbewahren solle 2 )." An demselben Tage erhielten die Beamten zu Gadebusch, Tempzin, Wittenburg und Warin, um der Noth zu steuern, den "ernstlichen Befehl 3 )" einen "großen Vorrath von Eiern" nach Schwerin zu senden; der Beamte zu Meklenburg sollte Angesichts des Befehls 8 Schock Eier zusammenbringen und dieselben "sammt so viel Gartengewächs als möglich, so wie alle Butter am folgenden Tage nach Schwerin schicken"; in Crivitz sollten Eier und "alle Butter" in der Stadt aufgekauft werden. In Güstrow sollten sogleich 2 Drömt (Waizen?) gemahlen werden und das Mehl bis spätestens Sonntag Mittag in Schwerin vorhanden sein. Auch 16 Schock Eier wurden am Sonntage noch von dem Küchenmeister zu Güstrow eingefordert 4 ). So wurden alle ungefähr 2 bis 4 Meilen um Schwerin liegenden Aemter und Städte in Bewegung gesetzt und entblößt, um den großen fürstlichen Hofstaat zu erhalten. Der Amtmann zu Meklenburg erhielt die Weisung, zum Freitag und Sonnabend "See= und andere Fische zu früher Tageszeit" einzusenden 5 ). Sehr bezeichnend sind bei der Vorliebe Wallensteins für frisches Obst die Veranstaltungen, seine Neigung zu befriedigen. Dem Amtmann zu Meklenburg, 3 Meilen von Schwerin, ward befohlen, die Kirschen nicht auf


1) Vgl. Beilagen Nr. 10 und 11.
2) Vgl. Beilage Nr. 10.
3) Vgl. Beilage Nr. 11.
4) Vgl. Beilage Nr. 15.
5) Vgl. Beilage Nr. 14.
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Wagen zu schicken, sondern nach Schwerin tragen zu lassen 1 ). Ganz unerhört mag es sein, daß der Hauptmann Joachim v. d. Lühe, "um Ihro Fürstlichen Gnaden unterthänige Willfahrung zu bezeigen", am Sonntage den 19. Julii einen eilenden Boten an seinen Oheim Joachim von Möllendorf zu Dargelütz bei Parchim (5 Meilen von Schwerin) schickte, der besonders guten Obstbau getrieben haben wird, mit der Bitte, "wenn er irgend gute Kirschen oder sonst Obst" habe, es sogleich durch den Ueberbringer verabfolgen zu lassen 2 ). So mußte alle Welt die allergrößten Anstrengungen machen, um den leisesten Wünschen des strengen Gebieters zuvorzukommen.

Sehr ungnädig aber vermerkte Wallenstein, daß man seinen eigenen ausgesprochenen Wünschen nicht genau nachkam. Wie schon oben bemerkt ist, liebte Wallenstein vorherrschend den Genuß von Eis. Schon zur Abreise von Güstrow war befohlen, ein "groß" Faß "mit Eis nach Schwerin zu schicken." Nun hatte aber der Gärtner zu Güstrow das "Eis sehr unfleißig in "kleine" Fässer verpackt", so daß es größten Theils geschmolzen war. Darüber hatte Ihro Fürstliche Gnade sich sehr ungnädig vernehmen lassen. Es erging daher am Sonntage den 19. Julii "von wegen Ihro Fürstlichen Gnaden der ernstliche Befehl 3 ), bei Vermeidung scharfer Strafe das Eis so einzupacken, daß es ohne zu schmelzen bei Nachtzeit könne verfahren werden, und zum Montag Morgen früh 4 Uhr wieder ein "großes" Faß Eis unter Aufsicht eines Gärtnergesellen nach Schwerin zu schaffen", wozu der Küchenmeister ihm "Angesichts" gute Fuhren verschaffen solle: bei einer Entfernung von 7 Meilen Landweg allerdings ein sehr harter Befehl.

Der Eisgenuß lag dem Herrscher so sehr im Sinne, daß er am Montag den 20. Julii den Hauptleuten zu Schwerin, Neustadt, Doberan und Stargard "ernstlich" befahl 4 ) bei guter Zeit zwei Eisgruben nach Art und Modell, wie die zu Güstrow, bauen und mit Eis für Ihro Fürstlichen Gnaden Hofstaat füllen zu lassen; auch sollte zu Güstrow eine zweite Eisgrube angelegt werden. Dieser sehr bezeichnende Befehl ist wohl einer der letzten von Wallenstein selbst im Lande erlassenen Befehle.


1) Vgl. Beilage Nr. 14.
2) Vgl. Beilage Nr. 12.
3) Vgl. Beilage Nr. 13.
4) Vgl. Beilage Nr. 17.
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Daß der Befehl befolgt ward, darf nicht bezweifelt werden. Nach des Bauschreibers zu Güstrow Rechnungen waren dort vom 26. October bis zum 6. December 1629 mehrere Teichgräber und Zimmerleute beim Bau des zweiten Eiskellers beschäftigt; so heißt es zum 26. October bis 1. November: "6 Tage 4 Zimmerleute an der Ayßkuhlen und an der Decken zum Gange vor der Ayßkuhlen", u. s. w.

Am Dienstag, den 21. Julii 1629, zog Wallenstein von Schwerin nach Neustadt, wo er einen halben Tag und eine Nacht zu bleiben beschlossen hatte. Die kleine Stadt Neustadt an der Elde war damals ein lebhafter Ort. Es war dort ein altes Schloß, welches noch steht, und der Herzog Adolph Friedrich hatte wegen des nahen großen Jagdreviers in der Lewitz=Waldung das neue Schloß anlegen lassen. Durch den in der Gegend häufigen Raseneisenstein blüheten hier Eisenwerke. Die Elde bot günstige Gelegenheit zur Flußschifffahrt und zu Mühlen.

Die Beamten in Neustadt waren der Hauptmann Joachim von Kleinow und der Küchenmeister Friedrich Thesandt, ein sehr tüchtiger, einflußreicher Mann, welcher 1621 bis 1645 Küchenmeister zu Neustadt, dann Rentmeister des Herzogs Adolph Friedrich war. Von Thesandt ist ein ausführlicher und genauer Bericht 1 ) über den Aufenthalt Wallensteins in Neustadt an den hochgestellten und gewichtigen Kammer=Präsidenten Hans Heinrich von der Lühe erhalten, welcher eine sehr klare und lebhafte Schilderung Wallensteins nach seinem häuslichen und geschäftlichen Leben giebt. Dieser Bericht ist bei weitem eine der wichtigsten Quellen für die Beurtheilung Wallensteins als Landesherrn.

Selbstverständlich war für Wallensteins kurzen Aufenthalt in Neustadt auch lange vorher gesorgt. Schon am 8. Julii wurden die dortigen Beamten von der bevorstehenden Ankunft unterrichtet und angewiesen, "etwa den vierten Theil des "für Schwerin ausgeschriebenen Proviants" vorräthig zu halten 2 ). An Hafer sollte der Küchenmeister 3 Last von der Herzogin Mutter zu Lübz gegen baare Bezahlung kaufen und sich außerdem noch auf 3 Last gefaßt machen 3 ). Da Wallenstein in Schwerin 3 Tage länger blieb, als er


1) Vgl. Beilage Nr. 18.
2) Vgl. Beilage Nr. 1.
3) Vgl. Beilage Nr. 7.
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ursprünglich beabsichtigt hatte, so litten dadurch allerdings die Vorkehrungen einige Abänderung. So mußte z. B. der Küchenmeister die für den Aufenthalt in Neustadt bestimmten Fische am Sonnabend eilig nach Schwerin schicken und für neuen Vorrath für Neustadt sorgen, wobei ihm aufgegeben ward, die übrigen "Victualien frisch zu erhalten" 1 ). Dennoch konnte Thesandt an den Kammer=Präsidenten berichten, "daß Ihre Fürstlichen Gnaden mit dem Tractement," wie auch an dem (unentbehrlichen) "Obst in Gnaden friedlich gewesen seien, so daß weder von Ihro Fürstlichen Gnaden, noch von Deroselben Officieren und Dienern einige Irrung vorgegangen" sei 2 ). Nur gab es mit den "vielen Abfuhren die größte Beschwer, da hierüber gar keine Ordinanz erlassen war; dennoch konnte alle Nothurft" befriedigt werden. Das unentbehrliche Eis durfte auch hier nicht fehlen; es waren zu Wallensteins Ankunft "ganze 4 Fässer" in Neustadt angekommen, von denen 2 Fässer auf die Weiterreise nach Perleberg vorausgeschickt wurden 3 ), von wo an der Eisgenuß wohl aufhören mußte.

Am Dienstag, den 21. Julii 1629, brach Wallenstein von Schwerin auf, wahrscheinlich sehr früh, da er bei den sandigen Wegen schon um 11 Uhr Vormittags in Neustadt anlangte, das 4 Meilen von Schwerin entfernt ist. Er selbst wohnte mit seiner nähern Umgebung und der Dienerschaft auf dem alten Schlosse, welches freilich klein und niedrig ist und sich mit den Schlössern zu Güstrow und Schwerin nicht messen kann. Der "Herr Custos" und der Kammer=Präsident, der aber nicht mit nach Neustadt reiste, sondern nach Güstrow ging, sammt der Canzlei sollten "im Hause des Hauptmanns gegen Bezahlung logiren" 4 ).

So wie Wallenstein in Neustadt ankam, fing er gleich an zu regieren. Augenblicklich schickte er von seinem Zimmer hinunter und ließ den Hauptmann v. Kleinow rufen und fragen, zu welchem Zwecke das ganz nahe bei dem alten Schlosse stehende, damals noch nicht ganz fertige neue Schloß ("Haus") angelegt und erbauet sei. Als man ihm darüber keine Auskunft geben konnte, so ließ er den Hauptmann auf sein Zimmer kommen und befahl, daß man dieses


1) Vgl. Beilage Nr. 10.
2) Vgl. Beilage Nr. 18.
3) Vgl. Beilage Nr. 18.
4) Vgl. Beilage Nr. 10.
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neue Gebäude nicht solle verfallen, sondern unter Dach halten lassen, auch der Kammer hinterbringen solle, daß dies sein Befehl sei.

Dann erkundigte er sich gleich nach den für die Flußschifffahrt auf der Elde sehr wichtigen Schleusen und befahl ebenmäßig, daß dieselben gebauet werden sollten.

Um 12 Uhr aß er zu Mittag in dem Gemache, welches Herzog Adolph Friedrich früher bewohnt hatte. Nach der Tafel legte er sich zur Ruhe in dem Zimmer der Herzogin, welches sein Schlafgemach ward.

Nachmittags um 3 Uhr fuhr er zur Besichtigung umher und der Hauptmann mußte ihn zu Pferde begleiten. Besonders ließ er sich die Eisenhütte 1 ) angelegen sein. Er ging hinein, setzte sich allein nieder und sah das Kugelgießen an. Weiter forschte er bei dem Meister, wie lange das Werk bestanden habe und ob nicht auch ein Eisenhammer vorhanden oder da gewesen sei. Dieser berichtete darauf, es sei kein Eisenhammer vorhanden, aber die fürstliche Wittwe habe einen auf ihrem zweiten Leibgedingsamte Wittenburg. Auf die Frage, warum man denn keinen in Neustadt angelegt habe, ward ihm die Antwort, daß es wegen des Kriegswesens nicht hätte sein können. Er ging jedoch noch weiter, rief den Hauptmann herbei und forschte, wohin die Kugeln, welche hier gegossen wurden, kämen. Der Hauptmann berichtete, der v. Arnim habe eine gute Partie bekommen, auch der "spanische Ambassadeur" zu Wismar etliche davon. Da fuhr Wallenstein auf: "Er ist den Teufel ein spanischer Ambassadeur, er dient dem Kaiser." Nachdem der Hauptmann zurückgetreten war, stand auch er auf und rief den Hauptmann wieder heran: "er wolle wissen, woher man es habe, daß ein spanischer Ambassadeur zu Wismar sei, wolle aber solcher Worte nicht mehr gewärtig sein." Als der Hauptmann berichtete, er wisse es von dem Hüttenmeister, so schwieg Wallenstein, ohne weiter in diesen zu dringen.

Nach Untersuchung der Werke fuhr er 2 Stunden lang zur Besichtigung im Felde spazieren.


1) Gleich nach seiner Ankunft in Meklenburg hatte Wallenstein die Betreibung des Eisenwerkes zu Neustadt befohlen und am 11. August 1628 den Eisenschmelzer und Gießer in seinen besondern Dienst genommen; vgl. Jahrb. VII, S. 65. Es wurden in Neustadt vorherrschend Kugeln gegossen.
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Als er zurückkehrte, ging er sogleich auf sein Zimmer und ließ Obst fordern, und darauf den Hauptmann rufen und befahl ihm, die Schreiben an den Kammer=Präsidenten, welche wohl während der Besichtigungsfahrt ausgefertiget waren, nach Güstrow zu schicken. Und damit legte er sich schlafen.

Die Bagage ging schon die Nacht vorweg. Auch die letzten 2 Fässer Eis wurden vorausgeschickt.

Am Mittwoch, den 22. Julii 1629, Morgens 5 Uhr, brach Wallenstein von Neustadt auf und nahm seinen Weg auf Perleberg. Er ist nie wieder nach Meklenburg gekommen.

Noch an demselben Tage, den 22. Julii, traf er nach andern Berichten zu Wolmirstedt bei Magdeburg ein.

Der Landreiter von Neustadt hatte, wahrscheinlich als Wegweiser, mitreiten müssen. Dieser kam am 23. Julii Nachts wieder in Neustadt an, worauf Thesandt sogleich am 24. Julii Morgens früh "citissime" den unten mitgetheilten Bericht an den Kammer=Präsidenten Hans Heinrich von der Lühe zu Güstrow abstattete.

Also war nach genauer Schilderung ein Tag in dem Leben Wallensteins, der letzte in Meklenburg.

 


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Beilagen.


Nr. 1.

Hauptbefehl an die betreffenden Hauptleute zur Aufnahme Wallensteins in Sternberg, Schwerin und Neustadt auf seiner Abreise aus Meklenburg.

D. d. Güstrow. 1629. Julii 8.

Nachdem I. F. g. negst kunftigen Montag, wird sein der 13 huius, mit der hofstadt von hinnen aufbrechen und

1) selbiges nachtlager zu Sterneberg halten werden:
2) dingstages zu Schwerin anlangen, auch daselbst vier nacht verharren werden:

Demnach sol der Heubtman

1) Churt Behre,
2) Jochim von der Luhe

hiemit gantz ernstlich befehligt sein, sich beizeiten mit aller noturft

3) (vnd etwa den vierdten theil von eingelegter verzeichnus: nach Newstadt)

einzurichten, damit an keinem mangel verspüret werde. Der haber sol ihme von hinnen bei zeiten hinvberschicket werden. Wornach er sich zu richten. Datum Gustrow, den 8 July, ao. 1629.

An

1) Churt Behren,

2) Mut. mutandis an Jochim von der Luhe,
     woselbst ein postscriptum anzuhengen:

"Der heubtman muß sich auch mit guten Fischen versehen, damit er am einfallenden fischtage die noturft ausgeben konne."

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3) Mut. mutand. an Newstadt:
"vnd sambstages zur Newstadt das nachtlager halten werden etc. ."
Postscr.

Es sollen auch 13 Dr. vnd 7 1/2 Sch. weis haber, so noch zu Dömitz vorhanden, in aller eil von dannen abgefordert vnd erkundigung angestellet werden, ob vnd wie viele haber noch dafelbst wider angekommen, damit derselbe bei zeiten auch abgeholet werden kann.

Oben im Anfange des Bogens stehen kurze Notizen, von anderer, wahrscheinlich von der Hand eines obern Beamten, welche für die Ausfertigung des vorstehenden und der folgenden Befehle maßgebend gewesen sind:

I. F. G. reise.

"Montack zum Sternberg. Dienstack zu Schwerin auff 4 Nacht. Von dannen auff Neustadt.
NB. Es soll in ein groeß Faeß mit eise bey nachtzeidt nach Schwerin geschiecket werden.
NB. Dem Herrn Stadhalter zu erinnern, wie starck I. F. G. reise woll, sonderlich mit viel pferden."

Die Rückaufschrift zu diesem und den folgenden eingelegten Befehlen lautet:

Ausrichtunge

zu Ihr. Fr. Gn. aufbruch den 13/23 Julii ao. 1629 von Gustrow nach Schwerin.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 2.

Besonderer Befehl au den Hanptmann Joachim v. d. Lühe zu Schwerin zur Aufnahme Wallensteins in Schwerin auf seiner Abreise aus Meklenburg.

D. d. Güstrow. 1629. Julii 8.

Nachdem J. F. G. negstkunftigen Montag, wird sein der 13. huius mit der hoffstadt, wie auch einer Compagnie reuter von 60 pferden, Item 440 bagagepferden vnd darbei 220 personen von hinnen auffbrechen vnd dingstags zue Schwerin anlangen, auch daselbst vier nacht verharren werden, Demnach soll der heuptman Jochim von der Lühe hiemit gantz ernstlich befehliget sein, bei zeiten die noturft vermoge eingelegter verzeichnuß zu verschaffen, damit an keinem mangel verspuret werde. Der haber soll ihme von hinnen vberschicket werden; das weitzenmehl aber sol er von Dömitz holen laßen. Wornach er sich zu richten. Datum Gustrow, den 8. July Anno 1629.

Ad mandatum suae Celsitudinis     
proprium.                      

P. S.

Er soll sich auch mit guten Fischen versehen, damit er am einfallenden Fischtage die notturft ausgeben kann.


In Beziehung auf das letzte Erforderniß bei dem voraufgehenden Hauptbefehle steht unter dem vorstehenden Specialbefehle von andern Händen:

     "NB.
Ein comp. reutter
wirdt I. F. G. begleitten: 60 pferde.
Item die bagagepferde: 440 pferde.
Wie viell persohnen: 220 persohnen.
Weitzenmehl soll der Heubtman von Domitz holen lassen."

Nach diesen Angaben ist der vorstehende Befehl am Rande vervollständigt.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


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Nr. 3.

Verzeichniß der Lebensrnittel für die Hofhaltung Wallensteins auf 4 Tage Aufenthalt in Schwein.

(D. d. Güstrow. 1629. Julii 8.)

Waß in Ihr. Fürstl. Gnaden Hofhaltung vff 4 tage vonnöten sein wirtt.

6 Ochsen.
16 Kelber guhtt und feist.
60 Hammel guhtt und feist.
48 Lemmer guhtt und feist.
2 feiste Schweine.
12 Seitten Speck.
50 Gense 1 ).
16 Indiani 2 ).
120 Alte und Junge Hüner.
20 Pahr Tauben.
30 schock Eyer.
3 Tonnen gesaltzene Butter.
28  vngesalzene Butter 3 ).
40  Ins[chlit]= Lichter.
48 Stübichen süße Milch.
4 Pott Rohm.
100 Ertenne Topfte, groß vnd klein.
10 Buch Papier.
2 Drömbt weitzenmehl des besten.
2 Drömbt schon rogkenmehl.
2000 Commißbroeth, igliches 2  .
90 Tonnen biehr.
1 Tonne Eßigk.

1) Der Jahreszeit nach können dies nur ungemästete junge Gänse sein, welche bekanntlich in Norddeutschland nicht gegessen werden; ihre Verwendung ist also wohl ein neu eingeführter Brauch der Wallensteinschen Küche. In Norddeutschland ißt man die Gänse seit alter Zeit bekanntlich erst ungefähr seit Martini: daher die "Martins=Gänse".
2) "Indiani" sind "Indianische Hühner", oder "Truthühner, Puter" oder "Kuhnen". In Speisezetteln des 17. Jahrh. kommen oft "Indianische Hühner" neben "Kapaunen" vor.
3) Ungesalzene Butter ist auch in Norddeutschland nicht Gebrauch, also auch wohl neu eingeführt.
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Fische.
4 schock Karpffen.
10 schock Karauschen.
6 schock Hechtte.
4 schock braßem.
8 schock barse.
4 schock Schley.
2 schock frische Ahlen.
1 Tonne Herringk.
120  Stockfisch.
10 schock Plateisen 1 ), dürre.
1/2 Tonne Lax.

Nach einem Original im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


Nr. 4.

Befehl an die fürstliche Officialei zu Rostock zur Uebsendung von 167 Drömt Hafer nach Schwein zu den Bedürfnissen der Hofhaltung Wallensteins auf seiner Abreise aus Meklenburg.

D. d. Güstrow. 1629. Juli 8.

Von wegen I. F. g. wird dero factoren vnd Officiali zu Rostock, Martino Sillern vnd Carl Caspar Danckwart, hiemit angezeiget, das die Beambte zu Schwan, Butzow vnd Ruhne befehligt, 167 Drompt Habern mit einander von dannen zu holen vnd gen Schwerin gegen I. f. g. ankunft daselbst zu verschaffen, Sollen demnach einem jeden, so viel er wird laden konnen, davon abfolgen, auch sich darauf quitiren laßen vnd berechnen. Daran geschicht I. f. g. meinung. Datum Gustrow, den 8. July ao. 1629.

An

Martin Sillern vnd               
Carl Caspar Danckwart.     

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.



1) "Plateisen, dürre", sind "Schollen" aus der Nordsee, getrocknet eingeführte Handelswaare, ebenso wie "Stockfische" und "Lachs".
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Nr. 5.

Befehl an die fürstlichen Aemter zu Schwan, Bützow, Rühn, auch Doberan, die nöthigen Bauerwagen zur Ueberführung von 167 Drömt Hafer von Rostock nach Schwein zu den Bedürfnissen der Hofhaltung Wallensteins auf seiner Abreise aus Meklenburg aufzubringen.

D. d. Güstrow. 1629. Julii 8.

Nachdem I. f. g. am kunftigen Dingstag zu Schwerin anlangen und vier nacht daselbst verharren werden, derhalben die verordnung gemachet, das die ambtsvnderthanen aus den embtern Schwan, Butzow und Ruhne sich alsobald vergleichen sollen, eine anzahl wagen aufzubringen vnd 167 drompt Habern von Rostock abzuholen vnd darhin zu verschaffen, Als sol der Amtman zu Schwan Levin Holstein hirmit ganz ernstlich befehligt sein, derselben ungeseumbt nachzukommen, vnd so viel wagen ihm zukommen werden, angesichts nach Rostock an Martinum Sillern zu schicken, daselbst den Habern gegen seine quitung enpfangen vnd dem haubtman zu Schwerin Jochim von der Luhe auff deßelben quitung wider zu liefern, vnd weil hieranne mercklich gelegen, muß er kein seumnus dafur nehmen, so lieb ihm ist, I. F. g. vngnade zu vermeiden.

Datum Gustrow, den 8. July ao. 1629.

   An
Ambman zu Schwan.
      In simili
Butzow
Ruhne
Dobbran sol auch holen.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


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Nr. 6.

Befehl an den Proviantmeister zu Bützow, den nöthigen Roggen zu Commisbrot für die Kutscher bei den Bagagepferden mahlen und Brot daraus backen zu lassen, zur Abreise Wallensteins aus Meklenburg.

D. d. Güstrow. 1629. Julii 8.

Der proviant=Meister zu Butzow Palm Fricke soll von dem vorhandenen rogken daselbst mahlen laßen vnd Commisbrot daraus backen, daßelbe den Kutzscher bei den bagage-pferden auf des geschirmeisters quitung ausgeben, nehmlich auf iede person teglich zwei pfund. Do auch kein haber auf gemeldte Bagage-pferde mehr vorhanden, sol er morgen fruhe nach Schwaen schicken, woselbst der Ambman die noturft von Rostock holen vnd gegen des Butzowschen Kuchmeisters quitung ihnen mittheilen wird. Wornach er sich zu richten. Datum Gustrow, den 8. July ao. 1629.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


Nr. 7.

Befehl an den Küchenmeister Friedrich Thesandt zu Neustadt, von der Herzogin Mutter Sophie zu Lübz 3 Last Hafer zu dem Aufenthalte Wallensteins in Neustadt bei dessen Abreise aus Meklenburg holen zu lassen.

D. d. Güstrow. 1629. Julii 10.

Von wegen I. F. g. wird Dero Kuchmeister zur Newstad Friedrich Theßant hiemit angezeiget, das er vngeseumbt, noch für I. F. g. ankunft, drey last habern von der hertzogin zu Lubtze auf seine quitung abfordern solle, welche aus der furstl. Rent=Cammer sollen bezahlet werden, inmaßen deswegen an I. F. g. nach Lubtze geschrieben. Vber solche drey last muß er sich noch auf 3

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last gefast machen, damit er in der ausrichtung desto beßer zukommen konne. Datum Gustrow, den 10. Jul. ao. 1629.

An

Friedrich Theßant.                

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


Nr. 8.

Berechnung des zur Abreise Wallensteins aus Meklenburg für dessen Hofhaltung aus den Aemtern Schwan, Bützow und Rühn gelieferten und gebrauchten Hafers.

1629. Julii 11 - 13.

R. 14. Julii 1629 zu Schwerin.

Haber

zu I. F. G. Ausrichtung
von andern Embtern gelieffert.

Berechnung für Hofhaltung
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Berechnung für Hofhaltung

Nach dem Original im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


Nr. 9.

Befehl, von Wittenburg 3 Schock Karpfen zur Hofhaltung Wallensteins auf dessen Abreise aus Meklenburg käuflich zu holen.

D. d. (Schwerin). 1629. (Julii 15.)

1) Fiat. mand. an Cristian Palacken, das ehr naher Wittenborg sich ohngeseumet machen vnd alda kegen den Freytack zu rechter Zeidt 3 schoeck karpfen zur hoffstadt einbringe.

2) An Wittenburg, das ehr kegen Quitung 3 schock karpfen abfolgen lasse, sie sollen bahr aus der Renthkammer gezahlet werden.

Außgefertigt den 19/20. July Ao. 1629.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin. - Das Datum der Ausfertigung stimmt nicht zu dem Wochentage "Freitag" (17. Julii), welcher als "Fischtag" sicher richtig ist. Der Befehl wird also ungefähr am 15 Julii erlassen und vielleicht nachträglich erst am 19. Julii "ausgefertigt" sein, da die Eile groß war und daher ein Hofdiener zur persönlichen Abholung abgeschickt ward.


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Nr. 10.

Befehl an den Küchenmeister Friedrich Thesandt zu Neustadt, die dort vorhandenen Fische schleunigst nach Schwerin zu schicken, da Wallenstein sein Vorhaben geändert und einige Tage länger in Schwerin zu bleiben die Absicht habe, auch sich darauf einzurichten den Herrn Custos und den Kammerpräsidenten v. d. Lühe in seine Wohnung aufzunehmen.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 17.

Ob woll vff befehl I. F. G. die ordinanz gemacht, daß sich der Heuptman zur Newstadt gegen I. F. G. ankunfft mit allerhandt provision am Freytage gefast halten solle vnd aber I. F. G. itzo ihr Voirhaben in etwas verendert, So wirt demnach obgemeltem Heuptman von wegen I. F. G. befohlen, das er die daselbst vorhande Fische, als Hechte, Barße vnd Forellen, so viel deren vorhanden, lebendigk vnd frisch morgen [Sonnabents] gar früe vmb vier Vhr ohn einigen vffenthalt alhie einschicken, vnd was sonsten an victualien außerhalb der Fische bei Ihm bestellet, so viel möglich wollverwarlich vnd frisch beibehalten solle. Wornach er sich zu richten. Datum Schwerin, den 17 July ao. 1629.

Ad mandatum Illustrissimi
proprium.           

Post.

Es soll auch der heuptman befehliget sein, den Hrn. Custos vnd I. F. G. Cammer=Praesidenten neben der Canzlei in sein hauß zu losiren vnd sich mit nohtturfftigen eßen vnd trincken vmb bezahlung gebürlich zu uersehen.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin. - In dem Concept steht: "morgen Freytags", an einer Stelle, wo viel geändert ist. Dies ist aber wahrscheinlich ein Versehen, denn der morgende Tag nach Freitag, dem 17. Julii, wenn dieses Datum richtig ist, war Sonnabend. Die ersten Befehle Wallensteins, nach seinem Entschlusse, noch länger in Schwerin zu bleiben, sind aber vom 17. Julii datirt, und seine ursprüngliche Absicht war auch, am Sonnabend in Neustadt zu übernachten.


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Nr. 11.

Befehl an mehrere Aemter, schleunigst Eier, auch Gemüse und Butter nach Schwerin zu schicken, da Wallenstein auf seiner Abreise aus Meklenburg einige Tage länger, als Anfangs bestimmt, daselbst zu bleiben beabsichtige

D. d. Schwerin. 1629. Julii 17.

Nachdem I. F. G. noch etzliche tage alhie verharren werden vnd vnvermuetlich ein großer vorraht an Eyern erfordert wird, Als sol der Haubtman zu . . . . . . . hiemit ernstlich befehligt sein, . . . . schock eyer angesichts anhero nach Schwerin gegen der hieschen beambten quitung einzuliefern vnd zu berechnen, solches sol ihne in rechnung paßirt werden, vnd weil es die noturft erfordert, wird er sich desto fleisiger darnach achten. Datum Schwerin, den 17. Julii, ao. 1629.

An

Gadebusch 3 schock. - Tonnieshoff 4 schock.
Wittenborg 4 schock. - Warin 4 schock.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.
Vorauf sind kurz folgende Befehle zur Ausfertigung von anderer Hand geschrieben:

Nach Gustrow.

Daß die alda vorhandene 2 Dr. mehl angesichts alda sollen gemahlen und das mehl dauon zum lengsten am Sontage mittage alhie sein.

Nach Mecklenburg.

Daß ehr angesichts 8 schock Eyer von den ampts vnderthanen zue wege gebracht (!) vnd do sie alda nicht vollig auf zue treiben, so viele mit zue kauffen, das sie morgen Sonnabents , zue sambt so viel gartengewechs alß muglich, zue sambt aller butter gewiße anhero sein mugen.

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Eyer von Criuitz 2 schock, so alda vorhanden, vnd 3 schock in der Stat zu kauffen, vnd alle butter.

Eyer von Gadebusch 3 schock.
Eyer von Wittenborch 1 schock.
Eyer von Tonnießhoff 4 schock.
Eyer von Wahrin 4 schock.


Nr. 12.

(Des Hauptmanns Joachim v. d. Lühe zu Schwerin) Bitte an Joachim v. Möllendorf auf Dargelütz, für Wallenstein gutes, frisches Obst zu übersenden.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 19.

WollEdler, Gestrenger vnd vester, Inbesonderß vielgeliebter oheim vnd bruder. Es ist mein ganz freundlich pitte, ehr wolle I. F. G. die vnterthenige willfehrung bezeigen vnd da ehr irgend gutte kirschen oder sonsten oebest hatt, ohnbeschwerd bey zeigern anhero folgen laßen, welches Dieselbe ihm gnedig bezahlen laßen werden, vnd fur meine person verpleibe ich ihme iederzeit zu dienst geflißen. Datum Schwerin, den 19 Jul., ao. 1629.

An

Jochim Mollendorff     
auff Dargeluze.       

Nach dem Coneept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin von derselben Hand, wie der Befehl über die Nachschickung von Eis von demselben Datum, Nr. 13.


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Nr. 13.

Wallensteinscher Befehl (durch den Hauptmann Joachim v. d. Lühe zu Schwerin) über die Nachschickung von Eis von Güstrow nach Schwerin auf die Abreise Wallensteins.

(D. d. Schwerin. 1629. Julii 19.)

Alldieweill die thadt selbsten erwiesen, das der garthener zu Gustrow das eiß, so von dann hervbergeschiecket, sehr ohnfleißig in kleine Fessern vorwahret, mehr theill zersmolzen gewesen vnd I. F. G. da vber sich ohngnedig vornemen lassen, Als wirdt wegen I. F. G. dem garthener alda ernstlig vnd bey vormeidung scharffer straeff hiemit anbefohelen, das eiß also in die fesser einzumachen, das es ohnversmolzen hervber bey nachtzeit kan gesandt werden, massen ehr dan die vorsehung thuen soll, das kegen montagk gar frue zu 4 Vhren alhie wiederumb ein groeß Faeß mit eiß obigem befehelig gemeeß hervber geschiecket werd, vnd soll ihm der Kuchemeister dazu gutte fuehr angesichtes vorschaeffen, er aber einen garthener gesellen dabey ordenen.

Ist ausgefertigt den 19 Jul. ao. 1629.     

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin


Nr. 14.

Befehl an den Amtmann zu Meklenburg wegen Lieferung von Kirschen und Fischeu nach Schwein.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 19.

Fiat Mand. An Meckelb. Das ehr die Kirschen nicht auff wagen, sondern an hero vbertragen lasse vnd teglig welche einschicken. Auch auff Freitack vnd Sonabend sehe= vnd ander fische zu fruer tagezeidt einschicken.

Ist abgegangen den 19. Jul. 1629. Schwerin.     

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin. - Die Concpte der Befehle vom 19. Julii sind außerordentlich unleserlich geschrieben, besonders das gegenwärtige.


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Nr. 15.

Befehl an den Küchumeister zu Güstrow, 16 Schock Eier zur Hofhaltung Wallensteins nach Schwerin einzusenden.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 19.

Nachdem I. F. G. noch etzliche tage alhie verpleiben werden, Als sol der Kuchmeister zu Gustrow hiemit befehligt sein, sechzehn schock Eyer zusammenzubringen vnd gegen der hieschen beambten quitung heruber zu liefern. Daran geschigt I. F. G. meinung. Datum Schwerin, den 19 Jul., ao. 1629.

An

David Schutten.                

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


Nr. 16.

Befehl an den Küchenmeister zu Dömitz, über das zur Hofhaltung Wallensteins bei dessen Abreise aus Meklenburg nach Schwerin beftimmte Korn specificirte Rechnung auzufertigen und einzusenden.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 19.

Von wegen I. F. G. wird Dero Kuchmeister zu Dömitz hiemit ernstlich anbefohlen, Er solle eigentlich specificiren vnd aufsetzen, wie das iungst angekommene korn durch die darzu verordente ambtsvnterthanen sey aufgefuhret, wie viel es in alles gewesen vnd wohin es geliefert, auch was davon aufgeschuttet worden, vnd sol derselben verzeichnußen zwo verfertigen, die eine dem Rentmeister nach Gustrow vnd die andere anhero schicken. Wornach er sich zu richten. Datum Schwerin, den 19 Julii, 1629.

An

Christoff Gardemin.                

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


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Nr. 17.

Wallensteins Befehl (durch den Kammer=Präsidenten Hans Hinrich v. d. Lühe), in verschiedenen Aemtern Eisgruben anzulegen.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 20.

Von wegen I. F. G. wird Dero Haubtman zu . . . . . . hiemit ernstlich anbefohlen, das er bei guter Zeit zwo eisgruben solle laßen machen, dieselbe mit balen durchlegen vnd mit einem tache bedecken nach art vnd model, wie die zu Gustrow ist, vnd solche alle beide auf den Winter, geliebts Gott, mit eiß laßen füllen, damit es für I. F. G. Hoffstatt behalten werden konne. Die vnkosten sol er von des ambts intraden nehmen vnd berechnen. Solcher ist I. F. G. eigentliche meinunge. Datum Schwerin, den 20/30. Julii ao. 1629.

Ad mandatum etc.          

          An

Schwerin.
     In simili an
Newstad,
Dobbran,
Stargard,
Gustrow, das sie noch eine gleich wie die vorige sollen machen laßen.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.


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Nr. 18.

Bericht des Küchenmeisters Friedrich Thesandt zu Neustadt an den Kammer=Präsidenten Hans Heinrich v. d. Lühe zu Güstrow über den Aufenthalt Wallenstein's zu Neustadt und dessen Abreise aus Meklenburg.

D. d. Neustadt. 1629. Julii 24.

WollEdler, Gestrenger vndt Vester. Demselben seintt meine gefließene Vermugensdiennste iederzeitt zuuor. Großgunstiger Herr Cammer=Präsident 1 ), Hochgeerter Forderer.

Diese nacht vmb 1 Vhr ist der Landtreiter 2 ) wieder anhero gelangtt.

I. F. g., V. g. f. vndt Herrn ausrichtung 3 ) betreffendt seint Dieselben alhie mit solchem tractement an speisung, wie auch obst 4 ) also vorgangen, das Dieselben damit in gnaden friedtlich geweßen, daß dahero so wenig von I. F. g. alß auch Deroselben officir vndt Diner einige irrung vorgangen.

Am Dingstagk mittagk vmb 11 Vhren seintt I. F. g. hie an gelanget, wie sie in dem Platz von der Gutzsche gesessen, Gestrax auff Ihre logement gegangen, darauf herunter geschicket, den Heuptman Kleinowen 5 ) fodern vndt fragen laßen, zu waß ende daß Neuwe Hauß 6 )


1) Hans Heinrich von der Lühe auf Thelkow Antheil und Wandrum war von Wallenstein zu der wichtigen Stelle eines Kammerpräsidenten berufen. Sein Bruder Paschen ward Hof= und Landgerichts=Präsident. Volrath v. d. Lühe auf Schulenberg ward wirklicher Geheimer Rath. Die von der Lühe mußten unter Wallenstein die wichtigsten Aemter übernehmen, dafür aber in der Folge hart büßen. Vgl. Lisch Gesch. des Geschlechts Hahn II, S. 336 flgd., und Jahrb. XVII, S. 207.
2) Der reitende Amtsbote, welcher dem Wallensteinschen Zug die Wege nach Perleberg hatte zeigen und auch wohl die Amtsfuhren beaufsichtigen müssen.
3) Vgl. oben S. 56 flgd.
4) Vgl. oben S. 48 flgd. und Beilage Nr. 12.
5) Gottschalk v. Kleinow war 1629-1630 Amtshauptmann zu Neustadt, vorher zu Grabow. Er war von dem Gute Kleinow (jetzt Ludwigslust), welches er mit seinen Brüdern im J. 1616 an den Herzog Johann Albrecht II. verkauft hatte. Vorher war 1624-1628 Lüdeke Hahn auf Arensberg Hauptmann zu Neustadt, Dömitz und Eldena gewesen.
6) Das neue Schloß zu Neustadt (nicht weit von dem alten), welches der Herzog Adolph Friedrich I. (zum Jagdschloß) 1620 und 1621 in den Mauern bis zum Dache hatte aufführen, aber noch nicht ausbauen lassen. Vgl. Lisch Meklenburg in Bildern, I, 1842, S. 36 flgd., mit Abbildung.
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angelegt vndt erbawet, Darauff derselbe geandtworttet, das ihm solhes vnbewust, Zumahll eß vor seiner Zeit angelegt worden. Nach diesem haben I. f. g. denselben in Dero Zimmer erfordert, angetzeigt, das man daß Neuwe gebeute nicht solle verfallen laßen, Sondern solhes vnter tach zu halten, der Cammer auch hinterbringen, das solches I. f. g. befehelich were.

Nach den Schleusen 7 ) haben I. f. g. auch gefragt vndt ebenmeßig befohlen, daß dieselben gebawet werden sollen.

Vmb 12 Vhr haben I. f. g. Maltzeitt in dem Gemach 8 ), do I. f. g. hertzogk Adolph Friedrich vor diesem in losiret, gehaltten, in I. f. g. der Hertzogin gemach geschlaffen. Wie die Maltzeit vorbei, haben sich I. f. g. zur ruche gelegtt.

Vmb 3 Vhren seint dieselben nach dem Schmeltzen=Ofen 9 ) gefaren, den hauptman mit zu reiten antzeigen laßen. Wie sie nun in die Hutte komen, haben sie sich Nieder gesetztt, die Kuchelen gießen 10 ) angesehen, den Meister 11 ) gefraget, wie lange solch werck do gewesen, worauff ehr berichtett, daß eß nun drei Jar lang gestanden. Noch ein Eisen=Hamer haben I. f. g. auch gefraget, ob einer hie gewesen oder noch were, worauff I. f. g. berichtett, das I. f. g. die Fürstliche Wittib zu Luptze 12 ) zu Wittenborch einen hette. I. f. g. haben zwar angetzogen, worumb man hie auch keinen angeleget, worauff der Meister geantworttet, daß eß biß dahero wegen vergangenen Kriegeßwesen nicht sein konnen.


7) Am 3. Dezember 1628 hatte Wallenstein befohlen, zur Beförderung der Stromschifffahrt die Schleusen bei Neustadt und Dömitz in guten Stand zu setzen und die neue Elde auszusäubern und besonders die drei ersten bei Neustadt gelegenen Schleusen wieder herzustellen. Vgl. v. Lützow Mecklenb. Gesch. III, S. 230.
8) Auf dem alten Schlosse.
9) In Meklenburg waren bei Neustadt seit alter Zeit Eisenwerke für Raseneisenstein; vgl. Lisch Geschichte der Eisengewinnung in Meklenburg aus inländischem Rasenerz in Jahrb. VII, S. 52 flgd.
10) Es wurden zu der Zeit vorzüglich nur eiserne kugeln gegossen; vgl. daselbst S. 64 flgd.
11) Der Eisenschmelzer und Gießer Meister Martin Hoyer vom Harz war von Wallenstein am 11 August 1628 von neuem in Dienst genommen; vgl. daselbst S. 64 und S. 116-117.
12) Die Herzogin Mutter "Sophie von Lübz" hatte in ihrem zweiten Leibgedingsamte Wittenburg zu Wohld seit dem J. 1614 einen Eisenhammer; vgl. daselbst, S. 67 flgd.
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Endtlich haben I. f. g. den Hauptman Kleinowen zu sich gefodertt, gefraget, wohin die Kuchelen, so gegoßen, kommen, Worauf der den vnderthenigen bericht getahn, das der von Arnheimb ein guete Partei bekommen. So hette auch der Spanische Ambaßator munsur Gabriel de ror 13 ) etzliche dauon bekommen; worauf I. f. g. geantworttet, ehr ist den teuffell ein Spanischer ambassator, Ehr dinet den Kaiser. Damit der Heuptman wider zuruck getreten. I. f. g. seint noch ein weill geseßen, entlich aufgestanden, den Heuptman wieder gefodert, erstlich angefangen, I. f. g. wollt wißen, woher manß hette, daß ein Spanischer Ambassator zur Wißmar, vndt wollten sie solche wortt nicht mer gewertig sein, worauf der Heuptman bericht getahn, das ehrs von dem Meister des Hochenofens gehortt, wobei eß geplieben vndt nichts mer gedacht worden.

Von der Hutten seint I. F. g. inß felt Spatziren faren, woll 2 Stunde außgewesen.

Wie dieselben wieder ein kommen, auf Ihr losier gangen, obst 14 ) foderen laßen, hernaher den Heuptman foderen laßen, die schreiben an E. Gest. haltende vff Gustrow 15 ) zu schicken anbefohlen, sich damit schlaffen gelegtt.

Die nacht ist die pagagi wegkgangen.

Den morgen vmb 5 Vhren seint I. f. g. von hinnen auch aufgebrochen vndt vff Perlebergk 16 ) ihren wegk genommen.


13) Gabriel de Roy (nicht Ror) trat im J. 1627 beim Könige von Polen als spanischer Gesandter auf, namentlich in Danzig. Später war er 1628 auf dem Hanseconvente in Lübek und hielt sich dort auf, wo Schwarzenberg als kaiserlicher Gesandter fungirte. Im December 1628 zog er nach Wismar, wo er zwei Häuser am Markte, welche den Landesherren gehörten, einnahm und ein Haus daraus bauen ließ. Wahrscheinlich war dies das Haus an der Südseite des Marktes, welches früher dem Rentmeister Andreas Meyer gehörte, das spätere Commandantenhaus. Am 28 Julii 1628 wohnte "Hauptmann Kleinow zu Wismar" in dem fürstlichen Hause am Markte; vgl. oben Note 5.
14) Wallenstein liebte sehr Obst; vgl. oben S. 48 und 51 und Beilagen Nr. 12 und Nr. 14.
15) Der Kammerpräsident Hans Heinrich v. d.Lühe hatte seinen Wohnsitz in Güstrow und war schon vor Wallensteins Abzug dahin zurückgekehrt.
16) Dies war am 22. Julii. Wallenstein kam noch an demselben Tage in Wolmirstedt und "vor Magdeburg" an, da es Schreiben giebt, die schon vom 22. Julii von Wolmirstedt datirt sind. Vom 1. August an finden wir ihn zu Halberstadt. - Wallenstein zog am 21. Julii Morgens von Schwerin nach Neustadt. Der Herzog Adolph Friedrich von Meklenburg war seit dem 20. Julii und den folgenden Tagen nahe (  ...  )
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Ist also hie nichts wiedrigs im vbrigen vorgelauffen.

Der Heuptmann Kleinow ist vf abermahligen befehelich den morgen vor I. f. g. hiekunfft hie angelangtt; I. f. g. haben sonsten gantz nicht gefraget, ob ehr hie Heuptman bleibe 17 ).

Eiß 18 ) seint hie gantzer vier vaßer kommen, wouon noch 2 veßer vff Perlebergk geschicket worden.

Jochim Lutzow 19 ) ist von hie schon wegk gewesen.

Die vielen abfuren, so alhie gefordert, ist das großeste beschwer gewesen, zu mahl man dauon gantz keine ordinantz gehaptt, sondern wie sie vffbrechen wollen, ein ieder die wagen gefodert; es hatt gleichwoll ein ieder die notturfft bekommen, daß eß auch kein wunder erreget.

Dieß E. Gestr. ich dinstlich hinterpringen wollen, Derselben ich zu uermuglichen diensten bereit willig verpleibe. Newstatt in eil den 24 Julii 1629.

E. Gestr.                              
dienstw.                     
Friedrich Thesandt.

Dem WollEdlen, Gestrengen vndt
Vesten Hanß Heinrich von der Luhen,
F. Mecklenb. Cammer=praesidenten zu
Gustrow, auf Wandrumb 20 ) vndt Gallen=
tin 21 ) Erbgeseßen, Meinem insonders


(  ...  ) an Wallensteins Straße vorbei wieder durch sein Land nach Lübek gezogen, über Putlitz, Marnitz, Parchim, Schwerin. Vgl. Jahrb. XII, S. 96. Er kam am 25. Julii von Putlitz bei Parchim vorbei nach Tramm und am 26. Julii von Tramm bei Schwerin Vorbei nach Rehna.
17) Vgl. oben Anmerkung 5
18) Ueber den Genuß von Eis, vgl. oben S. 53 und S. 55 und Beilage Nr. 13 und Nr. 17.
19) Joachim v. Lützow war Hauptmann zu Schwerin.
20) Hans Heinrich v. d. Lühe war aus dem Hause Thelkow bei Tessin und Mitbesitzer des Gutes. Im J. 1625 hatte er Wandrum bei Schwerin gekauft.
21) Am 19. Junii 1629, also kurz vor Wallenstein's Abzug aus Meklenburg, hatte Wallenstein den Kammer=Präsidenten H. H. v. d. Lühe in außerordentlich anerkennenden Ausdrücken mit dem schönen Hofe Gallentin, nördlich von Schwerin am See, "zu recompens seines angenehmen Fleißes u. s. w. aus Gnaden beliehen."
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großgunstigen herrn vndt hochgeerten
forderern.

Cito.
Cito. Vmb 7 Vhr vormittags
Cito. alhie abgefertigt.
Citissime.               

(L. S.)

Registratur.

Friedrich Thesand.

Bericht I. p. G. ankunft vnd wider abreden

zur Newstad.

R. 24 July ao. 1629.

Nach dem Original im Geh. und Haupt=Archiv zu Schwerin.

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III.

Wallensteins Armenversorgungs=Ordnung

für Mecklenburg.

Von

Dr. G. C. F. Lisch.


E ines der treffendsten Beispiele, wie Wallenstein in seinem neuen Lande regierte, giebt sein Bemühen für die Armenversorgung. Bis zu seiner Zeit waren die Armen auf die Aufnahme in die alten Armenhäuser zum Heiligen Geist und zum Sanct Georg und auf den "Bettel" angewiesen. Wallenstein in eigener Person setzte die Ordnung der Armenversorgung für das ganze Land in einer Stunde ins Werk und forderte die ganze Ausführung seiner Befehle während einer Zeit von vier Monaten! Nach seinem Tode ging aber durch die Greuel des Krieges diese ganze Ordnung, ja alles Neue wieder unter und in den vorigen Zustand zurück, und man konnte sich zweihundert Jahre lang nicht zu einer durchgreifenden Operation der Uebel erheben. Alte Leute werden sich noch erinnern, daß noch im Anfange dieses Jahrhunderts der "Bettel" "um Gottes willen" in voller Blüthe stand. Erst seit ungefähr fünfzig Jahren hat man angefangen, diesem Zweige der Volkswirthschaft ernstere Sorge zu widmen, freilich mit mächtigen Vorarbeiten und Berathungen, und ist gerade jetzt im Begriffe, über gründliche Heilmittel ernsthaft nachzudenken. Wallenstein nahm die Sache sehr ernst, aber machte sie sich leichter. Seine Regierung war klug, aber straff. Ein Befehl von ihm war genügend: der Ausführung hätte sich wohl Niemand zu widersetzen gewagt.

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Neben den großen Oberbehörden, die Wallenstein in kurzer Zeit gebildet hatte, richtete er auch eine Regierungs="Canzlei" mit großem Personal ein. Diese Canzlei verwaltete besonders das Lehnswesen, aber außerdem auch die gesammte Landes=Polizei und sonstige Regierung, so daß man sie wohl eine "Cabinets=Regierung" nennen kann. An der Spitze dieser Canzlei stand Wallenstein selbst. Zum Director war der "Canzler Johann Eberhard von Elz", aus dem Kur=Trierschen stammend, eingesetzt, welcher mit Wallenstein ins Land kam und tief mit in seines Herrn ganzes Geschick verwickelt war. Ein sehr thätiger und bekannter untergeordneter Arbeiter in dieser Canzlei war Peter Graß, "Lehns=Secretarius und Archivarius." Diese Personen treten denn auch in den vorliegenden Acten auf.

Der Frühling des Jahres 1629 ist besonders reich an neuen Einrichtungen und Verfügungen, nachdem Wallenstein die gehörigen Anordnungen getroffen hatte, sein Land näher kennen zu lernen.

Eine der merkwürdigsten Handlungen Wallensteins ist seine Ordnung über die Armenversorgung, die in den anliegenden Blättern enthalten ist, welche mir ein glücklicher Zufall im Staats=Archive in die Hände spielte. Wallenstein hatte erforschen lassen, daß es im Lande wenigstens 300 völlig Arme gebe, welche ohne alle Mittel zur Erhaltung ihres Lebens waren, ähnlich den Bewohnern des jetzigen Landarbeitshauses zu Güstrow in dem schönen Schlosse, in welchem Wallenstein vor 240 Jahren wohnte und die Armen=Ordnung erließ. Es war von seinen Beamten eine Ordnung entworfen, welche ihm aber durchaus nicht gefiel und "allerlei Difficultät" hervorgerufen hatte, ohne Zweifel weil man sich wegen der Kosten und der Verwaltungsweise nicht einigen konnte. Da griff er rasch selbst ein und gab die Grundzüge zu einer andern "Instruction" an, welche der Canzler von Elz selbst sogleich niederschrieb 1 ) und dem Archivar Graß zu sofortiger Ausfertigung übergab, mit der Anweisung: "Der Herr hat eine andere Instruction zu fertigen ungefähr des Inhalts etc. ." Diese Instruction, welche im höchsten Grade straff und befehlhaberisch gehalten ist, war in jeder Hinsicht etwas Neues und stellte den ganzen bisherigen Gebrauch auf den Kopf.


1) Vgl. Beilage Nr. 1.
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Die Grundzüge dieser Instruction sind sehr einfach und kurz folgende. Die Armen sind den Kirchspielen zuzuweisen, zu denen sie gehören; zu den Armen eines Kirchspiels gehören nicht allein diejenigen, welche darin ansässig sind, sondern auch alle diejenigen, welche darin gedient und gearbeitet haben, darin erkrankt und zu Schaden gekommen sind. Die Armen eines jeden Kirchspiels sind (zur Gewinnung einer Statistik) mit Fleiß zu erforschen. Jedes Kirchspiel soll seine Armen selbst unterhalten. Zur Aufnahme und Unterhaltung der Armen soll in jedem Kirchspiele in dem Kirchdorfe ein ausreichendes Armenhaus gebauet werden und den Armen sollen die Erhaltungsmittel jährlich auf Dionysii (9. October) durch die Kirchen=Juraten gereicht werden. Die Beiträge der Eingepfarrten sollen nach Bedürfniß in Gemäßheit der Hufen von deren Besitzern nach der Kornaussaat eingetrieben werden.

Mit dieser Verordnung war der schwierigen Sache allerdings gründlich geholfen, wenn sich auch nicht leugnen läßt, daß die Cabinets=Befehle, denn so muß man die Verordnungen nennen, sehr hart waren und der landständischen Berathung und Beschlußnahme ermangelten.

Es handelte sich nun um die richtige und möglichst rasche Ausführung der Verordnung. Die Landstände waren in Güstrow versammelt. Wallenstein bestellte daher aus jedem der drei landständischen Kreise den Landmarschall und einen Deputirten und für das ehemalige Bisthum Schwerin zwei adelige Deputirte und den Küchenmeister zu Bützow zu "Armenhaus=Deputirten". In Hinsicht auf die Form der Bestallung ist hervorzuheben, daß Wallenstein für das Bisthum die bisherigen Formen: Stift Schwerin und Stift Bützow, abschaffte und dafür den Namen "Bützower Kreis" einführte, da fortan "kreisweise" verwaltet werden sollte. Um die Absicht sicher zu erreichen, sollte die Arbeit augenblicklich angegriffen werden. Dem Archivar Graß ward hinsichtlich der Ausfertigung der Befehle geboten: "Dies "muß in continenti geschehen, weil die Personen noch "hier" versammelt sind. Zugleich ward demselben die Ausfertigung einer Nachschrift 1 ) befohlen des Inhalts, daß "die Deputirten bis zu endlichem Schluß nicht auseinander weichen" sollten. Ja, Wallenstein ging so weit, zu befehlen, nicht allein daß die Deputirten "bis zum endlichen


1) Vgl. Beilagen Nr. 2 und Nr. 3, Postscript.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 83 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Beschluß" versammelt bleiben, sondern auch auf seinen Befehl der versammelten Ritterschaft vermelden sollten, vor schließlicher Vereinigung nicht von einander zu weichen 1 ).

Die Sache ward mit der größten Eile und Kraft betrieben. Am 13. Mai 1629 ward der Befehl zur Beschlußnahme erlassen. Schon zum 29. September sollten alle Armenhäuser "fertig" und am 9. October mit Armen besetzt sein. Außerdem sollten die Deputirten noch auf "Conservationsmittel" bedacht sein, damit das "löbliche Werk in richtigem Stande verbleiben" möge. Zum bessern Unterricht und zur Nachachtung ward schließlich den Deputirten noch "Ihro Fürstlichen Gnaden Armenhaus=Ordnung" zugesandt; hiemit ist wohl Wallensteins Ordnung für dessen böhmische Besitzungen gemeint, welche sich bisher nicht hat finden lassen, jedoch in Folge der gegenwärtigen Anregung vielleicht noch entdeckt wird.

Wallensteins Gesinnung und Regierungsweise läßt sich wohl aus keinem andern Verfahren so klar erkennen, als aus dieser Armen=Ordnung.

Daß die Sache in Angriff genommen ist, kann bei Wallenstein's entschiedener Willensrichtung keinem Zweifel unterliegen. Es ist aber durch die gräulichen Verwüstungen der folgenden Jahre, nicht selten auch durch die Freunde, von der ganzen Geschichte nichs weiter übrig geblieben, als die nachfolgenden Blätter Papier im Archive!



1) Vgl. Beilagen Nr. 3 und 2.
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Beilagen.


Nr. 1.

Wallenstein's Cabinets=Befehl über die Versorgung der Armen in Meklenburg.

(D. d. Güstrow. 1629. Mai 13.)

Großgünstiger Herr Archivarie.

Der Herr hat ein andere Instruction zu fertigen ahn stat deren wegen der 300 armen, vngefher deß inhalts:

Weil mit der ganz gewißen Zahl der 300 armen allerlei difficultäten befunden, alß stellen I. F. g. den Deputirten, alß des

  / Hening Lutzow.
1) Meklenburgischen Crayses       < Alb. Did. Pleß.
  \ Husan.
2) Wendischen Crayß   / Wicke Moltzan.
  \ D. Lindemann.

3) Stargardischen Crayß 

  / Claus Han.
  \ Bogslaf Beer.
  / Bartold Perkentin
4) Bützower Crayß < Jörg Wakerbart.
  \ Küchmeister zu Bützow.

(Man soll nit mehr setzen: stifft Schwerin und stifft Bützow, sondern also Craysweise)

daß sie auf angesetzten termin dahin bedacht seyen:

1) Damit ein iedes Kirspel durch das ganze land seine eigne arme selbes vnderhalten, vnd sollen hiervnder auch die frembde, so etwen im kirspel gedienet oder gearbeitet, zu krankheit vnd schaden kommen, verstanden werden.

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2) Vnd soll in iedem Kirspel, da die Kirch befindlich, ein armen hauß nach gelegenheit desselben gebaut werden.

3) Dar zu ein gewißer termin alß biß Michaelis (29. September) anzusetzen, in welchem es verfertigt vnd nechsten Dionisii (9. October) mit armen besetzt soll werden, vnd sollen die plätz von der Freiheit, da keine vorhanden, sonst an bequemen orth, welcher von gemeiner anlag den eigentumsherrn bezahlt werden muß, genommen werden.

4) Soll in iedem Kirspel auf etzliche mehr armen, alß ietz darin, weil in der künfftig sie sich mehren könten, ein gewisse zahl angesetzt werden. Man sol mit Fleiß in iederm Kirspel die armen erforschen vnd also auf dieselbe die anlag richten, damit gleich wohl, wen etwa mehr mit der Zeit sich befinden werden, dieselbe auch vnderhalten möchten werden.

5) Die Hauptanlag soll gentzlich auf korn nach saat vnd huefen gewidmet werden.

6) Die Dörfer, so in die Landstätt gepfart, sollen mit den selben ihr quotam pro rata auch tragen vnd ihr armen dargegen hinein zu schaffen befugt sein.

7) Eß sollen die deputirte dahin es vermitteln, daß die einnamen der armen auf Dionysii järlich richtig den Juraten eingebracht vnd vnder die armen ausgetheilt werden.

8) Wo nach dieser Ordnung eines Kirspels armen anderer orthen sich befinden, soll das Kirspel nach befindung davor gehalten sein.

9) Die Deputirte sollen auf ein gewiß conservationsmittel bedacht sein, damit diß lobliche werk in richtigem stand verpleiben möge.

Vndt wirdt zu desto besserer nachrichtung den Commissarien I. F. g. Armenheuser=Ordnung hiermit copeilich zugesendet.

NB. Ein klein schreiben ahn iedern Circul's Herrn Commissarios beneben der instruction.

Diß muß in continenti geschehen, weil die personen noch hier.

Im Staatsarchive zu Schwerin, ganz von der Hand des Wallensteinschen Canzlers von Elz.


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Nr. 2.

Wallensteins Befehl an die Armenhaus=Deputirten, bis zum endlichen Beschluß über die Armenversorgung versammelt zu bleiben.

(D. d. Güstrow. 1629. Mai 13.)

Großgunstiger Herr Peter Graß. Er wolle ohnbeschwert loco postscripti an die zu den Armen heusern deputirte Herrn Commissarios einen bevelch aufsetzen, daß sie, biß zu endlichem schlus, nicht von einander weichen sollen. Eltt mit v. s.

Dhfwilliger                              
Elz Cantzler.          

Im Staats=Archive zu Schwerin, ganz von der Hand des Wallensteinschen Canzlers von Elz.


Nr. 3.

Wallenstein's Bestellung der landständischen Deputirten zur Ausführung der neuen Armenversorgungs=Ordnung.

D. d. Güstrow. 1629. Mai 13.

Albrecht etc. .

Vnsern gnedigen gruß zuuor. Ehrnuöste, liebe getrewen. Beiuerwahrt habet Ihr vnsere Instruction wegen anrichtunge armen heußer vnd vnderhalttung armer leute darin zu empfangen, Mit gnedigem begehren vnd befehlig, das Ihr Euch darnach gehorsamlich richtet vnd alles wie sich gebuertt effectuirt vnd zu wercke setzet. Daran geschicht vnser gnediger wil vnd meinung, vnd pleiben Euch mit gnaden wol beigethan vnd gewogen. Datum Gustrow, den 13. May Ao. 1629.

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Den Ehrnuösten vnsern respective Rhat, Mecklenburgischen Crayß Landtmarschallen
vnd lieben getrewen
Henneke Lutzowen zum Eichhoffe vnd
Albrecht Dieterich von Pleßen zum Newenhoffe.

Den Ehrnuösten vnd Hochgelärten, vnserm respective Rhat, Wendischen Crayß Landtmarschallen
vnd lieben getrewen
Vicke Moltzahn zu Grubenhagen vnd
Thomae Lindeman der Rechte Doctorn von
Professorn in vnser Vniuersität Rostock.

Den Ehrnuösten von Hochgelärten vnserm respective Vice=Landtrichter, Stargardischen Crayß Landtmarschallen
vnd lieben getrewen
Claus Hahnen zu Baßdow vnd
Bogißlaff Behr zu Rempelin.

Den Erbarn vnsern Lehenleuten respective Kuchmeister zu Butzow
vnd lieben getrewen
Bartholtt Berkentin zum Boltz,
Jürgen Wackerbahrten zu Katelbogen vnd
Claus Schmellen.

Post scriptum.

Auch Ehrnuöste, liebe getrewen, ist vnser gnedigs begehren vnd befehlig an Euch, das Ihr nit allein fur Ewre Persohn bis zu enttlichem beschlus in beuorstehender zusammenkunfft der sachen abwartet, sondern der samptlichen anwesenden Ritterschafft an vnsere staht anmeldet, das Sie auch Ihres theils fur solchem vereinigten schlus nit von einander weichen sollen. Datum ut in literis.

Im Staats=Archive zu Schwerin von der Hand des Lehns=Secretairs und Archivars Peter Graß.

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IV.

Albrecht von Waldstein, Herzog zu Friedland und Meklenburg, empfiehlt sich dem Könige Christian IV. von Dänemark durch seinen Gesandten, den Obristen Albrecht von Wingiersky, Statthalter von Meklenburg.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 19.

Durchleichtigster Großmöchtiger Künig, gnediger Herr.

Ewe Küniglich würden seindt meine gehorsame dienst iederzeitt bevor. Demnach auf erfolgten frieden Ihr Kay. Matt. volck aus Ewe Küniglich würden landen abgeführt, verlangt mich Deroselben hienführo bey allen vorfallenden ocasionen gehorsamlich zu dienen vndt dabey zu erkönnen zu geben, wie hoch ich Dero Künigliche person ehre vndt aestimire, als hab ich führweisern dieß den Obriesten Wengerski zu Ewe Küniglich würden abgefertigt vndt demselben befohlen, sie meiner gehorsamen diensten zu versichern, vndt dabey mich in allem deme, so Deroselben von mir angenehm vndt lieb sein möchte, zu oferiren, wie Ewe Küniglich würden von ihme mitt mehrerm zu vernehmen vndt das gewüsse vertrauen zu mir zu setzen geruhen wollen, daß ich allezeitt sein vndt bleiben werde

Ewer Küniglich würden

gehorsamer Diener             
Albrecht Herzog zu Mech. Frdt. Sag.

Schwerin, den 29 Juli mpp.
Ao. 1629.

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Dem Durchleuchtigsten Fürsten vndt
Herrn Herrn Christian dem Vierten zue
Dennemarck, Norwegen, der Wenden vndt
Gothen König, Hertzogen zu Schleßwig,
Holstain, Stormarn vndt der Dietmarschen, Graffen zue Oldenburg vnd Del=
menhorst etc. ., Vnserm gnedigen Herrn.

(L. S.)

Nach der buchstäblich getreuen Abschrift von dem (mit Ausnahme der Aufschrift oder Adresse) ganz von Wallensteins eigener Hand geschriebenen Originale im königlich dänischen Geheimen Archive zu Kopenhagen (Mecklenb. Correspondenz), von mir am 11. Junii 1859 in Kopenhagen genommen. (Ganz eigenhändige Schriftstücke von Wallenstein gehören in Meklenburg zu den allergrößten Seltenheiten.)
Das Schreiben ist während Wallensteins Abzug aus Meklenburg bei seinem Reiseaufenthalt in Schwerin vom 14. bis 21. Julii 1629 erlassen (vgl. oben S. 51, 53, 56) und nach dem alten oder julianischen Kalender datirt. Es ist also nach unserer Zeitrechnung am 19. Julii geschrieben, da Wallenstein schon am 21. Julii Schwerin verließ.
Die Gesandtschaft war eine Folge des am 12 Mai 1629 zwischen dem Kaiser und dem Könige von Dänemark geschlossenen Friedens, nach welchem Dänemark auch den Friedländer als Herzog von Meklenburg anerkennen sollte.

G. C. F. Lisch.      

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V.

Rückkehr des Herzogs Johann Albrecht II.
und seiner Familie

in Güstrow

nach der Wallensteinschen Verbannung.

Von

Dr. G. C. F. Lisch.


U nmittelbar nach der Abreise Wallensteins aus Meklenburg im Julii 1629 setzten sich die Herzoge von Meklenburg wieder in der Nähe ihres Landes fest; sie gingen im Geheimen quer durch Meklenburg und nahmen ihren Wohnsitz zu Hamsfelde bei Lübek und in Lübek. Aber erst nach zwei Jahren, nachdem der Schwedenkönig Gustav Adolph siegreich geblieben war, konnten die Herzoge es wagen, ihr Land wieder zu gewinnen. Am 17. Julii 1631 brachen sie von Lübek auf: Herzog Adolph Friedrich I. nahm am 19. Julii sein Schloß Schwerin ein und Herzog Johann Albrecht II. erreichte am 21. Julii sein Schloß Güstrow, das die Residenz Wallensteins gewesen war, nicht mit dem Gepränge, von dem gefabelt ist. Die Familien der Fürsten blieben aber einstweilen noch zurück. Die Herzogin Eleonore Marie, Gemahlin des Herzogs Johann Albrecht, konnte erst am 10. Septbr. 1631 mit ihren Kindern in ihre alte Wohnung zu Güstrow zurückkehren. Wie traurig aber es nicht nur im Schlosse, sondern auch in der Familie aussah, wird folgender Brief des Herzogs Johann Albrecht an seinen Bruder Adolph Friedrich lehren, der keiner weitern Auslegung bedarf.

Unser freundbrüderlich dienste und was wir sonsten mehr liebes und gutes vermögen zuuor. Hochgeborener Furst, freundlicher, vielgliebter Bruder

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vnd Geuatter. E. Ld. können wir mit betrubtem gemuhte nicht verhalten, Nachdem die Hochgeborne Fürstin Frauw Eleonora Maria, Herzogin zur Meklenburgk, Vnsere freundliche, Vielgliebte Gemahlin, nebenst Vnsern Furstlichen Kindern am verschienen Sonnabendt alhie in Vnsere hoffstatt wiederumb angelangt Vnd wir nebenst E. Ld. wol gehoffet, das auff die nunmehr Viertehalbiherige in der fremde ausgestandene trangksahle sich entlich fröhliche ergetzlichkeit solle ereugnet habenn, das dennoch dem lieben Gott es anders gefallenn, indem Vnser iüngstes herzliebe Tochterlein Freuwlein Eleonora, welches zuuor an einem fieber etwas Vnpeßlich gewesen, heut nach Mittage um 11 Uhren durch den zeitlichen thot aus dieser weldt, ohn zweifel fur Vielem Vngluck, hinwegk gerapffet, welches abermal zugestandenes Creuz zu vberstehn der Barmherzige Gott Vns Christliche geduldt gnediglich verleihen wolle, vnd schopfen das brüderliche Vertrauwen, E. Ld. mit Vns Christliche condolentz hirüber haben vnd tragen verde. Vnnd weil Wir dan von der Rostogker belagerung nicht lange abseinn vnd Vns alhie auffhalten konnen, auch alhie auff Vnserm hauß es dermaßen ruiniret, das Wir, wie es sich sonsten wol gebuhren wolle, die einlosirung, auch folgents die leichbestattung zu bestellen nicht gelegenheit haben, So seinn wir gemeint, solch Vnser Verstorbenes herzliebstes Tochterlein in weinig Tagen, aber dennoch ohne sonderliche Pompen, hiedoch mit Christlichen Ceremonien in sein ruhebetlein beisetzen zu lassen, Vnnd E. Ld. haben Wir es nicht verhalten wollen. Thun dieselbe damit der algewaltigen beschutzung Gottes trewlich befehlen. Datum Gustrow, den 12 Septembris, Anno 1631.

Von Gottes gnaden Hans Albrecht,
Coadjutor des Stiffts Ratzeburgk,
Hertzogk zue Meklenburgk, Furst zu
Wenden, Graffe zu Schwerin, der Lande
Rostogk u. Stargart Herr etc. .
          Dein trewer Bruder Allezeit.
                    HAHzMechl.

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Dem Hochgebornen Fursten Hern
Adolph Friedrichn, Hertzogen zu Mecklen=
burgk etc. ., Vnserm freundlichen gliebten
Brudern vnd Gevattern.

(L. S.)

Nach dem Original im Staats=Archive zu Schwerin.

 

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VI.

Ueber das Wappen der alten Grafen

von Schwerin,

vom

Dr. G. C. F. Lisch.


Nachtrag zu Jahrb. XXXIV, S. 149.

I ch habe in den Jahrbüchern a. a. O. über das "Wappen" der Grafen von Schwerin meine Meinung dahin ausgesprochen, daß nur der (in gold und roth) quer getheilte Schild das "Wappen" der Grafen, die Lindwürmer und das Roß auf den ältesten Siegeln aber nur willkürlich angenommene Bilder oder Symbole seien. Zur Unterstützung dieser Meinung muß man nach Gründen, wenn auch nur Wahrscheinlichkeitsgründen, forschen, und da finde ich, außer den von mir angegebenen, noch einen Grund nach meiner Meinung schlagend für meine Ansicht. Alle Frauen des gräflichen Hauses führen nämlich auf ihren Siegeln, und zwar die Frauen zuerst, nur den quer getheilten Schild neben ihrem väterlichen Stammwappen, eben so die gräflichen Töchter denselben Schild neben dem Wappenschilde des Gemahls, und nie die Lindwürmer oder das Roß: so die Gräfin Merislave, Gemahlin des Grafen Nicolaus I., auf ihrem großen (1319) und ihrem kleinen Siegel (1326); die Gräfin Rixe, Gemahlin des Grafen Gunzelin VI. (1326); die Herzogin Beate, Tochter des Grafen Gunzelin VI.,

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Gemahlin des Herzogs Albrecht IV. von Sachsen=Lauenburg (1336); die Gräfin Lyse oder Elisabeth, Gemahlin des Grafen Nicolaus II. (1350). Diese Anwendung scheint mir für die Frage entscheidend zu sein. Auf den Siegeln der Frauen sollen bestimmt die Familien des Vaters und des Gemahls so angegeben werden, daß man diese sicher erkennen kann, und dazu kann nur das angeerbte "Wappen" helfen, aber kein willkürlich gewähltes Sinnbild, welches in der Ferne nicht immer bekannt und erklärungsfähig war. Man muß also den Schild auf den Siegeln der Frauen immer und allein für das Wappen halten.

 

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VII.

Ueber

den Baumeister Philip Brandin

zu Güstrow.

Vom

Dr. G. C. F. Lisch.


Nachtrag zu Jahrb. XXXV, S. 19 flgd.

I n den Jahrbüchern, oben S. 19 flgd., habe ich dargelegt, daß der Bildhauer Philipp Brandin (seit 1578 in Güstrow) während der Zeit 1583 bis 1595 auch Hofbaumeister des Herzogs Ulrich zu Güstrow war und das Schloß und den Dom so prachtvoll herstellte, wie wir diese Werke noch jetzt sehen. Nun meint der Herr Dr. Crull zu Wismar, daß auch "das eigenthümliche alterthümliche Haus" am Domkirchhof, die "alte Canzlei", ein Werk Brandin's sei. In den Jahrb. XXIV, S. 50 flgd., habe ich die Geschichte dieses Hauses mitgetheilt. Im Jahre 1580 kaufte der herzogliche Hofmarschall Joachim v. d. Lühe auf Püttelkow, auch Klosterhauptmann zu Dobbertin, den Platz, welcher damals wüst lag, und bauete hier ein Haus. Dieses Haus ging später auf Dietrich v. Hobe auf Wasdow über, welcher es 1629 an Wallenstein zur Justiz=Canzlei verkaufte. Seit dieser Zeit blieb es Sitz der Justiz=Canzlei, darauf des Hof= und Landgerichts, bis es in den neuern Zeiten zum Schulhause genommen ward. Dieses Haus am Domkirchhof, mit einem vorspringenden schmalen Flügel und

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einem kleinen Vorhofe, steht in seinem eigenthümlichen Aeußern im Renaissance=Styl noch so, wie es erbaut ist, im Ziegelrohbau mit Sandstein=Gliederungen, wenn auch schon etwas schadhaft.

Daß dieses das Haus ist, welches Joachim v. d. Lühe erbauete, beweiset die in Stein gehauene Inschrift am Straßengiebel, welche also lautet:

IOACH. V. D. LVHE
SIBI
ET GRATAE POSTE
RITATI
ANNO DOMINI
CI C Spiegelbild . I C Spiegelbild . XXCIII.

An den eisernen Ankern im Vorhofe stehen die Buchstaben:

I. V. D. L.

Das Haus ward also im Jahre 1583 fertig, also in dem Jahre, in welchem der Bildhauer Philipp Brandin zum Hofbaumeister erhoben ward. Es ist daher im höchsten Grade wahrscheinlich, daß dieses Haus, welches sich fast 300 Jahre fest erhalten hat, ein Werk des Baumeisters Philipp Brandin ist.

 

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