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VII.

Ueber

den Baumeister Philip Brandin

zu Güstrow.

Vom

Dr. G. C. F. Lisch.


Nachtrag zu Jahrb. XXXV, S. 19 flgd.

I n den Jahrbüchern, oben S. 19 flgd., habe ich dargelegt, daß der Bildhauer Philipp Brandin (seit 1578 in Güstrow) während der Zeit 1583 bis 1595 auch Hofbaumeister des Herzogs Ulrich zu Güstrow war und das Schloß und den Dom so prachtvoll herstellte, wie wir diese Werke noch jetzt sehen. Nun meint der Herr Dr. Crull zu Wismar, daß auch "das eigenthümliche alterthümliche Haus" am Domkirchhof, die "alte Canzlei", ein Werk Brandin's sei. In den Jahrb. XXIV, S. 50 flgd., habe ich die Geschichte dieses Hauses mitgetheilt. Im Jahre 1580 kaufte der herzogliche Hofmarschall Joachim v. d. Lühe auf Püttelkow, auch Klosterhauptmann zu Dobbertin, den Platz, welcher damals wüst lag, und bauete hier ein Haus. Dieses Haus ging später auf Dietrich v. Hobe auf Wasdow über, welcher es 1629 an Wallenstein zur Justiz=Canzlei verkaufte. Seit dieser Zeit blieb es Sitz der Justiz=Canzlei, darauf des Hof= und Landgerichts, bis es in den neuern Zeiten zum Schulhause genommen ward. Dieses Haus am Domkirchhof, mit einem vorspringenden schmalen Flügel und

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einem kleinen Vorhofe, steht in seinem eigenthümlichen Aeußern im Renaissance=Styl noch so, wie es erbaut ist, im Ziegelrohbau mit Sandstein=Gliederungen, wenn auch schon etwas schadhaft.

Daß dieses das Haus ist, welches Joachim v. d. Lühe erbauete, beweiset die in Stein gehauene Inschrift am Straßengiebel, welche also lautet:

IOACH. V. D. LVHE
SIBI
ET GRATAE POSTE
RITATI
ANNO DOMINI
CI C Spiegelbild . I C Spiegelbild . XXCIII.

An den eisernen Ankern im Vorhofe stehen die Buchstaben:

I. V. D. L.

Das Haus ward also im Jahre 1583 fertig, also in dem Jahre, in welchem der Bildhauer Philipp Brandin zum Hofbaumeister erhoben ward. Es ist daher im höchsten Grade wahrscheinlich, daß dieses Haus, welches sich fast 300 Jahre fest erhalten hat, ein Werk des Baumeisters Philipp Brandin ist.

 

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