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VI.

Ueber das Wappen der alten Grafen

von Schwerin,

vom

Dr. G. C. F. Lisch.


Nachtrag zu Jahrb. XXXIV, S. 149.

I ch habe in den Jahrbüchern a. a. O. über das "Wappen" der Grafen von Schwerin meine Meinung dahin ausgesprochen, daß nur der (in gold und roth) quer getheilte Schild das "Wappen" der Grafen, die Lindwürmer und das Roß auf den ältesten Siegeln aber nur willkürlich angenommene Bilder oder Symbole seien. Zur Unterstützung dieser Meinung muß man nach Gründen, wenn auch nur Wahrscheinlichkeitsgründen, forschen, und da finde ich, außer den von mir angegebenen, noch einen Grund nach meiner Meinung schlagend für meine Ansicht. Alle Frauen des gräflichen Hauses führen nämlich auf ihren Siegeln, und zwar die Frauen zuerst, nur den quer getheilten Schild neben ihrem väterlichen Stammwappen, eben so die gräflichen Töchter denselben Schild neben dem Wappenschilde des Gemahls, und nie die Lindwürmer oder das Roß: so die Gräfin Merislave, Gemahlin des Grafen Nicolaus I., auf ihrem großen (1319) und ihrem kleinen Siegel (1326); die Gräfin Rixe, Gemahlin des Grafen Gunzelin VI. (1326); die Herzogin Beate, Tochter des Grafen Gunzelin VI.,

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Gemahlin des Herzogs Albrecht IV. von Sachsen=Lauenburg (1336); die Gräfin Lyse oder Elisabeth, Gemahlin des Grafen Nicolaus II. (1350). Diese Anwendung scheint mir für die Frage entscheidend zu sein. Auf den Siegeln der Frauen sollen bestimmt die Familien des Vaters und des Gemahls so angegeben werden, daß man diese sicher erkennen kann, und dazu kann nur das angeerbte "Wappen" helfen, aber kein willkürlich gewähltes Sinnbild, welches in der Ferne nicht immer bekannt und erklärungsfähig war. Man muß also den Schild auf den Siegeln der Frauen immer und allein für das Wappen halten.

 

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