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XII.

Miscellen und Nachträge.


1.
Ueber die Besitzungen des Kanzlers Johann von Lucka:

a) in der Vogtei Wittenburg

ist in den Jahrb. I, S. 62 freilich das Nothwendige beigebracht, jedoch nur nach neuern Zeugnissen anderer Schriftsteller; es fehlte bisher an Urkunden. Nachdem diese aufgefunden sind, ist es möglich, die Verhältnisse klar und bestimmt darzustellen.

Am 29. Februar 1552 hatte der Herzog Johann Albrecht seinem Kanzler die säcularisirte Johanniter=Priorei Gr. Eixen mit den dazu gehörigen Gütern und Einkünften geschenkt und am 20. September 1554 eine Bauerstelle zu Vietlübbe vom Capitel zu Ratzeburg gekauft. Dasselbe Capitel verkaufte am 6. Januar 1559 die Dörfer Bassow (Bossow oder Boissow) mit dem See und der wüsten Feldmark Molenterfeld (oder Molenteke, früher Malenteke) und Bantin für 2500 Mk. lüb. an den Kanzler v. Lucka (Masch Bisth. Ratzeb., S. 162 u. 508, und Arndt Zehntenreg. S. 35). Mit diesem Datum muß es jedoch seine besondere Bewandtniß haben. Als nämlich der Kanzler am 8. Nov. 1558 die Priorei Eixen gegen das Gut Bresen und das halbe Dorf Pinnow vertauschte (vgl. Jahrb. I, S. 225), versprach der Kanzler am 15. Nov. 1558, dem Fürsten die beiden Dörfer Bassow und Bentin mit dem wüsten Felde Molenterfelde, im Amte Wittenburg gelegen, die er vom Capitel zu Ratzeburg gekauft habe, für 3250 Mk. lüb. abzutreten 1 ). Masch giebt jedoch an, daß der Kanzler die Güter erst am 9. Januar 1559 vom Capitel gekauft habe. Der Kauf muß also früher beredet, als urkundlich


1) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. IX.
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abgeschlossen sein. Und schon am 8. Septbr. 1559 trat der Kanzler dem Herzoge diese Güter ab 1 ) und berechnete sich mit ihm zugleich wegen rückständigen Gehalts, so daß der Kanzler im Ganzen 3900 Gulden meklenb. Münze zu fordern hatte. Dieselbe Eile, welche beim Umtausch der Priorei Eixen gegen Bresen bemerkt ward, ist auch bei diesem Verkaufe auffällig. Die Kaufsumme sollte in zwei Terminen gezahlt werden, mit 1500 fl. im nächsten Umschlage 1560 und mit 2400 fl. auf geschehene Kündigung. Die erstere Summe ward auch richtig abgetragen, worüber die Bescheinigung des Kammer=Secretairs Joachim Plesse hinter der Urkunde vom 8. Septbr. 1559 Aufklärung giebt und eine Notiz aus den fürstlichen Rechnungsbüchern desselben:

"1560.
15 Jan. 1500 fl. dem licentiaten Johan von Lucka auf die berechente schult von wegen der dorfer Bassaw vnd Bentin durch Joachim Plesse entrichten lassen zu Gustrow."

Für den Rest der 2400 fl. hatte der Canzler eine stark verclausulirte Verschreibung 2 ) entworfen, welche jedoch am 15. Jan. 1560 vom Fürsten noch nicht ausgestellt war 2 ), vielleicht weil sie zu strenge Bedingungen stellte.

Das Dorf Malenteke,

welches auch Molenteke genannt und früher fälschlich für Molen=Exen (Mühlen=Eixen gehalten ward, hat in seinem Namen die mannigfaltigsten Schicksale erlitten. Schon 1194 kommt es unter dem Namen Milentheke und darauf im Mittelalter unter dem Namen Melenteke 3 ), auch Malenteke oder Molenteke vor. Nach langer Zeit erscheint es in den vorgenannten Urkunden von 1558 und 1559 als das wüste Feld Molenterfeld. Im J. 1592 verpfändet der Herzog Johann von Meklenburg an die Wittwe des Canzlers Husan die beiden Dörfer Bassow und Bentin,

"sampt dem Lenterfelde, welches die Baßower Pauren bishero innegehabt".


1) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. X.
2) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. X.
2) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. X.
3) In den Jahren 1257 bis 1282 kommt im Gefolge der Grafen von Schwerin mehrere Male auch ein Ritter Wipertus de Melentike und im J. 1296 ein Luderus de Melenteke, canonicus Zwerinensis, in den Urkunden des Klosters Zarrentin vor. - Nach den verschiedenen Formen dieses Namens scheint dessen Aussprache: Melenteke, gewesen zu sein.
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Unter diesem Namen kommt es mehrere Jahre hindurch öfter vor, bis in einem Allodialbriefe vom J. 1606

"die Dörfer Baßow und Bentin zusambt der wüsten Feldmarcke Lente"

genannt werden, nachdem schon Heinrich Husan, des Canzlers Sohn, im J. 1599 ein Mal "die wüste Feldmark Lente" erwähnt hatte. Im J. 1607 heißen in einer herzoglichen Quitung:

die beiden dorffer Bossow vnd Benthin sampt den dabei gelegten Meyerhoff auff die wüste Veltmarckte Lente, der Newe hoff genandt.

Mit Ausnahme einer Benennung mit dem Namen Lente im J. 1613 erscheint die Feldmark Melenteke von 1607 an immerfort unter dem Namen Neuhof, dem jetzigen Neuhof bei Boissow. - Die Umwandlungen des Namens sind also:

Milenteke           Melenteke      Malenteke       Molenteke
Molenterfeld       Lenterfeld       Lente              Neuhof.

b) in der Vogtei Stavenhagen

hatte Joh. v. Lucka, nach dem Vorstehenden und nach Jahrb. I, S. 61, späterhin auch das Gut Bresen und das halbe Dorf Pinnow. Er besaß aber außerdem noch das halbe Gut Möllenstorf ("Molmestorf") bei Penzlin. Nach dem Aussterben des Geschlechts der Bardenfleet fielen die Güter desselben an die Herzoge zurück; von diesen verliehen die Herzoge Johann Albrecht, Ulrich und Georg für sich und ihre Brüder Christoph und Carl am Montage nach Michaelis 1549 die Hälfte des Gutes Möllenstorf ihrem Canzler J. v. Lucka, unter dem Vorbehalt der Wiedereinlösung nach 10 Jahren; ("die andere Hälfte erhielt der "Kammerdiener" oder Kammerjunker v. Below). Weil das Gut dem Canzler nicht bequem lag, verkaufte er es im J. 1550 wiederkäuflich an die Holstein zu Ankershagen auf 10 Jahre; im J. 1558 entsagte der Herzog Johann Albrecht dem Wiederkaufe (vgl. Jahrb. I, S. 227). Darauf, jedoch ungewiß in welchem Jahre, verschrieb der Canzler die Hälfte von Möllenstorf seiner Frau, geb. Margarethe Schieferdecker, zum Leibgedinge, mit seines Sohnes Wolf und seines Vetters Simon von Lucka Einwilligung, und der Herzog Johann Albrecht confirmirte diese Verschreibung wegen der "getreuen, "angenehmen Dienste, die er ihm von Anfange seiner Regierung "bis dahin jederzeit und fleißig geleistet und gethan" 1 ). Durch


1) Ueber die Wichtigkeit des Mannes vgl. man Briefsamml. Nr. 18 u. Nr. 19.
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landesherrlich confirmirte Verpfändungen kam Möllenstorf durch die Wittwe Lucka's bald aus der Familie; nur Bresen mit Pinnow blieb dem Sohne des Canzlers.

Durch diese Umstände gestalten sich die

Familienverhältnisse
des Canzlers Johann von Lucka,

welche Jahrb. I, S. 58 Fllg. berührt sind, viel klarer. Die Frau des Joh. v. Lucka war eine Margaretha Schieferdecker aus Thüringen; ihr Bruder, Dr. Schieferdecker, und ihr Vater lebten dort noch im J. 1563. J. v. Lucka hinterließ: einen Sohn, Wolf v. Lucka auf Bresen, welcher eine Cordula v. Voß zur Frau hatte, und eine Tochter, Cordula von Lucka, welche an Jacob von Holstein auf Gr. Vielen verheirathet war. Bald nach dem Tode des Canzlers (1. Mai 1562) ging dessen Wittwe mit Eifer auf eine neue Heirath aus, die ihr Sohn heftig und "mit Lebensgefahr" vereitelte. Doch verheirathete sie sich schon im J. 1563 an Jacob Behr, der jedoch bald starb. Vor dem J. 1571 heirathete sie zum dritten Male und zwar "einen "jungen Kerl, der kaum so alt war, als ihr Sohn". Bei diesen rasch auf einander folgenden Vermählungen suchte die heirathslustige Frau das Erbe ihrer Kinder zu schmälern, wodurch sie vor dem Landes= und Lehnsherrn in heftige Streitigkeiten mit ihrem Sohne gerieth. Mit ihrer dritten Ehe verschwindet sie aus der Geschichte. Hiernach gestaltet sich also der

Stammbaum der Familie von Lucka.

Stammbaum der Familie Lucka
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Das Siegel des Canzlers Johann von Lucka, welches er vor und nach seiner Erhebung in den Adelsstand führte, ist ein Schild mit einem dreiblumigen Blüthenstrauß, darüber der mit den Hörnern abwärts geneigte, wachsende Mond, über welchem ein kleines Kreuz steht. Helmzierde fehlt dem Wappen; statt derselben stehen über dem Schilde die Buchstaben I. R. (= Johann Richter). - Sein Sohn Wolf von Lucka führte dasselbe Wappen, über dem Schilde jedoch einen Helm mit zwei Hörnern und daneben die Buchstaben W. V. L.

G. C. F. Lisch.

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2.
Säcularisirung der Johanniter=Priorei Gr. Eixen.

In den Jahrb. I, S. 58 ist es zweifelhaft gelassen, wann und wie die Priorei Eixen säcularisirt worden sei, dagegen ausgesprochen, daß die Verleihung derselben an den Canzler Johann von Lucka als die Säcularisirung angesehen werden müsse; zugleich ist eines interimistischen Besitzes der Priorei=Güter durch Paschen Gustävel erwähnt. Nach einer neu aufgefundenen Urkunde 1 ) wird aber die Veranlassung zum Untergange der Stiftung völlig klar.

Der vorletzte Prior J. Wulf führte ein so gutes Regiment, daß er die Priorei wieder zu Ehren brachte, verbesserte und vor den Stürmen, welche die Comthurei Kraak erschütterten, bewahrte. Nach dem Tode dieses Priors (1527) ward zuletzt Mattheus Rule zum Prior bestellt. Unter diesem Verwalter machte die Priorei aber solche Rückschritte, daß sie ihrem sichern Untergange 2 ) rasch entgegen ging. Bei seinem Tode am Sonntage Esto mihi (12. Februar) 1548 war die Priorei so entblößt, daß sie dem am 7. Januar 1547 verstorbenen Herzoge Albrecht nicht weniger als 600 Mk. lüb.


1) Vgl. Verm. Urk.=Sammlung Nr. VIII. Das Concept dieser Urkunde hat sich in einem alten Registraturbuche oder einem Diarium der Regierungs=Expeditionen gefunden.
2) In einem neu auf efundenen Briefe vom J. 1532 schreibt er an den Vogt Henneke Penz zu Schwerin:
"Ock wet ick Jw nicht to bergen, dat de compter van Crako by mi hefft gehath her Symon van Zculstorp vnd hefft rekenschop vnnd afdankent van mi genamen, dat suluige to uoranthworden mynem hern den meister. Nu, dat sy, wat dath wil, so wil ick to Exen nhen prior wesen. Ick vormerke my, de orden so boßlich by deme huse deyt, dat se wat im synne hebben. Hadde ick dat vor X jaren wusth, dar scholde my wol eyn par stige gulden framet hebbe. Nu mach ick den pracher sack ahnnemhen, wen ick van dar the".
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rückständiger Ablagergelder, freilich einer großen Last für die Klöster, schuldigte; dazu war die ganze Priorei verwüstet und verfallen. Nach dem Tode des Priors unterließ es der Ordensmeister acht Monate lang, das Priorat wieder zu besetzen; von einem Convent, von der geistlichen Stiftung, von Kirche und Gottesdienst ist gar nicht mehr die Rede. Unter solchen Umständen mußten die meklenburgischen Fürsten als Landesherren wohl einschreiten und sich der verlassenen Stiftung annehmen. Im J. 1548 traten die jungen Fürsten zusammen und bestellten den Paschen Gustävel 1 ) zum Verweser der Priorei, jedoch den Rechten des Ordens unnachtheilig. P. Gustävel hatte nämlich den Herzogen die rückständigen Ablagergelder ausgezahlt und erhielt dafür den Genuß der Priorei auf einige Jahre. So blieb der Zustand einige Jahre, bis im J. 1552 die katholische Kirchenverfassung in Meklenburg völlig unterging und die Fürsten auch die Priorei Eixen einzogen und ihrem Canzler verliehen, ohne daß des Ordens erwähnt worden wäre. Diese Verleihung vom 29. Februar 1552 ist daher als der Act der Säcularisirung anzusehen.

G. C. F. Lisch.


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3.
Des schwerinschen Bischofes Dorf im Lande Müritz.

In den Jahrb. III, S. 147 ist nachgewiesen, daß das Dorf Biestorf bei Malchow des schwerinschen Bischofes Dorf (Biskopesdorp) im Lande Müritz gewesen sei. Zu den dort mitgetheilten Regesten aus den Urkunden=Inventarien des Stifts Schwerin lassen sich noch zwei neu entdeckte beibringen, welche die oben ausgesprochene Ansicht noch mehr bestätigen und aufklären:

"Ein Instrument, daß Bischof Fridrich mit rhatt vnd willen des Capittelß vnd des Stiffts Lehnleute, so darin benant, die vestung zu Biscoppestorpe niderreissen vnd schleiffen lassen Ao. 1366.

Also hatten die Bischöfe von Schwerin hier eine Veste. Der Abbruch derselben geschah wohl in Folge der Streitigkeiten mit den von Bülow; denn in einer andern Regeste heißt es:


1) Paschen Gustävel war schon 1534 herzoglich=schwerinscher "Küchenmeister".
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"Den gantzen Zehenden in Rostoch vnd Bukow mit dem Dorffe Peterstorp vnd Corkeuitz sollen sie) - (Reimar und Vicke von Bülow) dem Bischoffe (Andreas von Schwerin) frei abtreten, biß sie dem Bischoffe das Schloß Biscopestorp mit seinen zugehorigen widerschaffen; wan solchs geschehen, soll Ihnen der Zehende zu Rostoch vnd Bukow mit den Dorffern Peterstorp vnd Corkeuitz wieder vbergeben werden vnd die behalten, biß sie mit außzalung des Pfandtschillings wider geloset werden. Datum Rostock 1351 in crastino S. Andreae Apli."

und ferner:

"Der Priester zu Rostock, als Johannis zu S. Peter, Willekini zu S. Marien, Herrnanni zu S. Jacob vnd Helmoldi zu S. Niclauß documentum, daß ihnen am 11 Julii in S. Jacobs=Kirchen, wie Bischof Albertus einen Synodum zu halten alda gewesen, die Proceß ctr. Bülowen insinuiret worden, darauf sie dieselben als Hinrich, Vicken, Reimar vnd Danquarden vnd den Gerdt vom Sande, der Biscoppestorp zwey Jar eingehabt, in den Ban erkleret vnd zu wercke gerichtet. Datum Rostoc 1357, Augusti 28".

Bis zum Ende des 14. Jahrh. verwalteten die Bischöfe das Gut selbst; nach dem Abbruch der Veste, mit dem Anfange des 15. Jahrh., gaben sie es zu Lehn aus.

Auch in Neu=Vorpommern, nicht weit nördlich von Triebsees, im ehemaligen Lande Triebsees, hatte der Bischof von Schwerin auch ein Dorf, welches ebenfalls mit der Zeit den Namen Biscopestorp oder Bischoffesdorf erhielt und schon im 16. Jahrhundert Bischdorf genannt wird. Jetzt heißt es ebenfalls Bisdorf. In alten Registern heißt es öfter: "Bischoffsdorff apud Sundium" (bei Stralsund), wahrscheinlich um es von einem Bisdorf zwischen Greifswald und Grimme zu unterscheiden.

G. C. F. Lisch.


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4.
Der Eulenspiegelstein in der St. Marien=Kirche zu Wismar.

Als vor einigen Jahren das niedere Kirchendach an der Südseite der St. Marien=Kirche erneuert ward, fanden die

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Maurer an der dem Dache gegenüberstehenden Kirchenwand einen mit Zeichen versehenen Mauerstein, welcher schon bei dem Bau der Kirche eingemauert war, wegen der Dunkelheit des Daches aber nicht hatte bemerkt werden können. Der zeitige Kirchenprovisor Herr Steffen erkannte in der eingegrabenen Figur sogleich eine Eule, welche einen Spiegel in der Hand hält. Dieser Stein war bereits wieder in Vergessenheit gerathen, als vor wenigen Tagen der Herr Geschichtsmaler Düberg den Unterzeichneten darauf aufmerksam machte und mit Unterstützung des Herrn Maurermeisters Vollmer einen genauen Gypsabdruck nahm, welcher nunmehr dem Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zugesandt worden ist.

Der Stein steht an der äußern Seite der Kirchenmauer, welche das Hauptgewölbe stützt, drei oder vier Steine vor der ersten Luke an der Südseite des Altars, sechs Steine über dem Rücken des Kirchengewölbes. Merkwürdig ist es, daß von diesem Steine an um die ganze Kirche herum alle Steine in mehreren Lagen in der scharfen Kante aufgesetzt sind 1 ). Was diesem Steine aber seine besondere Wichtigkeit giebt, ist, daß die Figuren nicht erst in späterer Zeit eingegraben, sondern ehe der Stein gebrannt worden ist, gezeichnet worden sind, wie eine nähere Betrachtung des Steins sogleich darthut. Man sieht ganz deutlich die durch die Hitze des Glühofens aufgetriebenen Ränder, welche sonst durch keine Kunst, wie viele Versuche bezeugten, hervorzurufen sind. Die Figur ist liegend in den Stein eingegraben, so daß die erhobene Hand nach oben gekehrt ist.

Geschichtliche Zeugnisse machen es sehr wahrscheinlich, daß dieser Stein wohl an den Eulenspiegel erinnern, ja sogar von ihm selbst herrühren könnte. Der Bau der Kirche begann nach Schröder P. M. S. 1222 im J. 1339 und ward 1358 beendet. Da nun um d. J. 1346 der Bau gewiß zu dieser Höhe vorgeschritten war, da an dieser Stelle er ungefähr die Hälfte des Ganzen beträgt, und Eulenspiegel nach der Grabschrift in Mölln 1350 starb, so kann sehr wohl eine Beziehung statt gefunden haben, da Eulenspiegel nach der von ihm erhaltenen Lebensbeschreibung öfter in Wismar gewesen ist. (hist. XLI.)

Was nun dieser Stein habe bedeuten sollen, scheint schwer zu bestimmen zu sein. Wahrscheinlich ist er eingemauert, um, ganz nach Eulenspiegels wörtlicher Auffassung, einen wirklichen


1) Vielleicht ist dieser Giebel, um ihn leichter zu machen, im Innern von fest gebrannten mittelalterlichen Töpfen aufgemauert, wie es bei alten Giebeln öfter gefunden wird; daher vielleicht die Setzung der Steine in die hohe Kante.                     G. C. F. Lisch.
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Eulenspiegel darzustellen, und einem finstern Ort, wo zu allen Zeiten die Eulen sich aufhielten, gleichsam zur Aufschrift zu dienen. Die Zeichnung selbst ist roh, aber leicht kenntlich.

Wismar.

Dr. Burmeister.

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5.
Das Haus der schweriner Domherren in Wismar.

In einer Inscription des zweiten Stadtbuchs z. J. 1274 wird erwähnt, daß das vom Bäcker Heinrich Schwarz erkaufte Haus des Johann Wulfhagen bei dem Hause und Garten der Kanoniker von Schwerin lag:

"henricus niger pistor emit domum Johannis wulfhagen sitam apud domum et ortum canonicorum de zwerin.

Diese Kanoniker verrichteten wahrscheinlich den Dienst in der Kirche zu Altwismar (Jahrb. des Vereins III, S. 54 f.), welche aber schon um 1286 wegen des Neubaues der Stadt in Verfall gerieth. Nach einer Inscription in demselben Stadtbuche verkaufte der Pleban Johann in diesem Jahre zwei freie Morgen Ackers auf dem Dargezower Felde belegen an den Senator Dietrich.

"Dominus Thidericus gener volucris emit duo libera jugera sita in campo Dargitzowe a domino Johanne plebano quondam Ecclesie in antiqua wismara que sibi pater suus reliquerat jure hereditario que eciam sibi cum tutela coram consulibus rechesignauit."

Begreiflich wird es nun auch, wie nach Eingehung der Kirche die Abfindung mit dem Bischofe Hermann von Schwerin im J. 1285 leicht stattfinden konnte (Schröder P. M. S. 785).

Wismar.

Dr. Burmeister.


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6.
Das Todesjahr des Bischofs Berno von Schwerin.

Die Auffindung des Todesjahrs des Bischofs Berno ist vielfacher Hinsicht von Wichtigkeit. In Jahrb. III, S. 35 ist der 14. Januar 1191 als der Todestag ermittelt. Die Dauer der Amtsführung seines Nachfolgers Brunward kann

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nicht entscheidend sein, weil nach Bernos Tode Sedisvacanz eintrat und darauf durch Wahl der Domherren und der wendischen Magnaten zwei Gegenbischöfe um den Hirtenstab kämpften. Seit wann jedoch Brunward sich als Bischof betrachtete, geht aus einer seiner Urkunden vom 3. Mai 1218 hervor, welche aus dem 24. Jahre seines Pontificats datirt ist:

"anno rnillesimo ducentesimo decimo octavo, indictione VI, quinto nonas Maii, pontificatus nostri anno XXIIII".

Nach diesem Datum und der Jndiction fällt Brunwards erstes Jahr seiner bischöflichen Würde in das Jahr 1194. Da nun der Streit zwischen den beiden Gegenbischöfen "bis ins dritte Jahr" dauerte, so ist anzunehmen, daß Brunward sein Pontisicat von der Zeit seiner Alleinherrschaft datirte und Berno im J. 1191 gestorben war.

G. C. F. Lisch.


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7.
Die Petri=Pfarre zu Rostock

in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

In Jahrb. III, S. 95 ist von den evangelischen Predigern zu St. Petri in Rostock nach Slüters Tode die Rede. Die dort dargestellten Verhältnisse sind der Hauptsache nach zwar richtig, lassen sich jedoch nach neuern Mittheilungen und neu eröffneten Archivquellen genauer bestimmen.

Bald nach dem Tode Slüters ward Joachim Schröder zum Prediger oder, wie die Rostocker später sagten, zum Sacristan angenommen. Das eigentliche Pfarramt blieb aber bis zum Tode dieses Mannes (am Sonntage Judica, d. i. 19. März, 1564) der Form und den Einkünften nach unbesetzt, wenn auch Schröder die Dienste des Amtes verrichtete. Erst nach dem Tode dieses Mannes, und zwar noch im J. 1564, ward die Pfarre vom Herzoge Ulrich durch den Magister Gelmer förmlich besetzt, und von dieser Zeit an beginnen die förmlichen Pfarrbesetzungen an dieser Kirche. Außer den Großherzogl. Archiv=Acten ist eine Hauptquelle folgender Auszug der rostocker Rathsverhandlungen:

Extract aus dem Copeibuche von 1564.

Den 24sten April.

"Litterae Senatus ad Ducem Ulricum. Nachdem Serenissimus M. Gelmer zu St. Petri präsen=

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tiret und Senatui angemuthet, ihm ein Salarium zu vermachen, entschuldiget sich Senatus, quare non: seit Schlüters Absterben sei kein gewisser Pfarrherr zu St. Petri gewesen. Herr Joachim 1 ) habe das Pfarrherrn= und Sacristen=Amt verwaltet, als Sacrist sei er von der Stadt besoldet. Die Kirche könne dem Pfarrherrn kein Salarium geben, weil das Gut Papendorf 2 ) vor 30 Jahren davon gekommen sei. Die Stadt müsse noch dazu den Substituten des Kaplans, Herrn Joachim 3 ), der alt und unvermögend, salariren. Wenn also Serenissimus Gelmer pro Pastore setzen wollten, so möchten sie ihn auch salariren.

Neue wöchentl. Rost. Anzeigen 1838, Nr. 45, S. 358.


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8.
Claus Störtebeker.

(Vgl. Jahrb. III, S. 157.)

Der wail. Geh. Rath J. P. Schmidt hat im J. 1764 folgende Nachricht niedergeschrieben:

"Im J. 1764 mußte Camera eine Besichtigung auf dem Fischlande anstellen lassen, weil die Ostsee immer tiefer ins Land spühlete und schon etliche Häuser in dem einen Dorf von der aufsteigenden See unterwühlet wurden. Bei solchen Gelegenheiten zeigten die Fischländer einen alten Canal, welcher von dem sogenannten Binnen=See bei Ribnitz in die offenbahre See getragen hatte und nun zu geschlemmet war. Man fand darauf noch eine Charte in der Kammer=Registratur, darauf dieser Canal noch aufgeführet und dabei geschrieben stand: Stortebecks alter Hafen, und nicht weit davon: Stortebecks neuer Hafen, dahero es denn zu folgern ist, daß dieser bekannte Seeräuber mit diesen Fahrzeugen in diesen Canal habe einlaufen können".

G. C. F. Lisch.



1) d. i. Joachim Schröder.
2) Vgl. Jahrb. III, S. 88.
3) Vielleicht ist das Komma vor "Herrn" wegzulassen und zu lesen: "den Substituten des Kaplans Herrn Joachim" (nämlich Schröder's).
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9.
Ueber die Bedeutung des Namens Schwerin.

(Vgl. Jahrb. II, S. 178.)

Auf einer Original=Charte von Tilemann Stella (ungefähr vom J. 1560) im schweriner Archive ist fast der ganze Raum von Lübeck bis Schlutup am rechten Ufer der Trave, zwischen dem Ufer derselben und der alten Straße zwischen beiden genannten Oertern, um den Ort Israelsdorf, als Wald gezeichnet mit dem Namen: "Der Swerin, ein Walt".

G. C. F. Lisch.


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10.
Nachträge zur Genealogie der Ritter von Havelberg.

Wenn auch in Jahrb. II, S. 98 und II, 152 der Stammbaum der Ritter von Havelberg möglichst vollständig gegeben ist, so kann es doch nicht fehlen, daß bei fortgesetzter Aufmerksamkeit noch neue Beiträge gewonnen werden. So erscheinen als Besitzer von Godekendorp in der Vogtei Teterow zwei Brüder

Brüder von Havelberg

und neben ihnen ein Heyno 1336.

Heinrich von Havelberg zu Striggow (1431) lebte noch 1454.

G. C. F. Lisch.


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11.
Ueber die Wachstafeln im Rathsarchive der Stadt Wismar

(vgl. Jahrb. III, Nr. IV, S. 50 flgd.)

lassen sich jetzt noch einige litterarhistorische Nachrichten beibringen. Ganz ähnliche Wachstafeln von 12 eingerahmten Blättern aus dem 15. Jahrhundert werden auch im städtischen Archive zu Hannover aufbewahrt; sie sind beschrieben im vaterländ. Archiv des histor. Ver. für Niedersachsen, Jahrgang 1836, Heft IV, S. 465. Aehnliche Wachstafeln finden sich zu Halle, Jauer, Liegnitz, Goslar und Helmstedt.

G. C. F. Lisch.


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12.
Collegiatstift zu Strelitz.

Ich weiß nicht, ob es bekannt oder vielleicht irgendwo versteckt ist, daß das havelberger Bisthum auch ein Collegiatstift zu Strelitz hatte, von welchem die bekanntern Geschichtswerke schweigen. Für den Fall, daß diese Stiftung in gedruckten Werken bisher nirgends erwähnt sein sollte, ist die Einführung derselben in die meklenburgische Geschichte wichtig genug, um die Mittheilung einer einzeln stehenden Nachricht zu entschuldigen.

Am 1. Mai 1417 ward im Franziskanerkloster zu Neu=Brandenburg ein am 23. Junii 1350 zwischen den brandenburgischen und meklenburgischen Herren geschlossener Vertrag transsumirt und vidimirt:

"anno natiuitatis domini millesimo quadringentesimo decimo septimo, mensis Maii die prima, in armario monasterii fratrum minorum opidi Nouebrandenborgh".

Gegenwärtig waren der Decan Georg Holste, der Scholasticus Peter Reynsberg, der Thesaurarius Gerhard Slüter und die übrigen Canoniker des Capitels zu Strelitz, welche die Transsumirungs=Urkunde durch Anhängung ihres Siegels beglaubigten:

"Nos vero Georrius Holste decanus, Petrus Reynesbergh scholasticus, Gherardus Sluter thezaurarius cum nostris aliis capituli Strelicensis canonicis, Hauelbergensis diocesis, huiusmodi transsumtum in euidens testimonium sigilli nostri capituli appensione iussimus communiri".

und der requirirte Notarius bezeugt die Wahrheit durch Beizeichnung seines Notariatzeichens und Anhängung des Collegiatsiegels:

"vna cum appensione sigilli capituli Strelicensis".

Das Siegel des Capitels ist elliptisch und enthält in einer gothischen Niche ein, wie es scheint, weibliches Heiligenbild, zu dessen Füßen ein kleines Brustbild und zwei Köpfe sichtbar sind Die Umschrift lautet:

Umschrift

Lange muß jedoch dieses Stift nicht bestanden haben, denn zur Zeit der Visitation vom J. 1534, wo zwar schon viele

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Capellane und Prädicanten im Lande lutherisch predigten, die alten Stiftungen aber noch alle in ihren Verfassungen und Besitzungen bestanden, existirten in Strelitz nur noch eine Pfarre und zwei Capellaneien.

G. C. F. Lisch.


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13.
Meklenburgische Kirchen=Ordnung

bei

Hans Luft in Wittenberg gedruckt 1552.

Ueber den Druck und die Herausgabe der meklenburgischen Kirchen=Ordnung von 1552 geben folgende, neu aufgefundene Documente die lange gewünschte Aufklärung.

Des Dr. Johannes Aurifaber

Quitung über Gehalt und die Druckkosten für die meklenburgische Kirchenordnung von 1552.

D. d. Güstrow 1552. Junii 17.

"Ich Johannes Aurifaber Doctor bekenn mit dieser meiner handichrifft, das ich von wegen des durchleuchtigen hochgebornen fursten vnd herrn herrn Johan Albrechts Hertzogen zu Meckelnburg etc. ., meines gnedigen herrn, empfangen hab von dem Erbaren Sigmund von Eßfelt Rentmeister hundert vnd zwen vnd vierzig fl., dauon mir hundert vnd zehen von wegen meines stipendii, so mir des nehest verschienen halb jar, als von Luciä des 1551 Jars bis auff Trinitatis dieses 1552 Jares zustendig, 26 floren aber auff die vnkost des druckes der Kirchen=Ordnung vber die vorige darlag gegangen, vnd entlich 6 fl. in der Herberg zu Gustrow von Herr Johann Ribling, Doctor Johann Hoffman vnd mir sind verzeret worden. Sage derhalben obgemelten herrn Rentmeister solcher 142 fl. quitt, los vnd ledig, neben geburlicher Danksagung. Zu vrkunt mit meinem gewonlichen petschir versigelt. Actum zu Gustrow freitag nach Trinitatis Anno Christi 1552."

(L. S.)
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Ausgab

des drucks halben der Kirchenordnung

vnd

Oration M. Dauidis,

darauff

ich von m. g. h. 80 fl. empfangen.

Ausgab des drucks halben der Kirchenordnung
(Anm. Von der Hand des Dr. Johannes Aurifaber geschrieben.)

G. C. F. Lisch.


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14.
Zum wismarschen Fürstenhofbau vom J. 1554.

Es ist S. 6 flgd. an mehreren Stellen der Hindernisse gedacht, welche der Rath der Stadt Wismar den Landesherren beim Bau ihrer Residenzen in der Stadt in den Weg legte. Ein vor kurzem aufgefundenes Document beweiset, daß das widerstrebende Benehmen des Raths sich noch im J. 1554 beim Bau des neuen Hofes (vgl. S.14 und S. 12 Not.) zeigte. Es heißt nämlich in des

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"Hertzogs Johans Albrechts etc. . Instruction, Was Vnser Secretarius vnd lieber getrewer Andreas Hohn von Vnsernt wegen an Burgermeister vnd Rathman Vnser Stadt Wysmar werben solle.
Erstlich Ihnen Vnsern grus vnd gnedigen willen antzuzeigen.
Folgents das sie - - Priuilegia vnd Immunitaeten - - thun vorwenden.
Zu dem das sie auch durch ein solchen vnd keinen andern grunt vnsern baw auff vnserm hoff vnd eigenthumb sich vnderstehen freventlich vnd mit keinen rechten vndanckbarlichen vnd nicht aus beweglichen notturfftigen oder billichen Vrsachen zu verhindern, vnd damit sie ihr vndanckbar gemuth mit der that erzeigen, sich weigern, vns ballast vnd Meuerstein vnd andere Materie vmb vnser billiche bezalunge folgen zu lassen. - - - - - - Actum Güstrow den dreitzehenden Monatstag Februarii Anno der weniger Zall vier vnd funfftzig."


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15.
Ueber eine im 15. Jahrh. gedruckte Chronik.

Tychsen erwähnt in seiner Geschichte der Universitäts=Bibliothek zu Rostock S. 22 eines zu Lübeck im J. 1475 auf Pergament gedruckten Chronikons als eines höchst seltenen Werkes, welches aus der alten herzoglichen Bibliothek stammte, die Tychsen für die Universität erwarb, und auch in den Noten zu Th. Nugents Reise durch Meklenburg: Berlin und Stettin, 1781, S. 154, wird unter den seltenen Büchern der Universität aufgeführt: Chronicon per Mg. Lucam Brandis de Schatz, Lubecae, 1475, auf Pergament etc. . - Diese verfänglichen Worte machten die Existenz einer unbekannten, alten norddeutschen Chronik nicht unwahrscheinlich, um so mehr, nachdem Deecke (Beitr. zur lüb. Geschichtskunde, Heft 1, Lübeck 1835, S. 19-20) von dem Druck einer bis jetzt unbekannten lateinischen Ausgabe der sogenannten wendischen Chronik einige Blätter entdeckt hatte. Lange ward das fragliche Buch vergeblich gesucht: denn wo war es zu finden? Endlich fand es sich (26, 2), - ein schöner colossaler Pergamentdruck von 459 Blättern in gr. Fol. mit einigen eingemalten Miniaturen und illuminirten Holzschnitten, aber nichts weiter als das schon be=

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kannte Rudimentum novitiorum, eines allgemeinen Geschichtswerkes, an dessen Ende steht:

Anno secundum carnem filii. dei a natiuitate. M . cccclxxv°. Ipso die sanctissimi. regis et martiris oswaldi. qui est. V. augusti. - - Imperiali nobili in vrbe lubicana. arte impressoria. speciali gratia diuina animarum ob salutem fidelium inuenta. Epitboma istud partes in sex. iuxta mundi sex etates diuisum. prius alibi non repertum. Quod placuit rudimentum nouiciorum intitulari. - - Per magistrum lucam brandis de schaß feliciter est excusum atque finitum etc.

Vorne auf dem Deckel ist von der Hand des Canzlers Caspar von Shöneich geschrieben:

Dise Cronica ist Er Niclas boden weylant pfarrers zur wismar zu Sant Niclas gewest vnde von Herzoge Erichen zu Meckelnburg vmb XXIIII gulden gekaufft worden Anno dei 1507.

Diese Nachricht finde hier eine Stelle, vorzüglich um künftig unnöthige Nachforschungen zu verhüten; jedoch dürfte das Rudimentum einmal einer Bearbeitung werth sein, da es gewiß manche Notiz für die meklenburgische Geschichte enthält, indem es bis zum J. 1475 fortgeführt ist.

G. C. F. Lisch.