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XII.

Miscellen und Nachträge.


1.
Ueber die Besitzungen des Kanzlers Johann von Lucka:

a) in der Vogtei Wittenburg

ist in den Jahrb. I, S. 62 freilich das Nothwendige beigebracht, jedoch nur nach neuern Zeugnissen anderer Schriftsteller; es fehlte bisher an Urkunden. Nachdem diese aufgefunden sind, ist es möglich, die Verhältnisse klar und bestimmt darzustellen.

Am 29. Februar 1552 hatte der Herzog Johann Albrecht seinem Kanzler die säcularisirte Johanniter=Priorei Gr. Eixen mit den dazu gehörigen Gütern und Einkünften geschenkt und am 20. September 1554 eine Bauerstelle zu Vietlübbe vom Capitel zu Ratzeburg gekauft. Dasselbe Capitel verkaufte am 6. Januar 1559 die Dörfer Bassow (Bossow oder Boissow) mit dem See und der wüsten Feldmark Molenterfeld (oder Molenteke, früher Malenteke) und Bantin für 2500 Mk. lüb. an den Kanzler v. Lucka (Masch Bisth. Ratzeb., S. 162 u. 508, und Arndt Zehntenreg. S. 35). Mit diesem Datum muß es jedoch seine besondere Bewandtniß haben. Als nämlich der Kanzler am 8. Nov. 1558 die Priorei Eixen gegen das Gut Bresen und das halbe Dorf Pinnow vertauschte (vgl. Jahrb. I, S. 225), versprach der Kanzler am 15. Nov. 1558, dem Fürsten die beiden Dörfer Bassow und Bentin mit dem wüsten Felde Molenterfelde, im Amte Wittenburg gelegen, die er vom Capitel zu Ratzeburg gekauft habe, für 3250 Mk. lüb. abzutreten 1 ). Masch giebt jedoch an, daß der Kanzler die Güter erst am 9. Januar 1559 vom Capitel gekauft habe. Der Kauf muß also früher beredet, als urkundlich


1) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. IX.
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abgeschlossen sein. Und schon am 8. Septbr. 1559 trat der Kanzler dem Herzoge diese Güter ab 1 ) und berechnete sich mit ihm zugleich wegen rückständigen Gehalts, so daß der Kanzler im Ganzen 3900 Gulden meklenb. Münze zu fordern hatte. Dieselbe Eile, welche beim Umtausch der Priorei Eixen gegen Bresen bemerkt ward, ist auch bei diesem Verkaufe auffällig. Die Kaufsumme sollte in zwei Terminen gezahlt werden, mit 1500 fl. im nächsten Umschlage 1560 und mit 2400 fl. auf geschehene Kündigung. Die erstere Summe ward auch richtig abgetragen, worüber die Bescheinigung des Kammer=Secretairs Joachim Plesse hinter der Urkunde vom 8. Septbr. 1559 Aufklärung giebt und eine Notiz aus den fürstlichen Rechnungsbüchern desselben:

"1560.
15 Jan. 1500 fl. dem licentiaten Johan von Lucka auf die berechente schult von wegen der dorfer Bassaw vnd Bentin durch Joachim Plesse entrichten lassen zu Gustrow."

Für den Rest der 2400 fl. hatte der Canzler eine stark verclausulirte Verschreibung 2 ) entworfen, welche jedoch am 15. Jan. 1560 vom Fürsten noch nicht ausgestellt war 2 ), vielleicht weil sie zu strenge Bedingungen stellte.

Das Dorf Malenteke,

welches auch Molenteke genannt und früher fälschlich für Molen=Exen (Mühlen=Eixen gehalten ward, hat in seinem Namen die mannigfaltigsten Schicksale erlitten. Schon 1194 kommt es unter dem Namen Milentheke und darauf im Mittelalter unter dem Namen Melenteke 3 ), auch Malenteke oder Molenteke vor. Nach langer Zeit erscheint es in den vorgenannten Urkunden von 1558 und 1559 als das wüste Feld Molenterfeld. Im J. 1592 verpfändet der Herzog Johann von Meklenburg an die Wittwe des Canzlers Husan die beiden Dörfer Bassow und Bentin,

"sampt dem Lenterfelde, welches die Baßower Pauren bishero innegehabt".


1) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. X.
2) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. X.
2) Vgl. Urkunden=Sammlung Nr. X.
3) In den Jahren 1257 bis 1282 kommt im Gefolge der Grafen von Schwerin mehrere Male auch ein Ritter Wipertus de Melentike und im J. 1296 ein Luderus de Melenteke, canonicus Zwerinensis, in den Urkunden des Klosters Zarrentin vor. - Nach den verschiedenen Formen dieses Namens scheint dessen Aussprache: Melenteke, gewesen zu sein.
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Unter diesem Namen kommt es mehrere Jahre hindurch öfter vor, bis in einem Allodialbriefe vom J. 1606

"die Dörfer Baßow und Bentin zusambt der wüsten Feldmarcke Lente"

genannt werden, nachdem schon Heinrich Husan, des Canzlers Sohn, im J. 1599 ein Mal "die wüste Feldmark Lente" erwähnt hatte. Im J. 1607 heißen in einer herzoglichen Quitung:

die beiden dorffer Bossow vnd Benthin sampt den dabei gelegten Meyerhoff auff die wüste Veltmarckte Lente, der Newe hoff genandt.

Mit Ausnahme einer Benennung mit dem Namen Lente im J. 1613 erscheint die Feldmark Melenteke von 1607 an immerfort unter dem Namen Neuhof, dem jetzigen Neuhof bei Boissow. - Die Umwandlungen des Namens sind also:

Milenteke           Melenteke      Malenteke       Molenteke
Molenterfeld       Lenterfeld       Lente              Neuhof.

b) in der Vogtei Stavenhagen

hatte Joh. v. Lucka, nach dem Vorstehenden und nach Jahrb. I, S. 61, späterhin auch das Gut Bresen und das halbe Dorf Pinnow. Er besaß aber außerdem noch das halbe Gut Möllenstorf ("Molmestorf") bei Penzlin. Nach dem Aussterben des Geschlechts der Bardenfleet fielen die Güter desselben an die Herzoge zurück; von diesen verliehen die Herzoge Johann Albrecht, Ulrich und Georg für sich und ihre Brüder Christoph und Carl am Montage nach Michaelis 1549 die Hälfte des Gutes Möllenstorf ihrem Canzler J. v. Lucka, unter dem Vorbehalt der Wiedereinlösung nach 10 Jahren; ("die andere Hälfte erhielt der "Kammerdiener" oder Kammerjunker v. Below). Weil das Gut dem Canzler nicht bequem lag, verkaufte er es im J. 1550 wiederkäuflich an die Holstein zu Ankershagen auf 10 Jahre; im J. 1558 entsagte der Herzog Johann Albrecht dem Wiederkaufe (vgl. Jahrb. I, S. 227). Darauf, jedoch ungewiß in welchem Jahre, verschrieb der Canzler die Hälfte von Möllenstorf seiner Frau, geb. Margarethe Schieferdecker, zum Leibgedinge, mit seines Sohnes Wolf und seines Vetters Simon von Lucka Einwilligung, und der Herzog Johann Albrecht confirmirte diese Verschreibung wegen der "getreuen, "angenehmen Dienste, die er ihm von Anfange seiner Regierung "bis dahin jederzeit und fleißig geleistet und gethan" 1 ). Durch


1) Ueber die Wichtigkeit des Mannes vgl. man Briefsamml. Nr. 18 u. Nr. 19.
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landesherrlich confirmirte Verpfändungen kam Möllenstorf durch die Wittwe Lucka's bald aus der Familie; nur Bresen mit Pinnow blieb dem Sohne des Canzlers.

Durch diese Umstände gestalten sich die

Familienverhältnisse
des Canzlers Johann von Lucka,

welche Jahrb. I, S. 58 Fllg. berührt sind, viel klarer. Die Frau des Joh. v. Lucka war eine Margaretha Schieferdecker aus Thüringen; ihr Bruder, Dr. Schieferdecker, und ihr Vater lebten dort noch im J. 1563. J. v. Lucka hinterließ: einen Sohn, Wolf v. Lucka auf Bresen, welcher eine Cordula v. Voß zur Frau hatte, und eine Tochter, Cordula von Lucka, welche an Jacob von Holstein auf Gr. Vielen verheirathet war. Bald nach dem Tode des Canzlers (1. Mai 1562) ging dessen Wittwe mit Eifer auf eine neue Heirath aus, die ihr Sohn heftig und "mit Lebensgefahr" vereitelte. Doch verheirathete sie sich schon im J. 1563 an Jacob Behr, der jedoch bald starb. Vor dem J. 1571 heirathete sie zum dritten Male und zwar "einen "jungen Kerl, der kaum so alt war, als ihr Sohn". Bei diesen rasch auf einander folgenden Vermählungen suchte die heirathslustige Frau das Erbe ihrer Kinder zu schmälern, wodurch sie vor dem Landes= und Lehnsherrn in heftige Streitigkeiten mit ihrem Sohne gerieth. Mit ihrer dritten Ehe verschwindet sie aus der Geschichte. Hiernach gestaltet sich also der

Stammbaum der Familie von Lucka.

Stammbaum der Familie Lucka
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Das Siegel des Canzlers Johann von Lucka, welches er vor und nach seiner Erhebung in den Adelsstand führte, ist ein Schild mit einem dreiblumigen Blüthenstrauß, darüber der mit den Hörnern abwärts geneigte, wachsende Mond, über welchem ein kleines Kreuz steht. Helmzierde fehlt dem Wappen; statt derselben stehen über dem Schilde die Buchstaben I. R. (= Johann Richter). - Sein Sohn Wolf von Lucka führte dasselbe Wappen, über dem Schilde jedoch einen Helm mit zwei Hörnern und daneben die Buchstaben W. V. L.

G. C. F. Lisch.