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7.
Die Petri=Pfarre zu Rostock

in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

In Jahrb. III, S. 95 ist von den evangelischen Predigern zu St. Petri in Rostock nach Slüters Tode die Rede. Die dort dargestellten Verhältnisse sind der Hauptsache nach zwar richtig, lassen sich jedoch nach neuern Mittheilungen und neu eröffneten Archivquellen genauer bestimmen.

Bald nach dem Tode Slüters ward Joachim Schröder zum Prediger oder, wie die Rostocker später sagten, zum Sacristan angenommen. Das eigentliche Pfarramt blieb aber bis zum Tode dieses Mannes (am Sonntage Judica, d. i. 19. März, 1564) der Form und den Einkünften nach unbesetzt, wenn auch Schröder die Dienste des Amtes verrichtete. Erst nach dem Tode dieses Mannes, und zwar noch im J. 1564, ward die Pfarre vom Herzoge Ulrich durch den Magister Gelmer förmlich besetzt, und von dieser Zeit an beginnen die förmlichen Pfarrbesetzungen an dieser Kirche. Außer den Großherzogl. Archiv=Acten ist eine Hauptquelle folgender Auszug der rostocker Rathsverhandlungen:

Extract aus dem Copeibuche von 1564.

Den 24sten April.

"Litterae Senatus ad Ducem Ulricum. Nachdem Serenissimus M. Gelmer zu St. Petri präsen=

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tiret und Senatui angemuthet, ihm ein Salarium zu vermachen, entschuldiget sich Senatus, quare non: seit Schlüters Absterben sei kein gewisser Pfarrherr zu St. Petri gewesen. Herr Joachim 1 ) habe das Pfarrherrn= und Sacristen=Amt verwaltet, als Sacrist sei er von der Stadt besoldet. Die Kirche könne dem Pfarrherrn kein Salarium geben, weil das Gut Papendorf 2 ) vor 30 Jahren davon gekommen sei. Die Stadt müsse noch dazu den Substituten des Kaplans, Herrn Joachim 3 ), der alt und unvermögend, salariren. Wenn also Serenissimus Gelmer pro Pastore setzen wollten, so möchten sie ihn auch salariren.

Neue wöchentl. Rost. Anzeigen 1838, Nr. 45, S. 358.



1) d. i. Joachim Schröder.
2) Vgl. Jahrb. III, S. 88.
3) Vielleicht ist das Komma vor "Herrn" wegzulassen und zu lesen: "den Substituten des Kaplans Herrn Joachim" (nämlich Schröder's).