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LIX, 2. Januar 1894.

Quartalbericht

des
Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.

Inhalt: 1. Geschäftliche Mittheilungen. II. Wissenschaftliche Mittheilungen: 1) Unbekannte meklenburgische Pläne und Ansichten. 2) Die Kapelle zum Heiligen Moor. 3) Die goldenen Freitage. 4) Der Wustrowsche Wassertag.

I. Geschäftliche Mittheilungen.

Die zweite Quartalversammlung wurde am Montag, den 8. Januar, im Lesesaale der Großherzoglichen Regierungsbibliothek abgehalten. Mit Ausnahme des ersten Präsidenten waren alle Ausschußmitglieder zugegen. Den Vorsitz führte der zweite Präsident, der die Versammlung um 5 1/4 Uhr Nachmittags eröffnete.

Nach dem Berichte des zweiten Sekretärs über die Vereinsmatrikel sind im ersten Quartale 4 Mitglieder ausgeschieden, davon 2 durch den Tod. Diese sind:

1) der Drost von Koppelow zu Grevesmühlen, Mitglied seit dem 15. November 1862, gestorben am 28. October;
2) der Rittergutsbesitzer von Haase auf Wiebendorf und Roggendorf, Mitglied seit dem 2. November 1882, gestorben am 18. November.

Ausgetreten sind:

1) der Medicinalrath Dr. Schröder zu Berlin, Mitglied seit 1882, und
2) der Pastor Lange zu Börzow bei Grevesmühlen, Mitglied seit 1883.

Neue Mitglieder haben wir 4 gewonnen in den Herren:

1) Pastor Brakebusch zu Herzfeld,
2) Baron v. Maltzan auf Puchow,
3) Rentner J. F. Zimmermann zu Wismar und
4) Oberforstmeister Peterson zu Friedrichsmoor.

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Die Gesammtzahl unserer ordentlichen Mitglieder bleibt demnach unverändert 499.

Unter den correspondirenden und Ehren=Mitgliedern haben sich Veränderungen nicht zugetragen.

Es wurde beschlossen, mit dem "Vereine für Rostocks Alterthümer" in Schriftenaustausch zu treten.

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II. Wissenschaftliche Mittheilungen.
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1.

Unbekannte meklenburgische Pläne und Ansichten.

Von Friedrich Bachmann.

Seitdem A. Gloeckler in seinen Berichten über die Bildersammlung des Vereins (Jahrb. XIX-XXIV) außer den Mittheilungen über den Bestand der Sammlung auch eine Uebersicht über die Werke gegeben hat, in welchen er Bilder etc. . von Meklenburgischen Orten und Personen gefunden hatte, ist für den weiteren Ausbau einer meklenburgischen Ikonographie wenig geschehen, obwohl dieselbe in ihren beiden Zweigen für die Personal= wie für die Ortsgeschichte oft sich nicht unwichtig erweist. Nur für die Pläne meklenburgischer Orte giebt meine "landeskundliche Litteratur" S. 18-29 (und Nachträge S. 487, 488) eine Uebersicht, deren Vollständigkeit ich aber schon in den einleitenden Bemerkungen S. IX zu bezweifeln Anlaß nahm. Gerade bei der relativen Unvollständigkeit der meisten Sammlungen solcher Abbildungen, 1 ) auf deren Zusammenbringung öffentliche Anstalten meist wenig Gewicht legen können, sowie bei der Zerstreutheit mancher Blätter in größeren Sammelwerken - theilweise solchen Titels, daß nur ein Zufall Meklenburgisches darin finden läßt -, ist hier noch manche Lücke auszufüllen. Noch mehr, ja fast alles ist bei den Ansichten zu thun. An eine Bearbeitung des gesammten meklenburgischen Bildermaterials zu gehen, ist m. E. überhaupt noch nicht möglich. Ein paar Bausteine zu einer solchen Zusammenstellung zu geben, sei mir im Folgenden erlaubt, da die drei Blätter, welche mir ein glücklicher Fund in die Hände gab, völlig unbekannt zu sein scheinen.

In einem von mir erworbenen Bande von Klüver's Beschreibung von Meklenburg fanden sich außer der kleinen Schreiber'schen Karte


1) Ausgenommen ist wohl nur die schöne Sammlung über Wismar im Besitz des Herrn Dr. Crull.
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von Meklenburg (Landesk. Litt Nr. 133) zwei Ansichten von Rostock und ein Plan von Wismar eingeklebt, die bisher nirgends angeführt waren und über deren Herkunft ebenso wenig etwas bekannt war. Alle drei entstammen dem Augenscheine nach aus dem 17. Jahrhundert.

1. Rostock. Bild des Stadtbrandes 1677. Ansicht von der Warnow aus, Inschrift auf einem Bande in der Mitte: ROSTOCK., in der Ecke links oben (vom Beschauer) steht der (heraldisch) nach links gekehrte Greif in mit wehenden Bändern verziertem Schilde, oben rechts in eben solchem Schilde das Rostocker Stadtwappen. Am rechten oberen Rande die Plattennummer oder Seitenzahl des zugehörigen Buches 443. Bildgröße 62 X 241 mm. Das Bild überraschte mich durch manche auffallende Ungenauigkeit neben anderen genau aufgeführten Kleinigkeiten; St. Petri schien ganz zu fehlen, so daß ich schon geneigt war anzunehmen, dieselbe sei von den Rauchwolken völlig umhüllt. Durch den auffälligen Umstand aber, daß alle Kirchen die Thürme im Osten statt im Westen hatten, trotzdem aber das Nordoktogon an St. Marien deutlich zu erkennen war, sah ich mich veranlaßt, das Bild einmal im Spiegel zu betrachten. Sofort ergab sich klar, daß der Stecher den Prospekt nach einem anderen Bilde auf die Kupferplatte übertragen hatte, aber versehentlich richtig, so daß nun derAbdruck die Stadt verkehrt, im Spiegelbilde, zeigt. Den Rauch und die Flammen dagegen hat er an die richtige Stelle gebracht, so daß in Wahrheit die Neustadt in Flammen steht, die auf dem Abdrucke eben den Platz der Altstadt einnimmt.

Auf dem unteren Rande befindet sich der anscheinend ziemlich gleichzeitig handschriftliche Vermerk: "Aus des verunruhigten Hollandschen Lowens. X ten Theil." Nach manchem vergeblichen Suchen, diese Quelle aufzufinden, fiel mir durch Zufall in die Hände: "Der verunruhigte Holländische Löw, worinnen der völlige Verlauf aller merkwürdigen Begebenheiten . . . in diesem Holländischen Krieg . . . 1671 bis . . Nov. 1672 . . . beschrieben wird . . . ins Hochteutsche übersetzt Durch AMADEUM von Fridleben, Freiburgens. . . . Nürnberg, Zu finden bey Johann Hoffmann, Kunsthändlern. Anno 1673. 12º. XII. 307 S. m. 20 Kupfern." Ferner fand ich in einem Antiquariats=Cataloge angezeigt: "Der wiedererwachte Niederländische Löw enth. e. Continuation des Holl. Lowen . . . O. O. 1673." So mögen noch mehrere Fortsetzungen sich angeschlossen und während der mir vorliegende Band nur Holländisches behandelt, später auch gleichzeitige andere Ereignisse dargestellt haben, wie das vielfach geschah. Für einen Nachweis des betr. Bandes wäre ich sehr dankbar.

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2. Rostock. Ansicht von der Warnow aus. Oben: ROSTOCHIVM. Links und rechts oben ähnliche Wappenschilde, aber ohne Bänder, der Greif des Landes Rostock auch hier verkehrt. Den vier Hauptkirchen sind die Namen beigeschrieben, ebenso der Warnow die Bezeichnung: "Varnus Fluvius." Bildgröße 108X131 mm. Ueber die Quelle s. u.

3. Wismar. Plan. Inschrift rechts oben in rechtwinkeliger Kartusche: Stadt vnd Vestung │ WISMAR. (in zwei Reihen.) Bildgröße 108X131 mm. Verkleinerung des Plans nach Merians Topogr. Saxoniae inferioris 1653 (land. Lit. Nr. 324). Links Erklärung der 11 durch Nummern bezeichneten Oertlichkeiten. Ich legte das mir neue Blatt dem bewährten Kenner Wismarscher Litteratur, Herrn Dr. F. Crull, vor; derselbe bezeichnete mir als Quelle "Regnorum Sueciae, Gothiae etc. descr. Amstelodami apud Aegidium Janßonium Valckenier 1656 (v. M. Zeiller). Als ich aber dies Werk erworben und verglichen hatte, ergab sich, daß der darin enthaltene Plan Wismars zwar überaus ähnlich war, aber doch von einer andern Platte gedruckt sein mußte. So erhalten wir denn

4. Wismar. Plan. Inschrift wie oben, nur das "d" in "Stadt" nicht wie bei Nr. 1 gekrümmt, sondern "d" aufrecht stehend. Größe 107 X 130 mm. Kleine Unterschiede in der Zeichnung, z. B. im W. 4 Bäume gegen 9 bei Nr. 1, im O. 4 gegen 5; im S. ist das kleine Fort auf der Insel ein Quadrat (wie bei Merian), in Nr. 1 ein Rhombus, ebenso finden sich eine größere Zahl von Unterschieden in der Rechtschreibung der Zeichenerklärung. Uebereinstimmend dagegen ist bei beiden das Versehen, daß als Fürstenhof das Franziskanerkloster bezeichnet wird. Da die Bezeichnung bei Merian richtig ist, so muß also einer unserer beiden gleichen Pläne ein Nachstich des anderen sein. Durch eine neue Erwerbung der Landesbibliothek ist das mir gelungen genau festzustellen. Herr Landesarchivar Dunkelmann kaufte kürzlich ein Exemplar von Martini Zeilleri itinerarium Germaniae & regnorum vicinorum . . . Amstelodami apud Johannem Janßonium Juniorem Ao. 1658, a. u. d. Ti.: Martini Zeilleri fidus Achates. Dieses kleine, aber dicke Büchlein ist eine Art von Reisehandbuch, mit vielen Ansichten und Plänen geziert. Einige "itinera" desselben berühren auch Meklenburg, und zu deren Illustration befindet sich zu S. 166 die oben unter 2. verzeichnete Ansicht von Rostock, zu S. 196 der an erster Stelle genannte Plan von Wismar. Da die Amsterdamer latein. Ausgabe dieses Büchleins in 12º (eine deutsche kenne ich nur in folio) zwei Jahre nach der Descriptio Sueciae erschien, so muß der Plan aus dem Itinerar

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der Nachstich sein, der von 1656 aber als eine originale Verkleinerung nach Merian angesehen werden. Auffällig bleibt immerhin die Anfertigung zweier Platten fast zur selben Zeit am selben Orte.


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2.

Nochmals

Die Kapelle zum Heiligen Moor.

(Vergl. Quartalbericht I, S. 7 und 8.)
Von F. v. Meyenn.

Gleich nachdem der vorige Quartalbericht die Presse verlassen hatte, wurde die nachstehend abgedruckte Urkunde über die Kapelle zum Heiligen Moor im hiesigen Archiv aufgefunden.

1514. Jan. 9. Heiligen Moor.

Dietrich Peke, Priester zu Heiligen Moor, an den Ritter Henning v. Halberstadt zu Cambs "von wegen etzlicher Pechte, die jme durch die Tune jn Gnewitz vorpfant sind, vnd nu die Zcepelin jne die loskundung darvff gethan."

(Nach einem Vermerk auf der Rückseite.)

Minen willigen fruntliken dinst vnde ynnige bedt an godt den hern alle thouornn. Erbare duchtighe vnde ghestrenge leue ern Hennigk. Villichte is jwer strengheit wol jndechtich vnde bowust, alto handt gy de ghuder to Czepelin hadden jngenamen, jwe strengheit my fragede, efte ick etlike boringe vnde pechte to borende hadde jm dorpe to Gnewetze, de dat slechte der Tune vorsettet hebben mynen vorfarde thom leene thom Hilligenmor bolegen, dat ick nu tor tyt bositte, dat ick dat woll jwer erbarheit vnde strengheit sede, dath myn breff vnde segell so jnholt, dat ick de boringe hebben van den Thunen vnde nicht van den Czepelinen; so ock jck nu vorghangen ymm samer myt jwer strengheit sede vnde handelde van deme suluen handel to Tessin, alzo myn g. h. den vaget Oesten af settede, dar my datt mall jwe erbarheit sede, gij wolden my dar jnne boschermen vor de Czepeline vnde ock sede gij my furder, ick scholde de Czepeline nicht tor losinge staden. So, ghestrenge leue ern Henningh, foge ick jw weten, dat my de Czepeline hebben de pechte bohindert vnde den luden vorbaden, jck scal van en boren den houetstol. So, gestrenge leue ern Henningk, bofruchte ick my vnwillen vnde

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schaden dar an, wen ick den houetstol van den Czepelinen vp bor e de nach dem male mynen vorfarde vnde my van den Thunen vorsettet is, vnde alzodenne jwer strengheit mochte de egendom tokamen, wol kan ick dar nicht vor, auer nachdeme jdt myn pandt is, so modt ick mynen houetstol boren wen my to rechten (?) tiden to secht werdt, alzo myn breff mede bringet vp (?) sunte Merten vnde de tidt is vor by vnde buthen tides, so ghedencke ick my to holden na lude mynes brefs vnde wil my dar nicht van geuen. So, gestrenge leue er Henningk, bidde ick denstliken vnde demodigen, jwe strengheit willet dar nu up dessen vmmeslagh myt den Czepelinen vmme spreken, wo ick myne boringe moge furder boren vnbohindert, vnde willet my dar an boschermen, so ich jwer erbar vnde strengheit wol to truwe vnde willen dat len van gade vnde der hilgen juncfrowen sunte Katherinen nemen. Des, leue er Henningk, bidde ick van jwer ghestrengheit myt dessen suluen baden eyn scriftlik antworde, wor ick my na richten schal. Dar mede gade selich vnde sundt myt langer wolfart boualen. Datum Hilgemor, anno dmni. etc. xiiijº, amm mandage na der hilligen dre koninge.

Her Didericus Peke,
thom Hilgemor, jwe gutwillige.
(Aufschrift:)

Deme erbarnen duchtighen geverten vnde ghestrengen ritter hern Henningk van Haluerstadt to Camptze erfz[eten], mynem leuen juncker vnde bosundern ghunner denstliken vnde demodigen gescr[euen].

Nach dem unbesiegelten Original im Haupt=Archiv zu Schwerin.

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3.

Die goldenen Freitage.

Auf einem Zettel im Schweriner Archive aus dem 15. Jahrhundert, dessen eine Seite mit dem Verzeichniß der Einkünfte des Heil. Geist=Altars in Uelzen (Hannover) beschrieben ist, steht auf der anderen Seite von derselben Hand:

Duth synt de XII gulden vrigdage, dede vastet in brode [vnde] water, schal nicht liden de pynen der helle, dede dat erste jare auheuet, ys so vele, wen he storue, offte he alle XII jare gevastet hedde. De engel schal one apenbaren etc.

Der erste vrigdach der gyld vor der hemmelvart.

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De ander vrigdach vor pingesten.

De drudde vrigdach na pinxesten.

De verde vrigdach vor Johannis baptiste (Juni 24.).

De viffte gulden vrigdach na sanctorum Peter vnde Paull (Juni 29.).

De seste gulden vrigdach na sunte Peter in den benden (August 1.).

De seuende gulden vrigdach vor vnser leuen vrowen gebort Marien (September 8.).

De achte vrigdach na aller hilgen dage (November 1.).

De negende gulden vrigdach de quatertemper na sunte Lucien (December 13.).

De X. gulden vrigdach de quatuortemper na asscherdach.

De XI. gulden vrigdach vor vnser leuen vrowen annunctiatien.

De XII. gulden vrigdach in dem stillen vrigdach in der vasten.

De pawest Clemens hefft dusse vrigdage gevunden in libro apostolorum wo salvator noster Jhesus sede: Sunte Peter juwer ys XII; ßo synt dat XII dage der gulden vrigdage, dat itlik mynsche schall vasten in brode vnde water.

Mit dem Beiworte gulden wurde sonst wohl der Freitag und Sonntag der Quatemberfasten ausgezeichnet. Hier liegt eine Ab weichung insofern vor, daß auch anderen Tagen das Beiwort gulden beigelegt ist, während die Herbstquatember nicht sich unter den zwölf Tagen befindet.

Das Bibelwort, auf das der Schluß Bezug nimmt, steht nicht in der Apostelgeschichte, sondern wir müssen die Stelle aus dem Johannes=Evangelium Cap. 6, V. 70 verstehen, die nach der Biblia vulgata des Mittelalters lautete: Nonne ego vos duodecim elegi?

Welcher Papst Clemens der Stelle die mystische Deutung verlieh, ist mir völlig unbekannt.

Grotefend.


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4.

Der Wustrowsche Wassertag.

Von F. v. Meyenn.

Im Taufregister des Kirchenbuches von Alt=Gaarz, Amts Bukow, heißt es:

"Anno 1701: den 10. Febr[uar], als am Wustroschen Waßertage, getaufft: Marten Raten des Hirten von Wustro

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Töchterlein Nahmens Sophia" u.s.w.; "den 11. Febr[uar], als am Freytage nach dem Wustroschen Waßertage, getaufft Gottfried Schnüfers Töchterlein Nahmens Ursel" u.s.w.

Die Bezeichnung des 10. Februars als "Wustrowscher Wassertag" ist auf die große Sturmfluth vom 10. Februar 1625 zurückzuführen, die für die Halbinsel Wustrow besonders verderblich gewesen sein muß, denn anders würde die Erinnerung an jenes Naturereigniß wohl kaum die nachfolgenden Schrecken des 30jährigen Krieges um ein halbes Jahrhundert überdauert haben.

Die Sturmfluth vom 10. Februar 1625 hat, wie wir aus gleichzeitigen Aufzeichnungen wissen, an den meklenburgischen Küsten kaum minder verheerend gewirkt, als die vom 12./13. November 1872. (Vergl. Jahrb. XVII, S. 202; Rostock. Etwas IV (1740), S. 98 bis 109; Ungnaden, Amoenitates, S. 1323.)

Nicht allgemein bekannt ist die nachfolgende Notiz, die sich im Ribnitzer Kirchenbuche findet:

"Anno 1625. Vom 10. auff den 11. Februarij die Nacht ist eine solche Ergießung oder Außlauffen des Strandes oder Meeres gewesen, wie vorhin bey 2 oder dreyen Menschen Lebetzeiten auch woll nimmermehr magk gewesen sein, welches nicht allein alhie zue Ribnitz, besondern auch an der gantzen Seekanten vnd Orten, an den Stadtmauern vnd sonsten, an Menschen, Viehe, Holtzung vnd dergleichen großen Schaden gethan."

"Anno 1625 den 15. Octob. ist abermalen eine sehr große Wogenfluth gewesen, fast der vorigen im Februario gleich, doch aber - Gott Lob - nicht so großen Schaden gethan."

Der Herzog Adolf Friedrich von Meklenburg bemerkt in seinem Tagebuche zum 10. Februar 1625: "NB. es heut trefflich böse wetter gewesen, so gestürmt vnd gesneiet. Dieses wetter hat diesem landt etlich 1000 schaden gethan."

Vignette

Schwerin, im Januar 1894.

Der zweite Sekretär:
F. v. Meyenn.