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Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

gegründet
vom

Geheimen Archivrath Dr. G. C. F. Lisch,

fortgesetzt
vom

Geheimen Archivrath Dr. Wigger,


Zweiundfunfzigster Jahrgang.

Mit 6 Tafeln und angehängten Quartalberichten.

herausgegeben
vom

Archivar Dr. Schildt
als 1. Secretär des Vereins ad int.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1887.

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Gedruckt in der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.

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Inhaltsanzeige.


I. Untersuchungen zur jüngeren Bronzezeit in Meklenburg. Von Dr. Robert Beltz S. 1
    Tafel I. und II. zu S.24.
II. Castrum Wustrow. Von Archivar Dr. Schildt S. 25
    Tafel III. zu S. 26.
III. Die Wappen der bis 1360 in den heutigen Grenzen Meklenburgs vorkommenden Geschlechter der Mannschaft. Von Dr. Crull zu Wismar S. 34
IV. Rostocks Stellung in der Hanse. Von Dr. Karl Koppmann zu Rostock S. 183
V. Geschichte der Stadt Lage. I. Theil. Von Pastor C. Beyer zu Lage S. 209
    Tafel IV., V. und VI. zu S. 209.
VI. Meklenburgische Truppen im dänischen Dienste. Von Oberstlieutenant Freiherrn v. Sell zu Berlin S. 294
VII. Kleinere Mittheilungen:
1) Die Alt-Kalensche Pfarrhufe zu Damm S. 318
2) Der Grabstein des Abtes Joh. Billerbeck, gest. 1349, in der vormaligen Klosterkirche zu Dargun S. 319
Vom Landdrosten C. v. Pressentin zu Dargun    
3) Nachgrabungen auf der Fischerinsel im Tollense-See und auf dem Wustrower Felde. Ergänzung zu II. Castrum Wustrow. Von Archivar Dr. Schildt S. 320

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I.

Untersuchungen
zur

jüngeren Bronzezeit in Meklenburg.

Von
Dr. Robert Beltz.

I m vorigen Jahrbuch ist der Versuch gemacht, ein Gesammtbild der archäologischen Erscheinungen zu geben, welche in Meklenburg das erste Auftreten des Eisens begleiten. Es waren die Grabstätten der letzten Periode der Bronzezeit, aus deren Betrachtung man hoffen konnte, ein Bild von der damaligen materiellen Kultur Meklenburgs zu entwerfen - soweit die Archäologie allein, welche auf diesem Gebiete von jeder litterarischen Tradition verlassen ist es wagen darf - und die Kultureinflüsse nachzuweisen, die damals von Bedeutung gewesen sind. Eine Schwierigkeit fanden wir damals in dem Umstande, daß zwischen diesen Grabstätten der jüngsten Bronzezeit und denen der älteren, durch welche die meklenburgische Bronzekultur am Glänzendsten charakterisirt ist, ein Zusammenhang nicht nachzuweisen war. Allerdings stellten die Grabformen eine weitere Entwickelung, resp. Verkümmerung der älteren vor (s. Jahrg. LI, S. 4), und auch die Sitte der durchgängigen Leichenverbrennung war im älteren Gebrauche vorbereitet; aber der Geschmack in der Ausrüstung der Gräber und besonders die Beigaben selbst waren ganz anders geworden. Alle Waffen verschwinden, und an Messern, Nadeln, Ringen treten Typen auf, die aus den älteren nicht abzuleiten sind, und deren Import aus

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südlichen Ländern zum Theil direct nachweisbar ist (s. S. 16, 19, 22 u. f.). Hier klafft also eine Lücke, deren Ausfüllung unsere Aufgabe ist. Das beliebteste und bequemste Hülfsmittel ist solche Verschiedenheiten durch die Einwanderung einer neuen Bevölkerung zu erklären; dasselbe will hier aber nicht verschlagen, da einmal eine Anknüpfung an die ältere Bronzeperiode durch die nachweisbare Entwickelung der Grabformen und doch auch einzelne gleiche Objekte (S. 17 und 27) immerhin gegeben ist und zweitens die Kultur, wie sie in den Gräbern der jüngsten Bronzeperiode sich darstellt, einen so wenig einheitlichen CEharakter hat, daß wir nicht daran denken können, irgend ein einzelnes Volk Üeberbringer derselben zu bezeichnen.

In der That haben wir nun aber eine Anzahl von Funden, welche eine Art Vermittelung zwischen den älteren und jüngsten Grabbronzefunden herstellen. Nur sind das keine Grabfunde, sondern Moor= oder Erdfunde, niedergelegte Stücke, welche nicht direct einem Verstorbenen beigegeben sind, sondern welche man als Votivgaben, sei es an den Verstorbenen, sei es an Götter (beides ist ja im Wesentlichen dasselbe, denn der Verstorbene, dem man etwas votirt, muß doch irgendwie existirend und übermenschlich wirkend vorgestellt sein) aufzufassen hat. Einige sind auch als Vorräthe eines Bronzegießers zu deuten, und ihr Vorkommen in Mooren würde mit einer Ansiedelung im Wasser (Pfahlbauten) zu erklären sein. In solchen Funden kommen nun einerseits Formen vor, welche zu dem Inventar unserer älteren Bronzegräber gehören (z. B. die kleinen, reich verzierten Schmuckdosen im Moorfunde von Barnekow, s. Jahrb. XLVI, S. 301), andererseits solche, welche der jüngeren eigen sind (z. B. einige Arten von Halsringen, s. Jahrb. LI, S. 23). Im Ganzen aber bewahren die Depotfunde eine gewisse Selbständigkeit, indem ihre bedeutendsten Stücke, z. B. die schönen Hängegefäße, mit denen wir uns unten näher zu beschäftigen haben werden, weder in älteren, noch in jüngeren Gräbern vorkommen. Es war daher ein Verdienst von Worsaae, wenn er (Aarböger för nord. Oldk. 1866) die Moorfunde als selbständige Fundgruppe innerhalb der nordischen Bronzezeit behandelte, und wenn Sophus Müller (Die nordische Bronzezeit und deren Periodentheilung ; aus dem Dänischen übersetzt von J. Mestorf, Jena, 1878) ihr Verhältnis zu den anderen Funden einer eingehenden Prüfung unterzog. Sein Hauptresultat war, daß wir innerhalb der nordischen Bronzegruppe eine westliche und östliche zu scheiden haben, und daß die Depotfunde überwiegend der östlichen angehören. Er bekämpft damit hauptsächlich jene Ansicht, welche

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in den Typen der Depotfunde eine jüngere auf denselben Boden vorgegangene Entwickelung aus den früheren Formen sieht, wie sie besonders die Grabfunde darstellen. Der Ausführung und Begründung dieser letzteren Ansicht ist nun neuerdings ein vortreffliches Werk des bekannten schwedischen (gelehrten Oskar Montelius gewidmet (Om tidsbestämning inom bronsåldern. Stockholm, 1885). Montelius behandelt die Typen einzeln und läßt die Schwerter, Dolche, Äxte, Messer, Ringe u. s. w. sich aus ihren einfacheren Formen zn den künstlicheren entwickeln, immer mit Rücksicht auf die parallel gehende Veränderung im Verzierungsgeschmack. Er weist dann nach, wie in der That die entwickelteren Schwerter z. B. mit entwickelteren Fibeln zusammen zu erscheinen pflegen u. s. w., und kann so eine Anzahl von Gruppen von zusammengehörigen Bronzegegenständen constatiren. Diese Gruppen (es sind bei ihm sechs) entsprechen dann sechs aufeinander folgenden Perioden, in denen ebenfalls eine allmähliche Veränderung der Grabformen zu beachten ist. Die ruhige und durch das reichste Material unterstützte Auseinandersetzung wirkt als Ganzes mit überzeugender Kraft, doch glaube ich, daß zwischen den scheinbar so entgegengesetzten Ansichten von Müller und Montelius, wie sie der letztere in seinen Thesen (S. 49) formulirt, sich doch eine Vermittelung finden läßt. Montelius faßt die nordische Bronzekultur als Ganzes; verfolgt man aber die Entwickelung der Typen in den einzelnen Gebieten, so werden sich doch wohl locale Centren finden lassen, welche vielfach zu einer gleichen oder ähnlichen Sonderung führen werden, wie Müller sie vorgenommen hat. So bleibt auch für Meklenburg die Scheidung in "westliche" Grabfunde und "östliche" Moorfunde zu Recht bestehen, auch wenn die Trennung zwischen Ost und West sich nicht so scharf durchführen läßt, wie Müller es versucht. Es ist Thatsache, daß unsere Gräber im Wesentlichen nur die Formengruppen der zweiten und dritten Monteliusschen Periode enthalten, daß diejenigen seiner vierten und fünften bei uns durch Moorfunde repräsentirt werden. Um das Verhältniß an einem Geräthe zu verfolgen, sind die Mehrzahl der Bronzeäxte ("Celte") der mekl. Kegelgräber von Formen, welche Montelius seiner zweiten Periode zuschreibt; die seiner dritten Periode sind in Gräbern nur durch zwei Exemplare vertreten, die der andern kommen überhaupt nur in Moor= oder Einzelfunden vor (Belege s. in der Zusammenstellung am Schluß). Die sechste Periode, in der sich aber recht heterogene Sachen zusammengefunden haben, entspricht dann im Wesentlichen der durch unsere jüngsten Grabfunde dargestellten Kultur.

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Nach dem Gesagten ist also die Lücke, um deren Ausfüllung wir uns bemühen, auch eine zeitliche. Die Masse unserer jüngsten Gräber ist von der der älteren durch einen zeitlichen Unterschied getrennt, für welchen nach der Rechnung von Montelius, bei der wir ihm aber nicht folgen wollen (S. 195), sich etwa vier und ein halbes Jahrhundert (900-550 v. Chr. G.) ergeben würden. Innerhalb dieser Zeit hat die Sitte der glänzenden Gräberausstattung sich verloren, der Leichenbrand wird herrschend und damit die Sitte der Beisetzung der Leichenreste in Urnen (das älteste Beispiel wohl in Göhlen, s. Beilage Nr. 6). Wenn wir keine Gräber der vierten und fünften Periode nachweisen können, so liegt das wohl an der kümmerlichen Ausstattung, welche eine genaue Zeitbestimmung nicht ermöglicht. Ich glaube gern, daß unter den im vorigen Jahrbuch besprochenen auch außer dem von Göhlen (s. o.) sich eines oder das andere befindet, welches der sechsten voraufgeht. Eine schärfere Scheidung wird sich nur an der Hand gleichzeitiger Depotfunde ermöglichen lassen, durch welche die betreffenden Perioden sich so ungleich glänzender aussprechen. Als eine Vorarbeit dazu bespreche ich im Folgenden die einschlägigen Funde, welche in den letzten Jahren in Meklenburg=Schwerin gemacht sind.

1. Fund von Vielist.

(Katalog=Nummer B. 196-201.)

Beim Bau der meklenburgischen Südbahn wurde 1884 bei Vielist eine Meile nördlich von Waren, in der Tiefe von 1 Meter ein Bronzefund gemacht, welcher in die Hände des Herrn Gymnasiallehrers Struck in Waren kam und von diesem der Großherzoglichen Sammlung überlassen ist. Näheres über die Fundverhältnisse ist nicht bekannt geworden; doch sind die (Gegenstände meist ohne Patina und nähern sich dadurch dem Charakter der Moorfunde.

Es sind folgende Stücke:

1) Ein Spiralcylinder (Armband) aus 4 mm breitem Drahte, welcher nach dem Ende zu schmäler wird und am Ende sich zuspitzt. Der Durchmesser beträgt 7 cm, erhalten sind 9 Windungen, die Patina ist schmutzig grau=grün, an einigen Stellen glänzend und nicht tief (abgeb. Tafel I, 1.). Abbildungen entsprechender Funde s. u. a. Friderico-Francisceum XXI, 8 (doch hat dieses Exemplar scharfe Kanten), Bastian und Voß, Bronzeschwerter XVI, 9 (aus der Provinz Sachsen), von Tröltsch, Fundstatistik 73, wo zahlreiche analoge Funde aus Süddeutschland aufgezählt werden, Rygh, Antiquités norvegiennes 127 (das einzige

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Exemplar in Norwegen,Hampel, Antiquités préhistoriques de la Hongrie X, 16 und Alterthümer der Bronzezeit in Ungarn 116, 12. Schon diese Aufzählung beweist die weite Verbreitung dieser Form; in Meklenburg sind diese Armbänder bekannt geworden aus einem Moorfunde von Meteln, einem Grabfunde (?) von Ventschow und einem wichtigen Funde von Wendhof bei Malchow, über den leider kein genauer Fundbericht vorliegt, den ich aber nach Analogie völlig gleicher Moorfunde ebenfalls als solchen ansehe.

2) Drei ovale Halsringe aus rundem, nach dem Ende zu dünner werdenden Bronzedraht; Durchmesser 12 1/2 und 10 1/4, 11 1/2 und 10, 10 1/4 und 8 cm. Die Enden sind nach außen zu Ösen umgebogen. Die drei Ringe gehören zu einem Halsschmucke, wie die fast völlig gleichen von Pölitz (abg. Tafel I, 2). Das Nähere darüber siehe bei der Besprechung der Pölitzer Ringe, Jahrb. XLVIII, S. 330. Abbildungen s. u. a. Hampel, a. a. O. 116, 21, Mestorf, Vorg. Alterthümer aus Schl.=Holst. 303, aus einem Depotfunde, der besonders lehrreich dadurch ist daß die 7 Ringe noch über einander liegen; ähnliche, aber mit Riefeln, Voß u. Stimming, Vorgesch. Alterth. von Brandenburg II, 1, 1, aus einem Urnengräberfelde im Kreise Westhavelland; Baltische Studien, Stettin 1885, Tafel 4, 4 und 11; Pommern ist an solchen Ringen besonders reich; die abgebildeten stammen aus einem großen Moorfunde von Nassenheide, wo 90 Bronzegegenstände, die etwa der vierten Periode der Bronzezeit nach Montelius angehören, in einer Urne gefunden wurden.

3) Zwei Halsringe mit spitzen Enden, sonst gleich den vorigen; Durchmesser 11 1/2 und 7 1/2 cm.

4) Ein kleiner Ring mit spitzen Enden aus glattem Draht; Durchmesser 4 1/4 cm (s. Tafel I, 3). Ähnliche in Wendhof und Ventschow.

5) Ein verbogenes Stück Draht, auch von einem Ringe.

6) Zwei kleine Spiralcylinder aus plattem Drahte von 1 cm Durchmesser 6 und 4 cm Höhe, erhalten 24 und 17 Windungen (s. Tafel I, 4). Ihr Zweck ist unklar. S. Hampel, a. a. O. 116, 16 u. sost.

7) Ein kleiner "Flachcelt" mit erhabenen Rändern von 10 cm Länge (s. Tafel I, 5). S. u. a. Mestorf a. a. O. XXII 214. Rygh, Ant. norveg. 95. Wir haben ähnliche u. a. von Wendhof mit ganz gleichen Sachen), Lütgenhof bei Dassow mit einem Dolche ältester Form, Redentin in einem Moorfunde, sowie aus Gräbern von Göhlen b. Ludwigslust mit alten Bronzen (s. Frid.-Franc., Text S. 53) und Retzow b. Lübz mit demselben

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spiraligen Armringe (Jahrb. IX, S. 381). Die Form ist eine sehr einfache, und nach ihr beurtheilt, würde unser Exemplar älter sein als die Eelte, welche in unsern Gräbern charakteristisch sind (s. Montelius, Om tidsbestämning u. s. w., S. 52), was mit dem Funde von Lütgenhof stimmt und dem von Göhlen wenigstens nicht widerspricht. Leider ist diese Form des "Bronzeschaftcelts mit hochstehenden Kanten" sehr verbreitet und wenig bezeichnend. Bei Gelegenheit des Spandauer Bronzefundes, in welchem sie neben "Schaftcelten" und "Hohlcelten" vorkommt, hat A. Voß (Verhandl. der Berliner Anthrop. Gesellsch. 1882, S. 133 ihre Verbreitung und Herkunft besprochen, er weist sie einer westlichen, speciell nordwestlichen Richtung der Bronzekultur zu.

Der Fund von Vielist hat eine auffallende Ähnlichkeit mit Funden von Wendhof, Pölitz und Wotrum bei Teterow. Sicherlich ist auch er kein (Grabfund, sondern ein "Depotfund". Es sind jedesmal dieselben sonst bei uns gar nicht häufigen Fundstücke in derselben Zusammenstellung. Von dem Inventar unserer Gräber der Bronzezeit ("Kegelgräber) unterscheiden sie sich wesentlich (das Grab von Retzow bildet eine Ausnahme) und sind mit den dort vertretenen Formen kaum in topologischen Zusammenhang zu bringen. Im Allgemeinen s. Jahrb. XLVIII, S. 330. Bemerkenswerth ist die Übereinstimmung unseres Fundes mit einem großen Bronzefunde von Sajo=Gömör (Comitat Gömör, Ungarn), bei Hampel, a. a. O. Tafel 114-116. Es finden sich dort dieselben Spiralcylinder und Halsringe wie in unserem Funde, daneben gewisse starke Handringe, die in unseren Moor= und Erdfunden gelegentlich erscheinen (z. B. bei Viecheln und Neubauhof), in Ungarn in der Bronzezeit aber national sind. Daß in jener Periode eine lebhafte Beeinflussung des Ostseegebietes von Ungarn her stattgefunden hat, kann keinem Zweifel unterliegen; man vergleiche nur, um bei oben schon citirten Werken zu bleiben, den Moorfund von Kölpin in Hinter=Pommern (Baltische Studien, a. a. O. Tafel 5) mit Hampel, a. a. O. Tafel 43, 63 u. a., wo genau dieselben Typen erscheinen. Auch in unserem Funde glaube ich eine derartige Beeinflussung durch eine von Südosten zu uns gedrungene Bronzeindustrie zu erkennen, deren Stärke und Wege anzugeben wohl noch nicht an der Zeit ist.

2. Fund von Lübberstorf.

(Katalog=Nummer B. 191-195.)

Im Sommer 1885 wurde im Forstrevier Lübberstorf bei Neukloster beim Chausseebau 1/2 Meter tief ein Fund von Bronzen ge=

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macht und von Herrn Forstmeister von Flotow zu Sternberg dem Großh. Museum überwiesen.

1) Ein kesselartiges Hängegefäß mit kugelförmigem Bauche und senkrechtem Rande, an dem zwei aufrechtstehende, oblonge Henkel sitzen. Der Bauchrand setzt scharf an und zieht sich 1 1/2 cm ein. Die ganze Höhe beträgt 8 1/2 cm, der Durchmesser an der Öffnung 14 1/2 und der größte Umfang 54 cm. Die Henkel sind 4 cm lang. Auf der Bauchfläche sind wellenförmige Linien eingravirt (also nicht eingegossen) 1 ). Die Patina ist hellgrün und leicht (s. Taf. I, 6).

2) Die buckelartige Handhabe dazu (über ihre Verwendung s. Jahrb. XXVI, 172, über Ornamentirung und Technik auch Hostmann, Archiv für Anthrop. X, S. 48), Form und Zeichnung s. Tafel I, 7. Die Höhe beträgt 7 cm, der Durchmesser der Öffnung 7 1/2 cm. Die Patina ist ganz leicht.

3) Ein kesselförmiges Hängegefäß von derselben Form wie 1, aber kleiner. Höhe 6 cm, oberer Durchmesser 11 1/2 cm, größter Umfang 44 cm, Länge der Henkel 2 1/4 cm. Die Verzierungen weichen von denen des obigen etwas ab; die Patina ist schön hellgrün (s. Tafel I, 8).

4) Die Handhabe dazu, entsprechend der obigen, aber einfacher (s. Tafel I, 9); die Höhe 6 1/2, der Durchmesser 7 1/4 cm. Keine Patina. Vgl. Mestorf, Vorg. Alterthümer aus Schleswig=Holstein XXXII, 350.

5) Die Reste eines Handringes aus Bronzeblech von 2 3/4 cm Höhe, mit dreieckigem Loche am Ende (s. Tafel I, 10).

Der Fund schließt sich zwei früher gemachten, in unserem Museum aufbewahrten, fast völlig gleichen an, ist aber der erste dem westlichen Meklenburg angehörende. In Roga bei Friedland fanden sich 1 m tief in sumpfiger Erde ein Hängegefäß, unserem ersten sehr ähnlich, drei Paar breite, hohl gegossene Armringe, gleich dem unseren, ein Kopfring mit Drachenverzierung, spiralige Fingerringe, gewundene Halsringe und eine Bernsteinspange, ein Fund, den man bei seiner Entdeckung (1840) für "wendisches Priestergeräth" erklärte (s. die Publication Jahrb. VI B, 110 und VII B, 33). Nur eine Meile davon entfernt, zu Lübberstorf bei Friedland wurde, 1,25 m tief in Moorerde, in einer Kiste von Sandsteinen ein ganz ähnlicher Fund gemacht (s. Jahrb. XXVI, 172, XIV, S. 324): ein Hängegefäß mit Wellen= und Drachenornament, ebenfalls unserem ersten gleichend, zwei Buckel


1) Zur Technik der Hängegefäße s. Olshausen in den Verhandlungen der Berliner anthrop. Gesellschaft 1885, S. 410, wo die andere Litteratur angegeben ist.
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gleich den obigen, sechs geschlossene Armringe ans Blech, ein massiver Armring, zwei Spiralcylinder und mehren gewundene Kopf= und Halsringe von verschiedener Form.

Hängegefäße wie die besprochenen sind in Meklenburg=Schwerin selten; wir haben außer den neu erworbenen Lübberstorfern nur ein Exemplar, aus Düssin bei Hagenow (s. Jahrb. XXXVII, 205), leider ohne genauere Fundangabe, und ein Fragment in dem "Gießerfunde" von Ruthen bei Lübz (s. Jahrb. XXXIX, S. 127 flgd.). Ein anderes bei Basedow gefundenes (abgeb. Jahrb. XIV, 320) ist nicht in unserer Sammlung.

Allerdings ist eine Formenverschiedenheit an den erwähnten Gefäßen bemerkbar, und Montelius unterscheidet sie als Typus D, E und F (s. Figur 93, 118, 119), wobei das kleine neue Lübberstorfer als D, das größere, die von Düssin und Ruthen als E und die Neu=Strelitzer als F zu bezeichnen sein würden. Aber die Unterschiede sind doch nur geringfügig, und da Montelius selbst E und F als gleichzeitig bezeichnet, und, wie unser Fund beweist, bei uns auch D und E als gleichzeitig erscheinen, so dürfen wir bei der Allgemeinbesprechung sie zusammenbehandeln. Man glaubte früher, diese Gefäße dem östlichen Deutschland zuschreiben zu müssen (S. Sophus Müller, Die nordische Bronzezeit, S. 29), die Zusammenstellung von Montelius (a. a. O. S. 262, S. auch Virchow, a. a. O. S. 356) lehrt aber, daß westlich der Linie Rostock=Güstrow=Brandenburg, welche S. Müller als Grenzlinie zog, 32 1 ) (mit Einschluß der beiden hier neu publicirten), östlich 22 bekannt geworden waren, S. Müllers Ansetzung also auf falscher Voraussetzung beruhte. Interessant ist, daß sie als versprengte Stücke der nordischen Bronzezeit gelegentlich in südlicheren Gebieten erscheinen, in Deutschland wohl am südlichsten bei Frankenhausen (s. Photogr. Album der Berliner Ausstellung 1880, VI, pl. 22) und einmal sogar in der Schweiz in dem Pfahlbau von Corcelettes (s. Groß, les Protohelvètes, S. 90, Figur 11 und 12); dieser Umstand wird uns noch wichtiger dadurch, daß dabei die brillenförmige Fibel, von der wir gleich sprechen werden, und eine Gußform gleich unserer von Karbow (s. Tafel II, 2) gefunden ist. Ihr classisches Land aber bleibt Meklenburg=Strelitz, wo nicht nur die meisten (das Neu=Strelitzer Museum bewahrt 6 Ex., dazu kommen die im Schweriner befindlichen von Roga und Lübberstorf bei Friedland), sondern auch


1) Schöne hannoversche Exemplare s. Estorff, Heidnische Alterthümer von Ülzen, Tafel XI, 1, 2, XII, 1, 5, 6, ganz mit den unseren stimmend, auch die Deckel.
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die schönsten gefunden sind. (Siehe darüber Virchow in den Verhandlungen der Berliner anthr. Ges. 1885, S. 357, wo auf zahlreiche analoge Funde, auch aus Brandenburg, hingewiesen ist.) Fast alle sind sie Moor= oder Erdfunde. Sie gehören einer jungen Zeit der Bronzeperiode an. Ihre Form erscheint als eine Weiterentwickelung einfacherer und kleinerer Gefäße, wie sie in Grabfunden älterer Bronzezeit vorkommen (s. jetzt Montelius, a. a. O. die Typen seiner dritten und vierten Periode, bes. Fig. 92). Exemplare, welche den Übergang besonders deutlich machen, haben wir aus einem Grabfunde von Parchim (s. Jahrb. X, S. 281 und beistehenden Holzschnitt)

Hängegefäß

von Sukow bei Marnitz (s. Jahrb. XVIII, S. 255) und zwei Stücke aus einem Moorfunde von Klues bei Güstrow (Jahrb. XXXIII, S. 136). Das charakteristische Wellenornament findet sich ähnlich wie auf unseren Hängegefäßen auf einer Anzahl anderer Geräthe, die durch Form und Fundverhältnisse als relativ jung gekennzeichnet werden. In unserem Gebiete ist dieses Ornament selten (s. z. B. Jahrb. LI, Tafel 2, 2 ein Messer mit Wellen= und dem verwandten Schiffsornament aus dem Grabe der jüngeren Bronzezeit von Meyersdorf und Tafel 6, 2 ein ähnliches aus Kratzeburg), in Hannover und Schleswig=Holstein häufig auf Messern, Pincetten, breiten Ringen u. s. w. (s. Mestorf, Vorg. Alterth. auf Tafel 24-27). Wie und wo es sich entwickelt hat, ist noch nicht constatirt; aus der Spirale der nordischen Bronzezeit ist es kaum abzuleiten, wenigstens sind mir von da keine Übergangsformen bekannt, wohl aber aus der ungarischen, wo es an Schwertgriffen und Ringen, Streithämmern, Gürteln, Bronzeplatten, selbst Thongefäßen (s. J. Hampel, Alterth. d. Bronzezeit, auf fast jeder Tafel) in der reichsten Ausbildung als beliebteste Decoration erscheint. Vielleicht ist es mit den ungarischen Schwertern, die ja überall im nordischen Bronzegebiet vorkommen, importirt (s. Undset, études sur l'age de bronze de la Hongrie. Christiania 1880, bes. S. 127 flgd.). Virchow betont die Ähnlichkeit mit italischen Ornamenten der älteren Eisenzeit; da wir aber dieselben in Ungarn schon in der Bronzezeit haben (man vergleiche Hampel, Tafel 92 die Verzierung einer Schwertklinge mit denen des Rogaer Stirn=

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bandes, Tafel 70, 14 sogar den Stempel zu einem Quadriquetrum), so liegt doch diese Herleitung näher.

Zu einer relativen Zeitbestimmung des neuen Lübberstorfer Fundes innerhalb der meklenburgischen Bronzezeit giebt der Handring den besten Anhalt. Dreimal ist diese Form mit den Hängeampeln zusammengefunden (Lübberstorf bei Neu=Kloster, Roga und Ruthen in Moor= oder Erdfunden), und damit die Gleichzeitigkeit constatirt, andererseits findet sie sich aber auch in dem "Gießerfunde" von Holzendorf bei Wismar (s. Jahrb. XXXIV, S. 227) und (allerdings in wenig ansehnlichen Exemplaren, welche eine Verkümmerung der Form darzustellen scheinen und demnach jünger sein würden) in Gräbern von Ludwigslust, Alt=Schwerin, Vietlübbe und Borkow, welche alle der jüngsten Periode der Bronzezeit angehören (s. Jahrb. LI, S. 25 unten). Auch sonst stimmt das Inventar dieser Funde überein; die Typen des reichsten Fundes mit Hängeampeln, des von Roga, wiederholen sich in Ludwigslust, Vietlübbe und verwandten Gräbern, während sie in den älteren fehlen. Bemerkt mag auch werden, daß die brillenförmige Fibel (Abbild. Fr.-Fr. XX, 13, s. auch Jahrb. XLIII, 199), welche den älteren Perioden unserer Bronzezeit fremd ist, sich in gleicher Weise mit Hängegefäßen in Ruthen, in dem großen Wendorfer Funde, der im Museum von Neu=Strelitz aufbewahrt wird (s. Olshausen, a. a. O. S. 431) einem hannoverschen Funde (Dörmte, Amt Oldenstadt, s. Estorff, a. a. O. Tafel XI) und sogar in der Schweiz (s. o.) zufammenfindet. Eine genauere Analyse des Ruthener Fundes würde eine noch exactere Zeitbestimmung ermöglichen. Vorläufig möge es genügen, die ungefähre Gleichzeitigkeit unseres Fundes mit den im letzten Jahrbuche besprochenen Grabfunden (s. bes. S. 28) constatirt zu haben, denen ihre Stellung am Ende der Bronzezeit, u. a. durch das gelegentliche Vorkommen von Eisen (Ludwigslust, Vietlübbe), zugewiesen war. Auch Virchow rückt die Hängegefäße in die ältere Eisenzeit, indem er in Anschluß an Lisch den eisernen Verschluß des Stirnbands von Roga und das Vorkommen silberner Geräthe in einem altmärkischen Hängebecken hervorhebt. Da aber sowohl die Hängeampeln wie die Handringe von der Form, wie sie in Lübberstorf erscheinen, noch eine weitere Entwickelung durchgemacht haben, so ist nach meiner Meinung dieser Fund etwas weiter hinaufzuschieben. Begnügen wir uns mit einer Einordnung desselben in das Schema von Montelius, so würden die Grabfunde von Ludwigslust u. s. w. seiner sechsten, der Fund von Ruthen seiner fünften und unser besprochener seiner vierten Periode angehören, während die Masse unserer Grabfunde der Bronzezeit der

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zweiten und dritten, wie oben gesagt, zufällt. Montelius setzt für diese vierte Periode die Zeit von 900 bis 750 v. Chr. G. ein, worüber wir uns eines Urtheils enthalten; Virchow sagt entsprechend seiner oben mitgetheilten Auffassung: "Jedenfalls sind sie [die Hängebecken generell] mindestens bis auf ein halbes Jahrtausend vor der christlichen Zeit zurückzurücken."

3. Fund von Karbow.

(Katalog=Nummer B. 96-99.)

Im Jahre 1881 wurde bei dem Dorfe Karbow, 1 1/4 Meile südöstlich von Lübz, ein bemerkenswerther Bronzefund gemacht. Karbow liegt in jener sandigen Gegend des südlichen Meklenburgs, welche zu unseren ergiebigsten Fundbezirken, besonders der Bronzezeit, gehört (s. Jahrb. XLVIII, S. 314 bei Gelegenheit der Besprechung der Kegelgräber von Tessenow). Aus der näheren Umgebung des Ortes haben wir Grabfunde aus fast allen Perioden der Bronzezeit, von Karbow selbst, ferner von Kreien, Sandkrug, Vietlübbe, Damerow und Retzow. Der Karbower Fund ist kein Grabfund; die Fundstücke lagen nach dem Berichte des Finders frei, fast unmittelbar unter der Erdoberfläche in einem feuchten Acker dicht neben einander; Urnenscherben sollen dabei gefunden sein, sind aber nicht aufbewahrt, sodaß es nicht zu entscheiden ist, ob die Sachen etwa in einem Thongefäße gelegen haben, wie manche analoge Funde 1 ), besonders in Pommern (s. Kühne, Baltische Studien, Band 33, S. 313 u. s.). Der Fund ist gleich nach seiner Ablieferung in den Jahrbüchern XLVI, S. 303 von Lisch besprochen; die Seltenheit desselben und der Umstand, daß damals keine Abbildungen gegeben sind, berechtigt jedoch eine erneuete Behandlung.

Es sind folgende Gegenstände:

1) vier Stangen von Pferdegebissen (s. Tafel II, 1), je zwei sich entsprechend, mit geriefelten, durch den Guß hergestellten Verzierungen, 16 cm lang; sie sind etwas gebogen, an dem einen Ende zugespitzt und am anderen mit einer Höhlung versehen; in der Mitte sind in verschiedenen Richtungen zwei ovale Löcher zum Durchziehen des befestigenden Bandes. Stangen, welche den unseren völlig gleichen, sind mir nicht bekannt geworden, ähnliche aber auf den entlegensten Punkten der Bronzekultur. So z. B. finden sie sich auf dem Gebiete der "altaisch=uralischen Bronzezeit" im District


1) Classisch ist in seiner Art der großartige Fund von S. Francesco in Bologna, wo 1879 14000 Bronzestücke in einem großen Gefäße gefunden sind, leider steht die von Zannoni in Aussicht gestellte Publication noch immer aus.
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Minussinsk am Jenissei (s. Aspelin im Compte-rendu du congrès de Stockholm. St. 1876 S. 573, Fig. 42), zu Dodona (s. Karapanos, Dodone et ses ruines 52, 7) und ähnlich bei Bologna (s. Gozzadini, C.-R. de Stockholm, S. 385, Fig. 1, mit zahlreichen Analogien aus Italien und den Alpenländern); ungarische Formen: Hampel, Alterth. der Bronzezeit in Ungarn, Tafel 60 und 61; aus der Schweiz: Groß, les Protohelvètes, Tafel 24, 15. Näher liegend sind Funde aus dem südlichen Schweden (Montelius, Kultur Schwedens, übers. von Appel, S. 71), Schleswig (Undset, Das erste Auftreten des Eisens 364 und Tafel 29, 10) und besonders Pommern, wo bei Pyritz vier Gebißstangen mit Klapperstücken, Hängezierrathen und Ringen in einer Urne im Felde gefunden sind (s. Kühne, a. a. O. S. 315, abgeb. Photogr. Album d. Berl. Ausstellung II, Taf. 11 und 12 und Undset, a. a. O. Taf. 24, 5, Text S. 240). Auch Mittel= und Süddeutschland hat eine ansehnliche Zahl geliefert, sodaß wir kein Recht haben, die Stangen für die nordische Bronzezeit in Anspruch zu nehmen. S. über diesen Punkt Sophus Müller, Die nordische Bronzezeit, S. 120 flgd., wo die betreffenden Exemplare aufgezählt werden; für uns interessant ist besonders ein Stück aus der Gegend von Hanau, eine gebogene Stange mit drei ovalen Löchern, also den unseren ziemlich gleich, und eins aus Braunschweig, weil es mit Hängegefäßen zussammen gefunden ist, ein Umstand, welcher bei der Zeitbestimmung von Belang ist.

2) Vierzehn flach gewölbte, wahrscheinlich gegossene 1 ) Zierscheiben (s. Taf. II, 4), kreisrund, mit nach außen gebogenem Rande; die Spitze ist flach und hat ein Loch, durch welches bei mehreren Exemplaren ein starker Bronzedraht geht, der außen einen runden Knopf und innen eine Öse bildet. Die Höhe beträgt bei allen 3 cm, der Durchmesser bei fünf Stück 12 cm, bei vier 9 cm und bei drei 8 cm. Solche Zierscheiben waren ohne Zweifel Pferdeschmuck gleich den römischen phalerae (s. u. a. Lindenschmit, Tracht und Bewaffnung des röm. Heeres, Taf. 8, Fig. 2) und die Öse im Innern diente zum Aufziehen an einem Bande oder Riemen.

Solche Buckeln sind in Meklenburg erst einmal beobachtet; auf dem Felde von Basedow fanden sich ein größerer und ein kleinerer von beistehender Form

Buckel

in einem Hängegefäße, welches bei Besprechung des Lübberstorfer Fundes erwähnt ist (s. Jahrbuch XIV, S. 320 mit Abbildung); unsere Nachbarländer sind


1) Ein hiesiger Techniker äußerte sich zweifelnd; in Dänemark sind gegossene und getriebene Exemplare gefunden (s. Undset, a. a. O. S. 363).
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reich daran. Lindenschmit (Alterthümer unserer heidnischen Vorzeit, Bd. III, Heft 8, 2) giebt Beispiele aus Pommern, Provinz Sachsen, Hannover, Schleswig=Holstein. Aus Pommern zählt Kühne (a. a. O. S. 310 u. flgd.) in sieben Gesammtfunden von Bronzen diese Schreiben auf, darunter auch in dem von Pyritz, den wir schon bei Gelegenheit der Gebißstangen erwähnt haben 1 ); aus Holstein s. z. B. Olshausen, Verhandl. der Berl. anthrop. Ges. 1885, S. 444, Fig. 25 (Moorfund von Oldesloe), aus Schleswig s. Mestorf, Vorgesch. Alterth. XXII, 225 aus einem Gesammtfunde ("Gießerfund") von der Insel Alsen, welcher für uns dadurch besonders wichtig wird, daß er dieselben Sachen enthält, wie der unsere von Ruthen. In der Altmark sind sie zusammen mit Hängegefäßen gefunden, also wie in Basedow; im Norden sind sie häufig, werden aber als importirt betrachtet (s. u. a. Undset, Eisen, S. 364 und Tafel 29, 7); auch in Frankreich und der Schweiz kommen sie vor (s. S. Müller, a. a. O. S. 6, Anm.).

3) Eine bronzene Gußform zu einem "Hohlcelt", bestehend aus zwei Längshälften von 13 cm Länge (s. Taf. II, 2, den sich ergebenden Celt II, 3); die an den Seiten angegossenen Ringe dienten wohl zum Zusammenhalten der Form beim Gebrauche, wie in dem ähnlichen Exemplar aus dem Gießerfunde von Kölpin (s. Baltische Studien, Bd. 35, Taf. 5, 2 u. s.). Die aus dieser Form hervorgehenden Celte sind 9 1/4 cm lang, unverziert, mit einer Öse versehen; der Rand ist glatt und biegt sich etwas nach außen; unter dem oberen Theile ist eine ornamentale Anschwellung, der untere Theil ist ganz glatt. Mir ist ein gleiches Exemplar nicht bekannt, auch weiß ich diese Formen nicht dem Schema von Montelius einzuordnen.

Eine ähnliche Gußform, auch aus Bronze, befindet sich in dem bekannten Gießerfunde von Holzendorf (s. Jahrb. XXXIV, S. 223 und den auf folgender Seite stehenden Holzschnitt). Die Celte mit Schafttülle gehören zu den allerhäufigsten Fundstücken der Bronzezeit in allen Ländern; aber auch Gußformen gerade für ähnliche Exemplare, wie die besprochene sie liefert, sind häufig:

Schleswig und Holstein: Mestorf, Vorg. Alterth. XXI, 208 (aus Sandstein).

Schweden: Montelius, Ant. suèd. 211 (aus Sandstein) und 412 (aus Bronze).


1) S. auch Undset, a. a. O. S. 240 und XXIV, 6.
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 Gußform

Schweiz: Groß, les Protohelvètes, Tafel 27, 12 und 14, aus Pfahlbauten von Corcelettes und Estavayer (aus Bronze, der unsern sehr ähnlich).

Ungarns Hampel, Alt. d. Bronzezeit, Tafel 3 und 4 (aus gebranntem Thon).

Englands J. Evans, album de l'âge du bronze de la Gr. Bret., Tafel 35, mehrere (aus Bronze).

Was die Auffassung des Fundes betrifft, so glaube ich mit Lisch (a. a. O. S. 304), daß es der "Waarenvorrath eines Bronzehändlers" oder herumziehenden Bronzegießers ist. Darauf weist die Gußform, sowie der Umstand, daß eine Reihe von Zierbuckeln unfertig, nämlich noch ohne Öse sind.

Suchen wir nun den Karbower Fund in unser Bronze=Inventar einzureihen, so ist zunächst zu constatiren, daß an verschiedenen Orten die phalerae zusammen mit Hängebecken gefunden sind, also eine Gleichzeitigkeit dieser beiden Typen gesichert ist; schon oben sind erwähnt die Funde von Basedow, von der Insel Alsen

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und der Altmark, dazu kommt noch ein Moorfund von Morgenitz auf der Insel Usedom (s. Kühne, a. a. O. S. 313 und Undset, a. a. O. S. 240 u. a. m.). Von der anderen Seite her wird diese Gleichzeitigkeit dadurch erwiesen, daß in dem erwähnten Schweizer Funde von Corcelettes Hängebecken mit einer Gußform wie die behandelte von Karbow zusammen sind. Die Hohlcelte und Hängebecken gehören den letzteu Perioden der Bronzezeit an (s. die Besprechung des Fundes von Lübberstorf, oben S. 6 flgd.), die phalerae sind am Wahrscheinlichsten als nordische, in Guß hergestellte Nachahmungen der südlichen ("Hallstädter") getriebenen Bronzegeräthe aufzufassen (s. Undset, a. a. O. S. 364 und sonst), ein Einfluß, der in den ältesten Perioden der nordischen Bronzezeit noch nicht vorhanden ist. Würden wir uns mit einer Eintheilung der Bronzezeit in eine ältere und jüngere begnügen, so müßten wir demnach unsere Karbower Sachen der jüngeren zuschreiben, wollen wir aber Montelius folgend noch weiter scheiden, so haben wir keinen Grund, dieselben erst an das Ende der Bronzezeit überhaupt zu setzen, denn in der Reihe der Hohlcelte repräsentirt unsere Gußform eine ältere Entwickelung. Ich glaube den Fund etwa der vierten Periode von Montelius zurechnen zu dürfen, gleichzeitig also dem Funde von Lübberstorf.

4. A. Fund von Malchow.

(Katalog=Nummer B. 147.)

Am Malchower See wurden von Herrn Brauereibesitzer Lange in einer Torfschicht, welche 2 m unter dem festen Boden steht ein "Hohlcelt" aus Bronze und eine Lanzenspitze aus Eisen gefunden und unter gütiger Vermittelung des Herrn K. Virck in Malchow im Januar 1884 dem Großh. Museum übersandt. Da genauere Fundverhältnisse nicht zu ermitteln gewesen sind, kann auf das Zusammenvorkommen von Bronze und Eisen hier kein Gewicht gelegt werden. Über Form, Maaße u. s. w. des Celtes s. uns. Tafel II, 7 und die Zusammenstellung in Beilage Nr. 14. Das Exemplar hat gar keine Patina und wird dadurch besonders interessant, daß es noch eine rauhe Oberfläche hat, als wäre es eben aus der Gußform hervorgegangen; auch sind keine Spuren von Gebrauch bemerkbar. Es könnte also sehr wohl auch einem "Gießerfunde" entstammen, der sich damit eng an die Funde von Karbow und noch mehr von Holzendorf anschließen würde, in denen Gußformen zu ähnlichen Celten auftreten.

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B. Fund von Grabow.

(Katalog=Nummer L. I, E 1 , 8.)

Bei Grabow wurde in einer sandigen Viehweide bei Erdarbeiten 1885 ein Hohlcelt gefunden und vom Rathe der Stadt dem Großh. Museum als Geschenk übergeben. Ich erwähne ihn hier, weil er in den Zusammenhang der besprochenen Funde gehört. Es ist ein kleines, gut gearbeitetes Exemplar mit schöner dunkelgrüner Patina. Er hat ein ovales Schaftloch von 2 3/4, resp. 2 1/2 cm Durchmesser, einen etwas nach außen gebogenen Rand, eine schwache Einkerbung unter demselben, an den Breitseiten je drei, durch starke Rippen geschiedene Vertiefungen zur Verzierung (anders also als bei den Malchowern, wo die Rippen erhöht sind), starke Gußnähte an den Seiten, ist 7 cm lang und an der Schneide 3 1/2 cm breit. Er ähnelt dem Malchower sehr, leitet aber schon eine jüngere Entwickelung ein, wo die Rippen allmählich verschwinden (s. unsere Beilage Nr 17-20). Ähnliche Formen s. u. a. bei Montelius, A. S. 148, Mestorf, Vorgesch. Alterth. 205.


Beilage.

~~~~~

Die Hohlcelte in Meklenburg.

Zu den zahlreichsten Fundstücken aus der Bronzezeit gehört überall ein axtartiges, zum Schneiden und Hauen geeignetes, verhältnißmäßig kleines Geräth, welches bei uns früher als framea bezeichnet wurde, weil man es mit der von Tacitus beschriebenen germanischen Wurfwaffe identificirte 1 ), und für welches heute der Ausdruck "Celt" allgemein üblich geworden ist 2 ). Ihre Schäftung bestand sicherlich meist darin, daß sie an einem knieförmig gebogenen Holze befestigt wurden. Erhalten sind solche Schäfte aus der ältesten Zeit der oberitalischen Bronzeperiode, welche in den Ansiedelungen der sog. Terramaren ihre Vertretung findet. Im Museum in Parma werden - Dank der Sorgfalt des Professors Pellegrino Strobel - mehrere solcher Schäfte aufbewahrt, und zwar für Celte mit Schaftkerbe (Celte mit Schafttülle = "Hohlcelte" kennt diese Zeit


1) Lisch, Friderico-Francisceum 1837, S. 36.
2) Ueber die Terminologie s. Olshausen, "Zur Nomenclatur der Bronzecelte," in den Verhandlungen der Berliner anthr. Gesellsch. 1885, S. 364.
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noch nicht), sogar das Riemenwerk zur Befestigung ist noch erhalten; seine lineare Verzierungen erinnern an Motive der nordischen Bronzezeit, z. B. das "Tannenwedelornament". Ja, wir haben sogar bildliche Darstellungen dieser Geräte mit Schaft. Auf einer jener situlae die als Zeugnisse der ältesten italischen Kunst ein so hohes Interesse in Anspruch nehmen, der von der Certosa bei Bologna, ist u. a. eine Prozession von Kriegern dargestellt, voran zwei Reiter, über die linke Schulter Celte an langen Schäften hängen lassend, ebenso vier zuletzt marschirende (s. Zannoni. gli scavi della Certosa, Tafel 35, und Chierici im bullettino di paletnologia Italiana, 1880, Tafel 7; auch Hochstetter in den Mittheil. der WienerAnthrop. Gesellsch. 1883, Tafel 21). Auch auf den Felsensculpturen in Schweden (den hällristningar) kommen Flachcelte mit der erwähnten Schäftung in den Händen von kämpfenden Männern zur Darstellung (z. B. bei Simrislund in Schonen; s. Compte-rendu du congrès de Stockholm, 1876, S. 460 u. 482). Aber auch die jüngere Form des Hohlceltes mit erhaltenem Schafte aus einer Salzgrube in Hallein s. Montelius, Cultur Schwedens, S. 54. (S. auch Voß Nnd Stimming, Vorg. Alterth. von Brandenburg, Abth. I, 5, 3.)

Das Verbreitungsgebiet dieses Geräthes ist ein sehr großes; fast überall wo eine Bronzezeit constatirt ist, kommt auch der Celt vor, 1 ) und es sind auch überall dieselben Grundformen. Innerhalb derselben finden sich aber sehr bedeutende locale Unterschiede, sodaß von dem Aufsuchen eines gemeinsamen Ausgangspunktes der einzelnen Typen nicht die Rede sein kann. Vielmehr hat der Celt in den verschiedenen Gebieten seine eigene Entwickelung genommen, wobei natürlich Beeinflussungen von anderen ebensowenig ausgeschlossen sind, wie der Export einzelner Exemplare aus einem fremden Bereiche. Läßt sich innerhalb eines Gebietes an hinreichend vielen Exemplaren eine ununterbrochene Entwickelung von der einfachsten Form zu complicirteren zwanglos nachweisen und stimmen die Ergebnisse dieser typologischen Betrachtung mit den allgemeinen Fundverhältnissen insofern überein, als letztere der Chronologie der ersteren nicht widersprechen, so darf man die betreffenden Formen als Producte der Bronzekultur des betreffenden Gebietes in Anspruch nehmen. Von solchen Gesichtspunkten aus hat, wie oben


1) S. u. a. Worsaae, in den Mémoires des antiquaires du Nord. 1880, S. 195 (Beispiele aus China). Merkwürdiger Weise fehlen sie in der reich entwickelten Bronzezeit des Kaukasus (s. Virchow, Gräberfeld von Koban 1883, S. 129).
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erwähnt, Montelius das Material der nordischen Bronzen durcharbeitet und eine Gliederung in sechs Perioden durchzuführen gesucht. An ihn anschließend, stelle ich im Folgenden die Celte mit Schafttülle des Schweriner Museums zusammen.

Die bisherige Entwickelung hatte von der einfachen Nachahmung der Feuersteinaxt ("Keil"), wie wir in Schwerin sie in dem interessanten Exemplar von Kirch=Jesar haben (s. Frid.-Franc. XXXIII, 2 und die eingehende Besprechung von Lisch, Jahrb. XXX, S. 136) 1 ), bis zu dem "Paalstabe", d. h. Celte mit einer scharf absetzenden Rinne zur Aufnahme des Schaftes, geführt; von letzterer Form hat unser Museum 28 Stück, 5 aus Gräbern, 3 aus "Depotfunden", 12 Einzelfunde aus festem Bodeu, 8 Einzelfunde aus Mooren; eine Art Zwischenform sind die Celte mit aufrecht stehenden oder umgebogenen Lappen zur Verstärkung der Schäftung, bei uns nur durch 5 Exemplare sicher meklenburgischer Provenienz vertreten. Im weiteren Verlaufe verschwindet dann das obere Stück, welches zur Stütze des Schaftes dient, und die Befestigung geschieht vermittelst einer Öffnung (rund, oval oder viereckig). Der traditionelle Name dieser Bronzeäxte mit Tülle ist "Hohlcelt", ein Name, der auf einem etymologischen Irrthum beruht und vom logischen Standpunkte aus anfechtbar ist (s. darüber Olshausen, a. a. O.), der sich nun aber einmal in der archäologischen Terminologie das Bürgerrecht erworben und wenigstens den Vorzug hat, allgemein verstanden zu werden.

Die älteste Stufe der Entwickelung (Montelius, Typus A, s. S. 51) bewahrt im Allgemeinen die Schneide der voraufgehenden Schaftcelte und unterscheidet sich von diesen nur durch die Tülle, die Öse und ein ornamentales Band unter dem Rande, welches decorativ an das Band erinnert, mit dem bei den Schaftcelten der Schaft befestigt war; dasselbe ist entweder aufgehöht oder durch lineare Verzierungen hergestellt (s. Montelius, Ant. suéd., Fig. 149). Ein voll charakteristisches Exemplar besitzt unsere Sammlung nicht. Tafel II, Fig. 5 giebt eines aus einem Kegelgrabe, welches das Band besonders schön zeigt, im übrigen aber fast zur Meißelform übergeht.

Auch die nächste (Typus B) bewahrt in den ornamentalen Schaftlappen und der gelegentlich noch vorkommenden Mittelrippe die Erinnerung an den Schaftcelt, zeigt auch noch, aber schon weniger hervortretend das umlaufende Baud, unterscheidet sich aber von A


1) Ueber die Bedeutung, welche diese weit verbreitete Form für die älteste Metallzeit hat, s. M. Much, Die Kupferzeit in Europa. Wien, 1886.
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durch den schmalen, nach außen gebogenen Rand. Von diesem Typus haben wir sehr schöne Exemplare, Grab= und Moorfunde, meist unter wichtigen Umständen gefunden; wir wählen zur Illustration (Tafel II, 6) das aus dem Kegelgrabe von Vorbek, weil in diesem Grabe auch ein Hängegefäß, allerdings von älterem Typus als die Lübberstorfer und ihre Genossen gefunden ist. Sodann (Typus C) verschwindet die Ornamentirung, welche die Schaftcelte voraussetzte. Der untere Theil wird glatt, am obern erscheint eine Verzierung durch verticale, meist parallele Linien. Dahin gehören die oben besprochenen Stücke von Malchow (s. Tafel II, Fig. 7) und Grabow. In Gräbern kommt bei uns diese Form schon nicht mehr vor, sowenig wie die übrigen. Im weiteren Verlaufe geht auch die Ornamentation von C verloren, zugleich wird das Geräth kleiner und nach unten breiter (Typus E). Zwischen C und E zählt Montelius als Zwischenstufe einen Typus D, welcher bei uns nicht vorkommt. Dazu haben wir eine andere Zwischenstufe, welche local zu sein scheint; wenigstens finde ich in den gebräuchlichsten Nachschlagewerken keine ganz gleichen abgebildet 1 ). Es sind Stücke mit der Gestaltung der Breitseite, wie E sie zeigt, aber der Ornamentation von C. Taf. II, 8 giebt ein Beispiel (aus Hagenow). Die reine Form des überaus häufigen Typus E s. Taf. II, 9 (aus Zierow bei Wismar). Leider sind die Funde von diesem Typus bei uns zu einer Chronologie der Bronzezeit nicht zu verwerthen, da es sämmtlich Einzelfunde sind.



1) Ähnliche s. bei Worsaae, Afbildninger 138.
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Zu den Tafeln.

~~~~~~~~
Tafel I. 1) Spiraliger Armring Vertikale Klammer von Vielist.
2) Halsring
3) Handring
4) Kleiner Spiralcylinder
5) Flachcelt
6) Hängegefäß Vertikale Klammer von Lübberstorf.
7) Handhabe dazu
8) Boden eines zweiten Hängegefäßes
9) Handhabe dazu
10) Armring
Tafel II. 1) Pferdegebisse Vertikale Klammer von Karbow.    
2) Gußform
3) Hohlcelt
4) Buckel
5) Hohlcelt von Goritz.
6)  desgl.   von Vorbek.
7)  desgl.   von Malchow.
8)  desgl.   von Hagenow.
9)  desgl.   von Zierow.  
Vignette
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Untersuchungen zur jüngeren Bronzezeit - Tafel I.
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Untersuchungen zur jüngeren Bronzezeit - Tafel II.
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II.

Castrum Wustrow.

Von
Archivar Dr. Schildt.

A n der südwestlichen Spitze des Tollense=Sees liegt das zum ritterschaftlichen Amte Stavenhagen gehörige Gut Wustrow, im Besitz des Herrn Freiherrn v. Maltzan auf Krukow. Das Dorf ist in einer Entfernung von etwa 50 Ruthen vom Ufer des Sees an einem Bache, der eine Mühle treibt, auf festem Boden aufgebaut. Seewärts und etwa 20 Ruthen von demselben beginnt eine Wiese, welche bis an den See reicht und diesen auf eine längere Strecke umsäumt. Die Wiese besteht größtentheils aus Moorboden. In neuester Zeit ist an der Südostseite des Hofes hart an der Wiese eine Ziegelei von etwas größerem Betriebe errichtet. Um die dort verfertigten Ziegel auf leichte Weise nach der Stadt Neubrandenburg verschicken zu können, ließ Herr v. Maltzan im jüngst verflossenen Sommer von der Ziegelei aus einen Kanal, der einen größeren Kahn tragen kann, durch die Wiese graben. Beim Ausstechen dieses Kanals stießen die Arbeiter hinter der Mitte desselben, von der Ziegelei aus gemessen, auf Bohlen und Pfähle, die auf eine alte Brücke schließen ließen.

Der der Familie v. Maltzan verwandte und befreundete Herr v. Meyenn, Archivcollaborator hieselbst, hörte bei einem Besuch in Krukow im letzten Spätsommer von diesen Ausgrabungen und machte dem Vorstaud des Geschichtsvereins davon Mittheilung.

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In Folge dessen wurde beschlossen, mit Zustimmung des Herrn Freiherrn v. Maltzan in der Wiese an verschiedenen Stellen, unabhängig von dem Kanalbau, Ausgrabungen vornehmen zu lassen, um feststellen zu können, ob in früherer Zeit von dem festen Lande über die jetzige Wiese, deren Boden muthmaßlich ehemals noch zum Bereiche des Sees gehörte, eine Brücke geführt habe.

Diese unter der Leitung des Herrn Inspectors Dühring zu Wustrow geschehenen Ausgrabungen wurden von reichem Erfolge gekrönt. Am 24. October theilte Herr Dühring schriftlich mit, daß die Arbeiter beim Nachgraben links und rechts vom Kanal auf eichene und tannene Bohlen und auf eichene Pfähle gestoßen seien.

Als die Untersuchung soweit vorbereitet war, reiste ich am 12. Nov. (1886) mit Herrn v. Meyenn nach Krukow, um von da aus am nächsten Tage nach Wustrow zu fahren und diese Arbeiten und ihre Ergebnisse in Augenschein zu nehmen. Von Herrn v. Maltzan eingeladen, erschienen am 13. Nov. gleichfalls zur Besichtigung der Wiese die Herren Rath Löper aus Neubrandenburg und Bürgermeister Dr. Piper aus Penzlin. Uns waren zur Erweiterung der Nachforschungen, soweit nöthig, auf das Freundlichste Arbeiter zur Verfügung gestellt.

Schon am Morgen des 13. Nov. ließ sich nach den bisherigen Ausgrabungen im Allgemeinen als zweifellos feststellen, daß ehemals durch die Wiese eine Pfahlbrücke gegangen sei, und daß dieselbe den Kanal so durchschneidet, daß sie ungefähr auf das Südende der nahe dem Ufer gelegenen kleinen Insel im Tollense=See führt. Der hieneben stehende Abriß mag ein ungefähres Bild der Gegend geben und das Verständniß dieser Zeilen erleichtern.

Die Untersuchungen wurden nun zunächst links vom Kanal, von der Ziegelei aus gesehen, fortgesetzt. Ich ließ dort einige der bereits vorhandenen Gruben verbreitern und vertiefen und von dem angesammelten Wasser entleeren, sodaß ich die Breite und Tiefe der jetzt deutlich erkennbaren Brücke messen konnte. Das Pfahlwerk lag mit seiner Oberfläche jetzt überall 80 bis 85 cm unter der Wiesenfläche; die Brücke hatte, wenigstens an einer Stelle - anderswo war es nicht so deutlich zu erkennen - eine Breite von 2,25 bis 2,75 m und ragte in nicht großer Entfernung von dem festen Boden, wo allein diese Untersuchung möglich war, nur reichlich 50 cm über den aus Sand bestehenden, anscheinend früheren Seeboden empor. Zwei aus der Brücke gezogene eichene Pfähle, welche schon auf den Hof getragen waren, wurden von mir gemessen: sie hatten bei einem Durchmesser von etwa 14 cm eine

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Karte Wustrow
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Länge von 3,50 m. Das untere zugespitzte Ende derselben war durch Anbrennen widerstandsfähiger gemacht.

Rechts von dem Kanal war erst an einer Stelle, und zwar nicht weit von demselben, die Brücke wiedergefunden worden. Ich ließ nun in größerer Entfernung vom Kanal, also nahe dem Seeufer, zur muthmaßlichen Richtung der Brücke einen Querschnitt in der Wiese machen, und wir hatten noch vor 12 Uhr die Freude, auch hier unsere Brücke wiederzufinden, indem wir wieder auf Holzstücke stießen.

Nach Mittag, wo die ganze Familie v. Maltzan unsere Untersuchungen mit ihrer Gegenwart beehrte, setzten wir zuerst dort, wo wir um 12 Uhr aufgehört hatten, das Ausgraben fort. Als wir aber mehrere eichene Plankenstücke gefunden hatten, und somit das Vorhandensein der Brücke unzweifelhaft feststand, beendeten wir die Nachgrabungen in der Wiese, die in der Nähe des Sees wegen des sehr von Wasser durchtränkten Bodens außerordentlich erschwert wurden.

Der Schluß der Forschungen sollte eine Untersuchung auf der schon genannten kleinen, der Stadt Neubrandenburg gehörigen Insel sein, und zwar nach den beiden Gesichtspunkten, ob das Ende der Brücke noch an der Insel zu finden 1 ), und ob auf derselben Spuren einer vorgeschichtlichen Wohnstätte vorhanden seien. Alle Anweseuden begaben sich darum in den bereit liegenden großen Ziegelkahn, und zwei Arbeiter ruderten uns geschickt durch Rohr und Untiefen hinan an das kleine Eiland. Dort war aber nichts zu entdecken. Denn erstlich verläuft das Südende der Insel, wohin die Brücke ihrer Richtung nach nur führen konnte, in einen tiefen Sumpf, der von Röhricht umgeben ist, und dann scheint der nördliche, festere Theil der Insel im Laufe der letzten Jahrhunderte durch Menschenhand, wohl des Anbaues wegen, so viele Veränderungen erlitten zu haben, daß auf die frühere Gestaltung nicht mehr, jedenfalls nicht mit Sicherheit zu schließen ist. Nur die Muthmaßung dürfte vielleicht erlaubt sein, daß der feste nördliche Theil, dessen Ufer bei dem heurigen niedrigen Wasserstand über 1 Fuß aus dem Wasser steil hervorragen, noch die letzten Reste eines alten Walles zeigt. Dafür scheint auch der Umstand zu sprechen, daß der Boden dort rings am Ufer etwas höher ist als


1) Pastor Willebrand zu Zapel erfuhr bei einem Besuche der Insel im Jahre 1877 (Jahrb. XLIV, S. 38) von dem Sohne des Inspectors Künzel zu Wustrow, daß sich im See zwischen dem Festlande und der Insel noch Ueberreste einer früheren Brücke finden.
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in der Mitte der Insel. Darf ich noch die Vermuthung aussprechen, daß man vormals, um die Insel zum Anbau von Getreide oder Gemüse geeignet zu machen, den Wall am Ufer abgrub und die tiefen Stellen in der Mitte damit ausfüllte, so bin ich mit allen meinen möglichen Schlüssen am Ende. Auf den Einwurf, daß dann der Boden in der Mitte in der Vorzeit müßte unter Wasser gestanden haben und also eine menschliche Wohnung nicht ermöglichte, läßt sich leicht antworten.

Wir haben nämlich gesehen, daß die alte Brücke jetzt ungefähr 3 Fuß unter der Oberfläche der Wiese liegt. Nun steht aber das Wasser des Sees nicht viel tiefer als die Wiese, wenn es hoch steigt, überfluthet es dieselbe sogar theilweise. Die ganze Brückenanlage ist daher nur verständlich, wenn man annehmen darf, daß der Wasserstand zur Zeit der Erbauung derselben viel niedriger war als jetzt, und zwar wenigstens 4 Fuß niedriger, so daß die Brücke sich etwa 1 Fuß über die Oberfläche des Wassers erhob. Daß aber die Tollense bei Ansiedelung der Deutschen aufgestaut wurde, wissen wir; denn bei der Anlage der Stadt Neubrandenburg (1248) baute man Mühlen am Tollense=Fluß, und dieser Mühlen wegen wurden im Flusse Wehre zum Aufstauen angelegt. Ja die Müller nutzen selbst in der Jetztzeit das Recht des Aufstauens so sehr aus, daß mitunter die Wiesen und Aecker der Stadt nicht wenig darunter leiden. Wir kennen also auch die Ursache, aus welcher das Wasser sich hob. Stand nun der See früher 4 Fuß tiefer, so war das Ufer der Insel bedeutend höher als der Wasserspiegel, und die innere Fläche derselben blieb noch trocken, auch wenn sie 2-3 Fuß tiefer lag. Denken wir uns nun, daß man diese bei dem späteren, höheren Wasserstand des Anbaues wegen um einige Fuß mit der Erde des am Seeufer liegenden Walles erhöhte, so können wir uns wohl vorstellen, daß die Insel vor der Planirung ein Wall umkränzte.

Daß die Moorerde, welche jetzt über der Brücke liegt, erst nach deren Bau im Laufe der Zeit sich dort ablagerte, ist eine nothwendige Annahme, schon wegen des Vorhandenseins der Brücke. Wenn sich aber über der Brücke seitdem das Moor bildete, warum sollte dasselbe nicht auch unterhalb der Oberfläche der Brücke geschoben sein, soweit überhaupt Moorboden vorhanden ist? Und ist auch dies der Fall, dann fehlte früher die jetzige Wiese ganz, und an deren Stelle sah man durch das Seewasser von geringer Tiefe auf den Meeresboden von Sand, den wir heute 50 cm unter den Belagplanken der Brücke gefunden haben. Daß Moore sich noch bilden, ist ja eine bekannte Thatsache.

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Aber auch schon daraus, daß es nunmehr unstreitbar feststeht, daß in grauer Vorzeit vom festen Lande aus eine Brücke auf die Insel führte, muß mit Nothwendigkeit folgen, daß die Insel früher als Wohnstätte von Menschen benutzt wurde 1 ). Ich halte es darum für durchaus unzweifelhaft, daß hier auf der Insel die in alten Urkunden erwähnte Burg (castrum) Wustrow lag. Ohnehin darf man, da es hier ein castrum Wustrow gab, dasselbe nirgends anderswo als auf der Insel suchen, weil das wendische Wort Wustrow (ostrowe) eben Insel (Werder) bedeutet 2 ). Daß aber das ebenfalls in alten Urkunden erwähnte Dorf (villa) Wustrow, das nach der Burg den Namen trug, auf dem Festlande in der Nähe der Insel lag, ist selbstverständlich, denn der geringe Umfang der Insel erlaubte die Anlage eines Dorfes nicht.

Aus welcher Zeit aber castrum et villa Wustrowe stammen, ist garnicht fraglich. Sie waren wendich wie ihr Name.

Es ist bekannt, daß die von Thietmar von Merseburg und Adam von Bremen erwähnte Tempelburg und Hauptstadt der Redarier Rethra seit Latomus der Gegenstand eifriger Forschungen unserer einheimischen und auch anderer Geschichtsforscher geworden ist. Es ist sehr viel gesucht und sehr viel angenommen, ohne daß die Frage nach der Lage Rethras bis jetzt endgültig beantwortet wurde. Diese Forschungen und die aus denselben gewonnenen Schlußfolgerungen nehmen unsere Theilnahme hier insofern in Anspruch, als Beyer mit großer Ueberzeugung die Behauptung aufgestellt hat, daß grade auf der kleinen Insel im Tollense=See neben der Feldmark Wustrow der Radegasttempel zu Rethra gestanden habe. Ich werde darum nicht umhin können, bei einer Untersuchung über Wustrow auch die Frage nach Rethra zu berücksichtigen. Um aber nicht mit Wiederholungen den Leser zu ermüden, und um mich überhaupt möglichst kurz zu fassen, verweise ich hier nur auf die Litteratur aus der neuesten Zeit, durch welche


1) Auffällig ist es allerdings, daß bis jetzt, soweit bekannt, nicht einmal Spuren von alten Geräthen auf der Insel gefunden sind; doch ist es möglich, daß man diese früher fand und verwarf. Vielleicht gelingt es auch noch einer späteren, genauen Untersuchung Scherben zu finden.
2) Wir finden zwar den Ortsnamen Wustrow auch anderswo als auf Inseln, aber dann doch auf Halbinseln, wie bei Neubukow und auf Fischland, oder zwischen Seen, wie bei Wesenberg, oder zwischen Flüssen, wie bei Lenzen und bei Lüchow. Wustrow bezeichnet also sowohl eine Halbinsel wie eine Insel, grade wie unser Werder. Aber darum darf man doch nicht annehmen, daß das Dorf Wustrow bei Penzlin wegen seiner Lage in der Nähe des Tollense=Sees seinen Namen erhielt, da die Gegend den Charakter einer Halbinsel nicht hat.
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man zugleich mit den Urtheilen früherer Forscher bekannt gemacht wird. Es ist folgende:

1) Lisch, Die Stiftung des Klosters Broda und das Land der Rhedarier. Jahrb. III, S. 1 ff. Lisch hielt (S. 21) Prillwitz für die Stätte des alten Rethra.

2) Franz Boll, Kritische Geschichte der sogenannten Prillwitzer Idole. Jahrb. XIX, 168-286.

3) Beyer, Die wendischen Schwerine. Darin: 8) Seitenblicke auf Rhetra und Arkona. Jahrb. XXXII, 134-148.

4) Beyer, Die Landwehren und die Grenzheiligthümer des Landes der Rhedarier. Jahrb. XXXVII, 42-171. Hier ist B. in dem festen Glauben, daß Rethra auf der kleinen Neubrandenburger Insel bei Wustrow lag.

5) Ernst Boll, Beschreibung der Tollense. Archiv für Landeskunde Meklenburgs. 1853, S. 1-69. B. vermuthet Rethra auf der Halbinsel im Norden des Sees Lieps bei Prillwitz.

6) F. Boll, Geschichte des Landes Stargard. I, 1 ff.

7) Wigger, Meklenburgische Annalen, S. 119, 120.

8) Willebrand (Past. zu Zapel), Rethra. Jahrb. XLIV, S. 37 ff. W. hält den Hof Wustrow selbst für die Tempelstätte Rethra 1 ).

Aus den alten Historikern, die uns Mittheilungen über die Wenden Meklenburgs machen, lernen wir mit Sicherheit, daß es eine weit berühmte Tempelburg Rethra gab, und daß diese im Lande der Redarier lag. Wenn man sonst auch die Berichte Thietmars und Adams, wo sie sich auf Einzelheiten einlassen, nicht so genau nehmen will, diese Nachricht verdient Glauben, denn es ist durchaus glaublich, daß eine so wichtige Thatsache auch den den Wenden nahe wohnenden deutschen Völkern der Zeit bekannt war. Gewiß ist ferner, daß Rethra in den Kämpfen der Deutschen gegen die Wenden unter Heinrich dem Löwen untergegangen ist, denn sonst würden die ersten christlichen Urkunden aus unserer Heimath etwas von dem berühmten Orte berichten. Und es wäre in der That merkwürdig, wenn Rethra der Zeit nicht untergegangen wäre; denn wie hätten die christlichen Deutschen wohl einen großen, heidnischen Tempel können stehen lassen, da sie bei der Unterjochung, um nicht zu sagen Vernichtung, der Wenden grade das Heidenthum bis auf seine letzten Spuren ausrotteten.


1) In einem Zeitungsartikel ("Tägliche Rundschau" vom 8. Dec. 1886) berichtet der obengenannte Herr Dr. Piper über die Nachgrabungen unseres Vereins zu Wustrow. Er ist geneigt, die Tollense=Insel für die Stätte Rethras zu halten.
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Lag aber Rethra im Lande der Redarier, im Radwer oder Raduir 1 ), so dürfen wir es nicht in Wustrow suchen, da das Land Radwer sich nach sicherem Zeugniß nur östlich vom Tollense=See ausdehnte 2 ) und dessen Westufer nirgends berührte. Die gegentheilige Behauptung Beyer's, daß nämlich in Wustrow Rethra zu finden ist, müssen wir durchaus als unbewiesen bezeichnen, trotz der langen scharfsinnigen und gelehrten Abhandlungen desselben, denn wir haben zwei Gegenbeweise, die seine Behauptung nicht gelten lassen können. Erstens heißt es in der freilich gefälschten Urkunde über die Stiftung des Klosters Broda vom 16. August 1170 3 ) illi ecclesie contulimus . . . Wustrowe castrum cum villa. In Raduir Podulin, Tribinowe etc. . So ist interpungirt, und das kann nur bedeuten, daß die Aufzählung der Örter in Raduir erst nach Wustrow beginnt, daß also Wustrow nicht zum Lande Raduir gehört. Zwar ist diese Urkunde, wie bemerkt, gefälscht; aber ihr Inhalt ist vollständig in die echte, unverfälschte Urkunde vom 27. Mai 1244 4 ), welche die Besitzungen Broda's bestätigt, wieder aufgenommen, daher ist nicht zu zweifeln, daß diese Orte so vorhanden waren, wie sie die falsche Urkunde aufführt. Diese Fälschung muß aber, weil sie 1244 bestätigt wird, jedenfalls vor 1244 angefertigt sein, also zu einer Zeit, wo man von den wendischen Völkerschaften und deren Wohnsitzen noch genügende Kenntniß haben konnte, denn in diesen Gegenden wohnten, wenn auch nur vereinzelt, noch Wenden, da es in der genannten Urkunde von 1244 heißt: "Absoluti sunt fratres nostri (die Mönche zu Broda) et homines eorum tam Slavi quam Teutonici ab omni exactione" etc. . Und wenn man die Oertlichkeiten kennen konnte, so wird man sich gewiß bei Abfassung einer falschen Urkunde hinlänglich über dieselben unterrichtet haben, um nicht durch falsche Bezeichnungen die Urkunde zu verdächtigen und die Fälschung zu verrathen. Nun kann man uns zwar entgegen halten, daß die echte Urkunde anders interpungirt, nämlich: "Wustrow. castrum cum villa in radur. Podulinov" etc. . Aber ich erwidere darauf: Dieselbe Urkunde giebt auch bei Benennung der Orte Groß= und Klein=Vielen: Vilim, item Vilim. Carstitze." für Vilim, item Vilim Carstitze, und da der Punkt hier nach dem zweiten Vilim als Zeichen einer Pause gradezu unsinnig ist, so muß man ent=


1) Lisch, Jahrb. III, S. 15 und 16.
2) S. ebendaselbst, S. 16 ff.
3) M. Urkb. I, Nr. 95.
4) M. Urkb. I, Nr. 563 und Anmerkung.
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weder einräumen, daß der Schreiber bei der Vertheilung der Interpunctionszeichen gedankenlos zu Werke ging, also kein sonderliches Vertrauen verdient, oder daß er, und dies wird das Richtige sein, den nachgesetzten Punkt bloß als eine Bezeichnung des Eigennamens verwendet, wie es in Urkunden auch Gebrauch ist 1 ). Bezeichnet aber der nachgesetzte Punkt hier bloß den Eigennamen als solchen, so konnte der Schreiber ihn nicht nach villa setzen, wo wir ihn erwarten, und mußte ihn hinter radur geben, eben weil radur ein Eigenname ist. Es ist ersichtlich, daß bei diesem Gebrauch die Deutung des Inhalts unsicher werden muß, und eben darum dürfen wir zwecks derselben nicht die echte, sondern nur die falsche Urkunde zu Rathe ziehen.

Zweitens aber kann ich nicht begreifen und darf es nicht gelten lassen, daß ein wendischer Ort, der sonst doch Rethra hieß und unter diesem Namen berühmt wurde, von den Wenden selbst sollte später Wustrow genannt sein. Der Name Rethra konnte meines Dafürhaltens in einen andern wendischen so schwer verwandelt werden, daß ich an diese Möglichkeit nicht eher glaube, bis ich unumstößliche Beweise dafür habe.

Aus den beiden, eben besprochenen Urkunden erfahren wir also, daß es zur Wendenzeit und noch während der ersten christlichen Ansiedelung eine Burg und ein Dorf Wustrow gab. Sehen wir, was andere alte Zeugnisse uns mehr von Wustrow lehren. In dem Vertrag von Kremmen, abgeschlossen zwischen Brandenburg und Pommern am 20. Juni 1236 2 ), traf Herzog Wartislav von Pommern an die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg u. a. ab: "terram Wostrowe, sicut sita est cum omnibus atenenciis, usque ad flumen, quod dicitur Tholenze." Es gab darum, wie sich übrigens schon aus dem Vorhandensein der Burg Wustrow schließen ließ, auch eine terra, ein Land Wustrow, und dieses erstreckte sich (mindestens) von der Südgrenze der Feldmark Wustrow bis zum Ausfluß des Tollense=Flusses aus dem gleichnamigen See, d. h. es lag an dem ganzen Westufer des Tollense=Sees. Später, und zwar schon 1274, gehörte der südliche Theil dieser Gegend zur Vogtei Penzlin, wie wir aus einer Urkunde vom 12. März des genannten Jahres erfahren 3 ). Damals wird schon die Burg Wustrow untergegangen oder verlassen sein, und aus diesem Grunde der neu aufblühende Ort Penzlin als Sitz des Vogtes der Gegend den Namen gegeben haben.


1) Jahrb. III, S. 15.
2) M. Urkb. I, Nr. 457.
3) M. Urkb. II, Nr. 1317.
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Zum Schluß möchte ich noch im Zusammenhang kurz mittheilen, welche Ergebnisse diese Untersuchung nach meiner Ansicht liefert.

Auf unserer gegen feindliche Anfälle sehr gesicherten kleinen Insel bauten die Wenden, zu welcher Zeit, wird nie bekannt werden, eine Burg, welcher sie wegen ihrer Lage ganz ihrer Gewohnheit gemäß den Namen Wustrowe, zu deutsch etwa Inselburg gaben. Um bequemen Zugang zu der Burg zu gewinnen, wurde die Erbauung einer Brücke nöthig, welche vom Festland durch das Vorland des Sees von geringer Tiefe zur Insel führte. Diese Brücke wurde hinlänglich fest (mit 3 Reihen Pfähle) und verhältnißmäßig kunstreich gezimmert. Vor der Brücke am Seeufer entstand nun das Dorf Wustrow. Diese Anlage wurde der ideelle Mittelpunkt der ganzen Gegend am Westufer des Sees, der Hauptort eines Gaues, einer terra, und von der Inselburg aus verwaltete der Burgvogt, der Zupan, diesen Gau.

Im Jahre 1164 setzte, wie bekannt, Herzog Heinrich der Löwe von Sachsen durch den Sieg bei Verchen hier der Wendenherrschaft ein Ziel, und es folgte nun die Germanisirung dieser Gegenden. Aber wenn auch beim Eindringen der Deutschen zahlreiche wendische Niederlassungen zerstört wurden, unsere Inselburg wurde verschont, und sie galt noch im Anfang des 13. Jahrhunderts für den Hauptort des Gaues Wustrow. Doch den deutschen Bewohnern sagte wohl dieser feuchte Wohnsitz auf der Insel nicht sonderlich zu; sie wandten vielmehr ihr Auge auf einen in der Nähe gelegenen, für sie günstiger scheinenden Ort, und so lief Penzlin dem alten Vogtssitz Wustrow den Rang ab. Nach der Verlegung des Verwaltungssitzes nach Penzlin mußte der Gau bald den Namen nach seinem neuen Hauptort annehmen, und die Burg auf der Tollense=Insel verfiel in ihrer Verlassenheit, und endlich verschwanden selbst die letzten Spuren derselben. Glückliche Umstände erhielten uns aber die alte Brücke. Unbenutzt ragte sie noch lange aus dem Wasser empor, bis allmählich sich das schützende Moor um sie bildete und sie endlich völlig verdeckte und dem Auge der Meuschen entzog. So ruhte sie lange im Grabe, und es verschwand selbst das Andenken an sie lange Jahre, bis in der Gegenwart Erwerb suchende Menschenhände ihr stilles Grab wieder öffneten und uns so Kunde gaben von grauer Vorzeit.

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III.

Die Wappen

der
bis 1360 in den heutigen Grenzen Meklenburgs
vorkommenden

Geschlechter der Mannschaft.

Von Dr. Crull
zu Wismar.

H aben die Römer ihre Schilde verziert, und weisen aus der Zeit der Karolinger und der Ottonen erhaltene Kunstdenkmäler einen gleichen Brauch auch für unsere Vorzeit nach, so war solcher Schmuck doch nur eine ornamentale Ausgestaltung des Beschlages und hatte höchstens individuelle, allein Beziehung auf den Eigethümer des Schildes. Etwas durchaus anderes war es aber, wenn ganze Geschlechter ein allen Gliedern gemeinsames Bild auf ihre Schilde setzten. Das ist vermuthlich etwa mit dem Beginne des zwölften Jahrhunderts in Deutschland in Uebung gekommen, und wir dürfen daher annehmen, daß die Kriegsmänner, welche mit Herzog Heinrich dem Löwen nach Meklenburg zogen und hier eine neue Heimath sich gründeten, diese Sitte bereits mitgebracht haben, welche hernach solche, die in der Folge in die Mannschaft eintraten, gleichfalls sich zu eigen machten. Im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts, wie man vorherrschend glaubt, ist es dann Brauch geworden, daß die Geschlechtsgenossen wenigstens bei den Kampf=

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spielen - turnei, forest, buhurt - auch die Helme mit übereinstimmenden Zierrathen, den Zimieren, Kleinoden oder Helmzierden schmückten, zu denen dann das vierzehnte noch die Helmdecken hinzufügte.

So lange man turnirte und buhurdirte, war auch, wie nicht zu bezweifeln ist, die Kenntniß der Abzeichen der verschiedenen Geschlechter eine, wenu nicht allgemeine, so doch weit verbreitete und insbesondere Aufgabe für diejenigen, welche dem Waffenhandwerke sich widmeten. Mit dem Aufhören der ritterlichen Spiele verschwand die Kunde aber schnell, in Meklenburg also seit jenem unglücklichen Turniere im Jahre 1537, in welchem Herzog Philipp, Herzog Heinrichs Sohn, durch eine Verletzung die Gesundheit seines Geistes einbüßte 1 ), und nicht bloß im Allgemeinen verschwand diese Kunde, sondern auch bei den Meistbetheiligten, den Geschlechtern selbst. Eines Schildes bedurfte man nicht mehr beim Ringelrennen, auf welches man sich jetzt beschränkte, und wo man einen Helm aufstülpte, verschmähte man es, solchen mit dem von den Vätern überkommenen Kleinode zu schmücken, und putzte denselben vielmehr nach der allgemeinen, pomphaften Weise der Zeit heraus. Das Wappen repräsentirte daher nicht mehr die Waffen und kam nur noch auf Siegelringen, Laden, Schränken und sonstigem Geräthe, auf Grabsteinen und Epitaphien u. s. w. zu Gesicht, wo denn dasselbe unter Einwirkung des herrschenden Geschmackes von den Goldschmieden, Malern, Schnitzern, Steinmetzen völlig frei wie beliebiges Ornament gemodelt wurde. Nachdem schon Ausgangs des Mittelalters allerlei willkürliche Schildbildungen, die aber doch noch Maß hielten, zum Vorschein gekommen waren, werden unter dem Einflusse der im sechszehnten Jahrhundert eindringenden antikisirenden Kunstweise insbesondere die Schilde beiderseits geschweift, hernach geschweift und geschlitzt, darauf geschweift, geschlitzt und gerollt, bis man Ende des siebenzehnten Jahrhunderts auf die runden römischen Schilde kam, denen dann im folgenden die mit Muscheln und Blattwerk eingefaßten Rococo=Schilde, am Ausgange desselben die dreieckigen mit doppelt ausgeschweiftem oberen Rande folgten, und endlich im gegenwärtigen Jahrhundert ein völliger Eclecticismus herrschend geworden ist. Wurden mithin die Schilde wie Cartouchen behandelt, so ließen die Maler, Pitschierstecher u. s. w. auch von den Schildfiguren nicht die vermeintlich bessernde Hand; doch erstreckten sich ihre Emendationen hier allerdings nicht grade auf Wesentliches, und sie begnügten sich ihren Witz an allerhand mehr Nebensächlichem


1) Franck, A. und N. Meklenb. IX, S. 198.
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leuchten zu lassen, schräge gestellte Figuren im Längs= oder im Querdurchmesser darzustellen, Thieren einen Boden zu geben, die hängenden Flügel aufwärts geschwungen zur Ansicht zu bringen und dgl.; hin und wieder haben sie allerdings auch Tincturen verändert.

Sehr bedeutend sind dagegen die Umgestaltungen, welchen seit dem sechszehnten Jahrhundert die Helmzierden unterlagen. Nie freilich sind diese so gleichmäßig gehalten worden wie die Schildfiguren, und man trifft schon im funfzehnten Jahrhundert die auffallendsten Verschiedenheiten oder Veränderungen, aber nicht entfernt in dem Umfange und von der Bedeutung, wie sie in dem erst gedachten Zeitraume zum Vorschein kamen. Vormals waren die Zimiere entweder central auf dem Helme angebracht, - einige vielleicht auch hinterwärts -, oder seitlich und dann paarweise, oder aber sie fielen mit dem Längsdurchmesser des Helmes zusammen, selten mit dem Querdurchmesser, und wurden aus dem leichtesten Materiale hergestellt, aus Pergament, Leder, Gewandstoffen, die man, wo nöthig, ausstopfte, aus Holz und Blech, die dann bemalt wurden; nur Federn, kaum Hörner dürften in Wirklichkeit verwendet worden sein. Immer hatte man vor Augen, daß durch die Kleinode die ohnehin ansehnliche Schwere des Helmes nicht vermehrt wurde, daß sie das Gleichgewicht nicht störten, daß sie einem Speerstoße oder einem Hiebe mit Schwert oder Kolben, auch Handgreiflichkeiten keinen zu großen Widerstand boten, welcher dem Träger hätte verderblich werden können, endlich, daß sie beim Rennen dem Luftdrucke möglichst geringen Widerstand leisteten. Diese Rücksichten fielen mit dem Aufhören der Kampfspiele völlig weg, denn die Helme bedurften nicht mehr eines Anzeichens und wurden unterschiedslos mit Straußenfedern, welche sich wenigstens bei uns vor dem sechszehnten Jahrhundert nicht finden, mit Reiherbüschen und ähnlichem Putze decorirt, wie solcher aus den Bildern des "letzten Ritters", des phantastischen Kaisers Max bekannt genug ist. Galt es nun auf Ringen, am Geräth, an Baulichkeiten ein Wappen darzustellen, so verfuhren die Maler u. s. w. mit den althergebrachten Zimieren mit derselben Willkür, ja man muß sagen mit demselben Unverstande, der bereits oben bezüglich der Schildformen und Schildfiguren gekennzeichnet ist, ohne irgend Rücksicht auf die praktische Ausführbarkeit des Dargestellten zu nehmen. Vor Allem stand man nicht an, die Kleinode, welche im Längsdurchmesser des Helmes angeordnet getragen waren, nunmehr, wo ohne Ausnahme die Helme, wie die vom Gesetze der antiken Symmetrie beherrschte Kunstweise des sechszehnten Jahrhunderts, die Renaissance, es mit sich brachte, in der Vorderansicht, höchstens zu drei Vierteln ge=

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zeigt wurden, in dem Querdurchmesser des Helmes anzubringen, wozu man freilich dadurch gewissermaßen genöthigt wurde, daß z. B. ein Federkamn, ein sogenanntes Schirmbrett und dergleichen in den Längsdurchmesser des Helmes gestellte Zierrathen bei der Stellung desselben in Vorderansicht nicht zu unterscheiden gewesen wären. Erschien dann das quergestellte Kleinod nicht in symmetrischer Gestalt, so fügte man beiderseits Straußenfedern, Hörner, Flügel, Bäume, Fahnen u. s. w. bei oder gab einen breiten Federbusch oder dgl. dem Kleinode als Hintergrund. In solcher Weise ist man auch vielfach bei den Thieren, ganzen oder wachsenden, verfahren, welche vordem natürlich sämmtlich im Längsdurchmesser angebracht waren; doch haben sich unsere meklenburgischen Helmstaffirer in der Mehrzahl dieser Fälle in das Unvermeidliche ergeben und auf dem vorwärtsschauenden Helm die Thiere seitwärts gerichtet angeordnet, ohne daran zu denken, eine wie lächerliche Figur der Träger eines so ausgestatteten Helmes in den Schranken gespielt haben würde. Andererseits hat man zu einfach erscheinende, wenn auch noch so geschmackvolle Helmzierden nicht bloß in Straußenfedern, Blumen und Pflanzen, selbst menschliche Gestalten, Köpfe und Rümpfe in wachsende Figuren zu verwandeln keinen Anstand genommen, sondern sogar förmlich genrehafte kleine Gruppen auf den Helmen arrangirt, theilweise von einem Umfange, daß man die Helmdecken hat zu Hülfe nehmen müssen, um dieselben fest zu kriegen.

Die Helmdecken anlangend, so ist man mit ihnen gleichermaßen wie mit den Schilden umgesprungen und hat dieselben ebenso phantastisch gestaltet. Von Hause aus bestanden solche aus einem rechteckigen, länglichen Stücke Gewand, Leder, auch, wo ein Thierkopf die Helmzier bildete, aus Fell, welches die beiden Hauptfarben des Schildes wiederholte; aber früh kam man dazu den unteren Rand einzuschneiden, und daraus entwickelte sich im funfzehnten Jahrhundert, wo man es aufgab sich des die Schultern umwallenden Schmucks zu bedienen, wohl unter dem Einflusse der herrschenden Mode des Zottelwerks, jenes reizvolle Ornament, welches in dem gedachten Zeitraum auf graphischen oder plastischen Wappendarstellungen Helm und Schild umgiebt. Die Helmdecken dieser Art stellen aber immer noch schmiegsamen Stoff vor, während diejenigen der Folgezeit eine unmäßige Ausdehnung gewinnen und so gebildet sind, als ob sie wirklich aus Metall, Holz oder Stein beständen. Die Helmdecken sind nun freilich etwas Unwesentliches, denn Schild und Helm repräsentiren ein Wappen auch ohne dieselben vollständig, und sie sollen nur besprochen sein, um zu zeigen wie das

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sechszehnte und die folgenden Jahrhunderte überhaupt die Wappen behandelten, dem hier noch hinzugefügt werden mag, daß, so viel sich gegenwärtig übersehen läßt, meist auch die Wulste und Kronen auf den Helmen, sicher die rostförmigen Visiere und zuletzt die Schildhalter ihnen bei uns ihre Entstehung verdanken.

Authentische, officielle Abbildungen der alten Wappen, welche von Herolden angefertigt wären, giebt es so wenig in Meklenburg wie im übrigen Deutschland, denn auch die so wertvolle Wappenrolle von Zürich 1 ) ist nicht sicher das Werk eines solchen, und die übrigen mittelalterlichen Wappenbücher, welche auf uns gekommen sind 2 ), sind, wie es scheint, Arbeiten von Liebhabern der Heraldik und begreifen Niedersachsen nicht. Wir sind daher bei Erforschung der echten, legitimen Schildfiguren und Helmzierden vor Allem auf die alten Siegel angewiesen, die aus dem Mittelalter auf uns gekommen sind. Aber völlig zuverlässige Folgerungen ihnen zu entnehmen ist auch nicht in allen Fällen und nur dort möglich, wo sich eine größere Anzahl von Siegeln eines Geschlechtes erhalten hat, ja selbst dann ist es nicht leicht zu einem sicheren Resultate zu gelangen, da, wo z. B. ein Schrägbalken die Schildfigur bildet, derselbe bald als rechter, bald als linker vorkommt, wo ein Thier, solches auf einer Reihe Siegel stehend, auf einer zweiten laufend, hier steigend, dort springend sich dargestellt findet, Unterschiede, die offenbar in alter Zeit von geringer oder keiner Bedeutung waren, während die neuere Heraldik großes Gewicht darauf legt. Manche Geschlechter haben nur ihren Schild, andere wiederum nur den Helm in ihr Siegel gesetzt, und von noch anderen haben sich entweder keine Siegel aus guter Zeit oder überall keine gerettet. Von geringerer Bedeutung sind die Darstellungen von Wappen auf Grabsteinen, in Fenstern und dgl., denn es sind solcher leider ja nur wenige erhalten. Vielfach ist man daher genöthigt, die Siegel, Grabsteine, Epitaphien der letzten Jahrhunderte und die heraldische Litteratur, auf welche insgesammt man bezüglich der Tincturen fast ausschließlich angewiesen ist, zu Rathe zu ziehen.

Die Siegel betreffend, so sind diese im sechzehnten Jahrhundert durch die Bank Ringsiegel und meist mit Papierplatten überlegt, so daß sie selten klar genug sind, im folgenden Jahrhundert übermäßig klein und daher undeutlich; Epitaphien und Grabsteine sind aber, besonders seit der Sturm der sogenannten Restaurationen über die Kirchen des Landes losgelassen wurde, in erheblicher Zahl


1) Herausgegeben von der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Zürich, 1860, 4.
2) F. K., Das heraldische Pelzwerk, 1867, S. 45.
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nicht mehr vorhanden. Von den litterarischen Hülfsquellen ist das älteste heraldische Werk das handschriftlich im Großherzoglichen Archive zu Schwerin befindliche Manuscript des bekannten meklenburgischen Historikers Bernhard Latomus († 1614) vom Adelstande, welches 74 radirte Wappen enthält, nämlich von 36 Geschlechtern, die vorzugsweise im Lande Meklenburg, und von 38, die im Lande Wenden angesessen waren, während der Abschnitt über den Adel des Landes Stargard, da von diesem wenig mehr als eine Abschrift 1 ) erhalten ist, deren entbehrt. Das siebzehnte Jahrhundert war Arbeiten ähnlicher Art theils nicht günstig, theils beruhigte man sich mit dem, was Siebmacher bot. Wenn zwar dann im Jahre 1722 der Index concisus des dänischen Ober=Landdrosten Joachim v. Pritzbuer erschienen ist, eine ursprünglich deutsch geschriebene, 1708 bereits fertig gestellte und ohne Genehmigung des Verfassers gedruckte anspruchslose Privatarbeit, so ist solche ohne Werth, und auch dasjenige, was Mathias Hans v. Behr († 1729) in seinen Rerum Mecleburgicarum libri VIII, Leipzig 1741, über die Wappen der von ihm, Bd. 8, Kap. 13, aufgezählten 84 adeligen Familien beibringt, theils auffallend lückenhaft, theils entschieden falsch, so daß das Buch in dieser Hinsicht von durchaus geringer Bedeutung ist, wie auch die heraldischen Angaben in seines Bruders Claus Josias v. Behr von Ritter= und Landschaft 1749 angekauftem und in deren Bibliothek befindlichen handschriftlichen Werke nicht von Erheblichkeit sind, da sie in der Mehrzahl auf Latomus oder aber Micraelius 2 ) basiren. Großen Werth haben aber die Arbeiten, welche Johann Heinrich v. Hoinckhusen († 1746) und Conrad Lüder v. Pentz (1766-1782) hinterlassen haben, und die von Herrn A. M. L. v. Engel auf Bresen 1860 dem Schwerinschen Archive übergeben worden sind 3 ), da dieselben sich auf manche im Original nicht mehr vorhandene Siegel stützen, die auf solche Weise gewissermaßen erhalten blieben; dazu kommt dann noch etwa, was Christoph Otto v. Gamm († 1797) zusammengetragen und v. Meding 4 ) verwerthet hat.

Dies Alles blieb bis auf das im Jahrb. XI, S. 423 ff., von Dr. Lisch Veröffentlichte bloß handschriftlich und wurde nicht Gemeingut. Dagegen erschien als erstes publicirtes, Meklenburg


1) Derselben ist jedoch zu entnehmen, daß der zu Alt=Stettin 1619 erschienene Abdruck voller Fehler ist.
2) Micraelii 6. Buch v. d. Pommerlandes Gelegenheit, 1639, der sich wieder auf Lubins Kartenwerk hauptsächlich stützt.
3) Ausführlich behandelt von Lisch, J. XXIX, S. 25 ff.
4) Nachr. v. adel. Wappen, Hamb. 1786 ff. (I, S. 170).
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speciell und ausschließlich betreffendes heraldisches Werk 1837 das "Mecklenburgische Wappenbuch" des sel. Dr. Masch, in welchem 214 Wappen abgebildet und mit historischen Uebersichten und litterarischen Nachweisungen begleitet sind. Masch nahm für dasselbe regelrechte künstlerische Ausführung und Zuverlässigkeit der Angaben und der Darstellung in Anspruch. Was erstere anlangt, so entsprechen die Abbildungen allerdings wohl dem Verständnisse und dem Können der damaligen Zeit, erscheinen heute aber für wenig mehr als Karikaturen von Wappen; in Betreff der Zuverlässigkeit aber ist kein Zweifel, daß die Zeichnungen allerdings getreu die Wappen so zur Anschauung bringen, wie sie der Zeit geführt wurden und, wie man hinzufügen muß, seit dem sechszehnten Jahrhundert wesentlich geführt worden sind. Denn, während merkwürdig genug die alten Geschlechter unbekümmert in jener Zeit die von den Voreltern überkommenen Abzeichen der Umgestaltung capriciöser Willkür überließen, sind die damaligen Veränderungen in der Folgezeit mit überaus großer Ängstlichkeit festgehalten und conservirt worden. Zwanzig Jahre später erschien dann in dem zu Nürnberg von Otto Titan v. Hefner neu edirten Siebmacherschen Werke als 6. Abtheilung des 3. Bandes "Der Mecklenburger Adel" in 249 Abbildungen, denen Bemerkungen über 271 Familien und deren Wappen voraufgehen. Hefner gedenkt des meklenburgischen Wappenbuches als eines trefflichen Werkes, erklärt sich aber mit der künstlerischen Ausführung nicht immer einverstanden und hat gesucht, nicht bloß die Wappen der alten Geschlechter "nach echter Heraldik" zu verbessern, beziehentlich zu erneuern, sondern auch den Wappen nobilitirter Familien "den heraldischen Typus nach Möglichkeit aufzudrücken". Jene Anerkennung und das Maßvolle der Ausstellung haben den sonst so milden Masch aber nicht abgehalten, eine sehr scharfe Beurtheilung (Arch. f. Landesk. 1858, H. 8) zu veröffentlichen, in welcher man freilich die Billigkeit stark vermißt; denn abgesehen davon, daß manches Nebensächliche stark aufgemutzt wird, so ist auch das meklenburgische Wappenbuch keineswegs frei von Irrthümern, die in einem so umfassenden Werke wie der Siebmacher gewiß viel geringer zu taxiren sind, und was die Abbildungen Hefners anlangt, so ist doch nicht zu verkennen, daß solche, wenn auch nicht mustergültig, so doch gegen die des meklenburgischen Wappenbuches unendlich stilvoller sind. Da Hefner keine alten Siegel zu Gebote standen, so hat dieser Umstand zu manchen Irrthümern und Mißgriffen bei seiner beabsichtigten Richtigstellung der alten Wappen Anlaß gegeben, und was die Wappen der geadelten Familien anlangt, so muß man dem Verlangen von Masch aller=

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dings beifallen, daß solche in derjenigen Form und Weise hätten zur Anschauung gebracht werden sollen, in welchen sie durch die betreffenden Diplome verliehen sind; denn auch sie in mittelalterlichem Charakter darzustellen, mag den Familien selbst immerhin freistehen, aber der Heraldik als einer historischen Wissenschaft kann es nicht zukommen 1 ). Das letzte, Meklenburg speciell betreffende heraldische Werk, unter Masch's Einflusse und seiner Mitwirkung entstandeil, ist "der Adel Mecklenburgs seit dem landesgrundgesetzlichen Erbvergleiche (1755)" von G. v. Lehsten, ein Buch, welches im Jahre 1864 erschien. Es ist das eine mit größtem Fleiße gefertigte Arbeit, welche rund 600 Familien behandelt, indem sie 1) deren Wappen beschreibt, 2) ihr erstes Vorkommen oder ihre Nobilitirung angiebt, 3) die betreffende Litteratur nachweist und 4) den Besitz der einzelnen Familien verzeichnet, falls sie solchen gehabt haben. Denn der Verfasser hat nicht bloß über den Titel seines Buches hinaus über manches alte, bereits vor 1755 ausgestorbene oder verzogene Geschlecht Nachricht gegeben, sondern auch von etwa 170 Familien, aus denen der Eine oder der Andere einmal während der gedachten Zeit in fürstlichen Diensten oder sonstwie im Lande gelebt hat. Das Buch soll als wissenschaftliches Hülfsbuch dienen, aber auch zu practischen Zwecken. In ersterer Beziehung sind die Angaben über die Litteratur, die freilich nicht angemessen, weil nicht der Zeitfolge nach, geordnet sind, und die Nobilitirungen ohne Zweifel schätzbar und wahrscheinlich auch die über den Besitz; diejenigen über Alter und Herkommen der alten Geschlechter aber mehr oder weniger unfundirt, und was den practischen Gebrauch anlangt, so dürfte die große Mehrzahl der Graveurs, Maler u. s. w. durch die Peinlichkeit der Blasonnirung eher verwirrt als gefördert werden. Die Wappenbeschreibungen stützen sich auf die bezügliche Literatur und Masch's Siegelsammlung, bei den geadelten Familien möglichst auf die Diplome, wogegen die Siegel der Vorzeit nicht berücksichtigt sind und freilich auch nicht wohl berücksichtigt werden konnten, da, wenn auch Dr. Lisch in seinen Urkundenpublicationen schon vieles veröffentlicht hatte, erst das meklenburgische Urkundenbuch durch seine Siegelbeschreibungen und Siegelabbildungen eine Uebersicht und richtige Erkenntniß der Wappen der alten Familien ermöglichte, und dessen erster Band beim Tode v. Lehsten's noch nicht erschienen war.


1) Der Einwurf, daß auf solche Weise ein Wappenbuch das Bild heilloser Stilmengerei bieten würde, wie solche auch auf Hefners Tafeln nicht angenehm sich zeigt ist leicht zu beseitigen: man ordne die Wappen in chronologischer Folge und füge ein alphabetisches Register bei.
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Durch das meklenburgische Urkundenbuch, welches jetzt bis zum Jahre 1360 mit dem 14. Bande gediehen ist, ist es nicht bloß möglich geworden das erste Erscheinen der alten Geschlechter in Meklenburg sicher festzustellen, sondern auch Einsicht darüber zur Genüge zu gewinnen, welche Mißverständnisse den Technikern des sechszehnten Jahrhunderts in Betreff der Wappen begegnet, und welche Albernheiten durch jene in dieselben hineingekommen sind, Albernheiten, welchen nur die der sogenannten Wappensagen gleich kommen, die bei einigen Familien oder für dieselben ausgebrütet worden sind. Das meklenburgische Urkundenbuch bringt die Abbildungen von etwa 170 Siegeln von Privaten und Beschreibungen einer ungezählten großen Menge solcher. Auf Grund dieser habe ich den Versuch gemacht, die alten und echten Schildfiguren und Zimiere der bis 1360 auftretenden Geschlechter zu ermitteln, zunächst in historischem Interesse überhaupt, dann aber auch, wie ich durchaus nicht verhehle, um den noch bestehenden alten Familien Anlaß zu einer eingehenden Untersuchung ihres Geschlechtswappens und zu dessen Richtigstellung zu geben. Denn es ist mir nicht möglich, die Schnurrpfeifereien des sechszehnten Jahrhunderts sammt den oft noch hinzugekommenen krausen Einfällen der Perrückenzeit und den Fadheiten des Rococo, welche sich an den alten Wappen zeigen, als "Fortentwickelung" anzusehen, und es scheint mir, als müsse den alten Geschlechtern mehr daran liegen, ihr Wappen, ihren Schild und Helm so zu führen, wie sie tapfere, um das Land verdiente Vorfahren in Schimpf und Ernst wirklich getragen haben, als sich der Uebereinstimmung ihrer Petschafte mit denen etwaiger expatriirter Vettern im fernen Osten oder Westen zu freuen. Einem derartigen Bemühen um Richtigstellung ist durch gegenwärtige Arbeit allerdings in etwas vorgegriffen; aber bei deren allgemeiner Natur ist es wenig wahrscheinlich, daß Irrthümer sollten vermieden, und daß durch fortgesetzte Nachforschungen bessere Resultate nicht sollten zu erreichen sein.

Auf Stamm= oder Wappenverwandtschaft habe ich nur dort hingewiesen, wo solche bereits constatirt oder wahrscheinlich gemacht sind, aber durch eine Zusammenstellung der vorkommenden Schildfiguren, welche auch anderweitig von Nutzen sein kann, künftigen Bemühungen in dieser Richtung vorgearbeitet.

Wo Angaben über alte Siegel nach 1360 ohne Verweisungen vorkommen, verdanke ich solche überwiegend den Mittheilungen des sel. Dr. Wigger; bezüglich der neueren Gestaltungen der Wappen aber habe ich noch außer dem, was oben bereits genannt ist, vermöge der Gefälligkeit Dr. Krause's, das 1689 begonnene, jetzt der

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Rostocker Schulbibliothek gehörige Wappenbuch eines bisher unbekannten Christian L. Schlichting benutzen können, welches außer märkischen, meißnischen und niedersächsischen Wappen, soweit dasselbe vollständig, die Wappen von 77 hier aufgezählten Geschlechtern wiedergiebt, eine Sammlung, welche, wenn sie auch viel Falsches sowohl in den Darstellungen, wie in den Namen enthält, doch Beachtung verdient.

In der Beschreibung der Wappen habe ich mich selbstverständlich nur auf das Wesentliche beschränkt. Da die Heraldik bezüglich der Schildfiguren eine, wenn auch nicht Alles umfassende Terminologie besitzt, so wird die Kürze, deren ich mich in den Angaben über diese Figuren befleißigt habe, kaum Mißverständnisse veranlassen; die Helmzierden aber anlangend, so giebt es für diese bekanntlich keine oder nur wenige Kunstausdrücke, und ich kann daher nur hoffen, daß meine Beschreibungen derselben verständlich sein werden, und nicht minder, daß die unten angegebenen Abkürzungen, deren ich mich zur Raumersparniß bedient habe, nicht unbequem fallen mögen.

Da die Personenregister des sel. Römer zum meklenburgischen Urkundenbuche eine möglichst vollständige Liste unserer alten Geschlechter von der Mannschaft herzustellen mich in den Stand setzten, so habe ich eine solche mit den Wappenangaben verbunden und die Familien nach der Zeit ihres ersten urkundlich gesicherten Auftretens hinter einander geordnet, ohne Rücksicht darauf, ob sie außerhalb unseres Landes schon vordem erscheinen, oder ob ihr Vorkommen früher anzunehmen ist, als die Urkunden erkennen lassen. Ob ein Geschlecht einzuordnen sei und wann, habe ich zwar sorgfältig überlegt, aber eine Entscheidung in dieser Hinsicht war nicht allemal leicht, und das Ableben Römer's und Dr. Wigger's entzog mir den verläßlichsten Beirath in diesen Fragen, die schwerlich ausnahmslos zutreffend entschieden sind. Einzelne Geschlechter können doppelt aufgeführt sein, wenn sie hier mit ihrem Familienamen, dort nach ihrem Sitze genannt sind, und solche als Meklenburger in Anspruch genommen sein, welche jenseits der Grenzen wohnten, aber als Verschwägerte oder Nachbaren bei Angelegenheiten sicherer Meklenburger mitwirkten oder als Gäste Ehren halber als Zeugen aufgeführt worden sind. Mag daher auch dieser oder jener Name irrthümlich, mancher zu früh, mancher zu spät, eingereihet sein zu groß ist die Zahl nicht, denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es unter der Mannschaft viele Geschlechter, besonders sogenannte Knappenfamilien gegeben hat, welcher in keiner Urkunde Erwähnung geschehen ist. Auf alle Fälle wird man Gelegenheit

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haben, v. Lehsten's Angaben über Alter und Herkommen der Familien verschiedentlich zu berichtigen.


Erklärung der Abkürzungen.

g. = Gold, w. = Silber oder Weiß, r. = Roth, bl. = Blau, sch. = Schwarz, gr. = Grün. S. = Schild, H. = Helmzier.

Behr = Lisch, Urkunden z. Geschichte des Geschlechts Behr, 1861 f. G. = C. O. v. Gamm's Manuscripte.

v. H. = J. H. v. Hoinckhusen's Manuscripte.

Hahn = Lisch, Geschichte des Geschlechts Hahn, Schwerin 1844 f.

Hef. = Hefner, Der Mecklenburger Adel, Nürnberg 1858.

J. = Jahrbücher d. Vereins f. meklenb. Geschichte u. Alterthumskunde.

v. L. = G. v. Lehsten, Der Adel Mecklenburgs. Rostock 1864.

Lat. = Latomus, Manuscript.

Lüb. Ub. = Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Lübeck 1843 f.

MW. = (Masch) Mecklenburgisches Wappenbuch, Rostock 1835.

v. Maltzan = Lisch, Urkunden d. Geschlechts v. Maltzan, Schwerin 1842 f.

Milde = E. J. Milde, Holst. u. Lauenb. Siegel des Mittelalters, Lübeck.

v. Oertzen = Lisch, Gesch. d. Geschlechts v. Oertzen, Schwerin 1847 f.

v. P. = C. L. v. Pentz, Manuscripte.

Schlichting = Christian L. Schlichting's Wappenbuch.

Siebm. = (Siebmacher=Fürst) Des h. Römischen Reichs erneuertes Wappenbuch, Nürnberg 1657.

ZW. = Die Wappenrolle von Zürich, Zürich 1860.


Die kleiner gedruckten Zahlen hinter den Jahreszahlen weisen die betreffende Nummer des meklenburgischen Urkundenbuches nach.

Ein R. vor einem Namen kennzeichnet die Person als Ritter. Wo das R. nach dem Namen steht, hat die Person beim ersten Auftreten noch nicht die Ritterwürde und ist erst in der Folge derselben theilhaft geworden. Wo einer Angabe über Schildfigur oder Helmzier keine Quelle hinzugefügt ist, ist diese dieselbe wie diejenige, welche beim Namen steht.


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1) v. Driberg, R. Gottfried, 1178, 125.

S.: gespalten, vorne ein rechtshin und aufwärts gekehrter Greifenschenkel, sch. in w., hinten ein Querbalken, w. in r., 1337, 5795. Da ein Document von 1513, v. Maltzan IV, S. 432, die Figur des vorderen Feldes, welche auch die H. bildet, ausdrücklich als Greifenfuß bezeichnet, so sollten Fersenbein und Kralle nicht g. tingirt werden. Eine fade Zuthat ist es, wenn auf jüngeren Darstellungen der Querbalken mit drei Bergen belegt ist.

H.: Nach dem angeführten Zeugnisse von 1513 hat die Helmzier in einem Greifenfuß bestanden, und sind die begleitenden Straußenfedern erst in der Folge, als der Helm vorwärts gestellt gezeigt wurde, der Symmetrie zu Liebe hinzugefügt. Der Greifenschenkel war aber nicht quer oder gar schwebend auf dem Helme angebracht, sondern im Längsdurchmesser und zwar so, daß, wie ZW. 199 zeigt, die Ferse vorwärts, das Fersenbein in die Höhe und rückwärts, die Krallen aber wieder vorwärts gerichtet waren. Eine noch ältere Darstellung einer Kralle als Kleinod sieht man bei Kugler, kl. Schriften I, S. 44.

2) Prelle, R. Gerhard, 1178, 125, - 1189, 147, und weiter keiner des Namens.

3) v. Hagenow, R. Friedrich, 1190, 150.

S.: zwei aufwärts und gegen einander gestellte, lange Vogelbeine, 1354, 7934, 1389, Lüb. Ub. IV, S. 564, nach v. P. sch. und g. in bl.; später ist ein geästeter gr. Stamm mit einer r. Rose auf der Spitze dazwischen gestellt worden.

H.: nach v. P. ein Adlerbein (?) zwischen zwei Pfauenfedern. Alte Siegel mit Helmen haben sich bisher nicht gefunden, aber ohnehin kann es nicht zweifelhaft sein, daß, wenn, wie glaublich, das Zimier in einem Vogelbeine bestand, dasselbe in eben der Weise wie bei den v. Driberg angebracht war, und daß die Federn eine Zuthat des 16. Jahrhunderts sind.

4) v. Marsow, R. Werner, 1190, 150.

Schild
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S.: a. R. Werner, 1321, 4279, zwei kreuzweise gelegte Gegenstände, welche das Ansehen von Schreibfedern, deren Fahnen parabolisch gestutzt sind, oder von Pfeilschäften haben.

b. Gerhard, 1341, 6135, ein steigender Bock, dessen geöffnetem Maule eine Pfeilspitze entgegengestellt ist. So auch zwei andere Siegel von etwa 1335.

5) v. Kloddram, R. Dargemoyzle, 1190, 150. Nur durch zwei Personen vertreten.

6) v. Maltzan, R. Bernd, 1194, 154.

Schild
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S.: a. Das Siegel des älteren Sohnes des R. Ludolf I, Friedrichs I, 1293, 2218, zeigt eine Pflanze mit drei Blättern, jedenfalls r. in g.

b. Das Siegel des zweiten Sohnes, Ludolfs II., ebd., zeigt gespalten vorne zwei Hasenköpfe über einander, g. in bl., und hinten die Pflanze halb und an die Theilung geschlossen. So haben die v. Maltzan in der Folge den Schild stets geführt (nur Berthold, 1316, 3830, hat noch die Schildfigur wie a), und ist allein darin eine Veränderung in neuerer Zeit vor sich gegangen, daß die Pflanze als Weinstock gebildet wird, während die Blätter derselben, wie sie auf den alten Siegeln erscheint - v. Maltzan Taf. I, 2, 3, 5, II, 1, III, 1, 2, 3, 6, 9, V, VI, VII, 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9 -, eher denen des Huflattichs gleichen, entschieden aber keine Weinblätter, und ebensowenig die Trauben auf den Schilden des Grabsteins zu Stralsund von 1452 - a. a. O. T. IX - und des Fensters zu Verchen von 1464 - a. a. O. B. III - nothwendig Weintrauben sind. Nur die Blätter auf dem Siegel Friedrichs von 1293 ähneln in etwas Weinblättern, die Pflanze aber nicht einem Weinstock. Im 15. Jahrhundert erscheinen die Blätter mehrfach als Stechpalmenblätter. Auf einem Versehen beruht es jedenfalls, wenn Jochim auf Wolde in seinem Siegelschilde nur zwei Hasenköpfe neben einander hat, eine Mutation aber ist es, wenn des obengenannten jüngeren Ludolf, auf Barskamp bei Blekede gesessener Sohn Otto I. einen gekrönten, geschachten Löwen im Schilde führt, a. a. O. T. VII, 3, 10.

H.: Sämmtliche alte Siegel haben den Helm seitlich gestellt, ein Beweis, daß die Helmzier von vorne nicht füglich darstellbar war und zwar deswegen, weil sie zu schmal und unverständlich erschienen sein würde. Seit dem 16. Jahrhundert wird der Helm aber von vorne zur Ansicht gebracht, jedoch nichtsdestoweniger das Kleinod ebenso darauf gesetzt, wie es von der Seite gesehen erschien, so daß man denken muß, dasselbe entspräche wesentlich einem gestürzten, abgestumpften Kegel. Betrachtet man dagegen die Siegel und die Grabsteine von Dargun und Rühn, a. a. O. T. V und VI, ohne Voreingenommenheit, so findet man daß der alte und echte Helmschmuck in der Weise hergestellt worden ist, daß man ein dem unteren Ende oder "Schalle" eines Blasinstrumentes ähnliches, am weiteren Rande zackig oder bogenförmig, flacher oder tiefer ausgeschnittenes und den Ausschnitten entsprechend in schwache Falten gekniffenes Blech oder dgl. seitlich zu einem Kamm - 1513 heißt es Pfahlwerk, a. a. O. IV, S. 432 - zusammengedrückt und diesen im Längsdurchmesser des Helmes auf solchem durch ein in

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seinem Centrum angebrachtes Stäbchen befestigt hat, welches, mit einem Pfauenfederbüschel versehen, den Kamm oder das Pfahlwerk überragte 1 ).

Die Helmdecken werden gegenwärtig bl. und g. und r. und g. geführt, wie zugegeben werden muß, nicht ohne Berechtigung, da der Schild ohne Zweifel ein zusammengesetzter ist. Vermuthlich hat man dieselben aber von Hause aus nur bl. und g. oder r. und g. tingirt, und es verdankt die Aufnahme der dritten Farbe ihren Ursprung wohl moderner heraldischer Peinlichkeit.

7) v. Bützow I, R. Heinrich, 1194, 154.

S.: Ein Siegel oder sonstiges Denkmal mit dem Wappen dieses hervorragenden Geschlechtes, welches nach den Castellanien, die es inne hatte, oder den Erwerbungen, die es machte, auch v. Gadebusch, v. Marlow, v. Loitz hieß, dessen Geschichte aber doch ziemlich dunkel ist, hat sich nicht erhalten. Einem Berichte aus dem letzten Jahrhundert zufolge, J. XIv, S. 85, soll der Zeit an einer nicht mehr vorfindlichen Urkunde von 1249 noch ein Siegel Dethlevs v. Gadebusch gehangen haben, welches in geteiltem Schilde oben einen wachsenden Adler zeigte und unten geschacht war, so daß er dem Schilde der v. Putbus geglichen hätte, eine Angabe, die einigermaßen unglaubhaft erscheint. Das Geschlecht ist, jedoch nur außerhalb Meklenburgs, bis 1271, 1227, nachweisbar. Vgl. v. Bützow II, Nr. 150.

8) v. Gadebusch, R. Friedrich, 1194, 154, außer welchem nur noch ein Knappe Simon 1295, 2349, vorkommt.

9) v. Dragun, R. Eilbert, 1194, 154.

S.: eine fünfblätterige Rose 1354, 7977, wie es scheint, denn sie ist frei im runden Siegelfelde angebracht.

10) v. Eixen, R. Gerold 1200, 165. Ein Siegel dieses bis 1309, 3325, in Meklenburg nachweisbaren Geschlechtes ist nicht auf uns gekommen.


1) Eine Reihe Siegel der Linie Meklenburg unseres Fürstenhauses - Separat=Abdruck der Siegel des M. U., Nr. 49, 202-205 und 210 - ergibt, daß die sogenannten "Schirmbretter" auf dem meklenburgischen Helme in Wahrheit gleichfalls ein in dem Längsdurchmesser desselben angebrachter, ähnlich wie der auf dem v. Maltzanschen Helme formirter Kamm waren, mit Pfauenfedern neben einander besteckt, welche durch zwei wagerecht gelegte, aus dem Kamm halb hervorragende Schildchen mit dem Stierkopfe größere Festigkeit erhielten.
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11) Hasenkopp, R. Friedrich, 1200, 165.

Schild

S.: a. zwei Hasenköpfe neben einander und unten ohne Schildtheilung ein aufrecht gestelltes Blatt (Huflattichblatt?), 1284 bis 1309? 1759, 3350.

b. drei Hasenköpfe, 1309, 3350.

c. der Schild der v. Maltzan.

Alle drei Formen, von denen die zweite die eigentliche und rechte bis zum Aussterben des Geschlechtes im Jahre 1494 blieb, s. v. Maltzan, T. VIII.

12) v. Everingen (Evern bei Lüneburg), R. Friedrich, 1217, 231.

Schild

S.: zwei gegengezinnte, geschachte Querbalken, 1288, 1969.

13) v. Freiberg, R. Friedrich, 1217, 231. Nächst diesem, den wir bei den Schweriner Grafen finden, begegnen uns, da Reinhold,

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1234, und Bolte, 2525, den v. Driberg zuzurechnen sein werden, nur Konrad, welcher Besitz an der Müritz gehabt hatte, 1356, 8236, und in derselben Gegend 1370 Eggert. Gehören diese alle zusammen, so war die Schildfigur ein Schrägbalken, nach v. P. r. in w.

H.: nach v. P. eine wachsende Jungfrau, bl. (!) gekleidet, mit fliegendem Haar, die Hände in die Seiten gestemmt und von 7 Diestelblättern umgeben, ein Kleinod, welches jedenfalls dem 16. Jahrhundert entstammt und wohl auf einen Jungfrauenrumpf zu reduciren ist.

14) v. Below (Lauenburg? Lüneburg?) R. Nicolaus, 1217, 231.

Schild

S.: drei Doppeladler, 1299, 2551, sch. in w. Wie andere Geschlechter haben die v. Below in der Folge statt der dreifachen Schildfigur selbige nur einmal in ihr Siegel genommen, so 1353, 7771, ohne Zweifel, weil bei dem üblich werdenden kleineren Formate derselben eine genügend deutliche Darstellung der Schildfigur in der Mehrzahl nicht thunlich war.

H. Alte Siegel oder sonstige Denkmäler, welche den Helm zeigten, haben sich bisher nicht gefunden; der seit dem 16. Jahrhundert übliche Helmschmuck, zwei gepanzerte Arme, welche einen Doppeladler einschließen oder einen solchen in die Höhe halten, erregt den Verdacht jüngeren Ursprungs.

15) v. Stralendorf, R. Heinrich, 1217, 235.

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Schild

S.: gespalten, vorne drei schräge aufwärts und rechts gewendete Pfeile (strale) übereinander, hinten an der Theilung ein halbes, meist achtspeichiges Rad, 1320, 4178. Bisweilen sind die Pfeile hinten das Rad vorne angeordnet. Dieses ist r. in w., während die Pfeile w. in bl. geführt werden, doch finden sie sich auf Monumenten des 16. und 17. Jahrhunderts auch g.

H. Das Kleinod ist auf allen alten Darstellungen ein auf dem Helm central befestigter, aufrecht und mit der Schneide in den Längsdurchmesser gestellter Pfeil, welcher mit einem weißen Federbüschel in der Kirche zu Zurow, auf späteren Denkmälern mit Pfauenfedern besteckt erscheint, 1460, 4178; das Zimier, wie solches im letzten Jahrhundert ausgestaltet wurde und im M.W. dargestellt ist, hat in Wirklichkeit natürlich nie bestanden. 1 )

Die Helmdecken sind von Hause aus wahrscheinlich bloß bl. und w. gewesen, wie auch ältere Darstellungen zeigen und Lat. ausdrücklich sagt, und das r. ist erst in neueren Zeiten hinzugefügt.

16) v. Oldagesdorp (wo?), R. Wulverich, kommt zwei Mal beim Grafen von Schwerin vor, 1217, 235, 1220, 266, und keiner dieses Namens weiter, falls nicht der 1358, 8454, genannte Aldeghestorp zu dem Geschlechte gehört.

17) v. Schnakenburg (im Lüneburgischen), R. Johann, 1218, 239.

S.: Schrägbalken, mit einer Schlange belegt, 1333, 5412.


1) Bemerkt sei, daß der Helm in neueren Zeiten gekrönt geführt ist, aber nur aus dem Grunde, um hinzuzufügen, daß weiterhin etwaiger Kronen ebenso wenig Erwähnung geschehen wird wie der Wulste. Beide sind erst in späterer Zeit aufgekommen und haben keine wesentliche Bedeutung; es zeigen insbesondere die Kronen in keiner Weise etwa einen Rang oder sonst etwas, speciell auch kein höheres Alter an. Ob sie angewendet werden sollen oder nicht, hängt ebenso sehr vom Stil ab, wie die Wahl der verschiedenen Schild= und Helmformen. Kronen oder Wulste bei Wappen, welche durch Diplome verliehen und in diesen angegeben sind, müssen freilich ohne Zweifel angebracht werden.
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18) Badelaken, R. Alard, 1218-1227, 241, 340; sicher seit 1236, 257, in Pommern.

19) Stoizslav Stoisloff, R. Janeke 1218, 244.

S.: drei vorwärts gekehrte Löwenköpfe, 1340, 6027, aus denen in der Folge Sonnen gemacht worden sind. Die überlieferten Tincturen variiren auf das Mannigfaltigste, nach v. L. g. in sch., g. in r., g. in bl. und sch. in g.

H. Wenn in den letzten Jahrhunderten als Kleinod eine Sonne zwischen zwei Straußenfedern angegeben wird, so ist das jedenfalls eine spätere Erfindung, und es ist nach derselben zu vermuthen, daß ein Löwenkopf die ursprüngliche Helmzier bildete, wie z. B. ZW. 22.

20) Gamme, R. Heinrich, 1218, 244.

S.: drei über einander schräge gestellte Sterne, 1335, 5569, r. in bl. Bernd, 1347, 6727, hat ausnahmsweise einen zweimal schräg getheilten Schild, in dem jeder Platz mit einem Sterne belegt ist; Kersten, 1390, v. Maltzan II, S. 396, einen mit drei Sternen belegten Schrägbalken.

H.: aus alter Zeit nicht bekannt, doch ist Westph., Mon. ined., IV, T. 19, 48, ein Siegel abgebildet, welches, abgesehen von Umschrift und Zeitbestimmung, die eitel Wind sind, Beachtung verdient, denn in der Folge erscheint wirklich auf dem Helme der mit Federchen auf den Spitzen verzierte Stern, wie ZW. 80 und 451, zwischen zwei anerkannter Maßen später, aber schwerlich schon im 15. Jahrhundert, wie v. L. überliefert, sondern frühestens im 16., wenn nicht erst im 17., hinzugefügten Standarten; Lat. kennt solche noch nicht. Uebrigens ist der Stern jedenfalls im Längsdurchmesser des Helmes angebracht worden.

21) Grube, R. Heinrich, 1218, 244.

Schild
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S.: drei schräge über einander gestellte Sterne, 1304, 2970.

H.: auf der Mitte ein kurzer Schaft mit einem Pfauenfederbüschel, und an beiden Seiten des Helms ein senkrechter Steg, in deren jedem sechs Hahnenfedern festgemacht waren, 1308, 3266. Ein anderes Siegel zeigt statt der letzteren Adlerfedern, flügelartig am Helme befestigt, 1319, 4151.

22) v. Rodenbeke (Lauenburg), R. Hermann, 1218, 244.

S.: ein wellig gezogener Schrägbalken, 1347, 6785.

23) v. der Sabel, Savene (bei Schwan), R. Jörden, 1218, 214, kommt nur allein von diesem Geschlechte vor (denn Heinrich, 1236, wird ein Baumann gewesen sein) und hat kein Siegel hinterlassen.

24) v. Parkentin (Lauenburg), R. Heinrich Holste, 1218, 211, welchen Lisch jedoch als Stammvater der Holsten oder v. Holstein anspricht, J. XXIX, S. 264.

S.: Eggert v. Parkentin, genannt Holste, führt 1240 ein Siegel, welches ein Schildeshaupt, den übrigen Schild aber nicht schräg getheilt hat, sondern vier linke Schrägbalken darin zeigt, Milde, S. 87 u. Taf. 9; ein ähnliches Dethlev, 1264, 1001, jedoch nach einer mir von Dr. v. Buchwald mitgetheilten Zeichunng mit dem Unterschiede, daß das Schildeshaupt mittelst eines durchgehenden, mit drei aufwärts gerichteten Blättern versehenen Kleestengels schrägrechts getheilt, und der übrige Schild viermal schrägrechts gestreift ist. Seit 1332, 5327, zeigen aber alle guten Siegel den Schild unter einem g. Schildeshaupte von r. und w. schräge getheilt. Daß von einer Spitze als Schildfigur nicht die Rede sein kann, hat bereits Lisch bezüglich des gleichen Negendankschen Schildes dargethan, J. XXXVIII, S. 218.

H.: an jeder Seite des Helmes eine halbe Scheibe, welche mit fünf oder sechs spindelförmigen Zapfen besteckt sind, die an ihren freien Enden Federchen oder einen andern kleinen Zierrath tragen. Das Siegel Hennings von 1387 hat keine Scheiben, sondern die Zapfen mittelst eines Wulstes oben auf dem Helme befestigt, und noch abweichender ist der Helm Heinrichs von 1332, 5327, wenn derselbe einen offenen Flug trägt. Die gedachten Scheiben sind übrigens offenbar die Vorderseiten platter Köcher oder Futter, welche, aus einem mehr oder minder soliden Stoffe hergestellt und am Helme befestigt, die Federn, Zapfen und dgl. aufnahmen, letztere aber, bei Milde a. a. O. als Reiherfedern bezeichnet, wahrscheinlich

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mit überzogener Polsterung umgebene Drahtstangen. Eine deutliche Vorstellung der Anordnung giebt der Helm, welcher unter den Füßen des Bildnisses des Bischofs Heinrich von Bokholt im Dome zu Lübek angebracht ist.

25) v. Brüsewitz (Brüz bei Goldberg), R. Alward, 1218, 245.

S.: eine schräge gelegte geflügelte Pferdebremse, 1369, v. Maltzan II, S. 214; nach v. P. g. in bl.

H.: nach v. P. fünf r. Federn zwischen zwei (sch. ?) Adlerflügeln (gemäß Siebm. III, 165?).

Schildfigur und Helmzier sind mit der Zeit unglaublich mißverstanden und entstellt, wie die Blasonnirung bei v. L. ergiebt, der übrigens eine zweite Abbildung des Wappens bei Siebm. V, 72, übersehen hat. Nach diesem haben die pommerschen an Stelle der Pferdebremse einen Triangel, die schlesischen drei zusammengebundene, wie es scheint, Palmzweige, jene auf dem Helme zwischen Flügeln fünf Federn, diese Zweige, Palmzweige. Sicher sind also nur die geflügelte Pferdebremse im Schilde und die Flügel auf dem Helme: ungewiß aber bleibt, ob die Pferdebremse (oder was sonst) zwischen diesen ursprünglich augebracht war. 1 ).

26) v. Plate (Plote) I, R. Rolof, 1218, 245.

Schild

1) Vielleicht ist es zweckmäßig, hier zu bemerken, daß in der älteren Zeit Flügel auf den Schilden regelmäßig mit den Schwungfedern abwärts dargestellt werden, allerdings aber nicht die am Helme als Zier angebrachten, da diese ursprünglich köcherartige, mit Federn besteckte Vorrichtungen waren, die erst in der Folge mehr flügelartig herausgebildet wurden; doch machte erst die Kunst des 16. Jahrhunderts richtige Flügel daraus.
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S.: ein Querbalken, 1320, 4194, nach v. P. w. in bl. Wenn derselbe noch angiebt, der Querbalken sei mit einer Weinranke belegt gewesen, so hat diese jedenfalls die Stelle der späteren Damascirung vertreten.

H.: Hörner, 1408, v. Maltzan II, S. 481, auf denen vermuthlich die Schildfigur wiederholt war. Der Todtenkopf zwischen demselben, von dem v. P. spricht, muß Erfindung späterer Zeit sein, falls die Angabe überhaupt nicht etwa eine irrtümliche ist.

27) v. d. Mölen, R. Bernhard, 1218, 245.

S.: sechsmal quergestreift oder fünfmal geteilt.

H.: nicht ein Federkamm, sondern Fähnchen hinter einander, 1347, 6755 1 ).

28) v. Ganzow, R. Ludolf, 1219, 254.

S.: ein Querbalken, 1368, 19/XII.

29) v. Vifle (?) R. Eilert, 1219, 254, kommt allein von diesem Geschlechte vor.

30) v. Lübow (?), R. Heinrich, 1219, 255, Barold 1222, 282, Friedrich, 1240, 511, begegnen im 13. Jahrhundert und weiter keiner in der Folge, bis 1356, 8218, Hermann, ein Knappe, zu Malchow erscheint. Sollten diese Personen zu demselben Geschlechte gehören, so ist der Schild allerdings nicht bekannt, aber des letztgenannten Siegel zeigt als

H.: Hörner, die mit Federn besteckt sind, und zwischen denen eine Scheibe oder ein Kreis steht 2 ).


1) Der R. Gevert v. Lüneburg, 1217, 230, wird wie die bei Weitem überwiegende Mehrzahl der unter dem gleichen Geschlechtsnamen im 13. Jahrhundert bei den Schweriner Grafen vorkommenden Personen kaum in Meklenburg angesessen gewesen sein, vielmehr in den überelbischen Besitzungen der Grafen gewohnt haben, und die Einzelnen hießen v. Lüneburg nach ihrer Castellanie, während sie verschiedenen Geschlechtern angehörten.
2) R. Reinbold von Gülze beim Schweriner Grafen 1220, 266, bis 1228, 347 allein des Namens; R. Bernd v. Masendorf (bei Uelzen), mit einem Bruder in derselben Zeit und nur ebenda begegnend, und in der Folge keiner weiter, sowie R. Arnold v. Segeberg, ein Holste, Bisch. Lüb. Ub. I, T. IV, der nur 1220, 266 vorkommt, dürften kaum in Meklenburg seßhaft und nur vorübergehend am Hofe zu Schwerin anwesend gewesen sein.
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31) v. Schönfeld I (?). Ein R. Arnold wird zuerst 1220, 266, beim Grafen zu Schwerin, dann 1237, 468, beim Herzoge von Pommern, bei demselben ein zweiter R. Arnold, 1264, 1013, bis 1301, 2747, und neben diesem im Lande Stavenhagen ein gleichnamiger dritter 1293, 7233, genannt. Diese gehören nach Vor= und Zunamen ohne Zweifel zusammen und führten im

Schild

S.: einen Schrägbalken, der in dem einzig erhaltenen Siegel von 1292, 2158, mit zwei halb in einander geschobenen Reihen von Röschen oder nelkenartigen Blümchen belegt ist.

32) v. d. Broke I, R. Konrad, 1220, 270, bis 1228, 348, beim Grafen zu Schwerin und allerdings 1227, 339, als lüneburgischer Ministeriale vorkommend, mag, wenn nicht direct Ahnherr, so doch Angehöriger der v. d. Broke sein, welche demnächst in Pommern und insbesondere im Lande Stavenhagen angesessen waren. Bei diesen kommt wenigstens auch der Name Konrad vor.

Schild

S.: nach 2615 und 2747 ein nach Anderer Vorgang dort als Ledermesser bezeichneter Gegenstand - nach Bagmihl, Pomm. Wappenbuch II, 161, sch. in w. -, den ich aber lieber als Feuereisen, d. i. Feuerstahl, deuten möchte.

H.: nach Bagmihl ein wachsender Hirsch, also ursprünglich wohl ein Hirschkopf oder Hirschgeweih.

33) Scherf, R. Dietrich, 1220, 270.

S.: a. schräge getheilt, oben mit unkenntlichem Bilde, unten leer, 1345, 6590.

b. gespalten und vorne an der Theilung ein halber Scherf, hinten leer, 1376, 16/XII.

34) v. Ritzerow (Lauenburg), R. Hartwig, 1222, 280.

S. Das Siegel des R. Walraven, 1240, 561, zeigt zwei unterwärts gezinnte Querbalken, und ebenso giebt Schlichting zwei Querbalken, die jedoch oberwärts und sägeförmig gekerbt sind.

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Seit 1340, 6089, aber findet man constant zwei "Turnierkragen" über einander, von denen gemäß der Schildform der obere vier, der untere nur drei Lätze hat, w. in r.

H.: 1360: Hörner. Seit 1365 ist jedes Horn mit fünf Fähnchen seitlich besteckt. Vgl. Milde, S. 102 und Taf. 11.

35) v. Trebbow (bei Schwerin), R. Engelke, 1222, 280.

S.: nicht geschacht oder gerautet, sondern geviertet, und das zweite und dritte Feld geschacht, 1351, 7474.

36) v. Bibow, R. Dietrich v. D ibow begegnet 1222, 282, bis 1237, 471, fünfmal: R. Heinrich, 1242, 543, und 1260, 270, mit Hinterlassung von Nachkommen als verstorben; Helmold tritt auf 1318, 4018, und Eggert 1325, 4616, sowie mehrfach in Wismar 1331 bis 1333, 5121n. Ich glaube, daß diese Personen sämmtlich zum Geschlechte der v. B ibow gehören, und in allen diesen Fällen nur eine Corrumpirung des Namens vorliegt, was an sich freilich nicht, aber um deswillen äußerst auffallend ist, weil jene in einem so langen Zeitraum so oft sich wiederholt, und weil man nicht einsieht, woher dies Mißverständniß rühren kann, da es wohl einen Ort Bibow, weit und breit aber kein Dibow giebt. Ich muß darauf verzichten, die Wahrscheinlichkeit der Verwechselung aus den Urkunden darzuthun, und beschränke mich auf das Hervorheben einer einzigen Thatsache. An der Urkunde 4999 von 1328 findet sich das Siegel des R. Eggert v. Bibow mit der Umschrift: S' DNI EGhARDI DE BIBOWE MILITIS , an der Urkunde 7324 von 1332 - aus der Zwischenzeit sind keine vorhanden - ein freilich leider beschädigtes, aber ohne Zweifel sicher zu ergänzendes zweites mit der Umschrift: [S' DNI E]ChAR[DI D]E * D[I-BOWE] . Der erste Stempel ist also auf eine oder die andere Art in Verlust gerathen, und deswegen der zweite angefertigt. Wenn sich nun aber schon 1333, 5412, ein dritter findet mit der Umschrift + S' DNI EChARDI · BIBOV · MILITIS , so scheint es doch näher zu liegen, wenn man annimmt, der R. Eggert habe den zweiten Stempel wegen der fehlerhaften Umschrift verworfen, als daß auch dieser verloren gegangen oder zersprungen sei. Allerdings hat er aber noch einen vierten Stempel 1343, 6350, gebraucht, abgebildet Hahn, Taf. I.

S.: ein schreitender Hahn, r. in w.

H.: ein Hahn. Ein Grabstein zu Doberan von 1445 (Jahrb. IX, 441) zeigt den Hahn auf ein Kissen gestellt, und letzteres wird auch in einem Document von 1513 bezeugt, v.

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Maltzan IV, 432. Das - gr. - Kissen im Schilde ist aber erst im 16. Jahrhundert hinzugethan.

37) v. Griwole (?), R. Peter, der 1222, 282, bei Heinrich Burwin im Kloster Sonnenfeld (oder, seit 1460, Sonnenkamp oder Neukloster) und auch nur das eine Mal vorkommt, hat kein Geschlecht gegründet. Uebrigens ist die Urkunde nur in einem Transsumte von 1490 erhalten, so daß der Name auch anders gelautet haben könnte; Römer erinnert an Gruel.

38) v. dem Gnemer, R. Heinrich, wird als Zeuge in einer zu Meklenburg dokumentirten Schenkung Heinrich Burwin's vom Jahre 1223, 299, genannt, hier allein, und keiner des Namens weiter. Römer vermuthet in ihm ein Mitglied der Preen, doch ist deren Besitz von Gnemern urkundlich nicht vor 1320 nachzuweisen.

39) v. Holldorf (bei Gadebusch), R. Segebod, 1226, 321. Dies Geschlecht ist zunächst nicht weiter nachweisbar als bis 1274, 1342. Erst 1311, 3466, erscheint wieder mit den Metzeke zusammen Gerd und etwas später dessen Bruder Heinrich; von letzteren hat sich je ein Siegel erhalten.

S.: ein sich zweiendes und verschlingendes Bäumchen, 1344, 6160.

40) Barold, R., 1226, 323.

S.: drei wellig gezogene Querbalken, nach v. H. w. in bl.

H.: zwei Pfauenfederwedel, 1347, 6727, aus denen in der Folge drei gestümmelte Rosenstöcke oder Eichenzweige gemacht wurden 1 ).

41) Heiden (paganus), R. Dietrich, 1226, 331; vielleicht auch nicht als Meklenburger anzusehen.

S.: oben einfach gekerbter oder gezinnter Querbalken, 1326, 4755, sch. in w.

H. Alte Siegel des Geschlechts mit dem Helme sind uns nicht überkommen; die jetzigen Straußenfedern und der Kranz der Jungfrau sind keinesfalls alt und echt.


1) v. Klöden (Altmark), R. Reinbert kommt allein 1226, 331, und zwar bei Heinrich Burwin zu Güstow an der Spitze der ritterlichen Zeugen vor und weiter keiner des Namens, so daß man ihn und sein Geschlecht kaum als eingesessen wird ansehen dürfen.
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42) v. Blücher, R. Ulrich, 1227, 339.

Schild

S.: zwei aufgerichtete, mit den Bärten von einander gekehrte Schlüssel, 1315, Wigger, v. Blücher Nr. 205 und T. I, 2, r. in w. Vgl. Wigger ebd. Bd. I, S. 33 ff.

H. So sicher und constant die Schildfigur, so ungewiß und verschieden ist das Kleinod. Aus guter Zeit hat sich weder ein Siegel noch ein sonstiges Denkmal erhalten, welches den Helmschmuck zeigte, aus den letzten drei Jahrhunderten stammend, sind aber folgende Typen beobachtet worden:

1) Erste Hälfte des 16. Jahrhunderts zwei gekreuzte Schlüssel vor einem Pfauenfederbusche nach v. H. Wigger a. a. O. I, S. 35.

2) 1561 Helmbusch mit einem aufgerichteten Schlüssel davor. Wigger a. a. O., T. III, 11.

3) Zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts ein Baum. Ebd. 9, 10.

4) 1569, 1597, 1600, 1603, 1623 zwei gekreuzte Schlüssel, ebd. 12 und so auch Siebm. III, 154, V, 161.

5) 1626 ein aufgerichteter Schlüssel. Wigger a. a. O., ebd. 13.

6) 1676 zwei aufgerichtete, mit den Bärten von einander gekehrte Schlüssel. Ebd. 14.

Es ist mithin ein großer Spielraum für Conjecturen über den alten Helmschmuck vorhanden. Dieser könnte möglicherweise aus nur einem central aufgerichteten Schlüssel bestanden haben, wie unter 5, nur daß der Bart dann rückwärts müßte gerichtet gewesen sein, oder es sind zwei Schlüssel seitlich am Helme angebracht gewesen, wie ähnlich unter 6, oder es ist außer den so befestigten Schlüsseln noch ein Schaft mit einem Federbüschel auf den Helm gesetzt, oder es waren endlich die Schlüssel über dem Helm gekreuzt wie die Federräder=Stangen am alten Kleinode der Herren zu Werle.Diese letzte Form ist diejenige, welche von den v. Blücher jetzt allgemein geführt wird. Daß sie die richtige, alte und echte sei, gestatte ich mir zu bezweifeln und vermuthe vielmehr, daß zwei

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Schlüssel an den Seiten aufrecht wie im Schilde das alle Kleinod bildeten; ob noch ein Schaft mit Federbüschel dazu kam, lasse ich dahin gestellt sein. Sollten aber wirklich gekreuzte Schlüssel das Zimier gebildet haben, so müßten die Reiden oder Griffe solider mit dem Helme verbunden gewesen sein, als dies in der Regel und auch auf der Vignette zur v. Blücherschen Geschlechtshistorie dargestellt wird 1 ).

43) v. Malchow, R. Zlawotech, 1227, 344, Dieser kann vielleicht schon 1218, 244, einzureihen sein und begegnet zuletzt 1233, 414, und als nobilis bezeichnet 415, wird aber nur am erstgenannten Orte v. Malchow genannt. Römer verumthet gewiß zutreffend einen Burgmann von Malchow in demselben, doch kommen noch der R. Wolter 1275, 1368, und als Verkäufer von Dimitz 1282, 1610, sowie Reimer v. Malchow 1292, 2162, vor, in der Folge aber bis 1360 sonst keiner des Namens.

44) v. Havelberg R. Gotimar, 1227, 344.

Schild

S.: a. ein Flug in gespaltenem Schilde, 1356, 8234.

b. ein Paar Flügel, 1356, 8280 2 ).

45) Gans, R. Alard, 1229, 362.

S.: eine auffliegende Gans von vorne, 1354, 7939.

H.: eine Gans zwischen zwei Armen, die eine Krone halten, 1389. Lüb. Ub. IV, S. 563, Note.


1) v. Werben, R. Arnd, 1227, 340. Nur dieser kommt vor und auch nur ein einziges Mal, so daß er wohl zufällig zu Schwerin zeugte.
2) Bei Siegelbeschreibungen sollte zwischen einem Fluge und einem Paar Flügeln unterschieden werden, denn diese haben offenbar vielfach zur Annahme von Adlern geführt dadurch, daß der verbindende Rückenknochen, der in der Regel am oberen Ende wie eine Lilie oder ein Kleeblatt ausgestaltet ist, zur Verwechselung Anlaß gegeben hat.
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46) v. der Schwingen (Zufluß der Unterelbe im Bremischen), R. Konrad, 1229, 362.

S.: Wenn dies anders dieselbe Familie ist, so giebt Mushard, Brem.=Verd. Rittersaal, 152, als Wappenbild der Bremischen an einen mit drei Zinnen senkrecht von r. und w. getheilten Schild und als

H.: einen mit Federn besteckten, spitzen Hut.

47) Warguswitz und Tesmer. R. Heinrich, 1229, 362, und Tesmer, 1232, 397, waren Brüder und Wargus' Söhne. Der erstere Name, Warguswitz, ist nicht fortgepflanzt, wohl aber der zweite.

S.: gespalten, vorne leer, hinten gerautet, 1365, v. Maltzan II, S. 190.

48) v. Pöl. Ein R. Bernhard wird 1229, 362, genannt, allein hier, und auch weiter keiner des Namens, denn der Vogt Hermann v. Pöl, 1338, 5869, gehört schwerlich zu jenem.

49) v. Zernin, R. Heinrich, 1229, 365.

Schild

S.: a. ein Paar Flügel, 1302, 2809. So auch noch 1308, 3245, bei den Kindern 1. Ehe des R. Johann.

b. ein Löwe, 1322, 4336, wird von den Kindern der 2. Ehe desselben und in der Folge von allen Nachkommen geführt bis zum Ausgange des Geschlechts.

H.: nach G. ein wachsender (?) Löwe.

50) v. Trechow, R. Berthold, 1229, 365.

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S.: ein paar Flügel, 1303, 3343 B, wie 1395, Lüb. Ub. IV, S. 710.

H.: vier bis sechs Fähnchen an beiden Seiten des Helmes, 1395, a. a. O.

Einzelne Mitglieder des Geschlechts (oder eine Linie desselben) werden v. Gikow genannt; weshalb, ist nicht bekannt. Mit den Holsten gleiches Namens, Milde S. 63, haben sie nichts zu schaffen.

51) v. Kröpelin, R. Wilhelm, 1229, 368.

S.: getheilt. Das einzige bisher beobachtete Siegel aus diesem Geschlechte, abgebildet J. XI, T. 1, zeigt einen Schild, oben rautenförmig schraffirt, unten mit Laubwerk belegt, beides ohne Zweifel, wie auch Lisch annimmt, um Farbe und Metall anzudeuten.

52) v. Windorf, R. Bernhard, 1229, 368.

Nur dieser wird von diesem Geschlechte mit Namen genannt, er begegnet aber noch 1250, 640, mit Kindern.

53) Jesewitz, R. Heinrich, 1229, 368.

S.: zwei gekreuzte Lilienstäbe, 1362, 9/IV, die auf einem Siegel von 1372, v. Maltzan III, S. 24, durch eine Querstange am unteren Ende verbunden sind. G. nennt als Schildfigur ein Windspiel, aber diese Angabe gründet sich vielleicht auf die Abbildung bei Westph., Mon. ined. IV, T. 19, wonach ein Johann 1318 ein Windspiel geführt hätte. Ein solches Siegel ist aber bisher nicht aufgefunden, und man könnte, falls nicht gradezu ein Irrthum, eine Verwechselung oder eine Windbeutelei vorliegt, höchstens annehmen, daß das Zimier, wie öfters, auf einem Schilde zur Anschanung gebracht worden sei. Freilich sind uns Siegel mit dem Helme nicht bekannt geworden, sodaß sich die Sache nicht entscheiden läßt.

54) v. Mallin, R. Gerhard, 1229, 370.

Schild
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S.: ein geschachter Sparren, 1301, 2725, nach v. P. bl. und w. in g. Auffallender Weise hat Nicolaus, a. a. O., im Schilde ein achtspeichiges Rad, ohne daß sich ersehen ließe, worauf diese Abweichung sich gründet.

H.: mit Fahnen besteckt, 1337, 5797, oder jederseits ein aufrecht stehendes und ein wagerecht angebrachtes Fähnchen, 1344, 6412, abwechselnd w. und bl.

55) v. Bülow, R. Gottfried, 1229, 370.

Schild

S.: Scheiben, Kugeln, Pfenninge (v. Maltzan IV, S. 432) oder, mit einem pomphafteren Ausdrucke, Byzanten in Querreihen, 1255, 741, g. in bl. Hervorgegangen sind diese Scheiben u. s. w. vermuthlich aus Nägeln oder Buckeln, mit denen der Schild beschlagen, und deren Zahl ursprünglich von Form und Größe des letzteren abhängig war; aber seit 1309, 3306, ist jene auf vierzehn normirt, welche in fünf Reihen: 4, 4, 3, 2, 1, geordnet sind, eine Zahl, welche auch nicht vermehrt wurde, als man die Dreieckschilde aufgab; eine Veränderung der Ordnung findet sich nur ausnahmsweise.

H. Die aus dem 14. Jahrhundert bekannt gewordenen Siegel, 1337, Milde, T. 5, 1343, 6350, 1353, 7783, u. s. w. zeigen fast sämmtlich an jeder Seite des Helmes ein nach unten sich verschmälerndes Futter, in welches je drei oder je fünf federartige Zierrathen eingesteckt sind, die hier (1337) bis auf das Auge abgestreiften Pfauenfedern, dort mit Hahnenfedern oder Kleeblättern an der Spitze verzierten Rohrschäften oder dgl. ähnlich sehen, bald aber auch schon förmliche Flügel. Die bisher beob=

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achteten Siegel des 15. Jahrhunderts dagegen haben wohl ausnahmslos auf dem Helm Hörner, - zuerst 1376, v. Maltzan II, S. 310 - die entweder geringelt, oder auf denen die Schildfiguren wiederholt sind, und dann einen Vogel zwischen denselben. Im Jahre 1513 erscheinen aber wieder Flügel und zwar sch. mit einem schon auf den ältesten Siegeln, wie auf der Schweriner Grabplatte von 1340, markirten r. Querstreifen, v. Maltzan IV, S. 432, nachdem schon 1509 ein Siegel beobachtet ist, auf dessen Helm Flügel und Hörner zugleich - jene hinter diesen natürlich - angebracht sind. Letztere unangemessene Ueberladung ist dann allmählich herrschend geworden und dadurch noch mehr deteriorirt, daß man seit dem vorigen Jahrhundert vermuthlich auf Grund von Siebm. V, 154, und in pedantischer Berücksichtigung des Grundsatzes, daß Farbe nicht auf Farbe Stehen dürfe, die Flügel g. tingirt. Vgl. G. v. Bülow, G. d. Wappens d. Geschl. v. B., Berlin 1871.

56) v. Lenzen, R. Nanne, 1229, 370, bis 1249, 633, repräsentirt allein dies Geschlecht.

57) v. Karlow, Gottschalk 1230/4, 375, S. 362 1 ).

Schild

S.: ein steigender Bär mit einer Halsfessel, 1313, 3628.

H.: nach einer von Dr. v. Buchwald gefälligst mitgetheilten Zeichnung auf einem dem Kreisabschnitte ähnlichen Futter oder Stege auf vorwärts gekehrtem (!) Helme neun Reiherfedern, 1373, Mai 26.


1) Ob die zu 57-62, 64, 67, 72 und 74 als Stammvater genannten Personen Ritter gewesen oder geworden sind, ist nicht zu ermitteln, jedoch ist es wohl wahrscheinlich.
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58) Koß, Hermann, 1230/4, 375, S. 365.

S.: ein Schrägbalken, 1348, 6825, w. in r. Später und wohl bereits im 15. Jahrhundert ist daraus ein Querbalken geworden mit r. Flammen darauf, wie ein 1520/30 gemaltes Bild im Kloster zu Ribnitz ausweist.

H.: aus guter Zeit nicht bekannt, doch wird v. L.'s Angabe, daß der Helm mit drei Pfauenfederwedeln - er nennt sie Pilgrimstäbe! - besteckt sei, richtig sein.

59) v. Melenteke (Neuhof bei Wittenburg), Wichmann, 1230/4, 375, S. 366. S. v. Boddin.

60) v. Wittenburg, Hildebod, 1230/4, 375, S. 367. Ob die v. Wittenburg im Lande Malchow, welche noch 1338, 5910, begegnen, oder die in Pommern zu ihm gehören, steht dahin.

61) v. Waschow, Hermann, 1230/4, 375, S. 367.

62) v. Wölzow, Heinrich, 1230/4, 375, S. 367.

S.: "rechts ein links gewendeter Widderkopf und davor ohne Theilungslinie eine fünfzinkige Hirschstange", 1422, Lüb. Ub. VI, S. 453.

63) v. Vellan, Friedrich, R., 1230/4, 375, S. 368.

Nur dieser wird genannt; Nachkommen finden sich nicht.

64) Huxit, Heinrich, 1230/4, 375, S. 368.

Im 13. Jahrhundert bereits ausgegangen.

65) v. Meding (im Lüneburgischen), Friedrich, R., 1230/4, 375, S. 368.

S.: ein trabender Hirsch, behängt mit einer w. und r. gestreiften, ursprünglich vielleicht mit drei geschachten Querstreifen verzierten Decke (couverture) in w., 1350, 7051. Die Darstellung des Hirsches als sich erhebend ist Mißverständniß, und der Boden unter demselben spätere, entstellende Zuthat.

H.: sechs - r. - Fähnchen hinter einander der Länge nach, 1307, Lüneb. Ub. Die Sicheleisen sind später hinzugefügt.

66) v. Jesow, Burchard, R., 1230/4, 375, S. 368.

S.: eine seitlich gewendete Pfeilspitze mit Widerhaken, 1333, 5465.

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67) v.Brützkow, Britschow, Martin, 1230/4, 375, S. 369. Den v. Bülow verwandt. S. v. Bülow, d. F. d. v. Bülow S. 77, 121, und Lisch in J. XXXIII, S. 88.

Schild

S.: wie derjenige der v. Bülow.

68) v. Güstow I (bei Gadebusch), Engelhard, R., 1230/4, 375, S. 371.

S.: zwei mit den Krallen aufwärts und gegen einander gerichtete Vogelschenkel, 1316, 3830.

69) Ketelhodt, Fredebern, R., 1230/4, 375, S. 372.

Schild

S.: drei - sch. - Kesselhüte mit - r. - einmal umgedrehten Bändern - in w. -, 1302, 2775.

H. Aeltere Darstellungen sind uns nicht bekannt geworden. Lat. giebt als Helmzier einen Hut mit drei Straußenfedern, v. H. eine Zipfelmütze - denn dazu waren die Kesselhüte umgemodelt -,

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G. einen Rumpf mit Zipfelmütze. Darnach wird die ursprüngliche Helmzier, wenn nicht, wie es scheint, bloß aus einem Kesselhute, etwa mit Hahnenfedern besteckt, so doch aus einem mit einem Kesselhute bedeckten (gepanzerten) Rumpfe bestanden haben, wie ihn die Familie wieder aufgenommen hat.

70) v. Barnekow, Alverich, R., 1230/4, 375, S. 373.

Schild

S.: eine Stierstirn, der "Grind", mit Hörnern und Ohren und darunter ein paar Flügel, 1324, 4544, 1333, 5412, nach v. P. sch. in r., Siebm. III, 162, w. in r.

H. Alte Siegel oder Denkmäler mit dem Helme haben sich nicht erhalten. Eine Darstellung am Mödentiner Chore in der Kirche zu Meklenburg aus dem Ende des 16. Jahrhunderts hat auf dem Helme eine Kugel mit einem Pfauenfederbusche darauf. Letzteren haben auch Siebm. III, 162, und (nach ihm?) G.

71) Ruze, EliaS, R., 1230/4, 375, S. 373.

Von 1220 bis 1245, 269, 568, ist in Lübek ein Rathmann Elias Ruz, Ruze, Rutherius (Ruthenus?) als thätig bekannt, und an der Eingangs angeführten Stelle wird ein Elias als Besitzer von Zehnten zu Gögelow aufgeführt; 1237, 471, wird Elias Ruze in einer Reihe von Rittern bei der Bestätigung des Klosters Rehna und 1263, 991, zu Wismar als letzter einer Reihe von Zeugen genannt, die allesammt sonst Ritter waren, jedoch a. a. O. allerdings als solche nicht charakterisirt sind. Immerhin darf man aber den Elias von 1263 identificiren mit dem Ritter von 1237. Ob aber auch mit dem Rathmann? Römer hält beide für identisch, aber es wäre auffallend, wenn die Lübische Stadtverfassung es damals noch gestattet hätte, Herren ebenmäßig wie der Stadt mit Eiden verbunden zu sein.

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S.: dem der v. Barnekow, Nr. 70, gleich, 1344, 6448.

H.: zwei Pfauenfederräder, 1390, Jahrb. XXXI, S. 77, XLI, S. 195.

72) v. Plüskow I, Lever, wird 1229, 362, als Zeuge einer Verhandlung bei Wismar genannt, 1230/4, 375, S. 373, 374, als Besitzer von Zehnten zu Plüschow und Naschendorf, 1237, 471, unter lauter Rittern als Zeuge. Daß er zu der späteren Familie v. Plüskow gehören sollte, scheint nicht recht glaublich; ein Lever kommt in dieser sonst nicht vor, und die ersten beiden, welche genannt werden, 1248, 617, haben die bei den v. Plüskow und Negendank vielfach wiederkehrenden Namen Ludolf und Eggert. Nun wechselte die Mode freilich schon im 13. Jahrhunderte die Namen, und so könnte auch Lever etwa seinen Söhnen neue, bis dahin nicht übliche Namen gegeben haben, aber die Sache wird complicirter dadurch, daß 1309, 3272, die Wittwe eines dominus Marquardus de Plezcowe eine verkaufte Worth in Lübek vor dem Rathe zu Grevesmühlen aufließ und 1320, 4188, das vorhin genannte, unweit Plüschow und Grevesmühlen belegene Naschendorf gemeinsam mit ihren Söhnen Dietrich und Markward veräußerte. Diese Namen kommen aber sonst weder bei den v. Rlüskow noch bei den Lübischen v. Pleskow vor, (vgl. Milde, Lüb. Bürgersiegel unter 23), und somit scheint nichts übrig zu bleiben, als Lever und seine Nachkommen als eine besondere Familie v. Plüskow anzusehen, die aber nicht weiter als bis 1320 zu verfolgen ist.

73) v. Kalsow, Evert, R., 1230/4, 375, S. 374. Evert, wohl Vogt zu Grevesmühlen, begegnet bis 1266, 877, dann aber erst wieder 1321, 4270, ein Hermann, und 1349, 6950, gleichfalls im Lande Grevesmühlen, ein Johann. Falls letzterer zu dem Geschlechte, wie glaublich, gehört, so führte dasselbe im

S.: einen Schrägbalken.

74) Knut, R. Heinrich, 1230/4, 375, S. 376.

S.: a. ein schräge gelegter Kesselhaken, 1353, 7771, sch. in w.

b. ein schräge gelegter Kesselhaken, begleitet von drei - 1, 2 - Kleeblättern, 1370, J. XXV, S. 311.

H.: ein Stengel mit drei in Form eines Kreuzes angeordneten Kleeblättern, in den Längsdurchmesser desselben gestellt, jedes mit einem Hahnenfederbüschel besteckt, 1370 a. a. O.

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75) Mann, Dietrich, 1230/4, 375, S. 378.

Schild

S.: der Kopf eines Thieres mit langem, schlanken Halse, Borstenkamm, ohne Ohren und mit aufgerissenem Maule, aus dessen Unterkiefer hervorgehend zwei lange Hauer den Oberkiefer überragen, 1320, 4221, 1358, 8459. Der Kopf scheint eher einem fabelhaften Thiere als einem Eber zuzuschreiben zu sein.

76) v. Knesse, R. Volkwin, einmal und zwar als Burgmann von Marlow, 1230, 380, genannt.

77) v. Blese, R. Johann, 1230, 380, und 1236, 458.

78) v. Gansedorp, R. Peter, 1230, 381, allein und nur hier genannt, ungewiß, in wessen Gefolge.

79) Hahn, R. Eggert, 1230, 381.

Schild

S.: in w. ein r. schreitender Hahn, dessen Schnabel, Füße und beiden ersten Schwanzfedern sch. sind. So nach dem Grafen=

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diplom von 1802 und so auch bei Lat. und an einem gemalten Fenster zu Dargun aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. In einem Documente von 1513, v. Maltzan IV, S. 431, ist nur ein "roter han" angegeben, und so wird es ursprünglich auch nur gewesen sein.

H.: der Hahn vorwärts sehend, also im Längsdurchmesser befestigt, Hahn I T. 1.

80) Berser, R. Otto, 1230, 381.

Außer diesem nur noch ein Ritter Dietrich.

81) Baier, R. Otto, 1230, 381.

Zuletzt 1244, 558, und weiter keiner des Namens.

82) v. Rome, R. Heinrich, 1230, 381. Nur hier genannt bei einem Vertrage Johanns von Meklenburg und Nicolaus' von Werle mit dem Grafen Günzel. Desselben Namens ist der R. Henning, welcher als Mitgelober für Heinrich d. L. 1304, 2903, unter der Stargardischen Mannschaft begegnet. Vielleicht gehört dazu, wenigstens zu letzterer, der R. Zabel Römer, welcher 1349, 7016, im Lande Stargard vorkommt. Die Römer führten folgendes Wappen:

S.: gespalten, vorne eine halbe Lilie, hinten zwei Querbalken.

H.: drei Federbüsche aus einer Krone. Lüb. Ub. IV, S. 772.

83) v. Dechow, R. Gottschalk, 1230, 381. Eines Stammes mit den Hahn.

S.: ein schreitender Hahn, 1474, r. in w., Hahn I, T. 1.

H.: ebenfalls der Hahn. Vgl. Hahn I, S. 41.

84) v. Pöterow, R. Jörden, 1230, 381.

Nur in drei Personen, deren jede nur einmal genannt wird, bis 1348, 6830, vorkommend.

85) Boidewitz, Johann und Heinrich allein und nur 1231, 385, zu Ilow erscheinend; vielleicht desselben Geschlechts wie die v. Boidensdorf.

86) Völtzeke. Woltzik, 1231, 385, früherer Besitzer von Nakenstorf, wird von Römer gewiß zutreffend identificirt mit dem R. Völtzeke, der bis 1263, 982, vorkommt.

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87)v. Schlagbrügge, Werner, 1231, 390, u. 1235, 441, genannt.

88) v. Barlin, R. Robert, 1232, 410.

89) Dargatz, R. Heinrich, 1232, 410.

Schild

S.: ein halber, schreitender Bär, 1273, 1300.

90) v. Duding (so nach einem untergegangenen Orte ursprünglich genannt, sehr früh aber schon bloß Duding), R. Heinrich, 1233, 414.

S. An einer v. Duding'schen Urkunde von 1320, 4160, hängt ein Siegel mit der Umschrift S' hINRICI DVVENDI[C], einen Schild mit einem mittelst einer Ranke damascirten Querbalken enthaltend. Auf Grund dieses Siegels ist Heinrich von Römer als ein v. Duvendik zu den so genannten Pommern um so mehr gezogen, als in der Note zum MUb. 4160 gesagt ist, das Siegel der Duding habe ein anderes Schildzeichen, keinen Querbalken. Aber es ist weiter nur noch ein v. Duding'sches Siegel bekannt geworden, welches jedoch bloß den Helm zeigt, und wenn G. sagt, die Schildfigur der v. Duding sei "ein alter Mannskopf" gewesen, so bezieht sich diese Angabe offenbar auf ein anderes Geschlecht. Vgl. Meding I, S. 133. Dem Inhalte der Urkunde nach ist man berechtigt, das Siegel des ersten Zeugen, des Heinrich Duding, an derselben zu erwarten, während zu eines Heinrich Duvendik BesiegeIung gar kein Anlaß in der Urkunde sich findet, so daß ich der Meinung bin, daß das Siegel wirklich das v. Duding'sche, und daß der Name in der Umschrift corrumpirt ist, wie sich solches öfters findet.

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H.: zwei über dem Helme sich kreuzende Pfauenfederwedel, 1320, 4168 1 ).

Schild

91) Lepel, R. Gerhard, 1236, 453. Es ist dies freilich der einzige bis 1360 in Meklenburg begegnende Repräsentant dieses pommerschen Geschlechtes; aber seine Stellung unter den Zeugen einer zu Gadebusch für Rehna ausgestellten Urkunde Johanns d. Th. scheint doch zu nötigen, ihn als Mitglied der meklenburgischen Mannschaft anzusehen.

S.: ein Schrägbalken, r. in w.

H. Aeltere Siegel mit dem Helme sind nicht erhalten; aber ein Grabstein im Kloster Eldena bei Greifswald aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, abgebildet bei Pyl, Gesch. d. C.=Kl. Eldena I, zu S. 135, zeigt auf dem, übrigens vorwärts gekehrten Helme ein Schildchen mit der Schildfigur, welches mit neun Zierrathen besteckt ist, die doch in der That in ihren Umrissen mehr Löffeln gleichen als Pfauenfedern, für welche Pyl dieselben auf Grund der Darstellung auf einer ziemlich ebenso alten Glocke angesehen wissen will. Auffallend ist, daß der Helm vorwärts gerichtet ist, während das Schildchen und die Zierrathen doch jedenfalls in der Längsachse angebracht waren.

92) v. Langwedel (im Lüneburgischen), R. Volkwin, 1236, 453. Nur im 13. Jahrhundert.


1) Die Ritter Konrad v. Schönwolde und Johann Däne werden nicht als Meklenburger, und ihre Anwesenheit bei Nicolaus von Werle, 1235, 435, nur als eine zufällige anzusehen sein; sie gehören Pommern an.
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93) Metzeke, R. Werner, 1236, 458.

Schild

S.: zwei gekreuzte Lilienstäbe, unter denen der Winkel mit einer giebelartigen Verzierung ausgefüllt ist, 1317, 3939, oder deren untere Enden durch eine Querstange verbunden sind, 1342. Milde, T. 9.

94) v. Reventlo, Reventlow (?), R. Detlev, 1236, 458.

S.: mit drei Zinnen von w. und r. schräge getheilt, 1347, 6751.

H.: mit einem großen Pfauenfederrade auf einem kurzen Schafte auf vorwärts gekehrtem Helme. Milde, Taf. 3.

95) Picht, R. Berthold, 1236, 458. Nur dieser kommt vor und allein in der angeführten Urkunde, einem Vertrage des Bischofs von Schwerin mit Johann d. Th.

96) Pole, v. Polen, R. Nicolaus, 1236, 458. Nur in wenigen Personen auftretend.

97) Preen, R. Heinrich, 1237, 461. Vgl. Nr. 38.

Schild

S. Die alten Siegel, zuerst eins von 1309, 3304, zeigen drei Ringe, auf Stangen stehend, r. in w. In der Folge hat man diese Gegenstände für Pfriemen angesehen, die Ringe zu Griffen umgemodelt und zuletzt gar schalmeiförmige Figuren daraus ge=

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macht wie z. B. im MW. Hier sieht man auch die Umbildung in der Anordnung dieser sogenannten Pfriemen, die neben einander und mit den Spitzen sich nähernd gestellt sind, was allerdings sich bereits im 15. Jahrhundert vorbereitet. Hin und wieder finden sich auch Siegel mit nur einem "Pfriemen", so schon eins 1316, 3840. Aber Pfriemen können die Schildfiguren unmöglich sein, da ein Ring, und noch dazu ein verhältnißmäßig so großer, die denkbar unzweckmäßigste Handhabe für dergleichen Instrumente bilden würde. Zu bemerken ist übrigens, daß ein Siegel Gottschalks von 1311, 3441, statt der Ringe der Schildfiguren Kugeln zeigt.

H. Die Helmzier keines unserer alten Geschlechter hat so viel Wandelungen durchgemacht und ist in so kopfloser Weise verunstaltet wie diejenige der Preen. Dieselbe bestand aus einem zu einem Kamm der Länge nach zusammengebogenen Schilde, jederseits mit einem "Pfriemen" bemalt und zur Aufnahme eines großen Pfauenfeder=Kammes adaptirt, 1339, 5996. 1346, 6623. Alle Verunstaltungen dieses schönen Helmschmuckes aufzuzählen, würde mehr Raum beanspruchen, als die elenden Erfindungen werth sind, und ich bemerke allgemein nur, daß in größtem Umfange die Augen der Pfauenfedern in Kugeln oder Perlen verwandelt worden sind, im Einzelnen aber sei angeführt, daß man im Kloster zum H. Kreuz in Rostock ein Monument von 1587 sieht, auf dem der natürlich vorwärts gewendete Helm ein viereckiges Schirmbrett trägt, auf welchem ein Pfriemen, jederseits von sechs Kugeln begleitet, angebracht ist, daß man in der Kirche zu Meklenburg aus gleicher Zeit auf dem Helm einen Pfriemen sieht, an dem ein Fahnentuch mit sechs Kugeln in zwei Reihen befestigt ist, sowie daß man auch den Pfriemen aufgerichtet und von Kugeln umgeben vor einem Pfauenfederbusch dargestellt hat. Alles dieses waren aber doch Anordnungen, welche allenfalls practisch möglich waren, ganz unsinnig jedoch ist die Weise, in welcher der Helmschmuck in neueren Zeiten (wohl nach Siebm. V, 157 und 163) und auch im MW. dargestellt ist, wo ein schalmeiartiger Pfriemen aufgerichtet auf dem Helme steht, umgeben von einer Anzahl Kugeln, welche in der Luft schweben.

98) v. Artlenburg, R. Heinrich, 1237, 467.

S.: a. gespalten, vorne drei Hiefhörner über einander, hinten drei zweimal gezinnte Querbalken, nicht viermal mit Doppelzinnen quergestreift, 1266, 1070 es ist offenbar Pelzwerk gemeint.

b. drei Hiefhörner über einander, 1310, 3355.

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Schild

99) v. Kogel (Lauenburg), R. Otto, 1237, 467. Nur dieser als meklenburgischer Vasall.

100) v. Stove (?), R. Reimbern, 1237, 467.

S.: drei in Form eines Schächerkreuzes um eine Rose gestellte Blätter, 1342, 6238. Milde, Taf. 14. Freilich ist nicht zu ermitteln, ob der gedachte Reimbern und sein Bruder Raven der holstischen Familie gehören, welche im 14. Jahrhundert in Meklenburg erscheint, und es ist zu bemerken, daß es im Lauenburgischen noch ein Geschlecht des Namens gab, welches im Schilde, der auch getheilt erscheint, einen Schrägbalken führte, Milde, Taf. 16, Behr III, S. 127.

101) Hardenack, R. Lüdeke, 1237, 467.

S.: ein schreitender Hahn, 1335, 5616. Hahn I, Taf. 1. Vgl. Hahn I, S. 51.

102) Wulf, R. Burchard, 1237, 467.

Schild

Es sind nach Wigger im J. XXXVIII, S. 211, mindestens zwei Familien Wulf, aus Lauenburg stammend, zu erkennen. Diejenige, welcher der Genannte angehörte, führte im

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S.: einen Wolf, anspringend, 1364, Milde, Taf. 10, während die älteren Siegel von 1334, 5544, 1336, 7339, und 1349, 7015, den Wolf darstellen als von einer hinter ihm stehenden (weiblichen?) Figur am Stricke gehalten.

H.: ein hockender Wolf, 1359, 8581.

103) Ribe, v. Rieben, R. Heinrich, 1237, 471.

Schild

S.: ein Fisch, wie solcher in der Regel dargestellt wird, aufrecht und etwas gekrümmt, 1334, 5482, w. in r., doch giebt v. H. ihn bl. in r., was auffallend ist, da auch Siebm. V, 155, bl. in r. tingirt.

H.: aus alter Zeit nicht bekannt. Siebm. hat einen Pfauenfederbusch, während die Neueren eine w. Straußenfeder zwischen zwei r. geben.

104) Suleske, Otto, R., 1238, 485, bis 1262, 959.

105) v. Hakenstädt (Altmark), Hermann, R., 1239, 493.

S.: zwei neben einander aufgerichtete und von einander gekehrte Sturmhaken, 1333, 5381.

106) Behr, R. Lippold, 1239, 499.

Schild
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Schild

S.: drei Schwanenhälse. Zwei Mitglieder des Geschlechtes führten die Schwanenhälse auf einer einem schräg gestellten Bären übergelegten Decke, während ein drittes Siegel statt des unteren Schwanenhalses einen halben aufgerichteten Bären zeigt. Letztere Anordnung kehrt noch 1577, jedoch mit dem Unterschiede wieder, daß der Schild getheilt ist, und der Bär unten in ganzer Figur erscheint, Behr I, Taf. 7. Sonst bildet seit 1382 ständig ein schreitender Bär, in den besseren Siegeln schräge gestellt, die Schildfigur, ebd., Taf. 5 und 7, sch. in w.

H.: zwischen zwei nach außen gewendeten Schwanenhälsen ein mit einem Blätterbüschel besteckter Schaft, welcher letztere in der Folge verschwindet. Ebd., Taf. 4, 5, 7 1 ).

107) v. d. Walie und v. Plessen (Plesse). Von den Urkunden, welche Johann d. Th. seit dem Hochsommer 1240 bis zum Sommer 1254 ausgestellt hat, sind 12 von Meklenburg und 10 von anderen Orten datirt, und von denjenigen, welche er von 1254 bis zu seinem Tode, 1264, ausstellte, datiren 18 von Wismar und 11 von anderen Orten. In den von Meklenburg und von Wismar datirten Urkunden fehlt selten und nimmt eine hervorragende Stelle unter den Zeugen ein der Ritter Bernardus de Walie, Walia, Walige, Walge, Wali, Balige, Balghe, indem er elfmal an erster, siebenmal an zweiter, dreimal an dritter und je zweimal an vierter fünfter und sechster Stelle aufgeführt wird. Im Jahre 1246, 575, wird er als Burgmann zu Meklenburg bezeichnet und neben ihm


1) v. Emmelndorf (Lüneburg), zwei Brüder, im Lüneburgischen angesessen, begegnen (1239), 496, beim Grafen v. Schwerin, im selbigen Jahre, 500, bei Johann d. Th. in einer Darguner Urkunde, und der eine von ihnen beim Herzoge v. Pommern ebenfalls in einer Darguner Urkunde, so daß se wohl kaum als Meklenburger zu rechnen sein werden.
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zweimal, 1244, 554, und 1256, 782, sein Bruder Helmold, dieser ohne Familiennamen. Am 25. Mai 1263, 991, erscheint zu Wismar der Ritter Bernd v. Walie oder, wie man aus der Form Walia schließen darf, v. d. Walie zum letzten Male, auch weiter keiner des Namens, und kurz vorher, am 1. Mai, vermuthlich ebendort, der Ritter Helmold v. Plesse zuerst, welcher, 1270, 1193, Burgmann zu Wismar genannt, bis 1280 eine ziemlich ebenso hervorragende Stellung wie Bernd v. d. Walie behauptet, indem er als Zeuge sechsmal an erster, elfmal an zweiter und je einmal an dritter und vierter Stelle genannt wird. Unter diesen Umständen liegt doch die Annahme nicht fern, daß Helmold v. Plesse eben der Bruder Helmold des Bernd v. d. Walie war. Woher aber die Verschiedenheit der Zunamen rühren mag, läßt sich eben so wenig nachweisen, als wir im Stande sind die Orte zu bezeichnen, nach denen die muthmaßlichen Brüder genannt worden sind. Nach Dr. Krause's gefälliger Mittheilung begegnen v. d. Walie in der Stadt Bremen, der Name v. Plesse aber führt auf die bekannte Burgruine bei Göttingen und die ehemals dort hausenden Edelherren, und da ist es in der That auffallend, daß in demselben Jahrhundert auch bei diesem Geschlechte die Namen Bernhard und Helmold wiederkehrend sich finden. Im Jahre 1211 begegnet in Lievland ein Helmoldus de Plesse nobilis homo, 204n, und nach dem freilich wohl nicht allzu sicheren Joach. Meier, Orig. Pless., Lpz. 1713, gestaltet sich der Stammbaum der Herren v. Plesse der Zeit also:

Stammbaum

Daß die Edelherren v. Plesse ein anderes Wappen als unsere v. Plessen führten, ist allerdings sicher, gewiß aber auch, daß Mutationen des Wappens keine unerhörte Erscheinung sind. Dr. Wigger's Ansicht ging dahin, daß Bernhard v. d. Walie und Helmold Stiefgeschwister waren, dieser Sohn einer Wittwe v. d. Walie und eines Edelherrn v. Plesse, dessen Wappen aber zu führen ihm wegen Unebenbürtigkeit der Ehe nicht zustand.

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Schild

S.: ein ausschauender, trabender Stier, der den Schwanz über den Rücken schwingt, so daß man sagen könnte ein leopardirter Stier, 1316, 3830, sch. in g. Die Bezeichnung als Stier ist allerdings nur ein Nothausdruck, denn nach Siegelbeschreibungen des 14. Jahrhunderts (MUb. XIV, S. 451) ist die Schildfigur ein Wisent, nd. Wesent, Name einer ausgestorbenen, vom Ur= oder Auerochsen verschiedenen Gattung (Braun=Hogenberg, civ. orb. terr. II, 47. Brehm, Naturgesch. II, S. 635), deren Kopf ohne Zweifel wir im landesherrlichen Wappen sehen. Die Verdoppelung des Schwanzes ist eine spätere Ausschmückung, und der grüne Boden unter dem Stiere eine überaus große Unschicklichkeit neuerer Zeit.

H.: zwei halbe Rädchen - sch., wenn nicht r. von Hause aus - zu beiden Seiten des Helmes, besteckt mit Pfeilschäften, die auf ihrer Spitze Sterne tragen und vielleicht um ihre Achse beweglich waren; daraus sind später Pfauenfedern geworden. 1343, 3830.

108) Klawe, R. Dietrich, 1240, 511.

S.: eine Bärenklaue, nicht Vogelklaue, seitlich gewendet, 1321, 4274. Vgl. MUb. 1529 und unten Nr. 333.

109) v. Isenhagen (Lüneburg), R. Friedrich, 1240, 511, bis 1244 mehrfach bei Johann d. Th. vorkommend, und weiter keiner des Namens.

110) Schalip, R. Reimbern, 1240, 511. Nur dies eine Mal bei Johann d. Th. genannt. Als Vorname findet sich der Name Schalipe bei einem v. Peckatel, 1312 f. Vgl. MUb., P.=R.

111) v. d. Lühe (die Lühe, Fluß im Alten Lande), Reinhard, 1240, 511. Derselbe zeugt mit mindestens zwei Anderen gleichen Geschlechtsnamens bei Johann d. Th. allerdings als miles

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Christi und nicht als dessen Vasall, als welcher zuerst R. Hermann, 1256, 771, erscheint.

Schild

S.: a. drei quergelegte Hackmesser übereinander, 1305, 3044, ein Siegelbild, welches nach Dr. Krause, Rost. Zeit. 1885, Nr. 292, auch die v. Zesterflet im Alten Lande führten, Mushard, S. 565.

b. eine gezinnte Spitze, 1316, 3830, bl. in w. Dieselbe ist später, im 15. Jahrhundert schon, als ein Giebel angesehen und dieser im 16., 17. Jahrhundert zunächst zu einem Hausgiebel, endlich sogar völlig zu einem Hause geworden, welches zum Ueberflusse noch auf einen grünen Boden gestellt ist. Ein ähnliches Wappen giebt Mushard, 40, als das der v. Nindorp im Bremischen: in w. ein bl. getreppter Giebel, belegt mit einem aufrecht gestellten Schwerte.

H. Das älteste, mir bekannt gewordene Siegel mit Helm, das Vickes von Költzow von 1458, zeigt als Kleinod einen gekrönten Jungfrauenrumpf, ein Grabstein zu Neukloster von 1464, Jahresb. III, S. 150, einen geästeten Stamm zwischen Hörnern, das Siegel Hermanns von Panzow wieder einen Rumpf, und ein geschnitztes Wappen in der Kirche zu Vilz von 1571 eine wachsende Jungfrau zwischen Hörnern, welche mit Zinnen besetzt sind. Darnach läßt sich vermuthen, daß die ursprüngliche Helmzier in einem gekrönten Jungfrauenrumpfe zwischen Hörnern bestand, deren jedes mit der correspondirenden Hälfte der Schildfigur belegt war.

112) Balch, v. Balge, Balke (Hoya), Johann, 1240, 512.

S.: ein geschachter Schrägbalken, nach v. P. r. u. sch. in w.

H.: nach dem Siegel Hennings, 1490-1525, und v. P. der aufgerichtete Balken, welcher ursprünglich auf einem Schirmbrette angebracht gewesen sein dürfte.

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113) v. Bralstorf (b. Boizenburg), Albrecht, 1240, 512.

S.: ein Schwan, 1358, 8537.

114) v. Buren, R. Dietrich, 1240, 515.

S. G. giebt, vermuthlich nach Siebm. I, 167, als Schildfigur einen gewellten - also wohl bl. - Querbalken in g. und als

H.: Flügel, auf denen die Schildfigur wiederholt ist.

115) Bune, R., 1240, 517.

Schild

S.: drei Hüte, 1357, 8359. Daß es keine Kesselhüte sind, beweisen die aufgekrämpten Ränder, sowie die starke Prominenz der Spitzen.

116) v. Hamburg, Nicolaus, 1241, 522. Nur im 13. Jahrhundert.

117) Schackmann, R. Dietrich, 1241, 523, wenn nicht schon 1237, 345. Nur dieser.

118) v. Peckatel (bei Penzlin), R. Gerold, 1241, 523.

Schild
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S.: ein Querbalken, 1312, 3522. Die Autoren geben sämmtlich den Balken w. in bl.; auf dem v. peckatelschen Epitaphium in der S.=Marien=Kirche zu Wismar aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges und auf einer Scheibe aus dem 1. Viertel des 17. Jahrhunderts, ehemals in der Kirche zu Meklenburg, waren die Tincturen aber umgekehrt.

H.: ein Stiergehörn mit Grind und Ohren, 1396, Lüb. Ub. IV, S. 724, also ähnlich wie die landesherrlichen Helme (Sep.=Abdr. d. Siegel d. M. Ub. Nr. 213, 214, 217, 234). Daraus ist dann in der Folge ein - sch. - Stierkopf gemacht, dessen Hörner die Schildfigur wiederholen.

119) Blixen, R. Heinrich, 1241, 523. Nur dieser hier und außerdem noch 1242 beim Herrn zu Werle.

120) v. dem Kalande, R. Leopold, 1241, 527.

Schild

S.: ein schräge gelegter, aus dem Schildrande aufwachsender Steighaken, 1318, 3987 (vgl. 6697), nach v. P. r. in bl.

H.: a. ein in den Längsdurchmesser gestelltes Stangenkreuz, dessen Enden mit Pfauenfederbüscheln besteckt sind, und in dessen Mittelpunkte eine Scheibe mit der Schildfigur angebracht ist. So auf einem Grabsteine von 1394 im H.=Kreuz=Kloster zu Rostock.

b. nach v. P. zwischen zwei (auswärts gekehrten) Steighaken ein Schaft mit einem Pfauenfederbüschel.

121) v. Flotow, Gottfried, 1241, 528.

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Schild

S.: ein Schrägkreuz, begleitet von vier Ringen, 1277, 1429, r. in w.

H.: Hörner, zwischen denen ein Vogel mit einem Ringe im Schnabel sitzt. Die Hörner werden von r. und w. übereck getheilt, der Vogel sch. tingirt. Der um die Hörner geschlungene Kranz ist ohne Zweifel Zuthat des 16. Jahrhunderts. Vgl. Lisch im J. XLII, S. 149, Ragotzky ebd. XLIV, S. 99.

122) v. Oldendorp, Albrecht, 1242, 541. Nur im 13. Jahrhundert in Meklenburg.

S. Siebm. giebt II, 123, ein Wappen der v. Oldendorf als Braunschweiger: zwei gegengezinnte g. Querbalken in bl., als

H.: Hahnenfedern. Ob dies aber dasselbe Geschlecht, steht dahin.

123) v. Dessin, Düssin, R. Johann, 1242, 541.

S. Siegel oder andere Denkmäler mit dem Schilde aus älterer Zeit haben sich nicht erhalten. Die späteren zeigen in w. einen angeblich bl., von Hause aus aber wohl eisenfarbenen - wie auch C. J. v. Behr sagt - d. i. sch. Helm, umgeben von einem Kranze r. Rosen.

H.: zwei sich kreuzende Stangen mit Federbüscheln, 1347, 6727; daraus sind in der Folge im 16. Jahrhundert Blumen gemacht.

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124) v. Schlagstorf (b. Ratzeburg), R. Ludolf, 1242, 543. Vielleicht kaum als Meklenburger anzusehen und jedenfalls nur vorübergehend im Lande.

S.: eine Pflanze mit drei Blättern, v. Maltzahn, T. VIII.

125) Rubin. Ein so genannter Ritter begegnet 1243, 550, beim Herrn zu Rostock und 1246, 583, mit Besitz in Zepelin, und weiter keiner des Namens.

126) v. Neuenkirchen I, (bei Schwan), R. Arnold, 1244, 557.

Es gab mehrere Familien dieses Namens; ob Obiger einer der an geeigneter Stelle aufzuführenden angehört habe, ist nicht zu entscheiden, und derselbe deshalb für sich hingestellt.

127) v. Bertekow (Altmark), R. Friedrich, 1244, 559.

S.: ein Schrägbalken, belegt mit drei Rosen, 1363, nach v. P. r. auf w. in bl. So auch Schlichting.

H.: Hörner, an jedem, sowie auf dem Helme, ein Fähnchen, 1363. Schlichting hat die Hörner übereck getheilt von bl. und w. und dazwischen einen aufgerichteten, geästeten Stamm, auf dessen Spitze eine Rose. Das ist also schon eine neuere Anordnung. v. P. giebt sogar als Helmzier des in Meklenburg 1459 ausgegangenen Geschlechtes ein Pelikansnest an.

128) Vunke, R., 1244, 560.

Bis 1360 außer durch diesen nur durch eine Person vertreten. Römer zieht dieselben zu den Fineke, was mir nicht zulässig scheint.

129) v. Walsleben (Altmark), R. Wedege, 1244, 560.

Schild
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S.: drei Hiefhörner über einander quergelegt, 1299, 2557, r. in w.

H.: in alten Darstellungen nicht erhalten, doch liegt es auf der Hand, daß der überlieferte Helmschmuck sachlich unmöglich ist. Nur als Vermuthung stelle ich hin, daß an dem Helme zwei Hiefhörner in der Weise gewöhnlicher Hörner angebracht waren, wie ZW. 25, 62, 85 (!), 94, 193, 319, 353. Sollte aber, wie Hefner zeichnet, nur ein Horn im Längsdurchmesser auf dem Helme angebracht gewesen sein, wie nicht glaublich, so war jedenfalls das Mundstück nach hinten, nicht nach vorne gerichtet. Vgl. ZW. 26, 93, 161, 202, 299.

130) Söneke, R. Berthold, 1244, 560.

Schild

S.: vier wellig gezogene Querbalken, 1297, 2465. Ebenso Siegel von 1387 und 1389. Dagegen hat ein Siegel von 1386 oben einen Stern und ist unten gewellt, v. P. und G. geben ganz falsche Wappenbilder an. 1 )

131) Mörder, R. Gothan, 1244, 561.

S.: ein vorwärts gekehrter Löwenkopf, 1318, 3971, nach Bagmihl r. in w. Ebenso die 1335, 5606, vorkommenden Sisik.

H. Nach Bagmihl II, 42, jederseits am Helme eine halbe r., den Helm überragende Lilie mit einem w. Federballen auf der Spitze. Daraus ist später, Siebm. V, 166, eine von w. und r. gespaltene, auf dem Helme schwebende Lilie geworden, deren Spitze einen Pfauenfederbüschel trägt.


1) v. Weihe, Deters, 1244, 560, wird nur vorübergehend in Meklenburg gewesen sein.
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132) v. Süttorf (Lüneburg). Es kommt nur Dietrich, 1244, 561, einmal beim Herrn zu Rostock vor.

133) v. Schwaß, R. Johann, 1244, 561.

S.: ein schräge aufwärts gelegtes Schwert, 1364, 23/III.

134) Dargezslav. Dieser beim Herrn zu Rostock von 1244, 561, bis 1268, 1140, genannte Ritter dürfte kaum zu dem in der Grafschaft Dannenberg heimischen Geschlechte gehören; die gleichzeitig vorkommenden Mitglieder des letzteren führen alle bereits Vornamen.

135) v. Kessin, R. Rüdiger, beim Herrn zu Rostock 1244, 561, bis 1252, 686, und zwei Söhne 1262, 952, und 1268, 1141. Ob der 1351, 7499, in Stavenhagen, 1355, 8097, im Lande Stargard vorkommende Knappe Johann dazu gehört, ist ungewiß. Derselbe führte einen

S.: gespalten, vorne eine halbe Lilie an der Theilung, hinten anscheinend einen unten abgekürzten, rechten Schrägbalken.

136) v. Warburg (Altmark), R. Heinrich, 1244, 564.

S.: in w. ein r. Schrägbalken, belegt mit drei w. Rosen, 1335, 5583.

H. Darstellungen aus guter Zeit sind nicht erhalten. Nach MW. und v. L. bestände das Kleinod, wenn wir das Unwesentliche fortlassen, aus einer r. Burg mit drei Thürmen und einem offenen Thore, in welchem ein Wächter steht. Hefner nimmt auffallend genug keinen Anstoß an diesem Helmschmuck, indem er freilich wohl mit Siebm. I, 170, die Zahl der Thürme auf zwei reducirt, aber doch den Thorwächter beläßt. Daß dieser aber eine spätere Zuthat sei, erscheint mir nicht zweifelhaft, da eine solche Figur in Wirklichkeit viel zu minutiös gewesen sein würde, um irgend ins Auge zu fallen, und ich glaube vielmehr, daß das alte Kleinod in zwei jederseits angebrachten, durch eine niedrige Mauer etwa noch verbundenen Thürmen bestanden habe, wie wir einen ähnlichen Helmschmuck auf der Lübecker gestickten Decke, Lüb. Zeitschr. B. I, und ZW. 119, finden. Höchstens könnte der Wächter durch einen Rumpf vertreten gewesen sein.

137) Wackerbarth, R. Konrad, 1245, 566.

S.: quadrirt, 1325, 4587 von w. und r. S. Milde, T. 15.

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138) v. Kramon, R. Heinrich, 1245, 566.

Schild

S.: gespalten, vorne ein halbes achtspeichiges Rad an der Theilung, r. in w., hinten ein Querbalken, w. in r., 1316, 3830.

H.: "die obere Hälfte eines Rades vor einem Pfauenfederwedel," d. h. ein auf den - nach Dr. Baier seitlich gewendeten - Helm längs gelegtes und beiderseits in die Höhe gebogenes Rad, welches einen Pfauenfederwedel einschließt, 1339, 5970.

139) Rehschinkel, R. Nicolaus, 1245, 570.

Schild

S.: gestalten, vorne ein halber Stierkopf, auch gekrönt, an der Theilung, hinten getheilt, 1320, 4210, 1333, 5396.

140) v. dem Jorke (im Alten Lande), R. Berthold, 1245, 572.

S.: ein Schrägbalken, 1318, 3988, und zwar nach 6623 nicht gewellt; nach Siebm. III, 156, bl. (?) in w., nach G. r. in w.

H.: aus guter Zeit nicht erhalten. Siebm. III, 156, und nach ihm wohl Bagmihl geben dem Helme jederseits 4 Fähnchen, w. mit einem r. (!) Längsstreifen, v. P. eine r. gekleidete, wachsende Jungfrau.

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141) Brüsehaver, R. Friedrich, 1246, 582.

S.: eine geflügelte Pferdebremse, schräge gelegt, 1345, 7393, nach G. sch. in w.

H.: nach G. die Bremse aufrecht zwischen Flügeln.

142) Swichtup, R. Hermann, 1246, 582.

S.: ein einfacher Maueranker, Zförmig, 1367, 19/II.

143) Luch, R. Dietrich, 1247, 589. Zuletzt von diesem Geschlechte, von dem kein Siegel erhalten ist, ein Johann, 1301, 2861.

144) v. Büne (Altmark), R. Johann, 1247, 591, beim Herrn zu Rostock, vor 1287, 1927, todt, und zwar, wie es scheint, ohne Nachkommen hinterlassen zu haben. Zu den Bune, Nr. 115, wird er nicht gehören, da so, wie jene schlechthin Bune genannt werden, er stets de Bune heißt.

145) v. Schweden. Nur ein R. Johann beim Herrn zu Rostock, 1247, 591, bis 1262, 959.

146) Berkhahn, R. Konrad, 1247, 592.

S.: drei Birkhähne, 1302, 2846, sch. in w.

H.: ein Birkhahn, 1390, 3/X, nach v. P. ein Pfauenfederbusch, und so auch am Mödentiner Chore der Kirche zu Meklenburg.

147) vom Anker (Lauenburg), v. Ankershagen, R. Eggert, 1248, 607.

S.: ein Schiffsanker, 1342, 6224.

148) v. Goldenbow, R. Markwart, 1248, 607.

S.: eine schräge gelegte Leiter, 1333, 7327.

149) Kabold, R. Ludwig, 1248, 607.

Schild
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S.: gespalten, vorne getheilt, hinten zwei rechte Schrägbalken, 1367, 1367 n.

H.: jederseits neben dem Helme hervorragend ein oberes größeres und ein unteres kleineres Pfauenfederrad, 1275, 1367; ob hinter dem Helme befestigt und beweglich? 1360, 8775, anscheinend drei Pfauenfederwedel. 1 )

150) v. Bützow II, R. Albern, 1248, 610. Albern kommt sicher bis 1261, 907, vor und wird noch 1275, 1378, als Vater Hermanns genannt, welcher hier zuerst und 1288, 1983, zuletzt und zwar als Ritter erscheint. Dann tritt erst wieder 1320, 4206, ein Knappe Hermann auf, welcher als Ritter zuletzt 1343, 6313, begegnet. Einen Heinrich finden wir 1331, 5213, und 1349, 6927, die Gebrüder Hermann und Heine.

S. Siegel sind erhalten vom R. Hermann II, wie man wird annehmen müssen, und von Heinrich zu beziehentlich 4206 und 5213. Beide zeigen ein geschachtes Schrägkreuz als Schildfigur. Dieselbe haben auch die Brüder Dietrich und Claus, Martins Söhne, in ihren 1421, 1425 und 1430 gebrauchten Siegelstempeln; aber ihre Siegel von 1442 und 1467, J. XLI, S. 138, zeigen einen getheilten Schild, oben mit einem vorwärts gekehrten Stierkopfe, unten geschacht, ein Bild, welches an das oben zu Nr. 7 erwähnte Siegel des Dethlev v. Gadebusch erinnert, denn es erscheint nicht unwahrscheinlich, daß der pommersche Berichterstatter einen Stierkopf für einen halben Adler gehalten hätte, der ihm geläufiger war. Die genannten Gebrüder von Bützow könnten wohl ihr Wappen dem der anderen (?) Familie haben ähnlich oder gleich gestalten wollen.

H. Auf dem Siegel Heinrichs von 1331 findet sich auch der Helm, doch ist dessen Zimier leider abgebröckelt; auf den älteren Siegeln der Gebrüder Dietrich und Claus ist aber kein Helm, sondern nur ein kleiner Stierkopf unmittelbar auf den gelehnten Schild gesetzt. Demnach und da die Siegel eines Dietrich von 1395, Lüb. Ub. IV, S. 712, und des Propstes Johann v. Rühn von 1401 zwei Stierhörner mit den Ohren in einem Schilde zeigen, möchte die Helmzier wohl aus solchen bestanden haben.

Lisch wollte aus der Umschrift der Siegel von 4206 und 6927 schließen, daß die Familie eigentlich v. Bössow hieße. Da aber die Urkunden den Namen immer v. Bützow schreiben und mehr


1) Zoye, R. Dietrich, 1248, 609, bis 1252, 685, beim Bischofe von Schwerin einige Male begegnend, aber, da er sonst Burgmann zu Triebsees war, wohl nur vorübergehend im Lande.
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Glauben verdienen als die Stempelschneider, so halte ich die Formen Bossowene und de Bossow für Schnitzer der letzteren.

151) v. Plüskow II, R. Ludolf, 1248, 617.

S.: unter einem - r. - Schildeshaupte schräge getheilt - von w. und g. - 1349, 6950. Vgl. Lisch in J. XXXVIII, S. 218, und oben Nr. 24.

H.: gemäß einer von Dr. v. Buchwald gefälligst mitgetheilten Zeichnung nach dem Siegel Eggerts, 1349, 6950, ursprünglich zwei seitlich am Helm angebrachte Futter, die mit ähnlichen, sich nach innen überbiegenden Federn besteckt sind, wie die auf den ältesten v. Bülow'schen Helmen, keine eigentlichen Flügel. Daraus ist denn, aber wohl sehr viel später, ein Hirschzweig gemacht worden.

152) v. Restorf (bei Banzin untergegangen), R. Johann, 1249, 633.

S.: ein bäumendes Einhorn, r. in w. Auch ein schreitendes findet sich; so 1389, Lüb. Ub. IV, S. 563, Note.

H.: aus guter Zeit nicht überliefert; wir kennen von den meklenburgischen v. Restorf keinen anderen Helmschmuck als den üblichen, nämlich eine Jungfrau, die ein aufgerichtetes Einhorn am Fuße hält. So, wie diese gewöhnlich dargestellt werden, kann in Wirklichkeit der Helmschmuck aber nicht gewesen sein, da dies technisch unmöglich wäre, so daß auch die Zeichner u. s. w. des 16. Jahrhunderts und der Folgezeit unerhörter, unsinniger Weise die Figuren haben auf die Helmdecken stellen müssen. Allerdings aber mögen Jungfrau und Einhorn uralt sein, da dieselben einer bekannten altchristlichen Allegorie entsprechen; wie aber etwa die betreffenden mittelalterlichen Techniker die Gruppe auf dem Helme zusammengebracht haben könnten, ist nicht zu errathen. Beide Figuren nebeneinander auf dem Helme zu placiren, scheint unausführbar - auch Hefner hat es nicht vermocht - und sie so zu gruppiren, wie die allegorische Darstellung beider zu sein pflegt, daß nämlich die Jungfrau sitzt und das Einhorn auf dem Schooße birgt, dürfte für die alten Schilderer doch zu große Schwierigkeit geboten haben. Uebrigens führen unter 26 verschiedenen Geschlechtern Deutschlands, die alle ein Einhorn als Schildfigur haben, nach Siebmacher 20 ein wachsendes Einhorn, 2 einen (auch sonst als Kleinod beliebten) Einhornskopf, 1 ein Einhorn hockend und 3 Federn oder Hörner auf dem Helm. Die v. Restorf in der Mark führten das Einhorn

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wachsend zwischen zwei w. Straußfedern, und die den v. Restorf jedenfalls verwandten v. Gülen haben ein wachsendes Einhorn zwischen Flügeln.

153) Rone. Nur ein Ritter dieses Namens, 1249, 634, bis 1261, 913, dreimal im Lande Werle vorkommend.

154) v. Gorow, R. Walter, 1250, 640, und 1268, 1143, bei den Herren zu Rostock; identisch mit diesem wird nach Römer's Vermuthung der R. Walter v. Konow sein, der 1264, 1021, und 2165, 1051, genannt wird. Ein Nicolaus v. Gorow findet sich noch 1296, 2387, ein Ebel Konow sogar noch 1404 zu Lübeck, der drei Hüte - nicht Eisenhüte - im Schilde führte. Lüb. Ub. V, S. 92. 1 )

155) Seger, R., 1250, 642, bis 1274, 1340. Nur dieser.

156) v. Böddenstedt (Lüneburg), R. Burchard, 1251, 667. Nur hier.

157) v. Rosenthal (bei Peine?). Ein Wilhelm v. R. findet sich 1232, 404, 7163, beim Bischofe von Hildesheim, ein zweiter, wie es scheint, 1251, 672, beim Grafen von Schwerin, 1252, 692, beim Bischofe von Ratzeburg und in demselben Jahre, 703, 704, wieder beim Grafen in Angelegenheiten des Klosters Zarrentin, zuletzt 1255, 755, bei demselben zu Boizenburg, weiter aber nicht mehr, und auch kein anderer des Namens.

158) v. Rensow, R. Konrad, 1251, 677.

159) v. Dartzow (bei Dannenberg), R. Christian, 1252, 683.

S.: drei Löwen, von denen die beiden oberen einander entgegengekehrt sind, 1322, 4325.

H.: "anscheinend ein spitzer Hut, von dessen Krämpe seitwärts Federn abstehen." 1270, 1196.

160) v. Dargenow (in parochia Mustin). Nur in Angelegenheiten des Klosters Zarrentin zwei Ritter des Namens, 1252, 692, bis 1254, 733, von denen der eine bis dahin Kölzin besaß.


1) R. Gottfried v.Warsow erscheint zweimal im Jahre 1250, 643 und 645, beim Bischofe von Schwerin und beide Male in Neuenkamp'schen Sachen, so daß derselbe wohl nach Pommern gehört. Auch Konrad v. Meinen war offenbar nur 1251, 667, im Lande.
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161) Schacke, v. Schack, R. Eckehard, 1252, 704.

Schild

S.: eine Lilie quer gelegt, 1269, 1156, später schräge gestellt, endlich aufrecht und gemeinhin w. in r.

H.: a. die Lilie auf einem Schildchen zwischen Hörnern, 1256, 8245. Ebenso Milde, T. 15. Vgl. ebd. S. 108.

b. die Lilie zwischen den Hörnern querliegend, 1375, Milde a. a. O., T. 12.

162) v. Gikow s. v. Trechow.

163) Wesent. Allein ein R. Gerhard beim Herrn zu Rostock zu Alt=Kalen, 1253, 713, in einer nur abschriftlich erhaltenen Urkunde genannt.

164) v. Lehsten (Lauenburg), R. Gerhard, 1253, 714.

S.: ein geflügelter Leisten (Sohle) schräge gelegt, 1356, 8234, sch. in w.

H.: a. ein aufrecht gestellter Leisten zwischen zwei seitlich angebrachten Stäben, 1376, 10/IV.

b. fünf Pfauenfedern, 1404, Lüb. Ub. V, S. 114.

165) v. Rollstädt (?). Einzig R. Heinrich, 1253, 714, bis 1256, 771, und zwar im Lande Parchim; 1262, 935, verstorben oder verzogen.

166) Voß, R. Johann, 1253, 721.

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Schild

S.: ein springender Fuchs, 1284, 1725, aber auch trabend und schreitend, 1356, 8193, r. in w.

H.: ein laufender Fuchs, mit dem Bauche auf dem Helme befestigt, 1330, 5161, aber auch hockend, 1404, Lüb. Ub. V, S. 117.

167) v. Vizen (Altmark?), R. Heinrich, 1253, 721.

S.: ein aufgerichteter Wolf, 1313, 3654.

168) v. Dotenberg (?), R. Konrad, 1254, 730.

S.: ein aus dem seitlichen Schildrande hervorwachsender, geästeter Stamm, 1336, nach Bagmihl II, 6, sch. in w.

H.: nach Bagmihl a. a. O. drei geästete Stämme vor drei Pfauenfedern. Siebm. III, 160, hat nur Pfauenfedern als Helmschmuck.

169) v. Zecher (Lauenburg), R. Heinrich, 1254, 733.

S.: eine seitlich gewendete Pfeilspitze mit Widerhaken, 1326, 4708.

170) Moltke, R. Friedrich, 1254, 732.

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Schild

S.: drei Birkhähne, 1296, 2377, sch. in w.

H.: sechs Pfauenfederwedel auf seitlich gestelltem Helme, 1315, 3745.

171) v. Boltendorp (?), R. Heinrich, 1256, 770, 771, beim Herrn zu Richenberg.

172) Huskummer, R. Fredebern, 1257, 791.

S.: drei Kesselhüte mit geschlungenen Bändern, 1325, 4587.

173) v. dem Buge, R. Albrecht, vor 1257, 792, im Lande Bug oder Bukow angesessen, aber mit drei Söhnen nur dies eine Mal genannt.

174) v. Schaliß. Ein R. Friedrich 1257, 801, beim Grafen von Schwerin und weiter nicht.

175) v. Eckernförde, R. Nicolaus, 1258, 818.

Schild
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S.: ein paar Flügel, 1316, 3830.

176) v. Wodenswege (bei Alt=Haldensleben), R. Albrecht, 1259, 833.

Schild

S.: a. zwei gekreuzte Knebelspieße über einem Sterne, 1324, 4541.

b. ein Ledermesser oder ein Feuereisen wie die v. d. Broke I, 1344, 6405.

Ob hier eine Mutation vorliegt, oder ob es zwei verschiedene Geschlechter des Namens gab, oder was sonst für ein Grund für die Verschiedenheit der Schildfigur vorliegen möchte, hat sich bisher nicht ermitteln lassen.

177) v. Mödentin, R. Hermann, 1260, 854.

S.: ein Kranz, "Sapel", abwechselnd mit 7 Blumen und 7 Kugeln besteckt, 1340, 6070, 1350, 7073.

178) v. Oertzen (Lüneburg), R. Dietrich, 1260, 854.

Schild
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S.: zwei gebogene, geharnischte Arme, die einen Ring emporhalten, 1311, 3441, 1318, 3966. Nach Lisch's Untersuchungen sind die Arme nicht bl., wie sie vielfach in neueren Zeiten tingirt worden sind, um die Eisenfarbe anzudeuten, sondern w., und so waren sie auch auf der wahrscheinlich untergegangenen Ahnentafel am Epitaphium des Landraths Balthasar v. Schöneich von 1600 pp. in St. Marien zu Wismar. Die Belegung des Grundes, wie solche die Abbildungen zeigen, findet sich noch sehr viel später einmal wieder auf einem Siegel Hermanns von 1431. Lisch hält die Figuren für Pflugscharen und sieht darin eine Beziehung auf den Namen Oertzen, den er aus dem Slavischen erklären will, indem er die Deutung als Eisenhütlein oder Pelzwerk verwirft. Es ist aber doch die Annahme, daß das Geschlecht nach einem Orte und zwar Oertzen im Lüneburgischen den Namen habe, vorzuziehen, da die Mitglieder desselben stets von Oertzen heißen, auch in der Nähe von Oertzen, im Bremischen, ein anderes Geschlecht saß, die v. Anmünde, welche (sowie diesen gleich die Braunschweigschen v. Schönenbeck, Siebm. I, 186) nach Dr. Krause, Rost. Zeit. 1885, Nr. 292, mit den v. Oertzen nahezu dieselbe Schildfigur und denselben Helmschmuck hatten, nämlich einen gepanzerten, einen Ring haltenden Arm in bl., und die Helmzier derjenigen der v. Oertzen gleich. Was die Figuren vorstellen sollen, mit denen der Grund belegt ist, ist schwer zu sagen; doch scheint es, daß sie keine besondere Bedeutung haben, sondern willkürliche Ornamente sind, wie die Sterne im Schilde des Gerhard v. Rostock, s. Nr. 223, die Herzen im Schilde des Johann Küle, s. Nr. 437, und die Kreuze in dem des Albern v. d. Wisch, Milde, T. 10.

H.: die Schildfigur wiederholt, 1358, v. Oertzen, T. III.

179) v. Quitzow (Prignitz), R. Heinrich, 1261, 907.

Schild

S.: schräge - von w. und r. - getheilt, mit einem Sterne in jedem Felde mit abgewechselten Tincturen, 1349, 7006. Johann,

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1359, 8581, und 1379, Hahn II, U., S. 68, sowie Heinrich, 1395, Lüb. Ub. IV, S. 711, haben den Schild jedoch quer getheilt.

H.: ein Hahnenfederbusch, aus dem ein citronenförmiger Knopf hervorragt, 1319, 4114, oder ein abgeplatteter Knopf mit einem Hahnenfederbusche darauf, 1346, 6644. Eine Quitte wird man in den Knöpfen nicht sehen dürfen, da sprachlich quede, wie Quitte niederdeutsch heißt, doch eine Beziehung auf den Namen Quitzow kaum veranlassen kann. Allerdings aber scheinen die beiden Bäume von heute, die jedenfalls aus dem Federbusche hervorgegangen sind, Quitschbeerenbäume (Sorbus) darstellen und auf den Namen deuten zu sollen. Nach Ausweis der alten Siegel ist der Fuchs auf dem Helme auch eine moderne Zuthat.

180) v. Bützkow (?). Der R. Hartwig begegnet 1261, 907, bis 1279, 1492, im westlichen Meklenburg und keiner weiter, denn daß die Daam von Büschow zu ihm gehören sollten, ist nicht wahrscheinlich.

181) v. Morin, Marin, R. Konrad, 1261, 911.

S.: zwei aufgerichtete, von einander gekehrte Angelhaken, 1342, 6191, nach J. XVII, S. 384, w. oder g. in r., nach G. in bl.

H.: mit den Angelhaken besteckt, 1365, 11/IV, oder ein Flug darauf nach Jahrb. a. a. O.

182) v. Koniat (?) ein Konojad in West=Preußen, ein anderes im Posenschen) auch Koneunt, Koneiunt, Conyut, Hildebrand, 1261, 911, nur im 13. Jahrhundert und bei Röbel.

183) v. Zernow (bei Röbel). Nur ein Heinrich, 1261, 911.

184) v. Dewitz (Altmark), R. Engelke, 1261, 912.

Schild
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S.: drei Deckelbecher, 1315, 3738 (auch ein einzelner Becher kommt vor 1369), g. in r.

H.: aus guter Zeit nicht bekannt. Es ist allerdings möglich, daß die jetzige Helmzier, zwei Arme, die einen Deckelbecher emporhalten, die ursprüngliche sei, eben so wohl aber, daß dieselbe, wie ZW. 110, nur aus einem Becher bestanden habe, und die Arme eine spätere Zuthat seien, da in Wirklichkeit der Becher sonst doch unverhältnißmäßig klein hätte sein müssen.

A. Grafen v. Fürstenberg, R. Otto, 1349, 6914.

Schild

S.: ein mitten ausgebrochenes Andreaskreuz. Vgl. Gatterer, Abr. d. Herold. 1792, S. 59. Mayer, Her. ABC.=Buch, München 1857, bildet T. XL, 195, jene Heroldsfigur gleichfalls ab, aber während er alle übrigen blasonnirt, sagt er merkwürdiger Weise zu dieser: durch zweimalige Schrägrechts= und Schräglinkstheilung entstehen große, liegende (?) Rauten (?).

H.: mit Pfauenfedern besteckte Hörner (?), 1349, 7016.

185) Spole, R. Heinrich, 1261, 912.

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186) v. Staffelde (Altmark), R. Hermann, 1261, 912.

S.: drei neben einander aufrecht gestellte, schmale Messer mit kurzen Heften, an deren Enden je ein Ring, 1382, 1/XI. Die Neueren legen die Messer quer und tingiren sie w. in bl.; Schlichting hat sie w. in r.

H. Schlichting giebt eine mit gr. Federn besteckte r. Säule - d. i. einen Hut mit Pfauenfedern -, an deren Seiten je ein Messer aufgerichtet ist, v. H. drei Morgensterne, G. und MW. aber drei w. Straußenfedern oder Pfauenfedern.

187) v. Heidebrake, Heidebrek (Lüneburg), R. Heinrich, 1261, 912.

S.: zwei gekreuzte Wedel, 1287, 1878. Nach Micraelius sind es Heidequäste, und dieselben br. mit gr. Stielen in r. zu tingiren.

H.: nach Wigger, v. Blücher Nr. 408, ein Hirschgeweih, 1426, oder "befiederte Hörner, zwischen denen eine Figur, wie ein Kesselhaken steht" 1450, v. Maltzan III, 213; mir scheinen jene gegen einander gebogene Keulen zu sein, die an den convexen Seiten mit drei krappenartigen Knoten besetzt aind, sicher kein Hirschgeweih, wenn auch in Form eines solchen gebogen, und den Kesselhaken halte ich für ein h . Micraelius giebt als Helmzier an einen Pfauenfederbusch zwischen von sch. und w. übereck getheilten Hörnern, Schlichting einen r. Stierkopf.

188) v. Stockflet (?), R. Reinbert, 1261, 913.

S.: nach v. P. ein w., geharnischter Arm, einen Ring haltend, in bl.

H.: nach v. P. sechs spitze Pfähle mit fünf Pfauenfedern darüber. Von den Pfählen sollen 1 l und 4 g., 2 und 5 sch., 3 und 6 bl. sein. Offenbar war demnach der ursprüngliche Helmschmuck dem der v. Maltzan gleich, denn die mehrfarbige Tingirung des "Pfahlwerks" ist ohne Zweifel derjenigen des meklenburgischen Helmschmuckes im landesherrlichen Wappen ebenwerthig.

189) v. dem Hagen I, R. Markwart, 1261, 929.

S.: ein Bärenkopf mit aufgerissenem Maule, 1395, 8/IX, sch. in g.

H.: ebenso.

190) v. der Lipen, R. Johann, 1261, 933.

S.: eine quergelegte Pfeilspitze, 1355, 3095.

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191) Stange, R. Ratislav, 1262, 947, und Johann im 13. Jahrhundert bei den Herren zu Werle.

192) v. Oldenburg, Ludolf, 1262, 947.

S.: ein halber, schreitender Hirsch, 1349, 6969. Nach einem Documente von 1512, v. Oertzen II, U., S. 349, soll die Tingirung r. in w. sein, und Hefner giebt, wahrscheinlich mit Rücksicht auf Mushard, wenigstens an, daß eine Linie den Hirsch r. in w. führe. Dagegen ist der Hirsch in den Fenstern zu Dargun w. in bl. tingirt und seit dem 16. Jahrhundert immer so geführt.

H.: der Hirsch wachsend. Vgl. v. Oertzen a. a. O.

193) Pritzbuer, 1262, 947.

Schild

Die v. Pritzbuer führen jetzt bekanntlich einen sch. Doppeladler ohne Köpfe in w. im Schilde und ebendenselben auf dem Helme. Letzteres ist nun ganz entschieden falsch, da die alten Siegel übereinstimmend jederseits ein halbes Rad mit (Adler=) Federn besteckt als Helmschmuck zeigen. Alte Siegel mit dem Schilde fehlen aber gänzlich, und Lisch ist daher auf die Vermuthung gekommen, daß der Helm mit den Flügeln, wie man sich ausdrücken darf, die eigentliche Schildfigur sei, aus welcher dann in der Folge der Doppeladler entstanden wäre. J. XXX, S. 26, XXXIV, S. 250. Helme gehören zu den seltenen Schildfiguren. Schlicht führen einen solchen die v. Helmshofen, ZW. 106, und nach Siebm. die v. Wildungen in Hessen, I, 140, mit Beiwerk unsere v. Dessin, s. o. Nr. 123, dem Helme gleich mit Fähnchen besteckt die Schade in Westfalen, I, 188, und die Brannschweigischen Frese und v. Helmersen, I, 184, 185, und es wäre also immerhin möglich, daß auch die Pritzbuer ursprünglich den gedachten Helm geführt hätten. Aber es erscheint nicht glaublich, daß aus dem geflügelten Helme

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ein Doppeladler sich entwickelt haben sollte, und viel wahrscheinlicher ist es, daß das ursprüngliche Wappenbild ein Flug gewesen ist, da nicht allein die v. Havelberg, welche anscheinend den Pritzbuer stammverwandt waren, einen solchen führten, sondern auch die Verwandlung eines Fluges, besonders wenn bei demselben der Rückenknochen markirt war, in einen, noch dazu kopflosen, Adler sehr viel leichter war als die eines geflügelten Helmes. Vgl. Hohenlohe=W. Sphr. Aph., Nr. 45, 115.

194) v. Lüneburg, Erich, 1262, 949, bis 1282, 1180, beim Grafen zu Schwerin, vormals mit Besitz in Warnitz. Die übrigen im M. Ub. vorkommenden v. Lüneburg werden zu den Grote oder den überelbischen v. Schwerin gehören.

195) v. Ladekop (im Alten Lande), R. Berthold, 1262, 952, bis 1283, 1682. Knappen des Namens saßen noch 1357, 8413, zu Schorrentin.

196) v. Damekow, R. Timme, 1262, 959.

In Wismar begegnet als ansässig ein Timme v. Damekow, 1250 und 1258, Wism. Stadtb. A, p. 12, als Rathmann, 1260, 854, und Ende des Jahres, 876, 877, als abgetretener Rathmann. Zwischen 1260 und 1272, A, p. 28, wird ein Radolfus cognatus Timmonis de Domechowe, dort genannt, etwas später, p. 32, die uxor Timmonis de Domechowe und 1277, Stadtb. B, p. 52, ein Haus als ihm früher gehörig bezeichnet. Während also dieser Timme als persönlich handelnd in Wismar 1260 zuletzt erscheint, tritt 1262, 959, zu Rostock beim Herrn daselbst ein Ritter desselben Namens auf und zeugt 1272, 1247, zu Güstrow beim Herrn zu Werle. Da nun der Ritter bald darauf erscheint, als der Rathmann verschwindet, Timme aber ein keineswegs häufiger Vorname ist, und kein zweiter Ort Namens Dömechowe, heute Damekow bei Wismar, weit und breit sich findet, so wird man Römer wohl für berechtigt halten müssen, wenn er beide identificirt. Aber es scheint doch, als wäre der Uebergang vom Rathmann zum Ritter ein allzu schleuniger, und es würde auch, dies angenommen, in solchem Falle im Wismarschen Stadtbuche kaum ein dominus vor dem Namen gefehlt haben, nachdem der Rathmann Ritter geworden. Ich möchte es daher vorziehen, den Ritter für einen Sohn des Rathmannes anzusehen, die Ritter Heidenreich mit Oettelin und Simitz, 1284, 1729, bis 1288, 1957, und Konrad, die 1305, 2994, verstorben waren, und den Güstrowschen Scholasticus Heinrich, 1293, 2221, bis 1297, 2447, als dritte Generation zu betrachten und als weitere den

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Knappen Damekow beim Herrn zu Meklenburg, 1314, 3725, den Güstrowschen Decan Timme, 1316, 3823, bis 1342, 6259, und den mit Lehngut angesessenen Rostocker Bürger Konrad, 1327, 4847, bis 1335, 5606.

S.: ein Schrägbalken, belegt mit drei halbkugeligen Trinkschalen mit gleichfalls halbkugeligem, aber kleineren Fuße hinter einander, 1325, 4634, 3.

197) v. Lowtzow (bis zum 16. Jahrhundert v. Levitzow, nach Levitzow bei Teterow), R. Eler, 1262, 959.

Schild

S.: ein halber, schreitender Hirsch, 1308, 3236, r. in w.

H.: ein wachsender Hirsch, jedoch in älteren Denkmälern nicht nachweisbar, und ursprünglich wohl nur ein Hirschkopf.

198) Storm, R. Hermann, 1263, 982.

Schild
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Im Jahre 1251, Lüb. Ub. I, S. 160, ist ein Hermann Storm, burgensis zu Lübek, in Angelegenheiten seiner Stadt in Wismar, wo er in persönlichen auch sonst vorkommt, und wird 1255 und 1259, 2669 und Lüb. Ub. I, S. 230, ausdrücklich als Rathmann zu Lübek bezeugt. Dann verschwindet er dort, und es erscheint 1263, 982, bei Johann d. Th. ein Hermann Storm, welcher unmittelbar hinter die zeugenden Ritter, die als solche übrigens nicht ausdrücklich bezeichnet sind, und vor die Geistlichen gestellt ist. Als Ritter, und zwar als Burgmann zu Wismar, wird er dann 1266, 1059, 1193, und zuletzt 1279, 1506, genannt.

S.: drei sechsspeichige Räder, r. in w., 1318, 4008. J. XXXVIII, S. 187.

H.: a. ein r. vierspeichiges Rad mit drei paar w. "Reiherfedern" besteckt,

b. sechs paarweise hinter einander angebrachte "Reiherfedern". J. a. a. O.

199) v. der Zenen, R. Machorius, 1263, 987. Gehören die in Rostock im 14. Jahrhundert vorkommenden v. d. Zenen, insbesondere der Knappe Völzeke, 1334, 5502, dazu, so führten sie im

S.: einen Schrägbalken.

200) v. Karin, R. Adam, 1263, 987.

S.: drei "Vögel", 1462, v. Oertzen II, B, S. 190. Birkhähne?

201) v. Fliemstorf (Vrimannesdorp), R. Ludolf, 1263, 988. Im Jahre 1204, Lüb. Ub. I, 12, holte Gerhard "Vriman" das große Privileg König Waldemars nach Lübek, und 1238, 484, zeugt der Lübische Bürger Ludolf "Vriman". Dann wird eines Vrimann in Lübek nicht weiter gedacht. Dagegen erscheint 1263, 988, der obengedachte Ritter beim Landesherrn zu Wismar und im selbigen Jahre, 1078, zu Lübek bei einem Handel des S.=Johannis=Klosters, von dessen Convent er, Ludolfus cognomine Vriman, und Fredebern Huskummer, s. o. Nr. 172, als fideles amici bezeichnet werden. Zwei Menschenalter später, 1320, 4206 und 4208, begegnet dann Ludolf "Frimannestorp", 1334, 5522, Gerhard mit unmündigen Vettern zu Mandelshagen und 1345, 6546, Fredebern unter Mannen aus dem Lande Bukow.

S.: drei Kesselhüte, 1345, 6546.

202) v. Tramme, R. Heinrich, 1263, 988. Nur dieser und einzig hier bei Johann d. Th. zu Wismar.

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203) v. Quetzin, Reinwart, 1264, 1016, allein von diesem Geschlechte bekannt.

S. Ein Transsumt von 1358, J. XVII, S. 271, beschreibt den Schild als, in cuius medio tres incisiones, superius acutae, inferius latae, sculptae erant, superior longior media breuior, infima breuis, wonach Lisch wohl mit Recht schloß, daß er dem Schilde der Rohr ähnlich gewesen sei, der durch große Spitzen längs getheilt ist.

204) v. Parum (bei Bützow), Konrad, R., 1264, 1017, beim Bischofe von Schwerin.

205) v. Konow, s. v. Gorow.

206) v. Schwerin I, Alexander, 1265, 1032.

Schild

Alexander vom Markte begegnet als Bürger zu Schwerin, 1244, 565, wird an obgedachter Stelle aber als letzter einer Anzahl sicherer Ritter, die jedoch als solche nicht bezeichnet werden, genannt. Er war 1280, 1543, verstorben, und es erscheinen seine Söhne, der Domherr Adam, Alexander, Johann und Heinrich. Von diesen wurde der zweite, der auch nach dem Besitze von (Gr.=)Tessin genannt wurde, Ritter, und führte das abgebildete Siegel. Vgl. Wulveskroch, Nr. 520.

H.: mit fünf Hahnenfederbüschen besteckt, 1302, 2775.

207) v.Grambow (bei Goldberg), R. Bernhard, 1265, 1039.

S.: ein Eberkopf, 1342, 6191, nach allen Nachrichten sch. in w.

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H.: aus guter Zeit nicht bekannt. In der Folge nach v. L. fünf Straußenfedern, sch., r., w., sch., r.

208) v. Grönow (Lauenburg), R. Siegfried, 1265, 1046. Nur dieser.

S.: schräg geviertet, und jedes Viertel mit einer Lilie belegt.

H.: Hörner, auch wohl eine Lilie dazwischen. Milde, S. 69 und T. 7 und 8.

209) v. Bresen (bei Gadebusch), R. Christian, 1266, 1056, als ehemaliger Besitzer von Vitense genannt.

210) Babbe, R. Otto, 1266, 1078.

Schild

S.: ein Sparren, 1296, 2377.

211) v. Levetzow (bei Wismar), R. Günther, 1266, 1078.

Schild
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S.: ein Kerzenrechen, 1313, 3654, r. in w.

H.: der Länge nach der gespaltene Schild als Kamm, besteckt mit Pfauenfedern neben einander und überragt von einem Pfauenfederwedel, 1356, 8202. Die Herstellung der Helmzier ist ohne Zweifl in der Weise geschehen, daß man einen auf der oberen Fläche an den seitlichen Rändern mit Vorrichtung zum Einstecken der Pfauenfedern versehenen, kleineren Schild mittels des Wedels auf dem Helme der Länge nach befestigte und denselben alsdann von den Seiten aufbog, zu einem Kamm zusammenpreßte und jede Seite mit der halben Schildfigur bemalte.

212) Kruse, R. Eckehard, 1266, 1080.

Schild

S.: gespalten, vorne ein Flügel an der Theilung, sch. in r., hinten in w. eine ganze r. Rose und darunter eine halbe Rose an der Theilung, 1337, 5740.

H.: aus alter Zeit nicht überliefert. Daß von Hause aus Stierkopf und Flügel nicht in der Weise auf dem Helme balancirt haben können, wie es bei Lat. und MW., 104, dargestellt ist, liegt auf der Hand, und auch Hefner's Bemühung, T. 8, den Helmschmuck sachgemäßer zu gestalten, ist nicht gelungen. Höchst wahrscheinlich bestand der alte Helmschmuck nur aus einem Stiergehörn mit Grind und Ohren. Daß dazwischen noch ein Flügel angebracht gewesen sein sollte, ist äußerst unwahrscheinlich, da in guter Zeit derartige Ueberladungen nicht beliebt waren; wenn aber, so könnte derselbe nur einen längslaufenden Federkamm gebildet haben oder aus einem Federbnsche hervorgegangen sein. Vgl. Nr. 234.

213) v. Langewörde (Oldenburg?), R. Hermann, 1266, 1080. Nur dieser und zwar bei den Herren zu Werle.

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214) v. Halberstadt, R. Werner, 1266, 1082.

S.: ein halber Mond, quergelegt, 1337, 5813, w. in r., wie Siebm. V, 20, ganz richtig angiebt.

H.: der halbe Mond mit Federn an den Spitzen verziert der Länge nach gestellt, 1422, Lüb. Ub. VI, S. 460. Vgl. ZW 419. Zuweilen fehlen die Federn. v. Oertzen II B, 150, 359.

215) v. dem Lobeke (wohl Lobke bei Winsen a./L.), R. Balduin, 1266, 1088.

Schild

S.: ein trabender Hirsch, 1329, 5093, nach C. J. v. Behr, der sich auf Pfeffinger bezieht, sch. in g.

216) Musteke, R. Hermann, 1266, 1096.

Schild

S.: zwei aufgerichtete, von einander gekehrte Sturmhaken, 1289, 2000.

217) v. Kardorf (Lüneburg), R. Rudolf, 1267, 1108.

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Schild

S.: drei sechs= oder mehrspeichige, spitzgezahnte Räder, nach einer Bezeichnung des Malchiner Raths von 1423 wetrade, d. h. Richträder, 1319, 4081, r. in w.

H.: ein im Längsdurchmesser stehendes Rad, 1373, 4081. Spätere Siegel, von 1444 und 1473, zeigen das Rad befestigt durch einen dasselbe überragenden, mit einem Federbüschel besteckten, kurzen Schaft. Masch, v. Kardorff, T. III, 22, 25, und ebenso das gemalte Wappen in der Kirche zu Dargun aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, während ein Siegel von 1438, Masch a. a. O. 28, nur eine Andeutung des Schaftes bemerken läßt.

218) Mund I, im Lande Stargard, R. Rudolf, 1267, 1119.

Schild

S.: sechsmal gesparrt, 1324, 4503.

219) v. Rehberg, R. Günther, 1267, 1119.

S.: ein auf einem Hügel stehendes Reh, 1380, 21/XII.

220) v. Travemünde, R. Rudolf, 1267, 1122. Nur im 13. Jahrhundert.

S.: getheilt, oben zwei Rosen, unten eine Rose, 1339. Milde, S. 156 und T. 15.

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221) v. dem Lohe, R. Emeke, 1267, 1122.

Schild

S.: ein Mühlenrad, 1318, 4008, nach Schlichting r. in w., was mehr Wahrscheinlichkeit hat als die Angabe von G., daß das Rad g. in w. gewesen sei. Auch am öfter erwähnten Chore der Kirche zu Meklenburg ist es r. angegeben, und wenn auch die Tingirung der dort gemalten Wappen nicht maßgebend sein kann, so scheint dort r. doch allenthalben richtig verwendet zu sein.

H.: nach Lat. ein von zwei Frauenarmen gehaltenes, halbes Mühlenrad, am Mödentiner Chore ein ganzes Rad, von gepanzerten Armen gehalten.

222) v. Scharnebek (Lüneburg), R. Christian, 1267, 1126.

Schild

S.: ein "Ledermesser" oder ein Liedhänge, 1320, 4227.

223) v. Rostock I, R. Gerhard, 1268, 1141. Nachkommen nicht bekannt.

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Schild

S.: ein beiderseits gezinnter Schrägbalken (Steigbaum?) 1283, 1694.

224) v. Lanken, Jordan, 1268, 1142.

225) Reddach oder Reddich, R., 1268, 1146, bis 1296, 2365, und R. Nicolaus Reddach, 1313, 3654, bis 1320, 4176; ob der Knappe Reddich mit der Nase dazu gehört, der 1302/6, 7245, bis 1319, 4046, vorkommt, ist ungewiß und wird auch durch die Siegel nicht ausgemacht, denn wenn dieser im

S.: einen (aufrecht gestellten) Fisch führt, 1313, 3654, und das runde Siegel des R. Reddach im Siegelfelde einen gespannten Bogen mit darauf gelegtem Pfeile zeigt, so entscheidet dies nicht, da letztere Darstellung nicht so sehr als Schildfigur, als vielmehr als Siegelbild anzusehen sein wird, wie bei Milde, Taf. 6, Nr. 77.

Schild

226) Tunneke, Völzeke, R., 1268, 1177, bis 1283, 1682.

227) v. Vitense, R. Gerhard, 1269, 1163.

S.: ein Querbalken, dessen Belegung mit einer Ranke die Stelle von Damascirung vertreten wird, 1329, 5044.

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228) Frese, R. Nicolaus, 1269, 1164, bis 1275, 1368, bei den Herren zu Werle. Seine (ungenannten) Söhne hatten 1282, 1639, wo er verstorben war, Bobbin verkauft.

229) v. Kling (?), R. Herbert, allein einmal, 1269, 1164, beim Herrn zu Werle begegnend.

230) Barfot, R. Friedrich, 1269, 1171.

S.: nicht zwei concentrische, gezahnte Räder, sondern ein Widderhorn, pfahlweise, 1331, 5213 A.

231) v. Weltzin, v. Weltzien (bei Lübz), R. Daniel, 1270, 1180.

S.: eine schräge gelegte, geflügelte Pferdebremse, 1379, 11/XI, r. in w.

H. Alte Darstellungen sind nicht erhalten; aber es ist nicht zu bezweifeln, daß der überlieferte Helmschmuck, zwischen zwei Flügeln eine Pferdebremse, gestürzt, wesentlich richtig ist; die geflügelte Pferdebremse auf dem Helme würde dessen Gleichgewicht bedenklich beeinträchtigt haben. Vgl. Nr. 25, 141 und 689.

232) Roßkule, Hermann, 1270, 1180. Dieser hier beim Herrn zu Richenberg oder beim Grafen v. Schwerin, dann 1329, 5056, ein Henning zu Meienburg beim Herrn zu Meklenburg.

S.: ein aufgerichteter Krebs, 1356, 8233.

233) v. dem Stüke, Florin, 1270, 1180, und Johann, 1350, 7064.

H.: vorwärts gekehrt, mit einem Pfeile jederseits, dessen Spitze abwärts gerichtet ist, 1389, Lüb. Ub. IV, S. 564.

234) Holste, jetzt v. Holstein, Ludolf, 1270, 1182. Wie von Lisch, J. XXIX, S. 263 ff., nachgewiesen, den Kruse, Nr. 212, stammverwandt und wappengleich, doch führen sie gegenwärtig den Flügel nicht wie diese sch., sondern w., eine Verschiedenheit, welche erst in verhältnißmäßig neuer Zeit eingeführt sein muß, da Schlichting, C. J. v. Behr, v. H. und G. den Flügel übereinstimmend sch. tingiren. Der Helmschmuck ist dem der Kruse gleich, und es gilt das bei diesen Gesagte auch hier, wozu noch kommt, daß nach einer Nachricht von 1513, v. Maltzan IV, S. 431, das Kleinod der Holsten einzig in Hörnern (wohl mit den Ohren), und zwar r., bestand.

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Schild

235) v. Schwan oder Takelange, Heinrich, 1270, 1183. Nur dieser.

236) v. Bardenflet (Stedingen), Ulrich, 1270, 1182.

S.: zwei quergelegte Barten über einander. 1404, Lüb. Ub. V, 11.

237) Mägdetrost, R. Johann, 1270, 1191, bis 1278, 1459, beim Herrn zu Werle, und nur dieser.

238) v. Retzow (bei Mirow), R. Gotemar, 1270, 1199.

S.: drei aufgerichtete Pfeilspitzen, 1370, 29/VIII, nach Schlichting sch. in w.

H.: nach v. P. drei Straußenfedern, nach Schlichting sch.

239) v. dem Hagen II, R. Friedrich, 1271, 1219. Derselbe erwarb in gedachtem Jahre das (untergegangene) Michaelisberg, wird aber nicht weiter genannt. Zu welchen v. d. Hagen er gehörte, steht dahin.

240) Rodevoß, R. Johann, 1271, 1219, Mitkäufer von Michaelisberg und ebensowenig wie der vorige weiter vorkommend.

241) v. Perlin, R. Erich, 1271, 1224.

S.: ein schreitender Hirsch, 1358, 8537.

242) v. Greben (?), R. David, 1271, 1226, allein und zwar beim Herrn zu Meklenburg.

243) v. der Oldenstadt (= Uelzen?, R. Johann, 1271, 1235.

S.: getheilt, 1336, 5648.

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244) v. Kölln, R. Heinrich, 1271, 1235.

S.: zwei aufgerichtete, von einander abgekehrte Angelhaken, 1339, 5972, 6942, nach G. sch. in w.

H.: nach Lat. sch. Flügel, nach G. zwischen solchen ein Angelhaken.

245) v. Brokhusen (H. Pommern?), Konrad, 1271, 1235. Nur in zwei Personen in Meklenburg bisher bekannt. Falls sie zu der Pommerschen Familie gehörten, so führten sie nach Bagmihl I, 88, einen Fuchs im Schilde.

246) v. dem Spiegelberge (bei Elze?), R. Heinrich, 1272, 1254.

H.: zwei sich kreuzende Stangen mit Pfauenfederbüscheln, 1356, 8202.

247) v. Blisekow, Werner, R., 1272, 1259, in der Herrschaft Rostock (= v. Axekow?).

248) v. Dalberg, Hermann, 1272, 1260. Nur zwei Personen, jede ein Mal im 13. Jahrhundert in der Grafschaft Schwerin.

249) Misner, R. Heinrich, 1273, 1283. Nur im 13. Jahrhundert bei den Herren zu Werle und im Lande Stargard.

250) v. Dambek I (bei Röbel), Berthold, 1273, 1283. Nur dieser.

251) v. Bellin, R. Johann, 1273, 1292.

Schild

S.: ein vorwärts gekehrter Widderkopf, 1337, 5816.

252) v. Ludorf, R. Heinrich, 1273, 1292. Nur dieser und allein hier: vielleicht identisch nach Römer's Vermuthung mit Heinrich Knut, welcher 1284, 1754, auftritt.

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253) v. der Osten (Fluß im Bremischen), R. Dietrich, 1274, 1314.

S.: gespalten, vorne ein schrägrechter, wellig gezogener Balken, 1319, 4140, und 1339, 5961, dagegen 1369, Behr III, 36, drei schräge links wellig gezogene Balken, hinten ein aufgerichteter Schlüssel. Nach Bagmihl IV sind die Balken w. in bl., der Schlüssel w. in r.

H.: zwischen Flügeln ein Schaft mit einem Pfauenfederbüschel, 1319, 4140, 1369, Behr a. a. O. Die jetzt vor dem Schaft, aus dem man eine Säule gemacht hat, angebrachten, gekreuzten Schlüssel sind natürlich eine moderne Zuthat, und modern ist auch die Ueberecktheilung der Flügel von w. und r.; Bagmihl's Angabe, sie seien sch., ist durchaus glaublich.

254) v. Kröcher (Altmark), R. Johann, 1274, 1314.

Schild

S.: ein zweihöckeriges Kameel, 1317, 3919, w. in bl.

H.: vorwärts gekehrt, mit einer an der Vorderseite etwas concav gehaltenen, mit Pfauenfedern besteckten, halben Scheibe, 1321, 4299.

255) v. Plau, R. Zabel, 1274, 1314.

S.: ein aufgerichteter Wolf, 1360, 8759.

256) v. Rohrbek (Altmark), Heinrich, 1274, 1314. Nur dieser beim Herrn zu Werle.

257) v. Smarzenow (?), Hermann, 1274, 1317. Nur dieser und allein hier beim Herrn zu Werle.

258) v. Rosenhagen I (Prignitz?), Lambert, 1274, 1317, beim Herrn zu Werle.

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259) Schütte, Hermann, 1274, 1317, einmal beim Herrn zu Werle. Vielleicht gehören einige der von Römer unter Schütze aufgeführten Personen hierher, nicht aber 4, 6, 18 und 19.

S.: ein Sechspaß, dessen Rand mit sechs runden Oeffnungen, den Abschnitten entsprechend, durchbrochen ist, 1368.

260) Spottegeile, Adam, R., 1274, 1324, und 1285, 1817, beim Herrn zu Werle.

261) Gargewitz oder Garwitz, R., 1274, 1336, bis 1291, 2116 n, beim Grafen von Schwerin.

262) v. Röggelin, R. Nicolaus, 1274, 1350.

S.: drei Lilien, 1327, 5728.

263) Nordmann, R. Johann, 1274, 1350.

S.: drei w. Seeblätter, in Form eines Schächerkreuzes gegen eine r. Rose gestellt, in bl., 1341, 7361. J. XIII, S. 415. Vgl. 292.

264) v. Rostock II (Rostke = Faulenrost), R. Henneke, 1275, 1352.

S.: gespalten, vorne eine halbe Lilie an der Theilung - nach v. P. r. in w. - hinten ebenso ein Flügel - nach v. P. sch. in bl. - 1431, Hahn III, B, S. 104.

H.: nach G. abwechselnd 4 Pfauenfedern und 5 r. Fähnchen.

265) v. Mandelshagen, R. Lambert, 1275, 1367.

266) v. Pressentin, Henze, 1275, 1368.

Schild

S.: ein quergelegter Adlerschenkel, 1348, 6844, sch. in bl.

H. Alte Siegel mit dem Helme haben sich bisher nicht gefunden. Das älteste derartige ist von 1595, und es besteht das Kleinod hier aus einem mit der Ferse aufwärts gerichteten Adlerschenkel, wogegen die Abbildung bei Lat. einen gestürzten Adlerschenkel zwischen Flügeln zeigt, J. XXIII, Taf. 2. Man könnte nun zwar

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meinen, daß auf dem kleinen Siegelstempel wegen Mangels an Platz und Schwierigkeit der Ausführung die Flügel fortgelassen wären; aber viel wahrscheinlicher ist es bei der Tendenz des 16. Jahrhunderts, die Helmzierden möglichst aufzuputzen und auf dem, nunmehr vorwärts gekehrten Helme, auf welchem der Adlerschenkel jetzt in der Quere erschien, Symmetrie herzustellen, daß die beiden Flügel, eben wie bei den v. Driberg die Federn, eine spätere Zuthat sind, daß also das alte Kleinod in einem mit der Ferse und der Kralle nach vorne gerichteten Adlerschenkel bestand. Vgl. Nr. 1.

267) v. Gustevel, Dankwart, R., 1275, 1373.

S.: mit Zinnen schräge getheilt, 1352, 7583.

268) v. Falkenberg (Altmark), R. Otto, 1276, 1390.

S.: drei Schrägbalken, 1366, 10/X. Vgl. J. XXXVIII, S. 221.

269) v. Osterwald (bei Hannover? bei Elze?), R. Friedrich, 1276, 1390.

S.: eine fünfblätterige Rose, 1361, 14/V, am Mödentiner Chore zu Meklenburg (Säc. 16) drei Rosen.

H.: zu Meklenburg ein mit einem Rosenkranze gekrönter Helm.

270) v. der Wik, R. Konrad, 1276, 1409. Nur in drei Personen bekannt.

271) Bussehl, R. Dietrich, 1276, 1409.

H.: mit drei Pfauenfedern und drei Fähnchen hintereinander abwechselnd besteckt, 1353, 7758, 1356, 8233.

272) v. Kammin (bei Lage?); nur die R. Eckehard und Herder, 1276, 1409, beim Herrn zu Werle.

273) Katt, R. Johann, 1276, 1411.

S.: eine springende Katze, 1357, 8317, w. in bl. 1 )

274) v. Tralow (bei Oldesloe), Hartwig, 1278, 1454.

S.: eine quergelegte Pfeilspitze mit Widerhaken, 1319, auf mit Nagelköpfen oder Kugeln verziertem Felde. Milde, S. 127


1) v. Ribnitz, R. Ludwig, 1277, 1444, allein dieses Namens vorkommend, dürfte nach Römer R. Ludwig Kabold sein.
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und Taf. 13. Nach G. wäre die Pfeilspitze r. und w. geschacht in bl. gewesen.

275) v. Karwe (Prignitz), R. Hüne, 1278, 1472.

Schild

S.: dreizehn in Form eines Schrägkreuzes geordnete, mit den Ecken sich berührende Würfel, 1295, 2309.

276) Smeker, Heinrich, R., 1279, 1488.

S.: gespalten, vorne eine halbe Lilie an der Theilung, hinten ebenso ein halber Adler, 1335, 5595, 1359, 8561, 1428, v. Oertzen II B, S. 71; in der Folge umgestellt. Die Tincturen sind r. in g. und sch. in bl.

H.: im Jahre 1513, v. Maltzan IV, S. 432, eine Jungfrau, d. h. wahrscheinlich ein Jungfrauenrumpf; nach geschnitzten Wappen zu Jördensdorf, angeblich von 1569, drei Straußenfedern oder ein Flügel zwischen zwei Straußenfedern, J. XII, S. 466: nach Lat. ein Adlerbein zwischen Straußenfedern; nach v. Behr, rer. Mecl., p. 1583, zwischen zwei bl. Straußenfedern ein sch. Adlerschenkel und (oder?) zwei Adlerschenkel; nach v. H. eine gestürzte [w.] Klaue und [sch.] Flügel zwischen zwei Straußenfedern; nach v. P. ein Adlerschenkel mit Klaue. Jedenfalls wird man sich für die Angabe von 1513 oder für eine gestürzte Klaue zu entscheiden haben, da die übrigen Angaben zu deutlich den jüngeren Ursprung verrathen.

277) Schötze, Vollrath, R., 1279, 1488.

S.: ein Schwan, meist gekrönt, 1391 und 1420, Lüb. Ub. VI, S. 319, nach v. P. w. in r.

H.: nach späteren Denkmälern ein geknoteter, gekrönter Schwanenhals.

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Schild

S.: ein sich bäumendes Einhorn, 1362, 9024.

279) Hüne, R. Johann, 1279, 1504, bis 1298, 2494.

280) v. Thorstorf, Timme, 1279, 1505. Dies Geschlecht wird nur von wenigen Knappen vertreten.

281) v. Niendorf, Johann, 1280, 1543, beim Abte zu Doberan, als Ritter, 1284, 1766, beim Bischofe von Schwerin und 1286, 1862, Burgmann zu Warin; Heinrich, vielleicht ein Knappe, 1284, 1713 und 1298, 2512, Georg, 1287, 1919, und 1298, 2496, und Konrad, 1320, 4176, gehörten schwerlich zu einem Geschlechte und dürften meist nach dem Besitze eines der vielen Niendorf genannt sein. Den Georg zählt Römer zu den v. Rukiten, vgl. 327.

282) v. Berkling (?), R. Friedrich, 1280, 1543, und 1316, 3843, ein Knappe Friedrich.

283) v. Demen, R. Heinrich, 1280, 1552. Nur im 13. Jahrhundert in drei Personen bekannt.

284) Raven, Gerhard, R., 1281, 1577.

Schild
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S.: eine halbe, gespaltene Lilie, schräge gelegt, 1337, 5813, g. in bl.

H.: ein auffliegender Rabe, 1473, 12/V. Auf einem Siegel von 1354, 7902, ist ein Rabe frei auf einen Schild gesetzt.

285) v. Dambek II (bei Wismar), R. Johann, 1281, 1577.

S.: ein Querbalken, 1356, 8228.

286) v. Dragen (bei Winsen a./L.), R. Markwart, 1281, 1581 1 ).

S.: im Schildeshaupte drei Bären= oder Wolfsköpfe nebeneinander, der übrige Schild nicht leer, sondern gespalten, 1299, 2563.

287) v. Linstow, R. Gerhard, 1281, 1583.

Schild

S.: getheilt, 1366, v. Maltzan II, S. 200, nach v. H. und G. von w. und sch., und so auch auf einer v. Stralendorf'schen Ahnentafel von etwa 1600, jetzt in Gamehl, nach v. L. aber nach den Angaben der neueren Antoren von sch. und w.

H.: zwei halbscheibenförmige Köcher, mit gestutzten Federn besteckt, 1342, 6246, 1359, 8571. Ans diesen Federscheiben sind dann zwei wachsende Jungfrauen mit einem bis drei Kränzen gemacht worden.

288) v. Gellersen (Lüneburg), Konrad, 1282, 1596; zwei Knappen dieses Namens im 13. Jahrhundert bei den Herren zu Werle.

289) v. Putlitz, Reineke, 1282, 1598. Nur dieser Knappe beim Herrn zu Werle.

290) v. Goldstädt, Johann, R., 1282, 1630.

291) v. Wangelin, R. Heinrich, 1282, 1639.


1) Im PR. sind die v. Dragun und v. Dragen zusammen geworfen. Zu letzteren gehören 3-8 und 11-13.
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S.: gespalten, nach Siebm. V, 153 und allen folgenden von r. und w.

H.: ein Pfauenfederbüschel auf kurzem Schafte zwischen Flügeln, d. h. mit Federn besteckten Futtern, 4151, 6461, 7771. Siebm. und v. L. geben einen r. und einen w. Flügel; v. H. aber sagt, sie seien von r. und w. übereck getheilt, was weniger Wahrscheinlichkeit für sich hat. Von einem Hunde zwischen den Flügeln ist in alter Zeit keine Spur vorhanden.

292) v. Zapkendorf, Heinrich, R., 1282, 1639.

S.: drei w., in Form eines Schächerkreuzes gegen eine r. Kugel gestellte Seeblätter in bl. Vgl. 263. J. XIII, S. 415.

293) v. Gutow (bei Grevesmühlen), R. Eckhard, 1283, 1682.

S.: nach G. ein Adlerschenkel.

294) Stockfisch. Ein Ritter dieses Namens begegnet ein einziges Mal, 1283, 1682, und zwar als Mann der Schweriner Grafen, und außer ihm noch ein Knappe Burchard, 1343, 6293, mit Besitz in Brahlstorf, Kirchspiels Zittow.

295) v. Kuthdorp (?), R. Siegfried, 1283, 1682, kommt allein hier vor und zwar beim Herrn zu Werle. Römer vermuthete, daß Kerkdorp zu lesen sein möchte; dann müßte aber der Schreiber der Urkunde den Fehler gemacht haben, da ohne Zweifel richtig gelesen ist, wie Dr. Wehrmann bestätigt.

296) Hunger, v. Hungersdorf, R. Rudolf, 1283, 1682.

S.: schräge getheilt und unten geschacht, nach G. oben w., unten bl. und sch., 1319, 4114.

297) v. Thun (Hannover), R. Heinrich, 1283, 1682.

Schild
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S.: ein wellig gezogener Schrägbalken (Strom), welcher auf dem ältesten Siegel, 1324, 4503, mit drei Fischen hinter einander belegt ist, die jedoch den späteren Siegeln fehlen, bl. in g. Anfangs des 16. Jahrhunderts waren aus dem einen Strome bereits drei gemacht.

H.: zwei mit Federn besteckte Köcher oder Scheiben, später Flügel, zwischen denen ein einen Pfauenfederbüschel tragender Schaft aufgerichtet ist.

298) v. Axekow (eigentlich wohl v. Nakskow), R. Werner, 1283, 1682.

Schild

S.: a. zwei aufrecht gestellte Scheeren und darunter ein abwärts gerichtetes Seeblatt, 1298, 2512 und 1336, 7340;

b. dieselben Figuren, aber auf getheiltem Schilde, 1307, 3054, 1328, 4999, 1334, 5505(4), 1339, 5929;

c. bloß die Scheeren, und das untere Feld leer, 1334, 5505(5).

Scheeren und Seeblatt im geteilten Schilde sind bis zum Aussterben des Geschlechtes gegen 1490 constant geblieben. Die Tincturen sind ungewiß. Auf dem Epitaphium Daniels v. Plessen zu Neuburg von 1592 sind die Scheeren w. in b1., das Seeblatt, oder, wie dort, das Weinblatt, gr. in w. Mehr Wahrscheinlichkeit haben die Angaben von v. H. und v. P. - auch von C. J. v. Behr, welcher sich auf ein Epitaphium zu Buchholz (bei Schwan) beruft - nach welchen das Seeblatt r. in g. war, "begleitet" von zwei eisernen, d. h. sch. Scheeren, was sehr wohl glaublich, nur daß das Wort "begleitet" verkehrt gebraucht ist, da das obere Feld bestimmt anders tingirt war als das untere, wie die Verschiedenheit der Schraffirung in älteren Siegeln beweist. Vielleicht waren die Scheeren sch. in w.

H.: ein Pfauenfederwedel, begleitet von zwei Scheeren, 1389. Ein Pfauenfederbüschel auf einem kurzen Schafte, begleitet jederseits

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von einer Scheere, 1395, Lüb. Ub. IV, S. 708; 1452, 1/I, nur zwei Scheeren. Auf dem gedachten Epitaphium zu Neuburg bildet ein Blumentopf mit Blumen das Kleinod!

299) Grope, Nicolaus, 1283, 1695. Nur dieser und zwar beim Herrn zu Werle.

300) v. Geez (d. i. Karcheez), Johann, R., 1283, 1695.

S.: die Hälfte einer gespaltenen Lilie, gebogen und schräge gelegt, 1304, 2921.

301) Busche, Heinrich, 1283, 1695.

S.: ein oben gezinnter Querbalken, 1318, 3988, oder mit vier Zinnen getheilt, 1334, 7330, und 1359, 8662.

302) Glöde, R. Wichmann, 1283, 1702.

S. Alte Darstellungen sind bisher nicht aufgefunden; nach v. L. ein Widderhorn, pfahlweise, bl. in w. Büttner, Lüneb. Patrizier=Geschl., giebt - und v. P. ebenso - das Horn w. in bl.

H.: nach v. L. zwei auswärts gekehrte Widderhörner, wie ZW. 487, oder nach Büttner nur ein Horn, wie ZW. 536; so auch v. P. Im MW. sind Gemshörner gegeben, von denen in Meklenburg natürlich keine Rede sein kann; die Bockshörner Hefner's widersprechen aber aller Ueberlieferung.

303) v. Wosten, Arnold, R., 1284, 1743.

S.: vielleicht eine schräge gelegte, halbe, gespaltene Lilie, 1343, 6345.

304) v. Benten, Jordan, und noch zwei Knappen, 1284, 1743, bei den Herren zu Werle.

305) v. Weisin, Gerhard, 1284, 1743 (Vater: Johann).

S.: nach v. P. ein sch. Hund mit Halsband in bl.

H.: der Hund wachsend.

306) v. Passow (bei Lübz), Gerhard, 1284, 1743.

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S.: ein aufgerichteter Huud mit Halsband, 1353, 7790, sch. in w.

H.: der Hund wachsend nach v. P.

307) v. Karbow (bei Röbel), Ludolf, 1285,1781. Nur dieser Knappe einmal beim Herrn zu Werle.

308) Pape, Dietrich, R., 1285, 1781.

Abgesehen davon, daß Pape ein nicht zu seltener Spitzname war, der zum Theil an Stelle des Familiennamens trat, hat es offenbar verschiedene Familien Pape gegeben, die aber nicht auseinander gehalten werden können. Ein Johannes zu Malchow hat ein Siegel hinterlassen und stammt nach Lisch, Berichtigung S. 20, allem Ansehen nach von obigem Ritter. Vgl. Nr. 416.

S.: nach Lisch, a. a. O., ein halbmondförmiges Pelikansnest oder, v. Maltzan II, S. 138, ein halber Mond; aber nach Wigger ein Hut mit breiter Krämpe, Troddel und herabhängenden Bändern.

309) v. Sparow, Hermann, 1285, 1781; nur drei Knappen im Werleschen.

310) v. Sanz, Wratislav, 1285, 1781; nur dieser Knappe beim Herrn zu Werle.

311) v. dem Dike, R. Johann, 1285, 1788.

S.: drei schräge gestellte Sterne, 1353, 7771.

312) v. Klaholt (Gr. Hoya), R. Johann, 1285, 1788, nur dieser und allein beim Herrn zu Werle.

313) Schade, R. Heinrich, 1285, 1788.

S.: ein halber Greif, 1369, 7/XI.

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314) v. Gremmelin, s. v. Oldenburg.

315) v. Huxal (Lüneburg), R. Johann, 1285, 1788. Nur zwei Personen dieses Namens im Werleschen.

316) v. Rambow (bei Wismar), Heinrich, R., 1285, 1791, beim Herrn zu Meklenburg. Das Geschlecht hat sich wenig ausgedehnt und scheint im 14. Jahrhundert erloschen zu sein; denn daß die erst im 17. Jahrhundert ausgegangene Familie gleichen Namens in Hinterpommern mit unserer identisch sein sollte, ist nicht glaublich, vielmehr ist anzunehmen, daß letztere von Rambow bei Stolp genannt worden sei. Ein Pfarrherr Johann Rambow zu Waren führt 1351, 7435, einen einfachen Maueranker im Schild, dürfte aber seinen Namen von Rambow bei Waren tragen.

317) v. Lage, Konrad, 1285, 1817. Derselbe wird als Knappe beim Herrn zu Werle nur dies einzige Mal genannt, und keiner weiter des Namens. Römer hält ihn für identisch mit dem 1279, 1507, bis Ende der neunziger Jahre, 2424, vorkommenden gleichnamigen Rathmanne zu Rostock.

318) Stint, Johann, 1285, 1817. Nur dieser vorkommend.

319) Krull, Johann, 1285, 1817, nur dieser und nur hier als Knappe vorkommend.

320) v. Bützow III, Peter, 1286, 1866. Nach dem oben zu den v. Bützow II, Nr. 150, Gesagten halte ich die von Fromm, Familie v. Zepelin, S. 44, in die Stammtafel der v. Bützow im Lande Rostock eingefügten Abbrecht, Hartwig und Hermann nicht für zu letzteren gehörig, vermuthe dagegen, daß der 1275, 1381, bis 1284, 1718, als Mitglied des Rathes zu Rostock und zwar seit 1283, 1700, anscheinend als Bürgermeister vorkommende Peter v. Bützow als erster der neuen Reihe anzusehen ist, da derselbe unter den Rathmannen, 1285, 1782, und 1286, 1837, nicht mehr genannt wird, dagegen an der Eingangs genannten Stelle schlechtweg als burgensis beim Herrn zu Werle in einer Befreiung des Klosters Neuenkamp in Marlow zeugt, und der damals nicht allzu häufige Vorname Peter auch später bei diesen v. Bützow sich findet.

S.: ein Eselskopf, 1370, 29/IX, Lüb. Ub. IV, S. 709, nach Siebm. III, 180, grau in w., nach v. H. sch. in w., nach v. P. grau in bl. Fromm, Fam. Zepelin, T. 1.

H.: nach v. P. ein Eselskopf.

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321) v. Zepelin, Heinrich, 1286, 1866.

Schild

S.: ein Eselskopf, 1313, 3654, w. in bl. G. hat bl. in r. verändert. Auf der v. Stralendorf'schen Ahnentafel von 1600 ist der Eselskopf sch. iu w. tingirt. Vgl. 320.

H.: der Eselskopf, der aber selbstverständlich nicht auf dem Helme balancirt haben kann, wie es die Darstellungen im MW. und die Vignette bei Fromm zeigen, sondern auf dem Helme so angebracht war, daß das Fell oder der Ueberzug unmittelbar in die Helmdecken überging, wie Hefner richtig zeichnet.

322) Hahnenstert, Hahnenzagel, R. Arnold, 1286, 1870.

Schild

S.: drei Hähne ohne Kopf und Hals, 1302, 2775, später nur ein Hahn. Hahn, T. 1.

Vgl. Hahn I, S. 54, und J. XXXIV, S. 154.

323) v. Gnoien, Hermann, 1287, 1884. Nur dieser und allein hier vorkommend.

324) v. Rumpshagen, Hermann, R., 1287, 1906.

325) v. Grüssow, Johann, 1287, 1914. Nachkommen nicht bekannt.

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326) v. Zisendorf, Gottfried, 1287, 1919.

S.: drei schräge gestellte Sterne, 1320 4210; einmal findet sich ein Schrägbalken mit drei Sternen belegt, 1336, 5648, auch einmal zwei schräge gestellte Sterne, 1386, Lüb. Ub IV, S. 516.

327) v. Rukiten, R. Gerhard, 1287, 1925. Nur im 13. Jahrhundert. Vgl. 281.

328) v. Lützow (gesprochen Lüzow), Johann, R., 1287, 1929.

Schild

S.: eine Leiter, schräge gelegt, 1319, 4048, sch. in g. Daß es eine Sturmleiter sei, bezeugen die alten Siegel in keiner Weise. Die Zahl der Sprossen ist meist vier, seltener fünf: es ist völlig unerheblich, und man wird auch, soll die Figur nicht unschicklich schmal werden, nicht mehr als vier, höchstens fünf Sprossen anbringen können, da sonst aus der Leiter eine Raufe wird.

H. Siegel mit dem Helme sind aus guter Zeit nicht erhalten, dagegen giebt es, falls nicht inzwischen dort "restaurirt" sein sollte, ein Fenster in der Kirche zu Gadeusch, welches den Helmschmuck des 15. Jahrhunderts zeigt. Hier sieht man einen Pfauenfederbusch und gleichfalls an dessen Heftstelle festgemacht zwei "Reiherfedern" (vgl. Nr. 24), die seitwärts gerichtet, der Länge nach halb grün, halb gelb gefärbt und an dem freien Ende mit ein paar weißen Federchen verziert sind; aus diesen sind dann die späteren Lilien gemacht. Von einer Mauer ist auf dem Helme nichts wahrzunehmen und ebenso wenig auf dem bei Milde, Taf. 9, abgebildeten Siegel von 1456, auf dem auch die "Reiherfedern" fehlen.

329) Mandüvel, Manteufel, R. Heinrich, 1287, 1931.

S.: ein Querbalken, 1339, 5949, nach dem im Klosterarchive zu Ribnitz befindlichen Originale r. in w.

H.: nach v. P. zwei sch. Flügel.

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330) v. Teterow. Die R. Markwart, 1287, 1932, bis 1295, 2358, und Nicolaus im letztgedachten Jahre beim Herrn zu Werle. Sollte ein 1393, 10/V, vorkommender dazu gehören, so führten sie im

S.: drei Greifenköpfe und als

H.: zwei von einander gekehrte Greifenköpfe.

331) Negendanke, R. Eckhard, 1288, 1952.

Schild

S.: ein g. Schildeshaupt und darnnter von w. und r. schräge getheilt, 1329, 5102; vgl. oben Nr. 24. Diese Ordnung der Tincturen ist nach jetzt überstrichenen Darstellungen in der Kirche zu Proseken bereits für das 15. Jahrhundert gesichert.

H.: ein aufgerichteter, gepanzerter Unterschenkel nach einer Malerei am Chorgewölbe in der Kirche zu Proseken (übertüncht), auf Siegeln ein ganzer Schenkel, der im Knie nach rückwärts gebogen ist, 1376, 21/I.

332) v. der Dollen (Altmark), R. Christian, 1288, 1984.

Schild

S.: ein sch. Zweig mit drei oder vier Blättern in w., 1317, 3919.

H.: nach v. L. jetzt drei Straußenfedern.

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333) v. Lübberstorf (bei Friedland), R. Wilhelm 1288, 1984.

S. Alte Siegeln sind bisher nicht bekannt geworden. Lat. giebt als Schildfigur einen Leithaken, v. H. einen Doppelhaken, Maueranker, r. in w., v. P. w. in bl., G. w. in r.

H. Lat.: zwei Gabeln zwischen drei grauen Federn, v. H.: zwei r. Gabeln zwischen drei w. Blättern, v. P.: der Maueranker vor zwei g. Gabeln und drei w. Straußenfedern, G.: zwei Gabeln zwischen drei Straußenfedern.

334) v. Overberg, Averberg (?), Dietrich, R., 1289, 2039. Vgl. Nr. 106.

Das Geschlecht ist nur sehr sparsam vertreten, und ein Zusammenhang der Personen nicht zu erkennen.

S.: eine seitlich gekehrte Bärentatze, 1449, 22/IV, sch. in w. nach dem v. Plessen'schen Epitaphium zu Neuburg, auch einer gemalten Scheibe zu Alt=Karin.

H.: ebendort die Bärentatze aufgerichtet.

335) v. Haselow (Holstein), Hermann, 1290, 2085. Zwei Knappen dieses Namens im 13. Jahrhundert beim Herrn zu Werle.

336) v. Bokwold, Buchwald, R. Dethlev, 1291, 2101.

Schild

S.: ein gekrönter Bärenkopf mit aufgerissenem Rachen im schräge getheilten Schilde, 1319, Milde, S. 6 und Taf. 1, sch. in w. und r. Auf einzelnen Siegeln ist die Theilung nicht angegeben.

H. Bisher ist nur ein einziges Siegel aus guter Zeit aufgefunden, welches den Helm darstellt, und zwar von 1319, Milde, a. a. O. Dasselbe ist aber eigenthümlich gestaltet, indem es den Helm vorwärts gekehrt erscheinen läßt, seitlich mit je einem Federfächer, oberwärts aber nicht allein, sondern auch unterwärts mit drei Fähnchen besteckt: diese Anordnung wird man in Beihalt des oben erwähnten Gamm'schen Siegels, Nr. 20, und der Siegel 10,

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14, 15, 19 u. s. w. bei Milde, Holst.=Schauenb. Grafen, so deuten müssen, daß die unterwärts angebrachten Fähnchen nur der Symmetrie wegen da sind und zur Ausfüllung des Raumes, daß also der Helmschmuck bestand in zwei seitlich am Helme angebrachten Fächern und drei oben auf denselben gesetzten Fähnchen, die übrigens von einer Farbe waren, da sie durchweg gleichmäßig schraffirt sind. Vgl. auch Milde, Bürgersiegel, Taf. I, 12. Die Helmdecken waren nach älteren Darstellungen nur r. und w., nicht, wie MW. und v. L. angeben, r., w. und sch.

337) Kosegard, Dietrich, R., 1291, 2110.

S.: fünf, 1399, 1/III, bis sieben "Querbinden", Lüb. Ub. V, S. 117.

338) v. Gützkow, Johann, R., 1292, 2158.

S.: a. zwei gekreuzte Wedel wie bei den v. Heidebrek, 1300, 2615;

b. ein Ledermesser oder Feuereisen wie bei den v. d. Broke, 1301, 2747.

Ist der Wechsel an sich schon bemerkenswerth, so ist er es noch mehr, weil beide Siegel, wie nicht zu bezweifeln, einem und demselben Manne gehören. 1 )

339) v. Dersentin, Jakob, 1293, 2162.

340) Fineke, R., 1292, 2171.

S.: ein gestürzter Flug mit einer Binde, die 1390, 9/X, noch schlicht, aber in Quadern getheilt erscheint, 1400, 9/XI, aber schon oben gezinnt ist und dann auch geschacht, während aus dem Fluge allmählich ein Adler ohne Kopf gemacht wurde. Der Flug war sch., die Binde r. und w., das Feld w.

H.: sch. Flügel, v. Maltzan IV, S. 431.

341) Pramule, Heinrich, R., 1292, 2182.

H.: zwei oberwärts und zwei seitlich angebrachte Federräder, 1331, 5229.


1) Der 1292, 2160 genannte (R.) Fredebern de Barsse gehört nicht zu den später erscheinenden Berse, dann Barsse, sondern führt den Namen vermuthlich von seinem Wohnsitze Barssee, d. i. Passee, und dürfte eher zu den v. Frimannstorp gehören.
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342) v. Lukow, R. Heinrich, 1292, 2200.

S.: gespalten, vorne ein halber Adler, hinten drei Rosen über einander, getrennt durch zwei Querbalken, 1314, 3677.

343) v. Wizek (?), R. Johann, 1293, 2208. Nur einmal mit einem gleichnamigen Knappen im Lande Stargard.

344) v. Kanzow, R. Eckehard, 1293, 2208. Nur dieser und nur hier: im Lande Stargard.

345) v. Holstendorf (bei Woldegk), R. Engelbert, 1293, 2208. Nur dieser und nur hier.

346) v. Dören (Lüneburg), R. Gerhard, 1293, 2209.

Schild

S.: ein Schrägbalken, mit zwei Fischen hintereinander belegt, 1361, 14/V, und 1377, 25/I. Nach v. P. führten die v. Dören zwei Karpfen in w., so daß man wohl annehmen muß, die Karpfen seien bl., der Balken w. und das Feld wieder bl. gewesen.

H. An jeder Seite des Helmes ein Thorflügel, nach v. P. sch., 1321, 4279.

347) v. Latendorf (Holstein), Markwart, 1294, 2297, bis 1360. Nur ein Knappe dieses Namens beim Herrn zu Meklenburg.

348) v. Klenow, R. Hermann, 1294, 2297.

S.: zwei gegen einander aufgerichtete Vogelbeine, 1422, Lüb. Ub. VI, S. 465. Später ist ein geästeter Rosenstock mit einer Rose auf der Spitze dazwischen gestellt.

H.: nach Lat. sieben Pfauenfedern.

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349) Budde, R. Ernst, 1295, 2305. Vielleicht nur vorübergehend beim Herrn zu Werle und nicht dem, 1345, 6549, zu Lexow gesessenen Henning verwandt, dessen Vorfahren aber auch schon dort gewohnt hatten.

Schild

S.: eine unklare Figur. Wigger hielt sie für eine Wolfsangel, doch scheint sie mir eher einem Hute zu gleichen, 1357, 8349.

350) v. Schwansee, Johann, R., 1296, 2371.

S.: ein Schwan, 1327, 4820.

351) v. Schossin, R. Friedrich, 1296, 2384.

S.: drei oder vier Querbalken, 1326, 4778. 1327, 4839. 1 )

352) v. Samekow, R. Johann, 1297, 2456.

S.: schräge geviertet, oben und unten mit drei Rauten belegt, rechts und links mit je einer dreiteiligen Flamme, die von der Kreuzung ausgeht, 1363, 22/III.

353) v. Gletzow, Johann, 1297, 2456.

354) v. Benzin (bei Rehna), Hermann, 1297, 2456.

S.: ein Querbalken (mit einer Ranke belegt), 1353, 7760.

355) v. Schwetzin, R. Peter, 1298, 2492.


1) Die Ritter Hermann v. Ziggelmark, 1296, 2395, und Wipert v. Bakendorf, 1297, 2448, sowie Wipert v. Lesen, ebd., gehören zur Familie v. Blücher. S. Wigger, v. Blücher.
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Schild

S.: getheilt, oben zwei Wolfs= oder Bärenköpfe, unten leer.

356) v. Feldberg (Brandenburg), R. Konrad, 1298, 2510. Nur zwei Personen im Lande Stargard.

S.: drei Rosen, schräge gestellt, 1387, 12/XII.

357) v. Schepelitz (Altmark), R. Konrad, 1298, 2510.

S.: zwei aufgerichtete, von einander gekehrte Beile, 1323, 4471.

H.: ebenso, 1363, 4/IV.

358) v. Pinnow (Lüneburg) oder Wagel, R. Ulrich, 1298, 2525.

Schild

S.: ein Deckel= oder Liedhänge, quergelegt, 1358, 8471.

359) Kranz, R. Werner, 1299, 2537.

S.: ein auffliegender Vogel, 1347, 6755.

360) v. Schönfeld II (bei Gadebusch), R. Albrecht, 1299, 2571.

S.: ein Querbalken, 1353, 7771, sch. in w. nach J. XXVI, S. 226.

H.: Hörner, 1477, 6/IV, wohl mit der Schildfigur belegt.

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361) v. Goldensee (Lauenburg), Johann, 1299, 2554.

S.: aus Wellen im Schildesfuße aufwachsend drei Seeblätter an Stielen neben einander, 1391, J. XXIII, S. 205. 1 )

362) v. Löwenberg (bei Ruppin), R. Heinrich, 1300, 2597.

S.: a. zwei gekreuzte Sturmhaken, 1339, 5936.

b. gespalten, vorne ein halber Adler, hinten eine Lilie quergelegt, 1350, 7043.

Ob es zwei verschiedene Geschlechter des Namens gab, oder ob eine Wappenveränderung stattgefunden, ist unermittelt.

363) v. Gerden (bei Melle?), Dietrich, R., 1300, 2618.

S.: drei Flügel, schächerkreuzförmig um einen Stern gestellt, 1342, 6191.

364) v. Kroppenstädt (Magdeburg), Johann, 1300, 2618. Nur dieser und nur hier beim Herrn zu Werle.

365) v. Berne (bei Solingen?), Bernhard, 1300, 2618.

H.: Hörner, 1377, 11/XII.

366) v. Bernstorf, Johann, 1300, 2627.

S.: aus r. Wellen im Schildesfuße aufwachsend drei überhängende gr. Seeblätter an Stielen neben einander in w. 1351, 8644, 1391, 15/V, 1480.

H. Das Siegel von 1480 zeigt auf dem Helme einen höheren Schaft, begleitet von zwei niedrigeren, alle mit Pfauenfederbüscheln besteckt, das Steinkreuz von 1351 deren nur zwei.

367) v. Walsmühlen, Heinrich, † 1300, 2639. Nur noch gleichzeitig ein Florentius.

368) Vole, Otto, 1300, 2639. Nur dieser beim Grafen von Schwerin.

369) v. Neuenkirchen (bei Wittenburg?), Ludolf, 1300, 2639.

S.: gespalten, vorne ein Zweig mit Blättern, hinten eine halbe Lilie an der Theilung, 1353, 7758.


1) v. Damshagen, R. Markwart, 1299, 2570. Nur hier vorkommend und wohl = Markwart v. d. Hagen.
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370) v. Aderstädt (Magdeburg), R. Heinrich, 1301, 2756. S.: in w. eine bl., quergetheilte Rose, deren beide Hälften etwas von einander gerückt sind. So G. und damit übereinstimmend ein Grabstein in der Pfarrkirche zu Güstrow von etwa 1620.

H.: vier Federbüsche, zwei aufrecht, zwei wagerecht, 1326, 4778. Nach G. zwei übereck von w. und bl. geteilte Flügel und dazwischen die Blume.

371) Zirow, N., 1302, 2776. Beim Herrn zu Meklenburg und nur in einer Person.

372) Berner, jetzt in Folge schlechter Aussprache Barner; R. Otto, 1302, 2790.

S.: ein bekleideter (gepanzerter) Arm, einen Brand haltend, 1361, 8856, nach v. L. w. in bl., der Brand oder die Fackel sch. und dessen Flamme g. Letzteres ist so künstlich und gesucht, wie die Wolke, aus welcher die neuere Heraldik den Arm hervorkommen läßt; es ist vielmehr glaublich, daß der Brand nicht g. brannte, sondern wie alle übrigen Brände r. Die alten Siegel stellen übrigens den Brand oder die Fackel ganz kurz dar.

H. Schlichting hat drei w. Fähnchen an r. Schäften, v. H. ein sch. Fähnchen zwischen zwei r., G. alle drei r., was am Glaubhaftesten. Sie überragen in neuerer Zeit eine - natürlich wieder g. brennende - Granate, welche nach v. L. auf eine Verleihung von 1683 gegründet, aber sehr übel als Wappenverbesserung bezeichnet wird. Auch die drei Farben der Helmdecken, welche MW. und v. L. angeben, sind gelehrte Erfindung; sie werden allein bl. und w. gewesen sein, wenn nicht bl. und r.

373) v. dem Broke II, Siegfried, 1302, 2794; bis dahin auf Schlagbrügge und Schlagstorf.

374) v. Kemerich, Friedrich, 1302, 4806. Nur dieser und nur hier, im Lande Stargard.

375) Hoge, R. Georg, 1302, 2830.

Wenn Fromm den Namen mit der Grafschaft Hoya zusammenbringt, so kann ich so wenig, wie Römer es gethan, dem beifallen, denn man sagte vor Alters nicht v. Hoya, sondern v. der Hoye oder Hoyen, und es findet sich bei sicheren Gliedern des Geschlechtes weder das eine, noch das andere. Ein Ratzeburger Canoniker allein heißt de Hoge, und dieser wird seinen Namen wohl

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von dem Bremischen Höge haben. Da der Name des Geschlechtes vorherrschend mit einem gh geschrieben wird, so ist ohnehin zu vermuthen, daß das g nicht, wie in dem Ortsnamen, wie y oder j gesprochen ist.

S.: ein Eselskopf, 1395, Lüb. Ub. IV, S. 709. Fromm, v. Zepelin, Taf. 1; nach G. sch. in w.

376) Schele, R. Johann, 1302, 2830. Nur dies eine Mal beim Herrn zu Rostock genannt, und ebenso

377) Krit, R. Johann, 1302, 2030. 1 )

378) Stahl, Apollonius, 1303, 2837.

S.: ein quergelegter, geästeter Stamm, 1366, 31/X, v. Maltzan II, 201.

379) Kartelwitz, R. Dietrich, 1303, 2839.

S.: ein Zweig mit drei Blumen, 1377, 11/XII.

380) v. dem Hagen III, Johann, 1303, 2846.

Schild

S.: ein gekrönter Fisch, aufrecht und gekrümmt wie in der Regel die Fische.

381) v. Hallermund (?), Ludolf, 1303, 2857.

S.: drei in Form eines Schächerkreuzes gelegte, in der Mitte in einem Triangel vereinigte Blätter, 1368, 27/III.

382) v. Staven, Henning, 1303, 2872.

383) v. Schönhusen, Heinrich, R., 1303, 2885, im Lande Stargard.


1) mit der Nese, s. Reddach.
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384) Wadeschinkel, Burchard, 1303, 2885, im Lande Stargard.

385) v. der Eikhorst (Altmark), R. Brunwart, 1304, 2903.

S.: ein schräge gelegter Fisch, 1348, 6812.

386) v. Gentzkow, R. Anselm, 1304, 2903.

S.: eine Pflanze, pfahlweise, ohne Blätter, aber mit drei Blumen, 1386, 10/X.

387) v. Helpte, R. Bodo, 1304, 2903.

Schild

S.: ein Schrägbalken, w. in r., belegt mit drei sch. Doppeladlern hinter einander, 1334, 5502.

H.: zwei Federräder an Stangen, 1358, 8534, aus denen nach G. in der Folge zwei mit den Stengeln über einander gebogene Rosen gemacht wurden.

388) Krauel, R. N., 1304, 2903.

S.: ein wellig gezogener Schrägbalken, 1359, 8561.

389) v. Lockstädt (Prignitz?), Hermann, 1304, 2903.

S.: nach Siebm. V, 170, getheilt, oben in r. ein w. wachsendes Einhorn, unten von bl. und r. geschacht.

H.: das wachsende Einhorn.

390) v. Petersdorf (bei Woldegk), R. Heinrich, 1304, 2903. Allein hier, im Lande Stargard.

391) v. Schwanbek (bei Friedland), R. Johann, 1304, 2903.

S.: nach Siebm. I, 168, getheilt, oben ein Löwe, g. in bl., unten sieben (4, 3) Trauben, bl. in w.

H.: getheilte Hörner, oben bl., unten w., mit Trauben belegt und dazwischen der Löwe wachsend. Aber schwerlich ist dies Wappen

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das unseres Geschlechts. Viel eher möchte das von Schlichting gegebene Wappen, ein w. Schwan in r. (derselbe auch auf dem Helme) das zutreffende sein. Nach G. führten sie im von g. und bl. gespaltenen Schilde zwei Spaten neben einander (mit abgewechselten Tincturen?), als H. einen Schwan zwischen Hörnern.

392) Tepling, Henning, 1304, 2903. Nur dieser.

S.: nach v. P. unter einer Rose drei Querbalken, nach G. drei Querbalken, von denen der oberste mit einer Rose belegt war.

393) v. Thomsdorf (Ukermark), Henning, 1304, 2903.

S. Alte Siegel sind nicht erhalten. Die drei g. Lilien in r. sind gewiß ächt, sicher aber nicht als

H.: die Straußenfedern.

394) v. Vilist, R. Heinrich, 1304, 2903. Nur dieser, im Lande Stargard.

395) v. Ilenfeld, R. Ulrich, 1304, 2903.

S.: zwei gekreuzte Hellebarden, 1380, 21/XII, nach G. w. mit sch. Stielen in bl.

H.: nach G. eine w. ungarische Mütze, d. h. ein spitzer Hut, mit r. Federn.

396) v. Gögelow (bei Wismar), Nicolaus, 1304, 2910.

S.: eine Muschel, das Schloß oben, 1339, 5999.

397) v. Rödelin (Prignitz), Nicolaus, 1304, 2913. Mit einem Bruder (?) allein hier.

398) v. Wulfsberg (?), Wilhelm, 1304, 2913. Allein und nur hier.

399) v. Lankow (?), R. Konrad, 1304, 2919. Im Lande Werle.

S.: zwei gekreuzte Spieße, 1342, 6197.

400) v. Zachow (bei Parchim?), R. Friedrich, 1304, 2939. Nur dieser und nur hier beim Herrn zu Werle in Röbel.

401) v. Kargow, Johann, 1304, 2959.

S.: ein Schrägbalken, mit drei Kesselhaken nebeneinander belegt, 1356, 8234.

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402) v. Wokenstädt, R. Arnold, 1306, 3065.

S.: getheilt, oben ein wachsender Löwe, unten geweckt, wie es auf dem Siegel von 1330, 5161, scheint; 1360, 8723, geschacht.

403) v. Minstädt (Bremen), R. Werner, 1306, 3066.

S.: ein Adler quergelegt, 1349, 7006.

404) v. Gottberg (Altmark? Pommern?), R. Florian, 1306, 3067.

S.: schräge getheilt, 1352, 7599. 1 )

405) v. Vogelsang (bei Neubukow), Rudolf, 1306, 3070. Dieser und noch ein Knappe desselben Geschlechtsnamens begegnen nur ein Mal und zwar Beim Herrn zu Meklenburg in Wismar. Man wird daher wohl annehmen müssen, daß sie nicht zu dem später angeblich aus Pommern eingewanderten, nach v. L. erst 1450 nachweisbaren Geschlechte gehören, sondern ihren Namen nach Vogelsang bei Neubukow führten.

406) v. dem Sture, R. Friedrich, 1306, 3071.

S.: nach G. im gewellten (!) Schilde quergelegt drei Fische über einander, und der mittlere linkshin gewendet.

H.: ein Fisch vor von w. und bl. getheilten Hörnern.

407) v. Schwastorf (bei Waren), Eckehard, 1306, 3071.

S.: ein Greifenkopf, 1387, 8/V.

408) Sprengel, R. Heinrich, 1307, 3145.

Schild

S.: ein Schrägbalten mit drei Rosen belegt, 1332, 5353, nach v. P. g. in r. und die Rosen r.


1) Johann v. Bliderstorf, 1306, 3067, hier einzufügen, scheint bedenklich.
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H.: ein mit sechs Pfauenfedern hinter einander besteckter Kamm (Pfahlwerk), 1358, 8529. Statt dessen später nach v. P. eine wachsende, gekrönte Jungfrau mit der Rechten drei Windhunde am Stricke führend, in der Linken drei Rosen haltend!

409) v. Grammestorf (bei Tessin?), Bernhard, 1307, 3147. Nur noch ein Mal beim Herrn zu Meklenburg.

410) v. Wittenbek, Konrad, 1307, 3171. Nur dieser und einzig hier.

411) Gute oder Chute, Johann, 1307, 3194.

S.: ein Zweig mit drei Rosen.

412) v. Galenbek (bei Friedland?), R. Markwart, 1307, 3194. Derselbe begegnet schon 1298 als Gläubiger von Stralsund und 1307 als Besitzer von Woltersdorf, Strals. Stadtb., S. 101, 103, um 1325, 4680, als Schuldner eines Rostocker Bürgers, dem die Pfändung in Woltersdorf frei gegeben wird. Die Lage dieses Ortes ist aber bisher nicht zu ermitteln gewesen, und es wäre ebenso möglich, daß er im Lande Rügen gelegen hätte als in Meklenburg. Außer dem Genannten sind noch bekannt sein Sohn Nicolaus und sein Bruder Johann Pape.

413) v. Falkenhagen (Pommern), R. Heinrich, 1308, 3230.

S.: gespalten, vorne ein (aufgerichteter) Schlüssel, hinten ein wellig gezogener Schrägbalken.

H.: ein Pfauenwedel zwischen Flügeln, 1315, 3745.

414) v. Güstrow, Johann, 1308, 3238. Nur dieser.

S.: "am oberen Schildrande mit fünf gestürzten Spitzen", 1326, 4698.

415) Bohnensack, Heinrich, 1308, 3243.

S.: zwei Schrägbalken, 1320, 4206, oder drei, 1331, 5213, auch ein Schrägbalken mit einem gefiederten Blatte belegt, ebd.

416) Swartepape, Berthold, 1308, 3254.

S.: ein mit drei Sternen belegter Schrägbalken, 1354, 7931.

H.: vielleicht ein Pelikansnest. Lisch, Berichtigungen, S. 60. Vgl. Nr. 308.

417) Heket, Gottschalk, 1309, 3281.

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418) v. Bengerstorf, N., 1309, 3295.

Schild

S.: a. durch einen mit drei Pfennigen belegten Schrägbalken von Metall und Farbe oder Farbe und Farbe schräge getheilt, 1355, 8081;

b. schräge getheilt, und auf der Theilung drei Sterne, 1356, 8202.

H.: ein denselben vorne und hinten überragender Kamm von gestürzt=kahnförmiger Gestalt, also wohl durch Zusammenbiegen einer parabolisch geschnittenen Scheibe hergestellt, gespalten und mit Hahnenfedern, wie es scheint, besteckt.

419) v. Pravsthagen, Hasse, 1309, 33 15; nur dieser und allein hier.

420) v. Plön, R. Siegfried, 1309, 3321.

S.: ein gekrönter (nach Micraelius sch.) Jungfrauenadler, Harpyie, 1340, 6089. Milde, T. 11.

H.: nach Micraelius Hörner.

421) Rüsboge, Johann, 1309, 3341. Nur dieser.

422) Breide, R. Burchard, 1309, 3345.

S.: ein gekrönter Löwe, aufgerichtet, aber meist den Kopf von vorne zeigend, 1356, 8234, nach v. P. w. in r.

H.: a. ein Löwe, mit dem Bauche auf demselben befestigt. Milde, S. 38 und T. 4,

b. "umgeben von einem faltigen Schirme, aus dem ein Federbusch hervorragt", 1387, 14/IV.

423) Bulle, R. Gerhard, 1309, 3345, bis 1313, 3609, im Werleschen, und keiner weiter.

424) v. Petersberg, Dietrich, 1309, 3345. Nur dieser.

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425) v. Laßbek (Holstein), R. Ludolf, 1309, 3353.

S.: eine quergelegte, geschachte Pfeilspitze mit Widerhaken, 1313, 3664, Milde, S. 122 und T. 12.

426) v. Pölitz, Heinrich, 1310, 3394. Nur dieser.

427) v. Vicheln (bei Wismar), Ludolf, 1310, 3394. Wohl nur dieser.

428) v. dem See (Seedorf auf Pöl), Peter, 1310, 3396.

Schild

S.: getheilt, oben schräge getheilt, unten drei Seeblätter. Nach v. P. wäre das obere Feld von gr. und r. getheilt, die Seeblätter gr. in w. gewesen, allein mittelalterliche Wappen auf der Wand neben der Sacristeithür zu Dreveskirchen, die ich nach der letzten Renovirung allerdings nicht wiederfand, hatten bestimmter Erinnerung nach das obere Feld von w. und r. schräge getheilt, ebenso nach Dr. Pyl ein Epitaphium zu Greifswald.

H.: drei Fähnchen, jedes mit einem Seeblatte: so nach einem Grabsteine von 1582 in S. Marien zu Wismar.

429) v. Törber, Gerhard, 1310, 3398.

430) v. Sitow, Gerhard, 1310, 3404.

431) Knop, R. Johann, 1310, 3427.

S.: schräge geviertet, 1353, 7717, nach G. von w. und bl.

H.: nach dem einzigen, leider unklaren Siegel anscheinend zwei Halbmonden oder abgestumpften, abgeplatteten Hörnern, wie Milde, T. 7, 98, ähnliche Gebilde, 1337, 5813.

432) Both, R. Heinrich, 1311, 3450.

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Schild

S.: ein Boot, 1318, 3960. Milde, T. 4 und S. 37. Nach v. H. sowohl, wie nach G. r. in w. Wenn letzterer noch hinzufügt: auf bl. Wellen, so ist das eine arge Verschlimmbesserung, über welche aber die weitere noch hinausgeht, daß, wie MW., v. L. und Hefner haben, das Boot w. in bl. auf w. und (!) bl. Wellen dargestellt wird.

H. Alte Helmsiegel und dgl. sind nicht bekannt; v. H. giebt an: das Boot und darin eine pfahlförmige Scheide mit Federn; G.: das Boot und darin eine w. Säule mit drei gr. Federn; dagegen v. L.: das Boot vor einer g., oben gekrönten und mit drei Pfauenfedern besteckten Säule. Die Angabe von v. H. hat jedenfalls das Richtige. Das Boot war ohne Zweifel im Längsdurchmesser angebracht. Im Allgemeinen ist die Entwickeiung nach dem v. Bothmer'schen Wappen hin klar.

433) v. Vietlübbe (bei Gadebusch), Gottfried, 1311, 3479. Durch zwei Personen vertreten.

434) Tütze, R. N., 1311, 3498. Zwei Personen im Werleschen.

435) v. Schwerin II (Pommern), R. Gerhard, 1311, 3512.

S.: eine Raute, 1361, 14/V, r. in w.

H.: Zwei Federbüsche und davor zwei Rauten, 1369, 7/VII, Behr III, S. 37.

436) v. Lübzin, N., 1313, 3594, im westlichen Meklenburg.

437) v. Stöllnitz, Volkmar, 1313, 3594.

438) Küle, Johann, 1313, 3598.

S.: zwei gekreuzte Morgensterne. Auf dem Siegel des Obigen ist der Grund mit Herzen bestreut, 5444. Milde, dessen Text mehr=

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fach zu berichtigen, T. 5 und 6. Siebm. V, 172, giebt dasselbe Wappen für eine pommersche Familie v. Keulen g. in r. und als

H.: die Morgensterne gleichfalls gekreuzt.

439) v. Zülow (bei Schwerin), R. Anton, 1313, 3605.

S.: ein Querbalken, 1347, 6755, sch. in w.

H.: Alte Siegel u. s. w. fehlen. Siebm. V, 155, hat Hörner, die übereck von sch. und w. geteilt sind, während die Neueren seit Meding, Nachrichten, sogar noch den Querbalken dazwischen spannen. Heroldsfiguren werden aber so gut wie nie auf dem Helme frei dargestellt, vielmehr nur auf Hörnern, Flügeln, Schirmbrettern und dgl., und es ist nahezu zweifellos, daß die Ueberecktheilung nicht richtig, sondern die Schildfigur auf den Hörnern wiederholt ist. Vgl. ZW. 157, 219, 228, 336, 376, 439, 516, 517.

440) v. Zickhusen, R. Hartwig, 1313, 3605.

Schild

H.: jederseits der dritte Theil eines Rades mit Hahnenfedern. In der Folge nimmt die Helmzier mehr die Gestaltung derjenigen der Knop an.

441) Cocle (oder Kotle ? Römer), 1313, 3619. Nur dieser und allein hier.

442) v. Hitzacker, R. Georg, 1313, 3645.

S.: ein Löwe, 1328, 4897, geschacht, Lüb. Ub. IV, S. 367, nach Meding I, S. 257, von gr. und r. schräge gestreift in w.

H.: nach demselben der wachsende Löwe, dessen Kopf mit gr. Federn besteckt ist.

443) v. Hundorf (bei Gadebusch), Konrad, 1313, 3653.

444) v. Stoltenberg (Pommern?, Markwart, 1313, 3654.

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H.: "Hörner, zwischen denen eine Säule", 1389, v. Maltzan II, S. 390. Mir scheint es ein Pfauenfederbüschel auf einem kurzen Schafte zu sein, seitlich von je einem mit Federn besteckten Köcher begleitet.

445) Bernefür, R. Johann, 1313, 3657.

Schild

S.: ein aufgerichteter Feuerwedel, 1340, 6027. Dieselbe Schildfigur haben die Stake in Holstein und die v. d. Meden im Bremischen. Milde, Taf. 15.

H.: als solche haben die Stake und die v. d. Meden zwei Feuerwedel. Ein geschnitztes Wappen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Privatbesitz zeigt außer den beiden Wedeln Hörner, neben denen Flammen herausbrechen.

446) v. Raden, Johann, 1314, 3687.

Schild

S.: die Figuren eines Siegels von 1356, 8218, deutete Dr. Wigger als drei wellig gezogene Schrägbänder, während ich darin irgend welche Instrumente sehe; am meisten gleichen sie freilich - Fliegenbeinen.

447) v. Boienstorf, Johann, 1314, 3694.

S.: a. ein Schrägbalken, belegt mit drei unkenntlichen Gegenständen, vielleicht Steigbügeln, hinter einander, 1320, 4206;

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b. dieselben "Steigbügel, im Dreieck zusammengestellt," 1350, 7104.

448) v. Predöl (Prignitz), R. Konrad, 1314, 3715.

S.: in einem Schildeshaupte zwei gegen einander gewendete Wolfs= oder Bärenköpfe, 1381, 21/XII.

449) v. Passentin, Gise, 1315, 3737.

S.: ein Sparren, vielleicht geschacht, 1420.

450) v. Wodarge (Pommern), Berthold, 1315, 3737.

451) v. Wedel (Holstein), R. Reimar, 1315, 3743.

S. Sämmtliche ältere Siegel, die bekannt sind, nämlich dasjenige des Obgenannten von 1316, 3840, das Heinrichs von 1322, Milde, T. 8, diejenigen Johanns, Reimars und Hasses von 1335, 5605, Hennings und Gottfrieds von 1394, Milde, S. 78, haben ein Rad - sch. in g. - mit runder Nabe, acht Speichen und einemn sägeförmig gezahnten äußeren Rande. Das Rad ist also keineswegs ein Mühlrad, wofür es in neueren Zeiten angesprochen wird, sondern wie die Räder der v. Kardorf ein Richtrad. Auch ist nichts von einem Rumpfe in oder auf dem Rade wahrzunehmen, dieser vielmehr wohl vom Helme in den Schild versetzt. Die Siegel Johanns und Reimars von 1335, 5605, zeigen freilich in der Nabe des Rades ein vorwärts gekehrtes Köpfchen, in dem bei Milde, Taf. 8, abgebildeten Siegel des R. Heinrich von 1322 sieht man statt dessen aber nur einen Runkt oder Knopf und in dem Hennings von 1394, Milde, S. 78, einen kleinen Halbmond, während das gleichzeitige Siegel Gottfrieds, ebd., nichts dergleichen zeigt. Es ergiebt sich daraus, daß der Kopf in der Nabe nichts Wesenliches im Wappen war, sondern nur dazu diente, ebenso wie Knopf und Halbmond, die Spur des Cirkels zu verbergen, mittelt dessen der Stempelschneider die Kreise auf dem Pettschafte sich vorgemerkt hatte. Die in späterer Zeit auf das Rad gelegte Figur ist also eine auf Mißverständniß oder Neuerungssucht beruhende Zuthat.

452) Sperling, Wilhelm, 1315, 3747.

S.: drei Sperlinge, 1473, 12/V. Auf dem v. Peckatel'schen Epitaphium in der Sperling'schen Kapelle zu S. Marien in Wismar sind die Sperlinge w. in bl., nicht, wie v. L. sagt, naturfarben.

H.: zwei aufgerichtete und je zwei seitlich gerichtete Federbüschel, 1345, 6545. Konrad hat 1441, v. Oertzen II, 2, S. 114,

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schon zwei lange Wedel, durch welche zwei andere wagerecht geschränkt sind, Otto, 1446, 26/IV, freilich nur zwei Wedel. Dagegen sind diese Wedel auf dem gedachten Epitaphium zu vier Pfauenfedern geworden, und die modernste Heraldik hat sie für Fackeln erklärt. Der Sperling auf dem Helme ist gleichfalls neuerer Zusatz.

453) v. Stargard, Hugo und Otto, 1315, 3789, verstorben, und keiner weiter.

454) v. Papenhusen, Nicolaus, 1316, 3834.

S.: ein Zwillingsstreifen, 1337, 5732.

455) v. Boddin (bei Wittenburg, R. Markwart, 1316, 3848.

S.: acht bis zehn Mal quergestreift, 1327, 4839, 1352, 7678.

456) v. Wöz, Heinrich, 1316, 3848.

457) v. Strohkirchen (bei Hagenow), Johann, 1316, 3848.

Schild

S.: drei Seeblätter, 1358, 8537.

458) v. Nossentin, Erich, 1317, 3895.

H.: "mit einer Rose an jeder Seite" des vorwärts gekehrten Helmes.

459) v. Kressin, Nicolaus, 1317, 3895.

S.: zwei gekreuzte Beile.

460) v. Hertzberg, Heinrich, 1317, 7284. Nur hier und nur dieser.

461) Westfal, Ludolf, 1317, 3934.

S.: ein Querbalken, oben begleitet von einem Turnierkragen mit fünf Lätzen, 1359, 8687.

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462) Gemeke, R. Nicolaus, 1317, 3939. Außer ihm nur noch der Name des Vaters, Berthold, bekannt. 1 )

463) v. Werle, Jakob, 1318, 3954. Allein dieses Namens.

464) v. Lelkendorf, Burchard, 1318, 3987. Nur dieser und allein hier.

465) v. Basepol, R. Burchard, 1318, 3987.

S.: ein Steighaken, nach 3987 n.

466) v. Grabow, Ernst, 1318, 4003.

S.: a. Die bis 1360 in Meklenburg vorkommenden v. Grabow werden kaum alle zu der bekannten Familie - s. b. - gehört haben, sondern zu einer anderen, von welcher Berthold, 1396, Lüb. Ub. IV, S. 724 n, einen aufgerichteten Krebs führte;

b. ein Schrägbalken, belegt mit drei Rosen (?), 1364, oder drei Sternen, 1382, 16/X. Aus dem Schrägbalken ist später, wahrscheinlich auf Grund gelehnter Schilde, ein Querbalken gemacht. Siebm., welcher III, 164, noch den Schrägbalken hat, giebt V, 154, den Balken r. in w. mit w. Sternen, Bagmihl III, 34, mit g. Sternen; in den gemalten Wappen zu Dargun aus dem Ende des 15. Jahrhunderts sind Feld und Sterne g. Es scheint, als ob Bagmihls Angabe die größte Wahrscheinlichkeit für sich hätte.

H. Siebm. giebt III, 164, als Kleinod zu b. an einen r. Stern, 154, eine bl. (!) Straußenfeder zwischen zwei w. Auf einem Epitaphium zu Proseken aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist der Balken mit den Sternen als Pfahl auf einem viereckigen Schirmbrette angebracht, und eine ähnliche Beschreibung giebt Bagmihl, so daß diese Anordnung für zutreffend zu halten sein wird.

467) v. Peetsch, R. Johann, 1318, 4007.

S.: nach Dr. Wigger zu 1331, 5286, drei "aufrecht stehende Balken, welche jedoch an jeder Seite drei ganz kleine Quersprossen haben (gestümmelte Steighaken?)." Mir scheinen die Schildfiguren eher Schachrochen zu gleichen, die an den Seiten mit Knöpfen besetzt sind. Anders, aber ebenso unsicher erscheinen die Figuren auf einem Siegel von 1392, 4/XII, doch widerspricht die skizzenhafte Zeichnung desselben, welche ich sah, meiner Annahme nicht.


1) Löser v. Rehfeld, 1318, 3949, ist wohl schwerlich zur meklenburgischen Mannschaft zu rechnen.
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468) v. Brodersdorf, Johann, 1318, 4007. Nur dieser und allein hier, zu Neukalen. Ebenso

469) Musehar, Dethlev, 1318, 4007.

470) Ummereiseke, Johann, R., 1318, 4007.

Schild

S.: a. eine Pflanze mit drei Blättern, 1335, 5605, v. Maltzan, Taf. VIII;

b. gespalten, vorne ein Flügel an der Theilung, hinten neun Pfennige paarweise über einander, 1340, 6027.

471) v. Santow, Nicolaus, 1318, 4008.

S.: ein vierspeichiges, am äußeren Rande sägeförmig gekerbtes Rad mit viereckiger Nabe (also ein Mühlrad) in der eine kleine Figur wie ein gekrönter Thier= oder Menschenkopf, 1353, 7744.

472) v. Hülsingen oder Hülsen (Bremen oder Lüneburg), Helmold, 1318, 4025. Nur dieser.

473) v. Steinborn (?), Johann, 1318, 4026. Nur hier als Rath des Herrn Johann zu Werle.

474) v. Wüstenfelde, Johann, 1319, 4039. Nur dieser und nur hier, zu Dargun.

475) v. Sukow (Pommern), R. Dietrich, 1319, 4046.

S.: getheilt, oben zwei Bärenköpfe, unten leer, 1350, 7111. Siebm. V, 158, giebt die Bärenköpfe ssch. in w., das leere Feld bl., trennt aber dies von dem oberen durch einen r. Faden.

H.: nach Siebm. ein Bärenkopf.

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476) Schlicht, R. Burchard, 1319, 4060.

S.: ein großer, schreitender Vogel, vielleicht ein Kranich, 1361, 8837.

477) v. Tarnewitz, Walter, vor 1319, 4070.

S.: ein gewässerter Schrägbalken, 1319, 4071, w. in r.

H.: ein geschlossener Flug, 1437, 30/XII. Im 16. Jahrhundert finden sich die Flügel r. und mit dem Schrägbalken belegt, Lat. hat solchen aber nicht.

478) v. Harkensee, Rudolf, 1319, 4070. Nur dieser und allein hier.

479) Spet, Friedrich, 1319, 4081. Nur dieser und allein hier.

480) v. Redekewitz (Pommern), Boleslav, 1319, 4081. Nur dieser und nur hier.

S.: ein Löwe.

481) v. Alverstorf (Holstein), Eckehard, 1319, 4082.

S.: ein Adler, dessen linker Flügel verkehrt gestellt ist.

H.: Hörner, deren Spitzen mit je einer Kugel besteckt sind. 1320, 4240. Milde, S. 35 und T. 4.

482) v. Alkun (Pommern), Heinrich, 1319, 1090.

Schild

S.: ein flacher Becher oder Schauer, 1347, 6771.

483) v. Lantow, Johann, 1319, 4152.

S.: drei Sterne, schräge gestellt, 1344, 6466.

484) v. Micheelsdorf, Heinrich, 1320, 4156.

S.: gespalten, vorne eine halbe Lilie an der Theilung, hinten ein links gewendeter halber Mond, 1344, 6424.

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485) v. Koppelow, Erich, 1320, 4161.

S.: fünf Rauten, 2, l, 2 gestellt, 1392, 11/III, r. in w.

H.: eine wachsende Jungfrau, nach Lat. eine Straußenfeder, nach v. H. eine Nelke, nach G. ein Beil haltend, also ursprünglich wohl ein Jungfrauenrumpf.

486) v. Zülen (Holstein), Hermann, 1320, 4174.

Schild

S.: eine quer gelegte, geschachte Pfeilspitze mit Widerhaken, 1324, 4503. Milde, S. 130 und T. 13. Nach v. H. war die Pfeilspitze w. und sch. geschacht in gr. (!), nach G. von r. und sch. in bl.

H.: nach v. H. und G. die Pfeilspitze aufgerichtet mit einem Pfauenfederbüschel. Vgl. Milde, v. Borstel und Wulf. Vgl. Nr. 489.

487) v. Kritzemow, Hermann, 1320, 4176. Nur dieser und nur hier.

488) Böhme, N., 1320, 4176. Nnr dieser und nur hier.

489) v. Scharfenberg (?), R. Johann, 1320, 4187.

S.: eine quer gelegte, geschachte Pfeilspitze mit Widerhaken, 1315, 3749, nach v. P. r. und w. in bl. Vgl. Nr. 486.

H.: Hörner, Milde, S. 112 und Taf. 12. Wenn v. P. und wohl nach ihm v. L. auf dem Helme eine gestürzte Spitze angeben, so ist das eine spätere, widersinnige Erfindung; hat das Geschlecht in der Folge für die Hörner den Strahl genommnen, so mußte dieser mit der Spitze aufwärts gestellt werden, wie bei den v. Borstel und Wulf.

490) v. Rederen (?), R. Redeke, 1320, 4195. Nur dieser.

491) v. Püschow, R. Subislav, 1320, 4206.

S.: a. zwei gekreuzte Haken, "in welche je eine Kette von drei Gliedern eingehakt ist," 1320, 4210;

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b. "zwei gekreuzte Kettenstäbe von je drei Ringen," 1335, 5595;

c. zwei gekreuzte Instrumente: "drei über einander auf einem Stiele stehende Ringe," 1350, 7067;

d. zwei gekreuzte Gegenstände: von einem Stiele aus gehen drei Windungen aufwärts und dann wieder abwärts, um wieder zum Stiele zurückgekehrt einen wagerechten, nach auswärts gewendeten Haken zu bilden. Sollte es eine Peitsche mit kurzem Stiele sein, deren langer Schlag in drei Windungen zusammengelegt ist? 1358, 8489.

Schild

H.: "mit einer Kette belegt, vorn, oben und hinten ein Wedel und dazwischen Federn," 1370, 22/I.

492) v. Rese, Johann, 1320, 4209. Nur dieser und nur hier.

493) v. Sack (Hinterpommern?), Heinrich, 1320, 4214. Nur dieser und nur hier.

494) v. Kerkow (Brandenburg), R. Dietrich, 1320, 4217.

S.: eine seitlich gerichtete Greifenklaue, 1326, 4717.

495) v. Greifenberg, R. Gottfried, 1320, 4217.

S.: getheilt, oben ein wachsender Löwe, unten ein vorwärts gekehrter Hirschkopf, 1376, 1/V.

496) v. Blankenburg (Brandenburg), Henning, 1320, 4217.

S.: ein seitlich gewendeter Bockskopf, 1326, 4717, nach v. P. w. in bl. mit sch. (?) Hörnern.

497) Stüve, N., 1320, 4246.

S.: drei Löwen, 1326, 4779.

498) v. Kossebade, R. Gemeke, 1320, 4247.

S.: nach v. H. von r. und w. gespalten mit einer Lilie in gewechselten Tincturen, dagegen nach v. L. gespalten, vorne in g. eine r. Lilie, hinten in r. eine halbe g. Lilie, an die Theilung geschlossen.

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H.: ein Federbusch und jederseits vier Fähnchen, 1350, 7142, ohne Federbusch, 1440.

499) v. Blengow, Heinrich, 1321, 4270.

S.: ein etwas phantastisch gestalteter, gekrönter Fisch, aufrecht.

500) v. Bobitz, Timme, 1321, 4270. Nur dieser und nur hier.

501) Boidewin (v. Kartlow), Johann, 1321, 4274.

S.: ein aufrecht gestellter Fisch.

502) Höbe, Dietrich, 1321, 4276.

S.: eine Rose, 1349, 6953, nach Siebm. V, 153, r. in w., jedoch wohl im gespaltenen Schilde mit gewechselten Tincturen von Hause aus, wenn auch die Siegel a. a. O. eine solche Anordnung nicht zu erkennen geben, da v. H. ein Siegel von 1491 abbildet, auf dem die Spaltung ersichtlich ist. Eine Darstellung in der Kirche zu Levin an der Kanzel von 1575 zeigt die Rose aus sechs abwechselnd r. und w. Blättern bestehend in r., aber dies dürfte auf Mißverstehen einer mündlichen Anordnung zurückzuführen sein.

H. Die Wappen zu Levin haben eine halbe Rose auf dem Helme, Siebm. und die übrigen neueren Autoren geben sie ganz zwischen von w. und r. übereck getheilten Hörnern. An einer Brüstung zu Levin von 1581 sieht man die Hörner mit einem Bande umwunden.

503) v. Pentz, R. Raven, 1321, 4279.
Schild

S. Die älteste beobachtete Gestaltung der Schildfigur ist ein stehender, nicht ein aufgerichteter Löwe, 1395, Lüb. Ub. IV, S. 708, 710, und ebenso zeigen diesen Siegel von 1422, ebd. VI, S. 460 und 1438. Ein Siegel von 1453 hat ihn aufgerichtet, eins von

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1480 leopardirt. Ob von jeher, beziehentlich seit wann, der Löwe mit goldenen Pfennigen belegt ist, steht dahin.

H.: zwei an den Seiten des Helmes befestigte, aufrecht stehende, mit einer dritten wagerecht darauf gelegten sich kreuzende Stangen, deren freie Enden sämmtlich mit Hahnenfederbüschen verziert sind, 1321, 4279, sowie auch 1329, 5025; ebenso die v. Mertzel in Holstein nach Milde, Taf. 9. Dann kommen schon 1387, Lüb. Ub. IV, S. 535, vier Wedel, zwei wagerechte, zwei senkrechte, verschränkt vor, und 1513, v. Maltzan IV, 431, wird als Helmzier ein r. viereckiges Gitter angegeben. Lat. hat vier Pfauenfedern und ebenso Siebm. I, 129, - anderswo ganz abweichend - und MW. und v. L. vier Lanzen mit Pfauenfedern auf den Spitzen.

504) v. Bekendorf (bei Boizenburg), Hermann, 1321, 4284.

S.: ein aufgerichteter Fuchs? 1345, 6545.

505) v. der Hude (Ritterhude an der Wümme nach Dr. Krause), R. Martin, 1321, 4286.

S.: quergestreift, 1340, 6062, von w., sch. und g. nach Siebm. I, 186.

H.: seitwärts je ein Federbusch und - wahrscheinlich - oben zwei. Siebm. giebt in den Farben des Schildes gestreifte Hörner.

506) Schadeback, R. Henning, 1321, 4301.

507) Mund II, Nicolaus, 1321, 4303.

H.: ein Bügel, an dem jederseits zwei Fähnchen mit Federchen an den Spitzen angebracht sind, 1342, 6199.

508) v. Subzin, Wolf, 1322, 4322.

509) v. Tulendorf, Nicolaus, 1322, 4333.

S.: gespalten: a. vorne ein halber Adler, hinten drei Sterne schräge rechts;

b. vorne ein halber Adler, hinten eine sechsblätterige Rose, 1349, 6938;

c. vorne ein halber Adler, hinten drei Rosen über einander, 1387, 20/I.

Nach v. P. waren der Adler sch. in g., die Rosen r. in w.

H.: drei Straußenfedern, r., w., sch. nach demselben.

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510) v. Neuenkirchen III (bei Friedland ?), R. Bernhard, 1322, 4340.

S.: drei Sparren, v. Behr III, S. 37, nach Micraelius bl. in w., nach Siebm. sch. in w.

H.: ein Pfauenfederbusch.

511) v. Klepzig (Mark), R. Albrecht, 1323, 4443.

512) v. Brakdorf (Holstein), Eckehard, R., 1323, 4457.

S.: ein anspringender Hund.

H.: auf einer gemeinschaftlichen, den vorwärts gekehrten Helm umgebenden Basis fünf flache, in der Mitte eingezogene Federköcher. Milde, S. 16 und Taf. 1.

513) Kapphingst, Hartwig, 1323, 4469.

S.: ein Pferd, gezäumt und trabend, 1341, 6135, nach der v. Stralendorf'schen Ahnentafel von 1600 aus S. Marien in Wismar, jetzt in Gamehl, sch. in w., und ebenso bei Schlichting, nach v. L. aber r. in w.

514) v. dem Kroge, Balduin, 1323, 4471.

S.: ein steigendes Einhorn, 1333, 5408. Eine sehr kuriose Darstellung giebt Schlichting: "Im r. Felde sitzt eine bl. gekleidete Jungfrau auf einem g. Armstuhle, welche einem gegen sie aufgerichteten w. Einhorn die Hände entgegenstreckt; auf dem Helme ein Baum und dahinter ein trabendes w. Einhorn". 1 )

515) v. Stavenow (Prignitz), Henning, 1323, 4471.

Schild

S.: mit vier großen Spitzen der Länge nach getheilt. 1 )

516) v. Wamekow, Nicolaus, 1324, 4561.


1) Vielleicht sind 514 und 515 erst später einzureihen.
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Schild

S.: ein Schrägbalken, belegt mit drei Lilien hinter einander.

517) v. Hoikendorf, Jakob, 1324, 4575.

S.: ein Mühlstein mit einem Ausschnitte an der linken Seite, quer getheilt, 1395, Lüb. Ub. IV, S. 711.

518) v. Lepzow, Hildebrand, 1325, 4604.

S.: ein halber, springender Stier, 1356, 8218.

519) Rode, Bernhard, 1325, 4676.

S.: ein Schrägbalken, nach Milde, Taf. 11, wenn die dabei genannten Rode zu unseren gehören.

H.: drei Schäfte mit Federbüschen, 1391, J. XXIII, S. 205, Lüb. Ub. IV, S. 713.

520) v. Stade, Johann, 1326, 4698.

521) up dem Berge, Otto, 1326, 4749.

522) v. Nemerow, Bernhard, 1326, 4749.

523) v. Goldbek, Heinrich, 1326, 4749.

524) v. Bretzke (Altmark), R. Degenhard, 1326, 4763.

S.: mit einem pfahlweise und zwei als Andreaskreuz gelegten Bändern, die an ihren Enden mit je einer Rose belegt sind, 1434, 23/III (Lüb.). Schlichting giebt die Bänder w. in bl. und Füße statt der Rosen. 1 )

525) Wedermude, Eckehard, 1327, 4869.

S.: ein halber, springender Bock, 1391, J. XXIII, S. 205.

526) v. Schwartz, Albrecht, 1327, 4872.


1) v. Vietinghof (?), R. Heinrich, 1327, 4857 und 4869, wohl nur vorübergehend in Meklenburg.
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Schild

S.: zwei gekreuzte Hiefhörner, die Mundstücke unterwärts, 1354, 7931.

527) v. Parsenow (?), Heinrich, 1328, 4917.

S.: nach einem Siegel von 1430 sicher kein Engelskopf, wie Siebm. V, 165; eher eine Rose zwischen zwei Vogelbeinen.

528) v. Rosenhagen II (bei Schwerin), Heinrich, 1328, 4962.

Schild

S.: zwei gekreuzte Rosenbäumchen.

H.: nach v. P. zwei Rosen zwischen zwei Fähnchen.

529) Unrowe, Otto, 1328, 4966.

S.: mit zwei ganzen und zwei halben Spitzen getheilt.

H.: ein hoher Federbusch, 1386, 10/II.

530) Wenkstern, Dietrich, 1328, 4977.

Schild
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S.: ein sechs=, auch siebenstrahliger Stern, 1326, 4768, 1341, 6135 (3), und 1357, 8382, w. in bl.; nirgends eine Spur von den drei r. Rosen in den Schildwinkeln, die also eine spätere Verschönerung sind.

H.: der Stern und dazu ein Schaft mit einem Hahnenfederbusch, 1357, 8382. Auf dem öfter genannten v. Peckatel'schen Epitaphium in Wismar ist der Stern von zwei Rosen begleitet, von den Armen aber, die den Stern halten, und dem Beine zwischen den Armen nichts zu sehen, während Lat. einen Stern über einem Baumstamm zwischen Hörnern hat.

531) v. Rastorf (Holstein), N., 1329, 5021.

Da es sich a. a. O. nur um einen Pfandbesitz des Fischlandes handelt, so ist dies übrigens nur vorübergehend in Meklenburg ansässige Geschlecht gemäß 6343 vielleicht erst 1343 einzureihen.

S.: gespalten, vorne ein Flügel an der Theilung, hinten vierfach getheilt. Milde, S. 4 und Taf. 1.

532) v. Schwerin, genannt vom Wulveskroge, Alexander, 1329, 5046n. Wahrscheinlich identisch mit den v. Schwerin I, N. 205. Vgl. 5046n, 5419, 6668, 8709. v. Maltzan II, S. 340, 386.

S.: zwei Schrägbalken, 1360, 8709.

533) Paschedach, Albrecht, 1329, 5056.

S.: ein aufgerichteter Krebs, 1356, 8246.

534) v. Wesenberg (Holstein), Wedege, 1329, 5090.

S.: eine quergelegte Pfeilspitze mit Widerhaken. Milde, S. 137 und Taf. 13.

535) v. Federow, Nicolaus, 1330, 5161. Nur dieser und nur hier, zu Penzlin.

536) v. Dokerstorp (?), Hartwig, 1330, 5161. Nur hier, zu Penzlin.

537) v. Zelle, Johann, 1330, 5192. Nur dieser und nur hier, beim Bischofe von Schwerin.

538) v. Rankendorf, Hartwig, 1331, 5213A.

H.: an einer querliegenden Stange jederseits des Helmes ein Federrad.

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539) v. Küsserow, Heinrich, 1331, 5220.

S.: ein Andreaskreuz, jedes Ende und die Mitte mit einer Rose belegt.

540) v. Poppendorf, Heinrich, 1331, 5286.

S.: gespalten, vorne eine halbe Lilie, hinten nach einem Vidimus des Rathes zu Malchin von 1423, Masch, v. Kardorff, S. 301, en halft mo e rkoy, auch 1386, 7/VI, ein halber Rindskopf.

541) v. Klive, (?), Nicolaus, 1331, 5291.

542) v. Lukow II, Berthold, 1332, 5294.

S.: vier Schrägbänder, 1334, 5544.

543) v. Sandow, Heinrich, 1332, 5344. Nur dieser und nur hier.

544) Daam v. Büschow, 1332, 5348.

Schild

S.: ein Greifenkopf, 1430, 27/IV.

H.: derselbe, Lisch, MU. II, S. 140. Vgl. Ub. Nr. 8918 n.

545) v. der Specken, Raven, 1332, 5369. Ob zur Mannschaft gehörig? S. 5370.

Schild
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S.: über einer Lilie ein Sparren, an den sich oberwärts je eine halbe Lilie anschließt, 1357, 8349.

546) v. Roggentin (bei Röbel), Otto, 1333, 5386.

S.: gespalten, vorne eine halbe Lilie, hinten ein halber Adler.

547) v. Zirzow (bei Röbel), Heinrich, 1333, 5386. Nur dieser und nur hier.

548) Dargezslav, Dargetze, Dargse, Darves, 1333, 5399.

Schild

S.: gespalten, vorne 8 bis 15 Nagelköpfe oder Pfennige, hinten eine Ranke mit Blättern, auch eine Pflanze. A. a. O. und 7950, Milde, S. 58 und Taf. 6. G. giebt eine ganz abenteuerliche Blasonnirung, deren Mittheilung unnöthig erscheint.

549) v. Tarnow, Walter, 1333, 5446.

S.: drei seitlich gewendete Halbmonde.

550) v. Schönberg (bei Parchim), Dethard, 1333, 5464.

S.: eine Kugel, begleitet von drei Sternen, 1353, 7717. J. XI, T. 1.

551) v. Wotenick (Pommern), Johann, 1335, 5570.

Schild
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S.: gespalten, vorne ein halber Flug, hinten zwei schräge links gestellte Rosen, von denen die untere gespalten an der Theilung liegt.

552) v. Schwerin III (Alt=Schwerin?), Johann, 1335, 5598. Derselbe begegnet zu Röbel als Zeuge bei einer Stiftung zu Alt=Röbel und könnte identisch sein mit dem, welcher 1343, Lüb. Ub. II, S. 726, zu Lübek eine Zahlung für den König von Schweden entgegennahm, da dieser dieselbe Figur im Schilde führte, welche die bereits von Lisch, v. Oertzen I, S. 18, konstatirte Familie v. Schwerin im südlichen Meklenburg hat, nämlich einen bis über den Ellenbogen nackten Arm, der einen Ring hält; in der Folge erscheinen auch wohl zwei Arme, v. Oertzen, T. III. Weiter dürfte der zu Satow bei Malchow angesessene Friedrich, 1344, 6401, dazu gehören, sicher aber der, 1346, 6686, zu Güstrow zeugende Otto, von dem ab Lisch, a. a. O., den Stammbanm aufgemacht hat.

553) v. Salitz, Johann, 1335, 5612.

554) v. dem Broke III (bei Klüz), Dethlev, 1335, 5612.

S.: sechs Mal längs gestreift, 1349, 6950, sieben Mal, 1529, vielleicht w. und r., denn die beiden Wappenschilde, welche ehemals in einem Fenster des Klosters zu Ribnitz zu sehen waren und von Slaggert Lübischen Geschlechtern zugeschrieben werden, obschon keines diese Schilde führt, sind allem Ansehen nach die der vom Hagen und der ihnen nachbarlich im Klüzer Orte gesessenen vom Broke.

S. J. XXVIII, S. 319. G. giebt ein ganz falsches Wappen.

555) v. Reppenhagen, Nicolaus, 1335, 5612.

556) v. Poppentin, Otto, 1335, 5624.

S.: mit vier Sternen längs jedem Schildrande belegt, 1393.

557) v. Möllendorf, Ludolf, 1335, 5624.

558) v. Schmachtenhagen, Schmatzhagen (Ukermark), Heinrich, 1336, 5651.

S.: ein wellig gezogener Schrägbalken, 1404, v. Behr III, S. 153; drei solcher, 1605, Pyl, Greifsw. Kirchen I, S. 583, nach Siebm, bl. in w.

H.: nach Siebm. V, 159, drei w. Straußenfedern.

559) v. Buggelmast (= Neukalen), Janeke, 1336, 5690.

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560) v. Holtebötel (Verden), Hermann, 1336, 5713.

S.: eine seitlich gekehrte Adler= oder Greifenklaue, 1339, 5797.

561) Kortenacke, Friedrich, 1337, 5731.

S.: eine männliche Büste mit langem Haar, vorwärts gekehrt.

562) Stallbom, Friedrich, 1337, 5739.

S.: ein halber, steigender Bock, 1353, 7778.

563) v. Speckin (?), N., 1337, 5785.

S.: ein oben mit drei Doppelzinnen versehener r. Querbalken in w., oben und unten von einer r. Rose begleitet.

H.: eine Mauer und auf jeder Zinne eine weiße Straußenfeder, nach Siebm. V, 159.

564) v. Vitorgestorp (Torriestorf), Nicolaus, 1338, 5876. Nur dieser und allein hier, zu Bussewitz.

565) Berse, v. Bersen (?), Barsse, Heinrich, 1338, 5882.

S.: im Schildeshaupte zwei Rosen neben einander, nach v. H. r. in g., nach C. J. v. Behr und v. L. r. in w., was glaublicher, da die Theilung öfter gar nicht erkennbar ist; darunter der Schild fünf, sechs oder sieben Mal schräge gestreift, w. und r., 1395, 8/IX.

H.: nach v. H. drei gr. (!) Straußenfedern, nach G. eine r. Rose, aus welcher drei g. Säulen, mit Pfauenfedern besteckt, also wohl drei Wedel, hervorgehen.

566) Brasche, Dethard, vor 1338, 5890.

S.: ein steigender Hund mit Halsband.

567) v. Büssow (Pommern), Reimar, 1338, 5890. Nur dieser und nur hier.

568) v. Kittendorf, Snering, 1338, 5890. Nur dieser und nur hier.

569) Witte, Gerhard, 1338, 5890.

S.: drei Rosen, 1396, 6/I.

570) v. Plaasten, Otto, 1338, 5890.

S.: gespalten, vorne an der Theilung ein Flügel, hinten eine halbe Lilie, 1362, 11/II, nach Siebm. III, 166 sch in g. und w. in r.

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H.: sieben Fähnchen.

571) Ramel, Arnold, R., 1339, 5927.

S.: schräge getheilt, 1282, 1608, 1345, 6515, 1366, 31/X. G. und Bagmihl I, 160, geben einen getheilten Schild, in dem oben ein Stern, g. in r., und der unten geschacht ist, nach G. r. und w., nach Siebm. V, 162, und Bagmihl sch. und w.

572) Höfisch, Heinrich, 1339, 5941.

S.: drei Seeblätter, in Form eines Schächerkreuzes gegen eine Kugel gestellt.

573) Snepel v. Benitz, Johann, 1339, 5950.

Schild

S.: gespalten, vorne ein Flügel an der Theilung, hinten eine halbe Lilie, 1345, 6492.

574) v. Wanenberg (Hoya), Johann, 1339, 6008.

S.: eine Lanzenspitze, schräge gelegt, 1342, 6246.

575) Slüter, Hermann, vor 1340, 6027. Allein dieser.

576) Bussewitz, Johann, 1340, 6032. Nur dieser und nur hier.

577) Trendekopp, Nicolaus, 1341, 6153.

S.: ein Schrägbalken, welcher in der Mitte mit einem Menschenkopfe in seitlicher Ansicht und oben und unten mit einem Sterne belegt ist.

578) Döring, Berthold, 1342, 6197.

S.: gespalten, vorne ein Flügel, hinten vier Mal schräge links getheilt, ebd., oder zwei linke Schrägbalken, 1353, 7778.

579) Flöre, Flöreke, Heinrich, 1342, 6240.

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580) v. Adrim, Adrum (?), Heinrich, 1342, 6246.

S.: nach Siebm. I, 178, in w., mit sch. Kreuzen bestreutem Felde drei sch. Hahnenköpfe; ebenso Schlichting, aber v. H., v. P. und G. tingiren die Hahnenköpfe r. und haben die Kreuze nicht.

H.: ein Hahnenkopf.

581) Geilhop, Walter, 1343, 6287.

582) Hösik, Dietrich, 1343, 6313 (oder schon 1308, 3237, einzureihen?).

S.: eine Lilie, 1396, 26/VI. Lat. hat noch drei Kugeln unter derselben.

H.: nach Lat. eine Lilie.

583) v. Mölln, Markwart, vor 1343, 6333.

S.: ein geschachter Sparren.

584) v. Schwarfs, Henneke, 1343, 6361.

585) v. Manderow, Konrad, 1343, 6361.

586) v. Güstow II (bei Neubukow), Nicolaus, 1344, 6449.

587) v. Gummern (Lüneburg), Arnold, 1344, 6451.

S.: eine vom linken Schildrande unten nach der oberen rechten Schildecke sich krümmende Spitze, 1387, 3/V, J. XXXVIII, S. 237, vielleicht nur die rohe Darstellung eines Astes, ein schräge gelegter, durchgehender, an beiden Seiten zwei Mal geästeter Stamm, 1414, 31/X, ein Stamm mit zwei gestümmelten Zweigen, schräge gelegt, 1462.

588) v. Distelow, Hermann, 1345, 6496.

S.: eine schräge gelegte, gespaltene, halbe Lilie, 1372, 22/II.

589) v. Demetze (?), Johann, 1345, 6545.

H.: zwei Federbüsche aufrecht und je einer seitlich wagerecht.

590) v. dem Moore, Johann, 1346, 6657.

591) v. Woggersin, Konrad, 1346, 6708.

S.: drei Wolfsköpfe.

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592) Vieregge, Dietrich, 1346, 6709.

S.: drei Brunnenhaken, 1347, 6751, sch. in w.

H.: ein sch. Hundskopf mit Halsband, 1399, 16/V, ebenso noch 1452, v. Maltzan III, S. 246, hernach ein wachsender Hund.

593) v. Kassow, Hartwig, 1347, 6724.

594) Mule, Ulrich, 1347, 6755.

S.: quer getheilt.

595) v. Gubkow, Nicolaus, 1347, 6769.

S.: ein vorwärts gekehrter Löwenkopf.

596) Hoppe, N., 1347, 6769.

597) v. Zorow (?), Konrad, 1348, 6835.

598) v. Babbezin, Gemeke, 1349, 6978.

S.: nach v. H. in bl. ein von r. und w. geschachter Sparren.

H.: fünf r. Fähnchen.

599) Buk I, Nicolaus, 1349, 7011.

S.: drei schräge, hinter einander liegende Rauten, 1359, 8581, wie 1365, 29/VI, aber 1389, v. Maltzan II, S. 393, ein Schrägbalken, mit drei Rauten belegt.

600) v. Lebbin (Pommern), Peter, 1349, 7016.

S.: ein halber, springender Bock, 1352, 7615. v. H. giebt nach einem Siegel von 1428 einen ganzen Widder, und derselbe soll in r. sein.

H.: nach v. H. ein blauer Schiffsanker, das Ringende oben.

601) Sasse, Konrad, 1350, 7023.

S.: ein Adler.

602) v. Schlemmin, Dietrich, 1350, 7043.

S.: "ein gekrümmter Stockfisch, das Schwanzende oben", 1385, 16/IV.

603) v Wozenitz (?), Heinrich, 1350, 7117.

S.: drei wellig gezogene Querbalken, 1355, 8022, auch einer, 1360, 8793, nach v. P. bl. in w.

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H.: drei Pfauenfedern, 1466; auf einer gemalten Scheibe aus dem 16. Jahrhundert in der Kirche zu Alt=Karin drei Pfauenfederwedel, wie es scheint; nach v. P. eine gestürzte Vogelklaue zwischen zwei Straußenfedern.

604) v. Sürekow, Heinrich, 1350, 7136.

S.: a. ein Löwe;

b. getheilt, oben ein wachsender Löwe, unten geschacht.

605) v. Mistorf (bei Neukalen), Konrad, 1351, 7407.

606) v. Löwitz, Dietrich, 1351, 7449.

Schild

S.: ein Maueranker oder Doppelhaken, 1359, 8581.

607) Brokert, N., 1351, 7458.

608) v. Warnstädt (Halberstadt), Gerhard, 1351, 7474.

609) Wagenknecht, Johann, 1351, 7493.

610) v. Pustekow, Arnold, 1351, 7493.

611) v. dem Hofe, Konrad, 1351, 7499.

612) v. Janekendorf, Heinrich, 1351, 7510.

S.: nach einem Siegel zu Kloster Ribnitz ein 6strahliger Stern.

613) Schriver, Brand, 1351, 7528.

614) v. Alefeld (Schleswig), R. Benedikt, 1351, 7543.

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S.: gespalten, vorne ein Flügel an der Theilung, w. in bl., hinten vier Mal quergestreift von w. und r., nicht zwei r. Balken in w. Milde, T. 1.

H.: ein w. Hund, auf einem Kissen sitzend.

615) v. Swickow (Pommern), Markwart, 1352, 7577.

S.: drei Ringe (l, 2) unter einem Sparren, 1375, 6/XII.

616) v. Schönfeld III (?), R. Ludolf, 1352, 7594.

S.: eine Sonne, 1353, 7717.

617) Stoltevot, Friedrich, 1352, 7597.

S.: ein Thier - Hirschkuh? - mit aufgerissenem Maule, 1362, 4/IX.

618) v. Berchteheile (= Bargteheide, Holstein), Johann, 1352, 7602.

S.: ein Löwe, 1353, 7717.

619) v. Bornhöft (Holstein), Nicolaus, 1352, 7616.

S.: eine vom linken Schildrande rechtshin sich erstreckende Figur, gestaltet wie der Bart eines Schlüssels zu einem Chub=Schlosse oder wie eine quergelegte, dreilatzige Kirchenfahne, deren oberster Latz der längste, deren mittlerer aber kürzer ist als der unterste, und deren oberer Einschnitt tiefer ist als der untere.

620) v. Kölpin, Heinrich, 1352, 7616.

S.: nach meinem Dafürhalten eine Büste, seitlich bedeckt mit einem spitzen Hute, der einen Hahnenfederbusch trägt. Dr. Kindscher zu Zerbst, wo sich die betreffende Urkunde befindet, spricht die Büste jedoch für einen Helm an.

621) v. Bentin, Nicolaus, 1352, 7686.

622) v. Steinfeld, Johann, 1353, 7690.

S.: ein steigender Hund, 1355, 8114.

623) Krevet, Rikbern, 1353, 7694.

624) v. Nienstadt, Heinrich, 1353, 7704.

625) v. Hackeborn (bei Egeln), Albrecht, 1353, 7705.

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S.: nach Siebm. I, 172, ein halber, springender Hund, sch. mit r. Halsband in w., und

H.: derselbe wachsend.

626) v. Runow, Albrecht, 1353, 7749.

627) v. Rosenow, Reinhard, 1353, 7761.

S.: ein Schrägbalken, belegt mit drei Rosen, 1366, 7/XI.

628) v. Vitegest, Ludolf, 1353, 7771.

629) v. Kamptz, Heinrich, 1353, 7771.

Schild

S.: eine Lilie. 1356, 8234, r. in w.

H.: gegenwärtig und seit dem 16. Jahrhundert drei Straußenfedern und zwar eine sch. zwischen zwei r., eine Tingirung, die aber auf völliger Willkür beruht. Als solche wird sie durch Aussage aus der Familie vom Jahre 1616 documentirt, v. Kamptz, Fam. v. Kamptz, S. 38, nach welcher die Straußenfedern von Hause aus w. waren. Wenn nun solche überhaupt nicht die ursprüngliche Helmzier gebildet haben können, so wird man meiner Meinung nach durch das Siegel Hermanns von 1519, v. Kamptz a. a. O., S. 181, darauf geführt, daß das ursprüngliche Kleinod der obere Theil einer Lilie war und zwar einer w., wie genau eben solches Wappen sich ZW. 442 findet; ein Blick in den Siebm. zeigt, daß überall die halbe Lilie ein beliebter Helmschmuck der vielen Geschlechter war, die eine Lilie im Schilde führten.

630) v. Mirow, Dietrich, 1353, 7772.

631) v. Dannenberg, Johann, 1353, 7780.

S.: drei in drei Reihen geschachte Querbalken, w. und bl. in g., 1353, 7780,

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632) v. Teschendorf, Jakob, 1353, 7847.

S.: drei Ringe, 1356, 8258.

633) v. Schudern (?), Burchard, 1354, 7874.

634) Papesicher, N., 1354, 7934.

635) v. Harigen (Holstein), Nicolaus, 1354, 7973.

S.: ein Flügel.

636) v. Bentze, R. Andreas, 1354, 8016.

637) Däne v. Fahrenholz I (bei Rostock), Vollrath, 1355, 8030.

S.: gespalten, vorne eine Greifenklaue, hinten ein Querbalken, 1355, 8109.

638) v. Gottun, Jordan, 1355, 8035.

639) Drake, Reinhard, 1355, 8067.

S.: ein Drache, steigend, nach v. Behr IV, S. 85, r. in bl.

640) v. Biestow, Hermann, 1355, 8079.

S.: drei als Schächerkreuz gelegte, rautenförmige, stachlichte Blätter, nach den Schildwinkeln gerichtet.

641) v. Tribsees, Hermann, 1355, 8105.

S. Eine pommersche Familie des Namens, zu welcher Obiger wohl gehört haben könnte, führte nach v. Behr II, S. 23, acht mit den Stengeln zusammenstoßende heraldische Lilien (Karfunkelstein), später nach Siebm. V, 171, einen mit w. Lilien besetzten gr. Kranz in r.

642) v. Warbende, Heidenreich, 1355, 8122.

643) v. Alsleben, Bernhard, 1355, 8131.

S.: getheilt, oben ein wachsender Löwe, unten drei Rosen.

H. Flügel, auch dazwischen eine Rose.

644) v. Kammin II, Johann, 1355, 8143.

H.: auf seitlich gestelltem Helme drei vorwärts gerichtete, hinterwärts sich überbiegende, und drei rückwärts gerichtete, vorwärts sich überbiegende längere, schmale, etwas eingekerbte Blätter. Die Beschreibung a. a. O. ist nicht zutreffend.

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645) Wöste, Friedrich, 1355, 8143.

646) v. Fahrenholz II (bei IVenack), Friedebern, 1355, 8143.

647) v. Gantekow (?), Heinrich, 1356, 8233.

648) Ziselmund, Johann, 1356, 8233.

649) v. Altena, Engelke, 1356, 8246.

650) v. Lukow III, Dankwart, 1356, 8252.

S.: ein Flügel, quer gelegt.

651) v. Zittow, Nicolaus, 1356, 8264.

652) Stamp, Markwart, 1356, 8287.

653) Rotermund, Ernst, 1356, 8302.

S.: nach Siebm. V, 161, in r. ein w. Schrägbalken, belegt mit drei r. Rosen.

654) Wigger, N., 1356, 8302.

655) v. Plote II (Altmark) oder Bevernest, Werner, 1357, 8315, 8382. J. XXIII, 45.

S.: ein Baum oder eine Pflanze mit drei Wurzeln und jederseits drei Blättern, 1357, 8382, 1412, 5/II, ein Ast mit drei gestutzten und einem Zweige mit drei Blättern, in w., 1496, 8/XI. J. XXIII, S. 50.

H.: zwischen zwei Flügeln - sch. - ein Zaun oder ein Flechtwerk (Bibernest), 1496, 8/XI. Daraus ist später eine Kette gemacht.

656) v. Krevestorp (?), Wilhelm, 1357, 8317.

657) Vogedes, Brand, 1357, 8349.

Schild
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658) Nacke, Machorius, 1357, 8349.

659) v. dem Knesebeck, R. Ludolf, 1357, 8381.

S.: ein steigendes Einhorn, r. in w.

660) Kempe, Johann, 1357, 8405.

S.: Zwillings=Schrägbalken.

661) Buk II, Johann, 1357, 8406.

S.: getheilt, oben schräge getheilt, unten drei Seeblätter, Hans. Geschichtsq. II, S. 42.

662) v. Robertsdorf, Friedrich, 1357, 8406.

H.: eine Lilie, Hans. Geschichtsq. II, S. 39.

663) Kock, Johann, 1357, 8419.

664) v. Dummerstorf, N., 1358, 8453.

665) v. Bartelstorf, N., 1358, 8453, S. 262.

666) v. Krakow, Wolf, 1358, 8453, S. 262.

667) Haver, Siegfried, 1358, 8453, S. 275.

668) Struve, Nicolaus, 1358, 8453, S. 277.

669) v. Polchow, Dietrich, 1358, 8453, S. 280.

670) Kötelberg, N., 1358, 8453, S. 280.

671) v. Köselow, N., 1358, 8453, S. 280.

672) Woke, Dietrich, 1358, 8453, S. 280.

673) v. Stendal, Heinrich, 1358, 8459.

S.: zwei aufgerichtete, von einander gekehrte Beile, nach G. sch. in w.

674) v. Sanewitz (?), Heineke, 1358, 8520.

S.: drei Schrägbalken, 1373, 30/XI.

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675) Zabel oder Durebolte, Konrad, 1358, 8537.

S.: ein Schrägbalken, oben von zwei, unten von einer Raute begleitet.

676) Vateschild, Bernhard, 1358, 8558.

677) v. der Böken, Albrecht, 1359, 8561.

S.: zwei nebeneinander aufgerichtete Fische, 1389, v. Maltzan II, S. 386.

678) Nostaal, N., 1359, 8561.

679) Rentzel, N., 1359, 8561.

680) Selege, Hermann, 1359, 8564.

S.: ein Schrägbalken, 1388, 13/XII.

681) Hahnensee, N., 1359, 8564.

682) v. Parow (F. Rügen), Heinrich, R., 1359, 8565.

S.: a. gespalten, vorne und hinten eine Ranke mit drei Blättern, 1376, 16/VII.

b. gespalten, vorne ein halber, gekrönter Stierkopf, hinten eine Ranke, 1376, 21/XII.

H.: mit Federn besteckte Hörner, 1369.

683) Bassewitz, Gerhard, 1359, 8565.

Schild

Römer hat den Gerardus in 6153 auch als Gerhard Bassewitz genommen, aber es liegt meiner Meinung nach näher, jenen als Gerhard Jesewitz zu betrachten, denn es ist nicht abzusehen, wie der dem Lande Wenden angehörige Bassewitz dazu hätte kommen sollen, als Richter im Meklenburgischen zu fungiren. Daß übrigens

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die Bassewitz zu den wirklich eingeborenen Geschlechtern wendischen Ursprungs gehören, kann keinem Zweifel unterliegen; das unverhältnißmäßig späte Erscheinen derselben ist reiner Zufall.

S.: ein Eber, schräge gestellt, 1360, 8713, sch. in w.

H.: nach dem Grabsteine von 1391 in der Kirche zu Barsse ein Eberkopf, dessen Fell die Helmdecke bildet, 1470, 18/XI. Die Bezeichnung des Helmschmuckes von 1513, v. Maltzan IV, S. 432, als ein Wildschwein wird auch nicht mehr bedeuten. Später ist der Eber wachsend auf dem Helme dargestellt, und es sind, um bei der Vorwärtsstellung des Helmes Symmetrie zu erreichen, ein paar Elephantenzähne hinzugefügt, welche die neueren Autoren sonderbar genug als Fänge, d. h. als Eberzähne, bezeichnen.

684) Kind, Rudolf, 1359, 8602.

Die Lauenburgischen Kind, zu denen Obiger gehört haben könnte, führten im S.: drei Querbalken, mit Eisenhütchen hinter einander belegt, 1321, 4292.

685) v. Muggesfelde (Holstein), Nicolaus, 1359, 8633.

H.: ein Federfächer oder Reiherfedern hinter einander auf einem halbkreisförmigen Kamm, Milde, Taf. 13.

686) Wokert, Ludolf, 1360, 8712.

687) Rümeschöttel, N., vor 1360, 8720.

688) Swanen, Michael, 1360, 8723.

S.: eine Blume, um die drei größere, den Schildwinkeln zugewendete Blätter gestellt sind.

689) v. Winterfeld (Altmark), Hartmann, 1360, 8726.

Schild

S.: ein springender oder laufender Wolf, 1326, 4755 und 1346, 6643, w. in bl. Die heutige Garbe ist also spätere Zuthat.

H : zwei Arme über einem Wolfskopf, 1513, v. Maltzan IV, S. 432.

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690) v. Wolkow, Johann, 1360, 8729.

S.: eine geflügelte Pferdebremse, schräge gestellt.

691) Holle, Johann, 1360, 8756.

692) Krisent, Gerhard, 1360, 8756.

693) Kulebuz, Heinrich, R., 1360, 8789.

S.: ein "schrägrechter Balken," 1395, Lüb. Ub. IV, S. 710.


Namen=Register.


v. Aderstädt, 370.
v. Adrum, 580.
v. Aldegestorp, s. v. Oldagestorp.
v. Alefeld, 614.
v. Aikun, 482.
v. Alsleben, 643.
v. Altena, 649.
v. Alverstorf, 481.
v. dem Anker, 147.
v. Artlenburg, 98.
v. Averberg, 334.
v. Axekow, 298.

Babbe, 210.
v. Babbezin, 598.
Badelaken, 18.
Baier, 81.
v. Bakendorf, S. 131 n.
Balch, 112.
v. Bardenflet 236.
Barfot, 230.
v. Barlin, 88.
v. Barnekow, 70.
Barner, s. Berner.
Barold, 40.
v. Barsse, 565 u. S. 129 n.
v. Bartelstorf, 665.
v. Basepol, 465.
Bassewitz, 683.
Behr, 106.
v. Bekendorf, 504.
v. Bellin, 251.
v. Below, 14.
v. Bengerstorf, 418.
v. Benitz. 573.
v. Benten, 304.
v. Bentin 621.
v. Bentze, 636.
v. Benzin, 354.
v. Berchteheile, 618.
up dem Berge, 521.
Berkhahn, 146.
v. Berkling, 282.
v. Berne, 365.
Berner, 372.
Bernefür, 445.
v. Bernstorf, 366.
v. Berse, s. v. Barsse.
Berser, 80.
v. Bertekow, 127.

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v. Bertelsdorf, s. Bartelsdorf.
Bevernest, s. v. Plote.
v. Bibow, 36.
v. Biestow, 640.
v. Blankenburg, 496.
v. Blengow, 499.
v. Blese, 77.
v. Bliderstorp, S. 138 n.
v. Blisekow, 247.
Blixen, 119.
v. Blücher, 42.
v. Bobitz, 500.
v. Böddenstedt, 156.
v. Boddin, 455.
Böhme, 488.
Bohnensack, 415.
Boidewin, 501.
Boidewitz, 85.
v. Boienstorf, 447.
v. der Böken, 677.
v. Bokwold, s. v. Buchwald.
v. Boltendorf, 171.
v. Bornhöft, 619.
Both, 432.
v. Bralstorf, 113.
Brasche, 566.
Breide, 422.
v. Bresen, 209.
v. Bretzke, 524.
v. Brodersdorf, 468.
v. Brokdorf, 512.
v. dem Broke I, 32.
- II, 373.
- III, 554.
Brokert, 607.
v. Brokhusen, 245.
Brüsehaver, 141.
v. Brüsewitz, 25.
v. Brützkow, 67.
v. Buchwald, 336.
Budde, 349.
v. dem Buge, 173.
v. Buggelmast, 559.
Buk I, 599.
- II, 661.
Bulle, 423.
v. Bülow, 55.
Bune, 115.
v. Büne 144.
v. Büren, 114.
Busche, 301.
v. Büschow, 544.
Bussehl, 271.
Bussewitz, 576.
v. Büssow, 567.
v. Bützkow, 180.
v. Bützow I, 7.
- II, 150.
- III, 320.

Cocle, 441.

Daam, s. v. Büschow.
v. Dalberg, 248.
v. Dambek I, 250.
- II, 285.
v. Damekow, 196.
v. Damshagen, s. v. dem Hagen I.
Däne, s. v. Fahrenholz u. S. 72 n.
v. Dannenberg, 631.
Dargatz, 89.
v. Dargenow, 160.
Dargezslav I, 134.
- II, 548.
v. Dartzow, 159.
v. Dechow, 83.
v. Demen, 283.
v. Demetze, 589.
v. Dersentin, 339.
v. Dessin, 123.
v. Dewitz 184.
v. Dibow, s. v. Bibow.
v. dem Dike, 311.
v. Distelow, 588.
v. Dokerstorp, 536.
v. der Dollen, 332.
v. Domechow, s. v. Damekow.
v. Dören, 346.
Döring, 578.
v. Dotenberg, 168.
v. Dragen, 286.
v. Dragun, 9.
Drake, 639.
v. Driberg, 1.
v. Duding, 90.
v. Dummerstorf, 664.

v. Eckernförde, 175.
v. der Eikhorst, 385.
v. Eixen, 10.
v. Emmelndorf, S. 77 n.
v. Everingen, 12.

v. Fahrenholz I, 637.
- II, 646.
v. Falkenberg, 268.
v. Falkenhagen, 413.
v. Federow, 535.

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v. Feldberg, 356.
Fineke, 340.
v. Fliemstorf, 201.
Flöreke, 579.
v. Flotow, 121.
v. Freiberg, 13.
Frese, 228.
Funke, 16.

v. Gadebusch, 8.
v. Galenbek, 412.
Gamme, 20.
Gans, 45.
v. Gansedorp, 78.
v. Gantekow, 647.
v. Ganzow, 28.
Gargewitz, 261.
v. Geez. 300.
Geilhop, 581.
v. Gellersen, 288.
Gemeke, 462.
v. Gentzkow, 386.
v. Gerden, 363.
v. Gikow, 162.
v. Gletzow, 353.
Glöde, 302.
v. dem Gnemer, 38.
v. Gnoien, 323.
v. Gögelow, 396.
v. Goldbek, 523.
v. Goldenbow, 148.
v. Goldensee, 361.
v. Goldstädt, 290.
v. Gorow, 154.
Gothan, s. Mörder.
v. Gottberg, 404.
v. Gottun, 638.
v. Grabow, 466.
v. Grambow, 207.
v. Grammestorf, 409.
v. Greben, 242.
v. Greifenberg, 495.
v. Gremmelin, 314.
v. Griwole, 37.
v. Grönow, 208.
Grope, 299.
Grube, 21.
v. Grüssow, 325.
v. Gubkow, 595.
v. Gülze, S. 55 n 2.
v. Gummern, 587.
v. Gustevel, 267.
v. Güstow I, 68.
v. Güstow II, 586.
v. Güstrow, 414.
Gute, 411.
v. Gutow, 293.
v. Gützkow, 338.

v. Hackeborn, 625.
v. dem Hagen I, 189.
- II, 239.
- III, 380.
v. Hagenow, 3.
Hahn, 79.
Hahnensee, 681.
Hahnenstert, 322.
v. Hakenstädt, 105.
v. Halberstadt, 214.
v. Hallermund, 381.
v. Hamburg, 116.
Hardenack, 101.
v. Harigen, 635.
v. Harkensee, 478.
v. Haselow, 335.
Hasenkopp, 11.
v. Havelberg, 44.
Haver, 667.
v. Heidebrek, 187.
Heiden, 41.
Heket, 417.
v. Helpte, 387.
v. Hertzberg, 460.
v. Hitzacker, 442.
Hobe, 502.
v. dem Hofe, 611.
Höfisch, 572.
Hoge, 375.
v. Hoikendorf, 517.
v. Holldorf, 39.
Holle, 691.
Holste, v. Holstein, 234.
v. Holstendorf, 345.
v. Holtebötel, 560.
Hoppe, 596.
Hösik, 582.
v. der Hude, 505.
v. Hülsingen, 472.
v. Hundorf, 443.
Hüne, 279.
Hunger, 296.
Huskummer, 172.
Huxit, 64.
v. Huxal, 315.

v. Janekendorf, 612.
Jesewitz, 53.

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v. Jesow, 66.
v. Jlenfeld, 395.
v. dem Jorke, 140.
v. Jsenhagen, 109.

Kabold, 149.
v. dem Kalande, 120.
v. Kalsow, 73.
v. Kammin I, 272.
- II, 644.
v. Kamptz, 629.
v. Kanzow, 344.
Kapphingst, 513.
v. Karbow, 307.
v. Kardorf, 217.
v. Kargow, 401.
v. Karin, 200.
v. Karlow, 57.
Kartelwitz, 379.
v. Kartlow, s. v. Boidewin.
v. Karwe, 275.
v. Kassow, 593.
Katt, 273.
v. Kemerich, 374.
Kempe, 660.
v. Kerkow, 494.
v. Kessin, 135.
Ketelhodt, 69.
Kind, 684.
v. Kittendorf, 568.
v. Klaholt, 312.
Klawe, 108.
v. Klenow, 348.
v. Klepzig, 511.
v. Klinge 229.
v. Klive, 541.
v. Klöden, S. 58 n.
v. Kloddram, 5.
v. dem Knesebeck, 659.
v. Knesse, 76.
Knop, 431.
Knut, 74.
Kock, 663.
v. Kogel, 99.
v. Kölln, 244.
v. Kölpin, 620.
v. Koniat, 182.
v. Konow, 205.
v. Koppelow, 485.
Kortenacke, 561.
v. Kosegard, 337.
v. Köselow, 671.
Koß, 58.
v. Kossebade 498.
v. Kötelberg, 670.
Kotle, 441.
v. Krakow, 666.
v. Kramon, 138.
Kranz, 359.
Krauel, 388.
v. Kressin, 459.
v. Krevestorp, 656.
Krevet, 623.
Krisent, 692.
Krit, 377.
v. Kritzemow, 487.
v. Kröcher, 254.
v. dem Kroge 514.
v. Kröpelin, 51.
v. Kroppenstädt, 364.
Krull, 319.
Kruse, 212.
Küle, 438.
Kulebuz, 693.
v. Küsserow, 539.
v. Kuthdorp, 295.

v. Ladekopp, 195.
v. Lage, 317.
v. Langewörde, 213.
v. Langwedel, 92.
v. Lanken, 224.
v. Lankow, 399.
v. Lantow, 483.
v. Laßbek, 425.
v. Latendorf, 347.
v. Lebbin, 600.
v. Lehsten, 164.
v. Lelkendorf, 464.
v. Lenzen, 56.
Lepel, 91.
v. Lepzow, 518.
v. Lesen, S. 131 n.
v. Levetzow, 211.
v. Linstow, 287.
v. der Lipen, 190.
v. der Lobeke. 215.
v. dem Lohe, 221.
v. Lockstädt, 389.
Löser v. Rehfeld, S. 147 n.
v. Löwenberg, 362.
v. Löwitz, 606.
v. Lowtzow, 197.
v. Lübberstorf, 333.
v. Lübow, 30.
v. Lübzin, 436.

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Luch, 143.
v. Lüchow, 278.
v. Ludorf, 252.
v. d. Lühe, 111.
v. Lukow I, 342.
- II, 542.
- III, 650.
v. Lüneburg, 194, S. 55 n. 1.
v. Lützow, 328.

Mägdetrost, 237.
v. Malchow, 43.
v. Malenteke, s. v. Melenteke.
v. Mallin, 54.
v. Maltzan, 6.
v. Mandelshagen, 265.
v. Manderow, 585.
Mandüvel, 329.
Mann, 75.
v. Marin, 181.
v. Marsow, 4.
v. Masendorf, S. 55 n. 2.
v. Meding, 65.
v. Meinen, S. 91 n.
v. Melenteke, 59.
Metzeke, 93.
v. Micheelsdorf 484.
v. Minstädt, 403.
v. Mirow, 630.
Misner, 249.
v. Mistorf, 605.
v. Mödentin, 177.
v. der Mölen, 27.
v. Möllendorf, 557.
v. Mölln, 583.
Moltke, 170.
v. dem Moore, 590.
Mörder, 131.
v. Muggesfelde, 685.
Mule, 594.
Mund I, 218.
- II, 507.
Musehar, 469.
Musteke, 216.

Nacke, 658.
Negendanke, 331.
v. Nemerow, 522.
mit der Nese, s. Reddach.
v. Neuenkirchen I, 126.
- II, 369.
- III, 510.
v. Niendorf, 281.
v. Nienstadt, 624.
Nordmann, 263.
v. Nossentin, 458.
Nostaal, 678.

v. Oldenburg, 192.
v. Oldendorp, 122.
v. der Oldenstadt, 243.
v. Oldagesdorp, 16.
v. Oertzen, 178.
v. der Osten, 253.
v. Osterwald, 269.
v. Overberg, s. v. Averberg.

Pape, 308.
v. Papenhusen, 454.
Papesicher, 634.
v. Parkentin, 24.
v. Parow, 682.
v. Parsenow, 527.
v. Parum, 204.
Paschedach, 533.
v. Passentin, 449.
v. Passow, 306.
v. Peckatel, 118.
v. Peetsch, 467.
v. Pentz, 503.
v. Perlin, 241.
v. Petersberg, 424.
v. Petersdorf, 390.
Picht, 95.
v. Pinnow, 358.
v. Plaasten, 570.
v. Plate I, 26.
- II, 655.
v. Plau, 255.
v. Plessen, 107.
v. Plön, 420.
v. Plote, s. v. Plate.
v. Plüskow I, 72.
- II, 151.
v. Pöl, 48.
v. Polchow, 669.
v. Polen, 96.
v. Pölitz, 426.
v. Poppendorf, 540.
v. Poppentin, 556.
v. Pöterow, 84.
Pramule, 341.
v. Pravsthagen, 419.
v. Predöl, 448.
Prelle, 2.
Preen, 97.
v. Pressentin, 266.
Pritzbuer, 193.

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v. Püschow, 491.
v. Pustekow, 610.
v. Putlitz, 289.

v. Quetzin, 203.
v. Quitzow, 179.

v. Raden, 446.
v. Rambow, 316.
Ramel, 571.
v. Rankendorf, 538.
v. Rastorf, 531.
Raven, 284.
Reddach, 225.
v. Redekewitz, 480.
v. Rederen, 490.
v. Rehberg, 219.
v. Rehfeld, S. 147 n.
Rehschinkel, 139.
v. Rensow, 158.
Rentzel, 679.
v. Reppenhagen, 555.
v. Rese, 492.
v. Restorf, 152.
v. Retzow, 238.
v. Reventlow, 94.
v. Ribnitz, S. 116 n.
v. Rieben, 103.
v. Ritzerow, 34.
v. Robertsdorf, 662.
Rode, 519.
v. Rödelin, 397.
v. Rodenbeke, 22.
Rodevoß, 240.
v. Röggelin, 262.
v. Roggentin, 546.
v. Rohrbek, 256.
v. Rollstädt, 165.
v. Rome, Römer, 82.
Rone, 153.
v. Rosenhagen I, 258.
- II, 528.
v. Rosenow, 627.
v. Rosenthal, 157.
Roßkule, 232.
v. Rostock I, 223.
- II, 264.
Rotermund, 653.
Rubin, 125.
v. Rukiten, 327.
Rümeschöttel, 687.
v. Rumpshagen, 324.
v. Runow, 626.
Rüsboge, 421.
Ruze, 71.

v. der Sabel, s. v. der Savene.
v. Sack, 493.
v. Salitz, 553.
v. Samekow, 352.
v. Sandow, 543.
v. Sanewitz, 674.
v. Santow, 471.
v. Sanz, 310.
Sasse, 601.
v. der Savene, 23.
Schacke, 161.
Schackmann, 117.
Schade, 313.
Schadeback, 506.
Schalip, 110.
v. Schaliß, 174.
v. Scharfenberg, 489.
v. Scharnebek, 222.
Schele, 376.
v. Schepelitz, 357.
Scherf, 33.
v. Schlagbrügge, 87.
v. Schlagstorf, 124.
v. Schlemmin, 602.
Schlicht, 476.
v. Schmachtenhagen, 558.
Schmeker, s. Smeker.
v. Schnakenburg, 17.
v. Schönberg, 550.
v. Schönfeld I, 31.
- II, 360.
- III, 616.
v. Schönhusen, 383.
v. Schönwolde, S. 72 n.
v. Schossin, 351.
Schötze, 277.
Schriver, 613.
v. Schudern, 633.
Schütte, 259.
v. Schwan, 235.
v. Schwanbek, 391.
Schwanen, s. Swanen.
v. Schwansee, 350.
v. Schwarfs, 584.
v. Schwartz, 526.
v. Schwaß, 133.
v. Schwastorf, 407.
v. Schweden, 145.
v. Schwerin I, 206.
- II, 435.

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v. Schwerin III, 552.
v. Schwetzin, 355.
v. Schwickow, 615.
v. der Schwingen, 46.
v. dem See, 428.
v. Segeberg, S. 55 n. 2.
Seger, 155.
Selege, 680.
Sisik, 131.
v. Sitow, 430.
Slüter, 575.
v. Smarzenow, 257.
Smeker, 276.
Snepel, s. v. Benitz.
Söneke, 130.
v. Sparow, 309.
v. der Specken, 545.
v. Speckin, 563.
Sperling, 452.
Spet, 479.
v. dem Spiegelberge, 246.
Spole, 185.
Spottegeile, 260.
Sprengel, 408.
v. Stade, 520.
v. Staffelde, 186.
Stahl, 378.
Stallbom, 562.
Stamp, 652.
Stange, 191.
v. Stargard, 453.
v. Staven, 382.
v. Stavenow, 515.
v. Steinborn, 473.
v. Steinfeld, 622.
v. Stendal, 673.
Stint, 318.
Stockfisch, 294.
v. Stockflet, 188.
Stoisloff, 19.
v. Stöllnitz, 437.
v. Stoltenberg, 444.
Stoltevot, 617.
Storm, 198.
v. Stove, 100.
v. Stralendorf, 15.
v. Strohkirchen, 457.
Struve, 668.
v. dem Stüke, 233.
v. dem Sture, 406.
Stüve, 497.
v. Subzin, 508.
v. Sukow, 475.
Suleske, 104.
v. Sürekow, 604.
v. Süttorf, 132.
Swanen, 688.
Swartepape, 416.
Swichtup, 142.
v. Swickow, s. v. Schwickow.

Takelange, s. v. Schwan.
v. Tarnewitz, 477.
v. Tarnow, 549.
Tepling, 392.
v. Teschendorf, 632.
Tesmer, 47.
v. Teterow, 330.
v. Thomsdorf, 393.
v. Thun, 297.
v. Törber, 429.
v. Torriestorf, 564.
v. Torstorf, 280.
v. Tralow, 274.
v. Tramme, 202.
v. Travemünde, 220.
v. Trebbow, 35.
v. Trechow, 50.
Trendekopp, 577.
v. Tribsees, 641.
v. Tulendorf, 509.
Tunneke, 226.
Tütze, 434.

Unrowe, 529.
Ummereiseke, 470.

Vateschild, 676.
v. Vellan, 63.
v. Vicheln, 427.
Vieregge, 592.
v. Vietlübbe, 433.
v. Vifle, 29.
v. Vilist, 394.
v. Vitegest, 628.
v. Vitense, 227.
v. Vitinghoff, S. 155 n.
v. Vitorgestorp, s. v. Torriestorf.
v. Vizen, 167.
Vogedes, 657.
v. Vogelsang, 405.
Vole, 368.
Völtzeke, 86.
Voß, 166.
Vunke, 128.

Wackerbarth, 137.
Wadeschinkel, 384.

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Wagel, s. v. Pinnow.
Wagenknecht, 609.
v. der Walie, 107.
v. Walsleben, 129.
v. Walsmühlen, 367.
v. Wamekow, 516.
v. Wanenberg, 574.
v. Wangelin, 291.
v. Warbende, 642.
v. Warburg, 136.
Warguswitz, s. Tesmer.
v. Warnstädt, 608. v. Warsow, S. 91 n.
v. Waschow, 61.
v. Wedel, 451.
Wedermude, 525.
v. Weihe, S. 85 n.
v. Weisin, 305.
v. Weltzien, 231.
Wenkstern, 530.
v. Werben, S. 60 n. I.
v. Werle, 463.
v. Wesenberg, 534.
Wesent, 163.
Westfal, 461.
Wigger, 654.
v. der Wik, 270.
v. Windorf, 52.
v. Winterfeld, 689.
Witte, 569.
v. Wittenbek, 410.
v. Wittenburg, 60.
v. Wizek, 343.
v. Wodarge, 450.
v. Wodenswege, 176.
v. Woggersin, 591.
Woke, 672.
v. Wokenstädt, 402.
Wokert, 686.
v. Wolkow, 690.
v. Wolzow, 62.
Wöste, 645.
v. Wosten, 303.
v. Wotenick, 551.
v. Woz, 456.
v. Wozenitz, 603.
Wulf, 102.
v. Wulfsberg, 398.
v. dem Wulveskroge, 532.
v. Wüstenfelde, 474.

Zabel, 675.
v. Zachow, 400.
v. Zapkendorf, 292.
v. Zecher, 169.
v. Zelle, 537.
v. der Zenen, 199.
v. Zepelin, 321.
v. Zernin, 49.
v. Zernow, 183.
v. Zickhusen, 440.
v. Ziggelmark, S. 131 n.
Zirow, 371.
v. Zirzow, 547.
Ziselmund, 648.
v. Zisendorf, 326.
v. Zitlow, 651.
v. Zorow, 597.
Zoye, S. 89 n.
v. Zülen, 486.
v. Zülow,.439.


Schildfiguren=Register.


Adler, 403, 420, 481, 601; wachsend, 7; halbirt, 276, 342, 362, 509, 546. vgl. Doppeladler.
Adlerschenkel, 266, 293, 560. vgl. Greifenfuß.
Andreaskreuz, s. Schrägkreuz.
Angelhaken, 181, 244.
Anker, s. Schiffsanker.
Arm, 178, 188, 372, 552.
Balken, s. Querbalken, Schrägbalken.
Bäumchen, 39, 528.
Bär, 106, halber 57, 89.
Bärenkopf, 189, 286, 336, 355, 448, 475, 591.
Becher, 184, 482.

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Beil, 236, 357, 459, 673.
Birkhahn, 146, 170. 200.
Blatt, 100, 381, 640, 688. vgl. Seeblatt.
Bock, 4, halbirt, 525, 562, 600.
Bockskopf, 496.
Boot, 432.
Bremse, s. Pferdebremse.
Brunnenhaken, 592.
Büste, 90, 561, 577, 620.

Doppeladler, 14, 193, 387.
Drache, 639.

Eber, 682.
Eberkopf, 75, 207. vgl. Untier.
Einhorn, 152, 278, 514, 659; wachsend, 389.
Eisenhütchen, 683.
Eselskopf, 320, 321, 375.

Fackel, 372.
Feuerstahl, 32, 176, 338.
Feuerwedel, 445.
Fisch 103, 225, 297, 346, 380, 385, 406, 499, 501, 602, 677.
Flamme, 352.
Flug und Flügel 44, 49, 50, 70, 71, 162, 175, 193, 340, 363; halber, 212, 234, 264, 470, 531, 551, 570, 573, 578, 614, 635, 650.
Fuchs, 166, 245, 504.

Gans, 45.
Gerautet, s. Raute.
Geschacht, s. Schach.
Geteilt, s. Theilung.
Geviertet, s. Quadrirung.
Greif, halber, 313.
Greifenfuß, 1, 494, 560, 637. vgl. Adlerschenkel.
Greifenkopf, 330, 407, 544.

Hackmesser, 111.
Hahn, 36, 79, 83, 101.
Hahnenkopf, 580.
Hahnenrumpf, 322.
Hasenkopf, 6, 11.
Heidequast, 187, 338.
Helm, 123, 620.
Hiefhorn, 98, 129, 526.
Hirsch, 65, 215, 241; halber, 192, 197.
Hirschkuh, 617.
Hirschzweige, 62, 495.
Hund, 305, 306, 512, 566, 622; halber, 625.
Hut, 115, 308, 349.

Kameel, 254.
Karfunkelstein, 641.
Katze, 273.
Kerzenrechen, 211.
Kesselhaken, 74, 401.
Kesselhut, 69, 172, 201.
Klaue, 108, 334.
Kranich, 476.
Kranz, 123, 177, 641.
Krebs, 232, 466, 533.
Kreuz, s. Schrägkreuz.
Krug? 467.
Kugeln, 292, 550, 572.

Lanzenspitze, s. Spieß.
Ledermesser, s. Feuerstahl.
Leisten, 164.
Leiter, 148, 328.
Liedhänge? 222, 358.
Lilie, 150, 161, 208, 262, 393, 492, 498, 516, 545, 582, 629; gespalten, 284, 300, 303, 588; halbirt, 82, 135, 264, 276, 369, 372, 484, 492, 498, 540, 546, 570, 573.
Lilienstäbe, 53, 93, 641.
Löwe, 49, 159, 391, 422, 442, 497, 503, 604, 618; wachsend, 402, 495, 604, 643.
Löwenkopf, 19, 131, 595.

Maueranker, 142, 316, 333, 605.
Messer, 111, 186.
Mond, halber, 214, 484, 549.
Morgenstern, 438.
Mühlrad, 221, 471.
Mühlstein, 517.
Muschel, 396.

Nagelköpfe, s. Pfennige.

Pfeil, 15.
Pfeilschaft? 4.
Pfeilspitze, 4, 66, 169, 190, 238, 274, 425, 486, 489, 534.
Pfennige, 33, 55, 67, 470, 548.
Pferd, 513.
Pferdebremse, 25, 141, 231, 690.
Pflanze, 6, 124, 386, 470, 548.
Pfriemen, 97.

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Quadrirung, 35, 137; schräge, 208, 352, 431, 440? Querbalken, 1, 26, 34, 90, 118, 138, 227, 285, 329, 354, 360, 392, 439, 461, 631, 637; mehrere, 27, 82, 337, 342, 351, 614, 684; gezinnt, 12, 34, 41, 97, 122, 301, 563; wellig gezogen, 40, 114, 130, 603.

Rad, 15, 54, 138, 198. vgl. Richtrad und Mühlrad.
Ranke, 548, 682.
Raute, 47, 352, 435, 485, 599, 675.
Reh, 219.
Richtrad, 217, 451.
Ring, 121, 615, 632.
Rose, 9, 100, 259, 263, 269, 370, 502, 509; mehrere Rosen, 123, 127, 136, 212, 220, 234, 269, 342, 356, 392, 408, 509, 524, 551, 563, 565, 569, 627, 643, 653, 687.

Schach, 7, 35, 389, 402, 604.
Schale, 196.
Schauer, s. Becher.
Schere, 298.
Schiffsanker, 147.
Schildeshaupt, leer, 24, 151, 331.
Schlange, 17.
Schlüssel, 42, 253, 413.
Schneidemesser, 186.
Schrägbalken, 13, 58, 73, 91, 100, 112, 140, 149, 199, 268, 415, 477, 519, 532, 542, 578, 674, 675, 680, 693; belegt, 17, 20, 31, 127, 136, 196, 326, 346, 387, 401, 408, 415, 416, 418, 447, 466, 516, 577, 627, 653; wellig gezogen, 22, 253, 297, 388, 413, 558; abgekürzt, 135.
Schrägkreuz, 121, 150, 184, 524, 539.
Schwan, 113, 277, 350, 391.
Schwanenhals, 106.
Schwert, 133.
Seeblatt, 263, 292, 298, 361, 366, 428, 457, 572, 661.
Sonne, 616.
Spaltung, 47, 291.
Sparren, 54, 210, 228, 449, 510, 545, 583, 598, 615.
Sperling, 452.
Spieß, 176, 395, 399, 574.
Spitze, 111, 414.
Stamm, 168, 378, 587.
Steigbaum, 223.
Steigbügel, 446.
Steighaken, 120, 465, 467.
Stern, 20, 21, 130, 179, 311, 326, 363, 416, 418, 466, 483, 530, 550, 556, 612.
Stier, 107; halber, 518.
Stierkopf, 139, 150, 540, 682.
Stierstirn, 70, 71.
Strahl, s. Pfeilspitze.
Streifen, Quer=, 27, 337, 360, 455, 505, 614; Längs=, 554; schräger, 206, 268, 415, 532, 542, 565, 578.
Strom, s. Balken.
Sturmhaken, 105, 216, 362.

Teilung, 51, 139, 149, 243, 287, 531, 594; mit Spitzen, 203, 515, 529; schräge, 24, 151, 296, 331, 404, 428, 571, 661; mit Zinnen, 301, mit Zinnen schräge, 94, 267; mit Zinnen Längs=, 46.
Traube, 391.
Turnierkragen, 34, 461.

Ungedeutete Schildfiguren, 446, 447, 467, 491, 619, 620.
Unthier, 75.

Vogel, 200, 359, 476. vgl. Birkhahn, Hahn, Kranich, Sperling.
Vogelbein, 3, 68, 348, 527.

Widderhorn, 230, 302.
Widderkopf, 62, 251.
Wisent, s. Stier.
Wolf, 102, 167, 255, 689.
Wolfsangel, 158, 349.
Wolfskopf, 285, 355, 448, 591.
Würfel, 275.

Zweig, 332, 369, 379, 411, 655.
Zwillingsstreifen, 454, 660.

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IV.

Rostocks Stellung in der Hanse.

(Vortrag, gehalten in der Generalversammlung des Vereins
zu Rostock am 12. Juli 1886.)
Von
Archivar Dr. Karl Koppmann
zu Rostock.

E ine Stadt, der die Ehre zu Theil wird, einen Verein in ihren Mauern zu begrüßen, dessen Thätigkeit der Geschichte und Alterthumskunde des ganzen Landes gewidmet ist, hat die natürliche Verpflichtung, sich auf ihre eigene, besondere Geschichte zu besinnen. Wer einen Gast umherführt, wird ihm aber nicht absichtlich dasjenige zeigen wollen, was derselbe täglich zu Hause sieht, sondern das, was seiner Meinung nach eigenartig und charakteristisch ist, was der Stadt, in der er lebt, ihr individuelles Gepräge giebt. Ein solches Gepräge aber wird der Geschichte der Stadt Rostock durch ihre Bezeichnung Seestadt ausgedrückt, die bekanntlich nicht ihre Lage unfern der See kennzeichnen, sondern ihren Entwickelungsgang zum Ausdruck bringen will, der sich nicht nur innerhalb der Landesgeschichte Meklenburgs, sondern auch außerhalb derselben in der Geschichte des hansischen Städtevereins bewegt.


Der Name Rostock bedeutet einen Ort, neben welchem ein Gewässer aus enger Rinne heraustritt, um in breiterem Bette seine

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Wellen weiter zu rollen. 1 ) Schon Bischof Boguphal von Posen, um die Mitte des 13. Jahrhunderts, giebt solche Ableitung: Rostock, sagt er, trägt seinen Namen von dem Auseinanderfließen des Wassers (Rostoky a dissolucione aquarum). 2 ) Ursprünglich eignete dieser Name jener Wendenburg, welche die am rechten Ufer der Warnow wohnenden Kissiner 3 ) in der Sumpfniederung der jetzigen Petribleiche aufgeworfen hatten. 4 ) Einige wenige Notizen, welche sich in den Geschichtswerken dreier verschiedener Schriftsteller finden, bilden aber die Gesammtheit dessen, was uns über die Wendenburg Rostock von zeitgenössischen Historiographen überliefert ist.

Es ist das Jahr 1160, zu welchem Alt=Rostocks zum ersten Male Erwähnung geschieht. 5 ) Als der Obotriten=Fürst Niklot im August dieses Jahres gefallen war 6 ) und seine Söhne Pribislav und Wartislav sich vor dem Sachsenherzog Heinrich dem Löwen in die Wälder geflüchtet hatten, erschienen Heinrichs Verbündete, die Dänen, mit ihrer Flotte vor der Warnow, 7 ) erzwangen sich die Einfahrt in den Breitling 8 ) und verwüsteten die Ufer; ihr König Waldemar brannte, wie der dänische Geschichtsschreiber Saxo sich ausdrückt, das von seinen Bewohnern feige verlassene Rostock nieder und überlieferte auch ein dort verehrtes Götzenbild dem Feuer. 9 ) Die zweite Nachricht verdanken wir der Slavenchronik Helmolds, des Pfarrers von Bosau. Von Pribislav, der im Jahre 1167 die Lande seines Vaters, mit Ausnahme der Grafschaft Schwerin, von Heinrich dem Löwen zurück erhalten hatte, 10 ) berichtet er am Schlusse seines Werkes: Er begnügte sich mit dem, was ihm geblieben war, und baute die zerstörten Burgen wieder auf, Meklen=


1) Lisch u. Mann in Jahrb. für mekl. Gesch. 21, S. 7-9; Kühnel das. 46, S. 122.
2) Jahrb. 27, S. 128.
3) Wigger in Jahrb. 28, S. 19.
4) Lisch u. Mann in Jahrb. 21, S. 46.
5) Ueber eine Erwähnung Rostocks in der späteren Knytlinga=Sage vom Jahre 1151, s. Beyer in Jahrb. 13, S. 31; Wigger das. 28, S. 137, und 50, S. 122.
6) Wigger in Jahrb. 28, S. 114, Anm. 1; 50, S. 136.
7) Saxonis Grammatici Gesta Danorum (herausg. von A. Holder, S. 523: "Inde ad Gudacram amnem navigacione discessum."
8) Saxo, S. 523: "Quo (Absalone) auctore eo loci perventum, ubi gurges ingentis stagni diffusior speciem preferebat." Jahrb. 28, S. 116.
9) Saxo, S. 524: "Urbem quoque Rostock, oppidanorum ignavie desti-tutam, nullo negocio perussit. Statuam eciam, quam gentis profana credulitas, perinde ac celeste numen, divinis honoribus prosequebatur, incendio mandavit." Jahrb. 21, S. 9; 28, S. 116.
10) Jahrb. 28, S. 159.
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burg, Ilow und Rostock. 1 ) Helmolds Fortsetzer, Arnold, Abt zu Lübek, theilt uns die letzten Nachrichten mit. Nach Pribislavs Tode (30. Dec. 1178) 2 ) standen dessen Sohn Heinrich Borwin I und Wartislavs Sohn, Niklot II, der sich im Besitze von Ilow und Rostock befand, einander gegenüber; 3 ) die Wechselfälle des Krieges führten beide in die Gefangenschaft König Knuds von Dänemark; als dieser die gegnerischen Vettern im Jahre 1184 wieder in Freiheit setzte, theilte er das Land dergestalt unter sie, daß Heinrich Borwin zwar neben Meklenburg auch Ilow behielt, Rostock aber an Niklot zurückgeben mußte. 4 )

Vom Fürsten Niklot II sind zwei Urkunden vom 8. April 1189 erhalten, die für die Geschichte Rostocks vom höchsten Jnteresse sind. 5 ) Auf den Siegeln derselben nennt sich der Fürst Nicolaus von Rostock, während sein Oheim im Jahre 1171 die Bezeichnung Pribislav von Kessin geführt hat. 6 ) Von den drei bekannteren Burgen der Kissiner, Rostock, Kessin und Werle, 7 ) war Kessin die Hauptburg gewesen; 8 ) hier war die Gottheit der Kissiner, Goderak, verehrt worden, 9 ) nach der die Dänen die Warnow als Goderaks=Fluß, Gudakr=Aa, Gudakurs=Aa, bezeichneten; 10 ) jetzt aber stand offenbar Rostock an hervorragendster Stelle. Unter den Zeugen werden Thiedwig, Kaplan zu Rostock, und Heinrich, Kaplan zu Goderak, aufgeführt. Ausgestellt sind die Urkunden zu Rostock; 11 ) erlassen sind sie zu Gunsten des Klosters Doberan. In der einen gestattet der Fürst den Mönchen, wie auch den Handwerkern


1) Helmoldi Chronica Slavorum II, 14: "Sedit quietus et contentus funiculo portionis sibi permisse et edincavit urbes Mekelenburg, Ylowe et Rozstoc et collocavit in terminis eorum Sclavorum populos." Jahrb. 21, S. 9; 28, S. 185.
2) Jahrb. 28, S. 256, Anm. 3; 50, S. 158.
3) Jahrb. 28, S. 257, 260, 268.
4) Arnoldi Chronica Slavorum III, 4: . . . "Burvinus . . . recessit a castro Rostoch, tradens illud nepoti. Ipse vero Ylowe et Michelenburg in possessionem sortitus est rege sic disponente." Vorher heißt es: "Burvinus vero . . . optinuit castra Rostoch et Michelenburg." Vgl. Jahrb. 21, S. 10-21; 28, S. 268, 271.
5) Mekl. Ub. 1, Nr. 147, 148; Jahrb. 21, S. 11.
6) Mekl. Ub. 1, Nr. 100, S. 100; Jahrb. 28, S. 21, 163, Anm. 1; 50, S. 137.
7) Jahrb. 28, S. 19.
8) Jahrb. 50, S. 127, Anm. 3.
9) Jahrb. 28, S. 163, Anm. 1.
10) Oben S. 184, Anm. 7; Jahrb. 28, S. 163, Anm. 1.
11) Ueber die Klemens=Kirche in Alt=Rostock, s. Jahrb. 21, S. 34. Ein christlicher Begräbnißplatz Alt=Rostocks befand sich nach Lisch's Vermuthung (Jahrb. 28, S. 301-7) in Bartelsdorf.
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des Klosters Doberan den zollfreien Einkauf und Verkauf auf seinem Markte (in foro nostro), in der andern befreit er die Klosterbauern von den Landespflichten, speciell vom Burgwerk und vom Bau der Brücke vor der Burg (ab extructione urbium aut pontis ante urbem). Die hier genannte Burg ist diejenige, in welcher Fürst Niklot urkundet, das wendische Rostock; 1 ) die Brücke vor der Burg, deren Bau und Unterhaltung Landessache ist, 2 ) kann meines Erachtens nur als Warnowbrücke, in der Gegend der jetzigen Petribrücke, aufgefaßt werden; 3 ) der Markt aber, auf dem der Fürst einen Zoll erheben läßt, 4 ) ist der mittels der Warnowbrücke mit der Wendenburg verbundene Altmarkt, 5 ) die Grundlage und der Ausgangspunkt für die Entwickelung der deutschen Stadt Rostock.

Freilich vergeht noch ein Menschenalter, ehe von einer eigentlichen Stadt die Rede ist. Erst im Jahre 1218 beurkundet Fürst Heinrich Borwin I, dem nach dem Tode des kinderlosen Niklot (25. Mai 1200) 6 ) auch die Herrschaft Rostock zugefallen ist, er sei mit seinen Söhnen Heinrich Borwin II und Nicolaus die Stadt Rostock auszubauen Willens geworden (Rozstok oppidum delegimus astruendum) und bestätige deshalb denen, welche zur Ansiedelung dorthin kommen würden, Zollfreiheit in seiner ganzen Herrschaft und Gebrauch des Lübischen Rechts. 7 ) Es ist nicht eine Neugründung, sondern ein Ausbau, was hier beabsichtigt wird; Zollfreiheit und Lübisches Recht werden nicht verliehen, sondern bestätigt; daß eine organisirte Stadtgemeinde bereits vorhanden ist, wird durch die Aufführung von 10 Rathmannen (ejusdem opidi consulibus) unter den Zeugen erwiesen, und die Namhaftmachung


1) Jahrb. 21, S. 12.
2) Ueber die Verpflichtung zum Burgwerk und Brückenwerk, s. Jahrb. 28, S. 25. In unserer Urkunde aber - und nur hier - ist von einer bestimmten Brücke die Rede.
3) Auch die Brücke, welche König Waldemar nach der Niederbrennung Rostocks schlagen ließ (Saxo, S. 524: "Post hec Henricum, cum exercitu suo conserendi secuim sermonis gracia venientem, preparato ponte trajecit"), wird man am natürlichsten hier zu suchen haben; "wohl bei Rostock" meint auch Wigger (Jahrb. 28, S. 116).
4) Ueber diesen Zoll s. Jahrb. 21, S. 11, Anm. 3.
5) Krause in Hans. Geschsbl., Jahrg. 1884, S. 43: "vielleicht noch in der Wik, höchst wahrscheinlich aber schon auf dem Alten Markte". In der Wik wurde der Markt von Mann gesucht (Jahrb. 21, S. 47).
6) Jahrb. 50, S. 144.
7) Mekl. Ub. 1, Nr. 244; Hans. Ub. 1, Nr. 142; Jahrb. 21, S. 12-13; Hans. Geschsbl. 1884, S. 43-44.
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des Priesters Stephan von Rostock 1 ) läßt auf die Existenz einer eigenen Stadtkirche, der Petrikirche, schließen. Dreizehn Jahre später (1231) begegnet uns auch der Priester von St. Marien, 2 ) und 1252 erscheinen neben einander die Pfarrer von St. Petri, St. Marien und St. Jacobi: 3 ) der Ausbau der deutschen Stadt Rostock, ihre Gliederung in Altstadt, Mittelstadt, Neustadt ist damals vollendet.

In der Zeit zweier Menschenalter, von 1189 bis 1252, ist diese Entwickelung von einem Marktplatz zu einer dreigliederigen Stadtgemeinde vor sich gegangen. Wenn während dieser ganzen Periode die Urkunde Heinrich Borwins vom Jahre 1218 das einzige Privileg bleibt, das Rostock von seinen Fürsten verliehen wird, so muß offenbar dieser Armuth in der Zahl der Documente ein Reichthum dessen gegenüber stehen, was das Privileg von 1218 enthält oder voraussetzt, ausdrücklich oder stillschweigend bestätigt. Den Hauptschatz dieses Reichchums bildet zweifelsohne das Lübische Recht. Dieses zumeist und zunächst ist gemeint, wenn der Rujaner=Fürst Wizlav im Jahre 1234 seiner neugegründeten Stadt Stralsund dieselben Gerechtsame und Freiheiten verleiht, mit denen die Stadt Rostock bewidmet ist (eandem justiciam et libertatem contulimus, que civitati Roztok est collata). 4 ) Unter den Ostseestädten ist Rostock die erste, die sich dieses Rechtes erfreut, durch seine Vermittelung erhält es Stralsund, 1250 wird Greifswald in Pommern, 5 ) 1266 Wismar in Meklenburg 6 ) direct mit dem Lübischen Rechte beliehen. Solche Gemeinsamkeit des Rechtes webt um diese auf gleichartigem Boden erwachsenen und unter gleichartigen Lebensverhältnissen aufblühenden Städte ein starkes Band, macht sie geeignet zum festen Kern des großen hansischen Städtebundes.



1) Stephano sacerdote; Mekl. Ub. 1, Nr. 254: Stephanus de Rodestoc; Nr. 255: Stephanus in Rodestoc. Jahrb. 21, S. 12-13.
2) Mekl. Ub. 1, Nr. 391: Walterus, Gerhardus, plebani de Rozstoc. Mann (Jahrb. 21, S. 15) hält sie, "weil die Marienkirche im Jahre 1231 noch nicht gegründet war," für die Pfarrer von St. Petri und St. Nikolai (vergl. auch Hans. Geschsbl. 1874, S. 44). Aber schon 1232 vollziehen die Fürsten in der Marienkirche eine Schenkung (Mekl. Ub. 1, Nr. 398; vergl. Jahrb. 21, S. 17, Anm. 1), während die Nikolaikirche urkundlich nicht vor 1260 (Mekl. Ub. 2, Nr. 865) nachzuweisen ist.
3) Mekl. Ub. 2, Nr. 686; Jahrb. 21, S. 15 Anm. 2; Hans. Geschsbl. 1874, S. 46.
4) Mekl. Ub. 1, Nr. 424, 509; Hans. Ub. 1, Nr. 265, 299.
5) Mekl. Ub. 2, Nr. 1011; Hans. Ub. 1, Nr. 386.
6) Mekl. Ub. 2, Nr. 1078, 1079; Hans. Ub. 1, Nr. 623.
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Das Substantiv Hansa oder Hanse, gothisch bei Ulfilas und fränkisch beim sogenannten Tatian hansa, angelsächsisch im Beowulf=Liede hôs, hat zunächst die Bedeutung von cohors, Schaar. 1 ) In frühzeitiger Begriffsverengerung bezeichnet es dann Gemeinde, Vereinigung, Gesellschaft, speciell die Stadtgemeinde, die organisirte Kaufmannschaft; in England heißt schon unter König Heinrich I (1110-1135) hanshus das Gebäude, in welchem die Bürger ihre Beschlüsse fassen, 2 ) und hansa wird seit 1200 synonym mit Kaufmannsgilde, gilda mercatoria, gebraucht. 3 ) Als Vorsteher solcher Vereinigungen begegnen uns in Deutschland Hansegrafen, so namentlich in Regensburg seit 1190. 4 ) In weiterer Entwickelung bedeutet hansa das Recht der Kaufleute, in fremden Städten und Ländern Handel treiben zu dürfen, die Vereinigung derer, welche dies Recht ausüben, und die Abgabe, welche dem betreffenden Landesherrn für die Ausübung desselben zu zahlen ist: die Bürger zu St. Omer, welche nach dem Lande des Kaisers handeln, werden von Graf Wilhelm von der Normandie 1127 für die Grafschaft Flandern von der hansa befreit, 5 ) für Bremen verzichtet der Erzbischof etwa 1181 auf die ihm gebührende hansa, 6 ) und den Lübekern bestätigt der Kaiser 1188 für das ganze Herzogthum Sachsen Einkauf und Verkauf frei von Zoll und hansa; 7 ) den Paderborner Bürgern bestätigt ihr Bischof ihr Hanse=Recht, jus quod hanse dicitur, de quo nobis solvunt annuam pensionem; 8 ) in London hat sowohl Köln wie Brügge seine besondere Hanse, 9 ) und Hamburg hat Hansen in Utrecht und Ostkerken, später in Staveren, Amsterdam und Sluys. 10 ) Das Verbum hansen oder hensen, auch vorhansen, bezeichnet das Beitreten zu einer solchen Vereinigung, das Zahlen eines Aufnahmegeldes oder eines Beitrages zu den Unterhaltungskosten, 11 ) Von einem latinisirten


1) Sartorius in Urk. Gesch. 1, S. 75, Anm. 3; Pauli in Hans. Geschsbl. 1872, S. 15-16.
2) Urk. Gesch. 1, S. 73, Anm. 1; Hans. Geschsbl. 1872, S. 16.
3) Sartorius in Urk. Gesch. 1, S. 73, Anm. 1; Lappenberg das. 1, S. XVI, Anm. 2; Pauli in Hans. Geschsbl. 1872, S. 17.
4) Urk. Gesch. 1, S. 74, Anm. 2; S. XVLII, Anm. 1.
5) Hans. Ub. 1, S. 13, Anm. 3; Urk. Gesch. 1, S. XIX, Anm. 1; Hans. Geschsbl. 1872, S. 19.
6) Hans. Ub. 1, Nr. 31; Urk. Gesch. 1, S. 75; S. XVIII.
7) Hans. Ub. 1, Nr. 33; Urk. Gesch. 1, S. 75; S. XVIII-XIX.
8) Urk. Gesch. S. XVI, Anm. 1; Schäfer S. 251, Anm. 3.
9) H. R. I. 1, S. XXVI-XXVIII.
10) Urk. Gesch. 1, S. XXI; Koppmann in Hans. Geschsbl. 1875, S. 13.
11) Nd. Wb. 2, S. 242, 243; 5, S. 361.
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Verbum hansare kommt das Particip hansatus vor: in Frankreich bezeichnet es 1204 denjenigen, der in eine Stadtgemeinde aufgenommen ist, derselben angehört: hansatus Parisiis, id est de communia Parisiensi. 1 ) In ganz eigenthümlicher Bedeutung wird aber das Verbum 1259 in Köln gebraucht; hier sind den fremden Kaufleuten nach den Ländern, von denen sie kommen, bestimmte Verkaufsplätze angewiesen, und wer von ihnen sich anderswo mit seinen Waaren von einem Kölner Bürger betreffen läßt, den kann derselbe nach alter Sitte anhalten und hansen, d. h. ihn mit Binsen oder Bast binden, vermuthlich, um ihn dadurch zur Zahlung eines Lösegeldes zu zwingen (ab ipso cive impune et licite arrestari et puniri poterit more antiquo, secundum quod vulgo hansin vocatur, quod taliter fieri consuevit, quod civis Coloniensis mercatorem in tali excessu a se deprehensum calamo vel junco vel consimili ligamento ligabit). 2 ) Diese Bestrafung des Hausirhandels oder wohl richtiger des Handels an unerlaubten Orten ist dasselbe Binden, das noch heutigen Tages unsere Bauerburschen über den unbefugten Betreter ihrer Felder verhängen, nur recht emsthaft gemeint: wer sich seiner Bande entledigt, der verfällt dem Kölner Bürger mit Leib und Gut, und wer sich dem Binden mit Gewalt widersetzt, an dem soll auf Antrag des Bürgers der Erzbischof oder dessen Richter die Strafe vollziehen. Diese Bedeutung des Worts hansin weiß ich mir nur durch die Annahme zu erklären, daß das Lösegeld hansa genannt wurde, es sei denn, daß grade das Binden als die ursprüngliche Bedeutung aufzufassen wäre.

Die deutsche Hanse, der große hansische Städtebund, war bekanntlich eine Vereinigung der deutschen Seestädte zur Sicherung ihrer Handelsstraßen und zum Schutze des deutschen Kaufmanns im Auslande.

So lange noch die jetzigen deutschen Ostseelande in der Hand von Undeutschen sich befanden, war die Nordsee - die Westsee hieß sie eigentlich den Deutschen - die vorzüglichste Wasserstraße für den Handelsverkehr zwischen Deutschland und dem Auslande. Besonders lebhaft zeigt sich dieser Verkehr in Bezug auf England und Flandern. Während aber der Handel zwischen Deutschland und Flandern in älterer Zeit offenbar mehr von den Flämingern als von den Deutschen betrieben wird, befindet sich der Handel


1) Urk. Gesch. 1, S. 74, Anm. 3; S. XVIII, Anm. 2; Hans. Geschsbl. 1872, S. 20.
2) Hans. Ub. 1, Nr. 523; Urk. Gesch. 1, S. XIX, Anm. 1.
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zwischen Deutschland und England größtentheils in den Händen der Deutschen. 1 ) In London wurden nach einer dortigen Aufzeichnung etwa ums Jahr 1000 die Leute des Kaisers, die in ihren Schiffen kamen, der gleichen Gesetze würdig geachtet, wie die Londoner selbst. 2 ) Diese Leute des Kaisers, homines imperatoris, mercatores de terra domini imperatoris, waren vorzüglich die Kaufleute Kölns, die schon 1157 ihr eigenes Haus, die Gildehalle, in London besaßen; 3 ) der Kölner Hanse gehörten aber auch die übrigen deutschen Kaufleute an, welche aus Städten an oder unweit der Nordsee 4 ) oder aus dem Binnenlande 5 ) über dieselben nach London kamen. Auf der Ostsee wurde der Handelsverkehr zwischen Deutschland und Rußland von Alters her durch die Insel Gothland vermittelt; 6 ) aber vermuthlich suchten auch westfälische Kaufleute Schleswig aus Gothland auf, wagten sogar von hier aus die den Gothen längst bekannte Fahrt nach Rußland, 7 ) dessen Besuch durch Kaufleute aus der kleinen Stadt Medebach für das Jahr 1165 bezeugt ist. 8 ) In der Hauptstadt Gothlands, Wisby, bestand 1163 eine eigene deutsche Stadtgemeinde, deren Anfänge natürlich in frühere Zeiten zurückreichen müssen. 9 )

Einen gewaltigen Aufschwung nahm der deutsche Handel, als ihm durch die Christianisirung und Germanisirung der Ostseelande die Ostsee völlig erschlossen worden war. Von Lübek bis nach Riga und Reval erwuchs eine Reihe von deutschen Städten, die sich am Seehandel zu betheiligen vermochten, auf Handel und Schifffahrt angewiesen waren; allen voran strebte Lübek jugendkräftig empor. Von besonderer Bedeutung war die enge Verbindung, die sich zwischen Lübek und Hamburg spann, denn diese bedeutete eine


1) Der strenge Nachweis eines solchen Unterschiedes, so wichtig derselbe auch ist, würde hier zu weit abführen.
2) Hans. Ub. 1, Nr. 2; Lappenberg, Stahlhof S. 4; H. R. 1, S. XXVI; Höhlbaum in Hans. Geschsbl. 1875, S. 24.
3) Hans. Ub. 1, Nr. 14; Lappenberg, Stahlof, S. 7; H. R. 1, S. XXVI; Hans. Geschsbl. 1875, S. 25. Ueber die Datirung s. Höhlbaum in Hans. Geschsbl. 1882, S. 45-48.
4) Lappenberg, Stahlhof S. 9; H. R. 1, S. XXVI.
5) Hans. Geschsbl. 1875, S. 24-27.
6) H. R. 1, S. XXVIII-XXIX; Höhlbaum in Hans. Geschsbl. 1872, S. 41-65; Schäfer, S. 35-49; Koppmann in Hans. Wisbyfahrt, S. 15-16; Winckler, Die Deutsche Hansa in Rußland, S. 3.
7) Vergl. Höhlbaum in Hans. Geschsbl. 1872, S. 49; Schäfer, Hansestädte, S. 39; Koppmann in Hans. Wisbyfahrt, S. 15.
8) Hans. Ub. 1, Nr. 17; Hans. Geschsbl. 1872, S. 45, Anm. 2; Winckler, S. 5, 133.
9) Hans. Ub. 1, Nr. 16; Hans. Geschsbl. 1872, S. 44, 47-48.
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Verbindung zwishenchen Ostsee und Westsee. Hand in Hand mit der älteren Schwesterstadt, die aber durch die Gründung einer mit Lübischem Rechte bewidmeten Neustadt frisches Leben gewonnen hat, geht Lübek zunächst auf der Westsee vor. Gemeinsam erwerben beide Städte Privilegien in der Grafschaft Holland 1243 und 1249, im Bisthum Utrecht 1244, in der Grafschaft Cleve 1251, in Flandern 1252. Diese Privilegien in Flandern werden aber nicht nur für Lübek und Hamburg nachgesucht, sondern zugleich auch für alle Kaufleute des römischen Reichs. 1 ) In England, wo die Bürger von Köln und Tiel und deren Genossen die Kaufleute Lübeks 1226 als gleichberechtigt nicht anerkennen wollen, erwirbt Lübek 1238 ein neues Privileg für sich und die Kaufleute anderer Städte Deutschlands; 1260 wird ein Freibrief für "die Kaufleute Deutschlands, welche die Gildehalle besitzen," nicht für Köln, sondern für Lübek ausgefertigt; 1266 wird Hamburg, 1267 wird Lübek gestattet, eine eigene Hansa in England zu haben. 2 ) Nachdem so im Bunde mit Hamburg Kölns Uebergewicht im Nordseehandel beseitigt ist, schickt Lübek sich an, im Bunde mit den deutschen Ostseestädten auch die Leitung des deutschen Kaufmanns auf der Ostsee zu gewinnen.


Bereits im Jahre 1163 hat Heinrich der Löwe zu abgabefreiem Besuch seiner Stadt Lübek Russen, Gothen, Normannen und die andern Völker des Ostens eingeladen. 1199 wird der alte Frieden hergestellt zwischen Deutschen, Gothen und Nowgorod. 1229 wird auf Gothland ein Handelsvertrag vereinbart zwischen Smolensk, Polozk und Witebsk einerseits und Riga, Gothland und den deutschen Kaufleuten andererseits. 3 ) Nach Riga, wie nach Nowgorod, war der Deutsche von Gothland aus gekommen; 4 ) Wisbysches Recht galt wie in Riga, so auch auf dem Hof der


1) Hans. Ub. 1, Nr. 331, 334, 373, 402, 403, 421, 422, 428, 431, 436. Koppmann in H. R. 1, S. XXX-XXXII; Zeitschr. f. hamb. Gesch. 6, S. 420-27; Hans. Geschsbl. 1875, S. 8-9; Schäfer, S. 65-67.
2) Hans. Ub. 1 Nr. 205, 292, 552, 633, 636. Koppmann in H. R. 1, S. XXVI-XXVIII; Hans. Geschsbl. 1875, S. 8; Höhlbaum das. 1875, S. 27-30; Schäfer, S. 62-65.
3) Hans. Ub. 1, Nr. 15, 50, 232. Koppmann in H. R. 1, S. XXIX; Höhlbaum in Hans. Geschsbl. 1872, S. 50-51. Schäfer, S. 40, 43; Koppmann in Hans. Wisbyfahrt, S. 15-16; Winckler, S. 4, 11-13.
4) Koppmann in H. R. 1, S. XXIX; Höhlbaum in Hans. Geschsbl. 1872, S. 23 65; Schäfer, S. 37; Koppmann in Hans. Wisbyfahrt, S. 15; Winckler, S. 5.
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Deutschen zu Nowgorod, der schon 1199 neben dem älteren Gothenhof vorhanden war; 1 ) zu Wisby wurde das "Siegel der gesammten Kaufmannschaft" aufbewahrt, dessen Abdruck 1229 an den Vertrag mit Smolensk gehängt wurde. Beim Abschluß dieses Vertrages aber waren die Deutschen vertreten durch Kaufleute aus Lübek, Soest, Münster, Dortmund, Groningen und Bremen, 2 ) und die Schlüssel zu der Geldkiste des deutschen Kaufmanns zu Nowgorod führten die vier Aelterleute von Wisby, Lübek, Soest und Dortmund. 3 ) Wie Köln auf der Westsee, war Wisby auf der Ostsee die Führerin und der Vorort der deutschen Kaufmannschaft. Lübek, das sich bereits neben und vor die westfälischen Städte gedrängt hat, hat sich nun auseinanderzusetzen mit Wisby.


Am 6. Januar 1257 4 ) finden wir zum ersten Mal Rathmannen der drei Städte Lübek, Rostock und Wismar zusammen; in Wismar vergleichen sich Lübek und Rostock zu gegenseitigem Verzicht auf die Ansprüche, die sie an einander wegen des Krieges haben, der zwischen Lübek und Dänemark stattgefunden hat. 1259 beschließen Lübek, Rostock und Wismar, daß See= und Straßenräuder nirgendwo Frieden haben, sondern bei allen Städten und Kaufleuten für verfestet gelten sollen; wird solchen Räubern mit ihrem Raube Zuflucht gewährt, so soll das Land oder die Stadt, die sich dessen schuldig macht, gleichfalls bei allen Städten und Kaufleuten für verfestet gelten. 5 ) Etwa 1264 zu Wisniar und wiederum 1265 werden Beschlüsse gefaßt zum Nutzen aller Kaufleute, die nach Lübischem Rechte leben (in subsidium omnium mercatorum, qui jure Lubicensi gaudent et reguntur). 6 ) Im Jahre 1281 findet


1) Hans. Ub. 1, Nr. 50.
2) Hans. Ub. 1, Nr. 232.
3) Koppmann in H. R. 1, S. XXIX-XXX; Höhlbaum in Hans. Geschsbl. 1872, S. 53; Schäfer, S. 45; Winckler, S. 19.
4) Mekl. Ub. 2, Nr. 764, 786; H. R. 1, Nr. 1, 2; Hans. Ub. 1, Nr. 487, 495. H. R. 1, S. XXXII; Schäfer, S. 81. Die eine Urkunde trägt das Datum 1256, Jan. 6, die andere die Jahreszahl 1257. Rostocks Urkunde in Betreff der Stadt Ribnitz (Mekl. Ub. 2 Nr. 794, Hans. Ub. 1, Nr. 497), die offenbar in diesen Zusammenhang gehört (anders Schäfer, S. 80, Anm. 1), entscheidet für 1257.
5) Mekl. Ub. 2, Nr. 847; H. R. 1, Nr. 3; Hans. Ub. 1, Nr. 534. H. R. 1, S. XXXII; Schäfer, S. 81.
6) Mekl. Ub. 2, Nr. 873, 1030; H. R. 1, Nr. 7, 9; Hans. Ub. 1, Nr. 599, 609. H. R. 1, S. XXXIII; Frensdorff in Hans. Geschsbl. 1871, S. 11-19; Schäfer, S. 79-80; Frensdorff in Hans. Geschsbl. 1883, S. 155-61.
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eine Versammlung zu Rostock statt, wo die bisher zum Nachtheil des Kaufmanns obwaltenden Streitigkeiten zwischen Stralsund und Greifswald durch Lübek, Wismar und Rostock beigelegt werden. Auf dieser Rostocker Versammlung sind die fünf Städte zum ersten Male zusammen. 1 ) Zwei Jahre später, am 13. Juni 1283, wird zu Rostock ein Landfriedensbündniß geschlossen, an dem außer einer Reihe Fürsten auch die Städte Lübek, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin, Demmin und Anklam betheiligt sind, 2 ) und in das neben dem Herzog Otto von Braunschweig=Lüneburg 3 ) und König Erich von Dänemark 4 ) auch die Städte Hamburg und Kiel aufgenommen werden. Im Jahre darauf, 1284, treten die Rathmannen der Seestädte, welche dem Rostocker Landfrieden angehören (consules istarum civitatum maritimarum, comprehensarim in confederacione concepte pacis in civitate Rozstoc), zu hochwichtigen Beschlüssen in Wismar zusammen. 5 )

Was uns schwankend und unsicher erscheint, ist nur die Form. Bald unter dieser, bald unter jener, bald ohne alle Bezeichnung treten die fünf Städte zusammen; die nächsten Aufgaben sind die Beilegung von Streitigkeiten unter einander, die gemeinsame Ordnung von Rechtsverhältnissen, der gegenseitige Beistand bei feindlichem Angriff, das gemeinsame Einschreiten gegen See= und Straßenräuber; wie aber Lübek mit Hamburg zusammen Privilegien nachsucht für alle Kaufleute des römischen Reichs, so faßt es in Gemeinschaft mit Rostock und Wismar, Stralsund und Greifswald Beschlüsse zum Nutzen aller Kaufleute, die nach Lübischem Rechte leben, Beschlüsse für alle Städte und Kaufleute, die denselben beitreten wollen, und gegen alle Städte und Kaufleute, die sich ihnen widersetzen.

Auf dem Städtetage zu Wismar 1284 wird der Kampf gegen Norwegen beschlossen. An solchem Kampfe betheiligen sich außer Lübek, Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswald auch Wisby und Riga. Mit Wisby hat Lübek im Jahre 1280 ein Bündniß auf 10 Jahre geschlossen zum Schutze aller Ostseefahrer zwischen Travemünde, dem Sund und Nowgorod, sowie auch auf der ganzen


1) Mekl. Ub. 2, Nr. 1586; H. R. 1, Nr. 11; Hans. Ub. 1, Nr. 887. H. R. 1, S. XXXIII; Schäfer, S. 81.
2) Mekl. Ub. 3, Nr. 1679, 1681, 1682; Hans. Ub. 1, Nr. 914, 916, 917. Schäfer, S. 81.
3) Mekl. Ub. 3, Nr. 1688.
4) Mekl. Ub. 3, Nr. 1760, 1762; H. R. 1, Nr. 31, 32; Hans. Ub. 1, Nr. 953, 954.
5) Mekl. Ub. 3, Nr. 1733; H. R. 1, Nr. 30; Hans. Ub. 1, Nr. 938.
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Ostsee; 1282 ist Riga diesem Bündniß für die noch übrigen 8 Jahre beigetreten, 1 ) Eine Gegnerin steht den Städten in der Weserstadt Bremen gegenüber: 1285, wiederum zu Wismar, wird der Beschluß gefaßt, die Bremer, die sich von den verbündeten Städten abgesondert haben, in keine dieser Städte zum Handelsverkehr zuzulassen. 2 ) Durch Vermittelung des Königs Magnus von Schweden kommt der Friede zu Stande: Erich von Norwegen muß versprechen, seinen Raub herauszugeben und 6000 Mark Norwegisch an die sieben Städte zu bezahlen. 3 ) In einem Schreiben Wismars, das an die Städte Stade, Osnabrück, Münster, Koesfeld, Soest, Dortmund, Leeuwarden, Groningen, Staveren, Kampen, Zwoll, Deventer, Zütphen, Harderwyk und Muiden adressirt ist, berichtet dasselbe, daß es seine Bürger zum Kampf gegen Norwegen ausgesandt habe, um die Freiheit des gemeinen Kaufmanns wiederherzustellen, daß es dabei von Niemandem unterstützt sei, als von einigen seiner Nachbarstädte und zwei auswärtigen Städten (nullo tamen juvamine quoadjuti, nisi quarumdam civitatum nobis adjacentium et duarum alterius provincie civitatum), und daß es von den Städten, welche der wiedergewonnenen Freiheit mitgenießen wollen, einen Beitrag zu den aufgewendeten Kosten erwarte. 4 ) Aus Gründen, die uns unbekannt sind, scheint jedoch Lübek dieses Schreiben zurückbehalten zu haben, 5 ) und erst in Folge eigener Streitigkeiten mit König Erich von Norwegen sind die beiden Städte Staveren und Kampen mit Lübek, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald im Jahre 1293 zu einem Bündniß gegen Norwegen zusammengetreten. 6 )

In demselben Jahre 1293 schließen auch die fünf Städte zu Rostock unter einander ein Bündniß auf drei Jahre, 7 ) das 1296 auf weitere drei Jahre erneuert wird. 8 ) Im Interesse des Friedens


1) Hans. Ub. 1, Nr. 863, 906; H. R. 1, S. XXXII; Harttung, Norwegen und die Deutschen Seestädte, S. 35-36; Schäfer, S. 56.
2) Mekl. Ub. 3, Nr. 1732, 1733, 2242; H. R. 1, Nr. 29, § 3, 30, § 3, 34, § 2. Hans. Ub. 1, Nr. 936, 938, 989. Schäfer in Hans. Geschsbl. 1874, S. 8-9; Harttung, S. 57; Schäfer, Hansestädte, S. 88.
3) Mekl. Ub. 3, Nr. 1806, 1821; H. R. 1, Nr. 37, 41; Hans. Ub. 1, Nr. 985, 993. Harttung, S. 80.
4) Mekl. Ub. 3, Nr. 1839; H. R. 1, Nr. 44; Hans. Ub. 1, Nr. 996. Harttung, S. 83.
5) Das Original befindet sich im Stadtarchiv zu Lübek.
6) Mekl. Ub. 3, Nr. 2223, 2224; H. R. 1, Nr. 62, 63; Hans. Ub. 1, N. 1114, 1115.
7) Mekl. Ub. 3, Nr. 2248 A, B; H. R. 1, Nr. 64, 65; Hans. Ub. 1, Nr. 1130, 1131.
8) Mekl. Ub. 3, Nr. 2414 A, B; H. R. 1, Nr. 73-76; Hans. Ub. 1, Nr. 1224-27.
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und zum Besten des gemeinen Kaufmanns (ob bonum pacis et utilitatem mercatorum communium) verpflichtet man sich zu gegenseitiger Hülfe und zur Besendung von Tagfahrten in gemeinschaftlichen Angelegenheiten; im Falle eines Krieges will jede Stadt ihr bestimmtes Kontingent stellen, Lübek 100, Rostock 70, Stralsund 50, Greifswald und Wismar je 38 Mann; auf die muthwillige Versäumung einer Versammlung wird eine Strafe von 100 Mark wendisch gesetzt.

Gleichzeitig mit dem Abschluß dieses Bündnisses muß hier zu Rostock der Beschluß gefaßt sein, daß fortab von den Urtheilen des Hofes zu Nowgorod nicht mehr nach Wisby, sondern nur nach Lübek appellirt werden dürfe. Rostock und Wismar melden diesen Beschluß und ersuchen im Interesse des gemeinen Kaufmanns (ob utilitatem mercatorum communium) um Zustimmungserklärungen. 1 ) Wisbys Widerspruch, dem Riga und selbst Osnabrück beipflichten, 2 ) ist vergeblich; von Februar 1294 bis October 1295 anerkennen 24 Städte Lübek als den Oberhof Nowgorods. 3 ) Im Jahre 1299 zu Lübek, wohin zum ersten Mal auch die westfälischen Städte ihre Rathmannen geschickt haben, geschieht der zweite Schritt gegen Wisby: die Städte belieben, daß auf Gothland nicht länger ein Siegel geführt werde, welches als Siegel der gemeinen Kaufleute gilt, da mit denselben Etwas besiegelt werden könnte, was den übrigen Städten nicht gefiele: jede Stadt habe also ihr Siegel für sich und besiegele damit, wenn es die Nothdurft erfordere, die Angelegenheiten ihrer Bürger. 4 ) Durch solche Anerkennung Lübeks als Oberhof für den deutschen Kaufmann zu Nowgorod und die Abschaffung des auf Gothland bewahrten Siegels der gemeinen Kaufleute ist Wisbys Vorortschaft auf der Ostsee gebrochen, und Lübek für die Städte des gemeinen Kaufmanns in Wahrheit geworden, als was es von Zwoll und Kampen gepriesen wird, "das Haupt und der Vorort von uns allen (quasi capud et principium omnium nostrum)." 5 )



1) Mekl. Ub. 3, Nr. 2255 A, B; H. R. 1, Nr. 66, 67; Hans. Ub. 1, Nr. 1131, 1132. H. R. 1, S. XXIII; Schäfer, S. 56-57. Hans. Wisbyfahrt, S. 17. Winckler, S. 20.
2) H. R. 1, Nr. 70, 71; Hans. Ub. 1, Nr. 1169, 1171.
3) Mekl. Ub. 3, Nr. 2324; H. R. 1, Nr. 69.
4) H. R. 1, Nr. 80; Hans. Ub. 1, Nr. 1299. H. R. 1, S. XXIII; Schäfer, S. 58; Hans. Wisbyfahrt, S. 16; Winckler, S. 21.
5) Hans. Ub. 1, Nr. 1154, 1155. Schäfer, S. 89; Winckler, S. 20.
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Aus einer Gruppe von Städten, die so eng mit einander verbunden sind, wie die fünf wendischen Städte während der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, eine einzelne Stadt herausheben und für sich betrachten zu wollen, ist selbstverständlich schwierig und zuweilen unmöglich. Innerhalb der Gruppe selbst nimmt Rostock nach Lübek den vornehmsten Platz ein; nach ihm folgt Stralsund; den Beschluß machen Wismar und Greifswald. Mit Lübek einerseits und mit Stralsund andererseits ist Rostock noch inniger verbunden, Lübek, von dem es sein Recht empfangen, ist seine Mutterstadt, Stralsund, dem es dasselbe mitgetheilt, seine Tochterstadt. Als Stralsund 1295 seine Zustimmung zu der ausschließlichen Appellation von Nowgorod nach Lübek ausspricht, behält es sich zugleich sein altes Recht vor, daß bei einer in Stralsund anhängig gemachten Rechtssache von einem Urtheil seines Rathes zunächst nach Rostock und eventuell von Rostock nach Lübek appellirt werden müsse. 1 ) Lübek, dem im Jahre 1226 von den Söhnen Heinrich Borwins II, Johann, Nicolaus und Heinrich Borwin III, als Herren von Rostock, die Zollfreiheit für ihre ganze Herrschaft auf immerwährende Zeiten verliehen worden ist, 2 ) hat in seiner 1227 abgefaßten Zollrolle auch den Leuten des Herrn Borwin und seiner Söhne die gleiche Freiheit zugesprochen. 3 )

Die älteste Urkunde, welche unser Rathsarchiv im Original aufbewahrt, ist ein Handelsprivileg König Abels von Dänemark vom Jahre 1251, welches den Bürgern Rostocks die Freiheit vom Strandrecht ertheilt und sie für die Jahrmärkte von Skanör in Bezug auf die Geldbußen, welche bei Streitigkeiten unter einander verhängt werden, den Lübekern gleichstellt. 4 ) Fünfundzwanzig Jahre später erhalten die Stralsunder von König Erich das gleiche Recht, das denen von Lübek und Rostock von seinen Vorfahren verliehen ist, in den Streitigkeiten, die sie unter einander haben, die Entscheidung ihres eigenen Vogtes anrufen zu dürfen. 5 ) Die eigene


1) Mekl. Ub. 3, Nr. 2361; H. R. 1, 68, 19; Hans. Ub. 1, Nr. 1197.
2) Mekl. Ub. 1, Nr. 321; Hans. Ub. 1, Nr. 200.
3) Mekl. Ub. 1, Nr. 273; Hans. Ub. 1, Nr. 223.
4) Mekl. Ub. 2, Nr. 675; Hans. Ub. 1, Nr. 401: "Indulsimus vobis hanc graciam, ut in nundinis Skanorae, si eveniant inter vos rixe, jurgia seu alle quecunque discordie, excepta tamen effusione sanguinis, utamini eodem jure quoad composicionem inter vos faciendam, quo utuntur cives Lybicenses in nundinis memoratis."
5) Mekl. Ub. 2, Nr. 1395; Hans. Ub. 1, Nr. 774: "Coram suo proprio officiali possint et debeant super hujusmodi questionibus in forma judicii agere et respondere et eam finaliter terminare, sicut civibus Lybicensibus et de Rostok a nobis et nostris progenitoribus est concessum."
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Gerichtsbarkeit des Rostocker Vogtes auf Schonen, dessen urkundlich erst im Jahre 1283 Erwähnung geschieht, 1 ) muß also bis ins Jahr 1251 zurückreichen. Hundert Jahre später (1352) erhalten wir Nachrichten über das Lager der Rostocker Schonenfahrer, ihre sogenannte Fitte, neben der deutschen Kirche und dem Rostocker Kirchhof. 2 )

Noch weiter zurück reichen vermuthlich die Beziehungen Rostocks zu Livland. Nicht gehört hierher der übrigens noch unaufgeklärte Besitz des Klosters Dünamünde in Rostocks Nachbarschaft, den 1235 Papst Gregor in seinen Schutz nimmt: 3 ) Wustrow auf Fischland, Volkenshagen, von wo aus die alte Straße nach Ribnitz führt, 4 ) Bentwisch und ein vierter Ort, in dessen verstümmeltem Namen ich Mönchhagen vermuthen möchte. Wohl aber darf man das Privileg, in welchem Heinrich Borwin III im Jahre 1257 der Stadt Riga Zollfreiheit in seinen Landen gewährt, für die Bestätigung eines älteren Rechtes halten, da als Gegenleistung ausbedungen wird, daß Riga im Namen des Fürsten jährlich einen Gewappneten stelle zum Kampf gegen die Heiden, wie es solches bisher gethan zum Seelenheil Heinrich Borwins I und Heinrich Borwins II (sicut pro anima nostri avi et anima patris nostri facere consueverunt). 5 ) Ein Rostocker Bürger setzt 1268 seinen beiden Tochtersöhnen 40 Mark aus, unter der Bedingung, daß einer von ihnen zu seinem Seelenheile nach Riga gehe. 6 ) In den Jahren 1297 und 1298 schickt mit den übrigen wendischen Städten auch Rostock einen Rathmann nach Riga, um in dem Streit, der zwischen der Stadt und dem Deutschorden obwaltet, vermitteln zu helfen. 7 )

Auch der Handelsverkehr mit Norwegen ist für frühe Zeiten beglaubigt. Vom Jahre 1260 besitzen wir eine Aufzeichnung über Verluste, die der König von Norwegen Rostocker Bürgern zugefügt hat. 8 ) Eine Reise Rostocker Rathmannen nach Norwegen ergiebt sich aus der Kämmerei=Rechnung vom Jahre 1283; 9 ) offenbar steht sie im Zusammenhange mit den Gewaltthätigkeiten, welche


1) Mekl. Ub. 3, Nr. 1705: "Item advocato in Nore" . . . .
2) Mekl. Ub. 13, Nr. 7637; H. R. 1, Nr. 179, 180.
3) Mekl. Ub. 1, Nr. 442.
4) Mekl. Ub. 2, Nr. 686: "usque ad Indaginem Volquini . . . ., postea vero directe per viam, que ducit Ribenitz."
5) Mekl. Ub. 2, Nr. 798; Hans. Ub. 1, Nr. 499.
6) Mekl. Ub. 4, Nr. 2694; "et pro anima sua unus ex eis in Rigam ibit."
7) Grautoff, Lüb. Chroniken, S. 420, 428. Hans. Ub. 1, S. 420, Anm. 4, 438, Anm. 3.
8) Mekl. Ub. 2, Nr. 851; H. U. B. 1, S. 205, Anm. 2. Harttung, S. 26.
9) Mekl. Ub. 3, Nr. 1705, S. 109.
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1284 den Krieg der Städte gegen Norwegen herbeiführen. Scheint doch unter den Räubereien Alf Erlingssons, des Lehnmanns von Tönsberg, Rostock besonders gelitten zu haben: 1 )

"Und als Kunde davon kam nach Rostock herein,
Da erbleichte manch rothrosig Wängelein.
Kennt ihr den Alf?"

In diesem Kriege versuchen sowohl die wendischen Städte, wie König Erich, England für sich zu gewinnen. Von Seiten der Städte sind es Lübek, Rostock und Wismar, welche 1284 König Eduard I die Unbilden klagen, die dem gemeinen Kaufmann in Norwegen zugefügt sind, und ihn bitten, auch seinerseits die Getreideausfuhr nach Norwegen zu verbieten. 2 ) Schon 1262 finden wir Engländer in Rostock, die sich mit einem Bürger, der zu ihnen in einem Schuldverhältniß steht, vor dem hiesigen Rathe vergleichen. 3 )

Lassen sich demgemäß aus den fünfziger und sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts Handelsbeziehungen Rostocks sowohl mit Dänemark und Livland, wie mit Norwegen und England nachweisen, so ist doch weit erheblicher die Zahl der Urkunden, in denen Rostock nicht allein. sondern mit Lübek und den übrigen Genossinnen des wendischen Städtebundes auftritt, und denen allein wir Kunde von Rostocks Beziehungen zu Nowgorod 1293 und zu Flandern 1295 verdanken. 4 ) Was den Verkehr mit Wisby betrifft, so wissen wir, daß Rostock 1283 gothländische Fliesen (lapides de Gothlandia) bei seinen städtischen Bauten gebrauchte, 5 ) und daß das Rathmannen=Geschlecht derer von Gothland seinen Namen der Handelsrichtung ihres Stammvaters verdankte: Heinrich von Gothland, der 1296 zuerst genannte Rathmann, hieß eigentlich Heinrich Gothlandsfahrer (Heinricus Gothlandesvare). 6 ) In gleicher Weise war nach seinen oder eines Vorfahren nach Livland gerichteten Handelsfahrten Lubbert Dünafahrer, Rathmann seit 1289, genannt. 7 ) Auf die vielen Personennamen, welche Herkunftsbezeichnungen zu enthalten scheinen, kann ich hier des Näheren nicht eingehen; erwähnt werden mögen: Hermann von Doetinchem, der 1288 nach Rostock kommt,


1) Harttung, S. 53-54.
2) Mekl. Ub. 3, Nr. 1737, Anm.; 10, Nr. 7213, 7214; H. R. 1, Nr. 32a, b; Hans. Ub. 1, Nr. 959, 961, 974. Harttung, S. 61.
3) Mekl. Ub. 2, Nr. 953.
4) Wegen Nowgorods s. oben S. 195, Anm. 1, wegen Flanderns, Mekl. Ub. 3, Nr. 2283, 2285; Hans. Ub. 1, Nr. 1173, 1175.
5) Mekl. Ub. 3, Nr. 1705.
6) Mekl. Ub. 3, Nr. 2424; zu Mekl. Ub. 2, Nr. 1138 s. Mekl. Ub. 4, S. 242.
7) Mekl. Ub. 3, Nr. 2007.
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um ein Legat zu erheben, 1 ) und von Rostocker Bürgern auf der einen Seite Daniel Fläming 2 ) und Marsilias von Jülich, 3 ) auf der andern die von Horsens, 4 ) von Skanör, 5 ) von Kopenhagen, 6 ) von Nestved 7 ) und von Nyköping auf Falster. 8 ) Schlüsse aus Namen führen freilich leicht irre, und ich gebe gern zu, daß auch Daniel Fläming und Marsilias von Jülich nicht nothwendig unmittelbar aus Flandern und Jülich nach dem fernen Rostock gekommen zu sein brauchen; für die nach Dänemark hinweisenden Namen dagegen werden die Nachbarschaft des Landes und die Lebhaftigkeit des wechselseitigen Verkehrs bei der Frühzeitigkeit ihres Auftretens keinen begründeten Zweifel aufkommen lassen; nur freilich, daß man einen Hartwig von Nyköping, einen Heinrich von Horsens, Johann von Skanör, von Kopenhagen, von Nestved schwerlich für Dänen halten darf, sondern für Deutsche, die von dorther gekommen sind oder nach dorthin Geschäfte treiben.


Auf die Geschichte des Rostocker Fürstenhauses, die der Untersuchung noch dringend bedarf, kann hier nicht näher eingegangen werden. Sein letzter männlicher Sproß war Nicolaus das Kind, Sohn Waldemars, Enkel Heinrich Borwins III. Auf den Rath des Fürsten Heinrich II von Meklenburg hatte sich Nicolaus mit dessen Schwägerin Margareta, einer Tochter des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, verlobt, brach aber solches Verlöbniß und vermählte sich auf Anrathen des Fürsten Wizlav von Rügen im Jahre 1299 mit Margareta, der Tochter Bogislavs IV von Pommern=Wolgast. Das gab den Anlaß oder den Vorwand zu einem Bündniß, dessen Seele Nicolaus von Werle gewesen zu sein scheint, und das darauf hinausging, Nicolaus dem Kinde sein Land abzugewinnen. 9 ) Gegen die verbündeten Fürsten suchte Nicolaus Schutz bei König Erich von Dänemark; 22. December 1300 nahm


1) Mekl. Ub. 3, Nr. 2103, Anm.: "pro Hermanus de Dutteinchem."
2) Mekl. Ub. 2, Nr. 836, 1259, wo es heißen muß: "Syfridus apud Cimiterium fideiussit pro Borchardo. Danyel FIamingus fideiussit pro Alberto."
3) Mekl. Ub. 4, Nr. 2694, 1268: "Marsilias senex de Guleke."
4) Mekl. Ub. 2, Nr. 686, 1252: "Heinricus de Horsenhusen;" 2, Nr. 836, 1259: "de Horsenes."
5) Mekl. Ub. 2, Nr. 851, 1260: "Johannes de Nore."
6) Mekl. Ub. 2, Nr. 590, 1262: "dominum Johannem de Copmanhaven."
7) Mekl. Ub. 2, Nr. 953, 1262; "Johannes de Nestwede, civis in Rozstok."
8) Mekl. Ub. 2, Nr. 1007, 1264: "Hartwicus de Nycopia."
9) Mekl. Ub. 4, Nr. 2583.
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er Stadt und Land Rostock von ihm zu Lehn. 1 ) Im Juni 1301 kam der König nach Rostock, 2 ) schloß aber bald darauf Frieden mit Nicolaus von Werle und theilte sich mit ihm in das Land. 3 ) Ihrem verrathenen Landesherrn getreu, leistete die Stadt Rostock dem Dänenkönige Widerstand; am 26. August 1302 schlossen vor der belagerten Stadt die Herzoge von Schleswig und Langeland, die Grafen von Holstein, die Fürsten von Rügen, von Werle und von Meklenburg mit König Erich und dem Markgrafen von Brandenburg einen Vertrag, nach welchem alle Theilnehmer dazu helfen wollten, daß König Erich Stadt und Land Rostock bekomme; 4 ) gegen die Mitte September war der König Herr der Stadt. 5 ) Vom Fürsten Nicolaus fehlt uns von 1302-1308 jegliche Spur; 1308-1312 urkundet er dagegen wieder in Rostock, 6 ) während nach wie vor die Rechte des dänischen Königs durch Hauptleute des Landes Rostock wahrgenommen werden. 7 ) In der Zwischenzeit sind die Fürsten Nicolaus von Werle und Heinrich von Meklenburg darauf bedacht, nominell zu Gunsten Nicolaus' des Kindes, dem Dänenkönige seine Beute zu entreißen. 8 )

Im Sommer 1311 bricht ein Kampf aus zwischen Heinrich von Meklenburg und seiner Stadt Wismar. Rostock verschließt König Erich 12. Juni seine Thore 9 ) und leistet trotz seines Verbotes der seit 11. Juli belagerten Schwesterstadt Beistand; 10 ) 6. September ernennt der König den Fürsten Heinrich von Meklenburg zum Hauptmann des Landes Rostock 11 ) und sendet der Stadt seinen Absagebrief. 12 ) Fürst Heinrich sperrt den Rostockern die See ab durch zwei Thürme, die er bei Warnemünde zu beiden Seiten des Stromes erbaut; die Rostocker aber brennen den einen Thurm nieder, zwingen die Besatzung des andern zur Uebergabe und erbauen nun ihrerseits einen Thurm im Osten der Warnow


1) Mekl. Ub. 4, Nr. 2643, 2644.
2) Mekl. Ub. 5, Nr. 2740.
3) Mekl. Ub. 5, Nr. 2745, 2748.
4) Mekl. Ub. 5, Nr. 2818.
5) Mekl. Ub. 5, Nr. 2820.
6) Nicolaus urkundet zu Rostock 11. Juni 1301 (Mekl. Ub. 5, Nr. 2741), 28. April 1308, 21. Mai 1309, 17. December 1310, 5. Februar 1311 und 15. Oktober 1312 (das. 5, Nr. 3223, 3320, 3430, 3445; 10, Nr. 7272).
7) Mekl. Ub. 5, Nr. 3002, 3204, 3321, 3390; 10, Nr. 7254.
8) Mekl. Ub. 5, Nr. 2780, 2979, 3234, Anm. Näheres bei anderer Gelegenheit.
9) Mekl. Ub. 5, Nr. 3476, Anm.
10) Mekl. Ub. 5, Nr. 3484, Anm.
11) Mekl. Ub. 5, Nr. 3484.
12) Mekl. Ub. 5, Nr. 3488.
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zur Bewahrung ihres Fahrwassers. Am 30. Juni 1312 urkundet König Erich zu Warnemünde; 1 ) gegen die Mitte September muß sich die Besatzung des Thurms nach elfwöchentlicher Belagerung ergeben, und der Kampf gegen die Stadt selbst beginnt; 2 ) am 7. December schließt Rostock Frieden mit dem Markgrafen von Brandenburg, 3 ) am 15. gelobt die Stadt, dem Fürsten Heinrich von Meklenburg zu Händen König Erichs den Treueid zu leisten. 4 ) Schon die Nachricht vom Fall des Warnemünder Thurmes hat einen Aufruhr in Rostock hervorgerufen; 5 ) das Versprechen der Huldigung führt zu einem neuen Aufstande gegen den Rath und zum Umsturz der Stadtverfassung. 6 ) Dem Markgrafen von Brandenburg wird die versprochene Zahlung geleistet, 7 ) und König Erich ertheilt der Stadt eine Bestätigung ihrer Handelsprivilegien in Dänemark; 8 ) aber die Huldigung gegen Heinrich von Meklenburg unterbleibt. Erst nach Jahresfrist gelingt es dem Fürsten in Folge eines Vertrages, den er mit acht vertriebenen Rathmannen geschlossen hat, in die Stadt zu kommen, 9 ) wo ihm am 19. Januar 1314 der wieder eingesetzte Rath die versprochene Huldigung leistet. 10 ) Der unglückliche Fürst Nicolaus von Rostock, der dies Alles noch miterlebt hat, stirbt bald darauf 25. November 1314. 11 )

Fürst Heinrich von Meklenburg hat 7. Januar 1317 von König Erich das Land Rostock zu erblichem Lehn erhalten. 12 ) Diesem Lehnsverhältniß zuwider nahmen die Fürsten Albrecht und Johann 8. Juli 1348, als sie von König Karl IV zu Herzogen erhoben wurden, ihre Lande zu Reichslehn. 13 ) In Folge dessen forderte 23. November König Waldemar von Dänemark die Stadt Rostock auf, dem Fürsten Albrecht, der sich mit dem, was Erbe des Königs sei, zu einem andern Herrn begeben wolle, in keiner Weise Unterstützung zu leisten; 14 ) die Stadt aber entgegnete ihm, da sie


1) Mekl. Ub. 5, Nr. 3545.
2) Mekl. Ub. 5, Nr. 3520, Anm.
3) Mekl. Ub. 5, Nr. 3576.
4) Mekl. Ub. 5, Nr. 3577; Hans. Ub. 2, Nr. 225.
5) Mekl. Ub. 5, Nr. 3559, Anm.
6) Mekl. Ub. 6, Nr. 3590.
7) Mekl. Ub. 6, Nr. 3606, 3648.
8) Mekl. Ub. 6, Nr. 3608.
9) Mekl. Ub. 6, Nr. 3669.
10) Mekl. Ub. 6, Nr. 3674.
11) Mekl. Ub. 6, Nr. 3720; Jahrb. 50, S. 266.
12) Mekl. Ub. 6, Nr. 3871.
13) Mekl. Ub. 10, Nr. 6860.
14) Mekl. Ub. 10, Nr. 6893.
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früher auf Befehl seines Vaters dem Fürsten Heinrich und hernach unter Genehmigung seiner selbst dem jetzigen Herzog Albrecht Huldigung geleistet, so könne sie demselben, falls er in Rostock oder Warnemünde eingehen oder ausgehen wolle, solches in keiner Weise mit Ehren versagen; ihrerseits aber werde sie dem König und den Seinen keinen Schaden zufügen, es sei denn, daß sie ihm rechtzeitig vorher abgesagt habe, und denke auch darin mit Gottes Beistand ihre Ehre wohl zu bewahren. 1 ) Zwei Jahre darauf (8. Mai 1350) vergleichen sich dann die Herzoge Albrecht und Johann mit König Waldemar dahin, daß sie sich bereit erklären, das Land Rostock von ihm zu Lehn zu nehmen. 2 )


Der Kampf Dänemarks gegen Rostock, dessen schließlicher Ausgang den Fürsten von Meklenburg zu Gute kam, bildet nur einen Theil des planmäßigen Kampfes, der in den beiden ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts unter des Dänenkönigs Führung vom deutschen Fürstenthum gegen die deutschen Ostseestädte gekämpft wurde. 3 ) Lübek, von den Grafen von Holstein und deren Verbündeten Heinrich von Meklenburg und Nicolaus von Werle bedrängt, 4 ) hatte in kluger Sonderpolitik einen ähnlichen Schritt gethan, wie Nicolaus das Kind, indem es 4. Juli 1307 Erich von Dänemark auf 10 Jahre zu seinem Schirmherrn angenommen hatte. 5 ) Demzufolge war es dem Bündnisse fern geblieben, das 1308 die Städte Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswald abgeschlossen hatten, 6 ) und als zwei Jahre darauf eine Erneuerung desselben stattgefunden, hatte es sich freilich betheiligt, aber auch sich ausdrücklich vorbehalten, nichts gegen den König von Dänemark zu unternehmen. 7 ) Der Kampf Heinrichs von Meklenburg gegen Wismar hatte mit der Unterwerfung der Stadt 15. December 1311 geendet. 8 ) Nachdem dann auch Rostock gefallen, waren Stralsund und Greifswald froh, durch die Zahlung einer Geldsumme an den König vorläufig Frieden zu bekommen. 9 ) Als später aufs Neue der Krieg gegen Stralsund ausbrach, suchte und fand die Stadt bei dem Markgrafen von Brandenburg Schutz gegen den Dänenkönig und


1) Mekl. Ub. 10, Nr. 6944.
2) Mekl. Ub. 10, Nr. 7076.
3) Schäfer, S. 92-107.
4) Mekl. Ub. 5, Nr. 3167; Hans. Ub. 2, Nr. 105.
5) Hans. Ub. 2, Nr. 109.
6) Mekl. Ub. 5, Nr. 3263; H. R. 1, Nr. 92-95; Hans. Ub. 2, Nr. 132-35.
7) Mekl. Ub. 5, Nr. 3414; H. R. 1, Nr. 97-101; Hans. Ub. 2, Nr. 176-79.
8) Mekl. Ub. 5, Nr. 3501.
9) Hans. Ub. 2, Nr. 226 und Anm.
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gegen ihren Landesherrn; 1 ) in den mit Fürst Wizlav 1317, 2 ) mit König Erich 1318 geschlossenen Friedensverträgen 3 ) ging sie ungebrochen aus dem Kampfe hervor.


Der Bund der fünf wendischen Städte hatte sein Ansehn verloren, schien völlig gesprengt zu sein. Aber die gemeinschaftlichen Interessen und Bedürfnisse knüpften doch die zerrissenen Beziehungen allmählich wieder zusammen. Ein unscheinbarer Act, die Ordnung der Verhältnisse zwischen Meistern und Knechten des Böttcheramtes, insbesondere mit Rücksicht auf die Zeit des Heringsfanges auf Schonen, wird 1321 zum ersten Mal wieder gemeinsam vorgenommen. Lübek und Hamburg werden sich darüber zunächst einig; ihrer Aufforderung gemäß treten Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswald ihren Beliebungen bei. 4 ) Die in solcher Weise vereinbarte Böttcherrolle ist das Vorbild jener Beschlüsse, die in späterer Zeit von den Aemtern dieser sechs Städte in regelmäßig wiederkehrenden Versammlungen über gemeinsame Angelegenheiten gefaßt werden, der sogenannten Amtsrecesse der wendischen Städte. Hamburg, das mit den wendischen Städten bisher nur durch die Vermittelung seiner engen Beziehungen zu Lübek verbunden gewesen war, 5 ) erscheint bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal - ich möchte sagen - als ordentliches Mitglied ihres Bundes. Von Interesse ist auch die Beobachtung, daß Lübeks Vorgehen, erst mit Hamburg, dann mit den benachbarten wendischen Städten gewissermaßen mit Bewußtsein den Entwickelungsgang wiederholt, dem die Travestadt ihre dominirende Stellung im 13. Jahrhundert verdankt hat. In gleicher Weise kommt man auch auf ein anderes Moment in diesem Entwickelungsgange wieder zurück, auf das Landfriedensbündniß: 1338 wird ein solches Bündniß von Lübek, Hamburg, Rostock und Wismar mit mehreren Fürsten abgeschlossen; 6 ) 1339 vereinigen sich Lübek, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald mit den Grafen von Holstein zur Befriedung der See; 7 ) 1341,


1) Hans. Ub. 2, Nr. 250, 258, 269.
2) Hans. Ub. 2, Nr. 303.
3) Hans. Ub. 2, Nr. 322.
4) Mekl. Ub. 6, Nr. 4265, 4266; H. R. 1, Nr. 105-110; Hans. Ub. 2, Nr. 377.
5) Zu meiner Bemerkung über Hamburgs Verhältniß zu den wendischen Städten in H. R. 1, S. 57, vgl. Höhlbaum, Hans. Ub. 2 unter Nr. 377; doch war auf Hamburgs Betheiligung am Rostocker Landfrieden schon (H. R. 1, S. 17) hingewiesen worden.
6) Mekl. Ub. 9, Nr. 5844; Hans. Ub. 2, Nr. 606.
7) Mekl. Ub. 9, Nr. 5946; Hans. Ub. 2, Nr. 633.
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nachdem Holsteins großer Fürst Gerhard III erschlagen und Waldemar Atterdag auf den dänischen Thron gelangt ist, verbinden Sich die fünf wendischen Städte mit dem Dänenkönige zur Bekämpfung der Söhne Gerhards; 1 ) 1344 wird von ihnen ein Bündniß zu gemeinsamem Kampf gegen die Seeräuber mit König Magnus von Schweden geschlossen. 2 ) Im Laufe eines Menschenalters hat demgemäß der Bund der wendischen Städte seine alte Festigkeit zurückgewonnen, und es handelt sich nur noch darum, auch den früheren Vorrang unter den deutschen Seestädten wieder anerkannt zu sehen. Dieser Vorrang war dadurch gewonnen worden, daß die Leitung des deutschen Kaufmanns den Händen Kölns und Wisbys entwunden worden war; das Mittel ihn wiederzuerlangen, sah Lübek in der Unterordnung des deutschen Kaufmanns unter die Städteversammlung.

Am Kontor zu Brügge finden wir im Jahre 1347 den deutschen Kaufmann nach Drittheilen gegliedert: das erste umfaßt die Kaufleute aus Lübek, aus den wendischen und sächsischen Städten, das zweite in noch immer nicht befriedigend erklärter Verbindung die Westfalen und Preußen, 4 ) das dritte die von Gothland, Livland und Schweden. Neun Jahre darauf (1356) sind Rathssendeboten der Städte zu Brügge anwesend: von Lübek, Hamburg und Stralsund als Vertreter des Lübischen Drittels, von Dortmund, Soest, Thorn und Elbing als Vertreter des westfälisch=preußischen Drittels, aus Wisby und Livland als Vertreter des gothländischen Drittels. 5 ) Die Beschlüsse betreffen die Organisation des deutschen Kaufmanns; von Wichtigkeit aber ist, daß die Städte Verhältnisse, welche sonst vom deutschen Kaufmann geregelt sind, von sich aus ordnen, daß sie Beschlüsse, welche der deutsche Kaufmann gefaßt hat, ihrem Wortlaut nach wiederholen und bestätigen, vor Allem, daß sie die Gliederung, welche zu Brügge unter den Kaufleuten besteht, auch auf sich anwenden. Zwei Jahre später (1358) sind auf einem


3) H. R. 1, Nr. 143; Hans. Ub. 2, Nr. 113.


1) Mekl. Ub. 9, Nr. 6141, 6142; Hans. Ub. 2, Nr. 679, 681.
2) Mekl. Ub. 9, Nr. 6423; H. R. 1, Nr. 139; Hans. Ub. 2, Nr. 31.
4) S. Lappenberg in Urk. Gesch. 1, S. XXV; Koppmann in H. R. 1, S. XXXV; Hardung in Sybels Hist. Zeitschr. 28, S. 346-47, (vergl. Koppmann in Hans. Geschsbl. 1872, S. 88); Koppmann in H. R. 3, S. VI; Sattler in Preuß. Jahrb. 1878, Aprilheft, S. 336; Schäfer, Hansestädte, S. 250; Sattler in Hans. Geschsbl. 1879, S. 71; Koppmann, das. 1879, S. 75; Schäfer, das. 1880, S. 140-41.
5) H. R. 1, Nr. 200. Schon im Jahre 1352 waren übrigens Rathmannen aus Wisby und Dorpat als Sendeboten des gothländisch=livländischen Drittels nach Brügge gesandt worden: H. R. 3, Nr. 10; 1, Nr. 169.
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Städtetage zu Lübek außer den Rathmannen Lübeks Sendeboten der Städte Goslar, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar und Braunschweig als Vertreter des Lübischen Drittels und Sendeboten von Thorn und Elbing als Vertreter der Preußen anwesend; 1 ) aus Wisby und Schweden sind Schreiben eingelaufen, welche versprechen, daß den Beschlüssen, die zu Lübek gefaßt werden, nachgelebt werden soll; 2 ) die Beschlüsse beziehen sich aber auf den Abbruch allen Verkehrs mit Flandern und bedrohen diejenige Hansestadt, welche sich eigenwillig absondern wollte, mit dem ewigen Ausschluß aus der Hanse der Deutschen. (Wer och jenich stad van der Dudeschen hense, de sik mit vrevele ute dessem ghesette wolde werpen unde des nicht wolde holden, de stad schal ewichliken ute der Dudeschen hense blyven unde des Dudeschen rechtes ewichliken entberen). 3 ) Während es bisher nur einen Kaufmann von der deutschen Hanse gegeben hat, ist hier zum ersten Male von deutschen Hansestädten die Rede.

Wohl in Folge dieses Beschlusses sucht Bremen, das seit 1285 den verbundenen wendischen Städten fern gestanden hat, um seine Wiederausnahme in die Hanse nach. Gegenüber den Seestädten und den anderen Städten, wie auch gegenüber den gemeinen Kaufleuten von der Hanse der Deutschen des heiligen Römischen Reichs verpflichtet es sich, zur Vertheidigung des Oeresundes ein Schiff mit 50 Gewappneten, zur Vertheidigung der Elbe aber 100 Gewappnete zu stellen. 4 ) Diese Verschiedenheit in der Zahl beruht auf dem Gedanken, daß auf der Ostsee die Westseestädte nur die halbe Last tragen sollen, wie auf der Westsee die Ostseestädte. 5 ) Gestellt aber werden die Kontingente, wenn Bremen dazu aufgefordert wird für den Oeresund von Lübek, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald, für die Elbe von Hamburg.

Drei Jahre darauf (1361) ruft die Eroberung Wisbys durch König Waldemar den ersten Krieg der Hansestädte gegen Dänemark hervor, zu dem sich Lübek, Hamburg, Bremen, Kiel, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Anklam, Stettin und Kolberg mit den Königen Magnus von Schweden und Hakon von Norwegen vereinigen. 6 ) Durch den unglücklichen Verlauf desselben wird unsere Stadt mit am Härtesten betroffen; 1364 schmachten noch 83 ihrer


1) H. R. 1, Nr. 212.
2) H. R. 1, Nr. 213.
3) H. R. 1, Nr. 212, § 10.
4) H. R. 1, Nr. 216.
5) Koppmann in Hans. Geschsbl. 1875, S. 14; das. 1880-81, S. 157.
6) H. R. 1, Nr. 262.
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Bürger und Söldner in dänischer Gefangenschaft, 1 ) und erst 1366 wird für das Lösegeld ihres gefangenen Hauptmanns, des Ritters Bertold Stoltenberg, quittirt. 2 )

Der zweite Krieg der Hansestädte gegen Waldemar von Dänemark und Hakon von Norwegen führt dagegen zu dem glorreichen Frieden zu Stralsund vom 24. Mai 1370, mit dem die Entwickelung des hansischen Städtebundes ihren Abschluß erreicht, durch den derselbe seine volle Bedeutung, die unbestrittene Herrschaft auf der Ostsee und die Stellung einer nordeuropäischen Großmacht gewinnt.

Im ersten dieser Kriege bestanden die Kontingente unserer Städte 3 ) für Lübek aus 600 Mann, für Rostock und Stralsund aus je 400, für Wismar und Greifswald aus je 200; das Größenverhältniß hatte sich also hauptsächlich darin geändert, daß Stralsund herangewachsen, zu der gleichen Bedeutung wie Rostock emporgestiegen war. Im zweiten Kriege, an dem sich 43 deutsche Städte betheiligten, war die Last, welche von den einzelnen Städten zu tragen war, nur halb so groß; von unsern fünf Städten wurden 800 Mann ausgerüstet, 4 ) von Lübek 300, von Stralsund 200, von Rostock 140, von Wismar 100 und von Greifswald 60. Daß hier die Kontingente Rostocks und Greifswalds niedriger angesetzt sind als beziehentlich diejenigen Stralsunds und Wismars, kann nur auf der Rücksichtnahme auf zeitweilig obwaltende, besondere Verhältnisse beruhen, die wenigstens vorläufig nicht mit Sicherheit zu ermitteln sind.

Als Mitglied des hansischen Städtevereins hat Rostock selbstverständlich nicht aufgehört, meklenburgische Stadt zu sein. Abgesehen von Lübek, Köln, Goslar und Dortmund stehen vielmehr alle Mitglieder des Bundes in der Doppelstellung einer Hansestadt und einer Territorialstadt. Auf die Conflicte, die bei solcher Doppelstellung unvermeidlich waren, mußte natürlich Rücksicht genommen werden. Schon etwa 1264 ist deshalb beschlossen worden, daß dem Landesherrn, der mit einer Stadt in Streit geräth, von keiner andern Stadt Unterstützung gewährt werden soll, als von seiner eigenen Territorialstadt. 5 ) Das Bündniß von 1296 bestimmt dagegen, daß in einem solchen Falle die Stadt, welche einen Erbherrn über sich hat, die bedrängten Verbündeten wenigstens mit Geld


1) H. R. 1, Nr. 310, § 5.
2) H. R. 1, Nr. 312, 7.
3) H. R. 1, Nr. 263.
4) H. R. 1, S. 430.
5) H. R. 1, Nr. 7, § 6. Vgl. Nr. 9, § 7: "quia tunc oportet, ut ipsum promoveant."
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unterstützen solle. 1 ) Ein ähnlicher Conflict entstand für Rostock und Wismar durch das Streben ihres Landesherrn, Mitglieder seiner Familie in Schweden, wie in Dänemark auf den Königsthron zu bringen. Als deshalb die Hansestädte 15. März 1364 den Beschluß faßten, die Schiffahrt völlig einzustellen, gestatteten sie den beiden meklenburgischen Städten, ihrem Herzog Lebensmittel aus ihren Häfen zuzuführen; 2 ) 25. Mai erklärten die von Rostock und Wismar, sie hätten einen Herrn und könnten demselben, wenn er den König von Dänemark bekriegen wolle, ihre Unterstützung nicht versagen und ihren Hafen nicht verschließen. 3 ) Auch 1370 muß nach den Friedensschlüssen zwischen den Hansestädten und den Reichen Dänemark und Norwegen das Verhältniß der Städte Rostock und Wismar zu den nordischen Reichen noch besonders bestimmt werden: zwischen Rostock und Dänemark soll Friede sein, wenn auch Meklenburg mit Dänemark im Kriege ist; wird das Land Meklenburg von Dänemark angegriffen, so darf Rostock, ohne dadurch den Frieden zu brechen, seinem Landesherrn Hülfe leisten, so gut es kann; will aber Rostock seinem Herrn jenseit des Meeres folgen mit Banner und Gewappneten, so soll es Dänemark vier Wochen vorher seine Absage schicken; mitten im Kriege zwischen Meklenburg und dem dänischen Reiche sollen die Bürger Rostocks in Dänemark und die dänischen Kaufleute zu Rostock in der Stadt und im Hafen sicher sein; wenn auch der Herzog im Hafen Schiffe gegen Dänemark ausrüstet, wenn die Mannen des dänischen Reiches über diese Schiffe herfallen, wenn Rostock seinem Herrn Hülfe leistet, und wenn es dabei ebenfalls an Schiffen und Leuten geschädigt wird, so soll doch durch das Alles der Friede zwischen Rostock und Dänemark nicht gebrochen sein. Dieser Vertrag versucht es, sich genau der Doppelstellung Rostocks anzupassen, welche es der Stadt möglich macht, mit einem Nachbarlande gleichzeitig in Krieg und in Frieden zu leben, in Krieg durch die Landesvertheidigung, durch den Beistand gegen seinen Herrn als Territorialstadt, in Frieden als Hansestadt. Als aber in späteren Jahren der unglückliche Ausgang jener Bestrebungen der Landesherren Herzog Albrecht, den König von Schweden, in die Gefangenschaft seiner großen Gegnerin, Margareta von Norwegen, führt, läßt sich bei der Noth des Landes die Doppelstellung nicht aufrecht erhalten; einmüthig treten Rostock und Wismar dem Bündnisse bei, das 3. Mai 1391 von den Landesherren, der Ritterschaft und den Städten zum Kriege


4) Urk. Gesch. 2, S. 702; H. R. 1, Nr. 531.


1) Oben S. 194, Anm. 4.
2) H. R. 1, Nr. 315, § 2; 316, § 2.
3) H. R. 1, Nr. 325, § 10.
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gegen die drei nordischen Reiche geschlossen wurde, 1 ) und öffnen entschlossen, wenn auch schweren Herzens, allen denjenigen, welche diese Reiche zu schädigen beabsichtigen ihre Häfen; 2 ) "wie Gott weiß," schreiben sie an die Hansestädte, "nicht aus Uebermuth, sondern, weil unsere Ehre es nicht anders zuläßt, als daß wir in diesem Kriege unserm Landesherrn helfen" (dar uns neen weel efte overmud tu drift, alzo dat God wol weet, men dat wy dat van ere weghen nicht laten moghen, wy moten by desme krighe blyven in nnses hern hulpe). 3 )

Nach mühsamer Wanderung, hochgeehrte Versammlung, stehen wir endlich am Ziel. Werfen wir einen kurzen Blick zurück auf den Weg, den ich Sie habe führen müssen, so schen wir, wie Rostock, begünstigt durch seine Lage und von seinen Fürsten mit den wichtigsten Freiheiten ausgestattet, durch den Seehandel aufblüht, sich mit den unter gleichen Lebensbedingungen erstandenen Nachbarstädten innig zusammenschließt und ununterbrochen theilnimmt an dem Entwickelungsgange, durch welchen sich aus den beiden Elementen einer Gemeinschaft des deutschen Kaufmanns und einer Vielheit von Städtebünden der große Hansische Städteverein herausbildet, an dessen Spitze Lübek steht und in dessen leitender Gruppe Rostock nach Lübek Anfangs den vornehmsten, immer einen hervorragenden Platz einnimmt; daneben aber sehen wir auch, daß Rostock weder aufhört, noch vergißt, eine Territorialstadt zu sein, die treue Residenz seiner Rostockischen Fürsten, die bedeutendste Stadt der Herzoge von Meklenburg, die erste ihrer beiden Seestädte, die, wie es im Jahre 1610 einmal heißt, des ganzen Landes Schlüssel, propugnacula und promptuaria, 4 ) seine herrliche Zier und Kleinodien sind. 5 ) Die Zeiten, welche den hansischen Städteverein möglich und notwendig machten, sind glücklicher Weise vorüber. Wenn aber in Erinnerung an jene seegebietenden civitates maritimae sich unser Rostock noch heute mit Stolz eine meklenburgische Seestadt nennt, so möge solche Erinnerung seine Bürger gemahnen an ihrer Vorfahren kluges Würdigen und weises Benutzen der obwaltenden Verhältnisse, an das Hochhalten der inneren Selbstständigkeit und die Unterordnung der Sonderinteressen unter das Wohl der Gemeinheit, vor Allem aber an jene stählerne Thatkraft, die durch keinen zeitweiligen Mißerfolg dauernd gelähmt werden konnte, auf daß die Seestadt Rostock, was sie war und noch ist, bleiben und immer mehr werden möge, des Landes Meklenburg herrliche Zier und Kleinod!

Vignette

1) H. R. 4, Nr. 12.
2) H. R. 4, Nr. 15.
3) H. R. 4, Nr. 59.
4) Spalding, Mekl. Landes=Verhandlungen 1, S. 393.
5) Spalding 1, S. 459.
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Die wendische Burg Laufena
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Grundriss der Stadt Lage
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Karte von der Feldmark der Stadt Lage
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V.

Geschichte der Stadt Lage.

Von
Pastor C. Beyer
zu Lage.

Vorbemerkung.

D ie Stadt Lage, über deren Vergangenheit im Nachfolgenden Aufschluß gegeben wird, ist eine der kleinsten Städte im Lande Meklenburg. Sie liegt an dem Recknitz=Flüßchen mitten zwischen Rostock, Güstrow und Teterow. Neben den größeren Städten führte sie ihr Dasein stets im Verborgenen, ihre früheren Schicksale sind bisher noch niemals bekannt geworden, und es mag immerhin ein seltsamer Versuch erscheinen, dieselben zum Gegenstand einer Abhandlung für weitere Kreise zu wählen. Es sei dem Verfasser vergönnt, sich kurz zu rechtfertigen.

Bald nach dem Antritte meines Amtes als Pastor in der Lager Gemeinde äußerte im Gespräch der damalige Bürgermeister Ph. Süsserott sein Bedauern, daß so wenig Nachrichten über die Vergangenheit der Stadt vorhanden seien, und sprach die Ansicht aus, daß trotz der Kleinheit des Ortes es für jeden Bewohner doch von Werth sein müßte zu erkennen, wie im Kämpfen und Streben sich die Verhältnisse, derer man sich jetzt erfreuen könnte, herausgebildet hätten. Dieses Gespräch gab den ersten Anstoß zu der hier der Oeffentlichkeit vorgelegten Arbeit. Ich sah täglich die alte Kirche, rührte im Vorübergehen oft die großen Steine des Chores an und dachte: "Wenn ihr doch reden könntet!" In meinem Kirchenstuhle stand eine Tafel mit den Namen meiner Vorgänger, und so oft mein Blick auf dieselbe fiel, schien sie mich zu mahnen, das Andenken derer zu erneuern, die in langer Amtsdauer ihre beste Lebenskraft der Gemeinde gespendet hatten.

Ich fing zunächst an, allerlei kleine Notizen zu sammeln, wie sie mir gelegentlich zuflogen. Zu größerem Ernste trieb mich die

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Beschäftigung mit Freytags schönen "Bildern aus der deutschen Vergangenheit." Mit der Einsicht, daß man deutsche Geschichte nicht verstehe durch bloßes Anschauen der Ereignisse und Abschnitte, wie sie in großen Zügen die gebräuchlichen Geschichtswerke dem Laien vortragen, sondern durch geduldiges Eingehen auf das Einzelne, durch Achtung für das Kleinleben unserer Vorfahren, reifte der Entschluß, einen Versuch auf engstem Gebiete zu machen, die Vergangenheit einer unbedeutenden Landstadt im kleinen Meklenburg zu erforschen, um zu sehen, welchen Gewinn ich für das Verständniß der Geschichte des großen Vaterlandes davontragen könnte.

Zur Verfügung stand mir, wie erwähnt, zunächst kein Material von Bedeutung. Da fielen mir die Visitationsprotokolle der Gemeinde Lage aus dem 16. und 17. Jahrhundert in die Hände, durch diese wurde ich auf das Archiv der Superintendentur in Güstrow und von dort auf das Geheime und Haupt=Archiv in Schwerin geführt. Endlich gab mir das städtische Archiv wenigstens genaue Kunde vom Jahre 1759 an, die Acten aus früherer Zeit sind durch wiederholte Brände zerstört. Am Spärlichsten flossen die Nachrichten aus dem Pfarrarchiv. Die nöthigen Urkunden bis zum Jahre 1360 brachte das "Mekl. Urkundenbuch." Auch die "Jahrbücher des Vereins für mekl. Geschichte und Alterthumskunde" gaben schätzenswerthe Winke, wenngleich die Archive immer Hauptquellen blieben. Die bekannten Geschichtswerke über allgemeine meklenburgischen Geschichte, sowie einige Abhaudlungen, die im Laufe der Arbeit erwähnt werden, erschlossen mir das Verständniß der mir bisher noch unbekannten Zeiten.

Mit Freude bemerkte ich bei der Darstellung der einzelnen Abschnitte, daß alle großen Ereignisse, die mit Kraft und Ungestüm Deutschland erregten, auch ihre deutlich bemerkbaren Wellen bis in das Städtchen, diesen kleinen Erdenwinkel, trieben, und setzte meinen Eifer daran, scharf zuzusehen, welchen Eindruck weltbewegende Thaten hier hervorriefen. Ich mußte erkennen, daß manche Zeiten, deren Ruhm uns allen schon in der Schule verkündet und fest ins Gedächtniß geprägt wurde, doch oft recht traurige Früchte in kleinen Verhältnissen brachten. Die Reformation entfesselte in gradezu abstoßender Weise die Habsucht, der siebenjährige Krieg schuf für die Stadt eitel Jammer und Verderben. Es schien oft, als ob alle Noth Deutschlands und speciell Meklenburgs sich auf das Städtchen wie auf einen Brennpunkt zusammengezogen hätte. Zugleich aber auch konnte ich sehen, daß die Erhebung des Ganzen die einzelne Stadt schließlich wieder emportrug. Bosheit machte sich

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oft recht breit; kleinliche Gesinnung leitete das Stadtregiment; rauh, roh waren die Sitten; überall aber blitzte, oft durch Lumpen, meklenburgische Zähigkeit und Tüchtigkeit hindurch. Der Bürger kämpfte verzweifelt gegen den Untergang, immer wieder rang er sich empor. Ich lernte solche Kraft, die oft grade am Besten bemerkbar war, wenn das große Vaterland sich mit Schmach belud, achten.

Dieser Gewinn machte mich so froh, daß ich den Entschluß zur Veröffentlichung meiner Forschungen faßte, um zu sehen, ob Andere sich mit mir freuen würden. Freilich werde ich immer etwas Besonderes vorweg behalten, bei meinen Gängen durch die Stadtflur haben Höhen und Niederungen, Wälder und Felder für mich Sprache, ja, mein Wunsch ist in Erfüllung gegangen, am alten Kirchenchor reden die Steine.

Daß ich keine überall zusammenhängende Geschichte der Stadt Lage schreiben konnte, ergiebt sich aus der Lückenhaftigkeit des Materials; ich glaube nicht, daß mir wesentliche Nachrichten, die zu erlangen waren, entgangen sind, dennoch bleiben halbe und ganze Jahrhunderte dunkel. Eine dürre Aneinanderreihung einzelner Ereignisse widerstand mir, so versuchte ich einzelne Bilder zu entrollen. Ein Neuling bin ich auf dem Gebiete, das zu betreten ich wagte, und jeder Leser wird das leicht erkennen. Ich bitte um Verzeihung, wenn ich nicht überall befriedige. Daß meine Arbeit einen Platz fand in den Jahrbüchern des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, war nur möglich bei der Nachsicht des Redacteurs, für die ich meinen herzlichen Dank sage.


I. Entstehung und Herausbildung der Stadt.

Der Name der Stadt Lage hat dasselbe Schicksal gehabt, wie viele wendische Ortsnamen in Meklenburg, er ist im Laufe der Jahrhunderte so entstellt, daß man nur aus älteren Urkunden seine eigentliche Bedeutung erkennen kann. 1726 hat er schon seine jetzige officielle Schreibart Laage, 1622 die richtigere Lage, 1578 Lawe, 1346 Lawis (Lawiss), 1316 Lawe, 1309 Laue, 1301 Law, 1270 Lawe, 1216 Lauena. Irrthümlich wollte man früher (so z. B. Erasmus, Pastor in Lage, nach dem 30jährigen Kriege) Lawe von Löwe ableiten, und leicht war es dann der Phantasie, die Gründung der Stadt auf den Sachsenherzog Heinrich den Löwen zurückzu=

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führen. Indessen Kühnel (Jahrbücher XLVI) erklärt mit guter Begründung den Namen aus lawa Bank, polnisch = Brücke, Steg durch einen Ssumpf, und deutet demnach Lauena als "Brückenort". Diese Erklärung paßt vorzüglich auf die Lage der Stadt, denn in der That führte bei derselben eine Straße durch das sumpfige Recknitzthal, die schon in wendischen Zeiten bekannt und in ihrer Wichtigkeit begriffen war. 1216 wird in der Urkunde, in welcher die Schenkung des Landgutes Polchow mit der Einöde Geresowe oder Chowale an das Kloster Dargun durch Herzog Kasimar von Polen vollzogen wird, hinsichtlich der Grenzen bemerkt: . . . "(Termini) ab illa (ualle) respiciunt contra uiam regiam, que ducit de Luchowe in Lauena . . . ab illa ualle transeunt per ultra uicinam paludem et uadunt ad unum lapidem terre affixum non longe a uia regia; ab illo lapide respiciunt contra Rinsowe et uadunt ad quoddam uadum, quod uiantibus praestat transitum de Rinsowe in Lauena" . . . (Mekl. Urkundenbuch I, 223), Die hier genannte via regia war eine öffentliche Straße, die, soweit mir bekannt, von Demmin über Dargun und Lüchow nach Lage führte, also wahrscheinlich der Hauptweg der meklenburgischen Wenden für ihren Verkehr mit Pommern und Rügen. Folgen wir der gewöhnlichen Annahme, daß die Recknitz die Grenze der Circipaner angab, so leuchtet zugleich die strategische Wichtigkeit dieses Ueberganges ein, und es wäre auffallend, wenn dieselbe nicht erkannt und gewürdigt wäre.

In der That ließ sich bei näherem Nachforschen auch leicht die Stelle finden, wo eine wendische Burg einst lag. Südlich von der Stadt in der Entfernung einer Viertelstunde liegt die (einstige Papiermühle, jetzige) Henningsmühle, die über ein Jahrhundert in dem Besitze der Familie Hennings gewesen ist. Es fließt vor derselben der sogenannte Pludderbach vorüber, der das Mühlrad treibt, hinter derselben liegen zwei Ackerstücke, die zum Stadtgebiet gehören, aber von der Mühle aus bewirtschaftet werden. Das erstere, nahe am Pludderbach, fällt nach Norden mit steiler Böschung ab, als wäre es früher abgegraben, und verläuft nach Süden in sanfter Abdachung, um plötzlich mit einem Abhang von 4-5 Fuß Höhe scharf abzubrechen. An dieses Ackerstück stößt südlich ein Graben, und mit Ueberschreitung desselben gelangt man auf das zweite Ackerstück, eine fast kreisrunde, sehr leicht gewölbte Fläche von 550 □Ruthen, die deutlich aus der angrenzenden Wiesenfläche hervortritt. Beide Ackerstücke führen den Namen Burgwall. Es ist mit ziemlicher Zuversicht anzunehmen, daß hier einst die wendische Burg Lavena oder Lawena lag. Die Berechtigung zu

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dieser Annahme ergiebt sich zunächst aus der Lage. (Siehe die Karte.) Im Westen des Burgwalls liegt das breite Thal der Recknitz, das früher sehr wasserreich und moorig gewesen ist; wenn es auch heute an den meisten Stellen bequem durchschritten werden kann, so erkennt man doch, daß solcher Erfolg nur künstlicher Entwässerung zu danken ist. Jedenfalls war es einst völlig unpassirbar für Reiter und Fußgänger. Quer gegen dieses Recknitzthal stößt nun südlich vom Burgwall ein eben so mooriges Querthal, ursprünglich von der Schwenknitz (später nach der Verlegung Pludderbach genannt, einem Nebenflusse der Recknitz, durchzogen. In dieses Thal hinein, das noch heute selbst in ganz trockenen Sommern kaum durchschritten werden kann, wurde von den Wenden der Burgwall geschüttet, so daß er also auch im Osten durch die Wiese gedeckt war. Gegen Norden wurde er durch einen tiefen Graben von einem natürlichen Hügel, an den auch im Osten und Westen noch die Wiesen grenzten, geschieden. Nördlich wieder von letzterem war wahrscheinlich einst ein breiter Graben gezogen, von dem die Reste wohl in den beiden Mühlenteichen und dem Bette des Pludderbaches sich finden.

Der letzte Papiermüller aus der Familie Hennings, ein durchaus zuverlässiger und redlicher Mann, berichtete mir über den Burgwall, daß zu seiner Lebenszeit auf demselben deutliche, nicht sehr hohe Wälle erkennbar waren, die den Eindruck machten, als seien sie durch den Pflug allmählich niedriger gelegt. (Der Burgwall war schon lange Ackerland, nachweisbar schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts, wahrscheinlich schon geraume Zeit vor dem 30jährigen Kriege.) Er fand bei Uebernahme seiner Wirthschaft in der Mitte desselben ein etwas feuchtes, wiesenartiges Terrain vor und unternahm es, dasselbe auszufüllen mit einer Anhöhe von etwa drei Fuß, die innerhalb des Walles, vom Nordrande desselben mindestens eine Ruthe entfernt, lag; als er an die Abgrabung dieser Höhe ging, fand er ein Fundament von nicht großen Feldsteinen, vielleicht 1 1/2 Fuß hoch, dasselbe war drei Ruthen lang, 2 Ruthen breit. Im innern Raum lag eine Brandstätte ohne eine Spur von Backsteinen, jedoch mit deutlich erkennbaren, durch den Brand verhärteten Lehmstücken, die offenbar zur Erbauung der Wände über den Fundamenten gedient hatten, zumal Lehm sonst erst auf dem nördlichen Festlande gefunden wird. Er entsann sich nicht Scherben und dergleichen beobachtet zu haben, da er bei seinem Werke arbeitseifrig nur die Planirung ins Auge faßte. Das Fundament nahm er heraus und brachte die Steine auf einen Haufen, Von dem sie allmählich nach Bedarf hinweggenommen

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wurden. (Nach so gründlicher Umgestaltung des Bodens erschien mir ein Nachgraben an Ort und Stelle überflüssig.)

Der nördlichste Hügel bildete offenbar die zu dem wendischen Burgwalle gehörige Vorburg, die durch die Ziehung eines Grabens gleichfalls mit leichter Mühe befestigt werden konnte und die Wohnstätte der wendischen Bewohner von Lawena abgab.

Wenn es richtig ist, daß bei der Einwanderung der Deutschen die Landeseintheilung der Wenden meistens beibehalten wurde, so ergäbe das noch für meine Ansicht eine weitere Begründung. Denn es gab später eine Advocatia, Vogtei, Lage. 1 ) Nicolaus, D. gr. dominus de Werle, macht villulam Vipperniz, jacentem in advocatia Lawis et sub abbacia fratrum in Dargun, exemptam et liberam ab omni mensuracionis . . . genere. Anno 1297. Johann III und Nicolaus IV, Fürsten von Werle, gaben Nicolaus Hahn und seinen Erben das Dorf Jahmen in der Vogtei Lage zu vollem Eigenthum unter Verzicht auf alle landesherrlichen Gerechtsame. 2 ) Anno 1349. - Nach Klüver wurden im Jahre 1506 in die Vogtei Lawe gerechnet die Adeligen zu Potrems, Rossewitz, Gottin, Rensow, Diekhof, Wüstenfelde, Weitendorf, Teschow, Subsin, Kammin. Nach solchen Angaben dürften sich mit der Karte in der Hand leicht die ungefähren Grenzen der allerdings nur kleinen wendischen Vogtei reconstruiren lassen. - Urkb. XIV, 8308, heißt es: "in terra Lawis," 8561: "an der voghedie tu der Lawe" (1359), 8680: "Dorf und Gut Tolzin in der Vogtei Lawe."

Die Lage der Burg war durch die Rücksicht auf den Recknitz=Uebergang gewählt; die via regia konnte indessen nicht sofort von der Burg ausgehen, sondern mußte natürlich an einer schmaleren Stelle angelegt werden. Es findet sich nun thalabwärts in den Wiesen ein uralter, fast versunkener Damm. Er macht sich nur bei genauestem Zusehen durch leise Erhebungen bemerkbar, etwa in der Richtung von dem Kirchthurm auf Kronskamp zu; wahrscheinlich dürfen wir hier die via regia suchen. Es soll in den Wiesen noch eine Abzweigung nach der Rostocker Straße zu erkennbar sein.

Mit der Einwanderung der Deutschen begann eine andere Art von Ansiedelung. Die Wenden suchten die Gründe, die Deutschen die Höhen, die Wenden bevorzugten die Unzugänglichkeit, die Deutschen die Zugänglichkeit ihrer Niederlassungen; in Folge dessen ließ man die wendischen Anlagen verfallen und wählte unter den


1) Urkb. IV, Nr. 2429.
2) Urkb. X, Nr. 7010.
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Höhen am Recknitzthale diejenige, bei welcher der Fluß dem festen Boden am nächsten kam. Die Recknitz muß in damaliger Zeit reichlich drei= bis viermal so breit als jetzt und entsprechend tief gewesen sein. Noch im Anfang dieses Jahrhunderts war sie oberhalb der Stadt zwei Ruthen breit und oft 12 Fuß tief, auch voll schmackhafter, stattlicher Fische, die in der Gegend einen gewissen Ruf hatten. Vor nicht vielen Jahren lag noch etwas stromabwärts im Flußbett ein Prahm, der mit Steinen beladen und dort gesunken war. Das alles läßt uns erklärlich erscheinen, daß einst die neuen Ansiedler auf die Verkehrserleichterung durch den Fluß Rücksicht nahmen.

Wir finden schon Bewohner der Stadt Lage im Jahre 1270, als Fürst Nicolaus von Werle derselben das später sogenannte "Lager Moor" schenkte. Im Urkundenbuch II, 1190, steht die Schenkungsurkunde lateinisch, ich lasse dieselbe, um Wiederholung zu vermeiden, nach einer recht alten deutschen Uebersetzung folgen, die freilich auch schon anderswo gedruckt ist:

"Nicolaus, van gades gnaden here vann Werle, allen jegenwerdige schrittt sehende heyel to ewigen tyden. Kunth sy alle den jenen, die gegenwerdige schrifft annemen to lesende, dath wy van unsen guden willen und vulborde unser leven kinder Hinricks und Johannes van Werle, unsen leven borgeren binnen der Lawe wanende de wiske, die dath mohr up düdesk geheten werth, twischen den Spotzlendorp und twischen unsen vorgesechten borgern van der Lawe, van dem Kalenberge beth to den Hagenböckenbusck, liek uth snorrecht vortogande, für der van Wozens van den ellern beth an den orth in Wardow, item van dem orde van Wardow betthe in de stede, die Hinrikus unse advokat van Güstrow mith sinen mithgesellen liekuth hefft gesetten nnd verordnet, bewilligen ewiglick to besittende, also dat sie noch in dem wege, de dar leidet betthe an die wiske, und ock nicht in vordüpinge dersülven jemandth schall behindern. Unde dath ock dith gescheffte moge standafftig und vaste bliven, hebbe wi dith in tüchenisse unses segels bevestet. Tüge dessen dinges sint de riddere Hinrikus van Vlotow, unse advokat van Robele, Wedekindt Beehr, denstknechte (famuli) Hinrikus, unse advokate to Güstrow, Conradus Kla(g)uiger binnen Güstrow, Gelow, unse meyer van Wardow, mith sinen borgern (burgensibus) is hir jegenwerdig gewesen, disse alle to bevestende, Syfridus, unse meyer van Spotzelendorpe, mith sinen borgern is hir och jegenwerdich und hefft dith vorvasth und danckbarlich gehalt, Jo-

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hannes van Crackow mith sinen borgern van Wozene is hir ock jegenwerdich gewesen und hefft gelick alse de anderen dath werck bewilligt und bevestet. Disse syn geschen im jar na der hilligen minsckwerdinge dusent twe hundert seventich, gegeven tho Güstrow mith der handt Gotfridi, prawstes der sülven stede, den twelfften Klndas. Maij.

Jegenwerdige copie is uth dem latine in unse düdessche tungen gesettet und transfereret worden durch my Nicolaum Schmidt uth Keiwall (?), offne notarium, und kummeth averein mith sinen rechten versegelden originall van sententien to sententien, dath mith disser miner egenen handthe do betugen."

Diese Urkunde scheint die Veranlassung zu der Ueberlieferung des Staatskalenders zu sein, Nicolaus III habe Lage 1270 gestiftet; doch leuchtet ein, daß der Fürst die schon bestehende Stadt beschenkte. Das "Lager Moor," das im Laufe der Zeit wieder von der Stadt ab an Wardow gekommen ist, hat eine große Ausdehnung und außer ergiebigem Torfstich noch viel Bruchholz und Wiesenland, so daß die Stadt wesentliche Vortheile von solcher Schenkung hatte. Allerdings verlor dieselbe dadurch etwas an Werth, daß das Grundstück etwa 3/4 Meilen von der Stadt entfernt lag. In Rücksicht hierauf stellt die Urkunde den Weg dahin auch unter allen Umständen sicher.

Der Stiftungsbrief oder die Bestätigungs=Urkunde der Stadt fehlt; wir müssen es also unbestimmt lassen, in welchem Jahre Lage gegründet ist. Bei der Landestheilung 1233 kam das Gebiet der Stadt zur Herrschaft Werle und verblieb bei Güstrow bis zu Nicolaus' Tode 1277; daraus möchte sich die Vermuthung rechtfertigen, daß im Staatskalender wenigstens der Name des Gründers richtig ist. Etwas Anhalt für die Gründungszeit geben die Bemerkungen über die Kirche zu Lage (Jahrbücher XII, 463) von Lisch, dessen Urteil wir vertrauen dürfen, denn es fände sich schwerlich Jemand, der mit solchem Eifer, wie er, an die Erforschung fast aller Kirchen Meklenburgs gegangen wäre. Seitdem er unsere Kirche sah, ist dieselbe restaurirt, mancherlei Aenderungen sind vorgenommen, so daß seine damaligen Bemerkungen doppelt wertvoll sind. Ich setze sie deshalb hierher: "Die Kirche zu Lage, die einzige Merkwürdigkeit dieses Städtchens, ist in ihrer Art ein seltenes Bauwerk im Lande. Sie besteht aus zwei ganz verschiedenen Theilen, Chor und Schiff, die in sehr verschiedenen Zeiten erbaut sind. Das Chor bildet ein Oblongum mit grader Altarwand und hat drei Fenster in der Altarwand und zwei Fensterpaare in jeder Seitenwand. Diese Fenster sind in der höchsten Entfaltung des

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Uebergangsstyls erbaut, eng, schräg eingehend, in der Wölbung leise gespitzt, mit Wulsten eingefaßt; sie sind zwar nicht in der Construction, aber in ihrer außerordentlichen Höhe ganz ungewöhnlich und vielleicht die einzigen Beispiele im Lande. Hierdurch zeichnet sich die Kirche in Lage sehr aus. Da auch das Chor selbst für den Uebergangsstyl hoch ist und große Verhältnisse hat, so macht der Bau einen ungewöhnlichen Eindruck auf den Beschauer. Der Bau des Chores hat überhaupt viel Edles und schönes: die zwei Gewölbe, mit starken Rippen, werden von Pilaster=Bündeln getragen, welche ungewöhnlich schöne Capitäler von Laubwerk, auch mit Menschengesichtern, haben. Im Aeußern hat das Chor nur Lissenen, noch keine Strebepfeiler, der Rundbogenfries fehlt schon, statt dessen steht eine umgekehrt treppenförmige Verzierung auf der Höhe der Mauer. Die Chorfenster sind an der Außenwand durch einen einfachen Mauerbogen zusammengefaßt. Nach allen diesen Erscheinungen ist das Chor der Kirche zu Lage eins der schönsten und edelsten, wenn auch jüngsten Werke aus der Zeit des Uebergangsstyles und wird noch vor Mitte des 13. Jahrhunderts erbaut sein. Die Stadt Lage wird nach den bisherigen Nachrichten zuerst als Stadt 1270 genannt. Jedoch kommt schon im Jahre 1261 ein Pfarrer Johannes von Lage vor, neben und nach den Pfarrern von Röbel, Malchin und Schwan; also stand damals gewiß schon die Stadt. . . . . . . Das Schiff ist im ausgebildeten Spitzbogenstyle, also wohl im 14. Jahrhundert erbaut, es hat drei Gewölbe Länge, zwei Seitenschiffe, Strebepfeiler und einen kleeblattförmigen Fries, sonst nichts Ungewöhnliches und schönes; die Gewölbe fehlen ganz und sonst jede Erinnerung aus alter Zeit. . . . Ueber der Pforte im Thurm sind zwei hellgrün glasurte kleine Reliefkacheln mit Heiligenbildern, wohl aus dem 15. Jahrhundert, eingemauert, auch eine seltene Erscheinung." (Die gerühmten Fenster sind leider inzwischen umgebaut, die Kacheln sind verschwunden.) Der von Lisch erwähnte Uebergangsstil vom Rundbogen zum Spitzbogen herrschte nur kurze Zeit und zwar grade damals, als in Meklenburg nach der Ueberwindung des Widerstandes der heidnischen Wenden das Christenthum feste Stellung und Verbreitung gewann. Daher erklärt sich der Umstand, daß in Meklenburg grade Kirchen im Uebergangsstil mehr vorgefunden werden, als in den benachbarten Ländern. Nach solchen Angaben von Lisch (vgl. Archiv für Landeskunde 1852, S. 633) möchte es uns gestattet sein, die Gründung der Stadt Lage, der gewiß bald die Erbauung der Kirche folgte, vor Mitte des 13. Jahrhunderts anzusetzen.

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Wenn wir nach den ersten deutschen Bewohnern der Gegend fragen, so dürfen wir nicht unbeachtet lassen, daß es in Meklenburg ein altes Patricier=Geschlecht von Lawe gab, das hauptsächlich in Rostock seinen Sitz hatte und der Stadt schon seit 1278 verschiedene Rathsherren, dem Lande manche Geistlichen stellte. Dasselbe ist lange ausgestorben, aber sein Andenken lebt in Rostock in der Lagerstraße, die nach ihm den Namen erhielt, fort. Wir begegnen nun unter den Patricier= oder rathsfähigen Geschlechtern unseres Landes wiederholt solchen Namen, die von Städten abgeleitet sind, z. B. Eckehard von Brunswich, Gottfried von Goldberg, Albert von Malchow, Johann von Marlow, und es liegt darum nahe, den Namen jenes obigen Rostocker Geschlechts mit dem der stadt Lage in Verbindung zu setzen.

In die Wirren während der Zeit, da Meklenburg in viele Theile zerrissen und in Bruderkriege verwickelt war, wurde das junge Städtlein wegen seiner Lage bald hineingezogen. Als der Fürst Heinrich von Werle=Güstrow durch die frevelhafte Hand seiner Söhne Heinrich und Nicolaus auf der Jagd am 8. October 1291 erschlagen wurde, erhob sich sofort gegen die Mörder zur Rache über die verruchte Gräuelthat deren rechter Vetter, der energische Nicolaus II von Parchim. Er hatte nur eine kleine Macht im Verhältniß zu den Mördern, die durch die Herrschaft Meklenburg, sowie durch Pommern und Rügen unterstützt wurden. Anfangs gewann Nicolaus durch seine Schnelligkeit an Land, er besetzte Schwan, Lage, Plau, Waren, bis die Verbündeten mit ihrer überlegenen Macht ihn zurückdrängten. Um den wichtigen Uebergang bei Lage zu beherrschen, erbauten die letzteren auf dem sogenannten Köppenberg bei Kronskamp in der Gabel zwischen den Landstraßen nach Rostock und Güstrow die Burg Kronskamp. Nach der Schlacht bei Parchim 1293, die für den Parchimer Nicolaus sehr günstig endete, mußten die mörderischen Güstrower ihr Land aufgeben, und so wurde Werle=Güstrow=Parchim in einer Hand vereinigt. Die Burg Kronskamp gerieth in die Hände des Siegers. Von derselben ist jetzt keine Spur mehr zu finden; im Anfang dieses Jahrhunderts sollen indessen noch Fundamente und Kellerwölbungen nachgewiesen sein. Offenbar hat dieselbe nicht lange gestanden. Die Steine werden später in die Nachbarschaft verfahren sein. Die Sage überspann die Stätte.

Nur kurze Zeit sollte Lage Ruhe haben. Nicolaus das Kind von Rostock stellte seine Herrschaft unter die Oberlehnsherrlichkeit Erichs von Dänemark, der bald das Bestreben offenbarte, das Land Rostock der dänischen Herrschaft einzuverleiben. Da hiermit

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den übrigen meklenburgischen Fürsten ein sehr gefährlicher Nachbar erwuchs, so traten diese im Verein mit Pommern und Brandenburg gegen die Dänen auf, und es mußte vor allem Lage als Uebergangsort eine Rolle spielen. In dieser kriegerischen Zeit wird auch eine mittelalterliche Burg unmittelbar vor der Stadt erwähnt. Wenn man von Rostock kommt und die Recknitzbrücke überschritten hat, findet man alsbald rechts von der Hauptstraße eine Fläche, die einst eine sumpfige Niederung bis zur jetzigen Sumpfstraße bedeckte. (siehe Grundriß der Stadt Lage.) Mitten in derselben lag früher ein breiter, flacher Hügel, welcher jetzt eingeebnet und zu Gartenland gelegt ist, das zur Zeit im Besitze der Familie Buhse sich befindet. Noch zu Gedenkzeiten dieser Familie ragten in dem Garten Ruinen, die offenbar zu einem alten Thurm gehört hatten und im Innern so geräumig waren, daß ein früherer Besitzer darin Platz zur Anlage eines Gärtchens gefunden hatte, etwa 10 Fuß hoch aus der Erde empor; die Mauern waren über einen Klafter dick, die Steine dazu waren weit größer, als man sie später anfertigte, und so fest mit Kalk verbunden, daß man sie nicht mit dem Meißel trennen konnte; es sprangen die Steine eher, als daß der Kalk losließ. Gewaltige Fundamente konnte man noch 10 Fuß tief im Boden finden, ohne das Ende zu erreichen. Dieselben wurden später gesprengt und dienten als Einfriedigung des ganzen, weiten Gartens; aber außerdem wurden noch über 100 Fuhren davon zum Chausseebau verkauft. Noch jetzt sollen im Garten beim Nachgraben Fundamente zu finden sein, die, wie es heißt, sich bis auf das Nachbargehöft erstrecken. Rings um den Platz, wo die Ruine stand, lief ein breiter Graben, der in die Recknitz mündete. Auch mit dieser Burg beschäftigte sich die Sage. Es soll dort eine meklenburgische Prinzessin gewohnt haben, die mannigfach gefährdet war und sich gegen Belagerungen verteidigen mußte (eine schwere Wallbüchse wurde vor einigen Jahrzehnten in der Recknitz, jedoch etwas stromabwärts, gefunden). Ein dänischer Prinz heirathete die Prinzessin, und dadurch wurde sie frei. Die vielleicht nicht sehr umfangreiche, nur etwa aus einem Hauptthurm bestehende Feste, mit einigen Nebengebäuden, welche den Uebergang über die Recknitz unbedingt weit sicherer beherrschte als die Kronskamper Burg, wird von Kirchberg erwähnt. Er sagt in seiner Reimchronik bei der Schilderung des Streites zwischen Heinrich dem Löwen von Meklenburg und Nicolaus von Werle (1291):

Der von Mekilnborg Hinrich
sich samnete abir mechtiglich,

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da gewan her manlich drad
zu der Lawe Hus und Stad,
dy Sloz her da besaste wol
mit starkin Luden so man sol,
her buwete auch sterklich sunder Wende,
Eyn Sloz uf des Dammes Ende,
by den Kronescamp unvirwant
und mannte wol daz sloz zu hant u. s. w.

Und später, aus dem Jahre 1293, erzählt er:

Dy Czyd czouch vur dy Lawe alsus
Derselbe Her Nycolaus,
mit großim Here sundir Wan,
Stad und Hus her da gewan,
und gewan dy Hus ouch des getruwit,
dy der von Mekilnborg hatte gebuwit,
daz waz dy Kirche und Borg alsam,
und die Borg, dy her uf den Tam
gebuwit hatte vaste,
dy gewan her sundir Raste.

Es ergiebt sich, daß beim Beginn der Werler Unruhen die Burg von Lage schon gebaut war. Sie hat in der meklenburgischen Geschichte später offenbar keine besondere Rolle gespielt und möglicher Weise keine lange Dauer gehabt.

In dem oben erwähnten Kriege siegte Erich von Dänemark, im Frieden von Schwan, den 22. Juli 1301 wurde sogar Schwan an ihn abgetreten. Mit Bezug auf diesen Frieden ist im Urkundenbuch V, 2748, eine Urkunde abgedruckt, in der Nicolaus, Fürst von Werle, dem König Erich von Dänemark den zu Schwan geschlossenen Frieden zu halten gelobt, und in dieser Urkunde findet sich folgender Abschnitt: "In qua terra (Gnoien) munitiones, quas ipse et nos tenemus, exnunc frangere debemus et alias similiter, videlicet Sulten, Tessyn, Dobisdorp et Law, sicut et alias praedictas in terris Calant et Gnogen infra quartam feriam iam instantem . . . . . . Ceterum captiuos omnes in castro Tessyn, per ipsum dominum nostrum nuper captos . . . liberos facere debet." Daraus geht hervor, daß die Recknitzlinie von Sülz bis Lage besonders befestigt war und bei Tessin von Erich durchbrochen wurde. Es ist nun ja nicht wahrscheinlich, daß in Lage noch eine andere Festung als eben jene Burg vorhanden war, und wir errathen denn aus jener Urkunde den Grund, warum sie so bald verschwand. Wollte man aber annehmen, daß damals die Lager Burg noch gar nicht gebaut war, daß jene 1301 er=

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wähnte munitio nur eine wegen dieses Krieges errichtete Verschanzung war, so könnte man vielleicht sagen, daß bei Regelung der Vogtei=Verhältnisse die eigentliche Burg für den ersten fürstlichen Beamten als Wohnsitz hergerichtet wurde. In diesem Falle würde der Abbruch der Lager Burg in jener Zeit anzunehmen sein, als die Vogtei von der Stadt weg nach Güstrow gelegt wurde. Dazu würde dann das mir zu Ohren gekommene Gerücht stimmen, daß die Burg abgebrochen und ihre Steine nach Güstrow gefahren seien.

Für kurze Zeit nur blieb Lage bei Werle=Güstrow. Nicolaus II hatte bestimmte Anrechte daselbst, insbesondere ein fürstliches Lehen, das 20 Mark Aufkünfte brachte. Welcher Art dasselbe war, ist nicht zu bestimmen, doch weiß man, daß er Arnold Kopmann, Bürger in Rostock, mit denselben belehnt hatte und später, als dieser es zu der Stiftung einer Vicarei in der Marienkirche in Rostock verwenden wollte, auf alles Anrecht an dasselbe verzichtete (Urkb. V, 3312). Diese Vicarei blieb laut Testaments von Bestand, im Jahre 1336 war sie Domino Michaeli übertragen. (Urkb. VIII, 5656.) Als Nicolaus II im Jahre 1316 starb, hinterließ er einen Sohn Johann III (Henning), der aber von seinem Oheim Johannes zu einer Landestheilung gezwungen wurde. (Urkb. VI, 3860.) Es entstanden die beiden Linien Werle=Güstrow und Werle=Goldberg, und zu dieser letzteren gehörte mit Parchim, Malchow, Stavenhagen, Teterow und Malchin auch Lage.

Wie für die meisten Städte des Landes wird mit dem 14. Jahrhundert auch für Lage die Zeit des Aufblühens gekommen sein. Das Schiff der Kirche und der Thurm wurden wohl in der Mitte dieses Jahrhunderts gebaut (Lisch), ein Beweis, wie die Gemeinde anwuchs. Hinsichtlich des Thurmes erzählt eine Tradition, daß ein Ritter aus Kobrow eine Pilgerfahrt ins heilige Land unternehmen wollte, und um durch ein heiliges Werk den Schutz Gottes inzwischen zu erlangen, machte er mit einem Zimmermeister der Stadt den Vertrag, derselbe sollte in seiner Abwesenheit einen Thurm zu der Kirche bauen. Er wies zu diesem Zwecke alle Materialien an, die Steine ließ er in Kobrow brennen und lieferte auch das Holz, gleichfalls sicherte er den Meister durch Vorausbezahlung des Geldes. Als der Ritter die lange Fahrt glücklich vollendet hatte, spähete er bei der Heimkehr frohen Mutiges aus in der Hoffnung, demnächst den stolzen Thurm der heimathlichen Kirche schon von ferne zu erblicken. Doch er fand, daß kaum Hand an den Bau gelegt war, denn der Meister hatte gehofft, der Ritter würde überhaupt aus allen Gefahren garnicht heimkehren, und hatte

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die Materialien anderweitig verwandt. In jäh erwachtem Zorne über solche Untreue stieß ihn der Ritter auf dem Kirchhofe nieder.

Die Kirche wurde bald gut dotirt, es standen in demselben viele Altäre, die reiche Lehen trugen. Auf dieselben, sowie auf alle milden Stiftungen u. dgl., werden wir später, wo die Umwälzungen der Reformationszeit die Kirchengüter antasteten und den Streit um sie hervorriefen, unser Augenmerk zu richten haben. Hier will ich nur erwähnen, daß unter den Pfarren, die zu dem Archidiaconate Rostock gehörten, nach dem Zehntenregister von 1570 die Pfarren Ribnitz 40, Tessin 24, Kammin 30, Lage 60, Recknitz 40 Mark zahlten. Daraus würde sich das besonders hohe Einkommen der Lager Pfarre in katholischer Zeit ergeben.

Die Stadt hatte immer nur eine geringe Einwohnerzahl, es ist ihr Schicksal noch jetzt, eine der kleineren im Lande zu sein; so war es schon vor 500 Jahren. Wie es kam, daß die Stadt so klein blieb, werden wir später sehen. Der Plan, nach dem man ursprünglich sie anlegte, ergiebt sich aus der damals entstandenen Wallanlage, und man muß gestehen, daß der Ring für jene Zeit nicht so sehr eng gespannt war. Von diesem Walle, der auf einer im Jahre 1759 aufgenommenen Karte sehr deutlich verzeichnet steht, sind jetzt nur noch sehr schwache Spuren vorhanden: er konnte aber vor einigen Jahrzehnten noch nachgewiesen werden und umfaßte auch wirklich in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts noch die ganze Stadt. Es ist gewiß eine seltene Erscheinung, daß eine Stadt in 500 Jahren sich nicht weiter recken und strecken konnte, aber die Häufung ihrer traurigen Schicksale ist eine ebenso seltene Erscheinung. Daß aber um die Mitte des 14. Jahrhunderts der Wallring angelegt wurde, ergiebt sich aus der Angabe des Bürgermeisters Artener (Acten im Hauptarchiv) vom Jahre 1730, daß die Fürsten Johannes und Nicolaus von Werle Wall und Graben um Lage aufgeführt hätten. (Bei der dürftigen Kunde über jene verworrenen Zeiten der Landestheilungen, die Artener besitzen konnte, läßt sich nicht annehmen, daß er sich blos seine Gedanken so gemacht, vielmehr wird die Schrift, aus der er seine Nachrichten schöpfte, das Schicksal aller übrigen älteren Stadtschriften gehabt haben: sie wird 1759 verbrannt sein.) Nun giebt es nur eine Zeit, wo für Werle=Goldberg zwei Fürsten Johann und Nicolaus zusammen landesherrliche Befehle erließen und anderweitige Anordnungen trafen. Im Jahre 1341 gaben die Fürsten Johann III von Werle=Goldberg mit seinem Sohne Nicolaus IV und Nicolaus III von Werle=Güstrow mit seinem Bruder Bernhard III (von Werle=Waren) ihren Städten und Vasallen Macht, alle

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Verbrecher gegen den öffentlichen Landfrieden zu richten. (Urkunden=Buch IX, 6097.) Der Erlaß hebt an: "Ick Johann, Nicolaus, mvn szon, ick Nicolaus vnnd min broder, junge hern vhan Werle, bekennen . . . dat wy ehn (nämlich Städten und Vasallen) geuen macht tho donde vnnd tho latende ouer alle misdeder, dede rouen, dede bernen" u. s. w. Es mußte mit dem Lande schon weit gekommen sein, wenn die Fürsten ihren Unterthanen so gleichsam unbeschränktes Recht zur Selbsthülfe zugestanden, weshalb es in diesen unsicheren Zeiten offenbar für eine kleine Landstadt Nothsache war, festen Schutz hinter Wall und Graben gegen plötzliche Ueberfälle der Landstreicher und Raubritter zu suchen. Da nun mit dem Wallring, der mit zwei Enden an die Recknitz=Niederungen stieß, zugleich der Uebergang über das Thal mehr gesichert wurde, so ist es wahrscheinlich, daß um 1341 herum die Errichtung dieser Befestigung anzusetzen ist.

Die geringe Einwohnerzahl der Stadt ergiebt sich aus einem Vergleich mit den übrigen Städten. Als 1351 Albrecht und Johann von Meklenburg mit den Werlern einen Landfrieden schlossen und festsetzten, wie viel Mann zur Aufrechterhaltung desselben im Nothfalle jede Stadt stellen sollte, entfielen auf Rostock 60, Wismar und Parchim 40, Brandenburg und Malchin 30, Sternberg, Friedland und Waren 20, Grevesmühlen, Gadebusch, Gnoien, Ribnitz u. a. 10, auf Lage nur fünf Mann. Trotzdem machten die Stadt und die Kirche daselbst damals wesentliche Anstrengungen nach Grunderwerb und Ausdehnung des Besitzes. Hierher gehört eine Urkunde aus dem Jahre 1346, die ich, trotzdem dieselbe im Urkundenbuch X, 6666, schon abgedruckt ist, doch wegen ihrer Wichtigkeit hier folgen lasse:

"Ad perpetuam rei memoriam. Nos Walburg(is), relicta Hermanni Pynnowe bone memorie, Nicolaus dictus Bussel, Albertus, Hermannus, Nicolaus, fratres dicti Pynnowe, cum nostris heredibus (. .?) cupimus pervenire, quod matura deliberatione prehabita, nostrorum heredum et amicorum conscensu et voluntate rite et rationabiliter vendidimus (. .?) totam villam Pynnowe, sicut in suis distingtionibus jacet et continetur in mansis, agris cultis et incultis, areis, lignis, pascuis, gratis, paludibus, aquis, aquarum accursibus et decursibus ac cum omni jure et libertate in fructibus et redditibus ac singulis attenenciis, prout hucvsque dictam villam Pynnowe possedimus jure hereditario, libere possidendam, pro mille marcis et vna marca denariorum slauicalium, quas nobis et nostris cum literis consulum et vniuersitatis opidi Lawis integraliter certificauerunt. Huius-

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modi etiam villam coram dominis terrarum dominis de Werle ad manus consulum et predicte vniuersitatis opidi Lawis resignauimus; et prestare debemus et volumus varandiam, que proprie dicitur Warscop, dicte ville Pynnowe sepedictis consulibus et vniuersitati opidi Lawis per annum et diem, sicut iuris est et consuetudinis, pro omnibus, qui (in) iudicio voluerint comparere. Ad firmitatem omnium predictorum vna nobiscum Hermaniius, Nicolaus, Albertus, fratres dicti Pynnowe, filii Alberti Pynnowe bone memorie, fidetenus dictis consulibus in Lawis in solidum cum Thiderico Bussel fidetenus promiserunt. In quorum euidens testimonium sigilla nostra et nostrorum compromissorum presentibus sunt appensa. Datum et actum Lawis, anno domini M°CCC° quadragesimo sexto, ipso die Petri et Pauli beatorum apostolorum, presentibus discretis viris Bertoldo de Jork, milite, domino Johanne Sconenberch, rectore ecclesie in Lawis, domino Johanne Fabri, vicario in Rekenisse, Hinrico de Adrym, Hinrico et Tiderico Sconewelt, fratribus, Conrado Nortman, Nicolao (Tr)entkop, aduocato, famulis, et quam pluribus aliis fide dignis, ad hec vocatis et rogatis."

Das oben erwähnte, von der Stadt angekaufte Dorf Pinnow verleiht dann Johann III, Fürst von Werle, der Stadt als Eigenthum und legt es zur Stadtfeldmark. (Urkunden=Buch X, 6667.) Es heißt in dieser Urkunde: "Nos igitur, cupientes nostras ciuitates et oppida atque terras ditari et bonis pocioribus feliciter augmentari, ex speciali fauore et debita gratitudine, quibus erga nostros dilectos consules ac vniuersitatem in Lawis mouemur et excitamur, . . . . donamus proprietatem predicte ville Pinnowe nostro oppido Lawis antedicto, eandem villam et proprietatem ipsius cum bonis adjacentibus firmiter annectentes et integraliter incorporantes" . . . . . Unter den Klerikern, die als Zeugen herbeigezogen sind, tritt "Johannes Sconenberch in Lawis" auf neben denen aus Kammin, Belitz, Recknitz u. s.w.; unter den Knappen "Hinricus et Thydericus Sconeuelt, Johannes Pramule und Nicolaus Trendecop, noster aduocatus in Lawis." - Gegeben in Goldberg, 1346 "feria sexta infra octauas Petri et Pauli."

Es lag dieses Dorf Pinnow, an das noch heute die Namen "Pinnower Thor, Pinnower Viertel" erinnern, nach Wardow zu, und wir können sogar die Lage desselben sehr genau bestimmen. Es heißt ein Stück auf der Stadtfeldmark "die Dorfstellen," nahe dabei liegt der Pinnower Teich. Man fand dort vor 50 Jahren beim Steinesuchen vier Fundamente, von wenigen Steinen flach er=

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baut und von sehr geringem Umfange. Die ziemlich bedeutende Ankaufssumme läßt auf eine große Ausdehnung der Pinnower Feldmark schließen, wenn man bedenkt, daß in dieser Zeit in der Nähe (Kobrow) von Lager Interessenten sieben Hufen für 150 Mark angekauft wurden. Aus den jetzt vorhandenen Karten der Feldmark läßt sich nichts bestimmen, aber bei genauer Zusammenstellung der Bezeichnungen der einzelnen Ackerstücke u. s. w. bei Verpachtungen und Streitigkeiten in früheren Jahrhunderten konnte ich feststellen, daß "das Pinnower Feld" früher in drei Schläge, den vordersten, mittelsten und hintersten Schlag, eingetheilt war und vom Wardower bis zum Ridsenower Wege reichte. Und da hat die Annahme höchste Wahrscheinlichkeit für sich, daß der größte Theil des Ackers, mit dem die Lager Stadtfeldmark so auffallend in das Wardower Gebiet hineinragt, das Pinnower Feld ausmacht. (s. im Anhang noch die Flurnamen und die Karte der Feldmark.) Der in obigen beiden Urkunden als Zeuge auftretende Johann Schönberg (Sconenberg), rector ecclesiae in Lawis, ist der erste Pfarrherr, von dessen Thätigkeit wir Näheres wissen. (Sein Vorgänger als Kerkherr, plebanus oder rector ecclesiae, war (Gherhardus, der 1345 als Zeuge in einer Urkunde (IX, 6550) auftritt.) Er stammte aus einem meklenburgischen Adelsgeschlecht, das erloschen ist (Register zum Urkundenbuch), und sein Name tritt wiederholt unter den Urkunden damaliger Zeit auf. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß er als Kapellan bei Johann III von Werle 1338 fungirte, daselbst scheint er sich größere Geschäftsgewandtheit erworben zu haben. Ein Jahr darauf, 1339, heißt er presbyter, notarius und bekennt sich, den rector ecclesiae in Brüsewitz, als den Vermittler eines Vergleiches; es ist bei dieser Gelegenheit auch sein Siegel erhalten (IX, 5951). 1344 wird er Notar und Kapellan Johanns genannt, darauf wird er Pfarrherr in Recknitz und siedelt 1346 auf die reichere Pfarre in Lage über. Dort entfaltet er anscheinend eine umsichtige Thätigkeit. (Siehe unter Heiligen=Dreikönige=Lehn.) Seine Brüder waren Nicolaus, Ratsherr in Parchim, und Dethard, Geistlicher daselbst. 1 )

Zusammen mit obigem Johann Schönberg tritt als Zeuge in Urkunden wiederholt Nicolaus Trendekop auf, der als Vogt, advocatus, 1346 in Lage saß und die Rechte des Fürsten wahrte. Er


1) Was den im Personen=Register des Urkb. erwähnten Geistlichen Michaël vicarius perpetuus anlangt, so ist derselbe nicht in Lage wohnhaft, vielmehr, wie sich aus dem Vergleich von V, 3312, und VIII, 5656, ergiebt, als Nutznießer einer Vicarei der Marienkirche in Rostock zu denken.
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stammte aus einer Sternberger Patricier=Familie und scheint nicht unbegütert gewesen zu sein. Mit mehreren anderen Sternbergern, insbesondere mit seinem Bruder Heinrich, zusammen war er Gläubiger von Johann und Henning von Werle 1328. Sein Siegel ist IX, 6153, beschrieben.

Vor diesem "advocatus noster in Lawis" ist noch 1336 (VIII, 5679) ein Albertus advocatus erwähnt, dessen Aufenthalt wahrscheinlich wenigstens Lage war, da die Stellung seines Namens in der Urkunde nichts weiter erwarten läßt. Er wird nämlich an der Spitze der Rathsherren und einiger Bürger von Lage genannt. Das Personen=Register des Urkundenbuches stellt die Vermuthung auf, daß er als Stadtvogt (im Unterschied von Landvogt) angestellt war. Auf die Bedeutung eines Stadtvogtes kommen wir weiter unten zu sprechen. Hier sollen zunächst noch weitere Personen festgestellt werden. Im Jahre 1330 (VIII, 5109) sind folgende Bürgernamen erwähnt: Henning Wulf, Peter Schilling, Heinrich Deetken, Dethlev Timme, Heinrich Timme, Johannes Wildeghus, Heiurich Schutte, Heinrich Wendt, Heinrich Dosse; im Jahre 1336 (VIII, 5679) kommen dazu als Rathsherren (consules) Johannes Plonies, Heinrich Darghesce, Nicolaus Molne, Thymme (einer der obigen Timme?), Meinhard von Sputendorpe, Dietrich Dalwitze, als Bürger Johannes Ukermunde und Henning (von) Doberan. Vielleicht dürften wir mit diesen Namen aus dem Jahre 1336 auch die vornehmsten Geschlechter Lage's kennen lernen. So klein die Stadt war, so wird sie doch, wie die übrigen Städte uuseres Landes, auch ihre rathsfähigen Geschlechter gehabt haben, die es versuchten, das Stadtregiment in Händen zu behalten und allein zu führen. Der genannte Rathsherr Nicolaus Molne (von Mölln) geht besonders mit dem Pfarrer Schönberg Hand in Hand bei Grunderwerbungen für Kirche und Stadt. Wir verwiesen schon auf die späteren Bemerkungen beim Dreikönige=Lehn. Hier nur soviel. Anlangend den Ankauf von Kobrow bringt das Urkb. X, 6622 und 6681, zwei Nachrichten, welche melden, daß 1346 (2. Februar) der Knappe Heinrich Schönfeld 7 Hufen und Hebungen zu Groß=Kobrow an den Pfarrer Johann Schönberg zu Lage und dessen Verwandten und an den Rathmann Nicolaus Molne zu Lage verkauft; ferner daß 1346 (29. September) die Knappen Konrad und Nicolaus Pramule 7 Hufen und Hebungen zu Groß=Kobrow an Heinrich und Dietrich Schönfeld verkaufen. Diese 7 Hufen sind beide Male genau dieselben, und es liegt auf der Hand, daß man nicht annehmen darf, Schönfeld verkaufe am 2. Februar Hufen, die

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er am 29. September desselben Jahres erst erwirbt. Der Gedanke liegt nahe, daß das Urkb., für das beide Male nur Copien vorlagen, dem Irrthume eines Schreibers folgt. In der That besitze ich Kopien, allerdings in einer späteren Zeit, 1760, aufgenommen, abermals nach Kopien, die in wesentlichen Punkten von obigen beiden Urkunden abweichen und allem Anscheine nach richtiger das Original aufbewahrt haben. Außerdem hat das Urkb. XIV, 8197, dieselbe Urkunde, die es X, 6622, gebracht hatte, noch einmal abgedruckt mit Richtigstellung der Jahreszahl 1356. In der Ueberschrift ist versehentlich Schönfeld statt Schönberg als Name des Pfarrers angegeben. Richtig wird darnach sein, daß 1346 der Verkauf durch Pramule an Schönfeld geschehen ist für 140 Mark. Dagegen verkaufte am 2. Februar 1356 (eine Jahreszahl, die auch Schröder, papist. Meckl., giebt) Schönfeld nach Lage für 150 Mark. 1360 wird dieser Verkauf durch Nicolaus von Werle bestätigt, 1361 durch Agnes, Herzogin von Meklenburg. (Diese Urkunden gebe ich beim Dreikönige=Lehn im Auszug wieder.) 1356 heißt Nicolaus Molne consul, 1357 Rathmann, 1360 proconsul, 1361 consul. Beim Ankauf von Pinnow ist von consules et universitas oppidi Lauis geredet. Die Stadt hatte nie mehr als zwei Bürgermeister (proconsules) und sechs Rathsherren (consules). Die ersteren hießen 1346 Berthold und Lüder, die letzteren Johann Kowalk, Markwart Langebosse, Werner Schmid (Faber), Dietrich Bülow, Matthias und ohne Frage Nicolaus Molne. Als Zeugen unter der Urkunde über den Verkauf von 4 Hufen in Wozeten traten 1357 auf: Heinrich Schönfeld, der Verkäufer von Kobrow, Volmer Hanenze und Berthold Dolgemann (Bürgermeister), Johann Kowalk, Bülow, Langebosse und Werner Schmid (Rathmannen). Aus dieser Zeit stammt auch das älteste Siegel der Stadt Lage, ein Werlescher Stierkopf mit der Umschrift sigillum civitatis Lawe, abgebildet Urkb. XIII, S. 324.

Indem wir zum Schluß versuchen, uns ein Bild von der Verfassung der kleinen Landstadt zu machen, haben wir an Dr. W. G. Beyer (in den Jahrbüchern XIV, S. 108 ff., über die Geschichte der Volksgerichte) zunächst einen willkommenen Führer. - Die Vogtei, das fürstliche Amt, Lage wurde verwaltet durch den fürstlichen Beamten, den Vogt (Landvogt, Amtshauptmann), der die Rechte seines Herrn zu vertreten und zu wahren hatte. Er übte das fürstliche Gericht, besonders die höhere Gerichtsbarkeit, judicium manus et colli, 1 ) er mußte bei excessibus ex trunca-


1) Die höhere Gerichtsbarkeit (j. majus, groteste, hogeste Gericht) an Hals und Hand im Unterschied von der niedern Gerichtsbarkeit (j. minus, (  ...  )
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cione capitis aut membri mntilacione provenientibus 1 ) als Richter zugegen sein, (V, 3248, nostro advocato super hoc judice invitato); außerdem erhob er die Bede. 2 ) In den Orten seines Bezirkes, in denen der Fürst alle Rechte verkauft hatte mit deme grotesten richte an den hals unde de hand unde mid deme minnesten richte (IX, 5764-65), wie in Wozeten und Kl.=Wardow, hatte der Vogt kein Gericht. Oft aber reservirte sich der Fürst beim Verkauf das oberste Gericht, z. B. bei Schweez (V, 3248). "Seiner (des Vogtes) im Namen des Landesherrn geübten Gerichtsgewalt waren ursprünglich ohne Zweifel die gesammten Eingesessenen des Gaues ohne Unterschied des Standes unterworfen, und nur die Zusammensetzung des Gerichtes selbst unter dem Vorsitze des Vogtes richtete sich in jedem einzelnen Falle nach dem Stande des Beklagten." (Beyer, a. a. O. 110.) Wenn, was allerdings nicht gewiß ist, der oben genannte advocatus Albrecht als Stadtvogt anzusehen ist, so darf man seine Stellung nicht mit der des später (im 16. Jahrh., Beyer, 111) landesherrlich eingesetzten Stadtvogtes verwechseln. Der damalige Stadtvogt, advocatus minor, subadvocatus, war nur ein Substitut, vom Landvogt abhängig, und vertrat denselben etwa im Behinderungsfalle (V, 2796). Von dem Urtheile des Vogtes stand die Appellation an das Gericht des Landesherrn zu.

Wann die Vogtei in Lage aufgehoben wurde, ist nicht nachzuweisen, wahrscheinlich im 15. Jahrhundert; 1441 bestand sie noch. Jedenfalls war der Vogt im Anfang des 16. Jahrhunderts nicht mehr am Orte. Der Bezirk war ja ohnehin nur von geringem Umfange, so daß, nachdem die feste Ordnung aller Verhältnisse erreicht war, die Vogtei in Lage entbehrt werden konnte. Nach der Aushebung und Vereinigung mit Güstrow mußte der fürstliche Vogt zu bestimmten Zeiten nach Lage kommen, um das Gericht daselbst zu hegen, später, im 16. Jahrhundert, wurde zur Erleichterung ein besonderer Stadtvogt eingesetzt, dem wir öfter begegnen werden. Das Güstrower Amt erhielt in solcher Entwickelung das Recht der Appellations=Instanz und machte auf dasselbe


(  ...  ) minneste, sydeste Gericht), das für geringere Vergehen kleine Geldbußen auferlegen durfte.
1) Bei Geldbußen (Strafgeldern), die aus Enthauptungen oder Gliedverstümmelungen aufkommen.
2) Bede, precaria, Steuer, die der Fürst an Geld und Korn von den Landhufen erhob. Sein Recht an die Bede einzelner Orte verkaufte oder verschenkte er vielfach.
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beharrlich noch im vorigen Jahrhundert Anspruch. "Dieser Appellationszug vom Stadtgericht an das Amtsgericht ist jedoch nur als eine nicht häufige Ausnahme in Meklenburg zu betrachten." (Beyer, S. 142.)

Der Stadtvogt, der das Niedergericht ausübte, hatte seinen besonderen Gerichtsplatz im Rathhause und mußte mit zwei Rathsherren, den jüngsten, als Beisitzern Recht sprechen. Ein Drittheil der Brüche kam der Stadt zu. Das peinliche Halsgericht, das, wie wir bei Erwähnung der Hexenprozesse sehen werden, öffentlich am Orte gehegt wurde, war später hier eine bloße Formalität. "Der Rechtsspruch wurde in der fürstlichen Hofcanzlei auf Grund der eingesandten Acten über die im Geheimen geführte Untersuchung schriftlich abgefaßt und zur Veröffentlichung in dem erwähnten hochpeinlichen Halsgerichte mitgetheilt."

Die städtische Verwaltung lag in der Hand zweier Bürgermeister und sechs Rathsherren. Die Zahl der letzteren legt den Schluß nahe, daß die Eintheilung der Stadt in drei Theile (später Viertel genannt), Mühlen=, Pinnower, Breesener Stadttheil, so daß jeder Theil zwei Rathsherren stellte, schon recht alt ist. Von einer Betheiligung der Bürgerschaft am Stadtregimente durch Viertelsleute, die in einem Bürgervorsprecher ihren vereidigten Vorsitzenden fanden, ist noch nichts zu merken. In späteren Zeiten änderte sich die Verfassung dahin, daß zunächst vier Rathsherren und daneben schon Viertelsleute, endlich zwei Rathsherren und sechs Viertelsleute sich finden, während bis ins letzte Viertel des vorigen Jahrhunderts immer zwei Bürgermeister blieben. Zu bemerken ist, daß es oft verzweifelte Kämpfe kostete, bevor die Bürgerschaft sich ihren Antheil an der Stadtverwaltung gesichert hatte. Die letzten Kämpfe werden wir noch beleuchten.

Wie sich aus den bisherigen Darlegungen ergiebt, hat die Stadt Lage in ihrem ersten Jahrhundert kräftige Anstrengungen gemacht, ihren Besitz zu mehren, ihre Grenzen auszudehnen und sich innerhalb derselben durch innern Ausbau in Ordnung und Recht zu festigen. In ihrer Geschichte dürfte hier ein Hauptabschnitt festzustellen sein. Ihre fernere Entwicklung wird weniger durch Verhältnisse im Innern, als durch die äußeren Geschicke des Landestheiles, dem sie angehörte, beeinflußt. Ueber jene sind fast gar keine Nachrichten vorhanden, 1 ) über diese müssen wir noch ein Weniges hinzufügen.


1) Margaret Langebosse schenkt 1426 zwei Morgen Ackers am Fischteich, um vom Ertrage Oblaten und Wein der Kirche zu halten, 1430 bestätigen Rath und Kirchenvorsteher deren Empfang.
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Während in den ersten 150 Jahren nach der Landestheilung noch Fürsten in Meklenburg (im weitern Sinne genommen) herrschen, die voller Kraft und Umsicht mit Erfolg in den Gang der Geschichte eingreifen (Heinrich der Löwe, Albrecht II, Albrecht III, Nicolaus II), beginnt gegen Ende des 14. Jahrhunderts für das ganze Land eine jammervolle Zeit, die fast das ganze 15. Jahrhundert hindurch währt. Die Regenten der einzelnen Landestheile sind gegenüber ihren Vorfahren wenig thatkräftig, das Land verwildert unter Raubwesen und muß seine Kräfte durch Kriege, die in kleinlicher Gesinnung hervorgerufen und kleinlich geführt werden, rasch dahin schwinden sehen, bis mit Herzog Magnus eine bessere Zeit beginnt.

Selbstverständlich wird auch Lage unter der allgemeinen Noth geseufzt haben. In einer Fehde mit den Werlern ließen die Rostocker z. B. die Stadt ihre Macht fühlen; sie richteten 1407 von Lage bis Malchin blutige Auftritte an. Außerdem kam Lage in rascher Reihenfolge an verschiedene Herren. Die Linie Werle=Goldberg erlosch 1376, und das Land fiel an Werle=Güstrow, das aber auch schon Werle=Waren von sich abgezweigt hatte, so kam Lage an das letztere, und als dieses 1426 aufhörte, an Güstrow. Dasselbe verlor seinen letzten Herrscher 1436, und Lage gerieth unter die Herrschaft Meklenburg, welches schon vor fast 100 Jahren die Grafschaft Schwerin gleichfalls erworben hatte. - Indessen war das Haus Meklenburg auch wieder in zwei Linien zerteilt, Meklenburg=Schwerin, woselbst Heinrich der Dicke und Johann V miteinander regierten, und Meklenburg=Stargard, wo Heinrich der Aeltere herrschte. Beide Linien mußten gemeinsam das Fürstenthum Wenden (Güstrow) erben, und aus dieser Zeit der gemeinschaftlichen Regierung stammt folgende Urkunde (mitgetheilt nach zwei Abschriften aus dem 17. Jahrhundert im Geheimen und Haupt=Archiv in Schwerin): In den namen der unnedelden hilligen drevaldycheit. Amen. Wy Hinrick de older tho Stargharde, Hinreck de jungher vnde Johan, broder, tho Schwerin, van gades gnaden alle hertoghen to Mekelenborch, forsten tho Wenden ond to Werle heren etc., mit vnsen eruen vnde nakamelinghen bekennen vnd betughen apenbar an dessen breue jegenwardich vnd vor alsweme, de ene zeen edder horen lezen, dat wy willen vnd scholen myt vnsen eruen holden und holden laten vnsen düchtighen leuen mannen vnd den ersamen vnsen leuen borgermesteren, radtmannen, inwaneren vnd menheidt vnser vogedyghen vnd stadt to der Lawe, de nu synt, und eren nakamelinghen alle ere breue, priuilegia, olde vnd nige, vnde

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vryheit, dede von vnsen zehligen vedderen, den forsten tho Wenden, edder van wat heren, dar se ere privilegia aff hebben, de wille wy by aller macht laten vullkamen to bliuende ond nerghen mede to brekende, men wy willen en allen vnd einen iewelken by syck in aller wise vnd macht holden, alzo de inholdende sint vnd luden van worden to worden, offt de myt vnsen eghnen jnghezeghelen bozeghelt weren. Wy hebben en de privilegia bestedeghet, bevesteghet, vulwordet vnd vornyet, vnd wy heren vorbenomt bevestighen, stedighen, vulworden vnd vornyen de in krafft desses breues, vnd wy herrn vorbenomt myt vnsen eruen willen vnd scholen de vorbenomten vnse leuen düchtigen manne an den vögedye vnd vnsen leuen radtmanne, jnwaneren vnd menheydt to der Lawe, gestlich vnd werlich, by allen guden olden wanheyden, besittinghen, vryheyden, eghendum, de se hebben an dörperen, wanynghen, velden, holten, jacht, wateren, vyscheryen, vnd myt alle, dat sy, wat id sy, nicht vtgenhamen, (de) vnbeworen, vry vnd vredesam laten. Wer auer, dat wy hern vorbenomt alle edder vnser en jennighe redelcke tosprake hadden to vnsen düchtighen mannen an der vaghedye edder to vnsen radtmannen offte jnwaneren to der Lawe, dat scholen wy vorderen iegen de, dar id vns to schelett, an der voghedyghe darsuluest. Op dat alle desse stucke, artikel vnd en iesslik bi sick stede vnd vast sunder alle arch woll gheholden werde, laue wy ergenant heren myt vnsen eruen den duchtighen vnsen truwen mannen vnd den ersamen radtmannen, jnwaneren der voghedye vnd stadt to der Lawe an gudem louen vnd an rechtiger warheit sunder arch vnd hebben desses to tughe vnd to grotter bekantnisse vnse jnghesegelle alle vor vns, vnse eruen vnd nakamelynghe hengen laten vor dessen breff, geuen vnd screuen to Gustrow, na der bordt Christi vnses heren vertyen hundert jar an dem en vnd vertighesten jare, am auende sunte Gertrudt der hillighen juncfrawen. Hyran vnd auer sin ghewesen de strenghe vnd düchtighe vnse leue truwen her Mathias Axcouw, ridder, Otte vnd Johann Verechen, Hennynck Warborch, Henneke vnd Vicke Haluerstadt, Reymar von Plessen, knapen, vnd vele mehr vnses rades, louen- vnd erewerdighen.

Aus der vorstehenden Urkunde ergiebt sich zunächst, daß Vogtei und Stadt Lage die Bestätigung ihrer Privilegien (hauptsächlich Bestand und Besitz in den bisherigen Grenzen) von den neuen Landesfürsten erhalten haben. Wichtig ist es, zu erfahren, daß 1441 die Vogtei Lage noch bestand. Beim Anbruch der neuen

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Zeit im nächsten Jahrhundert war sie aufgehoben, wie wir erwähnten.

Nur noch eine kurze Nachricht kommt aus dem 15. Jahrhundert über Lage auf uns. Es heißt in dem Schiedsspruch des Königs von Dänemark zwischen Herzog Magnus und Rostock, § 9: "zu Thessien soll der von Laage dorthin verlegte Zoll, sofern er nicht verhöht wird, in seinem Esse bleiben." Sonst dunkelt es nun über der Geschichte der Stadt, kein Lichtstrahl erhellt die Finsterniß, - ein Zeichen ihres schwachen Lebens oder der stürmischen Zeit. Demnach liegt leider die Nötigung vor, eine Lücke in der Darlegung ihrer Entwickelung zu lassen und sofort in das Jahrhundert der Reformation überzugehen.

II. Aus dem Jahrhundert der Reformation.

Wie schon erwähnt, war die Kirche zu Lage vermögend, sie besaß manche liegenden Gründe in den benachbarten Ortschaften Kobrow und Wozeten, erhebliche Aecker und Wiesen auf der Stadtfeldmark und außerdem viele Renten aus Häusern und Aeckern. Von manchen Dotirungen sind Nachrichten auf uns gekommen, andere sind uns verschwiegen geblieben; aber unschwer lassen sich bei den späteren Streitigkeiten mindestens die wichtigsten Ländereien bestimmen. Wenn in der jetzigen Zeit sich der Besitzstand der Kirche völlig verwandelt hat, so läßt sich das bei genauerer Betrachtung der Geschichte der einzelnen Kirchengüter erklären, die im Zusammenhange später gegeben werden muß. Schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts finden wir, daß Reimar v. Lehsten auf Wardow in seiner Art Reformation zu treiben und das Lehn der Kirche zu Kobrow an sich zu reißen versuchte, doch wurde er durch den Bann, der vier Jahre lang auf ihm lastete, endlich ermüdet und wartete grollend auf eine günstigere Gelegenheit. Noch war die katholische Kirche fest geschlossen und mächtig genug, ihre Rechte zu wahren; am Empfindlichsten war ihr die Kränkung im Besitz weltlicher Güter.

In dem Gotteshause waren nachweisbar außer dem Hochaltar fünf Nebenaltäre, die meistens mit besonderen Einnahmen dotirt waren, nämlich der Altar ad primam missam (Frühmesse) et ad missam Borate, Trium Regum (der drei Könige), St. Katharinae, St. Michael, St. Nicolai; außerdem lagen in der Nachbarschaft der Stadt die Kapelle St. Gertrud, das Hospital zum heiligen Geist, die St. Jürgensstiftung und das Armenhaus; und endlich gab es daselbst die Kalands=Brüderschaft. In Groß=Ridsenow

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stand eine Kapelle, zu der Klein=Ridsenow und Spotendorf gehörten, und auch diese wurde von Lage aus verwaltet; wahrscheinlich wurde dieselbe in dem dreißigjährigen Kriege zerstört, und die drei genannten Orte zogen sich nun zu der Kirche in Polchow.

Die Pfarre war, wie oben bemerkt, dem Archidiaconate Rostock unterstellt; hinsichtlich des Bisthums, dem sie zugewiesen war, sind verschiedene Ansichten entstanden. In älteren Zeiten war der Sprengel des Bischofs von Schwerin über die ganze Gegend ausgedehnt, später kamen Streitigkeiten mit dem Bischofe von Kammin in Pommern, der es erreichte, daß die Nebel bei Güstrow die Grenze der Bisthümer wurde. Demnach könnte es scheinen, als wäre auch Lage an den Gehorsam gegen Kammin gewiesen worden. Aber wie das Archidiaconat Rostock zu der Präpositur Bützow und mit dieser zu dem Bistum Schwerin gehörte, so gehörte auch Lage dahin, der Schweriner Bischof bestätigte geistliche Lehen daselbst und beaufsichtigte die Verwaltung.

Unser Staatskalender, der die jetzige Präpositur Lüssow, zu der auch Lage gehört, zu Kammin rechnet, würde also auch hier irren.

Im Jahre 1498 wurde in Lage ein Pfarrherr Heinrich Möller von Herzog Magnus eingesetzt. Er war ein einflußreicher, vermögender Mann, der ausgedehnte Ackerwirthschaft trieb und in Folge dessen die ihm obliegenden geistlichen Pflichten nicht hinreichend selbst erledigen konnte; darum hielt er sich Kapellane, die er durch Belohnung mit Vicareien, welche ihm zustanden, versorgte, oder für die er Belehnung zu erreichen verstand, so daß sie seiner Tasche nicht allzusehr zur Last fielen. Der erste Kapellan, der uns bekannt ist, war Johannes Katte, der hernach Scholasticus (1534) und Domherr (1540) in Rostock war, und von dem eine spätere Notiz sagt: conversus e papatu (bekehrt vom Papstthum). Natürlich fand seine Bekehrung nicht in Lage statt, denn sonst wäre er wohl nicht Domherr geworden. Ein zweiter Kapellan war Ulrich Evers, der 1534 schon und 1540 noch in Lage war. Als 1534 auf Befehl der Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg die erste Kirchen=Visitation gehalten wurde, kamen die Commissarien Sebastian Schenck, Propst in Güstrow, Detlev Danckwardt, Domherr in Rostock, Nicolaus Bockholt, Geistlicher aus dem Schwerinschen Sprengel, sämmtlich Katholiken, auch nach Lage; sie beschränkten sich, ohne nach den Anhängern der neuen Lehre zu forschen, auf Aufzeichnung des Besitzes der Kirche und Geistlichkeit, der, wie so viele andern, durch Eigenmächtigkeit des umwohnenden Adels schwer bedroht war. Die evangelischen Visitatoren, die Herzog Heinrich im Jahre 1535 aussandte, kamen seltsamer Weise nicht in die Stadt; sie besuchten alle umliegenden

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Städte, wie Güstrow, Schwan, Tessin, Gnoien, Teterow, auch Pfarren in unmittelbarer Nachbarschaft, wie Kammin und Hohen=Sprenz, aber Lage vermieden sie.

Bald darauf wurde Heinrich Möller Domherr in Güstrow, doch veraulaßte ihn die Uebernahme dieser neuen Würde wohl zur Uebersiedelung nach jener Stadt, aber durchaus nicht zur Aufgabe seiner Pfarre. Als rector ecclesiae mußte er stets das Hochamt halten, die Processionen leiten und einige besondere Amtsgeschäfte übernehmen: alle gewöhnlichen Gottesdienste und geistlichen Handlungen, Ceremonien, Predigten mußte sein Kapellan besorgen. Nach Güstrow floß also der größte Theil der Pfarreinnahmen. Die dortigen Domherren waren der Hort des Katholicismus in der ganzen Gegend, ihre Macht erstreckte sich weit in den östlichen Theil des Landes, reiche Besitzungen machten ihnen das Leben behaglich und leicht; selbstverständlich mußten sie der Reformation viele Steine in den Weg werfen, wenn sie weltlicher Klugheit gemäß für sich sorgen wollten. Das merkte unser Städtlein, denn auch hier regte sich der evangelische Geist, und zwar versuchten Laien gegen den Vicar Johann Schwenn die Führung zu übernehmen. Schwenn hatte, bevor er nach Lage kam, sechs Jahre lang zu Putlitz das Evangelium lauter und rein gepredigt und die Sacramente richtig verwaltet, aber er war ein schwankender, haltloser Charakter, denn als der stolze und mächtige Domherr in Güstrow ihn zu seinem Vicar in Lage machte, schlug er wieder vollständig um zur Papisterei und wurde um so schlimmer, als er mutwillig gegen die erkannte Wahrheit sich auflehnte, kurz, er rechtfertigte das Urtheil: "Dieser Mietling ist ein arger, hartkoppischer Papist." An den Geistlichen in der Nachbarschaft konnte er keine Stütze finden. "Der Kirchher zu Kamin yst eyn ungeschickt, ungelert man, hatt keynen rechten versthande, wye man dy sacrament gebrauchen und was uncz darauss khompt." "Der Kirchher zu Hohen Sprencze weys auch keynen rechten verstand und brauch der sacrament, furet also eyn blinder den Andern." "In Tessin yst ein Dorfpfarher, gancz ungelehrt, wär besser czum Hirten auffs felde, denn czum seelsorger." Selbstverständlich wollte Schwenn von allen Neuerungen nichts mehr wissen und verfolgte sie nachdrücklich. 1538 endlich drängte das Verlangen der Bürgerschaft nach der neuen Lehre zu einer Aeußerung gegen den Vicar, die allerdings bescheiden genug genannt werden muß und schnell genug geahndet wurde, aber doch den Anfang des reformatorischen Strebens in Lage bezeichnet. Einer der damaligen Bürgermeister, dessen Name uns leider nicht genannt wird (vielleicht Achim Bennickendorf) sammt zwei Bürgern

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wollte es durchsetzen, daß christliche Lieder deutsch in der Kirche gesungen würden, "damit die Jugend, auch er sammt den andern möchten verstehen, wie sie Gott recht loben sollten." Darum fingen sie an, in der Kirche "Allein Gott in der Höh' sei Ehr" zu singen. Schwenn hatte nichts Eiligeres zu thun, als dieses dem Kirchherrn, dem Canonicus Möller nach Güstrow zu melden, und dieser, der Sorge um seine Pfründe trug, stellte das Ganze als eine Störung des öffentlichen Gottesdienstes hin, so daß er die Beteiligten vor den Vogt in Güstrow bringen konnte und es durchsetzte, daß die drei Bürger 30 Gulden Bruchgeld geben mußten. Das war eine hohe Strafe, und sie schreckte von erneuten Versuchen ab; zum Ohr des Herzogs Heinrich, der entschieden die Strafe erlassen haben würde, weil er die Reformation schützte, war es weit.

Als nun dieser Herzog Heinrich V, der Friedfertige, der mit seinem Bruder Albrecht die Regierung gemeinsam führte, trotz der ausgeprägt katholischen Neigung des Letzteren im Jahre 1541 seine Visitatoren, den Superintendenten Riebling mit dem herzoglichen Rathe Kurd v. Pentz, dem Schweriner lutherischen Prediger Joachim Kükenbieter und dem Secretär Simon Leupold ins Land sandte, damit dieselben den Stand der Reformation erforschten, benutzte der Rath ihre Ankunft, "aufs Höchste mit unterthänigem Fleiße zu bitten, daß der Herzog als ein christlicher, löblicher Fürst ein gnädiges Eiusehen wolle darein haben, daß ihnen doch möchte das wahre Wort Gottes lauter und rein gepredigt und auch die heiligen Sacramente nach christlicher Einsetzung verreicht werden." Die Visitatoren fanden es "wahrlich zum Erbarmen, daß die armen Leute, so ein großer Haufe, des heiligen, wahren Wortes Gottes so jämmerlich sollten beraubt sein," und luden den Pastor Johann Schwenn zum Berichte vor die Commission. Dieser versuchte zwar, sich gegen eine Verantwortung zunächst mit höhnischen, spöttischen Worten zu schützen, und ließ sagen: "Siehe, will Herzog Heinrich eben was Neues anfangen mit seinen Visitatoren, dieweil sein Bruder Herzog Albrecht nicht im Lande ist?" Da er aber wohl merkte, daß er mit Nachgeben weiter käme, ließ er sich zur Gestellung bereit finden. In der sich entspinnenden Disputation mußte der haltlose Mann denn auch "frei selbst bekennen, daß Vigilien und Seelmessen halten nichts sei; daß vom Fegefeuer lehren Menschendicht sei; daß Sacramente unter einer Gestalt verabreichen wider Gottes Ordnung sei; item daß die Priester sich in den Ehestand begeben, recht sei; auch recht, daß der Glaube allein selig mache; daß die Absolution und heilige Taufe mit deutlichen Worten, die die Zuhörer vernehmen können, geschehen sollen, recht sei." Er

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konnte nichts dagegen vorbringen und mußte also zusagen, er wolle fürder darnach leben und lehren. Aber die Visitatoren nahmen doch den Eindruck mit: "Dieweil er so lange wider die erkannte Wahrheit mutwillig gethan, ist zu besorgen, er werde bei seinem Vornehmen bleiben oder ja nicht viele Frucht schaffen, dieweil er es nur um des Bauches willen thut."

In Güstrow ging die Reformation ihren Gang sicher weiter, nach einigen gescheiterten Widerstandsversuchen wurde das Domcapitel 1550 aufgelöst, und mit demselben war denn auch das Band, das viele von ihm Abhängige noch unter das alte Joch zwang, zerschnitten. Unser Johann Schwenn fügte sich aalglatt in alle Wandlungen, er wurde ja nun Inhaber aller Pfarreinkünfte und benutzte sie, um sich seine so gewissenlos behauptete Stellung recht angenehm zu machen, denn 1552 empfing er das Zeugniß: "Ziemlich gelehrt, aber eines ärgerlichen Lebens." Es scheint, als ob er sein Versprechen, lutherisch zu lehren, doch gehalten habe.

Sein Nachfolger wurde Konrad Ritter, der schon 1576 und bestimmt noch 1582 im Amte war. Ob dieser den ersten großen Stadtbrand, von dem uns berichtet ist, zu Lage schon erlebte, ist nicht zu sagen. Der Brand brach 1569 aus und legte die Kirche sammt dem Thurm in Asche; die Ringmauern blieben, und das Gewölbe hielt sich; die Glocken stürzten herunter und zerschmolzen in der Gluth. Der größte Theil der Stadt mit dem Rathhause sank in Asche, und die Gemeinde war in ihrer Bedrängniß auf die Hülfe der Landsleute angewiesen. Diese blieb auch nicht aus; theils durch Vermächtnisse und Sammlungen, theils durch fürstliche Beisteuer und Erlaß der Landbede kam die Kirche wieder in Stand, auch die Wedeme (das Pfarrgehöft) wurde neu gebaut. Von dem Glockenguß ging ein ziemlicher Theil nach Güstrow zum Verkauf, der Rest stand noch nach sechs Jahren auf dem Kirchhofe. Man behalf sich mit einer kleinen Glocke, doch kam auch diese bald zu Schaden: beim ungeschickten Läuten zersprang sie. Im Laufe der Jahre wurde Alles ergänzt, und noch vor dem großen Kriege hatte der Thurm sein Geläute voll wieder. Die Meßgewänder und allerlei Geräthe aus der katholischen Zeit waren gerettet, und es wurde von diesem Inventar der Kirche jetzt das werthvollere, soweit es im lutherischen Gottesdienste nicht gebraucht wurde, verkauft. - Ein besonderer Verlust war es, das manche städtische Urkunden im Feuer verloren gingen.

Die Reformation nöthigte mit ihrem Eifer für die Lehre gegenüber der großen Unwissenheit des Volkes zur Entfaltung der regsten Thätigkeit auf zwei Gebieten, in Predigt und Unterricht. Man

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verlangte von allen neu anzustellenden Geistlichen eine gründliche Durchbildung in der Gottesgelehrtheit, und auch unser Konrad Ritter "ist woll bestaunen." Er erlebte eine Hauptvisitation der Kirche zu Lage durch den Superintendenten Konrad Becker, den Amtshauptmann Gottschalk Berner und den Licentiaten Jakob Bording, die auf Anfordern des Kirchspieljunkers v. Lehsten=Wardow gehalten wurde, und zwar angefangen am 13. Februar 1578 und fortgesetzt am 5. April 1582 (durch den Superintendenten Andreas Celichius). Ritter, so wurde festgestellt, hatte zweimal sonntäglich zu predigen, Vormittags über die Perikopen, Nachmittags über den Katechismus, ferner am Mittwoch Wochengottesdienst zu halten, um die Haustafel auszulegen, endlich die Kinder zu examiniren (Kinderlehre). Da aber diese angestrengte Arbeit seine Kräfte sehr in Anspruch nahm, so war beschlossen, die Aufkünfte eines Capitals, das vom Dreikönige=Lehn stammte, zur Besoldung eines Gehülfs=Predigers anzuwenden. Bis dahin sollte der Küster die Schularbeit thun und dafür die Hälfte jener Einkünfte beziehen. Der damalige Küster hieß Joachim Diekmann; er unterrichtete in einem besonderen Schulhause, von dem es 1578 heißt: "Die Schule ist baufällig, wiewohl sie nicht lange gestanden, ist auffs erst übel gebawet." Seine Einkünfte waren sehr gering. Jeder Schüler, den verständige Eltern sandten, gab aufs Quartal 3 ßl. Freie Feuerung hatte der Küster insofern, als jeder Schüler ihm für die Heizung der Schulstube, in der jener zugleich wohnte, 1 ßl. beisteuerte. Seine sonstigen Einnahmen beliefen sich auf etwa 16 Gulden. "Auf die drei Feste, als Weihnachten, Ostern, Pfingsten, wenn die Gottshausleute mit dem Bilde umbgehen, davon der Pastor den halben Theil bekommt, giebt ihm der Pastor 1 ßl. Lübisch und die Gottshausleute auch einen 1 ßl. Lübisch. 1 ) Auf den Witteltag wurden ihm aus jedem Hause zu Lage 2 Eier gegeben. Weihelgeld brachte ungefähr 10-11 ßl. Lübisch, Taufgeld 1 Witten, Kirchgang 1 Witten, Aufgebot 1 Witten, Krankenbesuch 1 Witten, Todtengeld von Erwachsenen 2 ßl., von kleinen Kindern 6 Pfg. Außerdem erhielt er noch Würste und 6 Drömpt 9 1/2 Schffl. Hafer vom Lande.

Kirchenvorsteher, die die Erhebung und Verwaltung der Aufkünfte der Kirche und geistlichen Stiftungen besorgten, gab es ge=


1) Gotteshausleute, Juraten, sind vereidigte Kirchenvorsteher oder Provisoren, die schon in der katholischen Zeit an der Kirche angestellt waren und mit der Vermögensverwaltung und Rechnungsführung betraut wurden. Dieselben gingen auch mit dem Bilde, Belte oder Opferbrette um zur Sammlung von Opfern und hatten die Urkunden der Kirche unter ihrer Aufsicht.
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setzlich vier, nämlich zwei vom Lande und zwei aus der Stadt. Dieselben sollten beeidigt werden auf redliche Verwaltung ihres Amtes. Aber es wurde dieses Institut selten in guter Ordnung gehalten. Die Vorsteher waren oft unbeeidigt, oft nicht vollzählig, die ländlichen fehlten meistens. (Später, am Ende des 18. Jahrhunderts, ging das ganze Institut ein, seine Pflichten übernahm ein Kirchenprovisor.) Wenn auch angeordnet wurde, daß die Vorsteher der Hospitäler und der Kirche jährlich auf Martini vor dem Amtshauptmann oder Küchenmeister aus Güstrow im Beisein der Kirchspielsjunker und des Pastors Rechenschaft ablegen sollten, so wurde doch auch solche Ordnung in den Drangsalen des nächsten Jahrhunderts durchbrochen.

Die Zeit der Reformation, die nicht bloß die Leidenschaften auf dem Gebiete der religiösen Fragen entfachte, sondern auch gar oft in der Verwirrung des Ueberganges den habgierigen Griffen eigenmächtiger Leute unter Bürgern und Junkern freien Spielraum gönnte, brachte der Kirche große Verluste. Wir müssen leider annehmen, daß der Eifer für die neue Lehre durchaus oft aus der Sorge für den Geldbeutel entsprang: es ist nicht erfreulich zu sehen, wie beim Zusammenbruch des Alten nun jeder zugriff und wegraffte von geistlichem, d. h. doch fremdem Eigentum, was er nur erlangen konnte. Die gewaltige Macht der katholischen Kirche trat nicht mehr schützend ein, und einzelne Kirchenvorsteher, die selbst gern ihren und ihrer Mitbürger Vortheil wahrnahmen, und der Ortsgeistliche, der sich mühsam durch die Schwierigkeiten des Uebergangs hindurch arbeitete, gewährten wenig Schutz. Es fehlte beiden Vertretern am klaren Blick fiir das Nöthige. Zufriedenstellende Rechnungsablage seitens der Vorsteher fand sich selten, bei der Revision fehlten oft große Summen, und dann erst begann das Nachdenken und Erwägen, wohin dieselben wohl gethan sein könnten. Man besinnt sich dann gelegentlich, daß die Zimmerleute nicht in Rechnung gesetzt sind und nimmt den ungefähren Ueberschlag ihrer Forderungen an, oder der Vorsteher behauptet, Geld für einen Prozeß nach Speier gesandt zu haben, worauf ihm nachgewiesen wird, daß es dort zu keinem Prozeß gekommen sei; da fällt ihm ein, daß er den kleinern Theil der fraglichen Summe für ein Urtheil nach Wismar gesandt, den größten Theil zur Türkensteuer angewandt habe. Diese Verwirrung kam daher, daß die Vorsteher nicht schreiben konnten, sich höchstes gelegentliche Notizen von andern machen ließen, z. B. von dem Küster, dem sie dann dafür jährlich ein paar Schuhe gaben. Die Kirche besaß drei Pfannen und einen Kessel, die sie zum Gebrauch beim Brauen in

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die Häuser lieh; sie hätte davon gute Einnahmen haben müssen, aber meistens holten die Leute die Geräthe ohne Aufsicht und brachten sie ohne Bezahlung, und doch waren diese so werthvoll, daß sie, nachdem sie schon ziemlich beschädigt waren, für 146 Gulden 19 ßl. 6 Pfg. verkauft wurden. Wer das alles bedenkt, dem wird es erklärlich sein, daß viele Kirchengüter allmählich verloren gehen konnten.

A. Altarlehen der Kirche.

Zum leichteren Verständniß der Rechtsverhältnisse und Aufkünfte der Nebenaltäre muß noch vorweg eine kurze Erklärung gegeben werden. Die Altare waren durch fromme Stiftungen und Vermächtnisse gegründet, meistens von Leuten, die beabsichtigten, von ihrem Vermögen auch nach dem Tode noch wesentliche Vortheile zu genießen. Sie stellten zu diesem Zwecke die Bedingung, daß für ihre Seelen, insbesondere zur leichteren Lösung derselben aus dem Fegefeuer, an den von ihnen gegründeten Nebenaltären Messen gehalten und Gebete gesprochen würden. Da solches nur von einem geweihten Priester geschehen konnte, so mußte natürlich, damit derselbe für seine Mühe entsprechende Entschädigung erhalten, ein größerer oder geringerer Zinsertrag gesichert sein, je nachdem allwöchentlich oder alltäglich Messe gelesen werden sollte. Es wurde auch wohl von einem Testator, der nicht vermögend genug war, einen besonderen Altar zu stiften, einem der schon bestehenden eine Summe Geldes oder ein größeres Grundstück zu Seelenmessen vermacht. So entstand eine Vicarei: ein Priester der die Einkünfte bezog und die Messen hielt, hieß Vicar. Der Stifter einer Vicarei hatte das Recht, die Wahl des Vicars nach eigenem Ermessen zu ordnen. In Lage übertrug man dem jedesmaligen Pfarrherrn oder dem Rathe der Stadt oder dem Schweriner Bischofe die Bestimmung desselben, auch vergaben wohl Pfarrherr und Rath abwechselnd die Vicarei. Es lag also nahe, daß bei Aufhebung der Messen und Vicareien die Pfarre oder die Stadt Ansprüche an die Hebungen erhoben und wohl auch durchsetzten. 1 )

I. Das Heiligen=Dreikönige=Lehn.
(Beneficium trium regum.)

Die Geschichte der zwei Besitzungen dieses Hauptlehns läßt sich ziemlich genau verfolgen. An denselben rüttelte auch die Zeit


1) Grautoff, Historische Schriften I, 264 ff.
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der Reformation. Die entbrennenden Streitigkeiten sind die Veranlassung gewesen, daß die Kunde von jenen uns genauer erhalten ist. Es handelt sich hierbei um sieben Hufen in Deutsch=Kobrow und um ein Bauergehöft in Wozeten.

1) Die sieben Hufen in Deutsch=Kobrow.

Der Pfarrer Johann Schönberg zu Lage und seine Verwandten, sowie der Rathmann Nicolaus Molne daselbst kauften am 2. Februar 1356 zusammen einen Theil Landes in Kobrow, worüber eine Urkunde uns erhalten, die Urkb. XIV, 8197, abgedruckt ist. Der Verkäufer, der Knappe Heinrich Schönfeld, hatte das Land im Verein mit seinem Bruder im Jahre 1346 (29. September) von den Knappen Konrad und Nicolaus Pramule käuflich erworben. (Urkb. X, 6681.) Das Kaufobject waren sieben Hufen Landes und 24 ßl. Einkommens auf dem Felde, genannt Overland, im Dorf Deutsch=Kobrow, mit allem Lehnrecht, mit allem Nutzen und Frommen, worin es bestehen mochte. "Die Abtretung des Lehns," heißt es in der Urkunde, "über diese gedachten Hufen zum Nutzen und Besten derselben (der Käufer) will ich so lange, wofern es nöthig sein wird, zurückbehalten, bis ich ihnen dasselbe von dem wahren Lehnsherrn werde procuriren und zu Wege bringen können." Als Compromissores traten zu Heinrich Schönfeld sein Vetter Albrecht Schönfeld, Wedekind Lehsten, Jochim Northmann und Nicolaus Zapkendorf. Als Zeugen fungirten die oben im ersten Theil genannten Bürgermeister und Rathmänner der Stadt. - Obiges Versprechen, vom Fürsten die Bestätigung des Lehnskaufes zu erwirken, hielt Schönfeld, und in der Bestätigungs=Urkunde ist zugleich angedeutet, zu welchem Zwecke überhaupt der Ankauf der Hufen geschehen war. Diese Urkunde ist im Urkb. XIV, 8758, abgedruckt.

Zum Verständniß beachte man, daß Lage zur Herrschaft Werle=Goldberg gehörte. 1354 war Nicolaus IV von Werle=Goldberg, der Sohn Johanns III, gestorben mit Hinterlassung eines unmündigen Sohnes, Johanns IV, für welchen Nicolaus III von Werle=Güstrow die Vormundschaft führte. Dieser Letztgenannte ist es, der 1360 obigen Verkauf bestätigt. Wir ersehen aus der Urkunde, daß purst Nicolaus zugleich die Erlaubniß giebt, die sieben Hufen zur dauernden Vicarei anzulegen, das oberste Gericht, die Naturalgefälle (Hundekorn) und alle Beden wurden reservirt, dagegen wurden die Lehndienste, insbesondere der Roßdienst (servitium dextrarii) erlassen. Im nächsten Jahre bestätigte ferner die Fürstin

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Agnes, Wittwe des 1354 gestorbenen Nicolaus IV von Werle=Goldberg, also die Mutter des unmündigen Johann IV, den Uebergang des Lehns. 1 ) Die von ihr ausgestellte Urkunde, die noch nicht im Urkundenbuch abgedruckt ist, lautet: Nos Agnes, dei gratia ducissa Mangnopolensis, vninersis presentia visuris seu audituris volumus esse notum lucidius protestantes, quod prehabito consilio et consensu mangnifici principis Johannis, ducis Magnopolensis, contoralis nostri dilecti, propter cultum diuinum, quem augeri desideramus, ad petitiones discretorum virorum domini Johannis Schonenbergh, rectoris ecclesie Lawis, et Nicolai de Molnen, consulis ibidem, dedimus et presentibus damus septem mansos in villa Teutunica Coberouw, quos ipsi ad perpetuas vicarias apposnerunt, ob salutem animarum nobilium virorum Johannis et Nicolai, eius filii, quondam domini et contoralis nostri dilecti bone memorie, dominorum de Werle, ac patris nostri Vlrici et fratris nostri Vlrici, comitum de Lindouw, liberos, quitos penitus et solutos ab omni seruicio et annona canina, que hundekorne dicitur, ita quod cultores dictorum septem mansorum nobis et nostris nullam annonam caninam dabunt, nec seruicia facere debeant temporibus, quibus aduixerimus, sed in singulis ad nutum vicariorum stabunt, precarias denariorum nobis in eisdem mansis reseruantes. Inhibemus etiam nostris aduocatis, famulis, teolonariis et seruitoribus singulis, quicunque pro tempore fuerint, ne huiusmodi donationem a nobis factam infringant, nec cultores predictorum mansorum de cetero in aliquo molestare et grauare presumant; quod a cunctis nostris officialibus, aduocatis et seruitoribus fideliter et integraliter volumus obseruari. In cuius testimonium sigillum nostrum presentibus est appensum. Datum anno domini millesimo tricentesimo sexagesimo primo, feria sexta ante Lucio virginis, presentibus Alardo de Cernyn, Zanouitze magistro camerario, Tzandero, famulis, et domino Thiderico, nostro cappellano, et pluribus aliis fide dignis. Nach dieser Urkunde verzichtet die Herzogin Agnes auf alle Ansprüche an die Hufen, läßt sie sogar von den ihr zukommenden Natural=Abgaben (Hundekorn) frei und reservirt sich nur die jährliche Geldbede. Die beiden Lager Käufer haben aber diese Hufen zu einer bleibenden Vicarei schon der Kirche beigelegt.


1) Agnes war eine geborene Gräfin von Lindow und in zweiter Ehe verheirathet mit Johann I von Meklenburg=Stargard, weshalb sie hernach Herzogin von Meklenburg hieß.
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Endlich dürfte hierher eine Urkunde vom Jahre 1366 zu ziehen sein, die sich in Schröder, papist. Meckl. findet, worin auch seitens des Bischofs die Stiftung bestätigt wird. Friedericus, episcopus Suerinensis . . . confirmat vicariam, quam dominus Johannes, dominus Dethardus et Nicolaus Schonenbergk fratres in remedium suorum et propriarum animarum salutem in ecclesia Lawys, Suerinensis diocesis, in honorem Dei, Johannis apostoli et evangelistae et Katharinae virginis fundaverunt, sub modis ac conditionibus, quae afferunt. Es fehlt die Erwähnung des Rathmanns Molne, und dieser Umstand scheint denn auch eine spätere Nachricht zu bestätigen, daß ursprünglich aus den Grundstücken zwei Vicareien gestiftet, eine zu St. Katharinen, welche die Kirche, und eine zu Trium Regum, welche die Stadt zu verlehnen hatte. Gewöhnlich indessen werden hernach die sieben Hufen als ein Dreikönige=Lehn schlechtweg bezeichnet.

Nach all diesen Mühen war anscheinend fest und unanfechtbar das Grundstück gesichert. Dennoch, und obwohl die Urkunden sorgfältig gehütet wurden, begann später der Angriff.

Als im Jahre 1412 Johann Lehsten mit Wardow und Kobrow belehnt wurde, waren in dem Lehnbriefe jene sieben Hufen nicht ausdrücklich ausgenommen; es war durchaus nichts Ungewöhnliches, daß mitten in einem verlehnten Dorfe Leute wohnten, die Acker, der nicht zum Lehn gehörte, bewirtschafteten, aber die Lehsten hefteten sofort begehrlich ihre Augen auf den in Aussicht stehenden Vortheil. Reimar v. Lehsten, ein nachfolgender Besitzer, fing endlich an, die beiden Bauern auf den sieben Hufen, Dietrich Sötmelk und Hans Schröder, zu bedrängen und mit allerlei Scherereien zu belästigen und begehrte sodann mit dürren Worten die Pachtzahlung für sich. In dieser Zeit waren Hermann Sudefeld, Propst zu Güstrow, und Hermann Melbertz, Domherr daselbst, mit den Auskünften belehnt, und zwar ersterer vom Kirchherrn, letzterer vom Rathe. Der Bauer Sötmelk weigerte sich von seiner Pflicht abzulassen und brachte die Pacht an seinen richtigen Herrn, worauf er vor den Verfolgungen des Lehsten ein Jahr lang flüchtig werden und die Bewirtschaftung seiner Frau überlassen mußte. Den Lehsten traf, wie wir schon sagten, dafiir der Bann, den er vier Jahre hindurch trotzig trug, bis er nachgab und auf die Pacht ferner keinen Anspruch erhob. Als die Macht der katholischen Kirche durch die Reformation gebrochen wurde, schien ihm der richtige Zeitpunkt gekommen, seinen Anmaßungen Gültigkeit zu verschaffen. Er bedrückte die Bewohner der sieben Hufen so lange, bis sie verzweifelt ihren Wohnsitz aufgaben, worauf er die Hufen mit

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seinen eigenen Leuten besetzte. Die Stadt Lage, die in dem Gedanken leben mochte, daß, wenn Jemand die Hufen haben sollte, sie doch näheren Auspruch zum mindesten an die Hälfte habe, ging mit einer Beschwerde an den Herzog Heinrich zu Güstrow 1534, und dieser befahl nach Einsicht der Urkunden den Junkern Reimar und Christoph v. Lehsten zu Gottin und Wardow, die damals noch belehnten Priester bei ihren Gütern und dem Gebrauch derselben ungehindert zu lassen. Da die Junker Einspruch gegen dieses Urtheil erhoben, so wurde für die Parteien ein Tag zur Verhandlung in Bützow angesetzt, und der Bürgermeister Gruwel reiste dorthin mit den Urkunden. Als einer der Lehsten solches hinterher in Bützow erfuhr, rief er in heller Wuth bedeutungsvoll: "Hätte ich gewußt, daß du den Brief bei dir hättest, du solltest ihn nicht hierher gebracht haben!" Reimar v. Lehsten erbot sich nun zum Verzicht auf die Pacht, aber den Dienst der Leute könnte er nicht entbehren.

Wahrscheinlich um die kostbaren Urkunden, die bei solchem Hin= und Hertragen zum Gericht in größter Gefahr waren, im sichern Gewahrsam in dem eisernen Kasten in der Kirche lassen zu können, suchten die beiden Nutznießer der Lehen beglaubigte und unbestreitbar richtige Abschriften zu erlangen. Darüber liegt folgende Urkunde vor (in späterer Abschrift und Uebersetzung):

"Wir Bürgermeister und Rathmänner der Stadt Güstrow, Kamynschen Stiftes, thun kund und offenbar vor jedermänniglich bekennen und bezeugen, denen dieser unserer Brief vorkommt zu sehen und zu hören oder zu lesen, daß vor uns erschienen ist der würdige Herr Johann Katte, Dohmherr zu Rostock, vor Sich und in Vollmacht Ehren Uldarici Everdes, alß welche Beyde gemeinschafftl. Theil haben an den Guhtern der Vicarien zu dem Altare der heil. Dreyer Könige, belegen zu Lawe in der Pfarr=Kirchen daselbst, vor dem Rath=Stuhl nach Inhalt der Briefe, welche er offenbahr produciret und vorgezeiget, auch uns zu lesen und zu besichtigen in die Hand gegeben, und zwar vier versiegelte Briefe, die wir gantz unversehrt, uuverbeßert, gantz deutl. ohne allen Wandel und Verdacht in ihren Siegeln und Briefen befunden haben, welche lauten auf etliche Hufen Landes und Acker, die zu zween ewigen Vicarien zur Lawe, wie berichtet, belegen gehören. Der erste ist Hinrich Schönfelds Brief mit fünf anhängenden Siegeln. Der ander ist Nicolai von der Werle Brief mit einem großen anhangenden Siegel, darinnen ein Ochsen=Kopf. Der dritte, Conradi Nicolai Brief, Pramulen genandt. Der vierte Brief der Fürstinnen von Meklenburg, Agnes genandt, mit einem

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anhangenden Siegel, darinnen der Ochsen Kopf. Diese Briefe haben wir in unsern Händen und Gesichte gehabt, besehen und gelesen, examiniret und auf gedachten Ehren Johann Kalten Begehren und freundliches Bitten fleißig vidimiret und abgeschrieben, welche von Wort zu Wort hier sind einverleibt, wie folget." (Folgen die vier Briefe.) Zum Schluß heißt es: "Deß zur Uhrkund der Wahrheit haben wir unser Stadt=Siegel an diesen Brief hangen lassen. So gegeben und geschrieben zu Güstrow am 8. Tage Allerheyligen d. 8. Tag Nov. 1540 Jahr nach Christi unseres Herrn und Seligmachers Gebuhrt."

Die Uebersetzung ist angefertigt von Erasmus Boddicker "alß des vorgedachten Raths zu diesem Werk erfordertem Schreiber."

Es entspann sich nun ein langwieriger Prozeß beim fürstlich meklenburgischen Landgericht, bei dem allerlei Zeugenverhöre vorgenommen wurden. Das Recht war unbestreitbar bei Stadt und Kirche. Denn abgesehen von den vorliegenden Urkunden bewiesen das sonstige Nachrichten klar. Folgende Urkunde z. B. existirt (Visitations=Prot. d. a. 1552) über die Aussage des Decans Matthäus Wilcken in Güstrow:

"Anno 1551 Indictione nona am Dinsedage prima mensis Decembris thor vesper tidt hefft de werdige vnnd Achtbar er Tomas Toman Scholasticus Collegiatae Ecclesiae S. Seciliae Gustrouiensis, Caminensis Diocaesis, vff furderunge des Ersamenn Mans Clawes Timmenn, ein Ratsfrundt zur Lage, vnnd vth beuhel des Rades darsuluesth den Wirdigenn hern Dekenn Matheum Wilckenn to Gustrow gefragett ad perpetuam et aeternam rei memoriam tho extenderende in forma meliori, offt de Dekenn Wetenheitt hette vmme de Pechte tho Kubrow, der souenn hufenn ackers tho einem lehne belegen. Darup de here Deckenn vlitich geanttworttett per Conscientiam suam publice vnd gesecht, datt he de Pechte vele Jar lang, vonn Magister Hermanni Molberchs wegen, de Pachtt vpgeborett vnnd Molberge gehandreickett ahne Jennige einrede vnnd wedderseggendt der erbarenn Menne(r) der Lesten. Dusse bekanttenusse hefft de vorbenomede Clawes Timme vonn des Rades wegenn gebedenn, darup ein oder meher Instrumenta, so vele des von nodenn, von Rechts wegenn sin wordenn tho makende vnd tho geuende, ad aeternam rei memoriam tho extenderende. Duth ist geschehenn tho Gustrow Inn des Dekenns Dorntzenn, dar he vp sinem stole sittende. Darby ann vnnd ouer gewest Barlholomeus Schwortzel vnnd Christoffer Loppinn, Hauelbergensis et Caminensis Diocaesis, ein tuge hirtho sunderlich geeschett vnnd geropen. - Erasmus Boddiker Clericus Brandenbur-

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gensis, publicus sacra Imperiali Anthoritate in Archiuio Romanae Cnriae (im)matriculatus et approbatus Notarius ad praemissa legittime requisitus. Et protester de latius extendendum in quantum etc."

Die Stadt beanspruchte in diesem Prozeß die Herausgabe der durch fast 50 Jahre widerrechtlich erhobenen Pächte, sowie Ersatz der Gerichtskosten, und im Jahre 1567 entschieden denn auch die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich von Meklenburg, gegen Berthold und Vicke, Gebrüder und Vettern Lehsten, und befahlen, die sieben Hufen als geistliches Lehn zu restituiren und die Gerichtskosten zu erstatten.

Die Lehsten, die viele benachbarte, adelige Standesgenossen als Zeugen aufgeführt hatten, welche aussagten, daß sie nicht anders gehört hätten, als daß nicht der Pfarrherr, sondern die Lehsten die Hufen genutzt, protestirten gegen solche Entscheidung und appellirten an das kaiserliche Kammergericht. Sie hatten bei dem sich nun entspinnenden langwierigen Prozeß, wie man sagt, den längern Athem; wegen des schlimmen Brandschadens, der Stadt und Kirche traf und in Armuth und Unvermögen brachte, mußten diese beim Herzog Ulrich leider bald klagen, daß sie das Endurtheil nicht abwarten könnten. Die Lehsten erklärten sich natürlich bereit, "aus einem sonderlichen Mitleiden gegen die Kirche zu Lage als ihre ordentliche Pfarre gütliche Handlung in der Sache zu leiden." Der Herzog ordnete nun als fürstliche Räthe Joachim Krause zu Varchentin und Lüdeke Bassewitz zu Lüburg, ferner den Superintendenten Becker und den Amtmann Berner aus Güstrow zur Vermittelung nach Lage, und es kam 1572 ein Vergleich dahin zu Staude, daß die Lehsten die sieben Hufen mit allen Pertinentien erhielten, alle auflaufenden Gerichtskosten tragen mußten und 500 unverbotene Thaler, à 32 ßl. Lübisch = 1000 Mark Lübisch, am nächsten meklenburgischen Umschlag (Termin) im Jahre 1573 bezahlen sollten. Davon sollten 900 Mark aufs Rathhaus nach Rostock auf ewig unlöslichen Zins gethan werden, welcher Zins mit andern Auskünften zur Erhaltung eines gelehrten Schulmeisters, der zugleich Kapellan sein mußte, gebraucht und von den Vorstehern jährlich eingenommen werden sollte. Die Lehsten reservirten sich das Recht, Aufsicht über die richtige Verwendung zu üben, und ferner, daß ohne ihr und ihrer Lehnsherren Vorwissen diese Zinsen niemals zu weltlichen Zwecken gebraucht werden sollten. Der Rath erhielt die übrigen 100 Mark sammt 20 Gulden Münze, welche die Lehsten sofort bezahlten, mußte sich aber verpflichten, davon "ein Rathhäuselein" in der Stadt aufzubauen.

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Von dem Aufsichtsrechte machten denn auch die Wardower sorgfältig Gebrauch. Der Pastor Konrad Ritter nahm die dreißig Gulden, die an jährlicher Rente aufkamen, einstweilen für sich ein. Alsbald beschwerten sich die Lehsten, und er rechtfertigte sich damit, daß er vergebens darauf gedrängt habe, daß ihm ein Kapellan beigeordnet würde; da er nun alle Arbeit allein hätte, könnte er auch den Lohn beanspruchen. Uebrigens sei er nicht aus eigner Anmaßung, sondern auf Erlaubniß des Superintendenten so verfahren, er habe sechs Jahre (1572-78) das Geld genommen und sei nicht im Stande bei einer Familie von 10 Kindern etwas davon wieder zu ersetzen. Um die Lehsten zufrieden zu stellen, ward dann bestimmt, daß die Kirchenvorsteher in Zukunft die ganze Summe einnehmen und zwischen Pastor und Küster theilen sollten, bis ein Schulmeister bestellt wäre, dem sie sodann beigelegt werden müßten. So geschah es denn auch.

2) Das Bauergehöft in Wozeten.

Dieselben beiden Männer, die einst jene sieben Hufen zur Vicarei verschafften, erwarben sich noch ein weiteres Verdienst um das Dreikönige=Lehn.

"Nicolaus Hane, Knecht, Ludolfus Hane, Pape, gebruder, haben vorkaufft her Johan Schonenberge, Kirchherrn zur Lawe, und Clawes Moller, Rhattman zur Lawe, und ihren erben vier Hufen in dem Dorff zu Wutzetze (desser zey bawet Hermann Scade vnd Seele Mas eine Hufe und Hinrick Kolsebudel eine Hufe vor 120 Mark Lübisch), mit allem eigenthumb, freyheit, pacht, bede, mit alleme rechte, hogeftem richte vnd mit dem fidesten, sunder Denest, den hern oder ihnen, den Hanen, zu thun. dat. 1357 Mitwochens na S. Mertenstage." 1 )

Mit diesen Worten wird das Grundstück, um das es sich im Folgenden handelt, zuerst zu unserer Kenntniß gebracht. Wozeten ist heute ein Gut, war aber damals noch ein Bauerdorf mit sechs Bauern. Der Kauf wurde von den Käufern zu Gunsten des Heil.=Dreikönige=Lehns abgeschlossen. Später heißt es dann (Vis.=Pt. 1552): "Jtem es sind vier Hufen zu Wozeten, zwei gehören dem Bischof zu verlehnen zu Schwerin und zwei dem Rathe zu Lage;" die Patrone ließen sich aber die Gesammtverlehnung umgehen: "gehört ein Jahr dem Bischof, das andere Jahr dem Rathe zu Lage zu verlehnen." Die Hufen wurden allmählich zusammengezogen, und


1) Visit.=Prot. 1578, woselbft obiger Auszug der Urkunde gegeben, die Urkb. XIV, 8408, vollständig abgedruckt.
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1569 besaß Klaus Willborn dieselben; er betrachtete sich als Unterthan des Rathes. Seine Abgaben bezahlte er an Sudefeld, spater an den Rath. Die Lehsten rächten sich an dem Rath, der auf dem besten Wege war, das Alleinrecht sich in aller Stille anzueignen, für die ihnen bereiteten Schwierigkeiten dadurch, daß sie den Uebergriff desselben beleuchteten und auf Anerkennung der Kirchenrechte drangen. Der Rath rechtfertigte sich mit der Erklärung, daß er die Einkünfte behalten müsse, weil die Stadt so viel an den Kobrower Rrozeß gewandt habe, die Kirche aber nur sehr wenig. So wurde denn in dem oben erwähnten Vergleich vom Jahre 1572 zugleich durch Herzog Ulrich bestimmt, daß die Pächte, Dienste und Nutzungen von den vier Hufen in Wozeten dem Rathe und Pfarrherrn gemeinsam sein und bleiben und die sieben Gulden Aufkünfte getheilt werden sollten.

Grade nach dem Sinne des Bauern Klaus Willborn scheint die fürstliche Verfügung nicht gewesen zu sein, denn alsbald beginnt sein Versuch, der Pfarre die Dienste u. s. w. thunlichst vorzuenthalten; auch das Rauchhuhn, 1 ) das immer abwechselnd dem Pastor und dem Bürgermeister gebührte, giebt er dem ersteren nicht. Vielleicht hat die Stadt ihr Regiment zuvor sehr milde geführt, um verhängnißvollen Streit zu vermeiden, vielleicht hat der Bauer sich das Vorbild großer Herrn angesehen und suchte bei der Neugestaltung aller Verhältnisse auch für sich zu gewinnen, darum wird im Protokoll 1578 der deutliche Befehl erlassen, daß der Bauer sich nach der fürstlichen Confirmation von 1572 zu verhalten habe.

Bei der Visitations=Fortsetzung 1582 stellte sich heraus, daß Klaus Willborn die festgesetzte Pacht allerdings zahlte; aber er leistete dem ausdrücklichen Befehl zuwider dem Pastor keine Dienste und gab das Rauchhuhn die vier Jahre dem Bürgermeister; auch weigerte er dem Rathe bei begehrten Fuhren seine Dienste nicht. (Abermals scheint also eine Mitschuld des Rathes nicht ausgeschlossen.)

Der Pastor Ritter beschwerte sich, daß der Bauer ein gottloser Mensch sei, der ihm muthwilliglich nicht allein nicht diente, sondern den Dienst mit viel unbescheidenen und beharrlichen Worten versagte, weil er zum Theil von anderen Personen in sothanem Muthwillen gestärkt werde, zum Theil der Pastor allein zu macht=


1) Das Rauchhuhn wurde als Anerkennung der Lehnsherrschaft von dem Unterthan gegeben. Der Name kommt, wie man jetzt meistens annimmt, davon her, daß man die Abgabe ursprünglich entrichtete für die Stätte, von der der Rauch aufstieg, den Herd, der das allgemein gültige Zeichen eines eigenen Hauswesens war.
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los sei, ihn zum Gehorsam zu bringen. Abermals wird die Verpflichtung nachdrücklich erneuert und bestimmt, daß nunmehr zunächst vier Jahre hindurch der Pastor das Rauchhuhn allein erhalten und dann wieder die gehörige Abwechselung eintreten soll.

Aus dem Vorstehenden ergiebt sich die Lage des Bauern. Er war der Unterthan zweier Herren, die gemeinsam über ihn Jurisdiction hatten. Er hatte ein großes Grundstück von vier Hufen; andere Bauern ernährten sich schon von einer oder zwei Hufen. Seine baaren Abgaben waren gering, das Rauchhuhn sollte nur Anerkennung der Oberherrschaft offenbaren. Dagegen begehrten die Herren Hand= und Spanndienste in reichlichem Maße; der Pastor verlangte die Besorgung seiner ganzen Feld= und Erntearbeit durch den Bauern, zu welcher derselbe wöchentlich oft mehrere Tage auf Bestellung kommen mußte; auch wenn der Pastor ausreisen wollte, mußte er ihn befördern. Für die Stadt mußte er herzogliches Volk fahren, Landmesser anholen, Landtagsfuhren leisten, auch des Bürgermeisters Korn mähen. Die Dienste waren nicht genauer festgesetzt, also konnten die Herren ziemlich willkürlich fordern. Höchstens gaben diese ihm aus gutem Willen noch Kost, aber kein Futter für die Pferde. Bei der Unregelmäßigkeit, mit der man seine Dienste begehrte, war für ihn kaum ein vernünftiges Einrichten der Wirthschaft möglich; in stiller Zeit hatte er oft vier Wochen lang nichts zu thun, in dringender Erntezeit aber vier Tage in jeder Woche, wohl gar mehr. Dabei ist anzunehmen, daß die Herren die Verpflichtung zur Herrichtung der Gebäude und dergl. auf den Bauerhof gelegt und von allen Verpflichtungen ihrerseits sich frei gemacht hatten. Daß der Bauer bei solchen Zuständen oft ungeduldig wurde und mindestens eines Herrn sich zu entledigen strebte, kann uns nicht wundern, zumal immer mehr Pfarracker unter den Pflug genommen wurde. Bei den vielen Versuchen, sich teilweise seiner Dienste zu entziehen, war sein Glück, daß er die Stadt sich zum Freunde hielt, denn nur wenn beide Herrschaften einig waren, war sein Schicksal, daß er vom Hofe geworfen wurde, besiegelt.

Klaus starb, als sein Sohn Chim noch zu jung war, um den Hof zu übernehmen, darum wirtschaftete sein Schwager Knegendorf, der schon ein gereifter Mann war. Dieser bemühte sich, den Hof gut in Stand und vollkommene Hofwehr darauf zu halten. Darnach heirathete der junge Willborn, und zwar dem Anscheine nach ein ziemlich resolutes, böses Weib. Sie trieb ihren Mann an, des Vaters Gehöst für sich zurückzubegehren, das er auch erhielt. Da er aber noch eine jüngere Schwester hatte, die sich verheirathen wollte, so mußte er, um diese auszusteuern, 220 (elf

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Stiege) Gulden an Schulden aufnehmen. Das drückte ihn sehr, und ungeduldig suchte er das doppelt schwer empfundene Joch seiner beiden Herrschaften abzuschütteln. Im Laufe der Jahre zeigte er sich schließlich immer weniger willfährig, ja fast gefährlich. Begehrte Dienste leistete er nicht, er blieb entweder ganz aus oder kam, wann es ihm, aber nicht seinen Herren paßte. Einmal sollte er dem Pastor Korn nach Rostock fahren (Prot. 1622), bei welcher Gelegenheit der Pastor selbst als Verkäufer mitfahren wollte. Anfangs weigerte der Bauer sich wohl ganz, dann aber sandte er vier Pferde, doch nur einen halben Wagen, auf welchem das Korn liegen und der Pastor sitzen sollte. Zu pflügen weigerte er sich überall. Er sollte zur Roggensaat vier Eggen schicken, that es auch, aber nur drei hatten Zinken. Zum Einfahren kam er erst gegen Mittag an und fuhr selten über acht Fuder. Auf sein Veranlassen verweigerten seine Leute das Dienen im Fach und verlangten Mahlzeiten, die ihnen nicht zukamen. Des Bauern Knecht hatte auf fremdem Gebiete Gewalt geübt und sollte Strafe zahlen, indem auf seinen Lohn von den Lager Herren Beschlag gelegt wurde; der Bauer aber verweigerte die Herausgabe des Lohnes, und sein Weib sagte: "Da sollte sie kein Teufel dazu bringen, daß sie das Geld ausgebe." Sie stellte den Pastor in Gegenwart des Raths öffentlich vor seinem Hause zur Rede, warum er sie auf der Kanzel strafe, er sollte ihr beweisen, daß sie gottlos wäre. Der Bauer schalt den Bürgermeister, daß er es mit dem Pastor hielte, und endlich sagte er gar zu seinem Knechte, er solle den Pastor so fahren, daß er nur seinen Wagen und seine Pferde wieder bekomme, sollte der Pastor auch um den Hals kommen; und der Knecht sagte das dem Pastor grade ins Gesicht.

Zunächst versuchten es die Herren, Pastor Nicolaus Stein und Bürgermeister Rickert, mit Strafen, auch mag wohl der Pastor, sonst ein von der Gemeinde sehr geschätzter, treuer Mann, die Frau ob ihrer Widerspenstigkeit öffentlich von der Kanzel getadelt haben. Aber einem weitern Vorgehen suchte der Bauer listiger Weise zuvorzukommen, er begab sich nämlich zum Superintendenten Bacmeister nach Güstrow und verklagte beide, Pastor und Bürgermeister. Seine Beschwerdepunkte faßte er dahin zusammen: der Pastor habe ihm einen Ochsen aus dem Stalle genommen, nächstens wolle er mit dem Rathe noch einen mit Gewalt nehmen; man hätte ihm drei Gulden abgenöthigt, seine Tochter und Frau bei seiner Tochter Kirchgang "dahin gezwungen, daß sie auf der Gasse haben beim Zaune liegen müssen;" seine Herren gingen so unmenschlich und tyrannisch mit ihm um, daß, wenn er vor sie käme, er zittern und

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beben müsse wie ein Laub; sie beschwerten ihn mit unmöglich zu leistenden Diensten, und der Pastor wolle seine Frau auf der Kanzel nennen. Diese Beschwerden wurden den Herren zugestellt, sie erkannten die bösen Lügen und Unwahrheiten und forderten eine Untersuchung vor demselben Richter. Sie wiesen auf ihr Recht hin, den sehr trotzigen und rebellischen Unterthan ohne Weiteres wegjagen zu können, sie wollten ihm aber "den Scheffel voll messen, damit er sich nicht zu beschweren habe, als geschehe ihm Gewalt und Unrecht," erboten sich auch, alle Unkosten zu tragen, wenn nur diese Sache dauernd geordnet und fest stipulirt würde.

Der Superintendent setzte eine Verhandlung auf den 12. Juni 1622 an und lud zum Beisitzer den Kirchspieljunker Hauptmann Joachim v. Lehsten auf Wardow (Wozeten benachbart) ein. Der Pastor hatte den Reimar v. Lehsten und Kasper v. Winterfeld zu Kobrow zu seinem Beistande erwählt. Dem Bauern war die Zeit der Verhandlung rechtzeitig mitgetheilt und befohlen, des Morgens 8 Uhr auf der Wedeme in Lage sich einzufinden. Er kam aber nicht. Um die Verhandlung zu ermöglichen, schickten seine Herren drei Männer nach Wozeten, ihn zu holen, und diese "haben auch denselben auf den Weg gebracht, aber weil er in seinem Hause noch Pfingsten gehalten und trunken gewesen, ihn nicht fortbringen können, sondern ihn auf dem Wozeter Felde hinterlassen." Dagegen kam seine Frau und berichtete, ihr Mann würde nachkommen. Die Verhandlungen wurden eröffnet, der Pastor wollte eben seine Klage vorbringen, als der Bauer endlich mit seiner Frau erschien. Man fand ihn soweit ernüchtert, daß er im Stande war, den Verhandlungen beizuwohnen. Vielleicht war seine Trunkenheit auch nur erheuchelt gewesen, weil er gehofft hatte, die Verhandlungen dadurch zu stören. Der Pastor brachte nun alle Beschwerden, die die Unbotmäßigkeit des Bauern erweisen mußten, in neun Punkten vor. Der Rath secundirte; sie forderten zusammen, daß der Bauer genau so verpflichtet werden müsse, wie ein dem Adel unterthäniger Bauer. Chim Willborn legte sich aufs Lügen, Streiten und Verdrehen der Thatsachen. "Rusticus negat, Rustica negat, ist nicht geständig," das ist das Resultat.

Nach genauer Berathung erklärten nun seine Herren, daß sie jederseits wöchentlich zwei Tage Dienst beanspruchten, es sei Hand= oder Spanndienst, in der Ernte wollten sie seine Dienste unbeschränkt haben; Essen und Trinken sollten weder Bauer noch Knecht fordern dürfen. Und wenn der Bauer zu diesen Bedingungen sich nicht bekennen wollte, so würden sie von ihrem Herrenrecht Gebrauch machen und ihn absetzen, es würde sich schon ein anderer

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zur Uebernahme der Stelle finden. Man sieht, daß die Herren die Anforderungen wohl absichtlich so hoch spannten, um dem widerspenstigen Bauern ihre Macht zu zeigen. Der kroch nun zu Kreuz und bat um Abminderung, die ihm denn auch gewährt wurde, indem man allwöchentlich insgesammt mit drei Diensttagen zufrieden sein wollte, auch sollte der Bauer beim Dienst eine Mittagsmahlzeit haben und in der Ernte Vesperbrot dazu, "jedoch solle er sich auch genügen lassen, was Gott giebt, und was der Pastor seinem Gesinde vorsetzt."

Damit war der Streit beendet. Mit Handschlag mußte der Bauer Gehorsam zusagen. Es war ihm ohne Frage ein hartes Ding zugemuthet denn wenn auch seine Pacht gering war, so waren seine Dienste desto größer, und er war insofern recht schlecht daran, als er immer zwei Herrschaften hatte.

Von jetzt ab fließen die Nachrichten über das ursprüngliche Lehn spärlicher. Der große Krieg trug Brand und Verwüstung über die Fluren und Wohnstätten, Wozeten wurde niedergebrannt, Chim Willborn starb, und sein Sohn Heinrich, den wir im Jahre 1646 finden, hatte großes Elend zu tragen. Seine Abgaben blieben aus, denn er hatte nichts einzunehmen; er diente sparsam und erhielt dann volle Kost. Mit ihm scheint die Familie Willborn ausgestorben zu sein. Die Stelle ging auf andere über und kam rasch zu Ende, da sie sich niemals wieder von den Kriegsschäden erholte. 1663 war darauf Hans Früchtening. 1677 verkaufte die Stadt Lage ihren Antheil an dem Gehöft für 700 Gulden an den Hofmarschall Geheimrath Georg Heinrich v. Lehsten auf Wardow. 1690 war Hans Kölzow auf der Stelle völlig verarmt, er verstarb im tiefsten Elend. Beide Herren, v. Lehsten und Pastor Blank, begaben sich an Ort und Stelle. Die Wintersaat war schlecht bestellt, zur bevorstehenden Sommersaat war kein Saatkorn vorhanden; kein Brotkorn war zu finden; überall lagen auf dem, was sonst noch an Eigenthum da war, große Schulden. Offenbar hätte, wenn die Stelle wieder in die Höhe und zu Ertrag gebracht werden sollte, auf Kosten der Herren der Acker bestellt, das Saatkorn gekauft und die Hofwehr eingerichtet werden müssen. Das scheute natürlich Blank, der in der schweren Zeit nichts zuzusetzen hatte. So bot er seinen Antheil dem Herrn v. Lehsten zum Kauf an, und derselbe bezahlte dafür 500 Gulden meklenburgischer Währung, nachdem der Fürst oberbischöflich den Kaufcontract 1692 bestätigt hatte. Auch das zweite Altarlehn war an die v. Lehsten gefallen. In Folge dessen verschwand das Bauergehöft, da es vom Besitzer gelegt wurde.

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Immerhin ist es beim Rückblick deutlich zu erkennen, wie das eine Mal der Edelmann, das andere Mal der Bauer, jeder in seiner Art, Reform zu schaffen suchten.

II. Das St.=Katharinen=Lehn.
(Beneficium St. Catharinae.)

"Hinrich Dosse, ein burger zu Lawe, stifftet eine vicarey oder beneficium zum altar S. Kathrinen in der Kirchen zu Lawe an der vorderseite von 20 Mk. lubisch geldes, wie zu Rostogk vnd Lawe genge vnd geue, ierlicher pacht vnd hebungen von den Erben, heusern pp., vnd derselben besitzern, alß erstlich vom Acker, die Kauelen genant, von der Kauel, die nu bawet Henningus Wulff 2 Mk. lubisch, von der Kauel, so Peter Schilling bawet, 2 Mk. lubisch, von Heinrich Deetken Kauel 2 Mk. lubisch, von Detleui Timmen Kauel 2 Mk. lubisch, von den zwen Kaueln, so Hinrich Timme bawet, 4 Mk. lubisch; Jedoch also, das der Vicarius von 2 Mk. lubisch ein wachßlicht vorm hohen Altar vorschaffen soll, weil miß gehalten wirt. Von einem stucke ackerß, die Paalstucke genant, welchs nu bawet Johannes Wildeghus, 2 Mk. lubisch. Von einem stucke ackerß, die Windtmolenberch genant, den nu bawet Hinrich Schutte, 2 Mk. lubisch. Von einem hopffenhofe, den Heinrich Went (bawet), 1 Mk. lubisch. Jtem in großen Lankow (Lantow) von dem hofe vnd hufen, welchen bewonet und bawet Bertold Hoppener, 1 Mk. lubisch und 4 witte. Von Gherdt Worpelß hofe 8 ßl. lubisch. In kleinen Lankow (Lantow) von Clauß Vugen hofe vnd hufen 12 ßl. lubisch. Von Reimar Pinnenberges hofe vnd hufen 1 Mk. sundisch. Jtem 2 Mk. lubisch, welche Hans von Leesten in die ehre Gottes gekaufft hat. Do nun von obgedachten Kaueln vnd Hebungen etliche eingeloset vnd widerkaufft wurden, sollen die Patroni vnd Vicarius mit der Heuptsum andere Hebungen wider erkauffen. Dat. Lawe Ao. 1330." - ("Disen brieff hab ich Daniel Clandrian, den Vorstehern der Kirchen zu Lawe, alß Jochim Burmeistern, Jacob Schulten vnd Jochim Lemmeken daselbst zugestellet, bei die Kirchenbriefe zu legen, 14. Octob. 1590.")

So lautet die Stiftungsurkunde, wie sie im Visitations=Protokolle vom Jahre 1578 abschriftlich aufgeführt ist. Die Urkunde selbst war lange im Besitze der v. Lehsten, und erst auf wiederholte Mahnung ließen dieselben sich bereit finden, sie nach Güstrow einzuliefern. Das Original kam, wie obiger Anhang besagt, zu den anderen Urkunden, die in dem großen, eisenbeschlagenen Kasten in der Kirche lagen. Da nun die genannten Hebungen der Vicarei

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meistens aus Aeckern aufkamen und ausdrücklich den Schuldnern das Recht der Einlösung zustand, so war es später ein Leichtes, die Schuld zu leugnen mit der Behauptung, daß sie längst bezahlt sei. In der Reformationszeil, in der es festzuhalten galt, war die betreffende Urkunde nicht einmal in den Händen des Geistlichen, auch hatte dieser durchaus nicht Lust, sich für alte Verhältnisse zu erwärmen, "habe sich nicht sonderlichs bemuhet zu erkundigen, was die Hebungen waren, die Siegel und Briefe hätte ein Rhatt gehabt, daß er keine gesehen; das andere Leute davon sagten von Kirchengütern, wisse er zum teil, zum teil sei ihm vergessen," bekennt er selbst. So hatten die Schuldner am allerwenigsten Trieb, den Verpflichtungen nachzukommen. Es wurde von den Visitatoren vielfach hin und her gefragt, gelegentlich sagte wohl einmal ein alter Mann etwas aus, wenn er gedrängt wurde, worauf man nachzufassen suchte; aber man stieß auf die beharrliche Schlußantwort: "Man wisse nichts davon." In solcher Weise waren die Renten das erste, was der Kirche an Einkünften unwiederbringlich verloren ging.

III. Das St.=Nicolai=Lehn.
(Beneficium ad primam missam et ad missam Rorate et ad altare St. Nicolai.)

Hiermit werden zwei weitere Altäre, der erste und der fünfte, zu unserer Kenntniß gebracht. Der Rath hatte das Recht, das Lehn zu vergeben und dasselbe 1552 an Detlev Danckwardt zu Rostock verliehen. Ueber den Ursprung wissen wir nichts, wohl aber lassen sich 1552 noch einige Aufkünfte bestimmen. Denn es heißt im derzeitigen Protokolle: "Pactus (Pacht) in Law: Achim Klueth vthme Hoppenhaue XV gude ßl. vnnd stann nha VII Jarlanck, sind XIII gude marck. Titke Bruseke X schill. lubisch, stann von VII Jarenn nha; Clawes Wulf XV ßl. lubisch, ist woll vonn tein Jarenn schuldigk . . . . . Clawes Bolckow VII schill. sundisch, ist schuldig vonn vielen Jaren, weitt wol dorvon" u. s. w. Aus diesen Angaben ergiebt sich, daß kleinere Capitalien zu dem Lehn gehörten, die ausgethan und von den Nutznießern zu verzinsen waren; dieselben waren durch Einzelschenkungen mit der Zeit zusammengekommen. Beachtenswerth ist, daß die Zurückhaltung der Zinsen meist vor sieben oder zehn Jahren begann, was uns darauf schließen läßt, daß, nachdem die Kirchenvisitation von 1542 mit der Reformirung etwas nachdrücklicher vorgegangen war, die Stadt auch sofort von jener Zeit an nach ihrer Weise ihre Vortheile durch Befreiung von Lasten zu erreichen suchte. Als 26 Jahre später,

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1578, die Visitatoren abermals kamen, konnte der Rath allerdings wohl angeben, daß Danckwardt aus Rostock einmal angefragt habe, wie es mit seinen Hebungen stände, aber es sei nichts zu erreichen, Inzwischen war ja der große Brand gewesen. Doch hatte man wohl noch ein anderes Verzeichniß zusammengestellt über Verpflichtungen Auswärtiger. Denn man konnte angeben: "20 Mk. sundisch Orborn, 1 ) sagen die Bürgermeister, das einer zu Güstrow, Tonnies Hagemeister, das lehn gehabt, dasselbe werde itzo gen Rostogk gegeben in die Oeconomei, (der die Stadt verschuldet war!). Vrban Lamprecht 12 ßl. Orbör, diß werde itzo vnserm gnedigen fursten und hern gegeben: die Korschüler zu Güstrow 5 Gulden Orbör, bekompt itzo vnser gnediger Herr. Magister Conrado Pegel Bischoffs tegenden 2 ) VII Gulden, wirt itzo eingenommen von Bastian Bernern. Magister Lewpolde 7 Mk. lubisch, davon wissen sie keinen bescheidt."

Als bei der Fortsetzung der Visitation 1582 die Mitglieder des Raths weiter befragt wurden, erklärten alle, als ob sie sich verabredet, sie wüßten nichts davon. Unvorsichtiger Weise hatte aber der Bürgermeister Scharfenberg dem Pastor Ritter gegenüber verlauten lassen, es wären noch etliche Aecker da, die von Jungfrauen gegeben wären. Deshalb zur Rede gestellt, legte der Bürgermeister sich anfangs aufs Leugnen, da aber anderweitig bezeugt wurde, daß die Töchter eines Bürgers Kollmann, auf dem Sterbebette drei Morgen auf dem Felde Pinnow gegeben, gestand er es endlich zu, daß er wüßte, es wären zu dem Lehn die Stücke am Fischteich gegeben; von einigen würden Kornpächte gegeben, von ändern nicht. Diese Pächte hatte also wohl der Rath bisher eingezogen, hinfort wurden sie der Kirche zugesprochen.

IV. Das St.=Michael=Lehn.

Dies Lehn wird nur einmal flüchtig erwähnt, aber Genaueres ist nicht bekannt.


1) Orbör, Erhebung, Grund= und Boden=Abgabe in den Städten, die ursprünglich der Landesherr erhob. Da hier indessen von Einkünften, die den Altären zustanden, geredet ist, so mag vielleicht einmal der Landesfürst zu deren Gunsten verzichtet und hernach wieder sein Recht beansprucht haben; denn offenbar ist derselbe der Haupt=Nutznießer jener Orbör geworden.
2) Tegenden, thegenden, Zehnten, decimae.
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B. Kapellen und Stiftungen.

I. Die Kapelle St. Gertrud vor der Stadt.

Nahe bei der Stadt lag die Kapelle St. Gertrud. Nicht die leiseste Nachricht findet sich über den Erbauer oder Stifter, nicht einmal ihre Stelle ist bekannt. Im Jahre 1552 wußte man noch, daß verschiedene Kapitalien in Stadthäusern standen oder iu Aeckern beim Stadtgraben und Kannensoll, im hintersten Schlage, auch in Gärten. Aber die Kapelle, an deren Erhaltung Niemandem lag, war verfallen; 1578 wußte man nichts mehr davon. Man beschloß, die sämmtlichen säumigen Schuldner bei der Fortsetzung der Visitation vorzufordern; aber 1582 heißt es im Visitirbuch: "Es seyn auch etliche Leute mit Zinsen angeschrieben, seyn aber mehrentheilß todt, die Häuser abgebrannt und die Stedten verkaufft, das man nichts davon erlangen kann." Uebrigens finden wir auch in andern Städten, daß die St.=Gertruden=Kapellen unbeachtet verschwanden. Die Heil. Gertrud wurde von den Reisenden um Schutz angefleht; ob sie als Beschützerin der Felder (gegen Mäusefraß?) angesehen wurde, lassen wir dahingestellt.

II. Das Hospital zum Heiligen Geist.

Einst lag vor der Stadt, 15 Minuten etwa entfernt, auf dem Kronskamper Felde an der alten Landstraße nach Rostock der Heil.= Geist=Berg. Zu Anfang dieses Jahrhunderts wurden auf dem Berge Steine zur Reparatur der Kirchhofsmauer gebrochen und dabei Fundamente freigelegt, die auf einen früher bedeutenden Bau schließen ließen. Zu dem Damm durch die Wiesen wurde viele Erde von dem Berge entnommen, auch wurde später die Chaussee quer über denselben geführt, bei welcher Gelegenheit man ihn tief durchgrub und die letzten Fundamentsteine zur Schüttung zerschlug. So ist von dem Heil.=Geist=Berge eigentlich nicht mehr die Rede, im Aberglauben erhielt sich noch leise eine Erinnerung an seine einstige Bedeutung. Oft, wenn man sonst Hand an den Berg legte, beim Steinbrechen u. s. w., fand man menschliche Gerippe, es müssen also früher zahlreiche Beerdigungen dort stattgefunden haben.

Es unterliegt demnach keinem Zweifel, daß wir die Stätte, wo das Hospital zum Heiligen Geist einst stand, gefunden haben. Es lag nicht, wie anderswo, innerhalb der Stadt, sondern vor derselben und diente, wie alle Stiftungen gleichen Namens, zur Verpflegung Bedürftiger und Kranker. Die dort Verstorbenen

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wurden offenbar auf einem Friedhofe bei der Kapelle beerdigt. Der Grund, warum die Anlage soweit von der Stadt entfernt wurde, läßt sich vielleicht nachweisen. Schröder, papist. Meckl., erwähnt aus dem Jahre 1372: "Friedrich und Johann von Moltecken stifften eine Kirche und Vicarie vor dem Städtlein Lage, dazu der Rath daselbst die Stelle zu ewigen Zeiten hergegeben." Diese Stiftung kann sich nur auf das Hospital beziehen. Nach dem Visit.=Prot. wurde dasselbe mit folgenden Aufkünften belehnt: Vom Felde Kronskamp wurden von 20 1/2 Hufen je 1 1/2 Gulden gegeben. Von der aufkommenden Summe gingen 8 Mark Sund. als Zehntgeld an den Official nach Rostock; der Rest war in drei Lehen zertheilt, die je einem Priester in Bützow, Güstrow und Walkendorf zugesprochen wurden. Es lag dafür die Verpflichtung ob, des Sonnabends in der Kirche eine Messe zu lesen (Kelch und Patenen waren im Besitz derselben); aber da die Belehnten selbstverständlich die Reise scheuten, so nahmen sie den jedesmaligen Vicar in Lage zum Stellvertreter an, dem sie von der Pacht 5 Mark Sund. abgaben. Vom Stadtfelde gehörten zum Hospital 22 Morgen, die zerstreut in den verschiedenen Schlägen lagen. Erwägen wir nun, daß Kronskamp in älteren Zeiten im Besitze der Moltke war, und daß das Hospital seine Haupteinkünfte zur Ausstattung der Vicarei aus Kronskamp bezog, so dürfen wir annehmen, daß 1372 durch jene Herren die Kirche zum Hospital errichtet ist. Dabei könnte nur auffallen, daß die Stadt jetzt gar keine bemerkenswerthen Besitzungen auf dem linken Ufer der Recknitz hat. Indessen besaß sie früher daselbst allerdings Wiesen und Aecker, die nicht grade klein waren. Diese sind nach späteren Angaben an Klein=Lantow gekommen. Grade die Nachrichten über die Lage der Wolfskrug=Ländereien, die die Stadt verlor, paßt hierher.

Daß auf dem Hopfenhof nahe bei Lage, nach Wardow zu, noch jetzt eine Höhe Spitalsberg genannt wird, soll hier beiläufig erwähnt werden, wahrscheinlich lagen dort einzelne Morgen, die dem Spital zinsten.

Die Tradition blieb im Moltke'schen Hause, daß dasselbe ein Anrecht an das Hospital habe; sie trat in der Reformationszeit wieder lebhaft hervor und bewog zu sehr eigenmächtigem Vorgehen. Gebhard Moltke deckte zunächst das Dach der Kapelle ab und ließ schließlich das ganze Gebäude abbrechen, um die Steine anderweitig zu benutzen; er behielt die Aufkünfte aus Kronskamp, auf die man kirchlicherseits auch niemals Ansprüche erhob. Dagegen wurden die auf Stadtgebiet belegenen Aecker des Hospitals zum Kircheneigenthum gelegt und blieben auch dabei.

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Der Heil.=Geist=Berg lag in Rusch und Busch Jahrhunderte lang; die Stadt reclamirte ihr Eigenthum nicht. Später fand dasselbe schon seine Besitzer unter den nächsten Nachbarn.

III. St.=Jürgen.

Ueber Ursprung und Gründung dieses geistlichen Stiftes ist mir nichts bekannt geworden. In welcher Weise es später ausgestattet und gestaltet wurde, und wohin es gekommen ist, läßt sich glücklicher Weise um so klarer nachweisen. Unter allen Stiftungen, deren Besitz auf Stadtgebiet lag, ist diese die größteste. Ursprünglich wird sie, wie die Hospitäler zu St.=Jürgen vor den andern Städten Meklenburgs, die Bestimmung gehabt haben, die durch den angeblich aus dem Morgenlande eingeschleppten Aussatz Befallenen aufzunehmen. In den Städten wurde ihnen kein Platz gegönnt. Um die Ausgestoßenen nicht dem Untergange preiszugeben, wurden jene Hospitäler errichtet, die meistens unfern einer Hauptverkehrsstraße lagen. Dort wohnten die Kranken und riefen von Ferne das Erbarmen der Vorübergehenden an, die ihre Unterstützung in einen Opferstock am Wege niederlegten. So lag denn auch vor dem Breesener Thore unfern der Landstraße nach Teterow, vom Rohrteiche aus stadtwärts gerechnet, das Lager St.=Jürgen=Hospital. Es bestand in zwei kleinen Häusern. Die Bewohner empfingen ihren Unterhalt zum Theil von dem Jürgensvogt, der auf dem in der Nähe liegenden Jürgenshof wohnte und die umliegenden Gründe in Nutzung hatte. Da die Verbannten nicht mit der Gemeinde in dasselbe Gotteshaus gehen durften, war für sie die Jürgens=Kapelle errichtet, so bildeten sie eine Gemeinde im Kleinen unter Aufsicht des Vogtes. Später erlosch allmählich die Krankheit in Deutschland, und es stand St.=Jürgen unbenutzt. Man bestimmte es dann für die Aufnahme unbescholtener, unvermögender Leute, die gern ihre alten Tage in Ruhe verleben wollten und im Stande waren, zum Einkauf noch eine bestimmte Summe zu verwenden. Es ist also ein sogenanntes Armenhaus von diesem St.=Jürgen deutlich zu unterscheiden.

Selbstverständlich konnte das Stift in der Reformation nicht angegriffen werden, da Glaubensfragen bei Erhaltung desselben gar nicht in Betracht kamen. Wir dürfen annehmen, daß es ziemlich in seinem Besitze erhalten war, als 1578 und 1582 die Visitatoren über die Kirchengüter genaue Aufnahme machten. Auf dem Jürgenshof wohnte 1578 der Vogt oder Pächter Hans Schlackmann, der mit der Stelle für die Pachtzeit von sechs Jahren vom Super=

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intendenten in Güstrow belehnt war. Er stand unter dessen Gericht und war dem Einflusse des Stadtvogtes oder des Rathes entzogen. In Nutzung hatte er zehn Morgen auf dem Jürgenskamp hinter dem Hofe, 1 1/4 Morgen auf dem Kamp hinter dem Graben, zwei Morgen auf dem Fischteichskamp, vier Morgen auf dem Felde Pinnow, einen Morgen auf der Dickstow. Meistentheils war der Acker von geringem Werthe. Außerdem lagen am Hofe ein Garten und eine Wiese mit Teich (Rohrteich), ebenfalls hatte er in der sogenannten Koppel noch eine Wiese. Der Teich war stark mit Rohr zugewachsen, dessen Werbung dem Pachter zustand. Gegen Nutzung von Hof und Gründen war der Pächter verpflichtet, Haus und Hof im Stande zu halten mit Inventar, das ihm überliefert wurde, ferner jährlich an die Prövener (Stiftsbewohner) 1 Drömt Roggen und ein Drömt Gerste zu geben, wozu später noch vier Scheffel Roggen und vier Scheffel Gerste kamen.

Die Prövener, wie sie gewöhnlich heißen, die Jürgens=Brüder und =Schwestern, welche die beiden Präbendenhäuser bewohnten, mußten bei der Aufnahme vier (später fünf) Gulden zahlen, die als festes Kapital auf Rente in Häuser und Aecker der Stadt gelegt wurden, die Zinsen kamen dem sogenannten Kapitel zu Gut. Ferner mußten sie, "wenn sie die Häuser eschenn," d. h. Aufnahme forderten, ein "Eschelbier," bestehend in einem Viertel Bier, einem grünen Gericht mit Fleisch, einem Schinken, Weißbrot und Butter, dem Kapitel ausrichten; dazu bezahlten sie einen Tafelgulden, den das Kapitel unter sich theilte. Später hatte sich gar die Unsitte eingeschlichen, daß sie dem Rathe und ihren Mitgenossen einen rechten Aufnahmeschmaus geben sollten, und zwar zwei Tonnen Bier, zwölf gebratene Hühner, einen "Rumpf" Fleisch, ein Schaf, einen Scheffel Weizen und Butter. Nach der Aufnahme stand ihnen für die Dauer ihres Lebens folgender Nutzen zu: freie Wohnung, freier Garten, Antheil an obiger Kornlieferung und obigen Zinsen. Zur Verwaltung der Gelder und zur Ueberwachung des Ganzen waren zwei Jürgens=Vorsteher vom Superintendenten bestellt.

Es wurde die höchste Zeit, daß gegen die Unsitte eingeschritten wurde, die es mit sich brachte, daß reichere Leute die Aufnahme leichter erlangten, als ärmere. Zu dem Zwecke wurde durch die Visitatoren festgesetzt, daß in Zukunft alle Unkosten bei der Aufnahme wegzufallen hätten, alle Bewohner des Hauses sollten aus der Gemeinde, nicht aus der Fremde, ausgewählt werden: Arme, Unvermögende, Kranke sollten den Vorzug haben, zumal diejenigen, die sich eines frommen Lebens befleißigten. Müßiggänger und muthwillige Bettler sollten ausgeschlossen sein; die Vorsteher mußten darauf achten,

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daß keine lose und berüchtigte Personen in St.=Jürgen beherbergt wurden. Die Aufnahme fand durch den Pastor und den Rath statt.

Bis zum großen 30jährigen Kriege ging die Verwaltung im geordneten Geleise weiter, dann fegte derselbe mit seinem eisernen Besen auch Hof und Präbende hinweg, und der Pastor Erasmus hatte hernach in den unruhigen Zeiten seine Noth, die Gebäude wieder aufzurichten. Der Superintendent setzte 1654 Hans Frahm, gewesenen Kirchendiener zu pPlchow, zum Hofmeister ein und nach dessen Tode den Marcus Horn, dem die Aufgabe gestellt war, den Hof wieder in guten Stand zu bringen. Von den Prövener=Aufkünften erhält schon der Küster vier Scheffel Roggen zur Erhöhung seiner Einnahmen, 1663 begannen die Streitigkeiten um die Besetzung von Jürgenshof. Der Rath der Stadt, dem derselbe so bequem vor dem Thore lag, versuchte ein Anrecht zu erwerben in der Absicht, bei einem etwaigen Verfall der Stelle dieselbe ganz zur Stadt zu legen, bis dahin aber den Pächter zu den Stadtlasten mit heranzuziehen: doch siegte der Superintendent Celichius. Um die Kapelle, deren Dach schon lange eingefallen war, und deren Mauern wüste standen, kümmerte sich Niemand mehr, als gelegentlich ein Herumstreicher, der dort Obdach suchte, oder Jemand, der gute Bausteine auf die billigste Weise sich verschaffen wollte. 1692 übernahm Christian Dessin den Hof, nachdem derselbe abgebrannt war; 1715-34 wirthschaftete darauf Joachim Schalle, nach ihm Franz Bardt; der letzte Pächter hieß Hahn. Im Jahre 1707 waren noch zwei Prövener vorhanden: Peter Mohr, der 21 Jahre lang dem Herzog zu Braunschweig gedient, vor Neuhäusel gegen die Türken gestritten hatte, beim Sturm durch eine springende Mine verschüttet, später ausgegraben und mit zerdrücktem Leibe und verbranntem Angesichte entlassen war, und August Winter, ein Schulmeister und Schneider aus Siemitz. Letzterer hatte einen Conflict mit dem Stadtvogt Bartholdi. Bei Einführung des Licentwesens 1 ) hoffte er, als Bewohner eines geistlichen Stiftes licentfrei mahlen zu können, erhielt aber keinen Freizettel. Später, als die Lager Mühle einmal kein Wasser hatte, mahlte er in Korleput, worauf Bartholdi mit dem Mühlenschreiber, dem Mühlenknechte und dem Kirchenvorsteher Saß anrückte, um ihm sein Mehl zu nehmen. Es entspann sich eine Schlägerei, in der Winter mit seiner Frau energisch sein geistliches Recht vertheidigte und die Berufung auf den Superintendenten durchsetzte, obwohl der Stadtvogt schrie: "Was Priester! Was frag ich nach dem Priester!"


1) Siehe später die Streitigkeiten unter der Regierung von Karl Leopold.
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Doch wahrte der Superintendent sein Recht und schützte auch die Prövener gegen die Belastung mit Einquartirung, als die Russen später die Stadt heimsuchten. Trotzdem geriethen Hof und Stift immer mehr in Verfall. 1778 war das letzte Präbendenhaus unbewohnbar, und drei Jahre später wurde es auf Abbruch verkauft. Da auch der Hof fast wüste lag, so beantragte die Stadt 1785 bei dem jungen Herzog Friedrich Franz die Ueberlassung sämmtlicher Jürgens=Grundstücke in Erbpacht gegen jährliche Zahlung von 40 Thlr. N2/3; davon erhielt, nachdem der Herzog zugestimmt, alljährlich der Berechner 3 Thlr. 24 ßl., der Revisor 38 1/2 ßl. und außerdem der Cantor 5 Scheffel Roggen. Ueber die Verwendung des Restes war Unklarheit. Wer sollte denselben erhalten? Niemand wußte Besseres, als daß er den Armen zukommen sollte. Darum wurde festgesetzt, daß die Stadt und die Kirche sich in die Verwendung theilen sollten, und jeder Theil sollte seine Einnahme nach Gutdünken vergeben. Doch gestattete der Herzog ausdrücklich der Kirche, ihre Einnahmen bis auf weitere Verordnung zur Deckung ihrer Schulden anzuwenden.

IV. Das Armenhaus.

Vor dem Breesener Thore, ganz nahe bei St.=Jürgen, nur noch ein wenig mehr der Landstraße zu, lag das einstige Armenhaus, über dessen Ursprung gleichfalls nichts bekannt ist. Es war nicht mit Grundstücken oder Capitalien fundirt, sondern allein ausgestattet mit den Einkünften, die allsonntäglich durch den Klingbeutel zusammengebracht und in einen in der Kirche stehenden großen Kasten mit mehreren Schlössern gelegt wurden. Außerdem hatten die Armenhäusler das Recht, mit einer verschlossenen Büchse von den Vorübergehenden zu sammeln. Es scheint das Armenhaus eine Einrichtung aus jener Zeit zu sein, als in St.=Jürgen vermögendere Personen Aufnahme fanden. Die ganz Armen, die damals nicht bedacht waren, mußten doch auch versorgt werden, und das Recht, mit der Büchse zu sammeln, ging von den Prövenern auf sie über. Beide Stiftungen standen unter denselben Vorstehern und unter Aufsicht des Pastors. Was ein Armer ins Haus brachte, blieb bei seinem Tode darin, so erforderten es die Gerechtsame des Hauses. Alljährlich viermal wurde der Armenkasten in der Kirche von den Vorstehern in Beisein des Pastors geöffnet und die Sammlung herausgenommen, um entweder für die Restaurirung des Hauses oder für Feuerung und Unterstützung der vier Hausarmen verwendet zu werden. Der Superintendent konnte die Armen

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belehnen, sie ins Haus aufnehmen; doch überließ er dies meistens dem Ortsgeistlichen. Im großen Kriege brannte auch das Armenhaus ab; aber der Pastor Erasmus gedachte, daß es grade in der folgenden, schlimmen Zeit das erste Werk sein müßte, sich der Armen anzunehmen, darum setzte er die Wiedererbauung bald durch. 1659 wurde es abermals zerstört, 10 Jahre darauf mit Hülfe des Fürsten wieder erbaut, und zwar mit fünf Kammern für fünf Personen. Damals wurde nur an Fest= und Bettagen mit dem Klingbeutel für den Armenkasten gesammelt. Den Ertrag der Sammelbüchse an der Landstraße erhielten die Häusler alle vier Wochen ausgetheilt.

Im Jahre 1714 waren drei Armenhäusler da, die aber von den mit sparsamer Hand angesammelten Ziusen, welche nicht unbedeutend waren, nur den geringern Theil zu genießen bekamen. Allmählich ging das Haus seinem Verfall entgegen. Im Brande 1759 wurde es verschont, aber 16 Jahre darauf war es so verfallen, daß man den Insassen das Verlassen dringend anrieth. So verging es.

Allmählich drängte sich das Bedürfniß nach einer geregelten Armenpflege der Stadt auf, und die Kirche capitalisirte die angesammelten Gelder. In neuerer Zeit kamen die Zinsen wieder zur Verwendung für Arme. Mit der Armenhaus=Stiftung nichts zu schaffen hatte der im Jahre 1732 angelegte Armenkirchhof. Da nämlich der alte Kirchhof beim Gotteshause anfing zu enge zu werden, die Bürger also nicht mehr hinreichend geräumige Begräbnißstellen kaufen konnten, so beschloß die Stadt auf Anhalten der Armenkasten=Vorsteher und des Pastors, einen besonderen Platz unweit St.=Jürgen zu einem neuen Kirchhofe herzugeben, auf dem die Armenhäusler, sonstige Arme des Ortes und Fremde, die in Lage starben, beerdigt werden sollten. Dieser Kirchhof sollte "St.=Jürgens=Kirchhof" heißen, weil er nahe bei St.=Jürgen lag. 1745 wurde daselbst eine kleine, sehr dürftige Kapelle gebaut, 1789 schon war diese verfallen. Der Platz des Armenkirchhofs kam später bei Errichtung eines neuen Kirchhofes an die Stadt zurück.

C. Der Kaland.

Es wäre seltsam, wenn bei dem kirchlichen Sinne, der sich in katholischer Zeit in der Lager Gemeinde durch die Gründung von Stiftungen offenbarte, der Kaland, jene Laien=Brüderschaft, die in Niederdeutschland besonders weite Verbreitung fand, nicht auch in Lage vertreten gewesen wäre. Je mehr das kirchliche Leben in seinen berufenen Pflegern der Verderbniß anheim fiel, umsomehr

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sahen sich die ernsteren Männer genöthigt, eine Befriedigung ihres Gemüthes in freien, nicht kirchlich regierten, brüderlichen Vereinen zu suchen. Nicht immer waren diese Brüderschaften von dem Kirchenregimente gern gesehen, wenn auch der Laie ihnen umsomehr günstig war; zuweilen traten Inquisition und Mönche gegen sie heftig auf. Aber die Kalandsbrüder oder Brüder von der Gesellschaft des Heil. Geistes standen unter der Gunst der Päpste. Sie hielten am ersten Tage des Monats, Kalendae genannt, ihre Zusammenkünfte und erhielten so wahrscheinlich ihren Namen. Ihre Absicht war die Förderung des Seelenheils der lebenden und verstorbenen Mitglieder durch Gebete und Messen, sowie die Erleichterung der Begräbnisse und auch wohl die Pflege der Armen unter den Mitgliedern. Sie kauften sich zu ihren Zusammenkünften Häuser und stifteten im Anfang mit Ernst und Eifer viel Segen. Später wurde der fromme Zweck vergessen, und die Zusammekünfte dienten meistens den Gelagen. Das ist auch wohl der Grund, weshalb der neue Ernst der Reformationszeit diese morsch gewordenen Glieder zerschellte, die sonst ihren edelsten Zwecken bei der neuen Lehre gut hätten nachkommen können.

Auch in Lage bestand ein Kaland mit stattlichen Einnahmen. Wenige Namen von Mitgliedern sind bekannt. Laut eines Briefes des "Commissarii Archidiaconatus Rostochiensis in Ecclesia Suerinensi" wird angezeigt, daß Heinrich Jorck fiir sich und von wegen Heinrich Schönfeld's in Subsin dem Kaland zwei große Grapen (olla) gegeben habe. Dat. Lawe 1487. Diese Grapen, meistens eisern, werden in damaliger Zeit wertvoll gewesen sein, wie aus der Aufnahme der Geräthe erhellt; in den spätern Verhandlungen über den Verbleib der Kalandsgüter werden sie wiederholt erwähnt.

Auf diesen Brief ist geschrieben, daß Arnold Klokow 10 Mark Sund. Hauptstuhl zu den Memorien gegeben habe. Herzog Heinrich consentirt ferner, daß Nicolaus Lieffheit, Kirchherr zu Kammin, auf seine geistlichen Lehnspächte daselbst von den Kalandsherren zu Lage fünf Gulden genommen hat, 1520. Auf diesen Brief ist geschrieben: "Ick, Nikolaus Lieffheit, bekenne mit myner handt, wo dat ick mynen leven Mitbrudern des Kalandes zur Lawe hebbe settet mit willen Mynes gnedigen Herrn vief Gulden pacht in Hans Yns und vier Mark sundisch in Hermann Wegener up Martini im Jahre 21." Aus diesen Angaben ist zu entnehmen, daß vornehmlich Herren, Geistliche und Weltliche, aus der Umgegend zum Kaland gehörten. Einzelne weitere Nachrichten aus den

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Jahren 1500, 1510, 1518, in denen dem Kalande Einnahmen gesichert werden, übergehe ich, da sie von geringerer Bedeutung sind.

Mit dem Eindringen der Reformation verschwand auch der Lager Kaland spurlos. Der Rath der Stadt, der geistliche Güter auf dem Stadtgebiet gern verschwieg, solche auf dem Lande aber im Auge behielt und Ansprüche der Kirche darauf nachdrücklich unterstützte, beeilte sich, die Visitatoren 1541 besonders auf die Gefahr, daß des Kalands Güter verkommen könnten, aufmerksam zu machen, worauf er, zum Nachforschen angehalten, 1552 berichtete, daß drei Grapen in der Verwahrung des Rathes seien. Für die Hebungen konnte er die Urkunden vorlegen. Das Kalandshaus wurde 1530 an den Lager Bürger Jakob Lemke für 25 Gulden verkauft. Bei den übrigen Forderungen an Landbesitzer mußte man einfach notiren: "Kommt nicht auf." Ein Tessiner Bürger, Hans Wienke, schuldete gleichfalls von 1530 dem Kalande 20 Mark Lüb., wofür er ihm vier Morgen Ackers verpfändet hatte. Eine Anfrage beim Tessiner Rath ergab, daß Wienke inzwischen gestorben war; sein Enkel lebte noch, aber in großen Schulden: seine Güter waren dreimal von der Kanzel aufgeboten, damit seine Gläubiger sich melden sollten, und dann im Concurse verkauft, so daß also dort nichts zu haben war. 1582 hatte Hans Petersen von den drei Grapen nur noch einen; auch die Forderung aus dem alten Kalandshause ging darauf, als dasselbe abbrannte und der Käufer wegstarb. Der Sohn desselben ließ sich nach längerem Unterhandeln zur Zahlung von sechs Gulden bewegen.

In solcher Weise war auch allmählich das Kalandsgut endlich in die vier Winde gegangen.

 

Es ist hier vielleicht der Platz zu berichten, daß noch jetzt ein Acker mit Namen "Beguinenstück" in den Kämmerei=Rechnungen erwähnt wird. Vielleicht ist das eine Andeutung, daß auch Beguinen in Lage waren. Der Acker liegt am Wardower Wege.

Wenn wir nach obiger Darlegung der Einführung und Befestigung der Reformation, der daraus entstandenen Streitigkeiten, sowie der Herausbildung einer neuen kirchlichen Ordnung noch einen Blick auf die sonstige Entwickelung der Stadt thun wollen, so fällt uns auf, daß auch hier die Nachrichten über die weltliche Geschichte außerordentlich dürftig fließen. Die Bürgermeister der Stadt zu Ritter's Zeit waren Joachim Bölckow und Scharfenberg, der erstere war Kirchenvorsteher. Die Landvogtei war

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schon lange von Lage weg verlegt, so daß nur noch ein Stadtvogt zur Wahrnehmung des Niedergerichts anwesend war; derselbe erhielt z. B. 1582 den Auftrag, darauf zu achten, daß an den Sonntagen durch "Schotten und Haken" kein Markt abgehalten würde. "Da aber Jemand von Kramern und Haken mit seinen Waaren auff den Sonntag außzustehen sich unternehmen würde, sollen ihm dieselben durch den Stadtvogt oder Landreuter genommen und den Armen gegeben werden, und damit keine unwissenheit von Jemanden muge furgewandt werden, soll der Pastor etliche Sonntage sollichs von der Kantzel abkündigen und einen jedern für schaden warnen." "Sonsten soll frembden unverbotten sein, in der Wochen außzustehen und Marckt zu halten." Es gab jetzt meistens nur noch drei, höchstens vier Rathsherren und außerdem einen Vertreter jedes Stadttheils. Aus den Kirchenregistern, die die Pächter der Kirchen=Grundstücke u. s. w. uns angeben, können wir eine ziemliche Reihe von Haushaltungen mit Namen kennen lernen, und im Vergleich mit der Zeit nach 100 Jahren wird uns klar, wenn uns vielfach damals Namen begegnen, die später wildfremd klingen, daß die Träger derselben wahrscheinlich Opfer des Krieges geworden sind. Von Vilut, Paris, Segurt, Stantup, Wintpennig, Seddin, Goldenbage, Renneckendorf, Muchels, Klubanich, Hert, Griep, Panus, Schlaptmann, Gowe, Jmderich, Karock weiß man hernach in Lage nichts mehr, Vornamen, wie Kurd, Drewes, Tönnies, Kersten, Eggert, Titke (Tideke), Gerke (Gerhard), Urban, Heiden, Ewald hören später auf. Es sind freilich auch noch jetzt in Lage Nachkommen von Familien, die im 16. Jahrhundert, auftraten, wie Bölckow, Schröder, Bruseke (Buseke, Buhse), Garßmann (Gartzmann, Getzmann); andere heute übliche Namen, wie Schmidt, Schulz, Kröger, Kramer, Hoff, Peters, Weidemann, Saß, Kindt, Strüwing, Bawendererde sind wenigstens schon damals bekannt. Ich lasse das Verzeichniß der mir aus dem 16. Jahrhundert bekannten Familien am Ende dieses Abschnittes folgen. Es führte damals die Stadt ein verhältnißmäßig friedliches Dasein, denn die Streitigkeiten um Kirchensachen tobten dort nicht sehr arg, und daß die Stadt nicht in jenes unerhörte Lasterleben, das an andern Orten durch die Geistlichen gerügt wird, versunken war, beweisen die Protokolle, in denen der Pastor über die Gemeinde nicht zu klagen weiß. Allerdings hatte dieselbe auch in ihren Geistlichen sehr treue Hirten, und die Familie Stein stellte, wie wir gleich sehen werden, mehrere Männer, deren Andenken besonders werth gehalten wurde. Die Flammen der Feuersbrunst von 1569 warfen auf etliche Jahre ihren grellen Schein, den man nur mit Bekümmerniß

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und Sorge sah, aber allmählich erblaßte er. Die Stürme, die den Süden von Deutschland erschütterten, berührten Meklenburg wenig, von den innern Streitigkeiten mit den Fürsten und den Uebergriffen des Adels wurde die Stadt wohl nur gestreift, es gab noch immer geordnete Wege, auf denen der Geschädigte sein Recht erlangen konnte.

Durch die "nahrhafte" Zeit scheint nur die gedrückte Gestalt des Küsters hindurch zu schleichen, wehmüthige Blicke nach den vollen Fleischtöpfen der Bürger versendend, denn, o Kummer, er hatte ja nicht das Recht, sich bei ihnen der Reihe nach durchzuessen; das durfte ja nicht einmal der spätere Cantor. Wir gaben oben die spärlichen Einnahmen des Küsters an. Aber wir wollen auch als Gegenstück die geringen Kosten des Lebensunterhaltes hinstellen.

1 Schffl. Roggen kostete 10 ßl., Gerste 8 ßl., Hafer 4 ßl., 1 Kanne Bier 3 Witten, Arbeitslohn und Baukosten standen in ähnlichem Verhältniß, z. B. kosteten bei Erbauung eines neuen Schweinestalls 2 Fimm Stroh 2 Gulden, Holz 2 Gulden, die Bude 2 Gulden, Latten und Klehmstaken 1 Gulden, Arbeitslohn des Zimmermanns nebst Knecht für 2 Tage 11 ßl., Kost für sie 12 ßl. Bier 7 ßl. 2 Witten. Hespen und Haken 3 ßl., Arbeitslohn der Klehmer (5 Tage) 10 ßl., Kost derselben 15 ßl., Bier (20 Kannen) 15 ßl., das Innere zurechtzumachen an Arbeitslohn 16 ßl., Essen 8 ßl., Bier 6 ßl., andere Ausgaben betrugen 9 ßl.; so stand also der Stall völlig fertig da für 11 Gulden 16 ßl. 2 Witten (1 Gulden = 24 ßl., 1 ßl. = 4 Witten).

Ob der Nachfolger von Konrad Ritter sofort der Pastor Joachim Stein wurde, läßt sich nicht ganz bestimmt sagen. Der Vater dieses Joachim Stein hat, so berichten die Eingepfarrten, Gelegenheit gehabt, "sich um die Gemeinde wohl verdient" zu machen. Es ist nicht ersichtlich, in welcher Stellung, ob als Schulmeister oder als Pastor. Letzteres ist nach den alten Nachrichten unwahrscheinlich, schon Pastor Clasen 1 ) (1714-1741) nahm an, daß auf Ritter Joachim Stein sofort folgte.

Joachim Stein führte sein Amt von 1588 bis 1617, am 14. Juni des letztgenannten Jahres starb er unverhofft. Nach den 29 Jahren seiner Amtsführung erhielt er von den Eingepfarrten, in einer Eingabe wegen seines Nachfolgers, das schöne Zeugniß,


1) Clasen war der Nachfolger des Michael Blank, dieser ein Schwiegersohn von Pastor Erasmus, dieser Schwiegersohn von Pastor Nicolaus Stein, dieser Sohn von Pastor Joachim Stein, so daß eine Reihe von Angehörigen desselben Geschlechts in Lage als Pastoren auftrat, zum Segen der Gemeinde allzeit.
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"daß er seiner Zuhörer Seligkeit mit heilsamer, unverfälschter Lehre, christlichem Leben und gutem Wandel aller Dinge nach der Vermahnung St. Pauli an Titum 2 mit getreuem Fleiße gesuchet und ohne Zweifel Gott gefallen." Seine Zuhörer kamen eifrig zur Kirche, man erbaute die Chöre, der Adel hatte seine stattlichen Stühle. Dem Pastor zur Seite stand der Schulmeister Daniel Freudenberg, ein Theologe, der lateinische und deutsche Schule hielt und jeden Sonntag Nachmittag über die Epistel predigte. Der Küster hieß Kasper Tarnow.

Als der treue Pastor gestorben war, baten die Eingepfarrten, daß dessen Sohn Nicolaus zu seinem Nachfolger geordnet würde. Derselbe hatte von seinen Lehrern großes Lob aufzuweisen und wollte im Gnadenjahr seine Studien beenden; er that denn auch seine Probepredigt, wurde examinirt, ordinirt, introducirt, alles im Sommer 1618. Einige Jahre darauf (1624) starb der Schulmeister, der auch sehr geachtet war, und es erging nun die Bitte an den Fürsten, den jüngsten Bruder des Pastors, Jeremias Stein, der noch studirte und von den vier Söhnen des verstorbenen Joachim Stein allein unversorgt war, zu seinem Nachfolger zu machen, "weil sich nicht allein sein Großvater, wie denn auch sein seliger Vater um unsere Gemeinde viele Jahre wohlverdient gemacht, sondern auch sein Bruder, unser jetziger Pastor, unserer Kirche und Gemeinde höchstem Vergnügen nach zu dienen sich nicht verdrießen läßt." Diesen jungen Jeremias Stein, der die Stelle erhielt, finden wir später als Pastor in Volkenshagen; dort lebt er 1667 noch, 74 Jahre alt, er hat also die ganze Zeit des 30jährigen Krieges durchlebt.

Es war ein verhängnißvolles Jahr, als der junge Pastor 1618 sein Amt übernahm. Wie ein fernes Wetterleuchten zuckte der Kriegsschein im südöstlichen Deutschland, in Böhmen, auf; aber noch ahnte Niemand, welche furchtbaren Unwetter sich dereinst auch über den Norden entladen sollten. Noch strebte Lage, das bei erneueter Landestheilung (1611) an die Güstrower Linie gefallen war, nach sorgsamer Erhaltung der Grundlagen für ein ruhiges Gedeihen. Herzog Johann Albrecht II erneuerte, confirmirte und bestätigte der Stadt auf ihr Ansuchen alle Privilegien, welche ihr von weil. Heinrich d. A., Heinrich d. J. und Johann, Herzögen zu Meklenburg, 1441 gesichert waren, "weil uns (so schrieb der Herzoge dan nun in der Erbtheilung mehrgedachtes Stättlein Lage zugefallen und zu unserm Ampt Güstrow gehorig ist," 16. März 1615. Im Uebrigen lebte, wirkte und stritt man in geordneten Verhältnissen in der kleinstädtischen Gemeinde vergnüglich; man schalt und vertrug

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sich, wenn man sich die Wahrheit gesagt hatte. So war es 1626 z. B., als Mansfeld Meklenburg streifte, noch möglich, daß man den alten Streit um die Verpachtung der Kirchenäcker wieder aufnahm und einen Kampf zwischen Patriciern und plebejern im Kleinen ganz wacker ausführte. Die neuern, jüngern, eingewanderten Bürger beschwerten sich über den Pastor und die Kirchenvorsteher, daß dafür Sorge getragen würde, daß der Kirchenacker immer nach Gunst zu einem geringen Satze allein den älteren Familien ausgeheuert würde. Der Rath erhielt Auftrag, auf solche Beschwerde hin eine Erhebung des Thatbestandes zu machen. Es wurden alle Bürger auf das Rathhaus gefordert und die Beschwerdeführer sollen nun einzeln auftreten. Da erfuhr der Fürst denn, "daß welche vor wenig Jahren Bauernknecht gewesen waren und zum Theil noch keine Bürger seien, zum Theil wegen Diebstahls und unzüchtigen Lebens unter dem Adel weggekommen und als räudige Schafe in dieses Städtlein sich eingeschlichen. Und weil ihnen der gerechte Gott wegen ihrer gewesenen Bosheit seinen Segen vorenthält und sie bei ehrlichen Leuten keinen Glauben finden, so wollen sie denn auch ihrer Nächsten Gut mit List und unter dem Schein des Rechtes an sich bringen." Es wurde nachgewiesen, daß der Superintendent erst vor drei Jahren anwesend gewesen sei und die Verpachtung vorgenommen habe. - Man muß obige Ausdrücke nicht so schlimm nehmen, wie sie klingen, denn der Rath selbst war wesentlich bei den Kirchenäckern als Pächter interessirt und suchte mit seinen kräftigen Worten sich nur gegen den Sturmlauf zu verschanzen. In Wirklichkeit lag, wie wir später sehen werden, die Sache so, daß die älteren Familien sich in der billigen Pacht zu behaupten verstanden; und wenn der Streit für diesmal durch die bald hereinbrechende Noth unterbrochen wurde, so wurde er doch später immer wieder von Neuem aufgenommen. Einstweilen haben wir nicht den Eindruck, als ob dieses Intermezzo die glückliche Zufriedenheit der Stadt dauernd stören konnte. Noch erfreute man sich des ungestörten Genusses der Ländereien, Hölzungen, Wiesen und Weiden, noch trieb der Kuhhirte friedlich sein Vieh zur Weide, der Schweinehirt seine borstigen Schützlinge in das große Eichenholz auf dem Steinlande zur Mast. Noch kavelten sämmtliche Bürger das geschlagene Holz unter sich aus und nutzten das Lager Moor unentgeltlich, noch waren alle Hausstätten "gedoppelt" bebaut mit guten Häusern, noch nähte, hämmerte, hobelte der Handwerker, und ein blühendes Tuchmachergewerk (60-70 Handwerker, die der Tradition nach die jetzige Pfannkammer hinauf wohnten) filzte hämmernd sein Tuch, das weithin verhandelt wurde, in der Walk=

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mühle, die ihr Wasser von der quellenreichen Ueker erhielt. Wie viele Einwohner damals im umwallten Stadtbezirk wohnten, können wir leider nur unsicher berechnen. Der Schwiegersohn von Nicolaus Stein, Erasmus, der nach dem Kriege Pastor in Lage war, und mit den Resten der Bürgerschaft gleichsam die Neugründung der tadt vornahm, berichtet, daß die ganze Gemeinde vor dem Kriege etwa 4000 Seelen umfaßte. Nehmen wir auch an, daß die Landgemeinde, die ebensoviel Ortschaften umfaßte, wie jetzt noch, doppelt so zahlreich (!) an Mitgliedern war, wie zu heutiger Zeit, wo die großen Güter sehr viele Bauerstellen aufgesogen haben, so würden für die Stadt immerhin noch 2000 Seelen übrig bleiben, das heißt etwa dieselbe Zahl, die Lage 1870 aufwies.

Nachtrag.

Lager Einwohner aus der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts.
Klaus Stute.
Jakob Lemmecke.
Achim Bagge.
Heinrich Witte.
Marcus Wintpennig.
Matthias Stantup.
Martin Segurt.
Peter Kröger.
Jochim Seddin.
Hans Klabermann.
Klaus Timme.
Achim Kramer.
Peter Goldenbage.
Bernd Klabermann.
Achim Rachgow.
Hans Wedige.
Kurd Hoff.
Drewes Peters.
Jochim Renneckendorf.
Martin Vilut (Vielhuit).
Olde Beckersche (Wittwe).
Tönnies Muchels.
Thomas Bölckow.
Hans Scharpenberg.
Hans Gruwel.
Kersten Schröder.
Klaus Böickow.
Hans Wulf.
Martin Möllendorf.
Jakob Selpin.
Junge Klaus Gruwel.
Achim Witte.
Eggert Gruwel.
Achim Bagge.
Klaus Schröder.
Simon Schröder.
Achim Dedewich.
Achim Klueth.
Tideke Bruseke.
Klaus Wulf.
Heinrich Weidemann.
Klaus Brasch.
Achim Goldenbage.
Georg Becker.
Peter Küster.
Henning Klubanich.
Achim Bawendererde.
Achim Steding.
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Gerke Bölckow.
Hans Manecke.
Christian Kläbenow.
Urban Lamprecht.
Hans Wulf.
Klaus Kosse.
Martin Poppendik.
Martin Sukowsche.
Hans Detloff.
Heinrich Brasche.
Tideke Brasche.
Heinrich Kröger.
Jochim Hert.
Hermann Sassesche.
Jochim Schröder.
Achim Bresemann.
Achim Lübbe.
Hans Eggerdts.
Achim Paris.
Heinrich Berner.
Kannenberg.
Hans Schlackmann.
Achim Schmidt.
Heinrich Röpke.
Achim Panes (Panus).
Bartholomaeus Michels.
Heiden Imderich.
Jochim Ricker.
Jochim Burmeister.
Heinrich Kracht.
Wedege Wirt.
Jakob Schulze.
Stephan Gryp (Griep).
Ewald Kratse (Kratz).
Achim Struwing.
Achim Garßmann.
Lucas Gartzmann.
Hans Frehse.
Tideke Hagemeister.
Peter Kindt.
Jochim Bellin.
Heinrich Bresemann.
Möllenbekesche (Wittwe).
Peter Schele.
Achim Huth (Huett).
Jasper Ryck.
Hans Karock.
Jakob Ruge.
Achim Sternberg.
Hans Schweder.
Achim Schlaptmann.
Hans Gave.

III. Aus dem Jahrhundert des 30jährigen Krieges.

Brausend fegte der Sturm des großen Krieges durch Deutschland; im Osten und Westen, im Norden und Süden waren die Trümmer durch seine schreckliche Gewalt bald dicht gesäet; Meklenburg allein hatte sich verhältnißmäßiger Ruhe erfreut. Während anderswo die Heere von Freund und Feind, jagend und gejagt, zwei=, dreimal durch dieselben Landstriche zogen und wohlhabende Gegenden zu armen, arme zu ausgemergelten, ausgemergelte zu wüsten machten, spürte man in der kleinen Landstadt an der Recknitz noch wenig von dem unendlichen Weh des großen Vaterlandes. Der Schrei der gemarterten Menschen, das Prasseln der Flammen aus vernichteten Ortschaften, das Winseln der Hungernden wurde auf den Flügeln des Gerüchtes wohl schnell genug überall hingetragen; aber das Verständniß für das wirkliche Elend konnte

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nur durch die grausige Erfahrung selbst kommen. Wohl führte Mansfeld, wie bemerkt, seine Schaaren durch das südlichste Meklenburg nach Brandenburg, und der Soldat übte gewiß seine Willkür bei guter Gelegenheit; aber der Führer nöthigte zur Beschränkung der Raubgelüste, denn man zog durch Freundesland, dessen Willfährigkeit zu erhalten man noch für werthvoll hielt, und - in Lage stritt man sich frischfröhlich um die Verpachtung der Kirchenäcker. Die meklenburgischen Herzoge Adolf Friedrich und Johann Albrecht verbündeten sich trotz des Abmahnens der Stände mit den Dänen und mußten mit Schrecken den jähen Sturz des nach deutschem Grunde lüsternen Christian IV von Dänemark merken; im Juli 1627 rückten kaiserliche Völker in Meklenburg ein und behandelten es als ein feindliches Land. Vor dem Gericht des Kaisers flohen die Herzoge, und die Stände hatten die Wahl, ihnen die Treue zu brechen und ihren Haß zu erwerben, oder ihnen die Treue zu bewahren und damit der erbarmungslosen Härte Wallensteins, des slavischen Usurpators, sich preiszugeben.

Die Noth war groß, aber sie traf nicht vernichtend. Wallenstein erhob nach seinem Einzuge in Güstrow im Juli 1628 gebietend seine Hand, und die Kriegsgreuel wenigstens blieben dem Lande, das er das seine nennen durfte, fern. Sein Aufenthalt freilich machte große Kosten, und Lage in der Nähe seiner Residenz wird schon seinen Theil davon gehabt haben. Auch blieben noch 1629 bei seinem Abzuge kaiserliche Regimenter im Lande. Das Stocken von Handel und Wandel, die Ungewißheit über die Zukunft machten zum ersten Male der Stadt bemerkbar, was der Krieg noch zu bringen vermochte; sie konnte die auferlegten Contributionen nicht sofort erschwingen und verpfändete für 300 Gulden die Grünhören=Wiese an v. Pritzbuer auf Diekhof und Schweez; da sie niemals die Einlösung vollziehen konnte, so sehen wir hier den Anfang zu dem später so bitter empfundenen Verluste von Kämmerei=Eigenthum. Die Verantwortung für diesen Schritt trugen die Bürgermeister Jochim Gruel (Gruwel) und Jakob Rickert, die Rathsverwandten Heinrich Becker, Gerd Zurow, Johann Bülow, Thieß Mellendorf, die Viertelsleute Hans Scharfenberg, Hans Bünger und Jochen Kegebein.

Im Juni 1630 kam Gustav Adolf nach Deutschland, und Meklenburg begrüßte seine Gesandten als Befreier vom ungern getragenen Joch. Racheschnaubend zog Tilly dann durch das südöstliche Meklenburg (März 1631), und die Ströme Blutes, die in den Straßen des unglücklichen Neubrandenburg flossen, zeigten wohl, was zu vollbringen ihn gelüstete; aber am Vollbringen wurde

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er durch die Schnelligkeit des Schwedenkönigs gehindert. Die Lager wurden auch von den feindlichen Scharen heimgesucht und nannten sich eine "arme, ganz ausgeplünderte Bürgerschaft." Aber es klingt doch seltsam, daß sie sich allen Ernstes 1633 beim Fürsten, der durch den Schwedenkönig wieder in sein Land gekommen war, beschwerten, daß werbende Soldaten eines Bürgers Sohn gewaltsam preßten und der Führer dem Rathe, der entrüstet auf das Mandat des Fürsten gegen verdächtige Werbungen hinwies, spöttisch antwortete: "Ich achte solches nicht! Wie lange habt ihr euren Herrn im Lande gehabt" Eine Stadt, die Lust findet, über diesen Umstand sich zu beschweren, weiß noch nichts von der echten Wildheit der Kriegsfurie.

1634 plünderten die Schweden unter Baner, erbittert, daß die Herzoge nach der Schlacht bei Nördlingen sich mit Friedensgedanken trugen, das südliche Meklenburg. Sie wichen den kurfürstlich sächsischen Truppen nur theilweise. In der Schlacht bei Wittstock siegte Baner 1636 über das kaiserliche Heer, mit dem Kursachsen verbündet war: das Hin und Herfluthen der Völker erschöpfte Meklenburg im Süden gänzlich: wie viel Noth es Lage brachte, ist nicht zu ersehen.

Bald walzen sich die Kriegshorden zurück nach Norden, Gallas, der kaiserliche Feldherr, der in Pommern eingedrungen ist, zieht sich mit 60000 Mann von Anklam her zurück, weil er sein Heer in dem schlimm mitgenommenen Pommern nicht ernähren kann; er führt seine hungrigen Scharen durch Meklenburg, das noch immer lockende Land (1637). Ihm folgt Baner, der nur auf die Gelegenheit gewartet hat, dem Lande zu zeigen, was es bedeutet, das stolze Schweden, den Retter der meklenburgischen Fürsten, undankbar zu verlassen. Damit beginnt dann im Jahre 1637 und 1638 die echte, grimme Kriegsnoth, und sie muß bis auf die Neige genossen werden. Es giebt kein anderes Recht, als die Macht, und die Landstadt liegt offen und wehrlos vor jeder geschlossenen Schaar, wenn sie nur nicht allzu klein ist.

Jetzt naht ein zweiter Feind, geräuschlos. schleichend zieht er einher, man merkt kaum, wie er kommt, er ist da, und heimlich übt er seine Gewalt. In die Gegenden, wohin kein Soldatenauge schaute, dringt er hinein, und wenn er geht, herrscht hinter ihm Grabesstille. Das ist die Pest! Ja, flieht nur, sie ist schneller, als das schnellste Roß; schreit nur, sie ist taub gegen alles Flehen! Der Soldat hat doch noch ein Herz, auch wenn es von Stein ist, dieses Gerippe hat kein Herz. Wenn ihr es noch versteht, wenn

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das Entsetzen euch nicht alle Gedanken genommen, dann betet, sonst legt euch stumpf sinnig nieder, um zu sterben.

Wenn Jemand gesund bleibt und seltsamer Weise die Neigung gar spürt, zu ackern, zu säen, natürlich nur für die Soldateska: er hat kein Pferd, keinen Wagen, keinen Pflug, kein Saatkorn, kein Vieh, keine Scheune, kein Haus. Der jetzt die Sense in die Hand genommen zu mähen, ist der Hunger. Verderben, Tod, Vernichtung allüberall!

Wer war der Unglücklichste in jener grausigen Zeit? Der Todte, der Gemorderte, der Verhungerte sicherlich nicht; aber unter den Lebenden? Eine müssige Frage! Die Noth traf jeden Einzelnen, der nicht hinter den Mauern größerer Städte geborgen war, in der höchsten Steigerung, es handelte sich nur darum, wer sie ertragen konnte. Unsere kleine Landstadt mußte vermöge ihrer Lage von den schweifenden Völkern immer in erster Linie berührt werden. Im Jahre 1637 liegt sie im Sterben, 1638 ist sie todt. Die ganze Stadt, Pfarrhaus, Zollhaus, Rathhaus und vor allem die Kirche, alles wurde am Pfingsttage von den kaiserlichen Völkern in Asche und Trümmer gelegt. Die Stadt Lage ist gewesen, man kennt ihre Stätte, aber es ist eine Stätte des Grauens.

Ob Jemand diese Zeit überlebt?

Der Pastor Nicolaus Stein hatte wie ein getreuer Hirte seine Herde nicht verlassen, Gott hielt seine Hand über ihm. Beim Feindesandrang (1637) führte er seine wenigen noch übrigen Beichtkinder, die letzten Lager, nach Rostock, woselbst er Sonntags in der Heil.=Geist=Kirche des Gottesdienstes pflegte, bis ihn, der zwanzig Jahre getreulich sein Amt verwaltet hatte, bald (1638) die Folgen der Drangsale hinwegrafften. Die wichtigsten Stadtschriften und Urkunden nahmen die Flüchtlinge mit. Später, im Rostocker Brande, gingen diese zu Grunde. Wie viele damals nach Rostock zogen, erzählt uns Niemand.

Als der erste, schlimmste Andrang vorüber war, trieb es doch manchen, trotz der Unsicherheit der Straßen sich wieder an die Stätte zurückzubegeben, wo einst seine Vorfahren so glücklich waren, wo seine Wiege stand. Das ist so damals des Deutschen Art, er klebt an der Scholle, nur in seiner Heimath weiß er seinen Platz, sucht er sein Glück. Wie viele zurückkehren, wissen wir genau. Diesen wenigen Bürgern nämlich giebt sofort der Commandant von Ribnitz auf, monatlich 12 Thlr. Contribution zu zahlen. O grausamer Hohn! Sie bitten schriftlich den Fürsten am Tage Johannis des Täufers 1639, er solle doch dem Commandanten befehlen, "daß er uns, weil wir weder Kühe noch Ochsen, weder Haus noch Hof,

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weder Säen noch Mähen, weder Rath noch Bürgerschaft haben, so mehrentheils Todes verfahren und über fünf nicht mehr übrig sein, die sich fast mit Betteln ernähren müssen," mit der Contribution und andern Auflagen verschone. Es leben zerstreut hier und da gewiß noch einige, die sich allmählich zurückfinden, viele sind es gewiß nicht gewesen, wie man bald erkennnen wird.

Die neuen Bürger Lages schufen sich - und immerhin ist das äußerst bezeichnend für die Gedanken der kleinen Schaar - sofort einen Mittelpunkt in einem Rathhause, das freilich nicht viel besser als eine Baracke gewesen sein wird. Daß es nur dürftig war, beweist der Umstand, daß schon 1655 die Stadt ein Stück Wiese zur Erbauung eines Rathhauses verkaufte. Aber unter Trümmerhaufen ist ein Hüttlein schon ein ermuthigender Anblick. Auch arbeiteten die Bürger an der Herrichtung eigner Wohnungen, und bei dem neuen Bauen unter alten Trümmern sollte bald zu dem alten Gotte ein neues Vertrauen erweckt werden. Denn schon nahte der Mann, der, ein Prediger in der Wüste, ein Held im Kampfe mit unholden Geistern, voll Muths und Glaubens, zu denen gezählt werden muß, von denen Paulus sagt: "Als die Sterbenden und siehe wir leben, als die Gezüchtigten und doch nicht ertödtet, als die Traurigen, aber allzeit fröhlich, als die Armen, aber die doch viel reich machen, als die nichts inne haben und doch alles haben."

Georg Nicolaus Erasmus wurde zu Ohrdruff in Thüringen am 6. Februar 1610 geboren. Beim Beginn des Krieges war er ein Knabe, in den Unruhen ward sein Vater nach Danzig verschlagen; daselbst besuchte der Sohn die Schule, ward der Gottesgelahrtheit Beflissener in Rostock 1638, woselbst er den letzten Lager Pastor kennen lernte und von diesem auf die arme, verlassene Gemeinde aufmerksam gemacht wurde. Er suchte seinen Unterhalt für die nächsten drei Jahre beim Kanzler v. d. Lippe in Hadersleben und bewarb sich dann, als die Zeiten etwas ruhiger geworden waren, um die so lange unbesetzt gebliebene Pfarre in Lage. Nachdem er vor dem Ministerium in Güstrow auf Befehl von Adolf Friedrich sich gestellt hatte und im Examen wohl bestanden war, wurde er zum Pastor bestellt und heirathete am Tage seiner Einführung die Tochter seines Vorgängers. Welch ein Sturm mochte im Gemüthe der jungen Pfarrfrau entfesselt werden, als sie die Gegend wieder betrat, wo sie die Tage glücklicher Jugend verlebt hatte! Noch lagen die Trümmer wirr durcheinander, es gab eigentlich noch kein Haus, wo sie nach deutscher Frauenweise ein trauliches Daheim gründen konnte, ja kaum einmal eine Stelle, wohin das junge Paar sein Haupt in Sicherheit legen durfte. Wir haben eine kurze Nachricht

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von Pastor Erasmus selbst über seine erste Wirksamkeit, die wir hier zunächst im Zusammenhange wiedergeben, um sie später zu ergänzen. Erasmus schreibt: "J. N. J. - Anno MDCXLI Dominica Septuagesimae bin von meinem gnädigen Fürsten und Herrn, Herrn Adolpff Friedrichen, Hertzoge zu Mechlenburg pp. alß Patrono, Ich Georgius Nicolaus Erasmus von Ohrdruff auß Thüringen zum arbeiter in dem Weinberge des Herrn allhie zur Lage ordentlich beruffen, den ich wegen vorhergehender total ruin sehr wüste befunden, also daß von mehr als 4000 nicht vber 50 Seelen (E. rechnet incl. Landgemeinden) vbrig geblieben, die Ich dann mit dem Heiligen Predigampte so lange versorget, biß ich 10. Maji gedachtes Jahres, nach vorhergehendem Apostolischen examine, vom damahligen Superintendenten, dem weiland Ehrwürdigen, Andächtigen vnd Hochgelahrten Herrn Magister Daniele Michaeln Sehl. in der Güstrowischen Thumbkirchen öffentlich ordiniret vnd zween tage hernach in der Kirchen alhier zum wächter vorgestellt, vnd mir Sie auff meine Seele vnd Blut anvertrawen lassen, welches mir denn mein Lebenlang durch Gottes gnädigen Beystand vor augen schweben soll, daß Ich mein anvertrawtes pfund anwende, vnd getrewlich damit wuchere. - Weil auch die Kirche biß auff das gemäur anno 1638, eben am Heiligen Pfingsttage, durchs fewr, nebst dem Pfarrhause und meistentheil der Stadt, so gantz verwüstet, daß nit ein geringes thürlein vbrig blieben, alß habe Ich mit dem damahligen einigen Vorsteher Michel Meldendorpen sehl. von Ihrer fürstlichen Gnaden vnd dem sämptlichen Kirchspiel durch große mühewaltung soviel erhalten, daß anno 1642 im September ein Sparwerk von 12 gebinden vber das gewelbe gesetzet, welche anno 1643 von einem Rostocker Mäurmann durch nit geringe Kosten repariret und mit einem Ziegeldache versehen, also daß ich eben auf S. Johannis Baptistae darinnen zu predigen angefangen, nachdem ich 2 1/2 Jahre mit großer Unlust das Ampt aufm Rathhause verrichten müssen. Und sind die Bawkosten allzumahl biß nur auff ein weniges, nemlich 106 Gld., so zu Rostock colligiret, von dem gelde, so auß dem zerschmoltzenenn glockengute gelöset, genommen, wie das darüber gehaltene Register ausweiset."

Wie so vielfach in Deutschland, so war auch hier in unserer Landstadt ein Geistlicher berufen, um durch eine aufopferungsvolle Arbeit die Sammlung und Neuerbauung einer Gemeinde zu bewirken. Man hat vielfach über die "todte Orthodoxie," unter deren Einfluß die lutherischen Geistlichen jener Zeit meistens standen und mit Geistesschärfe stritten, in den folgenden Jahrhunderten gescholten mit den herben Vorwürfen, daß man über die Wissenschaft das Leben,

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über das Dogma die Liebe vergaß. Wie unberechtigt dieser Vorwurf ist, erkennt man, wenn man die Thätigkeit der Vielgescholtenen in und nach dem dreißigjährigen Kriege beachtet. Es waren Männer am Platz, die ihre Treue bis zur Selbstaufopferung bewährten; in erster Linie sind sie unter denen zu nennen, denen Deutschland seine Rettung verdankt. Der 31 jährige Mann in Lage, auch ein Orthodoxer, in rauher Zeit erzogen und den Frieden nur aus schwacher Erinnerung seiner Kindheit kennend, hat unermüdlich als Friedensprediger seinen Posten ausgefüllt und sein oben erwähntes Versprechen gehalten mit völliger Hintenansetzung seines Ichs. Ehre sei seinem Andenken, so lange die Stadt Lage steht!

Von 4000 Seelen sind im Jahre 1641 in der ganzen Gemeinde nur noch 50 übrig geblieben. Ein Jahr nach seiner Einführung schreibt Erasmus im Auftrage der Bürger an den Fürsten und bittet dringlich, daß der Zoll, die Accise, zunächst doch noch nicht wieder eingerichtet werden möchte; die Stadt, so giebt er an, ist durch Krieg und Brand mehr verwüstet, als irgend eine in Meklenburg und Deutschland, es zieht Niemand zu, weil die Wohnungen mangeln. "Einwohner sind nicht mehr vorhanden als Matthias Melldorp, Rathsverwandter, Michel Melldorp, Rathsverwandter, Klaus Schröder, Heinrich Melldorp, Matthies Wilke, Gerdt Surow (ist unbefreyt), Klaus Sötmelk (dient dem Pastor als Knecht), Klaus Stavenow (pflegt das Almosen zu suchen). Unter diesen sämmtlichen ist nicht einer, der einen Knecht oder eine Magd habe, woraus ihr Vermögen leicht zu schließen. Zwei haben eigne Häuser. Der Durchzug der schwedischen Völker zu Fuß und Roß dauert fort, die Bewohner müsfen jeden Bissen mit ihnen theilen, die Kirche erfordert zum Ausbau alle verfügbaren Kräfte, auch müssen nothwendig Häuser gebaut werden." Zu diesen namhaft gemachten Bürgern kommt dann noch bald der Bürgermeister Johann Bülow. So haben wir, abgesehen vom Pastor, 17 Personen als Grundstock für die zukünftig zu errichtende Stadt.

Mit dem Jahre 1640 begann doch schon das Säen wieder. Da die Mühlen in Lage und Kobrow abgebrannt waren, so mußte das Korn zum Mahlen mühsam weithin gebracht werden. Nach drei weitern schweren Jahren gab es nur noch dieselben 9 Bürger, die es nunmehr auf vier Wagen gebracht hatten. Pferde waren etwas Unerschwingliches, außerdem von den durchziehenden Soldaten sehr Begehrtes, darum arbeitete man mit Rindern. Welche unendlich saure Arbeit aber war das Bebauen des Ackers, der manches Jahr hindurch wüste gelegen hatte. Eine Mutter, so erzählt man noch

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heute, kam und wollte ihrem in der wilden Zeit erwachsenen Sohne die Ackerstücke zeigen, die sein Eigenthum waren. Aber als sie vor dem Gewirr von Gestrüpp und Gebüsch stand, das an den Stellen aufgeschossen war, die einst im jungen Saatengrün oder im Schmuck wogender Aehren prangten, da mußte sie weinend darauf verzichten, dem Sohne das Erbe seiner Väter zu überweisen. Selbstverständlich konnte der Prediger Erasmus von seinen Gemeindegliedern, die kümmerlich um ihre Existenz rangen, nicht erhalten werden, entsagend erhielt er sich selbst und lebte von dem Acker, den er mühsam mit seinem Knechte bestellte; er verlangte auch für sich nichts Besonderes, nur das Eine begehrte er, das Haus des Herrn aus dem Schutte wieder aufzurichten, um an würdiger Stätte Gottesdienst halten zu können. Der Thurm und das Schiff waren völlig ausgebrannt, so daß nur die kahlen Wände dastanden; aber von dem Chore hatte das Gewölbe noch zum Glück dem Feuer und der Witterung getrotzt, und darum mußte der Versuch gemacht werden, über denselben zunächst ein Dach zu errichten. Dazu gehörten Holz, Steine, Fuhren und Handwerker. Das Holz schafften auf unermüdliches Anhalten von Erasmus die Eingepfarrten, aber es fehlten die Steine, die man nur in Rostock gegen gutes Geld haben konnte. Erasmus entdeckte auf dem Kirchhofe eine große Menge zerschmolzenes Glockengut und verkaufte es mit herzoglicher Erlaubniß nach Rostock für 570 Gulden. 4 Gulden erhielt der (Amts=)Hauptmann für Verpflegung des ankommenden Pastors, 50 Gulden kostete die Introduction desselben und des Küsters Besoldung, 100 Gulden erhielt Erasmus auf 5 Jahre (das Jahr 20 Gulden) als Gehalt ausbezahlt, damit er sich einrichten konnte, 200 Gulden wurden zunächst zum Kirchenbau angewiesen, der Rest verblieb in herzoglicher Verwaltung. Von dem obigen Gelde konnten aber nicht alle Kosten gedeckt werden, unerschwinglich waren die Fuhrgelder. Erasmus bewirkte die Aufhebung des Zolles für alle, die über Lage Korn nach Rostock zum Verkaufe fuhren und sich verpflichteten, Steine umsonst auf der Rückfahrt mitzubringen. Aber 300 Fuhren, die nöthig waren, kamen auch so nicht fertig; das Sparrenwerk stand 1642, aber das Dach war noch nicht darauf, es blieb also im Winter offen, bis das Amt Güstrow die letzten 2000 Steine von Rostock anzufahren Befehl erhielt, nachdem eine fürstliche Commission an Ort und Stelle die Notlage constatirt hatte. Erst 1643 kam man mit einem Maurermeister, Hans Behrens zu Rostock, für 90 Gulden und 3 Tonnen Bier überein, daß er das Dach fertig stellte; den Rest der Kosten deckte Erasmus durch eine Sammlung in Rostock. Die nach dem Hauptschiff zu

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offene Seite des Chores wurde geschlossen, und endlich konnte der Gottesdienst an einem würdigen Orte begonnen werden. Würdig? Keine Kanzel, kein Altar, keine Sitze; aber immerhin doch ein gutes Obdach für die Zuhörer, groß genug für die kleine Schaar. Schiff und Thurm blieben einstweilen im Schutt liegen. In dem Schaffen und Fertigstellen auf rastloses Mahnen des Geistlichen hin lag ein vorzügliches Heilmittel gegen Entmuthigung. Die Leute hatten ein Kirchlein, woran jeder seine Arbeit gewandt, seinen Antheil hatte; nicht für den augenblicklichen Nutzen war der Bau hergerichtet, sondern er lenkte die Gedanken auf die Zukunft, so wollte Jeder denn auch seinen Theil davon haben, und es fehlte am Sonntag Niemand in der Kirche, der den Weg machen konnte. Wie mag aber doch den Aelteren in der Gemeinde zu Muthe gewesen sein, als sie den ersten Gottesdienst feierten? In kaum sechs Jahren der furchtbarsten Noth hatte man sich noch nicht an das Vergessen ganz gewöhnt.

Und siehe da, abermals fluthete das Kriegsunheil heran, der schwedische General Torstenson führte sein Heer aus Mähren zurück nach Holstein, ihm folgte jetzt Gallas; beide, Schweden und Kaiserliche, zogen durch Meklenburg und hatten in der Zeit ihrer Abwesenheit nicht an Rohheit abgenommen, aber viel Scheußliches zugelernt; sie waren noch findiger im Martern und Aufstöbern der Schlupfwinkel, an Härte konnten sie nicht wachsen. Da sammelte Erasmus schweren Herzens seine kleine Schaar, Hab und Gut wurde verladen, das Vieh voraus, - so flüchteten sie in das große Barentin'sche Holz bei Kronskamp; in seinen Dickichten verbargen sie sich wochenlang, denn wenn auch Torstenson gewöhnt war, wie der Blitz mit seiner Schaar vorüberzufahren, und die Kaiserlichen, so gut es ging, seinem Beispiele folgten, so begleiteten doch Streifzügler und Gesindel schlimmster Art die Truppen und waren mehr zu fürchten. Hier in Holz und Busch errichtete Erasmus einen Altar aus Rasen, seine Zuhörer mußten sich Sitze durch Ziehen von Gräben verschaffen. Den Vögeln in den Zweigen mag es seltsam vorgekommen sein, wenn der beredte Mann versuchte, das Gottvertrauen seiner Zuhörer immer neu zu entfachen, und seine Stimme feierlich unter dem grünen Dome dahin schallte. Wie man die Stadt bei der Rückkehr vorfand, erzählt uns keine Schrift, vielleicht hatte man sich an das Elend gewöhnt, daß man es nicht mehr bemerkenswerth fand.

Inzwischen war auch die Regierung, insbesondere der Herzog Adolf Friedrich, nicht müßig. Er setzte wieder seinen Stadtvogt (Hans Albrecht Bunkenburg) zur Wahrung von Recht und Ord=

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nung ein, und der Gedanke, die Mängel gründlich aufzudecken und die Mittel und Wege zur Abhülfe aufzufinden, wurde mit Eifer erwogen. So kam die große Kirchenvisitation von 1646 zu Stande. Als Visitatoren erschienen der Regierungsrath Jochim v. Nessen, der Superintendent Samuel Arnold und der Hauptmann Krüger am 17. Juli in Lage, nachdem für rechtzeitige Bekanntmachung gesorgt und die Einladung an den eingepfarrten Adel erlassen war.

"Dominus Superintendens cum pastore colloquinm instituit et jussit, eum recensere errores, qui Catechismo Lutheri per omnes partes cum pontificiis intercedunt. Pastor praemissa gratiarum actione erudite respondit et rectissime Dominis Commissariis satisfecit." Es folgte sodann ein Examen der Kinder sowohl vom Lande wie aus der Stadt, und zum höchsten Erstaunen fand man ein vierjähriges Kind, welches seinen ganzen Katechismus hersagen konnte; dann mußte die ganze Gemeinde, 50 Männer und 60 Frauen, antreten "und wurden aus dem Catechismo und Fragestücken befragt, welche ihn aber meistentheils ohn Auslegung gewußt haben und woll darin bestanden. Und ist das Examen bei vier Stunden gewehret. Und ist ihnen anbefohlen, daß sie den Catechismum alle mit der Auslegung lernen sollen." Vom Pastor war allsonntäglich zweimal gepredigt, in der Frühpredigt der Katechismus und der Prophet Jeremias (!), Vormittags das Evangelium ausgelegt; zu Kirchenvorstehern waren Johann Bülow, Klaus Gruwel und Gerhard Zurow bestellt, ein Schulmeister fand sich nicht vor, wohl aber ein Küster Simon Gielow, der zugleich Kinderschule halten mußte. Drei silberne Kelche waren aus früherer Zeit bei St.=Jacobi in Rostock für 70 Gulden versetzt, ein silberner, vergoldeter Kelch war kürzlich durch Kapitän v. Vieregge der Kirche verehrt. (Wahrscheinlich der noch jetzt im Gebrauch befindliche Kelch, ein Kunstwerk von besonderm Werth, der durch räuberische Soldaten offenbar aus Süddeutschland nach Meklenburg verschleppt und hier verkauft war, mit der Inschrift: "Anno Domini 1603 Summus et Illustrissimus Princeps Dominus, Dns. Wolfgangus, Episcopus Ratisponensis, Praepositus et Dominus Elwacensis hunc calicem fieri curavit." Der Abendmahlsbesuch war zufriedenstellend.

Da die Wedeme noch nicht aufgebaut war, so trat man in Verhandlung mit dem Zimmermeister Harder, daß er aus zu liefernden Materialien für 70 Gulden (collectirte Gelder), eine Tonne stark und eine Tonne schwach Bier die wüste Stätte bebauen sollte. Bei der Feststellung der Hebungen und Einnahmen klingt überall hindurch, daß das Land wüste liegt, nichts aufkommt,

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die Zahlungspflichtigen gänzlich verarmt sind: und wenn der Abschied die Verpflichtung zum Zahlen nachdrücklich betonte, so läßt sich dennoch annehmen, daß es wenig geholfen hat. Doch ist auf diesem Gebiete auch nicht die Wirkung der Visitation zu suchen. Die ganze Gemeinde fühlte es einmal wieder handgreiflich, daß sie nicht so einsam in den Kampf mit der bösen Zeit gestellt war, sondern vielmehr das Glied eines großen Ganzen ausmachte, daß ein treuer Fürst die ernste Sorge für das Wohlergehen seiner Unterthanen trug, daß diese aber auch für ihr Thun und Treiben ihm und dem ganzen Lande gegenüber ernstliche Verantwortung übernehmen, aber noch viel mehr dem Gotte, auf dessen Antrieb und zur Mehrung von dessen Ehre diese Männer gekommen zu sein ausdrücklich betonten, ihre heilige Pflicht leisten mußten. Dieses Zusammenschließen und Sammeln zum Ganzen war von größtem Einfluß, um die Lust zur Arbeit an sich und an dem Gemeindewohl, die Unverdrossenheit im Kampfe mit den schlimmen Widerwärtigkeiten zu stärken und zu mehren.

Aus dem Vorhergehenden zeigt sich, daß inzwischen die Bevölkerung der einzelnen Gemeinde=Ortschaften sich etwas gehoben hat, jetzt sind doch schon 110 Erwachsene vorhanden. In Kl.=Kobrow finden sich 4 Bauern, Gr.=Kobrow liegt ganz wüste (die Hufen wurden nicht wieder aufgerichtet, sondern zum Hof gezogen), in Wozeten wohnen 4 Personen, in Breesen 1 Bauer, in Gr.=Lantow 4 Bauern, in Kl.=Lantow 1 Verwalter und 1 Bauer, in Kl.=Wardow 3 Personen, in Gr.=Wardow 3 Personen. In Schweez und Barentin, abgesehen von den Hofbesitzern, Niemand weiter. Leider ist uns nicht bekannt, wie hoch sich die Dienerschaft des Adels belief, sonst könnte man die Bewohnerzahl der Stadt wohl feststellen, doch möchten wir nicht irren, wenn wir in derselben etwa 20 Männer annehmen.

Nach langem sehnlichen Warten kam endlich die Nachricht, daß der Friede geschlossen sei. Ein Märchen mußte es die Meisten dünken. Nun sollte man wieder den Acker in Sicherheit bestellen dürfen in der gewissen Zuversicht, auch ungestört und allein den Ertrag genießen zu dürfen? Die Töchter sollten wieder im friedlichen Haushalt heranwachsen, ohne daß ein roher Soldat sie in der Blüthe knickte? und die Söhne sollten sich an die Führung des Meißels, des Hobels, des Hammers wieder gewöhnen und nicht von Kindesbeinen an das Messer und die Pike führen lernen als bestes Handwerksgeschirr? Sie sollten in der Werkstube besser Bescheid wissen, als auf den heimlichen Schleichwegen in Wald und Busch? Wenn die beiden Alten, Johann Bülow, der Bürgermeister, und

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Klaus Schröder zusammenrückten und erzählten, wie einst im deutschen Reich die Landstraßen frei und sicher waren, belebt von lustigen, harmlosen und im Handwerksbrauch geübten Gesellen, wie am Sonntag feierlich die Glockenklänge dahinzogen über Land und Stadt und die großen, schönen Kirchen die Menge der Andächtigen nicht zu fassen vermochten, wie an den Jahrmärkten die Straßen der Stadt wimmelten von den Verkäufern, die aus den Nachbarstädten, und den Käufern, die vom Lande herbeizogen: dann mochten den Jüngern unter den Zuhörern diese Dinge scheinen, wie etwa unsern Kindern eine Erzählung vom Schlaraffenland. Daß dieses Alles noch einmal wiederkommen sollte, wer mochte das glauben? Ueber 200 Jahre sind seitdem vergangen, und jene Behäbigkeit und Wohlhabenheit ist für unsere kleine Landstadt jetzt kaum wiedergekommen.

Allmählich wurde der bisher benutzte Kirchenraum zu eng; im Jahre 1653 berichtete Erasmus, das Gedränge sei so groß, daß ein ziemlicher Theil der Gemeinde vor der Thür des Chores stehen müßte, und erbat eine Commission, die den Ausbau der Kirche berathen sollte. Abermals vergingen 4 lange Jahre, endlich hatte sein Andrängen Erfolg. Der Superintendent Daniel Janus kam mit einer Commission, welche die Baukosten, um das Schiff unter Dach zu bringen u. s. w., auf 600 Gulden veranschlagte, abgesehen von den Materialien. Es offenbarte sich eine große Opferwilligkeit unter dem eingepfarrten Adel, der allerdings insofern ein lebhaftes Interesse an der Förderung des Baues hatte, als er, wenn die Gemeinde ins Schiff verwiesen war, seine vor dem Kriege vorhandenen Kirchenstühle im Chor wieder aufrichten konnte. Der Rittmeister v. Plüskow wollte den Predigtstuhl (Kanzel) auf seine Kosten bauen, Oberstlieutenant v. Vieregge gab 40 Gulden, Daniel v. Warnstädt 20, Lindemann, Pächter in Kl.=Lantow, 40, Büseke, Pächter in Schweez, 12, Detmer, Pächter in Wardow, 10 Gulden; alle Pachtschäfer sollten je 4 Gulden geben, die Bauern je 3 Gulden. Von der Stadt forderte man 128 Gulden, indessen betonten die Bürger, "da sie nur 40 Personen im Städtlein wohnten", daß keiner mehr als 2 Gulden geben könne. (Man darf annehmen, daß mit solcher Zahl die Haushaltungen angegeben sind, so daß man mindestens auf etwa 150 Seelen die sämmtlichen Bewohner rechnen darf.) Der Rest sollte aus den von der Kirche einzuziehenden Kapitalien gedeckt werden.

Doch sollte der Bau leider noch lange nicht beginnen; das erfreuliche Gedeihen und der verhältnißmäßig schnelle Wachsthum der Gemeinde sollten sehr jäh wiederum unterbrochen werden. Der dreißigjährige Krieg war allerdings beendet, aber die nordische Macht,

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die mit demselben sich in Deutschland festgesetzt hatte und erstarkt aus den Wirren hervorgegangen war, konnte für ihre ehrsüchtigen Auschläge auf die Ostsee immer noch nicht Befriedigung finden. Schweden schlug mit Hülfe des brandenburgischen Kurfürsten zunächst in der dreitägigen Schlacht bei Warschau die Polen, demüthigte sodann die Dänen durch den Frieden von Roeskilde, brach denselben und sah sich nun plötzlich dem Bündnisse der Polen, Brandenburger, Dänen und Holländer gegenüber. Es galt, die Schweden aus Pommern und Jütland zu vertreiben, und selbstverständlich richteten sich die Angriffe der Verbündeten auch auf Wismar, diesen "Pfahl im Fleisch" für Meklenburg. 1659, am 26. Februar, sah man bei heitern Himmel mitten am Tage feurige Kugeln an verschiedenen Stellen durch die Luft herniederfahren, das Volk erschrak, denn das bedeutete Krieg. Und plötzlich flog mit Windeseile die Nachricht durch das entsetzte Land, daß ein zweifaches Heer, Brandenburger und Polen, sich gegen Meklenburg in Bewegung gesetzt habe. Mit einem Schlage stand das ganze, furchtbare Elend, das die zuchtlosen Schaaren mit sich bringen würden, den Bewohnern vor Augen. Es gab keine andere Rettung als in der Flucht. Bald loderten einzelne Städte in Flammen auf, und viele Leute, die in die Hände der Sarmaten geriethen, verbluteten unter Martern und Streichen.

Die Lager suchten unter dem Geleite ihres Seelsorgers ihren alten bewährten Zufluchtsort wieder auf. Als die Kriegsfluthen sich verlaufen hatten, sahen sie abermals ein trauriges Bild vor sich: die Häuser waren niedergebrannt, die zurückgelassene Habe war vernichtet oder geraubt, die Kirche auf's Gräulichste geschändet, die in ihr beigesetzten Särge waren aufgewühlt und aufgebrochen, das Gotteshaus war zum Pferdestall gemacht, und man erkannte, wie die Polen es sich hatten angelegen sein lassen, mit dem ekelsten Unrath das Heilige zu besudeln. Der Küster Martin Fischer (der alte Simon Gielow war 1658 gestorben und Fischer auf Empfehlung als ein homo vitae integer, honestis parentibus ortus zum Nachfolger gemacht) war zurückgeblieben in dem Orte, er war ein habsüchtiger, ungetreuer, boshafter Mann, der sich von dem Seinen nicht losreißen wollte und vielleicht, da Alles geflüchtet war, aus den verlassenen Wohnungen mancherlei Gutes zu erwischen hoffte, dessen Verlust hernach den Polen zugeschoben werden konnte. Aber diese hatten ihn ergriffen und so schwer mit Schlägen mißhandelt und geängstigt, daß er epileptische Zufälle davontrug. Das von Erasmus mühsam angelegte Gärtchen war gründlich verheert, und sogar das, was den Feinden völlig werthlos, ihm aber sehr lieb

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war, seine Bücher, hatten sie ihm gestohlen, und er behielt nur seine Bibel, die er auf der Flucht mitgenommen hatte.

Wie der fromme Mann über diese traurigen Dinge dachte, wissen wir ziemlich genau. Er war ein fester Lateiner, der auch in seinen Briefen an Freunde und Vorgesetzte mit Vorliebe der lateinischen Sprache sich bediente, zugleich auch ein Kenner alter Dichter, und nach ihrem Vorbilde schrieb und veröffentlichte er später eine Reihe Epigramme, die, wie er selbst sagt, des Nachts, wenn er ruhelos auf seinem Lager lag, gequält durch die Sorge, daß nur das Uebel sie Alle nicht ganz unterdrücken möge, in schwer leidendem Gemüthe entwarf, gleichsam sich selbst zur Erleichterung, zum Trost und besonders zur Glaubensstärkung. Weil in seinen Distichen sowohl seine Gedanken, als die Leiden der Seinen sich hell wiederspiegeln, so will ich versuchen, einige in Uebersetzung hier anzuführen; ich bitte, wenn etwas ungefüge klingt, die Schuld der Ungeschicklichkeit dem Uebersetzer, nicht dem Verfasser zuzuschreiben. (G. N. Erasmi Ohrd. Tristium, hoc est Epigrammatum, quibus Belli . . . praecipue continetur historia . . . Libri tres. Gustrowi, Christianus Scheippel, 1663.)

  1. Abermals Hannibal steht vor dem Thor. Sprich, möchtest Du lieber,
    Deutscher, mit Fleh'n und Gebet zwingen ihn oder mit Blut?
  2. Komm', mein theures Gemahl, kommt, Pfänder lauterer Liebe,
    Unsere Rettung liegt einzig allein in der Flucht.
    Regen gleich fließen vom Aug' eure Thränen im Weh solcher Trübsal.
    Glaubet nur! Sicherlich weicht Regen dem sonnigen Schein.
  3. Weh', kein Bleiben im Haus, ringsum keine Hoffnung auf Rettung,
    Was wir besaßen, nun wird's Beute der wüthenden Schaar.
    Hieran klebt unser Schweiß, mit der Sense ward jenes erworben!
    Weh' welch' trostlose Zeit hat uns ergriffen, o Gott!
  4. Zwanzig Jahre in Müh', in gewaltigem Ringen verstrichen,
    Ein Paradies, so schön überall wurde das Land.
    Kaum ein Monat verging, so ward's eine Höhle von Räubern.
    Oefter die Frucht eines Jahrs raubet ein einziger Tag.
  5. An St.=Michaelstag geht uns're Verbannung zu Ende.
    Flehend die Hände ich ring', ach, um das Haus meines Herrn,
    Weh', zum Viehstall ist es gemacht, zur eklen Kloake.
    O, vernichte das Vieh, räume die Schweine hinweg!
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  1. Wahrlich, Menschen nicht sind's, die schändeten gräulich die Kirche,
    Wandelten ohne Scham sie für die Rosse zum Stall,
    Welche erbrachen den Raum, wo in Frieden die Heiligen schliefen.
    Acherontische Säue, ha, jene Wilden nur sind.
  1. Weißt Du die Vogelart, der Sarmaten=Volk zu vergleichen?
    Siehe, der Vogel beschmutzt scheußlich das eigene Nest.
  1. Feuer verzehrte Gnoien, Grevesmühlen, Sternberg und Lage,
    Gottes, des Richtenden, Zorn hat diese Schickung gebracht.
    So nur genügte es ihm, zum Feuer den Tod zu gesellen.
    Was die Flamme verschont, fraß noch das rächende Schwert.
  1. Bei dem Jammer in Füll', oh, scheide nur Du nicht vom Hause,
    Feurigstes Leben ist nichts ohne Dich, Leben ist Tod!
  1. Nicht um unser Verdienst - es sammelte unsere Sünde
    Keines - nur um Dein selbst schone uns, gütiger Gott!
  1. Besser ein schwacher Glaub' als keiner; denn wenn er beharret,
    Alles der schwache besitzt, keiner besitzet auch nichts.
  1. Meine Bücher dahin, gestohlen die prächtigen Bände!
    Aber das Lebensbuch konnte nicht stehlen der Dieb.
    Da ich noch lebe, so ist, ich bekenne es, nichts mir genommen.
    Alles ja nenne ich mein noch in dem einzigen Buch.
  1. Nahrung und Kleidung und sonst an Besitz, was meines ich nannte,
    Haben mir alles zur Stund' wilde Harpyien geraubt.
    Eins aber mochten sie nicht, nicht konnten sie's legen zur Beute -
    Jesum! Er mir doch blieb! Nichts sie mir nahmen hinweg.
    Er ist Nahrung und Kleid, mein Ein' und All' ist der Heiland.
    Siebenfach alles vermag wiederzugeben der Herr.
  1. Lage, das einst geschmückt mit dem Namen des muthigen Löwen, 1 ) Hegte in seinem Bezirk tapfere Männer voll Kraft.
    Hasenstadt dürfte hinfort sein richtiger Name wohl lauten.
    Kaum noch Hasen an Furcht birgt es, wenn auch nicht an Brauch (usu).
  1. Wie wenn unter den Druck der Kelter die Traube gefüget,
    Aus dem herrlichen Saft wird uns der mundende Wein,
    Also unter dem Druck der traurigsten Zeiten die Kirche
    Lieget, und siehe, es strömt Wein der Gebete hervor.

1) Lawe von Löwe, Lage von λαγός.
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Eine Probe nur wollte ich geben, wie Erasmus, welcher die Noth die er mit eignen Augen schaute, gewiß nicht übertrieb, seine Last trug. Mit welchem Glaubensmuth, mit welcher Fröhlichkeit im Leiden versteht er sich und die Seinen immer wieder aufzurichten. Der durchblitzende Humor läßt auf seine Gemüthsverfassung schließen. Solcher Mann war gewiß im Staude, seiner Gemeinde, die verzweiflungsvoll auf die Trümmer starrte, neuen, kräftigen Geist wieder einzuhauchen. Zugleich erkennen wir den Schwung seiner Gedanken und die Gewandtheit seiner Feder. 1 )

Abermals ging es ans Arbeiten und Bestellen, Sammeln und Aufbauen. Jämmerlicher wohnte damals der Erste in der Stadt, als jetzt ein Arbeitsmann, eng zusammengedrängt mußten die Familien leben; der Pastor war froh, wenn er für sich und seine sich mehrende Familie endlich zwei Stuben hatte, darin zu schlafen und zu wohnen. Mit welcher Freude wohl damals eine Hausfrau ein im langen Winter selbstgesponnenes und gewebtes Stück Leinen betrachtete, ein Bettbezug war Luxus, gar ein Federbett ein besonders bemerkenswerthes und zu hütendes Besitzstück. Was man so mühsam und stückweise anschafite, mußte man mit Aengstlichkeit bewahren, denn wem sollte man trauen? Auf den Landstraßen begegnete man gar oft entlassenen Soldaten, die als erwerbsloses Gesindel die Gegend unsicher machten, das Diebshandwerk mit seinen vielen Kniffen aus dem Grunde kannten und vor dem Morde aus Gewohnheit nicht zurückschreckten. Gegen sie schützten die rasch aufgebauten Häuser wenig, eine Lehmwand war bald durchbrochen, der Einbrecher brauchte sich gar nicht erst mit dem hölzernen Riegel zu befassen. Darum verfiel man auf den Ausweg, alles Wertvolle an dem Orte aufzubewahren, der verhältnißmäßig noch am besten geschützt werden konnte und am meisten unter Aufsicht stand, das war das


1) Um von der Gewandtheit seiner Feder noch einen Beweis zu liefern, der zugleich seinen hübschen Humor offenbart, will ich hier einen kurzen Brief wiedergeben, den er später einmal an den Superintendenten zu seiner Rechtfertigung schrieb: "Großgünstiger Herr Superintendent, hochwerter Gönner! Daß Jemand nostri ordinis sei, der sich wegen eines im höchsten Nothfalle von mir getauften adeligen Kindes beschwere und was ich damals bekommen und mit nach Hause genommen, haben wolle, habe ich erfahren. Gebe zur Nachricht, daß ich ganz und gar nichts, als einen gewaltigen Schnupfen mit mir nach Hause gebracht und bis dato annoch in voriger voller Quantität bei mir trage; dünket nun bewußter Person, mir solches Accidens nicht länger zu lassen, so sende er mir sattsame Quittung darüber, alsdann will ich, wenn es thunlich, mit der Lieferung unsäumig erfunden werden. Lebet wohl und bewahret eure Gunst" u. s. w.
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wieder hergestellte Chor der Kirche; ein Gotteshaus sah selbst der Aberglauben damals mit besonderer Scheu an. Man packte also alle Habe, die die Diebe reizen konnte, dorthin weg, theils auf das Gewölbe hinauf, theils in die Ecken beim Altar herum. Kisten, Laden und Säcke mit Brod, Fleisch, Würsten, Korn, Kleidungsstücken, Betten standen und lagen dort im seltsamen Verein; der Küster Fischer allein hatte den Schlüssel, Niemand konnte ohne seine Aufsicht oder Begleitung etwas holen.

Bald häuften sich trotz dieser Vorsicht die Klagen über Diebereien, die so ausgeführt waren, daß meistens nicht der ganze Inhalt eines Behälters ausgeraubt war, sondern nur ein Theil. Jemand hatte 30 große Brote im Sack gehabt, 10 waren gestohlen, von einem Bette fehlte der Pfühl, von 5 Faß Roggen blieben 3 übrig u. s. w. Zunächst machte Erasmus die einzelnen ihm gemeldeten Diebstähle von der Kanzel bekannt, und schwer abzusetzende Stücke wurden dann wohl dem Besitzer wieder vor die Thür gelegt. Einzelne stellten sodann den Küster direct zur Rede. Er wurde gegen Schwächere sehr grob, daß sie geängstigt schwiegen; wer sich nicht verblüffen ließ, fand unvermuthet das Gestohlene in der Kirche in fremden Säcken wieder. Natürlich kam man so schnell auf den Verdacht, daß der Küster mit seiner Frau in der schamlosesten Weise das Vertrauen gebrochen und die seinem Schutze anvertrauten Gegenstände gestohlen habe. Erasmus schritt gegen ihn ein und schloß ihn zunächst öffentlich vom Abendmahl aus. Der Küster stürzte darauf wutentbrannt auf den Pfarrhof und drohte, sich an dem Pastor thätlich zu vergreifen, schien doch das Faustrecht damals noch immer das Sicherste. Darüber kam des Pastors Frau zu und rief den Knecht; der Spieß wurde umgedreht, und der Küster lud gründlich auf. Um das Schauspiel vollständig zu machen, kam die Küsterfrau dem Manne zu Hülfe und konnte ihm insofern wenigstens Beistand leisten, als sie, freilich mit energischem Widerstreben, die durch des Pastors Gesinde freigebig ertheilte Tracht Prügel zur Hälfte aufladen konnte. Dieses Handgemenge auf dem Pfarrhofe beschleunigte den Gang der Dinge. Der Küster machte sich unter dem Vorwande davon, den Vorgesetzten bei dem Ephorus in Güstrow zu verklagen, wurde aber durch den Stadtvogt unterwegs eingeholt und festgesetzt. Seine Sachen wurden alle mit Beschlag belegt, und auf eine unverschämte Beschwerde der Küsterin, die an den Herzog gelangte, wurde der Superintendent zur Untersuchung abgeordnet. Man stellte die Schuld und die Schuldigen fest. In 14 Fällen waren Werthstücke gestohlen, von denen das Wenigste zurückerstattet war:

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7 Bühren, 11 Laken, 9 Betttheile, 90 Ellen Leinen, Mäntel, Decken, Nahrungsmittel u. s. w. waren verloren. Diese Verluste trugen die Hausfrauen mit vielen Thränen, ein einziges Laken war ja damals mehr werth, als heute ein ganzes Dutzend. Der Küster, dieser "homo vitae integer, honestis parentibus ortus", wurde abgesetzt; Hans Wegner, ein Gärtner, wurde sein Nachfolger.

Bald fand Erasmus neue Veranlassung zu klagen, daß es Leute gebe, die ihre Kinder schlimmer als Hunde behandelten, mit Jedermann Streit begönnen, marschirenden oder streifenden Soldaten verriethen, wie sie den Einwohnern Schaden zufügen könnten, Gesinde, das im Vortheile des Herrn ihren Uebergrifien wehren wollte, prügelten. Sabbathschänden, Fluchen, Lästern und Aberglauben sind sehr im Schwange.

Unter diesen großen Aergernissen arbeitete Erasmus unverdrossen an seinen Bauten weiter und sorgte für Herausbildung guter Verhältnisse. Ein Schulhaus war schon 1653 gebaut und zum Glück nicht zerstört; in demselben wurde dem neu angestellten Cantor Johann Albert Riccius die Wohnung angewiesen. Im Sommer war die Schule geschlossen und die Kinder hüteten das Vieh, im Winter wurde täglich unterrichtet, und später, als der Andrang größer wurde, mußte der Küster zwei Stunden helfen; für die nächste Zeit wurde der Cantor allerdings noch allein mit seiner Arbeit fertig. Ein langer Tisch mit zwei Bänken genügte reichlich für die Schülerzahl. Am Sonntag hielt der Cantor die Nachmittags=Predigten, zur andern Zeit leitete er den Kirchengesang, dazu hielt er an den Wochentagen täglich 4 Stunden Schule. Er unterwies im Katechismus, Beten, Lesen, Schreiben, Rechnen und Latein. Für das Predigen erhielt er 16 Gulden, sogenanntes Tischgeld 16 Gulden, für jedes Kind pro Quartal 9 ßl., Accidentien wenig, Naturalien an Mettwürsten und Ostereiern, Kornlieferungen; er bebaute 2 Morgen Acker und einen Garten. Holz zum Heizen der Schulstube mußten die Kinder mitbringen. So nährte sich damals die Cantorfamilie, bis das Glück gut war und eine Pfarre sie aufnahm. - Die Küsterei wurde 1662 erbaut, bestehend in Stube, Schlafkammer mit Lehmdiele und Kuhstall. Wir dürfen uns nicht vorstellen, daß die Gebäude damals nur annähernd unsern heutigen Anforderungen entsprechen würden. Das Pfarrhaus enthielt doch schon eine Wohnstube, eine Studierstube (mit Eisengittern!), zwei Schlafkammern ohne Oefen und eine allerdings große, aber schornsteinlose Küche, dazu eine Mädchenkammer. "Wiewohl ich ungern mehr baue, denn mir grauet für allem Bauen, muß ich doch umb einen Schornstein anhalten, damit nicht meine Kinder in ihrer

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zarten Jugend der Prillen gebrauchen müssen," schreibt einmal Erasmus. Dach und Wände der Wedeme mußte die Stadt, die Zäune das Land erhalten. Beim Pfarrhause am Wall lag die Pfarrscheune.

Endlich nach langem Sehnen, Sorgen und Arbeiten kam auch der höchst nöthige und freilich ziemlich theure Kirchenausbau zu Stande. Wie oben angegeben, hatte das Nothjahr 1659 alle Baupläne zerschlagen. 1661 hob Erasmus mit seinen Bitten wieder an, 1663 kam eine Kirchenvisitation, und die Kommissarien: Superintendent Daniel Janus, Pastor Joachim Albinus, Rathsherr Winhold Dinggraf, Landrath von Lehsten, hatten vom Herzog den Befehl, auf den Kirchenbau vor allem ihr Augenmerk zu richten. Abermals wurde der Pastor einem Colloquium unterworfen, die Gemeinde aus dem Katechismus examinirt, zunächst die Kinder, dann die Erwachsenen, endlich die Alten und die Hauswirthe. "Darunter viel woll bestanden, die Trägen sind ernstlich ermahnt, ihr Christentumb woll zu beobachten." Der Pastor sollte in Zukunft Niemanden zur Copulation und zum Nachtmahl lassen, der nicht den Katechismus wohl wüßte und verstände. Sodann wurde die Gemeinde über den Pastor gefragt, keiner hatte zu klagen, umgekehrt aber mußte Erasmus manches Trübe berichten. Eine Unsitte, die sich viel verbreitet fand, wurde nachdrücklich abgestellt. "Die Pfingstgilde, nach der Scheibe zu schießen, soll vermöge Ihr. fürstl. Durchlaucht Coustitution abgeschafft werden." (Dieselbe ist nicht mit der sog. Schützenzunft zu verwechseln, die im ersten Jahrzehnt des nächsten Jahrhunderts sich aufthat). Die Leute suchten die schlimmen Zeiten thunlichst durch Ausnutzung jeder Gelegenheit zu Trinkgelagen zu vergessen. Solche Pfingstgilde feierte gerne eine ganze Woche.

Am Nachdrücklichsten nahmen sich, dem Auftrage gemäß, die Visitatoren des Kirchenbaues an; sie fanden in dem Chor einen steinernen Altar und über ihm einen schmalen Schülerchor, einen alten Predigtstuhl und beim Altar einen Beichtstuhl (nicht mit der Sakristei zu verwechseln, vielmehr den altlutherischen Beichtstuhl, den der Pietismus später verdrängte). In die Trümmer des Schiffs hinein führte die Thür, und die Leute, die zu spät kamen, um noch Platz im Chor zu finden, mußten demnach im Schutt stehen. Auf dem Kirchhofe stand ein Glockenstuhl, in dem eine vom Amte Stavenhagen entliehene Glocke hing, eine kleine Klingglocke war durch das Wetter zerschlagen; dagegen gab es eine Uhr. Die Eingepfarrten erklärten sich zu manchen Opfern bereit, aber

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eine wesentliche Förderung erhielt der Bau erst durch den Besuch des Herzogs Gustav Adolf von Güstrow am 10. März 1665. Er kam mit seiner Gemahlin und großem Gefolge von Räthen und Hofleuten und besichtigte die Stadt genau. Ueberall erkannte er des Pastors Fürsorge, und bei dem von ihm angelegten Lust= und Baumgarten sprach er vor Allen mit Nachdruck zu ihm: "Herr Pastor, der einmal nach ihm kommt und erkennt nicht, daß ihm vorgearbeitet sei, der ist nicht werth, daß er in seine Arbeit kommen soll." Von dieser Zeit an wurde eifrig an der Kirche gearbeitet. Aber das junge Werk sollte nicht ohne häßlichen Streit, der des Adels Sitten in damaliger Zeit charakterisirt, gefördert werden. Sobald es anging, hatte nach dem Kriege Valentin v. Vieregge zu Barentin einen großen Stuhl im Chor der Kirche erbaut, in welchem sämmtliche Adelige ihren Stand nahmen. Später begehrten nun der Wardower Hans Friedrich v. Lehsten und der Kobrower Rittmeister v. Plüskow auch ihrerseits Stühle zu bauen, und da der Barentinsche Stuhl viel zu großen Raum einnahm im Verhältniß zu seinem frühern Platz, so mußte er gekürzt und verkleinert werden. In Barentin wohnte nach dem Tod des Valentin v. Vieregge dessen Schwiegersohn v. Pentz; derselbe bestand sehr trotzig, obgleich die alle Lage der Stühle vor dem Kriege durchaus klar war, darauf, daß sein Stuhl nicht geändert würde. Inzwischen hatte v. Plüskow seinen Kirchenstuhl zu Hause vom Tischler völlig fertig stellen lassen, und mit Genehmigung des Pastors ließ er nun von dem Barentinschen Stuhle soviel abschneiden, daß sein Stuhl Platz hatte, und sein Tischler machte sich an den Aufbau. Am dritten Tage kam v. Pentz in die Kirche, als grade der Präceptor aus Kobrow anwesend war. Heftig erbost legte er Hand an den neuen Stuhl, der Präceptor warnte ihn, worauf der trotzige Mann ihn mit dem Degen bedrohte und endlich vieles einriß und niedertrampelte, auch den Tischler fortschickte, indem er mit der Hand am Degen drohte, er solle gehen, sonst würde er ihm Beine machen. Da er die Füllung an der Altarseite nicht umstoßen konnte, eilte er zornglühend fort und holte eine Axt vom Müller. Inzwischen war aber die Stadt in Aufregung gekommen, und der Stadtvogt trat ihm an der Thüre entgegen, ihn warnend und die Schließung der Kirche veranlassend. Mit allen Ausflüchten konnte v. Pentz später, als eine fürstliche Commission zur Untersuchung kam, sich nicht rechtfertigen. Er mußte 300 Thlr. Strafe zahlen, v. Plüskow dagegen wegen eigenmächtigen Vorgehens 50 Thlr.; Erasmus, der gutmüthig dem Letztgenannten Vorschub geleistet hatte, erhielt einen Verweis.

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Endlich 1669 konnte der Pastor frohen Herzens berichten, daß die Restaurirung vollzogen sei und man nunmehr an den Ausbau des Thurmes denken müsse. Die Kanzel hatte dem Versprechen gemäß v. Plüskow geschenkt, über dem Altar war von Erasmus in lateinischen Versen die Passionsgeschichte beschrieben.

Wir sind mit unserer Darlegung an einem Abschnitte angelangt. Die Errichtung der geistlichen Gebäude bezeichnet zugleich, daß die Stadt aus Schutt und Asche entstanden ist. Doch mag es mir gestattet sein, zur Ergänzung noch ein Bild anzureihen, das zur Beleuchtung der Sitten damaliger Zeit nicht wertlos ist.

Es ist so fahl und häßlich, daß es sich gegenüber den Zeiten rohesten Mittelalters, die im blutrothen Schein des wildesten Fanatismus gefärbt sind, ja gegenüber den traurigsten Zeiten des großen Krieges noch grell abhebt. Ich ziele auf die Justiz=Verbrechen an jenen armen Weibspersonen, die das Volk im Aberglauben als die Buhlen des Teufels, als Hexen, bezeichnete. Die unglaublich harten Gemüther bedurften, wenn sie etwas erregen sollte, starker Reizmittel. Die schlimmen Zeiten, in denen der Glaube an den gütigen Gott in zunehmender Rohheit erstickt wurde, und das Entsetzliche, das man überall schaute, drängten den Gedanken an den gottfeindlichen Urheber des Bösen immer verstärkt den Menschen auf, und es errang, wie es meistens in den Zeiten des Abfalls zu gehen pflegt, der Aberglaube ein breites Feld. Die schaurige Gestalt des Höllenfürsten wurde fast volkstümlich. Da kamen die Hexenprocesse in Blüthe, und Tausende armer Weiber, die äußerlich irgendwie auffallend gezeichnet waren oder unvorsichtiger Weise der freilich bis zur heutigen Zeit unter dem weiblichen Geschlecht sehr verbreiteten Schwäche, dem Glauben an übernatürliche Kräfte und Mittel, zu sehr nachgaben, mußten auf dem Scheiterhaufen brennen, damit das Volk in dem aufsteigenden Qualm seinen eignen tiefen Fall verhüllen konnte. Je nachdrücklicher es sich wieder aufrichtete, umsomehr mußte es selbst vor solchem ungeheuren Frevel zurückschrecken. Bis dahin machen wir die unsagbar traurige Erfahrung, daß die allerbesten und treuesten Männer, die unermüdlich und thatkräftig ihre Nächstenliebe zu erweisen bemüht waren, leider grade auch auf dem Gebiete der Hexenprocesse eine große Thätigkeit entfalteten. Als Kinder der Zeit wollten sie ja grade den ärgsten Krebsschaden nachdrücklich ausbrennen und ihrem Volke den besten Dienst dadurch erweisen.

Im Jahre 1671 wurde in Lage ein Mann Namens Michael Moyses, offenbar ein Fremder, vielleicht ein Jude, aufgegriffen und der Zauberei angeklagt. Bald war sein Urteil beim Hofgericht

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fertig. Im Mai kam der Befehl vom Herzog Gustav Adolf zu Güstrow, daß der Pastor allen Fleiß anwende, damit der Angeklagte zur wahren Reue und Buße über seine große und abscheuliche Sünde gebracht werde, und darauf wurde derselbe in Lage verbrannt. Im Juli 1671 wurde Anna Holtzmann, Jochim Voet's Wittwe, dem Pastor Erasmus zur "Seelenkur" überwiesen und dann verbrannt. Im October waren zwei Weibspersonen, die Schrödersche und die Hoikendorffsche, wegen des abscheulichen Lasters der Zauberei in gefängliche Haft gerathen. "Wann denn dieselben solche Uebelthaten umbständtlich bekanndt und zugestanden und desfalls nunmehro dem Rechte nach abgestrafft werden sollen," so werden sie dem Pastor Erasmus "zur Seelenkur" überwiesen. Im November traf das Votum der Justizkanzlei über die Elisabeth Moltke (auch die Bülowsche genannt) ein, im December wurde Samuel Mellendorff's Wittwe, Anna Wilcke in Lage, wegen Zauberei durch Feuer vom Leben zum Tode gebracht.

Wie mit diesen armen Frauen umgegangen wurde, wie das ungeheuerliche Unheil zu Stande kam und wie die Angeklagten zum Geständniß ihrer Schuld gebracht wurden, beweist uns am besten der Fall der Anna Rohde, Peter Schmidt's Wittwe, die den Richtern von Mitte 1671 bis ins Jahr 1672 hinein zu schaffen machte, vielleicht nur, weil sie von etwas besserer Constitution war. Wegen Hexerei verdächtig, wird sie eingezogen, hat die Tortur bis zum dritten Grade bestanden und erklärt, daß sie von der Langeschen, als der Lehrmeisterin, das Hexen gelernt habe; am folgenden Tage widerruft sie und nennt statt der Lange einen Lehrmeister Jakob Rogge in Kavelstorf, auch bezüchtigt sie die Bülowsche (vgl. oben) anfänglich, widerruft in confrontatione und sagt, sie habe sie auf dem Blocksberge nicht gesehen. Als sie extra torturam befragt wird, lacht sie viel, und es fragt sich, ob turbata phantasia oder aus Spötterei oder Frechheit. Sie sagt, sie habe in Güte und gegen den Prediger nichts bekennen wollen, weil sie den Prediger nicht verstanden hätte. Man beschließt, sie noch einmal durch geistliches Zureden prüfen zu lassen, und zwar durch zwei Pastoren. Erasmus und sein Freund Hane in Recknitz beginnen ihre Seelenkur. Jetzt antwortet sie, sie habe von jenen drei früher bezeichneten Anstiftern, und zwar zu verschiedenen Zeiten gelernt; "die Mellendorffsche (siehe oben) hätte ja von ihr gewußt, aber sie selbst wüßte nicht, ob sie hexen könne, wiewohl sie einen Haufen böser Geister unter ihrem Bette in der Zeit ihres Gefängnisses gesehen habe. Sie wüßte nicht, ob sie gelacht hätte," lacht aber den Pastoren noch einmal ins Gesicht "unzweifelhaft auf des Satans An=

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trieb." So verfällt auch sie ihrem Schicksal, gegen das die arme, offenbar durch die Angst und Tortur um den Verstand gebrachte Wahnsinnige sich so beharrlich gewehrt hat. - Durch die Mellendorffsche ist sie angegeben, sie selbst nennt die Bülowsche, und wenn sie auch widerruft, so genügt doch ihre Anzeige, daß auch diese peinlich inquirirt wird. In der Angst und Noth, wo sie etwas bekennen soll und nicht kann, stößt sie vielleicht irgend einen Namen aus, der ihr einfällt, die Genannte ist verloren, denn je länger sie in der Tortur sich wehrt, umsomehr erschrecken die Richter über die Macht, die der Böse über sie hat. Daß aber die beiden Geistlichen, klar denkende, pflichttreue und warmherzige Männer, nicht den Weg zu ihrer Rettung finden konnten, beweist die tiefe geistige Noth jener Zeit.

Aufgefordert von Gustav Adolf, den Hergang des peinlichen Noth= und Halsgerichtes in Lage nebst den Ceremonien zu berichten, schreibt der Stadtvogt Hans Albrecht Bunkenburg folgendermaßen: "Ein Tisch wird unter dem blauen Himmel neben Stühle gesetzt, dabei ich neben zwei aus dem Rathe nebst dem Notarius sitze. Hebe ich an zu unserm Diener: "N. N., ist es Zeit anzufangen, daß ich das hochpeinliche Noth= und Halsgericht hegen kann?" Antwort der Diener: "Ja, Herr Richter!" So hege ich das hochpeinliche Noth= und Halsgericht im Namen der hochgelobten Dreifaltigkeiten und im Namen Ihrer hochfürstlichen Durchlaucht Gustav Adolfs, Herzogs zu Meklenburg, itzt unsers gnädigsten Fürsten und Herrn, auch wegen unseres Rathes und Städtchens Gerichts und Gerechtigkeit zum ersten Male. Diese Hegung wird dreimal gebraucht. Nach der Gerichtssitzung wird der Uebelthäter vor den Tisch los durch unsern Diener geführt, werden also die Artikul, jeglicher allein, darauf der Uebelthäter vorher bekannt, nochmalen vorgelesen, ob sie dem noch beständig, was sie vorher bekannt, verblieben; wenn das geschieht, wird das Urteil gelesen öffentlich, so daß ein Jeglicher höret, was für eine Strafe der Uebelthäter, nach Urtheil und Recht erkannt, leiden soll; wird also der Scharfrichter gefordert: "Meister N. N., ihr habt gehört, was ein Urtheil erkannt, also nämlich mit dieser Strafe vom Leben zum Tode sollt bringen, und befehlen wir euch hiermit den Uebelthäter aus unserm Gericht, und nehmet ihn in euer Gericht und thut, was das Urtheil im Munde." So nimmt ihn des Scharfrichters Knecht, bindet ihn, und der Pastor tritt herzu, gehen also nach dem Gericht, da dann der Uebelthäter seinen Lohn empfängt, nichts mehr."

Am 4. März 1679 starb Pastor Erasmus; seine erste Frau hatte er zwölf Jahre zuvor verloren und sich mit einer Wittwe,

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Catharina Schulz, geb. Hinzpeter, abermals verheirathet. Er schrieb bei Lebzeiten selbst noch eine Grabschrift für den Stein, unter dem er mit seiner Gattin ruhen wollte, und wurde in der Kirche am Altare beigesetzt. Die Grabschrift lautet:

Par erat, haud impar Catharina, Erasmus amore;
Atque sub hoc saxo par habet urna pares.
Celsa fides animas nitida sub astra levavit,
Corpora, quae fuerant terrea, terra fovet.

Der Grabstein liegt noch jetzt, seitdem die Gräber in der Kirche bei der Restaurirung derselben in den vierziger Jahren dieses Jahrhunderts zugeschüttet wurden, damit der Boden mit Fliesen belegt würde, auf der Stufe am Südportal, und allsonntäglich schreiten achtlos die Kirchgänger darüber hinweg, ohne zu bedenken, daß ihr Fuß auf den Grabstein eines Mannes tritt, der in der Zeit der schwersten Noth der Gemeinde festeste Stütze gewesen ist. 1 )

Selbständige Wirtschaften im Jahre 1677.
Bürgermeister Heinrich Lindemann.
" Daniel Bölckow.
Ratsherr Gerhard Zurow.
" Hans Gadewals.
Franz Albrecht Bunkenburg.
Dethlof Meußling.
Heinrich Holzmann.
Peter Bölckow.
David Speck.
Christoph Schröder.
Klaus Kressin.
Jochim Voigt.
Hans Finck.
Heinrich Plagmann.
Jochim Garmatz.
Jürgen Krützendorff.
Michel Getzmann.
Peter Kampmann.
Jürgen Hübbe.
Johann Bürding.
Hans Schall.
Johann Wulfrath.
Michel Schröder.
Wittwe Brennersche.
Hans Mausfeldt.
Peter Becker.
David Damm.
Hans Behrens.
Hans Bülow.
Klaus Gadewals.
Jochim Röpcke.
Peter Husen.
Möller's Wittwe.
Hans Wulf.
Klaus Kayser.
Wittwe Wulfsche.
Hans Teschendorff.
Karsten Siems.

1) Es ist inzwischen nach gegebener Anregung der Stein ausgehoben und in der Kirche an passender Stelle angebracht.
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Wittwe Russowsche.
Wittwe Rüsche.
Johann Mecklenburg.
Wittwe Ahrendsche.
Klaus Lilienfot. Von diesem existirt ein Contract aus dem Jahre 1669, in welchem er mit seiner Marke unterzeichnet, der einzigen mir aus Lage bekannt gewordenen.
Bernhard Glose.
Wittwe Schrödersche.
Hans Glose.
Wilhelm Saß.
Hausmarke
(Fortsetzung folgt.)

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VI.

Meklenburgische Truppen

im

dänischen Dienste.

(Nach den Acten des Großherzogl. Geheimen und Haupt=Archivs zu Schwerin und anderen Quellen.)
Von
Oberstlieutenant Freiherrn v. Sell
zu Berlin.

Z u verschiedenen Zeiten sind in Meklenburg Truppen angeworben worden und in den Dienst der Krone Dänemark getreten. Die ersten darüber vorhandenen Nachrichten sind vom Jahre 1502, wo der König Johann von Dänemark das Ersuchen stellt, die für ihn bestimmten Kriegsknechte zwecks Uebernahme derselben nach Warnemünde zu schicken. Ueber den späteren Verbleib dieser Kriegsknechte konnte nichts in Erfahrung gebracht werden.

Im Jahre 1672 schließt die Herzogin Jsabelle Angélique, Gemahlin des Herzogs Christian Louis von Meklenburg=Schwerin, einen Vertrag mit Dänemark ab wegen Gestellung von fünf Compagnien Reiter (Dragoner). In Schwerin ging die Formation derselben vor sich, in Oldesloe oder Dutzow sollten sie übergeben werden. Zu dänischen Commissarien zwecks Uebernahme dieses Regiments waren ernannt der norwegische Statthalter Graf Güldenlöwen, der Oberst Duncamp und der Ober=Auditeur Zacharias Lemfort. Nach längeren Verhandlungen fand der Abschluß des

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oben erwähnten Vertrages durch die dänischen Commissarien und den Commandeur des Reiter=Regiments, Oberstlieutenants v. Oertzen. 1 ) sowie auch die Uebergabe am 21. October 1672 statt. Dänemark zahlte 24 dänische Thaler für jeden Reiter, die Zahlung erfolgte in Hamburg. Die Bedingungen besagten außerdem, daß der Oberstlieutenant v. Oertzen in 6 Jahren nicht mit dem Regiment abgedankt werden dürfe, und daß die Officiere beim Regiment verbleiben sollten und nicht in andere Truppentheile übergehen könnten.

Das Regiment bestand vorläufig nur aus 4 Compagnien, jede 70 Reiter stark. Diese waren:

1) die Leib=Compagnie des Oberstlieutenants v. Oertzen (unter dem Capitainlieutenant v. Voß),
2) die des Majors Hans Adam v. Barße,
3) die des Rittmeisters Haus v. Bülow,
4) die des Rittmeisters v. Schwerin.

Wegen der Bezahlung erhoben die dänischen Commissarien mancherlei Bedenken, die besonders daraus entstanden, daß das Regiment nicht vollzählig war; überdies desertirten bei der Uebernahme desselben sofort 19 Mann. Später trat in dieser Beziehung eine Besserung ein.

Das Regiment Oertzen wurde zunächst in Deutschland im Verein mit dänischen Truppen verwandt, später gegen die Schweden in Schweden selbst, wo es 1676 die Schlacht bei Lund mitmachte.

Auf Ersuchen des Königs Friedrich VI von Dänemark ließ der Herzog Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Schwerin im Jahre 1702 ein Bataillon Infanterie anwerben, indem er mit einer Anzahl von Capitains die betreffenden Capitulationen abschloß. Er überließ dasselbe dem Könige, damit es am Kriege gegen Frankreich Theil nehme. Seit 1701 war dieser Krieg zwischen der Tripelallianz von England, Holland und Oesterreich einerseits, Frankreich und seinen Verbündeten andererseits begonnen, und es betheiligten sich seit 1702 und 1703 auch Preußen und das deutsche Reich an demselben. Dänemark, welches zwar nicht der Coalition angehörte, obwohl der König Genosse der Reichs=Conföderation war, gab dem deutschen Kaiser Truppen in Sold, welche zum Theil durch deutsche


1) Oberstlieutenaut Detlev v. Oertzen hatte im schwedischen Dienst rühmlich gefochten und stand früher auch im meklenburgischen Kriegsdienst; seit 1668 lebte er wieder auf seinem Gute Gorow. Anscheinend wurde er 1675 zum Obersten ernannt; in diesem Jahre finden wir ihn wieder in Meklenburg. Am 4. December 1676 wurde er in der Schlacht bei Lund verwundet und gefangen genommen, wurde aber ausgewechselt und kam nach Kopenhagen, wo er am 24. Januar 1677 starb.
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Werbungen ergänzt wurden; Letzteres war dadurch erleichtert, daß durch die Kriegserklärung französische Werbungen im Reich verboten und erschwert waren.

Meklenburg, obwohl schwach bevölkert und unter den Nachwirkungen des 30jährigen Krieges leidend, stellte damals verhältnißmäßig viele Truppen. Die Gelder, welche für das Indienstnehmen deutscher Soldaten gezahlt wurden, bildeten einen nicht unbedeutenden Theil der Einnahmen der Fürsten im 18. Jahrhundert, und Werbungen fanden damals immer noch Entgegenkommen, wenn auch das Angebot zur Completirung der Truppentheile vielfach nicht genügte und die Werbungen oft nicht leicht von Statten gingen.

Außer dem Reichs=Contingent und den im Lande verbleibenden Truppen befanden sich die meklenburgischen Infanterie=Regimenter Schwerin und Buchwald seit dem Beginn des spanischen Erbfolgekrieges im Solde der Generalstaaten. Das neu zu errichtende Bataillon, welches unter dem Namen "Bataillon zu Fuß" formirt wurde, sollte dagegen der kaiserlichen Armee zugetheilt werden; später kommt dasselbe stets unter dem Namen "Bataillon Maltzan" vor, nach seinem Führer so benannt, wie es damals üblich war. Soweit es gelungen ist, die Anwerbung und die Betheiligung desselben an dem Kriege aus den lückenhaften Nachrichten zusammenzustellen, sollen uns dieselben in Folgendem beschäftigen.

Am 31. März 1702 schloß der Herzog Friedrich Wilhelm in Rostock mit dem Capitain v. Maltzan eine Capitulation ab, deren Inhalt im Wesentlichen folgender war, indem dabei in Berücksichtigung gezogen wurde, daß mit drei andern Capitains theils ebenfalls Capitulationen abgeschlossen wurden, theils bereits vollzogen waren, sowie daß auch bereits vorhandene Mannschaften dem Bataillon einverleibt werden sollten.

Der Capitain v. Maltzan tritt mit dem Charakter als Oberstlieutenant und der Gage eines Majors in des Herzogs Dienste und versieht den Dienst als Major mit; er wirbt einen Lieutenant, eine Anzahl von Sergeanten, Corporalen, Tambours, Gefreiten und Gemeinen; die genaue Anzahl derselben wurde erst später festgesetzt; außerdem hat er 1 Fourier und 1 Capitain d'Armes anzuwerben. Er wirbt zunächst nur eine Compagnie an, und diese erhält die Bezeichnung Leib=Compagnie. Die Commandeure der Bataillone oder der Regimenter bezogen damals stets die Einkünfte einer Compagnie, welche dann in der Regel Leib=Compagnie genannt wurde, und so war es auch hier der Fall.

Für jeden Unterofficier und Mann erhält Maltzan 18 Thlr. Courant, und zwar die erste Hälfte sogleich und die andere, wenn

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die Werbung bis auf die Hälfte vorgeschritten ist; Proben der Montirung erhält er, die Mannschaften rüstet er aus, während Se. Durchlaucht Ober= und Untergewehr stellen. Sammelplatz ist Güstrow. Die Leute sollen soweit möglich außerhalb Landes angeworben werden, doch dürfen sie nicht unter 20 und nicht über 40 Jahre alt sein. Unordnungen bei den Werbungen sind bei Strafe der Cassation und der im Interims=Reglement angedrohten Strafen zu verhüten.

Außerdem fand die Abschließung ähnlicher Capitulationen statt mit den Capitains: Dietrich Otto v. d. Lühe (Sammelplatz: Güstrow, später Rostock), Adam Henning v. Bülow (Sammelplatz: Neustadt, vom August 1702 an Boizenburg a. E.), Jürgen Levin v. Winterfeld (Sammelplatz: Parchim).

Ferner tritt zum Bataillon als 5. Compagnie die des Hauptmanns Praetorius in Dömitz, welche schon seit 1701 ziemlich complet war.

Die Compagnie sollte folgende Stärke haben:

1 Capitain, 1 Lieutenant, 1 Fähnrich, 2 Sergeanten, 1 Fourier, 1 Gefreiten=Corporal, 1 Capitain d'Armes, 1 Feldscherer, 1 Musterschreiber, 3 Corporals, 2 Tambours, 1 Profoß, 25 Gefreite, 125 Gemeine. Die sog. Obermontirung, als Rock, Mantel, Hut, Hosen, Strümpfe, ferner die Waffen, als Gewehr mit Bajonett nebst Degen im Gehänge, und die Patronentaschen stellte der Herzog, während die Hauptleute Schuhe, Halstücher, Hemden und Kokarden zu liefern hatten.

Binnen 8 Monaten sollten die Compagnien complet sein. Der Herzog bezahlte für jeden Mann 2 Thlr. Werbegeld, doch war die Bezahlung davon abhängig, daß überhaupt schon 50 Mann angeworben waren. Was die Officiere anbelangte, so stand es zwar den Hauptleuten frei, solche zunächst zu suchen, indessen mußten Sr. Durchlaucht dieselben präsentirt werden und zu ihrem Dienst qualificirt sein.

Bei der Formation des Bataillons war der Generallieutenant Dethlof v. Schwerin, den der Herzog an die Spitze des gesammten Militairwesens gestellt hatte, sehr thätig. Derselbe war Chef des seit dem Jahre 1701 im Felde befindlichen Regiments Schwerin, hatte in Holland einige Zeit hindurch den Krieg mitgemacht und befand sich nun wieder in Schwerin.

Die Werbungen stießen innerhalb wie außerhalb des Landes auf Schwierigkeiten, wie es damals, wo in aller Herren Ländern vielfach geworben wurde, nicht anders der Fall sein konnte. Unordnungen blieben nicht aus, obwohl der Herzog sie vermieden

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wissen wollte und besonders strenge die Anwendung von Gewalt verbot. In den an Meklenburg grenzenden Ländern riefen die Werbungen mannigfache Beschwerden hervor, die indessen damals zu sehr an der Tagesordnung waren, als daß sie eine rasche Erledigung erwarten konnten. Auch in Meklenburg fehlte es nicht an Klagen; die Stadt Güstrow hatte z. B. auf Verlangen des Oberstlieutenants v. Maltzan Quartiergelder für die fehlenden, aber noch zu erwartenden Mannschaften bezahlt, dieses auch erst in der Ordnung befunden, hinterher sich aber beschwert; nach Untersuchung dieses Streitfalles befahl General v. Schwerin unter dem 12. August 1703, daß nur für wirklich vorhandene Leute Quartiergelder zu zahlen seien.

Die Musterungen, welchen die Compagnien sich zu verschiedenen Zeiten unterziehen mußten, erwiesen, daß dieselben keineswegs vollzählig waren, namentlich war dieses bei den Compagnien v. Parkentin (der Hauptmann v. Parkentin hatte Ende März 1702 für den Hauptmann v. Winterfeld die Compagnie übernommen) und v. Bülow der Fall; ersterem ward 3 Monate Zeit gegeben zur Annahme der noch fehlenden Mannschaften, letzterem unter Strafe der Cassation befohlen, bis zum 1. Januar 1703 die Compagnie zu completiren. Auch dem Hauptmann v. d. Lühe bereitete es Mühe, seine Compagnie vollzähliger zu machen, und er bat deshalb den Herzog um Begünstigung seiner Werbungen durch die Beamten. Aber auch die Gewährung dieser Bitte scheint nicht hinreichenden Erfolg gehabt zu haben, denn v. d. Lühe griff später zu dem Mittel, die von den Regimentern in Holland desertirten und in Meklenburg sich aufhaltenden Mannschaften wieder anzuwerben und bei seiner Compagnie einzustellen. Es gab diese Maßregel aber zu vielen Beschwerden von Seiten der betheiligten Regimenter Anlaß, und es ward ihm die Einstellung der Deserteure darum später untersagt.

Zur Erleichterung der Werbungen wurde den Hauptleuten für jeden Mann der Monat, in welchem er geworben war, später voll bezahlt, die Compagnie Bülow erhielt außerdem von andern Compagnien Mannschaften überwiesen.

Der Generallieutenant v. Schwerin war unermüdlich thätig für die Organisation der Truppen des Herzogs und entwickelte große Umsicht und Interesse für die Sache. Die Unterhandlungen, welche er mit der Kammer zu führen hatte, da es oft an Geld mangelte, waren nicht immer erfreulicher Art. Die Kammer konnte damals oft nicht das nöthige Geld beschaffen, und schon 1701 hatte der Herzog verfügt, daß den Hauptleuten zum Theil die Com=

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petenzen für die Compagnien sollten in Roggen gegeben werden, welcher Bestimmung später noch weitere Ausdehnung gegeben wurde. Für jeden Scheffel Roggen wurden 24 Schillinge abgezogen; auch wurden öfter Abzüge für fehlende Unterofficiere und Mannschaften angeordnet.

Das Sanitätswesen lag damals sehr im Argen. Schwerin richtete auch hierauf sein Augenmerk. Es wurde vom Oberstlieutenant v. Maltzan ein Memorial eingereicht, welches der General prüfte und mit eigenhändigen Randbemerkungen versah. Die Vorschläge des Generals wurden dann schließlich bewilligt und insonderheit ein Medicinkasten angefertigt, nach ärztlicher Angabe ausgestattet und von einem Arzt visitirt. Für die Compagnien wurden Wagen angefertigt, welche, mit dem herzoglichen Wappen versehen, zum Transport der noch zu beschaffenden Zelte und der Kranken bestimmt waren. Zuletzt wurde dem Oberstlieutenant auch noch Geld zum Ankauf der Zelte eingehändigt, welche freilich wegen der zu geringen dafür ausgeworfenen Mittel nicht in genügender Anzahl angefertigt werden konnten. Die Zelte reichten darum in den folgenden Jahren während des Feldzugs in Bayern und Ungarn nicht für die volle Stärke des Bataillons aus. Etwas Munition wurde den Truppen zunächst mitgegeben, später sollten sie dieselbe bei der Armee erhalten. Endlich erstreckte sich die Fürsorge des Generals v. Schwerin auch auf die zurückzulassenden Soldatenfrauen und =Kinder: er erwirkte für sie die Bewilligung freien Quartiers.

Unterdessen waren die Unterhandlungen mit Dänemark gepflogen worden in Betreff der Ueberlassungs=Bedingungen. Dänemark hatte umfangreiche Rüstungen und Werbungen unternommen, indem es außer 12,000 Mann im niederländischen Sold, welche bis zu Ende des Krieges im Dienste der Generalstaaten verblieben, und zeitweise ziemlich bedeutenden Söldnertruppen im eigenen Lande, dem Kaiser einige Regimenter überlassen hatte. Letztere verblieben bis 1709 im kaiserlichen Dienst und sollten 1703 um etwa 2000 Mann verstärkt werden; im Frühjahr war ihre Zusammenziehung in der Grafschaft Delmenhorst bei Harpstedt beabsichtigt. Zu diesen Truppen 1 ), bestehend aus dem Reiter=Regiment des Obersten Ditmersen zu 800 Pferden, dem Fuß=Regiment des Obersten Ende zu 1000 Mann, welche im Frühjahr der Musterung entgegensahen, sollte das Bataillon Maltzan stoßen. Der kaiserliche Resident in Kopenhagen, welcher zur Eile trieb, hatte dem dänischen Secretair Schley


1) S. Den Danske Haers Historie etc. af Otto Vaupell. Kjöbenhavn, 1872.
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schon im März 1703 die Marschroute für das Bataillon übersandt, welche dieser demnächst nach Schwerin schickte. Die noch schwebenden Verhandlungen drehten sich hauptsächlich darum, daß der König für jeden angeworbenen Mann nur 25 Thlr. geben wollte, während 30 Thlr. verlangt wurden. Der König von Dänemark gab schließlich in diesem Punkte nach. Eine minder wichtige Streitfrage entstand daraus, daß der Herzog die vom Secretair Nicolaus Schley übersandte königliche Resolution, auf Grund welcher der Abschluß des Vertrags erfolgte, beanstandete, weil sie nicht die eigenhändige Unterschrift des Königs trug. Nach Schley's Ansicht genügte die Unterschrift des Ober=Secretairs Sehestedt, wobei es denn auch verblieb. Die Vollmachten wurden für die Commissarien d. d. Kopenhagen, 14. April, und Schwerin, 23. April 1703, vollzogen Wir bringen diese Schriftstücke, wie sie sich im Archiv zu Schwerin. befinden, in den Anlagen 1-3.

Die Compagnien erhielten nach Abschluß des Vertrags ihre Marschrouten zugestellt, auch wurden die an der Marschroute liegenden Städte angewiesen, ihnen Quartiere zu stellen. Am 18. Mai 1703 fand in Dömitz, wohin der Stab schon vorher verlegt worden war, die Uebergabe des Bataillons an den dänischen Commissarius, Etatsrath v. Holsten 1 ), statt, welcher sogleich schriftlich nach Kopenhagen meldete, daß ihm dasselbe in der Stärke von 100 Gemeinen pro Compagnie übergeben worden sei. Man hatte, da es den Hauptleuten zu schwer fiel, die ausbedungene Anzahl von Leuten anzuwerben, zuletzt sich über eine geringere Stärke geeinigt. Der Uebergabe wohnte ein kaiserlicher Commissarius bei.

Die Verfassung des Bataillons Maltzan war eine gute, die Ausrüstung und Bewaffnung entsprach den damaligen Verhältnissen; die Disciplin, welche bei den angeworbenen Regimentern so viel zu wünschen übrig ließ, war eine vortreffliche und sollte sich in Zukunft bewähren. Das Bataillon bestand fast zur Hälfte aus Nicht=Meklenburgern, die vielfach in andern Ländern schon gedient hatten und bei denen zu befürchten stand, daß sie zum Theil, sobald ihnen die Verhältnisse, namentlich aber die Aufrechterhaltung strenger Disciplin, nicht mehr zusagten, nicht abgeneigt waren zu desertiren. Wohl der vierte Theil der Mannschaften war verheirathet und ließ die Familie in Meklenburg in größtentheils sehr dürftigen Verhältnissen zurück.


1) Etatsrath Johann Georg v. Holsten, Ober=Landdrost der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst.
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Die Montirung des Bataillons bestand aus weiß grauen Röcken, nach dem Schnitt der damaligen Zeit angefertigt, mit blauen Aufschlägen und Messingknöpfen; die Strümpfe waren ebenfalls blau, die Hosen von Leder. Die Unterofficiere trugen als Abzeichen blaue Schleifen an den Röcken. Als Kopfbedeckung wurden Hüte, wie sie die Infanterie damals meistens hatte, getragen. Wahrscheinlich trug das Bataillon, wie es vom Herzog bei den Regimentern Schwerin und Buchwald eingeführt war, das herzogliche Wappen. Nachdem an Stelle des Hauptmanns v. Winterfeld, wie bereits erwähnt, der Hauptmann v. Parkentin, und an Stelle des Hauptmanns v. Bülow der Hauptmann v. Schwerin getreten waren, war die Zusammensetzung des Stabes, sowie die Vertheilung der Officiere am 18. Mai 1703 folgende: 1 )

Stab.

Oberstlieutenant Karl Gustav v. Maltzan.
Adjutant Kasper Jakob Meise.
Quartiermeister Johann Heinrich Gagern.
Prediger: Magister Friedrich Christoph Krohn (auch Cron).
Auditeur Johann Kruse.
1 Feldscherer.
1 Regiments=Tambour.
1 Profoß, 1 Stöckenknecht.

1) Leib=Compagnie.

Oberstlieutenant v. Maltzan.
Capitain Bolten v. Hohenbach.
Fähnrich Johann Otter.
Abg.: Lieutenant Joachim Friedrich (von?) Steding.
Fähnrich Christoph Knopf.

2) Compagnie Praetorius.

Capitain Johann Bernhard Praetorius.
Lieutenant Friedrich Wilhelm Hammerstein.
Fähnrich Michael Zobel.
Abg.: Lieutenant Kurd Friedrich v. Maltzan.


1) Diejenigen Officiere, welche das Bataillon vor dem Ausmarsch verlassen hatten, werden unter der Bezeichnung "Abg."[egangen] aufgeführt. In der Anlage 5 geben wir einige besondere Mittheilungen über die Officiere.
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3) Compagnie v. d. Lühe.

Capitain Dietrich Otto v. d. Lühe.
Lieutenant Haus August v. Tessin.
Fähnrich Gustav Adolf v. Vieregge.
Abg.: Lieutenant Gustav Adolf v. Bernhardt.
Lieutenant Friedrich Ludwig v. Löw.

4) Compagnie v. Parkentin
(früher v. Winterfeld).

Capitain Joachim Friedrich v. Parkentin.
Lieutenant Karl Joachim v. Thümen.
Fähnrich Samuel Fink v. Finkenstein.

5) Compagnie v. Schwerin
(früher v. Bülow).

Capitain Ulrich Berend v. Schwerin.
Lieutenant Christoph Ernst Hartwig.
Fähnrich Lüder Henning v. Barner.


Am 19. Mai wurde das Bataillon auf gemietheten Fahrzeugen über die Elbe gesetzt, und es marschirte dann durch das lüneburgische Gebiet. Zufolge der kaiserlichen Marschroute sollte das Bataillon, nachdem es sich bei Harpstedt mit den genannten dänischen Regimentern vereinigt, durch die Grafschaft Diepholz marschiren, dann durch das Ravensbergische, über Korvey, Göttingen, Eisenach, Schmalkalden, Schleusingen, Koburg, Kulmbach, nach Wald=Sassen in der Oberpfalz; von hier aus nach Ordre des kaiserlichen Hof=Kriegsraths. Diese Marschrichtung wurde im großen Ganzen inne gehalten, indessen abweichend von derselben auch durch das waldecksche Gebiet marschirt und Erfurt berührt. In ersterem Gebiet war es namentlich, wo die dänischen Truppen arge Excesse begingen; die Waldecker hatten sich den Durchmarsch verbeten, da die Dänen wohl nicht in dem Rufe standen, gute Disciplin zu üben, und widersetzten sich schließlich demselben mit Gewalt. Es war speciell das Regiment Ditmersen zu Pferde, welches sich unvortheilhaft auszeichnete; die Dänen raubten und plünderten vielfach. Zwischen ihnen und den sich den Gewaltthaten widersetzenden Einwohnern und waldeckschen Truppen kam es sogar zum Kampfe, wobei einige dänische Reiter und Pferde getödtet wurden. Von den Waldeckern blieben 9 auf dem Platze, und an 20 wurden ver=

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wundet. Diese Excesse setzten natürlich viel böses Blut, und der kaiserliche Hof beschwerte sich bitter darüber. Jedenfalls waren die Unthaten sehr bedeutender Art, denn über kleinere Excesse durchmarschirender Truppen wurde damals nicht allzu viel Aufhebens gemacht. Der angerichtete Schaden war nachweislich ein sehr großer. Es wurde den dänischen Regimentern eine Rechnung gemacht, welche nur den auf den Märschen angerichteten Schaden betraf und sich nach Maltzan's Angabe bei dem einen Regiment auf 60000, bei dem andern auf 50000 Fl. belief. Man räumte ihnen eine Frist von 4 Wochen zur Bezahlung der Schäden ein und drohte, daß entsprechende Abzüge vom Sold gemacht werden sollten, wenn keine Zahlung erfolge. Daß damals in dem meklenburgischen Bataillon gute Ordnung herrschte, geht einestheils daraus hervor, daß von demselben kein Schadenersatz verlangt wurde, anderntheils daraus, daß der Markgraf von Bayreuth, als die Truppen sein Gebiet berührten, zur Verhütung von Ausschreitungen von den beiden dänischen Regimentern je einen Capitain als Geißel verlangte, von dem meklenburgischen Bataillon jedoch davon absah.

Die Bezahlung der Verpflegung sowohl, als des nötigen Vorspanns während des Marsches war in keiner Weise geregelt, obwohl dieses Alles vorher verheißen und eigene Kreis=Marsch=Commissarien angestellt waren. Das Bataillon passirte Erfurt zu Anfang Juni, und unter dem 11. Juni meldete der Chur=Mainzische Statthalter daselbst, Graf Boineburg, an den kaiserlichen Residenten in Hamburg, Grafen Egkh, es seien meklenburgische Truppen durchmarschirt, sie seien den dänischen gefolgt, welche weder Kost noch Vorspann bezahlt hätten, wie es damit zu halten sei. Mit der Bezahlung der Truppen stand es nicht minder traurig, so daß Maltzan sich veranlaßt sah, nach Schwerin darüber zu berichten und sich an den damals sehr einflußreichen Secretair Duve wandte und klagte, daß die Bezahlung der Truppen eine mangelhafte und unregelmäßige sei, obgleich der kaiserliche Commissarius in Dömitz ihm ausdrücklich prompte Bezahlung zugesichert habe. Unter diesen Umständen war es begreiflich, daß sich unter den angeworbenen Mannschaften die Neigung zur Desertion zeigte; das Bataillon hatte bis zum 28. Juli desselben Jahres 50 Mann durch Desertion verloren, noch schlimmer waren die dänischen Regimenter daran, von denen das Regiment Ende bereits 200 Mann eingebüßt hatte. Uebrigens zeigte sich in dieser Beziehung bald eine Besserung, auch wurden später die Lücken durch Nachschub und Neuanwerbungen wieder ausgefüllt.

In Koburg erhielt Maltzan einen expressen Boten mit der Mittheilung, daß zwar die dänischen Truppen nach Böhmen be=

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stimmt seien, daß jedoch der Reichsfeldmarschall Markgraf Ludwig von Baden befohlen habe, daß sie sich zunächst nach Nürnberg wenden sollten, um dort zum Markgrafen von Bayreuth zu stoßen. Es kam jedoch wieder Gegenbefehl und schließlich die Ordre, daß die dänischen Hülfsvölker unter den Befehl des Generals Grafen Schlick in Böhmen treten sollten. So gewannen dieselben Fühlung mit den Kaiserlichen in Böhmen südlich von Eger oder an der Grenze auf bayrischem Gebiet. Die Nachrichten über das Bataillon lassen an Klarheit sehr zu wünschen übrig; doch finden wir dasselbe bald in der Ober=Pfalz wieder. Es wurde dort nicht weit von der böhmischen Grenze ein Lager bezogen, und kaum hatte v. Maltzan erfahren, daß der kaiserliche Ober=Commissarius in der Nähe sei, als er zu ihm ritt und ihn in Gegenwart der beiden dänischen Obersten fragte, ob etwa nachzuweisen sei, daß an den während des Marsches begangenen Excessen sein Bataillon betheiligt gewesen; bejahenden Falls sei er für Alles verantwortlich, andernfalls aber bitte er um ein Attest, worin ihm das Gegentheil bescheinigt werde. Er bitte den Ober=Commissarius künftig immer in dieser Weise zu verfahren, da sonst Excesse anderer mit auf die Rechnung seines Bataillons gesetzt würden.

Sei es nun, daß die Obersten Ditmersen und Ende durch das Auftreten v. Maltzan's gereizt waren, sei es, daß ihnen die schlechte Disciplin ihrer Regimenter und die Schadenrechnung Verdruß bereiteten, das Verhältniß zwischen ihnen und v. Maltzan ward nach und nach ein sehr gespanntes. Obgleich Ditmersen der älteste Oberst war, so hatte er doch die Befehlsführung nicht unbestritten, und die beiden Obersten zankten sich über das Commando. Jeder von ihnen verlangte, daß v. Maltzan sich unter seinen Befehl stellen sollte und von ihm die Parole abholen lassen möge; v. Maltzan weigerte sich zunächst und antwortete, er könne unmöglich täglich zu beiden Obersten schicken, und so lange der König nicht befohlen habe, wer von ihnen das Commando führen solle, werde er zu keinem schicken; er sei so lange sein eigener Herr.

Oberst Ende hatte mit Sicherheit erwartet, daß das meklenburgische Bataillon zu seinem Regiment stoßen würde, wie dieses ja auch später geschah; Maltzan deutete ihm aber an, daß er dazu keinen Befehl habe; er hoffte auch, daß der König dieses nicht befehlen würde, und wünschte nicht, daß sein Bataillon einen Theil des Endeschen Regiments - in der Armee das vierte - bilden werde.

Die beiden Obersten kamen später überein, daß Ditmersen als der ältere das Commando führen solle, und nun stellte sich v. Maltzan unter dessen Befehl, behielt aber selbstständig das Commando

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seines Bataillons. Dieses Verhältniß wurde erst später bei völliger Einverleibung in die dänische Armee geändert, vor der Hand aber von den höheren Vorgesetzten gebilligt. Daher erhielt v. Maltzan in späterer Zeit öfters directe Befehle von dem Markgrafen von Baden. von Kopenhagen aus mischte man sich zunächst nicht in die Sache.

Das Bataillon v. Maltzan wurde in dieser Zeit vielfach zum Eintreiben von Contributionen in den bayrischen Ortschaften verwandt, doch war der Erfolg in den meisten Fällen ein nur geringer, weil durch andere Truppen bereits schrecklich in denselben gehaust worden war.

Der Weitermarsch der Schlickschen Truppen ging theils durch Böhmen, theils durch bayrisches Gebiet vor sich. Am 1. August traf das Bataillon vor Passau ein, marschirte jedoch gleich durch die Stadt auf das rechte Ufer des Inn. Das befestigte Passau war in den Händen der Kaiserlichen und ziemlich stark von ihnen besetzt. Ehe wir indessen mit der Darstellung der Ereignisse, die das meklenburgische Bataillon im Besonderen betreffen, fortfahren, müssen wir einen Blick auf die Gesammtlage werfen.

Die Lage Oesterreichs war im Frühjahr und Sommer des Jahres 1703 eine höchst ungünstige.

Eugen von Sovoyen war in Ungarn abwesend, den Franzosen gegenüber stand der Markgraf von Baden mit der buntscheckig zusammengesetzten Reichsarmee, die der Tüchtigkeit entbehrte und zu schwach war, um etwas Ernstliches zu unternehmen. Eine willkommene Verstärkung schielt der Markgraf durch den holländischen General Goor, der zu seiner Unterstützung mit 13 Bataillonen eintraf - unter diesen das meklenburgische Regiment Schwerin -, welche während ihrer Anwesenheit bei der Reichsarmee sich höchst vortheilhaft auszeichneten. Eine Verstärkung durch kaiserliche Truppen, welche in Ungarn zur Dämpfung des Aufstandes sehr nöthig waren, erhielt er erst später.

Zum Glück für den Kaiser vermochten sich der Marschall Villars und der Kurfürst von Bayern nicht über ein gemeinsames Vorgehen direct auf die österreichischen Lande zu einigen, vielmehr versuchte der Kurfürst zunächst für sich die Eroberung Tirols mit geringem Erfolg.

Der General Graf Reventlow war mit den bereits im kaiserlichen Dienst sich befindenden dänischen Hülfstruppen aus Italien herangerückt, und zwischen Linz und Passau fand die Vereinigung derselben mit den dänischen Regimentern Ditmersen und Ende und dem Bataillon Maltzan statt; dieselben traten nun sämmtlich unter

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den Befehl des genannten Generals, und ihre Zusammensetzung war nunmehr folgende:

A. Infanterie.

1. Regiment (Güldenlöwen),
2. Regiment (Haxthausen),
3. Regiment (Boineburg),
4. Regiment (Ende),
    Bataillon Maltzan.

B. Reiterei.

Regiment Ditmersen,
Dragoner=Regiment Rodsten (?).

Dieses mithin aus 4 Fuß=Regimentern, 1 Bataillon und 2 Reiter=Regimentern bestehende Detachement blieb zunächst vereinigt, wurde jedoch im nächsten Jahre wieder getrennt. Der General Schlick erhielt kurz darauf ein Commando in Ungarn, der General Reventlow, welcher dem Oberbefehl des Generals Styrum unterstellt wurde, sollte zunächst die noch in Händen der Bayern befindlichen festen Plätze einnehmen, während der General Styrum selbst die Vereinigung mit der Reichsarmee anstrebte.

Nachdem festgestellt war, daß bayrischer Seits Vilshofen an der Donau mit 600 Mann, sowie das feste Scharding, am rechten Inn=Ufer auf österreichischem Gebiet belegen, verhältnißmäßig stark besetzt seien, außerdem ein bayrisches Bataillon von 6 Kompagnien, verstärkt durch 600 bewaffnete Bauern, eine befestigte Stellung zwischen Fürstenzell und Neuburg inne habe, welche sich auf den mit zahlreichen Verhauen versehenen Wald stützte, beschloß Reventlow die Bayern zurückzuwerfen und später zur Einschließung von Scharding zu schreiten. Schloß Neuburg befand sich ebenfalls noch in den Händen der Bayern. Die Bataillone Maltzan, Bonny, Heberstein und Reventlow brachen am 17. August Abends 10 Uhr unter Befehl Reventlow's aus dem Lager auf; außer ihnen nahmen 8 Geschütze an dieser Unternehmung Theil, sowie das am Ende der Colonne marschirende Dragoner=Regiment Schlick.

Am 18. August Vormittags erfolgte der Angriff auf die Bayern. Der Neuburger Wald erwies sich als eine starke Stellung, auch war der Vormarsch und der Angriff durch die Verhaue und die abgehauenen Baumstämme sehr erschwert. Das Dragoner=Regiment Schlick erhielt Befehl, abzusitzen und an dem Angriff der Infanterie Theil zu nehmen. Die Hauptstellung der Bayern war überdies durch Pallisaden, vor welchen sich tiefe Gräben befanden, befestigt,

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und der Feind leistete namentlich bei Fürstenzell einen hartnäckigen Widerstand. Vermöge der Verhaue mußten die Kaiserlichen große Strecken unter dem Feuer der Bayern passiren, indessen lagen die Vertheidigungs=Stellungen dieser zum Theil tief, so daß der Anlauf der kaiserlichen Infanterie mit ziemlicher Wucht bergab unternommen wurde. Die Geschütze fuhren auf einem Berge gegenüber der feindlichen Stellung auf und wirkten von dort aus. Der Angriff glückte vollständig: die Bayern zogen sich, zum Theil fluchtartig, mit Hinterlassung von 16-18 Todten (worunter ein Lieutenant) zurück und hatten außerdem einen Verlust von etwa 24 Verwundeten. Mit Ausnahme der Versprengten, welche nach allen Richtungen auseinander liefen, ging der Rückzug auf Scharding mit Benutzung der Inn=Brücke und unter Zurücklassung eines Theils der Bagage und des Gepäcks. Auf Seiten der Kaiserlichen war der Verlust freilich in Folge des Angriffs auf die gedeckte Stellung der Bayern bedeutender; das Bataillon Maltzan hatte allein 4 Todte und 8 Blessirte. Die gemachte Beute wurde unter die 4 Bataillone und das Regiment Schlick vertheilt, sie war aber nicht bedeutend, weil der größte Theil der Bagage am Tage vorher nach Vilshofen geschafft worden war. Das Bataillon Maltzan hatte sich in der ersten Affaire brav gehalten, wie vom General Reventlow besonders anerkannt wurde.

Die bayrischen Streitkräfte sahen sich an der Donau und am Inn nun auf die Besatzungen Vilshofens, der Veste Scharding und des Schlosses Neuburg beschränkt. Die Wegnahme des ersteren Orts, welcher bereits einmal, am 3. April 1703, von den Kaiserlichen unter Schlick erobert, hinterher aber wieder in die Hände der Bayern gefallen war, erwies sich als von Wichtigkeit, da er im Besitz der Bayern einem weiteren Vordringen im Wege stand. Kleinere Detachements der Kaiserlichen streiften bald bis in die Gegend von Landshut und ließen es dabei an Verwüstungen und gewaltsamen Contributionen nicht fehlen; man wollte sich für die von den Bayern in Tirol verübten Grausamkeiten rächen.

Wenige Tage nach der Affaire bei Neuburg fand die Berennung und Einnahme von Vilshofen durch Truppen statt, welche von Passau aus dorthin dirigirt waren, nachdem dieser Ort vorher erheblich durch Artillerie=Feuer gelitten hatte. Am 24. August stießen die Truppen des Reventlowschen Corps, soweit sie zur Zeit verfügbar waren, zu dem bereits bei Farnbach am linken Ufer des Inn stehenden Detachement, und nachdem noch an demselben Abend das von einer bayrischen Besatzung von 1 Lieutenant und 70 Mann

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besetzte Schloß Neuburg bei Scharding nach 3 Kanonenschüssen kapitulirt hatte, konnte Reventlow zur Einschließung von Scharding schreiten.

Es wurde demgemäß befohlen, daß die Bataillone Guttenstein und Maltzan, sowie 3 Escadrons Schlickscher Dragoner durch Passau, weil über eine näher liegende Brücke nicht verfügt werden konnte, auf das rechte Inn=Ufer marschiren sollten, um gemeinsam mit dem dort bereits eingetroffenen Regiment Ditmersen und einem Theil des Kürassier=Regiments Prinz von Hannover Scharding einzuschließen. Gleichzeitig schloß der Generalmajor Graf Löwenklau auf dem linken Inn=Ufer diesen Ort mit den übrigen verfügbaren Regimentern des Reventlowschen Corps ein.

In der Nacht vom 24. bis 25. August wurde eifrig an der Herstellung der Batterien und der Aufstellung der Geschütze, welche aus Passau hierher geschafft werden mußten, gearbeitet, und diese Arbeit, welche allerdings durch das Feuer aus Scharding gestört wurde, war im Wesentlichen am 25. Morgens fertig gestellt. Die Aufforderung zur Uebergabe wurde von dem Commandanten, dem bayrischen General Grafen Tattenbach, abgelehnt, das Feuer am 25. Abends begonnen und ununterbrochen bis zum 27. früh 2 Uhr fortgesetzt. Die Erwiderung des Feuers aus der Stadt verursachte keinen bedeutenden Schaden; jedoch muß die Bravour des Commandanten und der Besatzung anerkannt werden, da sie nicht kapitulirten, trotzdem mehr als die halbe Stadt in Asche gelegt war; auch sollen nach allerdings nicht verbürgten Nachrichten eine große Anzahl von Soldaten und Einwohnern getödtet worden sein. Jedenfalls war der Schaden ein bedeutender, wie auch die Verluste an Menschen auf Seiten der Bayern beträchtliche waren.

Die bayrischen Truppen, welche in Tirol verwandt worden waren, wurden nun zum Theil entbehrlich, weil damals dieses Land von ihnen größtentheils geräumt wurde, und es rückten bayrische Detachements, verstärkt durch den Landesausschuß, gegen die Kaiserlichen heran. Es lief beim General Reventlow die Meldung dieses Heranmarsches ein, und sei es nun daß man die Bayern schon nahe glaubte, sei es daß ihre Streitkräfte übertrieben vergrößert dargestellt worden, der General sah sich veranlaßt, am 27. August früh 5 Uhr das Lager bei Scharding abbrechen zu lassen und sich nach Passau zurückzuziehen. Vielleicht erschien es ihm genügend, den Bayern in Scharding erhebliche Verluste zugefügt zu haben, und er legte wohl auf den Besitz dieser so mitgenommenen Veste keinen Werth.

Wenn auch die Kaiserlichen in den letztgenannten Affairen einige kleine Erfolge aufzuweisen hatten, so war doch die Fortsetzung

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des Krieges für sie im Jahre 1703 keineswegs eine günstige. Die Lage des Markgrafen gestaltete sich zwar zunächst vortheilhafter; er hatte Verbindung mit den Kaiserlichen unter Styrum und besetzte Anfangs September Augsburg, wodurch der Kurfürst von Bayern von seinem Lande abgeschnitten wurde. Durch Styrum's Niederlage in der Donau=Ebene bei Höchstädt am 20. September ging aber dieser Vortheil verloren; es folgte die Uebergabe von Landau am 17. November, auch Passau fiel am 1. Januar 1704 in die Hände der Bayern. Der Aufstand in Ungarn machte Fortschritte, und so endete das Jahr 1703 unglücklich für die Waffen der Verbündeten.

Ueber die Verwendung der dänischen Regimenter und des Bataillons Maltzan fehlen vom September 1703 an vorläufig die Nachrichten. Später bezogen diese Truppen vermuthlich in Böhmen die Winterquartiere. Nachdem im Jahre 1704 einige dänische Regimenter zum Markgrafen von Baden gestoßen waren, finden wir die übrigen mit dem meklenburgischen Bataillon im Frühling dieses Jahres auf dem ungarischen Kriegsschauplatz, wo dem kaiserlichen General Heister soeben der Oberbefehl übertragen worden war. Heister vermochte trotz seiner Energie zunächst die Hoffnungen nicht zu erfüllen, welche man an seine Ernennung geknüpft hatte. Es fanden viele kleine Gefechte statt, der Aufstand gewann im Ganzen die Oberhand, und es schien, als ob die Aufständischen, unterstützt durch Rakoczy, im Sommer bis Wien vordringen würden.

Die dänischen Truppen hatten ihren Marsch nach Ungarn durch Mähren genommen. Am 25. Mai war das Bataillon Maltzan in Skalitz, man marschirte durch Ungarn an der March entlang und betrat dann österreichisches Gebiet. Hier wurde am 11. Juni bei Mannersdorf nicht weit von der March ein Lager bezogen. Man war der Meinung, daß die hier vereinigten, schwachen kaiserlichen Streitkräfte - sie waren nur 2500 Mann zu Fuß und 300 Reiter stark - sich hier festsetzen würden, bis die Verbindung mit dem bei Preßburg stehenden General Palffy vor sich gegangen sei. Die Aufständischen ließen ihnen jedoch nicht viele Ruhe, es kam zu kleinen Zusammenstößen, und man erwartete einen Angriff Caroly's mit 8000 Ungarn, verstärkt durch aufständische Bauern. Bald darauf war auf ungarischem Gebiet eine größere Affaire, bei welcher das Bataillon Maltzan namhafte Verluste aufzuweisen hatte, herbeigeführt durch bedeutende feindliche Uebermacht; die Capitains v. Parkentin, v. Schwerin und v. Hohenbach, der Lieutenant Hartwig, 1 Fähnrich, der Auditeur Kruse und 1 Feldscherer, sowie eine Anzahl Mannschaften wurden von den Ungarn gefangen genommen.

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Man brachte sie nach Tirnau, wo sie eine verhältnißmäßig gute Behandlung genossen. Der Capitain v. Parkentin starb nach einiger Zeit in der Gefangenschaft, während die übrigen Officiere später wieder ausgewechselt wurden.

Hier endigen die Nachrichten über das Bataillon Maltzan. Zweifellos wurde dasselbe bald darauf dem 4. dänischen Regiment zugetheilt, denn wir erfahren durch dänische Quellen, daß das letztgenannte Regiment durch das meklenburgische Bataillon verstärkt wurde. Am 20. April 1706 wurde der Oberstlieutenant Maltzan Chef des 3. dänischen Regiments.

Die nach den eingetretenen Verlusten nicht mehr zahlreichen Officiere gingen zum Theil im Laufe des Krieges nach Meklenburg wieder zurück und wurden dort anderen Truppentheilen zugewiesen. Von dem in dem 2. Separat=Artikel des Vertrages des Herzogs Friedrich Wilhelm mit dem König von Dänemark bestimmten Recht des Herzogs, betreffend die Ernennung der Officiere des Bataillons, wurde von Sr. Durchlaucht, nachdem das Bataillon völlig in den dänischen Dienst übergegangen, ein Gebrauch nicht mehr gemacht, während dieses Recht bei den Regimentern, welche sich im holländischen Sold befanden, während der ganzen Dauer des spanischen Erbfolgekrieges ausgeübt wurde.

Anlagen. (S. S. 300.)
I.
Jhre Königl. Majestät Allergnädigste Resolution. Conditiones auf welche Jhre Königliche Majestät zu Dennemark, Norwegen etc. . von des Regierenden Herrn Hertzogen zu Mecklenburg Hochfürstl. Durchl. eine Bataillon von fünfhundert Köpfen überlassen wird.
Ad 1.
wirdt angenommen.
1. Es überlassen an S. Königl. Majestät zu Dennemark S. Hochfürstl. Durchl. Eine Bataillon zu Fuß, in fünf Compagnien bestehend, mit Prima Plana zu hundert Köpfen gerechnet. Der Stab davon ist a part und bestehet in Obrist Lieutn., Regiments-quartiermeister, Adjutant, Prediger,
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  Auditeur, Regiments-Feldscheer, Regiments-Tambour, profoss und Stöcken=Knecht.
Ad 2.
Die Ober=Officiere werden nicht bezahlet, Uebrigens werden 30 Reichsthaler dänische Crohnen für jeden Unterofficier und Gemeinen zugestanden.
2. Für eine jede Compagnie zu hundert Köpfen, mit prima plana gerechnet, werden erleget drey Tausend Reichsthaler dänischer Crohnen, daß ist auf Einen Mann mit Gewehr, Ober= und Unter=Mundirung, wie sie gegenwärtig ist, dreyßig Reichsthaler dänische Crohnen.
Ad 3.
So balde des Commissarii, so solche übernimmt, seine Quitung von der Anzahl der Mannschaft eingesand, soll das Geld in Hamburg bezahlet werden.
3. Diese gelder werden bey Lieferung der Trouppen auf einmahl bahr bezahlet.
Ad 4.
Werden wie die Königl. Dänische im Kayserl. Dienste stehende Trouppen verpfleget.
4. Werden die Trouppen mohnahtlich a dato des Schlusses dieses Tractats promt bezahlet und so hoch wie die Königl. verpfleget.
Ad. 5.
Müssen über der Elbe (weil Jhr. Königl. Majestät dazu keine Fahrzeuge daselbst haben) gelieffert werden.
5. Wollen S. Hochfürstl. Durchl. solche Bataillon an den Kayserl. Commissarium auf dessen anfordern so forth bey Dömitz an der Elbe liefern.
Ad 6.
Hierin wollen Jhr. Königl. Majestät nach Einhalt der alliance verfahren.
6. Leben S. Hochfürstl. Durchl. der Zuversichtlichen Hoffnung, weil Sie Solchergestalt sich von dieser Milice entblößen, S. Königl. Majestät werden im Fall des Herrn Hertzogs zu Zell Hochfürstliche Durchl. entweder separatim oder conjunnctim mit Schweden wegen der streitigen Strelitz'schen Gelder auß dem Boitzenburger Zoll auf Boitzenburg oder sonst de facto etwas unternehmen und incommodirung veruhrsachen solten, in Krafft der
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  alliance Ihr auf solchen erfolgenden event. hinwieder assistiren.
Ad. 7.
Es bleibt bei demjenigen, was von dem Hertzog vorhin begehret und unter dem 31. Martii negsthin vermittelst Ihr. Königl. Majestät schriftl. Resolution zugestanden worden.
7. Bei erfolgendem Frieden, werden S. Königl. Majestät diese Bataillon in dem stande, wie Sie alsdann befindlich, S. Hochfürstl. Durchl. ohne entgeldt wiederliefern.

Copenhagen, den 10. Aprilis 1703.

(L. S.)   C. Sehestedt.
II.

Wir Friedrich der Vierte, von Gottes Gnaden, König zu Dennemark, Norwegen, der Wenden und Gohten, Hertzog zu Schleßwig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc. . Thun Kundt hiermit.

Alß der Durchlauchtige Fürst, Unßer Freundlicher Lieber Vetter, Herr Friedrich Wilhelm, Hertzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. . auf Unßer beschehenes Freund=Vetterliches Ansuchen Unß eine Battaillon von Fünfhundert Köpffen auff gewiße Conditiones gegen bahre Bezahlung zu überlassen sich erbohten, daß wir zu Abhandel= und Schließung eines gewissen Concerts darüber, sodann auch, umb solche Battaillon nachgehends in Unserem Nahmen, in Eidt und Pflichten zu nehmen und darauf Selbige nach bescheidener übernehmung jenseits der Elbe an den dazu verordneten Kayserlichen Kriegs=Commissarium von Unßeretwegen in Jhr. Kayserl. Majestät und Lbd. Dienste hinwiederumb zu überlassen, dem Hoch Edelen Unßerem Ober=Land=Drosten in der Grafschaft Oldenburg und Delmenhorst, Etats=Rath und Lieben Getreuen Johann Georg von Holsten, auff Möllenhagen Erbgeseßen, Commission und Vollmacht Allergnädigst aufgetragen, Committiren und bevollmächtigen auch denselben dazu hiermit und in Kraft dieses dergestalt und also, daß Er zu dem Ende mit des Herzogen zu Mecklenburg=Schwerin Lbden. ebenfals dazu bevollmächtigten Ministris und Commissariis in Conference und Handlung treten, sich gewißer Conditionen desfals nach dem Jhme zugesandten Ultimato vergleichen und darüber einen förmblichen Recess abhandeln, schließen und vollenziehen, auch darauff diese

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Battaillon obermelter maßen in Unserm Nahmen jenseit der Elbe über= und in Unsern Eydt und Pflichten zu nehmen, und folglich an den Kayserlichen Kriegs=Commissarium daselbst überliefern möge; bei Königlichen Worten versprechend, daß wir Alles dasjenige, so gedachter Unser Ober=Land=Drost desfals verhandeln, unterzeichnen, thun und verrichten wird, genehmb halten und ratificiren, auch solchem in allem getreulich nachkommen wollen. Urkundlich unter Unserem Königlichen Hand=Zeichen und fürgedrücktem Insiegel.

Geben auff Unßer Residentz zu Copenhagen, den 14. Aprilis Ao. 1703.

Vollmacht.   Friderich R.
(L. S.)
C. Sehestedt.
III.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Herzog zu Mecklenburg etc. . (tot. tit.) Thun Kund hiermit. Als zu Dienst J. Römischen Kayserl. Majestät den Durchlauchtigsten Großmächtigsten Fürst, Herrn Friedrich den Vierten, König zu Dennemark, Norwegen etc. . Wir auf beschehenes freund=Vetterliches ansuchen eine Bataillon von fünfhundert Köpffen auf gewiße Conditiones gegen bahre Bezahlung zu überlaßen entschloßen, daß Wir zu abhandlung dieser Conditiones und errichtung eines förmlichen tractats darüber dem Woll=Edlen Unserem Genera-Lieutenant und lieben getreuen Dethloff von Schwerin, wie auch dem Edlen Unserm Ober=Haubtmann und Ober=Jägermeister und lieben getreuen Georg von Löw Commission und Vollmacht gnädigst aufgetragen, Committiren und bevollmächtigen dieselben auch hiermit und in Kraft dieses dergestalt und also, daß sie zu dem ende mit J. Königl. Majestät bevollmächtigten und jetzo allhier anwesenden Ministro in Conference und Handlung treten, sich gewißer Conditionen desfals vereinbahren und darüber einen förmblichen Recess errichten, schließen und vollziehen mögen, gestalt Wir bey Fürstl. Worten versprechen, daß wir Alles dasjenige, was obgedachte Unsere Ministri desfals verhandeln, schließen und unterzeichnen werden, seines Einhalts genehm halten und ratificiren, auch solchem in allem getreulich nachkommen wollen. Urkundlich unter Unserm fürstl. Handzeichen und fürgedrucktem Insiegel. Gegeben auf Unser Vestung Schwerin, den 23. April. 1703.

F. W.   

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IV.

Verzeichniß

der Officiere und Fähnriche des Bataillons Maltzan.

1) Oberstlieutenaut Karl Gustav v. Maltzan wird 1702 Oberstlieutenant in meklenburgischen Diensten und stand, wie es scheint, vorher im dänischen Dienst. 20. April 1706 wird er Chef des 3. dänischen Regiments, später Generalmajor und Commandeur der Fußgarde in Kopenhagen. Er nimmt 1709 seinen Abschied und wird Oberhofmeister der verwittweten Gemahlin des (letzten) Herzogs Gustav Adolf von Meklenburg=Güstrow, Herzogin Magdalene Sybille, geb. Prinzessin von Holstein=Gottorp. Er vermählte sich mit Sophie von Meklenburg, Tochter Jürgens von Meklenburg auf Teschow, und war am 26. Juni 1714 bereits verstorben.

2) Kasper Jakob Meise ist schon 1703 Adjutant, von da ab fehlen weitere Nachrichten über ihn.

3) Capitain Johann Bernhard Praetorius war 1701 bereits Capitain; er ist jedenfalls bald nach dem Ausmarsch 1703 ausgeschieden oder verstorben.

4) Capitain Dietrich Otto v. d. Lühe, geboren 1670 bei Rostock, war früher in kurfürstlich brandenburgischen, dann 5 Jahre lang in meklenburg=güstrowschen und 6 Jahre in dänischen Diensten. Seit 1700 im Dienst des Herzogs Friedrich Wilhelm, schließt er am 17. Mai 1702 eine Capitulation zur Anwerbung einer Compagnie im Bataillon Maltzan ab und rückt mit dieser ins Feld. Später scheint er noch in andern Diensten gestanden zu haben, denn es wird 1709 berichtet, daß er bei dem unglücklichen Entsatz der Festung Landau geblieben sei.

5) Capitain Joachim Friedrich v. Parkentin, geboren 1662, übernimmt 1702 die Compagnie des Hauptmanns v. Winterfeld, wird 1704 in Ungarn von den Aufständischen gefangen genommen, in Tirnau internirt und stirbt in der Gefangenschaft. Gemahlin: Ilsabe, Tochter des Helmuth v. Sperling.

6) Capitain Ulrich Berend v. Schwerin, aus dem Hause Kummerow, geboren 1679, diente früher in Hessen=Kassel; er wird 1701 Capitain=Lieutenant in meklenburgischen Diensten, am 3. Februar 1703 Capitain und erhält die Compagnie des Hauptmanns v. Bülow. Im Juni 1704 wird er in Ungarn gefangen ge=

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nommen und später ausgewechselt. Er sucht 1710 seinen Abschied aus meklenburgischem Dienst nach und erhält ihn.

7) Capitain Jürgen Levin v. Winterfeld, 1702 Capitain im Bataillon Maltzan, übergiebt bald die Compagnie an den Capitain v. Parkentin.

8) Capitain Adam Henning v. Bülow schließt Juni 1701 eine Capitulation wegen Anwerbung einer Compagnie, die er am 3. Februar 1703 an den Capitain v. Schwerin abgiebt.

9) Capitain Bolten v. Hohenbach, 1703 Capitain bei der Leib=Compagnie des Bataillons Maltzan, 1704 in Ungarn gefangen genommen, später ausgewechselt, ist 1708 noch im meklenburgischen Dienst.

10) Lieutenant Joachim Friedrich (von?) Steding steht seit 1702 beim Bataillon Maltzan, rückt 1703 nicht mit demselben aus, verbleibt aber im meklenburgischen Dienst, welchen er etwa 1713 verläßt. 1714 wünscht er wieder in meklenburgischen Dienst zu treten, was ihm jedoch nicht gewährt wird.

11) Lieutenant Friedrich Wilhelm Hammerstein, 1703 Lieutenant beim Bataillon Maltzan, kommt 1704 aus dem Feldzug nach Meklenburg zurück, wo er in diesem Jahre als Ingenieur=Capitain vorkommt. 1. Mai 1708 wird er Major beim Infanterie=Bataillon Schwerin, 1711 Oberstlieutenant bei demselben Bataillon, 1714 ist er im preußischen Dienst und steht beim Regiment Dönhoff in Aschersleben. Erst in Schriften des Jahres 1714 wird ihm der Adel beigelegt. Er ist ein Bruder von dem Kammerdiener des Königs Friedrich I von Preußen.

12) Lieutenant Hans August v. Tessin, geboren 1681 zu Ploen in Holstein, dient früher in Holland und Schweden 3 Jahre, kommt 1702 und 1703 im meklenburgischen Dienst vor und geht im Bataillon Maltzan ins Feld.

13) Lieutenant Gustav Adolf v. Bernhardt, geboren 1672, dient früher in Holland, Hessen und Holstein, ist von 1702 an im meklenburgischen Dienst, scheidet aber schon in diesem Jahre aus dem Bataillon Maltzan aus, da er anderweitig eine Compagnie anwerben soll; er befindet sich 1718 noch im meklenburgischen Dienst.

14) Lieutenant Karl Joachim v. Thümen marschirt mit dem Bataillon 1703 nach Bayern. Alle weiteren Nachrichten fehlen.

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15) Lieutenant Christoph Ernst Hartwig, geboren 1679 zu Lübz, wo sein Vater Bürgermeister war, kommt seit 1703 im meklenburgischen Dienst vor, wird 1704 in Ungarn gefangen genommen und später ausgewechselt. 1710 ist er Capitain.

16) Lieutenant Karl Friedrich v. Maltzan steht 1703 beim Bataillon Maltzan, verläßt aber dasselbe schon in demselben Jahre wieder.

17) Lieutenant Friedrich Ludwig v. Löw, geboren 1677 in der Wetterau, diente früher in Holland 4 Jahre, anscheinend auch in Schweden, steht 1701-1703 bei der Compagnie Lühe und scheint dann zu einem andern Truppentheil übergetreten zu sein.

18) Fähnrich Johann Otter, geboren 1664 in Stade, diente früher in Schweden 17 Jahre und in Meklenburg seit 1700. Er rückt 1704 mit dem Bataillon Maltzan aus.

19) Fähnrich Christoph Knopf steht 1703 im Bataillon Maltzan, geht aber vor dem Ausmarsch zu einem andern Truppentheil.

20) Fähnrich Michael Zobel steht 1704 beim Bataillon Maltzan und marschirt mit demselben aus, doch fehlen weitere Nachrichten über ihn.

21) Fähnrich Gustav Adolf v. Vieregge, geboren 1678 bei Güstrow, war in kurfürstlich brandenburgischen Diensten 3 1/2 Jahre und zwar zuletzt in Berlin bei der Garde, in Meklenburg seit 1701. Er kehrt, nachdem er 1703 ins Feld gerückt ist, später nach Meklenburg zurück, wo er in einen andern Truppentheil eingestellt wird, und geht 1719 mit den meklenburgischen Truppen nach Rußland, wo er in Smolensk als Capitain auf dem Marsch nach der Ukraine vorkommt.

22) Fähnrich Samuel Fink v. Finkenstein. Nach seinem Ausrücken 1704 fehlen die Nachrichten.

23) Fähnrich Lüder Henning v. Barner, geboren 1668 als Sohn Joachims v. Barner (seine Mutter eine geborene v. Barße), war früher in lüneburgischen Diensten, lebte einige Zeit in Rehna. Er fiel im Jahre 1704 im Felde in Ungarn. Gemahlin: Esther Maria v. Zülow.

Es waren mit Aussicht auf Einrangirung in eine Fähnrichs=Stelle eingetreten:

24) Sergeant Klaus v. Koß. Er ist von 1701 an und während des Feldzugs bei der Compagnie Lühe.

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25) Sergeant Ulrich Friedrich v. Blücher. Er kommt vom October 1701 bis zum März 1702 bei der Compagnie Bülow vor; wahrscheinlich ist er um die letztgenannte Zeit gestorben.

26) Gefreiter Johann Friedrich v. d. Lühe, aus dem Hause Buschmühlen, geboren 1679, ist vom April bis Mai 1702 bei der Compagnie Bülow, später und während des Krieges bei der Compagnie Schwerin.

27) Feldprediger Magister Friedrich Christoph Krohn erhält 6. December 1702 seine Bestellung als Feldprediger und unter dem 16. Mai 1703 die Zusicherung auf eine ihm zusagende Pfarre in Meklenburg nach der Rückkehr aus dem Kriege. Er ist aus dem Kriege nicht zurückgekehrt.

28) Auditeur Johann Kruse wird 1703 als solcher beim Bataillon Maltzan angestellt und 1704 in Ungarn gefangen genommen.

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VII.

Kleinere Mittheilungen.

1) Die Alt=Kalensche Pfarrhufe zu Damm.

D ie im meklenburgischen Urkundenbuch V, S. 257, Anm., ausgesprochene Vermuthung, daß die dort erwähnte Alt=Kalensche Pfarrhufe in Damm gelegen habe, ist richtig.

1794 nahm die herzogliche Kammer von dem Pastor zu Alt=Kalen "die Pfarrhufe zu Damm in Erbpacht" mit allen Zubehörungen, "welche die hiesige (Alt=Kalensche) Pfarre laut des alten (abschriftlich beigelegten) Schenkungs=Briefes von 1306 bisher zu genießen gehabt."

Die Pfarre hatte "diese Hufe" bisher durch den Colonum Jvert bewirthschaftet. Derselbe zahlte jährlich "außer der Contribution und dem Monaths=Gelde von 12 Rthlr. N2/3 noch 50 Rthlr. N2/3" und leistete einige Holzfuhren. Die sämmtliche Einsaat und Hofwehr gehörte dem Colonus. Auf der Hufe standen an Gebäuden: ein Wohnhaus mit Ställen und eine Scheune.

Die Größe der Pfarrhufe mit ihren ursprünglich (zum Theil nach des Pastors Meinung rechtswidrig davon abgenommenen) Theilen wurde zu 22 162 □Ruthen ermittelt und der Acker geschätzt:

Tabelle

Dargun, 1886.

C. v. Pressentin, Landdrost.


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2) Der Grabstein des Abtes Joh. Billerbeck, gest. 1349, in der vormaligen Klosterkirche zu Dargun.

(Vergl. mekl. Urkundenbuch X, Nr. 7019.)

Dieser Grabstein lag bis 1860 "im Gange des hohen Chors," "grade vor dem hohen Altare" als der dritte der Abts=Grabsteine. (Jahrb. III B, S. 174 ff. und VI B, S. 94 ff.) Lisch hat 1859 die Ansicht ausgesprochen, daß diese Grabsteine damals nicht mehr an ihrer ursprünglichen Stelle gelegen haben, sondern in neuerer Zeit (um 1620?) an ihre derzeitigen Stellen gelegt sind, um als Bodenpflaster zu dienen.

Seit 1850 habe ich diesen Leichenstein gekannt und mich mit demselben beschäftigt. Damals war er zerbrochen, und es fehlte die untere (dem Beschauer) linke Ecke; die Metallplatte, welche in dem Kopfe des Abtstabes augenscheinlich gesessen hatte (u. a. bewiesen dies zwei eiserne, starke Stifte, welche in dem Steine in Blei festgegossen saßen und die Platte gehalten hatten), fehlte ebenfalls.

Der 1876 gestorbene (1795 geborene) Feuerböter Joh. Schoknecht, Sohn des früheren, von 1785 bis 1838 im Dienste zu Dargun gewesenen Feuerböters Schoknecht, hat mir nach Erzählungen seines derzeit noch lebenden Vaters mitgetheilt, als im Darguner Schlosse 1807 ein großes Franzosen=Hospital gewesen und die Schloßkirche als Magazin dazu gedient habe, sei die Metallplatte von den Franzosen herausgebrochen.

1860 wurde auf Lisch's Anordnung der Grabstein mit Cement ergänzt und mit den anderen Abts=Grabsteinen in den Fußboden unmittelbar westlich vom Altare gelegt.

1882 habe ich den Grabstein herausnehmen, wieder hinten und vorne mit Cement ausfüllen und an der Wand hinter dem Altare ausstellen lassen, wo er mit eisernen Klammern befestigt ist. Bei dieser Gelegenheit ist auch die früher ausgekittete Zeichnung und Schrift mit Pechlack sehr genau und sorgfältig ausgemalt und eine gravirte Messingplatte nach Herausnahme der hinderlichen eisernen Stifte mit Gyps eingesetzt.

1886 ist der Grabstein vom Photographen Oesterling zu Dargun photographirt.

Dargun, im August 1886.

C. v. Pressentin, Landdrost.


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3) Nachgrabungen auf der Fischerinsel im Tollense=See und auf dem Wustrower Felde. 1 )

(Ergänzung zu II, Castrum Wustrow.)

Am 4. Juni d. J. veranstaltete der Alterthums=Verein zu Neubrandenburg eine Excursion nach der Fischerinsel im Süden des Tollense=Sees, um auf derselben Nachgrabungen nach Alterthümern anzustellen. Veranlassung zu dieser Excursion hatte die Auffindung der alten Brücke bei Wustrow gegeben. Zweck der Untersuchung war, festzustellen, ob sich auf der Insel Alterthümer fänden, die mit der alten Wustrower Brücke müßten in Beziehung gestanden haben. Der Unterzeichnete war wie mehrere andere Alterthumsfreunde von den Herren aus Neubrandenburg freundlichst eingeladen und wohnte der Untersuchung bei.

Die Nachgrabungen wurden an verschiedenen Stellen der Insel vorgenommen. Durch einen Querschnitt an der Südspitze hoffte man die genannte alte Brücke wiederzufinden, fand sich aber in der Erwartung getäuscht. Im Osten, dicht neben dem Fischerhause, fand man etwa 1 Meter tief unter der Erde mehrere Bauhölzer und Geräthscherben. Von den Scherben zeigten einige unverkennbar wendischen Ursprung. Ich bin hierdurch in meiner Ansicht bestärkt worden, daß der mittlere Theil der Insel zur Wendenzeit viel niedriger lag und erst später, wahrscheinlich durch Abgraben des von mir vorausgesetzten Burgwalles, erhöht wurde. Weitere bemerkenswerthe Funde wurden nicht gemacht.

Herr Freiherr v. Maltzan auf Krukow ließ bei dieser Gelegenheit auf dem Wustrower Acker einige Schritte nördlich von der Ziegelei, wo in letzter Zeit Urnenscherben gefunden waren, ebenfalls Nachgrabungen anstellen. Es wurden durch dieselben allerdings noch verschiedene Urnenreste ans Licht gefördert und somit eine alte Grabstelle sicher festgestellt; aber der Boden war hier in früherer Zeit jedenfalls schon durchwühlt worden, und deshalb waren die alten Gräber nicht mehr in ihrer ursprünglichen Lage geblieben. Mehrere Steine z. B. wiesen wohl hin auf Steinkisten; aber sie lagen nicht mehr in geordnetem Zusammenhang. Ebenso waren Urnenscherben, welche augenscheinlich zusammengehörten, mehrere Fuß weit von einander gebracht.

Schwerin, Juni 1887.

Fr. Schildt.

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1) Vgl. 15. Jahresbericht über das Museum zu Neubrandenburg. 1887.
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LII, 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde

Schwerin, October 1886.


D ie erste Quartalversammlung des 52. Vereinsjahres fand am 4. October im Locale der Großherzoglichen Gewerbe=Commission statt. Anwesend waren sämmtliche Beamte und Repräsentanten des Vereins und der Herr Archivar Dr. Saß.

Der Unterzeichnete eröffnete die Versammlung um 5 1/4 Uhr. Erster und wichtigster Gegenstand der Verhandlungen war die officielle Mittheilung von dem am 24. v. Mts. in Folge eines Gehirnschlages leider zu früh erfolgten Ableben unseres hochverdienten ersten Secretärs, des Herrn Geheimen Archivraths Dr. Wigger. Der Unterzeichnete versuchte die Beziehungen des Verblichenen zu unserm Verein und dessen große Verdienste um die meklenburgische Geschichte wie um die Wissenschaft überhaupt zu würdigen und forderte dann die Anwesenden auf, zu Ehren des Verewigten sich von ihren Plätzen zu eheben.

Dr. Friedrich Wigger wurde am 17. Juni 1825 zu Dasow geboren. Nach Vollendung seiner Gymnasialbildung auf der Domschule zu Ratzeburg studirte er seit Michaelis 1844 in Göttingen und darauf in Berlin Philologie und Geschichte. Im Jahre 1848 bestand er das preußische Examen pro facultate docendi und

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wirkte dann einige Jahre als Hauslehrer. Nach Absolvirung eines Probejahrs am hiesigen Großherzoglichen Gymnasium war er von Ostern 1852 an Privatlehrer in Schwerin, bis er Michaelis 1855 eine ordentliche Lehrerstelle am hiesigen Gymnasium antrat. 1860 wurde er zum Oberlehrer befördert, und bald darauf, im December 1861, zum Registrator beim hiesigen Geheimen und Hauptarchiv ernannt. Schon 1864 wurde ihm der Titel eines Archivars, 1876 der eines Archivraths Allerhöchst verliehen. Seit dem Rücktritt des Geh. Archivraths Dr. Lisch, 1. October 1879, erhielt Wigger die Stelle des ersten Archivars, und unterm 20. Februar erhob ihn Se. Kgl. Hoheit der Großherzog zum Geheimen Archivrath.

Mitglied unseres Vereins wurde der Entschlafene am 11. Juni 1849. Er besorgte die Geschäfte des Vereins=Bibliothekars 1857 und 58, 1876 bis 1880 war er 2. Secretär und seitdem bis zu seinem Tode am 24. September d. J. 1. Secretär unseres Vereins. Im Jahr 1861 übernahm er das wichtige und mühevolle Amt des Redacteurs vom meklenburgischen Urkundenbuch, und auch von dieser Arbeit rief ihn erst der Tod ab.

Die litterarischen Arbeiten Wigger's, welche außerhalb unseres Vereins erschienen, sind:

1) Hochdeutsche Grammatik, mit Rücksicht auf die plattdeutsche Mundart, zunächst für mekl. Schulen bearbeitet. 1859.

2) Meklenburgische Annalen bis zum Jahre 1066. 1859 sq.

3) Die Familie von Blücher. 2 Bde. 1870 - 79. Im besonderen Abdruck erschien daraus: Feldmarschall v. Blücher.

4) Das Hundekorn. Ein Gutachten. Stettin, 1879.

Hauptsächlich kam die wissenschaftliche Thätigkeit Wigger's unserm Verein zu Gute, in dessen Jahrbüchern in chronologischer Folge von ihm erschienen:

1) Des Bischofs Boguphal von Posen Nachrichten über Meklenburg.

2) Berno, der erste Bischof von Schwerin, und Meklenburg zu dessen Zeit.

3) Ueber die Stammtafel der alten Grafen von Schwerin.

4) Spuren der Thiersage auf mittelalterlichen Siegeln.

5) Ueber die Stiftung des Klosters zum Heil. Kreuz zu Rostock.

6) Pilgerfahrten mekl. Regenten nach dem Orient im Zeitalter der Kreuzzüge.

7) Aus dem Leben der Königin Sophie Louise von Preußen.

8) Ueber die Verwandtschaft des meklenburgischen Fürstenhauses mit den Königen von Schottland.

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9) Bericht des Ibrahim ibn Jakûb über die Slawen aus dem Jahre 973.

10) Aus dem Leben Herzog Friedrichs des Frommen bis zu seinem Regierungsantritt.

11) Der Burgwall von Wulfsahl.

12) Urkundliche Mittheilungen über die Beghinen= und Begharden=Häuser zu Rostock.

13) Der Erbstreit um das Gut Pastow im Jahr 1386.

14) Die Festung Pöl.

15) J. Kornerup's Forschungen über den ältesten Theil der Darguner Klosterkirche.

16) Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses von Meklenburg. Mit Anhang: Verzeichniß der Grabstätten des Großherzoglichen Hauses.

Außerdem hat Wigger einige größere und kleinere, zum Theil völlig druckfertige Abhandlungen hinterlassen, welche noch nicht erschienen sind.

Schon die große Anzahl der meistens umfangreichen litterarischen Publicationen beweist die außerordentliche Thätigkeit des Verfassers, mehr aber noch die Art und Weise, wie dieselben gearbeitet wurden. Welche Sorgfalt und welche Gewissenhaftigkeit begegnen uns überall! In dem Streben nach möglichster Genauigkeit und Sicherheit dürfte der Hauptvorzug des Verewigten liegen; seine Nachfolger brauchen die Verhältnisse, welche er klarstellte, nicht mehr zu durchforschen. Das Hauptwerk Wigger's ist ohne Frage das meklenburgische Urkundenbuch, dessen Vorzüge allgemeine Anerkennung gefunden haben.

Seine Verdienste sind von mehreren Vereinen durch seine Ernennungen zum Ehren= oder correspondirenden Mitgliede anerkannt und durch die Allerhöchsten Verleihungen des Ritterkreuzes vom meklenburgischen Hausorden der Wendischen Krone und des preußischen rothen Adlerordens 4. Klasse belohnt worden. Das Uebermaß der Arbeit, das Wigger auf sich genommen hatte, griff vielleicht seine Gesundheit zu sehr an, aber seine Neigung zur Thätigkeit erlahmte trotzdem nicht. Die vielseitigen Aufgaben ließen ihm kaum einen Augenblick zur Erholung, bis er die ewige Ruhe fand. Wir sagen ihm aus vollem Herzen Dank für seine rastlosen Förderungen unserer Vereinszwecke, deren Werth so groß ist, daß sie immer zu den ersten Leistungen auf dem Gebiete der meklenburgischen Geschichtsforschung werden gezählt werden.

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Ferner verloren wir von den ordentlichen Mitgliedern:

2) Herrn Rittergutsbesitzer von Preen auf Dummerstorf, Mitglied seit 1882, gestorben 2. August d. J. Herr von Preen hat in der kurzen Zeit seiner Mitgliedschaft viel Theilnahme für unsere Vereinsbestrebungen, besonders auf archäologischem Gebiete gezeigt.

3) Herrn Geh. Justizrath von Bassewitz zu Güstrow, Mitglied seit 1843, gest. 13. Septr.

4) Herrn Medicinalrath Dr. Claus zu Sachsenberg, Mitglied seit 1882, ausgetreten 29. Septr.

5) Herrn Oberstlieutenant von Suckow zu Bromberg, Mitglied seit 1879, gest. 30. Septr.

Neu aufgenommen wurden wiederum:

1) Herr Commercienrath A. F. Mann zu Rostock,
2) Herr Professor Dr. Madelung daselbst,
3) Herr Syndicus Dr. Maßmann daselbst,
4) Herr Bürgermeister Giese daselbst,
5) Herr Kaufmann Koch, Senior des 1. Quartiers, daselbst,
6) Herr Rechtsanwalt Triebsees daselbst,
7) Herr Graf von Bassewitz auf Schwiessel.

In die Zahl der correspondirenden Vereine trat auf seinen Wunsch ein:

Der Aachener Geschichtsverein.

Um die ununterbrochene Fortsetzung der Vereinsarbeiten möglich zu machen, wählte die Versammlung interimistisch:

zum 1. Secretär den Unterzeichneten,
zum 2. Secretär Herrn Archivar Dr. Saß.

In Erwägung der bevorstehenden Ueberführung unseres Schriftendepots in die Räume der neuen Großherzoglichen Regierungsbibliothek wurde endlich beschlossen, daß das für das Depot gemiethete Local zu Ostern n. J. gekündigt werden solle.

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Vermehrung der Vereinssammlungen.

A. Münz=Sammlung.
(Bericht des Herrn Rechnungsraths Wunderlich.)

Zweimarkstück. Friedrich III. von Dänemark. 1657. 10,75 gr. schwer. Gefunden von Sträflingen auf der Federower Feldmark und eingesandt vom Herrn Oberinspector Major Baron von Nettelbladt in Güstrow.

B. Bilder=Sammlung.
(Bericht des Herrn Landgerichtsraths Schlettwein.)

Geschenkt von Herrn Premierlieutenant Eggerß in Harburg:

1) Portrait des Großherzgl. Meklenb.=Schwerinschen Stallmeisters Friedrich Eggerß zu Schwerin, geb. 1783, † 1856. (Lithographie.)

2) Portrait des Großherzgl. Meklenb.=Schwerinschen Oberlandforstmeisters Hans Eggerß zu Schwerin, geb. 1784, † 1858 (Photographie.)

3) Portrait des Hofraths Ernst Eggerß zu Rostock, geb. 1788, † 1854. (Photographie.)

4) Portrait des Gutsbesitzers Heinrich Eggerß auf Zahren, † 26. Novbr. 1872. (Photographie.)

5) Portrait des Kurfürstl. hannoverschen Generalsuperintendenten und Consistorialraths Johann Konrad Eggerß zu Celle, geb. 1741, † 1814. (Photographie.)

6) Portrait desselben. (Photographie.)

7) Portrait des Königlich dänischen Polizeiministers Friedrich Freiherrn von Eggerß zu Schleswig, geb. 1800, † 1856. (Photographie.)

8) Portrait des Königlich dänischen Amtsverwalters Eggerß, Assessors im Stadt= und Landgericht auf Arroe, geb. 1805, † 1874. (Photographie.)

9) Portrait des Königlich dänischen Conferenzraths, Administrators der Grafschaft Rantzau etc. ., Großkreuz vom Danebrog, Heinrich Friedrich von Eggerß. (Photographie.)

10) Wappen der Familie Eggerß von der hannoverschen Linie, vereint mit dem Wappen der de Chappuzeau, und

11) Wappen des Eckard von der Lühe und der Olga Eggerß nebst einer genealogischen Tabelle.

12) Trachten aus Hamburgs Vorzeit: Tracht der Bürger und Bürgerinnen, Tracht der Herren und ihrer Frauen.

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C. Bibliothek.
(Bericht des Herrn Regierungs=Bibliothekars Dr. Schröder.)

I. Agemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

1) Monumenta Germaniae historica: Necrologia Germaniae I. Dioeceses Augustensis, Constantiensis, Curiensis. Pars prior. Berolini 1886. (Aus dem hohen Ministerium des Innern.)

2) Zeitschrift für Ethnologie. Organ der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. 18. Jahrgang. 1886. Heft 2. Berlin, 1886.

3) Korrespondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 34. Jahrgang. 1886. Nr. 7, 8.

4) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. 1886. Nr. 408 - 414.

5) Zeitschrift für Ethnologie. Jahrgang XVIII. 1886. Heft 3. Berlin, 1886.

6) Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrgang 1885. XI. Norden und Leipzig, 1886.

7) Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Heft XI. Nr. 1.

8) Pollack, Mittheilungen über den Hexenproceß in Deutschland. Berlin, 1886. (Geschenk der Verlagshandlung von Franz Siemenroth.)

II. Meklenburg.

9) Die Matrikel der Universität Rostock. I. Mich. 1419 bis Oct. 1425. Herausgegeben und dem Verein für Meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zum 12. Juli 1886 gewidmet von Ad. Hofmeister. Schwerin, 1886.

10) Stammtafeln der Familie Feddersen. (Geschenk des weiland Rentiers Feddersen in Schwerin.)

III. Preußen.

11) Schriften der physikalisch=ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg in Pr. 26. Jahrgang. 1885. Königsberg, 1886.

12) Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. Redigirt von B. Endrulat. 1. Jahrgang. 1.Heft. Posen.1885.

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13) Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins. Heft 23. Creusing's Märkische Fürsten=Chronik. Herausgegeben von Fr. Holtze. Berlin, 1886.

14) Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande. Heft 81. Bonn, 1886.

15) Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung. Bd. XIX. 1885/86. Wiesbaden, 1886.

16) Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben von dem Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Bd. 44. Münster, 1886.

17) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1886. Nr. 7 - 9.

18) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. 21. Jahrgang. 1886. 2. Heft. Magdeburg, 1886.

19) Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Alterthumskunde. XIX. Jahrgang. 1886. Doppelheft 1. Wernigerode, 1886.

20) Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 62. Heft 1. Görlitz, 1886.

21) Zeitschrift für die Geschichte und Alterthumskunde Ermlands. Jahrgang 1885 und 1886. Braunsberg, 1886.

22) Märkische Forschungen. Herausgegeben von dem Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg. Bd. XIX. Berlin, 1886.

23) Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. Heft XVI. Danzig, 1886.

24) Schleswig=Holstein=Lauenburgische Regesten und Urkunden. Im Auftrage der Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte bearbeitet und herausgegeben von P. Hasse. I. Bd. (786 - 1250.) Lieferung 4. II. Bd. (1250 - 1300.) Lieferung I. Hamburg und Leipzig, 1885, 1886.

25) Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte. 15. Bd. Heft 1, 2. Kiel. 1885.

26) Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 36. Jahrgang. 2. Heft. Stettin, 1886.

IV. Anhalt.

27) Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. IV. Heft 8. Dessau, 1886.

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V. Oldenburg.

28) Bericht über die Thätigkeit des Oldenburger Landesvereins für Alterthumskunde. 5. Heft. Die Alterthümer und Kunstdenkmäler des Jeverlandes. Von O. Tenge. Oldenburg, 1885.

VI. Hamburg.

29) Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Neue Folge. 5. Bd. 1. Heft. Hamburg, 1886.

VII. Thüringen.

30) Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Alterthumskunde. Neue Folge. Bd. V. Heft 1. 2. Jena, 1886.

31) Mittheilungen des Geschichts= und Alterthumsforschenden Vereins zu Eisenberg. Heft 1 Eisenberg, 1886.

32) Neue Mittheilungen aus dem Gebiet historisch=antiquarischer Forschungen. Im Namen des Thüringisch=Sächsischen Vereins zur Erforschung des vaterländischen Alterthums und Erhaltung seiner Denkmale. Herausgegeben von J. O. Opel. Bd. XVII, 1, 2. Halle, 1885, 1886.

33) Vollbaum, die Specialgemeinden der Stadt Erfurt. Erfurt, 1881.

34) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte und Alterthumskunde von Erfurt. Heft 11, 12, Erfurt, 1883, 1885.

VIII. Hessen.

35) Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. Jahrgang 1884. I - IV. Vierteljahrsheft. Jahrgang 1885. I - IV. Vierteljahrsheft. Kassel.

36) Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. Neue Folge. Bd. XI. Kassel, 1885.

37) Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. Neue Folge. IX. Supplement. Der Briefwechsel des Mutianus Rufus. Gesammelt und bearbeitet von C. Krause. Kassel, 1885.

IX. Elsaß=Lothringen.

38) Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Litteratur Elsaß=Lothringens, herausgegeben von dem historisch=litterarischen Zweigverein des Vogesen=Clubs. II. Jahrgang. Straßburg, 1886.

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X. Bayern.

39) Oberbayrisches Archiv für vaterländische Geschichte. Herausgegeben von dem Historischen Vereine von Oberbayern. Bd. 43. München, 1886.

40) Abhandlungen der historischen Klassse der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. XVII. 3. Abtheilung. (Denkschriften Bd. LVIII.) München, 1886.

41) A. v. Brinz, Zum Begriff und Wesen der römischen Provinz. (Festrede.) München, 1885.

42) Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Klasse der K. B. Akademie der Wissenschaften zu München. 1886. Heft 1. München, 1886.

43) Inhaltsverzeichniß der Sitzungsberichte X. Jahrgang 1871 bis 1885. München, 1886.

44) Zeitschrift des Münchener Alterthumsvereins. (Erschien früher unter dem Titel "Die Wartburg".) Redigirt von H. E. v. Berlepsch. Nr. 1. München, Juli 1886.

45) Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. 29. Bd. Würzburg, 1886. Mit Jahresbericht für 1885.

XI. Oestereich=Ungarn.

46) Viestnik hrvatskoga arkeologiěkoga družtva. Godina VIII. Br. 3. U Zagrebu 1 srnpja, 1886.

47) Mittheilungen des k. k. Oesterreichischen Museums für Kunst und Industrie. Neue Folge. Heft 7, 8, 9. Wien, 1886.

48) Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. XII. Heft 1, 2. Wien, 1886.

49) Mittheilungen der k. k. Geographischen Gesellschaft in Wien. 1885. Bd. XXVIII. (Neue Folge XVIII.) Wien, 1885.

50) Mittheilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. XV. Heft 3. Wien, 1885.

51) Mittheilungen des Nordböhmischen Excursions=Clubs. 9. Jahrgang. Heft 2, 3. Böhmisch=Leipa, 1886.

52) Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner= und Cisterzienser=Orden. Jahrgang VII. Heft 3. Würzburg und Wien, 1886.

XII. Italien.

53) Materiali di paletnologia comparata. Fascicolo 3. Parma, 1885.

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54) Bullettino di paletnologia Italiana. Serie II. Tom. II. Anno XII. Nr. 5 - 8. Parma, 1886.

XIII. Belgien.

55) Bibliographie Namaroise. 1. Partie. 3. Livraison. Année 1700 - 1750. Namur, 1886.

56) Société Archéologique de Namur. Rapport sur la situation de la société en 1885.

XIV. Niederlande.

57) Vereeniging tot beoefening van Overijsselsch. regt en geschiedenis. Verslag van de handelingen der 57. vergadering. Zwolle, 1886.

58) Vereeniging etc. Verzameling van stukken die betrekking hebben tot Overijsselsch regt en geschiedenis. II. Afdeeling. Verslagen en mededeelingen. 15 stuk. Zwolle, 1886.

XV. Dänemark.

59) Aarbøger for nordisk oldkyndighed og historie, udgivne af det kongelige nordiske oldskrift - selskab. 1886. II. raekke, 1. bind. 2. hefte. Kjøbenhavn.

60) Memoires de la Société Royale du Nord. Nouvelle série. 1886. Cøpenhague.

XVI. Schweden und Norwegen.

61) Bergens Museums aarsberetning for 1885. Bergen, 1886.

XVII. Polen.

62) Acta historica res gestas Poloniae illustrantia. Tom. VIII. Leges, privilegia et statuta civitatis Cracoviensis (1507 bis 1795) ed. Fr. Piekosinski. Tom. I. (1507 - 1586.) vol. II. Cracoviae, 1885.

XVIII. Amerika.

63) Transactions and reports of the Nebraska State historical society. Vol. I. Lincoln, 1885.

Archivar Dr. Schildt,      
als 2. Secretair des Vereins.   

 

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LII, 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde

Schwerin, Januar 1887.


A m 10. Januar d. J. fand die statutenmäßige Quartalversammlung unseres Vereins statt, zum ersten Male im Lesesaal der Großherzoglichen Regierungs=Bibliothek hieselbst. Den Vorsitz führte der Präsident, Se. Excellenz der Herr Staatsminister von Bülow; es waren zugegen die beiden Secretäre, der Kassenführer, der Bibliothekar und zwei Repräsentanten.

Nach der vom Unterzeichneten gegebenen Uebersicht über den Personalbestand des Vereins sind im letzten Quartale Veränderungen nur eingetreten in der Reihe der ordentlichen Mitglieder. Nachdem die Zahl derselben im sonstigen Laufe des Jahres um 10 sich vermindert hatte, ist jetzt ein reiner Zuwachs von 5 zu verzeichnen. Aufgenommen wurden nämlich seit Michaelis 1886:

1) Herr Schauspieldirector Dr. Horn in Hamburg;
2) Herr Gymnasiallehrer Dr. Lange in Rostock;
3) Herr Gymnasiallehrer Dr. Wiegandt in Rostock;
4) Herr Gymnasiallehrer Dr. Dopp in Rostock;
5) Herr Eisenbahndirector Lenz in Stettin;
6) Herr Präpositus Kirchenrath Stahlberg in Neukloster;

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7) Herr Ingenieur Heinrich Seidel in Berlin;
8) Herr Bürgermeister Lemcke in Sternberg.

Diesem Zugange von 8 Personen steht das Ausscheiden von deren 3 gegenüber:

1) der Stadtarchivar zu Braunschweig, Professor Ludwig Hänselmann hat am 11. November v. J. seinen Austritt erklärt, nachdem er seit 1860 dem Verein angehört hatte. Derselbe, und namentlich die Urkundenbuchs=Commission, ist Herrn Professor Hänselmann für manche Mittheilungen urkundlichen Inhaltes zu lebhaftem Danke verpflichtet.

2) der Geheime Rath, ehemalige Kammerdirector von Müller auf Rankendorf ist gestorben am 14. December 1886; er war Mitglied des Vereins seit 1843 mit der gleichen Hingabe, wie er sich einst seinem Dienste und dem Lande gewidmet hat.

3) Postdirector Major a. D. Freiherr von Bönigk zu Demmin erklärte am 22. December 1886 seinen Austritt; aufgenommen war er 1882.

In Erledigung der Tagesordnung wurde das Anerbieten zweier Vereine zum Schriftenaustausch acceptirt:

1) der deutschen Gesellschaft der Provinz Posen, und
2) der Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier.

Ferner fand Genehmigung der Antrag unseres Mitgliedes, des Herrn Treichel auf Hoch=Paleschken (Ostpreußen):

die Zustellung der Vereins=Publicationen, insbesondere an die auswärtigen Mitglieder, fortan frankirt zu beschaffen.

Die Sammlungen des Vereins sind um die in den Anlagen A, B und C verzeichneten Gegenstände vermehrt worden. - Ueber die litterarische Thätigkeit innerhalb des Vereins theilte der erste Secretär mit, daß der Druck des Urkundenbuchs bis zum 16. Bogen des XV. Bandes gediehen sei und keine Störung in seinem Fortgange befürchten lasse. Zu besonderem Danke ist der Verein den Verwaltungen der Archive in Stettin und Kopenhagen verpflichtet, welche für das Urkundenbuch Zeichnungen werthvoller Siegel kostenfrei lieferten. - Beiträge für das diesjährige Jahrbuch liegen reichlich vor, sodaß der Druck im Februar wird beginnen können. Zur Aufnahme werden u. A. gelangen: von Dr. Crull in Wismar eine Untersuchung über die Wappen der alten meklenburgischen Adelsfamilien; Pastor Beier in Laage hat eine Geschichte dieser Stadt geliefert; der Oberst von Schultz wird über die Werbungen fremder

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Mächte in Meklenburg Mittheilungen aus früheren Zeiten machen. Auch wird Bericht erstattet werden über die im Herbste vorigen Jahres ans Licht gebrachten Reste einer Befestigungs=Anlage bei Wustrow am Tollense=See, in welcher man berechtigt sein dürfte, wirkliche Spuren des vielgesuchten Rethra zu sehen.

Schließlich wird den Mitgliedern hierdurch Kenntniß davon gegeben, daß vermöge des im Frühjahre 1886 mit der Regierungs=Bibliothek über die Büchersammlung des Vereins geschlossenen Contracts dem Verein am 29. September vorigen Jahres die Aufforderung vom hohen Ministerium des Innern zugegangen ist, einen Vertreter in diejenige Commission zu entsenden, welche berathenden Einfluß auf die Anschaffungen der Regierungs=Bibliothek haben soll. Der Vereins=Vorstand hat daraufhin den zeitigen Repräsentanten Herrn Landgerichtsrath Schlettwein in Schwerin zu diesem Amte nominirt und, nachdem derselbe sich am 21. October zur Uebernahme bereit erklärt hatte, die Anzeige davon schuldigermaßen an das hohe Ministerium erstattet.

Vermehrung der Vereinssammlungen.

A. Münz=Sammlung.
(Bericht des Herrn Rechnungsrath Wunderlich.)

1) Eine kleine, stark abgegriffene römische Silbermünze, gefunden beim Durchbau der Kirche in Teterow;

2) eine größere römische Kaisermünze, Av.: Kopf, Rev.: D. S.; auf beiden Seiten unleserliche Umschriften. Gefunden auf der Teterower Stadtfeldmark in einen Maulwurfshaufen von Senator Bockfisch.

(l und 2 Geschenke des Herrn Bürgermeister Dr. von Pentz in Teterow.)

3) Sechsling. Rostock, 1761. Vgl. Evers II, p. 403. Gefunden auf der Feldmark Wustrow bei Penzlin.

(Geschenk des Herrn Archivar Dr. Schildt in Schwerin.)

4) Schwedische Nothmünze aus Kupfer; Typus Saturn, vom Jahre 1718.

(Geschenk des Herrn Premierlieutenant a. D. von Schack in Elbing.)

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B. Bilder=Sammlung.
(Bericht des Herrn Landgerichtsrath Schlettwein.)

Photographie vom Leichensteine des Abtes zu Dargun Johann Billerbeck, gestorben 1349; vgl. Jahrbuch III, 174; VI, 94; sowie Meklenb. Urkundenbuch X, Nr. 7019.

(Geschenk des Herrn Landdrosten von Pressentin in Dargun.)

C. Bibliothek.
(Bericht des Herrn Regierungs=Bibliothekars Dr. Schröder.)

I. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

1) Zeitschrift für Ethnologie. Organ der Berliner Gesellschaft für Anthropologie und Urgeschichte. 18. Jahrgang. 1886. Heft IV u. V. Berlin, 1886.

2) Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrgang 1886. Heft XI, Nr. 2.

3) Korrespondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 34. Jahrgang. 1886. Nr. 9-12.

4) Steinsagen. (Fortsetzung.) Von A. Treichel. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

5) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. 1886. Nr. 418.

6) Die Wartburg. 13. Jahrgang. 1886. Nr. 9 u. 10.

7) Mittheilungen der Deutschen Gesellschaft zur Erforschung Vaterländischer Sprache und Alterthümer in Leipzig. 8. Band. 2. Heft. Leipzig, 1886.

8) Monumenta Germaniae historica. Poetarum latinorum medii aevi tomi III. pars prior. Berolini, 1886. (Vom hohen Ministerium des Innern.)

II. Preußen.

9) Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 36. Jahrgang. 3. Heft. Stettin, 1886.

10) Die Kunstdenkmäler der Stadt Breslau. In amtlichem Auftrage bearbeitet von H. Lutsch. Breslau, 1886. (Uebersandt vom Herrn Regierungs=Präsidenten Frhr. Juncker von Ober=Conreut).

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11) Urkundenbuch der Familie von Heimbruch, 1142-1500, herausgegeben von Dr. H. Grotefend. Frankfurt a. M., 1882. (Geschenk des Herrn Herausgeber.)

12) Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt a. M. Band VII. Frankfurt a. M., 1885. Mit Beilage: Verzeichniß von Abhandlungen und Notizen zur Geschichte Frankfurts, aus Zeitschriften und Sammelwerken. Zusammengestellt von Dr. H. Grotefend. Frankfurt a. M., 1885.

13) Christian Egenolff, der erste ständige Buchdrucker zu Frankfurt a. M. und seine Vorläufer. Von Dr. H. Grotefend. Frankfurt a. M., 1881.

14) Die Familie von Eschborn und ihr Zusammenhang mit der Familie von Cronberg. Von Fr. Ritsert und H. Grotefend. Frankfurt a. M., 1884.

15) Die Bestätigungsurkunde des Domstifts zu Frankfurt a. M. von 882 und ihre Bedeutung für das Stift, erläutert von H. Grotefend. (Festgabe, seinem Präsidenten Herrn Justizrath Dr. L. H. Euler zum 50jähr. Doctorjubiläum überreicht vom Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. am 8. August 1884.) Frankfurt a. M., 1884.

16) Die Furt am unteren Neckar. Von Fpr. Scharff. Nach dem Tode des Verfassers herausgegeben vom Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. Frankfurt a. M., 1886.

17) Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst. N. F. XI. Bd. Frankfurt a. M., 1884.

18) Heddernheimer Ausgrabungen. Den Mitgliedern des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. dargebracht etc. . Die Heddernheimer Brunnenfunde: I. Das Juppiter=Heiligthum. II. Sol und Deus Lunus. III. Die Gigantensäule. Von O. Donner= von Richter und A. Riese. Frankfurt a. M., 1885.

19) 63. Jahres=Bericht der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur. Enthält den Generalbericht über die Arbeiten und Veränderungen der Gesellschaft im Jahre 1885. Nebst einem Ergänzungsheft: Rhizodendron Oppoliense Göpp., beschrieben von K. Gustav Stengel. Breslau, 1886.

20) Geschichtsblätter fiir Stadt und Land Magdeburg. 21. Jahrgang, 1886. 3. Heft. Magdeburg, 1886.

21) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1886, Nr. 10, 11, 12. 1887, Nr. 1.

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22) Archiv des Vereins für Geschichte und Altertümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade. 11. Heft. Stade, 1886.

23) Treichel, Die sogenannte Schwedenschanze bei Garczin. (Aus den Verhandlungen der Berliner anthropologischen Gesellschaft. Sitzung vom 20. März 1886.) (Geschenk des Herrn Verfassers.)

24) Th. Pyl, Geschichte der Greifswalder Kirchen etc. . Theil III. Greifswald, 1887.

25) Siebenter, achter und neunter Jahresbericht des Museumsvereins für das Fürstenthum Lüneburg. 1884-1886. Lüneburg, 1886.

26) Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. Heft XVII. XVIII. Danzig, 1886.

27) Die Stammbäume der Mitglieder der Französischen Colonie in Berlin. Herausgegeben von R. Beringuier. 3. und letztes Stück. Berlin, 1887.

III. Bremen.

28) Bremisches Jahrbuch. Herausgegeben von der Historischen Gesellschaft des Künstlervereins. 13. Bd. Bremen, 1886.

IV. Braunschweig.

29) Deutsches Bürgerleben. Alte Chronikenberichte, bearbeitet von L. Hänselmann. 1. Band: Das Braunschweigische Schichtbuch. Braunschweig, 1886.

V. Anhalt.

30) Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. IV. Bd. 9. Heft. Dessau, 1886.

VI. Sachsen.

31) Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Alterthumskunde. 7. Band. Dresden, 1886.

32) Jahresbericht des Königlich Sächsischen Alterthums=Vereins über das Vereinsjahr 1885-86. Dresden, 1886.

33) Mittheilungen des Freiberger Alterthums=Vereins. 22. Heft. 1885. Freiberg, 1886.

34) Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen. Des ersten Bandes 5. Heft (Schluß). Meißen, 1886.

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VII. Thüringen.

35) Mittheilungen des Vereins für Geschichts= und Alterthumskunde zu Kahla und Roda. 3. Band, 2. Heft. Kahla, 1886.

VIII. Württemberg.

36) Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. Herausgegeben vom K. Statistischen Landesamt. Jahrgang 1886. II. Band, 1. Hälfte. Stuttgart, 1886.

IX. Bayern.

37) Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der K. B. Akademie der Wissenschaften zu München. 1886. Heft II. München, 1886.

38) Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. 40. Band. (32. Band der neuen Folge.) Stadtamhof, 1886.

39) Urkunden zur Geschichte der Stadt Speyer. Gesammelt und herausgegeben von A. Hilgard. Straßburg, 1885.

40) Die Ausgrabungen des Historischen Vereins der Pfalz während der Vereinsjahre 1884/85 und 1885/86. Speier, 1886.

41) 47. Bericht über Bestand und Wirken des historischen Vereins zu Bamberg im Jahre 1885.

42) Jahresbericht des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg über das 7. Vereinsjahr 1884. Nürnberg, 1885.

43) Desgl. über das 8. Vereinsjahr 1885. Nürnberg, 1886.

44) Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg. 6. Heft. Nürnberg, 1886.

45) Historischer Plan der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg.

X. Oesterreich=Ungarn.

46) Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark. 34. Heft. Graz, 1886.

47) Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen. Herausgegeben vom historischen Vereine für Steiermark. 21. Jahrgang. Graz, 1886.

48) Viestnik hrvatskoga arkeologičkoga družtva. Godina VIII. Br. 4. U Zagrebu. 1 listopada 1886.

49) Mittheilungen des K. K. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie. N. F., Heft 10-12. Wien 1886.

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50) Památky archaeologické a místopisné. Dilu XIII, sešit 4-6. V Praze, 1885. 1886.

51) Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=historische Classe. Band 110 u. 111. Wien, 1885. 1886. Dazu: Register zu den Bänden 101-110 der Sitzungsberichte. Wien, 1886.

52) Archiv für österreichische Geschichte. 67. Band, 2. Hälfte. 68. Band, 1. Hälfte. Wien, 1886.

53) Fontes rerum Austriacarum. 2. Abth. Diplomataria et Acta. 44. Band: Briefe und Acten zur österreichisch=deutschen Geschichte im Zeitalter Kaiser Friedrich III. Gesammelt und herausgegeben von A. Bachmann. Wien, 1885.

54) Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner= und Cistercienser=Orden etc. . VII. Jahrgang, II, Band, II. Heft. Würzburg und Wien, 1886.

55) Mittheilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. Band XVI, Heft 1 u. 2. Wien, 1886.

XI. Italien.

56) Bullettino di Paletnologia Italiana. Serie II, Tomo II, Anno XII, Nr. 9 e 10. Parma 1886.

XII. Schweiz.

57) Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel. Neue Folge, Band II, Heft 3. Basel, 1887.

58) Mittheilungen der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel. Neue Folge. III. Geschichte und Beschreibung des Rathhauses zu Basel von A. Burckhardt und R. Wackernagel. Basel, 1886.

59) Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des historischen Vereins der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 41. Band. Einsiedeln etc. ., 1886.

XIII. Belgien.

60) Bulletin de l'Institut archéologique Liégeois. Tome XIX, 1. livraison. Liége, 1886.

XIV. Niederlande.

61) Publications de la Section historique de l'Institut R. G.-D. de Luxembourg (ci-devant Société archéologique du Grand-Duché). Années 1884. 1885. Luxembourg, 1885.

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62) De vrije Fries. Mengelingen uitgegeven door het Friesch Genootschap van Geschied-, Oudheid- en Taalkunde. 16. deel, 3. reeks, 4. deel, aflev. 3. Leeuwarden, 1886.

63) Naamlijst der Predikanten, sedert de Hervorming tot nu toe, in de hervormde Gemeente van Friesland. Handschrift nagelaten door T. A. Romein. Uitgegeven door het Friesch Genootschap etc. 1. gedeelte. Leeuwarden, 1886.

XV. Schweden und Norwegen.

64) Kongl. Vitterhets Historie och Antiqvitets Akademiens Månadsblad. Fjortonde Årgången. 1885. Stockholm, 1886.

XVI. Russische Ostseeprovinzen.

65) Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands aus dem Jahr 1885. Riga, 1886.

66) Mittheilungen aus der livländischen Geschichte. 13. Bandes 4. Heft. Riga, 1886.

XVII. Amerika.

67) Annual Report of the Board of Regents of the Smithsonian Institution for the year 1884. Washington, 1885.

Archivar Dr. E. Saß,
zweiter Secretär ad int.

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LII, 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde

Schwerin, April 1887.


D ie Frühlings=Quartalsitzung des Vereinsausschusses wurde am 4. April, Nachmittags 5 Uhr, im Lesesaale der Regierungsbibliothek durch den Herrn Präsidenten, Staatsminister von Bülow, Exc., eröffnet. Es hatten sich eingefunden die beiden Secretaire, der Bibliothekar und die 4 Repräsentanten.

Nach Eintritt in die Verhandlungen theilte der Unterzeichnete Folgendes über stattgehabte Veränderungen im Personalbestande des Vereins mit. Es haben solche sich nur ereignet hinsichtlich der ordentlichen Mitglieder. Seit Neujahr sind nämlich neu eingetreten:

1) Herr Pastor Ihlefeld in Bützow;
2) Herr Restaurateur Meinhard in Stargard i. M.;
3) Herr von Gadow jun. auf Groß=Potrems;
4) Herr Senator Stolte in Stargard i. M.

Diesem Zuwachs steht ein bedeutender Abgang (11 Personen) gegenüber. Bereits im Laufe früherer Quartale sind gestorben, ohne daß dies bisher zur Kenntniß des Vorstandes gelangt wäre:

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1) Herr von Gadow sen. auf Groß=Potrems, Mitglied seit dem 7. März 1874, gestorben am 28. Juli 1886;
2) Herr Kirchenrath Giebner in Neustrelitz, Mitglied seit dem 3. November 1882, gestorben im Herbste 1886.

Im verflossenen Quartale haben folgende 8 Mitglieder ihren Austritt erklärt:

3) Herr Gymnasialdirector Raspe zu Güstrow (Mitglied vom 20. October 1870 bis 24. Februar 1887);
4) Herr Revierförster Mecklenburg zu Spornitz (Mitglied vom 24. Februar 1883 bis 25. Februar 1887);
5) Herr Hauptmann von Vogelsang auf Neu=Guthendorf (Mitglied vom 16. November 1862 bis 25. Februar 1887);
6) Herr Domänenrath von Bülow zu Doberan (Mitglied vom 16. November 1882 bis 26. Februar 1887);
7) Herr Bürgermeister Nizze zu Ribnitz (Mitglied vom 2. Januar 1883 bis 21. März 1887);
8) Herr Landgerichtsrath Gösch hieselbst (Mitglied vom 26. November 1883 bis 21. März 1887)
; 9) Herr Geh. Commerzienrath Soltau hieselbst (Mitglied vom 4. Januar 1868 bis 5. März 1887);
10) Herr Major Freiherr von Hanstein, bisher beim hiesigen Jäger=Bataillon (Mitglied vom 6. November 1878 bis 30. März 1887).

Endlich haben wir

11) Herrn Drost von Oertzen zu Wismar am 1. April durch) den Tod verloren: er war Mitglied seit dem 12. November 1882.

Auch darf hier gedacht werden des Herrn Gymnasialdirectors Dr. Meyer hieselbst, welcher am Morgen des Sitzungstages war zur Erde bestattet worden. Er gehörte zwar seit dem 14. April 1878 nicht mehr dem Verein an, ist aber bis dahin 20 Jahre hindurch Mitglied desselben gewesen.

Nachdem in der Sitzung ferner verschiedene geschäftliche Angelegenheiten zur Erledigung gekommen waren, theilte in Hinsicht der Vereins=Sammlungen, und zwar besonders des Depots von Jahrbüchern und Urkundenbüchern, der erste Secretair mit, daß selbiges zufolge früheren Beschlusses und der mit der Regierungs=Bibliothek getroffenen Vereinbarung in eine Räumlichkeit der letzteren übergeführt sei. Der Umzug hat am 2. d. M. stattgefunden: es fällt hinfort zu Gunsten der Vereinskasse die Ausgabe für Miethe eines Privat=Locales und für Versicherung des Depots weg.

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Ueber den Zuwachs der Vereins=Sammlungen an Alterthümern, Münzen und Büchern geben die Anlagen A., B. und C. Nachweis. Die Fortführung der neuen Vereins=Publicationen nimmt ihren regelmäßigen Gang. Nach Mittheilung des ersten Secretairs befindet sich im Druck der 27. Bogen vom XV. Bande des Urkundenbuches; derjenige des 52. Jahrbuches steht beim 7. Bogen.

Wenig nach 6 Uhr wurde die Sitzung vom Herrn Präsidenten für beendigt erklärt.

Vermehrung der Vereins-Sammlungen.

A. Alterthümer=Sammlung.
(Bericht des ersten Secretairs, Herrn Archivar Dr. Schildt.)

1) Ein Steinbeil, gefunden auf der Feldmark Neuburg. (Uebersandt vom wailand Herrn Drosten v. Oertzen zu Wismar.)

2) Eine Lanzenspitze von Feuerstein, gefunden zu Tatow bei Wismar. (Uebersandt vom Herrn Dr. Crull zu Wismar.)

B. Münz=Sammlung.
(Bericht des Herrn Rechnungsrath Wunderlich.)

5 Oere. Schweden, 1691. Gefunden auf der Feldmark Poggelow.
(Geschenk des Herrn Bürgermeister Dr. v. Pentz in Teterow.)

C. Bibliothek.
(Bericht des Herrn Regierungs=Bibliothekars Dr. Schröder.)

I. Meklenburg.

1) A. Blanck: Angelus Sala, sein Leben und seine Werke. Schwerin 1883. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

2) Fr. Crull: Das Amt der Goldschmiede zu Wismar. Wismar, 1887. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

3) 18. Jahresbericht über das Städtische Gymnasium zu Waren. 1887. (Geschenk des Herrn Director Holle.)

4) Programm des Real=Gymnasiums zu Malchin für das Schuljahr von Ostern 1886 bis Ostern 1887. (Geschenk des Herrn Director Reimann.)

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II. Allgemeine deutsche Sprach= Geschichts= und Alterthumskunde.

5)Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichte und Alterthumsvereine. 35. Jahrgang. 1887. Nr. 1-4.

6) Die Wartburg. Zeitschrift für alte Kunst und Kunsthandwerk. 13. Jahrgang. 1886. Nr. 11, 12. - 14. Jahrgang. 1887. Nr. 1.

7) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrgang 1886. Heft XI. Nr. 3, 4.

8) Protokolle der Generalversammlung des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine zu Hildesheim. Berlin, 1886.

9) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. 1886. Nr. 421, 422, 424, 425, 426, 427.

10) Der deutsche Herold. XVII. Nr. 1-12.

11) Zeitschrift des Münchener Alterthumsvereins, redigirt von H. E. v. Berlepsch. Nr. 1-3. München, 1887.

12) Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie. IV. Jahrgang. Berlin, 1886.

III. Preußen.

13) Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. Band I-VIII. Aachen, 1879-86.

14) Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen. Jahrgang 1886. Hannover, 1886.

15) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. 21. Jahrgang. 1886. Heft 4. Magdeburg, 1886.

16) Baltische Studien. Herausgegeben von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde. 36. Jahrgang. Heft 1-4. Stettin, 1886.

17) Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt. N. F. Heft 14. Erfurt, 1886.

18) Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. 2. Jahrgang. Heft 1, 2. Posen, 1886.

19) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1887. Nr. 2-4.

20) Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Alterthumskunde. 19. Jahrgang. 1886. Schlußheft. Wernigerode, 1886.

21) Neues Lausitzisches Magazin. 62. Band. 2. Heft. Görlitz 1886.

22) Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande. Heft 82. Bonn, 1886.

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23) Zeitschrift des historischen Vereins fiir den Regierungs=Bezirk Marienwerder. Heft 16-20. Marienwerder, 1886.

24) Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer zu Emden. Band 7, Heft 1. Emden, 1886.

25) Publicationen des westpreußischen Geschichtsvereins. Neues Preußisches Urkundenbuch. Westpreußischer Theil. II. Abtheilung. I. Band. Urkundenbuch des Bisthums Culm. Bearbeitet von C. P. Woelky. Danzig, 1887.

26) Die römische Villa zu Nennig. Ihre Inschriften. Erläutert von Domcapitular v. Wilmowsky. Herausgegeben von der Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier. Trier, 1868.

27) Die Fälschung der Nenniger Inschriften von Ernst aus'm Werth. Geprüft von Domcapitular v. Wilmowsky. Herausgegeben von der Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier. Trier, 1871.

28) Jahresberichte der Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier vom J. 1856-68, 74-81. Trier, 1857 ff.

29) Festschrift zur Begrüßung der 14. Allgemeinen Versammlung der deutschen Anthropologischen Gesellschaft. Ueberreicht von der Gesellschaft für nützliche Forschungen zu Trier. Enthält: Die Ausgrabung des Buchenlochs bei Gerolstein in der Eifel und die quaternären Bewohnungsspuren in demselben. Von E. Bracht. Trier, 1883.

IV. Hessen.

30) Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen. 1886. Nr. 1-4. Darmstadt, 1886.

V. Bayern.

31) Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der k. b. Akademie der Wissenschaften zu München. 1886. Heft 3. München 1886.

VI. Oesterreich=Ungarn.

32) Mittheilungen des k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie. N. F. II. Jahrgang. Heft 1-3. Wien, 1887.

33) Viestnik hrvatskoga arkeologičkoga družtva. Godina IX. Br. 1. U Zagrebu 1. siečnja 1887.

34) Zeitschrift des Ferdinandeum für Tirol und Vorarlberg. 3. Folge. 30. Heft. Innsbruck, 1886.

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35) Führer durch das Tiroler Landesmuseum (Ferdinandeum) in Innsbruck. Innsbruck, 1886.

36) Katalog der Gemäldesammlung im Tiroler Landesmuseum (Ferdinandeum) zu Innsbruck. Innsbruck, 1886.

37) Mittheilungen des Nordböhmischen Excursions=Clubs. 9. Jahrgang. 4. Heft. Böhmisch Leipa, 1886. - 10. Jahrgang. 1. Heft. Ebd. 1887.

38) Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. 12. Band. 3., 4. Heft. Wien, 1886.

39) Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie. Herausgegeben von dem Geschichtsverein für Kärnten. 16. Jahrgang. Klagenfurt, 1886.

40) Carinthia. 76. Jahrgang. Klagenfurt, 1886.

41) Scriptores rerum Polonicarum. Tom. IX, X. Kraków, 1886.

42) Monumenta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia. Tom. IX continet codicis diplomatici Poloniae minoris partem secundam. 1153-1333. W Krakowie, 1886.

43) Starodawne prawa Polskiego pomniki. Tom VIII. Część II. Antiquissimi libri judicialis terrrae Cracouiensis. Pars II, ab an. 1394-1400. Cracoviae, 1886.

44) Mittheilungen der k. k. Geographischen Gesellschaft in Wien. Band 29 (der neuen Folge 19). Wien, 1886.

45) Památky archaeologické a místopisné Dilu XIII. sešit 7, 8. Roku 1886. V Praze, 1886.

46) Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner= und dem Cistercienser=Orden. Jahrgang VIII. Heft 1. 1887.

47) Ungarische Revue. 5. Jahrgang. 1885. Heft 8-10. Leipzig. - 6. Jahrgang. 1886. Heft 1-10. Budapest.

48) Archaeologiai értesitö. Uj folyam. V. kötet. 3., 4., 5. szám. - VI. kötet. 1., 2. szám. Budapest, 1885, 86.

49) Archaeologiai közlemények. XIV. kötet. Budapest, 1886.

50) Magyar tudom. Akadémiai Almanach csillagászati és közönséges naptárral. 1886 ra . Budapest, 1885.

51) Fr. Zimmermann: Das Archiv der Stadt Hermannstadt und der sächsischen Nation. Hermannstadt, 1887.

52) Historischer Festzug zur Feier der Einwanderung der Sachsen nach Siebenbürgen etc. . am 24. August 1884. Hermannstadt, 1884.

53) Jahresbericht des Vereins für siebenbürgische Landeskunde für das Vereinsjahr 1885/6. Hermannstadt, 1886.

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54) Verzeichniß der Kronstädter Zunft=Urkunden. Kronstadt, 1886.

55) Fr. Hermann und Chr. Gusbeth: Die Grabdenksteine in der Westhalle der evangelischen Stadtpfarrkirche in Kronstadt. Kronstadt, 1886.

56) A. Schiel: Die Siebenbürger Sachsen. (Sammlung Gemeinnütziger Vorträge. Herausgegeben vom Deutschen Vereine zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse in Prag. Nr. 114.)

57) Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. N. F. 21. Band. 1. Heft. Hermannstadt 1887.

58) J. Groß: Kronstädter Drucke 1535-1886. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte Kronstadts. Kronstadt, 1886.

VII. Schweiz.

59) Argovia. Jahresschrift der historischen Gesellschaft des Kantons Aargau. 17. Band. Aarau, 1886.

VIII. Italien.

60) Bullettino di Paletnologia Italiana. Serie II. Tomo II. Anno XII. N. 11 e 12. Parma, 1886.

IX. Belgien.

61) Annales de la Société Archéologique de Namur. Tome 17. l. livraison. Namur, 1886.

X. Niederlande.

62) Vereeniging tot Beoefening van Overijsselsch Regt en Geschiedenis. Acta visitationis dioecesis Daventriensis, ab Aegidio do Monte factae 1571. Vel 1-7. Zwolle, 1886. - Verslag van de Handelingen der acht en vijftigste Vergardering, gehouden te Zwolle den 26 sten October 1886. Zwolle 1887.

63) Handelingen en Mededeelingen van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te leiden over het jaar 1886. Leiden, 1886.

64) Levensberichten der afgestorvene medeleden van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde. (Bijlage tot de Handelingen van 1886.) Leiden, 1886.

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XI. Dänemark.

65) Meddelelser fra det Kongelige Gehejmearkiv og det dermed forenede Kongerigets Arkiv for 1883-85. Kjøbenhavn, 1886.

66) Aarbøger for Nordisk Oldkyndighet og Historie, udgivne af det Kongelige Nordiske Oldskrift-Selskab. 1886. II. Raekke. 1. Bind. 3., 4. Hefte. Kjøbenhavn.

67) Bornholms Oldtidsminder og Oldsager af E. Vedel. Kjøbenhavn, 1886.

68) Historisk Tidskrift. Femte Raekke. Sjette Binds første og andet Hefte. Kjøbenhavn, 1886.

XII. Schweden und Norwegen.

69) Foreningen til Norske Fortidsmindesmerkers Bevaring. Aarsberetning for 1885. Kristiania, 1886.

70) Kunst og Haandverk fra Norges Fortid udgivet af Foreningen til Norske Fortidsmindesmerkers Bevaring ved N. Nicolaysen. 6. Hefte. Kristiania, 1886.

XIII. Russische Ostseeprovinzen.

71) Mittheilungen aus der livlandischen Geschichte. XIV. Bandes 1. Heft. Riga, 1886.

72) Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands aus dem Jahre 1886. Riga, 1887.

XIV. Amerika.

73) Annual Report of the Board of Regents of the Smithsonian Institution for 1884. Part II. Washington, 1885.

Archivar Dr. E. Saß,
zweiter Secretär ad int.

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LII, 4.

Quartal- und Schlußbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde

Schwerin, Juli 1887.


D ie letzte Quartal=Versammlung des verflossenen Vereins=Jahres wurde am 5. Juli im gewohnten Locale, dem Lesesaale der Regierungs=Bibliothek, abgehalten. Ebendort tagte die General=Versammlung am statutenmäßigen Tage, dem 11. Juli, und begann 5 Uhr Nachmittags.

Unter dem Vorsitze des Präsidenten, Herrn Staatsministers von Bülow, Excellenz, hatten sich 8 Mitglieder eingefunden, sowie der Vorstand außer dem Bilderwart und dem Unterzeichneten. Es wurde ein Jahresbericht des letzteren, der sich auf einer Urlaubsreise befand, durch den ersten Secretair Archivar Dr. Schildt verlesen, aus dem das Wichtigste mit Folgendem wiedergegeben wird.

Nach einigen Worten über das im verflossenen Jahre erfolgte Hinscheiden unseres ehemaligen ersten Secretairs, des wail. Geh. Archivraths Dr. Wigger, forderte der Herr Vorsitzende die Anwesenden auf, zum Zeichen dankbarer Erinnerung an die unvergeßlichen Dienste, welche der Verstorbene dem Vereine geleistet hat, sich von den Sitzen zu erheben. - Auf eine eingehende Würdigung

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der wissenschaftlichen Wirksamkeit Wigger's hat Referent diesmal verzichten müssen. Unerwartet wie das Ereigniß den Verein und das Land getroffen hat, ließ es auch bisher noch nicht Zeit, über das schon im letzten October=Bericht Gesagte hinaus etwas Erschöpfendes über diesen Gegenstand beizubringen. Inzwischen ist dem Referenten die Aufforderung geworden, für die "Allgemeine deutsche Biographie" eine Lebensskizze Wigger's zu entwerfen; und nach Abschluß der dazu erforderlichen Ermittelungen ist zu hoffen, daß der Verein auch dann noch sich das Andenken an seinen tüchtigsten und sorgsamsten Arbeiter gerne wird erneuern lassen.

Auch sonst hat, wenn man Abgang und Zuwachs gegen einander hält, der Verein in der Zahl seiner ordentlichen Mitglieder reichliche Verluste zu verzeichnen. Durch Tod bezw. Austritts=Erklärung haben wir 26 Personen eingebüßt, dem nur ein Neugewinn von 15 Mitgliedern gegenübersteht. Die Veränderungen des letzten Vierteljahres sind hier namentlich zu verzeichnen. - Seit dem 24. Februar d. J. schon nicht mehr Angehöriger des Vereins, zu denen er aber von 1885 an zählte, war der Herr Gymnasialdirector Dr. Raspe in Güstrow, welcher am 5. Juni d. J. einem langen und schweren Leiden erlag. - Wirkliche Mitglieder dagegen waren bis an ihr Lebensende:

1) Der Herr Landessteuer=Director von Oertzen zu Rostock, eingetreten 1862, verstorben am 28. Juni d. J., und
2) der Herr Rentner Karl von Bassewitz hieselbst, eingetreten 1885, gestorben am 30. Juni d. J.

Zur Aufnahme als neue Mitglieder gelangten:

1) Herr Lieutenant im 24. Artillerie=Regiment von Hagen hieselbst, und
2) Herr Dr. Grotefend, Stadt=Archivar in Frankfurt a. M., künftig Vorstand des hiesigen Archives.

Die Zahl der mit uns correspondirenden Vereine hat nach Ausweis der früheren Quartalberichte dieses Jahres sich um drei vermehrt. Sonstige die Matrikel des Vereins berührende Veränderungen kamen nicht vor.

In ungestörtem Schritte sind die Arbeiten des Vereins vorgerückt Das Register über Bd. 31.-40. der Jahrbücher, vom wail. Secretair Fromm ausgearbeitet und zum Druck besorgt vom Herrn Archivregistrator Jahr, kann den Mitgliedern fertig ausgehändigt werden. Das diesmalige Jahrbuch selbst, welches früher als ge=

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wöhnlich fertig geworden ist, wurde vom 1. Secretär vorgelegt; ebenso die ersten 34 Druckbogen von Bd. XV. des Urkunden=Buches. Daneben ergänzen sich die Register zu letzt genanntem Werke mit jedem die Presse verlassenden Blatte.

Auskunft über die Sammlungen des Vereins und ihre Vermehrung geben die eingegangenen schriftlichen Berichte der Herren Vorstände (Anl. B., C. und D., eine Mittheilung des Antiquars ist nicht eingegangen). Im Anfange dieses Monates Juli wurde der letzte Schritt zur Vereinigung der Vereins=Bibliothek mit der Regierungs=Bibliothek gethan, indem man den im früheren Locale noch vorhandenen Rest in die neuen Räumlichkeiten überführte.

Ein Bericht über die historische Litteratur, welche der vaterländischen Geschichte ohne directes Zuthun des Vereines Dienste geleistet hat, kann nur unvollständig gerathen, da dem Referenten bei der kurzen Zeit seiner Amtsführung vielleicht nicht alles zu Gesicht gekommen ist. Z. B. kennt er nur aus Besprechungen eine Schrift des als Publizisten bereits erprobten katholischen Pfarrers, nebenbei geborenen Schweriners, Bernhard Lesker.

Dieselbe betitelt sich: "Die Rostocker Fraterherren" und behandelt die Brüderschaft "vom gemeinsamen Leben", welche in dem Gebäude (jetzigen Wollmagazin) am Schwaaner Thore zu Rostock hauste und hervorragende culturhistorische Bedeutung besitzt, namentlich durch ihre Druckwerke, die ersten in Meklenburg.

Die ohne Frage wichtigste Erscheinung, deren wir diesmal zu gedenken haben, ist diejenige, welche vom Rostocker Stadt=Archivar Dr. Koppmann herrührt und als "Geschichte Rostocks" (zunächst Theil 1, 1887) erschienen ist. Der durch seinen Antheil an der Bearbeitung der Hansischen Geschichts=Quellen rühmlichst bekannte Gelehrte hat sich entschlossen, einen dem Laien und namentlich dem Rostocker selbst verständlichen Abriß der Schicksale seiner Stadt zu liefern. Der vorliegende erste Theil behandelt das Mittelalter mit Einschluß der Reformationszeit; die dargestellten Geschehnisse liegen also durchgehend im Bereich der eingehendsten Studien Koppmann's. Wenn trotzdem der mehr geschichtserfahrene Leser sich ein wenig enttäuscht fühlt durch die gedrängte Knappheit in der Auswahl des Stoffes, so wird der Autor einen solchen auf sein ausdrücklich hervorgehobenes Programm verweisen dürfen. Die Freunde der Historiographie dürfen hoffen, daß Dr. Koppmann im weitern Verlaufe auch speciellere und eingehendere Mittheilungen aus dem reichen Schatze seiner Sammlungen zur Verfügung stellt, wie er denn solches schon mehrfach in Aufsätzen, die man in Tages=

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blättern findet, gethan hat. Erst kürzlich stand in der "Rostocker Zeitung" eine actenmäßige Widerlegung der bekannten Sage von des Reformators Slüter Vergiftung. Koppmann hat damit ein Versprechen eingelöst, welches er in dem besprochenen ersten Bande seiner Geschichte Rostocks gab, und dabei die gewohnte Meisterschaft in der Auseinanderlegung anscheinend unentwirrbarer Fäden der Tradition und deren kritischer Würdigung gezeigt. Dies läßt uns auf die unanfechtbare Thatsächlichkeit auch der ohne Belege von ihm erzählten Vorgänge vertrauen, und wir sehen um so mehr mitgespannter Wißbegier seiner Darstellung solcher Zeiten entgegen, welche weniger als das Mittelalter dem Geschichtsfreunde vertraut sind.

Dient das eben besprochene Werk vorzugsweise der Lokal=Geschichte, so führt uns eine andere Arbeit, welche im letzten Jahre ans Licht trat, auf ein Gebiet und in eine Zeit, das den Höhepunkten der Weltgeschichte naheliegt und wo der Name Meklenburg auch in Madrid und Rom geläufig wurde. Der Prager Professor Gindely nähert sich bei seinen Forschungen über den 30 jährigen Krieg derjenigen Periode, während welcher unser Land durch den letzten der Condottiere, Wallenstein, seiner angestammten Dynastie auf einige Jahre beraubt worden ist. Die Frage, ob ein gleiches Loos auch dem Habsburger Kaiserhause zugedacht war, bewegt bekanntlich seit Jahrzehnten die wissenschaftliche Welt, und dem Versuche, eine unabweisliche Antwort zu geben, verdankt auch das uns angehende Werk seine Entstehung. Gindely hat, ehe er zur continuirlichen Darstellung des niedersächsisch=dänischen Krieges und der daraus sich entwickelnden Einmischung fremder Mächte schritt, vor sich und seinen Lesern Rechenschaft zu legen gesucht über die Auffassung, welche er hinsichtlich des Charakters und der Ziele Wallenstein's glaubt vertreten zu müssen. Das Werk heißt: "Wallenstein und sein erstes Generalat von 1625 bis 1630." Die Jahreszahlen zeigen, daß die wichtigsten Meklenburg betreffenden Acte in dem Buche berührt sein müssen. Wesentlich Neues bietet dasselbe jedoch nicht (zum letzten Aufsatze des Bandes 51. unserer Jahrbücher hat Dr. Wigger gelegentlich noch auf Gindelys Anführungen hingewiesen; s. besonders S. 320); wenigstens keine Einzelheiten. Jedoch läßt sich nicht leugnen, daß die ganze Auffassung von Wallensteins Stellung zu Meklenburg ungemein abhängig ist von der durch Gindely neuerdings beleuchteten Frage. Hatte Wallenstein keine kaiserfeindlichen Pläne, wollte er nur ein Reichsfürst unter vielen alten Häusern sein: so mochte er sich mit Meklenburg, vielleicht Pommern und Süd=Holstein begnügen; sogar in gleichem Maße, wie innerhalb der erwähnten Grenzen sein

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Besitz wuchs, ein um so dankbarerer Diener seines obersten Lehnsherrn sein. - Dachte er jedoch, wie später den Hohenzollern gelang, einen Dualismus in Deutschland einzuführen, Brandenburg auf der einen, Dänemark auf der andern Seite an sich zu reißen und auf alles gestützt den Protector des Nordens zu spielen: dann würde Meklenburg eine welthistorische Stellung gewonnen haben, welche sich nur mit der Lage im 14. Jahrhundert vergleichen ließe. In Anbetracht dieser Aussichten müssen die Studien zur Geschichte Wallenstein's, wie sie sich in dem erwähnten Werke concentriren, auch unsere gespannteste Aufmerksamkeit erregen. - Hinzu zu setzen wäre noch ein Wort über die schriftstellerische Methode Gindely's. Bei ihm, dem Ausländer, findet sich eine Art der Betrachtung, wenn auch nicht ganz objectiv, so doch kühl und sachlich, die vortheilhaft sich unterscheidet von manchen Productionen deutscher Federn. Diese können oft nicht unterlassen, dem mehr laienhaften Publicum Concessionen und Complimente zu machen, welche dasselbe schlecht zu belohnen gewohnt ist.

Dr. Crull in Wismar hat ein Werkchen über das "Amt der Goldschmiede" daselbst erscheinen lassen. Die Wahl des Gegenstandes steht in schönstem Einklange mit der saubern Behandlung, welche dieser unser wohlberufener Kunstkenner und sorgsamer Forscher ihm angedeihen läßt. Die Beschäftigung mit dem deutschen Handwerke, dieser Pfahlwurzel des mittelalterlichen Städtelebens, ist noch so weit zurück, daß wir nicht einmal für alle Gemeinden die Zusammensetzung der - aus meist vier Handwerks=Aemtern bestehenden - Gruppen zu bestimmen vermögen, welche am Stadtregimente Theil zu nehmen pflegten. - Solche politische Bedeutung haben nun freilich die Goldschmiede nirgends gehabt; desto größer ist ihr Gewicht in volkswirthschaftlicher Hinsicht. Nicht bloß berührt sich ihr Gewerbe am engsten mit dem, was sich heute als Kunst vom Handwerke abgetrennt hat, während des Mittelalters aber noch durchweg in den Bahnen der Zunft sich bewegte. Die große culturhistorische Bedeutung der Edelmetalle und damit ihrer Bearbeiter liegt für die frühere Zeit darin, daß ein bei weitem größerer Theil - gegen heute gehalten - des Capitalvermögens in Geschmeide angelegt wurde und angelegt werden mußte, weil es damals keine Unternehmen gab, in welche man es hätte stecken können. Eine nahe liegende Folge dieses Umstandes war es denn auch, daß die Goldschmiede nebenbei wesentlich die Stelle der heutigen Geldbanken vertraten.

Einen beachtenswerthen Beitrag zur heimischen Litteratur liefert die "Geschichte der Burg Stargard" von dem jetzigen

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Drosten des dortigen Amtes, Herrn Claus v. Oertzen. Seine Aufstellungen über die Baugeschichte dieses altehrwürdigen ehemaligen Herrschersitzes, der Wartburg des Landes Stargard, sind nicht unangefochten geblieben. In unserem vorigen Jahrbuche hatte bereits der hervorragende Kenner mittelalterlicher Befestigungs=Anlagen, Bürgermeister Piper in Penzlin, denselben Gegenstand behandelt. Mit dessen Ansichten ist v. Oertzen etwas in Differenzen gerathen, und bereits ist von Piper eine Replik in der "Rostocker Zeitung" veröffentlicht worden. - Das vorzugsweise Wertvolle der von Oertzen'schen Arbeit liegt in den mitgetheilten Beschreibungen der Burggebäude, wie sie sich in Inventarien des 17. Jahrhunderts finden und nachweisen, daß der Grundriß des Burgringes seit etwa 1600 nicht verändert worden ist. Die Frage: wann dessen einzelne Bestandtheile angelegt und vollendet wurden, bleibt zur Zeit offen. - Aus Acten, besonders des 18. und des laufenden Jahrhunderts, hat v. Oertzen interessante Beisteuern zur Verwaltungs=Geschichte des Amtes geliefert. Daß die Aufmerksamkeit auf diesen spätern Mittelpunkt des Landes an der Tollense ebenjetzt gelenkt wird, ist ein merkwürdiger Zufall, indem gleichzeitig die Lage des vielberufenen Rethra, seiner ältesten Gau=Feste endgültig bestimmt zu sein scheint.

Nachdem im verflossenen Herbste gerade an der von vielen Forschern durch Conjectur bestimmten Stelle eine Steg=Anlage aufgedeckt und im diesjährigen Jahrbuche über den Befund nähere Auskunft gegeben worden ist, darf man wohl sagen, daß damit der bis auf Weiteres sicherste concrete Anhalt für die Existenz und Lage des sagen= und seeumspülten Rethra vorliegt. Gleichwohl haben Berliner Geschichtsfreunde eben während der Zeit unserer Versammlung (s. Vossische Zeitung Nr. 317, vom 12. Juli) einen Ausflug nach Feldberg unternommen, um dies auf seine Rethra=Symptome zu untersuchen. Augenscheinlich noch unbekannt mit den Wustrower Entdeckungen, zeigt dennoch der Berichterstatter über jene Fahrt einen unverkennbaren Skepticismus gegen die an Ort und Stelle, wie es scheint, lebhaft vertretene Meinung, daß Rethra bei Feldberg liegen müsse. Dieser Umstand ist insofern erfreulich, als auf verschiedenen Wegen man immer mehr einer Einigung über die Lage des vielgesuchten Ortes sich nähert.

Wie sich dies nachtragsweise erwähnen läßt, so kann auch noch eines Werkes gedacht werden, das in diesem Augenblick der Oeffentlichkeit übergeben wird: Die "preußischen Werbungen in Meklenburg bis zum Beginn des 7jährigen Krieges" vom Obersten v. Schultz

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hieselbst. Aus den überzeugendsten Quellen schöpfend: den gleichzeitigen amtlichen Acten, entwirft der Herr Verfasser ein anschauliches, aber durch seinen Gegenstand tief betrübendes Bild jener wilden Zeit. Sie erinnert in manchen Zügen an den Krieg der 30 Jahre; dessen Marodeur=Helden haben die Husaren Friedrich's des Großen manche Kunst abgelauscht. Das oft vom Spartanerhaften ins Barbarische übergreifende Verfahren des Preußenkönigs gegen seinen machtlosen, von ihm zum "Aussterben" verurtheilten Nachbarn gelangt zum unverblümten Ausdruck. Fortwährend belegt durch Vorführung der einzelnen Preßgangs=Ereignisse, führen die vom Verfasser an passenden Orten eingelegten zusammenfassenden Betrachtungen zugleich in größere Zusammenhänge ein und bewahren den Leser vor der Gefahr, in den Specialitäten hängen zu bleiben. Die oft humorvoll angehauchte Färbung der letzteren ist geschickt verwerthet worden, um eine Versöhnung zwischen dem Andenken an die traurige Vergangenheit und den Früchten, welche die Gegenwart reifen sah, zu vermitteln. Jene, deren Bild vielfach durch Sagen und Leidenschaft entstellt war, war einer Klärung dringend bedürftig; und das nun vorliegende Werk ist dieser Aufgabe in vollem Maße gerecht geworden.

Im diesjährigen Bande des Archives für die Geschichte des Herzogthums Lauenburg ist die Arbeit des ehemaligen Schönberger Rectors Arndt: "Das Zehntenregister des Bisthums Ratzeburg" von Neuem abgedruckt. Sie erschien 1833 als Programm und ist bereits sehr selten geworden; darum muß der Neudruck, welcher anscheinend mit großer Accuratesse besorgt ist, mit Dank entgegengenommen werden. Denn Arndt's Studie über die Hauptquelle für die Localgeschichte West=Meklenburgs ist epochemachend gewesen und noch heute unentbehrlich.

Zu Beyers Jubiläumsschrift: "Der Limes Saxonicus" (nach Adam von Bremen) findet sich eine ausführliche Gegenschrift von Janssen, die sich als "Bemerkungen" ankündigen. Sie erkennen den von Beyer aufgestellten südlichen Tract als richtigen, erheben sich dagegen für dessen nördlichen Theil zu einer scharfen Kritik der früheren Aufstellungen. In dieselbe hineinzugehen, erscheint um so weniger angezeigt, als die besprochene Grenzlinie, südwärts allerdings von der jetzigen zwischen Meklenburg und Lauenburg ausgehend, im weitern Verlaufe sich immer mehr vom Lande abwendet.

Heft 3 und 4 der "Alt=Preußischen Monatsschrift" vom letzten Jahre enthalten Besprechungen von Professor Schirrmacher's

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"Johann Albrecht I. von Meklenburg". Man ersicht aus den Worten des Recensenten, Professor Tzschackert in Königsberg, wie geschätzt dies Werk unseres Herrn Landsmannes sich im Auslande gemacht hat.

Endlich ist aufmerksam zu machen auf die kürzlich ausgegebenen "Stammtafeln der Herrn Gans von Putlitz", deren Mitarbeiter, Herr Pastor Ragotzki, dem Verein angehört und unserer Bibliothek ein Exemplar zu überweisen die Freundlichkeit hatte. In älterer Zeit politisch halbwegs selbstständig, hat das Priegnitzische Dynasten=Geschlecht eine gewisse historische Bedeutung für die Nachbarn, also auch für Mecklenburg gehabt. Mit dem Zurücktreten in den reinen Unterthanen= Stand hört dies auf; früher mit den Schweriner und sonstigen Grafen=Geschlechtern verschwägert, finden seine Angehörigen dann in den Reihen des meklenburgischen Adels ihres gleichen und hören damit auf, in der Geschichte weitern Sinnes hervorzutreten. Ebensowenig erscheinen sie, wie doch sonst die Märker, anders als vorübergehend am Meklenburgischen Hofe oder sonst im Dienste unserer Fürsten.

Nach Verlesung des Jahresberichtes erfolgte diejenige des Kassenberichtes durch den Herrn Hofrath Wedemeier; er folgt als Anlage A. Nach darauf ertheilter Decharge und damit bezeichneten Schlusse des abgelaufenen Vereins=Jahres trat man in das neue ein durch Vornahme der nothwendigen Vorstandswahlen. Nach Aufforderung des ersten Secretärs bestätigte die Versammlung durch Acclamation die Wahl des das Präsidium bisher interimistisch innehabenden Herrn Staatsministers v. Bülow, Excellenz. Derselbe nahm die Wahl vermittelst einer kurzen Ansprache dankend an, und schlug für die Stelle des Vicepräsidenten den Herrn Staatsrath, Finanzminister v. Bülow vor. Die Versammlung gab dem einstimmig Folge und wählte im weitern Verlaufe der Sitzung statt des interimistisch das erste Secretariat verwaltenden Archivars Dr. Schildt, welcher dieses Amt niederlegen zu wollen erklärte, den Herrn Stadtarchivar Dr. Grotefend, bisher in Frankfurt a. M., vom 1. October d. J. an Vorstand des Geheimen und Haupt=Archives hieselbst, für den Posten des ersten Secretärs. Das zweite Secretariat wurde dem dasselbe gleichfalls interimistisch bisher verwaltenden Referenten übertragen. - Die übrigen Personen des Vorstandes hatten keinen Widerspruch gegen Fortführung ihrer Functionen erhoben, wurden also durch Acclamation wiedergewählt. Der Vorstand setzt sich demnach für das angehende Vereinsjahr zusammen, wie folgt:

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Präsident: Herr Minister=Präsident, Staatsminister von Bülow, Excellenz;
Vice=Präsident: Herr Staatsrath von Bülow;
Erster Secretär: Herr Stadtarchivar Dr. Grotefend;
Zweiter Secretär: Unterzeichneter;
Bibliothekar: Herr Regierungs=Bibliothekar Dr. Schröder;
Kassenführer: Herr Hofrath Dr. Wedemeier;
Münzwart: Herr Rechnungsrath Wunderlich;
Bilderwart: Herr Landgerichtsrath Schlettwein;
Repräsentanten: Herr Geheime Finanzrath Balck;
  Herr Major von Weltzien;
  Herr Amtsverwalter von Oertzen;
  Herr Hofrath Dr. Piper.

Da ein Mehreres nicht zur Verhandlung stand, schloß der Herr Vorsitzende die Versammlung.

Archivar Dr. Saß,
als 2. Secretär des Vereins.


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Anlage A.
Klammer

Auszug

aus der Vereinsrechnung pro 11. Juli 1886/87.

Auszug aus der Vereinsrechnung pro 11. Juli 1886/87.
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Auszug aus der Vereinsrechnung pro 11. Juli 1886/87.

Schwerin, den 30. Juni 1887.

F. Wedemeier.


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Anlage B.
Klammer

Bildersammlung.

1) Christian Ulrich Detlev von Eggers, Doctor der Rechte und Professor in Kopenhagen; Portrait gezeichnet von Thorwaldsen 1795, in Kupfer gestochen von S. Halle in Berlin 1796;
geschenkt vom Herrn Premierlieuteuant Eggers in Harburg.

2) Abbildung eines "Wunderzeichens," welches am 29. Novbr. 1628 um 8 und 9 Uhr Vormittags zu Schwerin vom Herzog zu Friedland und vielen anderen Personen am Himmel gesehen worden;
geschenkt vom Herrn Intendanten, Kammerherrn Freiherrn v. Ledebur.

Schlettwein.


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Anlage C.
Klammer

Münzsammlung.

1) Vier alte schwedische 1=Oerstücke.

2) Lepta. Rußland. 1737.

3) Schwedischer Noththaler mit der Krone. 1715.

4) Fünf Einpfennigstücke, nicht näher bestimmbar wegen mangelhafter Erhaltung.

5) Silbernes Sechspfennigstück. Brandenburg. 1711.

6) 1 guter Pfennig. Friederich II. von Preußen. 1782.

7) 1 Kreuzer. Friederich Wilhelm III. von Preußen. 1797.

8) Dreipfennigstück. Stadt Osnabrück. 1704.

9) Desgl. Domcapitel zu Münster. 1753.

10) Centesimo. Lomb.=venet. Königreich. 1822.

11) Marienpfennig. (Maria Ma. Domini.) 1764.

12) Kupferner solidus. Johann Casimir für Polen. 1664.

13) Desgl. Joh. Casimir für Litthauen. 1666.

14) Av.: Im Perlenkreise der zum Kampf aufgerichtete Greif, zwischen dessen Vorder= und Hinterpranken 9. Rev.: I·F - H·Z·S -

15) Sechsling. Rostock. 1761.

16) Pfenning. Rostock. 1682.

17) Falsificat von Kupfer eines 1/6=Thalerstückes Adolph Friederich IV. von Meklenburg=Strelitz. 1768.

18) Dreipfennigstück. Meklenburg=Strelitz. 1747.

19) Pfennig. Meklenburg=Strelitz. 1752.

20) Dreipfennigstück. Hans Albrecht von Meklenburg=Güstrow. 1621.

21) Dreipfennigstück. Gustav Adolph von Meklenburg=Güstrow. 167(?)5.

22) Zwei Dreipfennigstücke. Gustav Adolph von Meklenburg=Güstrow. 1692.

23) Dreipfennigstück. Meklenburg=Schwerin. 1753.

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24) Pfennig. Friederich Franz I. von Meklenburg=Schwerin. 1831.

(ad Nr. 1-24 Geschenke des Herrn Restaurateur Meinhardt in Stargard.)

25) Acht verschiedene Falsificate preußischer Thaler.

26) Ein bleierner sächsischer Thaler.

27) Ein bleiernes preußisches 1/3= und 1/6=Thalerstück.

28) Ein bleiernes meklenburgisches 1/6 Thalerstück.

29) 1/12=Thaler. Friederich Franz I. von Meklenburg=Schwerin. 1826.

(ad Nr. 25-29 Geschenke des Herrn Ober=Postrath Rodatz hieselbst.

30) Acht alte römische Kupfermünzen (unbestimmbar wegen mangelhafter Erhaltung.) Von einem Bauern aus Girgenti beim Pflügen gefunden.

31) 2 Centesimi. Victor Emanuel II. von Italien. 1867.

32) Zwei Centesimo-Stücke. Victor Emanuel II. von Italien. 1867.

(ad Nr. 30-32 Geschenke des Herrn Baumeister Hamann hieselbst.)

Wunderlich.


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Anlage D.
Klammer

Bibliothek.

I. Meklenburg.

1) Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. 40. Jahrgang. (1886.) Güstrow 1886.

2) Cl. von Oertzen, Geschichte der Burg Stargard in Meklenburg. Neubrandenburg 1887. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

3) Programm des Realgymnasiums zu Bützow. Ostern 1885. Ostern 1887.

4) Fr. Crull, Das Amt der Goldschmiede in Wismar. Wismar 1887. (Geschenk des Herrn Verlegers.)

5) Theaterzettel des Großherzoglichen Hoftheaters in Schwerin, Winter 1886/87. (Geschenk der Großherzoglichen Hoftheater=Intendantur.)

II. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

6) Monumenta Germaniae historica. Tomi XV, pars I. Hannoverae 1887. (Vom hohen Ministerium des Innern.)

7) Die Wartburg. Zeitschrift für alte Kunst und Kunsthandwerk. 14. Jahrgang. 1887. Nr. 2-4. München.

8) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. 26. Jahrgang. 1887. Nr. 428-433.

9) Anzeiger des germanischen National=Museums. I. Band, 3. Heft. Jahrgang 1886.

10) Mittheilungen aus dem germanischen National=useum. I. Band, 3. Heft. Jahrgang 1886.

11) Katalog der im germanischen National=Museum befindlichen Kartenspiele und Spielkarten. Nürnberg 1886.

12) Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. 35. Jahrgang. 1887. Nr. 5. 6,

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13) Zeitschrift für Ethnologie. 18. Jahrgang. 1886. Heft 6. Berlin 1886. - 19. Jahrgang. 1887. Heft 1, 2. Berlin 1887.

14) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrgang 1886, Heft 6.

15) A. Treichel, Beiträge zur Kenntniß der Satorformel; Ueber die Verbreitung des Schulzenstabes und verwandter Geräthe und Zeichen; Vorkommen von Schlittknochen und Rundmarken. (Aus den Verhandlungen der Berliner anthropologischen Gesellschaft. Sitzung vom 15. Januar 1887.) (Eingesandt vom Herrn Verfasser.)

III. Preußen.

16) Stammtafeln der Familie Gans Edle Herren zu Putlitz von ihrem ersten urkundlichen Auftreten bis zur Gegenwart. Berlin 1887. (Geschenk des Herrn Pastors Ragotzki in Potsdam.)

17) Mittheilungen des Vereins für Geschichte Berlins. 1887. Nr. 5-7.

18) Mittheilungen der Niederlausitzer Gesellschaft für Anthropologie und Urgeschichte. 3. Heft. Lübben 1887.

19) Sitzungsberichte der Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg in Pr. im 42. Vereinsjahre. November 1885-86. Königsberg 1887.

20) Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt. Neue Folge. Heft 13. Erfurt 1885.

21) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. 22. Jahrgang. 1887. 1. Heft. Magdeburg 1887. - Register zu den Magdeburger Geschichtsblättern, Jahrgang 1-20. Von G. Hertel.

22) Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark. V. Dortmund 1887.

23) Schriften der physikalisch=ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg in Pr. 27. Jahrgang. 1886. Königsberg 1887.

24) Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. 2. Jahrgang. Heft 3. 4. Posen 1886, 1887.

25) Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Schlesiens. Bd. 21. Breslau 1887.

26) Codex diplomaticus Silesiae. Bd. 12. Schlesiens Münzgeschichte im Mittelalter. Theil 1. Urkundenbuch und Münztafeln. Breslau 1887.

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27) Schriften der naturforschenden Gesellschaft in Danzig. Neue Folge. 6. Bandes 4. Heft. Danzig 1887.

28) Schleswig=Holstein=Lauenburgische Regesten und Urkunden, herausgegeben von R. Hasse. I. Band, 5. Lieferung. II. Band, 2.-4. Lieferung. Hamburg und Leipzig 1886.

29) Privileg über Borkow und Roschütz; Privileg über die Kirche zu Reinfeld. Mitgeteilt von A. Treichel. (Aus der Altpreußischen Monatsschrift. Bd. XXIII. 1886. Heft 5/6.) (Eingesandt von Herrn A. Treichel.)

IV. Hansestädte.

30) Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. 9. Jahrgang. 1886. Hamburg 1887.

V. Anhalt.

31) Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. 5. Band, 1. Heft. Dessau 1887.

VI. Sachsen.

32) Vierzehnter Bericht des Museums fiir Völkerkunde in Leipzig. 1886. Leipzig 1887.

VII. Bayern.

33) Achtundvierzigster Bericht über Bestand und Wirken des historischen Vereins zu Bamberg im Jahre 1885. Bamberg 1886.

34) Sitzungsberichte der philosophisch=philologischen und historischen Classe der königl. Bayrischen Akademie der Wissenschaften zu München. 1886, Heft 4. 1887, Heft 1. München 1887.

VIII. Oesterreich=Ungarn.

35) Altvater. Organ des mährisch=schlesischen Sudeten=Gebirgs=Vereins. Redigirt von Ad. Kettner. 5. Jahrgang. Nr. 1-6. Freiwaldau 1887. (Geschenk des Herrn Redacteurs.)

36) Mittheilungen des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. Neue Folge. 19. Band, 1. u. 2. Heft. Hermannstadt 1884.

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37) Mittheilungen des k. k. österr. Museums für Kunst und Industrie. Neue Fpolge. 2. Jahrgang. Heft 4-6. Wien 1887.

38) W. Müller, Führer durch die mährisch=schlesischen Sudeten. Freiwaldau, 1886.

39) Mittheilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. 16. Band, 3. u. 4. Heft. Wien 1886. 17. Band, 1. Heft. Wien 1887.

40) Mathematische und naturwissenschaftliche Berichte aus Ungarn. 4. Band. (Juni 1885 bis Juni 1886.) Budapest.

41) Vierundvierzigster (und: Fünfundvierzigster) Bericht über das Museum Francisco-Carolinnm. Nebst der 38. (und 39.) Lieferung der Beiträge zur Landeskunde von Oesterreich ob der Enns. Linz 1886, 1887.

IX. Italien.

42) Bullettino di Paletnologia italiano. Serie II. Tomo III. Anno XIII. Nr. 1-4. Parma 1887.

43) Atti e memorie delle RR. Deputazioni di Storia patria per le provincie Modenesi e Parmensi. Serie III. Vol. IV. Parte I. Modena 1886.

X. Schweiz.

44) Mittheilungen der Antiquarischen Gesellschaft (der Gesellschaft für vaterländische Alterthümer) in Zürich. LI. Geschichte des Schlosses Chillon. Von J. R. Rahn. Zürich 1887.

45) Basler Chroniken. Herausgegeben von der historischen und antiquarischen Gesellschaft in Basel. Band III. Herausgegeben durch W. Vischer. Leipzig 1887.

XI. Belgien.

46) Société Archéologique de Namur. Rapport sur la situation de la Société en 1886.

47) Annales de la Société Archéologique de Namur. Tome 17. 2me livraison. Namur 1887.

XII. Niederlande.

48) Catalogus der Bibliotheek van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden. Slot-Aflevering. Leiden 1887.

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49) Acht-en-vijftigste verslag der Handelingen van het Friesch Genootschap van Geschied-, Oudheid- en Taalkunde te Leeuwarden over het jaar 1885-1886.

50) De vrije Fries. 16. deel. Derde reeks. Vierde deel. Aflevering vier. Te Leeuwarden 1886.

51) Werken van de Historisch Genootschap, gevestigd te Utrecht, Nieuwe serie. Nr. 43. Brieven aan R. M. van Goens. II. deel Utrecht 1886. - Nr. 44. Brieven en onuitgegeven stukken van Jonkheer Arend van Dorp. I. deel. Utrecht 1887. - Nr. 45. Memoiren van Mr. Diderik van Bleyswijk 1743-1755. Utrecht 1887.

52) Bijdragen en Mededeelingen van het Historisch Genootschap gevestigd te Utrecht. Tiende deel. Utrecht 1887.

XIII. Dänemark.

53) Aarbøger for Nordisk Oldkyndighed og Historie, udgivne af det Kongelige Nordiske Oldskrift-Selskab. 1887. II. raekke. 2. bind, 1. hefte. Kjøbenhavn.

54) Kancelliets Brevbøger vedrørende Danmarks indre forhold 1556-1560. Udgivne ved C. F. Bricken. Første halvdel. Kjøbenhavn 1887.

XIV. Schweden und Norwegen.

55) Forhandlinger i Videnskabs-Selskabet i Christiania. Aar 1886. Christiania 1887.

56) J. Lieblein, Handel und Schifffahrt auf dem rothen Meere in alten Zeiten. Nach ägyptischen Quellen. Herausgegeben von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Christiania. Kristiania 1886.

57) Antiqvarisk Tidskrift för Sverige, utgifven af Kongl. Vitterhets Historie och Antiqvitets Akademien. Nionde delen. Første och andra häftet.

XV. Russische Ostseeprovinzen.

58) Sitzungsberichte der gelehrten esthnischen Gesellschaft zu Dorpat. 1885, 1886. Dorpat 1886, 1887.

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XVI. Varia.

59) G. Fr. Wegener, Ueber Kehlkopfmuskel=Lähmung als Symptom der Tabes dorsalis. Inaugural=Dissertation. Berlin 1887.
(Geschenk des Herrn Verfassers.)

60) A. Treichel, Pflanzengeographisches aus Süd=Australien.
(Separat = Abdruck aus den Abhandlungen des Botanischen Vereins der Provinz Brandenburg. XXVIII.) (Eingesandt vom Herrn Verfasser.)

61) A. Treichel, Wäsche von lackbetropften Marken. (Separat=Abdruck aus der Deutschen Philatelisten Zeitung 1887, Nr. 101.)
(Eingesandt vom Herrn Verfasser.)

62) A. Treichel, Die Fehldrücke der deutschen Wechselstempel von 1871. (Separat Abdruck aus der Deutschen Philatelisten=Zeitung 1887, Nr. 100.)
(Eingesandt vom Herrn Verfasser.)

Dr. Schröder.

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