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D ie im meklenburgischen Urkundenbuch V, S. 257, Anm., ausgesprochene Vermuthung, daß die dort erwähnte Alt=Kalensche Pfarrhufe in Damm gelegen habe, ist richtig.
1794 nahm die herzogliche Kammer von dem Pastor zu Alt=Kalen "die Pfarrhufe zu Damm in Erbpacht" mit allen Zubehörungen, "welche die hiesige (Alt=Kalensche) Pfarre laut des alten (abschriftlich beigelegten) Schenkungs=Briefes von 1306 bisher zu genießen gehabt."
Die Pfarre hatte "diese Hufe" bisher durch den Colonum Jvert bewirthschaftet. Derselbe zahlte jährlich "außer der Contribution und dem Monaths=Gelde von 12 Rthlr. N2/3 noch 50 Rthlr. N2/3" und leistete einige Holzfuhren. Die sämmtliche Einsaat und Hofwehr gehörte dem Colonus. Auf der Hufe standen an Gebäuden: ein Wohnhaus mit Ställen und eine Scheune.
Die Größe der Pfarrhufe mit ihren ursprünglich (zum Theil nach des Pastors Meinung rechtswidrig davon abgenommenen) Theilen wurde zu 22 162 □Ruthen ermittelt und der Acker geschätzt:
Dargun, 1886.
C. v. Pressentin, Landdrost.