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Inhalt:

Inhaltsanzeige.


S. 
I. Die Abtei Alt=Doberan zu Althof und Woizlava, vom Archivar Lisch zu Schwerin 1
II. Ueber Bilder meklenburgischer Fürsten in der Kirche zu Doberan, von demselben 37
III. Marie oder Marienne von Pommern, Mutter der Fürstin Anastasia von Meklenburg, vom Dr. v. Duve zu Möllen 41
IV. Zur Geschichte der Johanniter=Comthurei Mirow, vom Archivar Lisch
A. Aeltere Geschichte der Comthurei 51
B. Ueber das Land Turne 87
V. Ueber die niedern Stände auf dem flachen Lande in Meklenburg=Schwerin, vom Pastor Mussäus zu Hansdorf 107
VI. Der Bauer im Fürstenthume Ratzeburg, vom Rector Masch zu Schönberg 141
VII. Handschriften mittelhochdeutscher Gedichte, vom Archivar Lisch 154
A. Das Vater=Unser von Heinrich von Krolewiz aus Meißenland 156
B. Die Leidensgeschichte Christi 166
VIII. Miscellen und Nachträge 173
IX. Briefsammlung 197
X. Urkundensammlung 211
A. Urkunden der Comthurei Mirow 213
B. Vermischte Urkunden 291
Vignette
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Stein=Inschrift aus der Kapelle zu Althof bei Doberan
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I.

Das Kloster Alt=Doberan

zu Althof

und

Woizlava,

des Obotriten=Königs Pribislav Gemahlin,

von

G. C. F. Lisch.


E ines der ehrwürdigsten historischen Denkmäler Meklenburgs ist ohne Zweifel die Abtei Doberan: vielfach und innig ist ihre Geschichte mit der des Fürstenhauses und des Landes verkettet von den ältesten Zeiten unserer Geschichte bis auf die Säcularisirung der Stiftung und von da herab in neuerer Gestalt bis auf den heutigen Tag. Von hier aus vorzüglich verbreitete sich an dem baltischem Gestade Deutschlands das Licht des Christenthums 1 ) und die Wärme einer mildern Sitte und edlern Bildung, und daher ist es ein schöner Zug in dem Leben unserer Fürsten, daß sie den Ort, wo im Obotritenlande zuerst mit Erfolg die neue Lehre lebendig ward, zu ihrem Freudenorte und ihrer Todtengruft erkoren. Ueber fünf hundert Jahre hindurch ist Doberan Zeuge erquickender und betrübender Ereignisse des Landes gewesen: Veranlassung genug, um dunkle Stellen in der Geschichte dieses Ortes aufzuhellen.

Das Kloster Doberan des meklenburgischen Mittelalters prangte in einer reichgeschmückten Gegend nicht fern vom reizenden Gestade der Ostsee, dort, wo jetzt der liebliche, berühmte


1) Auch Alb. Kranz nennt Doberan "fidei propuguaculum unicum" in der alten Zeit, und in einer Urkunde des Herrn Nicolaus von Werle vom Jahre 1244 heißt es: "quod fratres (Doberanensis) ecclesie se primos exstirpatores ydolorum in Slauia fecerunt".
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Badeort steht, neben der schönen und merkwürdigen Kirche. Früher stand es an einem andern Orte, auf dem, eine halbe Stunde von Doberan gelegenen Meierhofe Altenhof. Hier lag in neuern Zeiten ein ehrwürdiges kirchliches Gebäude altdeutschen Styls in Schutt und Staub: es war die erste Kirche der Abtei; darinnen stand noch vor Kurzem ein Backhaus! Unser allerdurchlauchtigster Großherzog Friedrich Franz stellte, in richtiger Würdigung der Landesgeschichte und voll edlen Eifers um die ehrwürdigen Denkmäler des Alterthums, das Gotteshaus nach Jahrhunderten langer Entweihung wieder her, "das Heiligthum, den Ahnherrn und sich selbst ehrend". Bei dieser Gelegenheit wurden durch den Scharfblick unsers Fürsten die meisten derjenigen gebrannten Ziegelsteine mit einer eingegrabenen Inschrift in der Kapelle zu Althof entdeckt, welche die Gunst des erhabenen Protectors unsers Vereins mir zuwandte und welche wir den Mitgliedern des Vereins hier in einer getreuen lithographirten Abbildung mittheilen. Als eines der ältesten Denkmäler unserer Geschichte verdient die Inschrift eine genauere Betrachtung. Wir wagen eine Erklärung derselben, obgleich wir, bei der Vielseitigkeit und Schwierigkeit des Gegenstandes, weit entfernt sind, zu glauben ihn erschöpft zu haben; zu weiterer Forschung mag jedoch unser Versuch anregen.

Nothwendig wird im Anfange der Untersuchung eine Geschichte der neuern Entdeckung der Inschrift, so weit sie sich aus den wenigen hinterlassenen Papieren des Professors Schröter zu Rostock darstellen läßt. Dieser thätige und geistreiche Mann war von des Großherzogs K. H. mit der Entzifferung der Inschrift beauftragt, ward aber leider von einer unheilbaren Krankheit seiner Thätigkeit entrissen, noch ehe er mit seinen Ansichten hierüber ganz im Reinen war. 1 ) Zuerst wurden schon vor dem 11. September 1820, also schon vor der beschlossenen Restaurirung des Gebäudes, drei schwarz glasurte Steine entdeckt: a., c. und f.; diese waren an der äußern Mauer der Kapelle so eingemauert, daß die Schrift auf dem Kopfe stand. Der Stein a. saß Eingangs der Thür links, der Stein c. an dem linken Eckpfeiler Eingangs der Thür und der Stein f. an demselben Eckpfeiler nach der Länge der Kapelle.


1) In der von ihm herausgegebenen "Chronik von Rostock von 1310 bis 1314", dessen Vorrede, am Sonntage Palmarum 1826 datirt, wohl seine letzte literairische Arbeit ist, verheißt er S. X. eine Abhandlung über die merkwürdige Inschrift zu Althof bei Doberan.
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Der Großherzog, welcher hiedurch auf die historische Bedeutsamkeit des Gebäudes noch mehr aufmerksam gemacht ward, theilte die Nachricht dem Professor Schröter mit, welcher die Steine am 11. September 1820 zeichnete. - Ein zerstörendes Naturereigniß beförderte die Erhaltung der Kapelle. Am 9. August 1822 traf ein Blitzstrahl das Gebäude, entzündete das, den Einsturz drohende Dachwerk und beschädigte das Gewölbe. Noch an demselben Tage befahl der Großherzog, welcher zu Doberan Hof hielt:

"die alte Kapelle (jetziges Backhaus) zu Althof wegen ihrer wichtigen Inschrift völlig ins Alterthum wieder herzustellen und dagegen für ein anderes Local zum Backhause zu sorgen."

Am 9. September 1822 schlug Schröter vor, die zuerst gefundenen Steine herauszunehmen, was denn auch geschah. Bald wurden die zwei andern glasurten Steine: b. und e. entdeckt, welche innerhalb der Kapelle mit der Schrift in die Wand hineingemauert waren. Bei der Arbeit an der Kapelle wurden bei sorgfaltiger Säuberung endlich im Jahre 1823 alle übrigen Steine in den Mauern innerhalb der Kapelle gefunden; diese sind nicht glasurt. Sorgfältig von des Großherzogs K. H. gesammelt und bewahrt, sind noch alle Steine vorhanden, mit Ausnahme eines Bruchstücks von dem Steine e., auf welchem nach einer Handzeichnung Schröters am Ende das F noch ganz stand, und eines Bruchstücks des Steines 10., welcher am Ende ein M enthielt.

Da der Inhalt der Inschrift zu enge mit ihren eignen und den Schicksalen der Kapelle verbunden ist, so stelle ich, einstweilen ohne historischen Beweis, zum Leitfaden und Zielpunct, das Ergebniß der angestellten Forschungen hier vorauf:

Woizlava, die zweite, von den neuern Geschichtschreibern nicht erwähnte Gemahlin des letzten Obotritenkönigs Pribislav, bekehrte ihren Gemahl zum Christenthum und veranlaßte die Gründung des ersten christlichen Gotteshauses im Obotritenlande zu Althof bei Doberan oder Alt=Doberan.

Schröter meint, daß die Kapelle in dem J. 1637 oder 1638, in welchen Jahren Doberan auf eine empörende Weise von den kaiserlichen und schwedischen Truppen heimgesucht ward, in den unwürdigen Zustand versetzt worden sei, weil Latomus (1610) sie noch die "Kapelle" nenne. Aber wir finden sie schon viel früher in Ruinen liegen. Schon vor dem Jahre 1522 hatte Herzog Heinrich der Friedfertige

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in seiner Vorliebe für das vaterländische Alterthum, 1 ) indem er schon Graburnen 2 ) sammelte, den "wilden Ort im Felde", wo sonst das Kloster Doberan gestanden, aufgesucht, den Schutt des verfallenen Gebäudes selbst "abgeräumt" und eine Inschrift in saubern römischen Unzialen gefunden, welche den Titel des Pribislaus enthielt. Nicolaus Marschalcus Thurius war Begleiter des Fürsten und Zeuge und Mitarbeiter bei dieser Forschung, worüber er folgendes schreibt:

Der Meckelburgischen Chronicken ein kostbarlicher Außzug von Doctore Nicolao Marescalco Thurio, deme Erbarn, Vhesten und Gestrengen, Hern Caspari von Schöneychen, der etc. . Fürsten, Hern Heinriches und Albrechts Gebrüder, Hertzogen zu Meckelburg etc. . Cantzler, zugeschrieben [anno 1522].
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Hab ich auß den Chronicken der Fürstenthumb zu Meckelborg durch euwer und des hochberümbten etwan Herrn Brand von Schöneichen euers Vettern, auch Meckelborgischen Canzler Hülf und rath hier und andere ortt befunden, das Herkommen derselbigen Fürsten - -
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zusammenbracht und ein außzug derselbigen Cronicken gemacht. Euch, nicht als wäre das so köstlich von mir geachtet, sonder ein gedächtnus unser freundlichen gemeinschafft in tappfern und etwan in ergötzlichen Handelungen und Geschäfften, so wier viel Jar bey gedachten unsern gnedigen Herrn gehabt, zugeschrieben.
- - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - -
Pribißlaus - - ist darnach an das reich kommen und gehabt eine Koneginne von Norwegen Voisclauam genannt, welche vff heutigen Tag an einem wilden Ort, da die Zeit das Closter Doberan von ihren Herrn vff gericht, mit viel heiligen Körppern, umb des glaubens willen ertodtet, begraben,


1) Nic. Marschalk Thur. redet den Herzog Heinrich in der Dedication seiner Annales Herulorum 1521 an:
"Tu. antiquitatis totius es et uirtutum omnium amator summus ac maximus.
2) Vergl. Nic. Marschalci Thur. Vitae Obetritarum in Westph. Mon. ined. II, p. 1512, - Annales Herulorum (ad annum 1521) in Westph. Mon. I, p. 193, und Chronicon rhythmicum de regibus Obetr. in Westph. Mon. I, p. 572.
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das dem loblichen Fürsten Hertzogen Heinrichen von Mecklenburg mit einem grabe und Tietell mit alt romischen seuberlichen buchstaben erstlich angezeyget, darzu er selbst abgereumbt und gelesen, das ungeuerlich über vieher hundert Jare anher auffgerichtet.
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Es hat auch der durchleuchtigste Fürst Hertzog Heinrich den Königlichen Tyttel des letzten Königes Pripislai im Feylde in einer Alten Capellen, do desselbigen gemahel ein geborne Königin von Norwegen begraben, wie hievor angezeiget. selbst lateinisch gefunden und so ungeuerlich ich Nicolaus Marschalk dar bey seinen Fürstlicher gnaden was, so ward er fleisig abgeschriben, also lautend: Pribislaus dei gratia Herulorum, Vagiorum, Circipenorum, Polaborum, Obetritarum, Kissinorumque Rex; Und alß sein fürstlich gnade den in deutze Zunge zu brengen begeret, so hab ich den in Massen, wie ich warlich aus der Fürstenthumb alten Cronicken bericht und gelernet, transferiret, etc. .

Genauer beschreibt dieser Gelehrte und Rath des Fürsten die Inschrift in seinen Annal. Herul:

Pribislaus ergo Voisclavam, Noricorum oceani regis filiam, conjugem duxit, a qua fidei devota, christianismi legibus eruditus. - - -
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(Niclotus) - - Doberani - - tumulatus, in curia illa antiqua, ubi et Voisclava, regina, Pribislai regis Herulorum ultimi conjunx, in sacello, id quod saxum ibi litteris insculptum Romanis indicat. Adjiciendus vero coronidis loco titulus regis; nam et illum in sacello eo, monstrante aedituo invenimus, qui Pribislaus dei gratia Herulorum, Vagriorum, Circipoenorum, Polaborum, Obetritarum, Cissinorum Vandalorumque rex.
N. Mareschalci Ann. Her. II, Cap. 40 in Westph Mon. I, p. 247, 250 et 251.

Hiernach waren in der Kapelle (in sacello) zwei Inschriften: eine Grabschrift auf die Fürstin Woizlava

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und im Mauerkranze (coronidis loco) eine Inschrift mit dem Titel des Pribislav. 1 )

In keinem Inventarium, in keinem Visitationsprotocolle des 16. Jahrhunderts, so viel Actenstücke dieser Art auch durchsucht sind, wird der Kapelle gedacht: ein sicherer Beweis dafür, daß sie damals zu keinem kirchlichen Zwecke und im Anfange des 16. Jahrhunderts zu gar keinem Zwecke benutzt ward, weil sie sonst wohl erwähnt wäre. Wahrscheinlich ward mit der Säcularisirung des Klosters, als die geistlichen Gebäude in fürstliche Wohnungen und Hofe umgewandelt wurden, das Backhaus in die Kapelle gebauet; denn in dem Inventarium von 1610 bei Gelegenheit der Landestheilung (fol. 240, b.) heißt es von Althof:

"Die alte Kirche, so gemaurett vnd gewelbett, itzo das Backhaus."

Damals sah Latomus noch eine Inschrift in gebrannten Steinen; er redet darüber also:

     ad ann. 1179.
Des folgenden Jahrs (etliche fetzen das vorige) ist der Herr von Mecklenburg Pribislaus am ersten Octobris zu Lüneburg im Turnierspiel durch einen schweren fall aus dem sattel umb sein Leben kommen, und daselbst sein leib auff den Kalckberg zwar begraben, aber nach 35 Jahren ins Kloster Dobran geführet und sol daselbst, wie Reimarus Coch im Lübschen Chronico schreibet, in der Kirchen ins norden unter einen herrlichen mit messing begossenen Grabstein bei seiner Gemahlin Witzlava in gegenwart Wertislai und Jarimari Fürsten aus Pommern und Rügen herlich zur Erden bestetigt worden sein, mit diesen eingehowenen Worten und titui: Pribislaus Dei gratia Herulorum, Wagirorum, Circipenorum, Polaborum, Obetritarum, Kissinorum, Wandalorum Rex. Ob nun wol dieser stein nicht alda wird gefunden, so henget dennoch am pfeil ein bret, darauff des Pribislai Epitaphium geschrieben stehet mit diesen Worten: Epitaphium Pribislai primi, fundatoris hujus Monasterii qui fuit filius Nicloti Wagriorum, Circipanorum, Polaborum, Obetritarum, Kissinorum, Wandalorumque Regis Illustrissimi. - - - - - -
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1) Außerdem waren noch Inschriften in den Fenstern der Kirche zu Doberan, welche vielfach angeführt sind. - Endlich führt Nathan Chytraeus in seinem Werke: Variorum in Europa itinerum deliciae, ed. secunda, 1599, p. 382, noch folgende Inschrift aus Doberan an:
"Pribislaus, filius regis Nicoloti, primus fundator huius monasterii inclytus ac religiosissimus, cuius reliquiae sunt hic conditae."
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Dieser Königliche Titul beide Nicioti des Vaters und Pribislav des Sohns ist nicht allein etliche 100 jahr in der finsterlucht daselbst im Kloster gelesen, sondern auch ohngefähr - vor 100 Jahren von Hertzog Heinrichen dem friedmacher in der Capellen zum alten Hofe nahe bey Dobran belegen, gefunden worden, wie solches nicht allein D. Marscalcus, so eben bei J. F. G. gewesen, verzeichnet, sondern ich auch selbst ein theil des tituls auff 12 gebrannten steinen gesehen habe.
     (Latomi Genealochron. Megap. in Westph. Mon. IV, p. 194, flgd.)

Ihm folgt Chemnitz in seinem Chroniken I., S. 422, jedoch ohne selbst etwas gesehen zu haben.

Die letzten Zeugnisse sind: ein Inventarium zu einem Pacht=Contracte über Althof vom 30. Junii 1712, in welchem es heißt:

"Das Backhaus, sonsten Kirche genand, Ist gantz umbher gemauret und inwendig mit einem Gewölbe geschlossen. Die steinernen Pfeiler seynd theilß gantz weggebröckelt. Hierin ist ein fertiger Backofen. Im Eingange des Backhauses eine kleine Kammer;"

und das Inventarium zu einem Pacht=Contracte von 1726, welches ungefähr wie die frühern lautet und auch noch die Bemerkung enthält, es seien

"die steinernen Pfeiler zum Theil gantz weggebröckelt".

Diese Pfeiler sind die Stützpfeiler an der äußern Kirchenmauer; diese sind auch erst in neuerer Zeit bei der Restauration der Kirche neu aufgeführt.

Mögen auch die kaiserlichen und schwedischen Truppen in den Jahren 1637 und 1638 und schon früher, 1632, schottische unbewaffnete Hülfsvölker ohne Commando die Verwüstung vollendet haben, indem namentlich die letztern nicht einmal die Gebäude in den Aemtern Bukow und Doberan verschonten, sondern auf den fürstlichen Meierhöfen alle Thüren und Fenster zerschlugen und endlich die Gebäude in Brand steckten, so ist doch gewiß, daß schon während des geistlichen Besitzes, also schon vor der Säcularisirung des Klosters, die Kapelle wüst lag. Und dieser Umstand scheint dafür zu reden, daß das Gotteshaus, da es von der Geistlichkeit unbeachtet und in Schutt lag, schon in ältern Zeiten verlassen worden sei, da der Abt es wohl unterhalten haben würde, wenn es im Anfange des 16ten Jahrh. noch irgend einem bekannten geistlichen Zwecke gedient

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hätte. Wir haben die Verwüstung der Kapelle also in frühern Zeiten zu suchen. Wahrscheinlich litt Althof schon während der Rostocker Fehden im Anfange des 14ten Jahrh., da dem Kloster Doberan in dieser Zeit von mehrern Seiten her Kriegsschäden vergütet werden; bei diesen Vergütungen wird denn auch, nach den bisher bekannten und aufgefundenen Nachrichten, des Alten Hofes unter diesem Namen zuerst, und im Mittelalter urkundlich zuletzt gedacht. In dem großen Verzeichnisse der Kriegsschäden vom J. 1312, welche die Rostocker dem Kloster verursacht hatten, heißt es:

Anno dommi M°CCC°XII° consules simul et vniuersitas ciuitatis Rostock atque eorum complices. Dampna subscripta ecclesie Doberanensi in grangiis suis incendio atque indepredatione rerum multiformiter, inprimis: - - Item magistro antique curie abstulerunt II equos.

Also schon damals ward der Hof nach dem System des Cistercienser=Ordens, abgesondert von einem Klosterbruder, einem Magister verwaltet, wie die übrigen Klosterhöfe; auch 1334 kommt ein Gerhardus magister in antiqua curia vor. Härter, als die Rostocker, muß der Fürst Heinrich der Löwe selbst mit den Höfen des Klosters verfahren haben, indem er verschiedene Male dasselbe durch Bestätigungen und Verleihungen für das von ihm zugefügte Unrecht entschädigt, und zwar zuerst im Allgemeinen im J. 1315

"in recompensam omnis dampni, quod a nobis ecclesia Dobberanensis sustinuit,"

(vgl. auch Lünig's Reichs=Archiv P. spec. Cont. IV., P. II, Forts., S. 683 und Rudloff II. S. 212) und dann besonders im J. 1319

"pro dampnis, que intulimus Abbati et conuentui in antiqua curia Doberan".

Es muß in der Zeit den Klöstern in dieser Gegend übel mitgespielt sein, indem auch das Kloster Sonnenkamp (Neukloster) die bittersten Klagen führt, indem es sich im J. 1328 also vernehmen laßt:

"Nouerit igitur tam presencium etas, quam futurorum posteritas, quod propter aduersitates plures, retroactis temporibus nobis obuias, videlicet vnius anni nostre pachte ablacionem, grangiarum nostrarum violencia euacuacionem, cara tempora, gwerram in terra ac alios infortuitos casus, scilicet incendium, spoliacionem, sicut liquet,

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ad tantam deuenimus inopiam, quod nisi mutuo et concessione transissemus, intus et extra, in grangiis nostris deductio penitus defecisset expensarum."

Dies ist dasjenige, was sich urkundlich und aus der sichern historischen Zeit über die Zerstörung der Kapelle und die Schicksale der Inschrift sagen läßt. Wichtiger noch ist für unsern Zweck die Erbauung der Kapelle und die Gründung des ältesten Klosters Doberan; innig damit verbunden ist die Familiengeschichte des Fürsten Pribislav. Bei der Dunkelheit, welche noch über diese Gegenstände herrscht, und bei der Mangelhaftigkeit der Geschichtsbücher über diese Zeit, wird es am gerathensten sein, rein chronologisch in Chronikform bei der Darstellung zu verfahren. Leider besitzen wir nur sehr wenig Urkunden über die älteste Geschichte von Doberan; dennoch haben wir einen treuen Führer in der Dunkelheit, unsern wackern Kirchberg, der seine für uns unschätzbare Chronik aus dem J. 1378, so viel Doberan betrifft, sicher, wie er sich selbst ausdrückt, von Büchern zu Büchern gehend, aus den besten Quellen schöpfte: aus des Klosters alten Urkunden, Chroniken, Kalendarien und Nekrologien, welche jetzt leider verschwunden, früher aber bei dem Glanz und Reichthum der Abtei und ihrem Verkehr mit dem Fürstenhause sicher reichlich vorhanden gewesen sind, wobei er, nach seiner Einleitung, fleißiges Forschen nach mündlichen Nachrichten nicht verschmähete. Daher läßt es sich auch erklären, daß Kirchberg mit so großer Vorliebe und Ausführlichkeit bei Doberan verweilt. Es ist daher kein Grund vorhanden, weshalb man in die Nachrichten Kirchbergs Zweifel setzen sollte, sobald ihm nicht Urkunden offenbar widersprechen, und wir müssen ihm mehr Glauben schenken, als Männern, welche dem Vaterlande fern standen. Auf spätere Chronisten, wie Marschalk, Mylius, Latomus, u. A., braucht man keine Rücksicht zu nehmen, sobald man auf die ersten Quellen zurückgehen kann und jene aus Kirchberg und vorhandenen Urkunden schöpften.

Nach gänzlicher Vollendung gegenwärtiger Arbeit in der Handschrift, ist dem Verf. im Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin ein Diplomatarium des Klosters Doberan nach langer Verborgenheit (im August 1836) zu Händen gekommen. Dieses Diplomatarium scheint sicher in der Mitte des 13ten Jahrhunderts angelegt und immer gleichzeitig mit der Ausstellung neuer Urkunden fortgeführt zu sein. Vor diesem Diplomatarium befindet sich auf vier Blättern eine

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Genealogia principum et dominorum, qui post Pribizlavum in Slavia dominium tenuerunt,

fernerhin von uns Doberaner Genealogie genannt. Die ersten drei Blätter sind von einer Hand aus der Mitte des 14ten Jahrh. geschrieben; dieselbe führt die letzte Nachricht aus dem Jahre 1363 auf und fügt noch eine Urkunde vom J. 1365 ein; das letzte Blatt, die Zeiten des Königs Albrecht von Schweden umfassend, ist von einer andern Hand aus dem Ende des 14ten Jahrh. beschrieben. Der Haupttheil dieser Genealogie, von welcher zu anderer Zeit weitere Nachricht folgen wird, ist also als Quelle älter, als Kirchberg. Die Nachrichten aus dieser Genealogie, welche die gegenwärtigen Forschungen bestätigen, sind in dieser Abhandlung noch nachgetragen. Hiebei ist aber zu bemerken, daß jetzt wohl keine Nachrichten weiter entdeckt werden dürften, da von Pribislav keine Urkunden vorhanden waren. Nach einer Randbemerkung mit rother Dinte in dem Diplomatarium, welche offenbar in der ersten Hälfte des 13ten Jahrhunderts geschrieben ist, hatte das Kloster kein älteres Privilegium, als das vom J. 1192:

"Nullum privilegium reliquid nobis fundator noster Pribizlavs, sed commisit vtile propositum suum ante mortem suam filio suo Henrico Borwen et est primum priuilegium istius ecclesie, quod inuenies in tercio folio" (de anno 1192).


1164 vermählte sich Pribislav mit Woizlava, eines Königs von Norwegen Tochter; dieselbe bekehrte in demselben Jahre ihren Gemahl und dessen Bruders Sohn zum Christenthum.

[D]a man schreib nach godes geburd
eylf hundirt und vier und seszig vurd:
- - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - -
nach den cziden quam es sus,
daz konig Prybislauus
wolde elichir dinge phlegin.
Der konig von Norwegin
gab ym syne tochter da,
dy waz geheiszin Woyslaua,
dy waz eyne gude cristen.
Mit allen yren listen
dy frowe dar nach dachte,

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wy sy tzum glouben brachte
iren herren Prpbisla;
daz quam von godes genaden da,
daz do Pribizlauus
und syns bruder son alsus,
der waz Nycolaus genant,
dy beyde quamen unvirwant
zu des gloubin warheit
und cristenlichir wirdigheit.

Kirchberg CI. (bei Westph. p. 741.)

Abgesehen davon, daß nach Chemnitz Erzählung aus frühern Chronisten Pribislav drei Mal vermählt gewesen sein soll: zuerst mit Pernille, des Herzogs Canut von Schleswig Tochter, dann mit der Woizlava, und endlich mit Mechthild, des Fürsten Boleslaus von Polen Tochter: abgesehen hieven, da die Erforschung dieser Verhältnisse außer unserm Zweck liegt, so ist doch kein Grund vorhanden, warum man an der ausführlichen Erzählung Kirchbergs zweifeln sollte, um so mehr, da auch andere Chronisten vor der Säcularisirung des Klosters Doberan mit ihm darin übereinstimmen, daß Woizlava Gemahlin des Pribislav und eine Königstochter von Norwegen gewesen sei. So steht z. B. in einer, in gemalten Bildern der meklenburgischen Fürsten und ihrer Gemahlinnen dargestellten Genealogie, welche im J. 1526 vollendet ist, unter den Bildern des Fürsten Pribislav und seiner Gemahlin: Pribisslaus Nicloti Konigs Szonn, und: Woisclaua sein gemahel eine konigin von Norwegenn geborn. - Unsere ältern Historiker, z. B. Schröder, welcher in den Wism. Erstl. S. 310 folg. die älteste Geschichte von Doberan äußerst richtig beurtheilt und darstellt, und Franck, führen diese Ereignisse als historische auf, während sie von den Neuern übersehen werden, z. B. von Rudloff in der von ihm angelegten Genealogie im Staatskalender, wo der Name der Gemahlin Pribislavs mit N. N. bezeichnet ist, wie Rudloff ihn auch in seiner Geschichte ignorirt, ferner von v. Lützow, welcher I, S. 227 auch darstellt, daß Pribislav vor dem J. 1168 zum Christenthum übergetreten sein müsse. - Im Anfange des Jahres 1164 konnte bei dem glücklichen Stande der Dinge für Pribislav (vgl. Rudloff I, 131 folgd.) die Vermählung sehr gut geschehen, um so mehr da Pribislav gleich darauf bei den christlichen Fürsten von Pommern Aufnahme fand, wenn überhaupt religiöse Beweggründe wahre Veranlassung der damaligen politischen Begebenheiten gewesen sind; wahrscheinlich waren sie es nicht. Und für unsere Ge=

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schichte ist es von hohem Interesse, daß Häuslichkeit und Liebe der Friedensreligion bei unserm Fürstenhause Eingang verschafften. Schwieriger ist die Abstammung der Fürstin Woizlava zu erklären. Eine Tochter eines Königs von Norwegen soll sie gewesen sein, und doch trägt sie offenbar einen slavischen Namen. Nach einer gütigen Erklärung des Herrn Wenceslaw Hanka, Bibliothekars am böhmischen National=Museum zu Prag, eines competenten Richters, löset sich die Streitfrage aber sehr leicht; derselbe sagt nämlich in Beziehung auf eine Anfrage, ob Woizlava vielleicht eine Uebersetzung des ursprünglichen Namens der Fürstin sein könne: "Die Königstochter von Norwegen konnte immer den Namen Woislava angenommen haben, ohne ihren ursprünglichen zu übersetzen, denn es war bei den Slaven Sitte, wie wir es bis jetzt bei den russischen Großfürstinnen und Kaiserinnen sahen, und selbst die männliche Jugend bekam in ältesten Zeiten die Namen erst bei dem Tonsurfeste im 10. oder 12. Jahre, und zwar nach der natürlichen Eigenschaft meistens. Woizlava 1 ) heißt: Kriegsruhm oder Heeresruhm, und Pribizlav: der zunehmende Ruhm." - Durch diese Aufklärung werden künftige


1) Ueber die Genealogie der Woizlava theilt der Hr. Dr. v. Duve zu Möllen folgende Nachricht mit:
Woizlava, die Gemahlin Pribislai, soll eine Königstochter aus Norwegen gewesen sein, und wird ihr Vater Burevin genannt. Daß kein König Burevin in Norwegen existirte, lehrt die Norwegische Geschichte; inzwischen scheint es mir, als wenn der Name des Sohnes von Pribislav und der Woizlava die Abstammung der Woizlava wahrscheinlich machen könne, nämlich:
Stammbaum
Man findet nämlich sodann bei Henrich Borwin den Namen des Großvaters und Elter=Vaters von mütterlicher Seite vereiniget. Ueber Henrich Skokul und Buris vgl. Gebhardi Geschichte von Dänemark und Norwegen Th. 1, S. 150, 152 und 495, 496. Es ergeben diese Nachrichten, daß Buris und Henrich Skokul in Verbindung mit Norwegen standen u. s. w., und konnte Buris, weil seine Mutter Königin von Norwegen war, leicht für einen Norwegischen Fürsten gehalten werden.
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Forschungen über die Abstammung der Fürstin nicht wenig erleichtert.

1164 (am 29. April) zerstörten die Obotritenfürsten Pribislaus und Nicolaus das Heidenthum zu Alt=Doberan 1 ) und dessen Heiligthümer daselbst.

Do man schreib der iare czal
nach godes geburt recht ubir al
eylfhundirt vier vnd seszig bas
yn des meyen dritten kalendas
- - - - - - - - - - - - -
der erbar konig pribisla
- - - - - - - - - - - - -
durch god greif her es manlich an,
es waz zu Alden Dobran,
dy abtgode warf her hesziich nider,
vnd virhrante sy do sider.

Kirchberg CII. (bei Westph. IV., pag. 742)

Dies geschah zu derselben Zeit, als Pribislav getauft ward, am 29. April 1164. Die Doberaner Genealogie sagt hierüber:

Sciendum quod anno domini MCLXIIII, tercio kal. May, dominus Pribizlawus, Magnopolitanorum et Kissinorum ac tocius Slauie regulus atque nobilis princeps, sacrum baptisma suscepit et ad fidem Christi perfecte conuersus est.

1164 ließ Pribislaus den Anfang zu Erbauung eines Gotteshauses zu Alt=Doberan machen, zu Ehren Gottes, der Jungfrau Maria und des heil. Nicolaus.

In des almechtigen godes here
vnd ouch yn synre mutir ere,
dy an ende ewig vmmer ya
ist genant maria,
vnd ovch yn syne ere so
dem byschofe nycolao
her liez da syne kunster
buwin eyn godes munster.

Kirchberg CII. (bei Westph. IV., pag. 742.)

(Unmittelbare Fortsetzung der zuletzt citirten Stelle.)


1) Doberan. - Ueber die Etymologie von Doberan theilt Hanka Folgendes mit: "Dobran ist nach unserm alten Onomastikon ein Mannsname (Casiopis Mus. VI, 61), auf Deutsch: Der Gütige, und wir haben mehrere Ortschaften Dobran, welche gewöhnlich nach ihrem Erbauer so hießen. Sollte es aber in ältesten Urkunden Deberan heißen. so bedeutet Deber: ein mit Wald bewachsenes Thal." - In allen Urkunden kommt nur Dobran und Doberan, nie Deberan vor. Vielleicht war der Ort Doberan (der Gütige) auch zu Ehren der zu Althof verehrten wendischen Gottheit benannt.
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1170 ward das Kloster zu Alt=Doberan gestiftet, zu welchem die Mönche von Amelungsborn kamen; der erste Abt Conrad ward ordinirt und Pribislav dotirte das Kloster.

Dirre erwirdige bischof so
von Mekilnborg her Berno
quam zu huden vnd zu wartin
des gelouben nuwen wyngartin,
den da hatte geplantzit sus
der konig pribislauus.
Her half ym sundir schrantzin
huwin dy ersten plantzin,
dy quamen von Amelungesburn dar,
dar von. wush yn eyn selige schar
- - - - - - - - - - - - - - - -
Dy plantzin wushin sunder wan
da zu Alden-Doberan.
Da wart eyn gantz conuente
mit geistlichir presente
in sante marien here
vnd Benedictus ere;
do wart des clostirs appid drad
von Amelungesborn her Cunrad,
der wart geeyschit und getzired
vnd dar zu geordiniret;
her waz der erste appid da
zu Doberan des clostirs ja.
- - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - -
Der gude konig Pribisla
gab und half dem clostir da,
mit manchir gäbe riche
ted her ym gutliche
und richede ez zu der stunde,
so her beste kunde.
Alsus daz clostir erst ankleib;
daz waz do man dy jarczal schreib
sybenczig und eilfhundirt nach godes geburt gesundirt.

Kirchberg CII. (bei Westph. IV, p. 743.)

Hiemit stimmen auch andere glaubwürdige Nachrichten überein, namentlich: Erici regis hist. gent. Danor. ad a. 1170 in Lindenbrog script. rer. germ. sept. p. 270:

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Anno domini MCLXX. - - Connentus mittitur in Dobrun, kalend. Martii;

fernner Chronik des Lübecker Franziskaner Lesemeisters Detmar, herausgegeben von Grautoff, S. 55,

1170. - - Do quam oc to Doberan dat convent der grawen moneke.

In dasselbe Jahr setzen die Stiftung des Klosters auch: Leuckfeld in seiner Chronologia abbatum Amelunxhornensium, S. 32, und der Disenbergische Abt Gaspar Jongelinus (1644), bei Leuckfeld S. 48; für beide spricht die Wahrscheinlichkeit, daß sie aus Quellen schöpften, jener aus denen des Klosters Amelungsborn, aus welchem das Kloster Doberan hervorging, dieser aus denen des Cistercienser Ordens, zu welchem der Doberaner Convent sich bekannte. Man vgl. auch Schröders Wism. Erstl., S. 309, und v. Lützow's meklenburg. Gesch. I., S. 299. - Andere, weniger glaubwürdige Nachrichten, welche auch bei Schröder und v. Lützow a. a. O. angeführt sind, nehmen das Jahr 1169 als Stiftungsjahr an; dieser Angabe fehlt jedoch jegliche Zuverlässigkeit; möglich ist es indessen, und auch wahrscheinlich, daß der Entschluß zur Gründung des Klosters schon im J. 1169 ausgesprochen ward, die feierliche Installirung des Convents und des Abtes erst im J. 1170 geschah. Uebrigens war dies in demselben Jahre (1170), als, nach Helmold II, c. 14, §. 5., Pribislav die Städte aufbauete und bevölkerte, indem er einsah, daß es nichts helfe, gegen den Stachel zu lecken.

Mit den Zeugnissen über die, im J. 1170 geschehene Stiftung des Klosters Doberan stimmt auch die Dober. Geneal. überein, wenn sie sagt vom

(Pribizlaus), qui ex instinctu et per exhortacionem venerabilis et sanctissimi in Christo patris domini Bernonis episcopi - - claustrum Doberan fundauit et - - conuentum, euocatum de grege dominico in Amelungesborne fratrum ordinis Cysterciensis sub domino Euerhelmo ibidem abbate existente, in possessionem corporalem cum domino Conrado primo abbate anno domini MCLXX introduxit et introductum strennuo defensauit.

Nach diesen einfachen Nachrichten lösen sich nun alle Zweifel in Klarheit auf, sobald man nur Kirche und Kloster von einander scheidet: die Kirche oder Kapelle zu Althof ward im J. 1164, das Kloster daselbst im J. 1170 gestiftet. - Von der Stiftung des Klosters ist ferner die Erbauung desselben zu scheiden:

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1171 begann der Bau des Klosters zu Alt=Doberan,

nach den alten Versen, welche Latomus noch im Kreuzgange des Klosters las:

Annus millenus centenus septuagenus
Et primus colitur, cum Dobran struitur.

1171 und 1172 war Pribislav mit Heinrich dem Löwen auf der Wallfahrt zum heiligen Grabe.

Du man nach godes geburt schreib gar
eylfhundirt eyn und sybenczig jar,
- - - - - - - - - - - - - - -
der herzoge Hinrich Leo
lebte in sulchin frede so,
her gedachte yn gantzin synnen
dinst gode tun zu mynnen,
her dacht um syner sunde urhab
zu iherusalem suchin godes grab.
- - - - - - - - - - - - - - -
Dem herczogen vulgiten dy da:
der Wende konig Prybisla, etc.

Kirchberg CXI. (bei Westph. p. 756.)

Die Wallfahrer kehrten in demselben Jahre 1172 wieder heim, nach Alberti Stad. Chron. am Ende des Jahres

MCCLXXII Heinricus dux per Graeciam iuit Hierosolymam, rediens ipso anno.

Mit diesen Angaben stimmt auch die Dober. Genealogie überein:

Sequenti igitur anno domini LXXI illustris princeps dominus Hinricus dux Saxonie et Bawarie, qui rebellem sibi predictum dominum Pribizlavum multis bellis precipuis perdomuit et subiugauit, dispositis in Slavia episopatibus, - - statuit sanctum domini visitare scpulcrum fecitque socios itineris sui - - sepedictum eciam Pribizlauum regulum sive principem Slauorum, Guncelinum comitem de Zwerin - - et alios multos tam nobiles, quam ministeriales, ut habetur in cronicis Saxonum et Slauorum.

1172 starb Woizlava und ward zu Alt=Doberan begraben.

So sy 1 ) zu lande quamen da
dy konygin Woyslaua


1) Die Kreuzfahrer, unter ihnen Pribislav.
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erbar vnd wol vtrsunnen
dy wile hatte gewunnen
einen son czweynamig 1 ) vnvirwant,
Hinrich Burwy waz der genant;
dy wyle daz Pribislaus
uf sinre verte waz alsus,
also sy dy gebord gebar.
Nicht lange czid dar nach virwar
sy wart mit suchede vnd mit swere
beuallin vnd mit krangheit sere,
daz sy dar von den tod entphing.
Ir bygraft snel dar nach irging
gar wirdiglichen sundir wan;
man grub sy zu Alden Doberan.

Kirchberg CXI. (bei Wesstph., p. 757.)

Nach dieser Darstellung Kirchbergs wäre Heinrich Borwin I. erst im J. 1172 geboren, während er nach Rudloff I., S. 145 sich schon im J. 1166 vermählte. Die Geschichte Borwins bedarf zwar noch durchaus einer kritischen Bearbeitung; aber hier ist bei Kirchberg wahrscheinlich ein Versehen vorgefallen, um so mehr, da er keine Jahreszahl angiebt. Nach Arnold von Lübeck, zu Helmold III., c. 4, §. 8. und 10., ward Borwin schon im J. 1183 gefangen und stellte seinen Sohn als Geißel. Jedoch hat dieses Verhältniß seinen Einfluß auf unsere Untersuchung und die Nachricht Kirchbergs läßt sich augenblicklich nach den übrigen Nachrichten nicht vertheidigen, verdient, als einheimische Quelle, jedoch Beachtung. 2 )

1177 (kal. Febr.) verlieh Bischof Berno 3 ) von Schwerin dem Kloster Doberan die Zehnten aus mehreren Dörfern.

Man vgl. die Verleihungsurkunde in Westphalen Mon. III., Praef. p. 142. Nach dieser Urkunde bestanden Kloster und Convent unter einem Abt. Der erste Abt kommt schon bei der


1) Ueber die zwei Namen des Heinrich Burwin theilt Hanka folgendes mit: "Woizlavas Sohn hatte der damaligen Sitte gemäß einen christlichen und einen heidnischen Namen; dies hatten kurz nach der Bekehrung alle Slaven z. B. die russische Fürstin Helena Olga, der serbische Zar stephan Nemania. Borwin, oder nach unserer Aussprache Borowin, heißt: der vom Föhrenwalde; auch heißt ein Waldgott der Slawen Borowit."
2) Nach Böttiger's Heinrich der Löwe, S. 210, ist über die Mutter der Gemahlin Heinrich Borwins noch immer nichts Annehmbares bekannt geworden; vielmehr sind die bisherigen Annahmen durch ihn sehr zweifelhaft gemacht.
3) Dies geschah "pro voluntante ducis Henrici," nach der Urkunde. Dies zeugt für die Verbreitung des Investiturrechts, welches Heinrich der Löwe sich angemaßt hatte. Vgl. Schmidt's Gesch. der Deutschen IV, 106.
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Gründung des Klosters Dargun 1173 in einer nicht datirten Urkunde des Bischofs Berno vor, als Zeuge: Conradus abbas de Dodiran, derselbe, welcher 1170 nach den Chroniken den Convent nach Doberan führte.

1178 starb der Fürst Pribislav nach einem unglücklichen Sturze auf einem Turnier zu Lüneburg und ward dort begraben.

Um die selbin czid alsus
der strenge Pribizlauus
wolde suchin kurtzewyle;
her richte sich mit gantzir yle
geyn Luneborg zu synen frunden
und zu syns eben aldirs kunden
- - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - -
do sturtzede her und viel sich tod;
vil manchir clagete syne nod.
Mit groszin ungehabin
wart her alda begrabin.

Kirchberg CXIV. (bei Westph., p. 759.)

Eben so, auch in der Jahresbezeichnung unbestimmt, redet die Dober. Geneal.:

Peracto itaque peregrinacionis itinere et voto, cum sepefatus dominus Pribislaws ad terram suam redisset, non longe post Luneborgh proficiscitur, ubi tunc principes curiam sollempne habuerunt, ibique in torneamento lesus heu obiit et ibidem in castro apud Benedictinos sepelitur.

1179 ward das Kloster Alt=Doberan von den Wenden zerstört.

Recht als es sich gefugete sus,
daz tot waz Pribislauus,
den geloubin legeten czitlich sidder
der wentfulg eyn teyl darnidder;
- - - - - - - - - - - - - - - - -
da wurden von den phlagin
Marien rittir irslagin
alle gar uf eynen tag.
daz waz do man schriebens phlag
in dem vierden Idus Nouembris
und nach godes geburt gewis

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nuyn und sybenczig und eylfhundirt
- - - - - - - - - - - - - - - -
ir blieben acht und sybenczig tod
von der grozin martir nod,
dy mit mychelme schalle
geyn hymele vuren alle.
Vurbaz sys ane viengen,
daz clostir sy durch giengen,
waz gudes do dar ynne waz
daz nam enweg der wende haz;
sie wusteden mit roublichir hant
der brudere wonunge unvirwant.
- - - - - - - - - - - - - - - -
daz waz des selbin jaris gewis
in dem dritten Idus Decembris,
daz daz clostir wart virstoret.

Kirchberg CXV. (bei Westph., p. 760 flgd.)

Nach Rudloff und seinen Nachfolgern soll Pribislav im J. 1181 gestorben sein. Als Quellen dieser Angabe führt Rudloff I., 145 die eben angeführten Stellen aus Kirchberg und Arnold von Lübeck II., cap. 33. an. Kirchberg aber nennt ganz klar, wenigstens für die Zerstörung des Klosters nach dem Tode Pribislavs, das Jahr 1179, und Arnod von Lübeck sagt nur, daß Heinrich der Löwe zu Weihnacht 1181 in Lüneburg ein Fest gegeben habe; daß dies dasselbe sei, an welchem Pribislav stürzte, ist nicht angegeben. - Die meklenburgischen Chronisten des 16. und 17. Jahrhunderts, wie Marschalk, Mylius, Lindeberg und Chemnitz, und die Historiker des vorigen Jahrhunderts, wie Franck und Schröder, nehmen alle das Jahr 1178 als das Sterbejahr des Pribislav an. Und alles spricht für diese Annahme. Ueber den Sterbetag des Fürsten haben wir genauere Nachrichten. Pribislav starb zu Lüneburg, ward in der Michaelis =Klosterkirche auf dem Kalkberge beigesetzt und war Wohlthäter dieser Stiftung. In dem gleichzeitigen Necrologium monasterii St. Michaelis Lüneburg., herausgegeben von Wedekind, S. 98, ist der Sterbetag Pribislavs auf III kal. Januarii, d. i. den 30. December 1 ) angezeichnet. Es heißt hier nämlich mit der gleichzeitigen Schrift:


1) In den Jahrb. I., S. 135 hat sich ein auffallender Druckfehler oder Irrthum eingeschlichen, indem dort der 26, December als Todestag nachdem Nekrologium angegeben ist.
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III kal. Jan. O. Prebeszlauus fr. nr.
IIII or solides de salina. de prebenda.

und mit der Schrift des 13. Jahrhunderts:

III kal. Jan.

O. Prebiszlaus Inschriftskreuz fr. nr. princeps Slauorum, qui primus procerum Slauie factus est Christianus. pro quo filius Borewinus dedit sancto Michaeli in Slauia uillam Szizzimouwe, que nunc dicitur mons S. Michaelis.

Hiemit stimmt das Doberaner Nekrologium des Kreuzgangsfensters, Jahrbücher I., S. 136, überein, indem dieses ebenfalls den Sterbetag Pribislavs auf denselben Tag setzt, auf:

III kal. Januarii;

statt des Sterbejahres hat dieses Denkmal wahrscheinlich das Jahr der Versetzung der fürstlichen Leiche von Lüneburg nach Doberan (1215).

Die Zerstörung des Klosters Doberan setzt Kirchberg mit ausführlicher Beschreibung in das Jahr 1179, auf den 10. November und 11. December, unmittelbar nach dem Tode Pribislavs. Da es im Mittelalter herrschende Sitte war, das Jahr mit Weihnacht anzufangen, so starb Pribislav am 30 December, und zwar nach mittelalterlicher Rechnung im Jahre 1179, d. i. nach jetziger Rechnung im J. 1178. 1 ) Das Todesjahr Pribislavs giebt die Dober. Genealogie nicht an, wohl aber das Jahr der Verwüstung des Klosters:

Porro predicto domino Pribizlao cum patribus dormiente et venerabili patre et episcopo Bernone pre senio deficiente, reliquie Amorreorum 2 ) ydolatre sancte religionis et fidei inimici gregem dominicum et vineam domini sabaoth noviter plantatam armata manu inuadentes peremerunt in veteri Doberan vna die 3 ), scilicet quarto idus Nouembris anno domini MCLXXIX, occisorum animas circiter LXXVIII 3 )


1) Auch Wersebe Niederländ. Colonien u. s. w. I., S. 432, N. 39, und Böttiger Heinrich der Löwe, S. 364, N. 418, folgen Rudloff, indem sie die beiden chronistischen Angaben mit einander in Verbindung zu setzen suchen; jedoch bestimmen beide schon richtiger, da sie das Todesjahr Pribislavs in 1180 sehen, denn die Weihnachtstage von 1181 konnten nur in die ersten Tage unsers Jahrs 1180 fallen. Darin irrt aber Böttiger, daß er meint, Kirchbergs Reimchronik gebe durchaus keine Zeitbestimmung an.
2) Amorrei = Amorrhaei, 'Aμορραϊοι, Amoriter = Götzendiener.
3) Nach diesen Darstellungen scheint Kirchberg auch diese Genealogie, welche unstreitig aus ältern Quellen fließt, benutzt zu haben.
3) Nach diesen Darstellungen scheint Kirchberg auch diese Genealogie, welche unstreitig aus ältern Quellen fließt, benutzt zu haben.
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totamque substantiam monasterii nichilominus depredantes.

Wichtiger als diese Combinaton ist der Umstand, den Chemnitz im Leben Borwins aus einer "Brieflichen Urkunde" mittheilt, daß nämlich H. Borwin I. im J. 1179 die Hälfte des Schlosses Marlow mit neun Dörfern einem Henricus de Bützow übergeben habe, um diese Gegend zu cultiviren. Aus diesem Act läßt sich schon eher schließen, daß Borwin in diesem Jahre die Regierung angetreten habe und Pribislav abgetreten sei. - Daß das älteste Kloster Doberan wirklich von den Wenden verwüstet sei, sagt Borwin selbst, indem er in einer Urkunde von 1192(Westphalen Mon. III., p. 1469) sagt, sein Vater habe das angefangene Werk nicht vollenden können" "per insultum slauorum et per alia multa impediluenta".

1186 stellt Heinrich Borwin das Kloster wieder her.

Do man nach godes geburt schreib gar
eylfhundirt ses und achzig jar
in dem achten Kalendas Junii,
der Croniken schritt lyd mir des bi,
als Alexander babist waz,
und euch daz romische rich besaz
von Swobin Keysir Frederich,
der fürst Hinrich Burwy
mit godes helfe falsches fry
- - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - -
mit truwen des erbeydte sich,
daz her wider uf richte,
daz êr syn vater stichte,
zu Doberan daz convente
nach syner alden rente
undir dem apte sundir haz,
der zu Amelungisbornen waz
dy czid, der hiez appid Johan.
Sus wart irnuwet Doberan
und wart mit groszir andacht
daz conuent zu besitzunge bracht.

Kirchberg CXVI. (bei Westph., u. 761.)

Wann die frühesten Klostergebäude an dem neuen Orte aufgeführt sind, läßt sich nicht erweisen; im J. 1189 scheint jedoch noch kein Gebäude des neuen Klosters aufgeführt gewe=

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sen zu sein, da in einer Bulle des Papstes Clemens von d. J. wohl des Ortes Doberan, aber nicht des Klosters Doberan, dagegen des Klosters Dargun erwähnt wird.

1190 stellt Nicolaus von Rostock zwei Schenkungsbriefe an das Kloster Doberan aus, aus denen die Wiederherstellung des Convents sicher hervorgeht.

Vgl. Westph. Mon. III., p. 1467. Diese beide Urkunden sind die ältesten Urkunden des Klosters Doberan und noch dadurch merkwürdig, daß das anhangende Siegel des Nicolaus ein Reitersiegel ist, wohl des einzigen meklenburgischen Fürsten, der sich eines solchen Siegels bedient hat.

1192 bestätige Borwin I. das Eigenthum des Klosters und verleiht demselben neue Rechte.

Vgl. die Urkunde bei Westph. Mon. III., p. 1469. Diese Urkunde ist nach den vorhandenen Papieren des Klosters und nach dem Bekenntniß des Klosters in dem Diplomatarium das älteste Privilegium der Stiftung, da von Pribislav schon im 13ten Jahrh. keine Urkunden vorhanden waren. - Die Doberaner Genealogie sagt:

Hinricus Burwy nobilis princeps, supradicti domini Pribizlaui filius et heres vnicus, opus, quod pater suus pie inceperat, et inimicus fidei, scilicet gens pagana deuastauerat, plenius per omnia perfectissime restaurauit. Hic enim adiutorio - domini Bernonis - conuentum secundario de Amelungesborn sub domino Johanne ibidem abbate existente in possessionem claustri bene restauratam aduocando introduxit et primum priuilegium super fundacionem abbacie Doberanensis liberaliter donauit.

1193 confirmirte Bischof Brunward dem neuen Kloster Doberan (dem nuwen clostere Doberan) seine Rechte.

Vgl. Kirchberg p. 762.

1218 bestätigte Borwin I. wiederholt die Rechte und Besitzungen des Klosters.

Vgl. Westph. Mon. III., p. 1474.

Seit dieser Zeit, und schon seit dem Jahre 1215, werden beständig Kloster und Convent genannt. 1 ) Auch müssen um


1) Z. B. im J. 1218 universalis conventus unter dem Abte Hugo zu Doberan; vgl. Westph. Spec. Mon. p. 13. Bei der Stiftung des Klosters (  ...  )
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diese Zeit Kirchen= und Klostergebäude, wenn auch nur interimistisch, vollständig eingerichtet gewesen sein, da der Konvent die Leiche Pribislavs von Lüneburg holte und sie zu Doberan im neuen Kloster beisetzte. Nach den bisherigen historischen Forschungen wird das Jahr 1215 1 ) für diese Handlung allgemein festgesetzt; diese Zeitbestimmung ist wohl aus Kirchberg geschöpft, welcher sagt:

Der des closters stichter was, -
dy brudere holeten yn sundir haz,
mit michelen betrubin
zu Doberan sy yn begrubin.
Alsus was mit arbeyd
daz conuent lange nach ym bereyd.
Syn erben hulfen sunder raste
den munchen ouch dar zu vil vaste,
daz Pribisla der selige man
wart begrabin zu Doberan.
Daz was, du man nach godes geburt
schreib tusent vnde czweihundirt vurt
und funfczehin iar, dy czid gewis
kalendas Octobris,
do wart her dort irhabin
und hy widder begrabin
mit grossin eren wirdiglich,
als es eyme konige vugete sich.

Kirchberg CXIV. (bei Westph., p. 760.)

Dieselbe Angabe hat die Doberaner Genealogie, indem sie, gleich nach Aufführung der Wiederherstellung des Convents, sagt:

Quo facto et conuentu predicto in loco perseuerante ex vehementi ipsius conuentus desiderio et conamine dicti domini Hinrici Burwi principis ossa patris sui domini Pribislaui anno domini MCCXV kal. Octobris de Luneborgh asportantur et in Doberan, vbi nunc est claustrum, honorifice reconduntur.


(  ...  ) Sonnenkamp im J. 1219 waren Abt, Prior, Kellermeister und Kämmerer des Klosters Doberan Zeugen.
1) Im J. 1216 ward auch das, im J. 1173 gestiftete Cistercienser=Kloster Dargun nach langer Verwüstung des Klosters und Vertreibung seiner Bewohner wieder hergestellt und durch Mönche aus dem Kloster Doberan wieder bevölkert.
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Mit diesen, aus den Denkmalen des Klosters Doberan geschöpften Nachrichten scheint eine andere Angabe einer Lüneburger Urkunde, gedruckt in der seltenen Schrift: Gebhardi Diss. secularis de re litteraria Coenobii S. Michaelis in urbe Luneburga, Luneb. ex officina Sterniana, 1755, nicht übereinzustimmen. Nach dieser Urkunde 1 ) vom Jahre 1219 schenkt Heinrich Borwin I.,

"pro remedio anime nostre et parentum nostrorum et precipue domini Pribizlai patris nostri",

das Dorf Cesemone (nach dem Necrol. St. Michaelis: Szizzimouwe) der

"ecclesie beati Michaelis Archangeli in Luneborg, ubi corpus dicti patris nostri quiescit".

Die Urkunde ist datirt: Acta sunt hec anno dominice incarnacionis millesimo ducentesimo XIX. - Diesen Widerspruch weiß ich nicht zu heben; hat das Datum der Urkunde, welche uns der verdienstvolle Wedekind in einem correcten Abdruck schenken möge, seine Richtigkeit, so hat die Nachricht, daß Pribislav noch 1219 zu Lüneburg begraben lag, allerdings den Vorzug.

Uebrigens wird im J. 1218 ein abbas de Doberan uniuersalisque conuentus ibidem genannt, (vergl. Franck A. u. N. M. IV, S. 37.) und in einer Urkunde Heinrich Borwins vom J. 1219 werden schon Kirche und Kloster Doberan aufgeführt.


Aus diesen Zeugnissen geht hervor, daß auf Betrieb des Bischofs Berno durch den Fürsten Pribislav zu Doberan schon im J. 1164 eine Kirche oder Kapelle und 1170 ein Kloster gegründet ward, beide Stiftungen aber, nach dem Tode ihres Schirmherrn, im J. 1179 von den Wenden verwüstet wurden. Dieses Kloster stand nun unbezweifelt zu Althof. Dies beweiset vor allen Dingen die dort noch stehende Kapelle, welche nach allen vorgetragenen schriftlichen Zeugnissen, nach dem Baustyl und den dort aufgefundenen Inschriften unter Pribislav gebauet ward. Die Kapelle zu Althof ist im Gewölbe im Rundbogenstyl, wenn auch aus der Zeit seines Verfalls, erbaut, welcher mit dem Anfange des 13. Jahrhun=


1) Vgl. Urkunden=Sammlung: Vermischte Urkunden.
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derts und schon etwas früher durch den deutschen Spitzbogenstyl verdrängt ward. Die Fenster der Kapelle nähern sich von den rundbogigen Fenstern neben dem Eingange nach dem Altare hin immer mehr dem Spitzbogen. Das ganze Innere des Gebäudes, des einzigen dieser Art in Meklenburg=Schwerin, macht einen beruhigenden Eindruck. Die Stelle des Altars ist mit kleinen Ziegeln von ungefähr 2" im Quadrat gepflastert, welche mit Löwen, Greifen, Schwänen, Rosetten und andern Verzierungen in dünner Mosaik oder Glasur belegt sind. Mit ähnlichen Steinen sind mehrere Stellen im hohen Chor der Doberaner Kirche, z. B. die Altarstelle und das Grab Heinrichs des Löwen belegt: ein Beweis, daß im Anfange des 14. Jahrhunderts an der Kapelle gebauet ward. Es werden in den ältesten Urkunden immer mehrere Ortschaften Doberan unterschieden; in der Urkunde des Bischofs Berno von 1177 kommen zwei, oder, wenn man will, drei vor: das praedium in Doberan, in welchem das alte Kloster gegründet war, Doberan (wohl der fürstliche Hof) und villa slauica Doberan; ungefähr so verhält es sich noch 1192 nach der Confirmations=Urkunde Borwins: hier wird noch das Landgut genannt, welches Pribislav dem Kloster zur Erbauung der Abtei geschenkt hatte, und daneben die Stelle des Klosters (praedium in Dobran ad construendam abbatiam und locus in quo monasterium situm est in Dobran) und Dobran (wohl der Ort, der vorher wendisch Doberan genannt wird). Ebenso lautet die Urkunde Borwins von 1218. Der Ort, wo zuerst Kirche und Kloster erbauet wurden, hieß späterhin Alt=Doberan oder Althof; in einer Urkunde des Bischofs Hermann von Schwerin vom 4. October 1273 über die Zehnten des Klosters wird der Zehnten des Ortes, wo das neue Kloster stand (decima loci, in quo ipsum monasterium situm est) neben dem Zehnten von Alt=Doberan (decima antiqui Doberan) aufgeführt; die Urkunden aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts nennen den Ort curia antiqua, Kirchberg nennt ihn Alt=Doberan; in spätem Zeiten heißt er immer Althof. Hier war Woizlava begraben und bei ihr waren, nach Marschalk, die von den Wenden erschlagenen Märtyrer bestattet. - Mit diesen Angaben stimmen denn auch die baulichen Ueberreste zu Althof überein: zuerst die restaurirte Kapelle; dann Reste des Klosters, die Monumente, von welchen der Professor Schröter in einem Berichte an des Großherzogs K. H. vom 9. September 1822 sagt: "Als

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"Reste des ersten Klosters erscheinen: 1) die große Scheure auf dem Hofe, die nicht allein von außen in der schön erhaltenen Fronte nach dem Felde zu, in den Pfeilern und dem gewölbten Thorwege ihre Bestimmung verräth, sondern fast noch mehr von innen durch die vielen massiv aufgemauerten Spitzbogen, welche sie der Länge nach durchziehen 1 ); 2) die Fundamente, welche der jetzige Pächter Vielhaack an mehreren Stellen des Hofes entdeckt hat; 3) die Keller, welche unter dem Teiche auf dem Hofe sich hinziehen und aus welchen die fabelhafte, oft vorkommende Sage eines unterirdischen Ganges bis nach Doberan entstanden zu sein scheint. Daß übrigens Gewölbe hier sein müssen, beweiset die merkwürdige und fast augenblickliche Versiegung des Teiches, als man bei seiner Schlemmung eine Lücke im Gemäuer verursacht hatte."

Diese Gebäude wurden, nach Kirchberg, von den Wenden auch nicht abgebrochen, sondern nur im Innern verwüstet. Dennoch ward bei der Restaurirung des Klosters durch Borwin im J. 1186 das Kloster an den Ort verlegt, wo jetzt noch die schöne Kirche steht, wahrscheinlich um dem ehrwürdigen, merkwürdigen Kloster eine größere Ausdehnung und Schönheit geben zu können, als es die alten Gebäude zu Althof gestatteten. So ward denn seit 1186 die neue Abtei Doberan gegründet, über deren einzelne Hauptgebäude noch Nachrichten vorhanden sind. Die Kapelle zu Althof ist aber das älteste Gotteshaus in Meklenburg=Schwerin.


1) Nach einem Inventarium vom J. 1712 war die Scheure mit "Brandmauern" aufgeführt und mit einer "Brandmauer" durchzogen; die übrigen Gebäude zu Althof waren damals, außer dieser Scheure und dem Backhause (der Kapelle), von Fachwerk. Nach dem Pacht=Contract von 1726 waren die östliche Mauer und die Giebel nord= und südwärts, auch die, die Scheure in der Mitte durchziehende "Riehwand von Brandmauer". Am 30. Julius 1792 traf dies Gebäude dasselbe Geschick, welches für das Backhaus so folgenreich ward, ohne jedoch eine Veränderung zu bewirken; ein Blitzstrahl schlug in die "große Scheure"; sie brannte aus und das Dach stürzte ein, jedoch ward sie wieder ausgebaut, wobei die alten Mauern und Pfeiler wieder benutzt wurden. In dem jüngsten Inventarium wird das, was stehen blieb, beschrieben: die nördliche, östliche und südliche Seite, so wie der ganze nördliche Giebel ist massiv von Mauersteinen, die westliche lange Seite mit dem Anbau und der südliche Giebel sind von Fachwerk; an der östlichen Seite sind 4 große massive Pfeiler, eben so am südlichen Giebelende, bei der großen nördlichen Thür eben so; die (innere) Wand an der Fachseite ist ebenfalls massiv. - (Die Nachrichten seit 1726 sind aus den Kammer=Acten entnommen.) - Die Ringmauern des alten Gebäudes stehen nach einer Besichtigung noch. Das Gemauer ist sehr alt. Es ist ein Oblongum in der Grundform und hat an der äußere längern, östlichen Seite 15 Fenster und nach der Seite der Kapelle hin eine Thür, alle im Spitzbogen aufgeführt und jetzt zugemauert; die mit dieser Seite parallel laufende Wand, welche jetzt Scheidewand innerhalb der Scheure ist, hat eben so viele correspondirende Oeffnungen, welche noch alle offen stehen.
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Nachdem die Wiederherstellung der Abtei im Jahre 1186 beschlossen war, lebten die Klosterbrüder wahrscheinlich zuerst noch in Althof, wo doch sicher ein Gotteshaus stand. Ohne Zweifel ward bald der Grund zu der Kirche an dem neuen Klosterorte gelegt. Diese ward am 3. October 1232 geweihet; dies geht aus einer Original=Urkunde des Bischofs Brunward von Schwerin hervor, in welcher er des Klosters und der Kirche Privilegien bestätigt:

Doberan die consecrationis eiusdem ecclesie V a nonas Oct., incarnationis dominice anno M°CC°XXX°II°.

Es waren bei dieser Feierlichkeit viele hochgestellte Personen gegenwärtig, welche Zeugen der erwähnten Urkunde sind, z. B. die Fürsten Johann von Meklenburg und Nicolaus und Heinrich von Rostock, ferner vier Bischöfe: Brunward von Schwerin, Balduin von Semgallen, als Legat der römischen Curie, Johann von Lübeck und Gottschalk von Ratzeburg, ferner vier Aebte, drei Präpositen und A. m. Jedoch war der Bau der neuen Kirche gewiß noch nicht ganz vollendet, da im Jahre 1248 1 ) eine Urkunde (gedruckt in Westph. Mon. III, p. 1491) ausgestellt wird, als eine Kapelle an der Kirche geweihet ward:

in festo dedicationis capellule, que ad portam est fundata.

Nach Zeugenaussagen liegen ungefähr östlich von der Doberaner Kirche in der Gegend des Beinhauses im jetzigen Park die Fundamente einer Interimskirche, welche allerdings bis zur Vollendung des Baues der neuen Kirche wohl vorhanden war.

Die massiven Klostergebäude (die "Steinhus", nach Kirchberg) wurden meistentheils unter dem Abte Conrad II. von Lübeck (1283-1293) aufgeführt 2 ): des Abtes Haus, das Schuhhaus und das Gasthaus und außerdem die Mauer um das Kloster. Ueberdieß hinterließ er 11,000 Mark Silbers zur Vollendung des Klosters. - Das


1) Um diese Zeit war, nach einer Urkunde (auch gedruckt in Westtph. Mon. III, p. 1485), im J. 1243 ein
Rotherus magister operis
und 1257
Sigebodo magister operis.
2) Im J. 1282 war im Kloster ein:
Ludolfus magister operis,
und im J. 1298 ein:
Henricus monachus tunc magister operis.
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alte Klostergebäude ("gar schone, ane gebrechin und gehone", nach Kirchberg) war von Fachwerk (daz hulzene munstir). Der Abt Johann (seit 1294) ließ es einreißen und ein neues massives Gebäude von dem, von Conrad hinterlassenen Gelde aufführen; man vgl. Kirchberg in Westph. Mon. p. 778 u. 781. Uebrigens war der neue Bau nothwendig, da ein Blitzstrahl das Kloster angezündet hatte; man vgl. Detmars lübeckische Chronik von Grautoff:

"1291. dat closter to dobran darna vorbrande in unses heren hemelvardes avende van blixsem unde unveder, darumme de monike sere wurden bedrovet."

Am 18. Januar 1302 schenkte der Fürst Heinrich von Meklenburg dem Kloster mehrere Einkünfte von der Insel Pöl, auch zu dem Zwecke, in der fürstlichen Begräbnißkapelle zu Doberan eine brennende Kerze zu unterhalten und lobenswerthe Fenster machen zu lassen; vergl. Westph. Mon. III, pag. 1570.

Aber erst am Trinitatisfeste 1368 waren alle Kirchen= und Klosterbauten so weit fertig, daß sie der Bischof Friederich II. von Schwerin als vollendet einweihen konnte.


Nach dieser zur Erläuterung unserer Inschrift nöthigen Darstellung mag es vielleicht gelingen, sie in Zusammenhang und zum größern Theile in Uebereinstimmung mit der Geschichte zu bringen.

Nach allen Zeugnissen aus dem 16. und 17. Jahrhundert über die Aufräumung der Kapelle waren dort zwei Inschriften: die eine mit dem Titel des Pribislav, die andere auf die Woizlava. Es steht zunächst zur Frage, auf welche von diesen beiden Personen unsere Inschrift gerichtet ist, ob auf Pribislav, ob auf Woizlava, oder ob die allenthalben an der innern und äußern Wand der Kapelle zerstreuet gewesenen Steine zu beiden Inschriften gehören. Hiebei ist vor allen Dingen zu bemerken, daß auf den ersten Blick die Steine sowohl nach der Masse der Ziegel, als auch nach der Form der Buchstaben, der Art der Einschneidung derselben und der Glasur sich in vier verschiedene Arten theilen: a) in die 6 glasurten Ziegel, welche für die äußere Mauerwand bestimmt waren und welche alle von derselben Arbeit sind; b) in die 12 nicht glasurten (mit 1 bis 11 und 0 bezeichneten) Steine aus dem Innern der Kirche, welche die Hauptmasse der Inschrift bilden und welche ebenfalls aus einer und derselben

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Hand hervorgegangen sind; endlich c) aus dem kleine α mit den Buchstaben e L A US t RIF und d) dem Steine ʆ mit den Buchstaben e .S e PV, welche offenbar von neuerer Arbeit sind und von denen jeder allein steht. Die zwölf Steine, welche den Haupttheil der Inschrift bilden, haben zu viel Zusammenhang unter sich, als daß man auf den Gedanken kommen könnte, sie zu trennen. Der mittlere Theil der Hauptmasse, Stein 3 bis 7, redet nun offenbar von der WOIZlaV (Stein 5 und 6); da auch die meisten der übrigen Steine dieses Haupttheils durch die weiblichen Endungen der auf ihnen stehenden Wörter auf eine weibliche Person deuten, so liegt die Annahme sehr nahe, alle zwölf Steine als zu der Inschrift auf die Woizlava gehörig zu betrachten. Die übrigen Steine, von anderer Arbeit, enthalten aber, mit Ausnahme der beiden ersten glasurten, Wiederholungen oder Ergänzungen des Inhalts der zwölf Hauptsteine und geben dazu in manchen Fällen, wegen anderer Anordnung der Buchstaben, den Zusammenhang noch bestimmter, als die zwölf Hauptsteine. Man wird daher gezwungen, anzunehmen, daß alle vorhandenen Steine zu derselben Inschrift gehören, welche aber in mehrern Exemplaren in den Wänden der Kapelle gestanden haben muß, um so mehr, da die Steine an der innern und äußern Mauer der Kapelle gefunden wurden. Da der glasurte Stein c nun den Namen WOIZL A U ganz und unversehrt enthält, so scheint kein Zweifel obwalten zu können, daß alle vorhandenen Steine zu der Inschrift auf die Woizlava gehören.

Gehen wir jetzt zur Erläuterung der Inschrift. Der Mitteltheil derselben, die Steine 3, 4, 5, 6 und 7, c und d, und α, geben, sich einander erläuternd und ergänzend. Folgendes:

Inschrift

claustri fundatrix Woizlav, terrae domina, fil(ia etc.) . . . .
(Des Klosters Gründerin Woizlav, des Landes Herrin, Tochter . . . . u. s. w.).

Der Inhalt dieser Worte scheint von den geschichtlichen Angaben abzuweichen. An sehr vielen Stellen sagt Kirchberg, daß Pribislav das Kloster fundirt habe; die Inschrift nennt aber die Woizlava als die Gründerin. Dieser scheinbare Widerspruch hebt sich aber leicht. Nach allen Urkunden schenkte Pribislav der Brüderschaft ein Landgut zur Erbauung einer Abtei; nach Kirchberg ließ derselbe auch das Münster bauen.

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Aber wenn auch Pribislav dies alles that, so bleibt doch noch der Ausweg, daß Woizlava ihren Gemahl zum Christenthum bekehrte und damit die Veranlassung und also wahrhaft die erste Gründerin des Klosters ward; auch ist es nicht unwahrscheinlich, daß Woizlava bei ihrem Eifer für das Christenthum die Mittel zur Erbauung der Kapelle oder des Klosters hergab, und ihr Gemahl die Ausführung und die Dotirung übernahm, und daß deshalb die dankbare Nachwelt ihr Verdienst nicht verschweigen wollte, wenn auch Pribislav als Landesherr zur größern Sicherheit seinen Namen in den Rechtsgeschäften hergeben mußte. - Zu beklagen ist, daß hinter dem Steine d, nach FIL . ., eine Lücke in der Inschrift ist, in welcher offenbar die Abkunft der Woizlava stand.

Etwas mehr zerrissen ist der letzte Theil der Inschrift, aus den Steinen 8, 9, 10 und 11, e und f, und β bestehend; jedoch ist der Zusammenhang der Steine noch klar und auch der Umstand gewiß, daß diese Parthie das Ende der Inschrift bildet, indem der Stein f ein Inschriftskreuz , als Bezeichnung des Endes, enthält, auch dieser Stein wohl noch an seiner ursprünglichen Stelle, am Ende der linken Seitenwand der Kapelle der Fronte zu, also am Ende der Inschrift eingemauert war, wenn diese links in der Fronte begann und rings um die Kapelle lief. - Der Zusammenhang dieses Theils ist folgender:

Inschrift

Die hier vorhandene Lücke ergänze ich folgendermaßen:

datrix, fulta fide, mortua est et in loco huius ecclesiac sepulta.
(- Geberin, ist, nach Sicherung des Glaubens, gestorben und in dieser Kirche begraben worden.)

Die Buchstaben e c I e auf dem Steine 11 halte ich für eine Abbreviatur des Wortes ecclesie. - Den Stein 0 mit dem vollen Worte VIR s I e habe ich, trotz aller Bemühungen und jahrelanger Forschung, nicht in den Zusammenhang hineinbringen können und ihn deshalb als zweifelhaft hingestellt; jedoch ist am Ende dieses Abschnitts ein anderer Erklärungsversuch gewagt.

Viel schwieriger und unsicherer ist derjenige Theil der Inschrift, aus den Steinen a und b, und 1 und 2 bestehend, welche ich in den Anfang der Darstellung gesetzt habe. Das Schwierigste dabei bleibt die Erklärung des Steins 1 und die

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Anfügung der Steine a und b, welche letztere beiden Doubletten sind. Ich wage es, den Sinn und die Stellung folgendermaßen zu ordnen:

Inschrift
Anno quo magnus ille
nodator ecclesie nascitur.
(In dem Jahre, als jener große Befestiger der Kirche geboren wird.)

Das Wort nodator (der einen Knoten schürzt) kommt im Mittelalter für: Zeuge, Bekräftiger, Bestätiger, vor (vgl. Du Fresnes. v. nodator und Dreyer Samml. verm. Abh. I. S. 9), wie es noch in spätem Zeiten Ueberlieferung war, daß die Schürzung eines Knotens zur Bekräftigung einer Urkunde in alten Zeiten hinreichend gewesen sei. - Ich leugne nicht, daß diese Deutung der Inschrift etwas ungewöhnlich ist, aber ich wünsche aufrichtig, daß heller Sehende etwas Besseres hiefür geben mögen. - Historisch läßt sich meine Deutung rechtfertigen, wenn man diese Stelle auf Heinrich Borwin I. bezieht und in diesem, was er in der That war, den großen Befestiger der Kirche in unserm Vaterlande erkennt: nach Kirchberg starb Woizlav in dem Jahre oder doch kurz darauf, nachdem sie den Heinrich Borwin geboren hatte. - Wäre diese Erklärung des ersten Theils der Inschrift richtig, so würde dies noch mehr für eine Uebereinstimmung zwischen ihr und Kirchberg sprechen.

Der Stein mit den Buchstaben e c I e steht ohne Doublette etwas isolirt; er könnte in den ersten Theil der Inschrift gesetzt werden:

Inschrift

Damit würde die, allerdings etwas harte Conjectur der Wörter: in loco, am Ende der Inschrift auch nicht nöthig sein und es wäre einfach zu setzen:

Inschrift

Nach diesen Erklärungsversuchen würde sich die ganze Inschrift folgendermaßen gestalten; (Antiquaschrift ohne Einklammerung bedeutet nothwendige und wahrscheinliche Ergänzung, mit Einklammerung Conjectur:)

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Inschrift
oder in Antiquaschrift:

[Anno] quo magn[us] ille nod[ator ecclesie] nascitur, claustri fundatrix Woizlav, terre domina, filia - - - - - - - - datrix, fulta fide mortua est et in loco huius ecclesie sepulta. Inschriftskreuz
(In dem Jahre, als jener große Befestiger der Kirche geboren wird, ist des Klosters Gründerin Woizlav, des Landes Herrin, die Tochter des - - - - - - - -, die Geberin, nach Sicherung des Glaubens, gestorben und in den Räumen dieser Kirche begraben.)

Es bleibt noch übrig, noch einen Erklärungsversuch des ersten Theils der Inschrift hier mitzutheilen, der auf den ersten Blick sehr nahe zu liegen und richtig zu sein scheint. Dieser Versuch besteht darin, daß man den ersten Theil der Inschrift auf die Jahre Christi bezieht und dann, mit Hineinziehung des Wortes VIR s I N e , abtheilt, ergänzt und liest:

Inschrift

d. i.

(Im Jahr [1172?], als jener große Begründer der Kirche von der Jungfrau geboren ward.

Dies würde zu dem Inschriftenstyl des Klosters Doberan stimmen, indem auch die, noch vorhandene Inschrift auf dem Grabe Heinrichs des Löwen aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts in Ziegelsteinen im hohen Chor die Jahre Christi also umschreibt:

Anno milleno
Tricen. [vicen.] noveno
Natus est ille
Quem predixere Sibille, etc.

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Man könnte auch in dem Steine 1 den Rest von der Jahrszahl des Sterbjahres der Woizlava finden und ILL e N O für den Rest von milleno 1 ) nehmen; aber das auf demselben Steine am Ende noch befindliche D würde dann auf ducentesimo hinweisen; die Inschrift aber redet vom 12. Jahrhundert. An dieser Klippe, diesem D, scheiterten vorzüglich viele Erklärungsversuche Schröters. Dennoch bliebe noch der Ausweg, diesen Theil der Inschrift als zu einer andern Inschrift auf das Begräbniß Pribislav in Doberan gehörig zu betrachten.


Die letzte Frage, die wir noch zu berühren haben, ist die nach dem Alter der Inschrift. Die fünf glasurten Steine 2 ) kündigen sich nach der Ziegelmasse und der Schrift als die ältesten an. 3 ) Die Hauptmasse der zwölf Steine ist wohl etwas jünger: die ausgezeichnete Sculptur und die Schriftzüge verrathen das, in Beziehung auf Meklenburg feinere und gebildetere vierzehnte Jahrhundert; namentlich möchten die Schriftzüge entscheiden: hier findet sich ein elegantes t zugleich neben dem T, und die zierlichen Schwingungen des N , und s auch die Züge der Buchstaben A , L und S sprechen für eine jüngere Zeit. Sculptur und Schriftzüge dieses Theils der Inschrift haben eine auffallende Aehnlichkeit mit den Umschriften auf den Siegeln aus dem Anfange des vierzehnten Jahrhunderts in den Ostseeländern. Die beiden allein stehenden Steine α und β sind sogleich als jüngere Arbeit zu erkennen, stimmen auch in Form und Größe nicht mit den übrigen; das in einer Ellipse stehende S und die flache, leichtfertige Sculptur verweiset sie in das 15. Jahrhundert.


1) Diese Form, statt millesimo, kommt öfter vor; man vgl. VII. Jahresbericht der Pomm. Ges. 1836, S. 38.
2) Nach v. Minutoli Mittelalterlichen Baudenkmalen der Mark Brandenburg wurden die glasurten Ziegel am Ende des 12. und im Anfange des 13. Jahrhunderts gebraucht: "Die Anwendung glasirter Ziegel scheint erst ins Ende des zwölften und den Anfang des dreizehnten Jahrhundert zu fallen, wo das mosaikartige Auslegen der Wände und Böden beliebt war", v. Minutoli S. 12. - Diese mosaikartige Auslegung des Fußbodens findet sich zu Althof und zu Doberan, hier auch am Grabe Heinrich des Löwen († 1329).
3) Der Herr Professor Rösel zu Berlin, welcher die Inschrift im J. 1836 in Schwerin sah, erklärte sich übereinstimmend mit dem, den Steinen hier zugeschriebenen Alter. Auch der Herr Dr. Prosch zu Ludwigslust ist derselben Meinung, welche jedoch darin etwas abweicht, daß die beiden Hauptmassen der glasurten und der nicht glasurten Ziegel in der Zeit sehr nahe stehen dürften und es schwer zu entscheiden sein möchte, welcher Theil der ältere sei, um so mehr, da die Glasur die Ausschneidung der Buchstaben sehr ausgefüllt hat.
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Hieraus ließe sich eine Geschichte der Setzung der Steininschrift entwerfen. Nach dem ganzen Inhalte der Inschrift ward sie nach der Verwüstung des Klosters zu Althof und nach der Gründung des neuen Klosters Doberan gesetzt: der Glaube war herrschend, die Kirche gesichert, das neue Kloster Doberan gewiß blühend, die Heidenbekehrung, Woizlav und Berlin waren noch in lebendigem Andenken. Die Inschrift mag also zuerst im Anfange des 13. Jahrhunderts gesetzt sein; wahrscheinlich vernachlässigte man über den Bau des neuen Klosters die Herstellung der ehrwürdigen alten Kirche nicht, sobald nur das neue Kloster so weit gediehen war, daß man sich auch mit andern Bauten beschäftigen konnte. - Die Hauptmasse der Inschrift in den zwölf Steinen scheint im Anfange des 14. oder in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gemacht und an die Stelle abgängiger Steine gesetzt worden zu sein; dies ward entweder durch die oben erwähnten Kriegsverheerungen im Anfange des 14. Jahrhunderts oder durch das Alter der ersten Steine veranlaßt. Die beiden allein stehenden Steine α und β sind wohl Ergänzungen bei spätern Reparaturen. Nimmt man an, daß die zwölf Steine nach den Kriegsdrangsalen im Anfange des 14. Jahrhunderts gesetzt wurden. so muß die Verwaisung der Kirche später geschehen sein. Daß Herzog Heinrich der Friedfertige im Anfange des 16. Jahrhunderts noch einen Pförtner vorfand, scheint darauf hinzudeuten, daß die Kapelle nach und nach verfiel.


Aufrichtigkeit fordert, schließlich noch über den Gang der Erklärung der Inschrift durch den Professor Schröter zu berichten. Zuerst war Schröter nur im Besitz der glasurten Steine; was er aus diesen herausbrachte, will ich nicht aufführen, da er es später selbst verwarf. Nachdem er aber alle, jetzt noch vorhandenen Steine benutzen konnte, ließ er im Jahre 1824 dieselben sauber zeichnen. Dieses Blatt ist mit mehreren Entwürfen zur Zusammenstellung und Ergänzung aufgefunden, aus denen sich die letzte Ansicht Schröters klar erkennen läßt. Er stellt die Steine in folgende Ordnung, (die kleinen Kreuze bezeichnen Anfang und Ende der einzelnen Steine, die darüber gesetzten Buchstaben und Zahlen die Stellen unserer Anordnung):

Inschrift
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Inschrift

Hieraus geht hervor, daß Schröter den Stein d verwarf oder noch nicht kannte, oder als Doublette unbenutzt ließ, eben so einen der beiden Steine a und b.

Einzelne, oft mit Bleistift hingeworfene Conjecturen finden sich mehrfach in seinen Papieren; sie sind alle nicht vollständig, finden sich aber alle in einem vollständigen Erklärungsversuche wieder, den Schröter offenbar nach der Zeichnung entworfen hat. Nach der Zeichnung und der Erklärung nahm er drei Inschriften an, in denen er jedoch viel ergänzte. Seine Erklärung ist folgende:

Est sepulcrum claustri fundatoris terre domini Pribislavi.


Hic iacet claustri fun da trix fult rix datrix Woilava terre domina fide moribus specie. Nascitur anno domini - - denascitur anno milleno duceno - - -


Est sepulcrum terre domini pribislavi conjugis Woislaue constructum eo tempere quo magnifice Jesu Christi ecclesia ulta fulta. Inschriftskreuz

Sowohl aus mündlichen Aeußerungen, als aus schriftlichen Andeutungen geht hervor, daß Schröter die Inschrift auf die Rächung an den abgefallenen Wenden beziehen wollte; daher die Lesung ulta. - Uebrigens zeugt die, bei der Restauration in neueren Zeiten in Althof gesetzte Inschrift, welche, wenn ich nicht irre, der Professor Schröter verfaßt hat, dafür, daß er die urkundliche und allerdings auch richtige Thatsache festhielt, Pribislav sei der Gründer des Klosters. Die Inschrift lautet:

An der Stätte eines heidnischen Heiligthums gründete dies Gotteshaus, den ersten thätigen Beweis seines Christenthums, im Jahre seiner Taufe Pribislav II., letzter König der Obotriten 1166.
Nach Jahrhunderten der Entweihung befahl es herzustellen Sein Enkel im zwanzigsten Geschlechte Friederich Franz, erster Großherzog

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von Meklenburg=Schwerin, im Jahre 1823, das Heiligthum, den Ahnherrn und sich selbst gleich ehrend.


Aus dem Vorgetragenen ergiebt sich nun:

Woizlava, die Gemahlin des letzten Obotritenkönigs Pribislav und die Mutter des Wendenfürsten Heinrich Borwin I., der Ueberlieferung nach eine Königstochter aus Norwegen, bekehrte ihren Gemahl zum Christenthum und veranlaßte, mit Hülfe des Bischofs Berno von Schwerin, die Gründung eines Klosters zu Alt=Doberan, jetzt Althof genannt, wo sie auch begraben ward. Pribislav dotirte und bestätigte als Landesherr die neue Stiftung in dem Jahre, in welchem er sich zum Frieden wandte. Nach dem Tode Pribislavs zerstörten die abgefallenen Wenden das Heiligthum; der Sohn frommer Aeltern, Heinrich Borwin I., stellte das Kloster wieder her, und versetzte es nach dem jetzigen Doberan; Kirche und Klostergebäude zu Althof wurden ebenfalls wieder hergestellt, litten im Anfange des vierzehnten Jahrhunderts in den Kriegsdrangsalen und waren schon im Anfange des sechszehnten Jahrhunderts verfallen.

Und sollte man die Einzelnheiten dieses Berichts nicht annehmen können, so haben wir doch neben dem sorglichen Kirchberg noch eine Quelle mehr gewonnen, die Inschrift, aus der wenigstens die Wirklichkeit der Woizlava unbezweifelt hervorgeht. Und endlich haben wir eine schöne Thatsache mehr gewonnen: daß die Liebe in dem Fürstenhause unsers Vaterlandes dem christlichen Glauben Eingang verschaffte, ihn befestigte und ihm den Sieg verlieh. Seit dieser Zeit ward die neue Lehre schneller und glücklicher verbreitet, als durch alle andern Versuche.

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II.

Ueber

Bilder meklenburgischer Fürsten

in

der Kirche zu Doberan,

so wie

im Schloß zu Neustadt und im Archive zu Schwerin,

von

G. C. F. Lisch.

(Vergl. Jahrbücher I, S. 131 flgd.)


I n dem ersten Jahrgange der Jahrbücher ist die Darstellung des Kreuzgangsfensters aus der ehemaligen Abtei Doberan mitgetheilt. Obgleich dort Alles gegeben ist, was über dies Denkmal redet, so können doch einige spätere Entdeckungen im Großherzogl. Archive, welche von der Wichtigkeit des Denkmals Zeugniß ablegen, nicht unberücksichtigt bleiben, auch schon deshalb, damit sie nicht später außer dem Zusammenhange mitgetheilt werden und zu Irrthümern Veranlassung geben.

Diese Entdeckungen betreffen neuere Restaurationen des Denkmals, welche sicher erst nach der mitgetheilten Abschrift vorgenommen wurden. Innere Gründe sprechen dafür, daß das Fenster unter der Regierung Albrechts, ersten Herzogs von Meklenburg, verfertigt ward: sein Vater, Heinrich der Löwe, ist der letzte meklenburgische Fürst, welcher in dem Nekrologium aufgeführt ist; der letzte Todesfall darin ist der des Herrn Johann II. von Werle (1337); nicht lange darauf ward die völlige Ausstattung der Abtei mit Kirche und Klostergebäuden vollendet, da der Bischof Friederich II. von Schwerin am Trinitatisfeste 1368 Kirche und Kloster als vollendet ein=

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weihete. Zwischen 1337 und 1368 wird also das Fenster gemacht sein. Nicolaus Marschalcus Thurius († 1525) fand dasselbe noch vor, da er Obotritenkönige in "alten" Fenstern aufgeführt fand; er berichtet dies im Jahre 1522. Die im Archive aufbewahrte Abschrift der Inschriften im Kreuzgangsfenster hat noch den Character des fünfzehnten Jahrhunderts.

Die richtige Erkenntniß oder vielmehr die Entdeckung dieses Fensters wird wohl im J. 1515 geschehen sein. In diesem Jahre waren am Sonntage Reminiscere die Herzoge Heinrich und Albrecht in Doberan und unternahmen die Ausbesserung der Fenster im Kloster, indem sie mit dem Fenstermacher, Meister Hans Goltschmidt aus Rostock, am Montage nach Reminiscere einen Contract dahin schlossen, daß dieser für eine "vermalte Tafel" einen halben Gulden und für eine "unvermalte Tafel" sieben Schilling lübisch haben sollte. Der Contract ist allein mit dem Siegel des Herzogs Heinrich besiegelt.

Diese Restauration erstreckte sich aber in der Folge noch weiter, indem der einsichtsvolle Herzog Heinrich wohl die Bedeutsamkeit der alten Denkmäler würdigte. Im Jahre 1533 sandte er dem (letzten) Abt Nicolaus acht Bilder seiner Vorfahren, auf Leinewand gemalt, um diese auf seine Kosten in dem Fenster des Kreuzganges darstellen zu lassen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese Bilder die fünf leeren Räume in dem Fenster füllen sollten, da diese, der Chronologie und Genealogie nach, keine Lücken in dem Nekrologium bezeichnen. Der Abt stellte dem Herzoge über den Empfang dieser Bilder nachstehenden Revers aus:

"Nachdem der Durchleuchtig Hochgeborn Furst vnd her, her Heinrich Hertzogk zu Megkelnburgk, Furst zu Whendenn, Graff zu Schwerin, Rostogk vnnd Stargardt der Lande her, Vns Nicolaenn Abt zu Dobberann achte tucher, daruff seiner furstlichen gnadenn vorelterenn gemalet, vberanthworten hat lassenn, So das wir vff seiner furstlichen gnaden belonung und betzalung, vnd vnsernn kosten essens vnd trinkens, dieselbigen seiner voreltern herkommen in vnserm Creutzgange machen lassen sollen, durch die glaser vnd maler, durch sein furstlich gnad dartzu verordent vnd bestelt, das wir verwilligt vnd verheissen habenn, wie wir hiemit thun, ein solchs vff seiner furstlichen Gnaden darlegen trewe=

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lich zuuerfordern, auch die tucher in guther verwarung zubehalten, vnd nach volendung solchs wergks der fenster die berurthen achte tucher vnuerletzt seinen furstlichen gnadenn zuzustellen lassenn. Des zu Vrkhundt haben wir vitser Abteyenn Ingesiegel mit wissen vff dissen brieff drucken lassen nach Allerheyligen tage Im Jar etc. . XXXIII°.

(Sig. Abbatis Dober.)

Unter der Regierung Herzogs Heinrich des Friedfertigen geschah überhaupt viel für die Belebung des Alterthums im Vaterlande. Unter seiner Regierung wurden auch die Bildnisse sämmtlicher meklenburgischer Fürsten und ihrer Gemahlinnen bis auf ihn auf Pergament gemalt, welche, in einem Bande zusammengebunden, noch im Archive aufbewahrt werden, und von denen Westphalen in Mon. ined. T. IV bei Kirchbergs Chronik einige schlechte Abdrücke gegeben hat. Dies Werk ward, nach einer Jahreszahl in dem letzten Bilde, im Jahre 1526 vollendet. Wahrscheinlich leisteten die Doberaner Bilder dazu Hülfe, wie umgekehrt nach gegenwärtiger Mittheilung der Fürst wieder Bilder nach Doberan lieh.

In der Kirche zu Doberan hangen bekanntlich auch viele Gemälde fürstlicher Personen in Lebensgröße. Es ist die Frage, ob diese Bilder Originale sind. In dem Schlosse zu Neustadt hangen 16 kleine fürstliche Bilder, 12 mit männlichen, 4 mit weiblichen Gestalten; diese Bilder sind 16 Zoll hoch und 8 Zoll breit auf Leinewand, welche in manchen Bildern vor der Malerei zusammengenähet ist. Nach der Arbeit, dem Styl der plattdeutschen Inschriften und der Form der Unzialbuchstaben sind sie in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, nach dem fünfschildigen meklenburgischen Wappen, welches sich fast auf allen Bildern findet, aber nicht vor dem letzten Jahrzehend des 15. Jahrhunderts gefertigt. Der letzte der abgebildeten Fürsten ist der Herzog Johann Albrecht I. Die meisten Bilder, namentlich diejenigen, welche Unterschriften haben, sind aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts: des Herzogs Heinrich des Fetten, † 1471, seines Bruders Johann, † 1442, und seiner Söhne Albrecht, † 1483, und Johann, † 1474. Diese können, nach den Wappen, auch keine Originale sein; aber es ist nicht unwahrscheinlich, daß sie zu den acht Tüchern gehörten, welche der Herzog Heinrich der Friedfertige dem Abte nach Doberan schickte und welche dieser copiren ließ. Im Jahre 1521 scheinen die ältern

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dieser Bilder schon gemalt gewesen zu sein, da Nicolaus Marschalcus Thurius am Ende seiner Annales Herulorum einen Holzschnitt von dem, in türkischer oder tatarischer Tracht abgebildeten Fürsten Niclot mittheilt, wie er auch in der Kirche zu Doberan zu sehen ist. Daß der Maler Hermann Niemann am 11. Sept. 1507 fünf Gulden für zwei Bilder erhielt, welche er für Doberan gemalt hatte (ghein Dobran zu molen), ist ein nicht unwichtiger Wink für das Alter der Bilder.

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III.

Marie oder Marienne,

erste Gemahlin Barnim's II. 1 ) oder des Guten, Herzogs von Vorpommern, Mutter der Fürstin Anastasia, Gemahlin des Fürsten von Meklenburg, Heinrich des Pilgers,

keine Tochter Albrecht I. Herzogs von Sachsen, sondern wahrscheinlich eine Tochter des Pfalzgrafen Heinrich, Herzogs von Sachsen.

Von

A. E. E. L. v. Duve,

Doctor juris und Advocaten in Möllen.


H insichtlich dieser Fürstin sagt der ehemalige Lübecksche Stadt=Syndicus Hermann Georg Krohn in dem (bisjetzt ungedruckten) 2 )

"Versuche einer verbesserten Geschlechts=Historie der Herren Herzoge von Sachsen=Lauenburg aus dem ascanischen Hause":

"sie ward um's Jahr 1247 dem Fürsten Otto, einem Sohne Ottonis pueri, Herzoges zu Braunschweig, verlobt, wie selbiger aber verstarb, dem Kaiser Friedrich II. zugedacht, welches aber der Papst hintertrieb 3 ). Nach=


1) Nach Gebhardi's Zählungsweise, nach der gewöhnlichen aber I.
2) Erwähnt wird dieser für die Lauenburgische Geschichte höchst wichtigen Arbeit, ("quae adhuc inedita meretur, ut in lucem prodeat"), in: Fr. Ph. Strube (praes. Avero) Vindiciae juris Brunvicensis et Luneburgensis in ducatum Saxo-Lauenburgicum. Göttingae 1754. S. 49, not. a. Vgl. auch P. v. Kobbe Lauenb. Gesch. Th. I. Vorrede S. XI.
3) Alberti Stad. Cod. Msc. Helmstadensis ad ann. 1247. bei Hoyer in praef. Contin. Alberti Stad.:
""modicum ante filia ducis Saxonie, Friderico quondam imperatori missa fnerat desponsata. Hanc antea desponsaverat Otto, filius Ottonis ducis Brunsvicensis, modicum post mortuus""
"Innocentii Pontificis rescriptum ad legatum Petrum Capoccium Cardinalem circa ann. 1247. beim Raynaldo Ann. eccl. T. XIII. pag. 566, N. 8.": (  ...  )
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"her ist sie mit Herzog Barnim I. in Pommern vermählet" 1 ).

Kanzow's Pommerania (Greifswald, 1816) Th. I. erzählet:

S. 228:

"1225 hat Herzog Barnim genohmen ein Früwlein Marienna, Tochter Herzog Albrecht von Sachsen."

S. 244:

"Unter demselben anstande im J. 1246, am siebenten Januarii, ist Herzog Barnim's in Vorpommern gemahl Marienne gestorben und in das Jungfrowen=Kloster in Stettin begraben worden, da er nur einen Sohn Bugslaff und zwey Töchter mit gehabt, als Hedwig, die Markgraf Hansen krigte, und Anastasia, welche er dem Fürsten Heinrich von Meklenburg gab."

S. 484:

"1243 hat Herzog Barnim das jungfräuwleyn=Kloster von vor Stettin gestiftet; eodem anno ist bereit tott Marienne ducissa in Stettin; uff dem sigel sitzet ein frawenbilde, hat einen habicht auf der Hand; zur rechten hand richtet sich ein greift auf und zur linken ein löwe" 2 ).


(  ...  ) ""Friderico quoudam imperatori excommunicato et dei et ecclesie inimico prestant manifeste auxilium, consilium et favorem; per quod dictam ecclesiam ut hostes publici persequuntur, Magdeburgensi matrimonium inter ipsum Fridericum et filiam ducis Saxonie procurante. Accepimus siquidem, quod marchio Misnensis, Bavarie et Saxonie duces, et filia ipsius ducis Saxonie, nec non et nobiles de Austria et Stiria et H. de Ouuerstein, qui pro ipsorum nobilium capitaneo, nomine dicti Friderici, se gerit, viri nobiles genere, sed suis perversibus actibus ignobilitantes se ipsos, et in reprobum sensum dati, prefato Friderico contra deum et ipsam ecclesiam assistunt viriliter et potenter. Ideoque mandamus"" etc.
1) "Daß diese Marie oder Marienne mit dem Herzoge Barnim von Pommern vermählet gewesen, bezeugen alle pommersche Scriptores, obwohl sie im Jahre ihres Todes und ob es die erste, oder zweite Gemahlin des Herzoges Barnim gewesen, gar nicht mit einander übereinkommen.
"s. Micraelii Antiq. Pomeraniae lib. III. §. 13. p. 216: item in schemate genealogico;
Hering in den historischen Nachrichten von den Collegiat=Kirchen zu Alt=Stettin § 5."
2) Zu dieser Stelle bemerket der Herausgeber (Kosegarten):
Man vgl. hiemit S. 244 Z. 11, wo Kanzow Marienne's Tod in das Jahr 1246 setzet, und doch scheint er sich in den obigen Zeilen auf eine Urkunde zu berufen, da er die Beschreibung eines Siegels hinzufügt; vielleicht ist dies aber nur das Siegel des neugestifteten Klosters, welches er hier beschreiben will" - (?!)
Wie leicht kann MCCXLVI mit MCCXLIII verwechselt werden, wenn die VI oder III schlecht geschrieben, oder schlecht in Stein gehauen, oder der untere (  ...  )
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Was nun

1) zuvorderst die angebliche Verlobung der Marie oder Marienne mit dem Prinzen Otto und die nachher beabsichtigte Verheirathung mit dem Kaiser Friederich II. betrifft, so enthalten die von Krohn in Bezug genommenen Geschichtsquellen keine Sylbe davon, daß die Tochter des ungenannten Herzoges von Sachsen, dessen dort erwähnet wird, Marie geheißen habe und diese Tochter nachher mit dem Herzoge Barnim II (I). vermählet sei. Gruber Orig. Livoniae fol. 180. not. w., indem er, gleich den Orig. guelph. T. IV. fol. 82. §. 71. eben jene Stellen anführt, nennt die darin erwähnte Tochter eines nicht näher bezeichneten Herzoges von Sachsen: Mathilde 1 ), und bemerket er dabei, diese Mathilde für die dritte Tochter des Herzoges Albrecht I. ausgebend:

"nomen Mathildis est in Alberti (Stadensis) stemmate Billingano p. 277. Haec forte est, quae postea in thoro fuit Helmoldi, Comitis Suerinensis, quem Johannes filius, anno 1274 sororium suum appellat diplomate Msc."

Allein in der Anmerkung * ) zu dem Abdrucke des, beim Raynaldo ann. eccl. l. c. befindlichen päpstlichen Schreibens, welchen die sylva docuiuentorum hinter den Orig. Livoniae als N. XXV. foI. 225. enthält, berichtiget er selbst seine früher geäußerte Meinung, indem er tagt:

"Rynaldus Ottonem puerum intelligit" (nämlich unter der Bezeichnung eines ducis Saxoniae) "quia 1251, N. 8. Papa Saxoniae ducem sollicitavit, ut filiam electo regi Wilhelmo matrimonio conjnngeret, is autem cujus filiam Wilhelmus duxit, Otto puer fuerit".

Abgesehen hievon, so ergiebt sich aber auch aus der bestimmten Nachricht, welche Kanzow über das Jahr der Verheirathung


(  ...  ) Theil der Zahlen beschädiget ist ! - Herzog Barnim I. fundirte und dotirte V. Kal. Martii 1243 das Marienkloster bei Stettin; vgl. v. Dreger Cod. dipl. Pom. p. 234-239, schon VI. Kai. Febr. 1243 setzte Marianne ducissa in Stettin diesem Kloster das Dorf Grabow aus; vgl. v. Dreger I. c. p. 238. Am XV. Kal. Aug. 1242 war Marienna "uxor nostra" Zeugin. einer Urkunde Barnims; vgl. v. Dreger I. c. p. 229 (Anm. der Red.).
1) In der Urkunde vom Jahre 1261 (V. Kal. Maji) wegen der terra Boitin heißt es:
"Nos Helena, Ducissa Sax.,- Johannes et Albertus filii ejus- consentientibus nobis et item filiabus et sororibus nostris Elyzabeth, Helena et Mechtilde, - - -"
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und das Todesjahr der, mit Barnim vermählten Marie mittheilet, mag man in letzter Hinsicht 1243 oder 1246 annehmen, offenbar so viel, daß die ungenannte Tochter des ungenannten Herzoges von Sachsen, deren Albrecht von Stade a. a. O. und der Papst Innocenz a. a. O. erwähnen, nicht jene Gemahlin des Herzoges Barnim sein könne. Freilich verlegt Krohn das Jahr der Verheirathung der Herzogin Marie in eine spätere Zeit, nach dem Jahre 1247; allein

2) diesem stehen die Nachrichten entgegen, welche Kanzow uns in Betreff der zweiten Frau des Herzoges Barnim und deren Nachkommen aufbewahret hat. Nachdem er nämlich (S. 244) den Tod der Herzogin Marie erzählet, fährt er fort:

"So dauerte er (nämlich Barnim) eine kurze Zeit, und nachdem noch Fürst Witzlaff's von Rhügen gemahl Margarethe lebte, welche Herzog Otten von Braunschweig und Lüneburg Tochter was und noch nicht sehr alt was, welcher Schwester Wilhelm der römische König hatte, so dachte er große Verwandschaft der Fürsten damit zu erwerben, und hat er dieselbe wieder zue Ehe ghenomen."

S. 256, 257 aber berichtet er:

"Auf das andre Jar 1263 ist gestorben Herzogs Barnims gemahl Margarethe, damit er keine erben gehabt, allein eine Tochter Elisabeth 1 ), welche hernach herzog Johann von Niedersachsen zue Ehe ghenomen".

Hinsichtlich der frühern Familienverhältnisse dieser Margarethe hatte er bemerket:

S. 229 (beim Jahre 1226): "Witzlaff - der Fürst von

"Rhügen, wie er sahe, daß seine Macht itzund etwas geschwächet was und sorge hatte, er möchte mit der Zeit das andere auch nicht mit frieden erhalten, darum gedachte er, er wollte etwan statliche schwegerschaft erwerben, da=


1) Auf diese Elisabeth ist daher dasjenige zu beziehen, was die Reim=Chronik des Ernst von Kirchberg Cap. 134 und de Behr rer. Mecklenb. Col. 203 von der, bei ihnen nicht genannten Schwester der Fürstin Anastasia sagen, indem sie erzählen: Johann, Herr zu Gadebusch, habe die unmündigen Sohne seines Bruders, des Fürsten Heinrich des Pilgers aufheben wollen, wie Anastasia, die Gemahlin dieses Heinrich und Tochter Barnim's, Herzoges von Pommern, mit ihren Söhnen von Wismar nach Ratzeburg, zu ihrer Schwester fuhr.
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mit er an der trost und Zuflucht mochte haben, und hat darum herzog Otten von Braunschweig und Lüneburg Tochter Margarethen zur Ehe ghenomen; denn ihre schwestern waren stattlichen herrn vermählet, als eine: herzog Albrechten von Sachsen, die andere: einem Landgrafen von Doringen, die dritte: fürst Heinrichen von Anhalt, die vierte: dem römischen Könige".

S. 238:

"Hirnach im Jahr 1241 ist der fürst von Rhügen Witzlaus gestorben - und hat mit seinem gemahl, herzog Otten von Braunschweig Tochter, vier Söhne hinterlassen, als Joromar, Witzlaus den andern des Namens und Borislaus und Jaroslaus".

Freilich macht er sich bei diesen Erzählungen, in Betreff der Abkunft der Margarethe, der ärgsten Anachronismen schuldig 1 ), gleich wie er auch das Todesjahr des Fürsten Witzlaus unrichtig angiebt 2 ), allein kein Grund ist vorhanden, um die Wahrheit der Thatsache zu bezweifeln, daß Herzog Barnim nach dem Tode seiner ersten Frau (Marie), der Tochter eines Herzoges von Sachsen, die Wittwe des Fürsten Witzlaus von Rügen, Margarethe 3 ) mit Namen, geheirathet habe und nicht die Nachrichten, welche Kanzow über die Abkunft der Margarethe ertheilet, einer Verwechselung jenes Witzlaus mit seinem Großsohne zuzuschreiben 4 ), der wirklich mit einer Schwester der Gemahlinnen des deutschen Königes Wilhelm, des Herzoges Albrecht I. von Sachsen, des Landgrafen Heinrich von Hessen und Thüringen, so wie des Fürsten Heinrich von Anhalt vermählet war 5 ).


1) z. B. Otto puer, Herzog von Braunschweig, hatte im Jahre 1226 noch gar keine Tochter, denn er war damals noch nicht vermählet; der deutsche König Wilhelm war noch gar nicht geboren u. s. w.
Wäre Margarethe eine Tochter des Herzoges Otto gewesen, so würde zwischen Johann I., Herzoge von Sachsen, und der Herzogin Elisabeth von Pommern keine Ehe haben statthaben können, weil beide nach canonischer Rechnungsweise im zweiten Grade Blutsverwandte waren.
2) Denn Witzlaus lebte noch im Jahre 1242, s. Gebhardi's Geschichte von Rügen in der Forts. der allg. Welthist. Th. 52. S. 23, not. Z.
3) Witzlaus nennt sie selbst in der Urkunde vom Jahre 1225 bei Schröder pap. Meklenb. S. 2915, Kanzow irrt also auch hinsichtlich des Jahres der Verheirathung.
4) Vgl. J. G. Eccard in der "Widerlegung der gemeinen Meinung, daß "Friedrich, der letzte Herzog des alten österreichischen Hauses, eine Braunschweigische Prinzessin zur Gemahlin gehabt habe." (s. I. 1716 in 4to) S. 37. flgd. (auch abgedruckt in Eccard hist. gencal. priuc. Saxon. sup. pag. 661 sqq.) und Gebhardi a. a. O. S. 27 not. r.
5) Vgl. (Koch's) Versuch einer pragment. Gesch. des Hauses Braunschweig=Lüneburg. S. 93, 94.
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Keinesweges läßt sich ferner

3) bei genauerer Prüfung der Verhältnisse, die Behauptung vertheidigen, daß die, mit Herzog Barnim in dessen erster Ehe vermählet gewesene Marie oder Marienne eine Tochter des Herzoges von Sachsen Albrecht I. gewesen sei, denn

A. Herzog Albrecht hatte sich erst im Jahre 1222 mit seiner ersten Gemahlin, der. östereichischen Agnes, verheirathet 1 ); Marie würde also im Jahre 1225 höchstens zwei Jahre alt gewesen sein können, wenn sie eine Tochter des Herzoges Albrecht war. Auf der andern Seite ist es urkundlich bewiesen, daß Herzog Barnim damals ebenfalls noch ein Kind war; dem zufolge des dipl. vom Monate Februar 1220 in de Ludewig Script. Rer. Bamberg. T. I. p. 1139, auf welches Gebhardi a. a. O. S. 87. not. g aufmerksam macht, stand Barnim, gleich seinem Bruder Bugislav, im Jahre 1220 nicht allein noch unter Vormundschaft seiner Mutter Mireslawa, sondern er soll sich sogar damals noch mit seinem Bruder "an der Mutterbrust" befunden haben. Mag dieß immerhin vielleicht nicht so wörtlich zu verstehehen sein, da wir den Herzog Barnim bereits im Jahre 1230 als selbstständig regierend finden 2 ), so läßt sich doch gewiß daraus, daß er erst im J. 1278 starb, mit großer Wahrscheinlichkeit muthmaßen, daß er wenigstens im Jahre 1225 noch sehr jung gewesen sein müsse. Die zwischen Barnim und Marie geschlossene Ehe stellt sich daher lediglich als eine, zur Erreichung politischer Zwecke eingegangene Verbindung dar. Zu jener Zeit war die Macht des Her=


1) Sie muß übrigens schon im Jahre 1229 oder wohl gar früher gestorben sein, denn in den Orig. guelph. T. IV. fol. 29. §. 18. wird aus Rymer Act. Augl. T. I. pag. 308 ein Antwortsschreiben des Königes von England, Heinrich III., vom 6. März 1229 an den Herzog Otto von Braunschweig mitgetheilet, worin es heißt:
"De eo, quod nos rogatis, ut foedus conjugale non iniremus inter sororem nostram et Ducem de Anhalt, cujus consanguinei se vobis iu carcere vestro graves exhibuerunt inimicos et adversarios, vobis significamus, quod hoc, sine consilio vestro et voluntate, nullatenus facere curabimus".
Der damals lebende Heinrich, Fürst und Graf von Anhalt, ward nie mit dem Titel dux de Anhalt bezeichnet, wohl aber Herzog Albrecht I. letzterer verheirathete sich erst nach dem 3. Januar 1241, mit der Braunschweigischen Helena (s. v. Duve im neuen vaterl. Archive von Spangenberg 1832 Heft 4. S. 268). Sollte er, der 1229 noch ein junger Mann war, von 1229 bis 1240 wohl unvermählet geblieben sein? - und wenn diese Frage als der Wahrscheinlichkeit entgegen, zu verneinen, wer ist dann seine zweite Frau gewesen? -
2) S. Gebhardi a. a. O. S. 88 vers. not. o flgd.
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zoges Albrecht I. noch unbedeutend und für den Herzog Barnim wenig zu fürchten, während letzterer, oder seine für ihn als Vormünderin handelnde Mutter, darauf bedacht sein mußte, sich die Freundschaft des Königes von Dänemark, als Lehnsherren, und dessen getreuen Landesgenossen und Vasallen, des Fürsten von Rügen Witzlavs zu bewahren, welcher Kraft genug gehabt hatte, um sich wieder in den Besitz seines Fürstemhums zu setzen 1 ). Es läßt sich daher wohl voraussetzen, daß man pommerscher Seits damals gesucht haben werde, sich durch Heirath mit einer Tochter aus einem mit Dänemark befreundeten Regentenhause, z. B. dem Braunschweigischen, Stärke und Hülfe zu verschaffen, und wäre Marie eine Tochter des Herzoges Albrecht I. gewesen, bei dem ebenfalls nur politische Zwecke zu der Verehelichung jener Tochter mit dem Herzoge Barnim Anlaß gegeben haben können, so würde er, nachdem er zum Besitze des Lauenburgischen gelangt war und die Fürsten von Rügen, so wie die Grafen von Holstein, Schwerin und Dannenberg seiner Lehnshoheit unterworfen hatte, gewiß nicht gelitten haben, daß sein Schwiegersohn Barnim unter Brandenburgische Lehnshoheit gerieth, wie bekanntlich geschah.

B. Herzog Bugislav III. (IV.) war der Sohn des Herzoges Barnim aus der Ehe mit Marie 2 ), und Bugislav's Tochter Elisabeth verheirathete sichern Jahre 1316 mit Erich I. von Sachsen=Lauenburg 3 ), dem Großsohne des Herzoges Albrecht I. Wäre Marie eine Tochter des Herzoges Albrecht I. gewesen, so trat zwischen Marien's Tochter Elisabeth und Albrecht's Enkel Erich, nach canonischer Zählungsart, der zweite, mithin ein die Ehe hindernder Grad der Blutsverwandschaft ein und die Chronisten würden es gewiß nicht unterlassen haben, bei Erzählung der Vermählung des Herzoges Erich mit der Elisabeth, dieses Verhältnisses und der eingeholten oder vernachlässigten päpstlichen Dispensation als einer großen Merkwürdigkeit aus=


1) S. Gebhardi a. a. O. S. 23. not. y.
2) S. oben die aus Kanzow S. 244 angeführte Stelle.
3) S. Detmar's Chron. ad ann. 1316 in Grautof's Ausg. der "Lübeckschen Chroniken" Th. I. S. 206. Daß die Verheirathung nicht erst im Jahre 1328 geschah, wie Kanzow's Pomerania Thl. I. S. 336 angiebt, beweiset. die vom Herzoge Erich I. aufgestellte Urkunde von 1318 wegen der Lübeckschen Gerechtsame am Ratzeburger See; denn in dieser Urkunde erwähnet der Herzog seiner Frau Elisabeth.
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drücklich zu erwähnen, da sie Heirathen selbst im vierten Grade der Verwandschaft als etwas Besonderes anzeigen.

C. Der, wohl als vorzüglicher Beweis zu betrachtende Umstand, daß Kanzow das Siegel der Herzogin Marie beschreibt 1 ). Der Greif zur rechten Hand sollte, nach damaliger Darstellungsweise, das Wappen des Gemahles der Herzogin bezeichnen (bekanntlich ein Greif), der auf der linken Seite befindliche Löwe aber das Familien=Wappen der Herzogin. Weder Herzog Albrecht I., noch irgend einer seiner männlichen Nachkommen haben je einen Löwen im Siegel geführt! Dieser Löwe im Siegel der Herzogin Marie, verglichen mit den sonst vorhandenen Nachrichten, setzen uns dann in den Stand, die Abstammung der Herzogin Marie richtiger ausmitteln zu können, als wie bisher, nach den Angaben der bis jetzt bekannt gewordenen pommerschen Chronisten geschehen ist. Alle diese Chronisten lebten nämlich beträchtliche Zeit später, als die Herzogin Marie, und bei aufmerksamer Prüfung ihrer Erzählungen läßt es sich nicht verkennen, daß sie die, von ihnen benutzten, für uns verlornen alten Nachrichten mit ihren eigenen Meinungen vermischten, dadurch aber sehr oft jene richtigen Nachrichten entstellten. Namentlich ist dieß bei Kanzow der Fall. Wahrscheinlich fanden jene Chronisten in den Quellen, woraus sie schöpften, die Bemerkung, daß Herzog Barnim die Tochter des Herzoges von Sachsen im Jahre 1225 geheirathet habe. Ihnen waren als Herzog von Sachsen nach Heinrich des Löwen Achtserklärung nur die Nachkommen des Herzoges Bernhard I. aus dem Hause Anhalt bekannt, und so bezogen sie denn die Nachricht von der Abstammung der Herzogin Marie auf den im Jahre 1225 gelebt habenden Herzog Albrecht von Sachsen. Wir wissen aber aus den Urkunden und sonstigen Belegen, welche in den Orig. Guelph. bekannt gemacht sind, daß auch Heinrich des Löwen Sohn, der Pfalzgraf Heinrich, sich Herzog von Sachsen nannte und auch von Anderen als ein Herzog von Sachsen bezeichnet ward. Zu jener Zeit war die Macht der Söhne des Herzoges Heinrich des Löwen, der Verbündeten Waldemar's II., Königes von Dänemark, im nördlichen Deutschlande vorherrschend, eine Befreundung mit ihnen folglich für den minderjährigen pommer=


1) Denn Kosegarten's Muthmaßung, daß dieß Siegel dasjenige des Klosters sei, möchte wohl keiner Widerlegung bedürfen.
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schen Herzog, wie bereits oben erwähnt worden, aus politischen Gründen sehr wünschenswerth, und wenn es nicht unwahrscheinlich ist, daß Kanzow, bei Erzählung der, gegen das Jahr 1226 (oder 1225) bewerkstelligten Verheirathung der Margarethe (der nachherigen zweiten Frau von Barnim), den Fürsten Witzlaus mit dem Fürsten Barnim und die Margarethe mit der Marie verwechselte 1 ), überdieß aber die Erzählung augenscheinlich mit seinen eignen unrichtigen Ansichten vermehrt hat, so scheint es, als wenn die S. 229 und 244 bei ihm befindliche Nachricht über die Gründe der Heirath auf Barnim's Verehelichung mit der sächsischen Marie aus dem braunschweigischen Hause zu beziehen sind, das Uebrige aber ein Zusatz neuerer Zeit und vielleicht bloß von Kanzow herrührend sei. Pfalzgraf Heinrich, Herzog von Sachsen, führte einen Löwen im Siegel 2 ), gleich wie sich ein Löwe im Siegel der Herzogin Marie von Pommern, Tochter eines Herzoges von Sachsen, findet. Daß Pfalzgraf Heinrich, außer der mit Otto, Herzoge von Baiern, verehelichten Agnes und außer der mit dem Markgrafen Hermann IV. von Baden verheiratheten Irmengard, noch andere Töchter gehabt habe, ist eine bereits ausgemittelte Thatsache 3 ). Albrecht von Stade bezeugt beim Jahre 1202: "Rex Otto duci Danorum (Waldemaro) filiam fratris sui Heinrici in Hamburg desponsavit, et sororem ducis, Helenam, fratri suo Wilhelmo" 4 ); nur ist der Name dieser mit Waldemar II. verheirathet gewesenen, bereits im Jahre 1204 gestorbenen, sehr jungen Tochter des Pfalzgrafen Heinrich ungewiß, und, weil man gefunden hatte, daß eine seiner Töchter Marie geheißen, aber nicht wußte, wo diese Marie geblieben sei, so muthmaßte man, daß sie die Gemahlin Waldemar's II. gewesen, jedoch bald nach der Heirath durch den Tod hinweggerafft sei. Jene Namensungewißheit auf der einen Seite, die Gewißheit auf der andern Seite, daß Barnim die Tochter eines Herzoges von Sachsen im Jahre 1225 geheirathet habe, welche Marie


1) Solche Verwechselung der Personen finden sich mehrfach bei ihm, s. z. B. oben S. 42. Anm. 1.
2) S. Orig. Guelph. T. III. Tab. XVIII ad p. 231.
3) Ueber die im Jahre 1226 mit Friedrich, Herzoge von Oesterreich, vermählte Gertrud vgl. (Kochs) Versuch einer pragmatischen Geschichte des Hauses Braunschweig=Lüneburg S. 73, 78.
4) Vgl. damit: Orig. Guelph. T. III. S. 172 und Gebhardi's Geschichte von Dänemark (in der Forts. der allg. Welthist. Thl. 82.) S. 513 not. x.
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hieß, mit dem Pfalzgrafen Heinrich, Herzoge von Sachsen, einerlei Siegel führte, und die übrigen vorstehend entwickelten Gründe, scheinen dann zu dem Schlusse zu berechtigen, daß Heinrichs's Tochter Marie nicht mit Waldemar II. verehelicht gewesen und im Jahre 1204 gestorben. sondern daß sie die, im Jahre 1225 mit Barnim II., Herzoge von Vorpommern, vermählte Marie oder Marienne sei, Waldemars Gemahlinn aber einen ändern Namen gehabt habe.

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IV.

Zur Geschichte

der Johanniter=Ordens=Comthurei

Mirow,

von

G. C. F. Lisch.


A. Aeltere Geschichte der Comthurei Mirow 1 ).

D as historische Verhältniß der Comthurei Mirow, so wie das geographische derselben gehörte bisher zu den interessantesten der ältern meklenburgischen Geschichte und Geographie, aber auch zu den schwierigsten: es fehlte an Urkunden. In unsern Archiven war nicht viel zu finden, weil die Behörde, welche die Urkunden in Empfang genommen und bewahrt hatte, die Johanniter=Ritter, nicht mehr als geistliche Ordensbehörde existirt und in ihrer Hauptverwaltung keine meklenburgische war. Der Untergang der Urkunden war bei der Sorglichkeit der geistlichen Corporationen auch nicht anzunehmen; endlich fanden sie sich bei einigen Nachforschungen bald in dem Geheimen=Staats=Archive in Berlin, wo mir, im Sommer 1834, die freundlichste Theilnahme an wissenschaftlichen Forschungen 2 ) die


1) Es ist hier einstweilen nur die ältere Geschichte von Mirow gegeben, weil zur Vorbereitung auf andere Untersuchungen nicht mehr nöthig und weil die neuere Geschichte der Comthurei mit der neuern Geschichte der Comthurei Nemerow innig verbunden ist, und daher auch die ältere Geschichte der letztern Commende erst behandelt sein muß.
2) Dankbar muß ich auch hier der Erlaubniß des Hrn. Geh. Ober=Reg.=Raths und Archiv=Directors von Tzschoppe und der Hülfe des Hrn. Geh. Archiv=Raths Höfer gedenken.
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Abschrift derselben gestattete. Nach oder noch vor der Auflösung der Comthureien Mirow oder Nemerow durch den Westphälischen Frieden gingen nämlich die Urkunden derselben an das Heermeisterthum Sonnenburg, dessen Archiv, und mit demselben die Urkunden der früher säcularisirten Commenden, nach der Einverleibung des Stifts mit Preußen an die Krone Preußen fiel. Während der Organisation der neuen preußischen Landestheile ward auch das Sonnenburger Archiv in das Königl. Geh. Staatsarchiv zu Berlin versetzt, wo es sich noch in seiner alten Ordnung mit seinen alten Repertorien befindet. Nach den Urkunden dieses Archivs werde ich nun versuchen, die Gründung und Ausdehnung der Commende Mirow darzustellen; diese Darstellung wird dann die Grundlage mancher anderer wichtigen historischen Forschungen werden können.

So große Freude die schöne Erhaltung der großen Masse von Urkunden im Geh Staats=Archive zu Berlin erregt, eben so betrübend ist der Anblick vieler Urkunden, namentlich der meklenburgischen, aus dem ehemaligen Sonnenburger Archive, wahrscheinlich weil sie, sauber eingepackt, vom Westphälischen Frieden an in der feuchten Odergegend unbenutzt geruhet haben, bis eine Preuß. Archiv=Commission sie revidirte und ihnen wieder Licht gönnte. Nun aber sind, wohl durch Nachlässigkeit der jüngern Ritter, die Siegel verwittert, die Schrift ist verblichen, das Pergament ist durch Nässe, Moder und sogenannte Eisenmale durchsichtig und morsch geworden und zerfällt an vielen Stellen bei der geringsten Berührung. Ich habe, die Erlaubniß zur Benutzung dieser Urkunden dankbar ergreifend, alles aufgeboten, sie zu enträthseln, und, oft durch Hülfe kleiner abgefallenen Stücke Pergament, welche gewöhnlich nur einzelne Buchstaben enthielten, herzustellen, wobei mir die Hülfe und Mitarbeit des Hrn. Geh. Archiv=Raths Höfer nicht wenig förderlich gewesen ist, da derselbe alle Urkunden mit mir collationirt hat. Später wird ihre Entzifferung kaum oder doch nicht mehr so gut möglich sein, als bei der ersten sorgsamen Entfaltung derselben durch mich nach langer Zeit; und so hat die Reihe der Urkunden, welche zu dieser Abhandlung mitgetheilt werden, in der Zukunft vielleicht größern Werth, als die Originale. Einige von ihnen sind freilich gedruckt, z. B. in Buchholtz Brandenb. Geschichte, aber nach schlechten z. B. Gundlingschen Abschriften, und so ungenau, daß sie in dieser Gestalt nicht brauchbar und glaubwürdig sind.


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Schon Heinrich Borwin II., Herr zu Rostock, schenkte den Brüdern des Johannis=Hospitals zu Accon, zu ihrer bessern Unterhaltung, sechszig Hufen im Lande Turne. Diese Schenkung wird nur durch spätere Bestätigungen 1 ) zur Gewißheit, da die Schenkungsurkunde noch nicht aufgefunden ist. Aus demselben Grunde ist auch die Zeit der Verleihung nicht mehr auszumitteln; jedoch wird diese vor der Mitte des Jahres 1226 geschehen sein müssen, und fällt vielleicht mit der Fundation anderer Stiftungen, wie z. B. des Doms zu Güstrow, in gleiche Zeit. Eines Dorfes oder Hofes wird in dieser Schenkung noch nicht erwähnt. Aus der Urkunde des Fürsten Nicolaus II. von Werle vom Jahre 1301 2 ) sieht man jedoch, daß die Ritter für die zu verschiedenen Zeiten empfangenen ersten Schenkungen die Summe von hundert Mark reinen Silbers bezahlten.

Nachdem durch den Tod Heinrich Borwins II. (1226) und seines Vaters Heinrich Borwins I. (1227) die vier Söhne des erstem: Johann, Nicolaus, Heinrich und Pribislav "als Herren von Meklenburg" (domini Magnopolenses), das "ganze Erbe ihrer Väter" zur ungetheilten Herrschaft angetreten hatten, bestätigten dieselben am 3. Dec. 1227 zu Güstrow zusammen die Schenkung der sechszig Hufen an die Johanniter=Ritter, und zwar mit dem seit der Erwerbung durch die Ritter wahrscheinlich erst aufgebauten Dorfe Mirow, mit dem Mirowschen See, dem Dam=See und dem Bache, welcher durch den See Mirow fließt; von den sechzig Hufen lagen an jeder Seite der genannten Seen dreißig. Diese sechszig Hufen, welche die Herren von Meklenburg den Rittern "anwiesen", sind nach der ganzen Urkunde keine andern, als die von Borwin geschenkten sechszig 3 ).

Diese Bestätigungsurkunde ist in vieler Hinsicht interessant und wichtig, so daß sie eine genauere Betrachtung verdient. - Mirow lag mit seinen sechszig Hufen im Lande Turne; nicht nur die Lage, sondern auch die Herren dieses Landes sind bisher zweifelhaft gewesen: man schwankte, ob Turne den Herren von Werle als eigne Herrschaft mit Landeshoheit, oder als Lehn von Brandenburg gehöre, oder ob der Besitz des Landes überhaupt streitig gewesen sei. Von der letztern Ansicht ausgehend, hat in neuern Zeiten auch unser Riedel bei seinen


1) Vgl. Urk. Nr. I., IV. und XII.
2) Vgl. Urk. Nr. XII.
3) Riedel in "Mark Brandenburg im Jahre 1250" I., S. 421. scheint ohne besondern Grund eine doppelte Schenkung von 60 Hufen anzunehmen.
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Untersuchungen über die Länder der Mark Brandenburg das Land Turne in den Kreis seiner Forschungen gezogen und ist 1 ) zu dem Resultate gelangt, daß der Besitz desselben an den brandenburgischen und den meklenburgischen Höfen zweifelhaft gewesen sei, daß die Markgrafen anhaltinischen Stammes ihre Lehnsherrlichkeit geltend zu machen gesucht hätten, es aber unentschieden bleibe, ob und wie sie von den meklenburgischen Fürsten anerkannt worden. - Einstweilen von der Ausdehnung des Landes Turne und davon absehend, ob nicht vielleicht ein Theil desselben zu einer Zeit an Brandenburg gehört habe, ist es am gerathensten, nur die Comthurei Mirow im Auge zu behalten und zu untersuchen, welche Bewandniß es mit der brandenburgischen Lehnsherrlichkeit über diesen Theil des Landes Turne habe. Bisher war über Mirow außer der ersten Bestätigungsurkunde von 1227 nur noch eine Erweiterungsurkunde von 1242 2 ) bekannt. In beiden Urkunden ist keine Spur von Lehnsabhängigkeit meklenburgischer Fürsten zu finden, vielmehr sind sie so abgefaßt, daß sie über ein unbeschränktes Eigenthum verfügen. Betrachtet man nun noch die ganze Reihe der mirowschen Urkunden, so ist in allen diesen keine Spur von einem werleschen Lehnsverhältnisse zu Brandenburg zu erkennen, vielmehr sprechen viele Urkunden die Landesherrlichkeit der werleschen Herren über Mirow aus, welche auch in der Folgezeit nicht angefochten ist 3 ). Das Einzige, was darauf hindeuten könnte, ist eine lehnsherrliche Bestätigungsurkunde der Markgrafen Johann und Otto vom Jahre 1227, durch welche "die Schenkung des Dorfes Mirow und der Seen von Seiten der Söhne Borwins an die Johanniter=Ritter bekräftigt wird " 4 ). Riedel hat mit Recht Anstoß an dem Datum der beiden Urkunden von 1227 genommen 5 ). Die meklenburgische Schenkungsurkunde ist: Actum in Guztrowe anno gratie MCCXXVII°, III° nonas Decembris, indictione prima; datum per manum Conradi scriptoris; - die markgräfliche Bestätigungsurkunde ist: Actum apud oppidum


1) Riedel a. a. O. I., S. 414 flgd. und 423.
2) Vgl. Urkunde Nr. III.
3) So heißt die Comthurei Mirow in der Urkunde von 1227: hereditas progenitorum nostrorum; v. 1270 bona in terra districtus seu dominii nostri; v. 1273 bona in terra nostra; v. 1352 sita in territorio nostri dominii, in der Urkunde von 1296 ist Sophia, mater domini Nicolai, Domina terrae und von den Herren von Werle ist der Ritter Brusekinus inpheodatus.
4) Sie ist abgedruckt bei Buchholtz a. a. O. IV., Urk. Anh. S. 61. Zur bessern Uebersicht und zur Vollständigkeit füge ich in den Noten zur Urk. Nr. I. einen Abdruck nach dem Originale bei.
5) Riedel a. a. O. I., S. 422.
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nostrum Werben anno gratie MCCXXVII°, nonas Augusti indictione secunda. Riedel meint nun: "es gehe aus dem datum, besonders aus der Indiction hervor, daß die Jahrszahl der meklenburgischen Schenkungsurkunde eine falsche sei; vermuthlich sei die Urk. am 3. Dec. 1226 ausgefertigt". Dies ist offenbar ein Irrthum. Die meklenburgische Schenkungsurkunde kann nicht gut am 3. Dec. 1226 abgefaßt sein, denn Heinrich Borwin II. starb am 4. Jun. 1226 und Heinrich Borwin I. am 28. Jan. 1227 (vgl. Jahrb. I., S. 134); in der Urkunde nennen sich die vier Söhne Heinrich Borwins II. schon Domini Magnopolenses und sagen, ihr Vater Heinrich sei gestorben (bone memoriae pater noster Heinricus) und aus den Worten: "Quia tota jurisdictio ac hereditas progenitorum nostrorum ad nos deuenit, quicquid domino Jhesu Christo a patribus nostris - est impensum", scheint unbestreitbar hervorzugehen, daß auch der alte H. Borwin I. gestorben sei, als die Urkunde ausgestellt ward. Dazu ist die Indiction völlig richtig. Das Jahr 1227 hat die 15. Indiction, d. h. für das ganze Jahr nach jetziger Zeitrechnung, wenn die römische Indiction (vom 1. Januar anfangend) angenommen wird. In Deutschland ward aber im 13. Jahrh. vorherrschend die kaiserliche Indiction, vom 24. Septbr. anfangend, gebraucht 1 ); da nun unsere Urkunde vom 3. Decbr. 1227 datirt ist, so fällt sie natürlich schon in die 1. Indiction 2 ). Das datum der meklenburgischen Schenkungsurkunde hat also aus innern und äußern Gründen seine völlige Richtigkeit. - Nicht so verhält es sich mit der brandenburgischen Bestätigungsurkunde, deren datum vielmehr in allen Theilen offenbar falsch ist. Ist sie im August 1227 ausgestellt, so müßte die Indiction 15 sein, und die Bestätigung wäre dazu früher geschehen, als die Schenkung;- ist die 2. Indiction richtig, dann ist wieder die Jahrszahl falsch und müßte 1229 sein.

Ich halte nun nicht allein das Datum, sondern auch die ganze Bestätigungsurkunde, wenn nicht gerade für falsch, doch für nicht ausgefertigt. Falsche Indiction soll zwar kein Beweis für die Unächtheit einer Urkunde sein 3 ), da sie zu häufig vor=


1) Vgl. Helwig Zeitrechnung S. 214.
2) So ist auch eine Ratzeburger Urkunde (Westph. Mon. II., 2065) d. d. Ratzeburg VI Idus Sept. 1230 schon mit der 4. Indiction, also mit der kaiserlichen bezeichnet, obgleich 1230 in die 3. römische Indiction fällt. Man scheint also in Meklenburg im 13ten Jahrhundert auch nach andern Indictionen datirt zu haben, als nach der römischen, hier z. B. nach der konstantinopolitanischen, wenn überhaupt auf die Richtigkeit der Indictionen viel zu geben ist.
3) Vgl. Haltaus Jahrszeitenbuch S. 20.
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kommt; aber neben mehreren Gründen ist sie allerdings ein nicht ganz verwerflicher Beweis. Ueberdies ist, wie gezeigt, nicht sowohl die Indiction, als vielmehr das ganze Datum falsch. Auch manches andere in der Form der Urkunde erregt Verdacht; sie ist nicht besiegelt, hat auch in zwei scharf geschnittenen Löchern keine Siegelbänder, welche doch am häufigsten noch vorhanden sind, wenn auch die Siegel nicht mehr existiren. Ferner sind beide Urkunden von 1227 von derselben Hand geschrieben 1 ), obgleich die brandenburgische, später ausgefertigt, den Schreiber nicht nennt und zu Werben ausgestellt ist; auch scheint die Schrift der brandenburgischen etwas gezwungener. Der Hauptgrund bleibt aber immer der, daß von einer Lehnsherrlichkeit der Markgrafen über das Land Mirow sonst durchaus nicht die Rede ist, obgleich später der Orden viele neue Schenkungen erhält und darüber mancherlei Irrungen, z. B. über die Verjährung, entstehen, wobei eine oberlehnsherrliche Entscheidung oder eine Berufung auf sie von Wichtigkeit gewesen wäre; daß, wie Riedel meint, in dieser ersten Bestätigung gewissermaßen die Bestätigung späterer Schenkungen lag, ist nicht gut anzunehmen, da sogar öftere Wiederholungen der Bestätigung sich fast in allen Lehnsfällen finden. Die Stiftungsurkunden der Comthurei Nemerow, welche wirklich brandenburgisches Lehn war, lauten ganz anders! In der Fassung der Urkunde von 1227 ist es auffallend, daß alle vier meklenburgischen Brüder von den Markgrafen "fideles nostri" genannt werden, wiewohl die Brandenburger wohl nur nach der Lehnsherrlichkeit über Werle strebten; - ferner daß nicht die Schenkung der Ackerhufen, sondern nur des Dorfes Mirow und der Seen bestätigt wird; endlich daß die Urkunde nur ein Actum, aber kein Datum hat; das Datum spricht, wenn auch nicht immer, vorzüglich für die Ausfertigung.

Doch wir kehren wieder zur Geschichte der Comthurei Mirow zurück. Die Schenkung von Mirow hatte wohl ihren Grund in dem Geiste der damaligen Zeit und in dem frommen Sinne der beiden Borwine. Jedoch ist es nicht unwahrscheinlich, daß die Dänenkriege mit der Schlacht von Bornhövd (1227), in welchen auch geistliche Ritter sich Ansprüche auf Dankbarkeit erwarben, Veranlassung der reichern Gunst der


1) Es ist die Hand des Conradus, der schon 1226 als scriptor curie (Schröder P. M. 547) und noch 1252 als magister Conradus (Westph. Mon. III, 1495) und zwischen beiden Jahren häufig als Schreiber und Notarius der werleschen Fürsten vorkommt, - eine Hand, welche bis tief in das 13te Jahrhundert noch viele Eigenthümlichkeiten aus dem Ende des 12ten Jahrhunderts hineinträgt; 1242 ist sie schon sehr zitternd und unsicher.
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meklenburgischen Herren gegen die Ritter wurden, wie denn auch die Grafen von Schwerin im Jahr 1227 die Besitzungen des Ordens in ihrer Herrschaft vergrößerten 1 ).

Durch die Theilung der meklenburgischen Lande unter die Söhne Heinrich Borwins II. kam das Land Turne an das Haus Werle, bei dem es auch ferner verblieb. Die meisten Urkunden über Schenkungen an die Johanniter sind von jetzt an zu Güstrow oder Röbel ausgestellt und unter den Zeugen finden sich oft Burgmänner von Güstrow oder Röbel. Nicolaus I. von Werle nennt sich 1241 und 1242 noch Herr zu Rostock, 1270 Herr zu Röbel und seit 1273 nennen sich seine Nachfolger Herren zu Werle.

Die südöstlichen Gegenden Meklenburgs hatten durch die verheerende Eroberung unter Heinrich dem Löwen und durch die anhaltenden Grenzstreitigkeiten sehr gelitten. In der Stiftungsurkunde des Klosters Broda wird von einer ganzen Gegend, welche wahrscheinlich die des jetzigen Amtes Strelitz ist, gesagt, daß die Dörfer verlassen (villae desertae) seien; häufig kommen im 13. Jahrhundert noch Einöden vor; in den Schenkungsurkunden wird es frei gegeben, die Gegenden mit Deutschen oder Slaven, und in Zechlin mit Handwerkern aller Art und jeden Volkes zum Anbau des Bodens 2 ) zu bevölkern; deutsche Cultur war später noch lange nicht durchgeführt, da noch 1256 von lauten Klagen der slavischen Bewohner bei Zechlin die Rede ist 3 ): erst nach den Verleihungen der Ländereien entsteht ein Dorf nach dem andern. Bei solchen Verhältnissen und bei den anhaltenden Irrungen über den Besitz der Länder mußten die meklenburgischen Fürsten vor allen Dingen darauf bedacht sein, hier einen dauernden Zustand zu begründen; und dies konnte nicht besser geschehen, als durch geistliche Stiftungen, die Quellen der Cultur damaliger Zeit, und gewiß vorzüglich durch Heranziehung der geistlichen Ritterorden an gefährliche Stellen. Daher geschah es auch, daß nach und nach die ganze Gegend von Neubrandenburg bis Zechlin und von Strelitz bis an die Müritz der Geistlichkeit zur Cultur hingegeben ward, ein Plan, welchen man als höchst preiswürdig erkennen muß. Hier lagen die Güter der Klöster Broda und Wanzka, der Commenden Nemerow und Mirow, der Klöster Doberan, Dobbertin und Eldena, aber mitten darin die Comthurei Mirow, östlich von der Müritz und an der


1) Vgl. Jahrb. I., S. 8.
2) Westph. Mon. III., 1485.
3) Westph. Mon. III., 1499s.
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Tollense dicht an einander, wie ein klösterlicher Gürtel zum Schutz und Schirm des Ganzen.

Im Jahre 1241 schenkte Nicolaus I. von Werle dem Jungfrauenkloster Benedictiner=Ordens zu Eldena in Meklenburg dreißig Hufen im Lande Turne zwischen den Seen Viltz und Radatze, so wie den Bach Driculne an den Grenzen dieser Hufen zur Erbauung einer Mühle 1 ). Diese Seen heißen noch jetzt Vieltz= und Raetz=See, an der Südgrenze des Amtes Mirow. Auf den geschenkten Hufen, welche nördlich von diesen Seen lagen, erbaute wohl das Kloster Eldena das Dorf Fleth (Vilet) und an dem Bache Driculne, jetzt Flether=Bach zwischen den beiden Seen, die Flether Mühle. Wie es öfter in dieser Zeit zu geschehen pflegte, verkaufte wegen zu großer Entfernung das Kloster diese Besitzungen noch vor dem 25. Septbr. 1270 an die Comthurei Mirow 2 ), welcher mit der Erwerbung sehr gedient sein mußte.

Wahrscheinlich lagen östlich von Zotzen=See, zwischen den Aeckern der Stifter Mirow und Eldena noch Hufen mit verlassenen Höfen; vielleicht um die Besitzungen beider Stifter in Zusammenhang zu bringen, schenkte Nicolaus I. von Werle 1242 den Johannitern einige Aecker, welche süd=östlich an Mirow grenzten, und bestimmte die Grenzen derselben, nämlich: von Stytna bis nach Wargalitz, von da bis an Zmolnitz und wiederum bis zu den Grenzen von Mirow 3 ). Diese Namen sind geographisch dunkel. Stytna und Wargalitz kommen zuletzt noch in der Urkunde von 1270 4 ) unter den Namen Stitnitz und Worlitz als Südgrenzen von Peetsch vor; Stytna lag wohl im Gebiete des Zotzen=Sees; Wargalitz kommt sonst nicht weiter vor und ist wohl in dem Dorfe Peetsch, welches 1270 zuerst genannt wird, oder auf dessen Feldmark untergegangen. Von Zmolnitz existirt noch der Schmolnitz=See. Diese Schenkung geschieht schon an eine curia fratrum in Mirowe, während früher nur von Hufen, Aeckern und einem Dorfe die Rede ist und die. Schenkungsurkunde noch an die Ritter zu Accon ausgestellt wird. Es ist also wahrscheinlich, daß schon 1242 ein Comthur in Mirow wohnte 5 ).


1) Urk. Nr. II.
2) Urk. Nr. IV.
3) Urk. Nr. III.
4) Urk. Nr. IV.
5) Ueber die Comthure von Mirow vgl. den Anhang.
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Die den Rittern geschenkten Aecker lagen nach allen Anzeichen zum großen Theil wüste und die Dorfstellen waren verödet; die Hufen, welche von den Fürsten verschenkt wurden, waren in den Urkunden wohl der Zahl nach bestimmt, aber keinesweges nach ihrer Lage und ihren Grenzen. Ein Hauptgeschäft bei der Cultivirung und Bevölkerung öder Gegenden war ihre Begrenzung und Vermessung, wie denn auch häufig Handdienste beim Feldmessen als Servitute vorkommen (jura s. servitia mensurationum, agrorum mensura, funiculi mensurationes, dimensio vel funiculi tractio). Nicht allein die Corporationen waren genöthigt, bei Vertheilung der ihnen verliehenen Aecker und bei Anlegung von Hofstellen das Land zu vermessen; auch den Fürsten mußte es nahe liegen, bei der wachsenden Anzahl der Anbauer und Colonisten, welche bei sichererm Rechtsstande herbeikamen und untergebracht sein wollten, die Vermessungen beaufsichtigen zu lassen. Die brandenburgischen Fürsten nahmen, ihrer Geldnoth zu steuern, im 13. Jahrhundert ihre Zuflucht selbst dazu, durch ihre Vögte die Feldmarken durchmessen zu lassen; die über die verliehene Zahl der Hufen gefundenen Aecker wurden dann abgetrennt, und mußten von den bisherigen Besitzern angekauft werden oder wurden auch an Andere verliehen 1 ). War dies freilich auch nicht überall zu besorgen, so war bei der Ordnung der Staaten eine Vermessung doch nothwendig, theils zur Sicherstellung des Besitzes, theils zur Beurtheilung der Größe der Abgaben, welche vom Landbesitz nach Hufen erhoben wurden 2 ).

Die Ritter fürchteten, es möchte ihnen, wenn auch nicht durch Nicolaus von Werle, doch in der Zukunft durch die "um sich greifende Verschlechterung der Menschen" eine gleiche Behandlung widerfahren, oder sie könnten zu größern Abgaben genöthigt werden. Es waren auch wirklich die Ländereien der Comthurei vermessen und mehr Hufen im Besitz der Ritter gefunden, als ihnen geschenkt waren, nach der Urkunde von 1301 Ueberschlag: overslach genannt 3 ). Diese hatte


1) Vgl. Riedel a. a. O. II., 106 flgd.
2) Im J. 1297, Jan. 1. erläßt Nicolaus von Werle dem Kloster Dargun die Vermessung des Dörfchens Vippernitz und bestimmt die Größe desselben zu 4 Hufen: ut in precariis et exactiouibus dandis vel quicquid communis terra fecerit, coloni dicte villule iuxta numerum quatuor mandsorum nec amplius facere tencantur.
3) Vgl. Urk. Nr. XII. Diese Erklärung wird durch mehrere Urkunden bestätigt. So heißt es in einer ungedruckten Urk. des Klosters Dargun vom 18. Oct. 1288: Nouerint vniuersi, quod nos decem mansos in solitudine fratrum monasterii Dargunensis, quam ouerslach nominamus, - -. sitos, quos quidem mansos excedere reperimus numerum (  ...  )
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der Vogt Heinrich Thakelange (von Röbel?) für seinen Fürsten reclamirt 1 ); die Ritter hatten ihm die Verjährung des Besitzes entgegengestellt. So war eine Rechtsfrage über den Besitz entstanden und noch nicht erledigt, und die Grenzen der Comthurei waren noch immer nicht bestimmt. Deshalb baten die Ritter den Fürsten inständigst, dieser Unsicherheit ein Ende zu machen und ihnen Beruhigung zu geben. Auf diese Bitten bestätigte Nicolaus I. von Werle 1270 den Johannitern die Güter, welche ihnen von seinem Vater, von seinen Brüdern und von ihm zu verschiedenen Zeiten geschenkt waren und auf denen jetzt die Dörfer Mirow, Gramtzow und Peetsch standen. Der Rechtsstreit über die bei der Vermessung zu viel gefundenen Hufen ward dadurch beendigt, daß der Fürst, in Anerkennung des Rechtsgrundsatzes der Verjährung, die Ritter im Besitze ließ, die Ritter ihm dagegen für das Eigenthum hundert Mark Silbers zahlten. Und um aller Besitzstörung für die Zukunft ein Ende zu machen, wurden die Grenzen der Commende neu und fest bestimmt. Mirow, Peetsch und Gramtzow kommen von jetzt als die Dörfer der Commende vor und die alten Namen verschwinden. Zuerst wurden die Grenzen des Dorfes Peetsch noch einmal und zuletzt bestimmt durch Stitnitz, Worlitz und Schmolitz 2 ). Dann sollten die Grenzen der Commende gehen von Schmollnitz nach Lemcule (dem jetzigen Acker Lehm=Kuhle am Raetz=See?), von da bis zu einem Baume an der Grenze zwischen Mirow und Wesenberg, und weiter bis nach Coboloe und zum Witsol (beide Oerter sind jetzt wohl unbekannt); vom Witsol bis zum Wege zwischen Qualsow und Mirow, von diesem Wege grade nach Scirin (wovon jetzt noch der Zerrin=See seinen Namen trägt) und von Scirin nach der alten Brücke (dem Alten=Wall?) auf der Grenze zwischen Gramtzow und Schilderstorp; dann


(  ...  ) mansorum, quos dicti fratres in eadem solitudine habere debeant etc. ; - und am 1. Januar 1297 und öfter erläßt Nicolaus von Werle dem Kloster Dargun die Nachmessung mehrerer Dörfer; nec nobis, nec successoribus nostris liceat aliquatenus agros ville denuo mensurare. In einer Urk. des Klosters Doberan von 1287 in Westph. Mon. III., p. 1537 heißt es: excrementum, vulgariter Owerslach nuncupatum, quod ex mensuratione agrorum ville - - excre-vit - und 1287 befreiet Heinrich von Werle das Kloster Amelungsborn von der Nachmessung seines Gutes Satow; vgl. Westph. a. a. O. p. 1535. Man vgl. auch Westph. a. a. O. 1589 stgd. und Rudloff Urkunden Lief. Nr. XLVI. Gleich mit Overslach ist auch wohl Overland: agri residui, vgl. Franck A. u. N. M. VI., S. 215. - Alia terrarum pertinentia, infra mensuram mausorum non contenta, quae dicuntur vulgariter Overland; vgl. Küster Opusc. II., St. 13 S. 134.
1) Urk. Nr. IV.
2) Vgl. oben. S. 58.
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ging die Grenze grade mitten durch den (Cotzer) See; gegen Westen sollte Mirow begrenzt sein von Cusowe (Cotzow), Losetz (Laerz) und Starsow. - Endlich bestätigte Nicolaus den Brüdern von Mirow den Besitz des Dorfes Fleth 1 ), welches sie vom Kloster Eldena gekauft hatten. So ward die Comthurei abgerundeter in ihren Grenzen, welche an manchen Stellen noch die des jetzigen Amtes Mirow sind. Zugleich belehnte der Fürst die Ritter mit allen möglichen Herrlichkeiten, Freiheiten und Gerechtigkeiten, auch mit Jagden, Patronatrechten und allen Gerichten, und befreiete sie ohne Beschränkung von allen Diensten und Leistungen. Dem Kloster Eldena war es 1241 so gut nicht geworden, da die Hufen des Klosters nur von den landüblichen Diensten des Städte= und Brückenbaues und vom Zoll befreiet waren, und die Bewohner derselben in Criminalfällen unter dem fürstlichen Vogte standen, welcher auch 2/3 der Bußen bezog. - Solche Gnadenbezeugungen waren der Grund, daß späterhin die Comthurei so mächtig ward und die Ritter vor allen andern Landeseinwohnern bevorzugt waren (speciali prerogatiua gaudent libertatis: Urk. d. d. Malchow 1309).

Im J. 1273 verliehen Nicolaus I. und seine Söhne Heinrich, Johann und Bernhard, Herren von Werle, der Comthurei Mirow das Dorf Zirtow, wie die damaligen Besitzer es inne hatten, und legten dazu 36 Hufen; eben so übertrugen sie auf die Ritter das Dorf Liniz oder Lenst in seinen damaligen Grenzen mit 12 Hufen 2 ). Die Ritter hatten diese Dörfer, wenigstens Zirtow, wahrscheinlich käuflich erworben, weil dieselben durch die Fürsten von den damaligen Besitzern auf die Comthurei übertragen wurden. Auch diese Hufen waren ohne Kenntniß ihrer wirklichen Anzahl verliehen; die Vermessung ward angeordnet und dabei bestimmt, daß die Ritter drei der vermessenen Hufen von den Fürsten zum Geschenk erhalten, die übrigen aber von denselben kaufen sollten; dies ist wohl von den "ouerslachtigen" Hufen zu verstehen, da die Ritter die 36 und 12 Hufen schon erworben und bestätigt erhalten hatten. Das Dorf Zirtow existirt noch; durch die Erwerbung desselben ward die Grenze der Comthurei gegen Wesenberg bestimmt. Aus dieser Erwerbung geht auch hervor, daß die in der vorigen Urkunde erwähnte Lemcule die gemuthmaßte am Raetz=See sei, da Zirtow östlich von derselben liegt. Das


1) Vgl. oben S. 58.
2) Urk. Nr. V.
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Dorf Lenst ist unbekannt, wenn es nicht, außerhalb der Commende liegend, die Försterei Lenz, Amts Goldberg bei Malchow am Plauer See ist. - Außerdem schenkten die Fürsten den Rittern gegen Norden hin 2 Hufen in Loyssow und 1 Hufe in Ankershagen; letztere war bis jetzt die nördlichste Besitzung der Ritter. Die Schenkung der Hufe in Ankershagen erhält dadurch Bedeutung, daß sie eine Vermittelung des Landes Turne mit dem Fürstenthum Werle giebt. Freilich ist noch zu untersuchen, wie weit Werle sich gegen SO. erstreckte; aber Ankershagen scheint nicht mehr zum Lande Turne gehört zu haben, und doch werden die Güter in Turne eben so als reines werlesches Eigenthum verliehen, wie die in Ankershagen.

Schon frühe hatten die Ritter einzelne isolirte Besitzungen gegen NW. nach der Müritz hin. - Auch die Ländereien am östlichen Ufer der Müritz gehörten den Herren von Werle; dieselben besaßen hier auch eine Mühle, gewöhnlich Boche oder Boke (die Böker Mühle) genannt. Schon die Vorfahren des Fürsten Nicolaus von Werle hatten diese ihre Mühle 1 ), auf ihrem Gute (wahrscheinlich der Klopzower Feldmark) gelegen, und zwar vermuthlich mit der Gerichtsbarkeit über den Mühlenbezirk und das Mühlenwerk, den Rittern geschenkt, und es war bis 1273 keine Klage über die Verwaltung der Mühle von den Besitzern derselben und gegen sie vorgekommen. Nun hatte aber Nicolaus von Werle


1) Wie sehr oft geognostische Forschungen zum Dienst der Geschichte ohne historische Unterlage und Unterstützung irre führen können, beweiset ein Aufsatz über Rethra in der Monatsschrist v. u. f. Meklenburg, 1790, S. 105, nach welchem, in Gemäßheit einer fingirten Geschichte der Müritz, "die Böker Mühle vor 100 Jahren erst angelegt werden konnte".
Durch die von mir beigebrachte Urkunde bestätigt sich aber die im Freim. Abendbl. 1821, Nr. 139, S. 763, Not. angeführte "Sage", nach welcher
"ein Abfluß der obern Müritz durch das Großherzogthum "Meklenburg=Strelitz oder durch das preußische nach der Havel existirt haben, und noch Spuren davon zu finden sein sollen".
Diese Sage wird im Freim. Abendbl. 1821, Nr. 152, S. 994 zu einem praktischen Vorschlage benutzt, indem es dort heißt:
"Anlegen läßt sich dieser Abzugs= und Schiffskanal entweder an der eingegangenen Böcker=Mühle, bei welcher früher ein schwacher Wasserabzug aus der Müritz, durch unterhalb derselben befindliche Seen, in die Havel war, oder von der noch bestehenden, nicht weit von dieser belegenen, Boldter=Mühle, bei welcher derselbe noch vorhanden ist. - - -. Zweckmäßiger ist es indeß, diesen Kanal von der Meierei Vietzen ab, Lärz vorbei nach Mirow zu ziehen, und durch die dortigen Gewässer mit der Havel in Verbindung zu bringen".
Bei den gegenwärtig ausgeführten großen Strombauten zur Schiffbarmachung der Elde= und Stör=Gewässer wird auch die Müritz mit den Havelgewässern durch einen Kanal in Verbindung gesetzt, welcher an der Boldter=Mühle vorbei, sich nur wenig tausend Schritte von dem alten Kanal des Nicolaus von Werle hinzieht.
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durch die Besitzungen der Ritter von Havelberg, d. h. durch den südlichen Theil der Feldmark Bök, von der Großen Müritz einen Graben ziehen lassen, welcher auch die genannte Mühle berührte und welcher wahrscheinlich die Müritz mit dem Caap=See in Verbindung brachte; zu welchem Zwecke: ob zur Trockenlegung der Müritz=Ufer, oder zur größern Füllung des Caap=Sees und anderer damit verbundener Gewässer, ob zur Bewässerung angrenzender Aecker, zur Schifffahrt oder zur Beförderung des Mühlenbaues, - ist unbekannt; jedoch kann es bei Kenntniß des dortigen Terrains von Interesse sein, wenn man die alten Spuren zur Cultivirung der Müritz=Ufer einmal wieder genau überlegt. Nicolaus von Werle hatte Befugniß zum Graben und Grund und Boden zu diesem Kanal (magnum fossatum) 1 ) von dem verstorbenen Ritter Johann von Havelberg erkauft, und dieser hatte ihm zugleich die Gerichtsbarkeit über den Kanal und über die, durch Ablassung des Müritz=Wassers in denselben etwa entstehenden Schäden abgetreten. Die Johanniter hatten bis dahin ihren Mühlendamm nicht erhöht, fürchteten aber jetzt, wenn der Fürst das Müritz=Wasser in den Kanal ablasse, so könne durch das Anwachsen des Wassers ihre Besitzung gestört werden. Deshalb versicherte ihnen Nicolaus I. von Werle im J. 1273, daß sie durch das Steigen des Wassers an ihrer Mühle von keiner Seite Schaden leiden sollten 2 ).

Die Herrn von Havelberg scheinen in dieser Gegend der Geistlichkeit den Besitz ihrer Mühlen auf alle Weise gestört zu haben. Schon 1256 hatte sich das Kloster Doberan mit Johann von Havelberg wegen einer Mühle an der Zechlinschen Grenze entzweiet; der Zwist ward durch Schiedsrichter geschlichtet 3 ). - Auch die Mirowschen Ritter waren durch die Entscheidung Nicolaus I. von Werle von 1273 wegen der Böker=Mühle noch nicht zur Sicherheit gelangt. Johannis von Havelberg Erben, Ritter Berthold von Havelberg und seine Brüder, hatten fortwährend Klagen über Beschädigung ihrer Ländereien durch die Mühlenanlage zu Bök und auf Entschädigung erhoben. Zwei Mal waren die Johanniter durch ein Rechtsurtheil des Fürsten Nicolaus freigesprochen; da die Sache aber schwierig war, so untersuchten die Fürsten Heinrich I. und Johann I. von Werle sie umständlich in Gegenwart vieler


1) Schon im J. 1375 wird dieser Kanal nur noch der Böker Mühlengraben genannt vgl. Urk. Nr. XXVIII.
2) Urk. Nr. VI.
3) Westph. Mon. III. 1498.
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Zeugen 1276 zum dritten Male, was den Erfolg hatte, daß die Herrn von Havelberg ihren Klagen auf immer entsagten. Darauf bestätigten die genannten Herren von Werle im J. 1276 nicht allein die frühere Bestimmung ihres Vaters von 1273, sondern verfügten auch Einrichtungen zum fernem Schutz der Ritter, befreieten diese in Beziehung auf die Mühle von der weltlichen Gerichtsbarkeit und übernahmen die Vertretung der Ritter für jede etwa vorkommende Klage und Rechtskränkung. Die hierüber ausgestellte Urkunde 1 ), welche von der großen Sorgfalt bei der Betreibung der Rechtsgeschäfte im Mittelalter einen lebendigen Beweis giebt, nennt die in Frage stehende Mühle freilich die Mühle in Mirow. Diese kann aber nach dem Gesagten und nach dem Transsumt der Urkunde von 1273 wohl keine andere sein, als die Böker=Mühle.

Auch die Herren von Stargard bedachten die Mirowschen Ritter: Markgraf Albrecht III., der letzte brandenburgische Fürst von Stargard, beschenkte am 13. März 1285 die Comthurei mit dem befreieten Eigenthum des Dorfes Gnewitz (Gnewetitz) 2 ) und am 17. December 1286 mit dem Eigenthumsrecht der Dörfer Dobelow und Kl. Karztauel 3 ), welches bis dahin die Gebrüder Chotemar und Otto in Besitz gehabt hatten, mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, jedoch unter der Bedingung, daß die Ritter den jedesmaligen Herren von Stargard jährlich zu Martini von jedem Talente 2 Schillinge brandenb. Pf. als Zins geben sollten. 4 )


1) Urk. Nr. VII.
2) Vgl. Riedel a. a. O. I, S. 438, Not., und Gercken Cod. dipl. III, p. 82; vgl. Urk. Nr. VIII, a.
3) Vgl. Urk. Nr. VIII, b.
4) Das frustum durum (hartes Stück) war ein brandenburgisches Größenmaaß, und zwar ein Stück Land, welches einen chorum duri frumenti (einen Wispel harten Korns) jährlichen Ertrages oder jährlicher Pacht trug; dies ward denn auch frustum duri frumenti oder frustum durum. genannt. Man vgl. z. B.: prefati burgenses dederunt de choro duri frumenti tres fertones et de talento tres fertones, et de duobus choris avene tres fertoues, sicut de quolibet frusto duro; - - debent ispi - - dare de frusto duro quolibet tres fertones, sicut superius prenotatum est. Lenz Marg Gräfl. Uhrk. (von 1279) p. 85. - Ferner: in festo Andree - - census - instabat nomine precarie perhenniter dandus de manso, qui chorum duri frumenti vel magis solverit, de duobus choris avene equipollentibus choro duri frumenti et de talento in die Andree - - solidum ; Daselbst (Urk. 1282) p. 103. - Ferner: ecclesie - - obtulimus quinque frusta durifrumenti, sita in villa Belekow; Daselbst (Urk. von 1283) p. 115. Der Markgraf Albrecht von Brandenburg und Herr von Stargard dotirt 1300 einen Altar zu Eberswalde mit 10 frustis, welche aus 2 Talenten brand. Pf. und aus 4 Wispel Waizen und 4 Wispel Gerste bestehen sollen; vgl. Küster Opusc. I, St. 8, S. 88. - Nach unserer Urkunde sollten von ledem talento nel frusto (  ...  )
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Im Jahre 1337, als der Fürst Albrecht II. von Meklenburg die Ritter von dieser Abgabe befreiete, besaßen letztere in der Gegend zwischen Alt=Strelitz und Lychen, wo jetzt noch der Ort Comthurei liegt, die drei Hauptgüter: Wokuhl, Gnewitz und Dabelow.

Bis hierher sehen wir die Comthurei entstehen und sich bilden, durch Schenkungen wachsen und für die Cultur des Landes kämpfen. Mit dem Ende des 13. Jahrhunderts aber wächst das moralische Ansehen der Ritter bedeutend. Von 1296 an wird in den Urkunden das ehelose Leben und der Reichthum der guten Werke der Ritter und die Heiligkeit des Ordens gerühmt, und der Wunsch und die Hoffnung ausgesprochen, daß diese Verdienste auch die Seligkeit der Beschützer des Ordens fördern mögen. Ihr Einfluß auf Sittlichkeit und Religiösität geht unverkennbar aus solchen Zeichen hervor, ein Einfluß, der bei einer Wirksamkeit von etwas mehr als einem halben Jahrhundert in einem wüsten Lande sehr hoch zu schätzen ist. Bei einem solchen Streben mehrt sich denn auch nicht minder der Wohlstand der Brüder. Mit dem Ende dieses Jahrhunderts ist die Comthurei schon so weit gediehen, daß sie schnell hintereinander bedeutende Besitzungen durch Kauf erwerben kann.


(  ...  ) duro 2 brandenb. Schillinge gegeben werden. Ein talentum oder Pfund Silbers, ein angenommener Münzwerth, hatte im 13. und 14. Jahrh. den Werth von einer halben (zwölflöthigen, gewogenen) Mark (4 Rthlr. 16 gr.); ein talentum war wiederum der Werth von einem frustum oder einem Kornertrage von 1 Wispel harten Korns oder 2 Mispel Hafers. So galt denn frustum durum, talentum, Pfund oder 1 Wispel harten Korns für die Größe eines Landstücks, welches ein halb Mark Silbers Pacht oder Ertrag gab, und war zugleich das Maaß, nach welchem im Mittelalter die Abgaben (census) berechnet wurden. Man vgl. Kaiser Carl IV. Handbuch, Berlin 1781, S. 5, 7, 302, 361 und die dort angeführten Schriften. Derselben Meinung ist auch Gercken, indem er "ein Wispel hart Korn, zwei Wispel Hafer, ein Pfund Pfennige jährlicher Einkünfte, ein frustum oder Stück Geldes" für gleichbedeutend hält; vgl. Gercken's Abhandlung über frustum, Stück Geldes, in dessen Vermischten Abhandlungen I, S. 226, flgd.
In unserer Urkunde von 1286 sollten von jedem "taleuto vel frusto duro" 2 Schillinge brandenb. als census (Abgabe) gegeben werden; in einer andern Urkunde von 1337 wird dieser selbe Zins erlassen, welcher aber von "jowelker huve enen brandeburgeschen scilling" betrug. Hier läßt sich nun wohl nichts anders annehmen, als daß frustum durum im J. 1286 ein allgemeines Größenverhältniß bezeichnete, die befreieten einzelnen Hufen aber nicht den Werth eines frusti duri hatten, sondern daß 2 Hufen darauf gerechnet wurden; da nun 2 Wispel Hafer, gleich 1 Wispel harten Korns, auf ein frustum durum gingen, so geht aus unsern beiden Urkunden hervor, daß ein frustum durum auch statt einer Hufe schweren Bodens oder zwei Hufen Haferbodens gesetzt werden konnte.
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Im Jahre 1296 kaufen die Mirowschen Brüder von Brusekin von Lehsten und dessen Bruder Gerhard für 400 Mark flämischer Münze das nördlich an ihre Besitzungen grenzende Dorf Qualsow mit dem halben See Kenhorst und dem ganzen See Gusteke. Der See Kenhorst ist wohl der Qualsower Schulzen=See, dessen nördliches Moorufer noch Kihnhorst heißt; und der See Gusteke ist vielleicht der Jäthen=See aus dem Grunde, weil er später von den hinzukommenden Besitzungen des Ordens mehr und mehr umschlossen und noch immer als ein nennenswerthes Gewässer aufgeführt wird. - Zugleich kaufen die Ritter zwei Hufen in Loißow. -Nicolaus II. von Werle, seine Mutter Sophia und seine Brüder bestätigen nicht allein den Rittern diese Erwerbungen mit allen Eigenthumsrechten und Freiheiten 1 ), sondern versichern ihnen in einer eignen Urkunde das volle, freie Eigenthumsrecht über die Güter, welche von Brusekin von Lehsten zu Lehnrecht besessen waren, indem sie dieselben feierlichst mit dem höchsten Gerichte und der Freiheit von allen Abgaben beschenken, und sie zu Herren und Patronen mit vollem Recht und allen Freiheiten einsetzen 2 ); die beiden Hufen in Loissow wurden nur von Lasten und Diensten befreiet.

Mit denselben Rechten und Freiheiten werden darauf von Nicolaus II., als er 1298 in Mirow das Fest der Himmelfahrt Mariä feierte, die Brüder mit dem Dorfe Gaarz an der Müritz beschenkt, welches sie von den werleschen Vasallen Otto und Gothmar von Retzow für 400 Mark gekauft hatten; ferner mit zehn Hufen in dem, an Gaarz grenzenden Dorfe Viezen, von denen vier durch Kauf von dem Ritter Conrad Buno für 80 Mark und sechs vielleicht durch Schenkung der Fürsten in ihren Besitz kamen. 3 ) Diese immer sich wiederholenden Erneuerungen der Schenkung des vollen Eigenthumsrechts ist sicher als eine hohe Gunst zu betrachten, indem in andern Fällen sich die Fürsten das Eigenthumsrecht theuer genug bezahlen ließen, wenn sie es überall veräußerten.

Die Regierung der Herren von Werle=Parchim und Röbel war für die Ritter eine höchst günstige gewesen; die Bemühungen der Brüder waren durch glänzenden Erfolg gekrönt. Da traten am Ende des 13. Jahrhunderts für das Haus Werle betrübende Umstände ein. Der werle=güstrowsche Vatermord und die Schwäche des sinkenden Hauses Rostock


1) Urk. Nr. IX.
2) Urk. Nr. X.
3) Urk. Nr. XI.
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wurden die Veranlassung zu langen Irrungen und verwüstenden Kriegen. Unser Nicolaus II. ging nicht allein siegreich aus ihnen hervor, sondern benutzte auch mit Kraft und Umsicht die Jahre des Friedens, die Spuren der Verheerungen wieder zu verwischen; besonders bedachte er wieder die geistlichen Stiftungen, um die Kräfte der Einzelnen wieder für den Segen des Landes zu stärken. Auch die Brüder von Mirow mochten wohl durch die Fehden gelitten haben, da die Kriegsfackel oft in den südöstlichen Gegenden Meklenburgs wüthete, und besorgt sein, daß die großen Veränderungen in den meklenburgischen Fürstenhäusern auch ihre Freiheiten gefährden könnten. Das Haus Werle=Güstrow war verschwunden, Rostock war kaum mehr vorhanden und das benachbarte Stargard war schon für das Haus Meklenburg dem unruhigen Heinrich bestimmt; Ländertheilungen und Reclamationen waren also leicht möglich, und damit war auch für die Ritter in Mirow die betrübende Aussicht vorhanden, daß sie von ihren bisherigen Schützern und Freunden getrennt werden und das von denselben erworbene Eigenthumsrecht verlieren könnten. Diese waren wiederum den Rittern Dank schuldig, weil sie gewiß immer nicht allem treue und muthige Vertheidigung und Hülfe, sondern auch Rath und Vertrauen bei ihnen gefunden hatten. So geschah es denn, daß Nicolaus II. im Anfange des Jahres 1301 die Brüder in Mirow besuchte und ihnen zur Beruhigung und zur Vermeidung aller Störungen alle ihre Besitzungen in Gramzow, Mirow, Petsch, Lenst und Vleeth, mit allen Rechten und Freiheiten, so wie sie den Rittern von den frühern Herren von Werle verliehen waren, nicht nur bestätigte und die Schenkungen erneuerte, sondern dieselben auch wiederholt von allen Lasten und Diensten befreiete, indem er den Rittern ihre bisherigen Besitzungen mit allen Eigenthumsrechten verlieh, wie er es in den letzten Jahren mit Qualsow und Gaarz gethan hatte. Außerdem bestätigte er ihnen das Eigenthum von Qualsow, dem halben See Kenhorst und dem ganzen See Gusteke, von Gaarz und den zehn Hufen in Viezen, und fügte zu dieser Bestätigung eine Schenkung von dreißig Hufen in Roggentin mit drei Hufen Ueberschlag, dem See Bulgelow (Bullow) (den er den Rittern, nach einem Urkunden=Verzeichnisse, schon am Tage Bartholomäi 1300 in Brandenburg verliehen hatte,) und zwei und dreißig und ein halb Hufen in Loissow mit vollen Rechten und Freiheiten, mit Kirchenlehen und dem höchsten Gericht. Diese bedeutende Schenkung erhielten die Ritter für ihre vielfachen, den Fürsten geleisteten Dienste und für eine Geldsumme von

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nur zweihundert Mark. 1 ) Bedeutungsvoll fügt Nicolaus hinzu, daß alle diese Bestätigungen und Schenkungen nicht allein für ihn und seine Erben rechtskräftig sein sollen, sondern auch für alle, welche ihm an Erben Stelle in der Regierung nachfolgen dürften.

Und um die Ritter bei dem Herrenwechsel in Stargard ganz zu sichern und ihr Gebiet abzurunden, verschrieben und bestätigten Nicolaus und Günther von Werle ihnen zu Güstrow am Georgen=Tage 1304 8 Hufen in Schilderstorff, 9 Hufen zu Roggentin mit Bede und Zins, 22 Hufen zu Quechow, 46 Hufen zu Granzow, 32 Hufen zu Qualtzow, 33 1/2 Hufen zu Loissow mit dem Kirchenlehn daselbst; dazu verlieh ihnen Nicolaus von Werle noch zu Malchin am Tage Simonis und Judä 1306 12 Hufen zu Roggentin, 12 Hufen zu Tziransche (?) und 2 Hufen zu Schilderstorff. Diese Erwerbungen, welche das Eigenthum der Ritter gegen Norden hin ganz abrundeten, ergeben sich aus einem Urkunden=Protocolle im Großherzogl. Geheimen= und Haup=Archive zu. Schwerin.

Die wichtigste Begebenheit für die Ritter in dieser Gegend war demnächst die Erwerbung des Landes Stargard durch Heinrich II. von Meklenburg den Löwen. Die Ritter hatten von Nicolaus II. von Werle nach und nach Befreiung von allen Diensten und Lasten erworben, welche ihnen die Abhängigkeit von einem Oberherrn hatten fühlbar machen können; sie besaßen ihre Güter fast als freies Eigenthum. Sie waren aber noch an Heinrich von Meklenburg verpflichtet, indem sie an denselben jährlich von den Gütern Mirow, Zirtow, Peetsch, Lenst, Fleeth und Repent Münzpfennige 2 ) und von vier


1) Urk. Nr. XII.
2) Ueber die, im Brandenburgischen selten vorkommende Abgabe der Münzpfennige vgl. Riedel a. a. O. II, S. 247. Der Grund dieser Abgabe ist noch immer nicht in ein klares Licht gestellt. So viel ich bis jetzt habe erforschen können, waren die Münzpfennige ein Grundzins von dem Grundbesitze, eine Recognition des landesherrlichen Grundeigenthums; in einer Dargunschen Klosterurkunde vom Jahre 1301 sagt Nicolaus von Werle: "Dimittimus homines liberos et exemptos a denariis monete, qui de quolibet manso et area singulis annis dari solent". Den Namen erhielt dieser Zins, weil er in baarem Gelde gegeben ward, indem außerdem noch Naturalabgaben geleistet wurden: als Heinrich II. von Meklenburg im J. 1328 dem Kloster Ribnitz das Gut Bockhorst verlieh, setzte er der "precaria denariorum" die "precaria annonae" entgegen. An die Geistlichkeit gab man, nach einer Ratzeburger Urkunde vom J. 1217 in Pistorii Amoen. III, 2242: "malorem decimam in agro, minutam de jumentis, pullos de areis, quod vulgari nomine rokhon dicitur". Das Rauchhuhn war also eine Abgabe an die Geistlichkeit von jeder Feuerstelle (area, Familie) und hat wohl davon den Namen, daß es vom Heerde (Rauch, area) gegeben ward. - In Carls IV. Landbuch der (  ...  )
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Hufen in Starsow sowohl Münzpfennige, als auch 28 brandenburgische Schillinge Zins 1 ) zu zahlen hatten. Sei es nun, daß Heinrich selbst bei dem Antritt seiner Regierung sich die Ritter verpflichten wollte und ihnen mit der Ablösung dieser Abgabe entgegen kam, sei es daß die Ritter, aus Furcht vor Ansprüchen von seiner Seite, auf die Ablösung angetragen hatten: im Jahre 1303 überließ er ihnen die Erhebung dieser Abgaben. 2 ) Vielleicht hatte er als Herr von Meklenburg die Münzpfennige als alte, "nach Gewohnheit jährlich zu zahlende" Abgabe von den ursprünglichen Gütern der Comthurei zu fordern gehabt, da 1227 die Ritter ihre Besitzungen von allen Herren von Meklenburg erworben, in der Folge das freie Eigenthum derselben aber nur von den Herren von Werle bestätigt erhalten hatten. Auf ein Lehnsverhältniß zu Brandenburg kann sich diese Abgabe wohl nicht gründen, da Heinrich selbst bekennt, daß er kein anderes Recht, und keine Forderung an Diensten, weder geringern, noch höhern (Lehndiensten?) von jenen Gütern habe. Hatte Heinrich nur irgend Ansprüche gehabt, so hatte er sie bei der Besitzergreifung von Stargard nach dem Tode seines Schwiegervaters, des Markgrafen Albrecht III., gewiß geltend gemacht; aber in der ganzen Urkunde ist keine Spur von einer Lehnsherrlichkeit. - In derselben Urkunde überläßt er den Rittern das Eigenthumsrecht von 4 Hufen in Starsow, zugleich mit Münzpfennigen und Zins; es hatten nämlich die Ritter von einem Fürsten von Meklenburg einen Hof in Starsow mit 4 Hufen erhalten 3 ); die Ritter traten dem Fürsten dagegen das Eigenthum über 6 Hufen in Sozen ab, welche bis dahin in ihrem Besitz


(  ...  ) Mark Brandenburg, p. 99, 135 und 136 wird auch. ein census arearum aufgeführt. Noch im J. 1492 gab die Stadt Gnoyen X Mark IV ßl. Muntepenninge.
1) Eben so dunkel ist die Abgabe des Zinses (census). Nach einer Dargunschen Urkunde von 1276 scheint der Zins eine Abgabe der Unterthanen für Dienste und Steuern von befreieten Gütern, also eine Recognition für die, der Landesherrschaft zu leistenden Dienste gewesen zu sein, indem es heißt: Homines in hiis villis commorantes ab omni exactione, peticione et seruicio semper sint liberi et soluti. Ita tamen ut pro seruicio et exactione quilibet mansus nobis soluat singulis annis unum solidum, duos solidos molendinum ; - - pro exactione et seruicio singulis annis in octaua pasche semper dabitur census iste. In unserer Urk. heißt der census ein tributum. - Die Größe dieser Abgabe war verschiedene in der Mark stieg sie bis auf höchstens 7 Schillinge; vgl. Riedel a. a. O. II, 225, flgd. Dieser höchste Satz ist von 4 Hufen auch wohl hier anzunehmen.
2) Urk. Nr. XIII.
3) Nach einem Urkunden=Protocolle im Großherzogl. Archive soll diese Verleihung vom "Herzoge Albrecht von Meklenburg 1287 am Tage Alexi in Wittstock geschehen sein. Hier ist offenbar ein Fehler.
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gewesen waren. Dies Setzen ist wahrscheinlich das Dorf in der Mark westlich an Zechlin grenzend. Heinrich machte diesen Tausch wohl zur Abrundung seines neuen Landes; denn bald darauf (1306) erwarb er vom Kloster Doberan auch Zechlin, "weil es mit seinem Lande Stargard grenze". - Aus derselben Urkunde wird es auch klar, daß die Ritter 1303 auch das Dorf Repent, östlich an Zechlin grenzend, besaßen.

Obgleich Heinrich die Ritter von allen Verbindlichkeiten gegen ihn befreit hatte, so nahm er sie dennoch in Anspruch, als er, nach dem Wittmannsdorfer Vertrage vom 15. Januar 1304, den Markgrafen von Brandenburg für das Land Stargard 5000 Mark Silbers zu zahlen übernommen hatte. In seiner Geldnoth (cum in magna necessitate debitorum ex parte illustris principis Marchionis Hermanni essemus positi) nahm er seine Zuflucht wahrscheinlich zu einer außerordentlichen Bede in seinen Besitzungen 1 ); da er diese aber von unsern Rittern nicht fordern konnte, so vermochte er sie zu einem Geschenke von 30 Mark Silbers zur Beihülfe (in subsidium) und zur Steuer seiner Noth. In der darüber ausgestellten Urkunde 2 ) bekennt er, daß die Ritter die Dörfer Zirtow, Peetsch, Lenst, Fleeth, Repent und Mirow bis dahin mit allem Recht und Eigenthum und ohne Verpflichtung zur Bedezahlung besessen hätten; deshalb nehme er das Geld als ein reines Geschenk, als einen Beweis der Freundschaft und des Wohlwollens an, und werde die Erhebung desselben nie als ein Recht von seiner Seite betrachten. Dazu mußte er den Rittern noch einmal versichern, daß sie die genannten Güter auf ewige Zeiten von allen Münzpfennigen und von aller Bede frei besitzen sollten, wie es bis dahin der Fall gewesen sei. - Auch die kleinere Comthurei Nemerow mußte sich zu einer Subsidienzahlung von 40 Mark verstehen; diese gab ihm freilich die Summe auch als ein Geschenk, aber von ihren Gütern (de bonis eorum), welche in des Fürsten Herrschaft (in dominio nostro) lagen.

Mit dem Hause Werle blieben die Ritter fortwährend in dem bisherigen freundlichen Verkehr: noch in demselben Jahre 1304 kauften sie von den Fürsten Nicolaus II., Günther und Johann von Werle für 350 Mark 3 ) das Dorf Schilder=


1) Vgl. Riedel a. a. O. I, 440. - Noch im J. 1319 sagt Heinrich II. in einer Urkunde: "preter modum urgentibus nos hominibus debitorum nostrorum, vendere nos oportuit et vendidimus terram Pole". Westph. Mon. II, p. 1605.
2) Urk. Nr. XIV.
3) Urk. Nr. XV.
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storf mit dem Eigenthum, mit allen Einkünsten, Diensten und Rechten, auch mit dem Patronat über die Kirche daselbst. durch diese Erwerbung rundete die Comthurei ihre Besitzungen nach NW. ab; fast rund umher war schon alles verliehen, meistens an geistliche Stiftungen; nur gegen NO. und SW. blieb ihnen noch Aussicht auf unmittelbare Erwerbungen. Durch den Kauf von Schillersdorff konnten sie sich nun auch über den Wotersitz=See und die Böker Mühle mit der Müritz in Verbindung setzen. Diese Urkunde ist dadurch interessant, daß die drei Werleschen Brüder einmal zusammen auftreten, jedoch nur als Eigenthümer des verkauften Gutes. Nicolaus allein nennt sich Herr von Werle; Günther und Johann werden als "domicelli Slauiae" bezeichnet.

Bis die Ritter andere Erwerbungen an der Grenze ihres Gebietes bewerkstelligen konnten, kauften sie sich auch in Gegenden an, welche nicht mit ihren Gütern grenzten. Im Jahre 1305 brachten sie durch Kauf acht Hufen in Dambeck an sich 1 ), welche nur durch die Besitzungen des Klosters Dargun von der Comthurei getrennt waren und welche sich vermittelst des Besitzes in Ankershagen vielleicht an die Güter des Klosters Broda, und zwar zunächst an Vielen lehnten. Diese acht Hufen hatten den "Herren von Schwerin", wahrscheinlich den Rittern von Schwerin, welche schon seit 1273 in Röbelschen Urkunden als Zeugen vorkommen, gehört. Nicolaus II. bestätigte den Johannitern das Eigenthum dieser Hufen, behielt sich hier aber den Genuß der Geldbede und des Roßdienstes von den Bebauern der Hufen vor, bis die Ritter dieselben selbst bewirthschaften würden; dann sollten sie von allen Lasten befreiet sein.

Die Brüder des Fürsten Nicolaus II. von Werle werden zwar nirgends als Mitregenten aufgeführt; aber sie waren doch Fürsten des Hauses Werle und hatten, als solche, Rechte am Lande. Daher ließen sich die Ritter im Jahre 1309 von dem Fürsten Günther, Canonicus in Magdeburg, und dem Prinzen Johann, wenn auch nicht als Herren von Werle, doch als Gliedern des Werleschen Fürstenhauses, alle Besitzungen bestätigen, welche sie von den Herren von Werle geliehen erhalten hatten. 2 )

Durch alle diese Gerechtsame und Freiheiten, welche die Ritter nach und nach erhalten hatten, waren sie so unabhängig


1) Urk. Nr. XVI.
2) Urk. Nr. XVII.
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geworden, daß sie fast als Landesherren erscheinen. Ihre Freiheiten übten sie nicht allein in ihrem Gebiete, sondern sie suchten sie auch außerhalb desselben in dem Lande der Herren von Werle geltend zu machen, wo es ihr Vortheil etwa erheischen konnte. So hatte die Stadt Malchow von den Rittern Brücken= und Wegegeld erhoben und wiederholt gefordert; diese weigerten sich wahrscheinlich, an die Stadtgemeinde Zoll zu zahlen; ja es hatte selbst der Heermeister sich der Sache angenommen und Klage erhoben. Diese ward dann durch einen Vergleich beigelegt 1 ), indem im Jahre 1309 in Malchow die Rathmänner dieser Stadt und der Comthur von Mirow, damals Heinrich von Wesenberg, unter Vermittelung des Fürsten Bernhard von Werle, Bruders des Dominikaner=Ordens, und des Präpositus Gerhard des Jungfrauen=Klosters in Malchow zusammentraten. Die Stadt Malchow befreiete darauf in Folge der Verhandlungen auf immer alle Ritter des Ordens vom Brücken=, Wege= und Durchgangs=Zoll und von jeder andern Art von Abgaben auf dem Stadtgebiete. Diese Urkunde gönnt uns wieder einen Blick in die äußern Verhältnisse des Ordens, indem die Malchower bekennen, da die Brüder überall sich besonderer Vorrechte und Freiheiten erfreuten, so wollten auch sie die Ritter, welche nur Vasallen ihrer Herren von Werle seien, in ihren, vom apostolischen Stuhle ihnen bestätigten Rechten schützen und ehren. - Warum die Ritter darnach trachteten, grade in der Stadt Malchow frei von Abgaben zu sein, ist durchaus dunkel. Vielleicht geschah es deshalb, weil das im Jahre 1273 erworbene Dorf Lenst wirklich das dicht hinter Malchow an der Wasserfahrt liegende Lenz ist.

Im SW. Theile des jetzigen Großherzogthums Strelitz war am wenigsten Zusammenhang und Einheit in den Landestheilen: die Güter des Klosters Dobbertin lagen hier zerrissen; die Comthurei Mirow entbehrte einiger angrenzender Güter, welche ihnen nach dem Zusammenhange des Landes und der Gewässer sehr nützlich sein konnten; dazwischen lagen einige fürstliche Lehngüter, und die Prignitz erstreckte ihre Grenzen fast in das Land hinein. Mitten im Werleschen Gebiete besaß auch Heinrich II. von Meklenburg und Stargard noch das Gut Starsow, von welchem die Ritter schon 1303 vier Hufen eingetauscht hatten, den Mirowschen Holm und den Zotzen=See, welche Besitzungen er zu Lehn ausgegeben


1) Urk. Nr. XVIII.
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hatte. Als nun die Brüder durch die Handlungen eines meklenburgischen Ritters, Ebeling von Clepizk, wir wissen nicht wie, Schaden gelitten hatten, schenkte ihnen Heinrich der Löwe, zum Ersatz des schadens, das Eigenthum der genannten . Güter mit unbeschränkten Rechten und Freiheiten 1 ), jedoch sollten die Besitzer der Lehngüter zu ihren neuen Herren in ihren alten Rechten und Gewohnheiten bleiben.

Im Süden war nun gegen die Besitzungen des Klosters Dobbertin hin die Comthurei abgerundet. Nur im Norden fehlte den Rittern noch das Dorf Kakeldütten, um hier Grenznachbaren des Klosters Dargun zu werden. Dieses erreichten sie im Jahre 1342 von den Fürsten Nicolaus III. und Bernhard von Werle=Güstrow, welche ihnen für 45 Mark lübischer Pfennige das Eigenthum des genannten Dorfes mit der ganzen Feldmark desselben und mit unbeschränkten Freiheiten abtraten. 2 )

Vorher, im Jahre 1337, befreiete der Fürst Albrecht II. von Meklenburg noch die Comthureigüter Wokuhl, Gnewitz und Dabelow, zwischen Alt=Strelitz und Lychen im Fürstenthume Stargard liegend, welche seit 1285 und 1286 im Besitz der Ritter gewesen waren, von dem beschwerlichen jährlichen Zins an die Fürsten, der von jeder Hufe einen brandenburgischen Schilling betrug 3 ), und schenkte ihnen das freie Eigenthum der Güter, indem er alle Rechte an denselben aufgab und sie ebenfalls von allen Lasten befreiete. Jedoch ward der Zins von dem Dorfe Dabelow in eine Abgabe an die Pfarre zu Lychen verwandelt. 4 ) In Lychen war im J. 1316: Nycolaus presbyter, rector ecclesie in Lychen ordinis hospitalis sancti Johannis Jherosolimitani.

Schon 1298 hatte Nicolaus II. von Werle die Ritter mit Zehn Hufen in Viezen beschenkt. Im Jahre 1351 erwarben diese daselbst noch sieben Hufen und zwar auf folgende Weise. Die Ritter kauften von den Herren von Werle dem Rechtsgeschäfte nach das Eigenthum, mit Dienst und Gericht über diese Hufen; die Stadt Röbel zahlte den Kaufpreis, und hatte dazu die Geld= und Kornbede, welche die Fürsten bis dahin von den Hufen bezogen hattet, käuflich an sich gebracht. Die Ländereien hatten früher die Brusehaver, und zur


1) Urk. Nr. XIX.
2) Urk. Nr. XXI.
3) Vgl. S. 64, Urk. Nr. XIII und Urk. Nr. VIII.
4) Urk. Nr. XX.
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Zeit des Verkaufes Conrad Freiberg, vermuthlich zu Lehn, besessen und auf zwei Höfen selbst bewohnt; letzterer bezog bis zum Verrauf von denselben Hufen theils Gefälle von den Untersassen, theils Pacht. Da nun die Ritter die Hufen zu reinem Eigenthum und Besitz erwerben wollten, so kauften sie von Conrad Freiberg alle Aufkünfte, die er als Lehnträger von dem Gute noch zu beziehen hatte. 1 ) Die Stadt Röbel aber übertrug ihre Ansprüche an die Hufen auf die Ritter unter der Bedingung, daß damit eine geistliche Stiftung dotirt werde. Die Stadt hatte nämlich in der Kirche zu Mirow zwei Altäre gebauet: einen zu Ehren der Jungfrau Maria und einen zu Ehren des heiligen Kreuzes. Bei dem letztern Altar ward eine Weltpriesterstelle gegründet, welche von der Stadt Röbel besetzt werden sollte und zwar einmal nach Präsentation eines Candidaten von Seiten der Comthurei, und das andere Mal nach dem Willen der Rathmänner, und so abwechselnd immer fort bei Erledigung der Stelle. Dieser Priester nun sollte die Einkünfte von den sieben Hufen genießen, welche jedoch alle in Geldabgaben umgewandelt wurden; ein Theil der Einkünfte ward für die Bedürfnisse beider Altäre verwandt. Viele besondere Umstände des Kaufes und der Dotation werden die Urkunde auch für andere Verhältnisse interessant machen.

Angedeutet wird in dieser Urkunde noch, daß auch der zweite Altar der Jungfrau Maria eben so dotirt, und darüber auch eine Urkunde ausgestellt war. Bestätigung erhält diese Vermuthung durch eine Urkunde vom J. 1352 2 ), in welcher Bernhard von Werle die Ritter mit vierzehn Hufen in dem Dorfe Viezen belehnt, deren neun, mit dem halben Sumpf=See, früher die Brusehaver und damals Conrad Freiburg zu Lehn besessen hatte, die fünf übrigen aber zu dem Hofe gehört hatten, auf welchem ein gewisser Wisseke ebenfalls zu Lehn wohnte. Für diese vierzehn Hufen und dem dazu gehörenden halben Sumpf=See waren den Fürsten, wahrscheinlich von der Stadt Röbel, (gratanter) hundert Mark slavischer Münze ausgezahlt, wofür sie die Ritter mit dem vollen, freien Eigenthum der Güter bewidmeten, jedoch unter der Bedingung, daß sieben von diesen Hufen an den Altar der heiligen Maria und sieben an den Altar des heiligen Kreuzes in der Kirche zu Mirow besonders gehören sollten.

Ferner erwarb durch Kauf, nach einem Urkunden=Ver=


1) Urk. Nr. XXII.
2) Urk. Nr. XXIII.
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Zeichnisse, der Comthur Achim Wagenschütte Mittwoch nach Lätare 1470 für den Orden noch 5 Hufen in Viezen.

Endlich versetzte 1387 Wedeghe von Plote der Comthurei zu Händen des Comthurs Dethloff von Walmede für 450 Mark Vinkenaugen das halbe Dorf Loyssow, wiederlöslich nach 3 Jahren. 1 ) Wahrscheinlich blieb dies halbe Dorf, in welchem die Ritter schon 35 1/2 Hufen besaßen und welches also von bedeutendem Umfange war, bei der Comthurei; wenigstens ist von seiner Einlösung keine Spur vorhanden. Im Jahre 1370 hatten die Familien Retzow und Kerkberg (Kirchberg) Besitzungen in Loissow.


Es bleibt für die Geschichte des Besitzes der Comthurei noch zu betrachten übrig: der Antheil an der Müritz und der Erwerb Dargunscher Klostergüter.

Von der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts an brachten die Ritter von Mirow auch den Theil der Müritz an sich, welchen die Urkunden mit dem Namen der Vipperowschen Wasser bezeichnen. Diese Gewässer umfassen im Allgemeinen den Theil des Sees, welcher die Comthureigüter Gaarz und Viezen, Vipperow gegenüber, berührt, und wahrscheinlich auch einige kleinere nahe liegende Seen, da nach einer Urkunde vom 23. April 1361 diese Gewässer "de Vipperoweschen water und de anderen see" genannt werden. Dies läßt sich jedoch wohl nur nach Untersuchungen an Ort und Stelle darthun. Die sogenannten Vipperowschen Wasser waren wohl die Gewässer des ehemaligen Landes Vipporow, welches zur Zeit des Kaufes durch die Ritter aber schon in der Vogtei oder dem Lande Röbel untergegangen war, da die frühern Namen der kleinen "Länder" in dieser Gegend schon im vorigen Jahrhundert theilweise verschwinden.

Das Eigenthum der Müritz gehörte ursprünglich den Herren von Werle, welche aber den nördlichen Theil derselben, die große Müritz, den Städten Röbel und Waren 2 ) und einzelne kleinere Theile und Buchten angrenzenden Vasallen, auch den NW. Theil, an Sietow grenzend, dem Kloster Dobbertin (Schröder P. M. I, 1245 flgd.), unter verschiedenen Bedingungen


1) Urk. Nr. XXIV.
2) Diese Verleihungen sind noch nicht historisch aufgeklärt. Eines scheint hier für die Geschichte des Wasserstandes der Müritz von Interesse zu sein: Das Kloster Broda besaß 1244 jede zehnte Nacht die Gerechtigkeit über die "drei oberen Aalwehren zwischen der Müritz und dem Cölpin".
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verliehen hatten. Den südlichen, schmalern Theil der Müritz trugen die Herren von Crocher, als werlesche Vasallen, von den Fürsten zu Lehn. Hievon verkauften 1 ) am 20. December 1330 die Gebrüder Johannes und Jordanus von Crocher an den Heermeister Gebhard von Bortvelde und die Ritterconvente von Mirow und Nemerow für 315 Mark wend. Pf. den bezeichneten Theil der Müritz, die Vipperowschen Wasser genannt, in ihren alten Grenzen, mit allen Aufkünften, Freiheiten und Gerechtigkeiten, so wie mit der Gerichtsbarkeit, welche die werleschen Vasallen in ihren Gütern besaßen, und mit der Befreiung von Diensten. Da der Besitz der Müritz aber ein Lehn war, so gaben die von Crocher es in die Hände ihres Lehnherrn zurück, der die Johanniter unter der Bedingung wieder in dasselbe einwies, daß die Herren von Werle es für den Kaufpreis wieder einlösen könnten, wenn sie wollten.

Bald, im Jahre 1361, kauften auf dem Hofe Solzow die Ritter von Mirow diese Gewässer aber noch einmal 2 ), sei es, daß die Herren von Werle den vorbehaltenen Wiederkauf derselben vollzogen hatten, indem diese nach der Urkunde von Johann von Werle auf dessen Sohn Bernhard vererbt waren, - sei es, daß (da das Vererben wohl vom Eigenthumsrecht zu verstehen ist) die Ritter, mit dem bisherigen Lehnsbesitz und der Wiederablöslichkeit nicht zufrieden, ein freies Eigenthum erwerben wollten; auch mochte die Ausdehnung der Gewässer nicht mehr bestimmt und die Lage der alten Grenzen verwischt sein. Genug, die Ritter kauften am 23. April 1361 von dem Fürsten Bernhard von Werle für baare 700 Mark wend. Pf. oder Vinkenaugen die Vipperowschen Wasser, welche in ihren einzelnen Theilen folgende waren: die Vipperowsche Müritz, welche vom Troge (?) und von dem Rothen=Baume bis zu der Schilder Mühle reichte, die Lankow, die Nebel, die Torne, der Mewen=See und der Vipperowsche See, welcher bis nach Buchholz sich erstreckte. 3 ) Diese Gewässer erhielten die Ritter jetzt


1) Urk. Nr. XXV.
2) Urk. Nr. XXVI.
3) Alle diese Namen bedürfen einer Nachforschung aus andern Quellen und aus alten Charten und Sagen. Der Rothe Baum liegt noch auf der Schmettauschen Charte am westlichen Ufer an der Grenze zwischen Ludorf und Zilow auf einem Vorsprunge. Die Schilder Mühle wird in der Prignitz zugleich mit Dransee, Sewekow, Zempow, Kl. Berlin, u. a. O. erwähnt. Die Nebel ist auf der Schmettauschen Charte die südliche Bucht der Müritz. Mewenseen liegen an der Müritz umher aber mehrere.
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mit allem Rechte, mit der höhern und nieder Gerichtsbarkeit, mit dem Eigenthum und allen Aufkünften, wie die Herren von Werle sie bis dahin besessen hatten, auch mit Ueberlassung aller landesüblichen Abgaben. Ferner erhielten die Ritter oder diejnigen, welche von ihnen die Gewässer in Benutzung haben würden, die Freiheit, die Fische ohne Hinderniß zu verkaufen und sie verfahren zu lassen, wo und wohin sie wollten; der Wademeister sollte (als Bevorzugung oder Beschränkung ?) die Fische nach Röbel zu Markt auf einem Wagen bringen; von Martini bis Petri=Tag in der Fasten (vom 11. November bis 22. Februar) sollten sie aber gesalzene Hechte ausführen können, wohin sie wollten. Ferner wurden alle bisherigen Pächte und Fischereien auf den Gewässern aufgehoben und abgelöset, nur sollten die Herren von Morin aus den verkauften Gewässern eine jährliche Rente von 10 Mark wend. Pf. und einem Drömt Salz und der Hof Solzow die Fischerei mit 24 Wurfnetzen und einem Stocknetze in dem Wasser, der Kessel genannt, an den Grenzen des Hofes behalten. Uebrigens ward es den Fürsten freigestellt, die Gewässer binnen sechs Jahren von den Rittern für den Kaufpreis wiederzukaufen; nach Ablauf dieser sechs Jahre sollte aber der Wiederkauf nicht mehr gestattet sein. sondern das Eigenthum der Gewässer den Rittern auf ewigem Zeiten gehören. Diese Befugniß des Wiederkaufes räumte der Comthur Otto von Stendal den Herren von Werle mittelst einer besondern Urkunde feierlich ein 1 ); jedoch ist es zu einer Einlösung durch die Fürsten nie gekommen, vielmehr ging die Vipperowsche Müritz nach der Aufhebung der Comthurei wieder an die Herzoge von Meklenburg über.

Die genannten Vipperowschen Wasser machten aber nicht den ganzen südlichen Theil der Müritz aus. Dies geht aus einer Urkunde 2 ) hervor, durch welche die Herren Lorenz und Johann von Werle im Jahre 1375 den Gebrüdern Andreas und Heinrich Regedantze die Gewässer verliehen, welche bis dahin die Familie der von Crocheren zu Warne besessen hatte, nämlich die Theile der Müritz vom Böker Mühlengraben am östlichen und von der Kriweser Burg (oder Berg?) am westlichen Ufer bis an das Hofwasser von Solzow und das Dorf Buchholz in den Theilen, welche genannt wurden: der Bodden, die Düpe,


1) Urk. Nr. XXVII.
2) Urk. Nr. XXVIII.
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die Kule, die Verchene mit einem Werder vor Garz, die Klyzige und das Buchholzer Ende. 1 ) Dazu sollten die Regedanze die Freiheit haben, alle Woche zweimal, am Mittwoch und Freitage, Fische auf dem Markt zu Röbel feil zu bieten. Als Recognition für diese Belehnung sollten die Regedanze jährlich 20 Mk. lüb. zahlen und drei Pfund Pfeffer 2 ) am Martinstage auf den Hof Wredenhagen liefern.

Im 16. Jahrhundert entstanden über die Fischerei in der südlichen Müritz große Streitigkeiten und Rechtshändel zwischen den Rittern und den Fürsten (in Beziehung auf das Amt Wredenhagen). Aber schon vorher war manches streitig geworden. Die Urkunde von 1361 3 ) hatte eine Abgabe von 10 Mark wend. Pf. und einem Drömt Salz an die Herren von Morin auf den Besitz der Müritz=Gewässer gelegt. Eine Urkunde von 1482 4 ) sagt, daß die Gebrüder Heinrich (in den rechten doctor), Henneke und Lorenz Morin schon lange mit dem Comthur Achim Wagenschütte von Mirow dieser Abgabe wegen in Streit gelegen hätten, vorzüglich weil dem Comthur die darauf lautende Urkunde abhanden gekommen sei, obgleich nach der Agnitions=Urkunde von 1361 von den Herren von Werle sogar "zwei Briefe" den Rittern ausgestellt waren; das zweite Exemplar, welches hier in Nr. XXVI mitgetheilt ist, mochte wohl im Archive des Heermeisters zu Sonnenburg liegen. Diesen Streit der beiden Partheien schlichteten die Herzoge Magnus und Balthasar in einem Schiedsgerichte dahin, daß die Comthure von Mirow von dem Besitze der Müritz den Morinen jährlich am Martinstage 5 lüb. Mark 5 ) und ein Drömt Salz fernerhin geben sollten, wie diese die Abgabe früher als jährliche Pacht nach urkundlicher Bestimmung genossen hätten; alle Ansprüche aus der ersten Urkunde sollten fortan ruhen.


Einen bedeutenden Zuwachs erhielt im Laufe der Zeiten die Comthurei Mirow durch den Erwerb der Dargunschen


1) Diese Namen sind noch dunkler, als die der Vipperowschen Wasser.
2) In der Altmark war es besonders Gebrauch, daß die Krüger ihre Abgaben in Pfeffer entrichteten. Vgl. Riedel II, S. 270.
3) Vgl. Urk. XXVI.
4) Urk. Nr. XXIX.
5) Nach den Urk. von 1361 sollten die Morine 10 Mark wendische Pfennige, welche nach derselben Urkunde den vinkenogen gleich gestellt wurden, erheben; die ehemaligen wendischen Pfennige waren im 15. Jahrhundert den Stralsundschen und Rostockschen gleich, und von diesen gingen 2 Mark auf 1 lübische Mark. Vgl. Rudloff a. a. O. II, S. 955; Evers Mecklenb. Münz=Verf. I, S. 43 und 50; Kosegarten Pomm. Gesch. Denkm. I, S. 50, flgd. Hier ist die Berechnung also nach dem Münzfuße von 1361 und 1482 noch richtig.
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Klostergüter, welche ihren Hauptbestandtheilen nach gewöhnlich die Heidedörfer genannt werden. Die Güter der Comthurei erstreckten sich gegen Norden nach und nach bis an die Havel bei Kakeldütten und bis an die Seen, welche dieser Fluß durchströmt; unmittelbar daran stießen Besitzungen des Klosters Dargun, und jenseits derselben hatte der Johanniter=Orden noch Eigenthum in Ankershagen und Dambeck. Von der einen Seite mußte es den Rittern wünschenswerth sein, ihre Besitzungen unter einander und mit den Gütern des Stargardschen Klosters Broda in Verbindung zu bringen, und dadurch auch in den Besitz der Straße zu kommen, welche vom Stargardschen in die Herrschaft Werle (über Krazeburg) führt; andererseits konnte auch dem Kloster Dargun eine annehmliche Veräußerung des von ihren Besitzungen abgerissenen Stücks der Haidedörfer, willkommen sein.

Im Jahre 1256 schenkte Nicolaus I. von Werle dem Kloster Dargun das Gut Dalmestorp und den halben See Cobolc (Käbelick); dazu erwarb das Kloster für 500 Mark von dem Fürsten und dessen Vasallen die Dörfer Werder, Techentin, Blankenförde und Granzin mit allem Rechte, wie es die Vasallen Ludewin und Granzov früher von den Herren von Werle besessen hatten. Diese Uebertragung geschah von Seiten der Fürsten einstweilen vielleicht mündlich. Am 14. October 1256 schenkte der Bischof Heinrich von Havelberg dem Kloster den Zehnten aus diesen fünf Gütern 1 ), welche damals zu seinem Sprengel gehörten, in den Verhältnissen, in welchen sie früher zu dem Bischofe von Schwerin gestanden hatten 2 ); sollten die Klosterbrüder die Güter an jemand auf dessen Lebenszeit zum Nießbrauch überlassen, so sollte dieser auch den Zehnten von jenen erwerben können; würde das Kloster aber die Güter auf immer veräußern, so solle der Erwerber den Zehnten wieder vom Bischofe zu Lehn nehmen. Auffallend ist es, daß das Dorf Dalmerstorp in dieser Urkunde Arnoldsdorf genannt wird. - Der Fürst Nicolaus von Werle hatte noch keine Urkunde über die Verleihung ausgestellt; nach den Worten der Schenkungsurkunde hatte er, auf Anmahnung und dringendes Bitten des Abtes, noch am Allerheiligentage (1. Novbr. 1256) die Verleihung in Gegenwart mehrerer werlescher Vasallen am Hauptaltare feierlich bekräftigt, und erst am 6. Januar 1257


1) Urk. Nr. XXX.
2) Das Land Turne war seit 1255 dem Bisthum Havelberg zugetheilt. Vgl. Rudloff II, S. 166.
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stellte er zu Güstrow die Schenkungsurkunde 1 ) aus, welche aber nur noch in einem Transsumte von 1359 vorhanden ist. In dieser interessanten Urkunde werden die Grenzen dieser Besitzungen genau beschrieben und die Güter von der weltlichen Vogtei und den gewöhnlichen Diensten befreit, überhaupt dem Kloster für diese Güter die Freiheiten ihrer übrigen Besitzungen verliehen. - Die Fürsten Nicolaus II. und Johann II. und der Junker Johann III. von Werle bestätigten am 25. Junius 1314 aus Erkenntlichkeit gegen das Kloster und - für 300 Mark dem Abte Johannes alle Besitzungen 2 ), Rechte und Freiheiten, welche das Kloster von ihrem Großvater Nicolaus und ihren übrigen Vorfahren erworben hatte, namentlich an den Gütern Werder, welches auch Crazeborg genannt werde, Dalmersdorp, Techentin, Blankenvörde und Granzin, und verliehen ihnen dauerndes Eigenthum, höchstes Gericht, Beden und Steuern; namentlich leisteten sie dem Kloster für das Gut Krazeburg auf Jahr und Monat Gewähr, wenn Jemand an dasselbe Anspruch machen sollte. Die 300 Mark Gebühren waren wohl Kaufgelder für Eigenthumsrecht, Abgaben und Dienste, welche das Kloster jetzt erwarb, während es früher die Güter nur zu Vasallenrecht besessen hatte; bloße Consensgebühren, wie Rudloff II. S. 404 will, waren diese Gelder wohl nicht. Nach einem Mirowschen Urkunden=Verzeichnisse hatten die Fürsten Nicolaus und Johann von Werle schon am 23. Junius 1314 zu Gransee den Verkauf dieser Güter im Allgemeinen bewilligt.

Nachdem nun der Heermeister Hermann von Warberg und Otto von Stendal, Comthur von Mirow, für die Comthurei diese Güter von dem Abte Dietrich von Dargun für den Kaufpreis von 3070 Mark wend. Pf. gekauft hatten, bestätigte der Fürst Bernhard von Werle am 19. Jul. 1359, unter Transsumirung der beiden Schenkungs= und Bestätigungs=Urkunden, diesen Kauf 3 ) und übertrug den Rittern, gegen Erlegung von 350 Mark wend. Pf., welche bei der Uebertragung auf andere Besitzer wohl nicht allein Consensgebühren, sondern wohl mehr Entschädigung für dauernde Abgaben= und Dienstfreiheit waren, die fünf Güter auf der Haide mit allen Rechten und Freiheiten, welche dem Kloster in frühern Briefen zugesichert waren. An demselben Tage stellten Comthur und


1) Urk. Nr. XXXII.
2) Urk. Nr. XXXI.
3) Vgl. Urk. Nr. XXII.
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Convent von Mirow eine Urkunde 1 ) aus, in welcher sie dem Herrn Bernhard von Werle den Wiederkauf der Güter innerhalb zweier Jahre, vom nächsten Martins=Tage an gerechnet, für den Kaufpreis gestatteten; nach Verlauf dieser Frist sollte dieses Wiederkaufsrecht erloschen sein. - Ueber diese Güter finden sich von jetzt an weiter keine urkundliche Nachrichten, als daß, nach einem Urkunden=Inventarium, die Herzoge Magnus und Balthasar am Jacobi=Tage 1472 zu Mirow dem Orden die Dörfer Granzin und Crazeburg mit der Mühle und Mühlenstätte zu Granzin verschrieben und, d. d. Wesenberg am Sonntage nach Vis. Mariae 1491, eine Confirmation über die neue Mühlenstätte zu Granzin ausstellten.



1) Urk. Nr. XXXIII.
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Anhang 1.


Ueber die Comthure von Mirow.

D a über die Comthure von Mirow fast nichts bekannt ist, so möchte es hier am Orte sein, die Namen derselben, so viel als möglich, übersichtlich zusammenzustellen.

Im Jahre 1227 wurden 60 Hufen an den Seen Mirow und Dam den Johannis=Hospital=Rittern in Accon geschenkt (qui jugiter ibidem prelia domini preliantur). 1242 kommt zuerst eine curia Myrowe vor. 1249 ist frater Ecbertus de Mirowe Schiedsrichter über Lärz; vgl. Rudloffs Urk.=Lief. XI., S. 35, und Westph. Mon. III., 1492 und 1493; dieser Ecbert ist vielleicht einer der ersten Comthure. Im Jahre 1250 ist auf einem Capitel zu Cölln ein frater H. de Mirowe anwesend; vgl. Schröders P. M. I, 647, wo der Name H(enricus) ausgelassen ist, der in der "Remonstration" (vgl. Jahrb. I. S. 3 u. 9) steht. Derselbe Ordensbruder kommt XVI. kal. Nov. 1251 in einer, zu Werben datirten Urkunde, und zwar als der erste, als Comthur unter den Zeugen vor: frater Heinricus commendator in Mirowe; vgl. v. Ledebur Allgem. Archiv II. 1, S. 80. Der ermähnte frater Ecbertus de Myrowe ist 1256 Zeuge einer Urkunde in Westph. Mon. III, 1499, und in einer Dargunschen Urkunde von demselben Jahre tritt ein magister Ecbertus auf; (vgl. Jahrb. I. S. 9, flgd.). Hiernach scheint es, als wenn der Bruder Ecbert nach dem Bruder Heinrich Comthur geworden ist. Im Jahre 1270 kommt als Zeuge auch schon vor frater Petrus plebanus in Mirowe; zu dieser Zeit bestand also schon eine Kirche in Mirow; überhaupt standen damals wohl schon die nöthigen Ordensgebäude in Mirow, da in demselben

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Jahre 1270 magister et fratres sacre domus genannt werden und ein frater Ar(noldus) mit dem Titel commendator in Miroe als Zeuge auftritt; von hier an ist auch der Titel commendator durchgehends vorherrschend. Eben so werden 1273 magister et fratres sacre domus in Mirowe erwähnt tempere commendatoris fratris H(enrici) de Honschet in Mirowe existente; wahrscheinlich derselbe frater Heinricus commendator domus hospitalis de Mirowe ist Zeuge einer ungedruckten Urkunde (vom 1. Mai 1272) des Erzbischofs Conrad von Magdeburg, dessen Ministerialis er auch genannt wird. Im Jahre 1296 kommt die erste Nachricht von einem Kloster in Mirow unter dem Comthur Alexander; denn die Brüder handeln als commendator et conuentus fratrum cenobii in Mirowe; auch heißt 1296 die Stiftung domus hospitalis in Mirowe. In einer andern Urkunde von demselben Jahre heißt es zwar: es habe dies frater Alexander suis temporibus geordnet; aber 1298 wird seiner noch erwähnt, also ist der Ausdruck "suis temporibus" wohl von dem noch dauernden Regiment des Comthurs zu verstehen. Im Jahre 1309 ist Hinricus de Wesenberg commendator in Myrowe und in derselben Urkunde ist dominus Henricus prior in Mirowe. 1341 erscheint mit Prior und Convent Rupertus de Mansfeld als Comthur; vgl. v. Raumer Cod. Dipl. Brandenb. contin. I, 26. In den Jahren 1351, 1359 und 1361 ist Otto von Stendal cummendur des huses to Myrowe; jedoch schon im J. 1345 kommt er als solcher in einer Urkunde vor; vgl. v. Ledebur Allgem. Archiv I. 3, S. 243; in den Jahren 1304, 1306, 1307 und sonst kommt ein Otto von Stendal im Gefolge der Markgrafen von Brandenburg vor. Im Jahre 1387 ist Dethlof von Walmede Comthur. -So weit reichen die Nachrichten aus den bisher ungedruckten Urkunden der Comthurei. Aus andern gedruckten und ungedruckten Urkunden und Archivacten läßt sich die Reihe der Comthure bis zu Ende fortführen. - Im J. 1404 ist herr Eggert Freiberg Compter zu Mirow; vgl. Schröders P. M. II. 1724 und Westph. Spec. p. 189. Im Jahre 1447 ist her Hans von der Buke Cumptur to Mirow Richter in einem Streite des Klosters Wanzka. In den Jahren 1455-1468 kommt Berend von Plessen, welcher auch fürstlicher Rath war (vgl. Rudloff II, S. 929) öfter als Comthur vor; vgl. Küsters Opusc. XIII, 108, Schröders

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P. M. II, 2095 und 2208, u. a. O.; B. von Plessen † 1468 in Rostock. Dieses Comthurs unmittelbarer Nachfolger war Achim Wagenschütte, geistlicher Rath der Herzoge (vgl. Rudloff II, S. 933) und 1474 sogar Compter zu Mirow und zu Nemerow; er kommt noch am 3. März 1503 vor als Zeuge einer Urkunde des Grafen von Lindow in Gercken Cod. dipl. Br. I, S. 105. Die darauf folgenden Comthure sind: Melchior Barffus 1514-1527, Liborius von Bredow 1528-1541 und Sigmund von der Marwitz vom 19. bis zum 25. März 1541. Am 19. März 1541 besetzt Herzog Wilhelm von Braunschweig mit Willen der Herzoge die Comthurei und handelt als Comthur bis zum 23. December 1552, wo die Comthurei für den Herzog Christoph von Meklenburg eingenommen wird, welcher dem Herzoge Wilhelm von Braunschweig jedoch den fernern Genuß derselben gestattete. Im Jahre 1564 werden für den Herzog Johann von Meklenburg Unterhandlungen über die Einräumung der Comthurei angeknüpft; in demselben Jahre wird aber Herzog Carl († 1610) von Meklenburg zum Comthur ernannt. Dies sind die drei Herzoge von Meklenburg, welche gewöhnlich als Comthure betrachtet werden (vgl. Schröder P. M. I. 1099). Darauf ward die Comthurei für die Herzoge von Meklenburg verwaltet, bis sie dieselbe durch den westphälischen Frieden einzogen.

Es steht noch zur Frage, ob die Comthurei Mirow eine Ritter=Commende oder Priester=Commende gewesen sei (vgl. Jahrb. I. S. 178). Nach dem vorherrschenden Vorkommen eines Comthurs und dem, von den Rittern geleisteten Kriegsdienste (vgl. Jahrb. I, S. 31) ist die Comthurei wohl eine Ritter=Commende gewesen. Aber eben so wahrscheinlich ist es, daß auch eine Priester=Commende mit derselben verbunden war. Im J. 1309 ist nämlich neben dem Comthur auch ein Prior zu Mirow und im J. 1341 kommt vor: Rupertus de Mansfeld commendator domus Mirow, prior et totus conventus ibidem. Aehnlich scheint es zu Werben gewesen zu sein, wo in einer ungedruckten Urkunde vom Jahre 1238 vorkommen: testes: Reynfridus plebanus de Werbene, Alexander, Johannes, Ludolfus, Gregorius, sacerdotes, Dethmarus, miles sancti Johannis hospitalis in Werbene.

Hiernach gestaltet sich die, gewiß noch lückenhafte Reihe der Comthure folgendermaßen:

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Comthure von Mirow:

1227 - (fratres hosp. S. Joh. in Accon).
1242 - (curia Mirowe).
1250 - 1251 frater Henricus commendator in Mirowe.
1256 - frater Ecbertus de Mirowe (magister).
1270 - Arnoldus Commendator.
1272 - 1273 Henricus de Honschet.
1296 - 1298 Alexander.
1309 - Henricus de Wesenberg.
1341 - Rupertus de Mansfeld.
1345 - 1361 Otto von Stendal.
1387 - Dethlef von Walmede.
1404 - Eggert Freiberg.
1447 - Hans von der Buke.
1455 - 1468 Berend von Plessen.
1468 - 1503 Achim Wagenschütte.
1514 - 1527 Melchior Barffus.
1528 - 1541 Liborius von Bredow.
1541 - Sigmund von der Marwitz.
1541 - 1552 Herzog Wilhelm von Braunschweig.
1552 - 1564 Herzog Christoph von Meklenburg.
1564 - Herzog Johann von Meklenburg.
1564 - 1610 Herzog Carl von Meklenburg.

 


Anhang 2.


Antiquarisch=topographische Nachrichten
von der Comthurei Mirow

sind nicht mehr zu finden. Der Herr Pastor Giesebrecht zu Mirow berichtet darüber Folgendes:

"Alle Bauten in Mirow sind aus neuerer Zeit. Die 1742 abgebrannte Kirche ist 1744 wieder eingeweihet worden; der älteste Sarg in der herzogl. Gruft ist von 1675 (Herzog Johann Georg). Vom ehemaligen Johanniterthum nirgends die leiseste Spur. Das Schloß ist etwas älter, als die Kirche, aber immer

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ein Gebäude aus neuer Zeit, wie schon der flüchtigste Anblick zeigt. Es ist mir auch schon früher auffallend gewesen, daß weder an dem beim Brande stehen gebliebenen und beim Neubau wieder benutzten Gemäuer, noch auf dem Fußboden der Kirche der allergeringste Fingerzeig auf die alte Zeit zu finden ist. Die frühesten Pfarrschriften gehen nicht weit über den Anfang des vorigen Jahrhunderts hinaus; auch in der Amts=Registratur ist nichts, so weit ich habe erforschen können. Ueber Mirow kann ich nur die Auskunft geben, daß nichts da ist."

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B. Ueber das Land Turne,

auch

über das Land Lieze und die übrigen alten Gaue des
südöstlichen Meklenburgs.


D ie östlichen und südöstlichen Gegenden Meklenburgs sind nicht allein für die historische Entwickelung meklenburgischer Verhältnisse von Wichtigkeit, sondern haben auch immer die Aufmerksamkeit unserer Nachbaren, der Brandenburger und Pomeraner, ja selbst deutscher Forscher auf sich gezogen und um so mehr zur eifrigen Verfolgung der Wahrheit gereizt, als in diesen Gegenden Alles: Topographie, Besitz, Landeshoheit, Episcopalrechte u. s. w., in den altern Zeiten in Dunkel und Verwirrung zu liegen scheint. Um nun zur Aufklärung zu gelangen, wird es am gerathensten sein, von einem bestimmten Theile dieser Gegenden auszugehen, und, wenn möglich, dessen Grenzen und Eigenthumsverhältnisse zu bestimmen, um damit zugleich nach einer Seite hin Sicherheit für die übrigen Theile zu erhalten. Die ältere Geschichte der Johanniter=Comthurei Mirow giebt die nächste Veranlassung zur Erforschung der Ausdehnung des Landes Turne.

Die wahre Lage und die Herren des Landes Turne sind bis auf die neuesten Zeiten nicht ganz ermittelt. Abgesehen von der völligen Unbekanntschaft vieler älterer Historiker mit der Lage des Landes und von der Verwechslung desselben mit dem westlicher gelegenen Lande Ture 1 ) (dem Amte Lübz),


1) W. Hanka giebt uns über die Bedeutung von Turne und Ture folgende briefliche Aufklärung:
"Turne und Ture ist wohl slavisch von Tur: der Auerochs, vielleicht hängt damit das jetzige meklenburgische Wappen zusammen, welches bei den slavischen Dynasten häufig vorkommt. Auch im Böhmischen ist Ture pole, Turskow, Turnow, Turice, etc."
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haben selbst die gründlichsten Forscher in der alten Geographie dieser Landestheile, Rudloff 1 ) und Riedel 2 ), nicht ganz zum gewünschten Ziele gelangen können. Schwierig bleibt es immer, die Lage der alten "Länder" (terrae oder provinciae) zu begrenzen, da unsere älteren Urkunden aus einer Zeit stammen, in welcher die alten wendischen "Länder" in die Vogteien der neuen christlichen Herrscher umgewandelt wurden, und die alten Namen nur noch als Seltenheiten vorkommen. Jedoch ist es bei dem Lande Turne vielleicht noch möglich, die einzelnen Theile desselben in ihrem unmittelbaren Zusammenhange nachzuweisen. Es folgt hier zunächst eine Aufzählung der Theile des Landes Turne in ihrer Aufeinanderfolge von S. nach N. nach urkundlichen Beweisen.

Im J. 1237 hatte Nicolaus von Werle dem Kloster Doberan 50 Hufen im Lande Turne, beim Orte Zechlin um zwei Seen gelegen, mit diesen Seen und dem aus denselben fließenden Bache geschenkt, und der Bischof Brunward von Schwerin dem Kloster die Zehnten aus diesen Besitzungen verliehen 3 ); im J. 1244 stellte Nicolaus von Werle dem Kloster eine Schenkungs=Urkunde über diese Güter aus 4 ) und gestattete demselben zugleich, das Land durch eigne Leute oder Fremde anzubauen und Leute jeglichen Volks und jeglicher Kunst zu berufen. Nach einer Bestätigungs=Urkunde vom J. 1249 war schon der Ort Zechlin gebauet und der Grundbesitz


1) Rudloff Urk.=Lief. S. 43 hat jedoch die Lage des Landes Turne im Allgemeinen erkannt, wenn auch nicht begrenzt, indem es an Urkunden fehlte, er sagt nämlich:
"Turne hieß der Landstrich zwischen der Müritz, der Havel und der Dosse im weltlichen Gebiet der Herren von Werle und im geistlichen der Bischöfe zu Havelberg."
2) Riedel in seiner "Mark Brandenburg im Jahre 1250" hat dem Lande Turne Th. I, S. 414 flgd. einen eignen Abschnitt gewidmet, welcher die bisherigen Forschungen zusammenfaßt.
3) Brunwardus episc. Zwerinensis - - notum esse uolumus, quod nos - - Nycolai de Werle piam deuocionem collaudantes, et quinquaginta mansos, quos ipse in terra Turne in loco Szichalyn circa stagna duo sitos, simul cum ipsis stagnis et rivulo ex hiis decurreute ecclesie (in Duberan) contulit, in nostram protectionem recipientes, omnem decimam ex eisdem mansis prouenietem - - contulimus. D. MCCXXXVII in Warin, XVI kal. Marcii.
                          Dipl. Dober. in Westph. Mon. ined. III, 1481.
4) Nicolaus de Werle et Dom. in Guzstrowe - - Notum sit, quod ecclesie - in Duberan de patrimonio uostro contulimus quinquaginta mansos interra Turne in loco Szechlin -, circa duo stagna sitos, - - simul cum ipsis stagnis et rivulo ex hiis decurrente. D. in Guztrowe anno MCCXLIV, IV kal. Jan.
                         Dipl. Dober. in Westph. Mon. ined. III, 1486.
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des Klosters daselbst um 25 Hufen vermehrt 1 ); hiezu kamen noch 10 Hufen durch die Schenkung einiger Ritter, worauf Nicolaus dem Kloster in demselben Jahre den Besitz von 86 Hufen des Ortes Zechlin und der Gewässer confirmirte. 2 ) Diese Besitzungen tauschte jedoch der Fürst Heinrich II. von Meklenburg 1306 von dem Kloster ein, weil sie mit seinem neu erworbenen Lande Stargard grenzten und dem Kloster zu entfernt lagen. 3 )

Unmittelbar nördlich an Zechlin grenzten die Besitzungen des Klosters Dobbertin im Lande Turne, welche aus der jetzigen sogenannten hintern Sandprobstei bestehen. Im J. 1257 erließ der Bischof Heinrich von Havelberg diesem Kloster die Zehnten von dessen Besitzungen im Lande Turne, welche damals aus den Dörfern Laerz mit 40 Hufen, Verling mit 30 Hufen, Schwarz mit 30 Hufen und Zetin mit 20 Hufen bestanden 4 ), und welche jetzt die Feldmarken Laerz und Schwarz bilden; von Verling, welches schon im 13. Jahrhundert zu Laerz gelegt ward, zeugt nur noch der Verling=See nördlich und von Zetin der Zetner=See mit der "Dorfstelle" und "wüsten Feldmark Zeten" südlich an der Feldmark Schwarz. Das Kloster muß diese Besitzungen schon früh erhalten haben, da der Besitz von Laerz schon im Jahre 1249 zwischen den Klöstern Krevese und Dobbertin streitig war und von einem Schiedsgericht dem letzern zugesprochen


1) Nycholaus Dom. de Guzstrowe. - Notum esse uolumus, quod nos cenobio in Duberan - - villam szechelin cum LXXV mansis ac rivulum Wolevisz una cum stagno Lubetowe contulimus. D. Robele MCCXLIX, II kal. Nov.
                         Dipl. Dober. in Westph. Mon. ined. III, 1491.
2) Nycholaus Dom. de Guzstrowe. - Notum esse cupimus, quod nos - - cenobio de Duberan - villam szechelin cum LXXXVI mansis ac rivulum Wolevisz una cum stagno Lubetowe- -contulimus. Scire oportet, de predictis mansis Arnoldus miles de Nygenkerken, Fridericus miles de Ekstede, Thidericus miles de Ekstede decem mansos, libertate a nobis donata, ecclesie predicte contulerunt. D. Robele MCCXLIX, II kal. Nov.
                         Dipl. Dober. in Westph. Mon. ined. III, 1492.
3) Hinricus Dom. Magnop. et Stargard. - Tractatibus habitis super eo, quod possessiones, que abbas (Doberanensis) et conuentus habuerunt in parochia Zechghelyu, - minus utiles ipsis essent, - nobisque propter contiguitate in, quam habent cum terra nostra Stargardensi utilitate plurima convenirent, - - in permutationem convenimus. D. Wismarie MCCCVI in die Penthecostes.
                         Dipl. Dober. in Westph. Mon. ined. III, 1584.
4) Henricus Havelbergensis episcopus omnibus in perpetuum - - prepositiVolradi in Dobertin et sui conuentus precibus inclinati possessiones decimarum in terra Turne, in villa videlicet Loziz (Lärz) super XL mansis et in Verliuge super XXX et in Swerz super XXX et in Cetine super XX donamus. D. Havelberg MCCLVII, XV kal. Febr.
                         Rudloff Urkunden =Lieferung Nr. XIV.
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ward. 1 ) Solche Vorgänge mochten denn auch wohl die Ursache sein, daß die Fürsten Nicolaus, Heinrich und Johann von Werle bei Gelegenheit der Erneuerung der Privilegien des Klosters besonders die Grenzen seiner Besitzungen im Lande Turne festsetzten. 2 ) - Das südwestlich an Schwarz grenzende, jetzt wüst liegende Dorf Sagewitz erwarb das Kloster im J. 1280 3 ) und das südöstlich grenzende Dorf Dimitz im J. 1282. 4 )

Unmittelbar nördlich von den Gütern des Klosters Dobbertin lagen die Besitzungen des meklenburgischen Jungfrauen=Klosters Eldena. Der Fürst von Werle schenkte nämlich im J. 1241 diesem Kloster im Lande Turne 30 Hufen an den Seen Vieltz und Raetz, so wie zur Erbauung einer Mühle den Bach Driculne an den Grenzen dieser Hufen 5 ); diese Hufen und Gewässer bildeten bald die Feldmark und das Dorf Fleth (oder Vilet oder Viletz) mit der Flether Mühle am Flether Bach, welche Besitzungen das Kloster noch vor 1270 unter Genehmigung des Fürsten Nicolaus an die Johanniter zu Mirow verkaufte. 6 )


1) Vgl. Rudloff Urk.=Lief. Nr. XI.
2) Nicolaus et Hinricus et Johannes de Werle ad uniuersorum notitiam cupimus deuenire, quod dominus Volradus Dobertinensis ecclesie prepositus - nobis exhibuit presenciam deuote supplicando prefatam ecclesiam cum omnibus bonis innouare et per nouum priuilegium roborare. - - Sunt autem hec bona: - - In terra Turne villam Lozitce (Lärz) cum suis terminis, Swertitze (Schwarz) et Verlinge in vnam villam redactas cum suis terminis, villam Settin cum suis terminis, villam Clesten cum suis terminis. Sunt autem hic termini bonorum in terra Turne: a palude vbi fontes oriuntur inter villas Swertitce et Zagewitce (Dorfstelle Sagewitz südlich von Schwarz) sicut per colliculos distiuctum est, per directum usque ad disterminationem ville Zempowe, ab hiis quoque terminis sicut distinctum est usque ad terminos Dertcele a terminis Dertcele usque ad terminos Crummene (Krümmel), deinde usque ad terminos Starzowe et abinde sicut item per colliculos notatum est, usque in rivum, qui effluit de staguo Verlinge, dictum quoque rivum ex integro, quantum contingerit terminos Swertitce, ipsum quoque stagnum, quod Swertitce (Schwarz=See) dicitur, integraliter cum riuo effluente vsque in stagnum Cetin (Zetner=See). Idem quoque stagnum ex integro cum riuo, qui decurrit in stagnum Vilis (Vieitz=See), a stagno Vilis secus terminos Ville Dimitz usque in stagnum Womazowe (Gr. Wum=See). D. Guzstrowe MCCLXXIIII, XVIII kal. Jan.
Rudloff Urk.=Lief. Nr. XXX.
3) Vgl. Rudloff Urk.=Lief. Nr. XXXVII.
4) Vgl. Rudloff Urk.=Lief. Nr. XXXIX.
5) Nicholaus de Rostock. - Notum sit, quod ecclesie in Eldene - - contulimus triginta mansos in terra Turne interstagna Viltz et Radatze (Rätz). - - Dedimus insuper eidem ecclesie riuulum Driculne ad molendinum construendum, predictorum mansorum terminos alluentem. D. Guztrowe MCCXLI, XV kal. Febr.
6) Nicolaus de Rostock. - - - Item confirmamus et ratificamus emptionem uille Vilet cum suis pertineutiis, quam idem fratres (sacre domus (  ...  )
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Unmittelbar nördlich an diese Besitzung grenzten die ersten Erwerbungen des Johanniter=Ordens im Lande Turne, indem Heinrich Borwin II. von Rostock den Rittern, wahrscheinlich 1226, 60 Hufen im Lande Turne schenkte, welche Hufen mit dem Dorfe Mirow und den Seen Mirow und Dammene die Herren von Meklenburg im Jahre 1227 dem Orden bestätigten. 1 ) Nachdem Nicolaus von Werle im Jahre 1242 zu diesen Hufen noch einige Aecker hinzugefügt hatte 2 ), bestätigte er im J. 1270 den Rittern den Besitz der Feldmarken der Dörfer Mirow, Gramzow und Peetsch. 3 )

Dies sind sämmtliche, bisher bekannte Zeugnisse des 13. Jahrhunderts über die Ausdehnung des Landes Turne; gegen Ende des 13. Jahrhunderts verschwindet der Name des Landes und an der Stelle desselben werden nur das Kloster Dobbertin, die Comthurei Mirow u. s. w. genannt, während auch umher neue Namen statt der alten entstehen, wie z. B. die Herrschaft Stargard, die Vogtei Röbel u. s. w. Sicher umfaßte aber im 13. Jahrhundert das Land Turne, im engsten Zusammenhange folgende Ortschaften und Gewässer von S. nach N.:

Zechlin mit den Seen Wolewitz und Lubetow, Schwarz mit dem Schwarzer und Zethner See, die Seen Vieltz und Raetz mit dem Flether Bach und der Flether Mühle, das Dorf Fleth, die Dörfer Peetsch, Mirow und Gramzow mit den Seen Mirow und Damm, und das Dorf Lärz.

Wahrscheinlich ist, daß sich das Land Turne nach W., N. und O. hin noch weiter erstreckte; die Wahrscheinlichkeit kann aber beinahe zur Gewißheit erhoben werden, wenn es gelingt, den venachbarten Ländern ihre Grenzen gegen das Land Turne anzuweisen.


(  ...  ) hospitalis Jerosol.) emerunt legaliter contra prepositum et moniales ordinis S. Benedicti in Heldena, de qua uilla et suis pertineusiis renunciamus omni jure nostro. - - D. Robele MCCLXX, feria V post Math. ap.
1) Johannes, Nicolaus, Heinricus et Pribizlaus domini Magnopolenses - - volumus - ad uniuersorum - notitiam deuenire, quod pater noster Heinricus de Roztoch fratribus S. Joh. baptiste in Accon contulit in terraTurne LXta mansos; - - supradictis fratribus in terra Turne villam Mirowe cum LXta mansis et stagnum Mirowe et stagnum Dammene et rivum, qui fluit per stagnum Mirowe, assiguamus. Ex hiis mansis XXXta erunt in uno latere stagni et ex altero XXXta. D. in Guzstrowe MCCXXVII, III non Dec.
2) Vgl. S. 58.
3) Vgl. S. 60.
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Im Westen grenzten die Gewässer der Müritz. Die Müritz scheidet sich in zwei Theile: in den nördlichen, welcher das Wasserbecken der großen Müritz umfaßt, und in den südlichen, zu welchem die vielen schmalen Theile und kleinen Buchten und Seen gehören und welche noch im Anfange des 14. Jahrhunderts die Vipperowschen Wasser 1 ) genannt werden. Dieser Theil gehörte denn wohl zu dem alten Lande Vipperow, jener zu dem alten Lande Müritz. Diese Gewässer mögen denn auch wohl die Grenze der Länder Vipperow und Müritz gegen das Land Turne gebildet haben, es sei denn, daß die Güter Krümmel, Gaarz, Viezen, Retzow, Roggentin, Rechim, Leppin und Klopzow am östlichen Ufer der Vipperow schen Wasser noch zu dem Lande Vipperow gehörten, da wir über die Lage dieser Güter keine Nachrichten besitzen. 2 )

Im SW. ward Turne unmittelbar von dem kleinen Lande Lieze begrenzt. Dies Ländchen lag zwischen dem Lande Turne und der Dosse, d. h. der Prignitz. Der Name erscheint zuerst in einer Urkunde vom Jahre 1274, "nach welcher die "Dosse das Havelbergische Stiftsland vom Gebiete der Herren von Werle (terra Lieza) schied; nur die Dörfer Babitz und Groß=Haslau am linken Dosse=Ufer gehörten zu Wittstock und zur Prignitz". 3 ) Oefter werden in ungedruckten Archiv=Nachrichten vom 14. bis zum 16. Jahrhundert

"Swinrich, Berlin, Sewikau und Dransee, die vier Dörfer auf der Liezen"

genannt. Diese Güter besaß das Kloster Amelungsborn wohl schon vor 1256 4 ), bis es dieselben im Jahre 1430 an das Bisthum Havelberg verkaufte 5 ); es waren die

"gudere, de - (se) - hadden up der Lytze belegen twischen Wisteke und Myrow, -


1) Vgl. S. 75-78.
2) Die Länder Müritz und Vipperow lagen so, daß jenes nördlich von diesem lag. In der Confirmation des Bisthums Schwerin vom Jahre 1177 heißt es nämlich:
"provincia (Ducis Henrici) - - a Zwerin - - usque Vepro pergit, a Vepro vero tendit per Muritz et Tolenze perueniens usque Groswin et Penum fluuium."
3) Vgl. o. Raumer in v. Ledebur's Archiv VIII, 4, S. 316. - Die Behauptung v. Raumer's, daß der Name Lieze vom Dorfe Leizen, westlich von Röbel, komme, ist durch nichts begründet. Dies Dorf lag wahrscheinlich gar nicht einmal in der Lieze.
4) Vgl. v. Raumer a. a. O. S. 325.
5) Vgl. v. Raumer a. a. O. S. 331 und die vom Kloster darüber ausgestellte Urkunde von 1431 ebendaselbst, S. 348, flgd.
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"nomeliken de hoffstede to deme Drantze, dat dorp to deme Dranze und de nagescreven dorpere Swynreke Sevekow, beyde Bale, beyde Roderanke, Zempow, Uchtorpe, Luttiken Berlin unde de zee to groten Berlin, de kulemollen, den schild und schildermollen."

In dieser Urkunde wird klar angegeben, daß das Land Lieze grade zwischen dem Lande Turne und der Prignitz, d. h. nach der Urkunde zwischen der Comthurei Mirow und der Stadt Wittstock, lag. Und dies bestätigt auch die Geographie des Landes Turne, da die östlichsten Dörfer der Lieze, Zempow und Schweinrich, östlich und südöstlich an die dobbertinschen und zechlinschen Güter grenzen, welche schon im Lande Turne lagen. - Diese Güter des Klosters Amelungsborn wurden übrigens nach den Urkunden und einem Heberegister aus dem vierzehnten Jahrhundert 1 ) von dem Haupthofe Dransee verwaltet. 2 )

Die Lieze gehörte in der mittlern Zeit nicht den Herren von Werle, sondern den Herren von Meklenburg. Im J. 1353 verlieh nämlich, nach einer ungedruckten Urkunde 3 ), der Herzog Johann von Meklenburg=Stargard dem Henning Beer erblich das Obermarschallamt und legte dazu alle fürstlichen Gefälle von

"der gantzen Litze".

Mehr als wahrscheinlich war das Land also mit der Herrschaft Stargard an Meklenburg gekommen. Als im Jahre 1445 dem Capitel von Havelberg der Besitz der ehemaligen Amelungsborner Güter bestätigt ward, behielten sich die Herren von Meklenburg (zu dieser Zeit freilich schon nach dem Aussterben der werleschen Linie) bevor, was sie seit langer Zeit davon besessen:

"besittunge, den dinst, de bede, dat lantding, wes dar van vallen mag, vnde den tollen to dem Dranse".

Südlich gehörte zu dem Liezlande der Besitz des liefländischen Cisterzienserklosters Dünamünde bei Riga, welcher, seit


1) Vgl. v. Raumer a. a. O. S. 835 flgd.
2) Vgl. v. Raumer a. a. O. S. 326 flgd.
3) Vgl. Urkunden=Sammlung: Vermischte Urkunden.
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1232, aus den Gebieten von Netzeband und Rossow bestand 1 ); denn öfter wird in alten Archivnachrichten

"Rossow im Ober-Liezlendiken"

genannt.

Im Norden der Amelungsborner Güter hatte das rheinische Cisterzienserkloster Kampen Besitzungen, deren Haupthof das Gut Kotze (jetzt Mönchhof, südlich von Wredenhagen) 2 ) ward: im J. 1233 3 ) verlieh Nicolaus von Rostock, mit Einwilligung seiner Brüder Johann, Heinrich und Pribislav, dem Kloster 50 Hufen mit dem See Kotze (dem heutigen Mönchsee bei Wredenhagen). Hiernach scheint dieser Besitz uraltes meklenburgisches Eigenthum gewesen zu sein, da es von den Söhnen Heinrich Borwins weggeben wird, also nicht zum Lande Lieze, sondern zum Lande Vipperow gehört zu haben. Diese Besitzungen bestanden 4 ) übrigens aus dem Hofe Kotze (Mönchhof) mit dem See (Mönchsee) und den Dörfern Kiewe, Winterfeld, Wüsterade, Schönefeld, Großen Berlin und Glowen. 5 )

Gegen SO. und O. im S. grenzte an Turne ein Theil des später sogenannten Landes Stargard 6 ), welches seit der Mitte des 13. Jahrhunderts im Besitz der Markgrafen von Brandenburg war 7 ), und zwar derjenige Theil, welcher als ein eigner Landestheil durch das Gebiet des Ortes Wesenberg näher bezeichnet, und öfter in Verbindung mit dem Lande Lieze aufgeführt wird. Daß aber das Gebiet von Wesenberg nicht auf der Lieze lag, geht daraus hervor, daß beide durch das Land Turne von einander getrennt wurden. Im Jahre 1270 wird ausdrücklich gesagt, daß gegen Osten hin das Gebiet von Mirow, welches im Lande Turne lag, bis zu der Grenze


1) Vgl. v. Raumer a. a. O., S. 320, und Riedel Mark Brandenburg I, S. 376.
2) Hievon hatten die Kotzer Haide ihren Namen, welche später auch Möncher Haide und darauf Wittstocker Haide genannt ward; vgl. die Urkunde in Küster Opusc. II, St. 13, S. 93.
3) Oder vielmehr am 19. Dec. 1232 (1233, 19 kal. Jan.); vgl. die Urkunde in Küster Opusc. II, St. 13, S. 101.
4) Vgl. v. Raumer a. a. O., S. 323 flgd.
5) Ob auch das Dorf Kamptz dazu gehörte, wie v. Raumer, annimmt? Dieser leitet auch den Namen Kamps oder Kampitz von dem Namen des Klosters Kampen her.
6) Vgl. S. 89.
7) Vgl. Riedel a. a. O. I, S. 424 flgd.
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von Wesenberg gehen solle 1 ); im J. 1295 setzt (nach einer Ungedruckten Urkunde) der Jungher Otto von Brandenburg dem Grafen Helmold von Schwerin "Haus und Stadt Wesenberg, wie es die wendischen Herren seinem Vetter und Vater geliehen", zum Pfande; endlich verleihen die Markgrafen von Brandenburg den Fürsten von Meklenburg im J. 1329 außer dem Lande Stargard auch:

"Wesenberg, hus vnde stat, mit der Lice, welche Ausdrücke in der kaiserlichen Urkunde wörtlich wiederholt werden, durch welche Kaiser Karl IV. im J. 1348 die Fürsten von Meklenburg zu Herzogen erhob. Das Land Wesenberg scheint also mit der Lieze ursprünglich den meklenburgischen Fürsten gehört zu haben und erst später durch Verleihung an Brandenburg gekommen zu sein, von denen es wieder an Meklenburg kam.

Wie weit sich gegen O. und NO. das Land Turne erstreckt habe, ist freilich einstweilen nicht mit Sicherheit anzugeben. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, daß noch die Feldmarken Loissow, Roggentin, Kakeldütten und Blankenförde, welche die Comthurei Mirow unmittelbar an ihren Ostgrenzen im Lande Turne erwarb, mit zu demselben gehörten, wenn es auch nicht ausdrücklich gesagt wird, und daß das Land Turne bis an die Havel und die zahlreichen Havelseen, namentlich bis an den Userinschen See reichte. Mit diesen Gewässern begann das Land der Redarier oder Raduir (das jetzige Amt Strelitz). Der urkundliche Beweis dieser Ansicht muß einer folgenden Untersuchung überlassen bleiben, da es gegenwärtig vorzüglich nur Zweck ist, die Ausdehnung des Landes Turne nachzuweisen, um eine Westgrenze des Landes der Redarier zu gewinnen.

Unsicher bleibt aber die Ausdehnung des Landes Turne gegen N. und NW. Außer dem, was nach dem hier Mitgetheilten von den Fürsten an geistliche Stiftungen verliehen war, wird nichts weiter als besonders zum Lande Turne gehörig genannt. Was nördlich und nordwestlich an die ersten Besitzungen der Comthurei Mirow grenzte, war schon früh an Ritter verliehen, von denen in dieser Gegend außer Andern vorzüglich die Retzow, Lehsten, Brusehaver, Buno u. A. vorkommen, welche die Comthurei Mirowo zum Theil auskaufte. Am bemerkenswerthesten aber ist in Beziehung auf das Land Turne das Geschlecht der Ritter von Havelberg,


1) Vgl. Mirowsche Urk. von 1270.
" - termini - - ad arborem signatam in terminis Mirowe et Wesenberge.
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deren Besitzungen Riedel mit Geschicklichkeit in die Beschreibung des Landes Turne verwebt 1 ). Der Ritter Johann von Havelberg besaß ein Gut an den Grenzen von Zechlin; im J. 1256 war nämlich durch eine Mühlenanlage des Klosters Doberan der See an der Grenze von Zechlin so hoch gestiegen, daß die benachbarten Ländereien des Johann von Havelberg überschwemmt wurden. Der Streit ward durch ein Schiedsgericht, bei welchem auch ein frater Conradus de Dunemunde gegenwärtig war, im genannten Jahre geschlichtet 2 ). Diese Besitzung lag offenbar an der Südgrenze des Landes Turne.

Außer dieser, dem Namen nach unbekannten Besitzung des Johannes von Havelberg besaß derselbe ein großes Gut in der Nordwestgrenze des Landes Turne oder der Comthurei Mirow, nämlich das Gut Bök. Daß Riedel dieses wichtigen Umstandes nicht erwähnt, hat theils darin seinen Grund, daß die Mirowschen Urkunden unbekannt waren, theils darin, daß er die Urkunde in Rudloff's Urk. Lief. Nr. XXVIII übersehen hatte, weil darin von den Besitzungen eines Berthold von Havelberg die Rede ist.

Da das Geschlecht der Ritter von Havelberg in der Geschichte der Müritz=Gewässer und des Landes Turne eine nicht unwichtige Rolle spielt, so wird es zur Aufklärung der Verhältnisse beitragen, wenn die Genealogie desselben klar ist. Ich theile hier mit, was ich in den Archiven zu Schwerin und Berlin und in gedruckten Urkunden habe auffinden können. Latomus führt in seiner Genealogie nur das Geschlecht auf, ohne einzelne Personen zu nennen und Riedel, welcher so manche Genealogie aufhellt, erwähnt nur des Johannes und seines Bruders.

Die Edlen von Havelberg hatten gewiß ihren Namen von der Stadt Havelberg (vgl. Riedel a. a. O. I., 285), müssen sich aber schon früh aus der Mark nach Meklenburg gewandt haben, indem sie, als Ritter oder Knappen (milites oder famuli), in der meklenburgischen Geschichte beständig im Gefolge der Fürsten von Werle (oder Rostock, Güstrow oder Röbel), am häufigsten zu Güstrow und Röbel, vorkommen, auch unter den Burgmännern (castellanis) von Röbel und unter den Räthen der Fürsten erscheinen und vor andern Lehnsleuten der Herren von Werle ihre Rechtsgeschäfte abmachen (vgl. Mirowsche Urk. von 1276); endlich lagen ihre Besitzun=


1) Riedel a. a. O. I., S. 419 flgd.
2) Vgl. Westph. a. a. O. III., 1498.
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gen in Werleschen Landestheilen. Zuerst kommen vor als Zeugen in einer Mirowschen Urk. v. 1227: Gotimerus (nicht Gotinus, wie Buchholtz und nach ihm Riedel I., 419 haben) et Johannen frater suus de Havelberch milites. Ihren Namen Havelberg mußten sie schon längere Zeit getragen haben, da sie zu derselben Zeit sich nach einem Gute nannten, und den Namen Havelberg als Beinamen zufügten: in einer ungedruckten transsumirten und übersetzten Urkunde des Klosters Broda kommen nämlich 1230 als Zeugen vor: Hans und Gereszlav broder, knapen, vann Wopen, heten Hauelberg; der Ort Wopen ist mir unbekannt. Nach einer Urkunde des Liudgeri=Klosters bei Helmstädt vom J. 1243 war ein Johannes von Havelberg ministerialis dieses Klosters und hatte in Wevensleve, Seilschen, Drugtesberge und Sierslove Besitzungen, von denen das Kloster einige ankaufte (vgl. Neue Mittheil. des thüringisches. Vereins II., 2 u. 3, 1836, S. 489); ob dieser Johannes von Havelberg mit unserm Ritter eine Person ist, vermag ich nicht zu bestimmen. Auch der Johannes de Havelberg, welcher im J. 1237 Zeuge einer Urkunde der Brüder Plothe zu Kyritz war, mag mit dem meklenburg. Ritter dieselbe Person sein; vgl. Gercken Fragm. March. II., S. 19.

Johannes von Havelberg war der Stammhalter des Geschlechts in Meklenburg, und war 1256 im Besitz eines Gutes an der Grenze von Zechlin (Westph. Mon. III., 1499) (vielleicht Repen statt Wopen?) und nach einer Mirowschen Urkunde von 1273 im Besitz von Bök an der Müritz, welches Gut im 13. und 14. Jahrh. das Hauptgut der Familie war. Johannes von Havelberg, miles, kommt als Zeuge von 1227 bis 1273 häufiger vor (vgl. Mirowsche Urk. von 1227, 1241, 1242 u. 1257; Beckmanns Beschr. der M. Br. V., II., S. 174; Westph. Mon. III., 1484, 1486, 1488, 1492, 1493; Schröder P. M. I., 620; Rudloff Urk. Lief. p. 37). Im J. 1273 war nach einer Mirowschen Urk. Johannes von Havelberg schon todt; in demselben Jahre tritt sein Sohn Bertoldus de Hauelberge miles als Zeuge und darauf als Contrahent wegen des Böker Mühlengrabens auf (nach Mirowschen Urkunden). Im J. 1274 ist ein Herrmannus de Hauelberge Zeuge in einer Urk. bei Rudl. Urk. Lief. Nr. XXVIII., in welcher auch des Bertoldus gedacht wird. Im J. 1276 verhandelt Bertoldus miles, filius domini Johannis de Hauelberg für sich und seine Brüder wegen Bök (in einer Mirowschen Urk.) und Zeugen sind: H.(enricus?) de Hauelbergh cum ipso actore fratre suo Ber.

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Dieser H. de Hauelbergh ist wohl Heyne de Hauelberghe miles, im J. 1277 Zeuge einer Urkunde in Rudl. Urk. Lief. S. 97. Darauf kommen 1285 zwei Brüder Johannes und Nicolaus vor (nach ungedruckten Urk. im Schweriner Archiv); Johannes, ritter, 1318, pinguis zubenannt (vgl. Cleemann's Parchimsche Chronik, S. 237), erscheint noch 1307, 1311, 1313 und 1328 als Zeuge (vgl. Schweriner Urk., Schröder P. M. I., 936, Westph. Mon. IV., 935 und ungedr. Urk.) und Nicolaus, ritter, noch 1318 (vgl. Schröder's Wism. Erstl. S. 374). In einer folgenden Generation wird Mathias von Havelberg famulus unter den consiliariis der Werleschen Fürsten genannt 1342, 1346 und 1354 (in 2 Mirowschen Urk., einer Stettiner und einer Schweriner Urk.). Zu gleicher Zeit erscheinen in Urk. des Schweriner Archivs 1356 Henneke Havelberg, und 1375 Kunecke Havelberg, und endlich 1431 Heinrich Havelberg, mit welchen das Geschlecht zu verschwinden scheint. Henneke und Kunecke von Havelberg waren im Besitze von Walow, welches von ihnen auf die von Flotow überging, und Heinrich von Havelberg (1431) besaß Striggow.

Hiernach gestaltet sich folgendermaßen der Stammbaum der

Stammbaum

Im J. 1273 hatte Nicolaus von Werle dem Johannes von Havelberg Geld dafür gegeben, daß er durch die Besitzungen desselben einen Kanal (magnum fossatum) graben durfte 1 ), durch welchen das Müritzwasser abgelassen werden konnte. Dieser Kanal berührte die Böker Mühle, welche damals schon


1) Vgl. S. 63.
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den Johannitern zu Mirow gehörte 1 ). Im Jahre 1276 bestätigten die Herren von Werle dem Orden den Besitz dieser Mühle und bewirkten, daß die Söhne des Johann von Havelberg, nämlich Berthold und Heinrich (oder Hermann) allen Ansprüchen entsagten, welche sie wegen des Laufes des Mühlwassers haben könnten 2 ). Dieser Böker Mühlengraben oder der Kanal ging durch die Südgrenze des, den Herren von Havelberg gehörigen Gutes Bök. - Nach einer andern Urkunde in Rudloff Urk. Lief. Nr. XXVIII verkaufte der Fürst Nicolaus von Werle am 25. Aug. 1274 der Stadt Röbel die silva tenebrosa (nach der Schmettauschen Charte: den Wahrenschen und Röbelschen Wohld zwischen dem Specker See und der Müritz) an dieser Seite der Müritz und bestimmte zugleich die Grenzen dieses Bruchwaldes, welche von Rudloff nicht ganz richtig andeutet sind (vgl. Rudl. Urk. Lief. a. a. O. und Meklenb. Geschichte I., S. 76, Not. n.). Diese Grenzen der silva tenebrosa sind: gegen NW. der Müritz=Busen Rederank in seinen, sich schlängelnden südöstlichen Ufern von der Müritz gegen Nordosten hin bis zu den Grenzen des Dorfes Jamen, wovon nur noch der Jambker=See seinen Namen trägt; gegen O., so weit der Bruch (palus der silva tenebrosa) den festen Boden der Aecker des Dorfes Palitz berührt (d. i. die westlichen Anhöhen der Pertinenzen des Gutes Federow: Schwarzenhof und Friedrichshof oder Lehmhorst, an welche noch eine "Dorfstelle" beim Hohlbaumsee grenzt), am Lubow=See vorbei, bis zu den Grenzen von Specke, und von dort nach den Grenzen Bertholds von Havelberg, nämlich nach dem Dorfe Seedorf und von da, so wie die Grenzen sich ziehen vom Dorfe Böken bis zur tenebrosa silva des Böker Wohlds und von hier zurück bis zum festen Lande an der Müritz. - Die silva tenebrosa, wohl eine appellative Benennung für: "Bruch" oder "Wohld", so weit sie der Röbelsche Wohld genannt wird, war also die Nordgrenze der Besitzungen der Herren von Havelberg. Da nun die Müritz westlich grenzen mußte und das Mirowsche Comthurei=Gut Schildersdorf die Ostgrenze bildete, so ist es klar, daß die heutige Feldmark des Gutes Bök die nördlichen Besitzungen der Herren von Havelberg bildete.

Da schon Besitzungen der Städte Röbel und Wahren bis an die Güter der Herren von Havelberg reichten, so scheint


1) Vgl. S. 62.
2) Vgl. S. 64.
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die Annahme nicht gewagt zu sein, daß die Besitzungen der letztern in der nordwestlichen Grenze des Landes Turne lagen.

Hiernach reichte das Land Turne von den Südgrenzen Zechlins gegen W. und NW. bis zur Müritz und gegen N. und NO. bis zu den Havel=Gewässern, und umfaßte ungefähr das jetzige Gebiet von Zechlin, der Dobbertinschen Kloster=Güter in der hintern Probstei und des jetzigen Amtes Mirow, der ehemaligen Comthurei Mirow.

Unsicherer als die Ausdehnung des Landes Turne ist die Oberherrlichkeit über dasselbe; um einigermaßen sicher zu gehen, wird es am gerathensten sein, die einzelnen Theile desselben einer Prüfung zu unterwerfen. Die der Comthurei Mirow gehörenden Güter im Lande Turne erscheinen ohne Ausnahme unter der Oberherrschaft der Herren von Werle; eine markgräfliche Bestätigungsurkunde über die erste Schenkung v. J. 1227 ist in ihrer Form zu unsicher, als daß man sie für ein öffentliches, allgemein gültiges Document sollte halten können 1 ). Außer dieser einzigen Urkunde ist von einem Einflusse der Markgrafen von Brandenburg auf die Comthurei Mirow keine Spur vorhanden, es sei denn, daß man die Abgaben an Zins und Münzpfennigen, welche Heinrich II. von Meklenburg aus den südlichen Comthureidörfern zu erheben hatte und im J. 1303 an die Comthurei überließ 2 ), für eine aus brandenburgischer Oberherrlichkeit herrührende Abgabe halten wollte, welche mit dem Lande Stargard an diesen Fürsten übergegangen war. Aber diese Hebungen konnten auch aus der ehemaligen ungetheilten Landesherrlichreit sämmtlicher meklenburgischer Fürsten nach dem Tode der Borwin herrühren 3 ), da Heinrich bekennt, daß er durchaus kein anderes Recht an diesen Gütern habe, vielmehr in der Urkunde von 1304 4 ) ausspricht, daß er eine Geldunterstützung von Seiten der Ritter für ein reines Geschenk ansehe.

Die Güter Zechlin wurden ebenfalls nur von den Herren von Werle verliehen, und als Heinrich II. von Meklenburg sie von dem Kloster Doberan erwarb, bedurfte dieser Tausch einer Bestätigung des Herrn Nicolaus von Werle 5 ).

Nur die Güter des Klosters Dobbertin, namentlich Sagewitz, Schwarz, Zettin und Dimitz, scheinen in einer ober=


1) Vgl. S. 54 flgd.
2) Vgl. S. 69.
3) Vgl. S. 53 u. 69.
4) Vgl. S. 69 u. 70.
5) Vgl. Westph. Mon. ined. III., 1585.
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lehnsherrlichen Abhängigkeit von Brandenburg gestanden zu haben; denn obgleich die Herren von Werle dem Kloster seine Güter im Lande Turne im J. 1274 bestätigten, holte das Kloster dennoch in den Jahren 1280, 1282 und 1285 markgräfliche Bestätigung ein 1 ).

Was die Episcopalherrschaft über das Land Turne betrifft, so stand dasselbe bis zum Jahre 1255 unter dem Bischofe von Schwerin, seit diesem Jahre unter dem Bischofe von Havelberg 2 ). Ueber die Zehnten aus Zechlin verfügt im J. 1237 noch der Bischof Brunward von Schwerin, am VII. Idus März 1255 schon der Bischof Heinrich von Havelberg, bei welchem Zechlin auch noch 1306 war 3 ). Die Zehnten aus den Dobbertinschen Klostergütern verleiht derselbe Bischof von Havelberg am 18. Jan. 1257 dem Kloster 4 ), und eben so verfügt er am 14. Octbr. 1256 über die Zehnten aus den nördlichsten Dörfern der Comthurei Mirow, welche früher dem Bischofe von Schwerin gehört hatten 5 ). Im J. 1341 bekennt der Comthur Rupert von Mansfeld, daß die Kirche zu Starsow dem Bischof von Havelberg unterworfen sei 6 ).

Die schwierigste Frage aber, welche hier endlich berührt werden möge, ist die: ob das Land Turne in den ältesten Zeiten der meklenburgischen Geschichte zu einem großem Landestheile gehört habe, und wenn dies der Fall ist, zu welchem. Vom 12. Jahrhundert bis zur urkundlichen Zeit unserer Geschichte werden alle umherliegenden "Länder" häufig genannt: die Länder Circipene, Tolenze, Raduir, Lieze, Vipperow, Müritz und andere kleinere Länder; nur des Landes Turne geschieht keiner andern Erwähnung, als in den aufgeführten Urkunden des 13. Jahrhunderts, welche in die Zeit der Colonisirung dieses Landes fallen. Gleich darauf verschwindet der slavische Name Turne auf immer.

In den neuesten Zeiten sind die südöstlichen Länder Meklenburgs Gegenstand gründlicher Forschungen v. Raumer's 7 ) und


1) Vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. XXXVII. und XXXIX., Rudloff M. Gesch. II., 60, Not. x. und Riedel a. a. O. I., S. 422.
2) Vgl. Rudloff M. Geschichte II., S. 114; vgl. Riedel a. a. O. II., 558.
3) Vgl. Westph. Mon. III. p. 1481 und 1498, und III., p. 1584.
4) Vgl. Rudloff Urk. Lief. Nr. XIV.
5) Vgl. S. 79.
6) Vgl. v. Raumer Cod. dipl. Brandenb. contin. I., S. 26.
7) In v. Raumer's meisterhafter Abhandlung über "Der Cisterzienserklöster Kampen und Amelungsborn Besitzungen in der Prignitz", in v. Ledebur's Allg. Archiv VIII., 4, S. 316 flgd.
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v. Ledebur's 1 ) gewesen. In der höchsten Anerkennung der großen Verdienste dieser Forscher um die historische Kritik und Geographie kann ich, ihnen nacheifernd, doch nicht umhin, mich grade in Beziehung auf die hier zur Frage stehenden Länder von ihnen beiden abzuwenden. Die Meinung v. Raumer's 2 ) ist: das Land Müritz sei das spätere Land Turne am östlichen Ufer des Müritzsees und das Land Vipperow, am andern Ufer des Sees, sei das Land, welches später die Lieze genannt sei. v. Ledebur 3 ) behauptet ebenfalls: der Gau Müritz habe "außer Zweifel" am östlichen und südlichen Ufer des Sees gelegen und Vipperow habe sich auch um die südlichen Ufer des Sees erstreckt. So sorgfältig beide Schriftsteller auch ihre Ansichten sonst durch Urkunden vertreten lassen, so haben sie doch für diese Behauptungen keine einzige beweisende oder auch nur hindeutende Stelle beigebracht, wie es auch wohl keinen directen Beweis dafür giebt.

Meine Ansicht geht nun dahin, daß beide Länder, Müritz und Vipperow, am westlichen Ufer des Sees gelegen haben, und zwar Müritz nördlich von Vipperow 4 ). Eine starre Hindeutung für diese Behauptung liegt schon darin, daß das nördliche, große Becken des Sees im ganzen Mittelalter allein die Müritz genannt wird, die südlichen schmalern Gewässer des Sees dagegen mit dem Namen der Vipperowschen Wasser belegt werden, - ferner daß die spätern Länder und Vogteien mit ihren fürstlichen Schlössern und ihren Landdingen: Waren (mit Malchow) und Röbel (mit Wredenhagen 5 ) oder Wenden 6 ) südlich, am westlichen Ufer des Sees gelegen haben, am östlichen Ufer nichts der=


1) In v. Ledebur's Abhandlung über den "Umfang, insbesondere die Nordwestgrenze des havelbergischen Sprengels", in dessen Allg. Archiv XI., 1, S. 27 flgd.
2) Allg. Archiv a. a. O. S. 317.
3) Allg. Archiv a. a. O. S. 30 u. 39 flgd.
4) Dieser Meinung ist auch Riedel Mark Branb. I., S. 277, welcher den Gau Murizi in die Gegend von Plau und Röbel legt.
5) Wredenhagen war nur eine Burg, keine Vogtei, wie v. Raumer a. a. O. anzunehmen scheint; die Burg Wredenhagen lag in der Vogtei Röbel. In einer ungedruckten Urkunde des Herzogs Albrecht II. von Meklenburg vom J. 1361 wird von dem gesprochen, was
"to borchdeneste lycht tu dem Wredenhagen in der voghedie tu Robbele,
und was
"de borchseten van dem Wredenhagen hebben in der voghedie to Robele".
Namentlich werden Vipperow, Priborn und Melz zur Vogtei Röbel gerechnet.
6) Vgl. v. Raumer a. a. O. S. 327.
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gleichen vorkommt. Einen Beweis für diese Ansicht geben die verschiedenen Fundations= und Confirmations=Urkunden des Bisthums Schwerin, mit welchen die klare Urkundenzeit Meklenburgs beginnt, und welche schon über geordnetere und bekanntere Gegenstände und Gegenden reden, als die havelbergischen. Nach Heinrich des Löwen Fundations=Urkunde vom J. 1170 sollten auch zwei, im Süden des schwerinschen Sprengels gelegene Länder, Warnow und Müritz, zu beiden Seiten der Elde, zum Bisthum Schwerin gehören 1 ). Hiernach ist es schon unwahrscheinlich, daß das Land Müritz am rechten Ufer des Sees gelegen habe, da sonst wohl das große Gewässer als Scheide genannt wäre. Das Land Warnow lag nach des Papstes Cölestin III. Confirmations=Urkunde von 1185 in dem Kniee der Elde südöstlich von den Städten Parchim, Neustadt und Grabow, wo noch, in einer an Alterthümern reichen Gegend, dicht an der meklenburgischen Grenze, südlich von Grabow, der brandenburgische Ort Warnow und nahe dabei in Meklenburg ein Ort Werle liegt : es ging westlich bis an die Burg Grabow 2 ). Einen schwer zu entkräftenden Beweis für die hier angenommene Lage der Länder Warnow und Müritz liefert die erste Confirmations=Urkunde des Kaisers Friederich vom J. 1170 3 ), in welcher statt Warnow und Müritz schon die congruirenden Länder Parchim, Kutin und Malchow aufgeführt werden; das Land Kutin reichte urkundlich von NW. her bis nach Goldberg und vielleicht bis gegen Lübz hinunter, lag also zwischen den Ländern Parchim und Malchow. Unmittelbar hinter Malchow folgt, wie in den übrigen Urkunden unmittelbar hinter Müritz, in dieser Urkunde das Land Tolenze.

Eine Hauptrücksicht ist hiebei auf die Folge der Länder zu nehmen, wie sie in den Schweriner Urkunden beobachtet wird: sie ist immer dieselbe, Land an Land in geographischem Zusammenhange schließend, und ist in umgekehrter Ordnung eben so genau, wenn etwa die Aufzählung von einer andern Welt=


1) Insuper duae provinciae versus austrum positae, Muriz et Warnowe cum omnibus terminis suis ex utraque parte fluvii, qui Eldena vocatur, ad episcopatum Suerinensum debent pertinere. Schröder's Wism. Erstlinge, S. 62.
2) Ad terram, quae Warnowe vocatur, cum omnibus terminis suis ex utraque parte fluminis, quod Eldene dicitur, usque ad castrum, quod Grabowe nuncupatur, ipsum flumen transiens. Schröder's Wism. Erstlinge S. 78.
3) Parchim quoque, Kutin et Malchow cum omnibus villis ex utra. que parte alvei, quae dicitur Elde. Franck's A. u. N. M. III., S. 118. - Ueber die Lage des Landes Kutin in einer spätem Abhandlung.
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gegend beginnt. Das Land Müritz stieß also östlich an das Land Warnow (Parchim) 1 ); beide bildeten also zusammen den südlichen Theil des Schweriner Sprengels zwischen der Elde bei Grabow und der Müritz und theilten sich vermuthlich ungefähr in den Raum; denn daß das weniger häufig vorkommende Land Warnow den ganzen südlichen Landstrich, der häufiger als Landestheil vorkommende Gau Müritz aber nur den kleinen Raum der Comthurei Mirow (des Landes Turne) sollte eingenommen haben, ist nicht wahrscheinlich.

Wenn der überall zur Anwendung gebrachte Satz, daß die bischöflichen Archidiakonate den Raum der alten Länder umfaßten, auch hier zur Anwendung gebracht werden soll, so kann noch der Hauptumstand hier zur Bestärkung dienen, daß in den Raum, welcher von mir den Ländern Warnow und Müritz zuertheilt ist, später die bischöflich schwerinschen Archidiakonate Parchim und Waren fallen.

Wichtiger noch ist die Aufzählung der Grenzländer in den Confirmations=Urkunden des Bisthums Schwerin. In der Urkunde von 1170 wird des Landes Vipperow nicht gedacht. In der Confirmations=Urkunde des Papstes Alexanders III. vom J. 1177 2 ) gehen die Grenzen des Sprengels

von Schwerin bis Vipperow, von Vipperow durch (über) Müritz und Tolenze bis Groswin und die Peene 3 ).

Grenzte nun das Land Müritz östlich an das Land Warnow, so konnte Vipperow nicht gut anders als südlich an Müritz grenzen. Hiemit stimmt denn auch die Confirmations=Urkunde des Papstes Urban III. vom J. 1185 4 ) überein, welche die Grenzländer des Bisthums in umgekehrter Ordnung, von Norden her, aufzählt; nach dieser ging die Südostgrenze des Sprengels von Tolenze bis zum Walde Bezunt (Wittstocker Haide) und umfaßte in dieser Linie von NO. gegen SW. die Länder Tolenze, Müritz und Vipperow; vom Walde Bezunt ging die Grenze in das Land Warnow bis Grabow. Der Wald Bezunt schied die Länder Havelliere (das


1) Die beiden Länder Warnow und Müritz werden öfter in den Urkunden allein zusammen und in Verbindung genannt, vgl. Schröder's Pap. Mekl. S. 60, 61, 62, 79, 86, 87.
2) Vgl. Schröder a. a. O. S. 73.
3) Auch die Urkunden des Bisthums Havelberg, zu dem vor der Gründung des Schweriner Bisthums diese Länder gehörten, nennen immer Morizi und Dolenz in der Folge hinter einander.
4) Vgl. Schröder's Wism. Erstl. S. 76.
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Havelland, die Prignitz) und Müritz; bei genauer Ansicht der Charte verhält es sich auch wirklich so, indem die Haiden am linken Ufer der Dosse 1 ) gegen NW. ziehen; dabei lassen sie das kleine Land Vipperow östlich und nordöstlich liegen. Auch die havelbergischen Confirmations=Urkunden von 1150 und 1179 liefern einen Beweis, indem in denselben bei Aufzählung der Länder von W. oder SW. gegen NO. das Land Müritz unmittelbar auf das Land Linagga (in welchem Putlitz lag) folgt.

Mit dieser Ansicht stimmen nun wieder die Archidiakonats=Verhältnisse, mögen auch in der Folge die politischen Verhältnisse geworden sein, welche sie wollen. Nach der Fundations=Urkunde Heinrich des Löwen vom J. 1170 2 ) sollte der schweriner Sprengel gegen Osten und Süden, - gegen Rügen, Pommern und Brandenburg, mit den Grenzen seines Herzogthums zusammenfallen; er rechnet dazu das Land Vipperow nicht. Das Land Vipperow bildete aber das havelbergische Archidiakonat Röbel, welches nördlich noch die Neustadt Röbel umfaßte, während die Altstadt Röbel noch zur Schweriner Diöcese gehörte. Das Land Vipperow gehörte jedoch 1177 schon wieder zum Schweriner Sprengel und war in der Folge wieder an die Herren von Werle gekommen, denen es auch wohl ursprünglich gehört hatte 3 ), während später, in Folge der Fundations=Urkunde von 1170, das Archidiakonat Röbel zu Havelberg gelegt ist.

Bei allen diesen Verhältnissen wird des Landes Turne mit keiner Sylbe gedacht; aber auch in den Beschreibungen des havelbergischen Sprengeis kommt es nicht vor. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, daß es einen untergeordneten Gau irgend eines größern Landes bildete, oder daß es auch, als in der Grenze der werleschen (wendischen) und redarischen Länder liegend, während der verheerenden Kriegszüge in seiner Abhängigkeit zweifelhaft geworden war. Da das Land Vipperow und das Land der Redarier im J. 1170 als nicht zur Herrschaft Heinrich des Löwen gehörend erscheinen, das Land Turne aber bis zum Jahre 1255 zur Diöcese des Bischofs von Schwerin gehörte, so möchte sich annehmen lassen, daß das Land Turne den südöstlichsten, über die Müritz hinausreichenden Theil des Landes Müritz bildete, um so mehr, da es der Herrschaft Werle unterworfen war. Daß das Land Turne


1) Die Dosse bildete die uralte Grenze zwischen der Prignitz und Werle; vgl. v. Raumer a. a. O. S. 316.
2) Vgl. Schröder's Wism. Erstl. S. 62; vgl. v. Ledebur a. a. O. S. 35.
3) Vgl. v. Raumer a. a. O. S. 316.
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aber noch in der Mitte des 13. Jahrhunderts an den havelberger Sprengel zurückfiel und die Markgrafen mit zweifelhaften Ansprüchen an das Land hin und wieder hervortraten, scheint darauf hinzudeuten, daß man von diesem Grenzlande keine sichere Bestimmung hatte.

Daß das Land Turne ganz an geistliche Corporationen verliehen ward, mag auch vielleicht darauf hindeuten, daß man in solchen Verleihungen Sicherung des zweifelhaften Eigenthums suchte.

Die Resultate dieser Untersuchung möchten nun folgende sein:

Das Land Vipperow lag westlich an den südlichen Theilen der Müritz, den Vipperowschen Wassern, um das jetzige Dorf Vipperow, und bildete kirchlich das Archidiakonat Röbel des havelbergischen Bisthums und politisch die später Vogtei Röbel mit Wredenhagen (Wenden) der werleschen Herrschaft 1 ).

Das Land Müritz lag westlich, nördlich und nordöstlich von dem großen nördlichen Becken des Müritzsees, vorzugsweise Müritz genannt, und bildete kirchlich das Archidiakonat Waren des schwerinschen Bisthums und politisch die spätern Vogteien Waren und Malchow der Herren von Werle.

Das Land Turne lag östlich von den Müritzgewässern, gehörte den Herren von Werle, obgleich auch die Markgrafen von Brandenburg Ansprüche daran machen mochten, bildete politisch in den Haupttheilen die spätere Johanniter=Comthurei Mirow und gehörte früher zum Sprengel des Bisthums Havelberg, dann bis 1255 zum schwerinschen, und darauf wieder zum havelbergischen Sprengel.

Vignette

1) Interessant für die Lage dieser Länder sind Ueberreste von Alrerthümern, namentlich der Fürstensitze. Röbel und Wredenhagen sind als solche bekannt, von Vipperow ist bisher noch nichts bekannt geworden. In Archiv=Acten über die Müritz aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts findet sich folgende Stelle in der Beschreibung der Müritz=Ufer nördlich von Vipperow:
"So fand sich auch nahe an der Müritz der sogenannte alte Hoff, welcher sonsten für alters, wie der augenschein gab, mit hohen wällen und graben umbgeben gewesen. Dieser ohrt nebst dem darauf stehenden Häuschen und da herum liegenden Wiesen war umbher gantz untere waßer von der Müritz gesetzt".
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V.

Über die niedreren Stände

auf dem

flachen Lande in Meklenburg=Schwerin,

vom

Pastor Mussäus zu Hansdorf.


D as flache Land in Meklenburg ist theils landesherrliches Eigenthum, theils auch ein Besitz der Ritterschaft (Adel, Klöster, Städte). Auf den Besitzungen beider finden sich große Höfe und Dörfer. Die landesherrlichen Höfe werden meistbietend auf 14 bis 21 Jahre verpachtet (Pächter, Pensionär), die ritterschaftlichen gewöhnlich von den Besitzern bewirthschaftet. Bauern heißen im Allgemeinen die Tagelöhner auf den Höfen und die mit Ackerbau beschäftigten Bewohner der Dörfer. Diese Dorfbewohner sind entweder Hauswirthe (Vollhüfner, Halbhüfner, Viertelhüfner, welche letztern man Kossaten oder Käther heißt), die ein gewisses Ackerwerk für eine Pacht benutzen, und vorzugsweise Bauern genannt werden, oder Büdner, welche ein Haus und etwas Acker als Eigenthum für ein Kaufpretium und einen jährlich zu zahlenden Grundzins erworben haben, oder auch Tagelöhner jener Hauswirthe. Die Wohnungen der Tagelöhner auf Höfen und in Dörfern heißen Kathen, und sie selbst Kathenleute.

Die Kleidung der vornehmern Stände Meklenburgs ist ausländisch; selbst bei den Tagelöhnern und Dienstboten in den großen und kleinen Städten haben fremde Formen den Vorzug gewonnen, und nur bei den Landbewohnern (Bauern) hat sich von jeher viel Eigenthümliches erhalten sowohl in Hinsicht der

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Formen als der Zeuge. Letztere werden theils in den Städten gekauft, z. B. grobe Tücher, Wand genannt, Gaschen, Fries, Boi, Kamink etc. . etc. ., theils auch aus eignem Gespinnste vom nächsten Weber verfertigt. Solche Zeuge, die eigengemachte heißen, sind außer hedener, feinhedener (kleinhedener) und flächsener Leinwand:

1) Fünfkamm, auch bômsied, Halvsett genannt, mit garnenem Aufzuge und wollenem Einschlage, nach Weise des Atlasses gewebt, d. h. die Fäden des fünften Kammes decken oder fallen über die andern. Zwei Fäden sind in einem Rohre; der Einschlag giebt die rechte Seite. Es ist gemeinhin buntgestreift, zuweilen auch ganz schwarz oder grau, von vorzüglicher Dauerhaftigkeit. Wegen der fünf Kämme wird der Weberbaum niedriger (sied-er) gelegt; daher die Namen.

2) Vierkamm, wovon mehrere Arten, als:

a) Rasch: Aufzug garnen, Einschlag wollen oder garnen; 2 Fäden sind in einem Rohre; die Fäden des vierten Kammes decken, daher ähnlich dem Bomsied, nur wohlfeiler. Man gebraucht den Rasch wie 1 zur Kleidung, besonders zu Beinkleidern;
b) Zôrdauk 1 ) (vielleicht Zarttuch?): garnener Aufzug, 3 Fäden im Rohre, Einschlag von Garn oder Wolle; die Fäden des vierten Kammes decken, und der Einschlag giebt die rechte Seite. Es hat das Ansehen von Barchent nach folgender Façon Tuch für Oberbetten , und wird zu Oberbetten verwendet.
c) Keperbühre oder Doppelbühre: alle Fäden garnen, 4 in einem Rohre; der Aufzug decket und giebt die rechte Seite; Façon wie in b. Es wird meistentheils zu Oberbetten verarbeitet.
d) Gänseaugen: alle Fäden garnen, 2 in einem Rohre; der vierte Kamm bleibt nach einer gewissen Ordnung stehen und schlägt dann wieder ein; Façon Tuch für Tisch= und Handtücher ; zu Tisch= und Handtüchern gebraucht 2 ).

3) Flanell, und zwar hedener Flanell, wenn der Aufzug hedenes Garn, flächsener Flanell, wenn der Aufzug flächsenes Garn ist; ein Faden im Rohre; der Einschlag ist


1) Das ô, meistentheils hochdeutsch u, wird entfernt von den Städten lang wie au gezogen, schwankend zwischen o und au, z. B. buch = bôk und bauk.          D. Red.
2) Der Vollständigkeit wegen sind auch Zohrdauk, Keperbühr und Gänseaugen aufgeführet, obwohl man sich nie mit diesem Zeuge kleidet.
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allemal von Wolle, herrscht vor und macht die rechte Seite. Ziemlich geschmeidig, gemeinhin buntgestreift. Zu Frauenröcken verwendet.

4) In Futtertuch, Fauderdauk, herrscht der garnene Aufzug mit 2 Fäden im Rohre vor, während das Uebrige wie beim Flanell ist. Man färbt es gewöhnlich nach dem Weben schwarz, und es ist sehr hart und fest. Bei den schwarzen Bauern (siehe unten) sehr gebräuchlich zu Männerröcken etc. .

5) Kleiderzeug, 2 Fäden Garn und 1 Faden gedoppelter Wolle im Aufzuge, im Einschlage lauter Wolle; daher feingestreift und meistentheils in zwei Farben. Zur Frauenkleidung gebräuchlich.

In Hinsicht der Wahl der Farben und einzelner Eigenheiten scheinen die nördlichen Bewohner von den südlichen sich ziemlich allgemein zu trennen. Bei Rhena, Zarrentin, Hagenow, am Schweriner See, bei Krivitz, auch bei Neukloster, auf der südlichen Seite der Warnow, bei Lage, Tessin und in allen, von diesen Ortschaften südlich gelegenen Gegenden ziehen die Männer ungefärbte Leinwand zu Beinkleidern und Arbeitsröcken (Kitteln) vor; in den Aemtern Güstrow, Dargun, Stavenhagen etc. . wird dieselbe zu diesem Gebrauche sogar sorgfältig gebleicht. Ein scharf angezogener, etwa 6 Zoll breiter, schwarzlederner Gürtel hindert in letzterer Gegend bei der Arbeit das Aufflattern des übrigens zugeknöpften, weißen Kittels. So erscheint der Bauer selbst in den Städten, wohl gar in der Kirche, aber dann ohne Gürtel. Bei Stavenhagen ist dieser Kittel vorne ein wenig nach Weise eines Leibrocks ausgeschnitten. Bei wichtigen Gelegenheiten bleibt, besonders in den Aemtern Güstrow und Dargun, selbst im Winter ein leinenes Beinkleid; aber mehrere Westen (Brusttücher - Bostdäuker) von gestreifter Bomsiede etc. . werden dann angezogen, deren Klappen am Halse so zurückfallen, daß man das, mit bleierner Zierrath zugeheftete Hemde und selbst oft die Brust sehen kann. Darüber kommt dann ein kurzer, blautuchener Rock (Futterrock - Fauderrock) ohne Kragen und hinten ohne Knöpfe, an der Seite mit Taschenlöchern, jedoch ohne Taschen, und über diesen ein langer, dunkelblauer, tuchener Rock. Bei Gastmählern wird der letztere ausgezogen und bei Seite gelegt. Ein dünnes, gemeinhin schwarzseidenes Halstuch bedeckt den Hals. - Geht man in Hemdärmeln (hemdsmaugen, hemdmâgen), so ist wegen Kürze der Westen und des Beinkleides der Unterleib oft handbreit bis auf das Hemde entblößt. Der Hut ist

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zuweilen modern, öfter aber ein kleiner, runder Kopf mit sehr breitem Rande. Dieser Rand pflegt bei den Bauern um Rhena rauh und kastorartig zu sein. Eine gewöhnliche Hausmütze ist, besonders bei Gnoien, Dargun, die Klott oder Puthüll, rund, anschließend, von grünem Zeuge, mit Fell ringsum verbrämt, oben ein kleiner Quast.

Die Hemden der Frauen heißen ziemlich allgemein im ganzen Lande Hemdschürzen. An denselben ist das Leibchen feinere Leinwand und der untere Theil Sacklein. Wollen sie in Hemdsärmeln und doch geschmückt und reinlich erscheinen, so ziehen sie (z. B. bei Kröpelin) ein halbes Hemd (Aewerhemd = Oberhemd) über und heften die Aermel an den Händen mit rothem Bande zusammen. - In der südlichen Hälfte, besonders in der Gegend von Gnoien, tragen sie einen Unterrock (Pie) von gewöhnlich grünem Friese, mehrere Röcke von Flanell (siehe oben Zeuge), ein Mieder (Bindleib) von demselben Zeuge oder von Bomsiede, oder auch an Sonntagen von rothem oder grünem Damast oder Kamink, und eine Jacke (Kamsol oder Jope) von Bomsiede oder Rasch, die vorne Zugehäkelt ist; doch sind sie nicht sehr schüchtern in der Bedeckung ihrer Reize. Zuweilen ist die Jope und der oberste von den Röcken, deren Zahl bei Festlichreiten zu 6 steigt, von Tuch oder Kattun, und der Bindleib von grauer Leinwand oder wohl gar Nanking. Das Halstuch ist zuweilen unter, zuweilen über der Jope, die Schürze von gebleichter oder gedruckter Leinwand, an Feiertagen von Kattun, auch wohl von Seide, und unter dem oberen Rocke eine tüchtige Tasche, zu der eine Schlitze (Schneiderloch - Sniederlock) führt. Blau sind die gezwichelten Strümpfe, mit halbhohen Absätzen die Schuhe, jetzt seltener mit Schnallen. Bei Festlichkeiten lieben sie Pantoffeln, es wäre denn ein Tanz bestimmt, zuweilen aber auch dann. Die Haare sind vorne bald gescheitelt, bald hintenüber geschlagen, die hintern aber stets in einen Knollen (Dutt) aufgelegt, und die Mützen hinten rund, mit einem, wenigstens 3 Zoll breiten Striche. Ungeschwächte und Unverheirathete tragen bei feierlichen Gelegenheiten blanke Mützen, beim Abendmahle und am Charfreitage weiße, krausgelegte (Köppels), die Ränder mit blauem Bande benäht, an Werkeltagen jedoch, wie die Frauen, schwarze oder kattunene.

Nördlich, von Ribnitz an längs der Ostsee, kleiden sich die Männer zur Arbeit und am Sonntage in schwarzgefärbte Leinwand, zuweilen jetzt auch schon in graue. Die bomsiedenen Brusttücher knöpfen sie höher zu und die Beinkleider werden weiter. Das obere Brusttuch ist

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gemeinhin am Sonntage von Tuch, mit Aermeln, darüber dann ein tuchener Rock von dunkelgrauer oder blauer Farbe. Bei Klüz findet man schon andere Zeuge, Manchester etc. . Die meisten Männer tragen das Haar hinten rund (über dem Kessel) abgeschnitten, und das vordere mit einem bleiernen oder messingenen Kamme hintenüber gekämmt. Die Frauen gehen fast ganz wie ihre Nachbarinnen, bedecken aber mehr ihre Reize, obgleich sie alltäglich die Jope, besonders um Doberan, geöffnet tragen. Sie tadeln wie die andern einen schlanken weiblichen Wuchs; daher ein allgemein bekannter Vers:

lang un schmall
hätt keen Gefall;
kort und dick
giwt keenen Schick;
äwer so van miener Maat,
ach, dat ziert dei ganze Straat.

d. h. lang und schmal hat kein Gefallen; kurz und dick giebt keinen Schick; aber so von meinem Maaße, ach, das ziert die ganze Straße. - Man hat deshalb Beispiele, daß sie 7 Röcke, die vorzüglich hier sehr kurz sind, über einander tragen, deren jeder gewöhnlich unten und oben 6 Ellen weit und aus dem Grunde oben in viele Falten gelegt ist. Das Bindleib ist meistentheils mit einem fingerdicken Wulste an den Hüften versehen, um die Röcke zu tragen. Mit vielem Bande ist Jope und Rock besetzt. Das Haar legen sie hinten aufwärts und scheiteln es gewöhnlich vorne, lassen dann aber gerne auf der Stirne eine kleine Locke frei schweben. Die Mütze ist hinten rund und der Strich hat die verschiedensten Formen, zuweilen in die Höhe gerichtet, nordöstlich (Rövershagen) an der Stirne eingezogen und an den Backen weit herausstehend. Nordöstlich sind auch die Strohhüte häufig hinten offen, und die, überall an der Ostsee kurzen Jacken hinten sehr faltenreich. - Fast überall werden in Nordmeklenburg Schuhe mit hohen, spitzen Absätzen gewählt und blaue, zuweilen auch rothe Strümpfe mit bunten Zwicheln. - Die Schäfer ziehen im ganzen Lande hellblaue Röcke vor.

Außerdem sind noch einzelne Gegenden in Meklenburg, wo die Kleidung mehr und minder abweicht - Poel, die westliche Gegend um Rostock, Warnemünde und Fischland, die Gegend um Bützow und einige Dörfer bei Rhena.

Der Bauer auf Poel wählt einen dunkelgrauen, tuchenen Rock für den Sonntag. Derselbe ist ohne Kragen, bis oben zugeknöpft; er giebt dem Besitzer einen langen Hals und gefälligen Wuchs. Die Beinkleider sind zuweilen man=

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chesterne. - Die Frauen, deren Tracht sich bis Redentin verbreitet, haben an Feiertagen gewöhnlich gaschene, sehr kurze, faltige und dicke, unten mit Band besetzte Röcke, eben solche Jopen, mit krausem Besatze oben geschmückt, das Halstuch im Nacken tief niedergesteckt, daher einen von der Sonne sehr gebräunten Hals, Mützen wie gewöhnlich, den Strich stark geblauet und vorne ganz in die Höhe stehend, einen Hut von gleicher Stellung, damit das Gesicht frei sei, das Haar über der Stirne gekräuselt, blaue Strümpfe mit Zwicheln, Schuhe ohne hohen Absatz, vorne weit ausgeschnitten. Sie gehen gerne auf Pantoffeln.

In den Gemeinden Biestow, Buchholz, und in den Dörfern Sievershagen, Bargeshagen, Wilsen, Stöbelow, Gr. u. Kl. Grenz bei Rostock ist die sogenannte schwarze Tracht gebräuchlich, die sich, aber nicht in ihrer ganzen Eigenthümlichkeit, auch den zunächst liegenden Dorfschaften mittheilt, bis sie sich in die andere, sogenannte bunte Tracht verliert. Die Männer tragen sehr weite, kurze Beinkleider von schwarzer, oft feiner Leinwand (5 Ellen werden zu einem Beinkleide genommen; der große Schulze zu Biestow soll 9 Ellen gebraucht haben), wobei nur 2 große Knöpfe, zuweilen auch nur ein einziger, den Gürtel (Quadder) und die handbreite, an einer Seite angenähte Klappe zugleich befestigen, und an den Seiten sehr große Schlitztaschen (Ficken) sich finden; lederne Senkel und Riemen schnüren das Beinkleid unter den Knieen zu. Die Weste (Krupin) von Bomsied ist gleichfalls schwarz, vorne bis zur Herzgrube mit einer Reihe daumendicker Knöpfe von Prinzmetall geschmückt, und von da an bis zum Beinkleide mit schwarzen Knöpfen besetzt, die nicht knöpfbar sind. Diese untere Hälfte hat ganz das Ansehen eines breiten Gürtels. Die Krupin (d. h. Kriech hinein) wird an der linken Seite zugeheftet. Ein dickes, buntkattunenes Tuch wird um den Hals geschürzt. Ueber die Krupin kommt eine schwarze Jacke (Schwubbjacke und Butrund im Scherze genannt), sehr weit, mit langem, etwas faltigem Schooße, stets vorne geöffnet, und über diese bei Reisen, früher mehr, jetzt seltener, ein langer, schwarzer Talar (Wams) 1 ). Beim höhern Putze wählt man statt der Krupin eine bomsiedene, schwarz-weißgestreifte Jacke, und im Hägerorte 2 ) eine rothgestreifte, oft mit 3 Arten roth, und statt der Schwubbjacke


1) Vielleicht das alte Hoiken?          D. Red.
2) Hägerort heißt der Winkel bei Warnemünde, wo die Namen der Dörfer sich meistens auf hagen enden.
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einen sehr langen, schwarztuchnen Rock, hinten vom Schooße an mit zahllosen, eingelegten Falten. - Das Haar ist stets gescheitelt und hinten rund abgeschnitten, der Hut mit rundem Kopfe und ziemlich breitem Rande, bei verheiratheten mit einer schwarzen, bei unverheiratheten mit einer kreideweißen Schnur umschürzt.

Aus Furcht vor schlankem, schlotterndem Wuchse nähen die Frauen um den schwarzen Bindleib über den Hüften einen armdicken Wulst, auf dem die 5 oder 7, bis zur Wade reichenden, Röcke hangen. Der enge Bindleib kann nur unten zugeheftet werden; den leeren Raum füllt ein oft sehr buntes oder blankes Brüstchen (Böschen, von Bost = Brust) d. i. Latz, von steifer, überzogener Pappe bis zum Kinne aus, wo es zuweilen absteht (Gr. Grenz), zuweilen nicht (Biestow). Die schwarze Jope, hinten mit langem, sehr breitem Schooße, steht immer offen Alltäglich ist der oberste Rock ein rother, in den bei Weibern um den Nabel der Sparsamkeit wegen ein tellergroßes Stück Leder (dei Deitsacht - das: Thut wohl) eingesetzt ist, und die Schürze weißleinen oder blaugefärbt, sonntäglich aber der oberste ein schwarzer mit unendlich vielen eingereihten Falten, und jeder untere etwas länger, damit von allen die gut besetzten Säume etwas sichtbar sind; die Schürze dann gemeinhin klar weiß. Strümpfe stets roth; die hohen Schuhe bei Feiertagen mit Riemen zugebunden, ohne Schnallen, an deren Stelle dann ein handgroßes, buntausgeschlagenes Stück Leder (Pleußen) schwebt. Die schwarze Mütze mit kleinem anliegenden Striche, hinten spitz und hoch; dort hängt eine fußlange, schwarze Schleife (Start - Schweif) nieder, anstatt daß anderswo die kurze Schleife aufrecht steht. Um den Hals werden bunte, seidene Tücher in großer Menge geschlagen, deren Enden zum Theil vorne untergesteckt sind, oder unter die Arme hinlaufend, hinten geknüpft, unter der Jope herabhangen. - Beim Abendmahl etc. . tragen die Mädchen weiße, dichtanliegende Mützen (Köppels); sie und die Frauen haben dann über die seidenen Tücher noch ein schmales, eingefaltetes, weißes Tuch lose gebunden, das sich auf der Brust kreuzet und sich dann unter die Arme hin verliert. Geputzt hat jede, auch im heißesten Sommer, einen kleinen, runden, schwarzen Muff, zu Gr. Grenz aber größere und schlaffe, die Handschuhe zuweilen ohne Fingerlinge, über der Hand mit bunter Klappe. Der von ihnen selber verfertigte Strohhut ist von seltsamer Form, oben platt, an den Seiten schmal, mit schwarzem Bande. Bei Beerdigungen wird in einigen Dörfern um den Hut ein weißes, zur Hüfte

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hinten herabflatterndes, Tuch (Truerdauk - Trauertuch) gebunden, und in der Gemeinde Biestow gehen sie gewöhnlich mit einem Stücke gebleichter Leinwand (Regendauk - Regentuch) unter dem Arme zur Kirche.

Sie lieben diese Tracht sehr, obgleich sie den Frauen schlecht steht; die der Männer giebt aber wahrlich ein ehrenfestes, mannhaftes Ansehen. - Unter diesen Leuten findet man öfters Haar und Auge dunkel, und meistentheils, wie im Amte Dargun und an der ganzen Seeküste, einen ausgezeichnet starken, hohen Gliederbau.

In Warnemünde, einer Ortschaft, die von Lootsen und Seeleuten bewohnt wird, tragen die Männer bei der Arbeit 3 Beinkleider über einander, eine leinene Unterhose (Unnerbrauk), eine andere von grünem Manchester (Spitzbüchs), und eine sehr weite, leinene Oberhose (Brauk). Ein Verlobter erhält von seiner Braut 2 überaus große, silberne, mit einer silbernen Kette verbundene Hosenknöpfe, die an der Klappe der Spitzbüchse befestigt werden; auf dem einen derselben ist Adam und Eva, auf dem andern der verbotene Baum abgebildet. Am Sonntage etc. . wird die Oberhose weggelassen, und dann wird die, zur andern Zeit zuknöpfte Spitzbüchse an den Knien nicht geschlossen. Die wollenen Strümpfe sind grau oder schwarz, gesprenkelt, und sehr eng anschließend. Hohe Stiefeln gewöhnlich, aber auch Schuhe. Die meistens grauen Westen sind sonn= und alltäglich von eigengemachtem Zeuge oder Laken. Bei der Arbeit wollene Jacken, sonst auch kurze Röcke. Wollene Zeuge halten sie für vornehm; "fi", sagen sie, "Linnen dregt de Buer" (pfui, Leinwand trägt der Bauer). Das Hemde ist am Halse mit daumendicken Knöpfen von Silber oder Bernstein geschlossen, und die Enden des Halstuchs (Slippen) hangen im Nacken nieder wie bei Frauen. Ein dreieckiger Hut, von dem ein schwarzer Flor fast bis zu den Knien niederschwebt, schmückt den Begleiter des Todten; dann ist die Oberjacke (Wams) schwarz, hinten sehr faltenreich, eben nicht lang, mit weiten Aermeln. Zur andern Zeit sind andere Hüte gebräuchlich.

Die Frauen tragen alltäglich rothe oder blaue, wollene Röcke, bunte oder einfache, gaschene Jopen (Kamisöler) mit langem Schooße, hinten spitz ausgehende Mützen (Hillen - Hüllen) mit langen Schleifen, häufig Spanhüte, rothe oder graue Strümpfe mit bunten Zwicheln, und gehen auf den Socken (Säcken); nur an Sonntagen etc. . zeigen sie sich auf schwarzen oder bemalten Pantoffeln. Dann wird auch anstatt der Mütze eine glatte, weiße Haube gewählt, die an den Ohren

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vorsteht, an der Stirne zurücktritt; dann werden 7 Röcke von denen die unteren länger sind, angezogen, der oberste braun oder gestreift, hinten kraus, mit buntem Bande besetzt; dann ist das Kamisol grau, das Halstuch weiß, auf der Brust sich sich kreuzend, hinten zusammenlaufend, die Schürze von Taffet, der kleine, sammetmanchesterne Muff mit etwa 4 Zoll langen, herabhangenden Fransen besetzt, die Handschuhe mit blumichten Klappen. - Die Braut nimmt am Sonntage vor der Trauung, an dem sie zum Abendmahle geht, und am Hochzeittage das Heuken (vielleicht von aufhocken abzuleiten?) um, ein Stück Pappe, mit schwarzem Sammetmanchester oder Laken bezogen, oben mit schwarzen Spitzen besetzt, etwa 1 1/2 Fuß lang und breit, und sehr hart und steif. Es wird auf den Rücken gelegt, umfaßt einen Theil der Arme, und wird vorne zugesteckt. Jede Bewegung der Arme, z. B. beim Essen, wird durch das Heuken behindert. Unter demselben wird um den Hals ein weißer, eingefalteter Kragen (Barthel oder Barthelkragen) gebunden, und das schwarze Kopfzeug ist mit Spitzen besetzt. - Die Fischländer sind den Warnemündern in Hinsicht der Kleidung ziemlich ähnlich.

In den, bei Bützow liegenden Ortschaften, Parkow, Neuendorf, Passin, Zeppelin, Selow, Jürgeshagen, Penzin, Gr. und Kl. Belitz, auch zum Theil zu Bernitt und Wokrent herrscht eine andere Tracht, welche der Tracht der Mönchguther auf Rügen ähnlich ist. Die Mützen der Frauen bedecken alles Haar und gehen über die Ohren an den Backen nieder bis gegen den Hals, hinten etwas gespitzt, mit einer Schnere im Nacken und einer fußlangen, schwarzen Schleife (Sleuje). Eine solche, stets strichlose Mütze besteht aus 2 Stücken, deren Naht quer über den Kopf geht. Bei Verheiratheten ist sie schwarz, das Band rundum festgenäht, und eine kleine Spitze, Haube genannt, guckt strohhalmsbreit an der Schläfe und an der Stirne heraus.

Die Mädchen in den ersten vier Dörfern tragen grüne Mützen mit rothem Bande oder rothe Mützen mit grünem Bande, das 9 Ellen lang um dieselbe gebunden ist; eben Verheirathete (Jungfruhens - junge Frauen) dunkelrothe, damastene Mützen, mit schwarzem Flor überzogen. Frauen haben schwarze Jopen, Mädchen grüne, hinten mit kurzen Schlippen oder Schooßenden, stets vorne zusammengeheftet, oben mit Band besetzt, die Bindleiber von buntgestreiftem Kamink, die eigengemachten Röcke sehr kurz, Strümpfe schwarz, Schuhe mit Spangen und sehr hohen Absätzen. Pantoffeln sind sehr beliebt, doch nicht in der Kirche. Alte

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Frauen tragen Sonntags braune, langzarsete Röcke und Jopen. Die Trauertücher bei Leichenzügen sind zweimal um den Strohhut gebunden und hangen bis zur Erde; dann sind die Schürzen klarweiß, sonst gemeinhin gedruckt. Jede Jahreszeit sieht bei Feierlichkeiten alle mit runden, prallen Muffen, innen von weißem, außen von schwarzem Felle, worin die großgeblümten Schnupftücher stecken, die sie aber nicht benutzen, da sie, wie alle im Lande, sich mit der Hand schnäuzen. - Die schwarzleinenen Beinkleider der Männer sind ziemlich weit, die Jacke dunkelblau, die Hüte rund, alltäglich über der Jacke ein Hemd (Boje), vielleicht weil, z. B. die Zeppeliner seit Menschendenken viel Fracht fahren; sonntäglich vertritt ein schwarzer Rock die Stelle der Boje. Aeltere Männer tragen auch in der Kirche ein grünes Futterhemd, das dann aber nicht Boje heißt, so wie Knaben bis zur Confirmation, zu welcher Zeit sie schwarze Röcke erhalten.

In den übrigen obengenannten Dörfern haben verheirathete Frauen, außer zu Bernitt, auf der Mütze noch eine Reihe schwarzes Band, unverheirathete rings um die Mütze eine Reihe Band, und die Naht über dem Kopfe mit blanken Tressen besetzt. Die Mützen der letzteren sind violett mit rothem Bande, auch roth mit grünem Bande. Die Jacken (Jopen), von Bomsiede oder Gaschen in allen Farben, sind hinten mit kurzem Schooße, ringsum faltig, stets geöffnet, und wie die Röcke mit buntem 1 ) Bande umgefaßt; die Mieder (Bindleiber), gewöhnlich von Bomsiede, sehr steif, mit kleinem Wulste an den Hüften zum Tragen der vielen kurzen Röcke; hin und wieder Sonntags einen bunten oder blanken Latz (Böschen); Strümpfe dunkelblau. Die Männer kleiden sich wie die Zeppeliner, aber ohne Boje. - Zu Oettelin sind Sonntags für Frauen blanke Brustlatzen (Bostdauk - Brusttuch, dasselbe, was Böschen, siehe oben) gebräuchlich. Die Jope heißt dort Bostliew - Brustleib. Breitgestreift sind die bomsiedenen Bindleiber. - Zu Warnow, Zernin und Tarnow trägt das Frauenzimmer mehrfarbiges Band auf dem Hute, das zu Baumgarten 3 Reihen grünes Band, das zu Wendorf 3 Reihen dunkelblaues um den doppelten Spanhut. In Hinsicht dieser Verzierungen hat fast jedes Dorf im Lande seine Eigenheit, so wie in der Form des Mützenstrichs und der Strohhüte, z. B. Kiepe, Pierkopp - Pferdekopf etc. . Die Männer zu Tarnow alltäglich in schwarzen Kitteln, unverheirathete in weißen, Sonntags alle in dunkelblauen Röcken.


1) Bunt heißen auch alle einzelne Farben autzer schwarz und weiß.
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In den beiden Dörfern Warnekow und Menzendorf bei Rehna zeigt sich ebenfalls eine abweichende Tracht. An beiden Orten sind die Mützen der Frauen von gleicher Form, rund, sehr klein, bei den Ohren etwas herabgehend, von façonnirtem, dunrelroth=seidenem Zeuge, das Hinterstück ein gewirkter oder gestickter Blumenstrauß, die Nähte und der Rand mit hochrothem Bande besetzt, hinten eine hochrothe Schleife. Der Strich, aus feinen, weißen Spitzen, ist am Saume undurchsichtig und ganz anschließend, das Haar straff aufwärts gekämmt, und unter der Mütze zusammengebunden.

Die Röcke der Bäuerinnen zu Warnekow (?) sind von dunkelgrünem Tuche, 7/4 Ellen lang und 5 weit, ringsum eingefaltet außer einem Viertel der Vorbahn. Die etwas kürzere, dunkelblaue oder schwarzbatistene Schürze ist 2 1/2 Elle breit und nicht minder gefaltet. Der kleine Schooß der Jacke ist nicht gekraust. Die, besonders vom Ellbogen an recht anschließenden, Aermel reichen bis zum Handknöchel, wo drei silberne Knöpfe sie schließen. Die stets offene Jacke ist unter der Brust tief ausgeschnitten, oben mit blankem Bande besetzt, ganz so auch das Leibchen von schwarzem Sammet=Manchester, über welches die Schürze mit einer vier Ellen langen Schärpe von hellblauem Gros de Tours (Graditur=) Bande vorne zugebunden wird, die Enden nur wenig länger als die Schleife. Das französische Kattuntuch unter dem Leibchen ist vorne offen, um die silberne Schnalle zu zeigen, welche das feine Quadderhemd am Halse zusammenfaßt. Uebrigens weiße wollene Strümpfe und niedrige Schuhe mit großen, silbernen Schnallen.

Die Röcke der Bäuerinnen zu Menzendorf sind von schwarzer, dunkelgrüner oder dunkelblauer Farbe, sehr kurz und eingefaltet, unten mit breitem Bande besetzt. Das gewöhnlich scharlachrothe Leibchen mit kleinem Schooße, oben mit mehrfarbigem Bande besetzt, ist halbhoch und mit einem Latz (siehe Böschen oben) verbunden, der mit Silberband eingefaßt und durch schmale silberne Tressen eingeschnürt ist; ferner ein Unterhemdchen mit langen, weiten Aermeln (dasselbe, was oben Aewerhemd), an der Hand und am Halse mit buntgenähtem Quadder, statt des Unterhemdchens aber auch häufig nur eine wollene Jacke. Das seidene Tuch, hinten mit eingewirkter Blume, ist vorne lose mit einer Nadel zusammengefaßt, um den Latz nicht zu verbergen. Die sehr weite Schürze ist von klarem, weißem Zeuge und ganz gekräuset, Strümpfe weiß, Schuhe mit Schnallen und hohen, spitzen Absätzen.

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In beiden Dörfern tragen die Männer Beinkleider und Jacken von braunem oder dunkelblauem Tuche, letztere mit kurzem Schooße, sehr kurze Westen von schwarzem Sammet=Manchester mit zwei Reihen silberner Knöpfe, ein französisches Kattuntuch um den Hals, über welches der Hemdekragen etwas überlappt. Die Beinkleider sind oben sehr weit, am Knie vier silberne Knöpfe und eine silberne Schnalle, die Stiefeln kurz, um wenigstens eine Handbreit die weißen Strümpfe zu Zeigen, die Hüte gewöhnlich modern, oder auch mit rundem Kopfe, einem vier Finger breiten Rande, schwarzem Bande und Schnalle.

Die Bauerhäuser in Meklenburg sind meistentheils ohne Schornsteine, und dann durch das Gatter in zwei Theile getheilt; der Rauch muß durch Thüren und Dach ziehen. Im vorderen Hausraume ist eine lange Hausdiele zum Dröschen und Aufbewahren des Stadtwagens; die Hühner nisten in aufgehängten Strohwischen; rechts und links sind Kammern für Knechte, und Ställe für Pferde, Ochsen etc. ., welche Ställe nach der Diele zu offen stehen, gemeinhin auch einige Tröge. Im hinteren Hausraume ist die kleine Diele (buten in'n Hus - außen im Hause genannt) mit der Küche und der Hinterthüre (lütt Dhör, Achterdhör - kleine Thüre, Hinterthüre), die Küchendecke, mit Schinken, Speck, Würsten des Räucherns wegen behangen, zu einer Seite die Wohnstube (Dönsk) mit Kammern, zur andern mehrere Kammern. Der, mit Schleeten bedeckte Boden über und neben der langen Hausdiele heißt Hill und wird zum Aufbewahren des besten Futters benutzt; Hill heißt auch öfters ein bequemer Sitz hinter dem Ofen. - Die Wände sind von Lehm aufgeführt, die Fußböden mit Lehm, auch wohl Steinen und Brettern gedielet, die Böden über dem hinteren Hausraume Windelböden, das Dach von Stroh, und an jedem Giebel (Kühlende) zwei Maulaffen (Mulapen), aus Holz geschnitzte Pferderöpfe, kreuzweise angenagelt - eine Erinnerung an die heiligen Rosse der Alten. Hinter dem Hause pflegt der Garten zu sein, und vorne der, mit Scheure und Ställen besetzte, Hof als ein großer Dungplatz benutzt zu werden. Das Ganze ist von einem einfachen Zaune oder Doppelzaune (Hakelwerk) oder einer Steinmauer umschlossen. - Im Strelitzschen lebt der Bauer vom Vieh getrennt und sein Hof gleicht einem kleinen Pachthofe.

Die Tagelöhnerwohnungen (Kathen) sind den Bauerhäusern ziemlich ähnlich, nur ohne den vorderen Hausraum und in kleinerem Maaßstabe, oft zwei, drei etc. . an einander gebauet, daher zweihischige, dreihischige etc. . Kathen. Die Kathen=

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leute geben keine baare Miethe, sondern auf den Höfen leistet die Frau für die Benutzung der Wohnung 90 bis 100 Frohntage jährlich, und in den Dörfern muß der Kathenmann mit seiner Frau in der Ernte seinem Bauern helfen.

In den Bauerstuben fehlen nie ein langer, starker Tisch, eine Wanduhr, einige Bänke, auch Stühle, auf welchen letzteren zuweilen Polster liegen, und ein hochaufgethürmtes Ehebette, bei Festlichkeiten mit farbigen Schleifen besteckt, häufig in Alkoven, öfters, besonders südlich, mit Gardinen. Hin und und wieder ist an der Wand ein roth und blau bemaltes Gesimse angebracht für Kalender, Bibel und Gesangbuch, schöne Aepfel und hübsche, auf Jahrmärkten gewonnene, Schüsseln. Jeder Hausgenosse hat an der Wand oder am Tische in ledernen Hefteln seinen hölzernen Löffel, der gemeinhin nie gewaschen, sondern nur abgewischt wird. - In den Kathenstuben finden sich gewöhnlich nur ein kleiner Hängeschrank, einige Brettstühle, statt des Tisches oft nur eine platte Lade. Ein Unter= und ein Oberbette mit Pfühl und blauen Kopfkissen, 2 Paar Betttücher, einige Hemden und Hemdschürzen sind oft alle Wäsche, und doch ist Ungeziefer selten, außer auf dem Kopfe, wo es für ein Zeichen von Gesundheit gilt. Hühner und Gänse mit ihren Jungen pflegen Winters und Frühjahrs hinter dem Ofen zu hausen. Allgemein beliebt sind stark geheizte Zimmer und dennoch warme Kopfbedeckung.

Im Sommer wird fünfmal des Tages gegessen, Morgenbrod, Kleinmittag (Hochimt), Mittag, Abendbrod, Nachkost; im Winter nur dreimal. Schwarzes Roggenbrod, Kartoffeln, Milch= und Mehlspeisen, Backobst, Kohl, Erbsen, Bohnen, Saubohnen (grot' Bohnen), Schwein= und Gänsefleisch, eingepökelt oder geräuchert, sind gewöhnliche Speisen; daher schlachtet in den besseren Gegenden auch der Aermste sein Schwein und einige Gänse. Zweimal in der Woche, Sonntags und Mittwochs, wird gekocht und Fleisch gegessen; an den übrigen Tagen wird das Essen aufgewärmt, und entfernte Arbeiten nöthigen den Tagelöhner oft wochenlang aus der kalten Kiepe von Brot und Speck zu leben. Zu Hause wird schon zum Morgenbrot brauner Kohl, Erbsen in Bier, Kartoffelsuppe (Suppkartoffel), Graupen etc. . in Buttermilch, aufgewärmt verspeiset. Das Gänsefleisch wird von den Wohlhabenden mit dem Blute sauer eingekocht und vom Herbste zur kommenden Ernte aufbewahrt. Lieblingsspeisen sind Semmel (Stuten), Klöße und Backbirnen (Klümp und Backbeeren), Pfannkuchen, dicker Reiß, Grapenbraten, d. h. Rindfleisch etc. . mit allerlei Backobst (Backbirnen und Backäpfeln - Backbeeren

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un Appelbackbeeren) in eisernen Grapen gebraten. Wie in Walhalla nach der Edda der gebratene Sährimer der Lohn der Enheriar ist, so wird noch jetzt Schweinsbraten jedem andern vorgezogen. Der Bauer sagt: Gausbrad sall de best sien, un Swiensbrad is't. Wasser hält man für ungesund; ick mag't nich in die Schauh hämmen - ich mag's nicht in den Schuhen haben. sagt der Bauer. Jeder sehnt sich nach Bier, das aber süßlich schmecken muß; daher wird es häufig mit gelben Wurzeln (Daucus Carola) versüßt. Das sauer gewordene wird hin und wieder in eine Tonne neben dem Feuerheerde gegossen, um sofort Essig zu den Speisen zu haben. Kaffee trinken nördlich wenige, und diese werden verlacht; doch trauen sie demselben unbegreifliche Kräfte zu; allein südlich, z. B. bei Grabow, ist Cichorien=Kaffee allgemein. Seit der Branntwein wohlfeil ist, trinkt auch der dürftigste ihn; er ist ihnen, wie Scorpionöl, ein Mittel wider alle Krankheiten.

Die gewöhnliche Beschäftigung ist Ackerbau und der damit verbundene Betrieb. Die Pachthöfe halten zu dem Zwecke außer den Kathenleuten mehrere Pferdeknechte, einen Ochsenknecht, einen Jungen, Haus= und Außenmädchen (Butendierns); der Bauer nach der Größe seines Ackerwerks einen oder zwei Kathenleute, einen Großknecht, einen Halbknecht, Großjange und Kleinjunge (Lüttjung), Großmädchen und Kleinmädchen, von denen jeder seinen Rang und sein Geschäft weiß. Pferdeknecht oder Großknecht zu werden, ist das höchste Ziel der Jünglinge. - Der Acker ist meistentheils in 7 Schläge getheilet, die zuweilen wie Koppeln eingehägt sind; 3 werden besäet, 1 als Brache, 3 als Weide benutzt. Die Wintersaat bekommt in besseren Gegenden 4 Furchen: Dreesch=, Brach=, Wende=, Saatfurche (Dreisch=, Brak=, Wenn=, Saatfohr), die erste Sommersaat 3, die zweite 2 Furchen. Gemergelt wird von den Klügern. - Ziemlich allgemein wird mit Ochsen gepflügt (gehakt). Der sehr zweckmäßige Pflug (Haken) ist außer der Schaar ganz von Holz, ebenso die hölzernen Eggen. 5 Kühe, 6 Pferde und viel Jungvieh machen mit den 20 Schafen und 4 - 8 Schweinen den gewöhnlichen Viehstand aus. - Zwei Blockwagen mit geringem Eisenbeschlage und ein wohlbeschlagener Stadtwagen sind das kostspieligste Geräthe. -Die Pferdesielen sind gemeinhin sehr unvollständig, z. B. bei Levin, Doberan  . oft ohne Söltel  ., so daß das Pferd beim Zurücktreten sich selbst frei machen kann. Des Sommers werden die Pferde von Knaben gehütet, die auf dem ersten besten ohne Zaum die übrigen durchs Dorf treiben. Dann kann der Bauer seine Kinder nicht täglich zur Schule senden,

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weil er anders keine Hirten hätte. Zur Vorbereitung auf eine weite Reise werden die Pferde die Nacht vorher durchgefüttert; sind sie im Begriff einzuschlafen, so werden sie durch einen Peitschenschlag wieder munter gemacht. Ist ein Pferd dumm, so heißt es: es studird. Die Ernte ist die schwerste, aber liebste Arbeit. Dann wird besser, oft im freien Felde, gegessen und getrunken, und die meisten Geburten dürften sich von dieser Zeit herschreiben. Dann schenkt der Schnitter (Mäher) seiner Binderin eine Harke, in einigen Gegenden mit farbigem Wachse bunt gemacht, sie ihm dagegen zuweilen einen blanken Erntekranz (Austkranz) auf den Hut. Lustig zieht man aus, singend kommt man heim. Lieder und Melodien liefert der Liederhändler auf Jahrmärkten. Müssige Zuschauer oder neckende Reisende werden gestrichen oder gebunden. Ersteres geschieht von den Männern, welche vor den Fremden, die Hüte auf den Sensen, hintreten, diese mit dem Streichholze schärfen und sich in einem Reimel eine Gabe erbitten; letzteres thut ein Mädchen, das um den Arm des Zuschauers ein Strohseil mit den Worten bindet:

hies bring' ich ihn'n ein Kränzelein,
damit soll'n Sie gebunden sein,
und wollen Sie wieder erlöset sein,
so mäuten Sie mi 'n lütt' Bescherung gäwen,

d. h. so müssen Sie mir eine kleine Bescherung geben.

Das Flachsbrechen (Brachen) ist eine Abendparthie der jungen Leute im Herbste. - Im Winter dröscht der Bauer mit seinen Leuten des Morgens frühe sein Korn aus; in neuern Zeiten aber läßt er dies oft durch seinen Kathenmann, etwa um den 16ten Scheffel, thun, während die Tagelöhner auf den Pachthöfen gewöhnlich um den 17ten dröschen. In dieser Jahreszeit spinnen die Frauen, oder weben auch zum Theil, besonders bei Grabow, Stavenhagen. Eine solche Weberin heißt Knäbsch.

Die vielen Flüsse, Seen und Sölle (kleine stehende Gewässer, vielleicht vom wend. Worte Sal, Fischteich, herstammend) geben Gelegenheit zum Fischfange, wobei man sich der Angel, der Reusen, der Bungen, der Wade, des Kessers (ein Stangennetz) etc. . bedienet. Aale fängt man vornämlich bei Mühlenteichen in den Aalkisten, und in der Ostsee entweder mit Aalschnüren, oder mit langen Stangen, an deren Enden Widerhaken sind, womit man den Wassergrund durchsucht. - Zu Wasserfahrten bedient man sich häufig schmaler Kähne ohne Kiele, deren Seitenbretter fast senkrecht auf dem horizontalen

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Grundbrette stehen, - oder man hat Boote, die durch Segel und Ruder getrieben werden, und auf der Ostsee große Boote, Jöllen genannt, vorne und hinten spitz. Die Ruder heißen Remen, die Stifte zur Befestigung derselben Dollen. In großen, viereckigen Fahrzeugen (Prahmen) werden auf den Füssen etc. . Holz, Korn, Steine etc. . verfahren.

Weil der Bauer von früher Jugend an schwere und einförmige Arbeiten treiben muß, so ist er gemeinhin sehr steif, aber oft unerwartet kräftig, ohne sich dessen immer bewußt zu sein. Wer nicht 6 Scheffel Korn Rostocker Maaß, etwa 360 bis 380 Pfund, zu tragen vermag, wird für schwach, und unfähig, ein Pferdeknecht zu werden, gehalten. Brüche sind häufig. Verkrüppelte werden Schneider. - Sehr oft ringen die stärkeren mit einander, indem zwei sich umarmen (faten - fassen) und sich einander niederzuwerfen suchen, wobei besonders das Emporheben (Bostsmät - Brustschmiß) hilft, oder indem zwei sich, an den Kragen fassend (Bostfaten - Brustfassen), mit den Armen niederzureißen bemüht sind. Zuweilen wird auch in die Wette gelaufen, und ein Pägel oder ein Pott Branntwein macht die Wette.

Hauptgelage (Beir - Bier, Köst - Brotrinde, dann Gastmahl, Häg - Fröhlichkeit, von hägen - lachen herstammend) sind: Fastelbeir vor den Fasten, Pingstbeir nach Pfingsten, Austbeir nach vollbrachter Ernte, oder Fastelköst, Pingstköst, Austköst. Dann wird getanzt, gescherzt, getrunken, auch wohl gegessen. Eine Violine, wenn's hoch kommt, ein Klarinet, und eine uralte Baßgeige, die jeder streicht (treckt - zieht), der will, machen die Musik. Sie kreischen laut auf; wie unwillkührilch bewegen sich die Füße. Dies Kreischen überwältigt sie mitten im Tanze, und der Venus wird dann späterhin meistens sehr reichlich geopfert. Dann und wann entspinnen sich Schlägereien, nicht grade aus Eifersucht, sondern aus Uebermuth der Berauschten. Der Tänzer läßt gemeinhin die Pfeife nicht ausgehen und den Hut nicht vom Kopfe, um sich recht würdig zu zeigen. Jeder, auch noch so beschränkte, Platz genüget. Ihre Tänze werden jetzt sehr durch Walzer etc. . verdrängt; sonst wählt man auch die große und kleine Acht, den Acht=, Vier=, Drei= und Zweitourigen, den Küssertanz, Klappertanz, Katz und Maus, sieben Sprünge, englisch Geck, Schuster=, Schneider=, Weber=, Scharfrichter=, Barbier=, Großvater=, Schäfer=, Pfannkuchen=, Gucker= (Kieker=), Windmühlen=, Küchentanz, Numero 8, preußisch Nummeré, Puckelkatrell (Rückenquadrille), lang Englisch, Hanacksch, Russisch etc. . Beliebte Touren sind: schän dör und stolz. Bei der ersteren

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Tour tanzen 4 Personen kreuzweise durch einander hin; bei der letzteren gehen sie, die Hände in die Seite gesetzt, im Kreise herum. - An Festtagen, an denen nicht getanzt wird, spielet man Pfand, Holtendröller mit Nüssen, Mann und Frau, ick sitt, ick sitt, up wän sien Glid (ich sitz, ich sitz, auf wessen Glied), jagt den Dritten etc. . In den Karten spielt das ernstere Alter Solo und Scherwenzel, Brausebart, Schaafskopf und Hund etc. . Kinderspiele sind im Frühlinge Kuhlsäg (Grubensau), wobei ein hölzerner Ball von einem Knaben mit einem Stecken unter dem Widerstande anderer in eine Grube gehütet wird, Kliew (bei Brandenburg Kliesk genannt), wobei ein Stückchen Holz, das auf einem in der Erde steckenden Stabe ruht, mit einem Stocke in die Höhe geschlagen und von einem Knaben im Hute aufgefangen wird etc. ., zur andern Zeit auch Sonn und Mond, Kükewieh (Küchlein und Weihe), Westenbrügge, Buck, Boll, Papöken, Ruthen fief her etc. . - In Bauerdörfern, die nicht auf Hufen liegen, d. h. wo der Bauer nicht eine, von den übrigen abgesonderte, Hufe besitzt, haben die Pferdehirten Pfingsten ein Fest, dei Gill (Gilde). Ein Krähennest oder lebendige Krähen werden an eine Stange gebunden, mit der, wie mit einer Fahne, sie im Dorfe von Hause zu Hause ziehen, und in einem Reimel Brot, Milch, Bier und Branntwein sich bitten. Im Felde wird darauf Alles verzehrt, wobei sie hin und wieder nach einem Kranze reiten - Weddbahn jagen.

Nach vollbrachter Ernte ist das Erntebier besonders auf Höfen ein glänzendes Fest, das die Gutsherren oder Pächter ihren Dienstleuten geben. Dann wird auf dem Hofe gegessen, getrunken, getanzt bis in die späte Nacht, wobei zuweilen Verkleidete erscheinen. Das ganze schwere Jahr hindurch freuet sich der gemeine Mann (lütt Mann) zu dieser Feier.

Die größte aller Festlichkeiten ist eine Hochzeit, die auf Höfen gewöhnlich zum Erntebiere aufbewahret wird. Hier sei die Rede von einer Bauerhochzeit. - Nicht leicht verspricht sich ein Bauer mit einer Kathentochter; es ist unter seinem Stande. Nach dem Wunsche der Eltern darf er nur eine solche wählen, deren Bruder seine Schwester nimmt (Tauschfrei). Gewöhnlich macht ein Jahrmarkt das Verlöbniß, und er schenket seiner Künftigen dann bedeutungsvoll ein blankes Gesangbuch. Die Hochzeit pflegt im Herbste zu sein. Einige Tage vorher reitet ein unverheiratheter Freund als Hochzeitenbitter aus. Alles ist mit flatternden Bändern an ihm geschmückt und mit schimmernden Sträußen; selbst die Peitsche über den Schultern, ja den Kopf und den Schweif seines Rosses schmücken tiefrothe Bänder. Langsamer draußen reitend, jagt er jauchzend durch

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die Dörfer. Nicht bloß auf die Diele, auch in das enge Stübchen reitet er hinein und schnattert mit entblößtem Haupte seine Formel her; ein Glas Branntwein ist überall sein Lohn.

- Am Donnerstage Abends wird die Mitgift der Braut zum künftigen Wohnsitze, wenn möglich, hingeblasen, und dann wird getanzt. Diese Nacht gehört dem Bräutigam, aus Furcht, es möchten, durch Arglist böser Leute (Hexen) während der Trauung, späterhin Kinder fehlen. Am Freitage ist die Trauung, in einigen Kirchspielen in der Kirche, in andern gewöhnlich im Pfarrhause, und bei großen Hochzeiten im Bauerhause. In den Domainen muß die Frau des Predigers die Braut aufputzen. Eine oder zwei Schärpen um den Leib, ein weißes Kragentuch, mit vielem Grün benäht, mehrere Halsketten etc. ., und auf dem Haupte gleich einem Vogelneste die blanke Krone - das ist der Schmuck der jungfräulichen Braut. Alles Haar wird so viel als möglich durch blanke Blumen versteckt, auch ein Theil der Aermel, die Brust; selbst auf dem Rücken fehlt Flittergold nicht. In Warnemünde wird der Braut ein blankes, an den Ohren dicht anschließendes, Kopfzeug aufgesetzt, und vorne mit einer blanken Nadel befestigt; obenauf ist die Krone, an deren Vorderseite ein Spiegel sich findet. - Schwarz ist Rock und Jope, weiß gewöhnlich die Schürze; an jeder Seite derselben hängt ein seidenes Tuch nieder, oft auch mehrere. Ihre Führer sind 1 oder 2 Brautfrauen, 2 Ehemänner, 2, 4, ja 8 Brautjungfern, und bei Trauungen in der Kirche im Amte Dargun etc. . außerdem noch 2 unconfirmirte Mädchen (Nibben), die vor der Braut her um den Altar gehen, - alle Jungfern auch mit Schärpen und blankem Putze unter dem Mützenstriche und auf den Aermeln etc. . versehen. Den Bräutigam führen ein oder zwei Ehemänner (Trauführer) und eine ledige Mannsperson. Die Trauung im Hause geschieht gewöhnlich auf der großen Hausdiele. In der Mitte derselben ist (z. B. bei Doberan, anderswo mit geringen Abweichungen) ein Tisch mit einer großen Schüssel zum Opfern für den Prediger, hinter dem Tische zwei Stühle die Lehne gegen denselben. Vor dem Ringewechseln steht die Braut zur Rechten des Bräutigams neben den Stühlen, die Führer um sie her, die Jungfern etc. . hinter ihr; wenn aber die Ringe gewechselt werden sollen, tritt sie zur Linken des ihr sich nähernden Bräutigams. Auf der andern Tischseite stehen Prediger und Küster, die Gäste, wo sie wollen. Vor und nach der Handlung wird gesungen. - In einigen Gegenden, z. B. bei Bützow, Dargun, wo die Trauung gewöhnlich in der Kirche geschieht, wird bei der Rückkehr der Braut unter alle der Brautkuchen, doch nicht

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immer, vertheilet, von dem die Braut zuerst drei Stücke abzubeißen und aufzubewahren pflegt, um bei künftiger Schwangerschaft in der Lüsternheit daran zu nagen, da es dann den Geschmack des Gewünschten wundersam an sich hat. Alle küssen sich darauf (Bützow), da zur andern Zeit Küsse und Umarmungen (sick in dei Keiwen fallen - sich in die Kiefern fallen, d. h. sich umarmen) selten sind. - Nach der Trauung geht es sofort zu Tische. Die Braut muß mit den jungen Leuten auf der Diele essen, und der Bräutigam mit dem Hochzeitenbitter aufwarten. Speisen sind: dicker Reiß, Fische, Schwarzsauer, d. h. Schweinefleisch in dem Blute mit Essig gekocht, und Grapenbraten, hin und wieder auch Hühnersuppe, Hühnerreiß, Gänsebraten. Zuweilen wird zur Fischleber gereimt. Während des Essens bitten die Köchinnen auf einem Teller voll Salz sich eine Gabe, indem sie vorgeben, es sei die Schürze verbrannt. Die Braut steckt (bei Dargun) dem Hochzeitenbitter ein seidenes Tuch heimlich als Geschenk auf die Schulter, und derselbe danket nach dem Essen vom Stuhle den Gästen (ebenda). Beim Aufstehen wünscht man sich gegenseitig mit Handgeben eine gesegnete Mahlzeit. Dies Handgeben ist so gebräuchlich, daß auch zur andern Zeit Niemand kommt oder sich entfernt, Niemand dem Andern ein Glas zutrinkt, ohne die Hand zu geben. - Nun wird auf der Diele wacker getanzt, gewöhnlich auch noch des Sonnabends bis zum Sonntage. Dann ist Kirchgang, und zuweilen wird dann noch getanzt bis zum Montage, ja selbst bis in die folgende Nacht. Bei Dargun dauert die Hochzeit nur einen Tag. - Die zahlreichen Gäste quartieren sich in die Häuser ein; jeder hat ein Geschenk mitgebracht, z. B. Butter, Milch, ein Huhn, eine Schüssel etc. .; jeder Arme wird gesättigt. Bei Bützow muß die Braut bis zum Sonnabend Abend die Krone aufbehalten und darf so lange nicht zu Bette; anderswo wird sie schon Freitags abgetanzt im sogenannten Rückelreih. Zwei junge Kerle nehmen die Braut in die Mitte; um sie schließen die Jungfern einen Kreis, um diese Andere andere Kreise. Im letzten und äußersten Kreise haben zwei Männer sich einander nicht angefaßt; er ist also auf dieser Stelle geöffnet. Der eine von diesen beiden Männern reitet auf einer Gaffel, und der andere treibt ihn mit knallender Peitsche. Nun drehen sich alle Kreise tanzend, der äußere stets nach einer Richtung; der Bräutigam muß sie mit Gewalt durchbrechen, um seine Liebste zu gewinnen. Dann ändert sich plötzlich die Scene; der Bräutigam schützt die Braut; die Kreise bewegen sich wieder, und mehrere Weiber drängen an, um die Braut zu erhaschen, die sie darauf

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in die Kammer schleppen und ihr die Krone abpflücken, von der oft schon ein Theil im Gewirre unter die Füße gekommen ist. Nun erhält die junge Frau die schwarze Mütze. Beim Kirchgang geht die Braut wie eine Sechswöchnerin (siehe unten) um den Altar, aber geputzt mit den Resten der Krone. In einigen Gemeinden bleibt die Krone unversehrt.

Merklich anders ist es in Warnemünde. Am Abende vor der Hochzeit wird von den Verwandten unter Musik und Scherz das Brautbette errichtet und nebenbei geschmauset. Sechs Kopfkissen, mit buntem Taffet und klarem Zeuge überzogen, schmücken das hohe Bette. Am Hochzeitstage ist der Bräutigam des Morgens mit seinen Beiständen in seinem Hause, die Braut mit den ihrigen im Hause der Eltern, von der Kronenfrau aufgeputzt. Darauf trinkt sie eine kräftige Eiersuppe, während der Bräutigam zur Kirche mit seinen Führern geht, und dort mit Prediger und Küster vor dem Altare singet: Wie schön leuchtet der Morgenstern etc. . Bei den letzten Versen holen zwei seiner Führer die Braut unter Musik zur Kirche; 6 Brautjungfern mit grünen Schürzen, hochrothen Bändern und schwarzen Kopfzeugen führen den Zug. - Nach der Trauung gehen alle dreimal unter Musik um die Kirche und dann zum Brauthause. Nun werden die, von der Ortsköchin, zum Theil in dem Ortskessel bereiteten, Speisen aufgetragen, Rindfleisch mit Senf, Reiß und Kümmelbrot, Fische, Rindfleisch und Pflaumen, Butter, Käse, Aepfel, Nüsse. Je sechs Mann haben eine Schüssel vor sich, die, wenn sie geleert ist, wieder gefüllt wird, und dann unter die sechs vertheilt wird, von denen jeder seinen Theil nach Hause sendet, den Reiß in ausgehöhltem Kümmelbrote (Rießkniese), selbst Aepfel und Nüsse. Der Bruder der Braut giebt den Wein und Zucker und ist Brautdiener, die Serviette am Knopfe; die Schwester deckt den Tisch und giebt das Tischtuch her. Nach dem Essen wird, wie auch an andern Orten geschieht, gesungen und dann getanzt. Punsch ist das Getränk des Nachts, nie Bier. Die heimlich sich wegschleichenden Gäste werden mit der Bahre, auf der ein Stuhl ist, wieder geholt. Des Morgens wird der Großvatertanz durch das Fenster etc. . gemacht, und um 6 Uhr ein Gericht Fische gegessen.

Dreimal des Jahres haben die Warnemünder außerdem feststehende Schmausereien, das Fastelabendbier, bei dem der Bullenvater, d. h. derjenige gewählt wird, der das Jahr über den Ortsbullen halten muß, das Gräsergeldbier, wann die Herren aus Rostock (das Gewett) der Weide wegen

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kommen, und an dem Tage, an dem des Voigts Heu eingebracht wird, ist das dritte Gelag.

Brunshaupten und Ahrensee i. Amte Neubukow feiern ein eigemhümliches Kirchfest. Vor mehreren 100 Jahren soll dort ein Gewitter über acht Tage lang gestanden und großen Schaden angerichtet haben. Am Tage Urban, dem 25. Mai, wenden sich die geängsteten Einwohner an jenen Heiligen, und sogleich zieht das Gewitter seewärts. An diesem Tage ist Kirche; es wird selbst nicht gefischt.

Bei einer Entbindung bedarf man nicht immer eines Stuhls, obgleich Stühle gesetzlich eingeführt sind; der Ehemann nimmt häufig die Kreißende auf den Schooß. Es wird ihr, um das Gefühl für Schmerz zu betäuben, Franzbranntwein in Menge gereicht, und nach der Entbindung Brotbrocken in Butter gebraten, um die Eingeweide geschmeidig zu machen. An manchen Orten bestreicht man mit den Secundinen die Brustwarzen (z. B. bei Rostock); im Amte Dargun pflegt man damit Brust und Gesicht der Mutter zu salben, ohne nachher die Feuchtigkeit abzutrocknen. Auch verbrennt man hin und wieder die Secundinen, und giebt die Asche Kranken ein. Wollen sie nach der Entbindung nicht erfolgen, so muß sich der Mann den Bart abnehmen und denselben nebst der Seife der Frau eingeben. Eine Hose, auf das Bette gelegt, schützt gegen Nachwehen. Von einem ruhigen Verhalten nach der Entbindung ist gar nicht die Rede; daher häufig kränkliche Frauen. - Zwillinge hält man gewöhnlich für ein großes Unglück. - Das Kind wird, sobald als thunlich, getauft, aus Furcht, es möchte sterben und dann als Irrlicht ewig umherhüpfen (bei Neustadt), und auch aus Sparsamkeit, weil bis zur Taufe des Nachts die Lampe brennen muß, damit die Unterirdischen (besonders bei Rostock) es nicht stehlen und einen Wechselbalg hinlegen. Drei Gevattern sind gebräuchlich, die am Tauftage bei den Eltern des Kindes speisen. Bei unehelichen Kindern Gevatter zu stehen, ist anderswo zuweilen glückbringend; zu Warnemünde aber pflegen sie dann, den Kopf mit einer Schürze verhüllt, über die Straße zu gehen. Das Kind darf bei der Taufe nicht geschüttelt werden, weil ihm die Kleidung sonst nachher nicht hält. Gewöhnliche Namen sind Johann, Jochen, Hinrich, Carl, Friederich, Niklas, Christoph, Christian, Dethlof etc. ., zu Warnemünde Jacob, contrahirt Jap, -Anna, Maria, Sophia, Catharina, Dorothea, Friederika, Margaretha, Elisabeth etc. . Häufige Vaternamen sind Möller, Schmidt, Schneider, Schuhmacher, Weber, Zimmermann, Vaigt, Jäger, Awe (Ofen), Bär, Ebert, Hahn, Hase, Roß, Voß, Wolf,

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Düwel, Engel, Radder, Wiegert, Sachse und Sasse, Wendt, Westphahl, seltener Dütschmann. - Nach 6 Wochen geht die Mutter zur Kirche in Begleitung einer oder 6 Frauen um den Altar und opfert; setzt sie sich ohne Weiteres in den Stuhl, so bezahlt sie mehr.

Die Kinder wachsen auf, indem sie Winters und Sommers draußen spielen. Kränkliche sterben wegen Mangel an Aufsicht; nur gesunde werden groß. Bei gelinder Witterung gehen sie baarfuß, oft in Hemden, und schlafen in der Sonne. Das Mädchen unterscheidet man an einer Mütze aus 3 Stücken, den Knaben an einer aus vielen Stücken, deren Keile alle am Hinterkopfe in einen Stern zusammenlaufen. Der Heidendreck (schorfähnliche Schmutz auf dem Vorkopfe) wird gewöhnlich mit Sorgfalt abgemacht. 5 bis 6 Jahre alt, gehen sie Winters in die Schule, während sie Sommers schon die Gänse zu hüten pflegen. Nach vollendetem 14. Jahre werden sie eingesegnet, wenn sie lesen können, den Katechismus wissen und mit der Bibel bekannt sind. Wenige lernen schreiben, und das meistentheils nur Knaben, rechnen noch wenigere. Die Eltern scheinen zuweilen den Töchtern das Schreiben zu verwehren, aus Furcht, sie möchten sonst Liebesbriefe schreiben.

Von einem schweren Kranken sagt man: seit drei etc. . Nächten habe ich kein Licht bei ihm ausgehabt. Eine, unter das Bette gesetzte Schüssel mit kaltem Wasser schützet gegen das Wundliegen. Phantasirt der Kranke, so legt man ihm zuweilen einen todten Pferdekopf unter das Kopfkissen; der Dunst macht ihn sofort ruhig. Schon vor dem Tode pflegt man das Maaß zum Sarge und Todtenhemde zu nehmen. Stirbt er, so wird er sogleich aus dem Bette genommen, gewaschen und angekleidet, ehe er erstarrt. Den Tod sucht man ihm zuweilen durch Wegnahme des Kopfkissens zu erleichtern, besonders deshalb, weil man fürchtet, es möchten einzelne Federn darin sein, die den Tod erschweren. Dann werden die Glocken geläutet (Scheidelklocken). Bei der Beerdigung am dritten etc. . Tage wird das ganze Dorf, bei armen Verstorbenen um Gottes willen, gebeten, und jedes Haus ist gehalten, einen Folger zu senden. Im Sterbehause der Wohlhabenden wird zuvor Branntwein und Semmel (Stuten) gereicht; zuweilen wird auch nach der Beerdigung den Freunden ein tüchtiges, aber stilles Gastmahl gegeben; das nennen sie scherzweise: dei Hut vertären - die Haut verzehren. - Am Tage der Beerdigung gehen des Morgens zwei Männer hin, das Grab zu bereiten, wobei sie zweimal läuten. Kommt der Leichenzug um Mittag auf die Feldscheide des Kirchdorfs, so beginnen wieder

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die Glocken, bis derselbe den Kirchhof erreicht. Hier wird der Sarg auf die Bahre gesetzet, ein stilles V. U. gebetet und ein Gesang gesungen. Dann wird die Leiche von verheiratheten oder unverheiratheten Männern, je nachdem der Todte es war, unter Glocken und Gesang einmal um die Kirche getragen, damit er nicht wieder komme. Prediger und Küster gehen vor der Leiche her, die Männer folgen, und hinterher die Frauen, Verwandte zuerst. Zuweilen wird die Leiche in die Kirche gebracht, und eine Rede vom Altar (Sermon, Abdankung) oder von der Kanzel (Leichenpredigt) gehalten. Nach dem Zuwerfen des Grabes (Kuhle) wird wieder still gebetet, worauf Alle weggehen. - Sorgfältig hütet man sich, dem Todten etwas von fremdem Zeuge mit in den Sarg zu geben, aus Furcht, er möchte den, dem es gehört, nachholen. Auch darf ihm kein Zipfel der Bekleidung in den Mund fallen, weil sonst die Seinigen bald folgen; ein Rasenstück pflegt ihm deshalb zur Befestigung des Gewandes auf der nackten Brust zu liegen. Auf die Bahre darf Niemand aus eben dem Grunde sich setzen. Im Sterbehause (bei Dargun) wird gemeiniglich von dem Standorte der Leiche bis zur Thüre nach der Entfernung derselben Asche gestreuet. Zu Warnemünde wird die Leiche die Nacht vor der Beerdigung auf die wohl erleuchtete Diele gestellt, und die Verwandten sitzen als Wache (Wak) in der Stube, suchen die Gesänge zur Beerdigung auf und schmauchen; die jungen Leute machen dann auf der Straße allerlei Kurzweil. Die Todtenfrau ruft dort, die Straßen durchlaufend, die Folger in der Stunde der Beerdigung mit lauter Stimme zusammen.

Der Meklenburger ist zu mechanischen Arbeiten sehr aufgelegt, ja es ist fast kein Dorf, in dem nicht mehrere sich finden, die ohne weiteren Unterricht Haus= und Ackergeräthe zu machen verstehen, selbst zuweilen Gefäße mit länglich=rundem Boden. Der Schulze zu Ziegendorf bei Grabow verfertigt gute Tischuhren. Der Statthalter Buller, der erst zu Hof Grabow, dann zu Brusow und endlich zu Kl. Bölkow wohnte, hatte ohne alle Anleitung sich eine Drehorgel gemacht und ein Fortepiano fast vollendet, als er starb. Ein junger Mensch zu Heiligenhagen spielt auf einer selbstgemachten Flöte zum Tanze. Ein Pferdehirte zu Rittermannshagen schnitzte Hunde, Pferde etc. ., selbst Menschenköpfe ganz leidlich aus Holz. Daß besonders Musiksinn reichlich vorhanden sei, sieht man an den gewöhnlichen Spielleuten, die gemeinhin ohne Beihülfe die Violine erlernen, selbst zuweilen das Klarinet, und jede vorgesungene Melodie ungesäumt nachspielen. Bei den Hirten

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hin und wieder um Dargun findet sich auch eine Art Schalmei, etwa 4 Fuß lang, unten sehr weit, von Tannenholze gemacht, mit Pechdraht umwunden, und stets feucht gehalten. Der Ton gleicht dem eines Serpent. Dort gießt mancher Bauer sich die Rockknöpfe aus Blei mit dem Bilde eines Pferdes.

Das Gedächtniß ist bei den meisten sehr stark; es giebt Beispiele, daß ein Bauer eine ganze Predigt herbeten kann, die er so eben hörte. Das Combinations=Vermögen, und mithin Witz und Laune, die freilich zuweilen ins Schmutzige zu streifen liebt, scheint ungleich stärker als Scharfsinn. - Der Kalender ist ihnen das non plus ultra geistiger Arbeiten; daher Kalender machen = im tiefen Nachdenken brüten, sich schweren, unnöthigen Sorgen ergeben. Derselbe und Katechismus, Bibel, Gesangbuch sind fast die einzigen Bücher. Fürs Erste ist noch an nichts weiter zu denken. - - - -

Alte Volkslieder scheinen zu fehlen; aber zahlreich ist die Menge von Mährchen, Sagen (Läuschen), z. B. von verwünschten Prinzessinnen etc. ., von den Hünen, welche gewaltig große und starke Leute gewesen sind, und immer das Vieh gehütet haben, bis sie am Ende ausgestorben, oder durch Verheirathung sich unter dem kleineren Geschlechte verloren haben. Sie sollen alle Kirchen im Lande (eine Sage bei Doberan), außer der zu Stäbelow, erbauet haben; wie wäre es anders möglich gewesen, meinte ein Bauer, die großen Feldsteine oben ins Gemäuer zu bringen? - Manche Fabel, worin aber nur Thiere, niemals Bäume etc. ., reden, geht rund, und noch jetzt deutet man im Scherze die Töne mancher Thiere, vielleicht aus Vorliebe für Onomatopoien.

Religiosität ist so ziemlich allgemein vorhanden. Gewöhnlicher Trost bei den größten Unglücksfällen ist: es hätte noch schlimmer werden können; Gott sei Dank! Nur der Arm ist zerbrochen etc. . Gott nennt man nie ohne das Beiwort "lieb" - leiw, ebenso auch oft Sonne, Mond, Erde, Brot. Mit großer Andacht wird der Altar zwei= bis viermal jährlich besucht, und zu dem Krankenbette beständig der Prediger gefordert. Unter den größten Schmerzen siehet man oft Menschen dem Tode mit einer erhebenden Fassung entgegen gehen, die - man nenne sie nicht Stumpfsinn - nur das Eigenthum einer hoffenden Seele sein kann, aber leider! oft den vornehmeren Standen fehlet, die nicht selten Religion nur für eine Angelegenheit des einfältigen Pöbels halten. - Redlichkeit und Treue ist Gewohnheit; nur Holzfrevel und Entwendung eßbarer Sachen (Mundraub) rechnen die Bauern nicht immer unter Diebstähle. Der das Holz aus harter Erde und das

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Obst aus hartem Holze hat wachsen lassen, sprechen sie, der ist so hart nicht; es ist für einen jeden. - Die Tugend der Versöhnlichkeit wird auch ihnen sehr schwer, und einige Gegenden überschreiten in Hinsicht der Keuschheit alle Gränzen der Zucht, besonders auf manchen Höfen, wenn das Beispiel der Vorgesetzten schlecht ist; daher denn zunehmende Armuth, öfterer Familienzwist und Mangel an Segen bei der Kinderzucht; andere freuen sich einer besseren Sitte, z. B. Warnemünde. - Ueber manche schlechte Neigungen belehren herrliche Sprichwörter, z. B. wär ümmer up sienen Kopp besteiht, dei kümt am Ennen ok up den Kopp tau stahn - wer immer auf seinen Kopf besteht, der kommt am Ende auch auf dem Kopf zu stehen.

Obgleich höchst gemüthlich und heiter, scheinen die meklenburger Bauern nicht frei von Mißtrauen zu sein, es möchte denn irgend etwas Wundersames oder Abergläubisches erzählt werden. Aus Mißtrauen behalten sie lieber ihre kleine Baarschaft bei sich, als daß sie dieselbe immer zinsbar belegen sollten. Aus Mißtrauen bleiben sie gerne bei der alten Sitte in der Arbeit und im Hause, und sagen lieber ja zu Allem, was ihnen gesagt und gerathen wird, als daß sie ihre rechte Meinung vorbringen sollten. Aus Mißtrauen gebrauchen sie selten Arznei, sondern lieber Hausmittel und Quacksalbereien, oder sterben elendiglich, indem sie sagen:

wer wol kümt in Docters Hännen,
dei kümt ok bal tom Ennen,

d. h. wer da kommt in Doctors Hände, der kommt auch bald zu Ende, und: wotau hewwen fünst dei Awtheikers das Gift in dei Awtheik? d. h. wozu haben sonst die Apotheker das Gift in der Apotheke? - Der Scharfrichter kennt auch den menschlichen Körper, meinen sie. - Die Gerechtigkeit betrachten sie als ein System von Ungerechtigkeiten, das zuweilen darauf ausgeht, einen Unschuldigen anzufallen, um Geld zu kriegen. Daher der häufige Wechsel der Advocaten bei Processen und die Sprichwörter: dörch Schaden wart man klauk; wo dei Tun am siedsten is, is am lichsten äwerstiegen; ick hört tau, wat der dei Klock slaug; dat Gericht will ok läwen, un jeder helpt sick, fo gaud hei kan - d. h. durch Schaden wird man klug; wo der Zaun am niedrigsten ist, ist am leichtsten überzusteigen; ich hörte zu, was da die Glocke schlug; das Gericht will auch leben, und jeder hilft sich, so gut er kann. Noch immer findet wegen des siebenjährigen Krieges der Preuße kein Zutrauen bei dem Bauer; daher hört man von preußischen Kniffen, preußischer Waare = schlechter Waare.

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Ein hoher Grad von Menschenkenntniß wird dem meklenb. Bauer durch dieses stete, vorsichtige Aufmerken eigen, und er dürfte im Handel etc. . den gewöhnlichen Städtern oft weit überlegen sein. Auch darf man behaupten, daß der den Bauer nie ganz kennen lernet, den derselbe zu fürchten hat. - Hat derselbe aber irgend Jemanden sein Zutrauen geschenkt, so verliert er es nicht leicht wieder. - Unerschrocken, wenn es Noth thut, fürchtet man dennoch überall das Soldatenleben, weil es dabei Körperzwang und Schläge giebt.

Allgemein ist der Aberglaube; Spuk, Zauberei und Sympathie sind ganz gewöhnliche Dinge, und obwohl viele, sorgfältig beobachtete Beispiele z. E. das Blutstillen als unnöthig darthun, so wird es doch gemeinhin nicht unterlassen, weil bei vielen Wunden das Blut rasch sich ergießt und dann von selbst steht, dies aber die Leute täuscht. Nicht anders ist es bei Brandwunden, der Rose etc. . Diese Sympathien sind alle von höchst lächerlichem Inhalte. Es ist jedoch nicht zu läugnen, daß manche Bauern im Verbinden, Reinigen der Wunde und Streichen bei Verrenkungen eine ziemliche Fertigkeit besitzen. - Ist ein Vieh krank, die Milch blau, das Bier lang, sterben die jungen Gänse etc. ., so haben es böse Leute gethan. Diese bösen Leute stehen zum Theil mit dem Teufel in Verbindung, und dann wird scharf mit Mohrenpulver etc. . geräuchert, die Hexe gestäupt, vernagelt, vergraben, gekocht etc. ., wobei manche Scharfrichter etc. . sich thätig beweisen; oder diese Leute haben es als eine Anlage mit auf die Welt gebracht, daß ihr Ansehen, Wünschen etc. . schadet, oder sich auch nachher aus Unvorsichtigkeit erworben, wenn sie z. B. beim Segensprechen in der Kirche sich umgesehen haben. Auch kann man sich und den Seinen durch Verrufen schaden und durch hundert andere Kleinigkeiten. 1669, den 11. Jun., wurde zu Gorow Anna Wilden, Hans Holstens Ehefrau, und den 23. Tieß Wilde wegen Zauberei verbrannt. 1 ) 1697, den 28. April, ist zu Haßdorf Trine Tiehlmanns, seligen Hans Schlorfen Wittwe, wegen Zauberei verbrannt. 2 ) - Feuerbesprechen, Festmachen,


1) Sage darüber. Der Jäger Erdmann zu Neuhof geht des Abends bei der Gorowschen Holzkoppel vorüber, als plötzlich ihm ein Hirsch in den Weg tritt. Er schießt auf denselben, und da steht Tieß Wilde vor ihm und ist sehr ungehalten - Grund genug, ihn als Zauberer anzuklagen, der sich durch Hülfe des Bösen, d. h. des Teufels, in ein Thier verwandeln könne. Auf der Tortur giebt er seine Schwester als Theilnehmerin etc. . an, die Anfangs Alles läugnet, aber nachher doch bekennt. Hans Holst heirathete den 24sten Julii Emmerentia Wilden wieder, und das war die Frau des verbrannten Zauberers.
2) Sage. Dieselbe hatte viel Böses gethan, z. B. das Bier in manchen Häusern so leberdick gemacht, daß man es auf einem Stocke hatte tragen können. (  ...  )
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das Gestohlene wieder schaffen durch Vernageln oder Räuchern des Fußtapfens, durch Kaffeeaufguß etc. ., dem Dieb ein Auge ausschneiden, Geldbrennen, Schatzgraben etc. . sind noch immer Gegenstände des Aberglaubens, so wie Kreuze in der Walpurgisnacht an den Thüren etc. . Geister sind entweder überirdische, z. B. wilde Jäger, Waud (Wodan?), an der Elbe Fruh Wod genannt, oder unterirdische (Unnerirschen, Dümlings, d. h. Däumlinge), die mit jenem immer Krieg führen und zum Aufziehen eines größern Geschlechts ungetaufte Säuglinge stehlen (siehe oben Entbindung etc. .), nach Einigen aber durch Waud schon fast ausgerottet sind, oder Wassergeister (Watermäum, d. h. Wassermutter), welche zuweilen in Gestalt eines Käfers (Dytiscus marginalis wird als solcher angeklagt) Kinder und Andere ins Wasser ziehen. Der wilde Jäger ist ein Mann auf einem Schimmel mit vielen bellenden Hunden an einer Kette und vielen Kutschen über und neben einander, zuweilen auch (an der Elbe) in Gestalt eines Heuschobers, von Einigen für einen alten Edelmann gehalten. Er thut denen nichts, die mitten im Wege bleiben; daher sein Zuruf an den Wanderer: midden in den Wäg! Als Spuk erscheint auch der Teufel im langen, rothen Rocke mit einem Pferde= und einem Hühnerfuße, welche beide er sorgfältig versteckt, oder mit rauher Haut, Hörnern und Schwanz und einem Kuhmaule, oder auch als Meteor (Drak - Drache). Im letzteren Falle trägt er Schätze, die er herunterwirft, wenn man ihn bittet; steht man dann aber nicht unter einem Dache, so wirft er Koth nieder. In den Volksmärchen zeigt er sich häufig dumm und leicht zu betriegen. - Auch erscheinen Verstorbene, die etwa noch einen Wunsch haben. Als Scheidegänger wandern falsche Zeugen


(  ...  ) Endlich läßt der Grundherr zu Neuhof sie holen. Die Häscher und mit ihnen der Inspector (Wirthschafter) versprechen unterweges ihr die Freiheit, wenn sie sich zu einem Kunststücke verstände, z. B. zwei Pflüger mit den Ochsen festbannete. Sie macht ihre Sache, und ein Pflüger sitzt fest. Auf die Frage, warum der andere nicht auch festgemacht sei, erwidert sie, derselbe habe am Pfluge einen Pflock von Kreuzdorn. Der Beweis ist gegeben; sie wird eingesetzt und gepeinigt, worauf sie denn ihren Umgang mit dem Satan bekennt. Auf dem Fußsteige von Haßdorf nach Neuhof wird ein Pfahl eingerammt, der in neuerer Zeit noch unter dem Namen Smokpahl (Schmauchpfahl) dastand, um den Pfahl ein Faden vierfüßiges Kluftholz gelegt, und die Frau mit einer Holzkette daran gebunden. Das ganze Feld, alle Ellern im Bruche sind voll von Zuschauern aus Rostock, Wismar, Bützow etc. . gewesen. Vor dem Anketten zieht sie ihren rothen Rock aus, und bittet, denselben ihrer Enkelin aufzubewahren; man verspricht es ihr. Beim Anzünden hat sie guten Muth und singt den Gesang: Ach Gott und Herr, wie groß  etc. . Endlich aber verläßt der Böse sie, indem er in Gestalt eines schwarzen Vogels aus den Schuhspitzen auszieht. Da hat sie denn ganz erbärmlich geschrieen und an der Kette gezerrt, bis der Rauch ihr aus dem Halse gekommen ist. Den Rock hat man nachher auch weislich verbrannt.
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einer Gränze mit schrecklichem Weherufen. Fast kein Landweg ist, auf dem es nicht irgendwo spuken soll, und mit bedeutungsvollem Lächeln nennt der Bauer gewöhnlich irgend einen Edelmann oder Amtmann, der gegen die Unterthanen ungerecht und grausam verfahren sei und jetzt keine Ruhe finde -ein Beweis, wie sehr diese Leute vor der Einführung einer bessern Justiz gedrückt sind. Gespenster werden von den Bannern in Säcken gewöhnlich in ein Ellernbruch als den geheimen Aufenthalt der Kröten und anderer Wunder getragen, worauf auch ein Sprichwort hindeuten mag: er ist beim lieben Gott im Ellernbruch (hei is bi'n leiwen Gott in't Ellernbrauk) d. h. er ist gestorben. Auch glaubt man an Doppelgänger, Gedanken genannt. Die Pferde verrathen sogleich die Nähe eines Geistes, auch die Hunde durch Bellen und Heulen etc. .

Im Mai stellt man nicht gerne eine Hochzeit an. Perlen im Schmucke der Braut sind dem Bauer gleichgültig; aber manchem im höheren Stande deuten sie auf künftige Thränen. - In den Zwölfen nach Weihnachten darf man nicht waschen, weil sonst Jemand im Haufe stirbt. In Johannisnacht darf kein Zeug draußen liegen, weil der böse Krebs (Gryllus gryllotalpa) stch darauf setzt. Die Zeichen des Thierkreises im Kalender bestimmen vielfältig das Geschäft des Tages. Junge Gänse werden durch ein Beinkleid gesteckt; dann holt die Krähe sie nicht. Eine Doppeleiche ist von geheimer Kraft, nicht minder eine hohle, in die man hauchen muß. Der Storch, die Schwalbe, die Eule werden gemeinhin als heilig verschont. Der Kukuk, der im Winter Sperber ist, kündigt des Lebens Länge an nach scherzender Sage, der Brustknochen der Gänse die Witterung des nahen Winters, Doppeläpfel Zwillinge der sie essenden Personen, das Heimchen, Maulwurfshaufen im Hause, Eulengeschrei den Tod, Krähenzüge nahe Kriege, flatterndes Spinnegewebe an den Stubendecken eine Hochzeit; Kröten und Katzen deuten auf Hexen; Donnerkeile (Belemniten) kommen mit dem Blitze und schützen gegen denselben. Ueberall sieht man Wunder, überall glaubt man die Nähe der unsichtbaren Welt zu gewahren.

Neben dem Hochdeutschen findet sich auch in Meklenburg das Platte. Ersteres wird fast allgemein in den höheren Ständen gesprochen, wiewohl man auch da hin und wieder das Platte wie einen lieben, bequemen Hausrock nach den Geschäften des Tages im stillen, häuslichen Kreise vorzieht. Reine Betonung, reine Aussprache aller Buchstaben sind die bemerkenswerthen Vorzüge des Hochdeutschen in Meklenburg. Nirgends wird b mit p, d mit t, g mit ch oder k verwechselt,

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nirgends ein Vocal unnöthig und ärgerlich gedehnt; selbst das ei wird, befonders im östlichen Meklenburg, von dem ai deutlich genug unterschieden - eine glückliche Folge der Verbindung mit dem Platten.- Wie aber jede Sache ihre Schattenseite hat, so dürfte auch hier zu tadeln sein, daß man ziemlich allgemein pf wie f spricht, dem z nicht die gehörige Schärfe giebt, und das i nicht gespitzt genug, sondern mehr in ie hinüber tönen läßt. Letzteres erkennt man besonders beim Aussprechen des Französischen z. B. la fille etc. .

Als Eigenthümlichkeit einzelner Gegenden verdient es einer Erwähnung, daß man im Strelitzschen und an der Gränze von Neu=Vorpommern beim Hochdeutschreden j und g häufig verwechselt, im Strelitzschen und an der Elbe öfters scht und schp für st, sp, z. B. Schtein für Stein hören läßt, und in der Umgegend Schwerins das e und a vor rz nicht scheidet, z. B. Herz wie Harz, schwarz wie schwärz spricht. Auch möchte man im Schwerinschen das j richtiger gesprochen wünschen, da es gemeinhin wie dj oder vielmehr wie das g der Italiäner vor e und i tönt. Von dem Platten verleitet, zieht endlich der Halbgebildete das a in gedehnten Sylben gerne in ao hinüber z. B. Wåter für Water, und stößt das ch in schw aus z. B. Schwein - Swein.

Die niedere Volksklasse redet immer platt, obgleich in verschiedenen Mundarten. Die südwestlichen Bewohner und die in den Städten von ganz Meklenburg sprechen das Platte ohne viele starre Doppellaute aus, z. B. de - die, een - ein, bleew - blieb, Hö - Heu, Beer - Bier, höden - hüten, möten - müssen etc. . Die übrigen Landbewohner verwenden unzählige Doppellaute z. B. dei, ein, bleiw, Heu, Beier, häuden, mäuten etc. . Verschieden von beiden Mundarten ist die in Warnemünde herrschende. Die Bewohner dieses Ortes, meistentheils Lootsen und Seeleute, ziehen alle Vocale, wenn es angeht, in e und i hinüber z. B. Werneminner, und verwenden beim Aussprechen der Wörter mehr die Lippen, während die übrigen Meklenburger mehr die Zunge gebrauchen.

Das Platte mit den vielen Doppellauten wird vorzugsweise das breite genannt. Weil fast alle Vocale irgend einen Doppellaut zu berühren scheinen, so widerstehen sie oft aller Schreibung z. B. schälen-sollen, möten - das Weglaufen hindern. Die Sprechwerkzeuge des Platten werden dadurch auf eine Weise geübt, daß ihm das Aussprechen fremder Zungen, besonders des Schwedischen und Englischen, wenig schwierig ist. - Nicht minder als die Vocale, sind auch manche Consonanten mit Mühe abzusprechen, vorzüglich das r am Ende,

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das d zwischen zwei Vocalen und das n. Weil man im Schreiben die Radical=Consonanten des Wortes im Hochdeutschen gerne beibehält, damit das Wort fürs Auge kenntlich bleibe, weil man aber dennoch der Aussprache nichts zu vergeben wünscht, so hat man viele Mühe, das d von r zu unterscheiden, z. B. in: Fädder - Feder, warren - werden. Am Ende verhallt das r fast in ä, jedoch mit einem leisen Anschlage des r z. B. Füer - Feuer, hür- höre, sprich fast wie füäh, hüäh. Das n vermischt sich meistentheils so wunderlich mit j, z. B. Länner - Länder, Hand etc. . fast wie Länjer, Hajnd, daß man es keineswegs mouillé nennen möchte und auch das j zu schreiben, wegen seiner Undeutlichkeit, nicht für gut finden dürfte. Das h wird in einigen wenigen Ortschaften (bei Goldberg) nicht hörbar z. B. dei Und ät bäten - der Hund hat gebissen.

Dies Platte ist mit dem Englischen vielleicht näher als andere platte Mundarten, die im Holsteinischen herrschende etwa ausgenommen, verwandt, wie man aus manchen Formen und Wörtern z. B. was, black, down, little, girl etc. . etc. . im Platten: ick was, Black (Dinte), duhn (nahebei), lütt, Göhr (Kind, im westlichen Meklenburg aber wie im Holsteinischen ein kleines Mädchen) wahrnimmt; es ist zum Verstehen alter Urkunden und Gedichte so geeignet, daß man oft nicht bloß einzelne Wörter, sondern ganze Sätze wieder zu finden glaubt; es ist von allen platten Mundarten am wenigsten durch fremden Einfluß geändert - Gründe, welche zu der Behauptung führen dürften, als sei diese Mundart dem Urstamme aller germanischen Sprachen am nächsten, wie auch Kinderling dasselbe überhaupt schon vom Platten vermuthet (siehe dessen gekrönte Preisschrift). Und nur hin und wieder scheint das Slavische einigem, freilich sehr geringen, Einfluß zurückgelassen zu haben, eine Vorneigung zu gewissen Tönen in der Aussprache (man vergleiche das häufig für g gebrauchte j, das oben erwähnte unreine n und r, das au, ei etc. . mit dem böhmischen g, n', r' au, ey z. B. n'ikdy, r'jpa, gak, saud, meydlo etc. . Negedlys böhm. Grammatik), und einige wenige Wörter: Pietsche- peitsche (bic c ), Dätz - Kopf, näwrig - eigennützig (newz c ily), Lootse (Lod'-Schiff), Pracher - Bettler (prach - Staub, Schmutz), Slaw-großer Mensch, Sood-Brunnen (sud), Wuhrd - Ackerwerk beim Hause (worati - ackern) u. s. w.

Zur Uebersicht der Verwandtschaft des Platten mit dem Hochdeutschen in Hinsicht einzelner Wörter mag folgende Tabelle dienen:

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das Hochdeutsche bleibt oder wird im Platten a - - - - ä, o, äu, ö

Verwandtschaft des Platten mit dem Hochdeutschen

Beispiele sind: Zahn - Tähn, halten - hollen, fahren - fäuern, Alter - Oeller, Paar - Poor, Thräne - Thran, mähen - maihen, Härchen - Hörken, Gedärme - Gedirm, Baum - Bom, glauben - glöwen, Haus - Hus, räubern - röwern, Mäuse - Müs, Flecken - Placken, Leben - Läwen, zehn - tein, mehr - mihr, Pferd - Pfierd, fremd - frömd, Heerde - Haud, Heerd - Hierd, geheißen - häten, Kleid - Kled, dein - dien, heulen - hulen, Leute - Lüd', geglichen - gläken, Milch - Melk, glich - gleik, gewinkt - wunken, immer - ümmer, spielen - spälen, die-dei, Spiel- Spil, schieben - schuwen, riechen - rüken, soll - sall, Sohn - Sähn, Wolle - Wull, Loos - Lott, Moos - Muß, Oefen - Awens, hören - hüren, Nuß - Nät, gut - gaud, Fuder - Fauder, fluchen - flöken, Uebel - Aewel, hüten - häuden, betrügen - bedreigen etc. .

Was die Consonanten betrifft, so wird b in der Mitte und am Ende eines Wortes ein w: leben - läwen, Leib - Liew; ch wird r oder ck: ich-ick, fällt weg in: Ochs, Wachs, sechs - Oß, Waß, sös etc. ., bleibt vor t: Licht etc. ., und wird zwischen 2 Vocalen verdoppelt: Leder - Lädder, oder tönt in r über: Erde - ier, verliert sich nach n und l: Kinder - Kinner, Felder-Feller; f wird gewöhnlich p: Flecken - Placken, wird einmal ch: Luft - Lucht; g bleibt, wird verdoppelt: liegen - liggen; h und j bleiben; k wird g: Rücken -

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Rüggen, bleibt übrigens; l bleibt, verliert sich in: sollst -schast oder sast; m, n und p unveränderlich; pf wird stets p: Pfund-Pund; qu wird einmal dw: queer-dweer; r bleibt häufig, wird zuweilen s: verlieren-verleisen, und verschwindet in: mir-mi etc. .; s bleibt im Anfange, wird ss: diese - disse, wird t: das - dat, wird sch: Wiese-Wisch; ss bleibt zuweilen, wird t: essen - äten, wird tz: Messer - Metz; sch bleibt zuweilen, verliert sich vor w: Schwein - Swein, verändert sich im Munde einiger Menschen in sk: Fisch - Fisk; st bleibt gewöhnlich, wird s und ß: ist - is, Mist - Meß; ß wird fast immer t: reißen - rieten; t bleibt selten, t und dt werden gewöhnlich d: rathen - radhen, Städte - Städer, t fällt weg in: nicht- nich etc. ., Alter - Oeller; v und w unverändert; z bleibt: kratzen, wird d: Zwang - Dwang, wird ss: hetzen - hissen, wird gewöhnlich t: zahm - tam etc. .

Das e kann in den meisten Fällen apostrophirt werden, auch mitunter i, ei, und ie, z. B. wat 's dor? 'n' fruh. -

Genitiv und Dativ fehlen. Ersterer wird umschrieben, z. B. den Mann sien Fruh, oder dei Rock van den Mann - beides mit sehr verschiedener Bedeutung; der Dativ wird durch den Accusativ oder durch die Präposition: för - für, ausgedrückt. Die 5 Declinationen unterschieden sich durch die Bildung der Mehrzahl. Die erste bildet die Mehrzahl durch Umlaut: dei Dochter, dei Döchter; die 2te durch ein angehängtes en oder n: Arft (Erbse), Arften; die 3te durch ein angehängtes s: Hahn, Hahns, die 4te durch ein angehängtes er: Dörp (Dorf), Dörper; die 5te durch Umlaut und ein angehängtes er: Fat (Faß), Fäter. Als anredendes Pronomen gebraucht man: du, ji, hei und sei; das hochdeutsche Sie drängt sich aber immer mehr ein. Die Verba haben kein Particip. Act., kein Fut. Conj.; dem Partic. Pass. fehlt die Vorschlagsylbe ge. Der Conjunctiv wird durch mögen etc. . umschrieben, oder auch eigens gebildet. Es giebt nur 1 Conjugation; aber 155 Verba bilden Imperf. und Partic., zuweilen auch die 2te und 3te Pers. Sing. Präs. Ind. auf eine eigene, jedoch nicht immer ganz regellose, Weise. 105 von diesen irregulairen Verben haben außer dem gewöhnlichen Imperf. Indic. noch ein zweites, das gewöhnlich durch Umlaut aus jenem gebildet wird. Dies Imperf. II. wird gebraucht, wenn ein relativer Satz mit as, dor, wenn damit verbunden ist, oder in Gedanken zurückbleibt, z. B. ick wier in Hamborg (nicht: ick was), as dei Franzos dor ankeim (nicht ankam), d. h. ich war in H., als die Franzosen dort ankamen; ick släug em (nicht: slaug), as hei dor so jäug (nicht: jaug), d. h. ich schlug ihn, als er dort so jagte etc. .

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Sehr erklärlich wird dies Imperf. II. ungleich häufiger gebraucht, als das Imperf. I.

Eine doppelte Verneinung verneint recht kräftig, z. B. nüms nich - Niemand, narens nich - nirgends etc. . Von den Präpositionen sind achter - hinter (vergl. das engl. after), mang - unter, jünt und tens - jenseit, bemerkenswerth; tens bezeichnet, daß der jenseits befindliche Gegenstand der Länge nach queer vorliege, z. B. tens dei bäk liggt dat Hus - jenseit des Baches liegt das Haus der Länge nach queer vor. -

Die Menge der Interjectionen ist zahllos; noch immer werden neue gebildet. Sie sind zum Theil Substantiva und Verba geworden, z. B. husch, haps, dei Husch, dei Haps, huschen, hapsen. Einen gleichen Ursprung haben ojehen: hei ojehet so väl (von o Jesus etc. .), bumsen, dunsen, brummen, butzen, bullern, ballern, kloppen etc. . mit ziemlich verschiedener Bedeutung. Daher die unendlich vielen Onomatopoien.

Was die Stellung der Worte betrifft, so liebt man die Voransetzung des Wortes, welches den stärksten Nachdruck hat. Das veranlaßt häufige und mannigfaltige Inversionen, welche dem Platten eine große Modulation und einen lebhaften Ausdruck geben, aber jedesmal den Sinn der Worte in etwas ändern. Fast kein Gespräch wird unter Bauern geführt, in dem nicht eine Menge Versetzungen vorkommen.

Einzelne Wörter haben im Platten einen andern Sinn als im Hochdeutschen. So bezeichnet z. B. Leidenschaft: eine Trübsal, gemein: herablassend etc. .; Wesen, Natur, Leben haben einen sehr unanständigen Nebenbegriff; Lebensart bedeutet hin und wieder Lebensbedürfnisse, und im östlichen Meklenburg wird nicht selten der Begriff von hochmüthig und großmüthig vertauscht.

Die unzähligen Apostrophirungen der schon an sich wenigsylbigen Wörter, die weiche Aussprache einzelner Buchstaben, die keine besondere Thätigkeit der Organe erfordert, und die vielen Inversionen machen es begreiflich, daß der Platte das Gedachte mit einer Schnelligkeit hervortreten läßt, wie vielleicht in keiner andern Zunge. Im langsamem Munde eines betagten Bauern scheint es freilich nicht immer diesen Charakter zu haben, wohl aber in dem rascheren Munde besonders der weiblichen Jugend. Der Reichthum an eigenthümlichen, in den übrigen deutschen Dialecten nur zum Theil in der Ableitung gefundenen, oft auch denselben ganz entfremdeten Wörtern, welche eine rechte Vorrathskammer an Terminologien für Kunst und Gewerbe genannt werden können, die tägliche Vermehrung derselben durch Onomatopoien und auf andern Wegen, die

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vielen bildlichen und sprichwörtlichen Reden, welche eine Fülle von Nebenideen hervorrufen, die ganz gewöhnlichen Inversionen der Rede, alle mit ihrer eigenen Deutung, und endlich die Einwirkung des Accents auf Quantität machen das Platte ohne Zweifel zur Poesie ganz passend, und die große Gemüthlichkeit, welche demselben innewohnt, da es im Munde eines gemüthlichen Völkchens angewachsen ist, giebt den platten Versen eine liebenswürdige Naivetät, so daß dieser Dialect, wie unter den griechischen der dorische, sich vorzüglich für Idyllen, für den Komus und für kindlich fromme Lieder eignen dürfte (vergl. Voß und Babst), weniger freilich für den ernstern Kothurn. Vom platten im Allgemeinen hat ein entschiedener Kenner germanischer Mundarten (Adelung, Lehrgebäude der deutschen Sprache, S. 74 und 79) unter andern geurtheilt: es fehlt demselben nichts als eine sorgfältige und verständige Cultur, um sie zu der reichsten, angenehmsten und blühendsten Sprache zu machen.

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VI.

Der Bauer

im Fürstenthume Ratzeburg

vom

Rector Masch zu Schönberg.


U eber die Verhältnisse der Einwohner des jetzigen Fürstenthums Ratzeburg zu den früheren Landesherren, dem Bischofe und Capitel, enthalten die Urkunden nur vereinzelte Nachweisungen. Aus diesen ergiebt sich nun zuvörderst, daß nie eine Art der Hörigkeit statt fand. ain keinem Kaufbriefe über erlangte Dörfer oder Hufen werden die Bewohner als ein erkaufter Gegenstand bezeichnet; auch läßt sich ein Grund für die persönliche Freiheit derselben aus dem bekannten Umstand ableiten, daß die Mehrzahl der ältesten Bewohner des Bisthums Einwanderer aus Gegenden waren, wo keine Hörigkeit bestand. Daher finden wir denn auch förmliche Verhandlungen, wenn die Kirche wieder Güter einziehen wollte, welche sie zum Bebauen ausgethan hatte, so 1285 in Römnitz 1 ), und wo sie verpflichtet war, Häuser und Gartenmeliorationen nach dem Taxwerth zu vergüten; wir finden, daß Dorfschaften Grundstücke als Eigenthum erkauften, so 1320 in Mahlzow 2 ); oder daß ganze Höfe zu Bauerrecht gelegt und den Bauern eingethan wurden, so Rodenberg 1379 3 ); wir treffen ein Landgericht, wo die Unter=


1) S. Masch Geschichte des Bithums Ratzeburg S. 187.
2) Ebendaselbst S. 222. Die ungedruckte Urkunde, welche die Dorfschaft selbst besitzt, siehe in der Urkunden=Sammlung in den vermischten Urkunden.
3) Ebendaselbst S. 281.
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thanen unter sich selbst das Urtheil finden 1 ); aus allen diesen Umständen, die sich leicht vermehren ließen, geht eine persönliche Freiheit unwiderleglich hervor, die übrigens auch nie angefochten ward und noch jetzt, wie die Bauern selbst es deuten, durch das Tragen eines Degens bei Vertrauungen angezeigt wird.

Unter welchem Rechtstitel nun die Bauern die von ihnen cultivirten Hufen besaßen, ist vielfältig in neueren Zeiten zur Sprache gekommen; durch eine rechtskräftig gewordene Wetzlarsche Entscheidung vom 23. Jun. 1797 steht jetzt fest, daß das bäuerliche Besitzrecht auf einem erblichen Colonat sich gründe, von einem wahren Eigenthum der Bauern also nicht die Rede sein könne. Wie die Deduction geführt ward, aus welcher diese Entscheidung herfloß, welche jetzt nur noch für die wenigen, nicht regulirten Dorfschaften von Belang ist, ist nicht bekannt. Die Richtigreit derselben zu bestätigen oder anzufechten ist hier nicht der Ort, jedoch drängt es sich auf, daß es natürlicher gewesen wäre, an ein ächt deutsches Erblehn zu denken, als an eine römische Emphyteusis, zumal da einzelne Fälle vorhanden sind, die ganz die Form des Lehnwesens an sich tragen, wie z. B. die Schlagsdorfer Kirche von einem Stücke Land auf dem Riepser Felde nur dann eine Recognition erhielt, wenn der Besitzer der Stelle sich änderte 2 ).

Die Bauerstellen erben, wie es die Constitution vom 30 Jul. 1776 bestimmte, welche alte Gewohnheit und den bisherigen Gerichtsgebrauch gemeinkündig machte, in absteigender Linie mit Ausschluß der Seitenverwandten fort und zwar so, daß vorzüglich auf den ältesten Sohn gesehen werden sollte, jedoch dem Vater die Freiheit zu lassen sei, denjenigen von seinen Söhnen zum Nachfolger im Gehöfte zu erwählen, dem er es, als einem tüchtigen Wirth, am liebsten gönnet, nur soll der Vater es der Amtsobrigreit gehörig anzeigen, und den Amtsconsens darüber erwarten. Tritt der Vater dem Sohne das Gehöft noch nicht ab, so bleibt dieser nebst seiner Frau, als Knecht und Magd, so lange der Vater lebt, bei den Eltern in Lohn und Kost, und muß sich nach des Vaters Tode mit der Mutter wegen des Altentheils, mit den Geschwistern wegen der landüblichen Abfindung vergleichen. Die Brüder bekamen gemeiniglich ein Ehrenkleid und ein Pferd und bei ihrer Verheirathung die halbe Hochzeit; die Schwestern eine Aussteuer, ein aufgemachtes Bette (ohne Bettgestelle), eine


1) S. Masch Geschichte des Bisthums Ratzeburg S. 730.
2) Ebendaselbst S. 580, Not. 8.
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Lade mit Kleidung und Leinwand, 1 Kuh, Schafe, 2 Schweine und die halbe Hochzeit, dazu 2 Anzüge und ein weißes Halstuch mit Spitzen. Die unverheiratheten Geschwister pflegten gemeiniglich gegen den gewöhnlichen Dienstlohn, der meistens in Erzeugnissen der Landwirthschaft, in Leinwand, Kleidern und einigem Gelde bestand, bei der Stelle zu bleiben. Trat der Vater aber bei seinem Leben noch die Stelle dem Sohne ab und ging aufs Altentheil, so ward dieser nach Dorfgebrauch gerichtlich regulirt, die Eltern blieben am Tische des Hauswirths, erhielten Korn und einige Obstbäume und wurden demnächst von dem Bauern begraben, ohne daß die übrigen Kinder zu den Kosten beitrugen. Der neue Besitzer gelobte mittelst Handschlages: die Stelle als ein guter Hauswirth zu bewirthschaften, der Landesherrschaft und sonsten die schuldigen Leistungen abzutragen, alle Dienste unweigerlich zu beschaffen und sich als getreuer Unterthan zu beweisen. So ward ihm denn die Stelle überlassen, damit er solche nach Landesordnung und Gebrauch nutzen und genießen möge, auch ihm verheißen, daß er und seine ehelichen Leibeserben, wenn er alle Obliegenheiten getreulich erfülle, bei dem Genuß dieser Stelle ungestört erhalten werden, solle, auch ihm aller obrigkeitlicher Schutz zugesichert und ihm über dies Alles unter des Amtes Hand und Siegel ein Hausbrief ertheilt.

Auch die unmündigen Kinder schließen des Vaters Geschwister von der Erbfolge aus; der verwittweten Mutter aber steht es frei, sich zu verheirathen und mit ihrem Manne die Stelle bis zur Mündigkeit der Erben zu bewirthschaften; dann erhält sie und der Stiefvater, der Jahrenbewohner genannt wird, ein Altentheil, konnten aber eben so wenig als die Kinder der zweiten Ehe eine Ansprache an die Stelle machen, es sei denn, daß diese von der Mutter herrührte, denn die Töchter hatten, wenn keine rechtmäßigen Söhne da waren, Erbrecht an die Stelle und soll auch da vorzüglich auf die älteste Tochter Rücksicht genommen werden. Wären aber keine rechtmäßigen Söhne und Töchter vorhanden, so kann der Hauswirth zum Besten einiger Seitenverwandten nicht darüber schalten, sondern das Gehöft fällt, im Stande worin es war, frank und frei an die Landesherrschaft zurück, welche unbeschränkt darüber verfügen, es mit einem neuen Wirthe besetzen konnte, der es beweinkaufte 1 ) und wobei auf die nächsten Verwandten des ab=


1) Eine altrethümliche Formel, wie der Weinkauf in den Aemtern Schönberg und Stove gehalten oder getrunken werden soll, hat sich erhalten. Nach ihr beginnt der Vorsprach: Ich frage, ob es wohl so ferne Tages sei, daß allhier (  ...  )
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gegangenen Wirthes Rücksicht genommen werden sollte oder die Ländereien vereinzeln und anderen Stellen und Meiereien beilegen. Hinsichtlich der Allodialerbschaft aber, wozu Vieh und Fahrniß, aller Hausrath, auch die Bretter auf dem Balken, das eingeworbene Korn und die Saat auf dem Felde gehörte, traten ganz die Bestimmungen des gemeinen Rechtes ein.

Die landesherrlichen Rechte an diesen Bauerhöfen bestanden und bestehen außer dem erwähnten Heimfall in den Regalien der Forst= und Jagdgerechtigkeit, die erstem in dem Maße, daß keine Eiche oder Buche, sie mochte auf dem Felde stehen wo sie wollte, dem Bauern gehörte; einzelne Dorfschaften, jedoch nicht alle, waren dem Fruchtzehntenzuge unterworfen, den entweder die Landesherrschaft erhob oder der zu den Einkünften des Predigers gehörte; die Naturalien, welche noch in der letzten Zeit des Bisthums und auch später geliefert wurden, als Zehntlämmer (24 ßl.), Schneidelschweine, Gänse (12 ßl.), waren schon längst zu Geld gesetzt, Flachs wird von einigen Dörfern in natura geliefert, in andern das Pfund mit 4 ßl. bezahlt, die Schafabtrift mußten mehrere Feldmarken sich gefallen lassen. Die Hauptaufkunft aber bestand aus der sich schon in den ältesten Zeiten findenden Abgabe, welche mit dem Namen Pacht (pactus) belegt ward und als Recognition der Unterthanen für die innehabenden Ländereien angesehen wurde und in einer bestimmten nicht überall gleichen sehr niedrigen Geldsumme bestand; die Pachthühner, schon längst zu Geld gesetzt (4 ßl.), wurden als Recognition für einzelne Wörden oder Koppeln angesehen. Mit diesen sind die Rauchhühner (4 ßl.) nicht zu verwechseln, welche sich bekanntlich auf die Jurisdiction und das privative dominium beziehen und die daher auch an einigen Orten dem Prediger, z. B. in Herrnburg von den sogenannten Priesterhufen entrichtet wurden. In den frühern Zeiten wurde nach dem Hufenmodus bei außerordentlichen Fällen gesteuert (Bede, precaria), und es scheint, als ob die Anordnung dieser Bede lediglich vom Willen des Bischofs abhing, wo denn auch das Capitel von seinen Unterthanen eine solche erheben konnte; die Quote war in des Bisthums letzten Zeiten ein Gulden. Jedoch die Hufeneinrichtung scheint nach der Säcularisation ganz außer Anwendung gekommen zu sein, und statt der Bede entstand unter dem Namen der Contribution


(  ...  ) ein öffentlicher Weinkauf über dies Erbe kann oder mag gehalten und bestätigt werden, und nach geschehener Bejahung erklärt er, daß er einen Weinkauf halte, verläßt dem Käufer das Erbe und trägt es ihm über, alles zu 3 Malen und wünscht 3 mal Glück und schließt mit den 3 mal wiederholten Worten: Soln Weinkauf Sol.
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eine feste Abgabe, welche auch das Gesinde ergreift. Von jedem Scheffel Aussaat Land wird 3 Schilling (Meckl.) ., vom Fuder Heu 8 Schilling (Meckl.) , für den Knecht 30 Schilling (Meckl.) , für den Halbknecht 15 Schilling (Meckl.) , für die Dirne und den Jungen 13 Schilling (Meckl.) ., und sind einige von diesen eigene Kinder des Hauswirths 18 Schilling (Meckl.) . gezahlt und für jeden Thaler 1 1/2 Schilling (Meckl.) . Zählgeld entrichtet. Andere Geldabgaben waren das Monatsgeld, welches zu der Zeit entstand, als das Fürstenthum den Herzogen von Schwerin gehörte, zum Unterhalt der Einspenniger gegeben ward und späterhin zur Reservaten=Casse kam und nicht überall gleich ist; das Frachtfuhrengeld, das 1734 statt gewisser Naturalfuhren, das Landreutergeld, welches 31. Mai 1774 mit 1 1/2 Schilling (Meckl.) . von jedem Thaler der Contribution angeordnet wurde, das Haulohn des Deputatholzes, das Glockenläutergeld bei Landestrauer. Außer diesen Geldleistungen lastete ein sehr beschwerlicher Naturalhofdienst, der nach den herrschaftlichen Meiereien geleistet ward, auf den Bauerstellen, und zwar mußte der Bauer gemeiniglich 8 Stunden lang Spann= oder Handdienste thun lassen und darin alle zur Landwirthschaft nothwendigen Arbeiten ausrichten; in einigen Ortschaften waren die nicht angesessenen Einwohner zu Garten= und andere zu Fachdiensten pflichtig, in einigen zur Probstei ehemals gehörenden Dörfern mußten sie bestimmte Pfunde Heede spinnen. Dörfer, die keinen Naturaldienst leisteten, zahlten Dienstgeld. Außer diesen Hofdiensten waren sie zu ungemessenen herrschaftlichen Diensten bei Bauten u. s. w. verpflichtet (Nebendienst, Capiteldienste), zugleich zur Anfuhr des Deputatholzes, zur Wegebesserung, zu Kirchen= und Mühlenfuhren, zur Bewachung und Transportirung der Gefangenen, zu Briefreisen, Jagdfrohnden u. s. w. Die Ländereien lagen in Communion.

Wenn nun auch die Geldabgaben verhältnißmäßig sehr geringe waren, die Bauern zur Erhaltung ihrer Wohnhäuser und zum Neubau Bau= und Pfahlholz, zur Erhaltung ihrer Ackergeräthschaften Nutz= und zum Brennen Radeholz aus den herrschaftlichen Forsten erhielten (eine Eiche und eine Buche), so ergiebt sich schon aus der Menge der angegebenen Prästationen, daß es selbst bei angestrengtem Fleiße den Bauern unmöglich sein mußte, ihre Felder, die überdies fast allgemein eine sehr ansehnliche Ausdehnung hatten, gehörig zu bebauen, daß fast der ganze Ertrag, der nur gering ausfallen konnte, von der Menge des Zugviehes, der Knechte, Mägde und Dienstjungen, die zum Hofdienst unentbehrlich waren, verzehrt ward und daß ein wohlhabender Bauernstand nie entstehen konnte. Daher machte man gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts Zuerst den Versuch, einige Dörfer zu verkoppeln. Die Com=

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munion der Ländereien ward aufgehoben, es wurden Contracte mit den Bauern auf gewisse Jahre abgeschlossen, während welcher der Naturaldienst und der Zehnten durch Geld vergütet, jedoch das Bau= und Nutzholz verabreicht ward und Heimfall und Erbfolge durch die schon früher angeführte Verordnung bestimmt wurde.

Hieraus ging nun die Regulirung oder gänzliche Ablösung der Ländereien von dem Nexus mit der Großherzogl. Kammer hervor, welche, nach den liberalsten Grundsätzen unternommen und durchgeführt, den Wohlstand der Bauern dauernd begründet und eine vollkommnere landwirthschaftliche Cultur möglich macht. Die Besitzungen zu separiren und das, was jedem zufiel, so zu legen, daß es eine zusammenhangende Fläche bildet, die Lasten, die darauf ruhen, zu ordnen und aufzuheben, sind die Zwecke der Regulirung. Nachdem die Dorfschaft vermessen worden, wird die Größe der Lasten berechnet, es wird untersucht, wie viel Land abgetreten werden kann, das entweder zu herrschaftlichen Zuschlägen oder zu Meiereien gelegt oder zu Büdnereien verkauft wird, und aus diesen Ansätzen ergiebt sich die Größe der jährlichen Abgabe, die nach Scheffel Rocken bestimmt und nach dem Preise am Martinitage in Lübeck (mit 2 schilling (Meckl.) Zähl= und Procentgeld vom Thaler für den Einnehmer) abgeführt wird. Wenn dies Geschäft auf dem Wege der gütlichen Verhandlung zu Stande gekommen, so erhält das Dorf eine Regulirungsurkunde. Durch diese wird die Stelle unwiderrufliches Eigenthum des Bauern, das Heimfallsrecht hört auf, jedoch der Vorkauf und Näherrecht wird vorbehalten, der Bauer hat allein für die Erhaltung der Gebäude zu sorgen, denn die Holzleistungen hören auf, die Vererbung kann nur an einen, welchen er willkürlich unter seinen Söhnen und Töchtern wählen kann, geschehen, übrigens bleibt es bei der constitutionsmäßigen Bestimmung wegen des Vorzugs der Söhne vor den Töchtern und der Primogenitur; die jungem Kinder werden dorfüblich aus der Stelle abgefunden, denn jede Zerstückelung ist untersagt. Die Stelle kann gültig verhypothecirt und auch verkauft werden, jedoch letzteres, wegen des vorbehaltenen Vorkaufsrechts, nicht ohne Consens des Landesherrn. Von dem Kaufgelde muß der Käufer den Zehnten (10 pCt.) und den Zahlschilling (6 1/4 pCt.) (ersterer findet sich bereits unter dem Namen Uplatelgeld zu Anfang des 16. Jahrhunderts als altherkömmlich angeführt, letzteren 1 schilling (Meckl.) von der  . als Sportel des Amtmanns traf ich zuerst 1646) erlegen. Alle Naturalleistungen, welche die Herrschaft zu fordern hat (nicht aber die, welche den Kirchen gebühren, die Anfuhr des Deputatholzes und

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die Sorge für die Wege), hören auf und die ungemessenen Nebendienste sind für jeden Vollbauer jährlich auf 8 Spanntage angesetzt. Das Holz wird von den Feldmarken weggenommen; um der Stelle aber den Holzbedarf zu sichern, wird gleich bei der Regulirung ein Theil des Ackers zu Holzkoppeln bestimmt, welche nur zu diesem Zwecke benutzt werden dürfen (Verordnung vom 27. April 1825). Hinsichtlich des Erbrechtes bestimmt die Verordnung vom 26. October 1824, daß, wenn ein Hauswirth verstirbt, ohne den Erben seiner Bauerstelle letztwillig und rechtsgültig ernannt zu haben, die Bestimmungen der römischen Erbfolge=Ordnung in Anwendung kommen. In dem Hausbriefe wird dem Besitzer, mit Bezugnahme auf die Versicherungs=Urkunde, die Bewirthschaftung der Stelle überlassen und ihm aller obrigkeitliche Schutz zugesichert, wogegen er verpflichtet ist, alle Leistungen prompt zu erfüllen und dem Amte den schuldigen Gehorsam zu erweisen.

Die Bewohner des Fürstenthums unterscheiden sich schon seit langen Jahren, ohne daß sich nachweisen ließe seit wann, in die Braunen und Bunten 1 ), Namen, die von der Kleidung hergenommen sind. Letztere richten sich im Allgemeinen nach der Tracht der niedern Stände in den benachbarten Städten; die Handwerker, die eingewanderten Tagelöhner u. s. w. gehören dazu, und sie würden, als ein fremdes Element, hier nicht einmal zu erwähnen sein, wenn nicht ganze Dorfschaften, namentlich Ziethen, Mechow und Lankow, zu ihnen gehörten. (Auffallend ist es, daß gerade diese Dörfer Tafelgüter des Domprobstes waren.) Eine noch jetzt bestehende Trennung fand seit Menschengedenken zwischen ihnen und den Braunen statt; Ehen zwischen beiden gehören im Allgemeinen zu den seltneren Fällen und führen fast immer einen Wechsel der Kleidung herbei; der Bauer selbst heirathet fast nie eine Bunte.

Die Braunen, die Eingebornen, sind ein sehr kräftiger Menschenschlag, der sich aber erst in den Zwanzigen vollkommen auszubilden pflegt, von mittlerer Größe, selten unter 5 Fuß 3 Zoll, selten über 6 Fuß groß, breitschultrig, fast nie bäuchig, von wohlgebildeten Gliedern und ansprechender Gesichtsbildung, mit dunkelblondem oder lichtbraunem Haar und blauen Augen, von frischer Gesichtsfarbe, mit schönen, weißen Zähnen. Ihre Lebensweise bietet wohl eigentlich nichts Eigenthümliches dar; daß aber der Ratzeburger viel ißt und im Ganzen gut ißt,


1) Unter den Eigennamen mehrerer Bauern kommt 1285 vor: bonde Roland.
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zumal viel Fleisch, ist bekannt genug, daher kann er denn auch sehr stark arbeiten, und in der Ernte, wo die Arbeit zum Fest wird, kommen fremde Arbeiter nie mit ihm aus; er übereilt sich nie, aber er ermüdet erst spät, und Ausdauer in jeder Hinsicht, welche wohl oft Hartnäckigkeit genannt werden kann, gehört zum Charakter des Volkes, das sich übrigens durch Treue und Rechtlichkeit und Wohltätigkeit vortheilhaft auszeichnet, fest an dem einmal Bestehenden hält und sich zum Aneignen fremder Ansichten ungern entschließen kann.

Die Wohnungen sind mehr zweckmäßig als bequem eingerichtet; sie sind allerdings bedeutend größer, als man sie gewöhnlich in Meklenburg antrifft, aber für den Bewohner selbst bleibt, da sie zugleich zur Scheure und zum Viehgebäude dienen, doch nur ein geringer Theil des Raumes übrig. Die älteren Häuser sind von Eichenholz gebaut, die Wände sind ausgeflochten und inwendig und auswärts mit Strohlehm beworfen (gekleemt). In der Mitte ist die große Dreschdiele, mit Lehm ausgeschlagen, an den Seiten derselben sind die Ställe für Pferde und Kühe; neben der großen Hauptthür, in die ein Wagen mit Korn hineinfahren kann, sind zwei Schuppen (Vorschup) für die Schafe und Schweine. Am Giebelende ist die Stube (Döns') angehängt, so daß sie drei freie Wände hat und mit der vierten am Hause steht. Die Decke besteht aus darüber gelegten Brettern. Ein großer Ofen, in dem man das Essen zu erwärmen pflegt, nimmt fast die Hälfte der Stube ein, deren Geräthe aus Bänken an den drei Seiten, einem großen eichenen Tisch, einigen selbstverfertigten Lehnstühlen, welche bei Festlichkeiten mit ledernen Kissen belegt werden, besteht. An der Wand stehen auf einer "Bort" die zinnernen Schüsseln und Kannen (die gewöhnlichen Hochzeitsgeschenke) und irdene oder weiße Teller; eine andere, mit einem Vorhang von blauer Leinwand versehen, trägt die Milch; über der Thür findet man Bibel, Gesangbuch, Postille; die hölzernen Löffel stecken an der Wand; von der Decke hängt ein hölzerner Haken mit Zähnen zum Verlängern und Verkürzen herunter, um die Lampe zu tragen. Nur wenige und kleine Kammern sind im Hause. Der Heerd ist offen und frei oder mit einem mächtigen Geländer eingefaßt, der Boden vor ihm mit Kieselsteinen gedämmt, über ihm ein mächtiger "Schwibbogen", von dem der Kesselhaken herunter hängt. Der Schornstein fehlt, der Rauch durchzieht das ganze Haus und hat alles Holz schwarzbraun gefärbt, und räuchert den Speck und die Schinken, die unter der Decke "im Wiem" hangen, vortrefflich. So die alten Häuser; die neueren haben im Ganzen denselben Typus be=

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halten, aber sie sind in allen ihren Theilen viel stattlicher geworden und bequemer eingerichtet: die Wände sind ausgemauert, die Vorschuppen weggeblieben, die Stube ist geräumig und mit Windelböden belegt, alles trägt, bei ländlicher Einfachheit, das Gepräge des Wohlstandes; und während sich früher nur noch ein schuppenähnliches Backhaus, das einige Wohnungen zum Vermiethen enthielt, in der Nähe des Hauses oder in dem mit riesigen Obstbäumen bepflanzten, fast gar nicht bestellten Garten befand, hat die verbesserte Ackercultur fast bei jeder Bauerstelle Scheuren nothwendig gemacht, denn das Haus kann nicht mehr, wie früher, das geworbene Korn fassen.

Seit den frühesten Zeiten fand im ehemaligen Bisthum eine gesonderte Administration statt; während die jetzigen Vogteien Schönberg und Stove zu den Tafelgütern des Bischofs gehörten, besaß die Capitulartafel die Vogteien Schlagsdorf und Rugensdorf. Nach der Säcularisation zerfiel das Land wieder in die Aemter Ratzeburg, Stove (späterhin zum Amte Schlagsdorf vereinigt) und Schönberg; erst seit Errichtung der Landvogtei 1814 hat diese Trennung in der Verwaltung aufgehört, welche eine Trennung unter den Einwohnern herbeiführte. Nur in seiner Vogtei ist der Ratzeburger heimisch, und wenn die Vogtei= und Kirchspielsgrenzen zusammen fielen, so ist die Trennung so groß, daß eine Heirath zwischen diesen Getrennten zu den höchsten Seltenheiten gehört und die oder der Hereingekommene nie recht heimisch wird: "He is nich mit uns' Water döft". Auch in der Kleidung findet, namentlich beim weiblichen Geschlechte, eine solche Abweichung in Einzelnheiten statt, daß man gar leicht die verschiedenen Vogteien und Kirchspiele herauskennen kann.

Die sehr kleidsame Nationaltracht der Männer, an welcher jedoch die Mode in neuerer Zeit einige Veränderungen im Schnitte hervorgebracht hat, besteht aus einer Weste, welche bis an die Hüften reicht; früher war sie länger und von eigengemachtem wollenen Zeuge oder zum Putz von blauem rothgeblümten Camelot, jetzt von andern Westenzeugen; aus einer Jacke von eigengemachtem halbwollenen Zeuge (Beierwand), fast immer braun gefärbt, mit einer Reihe Knöpfe; einer kurzen und engen schwarzen Hose aus Bratt, an den Knien mit ledernen Senkeln zugebunden (jetzt ziemlich von Pantalons verdrängt); aus weißen wollenen Strümpfen und Stiefeln, die bis über die Wade reichen, oder aus Schuhen mit Riemen, selten mit Schnallen. Um den Hals wird ein schwarzes oder buntes seidenes Tuch getragen, über dem die ausgenäheten Querder ein wenig herüber liegen; das Haar ist jetzt überall kurz ver=

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schnitten; früher trug man es länger, gescheitelt, hinter die Ohren gestrichen und durch einen Kamm von Messing gehalten. Der Hut hat einen runden niedrigen Kopf und einen mäßig großen Rand. Zur bequemern Tracht im Hause gehört eine meistens grüne Sammtmütze mit Pelz gefüttert und verbrämt und hölzerne Pantoffeln. Das sonntägliche Feierkleid, welches sich aber erst der Verheirathete zulegte, war ein schwarzer Rock mit rothem Flanelle gefüttert, ohne Kragen, mit ziemlich weiten Aermeln und großen Aufschlägen, mit Falten an der Seite und großen Taschenpatten. Er reichte bis an das Knie, war vorne gerade geschnitten und in seiner ganzen Länge mit Knopflöchern geziert, von denen nur die bis zur Hüfte offen waren; die Knöpfe waren übersponnen und groß. Der Rock hat aber jetzt eine gewöhnliche städtische Form erhalten und man steht den angegebenen nur noch bei alten Leuten, mit denen diese Form aufhören wird; die Pelzmützen sind meistens gegen Kappen von moderner Form vertauscht worden; auch wollen die altväterlichen Bauerhüte (Teulhoot) den modernistrenden Burschen nicht mehr gefallen, welche, wenigstens im Putz, nur Tuchjacken mit zwei Reihen Knöpfen tragen. Ein früherer Putz bestand in silbernen Knöpfen, welche aus den kleinen dänischen Vierschillingsstücken (Kopfvieren) gemacht wurden, an die eine "Oehse" angelöthet ward; diese Knöpfe sind ganz verschwunden, eben so wie auch ungefärbte Jacken bei den Bauern nicht mehr gefunden werden. Bei schlechtem Wetter wird ein schwarzgefärbter linnener Kittel von Oberrocksform getragen.

Die Mädchen tragen Hemdschürze und Oberhemde, über der Brust mit einer silbernen Spange, welche die Form eines Herzens hat, mit einer Krone darüber, zusammengehalten (Brüschen). Die Aermel reichen bis an den Ellenbogen, in einigen Gegenden bis zum Handgelenk, erstere sind offen, letztere aber durch einen Querder geschlossen; dann ein Mieder (Bostlief), welches hinten ziemlich hoch geht, an der Brust aber mehr ausgeschnitten ist. Früher ward dazu der geblümte Camelot und gedruckte Leinewand verwendet, jetzt entweder Cattun, besonders rother, oder Wollensammet u. dgl. Es ist aber breit eingefaßt, wozu man zum Putze seidene, mit Gold und Silber façonnirte Bänder verwendet. Dann kommt eine Jacke, meistens von Tuch, eben so wie das Leibchen verziert, von dunkelblauer oder dunkelgrüner Farbe, mit engen Aermeln, welche zugeknöpft werden, und die unten überschlägt und zugesteckt wird. Das Halstuch, zum Putz ein seidenes mit farbiger Kante und bunter Stickerei, gewöhnlich ein rothes, wird in den verschiedenen Gemeinden verschieden getragen; meistens wird es

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hinten eingesteckt, so daß der Besatz der Jacke zu sehen ist; in Schlagsdorf dagegen hängt es über die Jacke. Hier trägt man noch vor der Brust einen Brustlatz von steifer Leinewand mit Seide überzogen und oben mit Band besetzt (Bostdok, Brüschen), der sich jedoch in den meisten übrigen Gegenden nicht findet. Mehrere Röcke von brauner Farbe, wenn es eigengemachte sind, oder von blauer, wenn man Tuch anwendet, seltener von dunkelgrüner, werden übereinander getragen; alle sind unten mit Band besetzt. Früher waren sie hinten und an den Seiten in enge, steife Falten gelegt, jetzt verschwindet diese Form mehr und mehr. Weiße wollene Strümpfe und Schuhe mit hohen, spitzen Absätzen und Schnallen, meistens großen silbernen, werden stets, auch im heißen Sommer, getragen; barfuß geht niemand. Das Haar wird in einigen Gemeinden von der Stirne zurückgestrichen, in anderen gescheitelt getragen, auf dem Kopfe in einem Neste zusammengewunden und durch ein künstlich geschnitztes Stäbchen (Nestnadel) gehalten. Die Mütze (Hüll) ist in dem größten Theil des Landes eine runde (dreistückige), gemeiniglich mit Band, zum Putz mit Gold= und Silbertressen auf den Nähten besetzt, in vielen Dörfern aber und namentlich in der ganzen Schlagsdorfer Gemeinde wird eine Spundmütze getragen, welche nur aus zwei Stücken besteht, hinten wegsteht, und von ihr hängt langes rothes Band in einer Schleife herunter; mit rothem Bande wird überall die Mütze unter dem Kinn zugebunden. Die Spitze (Strich) vor ihr ist nirgends sehr breit und wird bald aufstehend, bald am Kopfe anliegend gefunden. Der Hut ist aus dünnen weidenen Spänen, zum Bande geflochten (Flechtels), zusammengenäht, nicht überall von gleicher Form, doch immer vom Kopfe abstehend, mit Cattun gefüttert, fast überall mit blauem Bande besteckt, nur in einigen Dörfern stets mit schwarzem; er gehört aber nie zum Putze. Die Schürze ist überall blau, entweder von gedruckter Leinewand oder von baumwollenem Zeuge; eine Schärpe von breitem blauen oder grünem seidenen oder Hamburger Band, vorne zu einer großen Schleife gebunden, bedeckt das Band derselben. Ein Halsband (Krallenband), bald von Glasperlen, bald von buntem Sammtband, mit einer rothen Schleife befestigt, und silberne Ohrringe vollenden den Anzug, der in jedem seinem Theile das Gepräge des Wohlstands und der Tüchtigkeit trägt und dabei höchst decent und sehr kleidsam ist.

Diese Kleidung der Unverheiratheten bleibt auch nach der Verheirathung dieselbe, nur mit dem Unterschiede, daß dabei schwarz die vorherrschende Farbe wird: statt der bunten Mütze

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wird eine schwarze getragen, statt der rothen Bänder kommen schwarze, und Tuch und Schürze ist, zumal beim Anzug in der Kirche, weiß, ersteres mit Spitzen besetzt. Bei Trauer oder bei der Communion und am Charfreitag und Bußtag erscheinen auch die Mädchen im schwarzen und weißen Anzug. - Im Winter tragen ältere Frauen in einigen Gegenden beim Ausgehen eine große schwarze Tuchkappe (Kapp), welche zugleich Hals und Schultern bedeckt, auch wohl Klapphandschuhe ohne Finger, unten dreieckig geschnitten und mit Pelzwerk besetzt, jedoch beides verschwindet mehr und mehr aus dem Gebrauche. Eine nur in der Selmsdorfer Gemeinde sich findende Eigenthümlichkeit ist, daß die nächsten weiblichen Anverwandten bei Leichenbegleitungen ein großes weißes Tuch über die Mütze gesteckt tragen.

Eigenthümlich nationale Belustigungen lassen sich nicht namhaft machen; eine sehr rauschende und, wie die Verbote sagen, durch Gesöff höchst ärgerliche Feier des Pfingstfestes, welche Pfingstgilde genannt ward, wurde 1681, 1688, 1698 und 1734 streng untersagt; das Kranzreiten, das von den Knechten um Pfingsten angestellt wird und mit Tanz endigt, ist ganz neuern Ursprungs. Fastnacht wird von dem Gesinde durch Aussetzen der Nebenarbeit und durch Schmausereien 8 Tage lang in jedem Dorfe begangen; der Weihnachtsabend durch Essen und Trinken gefeiert (Vulbuksabend). Hauptfeste sind die Hochzeiten, welche im Herbste so gestellt werden, daß die Trauung der meisten Paare an demselben Tage statt hat (lange Regh'). Die Braut erscheint dabei im festlichen Nationalanzug, schwarz mit buntem Band besetzt, mit einer Krone von Gold= und Silberlahn geschmückt, Wittwen und Gefallene mit der schwarzen Mütze, in der Hand Spitzentuch und das Brautgeschenk: das Gesangbuch mit silbernem Beschlage; der Bräutigam im Rocke, den Hut mit blankem Kranze und Strauße geziert und unter dem Arm das Zeichen des freien Mannes, einen Degen, von dem ein Tuch und rothes Band herabhangen. Trauführer, Brautjungfern (Bisittersch), Schaffner sind ernannt; der Hirte in festlichem Anzug mit einem Strauße geschmückt und mit einem Queerbeutel versehen, um Geschenke für sich zu sammeln, hat in Versen zierlichst das ganze Dorf und alle Verwandte eingeladen; nur die Unverheiratheten pflegen dem Zuge, der bis zum Kirchhofe von der Musik begleitet wird, in die Kirche zu folgen. Bis gegen Abend verweilt die Gesellschaft im Kirchdorfe (in einigen Gemeinden finden fast nie Haustrauungen statt, welche in anderen häufiger sind), dann kehrt man ins Hochzeitshaus zurück, wo aber die Thür ver=

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schlossen ist und erst geöffnet wird, nachdem das Brautpaar den alten Frauen gelobt hat, Gut zu thun, und eben so, wie die ganze Begleitung vor der Thür mit Semmel von ihnen bewillkommnet wird. Man setzt sich an die langen, schmalen Tische, die mit ungeheuren Massen herkömmlicher Gerichte, als Hühnersuppe, Milchreiß, Rindfleisch mit Pflaumen (Grapenbraad), Schwarzsauer, Kohl und Hammelfleisch, Gänse= und Schweinebraten (Kartoffeln sind als Fremdlinge ganz ausgeschlossen) besetzt sind. Die Schaffner tragen auf; die zinnerne Kanne mit Bier, das Glas mit Schnapps machen die Runde, zwischen den Gängen wird von den Alten auch wohl die kurze, mit Silber beschlagene Pfeife wieder angebrannt, dann wird getanzt, die Braut, nachdem ihr die Krone abgetanzt und sie mit der schwarzen Mütze bekleidet ist, wird von den alten Frauen zu Bette gebracht, und mehrere Tage lang (die Hochzeiten werden gewöhnlich in der Regel am Freitag gefeiert), oft bis in die andere Woche hinein, dauern diese Festlichkeiten, deren Aufwand bereits ältere Gesetze, zuletzt 1787, zu beschränken versuchten. Da, wenn es irgend thunlich ist, Tauschfreien geschlossen werden, so daß Brüder und Schwestern aus zwei Familien sich gegenseitig heirathen, so wird die Hochzeit (Köst) sehr oft in mehreren Dörfern gefeiert. Ueber die Ausrüstung derselben, so wie über das Einzelne der Feierlichkeiten dabei entscheidet der Dorfgebrauch und fest wird am Herkommen gehalten. Kein Armer verläßt ungespeiset und ungetränkt das Hochzeitshaus.

Das Angegebene gilt freilich in seinem ganzen Umfange nur von dem Bauer, jedoch ist es im Allgemeinen auch auf die Classe der eingebornen Tagelöhner anwendbar, welche dieselbe Kleidung tragen und ursprünglich aus Bauerstellen herstammen. Daher ist unter ihnen auch ein verhältnißmäßiger Wohlstand nicht selten.

Die Bauern in Ziethen, Mechow und Lankow, eben so die in der Vogtei Manhagen schließen sich in ihrer Kleidung den ihnen zunächst wohnenden Lauenburgern an; daher kann ihre Tracht hier nicht füglich näher geschildert werden, da das Fremde zu ersichtlich an ihnen hervortritt.

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VII.

Handschriften

mittelhochdeutscher Gedichte,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch.


I m Großherzogl. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin befindet sich eine, bis jetzt unbekannte Handschrift mit zwei mittelhochdeutschen Gedichten. Der Codex ist Pergament in Quartform, jetzt 67 Blätter enthaltend, welche nach Doppelblättern in Quaternionen eingeheftet sind. Dieser Cod. enthält von fol. 1 bis 30 eine Leidensgeschichte Jesu (Passionale) und von fol. 31 bis 67 eine Paraphrase des Vater Unser von Heinrich von Krolewiz aus Meißenland (heinr. v. misen bei Grimm). Das V. U. ist vollständig, das Pass. leider nicht. Im Anfange des Cod. fehlt nämlich etwas, aller Wahrscheinlichkeit nach eine Quaternio, von welcher jedoch noch ein loses beschriebenes Blatt vorhanden ist; ferner bestand die vierte der vorhandenen Lagen, mit welcher das erste Gedicht schließt, ursprünglich nur aus einer Lage von drei Doppelblättern, deren zweites das zweite Blatt (zwischen den jetzigen fol. 29 und 30) durch Ausschneiden verloren hat. - Das zweite Gedicht umfaßt 4 Quaternionen und 5 zusammengeheftete Blätter. Die erste und letzte Seite dieser Abtheilung sind nicht beschrieben. - Aus diesem Zustande der Handschrift scheint hervorzugehen, daß beide Gedichte nur wegen des gleichen Formats des Pergaments zusam=

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mengebunden sind; hiefür scheint auch die Schrift zu sprechen. Beide Gedichte sind im Anfange des 14ten Jahrh., vielleicht am Ende des 13ten Jahrh. geschrieben; die Hand beider hat Aehnlichkeit, jedoch ist die des Pass. stumpfer, als die des V. U., welche auch einen ältern, festern Charakter hat. Auf jeden Fall sind beide Gedichte zu verschiedenen Zeiten geschrieben, wenn sie auch von demselben Schreiber geschrieben sein sollten, wogegen sich jedoch noch sagen läßt, daß das Pass. eine große Menge, dem V. U. unbekannter niederdeutscher Formen hat, von denen viele gewiß dem Abschreiber zugerechnet werden müssen. Der ganze Codex ist in gespaltenen Columnen geschrieben; in jeder Columne stehen, zwischen Linien von Dinte, 34 Zeilen, welche mit Stichen im Pergament bezeichnet sind; der Anfangsbuchstabe eines jeden Verspaares ist im ganzen Codex roth durchstrichen. Die sonstigen Verzierungen des Cod. sind in beiden Gedichten verschieden: in dem ersten Gedichte beginnen die häufigen Abschnitte mit einfachen, großen gothischen Unzialen, regelmäßig in rother und grüner Farbe abwechselnd; im zweiten Gedichte beginnen die Hauptabschnitte mit grünen, in roth verzierten, großen Unzialen, die Unterabschnitte aber alle mit einfachen rothen Unzialen; außerdem sind die Ueberschriften und Nebenschriften mit rother Dinte geschrieben.


[Aufsatz]
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A. Paraphrase des Vater Unser

von

Meister Heinrich von Krolewiz

aus Meißenland.

(heinr. v. mîsen.)


D ies Gedicht ist seinem Inhalte nach bisher unbekannt; die Brüder Grimm kannten es jedoch schon längere Zeit und benutzten es aus einer Papierhandschrift in Gotha, von von welcher W. Grimm 1 ) Abschrift genommen hat; dieser hat es öfter in seiner Ausgabe des Freidank benutzt. Schon früher führte es J. Grimm, unter der Bezeichnung heinr. v. mîsen in der Grammatik an, z. B. I., 387, 413, 931, 933. Das Gedicht umfaßt 4888 Reimzeilen und ist in den gewöhnlichen mittelhochdeutschen Reimpaaren geschrieben; es hat in der Form nur die Eigenthümlichkeit, daß jeder einzelne Abschnitt mit drei Reimzeilen schließt. Der Dichter nennt sich selbst fol. 60, b, 2. heinrich von krolewiz vz missen lant und sagt fol. 31, daß vor ihm keine deutsche dichterische Erklärung des V. U. zu Stande gebracht sei und daß er seine Arbeit Weihnacht 1252 begonnen und nach drei Jahren an demselben Tage vollendet habe. - Zur Kenmniß unserer Handschrift und zur Vergleichung mit andern theile ich hier Anfang und Ende des Gedichts mit, so wie die Stellen, welche über den Dichter und die Zeit der Abfassung reden, endlich einen interessanten Abschnitt über den Magnet; diese Proben werden zugleich von der Poesie 2 ) selbst zeugen: sie gehört zwar nicht zu den


1) Der Herr Professor W. Grimm schreibt: "Die Paraphrase des Vater Unser von Heinrich v. Meisen war mir bisher nur aus einer Gothaischen Papierhandschrift, von der ich selbst Abschrift genommen, bekannt." - Zur Herausgabe dieses Gedichts ist, nach vorbereitenden Verhandlungen, gegründete Aussicht vorhanden.
2) Herr Prof. Bachmann zu Berlin schreibt über Heinrich von Meißen: "Ich finde seine Poesie zwar eben nicht schön, aber auch nicht ganz elend, und für meißnisch ist diese Probe wohl ziemlich alt".
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schönsten des Mittelalters, läßt sich aber recht gut lesen und enthält manche belehrende und erwärmende Stelle; sie läuft manchen mhd. Gedichten den Rang ab. Eine nicht geringere Wichtigkeit hat das Gedicht von der sprachlichen Seite. Die Haupteigenthümlichkeit in der Sprache besteht in dem abgekürzten Infinitiv auf-e etc. . sowohl außer dem Reim, als in demselben z. B. zů: tů, ê: verstê, sache: mache; diese Abkürzung kommt häufig vor (vgl. Grimm Gr. I, 931 u. 387), nach meiner Bemerkung aber vorherrschend nach den Hülfszeitwörtern mögen, wollen, sollen, können. Eine andere Abkürzung ist die der 2 Pers. Sing. Praes. z. B. has: las (vgl. Gr. I, 933) und hieze und spriches außer dem Reim. Auch seltnere Formen hat das Gedicht, z. B. zwirnt (Gr. III, 228), âteilich (Gr. II. 707) diu luft, der stange, der saf (Gr. II, 210); eigenthümlich endlich ist ein Schwanken in Formen, wie kurt: geburt, bekurten: geborten im Reim, dagegen kurze und bekurze außer dem Reim. -Die thüringisch=sächdische Eigenthümlichkeit des Gedichts ist in der Handschrift ziemlich getreu durchgeführt.


Diz ist daz Pater noster z v ring diute.
fol. 31,
b, 1.
G ot dv richer himel crist,
sint dv in allen steten bist
vnde doch deste minner nicht
an einer ganzen angesicht.
so ist mir von dir daz irkant,
daz dv hast in diner hant
alle creature
von lufte vnde von viure,
von wazzer vnde von erden,
da von dv hieze gewerden
alle lebendinge dincg,
vnde bist ir aller vmmerincg.
Daz weiz ich wol alsunder wan:
ich bin in diner hant betan,
vnde ist mir von dir daz irkant,
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daz mich hat din zesewe hant
al vz vnde vz gerůret an,
rechte als da ein zimmermann
ein hus al eine machet gar,
da er inne sine iar
wesen vnde wonen wil.
Endvnket dich herre nicht z v ring vil.
sus hast dv al gemeine
gezimmert mich al eine
vnde dir ein hvs bereitet;
ob dir daz nicht vorleitet
der tivuel vnde min bose gir,
so hast dv herre hie an mir
ein hus, da dv inne wonen wilt.
Da gein mir doch min herze spilt,
swe groze missetat ich han
daz ich habe hoffenlichen wan,
kan ichz verdienen vmme dich,
daz du will setzen mich
fol. 31,
b, 2.
mitten an din hertze,
da mich nimmer smertze
sint mals mer ger v ring ret.
Wirt daz vollen vůret,
so will dv herre dennoch me
an mir wnders bege:
kan ichz verdienen gegin dir,
so will du wonen ovch in mir.
Diz sin vremede sinne.
Dv bist div ware minne;
swer in der minne din enstet,
din minne in so z v ring dich gevet,
daz er in dir wonet gar
vnde div in ime ovch vur war.
Diz sin vremede sache,
dar abe man mohte mache
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g v ring te mere vnde rede lanch;
wen daz ez ist ein anevanch
der rede, der ich beginne wil:
des wil ich hie von niht z v ring vil
sagen, wende es ist gen v ring ch.
Wer ich so wis vnde also kl v ring ch,
daz ich die rede mochte
vol bringen, so siv tochte,
der ich hie beginne wil,
dennoch so hete ich wisheit vil.
Jedoch ist got also g v ring t,
swer iht in sime namen t v ring t
daz der wol vollenkvmet dar an.
Daz weiz ich wol alsunder wan;
des laze ich sus die rede stan.
   Nvtze rede ist vil irdacht;
ez ne wart aber nie z v ring divte braht
ein so kleine mere,
fol. 32,
a. 1.
daz ie so nvtze were,
so des ich beginne wil:
wen div rede solle alle zil
sin vnde alle stunde
in aller menschen munde;
wende wir horen die wisen lesen,
daz ane die rede nicht mvge genesen,
wende sie git des lihes not
vnde ist g v ring t vur der sele tot.
En truwen swa ein mere
also nutze were,
daz were ein schone z v ring versicht,
vnde swer daz gerne horte nicht,
der dvhte mich ein bose man.
Ir svlt des haben deheinen wan,
daz ichz in dvschen Sachen
so g v ring t icht wolle machen;
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spreche ich daz vnde trvge die diet,
so tete ich vbel; ez ist gewiet
von gote her vor langer stvnt,
ez sprach des waren gotes mvnt
vnde gab vns diz mere,
daz ez ein bete were
gein ime vur vnser missetat,
dar inne er bevangen hat
die rehten e vnde vnser leben:
des ich wil vrkvnde geben.

 


 

fol. 42,
a, 1.
W ir svlen ovch niht vergezzen des
der vierde stein magnes,
der daz ysen z v ring sich z v ring t
vnde so vil lvte m v ring t
die irre varen vffe den seen.
Daz svlt ir also versten:
der divtet die patriarchen;
d[i]v scrift ist so div barken;
fol. 42,
a, 2.
als wir ir niht kvnnen verste,
so vare wir irre vffe dem se.
So svle wir t v ring n, daz ist vns g v ring t,
als der mernere t v ring t,
swanne er sich verirt
vnde daz ein wider wint im wirt
vnde daz div naht ane gat
vnde er der sterne niht nehat,
er kan sich niht berichten baz:
er gvzet wazzer in ein vaz
vnde wirfe eine nalden drin
vnde wiset ir des mannes schin;
der stein daz ysen zvhet z v ring sich,
daz ist zwar harte wnderlich,
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swen er enzvcket ir den stein,
so wirt div nalde des in ein,
daz siv sich dicke vmme dret
vnde danne rehte bestet,
z v ring gegin dem leite sterne.
Sus svle wir t v ring n vil gerne;
swanne so wir irre wesen
vnde beworrenliche lesen,
so rihte wir vnser barken
z v ring gegin den patriarchen
vnde an ir wisunge;
wande ir iegliches zvnge
giht an vnser vrowen,
die wir S  len schowen
wnderlichen gerne
glich dem leitesterne,
vnde an irn svn crist,
die der wäre mittach ist.
Div zwei sten gein ein ander;
wolle wir danne rehte wander;
so svle wir da en zwisschen ge,
so nekan daz nimmer gesche,
wir negen die rechten straze
z v ring gein des himeles maze.
Svs wolle wir diz laze.

 


 

fol. 60,
b, 2.
W olt ir die rede vur g v ring t vurlan
vnde niht z v ring den bosten,
so wil ich mich des trosten,
ob ir die rede merket gar,
daz siv ist reht vnde war,
welt ir mich aber besweren
vnde die rede verkeren,
so vindet ir ie wol dar an
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daz ivch dvnket missetan,
des weiz ich eine warheit wol,
dvrch daz bite ich als ich sol,
daz ir sie keret z v ring den besten.
Wir sin hie an dem lesten.
Des mvz ich iv den nennen,
daz ir in mvget irkennen,
der dise rede hat geticht
vnde in divschen bericht:
der ist heinrich genant
von krolewiz vz missen lant.
Vnde dvrch daz m v ring z er sich
hie nennen, daz ist billich,
daz man gedenke sin da bi
swer dese rede lesende si.

 


 

fol. 65,
b, 1.
Nu seht, des engegahte ich niht,
do ich gehorte dise gesciht
vnde do mich div rede ane qvam,
wande ich sie niht wol vernam.
Des begonde ich dar vf denken,
waz man mochte schrenken
rede her in diz mere,
vnde daz siv were
z v ring sagene g v ring t den livten
vnde daz man sie divten
den tvmmen mochte baz dan e
Ich vorhte, daz in daz gesche
daz ich an mir selben vant,
daz in div rede were vnbekant,
als mir, er ich gedachte,
daz ich die rede vur brachte
z v ring divte vnde alsus tichte
vnde in divsche berichte.
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Die wisen in latine
ir kunst dar an liezen schine
vnde schriben da vone vil,
des ich nicht alles sagen wil;
in divschen wollen sie es niht t v ring n,
daz sie sich iht wolten m v ring n,
sint sie ez alle verswigen
vnde die rede liezen ligen:
so m v ring stez t v ring n doch ettewer;
ine weiz niht, vil lihte bin ich der,
fol. 65,
b, 2.
von dem got daz wolte,
daz er diz reden solte.

 


 

fol. 66,
a, 2.
H ete ich nv wol sinne scharf,
da ich niht vil von sagen darf,
da von entsagete ich doch niht vil;
dvrch daz ich wider keren wil
vnde wil ivch des berihte,
wenne ich diz mere tihte
vnde wenne ich das gedehte,
daz ich ez z v ring divte brehte.
Z v ring einen wihennachten
begonde ich dar vf trahten,
wie diz seihe mere
g v ring t z v ring sagende were,
vnde wizzet daz vurwar,
nach cristes gebvrt zwelfhundert iar
vunfzich vnde zwei dar z v ring
fol. 66,
b, 1.
do begonde ich mine sinne m v ring .
Wie ich also gedehte,
daz ich die rede vur brehte
z v ring divte in gdes eren,
dar an begonde ich keren
beide witze vnde sin
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vnde entsagete weder me noch min,
dan als mir got sante in den m v ring t;
were nv div rede g v ring t,
des solle ir gote danken;
vz minen sinnen kranken
enkonde ich nicht gereden baz.
Nu svlt ir ovch wizzen daz,
wenne div rede wart volbraht:
rehte als ir do wart gedaht
an vnsers herren gebvrt,
die tage waren do kvrt,
die nechte lanch waren,
hinnen drin iaren
brahte ich die rede z v ring diute
Diz merket g v ring ten livte,
so mvget ir wizzen svnder wan,
der iv die rede hat kvnt getan,
daz der ist also genant,
als man iv e des tet bekant.
Hie mite si div rede volant.

 


 

fol. 67,
a, 1.
Von disen selben sachen
mohte man wol machen
harte lanch ein mere
daz g v ring t z v ring sagende were;
nv ne dvrfe wir des niht,
fol. 67,
a, 2.
wande ir habet von dirre gesciht
lange rede gn v ring ch gehort;
des wolle wir lazen sus diz wort
vnde biten inneclichen
got den lobes richen,
daz er vns helfe sende
her in diz enlende,
daz wir so gewerben,
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swenne wir irsterben,
daz wir alle geliche
kvmen in gotes riche,
vnde vnser himmel vrowen
ovch m v ring en da beschowen
vnde al daz himelische her,
vnde daz wir mvzen immer mer
mit in ewicliche
leben in gotes riche.
Des half vns der himel crist,
der ein war helfer ist.
Nu leset, leset, leset, leset,
also daz ir wnschende weset,
daz vns kume der gotes trost,
daz wir alle werden irlost
von der ewiclichen not,
swenne wir gesterben tot.
Nu sprechet amen, des helf vns got.

 


[Aufsatz]
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B. Leidensgeschichte Christi.

(Passio christi.)

F ür dieses Gedicht weiß ich wegen seiner Unvollständigkeit keinen Verfasser, zumal es viele Passionale giebt. Die vorhandenen Blätter enthalten 4092Verse; das Fehlende, wenn nicht mehr als eine Quaternio verloren ist, mag ungefähr 1080 Verse betragen. Zur Beurtheilung und Vergleichung theile ich den Anfang der ersten vollständigen Quaternio der Handschrift (den zweiten des Gedichts) und den Schluß des Gedichts mit, ferner einige Stellen aus der Mitte. Ich berühre hier nur noch die Frage, ob dieses Gedicht mit der Paraphrase des V. U. denselben Verfasser habe; - selbst nach einer flüchtigen Vergleichung muß die Beantwortung verneinend ausfallen. Die Leidensgeschichte Jesu hat, von der dichterischen Seite betrachtet, einen höhern Schwung, mehr Kraft, mehr Gedrängtheit und Ringen mit der Sprache; sie hat viele Wörter, Redeweisen und Formen, welche dem rein Althochdeutschen nahe stehen, und statt der sprachlichen Verkürzungen vielmehr Verlängerungen, wie die schwäbische, durch - n - verlängerte Form der 2 Pers. Plur. (vgl. Grimm Gr. I, 932); daneben hat das Gedicht aber auch eine große Menge niederdeutscher Sprachformen, welche nicht auf Rechnung des Abschreibers allein kommen, da sie sich auch im Reime finden: die meisten kommen freilich in den Vorsylben vor. - Heinrich von Krolewiz bewegt sich dagegen mit weniger Schwung in einfacherm, verständlicherm, breiterm Gange fort, und zwar in einer Sprache, welche der heutigen hochdeutschen Sprache thüringisch=sächsischen Dialekts näher kommt. Einzelne sprachliche Abweichungen zwischen beiden, z.B. daß die pass. chr. nehein, heinr. v. mîsen aber dehein hat, sind Umstände, welche außerdem zur speciellen Vergleichung dienen können.

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fol. 2,
a, 1.
si dir des k v ring ninges ere lieb,
so henge dissen als einen dieb.
    D o diz pylatus vornam,
der ivden r v ring phes er vnder quam
vnde sprah san: ist diz der crist,
den herodes suchende ist?
Ja sprechen ir wol dri.
Do santc er in herodi.
Die ivden ihesum viengen,
z v ring iherusalen sie giengen
da sie herodem vůnden
vnde vorten cristen vor en gebunden.
Do herodes in gesach,
vil liebe im dar an gescach,
daz er in hete gesen
vnde hofte zeichen da geschen.
Er vraget in wider vnde vort;
ihesus aber nechein wort
heroden geantworte;
herodes in bekorte.
Jhesum er vorsmete,
an pellelen gewete
sante er in pylato wider;
da mite wart die viedce nider
geleget zuschen en zwein,
daz sie gehvllen wol in ein
vnde wart vers v ring net vnder in.
Die ivden ihesum vorten hin
aber wider an pylaten;
vil thure sie in baten,
daz er in rihten wolte,
als er z v ring rechte sollte.
Pylatus sprah wider sie:
weder herodes noh ich hie
an ime nicht schvlt nevinden;
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ir mvget noch gerne irwinden
vnde vemet en svs mit cmer veme,
da er smerzen noh abe geneme;
da mite lazet ine gan.
Daz wirt san nimmer getan,
sprachen sie alle gemeine.
Jhesus aner al eine
mit pylato da blieb;
die ivden hie da vz trieb.
Do ladete er ihesum vor sich:
nv ihesus berichte mich,
bist dv der ivden k v ring ninc? Er sweich,
mit deme hovbete er zer erden neich.

 


 

fol. 3,
a, 2.
D ie ivden in aber namen,
z v ring kalvarie sie qvamen
vnde z v ring gen im vz sine wat,
einen geweveten roc ane nat
vnde ovh ander sin gewant;
dar vf worfen sie z v ring hant
ir loz, wer iz behete
vnde wer iz an sich tete,
also der wissage david
an sime psalmen dar qvid
van vnseme herren ihesu criste,
den die ivden durh vnse geniste
an daz vrone cruce erh v ring ben:
mine hande sie dvrh gr v ring ben
fol 3,
b, 1.
vnde mine vůze beide;
vnde sprichet anderweide:
sie zalten min gebeine
beide groz vnde cleine
vnde marcten vnde sagen mich ane
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in mortgiriclicher mane
vnde z v ring teileten mine cleider
vnde vůrphen dar vf leider
ir loz, wie sie behielte,
daz man sie niht enspielte,
noch z v ring stucken niht enschriete;
ovch kyndete der diete
der g v ring te micheas,
de ein wissage was,
vuses herren cristus kvmft
vnde des cruces segenvmft.

 


 

fol. 27,
a,1.
V wer nechein newere,
der daz ymmer vorbere,
oh ein vng v ring ter
schulde sine můter
vnde vch vbelschal hieze,
daz er den lehen lieze,
vnde s wer dan diz tete,
der vch heschvlden hete,
in sineme hvse den hielte
vnde v sine hande vielte,
vnde lien von v intfienge,
vnde die vntruwe begienge
die wile er hieze vwer man,
daz er vch lieze schelden dan
in also getenen steten,
da er vch mochte vortreten:
sweme des nicht heiratete
vnde mich dar vmme vragete,
ich teilet im wol die werden,
daz man mit wilden perden
ime den leben neme.
Nv merkent, wie gezeme
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dese rede gote si
vnde nemet alle bilde bi.
Ir leien vnde ir phaffen,
got der vch geschaffen z v ring sinen grozen eren hat,
daz al die werlt an v stat
vnde ir da mite stellet
allez daz ir wellet
z v ring vbele vnde z v ring g v ring te,
daz merket an vwerm m v ring tc
durch waz dese ere v si vorlegen,
daz ir so hoge sint gestegen
fol. 27,
a. 2.
vher vwer sippeteile;
got geb ez v z v ring heile,
daz ir herren sint genant
vber die lvte vnde vber die lant;
der babes hat vnder sime hohe
kardenale vnde bischode;
die kvninc hat sine vorsten,
die mit vrevelichen getorsten
vffe desen ertriche leben:
wer hat desc ere v gegeben ?
went ir, daz von adele
dese ere an vch wadele
oder von angebornen werden ?
Ja sit ir also vůl erden
vnde ein wormich as
vnde irsterbet also gas
also die bittende armen,
wie lutzel sie v irbarmen.
Werent ir von engelen geboren
vnde den z v ring vorsten irkoren,
so mochtet ir vns vorwizen,
daz wir den lib svs slizen
in vwerem dienste alle tage;
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des sint wir nv in vnser clage
vil sat, noch werdent ir sater,
wer heten doch al einen vater
vnde eine mvter allentsam,
da die menscheit abe qvam,
vrowen even vnde adamen,
von der zwier lichamen
so si wir al geliche
arme vnde riche
z v ring der werlde gecomen.

 


 

fol. 30,
b, 1.
D och pruwe in dime gemerke
die almechtigen gotes sterke,
waz er al wnders hat gestift,
vnde vornim die waren scrift,
vnde pruwe, durch wilche sache
er hir die wnder al mache,
so vindestu z v ring m ende dan,
daz dvrch nicht wen dvrch den man
hat getan al sine zeichen;
so macht dw wollen reichen
in der wisheite grvnt,
da vindest dw den rehten vunt
vnde daz ware geleite,
gotes heimelicheite.
Je mer dv gote dich virres,
ie harter dv dih irres
fol. 30,
b, 2.
an siner vornvnfticheit;
wen sin gewalt ist breit
vnde ist tief vnde lanc;
iz nemah nehein gedanc
mit gedanken geroren,
noch nehein sin vol vuren
in die stat, als er ist.
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Nu kvs, ob dv wis bist,
vnde kvs daz ewige leben,
wen daz ist allen den gegeben,
die iz herzlichen geren;
vnher, swes got wil vnberen,
vnde halt, swaz er ovch halte;
getruwe gote al balte:
her vorredet dich nicht,
er weiz wol alle kvnftige geschicht;
deste baz mach er dich leiten,
will dw iz ime irbeiten.
Nu volge gote an daz zil,
daz dv gelovbes, swaz er wil
t v ring n vnde swaz er habe getan,
vnde wes des sicher ane wan
vnde habe dich des gevlitzen,
daz dw nicht worder willen
geres, dan got gebiete;
vnde den rat, den er ri[ete]
vor der werlte anegenge,
an der wite vnde an der lenge,
an der hoe vnde an der niedere,
vnde aber hin vf widere,
da er sitzet vffe,
an der smele vnde an der tvfe,
an der lenge vnde an der kvrte
vnde sine edelen gehvrte:
daz laz stan, als er daz stalte:
laz vallen, den er valte,
laz irlost, den er irloste,
werhost, den hie vorboste,
vnde getruwe gote in vollen,
so blibest dv vmbewollen.

 

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VIII.

Miscellen und Nachträge.


1.
Zur Gründung des neuen Klosters Doberan.

I n den Jahrb. II, S. 21, flgd. ist ausgeführt, daß nach der Verwüstung des ersten Klosters Doberan zu Althof das neue Kloster im Jahre 1186 zu Doberan wieder hergestellt worden und sicher seit dem Jahre 1215 die neue Einrichtung vollendet gewesen sei. Bis zu dem Jahre 1215 existiren nur vier Urkunden über das Kloster Doberan, welche jedoch über Verfassung und Bauten nichts melden. Nicht ohne Werth sind Nachrichten über die ältesten Aebte, indem mit der Nachweisung von Aebten auch die Existenz eines Mönchsconvents, also des Klosters, erwiesen ist. - Der erste Abt des Convents zu Althof war Conrad; dieser ward wahrscheinlich bei der Verwüstung des Klosters erschlagen. Der erste Abt des neuen Klosters Doberan wird Gottfried genannt, von Kirchberg in seiner Chronik Cap. CXXI in Westph. Mon. IV, p. 765, indem er die ersten sechs Aebte aufzählt:

Dy des clostirs eppide warin,
dy nenne ich hy by synen jarin.
Der erste waz appid Conrad;
her Godefrid quam nach im drad;
Hugo hiez der dritte;
der vierde sundir mitte
nach ym hiez Eylhart;
Matheus der fünfte wart;
den sestin appid hiez man so
mit namen Segebodo.

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Der zweite Abt Gottfried kommt nun schon im J. 1210 in den Verhandlungen zwischen dem Fürsten Borwin und dem Bischofe von Lübeck über die Zehnten von der Insel Pöl 1 ) in einer Urkunde vor, welche in Schröder P. M. I. S. 513 gedruckt ist. Es ist jedoch bemerkenswerth, daß in dem Originale dieser Urkunde der Name Godefridus in eine Lücke vor seinem Titel: abbas Doberanensis, zwei Mal nachträglich mit schwärzerer Dinte, jedoch mit gleichzeitiger Schrift eingetragen ist; man kannte also zu Lübeck bei der Ausfertigung der Urkunde den Namen des Abtes wohl nicht; an dessen Richtigkeit ist aber wohl nicht zu zweifeln, da auch Kirchberg seiner als des zweiten Abtes gedenkt. Schröder nennt diesen Abt Gottfried I., um ihn von einem später vorkommenden Gottfried, welcher sicher von 1229-1241 Abt war, zu unterscheiden. Während der Zeit des Regiments dieses spätern Abtes Gottfried kommt ein alter Abt Gottfried noch einmal vor, indem im Jahre 1230 Godefridus antiquus abbas de Doberan in einer Doberaner Urkunde als Zeuge auftritt. Dieser spätere siebente Abt Gottfried ist aber derselbe zweite Abt Gottfried, indem Kirchberg sagt, daß Gottfried im Jahre 1242 zum zweiten Male resignirt habe (Kirchberg CXXV).

Die nächstfolgenden Aebte sind: der dritte, nach Kirchberg und nach einer Urkunde von 1218, Hugo; - der vierte, Eilhard, wird nur von Kirchberg genannt; - der fünfte, Mattheus, nach Urkunden 1219-1222 und nach Kirchberg CXXI: 1225; - den sechsten, Segebodo, nennt nur Kirchberg, und zwar im J. 1226 (CXXII) und später seinen Tod im J. 1229 (CXXIII); - Gottfried II., nach Urkunden sicher 1229-1241 Abt, resignirte 1242 zum zweiten Male (Kirchberg CXXV).

Die Reihefolge der ältesten Aebte von Doberan wäre demnach:

1) 1170 - 1179 Conrad I.
2) 1186 - 1210 Gottfried I. (1.)
3) - 1218 - Hugo.
4) 1218 - 1212 Eilhard.
5) 1219 - 1225 Mattheus.
6) 1226 - 1229 Segebodo I.
7) 1229 - 1242 Gottfried I. (2.)

1) 1170 - 1179 Conrad I.
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Zur Erläuterung der Althöfer Inschrift diene noch nachträglich die Bemerkung, daß die Form des zweiten L in dem Worte ILL